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Rath AG

Annual Report Apr 30, 2020

783_10-k_2020-04-30_4ff09c0d-6a84-4c8f-8412-507525305e24.pdf

Annual Report

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2019 GESCHÄFTSBERICHT

KENNZAHLEN

2019
TEUR
2018
TEUR
2017
TEUR
2016
TEUR
2015
TEUR
Umsatz 100.070 94.488 86.338 80.306 81.924
Veränderung in % 5,9 9,4 7,5 -2,0 5,8
EBITDA1 14.111 12.729 10.395 9.140 9.785
EBITDA-Marge in % 14,1 13,5 12,0 11,4 11,9
EBIT1 8.383 8.422 6.237 5.016 5.627
EBIT-Marge in % 8,4 8,9 7,2 6,2 6,9
EBT1 7.854 8.170 2.891 4.705 6.499
Operativer Cashflow 4.354 13.758 10.148 5.903 6.155
Eigenkapitalquote in % 47,7 45,3 44,7 50,7 49,2
Eigenkapitalrendite in % 7,4 12,1 5,4 9,2 10,3
Nebt Debt 35.381 14.501 20.150 23.446 23.563
Nebt Debt / EBITDA1 2,51 1,14 1,94 2,57 2,41
Working Capital in % des Umsatzes 2 33,8 30,0 34,8 40,4 38,2
ROCE in % 4,9 9,7 8,8 6,3 5,1
Investitionen in Sachanlagen 6.914 5.479 5.788 5.629 3.799
Abschreibung 5.728 4.306 4.157 4.124 4.159
Anzahl der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt 577 549 536 542 551
Anzahl der konsolidierten Gesellschaften 11 10 10 10 9

Im Geschäftsjahr 2019 bereinigt um Einmaleffekte (siehe Note 7)

2 Vertragsverbindlichkeiten werden ab dem GJ 2017 in die Berechnung des Working Capital einbezogen

GESCHÄFTS-BERICHT 2019

RATH KONZERN

INHALT

Short View 1
Vorwort des Vorstands 2
Die Aktie 4
Corporate Governance 7
Erklärung aller gesetzlichen Vertreter 19
Bericht des Aufsichtsrats 23
Konzernlagebericht 27
Jahresabschluss 45
Konzernbilanz 46
Konzerngewinn- und -verlustrechnung 47
Konzerngesamtergebnisrechnung 48
Entwicklung des Konzerneigenkapitals 48
Konzerngeldflussrechnung 49
Konzernanhang 50
Bestätigungsvermerk 105
Glossar 114
Impressum 116

2019

KONZERNUMSATZ ERSTMALS ÜBER 100 MILLIONEN EURO PROFITABILITÄT WEITERHIN STARK

RATH WÄCHST ÜBER ZUKAUF IN DEN USA

VORWORT DES VORSTANDS

wir haben unser langjähriges Ziel – 100 Millionen Euro Umsatz zu verzeichnen, erreicht.

Im abgelaufenen Wirtschaftsjahr war die RATH Gruppe mit einer Eintrübung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen konfrontiert. Die Handelskonflikte zwischen den USA und China sowie Europa und der immer wieder aufgeschobene BREXIT waren nicht die besten Voraussetzungen, um ein Wachstum in unserer Gruppe erreichen zu können. Dennoch haben wir es geschafft.

In diesen ereignisreichen Zeiten und nach 30 Jahren Börsengang liefert die RATH Gruppe den höchsten Umsatz der Geschichte mit einem bemerkenswerten profitablen Ergebnis.

Unser Ziel, sowohl über neue Produkte aus unseren Werken als auch anorganisch zu wachsen, konnte erfolgreich verfolgt werden. Wir konnten mit 30. August 2019 die Produktion von feuerfesten Materialien in den USA der Bucher Emhart Glass, CH im Rahmen eines Asset Deals übernehmen. Mit dieser Akquisition ist es uns gelungen, unseren strategischen Fokus auf die Glasindustrie zu vertiefen. Mit dem Zukauf steigt RATH in das sogenannte Verschleißteilgeschäft von feuerfesten Produkten für die Behälterglasindustrie ein. Hauptaugenmerk dabei ist, unser bestehendes, exzellentes Produktportfolio um die neu erworbenen Produkte zu erweitern und somit unseren Kunden eine noch größere Auswahl zu bieten.

Das Jahr 2020 hat aufgrund der durch SARS-COV-2 (COVID-19) ausgelösten globalen Pandemie für die RATH Gruppe etwas verhaltener begonnen als die Jahre zuvor. Unsere Ziele für das Wirtschaftsjahr 2020 sind aktuell nicht umsetzbar – durch die rigorosen Maßnahmen von Ländern ist eine Umsetzung von Plänen, wie wir sie veran-

Andreas Pfneiszl (CFO, CSO), DI Ingo Gruber (COO, CTO)

schlagt haben, nicht möglich. Der Vorstand geht derzeit von einer Verringerung der Umsätze und Ergebnisse aus, eine Quantifizierung ist aktuell jedoch nicht möglich.

Entsprechend der Tatsache, dass die globale Pandemie auch auf unsere wirtschaftliche Leistung drücken wird, werden Vorstand und Aufsichtsrat der kommenden Hauptversammlung keine Dividendenausschüttung vorschlagen um die Liquidität im Konzern zu stärken.

Ein Großer Dank an unsere MitarbeiterInnen für ihren großartigen Einsatz im Jahr 2019 – vor allem für ihre Treue und Loyalität in diesen schwierigen Zeiten! Wir werden auch diese Krise meistern und wieder starke Ergebnisse erreichen.

Ihr Vorstand

Andreas Pfneiszl DI Ingo Gruber

DIE AKTIE

› BÖRSENKENNZAHLEN

ISIN AT0000767306
Wertpapierkürzel RAT
Marktsegment Standard Market Auction
Handelssegment Amtlicher Handel
Aktiengattung Stimmberechtigte nennbetragslose Stückaktien
Anzahl der Aktien 1.500.000
Aktienkurs 30. 12.2019 27,80 EUR
Börsenkapitalisierung 41.700.000 EUR
Gewinn/Aktie 2,47 EUR

› KAPITALMARKTKALENDER 2020

25. September 2020 Halbjahresergebnis 2020
2. Oktober 2020 ordentliche Hauptversammlung
30. November 2020 Ergebnis 3. Quartal 2020

DIE AKTIE

AKTIE

Die RATH Aktie

Nach einem Kurs von 24,00 EUR zum Jahresbeginn 2019, verzeichnete die Aktie nach Überwindung des Jahrestiefs von 22,00 EUR einen Kursanstieg auf das Jahreshoch von 33,00 EUR per Ende Mai. Zur Jahresmitte lag der Preis pro Aktie bei 27,60 EUR. Am Jahresende schloss diese mit einem Kurs von 27,80 EUR und verzeichnete somit für das Jahr 2019 einen Kursgewinn i.H.v. 16%. Dieser liegt auf ähnlichem Niveau im Vergleich zum ATX.

Investor Relations

Ziel der Kapitalmarktkommunikation der RATH AG ist es, die Financial Community über marktrelevante Entwicklungen zeitnah, umfassend und regelmäßig zu informieren. Als verständiger Ansprechpartner sehen wir uns im Stande, eine faire und angemessene Bewertung der RATH Aktie zu schaffen. Im Fokus steht dabei stets, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild des Unternehmens nach dem "True and Fair View" zu vermitteln.

Investor Relations ist für uns nicht nur die Verpflichtung, unsere Aktionäre über das Unternehmen zu informieren, sondern vielmehr die Chance, neue Investoren im In- und Ausland zu gewinnen.

Investor Relations Officer

Christine Wittmann E-Mail: [email protected] Internet: www.rath-group.com

RATH bekennt sich uneingeschränkt zur Einhaltung der im Österreichischen Corporate Governance Kodex festgelegten Verhaltensregeln und sieht darin die wesentliche Voraussetzung für eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung. Der Vorstand und der Aufsichtsrat sowie alle Mitarbeiter der RATH Gruppe haben sich zur Beachtung des Kodex verpflichtet.

Der Österreichische Corporate Governance Kodex basiert auf freiwilliger Selbstverpflichtung und geht über die gesetzlichen Anforderungen an eine Aktiengesellschaft hinaus. RATH befolgt die Regeln des Kodex beinahe lückenlos.

Der Kodex umfasst drei Regelkategorien:

    1. Legal Requirement ("L")-dazu zählen zwingende Rechtsvorschriften.
    1. Die "C"-Regeln (Comply or Explain) sollen eingehalten werden; eine Abweichung muss erklärt und begründet werden, um ein kodexkonformes Verhalten zu erreichen.
    1. Recommendation-Regeln ("R") haben Empfehlungscharakter.

Wir halten alle "L-Regeln" und "C-Regeln" ein. Abweichend davon sind die C-Regel 16 bei der RATH AG gibt es aktuell keinen Vorstandsvorsitzenden, C-Regel 27 aktuell existieren keine langfristigen Ziele an denen sich die variable Vergütung des Vorstands bemisst sowie keine Regelungen zu "claw-back", C-Regel 39 aktuell gibt es keinen Ausschuss, der zur Entscheidung in dringenden Fällen befugt ist, da diese Aufgabe auf Ebene des Gesamtaufsichtsrats wahrgenommen wird.

Der Corporate Governance Bericht der RATH AG entspricht auch dem konsolidierten Corporate Governance Bericht der RATH Gruppe.

Der für das Geschäftsjahr 2019 gültige ÖCGK (Fassung: Jänner 2018) kann auf der Website des Österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance (www.corporate-governance.at), aber auch auf jener der RATH AG (www.rath-group.com) abgerufen werden.

RATH wendet den Corporate Governance Kodex in der Fassung Jänner 2018, begleitet von den folgenden Erläuterungen, an:

Zusammensetzung des Vorstands

Der Vorstand der RATH AG bestand zum 31. Dezember 2019 aus zwei Mitgliedern. Herr DI Ingo Gruber ist seit 1. Oktober 2019 als Mitglied des Vorstands für die Bereiche Produktion sowie Forschung & Entwicklung zuständig. Sein Vorgänger, Herr DI Jörg Sitzenfrey, war bis zum 30. September 2019 Mitglied des Vorstandes.

Herr Andreas Pfneiszl ist seit seiner Erstbestellung am 10. Juni 2013 als Mitglied des Vorstandes für die Bereiche Vertrieb, Finanzen, Personal sowie IT verantwortlich.

Wie im Vorjahr gibt es keinen Vorsitzenden.

› VORSTANDSMITGLIEDER

TITEL NAME FUNKTION GEBURTSDATUM ERSTBESTELLUNG ENDE DER
FUNKTIONSPERIODE
AUFSICHTSRATSMANDATE UND/ODER
VERGLEICHBARE FUNKTIONEN IN ANDEREN,
NICHT IN DEN KONZERNABSCHLUSS
EINBEZOGENEN GESELLSCHAFTEN
Andreas Pfneiszl Mitglied des
Vorstands
1. Dezember 1969 10. Juni 2013 31. Dezember 2025 keine
DI Ingo Gruber Mitglied des
Vorstands
19. April 1962 1. Oktober 2019 31. Dezember 2022 keine
DI Jörg Sitzenfrey Mitglied des
Vorstands
29. April 1976 1. Januar 2013 30. September 2019 keine

DI INGO GRUBER Verantwortungsbereiche Vorstand für Produktion und Technik

Zugeordnete Konzernfunktionen Forschung & Entwicklung, Produktion und Einkauf

Konzerngesellschaften Mitglied des Vorstands der RATH AG

ANDREAS PFNEISZL Verantwortungsbereiche Vorstand für Vertrieb und Finanzen

Zugeordnete Konzernfunktionen Finanzen, IR, Personal, Recht und Informationstechnologie

Konzerngesellschaften Mitglied des Vorstands der RATH AG, Mitglied der Geschäftsführung der RATH Filtration GmbH

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der RATH AG besteht aus fünf von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern.

› AUFSICHTSRATSMITGLIEDER

TITEL NAME FUNKTION GEBURTSDATUM ERSTBESTELLUNG ENDE DER
FUNKTIONSPERIODE
AUFSICHTSRATSMANDATE UND/ODER
VERGLEICHBARE FUNKTIONEN IN
BÖRSENOTIERENDEN GESELLSCHAFTEN
Mag. Stefan
Ehrlich-Adám
Vorsitzender des
Aufsichtsrats
19. Mai 1964 25. Juni 2013 Bis zur ordentlichen
Hauptversammlung
im Jahr 2023
keine
WP
Mag.
Philipp Rath Stellvertreter des
Vorsitzenden
3. Juli 1966 17. Juli 2003 Bis zur ordentlichen
Hauptversammlung
im Jahr 2023
keine
Mag. Dieter Hermann Mitglied des
Aufsichtsrats
10. Jänner 1966 25. Juni 2013 Bis zur ordentlichen
Hauptversammlung
im Jahr 2023
keine
Dr. Andreas Meier Mitglied des
Aufsichtsrats
10. Juli 1962 1. Juni 2016 Bis zur ordentlichen
Hauptversammlung
im Jahr 2023
keine
Mag.
Dr.
Ulla Reisch Mitglied des
Aufsichtsrats
22. April 1968 28. Mai 2018 Bis zur ordentlichen
Hauptversammlung
im Jahr 2023
keine

Diversität

Bei der Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats stehen fachliche Qualifikation, persönliche Kompetenz und langjährige Erfahrung in Führungspositionen im Vordergrund. Darüber hinaus werden Aspekte der Diversität, der Internationalität, der Vertretung beider Geschlechter und der Altersstruktur seiner Mitglieder bestmöglich berücksichtigt. Dem Aufsichtsrat gehört eine Frau an, der Frauenanteil beträgt damit 20%. Alle Mitglieder sind österreichische Staatsbürger.

Bei der Auswahl der Mitglieder des Vorstands sorgt der Aufsichtsrat dafür, dass eine langfristige Nachfolgeplanung eingehalten wird. Bei der Sichtung von Kandidaten und Kandidatinnen für eine Vorstandsposition

stellen deren fachliche Qualifikation für das zu übernehmende Ressort, überzeugende Führungsqualitäten, bisherige Leistungen sowie Kenntnisse über das Unternehmen aus Sicht des Aufsichtsrats die grundlegenden Eignungskriterien dar. Darüber hinaus sind Frauen und Männer im Auswahlprozess gleichgesetzt. Im Rahmen seiner Entscheidung berücksichtigt der Aufsichtsrat nachfolgende Aspekte:

    1. Die Mitglieder des Vorstands sollen über eine langjährige Führungserfahrung verfügen und möglichst Erfahrung aus unterschiedlichen Berufen mitbringen.
    1. Mindestens ein Mitglied des Vorstands soll eine technische Ausbildung bzw. langjährige technische Berufserfahrung haben.
    1. Der Vorstand soll in seiner Gesamtheit über eine langjährige Erfahrung auf den Gebieten Produktion, Vertrieb, Finanzen und Personalführung verfügen.

Eine Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand wird nicht festgelegt. Über die konkrete Besetzung der Vorstandsposition entscheidet der Aufsichtsrat im Unternehmensinteresse und ausschließlich unter Würdigung fachlicher und persönlicher Qualifikationen im Einzelfall.

Dem Vorstand der RATH AG gehört keine Frau an, ein Mitglied des Aufsichtsrats ist eine Frau. In zahlreichen Bereichen der ersten und zweiten Berichtsebene haben Frauen Führungsfunktionen inne. Der Anteil von Frauen am gesamten Mitarbeiterstand betrug per 31. Dezember 2019 gruppenweit 18,4% (Vorjahr: 18,7%).

Die RATH Gruppe unterstützt und fördert die Anstellung von Frauen, insbesondere in technischen Bereichen. Dabei ist die RATH Gruppe allerdings sehr oft mit der Situation konfrontiert, dass in vielen Ländern noch immer deutlich weniger Frauen als Männer technische Berufe ergreifen bzw. technische Studien absolvieren. Die RATH Gruppe fördert daher verschiedene Initiativen, um Frauen für einen technischen Beruf bzw. den Beginn eines Technikstudiums zu begeistern. Dazu zählt unter anderem die regelmäßige Teilnahme an verschiedenen Veranstaltungen wie Rekrutierungs- und Berufsorientierungstagen für junge Frauen an Universitäten und Fachhochschulen. Die RATH Gruppe setzt auch Maßnahmen und tätigt Investitionen, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern. Überdies wird im Rekrutierungsprozess hohes Augenmerk auf eine strenge Gleichbehandlung der Geschlechter gelegt. Die RATH Gruppe wird bei allen Bemühungen zur Förderung von Mitarbeiterinnen allerdings alles unterlassen, was zu einer Benachteiligung von Männern führen würde.

Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder

Als "unabhängig" im Sinne der Generalklausel der Regel 53 gelten jene Mitglieder des Aufsichtsrats, die in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur RATH AG oder deren Vorstand stehen, die einen materiellen Interessenskonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen. Als Maßstab werden die Kriterien des Corporate Governance Kodex Anhang 1 angewendet. Gemäß diesen Kriterien ist Herr WP Mag. Philipp Rath, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der RATH AG als abhängig einzustufen.

Bericht über die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

Die Vergütung des Vorstands umfasst fixe und variable/erfolgsabhängige Bestandteile, wobei die Höhe der variablen Vergütung mit 50% des Grundbezuges limitiert ist. Ein etwaiger darüberhinausgehender Betrag wird als variable Vergütung auf die Folgejahre gutgeschrieben. Bei Unterschreiten eines definierten Mindestbetrags beim Konzernergebnis entsteht ein Malus, der ebenso auf die Folgejahre übertragen wird und zur Kürzung zukünftiger variabler Gehaltsbestandteile führt. Die C-Regel 27.2 wird hinsichtlich der Langfristigkeit von variablen/erfolgsabhängigen Bestandteilen aktuell nicht eingehalten. Auch wird die C-Regel 27.5 mit Bezug auf "claw-back" aktuell nicht eingehalten.

Die variable/erfolgsabhängige Vergütung wurde für das Jahr 2019 wie folgt geregelt:

› VARIABLE/ERFOLGSABHÄNGIGE VERGÜTUNG

ANDREAS PFNEISZL

IST ZIEL
IN TEUR ANTEIL DAVON ANTEIL TEUR TEUR BANDBREITE
Monetäre Ziele 75%
Umsatzbezogen 35% 33 30 80% bis 120%
Gewinnbezogen
EBITDA 40% 36 34 90% bis 120%
Individuelle Ziele 25%
Akquisitionsprozess 100% 31 22
Gesamtzielerreichung 100% 100 86

INGO GRUBER

IN TEUR ANTEIL DAVON ANTEIL IST
TEUR
ZIEL
TEUR
BANDBREITE
Monetäre Ziele 0%
Individuelle Ziele 100%
Fixprämie 100% 25 25
Gesamtzielerreichung 100% 25 25

Den Mitgliedern des Vorstands wurden Ansprüche auf Versorgungsleistungen – Lebensversicherung gewährt. Diese werden von der RATH AG an die Versicherungsanstalt einmal pro Jahr

bezahlt. Die Höhe des Vorsorgeanspruchs ist vertraglich mit 10.000 EUR p.a. pro Vorstand festgeschrieben und unterliegt keiner Indexierung/Wertsteigerung. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden die bis zu diesem Zeitpunkt einbezahlten Beiträge unverfallbar für den Vorstand. Die von der RATH Gruppe bezahlten Versicherungsprämien sind in der nächstfolgenden Tabelle als sonstige Vergütungen dargestellt.

Erfolgsabhängige Vergütungen erfolgen bei der RATH AG nicht über Aktienoptionen, sondern sind abhängig von variablen Erfolgskriterien. Dazu zählen eine vordefinierte Zielerreichung hinsichtlich des Geschäftsergebnisses, qualitativer und quantitativer Ziele. Von der Gesamtvergütung des Vorstands im Jahr 2019 waren Anteile sowohl fix als auch variable/erfolgsabhängig. Im Falle einer Beendigung der Funktion des Vorstands bestehen keine Ansprüche oder Anwartschaften über das gesetzliche Maß hinaus. An Mitglieder des Vorstands der RATH AG wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.

› VORSTANDSVERGÜTUNG

TITEL NAME FUNKTION FIX
TEUR
VARIABEL
TEUR
SONSTIGE
VERGÜTUNGEN
GESAMT
2019
DI Jörg Sitzenfrey Mitglied des
Vorstands
749 0 10 759
DI Ingo Gruber Mitglied des
Vorstands
54 25 3 82
Andreas Pfneiszl Mitglied des
Vorstands
215 100 10 325
1.166
FIX VARIABEL SONSTIGE GESAMT
TITEL NAME FUNKTION TEUR TEUR VERGÜTUNGEN 2018
DI Jörg Sitzenfrey Mitglied des
Vorstands
210 90 10 310
Andreas Pfneiszl Mitglied des
Vorstands
210 90 10 310
620

Die fixen Bezüge des ehemaligen Vorstandsmitglieds, Herrn DI Jörg Sitzenfrey, beinhalten auch die Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Die Aufsichtsratsvergütungen (inklusive Sitzungsgelder) für das Geschäftsjahr 2019 betragen vorbehaltlich der Genehmigung durch die Hauptversammlung insgesamt 85 TEUR (Vorjahr: 70 TEUR) und teilen sich wie folgt auf die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder auf:

› AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG

TITEL NAME VERGÜTUNG INKL.
SITZUNGSGELDER
TEUR
Mag. Stefan Ehrlich-Adám (Vorsitzender des Aufsichtsrats) 22
WP Mag. Philipp Rath (Stellvertreter des Vorsitzenden) 18
Dr. Andreas Meier 17
Mag. Dieter Hermann 15
Mag. Dr. Ulla Reisch 13
85

Die Vergütungen für die Aufsichtsratsmitglieder setzten sich aus einer fixen und einer anwesenheitsabhängigen Komponente zusammen. Die fixe Komponente besteht aus einem Gesamtbetrag, die zweite Komponente besteht aus einem Sitzungsgeld, das sich aus einem Pauschalbetrag pro Sitzung ergibt, an der ein Mitglied teilnimmt.

› GRUNDBEZÜGE AUFSICHTSRATSMITGLIEDER

BEZEICHNUNG GRUNDBEZUG
EUR
Vorsitzender 13.500
Stellvertreter 11.250
Mitglied 10.000
Aufsichtsratssitzung 650
Strategieausschuss 650
Prüfungsausschuss 650
Vergütungsausschuss 650

Die RATH AG hat für das Management, Aufsichtsrat, Vorstand, Geschäftsführer und leitende Angestellte der RATH Gruppe eine Organhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) abgeschlossen. Versicherungsnehmer ist die RATH AG, die Kosten werden von der Gesellschaft getragen. Die D&O-Versicherung sichert bestimmte persönliche Haftungsrisiken der verantwortlich handelnden Personen der RATH Gruppe ab. Die jährlichen Kosten betragen 17 TEUR (Vorjahr: 15 TEUR).

Ausschüsse und Tätigkeit des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der RATH AG setzt sich aus Experten unterschiedlicher Fachrichtungen zusammen und hält in regelmäßigen Abständen Sitzungen ab, die sich unter anderem auch mit strategischen sowie mit Bilanzbelangen des Unternehmens befassen. In diesem Rahmen ist der Aufsichtsrat der RATH AG auch in alle grundlegenden Entscheidungen des Vorstands als beratendes Organ involviert.

Die RATH AG verfügt über einen Prüfungs-, Strategie- und Vergütungsausschuss.

Dem Prüfungsausschuss gehören seit der Hauptversammlung vom 28. Mai 2018 folgende Personen des Aufsichtsrats an: Herr Mag. Ehrlich-Adám als Vorsitzender, Herr WP Mag. Philipp Rath, Herr Mag. Dieter Hermann und Frau Mag. Dr. Ulla Reisch. Der Prüfungsausschuss hielt zwei Sitzungen ab. Am 24. April 2019 befasste er sich schwerpunktmäßig mit der Vorbereitung und Prüfung des Konzern- und Einzelabschlusses der Gesellschaft, am 17. Dezember 2019 mit den Prüfungsschwerpunkten und der Prüfungsplanung des Abschlussprüfers für das Jahr 2019. Weitere Themen waren die Wirksamkeit und Funktionsweise des internen Kontrollsystems, des Risikomanagements sowie spezifische Bilanzierungsthemen. Der Abschlussprüfer hat dabei an beiden Sitzungen teilgenommen.

Dem Strategieausschuss gehören folgende Personen des Aufsichtsrats an: Herr WP Mag. Philipp Rath als Vorsitzender, Herr Mag. Ehrlich-Adám, Herr Mag. Dieter Hermann, Herr Dr. Andreas Meier. Der Strategieausschuss hielt im Jahr 2019 eine Sitzung ab. Am 17. Dezember 2019 befasste sich dieser in seiner Sitzung mit einer Analyse des Status quo unserer Werke sowie etwaiger Verbesserungsmaßnahmen durch den Vorstand. Zusätzlich wurden die organischen und anorganischen Wachstumspotentiale erörtert.

Der Vergütungsausschuss besteht aus Herr Mag. Ehrlich-Adám als Vorsitzender, Herr WP Mag. Philipp Rath und Herrn Dr. Andreas Meier. Insgesamt fanden im Geschäftsjahr fünf Sitzungen des Vergütungsausschusses statt. Die Schwerpunkte der ersten Sitzung am 26. Februar 2019 waren die Erreichung der Zielvereinbarung 2018 sowie das Zielvereinbarungsgespräch 2019 mit den Mitgliedern des Vorstands. In den Sitzungen vom 13. September 2019, 18. September 2019 und 4. Oktober 2019 wurde die Vergütungspolitik für Vorstand und Aufsichtsrat festgestellt und über die Art und Inhalt der Auflösungsvereinbarung des Vorstandsvertrages des scheidenden Produktionsvorstandes beraten.

Die Aufgaben des Aufsichtsrats sind in der Satzung sowie gesetzlich geregelt. Seine Aufgaben nahm der Aufsichtsrat in fünf ordentlichen Sitzungen, einschließlich einer konstituierenden Sitzung, wahr. In der konstituierenden AR-Sitzung wurden die Mitglieder in den einzelnen Ausschüssen gewählt. In der Sitzung vom 4. März 2019 wurde über das abgelaufene Geschäftsjahr 2019 sowie die aktuelle Geschäftslage 2019 der RATH Gruppe berichtet. Weitere Schwerpunkte der AR-Sitzungen waren Präsentationen über unsere Produktionswerke sowie ein Update zu unserer Wachstumsstrategie "DRIVE" in Bezug auf Akquisitionen.

In der AR-Sitzung vom 24. April 2019 wurde das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der RATH AG sowie des Konzernabschlusses samt uneingeschränkten Bestätigungsvermerk festgestellt. Überdies wurden in Vorbereitung auf die Hauptversammlung der Bericht des Aufsichtsrats verabschiedet und die Tagesordnungspunkte zur 30. Hauptversammlung festgelegt, sowie die einzelnen Beschlussvorschläge genehmigt. Zusätzlich wurde über die aktuelle Geschäftslage zum 1. Quartal 2019 berichtet.

Am Tag der Hauptversammlung, den 27. Mai 2019 wurde in der Aufsichtsratssitzung über die aktuelle Geschäftslage der RATH Gruppe berichtet und die einzelnen Punkte der Hauptversammlung besprochen. In der Sitzung im September 2019 wurde der Halbjahresfinanzbericht diskutiert und über die aktuelle Geschäftslage befunden, sowie über die Integration der Bucher Emhart Glass Feuerfestproduktion Owensville, Missouri informiert. In der letzten Sitzung des Jahres im Dezember 2019 wurde der IST-Zustand der Produktionen durch den neuen COO dargelegt und daraus Investitionspotential abgeleitet. Das Budget 2020, wurde aufgrund der neuen Erkenntnisse auf den 11. März 2020 verschoben.

Die Präsenzquote lag bei 90% (Vorjahr: 93%). An Mitglieder des Aufsichtsrats der RATH AG wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.

im Geschäftsjahr 2019 fand eine Selbstevaluierung des Aufsichtsrats statt.

Bericht zu C 49 Regel

Mit Beginn des Jahres 2019 wurde Rödl & Partner Atlanta, USA mit der Due Diligence im Zusammenhang mit dem Erwerb des Feuerfest-Bereichs von Bucher Emhart Glass inklusive Produktionsstätte in Owensville (Missouri, USA) beauftragt. Herr WP Mag. Philipp Rath ist Partner der Schwestergesellschaft Rödl & Partner Wien, Österreich. An Beratungsaufwendungen wurden dafür im Geschäftsjahr 108 TEUR erfasst.

Rödl & Partner New York USA wurde überdies mit der Prüfung des Abschlusses 2019 der amerikanischen Konzerngesellschaften RATH, Inc. sowie RATH LLC beauftragt. Dafür wurden Beratungshonorare i.H.v. 31 TUSD vereinbart.

Wirtschaftsprüfer

Bei der am 27. Mai 2019 abgehaltenen 30. ordentlichen Hauptversammlung der RATH AG wurde die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wien, zum unabhängigen Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2019 der RATH AG gewählt.

Externe Evaluierung

Gemäß Regel 62 des Österreichischen Corporate Governance Kodex soll die Einhaltung der Kodexbestim-mungen regelmäßig, das heißt mindestens alle drei Jahre, extern evaluiert werden. Für das Berichtsjahr 2018 wurde eine externe Evaluierung durch die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wien durchgeführt. Die Ergebnisse der Evaluierung sind wie folgt dargestellt:

"Im Rahmen der Evaluierung sind keine Sachverhalte bekannt geworden, die zu der Annahme veranlassen, dass einerseits der Corporate-Governance-Bericht der Gesellschaft in wesentlichen Belangen nicht mit den gesetzlichen Vorschriften des UGB (§ 243c UGB) übereinstimmt und dass andererseits die Entsprechenserklärung der Gesellschaft in wesentlichen Belangen nicht die Umsetzung und Einhaltung der relevanten Regeln des ÖCGK in der Fassung vom Jänner 2018 zutreffend darstellt."

Im Einklang mit der Regel 62 des Österreichischen Corporate Governance Kodex ist die nächste externe Evaluierung für das Geschäftsjahr 2022 geplant.

Compliance

Compliance ist ein zentraler Baustein guter Unternehmensführung und Grundvoraussetzung eines nachhaltigen Unternehmenserfolgs. Wir verfügen über ein umfassendes Compliance-System, welches in unserem Nachhaltigkeitsbericht beschrieben wird.

Veränderungen nach dem Abschlussstichtag

Es gab keine wesentlichen Veränderungen zwischen dem Abschlussstichtag und dem Zeitpunkt der Aufstellung des Corporate-Governance-Berichts.

Andreas Pfneiszl DI Ingo Gruber

Der Vorstand WIEN, 28. APRIL 2020

ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER GEMÄSS §124 (1) Z 3 BÖRSEGESETZ

ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER GEMÄSS §124 (1) Z 3 BÖRSEGESETZ

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) in der Europäischen Union (EU) aufgestellte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2019 den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit dem österreichischen Unternehmensgesetzbuch (UGB) aufgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht zum 31. Dezember 2019 den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

Die Ergebnisse des zum 31. Dezember 2019 endenden Geschäftsjahres lassen nicht notwendigerweise Rückschlüsse auf die Entwicklung zukünftiger Ergebnisse zu.

WIEN, 28. APRIL 2020 Der Vorstand

Andreas Pfneiszl DI Ingo Gruber

Mag. Stefan Ehrlich-Adám, Vorsitzender des Aufsichtsrats

SEHR GEEHRTE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE!

Auch im Geschäftsjahr 2019 hat der Aufsichtsrat die Aufgaben wahrgenommen, für die er nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnungen verantwortlich ist. Wir haben die Arbeit der Mitglieder des Vorstands überwacht und sie beratend begleitet. Der Vorstand hat uns zeitnah und umfassend über das Wettbewerbsumfeld, den Geschäftsverlauf und die beabsichtigte Geschäftspolitik sowie alle wichtigen strategischen und operativen Entscheidungen informiert. Größere Investitionsvorhaben, geplante Maßnahmen zur Konzernfinanzierung, sowie Akquisitionsvorhaben wurden mit uns abgestimmt. Als Vorsitzender des Aufsichtsrats habe ich die Protokolle der Vorstandssitzungen eingesehen und mit dem Vorstand laufend die aktuelle Geschäftsentwicklung erörtert. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung eingebunden. Im Berichtsjahr 2019 fand in fünf Sitzungen (vier ordentliche Sitzungen, eine konstituierende Sitzung) zwischen Vorstand und Aufsichtsrat ein intensiver Informationsaustausch statt, bei dem die wirtschaftliche Lage und die strategische Weiterentwicklung unserer Unternehmensgruppe sowie wesentliche Ereignisse, Investitionen und Maßnahmen beraten wurden. In allen Sitzungen wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand im Rahmen der laufenden Berichterstattungen über die wesentlichen Angelegenheiten der Geschäftsführung, den Gang der Geschäfte und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens unterrichtet. Dem Aufsichtsrat war somit in ausreichendem Maße Gelegenheit geboten, seiner Informations- und Überwachungspflicht zu entsprechen. Wir haben somit die uns nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben vollständig erfüllt. Wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten und die Geschäftsführung überwacht. Es gab keinen Anlass zur Beanstandung der Geschäftstätigkeit des Vorstands.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Aufsichtsrat und Vorstand haben sich im Berichtsjahr umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements in der Gesellschaft und in den Konzernunternehmen, ausgetauscht. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat im Rahmen der laufenden Berichterstattung, sowie in allen Sitzungen anhand ausführlicher Berichte über die Geschäfts- und Finanzlage des Konzerns, die Personalsituation, sowie die Investitionsmaßnahmen und potentielle Akquisitionsvorhaben unterrichtet. Über besondere Vorgänge wurde gesondert informiert. Die Ausschüsse des Aufsichtsrats berichteten in den Sitzungen über ihre Tätigkeiten. Im Geschäftsjahr 2019 fanden fünf ordentliche Sitzungen (inklusive konstituierender Aufsichtsratssitzung) statt. Alle Mitglieder nahmen mit wenigen Ausnahmen an allen Sitzungen persönlich teil. In der Sitzung im März 2019 wurde über das abgelaufene Geschäftsjahr und den aktuellen Stand der möglichen Akquisition Bucher Emhart Glass berichtet. In der Sitzung im April 2019 wurden der Jahresabschluss und Lagebericht 2018, sowie der Konzernjahresabschluss und -lagebericht 2018 geprüft, der Jahresabschluss 2018 entsprechend der Empfehlung des Prüfungsausschusses festgestellt und der Vorschlag für die Gewinnverteilung für das Geschäftsjahr 2018 gebilligt. Überdies wurde der Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers beschlossen, die Hauptversammlung vorbereitet und über die aktuelle Geschäftslage berichtet. Auch wurde ein Update über den Stand der Verhandlungen für die mögliche Akquisition informiert. Die Sitzung im Mai 2019 diente vorwiegend der Vorbesprechung zur Hauptversammlung. In der am selben Tag, nach der Hauptversammlung, stattfindenden konstituierenden Aufsichtsratssitzung wurden die Sitzungstermine 2019/2020 vereinbart.In der Sitzung im September 2019 wurde der Halbjahresfinanzbericht diskutiert und über die aktuelle Geschäftslage befunden, sowie über die Integration der Bucher Emhart Glass Feuerfestproduktion Owensville, Missouri informiert. In der letzten Sitzung des Jahres im Dezember 2019 wurde der

IST-Zustand der Produktionen durch den neuen COO dargelegt und daraus Investitionspotential abgeleitet. Das Budget 2020, wurde aufgrund der neuen Erkenntnisse auf den 11. März 2020 verschoben.

Ausschüsse

Vom Aufsichtsrat waren im Berichtsjahr drei Ausschüsse installiert. Der Prüfungsausschuss ist im Jahr 2019 zweimal zusammengetreten. Im April 2019 hat der Prüfungsausschuss im Beisein des Abschlussprüfers die Schlussbesprechung für das Geschäftsjahr 2018 durchgeführt. Es wurden Jahresabschluss und Lagebericht, sowie Konzernabschluss und -lagebericht geprüft und dem Aufsichtsrat die Feststellung des Jahresabschlusses, sowie (ohne Anwesenheit des Abschlussprüfers) die Auswahl des Wirtschaftsprüfers für das folgende Jahr empfohlen. In der Sitzung im Dezember 2019 haben die Abschlussprüfer über den Stand der Vorprüfung der Jahres- und Konzernjahresabschlussprüfung informiert. Der Strategieausschuss hat im Jahr 2019 einmal getagt. Den Schwerpunkt der Sitzung vom 17. Dezember 2019 bildete die Ist-Analyse vom Vorstand im speziellen vom COO über unsere Werke und etwaige Veränderungsmaßnahmen. Zusätzlich wurde beschlossen, weiterhin einen strategischen Fokus auf anorganisches Wachstum neben organischem Wachstum zu setzen. Insgesamt fanden im abgelaufenen Geschäftsjahr fünf Vergütungsausschüsse statt. Schwerpunkt der Sitzung am 26. Februar 2019 war die Feststellung über die Zielerreichung des Vorstands im Jahr 2018 als Basis für den variablen Vergütungsanteil sowie die Festsetzung der Ziele für das Jahr 2019. In der Sitzung vom 15. Juli 2019 wurde über die Verlängerung der Vorstandsmandate beraten. In den Sitzungen vom 13. September 2019, 18. September 2019 und 4. Oktober 2019 wurde über die Art und Inhalt der Auflösungsvereinbarung des Vorstandsvertrages des scheidenden Produktionsvorstands beraten.

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der RATH AG zum 31. Dezember 2019 und der Lagebericht des Vorstands sowie der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 nach IFRS und der Konzernlagebericht des Vorstands sind unter Einbeziehung der Buchführung von der durch die Hauptversammlung vom 27. Mai 2019 als Abschlussprüfer gewählten PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wien, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat das Ergebnis der Abschlussprüfung in der Sitzung vom 28. April 2020 unter Einbeziehung der Abschlussprüfer analysiert und dem Aufsichtsrat die Billigung des Jahresabschlusses empfohlen. Mit Beschluss vom 28. April 2020 hat der Aufsichtsrat den Konzernabschluss zustimmend zur Kenntnis genommen.

Der Aufsichtsrat hat die Unterlagen gemäß § 96 AktG sowie den Corporate-Governance-Bericht geprüft und den Jahresabschluss gebilligt, der damit gemäß § 96 Abs. 4 AktG festgestellt ist; ebenso hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand vorgelegten Gewinnverteilungsvorschlag geprüft und ihm seine Zustimmung erteilt. Die vorgenommenen Prüfungen haben nach ihrem abschließenden Ergebnis keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben.

Mag. Stefan Ehrlich-Adám Vorsitzender des Aufsichtsrats

WIEN, 28. APRIL 2020

WIRTSCHAFTLICHES UMFELD

Bis zum Ende des Geschäftsjahres 2019 stabilisierte sich die Weltwirtschaft zaghaft. Handelspolitische Unsicherheiten und geopolitische Spannungen in Schwellenländern belasteten die globale Wirtschaftstätigkeit – insbesondere jene in der verarbeitenden Industrie. Gemäß Internationalem Währungsfonds (IWF) stieg das weltweite Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Jahr 2019 um 2,9% und liegt somit unter jenem des Vorjahres i.H.v. 3,6% bzw. rutschte damit erstmals seit dem Jahr 2016 unter die 3%-Marke.

In der Eurozone liegt die Wachstumsrate des realen BIP gem. WKO für 2019 bei 1,5%. Somit konnte das Vorjahresniveau von 1,9% nicht gehalten werden. Die Wachstumsrate der EU-27 liegt bei 1,5%. In Österreich liegt der Anstieg im Jahr 2019 bei 1,6% und somit unter dem Vorjahreswert von 2,4%. Der deutliche Verlust an Schwung liegt vor allem an der zyklischen Schwächephase des Welthandels, welche die heimischen Exporte und damit die Industriedynamik dämpfen. Gegenläufig wurde die Konjunktur durch fiskalpolitische Impulse, einer robusten Konsumnachfrage sowie weiterhin günstige Finanzierungsbedingungen gestützt.

In den sonstigen wesentlichen Märkten der RATH Gruppe zeigt sich ein ähnliches Bild. Für Deutschland errechnete der IWF ein Wirtschaftswachstum für 2019 von 0,5% nach 1,5% im Vorjahr. Für die europäischen Schwellenländer rechnet der IWF mit einem Wachstum des realen BIP von 1,8% im Jahr 2019 nach 3,1% im Jahr 2018.

Auch die US-Wirtschaft konnte das Wachstumstempo des Vorjahres nicht halten. Nach einem starken ersten Quartal ließ das Wachstum nach – blieb jedoch mit 2,3% über das Gesamtjahr noch solide. Das Abschwächen der unternehmerischen Investitionstätigkeit wurde von einem robusten Privatkonsum abgefedert.

Die nachlassende Unsicherheit durch einen potenziellen ungeregelten Austritt Großbritanniens aus der EU, positive Signale über die Lockerung des Handelskonflikts zwischen den USA und China sowie der Europäischen Union und die Lockerung der Geldpolitik in mehreren Ländern zeigten jedoch Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres Anzeichen für eine Erholung. Im Januar 2020 rechnete der IWF für 2020 bzw. 2021 mit einem Wachstum i.H.v. 3,3% bzw. 3,4%. Nach Einschätzung der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) hat auch Österreichs Wirtschaft in der zweiten Jahreshälfte 2019 den Tiefpunkt des aktuellen Konjunkturzyklus durchschritten.

Nach einem Jahr unter herausfordernden Rahmenbedingungen standen die Zeichen für die kommenden Jahre in den Märkten der RATH Gruppe tätig ist auf ein verbessertes Wachstum bei hohen konjunkturellen Risiken.

BRANCHENUMFELD

Die RATH Gruppe ist Mitglied im österreichischen Fachverband der Stein- und Keramischen Industrie Österreich, dieser konnten den Umsatz im Jahr 2019 mit 3,51 Mrd. EUR stabil zum Vorjahr halten.

BUSINESS LINES

Innerhalb der RATH Gruppe gliedern wir unsere Kunden und deren Anwendungen/Applikationen nach Branchen/Business Lines. Diese Struktur unterstützt unseren Kunden dabei, immer die beste Feuerfest-lösung zu erhalten. Unsere Engineering Abteilung konstruiert die optimale Zustellung, gemeinsam mit unserem Außendienst werden die Lösungen mit dem Kunden besprochen, produziert, bereitgestellt und übergeben.

BRANCHENANTEILE
GESCHÄFTSJAHR 2018
BRANCHENANTEILE
GESCHÄFTSJAHR 2019
BUSINESS LINES ‹
31% 29% Metals
22% 19% Ceramics
18% 21% FC & Energy
16% 16% Special Furnaces
7% 6% Domestic Fireplaces
6% 9% Glass

METALS

In der Business Line "METALS" beschäftigen wir uns mit Anfragen aus der Stahl- und Aluminiumindustrie. Die RATH Gruppe stellt hier unseren Kunden ein breites Produktportfolio zur Verfügung. Unsere Kunden werden weltweit betreut, da sie meist global agieren. Die geografischen Hauptabsatzmärkte sind Europa, der Nahe Osten sowie Asien und die USA.

Im Wirtschaftsjahr 2019 konnten wir trotz Abflachung der Nachfrage im Jahr 2019 in dieser Branche einen gegenüber dem Vorjahr relativ konstanten Umsatz mit einem Umsatzanteil von 29% (Vorjahr: 31%) erzielen.

Im Jahr 2020 wird mit einem weiteren Nachfragerückgang aufgrund der politischen Instabilität gerechnet. Strafzölle, Sanktionen und der bevorstehende Brexit wirken sich auf diese Branche besonders wesentlich aus. Die Produkte unserer Kunden werden dadurch teurer und es kommt somit zu geringeren Nachfragen am Weltmarkt. Unsere Erwartung für das Geschäftsjahr 2020 in dieser Business Line ist negativ. Wir gehen aus heutiger Sicht davon aus, dass es zu einer Umsatzverringerung von 8% kommen wird. Effekte aufgrund der COVID-19-Krise sind in dieser Prognose nicht berücksichtigt.

FUELS, CHEMICALS & ENERGY

In der Business Line "FUELS, CHEMICALS & ENERGY" beschäftigen wir uns mit Anfragen aus Industrien wie z.B. der Titanchlorid-Pigmenterzeugung, der Holzwerkstofferzeugung, Biomasseanlagen sowie petrochemischer Anlagen. Die RATH Gruppe stellt hier ein breites und sehr anwendungsspezifisches Produktportfolio zur Verfügung. Die geografischen Hauptabsatzmärkte sind Europa, die USA gefolgt von Asien.

Im Wirtschaftsjahr 2019 konnten wir ein Umsatzwachstum von 4% bei einen Umsatzanteil von 21% (Vorjahr: 18%) erzielen.

Die konjunkturellen Daten für das Jahr 2020 zeigen eine geringe Steigerung der Nachfrage in dieser Branche. Unsere Erwartung für das Geschäftsjahr 2020 in dieser Business Line ist negativ. Wir gehen aus heutiger Sicht davon aus, dass es zu einer Umsatzverringerung von mindestens 5% kommen wird. Effekte aufgrund der COVID-19-Krise sind in dieser Prognose nicht berücksichtigt.

CERAMICS

In dieser Business Line beschäftigen wir uns mit Anfragen aus Industrien für die Erzeugung von Sanitär-, Geschirr-, Bau- sowie technischer Keramik. Die RATH Gruppe stellt Kunden ein breites Produktportfolio von Hochtemperatursteinen und Hochtemperaturfasern zur Verfügung. Die geografischen Hauptabsatzmärkte sind Europa, die USA und Asien.

Im Wirtschaftsjahr 2019 konnten wir unseren Umsatz um 13% steigern. Der Anteil dieser Business Line am Gesamtumsatz beträgt 19% (Vorjahr: 22%).

Die konjunkturellen Daten zeigen eine rückläufige Nachfrage in dieser Branche. Unsere Erwartung für das Geschäftsjahr 2020 in dieser Business Line ist negativ. Wir gehen aus heutiger Sicht davon aus, dass es zu einer Umsatzverringerung von mindestens 7% kommen wird. Effekte aufgrund der COVID-19-Krise sind in dieser Prognose nicht berücksichtigt.

SPECIAL FURNACES

In der Business Line "SPECIAL FURNACES" beschäftigen wir uns mit Anfragen aus Industrien im Bereich der Dentalofenbauer, Laborofenbauer und anderer spezieller Applikationen. Die RATH Gruppe stellt hier unseren Kunden die Produktlinie der Vakuumformteile zur Verfügung. Die geografischen Hauptabsatzmärkte sind Europa, die USA und Asien.

Im Wirtschaftsjahr 2019 stieg der Umsatz um 7% an. Die Business Line "Special Furnaces" hält einen Umsatzanteil von 16% (Vorjahr: 16%).

Die konjunkturellen Daten zeigen eine geringere Nachfrage in dieser Branche.

Unsere Erwartung für das Geschäftsjahr 2020 in dieser Business Line ist negativ. Wir gehen aus heutiger Sicht davon aus, dass es zu einer Umsatzverringerung von mindestens 7% kommen wird. Effekte aufgrund der COVID-19-Krise sind in dieser Prognose nicht berücksichtigt.

DOMESTIC FIREPLACES

In der Business Line "Domestic Fireplaces" beschäftigen wir uns mit Anfragen aus dem Hafner-Gewerbe aus der DACH-Region, bzw. Ungarn, Tschechien und Polen. Die RATH Gruppe stellt hier die traditio-

nellen Schamotteprodukte für unseren Kunden zur Verfügung. Der geografische Hauptabsatzmarkt ist Europa.

Im Wirtschaftsjahr 2019 betrug der Anteil dieser Business Line am Gesamtumsatz 6% (Vorjahr: 7%).

Die konjunkturellen Daten zeigen weiterhin eine schwache Nachfrage in dieser Branche. Unsere Erwartung für das Geschäftsjahr 2020 in dieser Business Line ist jedoch leicht positiv. Wir gehen aus heutiger Sicht davon aus, dass es zu einer Umsatzsteigerung von 3% kommen wird. Effekte aufgrund der COVID-19-Krise sind in dieser Prognose nicht berücksichtigt.

GLASS

In der Business Line "GLASS" beschäftigen wir uns mit Anfragen aus Industrien wie z.B. der Behälterglas-, Flachglas-, sowie Spezialglasherstellung. Die RATH Gruppe stellt hier neben Betonformteile auch Verschleißteilmaterial für unseren Kunden zur Verfügung. Die geografischen Hauptabsatzmärkte sind Europa, die USA und Asien.

Mit dem Erwerb des Feuerfest-Bereichs von Bucher Emhart Glass im August 2019 konnten wir unsere Kapazitäten ausweiten sowie Know-How und Kompetenz im Bereich der Feuerfest-Materialien für die Behälterglasindustrie des Konzerns erheblich steigern. Durch dieses anorganisches Wachstum kombiniert mit organischem Wachstum aufgrund einer kontinuierlich steigenden Nachfrage konnten wir im Wirtschaftsjahr 2019 einen Umsatzanteil von 9% (Vorjahr: 6%) erzielen.

Durch den Unternehmenserwerb im Geschäftsjahr, unterstützt durch unsere intensiven Aktivitäten in der Produktion als auch im Vertrieb, erwarten wir uns weitere Kundenzuwächse in der Glasindustrie. Wir haben, exklusive Unternehmenserwerb, in den letzten Jahren mehr als 1,5 Mio. EUR an Maschinen und Anlagen in die Fertigung für feuerfeste Betonfertigteile für die Glasindustrie investiert und können heute ein sehr breites Produktportfolio anbieten.

Die konjunkturellen Daten zeigen weiterhin eine steigende Nachfrage in dieser Branche. Unsere Erwartung für das Geschäftsjahr 2020 in dieser Business Line ist positiv. Wir gehen aus heutiger Sicht davon aus, dass es zu einer Verdoppelung unseres Umsatzes kommen wird. Effekte aufgrund der COVID-19-Krise sind in dieser Prognose nicht berücksichtigt.

GESCHÄFTSVERLAUF 2019

Das Geschäft der RATH Gruppe hat sich im Jahr 2019 trotz herausfordernder Rahmenbedingungen zufriedenstellend entwickelt. Der Konzern verzeichnete erneut ein starkes Umsatzwachstum und erzielt den höchsten Gruppenumsatz seit Gründung. Unsere strategische Ausrichtung, gepaart mit Premium-Nischenprodukten und hochwertigen Services sowie der konstanten Nachfrage, waren die Basis für ein weiteres, erfolgreiches Wirtschaftsjahr der RATH Gruppe.

Im August 2019 erwarb die RATH Gruppe den Feuerfest-Bereich von Bucher Emhart Glass und ist somit nun noch stärker im Wachstumsmarkt der Behälterglasindustrie aufgestellt.

Nach Bereinigung diverser außerordentlicher Einmaleffekte wurde das im Vorjahr erzielte, beste Ergebnis seit dem Jahr des Börsegangs 1989, auch ergebnisseitig im EBITDA übertroffen. Diese Einmaleffekte ergaben sich aus den Nebenkosten des zuvor erwähnten Unternehmenszusammenschlusses, der Insolvenz des Großkunden Eisenmann sowie des im Geschäftsjahr erfolgten Vorstandswechsels.

Nachfolgend findet sich die Darstellung der vier abgelaufenen Quartale des Wirtschaftsjahres 2019:

› KENNZAHLEN GJ 2018 GJ 2019 4. QUARTAL 3. QUARTAL 2. QUARTAL 1. QUARTAL
Umsatz in TEUR 94.488 100.070 27.490 21.902 27.638 23.040
EBITDA in TEUR 12.729 12.269 2.870 2.502 3.945 2.952
EBITDA-Marge 13,5% 12,3% 10,4% 11,4% 14,3% 12,8%
EBIT in TEUR 8.422 6.541 874 1.224 2.679 1.764
EBIT-Marge 8,9% 6,5% 3,2% 5,6% 9,7% 7,7%
Mitarbeiter im 0 549 577 596 590 564 558
Aktienkurs in EUR 24 27,8 27,8 28 27,6 22

Nach Eliminierung der Einmaleffekte i.H.v. 1.841 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) ergibt sich folgendes Bild:

› KENNZAHLEN GJ 2018 GJ 2019 4. QUARTAL 3. QUARTAL 2. QUARTAL 1. QUARTAL
Umsatz in TEUR 94.488 100.070 27.490 21.902 27.638 23.040
EBITDA in TEUR 12.729 14.111 4.712 2.502 3.945 2.952
EBITDA-Marge 13,5% 14,1% 17,1% 11,4% 14,3% 12,8%
EBIT in TEUR 8.422 8.383 2.716 1.224 2.679 1.764
EBIT-Marge 8,9% 8,4% 9,9% 5,6% 9,7% 7,7%
Mitarbeiter im 0 549 577 596 590 564 558
Aktienkurs in EUR 24 27,8 27,8 28 27,6 22

UMSATZENTWICKLUNG

Der Gruppenumsatz gegenüber dem Vorjahreszeitraum erhöhte sich um 5.582 TEUR oder um 6% (Vorjahr: 9%) auf 100.070 TEUR (Vorjahr: 94.488 TEUR). Die RATH Gruppe wird über unsere Landesgesellschaften sowie unsere Segmente gesteuert. Nachfolgend erfolgt eine Analyse der Umsatzentwicklung auf Gesellschaftsebene:

Die Aug. RATH jun. GmbH Krummnussbaum konnte den externen Umsatz des Vorjahres mit 27.390 TEUR (Vorjahr: 27.361 TEUR) leicht steigern. Der geografische Absatzmarkt, nach dem Sitz unserer Kunden geordnet, lag hier im Wesentlichen in Europa und dem Nahen Osten. Eine weitere Umsatzzunahme

kommt aus dem Bereich FUELS, CHEMICALS & ENERGY, im Speziellen aus dem Bereich der Müllverbrennungsanlagen in Europa. Gleichzeitig konnten wir unser Projektgeschäft (Warenlieferungen mit Dienstleistungsanteil) stabil halten.

Die RATH GmbH Meißen mit ihren drei Werken in Mönchengladbach, Bennewitz und Meißen konnte den Umsatz deutlich steigern. Der Umsatzzuwachs von 4,7% auf 35.888 TEUR (Vorjahr: 34.294 TEUR) ist im Wesentlichen auf die starke Nachfrage aus der keramischen Industrie zurückzuführen. Hier liegt unser Absatzmarkt primär in Europa. Unsere Aufträge von Warenlieferungen mit Dienstleistungsanteil (ehemals Projektgeschäft) erhöhten sich aufgrund der starken Nachfrage um 27% auf 14.906 TEUR.

Die RATH Hungaria kft. verzeichnete einen Umsatzrückgang i.H.v. 3,5% und erzielte einen Absatz von 11.033 TEUR (Vorjahr: 11.431 TEUR). Im Wesentlichen stammen die Umsätze aus der Stahl-, und Glasindustrie. Die Absatzmärkte liegen hier in Europa und dem Nahen Osten. Der hohe Umsatz aus Projekten (Warenlieferungen mit Dienstleistungsanteil) des Vorjahres sank im laufenden Geschäftsjahr auf 3.254 TEUR (Vorjahr: 5.980 TEUR). Dieser konnte jedoch fast vollständig durch einen Anstieg bei einfachen Warenlieferungen kompensiert werden.

Die RATH USA Inc. mit ihren beiden Werken in Newark und Milledgeville konnte einen starken Umsatzanstieg von 21% auf 17.134 TEUR verzeichnen (Vorjahr: 14.166 TEUR). Die Kunden kommen hier vor allem aus den Business Lines FUELS, CHEMICALS & ENERGY und SPECIAL FURNACES. Der hauptsächliche Absatzmarkt ist Nordamerika. Der Umsatz aus Warenlieferungen mit Dienstleistungsanteil (ehemals Projektgeschäft) des Vorjahres erhöhte sich im laufenden Geschäftsjahr auf 2.982 TUSD/2.664 TEUR (Vorjahr: 2.097 TUSD/2.560 TEUR). Die im Geschäftsjahr neu gegründete Gesellschaft RATH LLC verzeichnete aufgrund der Akquisition der Feuerfest-Sparte der Bucher Emhart Glass im Geschäftsjahr einen Beitrag zum Konzernumsatz i.H.v. 2.020 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR).

Unsere Vertriebsgesellschaften aus Europa und Mexiko verzeichneten einen Umsatzrückgang i.H.v. 10,6% auf 6.468 TEUR (Vorjahr: 7.237 TEUR). Grund dafür war im Wesentlichen der projektbezogene Umsatzrückgang in unserer polnischen Vertriebsgesellschaft i.H.v. 1.138 TEUR auf 769 TEUR (Vorjahr: 1.907 TEUR). Hier liefern wir überwiegend in die Stahl-, und Holzwerkstoffindustrie nach Europa. Gegenläufig verzeichnete die österreichische Vertriebsgesellschaft für Heißgasfilterkerzen, RATH Filtration GmbH, einen Umsatzanstieg i.H.v. 732 TEUR auf 2.272 TEUR (Vorjahr: 1.541 TEUR).

ERTRAGSENTWICKLUNG

Das um Einmaleffekte bereinigte, operative Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Ertragssteuern (EBITDA) erhöhte sich auf 14.111 TEUR (Vorjahr: 12.729 TEUR). Die EBITDA-Marge liegt somit bei 14,1% (Vorjahr: 13,5%).

Das um Einmaleffekte bereinigte, Ergebnis vor Zinsen und Ertragssteuern (EBIT) blieb mit 8.383 (Vorjahr: 8.422 TEUR) leicht unter Vorjahresniveau. Die EBIT-Marge beläuft sich auf 8,4% (Vorjahr: 9%).

Der Personalaufwand stieg um 12,4% auf 31.264 TEUR (Vorjahr: 27.819 TEUR) an. Darin enthalten sind jedoch 989 TEUR Personalkosten aus anorganischem Wachstum sowie 588 TEUR Einmaleffekte aus dem im Geschäftsjahr erfolgten Vorstandswechsel. Das um Einmaleffekte bereinigte Verhältnis des Personalaufwands zum Umsatz entspricht 30% (Vorjahr 29%). Der Wertminderungsaufwand im Zusammenhang mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten stieg vor allem aufgrund der Insolvenz unserer Großkunden Eisenmann und ENPOL im abgelaufenen Geschäftsjahr um 539 TEUR an. Die übrigen betrieblichen Aufwendungen bleiben mit 11.479 TEUR (Vorjahr: 11.110 TEUR) auf Vorjahresniveau. Grund für den Anstieg sind die im sonstigen betrieblichen Aufwand erfassten Nebenkosten des im Geschäftsjahr erfolgten Erwerbes der Feuerfestsparte von Bucher Emhart Glass i. H. v. 528 TEUR, sowie sonstige Einmaleffekte i. H. v. 40 TEUR.

Das Finanzergebnis liegt zum Berichtsjahresende bei -529 TEUR (Vorjahr: -253 TEUR). Hauptgrund für den Rückgang sind erhöhte Aufwendungen aus der Fremdwährungsumwertung. Diese resultieren vor allem aus Schwankungen gegenüber dem USD. Das Zinsergebnis, das im Wesentlichen aus den Zinsaufwendungen der Schuldscheindarlehen resultiert, blieb im Vorjahresvergleich relativ konstant.

Somit erreicht die RATH Gruppe ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von 6.012 TEUR (Vorjahr: 8.170 TEUR). Das Konzernergebnis nach Steuern beläuft sich auf 3.706 TEUR (Vorjahr: 5.864 TEUR).

Aufgrund der vorherrschenden Unsicherheit durch SARS2 COVID-19 werden Vorstand und Aufsichtsrat der kommenden Hauptversammlung keine Dividendenausschüttung vorschlagen und somit die Liquidität im Konzern stärken.

VERMÖGENS- UND FINANZLAGE

Im Wirtschaftsjahr 2019 blieb die Bilanzsumme bei einer Veränderung von -1.547 TEUR relativ konstant. Der Anteil der langfristigen Aktiva am Gesamtvermögen stieg im Jahresvergleich stark an und lag zum Jahresende 2019 bei 53% (Vorjahr: 39%). Grund dafür war vor allem der Unternehmenserwerb im Geschäftsjahr. Im Rahmen dessen erhöhte sich das immaterielle Anlagevermögen aufgrund des angesetzten Firmenwertes und weiterer im Rahmen der Kaufpreisallokation identifizierter immaterieller Vermögenswerte. Auch das Sachanlagevermögen erhöhte sich wesentlich, da neben Vertrieb und Kundenstock auch die Produktionsstätte in Owensville (Missouri, USA) übernommen wurde.

Die aktiven latenten Steuern betragen 569 TEUR (Vorjahr: 1.385 TEUR), die sich hauptsächlich auf die Aktivierung von Verlustvorträgen in Österreich und den USA beziehen.

Das Working Capital (bestehend aus Vorratsvermögen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sowie Vertragsvermögenswerten; abzüglich Vertragsverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) erhöhte sich im abgelaufenen Jahr von 28.301 TEUR auf 33.840 TEUR. Gemessen am Umsatz ergibt sich dabei ein Ratio i.H.v. 33,8% (Vorjahr: 30%). Dieses hat sich zwar erhöht, liegt jedoch deutlich unter dem definierten Schwellenwert von 40%.

Das Konzerneigenkapital erhöhte sich im vergangenen Jahr um 4,7% auf 50.236 TEUR (Vorjahr: 48.351 TEUR). Diese Veränderung war primär auf das Ergebnis nach Ertragsteuern von 3.705 TEUR zurückzuführen (Vorjahr: 5.864 TEUR). Im sonstigen Gesamtergebnis wurden versicherungsmathematische Verluste nach Steuern im Zusammenhang mit Pensionen und Abfertigungen in Höhe von 120 TEUR (Vorjahr: 192 TEUR) sowie Währungsunterschiede erfasst. Die Eigenkapitalquote beträgt 47,7% (Vorjahr: 45,3%).

Die langfristigen Personalrückstellungen stiegen leicht von 3.183 TEUR auf 3.228 TEUR. Grund dafür sind geringere Zinssätze i.H. v. 0,57% bei Pensionen (Vorjahr: 1,05%), 0,95% - 1,22% bei Abfertigungen (Vorjahr: 1,50%) und 1,32% - 1, 60% bei Jubiläumsgeldern (Vorjahr: 2,0%).

Die Finanzverbindlichkeiten gingen um 2.000 TEUR aufgrund von Tilgungen zurück. Diese wurden aus dem erwirtschafteten Free Cashflow bestritten. Den Finanzverbindlichkeiten stehen liquide Mittel und Wertpapiere von 4.593 TEUR (Vorjahr: 26.174 TEUR) gegenüber. Der Rückgang resultiert vor allem aus dem Unternehmenszusammenschluss im Geschäftsjahr, der mit einer Nettozahlung i.H.v. 13.617 TEUR verbunden war. Vor allem aufgrund der Erstanwendung des IFRS 16 erhöhten sich die Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen um 1.877 TEUR im Vergleich zum Vorjahresstichtag. Aufgrund der zuvor beschriebenen Effekte stieg die Nettoverschuldung im Geschäftsjahr auf 35.381 TEUR (Vorjahr: 14.501 TEUR).

Der Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit sank im abgelaufenen Jahr vor allem durch den Anstieg im Working Capital auf 4.354 TEUR (Vorjahr: 13.758 TEUR). Der Cashflow aus Investitionstätigkeit veränderte sich vor allem aufgrund des durchgeführten Unternehmenserwerbs von -5.456 TEUR in 2018 auf -19.215 TEUR im abgelaufenen Geschäftsjahr. Im Finanzierungsbereich kam es vor allem aufgrund von Tilgungen von Finanzverbindlichkeiten zu einem Anstieg von -2.418 TEUR im Vorjahr auf -6.064 TEUR im Jahr 2019.

Mit Jahresende 2019 betrug die Entschuldungsdauer (NetDebt/EBITDA) 2,5 Jahren im Vergleich zu 1,1 Jahren im Vorjahr. Die EBIT-Zinsdeckung lag bei 8,5 (Vorjahr: 10,5).

NACHHALTIGE FINANZIERUNGSSTRATEGIE

Die Finanzierung des Konzerns folgt seit Jahren den Grundsätzen der Erhaltung einer gesicherten Liquidität sowie einer möglichst hohen Eigenmittelausstattung. Aktuell finanziert sich der Konzern über das aus dem Jahr 2017 aufgelegte, endfällige Schuldscheindarlehen mit einer Laufzeit bis 2022, bzw. bis 2024.

Für etwaige, sich aus den negativen wirtschaftlichen Entwicklungen der COVID-19-Pandemie ergebende Liquiditätsengpässe, stehen Kreditlinien zur Verfügung.

ARBEITNEHMER

Bestens ausgebildete, motivierte Mitarbeiter stellen für die RATH Gruppe den zentralen Erfolgsfaktor dar. Durch ihre hohe fachliche und soziale Kompetenz sichern sie die ausgezeichnete Produktqualität und das

hohe Servicelevel und sind ein wichtiger Motor für die Zukunft. Unser Erfolg liegt einerseits in der Begeisterung für innovative Feuerfestlösungen, die wir in unseren Produkten und Technologien umsetzen, und andererseits in der hohen Einsatzbereitschaft und Loyalität unserer Mitarbeiter. Die RATH Gruppe beschäftigte zum 31. Dezember 2019 insgesamt 580 Personen in Vollzeitäquivalenten (Vorjahr: 500).

Es gibt in der RATH Gruppe kein Aktienoptionsprogramm. Management, leitende Mitarbeiter und sonstige Schlüsselkräfte sind in lokal unterschiedlichen Prämienmodellen eingebunden. Die Personalmanagementaufgaben werden entsprechend zentraler Vorgaben der Muttergesellschaft wahrgenommen und in die Tochtergesellschaften übertragen. Die strategischen Aufgaben im Bereich Human Resources sind beim CFO angesiedelt.

Im Jahr 2019 stand die Akquisition der Feuerfestproduktion von Bucher Emhart Glass in den USA im Fokus. Dies bündelte einen Großteil unserer Ressourcen um die Integration in unsere Rath-Welt erfolgreich zu gestalten. Zusätzlich konnten wir weitere Erfolge im Projekt "filantHRopos" erzielen, das den Aufbau einer zentral organisierten HR-Struktur verfolgt.

Für Mitarbeiterweiterbildung wurden 2019 in der RATH Gruppe insgesamt 193 TEUR (Vorjahr: 152 TEUR) aufgewendet. Unsere Mitarbeiter zeichnen sich durch ihre Qualifikation, ihre Einsatzbereitschaft, Verantwortung, Disziplin, Loyalität und durch gegenseitige Wertschätzung in einem familiären Arbeitsumfeld aus. Der Vorstand bedankt sich an dieser Stelle herzlich bei allen RATH Kollegen für ihren tatkräftigen Einsatz und die konstruktive Zusammenarbeit im vergangenen Geschäftsjahr.

NACHHALTIGKEIT (CORPORATE SOCIAL RESPONSIBILITY)

Aufsichtsrat und Management der RATH Gruppe legen großen Wert auf eine nachhaltige Unternehmensführung. Die strategische Entscheidungsfindung sowie die operative Führung werden dementsprechend gleichermaßen von ökologischen, ökonomischen und sozialen Faktoren beeinflusst.

Der aktive Umweltschutz ist ein ganz wesentlicher Faktor und Fokusbereich der RATH Gruppe. Ein sorgsamer Umgang mit Ressourcen und Abfall ist oberste Prämisse, damit die Umwelt weitestgehend geschont wird. Die Aug. RATH jun. GmbH ist beispielsweise Mitglied der Interseroh in Österreich und Deutschland. Die auf dem Gebiet des Umweltschutzes erzielten technischen Fortschritte werden laufend auf ihre Verwendbarkeit für die Betriebsanlagen untersucht.

Seit dem 1. Jänner 2005 unterliegt die RATH Gruppe dem europäischen Emissionshandelssystem. Im Rahmen dieses Systems erhalten die betroffenen Unternehmen (derzeit die Aug. RATH jun. GmbH, Österreich) Emissionszertifikate, die innerhalb von vier Monaten nach Ablauf eines Kalenderjahres entsprechend dem tatsächlichen Ausstoß des Jahres an die zuständige Behörde zurückgegeben werden müssen. Übersteigen die tatsächlichen Emissionen die zugeteilten Zertifikate pro Jahr, müssen die fehlenden Zertifikate zugekauft werden. Die RATH Gruppe verfügte wie im Vorjahr über ausreichend Gratiszertifikate.

Zu den wichtigsten gruppenübergreifenden Nachhaltigkeitsstrategien zählen die RATH Marken- und Produktentwicklungsstrategie, Innovation und die Verbesserung von Produktionsverfahren zur Optimierung von Ökonomie und Ökologie im Herstellungsprozess wie auch im Produktbereich. Die Erfassung von wichtigen Basisdaten der Konzernunternehmen wurde im Geschäftsjahr 2019 fortgesetzt.

Unsere Kollegen sind der wichtigste Schlüssel für die weitere positive, nachhaltige Entwicklung unseres Unternehmenserfolges. Ein offener, wertschätzender Umgang mit Kollegen in allen Bereichen über die Funktionsebenen hinaus ist das Fundament unseres Unternehmens.

FORSCHUNG & ENTWICKLUNG

Die RATH Gruppe ist durch eine zentrale Forschungs-, und Entwicklungsabteilung mit den Schwerpunkten Innovation, Entwicklung, Verfahrenstechnik und Materialwissenschaft organisiert. Intensive und nachhaltige Forschung und Entwicklung sind wesentliche Bausteine unserer Strategie als Premiumanbieter. Themen und Projekte im Bereich Forschung, Technologie und Innovation sind von höchster Priorität und tragende Säulen für unseren Unternehmenserfolg und damit ausschlaggebend für nachhaltigen Wettbewerbsvorsprung und Wachstum.

Im Jahr 2019 wurde eine Vielzahl an Projekten umgesetzt. Besonders hervorzuheben sind die Produktweiterentwicklungen im Bereich Langfasern, katalytische Heißgas-Filterelemente und neue Fertigungsverfahren im Bereich der Betonformteile.

BERICHTERSTATTUNG ÜBER WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLLSYSTEMS IM HINBLICK AUF DEN RECHNUNGSLEGUNGSPROZESS

Das interne Kontrollsystem (IKS) definiert alle Prozesse zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung. Es verringert die Fehleranfälligkeit von Transaktionen, schützt das Vermögen vor Verlusten durch Schäden und Betrug und gewährleistet die Übereinstimmung der Unternehmensabläufe mit der Satzung, den Konzernrichtlinien und den geltenden Gesetzen (Compliance).

Das Kontrollumfeld des Rechnungslegungsprozesses ist durch eine klare Aufbau- und Ablauforganisation gekennzeichnet, wobei den einzelnen Funktionen eindeutig Personen (zum Beispiel in Finanz, Rechnungswesen und Controlling) zugeordnet sind. Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Mitarbeiter erfüllen die fachlichen Voraussetzungen. Im Rechnungswesen kommen SAP und LucaNet zum Einsatz.

Die Konzernrichtlinien der RATH Gruppe basieren auf dem RATH Managementhandbuch, der Compliance Richtlinie sowie der Geschäftsordnung und Unterschriftenreglungen für die Geschäftsführungen und leitenden Angestellten aller RATH Gruppengesellschaften. Diese Bestimmungen werden bei Bedarf gemäß den Compliance-Bestimmungen überarbeitet und der jeweiligen Geschäftsführung nachweislich zur Kenntnis gebracht. Die lokale Geschäftsführung ist für die Einhaltung der Richtlinien in der jeweiligen RATH Tochtergesellschaft verantwortlich. Die Geschäftsordnung verweist unter anderem auf die zwingende

Einhaltung der Bestimmungen im Managementhandbuch und definiert eine Liste von Geschäftsfällen, welche einer Zustimmung der Konzernleitung bedürfen. Das Managementhandbuch der RATH Gruppe beinhaltet unter anderem die für den Rechnungslegungsprozess notwendigen Informationen und Bestimmungen, wie das Konsolidierungshandbuch (Reporting-Richtlinien, Bilanzierungs- und Bewertungsregeln) oder die IT-Richtlinien.

Quartalsweise erfolgt eine Konsolidierung der Gruppenergebnisse nach IFRS-Bestimmungen zur Berichterstattung an den Aufsichtsrat und an die Aktionäre. Der Konzernabschluss wird in enger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat und dem Prüfungsausschuss von einem Konzernabschlussprüfer, der mit seinem internationalen Netzwerk einheitliche Prüfungsstandards garantiert, umfassend geprüft. Ein standardisiertes monatliches Management-Berichtswesen umfasst sämtliche in der RATH Gruppe konsolidierten Einzelgesellschaften. Der Aufsichtsrat der RATH AG informiert sich regelmäßig in seinen Sitzungen über das interne Kontrollsystem. Der Prüfungsausschuss hat die Aufgabe, die Wirksamkeit des Kontrollsystems zu überwachen.

RISIKOMANAGEMENT

Die RATH Gruppe ist in ihrem weltweiten unternehmerischen Handeln unterschiedlichen Chancen und Risiken ausgesetzt. Die kontinuierliche Identifizierung, Bewertung und Steuerung der Risiken ist wesentlicher Bestandteil des Führungs-, Planungs- und Controlling-Prozesses. Das Risikomanagement bedient sich dabei auf die im Konzern vorhandenen Organisations-, Berichts- und Führungsstrukturen. Diese Prozesse werden laufend durch das zentrale Prozessmanagement evaluiert. Inhaltlich geht es um die Dokumentation aller Abläufe im Unternehmen sowie das dokumentierte Verhalten bei Abweichungen, um aus Fehlern zu lernen und sich stetig weiter zu verbessern. Dieses Denken in Prozessen ist in der ISO 9001 verankert. Das Risikomanagementsystem stellt sicher, dass Risiken regelmäßig analysiert und bewertet werden. So ist gewährleistet, dass diese antizipiert, frühzeitig erkannt und im Eintrittsfall rasch Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können.

WESENTLICHE RISIKEN

Risiken, welche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der RATH Gruppe haben könnten, stellen sich gegenüber früheren Perioden im Wesentlichen unverändert wie folgt dar:

Beschaffung

Als wesentlicher Ansatzpunkt zur Risikominimierung im Beschaffungsbereich ist, soweit möglich, das Verhindern von Abhängigkeiten von einzelnen Lieferanten zu erwähnen. Hier steuert unser zentraler Einkauf aktiv entgegen und schafft die Voraussetzung für ein ausgewogenes Lieferantenportfolio unter Berücksichtigung sinnvoller Einkaufsmengen sowie Preise. Um bessere Preise bei unseren Lieferanten zu erhalten, ist es oft notwendig, in größeren Chargen einzukaufen. Dies hat jedoch den Nachteil der Kapitalbindung. Der zentrale Einkauf versucht auch hier einen Ausgleich zu schaffen.

Produktion

Die wesentlichen Wertschöpfungsstufen der RATH Gruppe liegen in der Fertigung unserer Produkte. Ein eventuelles Risiko einer Betriebsunterbrechung mit direktem Einfluss auf das Unternehmens-

ergebnis ist durch unsere konzernweite Betriebsunterbrechungsversicherung abgedeckt. Vorsorglich steuert die Gruppe diesem proaktiv über kontinuierliche Analysen der einzelnen Anlagen sowie vorbeugender Wartung entgegen. In diesem Bereich werden zunehmend digitale Lösungen aus dem Umfeld Industrie 4.0 evaluiert. Trotzdem können Risiken aus Produkthaftungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Im Falle von Qualitätsmängeln werden diese im Sinne unserer Kunden behoben. Daraus entstehende externe Kosten sind über unsere konzernweite Produkthaftpflichtversicherung gedeckt. Ein dadurch entstandener Imageschaden ist jedoch immer ein Risiko für die Unternehmensgruppe.

Vertrieb

Der weltweite Produkt- beziehungsweise Projektverkauf birgt auch Risiken. Unsere Gesamtlösungen gehen heute zum Teil in Länder, die nicht immer wirtschaftlich beziehungsweise politisch stabil sind. Über unsere Vertriebsgeschäftsführer werden laufend Informationen aus den jeweiligen Absatzmärkten und Ländern eingeholt, die uns unterstützen, mögliche Forderungsausfälle frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Die RATH Gruppe setzt außerhalb der Europäischen Union und den USA hinsichtlich der Zahlungskonditionen überwiegend auf das Akkreditivgeschäft. Damit ist sichergestellt, dass unsere Verkäufe durch eine internationale Bank besichert sind. Zu jenen Umsätzen, die wir nicht mit Akkreditiven besichern, haben wir ein internes Forderungsmanagement mit Kreditlimits eingerichtet. Das Forderungsmanagement bewertet das entstehende Kreditrisiko mit externen Informationen von Kreditauskünften und unseren Erfahrungen über den jeweiligen Kunden beziehungsweise in dem Land des Kunden.

Aufgrund der so gesammelten Informationen wird ein Kreditlimit festgelegt. Die RATH Gruppe verfügt über keine Kreditausfallsversicherung. Die Forderungsausfälle im Berichtsjahr 2019 der RATH Gruppe beliefen sich auf 651 TEUR (Vorjahr: 112 TEUR), das entspricht 0,1% (Vorjahr: 0,1%) der Umsatzerlöse. Der wesentliche Anstieg resultiert aus der Insolvenz unseres Großkunden Eisenmann.

Liquidität

Ziel des Liquiditätsmanagements ist es, zu jeder Zeit eine ausreichende Liquidität innerhalb des Konzerns sicherzustellen. Der externe Finanzierungsspielraum wird für RATH primär durch internationale Bankengruppen gewährleistet. Innerhalb des Konzerns gilt der Grundsatz der internen Finanzierung. Das bedeutet, der Finanzierungsbedarf von Tochtergesellschaften wird – soweit möglich beziehungsweise wirtschaftlich sinnvoll – über interne Darlehensbeziehungen abgedeckt. Die Festlegung von Kreditlimits und die Höhe der Refinanzierungskosten bei Geldinstituten sind abhängig von deren Einschätzung der Zukunftsperspektive der RATH Gruppe. Bankkontakte werden daher partnerschaftlich gepflegt, damit sichergestellt wird, dass unsere Bankpartner jederzeit ein klares und aktuelles Bild der wirtschaftlichen Lage unserer Gruppe bekommen.

Fremdwährungen und Zinsen

Die RATH Gruppe liefert an ihre Kunden zumeist in der jeweiligen Gesellschaftswährung. Durch die laufende Bewertung der Währungspaare USD/EUR und HUF/EUR kann es zu positiven wie auch

negativen Veränderungen im Finanzergebnis der Einzelgesellschaften und in Folge auch im Konzern kommen. Derzeit verfügt die RATH Gruppe über keine derivativen Finanzinstrumente.

GESAMTRISIKO

Die Risiken der RATH Gruppe werden durch die beschriebenen Mittel und Maßnahmen bestmöglich überwacht, der Fortbestand des Unternehmens ist aus heutiger Sicht nicht gefährdet.

AKTIONÄRSSTRUKTUR 31. DEZEMBER 2019

  • 66,7% RATH Holding GmbH
  • 18,8% Rath Familienmitglieder
  • 14,5% Streubesitz

ANGABEN GEMÄSS § 243A UGB

Das Grundkapital setzt sich aus 1.500.000 Stückaktien (Vorjahr: 1.500.000 Stückaktien) zusammen, wobei jede Stückaktie am Grundkapital in gleichem Umfang beteiligt ist. Dem Vorstand sind keinerlei Beschränkungen bekannt, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen. Die RATH AG besitzt keine eigenen Aktien. Der Streubesitz befindet sich bei österreichischen und internationalen Investoren.

Die Aktie notiert im "Standard Market Auction" der Wiener Börse unter der ISIN-Nummer AT0000767306. Es sind keine wesentlichen Beteiligungen von Arbeitnehmern der RATH Gruppe bekannt. Wie jedem Aktionär steht es auch Arbeitnehmern mit Aktienbesitz frei, ihre Stimmrechte in Hauptversammlungen auszuüben.

Es bestehen keine, nicht unmittelbar aus dem Gesetz abgeleiteten Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie über die Änderung der Satzung der Gesellschaft. Dem Vorstand sind keine bedeutenden Vereinbarungen bekannt, an denen die Gesellschaft beteiligt ist, und die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeangebotes wirksam werden. Es besteht auch keine Entschädigungsvereinbarung zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebotes.

AUSBLICK

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Die im Dezember 2019 erstmals in China aufgetretene, neuartige Lungenkrankheit SARS2 COVID-19 entwickelte sich im Jahr 2020 zu einer globalen Pandemie. Die in China getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Folgen, führten zum Stillstand eines Großteils der industriellen Tätigkeit des Landes, das im Zentrum wesentlicher globaler Lieferketten steht. Diesem Beispiel folgten im weiteren Verlauf immer mehr Länder, darunter auch die wesentlichen Absatz- und Beschaffungsmärkte der RATH Gruppe. Die Absage von Aufträgen, vorübergehenden Schließungen von Produktionswerken, Kurzarbeit und Quarantäne-Maßnahmen verunsichern derzeit Kunden, Mitarbeiter und Lieferanten der RATH Gruppe. Risiken für die RATH Gruppe können dabei nicht nur die Absatzentwicklung betreffen, sondern auch erheblichen Beeinträchtigungen der Produktion, des Beschaffungsmarktes und der Zulieferkette führen.

Die Auswirkungen auf die Weltwirtschaft sind derzeit nicht seriös abschätzbar. Eine globale Rezession ist ein ernstzunehmendes Szenario. Ein potenzieller Kapitalabfluss bei einer weiteren Verschlechterung der Grundstimmung auf den Finanzmärkten kann zum Abfluss von Kapital aus Schwellenländern und zu einer weiteren Belastung des globalen Wirtschaftswachstums führen. Mögliche Schuldenkrisen einzelner Länder aufgrund der zusätzlichen Belastung durch die Krise würden die Absatzaussichten in diesen Märkten zusätzlich eintrüben.

Die Fähigkeit von Regierungen und internationaler Organisationen, massive und koordinierte Unterstützungsmaßnahmen zu ergreifen, ist entscheidend für die Entwicklung in den kommenden Quartalen. Ebenso ist die Dauer der Pandemie entscheidend für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung.

Weitere Unsicherheiten bestehen nach wie vor durch ungelöste Handelskonflikte, allen voran jene zwischen USA und China sowie Europa. Die politische Unsicherheit im Vorfeld der US-Präsidentschaftswahlen und im Fall anhaltender handelspolitischer Spannungen, könnte sich die Investitionstätigkeit der US-Unternehmen deutlicher abkühlen als bisher angenommen und auch Folgen für die globale Wirtschaft nach sich ziehen.

Das Risiko eines ungeordneten Austritts Großbritanniens aus der EU ist aufgrund des mittlerweile abgeschlossenen Austrittsabkommens im Zuge des am 31. Januar 2020 vollzogenen Brexits zwar gebannt, verlagert sich nun aber auf die Verhandlungen zu einem Abkommen zur zukünftigen Zusammenarbeit.

Die RATH Gruppe ist somit im Geschäftsjahr 2020 zwar in sehr unruhigem Fahrwasser unterwegs –jedoch sind wir sehr gut gerüstet, auch diese Phase in unserer mittlerweile 130jährigen Unternehmensgeschichte zu überstehen. Die Produktion wird soweit möglich aufrechterhalten und unser Personaleinsatz wird durch Home-Office optimiert. Je nach Rückgang der Auftragslage, wird in Österreich und Deutschland auf das Instrument Kurzarbeit zurückgegriffen. Zusätzlich wurden mit Beginn des Jahres 2020 Kreditlinien aufgestockt um auf etwaige Liquiditätsengpässe vorbereitet zu sein.

Mit Stand 31. März 2020 liegt unser Auftragsbestand bei 30,8 Mio. EUR (VJ: 32,7 Mio. EUR) hier zeigt sich bereits der erste Einbruch aufgrund der COVID-19 Pandemie. Dennoch wird der RATH Konzern alles daran setzen, unsere Kunden mit einem wettbewerbsfähigen und attraktiven Service- und Produktmix zu überzeugen.

Wir setzen, wie auch bereits in den letzten Jahren, unternehmensintern einen starken Fokus auf Qualität, Innovation und Kostenoptimierung, durch die COIVD-19 Krise selbstverständlich vermehrt auf die Kostenseite. Im Vertrieb ist es aktuell nicht möglich unsere Kunden zu besuchen, daher haben auch wir auf Videokonferenzen umgestellt, zweifellos ist dies jedoch nicht dasselbe wie persönlich mit unseren Kunden über neue Aufträge und Lösungen zu sprechen.

Unser Ziel, neben organischem Wachstum auch anorganisch zu wachsen, verfolgen wir weiter. Derzeit durch die Pandemie unterbrochen, werden wir dieses Ziel auch weiterhin verfolgen und die Suche nach potenziellen Targets fortführen.

Auf dieser Basis und unter Berücksichtigung gleichbleibender Fremdwährungskurse und Zinsen sowie lieferfähiger Rohstoffe erwartet das RATH Management für das Geschäftsjahr 2020 einen Rückgang im Umsatz sowie im Ergebnis. Eine betragliche Einschätzung des Rückgangs ist derzeit noch nicht möglich.

WIEN, 28. APRIL 2020 Der Vorstand

Andreas Pfneiszl DI Ingo Gruber

JAHRESABSCHLUSS RATH KONZERN 2019

KONZERNBILANZ

ANHANGANGABE 31. 12.2019
TEUR
31. 12.2018
TEUR
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (20.3) 4.593 25.468
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (12) 14.346 15.814
Vertragsvermögenswerte (12) 6.035 0
Sonstige finanzielle Forderungen (20.4) 92 414
Sonstige nicht-finanzielle Forderungen und Rechnungsabgrenzungen (13) 1.989 2.446
Vorräte (11) 21.488 21.409
Forderungen aus Ertragsteuern (18) 1.367 16
Kurzfristige Aktiva 49.910 65.567
Finanzielle Vermögenswerte (20.5) 0 706
Immaterielle Vermögenswerte & Firmenwert (9) 5.139 649
Sachanlagevermögen (8) 49.591 38.449
Aktive latente Steuern (18) 569 1.385
Langfristige Aktiva 55.299 41.189
AKTIVA GESAMT 105.209 106.756
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (16), (20.6) 2.165 2.038
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Leasingverpflichtungen (10) 1.100 835
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (20.7) 5.500 7.682
Vertragsverbindlichkeiten (20.7) 2.529 1.240
Sonstige kurzfristige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten (19) 2.000 3.137
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten (20.7) 174 1.454
Kurzfristige Rückstellungen (17) 800 820
Kurzfristige Ertragssteuerschulden (18) 188 641
Kurzfristige Verbindlichkeiten 14.456 17.848
Langfristige Finanzverbindlichkeiten (16), (20.6) 35.000 37.000
Verbindlichkeiten aus Leasingverpflichtungen (10) 1.709 97
Personalrückstellungen (15) 3.228 3.183
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und
passive Rechnungsabgrenzungen
(19) 149 176
Passive latente Steuern (18) 431 101
Langfristige Verbindlichkeiten 40.517 40.557
Grundkapital 10.905 10.905
Kapitalrücklagen 1.118 1.118
Bilanzgewinn und freie Rücklagen 41.408 39.201
Rücklage aus Währungsumrechnung -2.049 -1.848
Sonstige Rücklagen -1.149 -1.028
Nicht beherrschende Anteile 3 2
Eigenkapital (14) 50.236 48.351
PASSIVA GESAMT 105.209 106.756

KONZERNGEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

ANHANGANGABE 31. 12.2019
TEUR
31. 12.2018
TEUR
Umsatzerlöse (21) 100.070 94.488
Andere betriebliche Erträge (24) 637 544
100.707 95.032
Materialaufwand und bezogene Leistungen (22) -45.044 -43.262
Personalaufwand, einschließlich Sozialleistungen und Abgaben (23) -31.264 -27.819
Wertminderungsaufwand aus Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten
(12) -651 -112
Sonstiger betrieblicher Aufwand (25) -11.479 -11.110
EBITDA 12.269 12.729
Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte (9) -314 -80
Abschreibung auf Sachanlagen (8) -5.414 -4.227
EBIT 6.541 8.422
Zinsertrag 20 23
Zinsaufwendungen -793 -802
Sonstige Finanzerträge 1.072 1.192
Sonstiger Finanzaufwand -828 -666
Finanzergebnis (26) -529 -253
Ergebnis vor Steuern (EBT) 6.012 8.170
Ertragsteuern (18) -2.306 -2.306
Konzernergebnis 3.706 5.864
davon den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen (14) 1 1
davon den Aktionären der Muttergesellschaft zuzurechnen (14) 3.705 5.863
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) (14) 2,47 3,91
Verwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) (14) 2,47 3,91

KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG

ANHANG 31. 12.2019 31. 12.2018
ANGABE TEUR TEUR
Konzernergebnis nach Ertragssteuern 3.705 5.864
Posten, die nicht in die Gewinn- u. Verlustrechnung umgegliedert werden:
Neubewertung der langfristigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern gemäß IAS 19 (15) -160 -255
darauf entfallende Steuer (18) 40 64
-120 -191
Posten, die in die Gewinn– und Verlustrechnung umgegliedert werden:
Unterschiede Währungsumrechnung -202 -104
-202 -104
Sonstiges Gesamtergebnis -322 -296
zurechenbar zu Aktionären der Muttergesellschaft (14) -322 -296
zurechenbar zu nicht beherrschenden Anteilen (14) 0 0
Gesamtergebnis nach Steuern 3.384 5.569
davon den Aktionären der Muttergesellschaft zuzurechnendes Gesamtergebnis (14) 3.383 5.568
davon Gesamtergebnis der nicht beherrschenden Anteile (14) 1 1

ENTWICKLUNG DES KONZERNEIGENKAPITALS

GRUNDKAPITAL KAPITAL
RÜCKLAGEN
UNTERSCHIEDE
WÄHRUNGS
SONSTIGE
RÜCKLAGEN
BILANZGEWINN
UND FREIE
SUMME
EIGENKAPITAL
ANTEILE NICHT
BEHERRSCHENDER
GESAMTES
EIGENKAPITAL
TEUR TEUR UMRECHNUNG
TEUR
TEUR RÜCKLAGEN
TEUR
GESELLSCHAFTER
TEUR
GESELLSCHAFTER
TEUR
TEUR
Stand 2. Januar 2018 10.905 1.118 -1.744 -837 34.463 43.905 2 43.906
Konzernergebnis 2018 0 0 0 0 5.864 5.864 0 5.864
Sonstiges Ergebnis 2018 0 0 -104 -192 0 -296 0 -296
Konzerngesamtergebnis 0 0 -104 -192 5.864 5.568 1 5.569
Ausschüttung 0 0 0 0 -1.125 -1.125 0 -1.125
Stand am 31. Dezember 2018 10.905 1.118 -1.848 -1.028 39.201 48.349 2 48.351
Konzernergebnis 2019 0 0 0 0 3.705 3.705 1 3.706
Sonstiges Ergebnis 2019 0 0 -202 -120 0 -322 0 -322
Konzerngesamtergebnis 0 0 -202 -120 3.705 3.383 1 3.385
Ausschüttung 0 0 0 0 -1.500 -1.500 0 -1.500
Stand am 31. Dezember 2019 10.905 1.118 -2.049 -1.149 41.408 50.232 3 50.236

KONZERNGELDFLUSSRECHNUNG

ANHANGANGABE 2019 2018
TEUR TEUR
Konzernergebnis vor Steuern 6.012 8.170
Cash-Flow aus dem Ergebnis
Abschreibungen (8), (9) 5.728 4.306
Wertberichtigungen und Erträge aus dem Abgang von als FVTPL klassifizierten Wertpapieren -41 24
Veränderung von Personalrückstellungen -115 -264
Veränderung der Wertberichtigung 651 -95
Wechselkursdifferenzen (28) -325 -611
Zinsergebnis (26) 664 779
Gezahlte Ertragsteuern (18) -1.753 -1.217
(Gewinn)/Verlust aus dem Abgang von Anlagen -20 2
Sonstige Anpassungen aufgrund IFRS 9 -5 -82
Veränderungen im Nettoumlaufvermögen 10.796 11.012
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 919 361
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte -370 -1.258
Vorräte 2.268 -552
Vertragsvermögenswerte -6.052 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -1.986 1.743
Vertragsverbindlichkeiten 1.245 524
Sonstige Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Abgrenzungen -2.466 1.928
-6.442 2.746
Nettomittelzuflüsse aus betrieblicher Tätigkeit 4.354 13.758
Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen (8), (9) -6.208 -5.166
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte (8), (9) -173 -328
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen (8), (9) 22 15
Netto-Auszahlungen für Unternehmenszusammenschlüsse (3) -13.617 0
Einzahlungen aus der Veräußerung von als FVTPL klassifizierten Wertpapieren (20.5) 747 0
Erhaltene Zinsen 14 23
Geldflüsse aus der Investitionstätigkeit -19.215 -5.456
Einzahlungen aus der Aufnahme von finanziellen Verbindlichkeiten (29) -28 152
Rückzahlungen von finanziellen Verbindlichkeiten (29) -2.035 -189
Rückzahlung von kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten (29) 0 -114
Tilgungsanteil von Leasingzahlungen (2018: Tilgungsanteil von Zahlungen i. Z. m. Finanzierungsleasing) (29) -1.819 -340
Gezahlte Dividenden -1.500 -1.125
Gezahlte Zinsen -682 -802
Geldflüsse aus der Finanzierungstätigkeit -6.064 -2.418
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn des Jahres 25.468 19.569
Nettoveränderung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten -20.925 5.883
Zahlungsunwirksame Währungsdifferenzen 50 17
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende des Jahres 4.593 25.468

KONZERNANHANG

1. GRUNDLAGE FÜR DIE AUFSTELLUNG DES KONZERNABSCHLUSSES

Das Unternehmen:

Die RATH Aktiengesellschaft (nachfolgend "RATH AG"), Walfischgasse 14, 1010 Wien, Österreich, und Tochtergesellschaften (in der Folge "RATH Gruppe" oder "Konzern" genannt) erzeugen und vertreiben Feuerfestwerkstoffe für industrielle Abnehmer und Gewerbebetriebe. Die wesentlichen Absatzmärkte liegen im Gebiet der Europäischen Union, in Osteuropa und in den USA. Sitz der Muttergesellschaft ist Wien. Produktionsstätten befinden sich in Österreich, Deutschland, Ungarn und den USA. Darüber hinaus gibt es Vertriebsgesellschaften in Österreich, Tschechien, Polen, in der Ukraine sowie in Mexiko.

Die Aktien der RATH AG notieren an der Wiener Börse im Segment "Standard Market Auction".

Grundsätze der Rechnungslegung:

Der Konzernabschluss der RATH Gruppe zum 31. Dezember 2019 wurde in Anwendung von § 245a UGB nach den Vorschriften der am Abschlussstichtag anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt. Alle für das Geschäftsjahr vom International Accounting Standards Board (IASB) verlautbarten und von der EU übernommenen IFRS, für die eine Anwendung verpflichtend ist, wurden von den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen angewendet.

Der Rechnungslegung der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen die einheitlichen Rechnungslegungsmethoden der RATH Gruppe zugrunde.

Alle Beträge in Kommentaren und tabellarischen Übersichten werden, soweit nichts Anderes vermerkt ist, in Tausend Euro ("TEUR") angegeben. Sowohl Einzel- als auch Summenwerte stellen den Wert mit den kleinsten Rundungsdifferenzen dar. Bei Addition der dargestellten Einzelwerte können deshalb geringe Rundungsdifferenzen zu den ausgewiesenen Summen auftreten.

Dies ist der erste Konzernabschluss in dem IFRS 16 Leasingverhältnisse angewendet wurde. Die sich daraus ergebenden Änderungen sowie weitere Änderungen wesentlicher Rechnungslegungsmethoden sind in Angabe (5) dargestellt.

Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 28. April 2020 vom Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben. Der Jahresabschluss der RATH AG wurde am 28. April 2020 dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt.

2. KONSOLIDIERUNGSKREIS UND KONSOLIDIERUNGSMETHODEN

Konsolidierungskreis:

In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 sind exklusive der RATH AG 10 (Vorjahr: 9) Tochterunternehmen einbezogen, die von der RATH AG beherrscht werden.

Diese ab dem Zeitpunkt der Beherrschung voll konsolidiert und, wenn die Beherrschung nicht mehr gegeben ist, entkonsolidiert. Beherrschung ist nach IFRS 10 dann gegeben, wenn die RATH Gruppe die Verfügungsgewalt über das Tochterunternehmen hat, einer Risikobelastung durch schwankende Renditen aus dem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist bzw. über ein Anrecht darauf verfügt und die Fähigkeit hat, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu nutzen um die Höhe dieser Renditen zu beeinflussen und in weiterer Folge diese dazu nutzen kann, die Finanz- und Geschäftspolitik des Unternehmens zu bestimmen.

Der Konsolidierungskreis umfasst neben der RATH AG noch folgende Unternehmen:

KONZERNANTEIL
2019 2018
Chamottewaren– und Thonöfenfabrik Aug. RATH jun. GmbH,
Krummnußbaum, Österreich
99,98% 99,98% Vollkonsolidierung
RATH GmbH, Meißen, Deutschland 100% 100% Vollkonsolidierung
RATH Hungaria Kft., Budapest, Ungarn 100% 100% Vollkonsolidierung
RATH Inc., Newark, DE, USA 100% 100% Vollkonsolidierung
RATH žárotechnika spol. s r.o, Dvůr Králové nad Labem,
Tschechische Republik
100% 100% Vollkonsolidierung
RATH Polska Sp. z o.o., Dabrowa Gornicza, Polen 100% 100% Vollkonsolidierung
RATH Ukrajina TOW, Dnipro, Ukraine 100% 100% Vollkonsolidierung
RATH Group S. de R.L. de C.V., Guadalupe, Mexiko 100% 100% Vollkonsolidierung
RATH Filtration GmbH, Wien, Österreich 100% 100% Vollkonsolidierung
RATH LLC, Owensville, MO, USA 100% 0% Vollkonsolidierung

Unternehmenszusammenschlüsse:

Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbsmethode zum Erwerbszeitpunkt und somit mit Übergang der Beherrschung auf den Konzern bilanziert.

Die Anschaffungskosten eines Erwerbes bemessen sich nach den beizulegenden Zeitwerten der hingegebenen Vermögenswerte und der eingegangenen oder übernommenen Verbindlichkeiten zum Erwerbszeitpunkt. Die erworbenen Vermögenswerte, Schulden sowie Eventualverbindlichkeiten werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Immaterielle Vermögenswerte werden dabei intern unter Verwendung angemessener Bewertungsmethoden ermittelt. Sie werden planmäßig abgeschrieben oder im Falle einer unbestimmbaren Nutzungsdauer analog zum Firmenwert mindestens einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Erwerbsbezogene Kosten werden als Aufwand erfasst. Etwaige bedingte Gegenleistungen werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet.

Bedingte Kaufpreisbestandteile werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Wird ein bedingter Kaufpreisanteil als Eigenkapitalinstrument eingestuft, wird dieser in Folgeperioden nicht neu bewertet und eine etwaige Abgeltung wird direkt im Eigenkapital erfasst. Ansonsten werden spätere Änderungen des beizulegenden Zeitwertes eines bedingten Kaufpreisbestandteils erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung jener Periode erfasst, in der die Wertänderung eingetreten ist.

Ein verbleibender positiver Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem neu bewerteten anteiligen Eigenkapital wird als Firmenwert angesetzt und zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet. Die Fortführung des Firmenwertes erfolgt in der jeweiligen Landeswährung, in der er zum Erwerbszeitpunkt zugeordnet wurde. Die Überprüfung der Werthaltigkeit erfolgt auf Ebene der zahlungsgenerierenden Einheiten. Negative Unterschiedsbeträge werden nach nochmaliger Beurteilung der Ansetzbarkeit und Bewertung der übernommenen Vermögenswerte und Schulden sowie unter Berücksichtigung von Transaktionskosten sofort erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung in den sonstigen Erträgen erfasst.

Transaktionen mit nicht beherrschenden Gesellschaftern:

Transaktionen mit nicht beherrschenden Gesellschaftern werden wie Transaktionen mit Eigenkapitaleignern des Konzerns behandelt. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils entstehender Unterschiedsbetrag zwischen der gezahlten Leistung und dem betreffenden Anteil an dem Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste, die bei der Veräußerung von nicht beherrschenden Anteilen entstehen, werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst.

Bei der Konsolidierung eliminierte Geschäftsvorfälle:

Alle konzerninternen Aufwendungen und Erträge sowie die zwischen den vollkonsolidierten Gesellschaften bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Zwischenergebnisse aus dem konzerninternen Lieferungs- und

Leistungsverkehr im Anlage- und Umlaufvermögen werden eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Einseitig ergebniswirksame Buchungen werden ergebniswirksam ausgebucht und die darauf entfallenden latenten Steuern in Ansatz gebracht. .

3. UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSE

Übersicht:

Mit 30. August 2019 (Closing) erwarb die RATH Gruppe durch die im Geschäftsjahr gegründete, amerikanische Tochtergesellschaft RATH, LLC den Feuerfest-Bereich von Bucher Emhart Glass inklusive Produktionsstätte in Owensville (Missouri, USA) sowie Vertrieb und Kundenstock im Rahmen eines Asset Deals.. Der Erwerb stärkt Kapazität sowie Know-how und Kompetenz im Bereich der Feuerfest-Materialien für die Behälterglasindustrie der RATH Gruppe erheblich.

Der Kaufpreis i.H.v. 15.244 TUSD (entspricht: 13.617 TEUR) wurde in Bar beglichen. Da keine Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente übernommen wurden, gleicht der Kaufpreis somit auch den Nettoabfluss von Zahlungsmitteln im Zuge des Unternehmenserwerbs, der im Cashflow aus Investitionstätigkeit dargestellt wird.

Die aufgrund des Erwerbs bilanzierten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie die Ermittlung des Firmenwerts stellen sich wie folgt dar:

BEIZULEGENDER ZEITWERT
TEUR
Kaufpreis 13.617
Sachanlagen 6.620
Markenrechte 448
Kundenbeziehungen 2.043
Bestellobligo 295
Vorräte 2.367
Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen 645
Verbindlichkeiten aus Leasingverpflichtungen -645
Vertragsverbindlichkeiten -51
Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten -29
Erworbenes Reinvermögen 11.693
Firmenwert zum Erwerbszeitpunkt 1.924

Die Kaufpreiszuteilung ist vorläufiger Natur, da der Wert der Kundenbeziehungen noch nicht final ermittelt wurde. Für diese wurde ein vorläufiger Wert i.H.v. 2.043 TEUR ermittelt, der über eine Nutzungsdauer von 6 Jahren linear abgeschrieben wird. Zum 31. Dezember 2019 beträgt der Buchwert 1.923 TEUR. Für das Bestellobligo, für das im Rahmen der Kaufpreiszuteilung ein Wert von 295 TEUR ermittelt wurde, beträgt der Buchwert zum Bilanzstichtag 196 TEUR. Die Abschreibung erfolgt linear über ein Jahr.

Überdies wurde im Rahmen der Kaufpreiszuteilung ein Markenrecht für "Emhart Systems" identifiziert und mit 448 TEUR bewertet. Dieses wird über die vertraglich limitierte Nutzungsdauer von 5 Jahren linear abgeschrieben. Zum Konzernabschlussstichtag beträgt der Buchwert 417 TEUR.

Aus übernommenen Leasingverträgen wurde ein Nutzungsrecht für zwei Lagerhallen und Leasingverbindlichkeiten in gleicher Höhe angesetzt.

Der Firmenwert ist zur Gänze steuerlich abzugsfähig und wird dafür steuerrechtlich über 15 Jahre linear abgeschrieben. Zum 31. Dezember 2019 beträgt dieser 1.917 TEUR wobei die Veränderung zum Erwerbszeitpunkt aus Wechselkursdifferenzen resultiert.

Im Vorjahr fand kein Unternehmenserwerb statt.

Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten:

Die mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundenen Kosten i.H.v. 528 TEUR sind in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sowie in der Konzerngeldflussrechnung im Nettomittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit enthalten.

Umsatz- und Ergebnisbeitrag:

Im Zeitraum vom 31. August 2019 bis zum 31. Dezember 2019 erwirtschaftete das erworbene Unternehmen Umsatzerlöse i.H.v. 2.022 TEUR und einen Bilanzverlust von 638 TEUR.

Hätte der Erwerb bereits am 1. Januar 2019 stattgefunden, wären konsolidierte Pro-forma-Umsatzerlöse i. 8.879 TEUR und ein Jahresergebnis i.H.v. -275 TEUR für das Geschäftsjahr 2019 ausgewiesen worden. Diese Beträge wurden aus den Ergebnissen des Tochterunternehmens errechnet und bereinigt um:

  • die Unterschiedsbeträge aus den Rechnungslegungsmethoden des Konzerns und des Tochterunternehmens und
  • die zusätzlichen Abschreibungen, die vorgenommen worden wären, sofern die Anpassungen der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte auf ihre beizulegenden Zeitwerte, zusammen mit den entsprechenden Steueranpassungen, ab 1. Januar 2019 vorgenommen worden wären.

4. WÄHRUNGSUMRECHNUNG

Berichtswährung:

Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt, der die Berichtswährung der RATH Gruppe darstellt. Die Jahresabschlüsse ausländischer Gesellschaften werden nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Diese entspricht für sämtliche Gesellschaften der jeweiligen Landeswährung, da die Gesellschaften ihr Geschäft in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig betreiben.

Alle Bilanzpositionen mit Ausnahme jener des Eigenkapitals werden mit dem Devisenmittelkurs zum 31. Dezember 2019 umgerechnet. Firmenwerte werden als Vermögenswert in der lokalen Währung ihres jeweiligen Ursprungs bilanziert und ebenfalls mit dem Devisenmittelkurs zum Konzernabschlussstichtag umgerechnet. Aufwands- und Ertragsposten werden mit Jahresdurchschnittskursen konvertiert.

Währungsumrechnungsdifferenzen zwischen dem Stichtagskurs innerhalb der Bilanz und dem Durchschnittskurs innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung werden erfolgsneutral in den Posten "Unterschiede Währungsumrechnung" in der Gesamtergebnisrechnung und somit als Teil des sonstigen Ergebnisses eingestellt.

STICHTAGSKURS
31. 12.2019
STICHTAGSKURS
31. 12.2018
DURCHSCHNITTSKURS
1-122019
DURCHSCHNITTSKURS
1-122018
USD 1,123 1,145 1,119 1,181
HUF 330,530 320,980 325,297 318,890
CZK 25,408 25,724 25,670 25,647
PLN 4,257 4,301 4,298 4,261
UAH 26,452 31,714 29,214 32,250
MXN 21,220 22,492 21,557 22,705

Die für die Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse wesentlicher Währungen haben sich wie folgt entwickelt:

Quelle: Österreichische Nationalbank (www.oenb.at)

Transaktionen in fremder Währung:

Gewinne und Verluste aus Transaktionen in einer anderen Währung als der jeweiligen funktionalen Währung werden sofort ergebniswirksam erfasst.

Monetäre Vermögenswerte und Schulden, die am Abschlussstichtag auf eine Fremdwährung lauten, werden zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die mit dem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwertes gültig ist. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Wechselkurs am Tag der Transaktion umgerechnet.

5. AUSWIRKUNGEN NEUER UND GEÄNDERTER STANDARDS

5.1 NEUE UND GEÄNDERTE STANDARDS, DIE IM JAHR 2019 ANWENDUNG FINDEN

Übersicht:

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden folgende Änderungen bestehender IAS/IFRS bzw. Interpretationen sowie die neu herausgegebenen Standards und Interpretationen, soweit sie bis zum Bilanzstichtag im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden und bis zu diesem Zeitpunkt in Kraft getreten sind, beachtet:

STANDARD INHALT ANZUWENDEN AB
IFRS 16 Leasingverhältnisse Januar 2019
IFRS 9 Vorzeitige Rückzahlungsoptionen mit negativer Vorfälligkeitsentschädigung Januar 2019
IAS 28 Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen Januar 2019
AIP 2015-2017 Änderungen und Klarstellungen an verschiedenen IFRS Januar 2019
IAS 19 Änderungen an IAS 19: Planänderungen, -kürzungen und Abgeltungen Januar 2019
IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung Januar 2019
IFRS 9, IAS 39, IFRS 17 Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 17: Interest Rate Benchmark Reform Januar 2020

IFRS 16 "Leasingverhältnisse":

Regelungen des Standards

IFRS 16 "Leasingverhältnisse" ersetzt IAS 17, IFRIC 4, SIC-15 und SIC-27. Der Standard regelt den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angabepflichten bezüglich Leasingverhältnissen im Abschluss. Für den Leasingnehmer sieht der Standard ein einziges Bilanzierungsmodell vor. Dieses Modell führt beim Leasingnehmer dazu, dass sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Leasingvereinbarungen in der Bilanz zu erfassen sind, es sei denn, die Laufzeit beträgt 12 Monate oder weniger oder es handelt sich um einen geringwertigen Vermögenswert. Die Vereinfachungen stellen Wahlrechte dar. Zum Beginn des Leasingverhältnisses hat die RATH Gruppe als Leasingnehmer eine Leasingverbindlichkeit (zur Zahlung der Leasingraten) und ein Nutzungsrecht anzusetzen. Die Leasingverbindlichkeit wird demnach nach der Effektivzinsmethode bewertet, das Nutzungsrecht wird über die Vertragslaufzeit im Allgemeinen linear abgeschrieben.

Der Leasinggeber unterscheidet für Bilanzierungszwecke weiterhin zwischen Finanzierungsleasing und operativem Finanzierungsleasing. Das Bilanzierungsmodell von IFRS 16 unterscheidet sich hierbei nicht wesentlich von dem in IAS 17.

Gemäß IFRS 16 sind Mehrkomponentenverträge in Leasingkomponenten und Nicht-Leasingkomponenten zu trennen. Die Abgrenzung von bilanzwirksamen Leasingkomponenten und bilanzunwirksamen Servicekomponenten bekommt somit unter IFRS 16 zusätzliche Bedeutung für den Konzern. Sofern mehrere Komponenten die Leasingdefinition erfüllen, sind die Bilanzierungsregeln des IFRS 16 auf jede separat identifizierbare Komponente anzuwenden und grundsätzlich getrennt von Nicht-Leasingkomponenten abzubilden. Der Leasingnehmer hat jedoch das Wahlrecht auf die Trennung von Leasing- und Nicht-Leasingkomponenten zu verzichten und den gesamten Vertrag gemäß IFRS 16 zu bilanzieren. Dieses Wahlrecht kann auf Ebene von Vermögensklassen zugrunde liegender Leasingobjekte einheitlich ausgeübt werden.

Für den Leasinggeber ist die Trennung der einzelnen Vertragskomponenten hingegen verpflichtend, d. h. es besteht kein Wahlrecht, analog zum Leasingnehmer auf die Aufteilung zu verzichten, da beim Leasinggeber Detailkenntnis über die einzelnen Komponenten vorausgesetzt wird, um ein sachgerechtes (Einzel-)Pricing durchzuführen. Die Aufteilung der erhaltenen Gegenleistung auf die Vertragskomponenten ist unter Anwendung der Vorgaben zur Umsatzrealisierung in IFRS 15.73–15.90 durchzuführen (IFRS 16.17). Gemäß IFRS 15 wird zur Aufteilung des Transaktionspreises auf die separaten Leistungsverpflichtungen auf die jeweiligen Einzelveräußerungspreise abgestellt. Zur Bestimmung des Einzelveräußerungspreises ist dabei zunächst der Marktpreis zu verwenden. Für den Fall, dass der Einzelveräußerungspreis nicht direkt beobachtbar ist, kann auf eine Schätzung zurückgegriffen werden.

IFRS 16 wird bereits ab dem 1. Januar 2019 angewendet. Der Konzern wendet dabei die modifiziert retrospektive Übergangsmethode an und daher werden keine Vergleichswerte angegeben. Stattdessen wird der kumulierte Effekt aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 als Anpassung des Eröffnungsbilanzwerts der Gewinnrücklage (oder ggf. einer anderen Eigenkapitalkomponente) erfasst.

Weiterhin wendet der Konzern IFRS 16 auf alle Leasingverhältnisse an, die bereits unter IAS 17 als solche identifiziert wurden. Hier werden die unmittelbar vor der Erstanwendung der durch IFRS 16 bestehenden Buchwerte des geleasten Vermögenswerts sowie der Buchwert der Leasingverbindlichkeit nach IAS 17 als erstmaliger Buchwert des Nutzungsrechts und der Leasingverbindlichkeit nach IFRS 16 angesetzt. Die Bewertungsprinzipien werden erst danach angewendet. Sich aus der IFRS 16-Anwendung ergebende Bewertungsanpassungen werden nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung d. h. nicht in den Gewinnrücklagen erfasst.

Es wird sowohl das Wahlrecht für Vereinfachungen im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen mit kurzer Laufzeit (12 Monate oder weniger) als auch für geringwertige Vermögenswerte angewendet. Der Konzern hat Leasingverhältnisse (als Leasingnehmer) über diverse elektronische Geräte bzw. Maschinen abgeschlossen, die als geringwertige Wirtschaftsgüter nach IFRS 16 angesetzt werden. Außerdem wird von der Erleichterung Gebrauch gemacht, bei der anfängliche direkte Kosten bei der Bewertung der Nutzungsrechte nicht berücksichtigt werden. Bei jenen unter die Wahlrechte fallenden Leasingverträgen verändert sich an der Buchungsweise nichts, die Aufwendungen erscheinen nach wie vor in der GuV.

Vermögenswerte und Schulden aus Leasingverhältnissen werden bei Erstansatz zu Barwerten erfasst. Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten den Barwert folgender Leasingzahlungen:

  • feste Zahlungen (einschließlich de facto fester Zahlungen, abzgl. etwaiger zu erhaltender Leasinganreize
  • variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, anfänglich bewertet mit dem Index oder Zins(-Satz) zum Bereitstellungsdatum
  • erwartete Zahlungen der RATH Gruppe aus der Inanspruchnahme aus Restwertgarantien
  • der Ausübungspreis einer Kaufoption, deren Ausübung durch den Konzern hinreichend sicher ist
  • Strafzahlungen im Zusammenhang mit der Kündigung eines Leasingverhältnisses, sofern in der Laufzeit berücksichtigt ist, dass der Konzern die betreffende Kündigungsoption wahrnehmen wird.

Sofern keine der diesbezüglichen Erleichterungsvorschriften in Anspruch genommen wurden, werden die Verbindlichkeiten aus zuvor als Operating Lease eingestuften Verträge mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers zum 1. Januar 2019 abgezinst und mit dem Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen angesetzt. Zum dazugehörenden Nutzungsrecht wird der Buchwert rückwirkend berechnet, so als ob IFRS 16 schon immer angewendet würde. Die Abzinsung erfolgt ebenfalls mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz. Der Ansatz erfolgt in Höhe der Leasingverbindlichkeit, berichtigt um den Betrag der für das Leasingverhältnis im Voraus geleisteten oder abgegrenzten Leasingzahlungen. Der gewichtete Durchschnittswert des Grenzfremdkapitalzinssatzes, der als Leasingnehmer für die zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung in der Bilanz ausgewiesenen Leasingverbindlichkeiten angewendet wird beträgt 2,17% wobei kein wesentlicher Unterschiedsbetrag entstanden ist.

Das Implementierungsprojekt zu IFRS 16 wurde umgesetzt und abgeschlossen. Neben der Vertragsinventur wurden Berechnungen in Hinblick auf quantitative Auswirkungen durch die Erstanwendung von IFRS 16 angestellt. Die sich ergebenden Umstellungseffekte zum 1. Januar 2019 wurden intern an die Unternehmensleitung kommuniziert. Bei der tatsächlichen Implementierung entstanden keine wesentlichen Abweichungen von den ermittelten Umstellungseffekten. In den Berechnungen zu den Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechten wurden die Regelungen des IFRS 16 zu Laufzeiten und variablen Leasingzahlungen berücksichtigt.

Auswirkungen durch IFRS 16

IFRS 16 wirkt sich vor allem auf die Bilanzierung von unter IAS 17 als operative Leasingverhältnisse eingestufte Verträge aus.

Der Konzern hat zum 31. Dezember 2018 nicht kündbare Verpflichtungen aus operativen Leasingverhältnissen i.H. v. 1.867 TEUR. Unter IAS 17 wurden diese Leasingverhältnisse off-balance bilanziert und die Leasingraten periodisch als Aufwand verbucht. Vom Gesamtbestand der oben genannten Verpflichtungen entfallen ca. 178 TEUR auf Leasingverhältnisse, die zum Bilanzstichtag eine Laufzeit von weniger als 12 Monate aufweisen. Weitere ca. 218 TEUR entfallen auf das Leasing von Kopiergeräten, Maschinen und anderen Kleingeräten mit einem Einzelpreis i.H. v. jeweils < 5 TEUR. Da das Unternehmen das Wahlrecht zur Anwendung der Ausnahmebestimmungen bezüglich Leasingverhältnissen mit kurzer Laufzeit und über geringwertige Vermögenswerte anwendet, ändert sich für diese Klassen von Leasingverhältnissen die Bilanzierung nicht. Auch unter IFRS 16 werden Aufwendungen aus diesen Verträgen vom Konzern erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, sobald sie anfallen.

Für die darüber hinausgehenden Leasingverpflichtungen aktiviert der Konzern Nutzungsrechte i.H. v. ca. 2.349 TEUR zum 1. Januar 2019 und passiviert Leasingverbindlichkeiten i.H. v. ca. 3.264 TEUR (nach Anpassungen für geleistete Vorauszahlungen und abgegrenzte Leasingzahlungen, die per 31. Dezember 2018 erfasst wurden).

Im Rahmen der Vertragsinventur wurden Verträge identifiziert, in denen der Konzern als Leasingnehmer auftritt und welche neben einer Leasingkomponente auch jeweils eine Servicekomponente enthalten. Der Konzern macht von dem Wahlrecht, den gesamten Vertrag nach IFRS 16 zu bilanzieren, nicht Gebrauch und wird deshalb die beiden Komponenten trennen. Betroffen sind Verträge, die nach IAS 17 als operative Leasingverhältnisse eingestuft sind. Für den Anteil der Servicekomponente ergibt sich kein Umstellungseffekt im Rahmen der Erstanwendung, da weiterhin der Aufwand direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wird, sobald er anfällt. Für die Leasingkomponente werden wie oben beschrieben eine Leasingverbindlichkeit und ein Nutzungsrecht angesetzt. Die sich daraus ergebenden Umstellungseffekte wurden bereits in den Anpassungen, die im vorigen Absatz beschrieben sind, berücksichtigt.

Durch die Erstanwendung von IFRS 16 erhöht sich das EBITDA im Geschäftsjahr 2019 um 1.012 TEUR. Dies resultiert daraus, dass nach IAS 17 die Aufwendungen aus operativen Leasingverhältnissen im EBITDA enthalten waren, die Abschreibungen auf das aktivierte Nutzungsrecht sowie Zinsaufwendungen aus der Leasingverbindlichkeit nach IFRS 16 jedoch nicht mehr.

Unter IAS 17 waren die Zahlungen aus operativen Leasingverhältnissen dem operativen Cashflow zugeordnet. Unter IFRS 16 wurden die laufenden Tilgungszahlungen für die Leasingverbindlichkeit dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit zugeordnet. Dementsprechend ist der operative Cashflow um ca. 982 TEUR gestiegen und der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit dazu korrespondierend gesunken.

Leasingverhältnisse, die unter IAS 17 als Finanzierungsleasing eingestuft sind, werden zum Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS 16 so angesetzt, wie es bisher der Fall war. Allerdings ergeben sich aus IFRS 16 Änderungen im Ansatz des Nutzungsrechts, insbesondere im Hinblick auf anfängliche direkte Kosten und Restwertgarantien. Diese Anpassungen sind jedoch keine Umstellungseffekte durch die Erstanwendung von IFRS 16, sondern Effekte die nach dem Übergang auf IFRS 16 entstehen und somit Modifikationen.

BEWERTUNG DER LEASINGVERBINDLICHKEITEN (ANGABEN

TEUR
Zum 31. Dezember 2018 angegebene Verpflichtungen aus
Operating-Leasingverhältnissen
1.867
Mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasinggebers zum
Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 abgezinst
1.643
Zzgl.: zum 31. Dezember 2018 bilanzierte Verbindlichkeiten aus
Finanzierungsleasing
932
Abzgl.: kurzfristige Leasingverhältnisse,
die linear als Aufwand erfasst werden
-178
Abzgl.: Leasingverhältnisse über Vermögenswerte mit geringem Wert,
die linear als Aufwand erfasst werden
-218
Zuzgl.: Verträge, die als Leasingverträge neu eingeschätzt wurden 119
Zzgl./abzgl.: Anpassungen aufgrund unterschiedlicher Einschätzungen
von Verlängerungs- und Kündigungsoptionen
983
Abzgl.: Vorausbezahlte Leasingraten,
netto mit Leasingverbindlichkeit dargestellt
-16
Am 1. Januar 2019 bilanzierte Leasingverbindlichkeiten 3.264
HIERVON SIND
TEUR
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 1.629
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 1.635

Der Konzern ermittelt die Fristigkeit der Leasingverbindlichkeiten nach dem Tilgungsmodell. Beim Tilgungsmodell entspricht der Kurzfristanteil dem Tilgungsanteil der Leasingverbindlichkeit.

Einzelne Leasingverträge für Mitarbeiterfahrzeuge sind an den 3-Monats-EURIBOR (wobei eine Veränderung von 25 Basispunkten unberücksichtigt bleibt) gekoppelt. Der Effekt aus Veränderungen dieses Index war unwesentlich und wurde in der Überleitungsrechnung nicht berücksichtigt.

Die Änderung der Rechnungslegungsmethode beeinflusste die folgenden Bilanzposten zum 1. Januar 2019 wie folgt:

TEUR
Sachanlagen Abnahme 1.810
Nutzungsrechte Zunahme 4.158
Sonstige finanzielle Forderungen Abnahme 16
Leasingverbindlichkeiten Zunahme 2.349

Andere neue und geänderte Standards, die im Jahr 2019 Anwendung finden:

Die Änderungen zu IFRS 9, IAS 39 und IFRS 9 (IBOR Reform) wurde bereits vorzeitig im Konzernabschluss 2019 angewandt. Weder aus dieser Änderung, noch aus den übrigen Änderungen ergeben sich wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

5.2 STANDARDS, INTERPRETATIONEN UND ÄNDERUNGEN ZU PUBLIZIERTEN STANDARDS, DIE 2019 NOCH NICHT VERPFLICHTEND ANZUWENDEN SIND UND NICHT VORZEITIG ANGEWENDET WURDEN

Folgende Änderungen oder Neufassungen von Standards und Interpretationen sind zum Bilanzstichtag teilweise noch nicht von der EU übernommen worden und für das Geschäftsjahr noch nicht verpflichtend anzuwenden und wurden auch nicht vorzeitig angewandt.

Zum Stichtag von der Europäischen Union übernommene Standards:

STANDARD INHALT ÜBERNOMMEN UND
ANZUWENDEN AB
AUSWIRKUNGEN IM JAHR DER
ERSTMALIGEN ANWENDUNG
Rahmenwerk Änderungen an den Verweisen auf das Rahmenwerk in den IFRS Januar 2020 keine
IAS 1, IAS 8 Änderungen an IAS 1 und IAS 8: Definition von Wesentlichkeit Januar 2020 Keine

Zum Stichtag noch nicht von der Europäischen Union übernommene Standards:

STANDARD INHALT ÜBERNOMMEN UND
ANZUWENDEN AB
AUSWIRKUNGEN IM JAHR DER
ERSTMALIGEN ANWENDUNG
IFRS 17 Versicherungsverträge Januar 2023 keine
IFRS 3 Änderungen an IFRS 3: Definition eines Geschäftsbetriebs Januar 2020 Keine

6. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

6.1 SACHANLAGEVERMÖGEN

Gegenstände des Sachanlagevermögens werden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten umfassen alle Aufwendungen die angefallen sind, um den Gegenstand an beziehungsweise in seinen derzeitigen Ort und Zustand zu versetzen. Die Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen beinhalten die direkt der Herstellung zurechenbaren Aufwendungen. Fremdkapitalkosten werden angesetzt, sofern diese einem qualifizierenden Vermögenswert zuzuordnen sind. Im Berichtsjahr wurden wie im Vorjahr keine Fremdkapitalkosten angesetzt, da keine qualifizierten Vermögenswerte vorlagen.

In späteren Perioden werden für einen Gegenstand anfallende Kosten (nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten) nur dann aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass daraus der RATH Gruppe zukünftig wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und die Kosten verlässlich bestimmbar sind.

Die Abschreibung der abnutzbaren Sachanlagen erfolgt linear über die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögenswertes. Die Abschreibung wird grundsätzlich im Gewinn oder Verlust erfasst. Abschreibungsme-thoden, Restwerte und wirtschaftliche Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Bei der Ermittlung der Abschreibungssätze wurden folgende Nutzungsdauern in Jahren angenommen:

NUTZUNGSDAUER IN JAHREN

Gebäude von 10 bis 35
Maschinen von 10 bis 25
Geschäftsausstattung von 3 bis 15

Gewinne und Verluste aus Abgängen von Sachanlagen werden als Unterschiedsbetrag zwischen den Veräußerungserlösen und den Buchwerten der Sachanlagen ermittelt und im Posten "Andere betriebliche Erträge" beziehungsweise "sonstiger betrieblicher Aufwand" in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Gewöhnliche Instandhaltungsmaßnahmen und unwesentliche Reparaturen werden als Sofortaufwand behandelt.

6.2 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Erstmaliger Ansatz:

Gemäß IAS 38 werden sowohl extern erworbene, als auch selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte nur dann angesetzt, wenn:

  • es wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen aus dem Vermögenswert zufließen wird; und
  • die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswerts verlässlich bestimmt werden können.

Zur Beurteilung der Wahrscheinlichkeit künftigen wirtschaftlichen Nutzens, werden vernünftige und begründete Annahmen zu Rahmenbedingungen einbezogen. Bei immateriellen Vermögenswerten, welche separat oder im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, gilt das Wahrscheinlichkeitskriterium gemäß IAS 38 grundsätzlich als erfüllt.

Einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten umfassen alle Aufwendungen die angefallen sind, um den Gegenstand in seinen derzeitigen Zustand zu versetzen. Die Anschaffungskosten eines immateriellen Vermögenswertes, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben werden, entsprechen seinem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt.

Folgebewertung:

Nach erstmaligem Ansatz werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen angesetzt. Die Abschreibung erfolgt linear über eine geschätzte Nutzungsdauer. Bei der Ermittlung der Abschreibungssätze wurden folgende Nutzungsdauern in Jahren angenommen:

NUTZUNGSDAUER IN JAHREN
Kundenbeziehungen 6
Markenrecht 5
Sonstige immaterielle Vermögenswerte von 1 bis 15

Es existieren keine immateriellen Vermögenswerte mit einer unbegrenzten Nutzungsdauer.

Gewinne und Verluste aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten werden als Unterschiedsbetrag zwischen den Veräußerungserlösen und den Buchwerten der immateriellen Vermögenswerte ermittelt und im Posten "Andere betriebliche Erträge" beziehungsweise "sonstiger betrieblicher Aufwand" in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Entwicklungsausgaben werden nur dann aktiviert, wenn die Entwicklungskosten verlässlich bewertet werden können, das Produkt oder das Verfahren technisch und kommerziell geeignet ist, ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen wahrscheinlich ist und der Konzern sowohl beabsichtigt als auch über genügend Ressourcen verfügt, die Entwicklung abzuschließen und den Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen. Aktivierte Entwicklungsausgaben werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen bewertet.

Firmenwert:

Der in der Bilanz ausgewiesene Firmenwert resultiert aus der Anwendung der Erwerbsmethode bei Unternehmenszusammenschlüssen. Der erworbene, vorläufig bewertete Firmenwert wurde auf Basis der erwarteten Synergien der die nicht im Rahmen der Kaufpreiszuteilung angesetzten Vermögenswerte zugeordnet sind vollständig dem Segment "USA" (siehe Angabe (7)) zugeteilt.

Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte:

Bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten erfolgt eine Aufteilung des Herstellungszeitraumes in eine Forschungs- und eine Entwicklungsphase. Entwicklungsaufwendungen entstehen insbesondere für neue Feuerfesttechnologien sowie wesentliche Verbesserungen hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit und Qualität.

Eine Aktivierung von Entwicklungsaufwendungen erfolgt nur dann, wenn sämtliche Bedingungen gemäß IAS 38 kumulativ erfüllt sind:

  • Die Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts kann technisch soweit realisiert werden, dass er genutzt oder verkauft werden kann.
  • Die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertig zu stellen und ihn zu nutzen oder zu verkaufen.
  • Die Fähigkeit, den immateriellen Vermögenswert fertig zu stellen und ihn zu nutzen oder zu verkaufen.
  • Die Art und Weise, wie der immaterielle Vermögenswert voraussichtlich einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen wird kann nachgewiesen werden.
  • Adäquate technische, finanzielle und sonstige Ressourcen sind verfügbar, sodass die Entwicklung abgeschlossen und der immaterielle Vermögenswert genutzt oder verkauft werden kann.
  • Die dem immateriellen Vermögensgegenstand zurechenbaren Ausgaben können verlässlich bewertet werden.

Im Geschäftsjahr wie im Vorjahr wurden diese Bedingungen für einzelne Projekte erfüllt (siehe Angabe (9)).

Aktivierte Entwicklungsaufwendungen werden in den jeweiligen Aufwandsposten saldiert dargestellt.

6.3 WERTMINDERUNG LANGFRISTIGER VERMÖGENSWERTE

Allgemein:

Bei langfristigen Vermögenswerten, außer latenten Steueransprüchen und finanziellen Vermögenswerten, wird jeweils zum Bilanzstichtag oder bei Eintritt eines auslösenden Ereignisses überprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Aktivierte Entwicklungsaufwendungen für noch nicht abgeschlossene Projekte werden jährlich auf Werthaltigkeit überprüft.

Liegen Anhaltspunkte vor, ermittelt die RATH Gruppe den für den Vermögenswert erzielbaren Betrag. Dieser entspricht dem höheren Betrag aus Nutzungswert und beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Liegt der erzielbare Betrag unter dem Buchwert des Vermögenswertes, erfolgt die ergebniswirksame Erfassung eines Wertminderungsaufwandes in Höhe dieses Unterschiedsbetrages.

Der Nutzungswert des Vermögenswertes entspricht dem Barwert der geschätzten künftigen Cashflows aus seiner fortgesetzten Nutzung und seiner Veräußerung am Ende der Nutzungsdauer. Dabei wird ein marktüblicher und an die speziellen Risiken des Vermögenswertes angepasster Zinssatz zugrunde gelegt. Kann für einen einzelnen Vermögenswert kein von anderen Vermögenswerten unabhängiger Cashflow ermittelt werden, erfolgt die Ermittlung des Nutzwertes für die nächstgrößere Einheit zu der dieser Vermögenswert gehört und die Mittelzuflüsse erzeugt, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögensgegenstände sind ("Cash Generating Unit", "zahlungsmittelgenerierende Einheit", oder "CGU"). Die RATH Gruppe definiert die einzelnen Konzerngesellschaften als CGU.

Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht dem für den betroffenen Gegenstand am Markt unter unabhängigen Dritten erzielbaren Erlös abzüglich anfallender Veräußerungskosten.

Ein späterer Wegfall der Wertminderung führt zu einer erfolgswirksamen Wertaufholung bis zum geringeren Wert aus fortgeschriebenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten und erzielbarem Betrag.

Zum Bilanzstichtag lagen wie zum Vorjahresbilanzstichtag keine Anhaltspunkte einer Wertminderung oder Wertaufholung vor.

Firmenwert:

Nach IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" sind Firmenwerte nicht planmäßig abzuschreiben, sondern jährlich bzw. wenn Anzeichen dafür bestehen, dass eine wesentliche Wertminderung eingetreten sein könnte, daraufhin zu untersuchen, ob Gründe für eine Wertminderung vorliegen. Eine dabei allfällig festgestellte Wertminderung ist in jener Höhe zu erfassen, in welcher der Buchwert der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit inklusive der dieser Einheit zugeordneten Geschäfts(Firmen)werte den jeweils erzielbaren Betrag übersteigt. Dieser ist der höhere der beiden Beträge aus Nutzungswert und beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten.

Da der bestehende Firmenwert aus einem Unternehmenszusammenschluss vom 30. August 2019 resultiert und die zugehörige Kaufpreiszuteilung zum 31. Dezember 2019 noch nicht finaler Natur ist, wurde im Geschäftsjahr 2019 kein Werthaltigkeitstest durchgeführt.

Vollständig außerplanmäßig wertberichtigte Firmenwerte werden im Anlagenspiegel als Abgang dargestellt.

6.4 ZUSCHÜSSE DER ÖFFENTLICHEN HAND

Zuschüsse der öffentlichen Hand für Aufwendungen werden in jener Periode als sonstiger betrieblicher Ertrag erfasst, in der die entsprechenden Aufwendungen anfallen, außer wenn der Zufluss des Zuschusses von noch nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit eintretenden Bedingungen abhängt. Investitionszuschüsse werden ab dem Zeitpunkt der verbindlichen Zusage als Passivposten angesetzt und nach Maßgabe der Abschreibung der zugrunde liegenden Anlagen erfolgswirksam realisiert.

Zum 31. Dezember 2019 sind 149 TEUR (Vorjahr: 176 TEUR) an Investitionszuschüssen passiviert. Insgesamt wurden 31 TEUR (Vorjahr 5 TEUR) an Investitionszuschüssen im sonstigen betrieblichen Ertrag erfasst.

6.5 FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND VERBINDLICHKEITEN

Ansatz und erstmalige Bewertung:

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ausgegebene Schuldverschreibungen werden ab dem Entstehungszeitpunkt angesetzt. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden erstmals am Handelstag erfasst, wenn das Unternehmen Vertragspartei nach den Vertragsbestimmungen des Instruments wird.

Ein finanzieller Vermögenswert (außer einer Forderung aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente) oder eine finanzielle Verbindlichkeit werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei einem Posten, der nicht zu FVTPL bewertet wird, kommen hierzu die Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb oder der Ausgabe des Finanzinstruments zurechenbar sind. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis bewertet.

Klassifizierung und Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte:

Bei der erstmaligen Erfassung wird ein finanzieller Vermögenswert wie folgt eingestuft und bewertet:

• Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten:

Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode folgebewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden durch Wertminderungsaufwendungen gemindert. Zinserträge, Währungskursgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Ein Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung wird im Gewinn oder Verlust erfasst.

FVTPL:

Diese Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Nettogewinne und -verluste, einschließlich jeglicher Zins- oder Dividendenerträge, werden im Gewinn oder Verlust erfasst.

FVOCI-Schuldinstrumente:

Diese Investments in Schuldinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Zinserträge, die mit der Effektivzinsmethode berechnet werden, Wechselkursgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst.

Andere Nettogewinne oder -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei der Ausbuchung wird das kumulierte sonstige Ergebnis in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.

FVOCI-Eigenkapitalinvestments:

Eigenkapitalinvestments werden zum beizulegenden Zeitwert mit Änderungen im sonstigen Ergebnis bewertet. Dividenden werden als Ertrag im Gewinn oder Verlust erfasst, es sei denn, die Dividende stellt offensichtlich eine Deckung eines Teils der Kosten des Investments dar. Andere Nettogewinne oder -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst und nie in den Gewinn oder Verlust recycelt.

Finanzielle Vermögenswerte werden nach der erstmaligen Erfassung nur reklassifiziert, wenn der Konzern sein Geschäftsmodell zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte ändert. In diesem Fall werden alle betroffenen finanziellen Vermögenswerte am ersten Tag der Berichtsperiode reklassifiziert, die auf die Änderung des Geschäftsmodells folgt.

Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind und er nicht als FVTPL designiert wurde:

  • Er wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten, und
  • die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Ein Schuldinstrument wird zu FVOCI designiert, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind und es nicht als FVTPL designiert wurde:

  • Es wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte; und
  • seine Vertragsbedingungen führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Beim erstmaligen Ansatz eines Eigenkapitalinvestments, das nicht zu Handelszwecken gehalten wird, kann die RATH Gruppe unwiderruflich wählen, Folgeänderungen im beizulegenden Zeitwert des Investments im sonstigen Ergebnis zu zeigen. Diese Wahl wird einzelfallbezogen für jedes Investment getroffen.

Alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI bewertet werden, werden zu FVTPL bewertet. Dies umfasst alle derivativen finanziellen Vermögenswerte. Bei der erstmaligen Erfassung kann der Konzern unwiderruflich entscheiden, finanzielle Vermögenswerte, die ansonsten die Bedingungen für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI erfüllen, zu FVTPL zu designieren, wenn dies dazu führt, ansonsten auftretende Rechnungslegungsanomalien ("accounting mismatch") zu beseitigen oder signifikant zu verringern.

Wertminderung finanzieller Vermögenswerte:

Der Konzern beurteilt auf zukunftsgerichteter Basis die mit zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Schuldinstrumenten verbundenen erwarteten Kreditverluste. Die Wertminderungsmethode ist abhängig davon, ob eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vorliegt.

Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet der Konzern den gemäß IFRS 9 zulässigen vereinfachten Ansatz an, dem zufolge die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste ab dem erstmaligen Ansatz der Forderungen zu erfassen sind. Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte auf Basis gemeinsamer Kreditrisikomerkmale und Überfälligkeitstage zusammengefasst. Die Vertragsvermögenswerte betreffen noch nicht fakturierte laufende Arbeiten und weisen im Wesentlichen die gleichen Risikomerkmale wie die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen für die gleichen Vertragsarten auf. Der Konzern hat daher die Schlussfolgerung gezogen, dass die erwarteten Verlustquoten für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen einen angemessenen Näherungswert der Verlustquoten für Vertragsvermögenswerte darstellen.

Die erwarteten Verlustquoten beruhen auf den Zahlungsprofilen der Umsätze über eine Periode von 36 Monaten vor dem 31. Dezember 2019 bzw. dem 1. Januar 2019 und den entsprechenden historischen Ausfällen in dieser Periode. Die historischen Verlustquoten werden angepasst, um aktuelle und zukunftsorientierte Informationen zu makroökonomischen Faktoren abzubilden, die sich auf die Fähigkeit der Kunden, die Forderungen zu begleichen, auswirken. Der Konzern hat das Länderrisiko bezogen auf das jeweilige Kundendomizil als relevantesten Faktor identifiziert und passt die historischen Verlustquoten aufgrund der erwarteten Veränderungen bei diesen Faktoren an. Das Ausfallrisiko von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte wird generell als gering eingestuft. Eine signifikante Erhöhung dieses wird ab einer Überfälligkeit ab 90 Tage eingeschätzt.

Informationen zur Entwicklungen der Wertberichtigung in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen befinden sich in Angabe (12).

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte werden ausgebucht, wenn nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit mehr gegeben ist. Zu den Indikatoren, wonach nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit mehr gegeben ist, zählen unter anderem das Versäumnis eines Schuldners, sich zu einem Rückzahlungsplan gegenüber dem Konzern zu verpflichten und das Versäumnis, für eine Periode von mehr als 120 Tagen Zahlungsverzug, vertragliche Zahlungen zu leisten. Zur Ermittlung der Verlustquote, d.h. der tatsächliche Forderungsverlust bei Ausfall eines Kunden bzw. was voraussichtlich aus der Insolvenzmasse uneinbringlich sein wird, werden neben etwaigen Besicherungen auch die finanzielle Situation des Kunden sowie Erfahrungswerte und Einschätzungen von Rechtsexperten berücksichtigt.

Wertminderungsaufwendungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte werden im Betriebsergebnis als Wertminderungsaufwendungen, netto, dargestellt. In Folgeperioden erzielte, früher bereits abgeschriebene Beträge werden im gleichen Posten erfasst.

Klassifizierung finanzieller Verbindlichkeiten:

Bei der erstmaligen Erfassung wird eine finanzielle Verbindlichkeit wie folgt eingestuft und bewertet:

  • Andere finanzielle Verbindlichkeiten (zu fortgeführten Anschaffungskosten)
  • FVTPL (zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust)

Andere finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode bewertet. Zinsaufwendungen und Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung werden ebenfalls im Gewinn oder Verlust erfasst.

Derivative Finanzinstrumente:

Die RATH Gruppe hielt bis Juni 2018 einen Zinsswap, der wirtschaftlich der Absicherung einer variabel verzinsten Verbindlichkeit diente, für den allerdings Hedge Accounting gemäß IAS 39 nicht angewendet wurde. Zum 31. Dezember 2019 und damit unverändert zum Vorjahresbilanzstichtag hält die RATH Gruppe keine derivativen Finanzinstrumente.

6.6 VORRÄTE

Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag bewertet. Die RATH Gruppe überprüft in regelmäßigen Abständen die Werthaltigkeit der Vorräte und vergleicht diese mit erzielbaren Nettoveräußerungswerten am Absatzmarkt (Verkaufspreis abzüglich zuzurechnender Vertriebs- und Verwaltungskosten). Ist dieser geringer als die Anschaffungs- bzw. Herstellkosten, wird eine Abschreibung auf den Nettoveräußerungswert erfolgswirksam erfasst.

Überdies wird ein Gängigkeitsabschlag erfasst, wenn der Verbrauch pro Jahr geringer ist als der Lagerstand zum Stichtag. Standardformate sind von diesem Bewertungsansatz ausgenommen.

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten umfassen alle Kosten des Erwerbes und der Be- und Verarbeitung sowie sonstige Kosten, die angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Ort und Zustand zu versetzen. Die Herstellungskosten beinhalten dabei alle

Einzelkosten sowie systematisch zugerechnete mit der Herstellung anfallende variable und fixe Gemeinkosten auf Basis einer durchschnittlichen Auslastung der Produktionsanlagen. Die Kosten pro Einheit werden nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren ermittelt.

Der Nettoveräußerungswert ergibt sich aus den erwarteten Verkaufserlösen abzüglich der auf Basis von Erfahrungswerten festgelegten noch anfallenden Herstellungs- und Vertriebskosten.

6.7 ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Bargeld und jederzeit verfügbare Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von bis zu drei Monaten. Die Position Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente stimmt mit dem Zahlungsmittelfonds der Konzerngeldflussrechnung überein.

6.8 VERPFLICHTUNGEN GEGENÜBER ARBEITNEHMERN

Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer:

Verpflichtungen aus kurzfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Eine Schuld ist für den erwartungsgemäß zu zahlenden Betrag zu erfassen, wenn der Konzern gegenwärtig eine rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, diesen Betrag aufgrund einer vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung zu zahlen und die Verpflichtung verlässlich geschätzt werden kann.

Beitragsorientierte Pläne:

Verpflichtungen für Beiträge zu beitragsorientierten Plänen werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Vorausgezahlte Beiträge werden als Vermögenswert erfasst, soweit ein Anrecht auf Rückerstattung oder Verringerung künftiger Zahlungen entsteht. Im Falle von beitragsorientierten Versorgungsplänen leistet die Gesellschaft aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung Zahlungen in privatwirtschaftliche oder öffentlich-rechtliche Pensionssysteme und Mitarbeitervorsorgekassen. Außer der Beitragszahlung bestehen keine weiteren Verpflichtungen.

Leistungsorientierte Pläne:

Alle anderen Verpflichtungen resultieren aus ungedeckten, leistungsorientierten Versorgungssystemen und werden entsprechend rückgestellt. Die Nettoverpflichtung des Konzerns im Hinblick auf leistungsorientierte Pläne wird für jeden Plan separat berechnet, indem die künftigen Leistungen geschätzt werden, welche die Arbeitnehmer in der laufenden Periode und in früheren Perioden verdient haben. Dieser Betrag wird abgezinst und der beizulegende Zeitwert eines etwaigen Planvermögens hiervon abgezogen.

Die Bilanzierung dieser Verpflichtung erfolgt gemäß IAS 19. Dabei wird der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (defined benefit obligation – DBO) ermittelt. Die Ermittlung der DBO erfolgt nach dem Verfahren laufender Einmalprämien (projected unit credit method – PUC). Bei diesem Verfahren werden die auf Basis realistischer Annahmen ermittelten künftigen Zahlungen über jenen Zeitraum angesammelt, in dem die jeweiligen Anspruchsberechtigten diese Ansprüche erwerben. Die Berechnung des erforderlichen Rückstellungswertes erfolgt für den jeweiligen Bilanzstichtag durch Gutachten eines Versicherungsmathematikers.

Die zukünftigen Verpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen bewertet und basieren auf einer sachgerechten Annahme des Abzinsungsfaktors, Gehaltssteigerungsfaktors und des Pensionssteigerungsfaktors. Annahmebedingte Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden im Jahr ihres Entstehens unmittelbar über das sonstige Ergebnis im Eigenkapital erfasst. Somit entspricht die Rückstellung in der Regel der tatsächlichen Verpflichtung zum jeweiligen Bilanzstichtag.

Ein etwaiger nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird sofort ergebniswirksam erfasst. Für die Jubiläumsgeldrückstellung werden die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste sofort ergebniswirksam erfasst. Für Abfertigungsrückstellungen und Pensionsrückstellungen werden die Ergebnisse aus der Neubewertung der Nettoschuld im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei der Abfertigungsrückstellung wird der Dienstzeitaufwand über den Zeitraum, in dem der maximale Abfertigungsanspruch erreicht wird, verteilt.

6.9 RÜCKSTELLUNGEN

Rückstellungen werden angesetzt, wenn für die RATH Gruppe eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten aufgrund eines vergangenen Ereignisses besteht und es wahrscheinlich ist, dass diese Verpflichtung zu einem Abfluss von Ressourcen führen wird und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Bestehen bei einer Sachanlage Rückbauverpflichtungen zum Ende der Nutzungsdauer, so werden die Aufwendungen dafür als Rückstellung für Entsorgungskosten passiviert und als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Sachanlage aktiviert. Die Rückstellungen werden mit jenem Wert angesetzt, der die bestmögliche Schätzung der zur Erfüllung der Verpflichtung erforderlichen Ausgabe darstellt. Unterscheidet sich der auf Basis eines marktüblichen Zinssatzes ermittelte Barwert der Rückstellung wesentlich vom Nominalwert, wird der Barwert der Verpflichtung angesetzt.

Eine Rückstellung für Gewährleistungen wird erfasst, sobald die zugrunde liegenden Produkte oder Dienstleistungen verkauft werden. Die Rückstellung basiert auf historischen Gewährleistungsdaten und einer Gewichtung aller möglichen Ergebnisse mit den damit verbundenen Wahrscheinlichkeiten.

6.10 STEUERN

Der Steueraufwand umfasst tatsächliche und latente Steuern. Tatsächliche Steuern und latente Steuern werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Ausgenommen davon sind jene Posten, die mit einem Unternehmenszusammenschluss oder mit einem direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfassten Posten verbunden sind.

Zinsen und Strafen auf Ertragsteuern, welche nicht die Definition von Ertragssteuern erfüllen, werden nach IAS 37 bilanziert. Für die Bilanzierung unsicherer Steuerposten wird IFRIC 23 berücksichtigt.

Tatsächliche Steuern

Tatsächliche Steuern sind die erwartete Steuerschuld oder Steuerforderung auf das für das Geschäftsjahr zu versteuernde Einkommen oder den steuerlichen Verlust und zwar auf der Grundlage von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gelten sowie alle Anpassungen der Steuerschuld für frühere Jahre. Der Betrag der erwarteten Steuerschuld oder Steuerforderung spiegelt den Betrag wider, der unter Berücksichtigung von steuerlichen Unsicherheiten, sofern vorhanden, die beste Schätzung darstellt. Tatsächliche Steuerschulden beinhalten auch alle Steuerschulden, die als Folge der Festsetzung von Dividenden entstehen.

Die tatsächliche Steuer für die einzelnen Gesellschaften der RATH Gruppe errechnet sich aus dem steuerpflichtigen Einkommen der einzelnen Gesellschaften und dem im jeweiligen Land anzuwendenden Steuersatz. Tatsächliche Steueransprüche und -schulden werden nur unter bestimmten Bedingungen saldiert.

Es besteht ein Steuerumlagevertrag gem. § 9 Abs 8 KStG 1988 zwischen der RATH AG als Gruppenträger sowie den Konzerngesellschaften Aug. RATH jun. GmbH und RATH Filtration GmbH als Gruppenmitgliedern zum Zweck der Gruppenbesteuerung.

Latente Steuern

Latente Steuern werden im Hinblick auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden für Konzernrechnungslegungszwecke und den verwendeten Beträgen für steuerliche Zwecke sowie für steuerliche Verlustvorträge erfasst. Für folgende Sachverhalte werden keine latenten Steuern erfasst:

  • temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten oder Schulden bei einem Geschäftsvorfall, bei dem es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt und der weder das bilanzielle Ergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst.
  • temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und gemeinschaftlich geführten Unternehmen, sofern der Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenzen zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass sie sich in absehbarer Zeit nicht auflösen werden.
  • zu versteuernde temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz des Geschäfts- oder Firmenwertes.

Ein latenter Steueranspruch für noch nicht genutzte steuerliche Verluste, noch nicht genutzte Steuergutschriften und abzugsfähige temporäre Differenzen wird in jenem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass künftige zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden, für die sie genutzt werden können. Zukünftig zu versteuernde Gewinne werden auf Basis der Umkehr zu versteuernder temporärer Differenzen ermittelt. Sollte der Betrag nicht ausreichen, um latente Steueransprüche vollständig zu aktivieren, werden die zukünftig zu versteuernden Gewinne – unter Berücksichtigung der Umkehr temporärer Differenzen – auf Basis der individuellen Geschäftspläne der Tochterunternehmen ermittelt. Latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass der damit verbundene Steuervorteil realisiert werden wird; Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn sich die Wahrscheinlichkeit zukünftig zu versteuernder Ergebnisse verbessert.

Nicht bilanzierte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag neu beurteilt und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung gestatten wird.

Latente Steuern werden anhand der Steuersätze bewertet, die erwartungsgemäß auf temporäre Differenzen angewendet werden, sobald sie sich umkehren und zwar unter Verwendung von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gültig oder angekündigt sind. Der Ermittlung der Steuerabgrenzung wurde unverändert zum Vorjahr in Österreich ein Steuersatz von 25%, in Deutschland von 31%, in Ungarn von 9% und in den USA von 29% zugrunde gelegt.

Die Bewertung latenter Steuern spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Erwartung des Konzerns im Hinblick auf die Art und Weise der Realisierung der Buchwerte seiner Vermögenswerte bzw. der Erfüllung seiner Schulden zum Abschlussstichtag ergeben.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden saldiert, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

6.11 UMSATZREALISIERUNG

Allgemein:

Basis für die Realisierung eines Umsatzerlöses innerhalb der RATH Gruppe ist das Vorliegen eines Vertrages, in dem eine mit dem Kunden festgelegte Gegenleistung vereinbart ist. Die Gegenleistung wird auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen des Vertrages auf Basis ihrer relativen Einzelveräußerungspreise verteilt. Sind diese nicht verfügbar (z.B. bei kundenspezifischen Projekten), werden die erwarteten Kosten zuzüglich einer Marge herangezogen.

Variable Gegenleistungen werden nur bis zu jener Höhe in den Umsatzerlösen erfasst, als hochwahrscheinlich ist, dass es zukünftig zu keiner signifikanten Reduzierung dieser Beträge kommt. Die Darstellung der Umsatzerlöse erfolgt somit abzüglich von Rabatten, Skonti, Boni sowie ggf. Vertragsstrafen. Auch für gestaffelte Preisstrukturen, die eine Rabattierung in zukünftigen Perioden festlegt, erfolgt eine Umsatzabgrenzung. Der Ansatz variabler Gegenleistungen basiert im Wesentlichen auf historischen Daten.

Je nach Beschaffenheit der Leistungsverpflichtung wird diese zeitpunkt- bzw. zeitraumbezogen als Umsatz realisiert.

Leistungsverpflichtungen innerhalb der RATH Gruppe:

Die RATH Gruppe produziert und vertreibt Feuerfestprodukte. Dazu zählen Hochtemperaturwollen, - rollen, -matten, - Kombi-Module sowie Feuerleichtsteine und dichte Steine, Betone sowie Vakuumformteile und Filterelemente. Neben der Produktion von Standardformaten werden auch kundenspezifische Produkte gefertigt, deren Produktion i.d.R. auch Engineering (Planung) voraussetzt. Im Rahmen von Projekten werden Kunden mit ganzheitliche Feuerfestlösungen wie z.B. Öfen ausgestattet. Neben Engineering werden noch weitere Services wie Montage, Supervision oder Reparaturleistungen angeboten und auch gemeinsam mit der Fertigungsleistung vertrieben.

Eine Leistung ist kundenspezifisch, wenn:

  • die Design Spezifikationen einzigartig für einen Kunden sind und eine Umarbeitung unwirtschaftlich bzw. mit wesentlichen Kosten verbunden wäre; oder
  • eine Alternative Verwendung der Produkte durch vertragliche Restriktionen eingeschränkt ist.

Zu Vertragsbeginn werden eigenständige Waren oder Dienstleistungen abgegrenzt und als Leistungsverpflichtung identifiziert. Eine Reihe von eigenständig abgrenzbaren Waren oder Dienstleistungen, die im Wesentlichen gleich sind und das gleiche Übertragungsmuster an den Kunden aufweisen, werden als eine Leistungsverpflichtung identifiziert (z.B. Produktion mehrerer gleicher Steine mit Standardformat).

Eine Ware oder eine Dienstleistung sind eigenständig abgrenzbar, wenn die folgenden beiden Kriterien erfüllt sind:

  • dem Kunden entsteht aus den zugesagten Waren oder Dienstleistungen direkt oder im Zusammenspiel mit anderen, ihm zur Verfügung stehenden Ressourcen Nutzen: und
  • die zugesagten Waren oder Dienstleistungen sind von anderen zugesagten Waren oder Dienstleistungen des gleichen Vertrags trennbar.

Folgende wesentliche und typische Leistungsverpflichtungen bestehen innerhalb der RATH Gruppe:

  • Fertigung von Produkten mit Standardformat
  • Engineering (Inkl. Dokumentation) und Fertigung von kundenspezifischen Produkten
  • Services wie Installation, Supervision, Reparatur oder Wartung

Weder im Geschäftsjahr, noch im Vorjahr, bestehen Verträge, die wesentliche Finanzierungskomponenten oder wesentliche Garantien bzw. Gewährleistungen und damit verbundene Verpflichtungen enthalten. Unverändert zum vorhergegangenen Geschäftsjahr weisen die Leistungsverpflichtungen eine erwartete, ursprüngliche Laufzeit von maximal einem Jahr auf.

Zeitraumbezogene Umsatzrealisierung:

Der Konzern erfasst Erlöse über einen Zeitraum hinweg, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

  • Kunde erhält den Nutzen aus der erbrachten Leistung und verbraucht ihn gleichzeitig
  • Erzeugung oder Verbesserung eines Vermögenswertes, über den der Kunde die Verfügungsmacht während der Erzeugung oder Verbesserung besitzt
  • Kundenspezifische Leistung: Erzeugung eines Vermögenswertes, der vom Unternehmen nicht anderweitig genutzt werden kann; dabei bestehen Zahlungsanspruch für die bisher erbrachten Leistungen und die Erwartung, dass der Vertrag wie vereinbart erfüllt wird

Daraus ergeben sich folgende typische Leistungsverpflichtungen innerhalb der RATH Gruppe, für die eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung erfolgt:

  • Engineering (Inkl. Dokumentation) und Fertigung von kundenspezifischen Produkten
  • Services wie Installation, Supervision, Reparatur oder Wartung

Zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung:

Werden die Kriterien zur zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung nicht erfüllt, erfolgt eine zeitpunktbezogene Erfassung der Umsätze. Erlöse werden daher erfasst, wenn die Verfügungsmacht zu einem bestimmten Zeitpunkt übergeht. Folgende Indikatoren werden dabei vom Konzern herangezogen:

  • die wesentlichen Risiken und Chancen aus dem Besitz des Vermögenswerts liegen gemäß vereinbartem INCOTERM beim Kunden
  • Kundenabnahme (sofern nicht nur eine Formalität)

Folgende wesentliche und typische Leistungsverpflichtungen für die eine zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung zur Anwendung kommt bestehen innerhalb der RATH Gruppe:

• Fertigung von Produkten mit Standardformat

Vertragskosten:

Kosten, die zur Erlangung eines Vertrags der eine erwartete Laufzeit von nicht mehr als einem Jahr hat angefallen sind, werden gem. IFRS 15:91-94 sofort im Aufwand erfasst. Wesentliche Kosten zur Erlangung eines Vertrages mit einer Laufzeit über einem Jahr werden als Vermögenswert aktiviert und über die Laufzeit des Vertrages im Aufwand erfasst. Zum 31. Dezember 2019 bestanden keine abgegrenzten Vertragskosten (Vorjahr: 0 TEUR).

6.12 FINANZERTRÄGE UND -AUFWENDUNGEN

Die Finanzerträge und -aufwendungen des Konzerns umfassen:

  • Zinserträge
  • Zinsaufwendungen
  • Erträge aus Wertpapieren
  • Nettogewinne oder -verluste aus finanziellen Vermögenswerten, die zu FVTPL bewertet werden
  • Fremdwährungsgewinne und -verluste aus finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten
  • Wertminderungsaufwendungen (und Wertaufholungen) auf Investments in Schuldverschreibungen bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten

Zinserträge und -aufwendungen werden nach der Effektivzinsmethode im Gewinn oder Verlust erfasst. Erträge aus Wertpapieren werden im Gewinn oder Verlust zu dem Zeitpunkt erfasst, in dem der Rechtsanspruch des Konzerns auf Zahlung besteht.

Der Effektivzinssatz ist jener Zinssatz, der exakt die geschätzten künftigen Zahlungsaus- oder -eingänge während der voraussichtlichen Lebensdauer des Finanzinstruments:

  • auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts oder
  • auf den Restbuchwert der finanziellen Verbindlichkeit abzinst.

Bei der Berechnung der Zinserträge und -aufwendungen wird der Effektivzinssatz auf den Bruttobuchwert des Vermögenswertes (wenn dieser nicht in der Bonität beeinträchtigt ist) oder auf den Restbuchwert der Verbindlichkeit angewendet. Für finanzielle Vermögenswerte, die nach der erstmaligen Erfassung in der Bonität beeinträchtigt werden, werden die Zinserträge hingegen durch Anwendung des Effektivzinssatzes auf die fortgeführten Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswertes berechnet. Wenn der Vermögenswert nicht mehr in der Bonität beeinträchtigt ist, wird die Berechnung der Zinserträge wieder auf der Bruttobasis vorgenommen.

6.13 VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Allgemein:

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfordert, dass vom Management zu einem gewissen Grad Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden müssen, die die Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, den Ansatz und die Bewertung von Vermögenswerte und Schulden sowie Eventualschulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während der Berichtsperiode beeinflussen.

Für die Ermittlung der Schätzungen und Annahmen werden historische Informationen, Plandaten und wirtschaftliche Rahmenbedingungen berücksichtigt. Diese Schätzungen und die zugrundeliegenden Annahmen werden fortlaufend überprüft. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von diesen Schätzungen abweichen. Zu den in der Bilanz nicht erfassten Verpflichtungen, Bürgschaften, Garantien und sonstigen Haftungsverhältnissen werden regelmäßig Einschätzungen vorgenommen, ob eine bilanzielle Erfassung im Abschluss zu erfolgen hat.

Folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind am wesentlichsten mit Ermessensausübungen des Managements, sowie mit Schätzungen und Annahmen verbunden:

Umsatzrealisierung:

Neben Materiallieferungen bestehen häufig auch weitere Leistungsverpflichtungen wie Engineering, Supervision oder Montageleistungen. Daraus ergeben sich Ermessensspielräume hinsichtlich Festlegung der einzelnen unterscheidbaren Leistungsverpflichtungen sowie der Verteilung der Gegenleistung auf diese auf Basis ihrer Einzelveräußerungspreise. Auch ob für Aufträge von langjährigen Bestandskunden bzw. in Bereichen in denen die Gruppe über langjährige Erfahrung verfügt eine noch nicht erfolgte Kundenabnahme als Formalakt einzustufen ist und somit eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung erfolgt, bedarf Ermessensausübung.

Überdies ist die Einschätzung ob ein Material kundenspezifisch ist mit gewissen Ermessensausübungen verbunden. Diese Einstufung ist maßgeblich für die zeitliche Verteilung der Umsatzrealisierung. Die Bestimmung des Transaktionspreises ist kaum mit Ermessensentscheidungen verbunden, da dieser i. d. R. nicht von variabler Natur ist.

Die RATH Gruppe gewährt unterschiedliche Arten von Produktgarantien in Abhängigkeit von Business Line und Marktgegebenheiten. Die Bilanzierung von Rückstellungen für Produktgarantien ist grundsätzlich mit Einschätzungen hinsichtlich der Schadenshäufigkeit und Schadenshöhe verbunden. Diese Einschätzungen basieren auf historischen Aufzeichnungen über die Häufigkeit und Höhe von Garantiefällen sowie der bestmöglichen Einschätzung der erwarteten Leistungen aus Garantiefällen durch das Management. Da es in der Vergangenheit zu keinen wesentlichen Aufwendungen aus Garantiefällen kam und auch für die Zukunft keine wesentlichen Veränderungen erwartet werden, wurde wir im Vorjahr keine Rückstellung für Produkthaftung erfasst.

Ansatz von aktiven latenten Steuern:

Zur Ermittlung der aktiven latenten Steuern sind Annahmen bezüglich des künftigen zu versteuernden Ergebnisses und des Zeitpunkts der Realisierung der aktiven latenten Steuern zu treffen. Da jedoch die zukünftigen Geschäftsentwicklungen unsicher sind und teilweise von der RATH Gruppe nicht beeinflusst werden können, ist die Bewertung der latenten Steuern mit Unsicherheiten verbunden.

Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen:

Für die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen sind Ermessensausübungen bei der Beurteilung der Identifizierbarkeit immaterieller Vermögenswerte sowie beim Ansatz aller identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten zu beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbsstichtag erforderlich. Insbesondere die Bewertung immaterieller Vermögenswerte basiert grundsätzlich auf der Prognose der insgesamt erwarteten künftigen Cashflows und ist eng mit den Annahmen des Managements bezüglich deren künftiger Weiterentwicklung sowie mit den zugrunde gelegten Entwicklungen des anzuwendenden Diskontierungszinssatzes verbunden.

Wertminderung von Vermögenswerten:

Firmenwerten und Anlagen werden auf ihre Werthaltigkeit überprüft, sobald Ereignisse oder veränderte Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswertes oder einer Gruppe von Vermögenswerten den erzielbaren Betrag überschreiten könnte. Firmenwerte und noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte sind auch ohne Anzeichen einer Wertminderung jährlich auf ihre Werthaltigkeit zu prüfen.

Bei der Beurteilung der Werthaltigkeit werden vom Management Schätzungen und zukunftsbezogene Annahmen über die in den Planungsperioden erwarteten Einzahlungsüberschüsse und Kapitalkostensätze der RATH Gruppe sowie einzelner zahlungsmittelgenerierender Einheiten getroffen. Die vorgenommenen Schätzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen unter der Prämisse der Unternehmensfortführung getroffen, bauen auf Erfahrungswerten auf und berücksichtigen die verbleibende Unsicherheit in einer angemessenen Weise.

Nutzungsdauern von Sachanlagen:

Die Festlegung der Nutzungsdauern von Sachanlagen basiert auf Schätzungen, die auf Erfahrungswerten aus dem Betrieb vergleichbarer Anlagen beruhen. Eine Auflistung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern erfolgt unter Angabe (6.1).

Bewertung bestehender Pensions,- Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen:

Im Einzelnen wurden bei der von Aktuaren vorgenommenen versicherungsmathematischen Bewertung von Pensionsplänen sowie Abfertigungsund Jubiläumsgeldansprüchen, Annahmen über den erwarteten Abzinsungsfaktor, Gehalts- und Pensionssteigerungen, Fluktuationsraten sowie Lebenserwartung getroffen. Detaillierte Angaben zu den verwendeten Parametern sowie eine Sensitivitätsanalyse erfolgen unter Angabe (15).

Folgebewertung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte:

Wertberichtigungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten erfolgen aufgrund der erwarteten Kreditverluste. Dazu sind Annahmen zur Ermittlung der gewichteten durchschnittlichen Verlustraten nötig.

Aktivierung von Entwicklungsaufwendungen

Neben der Abgrenzung von Forschungs- und Entwicklungsphase ist auch die Einschätzung der technischen Realisierbarkeit mit Ermessensentscheidungen des Managements verbunden. Auch das Erfüllen der Ansatzkriterien für immaterielle Vermögenswerte gemäß IAS 38 bedarf Annahmen über Marktbedingungen und –entwicklung, Kundennachfrage und anderen zukünftigen Entwicklungen.

7 GESCHÄFTSSEGMENTE

Allgemein:

Die Darstellung der Geschäftssegmente erfolgt nach Regionen. Die Geschäftssegmentierung nach Regionen entspricht dem internen Berichtswesen der RATH Gruppe, welches dem Hauptentscheidungsträger, dem Vorstand der RATH AG, regelmäßig vorgelegt wird.

Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen und Erträge werden den einzelnen Geschäftssegmenten nur soweit zugeordnet, als diese unmittelbar oder mittels eines vernünftigen Verfahrens zu den jeweiligen Geschäftssegmenten zuordenbar sind. Die Verrechnung zwischen den einzelnen Segmenten erfolgt auf fremdüblicher Basis.

Die Geschäftssegmentinformationen unterliegen den gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie der Konzernabschluss und erfolgt nach folgenden Regionen:

Österreich: Chamottewaren– und Thonöfenfabrik Aug. RATH jun. GmbH, RATH Filtration GmbH, RATH AG
Deutschland: RATH GmbH
Ungarn: RATH Hungaria Kft.
USA: RATH Inc., RATH LLC
Rest: RATH žárotechnika spol. s r.o, RATH Polska Sp. z o.o., RATH Ukrajina TOW,
RATH Group S. de R.L. de C.V.

Ergebnisüberleitung auf "Adjusted EBITDA":

Für interne Berichtszwecke, wird das -EBITDA um Einmal- bzw. Sondereffekte bereinigt:

ANGABE 2019 2018
TEUR TEUR
EBITDA vor Anpassungen 12.269 12.729
Insolvenz Großkunden Eisenmann und ENPOL (12) 686 0
Vorstandswechsel (23) 588 0
Nebenkosten Unternehmenserwerb (3) 528 0
Sonstige 40 0
14.111 12.729

Segmentberichterstattung:

Das Segment "Österreich" umfasst den Produktionsstandort in Krummnußbaum an dem neben der Produktion von Feuerleichtsteinen und dichten Steinen weitere Schwerpunkte auf der Produktion von Vakuumformteilen und Hafnerware liegen. Dem Segment sind auch die Holdinggesellschaft RATH AG sowie die Vertriebsgesellschaft für Filterkerzen zur Heißgasfiltration zugeordnet.

Filterkerzen zur Heißgasfiltration werden neben Vakuumformteilen im Werk Meißen produziert, das dem Segment "Deutschland" zugeordnet ist. Im Werk Mönchengladbach wird vor allem Hochtemperaturwolle hergestellt und mitunter zu –rollen und –matten verarbeitet. Der Schwerpunkt des Bennewitz liegt in der Produktion von Feuerleichtsteinen und dichten Steinen.

Das Werk in Budapest gehört dem Segment "Ungarn" an und produziert vor allem Betonformteile und dichte Steine sowie Feuerleichtsteine.

Im Segment "USA" werden Feuerfestprodukte an den drei Standorten in Milledgeville, Owensville und Newark produziert und vertrieben. Während das Werk in Newark v. a. Vakuumformteile produziert, werden im Werk in Milledgeville v. a. Feuerleichtsteine und dichte Steine gefertigt. Am Standort in Owensville liegt der Produktionsschwerpunkt auf Feuerfestprodukte für die Glasindustrie.

In den oben genannten Segmenten werden neben der Produktion von Standardformaten auch kundenspezifische Produkte gefertigt, deren Produktion i.d.R. auch Engineering (Planung) voraussetzt. Im Rahmen von Projekten werden Kunden mit ganzheitliche Feuerfestlösungen wie z.B. Öfen ausgestattet. Neben Engineering werden noch weitere Services wie Montage, Supervision oder Reparaturleistungen angeboten und auch gemeinsam mit der Fertigungsleistung vertrieben. Das Segment "Rest" setzt sich aus den Vertriebsgesellschaften in Tschechien, Polen, Mexiko und der Ukraine zusammen.

ÖSTERREICH
TEUR
DEUTSCHLAND
TEUR
UNGARN
TEUR
USA
TEUR
REST
TEUR
KONSOLIDIERUNG
TEUR
SUMME
TEUR
2019
Warenaufträge 20.977 19.311 9.567 16.058 2.550 1.235 69.697
Materiallieferungen
inkl. Dienstleistungen
8.163 16.012 1.466 3.066 1.647 0 30.353
Innenumsätze 11.278 10.707 4.648 92 372 -27.097 0
Andere Umsätze 0 20 0 0 0 0 20
Summe 40.417 46.049 15.681 19.216 4.569 -25.862 100.070
Sonstige betriebliche Erträge 6.026 1.553 186 124 103 -7.356 636
Materialaufwand und bezogene Leistungen -23.500 -24.124 -10.634 -9.686 -2.968 25.869 -45.043
Personalaufwand -10.979 -11.773 -2.530 -4.486 -956 49 -30.675
Sonstige betriebliche Aufwendungen -7.544 -5.222 -1.911 -3.284 -515 7.599 -10.877
EBITDA 4.420 6.483 792 1.884 233 299 14.111
Abschreibungen -1.537 -2.039 -497 -1.565 -90 0 -5.728
Segmentergebnis (EBIT) 2.883 4.444 295 319 143 299 8.383
Finanzerträge 5.821 61 222 3 64 -5.079 1.092
Finanzaufwendungen -1.249 -77 -472 -695 -78 951 -1.620
Finanzergebnis 4.572 -16 -250 -692 -14 -4.128 -528
Ergebnis vor Steuern (EBT) 7.455 4.428 45 -373 129 -3.829 7.855
Ertragssteuern -807 -1.229 -29 -157 -30 -54 -2.306
Jahresergebnis 6.648 3.199 16 -530 99 -3.883 5.549
Segmentvermögen 86.420 41.277 12.560 33.785 4.055 -72.887 105.210
Segmentverbindlichkeiten 51.902 14.231 8.485 33.919 2.263 -55.826 54.974
Investitionen 2.542 5.029 689 12.831 298 0 21.389
Abschreibungen 1.537 2.039 497 1.565 90 0 5.728
ÖSTERREICH DEUTSCHLAND UNGARN USA REST KONSOLIDIERUNG SUMME
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Jahr 2018
Warenaufträge 23.158 19.362 8.178 12.645 974 0 64.316
Materiallieferungen inkl. Dienstleistungen 5.743 14.906 3.254 1.521 4.723 30.146
Innenumsätze 10.321 9.427 5.464 145 127 -25.485 0
Andere Umsätze 0 26 0 0 0 0 26
Summe 39.222 43.721 16.896 14.311 5.824 -25.485 94.488
Sonstige betriebliche Erträge 5.816 1.205 24 129 26 -6.656 544
Materialaufwand und bezogene Leistungen -22.384 -22.973 -11.340 -7.526 -4.265 25.226 -43.262
Personalaufwand -10.567 -10.824 -2.272 -3.420 -737 0 -27.820
Sonstige betriebliche Aufwendungen -7.281 -5.349 -2.341 -2.493 -613 6.854 -11.222
EBITDA 4.806 5.780 967 1.001 235 -61 12.728
Abschreibungen -1.268 -1.597 -420 -983 -38 0 -4.306
EBIT 3.538 4.183 547 18 197 -61 8.422
Finanzerträge 1.756 93 74 9 43 -760 1.215
Finanzaufwendungen -1.101 -119 -394 -603 -93 842 -1.467
Finanzergebnis 655 -25 -320 -594 -51 83 -253
EBT 4.193 4.158 227 -576 146 22 8.170
Ertragssteuern -1.107 -1.323 -20 209 -52 -12 -2.306
Jahresergebnis 3.086 2.834 207 -367 94 9 5.864
Segmentvermögen 88.087 36.327 13.635 18.649 4.045 -53.987 106.756
Segmentverbindlichkeiten 57.989 7.795 9.456 17.620 2.400 -36.855 58.405
Investitionen -738 3.021 735 423 78 1.960 5.479
Abschreibungen 1.268 1.597 420 983 38 0 4.306

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ

8. SACHANLAGEVERMÖGEN

GRUND BAUTEN
(EINSCHLIESSLICH
TECHNISCHE SONSTIGE ANLAGEN ANLAGEN AUS ANLAGEN GESAMT
STÜCKE BAUTEN AUF
FREMDEM GRUND)
ANLAGEN UND GESCHÄFTS
AUSSTATTUNG
FINANZIERUNGS
LEASING
IN BAU
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Anschaffungskosten
Stand am 1.1.2018 466 24.420 84.993 18.427 4.282 991 133.580
Zugänge 0 513 2.498 509 0 1.646 5.166
Abgänge 0 0 -187 -239 0 0 -427
Umbuchungen 0 289 201 16 0 -506 0
Wechselkursänderung -7 58 328 82 119 -14 566
Stand am 31.12.2018 459 25.280 87.833 18.795 4.401 2.117 138.886
Zugänge 0 464 3.383 482 706 1.879 6.914
Abgänge 0 0 -174 -334 -16 -2 -526
Umbuchungen 0 35 6.739 -4.988 0 -1.725 61
Zugänge aus IFRS 16 Erstanwendung 0 0 0 0 2.349 0 2.349
Zugänge aus Unternehmenserwerb 0 1.460 4.248 16 645 883 7.252
Wechselkursänderung -7 -25 -7 26 51 -9 29
Stand am 31.12.2019 452 27.214 102.022 13.997 8.136 3.143 154.964
Kumulierte Abschreibungen
Stand am 1.1.2018 -1 -14.774 -67.797 -11.333 -2.370 0 -96.276
Zugänge 0 -505 -2.992 -578 -153 0 -4.227
Abgänge 0 0 194 215 0 0 409
Wechselkursänderung 0 -6 -267 0 -70 0 -343
Stand am 31.12.2018 -1 -15.285 -70.862 -11.695 -2.592 0 -100.436
Zugänge 0 -658 -3.216 -485 -1.055 0 -5.414
Abgänge 0 0 174 334 7 0 515
Wechselkursänderung 0 15 -30 6 -30 0 -39
Stand am 31.12.2019 -1 -15.928 -73.934 -11.840 -3.670 0 -105.373
Buchwerte
Stand am 1.1.2018 465 9.646 17.196 7.094 1.912 991 37.304
Stand am 31.12.2018 458 9.995 16.971 7.100 1.809 2.116 38.449
Stand am 31.12.2019 451 11.286 28.088 2.157 4.466 3.143 49.591

Weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr wurden außerplanmäßige Wertminderungen erfasst.

Zum 31. Dezember 2019 betrug das Bestellobligo im Anlagenbereich 917 TEUR (Vorjahr: 1.047 TEUR).

9. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

SOFTWARE SONSTIGE
RECHTE
AKTIVERTE
ENTWICKLUNGS
AUFWENDUNGEN
MARKENRECHT KUNDEN
BEZIEHUNGEN
FIRMENWERT GESAMT
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Anschaffungskosten
Stand am 1.1.2018 1.666 174 465 0 0 0 2.305
Zugänge 42 0 286 0 0 0 328
Abgänge -16 0 0 0 0 0 -16
Wechselkursänderung 8 0 0 0 0 0 8
Stand am 31.12.2018 1.700 174 751 0 0 0 2.625
Zugänge 40 0 129 1 1 2 173
Abgänge -1 0 0 0 0 0 -1
Umbuchungen -61 0 0 0 0 0 -61
Zugänge aus
Unternehmenserwerb
0 0 0 448 2.330 1.923 4.701
Wechselkursänderung 1 0 0 -2 -1 -8 -10
Stand am 31.12.2019 1.679 174 880 447 2.330 1.917 7.427
Kumulierte Abschreibungen
Stand am 1.1.2018 -1.488 -173 -248 0 0 0 -1.909
Zugänge -47 0 -32 0 0 0 -79
Abgänge 16 0 0 0 0 0 16
Wechselkursänderung -3 0 0 0 0 0 -3
Stand am 31.12.2018 -1.523 -173 -280 0 0 0 -1.976
Zugänge -55 0 -17 -30 -211 0 -313
Wertaufholungen 0 0 0 0 0 0 0
Abgänge 1 0 0 0 0 0 1
Wechselkursänderung 1 -1 0 0 0 0 0
Stand am 31.12.2019 -1.576 -174 -297 -30 -211 0 -2.288
Buchwerte
Stand am 1.1.2018 177 0 218 0 0 0 395
Stand am 31.12.2018 177 0 471 0 0 0 649
Stand am 31.12.2019 103 0 583 417 2.119 1.917 5.139

Angaben zum Firmenwert erfolgen unter Punkt (3) und (6.2) sowie (6.3) des Anhangs.

Bei den selbsterstellten immateriellen Vermögenswerten handelt es sich wie im Vorjahr im Wesentlichen um aktivierte Kosten für die Entwicklung einer Hochtemperatur-Langfaser.

10 LEASINGVERHÄLTNISSE

Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen:

Die Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen haben sich im Geschäftsjahr folgendermaßen entwickelt:

FERTIGUNGS- UND
LAGER-HALLEN,
BÜRO-GEBÄUDE
TEUR
MITARBEITER
FAHRZEUGE
TEUR
STAPLER UND
SONSTIGE
NUTZFAHRZEUGE
TEUR
WERKZEUG
UND SONSTIGE
ANLAGEN
TEUR
GESAMT
TEUR
Anschaffungskosten
Stand am 31.12.2018 4.401 0 0 0 4.401
Zugänge aus IFRS 16 Erstanwendung 1.239 618 429 63 2.349
Zugänge 98 535 74 0 707
Abgänge 0 -16 0 0 -16
Zugänge aus Unternehmenserwerb 645 0 0 0 645
Wechselkursänderung 52 -1 0 -1 50
Stand am 31.12.2019 6.435 1.136 503 62 8.136
Kumulierte Abschreibungen
Stand am 31.12.2018 -2.592 0 0 0 -2.592
Zugänge -513 -368 -139 -34 -1.054
Abgänge 0 7 0 0 7
Wechselkursänderung -31 0 0 0 -31
Stand am 31.12.2018 -3.136 -361 -139 -34 -3.670
Buchwerte
Stand am 31.12.2018 0 0 0 0 0
Stand am 31.12.2019 3.299 775 364 28 4.466

Der Erwerb von Nutzungsrechten aufgrund eines Leasingvertrags als nicht zahlungswirksame Transaktion keinen Niederschlag in der Kapitalflussrechnung findet

Der im Jahr 2019 erfasste Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse sowie für Leasingverhältnisse von geringem Wert beträgt 370 TEUR (Vorjahr: 1.038 TEUR für operative Leasingverhältnisse). Diese sind in der Kapitalflussrechnung im operativen Cashflow ausgewiesen.

Leasingverbindlichkeiten:

Die Entwicklung der Leasingverbindlichkeiten im Geschäftsjahr ist in Angabe (5.1) dargestellt. Zum 31. Dezember 2019 setzt sich diese folgendermaßen zusammen:

2.809 932
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 1.709 97
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 1.100 835
31. 12.2019
TEUR
31. 12.2018
TEUR

Im Geschäftsjahr wurden 75 TEUR an Zinsaufwendungen für Leasingverhältnisse (Vorjahr: 24 TEUR aus Finanzierungsleasingverhältnissen) erfasst.

Der in den Leasingzahlungen enthaltene Tilgungsanteil für die Leasingverbindlichkeit wird im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit erfasst, dem auch der Zinsanteil wird gem. Wahlrecht des IAS 7.31 zugeordnet ist.

11 VORRÄTE

31. 12.2019 31. 12.2020
TEUR TEUR
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 3.918 3.799
Fertige Erzeugnisse 10.656 11.650
Sonstige Vorräte 4.045 4.168
Handelswaren 3.690 2.583
Wertberichtigungen zu Vorräten -821 -790
21.488 21.409

Im Jahr 2019 wurden die Vorräte auf Wertminderungen überprüft und daraus resultierend wurden 31 TEUR (Vorjahr: 94 TEUR) als Aufwand aus Abschreibungen auf den Nettoveräußerungswert erfasst.

12 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND VERTRAGSVERMÖGENSWERTE

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte setzen sich folgendermaßen zusammen:

TEUR TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15.819 16.667
Vertragsvermögenswerte 6.035 0
Wertberichtigungen -1.473 -854
20.381 15.812
davon langfristig 0 0

Der Bestand an Vertragsvermögenswerten hat sich folgendermaßen entwickelt:

Stand zum 31. Dezember 6.035 0
Währungsumrechnung 17 0
Veränderung Wertberichtigung -22 0
Zugang aus Unternehmenserwerb 0 0
Zugang 6.040 0
Stand zum 1. Januar 0 0
TEUR TEUR
2019 2018

Wurden zum Stichtag Leistungen im Zusammenhang mit Leistungsverpflichtungen erbracht, die die Kriterien für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung erfüllen, noch nicht (vollständig) abgerechnet, werden diese parallel zur Umsatzrealisierung gem. Leistungsfortschritt als Vertragsvermögenswerte abgegrenzt. Somit stehen die Vertragsvermögenswerte der RATH Gruppe vor allem mit noch nicht abgeschlossenen, kundenspezifischen Projekten und kundenspezifischen Fertigfabrikaten aus Fertigungsaufträgen ohne Servicekomponente in Verbindung. Rohstoffe und Halbfertigfabrikate werden dabei nicht berücksichtigt.

Im Vorjahresvergleich bestehen zum 31. Dezember 2019 wesentlich umfangreichere, noch nicht abgeschlossene, kundenspezifische Projekte sowie wesentlich größere Positionen an erbrachten Leistungen im Zusammenhang mit diesen und kundenspezifischen Fertigungsaufträgen ohne Projektcharakter. Diese wurden als Vertragsvermögenswerte aktiviert. Rund die Hälfte davon entfällt auf drei Großprojekte. Diese umfassen mit 1.000 TEUR das Engineering und die Fertigung der Feuerfestauskleidung eines Tunnelofens mitsamt der Isolierung von Ofenrollen, mit 723 TEUR das Engineering und die Fertigung eines Haubenofens mit Herd sowie mit 938 TEUR das Engineering und Fertigung von kundenspezifischem Feuerfestmaterial für die Behälterglasindustrie umfassen.

Auf dieser Grundlage der unter Punkt (6.5) beschriebenen Vorgehensweise wurde die Wertberichtigung im Hinblick auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte zum 31. Dezember 2019 und zum Vorjahresstichtag wie folgt ermittelt:

Wertberichtigungen zum 31.12.2019 NICHT
ÜBERFÄLLIG
BIS ZU
90 TAGE
91-180
TAGE
181-360
TAGE
MEHR ALS
360 TAGE
SUMME
Erwartete Verlustquote in% 0,42% 0,38% 52,56% 3,44% 93,17%
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
(Bruttobuchwert)
8.965 4.729 1.298 68 759 15.819
Sonstige finanzielle Forderungen (Bruttobuchwert) 92 0 0 0 0 92
Vertragsvermögenswerte - Bruttobuchwert 6.035 0 0 0 0 6.035
Wertberichtigung -63 -18 -682 -2 -708 -1.473
ÜBERFÄLLIGKEIT
Wertberichtigungen zum 31.12.2018 NICHT
ÜBERFÄLLIG
BIS ZU
90 TAGE
91-180
TAGE
181-360
TAGE
MEHR ALS
360 TAGE
SUMME
Erwartete Verlustquote in% 0,69% 1,53% 1,87% 2,31% 85,22%
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
(Bruttobuchwert)
13.641 2.108 340 455 830 17.374
Sonstige finanzielle Forderungen (Bruttobuchwert) 414 0 0 0 0 414
Vertragsvermögenswerte (Bruttobuchwert) 0 0 0 0 0 0
Wertberichtigung -99 -32 -6 -10 -707 -854

Im Zuge des Unternehmenserwerbs im Geschäftsjahr (siehe Angabe (3)) wurden keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen übernommen.

Die Wertberichtigungen entwickeln sich wie folgt:

2019 2018
TEUR TEUR
Stand zum 1. Januar 854 1.140
Verwendung 0 -3
Auflösung -140 -319
Dotierung 759 33
Währungsumrechnung 0 4
Stand zum 31. Dezember 1.473 854

Im Zuge der Insolvenz unserer Großkunden Eisenmann Thermal Solutions GmbH & Co. KG und ENOL Sp. Z.o.o. wurden Forderungswertberichtigungen i.H.v. 686 TEUR erfasst. Generelle Angaben zu Kredit- und Marktrisiken sowie die Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgen im Risikobericht.

13 SONSTIGE NICHT-FINANZIELLE FORDERUNGEN UND RECHNUNGSABGRENZUNGEN

31. 12.2019 31. 12.2018
TEUR TEUR
Forderungen Finanzamt und Sozialabgaben 1.419 1.782
Rechnungsabgrenzungen 132 237
Übrige sonstige Forderungen 438 427
Sonstige nicht-finanzielle Forderungen und Rechnungsabgrenzungen 1.989 2.446

14 EIGENKAPITAL

Als Grundkapital wird unverändert gegenüber dem Vorjahr das Nominalkapital der RATH AG mit 10.905 TEUR ausgewiesen. Es setzt sich aus 1.500.000 nennwertlosen Stückaktien zusammen, die zur Gänze einbezahlt sind. Unverändert zum Vorjahr bestehen weder Vorzugsrechte bzw. Beschränkungen, noch gibt es genehmigtes Kapital. Es werden auch keine Anteile durch die Konzernmutter oder Tochtergesellschaften gehalten.

Die gebundenen Kapitalrücklagen i.H.v. 1.118 TEUR (Vorjahr: 1.118 TEUR) dürfen nur zum Ausgleich eines ansonsten im Jahresabschluss der RATH AG auszuweisenden Bilanzverlustes aufgelöst werden.

Die freien Rücklagen resultieren aus den im Konzern erwirtschafteten vorgetragenen Gewinnen und Verlusten. Die sonstigen Rücklagen beinhalten das erwirtschaftete sonstige Ergebnis exklusive Währungsumrechnungsdifferenzen, welche separat ausgewiesen werden.

Die Dividende richtet sich nach dem im unternehmensrechtlichen Jahresabschluss der Muttergesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn. Die RATH AG weist zum 31. Dezember 2019 einen Bilanzgewinn i.H.v. 10.420 TEUR (Vorjahr: 10.341 TEUR) aus. Aufgrund der durch die neuartige Lungenkrankheit COVID-19 ausgelösten wirtschaftlichen Unsicherheit wird der Vorstand der kommenden Hauptversammlung vorschlagen, keine Dividende auszuschütten um durch den Vortrag auf neue Rechnung die Liquidität des Konzerns zu stärken. Vom Vorjahresergebnis wurde 1 EUR je Aktie (insgesamt 1.500 TEUR) als Dividende im aktuellen Geschäftsjahr ausbezahlt.

Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Eigenkapital betreffen die Chamottewaren- und Thonöfenfabrik Aug. RATH jun. GmbH, Österreich, belaufen sich wie im Vorjahr auf 0,02% und sind nicht wesentlich.

Ergebnis je Aktie:

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich durch Division des den Aktionären der RATH AG zurechenbaren Anteiles am Konzernergebnis durch die gewichtete Anzahl der sich im Umlauf befindlichen Stammaktien während des Jahres.

2019
TEUR
2018
TEUR
Den Aktionären der Muttergesellschaft zurechenbare
3.705
Anteile des Konzernergebnisses in TEUR
5.863
Gewichtete Anzahl der Aktien im Umlauf
1.500.000
1.500.000
Gewinn je Aktie in EUR
2,47
3,91
Gezahlte Dividende für Geschäftsjahr je Aktie in EUR
1,00
0,75

Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem unverwässerten Ergebnis je Aktie, da sich keine Finanzinstrumente mit Verwässerungseffekt im Umlauf befinden.

15 VERPFLICHTUNGEN GEGENÜBER ARBEITNEHMERN

Pensionsverpflichtungen:

Die Pensionsverpflichtung beruht auf einzelvertraglichen Zusagen an insgesamt zwei Pensionsbezieher / ehemalige leitende Angestellte in Österreich, nach deren Eintreten in den Ruhestand Pensionszahlungen zu leisten sind.

Abfertigungsverpflichtungen:

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die RATH Gruppe verpflichtet, an alle Mitarbeiter in Österreich, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. Januar 2003 begann, bei Kündigung durch den Dienstgeber oder zum Pensionsantrittszeitpunkt eine Abfertigungszahlung zu leisten. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und von dem beim Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezug abhängig und beträgt zwischen zwei und 12 Monatsbezügen. Mit Wirkung zum 31. Dezember 2002 wurde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sämtliche Abfertigungs-Altanwartschaften einzufrieren und alle Mitarbeiter in das neue System einer beitragsorientierten "Mitarbeiter-Vorsorgekasse" zu übernehmen. Für die eingefrorene Verpflichtung wird eine Rückstellung gebildet.

Für alle aufrechten österreichischen Arbeitsverhältnisse, die nach dem 31. Dezember 2002 begonnen haben, zahlt die RATH Gruppe ab dem zweiten Monat des Arbeitsverhältnisses monatlich 1,53% des Entgelts in eine betriebliche Mitarbeiter-Vorsorgekasse, in der die Beiträge auf einem Konto des Arbeitnehmers veranlagt und diesem bei Beendigung des Dienstverhältnisses ausbezahlt oder als Anspruch weitergegeben werden. Die RATH Gruppe ist ausschließlich zur Leistung der Beiträge verpflichtet. Für dieses beitragsorientierte Versorgungsmodell ist daher keine Rückstellung zu bilden.

Jubiläumsgeldrückstellungen:

Aufgrund gesetzlicher bzw. kollektivvertraglicher Vorschriften ist die RATH Gruppe verpflichtet, an alle Arbeiter mit Eintritt ab dem 1. Mai 2015 sowie an alle Angestellte in Österreich, die eine bestimmte Dienstzeit überschritten haben, Jubiläumsgelder i.H.v. einem bis drei Monatsgehältern zu bezahlen.

Berechnungsparameter:

Den Berechnungen für Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern liegen folgende Parameter zugrunde:

2019 2018
% %
Zinssatz Pensionen 0,57 1,05
Zinssatz Abfertigungen 0,95- 1,22 1,50
Zinssatz Jubiläum 1,32-1,60 2,00
Bezugssteigerungen 2,00 2,00
Pensionssteigerungen 1,75 1,75
Sterbewahrscheinlichkeiten AVÖ 2018-P AVÖ 2018-P

Durch das Bundesverfassungsgesetz über unterschiedliche Altersgrenzen wird das Anfallsalter für die Alterspensionen für Frauen ab dem Jahr 2024 schrittweise von 60 auf 65 Jahre angehoben. Ab 2033 beträgt das Antrittsalter für Frauen und Männer jeweils 65 Jahre.

31. 12.2019
TEUR
31. 12.2018
TEUR
Rückstellungen für Abfertigungen 725 692
Rückstellungen für Pensionen 2.134 2.200
Rückstellungen für Jubiläumsgelder 369 290
3.228 3.183
ABFERTIGUNGSRÜCKSTELLUNG
PENSIONSRÜCKSTELLUNG
JUBILÄUMSGELDRÜCKSTELLUNG
Entwicklung der Rückstellung (DBO) 2019
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2018
TEUR
Barwert Rückstellung (DBO) am 1.1. 692 787 2.200 2.113 290 291
Dienstzeitaufwand 23 24 0 0 87 57
Zinsaufwand 10 14 22 40 6 6
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst 33 38 22 40 94 63
Versicherungsmathematische
Gewinne/Verluste
aus erfahrungsbedingten Anpassungen
14 3 43 36 0 0
aus Veränderung demografischer Annahmen 0 5 0 70 0 0
aus Veränderung finanzieller Annahmen 35 0 69 140 0 0
im sonstigen Ergebnis erfasst 49 9 111 247 0 0
Auszahlungen -31 -142 -200 -200 -10 -33
Sonstige Veränderungen -19 0 0 0 -4 -31
Barwert Rückstellung (DBO) am 31.12. 725 692 2.134 2.200 369 290

Die erwarteten Zahlungen (Expected Benefits) aus leistungsorientieren Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern für die Folgejahre stellen sich wie folgt dar:

31. 12.2019
PENSIONEN
TEUR
ABFERTIGUNGEN
TEUR
JUBILÄUMSGELDER
TEUR
bis 1 Jahr 200 5 5
1 - 5 Jahre 703 137 64
5 - 10 Jahre 606 372 92
über 10 Jahre 376 555 965
Erwartete Zahlungen 1.884 1.068 1.125

Für die RATH Gruppe liegt das Risiko bei den Pensionsansprüchen im Wesentlichen in der Entwicklung der Lebenserwartung und Inflation, da es sich bei den Leistungen aus diesen Versorgungsplänen um lebenslange Rentenleistungen handelt. Darüber hinaus existieren keine (außergewöhnlichen) Risiken. Bei den Abfertigungsansprüchen und den Jubiläumsgeldansprüchen liegt das Risiko im Wesentlichen in der Entwicklung der Inflation und in den Gehaltssteigerungen.

Unter sonst gleichbleibenden Bedingungen, ergeben sich bei einer Veränderung des Renditezinssatzes bzw. der Bezugssteigerung folgende Auswirkungen auf die Rückstellungen:

ERHÖHUNG
UM 0,5 PROZENTPUNKTE
TEUR
REDUKTION
UM 0,5 PROZENTPUNKTE
TEUR
Auswirkung Veränderung Renditezinssatz
Veränderung der Rückstellung für Abfertigungen -33 35
Veränderung der Rückstellung für Pensionen -72 76
Veränderung der Rückstellung für Jubiläumsgeld -23 26
ERHÖHUNG REDUKTION
UM 0,5 PROZENTPUNKTE UM 0,5 PROZENTPUNKTE
TEUR TEUR
Auswirkung Veränderung Bezugssteigerung
Veränderung der Rückstellung für Abfertigungen 34 -33
Veränderung der Rückstellung für Pensionen 75 -71
Veränderung der Rückstellung für Jubiläumsgeld 26 -23

Die Pensionszahlungen an die Pensionsbezieher betrugen im Geschäftsjahr 200 TEUR (Vorjahr: 200 TEUR).

Die gewichtete Duration der Pensionsverpflichtung nach Macaulay beträgt 6,0 Jahre (Vorjahr: 6,3 Jahre), jene der Abfertigungsverpflichtung 10,2 Jahre (Vorjahr: 10,7 Jahre) und jene der Verpflichtung aus Jubiläumsgeldern 18,7 Jahre (Vorjahr: 18,6 Jahre).

16 FINANZVERBINDLICHKEITEN

31. 12.2019 31. 12.2018
LANGFRISTIG
TEUR
KURZFRISTIG
TEUR
SUMME
TEUR
LANGFRISTIG
TEUR
KURZFRISTIG
TEUR
SUMME
TEUR
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
Kontokorrentkredit 0 2.000 2.000 2.000 2.000 4.000
Investitionskredit 35.000 165 35.165 35.000 38 35.038
35.000 2.165 37.165 37.000 2.038 39.038

Die Fristigkeiten von Finanzverbindlichkeiten sind im Risikobericht unter Liquiditätsrisiko dargestellt.

Die wesentlichen Konditionen der Finanzverbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

ART DER ZINSEN WÄHRUNG EFFEKTIV BUCHWERT FÄLLIGKEIT EFFEKTIV BUCHWERT FÄLLIGKEIT
FINANZIERUNG FIX/ VERZINSUNG ZUM VERZINSUNG ZUM
VARIABEL 2019 31.12.2019 2018 31.12.2018
% TEUR % TEUR
Kontokorrentkredit variabel EUR 1,50 2.000 < 1 Jahr 1,50 2.000 < 1 Jahr
Kontokorrentkredit variabel EUR n/a 0 n/a 1,90 2.000 > 1 Jahr
Investitionskredite variabel EUR 1,35 - 1,65 15.000 > 1 Jahr 1,35 - 1,65 15.000 > 1 Jahr
Investitionskredite fix EUR 1,53 - 2,11 20.000 > 1 Jahr 1,53 - 2,11 20.000 > 1 Jahr
Investitionskredite variabel EUR n/a 0 n/a 5,01 38 < 1 Jahr
Zinsabgrenzung n/a EUR n/a 20.165 < 1 Jahr n/a 169 < 1 Jahr
37.165 39.207

Die Zinsabgrenzung des Vorjahres wurde in den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Hinsichtlich der beizulegenden Zeitwerte wird auf Angabe (20.6) verwiesen.

17 RÜCKSTELLUNGEN UND EVENTUALSCHULDEN

Kurzfristige Rückstellungen:

PERSONAL SONSTIGE SUMME
TEUR TEUR TEUR
Stand am 01.01.2018 598 172 770
Zugang 591 227 817
Verbrauch -598 -168 -767
Stand am 31.12.2018 591 230 820
Zugang 825 210 1.035
Verbrauch -637 -223 -860
Auflösung -169 -26 -195
Stand am 31.12.2019 610 191 800

Die Personalrückstellungen beinhalten wie im Vorjahr im Wesentlichen Prämienrückstellungen. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie im Vorjahr vor allem aus Rückstellungen für Rechts- und Beratungskosten, Rückstellungen für Aufsichtsratsvergütungen sowie ungewisse Verbindlichkeiten zusammen.

Alle in obenstehender Tabelle ausgewiesenen Rückstellungen sind kurzfristig.

Offene Rechtsstreitigkeiten:

Zum Stichtag lagen wie im Vorjahr keine wesentlichen offenen Rechtstreitigkeiten vor.

Eventualschulden:

Die Gruppe weist folgende Eventualverbindlichkeiten zum Stichtag auf:

3.114 2.442
Haftrücklässe für Geschäftspartner 3.114 2.441
TEUR TEUR
31. 12.2019 31. 12.2018

Die Haftrücklässe betreffen im Wesentlichen das Projektgeschäft und werden zugunsten von Kunden zu deren Absicherung unserer Leistungsverpflichtung, die von Dritten erfüllt wird, gewährt. Rücknahmeverpflichtungen, die über die branchenüblichen Gewährleistungen hinausgehen, liegen nicht vor. Weitere wesentliche Chancen und Risiken aus außerbilanziellen Geschäften sind dem Management derzeit nicht bekannt.

18 ERTRAGSTEUERN

Der Steueraufwand setzt sich wie folgt zusammen:

Ertragsteuern 2.306 2.306
Latenter Steueraufwand/-ertrag 1.191 724
Laufender Ertragssteueraufwand 1.115 1.582
Laufender Ertragssteueraufwand für Vorperioden 58 44
Laufender Ertragssteueraufwand für das aktuelle Geschäftsjahr 1.057 1.538
TEUR TEUR
2019 2018

Die zum Stichtag ausgewiesenen, kurzfristigen Ertragssteuerschulden bestehen gegenüber folgenden Steuerbehörden:

31. 12.2019 31. 12.2018
TEUR TEUR
Österreich 173 99
Deutschland 0 538
Übrige 16 4
Kurzfristige Ertragssteuerschulden 189 641
Deutschland 1.327 0
Polen 28 0
Tschechische Republik 12 16
Ertragssteuerforderungen 1.367 16

Temporäre Unterschiede zwischen den Wertansätzen im IFRS-Konzernabschluss und den jeweiligen steuerlichen Wertansätzen bzw. Verlustvorträge wirken sich wie folgt auf die in der Bilanz ausgewiesenen latenten Steuern aus:

31. 12.2019 31 .12.2018
TEUR TEUR
Bestand an aktiven und passiven latenten Steuern:
Latente Steueransprüche
Verlustvorträge 1.902 2.677
Vorratsvermögen 1.353 107
Verbindlichkeiten aus Leasinggeschäften 733 186
Vertragsverbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten 582 0
Personalrückstellung IAS 19 279 263
Sonstige 53 92
Forderungen 27 20
Temporäre Unterschiede aus der Fremdwährungsbewertung 1 2
Zwischensumme latente Steueransprüche 4.930 3.347
Zwischensumme latente Steueransprüche 4.455 4.822
Latente Steuerschulden
Anlagevermögen -2.853 2.064
Vertragsvermögenswerte -1.885 0
Sonstige -54 0
Zwischensumme latente Steuerschulden -4.792 2.063
Saldierung -4.361 -1.962
Aktive latente Steuern 569 1.385
Passive latente Steuern -431 101
Latente Steuern (Nettoposition) 138 1.283

Aufgrund der derzeit geltenden steuerlichen Bestimmungen kann davon ausgegangen werden, dass die aus einbehaltenen Gewinnen resultierenden Unterschiedsbeträge zwischen dem steuerlichen Beteiligungsansatz und dem anteiligen Eigenkapital der im Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen im Wesentlichen steuerfrei bleiben. Daher wurde dafür keine Steuerabgrenzung vorgenommen.

Latente Steuern auf Verlustvorträge i.H.v. 8.445 TEUR (Vorjahr: 9.999 TEUR) wurden aktiviert, da auf Basis der bestehenden Planungsrechnungen ihre Nutzung durch Verrechnung mit künftigen steuerlichen Gewinnen wahrscheinlich ist.

Auf Verlustvorträge i.H.v. 15.613 TEUR (Vorjahr: 12.250 TEUR) wurde keine latente Steuer aktiviert, da zum Stichtag die Verrechnung mit künftigen steuerlichen Gewinnen der einzelnen Gesellschaften aus derzeitiger Sicht nicht wahrscheinlich ist. Von den nicht angesetzten Verlustvorträgen sind 13.717 TEUR (Vorjahr: 10.874 TEUR) innerhalb der Jahre 2020 bis 2040 verfallbar und 1.896 TEUR (Vorjahr: 1.217 TEUR) unverfallbar.

Die Ursachen für den Unterschied zwischen der unter Anwendung des österreichischen Körperschaftsteuersatzes von 25% erwarteten Steuerbelastung und dem ausgewiesenen Ertragssteueraufwand stellen sich wie folgt dar:

2019 2018
TEUR TEUR
Ergebnis vor Ertragssteuern 6.012 8.170
Ertragssteuern zum Steuersatz von 25% -1.503 -2.042
Abweichende ausländische Steuersätze -159 -179
Nicht abzugsfähige Aufwendungen -137 -178
Steuerbegünstigungen und steuerfreie Erträge 0 2
Steueraufwand und -ertrag aus Vorperioden 46 49
Erstmals bzw. nicht angesetzte aktive latente Steuern auf Verlustvorträge -566 42
Sonstige Effekte 13 0
Effektive Steuerbelastung -2.306 -2.306
Effektive Steuerbelastung in% 38,4 28,2

Die im sonstigen Ergebnis erfasste Steuer stellt sich wie folgt dar:

IM SONSTIGEN ERGEBNIS ERFASSTE STEUERN VOR
STEUERN
2019
STEUERERTRAG
(-AUFWAND)
NACH
STEUERN
VOR
STEUERN
2018
STEUERERTRAG
(-AUFWAND)
NACH
STEUERN
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Posten, die nicht in den Gewinn oder
Verlust umgegliedert werden
Neubewertungen der Nettoschuld aus
leistungsorientierten Versorgungsplänen
160 -40 120 255 -64 192

19 SONSTIGE NICHT-FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN

Die sonstigen nicht-finanziellen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

31. 12.2019
TEUR
31. 12.2018
TEUR
Sonstige personalbezogene Abgrenzungen 782 437
Verbindlichkeiten aus Steuern 409 1.202
Abgrenzungen aus Urlaubsansprüchen und Überstunden 406 407
Verbindlichkeiten aus Sozialabgaben 322 347
Investitionszuschüsse 149 176
Rechnungsabgrenzungen 0 744
Übrige sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten 81 0
Sonstige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten 2.149 3.313
davon langfristig 149 176

20 FINANZINSTRUMENTE

20.1 ÜBERSICHT

Diese Angabe enthält Informationen zu den Finanzinstrumenten der RATH Gruppe, u.a.:

  • einen Überblick über alle vom Konzern gehaltenen Finanzinstrumente
  • detaillierte Informationen zu jeder Art von Finanzinstrument
  • Informationen über die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der Instrumente, einschließlich damit verbundener Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten.

Zum Stichtag werden die folgenden Finanzinstrumente vom Konzern gehalten:

ANHANGANGABE 31. 12.2019
TEUR
31. 12.2018
TEUR
Finanzielle Vermögenswerte
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte (20.2) 20.381 15.814
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (20.3) 4.593 25.468
Sonstige, kurzfristige finanzielle Forderungen (20.4) 92 414
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte:
Langfristige finanzielle Vermögenswerte (20.5) 0 706
25.066 42.402
Finanzielle Verbindlichkeiten
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten:
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsverbindlichkeiten (20.7) 8.029 8.922
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (20.7) 174 1.454
Kurzfristige Bankverbindlichkeiten (20.6) 2.165 2.038
Langfristige Bankverbindlichkeiten (20.6) 35.000 37.000
Leasingverbindlichkeiten (10) 2.809 932
48.177 50.346

Angaben zu den Verbindlichkeiten aus Leasingverpflichtungen erfolgen unter den Punkten (5.1) sowie (10).

20.2 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND VERTRAGSVERMÖGENSWERTE

Klassifizierung:

Zum Stichtag lagen wie im Vorjahr keine wesentlichen offenen Rechtstreitigkeiten vor.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind von Kunden geschuldete Beträge für im gewöhnlichen Geschäftsverlauf verkaufte Güter bzw. erbrachte Dienstleistungen. Sie sind im Allgemeinen innerhalb von 30 Tagen zu begleichen und werden daher als kurzfristig eingestuft. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind beim erstmaligen Ansatz zum Betrag der unbedingten Gegenleistung zu erfassen. Da diese innerhalb der RATH Gruppe keine signifikanten Finanzierungskomponenten enthalten, sind sie nicht zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen. Einzelheiten zu den Wertminderungsmethoden des Konzerns und der Berechnung der Wertberichtigung sind in den Angaben (6.5) und (12) enthalten.

Beizulegende Zeitwerte:

Aufgrund der kurzfristigen Art der Forderungen und Vertragsvermögenswerte entspricht deren Buchwert dem beizulegenden Zeitwert.

Wertminderungen und Risiken:

Informationen zu Wertminderungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte erfolgen unter Angabe (12). Die Ausfall- und Fremdwährungsrisiken, denen der Konzern ausgesetzt ist, sind dem Risikobericht zu entnehmen.

20.3 ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

4.593 25.468
Guthaben bei Kreditinstituten 4.567 25.449
Kassenbestand 26 19
TEUR TEUR
31. 12.2019 31. 12.2018

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind frei verfügbar.

Klassifizierung:

Termineinlagen werden als Zahlungsmitteläquivalente dargestellt, wenn sie eine Laufzeit von bis zu drei Monaten ab Erwerbszeitpunkt haben und innerhalb von 24 Stunden auf Ankündigung ohne Zinsverlust zurückzuzahlen sind. Siehe Angabe (6.7) zu den weiteren Rechnungslegungsmethoden des Konzerns für Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Beizulegende Zeitwerte:

Guthaben bestehen nur bei erstklassigen, internationalen Kreditinstituten. Aufgrund der kurzfristigen Art der Zahlungsmittel und -äquivalente entspricht deren Buchwert dem beizulegenden Zeitwert.

20.4 ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN BEWERTETE SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

Klassifizierung:

Wie im Vorjahr beinhalten die sonstigen finanziellen Forderungen vor allem Forderungen an Kreditoren und kurzfristige Kautionen. Sie sind beim erstmaligen Ansatz zum Betrag der unbedingten Gegenleistung zu erfassen. Da diese innerhalb der RATH Gruppe keine signifikanten Finanzierungskomponenten enthalten, sind sie nicht zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen. Einzelheiten zu den Wertminderungsmethoden des Konzerns und der Berechnung der Wertberichtigung sind in Angaben (6.5) enthalten.

Beizulegende Zeitwerte:

Aufgrund der kurzfristigen Art der sonstigen Forderungen entspricht deren Buchwert dem beizulegenden Zeitwert.

Wertminderungen und Risiken:

Informationen zu Wertminderungen der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten sonstigen finanziellen Vermögenswerte erfolgen unter Angabe (12). Die Ausfall- und Fremdwährungsrisiken, denen der Konzern ausgesetzt ist, sind dem Risikobericht zu entnehmen.

20.5 ERFOLGSWIRKSAM ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

Bei den finanziellen Vermögenswerten handelte es sich im Vorjahr um Miteigentumsanteile an drei Fonds welche ausschließlich der Deckung der Rückstellungen für Pensionen gemäß den Bestimmungen der §§ 14 und 116 öEStG dienen. Im Geschäftsjahr wurden die Investmentfondsanteile, die dieser Kategorie zugeordnet waren, verkauft. Zum 31. Dezember 2019 wurden kurzfristig keine Wertpapiere gehalten und Anfang 2020 in neue Wertpapiere investiert.

Klassifizierung:

Investmentfondsanteile dürfen nicht zu FVOCI nach IFRS 9 bewertet werden, da sie keine Eigenkapitalinstrumente darstellen. Allerdings verfügen sie auch nicht über vertragliche Zahlungsströme, womit die Klassifizierung für Schuldinstrumente ebenfalls nicht gegeben ist. Deshalb wurden sie zum aktuellen Marktwert mit Marktwertänderungen in der Erfolgsrechnung bewertet.

Beizulegende Zeitwerte und Risiken:

Informationen über das Risiko des Konzerns im Hinblick auf Marktrisiken im Risikobericht enthalten. Für Informationen zu den bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts verwendeten Methoden und Annahmen verweisen wir auf Angabe (6.5).

20.6 FINANZVERBINDLICHKEITEN

Beizulegende Zeitwerte:

Wesentliche Unterschiede zwischen Buchwert und beizulegendem Zeitwert bestehen für Schuldscheindarlehen i.H.v. 20.000 TEUR (Vorjahr: 20.000 TEUR) mit fixen Zinsätzen. Bei den übrigen Bankverbindlichkeiten unterscheiden sich die Zeitwerte nicht wesentlich von den Buchwerten, da die Zinszahlungen auf diese Kreditaufnahmen entweder nahezu den aktuellen Marktsätzen entsprechen oder die Kreditaufnahmen kurzfristig sind.

31. 12.2019 31. 12.2018
BUCHWERT
TEUR
BEIZULEGENDER ZEITWERT
TEUR
BUCHWERT
TEUR
BEIZULEGENDER ZEITWERT
TEUR
Langfristige Bankverbindlichkeiten 35.000 36.390 37.000 37.551
Kurzfristige Bankverbindlichkeiten 2.165 2.165 2.038 932
37.165 37.165 39.038 38.483

Die beizulegenden Zeitwerte der langfristigen Kreditaufnahmen beruhen auf den abgezinsten Cashflows, unter Anwendung des aktuellen Marktzinssatzes für derartige Kreditaufnahmen. Sie werden aufgrund der Verwendung nicht beobachtbarer Inputfaktoren, einschließlich des eigenen Ausfallrisikos, in der Zeitwerthierarchie in die beizulegenden Zeitwerte der Stufe 3 eingeordnet (siehe Angabe (20.8)).

Einhaltung der Kreditauflagen und Risikoexposition:

Die RATH AG hat in den Berichtsperioden 2019 und 2018 alle finanziellen Kreditauflagen eingehalten. Weitere Erläuterungen dazu sowie Einzelheiten zu den Risiken, denen der Konzern aus den kurz- und langfristigen Kreditaufnahmen ausgesetzt ist, sind dem Risikobericht zu entnehmen.

20.7 VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN, VERTRAGSVERBINDLICHKEITEN UND

SONSTIGE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN

31. 12.2019
TEUR
31. 12.2018
TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.500 7.682
Vertragsverbindlichkeiten 2.529 1.240
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 174 1.454
8.203 10.376

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind unbesichert und werden üblicherweise innerhalb von 30 Tagen nach Zugang beglichen. Die Buchwerte der Vertragsverbindlichkeiten entsprechen aufgrund deren kurzfristiger Art den beizulegenden Zeitwerten.

Bei den Vertragsverbindlichkeiten handelt es sich wie im Vorjahr vor allem um erhaltene Anzahlungen. Für die zum Vorjahresstichtag erfassten Vertragsverbindlichkeiten wurden im Geschäftsjahr zur Gänze Umsatzerlöse erfasst. Im Zuge des Unternehmenserwerbs im Geschäftsjahr (siehe Angabe (3)) wurden 51 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) an Vertragsverbindlichkeiten in Form von erhaltenen Anzahlungen übernommen. Die Buchwerte der Vertragsverbindlichkeiten entsprechend aufgrund deren kurzfristiger Art den beizulegenden Zeitwerten.

Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten stammen wie im Vorjahr vor allem aus Debitoren mit kreditorischen Salden. Auch bei dieser Position entsprechen die Buchwerte aufgrund deren kurzfristiger Art den beizulegenden Zeitwerten.

20.8 ZEITWERTHIERARCHIE

Dieser Abschnitt erläutert die Ermessensentscheidungen und Schätzungen bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten. Der Konzern ordnet seine Finanzinstrumente in die drei im Rahmen der Rechnungslegungsstandards vorgeschriebenen Stufen ein, um Anhaltspunkte für die Verlässlichkeit der Inputfaktoren zur Verfügung zu stellen, die bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts verwendet werden. Eine Erläuterung dieser Stufen ist im Anschluss an die nachstehende Tabelle enthalten, die die Buchwerte finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten, einschließlich ihrer Stufen in der Fair Value-Hierarchie zeigt.

BEWERTUNG
KATEGORIE ZU FORT
GESCHRIEBENEN
ANSCHAFFUNGS
ZUM BEIZU
LEGENDEN
ZEITWERT
GESAMT LEVEL
1
LEVEL
2
LEVEL
3
GESAMT
KOSTEN
TEUR
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
31.12.2019
Finanzielle Vermögenswerte
Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
zu fortgeführten
Anschaffungskosten
4.593 0 4.593 4.593 0 0 4.593
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen und
Vertragsvermögenswerte
zu fortgeführten
Anschaffungskosten
20.381 0 20.381 0 0 20.381 20.381
Sonstige finanzielle Forderungen zu fortgeführten
Anschaffungskosten
92 0 92 0 0 92 92
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen und
Vertragsverbindlichkeiten
zu fortgeführten
Anschaffungskosten
8.029 0 8.029 0 0 8.029 8.029
Sonstige finanzielle
Verbindlichkeiten
zu fortgeführten
Anschaffungskosten
174 0 174 0 0 174 174
Kurzfristige Bankverbindlichkeiten zu fortgeführten
Anschaffungskosten
2.165 0 2.165 0 0 2.165 2.165
Langfristige Bankverbindlichkeiten zu fortgeführten
Anschaffungskosten
35.000 0 35.000 0 0 35.000 35.000
Leasingverbindlichkeiten zu fortgeführten
Anschaffungskosten
2.809 0 2.809 0 0 2.809 2.809
BEWERTUNG
KATEGORIE ZU FORT
GESCHRIEBENEN
ANSCHAFFUNGS
KOSTEN
ZUM BEIZU
LEGENDEN
ZEITWERT
GESAMT LEVEL
1
LEVEL
2
LEVEL
3
GESAMT
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
31.12.2018
Finanzielle Vermögenswerte
Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
zu fortgeführten
Anschaffungskosten
25.468 0 25.468 25.468 0 0 25.468
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und
Vertragsvermögenswerte
zu fortgeführten
Anschaffungskosten
15.814 0 15.814 0 0 15.814 15.814
Sonstige finanzielle Forderungen zu fortgeführten
Anschaffungskosten
414 0 414 0 0 414 414
Langfristige finanzielle
Vermögenswerte
zwingend zum
FVTPL
0 706 706 706 0 0 706
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen und
Vertragsverbindlichkeiten
zu fortgeführten
Anschaffungskosten
8.922 0 8.922 0 0 8.922 8.922
Sonstige finanzielle
Verbindlichkeiten
zu fortgeführten
Anschaffungskosten
1.454 0 1.454 0 0 1.454 1.454
Kurzfristige Bankverbindlichkeiten zu fortgeführten
Anschaffungskosten
2.038 0 2.038 0 0 2.038 2.038
Langfristige Bankverbindlichkeiten zu fortgeführten
Anschaffungskosten
37.000 0 37.000 0 0 37.000 37.000
Leasingverbindlichkeiten zu fortgeführten
Anschaffungskosten
932 0 932 0 0 932 932
  • Stufe 1: Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die in aktiven Märkten gehandelt werden (wie etwa börsennotierte Derivate und Eigenkapitalinstrumente) beruht auf den notierten Marktpreisen am Ende der Berichtsperiode. Der notierte Marktpreis der vom Konzern gehaltenen finanziellen Vermögenswerte entspricht dem aktuellen Geldkurs. Diese Instrumente werden in Stufe 1 eingeordnet
  • Stufe 2: Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die nicht in einem aktiven Markt gehandelt werden (wie etwa OTC-Derivate) wird anhand von Bewertungstechniken ermittelt, die den Einsatz beobachtbarer Marktdaten maximieren und möglichst wenig auf unternehmensspezifische Schätzungen zurückgreifen. Wenn alle signifikanten Inputfaktoren zur Bewertung eines Instruments zum beizulegenden Zeitwert beobachtbar sind, wird das Instrument in Stufe 2 eingruppiert.

Stufe 3: Sind einer oder mehrere der signifikanten Inputfaktoren nicht beobachtbar, wird das Instrument in Stufe 3 eingeordnet. Dies gilt für nicht notierte Eigenkapitalinstrumente.

Während des Jahres erfolgten keine Umgruppierungen.

Im Einzelnen werden folgende Bewertungstechniken zur Bewertung von Finanzinstrumenten verwendet:

  • Verwendung notierter Marktpreise bzw. Händlernotierungen für ähnliche Instrumente
  • für andere Finanzinstrumente: eine Analyse der abgezinsten Cashflows (DCF-Analyse).

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNGEWINN- UND -VERLUSTRECHNUNG

21 UMSATZERLÖSE

In den folgenden Tabellen werden die Erlöse aus Verträgen mit Kunden nach den Business Lines METALS, FUELS, CHEMICALS & ENERGY, CERAMICS, SPECIAL FURNACES, GLASS und DOMESTIC FIREPLACES aufgegliedert. Die geografische Zuteilung der Umsatzerlöse richtet sich nach dem Sitz des Kunden.

Umsätze nach Regionen
und Business Lines
2019
AFRICA
& ASIA
1
TEUR
ASIA 2 &
AUSTRALIA /
OCEANIA
TEUR
EASTERN
EUROPE
TEUR
SOUTHERN
EUROPE
TEUR
WESTERN
EUROPE
TEUR
WESTERN
HEMISPHERE
TEUR
SUMME
TEUR
METALS 1.725 198 7.494 2.813 16.556 177 28.963
CERAMICS 127 61 3.689 758 12.521 1.931 19.087
FUELS, CHEMICALS & ENERGY 713 1.578 5.203 1.474 5.885 6.991 21.844
GLASS 835 529 525 110 3.546 3.130 8.675
SPECIAL FURNACES 106 2.141 2.791 795 5.499 4.553 15.885
DOMESTIC FIREPLACES 0 0 2.634 1.198 2.632 0 6.464
ANDERE UMSÄTZE 0 0 0 0 0 0 0
Erlösschmälerungen 0 0 -530 0 -318 0 -848
Summe in TEUR 3.506 4.507 21.806 7.148 46.321 16.782 100.070
Summe in TEUR 3.387 3.230 23.392 11.417 41.042 12.020 94.488
Erlösschmälerungen 0 0 -542 0 -314 0 -856
ANDERE UMSÄTZE 0 0 0 0 26 0 26
DOMESTIC FIREPLACES 0 0 3.312 1.348 2.831 8 7.499
SPECIAL FURNACES 207 2.259 3.157 577 4.951 3.652 14.804
GLASS 988 142 1.389 380 1.097 1.392 5.388
FUELS, CHEMICALS & ENERGY 926 419 6.150 3.280 6.488 3.729 20.993
CERAMICS 94 243 2.634 1.294 9.887 2.703 16.855
METALS 1.171 167 7.291 4.539 16.075 537 29.779
Umsätze nach Regionen
und Business Lines
2018
& ASIA 1
TEUR
AUSTRALIA /
OCEANIA
TEUR
EUROPE
TEUR
EUROPE
TEUR
EUROPE
TEUR
HEMISPHERE
TEUR
TEUR
AFRICA ASIA 2 & EASTERN SOUTHERN WESTERN WESTERN SUMME

22 AUFWAND FÜR MATERIAL UND BEZOGENE LEISTUNGEN

2019 2018
TEUR TEUR
Materialaufwand 32.243 30.803
Aufwendungen für bezogene Leistungen 12.801 12.459
45.044 43.262

23 PERSONALAUFWAND

Der Personalaufwand sowie die Anzahl der Mitarbeiter haben sich im Vorjahresvergleich folgendermaßen entwickelt:

2019 2018
TEUR TEUR
Löhne und Gehälter 24.999 22.453
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Abgaben und Beiträge 4.960 4.571
Beiträge für beitragsorientierte Vorsorgepläne 299 364
Aufwendungen für Abfertigungen und Jubiläumsgelder 777 172
Sonstiger Personalaufwand 229 260
31.264 27.819
Durchschnittlicher Mitarbeiterstand
Arbeiter 350 330
Angestellte 227 219
577 549
Mitarbeiterzahl zum Bilanzstichtag
Arbeiter 364 332
Angestellte 230 215
594 547

Vergütung für Vorstand und Aufsichtsrat:

Vorstände wurden im aktuellen und vorhergegangenen Geschäftsjahr folgendermaßen vergütet:

2018
TEUR
210
10
90
310
0
0
0
0
210
0
10
90
310
620

Die Vergütung des Vorstands richtet sich nach dem Umfang des Aufgabengebietes, der Verantwortung und der persönlichen Leistung des Vorstandsmitgliedes, sowie nach der Erreichung der Unternehmensziele, der Größe und der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens.

Erfolgsabhängige Vergütungen erfolgen bei der RATH AG nicht über Aktienoptionen, sondern sind abhängig von variablen Erfolgskriterien. Dazu zählen eine vordefinierte Zielerreichung hinsichtlich des Geschäftsergebnisses sowie qualitativer und quantitativer Ziele.

Die Gesamtvergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr umfasst wie im Vorjahr sowohl fixe als auch erfolgsabhängige Komponenten. Als Höchstgrenze der variablen Vergütung wurde wie im Vorjahr ein Wert von 40% des Grundbezuges festgelegt. Den Mitgliedern des Vorstands wurden Ansprüche auf Versorgungsleistungen in Form einer Lebensversicherung gewährt. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Arbeitsverhältnisse werden die bis zu diesem Zeitpunkt einbezahlten Beiträge unverfallbar.

Ein Vorstandsmitglied hat bei Beendigung der Funktion und unter der Voraussetzung der gleichzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses Abfertigungsansprüche im Sinne des § 23 des österreichischen Angestelltengesetzes, außer wenn die Beendigung auf einer gerechtfertigten Entlassung beruht. Hierzu sei erwähnt, dass die Altabfertigungsansprüche zum Zeitpunkt 31. Dezember 2002 eingefroren wurden, die Ansprüche erhöhen sich nur noch durch Anpassung der Gehälter und betragen zum 31. Dezember 2019 25 TEUR (Vorjahr: 28 TEUR).

Die RATH AG hat für 2019 wie im Vorjahr eine Organhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) abgeschlossen. Die Kosten werden von der Gesellschaft getragen. Die D&O-Versicherung sichert bestimmte persönliche Haftungsrisiken der verantwortlich handelnden Personen der RATH Gruppe ab. Die jährlichen Kosten betragen 17 TEUR (Vorjahr: 15 TEUR).

Die Aufwendungen für die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats beliefen sich im Berichtsjahr auf 85 TEUR (Vorjahr: 70 TEUR). Überdies wurden im Geschäftsjahr 9 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) an Beratungshonoraren von Mitgliedern des Aufsichtsrats verrechnet.

An ehemalige Organe wurden Pensionszahlungen i.H.v. 200 TEUR (Vorjahr: 200 TEUR) geleistet.

24 ANDERE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

2019 2018
TEUR TEUR
Aktivierte Eigenleistungen 443 402
Sonstige Zulagen und Förderungen 35 7
Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen, ausgenommen Finanzanlagen 20 15
Versicherungsansprüche bzw. -entschädigungen 15 19
Weiterverrechnete Aufwendungen 1 1
Übrige 123 100
637 544

25 SONSTIGER BETRIEBLICHER AUFWAND

2019 2018
TEUR TEUR
Rechtsberatung und sonstige Beratung 2.059 1.392
Wartung und Instandhaltung 1.765 2.087
Reise- und Fahrtaufwendungen 1.453 1.088
Werbung und Marketing 1.052 865
Sonstige Steuern 649 721
EDV Aufwendungen 633 592
Versicherungen 513 438
KFZ- und LKW-Aufwendungen 418 371
Entsorgungskosten 395 397
Miete und Leasing 370 1.038
Nachrichtenaufwand 259 184
Aufwendungen für Arbeitsschutz 258 234
Aus- und Weiterbildung 193 152
Energie 162 186
Technische Prüfkosten 161 137
Spesen des Geldverkehrs 139 136
Beiträge an Berufsvertretungen 127 136
Raumkosten 95 63
Büromaterial 94 73
Aufsichtsratsvergütungen 85 70
Transporte durch Dritte 61 87
Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen 0 25
Übrige sonstige Aufwendungen 538 638
11.479 11.110

Die Aufwendungen für den Konzernabschlussprüfer PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wien, betrugen im Geschäftsjahr 83 TEUR (Vorjahr: 6 TEUR), wovon 45 TEUR auf Aufwendungen für die Abschlussprüfung des Konzernabschlusses und 13 TEUR auf die Prüfung des Jahresabschlusses der RATH AG entfielen, die restlichen 25 TEUR entfielen auf andere Bestätigungsleistungen. Die Aufwendungen des Vorjahres betreffen die Prüfung des Corporate Governance Berichts 2018. Zusätzlich wurden für die Prüfung der Berichtspakete und Jahresabschlüsse der RATH Hungaria Kft. und der RATH GmbH 48 TEUR erfasst. Weiters wurden Steuerberatungsleistungen durch das PwC-Netzwerk i.H.v. 8 TEUR erbracht.

Die für den Konzernabschlussprüfer des Vorjahres, KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, im Vorjahr erfassten Aufwendungen betrugen 150 TEUR wovon 45 TEUR die Prüfung des Konzernabschlusses betrafen.

26 FINANZERGEBNIS

Das Finanzergebnis nach Kategorien der einzelnen Finanzinstrumente setzt sich wie folgt zusammen:

ZINSERTRAG
UND
ZINSAUFWAND
FINANZ
INSTRUMENTEN,
BEWERTET ZUM
BEIZULEGENDEN
ZEITWERT
WÄHRUNGS
UMRECHNUNG
WERT
MINDERUNGEN
UND ZU
SCHREIBUNGEN
SONSTIGEN
GEWINNEN
UND VER
LUSTEN
NETTO
FINANZ
ERGEBNIS
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
20 0 244 -651 -2 -389
-755 0 9 0 1 -745
0 41 0 0 0 41
-38 0 0 0 0 -38
0 0 0 0 -50 -50
-773 41 253 -651 -51 -1.181
0 0 0 -651 0 -651
-773 41 253 0 -51 -530
-773 41 253 -651 -51 -1.181
BEWERTUNGSERGEBNIS AUS
BEWERTUNGSERGEBNIS AUS
ZINSERTRAG
UND
ZINSAUFWAND
FINANZ
INSTRUMENTEN,
BEWERTET ZUM
BEIZULEGENDEN
ZEITWERT
WÄHRUNGS
UMRECHNUNG
WERT
MINDERUNGEN
UND ZU
SCHREIBUNGEN
SONSTIGEN
GEWINNEN
UND VER
LUSTEN
NETTO
FINANZ
ERGEBNIS
2018 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
ERTRAG +/AUFWAND –
Finanzielle Forderungen zu fortgeführten
Anschaffungskosten
0 0 602 -112 0 490
Finanzielle Verbindlichkeiten zu
fortgeführten Anschaffungskosten
-719 0 0 0 -719
Zwingend zum FVTPL 0 -24 0 0 0 -24
Personalrückstellungen -60 0 0 0 0 -60
Kredit- und Haftungsprovisionen 0 0 0 0 -50 -50
Gesamt -779 -24 602 -112 -50 -363
davon im Wertminderungsaufwand
aus Lieferforderungen
0 0 0 -112 0 -112
davon im Finanzergebnis -779 -24 602 0 -50 -252
Gesamt -779 -24 602 -112 -50 -364

Wertminderungen und Zuschreibungen auf Kredite und Forderungen betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und werden im operativen Ergebnis ausgewiesen.

27 AUFWENDUNGEN FÜR FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

In den Aufwendungen sind folgende Forschungs- und nicht aktivierungsfähige Entwicklungsaufwendungen enthalten:

Personalkosten 390 331
Technische Prüfkosten 161 137
551 468

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNGELDFLUSSRECHNUNG

28 ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNGELDFLUSSRECHNUNG

Das Cashflow Statement der RATH Gruppe zeigt, wie sich die Zahlungsmittel im Laufe des Berichtsjahrs durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. Die Zahlungsmittel (Fonds der liquiden Mittel) setzten sich aus Kassa und Bankguthaben zusammen.

Die Auswirkungen von Unternehmenszusammenschlüssen werden dabei eliminiert und in der Position Netto-Auszahlungen für Unternehmenszusammenschlüsse dargestellt. Die von ausländischen Konzerngesellschaften übernommenen Beträge werden grundsätzlich zu Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Hiervon abweichend wird der Fonds der liquiden Mittel wie in der Bilanz zum Stichtagskurs angesetzt.

Die im Vorjahr im Cashflow aus operativer Tätigkeit ausgewiesenen Positionen "Erhaltene Zinsen" und "Gezahlte Zinsen" wurden im Geschäftsjahr im Cashflow aus Investitionstätigkeit bzw. im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Der Ausweis der Vorjahresbeträge wurde entsprechend angepasst.

Die im Cashflow aus dem Ergebnis ausgewiesenen Wechselkursdifferenzen setzen sich folgendermaßen zusammen:

2019
TEUR
Veränderung Rücklage Währungsumrechnung -202
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte -54
Zahlungsmittel -50
Vorräte -16
Sonstige Forderungen und Abgrenzungen -13
Sachanlagen & Immaterielle Vermögenswerte 19
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsverbindlichkeiten -10
Sonstige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen -27
Sonstige Bilanzpositionen 27
Währungsumrechnungsbedingte Veränderungen im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -325

Die wechselkursbedingten Veränderungen der einzelnen Bilanzpositionen gleichen sich mit der Veränderung der im Eigenkapital ausgewiesenen Rücklage Währungsumrechnung nicht vollständig aus, da die Fremdwährungseffekte von in der Konsolidierung eliminierten Bilanzpositionen mit diesen der Konzerngeldflussrechnung netto dargestellt werden.

29 ÜBERLEITUNG DER NETTOVERBINDLICHKEIT

Die Nettoverbindlichkeit der RATH Gruppe stellt sich zum Stichtag folgendermaßen dar:

31. 12.2019
TEUR
31. 12.2018
TEUR
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -4.593 -25.468
Finanzverbindlichkeiten 37.165 39.038
Leasingverbindlichkeiten 2.809 931
Nettoverbindlichkeit 35.381 14.501

Die Veränderung der Nettoverbindlichkeit im Geschäftsjahr setzt sich aus folgenden Bewegungen zusammen:

INVESTITIONS
KREDITE
KONTOKORRENT
KREDITE
LEASINGVER
HÄLTNISSE
ZWISCHEN
SUMME
FONDS LIQUIDER
MITTEL
NETTO
VERBINDLICH
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR KEITEN
TEUR
Nettoverbindlichkeiten
zum 1.1.2018
35.190 4.000 1.260 40.450 19.569 20.881
Aufnahme 152 0 0 152 0
Tilgung -304 0 -340 -644 0
Umbuchungen /
sonstige Veränderungen
0 0 0 0 5.882
Wechselkursänderung 0 0 11 11 17
Nettoverbindlichkeiten
zum 31.12.2018
35.038 4.000 931 39.969 25.468 14.501
Anpassung bei der Übernahme
von IFRS 16 (siehe Angabe 5)
0 0 2.349 2.349 0
Aufnahme 0 0 1.351 1.351 0
Tilgung -38 -2.000 -1.819 -3.857 0
Unternehmenserwerb 0 0 0 0 -13.617
Abgang 0 0 -8 -8 0
Zinsabgrenzung (netto) 165 0 0 165 0
Umbuchungen / sonstige Veränderungen 0 0 0 0 -7.308
Wechselkursänderung 0 0 5 5 50
Nettoverbindlichkeiten
zum 31.12.2019
35.165 2.000 2.809 39.974 4.593 35.381

RISIKOBERICHT

Risikopolitische Grundsätze:

Die RATH Gruppe ist im Rahmen ihrer multinationalen Aktivitäten mit ihren Geschäftsbereichen, Vermögenswerten und Schulden sowie geplanten unternehmerischen Entscheidungen einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit unternehmerischem Handeln verbunden sind.

Der Vorstand trägt die Verantwortung für den Aufbau und die Kontrolle des Konzern-Risikomanagements. Die Risikomanagement-Richtlinien des Konzerns wurden zur Identifizierung und Analyse von Risiken, der Einführung geeigneter Risikolimits und Kontrollen sowie zur Überwachung der Entwicklung von Risiken und der Einhaltung von Limits entwickelt. Die Risikomanagement-Richtlinien und das Risikomanagement-System werden regelmäßig überprüft, um Veränderungen der Marktbedingungen und der Aktivitäten des Konzerns aufgreifen zu können. Durch die bestehenden Fortbildungs- und Managementstandards sowie die zugehörigen Prozesse soll ein zielführendes Kontrollumfeld sichergestellt werden, in dem alle Mitarbeiter ihre jeweiligen Aufgaben und Verantwortlichkeiten verstehen.

Der Prüfungsausschuss überwacht zum einen die Einhaltung der Richtlinien und Prozesse des Konzern-Risikomanagements durch den Vorstand und zum anderen die Wirksamkeit des Risikomanagement-Systems im Hinblick auf die Risiken, denen der Konzern ausgesetzt ist.

Der Konzern ist den folgenden finanziellen Risiken ausgesetzt:

  • Ausfallrisiko
  • Liquiditätsrisiko
  • Marktrisiko
  • Zinsänderungsrisiko

Ausfallrisiko:

Das Ausfallrisiko ist das Risiko von finanziellen Verlusten, falls ein Kunde oder die Vertragspartei eines Finanzinstruments seinen bzw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Ausfallrisiko entsteht grundsätzlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie im Vorjahr aus den als Finanzanlagen gehaltenen Investmentzertifikaten des Konzerns.

Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte:

Das Ausfallrisiko des Konzerns wird hauptsächlich durch die individuellen Merkmale der Kunden beeinflusst. Allerdings berücksichtigt der Vorstand auch die Merkmale der gesamten Kundenbasis, einschließlich des Ausfallrisikos der Branche und der Länder, in denen die Kunden tätig sind, da diese Faktoren das Ausfallrisiko ebenfalls beeinflussen können.

Zur Überwachung des Ausfallrisikos werden die Kunden hinsichtlich ihrer Kreditwürdigkeit in Gruppen eingeteilt. Dabei werden geografischer Standort, Branche, Altersstruktur sowie Auftreten und Dauer von Zahlungsproblemen berücksichtigt. Der Konzern begrenzt sein Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch Festlegung eines maximalen Zahlungsziels i.H.v. 3 Monaten bei Firmenkunden, das nur in Ausnahmefällen überschritten werden darf.

Das maximale Kreditrisiko der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Kundengruppen stellt sich zum Stichtag wie folgt dar:

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte, netto 20.381 15.814
Wertberichtigungen -1.473 -854
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte, brutto 21.854 16.668
Forderungen gegenüber übrige Kunden, brutto 13.128 13.377
Forderungen gegenüber Großkunden, brutto 8.726 3.291
31. 12.2019
TEUR
31. 12.2018
TEUR

Etwa 42% (Vorjahr: 21%) der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte zum Stichtag resultieren aus den Geschäftsbeziehungen mit 10 Großkunden. Der Anstieg beruht v.a. auf einem wesentlichen Anstieg von Vertragsvermögenswerten und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit Großprojekten, die sich über den Bilanzstichtag ziehen. Die RATH Gruppe sieht weiterhin keine erhebliche Risikokonzentration.

Liquiditätsrisiko:

Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass der Konzern möglicherweise nicht in der Lage ist, seine finanziellen Verbindlichkeiten vertragsgemäß durch Lieferung von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten zu erfüllen. Die Steuerung der Liquidität im Konzern soll sicherstellen, dass – soweit möglich – stets ausreichend liquide Mittel verfügbar sind, um unter normalen wie auch unter angespannten Bedingungen den Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nachkommen zu können, ohne untragbare Verluste zu erleiden oder die Reputation des Konzerns zu schädigen.

Der Konzern nutzt eine aktivitätsbasierte Kostenrechnung zur Berechnung seiner Produkt- und Dienstleistungskosten. Dies ermöglicht eine Überwachung des Zahlungsmittelbedarfs und die Optimierung der Zuflüsse auf das eingesetzte Kapital.

Die RATH Gruppe überwacht die Höhe der erwarteten Einzahlungen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Forderungen zusammen mit den erwarteten Auszahlungen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Verbindlichkeiten.

Im Folgenden werden die vertraglichen Restlaufzeiten der finanziellen Verbindlichkeiten am Abschlussstichtag einschließlich geschätzter Zinszahlungen dargestellt. Es handelt sich um nicht diskontierte Bruttobeträge inklusive vertraglicher Zinszahlungen, jedoch ohne Darstellung der Auswirkung von Verrechnungen.

FÄLLIG
IN 6 MONATEN
FÄLLIG
IN 6–12 MONATEN
FÄLLIG
IN 1–5 JAHREN
FÄLLIG
>5 JAHREN
31.12.2019 BUCHWERT
TEUR
ZINSEN
TEUR
TILGUNG
TEUR
ZINSEN
TEUR
TILGUNG
TEUR
ZINSEN
TEUR
TILGUNG
TEUR
ZINSEN
TEUR
TILGUNG
TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
5.500 0 5.500 0 0 0 0 0 0
Vertragsverbindlichkeiten 2.529 0 2.529 0 0 0 0 0 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 174 0 174 0 0 0 0 0 0
Kurzfristige Bankverbindlichkeiten 2.165 210 2.000 0 0 0 0 0 0
Langfristige Bankverbindlichkeiten 35.000 0 0 442 0 2.588 35.000 0 0
Leasingverbindlichkeiten 2.809 32 601 27 582 75 1.626 0 0
FÄLLIG
>5 JAHREN
BUCHWERT ZINSEN TILGUNG ZINSEN TILGUNG ZINSEN TILGUNG ZINSEN TILGUNG
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
7.682 0 7.682 0 0 0 0 0 0
1.240 0 1.240 0 0 0 0 0 0
1.454 0 1.454 0 0 0 0 0 0
2.038 328 38 328 2.000 0 0 0 0
37.000 0 0 0 0 2.107 17.000 289 20.000
932 17 89 15 746 4 97 0 0
FÄLLIG
IN 6 MONATEN
FÄLLIG
IN 6–12 MONATEN
FÄLLIG
IN 1–5 JAHREN

Die Refinanzierungsmöglichkeiten der RATH Gruppe sind durch zahlreiche finanzielle, gesamtwirtschaftliche und sonstige Einflussgrößen bestimmt. Diese Einflussgrößen beinhalten Kreditbedingungen (Covenants) in aktuellen und zukünftigen Kreditvereinbarungen sowie die Beibehaltung der derzeitigen Bonität. Im Geschäftsjahr 2019 sowie auch im Vorjahr wurden sämtliche Covenants eingehalten.

Marktrisiko:

Die für die RATH Gruppe wesentlichsten Marktrisiken sind Preisrisiken für Rohstoffe und Energie, Fremdwährungen und Zinsen. Das Ziel des Risikomanagements ist dabei die Risikoüberwachung und –steuerung um eventuelle Verluste durch Preisschwankungen zu minimieren.

Preisrisiken:

Wesentliche Preisrisiken für die RATH Gruppe liegen im Bereich der Energie- und Rohstoffkosten. Die Energiekosten, die vor allem beim Brennen und auch Formen von Feuerfestmaterial anfallen, machen einen bedeutenden Teil der Gesamtkosten des Konzerns aus. Im Jahr 2019 betrugen die Kosten für Strom und Gas des Konzerns 5.228 TEUR (Vorjahr: 4.890 EUR) oder 5,2% (Vorjahr: 5,2%) des Umsatzes. Die Energiepreise sind von der Entwicklung an den internationalen und lokalen Märkten abhängig und Schwankungen unterworfen. Die RATH Gruppe minimiert das Risiko aus Energiepreisschwankungen durch genaues Monitoring und i. d. R. Jährliche Preisverhandlungen.

Die wesentlichsten Rohstoffe für die RATH Gruppe sind unter anderen Tonerde, Aluminium, Silizium, Andalusit oder Schieferschamotte. Aufgrund des diversifizierten Produktportfolios ergibt sich kein wesentliches Klumpenrisiko bei Rohstoffpreisen. Die Preise werden i. d. R. jährlich verhandelt und deren Entwicklung genau beobachtet. Bei Rohstoffen besteht neben dem Preisrisiko auch ein Risiko aus der Versorgungssicherheit. Eine Unterbrechung der Versorgung zieht unweigerlich Produktionsprobleme nach sich. Mit wenigen, unwesentlichen Ausnahmen gibt es für die Rohstoffversorgung alternative Lieferantenoptionen, um das Versorgungsrisiko zu minimieren.

Währungsrisiko:

Der Konzern ist transaktionalen Fremdwährungsrisiken in dem Umfang ausgesetzt, wie die Notierungen von Währungen, in denen Veräußerungs- und Erwerbsgeschäfte sowie Forderungen und Kreditgeschäfte erfolgen, mit der funktionalen Währung der Konzerngesellschaften nicht übereinstimmen. Die genannten Transaktionen werden vorwiegend auf der Grundlage von Euro (EUR) und US-Dollar (USD) durchgeführt.

Aus der Umrechnung ausländischer Einzelabschlüsse in die Konzernwährung Euro resultieren überdies Währungsumrechnungsdifferenzen (Translationsrisiko), welche im Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung im sonstigen Konzern-Gesamtergebnis erfasst werden. Umsätze, Ergebnisse und Bilanzwerte der nicht im Euro- Raum ansässigen Gesellschaften sind daher vom jeweiligen Euro-Wechselkurs abhängig.

Die zusammengefassten quantitativen Informationen über das Währungsrisiko des Konzerns, die dem Management des Konzerns gemeldet werden, sind wie folgt.

31. 12.2019 31. 12.2018
Nettoexposure TEUR TUSD TEUR TUSD
Finanzielle Vermögenswerte:
Zahlungsmittel und -äquivalente 240 286 398 1.007
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte 526 17 886 0
Finanzielle Verbindlichkeiten:
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -475 -277 -749 -1
Nettoexposure 291 26 535 1.006

Eine für Stärkung/Schwächung von Euro bzw. US-Dollar zum 31. Dezember würde sich unter gleich bleibenden Rahmenbedingungen folgendermaßen auf das Konzernergebnis und -eigenkapital auswirken:

ZUM 31. 12.2019 IN DER JEWEILIGEN WÄHRUNG
Effekt auf das Periodenergebnis bei 9%
STÄRKUNG
DES EUR
11%
SCHWÄCHUNG
DES EUR
10%
STÄRKUNG
DES USD
10%
SCHWÄCHUNG
DES USD
Finanzielle Vermögenswerte:
Zahlungsmittel und -äquivalente 22 -31 24 -29
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte 47 -2 53 -2
Finanzielle Verbindlichkeiten:
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -43 30 -48 28
Summe 26 -3 29 -3
ZUM 31. 12.2018 IN DER JEWEILIGEN WÄHRUNG
Effekt auf das Periodenergebnis bei 9%
STÄRKUNG
DES EUR
11%
SCHWÄCHUNG
DES EUR
10%
STÄRKUNG
DES USD
10%
SCHWÄCHUNG
DES USD
Finanzielle Vermögenswerte:
Zahlungsmittel und -äquivalente 36 44 101 -101
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte 81 98 0 0
Finanzielle Verbindlichkeiten:
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -68 -83 0 0
Summe 49 59 101 -101

Bezieht man auch die Verbindlichkeiten bzw. Forderungen innerhalb des Konzerns in unterschiedlichen Währungen im Vergleich zur funktionalen Währung der jeweiligen Tochtergesellschaft mit ein, erhöhen sich die Effekte. Eine 9%ige Stärkung bzw. 11%ige Schwächung des EUR hätte eine zusätzliche negative Auswirkung auf das Periodenergebnis i.H.v. 409 TEUR bzw. eine positive Auswirkung i.H.v. 500 TEUR. Während eine 10%ige Stärkung des USD eine zusätzliche positive Auswirkung auf das Konzernergebnis i.H.v. 3.557 TUSD hätte, würde eine 10%ige Abwertung des USD zu einem negativen Ergebniseffekt in gleicher Höhe führen. Zinsänderungsrisiko:

Risiken aus der Veränderung des Zinsenniveaus bestehen im Wesentlichen aus der langfristigen Fremdfinanzierung. Die Sensitivitätsanalyse zeigt die Auswirkungen von Zinssatzänderungen in Bezug auf variabel verzinste Instrumente auf das Periodenergebnis der RATH Gruppe. Die Analyse unterstellt, dass alle anderen Variablen, insbesondere Wechselkurse, konstant bleiben. Die RATH Gruppe bewertet keine fix verzinsten finanziellen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert und verwendet zum Stichtag und damit unverändert zum Vorjahr keine Derivate als Hedge-Instrument für Fair Value Hedges. Eine Änderung des Zinssatzes in Bezug auf fix verzinste Instrumente würde keine Auswirkung auf die Konzerngewinn und -verlustrechnung haben.

ZINSPROFIL GEWINN/VERLUST
Zum 31.12.2019 BUCHWERT
TEUR
NICHT
VERZINSLICH
TEUR
FIX
VERZINST
TEUR
VARIABEL
VERZINST
TEUR
PLUS 100
BASISPUNKTE
TEUR
MINUS 100
BASISPUNKTE
TEUR
Verzinsliche Verbindlichkeiten:
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen und Vertragsverbindlichkeiten
8.029 8.029 0 0 0 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 174 174 0 0 0 0
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 2.165 165 0 2.000 -20 0
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 35.000 0 20.000 15.000 -105 0
Leasingverbindlichkeiten 2.809 0 2.809 0 0 0
Summe 48.177 8.368 22.809 17.000 -125 0
Verzinsliche Vermögenswerte:
Zahlungsmittel und -äquivalente 4.593 26 0 4.567 46 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
Vertragsvermögenswerte
20.381 20.381 0 0 0 0
Sonstige kurzfristige finanzielle Forderungen 92 92 0 0 0 0
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 0 0 0 0 0 0
Summe 25.066 20.499 0 4.567 46 0
ZINSPROFIL GEWINN/VERLUST
Zum 31.12.2018 BUCHWERT
TEUR
NICHT
VERZINSLICH
TEUR
FIX
VERZINST
TEUR
VARIABEL
VERZINST
TEUR
PLUS 100
BASISPUNKTE
TEUR
MINUS 100
BASISPUNKTE
TEUR
Verzinsliche Verbindlichkeiten:
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
und Vertragsverbindlichkeiten
8.922 8.922 0 0 0 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 1.454 1.454 0 0 0 0
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 2.038 0 38 2.000 -20 20
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 37.000 0 20.000 17.000 -170 170
Leasingverbindlichkeiten 932 0 188 744 -7 7
Summe 50.346 10.376 20.226 19.744 -197 197
Verzinsliche Vermögenswerte:
Zahlungsmittel und -äquivalente 25.468 19 0 25.449 254 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
Vertragsvermögenswerte
15.814 15.814 0 0 0 0
Sonstige kurzfristige finanzielle Forderungen 414 414 0 0 0 0
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 706 706 0 0 0 0
Summe 42.402 16.953 0 25.449 254 0

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNGELDFLUSSRECHNUNG

30 GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Sämtliche Transaktionen mit nahestehenden Personen und Unternehmen erfolgen zu marktüblichen Konditionen. Zu den nahestehenden Personen und Unternehmen beziehungsweise deren Transaktionen mit der RATH Gruppe zählen:

• Rath Holding GmbH

Die Rath Holding GmbH, Wien als oberste Muttergesellschaft der RATH AG, hält wie zum Vorjahresbilanzstichtag 66,67% der Aktien an der RATH AG. In der Rath Holding GmbH, FN 195558k, sind Herr Dr. Ernst Rath, Frau Mag. Karin Bauer- Rath, und Herr DI Dr. Matthias Rath eingetragene Geschäftsführer. Als Gesellschafter werden im Firmenbuch angeführt: die Dr. Ernst Rath Gesellschaft m.b.H., Wien, und die Dkfm. Paul Rath Gesellschaft m.b.H., Wien. In der Dr. Ernst Rath Gesellschaft m.b.H., FN 102608w, sind Herr Dr. Ernst Rath und Herr DI Dr. Matthias Rath eingetragene Geschäftsführer. Als Gesellschafter werden im Firmenbuch angeführt: Herr Dr. Ernst Rath, Herr WP/StB Mag. Philipp Rath und Herr DI Dr. Matthias Rath.

In der Dkfm. Paul Rath Gesellschaft m.b.H., FN 101540z, ist Frau Mag. Karin Bauer-Rath eingetragene Geschäftsführerin. Als Gesellschafter werden im Firmenbuch angeführt: Frau Mag. Karin Bauer-Rath, Herr Dkfm. Paul Rath und Frau Andrea Vladarski.

Mit den oben angeführten Gesellschaften fanden im Geschäftsjahr analog zum Vorjahr bis auf die Ausschüttung ihres Anteils an der Dividende für das Geschäftsjahr 2018 i.H.v. 1.000 TEUR keine wesentlichen Transaktionen statt.

• Hausinhabung Walfischgasse, Dr. Ernst Rath und Mitbesitzer

Die verrechneten Mietaufwendungen inkl. Betriebskosten beliefen sich im Geschäftsjahr auf 158 TEUR (Vorjahr: 145 TEUR) wobei zum Abschlussstichtag, und damit unverändert zum Vorjahr, keine offenen Verbindlichkeiten bestehen.

• Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands sowie deren nahe Familienangehörige

Die Geschäftsbeziehungen zu Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der RATH AG sind in Angabe (23) angeführt, soweit Zahlungen aus Vorstandsverträgen und Aufsichtsratsmandaten betroffen sind. Überdies wurde von Herrn Dr. Meier, Mitglied des Aufsichtsrats, im Geschäftsjahr ein Honorar für eine Personalvermittlung i.H.v. 9 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) in Rechnung gestellt.

An nahestehende Personen geleistete Pensionszahlungen werden in Abgabe (15) angeführt.

Vorstand der RATH AG, Wien:

Der Vorstand der RATH AG bestand per 31. Dezember 2019 wie im Vorjahr aus zwei Mitgliedern. Herr Andreas Pfneiszl, geboren 1969, ist seit 10. Juni 2013 (Erstbestellung) als Mitglied des Vorstands für die Bereiche Vertrieb, Finanzen, Personal sowie seit 1. Oktober 2019 für IT verantwortlich. Herr DI Ingo Gruber, geboren 1962, ist seit 1. Oktober 2019 (Erstbestellung) als Mitglied des Vorstands für die Bereiche Produktion sowie Forschung & Entwicklung verantwortlich. Sein Vorgänger, Herr DI Jörg Sitzenfrey, geboren 1976, war von 1. Januar 2013 (Erstbestellung) bis zum 30. September 2019 als Mitglied des Vorstands für die Ressorts Produktion, Forschung & Entwicklung als auch IT verantwortlich.

Die Vorstandsmitglieder hatten wie im Vorjahr keine Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in in- und ausländischen, nicht in den Konzernabschluss einbezogenen, Gesellschaften inne. Der Vorstand, Andreas Pfneiszl, ist darüber hinaus in der Geschäftsleitung der RATH Filtration GmbH, Wien, vertreten. Der Vorstandsvertrag mit Herrn Pfneiszl endet am 31. Dezember 2025. Jener mit Herrn DI Gruber hat eine Laufzeit bis 31. Dezember 2022.

Aufsichtsrat der RATH AG, Wien:

Mag. Stefan Ehrlich Adám (Vorsitzender) seit 25. 6. 2013 WP Mag. Philipp Rath (Stellvertreter des Vorsitzenden) seit 17. 7. 2003 Mag. Dieter Hermann seit 25. 6. 2013 Dr. Andreas Meier seit 1. 6. 2016 Mag. Dr. Ulla Reisch seit 28. 05. 2018

31 EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

Der Ausbruch des Coronavirus COVID-19 Anfang 2020 wurde von der WHO zu einem öffentlichen Gesundheitsnotstand von internationaler Bedeutung erklärt, der erhebliche Auswirkungen auf die Bevölkerung und Unternehmen auf der ganzen Welt hat.

Die in China getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Folgen, führten zum Stillstand eines Großteils der industriellen Tätigkeit des Landes, das im Zentrum wesentlicher globaler Lieferketten steht. Diesem Beispiel folgten im weiteren Verlauf immer mehr Länder, darunter auch die wesentlichen Absatz- und Beschaffungsmärkte der RATH Gruppe. Die Absage von Aufträgen, vorübergehenden Schließungen von Produktionswerken, Kurzarbeit und Quarantäne-Maßnahmen verunsichern derzeit Kunden, Mitarbeiter und Lieferanten der RATH Gruppe. Risiken für die RATH Gruppe können dabei nicht nur die Absatzentwicklung betreffen, sondern auch erheblichen Beeinträchtigungen der Produktion, des Beschaffungsmarktes und der Zulieferkette führen.

Die quantitativen Auswirkungen auf die Weltwirtschaft sowie auch auf die RATH Gruppe sind derzeit nicht seriös abschätzbar und hängt stark von der Dauer der Pandemie ab. Entscheidend für die Entwicklung in den kommenden Quartalen ist überdies die Fähigkeit von Regierungen und internationaler Organisationen, massive und koordinierte Unterstützungsmaßnahmen zu ergreifen, ist entscheidend. Wir sind jedoch sehr gut gerüstet, auch diese Phase in unserer mittlerweile 130jährigen Unternehmensgeschichte zu überstehen. Die Produktion wird soweit möglich aufrechterhalten, unser Personaleinsatz wird durch Home-Office optimiert, sowie durch einen Rückgang der Auftragslage nötig, wird auf das Instrument Kurzarbeit in Österreich, Deutschland zurückgegriffen. Zusätzlich wurden mit Beginn des Jahres 2020 Kreditlinien aufgestockt um auf etwaige Liquiditätsengpässe vorbereitet zu sein.

Neben den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sind nach dem Abschluss des Geschäftsjahres keine wesentlichen Ereignisse von besonderer Bedeutung für die RATH Gruppe eingetreten.

Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 28. April 2020 vom Vorstand der Gesellschaft aufgestellt und am 28. April 2020 dem Aufsichtsrat zur Prüfung und Billigung vorgelegt.

Andreas Pfneiszl DI Ingo Gruber

Der Vorstand WIEN, 28. APRIL 2020

BERICHT ZUM KONZERNABSCHLUSS

Prüfungsurteil

Wir haben den Konzernabschluss der Rath Aktiengesellschaft, Wien, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Entwicklung des Konzerneigenkapitals und der Konzerngeldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.

GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

HINWEIS AUF EINEN SONSTIGEN SACHVERHALT

Der Konzernabschluss der Rath Aktiengesellschaft, Wien, für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr wurde von einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der einen mit einem uneingeschränkten Prüfungsurteil versehenen Bestätigungsvermerk zu diesem Jahresabschluss am 24. April 2019 abgegeben hat.

Unser Prüfungsurteil ist in Bezug auf diesen Sachverhalt nicht eingeschränkt.

BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren.

Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

  • Sachverhalt
  • Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
  • Verweis auf weitergehende Informationen und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

1. AKTIVIERUNG VON LATENTEN STEUERN AUF VERLUSTVORTRÄGE

• Sachverhalt

Die RATH-Gruppe hat insgesamt TEUR 952 (Vorjahr: TEUR 1.385) latente Steueransprüche aktiviert. Darin sind latente Steueransprüche aus Verlustvorträgen in Höhe von TEUR 1.902 (Vorjahr: TEUR 2.677), vor Saldierung, enthalten. Dem Ansatz der latenten Steueransprüche liegt die Annahme zu Grunde, dass in einem Planungszeitraum von zumindest 5 Jahren ausreichend zu versteuernde Einkünfte erwirtschaftet werden, gegen die Verlustvorträge verwendet werden können. Diese Annahmen beruhen auf Einschätzungen der aktuellen sowie der geplanten steuerlichen Ergebnisse und allfälligen mit steuerlicher Wirkung umgesetzten zukünftigen Maßnahmen der betroffenen Gesellschaften.

Auf Grund der wesentlichen Einschätzung und der damit verbundenen Unsicherheiten wurde dieser Sachverhalt als besonders wichtig eingestuft.

• Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Wir haben:

  • für wesentliche Gesellschaften den Prozess zur Ermittlung der zukünftigen steuerlichen Ergebnisse als Basis für die Berechnung der latenten Steueransprüche und der Verlustvorträge erhoben,
  • für wesentliche Gesellschaften nachvollzogen, ob die verwendeten Planzahlen im Vergleich mit unseren Kenntnissen zum geplanten Geschäftsverlauf plausibel sind,
  • uns das Vorhandensein und die Richtigkeit der Verlustvorträge durch Einholung von Steuerberaterschreiben bestätigen lassen,
  • die bilanziellen Annahmen zur Verwertbarkeit der Verlustvorträge analysiert und nachvollzogen und
  • die Darstellung und die Erläuterungen im Konzernanhang geprüft.

Unsere Prüfungshandlungen haben die Angemessenheit des Ansatzes von aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge zum 31. Dezember 2019 bestätigt. Die dem Ansatz zugrundeliegenden steuerlichen

Planungsrechnungen weisen steuerliche Gewinne aus, die den Ansatz rechtfertigen. Die von den entsprechenden Standards geforderten Angaben sind vollständig und zutreffend.

• Verweis auf weitergehende Informationen

Wir verweisen zu weitergehenden Informationen auf den Konzernanhang der RATH-Gruppe Abschnitt (6.10) bezüglich der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zu Steuern, Abschnitt (6.13) bezüglich der Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen zum Ansatz von aktiven latenten Steuern und Abschnitt (18) Ertragsteuern.

2. UNTERNEHMENSERWERB UND DIE DAMIT ZUSAMMENHÄNGENDE KAUFPREISALLOKATION

• Sachverhalt

Die RATH-Gruppe hat im Zuge eines Assets Deal am 30. August 2019 den Feuerfest-Bereich von Bucher Emhart Glass inklusive der Produktionsstätte in Owensville (Missouri, USA) erworben. Der Kaufpreis in Höhe von TUSD 15.244 wurde in bar beglichen. Das erworbene Nettoaktivvermögen zum Erwerbszeitpunkt betrug TEUR 11.693 und wird ab diesem Zeitpunkt im Zuge der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der RATH-Gruppe einbezogen.

Gemäß IFRS ist eine Gesellschaft verpflichtet die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und die übernommenen Schulden getrennt vom Geschäfts- oder Firmenwert mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt anzusetzen. Da die Kaufpreisallokation, v.a. der Kundenbeziehungen, am Ende der Berichtperiode vorläufig ist, werden für diesen Posten vorläufige Beträge im Konzernabschluss angegeben. Die mit dem Unternehmenserwerb zusammenhängen Kosten sind in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Die Identifizierung und Bewertung der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden ist komplex und erfordert erhebliche Einschätzungen des Vorstands bei der Anwendung von Vorhersagen und Annahmen. Ein wesentliches Risiko liegt in der anfänglichen Schätzung des beizulegenden Zeitwerts der durch die Akquisition übernommenen Vermögenswerte im Rahmen der Kaufpreisallokation.

Den Ermessensspielraum beim Identifizieren und Bewerten der erworbenen Vermögenswerte und Verpflichtungen erachten wir als erhebliches Risiko von wesentlichen falschen Darstellungen bei der Berechnung der beizulegenden Zeitwerte. Aus diesem Grund stellt dies für uns einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar.

• Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Wir haben die vom Vorstand vorgenommene Kaufpreisallokation beurteilt und unsere Prüfungshandlungen haben unter anderem folgende Tätigkeiten umfasst:

  • Analyse der zugrundeliegenden Verträge, um ein Verständnis über die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu gewinnen und um die Angemessenheit der Bilanzierung zu beurteilen,
  • Involvierung unserer internen Bewertungsspezialisten zur Prüfung der vorläufigen Kaufpreis allokation und der in diesem Zusammenhang verwendeten Diskontierungssätze,
  • Beurteilung des Bewertungsmodells, der Prognosen der Zahlungsflüsse und der wesentlichen Annahmen, welche in der Berechnung der vorläufigen beizulegenden Zeitwerte der Vermögenswerte verwendet wurden; und
  • Beurteilung der Angemessenheit der entsprechenden Angaben im Konzernabschluss.

Unsere Prüfungshandlungen haben die Bewertungsmodelle, die der Vorstand zur Durchführung der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte im Zuge der vorläufigen Kaufpreisallokation zum Erwerbsstichtag verwendet hat, bestätigt. Die bei der vorläufigen Bewertung verwendeten Annahmen und Parameter liegen innerhalb üblicher Bandbreiten. Die von den entsprechenden Standards geforderten Angaben sind vollständig und zutreffend.

• Verweis auf weitergehende Informationen

Wir verweisen zu weitergehenden Informationen auf den Konzernanhang der RATH-Gruppe Abschnitt (2) bezüglich der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zu Unternehmenserwerben, Abschnitt (3) betreffend des Unternehmenszusammenschlusses und Abschnitt (6.13) bezüglich der Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen zum Unternehmenserwerb.

VERANTWORTLICHKEITEN DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

VERANTWORTLICHKEITEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt.

Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.

  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.

  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir erlangen ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Bericht zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.

Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf ab.

In Verbindung mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen und zu überlegen, ob es wesentliche Unstimmigkeiten zwischen den sonstigen Informationen und dem Konzernabschluss oder mit unserem während der Prüfung erlangten Wissen gibt oder diese Informationen sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir, basierend auf den durchgeführten Arbeiten, zur Schlussfolgerung gelangen, dass die sonstigen Informationen wesentlich falsch dargestellt sind, müssen wir dies berichten. Wir haben diesbezüglich nichts zu berichten.

Wir wurden von der ordentlichen Hauptversammlung am 27. Mai 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 22. Juli 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2019 Abschlussprüfer.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Mag. Bettina Maria Szaurer.

Wien, am 28. April 2020

PwC Wirtschaftsprüfung GmbH

Mag. Bettina Maria Szaurer Wirtschaftsprüfer

BESTÄTIGUNGSVERMERKZusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Die Veröffentlichung und Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.

GLOSSAR

Betriebswirtschaftliche Begriffe und Kennzahlen

AVÖ Aktuarvereinigung Österreichs; Interessenvertretung der österreichischen Aktuare,
Versicherungsmathematiker und versicherungsmathematischen Sachverständigen.
Die AVÖ veröffentlicht die Rentenversicherungssterbetafeln, nach denen die
Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen berechnet werden.
CAPITAL EMPLOYED Eingesetztes Kapital; Eigenkapital inklusive Anteilen anderer Gesellschafter, zuzüglich
Nettoverschuldung.
CGU (CASH GENERATING UNIT) Zahlungsmittelgenerierende Einheit; kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten,
die Mittelzuflüsse erzeugt, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer
Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind.
CORPORATE GOVERNANCE Verhaltensregeln für die verantwortungsvolle Führung und Kontrolle von Unternehmen, festgehal
ten im österreichischen Corporate Governance Kodex. Der Inhalt stellt ein freiwilliges Regelwerk dar.
DBO (DEFINED BENEFIT OBLIGATION) Barwert aller verfallbaren und unverfallbaren erdienten Ansprüche auf der Basis des geschätzten
Gehaltsniveaus zum Zeitpunkt der Pensionierung. Das einzige versicherungsmathematische
Verfahren, nach dem die DBO ermittelt werden darf, ist das Anwartschaftsbarwertverfahren
(Projected Unit Credit Method). Die DBO entspricht der PBO (Projected Benefit Obligation).
D&O-VERSICHERUNG –
"DIRECTORS' & OFFICERS' LIABILITY INSURANCE"
Die D&O-Versicherung (auch Manager-Haftpflicht-Versicherung oder allgemein:
Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung) für Organe juristischer Personen
(Aktiengesellschaften, GmbHs, Genossenschaften, Stiftungen, eingetragene Vereine genannt)
wird in der Regel als Versicherung zu Gunsten Dritter abgeschlossen. Das Unternehmen
(Versicherungsnehmer) versichert seine Organmitglieder (Vorstände, Geschäftsführer,
Aufsichtsräte, Beiräte) gegen das Risiko der persönlichen Haftung aus der Organtätigkeit.
EBITDA Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
EBITDA-MARGE prozentueller Anteil des EBITDA am Umsatz
EBIT (EARNINGS BEFORE INTEREST AND TAX) Ergebnis vor Zinsen und Steuern, Betriebsergebnis
EBIT-MARGE prozentueller Anteil des EBIT am Umsatz
EBIT (EARNINGS BEFORE INTEREST AND TAX) Ergebnis vor Zinsen und Steuern, Betriebsergebnis
EBIT-MARGE prozentueller Anteil des EBIT am Umsatz
EBT (EARNINGS BEFORE TAX) Ergebnis vor Steuern
EIGENKAPITALQUOTE Prozentuelles Verhältnis Eigenkapital zu Gesamtkapital
EIGENKAPITALRENDITE Ergebnis nach Steuern im prozentuellen Verhältnis zum ausgewiesenen Eigenkapital
EINMALEFFEKTE Einmaleffekte sind Aufwendungen und Erträge, welche separat offengelegt werden, da sie
nicht der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zuzurechnen sind. Diese Effekte werden separat
ausgewiesen, um Investoren zu ermöglichen, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
RATH Gruppe besser verstehen und beurteilen zu können

GLOSSAR

Jener Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am
Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die
Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde.
Beizulegender Zeitwert mit Wertänderungen durch das sonstige Ergebnis
Beizulegender Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust
Internationales Gremium zur Festlegung von Rechnungslegungsstandards
Internationales Komitee für die Auslegung der Rechnungslegungsstandards
Internationale Rechnungslegungsstandards (vormals IAS)
Nettoverschuldung; Verzinsliche Finanzverbindlichkeiten inklusive Verbindlichkeiten aus
Leasingverhältnissen, abzüglich liquider Mittel.
Nutzungsrecht am zugrundeliegenden Vermögenswert. Dieses entspricht grundsätzlich dem
Barwert der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten.
versicherungsmathematische Bewertungsmethode
Verzinsung des eingesetzten Kapitals; Quotient aus EBIT abzüglich Steuern und Capital Employed
Verpflichtung der RATH Gruppe, Güter oder Dienstleistungen, für die die von einem Kunden eine
Gegenleistung erhalten (bzw. noch zu erhalten) hat, auf diesen zu übertragen.
Anspruch der RATH Gruppe auf Gegenleistung im Austausch für Güter oder Dienstleistungen, die
sie auf einen Kunden übertragen hat.
Gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten; bezeichnet einen zu den
Discounted-Cashflow-Verfahren der Unternehmensbewertung gehörenden Ansatz.
Die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten werden verwendet, um die
Mindestrendite für Investitionsprojekte zu bestimmen.
Drückt aus, welcher Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten durch das Umlaufvermögen
finanziert werden kann. Vorräte, Vertragsvermögenswerte und Forderungen abzüglich
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsverbindlichkeiten werden
ins Verhältnis zum Umsatz gesetzt.

EIGENTÜMER, HERAUSGEBER & VERLEGER:

WEB: WWW. RATH-GROUP.COM MAIL: [email protected]

RATH AKTIENGESELLSCHAFT, WALFISCHGASSE 14, A-1015 WIEN IR- UND COMPLIANCE-VERANTWORTLICHER: ANDREAS PFNEISZL

116 | IMPRESSUM

IMPRESSUM

2019

JAHRESABSCHLUSS DER RATH AKTIENGESELLSCHAFT

2019 JAHRES-ABSCHLUSS

DER RATH AKTIENGESELLSCHAFT

INHALT

Lagebericht 4
Bilanz 10
Gewinn- und Verlustrechnung 12
Beteiligungen 13
Anhang 14
Anlagenspiegel 26
Bestätigungsvermerk 28
Bericht des Aufsichtsrats 36
Erklärung aller gesetzlichen Vertreter 38

Impressum

EIGENTÜMER, HERAUSGEBER UND VERLEGER:

RATH AKTIENGESELLSCHAFT, WALFISCHGASSE 14, A-1015 WIEN

IR- UND COMPLIANCE-VERANTWORTLICHER: ANDREAS PFNEISZL

WEB: WWW. RATH-GROUP.COM

MAIL: [email protected]

SATZ- UND DRUCKFEHLER VORBEHALTEN

DIE GEWÄHLTE MÄNNLICHE FORM DES TEXTES BEZIEHT WEIBLICHE PERSONEN

GLEICHERMASSEN MIT EIN. AUF KONSEQUENTE DOPPELBEZEICHNUNG WURDE

AUFGRUND BESSERER LESBARKEIT VERZICHTET.

LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019

Geschäft und Rahmenbedingungen

Die RATH Aktiengesellschaft (im Folgenden "RATH AG") ist ein an der Wiener Börse im amtlichen Handel (Standard Market Auction) notiertes Unternehmen. Es fungiert als Holdinggesellschaft der RATH Gruppe und beschäftigt sich im Wesentlichen mit der zentralen Steuerung des Berichtswesens der einzelnen Tochtergesellschaften, der strategischen Weiterentwicklung unseres Produktportfolios, der Anwendungslösungen sowie unserer Absatzmärkte.

Des Weiteren fällt die Finanzierung der gesamten RATH Gruppe in den Verantwortungsbereich der Gesellschaft. Zweigniederlassungen oder Betriebsstätten bestehen keine. Die RATH AG finanziert v.a. über eine strukturierte Finanzierung aus Schuldscheindarlehen die RATH Gruppe. Zum 31. Dezember 2019 hält die Gesellschaft keine derivativen Finanzinstrumente.

Mit 30. August 2019 (Closing) erwarb die RATH Gruppe durch die im Geschäftsjahr neu gegründete amerikanische Tochtergesellschaft RATH LLC den Feuerfest-Bereich von Bucher Emhart Glass inklusive Produktionsstätte in Owensville (Missouri, USA) sowie Vertrieb und Kundenstock. Der Erwerb stärkt Kapazität sowie Know-how und Kompetenz im Bereich der Feuerfest-Materialien für die Behälterglasindustrie der RATH Gruppe erheblich.

GESCHÄFTSVERLAUF

Umsatzentwicklung und Ertragslage

Die angeführten Umsatzerlöse i.H.v. 5.439 TEUR (Vorjahr: 5.255 TEUR) stammen aus den Lizenz- und Konzernverrechnungen für Leistungen der Ressorts Marketing, F&E, Finanzwesen und Controlling, IT sowie Prozessmanagement.

Die Personalaufwendungen i.H.v. 3.462 TEUR (Vorjahr: 2.888 TEUR) erhöhten sich um 574 TEUR. Im Wesentlichen stammt die Erhöhung neben der jährlichen Kollektivvertrags-, beziehungsweise Inflationsanpassung aus der Vertragsauflösung eines Vorstands.

Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen bei 3.301 TEUR (Vorjahr: 2.913 TEUR). Sie beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für Marketing i.H.v. 640 TEUR (Vorjahr: 594 TEUR), Aufwendungen für Beratung mit 499 TEUR (Vorjahr: 506 TEUR) und Aufwendungen für Leistungen von Konzerntochtergesellschaften mit 438 TEUR (Vorjahr: 379 TEUR).

Das Betriebsergebnis liegt bei -486 TEUR (Vorjahr: 536 TEUR) und wurde durch Wechselkursveränderungen i.H.v. 285 TEUR (Vorjahr: 746 TEUR) positiv beeinflusst ist.

Im Geschäftsjahr wurden Dividenden i.H.v. 2.200 TEUR (Vorjahr: 2.000 TEUR) von Tochtergesellschaften an die Gesellschaft ausgeschüttet. Für die Beteiligungen an den Tochterunternehmen in Mexiko und

Polen wurden Wertberichtigungen i.H.v. 108 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) erfasst. Das Finanzergebnis ohne Erträge/Zuschreibungen/Abschreibungen aus Beteiligungen/Ausleihungen belief sich auf 256 TEUR (Vorjahr: 178 TEUR). Die Gesellschaft schließt ihre Bücher mit einem Jahresüberschuss i.H.v. 1.579 TEUR (Vorjahr: 2.243 TEUR).

Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme der RATH AG verringerte sich von 67.514 TEUR auf 65.621 TEUR. Ein wesentlicher Grund dafür ist die Tilgung von Darlehen im abgelaufenen Geschäftsjahr. Weitere wesentliche Änderungen betreffen Ausleihungen an verbundene Unternehmen sowie gegenläufig die Position Guthaben bei Kreditinstituten, die sich v.a. aufgrund der Gewährung eines Darlehens an die im Geschäftsjahr neu gegründete Gesellschaft RATH LLC, USA erhöhten bzw. verringerte. Das Anlagevermögen verringerte sich im Bereich der Sachanlagen zu Buchwerten um 74 TEUR (Vorjahr: erhöhte sich um 12 TEUR).

Der operative Cashflow beträgt für das Geschäftsjahr -2.361 TEUR (Vorjahr: 1.977 TEUR) und resultiert v.a. aus dem Aufbau von Forderungen gegenüber Konzerngesellschaften. Die Eigenkapitalquote beträgt 39% (Vorjahr 38%).

Um die Liquidität angesichts der durch die neuartigen Lungenkrankheit COVID-19 im Jahr 2020 ausgelösten Krise zu stärken, wird der Vorstand der Hauptversammlung nach Befassung des Aufsichtsrates die Aussetzung der Dividende für das Geschäftsjahr 2019 vorschlagen. Der Börsenkurs stieg im abgelaufenen Jahr von 24,00 EUR am 31. Dezember 2018 auf 27,8 EUR am 31. Dezember 2019. Die Börsenkapitalisierung beträgt somit zum Jahresende 41.700 TEUR (Vorjahr: 36.000 TEUR).

PROGNOSEBERICHT

Als Holdinggesellschaft hängt die Performance der Gesellschaft von den Umsätzen der Tochtergesellschaften und den ihnen verrechenbaren Leistungen ab. Die im Dezember 2019 erstmals in China aufgetretene, neuartige Lungenkrankheit COVID-19 entwickelte sich im Jahr 2020 zu einer globalen Pandemie und führte zum Stillstand eines Großteils der industriellen Tätigkeit in vielen Ländern – darunter wesentlichen Absatz- und Beschaffungsmärkte der RATH Gruppe.

Risiken für die RATH Gruppe können dabei nicht nur die Absatzentwicklung betreffen, sie können auch zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Produktion, des Beschaffungsmarktes und der Zulieferkette führen. Aufgrund der Umstellung auf Kurzarbeit bzw. der Stilllegung ganzer Werke bei unseren Kunden werden Aufträge auf unbestimmte Zeit sistiert. Grenzkontrollen bzw. -schließungen führen zu Verzögerungen bei Rohstofflieferungen und Transporten und es besteht eine allgemeine Verunsicherung unserer Kunden, Mitarbeiter und Lieferanten aufgrund der derzeitigen Situation. Die RATH Gruppe setzt auf verantwortungsvolle Gegensteuerungsmaßnahmen, um die vorhandenen Arbeitsplätze zu erhalten und die Krise bestmöglich zu überstehen. Daher wurden zusätzliche Kreditlinien aufgenommen, um etwaige Liquiditätsengpässe zu überwinden. Überdies wurde für alle Mitarbeiter in Österreich von 1. April 2020 bis vorerst 30. Juni 2020 Kurzarbeit beantragt.

Die genauen Auswirkungen auf die Weltwirtschaft und auch auf die RATH Gruppe sind derzeit noch schwer abzuschätzen. Eine globale Rezession ist ein ernstzunehmendes Szenario – selbst bei weiteren wirtschaftlichen Stimuli von Ländern und Institutionen. Eine weitere Verschlechterung der Grundstimmung auf den Finanzmärkten kann zum Abfluss von Kapital aus Schwellenländern und zu einer weiteren Belastung des globalen Wirtschaftswachstums führen. Mögliche Schuldenkrisen einzelner Länder aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkung der Krise würden die Absatzaussichten in diesen Märkten zusätzlich eintrüben. Die Fähigkeit von Regierungen und internationaler Organisationen, massive und koordinierte Unterstützungsmaßnahmen zu ergreifen, ist entscheidend für die Entwicklung in den kommenden Quartalen. Ebenso ist die Dauer der Pandemie entscheidend für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung.

Nachdem die Pandemie überstanden ist, wird wieder an dem Wachstumsziel festgehalten. Um dieses zu erreichen wird auch, parallel zu organischem Wachstum, anorganisches Wachstum forciert. Ansatzpunkte dabei sind die Erweiterung unserer Produktpalette sowie die Erschließung zusätzlicher Absatzmärkte. Unternehmensintern wird die RATH Gruppe weiterhin ein starkes Augenmerk auf Kostendisziplin, Effizienzsteigerung und Innovation setzen.

RISIKOBERICHT

Das interne Kontrollsystem (IKS) wird über ein ganzheitliches Prozessmanagement sichergestellt. Dort sind Unterschriftenordnungen auf Basis eines Vier-Augen-Prinzips sowie auch Trennungen von kritischen Funktionen in allen Bereichen des Unternehmens definiert. Das Risikomanagementsystem stellt sicher, dass Risiken regelmäßig analysiert und bewertet werden. Nur so ist sichergestellt, dass diese frühzeitig erkannt und im Eintrittsfall rasch Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können. Besondere Risiken können durch die Finanzierungsfunktion der Holdinggesellschaft entstehen. Dazu werden laufend die Wechselkurse und die Zinsentwicklung überwacht.

FORSCHUNGSBERICHT

Die RATH AG nimmt eine zentrale Funktion im Bereich der F&E wahr. Hier werden die einzelnen Projekte geplant, koordiniert und bei der Umsetzung begleitet. Von der RATH AG werden auch Prüfgeräte für gruppenweite Aktivitäten zur Verfügung gestellt.

WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLLSYSTEMS

Das interne Kontrollsystem (IKS) definiert alle Prozesse zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung. Es verringert die Fehleranfälligkeit von Transaktionen, schützt das Vermögen vor Verlusten durch Schäden und Betrug und gewährleistet die Übereinstimmung der Unternehmensabläufe mit der Satzung und den geltenden Gesetzen. Das Kontrollumfeld des Rechnungslegungsprozesses ist durch eine klare Aufbau- und Ablauforganisation gekennzeichnet, wobei den einzelnen Funktionen eindeutig Personen (z.B. in Finanz-/Rechnungswesen und Controlling) zugeordnet sind.

Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Mitarbeiter erfüllen die fachlichen Voraussetzungen. Im Rechnungswesen kommt SAP zum Einsatz. Die Geschäftsordnung verweist u.a. auf die zwingende Einhaltung der Bestimmungen im Managementhandbuch und definiert eine Liste von Geschäftsfällen, welche einer Zustimmung der Unternehmensleitung bedürfen. Das Managementhandbuch der RATH AG beinhaltet u. a. die für den Rechnungslegungsprozess notwendigen Informationen und Bestimmungen, wie die Reporting-Richtlinien, Bilanzierungs- und Bewertungsregeln oder die IT-Richtlinien. Ein standardisiertes monatliches Managementberichtswesen umfasst sämtliche in der RATH Gruppe konsolidierten Einzelgesellschaften.

Der Aufsichtsrat der RATH AG informiert sich regelmäßig in seinen Sitzungen über das interne Kontrollsystem. Der Prüfungsausschuss hat die Aufgabe, die Wirksamkeit des Kontrollsystems zu überwachen.

CORPORATE SOCIAL RESPONSIBILITY

Aufsichtsrat und Management der RATH Gruppe legen großen Wert auf eine nachhaltige Unternehmensführung. Die strategische Entscheidungsfindung sowie die operative Führung werden dementsprechend gleichermaßen von ökologischen, ökonomischen und sozialen Faktoren beeinflusst.

Zu den wichtigsten gruppenübergreifenden Nachhaltigkeitsstrategien zählen die RATH Marken- und Produktentwicklungsstrategie, Innovationen und Produktionsverfahren zur Optimierung von Ökonomie und Ökologie im Herstellungsprozess wie auch im Produkt.

Die Erfassung von wichtigen Basisdaten der Konzernunternehmen wurde im Geschäftsjahr 2019 fortgesetzt. Unsere Kolleginnen und Kollegen sind der wichtigste Schlüssel für die weitere positive, nachhaltige Entwicklung unseres Unternehmenserfolges. Ein offener, wertschätzender Umgang mit Kolleginnen und Kollegen in allen Bereichen über die Funktionsebenen hinaus ist das Fundament unseres Unternehmens. Im Geschäftsjahr 2019 wurden in der RATH AG durchschnittlich 24 (Vorjahr 24) Angestellte beschäftigt.

Der Anteil der Frauen an der Belegschaft der RATH AG beträgt rund 57% (Vorjahr: 55%), der Anteil im Aufsichtsrat liegt bei 20% (Vorjahr: 20%).

ANGABEN GEMÄSS § 243A UGB

66,7% RATH Holding GmbH
18,8% Rath Familienmitglieder
14,5% Streubesitz

Die Zusammensetzung des Kapitals ist im Anhang näher erläutert. In der Satzung gibt es keine Beschränkungen hinsichtlich der Ausübung der Stimmrechte der RATH AG. Bezüglich der Übertragung von Stimmrechten sind der Gesellschaft keine Beschränkungen bekannt.

STAND 31. 12.2019 AKTIONÄRSSTRUKTUR ‹

In der RATH AG gibt es keine Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Bezüglich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung der Gesellschaft sowie der Befugnisse der Mitglieder des Vorstands, insbesondere ihrer Möglichkeit zur Ausgabe bzw. zum Rückkauf von Aktien, gibt es keine vom Gesetz abweichenden Regelungen. Eigene Aktien besitzt die Gesellschaft zum Bilanzstichtag wie auch zum Vorjahresbilanzstichtag nicht. Im Falle eines Kontrollwechsels gibt es keine Vereinbarungen, die wirksam werden. Im Falle eines öffentlichen Übernahmeangebotes sind keine Entschädigungsleistungen vereinbart.

WIEN, 28. APRIL 2020 DER VORSTAND

Andreas Pfneiszl e.h. Vorstandsmitglied

DI Ingo Gruber e.h. Vorstandsmitglied

JAHRESABSCHLUSS RATH AG 2019

BILANZ

31. 12.2019
EUR
31. 12.2018
TEUR
AKTIVA
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie daraus abgeleitete Lizenzen 79.408 39
II. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 243.035 268
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 0 49
243.035 317
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 20.639.559 20.748
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 33.743.224 23.430
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 0 439
54.382.782 44.617
54.705.225 44.973
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
davon aus Dividenen 4.200.000 EUR; Vorjahr: 2.000 TEUR
davon mit RLZ > 1 Jahr 0 EUR; Vorjahr: 0 TEUR
9.732.375 5.051
2. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände
davon mit RLZ > 1 Jahr 0 EUR; Vorjahr: 0 TEUR
15.498 3
9.747.873 5.054
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 621.081 16.464
10.368.954 21.518
C. Rechnungsabgrenzungsposten
Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten 47.730 34
D. aktive latente Steuern
Aktive latente Steuern 499.316 989
65.621.224 67.514

BILANZ

31. 12.2019
EUR
31. 12.2018
TEUR
PASSIVA
A. Eigenkapital
I. Eingefordertes, einbezahltes, gezeichnetes Grundkapital 10.905.000 10.905
II. Kapitalrücklagen
Gebundene 1.118.067 1.118
III. Gewinnrücklagen
Andere Rücklagen (freie Rücklagen) 2.972.839 2.973
IV. Bilanzgewinn 10.419.706 10.341
davon Gewinnvortrag 8.840.947 EUR; Vorjahr: Gewinnvortrag 8.098 TEUR 6.597.786
25.415.612
8.098
25.337
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Abfertigungen 31.779 28
2. Rückstellungen für Pensionen 2.130.799 2.197
3. Rückstellungen für Steuern 173.000 99
4. Sonstige Rückstellungen 429.394 492
2.764.972 2.817
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
davon mit RLZ < 1 Jahr 2.000.000 EUR; Vorjahr: 2.000 TEUR 2.000.000 4.000
davon mit RLZ > 1 Jahr 0 EUR; Vorjahr: 2.000 TEUR
2. Schuldscheindarlehen
davon mit RLZ < 1 Jahr 165.038 EUR; Vorjahr: 169 TEUR 35.165.038 35.169
davon mit RLZ > 1 Jahr 35.000.000 EUR; Vorjahr: 35.000 TEUR
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
davon mit RLZ < 1 Jahr 160.513 EUR; Vorjahr: 100 TEUR 160.513 100
davon mit RLZ > 1 Jahr 0 EUR; Vorjahr: 0 TEUR
4. sonstige Verbindlichkeiten
davon aus Steuern 54.331 EUR; Vorjahr: 27 TEUR
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 44.290 EUR; Vorjahr: 44 TEUR 115.090 92
davon mit RLZ < 1 Jahr 115.090 EUR; Vorjahr: 92 TEUR
davon mit RLZ > 1 Jahr 0 EUR; Vorjahr: 0 TEUR
37.440.641 39.361
65.621.224 67.514

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

2019 2018
EUR TEUR
1. Umsatzerlöse 5.439.264 5.255
2. Sonstige betriebliche Erträge 995.099 1.237
6.434.363 6.492
3. Personalaufwand
a) Gehälter -2.760.848 -2.098
b) soziale Aufwendungen
davon Aufwendungen für Altersvorsorge -133.406 EUR; Vorjahr: -287 TEUR
-139.061 -298
c) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen -46.104 -33
d) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben
sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
-516.112 -459
-3.462.125 -2.888
4. Abschreibungen
auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
-135.093 -134
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Steuern -22.072 -21
b) Übrige -3.300.958 -2.913
6. Zwischensumme aus Z 1 bis 5 -485.885 536
7. Erträge aus Beteiligungen
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 2.200.000; Vorjahr: TEUR 2.000
2.200.000 2.000
8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 879.773; Vorjahr: TEUR 843
885.458 849
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.081 6
10. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu
Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens
35.178 2
11. Aufwendungen aus Finanzanlagen
davon Wertberichtigungen von Beteiligungen EUR -108.229; Vorjahr: TEUR 0
-108.229 0
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0; Vorjahr: TEUR 0
-665.516 -677
13. Zwischensumme aus Z 7 bis 12 2.347.971 2.180
14. Ergebnis vor Steuern 1.862.086 2.715
15. Steuern vom Einkommen
davon aus latenten Steuern EUR -490.122; Vorjahr: TEUR -745
davon aus Steuerumlageverrechnung EUR 0; Vorjahr: TEUR 533
-283.327 -472
16. Ergebnis nach Steuern 1.578.759 2.243
17. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 8.840.947 8.098
18. Bilanzgewinn 10.419.706 10.341

BETEILIGUNGEN

EIGENKAPITAL ZUM
BETEILIGUNG 31.12.2019* JAHRESERGEBNIS 2019*
UNTERNEHMENSNAME UND -SITZ % EUR EUR
RATH GMBH, MEISSEN, DEUTSCHLAND 100,00 26.425.654 1.970.083
VORJAHR 100,00 26.455.572 2.779.291
RATH HUNGARIA KFT., BUDAPEST, UNGARN 100,00 3.769.721 -313.445
VORJAHR 100,00 4.199.541 224.187
RATH INC., NEWARK, DE, USA 100,00 816.036 -208.449
VORJAHR 100,00 1.004.577 -575.957
CHAMOTTEWAREN– UND THONÖFENFABRIK AUG. RATH JUN. GMBH,
KRUMMNUSSBAUM, ÖSTERREICH
99,98 12.330.247 1.633.200
VORJAHR 99,98 10.697.047 2.506.030
RATH ŽÁROTECHNIKA SPOL. S R.O, DVŮR KRÁLOVÉ NAD LABEM,
TSCHECHISCHE REPUBLIK
100,00 1.476.507 10.527
VORJAHR 100,00 1.447.864 40.092
RATH POLSKA SP. Z O.O., DABROWA GORNICZA, POLEN 100,00 132.568 -5.446
VORJAHR 100,00 136.634 126.411
RATH UKRAJINA TOW, DNIPRO, UKRAINE 100,00 250.530 4.005
VORJAHR 100,00 205.271 42.605
RATH GROUP S. DE R.L. DE C.V., GUADALUPE, MEXIKO 100,00 -149.914 -13.018
VORJAHR 100,00 -128.960 -86.640
RATH FILTRATION GMBH, WIEN, ÖSTERREICH 100,00 415.808 252.702
VORJAHR 100,00 163.107 172.733

* gemäß vorläufigem lokalem Abschluss

A. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

1. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

Der Jahresabschluss in der geltenden Fassung wurde unter Beachtung des UGB und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Die Gesellschaft ist als große Kapitalgesellschaft gemäß § 221 UGB einzustufen.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Die bisherigen angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Die RATH Aktiengesellschaft ("Rath AG") stellt als Konzernmutter den Konzernabschluss für den kleinsten sowie größten Kreis von Unternehmen auf, der beim Firmenbuchgericht Wien mit der Nr. FN 83203 h veröffentlicht wird. Die rechtlichen Beziehungen zu den verbundenen Unternehmen zum Bilanzstichtag können der Beilage 2 zum Anhang entnommen werden.

Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurden der Grundsatz der Einzelbewertung und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohende Verluste wurden berücksichtigt.

Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich gelagerten Sachverhalten vorhanden sind, hat das Unternehmen diese bei den Schätzungen berücksichtigt.

2. ANLAGEVERMÖGEN

a) Immaterielle Vermögensgegenstände

Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet, die um die planmäßigen Abschreibungen vermindert sind. Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen. Folgende Nutzungsdauer wird der planmäßigen Abschreibung zugrunde gelegt:

› IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE JAHRE
Software und Lizenzen 3-4

Von den Zugängen in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres wird die volle Jahresabschreibung, von den Zugängen in der zweiten Hälfte die halbe Jahresabschreibung verrechnet. Geringwertige Vermögensgegenstände (Einzelanschaffungswert bis 400 EUR) werden im Zugangsjahr aktiviert und sofort abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind. Im Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen.

b) Sachanlagevermögen

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden unter Zugrundelegung folgender Abschreibungssätze vorgenommen:

JAHRE SACHANLAGEVERMÖGEN ‹

3-10 andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

Von den Zugängen in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres wird die volle Jahresabschreibung, von den Zugängen in der zweiten Hälfte die halbe Jahresabschreibung verrechnet. Geringwertige Vermögensgegenstände (Einzelanschaffungswert bis 400 EUR) werden im Zugangsjahr aktiviert und sofort abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind. Im Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen. Investitionszuschüsse werden direkt von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abgesetzt.

c) Finanzanlagen

Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um Abschreibungen zur Berücksichtigung von Wertminderungen, bewertet.

Liegen Anzeichen für einen dauerhaften, wesentlich gesunkenen beizulegenden Wert vor erfolgt eine Bewertung der Beteiligungen.

Sofern die Buchwerte der Anteile nicht ausreichend durch anteiliges Eigenkapital der Tochterunternehmen gedeckt sind, wird eine Bewertung auf Basis diskontierter Netto-Zahlungsmittelüberschüsse durchgeführt. Dabei müssen vor allem in Bezug auf künftige Zahlungsmittelüberschüsse Schätzungen unter Unsicherheit vorgenommen werden. Eine Änderung der gesamtwirtschaftlichen, der Branchenoder der Unternehmenssituation in der Zukunft kann zu einer Reduktion bzw. Erhöhung der geplanten Zahlungsmittelüberschüsse und somit zu Wertminderungen bzw. Wertaufholungen führen.

Den Bewertungen wird auf Basis der voraussichtlichen Entwicklung ein kapitalwertorientiertes Verfahren zugrunde gelegt, bei dem die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital = WACC) verwendet werden. Diese entsprechen der durchschnittlichen gewichteten Verzinsung von Eigen- und Fremdkapital. Bei der Gewichtung von Eigen- und Fremdkapitalverzinsung wird auf die Kapitalstruktur der jeweiligen Beteiligung abgestellt. Vor dem Hintergrund des derzeit volatilen Finanzmarktumfelds stellt die Entwicklung der Kapitalkosten eine Unsicherheit dar und wird laufend beobachtet.

Ausleihungen und Wertpapiere des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten bilanziert, gegebenenfalls vermindert um Abschreibungen zur Berücksichtigung von Wertminderungen. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind. Im Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen.

Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn Wertminderungen eingetreten sind, oder wenn der zum Abschlussstichtag beizulegende Wert niedriger ist als der Buchwert. Im Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Beteiligungen i.H.v. 108.229 EUR (Vorjahr: 0 TEUR) vorgenommen. Diese betreffen mit 71.734 EUR die Beteiligung an RATH Polska Sp. z o.o., Dabrowa Gornicza, Polen und mit 36.495 EUR die Beteiligung an RATH Group S. de R.L. de C.V., Guadalupe, Mexiko.

d) Zuschreibungen zum Anlagevermögen

Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt maximal auf den Nettobuchwert, der sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt.

Im Geschäftsjahr wurden keine Zuschreibungen vorgenommen (Vorjahr: 0 TEUR).

3. KASSENBESTAND, GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN

Die auf Fremdwährung lautenden Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Kurs zum Bilanzstichtag bilanziert..

4. FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet, soweit nicht im Fall erkennbarer Einzelrisiken der niedrigere beizulegende Wert angesetzt wird.

5. AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

6. AKTIVE LATENTE STEUERN

Aktive latente Steuern werden auf Differenzen, die zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, angesetzt. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit dem Steuersatz von 25% (Vorjahr: 25%) ohne Berücksichtigung einer Abzinsung.

Darüber hinaus werden aktive latente Steuern für bestehende steuerliche Verlustvorträge in jenem Ausmaß gebildet, als ausreichende passive latente Steuern vorhanden sind, oder darüber hinaus überzeugende substantielle Hinweise vorliegen, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Nutzung dieser Verlustvorträge in Zukunft zur Verfügung stehen wird. Als substanzielle Hinweise werden

neben einer entsprechenden Steuerplanung auch die konstant positiven Ergebnisse der vergangenen Perioden herangezogen.

Eine Saldierung der aktiven latenten Steuern mit passiven latenten Steuern wurde vorgenommen, da eine Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche mit den tatsächlichen Steuerschulden rechtlich möglich war.

7. RÜCKSTELLUNGEN

a) Rückstellungen für Pensionen

Die Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen erfolgt unter Anwendung der AFRAC-Stellungnahme 27 "Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches" (Dezember 2019) nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß der Methode der laufenden Einmalprämien unter Verwendung der biometrischen Richttafeln AVÖ 2018-P und eines Rechnungszinssatzes von 0,57% (Vorjahr: 1,05%) und mit einem Pensionsantrittsalter nach AVÖ-2018-P. Der Berechnung wurde ein Gehaltstrend von 1,75% (Vorjahr: 1,75%) sowie eine Fluktuation von 0% (Vorjahr: 0%) zugrunde gelegt. Der Ansammlungszeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt, ab dem die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erstmalig Leistungen aus der Zusage begründet, und reicht bis zu jenem Zeitpunkt, zu dem vollständige Unverfallbarkeit eintritt.

Beim verwendeten Rechnungszinssatz handelt es sich um einen Stichtagszinssatz. Der Stichtagszinssatz ist jener Zinssatz, zu dem sich ein Unternehmen mit hochklassiger Bonitätseinstufung am Abschlussstichtag der durchschnittlichen Restlaufzeit der Verpflichtungen im Wesentlichen entsprechendes Fremdkapital beschaffen kann. Die Zinsaufwendungen betreffend die Pensionsrückstellungen sowie die Auswirkungen aus einer Änderung des Zinssatzes werden im Personalaufwand erfasst.

Der Dotierung der Rückstellung i.H.v. 133.406 EUR (Vorjahr: 287 TEUR) die in den Gehaltsaufwendungen enthalten ist, steht eine Auszahlung i.H.v. 199.644 EUR (Vorjahr: 200 TEUR) gegenüber, welche direkt gegen die Rückstellung aufgelöst wurde.

b) Rückstellungen für Anwartschaften auf Abfertigungen

Die Ermittlung der Rückstellungen für Abfertigungen erfolgt unter Anwendung der AFRAC-Stellungnahme 27 "Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches" (Dezember 2019) nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen nach der Methode der laufenden Einmalprämien unter Zugrundelegung der biometrischen Richttafeln AVÖ 2018-P mit einem Rechnungszinssatz von 1,22% (Vorjahr: 1,5%). Als Pensionsantrittsalter wird das ASVG-Pensionsalter mit den Übergangsbestimmungen des Budgetbegleitgesetzes 2003 angesetzt. Der Berechnung wurde ein Gehaltstrend von 2% (Vorjahr: 2%) und, unverändert zum Vorjahr, keine Fluktuation, zugrunde gelegt. Der Ansammlungszeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt, ab dem die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erstmalig Leistungen aus der Zusage begründet, und reicht bis zu jenem Zeitpunkt, zu dem vollständige Unverfallbarkeit eintritt.

Beim verwendeten Rechnungszinssatz handelt es sich um einen Stichtagszinssatz. Der Stichtagszinssatz ist jener Zinssatz, zu dem sich ein Unternehmen mit hochklassiger Bonitätseinstufung am Abschlussstichtag der durchschnittlichen Restlaufzeit der Verpflichtungen im Wesentlichen entsprechendes Fremdkapital beschaffen kann. Die Zinsaufwendungen betreffend die Abfertigungsrückstellung sowie die Auswirkungen aus einer Änderung des Zinssatzes werden im betreffenden Personalaufwand erfasst. Die Veränderung i.H.v. 3.342 EUR (Vorjahr: 1 TEUR) ist somit in den Gehaltsaufwendungen enthalten. Im Geschäftsjahr gab es wie im Vorjahr keine Auszahlungen.

c) Rückstellungen für Jubiläen

Die Ermittlung der Vorsorge für Jubiläumszuwendungen erfolgt methodisch analog zu jenen für die Anwartschaften auf Abfertigungen mit einem Rechnungszinssatz von 1,32% (Vorjahr: 2%) und einem Pensionsantrittsalter gem. ASVG mit den Übergangsbestimmungen des Budgetbegleitgesetzes 2003. Der Berechnung wurde ein Gehaltstrend von 2% (Vorjahr: 2%) sowie eine Fluktuation von 10% (Vorjahr: 5%), zugrunde gelegt. Im Geschäftsjahr gab es wie im Vorjahr keine Auszahlungen.

d) Übrige sonstige Rückstellungen

In den übrigen sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe und dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung erforderlich sind. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der bestmöglich geschätzt wurde.

8. VERBINDLICHKEITEN

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Vorsicht angesetzt.

9. WÄHRUNGSUMRECHNUNG

Die Fremdwährungsforderungen werden wie im Vorjahr mit dem Entstehungskurs oder dem niedrigeren Devisengeldkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Die Fremdwährungsverbindlichkeiten werden, wie im Vorjahr, mit dem Entstehungskurs oder dem höheren Devisenbriefkurs zum Bilanzstichtag bewertet.

B. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER RATH AG

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel (Beilage 1 zum Anhang) dargestellt.

Von den Ausleihungen ist ein Betrag von 3.059.113 EUR (Vorjahr: 2.093 TEUR) innerhalb des nächsten Jahres fällig.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Im Posten "Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände" sind 15.397 EUR (Vorjahr: 3 TEUR) aus Steuerforderungen enthalten. In den Sonstigen Forderungen sind keine wesentlichen Erträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.

In den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind neben Forderungen aus Konzernumlageund Lizenzverrechnung auch 4.200.000 EUR (Vorjahr: 2.000 TEUR) Forderungen aus Dividenden sowie 639.694,96 EUR (Vorjahr: 308 TEUR) Forderungen aus Zinsabgrenzungen ausgewiesen.

3. Aktive latente Steuern

Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis des aktuellen Körperschaftsteuersatz von 25% gebildet. Dabei wurden latente Steuern auf steuerliche Gruppen-Verlustvorträge i.H.v. 1.126.443 EUR (Vorjahr: 3.073 TEUR) berücksichtigt, deren Verbrauch aufgrund der zukünftigen erwarteten Ertragslage in den Folgejahren wahrscheinlich ist. Der Ansatz von aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge ist gemäß § 198 Abs. 9 Satz 3 UGB gerechtfertigt.

Die aktiven latenten Steuern i.H.v. 499.316 EUR (Vorjahr: 989 TEUR) zum Bilanzstichtag wurden für temporäre Differenzen zwischen dem steuerlichen und unternehmensrechtlichen Wertansatz für folgende Posten gebildet:

31. 12.2018
IN TEUR
31. 12.2019
IN EUR
AKTIVE LATENTE STEUERN ‹
22 16.286 Finanzanlagen
767 778.685 Langfristige Personalrückstellungen
96 75.849 Geldbeschaffungskosten
885 870.820 Betrag Gesamtdifferenzen
3.073 1.126.443 Verlustvorträge Gruppe – nach vorläufiger Steuerberechnung 2019
989 499.316 daraus resultierende latente Steuern per 31.12. (25%)

4. Kapital

Das eingeforderte und gezahlte Nennkapital beträgt wie im Vorjahr 10.905.000,00 EUR und setzt sich aus 1.500.000 Stückaktien zusammen.

Aufgrund der durch die neuartige Lungenkrankheit COVID-19 ausgelösten wirtschaftlichen Unsicherheit, wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 10.419.706 EUR keine Dividende auszuschütten, um durch den Vortrag auf neue Rechnung die Liquidität des Unternehmens zu stärken.

Der Bilanzgewinn unterliegt keiner Ausschüttungssperre gemäß § 235 Abs. 2 UGB, da die jederzeit auflösbaren Rücklagen den Betrag der aktivierten latenten Steuern übersteigen.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen i.H.v. 35.000.000 EUR (Vorjahr: 35.000 TEUR) sowie die Zinsabgrenzungen aus den Schuldscheindarlehen i.H.v. 165.038 EUR (Vorjahr: 169 TEUR) waren im Vorjahr im Posten 'sonstige Verbindlichkeiten' ausgewiesen. Im aktuellen Geschäftsjahr wurden die Beträge in einen separaten Bilanzposten umgegliedert und die Vorjahreszahlen angepasst.

Der Posten 'sonstige Verbindlichkeiten' enthält wie im Vorjahr keine wesentlichen Aufwendungen, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.

Die Gesamtverbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren betragen zum Bilanzstichtag 0 EUR (Vorjahr: 20.000 TEUR).

Es bestehen keine Verbindlichkeiten für die dingliche Sicherheiten bestellt wurden.

6. Haftungsverhältnisse, Verpflichtungen aus der Nutzung von Sachanlagen a) Haftungsverhältnisse

Die Gesellschaft hat wie im Vorjahr für die Chamottewaren- und Thonöfenfabrik Aug. Rath jun. GmbH, Krummnußbaum, eine Patronatserklärung an die Unicredit Bank Austria AG in Höhe von 1.000.000 EUR abgegeben.

Zum Abschlussstichtag bestehen Avale für Kunden der Tochtergesellschaft Rath Filtration GmbH i.H.v. 2.670 EUR (Vorjahr: 0 TEUR).

b) Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen

DES FOLGENDEN GESCHÄFTSJAHRES IN EUR

DER FOLGENDEN FÜNF GESCHÄFTSJAHRE IN EUR

Verpflichtung aus Miet und Leasingverträgen 207.590 (Vorjahr 262 TEUR) 674.884 (Vorjahr 362 TEUR)

› VERPFLICHTUNGEN

ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

1. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse bestehen aus Konzernumlage- und Lizenzverrechnungen. Die Schutzklausel gemäß § 240 UGB wurde in Anspruch genommen.

2. Sonstige Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

31. 12.2018
TEUR
31. 12.2019
EUR
SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE ‹
833 534.370 Erträge aus Fremdwährungsbewertung
387 442.590 Erträge aus der Weiterverrechnung an verbundene Unternehmen
17 18.138 Übrige
1.237 995.099

Erträge aus der Weiterverrechnung an verbundene Unternehmen umfassen Aufwendungen, die von Tochtergesellschaften zu tragen sind, jedoch bei der Gesellschaft angefallen sind bzw. die ihr in Rechnung gestellt wurden.

3. Personalaufwand

Im Geschäftsjahr 2019 wurden durchschnittlich 24 (Vorjahr: 24) Angestellte beschäftigt. In den Aufwendungen für Abfertigungen sind Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen i.H.v. 37.698 EUR (Vorjahr: 33 TEUR) enthalten.

4. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

31. 12.2018
TEUR
31. 12.2019
EUR
SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN ‹
594 640.192 Marketing
506 498.717 Rechtsberatung und sonstige Beratung
379 437.615 Weiterverrechnete Aufwendungen von verbundenen Unternehmen
491 426.759 EDV Aufwendungen
237 294.515 Reisekosten
87 249.055 Fremdwährungsverluste
161 171.837 Versicherungen
112 118.380 Miete und Leasing
47 112.444 Fortbildung und Seminare
299 351.444 Übrige
2.913 3.300.958

Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer sind im Konzernabschluss angeführt.

› STEUERAUFWAND 2019

5. Steuern vom Einkommen

Die Gesellschaft ist ein konsolidierungspflichtiges Mutterunternehmen im Sinne des § 244 UGB. Im Jahr 2005 wurde ein Steuerumlagevertrag gem. § 9 Abs. 8 KStG 1988 (Gruppenträger RATH AG – Gruppenmitglieder Chamottewaren- und Thonöfenfabrik Aug. Rath jun. GmbH, Krummnußbaum,. und Rath Filtration GmbH, Wien, seit 2016) zum Zweck der Gruppenbesteuerung abgeschlossen.

Vom Gruppenträger werden an die Gruppenmitglieder die von diesen verursachten Körperschaftsteuerbeträge, ermittelt nach der Belastungsmethode, über Steuerumlagen belastet bzw. (im Verlustfall) gutgeschrieben. Bei nachträglichen Abweichungen des Steuererfordernisses werden die Steuerverrechnungen gegenüber den Gruppenmitgliedern angepasst. Im Falle eines positiven steuerlichen Ergebnisses ergibt sich die Steuerumlage unter Anwendung eines Steuersatzes von 25% bzw. 12,5% in Abhängigkeit davon, ob das positive steuerliche Ergebnis der Gruppenmitglieder im zusammengefassten positiven Ergebnis des Gruppenträgers Deckung findet, und im Falle eines negativen steuerlichen Ergebnisses unter der Anwendung eines Steuersatzes von 25%.

Der Steueraufwand des Geschäftsjahres ergibt sich aus:

283.327 472
Steueraufwand aus Vorperioden 5.539 0
latenter Steuerertrag/-aufwand 490.122 745
Körperschaftsteuer aus Gruppenumlage -374.220 -533
laufende Körperschaftsteuer 161.885 260
EUR TEUR
2019 2018

6. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Die im Dezember 2019 erstmals in China aufgetretene, neuartige Lungenkrankheit COVID-19 entwickelte sich im Jahr 2020 zu einer globalen Pandemie. Die in China getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Folgen dieser, führten zum Stillstand eines Großteils der industriellen Tätigkeit des Landes, das im Zentrum wesentlicher globaler Lieferketten steht. Diesem Beispiel folgten im weiteren Verlauf immer mehr Länder, darunter auch die wesentlichen Absatz- und Beschaffungsmärkte der RATH Gruppe.

Risiken für die RATH Gruppe können dabei nicht nur die Absatzentwicklung betreffen, sie können auch zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Produktion, des Beschaffungsmarktes und der Zulieferkette führen. Aufgrund der Umstellung auf Kurzarbeit bzw. der Stilllegung ganzer Werke bei unseren Kunden werden Aufträge auf unbestimmte Zeit sistiert. Grenzkontrollen bzw. -schließungen führen zu Verzögerungen bei Rohstofflieferungen und Transporten und es besteht eine allgemeine Verunsicherung unserer Kunden, Mitarbeiter und Lieferanten aufgrund der derzeitigen Situation. Die RATH Gruppe setzt auf verantwortungsvolle Gegensteuerungsmaßnahmen, um die vorhandenen Arbeitsplätze zu erhalten und die Krise bestmöglich zu überstehen. Daher wurden zusätzliche Kreditlinien aufgenommen, um etwaige Liquiditätsengpässe zu überwinden. Überdies wurde für alle Mitarbeiter in Österreich von 1. April 2020 bis vorerst 30. Juni 2020 Kurzarbeit beantragt.

22 | ANHANG

Die genauen Auswirkungen auf die Weltwirtschaft und auch auf die RATH Gruppe sind derzeit noch schwer abzuschätzen. Eine globale Rezession ist ein ernstzunehmendes Szenario – selbst bei weiteren wirtschaftlichen Stimuli von Ländern und Institutionen. Eine weitere Verschlechterung der Grundstimmung auf den Finanzmärkten kann zum Abfluss von Kapital aus Schwellenländern und zu einer weiteren Belastung des globalen Wirtschaftswachstums führen. Mögliche Schuldenkrisen einzelner Länder aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkung der Krise würden die Absatzaussichten in diesen Märkten zusätzlich eintrüben.

Die Fähigkeit von Regierungen und internationaler Organisationen, massive und koordinierte Unterstützungsmaßnahmen zu ergreifen, ist entscheidend für die Entwicklung in den kommenden Quartalen. Ebenso ist die Dauer der Pandemie entscheidend für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung.

Überdies wurde im Februar 2020 ein Mietvertrag für zusätzliche Büroräumlichkeiten in der Mahlerstraße 13, 1010 Wien, beginnend am 1. März 2020 und mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren, abgeschlossen. Eine Kündigung ist frühestens nach Ablauf eines Jahres, unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist, möglich.

Überdies sind nach dem Bilanzstichtag keine weiteren wesentlichen Ereignisse eingetreten.

C. ORGANE DER GESELLSCHAFT

Herr DI Ingo Gruber, geboren 1962, ist seit 1. Oktober 2019 als Mitglied des Vorstandes für die Bereiche Produktion sowie Forschung & Entwicklung zuständig. Der Vorstandsvertrag weist eine Laufzeit bis 31. Dezember 2022 auf.

Sein Vorgänger, Herr DI Jörg Sitzenfrey, geboren 1976, war von 1. Januar 2013 (Erstbestellung) bis zum 30. September 2019 Mitglied des Vorstandes.

Herr Andreas Pfneiszl, geboren 1969, ist seit 10. Juni 2013 (Erstbestellung) als Mitglied des Vorstandes für die Bereiche Vertrieb, Finanzen, Personal sowie seit 1. Oktober 2019 für IT verantwortlich. Der Vorstandsvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025.

› VORSTANDSVERGÜTUNGEN

2019 2018
TEUR TEUR
Hr. Andreas Pfneiszl fix 215 210
Lebensversicherung 10 10
variabel 100 90
325 310
Hr. DI Ingo Gruber fix 54 0
Lebensversicherung 3 0
variabel 25 0
82 0
Hr. DI Jörg Sitzenfrey fix 161 210
Leistungen aus Anlass
der Beendigung des 588 0
Arbeitsverhältnisses
Lebensversicherung 10 10
variabel 0 90
759 310
Gesamtsumme 1.166 620

Nachfolgend dargestellt sind die Gesamtvergütungen des Vorstandes, mit den jeweiligen fixen und variablen Anteilen:

An ehemalige Organe wurden Pensionszahlungen i.H.v. 199.644 EUR (Vorjahr: 200 TEUR) geleistet. Es wurden keine Vorschüsse oder Kredite an Organe der Gesellschaft gewährt.

ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus fünf von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern, die sich durch eine hohe betriebswirtschaftliche und rechtliche Fachkenntnis, persönliche Qualifikation und langjährige Erfahrung auszeichnen. Alle Mitglieder sind österreichische Staatsbürger.

ENDE LAUFENDER
FUNKTIONSPERIODE
ERST
BESTELLUNG
GEB.-JAHR AUFSICHTSRATSMITGLIEDER ‹
im Jahr 2023 25.6.2013 1964 Mag. Stefan Ehrlich-Adám (Vorsitzender)
› unabhängig
im Jahr 2023 17.7.2003 1966 WP Mag. Philipp Rath (Vorsitzender-Stv.)
› abhängig
im Jahr 2023 25.6.2013 1966 Mag. Dieter Hermann
› unabhängig
im Jahr 2023 1.6.2016 1962 Dr. Andreas Meier
› unabhängig
im Jahr 2023 28.5.2018 1968 Mag. Dr. Ulla Reisch
› unabhängig

Die Aufsichtsratsvergütungen (inklusive Sitzungsgelder) für das Geschäftsjahr 2019 betragen vorbehaltlich der Genehmigung durch die Hauptversammlung insgesamt 85.300 EUR (Vorjahr: 70 TEUR) und teilen sich wie folgt auf die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder auf:

VERGÜTUNG (INKL. SITZUNGSGELDER) AUFSICHTSRATSMITGLIEDER ‹

21.950 Mag. Stefan Ehrlich-Adám (Vorsitzender)
18.400 WP Mag. Philipp Rath (Vorsitzender-Stv.)
16.500 Dr. Andreas Meier
15.200 Mag. Dieter Hermann
13.250 Mag. Dr. Ulla Reisch

Die Vergütungen für die Aufsichtsratsmitglieder setzten sich aus einer fixen und einer anwesenheitsabhängigen Komponente zusammen. Die fixe Komponente besteht aus einem Gesamtbetrag. Überdies wird die Teilnahme der Mitglieder pro Sitzung mit einem Pauschalbetrag vergütet.

DER VORSTAND WIEN, 28. APRIL 2020

Andreas Pfneiszl e.h. Vorstandsmitglied

DI Ingo Gruber e.h. Vorstandsmitglied

ANLAGENSPIEGEL

ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN
STAND AM
1. 1.2019
EUR
ZUGÄNGE
EUR
ABGÄNGE
EUR
UMGLIEDERUNG
EUR
STAND AM
31. 12.2019
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte
und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen 644.445 33.213 0 48.925 726.582
644.445 33.213 0 48.925 726.582
II. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- u.
Geschäftsausstattung*
940.356 68.484 -2.915 0 1.005.926
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 48.925 0 0 -48.925 0
989.281 68.484 -2.915 -48.925 1.005.926
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 30.530.403 0 0 0 30.530.403
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 23.728.531 14.436.524 -4.190.026 0 33.975.029
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 446.456 0 -446.456 0 0
54.705.389 14.436.524 -4.636.482 0 64.505.432
56.339.115 14.538.221 -4.639.397 0 66.237.940
* davon geringwertige
Vermögensgegenstände gem. § 13 EStG
2.225

ANLAGENSPIEGEL

KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN NETTOBUCHWERTE
EUR ZUSCHREI
BUNGEN
ABGÄNGE
EUR
WB
FREMDWÄHRUNG
EUR
STAND AM
31. 12.2019
EUR
BUCHWERT
31. 12.2018
EUR
BUCHWERT
31. 12.2019
EUR
0 0 0 -647.174 39.085 79.408
0 0 0 -647.174 39.085 79.408
0 2.915 0 -762.891 267.829 243.035
0 0 0 0 48.925
0 2.915 0 -762.891 316.754 243.035
0
0
0
0
0
66.638
-9.890.844
-231.805
20.747.787
23.430.088
20.639.559
33.743.224
7.503 0 0 0 438.953 0
7.503 0 66.638 -10.122.649 44.616.828 54.382.782
-11.532.715 44.972.667 54.705.225

BERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Rath Aktiengesellschaft, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2019 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt

Der Jahresabschluss der Rath Aktiengesellschaft, Wien, für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr wurde von einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der einen mit einem uneingeschränkten Prüfungsurteil versehenen Bestätigungsvermerk zu diesem Jahresabschluss am 24. April 2019 abgegeben hat.

Unser Prüfungsurteil ist in Bezug auf diesen Sachverhalt nicht eingeschränkt.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

  • Sachverhalt
  • Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
  • Verweis auf weitergehende Informationen

Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen

Sachverhalt

Die Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 20.640 (Vorjahr: TEUR 20.748) sowie die Ausleihungen an verbundene Unternehmen von insgesamt TEUR 33.743 (Vorjahr: TEUR 23.430) stellen 83 % (Vorjahr: 65 %) der Bilanzsumme zum Bilanzstichtag der Rath Aktiengesellschaft, Wien, dar.

Gemäß § 204 Abs. 2 UGB sind Anteile an verbundenen Unternehmen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßig auf den niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert abzuschreiben, wobei eine Abschreibung auch vorgenommen werden darf, wenn die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist. Eine Wertaufholung gemäß § 208 Abs. 1 UGB ist dann durchzuführen, wenn sich bei außerplanmäßig abgeschriebenen Anteilen an verbundenen Unternehmen oder Ausleihungen an verbundene Unternehmen in einem späteren Geschäftsjahr herausstellt, dass die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr bestehen. Die Zuschreibung ist im Umfang der Werterhöhung vorzunehmen.

Der Vorstand führt für die Anteile an verbundenen Unternehmen bei Vorliegen bzw. beim Wegfall von Anzeichen für eine dauernde Wertminderung einen Werthaltigkeitstest durch. Sofern der Buchwert der Anteile an verbundenen Unternehmen nicht ausreichend durch das anteilige Eigenkapital gedeckt ist bzw. für die Ermittlung von Zuschreibungen, wird eine Bewertung auf Basis von diskontierten Netto-Zahlungsmittelzuflüssen durchgeführt, die im Wesentlichen von zukünftigen Umsatz- und Margenerwartungen sowie von abgeleiteten Diskontierungszinssätzen abhängig ist.

Die Ermittlung des beizulegenden Wertes von Ausleihungen an verbundene Unternehmen erfordert zudem Einschätzungen von Ausfallswahrscheinlichkeiten und Rückzahlungen.

Die den Bewertungsmodellen zugrunde liegenden Annahmen sind mit bedeutenden Schätzunsicherheiten behaftet, da auf Basis von den Daten aus dem jährlichen Planungsprozess Annahmen hinsichtlich des Diskontierungszinssatzes, der Profitabilität sowie der Wachstumsraten getroffen werden.

Angesichts der Komplexität der Wertminderungsmodelle, der Schätzungsunsicherheiten, die mit der Ableitung der verwendeten Daten verbunden sind sowie der immanenten Ermessensentscheidungen, wird die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen und der Ausleihungen an verbundene Unternehmen als ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt angesehen.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Wir haben

  • uns ein Verständnis darüber verschafft, wie die Rath Aktiengesellschaft, Wien, das Vorliegen von Anzeichen dauernder Wertminderung bzw. Wertaufholung überwacht,
  • den Prozess zur Ermittlung des beizulegenden Wertes, zur Analyse der Werthaltigkeit, zur Ermittlung des Diskontierungszinssatzes, der Profitabilität und der Wachstumsraten sowie zum Bewertungsmodell erhoben,
  • nachvollzogen, ob die in der Planungsrechnung verwendeten künftig angenommen Zahlungsflüsse aus den Angaben der vom Vorstand aufgestellten und dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gebrachten Planung ableitbar sind,
  • die zugrundeliegenden Planungsannahmen mit dem Vorstand besprochen sowie deren Angemessenheit anhand von Informationen über die aktuelle und erwartete Entwicklung der jeweiligen Einheit beurteilt,
  • die Planungstreue durch Vergleich der in den Vorperioden erfolgten Planungen mit den tatsächlich eingetretenen Werten beurteilt,
  • uns für die Verplausibilisierung der Berechnungen und des Bewertungsmodells interner Sachverständiger bedient, die die Berechnungen nachvollzogen haben und die Übereinstimmung des Bewertungsmodells mit den allgemeinen Grundsätzen überprüft haben,
  • uns bei der Abstimmung der verwendeten Parameter, wie z.B. der verwendeten Diskontierungszinssätze oder Wachstumsraten, die der Berechnung zugrunde liegen, interner Sachverständiger bedient und die Ergebnisse kritisch gewürdigt und die Darstellung und die Erläuterungen im Anhang geprüft.

Das Bewertungsmodell, die bei der Bewertung verwendeten Annahmen und Parameter sowie die Darstellungen und Erläuterungen im Anhang sind in Übereinstimmung mit den allgemeinen Grundsätzen und dem UGB.

Verweis auf weitergehende Informationen

Wir verweisen zu weitergehenden Informationen auf den Anhang der Rath Aktiengesellschaft, Wien, Abschnitt A. 2. c).

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter

und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.

  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.

  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

URTEIL

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

ERKLÄRUNG

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf ab.

In Verbindung mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen und zu überlegen, ob es wesentliche Unstimmigkeiten zwischen den sonstigen Informationen und dem Jahresabschluss oder mit unserem während der Prüfung erlangten Wissen gibt oder diese Informationen sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir, basierend auf den durchgeführten Arbeiten, zur Schlussfolgerung gelangen, dass die sonstigen Informationen wesentlich falsch dargestellt sind, müssen wir dies berichten. Wir haben diesbezüglich nichts zu berichten.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 EU-VO

Wir wurden von der ordentlichen Hauptversammlung am 27. Mai 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 22. Juli 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2019 Abschlussprüfer.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Frau Mag. Bettina Maria Szaurer.

Wien, am 28. April 2020

PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Mag Bettina Maria Szaurer, Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten

SEHR GEEHRTE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE!

Auch im Geschäftsjahr 2019 hat der Aufsichtsrat die Aufgaben wahrgenommen, für die er nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnungen verantwortlich ist. Wir haben die Arbeit der Mitglieder des Vorstands überwacht und sie beratend begleitet. Der Vorstand hat uns zeitnah und umfassend über das Wettbewerbsumfeld, den Geschäftsverlauf und die beabsichtigte Geschäftspolitik sowie alle wichtigen strategischen und operativen Entscheidungen informiert. Größere Investitionsvorhaben, geplante Maßnahmen zur Konzernfinanzierung, sowie Akquisitionsvorhaben wurden mit uns abgestimmt. Als Vorsitzender des Aufsichtsrats habe ich die Protokolle der Vorstandssitzungen eingesehen und mit dem Vorstand laufend die aktuelle Geschäftsentwicklung erörtert. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung eingebunden. Im Berichtsjahr 2019 fand in fünf Sitzungen (vier ordentliche Sitzungen, eine konstituierende Sitzung) zwischen Vorstand und Aufsichtsrat ein intensiver Informationsaustausch statt, bei dem die wirtschaftliche Lage und die strategische Weiterentwicklung unserer Unternehmensgruppe sowie wesentliche Ereignisse, Investitionen und Maßnahmen beraten wurden. In allen Sitzungen wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand im Rahmen der laufenden Berichterstattungen über die wesentlichen Angelegenheiten der Geschäftsführung, den Gang der Geschäfte und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens unterrichtet. Dem Aufsichtsrat war somit in ausreichendem Maße Gelegenheit geboten, seiner Informations- und Überwachungspflicht zu entsprechen. Wir haben somit die uns nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben vollständig erfüllt. Wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten und die Geschäftsführung überwacht. Es gab keinen Anlass zur Beanstandung der Geschäftstätigkeit des Vorstands.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Aufsichtsrat und Vorstand haben sich im Berichtsjahr umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements in der Gesellschaft und in den Konzernunternehmen, ausgetauscht. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat im Rahmen der laufenden Berichterstattung, sowie in allen Sitzungen anhand ausführlicher Berichte über die Geschäfts- und Finanzlage des Konzerns, die Personalsituation, sowie die Investitionsmaßnahmen und potentielle Akquisitionsvorhaben unterrichtet. Über besondere Vorgänge wurde gesondert informiert. Die Ausschüsse des Aufsichtsrats berichteten in den Sitzungen über ihre Tätigkeiten. Im Geschäftsjahr 2019 fanden fünf ordentliche Sitzungen (inklusive konstituierender Aufsichtsratssitzung) statt. Alle Mitglieder nahmen mit wenigen Ausnahmen an allen Sitzungen persönlich teil. In der Sitzung im März 2019 wurde über das abgelaufene Geschäftsjahr und den aktuellen Stand der möglichen Akquisition Bucher Emhart Glass berichtet. In der Sitzung im April 2019 wurden der Jahresabschluss und Lagebericht 2018, sowie der Konzernjahresabschluss und -lagebericht 2018 geprüft, der Jahresabschluss 2018 entsprechend der Empfehlung des Prüfungsausschusses festgestellt und der Vorschlag für die Gewinnverteilung für das Geschäftsjahr 2018 gebilligt. Überdies wurde der Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers beschlossen, die Hauptversammlung vorbereitet und über die aktuelle Geschäftslage berichtet. Auch wurde ein Update über den Stand der Verhandlungen für die mögliche Akquisition informiert. Die Sitzung im Mai 2019 diente vorwiegend der Vorbesprechung zur Hauptversammlung. In der am selben Tag, nach der Hauptversammlung, stattfindenden konstituierenden Aufsichtsratssitzung wurden die Sitzungs-

termine 2019/2020 vereinbart.In der Sitzung im September 2019 wurde der Halbjahresfinanzbericht diskutiert und über die aktuelle Geschäftslage befunden, sowie über die Integration der Bucher Emhart Glass Feuerfestproduktion Owensville, Missouri informiert. In der letzten Sitzung des Jahres im Dezember 2019 wurde der IST-Zustand der Produktionen durch den neuen COO dargelegt und daraus Investitionspotential abgeleitet. Das Budget 2020, wurde aufgrund der neuen Erkenntnisse auf den 11. März 2020 verschoben.

Ausschüsse

Vom Aufsichtsrat waren im Berichtsjahr drei Ausschüsse installiert. Der Prüfungsausschuss ist im Jahr 2019 zweimal zusammengetreten. Im April 2019 hat der Prüfungsausschuss im Beisein des Abschlussprüfers die Schlussbesprechung für das Geschäftsjahr 2018 durchgeführt. Es wurden Jahresabschluss und Lagebericht, sowie Konzernabschluss und -lagebericht geprüft und dem Aufsichtsrat die Feststellung des Jahresabschlusses, sowie (ohne Anwesenheit des Abschlussprüfers) die Auswahl des Wirtschaftsprüfers für das folgende Jahr empfohlen. In der Sitzung im Dezember 2019 haben die Abschlussprüfer über den Stand der Vorprüfung der Jahres- und Konzernjahresabschlussprüfung informiert. Der Strategieausschuss hat im Jahr 2019 einmal getagt. Den Schwerpunkt der Sitzung vom 17. Dezember 2019 bildete die Ist-Analyse vom Vorstand im speziellen vom COO über unsere Werke und etwaige Veränderungsmaßnahmen. Zusätzlich wurde beschlossen, weiterhin einen strategischen Fokus auf anorganisches Wachstum neben organischem Wachstum zu setzen. Insgesamt fanden im abgelaufenen Geschäftsjahr fünf Vergütungsausschüsse statt. Schwerpunkt der Sitzung am 26. Februar 2019 war die Feststellung über die Zielerreichung des Vorstands im Jahr 2018 als Basis für den variablen Vergütungsanteil sowie die Festsetzung der Ziele für das Jahr 2019. In der Sitzung vom 15. Juli 2019 wurde über die Verlängerung der Vorstandsmandate beraten. In den Sitzungen vom 13. September 2019, 18. September 2019 und 4. Oktober 2019 wurde über die Art und Inhalt der Auflösungsvereinbarung des Vorstandsvertrages des scheidenden Produktionsvorstands beraten.

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der RATH AG zum 31. Dezember 2019 und der Lagebericht des Vorstands sowie der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 nach IFRS und der Konzernlagebericht des Vorstands sind unter Einbeziehung der Buchführung von der durch die Hauptversammlung vom 27. Mai 2019 als Abschlussprüfer gewählten PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wien, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat das Ergebnis der Abschlussprüfung in der Sitzung vom 28. April 2020 unter Einbeziehung der Abschlussprüfer analysiert und dem Aufsichtsrat die Billigung des Jahresabschlusses empfohlen. Mit Beschluss vom 28. April 2020 hat der Aufsichtsrat den Konzernabschluss zustimmend zur Kenntnis genommen.

Der Aufsichtsrat hat die Unterlagen gemäß § 96 AktG sowie den Corporate-Governance-Bericht geprüft und den Jahresabschluss gebilligt, der damit gemäß § 96 Abs. 4 AktG festgestellt ist; ebenso hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand vorgelegten Gewinnverteilungsvorschlag geprüft und ihm seine Zustimmung erteilt. Die vorgenommenen Prüfungen haben nach ihrem abschließenden Ergebnis keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben.

WIEN, 28. APRIL 2020

Mag. Stefan Ehrlich-Adám Vorsitzender des Aufsichtsrats

ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER GEMÄSS §124 (1) Z 3 BÖRSEGESETZ

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) in der Europäischen Union (EU) aufgestellte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2019 den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit dem österreichischen Unternehmensgesetzbuch (UGB) aufgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht zum 31. Dezember 2019 den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

Die Ergebnisse des zum 31. Dezember 2019 endenden Geschäftsjahres lassen nicht notwendigerweise Rückschlüsse auf die Entwicklung zukünftiger Ergebnisse zu.

WIEN, 28. APRIL 2020

Andreas Pfneiszl e.h. Vorstandsmitglied

DI Ingo Gruber e.h. Vorstandsmitglied

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