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Ottakringer Getränke AG

Annual / Quarterly Financial Statement Apr 30, 2020

782_10-k_2020-04-30_7494c2c6-9e97-4a1e-9271-ac9539073e2a.pdf

Annual / Quarterly Financial Statement

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Jahresfinanzbericht Ottakringer Getränke AG

Geschäftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2019 der Ottakringer Getränke AG

Auf einen Blick

Ottakringer Unternehmensgruppe nach IFRS

Konzernkennzahlen 2019 2018 2017¹
Umsatz in T€ 242.435 242.390 218.609
EBITDA in T€ 31.473 32.622 32.803
EBITDA-Marge 13,0 % 13,5 % 15,0 %
EBIT (Betriebsergebnis) in T€ 12.154 14.893 15.346
EBIT-Marge 5,0 % 6,1 % 7,0 %
Ergebnis vor Steuern in T€ 13.363 13.683 16.010
ROS (Return on Sales) 5,5 % 5,6 % 7,3 %
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit in T€ 25.316 28.941 31.562
Investitionen in T€ 27.369 36.784 23.222
Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt 872 845 733
Bilanzsumme in T€ 215.462 196.492 181.416
Eigenkapital in T€ 89.343 84.856 103.983
Eigenkapitalquote 41,5 % 43,2 % 57,3 %
Börsenkennzahlen zum 31.12. 2019 2018 2017
Bezogen auf Gesamtzahl der Aktien
Anzahl der Aktien per 31.12.² Stück 2.839.381 2.839.381 2.839.381
Dividende je Aktie in € ³ 2,00 4,00
Börsenkennzahlen zum 31.12. 2019 2018 2017
Stammaktien (ISIN AT0000758008)
Anzahl der Aktien per 31.12.² Stück 2.412.829 2.412.829 2.412.829
Höchstkurs in € 139,00 120,00 125,00
Tiefstkurs in € 110,00 81,00 81,00
Schlusskurs per 31.12. in € 132,00 115,00 105,00
Durchschnittskurs in € 125,54 105,37 96,41
Kursentwicklung im Geschäftsjahr 14,78 % 9,52 % 19,32 %
Dividende je Aktie in € ³ 2,00 4,00
Dividendenrendite4 ³ 1,90 % 4,15 %
Börsenkennzahlen zum 31.12. 2019 2018 2017
Vorzugsaktien (ISIN AT0000758032)
Anzahl der Aktien per 31.12. Stück 426.552 426.552 426.552
Höchstkurs in € 90,00 91,00 78,94
Tiefstkurs in € 71,50 72,50 61,51
Schlusskurs per 31.12. in € 85,00 83,00 78,94
Durchschnittskurs in € 82,29 79,68 70,06
Kursentwicklung im Geschäftsjahr 2,41 % 5,14 % 21,48 %
Dividende je Aktie in € ³ 2,00 4,00
Dividendenrendite4 ³ 2,51 % 5,71 %

1 Der Umsatz sowie die Margen für 2017 sind die Werte vor Anwendung von IFRS 15

2 Inklusive der im Jahr 2018 erworbenen 173.884 Stück eigene Stammaktien

3 Es liegt noch kein Gewinnverwendungsvorschlag für 2019 vor

4 Bezogen auf den Durchschnittskurs

Jahresfinanzbericht

für das Geschäftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2019 der Ottakringer Getränke AG, Wien

Das Unternehmen

  • Corporate Governance-Bericht
  • Bericht des Aufsichtsrates
  • Informationen zu den Aktien

Konzernabschluss

  • Konzernlagebericht
  • Konzernbilanz
  • Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
  • Konzern-Gesamtergebnisrechnung
  • Konzern-Kapitalflussrechnung
  • Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
  • Anhang zum Konzernabschluss
  • Bestätigungsvermerk
  • Erklärung des Vorstandes zum Konzernabschluss

Jahresabschluss

  • Lagebericht
  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang zum Jahresabschluss
  • Bestätigungsvermerk
  • Erklärung des Vorstandes zum Jahresabschluss
  • Finanzkalender

Die Ottakringer Getränke AG ist verpflichtet einen konsolidierten Corporate Governance-Bericht gemäß § 267b Unternehmensgesetzbuch (UGB) zu erstellen. Da der konsolidierte Corporate Governance-Bericht gemäß § 267b UGB im Wesentlichen dem Corporate Governance-Bericht gemäß § 243c UGB entspricht, werden diese beiden Berichte gemäß § 267b UGB in Verbindung mit § 251 Abs. 3 UGB in einem gemeinsamen Bericht zusammengefasst.

Die Ottakringer Getränke AG erfüllt auf freiwilliger Basis einen Großteil der Vorschriften des an der Wiener Börse allgemein anerkannten Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK). Die jeweils aktuell gültige Fassung des ÖCGK ist unter www.corporate-governance.at abrufbar.

Die vom ÖCGK verfolgte Zielsetzung einer verantwortlichen, auf nachhaltige und langfristige Wertschaffung ausgerichteten Leitung und Kontrolle ist für die Ottakringer Getränke AG ein Selbstverständnis und entspricht dem Leitbild und den Managementprinzipien des Konzerns.

Zahlreiche Vorschriften des ÖCGK sind mittlerweile im Aktiengesetz, Börsegesetz, Unternehmensgesetzbuch und anderen gesetzlichen Bestimmungen aufgenommen worden, die von allen börsennotierten Gesellschaften verpflichtend anzuwenden sind. Die Erstellung des Konzernabschlusses entsprechend den International Financial Reporting Standards gewährleistet ein hohes Maß an Transparenz.

Die Ottakringer Getränke AG hat daher beschlossen, sich dem ÖCGK nicht zu unterwerfen, da sich nach Ansicht der Gesellschaft die Vorschriften des Kodex, die nicht aufgrund österreichischer Gesetze verpflichtend anzuwenden sind, primär an der Interessenlage internationaler und institutioneller Investoren orientieren, die jedoch nicht zu den Aktionären der Ottakringer Getränke AG zählen und den erhöhten Aufwand bei einer Vollanwendung des Kodex, insbesondere die erhöhten Dokumentations- und Prüfungspflichten, nicht rechtfertigen.

Die Gesellschaft wird die weitere Entwicklung des ÖCGK sowie ihrer Aktionärsstruktur verfolgen und eine mögliche Anwendung des ÖCGK laufend evaluieren.

Angaben über die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Vorstandes und Aufsichtsrates sowie der Ausschüsse des Aufsichtsrates

Zusammensetzung und Arbeitsweise des Vorstandes

Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft gemäß dem Gesetz, der Satzung und der Geschäftsordnung. Die Berichterstattung an den Aufsichtsrat erfolgt grundsätzlich quartalsweise, bei wesentlichen Ereignissen unverzüglich.

Bei zum Konzern gehörenden Gesellschaften werden die Überwachungsaufgaben im Rahmen der Gesellschaftersitzungen, bzw., falls ein Beirat bestellt ist, im Rahmen der Beiratssitzungen, ausgeübt. Bei wesentlichen Gesellschaften finden monatliche Abstimmungstermine mit den Geschäftsführern statt. Wesentliche Ereignisse werden von sämtlichen Konzerngesellschaften unverzüglich an den Vorstand der Ottakringer Getränke AG berichtet.

Vorstand Jahrgang Erstbestellung Ende der
Funktionsperiode
Dr. Alfred Hudler, Vorstandssprecher
Zuständig für Strategie, New Business,
Marketing & Sales, Öffentlichkeitsarbeit,
Human Resources, IT & Organisation,
Recht & Compliance, Immobilien
1959 2018 Jun 2022
Doris Krejcarek
Zuständig für Controlling, Rechnungs
wesen, Treasury & Risk, Stammdaten
management, Einkauf, Technik,
Interne Revision, Risikomanagement
1968 2017 Dez 2019

Dr. Alfred Hudler übte folgende Organfunktionen in konzernexternen Aktiengesellschaften aus:

– Mitglied des Aufsichtsrates der Altstoff Recycling Austria AG

Zusammensetzung und Arbeitsweise des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat besteht aus den nachfolgend angeführten Mitgliedern:

Aufsichtsrat Jahrgang Erstbestellung Ende der
Funktionsperiode
Christiane Wenckheim, Wien
Vorsitzende

Keine Aufsichtsratsvergütung

Keine weiteren Aufsichtsratsmandate
in börsennotierten Gesellschaften
1965 2015 o. HV 2021
Mag. Siegfried Menz, Wien
Stellvertreter der Vorsitzenden

Keine Aufsichtsratsvergütung

Keine weiteren Aufsichtsratsmandate
in börsennotierten Gesellschaften
1952 2018 o. HV 2020
Dkfm. Dr. Herbert Werner, Altaussee
Mitglied des Aufsichtsrates

Aufsichtsratsvergütung € 15.000 p.a.

Mitglied des Aufsichtsrates der
OMV Aktiengesellschaft (bis Mai 2019)

Organfunktion im Ottakringer Konzern:
Vorsitzender des Aufsichtsrates
der Innstadt AG
1948 1998 o. HV 2020
Aufsichtsrat Jahrgang Erstbestellung Ende der
Funktionsperiode
Dipl.-Ing. Johann Marihart, Limberg
Mitglied des Aufsichtsrates

Aufsichtsratsvergütung € 15.000 p.a.

Keine weiteren Aufsichtsratsmandate
in börsennotierten Gesellschaften
1950 1998 o. HV 2020
Mag. Thomas Polanyi, Wien
Mitglied des Aufsichtsrates

Aufsichtsratsvergütung € 15.000 p.a.

Keine weiteren Aufsichtsratsmandate
in börsennotierten Gesellschaften
1965 2015 o. HV 2021

Der Aufsichtsrat berät und überwacht kontinuierlich den Vorstand. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat mündlich in Form eines monatlich stattfindenden Jour Fixes mit der Aufsichtsratsvorsitzenden. Weiters erfolgt eine regelmäßige (das heißt zumindest quartalsmäßig, bei wesentlichen Ereignissen unverzüglich) schriftliche Berichterstattung des Vorstandes an den Aufsichtsrat über die laufende Geschäftsentwicklung sowie über Geschäfte, die der Beschlussfassung des Gesamtvorstandes unterliegen.

Zu wichtigen Themen wurden Beratungsgremien eingerichtet, die sich aus einzelnen Mitgliedern des Aufsichtsrates, des Vorstandes sowie aus weiteren Führungskräften der Ottakringer Gruppe zusammensetzen. Aufgabe der Beratungsgremien ist es die zuständigen Organe zu beraten und Entscheidungsgrundlagen zu erarbeiten. Aktuell sind Beratungsgremien für Unternehmensstrategie, Unternehmenskultur und Fit for Future eingerichtet.

Aufsichtsratssitzungen finden mindestens vier Mal jährlich statt. Mindestens zwei Mal jährlich berichtet der Vorstand in Aufsichtsratssitzungen gemeinsam mit den Geschäftsführern der wichtigsten Tochtergesellschaften.

Sämtliche relevanten Ereignisse werden in offener Diskussion zwischen Vorstand und Aufsichtsrat besprochen. Der Aufsichtsrat war in alle kompetenzrelevanten Sachverhalte eingebunden und hat, soweit erforderlich, nach umfassender Beratung und Prüfung seine Entscheidungen getroffen.

Im Rahmen von fünf Sitzungen des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2019 erfolgte die Überwachung der laufenden Geschäftstätigkeit der Gesellschaft.

Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat hat einen Prüfungsausschuss eingerichtet, der die Überwachungs- und Prüfungsaufgaben gemäß § 92 (4a) AktG wahrnimmt. Derzeit wird die Funktion des Prüfungsausschusses vom gesamten Aufsichtsrat wahrgenommen. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist Herr Dkfm. Dr. Herbert Werner, der auch der Finanzexperte des Ausschusses ist.

Stellvertreter des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses ist Herr Mag. Siegfried Menz. Der Prüfungsausschuss trat im Geschäftsjahr 2019 insgesamt zweimal zusammen und ist in diesen Sitzungen den Überwachungs- und Prüfungsaufgaben gemäß § 92 (4a) AktG nachgekommen.

Neben dem Prüfungsausschuss bestehen keine weiteren Ausschüsse.

Gesamtbezüge des Vorstandes und Grundsätze der Vergütungspolitik

Die Mitglieder des Vorstandes erhalten fixe, erfolgsunabhängige (Grundgehalt) und variable (erfolgsabhängige) Vergütungsbestandteile sowie Sachbezüge und andere Vorteile. Die variablen Vergütungen sind mit sechs Bruttomonatsgehältern gedeckelt und bemessen sich nach finanziellen und nicht-finanziellen Leistungskriterien, die vom Aufsichtsrat festgelegt werden.

Im Geschäftsjahr 2019 wurden an Herrn Dr. Alfred Hudler fixe Bezüge von € 441.000, Prämien für das Vorjahr in Höhe von € 72.382, insgesamt somit € 513.382 ausbezahlt. An Frau Doris Krejcarek wurden fixe Bezüge von € 281.380, Prämien für das Vorjahr in Höhe von € 70.954, insgesamt somit € 352.334 ausbezahlt.

Für den Vorstand gibt es keine gesonderten Vereinbarungen bezüglich der Altersvorsorge und der Beendigung der Vorstandstätigkeit. Wie für alle anderen Beschäftigten werden für die Vorstände gehaltsabhängige Beiträge in eine Mitarbeitervorsorgekasse einbezahlt. Die Beiträge für das Geschäftsjahr 2019 betrugen insgesamt € 13.509. Entsprechend dem für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestehenden beitragsorientieren Pensionsmodell werden auch für die Mitglieder des Vorstandes Beiträge in eine betriebliche Kollektivversicherung eingezahlt, für das Geschäftsjahr 2019 waren es insgesamt € 27.235.

Jedem Vorstandsmitglied steht ein Dienstwagen zur Verfügung, der auch privat genutzt werden darf.

Die Gehälter der Geschäftsführer der Tochtergesellschaften enthalten fixe und variable Bestandteile, wobei für die variablen Bestandteile individuelle Obergrenzen festgelegt sind. Die Höhe der variablen Gehaltsbestandteile ist von der Erreichung von Konzern-, Unternehmensund individuellen Zielen abhängig.

Für Geschäftsführer der Tochtergesellschaften gibt es keine gesonderten Vereinbarungen bezüglich der Altersvorsorge und der Beendigung der Tätigkeit, die über die gesetzlichen Bestimmungen des Angestelltengesetzes hinausgehen. Entsprechend dem für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestehenden beitragsorientierten Pensionsmodell werden Beiträge in eine betriebliche Kollektivversicherung eingezahlt.

Maßnahmen, die zur Förderung von Frauen im Vorstand, im Aufsichtsrat und in leitenden Stellen gesetzt wurden

Die Ottakringer Getränke AG legt größten Wert auf Gleichbehandlung der Geschlechter im Rekrutierungsprozess, in der Besetzung von Führungskräften sowie in sämtlichen Bereichen des Dienstverhältnisses, ohne eigens als "Maßnahmen zur Förderung von Frauen" bezeichnete Maßnahmen vorzuschreiben. Dieser Grundsatz gilt für die gesamte Ottakringer Gruppe. In zahlreichen Bereichen konnten sich Frauen für die Übernahme von Führungsfunktionen qualifizieren. Der Frauenanteil bei den Führungskräften (Vorstand, Geschäftsführer und Abteilungsleiter) der Ottakringer Gruppe beträgt 28 %.

Diversitätskonzept im Zusammenhang mit der Besetzung des Vorstandes und des Aufsichtsrates

Für die Zusammensetzung des Vorstandes und des Aufsichtsrates wird folgendes Diversitätskonzept verfolgt:

Besetzung des Vorstandes

Es werden fachliche und persönliche Qualifikationen, insbesondere Führungsqualitäten, berufliche Erfahrungen und die bisherigen Leistungen für das Unternehmen und die Ottakringer Gruppe berücksichtigt. Die Zusammensetzung des Vorstandes soll bezüglich der Qualifikationen, Alter, Herkunft und Geschlecht ausgewogen sein, alle notwendigen Bereiche abdecken und eine zukunftsträchtige Entwicklung des Unternehmens und der Ottakringer Gruppe sicherstellen.

Die Bestellung des Vorstandes erfolgt durch den Aufsichtsrat. Im Berichtszeitraum gab es keine Veränderung in der Zusammensetzung des Vorstandes.

Besetzung des Aufsichtsrates

Es werden fachliche und persönliche Qualifikationen – unter Berücksichtigung der Geschäftstätigkeit und der Zielmärkte des Unternehmens und der Ottakringer Gruppe – berücksichtigt. Der Aufsichtsrat soll sich aus Mitgliedern mit Branchen- und Industrieerfahrung sowie aus Finanzexperten zusammensetzen. Der Aufsichtsrat besteht aktuell aus Mitgliedern mit langjährigen Erfahrungen in der Getränke- und Lebensmittelindustrie sowie aus Finanzexperten und erfüllt das Diversitätskonzept.

Die Bestellung der Aufsichtsräte erfolgt durch die Hauptversammlung, Wahlvorschläge an die Hauptversammlung sollen das Diversitätskonzept erfüllen. Im Berichtszeitraum gab es keine Veränderung in der Zusammensetzung des Aufsichtsrates.

Wien, am 21. April 2020

Der Vorstand der Ottakringer Getränke AG

Dr. Alfred Hudler Doris Krejcarek Vorstandssprecher Vorstand

der Ottakringer Getränke AG für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2019 die ihm nach Gesetz und Satzung zukommenden Aufgaben im Rahmen von fünf Sitzungen wahrgenommen. Der Prüfungsausschuss hat im Geschäftsjahr 2019 zweimal getagt. Der Aufsichtsrat ist vom Vorstand über die Entwicklung und Lage des Unternehmens sowie über wesentliche Geschäftsvorgänge regelmäßig unterrichtet worden. Anhand der Berichte und Auskünfte des Vorstandes hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung überwacht, Geschäftsvorgänge von besonderer Bedeutung eingehend beraten und sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Der Prüfungsausschuss ist seinen Überwachungs- und Prüfungsaufgaben gemäß § 92 (4a) AktG nachgekommen. Die Vorsitzende des Aufsichtsrates und der Vorstand berieten regelmäßig wesentliche Fragen der Unternehmensentwicklung.

In der Hauptversammlung vom 26.6.2019 wurden Frau Christiane Wenckheim und Herr Mag. Thomas Polanyi wieder in den Aufsichtsrat gewählt. In der konstituierenden Aufsichtsratssitzung vom 26.6.2019 wurde Frau Christiane Wenckheim zur Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt. Herr Mag. Siegfried Menz ist unverändert Stellvertreter der Vorsitzenden des Aufsichtsrates geblieben.

Der Jahresabschluss 2019 der Ottakringer Getränke AG, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang samt Lagebericht wurde gemäß den österreichischen Rechnungslegungsbestimmungen erstellt, durch die BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sowie der zusätzliche Bericht (gemäß Artikel 11 der EU-Verordnung Nr. 537/2014) an den Prüfungsausschuss über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 wurden im Prüfungsausschuss am 22.4.2020 eingehend mit dem Abschlussprüfer behandelt und in der anschließenden Sitzung dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Aufsichtsrat hat in Übereinstimmung mit der Empfehlung des Prüfungsausschusses den Jahresabschluss 2019 nach einer Prüfung der Unterlagen, die zu keiner Beanstandung geführt hat, in seiner Sitzung vom 22.4.2020 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 96 (4) AktG festgestellt.

Da derzeit die wirtschaftlichen Auswirkungen der durch COVID-19 verursachten Krise nicht abschätzbar sind, hat der Vorstand noch keinen Gewinnverwendungsvorschlag gefasst. Die weitere Entwicklung wird laufend evaluiert und rechtzeitig vor der Hauptversammlung wird ein Gewinnverwendungsvorschlag gefasst werden.

Der Konzernabschluss 2019, bestehend aus der Konzernbilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung, Konzern-Kapitalflussrechnung sowie Konzernanhang samt Konzernlagebericht wurde gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und durch die BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft geprüft. Der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sowie der zusätzliche Bericht (gemäß Artikel 11 der EU-Verordnung Nr. 537/2014) an den Prüfungsausschuss über die Prüfung des Konzernabschlusses zum 31.12.2019 wurden im Prüfungsausschuss am 22.4.2020 eingehend mit dem Abschlussprüfer behandelt und in der anschließenden Sitzung dem Aufsichtsrat vorgelegt. Nach Überzeugung des Abschlussprüfers vermittelt der Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS). Der Abschlussprüfer bestätigt, dass der Konzernlagebericht mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und erteilt den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Aufsichtsrat hat sich in Übereinstimmung mit dem Prüfungsausschuss dem Ergebnis der Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer angeschlossen.

Weiters wurden dem Prüfungsausschuss der Corporate Governance-Bericht sowie der gesondert konsolidierte, nicht-finanzielle Bericht gemäß 267 a UGB (Nachhaltigkeitsbericht) vorgelegt. Der Nachhaltigkeitsbericht wurde nach den "GRI-Standards" (Global Reporting Initiative) und den Anforderungen des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG) erstellt. Die Prüfung der genannten Berichte durch den Prüfungsausschuss und Aufsichtsrat hat zu keinen Beanstandungen geführt. Der Aufsichtsrat stimmt dem Corporate Governance-Bericht und dem Nachhaltigkeitsbericht zu.

Der Aufsichtsrat schlägt in Übereinstimmung mit der Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, zum Einzel- sowie Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen.

Wien, am 22. April 2020

Für den Aufsichtsrat

Christiane Wenckheim Vorsitzende

Informationen zu den Aktien

Ottakringer Stammaktie 2019

Ottakringer Vorzugsaktie 2019

Details zur Ottakringer Stammaktie

ISIN: AT0000758008 Listing an der Wiener Börse: Amtlicher Handel, Standard Market Auction Wertpapier-Kürzel: OTS Anzahl der Aktien: 2.412.829 Aktiengattung: Stückaktien, lautend auf Inhaber Anteil am Grundkapital: € 17.534.711,64

Details zur Ottakringer Vorzugsaktie

ISIN: AT0000758032 Listing an der Wiener Börse: Amtlicher Handel, Standard Market Auction Wertpapier-Kürzel: OTV Anzahl der Aktien: 426.552 Aktiengattung: Stückaktien, lautend auf Inhaber Anteil am Grundkapital: € 3.099.874,18

Konzernabschluss der Ottakringer Getränke AG, Wien

Konzernlagebericht

  • Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage
  • Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und Risiken
  • der Ottakringer Gruppe
  • Bericht über Forschung und Entwicklung
  • Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
  • Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen
  • Kennzahlen-Glossar
  • Konzernbilanz
  • Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
  • Konzern-Gesamtergebnisrechnung
  • Konzern-Kapitalflussrechnung
  • Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

Anhang zum Konzernabschluss

  • Allgemeine Angaben
  • Erläuterungen zu den Posten der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Gesamtergebnisrechnung und Kapitalflussrechnung
  • Sonstige Angaben
  • Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Bestätigungsvermerk

Erklärung des Vorstandes zum Konzernabschluss

1. Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage

1.1 Die Gruppe im Überblick

Der Ottakringer Getränke AG-Konzern (kurz: Ottakringer Gruppe) ist in den Geschäftsfeldern Bier, Alkoholfrei sowie Getränkehandel (vormals: Handel, wurde nur umbenannt) tätig. Die wichtigsten Konzerngesellschaften sind die Ottakringer Getränke AG als Muttergesellschaft, die Ottakringer Brauerei GmbH, die Vöslauer Mineralwasser GmbH sowie die Del Fabro & Kolarik GmbH.

1.2 Geschäftsfeld Bier

Marktentwicklung

Der Bierausstoß in Österreich (inklusive alkoholfreiem Bier) hat sich im Vergleich zum Vorjahr auf rund 8.610.000 Hektoliter erhöht (+0,9 %).

Der Verkauf der beliebtesten Biersorte Lager/Märzen, mit einem Marktanteil von rund 65 %, ist im Jahr 2019 um 0,8 %, auf rund 5.585.000 Hektoliter, gestiegen. Einen Anstieg gab es auch bei Spezial- und sonstigen Vollbieren (+2,2 % auf 1.658.000 Hektoliter bei einem Marktanteil von rund 19 %) sowie bei alkoholfreiem Bier und alkoholfreiem Radler (+9,9 % auf 239.000 Hektoliter bei einem Marktanteil von rund 3 %). Weiterhin rückläufig entwickelte sich der Verkauf von Schankbier (–4,1 % auf 313.000 Hektoliter bei einem Marktanteil von rund 4 %) und Radler mit Alkohol (–0,7 % auf 394.000 Hektoliter bei einem Marktanteil von rund 5 %).¹

Am österreichischen Biermarkt ist die 0,5 Liter-Mehrwegflasche unverändert die wichtigste Gebindeart. Bei einem Marktanteil von rund 44 % ist die Verkaufsmenge, im Vergleich zum Vorjahr, um 1,2 % gestiegen. Einen Anstieg gab es auch bei der 0,5 Liter-Dose (+2,5 % bei einem Marktanteil von rund 23 %). Der Abwärtstrend im Verkauf von Fassbier hat sich auch im Jahr 2019 fortgesetzt (–2,2 % bei einem Marktanteil von rund 21 %). Einen Rückgang gab es auch bei der 0,33 Liter-Einwegflasche (–2,4 % bei einem Marktanteil von rund 8 %).¹

Der Bierabsatz im klassischen Lebensmitteleinzelhandel ist im Vergleich zum Vorjahr um 1,5 % gestiegen, wobei in Wien der Absatz um 0,7 % zurückgegangen ist.²

Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage

Verkaufszahlen in HL 2019 2018 Veränderung
Bier (inklusive alkoholfreies Bier)
Inland 457.800 478.400 –4,3 %
Export 11.400 10.200 11,8 %
Bier gesamt 469.200 488.600 –4,0 %
Alkoholfreie Getränke 136.500 140.700 –3,0 %
Gesamtverkauf 605.700 629.300 –3,8 %

2 AC Nielsen, KW 52/2019

Kennzahlen in T€ 2019 2018 Veränderung
Segmentumsatz 73.854 77.226 –4,4 %
Segmentergebnis (EBIT) 2.094 3.316 –36,9 %
EBIT-Marge in % 2,8 % 4,3 %

Der Rückgang im Bierabsatz resultiert aus einer aggressiven Aktionspolitik des klassischen Lebensmitteleinzelhandels und der Mitbewerber, aus geänderten Rahmenbedingungen im Diskonthandel, wo nun alle relevanten Biermarken gelistet sind, sowie aus dem generellen Marktrückgang im Kernmarkt Wien.

Im Gastronomiebereich konnte der Absatz von Bier stabil gehalten werden, Rückgänge gab es allerdings im Verkauf von alkoholfreien Getränken.

Infolge der Absatzrückgänge sowie des Wegfalls von Lohnfüllumsätzen liegt der Umsatz in diesem Geschäftsfeld hinter dem Vorjahr.

Die Veränderung der strategischen Ausrichtung mit konsequenter Verfolgung einer klaren Wertstrategie und Verbesserung der Margen bringt erste Teilerfolge. Das erwartete Ergebnis wurde allerdings noch nicht erreicht. Neben dem Umsatzrückgang haben verstärkte Aufwendungen in Werbung und Marketing, die zur Unterstützung der Wertstrategie getätigt wurden, zu dem deutlichen Ergebnisrückgang geführt.

Die erstmalige Anwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse hat den Segmentumsatz um T€ 779 und das Segmentergebnis um T€ 145 reduziert.

1.3 Geschäftsfeld Alkoholfrei

Marktentwicklung

Der Mineralwassermarkt im klassischen Lebensmitteleinzelhandel (LEH) in Österreich verzeichnete 2019 einen mengenmäßigen Rückgang von 4,1 % zum Vorjahr. Dieser Rückgang ist im Wesentlichen durch das sogenannte Vorratsgebinde (1,5 Liter-Flaschen) verursacht. Zuwächse gab es bei höherpreisigen Convenience- und Pfandgebinde. Dies sowie Preiserhöhungen haben dazu beigetragen, dass der wertmäßige Rückgang am Mineralwassermarkt nur 0,6 % beträgt.¹

Generell war im Jahr 2019 in Österreich der gesamte Verkauf von alkoholfreien Getränken (AFG-Markt) mit 0,8 % rückläufig. Den größten mengenmäßigen Rückgang im AFG-Markt verzeichnete der Near Water-Bereich mit –6,2 %. Der Verkauf von Cola-Limonaden im österreichischen LEH ist um 3,1 % gestiegen, der Verkauf der übrigen Limonaden um 0,3 % gesunken.¹

In Deutschland, dem wichtigsten Exportmarkt in diesem Geschäftsfeld, ist der Mineralwassermarkt im klassischen LEH wertmäßig geringfügig mit 0,5 % gewachsen. Der Near Water-Markt war mit –1,6 % rückläufig.²

2 IRI (Information Resources GmbH), Deutschland

Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage

Verkaufszahlen in HL 2019 2018 Veränderung
Mineralwasser
Inland 2.002.000 2.057.400 –2,7 %
Export 231.000 225.600 2,4 %
Gesamt Mineralwasser 2.233.000 2.283.000 –2,2 %
Near Water und Limonaden 539.100 543.000 –0,7 %
Gesamtverkauf 2.772.100 2.826.000 –1,9 %
Kennzahlen in T€ 2019 2018 Veränderung
Segmentumsatz 101.138 98.501 2,7 %
Segmentergebnis (EBIT) 12.511 11.489 8,9 %
EBIT-Marge in % 12,4 % 11,7 %

Der Absatzrückgang im Inland ist durch das sogenannte Vorratsgebinde (1,5 Liter-Flasche) verursacht. Entsprechend dem Markttrend wurden bei Convenience- und Pfandgebinde (insbesondere bei der 8 x 1 Liter-Mehrweg-Glasflasche) Zuwächse erreicht. Da sich Vöslauer besser als der Markt entwickelt hat, konnte die Marktführerschaft am österreichischen Mineralwassermarkt gefestigt werden. Im Export, im Wesentlichen in Deutschland, konnte das Wachstum erfolgreich fortgesetzt werden.

Durch Zuwächse bei höherpreisigen Gebindearten sowie Preiserhöhungen konnte der Umsatz aus dem Getränkeverkauf stabil gehalten werden. Das Umsatzwachstum wurde durch die Ausweitung des Lohnfüllgeschäfts erreicht.

Die wesentlichen Faktoren für das Wachstum im Segmentergebnis waren der Anstieg im Umsatz und Rohertrag.

1.4 Geschäftsfeld Getränkehandel Marktentwicklung

Die in diesem Geschäftsfeld tätigen Gesellschaften beliefern als Getränkevollsortimenter im Wesentlichen Kunden aus der Gastronomie und Hotellerie sowie Getränkefachhändler. Die angebotene Produktpalette reicht von Bier, Wein und Spirituosen über alkoholfreie Getränke bis zu Kaffee.

Die Entwicklung des Bier-, Mineralwasser- und Limonadenmarktes in Österreich wurde bereits in den anderen Geschäftsfeldern beschrieben. Zu ergänzen ist, dass das Marktumfeld in diesem Geschäftsfeld im Jahr 2019 schwierig war. Der Wettbewerbsdruck ist durch Expansionen der Mitbewerber gestiegen. Der Absatz von Bier im Gastronomiebereich ist um 2,5 % gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen.

Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage

Verkaufszahlen in HL 2019 2018 Veränderung
Bier (inklusive alkoholfreies Bier) 162.500 163.200 –0,4 %
Alkoholfreie Getränke 109.500 110.600 –1,0 %
Sonstige Getränke 26.500 27.100 –2,2 %
Gesamtverkauf 298.500 300.900 –0,8 %
Kennzahlen in T€ 2019 2018 Veränderung
Segmentumsatz 82.784 83.161 –0,5 %
Segmentergebnis (EBIT) –936 1.016
EBIT-Marge in % –1,1 % 1,2 %

Die im Lebensmitteleinzelhandel erreichten Zuwächse konnten die Rückgange in den Bereichen Gastronomie und Getränkefachhandel nicht zur Gänze wettmachen, wodurch der Absatz und Umsatz im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen sind.

Das Geschäftsjahr 2019 war wesentlich durch die operative Zusammenführung der beiden Wiener Standorte sowie der Integration des Ende 2017 übernommenen Geschäftsbetriebes "Del Fabro Getränkehandel" beeinflusst. Die Übersiedlung des Del Fabro Getränkehandels an den neuen gemeinsamen Standort musste in das erste Quartal 2020 verschoben werden. Die Zusammenführung, die damit verbundene strategische Neuausrichtung und die Verzögerung in der Übersiedlung haben das Ergebnis 2019 massiv belastet. Dies sowie die weiterhin anhaltende negative Entwicklung der Logistikdienstleistungsgesellschaft führten zu dem deutlich negativen Ergebnis in diesem Geschäftsfeld.

1.5 Ottakringer Gruppe

Verkaufszahlen in HL 2019 2018 Veränderung
Bier (inklusive alkoholfreies Bier)
Inland 600.400 621.000 –3,3 %
Export 11.400 10.200 11,8 %
Gesamt Bier 611.800 631.200 –3,1 %
Mineralwasser
Inland 2.002.000 2.057.400 –2,7 %
Export 231.000 225.600 2,4 %
Gesamt Mineralwasser 2.233.000 2.283.000 –2,2 %
Near Water, Limonaden und sonstiges 688.600 692.700 –0,6 %
Gesamtverkauf 3.533.400 3.606.900 –2,0 %
Kennzahlen in T€ 2019 2018 Veränderung
Gesamtumsatz 242.435 242.390 0,0 %
Betriebsergebnis (EBIT) 12.154 14.893 –18,4 %
EBIT-Marge in % 5,0 % 6,1 %

Bei den angeführten Werten handelt es sich um konsolidierte Verkaufsziffern, das heißt Verkäufe zwischen den Segmenten sind in dieser Darstellung bereinigt.

Die einzelnen Geschäftsfelder der Ottakringer Gruppe haben sich im Jahr 2019 unterschiedlich entwickelt. Im Geschäftsfeld Alkoholfrei konnten die Umsätze gesteigert werden, im Geschäftsfeld Getränkehandel sind diese im Wesentlichen unverändert zum Vorjahr und im Geschäftsfeld Bier musste ein Umsatzrückgang hingenommen werden.

Der Rückgang im Betriebsergebnis ist durch die Geschäftsfelder Bier, Getränkehandel und Holding verursacht. Im Geschäftsfeld Alkoholfrei konnte das Segmentergebnis gesteigert werden.

Das Finanzergebnis ist maßgeblich durch die positive Wertentwicklung der Investmentfondsanteile beeinflusst und verbesserte sich auf T€ 1.209 (2018: T€ –1.209), wodurch der Rückgang im Betriebsergebnis kompensiert werden konnte. Das Ergebnis vor Steuern beträgt T€ 13.363 (2018: T€ 13.683).

Die erstmalige Anwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse hat den Umsatz um T€ 779 und das Ergebnis vor Steuern um T€ 204 reduziert.

Die Bilanzsumme ist von T€ 196.492 auf T€ 215.462 gestiegen. Infolge der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 wurde durch die Bilanzierung von Leasingverhältnissen die Bilanzsumme um T€ 9.165 erhöht. Die weiteren wesentlichen Gründe sind die getätigten Investitionen, insbesondere im Sachanlagenbereich, Wertänderungen (Erhöhung) im Zeitwert der Investmentfondsanteile sowie höher Vorratsbestände.

Das Eigenkapital konnte von T€ 84.856 auf T€ 89.343 erhöht werden. Durch den Anstieg in der Bilanzsumme hat sich die Eigenkapitalquote von 43,2 % auf 41,5 % reduziert.

Infolge der getätigten Investitionen haben sich die Nettofinanzschulden von T€ 31.502 auf T€ 37.245 erhöht.

Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit reduzierte sich auf T€ 25.316 (2018: T€ 28.941), verursacht durch den Rückgang im operativen Ergebnis sowie aus einer negativen Entwicklung im Cashflow aus dem Working Capital.

Durch die geringeren Investitionen im Jahr 2019 ist der Cashflow aus Investitionstätigkeit von T€ 33.614 auf T€ 26.834 zurückgegangen. Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und in übrige Finanzanlagen betrugen im Geschäftsjahr 2019 T€ 27.369 (2018: T€ 36.784) und gliedern sich wie folgt auf:

in T€ 2019 2018
Immaterielle Vermögenswerte 6.291 4.994
Sachanlagen 20.194 30.619
Übrige Finanzanlagen 884 1.171
Gesamt 27.369 36.784

Hierbei handelt es sich um die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen laut Konzernanlagenspiegel, jedoch ohne die gemäß IFRS 16 zu bilanzierenden Nutzungsrechten.

Die Investitionen in Sachanlagen setzen sich wie folgt zusammen:

in T€ 2019 2018
Grundstücke und Bauten 4.419 2.671
Technische Anlagen und Maschinen 4.054 3.273
Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung
inklusive Marktinvestitionen 9.545 6.040
Anzahlungen und Anlagen in Bau 2.176 18.635
Gesamt 20.194 30.619

Die Anzahlungen bzw. Anlagen in Bau des Jahres 2018 betreffen im Wesentlichen die Errichtung des neuen Standortes in der Grillgasse, Wien-Simmering, der im ersten Quartal 2019 in Betrieb genommen wurde.

Die Investitionen in übrige Finanzanlagen in Höhe von T€ 884 betreffen ausschließlich an Kunden vergebene Darlehen (2018: T€ 1.171).

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beträgt T€ 1.191 (2018: T€ 4.024). Die Reduktion resultiert daraus, dass 2019, aufgrund der geringeren Investitionen weniger Finanzierungen notwendig waren.

1.5.1 Finanzielle Leistungsindikatoren

Kennzahlenübersicht Ottakringer Gruppe 2019 2018 2017
Umsatz in M€ 242,43 242,39 212,70
EBITDA in M€ 31,47 32,62 32,81
Abschreibungen in M€ 19,32 17,73 17,46
EBIT (Betriebsergebnis) in M€ 12,15 14,89 15,35
EBITDA-Marge 13,0 % 13,5 % 15,4 %
EBIT-Marge 5,0 % 6,1 % 7,2 %
Ergebnis vor Steuern in M€ 13,36 13,68 16,01
ROS (Return on Sales) 5,5 % 5,6 % 7,5 %
ROE (Return on Equity) 11,0 % 10,6 % 12,7 %
Working Capital in M€ –35,52 –28,58 –0,18
Working Capital Ratio 60,7 % 65,2 % 99,7 %
Nettofinanzschulden in M€ 37,25 31,50 –3,26
Eigenkapital in M€ 89,34 84,86 103,98
Eigenkapitalquote 41,5 % 43,2 % 57,3 %

1.5.2 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Der Konzern erstellt einen gesonderten konsolidierten nichtfinanziellen Bericht gemäß § 267a UGB. Nachfolgend sind Arbeitnehmerbelange und Umweltbelange auszugsweise dargelegt.

Arbeitnehmerbelange

2019 beschäftigte die Ottakringer Gruppe im Durchschnitt 872 Mitarbeiter (2018: 845 Mitarbeiter), die sich wie folgt auf die Geschäftsbereiche verteilen:

Mitarbeiter 2019 2018
Geschäftsbereich Bier 185 180
Geschäftsbereich Alkoholfrei 241 235
Geschäftsbereich Getränkehandel 365 352
Geschäftsbereich Holding 81 78
Gesamt 872 845

Für den Erfolg der Gruppe sind qualifizierte, motivierte und gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von großer Bedeutung. Es ist ein erklärtes Ziel, dies durch entsprechende Maßnahmen entsprechend zu fördern.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein besonderes Anliegen. Zahlreiche Gesellschaften der Ottakringer Gruppe haben das Audit "berufundfamilie" durchlaufen und das staatliche Gütezeichen als familienfreundlicher Arbeitgeber erhalten.

Freiwillige Sozialleistungen: Um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden und zu motivieren, werden zahlreiche freiwillige Sozialleistungen – wie zum Beispiel eine Betriebskantine, Gratisgetränke und die Förderung von Freizeit- und Sportaktivitäten – angeboten. Nach einer fünfjährigen Unternehmenszugehörigkeit wird als Altersvorsorge für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einiger Unternehmen der Ottakringer Gruppe, in eine betriebliche Kollektivversicherung eingezahlt.

Arbeitssicherheit und Gesundheit: Um die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten und zu fördern, werden Vorsorgeuntersuchungen, ein jährliches Impfprogramm sowie regelmäßige Beratungen durch den Arbeitsmediziner angeboten. Als Prävention von Arbeitsunfällen werden Analysen mit der AUVA durchgeführt. Zur Förderung der Work Life Balance werden professionelle Beratungsleistungen angeboten.

Aus- und Weiterbildung: Im Rahmen des internen Aus- und Weiterbildungsprogramms wird der jährliche Bildungsbedarf erhoben, um daraus ein vielfältiges Angebot abzuleiten. Darüber hinaus wird auch der Besuch von externen Aus- und Weiterbildungen gefördert. Ein Schwerpunkt wird auch auf die Ausbildung von Lehrlingen gesetzt.

Erhaltene Auszeichnungen, wie z. B. Top-Arbeitgeber vom Wirtschaftsmagazin Trend, Qualitätssiegel und Zertifikate, wie z. B. Best Recruiters, sowie folgende Kennzahlen dienen der Messung der gesetzten Maßnahmen.

2019 2017
10,0 Jahre 9,6 Jahre 10,5 Jahre
18,4 % 19,4 % 14,9 %
12,7 Tage 10,7 Tage 10,7 Tage
2018

Umweltbelange

Für die Ottakringer Gruppe gehören nachhaltiges Wirtschaften und der sparsame Umgang mit Ressourcen zum Selbstverständnis, Klima- und Ressourcenschutz werden als wesentliche Ziele verfolgt.

Oberstes Ziel ist es, die CO2-Emissionen zu reduzieren. Dies soll durch eine effiziente Logistik, ressourcenschonende Produktion, Einsparungen von Verpackungsmaterialien und Kraftstoff sowie durch Effizienzsteigerungen der Produktionsanlagen umgesetzt werden.

Durch die Umstellung des gesamten PET-Sortiments auf 100 % rePET (recyceltes PET), weitere Materialreduktionen sowie die Unterstützung von Klimaschutzprojekten zur Kompensation von CO2-Emissionen soll bei der Vöslauer Mineralwasser GmbH im Jahr 2020 eine CO2-neutrale Produktion erreicht werden.

In den Produktionsbereichen wird laufend daran gearbeitet, den Energie- und Wasserverbrauch zu reduzieren. Im Jahr 2020 soll die gesamte Unternehmensgruppe auf Ökostrom umgestellt werden und durch ein modernes Abfallwirtschaftskonzept ein hoher Recyclinganteil erzielt werden.

Im Eigenfuhrpark wird der Anteil von Elektrofahrzeugen sowie von LKWs nach Euro 6-Norm laufend erhöht.

2. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und Risiken der Ottakringer Gruppe

2.1 Voraussichtliche Entwicklung

COVID-19 sowie die zur Verhinderung der Ausbreitung gesetzten Maßnahmen werden die wirtschaftliche Entwicklung für das Jahr 2020 und auch darüber hinaus negativ beeinflussen.

Die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen sind wesentlich von der Dauer der durch COVID-19 hervorgerufenen Krise und den damit verbundenen Einschränkungen abhängig, wobei die Geschäftsfelder davon unterschiedlich betroffen sind.

Geschäftsfeld Alkoholfrei

Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit in diesem Geschäftsfeld liegt im Lebensmitteleinzelhandel, der aktuell von keinen wesentlichen Beschränkungen betroffen ist. Für diesen Bereich werden keine größeren negativen Auswirkungen erwartet. In den von Beschränkungen massiv betroffenen Bereichen Gastronomie und Luftliniengeschäft wird es zu großen Einbrüchen im Umsatz und Ergebnis kommen.

Insgesamt wird für das Geschäftsfeld Alkoholfrei mit einem Umsatzrückgang und einer starken Reduktion im Betriebsergebnis gerechnet. Das Betriebsergebnis wird aber aus heutiger Sicht deutlich im positiven Bereich liegen, wenn die unter Punkt 2.2. angeführten Risken, insbesondere das Risiko von Produktionseinschränkungen, nicht schlagend werden.

Geschäftsfeld Bier

Die Geschäftsbereiche Gastronomie und Events sind massiv von der durch COVID-19 verursachten Krise betroffen und es ist mit deutlichen Umsatzrückgängen zu rechnen. Aus heutiger Sicht ist auch davon auszugehen, dass durch die angeordneten Schließungen zahlreiche Gastronomiebetriebe in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten werden und im Jahr 2020 ein erhöhtes Wertberichtigungsrisiko entstehen wird. Der Geschäftsbereich Lebensmitteleinzelhandel ist von der Krise bisher nur eingeschränkt betroffen, jedoch werden auch in diesem Bereich Rückgänge erwartet. Um dieser negativen Entwicklung gegenzusteuern, wurden bereits zahlreiche Maßnahmen wie Kurzarbeit sowie ein Stopp nicht notwendiger Aufwendungen und Investitionen eingeleitet.

Für das Jahr 2020 wird aus heutiger Sicht mit einer deutlichen Umsatzreduktion und mit einem negativen Betriebsergebnis gerechnet.

Geschäftsfeld Getränkehandel

Das Geschäftsfeld Getränkehandel ist am stärksten von der Krise betroffen, da der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit in den Bereichen Gastronomie und Hotellerie liegt. Es wird zu einem massiven Umsatzrückgang kommen. Durch die wirtschaftlichen Schwierigkeiten zahlreicher Gastronomiebetriebe wird auch in diesem Geschäftsfeld das Wertberichtigungsrisiko ansteigen. Zur Gegensteuerung wurden bereits zahlreiche Maßnahmen eingeleitet. Für den Großteil der Mitarbeiter wurde Kurzarbeit eingeführt und nicht notwendige Investitionen und Aufwendungen wurden gestoppt. Für das Jahr 2020 wird das Betriebsergebnis deutlich negativ ausfallen.

Für alle Geschäftsfelder und die gesamte Unternehmensgruppe gilt, dass die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen maßgeblich von der Dauer der Krise und den damit verbundenen Einschränkungen abhängig sind und zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden können. Es kann somit keine Aussage über die zukünftige Ergebnisentwicklung getroffen werden.

Ausgehend von angenommenen Krisenszenarien wurde eine Liquiditätsplanung aufgestellt, mit dem Ergebnis, dass aus heutiger Sicht die Ottakringer Gruppe über ausreichende Liquiditätsreserven bzw. offenen Kreditlinien verfügt.

2.2 Wesentliche Risiken und Ungewissheiten

Die Ottakringer Gruppe unterliegt nachfolgend angeführten wesentlichen Risiken und Ungewissheiten:

Absatzrisiko

Die Handelskonzentration am österreichischen Markt stellt ein systemimmanentes Risiko der Getränkeindustrie dar. Diesem Risiko wird durch die konsequente Pflege der starken Marken "Ottakringer" und "Vöslauer" sowie durch die Verstärkung der Exportaktivitäten gegengesteuert.

Beschaffungsrisiko

Die für die Produktion benötigten Rohstoffe, Energie und Materialien sind starken Preisschwankungen ausgesetzt. Darüber hinaus besteht das Risiko von Angebotsengpässen im Rohstoffbereich. Diesen Beschaffungsrisiken wird teils mit Vorkontrakten gegengesteuert.

Finanzinstrumente

Zum Stichtag sind keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt und somit kein Risiko gegeben.

Zinsänderungsrisiko

Das Risiko einer Zinssatzänderung besteht für die liquiden Mittel, Finanzanlagen und Finanzschulden. Durch das Treasury erfolgt eine ständige Beobachtung und Bewertung der Zinsentwicklung, damit rechtzeitig auf negative Entwicklungen reagiert werden kann. Bei den Wertpapieren der Finanzanlagen handelt es sich überwiegend um Anteile an Investmentfonds, die kurzfristig veräußert werden können. Die Finanzschulden sind zu 36,4 % (2018: 46,6 %) fix und zu 63,6 % (2018: 5,34 %) variabel verzinst.

Kreditrisiko

Die in den Finanzanlagen enthaltenen Wertpapiere und Ausleihungen (Kundendarlehen) sowie die in den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten stellen das maximale Kreditrisiko dar. Das Risiko umfasst insbesondere das Ausfallsrisiko. Das Ausfallsrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch bestehende Kreditversicherungen reduziert, wobei jedoch nur ein Teil der Forderungen versichert ist. Nicht versichert sind die Ausleihungen an Kunden. Das daraus resultierende Ausfallsrisiko reduziert sich durch die Verteilung auf eine große Anzahl von Kunden. Durch ein konsequentes Forderungsmanagement wird das Kreditrisiko weiter reduziert. Die Wertpapiere unterliegen den Risiken des Kapitalmarktes. Durch eine konservative Veranlagungsstrategie sowie eine laufende Überwachung der Entwicklung der Wertpapiere wird versucht, das Risiko so weit wie möglich zu reduzieren.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko bezeichnet das Risiko, dass finanzielle Verpflichtungen zur Fälligkeit nicht erfüllt werden können. Aufgrund der vorhandenen liquiden Mittel, der kurzfristig veräußerbaren Wertpapiere sowie der nicht ausgenutzten Kreditlinien kann dieses Risiko als gering eingestuft werden. Die laufende Optimierung der Liquidität erfolgt im Rahmen des Konzern-Cash-Poolings und des Working Capital Managements.

Fremdwährungsrisiko

Risiken aus fremden Währungen bestehen, sofern Forderungen und Verbindlichkeiten in anderen als der lokalen Währung der Gesellschaft abgewickelt werden. Zum Stichtag lag kein Fremdwährungsrisiko vor.

Haftungsrisiko

Die Gesellschaft hat zur Besicherung von Bankverbindlichkeiten von verbundenen Unternehmen Wertpapiere verpfändet. Das Risiko besteht in der Inanspruchnahme für den Fall, dass das betroffene verbundene Unternehmen die Bankverbindlichkeiten nicht tilgen kann.

Im Rahmen von Belieferungsverträgen werden Haftungen für Bankkredite von Kunden übernommen. Das Risiko besteht in der Inanspruchnahme für notleidende Bankkredite von Kunden. Dieses Risiko ist nicht versichert, reduziert sich jedoch durch die Verteilung auf eine große Anzahl von Kunden.

Sämtliche Haftungen sind als Eventualverbindlichkeiten im Konzernanhang dargestellt.

COVID-19

Durch den Ausbruch von COVID-19 in Europa und Österreich sowie die zur Verhinderung der Ausbreitung gesetzten Maßnahmen bestehen folgende Risiken:

Produktionseinschränkungen und -ausfälle: Einschränkungen und Verzögerungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr sowie angeordnete Betriebsschließungen im Ausland können einen Engpass bei Verpackungsmaterialien und notwendigen Ersatzteilen verursachen und dadurch zu Einschränkungen sowie Ausfällen der Produktion führen. Zu Produktionseinschränkungen und -ausfällen kann auch die Infektion von Mitarbeitern mit COVID-19 führen, wobei durch gesetzte Präventionsmaßnahmen versucht wird, das Risiko so weit wie möglich zu reduzieren.

Erhöhung des Kredit-, Haftungs- und Liquiditätsrisikos: Die im Rahmen der Bekämpfung von COVID-19 angeordneten Schließungen von Gastronomiebetrieben wird dazu führen, dass einige Betriebe ihre Zahlungsverpflichtungen nicht mehr oder nur sehr verzögert erfüllen werden. Dies wird das Kredit- und Haftungsrisiko erhöhen und kann in weiterer Folge zu einem Anstieg des Liquiditätsrisikos führen.

3. Bericht über Forschung und Entwicklung

Der Schwerpunkt der Entwicklungstätigkeit lag auch in diesem Jahr im Bereich der Produktund Verpackungsinnovationen sowie der Optimierung der Produktionsabläufe mit dem Ziel der Effizienzsteigerung und der Reduktion des Ressourcen- und Energieverbrauchs.

4. Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Die Verantwortung für die Errichtung und Ausgestaltung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sowie die Sicherstellung der Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen und internen Richtlinien liegen beim Vorstand der Ottakringer Getränke AG.

Kontrollumfeld und Kontrollmaßnahmen

Das Interne Kontrollsystem (IKS) der Ottakringer Gruppe besteht aus allen vom Vorstand und dem Management vorgegebenen Grundsätzen, Regelungen und Abläufen, die dazu dienen:

  • die vorhandenen Vermögenswerte zu sichern,
  • die betriebliche Leistungsfähigkeit zu steigern,
  • die erteilten Kompetenzen einzuhalten,
  • die vorgegebenen Budgets einzuhalten,
  • die Vollständigkeit und Richtigkeit der Rechnungslegung zu gewährleisten,
  • die für die Gesellschaft maßgeblichen rechtlichen Vorschriften einzuhalten sowie
  • – das Management bei der Überwachungsaufgabe zu unterstützen.

Das IKS gewährleistet die Ordnungsmäßigkeit, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der internen Abläufe und bietet dem Management eine verlässliche Grundlage für dessen Entscheidungen. Das IKS ist direkt in die Organisation eingebunden und nicht Aufgabenbereich einer speziellen Abteilung, wobei die interne Revision die Einhaltung und Wirksamkeit des IKS überprüft. Die Grundlage des IKS ist ein durchgängiges "Vier-Augen-Prinzip".

Das Konzernrechnungswesen sowie das Rechnungswesen für die wichtigsten vollkonsolidierten Konzerngesellschaften (externes Berichtswesen) wird von der zentralen Organisationseinheit "Rechnungswesen" entsprechend den unternehmensrechtlichen und sonstigen relevanten Vorschriften geführt. Die Erfassung, Buchung und Bilanzierung aller Geschäftsfälle der wesentlichen vollkonsolidierten Gesellschaften erfolgt mit der Software SAP.

Das Rechnungswesen der ausländischen Konzerngesellschaften wird von diesen eigenständig geführt, wobei die vorgegebenen Konzernrichtlinien einzuhalten sind. Der Konzernabschluss wird mit der Konsolidierungssoftware "IDLKONSIS" erstellt, wobei die Datenübertragung in das Konsolidierungssystem automatisiert über eine Datenschnittstelle erfolgt. Durch die zentrale Führung des Rechnungswesens und durch die Konzernrichtlinien für die ausländischen Gesellschaften ist gewährleistet, dass die Bilanzierung und Berichterstattung konzerneinheitlich durchgeführt werden. Die konzerneinheitliche Bilanzierung sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung werden vom Konzernabschlussprüfer jährlich im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.

Die Organisationseinheiten "Controlling" sind für das interne Berichtswesen verantwortlich. Das Controlling ist dezentral organisiert, das heißt, die wichtigsten Konzerngesellschaften verfügen über eigene Controlling-Abteilungen. Das "Konzern-Controlling" ist für das interne Berichtswesen auf Konzernebene verantwortlich.

Risikomanagementsystem

Das Risikomanagementsystem (RMS) ist ein Teilprozess des Managementsystems und liegt bezüglich der operativen Risiken im Verantwortungsbereich des Vorstandes oder Geschäftsführers der jeweiligen Konzerngesellschaft. Bezüglich jener Bereiche, die von zentralen Organisationseinheiten gemanagt werden (wie z. B. Treasury und IT), liegt die Verantwortung für das RMS beim Vorstand der Ottakringer Getränke AG. Das RMS der Ottakringer Getränke AG lehnt sich überwiegend an das Rahmenwerk COSO II (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) an und berücksichtigt darüber hinaus auch einige Normen der in Österreich anerkannten Norm ISO 31000. Sämtliche identifizierte Risiken werden bezüglich der potenziellen Schadenshöhe und ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet und in Risikokategorien eingeteilt. Die Risikosteuerung erfolgt in Abhängigkeit der Risikobewertung und umfasst Maßnahmen zur Vermeidung, Reduktion und Überwälzung einzelner Risiken. Sämtliche Risiken werden laufend überwacht und Änderungen der Risikobeurteilung an den Vorstand der Ottakringer Getränke AG kommuniziert. Falls erforderlich und zulässig, werden im Rahmen der Bilanzierung entsprechende Vorsorgen, insbesondere im Forderungs- und Rückstellungsbereich, getroffen.

Information, Kommunikation und Überwachung

Das interne Management-Informationssystem basiert auf einer monatlichen Berichterstattung. Über eine gängige Planungs- und Reportingsoftware werden dem Management monatlich die relevanten Informationen übermittelt. Die Berichterstattung erfolgt auf Gesellschaftsebene und beinhaltet Budget- und Vorjahresvergleiche.

Das monatliche Konzernreporting beinhaltet die Darstellung der Ergebnisentwicklung mit Budget- und Vorjahresvergleich sowie die Berichterstattung über den Finanzstatus. Die Berichterstattung an den Aufsichtsrat erfolgt grundsätzlich quartalsweise, bei wesentlichen Ereignissen erfolgt eine unverzügliche Berichterstattung.

5. Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen

Das Grundkapital beträgt zum 31.12.2019 unverändert € 20.634.585,82 und ist in folgende nennbetragslose Stückaktien eingeteilt:

Aktiengattung Anzahl Anteil am
Grundkapital
Stück in €
Stammaktien 2.412.829 17.534.711,54
Vorzugsaktien 426.552 3.099.874,28
Gesamt 2.839.381 20.634.585,82

Die Stammaktien gewähren die gewöhnlichen nach dem österreichischen Aktiengesetz den Aktionären zustehenden Rechte. Dazu zählt das Recht auf die Auszahlung der jeweils von der Hauptversammlung auf Basis des nach österreichischem Recht (UGB) erstellten Einzelabschlusses der Muttergesellschaft beschlossenen Dividende sowie auf Ausübung des Stimmrechtes in der Hauptversammlung.

Mit den Vorzugsaktien ist kein Stimmrecht und kein Umtauschrecht verbunden, sonst gewähren sie die gleichen Rechte wie die Stammaktien. Die Vorzugsaktien erhalten vor den Stammaktien aus dem Bilanzgewinn alljährlich eine Vorzugsdividende von 10,5 % des anteiligen Grundkapitals, sofern dies von der Hauptversammlung beschlossen wird. Wenn die Vorzugsaktien die Vorzugsdividende nicht erhalten, steht im Folgejahr den Vorzugsaktien ein Stimmrecht zu, bis der Rückstand an Vorzugsdividende nachgezahlt ist.

Im Jahr 2018 hat die Ottakringer Getränke AG im Rahmen eines freiwilligen Teilangebotes 173.884 Stück eigene Stammaktien erworben. Dies entspricht einem Anteil von 7,21 % der Stimmrechte und einem Anteil von 6,12 % des Grundkapitals. Der Gesamtkaufpreis betrug € 17.388.400,00.

Zum 31.12.2019 hält die Gesellschaft unverändert zum Vorjahr 173.884 Stück eigene Stammaktien.

Folgende Gesellschaften sind zum 31.12.2019 mit mehr als 10 % am Grundkapital der Ottakringer Getränke AG beteiligt:

Gesellschaft Anteil am
Grundkapital
Ottakringer Holding AG 88,28 %

Laut Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 26.6.2019 ist der Vorstand bis 26.6.2024 ermächtigt,

  • mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital von derzeit € 20.634.585,82 um bis zu weitere € 10.317.289,28 durch Ausgabe von bis zu 1.419.690 Stück neuen, auf Inhaber lautenden Stammaktien und/oder Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gegen Bar- und/oder Sacheinlage – allenfalls in mehreren Tranchen – zu erhöhen und den Ausgabebetrag, die Aktiengattung, die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen,
  • – allenfalls die neuen Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechtes gemäß § 153 Abs. 6 AktG den Aktionären zum Bezug anzubieten,
  • mit Zustimmung des Aufsichtsrates gegebenenfalls ganz oder teilweise das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn
  • die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt, das heißt Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- und Ausland ausgegeben werden, oder

  • die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der Mindestausgabebetrag der neuen Stammaktien dem Durchschnitt der Schlusskurse der Ottakringer Getränke AG-Stammaktien bzw. der Mindestausgabebetrag der neuen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht dem Durchschnitt der Schlusskurse der Ottakringer Getränke AG-Vorzugsaktien ohne Stimmrecht an der Wiener Börse der sieben dem Zeichnungstag der neuen Aktien vorausgehenden Handelstage nicht unterschreitet und einen angemessenen Ausgleich für die Verwässerung darstellt, oder

  • um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen, oder
  • um eine den Emissionsbanken eingeräumte Mehrzuteilungsoption zu bedienen.

Laut Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 24.6.2016 ist der Vorstand bis zum 24.6.2021 gemäß § 65 Abs. 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre, zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden, insbesondere zum Zweck der Durchführung eines Programms für Mitarbeiterbeteiligung oder als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 letzter Satz in Verbindung mit § 122 AktG herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.

Wien, am 21. April 2020

Der Vorstand der Ottakringer Getränke AG

Dr. Alfred Hudler Doris Krejcarek Vorstandssprecher Vorstand

Kennzahlen-Glossar

Begriff Erklärung
EBIT Betriebsergebnis
EBIT-Marge Setzt das EBIT in Relation zum Umsatz
EBIT x 100 / Umsatz
EBITDA EBIT + Abschreibungen
EBITDA-Marge Setzt das EBITDA in Relation zum Umsatz
EBITDA x 100 / Umsatz
Eigenkapitalquote Zeigt das Verhältnis des Eigenkapitals zum Gesamtkapital
Eigenkapital x 100 / Gesamtkapital
ROS (Return on Sales) Umsatzrendite; Gegenüberstellung vom
Ergebnis vor Steuern zu Umsatz
Ergebnis vor Steuern x 100 / Umsatz
ROE (Return on Equity) Versteuertes Ergebnis wird dem
durchschnittlichen Eigenkapital gegenübergestellt
Versteuertes Ergebnis x 100 / durchschnittliches Eigenkapital
Working Capital Ist der Überschuss der kurzfristigen Vermögenswerte
über die kurzfristigen Schulden
Kurzfristige Vermögenswerte – kurzfristige Schulden
Working Capital Ratio Stellt das Verhältnis der kurzfristigen Vermögenswerte
zu kurzfristigen Schulden dar
Kurzfristige Vermögenswerte x 100 / kurzfristige Schulden
Nettofinanzschulden Finanzschulden (lang- und kurzfristig) – Wertpapiere
– Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Konzernbilanz

der Ottakringer Getränke AG zum 31.12.2019

AKTIVA 31.12.2019 31.12.2018
Anhang in € in T€
A. Langfristige Vermögenswerte
I.
Immaterielle Vermögenswerte
2.1 18.985.705,36 18.414
II.
Sachanlagen
2.2 116.671.029,00 104.828
III. Nach der Equity-Methode bewertete Beteiligungen 2.3 5.027.115,94 4.689
IV. Übrige Finanzanlagen 2.4 15.659.288,76 14.442
V.
Sonstige langfristige Vermögenswerte
2.5 4.212.543,28 539
160.555.682,34 142.912
B. Kurzfristige Vermögenswerte
I.
Vorräte
2.6 18.137.212,29 16.478
II.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
2.7 29.472.776,94 29.964
III. Ertragsteuerforderungen 2.16 47.311,00 11
IV. Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 2.8 6.560.887,64 6.112
V.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
688.366,57 1.015
54.906.554,44 53.580
Summe Aktiva 215.462.236,78 196.492
PASSIVA 31.12.2019 31.12.2018
Anhang in € in T€
A. Eigenkapital
I.
Grundkapital
20.634.585,82 20.634
II.
Rücklagen
78.296.011,65 73.376
III. Eigene Anteile -17.388.400,00 -17.388
IV. Eigenkapital der Gesellschafter
der Ottakringer Getränke AG 2.9 81.542.197,47 76.622
V. Nicht beherrschende Anteile 2.10 7.801.020,34 8.234
89.343.217,81 84.856
B. Langfristige Schulden
I.
Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer
2.11 8.349.988,25 8.223
II.
Latente Steuern
2.12 1.450.009,83 1.260
III. Finanzschulden langfristig 2.13 17.877.536,18 19.069
IV. Leasingverbindlichkeiten langfristig 2.14 6.886.380,33 0
V.
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten
2.15 1.121.528,74 923
35.685.443,33 29.475
C. Kurzfristige Schulden
I.
Finanzschulden kurzfristig
2.13 34.475.977,23 26.036
II.
Leasingverbindlichkeiten kurzfristig
2.14 1.558.689,09 0
III. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 18.198.766,15 19.509
IV. Ertragsteuerverbindlichkeiten 2.16 247.327,31 932
V.
Sonstige kurzfristige Rückstellungen
2.17 7.428.960,61 8.469
VI. Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 2.18 28.523.855,25 27.215
90.433.575,64 82.161
Summe Passiva 215.462.236,78 196.492

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

01-12 2019 01-12 2018
Anhang in € in T€
1. Umsatzerlöse 2.19 242.434.822,69 242.390
2. Veränderung des Bestandes an
fertigen und unfertigen Erzeugnissen 128.365,47 356
3. Aktivierte Eigenleistungen 199.439,29 137
4. Sonstige betriebliche Erträge 2.20 6.558.231,46 5.222
5. Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen 2.21 –98.759.153,92 –99.901
6. Personalaufwand 2.22 –53.554.209,08 –50.931
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte
und Sachanlagen –19.319.260,28 –17.729
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.23 –65.534.009,64 –64.652
9. Zwischensumme aus Z1 bis Z8 (Betriebsergebnis) 12.154.225,99 14.892
10. Ergebnisanteile an Unternehmen,
die nach der Equity-Methode bilanziert werden,
nach Steuern 2.3 337.839,48 –93
11. Finanzerträge 2.24 1.999.363,22 461
12. Finanzaufwendungen 2.25 –1.128.534,50 –1.577
13. Zwischensumme aus Z10 bis Z12 (Finanzergebnis) 1.208.668,20 –1.209
14. Ergebnis vor Steuern 13.362.894,19 13.683
15. Ertragsteuern 2.16 –3.815.118,22 –3.700
16. Periodengewinn 9.547.775,97 9.983
davon auf nicht beherrschende Anteile entfallend –241.292,02 260
davon auf Gesellschafter der Ottakringer Getränke AG
entfallend (Konzernergebnis) 9.789.067,99 9.723
Ergebnis je Aktie 2.26 3,67 € 3,52 €

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

01-12 2019 01-12 2018
in € in T€
1. Periodengewinn 9.547.775,97 9.983
2. Ergebnisneutrale Veränderung gemäß IAS 19R –639.217,00 –70
3. Darauf entfallende Ertragsteuern 159.804,25 18
4. Summe aus Posten, die in künftigen Perioden
nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung
umgegliedert werden (Z2 bis Z3) –479.412,75 –52
davon auf nicht beherrschende Anteile entfallend –17.838,94 6
5. Summe sonstiges Ergebnis (Z4) –479.412,75 –52
davon auf nicht beherrschende Anteile entfallend –17.838,94 6
Konzerngesamtergebnis (Z1 und Z5) 9.068.363,22 9.931
davon auf nicht beherrschende Anteile entfallend –259.130,96 266
davon auf Gesellschafter der Ottakringer Getränke AG entfallend 9.327.494,18 9.665

Konzern-Kapitalflussrechnung

01-12 2019 01-12 2018
Anhang 2.27 in T€ in T€
Periodenergebnis 9.548 9.983
Erfolgswirksam erfasste Ertragsteuern 3.815 3.700
Abschreibungen von langfristigen Vermögenswerten 19.692 17.870
Zeitwertbewertung der Wertpapiere –1.832 1.003
Verbrauch der Investitionszuschüsse –16 –19
Ergebnisanteile an Unternehmen,
die nach der Equity-Methode bilanziert werden –338 93
Zinsaufwendungen 733 390
Zinserträge –119 –213
Gewinne aus dem Verkauf langfristiger Vermögenswerte –276 –205
Veränderung von Vorräten –1.659 –438
Veränderung von Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen und sonstigen Vermögenswerten 1.184 984
Veränderung von Rückstellungen –1.202 413
Veränderung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten 1.130 1.804
Umgliederung Zu- und Abflüsse aus
Leasingvereinbarungen zur Finanzierungstätigkeit –626 0
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 30.034 35.365
Gezahlte Ertragsteuern –4.104 –6.247
Gezahlte Zinsen –733 –390
Erhaltene Zinsen 119 213
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 25.316 28.941
01-12 2019 01-12 2018
Anhang 2.27 in T€ in T€
Einzahlungen aus Abgängen immaterieller
Vermögenswerte und Sachanlagen 794 818
Einzahlungen aus Abgängen übriger Finanzanlagen 674 665
Auszahlungen für Investitionen in
immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen –27.418 –33.926
Auszahlungen für Investitionen in übrige Finanzanlagen –884 –1.171
Cashflow aus Investitionstätigkeit –26.834 –33.614
Einzahlungen aus erhaltenen Darlehen 0 10.000
Rückzahlungen von Darlehen –1.930 –1.000
Veränderung von Kontokorrentkrediten und Fixvorlagen 7.097 13.984
Einzahlungen aus Krediten von verbundenen Unternehmen 2.080 10.070
Erwerb eigener Anteile 0 –17.388
Zuflüsse aus Leasingvereinbarungen 701 0
Abflüsse aus Leasingvereinbarungen –1.252 0
Gezahlte Dividenden –5.505 –11.642
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 1.191 4.024
Veränderung des Zahlungsmittelbestandes –327 –649
Zahlungsmittelbestand am Anfang der Periode 1.015 1.664
Zahlungsmittelbestand am Ende der Periode 688 1.015
Veränderung des Zahlungsmittelbestandes –327 –649

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

Rücklagen
in T€ Grund-
kapital
Kapital-
rücklagen
Gewinn-
rücklagen
Ergebnis-
neutrale Ver-
änderungen
gemäß
IAS 19R
Anhang 2.9
Stand 31.12.2017 20.635 24.791 47.751 –354
Anpassungen gemäß IFRS 9 0 0 2.665 0
Stand 1.1.2018 20.635 24.791 50.416 –354
Änderung Konsolidierungskreis 0 0 –28 0
Umbuchung 0 0 243 0
Erwerb eigener Anteile 0 0 0 0
Dividendenausschüttung 0 0 –11.358 0
Konzernergebnis 0 0 9.723 0
Sonstiges Ergebnis 0 0 0 –58
Gesamtergebnis 0 0 9.723 –58
Ergebnisneutrale Veränderung
gemäß IAS 19 0 0 0 –58
Stand 31.12.2018 20.635 24.791 46.088 –412
Anpassungen gemäß IFRS 16 0 0 924 0
Stand 1.1.2019 20.635 24.791 47.012 –412
Dividendenausschüttung 0 0 –5.331 0
Konzernergebnis 0 0 9.789 0
Sonstiges Ergebnis 0 0 0 –462
Gesamtergebnis 0 0 9.789 –462
Stand 31.12.2019 20.635 24.791 51.470 –874
Eigenkapital
gesamt
Nicht
beherr-
schende
Anteile
Eigenkapital
der Gesell-
schafter der
Ottakringer
Getränke AG
Eigene
Anteile
Summe
Rücklagen
Zur
Veräußerung
verfügbare
Finanz-
instrumente
103.983 8.495 95.488 0 74.853 2.665
0 0 0 0 0 –2.665
103.983 8.495 95.488 0 74.853 0
–28 0 –28 0 –28 0
0 –243 243 0 243 0
–17.388 0 –17.388 –17.388 0 0
–11.642 –284 –11.358 0 –11.358 0
9.983 260 9.723 0 9.723 0
–52 6 –58 0 –58 0
9.931 266 9.665 0 9.665 0
–52 6 –58 0 –58 0
84.856 8.234 76.622 –17.388 73.375 0
924 0 924 0 924 0
85.780 8.234 77.546 –17.388 74.299 0
–5.505 –174 –5.331 0 –5.331 0
9.548 –241 9.789 0 9.789 0
–480 –18 –462 0 –462 0
9.068 –259 9.327 0 9.327 0
89.343 7.801 81.542 –17.388 78.295 0

Anhang zum Konzernabschluss

der Ottakringer Getränke AG für das Geschäftsjahr 2019

1. Allgemeine Angaben

1.1 Die Gesellschaft

Die Ottakringer Getränke AG ist eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht mit Sitz in 1160 Wien, Ottakringer Platz 1, und ist die Muttergesellschaft der Ottakringer Gruppe. Die wichtigsten Gesellschaften sind die Ottakringer Brauerei GmbH, die Vöslauer Mineralwasser GmbH sowie die Del Fabro & Kolarik GmbH.

Die unmittelbare Muttergesellschaft der Ottakringer Getränke AG ist die Ottakringer Holding AG, Wien. Mehrheitseigentümer der Ottakringer Holding AG ist die Wenckheim Holding AG, Wien, in deren Konzernabschluss die Ottakringer Gruppe einbezogen ist.

Die Ottakringer Getränke AG ist für die zentralen Führungs- und Steuerungsaufgaben der Ottakringer Gruppe zuständig. Die Bereiche Einkauf, Finanz- und Rechnungswesen, Human Resource, IT & Organisation, Fuhrparkmanagement, Recht, Treasury & Risk sowie Risikomanagement und die Interne Revision werden von der Ottakringer Getränke AG für die gesamte Ottakringer Gruppe gemanagt. Die Ottakringer Gruppe ist in den strategischen Geschäftsfeldern Bier, Alkoholfrei sowie Getränkehandel (vormals: Handel, wurde nur umbenannt) tätig. Die wesentlichen Absatzmärkte liegen in Österreich.

Der Konzernabschluss der Ottakringer Gruppe zum 31.12.2019 wurde unter Anwendung von § 245a Abs. 1 UGB aufgestellt, verpflichtend in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board ("IASB") herausgegebenen International Financial Reporting Standards ("IFRS") einschließlich der bereits anzuwendenden Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee ("IFRIC"), wie sie in der EU anzuwenden sind, da die Aktien der Muttergesellschaft an der Wiener Börse gehandelt werden. Er umfasst die Muttergesellschaft Ottakringer Getränke AG, Wien, und die von ihr beherrschten Tochtergesellschaften. Der Konzernabschluss steht in Übereinstimmung mit den Richtlinien der Europäischen Union zur Konzernrechnungslegung.

1.2 Erstmalige und zukünftig anzuwendende Standards und Interpretationen

Neue bzw. geänderte Standards und Interpretationen werden ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens angewendet. Die Auswirkungen, sofern diese wesentlich sind, werden nachfolgend bzw. im Anhang bei den entsprechenden Posten erläutert.

Mit 1.1.2019 wurde der neue Standard IFRS 16 Leasingverhältnisse verpflichtend erstmals angewendet, der den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angabepflichten bezüglich Leasingverhältnissen regelt und den bisher gültigen IAS 17 Standard ersetzt. Für die Erstanwendung wurde die modifizierte retrospektive Methode gewählt. Der kumulierte Effekt aus der Umstellung wurde als Korrektur der Eröffnungsbilanz zum 1.1.2019 erfasst.

Die im Standard vorgesehenen Ausnahmeregelungen (Wahlrechte) für geringwertige Leasingverhältnisse und kurzfristige Leasingverträge (Laufzeit beträgt weniger als zwölf Monate) werden in Anspruch genommen.

Bei der Erstanwendung von IFRS 16 wurden folgende Erleichterungsbestimmungen gemäß IFRS 16.C10 zusätzlich in Anspruch genommen:

– Für Leasingverhältnisse mit ähnlichen ausgestalteten Leasingverträgen (ähnlichen Vermögensgegenstände, Restlaufzeiten sowie wirtschaftliches Umfeld) wurden die Abzinsungssätze vereinheitlicht ermittelt.

  • – Die Berichtigung von Nutzungsrechten war zum Umstellungszeitpunkt nicht erforderlich, da unter den Leasingverträgen keine belastenden Verträge identifiziert wurden.
  • Leasingverhältnisse, deren Laufzeit innerhalb von zwölf Monaten nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung endeten, wurden nicht gemäß IFRS 16 beurteilt.
  • Anfänglich direkt zurechenbare Kosten wurden nicht berücksichtigt.
  • Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen erfolgten zum Zeitpunkt der Erstanwendung von IFRS 16.

Die Erleichterungsbestimmung gemäß IFRS 16.C3 wurde nicht in Anspruch genommen.

In der Ottakringer Gruppe gibt es folgende Leasingverhältnisse, für die IFRS 16 als Leasingnehmer und teilweise als Leasinggeber ab dem 1.1.2019 erstmal angewendet wurde:

  • KFZ-Leasing und Miete von Liegenschaften (Ottakringer Gruppe als Leasingnehmer): Der Barwert der zukünftigen Leasing- und Mietzahlungen wurde als Nutzungsrecht aktiviert und als Leasingverbindlichkeit passiviert. Der angesetzte Zinssatz ist laufzeitabhängig und liegt zwischen 1,0 % und 1,7 %.
  • Miete und Pacht von Gastronomielokalen (Ottakringer Gruppe als Leasingnehmer und Leasinggeber): Der Barwert der zukünftigen Miet- und Pachtauszahlungen wurde als Nutzungsrecht aktiviert und als Leasingverbindlichkeit passiviert. Der angesetzte Zinssatz ist laufzeitabhängig und liegt zwischen 1,0 % und 2,7 %. Soweit Gastronomielokale an einen Betreiber weitervermietet bzw. verpachtet wurden (sogenannte Sub-Leasingverhältnisse) und diese Sub-Leasingverhältnisse als Finance Lease einzustufen sind, wurden die Nutzungsrechte zum 1.1.2019 wieder ausgebucht und mit dem Eigenkapital (Gewinnrücklage) verrechnet. Der Barwert der zukünftigen Miet- und Pachteinzahlungen wurde als Leasingforderung aktiviert und mit dem Eigenkapital (Gewinnrücklage) verrechnet. Der angesetzte Zinssatz ist laufzeitabhängig und liegt zwischen 1,0 % und 2,7 %.

Die Anpassungseffekte aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 zum 1.1.2019 stellen sich wie folgt dar:

Anpassungen
in T€ 31.12.2018 IFRS 16 1.1.2019
Sachanlagen 104.828 4.704 109.532
Sonstige langfristige Vermögenswerte 539 4.326 4.865
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 6.112 779 6.891
9.809
Eigenkapital/Rücklagen 73.376 924 74.300
Leasingverbindlichkeiten langfristig 0 7.369 7.369
Leasingverbindlichkeiten kurzfristig 0 1.516 1.516
9.809

Im Zwischenabschluss zum 30.6.2019 wurde bei einem Leasingobjekt bei der Erstanwendung von IFRS 16 zu geringe Leasingraten angesetzt, wodurch die Anpassungen im Posten Sachanlagen um T€ 750 zu gering waren. Die Anpassungen im Eigenkapital wurden um T€ 186, bei den Leasingverbindlichkeiten um insgesamt T€ 564 zu hoch angesetzt. Diese Posten wurden nun im Konzernabschluss zum 31.12.2019 korrigiert.

Überleitung der Verpflichtungen aus Leasing- und Mietverträgen zum 31.12.2018 auf die Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen zum Zeitpunkt der Erstanwendung:

in T€
Verpflichtungen aus Leasing- und Mietverträgen zum 31.12.2018
für den Zeitraum 2019 bis 2023 2.542
Zum 31.12.2018 nicht angegebene Verpflichtungen aus Leasing- und Mietverträgen 7.156
Brutto-Leasingverbindlichkeiten zum 1.1.2019 9.698
Abzinsung –813
Leasingverbindlichkeiten durch Erstanwendung von IFRS 16 zum 1.1.2019 8.885

Im Konzernanhang zum 31.12.2018 wurden nur Verpflichtungen aus Leasing- und Mietverträgen der nächsten fünf Jahre angeführt. Die Differenz zur Brutto-Leasingverbindlichkeit zum 1.1.2019 liegt im Wesentlichen daran, dass die Verpflichtungen aus Leasing- und Mietverträgen, die über den Zeitraum von fünf Jahren hinausgegangen sind, im Konzernanhang zum 31.12.2018 unberücksichtigt geblieben sind.

Die Änderungen aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 stellen sich im Konzernzwischenabschluss wie folgt dar:

Konzernbilanz in T€ 31.12.2019
wie
berichtet
Anpassungen
IFRS 16
31.12.2019
ohne
Anpassungen
Sachanlagen 116.671 4.761 111.910
Sonstige langfristige Vermögenswerte 4.213 3.625 588
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 6.561 779 5.782
9.165
Eigenkapital / Rücklagen 78.296 720 77.576
Leasingverbindlichkeiten langfristig 6.886 6.886 0
Leasingverbindlichkeiten kurzfristig 1.559 1.559 0
9.165
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in T€ 1-12 2019
wie
berichtet
Anpassungen
IFRS 16
1-12 2019
ohne
Anpassungen
Umsatzerlöse 242.435 –779 243.214
Veränderung des Bestandes an
fertigen und unfertigen Erzeugnissen 128 0 128
Aktivierte Eigenleistungen 199 0 199
Sonstige betriebliche Erträge 6.558 40 6.518
Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen –98.759 0 –98.759
Personalaufwand –53.554 0 –53.554
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte
und Sachanlagen –19.319 –986 –18.333
Sonstige betriebliche Aufwendungen –65.534 1.591 –67.125
Betriebsergebnis 12.154 –134 12.288
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in T€ 1-12 2019
wie
berichtet
Anpassungen
IFRS 16
1-12 2019
ohne
Anpassungen
Ergebnisanteile an Unternehmen,
die nach der Equity-Methode bilanziert werden, nach Steuern 338 0 338
Finanzerträge 1.999 79 1.920
Finanzaufwendungen –1.128 –149 –979
Finanzergebnis 1.209 –70 1.279
Ergebnis vor Steuern 13.363 –204 13.567
Konzern-Kapitalflussrechnung in T€ 1-12 2019
wie
berichtet
Anpassungen
IFRS 16
1-12 2019
ohne
Anpassungen
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 30.034 622 29.412
Gezahlte Zinsen –733 –150 –583
Erhaltene Zinsen 119 79 40
Gezahlte Ertragsteuern –4.104 0 –4.104
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 25.316 551 24.765
Cashflow aus Investitionstätigkeit –26.834 0 –26.834
Rückzahlungen von Darlehen –1.930 0 –1.930
Veränderung Kontokorrentverbindlichkeiten 7.097 0 7.097
Finanzierung von verbundenen und Beteiligungsunternehmen 2.080 0 2.080
Zuflüsse aus Leasingvereinbarungen 701 701 0
Abflüsse aus Leasingvereinbarungen –1.252 –1.252 0
Gezahlte Dividenden –5.505 0 –5.505
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 1.191 –551 1.742
Veränderung des Zahlungsmittelbestandes –327 0 –327

Weitere Details zu den Nutzungsrechten sowie deren Entwicklung sind unter Punkt 2.2 dargestellt.

Folgende ab dem 1.1.2019 verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen haben keine Auswirkung auf den Konzernabschluss:

Inhalt Geltend ab1
1.1.2019
negativen Vorfälligkeitsentschädigung
Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung 1.1.2019
Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 1.1.2019
und Gemeinschaftsunternehmen
Planänderungen, Plankürzungen oder Settlement 1.1.2019
Finanzielle Vermögenswerte mit einer

Die nachfolgenden Standards und Interpretationen wurden vom IASB bereits verabschiedet und von der EU übernommen, sind aber noch nicht in Kraft getreten:

Standard/Interpretation Inhalt Geltend ab1
Änderungen an IFRS 2, Aktualisierung dieser Verlautbarungen im Hinblick 1.1.2020
IFRS 3, IFRS 6, IFRS 14, auf darin enthaltene Verweise auf das Rahmenkonzept
IAS 1, IAS 34, IAS 37, IAS 38, oder zwecks Klarstellung, auf welche Version
IFRIC 12, IFRIC 19, IFRIC 20, des Rahmenkonzepts sie sich beziehen
IFRIC 22 und SIC-32
Änderungen zu IAS 1 Definition von Wesentlichkeit 1.1.2020
und IAS 8
Änderungen zu IFRS 9, Auswirkung der Reform der Referenzzinssätze 1.1.2020
IAS 39 und IFRS 7

Diese Regelungen wurden nicht vorzeitig angewendet und werden erst dann angewendet werden, wenn diese erstmalig verpflichtend anzuwenden sind. Aus der erstmaligen Anwendung sind keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss zu erwarten.

Von der EU noch nicht übernommene Standards und Interpretationen:

Standard/Interpretation Inhalt Geltend ab1
IFRS 17 Versicherungsverträge 1.1.2021
Änderungen zu IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse: 1.1.2020
Definition eines Geschäftsbetriebes
Änderungen zu IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig 1.1.2022

1.3 Konsolidierungsgrundsätze

Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Die Angaben für 2019 betreffen den Bilanzstichtag 31.12.2019 bzw.  die Periode vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2019. Die Angaben für 2018 betreffen den Bilanzstichtag 31.12.2018 bzw. die Periode vom 1.1.2018 bis zum 31.12.2018.

Die Abschlüsse aller wesentlichen oder nach nationalen Vorschriften prüfungspflichtigen vollkonsolidierten in- und ausländischen Gesellschaften wurden von unabhängigen Wirtschaftsprüfern geprüft. Der Rechnungslegung der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften liegen die einheitlichen Rechnungslegungsvorschriften des Ottakringer Konzerns zugrunde.

Konsolidierungskreis und Stichtag

Die Festlegung des Konsolidierungskreises erfolgt nach den Grundsätzen des IFRS 10. Dementsprechend werden elf inländische Gesellschaften, die unter Beherrschung der Gesellschaft stehen, vollkonsolidiert.

Während des Jahres erworbene Gesellschaften werden ab dem Zeitpunkt konsolidiert, zu dem die Beherrschung über die Vermögenswerte und die Geschäfte tatsächlich auf den Konzern übergegangen ist. Abgegangene Geschäftsbereiche werden mit dem Zeitpunkt der Beendigung der Beherrschung endkonsolidiert.

Der Konsolidierungskreis umfasst folgende Gesellschaften:

2019 2018
Gesellschaft
Sitz
Anteil Konsoli-
dierung
Anteil Konsoli
dierung
Muttergesellschaft
Ottakringer Getränke AG
Tochtergesellschaften
Ottakringer Brauerei GmbH Wien, Österreich 100,0 % VK 100,0 % VK
– Ottakringer Betriebe- Wien, Österreich 100,0 % VK 100,0 % VK
und DienstleistungsgmbH
– Neogast Cafe und Wien, Österreich 100,0 % VK 100,0 % VK
Restaurant GmbH
– Perfect Drinks GmbH Wien, Österreich 100,0 % VK 100,0 % VK
Vöslauer Mineralwasser GmbH Wien, Österreich 100,0 % VK 100,0 % VK
– Vöslauer Thermalbad GmbH Wien, Österreich 100,0 % VK 100,0 % VK
– PET to PET Recycling Müllendorf, Österreich 20,0 % EK 20,0 % EK
Österreich GmbH
Trinkservice GmbH VGV Wien, Österreich 100,0 % VK 100,0 % VK
Del Fabro & Kolarik GmbH Wien, Österreich 61,8 % VK 61,8 % VK
– Wieser, Kolarik & Leeb GmbH Piesendorf, Österreich 100,0 % VK 100,0 % VK
– Höfinger & Maller Ybbs, Österreich 100,0 % VK 100,0 % VK
Getränkegesellschaft m.b.H.
– Gastromedia GmbH Wien, Österreich 55,0 % VK 55,0 % VK
Del Fabro GmbH Wien, Österreich 50,0 % EK 50,0 % EK
Innstadt AG Passau, Deutschland 49,0 % EK 49,0 % EK

Konsolidierungsmethoden: VK = Vollkonsolidierung; EK = Equity-Konsolidierung

Der Bilanzstichtag von sämtlichen einbezogenen Gesellschaften ist der 31.12.

Die Yppenplatz 4 GmbH wird mangels Wesentlichkeit nicht konsolidiert. Im Jahr 2019 wurden die Anteile an dieser Gesellschaft von 6 % auf 100 % aufgestockt. Der Gesamtkaufpreis betrug € 2,00.

Konsolidierungsmethoden

Die Konsolidierung erfolgt nach den Bestimmungen des IFRS 3. Unternehmenszusammenschlüsse werden grundsätzlich nach der Erwerbsmethode bilanziert. Dabei werden die Gegenleistungen für den Erwerb der Anteile an den einbezogenen Tochterunternehmen mit dem jeweils anteiligen Reinvermögen, basierend auf den Zeitwerten der übernommenen Vermögenswerte und Schulden dieser Unternehmen, zum Zeitpunkt des Erwerbes bzw. des Überganges der Kontrolle verrechnet.

Immaterielle Vermögenswerte werden, soweit identifizierbar, einer eigenständigen Bilanzierung zugeführt und planmäßig abgeschrieben. Der verbleibende Firmenwert wird auf die zahlungsmittelgenerierende Einheit aufgeteilt und mindestens einmal jährlich auf dieser Ebene auf Werthaltigkeit getestet.

Im Falle eines Überschusses des erworbenen anteiligen Reinvermögens über die Anschaffungskosten sind sowohl die erworbenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten als auch die Anschaffungskosten nochmals zu bewerten. Ein bestehender Überschuss ist danach erfolgswirksam zu erfassen.

Für die nach der Equity-Methode einbezogenen Gesellschaften gelten die gleichen Bewertungsgrundsätze wie im Rahmen der Vollkonsolidierung.

Für ab- bzw. aufgegebene Geschäftsbereiche werden die Regelungen des IFRS 5 angewendet. Das Ergebnis aus den aufgegebenen Geschäftsbereichen wird in der Gewinn- und Verlustrechnung des Ottakringer Konzerns gesondert dargestellt. In den Jahren 2019 und 2018 wurden keine Geschäftsbereiche ab- bzw. aufgegeben.

Alle konzerninternen Transaktionen und damit zusammenhängende Erträge und Aufwendungen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten werden eliminiert. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen werden ebenfalls ausgeschieden. Bei nach der Equity-Methode bewerteten Gesellschaften wird auf eine Zwischenergebniseliminierung aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen verzichtet, soweit diese von untergeordneter Bedeutung ist.

1.4 Änderung des Konsolidierungskreises

Im Geschäftsjahr 2019 gab es, wie im Vorjahr, keine Änderung im Konsolidierungskreis.

1.5 Währungsumrechnungen

Geschäftstransaktionen in ausländischer Währung

In den Einzelabschlüssen der Konzerngesellschaften werden Geschäftsvorfälle in fremder Währung mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung bewertet. Kursgewinne und -verluste werden ergebniswirksam berücksichtigt. Im Geschäftsjahr 2019 gab es, wie im Vorjahr, keine wesentlichen erfolgswirksam zu erfassende Kursgewinne und Kursverluste.

Umrechnung von Einzelabschlüssen in ausländischer Währung

Im Konzernabschluss werden die Jahresabschlüsse ausländischer Tochterunternehmen nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Da sämtliche Tochterunternehmen ihre Geschäfte selbstständig betreiben, ist die jeweilige Landeswährung die funktionale Währung. Die Berichtswährung ist Euro. Die Umrechnung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt zum Mittelkurs am Bilanzstichtag, die Werte der Gewinn- und Verlustrechnung werden mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet.

Im Geschäftsjahr 2019 gab es, wie im Vorjahr, keine Konzerngesellschaft, die den Jahresabschluss in einer ausländischen Währung erstellt hat.

1.6 Rechnungslegungsmethoden

1.6.1 Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten, abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen, bewertet. Die planmäßige Abschreibung orientiert sich an der bestimmbaren Nutzungsdauer. Firmenwerte sind nicht planmäßig abzuschreiben.

Sachanlagen werden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen, bewertet.

Die Herstellungskosten selbst erstellter Sachanlagen umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der Materialund Fertigungsgemeinkosten. Aufwendungen der allgemeinen Verwaltung werden nicht aktiviert. Kosten für Reparaturen und Instandhaltung von Sachanlagen werden erfolgswirksam verrechnet. In späteren Perioden für einen Vermögenswert anfallende Kosten werden nur dann aktiviert, wenn sie zu einer wesentlichen Erhöhung der künftigen Nutzungsmöglichkeit des Vermögenswertes führen, zum Beispiel durch erweiterte Einsatzmöglichkeiten oder eine signifikante Verlängerung der Nutzungsdauer.

Die Finanzierungskosten für die Anschaffung bzw. Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten werden aktiviert, wenn sich die Periode zwischen Anschaffungs- bzw. Herstellungsbeginn und Inbetriebnahme über einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten erstreckt.

Die Abschreibung der immateriellen Vermögenswerte und der abnutzbaren Sachanlagen erfolgt linear über die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer des jeweiligen Gegenstandes. Bei der Ermittlung der Abschreibungssätze wurden unverändert gegenüber dem Vorjahr folgende Nutzungsdauern angenommen:

Nutzungsdauer
Immaterielle Vermögenswerte
Rechte und Lizenzen1 4 –10 Jahre
Kundenstock 9 Jahre
Sachanlagen
Bauten einschließlich Bauten auf fremdem Grund 10 –50 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 5 –15 Jahre
Andere Anlagen, Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 –10 Jahre

Über das Ausmaß der planmäßigen Abschreibungen hinausgehende wesentliche Wertminderungen werden durch außerplanmäßige Abschreibungen (IAS 36) berücksichtigt. Bei Wegfall der Gründe für die außerplanmäßigen Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. Bei Anzeichen einer Wertbeeinträchtigung erfolgt der Wertansatz der immateriellen Vermögenswerte und der Sachanlagen nach der in Punkt 1.6.4 dargestellten Methode.

Bei einer über sechs Monate hinausgehenden Nutzung eines im Geschäftsjahr erworbenen Vermögenswertes wird die Abschreibung mit einem vollen Jahresbetrag, bei kürzerer Nutzung mit dem halben Jahresbetrag, angesetzt. Vermögenswerte mit Anschaffungskosten unter jeweils € 400,00 (geringwertige Vermögensgegenstände) werden im Jahr des Zuganges voll abgeschrieben und in der Entwicklung des Anlagevermögens sofort als Abgang behandelt.

1.6.2 Nach der Equity-Methode bewertete Beteiligungen

Nach der Equity-Methode bewertete Beteiligungen werden mit dem anteiligen Eigenkapital bewertet.

1.6.3 Finanzielle Vermögenswerte

Wertpapiere werden abhängig von der Klassifizierung nach IFRS 9 bewertet. Bei den vorhandenen Wertpapieren handelt es sich fast ausschließlich um Investmentfondsanteile, die über ein Kündigungs- bzw. Rückgaberecht verfügen und als Investment in ein Fremdkapitalinstrument eingestuft werden. Da die Zahlungsstromkriterien (ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungsströme) nicht erfüllt werden, erfolgt nach IFRS 9 die Klassifizierung als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert". Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, Wertänderungen werden über die Gewinn- und Verlustrechnung im Finanzergebnis erfasst.

Kundendarlehen werden mit dem Barwert bilanziert. Die Barwertdifferenz im Zugangsjahr wird als Belieferungsrecht aktiviert. Für erkennbare Risiken werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen.

Sonstige Beteiligungen, bei denen der Marktwert nicht ohne erheblichen Aufwand feststellbar ist, sind mit den Anschaffungskosten bilanziert, sofern diese bezüglich ihrer Höhe nicht wesentlich sind.

1.6.4 Wertminderung von Vermögenswerten

Vermögenswerte, die von der Definition der Finanzinstrumente gemäß IFRS 9 umfasst sind, werden, abhängig von der jeweiligen Klassifizierung, nach den Bestimmungen des IFRS 9 bewertet.

Vermögenswerte, die nicht von der Definition der Finanzinstrumente gemäß IFRS 9 umfasst sind, werden bei Vorliegen von Indikatoren und Firmenwerte mindestens einmal jährlich (zum gleichen Zeitpunkt) nach den Bestimmungen des IAS 36 zu Wertminderungen beurteilt. Anzeichen für eine Wertminderung sind dann gegeben, wenn infolge eines oder mehrerer Ereignisse ein objektiver Hinweis vorliegt, dass sich die erwarteten künftigen Zahlungsströme des jeweiligen Vermögenswertes negativ verändert haben.

Bei Vorliegen solcher Anzeichen – und bei Firmenwerten mindestens einmal jährlich – wird der Nutzungswert oder der Zeitwert für die betroffenen Vermögenswerte ermittelt. Liegt dieser Wert unter dem für diese Vermögenswerte angesetzten Buchwert, erfolgt eine Wertminderung auf diesen Wert.

Der Nutzungswert wird als Barwert der geschätzten künftigen Mittelüberschüsse aus der Verwendung der betroffenen Vermögenswerte unter Zugrundelegung eines marktüblichen Zinssatzes ermittelt. Kann für die betroffenen Vermögenswerte kein eigenständiger Mittelüberschuss ermittelt werden, werden diese in die nächste größere Einheit, für die ein eigenständiger Überschuss ermittelt werden kann (zahlungsmittelgenerierende Einheit), einbezogen.

Der Zeitwert entspricht dem für den betroffenen Vermögenswert am Markt unter unabhängigen Dritten erzielbaren Erlös, abzüglich anfallender Veräußerungskosten.

Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Ein späterer Wegfall der Wertminderung führt zu einer erfolgswirksamen Wertaufholung bis zur Höhe der fortgeschriebenen ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Davon ausgenommen sind Firmenwerte, die dem Zuschreibungsverbot nach IAS 36.124 unterliegen.

1.6.5 Vorräte

Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag bewertet.

Die Anschaffungskosten umfassen alle Kosten, die angefallen sind, um den Gegenstand in den erforderlichen Zustand und an den jeweiligen Ort zu bringen. Die Herstellungskosten beinhalten alle Einzelkosten sowie angemessene Teile der in Zusammenhang mit der Herstellung angefallenen Gemeinkosten auf Basis einer normalen Auslastung der Produktionsanlagen. Die Kosten pro Einheit werden bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren ermittelt.

Unfertige und fertige Erzeugnisse werden mit den Herstellungskosten bewertet. Diese werden additiv aufgrund angefallener Materialkosten, Fertigungslöhne, Fertigungsgemeinkosten (inklusive anteiliger Verwaltungsgemeinkosten der Produktion) ermittelt. Finanzierungskosten werden nicht berücksichtigt, da die Kriterien nach IAS 23 nicht erfüllt sind.

Der Nettoveräußerungswert ergibt sich aus den im gewöhnlichen Geschäftsverlauf erzielbaren Verkaufserlösen, abzüglich der auf Basis von Erfahrungswerten festgelegten noch anfallenden Herstellungs- und Vertriebskosten.

1.6.6 Kundendarlehen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte

Für die Bewertung der Kundendarlehen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögenswerte aus Kundenverträgen wird das vereinfachte Wertminderungsmodell angewendet, in dem die erwarteten Verluste während der Gesamtlaufzeit berücksichtigt werden (sogenanntes Laufzeit-Modell).

Die Nettowerte sämtlicher Kundendarlehen und Forderungen, die nicht von einer Einzelwertberichtigung umfasst sind, werden über eine Bewertungsmatrix einer pauschalen Einzelwertberichtigung zugeführt, wobei die nachfolgend angeführten Verlustquoten angesetzt werden.

Erwartete
Verlustquote
Noch nicht fällig 0 %
Bis 60 Tage überfällig 0 %
61 bis 90 Tage überfällig 25 %
91 bis 120 Tage überfällig 50 %
Mehr als 120 Tage überfällig 100 %

1.6.7 Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern

Pensionsverpflichtungen

Für Mitarbeiter von einigen österreichischen Gesellschaften der Ottakringer Gruppe wurde in den Jahren 1997 bzw.  2001 ein beitragsorientiertes Pensionskassenmodell eingeführt. Mittels Betriebsvereinbarung wurde eine Pensionskassenzahlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern vereinbart und auf Basis dieser Vereinbarung ein Pensionskassenvertrag abgeschlossen. Diese Vereinbarung sieht vor, dass für jeden Mitarbeiter ab Vollendung des fünften Dienstjahres 1,0 % vom Teil der Beitragsgrundlage bis zur jährlichen Höchstbeitragsgrundlage nach ASVG und 5,0 % vom Teil der über der Höchstbeitragsgrundlage nach ASVG in die Pensionskasse eingezahlt werden. Mit Wirkung zum 31.12.2010 wurden die Pensionskassenverträge gekündigt und ein Vertrag über eine betriebliche Kollektivversicherung sowie neue Betriebsvereinbarungen abgeschlossen. Die Pensionszusagen wurden inhaltlich nicht verändert (beitragsorientiertes Pensionsmodell). Das Deckungskapital der Pensionskasse wurde mit Wirkung zum 1.1.2011 in die betriebliche Kollektivversicherung übertragen.

Im Jahr 2019 wurden für 127 Arbeiter (2018: 126 Arbeiter) und 194 Angestellte (2018: 196 Angestellte) Beiträge geleistet.

Abfertigungsverpflichtungen

Nach österreichischem Arbeitsrecht ist die Gesellschaft verpflichtet, für Mitarbeiter, die vor dem 1.1.2003 in die Gesellschaft eingetreten sind, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Eintritt in den Ruhestand eine einmalige Abfertigung zu zahlen. Mitarbeiter, die freiwillig ausscheiden oder aus gutem Grund entlassen werden, haben keinen Anspruch auf eine solche Abfertigungszahlung. Die Abfertigungszahlung ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem bei Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezug abhängig und beträgt zwischen zwei und zwölf Monatsbezügen. Für diese Verpflichtung wird eine Rückstellung gebildet. Über diese gesetzlichen Verpflichtungen hinaus bestehen in der Ottakringer Gruppe keine vertraglich vereinbarten Abfertigungsverpflichtungen. Aus den Abfertigungsverpflichtungen bestehen nach Einschätzung des Managements keine außergewöhnlichen Risiken sowie Risikokonzentrationen, über die gemäß IAS 19.139b zu berichten sind.

Die Ermittlung dieser Rückstellung erfolgt nach der Projected Unit Credit-Methode. Dabei wird der Barwert der künftigen Zahlungen nach einem versicherungsmathematischen Verfahren über die geschätzte Beschäftigungszeit der Mitarbeiter angesammelt. Es handelt sich dabei um einen Defined Benefit Plan. Die Berechnung erfolgt für den jeweiligen Bilanzstichtag durch Gutachten eines Versicherungsmathematikers.

Gemäß IAS 19 (überarbeitet 2011) sind versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Neubewertung der Abfertigungsverpflichtungen erfolgsneutral zu erfassen und in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung darzustellen.

Den Berechnungen zum 31.12.2019 liegen ein Rechnungszinsfuß von 1,2 % (2018: 1,8 %) sowie eine voraussichtliche Steigerung der Bemessungsgrundlage von 2,0 % (2018: 2,0 %) zugrunde, wobei kein Fluktuationsabschlag angesetzt wurde. Das Pensionsantrittsalter beträgt für Frauen 60 bis 65 Jahre (abhängig vom Geburtsdatum) und für Männer 65 Jahre. Für die Berechnung werden die Sterbetafeln von AVÖ 2018-P (2018: AVÖ 2018-P) verwendet.

Für Arbeitsverhältnisse, deren vertraglich vereinbarter Beginn nach dem 31.12.2002 liegt, sind die Vorschriften der "Abfertigung neu" anzuwenden. Das neue Abfertigungssystem bedeutet für den Arbeitnehmer für jeden Leistungsmonat eines Arbeitsverhältnisses und auch für bestimmte Nichtleistungszeiten einen unabhängig von der Dauer und von der Art der künftigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses unverfallbaren Anspruch auf Geldleistung. Es handelt sich dabei um einen beitragsorientierten Plan, bei dem die Übertragung der Vermögenswerte zur Bedeckung der Verpflichtung an eine Mitarbeitervorsorgekasse erfolgt. Die laufenden Beiträge an die Mitarbeitervorsorgekasse sind unter den Aufwendungen für Abfertigungen ausgewiesen.

Sonstige langfristige Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern

Aufgrund der jeweiligen kollektivvertraglichen Vereinbarungen sind Gesellschaften der Ottakringer Gruppe verpflichtet, an Mitarbeiter Jubiläumsgelder nach Maßgabe der Erreichung bestimmter Dienstjahre (ab 20 bzw. 25 Dienstjahren) zu leisten. Für diese Verpflichtung wurde eine Rückstellung gebildet. Die Bewertung dieser Rückstellung erfolgt grundsätzlich nach den für die Abfertigungsverpflichtungen angewendeten Methoden und Annahmen, wobei ein dienstzeitabhängiger Fluktuationsabschlag zwischen 0 % und 26 % (2018: 0 % und 26 %) berücksichtigt wird.

1.6.8 Sonstige Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen werden angesetzt, wenn für die Gesellschaft eine rechtliche oder tatsächliche Verpflichtung gegenüber einem Dritten aufgrund eines vergangenen Ereignisses vorliegt und es wahrscheinlich ist, dass diese Verpflichtung zu einem Mittelabfluss führen wird. Die Rückstellungen werden mit jenem Wert angesetzt, der zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses nach bester Schätzung ermittelt werden kann. Unterscheidet sich der auf Basis eines marktüblichen Zinssatzes ermittelte Barwert der Rückstellung wesentlich vom Nominalwert, wird der Barwert der Verpflichtung angesetzt.

1.6.9 Ertragsteuern

Der für das Geschäftsjahr ausgewiesene Ertragsteueraufwand umfasst die für die einzelnen Gesellschaften aus dem steuerpflichtigen Einkommen und dem im jeweiligen Land anzuwendenden Steuersatz errechnete Ertragsteuer ("tatsächliche Steuern"), Steuern aus Vorperioden und die Veränderung der latenten Steuern, sofern diese nicht in Verbindung mit Unternehmenszusammenschlüssen, einem direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfassten Posten stehen. Die laufenden Steuern ergeben sich aus dem errechneten steuerpflichtigen Einkommen und dem anwendbaren Steuertarif.

Die Ermittlung der Steuerabgrenzung erfolgt nach der Balance Sheet Liability-Methode für alle temporären Unterschiede zwischen den Wertansätzen der Bilanzposten im IFRS-Konzernabschluss und deren bei den einzelnen Gesellschaften bestehenden Steuerwerten. Weiters wird der wahrscheinlich realisierbare Steuervorteil aus bestehenden Verlustvorträgen in die Ermittlung einbezogen. Ausnahmen von dieser umfassenden Steuerabgrenzung bilden Unterschiedsbeträge aus dem erstmaligen Ansatz eines Firmenwertes und mit Beteiligungen an kontrollierten Gesellschaften zusammenhängende temporäre Unterschiede. Aktive Steuerabgrenzungen werden wertberichtigt, wenn es nicht wahrscheinlich ist, dass der enthaltene Steuervorteil realisierbar ist. Für die Ermittlung der Abgrenzung werden, die bei der Auflösung der Unterschiede erwarteten künftigen Steuersätze angewendet. Zukünftige Steuersätze werden berücksichtigt, wenn die Steuersatzänderung zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung bereits beschlossen ist.

Der Ermittlung der Steuerabgrenzung wurden folgende Steuersätze zugrundegelegt:

  • – Deutschland: 29,8 % (2018: 29,8 %)
  • – Österreich: 25,0 % (2018: 25,0 %)

Gemäß IAS 12.74 werden latente Steueransprüche und Steuerschulden je Gesellschaft saldiert ausgewiesen. Weiters werden die latenten Steueransprüche und -schulden der österreichischen Gesellschaften saldiert, da es sich um Ansprüche und Schulden gegenüber derselben Finanzbehörde handelt. Seit dem Jahr 2005 sind die Ottakringer Getränke AG und ihre inländischen Tochtergesellschaften Gruppenmitglieder der steuerlichen Unternehmensgruppe der Ottakringer Holding AG (Gruppenträger). Bezüglich weiterer Erläuterungen zur Gruppenbesteuerung wird auf Punkt 2.16 verwiesen.

1.6.10 Finanzverbindlichkeiten

Der erstmalige Ansatz finanzieller Verbindlichkeiten erfolgt mit dem beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten. Die Folgebewertung erfolgt abhängig von der Einstufung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert, wenn diese zu Handelszwecken gehalten werden. Ein Agio, Disagio oder sonstiger Unterschied zwischen dem erhaltenen Betrag und dem Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit der Finanzierung nach der effektiven Zinsenmethode verteilt und im Finanzergebnis erfasst.

1.6.11 Leasingverhältnisse

Ottakringer Gruppe als Leasingnehmer

Bei Vertragsbeginn erfolgt die Beurteilung, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgeltes für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Zur Beurteilung, ob ein Vertrag das Recht zur Kontrolle eines identifizierten Vermögenswertes beinhaltet, wird die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 zugrundegelegt.

Zu Nutzungsbeginn werden alle Leasingverhältnisse, mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverhältnissen mit einer Laufzeit von höchstens zwölf Monaten und Leasingverhältnissen über Vermögenswerte von geringem Wert, als Nutzungsrecht und als Leasingverbindlichkeit in Höhe des Barwertes der künftigen Leasingzahlungen in der Bilanz erfasst. Enthält eine Vereinbarung sowohl Leasingkomponenten als auch Nicht-Leasingkomponenten, erfolgt eine Aufteilung der Leasingzahlungen auf die beiden Komponenten auf Basis ihrer relativen Einzelveräußerungspreise und die Nicht-Leasingzahlungen werden im Aufwand erfasst.

Die Leasingverbindlichkeit wird in Höhe des Barwertes der künftigen Leasingzahlungen über die hinreichend sichere Nutzungsperiode erfasst. Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen:

  • feste Zahlungen, einschließlich de facto feste Zahlungen,
  • variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind, erstmalig bewertet anhand des am Bereitstellungsdatum gültigen Indexes bzw. Zinssatzes,
  • Beträge, die aufgrund einer Restwertgarantie voraussichtlich zu zahlen sind, und
  • den Ausübungspreis einer Kaufoption oder einer Verlängerungsoption, wenn deren Ausübung jeweils hinreichend sicher ist sowie Strafzahlungen für eine vorzeitige Kündigung, es sei denn, dass eine vorzeitige Kündigung mit einer hinreichenden Sicherheit ausgeschlossen werden kann.

Die Barwertermittlung erfolgt durch Abzinsung der zukünftigen Leasingzahlungen mit dem impliziten Zinssatz des Leasingverhältnisses. Wenn dieser nicht bekannt oder bestimmbar ist, mit dem adäquaten Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingverhältnisses. Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert nach der Effektivzinsmethode bewertet. Eine Neubewertung erfolgt, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder Zinssatzänderung verändern, wenn die Schätzungen zu den voraussichtlichen Zahlungen im Rahmen einer Restwertgarantie angepasst werden oder wenn die Einschätzungen über die Ausübung von Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen geändert werden oder sich eine de facto feste Leasingzahlung ändert. Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwertes des Nutzungsrechtes vorgenommen bzw.  wird diese erfolgswirksam vorgenommen, wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechtes auf Null verringert hat.

Die Anschaffungskosten des Nutzungsrechtes entsprechen grundsätzlich der Höhe der Leasingverbindlichkeit im Zugangszeitpunkt. Im Rahmen der Folgebewertung wird das Nutzungsrecht über die Laufzeit des Leasingverhältnisses planmäßig linear abgeschrieben und gegebenfalls um außerplanmäßige Wertminderungen angepasst.

Ottakringer Gruppe als Leasinggeber

Bei Vorliegen der Voraussetzungen für einen Finanzierungsleasingvertrag wird der Barwert der zukünftigen Leasingzahlungen als Forderung gegenüber dem Leasingnehmer bilanziert.

1.6.12 Erlöse aus Verträgen mit Kunden

Umsätze aus Lieferungen werden realisiert, wenn der Kunde die Kontrolle über die gelieferte Ware erhält. Dies erfolgt im Regelfall bei der Übergabe. Umsätze aus Dienstleistungen werden in dem Umfang realisiert, in dem die Leistung zum Stichtag erbracht worden ist.

Zahlungen an Kunden für Listungsbeiträge und Werbekostenzuschüsse werden entsprechend der Bestimmungen des IFRS 15 transaktionspreismindernd (das heißt erlösmindernd) in den Umsatzerlösen erfasst.

1.6.13 Schätzungen

Bei der Erstellung des Konzernabschlusses müssen vom Management Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, welche die bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während der Berichtsperiode beeinflussen. Diese Schätzungen und Annahmen können sich erheblich auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken. Die sich in der Zukunft tatsächlich ergebenden Werte können von den Schätzungen und Annahmen abweichen.

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen und Schätzungen, für die ein Risiko besteht, dass in zukünftigen Perioden wesentliche Anpassungen von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sind, werden nachfolgend erläutert.

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Die Folgebewertung abnutzbarer immaterieller Vermögenswerte und Sachanlagen erfordert Schätzungen und Annahmen bezüglich der Ermittlung der Nutzungsdauer und planmäßigen Abschreibungen. Diese Schätzungen basieren auf Erfahrungswerten und Beurteilungen des Managements.

Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben und jährlichen Werthaltigkeitstests unterzogen. Im Rahmen dieser Werthaltigkeitstests sind zahlreiche Annahmen und Schätzungen vorzunehmen, insbesondere über die zukünftig erwarteten Cashflows, Abzinsungssätze und Wachstumsraten. Bezüglich der Details zu den durchgeführten Werthaltigkeitstests wird auf Punkt 2.1 verwiesen.

Leasingverhältnisse

IFRS 16 erfordert Einschätzungen, die die Bewertung von Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechten sowie die Bewertung von Leasingforderungen beeinflussen. Diese beinhalten unter anderem die Bestimmungen von Verträgen, die unter IFRS 16 fallen, die Laufzeiten der Verträge und den Grenzfremdkapitalzinssatz, der zur Abzinsung der zukünftigen Zahlungsströme herangezogen wird. Der Grenzfremdkapitalzinssatz wird vom risikofreien Zinssatz der zugrundeliegenden Laufzeit, angepasst um Risikozuschläge, abgeleitet.

Kundendarlehen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte

Die Bewertung erfolgt auf Basis der einzelnen Vermögenswerte sowie auf Grundlage einer Bewertungsmatrix. Dies erfordert Schätzungen über die Wahrscheinlichkeit und Höhe des zu erwartenden Zahlungseingangs. Die Schätzungen bezüglich der einzelnen Vermögenswerte erfolgen auf Grundlage der Erfahrungen mit den Kunden, deren Bonität sowie unter Berücksichtigung allfällig erhaltener Sicherheiten. Die Schätzungen im Rahmen der Bewertungsmatrix erfolgen unter Berücksichtigung der Überfälligkeit.

Vorräte

Die Bewertung der Vorräte erfordert Schätzungen im Hinblick auf die erzielbaren Veräußerungspreise und die bis zum Absatz noch anfallenden Herstellungs- und Vertriebskosten.

Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer

Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer werden für die gesetzlichen Verpflichtungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und für kollektivvertragliche Ansprüche für Jubiläumsgelder bilanziert. Die Bewertung erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf Grundlage von Annahmen zu Abzinsungssätzen, künftigen Lohn- und Gehaltssteigerungen, Fluktuationsraten und Sterbewahrscheinlichkeiten.

Sonstige Rückstellungen

Beim Ansatz und der Bewertung von sonstigen Rückstellungen bestehen Schätzungsunsicherheiten über das Vorliegen der Verpflichtung sowie über die Höhe des zu erwartenden Mittelabflusses.

Latente Steuern

Die Berechnung latenter Steuerschulden erfolgt auf Basis jener Steuersätze, die nach aktueller Rechtslage zum Zeitpunkt gelten werden, zu dem sich die temporären Differenzen wieder ausgleichen werden. Steuersatzänderungen können dazu führen, dass die Berechnung der latenten Steuern angepasst werden muss.

Die vorgenommenen Schätzungen und Annahmen werden vom Management jährlich überprüft. Vorgenommene Änderungen sind, sofern diese wesentlich sind, bei den einzelnen Posten erläutert. Änderungen führen zu einer erfolgswirksamen Anpassung der Wertansätze in der laufenden Berichtsperiode, ausgenommen es handelt sich um Sachverhalte die unmittelbar im Eigenkapital zu erfassen sind.

2. Erläuterungen zu den Posten der Konzernbilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzern-Gesamtergebnisrechnung und Konzern-Kapitalflussrechnung

2.1 Immaterielle Vermögenswerte

Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:

in T€ Rechte und
Lizenzen
Kunden-
stock
Firmen-
wert
Geleistete
Anzahlungen
Gesamt
2019
Anschaffungskosten
Stand 1.1.2019 37.065 5.055 4.785 583 47.488
Zugänge 5.496 0 0 795 6.291
Abgänge 4.435 0 0 0 4.435
Umbuchungen 460 0 0 –562 –102
Stand 31.12.2019 38.586 5.055 4.785 816 49.242
Kumulierte Abschreibungen
Stand 1.1.2019 25.924 3.151 0 0 29.075
Zugänge 4.740 551 0 0 5.291
Abgänge 4.109 0 0 0 4.109
Stand 31.12.2019 26.555 3.702 0 0 30.257
Buchwert
Stand 31.12.2019 12.031 1.353 4.785 816 18.985
2018
Anschaffungskosten
Stand 1.1.2018 37.312 5.055 4.785 0 47.152
Zugänge 4.411 0 0 583 4.994
Abgänge 4.658 0 0 0 4.658
Stand 31.12.2018 37.065 5.055 4.785 583 47.488
in T€ Rechte und
Lizenzen
Kunden-
stock
Firmen-
wert
Geleistete
Anzahlungen
Gesamt
Kumulierte Abschreibungen
Stand 1.1.2018 25.832 2.600 0 0 28.432
Zugänge 4.419 551 0 0 4.970
Abgänge 4.327 0 0 0 4.327
Stand 31.12.2018 25.924 3.151 0 0 29.075
Buchwert
31.12.2018 11.141 1.904 4.785 583 18.413

Zum 31.12.2019 sind, wie im Vorjahr, keine Wertminderungen enthalten.

Die zum 31.12.2019 bilanzierten Firmenwerte resultieren aus dem Erwerb der Wieser, Kolarik & Leeb GmbH im Jahr 2012, der Neogast Cafe und Restaurant GmbH im Jahr 2015 und aus dem Erwerb der Höfinger & Maller Getränkegesellschaft m.b.H. im Jahr 2016 und gliedern sich wie folgt auf:

in T€ 31.12.2019 31.12.2018
Erwerb Wieser, Kolarik & Leeb GmbH 1.528 1.528
Erwerb Neogast Cafe und Restaurant GmbH 2.451 2.451
Erwerb Höfinger & Maller Getränkegesellschaft.m.b.H. 806 806
Bilanzierter Firmenwert 4.785 4.785

Der Firmenwert aus dem Erwerb der Wieser, Kolarik & Leeb GmbH ist der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Wieser, Kolarik & Leeb GmbH" zugeordnet. Die Überprüfung des Firmenwertes am Ende des vierten Quartals 2019 ergab keinen Wertminderungsaufwand.

Bei der Überprüfung des Firmenwertes wurden die zukünftigen Free Cashflows für die Jahre 2020 bis 2023 berechnet. Diese Berechnung erfolgt auf Basis der vorliegenden Planung für das Jahr 2020 sowie der Mittelfristplanung für die Jahre 2021 bis 2023. Der Free Cashflow für die ewige Rente wurde ebenfalls aus dieser vorliegenden Planung abgeleitet, wobei die Investitionen in gleicher Höhe wie die geplanten Abschreibungen angesetzt wurden. Die ermittelten Free Cashflows wurden mit dem gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatz (WACC) abgezinst und den bilanzierten Vermögenswerten der zahlungsmittelgenerierenden Einheit gegenübergestellt. Für die Jahre 2020 bis 2023 wurde ein WACC von 7,5 % (2018: 7,6 %) angesetzt, für die Abzinsung der ewigen Rente 7,0 % (2018: 7,1 %), das heißt eine Wachstumsrate von 0,5 % unverändert zum Vorjahr. Die Planung erfolgte auf Basis der Erfahrungswerte und der daraus abgeleiteten zukünftigen Erwartung des Managements und geht von einem durchschnittlichen Umsatzwachstum von rund 1,5 % (2018: rund 1,5 %) aus. Der WACC wurde unter der Berücksichtigung der Kapitalstruktur und der Fremdkapitalkosten des Unternehmens sowie langfristiger risikoloser Zinssätze ermittelt. Die Wachstumsrate wurde am unteren Ende, einer auf Erfahrungswerten basierenden Bandbreite, angesetzt.

Der Firmenwert aus dem Erwerb der Neogast Cafe und Restaurant GmbH ist der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Neogast Cafe und Restaurant GmbH" zugeordnet. Die Überprüfung des Firmenwertes am Ende des vierten Quartals 2019 ergab keinen Wertminderungsaufwand.

Die Neogast Cafe und Restaurant GmbH wurde erworben, um ein Gastronomielokal anzumieten und an einen Lokalbetreiber zu verpachten sowie den laufenden Getränkeverkauf an dieses Gastronomielokal abzusichern. Die Cashflows dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit bestehen aus den Cashflows aus der Verpachtung sowie aus dem

Getränkeverkauf an das verpachtete Gastronomielokal. Infolge des im Konzernabschluss 2019 erstmals anzuwendenden IFRS 16 Leasingverhältnisse, wurde ein Nutzungsrecht mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2033 bilanziert und den Vermögenswerten der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet. Dies erforderte eine Änderung in der bisherigen Vorgangsweise bei der Überprüfung der Werthaltigkeit des Firmenwertes.

Bei der Überprüfung des Firmenwertes wurden die zukünftigen Free Cashflows auf Basis der vorliegenden Planung und Erwartung bis zum Jahr 2033 ermittelt, wobei die zukünftigen Mietzahlungen in den Cashflows nicht berücksichtigt werden, da diese bereits für die Bewertung des bilanzieren Nutzungsrechtes herangezogen wurden. Der Free Cashflow für die ewige Rente wurde aus der Cashflow-Planung für das Jahr 2033 abgeleitet. Die ermittelten Free Cashflows wurden mit dem gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatz (WACC) abgezinst und den bilanzierten Vermögenswerten der zahlungsmittelgenerierenden Einheit gegenübergestellt. Für die Jahre 2020 bis 2033 wurde ein WACC von 7,5 % (2018: 7,5 %) angesetzt, für die Abzinsung der ewigen Rente 7,0 % (2018: 7,0 %), das heißt eine Wachstumsrate von 0,5 % unverändert zum Vorjahr. Die Planung ist aus der Entwicklung des Jahres 2019 abgeleitet und geht von einem durchschnittlichen Umsatzwachstum von 1,0 % (2018: 1,5 %) aus. Der WACC wurde unter der Berücksichtigung der Kapitalstruktur und der Fremdkapitalkosten des Unternehmens sowie langfristiger risikoloser Zinssätze ermittelt. Die Wachstumsrate wurde am unteren Ende einer möglichen Bandbreite angesetzt.

Der Firmenwert aus dem Erwerb der Höfinger & Maller Getränkegesellschaft m.b.H. ist der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Höfinger & Maller Getränkegesellschaft m.b.H." zugeordnet. Die Überprüfung des Firmenwertes am Ende des vierten Quartals 2019 ergab keinen Wertminderungsaufwand. Der berechnete Nutzungswert übersteigt die bilanzierten Buchwerte um rund T€ 300 (2018: rund T€ 80).

Bei der Überprüfung des Firmenwertes wurden die zukünftigen Free Cashflows für die Jahre 2020 bis 2023 berechnet. Diese Berechnung erfolgt auf Basis der vorliegenden Planung für das Jahr 2020 sowie einer adaptieren Mittelfristplanung für die Jahre 2021 bis 2023. Der Free Cashflow für die ewige Rente wurde ebenfalls aus dieser vorliegenden Planung abgeleitet, wobei die Investitionen in gleicher Höhe wie die geplanten Abschreibungen angesetzt wurden. Die ermittelten Free Cashflows wurden mit dem gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatz (WACC) abgezinst und den bilanzierten Vermögenswerten der zahlungsmittelgenerierenden Einheit gegenübergestellt. Für die Jahre 2020 bis 2023 wurde ein WACC von 7,0 % (2018: 6,9 %) angesetzt, für die Abzinsung der ewigen Rente 6,5 % (2018: 6,4 %, das heißt eine Wachstumsrate von 0,5 % unverändert zum Vorjahr). Die Planung erfolgte auf Basis der Erfahrungswerte und der daraus abgeleiteten zukünftigen Erwartung des Managements und geht von einem durchschnittlichen Umsatzwachstum von 4,6 % (2018: 4,6 %) aus. Der WACC wurde unter der Berücksichtigung der Kapitalstruktur und der Fremdkapitalkosten des Unternehmens sowie langfristiger risikoloser Zinssätze ermittelt. Die Wachstumsrate wurde am unteren Ende einer auf Erfahrungswerten basierender Bandbreite angesetzt.

Bei sämtlichen Überprüfungen der Firmenwerte wurden Sensitivitätsanalysen vorgenommen. Nachfolgend angeführten Bewertungsparameter wurden jeweils unabhängig voneinander wie angeführt verändert:

  • – WACC: +1,0 %-Punkt
  • – Wachstumsrate: –0,25 %-Punkte
  • – Free Cashflows: –10,0 %

Bei den Firmenwerten aus den Erwerben der Wieser, Kolarik & Leeb GmbH sowie der Neogast Cafe und Restaurant GmbH wurden auch im Rahmen der Sensitivitätsanalysen kein Wertminderungsaufwand festgestellt.

Bezüglich des Firmenwertes aus dem Erwerb der Höfinger & Maller Getränkegesellschaft m.b.H. würde die Erhöhung des WACC um 1 %-Punkt zu einer Abwertung von rund T€ 65 (2018: rund T€ 290) führen. Die Reduktion der Free Cashflows um 10 % würde zu keiner Abwertung (2018: zu einer Abwertung von rund T€ 130) führen.

2.2 Sachanlagen

Die Entwicklung der Sachanlagen stellt sich wie folgt dar:

in T€ Grundstücke
und Bauten
einschließlich
Bauten auf
fremdem Grund
Technische
Anlagen
und
Maschinen
Andere
Anlagen,
Fuhrpark,
Betriebs- und
Geschäfts-
ausstattung
Geleistete
Anzahlungen
und
Anlagen
in Bau
Gesamt
2019
Anschaffungskosten
Stand 1.1.2019 99.120 84.993 66.256 20.558 270.927
Anpassung IFRS 16 (1.1.2019) 3.955 0 749 0 4.704
Zugänge 4.419 4.054 9.545 2.176 20.194
Zugänge Nutzungsrechte 812 0 250 0 1.062
Abgänge 101 1.977 7.165 0 9.243
Abgänge Nutzungsrechte 0 0 63 0 63
Umbuchungen 16.850 1.430 1.700 –19.878 102
Stand 31.12.2019 125.055 88.500 71.272 2.856 287.683
Kumulierte Abschreibungen
Stand 1.1.2019 46.465 71.257 48.377 0 166.099
Zugänge 2.923 3.741 6.377 0 13.041
Zugänge Nutzungsrechte 638 0 348 0 986
Abgänge 101 1.977 6.992 0 9.070
Abgänge Nutzungsrechte 0 0 44 0 44
Stand 31.12.2019 49.925 73.021 48.066 0 171.012
Buchwert
Stand 31.12.2019 75.130 15.479 23.206 2.856 116.671
2018
Anschaffungskosten
Stand 1.1.2018 96.471 84.124 66.487 2.407 249.489
Zugänge 2.671 3.273 6.040 18.635 30.619
Abgänge 57 2.767 6.357 0 9.181
Umbuchungen 35 363 86 –484 0
Stand 31.12.2018 99.120 84.993 66.256 20.558 270.927
Kumulierte Abschreibungen
Stand 1.1.2018 44.147 69.938 48.154 0 162.239
Zugänge 2.348 4.086 6.325 0 12.759
Abgänge 30 2.767 6.102 0 8.899
Stand 31.12.2018 46.465 71.257 48.377 0 166.099
Buchwert
Stand 31.12.2018 52.655 13.736 17.879 20.558 104.828

Bei den Abschreibungen handelt es sich ausschließlich um planmäßige Abschreibungen. Weder im Jahr 2019 noch im Jahr 2018 musste ein Wertminderungsaufwand im Sinne des IAS 36 erfasst werden.

Die Buchwerte der gemäß IFRS 16 Leasingverhältnisse zum 1.1.2019 erstmals zu bilanzierenden Nutzungsrechte gliedert sich nach Anlagenklassen wie folgt auf:

in T€ 31.12.2019 31.12.2018
Grundstücke und Bauten einschließlich Bauten auf fremdem Grund 4.129 0
Andere Anlagen, Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung 632 0
Gesamt 4.761 0
2.3 Nach der Equity-Methode bewertete Beteiligungen Del Fabro PET to PET
Recycling
Österreich
in T€ Innstadt AG GmbH GmbH Gesamt
Stand 1.1.2019 3.263 38 1.388 4.689
Anteil am Gesamtergebnis –124 334 128 338
Stand 31.12.2019 3.139 372 1.516 5.027

Die Innstadt AG und die PET to PET Recycling Österreich GmbH sind als assoziierte Unternehmen eingestuft, die Del Fabro GmbH als Gemeinschaftsunternehmen.

Die zusammenfassenden Finanzinformationen der assoziierten Unternehmen sowie die Überleitungsrechnung zum Buchwert der Beteiligung im Konzernabschluss sind nachfolgend dargestellt.

Innstadt AG
Zusammenfassende Finanzinformationen in T€ 31.12.2019 31.12.2018
Langfristige Vermögenswerte 8.560 8.841
Kurzfristige Vermögenswerte 593 641
Langfristige Schulden –2.697 –2.779
Kurzfristige Schulden –49 –44
in T€ 2019 2018
Umsatzerlöse 296 307
Jahresgewinn –80 –366
Sonstiges Ergebnis –253 –42
Gesamtergebnis –333 –408
Durchschnittlicher Personalstand 2 2
Überleitungsrechnung in T€ 31.12.2019 31.12.2018
Nettoreinvermögen 6.406 6.659
Beteiligungsquote 49 % 49 %
Buchwert der Beteiligung 3.139 3.263

Die Beteiligungsquote entspricht dem Anteil der Stimmrechte. Darüber hinaus gibt es keine Vereinbarungen, die einen Einfluss über die Stimmrechte hinaus ermöglichen. Für diese Beteiligung besteht keine Beherrschung.

PET to PET Recycling Österreich GmbH

Zusammenfassende Finanzinformationen in T€ 31.12.2019 31.12.2018
Langfristige Vermögenswerte 12.465 9.145
Kurzfristige Vermögenswerte 6.296 5.221
Langfristige Schulden –5.995 –3.252
Kurzfristige Schulden –5.186 –4.172
in T€ 2019 2018
Umsatzerlöse 22.901 20.232
Jahresgewinn 638 572
Sonstiges Ergebnis 0 0
Gesamtergebnis 638 572
Durchschnittlicher Personalstand 69 60
Überleitungsrechnung in T€ 31.12.2019 31.12.2018
Nettoreinvermögen 7.580 6.942
Beteiligungsquote 20 % 20 %
Buchwert der Beteiligung 1.516 1.388

Die Beteiligungsquote entspricht dem Anteil der Stimmrechte. Darüber hinaus gibt es keine Vereinbarungen, die einen Einfluss über die Stimmrechte hinaus ermöglichen. Für diese Beteiligung besteht keine Beherrschung.

Die zusammenfassenden Finanzinformationen des Gemeinschaftsunternehmens sowie die Überleitungsrechnung zum Buchwert der Beteiligung im Konzernabschluss sind nachfolgend dargestellt.

Del Fabro GmbH

Zusammenfassende Finanzinformationen in T€ 31.12.2019 31.12.2018
Langfristige Vermögenswerte 94 106
Kurzfristige Vermögenswerte 861 485
Langfristige Schulden 0 0
Kurzfristige Schulden –211 –515
darin enthaltene Zahlungsmittel 69 4
in T€ 2019 2018
Umsatzerlöse 1.127 207
Jahresgewinn 668 –15
darin enthaltene planmäßige Abschreibungen –12 –14
darin enthaltene Zinserträge 2 0
darin enthaltene Zinsaufwendungen 0 –1
Sonstiges Ergebnis 0 0
Gesamtergebnis 668 –15
Durchschnittlicher Personalstand 0 0
Überleitungsrechnung in T€ 31.12.2019 31.12.2018
Nettoreinvermögen 744 76
Beteiligungsquote 50 % 50 %
Buchwert der Beteiligung 372 38

Die Beteiligungsquote entspricht dem Anteil der Stimmrechte. Darüber hinaus gibt es keine Vereinbarungen, die einen Einfluss über die Stimmrechte hinaus ermöglichen. Für diese Beteiligung besteht keine Beherrschung. Die Beteiligung wird als Gemeinschaftsunternehmen eingestuft.

2.4 Übrige Finanzanlagen

in T€ 31.12.2019 31.12.2018
Wertpapiere und Wertrechte 14.421 12.589
Kundendarlehen langfristig 1.236 1.851
Sonstige Beteiligungen 2 2
Gesamt 15.659 14.442

Als Wertpapiere und Wertrechte sind im Wesentlichen Anteile an Investmentfonds bilanziert, die gemäß IFRS 9 als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" klassifiziert sind. Aus der Bewertung zum 31.12.2019 resultiert ein Ertrag von T€ 1.834, der in den Finanzerträgen ausgewiesen ist (2018: Wertminderungsaufwand im Finanzergebnis in Höhe von T€ 1.003).

Für das geschätzte Ausfallsrisiko der gesamten Kundendarlehen (das heißt inklusive der kurzfristigen Kundendarlehen) wurden Wertberichtigungen in ausreichender Höhe gebildet. Die Wertberichtigungen wurden im Wesentlichen auf Basis der einzelnen Vermögenswerte ermittelt. Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar:

in T€ 2019 2018
Stand 1.1. 655 725
Verwendung –45 –72
Auflösung –26 –139
Dotierung 374 141
Stand 31.12. 958 655

Der Wertminderungsaufwand ist im Finanzergebnis unter dem Posten "Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen" ausgewiesen.

Die Altersstruktur der Kundendarlehen stellt sich wie folgt dar:

in T€ 31.12.2019 31.12.2018
Noch nicht fällige Kundendarlehen 2.653 2.749
Fällige Kundendarlehen
Bis 30 Tage überfällig 113 12
31 bis 60 Tage überfällig 14 4
61 bis 90 Tage überfällig 5 8
91 bis 120 Tage überfällig 5 4
Mehr als 120 Tage überfällig 630 502
767 530
Abzüglich Wertberichtigung –958 –655
Kundendarlehen 2.462 2.624
davon langfristig 1.236 1.850
davon kurzfristig 1.226 774

2.5 Sonstige langfriste Vermögenswerte

in T€ 31.12.2019 31.12.2018
Leasingforderungen 3.625 0
Sonstige 588 539
Gesamt 4.213 539

Bei den Leasingforderungen handelt es sich um die abgezinsten zukünftigen Zahlungen aus Sub-Leasingverhältnissen aus der Vermietung und Verpachtung von Gastronomielokalen, die gemäß IFRS 16 als Finance Lease eingestuft und zum 1.1.2019 erstmals bilanziert wurden.

Die Fälligkeitsanalyse der gesamten Leasingforderungen (langfristige und kurzfristige) stellt sich wie folgt dar:

in T€ Gesamt Bis
1 Jahr
1 bis
2 Jahre
2 bis
3 Jahre
3 bis
4 Jahre
4 bis
5 Jahre
Mehr als
5 Jahre
Stand 31.12.2019 4.404 779 777 597 575 418 1.258
davon langfristig 3.625
davon kurzfristig 779
Stand 31.12.2018 0 0 0 0 0 0 0

2.6 Vorräte

in T€ 31.12.2019 31.12.2018
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 4.205 2.945
Unfertige Eigenerzeugnisse 970 768
Fertige Eigenerzeugnisse 3.134 3.206
Schanktechnik 645 615
Handelswaren 9.183 8.944
Gesamt 18.137 16.478

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe setzen sich aus Rohstoffen für die Getränkeerzeugung, Einweggebinde, Verpackungsund Ausstattungsmaterial sowie Hilfs- und Betriebsstoffen zusammen. Unter der Position der unfertigen Eigenerzeugnisse ist überwiegend der Bierbestand im Gär- und Lagerkeller ausgewiesen. Unter fertigen Erzeugnissen sind selbst hergestellte Getränke, unter Handelswaren im Wesentlichen zugekaufte Getränke erfasst.

Die aufwandswirksam erfassten Wertminderungen betragen T€ 104 (2018: T€ 49). Vorräte in Höhe von T€ 362 (31.12.2018: T€ 88) sind zu Zeitwerten abzüglich Veräußerungskosten bewertet.

2.7 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Es existieren keine wechselmäßig verbrieften Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Ein Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist kreditversichert.

Für das geschätzte Ausfallsrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden Wertberichtigungen in ausreichender Höhe gebildet. Die Wertberichtigungen wurden im Wesentlichen auf Basis der einzelnen Vermögenswerte ermittelt. Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar:

in T€ 2019 2018
Stand 1.1. 2.298 2.209
Umbuchung –18 69
Verwendung –1.224 –120
Auflösung –132 –212
Dotierung 242 352
Stand 31.12. 1.166 2.298

Die Dotierung der Wertberichtigungen ist in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten.

Die Altersstruktur der Forderungen stellt sich wie folgt dar:

in T€ 31.12.2019 31.12.2018
Noch nicht fällige Forderungen 20.198 18.935
Fällige Forderungen
Bis 30 Tage überfällig 7.364 10.003
31 bis 60 Tage überfällig 849 898
61 bis 90 Tage überfällig 812 159
91 bis 120 Tage überfällig 174 67
Mehr als 120 Tage überfällig 1.242 2.200
10.441 13.327
Abzüglich Wertberichtigung –1.166 –2.298
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 29.473 29.964

2.8 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte

in T€ 31.12.2019 31.12.2018
Kundenforderungen aus Stundungen 355 559
Kundendarlehen kurzfristiger Teil 1.226 774
Forderungen aus Bürgschaftsinanspruchnahmen 560 377
Pfandforderungen 1.256 1.141
Steuern und Abgaben 142 493
Forderungen gegenüber Lieferanten 1.155 1.473
Leasingforderungen 779 0
Abgegrenzte Zahlungen 790 507
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 70 125
Forderungen gegenüber Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0 515
Sonstige 228 148
Gesamt 6.561 6.112

Für das geschätzte Ausfallsrisiko der Kundenforderungen aus Stundungen sowie der Forderungen aus Bürgschaftsinanspruchnahmen wurden Wertberichtigungen in ausreichender Höhe gebildet. Die Entwicklung der Wertberichtigungen für den kurzfristigen Teil der Kundendarlehen ist unter Punkt 2.4 dargestellt. Die Wertberichtigungen wurden im Wesentlichen auf Basis der einzelnen Vermögenswerte ermittelt. Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar:

in T€ 2019 2018
Stand 1.1. 975 875
Umbuchung 18 –69
Verwendung –65 –50
Auflösung –71 –69
Dotierung 375 288
Stand 31.12. 1.232 975

Die Dotierung der Wertberichtigungen ist in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten.

Bei den Kundendarlehen handelt es sich um Umschuldungen bereits fälliger Forderungen gegenüber Kunden. Die Kundendarlehen sowie die Forderungen aus Bürgschaftsinanspruchnahmen sind im Wesentlichen bereits alle fällig und haben überwiegend eine Überfälligkeit von mehr als 90 Tagen.

Alle anderen kurzfristigen Vermögenswerte sind im Wesentlichen noch nicht fällig.

2.9 Eigenkapital

Die Entwicklung des Eigenkapitals ist aus der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung ersichtlich. Die nachfolgend angeführten Dividenden wurden an die Aktionäre der Ottakringer Getränke AG bezahlt:

2019 2018
in € Je Aktie Gesamt Je Aktie Gesamt
Vorzugsaktien 2,00 853.104,00 4,00 1.706.208,00
Stammaktien 2,00 4.477.890,00 4,00 9.651.316,00
Gesamt 5.330.994,00 11.357.524,00

Grundkapital

Das Grundkapital beträgt zum 31.12.2019 unverändert € 20.634.585,82 und ist eingeteilt in folgende nennbetragslose Stückaktien:

Aktiengattung Anzahl Anteil am
Grundkapital
Stück in €
Stammaktien 2.412.829 17.534.711,64
Vorzugsaktien (ohne Stimmrecht, ohne Umtauschrecht) 426.552 3.099.874,18
Gesamt 2.839.381 20.634.585,82

Die Stammaktien gewähren die gewöhnlichen nach dem österreichischen Aktiengesetz den Aktionären zustehenden Rechte. Dazu zählt das Recht auf die Auszahlung der jeweils von der Hauptversammlung auf Basis des nach österreichischem Recht (UGB) erstellten Einzelabschlusses der Muttergesellschaft beschlossenen Dividende sowie auf Ausübung des Stimmrechtes in der Hauptversammlung. Die Vorzugsaktien erhalten vor den Stammaktien aus dem Bilanzgewinn alljährlich eine Vorzugsdividende von 10,5 % des anteiligen Grundkapitals, sofern dies von der Hauptversammlung beschlossen wird. Sonst gewähren sie die gleichen Rechte wie die Stammaktien mit Ausnahme des Stimmrechtes. Wenn die Vorzugsaktien die Vorzugsdividende nicht erhalten, steht im Folgejahr den Vorzugsaktien ein Stimmrecht zu bis der Rückstand an Vorzugsdividende nachgezahlt ist.

Rücklagen

Die detaillierte Entwicklung und Zusammensetzung der Rücklagen ist in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

Eigene Aktien

Am 20.7.2018 hat die Gesellschaft im Rahmen des am 29.5.2018 veröffentlichten freiwilligen Teilangebotes 173.884 Stück eigene Stammaktien erworben. Dies entspricht einem Anteil von 7,21 % der Stimmrechte und einem Anteil von 6,12 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Der Gesamtkaufpreis betrug € 17.388.400,00.

Zum 31.12.2019 hält die Gesellschaft unverändert 173.884 Stück eigene Stammaktien.

Genehmigtes Kapital

Laut Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 26.6.2019 ist der Vorstand bis 26.6.2024 ermächtigt,

  • mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital von derzeit € 20.634.585,82 um bis zu weitere € 10.317.289,28 durch Ausgabe von bis zu 1.419.690 Stück neuen, auf Inhaber lautenden Stammaktien und/oder Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gegen Bar- und/oder Sacheinlage – allenfalls in mehreren Tranchen – zu erhöhen und den Ausgabebetrag, die Aktiengattung, die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen,
  • allenfalls die neuen Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechtes gemäß § 153 Abs 6 AktG den Aktionären zum Bezug anzubieten,
  • mit Zustimmung des Aufsichtsrates gegebenenfalls ganz oder teilweise das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn
  • die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt, das heißt Aktien zum Zwecke des Erwerbes von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- und Ausland ausgegeben werden, oder
  • die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der Mindestausgabebetrag der neuen Stammaktien dem Durchschnitt der Schlusskurse der Ottakringer Getränke AG-Stammaktien bzw. der Mindestausgabebetrag der neuen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht dem Durchschnitt der Schlusskurse der Ottakringer Getränke AG-Vorzugsaktien ohne Stimmrecht an der Wiener Börse der sieben dem Zeichnungstag der neuen Aktien vorausgehenden Handelstage nicht unterschreitet und einen angemessenen Ausgleich für die Verwässerung darstellt, oder
  • um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen oder
  • um eine den Emissionsbanken eingeräumte Mehrzuteilungsoption zu bedienen.
Beteiligungs- und
Stimmrechtsquote
der nicht
beherrschenden Anteile
Auf nicht beherrschende
Anteile entfallendes
Gesamtergebnis
Kumulierte nicht
beherrschende Anteile
in T€ 31.12.2019 31.12.2018 2019 2018 31.12.2019 31.12.2018
Del Fabro & Kolarik GmbH 38,2 % 38,2 % –299 219 4.837 5.310
Wieser, Kolarik & Leeb GmbH 38,2 % 38,2 % 96 91 2.409 2.312
Höfinger & Maller
Getränkegesellschaft m.b.H. 38,2 % 38,2 % –47 –54 536 584
Sonstige –9 10 19 28
Gesamt –259 266 7.801 8.234

2.10 Angaben zu den Unternehmen, an denen wesentliche nicht beherrschende Anteile bestehen

Die zusammenfassenden Finanzinformationen der Unternehmen der Ottakringer Gruppe, an denen wesentliche nicht beherrschende Anteile bestehen, sind nachfolgend angegeben. Die zusammenfassenden Finanzinformationen entsprechen den Beträgen vor konzerninternen Eliminierungen.

Del Fabro & Kolarik GmbH

Zusammenfassende Finanzinformationen in T€ 31.12.2019 31.12.2018
Kurzfristige Vermögenswerte 16.969 17.699
Langfristige Vermögenswerte 15.762 13.475
Kurzfristige Schulden –18.883 –16.245
Langfristige Schulden –1.186 –1.028
Nettoreinvermögen 12.662 13.901
davon den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zurechenbar 7.825 8.591
davon nicht beherrschenden Gesellschaftern zurechenbar 4.837 5.310
in T€ 2019 2018
Umsatzerlöse 63.585 63.515
Gesamtergebnis –783 573
davon auf nicht beherrschende Gesellschafter entfallendes Gesamtergebnis –299 219
An nicht beherrschende Gesellschafter gezahlte Dividende 174 284
Kapitalflussrechnung in T€ 2019 2018
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 325 2.254
Cashflow aus Investitionstätigkeit –3.781 –3.140
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
Veränderung des Zahlungsmittelbestandes
3.561
105
158
–728
Zusammenfassende Finanzinformationen in T€ 31.12.2019 31.12.2018
Kurzfristige Vermögenswerte 5.456 5.149
Langfristige Vermögenswerte 3.007 3.307
Kurzfristige Schulden –1.560 –1.755
Langfristige Schulden –594 –647
Nettoreinvermögen 6.309 6.054
davon den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zurechenbar 3.900 3.742
davon nicht beherrschenden Gesellschaftern zurechenbar 2.409 2.312
in T€ 2019 2018
Umsatzerlöse 8.337 8.317
Gesamtergebnis der Einzelgesellschaft 251 237
davon auf nicht beherrschende Gesellschafter entfallendes Gesamtergebnis 96 91
Auf nicht beherrschende Gesellschafter gezahlte Dividende 0 0
Kapitalflussrechnung in T€ 2019 2018
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 568 781
Cashflow aus Investitionstätigkeit –379 –263
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit –400 –313
Veränderung des Zahlungsmittelbestandes –211 205

Höfinger & Maller Getränkegesellschaft m.b.H.

Zusammenfassende Finanzinformationen in T€ 31.12.2019 31.12.2018
Kurzfristige Vermögenswerte 1.002 1.002
Langfristige Vermögenswerte 2.041 2.079
Kurzfristige Schulden –1.303 –1.172
Langfristige Schulden –337 –380
Nettoreinvermögen 1.403 1.529
davon den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zurechenbar 867 945
davon nicht beherrschende Gesellschaftern zurechenbar 536 584
in T€ 2019 2018
Umsatzerlöse 6.422 6.229
Gesamtergebnis der Einzelgesellschaft –123 –142
davon auf nicht beherrschende Gesellschafter entfallendes Gesamtergebnis –47 –54
Auf nicht beherrschende Gesellschafter gezahlte Dividende 0 0
Kapitalflussrechnung in T€ 2019 2018
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 233 175
Cashflow aus Investitionstätigkeit –179 –182
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 0 13
Veränderung des Zahlungsmittelbestandes 54 6

2.11 Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer

Die Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer setzen sich wie folgt zusammen:

in T€ 31.12.2019 31.12.2018
Rückstellung für Abfertigungen 5.760 5.791
Rückstellung für Jubiläumsgelder 2.590 2.432
Gesamt 8.350 8.223

Die Rückstellung für Abfertigungen hat sich wie folgt entwickelt:

in T€ 2019 2018
Barwert 1.1. 5.791 6.218
Dienstzeitaufwand 235 262
Zinsaufwand 104 125
Abfertigungszahlungen –240 –483
Umgliederung in Verbindlichkeiten –769 –401
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste 639 70
davon demografische Annahmen 0 –132
davon finanzielle Annahmen 360 0
davon erfahrungsbedingte Anpassungen 279 202
Barwert 31.12. 5.760 5.791

Der Zinsaufwand aus der Veränderung der Rückstellung für Abfertigungen ist im Personalaufwand enthalten.

Die Rückstellungen für Abfertigungsverpflichtungen wurden mit einem Zinssatz von 1,2 % (2018: 1,8 %) und angenommenen Steigerungen der Bemessungsgrundlage von 2 % (2018: 2 %) berechnet. Eine Verringerung des Zinssatzes um 0,5 %-Punkte unter Konstanthaltung aller anderen Variablen hätte zu einer Erhöhung des Rückstellungswertes um T€ 327 (2018: T€ 326) geführt. Eine Erhöhung des Zinssatzes um 0,5 %-Punkte hätte zu einer Verminderung des Rückstellungswertes um T€ 303 (2018: T€ 302) geführt. Eine Erhöhung der Steigerung der Bemessungsgrundlage um 0,5 %-Punkte unter Konstanthaltung aller anderen Variablen hätte zu einer Erhöhung des Rückstellungswertes um T€ 321 (2018: T€ 322) geführt. Eine Reduktion der Steigerung der Bemessungsgrundlage um 0,5 %-Punkte hätte zu einer Verminderung des Rückstellungswertes um T€ 301 (2018: T€ 302) geführt.

Die mittlere gewichtete Laufzeit (Duration) der Verpflichtungen aus Abfertigungen beträgt 12,4 Jahre (2018: 12,4 Jahre).

Die Rückstellung für Jubiläumsgelder hat sich wie folgt entwickelt:

in T€ 2019 2018
Barwert 1.1. 2.432 2.116
Dienstzeitaufwand 249 218
Zinsaufwand 43 37
Jubiläumsgeldzahlungen –150 –111
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste 16 172
davon demografische Annahmen 0 224
davon finanzielle Annahmen 182 0
davon erfahrungsbedingte Anpassungen –166 –52
Barwert 31.12. 2.590 2.432

Der Zinsaufwand aus der Veränderung der Rückstellung für Jubiläumsgelder ist im Personalaufwand enthalten.

Die Rückstellungen für Jubiläumsgelder wurden mit einem Zinssatz von 1,2 % (2018: 1,8 %) und angenommenen Steigerungen der Bemessungsgrundlage von 2 % (2018: 2 %) berechnet. Eine Verringerung des Zinssatzes um 0,5 %-Punkte unter Konstanthaltung aller anderen Variablen hätte zu einer Erhöhung des Rückstellungswertes um T€ 175 (2018: T€ 157) geführt. Eine Erhöhung des Zinssatzes um 0,5 %-Punkte hätte zu einer Verminderung des Rückstellungswertes um T€ 159 (2018: T€ 143) geführt. Eine Erhöhung der Steigerung der Bemessungsgrundlage um 0,5 %-Punkte unter Konstanthaltung aller anderen Variablen hätte zu einer Erhöhung des Rückstellungswertes um T€ 173 (2018: T€ 155) geführt. Eine Reduktion der Steigerung der Bemessungsgrundlage um 0,5 %-Punkte hätte zu einer Verminderung des Rückstellungswertes um T€ 159 (2018: T€ 143) geführt.

Die mittlere gewichtete Laufzeit (Duration) der Verpflichtungen für Jubiläumsgelder beträgt 19,5 Jahre (2018: 18,9 Jahre).

2.12 Latente Steuern

Die latenten Steuern resultieren aus temporären Unterschieden zwischen den Wertansätzen für Vermögen und Schulden im IFRS-Konzernabschluss und den jeweiligen steuerlichen Wertansätzen. Die Unterschiede in den Wertansätzen und die Berechnung der latenten Steuern sind nachfolgend dargestellt.

Aktive latente Steuern in T€ 31.12.2019 31.12.2018
Immaterielle Vermögenswerte 3.167 3.500
Sachanlagen 1.016 741
Abfertigungsrückstellung 2.123 1.926
Jubiläumsgeldrückstellung 1.084 843
Sonstige Verbindlichkeiten 41 53
7.431 7.063
Aktive latente Steuern (25 %) 1.858 1.766
Verrechnung mit passiven Steuerlatenzen –1.858 –1.766
Ausweis als aktive latente Steuern 0 0

Latente Steueransprüche wurden nur in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass in einem absehbaren Zeitraum ein zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen bzw. noch nicht genutzte Verlustvorträge verwendet werden können.

31.12.2018
–1.905
–3.090
–2.425
–4.682
–12.102
–3.026
1.766
–1.260
–1.260
31.12.2019
–1.354
–3.090
–4.261
–4.526
–13.231
–3.308
1.858
–1.450
–1.450

Für jene Gesellschaften, die bei derselben Finanzbehörde veranlagt werden, wurde eine Saldierung der aktiven und passiven latenten Steuern vorgenommen. Nach Saldierung mit aktiven latenten Steuern in Höhe von T€ 1.858 (31.12.2018: T€ 1.766) wurden passive latente Steuern in Höhe von T€ 1.450 (31.12.2018: T€ 1.260) bilanziert.

Die nachfolgend angeführten latenten Steuern wurden erfolgsneutral mit dem Eigenkapital verrechnet und in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung dargestellt:

in T€ 2019 2018
Ergebnisneutrale Veränderungen gemäß IAS 19R 160 17

Aufgrund der derzeit geltenden steuerlichen Bestimmungen kann davon ausgegangen werden, dass die aus einbehaltenen Gewinnen resultierenden Unterschiedsbeträge zwischen dem steuerlichen Beteiligungsansatz und dem anteiligen Eigenkapital der im Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften und assoziierten Unternehmen im Wesentlichen steuerfrei bleiben. Daher wurde dafür keine Steuerabgrenzung vorgenommen.

2.13 Finanzschulden

Die Finanzschulden setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

Zinsvereinbarung 31.12.2019 31.12.2018
variabel 3.134 7.036
variabel 18.000 7.000
variabel 12.150 10.070
fix 1.192 1.931
34.476 26.037
fix 17.877 19.069
52.353 45.106

Bei den Darlehensverträgen mit Fixzinsvereinbarungen ergeben sich keine wesentlichen Differenzen zwischen den vereinbarten Fixzinssätzen und laufzeitabhängigen marktkonformen variablen Zinssätzen. Aus Wesentlichkeitsgründen wurde die Erfassung allfälliger Zinsvorteile oder Zinsnachteile unter Anwendung der Effektivzinsmethode unterlassen. Die Marktwerte der Finanzschulden entsprechen somit im Wesentlichen den Buchwerten. Es sind keine Kredite hypothekarisch besichert.

Die Kredite von verbundenen Unternehmen bestehen zu T€ 10.350 (31.12.2018: T€ 9.090) aus einem Kredit von der Ottakringer Holding AG und zu T€ 1.800 (31.12.2018: T€ 980) aus Krediten von anderen nicht vollkonsolidierten verbundenen Unternehmen. Die Verzinsung erfolgt auf Basis des Dreimonats-Euribors zuzüglich eines Aufschlages.

Die Kontokorrentkredite sind täglich rückzahlbar und können von den Kreditinstituten unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist gekündigt werden. Fixvorlagen können im Ausmaß der eingeräumten Kreditrahmen mit Laufzeiten von ein bis zwölf Monaten abgeschlossen werden. In der Regel werden diese laufend verlängert. Die zum 31.12.2019 bestehenden Fixvorlagen haben Laufzeiten von einem Monat. Die Kredite von verbundenen Unternehmen sind jederzeit rückzahlbar und kündbar. Bei Darlehen sind vertragliche Laufzeiten und Tilgungen vereinbart.

Die zukünftigen Zahlungsströme der in den Finanzschulden enthaltenen Darlehen stellen sich wie folgt dar:

in T€ 2019 2018 in T€ 2019 2018
2019 Tilgung 1.931 2024
Tilgung
977 977
2019 Zinsen 288 2024
Zinsen
156 157
2020 Tilgung 1.192 1.192 2025
Tilgung
994 994
2020 Zinsen 267 267 2025
Zinsen
139 140
2021 Tilgung 1.203 1.203 2026
Tilgung
1.012 1.012
2021 Zinsen 255 255 2026
Zinsen
122 122
2022 Tilgung 6.215 6.215 2027
Tilgung
6.029 6.029
2022 Zinsen 227 227 2027
Zinsen
67 68
2023 Tilgung 1.010 1.010 2028
Tilgung
437 437
2023 Zinsen 168 168 2028
Zinsen
2 2

Zum 31.12.2019 betragen die nicht ausgenutzten Kreditlinien T€ 28.270 (31.12.2018: T€ 26.184).

2.14 Leasingverbindlichkeiten

Unter diesem Posten sind Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen gemäß IFRS 16 erstmals ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um die Barwerte der zukünftigen Zahlungen für Mieten von Liegenschaften und Gastronomielokalen sowie KFZ-Leasing.

Die Fälligkeitsanalyse stellt sich wie folgt dar:

in T€ Gesamt Bis
1 Jahr
2 bis
5 Jahre
Mehr als
5 Jahre
Stand 31.12.2019 8.445 1.559 4.231 2.655
Stand 31.12.2018 0 0 0 0

2.15 Sonstige langfristige Verbindlichkeiten

in T€ 31.12.2019 31.12.2018
Barwert nicht verrechneter Bürgschaftsentgelte und Zinsen 68 107
Verpflichtungen aus Kundenvereinbarungen 896 613
Kautionen 109 128
Sonstige 49 75
Gesamt 1.122 923

2.16 Ertragsteuern

Die Ottakringer Getränke AG und ihre inländischen Tochtergesellschaften sind Gruppenmitglieder der steuerlichen Unternehmensgruppe der Ottakringer Holding AG (Gruppenträger). Der diesbezügliche Gruppenvertrag sieht vor, dass der nach den für das jeweilige Wirtschaftsjahr geltenden steuerlichen Bestimmungen und Steuersätzen zu ermittelnde Steueraufwand als Steuerumlage an den Gruppenträger zu entrichten ist.

Die Steuerumlage der Ottakringer Getränke AG wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse ihrer inländischen Tochtergesellschaften ermittelt. Dies bedeutet, dass steuerliche Gewinne dieser Tochtergesellschaften die Steuerumlage der Ottakringer Getränke AG erhöhen bzw. steuerliche Verluste diese reduzieren.

Werden von Gruppenmitgliedern in einem Wirtschaftsjahr steuerliche Verluste erwirtschaftet, so werden diese evident gehalten und in darauf folgenden Wirtschaftsjahren, in denen wieder steuerliche Gewinne erzielt werden, entsprechend den steuerlichen Bestimmungen, gegen diese steuerlichen Gewinne verrechnet. Insoweit evident gehaltene steuerliche Verluste unter Berücksichtigung der steuerlichen Verrechnungs- oder Vortragsgrenzen verrechnet werden können, entfällt die Verpflichtung zur Zahlung der Steuerumlage.

Die Ertragsteuerforderungen setzen sich wie folgt zusammen:

in T€ 31.12.2019 31.12.2018
Ertragsteuerforderungen,
die nicht von der Gruppenbesteuerung umfasst sind 47 11

Die Ertragsteuerverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

in T€ 31.12.2019 31.12.2018
Gruppenträger – Ottakringer Holding AG 208 886
Ertragsteuerverbindlichkeiten,
die nicht von der Gruppenbesteuerung umfasst sind 39 46
Gesamt 247 932

Der Aufwand aus Ertragsteuern gliedert sich wie folgt:

2019 2018
2.998 4.057
4 4
39 –263
424 283
350 –381
3.815 3.700

Die Ursachen für den Unterschied zwischen dem erwarteten Aufwand aus Ertragsteuern und dem ausgewiesenen Aufwand aus Ertragsteuern stellen sich folgendermaßen dar:

in T€ 2019 2018
Ergebnis vor Steuern 13.363 13.683
Erwartete Steuerbelastung 25 % 3.341 3.421
Ertragsteuern laut Gewinn- und Verlustrechnung 3.815 3.700
Zu klärende Differenz –474 –279

Erläuterung der Differenz:

in T€ 2019 2018
Abweichende steuerliche Bewertungen –95 –236
Bewertung nach der Equity-Methode bewerteten Beteiligungen 84 –23
Steuernachzahlungen aus Vorperioden –463 –20
Erklärte Differenz –474 –279

2.17 Sonstige kurzfristige Rückstellungen

in T€ Stand
1.1.2019
Verwendung Auflösung Dotierung Stand
31.12.2019
Sonstige
Personalrückstellungen 1.797 1.403 30 862 1.226
Sonstige Rückstellungen 6.673 5.115 711 5.356 6.203
Gesamt 8.469 6.518 741 6.219 7.429

Die größten Posten in den sonstigen Rückstellungen sind Kundenvergütungen (T€ 1.844; 2018: T€ 2.562) sowie eine Rückstellung aus der Pfandverrechnung mit Deutschland (T€ 3.591; 2018: T€ 3.127).

2.18 Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten

in T€ 31.12.2019 31.12.2018
Umsatzsteuer 1.635 1.326
Biersteuer 943 804
Lohn- und Gehaltsabgaben (inklusive Sozialversicherung) 1.888 1.922
Sonstige Steuern und Abgaben 201 154
Pfandverbindlichkeiten 12.969 12.179
Noch nicht konsumierte Urlaube 2.001 1.968
Verpflichtungen aus geleisteten Mehrstunden 464 323
Abfertigungsverpflichtung 845 487
Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Dienstnehmern 439 506
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 56 54
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 322 285
Restkaufpreis Höfinger & Maller Getränkegesellschaft m.b.H. 0 526
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 3.856 4.170
Verpflichtungen aus Kundenvereinbarungen 1.604 1.431
Lizenzgebühren für Altstoff-Recycling 712 585
Abgegrenzte Zahlungen 194 76
Sonstige 395 419
Gesamt 28.524 27.215

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren wie im Vorjahr ausschließlich aus Lieferungen und Leistungen.

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, handelt es sich im Wesentlichen um Verbindlichkeiten gegenüber der PET to PET Recycling Österreich GmbH aus Lieferungen und Leistungen (T€ 298; 31.12.2018: T€ 283).

2.19 Umsatzerlöse und Segmentberichterstattung

Die Segmentierung erfolgt nach den Geschäftsfeldern Bier, Alkoholfrei, Getränkehandel (vormals: Handel) sowie dem Bereich Holding. Sämtliche Unternehmen der Ottakringer Gruppe sind einem bestimmten Geschäftsfeld zugeordnet. Die Zuordnung der Ottakringer Getränke AG und ihrer unmittelbaren Tochtergesellschaften erfolgt nach der Geschäftstätigkeit, jene der Enkelgesellschaften nach der organisatorischen Eingliederung.

Geschäftsfeld Bier

  • Ottakringer Brauerei GmbH
  • Ottakringer Betriebe- und DienstleistungsgmbH
  • Perfect Drinks GmbH
  • – Neogast Cafe und Restaurant GmbH

Geschäftsfeld Alkoholfrei

  • Vöslauer Mineralwasser GmbH
  • Vöslauer Thermalbad GmbH
  • PET to PET Recycling Österreich GmbH

Holding

  • Ottakringer Getränke AG
  • Innstadt AG

Geschäftsfeld Handel (vormals: Handel)

  • Del Fabro & Kolarik & GmbH
  • Wieser, Kolarik & Leeb GmbH
  • – Höfinger & Maller Getränkegesellschaft m.b.H.
  • Trinkservice GmbH VGV
  • Gastromedia GmbH
  • Del Fabro GmbH

Die Berichterstattung über geografische Gebiete erfolgt nach den Regionen Österreich, Europäische Union (ohne Österreich) und sonstige Regionen. Die regionale Zuordnung der Umsätze erfolgt nach dem Sitz des Kunden.

Segmentierung nach Geschäftsfeldern

Getränke- Konsoli
in T€ Bier Alkoholfrei handel Holding dierung Gesamt
2019
Außenumsätze 70.039 97.172 75.001 223 0 242.435
Innenumsätze 3.815 3.966 7.783 8.688 –24.252 0
Umsätze gesamt 73.854 101.138 82.784 8.911 –24.252 242.435
Bestandsveränderungen,
aktivierte Eigenleistungen,
sonstige Erträge 2.189 2.338 2.242 1.382 –1.265 6.886
Gesamterträge 76.043 103.476 85.026 10.293 –25.517 249.321
Segmentergebnis (EBIT) 2.094 12.511 –936 –1.540 25 12.154
Ergebnisanteil an Unternehmen,
die nach der Equity-Methode
bilanziert werden 0 128 334 –124 0 338
Finanzerträge 148 43 22 2.414 –628 1.999
Zinsaufwendungen und
sonstige Aufwendungen –775 –193 –222 –566 628 –1.128
Ergebnis vor Steuern (EvS) 1.467 12.489 –802 184 25 13.363
Getränke- Konsoli
in T€ Bier Alkoholfrei handel Holding dierung Gesamt
Ertragsteuern –496 –3.424 291 –186 0 –3.815
Periodengewinn 971 9.065 –511 –2 25 9.548
Enthaltener Wertminderungs
aufwand gemäß IFRS 9 –304 0 –69 0 0 –373
Segmentvermögen 70.474 76.400 40.115 144.018 –115.545 215.462
Nach der Equity-Methode
bewertete Beteiligungen 0 1.516 372 3.139 0 5.027
Segmentschulden 37.076 37.384 26.671 76.663 –51.675 126.119
Investitionen 9.127 10.698 4.853 2.870 0 27.548
Abschreibungen 7.436 7.351 3.299 1.279 –46 19.319
2018
Außenumsätze
72.952 94.470 74.783 185 0 242.390
Innenumsätze 4.274 4.031 8.378 8.057 –24.740 0
Umsätze gesamt 77.226 98.501 83.161 8.242 –24.740 242.390
Bestandsveränderungen,
aktivierte Eigenleistungen,
sonstige Erträge 2.212 1.872 2.083 1.433 –1.884 5.716
Gesamterträge 79.438 100.373 85.244 9.675 –26.624 248.106
Segmentergebnis (EBIT) 3.316 11.489 1.016 –1.004 76 14.893
Ergebnisanteil an Unternehmen,
die nach der Equity-Methode
bilanziert werden 0 114 –7 –200 0 –93
Finanzerträge 119 61 29 911 –660 460
Zinsaufwendungen und
sonstige Aufwendungen –456 –209 –161 –1.411 660 –1.577
Ergebnis vor Steuern (EvS) 2.979 11.455 877 –1.704 76 13.683
Ertragsteuern –805 –2.871 –218 194 0 –3.700
Periodengewinn 2.174 8.584 659 –1.510 76 9.983
Enthaltener Wertminderungs
aufwand gemäß IFRS 9 –94 0 –47 0 0 –141
Segmentvermögen 61.650 74.837 38.308 136.789 –115.092 196.492
Nach der Equity-Methode
bewertete Beteiligungen 0 1.388 38 3.263 0 4.689
Segmentschulden 28.868 39.673 23.016 71.397 –51.318 111.636
Investitionen 7.179 10.066 3.548 14.820 0 35.613
Abschreibungen 7.249 7.333 2.446 757 –56 17.729

Bei den im Segmentbericht angeführten Investitionen und Abschreibungen handelt es sich um die Investitionen und Abschreibungen immaterieller Vermögenswerte und Sachanlagen.

Im Geschäftsfeld Holding sind, abgesehen von planmäßigen Abschreibungen, folgende wesentliche zahlungsunwirksame Posten enthalten:

  • 2019: Unter Finanzerträge T€ 1.834 Erträge aus Zeitwertbewertung der Wertpapiere
  • 2018: Unter Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen T€ 1.003 aus der Zeitwertbewertung der Wertpapiere

In den Geschäftsfeldern Bier, Alkoholfrei und Getränkehandel (vormals: Handel) sind, abgesehen von planmäßigen Abschreibungen, keine wesentlichen zahlungsunwirksame Posten enthalten.

Langfristige Vermögenswerte nach Regionen

Die gemäß IFRS 8.33.b definierten langfristigen Vermögenswerte (immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und sonstige Vermögenswerte) betragen T€ 139.869 (31.12.2018: T€ 123.781) und sind ausschließlich der Region Österreich zuzuordnen.

Umsatzerlöse

Aufgliederung nach Tätigkeitsbereichen in T€ 2019 2018
Eigenerzeugnisse Bier 50.858 51.081
Eigenerzeugnisse alkoholfrei 93.254 94.950
Handelswaren Getränke 72.263 71.574
Verkauf von Getränken 216.375 217.605
Handelswaren sonstige 3.961 4.619
Dienstleistungserlöse 17.687 15.130
Umsatzerlöse auf Verträgen mit Kunden 238.023 237.354
Vermietung und Verpachtung 4.412 5.036
Gesamt 242.435 242.390

Der Rückgang bei den Umsätzen aus Vermietung und Verpachtung resultiert aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse. Die Mieterlöse aus als Finance Lease eingestufter Vermietung von Gastronomielokalen sind bereits als Leasingforderung bilanziert.

Aufgliederung nach Regionen in T€ 2019 2018
Österreich 225.806 226.046
Europäische Union 15.887 15.523
Sonstige 742 821
Gesamt 242.435 242.390

2.20 Sonstige betriebliche Erträge

in T€
2019
2018
Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen
333
273
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
711
307
Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen
203
281
Refundierung von Werbeausgaben
1.787
1.553
Schadenersatzleistungen und Ersatz für Vertragsminderleistungen
612
647
Lieferantenboni
737
612
Weiterverrechnung von Aufwendungen
736
543
Sonstige
1.439
1.006
Gesamt
6.558
5.222

2.21 Aufwendungen für Material und bezogenen Leistungen

in T€ 2019 2018
Rohstoffe 10.887 11.453
Hilfs-, Betriebsstoffe und sonstiges Material 31.788 31.916
Handelswaren 53.611 54.193
Energie 2.473 2.339
Gesamt 98.759 99.901

2.22 Personalaufwand

in T€ 2019 2018
Löhne 13.681 13.009
Gehälter 27.652 26.177
Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen
an betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse 832 962
Aufwendungen für Pensionen 221 212
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben 11.104 10.508
Sonstige Sozialaufwendungen 64 63
Gesamt 53.554 50.931

Der durchschnittliche Mitarbeiterstand entwickelte sich wie folgt:

Durchschnittliche Mitarbeiterstand 2019 2018
Arbeiter 369 364
Angestellte 503 481
Gesamt 872 845

Die Abfertigungsaufwendungen (Zahlungen an Mitarbeitervorsorgekasse) für nach dem 31.12.2002 eingetretene Mitarbeiter betrugen T€ 501 (2018: T€ 445). Für das Folgejahr wird mit Aufwendungen von rund T€ 550 gerechnet.

Die Pensionsaufwendungen für beitragsorientierte Pensionspläne betrugen T€ 234 (2018: T€ 212). Für das Folgejahr wird mit Aufwendungen in ähnlicher Höhe gerechnet.

2.23 Sonstige betriebliche Aufwendungen

in T€ 2019 2018
Werbeaufwand 15.289 15.109
Biersteuer 9.868 10.320
Ausgangsfrachten 11.697 10.735
Sonstige Dienstleistungen 6.839 5.708
Lizenzgebühren Altstoff-Recycling 4.799 4.842
Leasing und Mieten 2.810 4.351
Lizenzgebühren sonstige 242 236
Instandhaltungskosten 4.694 4.690
Sonstige Steuern und Gebühren 911 931
KFZ-Aufwand und Reisespesen 1.540 1.476
Rechts-, Prüfungs- und Beratungsaufwand 1.105 922
Telekommunikations- und Büroaufwand 781 679
Abwassergebühr 637 753
Forderungsausfälle und Wertberichtigungen 757 840
Versicherungsaufwand 709 577
Mitarbeiterfortbildung und Personalauswahl 512 471
Aufwand für Weiterverrechnungen 495 439
PR- und Publizitätsaufwand 332 310
Schadensfälle sonstige 172 176
Verluste aus Anlagenabgängen 57 68
Sonstiges 1.288 1.019
Gesamt 65.534 64.652

Bei den sonstigen Dienstleistungen handelt es sich im Wesentlichen um Personalleasing, Sicherheitsdienst sowie bezogene IT-Dienstleistungen.

Der Rückgang bei "Leasing und Mieten" resultiert aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse. Die Miet- und Leasingaufwendungen aus als Finance Lease eingestufter Miet- und Leasingverhältnisse sind bereits als Leasingverbindlichkeit bilanziert. Der im Posten "Leasing und Mieten" ausgewiesene Aufwand beinhaltet den Aufwand aus kurzfristigen Leasingverhältnissen (inklusive Leasingverhältnisse mit maximal einmonatiger Laufzeit) und den Aufwand aus Leasingverhältnissen über Vermögenswert von geringem Wert.

Die auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für den Konzernabschlussprüfer betragen:

  • T€ 140 (2018: T€ 161) für die Prüfung der vollkonsolidierten inländischen Einzelabschlüsse und den Konzernabschluss,
  • T€ 0 (2018: T€ 0) für sonstige Bestätigungsleistungen,
  • T€ 0 (2018: T€ 69) für Steuerberatung sowie
  • T€ 0 (2018: T€ 9) für sonstige Beratungen.

2.24 Finanzerträge

Die Finanzerträge setzen sich wie folgt zusammen:

in T€ 2019 2018
Zinserträge 41 213
davon aus verbundenen Unternehmen 0 197
Zinserträge aus Leasingverhältnissen 78 0
Erträge aus dem Verkauf von Wertpapieren 0 7
Erträge aus Zeitwertbewertung der Wertpapiere 1.834 0
Erträge aus Kundendarlehen 46 241
Gesamt 1.999 461

2.25 Finanzaufwendungen

Die Finanzaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

in T€ 2019 2018
Zinsaufwendungen 583 390
davon aus verbundenen Unternehmen 95 24
Zinsaufwendungen aus Leasingverhältnissen 150 0
Aufwand aus Zeitwertbewertung der Wertpapiere 2 1.003
Wertminderungen und Ausbuchungen Kundendarlehen 394 184
Gesamt 1.129 1.577

2.26 Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich gemäß IAS 33 durch Division des Konzernergebnisses durch die zeitanteilig gewichtete Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien während des Jahres. Gemäß IAS 33.10 sind nur Stammaktien für die Berechnung heranzuziehen. Die von der Ottakringer Getränke AG ausgegebenen Vorzugsaktien fallen nicht unter die Definition von Stammaktien gemäß IAS 33.5. Entsprechend ist gemäß IAS 33.14 der auf die Vorzugsaktien entfallende Dividendenbetrag für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie vom Konzernergebnis abzuziehen.

Stammaktien Anzahl Zeitraum Gewichtete
Anzahl
2019 in Stück 2.238.945 1.1.–31.12. 2.238.945
2.238.945
2018 in Stück 2.412.829 1.1.–19.7. 1.322.098
in Stück 2.238.945 20.7.–31.12. 1.012.126
2.334.224

Die nicht gewinnberechtigten eigenen Aktien sind bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie nicht berücksichtigt. Folgende Stammaktien sind gewinnberechtigt:

in Stück 31.12.2019 31.12.2018
Ausgegebene Stammaktien 2.412.829 2.412.829
Abzüglich gehaltene eigene Stammaktien –173.884 –173.884
Gewinnberechtigte Stammaktien 2.238.945 2.238.945
in T€ 2019 2018
Konzernergebnis 9.789.068 9.723.284
Abzüglich Ergebnisanteil der Vorzugsaktien –1.566.517 –1.502.290
Konzernergebnis auf Stammaktien entfallend 8.222.551 8.220.994
Gewichtete Anzahl der Aktien 2.238.945 Stk. 2.334.224 Stk.
Ergebnis je Aktie bezogen auf das Konzernergebnis € 3,67 € 3,52

Die Berechnungsmethode für den abzuziehenden Ergebnisanteil der Vorzugsaktien wurde insoweit angepasst, als für diesen Anteil nicht mehr der Gewinnverwendungsvorschlag oder die tatsächliche Ausschüttung angesetzt wird, sondern der errechnete Anteil am Konzernergebnis. Zur Vergleichbarkeit wurde der Vorjahreswert von € 3,80 auf € 3,52 korrigiert.

Da keine Finanzinstrumente mit Verwässerungseffekten ausgegeben wurden, weicht das unverwässerte Ergebnis je Aktie nicht vom verwässerten Ergebnis je Aktie ab. Die Berechnung entspricht der aktuellen Fassung von IAS 33.

2.27 Konzern-Kapitalflussrechnungen

Die Darstellung der Kapitalflussrechnung erfolgt nach der indirekten Methode. Der Finanzmittelfonds umfasst ausschließlich die liquiden Mittel. Zum Bilanzstichtag bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Verfügbarkeit über die Zahlungsmittel.

Von den gezahlten Ertragsteuern in Höhe von T€ 4.104 (2018: T€ 6.247) wurden T€ 4.100 (2018: 6.243) an den Gruppenträger der steuerlichen Unternehmensgruppe bezahlt.

Die zahlungswirksamen Veränderungen der Finanzschulden stellen sich wie folgt dar:

in T€ 31.12.2019 31.12.2018 Zahlungs-
wirksame
Veränderung
Kontokorrentkredite 3.134 7.036 –3.902
Fixvorlagen 18.000 7.000 11.000
Kredite von verbundenen Unternehmen 12.150 10.070 2.080
Darlehen kurzfristiger Teil 1.192 1.931 –739
Finanzschulden kurzfristig 34.476 26.037 –8.439
Darlehen langfristiger Teil 17.877 19.069 –1.192
Finanzschulden gesamt 52.353 45.106 –7.247

3. Sonstige Angaben

3.1 Ungewisse Verbindlichkeiten

Eventualverbindlichkeiten

Die Eventualverbindlichkeiten, welche mangels entsprechender Konkretisierung nicht in der Bilanz auszuweisen sind, setzen sich wie folgt zusammen:

in T€ 2019 2018
Bürgschaftshaftungen 1.983 2.809
Haftungen für andere Bankverbindlichkeiten 3.339 3.301
Gesamt 5.322 6.110

Zur Besicherung von Bankverbindlichkeiten der Ottakringer Holding AG (verbundenes Unternehmen) in Höhe von T€ 3.339 sind Wertpapiere verpfändet. Der Buchwert der verpfändeten Wertpapiere beträgt zum 31.12.2019 T€ 4.602 (31.12.2018: T€ 3.996).

3.2 Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Nahestehende Unternehmen und Personen des Ottakringer Konzerns im Sinne von IAS 24

  • – Nicht konsolidierte verbundene Unternehmen
  • Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
  • Mitglieder des Managements in Schlüsselfunktionen sowie deren Familienangehörige
  • Andere nahestehende Unternehmen und Personen (Tochterunternehmen von assoziierten Unternehmen sowie Unternehmen, in denen die Organe des Ottakringer Konzerns sowie deren Familienangehörige einen maßgeblichen Einfluss haben oder von diesen beherrscht werden)

Organe der Ottakringer Gruppe

Vorstand der Ottakringer Getränke AG

  • – Dr. Alfred Hudler (Vorstandssprecher)
  • Doris Krejcarek

Frau Doris Krejcarek besitzt Stamm- und Vorzugsaktien der Ottakringer Getränke AG.

Aufsichtsrat der Ottakringer Getränke AG

  • – Christiane Wenckheim, Wien (Vorsitzende)
  • – Mag. Siegfried Menz, Wien (Stellvertretender Vorsitzender)
  • – Dkfm. Dr. Herbert Werner, Altaussee
  • – Dipl.-Ing. Johann Marihart, Limberg
  • – Mag. Thomas Polanyi, Wien

Frau Christiane Wenckheim ist über andere Gesellschaften indirekt an der Ottakringer Getränke AG beteiligt. Herr Mag. Siegfried Menz ist direkt und über andere Gesellschaften indirekt an der Ottakringer Getränke AG beteiligt.

Die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrates beliefen sich im Berichtsjahr auf T€ 45 (2018: T€ 45). Im Berichtsjahr wurden Vergütungen für Beratungstätigkeiten an Aufsichtsratsmitglieder in Höhe von T€ 4 (2018: T€ 1) gezahlt.

Vergütungen des Managements in Schlüsselfunktionen gemäß IAS 24.16

Gemäß IAS 24.16 sind die Vergütungen der Mitglieder des Managements in Schlüsselfunktionen anzuführen. IAS 24.9 definiert Mitglieder des Managements in Schlüsselfunktionen als Personen, die direkt oder indirekt für die Planung, Leitung und Überwachung der Tätigkeiten der berichtenden Unternehmenseinheit verantwortlich und zuständig sind. Für die Unternehmensgruppe der Ottakringer Getränke AG sind dies die Mitglieder des Vorstandes der Ottakringer Getränke AG.

Die Vergütungen des Managements in Schlüsselfunktionen betrugen im Geschäftsjahr 2019 fixe Bezüge in Höhe von T€ 722 (2018: T€ 689), variable Bezüge in Höhe von T€ 143 (2018: T€ 306) somit insgesamt T€ 865 (2018: T€ 995).

Abfertigungszahlungen, Zahlungen in die Mitarbeitervorsorgekasse sowie ausbezahlte Urlaubsersatzleistungen betrugen im Berichtsjahr T€ 14 (2018: T€ 779), Zahlungen für beitragsorientierte Pensionspläne T€ 27 (2018: T€ 27).

Es wurden keine Kredite oder Vorschüsse an Mitglieder des Managements in Schlüsselfunktionen gewährt.

Zu folgenden Gesellschaften bestehen Konzernbeziehungen

Nicht konsolidierte verbundene Unternehmen

Ottakringer Holding AG, Wien

  • Ottakringer Liegenschafts GmbH, Wien
  • Blopp GmbH, Wien
  • Xaver Ingatlanhasznosito Kft., Pécs/Ungarn
  • "SÖRVIS" Holding GmbH, Wien
  • – C-GO Kereskedelmi és Szolgáltató Kft., Pécs/Ungarn

Wenckheim Holding AG, Wien

Assoziierte Unternehmen

Innstadt AG, Passau/Deutschland PET to PET Recycling Österreich GmbH, Müllendorf

Gemeinschaftsunternehmen Del Fabro GmbH, Wien

Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen

in T€ Umsätze
und
sonstige
Erträge
Aufwen-
dungen
für
Material
Sonstige
Aufwen-
dungen
Finanz-
ergebnis
Ertrag-
steuern
Forde-
rungen/
Verbind
lichkeiten
Verbundene Unternehmen
Ottakringer Holding AG 2019 296 0 –1 –84 –3.422 –10.488
2018 286 0 0 187 –4.340 –9.853
Ottakringer Liegenschafts GmbH 2019 8 0 –544 –1 0 –54
2018 26 0 –533 –2 0 –403
Wenckheim Holding AG 2019 2 0 0 –8 0 –2
2018 4 0 0 –9 0 2
Gemeinschaftsunternehmen
Del Fabro GmbH 2019 0 0 –208 0 0 –792
2018 0 0 –177 0 0 515
Assoziierte Unternehmen
Innstadt AG 2019 0 0 –27 –1 0 –202
2018 0 0 –6 –2 0 –502
PET to PET Recycling 2019 0 –4.717 0 0 0 –298
Österreich GmbH 2018 0 –3.580 0 0 0 –283
Organmitglieder
Organmitglieder 2019 245 0 0 0 0 0
2018 238 0 0 0 0 0
Andere nahestehende
Unternehmen und Personen
AGRANA Zucker GmbH 2019 0 –1.887 0 0 0 –139
2018 0 –1.913 0 0 0 –115

Erläuterungen der wesentlichen Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Ottakringer Holding AG

Die Ottakringer Holding AG gewährt der Ottakringer Getränke AG eine verzinsliche Finanzierung. Zum 31.12.2019 betrug diese T€ 10.350 (31.12.2018: T€ 9.090).

Zur Besicherung von Bankverbindlichkeiten der Ottakringer Holding AG in Höhe von T€ 3.339 (2018: T€ 3.301) hat die Ottakringer Getränke AG Wertpapiere verpfändet, wofür eine jährliche Haftungsprovision verrechnet wird.

Die Ottakringer Getränke AG und ihre inländischen Tochtergesellschaften sind Gruppenmitglieder der steuerlichen Unternehmensgruppe der Ottakringer Holding AG (Gruppenträger). Auf Basis der abgeschlossenen Gruppenverträge und entsprechend den steuerlichen Bestimmungen ist von der Ottakringer Gruppe eine Steuerumlage in Höhe von T€ 3.422 (2018: T€ 4.340) an die Ottakringer Holding AG zu leisten. Weiters wird auf die Ausführungen im Punkt 2.16 "Ertragsteuern" verwiesen.

Ottakringer Liegenschafts GmbH

Die Ottakringer Liegenschafts GmbH vermietet Liegenschaften an Unternehmen der Ottakringer Gruppe.

Del Fabro GmbH

Die Del Fabro GmbH vermietet den Standort Nordwestbahnstraße in Wien an die Del Fabro & Kolarik GmbH.

PET to PET Recycling Österreich GmbH

Die Vöslauer Mineralwasser GmbH ist mit 20 % an der PET to PET Recycling Österreich GmbH beteiligt. Die PET to PET Recycling Österreich GmbH gewinnt aus gesammelten PET-Flaschen PET-Flakes, die wiederum für die Produktion von neuen PET-Flaschen verwendet werden.

AGRANA Zucker GmbH

Herr Dipl.-Ing. Johann Marihart, Mitglied des Aufsichtsrates der Ottakringer Getränke AG, ist Vorstandsvorsitzender der AGRANA Beteiligungs-AG. Die Ottakringer Brauerei GmbH und die Vöslauer Mineralwasser GmbH beziehen Rohstoffe bei der AGRANA Zucker GmbH, einem Tochterunternehmen der AGRANA Beteiligungs-AG.

Familienangehörige von Mitgliedern des Managements in Schlüsselfunktionen

Familienangehörige von Mitgliedern des Managements in Schlüsselfunktionen sind in Unternehmen der Ottakringer Gruppe tätig und haben hierfür Bezüge in Höhe von T€ 377 (2017: T€ 220) erhalten.

Die Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen erfolgen zu fremdüblichen Bedingungen.

3.3 Finanzinstrumente

Die Ottakringer Gruppe verwendet folgende Hierarchiestufen zur Bestimmung und zum Ausweis beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten:

  • Stufe 1: Bewertung anhand von Marktpreisen für gleichartige Finanzinstrumente.
  • Stufe 2: Bewertung anhand von Marktpreisen für ähnliche Finanzinstrumente oder anhand von Bewertungsmodellen, die ausschließlich auf solchen Bewertungsparametern basieren, die am Markt beobachtbar sind.
  • Stufe 3: Bewertung anhand von Modellen mit wesentlichen Bewertungsparametern, die nicht am Markt beobachtbar sind.
in T€ Klassifizierung
nach IFRS 9
Buchwert Fort-
geführte
Anschaf-
fungs-
kosten
Fair
Value
erfolgs-
wirksam
Netto-
ergebnis¹
Wert-
minde-
rungen²
Fair
Value
Stufe
31.12.2019
Wertpapiere
und Wertrechte FVTPL 14.421 0 14.421 1.832 –2 1
Kundendarlehen Vermögen – AC 2.462 2.462 0 –348 –394
Forderungen
aus Lieferungen
und Leistungen Vermögen – AC 29.473 29.473 0 –110 –242
Sonstige
Vermögenswerte Vermögen – AC 8.615 8.615 0 –226 –375
Zahlungsmittel Vermögen – AC 688 688 0 0 0
Finanzschulden Schulden – AC 52.253 52.253 0 –583 0
Leasingverbindlichkeiten Schulden – AC 8.445 8.445 0 –150 0
Verbindlichkeiten
aus Lieferungen
und Leistungen Schulden – AC 18.199 18.199 0 0 0
Sonstige
Verbindlichkeiten Schulden – AC 20.905 20.905 0 0 0
Nach Kategorien
Erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert (FVTPL) 14.421 0 14.421 1.832 –2 1
Vermögen zu fortgeführten
Anschaffungskosten (AC) 41.238 41.238 0 –643 –1.011
Schulden zu fortgeführten
Anschaffungskosten (AC) 99.802 91.357 0 –583 0
31.12.2018
Wertpapiere
und Wertrechte FVTPL 12.589 0 12.589 –875 –1.003 1
Kundendarlehen Vermögen – AC 2.624 2.624 0 –68 –181
Forderungen
aus Lieferungen
und Leistungen Vermögen – AC 29.964 29.964 0 –140 –352
Sonstige
Vermögenswerte Vermögen – AC 5.651 5.651 0 –219 –288
Zahlungsmittel Vermögen – AC 1.015 1.015 0 213 0
Finanzschulden Schulden – AC 45.106 45.106 0 –390 0
Verbindlichkeiten
aus Lieferungen
und Leistungen Schulden – AC 19.509 19.509 0 0 0
Sonstige
Verbindlichkeiten Schulden – AC 19.633 19.633 0 0 0

1 Nettoergebnis inklusive Wertminderungen

Wertminderungen, die im Nettoergebnis enthalten sind

in T€ Buchwert Fort-
geführte
Anschaf-
fungs-
kosten
Fair
Value
erfolgs-
wirksam
Netto-
ergebnis¹
Wert-
minde-
rungen²
Fair
Value
Stufe
Nach Kategorien
Erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert (FVTPL) 12.589 0 12.589 –875 –1.003 1
Vermögen zu fortgeführten
Anschaffungskosten (AC) 39.254 39.254 0 –214 –821
Schulden zu fortgeführten
Anschaffungskosten (AC) 84.248 84.248 0 –390 0

1 Nettoergebnis inklusive Wertminderungen

Wertminderungen, die im Nettoergebnis enthalten sind

Die Zahlungsmittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögenswerte haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen die Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise dem Zeitwert. Die Zeitwerte von langfristigen finanziellen Vermögenswerten entsprechen, soweit keine Marktpreise verfügbar sind, den Barwerten der damit verbundenen Zahlungen.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten haben regelmäßig kurze Laufzeiten. Die bilanzierten Werte stellen näherungsweise die Zeitwerte dar. Die Zeitwerte der Finanzschulden sowie Leasingverbindlichkeiten entsprechen, soweit keine Marktpreise verfügbar sind, den Barwerten der damit verbundenen Zahlungen.

3.4 Kapitalrisikomanagement

Der Konzern steuert sein Eigenkapital mit der Zielsetzung einer starken Eigenkapitalstruktur, um eine solide Basis für die zukünftige Geschäftsentwicklung zu gewährleisten. Im Geschäftsjahr 2019 betrug die Eigenkapitalquote 41,5 %. Die zukünftige Zielsetzung besteht darin, eine Eigenkapitalquote von rund 50 % zu erreichen. Die wesentlichen Kennzahlen zur laufenden Überwachung der Kapitalstruktur sind die Eigenkapitalquote und die Nettofinanzschulden.

Das Eigenkapital umfasst das Grundkapital, sämtliche Rücklagen sowie die nicht beherrschenden Anteile.

Die Nettofinanzschulden definieren sich als Finanzverbindlichkeiten (kurzfristige und langfristige) abzüglich liquider Mittel und abzüglich Wertpapiere und stellen sich wie folgt dar:

in T€ 31.12.2019 31.12.2018
Langfristige Finanzschulden 17.878 19.069
Kurzfristige Finanzschulden 34.476 26.037
Wertpapiere –14.421 –12.589
Zahlungsmittel –688 –1.015
Nettofinanzschulden 37.245 31.502

Die Eigenkapitalquote (Eigenkapital im Verhältnis zum Gesamtkapital) zum 31.12.2019 beträgt 41,5 % (31.12.2018: 43,2 %).

Der Konzern unterliegt keinen extern auferlegten Kapitalanforderungen.

3.5 Finanzrisikomanagement

Die Ottakringer Gruppe ist Finanzrisiken (Zinsänderungsrisiko, Kreditrisiko, Haftungsrisiko, Liquiditätsrisiko, Währungsrisiko) in unterschiedlichem Ausmaß ausgesetzt. Die risikopolitischen Grundsätze werden vom Vorstand festgelegt und vom Aufsichtsrat überwacht. Die Umsetzung der Risikostrategie erfolgt zentral für die gesamte Gruppe durch das Konzern-Treasury in Abstimmung mit den jeweiligen Konzerngesellschaften.

Zinsänderungsrisiko

Das Risiko einer Zinssatzänderung besteht für die liquiden Mittel, Finanzanlagen und Finanzschulden. Durch das Konzern-Treasury erfolgt eine ständige Beobachtung und Bewertung der Zinsentwicklung, damit rechtzeitig auf negative Entwicklungen reagiert werden kann. Bei den Wertpapieren der Finanzanlagen handelt es sich überwiegend um Anteile an Investmentfonds, die kurzfristig veräußert werden können. Die Finanzverbindlichkeiten sind zu 36,4 % (2018: 46,6 %) fix und zu 63,6 % (2018: 53,4 %) variabel verzinst.

Für die Zinserträge und Zinsaufwendungen wurde eine Sensitivitätsanalyse für Änderungen im Zinssatz mit ±0,5 %-Punkten und ±1,0 %-Punkten durchgeführt. Bezüglich der Zinsaufwendungen wurde nur für Finanzschulden mit einer variablen Verzinsung eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt, wobei der Zinssatz mindestens 0 % beträgt, das heißt, es wurde im Rahmen der Sensitivitätsanalyse kein negativer Zinssatz angesetzt. In der nachfolgenden Tabelle ist dargestellt, wie sich die Zinserträge und Zinsaufwendungen bei den angenommenen Veränderungen im Zinssatz verändern.

Veränderungen im Zinssatz
in T€ +0,5 %-Punkte +1 %-Punkt –0,5 %-Punkte –1 %-Punkt
2019
Zinsertrag 0 0 0 0
Zinsaufwand –103 –206 0 0
2018
Zinsertrag 53 104 0 0
Zinsaufwand –52 –105 0 0

Kreditrisiko

Die in den Finanzanlagen enthaltenen Wertpapiere und Ausleihungen (Kundendarlehen) sowie die in den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände und Guthaben bei Kreditinstituten stellen das maximale Kreditrisiko dar. Das Risiko umfasst insbesondere das Ausfallsrisiko. Das Ausfallsrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch bestehende Kreditversicherungen reduziert, wobei jedoch nur ein Teil der Forderungen versichert ist. Nicht versichert sind die Ausleihungen an Kunden. Das daraus resultierende Ausfallsrisiko reduziert sich durch die Verteilung auf eine große Anzahl von Kunden. Die Wertpapiere unterliegen den Risiken des Kapitalmarktes, wobei eine konservative Veranlagungsstrategie verfolgt wird.

Haftungsrisiko

Die Ottakringer Getränke AG hat zur Besicherung von Bankverbindlichkeiten von verbundenen Unternehmen Wertpapiere verpfändet. Das Risiko besteht in der Inanspruchnahme für den Fall, dass das betroffene verbundene Unternehmen die Bankverbindlichkeiten nicht tilgen kann.

Im Rahmen von Belieferungsverträgen werden Haftungen für Bankkredite von Kunden übernommen. Diese Haftungen sind unter Punkt 3.1 als Eventualverbindlichkeiten angeführt. Das Risiko besteht in der Inanspruchnahme für notleidende Bankkredite von Kunden. Dieses Risiko ist nicht versichert, reduziert sich jedoch durch die Verteilung auf eine große Anzahl von Kunden.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko bezeichnet das Risiko, dass finanzielle Verpflichtungen zur Fälligkeit nicht erfüllt werden können. Aufgrund der vorhandenen liquiden Mittel, jederzeit veräußerbaren Wertpapiere sowie der nicht ausgenutzten Kreditlinien kann dieses Risiko als gering eingestuft werden. Die laufende Optimierung der Liquidität erfolgt im Rahmen des Konzern-Cash-Poolings und des Working Capital Managements.

Fremdwährungsrisiko

Risiken aus fremden Währungen bestehen für den Konzern, sofern Forderungen und Verbindlichkeiten in anderen als der lokalen Währung der Gesellschaft abgewickelt werden. Zum Stichtag lag kein Fremdwährungsrisiko vor.

3.6 Vorschlag für die Gewinnverwendung

Da derzeit die wirtschaftlichen Auswirkungen der durch COVID-19 verursachten Krise nicht abschätzbar sind, hat der Vorstand noch keinen Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019 gefasst. Die weitere Entwicklung wird laufend evaluiert und rechtzeitig vor der Hauptversammlung wird ein Gewinnverwendungsvorschlag gefasst und veröffentlicht werden.

4. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Durch den Ausbruch von COVID-19 in Europa und Österreich sowie der sprunghaften Ausweitung der Infektionen im Februar und März 2020, wurde das öffentliche Leben ab März 2020 stark eingeschränkt, mit entsprechend negativen wirtschaftlichen Auswirkungen. Da es sich hier um Ereignisse handelt, die erst nach dem Bilanzstichtag 31.12.2019 eingetreten sind, liegen wertbegründende Ereignisse vor, deren wirtschaftliche Auswirkungen erst im Abschluss der Folgeperiode zu berücksichtigen sind.

Die durch COVID-19 ausgelöste Wirtschaftskrise wird negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ottakringer Gruppe haben, wobei die einzelnen Geschäftsfelder davon in unterschiedlichem Umfang betroffen sind. Die geringsten Auswirkungen wird es im Geschäftsfeld Alkoholfrei geben, die größten Auswirkungen im Geschäftsfeld Getränkehandel (vormals: Handel).

Das Ausmaß der negativen Auswirkungen ist von der Dauer, der zur Eindämmung von COVID-19 gesetzten Maßnahmen, abhängig und kann derzeit nicht beziffert werden. Ausgehend von angenommenen Krisenszenarien wurde eine Liquiditätsplanung aufgestellt, mit dem Ergebnis, dass aus heutiger Sicht die Ottakringer Gruppe über ausreichende Liquiditätsreserven bzw. offene Kreditlinien verfügt.

Wien, am 21. April 2020

Der Vorstand der Ottakringer Getränke AG

Dr. Alfred Hudler Doris Krejcarek Vorstandssprecher Vorstand

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Konzernabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Konzernabschluss der Ottakringer Getränke AG, Wien, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Geldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie der Ertragslage des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Hervorhebung eines Sachverhaltes

Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 wurde von der SOT Süd-Ost Treuhand Wirtschaftsprüfung GmbH geprüft und am 15. April 2019 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Ohne den Bestätigungsvermerk einzuschränken, weisen wir darauf hin, dass der Konzern im Geschäftsjahr 2020 maßgeblich von den seitens der Regierung gesetzten Maßnahmen in Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19-Krise, insbesondere der temporären Schließung der Gastronomie und dem Veranstaltungsverbot betroffen ist. Das Ausmaß und damit die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Geschäftsjahr 2020 ist von der Dauer der verhängten Maßnahmen abhängig und kann zum Prüfungszeitpunkt noch nicht abschließend beurteilt werden. Wir verweisen auf die diesbezüglichen Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter im Anhang und Lagebericht.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

  • Forderungsbewertung
  • Auswirkungen aus der Erstanwendung des IFRS 16 auf die Bilanzierung von Leasingverhältnissen

1. Forderungsbewertung

Sachverhalt und Risiko

Im Konzernabschluss der Ottakringer Getränke AG werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 29.473 ausgewiesen. Die Werthaltigkeit der Forderungen basiert auf der Einschätzung der Bonität der Abnehmer durch die gesetzlichen Vertreter. Weiters werden im Rahmen des nach IFRS 9 anzuwendenden Expected Credit Loss Models auf Grund von Überfälligkeiten entsprechende Wertberichtigungen berücksichtigt. Zur Absicherung von Belieferungsrechten werden zum Teil auch Darlehen an Kunden gewährt sowie Bürgschaften übernommen. Bürgschaftsinanspruchnahmen werden ebenfalls als Forderungen gegenüber den Kunden ausgewiesen. Auch Darlehensforderungen unterliegen bei der Werthaltigkeitsüberprüfung derselben Systematik.

In diesem Zusammenhang ergibt sich für den Konzernabschluss ein Risiko bezüglich der korrekten Bewertung der ausgewiesenen Forderungen.

Im Zuge unserer Prüfungshandlungen haben wir die Angemessenheit der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften geprüft und den Schwerpunkt auf die Werthaltigkeit der Forderungen gelegt.

Die Werthaltigkeit der Forderungen wurde durch Einsichtnahme in die Fälligkeitsstruktur der offenen Forderungen hinsichtlich Überfälligkeiten, die Einschätzung der Bonität der Abnehmer durch den gesetzlichen Vertreter, durch die Einholung von Stellungnahmen der mit der Forderungsbetreibung beauftragten Rechtsanwälte sowie allfälligen Forderungsversicherungen überprüft.

Verweis auf weitergehende Informationen

Die Angaben zu den Erläuterungen zur Forderungsbewertung sind im Konzernanhang unter Punkt 2.7 enthalten.

2. Auswirkungen aus der Erstanwendung des IFRS 16 auf die Bilanzierung von Leasingverhältnissen

Sachverhalt und Risiko

Im Konzernabschluss der Ottakringer Getränke AG werden zum Abschlussstichtag Nutzungsrechte von TEUR 4.760 und Leasingverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 8.445 ausgewiesen. Weiters werden Forderungen aus Leasingverhältnissen als Leasinggeber in Höhe von TEUR 4.404 bilanziert.

Im Geschäftsjahr ergaben sich aus der Erstanwendung des neuen Rechnungslegungsstandards "IFRS 16 – Leasingverhältnisse" für die Ottakringer Getränke AG sowohl als Leasinggeber als auch als Leasingnehmer wesentliche Auswirkungen auf die Eröffnungsbilanzwerte zum 1. Jänner 2019 und deren Fortschreibung im Geschäftsjahr. Die Umstellung auf IFRS 16 erfolgte nach dem modifizierten retrospektiven Ansatz. Die Vergleichszahlen wurden nicht angepasst. Der kumulierte Effekt wurde in der Eröffnungsbilanz zum 1. Jänner 2019 erfasst.

Der neue Rechnungslegungsstandard IFRS 16 bedingt für bestimmte Bereiche Schätzungen und Ermessensentscheidungen durch die gesetzlichen Vertreter, deren Angemessenheit im Rahmen unserer Prüfung zu beurteilen war. Dies trifft insbesondere auf Einschätzungen zur Laufzeit von Leasingverhältnissen mit unbefristeter Laufzeit und die Bilanzierung der Forderungen aus Leasing-Verhältnissen zu.

Vor diesem Hintergrund und auf Grund der Komplexität der neuen Anforderungen des IFRS 16 war die Bilanzierung der Leasing Verhältnisse der Ottakringer Getränke AG im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem die Angemessenheit der vom Konzern eingerichteten Prozesse zur Erfassung von Leasing-Verhältnissen kritisch gewürdigt und uns stichprobenartig von der Vollständigkeit der bilanzierten Leasing-Verhältnisse überzeugt. Hierbei haben wir auf Basis von Stichproben Einsicht in Leasing-Verträge genommen, die Identifizierung von Leasing- und Nichtleasingkomponenten sowie die Vertragslaufzeit überprüft. Weiters haben wir die bei der Bewertung der Leasing-Verbindlichkeit zu berücksichtigenden Leasingzahlungen nachvollzogen und gewürdigt, ob diese vollständig und zutreffend erfasst wurden.

Darüber hinaus haben wir bei unserer Prüfung die Auswirkungen aus der Erstanwendung des IFRS 16 beurteilt. Wir haben die Implementierungsarbeiten nachvollzogen, die Anwendung des modifizierten retrospektiven Ansatzes überprüft und den kumulierten Effekt aus der Erstanwendung verplausibilisiert. Weiters haben wir uns davon überzeugt, dass die an IFRS 16 angepassten Werte in Zusammenhang mit Leasingverhältnissen ordnungsgemäß fortgeführt und Zugänge im Bereich der Nutzungsrechte und Leasing-Verhältnisse entsprechend den Anforderungen des IFRS 16 aktiviert sowie die entsprechenden Leasing-Verbindlichkeiten in angemessener Höhe passiviert wurden.

Bei sogenannten Sub-Leasingverhältnissen, wo die Ottakringer Getränke AG als Leasinggeber auftritt, wurde geprüft, ob die Voraussetzungen als Finanzierungsleasing vorliegen, die Verrechnung mit den korrespondierenden Nutzungsrechten zulässiger Weise erfolgte und die Höhe der ausgewiesenen Forderung aus Leasing-Verhältnissen angemessen ist.

Weiters haben wir uns stichprobenartig davon überzeugt, dass die im Standard vorgesehenen Ausnahmen für kurzfristige Leasingverhältnisse und geringwertige Leasingverhältnisse zu Recht in Anspruch genommen worden sind.

Abschließend haben wir die Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben im Konzernanhang zu IFRS 16 gewürdigt und beurteilt.

Verweis auf weitergehende Informationen

Die Angaben zu den Leasingverhältnissen sind im Konzernanhang unter Punkt 1.2, 1.6.11, 2.2 und 2.14 enthalten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigten, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • – Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes, der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.

  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.

  • Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.

In Verbindung mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses ist es unsere Verantwortung diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Konzernabschluss stehen, oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 26. Juni 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 17. Oktober 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2019 Abschlussprüfer.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Wir haben zusätzlich zur Konzernabschlussprüfung für die geprüfte Gesellschaft und für von dieser beherrschte Unternehmen keine Leistungen erbracht, die nicht im Konzernabschluss oder im Konzernlagebericht angegeben worden sind.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Die für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Mag. Nora Wiedermann.

Wien, am 21. April 2020

BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

ppa. Mag. Nora Wiedermann Mag. Peter Bartos Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüfer

Erklärung des Vorstandes zum Konzernabschluss

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.

Wien, am 21. April 2020

Der Vorstand der Ottakringer Getränke AG

Dr. Alfred Hudler Doris Krejcarek Vorstandssprecher Vorstand

Vorstandsbereiche: Strategie, New Business, Marketing & Sales, Öffentlichkeitsarbeit, Human Resources, IT & Organisation, Recht & Compliance, Immobilien

Vorstandsbereiche: Controlling, Rechnungswesen, Treasury & Risk, Stammdatenmanagement, Einkauf, Technik, Interne Revision, Risikomanagement

Jahresabschluss der Ottakringer Getränke AG, Wien

Lagebericht

  • Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage
  • Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und Risiken der Ottakringer Getränke AG
  • Bericht über Forschung und Entwicklung
  • Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
  • Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen
  • Kennzahlen-Glossar

Bilanz

Gewinn- und Verlustrechnung

Anhang zum Jahresabschluss

  • Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  • Erläuterungen zur Bilanz
  • Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
  • Sonstige Angaben

Bestätigungsvermerk

Erklärung des Vorstandes zum Jahresabschluss

1. Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage

1.1 Die Gesellschaft

Die Ottakringer Getränke AG ist eine börsennotierte Gesellschaft, deren Aktien an der Wiener Börse im Markt "Amtlicher Handel", Marktsegment "Standard Market Auction", notieren. Die Gesellschaft hält Beteiligungen an Unternehmen, die in den Bereichen Herstellung und Abfüllung von Bier, Mineralwasser und alkoholfreien Getränken sowie Getränkehandel und Gastronomielogistikdienstleistungen tätig sind.

Die Ottakringer Getränke AG ist für die zentralen Führungs- und Steuerungsaufgaben der gesamten Unternehmensgruppe zuständig. Die Bereiche Einkauf, Finanz- und Rechnungswesen, Human Resource, IT & Organisation, Fuhrparkmanagement, Recht, Treasury & Risk sowie Risikomanagement und Interne Revision werden für die gesamte Unternehmensgruppe zentral gemanagt.

1.2 Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage der Ottakringer Getränke AG

Die Umsatzerlöse betrugen im Geschäftsjahr 2019 T€ 10.292 (2018: T€ 9.674) und wurden fast ausschließlich gegenüber verbundenen Unternehmen erbracht. Sie betreffen Umsätze aus Dienstleistungen, Lizenzen, Vermietungen und Verpachtungen sowie an verbundene Unternehmen weiterverrechnete Aufwendungen. Der Umsatzanstieg resultierte überwiegend aus der Vermietung des neu errichteten Standortes in Wien-Simmering an die Del Fabro & Kolarik GmbH.

Durch den Anstieg im Personalaufwand (2019: T€ 6.558; 2018 T€ 6.302), einer höheren planmäßigen Abschreibung (2019: T€ 1.595; 2018: T€ 1.091) sowie dem Anstieg bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (2019: T€ 4.024; 2018: T€ 3.608) reduzierte sich das Betriebsergebnis von T€ –1.326 auf T€ –1.884. Der Anstieg bei den planmäßigen Abschreibungen resultiert im Wesentlichen durch die Inbetriebnahme des neu errichteten Standortes im Jänner 2019. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich für IT-Dienstleistungen und Beratungen.

Insbesondere durch höhere Erträge aus Beteiligungen, verbesserte sich das Finanzergebnis von T€ 6.942 auf T€ 7.321.

Der steuerliche Verlust der Ottakringer Getränke AG verminderte durch die Gruppenbesteuerung die Steuerumlage an den Gruppenträger und führte, durch die erhaltenen Steuerumlagen von den Tochtergesellschaften, zu einem Steuerertrag von insgesamt T€ 361 (2018: T€ 54).

Durch die Steigerungen im Finanzergebnis und Steuerertrag, erhöhte sich das Ergebnis nach Steuern von T€ 5.670 auf T€ 5.797.

Die Investitionen in das Anlagevermögen sowie der Anstieg der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen, insbesondere aus Finanzierungen, führten zu einem Anstieg der Bilanzsumme von T€ 132.993 auf T€ 136.821 und der Nettoverschuldung von T€ 25.740 auf T€ 30.935. Die Eigenkapitalquote reduzierte sich von 49,9 % auf 48,9 %.

Der Cashflow aus dem operativen Bereich verringerte sich von T€ 8.801 auf T€ 7.941. Die wesentlichen Investitionen des neu errichteten Standortes in Wien-Simmering wurden bereits im Jahr 2018 getätigt, wodurch der Cashflow aus Investitionstätigkeiten von T€ 14.169 auf T€ 2.647 zurückgegangen ist.

Der Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erfolgte zur Finanzierung der Konzerngesellschaften. Die Ausschüttung an Gesellschafter betrug T€ 5.331 und führte zu einem negativen Cashflow aus Finanzierungsaktivitäten von T€ 5.298.

Ottakringer Getränke AG (nach UGB) 2019 2018 2017
Umsatz in M€ 10,29 9,67 8,97
EBITDA in M€ –0,29 –0,24 –0,12
Abschreibungen in M€ 1,59 1,09 1,02
EBIT (Betriebsergebnis) in M€ –1,88 –1,33 –1,14
Finanzergebnis in M€ 7,32 6,94 12,16
Ergebnis vor Steuern in M€ 5,44 5,62 11,02
ROE (Return on Equity) 8,7 % 7,3 % 13,4 %
Gesamtkapitalrentabilität 4,3 % 4,4 % 9,4 %
Working Capital in M€ –15,95 –14,43 14,04
Nettofinanzschulden in M€ 30,94 25,74 1,69
Eigenkapital in M€ 66,87 66,40 89,48
Eigenkapitalquote 48,9 % 49,9 % 72,8 %
Cashflow aus dem operativen Bereich1 in M€ 7,94 8,80 9,02
Cashflow aus Investitionsaktivitäten1 in M€ –2,64 –14,17 –6,90
Cashflow aus Finanzierungsaktivitäten1 in M€ –5,30 4,34 –3,58
Veränderung der liquiden Mittel in M€ 0,00 –1,03 –1,46
Anfangsbestand der liquiden Mittel in M€ 0,02 1,05 2,51
Endbestand der liquiden Mittel in M€ 0,02 0,02 1,05

1.3 Finanzielle Leistungsindikatoren

1.4 Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren

Arbeitnehmerbelange

Das Wichtigste und Entscheidendste für die Gesellschaft sind ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 2019 beschäftigte die Ottakringer Getränke AG im Durchschnitt 81 Angestellte (2018: 78 Angestellte) in den Bereichen Controlling, Einkauf, Finanz- und Rechnungswesen, Human Resource, IT & Organisation, Fuhrparkmanagement, Recht, Treasury & Risk sowie Risikomanagement und interne Revision. Für die Ausübung dieser Funktionen sind qualifizierte, motivierte und gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von größter Bedeutung. Es ist unser erklärtes Ziel, dies durch entsprechende Maßnahmen zu fördern.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein besonderes Anliegen. Im Jahr 2019 wurde das Audit "berufundfamilie" durchlaufen und die Gesellschaft hat das staatliche Gütezeichen als familienfreundlicher Arbeitgeber erhalten.

Freiwillige Sozialleistungen: Um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden und zu motivieren, werden zahlreiche freiwillige Sozialleistungen wie zum Beispiel eine Betriebskantine, Gratisgetränke und die Förderung von Freizeit- und Sportaktivitäten angeboten. Nach einer fünfjährigen Unternehmenszugehörigkeit wird als Altersvorsorge in eine betriebliche Kollektivversicherung eingezahlt.

Gesundheitsvorsorge: Um die Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten und zu fördern werden Vorsorgeuntersuchungen, ein jährliches Impfprogramm sowie regelmäßige Beratungen durch unseren Arbeitsmediziner durchgeführt. Zur Förderung der Work Life Balance werden professionelle Beratungsleistungen angeboten.

Aus- und Weiterbildung: Im Rahmen unseres internen Aus- und Weiterbildungsprogramms wird der jährliche Bildungsbedarf erhoben, um daraus ein vielfältiges Angebot abzuleiten. Darüber hinaus wird auch der Besuch von externen Aus- und Weiterbildungen gefördert. Insgesamt wurden in Aus- und Weiterbildung T€ 118 (2018: T€ 137) investiert.

Die erhaltenen Auszeichnungen, Qualitätssiegel und Zertifikate sowie folgende Kennzahlen dienen der Messung der gesetzten Maßnahmen.

2019 2018 2017
Durchschnittliche Unternehmenszugehörigkeit 10,1 Jahre 9,8 Jahre 9,5 Jahre
Fluktuationsrate 16,0 % 9,1 % 12,0 %
Durchschnittliche Krankenstandstage 5,9 Tage 5,6 Tage 3,8 Tage

Umweltbelange

Für die Ottakringer Gruppe sind nachhaltiges Wirtschaften und der schonende Umgang mit natürlichen Ressourcen ein Selbstverständnis. In Ausübung der zentralen Führungs- und Steuerungsaufgaben für die gesamte Gruppe achtet die Ottakringer Getränke AG darauf, dass Klima- und Ressourcenschutz von allen Tochtergesellschaften als wesentliche Ziele verfolgt werden.

Oberstes Ziel ist es, die CO2-Emissionen zu reduzieren. Dies soll durch eine effiziente Logistik, ressourcenschonende Produktion, Einsparungen von Verpackungsmaterialien und Kraftstoff sowie durch Effizienzsteigerungen der Produktionsanlagen umgesetzt werden.

Durch die Umstellung des gesamten PET-Sortiments auf 100 % rePet (recyceltes PET), weiteren Materialreduktionen sowie der Unterstützung von Klimaschutzprojekten, zur Kompensation von CO2-Emissionen, soll bei der Vöslauer Mineralwasser GmbH im Jahr 2020 eine CO2-neutrale Produktion erreicht werden.

In den Produktionsbereichen wird laufend daran gearbeitet, den Energie- und Wasserverbrauch zu reduzieren. Im Jahr 2020 soll die gesamte Unternehmensgruppe auf Ökostrom umgestellt werden und durch ein modernes Abfallwirtschaftskonzept ein hoher Recyclinganteil erzielt werden.

Im Eigenfuhrpark wird der Anteil von Elektrofahrzeugen sowie von LKWs mit Euro 6-Norm laufend erhöht.

2. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und Risiken der Ottakringer Getränke AG

2.1 Voraussichtliche Entwicklung

Der neu errichtete Standort in Wien-Simmering wird ab dem Geschäftsjahr 2020, erstmals zur Gänze an die Tochtergesellschaft Del Fabro & Kolarik GmbH vermietet, wodurch höhere Umsätze aus Vermietung erzielt werden. Infolge der COVID-19-Krise ist von einem Rückgang der Geschäftstätigkeit bei den Tochtergesellschaften auszugehen, wodurch sich auch der Umsatz aus Konzerndienstleistungen reduzieren wird. Insgesamt wird für 2020 mit einem Umsatzrückgang sowie mit einem Rückgang im Betriebsergebnis gerechnet.

Auch die Erträge aus Beteiligungen werden durch die COVID-19-Krise zurückgehen, wobei zum jetzigen Zeitpunkt keine genaue Prognose möglich ist.

Inwieweit die COVID-19-Krise weitere negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben wird, wird von der Dauer der Krise abhängen und ist derzeit noch nicht abschätzbar.

2.2 Wesentliche Risiken und Ungewissheiten

Risiken der Tochtergesellschaften und Beteiligungen

Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen betragen rund 45 % der Bilanzsumme der Gesellschaft. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände bestehen nahezu zur Gänze gegenüber verbundenen Unternehmen. Die für 2020 geplanten Erträge bestehen fast ausschließlich aus Geschäftsbeziehungen mit verbundenen Unternehmen bzw. aus Gewinnausschüttungen der Tochtergesellschaften. Eine nachhaltig negative Entwicklung der Tochtergesellschaften könnte zu einer Reduktion bzw. einem Ausfall der Erträge aus Gewinnausschüttungen führen und in weiterer Folge außerplanmäßige Abschreibungen erforderlich machen. Dies würde die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft negativ beeinflussen.

Die wichtigsten Instrumente zur laufenden Überwachung und Minimierung dieser Risiken sind die Planungs- und Controllingprozesse sowie die laufende monatliche Berichterstattung. Dies ermöglicht ein frühzeitiges Erkennen allfälliger Probleme und ein rechtzeitiges Gegensteuern.

Zinsänderungsrisiko

Das Risiko einer Zinssatzänderung besteht für Finanzanlagen, Forderungen aus Finanzierungen gegenüber verbundenen Unternehmen und Finanzschulden. Bei den Wertpapieren des Finanzanlagevermögens handelt es sich überwiegend um Anteile an Investmentfonds, die kurzfristig veräußert werden können. Die Verzinsung der Forderungen aus Finanzierungen gegenüber verbundenen Unternehmen ist an den EURIBOR-Zinssatz geknüpft und wird quartalsweise angepasst. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind zu 46 % (2018: 58 %) fix und zu 54 % (2018: 42 %) variabel verzinst.

Finanzinstrumente

Zum Stichtag sind keine Finanzinstrumente eingesetzt.

Kreditrisiko

Die in den Finanzanlagen enthaltenen Wertpapiere stellen das maximale Kreditrisiko (Ausfallsrisiko) dar. Die Wertpapiere unterliegen den Risiken des Kapitalmarktes. Durch eine konservative Veranlagungsstrategie sowie eine laufende Überwachung der Entwicklung der Wertpapiere wird versucht, dieses Risiko so weit wie möglich zu reduzieren.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko bezeichnet das Risiko, dass finanzielle Verpflichtungen zur Fälligkeit nicht erfüllt werden können. Aufgrund der jederzeit veräußerbaren, Wertpapiere sowie nicht ausgenutzter Kreditlinien kann dieses Risiko als gering eingestuft werden.

Haftungsrisiko

Die Gesellschaft hat zur Besicherung von Bankverbindlichkeiten von verbundenen Unternehmen Wertpapiere verpfändet. Darüber hinaus bestehen Haftungen im Rahmen von Vertragsverhältnissen, die betragsmäßig nicht wesentlich sind. Die Haftungen sowie die verpfändeten Wertpapiere in Höhe des Buchwertes sind als Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen. Das Risiko besteht in der Inanspruchnahme für den Fall, dass das betroffene verbundene Unternehmen die Bankverbindlichkeiten nicht tilgen kann.

COVID-19

Der Ausbruch von COVID-19 in Europa und Österreich sowie die zur Verhinderung der Ausbreitung gesetzte Maßnahmen werden folgende Risiken der Gesellschaft erhöhen:

  • Risiken der Tochtergesellschaften und Beteiligungen
  • Zinsänderungsrisiko
  • Kreditrisiko
  • Liquiditätsrisiko

3. Bericht über Forschung und Entwicklung

Die Gesellschaft selbst betreibt keine Forschung und Entwicklung. Aktivitäten in diesem Bereich werden von den Tochtergesellschaften ausgeübt.

4. Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Die Verantwortung für die Errichtung und Ausgestaltung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sowie die Sicherstellung der Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen und internen Richtlinien liegt beim Vorstand der Ottakringer Getränke AG.

Kontrollumfeld und Kontrollmaßnahmen

Das Interne Kontrollsystem (IKS) der Ottakringer Getränke AG besteht aus allen vom Vorstand vorgegebenen Grundsätzen, Regelungen und Abläufen, die dazu dienen:

  • die vorhandenen Vermögenswerte zu sichern,
  • die betriebliche Leistungsfähigkeit zu steigern,
  • die erteilten Kompetenzen einzuhalten,
  • die vorgegebenen Budgets einzuhalten,
  • die Vollständigkeit und Richtigkeit der Rechnungslegung zu gewährleisten,
  • die für die Gesellschaft maßgeblichen rechtlichen Vorschriften einzuhalten sowie
  • das Management bei der Überwachungsaufgabe zu unterstützen.

Das IKS gewährleistet die Ordnungsmäßigkeit, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der internen Abläufe und bietet dem Management eine verlässliche Grundlage für dessen Entscheidungen. Das IKS ist direkt in die Organisation eingebunden und nicht Aufgabenbereich einer speziellen Abteilung, wobei die interne Revision die Einhaltung und Wirksamkeit des IKS überprüft.

Die Buchhaltung der Gesellschaft wird entsprechend den unternehmensrechtlichen und sonstigen relevanten Vorschriften geführt. Die Erfassung, Buchung und Bilanzierung erfolgt mit der Unternehmenssoftware SAP.

Risikomanagementsystem

Das Risikomanagementsystem (RMS) ist ein Teilprozess des Managementsystems. Das RMS der Ottakringer Getränke AG lehnt sich überwiegend an das Rahmenwerk COSO II (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) an und berücksichtigt darüberhinaus auch einige Normen der in Österreich anerkannten Norm ISO 31000. Sämtliche identifizierte Risiken werden bezüglich der potenziellen Schadenshöhe und ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet und in Kategorien eingeteilt. Die Risikosteuerung erfolgt in Abhängigkeit der Risikobewertung und umfasst Maßnahmen zur Vermeidung, Reduktion und Überwälzung einzelner Risiken. Sämtliche Risiken werden laufend überwacht und wesentliche Änderungen der Risikobeurteilung an den Vorstand der Ottakringer Getränke AG kommuniziert. Falls erforderlich und zulässig, werden im Rahmen der Bilanzierung entsprechende Vorsorgen, insbesondere im Forderungs- und Rückstellungsbereich, getroffen.

Information, Kommunikation und Überwachung

An den Vorstand werden monatlich die Ist- und Planwerte für die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Finanzstatus berichtet. Die Berichterstattung an den Aufsichtsrat erfolgt grundsätzlich quartalsweise, bei wesentlichen Ereignissen erfolgt eine unverzügliche Berichterstattung.

5. Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen

Das Grundkapital zum 31.12.2019 beträgt € 20.634.585,82 und ist in folgende nennbetragslose Stückaktien eingeteilt:

Aktiengattung Anzahl Anteil am
Grundkapital
Stück in €
Stammaktien 2.412.829 17.534.711,54
Vorzugsaktien 426.552 3.099.874,28
Gesamt 2.839.381 20.634.585,82

Mit den Vorzugsaktien ist kein Stimmrecht und kein Umtauschrecht verbunden. Die Vorzugsaktien erhalten vor den Stammaktien aus dem Bilanzgewinn alljährlich 10,5 % des anteiligen Grundkapitals, sofern dies von der Hauptversammlung beschlossen wird. Wenn die Vorzugsaktien die Vorzugsdividende nicht erhalten, steht im Folgejahr den Vorzugsaktien ein Stimmrecht zu, bis der Rückstand an der Vorzugsdividende nachgezahlt ist.

Im Jahr 2018 hat die Gesellschaft, im Rahmen eines freiwilligen Teilangebotes, 173.884 Stück eigene Stammaktien erworben. Dies entspricht einem Anteil von 7,21 % der Stimmrechte und einem Anteil von 6,12 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Der Gesamtkaufpreis betrug € 17.388.400,00. Der rechnerische Wert der erworbenen eigenen Stammaktien (Anteil am Grundkapital) in Höhe von € 1.263.664,26 wurde offen vom Grundkapital abgezogen.

Zum 31.12.2019 hält die Gesellschaft unverändert zum Vorjahr 173.884 Stück eigene Stammaktien.

Folgende Gesellschaften sind zum 31.12.2019 mit mehr als 10 % am Grundkapital der Ottakringer Getränke AG beteiligt:

Gesellschaft Anteil am
Grundkapital
Ottakringer Holding AG 88,28 %

Laut Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 26.6.2019 ist der Vorstand bis 26.6.2024 ermächtigt,

  • mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital von derzeit € 20.634.585,82 um bis zu weitere € 10.317.289,28 durch Ausgabe von bis zu 1.419.690 Stück neue, auf Inhaber lautende Stammaktien und/oder Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gegen Bar- und/oder Sacheinlage – allenfalls in mehreren Tranchen – zu erhöhen und den Ausgabebetrag, die Aktiengattung, die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen,
  • – allenfalls die neuen Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechtes gemäß § 153 Abs. 6 AktG den Aktionären zum Bezug anzubieten,
  • mit Zustimmung des Aufsichtsrates gegebenenfalls ganz oder teilweise das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn
  • die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt, das heißt Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- und Ausland ausgegeben werden, oder
  • die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der Mindestausgabebetrag der neuen Stammaktien dem Durchschnitt der Schlusskurse der Ottakringer Getränke AG-Stammaktien bzw. der Mindestausgabebetrag der neuen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht dem Durchschnitt der Schlusskurse der Ottakringer Getränke AG-Vorzugsaktien ohne Stimmrecht an der Wiener Börse der sieben dem Zeichnungstag der neuen Aktien vorausgehenden Handelstage nicht unterschreitet und einen angemessenen Ausgleich für die Verwässerung darstellt, oder
  • um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen, oder
  • um eine den Emissionsbanken eingeräumte Mehrzuteilungsoption zu bedienen.

Laut Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 24.6.2016 ist der Vorstand bis zum 24.6.2021 gemäß § 65 Abs. 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre, zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden, insbesondere zum Zweck der Durchführung eines Programms für Mitarbeiterbeteiligung oder als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 letzter Satz AktG in Verbindung mit § 122 AktG herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.

Wien, am 21. April 2020

Der Vorstand der Ottakringer Getränke AG

Dr. Alfred Hudler Doris Krejcarek Vorstandssprecher Vorstand

Kennzahlen-Glossar

Begriff Erklärung
EBIT Betriebsergebnis
EBITDA EBIT + Abschreibungen
Eigenkapitalquote Zeigt das Verhältnis des Eigenkapitals zum Gesamtkapital
Eigenkapital x 100 / Gesamtkapital
ROE (Return on Equity) Ergebnis nach Steuern wird dem
durchschnittlichen Eigenkapital gegenübergestellt
Ergebnis nach Steuern x 100 / durchschnittliches Eigenkapital
Working Capital Ist der Überschuss des kurzfristigen Umlaufvermögens
über das kurzfristige Fremdkapital
Kurzfristiges Umlaufvermögen – kurzfristiges Fremdkapital
Gesamtkapital- Ergebnis nach Steuern wird dem
rentabilität durchschnittlichen Gesamtkapital gegenübergestellt
Ergebnis nach Steuern x 100 / durchschnittliches Gesamtkapital
Nettofinanzschulden Finanzverbindlichkeiten (lang- und kurzfristig) –
Wertpapiere – liquide Mittel
AKTIVA 31.12.2019 31.12.2018
Anhang in € in T€
A. Anlagevermögen
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände
2.1
1.
Rechte und Lizenzen
5.989.679,98 6.411
2.
Geleistete Anzahlungen
690.766,69 452
II.
Sachanlagen
2.2
6.680.446,67 6.863
1.
Grundstücke und Bauten
25.100.561,68 9.315
2.
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
526.729,15 485
3.
Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau
0,00 14.369
25.627.290,83 24.169
III. Finanzanlagen
2.3
1.
Anteile an verbundenen Unternehmen
55.887.418,26 55.887
2.
Beteiligungen
4.169.084,01 4.169
3.
Wertpapiere
10.270.568,00 10.277
70.327.070,27 70.333
102.634.807,77 101.365
B. Umlaufvermögen
I.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.4
1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
68.327,68 132
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr 0,00 0
2.
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
33.459.494,59 30.585
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr 0,00 0
3.
Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände
499.527,76 747
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr 0,00 0
34.027.350,03 31.464
II.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
2.5
17.791,02 24
34.045.141,05 31.488
C. Rechnungsabgrenzungsposten 141.225,90 140
Summe Aktiva 136.821.174,72 132.993
PASSIVA 31.12.2019 31.12.2018
Anhang
in €
in T€
A. Eigenkapital
I.
Eingefordertes und einbezahltes Grundkapital
1.
Grundkapital
20.634.585,82 20.635
2.
Abzüglich eigene Anteile
–1.263.664,26 –1.264
19.370.921,56 19.371
II.
Kapitalrücklagen
1.
Gebundene Kapitalrücklage
38.281.605,69 38.281
2.
Rücklage für eigene Anteile
1.263.664,26 1.264
39.545.269,95 39.545
III. Bilanzgewinn 7.950.649,84 7.484
davon Gewinnvortrag 2.153.254,77 1.814
66.866.841,35 66.400
B. Rückstellungen 2.7
1.
Rückstellungen für Abfertigungen
386.434,00 392
2.
Steuerrückstellungen
916.633,04 885
davon latente Steuerrückstellungen 877.433,04 885
3.
Sonstige Rückstellungen
833.212,19 1.074
2.136.279,23 2.351
C. Verbindlichkeiten 2.8
1.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
41.223.444,20 36.041
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr 23.345.908,20 16.972
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr 17.877.536,00 19.069
2.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
1.861.173,20 965
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr 1.861.173,20 965
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr 0,00 0
3.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
23.817.466,10 26.545
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr 23.817.466,10 26.545
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr 0,00 0
4.
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 660.763,42 501
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr 200.173,09 501
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr 460.590,33 0
5.
Sonstige Verbindlichkeiten
255.207,22 190
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr 255.207,22 190
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr 0,00 0
davon aus Steuern 17.755,6 0
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 124.137,94 125
67.818.054,14 64.242
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr 49.479.927,81 45.173
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr 18.338.126,33 19.069
Summe Passiva 136.821.174,72 132.993
Haftungsverhältnisse – Eventualverbindlichkeiten 3.782.613,60 3.091

Gewinn- und Verlustrechnung

2019 2018
Anhang in € in T€
1. Umsatzerlöse 3.1 10.291.960,12 9.674
2. Sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen
mit Ausnahme der Finanzanlagen 125,13 1
125,13 1
3. Personalaufwand 3.2
a) Gehälter –5.165.015,32 –4.997
b) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen
an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen –122.251,16 –96
c) Aufwendungen für Altersversorgung –56.388,56 –52
d) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene
Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige
Abgaben und Pflichtbeiträge –1.212.380,76 –1.149
e) Sonstige Sozialaufwendungen –1.746,10 –8
–6.557.781,90 –6.302
4. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen –1.594.578,56 –1.091
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.3
a) Steuern, soweit sie nicht
unter Einkommen und Ertrag fallen –11.582,67 –13
b) Übrige –4.012.360,95 –3.595
–4.023.943,62 –3.608
6. Zwischensumme aus Z 1 bis 5 (Betriebsergebnis) –1.884.218,83 –1.326
2019 2018
Anhang in € in T€
7. Erträge aus Beteiligungen 3.4 7.310.000,00 6.653
davon aus verbundenen Unternehmen 7.000.000,00 6.653
8. Erträge aus anderen Wertpapieren und
Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 375,00 128
davon aus verbundenen Unternehmen 0,00 0
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3.5 580.548,48 783
davon aus verbundenen Unternehmen 580.530,31 783
10. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung
zu Finanzanlagen 3.6 0,00 1.000
11. Aufwendungen aus Finanzanlagen 3.7
a)
Abschreibungen
–6.153,81 0
b)
Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen
0,00 –1.100
–6.153,81 –1.100
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen –564.202,59 –522
davon betreffend verbundene Unternehmen 130.999,67 98
13. Zwischensumme aus Z 7 bis 12 (Finanzergebnis) 7.320.567,08 6.942
14. Ergebnis vor Steuern 5.436.348,25 5.616
15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 3.8 361.046,82 54
davon latente Steuern 7.417,04 0
davon weiterverrechnet vom Gruppenträger –3.422.059,89 –4.340
16. Ergebnis nach Steuern 5.797.395,07 5.670
17. Jahresüberschuss 5.797.395,07 5.670
18. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 2.153.254,77 1.814
19. Bilanzgewinn 7.950.649,84 7.484

Anhang zum Jahresabschluss

der Ottakringer Getränke AG für das Geschäftsjahr 2019

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1.1 Allgemeine Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB) in der geltenden Fassung und unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln, erstellt.

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung werden eingehalten. Bei der Bewertung wird von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Der Grundsatz der Einzelbewertung wird angewandt.

Dem Vorsichtsgrundsatz wird Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohende Verluste, die im Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr entstanden sind, werden berücksichtigt.

Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.

1.2 Anlagevermögen

a) Immaterielle Vermögensgegenstände

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt.

Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:

Anlagengruppe Nutzungsdauer
Marken- und sonstige Rechte 15 Jahre
Belieferungsrechte 4 Jahre
Software allgemein 4 Jahre
SAP-System 10 Jahre

Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei wesentlichen Wertminderungen vorgenommen.

b) Sachanlagen

Die abnutzbaren Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Eigenleistungen werden im Rahmen der Herstellungskosten berücksichtigt. Die nicht abnutzbaren Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten berücksichtigt. Die Sachanlagen werden linear abgeschrieben.

Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:

Anlagengruppe Nutzungsdauer
Gebäude und Bauten auf fremden Grund 10 – 40 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4 – 10 Jahre

Geringwertige Vermögensgegenstände, mit einem Einzelanschaffungswert bis € 400,00, werden im Zugangsjahr aktiviert und zur Gänze abgeschrieben.

Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei wesentlichen Wertminderungen vorgenommen.

c) Finanzanlagen

Die Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Wertpapiere werden mit den Anschaffungskosten abzüglich erforderlicher außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Im Falle einer Wertaufholung erfolgt eine Zuschreibung auf die Anschaffungskosten.

1.3 Umlaufvermögen

Forderungen werden mit dem Nennwert angesetzt, soweit nicht Fremdwährungsforderungen mit dem niedrigeren Geldkurs des Bilanzstichtages zu bewerten sind. Für erkennbare Risiken werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Soweit erforderlich, wird die spätere Fälligkeit durch Abzinsung berücksichtigt.

1.4 Rückstellungen

Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Sie werden in einer Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Rückstellungen für latente Steuern werden gemäß RÄG 2014 nach dem Temporary-Konzept ermittelt.

Die Rückstellungen für Abfertigungen werden gemäß RÄG 2014 ab 1.1.2016 nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit einem Durchschnittszinssatz (10 Jahre) von 2,71 % (2018: 3,21 %) unter Anwendung des PUC-Verfahrens gebildet. Als Rechnungsgrundlage dient, unverändert zum Vorjahr, die Tabelle AVÖ 2018-P. Der Lohnund Gehaltstrend wurde mit 2 % (2018: 2 %) angenommen. Aufgrund der langjährigen Betriebszugehörigkeit wurde keine Fluktuation berücksichtigt.

Die Rückstellungen für Jubiläumsgelder werden gemäß RÄG 2014 ab 1.1.2016 nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit einem Durchschnittszinssatz (10 Jahre) von 2,71 % (2018: 3,21 %) unter Anwendung des PUC-Verfahrens gebildet. Als Rechnungsgrundlage dient, unverändert zum Vorjahr, die Tabelle AVÖ 2018-P. Der Unterschiedsbetrag aus der erstmaligen Anwendung der Tabelle AVÖ 2018-P beträgt T€ 17 und wird auf fünf Jahre verteilt, somit bis 2022. Der Lohn- und Gehaltstrend wurde mit 2 % (2018: 2 %) angenommen. Die Fluktuation wurde dienstzeitabhängig berücksichtigt.

Die Rückstellung für nicht konsumierte Urlaube wird, ausgehend von den am Bilanzstichtag offenen Urlaubsansprüchen, abzüglich des auf das Folgejahr aufgrund des jeweiligen Dienstjahres entfallenden aliquoten Anteils eines Jahresanspruches ermittelt, wobei vorgezogene Urlaubskonsumationen einzelner Dienstnehmer in Abzug gebracht werden. Anteilige Lohn- und Gehaltsnebenkosten werden berücksichtigt.

1.5 Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.

1.6 Währungsumrechnung

Forderungen sowie Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkurs zum Zeitpunkt der Entstehung berechnet, wobei Kursverluste aus Kursveränderungen zum Bilanzstichtag berücksichtigt werden.

Im Falle der Deckung durch Termingeschäfte wird die Bewertung unter Berücksichtigung des Terminkurses durchgeführt.

2. Erläuterungen zur Bilanz

2.1 Immaterielle Vermögensgegenstände

Die Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände stellt sich wie folgt dar:

Rechte und Geleistete
in € Lizenzen Anzahlungen Gesamt
Anschaffungskosten
Stand 1.1.2019 13.589.792,38 452.305,08 14.042.097,46
Zugänge 98.763,32 684.264,41 783.027,73
Abgänge 555.695,35 0,00 555.695,35
Umbuchungen 445.802,80 –445.802,80 0,00
Stand 31.12.2019 13.578.663,15 690.766,69 14.269.429,84
Kumulierte Abschreibungen
Stand 1.1.2019 7.178.819,52 0,00 7.178.819,52
Zugänge 965.859,00 0,00 965.859,00
Abgänge 555.695,35 0,00 555.695,35
Stand 31.12.19 7.588.983,17 0,00 7.588.983,17
Buchwert
Stand 31.12.2019 5.989.679,98 690.766,69 6.680.446,67
Stand 31.12.2018 6.410.972,86 452.305,08 6.863.277,94

Unter diesem Posten sind im Wesentlichen die IT-Softwareausstattung und das ERP-System der gesamten Unternehmensgruppe sowie Markenrechte ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2019 wurden wie im Vorjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen.

2.2 Sachanlagen

Die Entwicklung der Sachanlagen stellt sich wie folgt dar:

in € Grund-
stücke und
Bauten
Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäfts-
ausstattung
Geleistete
Anzahlungen
und Anlagen
in Bau
Gesamt
Anschaffungskosten
Stand 1.1.2019 9.479.582,46 1.314.544,50 14.368.910,08 25.163.037,04
Zugänge 1.828.596,49 258.743,06 0,00 2.087.339,55
Abgänge 0,00 416.607,30 0,00 416.607,30
Umbuchungen 14.368.910,08 0,00 –14.368.910,08 0,00
Stand 31.12.2019 25.677.089,03 1.156.680,26 0,00 26.833.769,29
Kumulierte Abschreibungen
Stand 1.1.2019 164.951,56 829.093,52 0,00 994.045,08
Zugänge 411.575,79 217.143,77 0,00 628.719,56
Abgänge 0,00 416.286,18 0,00 416.286,18
Stand 31.12.2019 576.527,35 629.951,11 0,00 1.206.478,46
Buchwert
Stand 31.12.2019 25.100.561,68 526.729,15 0,00 25.627.290,83
Stand 31.12.2018 9.314.630,90 485.450,98 14.368.910,08 24.168.991,96

Im Geschäftsjahr 2019 wurden wie im Vorjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen.

Grundstücke und Bauten

Der Buchwert der Grundwerte beträgt T€ 9.225 (2018: T€ 9.225). Die Zugänge sowie die Umbuchungen betreffen die Errichtung des Gebäudes am neuen Standort in der Grillgasse in Wien-Simmering, das im Jänner 2019 in Betrieb genommen wurde.

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

Dieser Posten besteht im Wesentlichen aus der IT-Hardwareausstattung der gesamten Unternehmensgruppe. Die Zugänge betreffen überwiegend erworbene IT-Hardware.

Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen ergeben sich aus diversen Miet- und Leasingverträgen. Der Gesamtbetrag aus diesen Verpflichtungen beträgt für das Jahr 2020 rund T€ 975 (Vorjahr für 2019: T€ 1.040) und für die nächsten fünf Jahre rund T€ 4.837 (2018: T€ 5.119). Darin enthalten sind Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen für das Jahr 2020 in Höhe von rund T€ 136 (Vorjahr für 2019: T€ 163) und für die nächsten fünf Jahre von rund T€ 680 (2018: T€ 816).

2.3 Finanzanlagen

Die Entwicklung der Finanzanlagen stellt sich wie folgt dar:

Anteile an
verbundenen
Wertpapiere
und
in € Unternehmen Beteiligungen Wertrechte Gesamt
Anschaffungskosten
Stand 1.1.2019 56.987.418,26 4.169.084,01 10.277.876,71 71.434.378,98
Zugänge 0,00 0,00 0,00 0,00
Abgänge 0,00 0,00 0,00 0,00
Stand 31.12.2019 56.987.418,26 4.169.084,01 10.277.876,71 71.434.378,98
Kumulierte Abschreibungen
Stand 1.1.2019 1.100.000,00 0,00 1.154,90 1.101.154,90
Zugänge 0,00 0,00 6.153,81 6.153,81
Abgänge 0,00 0,00 0,00 0,00
Stand 31.12.2019 1.100.000,00 0,00 7.308,71 1.107.308,71
Buchwert
Stand 31.12.2019 55.887.418,26 4.169.084,01 10.270.568,00 70.327.070,27
Stand 31.12.2018 55.887.418,26 4.169.084,01 10.276.721,81 70.333.224,08

Als Anteile an verbundenen Unternehmen sind folgende Beteiligungen der Ottakringer Getränke AG ausgewiesen:

Gesellschaft
Sitz
2019 2018
Ottakringer Brauerei GmbH Österreich 100,0 % 100,0 %
Vöslauer Mineralwasser GmbH Österreich 100,0 % 100,0 %
Trinkservice GmbH VGV Österreich 100,0 %
Del Fabro & Kolarik GmbH Österreich 61,8 % 61,8 %

Im Geschäftsjahr 2019 wurde keine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. Im Vorjahr wurde die Beteiligung an der Trinkservice GmbH VGV in Höhe von T€ 1.100 auf T€ 0 außerplanmäßig abgeschrieben.

Als Beteiligungen sind der Anteil von 49 % an der Innstadt AG, Passau (Deutschland) sowie der Anteil von 50 % an der Del Fabro GmbH, Wien, ausgewiesen.

Im Posten Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens sind neben Anteilen an Investmentfonds (T€ 10.270; 2018: T€ 10.276) auch nicht als Beteiligungen anzusehende Anteile in Höhe von T€ 1 (2018: T€ 1) enthalten. Im Geschäftsjahr 2019 musste eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von T€ 6 (2018: T€ 0) vorgenommen werden.

2.4 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Aufgliederung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ist in der Bilanz ersichtlich.

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen gliedern sich wie folgt auf:

in € 31.12.2019 31.12.2018
Lieferungen und Leistungen 122.574,78 209.737,65
Steuerumlage –753.974,85 97.237,50
Finanzierungen kurzfristig 33.090.894,66 28.770.894,66
Gewinnausschüttungen 1.000.000,00 1.507.000,00
Gesamt 33.459.494,59 30.584.869,81

Die Forderungen aus Finanzierungen werden verzinst.

Die Forderungen aus Gewinnausschüttungen resultieren aus der Tochtergesellschaft Ottakringer Brauerei GmbH. Hierbei handelt es sich um die Ausschüttung aus dem Bilanzgewinn 2019, der in der Ottakringer Getränke AG phasengleich erfasst wird. Der Vorjahreswert beinhaltet auch eine Ausschüttung aus der Del Fabro & Kolarik GmbH. Die Forderung aus der phasengleichen Gewinnausschüttung aus dem Bilanzgewinn 2019 der Vöslauer Mineralwasser GmbH wurden mit Verbindlichkeiten gegenüber der Vöslauer Mineralwasser GmbH saldiert.

Im Geschäftsjahr 2019 waren wie im Vorjahr keine Forderungen wechselmäßig verbrieft.

In den sonstigen Forderungen und Vermögensgegenständen sind keine wesentlichen Erträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.

2.5 Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Unter diesem Posten sind ausschließlich Guthaben bei Kreditinstituten ausgewiesen.

2.6 Eigenkapital

Eingefordertes und einbezahltes Grundkapital

Das Grundkapital zum 31.12.2019 beträgt € 20.634.585,82 und ist eingeteilt in folgende nennbetragslose Stückaktien:

Aktiengattung Anzahl Anteil am
Grundkapital
Stück in €
Stammaktien 2.412.829 17.534.711,64
Vorzugsaktien (ohne Stimmrecht, ohne Umtauschrecht) 426.552 3.099.874,18
Gesamt 2.839.381 20.634.585,82

Am 20.7.2018 hat die Gesellschaft, im Rahmen des am 29.5.2018 veröffentlichten freiwilligen Teilangebotes, 173.884 Stück eigene Stammaktien erworben. Dies entspricht einem Anteil von 7,21 % der Stimmrechte und einem Anteil von 6,12 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Der Gesamtkaufpreis betrug € 17.388.400,00. Zum 31.12.2019 hält die Gesellschaft unverändert gegenüber dem Erwerbszeitpunkt 173.884 Stück eigene Stammaktien.

Der rechnerische Wert der erworbenen eigenen Stammaktien (Anteil am Grundkapital) in Höhe von € 1.263.664,26 wurde offen vom Grundkapital abgezogen.

Genehmigtes Kapital

Laut Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 26.6.2019 ist der Vorstand bis 26.6.2024 ermächtigt,

  • mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital von derzeit € 20.634.585,82 um bis zu weitere € 10.317.289,28 durch Ausgabe von bis zu 1.419.690 Stück neuen, auf Inhaber lautende Stammaktien und/oder Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gegen Bar- und/oder Sacheinlage – allenfalls in mehreren Tranchen – zu erhöhen und den Ausgabebetrag, die Aktiengattung, die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen,
  • – allenfalls die neuen Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechtes gemäß § 153 Abs. 6 AktG den Aktionären zum Bezug anzubieten,
  • mit Zustimmung des Aufsichtsrates gegebenenfalls ganz oder teilweise das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn
  • die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt, das heißt Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- und Ausland ausgegeben werden, oder
  • die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der Mindestausgabebetrag der neuen Stammaktien dem Durchschnitt der Schlusskurse der Ottakringer Getränke AG-Stammaktien bzw. der Mindestausgabebetrag der neuen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht dem Durchschnitt der Schlusskurse der Ottakringer Getränke AG-Vorzugsaktien ohne Stimmrecht an der Wiener Börse der sieben dem Zeichnungstag der neuen Aktien vorausgehenden Handelstage nicht unterschreitet und einen angemessenen Ausgleich für die Verwässerung darstellt, oder
  • um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen, oder
  • um eine den Emissionsbanken eingeräumte Mehrzuteilungsoption zu bedienen.

Kapitalrücklagen

Die gebundene Kapitalrücklage von € 38.281.605,69 ist gegenüber dem Geschäftsjahr 2018 unverändert.

Die Rücklage für eigene Anteile in Höhe von € 1.263.664,26 (rechnerische Wert der gehaltenen eigenen Stammaktien) hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

Vorschlag für die Gewinnverwendung

Da derzeit die wirtschaftlichen Auswirkungen der durch COVID-19 verursachten Krise nicht abschätzbar sind, hat der Vorstand noch keinen Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2019 gefasst. Die weitere Entwicklung wird laufend evaluiert und rechtzeitig vor der Hauptversammlung wird ein Gewinnverwendungsvorschlag gefasst und veröffentlicht werden.

2.7 Rückstellungen

Die Rückstellungen gliedern sich wie folgt:

in € Stand
1.1.2019
Verwendung Auflösung Dotierung Stand
31.12.2019
Rückstellungen
für Abfertigungen 391.770,00 0,00 5.336,00 0,00 386.434,00
Steuerrückstellungen 884.850,08 0,00 7.417,04 39.200,00 916.633,04
Latente Steuern 884.850,08 0,00 7.417,04 0,00 877.433,04
Sonstige 0,00 0,00 0,00 39.200,00 39.200,00
Sonstige Rückstellungen 1.074.123,58 549.413,17 19.295,00 327.796,78 833.212,19
Nicht konsumierte Urlaube 388.217,76 112.614,61 0,00 0,00 275.603,15
Jubiläumsgelder 187.478,00 0,00 0,00 31.199,00 218.677,00
Sonstige Personalrückstellungen 407.227,82 378.598,56 19.295,00 242.674,00 252.008,26
Rechts-, Prüfungs
und Beratungskosten 52.000,00 52.000,00 0,00 29.500,00 29.500,00
Sonstige 39.200,00 6.200,00 0,00 24.423,78 57.423,78
Gesamt 2.350.743,66 549.413,17 32.048,04 366.996,78 2.136.279,23

Die Rückstellung für latente Steuern resultiert aus temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen nach UGB und dem Steuerrecht für Vermögen und Schulden. Die Differenzen in den Wertansätzen und die Berechnung der latenten Steuern sind nachfolgend dargestellt:

Aktive Abgrenzung in € 31.12.2019 31.12.2018
Abfertigungsrückstellung 107.723,80 103.210,19
Jubiläumsgeldrückstellung 60.170,54 35.964
167.894,34 139.174,02
Aktive latente Steuern (25 %) 41.974,00 34.794,00
Verrechnung mit passiven Steuerlatenzen –41.974,00 –34.794,00
Ausweis als aktive latente Steuern 0,00 0,00
Passive Abgrenzung in € 31.12.2019 31.12.2018
Eigenkapital – unversteuerte Rücklagen –3.677.628,15 –3.678.576,32
Passive latente Steuern (25 %) –919.407,04 –919.644,08
Verrechnung mit aktiven Steuerlatenzen 41.974,00 34.794,00

2.8 Verbindlichkeiten

Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten ist in der Bilanz ersichtlich. In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben Verbindlichkeiten von T€ 8.463 (31.12.2018: T€ 10.000) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, für die dingliche Sicherheiten bestellt sind, beträgt wie im Geschäftsjahr 2018 T€ 0.

Ausweis als passive latente Steuern –877.433,04 –884.850,08

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen gliedern sich wie folgt auf:

in € 31.12.2019 31.12.2018
Verbindlichkeiten aus Gruppenbesteuerung 208.127,31 885.867,87
Steuerumlage saldiert mit Verbindlichkeiten –732.650,29 –655.642,62
Gewinnausschüttungen saldiert mit Verbindlichkeiten –6.000.000,00 –5.146.000,00
Finanzierungen kurzfristig 30.140.000,00 31.440.000,00
Lieferungen und Leistungen 201.989,08 20.929,09
Gesamt 23.817.466,10 26.545.154,34

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind keine wesentlichen Aufwendungen enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.

2.9 Sonstige Angaben zur Bilanz

Haftungsverhältnisse – Eventualverbindlichkeiten

in € 31.12.2019 31.12.2018
Garantien 746.894,23 55.227,23
davon für verbundene Unternehmen 0,00 0,00
Bereitstellung von dinglichen Sicherheiten
für Verbindlichkeiten verbundener Unternehmen 3.035.719,37 3.035.719,37
Gesamt 3.782.613,60 3.090.946,60

Zur Besicherung von Bankverbindlichkeiten der Ottakringer Holding AG sind Wertpapiere mit einem Buchwert von T€ 3.036 verpfändet.

3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

3.1 Umsatzerlöse

Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen:

in € 2019 2018
Dienstleistungen 7.661.097,18 7.588.152,00
Lizenzen, Vermietung und Verpachtung 1.249.434,38 653.325,33
Sonstige 1.381.428,56 1.432.693,77
Gesamt 10.291.960,12 9.674.171,10

Die sonstigen Umsatzerlöse betreffen im Wesentlichen an Konzerngesellschaften weiterverrechnete Aufwendungen. In den Umsatzerlösen sind Umsätze gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 10.110 (2018: T€ 9.324) enthalten.

Nach Regionen gliedert sich der Umsatz wie folgt auf:

in € 2019 2017
Österreich 10.252.632,69 9.551.348,13
Europäische Union 39.327,43 122.822,97
Gesamt 10.291.960,12 9.674.171,10

3.2 Personalaufwand

Der durchschnittliche Personalstand beträgt 81 Angestellte (2018: 78 Angestellte).

2019 2018
in € Zahlungen1 Veränderung
(Rückstellung
inklusive Ver-
bindlichkeiten)
Zahlungen1 Veränderung
(Rückstellung
inklusive Ver
bindlichkeiten)
Abfertigungen 68.366,28 53.884,88 451.367,99 –355.250,00
Vorstand und leitende Angestellte 23.161,04 0,00 382.677,28 –359.061,00
Andere 45.205,24 53.884,88 68.690,71 3.811,00
Pensionen 56.388,56 0,00 52.292,00 0,00
Vorstand und leitende Angestellte 37.413,18 0,00 36.333,64 0,00
Andere 18.975,38 0,00 15.958,36 0,00
Gesamt 124.754,84 53.884,88 503.659,99 –355.250,00
Vorstand und leitende Angestellte 60.574,22 0,00 419.010,92 –359.061,00
Andere 64.180,62 53.884,88 84.649,07 3.811,00

In den Abfertigungszahlungen sind Zahlungen an die Mitarbeitervorsorgekasse in Höhe von T€ 68 (2018: T€ 57) enthalten. Bei den Pensionszahlungen handelt es sich um Zahlungen in eine betriebliche Kollektivversicherung für das beitragsorientierte Pensionsmodell.

3.3 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen IT-Dienstleistungen und Telekommunikationsaufwendungen, Rechts- und Beratungsaufwendungen, Wartungs- und Lizenzgebühren sowie sonstige Aufwendungen, die an Konzerngesellschaften weiterverrechnet werden.

Die auf das Geschäftsjahr 2019 entfallenden Aufwendungen für den Abschlussprüfer betragen:

  • € 57.931,00 (2018: T€ 51) für die Prüfung des Einzel- und Konzernabschlusses,
  • € 0,00 (2018: T€ 23) für Steuerberatung sowie
  • € 0,00 (2018 T€ 9) für sonstige Beratungsleistungen.

3.4 Erträge aus Beteiligungen

Unter diesem Posten sind Gewinnausschüttungen der verbundenen Unternehmen Ottakringer Brauerei GmbH, Vöslauer Mineralwasser GmbH und Del Fabro GmbH ausgewiesen.

3.5 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Unter diesem Posten sind die Erträge aus dem Cash-Pooling mit den Unternehmen der Ottakringer Gruppe und Zinserträge aus den Darlehen an verbundene Unternehmen ausgewiesen.

3.6 Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen

Da die Gründe, für die im Jahr 2010 durchgeführte außerplanmäßige Abschreibung der Beteiligung an der Innstadt AG nicht mehr bestehen, erfolgte im Geschäftsjahr 2018 eine Zuschreibung auf die Anschaffungskosten.

3.7 Aufwendungen aus Finanzanlagen

Der Vorjahreswert betrifft die außerplanmäßige Abschreibung der Anteile an der Trinkservice GmbH VGV auf € 0,00.

3.8 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Ottakringer Getränke AG und ihre inländischen Tochtergesellschaften sind Gruppenmitglieder der steuerlichen Unternehmensgruppe der Ottakringer Holding AG.

Der diesbezügliche Gruppenvertrag sieht vor, dass der nach den für das jeweilige Wirtschaftsjahr geltenden steuerlichen Bestimmungen und Steuersätzen zu ermittelnde Steueraufwand als Steuerumlage an den Gruppenträger zu entrichten ist.

Die Steuerumlage der Ottakringer Getränke AG wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse ihrer inländischen Tochtergesellschaften ermittelt. Das bedeutet, dass steuerliche Gewinne der inländischen Tochtergesellschaften die Steuerumlage der Ottakringer Getränke AG erhöhen, steuerliche Verluste diese reduzieren.

Werden in einem Wirtschaftsjahr Verluste erwirtschaftet, so werden diese evident gehalten und in darauf folgenden Wirtschaftsjahren, in denen wieder steuerliche Gewinne erzielt werden, entsprechend den steuerlichen Bestimmungen gegen steuerliche Gewinne verrechnet. Insoweit evident gehaltene steuerliche Verluste unter Berücksichtigung der steuerlichen Verrechnungs- oder Vortragsgrenzen verrechnet werden können, entfällt die Verpflichtung zur Zahlung der Steuerumlage.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie folgt zusammen:

2019 2018
–2.997.644,31 –4.056.867,87
–463.615,58 –283.284,86
3.943.281,49 4.257.895,71
358.671,64 269.071,48
–487.061,46 –132.717,59
7.417 0,00
361.048,82 54.096,87

Im Geschäftsjahr 2019 wurde die steuerliche Bemessungsgrundlage der Ottakringer Getränke AG durch Verluste von Gruppenmitgliedern der steuerlichen Unternehmensgruppe um T€ 1.948 (2018: T€ 531) reduziert.

Die unter Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthaltene erfolgswirksame Veränderung der latenten Steuern beträgt T€ 7 (2018: T€ 0) und betrifft ausschließlich aktive latente Steuern, die vollständig mit den passiven latenten Steuern verrechnet wurden.

4. Sonstige Angaben

4.1 Finanzinstrumente

Zum Stichtag sind keine Finanzinstrumente eingesetzt.

4.2 Beteiligungsspiegel 2019 2018

in € Kapitalanteil
2019 (= 2018)
Eigenkapital Jahres-
überschuss/
-fehlbetrag
Eigenkapital Jahres-
überschuss/
-fehlbetrag
Ottakringer Brauerei GmbH, AT 100,0 % 33.288.297,20 1.275.220,06 33.443.991,54 2.451.589,07
Vöslauer Mineralwasser GmbH, AT 100,0 % 51.313.512,87 8.611.738,80 48.002.293,87 8.291.811,86
Trinkservice GmbH VGV, AT 100,0 % –139.961,85 –355.919,14 215.957,29 –236.941,73
Del Fabro & Kolarik GmbH, AT 61,8 % 13.447.569,30 –381.001,78 14.283.267,16 908.860,43
Del Fabro GmbH, AT 50,0 % 744.110,23 668.133,63 75.976,60 –15.169,62
Innstadt AG, DE 49,0 % 3.837.788,78 –80.057,10 3.917.845,88 –266.072,86

4.3 Konzernbeziehungen

Zu den folgenden Unternehmen bestehen Konzernbeziehungen:

Verbundene Unternehmen

Wenckheim Holding AG, Wien

Ottakringer Holding AG, Wien

Ottakringer Brauerei GmbH, Wien

  • Ottakringer Betriebe- und DienstleistungsgmbH, Wien
  • Neogast Cafe und Restaurant GmbH, Wien
  • Yppenplatz 4 GmbH, Wien
  • Neogast Cafe und Restaurant GmbH, Wien
  • – Perfect Drinks GmbH, St. Pölten
  • Vöslauer Mineralwasser GmbH, Wien

– Vöslauer Thermalbad GmbH, Wien

Trinkservice GmbH VGV, Wien

  • Del Fabro & Kolarik GmbH, Wien
  • Wieser, Kolarik & Leeb GmbH, Piesendorf
  • – Höfinger & Maller Getränkegesellschaft m.b.H., Ybbs
  • Gastromedia GmbH, Wien

Ottakringer Liegenschafts GmbH, Wien "SÖRVIS" Holding GmbH, Wien – C-GO Kereskedelmi és Szolgáltató Kft., Pécs/Ungarn Xavèr Ingatlanhasznosito Kft, Pécs/Ungarn Blopp GmbH, Wien

Assoziierte Unternehmen

Del Fabro GmbH, Wien PET to PET Recycling Österreich GmbH, Müllendorf Innstadt AG, Passau/Deutschland

Die Ottakringer Getränke AG erstellt einen Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS). Dieser ist auf der Homepage der Gesellschaft (www.ottakringerkonzern.com) veröffentlicht. Das Mutterunternehmen (Mehrheitseigentümerin) der Ottakringer Getränke AG ist die Ottakringer Holding AG, Wien, deren Mutterunternehmen (Mehrheitseigentümerin) die Wenckheim Holding AG, Wien, ist. Die Wenckheim Holding AG erstellt einen Konzernabschluss nach IFRS für den größten Kreis an Konzernunternehmen.

4.4 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Durch den Ausbruch von COVID-19 in Europa und Österreich sowie der sprunghaften Ausweitung der Infektionen im Februar und März 2020, wurde das öffentliche Leben ab März 2020 stark eingeschränkt, mit entsprechend negativen wirtschaftlichen Auswirkungen. Da es sich hier um Ereignisse handelt, die erst nach dem Bilanzstichtag 31.12.2019 eingetreten sind, liegen wertbegründende Ereignisse vor, deren wirtschaftliche Auswirkungen erst im Abschluss der Folgeperiode, somit zum 31.12.2020, zu berücksichtigen sind.

Die durch COVID-19 ausgelöste Wirtschaftskrise wird negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. Das Ausmaß der negativen Auswirkungen ist von der Dauer, der zur Eindämmung von COVID-19 gesetzten Maßnahmen, abhängig und kann derzeit nicht beziffert werden. Aus heutiger Sicht ist der Fortbestand der Gesellschaft nicht gefährdet.

4.5 Organe der Gesellschaft

Vorstand

  • – Dr. Alfred Hudler, Wien (Vorstandssprecher)
  • Doris Krejcarek, Wien

Die Angabe der Bezüge des Vorstandes unterbleibt gemäß § 242 Abs. 4 UGB.

Aufsichtsrat

  • Christiane Wenckheim, Wien (Vorsitzende)
  • – Mag. Siegfried Menz, Wien (Stellvertretender Vorsitzender)
  • – Dkfm. Dr. Herbert Werner, Altaussee
  • – Dipl.-Ing. Johann Marihart, Limberg
  • – Mag. Thomas Polanyi, Wien

An den Aufsichtsrat wurden im Berichtsjahr € 45.000,00 geleistet. Für Beratungstätigkeiten wurden € 4.400,00 an Aufsichtsratsmitglieder bezahlt.

Wien, am 21. April 2020

Der Vorstand der Ottakringer Getränke AG

Dr. Alfred Hudler Doris Krejcarek Vorstandssprecher Vorstand

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Jahresabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Ottakringer Getränke AG, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2019 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Hervorhebung eines Sachverhalts

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 wurde von der SOT- Südost Treuhand Wirtschaftsprüfung GmbH geprüft und am 15. April 2019 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

– Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

1. Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Sachverhalt und Verweis auf weitergehende Informationen

Die Finanzanlagen der Gesellschaft umfassen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen mit einen Gesamtbuchwert von TEUR 60.056. Dies entspricht rund 45 % der Bilanzsumme zum 31. Dezember 2019. Die Rechnungslegungsvorschriften fordern Beteiligungen bei Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung außerplanmäßig abzuschreiben. Soweit die Gründe für eine Wertminderungen wegfallen sind auch Zuschreibungen bis maximal zu den Anschaffungskosten zulässig.

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft überprüfen die Wertansätze der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen regelmäßig. Zuletzt wurde im Jahr 2018 bei einer Tochtergesellschaft aufgrund anhaltender Verlustsituation eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. In der Berichtsperiode ergab sich keine außerplanmäßige Abschreibung aufgrund dauernder Wertminderung sowie keine Zuschreibung durch den Wegfall der Gründe einer außerplanmäßigen Abschreibung. Dies ist auch im Anhang unter Punkt 2.3 "Finanzanlagen" dargestellt.

Prüferisches Vorgehen

Risiko für den Abschluss stellt die richtige Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen mit den allfälligen wesentlichen Auswirkungen auf Ergebnis und Eigenkapital der Gesellschaft dar.

Im Zuge unserer Prüfungshandlungen haben wir uns ein Verständnis darüber verschafft, wie die Gesellschaft das Vorliegen von Anzeichen einer dauernden Wertminderung überwacht. Die der Einschätzung des Managements zugrunde gelegten Bewertungsverfahren, Planungsrechnungen und Annahmen haben wir mit dem Management besprochen, kritisch gewürdigt sowie deren Angemessenheit anhand aktueller und erwarteter Entwicklungen der jeweiligen Tochtergesellschaften sowie anhand sonstiger Nachweise beurteilt. Die Planungssicherheit wurde durch retrospektive Vergleiche der Planungen mit den tatsächlich eingetretenen Werten beurteilt.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigten, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • – Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.

– Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.

In Verbindung mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses ist es unsere Verantwortung diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Jahresabschluss stehen, oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 26. Juni 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 17. Oktober 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2019 Abschlussprüfer.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Wir haben keine Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Gesellschaft und für die von dieser beherrschten Unternehmen erbracht.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Die für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Mag. Nora Wiedermann.

Wien, am 21. April 2020

BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

ppa. Mag. Nora Wiedermann Mag. Peter Bartos

Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüfer

Erklärung des Vorstandes zum Jahresabschluss

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

Wien, am 21. April 2020

Der Vorstand der Ottakringer Getränke AG

Dr. Alfred Hudler Doris Krejcarek Vorstandssprecher Vorstand

Vorstandsbereiche: Strategie, New Business, Marketing & Sales, Öffentlichkeitsarbeit, Human Resources, IT & Organisation, Recht & Compliance, Immobilien

Vorstandsbereiche: Controlling, Rechnungswesen, Treasury & Risk, Stammdatenmanagement, Einkauf, Technik, Interne Revision, Risikomanagement

Finanzkalender 2020

Datum
Mittwoch, 24. Juni 2020 Ordentliche Hauptversammlung
Mittwoch, 1. Juli 2020 Ex-Dividendentag
Donnerstag, 2. Juli 2020 Record Date
Freitag, 3. Juli 2020 Dividendenzahltag
Donnerstag, 24. September 2020 Veröffentlichung Halbjahresfinanzbericht 2020

Kontakt

Ottakringer Getränke AG

1160 Wien, Ottakringer Platz 1 T +43 1 49100-0, F +43 1 49100-2613 www.ottakringerkonzern.com

Investor Relations

Mag. Alexander Tesar, DW 2253 [email protected]

Dieser Bericht enthält auch zukunftsbezogene Einschätzungen und Aussagen, die wir auf Basis aller uns zum gegenwärtigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen haben. Diese zukunftsbezogenen Aussagen werden üblicherweise mit Begriffen wie "erwarten", "schätzen", "planen", "rechnen" etc. umschrieben. Wir weisen darauf hin, dass die tatsächlichen Gegebenheiten – und damit auch die tatsächlichen Ergebnisse – aufgrund verschiedenster Faktoren von den in diesem Bericht dargestellten Erwartungen abweichen können. Durch die kaufmännische Rundung von Einzelpositionen und Prozentangaben in diesem Bericht kann es zu geringfügigen Rechendifferenzen kommen.

Personenbezogene Begriffe wie "Mitarbeiter" oder "Arbeitnehmer" werden aus Gründen der Lesbarkeit geschlechtsneutral verwendet.

Impressum

Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Ottakringer Getränke AG, 1160 Wien, Ottakringer Platz 1 Konzept und Gestaltung: marchesani_kreativstudio

Die Ottakringer Unternehmensgruppe. Wir machen Freude – und Getränke.

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