AGM Information • May 15, 2020
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DGAP-News: VERBUNDAG/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 15.05.2020 / 10:13 Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQSGroupAG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent /Herausgeber verantwortlich.
Einberufungder 73. ordentlichenHauptversammlungder VERBUNDAG("Gesellschaft") für Dienstag, den16. Juni 2020 um10:30 Uhr in 1150 Wien, Europaplatz2
Der Vorstand beschloss nach sorgfältigerAbwägung zum SchutzderAktionäre und sonstiger Teilnehmer die neue gesetzliche Regelung einer virtuellen Hauptversammlung inAnspruch zu nehmen.
Die Hauptversammlung der VERBUNDAGam 16. Juni 2020 wird aufGrundlage von § 1Abs 2 COVID-19-GesG, BGBl. INr. 16/2020 idF BGBl. INr. 24/2020 und der
COVID-19-GesV(BGBl. IINr. 140/2020) unter Berücksichtigung der Interessen sowohl derGesellschaft als auch der Teilnehmer als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt.
Dies bedeutet nach der Entscheidung des Vorstands, dass aus Gründen des Gesundheitsschutzes bei der Hauptversammlung der VERBUNDAGam 16. Juni 2020Aktionäre und deren Vertreter (mitAusnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3Abs 4 COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können.
Die Hauptversammlung findet unter physischerAnwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands und weiterer Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden Notars und der fünf von derGesellschaft bestimmten besonderen Stimmrechtsvertreter in 1150 Wien, Europaplatz2, statt.
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesVführt zu Modifikationen im sonst gewohntenAblauf der Hauptversammlung sowie in derAusübung der Rechte derAktionäre.
Die Stimmrechtsausübung, das RechtAnträge zu stellen und das Recht Widerspruch zu erheben erfolgen ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an einen der von derGesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3Abs 4 COVID-19-GesV.
Das Auskunftsrecht kann auch bei der virtuellen Hauptversammlung von denAktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübtwerden, und zwar durch Übermittlung der Fragen in Textform per E-Mail direkt an den Vorstand.
Die Hauptversammlung wird gemäß § 3Abs 4 COVID-19-GesViVm § 102Abs 4AktGvollständig in Bild und Ton in Echtzeit im Internet übertragen.
Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzlicheGrundlage von § 3Abs 4 COVID-19-GesVund § 102Abs 4AktG.
AlleAktionäre derGesellschaft können die Hauptversammlung am 16. Juni 2020 abca. 10:30 Uhr unter Verwendung entsprechender technischer Hilfsmittel im Internet unterwww.verbund.comals virtuelle Hauptversammlung verfolgen.
Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alleAktionäre, die dies wünschen, die Möglichkeit durch diese akustische und optische Verbindung in Echtzeit dem Verlauf der Hauptversammlung zu folgen und die Präsentation des Vorstands und die Beantwortung der Fragen derAktionäre zu verfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Liveübertragung als virtuelle Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102Abs 3 Z2AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102Abs 3 Z3AktGund § 126AktG) ermöglicht und die Übertragung im Internet keine Zweiwege-Verbindung ist.
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass dieGesellschaft für den Einsatzvon technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind.
Im Übrigen wird auf die in dieser Einberufung enthaltenen organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 2Abs 4 COVID-19-GesVund auf die WEITERGEHENDEINFORMATIONÜBERDIERECHTEDER AKTIONÄRENACHDEN§§ 109, 110, 118 UND119AKTG, INSBESONDEREIMSINNEDERGESELLSCHAFTSRECHTLICHENCOVID-19- VERORDNUNG,DENABLAUFDERHAUPTVERSAMMLUNGUNDINFORMATIONENZUMDATENSCHUTZDERAKTIONÄRE, die auf der Internetseite derGesellschaft unterwww.verbund.com/ueber-verbund/investor-relations/hauptversammlung/2020 zugänglich sind, hingewiesen.
Wir bitten dieAktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung der folgenden Punkte dieser Einberufung, und zwar Punkt Vzur Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters und Punkt VI,Unterpunkt 4. zurAusübung des Auskunftsrechts vonAktionären und Punkt VI,Unterpunkt 5. zurAusübung des Antragsrechts vonAktionären.
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2019 samt Lagebericht des Vorstands und des CorporateGovernance-Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für dieGewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinnes
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 26. Mai 2020 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite derGesellschaft unterwww.verbund.com/ueber-verbund/investor-relations/hauptversammlung/2020 zugänglich:
Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zurAusübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesGund der COVID-19-GesV geltend zu machen sind, richtet sich nach demAnteilsbesitzam Ende des 6. Juni 2020 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesGund der COVID-19-GesVist nur berechtigt, wer an diesem StichtagAktionär ist und dies derGesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10aAktGvorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 10. Juni 2020 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege undAdressen zugehen muss:
Per Post oder per Boten: VERBUNDAG CorporateOffice, z.Hd.Herrn Dr.Andreas Bräuer Am Hof 6a, 1010 Wien
Per E-Mail: ein elektronisches Dokument im Format PDFmit einer qualifizierten elektronischen Signatur: [email protected]
oder per SWIFT:COMRGB2L (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISINAT0000746409 im Text angeben)
Gerne vorab auch in Textform: per Telefax: +49 89 30903 74675 oder per einfachem E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
(Bitte um Depotbestätigungen im Format PDF)
Ohne rechtzeitig bei derGesellschaft einlangende Depotbestätigungkann die Bestellungeines besonderenStimmrechtsvertreters und die Ausübungdes Auskunftsrechts durchAktionäre nichtwirksamerfolgen.
DieAktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und dieAusstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keineAuswirkungen auf die Veräußerbarkeit derAktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitzin einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat derOECDauszustellen und hat folgendeAngaben zu enthalten:
-Angaben über denAussteller:Name/Firma undAnschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),
-Angaben über denAktionär:Name/Firma,Anschrift,Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
-Angaben über dieAktien:Anzahl derAktien des Aktionärs, ISINAT0000746409 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),
Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 6. Juni 2020 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
Bei Namensaktien ist ausschließlich die Eintragung imAktienbuch am Ende des Nachweisstichtages maßgeblich; es bedarfweder eines gesonderten Nachweises durch denAktionär noch einerAnmeldung zur Hauptversammlung.
JederAktionär, der zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesGund der COVID-19-GesV berechtigt ist und dies derGesellschaft gemäß den Festlegungen in Punkt IVdieser Einberufung nachgewiesen hat, hat das Recht einen besonderen Stimmrechtsvertreter zu bestellen.
Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der VERBUNDAGam 16. Juni 2020 kann gemäß § 3Abs 4 COVID-19-GesVnur durch einen der besonderen Stimmrechtsvertreter erfolgen.
Als besondere Stimmrechtsvertreter werden die folgenden Personen, die geeignet und von derGesellschaft unabhängig sind, vorgeschlagen:
(i) Dr. Wilhelm Rasinger, IVAInteressenverband derAnleger Feldmühlgasse 22,A-1130 Wien,Österreich Tel: +43-1-8763343-30 Telefax: +43-1-8763343-39 E-Mail: [email protected]
(ii) RechtsanwaltDr.Christoph Nauer LL.M. bpvHügel RechtsanwälteGmbH Enzersdorferstraße 4A-2340 Mödling,Österreich Tel: +43-2236-893377-0 Telefax: +43-2236-893377-40 E-Mail: [email protected]
(iii) RechtsanwaltDr. Sascha Schulz Schönherr RechtsanwälteGmbH Schottenring 19,A-1010 Wien,Österreich Tel: +43-1-53437-50770 Telefax: +43-1-53437-66100 E-Mail: [email protected]
(iv) Rechtsanwalt Mag. Philipp Stossier Stossier Heitzinger,Rechtsanwälte in Kooperation Dragonerstraße 54,A-4600 Wels,Österreich Tel: +43-7242-42605 Telefax: +43-7242-42605-20 E-Mail: [email protected]
(v) Rechtsanwalt Mag.Gernot Wilfling MÜLLERPARTNERRECHTSANWÄLTEGMBH Rockhgasse 6,A-1010 Wien,Österreich Tel: +43-1-5358008 Telefax: +43-1-5358008-50 E-Mail: [email protected]
JederAktionär kann eine der fünf oben genannten Personen als seinen besonderen Stimmrechtsvertreter auswählen und dieser Vollmacht erteilen.
Die Erteilung einer Vollmacht an eine andere Person ist im Sinne der COVID-19-GesVnicht zulässig und daher unwirksam.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass der vomAktionär bevollmächtigte besondere Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zum StellenvonFragenundVerlesenvon Redebeiträgen entgegennimmt.Das Auskunftsrecht kann vonAktionären vielmehr selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübtwerden, und zwar durch Übermittlung der Fragen in Textform per E-Mail direkt an den Vorstand gemäß Punkt VI,Unterpunkt 4.
Eswirdeine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit demvomAktionär bevollmächtigten, besonderenStimmrechtsvertreter empfohlen, wenndemvomAktionär bevollmächtigten, besonderenStimmrechtsvertreter Aufträge zur StellungvonBeschlussanträgenundzur Erhebungeines Widerspruchs inder virtuellenHauptversammlungzueinemoder mehrerenPunkt/ender Tagesordnungerteilt werden.
Es wird ausdrücklich ersucht, bei Vollmachtserteilung die E-Mail-Adresse und ein Kennwort anzugeben, um dem besonderen Stimmrechtsvertreter bei Kommunikation zu einem späteren Zeitpunkt, insbesondere während der Hauptversammlung per E-Mail, auf geeignete Weise die Prüfungder Identität des betreffendenAktionärs zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.
www.verbund.com/ueber-verbund/investor-relations/hauptversammlung/2020 jeweils ein eigenes Vollmachtsformular abrufbar. Bitte lesen Sie dieses Vollmachtsformular genau durch und beachten Sie auch die WEITERGEHENDEINFORMATIONÜBERDIERECHTE DERAKTIONÄRENACHDEN§§ 109, 110, 118 UND119AKTG, INSBESONDEREIMSINNEDERGESELLSCHAFTSRECHTLICHEN COVID-19-VERORDNUNG,DENABLAUFDERHAUPTVERSAMMLUNGUNDINFORMATIONENZUMDATENSCHUTZDERAKTIONÄRE, die im Internet unter
www.verbund.com/ueber-verbund/investor-relations/hauptversammlung/2020 zur Verfügung steht.
Die Vollmachtensollten in Ihrem Interesse spätestens bis 12. Juni 2020, 16:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit, bei der entsprechenden unten genannten E-Mail-Adresse Ihres Stimmrechtsvertreters einlangen:
(ii) [email protected]
(iii) [email protected] (iv) [email protected]
Durch dieseArt der Übermittlung hat ausschließlich der von Ihnen ausgewählte und bevollmächtigte besondere Stimmrechtsvertreter, nicht hingegen einer der übrigen Stimmrechtsvertreter, unmittelbar Zugriff auf die Vollmacht.
Eine persönliche Übergabe der Vollmacht an den besonderen Stimmrechtsvertreter am Versammlungsort ist jedoch zum Zweck der Wahrung der besonderen Maßnahmen aufgrund von COVID-19 ausdrücklich ausgeschlossen.
Im Übrigen stehen folgende Kommunikationswege undAdressen für die Übermittlung der Vollmachten zur Verfügung:
Per Post oder Boten: VERBUNDAG CorporateOffice z.Hd.Herrn Dr.Andreas Bräuer Am Hof 6a, 1010 Wien Per Telefax: +49 89 30903 74675 Per E-Mail: [email protected] Per SWIFT:COMRGB2L (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISINAT0000746409 im Text angeben)
Wir bitten im Interesse einer reibungslosenAbwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden. Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem denAktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Aktionäre, derenAnteile einzeln oder zusammen 5 %des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieserAktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnungdieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemachtwerden,wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 26. Mai 2020 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) derGesellschaft ausschließlich an derAdresse VERBUNDAG, 1010 Wien,Am Hof 6a, CorporateOffice, z.Hd.Herrn Dr.Andreas Bräuer, oder per E-Mail: ein elektronisches Dokument im Format PDFmit einer qualifizierten elektronischen Signatur:
[email protected], oder per SWIFT:COMRGB2L, Message Type MT598 oder MT599, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.DieAktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10aAktG, in der bestätigtwird, dass die antragstellendenAktionäre seit mindestens drei Monaten vorAntragstellung Inhaber derAktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei derGesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen überAktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 %vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag,Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der übrigenAnforderungen an die Depotbestätigung wird auf dieAusführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IVdieser Einberufung) verwiesen.
Aktionäre, derenAnteile einzeln oder zusammen 1 %des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform im Sinne des § 13Abs 2AktGVorschläge zur Beschlussfassungsamt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffendenAktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite derGesellschaft zugänglich gemachtwerden,wenn dieses Verlangen in Textform im Sinne des § 13Abs 2AktGspätestens am 4. Juni 2020 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) derGesellschaft entweder per Telefaxan +43 (0) 50313-154010 oder VERBUNDAG, 1010 Wien,Am Hof 6a,CorporateOffice, z.Hd.Herrn Dr.Andreas Bräuer, oder per E-Mail [email protected],wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des § 13Abs 2AktGvorgeschrieben ist, so muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und derAbschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemachtwerden.Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.
Bei einem Vorschlagzur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87Abs 2AktG.
DieAktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10aAktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.
Bei Namensaktien ist die Eintragung imAktienbuch maßgeblich und bedarf es keines gesonderten Nachweises durch denAktionär.
Hinsichtlich der übrigenAnforderungen an die Depotbestätigung wird auf dieAusführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IVdieser Einberufung) verwiesen.
Für den Fall der Erstattung eines Wahlvorschlags durchAktionäre gemäß § 110AktGzum Tagesordnungspunkt 7 "Wahlen in den Aufsichtsrat", macht dieGesellschaft folgendeAngaben:
DerAufsichtsrat der VERBUNDAGbesteht derzeit aus zehn von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertreter) und fünf vom Betriebsrat gemäß § 110
ArbVGentsandten Mitgliedern. Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung sind von zehn Kapitalvertretern drei Frauen und von fünfArbeitnehmervertretern drei Frauen. Ein Widerspruch gemäß § 86Abs. 9AktGgegen eineGesamterfüllung derQuote durch die Kapital- bzw.Arbeitnehmervertreter liegt nicht vor.
Bei der allfälligen Erstattung eines Wahlvorschlags durchAktionäre gemäß § 110AktGzum Tagesordnungspunkt 7 "Wahlen in den Aufsichtsrat"ist darauf Bedacht zu nehmen, dass im Falle derAnnahme des Wahlvorschlags von fünfzehnAufsichtsratsmitgliedern mindestens fünf Frauen demAufsichtsrat angehören.
JedemAktionär ist auf Verlangen in der HauptversammlungAuskunft überAngelegenheiten derGesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.DieAuskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen derGesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
DieAuskunft darf verweigertwerden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht gemäß § 118AktGauch bei der virtuellen Hauptversammlung während der Hauptversammlungvon denAktionären selbst ausgeübtwerden kann. Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung vomVorsitzendenangemessene zeitliche Beschränkungenfestgelegtwerden können.
[email protected]zu übermitteln und zwar so rechtzeitig, dass diese spätestens am 2. Werktag vor der
Hauptversammlung, das ist Freitag, der 12. Juni 2020, bei derGesellschaft einlangen.
Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen in der Hauptversammlung.
Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars,welches auf der Internetseite der Gesellschaft unterwww.verbund.com/ueber-verbund/investor-relations/hauptversammlung/2020 abrufbar ist.
Es wird ausdrücklich ersucht, im Frageformular die E-MailAdresse und ein Kennwort anzugeben, um dem Vorstand bei Kommunikation zu einem späteren Zeitpunkt, insbesondere während der Hauptversammlung per E-Mail, auf geeignete Weise die Prüfung der Identität des betreffendenAktionärs zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.
Voraussetzungfür die Ausübungdes Auskunftsrechts derAktionäre ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigunggemäß Punkt IV dieser Einberufung unddie Erteilung einer entsprechenden Vollmacht andenbesonderenStimmrechtsvertreter gemäß Punkt Vdieser Einberufung.
Auf die WEITERGEHENDEINFORMATIONÜBERDIERECHTEDERAKTIONÄRENACHDEN§§ 109, 110, 118 UND119AKTG, INSBESONDEREIMSINNEDERGESELLSCHAFTSRECHTLICHENCOVID-19-VERORDNUNG,DENABLAUFDER HAUPTVERSAMMLUNGUNDINFORMATIONENZUMDATENSCHUTZDERAKTIONÄRE, die auf der Internetseite derGesellschaft unter www.verbund.com/ueber-verbund/investor-relations/hauptversammlung/2020 zugänglich sind,wird hingewiesen.
JederAktionär ist - unabhängig von einem bestimmtenAnteilsbesitz- berechtigt in der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesGund der COVID-19-GesVdurch seinen besonderen Stimmrechtsvertreter zu jedem Punkt der TagesordnungAnträge zu stellen.
Voraussetzunghierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigunggemäß Punkt IVdieser Einberufung unddie Erteilung einer entsprechenden Vollmacht andenbesonderenStimmrechtsvertreter gemäß Punkt Vdieser Einberufung.
Ein Aktionärsantragauf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110AktGvoraus: Personen zur Wahl in denAufsichtsrat (Punkt 7 der Tagesordnung) können nur von Aktionären, derenAnteile zusammen 1 %des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 4. Juni 2020 in der oben angeführten Weise (Punkt VIAbs 2) derGesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87Abs 2AktGder vorgeschlagenen Person über ihre fachlicheQualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen. Widrigenfalls darf derAktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei derAbstimmung nicht berücksichtigtwerden. Hinsichtlich derAngaben gemäß § 110Abs 2 Satz2 iVm § 86Abs 7 und 9AktGwird auf dieAusführungen zu Punkt VIAbs 3 verwiesen.
Auf die WEITERGEHENDEINFORMATIONÜBERDIERECHTEDERAKTIONÄRENACHDEN§§ 109, 110, 118 UND119AKTG, INSBESONDEREIMSINNEDERGESELLSCHAFTSRECHTLICHENCOVID-19-VERORDNUNG,DENABLAUFDER HAUPTVERSAMMLUNGUNDINFORMATIONENZUMDATENSCHUTZDERAKTIONÄRE, die auf der Internetseite derGesellschaft unter www.verbund.com/ueber-verbund/investor-relations/hauptversammlung/2020 zugänglich sind,wird hingewiesen.
Weitergehende Informationen über diese Rechte derAktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119AktGiSd COVID-19-GesGund COVID-19-GesVund zumAblauf der Hauptversammlung sind auf der Internetseite derGesellschaftwww.verbund.com/ueber-verbund/investorrelations/hauptversammlung/2020 zugänglich.
Die VERBUNDAG,Am Hof 6a, 1010 Wien, ist Verantwortlicher für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten derAktionärinnen und Aktionäre.
Die VERBUNDAGverarbeitet personenbezogene DatenderAktionärinnen undAktionäre, insbesondere jene gemäß § 10aAbs. 2AktG, dies sind Name,Anschrift,Geburtsdatum, Bankdaten,Nummer des Wertpapierdepots,Anzahl derAktien derAktionärin/des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung,Nummer der Stimmkarte, gegebenenfalls Name,Anschrift undGeburtsdatum der Vertreterin/des Vertreters (der/des Bevollmächtigten), sowie das Abstimmverhalten und sonstige Handlungen derAktionärin/des Aktionärs während der Hauptversammlung im Rahmen der Protokollierung aufGrundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der EuropäischenDatenschutz-Grundverordnung(DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes und des Aktiengesetzes. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt um denAktionärinnen undAktionären dieAusübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die personenbezogenen Daten erhält die VERBUNDAGvon denAktionärinnen undAktionären oder vom jeweiligen depotführenden Institut (Daten gemäß § 10aAbs. 2AktG).
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten vonAktionärinnen undAktionären bzw. deren Vertretern ist für die Teilnahme von Aktionärinnen undAktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß demAktiengesetzzwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somitArt 6 Abs. 1 lit c DSGVO.
Die VERBUNDAGbedient sich zum Zwecke derAusrichtung der Hauptversammlung Dienstleistungsunternehmen und Auftragsverarbeitern wie IT- sowie Back-Office Dienstleistern.Diese erhalten von VERBUNDAGnur solche personenbezogenen Daten, die für dieAusführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich aufGrundlage einer datenschutzrechtlichen Vereinbarung.
Nimmt eineAktionärin/einAktionär bzw. deren Vertreter an der Hauptversammlung teil, können alle anwesendenAktionärinnen und Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- undAufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen berechtigten Personen in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a.Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. VERBUNDAGist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogeneAktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120AktG). Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen erhalten Notare die notwendigen personenbezogenen Daten. Die Daten derAktionärinnen undAktionäre bzw. deren Vertretern werden gelöscht bzw. anonymisiert, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitetwurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- undAufbewahrungspflichtenergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-,Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- undAbgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtlicheAnsprüche vonAktionärinnen undAktionären gegen die VERBUNDAGoder umgekehrt von der VERBUNDAGgegenAktionärinnen undAktionäre erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der KlärungundDurchsetzungvonAnsprüchenin Einzelfällen. Im Zusammenhang mitGerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.
JedeAktionärin/jederAktionär bzw. jeder Vertreter hat ein jederzeitiges Auskunfts-,Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragungnach Kapitel III der DSGVO.Diese Rechte könnenAktionärinnen undAktionäre bzw. deren Vertreter gegenüber der VERBUNDAGunentgeltlich über die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten [email protected] oder über die folgenden Kontaktdatengeltend machen: VERBUNDAG
Am Hof 6a 1010 Wien
Zudem steht denAktionärinnen undAktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nachArt 77 DSGVOzu.
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital derGesellschaft EUR347.415.686,-- und ist in 170.233.686 auf Inhaber lautende Stückaktien und 177.182.000 aufNamen lautende Stückaktien eingeteilt.
Gemäß § 19Abs. 3 der Satzung ist, mitAusnahme vonGebietskörperschaften und Unternehmungen, an denenGebietskörperschaften mit mindestens 51 %beteiligt sind, das Stimmrecht jederAktionärin bzw. jedes Aktionärs in der Hauptversammlung mit 5 %des Grundkapitals, sohin mit 17.370.784 Stimmen, beschränkt.
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass bei der kommenden Hauptversammlung wederAktionäre nochGäste zum Veranstaltungsort der Hauptversammlung kommen können.
Wien, im Mai 2020 Der Vorstand
Medienarchivunter http://www.dgap.de
| Sprache: | Deutsch |
|---|---|
| Unternehmen: | VERBUNDAG |
| Am Hof 6A | |
| 1010 Wien | |
| Österreich | |
| Telefon: | 0043-1-53113-52604 |
| Fax: | 0043-1-53113-52694 |
| E-Mail: | [email protected] |
| Internet: | www.verbund.com |
| ISIN: | AT0000746409 |
| WKN: | 877738 |
| Börsen: | Auslandsbörse(n) Wiener Börse (Amtlicher Handel) |
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