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FACC AG

Management Reports Jun 2, 2020

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Management Reports

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SITION

Jahresfinanzbericht 2019

Konzernlagebericht der FACC AG für das Geschäftsjahr 2019 (Rumpfgeschäftsjahr)

  • Das Wachstum der Weltwirtschaft verlangsamt sich auf 2,9 %, nach 3,6 % im Vorjahr.
  • Das Passagieraufkommen im Luftverkehr wächst weiterhin planmäßig.
  • Airbus und Boeing lieferten 1.243 Flugzeuge aus, im gleichen Zeitraum wurden 681 Flugzeugneubestellungen fix verbucht.
  • Der Auftragsbestand für Flugzeuge mit mehr als 100 Sitzen blieb mit 12.913 Bestellungen auf hohem Niveau.

1. WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

2019 erlebte die Weltwirtschaft eine Abschwächung des Wachstums. Nach den Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) legte die globale Wirtschaftsleistung nur noch um 2,9% zu – nach einem Anstieg in Höhe von 3,6 % im Jahr 2018. In den Industriestaaten schwächte sich das Wachstum nach einem stärkeren Vorjahr auf 1,7 % (Vorjahr: 2,2%) leicht ab. In den Schwellen- und Entwicklungsländern blieb die Wirtschaftsdynamik mit einem Plus von 3,7 % (Vorjahr: 4,5%) weiterhin hoch. Auch die beiden größten Volkswirtschaften der Welt, die USA und China, verzeichneten laut IWF 2019 jeweils eine Steigerung des Wirtschaftswachstums: Die Vereinigten Staaten befinden sich in einem robusten Aufschwung. Die US-Konjunktur führte 2019 zu einem Wachstum von 2,3 % (Vorjahr: 2,9%).

Die stärksten Impulse für das globale Wachstum gingen von China und Indien aus, deren Wirtschaft unvermindert stark wuchs. Die Konjunkturdaten zeigen ein Plus von 6,1 % respektive 4,8 %(Vorjahr: 6,6 % respektive 6,8 %).

In der Eurozone zeigte sich die Wirtschaft 2019 im Gegensatz dazu geschwächt: Nach Jahren kontinuierlicher Erholung auf schwachem Niveau hat sich das Wachstum in Europa mit einem Plus von 1,2% nach dem Wachstum von 1,9 % nochmals deutlich verlangsamt.

Trotz der allgemein verbesserten Wirtschaftslage bleiben Risiken wie der zunehmende Protektionismus im Welthandel laut IWF-Prognose weiter bestehen. Offen ist auch die Frage, ob es ein Abkommen über die Fortsetzung des Freihandels zwischen Großbritannien und der EU geben wird. Der Austritt der Briten aus der Europäischen Union betrifft dabei insbesondere das Finanzzentrum London, und die Unsicherheit für die britische und einige Bereiche der europäischen Wirtschaft ist groß. Unverändert hoch werden laut der Prognose außerdem die Risiken gesehen, die von geopolitischen Konflikten ausgehen.

2. BRANCHENWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Die Fluggesellschaften durchliefen zuletzt eine weiterhin gute Ergebnisentwicklung. Dies ist unter anderem auf die starke Nachfrage, erfolgreiche Effizienzsteigerungen und Konsolidierungen zurückzuführen. Auch der relativ niedrige Ölpreis, ein wichtiger Faktor bei den Betriebskosten der Airlines, wirkte positiv.

Für das globale Passagieraufkommen meldete die International Air Transport Association (IATA) 2019 einen Anstieg um 4,5%. Die Nachfrage stieg dabei regional unterschiedlich, größte Treiber waren hier Staaten in Asien: in Indien um 18,6 %, in China um 11,7 % und in Russland um 9,0 %. Steigende Passagierzahlen veranlassten die Airlines dazu, ihre Flotten zu vergrößern. Die IATA errechnete für 2019 einen branchenweiten Gewinn in Höhe von 25,9 Mrd. USD. Damit war 2019 ein erfolgreiches Jahr für die Airlines, wobei das Ergebnis unter dem der Vorjahre lag.

Airbus und Boeing lieferten 2019 1.243 Flugzeuge aus. Im gleichen Zeitraum wurden von den Airlines bei Airbus und Boeing 681 Flugzeuge bestellt. Der Auftragsbestand für Flugzeuge mit mehr als 100 Sitzen blieb mit rund 12.913 Flugzeugen nahezu unverändert.

Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr ist vor allem auf das vorübergehende Grounding der Boeing 737 MAX zurückzuführen.

3. ALLGEMEINE ANGABEN

3.1 Angaben gemäß § 243 UGB

Der FACC-Konzern mit Sitz in Ried im Innkreis ist ein österreichischer Konzern, der sich mit der Entwicklung, Produktion und Wartung von Luftfahrtbauteilen befasst.

Seine Produktpalette umfasst Strukturbauteile (Komponenten an Rumpf und Leitwerk, Triebwerksverkleidungsteile und Composite-Teile für Triebwerke, Flügelteile und Flügelspitzen) sowie Systeme für die Innenausstattung von Flugzeugen (gesamte Flugzeugkabinensysteme für Passagierflugzeuge, Gepäckablagefächer, Innenraumverkleidungen, Serviceeinheiten, Ausstattungen für Business Jets, Kabinen-Retrofitlösungen etc.).

Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte dienen, wurden drei operative Segmente gebildet. Das Segment Aerostructures ist für die Entwicklung, die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Strukturbauteilen verantwortlich, das Segment Cabin Interiors für die Entwicklung, die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Innenausstattungen und das Segment Engines & Nacelles für die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Triebwerksbauteilen. Nach Abschluss der Kundenverträge und der Auftragsabwicklung werden die einzelnen Aufträge in den fünf Werken des Konzerns gefertigt. Neben den drei operativen Segmenten umfasst das Gesamtunternehmen noch die zentralen Dienste Finanzen und Controlling, Personal, Legal, Qualitätssicherung sowie Einkauf und EDV (einschließlich Engineering Services). Die zentralen Dienste unterstützen die operativen Segmente im Rahmen einer Matrixorganisation bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

3.2 Erstanwendung der International Financial Reporting Standards IFRS 16:

Der FACC-Konzern hat mit 1. März 2019 IFRS 16 Leasingverhältnisse übernommen, was zu Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geführt hat. Vorjahreswerte vom 28. Februar 2019 wurden nicht angepasst. Nutzungsrechte wurden in Höhe der erfassten Leasingverbindlichkeiten zum 1. März 2019 erfasst. Der FACC-Konzern hat bei der Übernahme von IFRS 16 die modifizierte retrospektive Methode angewandt.

3.3 Änderung des Geschäftsjahres auf das Kalenderjahr:

Im Rahmen der 5. ordentlichen Hauptversammlung am 9. Juli 2019 wurde unter anderem die Änderung des Geschäftsjahres auf das Kalenderjahr beschlossen. Somit ist das Jahr 2019 ein Rumpfgeschäftsjahr, welches am 31. Dezember 2019 (1. März 2019 bis 31. Dezember 2019) endet. Damit wird das Geschäftsjahr des FACC-Konzerns dem Stichtag der Aviation Industry Corporation of China angepasst. Die Zahlen des Rumpfgeschäftsjahres sind nur eingeschränkt mit dem Vorjahr vergleichbar.

4. ENTWICKLUNG DES FACC-KONZERNS

2017/18
in Mio. EUR
2018/19
in Mio. EUR
RGJ 2019
in Mio. EUR
Umsatz 747,6 781,6 665,0
Einmaleffekte 5,7 0,0 0,0
davon Produktumsatz 691,0 700,1 592,4
davon Entwicklungsumsatz 56,6 81,5 72,6
EBIT (berichtet) 60,1 43,6 34,6
Einmaleffekte 15,2 –11,4 0,0
EBIT (operativ) 44,9 55,0 34,6
EBIT-Marge (operativ) 6,0% 7,0% 5,2%
Ergebnis nach Steuern 37,0 30,3 21,1
Ergebnis je Aktie (in EUR) 0,81 0,66 0,46

Im Rumpfgeschäftsjahr 2019 erzielte der FACC-Konzern einen Umsatz in Höhe von 665,0 Mio. EUR und verzeichnete damit einen Umsatzrückgang in Höhe von 116,5 Mio. EUR oder 14,9 % gegenüber dem Vorjahr. Die Zahlen des Rumpfgeschäftsjahres sind nur eingeschränkt mit dem Vorjahr vergleichbar.

Die Umsatzerlöse aus Produktlieferungen sanken um 15,4 % auf 592,4 Mio. EUR. Wesentliche Treiber im Bereich der Produktumsätze bildeten im Rumpfgeschäftsjahr 2019 die Programme für die A320-Familie, den A350 XWB, den A330Neo, die Boeing 787 sowie für Bombardier und Embraer Business Jets. Alle weiteren Programme, darunter auch sämtliche Komponenten für die Ausstattungen von Triebwerken der Hersteller Rolls-Royce und Pratt & Whitney, haben sich entsprechend den Planungen des Managements von FACC entwickelt und zum relativen Wachstum des Konzerns beigetragen.

Die stabilen Fertigungsraten bei den wesentlichen Flugzeugprogrammen der Kunden Airbus, Boeing, Bombardier, Embraer und COMAC zum einen und der voranschreitende Übergang von Entwicklungsprojekten in die Serienfertigung sorgten für ein weiteres Wachstum im relativen Vergleich.

Die Umsatzerlöse aus der Verrechnung von Entwicklungsleistungen betrugen 72,6 Mio. EUR (Vorjahr: 81,5 Mio. EUR).

Die Umsatzkosten sanken im Rumpfgeschäftsjahr 2019 um 102,9 Mio. EUR von 701,2 Mio. EUR auf 598,3 Mio. EUR. Dieser Rückgang ist durch das verkürzte Geschäftsjahr begründet. In Relation zum Umsatz blieb der Wert konstant bei 90 %.

Das berichtete Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug im abgelaufenen Rumpfgeschäftsjahr 34,6 Mio. EUR (Vorjahr: 43,6 Mio. EUR).

4.1 Finanzlage

Zentrales Ziel des Finanzmanagements von FACC ist es, jederzeit die ausreichende Liquidität des Konzerns sicherzustellen, finanzielle Risiken zu vermeiden und die finanzielle Flexibilität zu gewährleisten. Zur Sicherung der Liquidität und zur Verringerung von Risiken nutzt FACC verschiedene interne und externe Finanzierungsquellen mit unterschiedlichen Fristigkeiten. Die längerfristige Liquiditätsprognose erfolgt auf Basis der operativen Planung des Konzerns. Der Mittelzufluss aus der operativen Geschäftstätigkeit der Geschäftssegmente stellt die Hauptliquiditätsquelle des Konzerns dar. Dadurch werden der externe Finanzierungsbedarf und die Zinsaufwendungen reduziert. Zur Sicherung der Liquidität nutzt FACC zudem verschiedene Finanzierungsinstrumente wie Anleihen, Schuldscheindarlehen, Kreditvereinbarungen sowie Leasingmodelle.

Finanzierungsinstrumente

In den Treasury-Grundsätzen von FACC sind die Bankpolitik, die Genehmigung von Bankbeziehungen, Finanzierungsvereinbarungen, das Liquiditäts- und Finanzanlagenmanagement sowie das Management von Währungs- und Zinsrisiken geregelt. Gemäß den Grundsätzen des Konzerns werden die Kreditlinien durch die Treasury-Abteilung konzernweit verwaltet.

Zum Finanzierungspotenzial aus dem genehmigten und bedingten Kapital sowie zu den Finanzierungsquellen wird auf die Erläuterungen im Konzernanhang unter Note 33 verwiesen. Damit hat FACC die wesentlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige und stabile Finanzierung geschaffen.

4.1.1. Liquiditätsanalyse

Eine der zentralen Steuerungsgrößen von FACC ist die Kennzahl Free Cashflow. Den Free Cashflow ermittelt FACC aus der Kombination der Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit und aus Investitionstätigkeit.

2017/18
in Mio. EUR
2018/19
in Mio. EUR
RGJ 2019
in Mio. EUR
Cashflow aus laufender Tätigkeit 63,1 63,3 47,7
Cashflow aus Investitionstätigkeit –35,1 –35,7 –17,9
Free Cashflow 28,0 27,6 29,8
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit –12,9 –0,8 –43,6
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands 15,0 26,8 –13,8
Bewertungseffekte aus Fremdwährungsunterschieden 0,2 –0,2 –0,5
Finanzmittelbestand am Beginn der Periode 48,3 63,5 90,1
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 63,5 90,1 75,8

Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit lag im Berichtsjahr 2019 mit 47,7 Mio. EUR um 15,6 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert von 63,3 Mio. EUR.

Cashflow aus Investitionstätigkeit

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich im Berichtsjahr 2019 auf –17,9 Mio. EUR gegenüber –35,7 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum.

Haupttreiber bei den Projektinvestitionen waren die Entwicklungs- und Werkzeugkosten für diverse Flugzeugtypen wie untere anderem das Projekt Airbus A320 Entrance Area sowie Investitionen in verschiede Werkzeugduplikationen zur Absicherung zukünftiger Fertigungsraten.

Die Sachanlageinvestitionen stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Produktionskapazitäten am österreichischen Standort Werk 3 in St. Martin.

Während des Berichtsjahres erfolgten insbesondere Neuinvestitionen in Anlagen zur Kapazitätserweiterung sowie Investitionen in zusätzliche Automatisierungsmaßnahmen, in die Optimierung bestehender Produktionsanlagen und in die Infrastruktur. Darüber hinaus wurden laufende Erhaltungsinvestitionen getätigt.

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

Im Berichtsjahr 2019 lag der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit bei –43,6 Mio. EUR (Vorjahr: –0,8 Mio. EUR).

4.1.2. Nettofinanzverbindlichkeiten

Die Nettoverschuldung belief sich zum 31. Dezember 2019 auf 213,2 Mio. EUR (Vorjahr: 180,9 Mio. EUR). Der Anstieg ist zum großen Teil auf die Adoption von IFRS 16 zurückzuführen. Die liquiden Mittel des FACC-Konzerns betrugen zum Bilanzstichtag 75,8 Mio. EUR (Vorjahr: 90,1 Mio. EUR).

28.02.2018 in
Mio. EUR
28.02.2019
in Mio. EUR
31.12.2019
in Mio. EUR
Schuldscheindarlehen 34,0 34,0 70,0
Anleihen 2013-20 (ISIN AT00000A10J83) 89,6 89,8 89,9
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 121,9 147,2 129,1
Bruttofinanzverbindlichkeiten 245,5 271,0 289,0
Abzüglich
Liquide Mittel 63,5 90,1 75,8
Finanzvermögen 63,5 90,1 75,8
Nettofinanzverbindlichkeiten 182,0 180,9 213,2

Die für die Konzernfinanzierung wesentliche Kennzahl Nettofinanzverbindlichkeiten/EBITDA entwickelte sich wie folgt:

28.02.2018 in
Mio. EUR
28.02.2019
in Mio. EUR
31.12.2019
in Mio. EUR
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 60,1 43,6 34,6
Zuzüglich/abzüglich
Abschreibungen und Wertminderungen 32,9 15,8 18,8
Amortisierung Vertragserfüllungskosten 8,0 6,3
Wertminderung Vertragserfüllungskosten 7,3 0,0
EBITDA 93 74,8 59,7
Nettofinanzverbindlichkeiten/EBITDA 1,96 2,42 2,971)

1) Der Wert basiert auf einer Hochrechnung auf zwölf Monate.

4.2 Vermögenslage

Die Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 13,6 Mio. EUR auf 739,4 Mio. EUR.

28.02.2018 in
Mio. EUR
28.02.2019 in
Mio. EUR
31.12.2019 in
Mio. EUR
Langfristiges Vermögen 344,7 324,9 378,4
Kurzfristiges Vermögen 358,8 400,9 361,0
Aktiva 703,5 725,8 739,4
Eigenkapital 323,1 299,0 316,1
Langfristige Schulden 211,1 185,7 186,3
Kurzfristige Schulden 169,4 241,1 237,0
Schulden 380,5 426,8 423,3
Eigenkapital und Schulden 703,6 725,8 739,4

4.2.1. Aktiva

Das langfristige Vermögen des FACC-Konzerns erhöhte sich gegenüber dem Bilanzstichtag am 31. Dezember 2019 um 53,5 Mio. EUR auf 378,4 Mio. EUR.

Das kurzfristige Vermögen sank im Vergleichszeitraum um 39,8 Mio. EUR. Der Bestand an liquiden Mitteln sank zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2019 um 14,3 Mio. EUR auf 75,8 Mio. EUR.

4.2.2. Eigenkapital

Das Eigenkapital des FACC-Konzerns erreichte per Ende des Berichtsjahres einen Wert von 316,1 Mio. EUR. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote am 31. Dezember 2019 von 42,8% (Vorjahr: 41,2 %).

4.2.3. Schulden

Innerhalb der langfristigen Schulden sanken die sonstigen Finanzverbindlichkeiten um 34,4 Mio. EUR auf 43,8 Mio. EUR.

Innerhalb der kurzfristigen Schulden erhöhten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 8,6 Mio. EUR auf 83,5 Mio. EUR. Die sonstigen Finanzverbindlichkeiten sanken um 43,0 Mio. EUR auf 26,0 Mio. EUR.

5. ENTWICKLUNG DER SEGMENTE

Die Segmentberichterstattung folgt der internen Steuerung und Berichterstattung des FACC-Konzerns.

Die zentrale Erfolgsgröße, anhand derer die Steuerung der Geschäftssegmente erfolgt und die an die verantwortliche Unternehmensinstanz (Vorstand der FACC AG) berichtet wird, ist das Betriebsergebnis (EBIT). Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte dienen, wurden drei operative Segmente gebildet:

  • Aerostructures: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Strukturbauteilen
  • Engines & Nacelles: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Triebwerksbauteilen
  • Cabin Interiors: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Innenausstattungen

Im Rumpfgeschäftsjahr 2019 konnten zur nachhaltigen Umsetzung der Unternehmensstrategie von FACC zahlreiche Neuaufträge unterzeichnet werden. Mit der Umsetzung dieser Projekte wurde im Zuge des Rumpfgeschäftsjahres 2019 begonnen. Umsätze aus diesen Aufträgen werden auch zum weiteren Wachstum der Segmente beitragen.

5.1 Segment Aerostructures

2017/18
in Mio. EUR
2018/19
in Mio. EUR
RGJ 2019
in Mio. EUR
Umsatzerlöse 332,8 335,7 243,5
EBIT (berichtet) 35,9 37,6 31,3
EBIT-Marge (berichtet) 10,8% 11,2% 12,8%
Einmaleffekte –1,6 –8,3 0,0
EBIT (vor Einmaleffek
ten)
37,5 45,9 31,3
EBIT-Marge (vor Einmal
effekten)
11,3 % 13,7% 12,8%

Der Umsatz im Segment Aerostructures betrug im Rumpfgeschäftsjahr 2019 243,5 Mio. EUR (Vorjahr: 335,7 Mio. EUR). Die Umsätze aus Produktlieferungen reduzierten sich um 67,0 Mio. EUR oder 24,0 % auf 212,4 Mio. EUR. Innerhalb der Division gehören die Airbus-Programme A350 und A320 zu den Wachstumstreibern.

Die Umsätze aus Entwicklungstätigkeiten sanken im Berichtszeitraum um 44,8% von 56,3 Mio. EUR auf 31,1 Mio. EUR.

Im Segment Aerostructures betrug das berichtete Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Rumpfgeschäftsjahr 2019 31,3 Mio. EUR (Vorjahr: 45,9 Mio. EUR).

Neuaufträge, die sich im Serienhochlauf befinden, konnten die wegfallenden Umsätze aus den Programmen B737NG sowie A380 nicht zur Gänze kompensieren.

5.2 Segment Engines & Nacelles

2017/18
in Mio. EUR
2018/19
in Mio. EUR
RGJ 2019
in Mio. EUR
Umsatzerlöse 161,4 168,5 152,4
EBIT (berichtet) 15,9 9,5 6,0
EBIT-Marge (berichtet) 9,9% 5,6% 3,9%
Einmaleffekte 13,1 –1,2 0,0
EBIT (vor Einmaleffek
ten)
2,8 10,7 6,0
EBIT-Marge (vor Einmal
effekten)
1,7% 6,4% 3,9%

Der Umsatz des Segments Engines & Nacelles erreichte im Rumpfgeschäftsjahr 2019 152,4 Mio. EUR (Vorjahr: 168,5 Mio. EUR). Das entspricht einem Rückgang von 9,6 %.

Die Umsätze aus Produktlieferungen sanken um 11,4 % von 161,1 Mio. EUR auf 142,7 Mio. EUR. Die Umsätze aus Entwicklungstätigkeiten erhöhten sich um 2,3 Mio. EUR von 7,4 Mio. EUR auf 9,7 Mio. EUR.

Im Segment Engines & Nacelles betrug das berichtete Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Rumpfgeschäftsjahr 2019 6,0 Mio. EUR (Vorjahr: 9,5 Mio. EUR).

Der Bereich Engine Composites entwickelte sich weiterhin positiv. Auch hier haben die Projekte A350 Trent XWB sowie Pratt & Whitney PW800 Bypass Ducts maßgeblich zur planmäßigen Geschäftsentwicklung beigetragen.

5.3 Segment Cabin Interiors

2017/18
in Mio. EUR
2018/19
in Mio. EUR
RGJ 2019
in Mio. EUR
Umsatzerlöse 253,4 277,4 269,2
EBIT (berichtet) 8,3 –3,5 –2,6
EBIT-Marge (berichtet) 3,3% –1,3% –1,0%
Einmaleffekte 3,6 –2,0 0,0
EBIT (vor Einmaleffek
ten)
4,7 –1,5 –2,6
EBIT-Marge (vor Einmal
effekten)
1,9% –0,5% –1,0%

Der Umsatz im Segment Cabin Interiors belief sich im Rumpfgeschäftsjahr 2019 auf 269,2 Mio. EUR (Vorjahr: 277,4 Mio. EUR). Damit konnte das Segment trotz des verkürzten Geschäftsjahres den Umsatz nahezu konstant halten.

Insgesamt betrug der Produktumsatz im Rumpfgeschäftsjahr 2019 237,3 Mio. EUR (Vorjahr: 259,6 Mio. EUR). Signifikante Umsatzsteigerungen wurden mit den Programmen von COMAC erreicht. Der Umsatz bei diesen Programmen erhöhte sich trotz des verkürzten Geschäftsjahres von EUR 21,3 Mio. EUR auf 24,8 Mio. EUR. Im Bereich der Business Jets konnten deutliche Umsätze mit den Programmen für die Embraer Legacy 450/500 erreicht werden.

Die Umsätze aus Entwicklungstätigkeiten erhöhten sich um 14,1 Mio. EUR von 17,8 Mio. EUR auf 31,9 Mio. EUR.

Das berichtete Ergebnis des Segments Cabin Interiors vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug im Rumpfgeschäftsjahr 2019 – 2,6 Mio. EUR (Vorjahr: –3,5 Mio. EUR).

6. RISIKOBERICHT

Der FACC-Konzern ist im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. FACC setzt auf frühzeitige Identifikation und aktive Steuerung von Risiken des Unternehmensumfelds. Die Umsetzung der Risikostrategie und die Abwicklung von Sicherungsmaßnahmen erfolgen zentral für den gesamten Konzern.

Die unmittelbare Verantwortung für das Risikomanagement liegt bei dem jeweiligen Risk Owner. Der Director Treasury & Risk Management berichtet direkt dem Vorstand, bei dem die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement liegt. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses werden sowohl die eingetretenen als auch mögliche zukünftige Risiken kontinuierlich durch die operativen Einheiten überwacht, bewertet und zweimal jährlich im Zuge der Management Reviews an den Vorstand berichtet. Außergewöhnliche Ereignisse werden umgehend dem zuständigen Risk Owner bzw. dem Director Treasury & Risk Management mitgeteilt. Dieser entscheidet, ob eine sofortige Meldung an den Vorstand erforderlich ist. Der Vorstand wiederum informiert den Aufsichtsrat in dessen Sitzungen.

Dadurch ist sichergestellt, dass wesentliche Risiken frühzeitig erkannt und Maßnahmen zur Gegensteuerung bzw. Eingrenzung der Risiken getroffen werden können. Nach Einschätzung des Vorstands sind die heute erkennbaren möglichen Risiken überschau- und beherrschbar und stellen damit keine existenzielle Gefahr für das Unternehmen dar.

Folgende wesentliche Risikofelder können identifiziert werden:

6.1 Managementrisiken

Ausgehend von Marktbeobachtungen und -analysen wird ein Businessplan mit einer Planungsperiode von fünf Jahren erstellt. Dieser definiert die grundsätzliche Strategie des Unternehmens und wird vom Aufsichtsrat geprüft. Aus diesem jährlich aktualisierten Plan leiten sich die konkreten Ziele für das jeweilige Geschäftsjahr ab.

Kurzfristige Veränderungen des Marktes stellen hier das größte Risiko dar, ebenso ist der Erfolg in der Umsetzung durch äußere Faktoren, die oftmals kaum beeinflusst werden können, immer wieder gefährdet.

Das Management von FACC ist dafür verantwortlich, die konsequente Umsetzung zu verfolgen bzw. auf kurzfristige Veränderungen rasch und im Sinne der festgelegten Strategie zu reagieren. Dabei ist sicherzustellen, dass die strategische Ausrichtung ebenso weiter beachtet wird wie die geplanten Umsatz- und Ergebnisziele.

6.2 Absatzrisiken

Der FACC-Konzern ist in einem sehr wettbewerbsintensiven Geschäftsfeld tätig und sieht sich einer eingeschränkten Kundenzahl (Flugzeughersteller) gegenüber. Die Geschäftstätigkeit von FACC ist konjunkturabhängig und sensibel gegenüber der Ertragssituation kommerzieller Fluggesellschaften bzw. deren Bestellungen von Flugzeugen bei den Herstellern. Die Geschäftslage kommerzieller Fluggesellschaften wird wiederum von der weltwirtschaftlichen Lage und geopolitischen Rahmenbedingungen beeinflusst.

Das branchenspezifische Risiko des Konzerns liegt in der Änderung von Flugzeugauslieferplänen der Hersteller gegenüber den Endabnehmern. Das Risiko aus der Änderung von zukünftigen Flugzeugauslieferungen hat Einfluss auf die zukünftigen Umsätze des Konzerns, da sich die Zuliefermengen der vom Konzern hergestellten Bauteile entsprechend ändern. Das Risiko kann in Form einer Reduktion von Flugzeugauslieferungen eintreten, aber auch in deren zeitlicher Verschiebung in die Zukunft. Dies hat unter anderem zur Folge, dass Entwicklungskosten nicht im kalkulierten Zeitraum verdient werden können.

Diesem Risiko begegnet FACC mit einer Diversifikation innerhalb der Branche – einerseits, indem der Konzern mit den beiden marktbeherrschenden Anbietern von Verkehrsflugzeugen Lieferverträge unterhält, und andererseits, indem er neben den Großraum-Passagierflugzeugen auch in der Sparte Business Jets Lieferverträge eingeht. Zusätzlich ist FACC geografisch diversifiziert, da sie Lieferverträge mit dem amerikanischen und europäischen Markt sowie mit dem asiatischen Raum hält. Außerdem tritt FACC als Entwicklungspartner im Bereich der Verbesserung an bestehenden Flugzeugtypen auf, was die Basis für Lieferverträge für die Umrüstung von bestehenden Flugzeugtypen ist.

6.3 Einkaufs und Lieferantenrisiko

Der Bereich Einkauf von FACC führt regelmäßig Risk Assessments der Zulieferer durch, um Gefährdungspotenzial und Risiken frühzeitig zu erkennen und damit die Prioritäten für die Planung und Durchführung von Audits festlegen zu können bzw. um den Entscheidungsprozess bei der Vergabe von neuen Aufträgen zu unterstützen. Bei der Auswahl neuer Lieferanten wird die Abteilung Procurement Quality Assurance (PQA) eingebunden. Sie stellt sicher, dass die erforderlichen Qualifikationen und Zulassungen vorhanden sind und keine erkennbaren Risiken bestehen. Zu Beginn neuer Projekte wird durch eine verpflichtende Erstmusterprüfung bei den Lieferanten das Produktrisiko reduziert. Die kontinuierliche qualitätsgerechte und termingetreue Belieferung mit Materialien sowie Halb- und Fertigerzeugnissen wird regelmäßig über SAP bewertet. Diese Bewertung ist ebenfalls Bestandteil des Risk Assessments. Abweichungen – sowohl der Bauteilqualität als auch der Lieferperformance – werden systematisch erfasst, analysiert, bewertet und mit definierten Zielen verglichen. Auffälligkeiten werden im Zuge der Management Reviews an den Vorstand berichtet.

6.4 Betriebsunterbrechungsrisiko

Die Fertigungsstätten und -anlagen des Unternehmens werden kontinuierlich instandgehalten und gewartet, sodass das Risiko von Betriebsstörungen oder längeren Produktionsausfällen gering bleibt. Das Betriebsunterbrechungsrisiko ist außerdem durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer Haftungszeit von 24 Monaten versichert.

6.5 Projektmanagement

Das Projektmanagement von FACC ist dafür verantwortlich, die vom Management festgelegten Ziele in Form von Projekten umzusetzen. Projekte werden dabei darin unterschieden, ob FACC Entwicklungsverantwortung trägt oder nicht. Jeder Vertrag wird auf seine Umsetzbarkeit geprüft, die mit dem Projekt verbundenen Risiken werden identifiziert, beurteilt und während der Abarbeitung genauestens beobachtet und analysiert, um – falls erforderlich – notwendige Maßnahmen einleiten und umsetzen zu können. Die bedeutsamsten Risiken bilden dabei die Verfügbarkeit von Ressourcen aller Art (Personal, Equipment, Materialien etc.) sowie äußere Faktoren, die entweder über die Schnittstellen im Unternehmen oder von außen an das Projektteam herangetragen werden können.

6.6 Produkthaftungs- und Qualitätsrisiko

Die vom Unternehmen konstruierten und hergestellten Produkte sind für den Einbau in Luftfahrzeuge oder in Triebwerke bestimmt. Fehler oder Funktionsmängel der hergestellten Produkte können mittelbar oder unmittelbar Eigentum, Gesundheit oder Leben Dritter beeinträchtigen. Die dauerhafte Sicherheit hat damit höchste Priorität. FACC ist nicht in der Lage, ihre Haftung gegenüber Kunden, Konsumenten oder Dritten in Absatzverträgen zu reduzieren oder auszuschließen. Jedes Produkt, das im Unternehmen entwickelt und/oder hergestellt wird und das Unternehmen verlassen soll, durchläuft daher qualifizierte Kontrollen hinsichtlich seiner Funktion und Qualität.

Bei Projekten, in denen FACC Entwicklungsverantwortung trägt, besteht aufgrund der Möglichkeit von Konstruktionsfehlern ein höheres Risiko, das jedoch durch systematisches Handeln minimiert wird. Regelmäßige Kontrollschritte in allen Stadien der Entwicklung reduzieren hier Risiken frühzeitig. FACC betreibt zudem ein Archivierungssystem für vertraglich festgelegte und auch individuell darüber hinaus gehende Qualitätsaufzeichnungen (Quality Records). Damit wird nachgewiesen, dass Leistungen und Produkte entsprechend den definierten und vom Kunden bzw. von der/den Luftfahrtbehörde/n freigegebenen Vorgaben ausgeführt wurden.

Obwohl das Produkthaftungsrisiko angemessen versichert ist, kann es im Fall von Qualitätsproblemen zu negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens kommen.

6.7 Finanzielle Risiken

Aus dem operativen Geschäft ergeben sich für FACC neben dem Finanzierungsrisiko auch Zins- und Währungsrisiken. Das übergreifende Risikomanagement des Konzerns ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen in den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, die potenziell negativen Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren. Der Konzern nutzt derivative Finanzinstrumente, um sich gegen bestimmte Risiken abzusichern. FACC verwendet derivative Finanzinstrumente ausschließlich zur Absicherung von Grundgeschäften, Spekulationsgeschäfte sind strikt untersagt. Die Abteilung Treasury & Risk Management des Konzerns identifiziert, bewertet und sichert finanzielle Risiken in enger Zusammenarbeit mit den operativen Einheiten des Konzerns.

6.7.1. Währungsrisiko

Während fast alle Verkäufe des FACC-Konzerns in USD abgewickelt werden, fällt ein wesentlicher Teil der Kosten in anderen Währungen als USD, insbesondere in EUR, an. FACC setzt zur Absicherung gegen nachteilige Veränderungen im EUR-USD-Wechselkurs derivative Finanzinstrumente (Devisentermingeschäfte) ein, aus denen auch Verluste erwachsen können.

Die Sicherungsstrategien der Abteilung Treasury & Risk Management des Konzerns sind darauf ausgerichtet, den Einfluss von Wechselkursschwankungen zu steuern und zu minimieren. Der Vorstand genehmigt die Strategien und berichtet regelmäßig dem Aufsichtsrat darüber.

Das Risikomanagement der Abteilung Treasury & Risk Management des Konzerns verfolgt das Ziel, erwartete Netto-Cashflows in USD (aus Umsatzerlösen abzüglich Einkäufen von Rohmaterialien) für die jeweils nächsten zwölf Monate (auf rollierender Monatsbasis) im Durchschnitt mit 80 % zu besichern (Hedge Ratio). Bei attraktiven Marktniveaus können die Sicherungszeiträume auf bis zu 36 Monate ausgedehnt werden. Für die Währungsrisiken von Finanzinstrumenten wurden Sensitivitätsanalysen, die die Auswirkungen von hypothetischen Änderungen der Wechselkurse auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie das Eigenkapital zeigen, durchgeführt. Währungsrisiken resultieren gemäß IFRS 7 aus Finanzinstrumenten, die monetärer Art und nicht in der funktionalen Währung des berichtenden Unternehmens denominiert sind. Folglich dienen Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmittel sowie Fremdwährungsderivate als Basis für die Berechnung der Sensitivität der Konzern-Gewinnund Verlustrechnung. Die Sensitivität des Eigenkapitals bildet zusätzlich Bewertungseffekte der im sonstigen Ergebnis erfassten Cashflow Hedges für Fremdwährungsrisiken ab. Translationsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen, die in einer anderen Währung als der Konzernwährung erstellt wurden, wurden in der Berechnung nicht berücksichtigt.

6.7.2. Zinsrisiko

Das Zinsrisiko ergibt sich aus der durchschnittlichen Laufzeit der Finanzierungen sowie der Art der Verzinsung. Das Risiko liegt dabei bei fixer Verzinsung in sinkenden Zinssätzen und bei variabler Verzinsung in steigenden Zinssätzen.

Eine Erhöhung des Zinsniveaus um 50 Basispunkte hätte eine Verringerung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals von 615 TEUR (Vorjahr: 568 TEUR) zur Folge. Eine Senkung des Zinsniveaus um 50 Basispunkte hätte eine Erhöhung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals von 587 TEUR (Vorjahr: 568 TEUR) ergeben. Die Berechnung erfolgte auf Basis der variablen verzinslichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

6.8 Risiken in Bezug auf administrative und produktionstechnische Systeme

FACC ist im Rahmen seiner Geschäftsprozesse auch IT- und Systemrisiken ausgesetzt, die im äußersten Fall auch zur Beeinträchtigung von administrativen und produktionstechnischen Anlagen führen können. Risikofaktoren, die unter diesem Bereich verstanden werden, sind zum Beispiel klassische Computerkriminalitätsrisiken (Cyber-Crime-Attacken wie Hacking, Phishing, Ransomware etc.) aber auch klassische Betrugsszenarien (Social Engineering) sowie das Risiko von unberechtigtem physischem Eindringen von Personen in sensible Produktions- oder Unternehmensbereiche. FACC hat für IT-behaftete Bereiche entsprechende systemische Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Im Rahmen der Betrugsprävention setzt FACC auf laufende Schulungen ihrer Mitarbeiter in sensiblen Bereichen sowie Informationskampagnen im Unternehmen. Die physische Werkssicherheit wird unter anderem durch Zutrittskontrollen sichergestellt.

7. FORSCHUNG, ENTWICKLUNG UND INNOVATION

FACC investiert laufend in Forschung und Entwicklung, um die Geschäftsbeziehungen zu ihren Kunden zu stärken und neue Geschäftsfelder zu erschließen. Der Fokus liegt dabei auf proprietärer Eigenentwicklung, um das generierte Wissen für alle derzeitigen und zukünftigen Kunden des Unternehmens einsetzen zu können. Des Weiteren werden strategische Kooperationen mit Kunden und Forschungseinrichtungen zur Optimierung von Produkten eingegangen.

Im Geschäftsjahr 2019 wendete FACC 59,5 Mio. EUR bzw. 9,0 % ihres Umsatzes für unternehmens- und kundenbezogene Forschungs- und Entwicklungsleistungen auf.

Aus Sicht des Unternehmens bilden aktive Forschung und Innovation eine Grundvoraussetzung, um die führende Position von FACC als Technologiepartner und Systemlieferant ihrer Kunden beizubehalten. Da FACC oft mit geschützten Kundenpatenten und prozessen arbeitet, helfen Eigenentwicklungen, bestehende Aufträge zu sichern und neue Geschäftsfelder zu erschließen. In einem starken Netzwerk aus Kunden, Zulieferern und wissenschaftlichen Partnern entwickelt FACC neue Technologien für die Anwendung in zukünftigen Luftfahrtentwicklungsprogrammen.

FACC arbeitet laufend an neuen Produktlösungen und Fertigungstechnologien. Aktuell legt das Unternehmen seine Forschungsschwerpunkte auf fünf wesentliche Projekte:

  • Gewichtsreduktion
  • Robuste Fertigungsprozesse
  • Nachhaltige Materialien
  • Erhöhung der Ratenfähigkeit
  • Digitalisierung und künstliche Intelligenz

Thermoplastische Pressenbauteile

Im Bereich der thermoplastischen Faserverbundwerkstoffe zeigte sich im vergangenen Wirtschaftsjahr ein deutlicher Zuwachs an Interesse seitens der Luftfahrtindustrie. Vor allem Hochleistungskunststoffe wie LM-PAEK (Low-Melting Polyaryletherketon) und PEEK (Polyetheretherketon) gewinnen für strukturelle Anwendungen immer mehr an Bedeutung. Die Verarbeitung in Kombination mit einem hochratenfähigen, automatisierten und robusten Pressenprozess erlaubt es, Faserverbundbauteile schnell, kosteneffizient und in hoher Qualität zu fertigen. Ein signifikanter Vorteil von thermoplastischen Kunststoffen ist die Fähigkeit zum Upcycling. Abfälle (Fräsabfälle, Verschnitt etc.) können zerkleinert und in einem weiteren Pressenschritt erneut zu Bauteilen verarbeitet werden. Dieser Kreislauf erlaubt es FACC, in Zukunft die Abfallmenge weiter zu reduzieren und einen Beitrag zum nachhaltigen Produzieren von Faserverbundkomponenten zu leisten. Gemeinsam mit Airbus entwickelt FACC im Zuge des Projekts Wing of Tomorrow thermoplastische Faserverbundstrukturen, um auch in Zukunft neue Fertigungstechnologien in Serie anbieten zu können.

Induktives Schweißen

Das Fügen einzelner Komponenten in der Luftfahrtindustrie geschieht zumeist mechanisch mittels Schrauben und Nieten. Diese zuverlässige Art der Verbindungstechnik erzeugt jedoch einen erheblichen Aufwand in der Bauteilassemblierung. Außerdem führt die hohe Anzahl an Verbindungselementen zu einem erhöhten Bauteilgewicht. Thermoplastische Kunststoffe besitzen die vorteilhafte Eigenschaft, dass diese mehrmals aufgeschmolzen und abgekühlt werden können. Diese Möglichkeit erlaubt ein Verschweißen zweier Bauteile mittels Induktionsschweißverfahren. Bei diesem Verfahren induziert eine Induktionsspule Wirbelströme, die durch Verluste in den Kohlenstofffasern zu einer Erwärmung der Gewebelagen im Laminat führen. Unter Druck werden die Fügepartner miteinander verbunden. Durch die Anwendung des induktiven Schweißverfahrens können Verbindungselemente signifikant reduziert werden, wodurch das Bauteilgewicht weiter reduziert wird. Ein weiterer Vorteil ergibt sich durch die hohe Automatisierbarkeit dieses Prozesses. Dadurch wird eine robuste Bauteilherstellung ermöglicht.

Integrale Hohlstrukturen und Harzinjektionsverfahren

Integrale Faserverbundstrukturen gewinnen immer weiter an Bedeutung, da sie eine Reduktion der Anbindungselemente und Beschläge ermöglichen und damit viel Gewichteinsparungspotenzial. Außerdem können sie dazu beitragen, die Zulieferkette zu verschlanken. Aus diesem Grund verstärkt FACC die Forschungsund Entwicklungstätigkeiten auch in diesem Technologiefeld. Vor allem die Fertigung von integralen Hohlstrukturen ermöglicht die Fertigung etwa von Klappen, Quer-, Höhen- und Seitenrudern in einem Aushärtezyklus. Dabei kommen Harzinjektionsverfahren wie Resin-Transfer-Molding (RTM) und dem von FACC patentierten Vakuuminfusionsverfahren MARI zum Einsatz. In Kombination mit schnellaushärtenden Matrixsystemen erlauben beide Fertigungsverfahren eine signifikante Reduktion der Zykluszeit bei gleichzeitiger Erhöhung des Automatisierungsgrades in der Produktion. Aufgrund der Reduktion von Verbindungselementen kann des Weiteren die Assemblierungszeit in der Produktion verkürzt werden. Auch im Themenschwerpunkt der integralen Hohlstrukturen arbeitet FACC eng mit Airbus zusammen, um in weiterer Folge den erarbeiteten Technologievorsprung in die Serienentwicklung überführen zu können.

Digitalisierung und Technologiemanagement

Digitalisierung und Technologiemanagement nimmt einen immer größeren und wichtigeren Stellenwert ein, um zukünftige Entwicklungsprojekte schnell, kostengünstig und mit hohem Qualitätsstandard umsetzen zu können. Dabei spielt die Digitalisierung der kompletten Wertschöpfungskette eine entscheidende Rolle. Das Ziel ist eine durchgängige Prozesskette – von der Ideenfindung über die Produktentwicklung bis hin zu Fertigung, Qualitätskontrolle und Auslieferung von Faserverbundkomponenten. Technologiemanagement zielt darauf ab, vorhandenes Wissen stärker zu nutzen und für alle Unternehmensbereiche zugänglich zu machen. Auf diese Weise sollen Ressourcen im Unternehmen effizienter eingesetzt werden können.

Patente und Preise

Um ihre Technologieführerschaft im Composite-Bereich weiter auszubauen, strebt FACC weitgehende Unabhängigkeit in ihrem Prozessportfolio an. Darüber hinaus wird das Bauteilportfolio des Unternehmens sukzessive erweitert, um neue Absatzmöglichkeiten zu erschließen. Die Anstrengungen von FACC im Bereich Forschung und Entwicklung wurde 2019 mit dem Airbus Innovation Award ausgezeichnet. Beide Wachstumsfelder werden flankiert von einer erweiterten Patentstrategie, die auf den größtmöglichen Schutz des intellektuellen Eigentums des Unternehmens abzielt.

8. MITARBEITER

Zum Stichtag am 31. Dezember 2019 betrug der Mitarbeiterstand des FACC-Konzerns 3.371 Vollzeitäquivalente (FTE; Vorjahr: 3.465 FTE).

In Österreich waren zum 31. Dezember 2019 3.125 FTE beschäftigt. Dies entspricht rund 93% der gesamten Belegschaft des Konzerns.

Arbeiter Angestellte Gesamt
Central Services 139 485 624
Aerostructures 705 218 923
Engines & Nacelles 418 124 542
Cabin Interiors 765 171 936
Tochtergesellschaften 61 238 299
FACC AG 47 47
Summe 2.088 1.283 3.371

Die Internationalität von FACC spiegelt sich auch in ihrer Mitarbeiterstruktur wider. An den österreichischen Standorten sind Mitarbeiter aus 47 Nationen aller Kontinente beschäftigt. 55% der Belegschaft haben die österreichische Staatsbürgerschaft, 20 % kommen aus Deutschland. Der Frauenanteil an der Gesamtbelegschaft befindet sich mit annähernd 30 % für ein Technologieunternehmen weiterhin auf hohen Niveau. Besonders erfreulich ist der Frauenanteil von nahezu 50 % in der Lehrlingsausbildung von FACC.

Motivation und Gesundheit: FACC als Vorreiter bei Mitarbeiterzufriedenheit

Dass FACC an der Motivation, Zufriedenheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter gelegen ist, zeigt sich in einer Fülle von Maßnahmen und Initiativen. So bietet FACC ihren Mitarbeitern sowohl unterjährig als auch während der Sommerferien gestützte Kinderbetreuungsplätze an. Das Angebot wird von den Mitarbeitern stark genutzt, die Kindertagesstätte in St. Martin ist voll ausgebucht. Die Ausgabe von isotonischen Getränken in der Produktion während der Sommermonate, Nichtraucherseminare sowie Impf- und Blutspendeaktionen sind weitere Beiträge, die FACC zur Gesundheit ihrer Mitarbeiter leistet. Diese und zahlreiche andere Maßnahmen laufen unter dem Titel "G'sund & zufrieden", ein Projekt, für das FACC erstmals 2017 von der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse das Gütesiegel Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) verliehen wurde. Die Rezertifizierung für 2020 bis 2022 wurde 2019 erfolgreich abgeschlossen. Das BGF-Gütesiegel gilt in Österreich als sichtbares Zeichen und als anerkannter Standard qualitätsvoller betrieblicher Gesundheitsförderung. Unabhängige Experten prüfen dafür in einem objektiven und transparenten Verfahren, ob die hoch angesetzten Qualitätskriterien des Europäischen Netzwerks für BGF erfüllt werden.

FACC Academy

Konstante Investitionen in die Ausbildung der gesamten Belegschaft sind ein wesentlicher Faktor für den Unternehmenserfolg von FACC. Nach dem Motto "Lebenslanges Lernen" bietet sie ihren Mitarbeitern zu diesem Zweck umfassende berufsbegleitende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Drehscheibe dafür ist die FACC Academy, die allein im Geschäftsjahr 2019 343 interne Trainings organisierte, bei denen es insgesamt 4.239 Teilnahmen gab. Darüber hinaus fanden 100 externe Trainings statt, in denen 542 Mitarbeiter geschult wurden.

Um mit den zeitlichen Ressourcen ihrer Mitarbeiter verantwortungsvoll umzugehen, bietet FACC ausgewählte Schulungen bereits via E-Learning an. E-Learning-Inhalte werden mittlerweile auch durch interne Entwickler erstellt und das Spektrum damit gezielt auf die Belegschaft und das Unternehmen zugeschnitten. Neben E-Learning in den Bereichen "SAP Basic", "SAP Advanced" und "System Management" stehen auch webbasierte Trainings unter anderem zu den Themen "Export Control Advanced" oder "Foreign Object Damage" (FOD; Schaden der durch Fremdkörper und Substanzen am Flugzeug oder am Bauteil entstehen kann) zur Verfügung. Die Lerneinheiten können direkt am Arbeitsplatz über das SAP-System von FACC absolviert werden.

Damit sichergestellt ist, dass die Mitarbeiter sämtliche Anforderungen für ihren Job erfüllen, wurde darüber hinaus die Trainingsmatrix sowohl für die österreichischen als auch internationalen Standorte von FACC komplett überarbeitet. Der so genannte "LSO Lerner" in SAP bietet jeder Führungskraft und jedem Mitarbeiter zu jedem Zeitpunkt einen Überblick, welche Qualifikationen für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit bereits vorliegen oder noch erworben werden müssen. Interne Trainings können direkt gebucht oder zusätzlicher Schulungsbedarf jederzeit bei der FACC Academy angemeldet werden. Die laufende Erweiterung des Trainingsangebots umfasst unter anderem neue, gezielte Ausbildungen für Vorarbeiter, Führungskräfte oder im Projekt Management.

Global Family

Als internationales Unternehmen mit Mitarbeitern aus 47 Ländern legt FACC besonderen Wert auf Interkulturalität. Um die gute Zusammenarbeit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten, absolviert ein großer Teil von ihnen Sprachtrainings sowie Trainings rund um das Thema Interkulturalität.

Neben der Vielzahl an Sozialleistungen boten firmenweite Veranstaltungen wie die Jubiläumsfeier, ein Mitarbeiterfest oder die traditionelle Weihnachtsfeier Anlässe zum Feiern der gemeinsam erreichten Erfolge. Unternehmensweite Formate wie der vierteljährliche "Flight Club" bieten die Möglichkeit zu Networking sowie dazu, gemeinsam mit anerkannten Experten über die Arbeitswelten und andere Herausforderungen der Zukunft zu diskutieren. Zahlreiche Kooperationen mit Behörden, Stiftungen, Schulen, forschungsnahen Institutionen oder die Präsenz auf Jobmessen stellen sicher, dass FACC auch morgen die richtigen Mitarbeiter und das richtige Know-how mit an Bord hat.

Interne Nachwuchsvorsorge

Hohen Stellenwert genießt bei FACC auch die Lehrlingsausbildung. So waren mit Ende Geschäftsjahr 2019 in Summe 40 Lehrlinge in sechs verschiedenen Berufsbildern bei FACC in Ausbildung. Als sichtbares Zeichen für die Qualität seiner Lehrlingsausbildung hat das Unternehmen vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft das Gütesiegel "Staatlich ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb" erhalten.

Jungen engagierten Aspiranten bietet FACC hoch spezialisierte Ausbildungen in Konstruktion, Metall- und Zerspanungstechnik, Kunststofftechnik, Prozesstechnik, IT-Systemtechnik und IT-Applikationsentwicklung. Schon während ihrer Ausbildungszeit stehen den Lehrlingen im Unternehmen die neuesten Technologien und Anlagen zur Verfügung. Damit erhalten sie bei FACC die Möglichkeit, sich mit Innovationsgeist und Engagement zu Experten der Zukunft zu entwickeln. Von all dem konnten sich im Geschäftsjahr 2019 sowohl aktive als auch zukünftige Lehrlinge und deren Familien im Rahmen des Lehrlingstags der Initiative zukunft.lehre.österreich. in Mattighofen oder der Langen Nacht der Lehre selbst und direkt überzeugen – Probesitzen im neuen Lufttaxi EHang 216 inklusive.

FACC Stipendium

Im Geschäftsjahr 2019 wurde erstmalig das FACC-Stipendium mit einem Gesamtwert von rund 100.000 EUR im Studienzweig "Leichtbau- und Composite-Werkstoffe" vergeben. Vier Kandidaten werden während ihrer Studienzeit monatlich mit finanziellen Zuwendungen unterstützt. Darüber hinaus übernimmt FACC die Studiengebühren, bietet Praktika in den eigenen Werken und Betreuung durch kompetente Mitarbeiter von FACC sowie die Teilnahme an Trainings und zahlreiche weitere Benefits an.

9. NACHHALTIGKEITSMANAGEMENT

Das Nachhaltigkeitsmanagement des FACC-Konzerns ist fest in seiner Unternehmensstrategie verankert und berichtet direkt an den Vorstand. Ziel des Nachhaltigkeitsmanagements ist es, in allen Geschäftsprozessen die Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft zu berücksichtigen und die ökonomischen mit den ökologisch-sozialen Vorstellungen des Unternehmens in Einklang zu bringen. Dabei arbeiten Nachhaltigkeitsmanagement und operative Einheiten eng zusammen.

Der erste Nachhaltigkeitsbericht des FACC-Konzerns über das Geschäftsjahr 2017 wurde im Mai 2018 präsentiert und kann über die Konzernwebsite abgerufen werden.

Der Nachhaltigkeitsbericht des FACC-Konzerns wird nach den GRI-Standards (Global Reporting Initiative Standards) und nach den Anforderungen des österreichischen NaDiVeG (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz) erstellt und erscheint gemäß § 267a UGB als gesonderter nichtfinanzieller Bericht.

10. BERICHT ÜBER DIE ZWEIGNIEDERLASSUNGEN

Die FACC AG betreibt keine Zweigniederlassungen.

11. ANGABEN GEMÄSS § 243A UGB

11.1 Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Gemäß § 243a Abs. 2 UGB ist die FACC verpflichtet, die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben. Der Vorstand der FACC AG hat gemäß § 82 AktG dafür zu sorgen, dass ein Rechnungswesen und ein internes Kontrollsystem geführt werden, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen. Somit liegt es in der Verantwortung des Vorstands, ein angemessenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess einzurichten.

Die wesentlichen Merkmale des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems sind im Risikomanagementhandbuch sowie im Finanzhandbuch von FACC festgehalten. Dabei wurden unter anderem wesentliche Finanz- und Controlling-Prozesse sowie deren entsprechende Risiken beschrieben und identifiziert.

Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte Erfassung aller Geschäftsprozesse und Transaktionen gewährleistet ist und somit jederzeit fundierte Aussagen über die aktuelle Geschäftslage des Unternehmens getroffen werden können.

Zu den Maßnahmen und Regeln zählen unter anderem Funktionstrennung, Vier-Augen-Prinzip, Unterschriftenordnung, ausschließlich kollektive und auf wenige Personen eingeschränkte Zeichnungsermächtigungen für Zahlungen sowie systemunterstützte Prüfungen durch die verwendete EDV-Software SAP.

Bei FACC wird diese Software seit mehr als zehn Jahren in fast allen Unternehmensbereichen eingesetzt. Die Ordnungsmäßigkeiten der SAP-Systeme wurden in allen betroffenen Geschäftsprozessen umgesetzt.

Im Rahmen des monatlichen Reportings an den Vorstand und die zweite Berichtsebene werden insbesondere Soll-Ist-Vergleiche berichtet. Der Aufsichtsrat der FACC AG wird in seinen vierteljährlich stattfindenden Sitzungen über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Prognose für den weiteren Geschäftsverlauf des Konzerns unterrichtet. In den Sitzungen des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats wurden unter anderem auch Themen wie das interne Kontrollsystem und das Risikomanagement sowie Maßnahmen zur Minderung der internen Kontrollrisiken behandelt.

Im Rahmen des Budgetierungsprozesses werden Budgetkosten je Kostenstelle geplant. Jeder Kostenstellenverantwortliche ist für die Einhaltung der budgetierten Kosten sowie die geplanten Investitionen verantwortlich. Alle Investitionsvorhaben sind vom Vorstand freizugeben. Über das Budget hinausgehende Investitionen unterliegen der Genehmigung des Aufsichtsrats.

11.2 Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen

Das Grundkapital des FACC-Konzerns belief sich zum 31. Dezember 2019 auf 45.790.000 EUR und ist in 45.790.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien unterteilt. Sämtliche Aktien sind zum Handel im Segment Prime Market der Wiener Börse zugelassen. Jede Aktie entspricht einer Stimme in der Hauptversammlung.

Zum 31. Dezember 2019 war die AVIC Cabin Systems Co. Limited (vormals FACC International Company Limited) direkt bzw. indirekt mit 55,5% an FACC beteiligt. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 waren keine weiteren Aktionäre bekannt, die eine Beteiligung am Grundkapital von mehr als 10 % hielten.

Der im Streubesitz befindliche Anteil der FACC-Aktien betrug am 31. Dezember 2019 44,5% oder 20.397.364 Stück.

Es existieren keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.

Bei FACC besteht kein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, in dessen Rahmen Mitarbeiter das Stimmrecht für ihre Anteile am Unternehmen nicht unmittelbar ausüben.

11.3 Genehmigtes Kapital

In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 wurde ein genehmigtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu Nominale 9.000.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 9.000.000 neuen Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen.

Die Eintragung des genehmigten Kapitals im Firmenbuch erfolgte mit 29. November 2019.

11.4 Bedingtes Kapital

In der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 wurde ein genehmigtes bedingtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten bedingten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu einer Nominale von EUR 3.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 neuen Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Dieses genehmigte bedingte Kapital dient der Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Aktienoptionsplans der Gesellschaft. Die Kapitalerhöhung ist zweckgebunden und darf nur so weit durchgeführt werden, als Inhaber von Optionen aus einem Aktienoptionsplan der Gesellschaft diese ausüben.

11.5 Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat

Solange die AVIC Cabin Systems Co. Limited (vormals FACC International Company Limited), Aktionärin von FACC mit einer Beteiligung von zumindest 25% des jeweils geltenden Grundkapitals ist, hat diese gemäß Punkt 11 der Satzung von FACC das Recht, bis zu ein Drittel aller Mitglieder des Aufsichtsrats zu ernennen.

Darüber hinaus bestehen keine Satzungsbestimmungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie zur Änderung der Satzung hinausgehende Regelungen enthalten.

11.6 Sonstige Angaben

Zum 31. Dezember 2019 hielt die FACC AG keine eigenen Aktien.

Beschränkungen hinsichtlich der Stimmrechte der FACC-Aktien und deren Übertragung, auch aus Vereinbarungen zwischen Aktionären, sind FACC nicht bekannt.

Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen FACC und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.

In den Vereinbarungen betreffend Schuldscheindarlehen sind "Change of Control"-Klauseln enthalten. Die Darlehensgeber sind berechtigt zu kündigen, wenn

  • a. die Aviation Industry Corporation of China (AVIC) direkt oder indirekt insgesamt weniger als 50 % plus eine Aktie der Darlehensnehmerin hält oder
  • b. die Aviation Industry Corporation of China (AVIC) weder direkt noch indirekt das Recht hat, die Mehrheit der Geschäftsführungs- oder Aufsichtsratsmitglieder der Darlehensnehmerin zu bestimmen und zu ernennen.

12. AUSBLICK

12.1 Der Markt der zivilen Luftfahrt

Die 2019 publizierten Marktvorschauen von Airbus und Boeing bestätigen ein weiteres Mal, dass aus heutiger Sicht der langfristige Wachstumstrend in der zivilen Luftfahrtindustrie auch in Zukunft anhalten dürfte. Analysen der OEMs gehen von einer konstanten jährlichen Zunahme des Passagieraufkommens von rund 4,5 % aus. Zwischen 2019 und 2037 werden folglich etwa 40.000 neue Flugzeuge benötigt. Im Vergleich zur Prognose 2018 ist das ein Plus von 2.500 Flugzeugen. Gleichzeitig geht aus den letzten Ratenvorschauen für die kommenden zwei Jahre hervor, dass sich der Anstieg bei einigen Flugzeugmustern stabilisiert hat und etwas flacher verlaufen wird, als noch vor einem Jahr angenommen. Aus heutiger Sicht werden die Fertigungsraten für den Langstreckenmarkt in den kommenden 24 bis 36 Monaten kein Wachstum verzeichnen, in einzelnen Fällen (B787) ist eine kurzfristige Anpassung der Fertigungsraten von 14 auf zwölf bzw. zehn Flugzeuge pro Monat ab dem vierten Quartal 2020 zu erwarten. Die unmittelbaren Umsatzentwicklungen der Luftfahrzeugzulieferindustrie haben sich bereits im Jahr 2019 wie vorhergesagt auf hohen Niveau stabilisiert, für das Jahr 2020 kann aus heutiger Sicht davon ausgegangen werden, dass sich diese Situation nicht wesentlich verändert. Die Zulassung und damit verbundene Wiederaufnahme des regulären Flugbetriebs der B737 MAX wird 2020 ein wesentlicher Industriemeilenstein sein – ein formaler Neuzulassungstermin wurde bisher nicht bekanntgegeben.

Die bereits in den letzten Jahren erwartete Verschiebung der Absatzmärkte hin zu den neuen Wachstumsmärkten China und Indien bestätigt sich und wird sich auch in Zukunft weiter fortsetzen. Das Verkehrsaufkommen (Reisetätigkeit pro Jahr und Einwohner) soll sich in diesen Ländern bis zum Jahr 2036 vervierfachen. Das Reiseaufkommen je Einwohner in den USA und in Europa soll sich – obwohl es sich bereits heute auf hohem Niveau befindet – im gleichen Zeitraum um 40 % erhöhen.

Im vergangenen Jahr lieferten Airbus und Boeing zusammen 1.243 neue Verkehrsflugzeuge an ihre Kunden aus (Vorjahr: 1.606). Im gleichen Zeitraum wurden 681 Flugzeuge an Airlines verkauft (Vorjahr: 1.640). Beide Werte (Auslieferungen und Neubestellungen) können aufgrund der bekannten Thematik rund um die B737 MAX nur bedingt für einen direkten Vergleich der Kennzahlen mit dem Jahr 2018 verwendet werden. Die Auslieferungen von Flugzeugen des Modells B737 MAX an bestehende Kunden wurde ab März 2018 vorübergehend eingestellt. Airbus wiederum lieferte im Jahr 2019 863 Flugzeuge aus (Vorjahr: 800) und verbuchte 786 Neubestellungen(Vorjahr: 747). Der Order Backlog aller verkauften Flugzeuge beträgt derzeit 12.913 Flugzeuge und lastet die Industrie unter der Annahme von derzeit gültigen jährlichen Auslieferungsgraten für ca. sieben Jahre aus.

Ein Merkmal in der Industrie ist das Voranschreiten von Übernahmen und der Bildung neuer Allianzen. Die Übernahme des Bombardier-C-Series-Programms durch Airbus mit 1. Juli 2018 ist weiter vorangeschritten. Darüber hinaus hat sich Bombardier von seiner Luftfahrt-Strukturfertigung getrennt und hat diese an Spirit verkauft. Die Verhandlungen zwischen Boeing und Embraer mit dem Ziel, dem Beispiel von Airbus zu folgen, wurden abgeschlossen. Boeing übernimmt die Verkehrsflugzeugsparte von Embraer. Embraer konzentriert sich auf die Entwicklung und die Herstellung von Produkten für Business Jets sowie den nicht kommerziellen Bereich.

COMAC treibt die die Serienfertigung seines Flugzeugs AR21 weiter voran und schließt im Jahr 2019 weitere Programmmeilensteine bei der Entwicklung der C919 ab. Die Inbetriebnahme der COMAC 919 ist aus heutiger Sicht für das Jahr 2021 geplant, für das Flugzeug liegen 815 Bestellungen vor.

12.2 Globale Einflüsse und Trends

Wie eingangs erwähnt, ist eine generelle Abschwächung des weltweiten Wirtschaftswachstums wahrnehmbar. Diese Entwicklung wirkt sich auf den Langstreckenmarkt stärker aus – die Bedarfe an Großraumflugzeugen mit Sitzplätzen für mehr als 350 Passagiere haben sich aus diesem Grund auf hohen Niveau stabilisiert bzw. wird es bei einzelnen Flugzeugtypen zu kurzfristigen Ratenreduktionen kommen (siehe Angaben unter 12.1).

Die weitere Entwicklungen rund um das Coronavirus und die damit verbundenen Auswirkungen auf den globalen Konsum, Tourismus und die Industrie sind aus heutiger Sicht noch nicht bewertbar. Erste Prognosen gehen davon aus, dass sich das globale Wachstum 2020 durch das Coronavirus merkbar verlangsamen wird. Besonders eine längere Einschränkung der Reiseaktivitäten in den asiatischen Wachstumsmärkten könnte zu kurzfristigen Überkapazitäten in der Airline-Branche führen. Auswirkungen auf die Auslieferungs- und Bauraten von Flugzeugen sind bislang nicht bekannt, diese könnten sich aber als Konsequenz einstellen, sollten bestehende Reisehemmnisse langfristig aufrecht bleiben.

Nachhaltige Mobilitätskonzepte verbunden mit der Notwendigkeit, CO2-Emissionen signifikant zu reduzieren, rücken immer mehr in den Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. Besonders der individuelle Verkehr aber auch die Luftfahrzeugbranche werden sich auf diese Trends einstellen und mit entsprechenden technologischen Innovationen zur Zielerreichung beitragen müssen. In Summe beträgt der CO2-Anteil der Luftfahrtindustrie 2,7 %. In den letzten 50 Jahren wurde dieser Wert bereits halbiert, und das bei einer Vervierfachung des Passagieraufkommens im selben Zeitraum. Ziel der Luftfahrzeugindustrie ist es, ihren Anteil an den weltweiten CO2-Emmissionen bis 2050 auf unter 1,5 % zu reduzieren. Auf Basis ihrer Leichtbaukompetenz und den steigenden Anforderungen neuer Flugzeuge hinsichtlich ihrer Effizienz kann FACC dem Markt neue Lösungen zur Erreichung dieser Ziele anbieten.

12.3 FACC-Konzern

Bedingt durch das ausgeglichene und breite Kunden- und Produktportfolio sowie den geplanten Serienhochläufen neuer Projekte wird FACC auch im Geschäftsjahr 2020 ihren Wachstumskurs fortsetzen.

Die Entwicklung neuer zukunftsweisender Produkte sind weit fortgeschritten, die Zulassungstests verlaufen planmäßig und der Serienhochlauf befindet sich zum Teil bereits in Umsetzung. Die im Geschäftsjahr 2019 begonnen Ratenhochläufe werden weiter fortgesetzt, zusätzliche Serienhochläufe – allen voran im Bereich Engine Systems – werden im Jahresverlauf in den Serienbetrieb übertreten. Auch bei diesen Projekten, erfolgt in den Jahren 2020 sowie 2021 der stufenweise Ratenhochlauf.

Für das Geschäftsjahr 2020 erwartet FACC auf Basis der heutigen Markteinschätzung und des aktuellen Produktmixes des Konzerns ein stabiles bis leicht ansteigendes Umsatzwachstum, das mit dem Wachstum des Marktes einhergeht. Die in den letzten Jahren durchgeführten Aktivitäten zur Steigerung der Ertragskraft werden weiter forciert – mit dem Ziel, natürliche Kostensteigerungen zu kompensieren.

Darüber hinaus werden zusätzliche Aktivitäten gestartet:

  • Die Errichtung der zusätzlichen Fertigungsstätte in Kroatien wird im Jahr 2020 erfolgen. Die zusätzlichen Kapazitäten werden planmäßig ab dem Jahr 2021 fertig zur Verfügung stehen.
  • Der im Geschäftsjahr 2015 eingeschlagene Weg zur vertikalen Integration von Kernkompetenzen in das Fertigungsnetzwerk von FACC wird nachhaltig ausgebaut. Ziel ist es, den Wertstrom zu vereinfachen, die Materialbzw. die Zukaufkosten weiter zu senken und die Abhängigkeit von einzelnen Supply Chains signifikant zu reduzieren. Hierfür wurden im Geschäftsjahr 2019 entsprechende Investitionen getätigt. Ein wesentlicher Meilenstein hierbei wird der Fertigungsstart von metallischen Komponenten sein. Diese wurde bisher zu 100 % über Supply Chains beschafft. In einer hochautomatisierten Fertigungszelle wird 2020 die Fertigung von Aluminiumbeschlägen durch FACC gestartet. Der Kompetenzaufbau im Bereich von hochqualitativen Flugzeugmöbeln schreitet ebenfalls planmäßig voran, neben Investitionen im Fertigungsumfeld wurden neue Materialien entwickelt, zugelassen und patentiert. Der Fertigungsstart

wird im Geschäftsjahr 2020 erfolgen, mit einer kontinuierlichen Erhöhung der Wertschöpfung in den Jahren 2021 und 2022.

  • Verabschiedet wurde ein generelles Effizienzsteigerungsprogramm in Höhe von 50 Mio. EUR. Es sieht mehrere Aktionsfelder vor und beinhaltet folgende Hauptbereiche:
    • o Erhöhung der generellen Fertigungseffizienz durch Lernkurven- und Produktionstaktungseffekte
    • o Reduktion der Materialkosten durch (i) eine Konsolidierung der bestehenden Supply Chains sowie (ii) die vertikale Integration (Insourcing) von Bauteilgruppen mit hohen Zukaufwerten bzw. Systemen, die zur Kernkompetenz von FACC gehören
    • o Weitere Optimierungen der administrativen und operativen Abläufe und damit verbunden eine Verschlankung der Organisation
    • o Verlagerungen der Fertigung in das neue Werk in Kroatien und damit verbunden eine deutliche Reduzierung der Herstellungskosten bei Produkten mit hohen Lohnkostenanteilen

Einhergehend mit dem geplanten Umsatzwachstum möchte FACC die Ertragskraft des Unternehmens schrittweise erhöhen, wobei nach Umsetzung der oben erwähnten Maßnahmen innerhalb von drei Jahren eine EBIT-Marge von mehr als 8 % angestrebt wird. Bedingt durch die Einführung der beschriebenen Neuprojekte, besonders im Interior-Bereich, werden die Margen im ersten Halbjahr 2020 den Margen des Vorjahres folgen. Hauptziel ist es, die stark wachsende Sparte Cabin Interiors ab dem zweiten Halbjahr 2020 stabil in die Gewinnzone zu führen und dort eine stufenweise Margenverbesserung voranzutreiben. Unter Berücksichtigung der heutigen Marktsituation geht FACC davon aus, dass die Ertragslage in den Segmenten Aerostructures sowie Engines & Nacelles auf dem Niveau von 2019 bleiben wird.

An der Erreichung des Etappenziels von einer Umsatzmilliarde wird auch im Geschäftsjahr 2020 durch das aktive Bearbeiten des Marktes intensiv gearbeitet.

Zusammenfassend wird der FACC-Konzern seine Aktivitäten von der Entwicklung, der Herstellung sowie dem globalen Supply Chain Management weiter forcieren und damit seine Position als bevorzugter Technologiepartner der Luftfahrtindustrie nachhaltig ausbauen. Die Umsetzung der Konzernstrategie "Vision 2020" im Hinblick auf die Stärkung und den Ausbau des Rangs eines Tier-1- Lieferanten in der globalen Luftfahrtindustrie hat weiterhin höchste Priorität.

Ried im Innkreis, am 6. März 2020

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Robert Machtlinger e.h.

Vorsitzender des Vorstands

Andreas Ockel e.h.

Mitglied des Vorstands

Aleš Stárek e.h.

Mitglied des Vorstands

Yongsheng Wang e.h.

Mitglied des Vorstands

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

für den Zeitraum 1. März 2019 bis 31. Dezember 2019 (Rumpfgeschäftsjahr)

Note 2018/19
EUR'000
2019
EUR'000
Umsatzerlöse 9 781.553 665.036
Umsatzkosten 10 –701.160 –598.260
Bruttoergebnis vom Umsatz (Gross Profit) 80.393 66.776
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen 11 –2.464 –901
Vertriebsaufwendungen 12 –7.848 –6.653
Verwaltungsaufwendungen 13 –28.485 –35.312
Sonstige betriebliche Erträge 14 12.590 12.040
Sonstige betriebliche Aufwendungen 15 –10.582 –1.339
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 43.605 34.611
Finanzierungsaufwendungen 18 –10.050 –10.417
Sonstiges Finanzergebnis 18 3.198 2.716
Finanzergebnis –6.852 –7.701
Ergebnis vor Steuern (EBT) 36.753 26.910
Ertragsteuern 19 –6.414 –5.833
Ergebnis nach Steuern 30.339 21.077
davon Ergebnis der nicht beherrschenden Anteile 17 15
davon den Aktionären der Muttergesellschaft zuzurechnen 30.322 21.062
Verwässertes (= unverwässertes) Ergebnis je Aktie (in EUR) 20 0,66 0,46
Ausgegebene Aktien in Stück 45.790.000 45.790.000

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

für den Zeitraum 1. März 2019 bis 31. Dezember 2019 (Rumpfgeschäftsjahr)

Note 2018/19
EUR'000
2019
EUR'000
Ergebnis nach Steuern 30.339 21.077
Währungsdifferenzen aus Konsolidierung 33 132 44
Cashflow Hedges 33 –13.948 3.954
Steuereffekt 19 3.487 –988
Beträge, die in die Gewinn-und Verlustrechnung umgegliedert werden –10.329 3.009
Neubewertungseffekt Abfertigung 35 383 –98
Fair-Value-Bewertung Wertpapiere (Erfolgsneutral zum Beizulegenden Zeitwert) 33 –1 15
Steuereffekt 19 –96 21
Beträge, die nicht in die Gewinn-und Verlustrechnung umgegliedert werden 287 –62
Sonstiges Ergebnis nach Steuern –10.042 2.947
Gesamtergebnis 20.297 24.024
davon Ergebnis der nicht beherrschenden Anteile 17 15
davon den Aktionären der Muttergesellschaft zuzurechnen 20.280 24.009

Konzernbilanz

zum 31. Dezember 2019 (Rumpfgeschäftsjahr)

VERMÖGENSWERTE

Note 28.02.2019
EUR'000
31.12.2019
EUR'000
Immaterielle Vermögenswerte 21 21.309 22.096
Sachanlagen 22 139.084 181.616
Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen 23 86.053 109.166
Vertragsvermögenswerte 24 15.099 5.433
Vertragserfüllungskosten 25 39.976 42.665
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 26 457 472
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen 27, 48 6.156 5.633
Sonstige Forderungen 28 8.657 8.838
Latente Steuern 19 8.101 2.465
Langfristiges Vermögen 324.892 378.384
Vorräte 29 123.781 122.798
Kundenbezogene Entwicklungsleistungen 30 28.851 8.715
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 31 95.998 98.824
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen 48 24.218 19.390
Forderungen aus laufenden Ertragsteuern 38 407
Sonstige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen 31 37.949 35.125
Liquide Mittel 32 90.062 75.790
Kurzfristiges Vermögen 400.898 361.049
Bilanzsumme 725.790 739.434
Note 28.02.2019
EUR'000
31.12.2019
EUR'000
Grundkapital 33 45.790 45.790
Kapitalrücklagen 33 221.459 221.459
Fremdwährungsumrechnungsrücklage 33 –665 –621
Sonstige Rücklagen 33 –7.321 –4.418
Bilanzgewinn 33 39.674 53.868
Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens 298.937 316.078
Nicht beherrschende Anteile 34 49
Eigenkapital 298.971 316.127
Schuldscheindarlehen 38 0 70.000
Anleihen 38 89.769 0
Leasingverbindlichkeiten 38 0 54.732
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 38 78.130 43.758
Derivative Finanzinstrumente 45 64 14
Investitionszuschüsse 34 7.379 6.494
Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern 35 9.860 10.657
Sonstige Rückstellungen 37 12 0
Sonstige Verbindlichkeiten 22 66
Latente Steuerschulden 19 450 609
Langfristige Schulden 185.685 186.329
Schuldscheindarlehen 38 34.000 0
Anleihen 38 0 89.916
Leasingverbindlichkeiten 38 0 4.622
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 38 69.021 25.994
Derivative Finanzinstrumente 45 10.532 1.910
Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen 36 17.312 4.845
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 74.819 83.465
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 48 4.623 4.508
Investitionszuschüsse 34 510 635
Verbindlichkeiten aus laufenden Ertragsteuern 2.279 1.210
Sonstige Rückstellungen 37 6.621 879
Sonstige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungen 39 21.417 18.994
Kurzfristige Schulden 241.134 236.978
Bilanzsumme 725.790 739.434

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

für den Zeitraum von 1. März 2019 bis 31. Dezember 2019 (Rumpfgeschäftsjahr)

Den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar
Note Grundkapital
EUR'000
Kapitalrücklage
EUR'000
Fremdwährungs
umrechnungs
rücklage
EUR'000
Stand am 1. März 2018 (bisher) 45.790 221.459 –797
Anpassung IFRS 15 0 0 0
Anpassung IFRS 9 0 0 0
Stand am 1. März 2018 (angepasst) 45.790 221.459 –797
Ergebnis nach Steuern 0 0 0
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 33 0 0 132
Gesamtergebnis 0 0 132
Dividendenzahlung 33 0 0 0
Stand am 28. Februar 2019 45.790 221.459 –665
Stand am 1. März 2019 45.790 221.459 –665
Ergebnis nach Steuern 0 0 0
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 33 0 0 44
Gesamtergebnis 0 0 44
Dividendenzahlung 33 0 0 0
Stand am 31. Dezember 2019 45.790 221.459 –621
Den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar
Sonstige Rücklagen
Wertpapiere –
Erfolgsneutral zum Bei
zulegenden Zeitwert
EUR'000
Rücklage für
Cashflow Hedge
EUR'000
Rücklage
IAS 19
EUR'000
Bilanzgewinn
EUR'000
Gesamt
EUR'000
Nicht
beherrschende
Anteile
EUR'000
Gesamtes
Eigenkapital
EUR'000
–1 6.470 –3.615 53.772 323.077 17 323.094
0 0 0 –39.137 –39.137 0 –39.137
0 0 0 –246 –246 0 –246
–1 6.470 –3.615 14.389 283.695 17 283.712
0 0 0 30.322 30.322 17 30.339
–1 –10.461 287 0 –10.042 0 –10.042
–1 –10.461 287 30.322 20.280 17 20.297
0 0 0 –5.037 –5.037 0 –5.037
–2 –3.991 –3.328 39.674 298.937 34 298.971
–2 –3.991 –3.328 39.674 298.937 34 298.971
0 0 0 21.062 21.062 15 21.077
11 2.965 –73 0 2.947 0 2.947
11 2.965 –73 21.062 24.009 15 24.024
0 0 0 –6.869 –6.869 0 –6.869
9 –1.026 –3.401 53.868 316.078 49 316.127

.

Konzern-Kapitalflussrechnung

Note 2018/19
EUR'000
2019
EUR'000
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit
Ergebnis vor Steuern (EBT) 36.753 26.910
Zuzüglich Finanzergebnis 6.852 7.701
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 43.605 34.611
Zuzüglich/abzüglich
Abschreibungen und Wertminderungen 15.845 18.794
Amortisierung Vertragserfüllungskosten 8.048 6.327
Wertminderung Vertragserfüllungskosten 7.287 0
Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen –2.789 –215
Veränderung langfristiger Rückstellungen –8.808 –12
Veränderung Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern 975 700
Sonstige unbare Aufwendungen/Erträge 40 –1.773 –11.929
62.390 48.275
Veränderungen im Working Capital
Veränderung Vorräte und kundenbezogene Entwicklungsleistungen 17.804 20.121
Veränderung Liefer- und sonstige Forderungen, Rechnungsabgrenzungen sowie Forderungen aus kunden
bezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerten
693 –5.430
Veränderung Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten –14.302 –9.957
Veränderung kurzfristige Rückstellungen –2.628 –3.674
Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit 63.957 49.335
Erhaltene Zinsen 41 387 746
Gezahlte Steuern –997 –2.355
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 63.347 47.726
Auszahlungen für langfristige Vermögenswerte 42 –36.164 –17.905
Einzahlungen aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten 419 17
Cashflow aus Investitionstätigkeit –35.745 –17.888
Einzahlung aus der Aufnahme von Schuldscheindarlehen 0 70.000
Einzahlung aus der Aufnahme von langfristigen verzinslichen Verbindlichkeiten 41.698 69.356
Auszahlungen aus der Tilgung von Schuldscheindarlehen 0 –34.000
Auszahlungen aus der Tilgung von langfristigen verzinslichen Verbindlichkeiten –19.122 –83.800
Veränderung kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten –6.740 –42.862
Abflüsse aus Leasingvereinbarungen –780 –4.913
Dividendenzahlung –5.037 –6.869
Gezahlte Zinsen 41 –10.843 –10.525
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit –825 –43.612
Zahlungswirksame Veränderung der liquiden Mittel 26.776 –13.774
Liquide Mittel am Beginn der Periode 63.488 90.062
Bewertungseffekte aus Fremdwährungsunterschieden –202 –498
Liquide Mittel am Ende der Periode 90.062 75.790

Konzernanhang

ALLGEMEINE ERLÂUTERUNGEN

1. Allgemeine Information

Der FACC-Konzern (nachfolgend FACC) mit Sitz in Ried im Innkreis ist ein österreichischer Konzern, der sich mit der Entwicklung, Produktion und Wartung von Flugzeugteilen befasst. Seine Hauptbetätigungsfelder bilden die Fertigung von Strukturbauteilen, wie Triebwerksverkleidungen, Flügelverkleidungen oder Steuerflächen, sowie die Fertigung von Innenausstattungen moderner Verkehrsflugzeuge, wie Gepäckablagefächer, Innenraumverkleidungen und Serviceeinheiten. Die Bauteile werden großteils aus Verbundwerkstoffen hergestellt. FACC integriert in diese Verbundbauteile auch metallische Elemente aus Titan, hochlegierten Stählen sowie anderen Metallen und liefert sie einbaufertig an die Montagelinien ihrer Kunden.

Die FACC AG notiert seit 25. Juni 2014 an der Wiener Börse im Segment Prime Market (Amtlicher Handel).

Die FACC AG befindet sich im Konsolidierungskreis der Aviation Industry Corporation of China, Ltd. mit Sitz in Hongkong (Room 2201, 22/F, Fairmont House, 8 Cotton Tree Drive, Admiralty, Hong Kong), Firmenbuchnummer 91110000710935732K.

2. Grundlagen für die Aufstellung des Konzernabschlusses

Der Konzernabschluss der FACC AG zum 31. Dezember 2019 wurde nach den vom International Accounting Standard Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRSIC), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt. Gemäß § 245a UGB kommt diesem Konzernabschluss nach österreichischem Recht befreiende Wirkung zu. Alle zusätzlichen Anforderungen des § 245a Abs. 1 UGB wurden erfüllt.

Der Konzernabschluss wird zum Bilanzstichtag des Mutterunternehmens FACC AG aufgestellt. Das Rumpfgeschäftsjahr beginnt am 1. März und endet am 31. Dezember 2019. Die Jahresabschlüsse der einzelnen in den Konzernabschluss einbezogenen inund ausländischen Gesellschaften werden zum Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt.

Im Konzern erfolgen die Bilanzierung und die Bewertung nach einheitlichen Kriterien. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt unter der Prämisse der Unternehmensfortführung. Zur übersichtlicheren Darstellung sind Posten in der "Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung", der "Konzern-Gesamtergebnisrechnung", der "Konzernbilanz", der "Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung" sowie der "Konzern-Kapitalflussrechnung" zusammengefasst und in den Erläuterungen nach dem Prinzip der Wesentlichkeit gesondert angeführt und erläutert.

Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.

Die Gliederung der Konzernbilanz wird gemäß IAS 1 nach Fristigkeiten vorgenommen. Vermögenswerte und Schulden werden als kurzfristig klassifiziert, wenn diese voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag realisiert oder ausgeglichen werden.

Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Alle Beträge sind, soweit nicht gesondert darauf hingewiesen wird, auf 1.000 Euro (EUR'000) gerundet, wobei rundungsbedingte Differenzen auftreten können.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, welche die Basis für den vorliegenden Konzernabschluss darstellen, wurden unverändert zur Vorperiode angewendet und um neue, ab dem Rumpfgeschäftsjahr verpflichtend anzuwendende IFRS (siehe Note 50 -Auswirkungen neuer und geänderter Standards (Überarbeitung)) ergänzt. Eine Beschreibung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze erfolgt in Note 49 - Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Im Rahmen der 5. ordentlichen Hauptversammlung am 9. Juli 2019 wurde unter anderem die Änderung des Geschäftsjahres auf das Kalenderjahr beschlossen. Somit ist das Jahr 2019 ein Rumpfgeschäftsjahr, welches am 31. Dezember 2019 (1. März 2019 bis 31. Dezember 2019) endet. Damit wird das Geschäftsjahr des FACC-Konzerns dem Stichtag der Aviation Indurstry Corporation of China angepasst. Die Zahlen des Rumpfgeschäftsjahres sind nur eingeschränkt mit dem Vorjahr vergleichbar.

3. Auswirkungen aus der Erstanwendung des IFRS 16

Der FACC-Konzern hat mit 1. März 2019 IFRS 16 Leasingverhältnisse übernommen, was zu Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geführt hat. Vorjahreswerte vom 28. Februar 2019 wurden nicht angepasst. Nutzungsrechte wurden in Höhe der erfassten Leasingverbindlichkeiten zum 1. März 2019 erfasst. Der FACC-Konzern hat bei der Übernahme von IFRS 16 die modifizierte retrospektive Methode angewandt. Es wurden praktische Behelfe im Sinne des IFRS 16.C10 a), c), d) sowie des IFRS 16.C3 in Anspruch genommen.

Die zum 1. März 2019 erstmalig erfassten Nutzungsrechte sind in der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019 im langfristigen Vermögen unter dem Posten Sachanlagen ausgewiesen.

Die erfassten Leasingverbindlichkeiten sind in den Posten Leasingverbindlichkeiten (langfristig) und Leasingverbindlichkeiten (kurzfristig) ausgewiesen.

Die Anderungen aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 stellen sich bilanziell wie folgt dar:

01.03.2019
EUR'000
Wie berichtet Anpassung
IFRS 16
Inkl. Anpas-
sung IFRS 16
Sachanlagen 139.084 33.782 172.866
Leasingverbindlichkeiten (langfristig) 0 48.678 48.678
Leasingverbindlichkeiten (kurzfristig) 0 5.316 5.316
Sonstige Finanzverbindlichkeiten (langfristig) 78.130 -19.420 58.710
Sonstige Finanzverbindlichkeiten (kurzfristig) 69.021 -792 68.229
Bilanzsumme 725.790 33.782 759.572

Nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung der zum 28. Februar 2019 ausgewiesenen Verpflichtungen aus operativen Leasingverhältnissen zu den am 1. März 2019 erfassten Leasingverbindlichkeiten. Der gewichtete durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz für die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten zum 1. März 2019 betrug zwischen 2,00 % und 2,50 %.

Verpflichtungen aus operativem Leasing und Mietverhält-
nissen lt. IAS 17, Angabe zum 28. Februar 2019
25.373
Ansatzbefreiung für geringwertige Wirtschaftsgüter -33
Ansatzbefreiung für kurzfristige Leasingverträge -1.766
Anpassung aufgrund unterschiedlicher Behandlung von
Kündigungs-, Verlängerungs- und Kaufoptionen
16.207
Neu abgeschlossene Verträge/geänderte Verträge 209
Leasingverbindlichkeiten vor Abzinsung 39.991
Leasingverbindlichkeiten abgezinst mit dem Grenzfremd-
kapitalzinssatz zum Zeitpunkt der Erstanwendung
33.782
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing zum 28. Februar
2019
20.212
Leasingverbindlichkeiten zum 1. März 2019 53.994
davon kurzfristig 5.316
davon langfristig 48.678

4. Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss der FACC AG werden alle von der FACC AG beherrschten Unternehmen einbezogen. Gemäß IFRS 10 ist die Beherrschung gegeben, wenn das Unternehmen die Entscheidungsgewalt über die maßgebliche Tätigkeit besitzt, variable Rückflüsse aus dem Tochterunternehmen generiert sowie diese Rückflüsse durch seine Entscheidungsgewalt beeinflussen kann.

Der Konsolidierungskreis von FACC zum 31. Dezember 2019 hat sich im Vergleich zum 28. Februar 2019 um eine Beteiligung erhöht und umfasst inklusive der FACC AG neun Unternehmen.

Mit 6. Mai 2019 erfolgte die Vertragsunterzeichnung für den Erwerb sämtlicher Anteile an der kroatischen NE-MAR d.o.o. Die Gesellschaft wurde in FACC Solutions Croatia d.o.o. umbenannt. Der Kaufpreis betrug 58 THRK. Der Kaufpreis spiegelt im Wesentlichen den Fair Value der Vermögenswerte der Gesellschaft wider. Ein Firmenwert in Höhe von 5 TEUR wurde sofort ergebniswirksam abgeschriehen.

Die FACC AG hatte zum 31. Dezember 2019 bzw. zum 28. Februar 2019 folgende Tochtergesellschaften:

Gesellschatt Sitz Ausgegebenes und
voll einbezahltes No-
minalkapital
Währung Anteilsquote Hauptaktivitäten
FACC Operations GmbH Ried im Innkreis, Osterreich 127.000.000 EUR 100% Entwicklung und Produktion
von Luftfahrtbauteilen;
Kundendienst & Reparatur
FACC Solutions (Canada) Inc. Montreal, Kanada 10.000 CAD 100% Produktion:
Kundendienst und Reparatur
FACC Solutions Croatia d.o.o. Zagreb, Kroatien 20.000 HRK 100% Produktion
FACC Solutions Inc. Wichita, Kansas, USA 10.000 USD 100% Kundendienst und Reparatur
FACC Solutions s.r.o. Bratislava, Slowakei 6.639 EUR 100% Design und Engineering
FACC (Shanghai) Co., Ltd Shanghai, China 2.000.000 RMB 100% Design und Engineering
FACC Solutions Private Limited Pune, Indien 20.193.003 INR 100% Design und Engineering
CoLT Prüf und Test GmbH St. Martin, Osterreich 35.000 EUR 91 % Design und Engineering

5. Konsolidierungsmethoden

Die Kapitalkonsolidierung von vollkonsolidierten verbundenen Unternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Dabei werden zum Erwerbszeitpunkt die übertragenen Gegenleistungen dem neu bewerteten Reinvermögen (Eigenkapital) des erworbenen Unternehmens gegenübergestellt. Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden werden nach IFRS 3 – soweit identifizierbar – bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt; ein verbleibender positiver Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem neu bewerteten anteiligen Eigenkapital wird als Firmenwert im jeweiligen Segment in Landeswährung aktiviert. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.

Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer werden gemeinsam mit den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Geschäftsbereichen), denen sie zugeordnet sind, zumindest iährlich einem Werthaltigkeitstest (Impairment Test) unterzogen und im Falle einer Wertminderung auf den niedrigeren erzielbaren Wert abgeschrieben. Werden unterjährig Ereignisse beobachtet, die auf eine dauerhafte Wertminderung schließen lassen, so werden die betroffenen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten anlassbezogenen Werthaltigkeitstests unterzogen (siehe Note 49 - Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Note 21 - Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte).

Umsatzerlöse, Erträge und Aufwendungen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus der Verrechnung zwischen konsolidierten Unternehmen werden eliminiert.

Aus konzerninternen Transaktionen resultierende Zwischenergebnisse im Anlage- und Umlaufvermögen werden eliminiert.

6. Währungsumrechnung

Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung der FACC AG, aufgestellt.

Die Jahresabschlüsse ausländischer Gesellschaften werden nach dem Konzept der funktionalen Währung gemäß IAS 21 in Euro umgerechnet. Diese ist für sämtliche Gesellschaften die jeweilige Landeswährung, da die Gesellschaften ihr Geschäft in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig betreiben.

Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst. Nichtmonetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nichtmonetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig ist.

Firmenwerte aus dem Erwerb von ausländischen Tochterunternehmen werden den erworbenen Unternehmen zugeordnet und mit dem jeweiligen Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung der ausländischen konsolidierten Unternehmen werden zu Durchschnittskursen der Periode umgerechnet.

Währungsumrechnungsdifferenzen zwischen dem Stichtagskurs bzw. historischen Kursen innerhalb der Bilanz und dem Durchschnittskurs innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung werden als Teil des sonstigen Ergebnisses im Eigenkapital ausgewiesen. Ebenso werden nicht realisierte Währungsumrechnungsdifferenzen aus langfristigen konzerninternen Gesellschafterdarlehen erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis eingestellt.

Kursdifferenzen aus der Umrechnung von Transaktionen und monetären Bilanzposten in fremden Währungen werden zu den im Transaktionszeitpunkt bzw. Bewertungszeitpunkt gültigen Kursen erfolgswirksam erfasst.

Die der Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse haben sich wie folgt entwickelt:

Stichtagskurs Durchschnittskurs
Währung Kürzel 28.02.2019 31.12.2019 2018/19 2019
Kanadischer Dollar CAD 1,5042 1,4598 1,5255 1,4806
Indische Rupie INR 80,8915 80,1870 81,1062 78,4434
Kroatische Kuna HRK - 7,4395 - 7.4154
Chinesischer Renminbi Yuan RMB 7,6309 7,8205 7,7879 7,7421
US-Dollar USD 1,1416 1,1234 1,1664 1,1157

7. Schätzungen und Ermessensspielräume

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfordert, dass vom Management zu einem gewissen Grad Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, welche die bilanzierten Vermögenswerte und Schulden sowie Eventualschulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag sowie den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während der Berichtsperiode beeinflussen. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von den Schätzungen abweichen.

Die Beurteilung der Werthaltigkeit von Firmenwerten, von Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer, sowie von Vertragserfüllungskosten basiert auf Berechnungen des Nutzungswerts mittels Discounted-Cashflow-Methode. Der dabei erzielbare Betrag ist stark abhängig von den erwarteten Einzahlungsüberschüssen sowie vom verwendeten Kapitalkostensatz. Hinsichtlich dieser Parameter werden vom Management Schätzungen und zukunftsbezogene Annahmen über die in den Planungsperioden erwarteten Einzahlungsüberschüsse und Kapitalkostensätze von FACC sowie einzelner zahlungsmittelgenerierender Einheiten getroffen. Die vorgenommenen Schätzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen unter der Prämisse der Unternehmensfortführung getroffen, bauen auf Erfahrungswerten auf und berücksichtigen die verbleibende Unsicherheit in einer angemessenen Weise.

Um die Auswirkungen sich verändernder Parameter bei der Planungsrechnung auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen, wurde eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Die Planungsannahmen, die für den Wertminderungstest des Firmenwerts getroffen wurden, sowie die Sensitivitätsanalyse werden in Note 21 - Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte erläutert.

Die Überprüfung der Werthaltigkeit von Vertragserfüllungskosten erfolgte im Rumpfgeschäftsjahr 2019, sofern Anzeichen für eine Wertminderung, wie beispielsweise die Erwartung eines Verlusts im Rahmen der Mehrjahresplanung, gegeben waren. Die Beurteilung der Werthaltigkeit basiert auf Berechnungen des Nutzungswerts der Entwicklungsprojekte mittels Discounted-Cashflow-Methode. Der dabei erzielbare Betrag ist stark abhängig von den erwarteten Einzahlungsüberschüssen der jeweiligen Projekte sowie vom verwendeten Kapitalkostensatz. Hinsichtlich dieser Parameter werden vom Management Schätzungen und zukunftsbezogene Annahmen über die in den Planungsperioden erwarteten Einzahlungsüberschüsse und Kapitalkostensätze getroffen. Die vorgenommenen Schätzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen unter der Prämisse der Unternehmensfortführung getroffen, bauen auf Erfahrungswerten auf und berücksichtigen die verbleibende Unsicherheit in einer angemessenen Weise.

Die Beurteilung eines Wertminderungsbedarfs erfolgt auf Ebene einzelner bzw. gemeinsam zu betrachtender Projekte, soweit diese unabhängige Cashflows generieren. Entwicklungsprojekte desselben Flugzeugtyps werden unter bestimmten Voraussetzungen bei der Werthaltigkeitsprüfung zusammengefasst.

Die Nutzungsdauer von Sachanlagen beruht auf Schätzungen, die auf dem Betrieb vergleichbarer Anlagen beruhen. Die so festgelegten Nutzungsdauern werden laufend auf ihre weitere Gültigkeit geprüft und gegebenenfalls angepasst. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern sind in Note 49 - Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben.

Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen mit Verlängerungs- und Kündigungsoptionen

Der FACC-Konzern bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses unter Zugrundelegung der unkündbaren Grundlaufzeit des Leasingverhältnisses sowie unter Einbeziehung der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option ausüben wird, oder der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Kündigung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option nicht ausüben wird.

Der FACC-Konzern hat einen Leasingvertrag abgeschlossen, der Verlängerungs- und Kündigungsoptionen enthält. Der Konzern trifft bei der Beurteilung, ob hinreichende Sicherheit besteht, dass die Option zur Verlängerung bzw. zur Kündigung des Leasingverhältnisses ausgeübt oder nicht ausgeübt wird, Ermessensentscheidungen. Das heißt, er zieht alle relevanten Faktoren in Betracht, die für die FACC einen wirtschaftlichen Anreiz darstellen, die Verlängerungs- oder die Kündigungsoption auszuüben. Nach dem Bereitstellungsdatum bestimmt der FACC-Konzern die Laufzeit des Leasingverhältnisses erneut, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine Anderung von Umständen eintritt, das bzw. die innerhalb seiner Kontrolle liegt und sich darauf auswirkt, ob er die Option zur Verlängerung bzw. zur Kündigung des Leasingverhältnisses ausüben wird oder nicht (z. B. Durchführung von wesentlichen Mietereinbauten oder wesentliche Anpassung des zugrundeliegenden Vermögenswerts).

Der FACC-Konzern kann den dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmen. Daher verwendet die FACC zur Bewertung von Leasingverbindlichkeiten seinen Grenzfremdkapitalzinssatz. Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist der Zinssatz, den der FACC-Konzern zahlen müsste, wenn er für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit die Mittel aufnehmen würde, die die FACC in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld für einen Vermögenswert mit einem dem Nutzungsrecht vergleichbaren Wert benötigen würde. Der Grenzfremdkapitalzinssatz spiegelt somit die Zinsen wider, die der FACC-Konzern "zu zahlen hätte". Wenn keine beobachtbaren Zinssätze verfügbar sind oder wenn der Zinssatz angepasst werden muss, um die Bedingungen des Leasingverhältnisses abzubilden, muss der Grenzfremdkapitalzinssatz geschätzt werden. Der FACC-Konzern schätzt den Grenzfremdkapitalzinssatz anhand beobachtbarer Inputfaktoren (z. B. Marktzinssätze), sofern diese verfügbar sind, und muss bestimmte unternehmensspezifische Schätzungen vornehmen.

Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen werden mit dem Barwert der künftigen Einzahlungen für angefallene Entwicklungskosten angesetzt, wobei die Schätzung für die Wertermittlung auf Basis des vom Aufsichtsrat freigegebenen Budgets für das kommende Geschäftsjahr, der Mittelfristplanung für die nächsten fünf Jahre und in der Folge maximal mit den Raten des Airline Monitors erfolgt. Zusätzlich wird das im IFRS 9 angeführte zukunftsorientierte Modell der erwarteten Kreditausfälle herangezogen. Dies erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen bezüglich der Frage, inwieweit die erwarteten Kreditausfälle durch Veränderungen bei den wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst werden. Diese Einschätzung wird auf Grundlage gewichteter Wahrscheinlichkeiten bestimmt.

Die Ermittlung der Wertberichtigung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, von Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerte erfolgt auf Grundlage von Erfahrungswerten hinsichtlich Uberfälligkeit sowie der geschätzten Wahrscheinlichkeit des Zahlungseingangs.

Im Bereich der Vorräte erfolgen Abwertungen auf Lagerhüter (Slow Moving Items). Diese werden nach Warengruppen kategorisiert und mit spezifischen Abschlägen bewertet. Als Lagerhüter werden im System jene Materialien gekennzeichnet, die eine Lagerdauer von mehr als 24 Monaten aufweisen.

Die Ermittlung der Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern erfolgt anhand versicherungsmathematischer Berechnungen durch Aktuare. Die versicherungsmathematische Bewertung basiert auf Annahmen zu Abzinsungssätzen, künftigen Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Sterblichkeit. Bei der Ermittlung des angemessenen Diskontierungssatzes orientiert sich das Management an langfristigen Marktzinssätzen. Die Sterberate basiert auf öffentlich zugänglichen Sterbetafeln im entsprechenden Land. Künftige Lohnund Gehaltssteigerungen basieren auf erwarteten künftigen Inflationsraten für das jeweilige Land. Alle Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft. Weitere Details zu den getroffenen Annahmen sowie zu Sensitivitäten sind in Note 35 - Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern angeführt.

Zur Ermittlung der aktiven latenten Steuern sind Annahmen bezüglich des künftigen zu versteuernden Ergebnisses und des Zeitpunkts der Realisierung der aktiven latenten Steuern zu treffen. Da jedoch die zukünftigen Geschäftsentwicklungen unsicher sind und teilweise nicht von FACC beeinflusst werden können, ist die Bewertung der latenten Steuern mit Unsicherheiten verbunden.

Zur Gewährleistung werden Rückstellungen nach einem standardisierten Prozess ermittelt. Ausgehend von den Divisionsleitern werden derartige Risiken zu jedem Abschlussstichtag ermittelt und vom Management eingeschätzt. Im Falle eines zu berücksichtigenden Risikos ist vom jeweiligen Verantwortungsbereich eine bestmögliche Schätzung auf Basis von Erfahrungswerten sowie auf Basis von Einzelbeurteilungen hinsichtlich der Höhe des Rückstellungsansatzes vorzunehmen. Die Rückstellungen werden regelmäßig an neue Erkenntnisse angepasst.

Drohende Verluste werden sofort als Aufwand erfasst, wenn wahrscheinlich ist, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen werden. Die Ermittlung der Auftragskosten erfordert in erheblichem Maß Einschätzungen des Managements hinsichtlich der Erfüllung bestimmter Leistungsanforderungen sowie der Entwicklung von Produktivitätsverbesserungen und Gewährleistungsaufwendungen.

Zusätzlich ist auch zu beurteilen. ob einzelne Vereinbarungen mit Kunden als ein Vertrag zu betrachten sind. Dies hängt insbesondere davon ab, ob Lieferverpflichtungen gemeinsam verhandelt wurden und gleiche Produkte betreffen.

Im Rahmen von Kunden- und Lieferantenverträgen sind auch Einschätzungen hinsichtlich des Ausgangs von Streitigkeiten von Nachforderungen seitens FACC und Gegenforderungen des Kunden und Lieferanten zu treffen. Diese sind teilweise abhängig vom Ausgang von Rechtsstreitigkeiten. Ein Ansatz von Nachforderungen erfolgt nur in Ausnahmefällen, wenn eine externe Rechtsmeinung vorliegt, die die Durchsetzbarkeit der Nachforderung der Höhe und dem Grunde nach mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit bestätigt. Zur Bewertung der Risiken aus Gegenforderungen in wesentlicher Höhe erfolgt der Ansatz von Rückstellungen unter Berücksichtigung aller Chancen und Risiken ebenfalls auf Basis von eingeholten Rechtsmeinungen.

8. Geschäftssegmente

Die Segmentberichterstattung folgt der internen Steuerung und Berichterstattung der FACC AG (nach IFRS). Die zentrale Erfolgsgröße, anhand derer die Steuerung der Geschäftssegmente erfolgt und die an die verantwortliche Unternehmensinstanz (Vorstand der FACC AG) berichtet wird, ist das Betriebsergebnis (EBIT).

Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte dienen, wurden drei operative Segmente gebildet:

  • Aerostructures: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Strukturbauteilen
  • Engines & Nacelles: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Triebwerksbauteilen
  • · Cabin Interiors: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Innenausstattungen

Neben den drei operativen Segmenten umfasst das Gesamtunternehmen noch die zentralen Dienste Finanzen und Controlling, Personal, Legal, Qualitätssicherung, Forschung und Entwicklung, Communication & Marketing, Einkauf und EDV (einschließlich Engineering Services). Die zentralen Dienste unterstützen die operativen Segmente im Rahmen einer Matrixorganisation bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Deren Aufwendungen und Erträge werden mittels eines festgelegten Verfahrens den drei Segmenten zugeordnet.

Aerostructures
EUR'000
Engines & Nacelles
EUR'000
Cabin Interiors
EUR'000
Summe
EUR'000
Geschäftsjahr 2018/19
Umsatzerlöse 335.670 168.479 277.405 781.553
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 37.600 9.483 -3.478 43.605
Investitionen 10.775 6.217 19.173 36.164
Abschreibungen und Wertminderungen 7511 3.588 4.745 15.845
Vermögenswerte am 28. Februar 2019 316.167 152.146 257.477 725.790
davon langfristige Vermögenswerte am 28. Februar 2019 142.008 65.592 93.921 301.521


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10. Umsatzkosten

2018/19
EUR'000
2019
EUR'000
Materialaufwand -535.363 -433.428
Personalaufwendungen -137.192 -143.105
Abschreibungen -13.690 -14.780
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen -14.915 -6.947
-701.160 -598.260

11. Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen

2018/19
EUR'000
2019
EUR'000
Materialaufwendungen -193 -113
Personalaufwendungen -1.229 -631
Abschreibungen -28 -28
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen -1.014 -129
-2.464 -901

14. Sonstige betriebliche Erträge

2018/19
EUR'000
2019
EUR'000
Wertaufholungen 4.049 0
Sonstige 8.541 12.040
12.590 12.040

Die Position "Sonstige" enthält im Wesentlichen Erträge aus Forschungsprämien, Energieabgabenvergütungen, diverse Förderungen sowie Schadenersatzvergütungen.

15. Sonstige betriebliche Aufwendungen

2018/19
EUR'000
2019
EUR'000
Wertminderungen -11.375 0
Sonstige 793 -1.339
-10.582 -1.339

Die Position "Sonstige" enthält im Wesentlichen Aufwendungen aus Schadensfällen und Erträge aus der Veränderung von Rückstellungen.

12. Vertriebsaufwendungen

2018/19
EUR'000
2019
EUR'000
Materialaufwendungen -436 -267
Personalaufwendungen -5.019 -4.108
Abschreibungen -62 -90
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen -2.331 -2.187
-7.848 -6.653

13. Verwaltungsaufwendungen

2018/19
EUR'000
2019
EUR'000
Materialaufwendungen 180 -1.082
Personalaufwendungen -12.787 -10.311
Abschreibungen -1.336 -3.896
Fremdwährungseffekte 10.229 -2.350
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen -24.771 -17.673
-28.485 -35.312

16. Personalaufwand

In den Aufwendungen für Abfertigung und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen betrugen die Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen 1.730 TEUR (Vorjahr: 2.003 TEUR).

2018/19
EUR'000
2019
EUR'000
Löhne und Gehälter 154.648 123.372
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschrie-
bene Sozialabgaben und Leistungen
39.875 34.059
Aufwendungen für Abfertigungen und
Leistungen an betriebliche Mitarbeitervor-
sorgekassen
3.002 2.285
Aufwendungen für Pensionen 534 777
Sonstige Sozialaufwendungen 5.216 -2.283
203.274 158.156

Der Mitarbeiterstand auf Basis von Vollzeitäquivalenten stellte sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:

28.02.2019
Anzahl
31.12.2019
Anzahl
Arbeiter 2.160 2.088
Angestellte 1.305 1.283
3.465 3.371
davon Österreich 3.226 3.125
davon Ausland 239 246

18. Finanzergebnis

2018/19
EUR'000
2019
EUR'000
Zinserträge aus Bankguthaben 441 777
Bewertung von finanziellen
Vermögenswerten
7 6
Sonstige Finanzerträge 22 13
Aufzinsungen 2.727 1.970
Sonstiges Finanzergebnis 3.198 2.716
Zinsaufwand aus Anleihen und
Schuldscheindarlehen
-3.819 -3.160
Zinsaufwand aus Bankkrediten -1.424 -1.409
Zinsaufwand aus Leasingverbindlichkeiten -1.219 -1.760
Sonstige Zinsen und ähnliche
Aufwendungen
-3.587 -4.088
Finanzierungsaufwendungen -10.050 -10.417
Finanzergebnis -6.852 -7.701

17. Abschreibungen

2018/19
EUR'000
2019
EUR'000
Immaterielle Vermögenswerte 890 765
Sachanlagen 14.955 18.030
15.845 18.794

Hinsichtlich der Entwicklung der planmäßigen Abschreibung wird auf Note 21 – Immaterielle Vermögenswerte und auf Note 22 – Sachanlagen verwiesen.

Das Nettoergebnis setzt sich nach den Kategorien des IFRS 9 wie folgt zusammen:

Operatives Ergebnis Finanzergebnis
Wert-
berichtigung
Währungs-
umrechnung
Derivate-
bewertung
Zinsen Ergebnis aus
FV-Bewertung
Nettoergebnis
EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000
-1.253 12.750 0 973 0 12.470
0 -4.087 0 -3.819 0 -7.906
0 0 -5.274 0 0 -5.274
0 115 0 7 0 123
31. Dezember 2019 Operatives Ergebnis Finanzergebnis
Wert-
berichtigung
Währungs-
umrechnung
Derivate-
bewertung
Zinsen Ergebnis aus
FV-Bewertung
Nettoergebnis
EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete
finanzielle Vermögenswerte
-1.719 -41.706 0 254 0 -43.171
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete
finanzielle Schulden
0 21.863 0 -4.569 0 17.293
Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert 0 0 4.718 0 0 4.718
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert 0 0 0 6 0 6

19. Ertragsteuern und latente Steueransprüche/-schulden

Als Ertragsteuern sind sowohl die in den einzelnen Gesellschaften gezahlten oder geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag als auch die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen.

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Erfasst im
Gewinn
oder Verlust
EUR'000
Erfasst im
sonstigen
Ergebnis
EUR'000
Netto
EUR'000
Latente
Steuer -
ansprüche
EUR'000
Latente
Steuer -
schulden
EUR'000
Immaterielle Vermögenswerte 2.527 -1.879 0 648 648 0
Sachanlagen 2.912 -13.499 0 -10.587 0 -10.587
Forderungen aus kundenbezogenen
Entwicklungsleistungen
-22.499 -5.600 0 -28.099 0 -28.099
Vertragsvermögenswerte -2.506 -1.896 0 -4.402 0 -4.402
Vertragserfüllungskosten -9.563 -431 0 -9.994 0 -9.994
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 450 26 0 477 477 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.157 14.500 0 16.657 16.657 0
Kundenbezogene Entwicklungsleistungen -5.796 5.717 0 -79 0 -79
Sonstige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen 84 -91 0 -7 0 -7
Investitionszuschüsse -573 573 0 0 0 0
Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern -320 1.121 -96 705 705 0
Rückstellungen 1.111 -1.201 0 -90 0 -90
Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen
Entwicklungsleistungen
10.678 -6.350 0 4.328 4.328 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8.882 2.455 0 11.337 11.337 0
Derivative Finanzinstrumente -1.612 774 3.487 2.649 2.649 0
Sonstige Vermögensgegenstände (inkl. liquider Mittel) -2.095 1.811 0 -283 0 -283
Steuerliche Verlustvorträge 26.202 -1.810 0 24.392 24.392 0
Steueransprüche/-schulden vor Verrechnung 10.038 -5.780 3.391 7.650 61.193 -53.543
Verrechnung der Steuern -53.543 53.543
Steueransprüche/-schulden netto 10.038 -5.780 3.391 7.650 7.650 0

1) Siehe Geschäftsbericht 2018/19 Note 4 – Auswirkungen der Erstanwendung des IFRS 15 und des IFRS 9.

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ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ

21. Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte

Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:

Firmenwert Software Rechte Entwicklungs-
kosten
Geleistete An-
zahlungen auf
immaterielle
Vermögensge-
Summe
EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 genstände
EUR'000
EUR'000
Anschaffungskosten
Stand am 28. Februar 2018 18.682 20.956 29.266 198.652 0 267.555
Erstanwendung IFRS 15 0 0 -27.257 -198.652 0 -225.909
Stand am 1. März 2018 18.682 20.956 2.009 0 0 41.646
Währungsdifferenzen 18 —2 0 0 0 16
Zugänge 0 839 0 318 0 1.156
Umbuchungen 0 46 652 0 0 698
Stand am 28. Februar 2019 18.700 21.838 2.661 318 0 43.516
Währungsdifferenzen -15 -3 0 0 0 -18
Zugänge 0 565 71 712 75 1.423
Umbuchungen 0 148 0 0 0 148
Stand am 31. Dezember 2019 18.685 22.548 2.732 1.030 75 45.069
Kumulierte Abschreibungen
Stand am 28. Februar 2018 0 19.358 19.656 80.882 0 119.896
Erstanwendung IFRS 15 0 0 -17.692 -80.882 0 -98.575
Stand am 1.März 2018 0 19.358 1.963 0 0 21.321
Währungsdifferenzen 0 -3 0 0 0 -3
Laufende Abschreibungen 0 818 72 0 0 890
Stand am 28. Februar 2019 0 20.172 2.035 0 0 22.207
Währungsdifferenzen 0 l 0 0 0 1
Laufende Abschreibungen 0 699 66 0 0 765
Stand am 31. Dezember 2019 0 20.871 2.101 0 0 22.973
Buchwert am 28. Februar 2019 18.700 1.666 625 318 0 21.309
Buchwert am 31. Dezember 2019 18.685 1.676 631 1.030 75 22.096

Firmenwerte

28.02.2019
EUR'000
31.12.2019
EUR'000
Aerostructures 10.310 10.296
Engines & Nacelles 3.054 3.054
Cabin Interiors 5.336 5.335
18.700 18.685
Bilanzstichtag 28. Februar
2019
Aero-
structures
FUR'000
Engines &
Nacelles
EUR'000
Cabin
Interiors
EUR'000
Erhöhung des Diskontierungs-
zinssatzes um 50 Basispunkte
0 4.640 5.718
Erhöhung des Wechselkurses
USD je 1 EUR um 0,05
O 26.319 35.747
Verringerung des EBIT um
10,0 %
0 10.334 14.070

FACC überwacht ihre Firmenwerte auf Basis von drei CGU-Gruppen, die den einzelnen Segmenten entsprechen.

Die für die Ermittlung des Nutzungswerts wesentlichen Bewertungsparameter stellen sich wie folgt dar:

28.02.2019 31.12.2019
Detailplanungszeitraum (fünf Jahre)
Umsatzwachstum (durchschnittlich) 8.40% 5,05 %
EBIT-Marge (durchschnittlich) 7.80 % 7,60 %
Wechselkurs EUR zu USD 1,25 1.20
Wachstumsrate nach Detailplanungszeit-
raum für alle CGUs
1,50 % 2,50%
Diskontierungszins für alle CGUs (WACC
vor Steuern)
11.70% 10.52 %

Eine Sensitivitätsanalyse hat ergeben, dass sich je nach Entwicklung der wesentlichen Bewertungsparameter nachfolgende Wertminderung ergeben hätte:

Bilanzstichtag 31. Dezember
2019
Aero-
structures
EUR'000
Engines &
Nacelles
EUR'000
Cabin
Interiors
EUR'000
Erhöhung des Diskontierungs-
zinssatzes um 50 Basispunkte
0 0 8.528
Erhöhung des Wechselkurses
USD je 1 EUR um 0,05
0 0 68.787
Verringerung des EBIT um
10.0 %
0 0 18.138
Verringerung Wachstumsrate
auf 1,50 %
0 0 0

Der Nutzungswert der Division Cabin Interiors überstieg zum 31. Dezember 2019 den Buchwert um 8.837 TEUR (Vorjahr: 5.540 TEUR).

Bei einer Erhöhung des Wechselkurses USD/EUR um 0,57 Cent (Vorjahr: 0,67 Cent), bei einer Verringerung des EBIT um 3,35 % (Vorjahr: 2,83 %) oder bei einer Erhöhung des Diskontierungszinssatzes um 25 Basispunkte (Vorjahr: 24 Basispunkte) würde der Buchwert der CGU Cabin Interiors dem Nutzungswert entsprechen.

Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (welche unternehmens- und auch kundenbezogene Entwicklungsleistungen beinhalten) betrugen im Rumpfgeschäftsjahr 2019 59.474 TEUR (Vorjahr: 61.085 TEUR).

22. Sachanlagen

Grundstücke
und Gebäude
Technische
Anlagen
Betriebs-
und
Geschäfts-
Anlagen in
Bau
Nutzungs-
rechte 1)
Summe
EUR'000 EUR'000 ausstattung
EUR'000
EUR'000 EUR'000 EUR'000
Anschaffungskosten
Stand am 28. Februar 2018 106.932 206.621 27.766 14.632 0 355.950
Erstanwendung IFRS 15 0 -112.456 0 -1.220 0 -113.676
Stand am 1. März 2018 106.932 94.165 27.766 13.412 0 242.275
Währungsdifferenzen 21 0 112 0 0 132
Zugänge 12.182 6.940 4.779 5.925 0 29.827
Abgänge 0 -3 -1.432 0 0 -1.435
Umbuchungen 5.322 7.332 2.092 -15.444 0 -698
Stand am 28. Februar 2019 124.457 108.434 33.317 3.893 0 270.101
Erstanwendung IFRS 16 0 0 0 0 33.782 33.782
Umgliederungen aus der Erstanwendung IFRS 16 -47.571 -2.110 0 0 49.681 0
Stand am 1. März 2019 76.886 106.324 33.317 3.893 83.463 303.882
Währungsdifferenzen 12 0 48 0 -8 51
Zugänge 3.130 5.418 3.603 5.053 10.284 27.489
Abgänge 0 0 -621 0 -13 -634
Umbuchungen 291 2.672 206 -3.900 0 -731
Stand am 31. Dezember 2019 80.319 114.414 36.553 5.045 93.725 330.057
Kumulierte Abschreibungen
Stand am 28. Februar 2018 29.527 132.895 19.824 0 0 182.246
Erstanwendung IFRS 15 0 -65.219 0 0 0 -65.219
Stand am 1. März 2018 29.527 67.677 19.824 0 0 117.028
Währungsdifferenzen 0 0 50 0 0 51
Laufende Abschreibungen 3.630 8.101 3.224 0 0 14.955
Abgänge 0 0 -1.016 0 0 -1.016
Stand am 28. Februar 2019 33.157 75.778 22.082 0 0 131.017
Erstanwendung IFRS 16 0 0 0 0 0 0
Umgliederungen aus der Erstanwendung IFRS 16 -5.265 -352 0 0 5.617 0
Stand am 1. März 2019 27.892 75.426 22.082 0 5.617 131.017
Währungsdifferenzen 0 0 20 0 -J 19
Laufende Abschreibungen 2.154 7.182 2.934 0 5.760 18.030
Abgänge 0 0 -620 0 -4 -624
Stand am 31. Dezember 2019 30.046 82.609 24.416 0 11.371 148.441
Buchwert am 28. Februar 2019 91.300 32.656 11.235 3.893 0 139.084
Buchwert am 31. Dezember 2019 50.273 31.806 12.138 5.045 82.354 181.616

1) Siehe Note 3 – Auswirkungen der Erstanwendung des IFRS 16.

Grundwerte von Liegenschaften in der Höhe von 5.298 TEUR (Vorjahr: 3.889 TEUR) enthalten. Bestimmte Grundstücke und Gebäude

In Grundstücke und Gebäude sowie in den Nutzungsrechten sind dienen als Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (siehe Note 38 – Finanzverbindlichkeiten).

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28.02.2019
EUR'000
31.12.2019
EUR'000
38.251 39.976
13.012 9.015
-8.048 -6.327
4.049 0
-7.287 0
39.976 42.665

29. Vorräte

28.02.2019
EUR'000
31.12.2019
EUR'000
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 67.311 67.320
Unfertige Erzeugnisse 41.854 40.220
Fertige Erzeugnisse 14.216 14.783
Geleistete Anzahlungen 401 474
123.781 122.798
Vorratsbestand, brutto 130.272 130.287
Wertberichtigung 6.491 7.489
Vorratsbestand, netto 123.781 122.798

Im Rumpfgeschäftsjahr 2019 wurden als Vertragserfüllungskosten aktivierte Entwicklungsprojekte einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgte auf Basis des Nutzungswerts mithilfe der Discounted-Cashflow-Methode. Die Ermittlung der Cashflows, die mit den jeweiligen Entwicklungsprojekten erzielt werden können, erfolgte auf Basis des vom Aufsichtsrat freigegebenen Budgets für das kommende Geschäftsjahr, sowie der Mittelfristplanung der nächsten fünf Jahre (Detailplanungszeitraum). Für die über den Detailplanungszeitraum hinausgehenden Jahre von spezifischen Entwicklungsprojekten werden die Planungsprämissen des letzten Planjahres fortgeschrieben, limitiert mit den Raten des Airline Monitors. Die maximale Laufzeit beträgt dabei 20 Jahre.

Es wurde derselbe Diskontierungszinssatz (WACC) wie beim Werthaltigkeitstest für den Firmenwert verwendet.

26. Sonstige finanzielle Vermögenswerte

28.02.2019
EUR'000
31.12.2019
EUR'000
Wertpapiere, zum Marktwert bewertet 413 478
Beteiligung 44 44
457 472

Die Beteiligung betrifft die 3,01% Anteile an der Techno-Z Ried Technologiezentrum GmbH, Ried im Innkreis.

27. Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen

28.02.2019
EUR'000
31.12.2019
EUR'000
Langfristige Forderungen gegenüber Ge-
meinschaftsunternehmen, an dem das
Mutterunternehmen beteiligt ist:
6.156 5.633

28. Sonstige Forderungen

Der Posten Sonstige Forderungen setzt sich aus Vorauszahlungen und Kautionen in Höhe von 8.838 TEUR (Vorjahr: 8.657 TEUR) zusammen.

Die Vorräte, die in der Berichtsperiode als Materialaufwand erfasst wurden, betragen 342.958 TEUR (Vorjahr: 405.811 TEUR).

Bei Vorräten mit einem Buchwert in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) wird mit einer Realisierung erst nach zwölf Monaten gerechnet.

Wie im Vorjahr wurden keine Vorräte zur Sicherstellung von Finanzinstrumenten sicherungsübereignet oder verpfändet.

30. Kundenbezogene Entwicklungsleistungen

28.02.2019
EUR'000
31.12.2019
EUR'000
Stand am 1. März 40.395 28.851
Zugänge 11.100 14.924
Abgänge -22.644 -35.060
28.851 8.715

Die kundenbezogenen Entwicklungsleistungen, die in der Berichtsperiode als Materialaufwand erfasst wurden, betragen 9.265 TEUR (Vorjahr: 5.214 TEUR).

Bei kundenbezogenen Entwicklungsleistungen mit einem Buchwert in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 1.489 TEUR) wird mit einer Realisierung erst nach zwölf Monaten gerechnet.

Zur Sicherstellung von Finanzinstrumenten wurden keine kundenbezogenen Entwicklungsleistungen sicherungsübereignet oder verpfändet.

31. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

28.02.2019
EUR'000
31.12.2019
EUR'000
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen, brutto
101.515 101.610
Abzüglich Wertberichtigung -5.517 -2.787
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen, netto
95.998 98.824
davon kurzfristig 85.247 97.236
davon langfristiq 10.751 1.588
28.02.2019
EUR'000
31.12.2019
EUR'000
Stand am 1. März 4.273 5.248
Zuführung 1.831 1.310
Verwendung/Auflösung -856 -4.038
5.248 2.520

Zusätzlich erfolgte eine standardisierte Wertberichtigung auf Basis der von IFRS 9 geforderten zukünftigen Kreditausfallwahrscheinlichkeit. Diese entwickelte sich wie folgt:

28.02.2019

EUR'000

246

137

-114

268

31.12.2019

EUR'000

268 77

–78

267

FACC unterhält im Zusammenhang mit Forderungen gegenüber sie-
ben Kunden eine regresslose Zessionsvereinbarung mit einem Fi-
nanzinstitut. Die verkauften Forderungen (Factoring) werden in
Ubereinstimmung mit der entsprechenden Regelung des IFRS 9
ausgebucht. Zum Bilanzstichtag waren Forderungen aus Lieferun-
gen und Leistungen in Höhe von 85.026 TEUR (Vorjahr:
89.853 TEUR) an Dritte verkauft.

Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich wie folgt:

Die Wertberichtigung betrifft im Wesentlichen Forderungen und Lieferungen aus kundenbezgenen Entwicklungsleistungen:

Stand am 1. März

Verwendung/Auflösung

Zuführung

Einzelwertberichtigung Standardisierte
Einzelwertberichtigung
28.02.2019
EUR'000
31.12.2019
EUR'000
28.02.2019
EUR'000
31.12.2019
EUR'000
0 0 9 109
0 0 0 0
5.248 2.520 268 267
0 0 0 0
0 0 0 0

Die Analyse der Bruttobuchwerte der Forderungen und Leistungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen, der Vertragsvermögen finanziellen Forderungen stellt sich wie folgt dar:

Bruttobetrag Wertberichtigung
28.02.2019
EUR'000
31.12.2019
EUR'000
28.02.2019
EUR'000
31.12.2019
EUR'000
Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen 86.062 109.275 9 109
Vertragsvermögenswerte 15.099 5.433 0 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 101.515 101.610 5.517 2.787
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen (kurz- und langfristig) 30.374 25.023 0 0
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (kurz- und langfristig) 19.553 19.824 0 0

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben üblicherweise Die sonstigen Forderungen enthalten: Zahlungsziele bis zu 90 Tagen, bei Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerten bestehen teilweise Zahlungspläne mit Meilensteinzahlungen.

28.02.2019
EUR'000
31.12.2019
EUR'000
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermö-
genswerte
Forderungen aus dem "Fake President
Incident"
10.860 10.860
Sonstige 35 126
10.895 10.986
Sonstige kurzfristige nicht finanzielle
Vermögenswerte
Forderungen aus sonstigen Steuern
(insbesondere Umsatzsteuer)
22.795 17.561
Rechnungsabgrenzungsposten 2.366 2.088
Sonstige 1.894 4.489
27.054 24.139
37.949 35.125

Im Berichtszeitraum 2015/2016 sind durch einen von außen gesteuerten Betrugsvorfall ("Fake President Incident") unrechtmäßig 52.847 TEUR an liquiden Mitteln aus der Gesellschaft abgeflossen. Infolge von unmittelbar eingeleiteten Maßnahmen konnte ein Betrag von 10.860 TEUR auf Empfängerkonten in China einer Sperre unterzogen werden. In weiterer Folge erfolgte im Mai 2019 die Rücküberweisung, der der FACC Operations GmbH zurechenbaren Gelder auf ein Konto der Republik Österreich. Auf Basis der eingeholten Rechtsmeinung und unter Berücksichtigung vergleichbarer Sachverhalte, die bereits zu Gunsten der Geschädigten entschieden wurden, geht die FACC Operations GmbH davon aus, dass mit einer Überweisung der Gelder an die FACC Operations GmbH in den nächsten zwölf Monaten gerechnet werden kann. Der Betrag von 10.860 TEUR wurde daher zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 unverändert als kurzfristige sonstige Forderung bilanziert.

Die sonstigen Forderungen weisen keine nennenswerten Bestände an überfälligen Forderungen aus. Weiters wurden keine nennenswerten Wertberichtigungen auf diese Forderungen vorgenommen.

32. Liquide Mittel

28.02.2019
EUR'000
31.12.2019
EUR'000
Guthaben bei Kreditinstituten 90.042 75.777
Kassenbestand 19 13
90.062 75.790

33. Eigenkapital

Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals des Geschäftsjahres 2018/19 und des Rumpfgeschäftsjahres 2019 ist in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

Das Grundkapital der FACC AG betrug zum Bilanzstichtag unverändert gegenüber dem Bilanzstichtag 28.02.2019 45.790 TEUR und ist voll eingezahlt. Es ist in 45.790.000 Stückaktien zu je 1 EUR eingeteilt.

Die Kapitalrücklage beträgt, unverändert gegenüber dem Bilanzstichtag 28. Februar 2019, 221.459 TEUR.

In den übrigen Rücklagen sind folgende Posten, die alle im sonstigen Ergebnis erfasst werden, zusammengefasst, wobei sämtliche Effekte den Anteilseignern der FACC AG zuzuordnen sind.

  • · Fremdwährungsumrechnungsrücklage: Differenzen aus der Währungsumrechnung nach Steuern
  • · Wertpapiere "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert": Wertänderung der zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten sonstigen finanziellen Vermögenswerte
  • · Rücklage IAS 19: Neubewertungseffekte bei der Bilanzierung von leistungsorientierten Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern nach IAS 19
  • · Rücklage für Cashflow Hedges: Wertänderungen von Sicherungsgeschäften; bei diesen Sicherungsgeschäften handelt es sich um Sicherungsgeschäfte für Transaktionen in Fremdwährungen (Cashflow Hedges).

Die Hedging-Rücklage (nach Steuern) hat sich wie folgt entwickelt:

28.02.2019
EUR'000
31.12.2019
EUR'000
Stand am 1. März 6.470 -3.991
Veränderung der unrealisierten Gewinne
(+)/Verluste (-)
-3.991 -4.718
Realisierte Gewinne (-)/Verluste (+) die in
die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
umgebucht wurden - Erfassung im Be-
triebsergebnis (EBIT)
-6.470 7.684
-3.991 -1.026

Die Anteile ohne beherrschenden Einfluss betreffen die CoLT Prüf und Test GmbH, St. Martin, Osterreich, mit einer Quote von 9%. Die Bilanzsumme sowie das Ergebnis vor Steuern betragen unter 1% der Konzernwerte, daher wird auf die Darstellung von zusammengefassten Finanzinformationen zu Tochterunternehmen mit Anteilen ohne beherrschenden Einfluss verzichtet.

Kapitalmanagement

Zielsetzung des Kapitalmanagements des FACC-Konzerns ist es, eine starke Kapitalbasis zu schaffen, um den spezifischen Unternehmensrisiken (Wachstums- und Entwicklungsrisiko) mit einer ausgewogenen Kapitalstruktur gerecht zu werden. Das Management betrachtet als Kapital ausschließlich das buchmäßige Eigenkapital nach IFRS. Es wird eine Eigenkapitalquote von mindestens 40 % angestrebt.

28.02.2019
EUR'000
31.12.2019
EUR'000
Eigenkapital 298.971 316.127
Bilanzsumme 725.790 739.434
Eigenkapitalquote 41,2 % 42,8%

Einige Kreditverträge mit Banken enthalten Financial Covenants hinsichtlich der Eigenkapitalquote im Konzern, deren Nichteinhaltung zu einer vorzeitigen Rückzahlung von Finanzverbindlichkeiten führen würde. Im Berichtsjahr wurden alle diesbezüglichen Kapitalanforderungen erfüllt (siehe auch Note 38 – Finanzverbindlichkeiten).

Dividende je Aktie

Gesamt
EUR'000
Anzahl der
Aktien
Dividende je
Aktie
Beschlossene Dividende
tür das Geschäftsjahr
2018/19 (Hauptversamm-
lung am 9. Juli 2019)
6.869 45.790.000 0,15
Vorgeschlagene Dividende
für das Rumpfgeschäfts-
jahr 2019 (Hauptver-
sammlung am 26. Juni
2020)
6.869 45.790.000 0.15
28.02.2019
EUR'000
31.12.2019
EUR'000
Stand am 1. März 7.449 7.477
Dienstzeitaufwand 270 345
Zinsaufwand 134 98
Erfolgte Zahlungen -493 -282
Neubewertung in der Periode -383 98
Sonstige Effekte 500 145
7.477 7.881
Duration in Jahren 14,34 14.75

Die Neubewertungseffekte setzten sich aus folgenden Faktoren zusammen:

28.02.2019
EUR'000
31.12.2019
EUR'000
Anderung von Erwartungswerten 172 -177
Anderung demografischer Annahmen -751 -121
Anderung finanzieller Annahmen 196 396
-383 98

Die gesetzlichen Ubergangsbestimmungen bezüglich des Pensionseintrittsalters wurden berücksichtigt. Alle Aufwendungen im Zusammenhang mit Abfertigungen werden in den Posten "Umsatzkosten", "Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen" sowie "Vertriebs- und Verwaltungsaufwendungen" ausgewiesen.

Der Bewertung liegen nachfolgende Annahmen zugrunde:

28.02.2019 31.12.2019
Diskontierungszinssatz 1.70% 1.30%
Gehaltssteigerungen 2,00 % 2.00 %
Fluktuation Angestellte/Arbeiter 3,93 %/6,71 % 3,57 %/6,99 %
Pensionseintrittsalter Frauen/Männer 60/65 Jahre 65/individuell
Lebenserwartung AVŐ 2018-P AVO 2018-P

Eine Erhöhung/Verminderung des Diskontierungszinssatzes um 0,25 Prozentpunkte hätte folgende Auswirkung auf die Verpflichtung:

Verringerung
um 0.25 Pro-
zentpunkte
EUR'000
Erhöhung
um 0,25 Pro-
zentpunkte
EUR'000
Veränderung der Verpflichtung
zum 28. Februar 2019
328 -313
Veränderung der Verpflichtung
zum 31. Dezember 2019
356 -340

34. Investitionszuschüsse

28.02.2019
EUR'000
31.12.2019
EUR'000
Investitionszuschüsse, kurzfristiq 510 635
Investitionszuschüsse, langfristig 7.379 6.494
7.889 7.128

Investitionszuschüsse sind meist an Auflagen gebunden, die über einen bestimmten Zeitraum eingehalten werden müssen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um eine Mindestanzahl an Beschäftigten, die gehalten werden muss, sowie um die Auflage, die geförderten Vermögenswerte am Projektstandort zu belassen und diese nicht zu veräußern.

35. Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern

28.02.2019
EUR'000
31.12.2019
EUR'000
Abfertigungen 7.477 7.881
Jubiläumsgelder 2.383 2.776
9.860 10.657

Die erwarteten Zahlungen aus Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen gegenüber Dienstnehmern betragen im Geschäftsjahr 2020 0 TEUR bzw. 25 TEUR.

Abfertigungen

Die Nettoschuld aus den leistungsorientierten Vorsorgeplänen für Abfertigungen entwickelte sich wie folgt:

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38. Finanzverbindlichkeiten

Restlaufzeit
Buchwert
28.02.2019
EUR'000
Unter 1 Jahr
28.02.2019
EUR'000
1 bis 2 Jahre
28.02.2019
EUR'000
3 bis 5 Jahre
28.02.2019
EUR'000
Über 5 Jahre
28.02.2019
EUR'000
Nominal-
verzinsung
in %
Schuldscheindarlehen
Fixe Verzinsung (Nominale: TEUR 15.000) 15.000 15.000 0 0 0 3,70
Variable Verzinsung (Nominale: TEUR 19.000) 19.000 19.000 0 0 0 6M-Euribor
+ 2,25
Anleihe FACC Operations GmbH
Fixe Verzinsung (Nominale: TEUR 90.000) 89.769 0 89.769 0 0 4,00
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Fixe Verzinsung 65.996 10.168 12.668 14.386 28.774 0,50 bis 4,83
Variable Verzinsung 55.404 52.317 1.027 2.060 0 3M-Euribor
+ 0,80 bis 1,75
Leasingverbindlichkeiten
Fixe Verzinsung 1.808 263 267 827 450 1,50 bis 1,55
Variable Verzinsung 18.404 529 537 1.663 15.675 6M-Euribor
+ 1,95
Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten 5.538 5.744 0 -206 0 0,50 bis 4,83
270.920 103.021 104.269 18.731 44.899
Restlaufzeit
Buchwert
31.12.2019
EUR'000
Unter 1 Jahr
31.12.2019
EUR'000
1 bis 2 Jahre
31.12.2019
EUR'000
3 bis 5 Jahre
31.12.2019
EUR'000
Über 5 Jahre
31.12.2019
EUR'000
Nominal-
verzinsung
in %
Schuldscheindarlehen
Fixe Verzinsung (Nominale: TEUR 29.500) 29.500 0 0 16.500 13.000 1,10 bis 1.648
Variable Verzinsung (Nominale: TEUR 40.500) 40.500 0 0 8.000 32.500 6M-Euribor
+ 1,10 bis 1,30
Anleihe FACC Operations GmbH
Fixe Verzinsung (Nominale: TEUR 90.000) 89.916 89.916 0 0 0 4.00
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Fixe Verzinsung 55.919 14.220 4.743 14.503 24.011 1,00 bis 4,83
Variable Verzinsung 3.107 1.047 1.027 1.033 0 3M-Euribor
+ 1,00 bis 1,75
Leasingverbindlichkeiten
Fixe Verzinsung 41.390 4.087 4.862 12.350 18.533 1,45 bis
1,6222
Variable Verzinsung 17.964 536 544 1.685 15.199 6M-Euribor
+ 1,95
Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten 10.726 10.726 0 0 0 1,00 bis 4,83
289.022 120.532 11.176 54.071 103.243

Die abgegrenzten Zinsaufwendungen sind in den kurzh Sicherungsübereignungen von Maschien genanzverbindlichkeiten enthalten.

Bestimmte Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Pfandrechtseinräumungen an betrieblichen Liegenschaften, durch Garantieleistungen der AWS, durch Bundeshaftungen für

sichert. Der Exportkredit im Kontrollbankverfahren wird durch Exportforderungen in Höhe von 120% des zur Verfügung gestellten Rahmens besichert. Zur Inanspruchnahme begünstigter Zinssätze für Forschungsförderungsdarlehen ist die Einhaltung bestimmter Auflagen erforderlich. Die Sicherheiten für bestimmte Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Zusammenhang mit Grundstücken und Gebäuden betrugen 15.966 TEUR (Vorjahr: 15.966 TEUR).

Im Zusammenhang mit der begebenen Anleihe hat die FACC Operations GmbH als Emittentin Zusicherungen hinsichtlich einer bestimmten Höhe der Dividende gemessen am Jahresüberschuss und hinsichtlich einer bestimmten Eigenkapitalquote, die durch Ausschüttungen nicht unterschritten werden darf, gegeben. So dürfen nicht mehr als 50 % des Jahresüberschusses an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Zusätzlich darf durch eine Ausschüttung eine Eigenkapitalquote von 30% nicht unterschritten werden. Bei Nichteinhaltung der Zusicherungen besteht ein Kündigungsrecht der Gläubiger.

Am 29. August 2018 unterzeichnete die FACC Operations GmbH einen Konsortialkredit über 225.000 TEUR mit sieben teilnehmenden Banken. Die FACC AG fungiert als Garantiegeber. Die bisher bestehenden kurzfristigen und jederzeit kündbaren Finanzierungslinien wurden unter einen einheitlichen Vertrag gebündelt und erweitert. Der Konsortialkredit hat eine Laufzeit von fünf Jahren plus zweijähriger Verlängerungsoption. Im Vertrag sind vier Fazilitäten mit verschiedenen Verwendungszwecken definiert. Bis auf den Kontrollbankfinanzierungsrahmen, der ebenfalls Teil des Konsortialvertrags ist, sind alle Fazilitäten unbesichert. Als Financial Covenant wurde Net Financial Debt/EBITDA <3.5 definiert. Aufgrund von nachgewiesenen Auswirkungen geänderter Rechnungslegungsstandards (IFRS 15, IFRS 16) wurde mit Wirkung per 31. August 2019 der Grenzwert in Übereinkunft mit den Konsortialbanken von 3,5 auf 4,0 erhöht.

Die Kennzahl wird halbjährlich getestet. Bei einem Überschreiten der Kennzahl besteht ein Kündigungsrecht der Gläubiger.

Sämtliche Zusicherungen wurden zum 31. Dezember 2019 bzw. zum 28. Februar 2019 eingehalten.

Am 31. Juli 2019 wurden neue Schuldscheindarlehen in einer Gesamthöhe von 70.000 TEUR emittiert. Die einzelnen Tranchen sind sowohl fix als auch variabel verzinst und sind nach fünf, sieben und zehn Jahren zur Rückzahlung fällig. Die Finanzierungsverträge enthalten eine Zinserhöhungsklausel von 50 Basispunkten, falls Net Debt/EBITDA einen Wert von 3,75 übersteigt. Die Kennzahl wird jährlich getestet.

Der Barwert der Mindestleasingzahlungen stellt sich wie folgt dar:

28.02.2019
EUR'000
31.12.2019
EUR'000
Bis zu einem Jahr 1.264 7.381
Zwei bis fünf Jahre 4.998 23.558
Über fünf Jahre 18.790 40.159
25.052 71.098
Abzüglich künftiger Finanzierungskosten -4.839 -11.744
Barwert der Leasingverpflichtung 20.212 59.354

Im Rumpfgeschäftsjahr wurden folgende Beträge im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen erfolgswirksam erfasst:

31.12.2019
EUR'000
Abschreibungsaufwand für Nutzungsrechte -5.760
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten -1.760
Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse (in den Um-
satzkosten enthalten)
-356
Aufwand für Leasingverhältnisse von geringem Wert -11
Erfolgswirksam erfasster Gesamtbetrag -7.887

Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse betrugen im Rumpfgeschäftsjahr 2019 5.280 TEUR.

39. Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten

28.02.2019
EUR'000
31.12.2019
EUR'000
11.629 10.160
5 3
11.633 10.163
4.095 4.389
149 271
485 398
5.055 3.773
9.784 8.831
21.417 18.994

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-KAPITALFLUSS-RECHNUNG

Die Konzern-Kapitalflussrechnung von FACC zeigt, wie sich die Zahlungsmittel im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. Die Zahlungsmittel (Fonds der liquiden Mittel) enthalten Kassabestände, erhaltene Schecks und jederzeit verfügbare Bankguthaben.

40. Sonstige unbare Aufwendungen/Erträge

In der Konzern-Kapitalflussrechnung sind die Veränderungen der dargestellten Bilanzposten nicht unmittelbar aus der Bilanz ableitbar, da nicht zahlungswirksame Effekte aus der Währungsumrechnung und sonstige nicht zahlungswirksame Geschäftsfälle neutralisiert werden. Die unbaren Aufwendungen und Erträge bestehen im Wesentlichen aus:

2018/19
EUR'000
2019
EUR'000
Fremdwährungseffekte -12.171 -5.827
Bewertung Derivate im betrieblichen
Ergebnis (Hedging)
10.558 -4.718
Bildung aktiv/passiv latenter Steuern 2.975 -2.469
Wertberichtigung auf Vorräte 520 998
Zuschreibung Vertragserfüllungskosten -4.049 0
Ubrige sonstige unbare Aufwendungen/Er-
träge
393 82
-1.773 -11.929

In den übrigen sonstigen unbaren Aufwendungen/Erträgen sind im Wesentlichen Wertberichtigungen auf Forderungen enthalten.

Zahlungsunwirksame
Veränderung
Buchwert
01.03.2018
EUR'000
Veränderung
EUR'000
Finanzie-
rungsleasing
EUR'000
Transaktions-
kosten
EUR'000
Sonstige
EUR'000
Buchwert
28.02.2019
EUR'000
Schuldscheindarlehen
(kurz- und langfristig)
34.000 0 0 0 0 34.000
Anleihe 89.589 0 0 179 0 89.768
Sonstige Finanzverbindlichkeiten
(kurz- und langfristig)
121.854 15.055 9.220 0 1.022 147.151
245.443 15.055 9.220 179 1.022 270.919
Zahlungswirksame
Veränderung
Zahlungsunwirksame
Veränderung
Buchwert
01.03.2019
EUR'000
Veränderung
EUR'000
Leasingver-
bindlichkeiten
EUR'000
Transaktions-
kosten
EUR'000
Sonstige
EUR'000
Buchwert
31.12.2019
EUR'000
Schuldscheindarlehen
(kurz- und langfristig)
34.000 36.000 0 0 0 70.000
Anleihe 89.769 0 0 147 0 89.916
Sonstige Finanzverbindlichkeiten
(kurz- und langfristig)
126.939 -57.306 0 0 119 69.752
Leasingverbindlichkeiten
(kurz- und langfristig)
53.994 -4.913 10.285 0 -11 59.354
304.701 -26.219 10.285 147 108 289.022

41. Erhaltene Zinsen bzw. gezahlte Zinsen

Sämtliche erhaltene Zinsen wurden im Rumpfgeschäftsjahr 2019 ergebniswirksam im sonstigen Finanzergebnis erfasst.

Sämtliche gezahlte Zinsen wurden im Rumpfgeschäftsjahr 2019 ergebniswirksam in den Finanzierungsaufwendungen erfasst.

42. Unbare Auszahlungen für langfristige Vermögenswerte

Der Zugang im Zusammenhang mit der Erstanwendung des IFRS 16 für Nutzungsrechte in Höhe von 33.782 TEUR und für Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 33.782 TEUR wurde im Rumpfgeschäftsjahr 2019 als nicht zahlungswirksame Investition erfasst.

In den Zugängen zu technischen Anlagen waren im Rumpfgeschäftsjahr 2019 Investitionen in Höhe von 5.308 TEUR (Vorjahr: 10.000 TEUR) als Zugänge aus Leasingverhältnissen enthalten, die nicht zahlungswirksam waren.

In den Zugängen zu Grundstücken und Gebäuden waren im Rumpfgeschäftsjahr 2019 Investitionen in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) als Zugänge aus Leasingverhältnissen enthalten, die nicht zahlungswirksam waren.

Der FACC-Konzern erwarb während des Rumpfgeschäftsjahres 2019 Anlagen, die noch nicht im Cashflow berücksichtigt sind, da diese zum Bilanzstichtag noch nicht (vollständig) bezahlt waren. Gegengleich wurden Verbindlichkeiten aus Anlageinvestitionen getilgt, welche bereits im Jahr zuvor angeschafft wurden und somit im Cashflow dieses Geschäftsjahres Berücksichtigung fanden. Dieser Umstand verringerte im Rumpfgeschäftsjahr 2019 den Cashflow aus Investitionstätigkeit um 356 TEUR (Vorjahr: Erhöhung um 211 TEUR).

ANGAREN ZU FINANZINSTRUMENTEN

43. Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte

Der Fair Value von Finanzinstrumenten wird in drei Stufen ermittelt, welche die Bewertungssicherheit widerspiegeln. FACC verwendet folgende Hierarchiestufen, um Finanzinstrumente, die zu beizulegenden Zeitwerten bewertet werden, einer Bewertungsmethode zuzuordnen:

Stufe 1: Bewertung anhand von Marktpreisen für ein spezifisches Finanzinstrument

Stufe 2: Bewertung anhand von Marktpreisen für ähnliche Instrumente oder anhand von Bewertungsmodellen, die ausschließlich auf solchen Bewertungsparametern basieren, die am Markt beobachtbar sind

Stufe 3: Bewertung anhand von Modellen mit signifikanten Bewertungsparametern, die nicht am Markt beobachtbar sind

Die nachstehenden Tabellen zeigen die Bewertungstechniken, die bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendet wurden, sowie die verwendeten wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren.

Art Bewertungstechnik Wesentliche, nicht beobachtbare
Inputfaktoren
Zusammenhang zwischen wesentli-
chen, nicht beobachtbaren Inputfakto-
ren und der Bewertung zum beizule-
genden Zeitwert
Zum beizulegenden Zeitwert be-
wertete Finanzinstrumente
Wertpapiere (notiert) Aktueller Börsekurs am
Bilanzstichtag
Nicht anwendbar Nicht anwendbar
Devisentermingeschäfte Der beizulegende Zeitwert wird ermit-
telt unter Anwendung notierter Ter-
minkurse zum Abschlussstichtag und
Netto-Barwertberechnungen basie-
rend auf Zinsstrukturkurven mit hoher
Bonität in entsprechenden Währungen.
Nicht anwendbar Nicht anwendbar
Nicht zum beizulegenden Zeitwert
bewertete Finanzinstrumente
Anleihen Aktueller Börsekurs am
Bilanzstichtag
Nicht anwendbar Nicht anwendbar
Ubrige verzinsliche Verbindlichkeiten Diskontierung der Cashflows Risikoaufschlag für eigenes
Bonitätsrisiko
Nicht anwendbar

Im Rumpfgeschäftsjahr kam es zu keinen Verschiebungen zwischen den einzelnen Bewertungsstufen.

44. Einstufungen und beizulegende Zeitwerte

Die nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen

Schulden, getrennt nach Klassen bzw. Bewertungskategorien gemäß IFRS 9. einschließlich ihrer Stufen in der Fair-Value-Hierarchie.

Sie enthält keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.

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Beizulegender Zeitwert
Buchwert
31.12.2019
EUR'000
Gesamt
31.12.2019
EUR'000
Stufe 1
31.12.2019
EUR'000
Stufe 2
31.12.2019
EUR'000
Stufe 3
31.12.2019
EUR'000
Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten
Sonstige finanzielle Vermögenswerte - Wertpapiere (nicht notiert) 44 0 0 0 0
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen (langfristig) 5.633 0 0 0 0
Sonstige Forderungen 8.838 0 0 0 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 98.824 0 0 0 0
Forderungen gegenüber nahestehende Unternehmen (kurzfristig) 19.390 0 0 0 0
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 10.986 0 0 0 0
Liquide Mittel 75.790 0 0 0 0
219.506 0 0 0 0
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (im Factoring) 0 0 0 0 0
Sonstige finanzielle Vermögenswerte - Wertpapiere (notiert) 428 428 428 0 0
428 428 428 0 0
Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten
Finanzverbindlichkeiten (ohne Leasingverbindlichkeiten) 229.668 231.354 91.602 0 139.752
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 83.465 0 0 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 4.508 0 0 0 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 10.163 0 0 0 0
327.804 231.354 91.602 0 139.752
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
Derivative Finanzinstrumente 1.924 1.924 0 1.924 0
1.924 1.924 0 1.924 0

45. Derivative Finanzinstrumente und Hedge Accounting

Die Sicherungsstrategien der Abteilung Treasury & Risk Management des Konzerns sind darauf ausgerichtet, den Einfluss von Wechselkursschwankungen zu steuern und zu minimieren. Der Vorstand genehmigt die Strategien und berichtet regelmäßig dem Aufsichtsrat darüber.

Das Risikomanagement der Abteilung Treasury & Risk Management des Konzerns verfolgt das Ziel, erwartete Netto-Cashflows in USD (aus Umsatzerlösen und Einkäufen von Rohmaterialien) für die jeweils nächsten zwölf Monate (auf rollierender Monatsbasis) im Durchschnitt mit 80 % zu besichern (Hedge Ratio). Bei attraktiven Marktniveaus können die Sicherungszeiträume auf bis zu 36 Monate ausgedehnt werden. Der Konzern verwendet derivative Finanzinstrumente grundsätzlich nicht zu Spekulationszwecken.

Zur Absicherung der Netto-Cashflows in USD werden Devisentermingeschäfte eingesetzt. Zur Bilanzierung als Sicherungsbeziehung qualifizierte Devisentermingeschäfte werden als Cashflow Hedges gemäß IFRS 9 abgebildet. Devisentermingeschäfte, die nicht als Cashflow Hedges erfasst sind, werden als freistehende Derivate der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" abgebildet.

Devisentermingeschäfte (Cashflow Hedges) werden solange ergebnisneutral im sonstigen Ergebnis gebucht, bis die entsprechenden Grundgeschäfte (künftige Einzahlungen), für die sie designiert wurden, bilanziell erfasst werden. Bei der erstmaligen ergebniswirksamen Verbuchung der Devisentermingeschäfte werden diese in Höhe ihrer Marktwerte in den Umsatzerlösen erfasst. Die Folgebewertung erfolgt in den sonstigen betrieblichen Erträgen/Aufwendungen. Zum Zeitpunkt der Einlösung der Devisentermingeschäfte werden diese ausgebucht. Dies erfolgt im Allgemeinen innerhalb von maximal 36 Monaten nach dem Bilanzstichtag.

Im Rahmen des Hedge Accounting werden künftige Einzahlungen aus bestimmten bereits kontrahierten Aufträgen oder künftigen hoch wahrscheinlich eintretenden Transaktionen in Höhe des Netto-Exposures in USD als Grundgeschäfte, zusammen mit den zugehörigen Devisentermingeschäften als Sicherungsinstrumente designiert.

Der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument wird durch Gegenüberstellung der wertbestimmenden Risikofaktoren bestimmt. Bei einer vollständigen oder einer annähernden Ubereinstimmung der wesentlichen wertbestimmenden Risikofaktoren von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument wird der Nachweis des wirtschaftlichen Zusammenhangs anhand der Critical-Terms-Match-Methode erbracht. In allen anderen Fällen werden – je nach Ausmaß der Abweichung der !-&--- -G-!---%*8 - - ")*"- - O-1- - %-!-- "-!-B"- "!--'

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Wertänderung bei der Berechnung der
Hedge-Ineffektivität
Buchwert
Cashflow-Hedges-Rücklage
28.02.2019
EUR'000
31.12.2019
EUR'000
28.02.2019
EUR'000
31.12.2019
EUR'000
Verkauf USD. Kauf EUR 5.322 1.368 -3.991 -1.026

Die folgende Tabelle zeigt die Effektivität der Sicherungsbeziehungen und die aus der Rücklage für Cashflow Hedges in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliederten Beträge:

Erfasste Sicherungsgewinne/-verluste
im OCI
In die Gewinn- und Verlustrechnung
umgegliederter Betrag
Einzelposten in der Gewinn- und
Verlustrechnung, in denen die
Umgliederungskorrektur
enthalten ist
28.02.2019
EUR'000
31.12.2019
EUR'000
28.02.2019
EUR'000
31.12.2019
EUR'000
Verkauf USD. Kauf EUR -5.322 -1.368 -5.274 4.718 Umsatzerlöse

46. Finanzielle Risiken

Aus dem operativen Geschäft ergeben sich für FACC neben dem Finanzierungsrisiko auch Zins- und Währungsrisiken. Das übergreifende Risikomanagement des Konzerns ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen auf den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, die potenziell negativen Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren. Der Konzern nutzt derivative Finanzinstrumente, um sich gegen bestimmte Risiken abzusichern.

Die Abteilung Treasury & Risk Management des Konzerns identifiziert, bewertet und sichert finanzielle Risiken in enger Zusammenarbeit mit den operativen Einheiten des Konzerns.

Währungsrisiko

Während fast alle Verkäufe der FACC-Konzerngesellschaften in USD abgewickelt werden, fällt ein wesentlicher Teil der Kosten in anderen Währungen als USD, insbesondere in EUR, an.

Nachfolgende Aufstellung zeigt die Zusammensetzung der Forderungen und sonstigen Vermögenswerte sowie Verbindlichkeiten nach Währungen.

28.02.2019
EUR'000
31.12.2019
EUR'000
Forderungen aus kundenbezogenen Ent-
wicklungsleistungen
86.053 109.166
Vertragsvermögenswerte 15.099 5.433
Forderungen gegenüber nahestehenden
Unternehmen, langfristig
6.156 5.633
Sonstige Forderungen 8.657 8.838
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen, kurzfristig
95.998 98.874
Forderungen gegenüber nahestehenden
Unternehmen, kurzfristig
24.218 19.390
Sonstige Forderungen und
Vermögenswerte
37949 35.125
Liquide Mittel 90.062 75.790
364.193 358.199
US-Dollar 227.601 222.793
Euro 136.592 135.406
364.193 358.199
28.02.2019
EUR'000
31.12.2019
EUR'000
Finanzverbindlichkeiten 270.920 289.022
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
74.819 83.465
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehen-
den Unternehmen
4.623 4.508
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 11.633 10.163
361.995 387.158
US-Dollar 36.304 83.787
Euro 325.691 303.372
361.995 387.158

Daher hätte eine nachteilige Veränderung von Wechselkursen, vor allem des Verhältnisses USD zu EUR, wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit, das Betriebsergebnis und die

Finanzlage des Konzerns. FACC setzt zur Absicherung gegen nachteilige Veränderungen im Wechselkurs von USD und EUR derivative Finanzinstrumente (Devisentermingeschäfte) ein, aus denen auch Verluste erwachsen können.

Für die Währungsrisiken von Finanzinstrumenten wurden Sensitivitätsanalysen, welche die Auswirkungen von hypothetischen Anderungen der Wechselkurse auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie auf das Eigenkapital zeigen, durchgeführt. Währungsrisiken resultieren gemäß IFRS 7 aus Finanzinstrumenten, die monetärer Art und nicht in der funktionalen Währung des berichtenden Unternehmens denominiert sind. Folglich dienen Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmittel sowie Fremdwährungsderivate als Basis für die Berechnung der Sensitivität der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Die Sensitivität des Eigenkapitals bildet zusätzlich Bewertungseffekte der im sonstigen Ergebnis erfassten Cashflow Hedges für Fremdwährungsrisiken ab. Translationsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen, die in einer anderen Währung als der Konzernwährung erstellt wurden, wurden in der Berechnung nicht berücksichtigt.

Eine Veränderung des Wechselkurses von EUR und USD um 5% hätte nachfolgende Auswirkungen

Erhöhung (+)/Verminderung (−) Abwertung um 5 % Aufwertung um 5 %
28.02.2019
EUR'000
31.12.2019
EUR'000
28.02.2019
EUR'000
31.12.2019
EUR'000
Veränderung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2.650 2.626 -2.398 -2.376
Veränderung im Sonstigen Ergebnis -8.144 -11.623 6.819 10.515
Veränderung im Eigenkapital -5.494 -8.997 4.422 8.139

Zinsrisiko

Das Zinsrisiko ergibt sich aus der durchschnittlichen Laufzeit der Finanzierungen sowie der Art der Verzinsung. Das Risiko liegt dabei bei fixer Verzinsung in sinkenden Zinssätzen und bei variabler Verzinsung in steigenden Zinssätzen.

Eine Erhöhung des Zinsniveaus um 50 Basispunkte hätte eine Verringerung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals von 615 TEUR (Vorjahr: 568 TEUR) zur Folge. Eine Senkung des Zinsniveaus um 50 Basispunkte hätte eine Erhöhung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals von 587 TEUR (Vorjahr: 568 TEUR) ergeben.

Die Berechnung erfolgte auf Basis der variabel verzinslichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

Liquiditätsrisiko

Ein wesentliches Ziel des Risikomanagements von FACC ist es, die jederzeitige Zahlungsfähigkeit für aktuelle und zukünftige Verpflichtungen sicherzustellen. Die wichtigsten Steuerungsgrößen dafür sind die Maximierung des Free Cashflow durch Kostensenkungen, aktives Working Capital Management sowie die Reduktion der Investitionsausgaben.

Liquiditätsrisiken liegen insbesondere darin, dass die Einzahlungen aus Umsatzerlösen durch eine Abschwächung der Nachfrage unter den Erwartungen liegen und Maßnahmen zur Verringerung des Working Capitals sowie der zahlungsrelevanten Fixkosten nur unzureichend oder nur mit Verzögerung umgesetzt werden.

Zur Sicherung der kurz- und mittelfristigen Liquidität wird eine Reserve in Form von Bankguthaben sowie von ungenutzten Kreditlinien bei Banken vorgehalten. Bei Bedarf werden überschüssige liquide Mittel in nicht spekulative, hochliquide Finanzinstrumente investiert. Dies sind hauptsächlich Geldmarktzertifikate, Tagesgelder, Wertpapiere und andere Geldmarktpapiere, deren Fälligkeit in der Regel unter drei Monaten liegt.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 standen FACC ungenutzte Kreditlinien in Höhe von 200.000 TEUR (Vorjahr: 150.000 TEUR) zur Verfügung.

Die vertraglich vereinbarten) Cashflows (Zins- und Tilgungszahlungen) sowie die Restlaufzeiten der finanziellen Schulden setzen sich wie folgt zusammen:

Gesamt
28.02.2019
EUR'000
Zahlungsverpflichtungen
Buchwert
28.02.2019
EUR'000
Unter 1 Jahr
28.02.2019
EUR'000
1 bis 5 Jahre
28.02.2019
EUR'000
Über 5 Jahre
28.02.2019
EUR'000
Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten
Schuldscheindarlehen 34.000 34.747 34.747 0 0
Anleihe FACC Operations GmbH 89.769 97.200 3.600 93.600 0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 121.401 133.529 64.385 35.365 33.778
Leasingverbindlichkeiten 20.212 22.849 1.036 4.146 17.667
Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten 5.538 5.538 5.744 -206 0
Finanzverbindlichkeiten 270.920 293.863 109.513 132.904 51.445
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 74.819 74.819 74.819 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 4.623 4.623 4.623 0 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 11.633 11.633 11.633 0 0
361.995 384.938 200.588 132.904 51.445
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
Derivative Finanzinstrumente 10.596 10.638 10.532 106 0
Buchwerte/vertragliche Cashflows 372.591 395.576 211.120 133.010 51.445
Zahlungsverpflichtungen
Buchwert
31.12.2019
EUR'000
Gesamt
31.12.2019
EUR'000
Unter 1 Jahr
31.12.2019
EUR'000
1 bis 5 Jahre
31.12.2019
EUR'000
Uher 5 Jahre
31.12.2019
EUR'000
Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten
Schuldscheindarlehen 70.000 75.723 878 28.009 46.836
Anleihe FACC Operations GmbH 89.916 91.800 91.800 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 59.026 69.090 15.212 25.569 28.309
Leasingverbindlichkeiten 59.354 68.961 7.117 22.686 39.158
Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten 10.726 10.726 10.726 0 0
Finanzverbindlichkeiten (ohne Leasingverbindlichkeiten) 289.022 316.300 125.733 76.264 114.302
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 83.465 83.636 83.636 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 4.508 4.508 4.508 0 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 10.163 10.163 10.163 0 0
387.158 414.607 224.040 76.264 114.302
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
Derivative Finanzinstrumente 1.924 1.924 1.910 14 0
Buchwerte/vertragliche Cashflows 389.082 416.531 225.950 76.278 114.302

Die Zinszahlungen für variable verzinsliche Darlehen in obenstehender Tabelle spiegeln die Marktverhältnisse für Terminzinssätze am Ende des Rumpfgeschäftsjahres wider. Diese können sich mit der Veränderung der Marktzinssätze ändern. Die künftigen Zahlungsströme aus derivativen Instrumenten können von den in der obigen Tabelle dargestellten Beträgen abweichen, da Zinssätze und Wechselkurse oder die relevanten Bedingungen Veränderungen unterworfen sind. Planzahlen für zukünftige neue Verbindlichkeiten gehen in die Darstellung nicht ein. Jederzeit rückzahlbare

finanzielle Verbindlichkeiten sind stets dem frühesten Laufzeitband zugeordnet.

Kreditrisiko

Der Konzern ist in der Flugzeugindustrie tätig und hat zwei Hauptkunden. Daher ist dieser durch die begrenzte Anzahl an Flugzeugproduzenten einer Konzentration des Kreditrisikos ausgesetzt.

Der Konzern ist einem Kreditrisiko hinsichtlich der Nichterfüllung durch Vertragspartner ausgesetzt. Der Konzern hat Richtlinien zur Begrenzung von Kreditrisiken eingeführt. Verkäufe von Produkten und Dienstleistungen erfolgen an Kunden entsprechend der Kreditwürdigkeit. Dabei werden die finanzielle Situation, Erfahrungen aus der Vergangenheit sowie weitere Faktoren berücksichtigt. Neukunden werden durch Bonitätsbeurteilungen hinsichtlich des Ausfallrisikos beurteilt. Auch die Bonität bestehender Kunden wird regelmäßig überwacht. Ab einer festgelegten Größenordnung wird eine Kundenforderung gegen Ausfall versichert. Kreditrisiken erwachsen auch aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, derivativen Finanzinstrumenten sowie durch Einlagen bei Banken und anderen Finanzinstitutionen. Solche Geschäfte erfolgen nur bei Banken und Finanzinstitutionen mit hoher Bonität.

Das maximale Kreditrisiko entspricht dem Buchwert von jedem finanziellen Vermögenswert in der Bilanz.

SONSTIGE ANGABEN

47. Organbezüge

Die Bezüge der Mitglieder des Vorstands der FACC AG und des Aufsichtsrats der FACC AG, welche die gleichen Funktionen auch in der FACC Operations GmbH ausführen, stellten sich zum 31. Dezember 2019 wie folgt dar:

Name Erfolgs-
unabhängig
2018/19
EUR'000
Erfolgs-
abhängig
2018/19
EUR'000
Abfertigung
2018/19
EUR'000
Pensions-
vorsorge
2018/19
EUR'000
Summe
2018/19
EUR'000
Robert Machtlinger 388 250 73 111 821
Andreas Ockel 377 48 49 100 573
Aleš Stárek 277 166 46 0 489
Yongsheng Wang 178 131 31 0 339
1.218 594 199 211 2.222
Name Erfolgs-
unabhängig
2019
EUR'000
Erfolgs-
abhängig1)
2019
EUR'000
Abfertigung2)
2019
EUR'000
Pensions-
vorsorge
2019
EUR'000
Summe
2019
EUR'000
Robert Machtlinger 332 107 0 93 532
Andreas Ockel 322 20 43 83 470
Aleš Stárek 260 71 50 0 380
Yongsheng Wang 190 56 52 0 299
1.104 255 145 177 1.681

1) Bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2017/18.

2) Bedingt durch eine Anpassung der Abfertigungsrückstellung.

Die im Jahresabschluss erfassten Aufwendungen für Aufsichtsratsmitglieder betrugen 357 TEUR (Vorjahr: 525 TEUR).

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Vorschüsse oder Kredite an die Mitglieder des Aufsichtsrats der FACC AG.

48. Geschäftsbeziehungen gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen

Die Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen außerhalb des Konsolidierungskreises der FACC AG wurden im Zeitraum 1. März 2019 bis 31. Dezember 2019 zu fremdüblichen Bedingungen abgeschlossen.

Forderungen
28.02.2019
EUR'000
Verbindlichkeiten
28.02.2019
EUR'000
Umsatzerlöse
2018/19
EUR'000
Aufwendungen
2018/19
EUR'000
Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss auf den Konzern 1.019 0 3.532 0
Gemeinschaftsunternehmen, an dem das Mutterunternehmen beteiligt ist 29.355 4.623 27.560 19.725
30.374 4.623 31.092 19.725
Forderungen
31.12.2019
EUR'000
Verbindlichkeiten
31.12.2019
EUR'000
Umsatzerlöse
2019
EUR'000
Aufwendungen
2019
EUR'000
Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss auf den Konzern 1.543 0 2.044 0
Gemeinschaftsunternehmen, an dem das Mutterunternehmen beteiligt ist 23.480 4.508 31.770 23.205
25.023 4.508 33.815 23.205

Zusätzlich bestand im Rumpfgeschäftsjahr 2019 ein Consulting Agreement mit dem Unternehmen Maffeo Aviation Consulting, Woodinville, USA, das von einem Aufsichtsrat beherrscht wird. Das Consulting Agreement betrug im Rumpfgeschäftsjahr 38 TEUR (Vorjahr: 50 TEUR), wovon 13 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) zum Bilanzstichtag noch nicht bezahlt wurden.

Im Zusammenhang mit Geschäften mit nahestehenden Personen bestehen wie im Vorjahr weder Wertberichtigungen für zweifelhafte Forderungen noch wurden im Rumpfgeschäftsjahr 2019 bzw. im Vorjahr Aufwendungen für zweifelhafte oder uneinbringliche Forderungen erfasst. Garantien wurden weder gewährt noch erhalten

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

  1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Immaterielle Vermögenswerte (IAS 36, IAS 38, IFRS 3, IAS 23)

Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer (IAS 38, IAS 36)

Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Software und Abschreibung über drei bis zehn Jahre (linear)
Rechte

Es wird bei Vorliegen eines Indikators für eine Wertminderung ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Eine Wertminderung wird in Höhe des Betrags erfasst, um den der Buchwert des Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag des Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und dem Nutzungswert.

Bei Entfall der Gründe für die Wertminderungen werden entsprechende Wertaufholungen bis zu den fortgeführten Anschatfungskosten vorgenommen.

Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer und in Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte (IAS 38, IAS 36)

Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Es erfolgt keine Abschreibung, sondern es wird jährlich sowie bei Vorliegen von Anzeichen auf Wertminderungen ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Ein Wertminderungsverlust wird in Höhe des Betrags erfasst, um den der Buchwert des Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag des Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und dem Nutzungswert.

Bei Entfall der Gründe für die Wertminderungen werden entsprechende Wertaufholungen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.

Firmenwerte (IFRS 3, IAS 36)

Der erstmalige Ansatz resultiert aus der Erstkonsolidierung von Tochterunternehmen und ergibt sich aus dem Überschuss der Anschaffungskosten des Tochterunternehmens gegenüber dem anteiligen, zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen des Tochterunternehmens.

Es erfolgt keine Abschreibung, sondern es wird jährlich sowie bei Vorliegen von Anzeichen von Wertminderungen ein Werthaltigkeitstest durchgeführt.

Für Zwecke des Werthaltigkeitstests werden die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Firmenwerte den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGUs) bzw. Gruppen von

CGUs zugeordnet, von denen erwartet wird, dass sie aus den Synergien des Zusammenschlusses Nutzen ziehen. Jene CGU oder Gruppe von CGUs, auf die die Firmenwerte zugeordnet werden, stellt die niedrigste Ebene innerhalb des Unternehmens dar, auf der die Firmenwerte für interne Managementzwecke überwacht werden. Die Firmenwerte werden intern auf Segmentebene überwacht.

Die Wertminderung einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird durch die Gegenüberstellung des bisher fortgeführten Buchwerts (inklusive des zugeordneten Firmenwerts) mit dem höheren Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert errechnet. Sofern der ermittelte Betrag den fortgeführten Buchwert unterschreitet, ist in Höhe dieser Differenz eine Wertminderung auf den Firmenwert vorzunehmen. Ein darüberhinausgehender Abwertungsbedarf ist auf die verbleibenden Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit im Verhältnis zum Buchwert zu verteilen.

Für die Durchführung des Werthaltigkeitstests wird der Nutzungswert herangezogen, der den Barwert der zukünftigen geschätzten Cashflows vor Steuern darstellt. Diese Berechnung basiert auf prognostizierten Cashflows, die aus der vom Management verabschiedeten Mehrjahresplanung abgeleitet werden. Cashflows nach dieser Mehrjahresperiode werden unter Nutzung von Wachstumsraten extrapoliert, wobei diese die langfristige durchschnittliche Wachstumsrate des Geschäftsbereichs, in dem die CGU tätig ist, nicht übersteigt.

Die Diskontierung der Cashflows erfolgt mittels eines marktüblichen und an die spezifischen Risiken angepassten gewogenen Kapitalkostensatzes (WACC) vor Steuern, der größtenteils auf Basis von extern verfügbareren Kapitalmarktdaten ermittelt wird.

Sachanlagen (IAS 16, IAS 36, IAS 23)

Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Die Herstellungskosten der Sachanlagen umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der Gemeinkosten sowie bei qualifizierten Vermögenswerten Fremdkapitalkosten.

Lineare Abschreibung über die wirtschaftliche Nutzungsdauer:

Gehäude Zehn his 50 Jahre
Investitionen in fremde Gebäude 33 bis 50 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen Drei bis 33 Jahre
Geschäftsausstattung Fünf bis 14 Jahre
Fahrzeuge Fünf bis acht Jahre

Bei Vorliegen eines Indikators wird für eine Wertminderung ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Eine Wertminderung wird in Höhe des Betrags erfasst, um den der Buchwert des Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag des Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und dem Nutzungswert.

Bei Entfall der Gründe für die Wertminderungen werden entsprechende Wertaufholungen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.

Gewinne bzw. Verluste aus Abgängen von Sachanlagen werden als Unterschiedsbetrag zwischen den Veräußerungserlösen und den Buchwerten der Sachanlagen ermittelt und in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Leasing (IAS 17) bis 28. Februar 2019:

Die Zuordnung eines Leasingverhältnisses zum Leasinggeber oder Leasingnehmer erfolgt nach dem Kriterium der Zuordenbarkeit aller wesentlichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum am Leasingobjekt verbunden sind.

Finanzierungsleasing: Die Aktivierung des Leasingobjekts erfolgt mit dem beizulegenden Zeitwert oder dem niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen zum Anschaffungszeitpunkt. In gleicher Höhe wird eine Leasingverbindlichkeit unter den Finanzverbindlichkeiten passiviert.

Die Abschreibung erfolgt linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer oder, wenn kürzer, über die Laufzeit des Leasingvertrags.

Operatives Leasing: Mietzahlungen werden in gleichmäßigen Raten über die Leasingdauer verteilt und als Aufwand im operativen Ergebnis erfasst.

Leasing (IFRS 16) seit 1. März 2019:

Der FACC-Konzern hat IFRS 16 unter Anwendung der modifizierten retrospektiven Methode eingeführt, weshalb die Vergleichsinformationen nicht angepasst wurden und weiterhin unter IAS 17 ausgewiesen werden. Die Einzelheiten der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach IAS 17 werden separat erläutert.

Bei Vertragsabschluss beurteilt der FACC-Konzern, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis ist oder enthält. Ein Vertrag ist oder enthält ein Leasingverhältnis, wenn der Vertrag das Recht verleiht, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts für einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht auf Kontrolle über die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gewährt, verwendet der FACC-Konzern die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16.

Durch IFRS 16 werden die linearen Aufwendungen für Operating-Leasingverhältnisse durch einen Abschreibungsaufwand für Nutzungsrechte (Right-of-Use Assets) und Zinsaufwendungen für Schulden aus dem Leasingverhältnis ersetzt.

Der FACC-Konzern erfasst ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit zu Beginn des Leasingverhältnisses. Das Nutzungsrecht wird beim erstmaligen Ansatz mit dem Barwert angesetzt.

Das Nutzungsrecht wird anschließend vom Beginn bis zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses linear abgeschrieben. Darüber hinaus wird das Nutzungsrecht periodisch um etwaige Wertminderungen reduziert und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst.

Die Leasingverbindlichkeit wird bei der erstmaligen Erfassung mit dem Barwert der zu Beginn nicht gezahlten Leasingzahlungen bewertet. Die anfängliche Verbindlichkeit wird mit dem impliziten Zinssatz des Leasingverhältnisses oder, wenn dieser Zinssatz nicht ohne weiteres bestimmt werden kann, mit dem Zinssatz des Konzerns abgezinst. Im Allgemeinen verwendet der FACC-Konzern seinen Zinssatz für die Aufnahme von Fremdkapital als Diskontierungssatz.

Die in der Bewertung der Leasingverbindlichkeit enthaltenen Leasingzahlungen setzen sich wie folgt zusammen:

  • Feste Zahlungen
  • Variable Leasingzahlungen, die von einem Index oder einem Kurs abhängen
  • . Beträge, die voraussichtlich im Rahmen einer Restwertgarantie zu zahlen sind
  • Ausübungspreis für eine Kaufoption, deren Ausübung durch den Konzern hinreichend sicher ist

Die Leasingverbindlichkeit wird zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die zukünftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Anderung eines Index oder einer Rate ändert oder wenn sich die Schätzung des FACC-Konzerns für den erwarteten Betrag, der im Rahmen einer Restwertgarantie zu zahlen ist, ändert.

Wenn die Leasingverbindlichkeit neu bewertet wird, wird der Buchwert des Nutzungsrechts entweder entsprechend angepasst oder, wenn der Buchwert des Nutzungsrechts bereits vollkommen abgeschrieben bzw. wertberichtigt ist, der Effekt aus der Neubewertung über die Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Der FACC-Konzern hat sich entschieden, keine Nutzungsrechte an Vermögenswerten und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverträge über geringwertige Vermögenswerte und kurzfristige Leasingverträge, zu bilanzieren. Der Konzern erfasst die mit diesen Leasingverträgen verbundenen Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand.

Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerte (IFRS 15)

Entwicklungsleistungen und kundenspezifische Werkzeugentwicklungen werden in der Regel zeitpunktbezogen in den Umsatzerlösen erfasst. Dabei werden zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung die kundenbezogenen Entwicklungsleistungen im Aufwand, die Verbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen im Umsatz und je nach vertraglicher Gestaltung die variablen Vergütungen als Barwert im Umsatz bzw. in den Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen erfasst.

In der Folge werden die Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen durch laufende Amortisation (Teilabrechnungen) vermindert.

Sofern Entwicklungsleistungen sowie kundenspezifische Werkzeugentwicklungen eigene Leistungsverpflichtungen darstellen und die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung bereits teilweise vorgenommen wurde, werden diese von Beginn an als Vertragsvermögenswerte ausgewiesen.

Werden Entwicklungsleistungen sowie kundenspezifische Werkzeugentwicklungen nicht oder nicht gesondert vergütet, sondern von Kunden als Aufschlag auf den Preis der Serienteile abgegolten, kann die Höhe des Umsatzes davon abhängen, ob die geplanten Stückzahlen für die Serienprodukte erzielt werden. Dies stellt eine variable Vergütung dar, die im Rahmen einer vorsichtigen Schätzung als Forderung aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen angesetzt und regelmäßig neu beurteilt wird.

Zahlungen an den Kunden werden als Vorabrabatt behandelt und sind unter den Vertragsvermögenswerten ausgewiesen. Sie werden entsprechend der erwarteten Programmdauer als Umsatzreduktion erfasst.

Für die Beurteilung von Wertminderungen von Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerten gelten die Vorschriften für finanzielle Vermögenswerte.

Vertragserfüllungskosten (IFRS 15)

Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Wenn gemäß IFRS 15 kein durchsetzbarer vertraglicher Anspruch auf die Vergütung der Entwicklungsleistungen und Werkzeugentwicklung gegeben ist, werden die damit verbundenen Aufwendungen als Vertragserfüllungskosten aktiviert. Die erbrachten Leistungen stellen eine Einheit mit der späteren Serienproduktion dar. In diesem Fall werden die auf den Teilepreis aufgeschlagenen Preise für Entwicklung und Werkzeuge bei Lieferung der Serienteile als Umsatzerlöse erfasst und die Vertragserfüllungskosten in Abhängigkeit der gelieferten Shipsets amortisiert.

Vorräte (IAS 2)

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten. Bei der Bewertung der Vorräte kommt das gleitende Durchschnittspreisverfahren zur Anwendung. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten werden die direkt zurechenbaren Kosten und die anteiligen Gemeinkosten einschließlich Abschreibungen unter Annahme einer Normalauslastung einbezogen.

Der Nettoveräußerungswert ergibt sich aus den erwarteten Verkaufserlösen für die Gegenstände abzüglich der auf Basis von Erfahrungswerten festgelegten, noch anfallenden Fertigstellungsund Vertriebskosten. Preisrückgänge bei den Wiederbeschaffungskosten werden im Allgemeinen bei der Ermittlung des Nettoverkaufspreises berücksichtigt.

Wertberichtigungen auf Vorräte werden bei reduziertem Nettoveräußerungspreis oder langer Lagerdauer vorgenommen. Diese sogenannten Lagerhüter (Slow Moving Items) werden nach Warengruppen kategorisiert und mit spezifischen Abschlägen bewertet. Als Lagerhüter werden Materialien bezeichnet, die eine Lagerdauer von mehr als 24 Monaten aufweisen.

Kundenbezogene Entwicklungsleistungen (IAS 2)

Sofern Entwicklungsleistungen sowie kundenspezifische Werkzeugentwicklungen eigene Leistungsverpflichtungen darstellen

und der zeitpunktbezogene Kontrollübergang noch nicht stattgefunden hat, werden diese als kundenbezogene Entwicklungsleistungen ausgewiesen. Eine Aktivierung erfolgt in Höhe der damit verbundenen Aufwendungen. Siehe dazu auch "Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerte".

Öffentliche Zuwendungen (IAS 20)

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt werden.

Offentliche Zuwendungen für Investitionen in Sachanlagevermögen werden unter dem Posten Investitionszuschüsse innerhalb der langfristigen bzw. kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Investitionszuschüsse werden auf linearer Basis über die erwartete Nutzungsdauer der betreffenden Vermögenswerte erfolgswirksam aufgelöst.

Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern (IAS 19)

Leistungsorientierte Pläne

Leistungsorientierte Pläne betreffen Abfertigungsverpflichtungen in Osterreich für Mitarbeiter, deren Dienstverhältnis bis zum Dezember 2002 begründet wurde.

Die Ermittlung dieser Rückstellung erfolgt nach der Proiected-Unit-Credit-Methode. Dabei wird der Barwert der künftigen Zahlungen über die geschätzte Beschäftigungszeit der Mitarbeiter angesammelt. Die Berechnung erfolgt für den jeweiligen Bilanzstichtag durch einen Aktuar mittels versicherungsmathematischen Gutachtens.

Neubewertungseffekte, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden in der Periode ihres Entstehens im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital erfasst.

Die Zinsaufwendungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vor dem Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erfasst.

Für einzelvertragliche vereinbarte Abfertigungsverpflichtungen gegenüber den Vorständen der FACC AG wird der erwartete Erfüllungsbetrag angesetzt.

Beitragsorientierte Pläne

Beitragsorientierte Pläne bestehen für Mitarbeiter in Osterreich, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begründet wurde, aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen, sowie für einzelvertragliche Pensionsvereinbarungen.

Der Konzern ist ausschließlich zur Leistung der Beiträge verpflichtet. Diese werden in der Periode als Aufwendungen erfasst, für die sie entrichtet werden.

Sonstige langfristige Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern

Aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen ist der Konzern verpflichtet, an Mitarbeiter bei Erreichen von 25 Dienstjahren ein Jubiläumsgeld in Höhe eines Monatsgehalts bzw. eines Monatslohns zu leisten.

Die Ermittlung dieser Rückstellung erfolgt nach der Projected-Unit-Credit-Methode für den jeweiligen Bilanzstichtag durch einen Aktuar mittels versicherungsmathematischen Gutachtens.

Die Zinsaufwendungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vor dem Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erfasst.

Neubewertungseffekte, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Anderungen versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden in der Periode ihres Entstehens erfolgswirksam erfasst.

Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen (IFRS 15)

Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen werden unter den kurzfristigen Schulden dargestellt, wenn deren Kontrollübergang noch nicht erfolgt ist.

Sonstige Rückstellungen (IAS 37)

Sonstige Rückstellungen werden mit dem erwarteten Erfüllungsbetrag angesetzt. Langfristige Rückstellungen werden abgezinst, wenn der Abzinsungseffekt wesentlich ist und die Abzinsungsperiode verlässlich geschätzt werden kann.

Ertragsteuern (IAS 12)

Steuerforderungen werden mit Steuerverbindlichkeiten saldiert dargestellt, wenn diese gegenüber derselben Abgabenbehörde bestehen und eine Aufrechnungsmöglichkeit vorhanden ist.

Der Ertragsteueraufwand/der Ertragsteuerertrag umfasst die tatsächlichen Steuern und die latenten Steuern.

Latente Steuern werden für alle temporären Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Tax Base) und ihren Buchwerten im IFRS-Abschluss angesetzt (Verbindlichkeitenmethode). Zur Berechnung latenter Steuern werden die Steuersätze, die bei der Umkehr der temporären Differenzen nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag zu erwarten sind, herangezogen. Aktive latente Steuern werden nur dann berücksichtigt, wenn es wahrscheinlich ist, dass die entsprechenden Steuervorteile auch realisiert werden.

Aktive latente Steuern für Verlustvorträge werden nur in jenem Ausmaß angesetzt, in dem eine Verwertung innerhalb eines angemessenen Zeitraums (fünf Jahre) wahrscheinlich erscheint.

Veränderungen der Steuern führen grundsätzlich zu Steueraufwendungen bzw. -erträgen. Steuern auf im sonstigen Ergebnis erfasste Sachverhalte werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Steuern auf direkt im Eigenkapital erfasste Sachverhalte werden erfolgsneutral im Eigenkapital berücksichtigt.

Finanzinstrumente (IAS 32, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 13)

IFRS 9 enthält einen neuen Einstufungs- und Bewertungsansatz für finanzielle Vermögenswerte, der das Geschäftsmodell, in dessen Rahmen die Vermögenswerte gehalten werden, sowie die Eigenschaften ihrer Cashflows widerspiegeln. Der Standard enthält drei wichtige Einstufungskategorien für finanzielle Vermögenswerte: zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) bewertet, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bewertet (FVTPL) sowie zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderung im sonstigen Ergebnis bewertet (FVOCI). Der Standard sieht bei bestehenden Kategorien des IAS 39 "bis zur Endfälligkeit gehalten (HtM)", "Kredite und Forderungen (LaR)" sowie "zur Veräußerung verfügbar (AfS)" nicht mehr vor. Derivative Finanzinstrumente, die in finanzielle Vermögenswerte eingebettet sind, werden nach IFRS 9 nicht mehr getrennt bilanziert, sondern insgesamt in die Kategorie "Fair Value Through Profit or Loss" klassifiziert.

Im FACC-Konzern besteht zudem ein Factoring-Programm für sieben ausgewählte Kunden. Die nicht verkauften Forderungen aus dem Factoring-Portfolio wurden bisher unter "Kredite und Forderungen" ausgewiesen, sind nun nach IFRS 9 dem Geschäftsmodell "Halten und Verkaufen" zugewiesen. Dieses wird ergebnisneutral als "Fair Value Through Other Comprehensive Income" bewertet.

Die finanziellen Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Falle von Finanzinvestitionen, die nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden darüber hinaus Transaktionskosten berücksichtigt, die direkt dem Erwerb der Vermögenswerte zuzurechnen sind.

Der beizulegende Zeitwert wird auf Basis der am Bilanzstichtag zur Verfügung stehenden Marktinformationen ermittelt. Angesichts variierender Einflussfaktoren können die hier angeführten Werte von den später realisierten Werten abweichen.

Der beizulegende Zeitwert finanzieller Vermögenswerte und Schulden spiegelt die Auswirkung des Risikos der Nichterfüllung von Seiten der Gegenpartei wider. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts eines finanziellen Vermögenswerts wird das Kreditrisiko der Banken anhand von deren Ratings berücksichtigt. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts einer finanziellen Schuld wird das eigene Kreditrisiko anhand des Ratings durch Banken berücksichtigt.

Für alle derivativen Finanzinstrumente und notierten Wertpapiere liegen Marktwerte vor, für die sonstigen Finanzinstrumente erfolgt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts anhand der diskontierten erwarteten Cashflows, insofern nicht der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.

Käufe und Verkäufe finanzieller Vermögenswerte werden am Handelstag erfasst.

Wertminderungen werden für alle Finanzinstrumente erfolgswirksam erfasst. Bei Entfall des Wertminderungsgrunds wird eine Wertaufholung erfolgswirksam erfasst.

Sonstige finanzielle Vermögenswerte (Wertpapiere)

Kategorie "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert": Die Folgebewertung erfolgt erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis zum beizulegenden Zeitwert (Börsekurs).

Forderungen und sonstige Vermögenswerte

Kategorie "Zu fortgeführten Anschaffungskosten": Die Folgebewertung wird zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen auf Wertberichtigungskonten durchgeführt. Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden aufgrund der Überfälligkeit auf Basis von Erfahrungswerten gebildet. Daneben erfolgt zusätzlich eine Einzelbeurteilung von Kunden, in welche die bisherigen Erfahrungen, dessen Bonität sowie etwaige Sicherheiten mit einfließen. Uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht. Langfristige Forderungen werden zusätzlich unter Anwendung der Effektivzinsmethode abgezinst.

IFRS 9 ersetzt das Modell der "eingetretenen Verluste" des IAS 39 durch ein zukunftsorientiertes Modell der "erwarteten Kreditausfälle". Dies erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen bezüglich der Frage, inwieweit die erwarteten Kreditausfälle durch Veränderungen bei den wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst werden. Diese Einschätzung wird auf Grundlage gewichteter Wahrscheinlichkeiten hestimmt.

Das neue Wertminderungsmodell ist auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI bewertet werden, sowie auf vertragliche Vermögenswerte anzuwenden.

Nach IFRS 9 werden Wertberichtigungen auf einer der nachstehenden Grundlagen ermittelt:

  • · Zwölf-Monats-Kreditausfälle: Hierbei handelt es sich um erwartete Kreditausfälle aufgrund möglicher Ausfallereignisse innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag.
  • Kreditausfälle für die vertragliche Laufzeit: Hierbei handelt es sich um erwartete Kreditausfälle aufgrund aller möglichen Ausfallereignisse während der erwarteten Laufzeit eines Finanzinstruments.

Die Bewertung nach dem Konzept der erwarteten lebenslangen Kreditausfälle ist anzuwenden, wenn das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts am Abschlussstichtag seit dem erstmaligen Ansatz signifikant gestiegen ist; ansonsten ist die Bewertung nach dem Konzept der Zwölf-Monats-Kreditausfälle anzuwenden. Ausnahmeregelungen bestehen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, für vertragliche Vermögenswerte, die sich aus IFRS 15 ergeben, sowie für Leasingforderungen. Für diese Posten müssen (bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie vertraglichen Vermögenswerten nach IFRS 15 ohne wesentliche Finanzierungskomponente) bzw. dürfen (bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie vertraglichen Vermögenswerten nach IFRS 15 mit wesentlicher Finanzierungskomponente und Leasingforderungen) bereits mit Zugang sämtliche erwarteten Verluste Berücksichtigung finden.

Für die Kunden des Konzerns sind großteils Kapitalmarktdaten verfügbar, wodurch externe Parameter für das fälligkeitsabhängige Ausfallsrisiko vorhanden sind. Für die Ermittlung des erwarteten Verlusts erfolgt für die ausfallbedrohten Forderungen die Berechnung mit einer laufzeitspezifischen Ausfallswahrscheinlichkeit je Kunden.

Sind für einen Kunden keine externen Parameter verfügbar, werden branchen- bzw. länderspezifische Credit-Default-Swap-Spreads (CDS-Spreads) bzw. Anleiherenditen (auf Einzeltitel oder Indexbasis) für die Ermittlung der Ausfallswahrscheinlichkeit herangezogen.

Eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen wird abgeschrieben, wenn Informationen vorliegen, die darauf hindeuten, dass sich der Schuldner in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten befindet und keine realistische Aussicht auf einen Rückfluss besteht, z. B. wenn der Schuldner in Liquidation oder in ein Konkursverfahren überführt wurde oder wenn die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mehr als drei Jahre überfällig sind, je nachdem, was früher eintritt. Keine der abgeschriebenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist Gegenstand von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Der FACC-Konzern bucht seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Zahlungsströme aus der Forderung ausgelaufen sind oder wenn die Rechte zum Erhalt der Zahlungsströme in einer Transaktion übertragen werden, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum der Forderung verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden.

Liquide Mittel

Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten am Bilanzstichtag.

Der Konzern nimmt an, dass seine liquiden Mittel auf Grundlage von externen Ratings der Banken und Finanzinstitute ein geringeres Ausfallrisiko aufweisen. Aufgrund der hohen Bonität und der kurzfristigen Fälligkeit wird keine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste gebildet.

Verbindlichkeiten

Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.

Derivative Finanzinstrumente

Derivative Finanzinstrumente, bei denen die Kriterien des IFRS 9 zur Bilanzierung als Sicherungsbeziehung nicht erfüllt sind, werden gemäß IFRS 9 als "Fair Value Through Profit or Loss" klassifiziert und erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst.

Cashflow Hedge

Der Konzern schließt Devisentermingeschäfte ab, die der Absicherung des Fremdwährungsrisikos im Zusammenhang mit bestimmten geplanten Fremdwährungsumsätzen dienen.

Zur Herstellung der periodengerechten Kompensation der Auswirkungen der abgesicherten Transaktion und des Sicherungsinstruments in der Erfolgsrechnung werden die besonderen Bestimmungen des IFRS 9 über Hedge Accounting angewendet. Die sich zum Bilanzstichtag ergebenden Marktwerte werden unter Berücksichtigung von latenten Steuern erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst und unter den Rücklagen gemäß IFRS 9 ausgewiesen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt nach Maßgabe der künftigen Realisation im entsprechenden Geschäftsjahr.

Umsatzrealisierung (IFRS 15)

Bei FACC gibt es zwei wesentliche Umsatzströme - einerseits die Lieferung von Serienprodukten und andererseits die Erbringung von Entwicklungsleistungen. Entwicklungsleistungen stellen entweder eine eigene Leistungsverpflichtung im Rahmen eines Mehrkomponentenvertrags dar oder sie sind Teil der Lieferung der Serienprodukte. Darüber hinaus bestehen für Entwicklungsprojekte auch Einzelverträge. Sofern die Entwicklungsleistung in einem Mehrkomponentenvertrag eine eigene Leistungsverpflichtung darstellt und die Kriterien für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung erfüllt sind, werden die Umsätze in Abhängigkeit der Schätzbarkeit des Auftragsergebnisses entweder im Ausmaß des Fertigstellungsgrads (Fortschritt wird nach der Cost-to-Cost-Methode ermittelt) oder in Höhe der angefallenen Kosten (sofern keine verlässliche Schätzung des Auftragsergebnisses möglich ist) realisiert. Sofern die Entwicklungsleistung in einem Mehrkomponentenvertrag eine eigene Leistungsverpflichtung darstellt und die Kriterien für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung nicht erfüllt werden, erfolgt die Umsatzrealisierung zum Zeitpunkt der Ubertragung der Verfügungsmacht auf den Kunden. Sofern die Entwicklungsleistung keine eigene Leistungsverpflichtung darstellt, erfolgt die Umsatzrealisierung zum Zeitpunkt der Lieferung der Serienprodukte. Die anfallenden Kosten für die Entwicklungsleistung werden in diesem Fall als Vertragserfüllungskosten aktiviert und in Abhängigkeit mit der Shipset-Lieferung erfolgswirksam amortisiert. Bei Entwicklungsleistungen ohne Milestone-Zahlungen erfolgt die Zahlung der Leistung im Rahmen der laufenden Lieferung der Serienprodukte über die Gesamtlaufzeit des Programms. Da die Erfüllung der Leistungsverpflichtung deutlich vor den Einzahlungen liegt, liegt eine wesentliche Finanzierungskomponente vor, die bei der Bewertung der Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und der Vertragsvermögenswerte berücksichtigt wird. Bei Entwicklungsleistungen mit Milestone-Zahlungen fallen die Leistungserbringung und die Zahlungseingänge weitgehend zusammen. Daher liegt hier keine wesentliche Finanzierungskomponente vor. Bei der Festsetzung des Transaktionspreises für Entwicklungsleistungen fließen sowohl fixe als auch variable Bestandteile ein. Der fixe Bestandteil setzt sich zusammen aus der vertraglich festgelegten Preiskomponente (gesondert vereinbart für die Entwicklungsleistung oder garantiert im Shipset-Preis) und garantierten Mindestmengen. In den variablen Bestandteil fließen Schätzung hinsichtlich der Mengenkomponente (künftig zu liefernde Serienprodukte) ein, da in diesen Fällen keine garantierten Mindestmengen bestehen, sondern die geplante Ratenvorschau zugrunde gelegt wird.

Nach IFRS 15 werden die Umsatzerlöse entweder zeitraum- oder zeitpunktbezogen erfasst, sobald ein Kunde die Kontrolle über die Güter oder Dienstleistungen erlangt.

Sofern bei einer langfristigen Amortisation über die Serienlieferungen eine wesentliche Finanzierungskomponente festgestellt wird, werden die Umsatzerlöse nur in Höhe des Barwerts der vereinbarten Zahlungen erfasst. Aufzinsungseffekte werden als Ertrag im Finanzergebnis erfasst und führen dazu, dass die vereinnahmten Zahlungen, anders als bisher, nicht gänzlich den Umsatzerlösen zugeordnet werden.

Zahlungen an den Kunden werden als Vorabrabatt behandelt und werden in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung über die Programmdauer verteilt als Umsatzreduktion ausgewiesen.

Für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung ist neben einer fehlenden alternativen Nutzungsmöglichkeit insbesondere der Rechtsanspruch auf Zahlung der bereits erbrachten Leistungen vorausgesetzt (Kosten plus Gewinnanteil). Dieses Kriterium führt dazu, dass einzelne Verträge nach IFRS 15 zeitpunktbezogen als Umsatz zu erfassen sind. Die zeitpunktbezogenen Leistungen werden bis zum Kontrollübergang in Höhe der Kosten bilanziell erfasst.

Bei einer zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung werden die Umsatzerlöse entsprechend der Cost-to-Cost-Methode verteilt.

IFRS 15 verlangt von einem Unternehmen Angaben über die Kosten für die Anbahnung eines Vertrags mit einem Kunden. Dem Konzern entstehen keine solchen Kosten, weshalb die damit verbundenen Angaben in diesem Leitfaden nicht dargestellt werden. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als zwölf Monaten wird keine Finanzierungskomponente berücksichtigt.

Aufwandsrealisierung

Operative Aufwendungen werden mit der Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung erfasst. Zinsen werden nach der Effektivzinsmethode erfasst.

Fremdwährungsbewertung (IAS 21)

Die Fremdwährungsumrechnung von Forderungen, liquiden Mitteln und Verbindlichkeiten erfolgt zum Stichtagskurs. Gewinne und Verluste werden ergebniswirksam erfasst.

Konzern-Kapitalflussrechnung (IAS 7)

Für die Darstellung der Konzern-Kapitalflussrechnung wurde bei dem Konzern-Cashflow aus der Betriebstätigkeit die indirekte Methode gewählt. Der Finanzmittelfonds entspricht dem Kassenbestand und den kurzfristigen Finanzmitteln.

50. Auswirkungen neuer und geänderter Standards (Überarbeitung)

Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen waren im Rumpfgeschäftsjahr 2019 erstmalig anzuwenden:

Standard / Interpretation Anwendungspflicht
lt. IASB für Ge-
schäftsjahre ab
Ubernahme
durch EU
zum 31.12.2019
IFRS 16 Leasingverhältnisse 01.01.2019 Ja
IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung 01.01.2019 Ja
Diverse Jährliche Verbesserungen an den IFRS – Zyklus 2015–2017 01.01.2019 Ja
IFRS 9
(Anderung)
Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung 01.01.2019 Ja
IAS 28 Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures 01.01.2019 Ja
TAS 19 Planänderung, -kürzung oder -abgeltung 01.01.2019 Ja

Die erstmalige Anwendung dieser neuen bzw. überarbeiteten Standards hat, bis auf IFRS 16, keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss von FACC.

IFRS 16: Leasingverhältnisse

IFRS 16 führt ein einheitliches Rechnungslegungsmodell ein, wonach Leasingverhältnisse in der Bilanz des Leasingnehmers zu erfassen sind. Ein Leasingnehmer erfasst ein Nutzungsrecht (Right-of-Use Asset), das sein Recht auf die Nutzung des zugrundeliegenden Vermögenswerts darstellt, sowie eine Schuld aus dem Leasingverhältnis, die seine Verpflichtung zu Leasingzahlungen darstellt. Es gibt Ausnahmeregelungen für kurzfristige Leasingverhältnisse (Laufzeit bis zwölf Monate) bzw. Leasingverhältnisse von geringem Wert. Bezüglich dieser Angaben wird auf Note 3 - Auswirkungen aus der Erstanwendung IFRS 16 verwiesen.

Das International Accounting Standards Board (IASB) arbeitet an zahlreichen Projekten, die sich auf Geschäftsjahre beginnend mit dem 1. Jänner 2020 auswirken werden. Die nachfolgenden, vom IASB bereits veröffentlichten aber in der EU zum Teil noch nicht verpflichtend anzuwendenden neuen, überarbeiteten bzw. ergänzten Standards und Interpretationen des IFRIC sind auch vom FACC-Konzern nicht vorzeitig angewendet worden und sind somit für den vorliegenden Konzernabschluss nicht relevant:

Standard/Interpretation Veröffentli-
chung durch
das IASB
Anwendungs-
pflicht
lt. IASB
Ubernahme
durch EU zum
23.01.2020
Auswirkungen
auf den Konzern-
abschluss
IFRS 9, IAS 39, IFRS 7
(Anderung)
Zins-Benchmark-Reform 26.09.2019 01.01.2020 Ja Nein
Diverse Anderungen der Verweise auf das Rahmenwerk in den
IFRS-Standards
29.03.2018 01.01.2020 Ja Nein
IAS 1 und IAS 8
(Anderung)
Definition von "wesentlich" 31.10.2018 01.01.2020 Ja Nein
IFRS 3
(Anderung)
Definition eines Geschäftsbetriebs 22.10.2018 01.01.2020 Nein Nein
IFRS 17 Versicherungsverträge 18.05.2017 01.01.2021 Nein Nein
IAS 1 Präsentation des Jahresabschlusses: Klassifizierung
von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig
23.01.2020 01.01.2022 Nein Nein
IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten 30.06.2014 Unhestimmt1) Nein Nein

1) Derzeit ist keine Übernahme von IFRS 14 in EU-Recht vorgesehen.

51. Honorare des Konzernabschlussprüfers

Für die Dienstleistungen des Konzernabschlussprüfers Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. sind im Rumpfgeschäftsjahr 2019 folgende Honorare als Aufwand erfasst worden:

2018/19 2019
EUR'000
180 217
103 56
283 273
EUR'000

52. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 kam es zu keinem angabepflichtigen Ereignis.

53. Vorschlag für die Ergebnisverwendung

Der Bilanzgewinn des FACC-Konzerns im Rumpfgeschäftsjahr 2019 betrug 53.868 TEUR. Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung am 26. Juni 2020 eine Dividende von 0,15 EUR je Aktie vor.

54. Freigabe zur Veröffentlichung

Der vorliegende Konzernabschluss wird voraussichtlich am 25. März 2020 (Konzernabschluss zum 28. Februar 2019: 22. Mai 2019) vom Vorstand zur Prüfung durch den Aufsichtsrat, zur Vorlage an die Hauptversammlung und zur anschließenden Veröffentlichung freigegeben. Der Aufsichtsrat kann im Rahmen der ihm obliegenden Prüfung eine Anderung des Konzernabschlusses veranlassen.

55. Vorstand und Aufsichtsrat

Mitglieder des Vorstands

Robert Machtlinger, CEO Andreas Ockel, COO Aleš Stárek, CFO Yongsheng Wang, CCO

Mitglieder des Aufsichtsrats

Ruguang Geng (Vorsitzender, bis 31. Dezember 2019) Zhen Pang (Stellvertreter des Vorsitzenden, bis 31. Dezember 2019, Vorsitzender seit 1. Jänner 2020) Qinghong Liu Jiajia Dai (seit 26. März 2019) Jing Guo Junqi Sheng Weixi Gong George Maffeo Wenbiao Han (bis 28. April 2019) Ulrike Reiter (Arbeitnehmervertreterin) Barbara Huber (Arbeitnehmervertreterin) Peter Krohe (Arbeitnehmervertreter) Karin Klee (Arbeitnehmervertreterin)

Ried im Innkreis, am 6. März 2020

Der Vorstand

Robert Machtlinger e. h. Andreas Ockel e. h.
Vorsitzender des Vorstands Mitqlied des Vorstands
Aleš Stárek e. h. Yongsheng Wang e. h.
Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands

Erklärung aller gesetzlichen Vertreter

Gemäß § 82 Abs. 4 Z. 3 Börsegesetz

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgeblichen Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ebenso bestätigen wir nach bestem Wissen, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgeblichen Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt. Ebenso bestätigen wir nach bestem Wissen, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die

Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

Ried im Innkreis, am 6. März 2020

Der Vorstand

Robert Machtlinger e. h. Vorsitzender des Vorstands

Aleš Stárek e. h. Mitglied des Vorstands

Andreas Ockel e. h. Mitglied des Vorstands

Yongsheng Wang e. h. Mitglied des Vorstands

Bestätigungsvermerk1)

Bericht zum Konzernabschluss

PRUFUNGSURTEIL

Wir haben den Konzernabschluss der

FACC AG, Ried im Innkreis,

und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzerngeldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Rumpfgeschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Rumpfgeschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.

4 Die Veröffentlichung der Weitergabe des Konzernerner darf nur in der von uns bestätigten Fasung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermer bezieht sich ausschließlich auf den deutschingen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abveichende Fassungen sind die Vorschiften des S 201 Abs. 2 UGB zu beachten.

GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Ubereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Ubereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Ubereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Rumpfgeschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

    1. Erstmalige Anwendung von "International Financial Reporting Standard 16 – Leasingverhältnisse"
    1. Sonstige Forderungen in Zusammenhang mit dem Fake-President-Incident-Fraud Fall im Geschäftsjahr 2015/2016
  • Erstmalige Anwendung von "International Financial Reporting Standard 16 – Leasingverhältnisse"

Beschreibung

Die FACC AG hat den neuen Standard zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen "International Financial Reporting Standard 16 -Leasingverhältnisse" (IFRS 16) per 1. März 2019 in Ubereinstimmung mit den Übergangsvorschriften nach der modifizierten retrospektiven Methode implementiert. Die FACC AG hat zum 1. März 2019 Nutzungsrechte von mEUR 33,8 und Leasingverbindlichkeiten von mEUR 33,8 (davon kurzfristig mEUR 4,5) erfasst.

Die FACC AG zeigt in ihrem Konzernabschluss per 31. Dezember 2019 folgende Werte für Nutzungsrechte (mEUR 82,4), kurzfristige Leasingverbindlichkeiten (mEUR 4,6) und langfristige Leasingverbindlichkeiten (mEUR 54,7).

Die entsprechenden Angaben der FACC AG über Leasingverhältnisse sowie die erstmalige Anwendung von IFRS 16 sind in den Anhangsangaben 3 (Auswirkung aus der Erstanwendung des IFRS 16), 22 (Sachanlagen) und 38 (Finanzverbindlichkeiten) im Konzernabschluss enthalten.

Wir sahen die Erstanwendung von IFRS 16 als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt, da die Eröffnungsbilanzwerte sowie deren Fortschreibung im Rumpfgeschäftsjahr wesentlich sind und der Prozess zur Beurteilung der Auswirkungen und der Implementierung des neuen Standards komplex ist und Ermessensentscheidungen erfordert, insbesondere im Hinblick auf die Beurteilung von etwaigen Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen bei der Bestimmung der Vertragslaufzeit der Leasingverhältnisse und des Grenzfremdkapitalzinssatzes.

Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert haben:

Unsere Prüfungshandlungen haben unter anderem folgende Tätigkeiten umfasst:

  • Beurteilung des Prozesses der FACC AG zur Evaluierung der Auswirkungen und der Implementierung des neuen Standards im Hinblick auf die erstmalige Anwendung von IFRS 16 beginnend mit 1. März 2019.
  • Beurteilung der Konzeption und Wirksamkeit der Kontrollen, die vom Vorstand zur korrekten Anwendung des neuen Standards implementiert wurden.
  • Kritisches Hinterfragen der Angemessenheit der wesentlichen Bilanzierungs- und Ermessensentscheidungen, die im Hinblick auf IFRS 16 getroffen wurden (hauptsächlich Beurteilung der Auswirkungen von etwaigen Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen bei der Bestimmung der Vertragslaufzeit der Leasingverhältnisse, Grenzfremdkapitalzinssatz).
  • Durchführung von aussagebezogene Prüfungshandlungen, um die Ergebnisse der Beurteilungen von Konzeption und Wirksamkeit der Kontrollen im Zusammenhang mit der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 samt zugehöriger IT-Systeme zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf die vollständige und richtige Erfassung der Leasingverhältnisse in der Eröffnungsbilanz und der Zugänge während des Geschäftsjahres sowie deren Fortschreibung im Rumpfgeschäftsjahr anhand einer Stichprobenauswahl einzelner Leasingverträge und
  • Beurteilung der Angemessenheit der Angaben im Anhang zur erstmaligen Anwendung von IFRS 16

2. Sonstige Forderungen in Zusammenhang mit dem Fake Presidend-Incident-Fraud Fall im Geschäftsjahr 2015/2016

Beschreibung

Ende des Geschäftsjahres 2015/16 war die FACC Gruppe mit einem Fake-President-Incident-Fraud Fall konfrontiert, welcher zu einem Mittelabfluss von iHv mEUR 52,9 aus der FACC Operations GmbH (einem Tochterunternehmen der FACC AG) führte. Davon wurde ein Betrag von rd. mEUR 10,9. auf Bankkonten in China eingefroren und im Rumpfgeschäftsjahr 2019 auf Konten der Republik Österreich transferiert jedoch noch nicht an die FACC Operations GmbH rücküberwiesen. Auf Basis einer vom Management eingeholten rechtlichen Einschätzung zum 31. Dezember 2019 wurde für diesen Betrag eine kurzfristige sonstige Forderungen iHv mEUR 10.9 bilanziert.

Die Angaben zu den Erläuterungen im Hinblick auf die Einschätzungen des Managements des Fake President Incident Fraud Falles sind von besonderer Bedeutung und im Konzernanhang in Anhangsangabe 31 (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) enthalten.

Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert hahen:

Unsere Prüfungshandlungen haben unter anderem folgende Tätigkeiten umfasst:

  • · Besprechung der aktuellen Entwicklung in Zusammenhang mit der Rücktransferierung mit dem Vorstand und dem Leiter der Rechtsabteilung und den Rechtsvertretern der FACC Operations GmbH
  • · Einholung eines Rechtsanwaltsbriefs und Evaluierung der darin enthaltenen rechtlichen Beurteilung hinsichtlich des Bestehens des Rückforderungsanspruchs der FACC Operations GmbH und der darin getroffenen Einschätzung, dass mit einer zeitnahen Rücküberweisung gerechnet wird
  • · Einsichtnahme in die Rechtsprechung vergleichbarer Fälle in Bezug auf die Rückerstattung von Geldern an Geschädigte
  • · Überprüfung, ob die Voraussetzungen zum Ansatz einer Forderung erfüllt sind
  • · Beurteilung der Angemessenheit der Angaben im Anhang zu den sonstigen Forderungen

VERANTWÖRTLICHKEITEN DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES PRUFUNGSAUSSCHUSSES FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätig-

keit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Uberwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

VERANTWORTLICHKEITEN DES ABSCHLUSS-PRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERN-ABSCHI USSES

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewendeten Rechnungslegungsmethoden sowie

die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.

  • · Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • · Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie, ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • · Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns. um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTI TCHF ANFORDERUNGEN

Bericht zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.

In Verbindung mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Konzernabschluss stehen, oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Bezüglich der vorliegenden sonstigen Informationen haben wir nichts zu berichten.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 9. Juli 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 26. September 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016/17 Abschlussprüfer.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

AUFTRAGSVERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Frau Mag. Johanna Hobelsberger-Gruber.

Linz, am 6. März 2020

Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.

Mag. Johanna Hobelsberger-Gruber e. h. Wirtschaftsprüferin

ppa DI (FH) Hans Eduard Seidel e. h. Wirtschaftsprüfer

CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT

Mit dem Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) wird österreichischen Aktiengesellschaften ein Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung des Unternehmens zur Verfügung gestellt. Dieser enthält die international üblichen Standards für gute Unternehmensführung, aber auch die in diesem Zusammenhang bedeutsamen Regelungen des österreichischen Aktienrechts. Der Kodex verfolgt das Ziel einer verantwortlichen, auf nachhaltige und langfristige Wertschaffung ausgerichteten Leitung und Kontrolle von Gesellschaften und Konzernen.

Wesentliche Elemente einer gelebten Corporate-Governance-Kultur sind hohe Transparenz für alle Stakeholder sowie eine langfristige und nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts. Dazu zählen eine effiziente Zusammenarbeit der Organe, die Wahrung der Aktionärsinteressen sowie eine offene Unternehmenskommunikation.

VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG

Die FACC AG respektiert den ÖCGK und verpflichtete sich erstmals 2014 – im Zuge der Erstnotierung der Aktie im Prime Market der Wiener Börse – zur Einhaltung von dessen Bestimmungen. Der Kodex steht im Internet unter www.corporate-governance.at in der jeweils aktuell gültigen Fassung zur Verfügung.

Entsprechend L-Regel 60 ÖCGK hat die FACC AG einen Corporate-Governance-Bericht aufzustellen. Die bisher erstellten Berichte sind auf der Website der FACC AG unter www.facc.com auch öffentlich zugänglich (C-Regel 61 ÖCGK).

Gemäß C-Regel 62 des ÖCGK hat die Gesellschaft regelmäßig mindestens alle drei Jahre eine externe Evaluierung zur Einhaltung der C-Regeln des Kodex zu beauftragen. FACC hat zuletzt die KPMG Advisory GmbH mit der Evaluierung des Corporate Governance Berichts für das Geschäftsjahr 2019 beauftragt. Als Ergebnis der Evaluierung wurde festgestellt, dass die abgegebene Erklärung der FACC zur Einhaltung des Corporate Governance Kodex in der aktuell gültigen Fassung (2018) den Tatsachen entspricht. Das Evaluierungsergebnis steht allen Interessierten auf der Unternehmenswebsite www.facc.com zur Verfügung.

Die Beurteilung des Risikomanagementsystems durch den Abschlussprüfer wurde im Geschäftsjahr 2019 durchgeführt (C-Regel 83 ÖCGK).

ORGANE DER FACC AG

Vorstand

Organisation und Arbeitsweise des Vorstands

Der Vorstand der FACC AG besteht gemäß ihrer Satzung aus mindestens zwei und maximal vier Personen. Die Bestellung erfolgt durch den Aufsichtsrat.

Der Vorstand führt im Rahmen von Gesetz, Satzung und einer vorliegenden Geschäftsordnung die Geschäfte der FACC AG. Die Verteilung der Geschäfte unter den einzelnen Vorstandsmitgliedern erfolgt gemäß der Geschäftsordnung. In der Geschäftsordnung ist auch die Zusammenarbeit des Vorstands geregelt. Weiters hat sich der Vorstand zur vollständigen Einhaltung der Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex verpflichtet.

Robert MACHTLINGER (1967) Vorstandsvorsitzender Erstbestellung: 2014 Ende der laufenden Funktionsperiode: 06/2020 Aufgabenbereiche: Strategie, Customer Relations, Business Development, Marketing, Personalwesen, Programme Management, Qualität, Unternehmenskommunikation, Innovation und Forschung Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Andreas OCKEL (1966) Mitglied des Vorstands Erstbestellung: 2017 Ende der laufenden Funktionsperiode: 10/2020 Aufgabenbereiche: Produktion, Entwicklung, Einkauf, Liegenschaften, weltweite Tochtergesellschaften Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Aleš STÁREK (1970) Mitglied des Vorstands Erstbestellung: 2016 Ende der laufenden Funktionsperiode: 10/2024 Aufgabenbereiche: Finanzen, Controlling, Steuern, Treasury, IT, Recht, Investor Relations Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Yongsheng WANG (1963) Mitglied des Vorstands Erstbestellung: 2016 Ende der laufenden Funktionsperiode: 05/2023 Aufgabenbereiche: Interne Revision, China Business Relations, Risk Management Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Aufsichtsrat

Grundlage für das Handeln des Aufsichtsrats sind die Gesetze und Verordnungen, wie sie für in Österreich börsenotierte Gesellschaften anzuwenden sind, z. B. das Aktiengesetz und das Börsegesetz. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat den Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex verpflichtet. Bei den unternehmensinternen Regelungen sind primär die Satzung und die Geschäftsordnung bedeutsam. Der Aufsichtsrat besteht gemäß der Satzung der FACC AG aus mindestens drei und höchstens zehn von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern.

Gemäß Punkt 11.2 der Satzung der FACC AG verfügt die AVIC Cabin Systems Co., Limited (vormals FACC International) über das satzungsmäßige Recht zur Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern. Sie kann bis zu ein Drittel aller Mitglieder entsenden, solange ihre Beteiligung mindestens 25 Prozent des jeweils geltenden Grundkapitals entspricht.

Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung auf die Anforderungen im Hinblick auf die fachliche und persönliche Qualifikation sowie die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrats zu achten. Weiters müssen Aspekte der Diversität im Hinblick auf die Vertretung beider Geschlechter, die Altersstruktur und die Internationalität angemessen berücksichtigt werden. Neu gewählte Aufsichtsratsmitglieder haben sich angemessen über Aufbau und Aktivitäten des Unternehmens sowie die Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Aufsichtsräten zu informieren. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben ihre Tätigkeit einmal jährlich einer Selbstevaluierung zu unterziehen.

Ruguang GENG (1957)

Vorsitzender seit 2009 Erstbestellung: 2014 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2021 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der FACC, Herr Ruguang GENG, hat den Vorstand der Gesellschaft am 13. Dezember 2019 unterrichtet, dass er sein Amt mit Wirkung 31. Dezember 2019 niederlegt und damit vor Ablauf seiner mit der ordentlichen Hauptversammlung 2021 endenden Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet.

Der Aufsichtsrat hat Herrn Zhen PANG - bisher stellvertretender Vorsitzender - zum neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrats mit 1. Januar 2020 gewählt.

Zhen PANG (1964)

Stellvertretender Vorsitzender Erstbestellung: 2018 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2021 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Weixi GONG (1962)

Erstbestellung: 2014 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2021 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Jing GUO (1981)

Erstbestellung: 2018 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2021 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Wenbiao HAN (1980)

Erstbestellung: 2018

Ende der [laufenden] Funktionsperiode: April 2019 Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Am 12. April 2019 hat die FACC AG bekannt geben, dass Herr Wenbiao HAN, Mitglied des Aufsichtsrats und Vorsitzender des Prüfungsausschusses der FACC AG, sein Amt aus persönlichen Gründen mit Wirkung zum 29. April 2019 niedergelegt hat. Herr Wenbiao gehörte dem Aufsichtsrat der Gesellschaft seit Juni 2018 an. AVIC Cabin Systems Co., Limited delegierte gemäß Punkt 11.2 der Satzung der FACC AG Frau Jiajia DAI, geboren 1978, als neues Mitglied des Aufsichtsrats der FACC AG.

Jiajia DAI (1978)

Entsendet seit: April 2019 Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Qinghong LIU (1973)

Erstbestellung: 2018 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2021 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

George MAFFEO (1954)

Erstbestellung: 2016 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2021 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Junqi SHENG (1972)

Erstbestellung: 2017 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2021 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Vom Betriebsrat entsandte Mitglieder des Aufsichtsrats

Peter KROHE (1959) Erstentsendung: 2014

Barbara HUBER (1965) Erstentsendung: 2014

Ulrike REITER (1960) Erstentsendung: 2014

Karin KLEE (1981) Erstentsendung: 2018

Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse im Geschäftsjahr 2019

Name AR PA PVA SA
Ruguang Geng 3/3 2/2 1/1
Zhen Pang 3/3 2/2 1/1
Jiajia Dai 3/3 3/3
Weixi Gong 3/3 2/2
Jing Guo 3/3 3/3 1/1
Wenbiao Han 0/3
Qinghong Liu 3/3 2/2 1/1
George Maffeo 3/3 3/3 1/1
Junqi Sheng 3/3 2/2 1/1
Peter Krohe 3/3 1/1
Barbara Huber 2/3 0/3
Ulrike Reiter 3/3 1/1

Abkürzungen: AR = Aufsichtsrat, PA = Prüfungsausschuss, PVA = Personal- und Vergütungsauschuss, SA = Strategieausschuss

Unabhängigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats

Karin Klee 3/3

Der Aufsichtsrat hat die Leitlinien für die Unabhängigkeit gemäß Anhang 1 des ÖCGK übernommen. Danach haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats erklärt, von der Gesellschaft und deren Vorstand unabhängig zu sein (C-Regel 53 ÖCGK).

Herr George MAFFEO und Herr Weixi GONG sind Mitglieder des Aufsichtsrats, die nicht Interessen von Anteilseignern mit einer Beteiligung von mehr als 10 Prozent vertreten (C-Regel 54 ÖCGK).

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der FACC AG hat entsprechend dem Aktiengesetz einen Prüfungsausschuss eingerichtet, der die planmäßigen Aufsichts- und Kontrollfunktionen wahrnimmt. Neben der Prüfung des Rechnungslegungsprozesses sowie des Prozesses der Abschlussund Konzernabschlussprüfung wird auch die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems vollzogen. Darüber hinaus obliegt dem Ausschuss die Prüfung des Corporate-Governance-Berichts, über die in der Hauptversammlung berichtet wird. Während des Geschäftsjahres 2019 trat der Prüfungsausschuss dreimal zusammen. Insgesamt wurden im Berichtszeitraum drei Aufsichtsratssitzungen abgehalten.

Die Abhaltung weiterer Sitzungen war nicht erforderlich. Kein Aufsichtsratsmitglied war bei mehr als der Hälfte der Sitzungen abwesend.

Neben dem verpflichtenden Prüfungsausschuss sind ein Personalund Vergütungsausschuss (Nominierungsausschuss) sowie ein Strategieausschuss eingerichtet.

Die Funktionszuständigkeiten der Aufsichtsratsmitglieder in den jeweiligen Ausschüssen sind in folgender Aufstellung dargestellt:

Ausschüsse des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019

Prüfungsausschuss

Mitglieder

  • Jiajia DAI (Vorsitzende)
  • Jing GUO
  • George MAFFEO
  • Barbara HUBER (bis 12.09.2019)

Personal- und Vergütungsausschuss

Mitglieder

  • Ruguang GENG (Vorsitzender)
  • Zhen PANG
  • Qinghong LIU
  • Weixi GONG
  • Junqi SHENG

Strategieausschuss

Mitglieder

  • Zhen PANG (Vorsitzender)
  • Qinghong LIU
  • Ruguang GENG
  • Jing GUO
  • George MAFFEO
  • Junqi SHENG
  • Ulrike REITER

Zustimmungspflichtige Geschäfte des Aufsichtsrats (L-Regel 48 ÖCGK)

Im Geschäftsjahr wurden keine zustimmungspflichtigen Geschäfte mit Mitgliedern des Aufsichtsrats genehmigt.

Ein Beratungsvertrag mit George Maffeo war aufgrund seiner Erfahrung und Kenntnisse des US-Markts im Geschäftsjahr 2018/19 vereinbart worden.

Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat

Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat über grundsätzliche Fragen der künftigen Geschäftspolitik der Gesellschaft und des gesamten Konzerns sowie über die künftige Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Weiters berichtet der Vorstand dem Aufsichtsrat regelmäßig über den Gang der Geschäfte sowie die Lage der Gesellschaft und des gesamten Konzerns im Vergleich zur Vorschaurechnung unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung.

VERGÜTUNGSBERICHT Vorstandsvergütung

Bei der Festlegung der Gesamtbezüge für die Mitglieder des Vorstands hat der Aufsichtsrat dafür zu sorgen, dass die Vergütungen in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des einzelnen Vorstandsmitglieds, zur Lage der Gesellschaft und zu der üblichen Vergütung stehen und langfristige Verhaltensanreize zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung berücksichtigt werden. Die Vergütung enthält fixe und variable Bestandteile.

Den wichtigsten Berechnungsparameter der variablen Vergütung bildet – neben der mit dem Vorstandsmitglied individuell vereinbarten leistungsbezogenen Zielerreichung – die Entwicklung des Betriebsergebnisses (EBIT).

Eine Höchstgrenze für die variable Vergütung wurde definiert.

Im Geschäftsjahr 2019 betrug der Anteil der variablen Vergütung an den Gesamtbezügen aller Vorstandsmitglieder 23 Prozent.

Ein Aktienoptionsprogramm ist weder für Mitglieder des Vorstands noch für Führungskräfte eingerichtet.

Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder belief sich im Geschäftsjahr 2019 auf 1.359 TEUR (Vorjahr: 1.749 TEUR). Der variable Teil der Gesamtvergütung bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2017/18.

EUR`000 Fix Variabel Gesamt
Robert Machtlinger 332 106 438
Andreas Ockel 322 20 342
Aleš Stárek 260 71 341
Yongsheng Wang 190 56 246

Es besteht eine D&O-Versicherung, deren Kosten von der Gesellschaft getragen werden.

Für Mitglieder des Vorstands besteht ein beitragsorientiertes Pensionsmodell. Die Aufwendungen dafür betrugen im Geschäftsjahr 2019 insgesamt 176 TEUR (Vorjahr: 200 TEUR).

Bei vorzeitiger Auflösung der Vorstandsverträge durch den Aufsichtsrat bestehen Ansprüche hinsichtlich der Grundgehälter. Bei regulärer Beendigung entstehen Abfertigungsansprüche je nach Zugehörigkeitsdauer entsprechend den gesetzlichen Regelungen.

Aufsichtsratsvergütung

Die in der Hauptversammlung 2019 beschlossene Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2018/19 betrug 275 TEUR. Das Sitzungsgeld gliedert sich wie folgt:

Basierend auf der Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen wird eine Sitzungsvergütung gewährt. Diese bewegt sich zwischen EUR 2.000 und EUR 2.500, abhängig von der Rolle (Vorsitzende), den Verantwortlichkeiten (Mitglieder von Komitees) und der Fachkompetenz und Erfahrung. Ebenso gebührt für die Vorbereitung und Teilnahme an der Hauptversammlung eine Vergütung zwischen EUR 1.000 und EUR 1.250 (Vorsitzende). Als zweite Komponente wird, basierend auf dem Umfang der vorbereitenden Arbeiten sowie der Zusammenarbeit mit dem Vorstand, ein Fixum gewährt, das sich zwischen EUR 25.000 und EUR 37.500 zuzüglich, wo anwendbar, zwingender Steuern bewegt.

Name Sitzungsgeld
in EUR
Fixbezug
in EUR
Vorsitzender des
Aufsichtsrats
Ruguang Geng 2.500 31.250
Stellvertretender Vorsit
zender des Aufsichtsrats
Zhen Pang 2.300 -
Ausschussvorsitzende Ruguang Geng
Zhen Pang
Wenbiao Han
Jiajia Dai
- -
Mitglieder des Ausschus
ses
Jiajia Dai
Jing Guo
George Maffeo
Qinghong Liu
Weixi Gong
Junqi Sheng
2.200
2.000
2.000
2.000
2.000
2.200
-
-
20.833
-
20.833
20.833

Vom Betriebsrat entsendete Mitglieder erhalten kein Sitzungsgeld.

DIVERSITÄT

Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung auf Anforderungen im Hinblick auf die fachliche und persönliche Qualifikation sowie die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrats zu achten. Weiters müssen Aspekte der Diversität im Hinblick auf die Vertretung beider Geschlechter, die Altersstruktur und die Internationalität angemessen berücksichtigt werden. Neugewählte Aufsichtsratsmitglieder haben sich angemessen über Aufbau und Aktivitäten des Unternehmens sowie über die Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Aufsichtsräten zu informieren. Seit der Erstnotiz der FACC AG an der Wiener Börse sind Frauen im Aufsichtsrat vertreten. Zum Ende des Geschäftsjahres 2019 betrug der Anteil an weiblichen Mitgliedern des Aufsichtsrats 40 % (5 von 12).

Förderung von Frauen im Vorstand, im Aufsichtsrat und in leitenden Positionen

In Aufsichtsrat, Vorstand und weiteren Top-Management-Positionen von FACC sind derzeit vierzehn Frauen vertreten. In den darunterliegenden Ebenen ist der Anteil weiblicher Führungskräfte gering. FACC präsentiert sich daher weiterhin auf Job-Messen und spricht gezielt Potenzialträgerinnen an. Bei Neu- und Nachbesetzungen von Führungspositionen wird versucht, verstärkt Frauen zu gewinnen. Als Hürde erweist sich jedoch, dass die überwiegende Anzahl der Führungspositionen bei FACC eine technische Ausbildung erfordert.

Die FACC AG steht zu Chancengleichheit am Arbeitsplatz und tritt jeder Form der Benachteiligung von Mitarbeiterinnen entschieden entgegen.

Stellung der Aktionäre

Jede Stückaktie gewährt den Aktionären in der Hauptversammlung der FACC AG eine Stimme. Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden, soweit nicht zwingende Vorschriften des Aktiengesetzes etwas Abweichendes bestimmen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und in Fällen, in denen Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst. Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.

Directors' Dealings

Die Bekanntgabe von Aktienkäufen und -verkäufen von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats erfolgt gemäß den geltenden Rechtsvorschriften (Artikel 19 Marktmissbrauchsverordnung). Aktienkäufe und -verkäufe werden auf der Homepage – www.facc.com – veröffentlicht.

Veränderungen nach dem Abschlussstichtag

Zwischen dem Bilanzstichtag und dem Redaktionsschluss dieses Berichts haben sich keine Veränderungen von berichtspflichtigen Sachverhalten ergeben.

Abschlussprüfer

Die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungs GmbH, Linz, wurde vom Aufsichtsrat als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der FACC AG für das Rumpfgeschäftsjahr 2019 vorgeschlagen. Der gestellte Antrag wurde von der Hauptversammlung am 9. Juli 2019 mit der erforderlichen Mehrheit angenommen.

Die Aufwendungen für die Prüfungsleistungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf 273 TEUR (Vorjahr: 180 TEUR). Die Untergliederung in die einzelnen Tätigkeitsbereiche ist im Anhang zum Konzernabschluss dargestellt.

4. BESTÄTIGUNGSVERMERK *)

Bericht zum Jahresabschluss Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der

FACC AG, Ried im Innkreis,

bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Rumpfgeschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2019 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Rumpfgeschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Rumpfgeschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berück sichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

Beschreibung

Im Jahresabschluss der FACC AG zum 31. Dezember und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen (31,6

Die Beurteilung der Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen erfordert wesentliche Annahmen und Schätzungen der gesetzlichen Vertreter zur Beurteilung, ob eine Wertminderung zum Geschäftsjahresende vorliegt sowie gegebenenfalls zur Quantifizierung solcher Wertminderungen.

Das wesentliche Risiko besteht dabei in der Schätzung der zukünftigen Cash-Flows der Tochterunternehmen, welche zur Feststellung der Werthaltigkeit dieser Bilanzpositionen herangezogen werden. Diese Cash-Flow Schätzungen beinhalten Annahmen, die von zukünftigen Markt- und Wirtschaftsentwicklungen beeinflusst werden.

Die Angaben der Gesellschaft zu Anteilen an verbundenen Unternehmen und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind im Jahresabschluss der FACC AG im Anhang in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu Finanzanlagen und zu Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sowie in den Erläuterungen zur Bilanz und im Anlagespiegel zum 31. Dezember 2019 erläutert.

Adressierung im Rahmen der Abschlussprüfung

Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die Annahmen und Schätzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:

  • Prüfung der angewandten Methodik, der rechnerischen Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen und Berechnungen sowie Plausibilisierung der Diskontierungssätze unter Beiziehung von unseren internen Bewertungsspezialisten
  • Überprüfung, ob Indikatoren auf eine mögliche Wertminderung vorliegen
  • Durchsicht der Planungsunterlagen sowie Plausibilisierung und Analyse der wesentlichen Werttreiber (Umsatz, Aufwendungen, Investitionen und Veränderungen im Working Capital), um die Angemessenheit dieser Planungen zu verifizieren
  • Prüfung der Vollständigkeit der Angaben im Anhang

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Män-

gel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Rumpfgeschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk, wobei uns der konsolidierte Corporate Governance Bericht vor dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt wurde. Der gesonderte konsolidierte nicht finanzielle Bericht wurde uns im Entwurf vorgelegt. Der vollständige Jahresfinanzbericht und der finale nicht finanzielle Bericht werden uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.

In Verbindung mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses ist es unsere Verantwortung diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Jahresabschluss stehen, oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Bezüglich der bereits vorliegenden sonstigen Informationen haben wir nichts zu berichten.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 9. Juli 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 26. September 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016/17 Abschlussprüfer.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Mag. Johanna Hobelsberger-Gruber.

Linz, am 6. März 2020

Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.

Mag. Johanna Hobelsberger-Gruber eh ppa DI (FH) Hans Eduard Seidel eh

Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüfer

*) Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.

JAHRESABSCHLUSS

UND LAGEBERICHT

ZUM 31. DEZEMBER 2019

DER

FACC AG, RIED IM INNKREIS

Bilanz zum 31. Dezember 2019

Aktiva
31.12.2019
EUR
28.2.2019
TEUR
A. Anlagevermˆgen
I. Immaterielle Vermˆgensgegenst‰nde:
1. Geleistete Anzahlungen 7.243,16 0
II. Finanzanlagen:
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 267.822.715,00 267.823
2. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermˆgens 1.938.274,16 1.889
269.760.989,16 269.712
269.768.232,32 269.712
B. Umlaufvermˆgen
I. Forderungen und sonstige Vermˆgensgegenst‰nde:
1. Forderungen gegen¸ber verbundenen Unternehmen 31.591.146,99 32.181
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
2. Sonstige Forderungen und Vermˆgensgegenst‰nde 8.860.681,43 12.682
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00
40.451.828,42
0
44.863
II. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten 239.540,48 354
40.691.368,90 45.217
C. Rechnungsabgrenzungsposten 193.354,24 242
D. Aktive latente Steuern 22.245.232,26 24.526
SUMME AKTIVA 332.898.187,72 339.697
31.12.2019
EUR
28.2.2019
TEUR
45.790.000,00 45.790
134.215.000,00 134.215
95.041.250,00 95.041
229.256.250,00 229.256
22.932
299.155.775,39 297.978
625
1.889
24.332
1.938
24.262.613,08 28.784
247
247
0
12.582
12.582
0
106
106
0
9
9
0
82
82
0
12.935
12.935
0
24.109.525,39
791.467,09
1.938.274,16
20.253.574,73
1.279.297,10
555.471,13
555.471,13
0,00
8.814.572,84
8.814.572,84
0,00
109.755,28
109.755,28
0,00
10.209,67
10.209,67
0,00
88.991,81
88.991,81
0,00
9.479.799,25
9.479.799,25
0,00

SUMME PASSIVA 332.898.187,72 339.697

Gewinn- und Verlustrechnung f¸r das Rumpfgesch‰ftsjahr vom 1. M‰rz 2019 bis 31. Dezember 2019

01.03.-31.12.2019
EUR
2018/19
TEUR
1. Umsatzerlˆse 8.500.000,00 10.533
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 7.243,16 0
3. Sonstige betriebliche Ertr‰ge
a) Ertr‰ge aus der Auflˆsung von R¸ckstellungen 13.640,00 146
b) ‹brige 503.607,39 459
517.247,39 604
4. Aufwendungen f¸r Material und sonstige
bezogene Herstellungsleistungen
a) Materialaufwand -7.641,75 0
5. Personalaufwand
a) Geh‰lter -2.965.331,58 -4.370
b) Soziale Aufwendungen
davon Aufwendungen f¸r Altersversorgung
-1.282.290,84
-211.864,85
-1.489
-240
aa) Aufwendungen f¸r Abfertigungen und Leistungen an
betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen -204.331,22 -286
bb) Aufwendungen f¸r gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben
sowie vom Entgelt abh‰ngige Abgaben und Pflichtbeitr‰ge
-798.175,05 -867
-4.247.622,42 -5.859
6. Abschreibungen
a) auf immaterielle Gegenst‰nde des
Anlagevermˆgens und Sachanlagen
-1.988,60 -5
-1.988,60 -5
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) ‹brige -3.895.449,02 -4.270
8. Zwischensumme aus Z 1 bis 7 (Betriebsergebnis) 871.788,76 1.003
9. Ertr‰ge aus Beteiligungen 7.000.000,00 5.700
davon aus verbundenen Unternehmen 7.000.000,00 5.700
10. Sonstige Zinsen und ‰hnliche Ertr‰ge 97.716,66 29
davon aus verbundenen Unternehmen 97.716,66 29
11. Zinsen und ‰hnliche Aufwendungen
davon aus verbundenen Unternehmen
-176,53
0,00
0
0
12. Zwischensumme aus Z 9 bis 11 (Finanzergebnis) 7.097.540,13 5.729
13. Ergebnis vor Steuern 7.969.328,89 6.732
14. Steuern vom Einkommen (und vom Ertrag) 77.067,01 63
davon latente Steuern 41.057,76 58
Kˆrperschaftssteuer aus Gruppenbesteuerung 36.009,25 5
davon weiterbelastet an Gruppenmitglied 859.698,03 611
15. Ergebnis nach Steuern 8.046.395,90 6.795
16. Jahres¸berschuss 8.046.395,90 6.795
17. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 16.063.129,49 16.137
18. Bilanzgewinn 24.109.525,39 22.932

Anhang f¸r das Rumpfgesch‰ftsjahr vom 1. M‰rz bis 31. Dezember 2019 der FACC AG, Ried im Innkreis

I. Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss f¸r das Rumpfgesch‰ftsjahr vom 1. M‰rz bis 31. Dezember 2019 wurde von der Gesch‰ftsf¸hrung der Gesellschaft nach den Vorschriften des ˆsterreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist als grofle Kapitalgesellschaft gem‰fl ß 221 UGB einzustufen.

Soweit es zur Vermittlung eines mˆglichst getreuen Bildes der Vermˆgens-, Finanz- und Ertragslage erforderlich ist, wurden im Anhang zus‰tzliche Angaben gemacht.

Die FACC AG mit Sitz in Ried im Innkreis stellt einen Konzernabschluss als Mutterunternehmen der FACC Operations GmbH auf, der beim Firmenbuchgericht in Ried im Innkreis verˆffentlicht wird. Die FACC Operations GmbH erstellt einen Teilkonzernabschluss, der unter der Firmenbuchnummer 114257a verˆffentlicht wird.

Die FACC AG befindet sich im Konsolidierungskreis der Aviation Industry Corporation of China, Ltd. mit Sitz in Hong Kong (Room 2201, 22/F, Fairmont House, 8 Cotton Tree Drive, Admiralty, Hong Kong), Firmenbuchnummer 91110000710935732K.

Der FACC AG obliegt die Holdingfunktion. Als Muttergesellschaft der FACC Operations GmbH ¸bernimmt sie Managementt‰tigkeiten und Financial Services f¸r den Konzern.

Die Vorjahreszahlen sind aufgrund der ƒnderung des Bilanzstichtages vom 28. Februar auf den 31. Dezember und des daraus resultierenden Rumpfgesch‰ftsjahres nicht vergleichbar.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss f¸r das Rumpfgesch‰ftsjahr vom 1. M‰rz bis 31. Dezember 2019 wurde unter Beachtung der Grunds‰tze ordnungsm‰fliger Buchf¸hrung sowie der Generalnorm, ein mˆglichst getreues Bild der Vermˆgens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollst‰ndigkeit eingehalten.

Bei der Bewertung wurde von der Fortf¸hrung des Unternehmens ausgegangen.

Bei den Vermˆgensgegenst‰nden und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt.

Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, wurden ber¸cksichtigt.

Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die im Rumpfgesch‰ftsjahr vom 1. M‰rz bis 31. Dezember 2019 oder in einem fr¸heren Gesch‰ftsjahr entstanden sind, wurden ber¸cksichtigt.

Sch‰tzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich gelagerten Sachverhalten vorhanden sind, hat das Unternehmen diese bei Sch‰tzungen ber¸cksichtigt.

Anlagevermˆgen

Die erworbenen immateriellen Vermˆgensgegenst‰nde werden zu Anschaffungskosten bewertet, die um die planm‰flige Abschreibung vermindert sind. Die planm‰flige Abschreibung der Software und Lizenzen wird linear vorgenommen.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abz¸glich planm‰fliger Abschreibungen, bewertet. Geringwertige Vermˆgensgegenst‰nde (Einzelanschaffungswert bis EUR 400,00) werden im Zugangsjahr aktiviert und sofort abgeschrieben. Gem‰fl den steuerrechtlichen Vorschriften wird f¸r Zug‰nge im ersten Halbjahr eine volle Jahresabschreibung, f¸r Zug‰nge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vorgenommen.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, falls ihnen ein niedrigerer Wert beizulegen ist, mit diesem angesetzt, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.

Anteile an verbundenen Unternehmen werden grunds‰tzlich zu Anschaffungskosten bewertet. Auflerplanm‰flige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn der zum Abschlussstichtag beizulegende Wert niedriger ist als der Buchwert und die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind. Der beizulegende Wert wird nach KFS/BW 1 mittels eines Discounted Cash-Flow Verfahren ermittelt.

Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermˆgens werden zu den Anschaffungskosten bewertet. Ausleihungen werden zu Anschaffungskosten bilanziert.

Forderungen und sonstige Vermˆgensgegenst‰nde

Forderungen und sonstige Vermˆgensgegenst‰nde werden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Zuschreibungen zu Vermˆgensgegenst‰nden des Umlaufvermˆgens werden vorgenommen, wenn die Gr¸nde f¸r die Abschreibung nachhaltig weggefallen sind.

Aktiv latente Steuern

Latente Steuern werden gem‰fl ß 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis des aktuellen Kˆrperschaftsteuersatzes von 25 % gebildet. Dabei werden, falls vorhanden, latente Steuern auf steuerliche Verlustvortr‰ge in dem Ausmafl ber¸cksichtigt, in dem ausreichende passive latente Steuern vorhanden sind, oder soweit ¸berzeugende substanzielle Hinweise vorliegen, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis in der Zukunft zur Verf¸gung stehen wird.

R¸ckstellungen

Die Ermittlung der R¸ckstellungen f¸r Abfertigungen erfolgen nach versicherungsmathematischen Grunds‰tzen unter der Anwendung der "Projected-Unit-Credit"-Methode gem‰fl IAS 19. Als Endzeitpunkt des Besch‰ftigungsverh‰ltnisses fand das Alter 65 Ber¸cksichtigung (unter Ber¸cksichtigung der Fr¸hpensionierungswahrscheinlichkeit gem‰fl den Altersgrenzen des ASVG ß607 Abs. 10 bzw. des BVG Altersgrenzen ß 3) (Vorjahr: Frauen 60/ M‰nner 65), eines Rechnungszinssatzes von 1,50 % (Vorjahr: 1,80 %) und geplanten Gehaltserhˆhungen von 2,00 % (Vorjahr: 2,00 %). Bei der Berechnung wurde wie im Vorjahr kein Fluktuationsabschlag ber¸cksichtigt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst.

R¸ckstellungen f¸r Jubil‰umsgelder werden nach IAS 19 gebildet; die Vorsorge wird unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 1,20 % (Vorjahr: 1,60 %) und einer Gehaltssteigerung von 2,00 % pro Jahr (Vorjahr: 2,00 %) durchgef¸hrt. Als Endzeitpunkt des Besch‰ftigungsverh‰ltnisses fand das Alter 65 Ber¸cksichtigung (unter Ber¸cksichtigung der Fr¸hpensionierungswahrscheinlichkeit gem‰fl den Altersgrenzen des ASVG ß 607 Abs. 10 bzw. des BVG Altersgrenzen ß 3). Weiters wurde ein Fluktuationsabschlag in Hˆhe von 4,61 % (Vorjahr: 7,93 %) ber¸cksichtigt. Die Mitarbeiterfluktuation ist betriebsspezifisch ermittelt.

Die Verteilung des Dienstzeitaufwandes erfolgt ¸ber die gesamte Dienstzeit vom Eintritt in das Unternehmen bis zum Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters.

Der Rechnungszinssatz f¸r Abfertigungsr¸ckstellungen und Jubil‰umsgeldr¸ckstellungen wird aus dem Stichtagszinssatz basierend auf Marktzinss‰tzen von Unternehmen hoher Bonit‰t mit einer Restlaufzeit von 15 Jahren bei Abfertigungsr¸ckstellungen sowie von 15 Jahren bei Jubil‰umsgeldr¸ckstellungen abgeleitet.

Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden sofort erfolgswirksam erfasst.

Bei der Berechnung wurden die Rechnungsgrundlagen f¸r die Sterbetafel AV÷-2018-P zugrunde gelegt.

Die Pensionsr¸ckstellung orientiert sich an der Hˆhe des von der Versicherung best‰tigten Deckungskapitals, da die Pensionsanspr¸che vollst‰ndig von der Versicherung abgedeckt sind.

In den sonstigen R¸ckstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Hˆhe und dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit den Betr‰gen ber¸cksichtigt, die nach vern¸nftiger unternehmerischer Beurteilung erforderlich sind.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit dem Erf¸llungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt.

III. Erl‰uterungen zur Bilanz

Immaterielles Anlagevermˆgen und Sachanlagen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermˆgens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten sind im Anlagenspiegel (vergleiche Anlage 1 zum Anhang) dargestellt.

Finanzanlagevermˆgen

Anteile an verbundenen Unternehmen

Die Gesellschaft h‰lt an folgenden Unternehmen Beteiligungen (ß 189a Z 2 UGB):

Kapital-
anteil
W‰h-
rung
Eigenkapital Jahres¸berschuss
Bilanz
Beteiligungsunternehmen % EUR EUR stichtag
FACC Operations GmbH, Ried im Innkreis 100 EUR 204.742.984,02 12.113.407,68 31.12.2019

Wertpapiere (Wertrechte des Anlagevermˆgens)

Bei den Wertrechten handelt es sich um die R¸ckkaufswerte der Pensionsr¸ckdeckungsversicherung f¸r die im Rumpfgesch‰ftsjahr vom 1. M‰rz bis 31. Dezember 2019 bestehenden Pensionsverpflichtungen des Konzerns. Diese werden zu dem von der Versicherung best‰tigten Deckungskapital am Bilanzstichtag bewertet.

Der Wert entspricht in etwa den erwarteten Mittelzufl¸ssen bei der Auflˆsung der Versicherungspolizze zum Bilanzstichtag.

Diese Anspr¸che wurden an den Berechtigten der Pensionszusage verpf‰ndet.

Forderungen und sonstige Vermˆgensgegenst‰nde

Die Forderungen gegen¸ber verbundenen Unternehmen sind solche aus Finanzmittelbereitstellung in Hˆhe von EUR 5.300.000,00 (Vorjahr: TEUR 9.500), aus laufender Verrechnung in Hˆhe von EUR 13.754.396,62 (Vorjahr: TEUR 12.303), aus der Steuerumlage in Hˆhe von EUR 5.536.750,37 (Vorjahr: TEUR 4.677), sowie Forderungen aus Gewinnaussch¸ttung in Hˆhe von EUR 7.000.000,00 (Vorjahr: TEUR 5.700).

Die Forderung aus Gewinnaussch¸ttung basiert auf einer phasengleichen Gewinnaussch¸ttung der FACC Operations GmbH an die FACC AG, die zum 30.12.2019 beschlossen wurde.

Im Posten "Sonstige Forderungen und Vermˆgensgegenst‰nde" sind analog zum Vorjahr keine Ertr‰ge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.

Rechnungsabgrenzungsposten

Zum Zwecke der Periodenabgrenzung waren zum Bilanzstichtag Rechnungsabgrenzungsposten in Hˆhe von EUR 193.354,24 (Vorjahr TEUR: 242) in die Bilanz einzustellen.

Aktive latente Steuern

Die aktiven latenten Steuern zum Bilanzstichtag wurden f¸r tempor‰re Differenzen zwischen dem steuerlichen und unternehmensrechtlichen Wertansatz f¸r folgende Posten gebildet:

31.12.2019
EUR
28.2.2019
EUR
Personalbezogene R¸ckstellungen 700.816,09 536.585,05
Steuerliche Verlustvortr‰ge 88.280.112,50 97.568.646,27
88.980.928,59 98.105.231,32
Daraus resultierende aktive latente Steuern 22.245.232,12 24.526.307,83

Die aktiven latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:

Stand am 1.3.2019 24.526.307,83
Erfolgswirksame Ver‰nderung -2.281.075,57
Erfolgsneutrale Ver‰nderung aus Umgr¸ndungen 0,00
Stand am 31.12.2019 22.245.232,26

Der Ansatz von aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvortr‰ge ist gerechtfertigt, da ausreichend positive Ergebnisse in den n‰chsten Gesch‰ftsjahren zu erwarten sind.

Der f¸r die Berechnung der latenten Steuern gew‰hlte Steuersatz betr‰gt wie im Vorjahr 25 %.

Eigenkapital

Das Grundkapital der an der Bˆrse notierenden Gesellschaft betr‰gt EUR 45.790.000,00 und ist voll eingezahlt. Es ist in 45.790.000 St¸ckaktien zu je EUR 1,00 eingeteilt.

Genehmigtes Kapital

In der Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 wurde ein genehmigtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von l‰ngstens f¸nf Jahren ab Eintragung des genehmigten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu einer Nominale von EUR 9.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 9.000.000 neuen Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhˆhen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktion‰re erfolgen.

Bedingtes Kapital

In der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 wurde ein genehmigtes bedingtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von l‰ngstens f¸nf Jahren ab Eintragung des genehmigten bedingten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu einer Nominale von EUR 3.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 neuen Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhˆhen. Dieses genehmigte bedingte Kapital dient der Einr‰umung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Aktienoptionsplans der Gesellschaft. Die Kapitalerhˆhung ist zweckgebunden und darf nur so weit durchgef¸hrt werden, als Inhaber von Optionen aus einem Aktienoptionsplan der Gesellschaft diese aus¸ben.

R¸ckstellungen

Die R¸ckstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2019
EUR
28.2.2019
TEUR
R¸ckstellungen f¸r Abfertigungen 791.467,09 625
R¸ckstellungen f¸r Pensionen 1.938.274,16 1.889
Steuerr¸ckstellungen 20.253.574,73 24.332
Sonstige R¸ckstellungen
Personalr¸ckstellungen 527.555,55 1.371
¸brige 751.741,55 567
24.262.613,08 28.784

Die sonstigen R¸ckstellungen umfassen im Wesentlichen Vorsorgen f¸r nicht konsumierte Urlaube, offene Honorare von Rechtsanw‰lten und sonstige ungewisse Verbindlichkeiten.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten weisen wie im Vorjahr zum Bilanzstichtag durchwegs Restlaufzeiten von unter einem Jahr auf. Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zwischen einem und f¸nf Jahren bzw. grˆfler als f¸nf Jahren.

Die Verbindlichkeit gegen¸ber verbundenen Unternehmen in Hˆhe von EUR 8.814.572,84 besteht ausschliefllich aus Umsatzsteuerguthaben des Organmitglieds FACC Operations GmbH, das aufgrund der umsatzsteuerlichen Organschaft ¸ber die FACC AG verrechnet wird (Vorjahr: TEUR 12.582).

Im Posten "sonstige Verbindlichkeiten" sind folgende wesentliche Aufwendungen enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden:

31.12.2019 28.2.2019
EUR TEUR
Lohn- und Gehaltsverbindlichkeiten 0,00 0
Verbindlichkeiten gegen¸ber Gebietskrankenkasse 88.991,81 82
88.991,81 82

Es bestehen keine dinglichen Sicherheiten.

Haftungsverh‰ltnisse
31.12.2019 28.2.2019
EUR TEUR
sonstige Haftungsverh‰ltnisse (Garantien) 92.916.666,67 75.000
92.916.666,67 75.000
davon gegen¸ber verbundenen Unternehmen 92.916.666,67 75.000

Die Gesellschaft hat Garantien f¸r einen Kredit in Hˆhe von EUR 22.916.666,67 (VJ TEUR 75.000) sowie f¸r ein Schuldscheindarlehen in Hˆhe von EUR 70.000.000 (Vorjahr TEUR 0) der FACC Operations GmbH ¸bernommen.

Verpflichtungen aus der Nutzung von nicht in der Bilanz ausgewiesenen Sachanlagen

Der Gesamtbetrag der finanziellen Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen f¸r die folgenden f¸nf Jahre bel‰uft sich auf EUR 179.842,91 (Vorjahr: TEUR 245). Davon entfallen EUR 86.465,78 (Vorjahr: TEUR 94) auf das n‰chste Jahr.

IV. Erl‰uterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlˆse

01.03.-31.12.2019
EUR
2018/19
TEUR
Erlˆse Inland
Erlˆse aus Managementt‰tigkeit 8 500 000,00 10 533
Mieterlˆse 0,00 *)
0
8 500 000,00 10 533
*) Kleinbetrag

Der FACC AG obliegt die Holdingfunktion. Als Muttergesellschaft der FACC Operations GmbH ¸bernimmt sie als solche Managementt‰tigkeiten, Finanzierungsagenden und Financial Services f¸r den Konzern und stellt die daf¸r anfallenden Kosten der FACC Operations GmbH in Rechnung.

Die Aufwendungen f¸r Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen und Pensionen setzen sich wie folgt zusammen:

01.03.-31.12.2019
EUR
2018/19
TEUR
Leitende Angestellte 149.294,53 204
Sonstige Arbeitnehmer 55.036,69 82
204.331,22 286

Die Aufwendungen f¸r Altersversorgung setzen sich wie folgt zusammen:

01.03.-31.12.2019
EUR
2018/19
TEUR
Leitende Angestellte 183.414,28 219
Sonstige Arbeitnehmer 28.450,57 21
211.864,85 240

Die Aufwendungen f¸r Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen enthalten Abfertigungsaufwendungen in Hˆhe von EUR 166.887,04 (Vorjahr: TEUR 246) und Beitr‰ge an Mitarbeitervorsorgekassen in Hˆhe von EUR 37.444,18 (Vorjahr: TEUR 40).

In den Geh‰ltern sind Aufwendungen in Hˆhe von EUR 9.497,00 (Vorjahr: TEUR 15) aus der Ver‰nderung der Jubil‰umsgeldr¸ckstellungen enthalten.

Erfolgswirksame Ver‰nderungen bei den Personalr¸ckstellungen sind in den folgenden Posten ausgewiesen: Jubil‰umsgeldr¸ckstellungen und sonstige Personalr¸ckstellungen im Posten Geh‰lter. Abfertigungsr¸ckstellungen im Posten Aufwendungen f¸r Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die ausgewiesenen ¸brigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten insbesondere Rechts- und Beratungsaufwendungen, Reisekosten sowie Aufwendungen f¸r Werbung und Versicherungen.

Hinsichtlich der Angaben gem‰fl ß 238 (1) Z 18 UGB wird von der Befreiung auf Grund der Verˆffentlichung der Aufwendungen im Konzernabschluss Gebrauch gemacht.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten das Ergebnis vor Steuern mit EUR - 77.067,01 (Vorjahr: TEUR - 62). Die an den Gruppentr‰ger ¸berrechnete Steuer betr‰gt f¸r das Rumpfgesch‰ftsjahr 2019 EUR 859.698,03 (Vorjahr: TEUR 611). In den Steuern vom Einkommen sind Aufw‰nde aus der Auflˆsung der aktiven latenten Steuern in Hˆhe von EUR - 2.281.075,57 (Vorjahr: TEUR - 1.752) enthalten.

Mit 13./15. Februar 2012 haben die Aerospace Innovation Investment GmbH (nunmehr FACC AG) als Gruppentr‰gerin und die damalige Aero Vision Holding GmbH sowie die FACC AG (nunmehr FACC Operations GmbH) alsGruppenmitglieder miterstmaliger Wirksamkeit f¸r das Wirtschaftsjahr 2012 eine Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung gem‰fl den Bestimmungen des ß 9 KStG abgeschlossen. Mit 28.2.2017 wurde ein neuer Gruppenvertrag zwischen FACC AG und FACC Operations GmbH abgeschlossen.

Die Steuerumlagevereinbarung besteht grunds‰tzlich in der Belastungsmethode, wonach f¸r den Gruppentr‰ger vom Gruppenmitglied zugerechnete positive Einkommen eine positive Steuerumlage iHv 25 % zu leisten ist. Das positive Einkommen des Gruppenmitgliedes ist mit evident gehaltenen negativen Einkommen (Verlustvortrag) des Gruppenmitgliedes auszugleichen, wobei ein eingeschr‰nkter Verlustabzug des Gruppentr‰gers zu ber¸cksichtigen ist. Erzielt das Gruppenmitglied ein negatives Einkommen ist eine negative Steuerumlage iHv 25 % zu leisten insoweit das negative Einkommen in einem zusammengefassten positiven Ergebnis des Gruppentr‰gers Deckung findet. Eine Vereinbarung ¸ber den Schlussausgleich von in der Gruppe noch nicht verrechnete Verlustvortr‰ge des Gruppenmitglieds wurde getroffen.

Die FACC Operations GmbH und die FACC AG begr¸nden seit Juni 2014 eine umsatzsteuerliche Organschaft im Sinne des ß 2 Abs. 2 Z 2 UStG, wobei die FACC AG als Organtr‰ger die Umsatzsteuervoranmeldungen f¸r die umsatzsteuerliche Organschaft abgibt.

V. Erg‰nzende Angaben

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Bis zum Bilanzerstellungszeitpunkt fielen keine wesentlichen berichtspflichtigen Ereignisse an, die einen Einfluss auf die Vermˆgens-, Ertrags- und Finanzlage haben.

Nicht finanzielle Berichterstattung

Die Gesellschaft nimmt die Befreiungsbestimmung des ß 243b (7) UGB betreffend der Pflicht zur Aufstellung der nichtfinanziellen Erkl‰rung bzw. des nichtfinanziellen Berichts in Anspruch. Die Gesellschaft ist in den gesonderten konsolidierten nichtfinanziellen Bericht der FACC AG einbezogen. Dieser ist auf der Website unter www.facc.com abrufbar.

Ergebnisverwendung

Es wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn in Hˆhe von EUR 24.109.525,39 eine Dividende von EUR 6.868.500,00 auszusch¸tten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

S‰mtliche Gesch‰fte mit nahestehenden Unternehmen und Personen finden zu fremd¸blichen Bedingungen statt.

Mitarbeiter

(im Jahresdurchschnitt)

01.03.-31.12.2019 2018/19
Angestellte 47 44
47 44

Vorstand

Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus:

Herr Robert Machtlinger, Hohenzell Herr Andreas Ockel, Bubing Herr Yongsheng Wang, Ried im Innkreis Herr Aleö St·rek, Salzburg

Die Vorstandsmitglieder vertreten jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder Prokuristen.

Die Bez¸ge der Mitglieder des Vorstands im Zeitraum 1. M‰rz 2019 bis 31. Dezember 2019 stellen sich wie folgt dar:

Erfolgsunabh‰ngig
01.03.-31.12.2019
EUR'000
Erfolgsabh‰ngig*
01.03.-31.12.2019
EUR'000
Abfertigung**
01.03.-31.12.2019
EUR'000
Pensionsvorsorge
01.03.-31.12.2019
EUR'000
Summe
01.03.-31.12.19
EUR'000
Robert Machtlinger 331.903 106.949 0 92.983 531.835
Andreas Ockel 322.457 20.371 43.452 83.340 469.621
Aleö St·rek 259.600 71.299 49.583 0 380.482
Yongsheng Wang 190.454 56.021 52.134 0 298.609
1.104.414 254.641 145.169 176.323 1.680.547

*) bezieht sich auf das Gesch‰ftsjahr 2017/18

**) bedingt durch eine Anpassung der Abfertigungsr¸ckstellung

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. März bis 31. Dezember 2019 setzt sich wie folgt zusammen:

GENG Ruguang (Vorsitzender, bis 31. Dezember 2019) PANG Zhen (Stellvertreter des Vorsitzenden, bis 31. Dezember 2019, Vorsitzender seit 01. Jänner 2020) LIU Qinghong DAI Jiajia (seit 26. März 2019) GUO Jing SHENG Junqi GONG Weixi MAFFEO George HAN Wenbiao (bis 28. April 2019) REITER Ulrike (Arbeitnehmervertreterin) HUBER Barbara (Arbeitnehmervertreterin) KROHE Peter (Arbeitnehmervertreter) KLEE Karin (Arbeitnehmervertreterin)

Die im Jahresabschluss des Rumpfgeschäftsjahres 1. März bis 31. Dezember 2019 erfassten Aufwendungen für Aufsichtsratsmitglieder betrugen EUR 357.290,60 (Vorjahr: TEUR 525).

Ried im Innkreis, am 6. März 2020

Robert Machtlinger Vorsitzender des Vorstands

Yongsheng Wang Mitglied des Vorstands

Aleš Stárek Mitglied des Vorstands

Andreas Ockel Mitglied des Vorstands

Anlagen zum Anhang: Anlage 1 zum Anhang: Anlagenspiegel

Anlagenspiegel zum 31.12.2019

Anschaffungs- und Herstellungskosten kumulierte Abschreibungen Nettobuchwerte
Stand am
1.3.2019
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Stand am
31.12.2019
EUR
Stand am
1.3.2019
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Stand am
31.12.2019
EUR
Buchwert
31.12.2019
EUR
Buchwert
28.2.2019
EUR
l. Immaterielle Vermögensgegenstände:
1. Geleistete Anzahlungen 0.00 7.243,16 0.00 7.243,16 0.00 0.00 0.00 0.00 7.243.16 0.00
0,00 7.243,16 0,00 7.243,16 0,00 0,00 0,00 0,00 7.243,16 0,00
II. Sachanlagen:
Betriebs- und Geschäftsausstattung
davon geringwertige Vermögensgegenstände
gemäß § 13 EStG
0.00 1.988.60 1.988,60 0,00 0.00 1.988,60 1.988,60 0.00 0.00 0.00
0,00 1.988,60 1.988,60 0,00 0,00 1.988,60 1.988,60 0,00 0,00 0,00
III. Finanzanlagen:
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
2. Wertpapiere (Wertrechte)
267.822.715.00 0.00 0.00 267.822.715,00 0.00 0.00 0,00 0.00 267.822.715.00 267.822.715,00
des Anlagevermögens 1.889.062,84 49.211,32 0.00 1.938.274,16 0.00 0.00 0.00 0,00 1.938.274,16 1.889.062,84
269.711.777,84 49.211,32 0,00 269.760.989,16 0,00 0,00 0,00 0,00 269.760.989,16 269.711.777,84
269.711.777,84 58.443,08 1.988,60 269.768.232,32 0,00 1.988,60 1.988,60 0,00 269.768.232,32 269.711.777,84

Lagebericht der FACC AG für das Geschäftsjahr 2019 (Rumpfgeschäftsjahr)

  • Das Wachstum der Weltwirtschaft verlangsamt sich auf 2,9 %, nach 3,6 % im Vorjahr.
  • Das Passagieraufkommen im Luftverkehr wächst weiterhin planmäßig.
  • Airbus und Boeing lieferten 1.243 Flugzeuge aus, im gleichen Zeitraum wurden 681 Flugzeugneubestellungen fix verbucht.
  • Der Auftragsbestand für Flugzeuge mit mehr als 100 Sitzen blieb mit 12.913 Bestellungen auf hohem Niveau.

1. WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

2019 erlebte die Weltwirtschaft eine Abschwächung des Wachstums. Nach den Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) legte die globale Wirtschaftsleistung nur noch um 2,9% zu – nach einem Anstieg in Höhe von 3,6 % im Jahr 2018. In den Industriestaaten schwächte sich das Wachstum nach einem stärkeren Vorjahr auf 1,7 % (Vorjahr: 2,2%) leicht ab. In den Schwellenund Entwicklungsländern blieb die Wirtschaftsdynamik mit einem Plus von 3,7 % (Vorjahr: 4,5%) weiterhin hoch. Auch die beiden größten Volkswirtschaften der Welt, die USA und China, verzeichneten laut IWF 2019 jeweils eine Steigerung des Wirtschaftswachstums: Die Vereinigten Staaten befinden sich in einem robusten Aufschwung. Die US-Konjunktur führte 2019 zu einem Wachstum von 2,3% (Vorjahr: 2,9%).

Die stärksten Impulse für das globale Wachstum gingen von China und Indien aus, deren Wirtschaft unvermindert stark wuchs. Die Konjunkturdaten zeigen ein Plus von 6,1 % respektive 4,8% (Vorjahr: 6,6% respektive 6,8%).

In der Eurozone zeigte sich die Wirtschaft 2019 im Gegensatz dazu geschwächt: Nach Jahren kontinuierlicher Erholung auf schwachem Niveau hat sich das Wachstum in Europa mit einem Plus von 1,2% nach dem Wachstum von 1,9% nochmals deutlich verlangsamt.

Trotz der allgemein verbesserten Wirtschaftslage bleiben Risiken wie der zunehmende Protektionismus im Welthandel laut IWF-Prognose weiter bestehen. Offen ist auch die Frage, ob es ein Abkommen über die Fortsetzung des Freihandels zwischen Großbritannien und der EU geben wird. Der Austritt der Briten aus der Europäischen Union betrifft dabei insbesondere das Finanzzentrum London, und die Unsicherheit für die britische und einige Bereiche der europäischen Wirtschaft ist groß. Unverändert hoch werden laut der Prognose außerdem die Risiken gesehen, die von geopolitischen Konflikten ausgehen.

2. BRANCHENWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Die Fluggesellschaften durchliefen zuletzt eine weiterhin gute Ergebnisentwicklung. Dies ist unter anderem auf die starke Nachfrage, erfolgreiche Effizienzsteigerungen und Konsolidierungen zurückzuführen. Auch der relativ niedrige Ölpreis, ein wichtiger Faktor bei den Betriebskosten der Airlines, wirkte positiv.

Für das globale Passagieraufkommen meldete die International Air Transport Association (IATA) 2019 einen Anstieg um 4,5%. Die Nachfrage stieg dabei regional unterschiedlich, größte Treiber waren hier die Staaten in Asien: in Indien um 18,6 %, in China um 11,7 % und in Russland um 9,0%. Steigende Passagierzahlen veranlassten die Airlines dazu, ihre Flotten zu vergrößern. Die IATA errechnete für 2019 einen branchenweiten Gewinn in Höhe von 25,9 Mrd. USD. Damit war 2019 ein erfolgreiches Jahr für die Airlines wobei das Ergebnis unter dem der Vorjahre lag.

Airbus und Boeing lieferten 2019 1.243 Flugzeuge aus. Im gleichen Zeitraum wurden von den Airlines bei Airbus und Boeing 681 Flugzeuge bestellt. Der Auftragsbestand für Flugzeuge mit mehr als 100 Sitzen blieb mit rund 12.913 Flugzeugen nahezu unverändert.

Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr ist vor allem auf das vorübergehende Grounding der Boeing 737 MAX zurückzuführen.

3. ALLGEMEINE ANGABEN

3.1 Angaben gemäß § 243 UGB

Der FACC-Konzern mit Sitz in Ried im Innkreis ist ein österreichischer Konzern, der sich mit der Entwicklung, Produktion und Wartung von Luftfahrtbauteilen befasst.

Seine Produktpalette umfasst Strukturbauteile (Komponenten an Rumpf und Leitwerk, Triebwerksverkleidungsteile und Composite-Teile für Triebwerke, Flügelteile und Flügelspitzen) sowie Systeme für die Innenausstattung von Flugzeugen (gesamte Flugzeugkabinensysteme für Passagierflugzeuge, Gepäckablagefächer, Innenraumverkleidungen, Serviceeinheiten, Ausstattungen für Business Jets, Kabinen-Retrofitlösungen etc.).

Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte dienen, wurden drei operative Segmente gebildet. Das Segment Aerostructures ist für die Entwicklung, die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Strukturbauteilen verantwortlich, das Segment Cabin Interiors für die Entwicklung, die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Innenausstattungen und das Segment Engines & Nacelles für die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Triebwerksbauteilen. Nach Abschluss der Kundenverträge und der Auftragsabwicklung werden die einzelnen Aufträge in den fünf Werken des Konzerns gefertigt. Neben den drei operativen Segmenten umfasst das Gesamtunternehmen noch die zentralen Dienste Finanzen und Controlling, Personal, Legal, Qualitätssicherung sowie Einkauf und EDV (einschließlich Engineering Services). Die zentralen Dienste unterstützen die operativen Segmente im Rahmen einer Matrixorganisation bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

3.2 Erstanwendung der International Financial Reporting Standards IFRS 16:

Der FACC-Konzern hat mit 1. März 2019 IFRS 16 Leasingverhältnisse übernommen, was zu Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geführt hat. Vorjahreswerte vom 28. Februar 2019 wurden nicht angepasst. Nutzungsrechte wurden in Höhe der erfassten Leasingverbindlichkeiten zum 1. März 2019 erfasst. Der FACC-Konzern hat bei der Übernahme von IFRS 16 die modifizierte retrospektive Methode angewandt.

3.3 Änderung des Geschäftsjahres auf das Kalenderjahr:

Im Rahmen der 5. ordentlichen Hauptversammlung am 9. Juli 2019 wurde unter anderem die Änderung des Geschäftsjahres auf das Kalenderjahr beschlossen. Somit ist das Jahr 2019 ein Rumpfgeschäftsjahr welches am 31. Dezember 2019 (1. März 2019 bis 31. Dezember 2019) endet. Damit wird das Geschäftsjahr des FACC-Konzerns dem Stichtag der Aviation Industry Corporation of China angepasst. Die Zahlen des Rumpfgeschäftsjahres sind nur eingeschränkt mit dem Vorjahr vergleichbar.

4. ENTWICKLUNG DER FACC AG

Der FACC AG obliegt die Holdingfunktion. Als Muttergesellschaft der FACC Operations GmbH übernimmt sie Managementtätigkeiten und Financial Services für den Konzern. Zahlenangaben für den Einzelabschluss der FACC AG erfolgen nach UGB, jene für den FACC AG Konzern nach IFRS.

Die Umsatzerlöse von 8,5 Mio. EUR im Rumpfgeschäftsjahr 2019 (Geschäftsjahr 2018/19: 10,5 Mio. EUR) resultieren aus Verrechnungen aus Managementleistungen gegenüber der FACC Operations GmbH.

Die Zahlen des Rumpfgeschäftsjahres sind nur eingeschränkt mit dem Vorjahr vergleichbar.

Das Ergebnis vor Steuern der FACC AG beläuft sich auf 8,0 Mio. EUR (Geschäftsjahr 2018/19: 6,7 Mio. EUR). Die Verändeurng beruht im Wesentlichen auf einem höheren Beteilungsertrag aus verbundenen Unternehmen in Höhe von 7,0 Mio. EUR. (Geschäftsjahr 2018/19: 5,7 Mio. EUR).

Die FACC AG erzielte im Rumpfgeschäftsjahr 2019 einen Jahresüberschuss von 8,0 Mio. EUR (Geschäftsjahr 2018/19: 6,8 Mio. EUR). Der Jahresüberschuss führte – nach Berücksichtigung der Dividendenausschüttung von 6,9 Mio. EUR – zu einem Anstieg des Eigenkapitals auf 299,2 Mio. EUR gegenüber 298,0 Mio. EUR in der Vorjahresperiode.

Die Eigenkapitalquote der FACC AG zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 beträgt 89,9 % (Geschäftsjahr 2018/19: 87,7 %)

5. ENTWICKLUNG DES FACC-KONZERNS

2017/18
in Mio. EUR
2018/19
in Mio. EUR
RGJ 2019
in Mio. EUR
Umsatz 747,6 781,6 665,0
Einmaleffekte 5,7 0,0 0,0
davon Produktumsatz 691,0 700,1 592,4
davon Entwicklungsumsatz 56,6 81,5 72,6
EBIT (berichtet) 60,1 43,6 34,6
Einmaleffekte 15,2 –11,4 0,0
EBIT (operativ) 44,9 55,0 34,6
EBIT-Marge (operativ) 6,0% 7,0% 5,2%
Ergebnis nach Steuern 37,0 30,3 21,1
Ergebnis je Aktie (in EUR) 0,81 0,66 0,46

Im Rumpfgeschäftsjahr 2019 erzielte der FACC-Konzern einen Umsatz in Höhe von 665,0 Mio. EUR und verzeichnete damit einen Umsatzrückgang in Höhe von 116,5 Mio. EUR oder 14,9 % gegenüber dem Vorjahr. Die Zahlen des Rumpfgeschäftsjahres sind nur eingeschränkt mit dem Vorjahr vergleichbar.

Die Umsatzerlöse aus Produktlieferungen sanken um 15,4 % auf 592,4 Mio. EUR. Wesentliche Treiber im Bereich der Produktumsätze bildeten im Rumpfgeschäftsjahr 2019 die Programme für die A320-Familie, den A350 XWB, den A330Neo, die Boeing 787 sowie für Bombardier und Embraer Business Jets. Alle weiteren Programme, darunter auch sämtliche Komponenten für die Ausstattungen von Triebwerken der Hersteller Rolls-Royce und Pratt & Whitney, haben sich entsprechend den Planungen des Managements von FACC entwickelt und zum relativen Wachstum des Konzerns beigetragen.

Die stabilen Fertigungsraten bei den wesentlichen Flugzeugprogrammen der Kunden Airbus, Boeing, Bombardier Embraer und COMAC zum einen und der voranschreitende Übergang von Entwicklungsprojekten in die Serienfertigung sorgten für ein weiteres Wachstum im relativen Vergleich.

Die Umsatzerlöse aus der Verrechnung von Entwicklungsleistungen betrugen 72,6 Mio. EUR (Vorjahr: 81,5 Mio. EUR).

Die Umsatzkosten sanken im Rumpfgeschäftsjahr 2019 um 102,9 Mio. EUR von 701,2 Mio. EUR auf 598,3 Mio. EUR. Dieser Rückgang ist auf dem verkürzten Rumpfgeschäftsjahr begründet. In Relation zum Umsatz blieb der Wert konstant bei 90 %.

Das berichtete Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug im abgelaufenen Rumpfgeschäftsjahr 34,6 Mio. EUR (Vorjahr: 43,6 Mio. EUR).

5.1 Finanzlage

Zentrales Ziel des Finanzmanagements von FACC ist es, jederzeit die ausreichende Liquidität des Konzerns sicherzustellen, finanzielle Risiken zu vermeiden und die finanzielle Flexibilität zu gewährleisten. Zur Sicherung der Liquidität und zur Verringerung von Risiken nutzt FACC verschiedene interne und externe Finanzierungsquellen mit unterschiedlichen Fristigkeiten. Die längerfristige Liquiditätsprognose erfolgt auf Basis der operativen Planung des Konzerns. Der Mittelzufluss aus der operativen Geschäftstätigkeit der Geschäftssegmente stellt die Hauptliquiditätsquelle des Konzerns dar. Dadurch werden der externe Finanzierungsbedarf und die Zinsaufwendungen reduziert. Zur Sicherung der Liquidität nutzt FACC zudem verschiedene Finanzierungsinstrumente wie Anleihen, Schuldscheindarlehen, Kreditvereinbarungen sowie Leasingmodelle.

Finanzierungsinstrumente

In den Treasury-Grundsätzen von FACC sind die Bankpolitik, die Genehmigung von Bankbeziehungen, Finanzierungsvereinbarungen, das Liquiditäts- und Finanzanlagenmanagement sowie das Management von Währungs- und Zinsrisiken geregelt. Gemäß den Grundsätzen des Konzerns werden die Kreditlinien durch die Treasury-Abteilung konzernweit verwaltet.

Zum Finanzierungspotenzial aus dem genehmigten und bedingten Kapital sowie zu den Finanzierungsquellen wird auf die Erläuterungen im Konzernanhang unter Note 33 verwiesen. Damit hat FACC die wesentlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige und stabile Finanzierung geschaffen.

5.1.1. Liquiditätsanalyse

Eine der zentralen Steuerungsgrößen von FACC ist die Kennzahl Free Cashflow. Den Free Cashflow ermittelt FACC aus der Kombination der Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit und aus Investitionstätigkeit.

2017/18
in Mio. EUR
2018/19
in Mio. EUR
RGJ 2019
in Mio. EUR
Cashflow aus laufender Tätigkeit 63,1 63,3 47,7
Cashflow aus Investitionstätigkeit –35,1 –35,7 –17,9
Free Cashflow 28,0 27,6 29,8
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit –12,9 –0,8 –43,6
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands 15,0 26,8 –13,8
Bewertungseffekte aus Fremdwährungsunterschieden 0,2 –0,2 –0,5
Finanzmittelbestand am Beginn der Periode 48,3 63,5 90,1
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 63,5 90,1 75,8

Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit lag im Berichtsjahr 2019 mit 47,7 Mio. EUR um 15,6 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert von 63,3 Mio. EUR.

Cashflow aus Investitionstätigkeit

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich im Berichtsjahr 2019 auf –17,9 Mio. EUR gegenüber –35,7 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum.

Haupttreiber bei den Projektinvestitionen waren die Entwicklungsund Werkzeugkosten für diverse Flugzeugtypen wie untere anderem das Projekt Airbus A320 Entrance Area sowie Investitionen in verschiede Werkzeugduplikationen zur Absicherung zukünftiger Fertigungsraten.

Die Sachanlageinvestitionen stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Produktionskapazitäten am österreichischen Standort Werk 3 in St. Martin.

Während des Berichtsjahres erfolgten insbesondere Neuinvestitionen in Anlagen zur Kapazitätserweiterung sowie Investitionen in zusätzliche Automatisierungsmaßnahmen, in die Optimierung bestehender Produktionsanlagen und in die Infrastruktur. Darüber hinaus wurden laufende Erhaltungsinvestitionen getätigt.

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

Im Berichtsjahr 2019 lag der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit bei –43,6 Mio. EUR (Vorjahr: –0,8Mio. EUR).

5.1.2. Nettofinanzverbindlichkeiten

Die Nettoverschuldung belief sich zum 31. Dezember 2019 auf 213,2 Mio. EUR (Vorjahr: 180,9 Mio. EUR). Der Anstieg ist zum großen Teil auf die Adoption von IFRS 16 zurückzuführen. Die liquiden Mittel des FACC-Konzerns betrugen zum Bilanzstichtag 75,8 Mio. EUR (Vorjahr: 90,1 Mio. EUR).

28.02.2018 in
Mio. EUR
28.02.2019
in Mio. EUR
31.12.2019
in Mio. EUR
Schuldscheindarlehen 34,0 34,0 70,0
Anleihen 2013-20 (ISIN AT00000A10J83) 89,6 89,8 89,9
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 121,9 147,2 129,1
Bruttofinanzverbindlichkeiten 245,5 271,0 289,0
Abzüglich
Liquide Mittel 63,5 90,1 75,8
Finanzvermögen 63,5 90,1 75,8
Nettofinanzverbindlichkeiten 182,0 180,9 213,2

Die für die Konzernfinanzierung wesentliche Kennzahl Nettofinanzverbindlichkeiten/EBITDA entwickelte sich wie folgt:

28.02.2018 in
Mio. EUR
28.02.2019
in Mio. EUR
31.12.2019
in Mio. EUR
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 60,1 43,6 34,6
Zuzüglich/abzüglich
Abschreibungen und Wertminderungen 32,9 15,8 18,8
Amortisierung Vertragserfüllungskosten 8,0 6,3
Wertminderung Vertragserfüllungskosten 7,3 0,0
EBITDA 93 74,8 59,7
Nettofinanzverbindlichkeiten/EBITDA 1,96 2,42 2,971)

5.2 Vermögenslage

Die Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 13,6 Mio. EUR auf 739,4 Mio. EUR.

28.02.2018 in
Mio. EUR
28.02.2019 in
Mio. EUR
31.12.2019 in
Mio. EUR
Langfristiges Vermögen 344,7 324,9 378,4
Kurzfristiges Vermögen 358,8 400,9 361,0
Aktiva 703,5 725,8 739,4
Eigenkapital 323,1 299,0 316,1
Langfristige Schulden 211,1 185,7 186,3
Kurzfristige Schulden 169,4 241,1 237,0
Schulden 380,5 426,8 423,3
Eigenkapital und Schulden 703,6 725,8 739,4

1) Der Wert basiert auf einer Hochrechnung auf zwölf Monate.

.

5.2.1. Aktiva

Das langfristige Vermögen des FACC-Konzerns erhöhte sich gegenüber dem Bilanzstichtag am 31. Dezember 2019 um 53,5 Mio. EUR auf 378,4 Mio. EUR.

Das kurzfristige Vermögen sank im Vergleichszeitraum um 39,8 Mio. EUR. Der Bestand an liquiden Mitteln sank zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2019 um 14,3 Mio. EUR auf 75,8 Mio. EUR.

5.2.2. Eigenkapital

Das Eigenkapital des FACC-Konzerns erreichte per Ende des Berichtsjahres einen Wert von 316,1 Mio. EUR. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote am 31. Dezember 2019 von 42,8 % (Vorjahr: 41,2%).

5.2.3. Schulden

Innerhalb der langfristigen Schulden sanken die sonstigen Finanzverbindlichkeiten um 34,4 Mio. EUR auf 43,8 Mio. EUR.

Innerhalb der kurzfristigen Schulden erhöhten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 8,6 Mio. EUR auf 83,5 Mio. EUR. Die sonstigen Finanzverbindlichkeiten sanken um 43,0 Mio. EUR auf 26,0 Mio. EUR.

6. ENTWICKLUNG DER SEGMENTE

Die Segmentberichterstattung folgt der internen Steuerung und Berichterstattung des FACC-Konzerns.

Die zentrale Erfolgsgröße, anhand derer die Steuerung der Geschäftssegmente erfolgt und die an die verantwortliche Unternehmensinstanz (Vorstand der FACC AG) berichtet wird, ist das Betriebsergebnis (EBIT). Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte dienen, wurden drei operative Segmente gebildet:

  • Aerostructures: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Strukturbauteilen
  • Engines & Nacelles: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Triebwerksbauteilen
  • Cabin Interiors: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Innenausstattungen

Im Rumpfgeschäftsjahr 2019 konnten zur nachhaltigen Umsetzung der Unternehmensstrategie von FACC zahlreiche Neuaufträge unterzeichnet werden. Mit der Umsetzung dieser Projekte wurde im Zuge des Rumpfgeschäftsjahres 2019 begonnen. Umsätze aus diesen Aufträgen werden auch zum weiteren Wachstum der Segmente beitragen.

6.1 Segment Aerostructures

2017/18
in Mio. EUR
2018/19
in Mio. EUR
RGJ 2019
in Mio. EUR
Umsatzerlöse 332,8 335,7 243,5
EBIT (berichtet) 35,9 37,6 31,3
EBIT-Marge (berichtet) 10,8% 11,2% 12,8%
Einmaleffekte –1,6 –8,3 0,0
EBIT (vor Einmaleffek
ten)
37,5 45,9 31,3
EBIT-Marge (vor Einmal
effekten)
11,3 % 13,7% 12,8%

Der Umsatz im Segment Aerostructures betrug im Rumpfgeschäftsjahr 2019 243,5 Mio. EUR (Vorjahr: 335,7 Mio. EUR). Die Umsätze aus Produktlieferungen reduzierten sich um 67,0 Mio. EUR oder 24,0 % auf 212,4 Mio. EUR. Innerhalb der Division gehören die Airbus-Programme A350 und A320 zu den Wachstumstreibern.

Die Umsätze aus Entwicklungstätigkeiten sanken im Berichtszeitraum um 44,8% von 56,3 Mio. EUR auf 31,1 Mio. EUR.

Im Segment Aerostructures betrug das berichtete Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Rumpfgeschäftsjahr 2019 31,3 Mio. EUR (Vorjahr: 45,9 Mio. EUR).

Neuaufträge, die sich im Serienhochlauf befinden konnten die wegfallenden Umsätze aus den Programmen B737NG sowie A380 nicht zur Gänze kompensieren.

6.2 Segment Engines & Nacelles

2017/18
in Mio. EUR
2018/19
in Mio. EUR
RGJ 2019
in Mio. EUR
Umsatzerlöse 161,4 168,5 152,4
EBIT (berichtet) 15,9 9,5 6,0
EBIT-Marge (berichtet) 9,9% 5,6% 3,9%
Einmaleffekte 13,1 –1,2 0,0
EBIT (vor Einmaleffek
ten)
2,8 10,7 6,0
EBIT-Marge (vor Einmal
effekten)
1,7% 6,4% 3,9%

Der Umsatz des Segments Engines & Nacelles erreichte im Rumpfgeschäftsjahr 2019 152,4 Mio. EUR (Vorjahr: 168,5 Mio. EUR). Das entspricht einem Rückgang von 9,6 %.

Die Umsätze aus Produktlieferungen sanken um 11,4 % von 161,1 Mio. EUR auf 142,7 Mio. EUR. Die Umsätze aus Entwicklungstätigkeiten erhöhten sich um 2,3 Mio. EUR von 7,4 Mio. EUR auf 9,7 Mio. EUR.

Im Segment Engines & Nacelles betrug das berichtete Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Rumpfgeschäftsjahr 2019 6,0 Mio. EUR (Vorjahr: 9,5 Mio. EUR).

Der Bereich Engine Composites entwickelte sich weiterhin positiv. Auch hier haben die Projekte A350 Trent XWB sowie Pratt & Whitney PW800 Bypass Ducts maßgeblich zur planmäßigen Geschäftsentwicklung beigetragen.

6.3 Segment Cabin Interiors

2017/18
in Mio. EUR
2018/19
in Mio. EUR
RGJ 2019
in Mio. EUR
Umsatzerlöse 253,4 277,4 269,2
EBIT (berichtet) 8,3 –3,5 –2,6
EBIT-Marge (berichtet) 3,3% –1,3% –1,0%
Einmaleffekte 3,6 –2,0 0,0
EBIT (vor Einmaleffek
ten)
4,7 –1,5 –2,6
EBIT-Marge (vor Einmal
effekten)
1,9% –0,5% –1,0%

Der Umsatz im Segment Cabin Interiors belief sich im Rumpfgeschäftsjahr 2019 auf 269,2 Mio. EUR (Vorjahr: 277,4 Mio. EUR). Damit konnte das Segment trotz des verkürzten Geschäftsjahres den Umsatz nahezu konstant halten.

Insgesamt betrug der Produktumsatz im Rumpfgeschäftsjahr 2019 237,3 Mio. EUR (Vorjahr: 259,6 Mio. EUR). Signifikante Umsatzsteigerungen wurden mit den Programmen von COMAC erreicht. Der Umsatz bei diesen Programmen erhöhte sich trotz des verkürzten Geschäftsjahres von EUR 21,3 Mio. EUR auf 24,8 Mio. EUR. Im Bereich der Business Jets konnten deutliche Umsätze mit den Programmen für die Embraer Legacy 450/500 erreicht werden.

Die Umsätze aus Entwicklungstätigkeiten erhöhten sich um 14,1 Mio. EUR von 17,8 Mio. EUR auf 31,9 Mio. EUR.

Das berichtete Ergebnis des Segments Cabin Interiors vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug im Rumpfgeschäftsjahr 2019 –2,6 Mio. EUR (Vorjahr: –3,5 Mio. EUR).

7. RISIKOBERICHT

Der FACC-Konzern ist im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. FACC setzt auf frühzeitige Identifikation und aktive Steuerung von Risiken des Unternehmensumfelds. Die Umsetzung der Risikostrategie und die Abwicklung von Sicherungsmaßnahmen erfolgen zentral für den gesamten Konzern.

Die unmittelbare Verantwortung für das Risikomanagement liegt bei dem jeweiligen Risk Owner. Der Director Treasury & Risk Management berichtet direkt dem Vorstand, bei dem die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement liegt. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses werden sowohl die eingetretenen als auch mögliche zukünftige Risiken kontinuierlich durch die operativen Einheiten überwacht, bewertet und zweimal jährlich im Zuge der Management Reviews an den Vorstand berichtet. Außergewöhnliche Ereignisse werden umgehend dem zuständigen Risk Owner bzw. dem Director Treasury & Risk Management mitgeteilt. Dieser entscheidet, ob eine sofortige Meldung an den Vorstand erforderlich ist. Der Vorstand wiederum informiert den Aufsichtsrat in dessen Sitzungen.

Dadurch ist sichergestellt, dass wesentliche Risiken frühzeitig erkannt und Maßnahmen zur Gegensteuerung bzw. Eingrenzung der Risiken getroffen werden können. Nach Einschätzung des Vorstands sind die heute erkennbaren möglichen Risiken überschauund beherrschbar und stellen damit keine existenzielle Gefahr für das Unternehmen dar.

Folgende wesentliche Risikofelder können identifiziert werden:

7.1 Managementrisiken

Ausgehend von Marktbeobachtungen und -analysen wird ein Businessplan mit einer Planungsperiode von fünf Jahren erstellt. Dieser definiert die grundsätzliche Strategie des Unternehmens und wird vom Aufsichtsrat geprüft. Aus diesem jährlich aktualisierten Plan leiten sich die konkreten Ziele für das jeweilige Geschäftsjahr ab.

Kurzfristige Veränderungen des Marktes stellen hier das größte Risiko dar, ebenso ist der Erfolg in der Umsetzung durch äußere Faktoren, die oftmals kaum beeinflusst werden können, immer wieder gefährdet.

Das Management von FACC ist dafür verantwortlich, die konsequente Umsetzung zu verfolgen bzw. auf kurzfristige Veränderungen rasch und im Sinne der festgelegten Strategie zu reagieren. Dabei ist sicherzustellen, dass die strategische Ausrichtung ebenso weiter beachtet wird wie die geplanten Umsatz- und Ergebnisziele.

7.2 Absatzrisiken

Der FACC-Konzern ist in einem sehr wettbewerbsintensiven Geschäftsfeld tätig und sieht sich einer eingeschränkten Kundenzahl (Flugzeughersteller) gegenüber. Die Geschäftstätigkeit von FACC ist konjunkturabhängig und sensibel gegenüber der Ertragssituation kommerzieller Fluggesellschaften bzw. deren Bestellungen von Flugzeugen bei den Herstellern. Die Geschäftslage kommerzieller Fluggesellschaften wird wiederum von der weltwirtschaftlichen Lage und geopolitischen Rahmenbedingungen beeinflusst.

Das branchenspezifische Risiko des Konzerns liegt in der Änderung von Flugzeugauslieferplänen der Hersteller gegenüber den Endabnehmern. Das Risiko aus der Änderung von zukünftigen Flugzeugauslieferungen hat Einfluss auf die zukünftigen Umsätze des Konzerns, da sich die Zuliefermengen der vom Konzern hergestellten Bauteile entsprechend ändern. Das Risiko kann in Form einer Reduktion von Flugzeugauslieferungen eintreten, aber auch in deren zeitlicher Verschiebung in die Zukunft. Dies hat unter anderem zur Folge, dass Entwicklungskosten nicht im kalkulierten Zeitraum verdient werden können.

Diesem Risiko begegnet FACC mit einer Diversifikation innerhalb der Branche – einerseits, indem der Konzern mit den beiden marktbeherrschenden Anbietern von Verkehrsflugzeugen Lieferverträge unterhält, und andererseits, indem er neben den Großraum-Passagierflugzeugen auch in der Sparte Business Jets Lieferverträge eingeht. Zusätzlich ist FACC geografisch diversifiziert, da sie Lieferverträge mit dem amerikanischen und europäischen Markt sowie mit dem asiatischen Raum hält. Außerdem tritt FACC als Entwicklungspartner im Bereich der Verbesserung an bestehenden Flugzeugtypen auf, was die Basis für Lieferverträge für die Umrüstung von bestehenden Flugzeugtypen ist.

7.3 Einkaufs und Lieferantenrisiko

Der Bereich Einkauf von FACC führt regelmäßig Risk Assessments der Zulieferer durch, um Gefährdungspotenzial und Risiken frühzeitig zu erkennen und damit die Prioritäten für die Planung und Durchführung von Audits festlegen zu können bzw. um den Entscheidungsprozess bei der Vergabe von neuen Aufträgen zu unterstützen. Bei der Auswahl neuer Lieferanten wird die Abteilung Procurement Quality Assurance (PQA) eingebunden. Sie stellt sicher, dass die erforderlichen Qualifikationen und Zulassungen vorhanden sind und keine erkennbaren Risiken bestehen. Zu Beginn neuer Projekte wird durch eine verpflichtende Erstmusterprüfung bei den Lieferanten das Produktrisiko reduziert. Die kontinuierliche qualitätsgerechte und termingetreue Belieferung mit Materialien sowie Halb- und Fertigerzeugnissen wird regelmäßig über SAP bewertet. Diese Bewertung ist ebenfalls Bestandteil des Risk Assessments. Abweichungen – sowohl der Bauteilqualität als auch der Lieferperformance – werden systematisch erfasst, analysiert, bewertet und mit definierten Zielen verglichen. Auffälligkeiten werden im Zuge der Management Reviews an den Vorstand berichtet.

7.4 Betriebsunterbrechungsrisiko

Die Fertigungsstätten und -anlagen des Unternehmens werden kontinuierlich instandgehalten und gewartet, sodass das Risiko von Betriebsstörungen oder längeren Produktionsausfällen gering bleibt. Das Betriebsunterbrechungsrisiko ist außerdem durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer Haftungszeit von 24 Monaten versichert.

7.5 Projektmanagement

Das Projektmanagement von FACC ist dafür verantwortlich, die vom Management festgelegten Ziele in Form von Projekten umzusetzen. Projekte werden dabei darin unterschieden, ob FACC Entwicklungsverantwortung trägt oder nicht. Jeder Vertrag wird auf seine Umsetzbarkeit geprüft, die mit dem Projekt verbundenen Risiken werden identifiziert, beurteilt und während der Abarbeitung genauestens beobachtet und analysiert, um – falls erforderlich – notwendige Maßnahmen einleiten und umsetzen zu können. Die bedeutsamsten Risiken bilden dabei die Verfügbarkeit von Ressourcen aller Art (Personal, Equipment, Materialien etc.) sowie äußere Faktoren, die entweder über die Schnittstellen im Unternehmen oder von außen an das Projektteam herangetragen werden können.

7.6 Produkthaftungs- und Qualitätsrisiko

Die vom Unternehmen konstruierten und hergestellten Produkte sind für den Einbau in Luftfahrzeuge oder in Triebwerke bestimmt. Fehler oder Funktionsmängel der hergestellten Produkte können mittelbar oder unmittelbar Eigentum, Gesundheit oder Leben Dritter beeinträchtigen. Die dauerhafte Sicherheit hat damit höchste Priorität. FACC ist nicht in der Lage, ihre Haftung gegenüber Kunden, Konsumenten oder Dritten in Absatzverträgen zu reduzieren oder auszuschließen. Jedes Produkt, das im Unternehmen entwickelt und/oder hergestellt wird und das Unternehmen verlassen soll, durchläuft daher qualifizierte Kontrollen hinsichtlich seiner Funktion und Qualität.

Bei Projekten, in denen FACC Entwicklungsverantwortung trägt, besteht aufgrund der Möglichkeit von Konstruktionsfehlern ein höheres Risiko, das jedoch durch systematisches Handeln minimiert wird. Regelmäßige Kontrollschritte in allen Stadien der Entwicklung reduzieren hier Risiken frühzeitig. FACC betreibt zudem ein Archivierungssystem für vertraglich festgelegte und auch individuell darüber hinaus gehende Qualitätsaufzeichnungen (Quality Records). Damit wird nachgewiesen, dass Leistungen und Produkte entsprechend den definierten und vom Kunden bzw. von der/den Luftfahrtbehörde/n freigegebenen Vorgaben ausgeführt wurden.

Obwohl das Produkthaftungsrisiko angemessen versichert ist, kann es im Fall von Qualitätsproblemen zu negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens kommen.

7.7 Finanzielle Risiken

Aus dem operativen Geschäft ergeben sich für FACC neben dem Finanzierungsrisiko auch Zins- und Währungsrisiken. Das übergreifende Risikomanagement des Konzerns ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen in den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, die potenziell negativen Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren. Der Konzern nutzt derivative Finanzinstrumente, um sich gegen bestimmte Risiken abzusichern. FACC verwendet derivative Finanzinstrumente ausschließlich zur Absicherung von Grundgeschäften, Spekulationsgeschäfte sind strikt untersagt. Die Abteilung Treasury & Risk Management des Konzerns identifiziert, bewertet und sichert finanzielle Risiken in enger Zusammenarbeit mit den operativen Einheiten des Konzerns.

7.7.1. Währungsrisiko

Während fast alle Verkäufe des FACC-Konzerns in USD abgewickelt werden, fällt ein wesentlicher Teil der Kosten in anderen Währungen als USD, insbesondere in EUR, an. FACC setzt zur Absicherung gegen nachteilige Veränderungen im EUR-USD-Wechselkurs derivative Finanzinstrumente (Devisentermingeschäfte) ein, aus denen auch Verluste erwachsen können.

Die Sicherungsstrategien der Abteilung Treasury & Risk Management des Konzerns sind darauf ausgerichtet, den Einfluss von Wechselkursschwankungen zu steuern und zu minimieren. Der Vorstand genehmigt die Strategien und berichtet regelmäßig dem Aufsichtsrat darüber.

Das Risikomanagement der Abteilung Treasury & Risk Management des Konzerns verfolgt das Ziel, erwartete Netto-Cashflows in USD (aus Umsatzerlösen abzüglich Einkäufen von Rohmaterialien) für die jeweils nächsten zwölf Monate (auf rollierender Monatsbasis) im Durchschnitt mit 80 % zu besichern (Hedge Ratio). Bei attraktiven Marktniveaus können die Sicherungszeiträume auf bis zu 36 Monate ausgedehnt werden. Für die Währungsrisiken von Finanzinstrumenten wurden Sensitivitätsanalysen, die die Auswirkungen von hypothetischen Änderungen der Wechselkurse auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie das Eigenkapital zeigen, durchgeführt. Währungsrisiken resultieren gemäß IFRS 7 aus Finanzinstrumenten, die monetärer Art und nicht in der funktionalen Währung des berichtenden Unternehmens denominiert sind. Folglich dienen Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmittel sowie Fremdwährungsderivate als Basis für die Berechnung der Sensitivität der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Die Sensitivität des Eigenkapitals bildet zusätzlich Bewertungseffekte der im sonstigen Ergebnis erfassten Cashflow Hedges für Fremdwährungsrisiken ab. Translationsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen, die in einer anderen Währung als der Konzernwährung erstellt wurden, wurden in der Berechnung nicht berücksichtigt.

7.7.2. Zinsrisiko

Das Zinsrisiko ergibt sich aus der durchschnittlichen Laufzeit der Finanzierungen sowie der Art der Verzinsung. Das Risiko liegt dabei bei fixer Verzinsung in sinkenden Zinssätzen und bei variabler Verzinsung in steigenden Zinssätzen.

Eine Erhöhung des Zinsniveaus um 50 Basispunkte hätte eine Verringerung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals von 615 TEUR (Vorjahr: 568 TEUR) zur Folge. Eine Senkung des Zinsniveaus um 50 Basispunkte hätte eine Erhöhung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals von 587 TEUR (Vorjahr: 568 TEUR) ergeben. Die Berechnung erfolgte auf Basis der variablen verzinslichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

7.8 Risiken in Bezug auf administrative und produktionstechnische Systeme

FACC ist im Rahmen seiner Geschäftsprozesse auch IT- und Systemrisiken ausgesetzt, die im äußersten Fall auch zur Beeinträchtigung von administrativen und produktionstechnischen Anlagen führen können. Risikofaktoren, die unter diesem Bereich verstanden werden, sind zum Beispiel klassische Computerkriminalitätsrisiken (Cyber-Crime-Attacken wie Hacking, Phishing, Ransomware, etc.) aber auch klassische Betrugsszenarien (Social Engineering) sowie das Risiko von unberechtigtem physischem Eindringen von Personen in sensible Produktions- oder Unternehmensbereiche. FACC hat für IT-behaftete Bereiche entsprechende systemische Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Im Rahmen der Betrugsprävention setzt FACC auf laufende Schulungen ihre Mitarbeiter in sensiblen Bereichen sowie Informationskampagnen im Unternehmen. Die physische Werkssicherheit wird unter anderem durch Zutrittskontrollen sichergestellt.

8. FORSCHUNG, ENTWICKLUNG UND INNOVATION

FACC investiert laufend in Forschung und Entwicklung, um die Geschäftsbeziehungen zu ihren Kunden zu stärken und neue Geschäftsfelder zu erschließen. Der Fokus liegt dabei auf proprietärer Eigenentwicklung, um das generierte Wissen für alle derzeitigen und zukünftigen Kunden des Unternehmens einsetzen zu können. Des Weiteren werden strategische Kooperationen mit Kunden und Forschungseinrichtungen zur Optimierung von Produkten eingegangen.

Im Geschäftsjahr 2019 wendete FACC 59,5 Mio. EUR bzw. 9,0 % ihres Umsatzes für unternehmens- und kundenbezogene Forschungs- und Entwicklungsleistungen auf.

Aus Sicht des Unternehmens bilden aktive Forschung und Innovation eine Grundvoraussetzung, um die führende Position von FACC als Technologiepartner und Systemlieferant ihrer Kunden beizubehalten. Da FACC oft mit geschützten Kundenpatenten und -prozessen arbeitet, helfen Eigenentwicklungen, bestehende Aufträge zu sichern und neue Geschäftsfelder zu erschließen. In einem starken Netzwerk aus Kunden, Zulieferern und wissenschaftlichen Partnern entwickelt FACC neue Technologien für die Anwendung in zukünftigen Luftfahrtentwicklungsprogrammen.

FACC arbeitet laufend an neuen Produktlösungen und Fertigungstechnologien. Aktuell legt das Unternehmen seine Forschungsschwerpunkte auf fünf wesentliche Projekte:

  • Gewichtsreduktion
  • Robuste Fertigungsprozesse
  • Nachhaltige Materialien
  • Erhöhung der Ratenfähigkeit
  • Digitalisierung und künstliche Intelligenz

Thermoplastische Pressenbauteile

Im Bereich der thermoplastischen Faserverbundwerkstoffe zeigte sich im vergangenen Wirtschaftsjahr ein deutlicher Zuwachs an-Interessens seitens der Luftfahrtindustrie. Vor allem Hochleistungskunststoffe wie LM-PAEK (Low Melting Polyaryletherketon) und PEEK (Polyetheretherketon) gewinnen für strukturelle Anwendungen immer mehr an Bedeutung. Die Verarbeitung in Kombination mit einem hochratenfähigen, automatisierten und robusten Pressenprozess erlaubt es, Faserverbundbauteile schnell, kosteneffizient und in hoher Qualität zu Fertigen. Ein signifikanter Vorteil von thermoplastischen Kunststoffen ist die Fähigkeit zum Upcycling. Abfälle (Fräsabfälle, Verschnitt etc.) können zerkleinert und in einem weiteren Pressenschritt erneut zu Bauteilen verarbeitet werden. Dieser Kreislauf erlaubt es FACC, in Zukunft die Abfallmenge weiter zu reduzieren und einen Beitrag zum nachhaltigen Produzieren von Faserverbundkomponenten zu leisten. Gemeinsam mit Airbus entwickelt FACC im Zuge des Projekts Wing of Tomorrow thermoplastische Faserverbundstrukturen, um auch in Zukunft neue Fertigungstechnologien in Serie anbieten zu können.

Induktives Schweißen

Das Fügen einzelner Komponenten in der Luftfahrtindustrie geschieht zumeist mechanisch mittels Schrauben und Nieten. Diese zuverlässige Art der Verbindungstechnik erzeugt jedoch einen erheblichen Aufwand in der Bauteilassemblierung. Außerdem führt die hohe Anzahl an Verbindungselementen zu einem erhöhten Bauteilgewicht. Thermoplastische Kunststoffe besitzen die vorteilhafte Eigenschaft, dass diese mehrmals aufgeschmolzen und abgekühlt werden können. Diese Möglichkeit erlaubt ein Verschweißen zweier Bauteile mittels Induktionsschweißverfahren. Bei diesem Verfahren induziert eine Induktionsspule Wirbelströme, die durch Verluste in den Kohlenstofffasern zu einer Erwärmung der Gewebelagen im Laminat führen. Unter Druck werden die Fügepartner miteinander verbunden. Durch die Anwendung des induktiven Schweißverfahrens können Verbindungselemente signifikant reduziert werden, wodurch das Bauteilgewicht weiter reduziert wird. Ein weiterer Vorteil ergibt sich durch die hohe Automatisierbarkeit dieses Prozesses. Dadurch wird eine robuste Bauteilherstellung ermöglicht.

Integrale Hohlstrukturen und Harzinjektionsverfahren

Integrale Faserverbundstrukturen gewinnen immer weiter an Bedeutung, da sie eine Reduktion der Anbindungselemente und Beschläge ermöglichen und damit viel Gewichteinsparungspotenzial. Außerdem können sie dazu beitragen, die Zulieferkette zu verschlanken. Aus diesem Grund verstärkt FACC die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten auch in diesem Technologiefeld. Vor allem die Fertigung von integralen Hohlstrukturen ermöglicht die Fertigung etwa von Klappen, Quer-, Höhen- und Seitenrudern in einem Aushärtezyklus. Dabei kommen Harzinjektionsverfahren wie Resin-Transfer-Molding (RTM) und dem von FACC patentierten Vakuuminfusionsverfahren MARI zum Einsatz. In Kombination mit schnellaushärtenden Matrixsystemen erlauben beide Fertigungsverfahren eine signifikante Reduktion der Zykluszeit bei gleichzeitiger Erhöhung des Automatisierungsgrades in der Produktion. Aufgrund der Reduktion von Verbindungselementen kann des Weiteren die Assemblierungszeit in der Produktion verkürzt werden. Auch im Themenschwerpunkt der integralen Hohlstrukturen arbeitet FACC eng mit Airbus zusammen, um in weiterer Folge den erarbeiteten Technologievorsprung in die Serienentwicklung überführen zu können.

Digitalisierung und Technologiemanagement

Digitalisierung und Technologiemanagement nimmt einen immer größeren und wichtigeren Stellenwert ein, um zukünftige Entwicklungsprojekte schnell, kostengünstig und mit hohem Qualitätsstandard umsetzen zu können. Dabei spielt die Digitalisierung der kompletten Wertschöpfungskette eine entscheidende Rolle. Das Ziel ist eine durchgängige Prozesskette – von der Ideenfindung über die Produktentwicklung bis hin zu Fertigung, Qualitätskontrolle und Auslieferung von Faserverbundkomponenten. Technologiemanagement zielt darauf ab, vorhandenes Wissen stärker zu nutzen und für alle Unternehmensbereiche zugänglich zu machen. Auf diese Weise sollen Ressourcen im Unternehmen effizienter eingesetzt werden können.

Patente und Preise

Um ihre Technologieführerschaft im Composite-Bereich weiter auszubauen, strebt FACC weitgehende Unabhängigkeit in ihrem Prozessportfolio an. Darüber hinaus wird das Bauteilportfolio des Unternehmens sukzessive erweitert, um neue Absatzmöglichkeiten zu erschließen. Die Anstrengungen von FACC im Bereich Forschung und Entwicklung wurde 2019 mit dem Airbus Innovation Award ausgezeichnet. Beide Wachstumsfelder werden flankiert von einer erweiterten Patentstrategie, die auf den größtmöglichen Schutz des intellektuellen Eigentums des Unternehmens abzielt.

9. MITARBEITER

Zum Stichtag am 31. Dezember 2019 betrug der Mitarbeiterstand des FACC-Konzerns 3.371 Vollzeitäquivalente (FTE; Vorjahr: 3.465 FTE).

In Österreich waren zum 31. Dezember 2019 3.125 FTE beschäftigt. Dies entspricht rund 93 % der gesamten Belegschaft des Konzerns.

Arbeiter Angestellte Gesamt
Central Services 139 485 624
Aerostructures 705 218 923
Engines & Nacelles 418 124 542
Cabin Interiors 765 171 936
Tochtergesellschaften 61 238 299
FACC AG - 47 47
Summe 2088 1283 3371

Die Internationalität von FACC spiegelt sich auch in ihrer Mitarbeiterstruktur wider. An den österreichischen Standorten sind Mitarbeiter aus 47 Nationen aller Kontinente beschäftigt. 55% der Belegschaft haben die österreichische Staatsbürgerschaft, 20 % kommen aus Deutschland. Der Frauenanteil an der Gesamtbelegschaft befindet sich mit annähernd 30 % für ein Technologieunternehmen weiterhin auf hohen Niveau. Besonders erfreulich ist der Frauenanteil von nahezu 50 % in der Lehrlingsausbildung von FACC.

Motivation und Gesundheit: FACC als Vorreiter bei Mitarbeiterzufriedenheit

Dass FACC an der Motivation, Zufriedenheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter gelegen ist, zeigt sich in einer Fülle von Maßnahmen und Initiativen. So bietet FACC ihren Mitarbeitern sowohl unterjährig als auch während der Sommerferien gestützte Kinderbetreuungsplätze an. Das Angebot wird von den Mitarbeitern stark genutzt, die Kindertagesstätte in St. Martin ist voll ausgebucht. Die Ausgabe von isotonischen Getränken in der Produktion während der Sommermonate, Nichtraucherseminare sowie Impf- und Blutspendeaktionen sind weitere Beiträge, die FACC zur Gesundheit ihrer Mitarbeiter leistet. Diese und zahlreiche andere Maßnahmen laufen unter dem Titel "G'sund & zufrieden", ein Projekt, für das FACC erstmals 2017 von der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse das Gütesiegel Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) verliehen wurde. Die Rezertifizierung für 2020 bis 2022 wurde 2019 erfolgreich abgeschlossen. Das BGF-Gütesiegel gilt in Österreich als sichtbares Zeichen und als anerkannter Standard qualitätsvoller betrieblicher Gesundheitsförderung. Unabhängige Experten prüfen dafür in einem objektiven und transparenten Verfahren, ob die hoch angesetzten Qualitätskriterien des Europäischen Netzwerks für BGF erfüllt werden.

FACC Academy

Konstante Investitionen in die Ausbildung der gesamten Belegschaft sind ein wesentlicher Faktor für den Unternehmenserfolg von FACC. Nach dem Motto "Lebenslanges Lernen" bietet sie ihren Mitarbeitern zu diesem Zweck umfassende berufsbegleitende Ausund Weiterbildungsmöglichkeiten. Drehscheibe dafür ist die FACC Academy, die allein im Geschäftsjahr 2019 343 interne Trainings organisierte, bei denen es insgesamt 4.239 Teilnahmen gab. Darüber hinaus fanden 100 externe Trainings statt, in denen 542 Mitarbeiter geschult wurden.

Um mit den zeitlichen Ressourcen ihrer Mitarbeiter verantwortungsvoll umzugehen, bietet FACC ausgewählte Schulungen bereits via E-Learning an. E-Learning-Inhalte werden mittlerweile auch durch interne Entwickler erstellt und das Spektrum damit gezielt auf die Belegschaft und das Unternehmen zugeschnitten. Neben E-Learning in den Bereichen "SAP Basic", "SAP Advanced" und "System Management" stehen auch webbasierte Trainings unter anderem zu den Themen "Export Control Advanced" oder "Foreign Object Damage" (FOD; Schaden der durch Fremdkörper und Substanzen am Flugzeug oder am Bauteil entstehen kann) zur Verfügung. Die Lerneinheiten können direkt am Arbeitsplatz über das SAP-System von FACC absolviert werden.

Damit sichergestellt ist, dass die Mitarbeiter sämtliche Anforderungen für ihren Job erfüllen, wurde darüber hinaus die Trainingsmatrix sowohl für die österreichischen als auch internationalen Standorte von FACC komplett überarbeitet. Der so genannte "LSO Lerner" in SAP bietet jeder Führungskraft und jedem Mitarbeiter zu jedem Zeitpunkt einen Überblick, welche Qualifikationen für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit bereits vorliegen oder noch erworben werden müssen. Interne Trainings können direkt gebucht oder zusätzlicher Schulungsbedarf jederzeit bei der FACC Academy angemeldet werden. Die laufende Erweiterung des Trainingsangebots umfasst unter anderem neue, gezielte Ausbildungen für Vorarbeiter, Führungskräfte oder im Projekt Management.

Global Family

Als internationales Unternehmen mit Mitarbeitern aus 47 Ländern legt FACC besonderen Wert auf Interkulturalität. Um die gute Zusammenarbeit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten, absolviert ein großer Teil von ihnen Sprachtrainings sowie Trainings rund um das Thema Interkulturalität.

Neben der Vielzahl an Sozialleistungen boten firmenweite Veranstaltungen wie die Jubiläumsfeier, ein Mitarbeiterfest oder die traditionelle Weihnachtsfeier Anlässe zum Feiern der gemeinsam erreichten Erfolge. Unternehmensweite Formate wie der vierteljährliche "Flight Club" bieten die Möglichkeit zu Networking sowie dazu, gemeinsam mit anerkannten Experten über die Arbeitswelten und andere Herausforderungen der Zukunft zu diskutieren. Zahlreiche Kooperationen mit Behörden, Stiftungen, Schulen, forschungsnahen Institutionen oder die Präsenz auf Jobmessen stellen sicher, dass FACC auch morgen die richtigen Mitarbeiter und das richtige Know-how mit an Bord hat.

Interne Nachwuchsvorsorge

Hohen Stellenwert genießt bei FACC auch die Lehrlingsausbildung. So waren mit Ende Geschäftsjahr 2019 in Summe 40 Lehrlinge in sechs verschiedenen Berufsbildern bei FACC in Ausbildung. Als sichtbares Zeichen für die Qualität seiner Lehrlingsausbildung hat das Unternehmen vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft das Gütesiegel "Staatlich ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb" erhalten.

Jungen engagierten Aspiranten bietet FACC hoch spezialisierte Ausbildungen in Konstruktion, Metall- und Zerspanungstechnik, Kunststofftechnik, Prozesstechnik, IT-Systemtechnik und IT-Applikationsentwicklung. Schon während ihrer Ausbildungszeit stehen den Lehrlingen im Unternehmen die neuesten Technologien und Anlagen zur Verfügung. Damit erhalten sie bei FACC die Möglichkeit, sich mit Innovationsgeist und Engagement zu Experten der Zukunft zu entwickeln. Von all dem konnten sich im Geschäftsjahr 2019 sowohl aktive als auch zukünftige Lehrlinge und deren Familien im Rahmen des Lehrlingstags der Initiative zukunft.lehre.österreich. in Mattighofen oder der Langen Nacht der Lehre selbst und direkt überzeugen – Probesitzen im neuen Lufttaxi EHang 216 inklusive.

FACC Stipendium

Im Geschäftsjahr 2019 wurde erstmalig das FACC-Stipendium mit einem Gesamtwert von rund 100.000 EUR im Studienzweig "Leichtbau- und Composite-Werkstoffe" vergeben. Vier Kandidaten werden während ihrer Studienzeit monatlich mit finanziellen Zuwendungen unterstützt. Darüber hinaus übernimmt FACC die Studiengebühren, bietet Praktika in den eigenen Werken und Betreuung durch kompetente Mitarbeiter von FACC sowie die Teilnahme an Trainings und zahlreiche weitere Benefits an.

10. NACHHALTIGKEITSMANAGEMENT

Das Nachhaltigkeitsmanagement des FACC-Konzerns ist fest in seiner Unternehmensstrategie verankert und berichtet direkt an den Vorstand. Ziel des Nachhaltigkeitsmanagements ist es, in allen Geschäftsprozessen die Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft zu berücksichtigen und die ökonomischen mit den ökologisch-sozialen Vorstellungen des Unternehmens in Einklang zu bringen. Dabei arbeiten Nachhaltigkeitsmanagement und operative Einheiten eng zusammen.

Der erste Nachhaltigkeitsbericht des FACC-Konzerns über das Geschäftsjahr 2017 wurde im Mai 2018 präsentiert und kann über die Konzernwebsite abgerufen werden.

Der Nachhaltigkeitsbericht des FACC-Konzerns wird nach den GRI-Standards (Global Reporting Initiative Standards) und nach den Anforderungen des österreichischen NaDiVeG (Nachhaltigkeitsund Diversitätsverbesserungsgesetz) erstellt und erscheint gemäß § 267a UGB als gesonderter nichtfinanzieller Bericht.

11. BERICHT ÜBER DIE ZWEIGNIEDERLASSUNGEN

Die FACC AG betreibt keine Zweigniederlassungen.

12. ANGABEN GEMÄSS § 243A UGB

12.1 Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Gemäß § 243a Abs. 2 UGB ist FACC verpflichtet, die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben. Der Vorstand der FACC AG hat gemäß § 82 AktG dafür zu sorgen, dass ein Rechnungswesen und ein internes Kontrollsystem geführt werden, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen. Somit liegt es in der Verantwortung des Vorstands, ein angemessenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess einzurichten.

Die wesentlichen Merkmale des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems sind im Risikomanagementhandbuch sowie im Finanzhandbuch von FACC festgehalten. Dabei wurden unter anderem wesentliche Finanz- und Controlling-Prozesse sowie deren entsprechende Risiken beschrieben und identifiziert.

Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte Erfassung aller Geschäftsprozesse und Transaktionen gewährleistet ist und somit jederzeit fundierte Aussagen über die aktuelle Geschäftslage des Unternehmens getroffen werden können.

Zu den Maßnahmen und Regeln zählen unter anderem Funktionstrennung, Vier-Augen-Prinzip, Unterschriftenordnung, ausschließlich kollektive und auf wenige Personen eingeschränkte Zeichnungsermächtigungen für Zahlungen sowie systemunterstützte Prüfungen durch die verwendete EDV-Software SAP.

Bei FACC wird diese Software seit mehr als zehn Jahren in fast allen Unternehmensbereichen eingesetzt. Die Ordnungsmäßigkeiten der SAP-Systeme wurden in allen betroffenen Geschäftsprozessen umgesetzt.

Im Rahmen des monatlichen Reportings an den Vorstand und die zweite Berichtsebene werden insbesondere Soll-Ist-Vergleiche berichtet. Der Aufsichtsrat der FACC AG wird in seinen vierteljährlich stattfindenden Sitzungen über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Prognose für den weiteren Geschäftsverlauf des Konzerns unterrichtet. In den Sitzungen des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats wurden unter anderem auch Themen wie das interne Kontrollsystem und das Risikomanagement sowie Maßnahmen zur Minderung der internen Kontrollrisiken behandelt.

Im Rahmen des Budgetierungsprozesses werden Budgetkosten je Kostenstelle geplant. Jeder Kostenstellenverantwortliche ist für die Einhaltung der budgetierten Kosten sowie die geplanten Investitionen verantwortlich. Alle Investitionsvorhaben sind vom Vorstand freizugeben. Über das Budget hinausgehende Investitionen unterliegen der Genehmigung des Aufsichtsrats.

12.2 Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen

Das Grundkapital des FACC-Konzerns belief sich zum 31. Dezember 2019 auf 45.790.000 EUR und ist in 45.790.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien unterteilt. Sämtliche Aktien sind zum Handel im Segment Prime Market der Wiener Börse zugelassen. Jede Aktie entspricht einer Stimme in der Hauptversammlung.

Zum 31. Dezember 2019 war die AVIC Cabin Systems Co. Limited (vormals FACC International Company Limited) direkt bzw. indirekt mit 55,5% an FACC beteiligt. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 waren keine weiteren Aktionäre bekannt, die eine Beteiligung am Grundkapital von mehr als 10 % hielten.

Der im Streubesitz befindliche Anteil der FACC-Aktien betrug am 31. Dezember 2019 44,5% oder 20.397.364 Stück.

Es existieren keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.

Bei FACC besteht kein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, in dessen Rahmen Mitarbeiter das Stimmrecht für ihre Anteile am Unternehmen nicht unmittelbar ausüben.

12.3 Genehmigtes Kapital

In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 wurde ein genehmigtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu Nominale 9.000.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 9.000.000 neuen Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen.

Die Eintragung des genehmigten Kapitals im Firmenbuch erfolgte mit 29. November 2019.

12.4 Bedingtes Kapital

In der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 wurde ein genehmigtes bedingtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten bedingten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu einer Nominale von EUR 3.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 neuen Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Dieses genehmigte bedingte Kapital dient der Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Aktienoptionsplans der Gesellschaft. Die Kapitalerhöhung ist zweckgebunden und darf nur so weit durchgeführt werden, als Inhaber von Optionen aus einem Aktienoptionsplan der Gesellschaft diese ausüben.

12.5 Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat

Solange die AVIC Cabin Systems Co. Limited (vormals FACC International Company Limited), Aktionärin von FACC mit einer Beteiligung von zumindest 25% des jeweils geltenden Grundkapitals ist, hat diese gemäß Punkt 11 der Satzung von FACC das Recht, bis zu ein Drittel aller Mitglieder des Aufsichtsrats zu ernennen.

Darüber hinaus bestehen keine Satzungsbestimmungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie zur Änderung der Satzung hinausgehende Regelungen enthalten.

12.6 Sonstige Angaben

Zum 31. Dezember 2019 hielt die FACC AG keine eigenen Aktien.

Beschränkungen hinsichtlich der Stimmrechte der FACC-Aktien und deren Übertragung, auch aus Vereinbarungen zwischen Aktionären, sind FACC nicht bekannt.

Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen FACC und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.

In den Vereinbarungen betreffend Schuldscheindarlehen sind "Change of Control"-Klauseln enthalten. Die Darlehensgeber sind berechtigt zu kündigen, wenn

  • a. die Aviation Industry Corporation of China (AVIC) direkt oder indirekt insgesamt weniger als 50 % plus eine Aktie der Darlehensnehmerin hält oder
  • b. die Aviation Industry Corporation of China (AVIC) weder direkt noch indirekt das Recht hat, die Mehrheit der Geschäftsführungs- oder Aufsichtsratsmitglieder der Darlehensnehmerin zu bestimmen und zu ernennen.

13. AUSBLICK

13.1 Der Markt der zivilen Luftfahrt

Die 2019 publizierten Marktvorschauen von Airbus und Boeing bestätigen ein weiteres Mal, dass aus heutiger Sicht der langfristige Wachstumstrend in der zivilen Luftfahrtindustrie auch in Zukunft anhalten dürfte. Analysen der OEMs gehen von einer konstanten jährlichen Zunahme des Passagieraufkommens von rund 4,5 % aus. Zwischen 2019 und 2037 werden folglich etwa 40.000 neue Flugzeuge benötigt. Im Vergleich zur Prognose 2018 ist das ein Plus von 2.500 Flugzeugen. Gleichzeitig geht aus den letzten Ratenvorschauen für die kommenden zwei Jahre hervor, dass sich der Anstieg bei einigen Flugzeugmustern stabilisiert hat und etwas flacher verlaufen wird, als noch vor einem Jahr angenommen. Aus heutiger Sicht werden die Fertigungsraten für den Langstreckenmarkt in den kommenden 24 bis 36 Monaten kein Wachstum verzeichnen, in einzelnen Fällen (B787) ist eine kurzfristige Anpassung der Fertigungsraten von 14 auf zwölf bzw. zehn Flugzeuge pro Monat ab dem vierten Quartal 2020 zu erwarten. Die unmittelbaren Umsatzentwicklungen der Luftfahrzeugzulieferindustrie haben sich bereits im Jahr 2019 wie vorhergesagt auf hohen Niveau stabilisiert, für das Jahr 2020 kann aus heutiger Sicht davon ausgegangen werden, dass sich diese Situation nicht wesentlich verändert. Die Zulassung und damit verbundene Wiederaufnahme des regulären Flugbetriebs der B737 MAX wird 2020 ein wesentlicher Industriemeilenstein sein – ein formaler Neuzulassungstermin wurde bisher nicht bekanntgegeben.

Die bereits in den letzten Jahren erwartete Verschiebung der Absatzmärkte hin zu den neuen Wachstumsmärkten China und Indien bestätigt sich und wird sich auch in Zukunft weiter fortsetzen. Das Verkehrsaufkommen (Reisetätigkeit pro Jahr und Einwohner) soll sich in diesen Ländern bis zum Jahr 2036 vervierfachen. Das Reiseaufkommen je Einwohner in den USA und in Europa soll sich – obwohl es sich bereits heute auf hohem Niveau befindet – im gleichen Zeitraum um 40 % erhöhen.

Im vergangenen Jahr lieferten Airbus und Boeing zusammen 1.243 neue Verkehrsflugzeuge an ihre Kunden aus (Vorjahr: 1.606). Im gleichen Zeitraum wurden 681 Flugzeuge an Airlines verkauft (Vorjahr: 1.640). Beide Werte (Auslieferungen und Neubestellungen) können aufgrund der bekannten Thematik rund um die B737 MAX nur bedingt für einen direkten Vergleich der Kennzahlen mit dem Jahr 2018 verwendet werden. Die Auslieferungen von Flugzeugen des Modells B737 MAX an bestehende Kunden wurde ab März 2018 vorübergehend eingestellt. Airbus wiederum lieferte im Jahr 2019 863 Flugzeuge aus (Vorjahr: 800) und verbuchte 786 Neubestellungen(Vorjahr: 747). Der Order Backlog aller verkauften Flugzeuge beträgt derzeit 12.913 Flugzeuge und lastet die Industrie unter der Annahme von derzeit gültigen jährlichen Auslieferungsgraten für ca. sieben Jahre aus.

Ein Merkmal in der Industrie ist das Voranschreiten von Übernahmen und der Bildung neuer Allianzen. Die Übernahme des Bombardier-C-Series-Programms durch Airbus mit 1. Juli 2018 ist weiter vorangeschritten. Darüber hinaus hat sich Bombardier von seiner Luftfahrt-Strukturfertigung getrennt und hat diese an Spirit verkauft. Die Verhandlungen zwischen Boeing und Embraer mit dem Ziel, dem Beispiel von Airbus zu folgen, wurden abgeschlossen. Boeing übernimmt die Verkehrsflugzeugsparte von Embraer. Embraer konzentriert sich auf die Entwicklung und die Herstellung von Produkten für Business Jets sowie den nicht kommerziellen Bereich.

COMAC treibt die die Serienfertigung seines Flugzeugs AR21 weiter voran und schließt im Jahr 2019 weitere Programmmeilensteine bei der Entwicklung der C919 ab. Die Inbetriebnahme der COMAC 919 ist aus heutiger Sicht für das Jahr 2021geplant, für das Flugzeug liegen 815 Bestellungen vor.

13.2 Globale Einflüsse und Trends

Wie eingangs erwähnt, ist eine generelle Abschwächung des weltweiten Wirtschaftswachstums wahrnehmbar. Diese Entwicklung wirkt sich auf den Langstreckenmarkt stärker aus – die Bedarfe an Großraumflugzeugen mit Sitzplätzen für mehr als 350 Passagiere haben sich aus diesem Grund auf hohen Niveau stabilisiert bzw. wird es bei einzelnen Flugzeugtypen zu kurzfristigen Ratenreduktionen kommen (siehe Angaben unter 12.1).

Die weitere Entwicklungen rund um das Coronavirus und die damit verbundenen Auswirkungen auf den globalen Konsum, Tourismus und die Industrie sind aus heutiger Sicht noch nicht bewertbar. Erste Prognosen gehen davon aus, dass sich das globale Wachstum 2020 durch das Coronavirus merkbar verlangsamen wird. Besonders eine längere Einschränkung der Reiseaktivitäten in den asiatischen Wachstumsmärkten könnte zu kurzfristigen Überkapazitäten in der Airline-Branche führen. Auswirkungen auf die Auslieferungs- und Bauraten von Flugzeugen sind bislang nicht bekannt, diese könnten sich aber als Konsequenz einstellen, sollten bestehende Reisehemmnisse langfristig aufrecht bleiben.

Nachhaltige Mobilitätskonzepte verbunden mit der Notwendigkeit, CO2-Emissionen signifikant zu reduzieren, rücken immer mehr in den Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. Besonders der individuelle Verkehr aber auch die Luftfahrzeugbranche werden sich auf diese Trends einstellen und mit entsprechenden technologischen Innovationen zur Zielerreichung beitragen müssen. In Summe beträgt der CO2-Anteil der Luftfahrtindustrie 2,7 %. In den letzten 50 Jahren wurde dieser Wert bereits halbiert, und das bei einer Vervierfachung des Passagieraufkommens im selben Zeitraum. Ziel der Luftfahrzeugindustrie ist es, ihren Anteil an den weltweiten CO2- Emmissionen bis 2050 auf unter 1,5 % zu reduzieren. Auf Basis ihrer Leichtbaukompetenz und den steigenden Anforderungen neuer Flugzeuge hinsichtlich ihrer Effizienz kann FACC dem Markt neue Lösungen zur Erreichung dieser Ziele anbieten.

13.3 FACC-Konzern

B Bedingt durch das ausgeglichene und breite Kunden- und Produktportfolio sowie den geplanten Serienhochläufen neuer Projekte wird FACC auch im Geschäftsjahr 2020 ihren Wachstumskurs fortsetzen.

Die Entwicklung neuer zukunftsweisender Produkte sind weit fortgeschritten, die Zulassungstests verlaufen planmäßig und der Serienhochlauf befindet sich zum Teil bereits in Umsetzung. Die im Geschäftsjahr 2019 begonnen Ratenhochläufe werden weiter fortgesetzt, zusätzliche Serienhochläufe – allen voran im Bereich Engine Systems – werden im Jahresverlauf in den Serienbetrieb übertreten. Auch bei diesen Projekten, erfolgt in den Jahren 2020 sowie 2021 der stufenweise Ratenhochlauf.

Für das Geschäftsjahr 2020 erwartet FACC auf Basis der heutigen Markteinschätzung und des aktuellen Produktmixes des Konzerns ein stabiles bis leicht ansteigendes Umsatzwachstum, das mit dem Wachstum des Marktes einhergeht. Die in den letzten Jahren durchgeführten Aktivitäten zur Steigerung der Ertragskraft werden weiter forciert – mit dem Ziel, natürliche Kostensteigerungen zu kompensieren.

Darüber hinaus werden zusätzliche Aktivitäten gestartet:

  • Die Errichtung der zusätzlichen Fertigungsstätte in Kroatien wird im Jahr 2020 erfolgen. Die zusätzlichen Kapazitäten werden planmäßig ab dem Jahr 2021 fertig zur Verfügung stehen.
  • Der im Geschäftsjahr 2015 eingeschlagene Weg zur vertikalen Integration von Kernkompetenzen in das Fertigungsnetzwerk von FACC wird nachhaltig ausgebaut. Ziel ist es, den Wertstrom zu vereinfachen, die Material- bzw. die Zukaufkosten weiter zu senken und die Abhängigkeit von einzelnen Supply Chains signifikant zu reduzieren. Hierfür wurden im Geschäftsjahr 2019 entsprechende Investitionen getätigt. Ein wesentlicher Meilenstein hierbei wird der Fertigungsstart von metallischen Komponenten sein. Diese wurde bisher zu 100 % über Supply Chains beschafft. In einer hochautomatisierten Fertigungszelle wird 2020 die Fertigung von Aluminiumbeschlägen durch FACC gestartet. Der Kompetenzaufbau im Bereich von hochqualitativen Flugzeugmöbeln schreitet ebenfalls planmäßig voran, neben Investitionen im Fertigungsumfeld wurden neue Materialien entwickelt, zugelassen und patentiert. Der Fertigungsstart wird im Geschäftsjahr 2020 erfolgen, mit einer kontinuierlichen Erhöhung der Wertschöpfung in den Jahren 2021 und 2022.
  • Verabschiedet wurde ein generelles Effizienzsteigerungsprogramm in Höhe von 50 Mio. EUR. Es sieht mehrere Aktionsfelder vor und beinhaltet folgende Hauptbereiche:
    • o Erhöhung der generellen Fertigungseffizienz durch Lernkurven- und Produktionstaktungseffekte
  • o Reduktion der Materialkosten durch (i) eine Konsolidierung der bestehenden Supply Chains sowie (ii) die vertikale Integration (Insourcing) von Bauteilgruppen mit hohen Zukaufwerten bzw. Systemen, die zur Kernkompetenz von FACC gehören
  • o Weitere Optimierungen der administrativen und operativen Abläufe und damit verbunden eine Verschlankung der Organisation
  • o Verlagerungen der Fertigung in das neue Werk in Kroatien und damit verbunden eine deutliche Reduzierung der Herstellungskosten bei Produkten mit hohen Lohnkostenanteilen

Einhergehend mit dem geplanten Umsatzwachstum möchte FACC die Ertragskraft des Unternehmens schrittweise erhöhen, wobei nach Umsetzung der oben erwähnten Maßnahmen innerhalb von drei Jahren eine EBIT-Marge von mehr als 8 % angestrebt wird. Bedingt durch die Einführung der beschriebenen Neuprojekte, besonders im Interior-Bereich, werden die Margen im ersten Halbjahr 2020 den Margen des Vorjahres folgen. Hauptziel ist es, die stark wachsende Sparte Cabin Interiors ab dem zweiten Halbjahr 2020 stabil in die Gewinnzone zu führen und dort eine stufenweise Margenverbesserung voranzutreiben. Unter Berücksichtigung der heutigen Marktsituation geht FACC davon aus, dass die Ertragslage in den Segmenten Aerostructures sowie Engines & Nacelles auf dem Niveau von 2019 bleiben wird.

An der Erreichung des Etappenziels von einer Umsatzmilliarde wird auch im Geschäftsjahr 2020 durch das aktive Bearbeiten des Marktes intensiv gearbeitet.

Zusammenfassend wird der FACC-Konzern seine Aktivitäten von der Entwicklung, der Herstellung sowie dem globalen Supply Chain Management weiter forcieren und damit seine Position als bevorzugter Technologiepartner der Luftfahrtindustrie nachhaltig ausbauen. Die Umsetzung der Konzernstrategie "Vision 2020" im Hinblick auf die Stärkung und den Ausbau des Rangs eines Tier-1-Lieferanten in der globalen Luftfahrtindustrie hat weiterhin höchste Priorität.

Ried im Innkreis, am 6. März 2020

Robert Machtlinger e.h.

Vorsitzender des Vorstands

Andreas Ockel e.h.

Mitglied des Vorstands

Aleš Stárek e.h.

Mitglied des Vorstands

Yongsheng Wang e.h.

Mitglied des Vorstands

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