Management Reports • Jun 2, 2020
Management Reports
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Jahresfinanzbericht 2019
2019 erlebte die Weltwirtschaft eine Abschwächung des Wachstums. Nach den Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) legte die globale Wirtschaftsleistung nur noch um 2,9% zu – nach einem Anstieg in Höhe von 3,6 % im Jahr 2018. In den Industriestaaten schwächte sich das Wachstum nach einem stärkeren Vorjahr auf 1,7 % (Vorjahr: 2,2%) leicht ab. In den Schwellen- und Entwicklungsländern blieb die Wirtschaftsdynamik mit einem Plus von 3,7 % (Vorjahr: 4,5%) weiterhin hoch. Auch die beiden größten Volkswirtschaften der Welt, die USA und China, verzeichneten laut IWF 2019 jeweils eine Steigerung des Wirtschaftswachstums: Die Vereinigten Staaten befinden sich in einem robusten Aufschwung. Die US-Konjunktur führte 2019 zu einem Wachstum von 2,3 % (Vorjahr: 2,9%).
Die stärksten Impulse für das globale Wachstum gingen von China und Indien aus, deren Wirtschaft unvermindert stark wuchs. Die Konjunkturdaten zeigen ein Plus von 6,1 % respektive 4,8 %(Vorjahr: 6,6 % respektive 6,8 %).
In der Eurozone zeigte sich die Wirtschaft 2019 im Gegensatz dazu geschwächt: Nach Jahren kontinuierlicher Erholung auf schwachem Niveau hat sich das Wachstum in Europa mit einem Plus von 1,2% nach dem Wachstum von 1,9 % nochmals deutlich verlangsamt.
Trotz der allgemein verbesserten Wirtschaftslage bleiben Risiken wie der zunehmende Protektionismus im Welthandel laut IWF-Prognose weiter bestehen. Offen ist auch die Frage, ob es ein Abkommen über die Fortsetzung des Freihandels zwischen Großbritannien und der EU geben wird. Der Austritt der Briten aus der Europäischen Union betrifft dabei insbesondere das Finanzzentrum London, und die Unsicherheit für die britische und einige Bereiche der europäischen Wirtschaft ist groß. Unverändert hoch werden laut der Prognose außerdem die Risiken gesehen, die von geopolitischen Konflikten ausgehen.
Die Fluggesellschaften durchliefen zuletzt eine weiterhin gute Ergebnisentwicklung. Dies ist unter anderem auf die starke Nachfrage, erfolgreiche Effizienzsteigerungen und Konsolidierungen zurückzuführen. Auch der relativ niedrige Ölpreis, ein wichtiger Faktor bei den Betriebskosten der Airlines, wirkte positiv.
Für das globale Passagieraufkommen meldete die International Air Transport Association (IATA) 2019 einen Anstieg um 4,5%. Die Nachfrage stieg dabei regional unterschiedlich, größte Treiber waren hier Staaten in Asien: in Indien um 18,6 %, in China um 11,7 % und in Russland um 9,0 %. Steigende Passagierzahlen veranlassten die Airlines dazu, ihre Flotten zu vergrößern. Die IATA errechnete für 2019 einen branchenweiten Gewinn in Höhe von 25,9 Mrd. USD. Damit war 2019 ein erfolgreiches Jahr für die Airlines, wobei das Ergebnis unter dem der Vorjahre lag.
Airbus und Boeing lieferten 2019 1.243 Flugzeuge aus. Im gleichen Zeitraum wurden von den Airlines bei Airbus und Boeing 681 Flugzeuge bestellt. Der Auftragsbestand für Flugzeuge mit mehr als 100 Sitzen blieb mit rund 12.913 Flugzeugen nahezu unverändert.
Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr ist vor allem auf das vorübergehende Grounding der Boeing 737 MAX zurückzuführen.
Der FACC-Konzern mit Sitz in Ried im Innkreis ist ein österreichischer Konzern, der sich mit der Entwicklung, Produktion und Wartung von Luftfahrtbauteilen befasst.
Seine Produktpalette umfasst Strukturbauteile (Komponenten an Rumpf und Leitwerk, Triebwerksverkleidungsteile und Composite-Teile für Triebwerke, Flügelteile und Flügelspitzen) sowie Systeme für die Innenausstattung von Flugzeugen (gesamte Flugzeugkabinensysteme für Passagierflugzeuge, Gepäckablagefächer, Innenraumverkleidungen, Serviceeinheiten, Ausstattungen für Business Jets, Kabinen-Retrofitlösungen etc.).
Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte dienen, wurden drei operative Segmente gebildet. Das Segment Aerostructures ist für die Entwicklung, die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Strukturbauteilen verantwortlich, das Segment Cabin Interiors für die Entwicklung, die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Innenausstattungen und das Segment Engines & Nacelles für die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Triebwerksbauteilen. Nach Abschluss der Kundenverträge und der Auftragsabwicklung werden die einzelnen Aufträge in den fünf Werken des Konzerns gefertigt. Neben den drei operativen Segmenten umfasst das Gesamtunternehmen noch die zentralen Dienste Finanzen und Controlling, Personal, Legal, Qualitätssicherung sowie Einkauf und EDV (einschließlich Engineering Services). Die zentralen Dienste unterstützen die operativen Segmente im Rahmen einer Matrixorganisation bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Der FACC-Konzern hat mit 1. März 2019 IFRS 16 Leasingverhältnisse übernommen, was zu Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geführt hat. Vorjahreswerte vom 28. Februar 2019 wurden nicht angepasst. Nutzungsrechte wurden in Höhe der erfassten Leasingverbindlichkeiten zum 1. März 2019 erfasst. Der FACC-Konzern hat bei der Übernahme von IFRS 16 die modifizierte retrospektive Methode angewandt.
Im Rahmen der 5. ordentlichen Hauptversammlung am 9. Juli 2019 wurde unter anderem die Änderung des Geschäftsjahres auf das Kalenderjahr beschlossen. Somit ist das Jahr 2019 ein Rumpfgeschäftsjahr, welches am 31. Dezember 2019 (1. März 2019 bis 31. Dezember 2019) endet. Damit wird das Geschäftsjahr des FACC-Konzerns dem Stichtag der Aviation Industry Corporation of China angepasst. Die Zahlen des Rumpfgeschäftsjahres sind nur eingeschränkt mit dem Vorjahr vergleichbar.
| 2017/18 in Mio. EUR |
2018/19 in Mio. EUR |
RGJ 2019 in Mio. EUR |
|
|---|---|---|---|
| Umsatz | 747,6 | 781,6 | 665,0 |
| Einmaleffekte | 5,7 | 0,0 | 0,0 |
| davon Produktumsatz | 691,0 | 700,1 | 592,4 |
| davon Entwicklungsumsatz | 56,6 | 81,5 | 72,6 |
| EBIT (berichtet) | 60,1 | 43,6 | 34,6 |
| Einmaleffekte | 15,2 | –11,4 | 0,0 |
| EBIT (operativ) | 44,9 | 55,0 | 34,6 |
| EBIT-Marge (operativ) | 6,0% | 7,0% | 5,2% |
| Ergebnis nach Steuern | 37,0 | 30,3 | 21,1 |
| Ergebnis je Aktie (in EUR) | 0,81 | 0,66 | 0,46 |
Im Rumpfgeschäftsjahr 2019 erzielte der FACC-Konzern einen Umsatz in Höhe von 665,0 Mio. EUR und verzeichnete damit einen Umsatzrückgang in Höhe von 116,5 Mio. EUR oder 14,9 % gegenüber dem Vorjahr. Die Zahlen des Rumpfgeschäftsjahres sind nur eingeschränkt mit dem Vorjahr vergleichbar.
Die Umsatzerlöse aus Produktlieferungen sanken um 15,4 % auf 592,4 Mio. EUR. Wesentliche Treiber im Bereich der Produktumsätze bildeten im Rumpfgeschäftsjahr 2019 die Programme für die A320-Familie, den A350 XWB, den A330Neo, die Boeing 787 sowie für Bombardier und Embraer Business Jets. Alle weiteren Programme, darunter auch sämtliche Komponenten für die Ausstattungen von Triebwerken der Hersteller Rolls-Royce und Pratt & Whitney, haben sich entsprechend den Planungen des Managements von FACC entwickelt und zum relativen Wachstum des Konzerns beigetragen.
Die stabilen Fertigungsraten bei den wesentlichen Flugzeugprogrammen der Kunden Airbus, Boeing, Bombardier, Embraer und COMAC zum einen und der voranschreitende Übergang von Entwicklungsprojekten in die Serienfertigung sorgten für ein weiteres Wachstum im relativen Vergleich.
Die Umsatzerlöse aus der Verrechnung von Entwicklungsleistungen betrugen 72,6 Mio. EUR (Vorjahr: 81,5 Mio. EUR).
Die Umsatzkosten sanken im Rumpfgeschäftsjahr 2019 um 102,9 Mio. EUR von 701,2 Mio. EUR auf 598,3 Mio. EUR. Dieser Rückgang ist durch das verkürzte Geschäftsjahr begründet. In Relation zum Umsatz blieb der Wert konstant bei 90 %.
Das berichtete Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug im abgelaufenen Rumpfgeschäftsjahr 34,6 Mio. EUR (Vorjahr: 43,6 Mio. EUR).
Zentrales Ziel des Finanzmanagements von FACC ist es, jederzeit die ausreichende Liquidität des Konzerns sicherzustellen, finanzielle Risiken zu vermeiden und die finanzielle Flexibilität zu gewährleisten. Zur Sicherung der Liquidität und zur Verringerung von Risiken nutzt FACC verschiedene interne und externe Finanzierungsquellen mit unterschiedlichen Fristigkeiten. Die längerfristige Liquiditätsprognose erfolgt auf Basis der operativen Planung des Konzerns. Der Mittelzufluss aus der operativen Geschäftstätigkeit der Geschäftssegmente stellt die Hauptliquiditätsquelle des Konzerns dar. Dadurch werden der externe Finanzierungsbedarf und die Zinsaufwendungen reduziert. Zur Sicherung der Liquidität nutzt FACC zudem verschiedene Finanzierungsinstrumente wie Anleihen, Schuldscheindarlehen, Kreditvereinbarungen sowie Leasingmodelle.
In den Treasury-Grundsätzen von FACC sind die Bankpolitik, die Genehmigung von Bankbeziehungen, Finanzierungsvereinbarungen, das Liquiditäts- und Finanzanlagenmanagement sowie das Management von Währungs- und Zinsrisiken geregelt. Gemäß den Grundsätzen des Konzerns werden die Kreditlinien durch die Treasury-Abteilung konzernweit verwaltet.
Zum Finanzierungspotenzial aus dem genehmigten und bedingten Kapital sowie zu den Finanzierungsquellen wird auf die Erläuterungen im Konzernanhang unter Note 33 verwiesen. Damit hat FACC die wesentlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige und stabile Finanzierung geschaffen.
Eine der zentralen Steuerungsgrößen von FACC ist die Kennzahl Free Cashflow. Den Free Cashflow ermittelt FACC aus der Kombination der Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit und aus Investitionstätigkeit.
| 2017/18 in Mio. EUR |
2018/19 in Mio. EUR |
RGJ 2019 in Mio. EUR |
|
|---|---|---|---|
| Cashflow aus laufender Tätigkeit | 63,1 | 63,3 | 47,7 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | –35,1 | –35,7 | –17,9 |
| Free Cashflow | 28,0 | 27,6 | 29,8 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | –12,9 | –0,8 | –43,6 |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands | 15,0 | 26,8 | –13,8 |
| Bewertungseffekte aus Fremdwährungsunterschieden | 0,2 | –0,2 | –0,5 |
| Finanzmittelbestand am Beginn der Periode | 48,3 | 63,5 | 90,1 |
| Finanzmittelbestand am Ende der Periode | 63,5 | 90,1 | 75,8 |
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit lag im Berichtsjahr 2019 mit 47,7 Mio. EUR um 15,6 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert von 63,3 Mio. EUR.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich im Berichtsjahr 2019 auf –17,9 Mio. EUR gegenüber –35,7 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum.
Haupttreiber bei den Projektinvestitionen waren die Entwicklungs- und Werkzeugkosten für diverse Flugzeugtypen wie untere anderem das Projekt Airbus A320 Entrance Area sowie Investitionen in verschiede Werkzeugduplikationen zur Absicherung zukünftiger Fertigungsraten.
Die Sachanlageinvestitionen stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Produktionskapazitäten am österreichischen Standort Werk 3 in St. Martin.
Während des Berichtsjahres erfolgten insbesondere Neuinvestitionen in Anlagen zur Kapazitätserweiterung sowie Investitionen in zusätzliche Automatisierungsmaßnahmen, in die Optimierung bestehender Produktionsanlagen und in die Infrastruktur. Darüber hinaus wurden laufende Erhaltungsinvestitionen getätigt.
Im Berichtsjahr 2019 lag der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit bei –43,6 Mio. EUR (Vorjahr: –0,8 Mio. EUR).
Die Nettoverschuldung belief sich zum 31. Dezember 2019 auf 213,2 Mio. EUR (Vorjahr: 180,9 Mio. EUR). Der Anstieg ist zum großen Teil auf die Adoption von IFRS 16 zurückzuführen. Die liquiden Mittel des FACC-Konzerns betrugen zum Bilanzstichtag 75,8 Mio. EUR (Vorjahr: 90,1 Mio. EUR).
| 28.02.2018 in Mio. EUR |
28.02.2019 in Mio. EUR |
31.12.2019 in Mio. EUR |
|
|---|---|---|---|
| Schuldscheindarlehen | 34,0 | 34,0 | 70,0 |
| Anleihen 2013-20 (ISIN AT00000A10J83) | 89,6 | 89,8 | 89,9 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 121,9 | 147,2 | 129,1 |
| Bruttofinanzverbindlichkeiten | 245,5 | 271,0 | 289,0 |
| Abzüglich | |||
| Liquide Mittel | 63,5 | 90,1 | 75,8 |
| Finanzvermögen | 63,5 | 90,1 | 75,8 |
| Nettofinanzverbindlichkeiten | 182,0 | 180,9 | 213,2 |
Die für die Konzernfinanzierung wesentliche Kennzahl Nettofinanzverbindlichkeiten/EBITDA entwickelte sich wie folgt:
| 28.02.2018 in Mio. EUR |
28.02.2019 in Mio. EUR |
31.12.2019 in Mio. EUR |
|
|---|---|---|---|
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | 60,1 | 43,6 | 34,6 |
| Zuzüglich/abzüglich | |||
| Abschreibungen und Wertminderungen | 32,9 | 15,8 | 18,8 |
| Amortisierung Vertragserfüllungskosten | 8,0 | 6,3 | |
| Wertminderung Vertragserfüllungskosten | 7,3 | 0,0 | |
| EBITDA | 93 | 74,8 | 59,7 |
| Nettofinanzverbindlichkeiten/EBITDA | 1,96 | 2,42 | 2,971) |
1) Der Wert basiert auf einer Hochrechnung auf zwölf Monate.
Die Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 13,6 Mio. EUR auf 739,4 Mio. EUR.
| 28.02.2018 in Mio. EUR |
28.02.2019 in Mio. EUR |
31.12.2019 in Mio. EUR |
|
|---|---|---|---|
| Langfristiges Vermögen | 344,7 | 324,9 | 378,4 |
| Kurzfristiges Vermögen | 358,8 | 400,9 | 361,0 |
| Aktiva | 703,5 | 725,8 | 739,4 |
| Eigenkapital | 323,1 | 299,0 | 316,1 |
| Langfristige Schulden | 211,1 | 185,7 | 186,3 |
| Kurzfristige Schulden | 169,4 | 241,1 | 237,0 |
| Schulden | 380,5 | 426,8 | 423,3 |
| Eigenkapital und Schulden | 703,6 | 725,8 | 739,4 |
Das langfristige Vermögen des FACC-Konzerns erhöhte sich gegenüber dem Bilanzstichtag am 31. Dezember 2019 um 53,5 Mio. EUR auf 378,4 Mio. EUR.
Das kurzfristige Vermögen sank im Vergleichszeitraum um 39,8 Mio. EUR. Der Bestand an liquiden Mitteln sank zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2019 um 14,3 Mio. EUR auf 75,8 Mio. EUR.
Das Eigenkapital des FACC-Konzerns erreichte per Ende des Berichtsjahres einen Wert von 316,1 Mio. EUR. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote am 31. Dezember 2019 von 42,8% (Vorjahr: 41,2 %).
Innerhalb der langfristigen Schulden sanken die sonstigen Finanzverbindlichkeiten um 34,4 Mio. EUR auf 43,8 Mio. EUR.
Innerhalb der kurzfristigen Schulden erhöhten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 8,6 Mio. EUR auf 83,5 Mio. EUR. Die sonstigen Finanzverbindlichkeiten sanken um 43,0 Mio. EUR auf 26,0 Mio. EUR.
Die Segmentberichterstattung folgt der internen Steuerung und Berichterstattung des FACC-Konzerns.
Die zentrale Erfolgsgröße, anhand derer die Steuerung der Geschäftssegmente erfolgt und die an die verantwortliche Unternehmensinstanz (Vorstand der FACC AG) berichtet wird, ist das Betriebsergebnis (EBIT). Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte dienen, wurden drei operative Segmente gebildet:
Im Rumpfgeschäftsjahr 2019 konnten zur nachhaltigen Umsetzung der Unternehmensstrategie von FACC zahlreiche Neuaufträge unterzeichnet werden. Mit der Umsetzung dieser Projekte wurde im Zuge des Rumpfgeschäftsjahres 2019 begonnen. Umsätze aus diesen Aufträgen werden auch zum weiteren Wachstum der Segmente beitragen.
| 2017/18 in Mio. EUR |
2018/19 in Mio. EUR |
RGJ 2019 in Mio. EUR |
|
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 332,8 | 335,7 | 243,5 |
| EBIT (berichtet) | 35,9 | 37,6 | 31,3 |
| EBIT-Marge (berichtet) | 10,8% | 11,2% | 12,8% |
| Einmaleffekte | –1,6 | –8,3 | 0,0 |
| EBIT (vor Einmaleffek ten) |
37,5 | 45,9 | 31,3 |
| EBIT-Marge (vor Einmal effekten) |
11,3 % | 13,7% | 12,8% |
Der Umsatz im Segment Aerostructures betrug im Rumpfgeschäftsjahr 2019 243,5 Mio. EUR (Vorjahr: 335,7 Mio. EUR). Die Umsätze aus Produktlieferungen reduzierten sich um 67,0 Mio. EUR oder 24,0 % auf 212,4 Mio. EUR. Innerhalb der Division gehören die Airbus-Programme A350 und A320 zu den Wachstumstreibern.
Die Umsätze aus Entwicklungstätigkeiten sanken im Berichtszeitraum um 44,8% von 56,3 Mio. EUR auf 31,1 Mio. EUR.
Im Segment Aerostructures betrug das berichtete Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Rumpfgeschäftsjahr 2019 31,3 Mio. EUR (Vorjahr: 45,9 Mio. EUR).
Neuaufträge, die sich im Serienhochlauf befinden, konnten die wegfallenden Umsätze aus den Programmen B737NG sowie A380 nicht zur Gänze kompensieren.
| 2017/18 in Mio. EUR |
2018/19 in Mio. EUR |
RGJ 2019 in Mio. EUR |
|
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 161,4 | 168,5 | 152,4 |
| EBIT (berichtet) | 15,9 | 9,5 | 6,0 |
| EBIT-Marge (berichtet) | 9,9% | 5,6% | 3,9% |
| Einmaleffekte | 13,1 | –1,2 | 0,0 |
| EBIT (vor Einmaleffek ten) |
2,8 | 10,7 | 6,0 |
| EBIT-Marge (vor Einmal effekten) |
1,7% | 6,4% | 3,9% |
Der Umsatz des Segments Engines & Nacelles erreichte im Rumpfgeschäftsjahr 2019 152,4 Mio. EUR (Vorjahr: 168,5 Mio. EUR). Das entspricht einem Rückgang von 9,6 %.
Die Umsätze aus Produktlieferungen sanken um 11,4 % von 161,1 Mio. EUR auf 142,7 Mio. EUR. Die Umsätze aus Entwicklungstätigkeiten erhöhten sich um 2,3 Mio. EUR von 7,4 Mio. EUR auf 9,7 Mio. EUR.
Im Segment Engines & Nacelles betrug das berichtete Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Rumpfgeschäftsjahr 2019 6,0 Mio. EUR (Vorjahr: 9,5 Mio. EUR).
Der Bereich Engine Composites entwickelte sich weiterhin positiv. Auch hier haben die Projekte A350 Trent XWB sowie Pratt & Whitney PW800 Bypass Ducts maßgeblich zur planmäßigen Geschäftsentwicklung beigetragen.
| 2017/18 in Mio. EUR |
2018/19 in Mio. EUR |
RGJ 2019 in Mio. EUR |
|
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 253,4 | 277,4 | 269,2 |
| EBIT (berichtet) | 8,3 | –3,5 | –2,6 |
| EBIT-Marge (berichtet) | 3,3% | –1,3% | –1,0% |
| Einmaleffekte | 3,6 | –2,0 | 0,0 |
| EBIT (vor Einmaleffek ten) |
4,7 | –1,5 | –2,6 |
| EBIT-Marge (vor Einmal effekten) |
1,9% | –0,5% | –1,0% |
Der Umsatz im Segment Cabin Interiors belief sich im Rumpfgeschäftsjahr 2019 auf 269,2 Mio. EUR (Vorjahr: 277,4 Mio. EUR). Damit konnte das Segment trotz des verkürzten Geschäftsjahres den Umsatz nahezu konstant halten.
Insgesamt betrug der Produktumsatz im Rumpfgeschäftsjahr 2019 237,3 Mio. EUR (Vorjahr: 259,6 Mio. EUR). Signifikante Umsatzsteigerungen wurden mit den Programmen von COMAC erreicht. Der Umsatz bei diesen Programmen erhöhte sich trotz des verkürzten Geschäftsjahres von EUR 21,3 Mio. EUR auf 24,8 Mio. EUR. Im Bereich der Business Jets konnten deutliche Umsätze mit den Programmen für die Embraer Legacy 450/500 erreicht werden.
Die Umsätze aus Entwicklungstätigkeiten erhöhten sich um 14,1 Mio. EUR von 17,8 Mio. EUR auf 31,9 Mio. EUR.
Das berichtete Ergebnis des Segments Cabin Interiors vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug im Rumpfgeschäftsjahr 2019 – 2,6 Mio. EUR (Vorjahr: –3,5 Mio. EUR).
Der FACC-Konzern ist im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. FACC setzt auf frühzeitige Identifikation und aktive Steuerung von Risiken des Unternehmensumfelds. Die Umsetzung der Risikostrategie und die Abwicklung von Sicherungsmaßnahmen erfolgen zentral für den gesamten Konzern.
Die unmittelbare Verantwortung für das Risikomanagement liegt bei dem jeweiligen Risk Owner. Der Director Treasury & Risk Management berichtet direkt dem Vorstand, bei dem die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement liegt. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses werden sowohl die eingetretenen als auch mögliche zukünftige Risiken kontinuierlich durch die operativen Einheiten überwacht, bewertet und zweimal jährlich im Zuge der Management Reviews an den Vorstand berichtet. Außergewöhnliche Ereignisse werden umgehend dem zuständigen Risk Owner bzw. dem Director Treasury & Risk Management mitgeteilt. Dieser entscheidet, ob eine sofortige Meldung an den Vorstand erforderlich ist. Der Vorstand wiederum informiert den Aufsichtsrat in dessen Sitzungen.
Dadurch ist sichergestellt, dass wesentliche Risiken frühzeitig erkannt und Maßnahmen zur Gegensteuerung bzw. Eingrenzung der Risiken getroffen werden können. Nach Einschätzung des Vorstands sind die heute erkennbaren möglichen Risiken überschau- und beherrschbar und stellen damit keine existenzielle Gefahr für das Unternehmen dar.
Folgende wesentliche Risikofelder können identifiziert werden:
Ausgehend von Marktbeobachtungen und -analysen wird ein Businessplan mit einer Planungsperiode von fünf Jahren erstellt. Dieser definiert die grundsätzliche Strategie des Unternehmens und wird vom Aufsichtsrat geprüft. Aus diesem jährlich aktualisierten Plan leiten sich die konkreten Ziele für das jeweilige Geschäftsjahr ab.
Kurzfristige Veränderungen des Marktes stellen hier das größte Risiko dar, ebenso ist der Erfolg in der Umsetzung durch äußere Faktoren, die oftmals kaum beeinflusst werden können, immer wieder gefährdet.
Das Management von FACC ist dafür verantwortlich, die konsequente Umsetzung zu verfolgen bzw. auf kurzfristige Veränderungen rasch und im Sinne der festgelegten Strategie zu reagieren. Dabei ist sicherzustellen, dass die strategische Ausrichtung ebenso weiter beachtet wird wie die geplanten Umsatz- und Ergebnisziele.
Der FACC-Konzern ist in einem sehr wettbewerbsintensiven Geschäftsfeld tätig und sieht sich einer eingeschränkten Kundenzahl (Flugzeughersteller) gegenüber. Die Geschäftstätigkeit von FACC ist konjunkturabhängig und sensibel gegenüber der Ertragssituation kommerzieller Fluggesellschaften bzw. deren Bestellungen von Flugzeugen bei den Herstellern. Die Geschäftslage kommerzieller Fluggesellschaften wird wiederum von der weltwirtschaftlichen Lage und geopolitischen Rahmenbedingungen beeinflusst.
Das branchenspezifische Risiko des Konzerns liegt in der Änderung von Flugzeugauslieferplänen der Hersteller gegenüber den Endabnehmern. Das Risiko aus der Änderung von zukünftigen Flugzeugauslieferungen hat Einfluss auf die zukünftigen Umsätze des Konzerns, da sich die Zuliefermengen der vom Konzern hergestellten Bauteile entsprechend ändern. Das Risiko kann in Form einer Reduktion von Flugzeugauslieferungen eintreten, aber auch in deren zeitlicher Verschiebung in die Zukunft. Dies hat unter anderem zur Folge, dass Entwicklungskosten nicht im kalkulierten Zeitraum verdient werden können.
Diesem Risiko begegnet FACC mit einer Diversifikation innerhalb der Branche – einerseits, indem der Konzern mit den beiden marktbeherrschenden Anbietern von Verkehrsflugzeugen Lieferverträge unterhält, und andererseits, indem er neben den Großraum-Passagierflugzeugen auch in der Sparte Business Jets Lieferverträge eingeht. Zusätzlich ist FACC geografisch diversifiziert, da sie Lieferverträge mit dem amerikanischen und europäischen Markt sowie mit dem asiatischen Raum hält. Außerdem tritt FACC als Entwicklungspartner im Bereich der Verbesserung an bestehenden Flugzeugtypen auf, was die Basis für Lieferverträge für die Umrüstung von bestehenden Flugzeugtypen ist.
Der Bereich Einkauf von FACC führt regelmäßig Risk Assessments der Zulieferer durch, um Gefährdungspotenzial und Risiken frühzeitig zu erkennen und damit die Prioritäten für die Planung und Durchführung von Audits festlegen zu können bzw. um den Entscheidungsprozess bei der Vergabe von neuen Aufträgen zu unterstützen. Bei der Auswahl neuer Lieferanten wird die Abteilung Procurement Quality Assurance (PQA) eingebunden. Sie stellt sicher, dass die erforderlichen Qualifikationen und Zulassungen vorhanden sind und keine erkennbaren Risiken bestehen. Zu Beginn neuer Projekte wird durch eine verpflichtende Erstmusterprüfung bei den Lieferanten das Produktrisiko reduziert. Die kontinuierliche qualitätsgerechte und termingetreue Belieferung mit Materialien sowie Halb- und Fertigerzeugnissen wird regelmäßig über SAP bewertet. Diese Bewertung ist ebenfalls Bestandteil des Risk Assessments. Abweichungen – sowohl der Bauteilqualität als auch der Lieferperformance – werden systematisch erfasst, analysiert, bewertet und mit definierten Zielen verglichen. Auffälligkeiten werden im Zuge der Management Reviews an den Vorstand berichtet.
Die Fertigungsstätten und -anlagen des Unternehmens werden kontinuierlich instandgehalten und gewartet, sodass das Risiko von Betriebsstörungen oder längeren Produktionsausfällen gering bleibt. Das Betriebsunterbrechungsrisiko ist außerdem durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer Haftungszeit von 24 Monaten versichert.
Das Projektmanagement von FACC ist dafür verantwortlich, die vom Management festgelegten Ziele in Form von Projekten umzusetzen. Projekte werden dabei darin unterschieden, ob FACC Entwicklungsverantwortung trägt oder nicht. Jeder Vertrag wird auf seine Umsetzbarkeit geprüft, die mit dem Projekt verbundenen Risiken werden identifiziert, beurteilt und während der Abarbeitung genauestens beobachtet und analysiert, um – falls erforderlich – notwendige Maßnahmen einleiten und umsetzen zu können. Die bedeutsamsten Risiken bilden dabei die Verfügbarkeit von Ressourcen aller Art (Personal, Equipment, Materialien etc.) sowie äußere Faktoren, die entweder über die Schnittstellen im Unternehmen oder von außen an das Projektteam herangetragen werden können.
Die vom Unternehmen konstruierten und hergestellten Produkte sind für den Einbau in Luftfahrzeuge oder in Triebwerke bestimmt. Fehler oder Funktionsmängel der hergestellten Produkte können mittelbar oder unmittelbar Eigentum, Gesundheit oder Leben Dritter beeinträchtigen. Die dauerhafte Sicherheit hat damit höchste Priorität. FACC ist nicht in der Lage, ihre Haftung gegenüber Kunden, Konsumenten oder Dritten in Absatzverträgen zu reduzieren oder auszuschließen. Jedes Produkt, das im Unternehmen entwickelt und/oder hergestellt wird und das Unternehmen verlassen soll, durchläuft daher qualifizierte Kontrollen hinsichtlich seiner Funktion und Qualität.
Bei Projekten, in denen FACC Entwicklungsverantwortung trägt, besteht aufgrund der Möglichkeit von Konstruktionsfehlern ein höheres Risiko, das jedoch durch systematisches Handeln minimiert wird. Regelmäßige Kontrollschritte in allen Stadien der Entwicklung reduzieren hier Risiken frühzeitig. FACC betreibt zudem ein Archivierungssystem für vertraglich festgelegte und auch individuell darüber hinaus gehende Qualitätsaufzeichnungen (Quality Records). Damit wird nachgewiesen, dass Leistungen und Produkte entsprechend den definierten und vom Kunden bzw. von der/den Luftfahrtbehörde/n freigegebenen Vorgaben ausgeführt wurden.
Obwohl das Produkthaftungsrisiko angemessen versichert ist, kann es im Fall von Qualitätsproblemen zu negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens kommen.
Aus dem operativen Geschäft ergeben sich für FACC neben dem Finanzierungsrisiko auch Zins- und Währungsrisiken. Das übergreifende Risikomanagement des Konzerns ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen in den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, die potenziell negativen Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren. Der Konzern nutzt derivative Finanzinstrumente, um sich gegen bestimmte Risiken abzusichern. FACC verwendet derivative Finanzinstrumente ausschließlich zur Absicherung von Grundgeschäften, Spekulationsgeschäfte sind strikt untersagt. Die Abteilung Treasury & Risk Management des Konzerns identifiziert, bewertet und sichert finanzielle Risiken in enger Zusammenarbeit mit den operativen Einheiten des Konzerns.
Während fast alle Verkäufe des FACC-Konzerns in USD abgewickelt werden, fällt ein wesentlicher Teil der Kosten in anderen Währungen als USD, insbesondere in EUR, an. FACC setzt zur Absicherung gegen nachteilige Veränderungen im EUR-USD-Wechselkurs derivative Finanzinstrumente (Devisentermingeschäfte) ein, aus denen auch Verluste erwachsen können.
Die Sicherungsstrategien der Abteilung Treasury & Risk Management des Konzerns sind darauf ausgerichtet, den Einfluss von Wechselkursschwankungen zu steuern und zu minimieren. Der Vorstand genehmigt die Strategien und berichtet regelmäßig dem Aufsichtsrat darüber.
Das Risikomanagement der Abteilung Treasury & Risk Management des Konzerns verfolgt das Ziel, erwartete Netto-Cashflows in USD (aus Umsatzerlösen abzüglich Einkäufen von Rohmaterialien) für die jeweils nächsten zwölf Monate (auf rollierender Monatsbasis) im Durchschnitt mit 80 % zu besichern (Hedge Ratio). Bei attraktiven Marktniveaus können die Sicherungszeiträume auf bis zu 36 Monate ausgedehnt werden. Für die Währungsrisiken von Finanzinstrumenten wurden Sensitivitätsanalysen, die die Auswirkungen von hypothetischen Änderungen der Wechselkurse auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie das Eigenkapital zeigen, durchgeführt. Währungsrisiken resultieren gemäß IFRS 7 aus Finanzinstrumenten, die monetärer Art und nicht in der funktionalen Währung des berichtenden Unternehmens denominiert sind. Folglich dienen Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmittel sowie Fremdwährungsderivate als Basis für die Berechnung der Sensitivität der Konzern-Gewinnund Verlustrechnung. Die Sensitivität des Eigenkapitals bildet zusätzlich Bewertungseffekte der im sonstigen Ergebnis erfassten Cashflow Hedges für Fremdwährungsrisiken ab. Translationsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen, die in einer anderen Währung als der Konzernwährung erstellt wurden, wurden in der Berechnung nicht berücksichtigt.
Das Zinsrisiko ergibt sich aus der durchschnittlichen Laufzeit der Finanzierungen sowie der Art der Verzinsung. Das Risiko liegt dabei bei fixer Verzinsung in sinkenden Zinssätzen und bei variabler Verzinsung in steigenden Zinssätzen.
Eine Erhöhung des Zinsniveaus um 50 Basispunkte hätte eine Verringerung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals von 615 TEUR (Vorjahr: 568 TEUR) zur Folge. Eine Senkung des Zinsniveaus um 50 Basispunkte hätte eine Erhöhung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals von 587 TEUR (Vorjahr: 568 TEUR) ergeben. Die Berechnung erfolgte auf Basis der variablen verzinslichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
FACC ist im Rahmen seiner Geschäftsprozesse auch IT- und Systemrisiken ausgesetzt, die im äußersten Fall auch zur Beeinträchtigung von administrativen und produktionstechnischen Anlagen führen können. Risikofaktoren, die unter diesem Bereich verstanden werden, sind zum Beispiel klassische Computerkriminalitätsrisiken (Cyber-Crime-Attacken wie Hacking, Phishing, Ransomware etc.) aber auch klassische Betrugsszenarien (Social Engineering) sowie das Risiko von unberechtigtem physischem Eindringen von Personen in sensible Produktions- oder Unternehmensbereiche. FACC hat für IT-behaftete Bereiche entsprechende systemische Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Im Rahmen der Betrugsprävention setzt FACC auf laufende Schulungen ihrer Mitarbeiter in sensiblen Bereichen sowie Informationskampagnen im Unternehmen. Die physische Werkssicherheit wird unter anderem durch Zutrittskontrollen sichergestellt.
FACC investiert laufend in Forschung und Entwicklung, um die Geschäftsbeziehungen zu ihren Kunden zu stärken und neue Geschäftsfelder zu erschließen. Der Fokus liegt dabei auf proprietärer Eigenentwicklung, um das generierte Wissen für alle derzeitigen und zukünftigen Kunden des Unternehmens einsetzen zu können. Des Weiteren werden strategische Kooperationen mit Kunden und Forschungseinrichtungen zur Optimierung von Produkten eingegangen.
Im Geschäftsjahr 2019 wendete FACC 59,5 Mio. EUR bzw. 9,0 % ihres Umsatzes für unternehmens- und kundenbezogene Forschungs- und Entwicklungsleistungen auf.
Aus Sicht des Unternehmens bilden aktive Forschung und Innovation eine Grundvoraussetzung, um die führende Position von FACC als Technologiepartner und Systemlieferant ihrer Kunden beizubehalten. Da FACC oft mit geschützten Kundenpatenten und prozessen arbeitet, helfen Eigenentwicklungen, bestehende Aufträge zu sichern und neue Geschäftsfelder zu erschließen. In einem starken Netzwerk aus Kunden, Zulieferern und wissenschaftlichen Partnern entwickelt FACC neue Technologien für die Anwendung in zukünftigen Luftfahrtentwicklungsprogrammen.
FACC arbeitet laufend an neuen Produktlösungen und Fertigungstechnologien. Aktuell legt das Unternehmen seine Forschungsschwerpunkte auf fünf wesentliche Projekte:
Im Bereich der thermoplastischen Faserverbundwerkstoffe zeigte sich im vergangenen Wirtschaftsjahr ein deutlicher Zuwachs an Interesse seitens der Luftfahrtindustrie. Vor allem Hochleistungskunststoffe wie LM-PAEK (Low-Melting Polyaryletherketon) und PEEK (Polyetheretherketon) gewinnen für strukturelle Anwendungen immer mehr an Bedeutung. Die Verarbeitung in Kombination mit einem hochratenfähigen, automatisierten und robusten Pressenprozess erlaubt es, Faserverbundbauteile schnell, kosteneffizient und in hoher Qualität zu fertigen. Ein signifikanter Vorteil von thermoplastischen Kunststoffen ist die Fähigkeit zum Upcycling. Abfälle (Fräsabfälle, Verschnitt etc.) können zerkleinert und in einem weiteren Pressenschritt erneut zu Bauteilen verarbeitet werden. Dieser Kreislauf erlaubt es FACC, in Zukunft die Abfallmenge weiter zu reduzieren und einen Beitrag zum nachhaltigen Produzieren von Faserverbundkomponenten zu leisten. Gemeinsam mit Airbus entwickelt FACC im Zuge des Projekts Wing of Tomorrow thermoplastische Faserverbundstrukturen, um auch in Zukunft neue Fertigungstechnologien in Serie anbieten zu können.
Das Fügen einzelner Komponenten in der Luftfahrtindustrie geschieht zumeist mechanisch mittels Schrauben und Nieten. Diese zuverlässige Art der Verbindungstechnik erzeugt jedoch einen erheblichen Aufwand in der Bauteilassemblierung. Außerdem führt die hohe Anzahl an Verbindungselementen zu einem erhöhten Bauteilgewicht. Thermoplastische Kunststoffe besitzen die vorteilhafte Eigenschaft, dass diese mehrmals aufgeschmolzen und abgekühlt werden können. Diese Möglichkeit erlaubt ein Verschweißen zweier Bauteile mittels Induktionsschweißverfahren. Bei diesem Verfahren induziert eine Induktionsspule Wirbelströme, die durch Verluste in den Kohlenstofffasern zu einer Erwärmung der Gewebelagen im Laminat führen. Unter Druck werden die Fügepartner miteinander verbunden. Durch die Anwendung des induktiven Schweißverfahrens können Verbindungselemente signifikant reduziert werden, wodurch das Bauteilgewicht weiter reduziert wird. Ein weiterer Vorteil ergibt sich durch die hohe Automatisierbarkeit dieses Prozesses. Dadurch wird eine robuste Bauteilherstellung ermöglicht.
Integrale Faserverbundstrukturen gewinnen immer weiter an Bedeutung, da sie eine Reduktion der Anbindungselemente und Beschläge ermöglichen und damit viel Gewichteinsparungspotenzial. Außerdem können sie dazu beitragen, die Zulieferkette zu verschlanken. Aus diesem Grund verstärkt FACC die Forschungsund Entwicklungstätigkeiten auch in diesem Technologiefeld. Vor allem die Fertigung von integralen Hohlstrukturen ermöglicht die Fertigung etwa von Klappen, Quer-, Höhen- und Seitenrudern in einem Aushärtezyklus. Dabei kommen Harzinjektionsverfahren wie Resin-Transfer-Molding (RTM) und dem von FACC patentierten Vakuuminfusionsverfahren MARI zum Einsatz. In Kombination mit schnellaushärtenden Matrixsystemen erlauben beide Fertigungsverfahren eine signifikante Reduktion der Zykluszeit bei gleichzeitiger Erhöhung des Automatisierungsgrades in der Produktion. Aufgrund der Reduktion von Verbindungselementen kann des Weiteren die Assemblierungszeit in der Produktion verkürzt werden. Auch im Themenschwerpunkt der integralen Hohlstrukturen arbeitet FACC eng mit Airbus zusammen, um in weiterer Folge den erarbeiteten Technologievorsprung in die Serienentwicklung überführen zu können.
Digitalisierung und Technologiemanagement nimmt einen immer größeren und wichtigeren Stellenwert ein, um zukünftige Entwicklungsprojekte schnell, kostengünstig und mit hohem Qualitätsstandard umsetzen zu können. Dabei spielt die Digitalisierung der kompletten Wertschöpfungskette eine entscheidende Rolle. Das Ziel ist eine durchgängige Prozesskette – von der Ideenfindung über die Produktentwicklung bis hin zu Fertigung, Qualitätskontrolle und Auslieferung von Faserverbundkomponenten. Technologiemanagement zielt darauf ab, vorhandenes Wissen stärker zu nutzen und für alle Unternehmensbereiche zugänglich zu machen. Auf diese Weise sollen Ressourcen im Unternehmen effizienter eingesetzt werden können.
Um ihre Technologieführerschaft im Composite-Bereich weiter auszubauen, strebt FACC weitgehende Unabhängigkeit in ihrem Prozessportfolio an. Darüber hinaus wird das Bauteilportfolio des Unternehmens sukzessive erweitert, um neue Absatzmöglichkeiten zu erschließen. Die Anstrengungen von FACC im Bereich Forschung und Entwicklung wurde 2019 mit dem Airbus Innovation Award ausgezeichnet. Beide Wachstumsfelder werden flankiert von einer erweiterten Patentstrategie, die auf den größtmöglichen Schutz des intellektuellen Eigentums des Unternehmens abzielt.
Zum Stichtag am 31. Dezember 2019 betrug der Mitarbeiterstand des FACC-Konzerns 3.371 Vollzeitäquivalente (FTE; Vorjahr: 3.465 FTE).
In Österreich waren zum 31. Dezember 2019 3.125 FTE beschäftigt. Dies entspricht rund 93% der gesamten Belegschaft des Konzerns.
| Arbeiter | Angestellte | Gesamt | |
|---|---|---|---|
| Central Services | 139 | 485 | 624 |
| Aerostructures | 705 | 218 | 923 |
| Engines & Nacelles | 418 | 124 | 542 |
| Cabin Interiors | 765 | 171 | 936 |
| Tochtergesellschaften | 61 | 238 | 299 |
| FACC AG | – | 47 | 47 |
| Summe | 2.088 | 1.283 | 3.371 |
Die Internationalität von FACC spiegelt sich auch in ihrer Mitarbeiterstruktur wider. An den österreichischen Standorten sind Mitarbeiter aus 47 Nationen aller Kontinente beschäftigt. 55% der Belegschaft haben die österreichische Staatsbürgerschaft, 20 % kommen aus Deutschland. Der Frauenanteil an der Gesamtbelegschaft befindet sich mit annähernd 30 % für ein Technologieunternehmen weiterhin auf hohen Niveau. Besonders erfreulich ist der Frauenanteil von nahezu 50 % in der Lehrlingsausbildung von FACC.
Dass FACC an der Motivation, Zufriedenheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter gelegen ist, zeigt sich in einer Fülle von Maßnahmen und Initiativen. So bietet FACC ihren Mitarbeitern sowohl unterjährig als auch während der Sommerferien gestützte Kinderbetreuungsplätze an. Das Angebot wird von den Mitarbeitern stark genutzt, die Kindertagesstätte in St. Martin ist voll ausgebucht. Die Ausgabe von isotonischen Getränken in der Produktion während der Sommermonate, Nichtraucherseminare sowie Impf- und Blutspendeaktionen sind weitere Beiträge, die FACC zur Gesundheit ihrer Mitarbeiter leistet. Diese und zahlreiche andere Maßnahmen laufen unter dem Titel "G'sund & zufrieden", ein Projekt, für das FACC erstmals 2017 von der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse das Gütesiegel Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) verliehen wurde. Die Rezertifizierung für 2020 bis 2022 wurde 2019 erfolgreich abgeschlossen. Das BGF-Gütesiegel gilt in Österreich als sichtbares Zeichen und als anerkannter Standard qualitätsvoller betrieblicher Gesundheitsförderung. Unabhängige Experten prüfen dafür in einem objektiven und transparenten Verfahren, ob die hoch angesetzten Qualitätskriterien des Europäischen Netzwerks für BGF erfüllt werden.
Konstante Investitionen in die Ausbildung der gesamten Belegschaft sind ein wesentlicher Faktor für den Unternehmenserfolg von FACC. Nach dem Motto "Lebenslanges Lernen" bietet sie ihren Mitarbeitern zu diesem Zweck umfassende berufsbegleitende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Drehscheibe dafür ist die FACC Academy, die allein im Geschäftsjahr 2019 343 interne Trainings organisierte, bei denen es insgesamt 4.239 Teilnahmen gab. Darüber hinaus fanden 100 externe Trainings statt, in denen 542 Mitarbeiter geschult wurden.
Um mit den zeitlichen Ressourcen ihrer Mitarbeiter verantwortungsvoll umzugehen, bietet FACC ausgewählte Schulungen bereits via E-Learning an. E-Learning-Inhalte werden mittlerweile auch durch interne Entwickler erstellt und das Spektrum damit gezielt auf die Belegschaft und das Unternehmen zugeschnitten. Neben E-Learning in den Bereichen "SAP Basic", "SAP Advanced" und "System Management" stehen auch webbasierte Trainings unter anderem zu den Themen "Export Control Advanced" oder "Foreign Object Damage" (FOD; Schaden der durch Fremdkörper und Substanzen am Flugzeug oder am Bauteil entstehen kann) zur Verfügung. Die Lerneinheiten können direkt am Arbeitsplatz über das SAP-System von FACC absolviert werden.
Damit sichergestellt ist, dass die Mitarbeiter sämtliche Anforderungen für ihren Job erfüllen, wurde darüber hinaus die Trainingsmatrix sowohl für die österreichischen als auch internationalen Standorte von FACC komplett überarbeitet. Der so genannte "LSO Lerner" in SAP bietet jeder Führungskraft und jedem Mitarbeiter zu jedem Zeitpunkt einen Überblick, welche Qualifikationen für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit bereits vorliegen oder noch erworben werden müssen. Interne Trainings können direkt gebucht oder zusätzlicher Schulungsbedarf jederzeit bei der FACC Academy angemeldet werden. Die laufende Erweiterung des Trainingsangebots umfasst unter anderem neue, gezielte Ausbildungen für Vorarbeiter, Führungskräfte oder im Projekt Management.
Als internationales Unternehmen mit Mitarbeitern aus 47 Ländern legt FACC besonderen Wert auf Interkulturalität. Um die gute Zusammenarbeit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten, absolviert ein großer Teil von ihnen Sprachtrainings sowie Trainings rund um das Thema Interkulturalität.
Neben der Vielzahl an Sozialleistungen boten firmenweite Veranstaltungen wie die Jubiläumsfeier, ein Mitarbeiterfest oder die traditionelle Weihnachtsfeier Anlässe zum Feiern der gemeinsam erreichten Erfolge. Unternehmensweite Formate wie der vierteljährliche "Flight Club" bieten die Möglichkeit zu Networking sowie dazu, gemeinsam mit anerkannten Experten über die Arbeitswelten und andere Herausforderungen der Zukunft zu diskutieren. Zahlreiche Kooperationen mit Behörden, Stiftungen, Schulen, forschungsnahen Institutionen oder die Präsenz auf Jobmessen stellen sicher, dass FACC auch morgen die richtigen Mitarbeiter und das richtige Know-how mit an Bord hat.
Hohen Stellenwert genießt bei FACC auch die Lehrlingsausbildung. So waren mit Ende Geschäftsjahr 2019 in Summe 40 Lehrlinge in sechs verschiedenen Berufsbildern bei FACC in Ausbildung. Als sichtbares Zeichen für die Qualität seiner Lehrlingsausbildung hat das Unternehmen vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft das Gütesiegel "Staatlich ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb" erhalten.
Jungen engagierten Aspiranten bietet FACC hoch spezialisierte Ausbildungen in Konstruktion, Metall- und Zerspanungstechnik, Kunststofftechnik, Prozesstechnik, IT-Systemtechnik und IT-Applikationsentwicklung. Schon während ihrer Ausbildungszeit stehen den Lehrlingen im Unternehmen die neuesten Technologien und Anlagen zur Verfügung. Damit erhalten sie bei FACC die Möglichkeit, sich mit Innovationsgeist und Engagement zu Experten der Zukunft zu entwickeln. Von all dem konnten sich im Geschäftsjahr 2019 sowohl aktive als auch zukünftige Lehrlinge und deren Familien im Rahmen des Lehrlingstags der Initiative zukunft.lehre.österreich. in Mattighofen oder der Langen Nacht der Lehre selbst und direkt überzeugen – Probesitzen im neuen Lufttaxi EHang 216 inklusive.
Im Geschäftsjahr 2019 wurde erstmalig das FACC-Stipendium mit einem Gesamtwert von rund 100.000 EUR im Studienzweig "Leichtbau- und Composite-Werkstoffe" vergeben. Vier Kandidaten werden während ihrer Studienzeit monatlich mit finanziellen Zuwendungen unterstützt. Darüber hinaus übernimmt FACC die Studiengebühren, bietet Praktika in den eigenen Werken und Betreuung durch kompetente Mitarbeiter von FACC sowie die Teilnahme an Trainings und zahlreiche weitere Benefits an.
Das Nachhaltigkeitsmanagement des FACC-Konzerns ist fest in seiner Unternehmensstrategie verankert und berichtet direkt an den Vorstand. Ziel des Nachhaltigkeitsmanagements ist es, in allen Geschäftsprozessen die Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft zu berücksichtigen und die ökonomischen mit den ökologisch-sozialen Vorstellungen des Unternehmens in Einklang zu bringen. Dabei arbeiten Nachhaltigkeitsmanagement und operative Einheiten eng zusammen.
Der erste Nachhaltigkeitsbericht des FACC-Konzerns über das Geschäftsjahr 2017 wurde im Mai 2018 präsentiert und kann über die Konzernwebsite abgerufen werden.
Der Nachhaltigkeitsbericht des FACC-Konzerns wird nach den GRI-Standards (Global Reporting Initiative Standards) und nach den Anforderungen des österreichischen NaDiVeG (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz) erstellt und erscheint gemäß § 267a UGB als gesonderter nichtfinanzieller Bericht.
Die FACC AG betreibt keine Zweigniederlassungen.
Gemäß § 243a Abs. 2 UGB ist die FACC verpflichtet, die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben. Der Vorstand der FACC AG hat gemäß § 82 AktG dafür zu sorgen, dass ein Rechnungswesen und ein internes Kontrollsystem geführt werden, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen. Somit liegt es in der Verantwortung des Vorstands, ein angemessenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess einzurichten.
Die wesentlichen Merkmale des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems sind im Risikomanagementhandbuch sowie im Finanzhandbuch von FACC festgehalten. Dabei wurden unter anderem wesentliche Finanz- und Controlling-Prozesse sowie deren entsprechende Risiken beschrieben und identifiziert.
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte Erfassung aller Geschäftsprozesse und Transaktionen gewährleistet ist und somit jederzeit fundierte Aussagen über die aktuelle Geschäftslage des Unternehmens getroffen werden können.
Zu den Maßnahmen und Regeln zählen unter anderem Funktionstrennung, Vier-Augen-Prinzip, Unterschriftenordnung, ausschließlich kollektive und auf wenige Personen eingeschränkte Zeichnungsermächtigungen für Zahlungen sowie systemunterstützte Prüfungen durch die verwendete EDV-Software SAP.
Bei FACC wird diese Software seit mehr als zehn Jahren in fast allen Unternehmensbereichen eingesetzt. Die Ordnungsmäßigkeiten der SAP-Systeme wurden in allen betroffenen Geschäftsprozessen umgesetzt.
Im Rahmen des monatlichen Reportings an den Vorstand und die zweite Berichtsebene werden insbesondere Soll-Ist-Vergleiche berichtet. Der Aufsichtsrat der FACC AG wird in seinen vierteljährlich stattfindenden Sitzungen über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Prognose für den weiteren Geschäftsverlauf des Konzerns unterrichtet. In den Sitzungen des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats wurden unter anderem auch Themen wie das interne Kontrollsystem und das Risikomanagement sowie Maßnahmen zur Minderung der internen Kontrollrisiken behandelt.
Im Rahmen des Budgetierungsprozesses werden Budgetkosten je Kostenstelle geplant. Jeder Kostenstellenverantwortliche ist für die Einhaltung der budgetierten Kosten sowie die geplanten Investitionen verantwortlich. Alle Investitionsvorhaben sind vom Vorstand freizugeben. Über das Budget hinausgehende Investitionen unterliegen der Genehmigung des Aufsichtsrats.
Das Grundkapital des FACC-Konzerns belief sich zum 31. Dezember 2019 auf 45.790.000 EUR und ist in 45.790.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien unterteilt. Sämtliche Aktien sind zum Handel im Segment Prime Market der Wiener Börse zugelassen. Jede Aktie entspricht einer Stimme in der Hauptversammlung.
Zum 31. Dezember 2019 war die AVIC Cabin Systems Co. Limited (vormals FACC International Company Limited) direkt bzw. indirekt mit 55,5% an FACC beteiligt. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 waren keine weiteren Aktionäre bekannt, die eine Beteiligung am Grundkapital von mehr als 10 % hielten.
Der im Streubesitz befindliche Anteil der FACC-Aktien betrug am 31. Dezember 2019 44,5% oder 20.397.364 Stück.
Es existieren keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.
Bei FACC besteht kein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, in dessen Rahmen Mitarbeiter das Stimmrecht für ihre Anteile am Unternehmen nicht unmittelbar ausüben.
In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 wurde ein genehmigtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu Nominale 9.000.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 9.000.000 neuen Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen.
Die Eintragung des genehmigten Kapitals im Firmenbuch erfolgte mit 29. November 2019.
In der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 wurde ein genehmigtes bedingtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten bedingten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu einer Nominale von EUR 3.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 neuen Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Dieses genehmigte bedingte Kapital dient der Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Aktienoptionsplans der Gesellschaft. Die Kapitalerhöhung ist zweckgebunden und darf nur so weit durchgeführt werden, als Inhaber von Optionen aus einem Aktienoptionsplan der Gesellschaft diese ausüben.
Solange die AVIC Cabin Systems Co. Limited (vormals FACC International Company Limited), Aktionärin von FACC mit einer Beteiligung von zumindest 25% des jeweils geltenden Grundkapitals ist, hat diese gemäß Punkt 11 der Satzung von FACC das Recht, bis zu ein Drittel aller Mitglieder des Aufsichtsrats zu ernennen.
Darüber hinaus bestehen keine Satzungsbestimmungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie zur Änderung der Satzung hinausgehende Regelungen enthalten.
Zum 31. Dezember 2019 hielt die FACC AG keine eigenen Aktien.
Beschränkungen hinsichtlich der Stimmrechte der FACC-Aktien und deren Übertragung, auch aus Vereinbarungen zwischen Aktionären, sind FACC nicht bekannt.
Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen FACC und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.
In den Vereinbarungen betreffend Schuldscheindarlehen sind "Change of Control"-Klauseln enthalten. Die Darlehensgeber sind berechtigt zu kündigen, wenn
Die 2019 publizierten Marktvorschauen von Airbus und Boeing bestätigen ein weiteres Mal, dass aus heutiger Sicht der langfristige Wachstumstrend in der zivilen Luftfahrtindustrie auch in Zukunft anhalten dürfte. Analysen der OEMs gehen von einer konstanten jährlichen Zunahme des Passagieraufkommens von rund 4,5 % aus. Zwischen 2019 und 2037 werden folglich etwa 40.000 neue Flugzeuge benötigt. Im Vergleich zur Prognose 2018 ist das ein Plus von 2.500 Flugzeugen. Gleichzeitig geht aus den letzten Ratenvorschauen für die kommenden zwei Jahre hervor, dass sich der Anstieg bei einigen Flugzeugmustern stabilisiert hat und etwas flacher verlaufen wird, als noch vor einem Jahr angenommen. Aus heutiger Sicht werden die Fertigungsraten für den Langstreckenmarkt in den kommenden 24 bis 36 Monaten kein Wachstum verzeichnen, in einzelnen Fällen (B787) ist eine kurzfristige Anpassung der Fertigungsraten von 14 auf zwölf bzw. zehn Flugzeuge pro Monat ab dem vierten Quartal 2020 zu erwarten. Die unmittelbaren Umsatzentwicklungen der Luftfahrzeugzulieferindustrie haben sich bereits im Jahr 2019 wie vorhergesagt auf hohen Niveau stabilisiert, für das Jahr 2020 kann aus heutiger Sicht davon ausgegangen werden, dass sich diese Situation nicht wesentlich verändert. Die Zulassung und damit verbundene Wiederaufnahme des regulären Flugbetriebs der B737 MAX wird 2020 ein wesentlicher Industriemeilenstein sein – ein formaler Neuzulassungstermin wurde bisher nicht bekanntgegeben.
Die bereits in den letzten Jahren erwartete Verschiebung der Absatzmärkte hin zu den neuen Wachstumsmärkten China und Indien bestätigt sich und wird sich auch in Zukunft weiter fortsetzen. Das Verkehrsaufkommen (Reisetätigkeit pro Jahr und Einwohner) soll sich in diesen Ländern bis zum Jahr 2036 vervierfachen. Das Reiseaufkommen je Einwohner in den USA und in Europa soll sich – obwohl es sich bereits heute auf hohem Niveau befindet – im gleichen Zeitraum um 40 % erhöhen.
Im vergangenen Jahr lieferten Airbus und Boeing zusammen 1.243 neue Verkehrsflugzeuge an ihre Kunden aus (Vorjahr: 1.606). Im gleichen Zeitraum wurden 681 Flugzeuge an Airlines verkauft (Vorjahr: 1.640). Beide Werte (Auslieferungen und Neubestellungen) können aufgrund der bekannten Thematik rund um die B737 MAX nur bedingt für einen direkten Vergleich der Kennzahlen mit dem Jahr 2018 verwendet werden. Die Auslieferungen von Flugzeugen des Modells B737 MAX an bestehende Kunden wurde ab März 2018 vorübergehend eingestellt. Airbus wiederum lieferte im Jahr 2019 863 Flugzeuge aus (Vorjahr: 800) und verbuchte 786 Neubestellungen(Vorjahr: 747). Der Order Backlog aller verkauften Flugzeuge beträgt derzeit 12.913 Flugzeuge und lastet die Industrie unter der Annahme von derzeit gültigen jährlichen Auslieferungsgraten für ca. sieben Jahre aus.
Ein Merkmal in der Industrie ist das Voranschreiten von Übernahmen und der Bildung neuer Allianzen. Die Übernahme des Bombardier-C-Series-Programms durch Airbus mit 1. Juli 2018 ist weiter vorangeschritten. Darüber hinaus hat sich Bombardier von seiner Luftfahrt-Strukturfertigung getrennt und hat diese an Spirit verkauft. Die Verhandlungen zwischen Boeing und Embraer mit dem Ziel, dem Beispiel von Airbus zu folgen, wurden abgeschlossen. Boeing übernimmt die Verkehrsflugzeugsparte von Embraer. Embraer konzentriert sich auf die Entwicklung und die Herstellung von Produkten für Business Jets sowie den nicht kommerziellen Bereich.
COMAC treibt die die Serienfertigung seines Flugzeugs AR21 weiter voran und schließt im Jahr 2019 weitere Programmmeilensteine bei der Entwicklung der C919 ab. Die Inbetriebnahme der COMAC 919 ist aus heutiger Sicht für das Jahr 2021 geplant, für das Flugzeug liegen 815 Bestellungen vor.
Wie eingangs erwähnt, ist eine generelle Abschwächung des weltweiten Wirtschaftswachstums wahrnehmbar. Diese Entwicklung wirkt sich auf den Langstreckenmarkt stärker aus – die Bedarfe an Großraumflugzeugen mit Sitzplätzen für mehr als 350 Passagiere haben sich aus diesem Grund auf hohen Niveau stabilisiert bzw. wird es bei einzelnen Flugzeugtypen zu kurzfristigen Ratenreduktionen kommen (siehe Angaben unter 12.1).
Die weitere Entwicklungen rund um das Coronavirus und die damit verbundenen Auswirkungen auf den globalen Konsum, Tourismus und die Industrie sind aus heutiger Sicht noch nicht bewertbar. Erste Prognosen gehen davon aus, dass sich das globale Wachstum 2020 durch das Coronavirus merkbar verlangsamen wird. Besonders eine längere Einschränkung der Reiseaktivitäten in den asiatischen Wachstumsmärkten könnte zu kurzfristigen Überkapazitäten in der Airline-Branche führen. Auswirkungen auf die Auslieferungs- und Bauraten von Flugzeugen sind bislang nicht bekannt, diese könnten sich aber als Konsequenz einstellen, sollten bestehende Reisehemmnisse langfristig aufrecht bleiben.
Nachhaltige Mobilitätskonzepte verbunden mit der Notwendigkeit, CO2-Emissionen signifikant zu reduzieren, rücken immer mehr in den Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. Besonders der individuelle Verkehr aber auch die Luftfahrzeugbranche werden sich auf diese Trends einstellen und mit entsprechenden technologischen Innovationen zur Zielerreichung beitragen müssen. In Summe beträgt der CO2-Anteil der Luftfahrtindustrie 2,7 %. In den letzten 50 Jahren wurde dieser Wert bereits halbiert, und das bei einer Vervierfachung des Passagieraufkommens im selben Zeitraum. Ziel der Luftfahrzeugindustrie ist es, ihren Anteil an den weltweiten CO2-Emmissionen bis 2050 auf unter 1,5 % zu reduzieren. Auf Basis ihrer Leichtbaukompetenz und den steigenden Anforderungen neuer Flugzeuge hinsichtlich ihrer Effizienz kann FACC dem Markt neue Lösungen zur Erreichung dieser Ziele anbieten.
Bedingt durch das ausgeglichene und breite Kunden- und Produktportfolio sowie den geplanten Serienhochläufen neuer Projekte wird FACC auch im Geschäftsjahr 2020 ihren Wachstumskurs fortsetzen.
Die Entwicklung neuer zukunftsweisender Produkte sind weit fortgeschritten, die Zulassungstests verlaufen planmäßig und der Serienhochlauf befindet sich zum Teil bereits in Umsetzung. Die im Geschäftsjahr 2019 begonnen Ratenhochläufe werden weiter fortgesetzt, zusätzliche Serienhochläufe – allen voran im Bereich Engine Systems – werden im Jahresverlauf in den Serienbetrieb übertreten. Auch bei diesen Projekten, erfolgt in den Jahren 2020 sowie 2021 der stufenweise Ratenhochlauf.
Für das Geschäftsjahr 2020 erwartet FACC auf Basis der heutigen Markteinschätzung und des aktuellen Produktmixes des Konzerns ein stabiles bis leicht ansteigendes Umsatzwachstum, das mit dem Wachstum des Marktes einhergeht. Die in den letzten Jahren durchgeführten Aktivitäten zur Steigerung der Ertragskraft werden weiter forciert – mit dem Ziel, natürliche Kostensteigerungen zu kompensieren.
Darüber hinaus werden zusätzliche Aktivitäten gestartet:
wird im Geschäftsjahr 2020 erfolgen, mit einer kontinuierlichen Erhöhung der Wertschöpfung in den Jahren 2021 und 2022.
Einhergehend mit dem geplanten Umsatzwachstum möchte FACC die Ertragskraft des Unternehmens schrittweise erhöhen, wobei nach Umsetzung der oben erwähnten Maßnahmen innerhalb von drei Jahren eine EBIT-Marge von mehr als 8 % angestrebt wird. Bedingt durch die Einführung der beschriebenen Neuprojekte, besonders im Interior-Bereich, werden die Margen im ersten Halbjahr 2020 den Margen des Vorjahres folgen. Hauptziel ist es, die stark wachsende Sparte Cabin Interiors ab dem zweiten Halbjahr 2020 stabil in die Gewinnzone zu führen und dort eine stufenweise Margenverbesserung voranzutreiben. Unter Berücksichtigung der heutigen Marktsituation geht FACC davon aus, dass die Ertragslage in den Segmenten Aerostructures sowie Engines & Nacelles auf dem Niveau von 2019 bleiben wird.
An der Erreichung des Etappenziels von einer Umsatzmilliarde wird auch im Geschäftsjahr 2020 durch das aktive Bearbeiten des Marktes intensiv gearbeitet.
Zusammenfassend wird der FACC-Konzern seine Aktivitäten von der Entwicklung, der Herstellung sowie dem globalen Supply Chain Management weiter forcieren und damit seine Position als bevorzugter Technologiepartner der Luftfahrtindustrie nachhaltig ausbauen. Die Umsetzung der Konzernstrategie "Vision 2020" im Hinblick auf die Stärkung und den Ausbau des Rangs eines Tier-1- Lieferanten in der globalen Luftfahrtindustrie hat weiterhin höchste Priorität.
Ried im Innkreis, am 6. März 2020
.
Robert Machtlinger e.h.
Vorsitzender des Vorstands
Andreas Ockel e.h.
Mitglied des Vorstands
Aleš Stárek e.h.
Mitglied des Vorstands
Yongsheng Wang e.h.
Mitglied des Vorstands
für den Zeitraum 1. März 2019 bis 31. Dezember 2019 (Rumpfgeschäftsjahr)
| Note | 2018/19 EUR'000 |
2019 EUR'000 |
|
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 9 | 781.553 | 665.036 |
| Umsatzkosten | 10 | –701.160 | –598.260 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz (Gross Profit) | 80.393 | 66.776 | |
| Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen | 11 | –2.464 | –901 |
| Vertriebsaufwendungen | 12 | –7.848 | –6.653 |
| Verwaltungsaufwendungen | 13 | –28.485 | –35.312 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 14 | 12.590 | 12.040 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 15 | –10.582 | –1.339 |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | 43.605 | 34.611 | |
| Finanzierungsaufwendungen | 18 | –10.050 | –10.417 |
| Sonstiges Finanzergebnis | 18 | 3.198 | 2.716 |
| Finanzergebnis | –6.852 | –7.701 | |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 36.753 | 26.910 | |
| Ertragsteuern | 19 | –6.414 | –5.833 |
| Ergebnis nach Steuern | 30.339 | 21.077 | |
| davon Ergebnis der nicht beherrschenden Anteile | 17 | 15 | |
| davon den Aktionären der Muttergesellschaft zuzurechnen | 30.322 | 21.062 | |
| Verwässertes (= unverwässertes) Ergebnis je Aktie (in EUR) | 20 | 0,66 | 0,46 |
| Ausgegebene Aktien in Stück | 45.790.000 | 45.790.000 |
für den Zeitraum 1. März 2019 bis 31. Dezember 2019 (Rumpfgeschäftsjahr)
| Note | 2018/19 EUR'000 |
2019 EUR'000 |
|
|---|---|---|---|
| Ergebnis nach Steuern | 30.339 | 21.077 | |
| Währungsdifferenzen aus Konsolidierung | 33 | 132 | 44 |
| Cashflow Hedges | 33 | –13.948 | 3.954 |
| Steuereffekt | 19 | 3.487 | –988 |
| Beträge, die in die Gewinn-und Verlustrechnung umgegliedert werden | –10.329 | 3.009 | |
| Neubewertungseffekt Abfertigung | 35 | 383 | –98 |
| Fair-Value-Bewertung Wertpapiere (Erfolgsneutral zum Beizulegenden Zeitwert) | 33 | –1 | 15 |
| Steuereffekt | 19 | –96 | 21 |
| Beträge, die nicht in die Gewinn-und Verlustrechnung umgegliedert werden | 287 | –62 | |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | –10.042 | 2.947 | |
| Gesamtergebnis | 20.297 | 24.024 | |
| davon Ergebnis der nicht beherrschenden Anteile | 17 | 15 | |
| davon den Aktionären der Muttergesellschaft zuzurechnen | 20.280 | 24.009 |
zum 31. Dezember 2019 (Rumpfgeschäftsjahr)
| Note | 28.02.2019 EUR'000 |
31.12.2019 EUR'000 |
|
|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | 21 | 21.309 | 22.096 |
| Sachanlagen | 22 | 139.084 | 181.616 |
| Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen | 23 | 86.053 | 109.166 |
| Vertragsvermögenswerte | 24 | 15.099 | 5.433 |
| Vertragserfüllungskosten | 25 | 39.976 | 42.665 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 26 | 457 | 472 |
| Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen | 27, 48 | 6.156 | 5.633 |
| Sonstige Forderungen | 28 | 8.657 | 8.838 |
| Latente Steuern | 19 | 8.101 | 2.465 |
| Langfristiges Vermögen | 324.892 | 378.384 | |
| Vorräte | 29 | 123.781 | 122.798 |
| Kundenbezogene Entwicklungsleistungen | 30 | 28.851 | 8.715 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 31 | 95.998 | 98.824 |
| Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen | 48 | 24.218 | 19.390 |
| Forderungen aus laufenden Ertragsteuern | 38 | 407 | |
| Sonstige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen | 31 | 37.949 | 35.125 |
| Liquide Mittel | 32 | 90.062 | 75.790 |
| Kurzfristiges Vermögen | 400.898 | 361.049 | |
| Bilanzsumme | 725.790 | 739.434 |
| Note | 28.02.2019 EUR'000 |
31.12.2019 EUR'000 |
|
|---|---|---|---|
| Grundkapital | 33 | 45.790 | 45.790 |
| Kapitalrücklagen | 33 | 221.459 | 221.459 |
| Fremdwährungsumrechnungsrücklage | 33 | –665 | –621 |
| Sonstige Rücklagen | 33 | –7.321 | –4.418 |
| Bilanzgewinn | 33 | 39.674 | 53.868 |
| Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens | 298.937 | 316.078 | |
| Nicht beherrschende Anteile | 34 | 49 | |
| Eigenkapital | 298.971 | 316.127 | |
| Schuldscheindarlehen | 38 | 0 | 70.000 |
| Anleihen | 38 | 89.769 | 0 |
| Leasingverbindlichkeiten | 38 | 0 | 54.732 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 38 | 78.130 | 43.758 |
| Derivative Finanzinstrumente | 45 | 64 | 14 |
| Investitionszuschüsse | 34 | 7.379 | 6.494 |
| Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern | 35 | 9.860 | 10.657 |
| Sonstige Rückstellungen | 37 | 12 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 22 | 66 | |
| Latente Steuerschulden | 19 | 450 | 609 |
| Langfristige Schulden | 185.685 | 186.329 | |
| Schuldscheindarlehen | 38 | 34.000 | 0 |
| Anleihen | 38 | 0 | 89.916 |
| Leasingverbindlichkeiten | 38 | 0 | 4.622 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 38 | 69.021 | 25.994 |
| Derivative Finanzinstrumente | 45 | 10.532 | 1.910 |
| Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen | 36 | 17.312 | 4.845 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 74.819 | 83.465 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen | 48 | 4.623 | 4.508 |
| Investitionszuschüsse | 34 | 510 | 635 |
| Verbindlichkeiten aus laufenden Ertragsteuern | 2.279 | 1.210 | |
| Sonstige Rückstellungen | 37 | 6.621 | 879 |
| Sonstige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungen | 39 | 21.417 | 18.994 |
| Kurzfristige Schulden | 241.134 | 236.978 | |
| Bilanzsumme | 725.790 | 739.434 |
für den Zeitraum von 1. März 2019 bis 31. Dezember 2019 (Rumpfgeschäftsjahr)
| Den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Note | Grundkapital EUR'000 |
Kapitalrücklage EUR'000 |
Fremdwährungs umrechnungs rücklage EUR'000 |
||
| Stand am 1. März 2018 (bisher) | 45.790 | 221.459 | –797 | ||
| Anpassung IFRS 15 | 0 | 0 | 0 | ||
| Anpassung IFRS 9 | 0 | 0 | 0 | ||
| Stand am 1. März 2018 (angepasst) | 45.790 | 221.459 | –797 | ||
| Ergebnis nach Steuern | 0 | 0 | 0 | ||
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | 33 | 0 | 0 | 132 | |
| Gesamtergebnis | 0 | 0 | 132 | ||
| Dividendenzahlung | 33 | 0 | 0 | 0 | |
| Stand am 28. Februar 2019 | 45.790 | 221.459 | –665 | ||
| Stand am 1. März 2019 | 45.790 | 221.459 | –665 | ||
| Ergebnis nach Steuern | 0 | 0 | 0 | ||
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | 33 | 0 | 0 | 44 | |
| Gesamtergebnis | 0 | 0 | 44 | ||
| Dividendenzahlung | 33 | 0 | 0 | 0 | |
| Stand am 31. Dezember 2019 | 45.790 | 221.459 | –621 |
| Den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Sonstige Rücklagen | ||||||
| Wertpapiere – Erfolgsneutral zum Bei zulegenden Zeitwert EUR'000 |
Rücklage für Cashflow Hedge EUR'000 |
Rücklage IAS 19 EUR'000 |
Bilanzgewinn EUR'000 |
Gesamt EUR'000 |
Nicht beherrschende Anteile EUR'000 |
Gesamtes Eigenkapital EUR'000 |
| –1 | 6.470 | –3.615 | 53.772 | 323.077 | 17 | 323.094 |
| 0 | 0 | 0 | –39.137 | –39.137 | 0 | –39.137 |
| 0 | 0 | 0 | –246 | –246 | 0 | –246 |
| –1 | 6.470 | –3.615 | 14.389 | 283.695 | 17 | 283.712 |
| 0 | 0 | 0 | 30.322 | 30.322 | 17 | 30.339 |
| –1 | –10.461 | 287 | 0 | –10.042 | 0 | –10.042 |
| –1 | –10.461 | 287 | 30.322 | 20.280 | 17 | 20.297 |
| 0 | 0 | 0 | –5.037 | –5.037 | 0 | –5.037 |
| –2 | –3.991 | –3.328 | 39.674 | 298.937 | 34 | 298.971 |
| –2 | –3.991 | –3.328 | 39.674 | 298.937 | 34 | 298.971 |
| 0 | 0 | 0 | 21.062 | 21.062 | 15 | 21.077 |
| 11 | 2.965 | –73 | 0 | 2.947 | 0 | 2.947 |
| 11 | 2.965 | –73 | 21.062 | 24.009 | 15 | 24.024 |
| 0 | 0 | 0 | –6.869 | –6.869 | 0 | –6.869 |
| 9 | –1.026 | –3.401 | 53.868 | 316.078 | 49 | 316.127 |
.
| Note | 2018/19 EUR'000 |
2019 EUR'000 |
|
|---|---|---|---|
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | |||
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 36.753 | 26.910 | |
| Zuzüglich Finanzergebnis | 6.852 | 7.701 | |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | 43.605 | 34.611 | |
| Zuzüglich/abzüglich | |||
| Abschreibungen und Wertminderungen | 15.845 | 18.794 | |
| Amortisierung Vertragserfüllungskosten | 8.048 | 6.327 | |
| Wertminderung Vertragserfüllungskosten | 7.287 | 0 | |
| Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen | –2.789 | –215 | |
| Veränderung langfristiger Rückstellungen | –8.808 | –12 | |
| Veränderung Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern | 975 | 700 | |
| Sonstige unbare Aufwendungen/Erträge | 40 | –1.773 | –11.929 |
| 62.390 | 48.275 | ||
| Veränderungen im Working Capital | |||
| Veränderung Vorräte und kundenbezogene Entwicklungsleistungen | 17.804 | 20.121 | |
| Veränderung Liefer- und sonstige Forderungen, Rechnungsabgrenzungen sowie Forderungen aus kunden bezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerten |
693 | –5.430 | |
| Veränderung Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten | –14.302 | –9.957 | |
| Veränderung kurzfristige Rückstellungen | –2.628 | –3.674 | |
| Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit | 63.957 | 49.335 | |
| Erhaltene Zinsen | 41 | 387 | 746 |
| Gezahlte Steuern | –997 | –2.355 | |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 63.347 | 47.726 | |
| Auszahlungen für langfristige Vermögenswerte | 42 | –36.164 | –17.905 |
| Einzahlungen aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten | 419 | 17 | |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | –35.745 | –17.888 | |
| Einzahlung aus der Aufnahme von Schuldscheindarlehen | 0 | 70.000 | |
| Einzahlung aus der Aufnahme von langfristigen verzinslichen Verbindlichkeiten | 41.698 | 69.356 | |
| Auszahlungen aus der Tilgung von Schuldscheindarlehen | 0 | –34.000 | |
| Auszahlungen aus der Tilgung von langfristigen verzinslichen Verbindlichkeiten | –19.122 | –83.800 | |
| Veränderung kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten | –6.740 | –42.862 | |
| Abflüsse aus Leasingvereinbarungen | –780 | –4.913 | |
| Dividendenzahlung | –5.037 | –6.869 | |
| Gezahlte Zinsen | 41 | –10.843 | –10.525 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | –825 | –43.612 | |
| Zahlungswirksame Veränderung der liquiden Mittel | 26.776 | –13.774 | |
| Liquide Mittel am Beginn der Periode | 63.488 | 90.062 | |
| Bewertungseffekte aus Fremdwährungsunterschieden | –202 | –498 | |
| Liquide Mittel am Ende der Periode | 90.062 | 75.790 | |
Der FACC-Konzern (nachfolgend FACC) mit Sitz in Ried im Innkreis ist ein österreichischer Konzern, der sich mit der Entwicklung, Produktion und Wartung von Flugzeugteilen befasst. Seine Hauptbetätigungsfelder bilden die Fertigung von Strukturbauteilen, wie Triebwerksverkleidungen, Flügelverkleidungen oder Steuerflächen, sowie die Fertigung von Innenausstattungen moderner Verkehrsflugzeuge, wie Gepäckablagefächer, Innenraumverkleidungen und Serviceeinheiten. Die Bauteile werden großteils aus Verbundwerkstoffen hergestellt. FACC integriert in diese Verbundbauteile auch metallische Elemente aus Titan, hochlegierten Stählen sowie anderen Metallen und liefert sie einbaufertig an die Montagelinien ihrer Kunden.
Die FACC AG notiert seit 25. Juni 2014 an der Wiener Börse im Segment Prime Market (Amtlicher Handel).
Die FACC AG befindet sich im Konsolidierungskreis der Aviation Industry Corporation of China, Ltd. mit Sitz in Hongkong (Room 2201, 22/F, Fairmont House, 8 Cotton Tree Drive, Admiralty, Hong Kong), Firmenbuchnummer 91110000710935732K.
Der Konzernabschluss der FACC AG zum 31. Dezember 2019 wurde nach den vom International Accounting Standard Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRSIC), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt. Gemäß § 245a UGB kommt diesem Konzernabschluss nach österreichischem Recht befreiende Wirkung zu. Alle zusätzlichen Anforderungen des § 245a Abs. 1 UGB wurden erfüllt.
Der Konzernabschluss wird zum Bilanzstichtag des Mutterunternehmens FACC AG aufgestellt. Das Rumpfgeschäftsjahr beginnt am 1. März und endet am 31. Dezember 2019. Die Jahresabschlüsse der einzelnen in den Konzernabschluss einbezogenen inund ausländischen Gesellschaften werden zum Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt.
Im Konzern erfolgen die Bilanzierung und die Bewertung nach einheitlichen Kriterien. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt unter der Prämisse der Unternehmensfortführung. Zur übersichtlicheren Darstellung sind Posten in der "Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung", der "Konzern-Gesamtergebnisrechnung", der "Konzernbilanz", der "Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung" sowie der "Konzern-Kapitalflussrechnung" zusammengefasst und in den Erläuterungen nach dem Prinzip der Wesentlichkeit gesondert angeführt und erläutert.
Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.
Die Gliederung der Konzernbilanz wird gemäß IAS 1 nach Fristigkeiten vorgenommen. Vermögenswerte und Schulden werden als kurzfristig klassifiziert, wenn diese voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag realisiert oder ausgeglichen werden.
Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Alle Beträge sind, soweit nicht gesondert darauf hingewiesen wird, auf 1.000 Euro (EUR'000) gerundet, wobei rundungsbedingte Differenzen auftreten können.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, welche die Basis für den vorliegenden Konzernabschluss darstellen, wurden unverändert zur Vorperiode angewendet und um neue, ab dem Rumpfgeschäftsjahr verpflichtend anzuwendende IFRS (siehe Note 50 -Auswirkungen neuer und geänderter Standards (Überarbeitung)) ergänzt. Eine Beschreibung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze erfolgt in Note 49 - Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Im Rahmen der 5. ordentlichen Hauptversammlung am 9. Juli 2019 wurde unter anderem die Änderung des Geschäftsjahres auf das Kalenderjahr beschlossen. Somit ist das Jahr 2019 ein Rumpfgeschäftsjahr, welches am 31. Dezember 2019 (1. März 2019 bis 31. Dezember 2019) endet. Damit wird das Geschäftsjahr des FACC-Konzerns dem Stichtag der Aviation Indurstry Corporation of China angepasst. Die Zahlen des Rumpfgeschäftsjahres sind nur eingeschränkt mit dem Vorjahr vergleichbar.
Der FACC-Konzern hat mit 1. März 2019 IFRS 16 Leasingverhältnisse übernommen, was zu Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geführt hat. Vorjahreswerte vom 28. Februar 2019 wurden nicht angepasst. Nutzungsrechte wurden in Höhe der erfassten Leasingverbindlichkeiten zum 1. März 2019 erfasst. Der FACC-Konzern hat bei der Übernahme von IFRS 16 die modifizierte retrospektive Methode angewandt. Es wurden praktische Behelfe im Sinne des IFRS 16.C10 a), c), d) sowie des IFRS 16.C3 in Anspruch genommen.
Die zum 1. März 2019 erstmalig erfassten Nutzungsrechte sind in der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019 im langfristigen Vermögen unter dem Posten Sachanlagen ausgewiesen.
Die erfassten Leasingverbindlichkeiten sind in den Posten Leasingverbindlichkeiten (langfristig) und Leasingverbindlichkeiten (kurzfristig) ausgewiesen.
Die Anderungen aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 stellen sich bilanziell wie folgt dar:
| 01.03.2019 EUR'000 |
Wie berichtet | Anpassung IFRS 16 |
Inkl. Anpas- sung IFRS 16 |
|---|---|---|---|
| Sachanlagen | 139.084 | 33.782 | 172.866 |
| Leasingverbindlichkeiten (langfristig) | 0 | 48.678 | 48.678 |
| Leasingverbindlichkeiten (kurzfristig) | 0 | 5.316 | 5.316 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten (langfristig) | 78.130 | -19.420 | 58.710 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten (kurzfristig) | 69.021 | -792 | 68.229 |
| Bilanzsumme | 725.790 | 33.782 | 759.572 |
Nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung der zum 28. Februar 2019 ausgewiesenen Verpflichtungen aus operativen Leasingverhältnissen zu den am 1. März 2019 erfassten Leasingverbindlichkeiten. Der gewichtete durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz für die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten zum 1. März 2019 betrug zwischen 2,00 % und 2,50 %.
| Verpflichtungen aus operativem Leasing und Mietverhält- nissen lt. IAS 17, Angabe zum 28. Februar 2019 |
25.373 |
|---|---|
| Ansatzbefreiung für geringwertige Wirtschaftsgüter | -33 |
| Ansatzbefreiung für kurzfristige Leasingverträge | -1.766 |
| Anpassung aufgrund unterschiedlicher Behandlung von Kündigungs-, Verlängerungs- und Kaufoptionen |
16.207 |
| Neu abgeschlossene Verträge/geänderte Verträge | 209 |
| Leasingverbindlichkeiten vor Abzinsung | 39.991 |
| Leasingverbindlichkeiten abgezinst mit dem Grenzfremd- kapitalzinssatz zum Zeitpunkt der Erstanwendung |
33.782 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing zum 28. Februar 2019 |
20.212 |
| Leasingverbindlichkeiten zum 1. März 2019 | 53.994 |
| davon kurzfristig | 5.316 |
| davon langfristig | 48.678 |
In den Konzernabschluss der FACC AG werden alle von der FACC AG beherrschten Unternehmen einbezogen. Gemäß IFRS 10 ist die Beherrschung gegeben, wenn das Unternehmen die Entscheidungsgewalt über die maßgebliche Tätigkeit besitzt, variable Rückflüsse aus dem Tochterunternehmen generiert sowie diese Rückflüsse durch seine Entscheidungsgewalt beeinflussen kann.
Der Konsolidierungskreis von FACC zum 31. Dezember 2019 hat sich im Vergleich zum 28. Februar 2019 um eine Beteiligung erhöht und umfasst inklusive der FACC AG neun Unternehmen.
Mit 6. Mai 2019 erfolgte die Vertragsunterzeichnung für den Erwerb sämtlicher Anteile an der kroatischen NE-MAR d.o.o. Die Gesellschaft wurde in FACC Solutions Croatia d.o.o. umbenannt. Der Kaufpreis betrug 58 THRK. Der Kaufpreis spiegelt im Wesentlichen den Fair Value der Vermögenswerte der Gesellschaft wider. Ein Firmenwert in Höhe von 5 TEUR wurde sofort ergebniswirksam abgeschriehen.
Die FACC AG hatte zum 31. Dezember 2019 bzw. zum 28. Februar 2019 folgende Tochtergesellschaften:
| Gesellschatt | Sitz | Ausgegebenes und voll einbezahltes No- minalkapital |
Währung | Anteilsquote | Hauptaktivitäten |
|---|---|---|---|---|---|
| FACC Operations GmbH | Ried im Innkreis, Osterreich | 127.000.000 | EUR | 100% | Entwicklung und Produktion von Luftfahrtbauteilen; Kundendienst & Reparatur |
| FACC Solutions (Canada) Inc. | Montreal, Kanada | 10.000 | CAD | 100% | Produktion: Kundendienst und Reparatur |
| FACC Solutions Croatia d.o.o. | Zagreb, Kroatien | 20.000 | HRK | 100% | Produktion |
| FACC Solutions Inc. | Wichita, Kansas, USA | 10.000 | USD | 100% | Kundendienst und Reparatur |
| FACC Solutions s.r.o. | Bratislava, Slowakei | 6.639 | EUR | 100% | Design und Engineering |
| FACC (Shanghai) Co., Ltd | Shanghai, China | 2.000.000 | RMB | 100% | Design und Engineering |
| FACC Solutions Private Limited | Pune, Indien | 20.193.003 | INR | 100% | Design und Engineering |
| CoLT Prüf und Test GmbH | St. Martin, Osterreich | 35.000 | EUR | 91 % | Design und Engineering |
Die Kapitalkonsolidierung von vollkonsolidierten verbundenen Unternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Dabei werden zum Erwerbszeitpunkt die übertragenen Gegenleistungen dem neu bewerteten Reinvermögen (Eigenkapital) des erworbenen Unternehmens gegenübergestellt. Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden werden nach IFRS 3 – soweit identifizierbar – bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt; ein verbleibender positiver Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem neu bewerteten anteiligen Eigenkapital wird als Firmenwert im jeweiligen Segment in Landeswährung aktiviert. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.
Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer werden gemeinsam mit den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Geschäftsbereichen), denen sie zugeordnet sind, zumindest iährlich einem Werthaltigkeitstest (Impairment Test) unterzogen und im Falle einer Wertminderung auf den niedrigeren erzielbaren Wert abgeschrieben. Werden unterjährig Ereignisse beobachtet, die auf eine dauerhafte Wertminderung schließen lassen, so werden die betroffenen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten anlassbezogenen Werthaltigkeitstests unterzogen (siehe Note 49 - Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Note 21 - Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte).
Umsatzerlöse, Erträge und Aufwendungen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus der Verrechnung zwischen konsolidierten Unternehmen werden eliminiert.
Aus konzerninternen Transaktionen resultierende Zwischenergebnisse im Anlage- und Umlaufvermögen werden eliminiert.
Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung der FACC AG, aufgestellt.
Die Jahresabschlüsse ausländischer Gesellschaften werden nach dem Konzept der funktionalen Währung gemäß IAS 21 in Euro umgerechnet. Diese ist für sämtliche Gesellschaften die jeweilige Landeswährung, da die Gesellschaften ihr Geschäft in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig betreiben.
Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst. Nichtmonetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nichtmonetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig ist.
Firmenwerte aus dem Erwerb von ausländischen Tochterunternehmen werden den erworbenen Unternehmen zugeordnet und mit dem jeweiligen Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung der ausländischen konsolidierten Unternehmen werden zu Durchschnittskursen der Periode umgerechnet.
Währungsumrechnungsdifferenzen zwischen dem Stichtagskurs bzw. historischen Kursen innerhalb der Bilanz und dem Durchschnittskurs innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung werden als Teil des sonstigen Ergebnisses im Eigenkapital ausgewiesen. Ebenso werden nicht realisierte Währungsumrechnungsdifferenzen aus langfristigen konzerninternen Gesellschafterdarlehen erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis eingestellt.
Kursdifferenzen aus der Umrechnung von Transaktionen und monetären Bilanzposten in fremden Währungen werden zu den im Transaktionszeitpunkt bzw. Bewertungszeitpunkt gültigen Kursen erfolgswirksam erfasst.
Die der Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse haben sich wie folgt entwickelt:
| Stichtagskurs | Durchschnittskurs | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Währung | Kürzel | 28.02.2019 | 31.12.2019 | 2018/19 | 2019 |
| Kanadischer Dollar | CAD | 1,5042 | 1,4598 | 1,5255 | 1,4806 |
| Indische Rupie | INR | 80,8915 | 80,1870 | 81,1062 | 78,4434 |
| Kroatische Kuna | HRK | - | 7,4395 | - | 7.4154 |
| Chinesischer Renminbi Yuan | RMB | 7,6309 | 7,8205 | 7,7879 | 7,7421 |
| US-Dollar | USD | 1,1416 | 1,1234 | 1,1664 | 1,1157 |
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfordert, dass vom Management zu einem gewissen Grad Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, welche die bilanzierten Vermögenswerte und Schulden sowie Eventualschulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag sowie den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während der Berichtsperiode beeinflussen. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von den Schätzungen abweichen.
Die Beurteilung der Werthaltigkeit von Firmenwerten, von Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer, sowie von Vertragserfüllungskosten basiert auf Berechnungen des Nutzungswerts mittels Discounted-Cashflow-Methode. Der dabei erzielbare Betrag ist stark abhängig von den erwarteten Einzahlungsüberschüssen sowie vom verwendeten Kapitalkostensatz. Hinsichtlich dieser Parameter werden vom Management Schätzungen und zukunftsbezogene Annahmen über die in den Planungsperioden erwarteten Einzahlungsüberschüsse und Kapitalkostensätze von FACC sowie einzelner zahlungsmittelgenerierender Einheiten getroffen. Die vorgenommenen Schätzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen unter der Prämisse der Unternehmensfortführung getroffen, bauen auf Erfahrungswerten auf und berücksichtigen die verbleibende Unsicherheit in einer angemessenen Weise.
Um die Auswirkungen sich verändernder Parameter bei der Planungsrechnung auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen, wurde eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Die Planungsannahmen, die für den Wertminderungstest des Firmenwerts getroffen wurden, sowie die Sensitivitätsanalyse werden in Note 21 - Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte erläutert.
Die Überprüfung der Werthaltigkeit von Vertragserfüllungskosten erfolgte im Rumpfgeschäftsjahr 2019, sofern Anzeichen für eine Wertminderung, wie beispielsweise die Erwartung eines Verlusts im Rahmen der Mehrjahresplanung, gegeben waren. Die Beurteilung der Werthaltigkeit basiert auf Berechnungen des Nutzungswerts der Entwicklungsprojekte mittels Discounted-Cashflow-Methode. Der dabei erzielbare Betrag ist stark abhängig von den erwarteten Einzahlungsüberschüssen der jeweiligen Projekte sowie vom verwendeten Kapitalkostensatz. Hinsichtlich dieser Parameter werden vom Management Schätzungen und zukunftsbezogene Annahmen über die in den Planungsperioden erwarteten Einzahlungsüberschüsse und Kapitalkostensätze getroffen. Die vorgenommenen Schätzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen unter der Prämisse der Unternehmensfortführung getroffen, bauen auf Erfahrungswerten auf und berücksichtigen die verbleibende Unsicherheit in einer angemessenen Weise.
Die Beurteilung eines Wertminderungsbedarfs erfolgt auf Ebene einzelner bzw. gemeinsam zu betrachtender Projekte, soweit diese unabhängige Cashflows generieren. Entwicklungsprojekte desselben Flugzeugtyps werden unter bestimmten Voraussetzungen bei der Werthaltigkeitsprüfung zusammengefasst.
Die Nutzungsdauer von Sachanlagen beruht auf Schätzungen, die auf dem Betrieb vergleichbarer Anlagen beruhen. Die so festgelegten Nutzungsdauern werden laufend auf ihre weitere Gültigkeit geprüft und gegebenenfalls angepasst. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern sind in Note 49 - Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben.
Der FACC-Konzern bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses unter Zugrundelegung der unkündbaren Grundlaufzeit des Leasingverhältnisses sowie unter Einbeziehung der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option ausüben wird, oder der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Kündigung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option nicht ausüben wird.
Der FACC-Konzern hat einen Leasingvertrag abgeschlossen, der Verlängerungs- und Kündigungsoptionen enthält. Der Konzern trifft bei der Beurteilung, ob hinreichende Sicherheit besteht, dass die Option zur Verlängerung bzw. zur Kündigung des Leasingverhältnisses ausgeübt oder nicht ausgeübt wird, Ermessensentscheidungen. Das heißt, er zieht alle relevanten Faktoren in Betracht, die für die FACC einen wirtschaftlichen Anreiz darstellen, die Verlängerungs- oder die Kündigungsoption auszuüben. Nach dem Bereitstellungsdatum bestimmt der FACC-Konzern die Laufzeit des Leasingverhältnisses erneut, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine Anderung von Umständen eintritt, das bzw. die innerhalb seiner Kontrolle liegt und sich darauf auswirkt, ob er die Option zur Verlängerung bzw. zur Kündigung des Leasingverhältnisses ausüben wird oder nicht (z. B. Durchführung von wesentlichen Mietereinbauten oder wesentliche Anpassung des zugrundeliegenden Vermögenswerts).
Der FACC-Konzern kann den dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmen. Daher verwendet die FACC zur Bewertung von Leasingverbindlichkeiten seinen Grenzfremdkapitalzinssatz. Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist der Zinssatz, den der FACC-Konzern zahlen müsste, wenn er für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit die Mittel aufnehmen würde, die die FACC in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld für einen Vermögenswert mit einem dem Nutzungsrecht vergleichbaren Wert benötigen würde. Der Grenzfremdkapitalzinssatz spiegelt somit die Zinsen wider, die der FACC-Konzern "zu zahlen hätte". Wenn keine beobachtbaren Zinssätze verfügbar sind oder wenn der Zinssatz angepasst werden muss, um die Bedingungen des Leasingverhältnisses abzubilden, muss der Grenzfremdkapitalzinssatz geschätzt werden. Der FACC-Konzern schätzt den Grenzfremdkapitalzinssatz anhand beobachtbarer Inputfaktoren (z. B. Marktzinssätze), sofern diese verfügbar sind, und muss bestimmte unternehmensspezifische Schätzungen vornehmen.
Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen werden mit dem Barwert der künftigen Einzahlungen für angefallene Entwicklungskosten angesetzt, wobei die Schätzung für die Wertermittlung auf Basis des vom Aufsichtsrat freigegebenen Budgets für das kommende Geschäftsjahr, der Mittelfristplanung für die nächsten fünf Jahre und in der Folge maximal mit den Raten des Airline Monitors erfolgt. Zusätzlich wird das im IFRS 9 angeführte zukunftsorientierte Modell der erwarteten Kreditausfälle herangezogen. Dies erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen bezüglich der Frage, inwieweit die erwarteten Kreditausfälle durch Veränderungen bei den wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst werden. Diese Einschätzung wird auf Grundlage gewichteter Wahrscheinlichkeiten bestimmt.
Die Ermittlung der Wertberichtigung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, von Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerte erfolgt auf Grundlage von Erfahrungswerten hinsichtlich Uberfälligkeit sowie der geschätzten Wahrscheinlichkeit des Zahlungseingangs.
Im Bereich der Vorräte erfolgen Abwertungen auf Lagerhüter (Slow Moving Items). Diese werden nach Warengruppen kategorisiert und mit spezifischen Abschlägen bewertet. Als Lagerhüter werden im System jene Materialien gekennzeichnet, die eine Lagerdauer von mehr als 24 Monaten aufweisen.
Die Ermittlung der Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern erfolgt anhand versicherungsmathematischer Berechnungen durch Aktuare. Die versicherungsmathematische Bewertung basiert auf Annahmen zu Abzinsungssätzen, künftigen Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Sterblichkeit. Bei der Ermittlung des angemessenen Diskontierungssatzes orientiert sich das Management an langfristigen Marktzinssätzen. Die Sterberate basiert auf öffentlich zugänglichen Sterbetafeln im entsprechenden Land. Künftige Lohnund Gehaltssteigerungen basieren auf erwarteten künftigen Inflationsraten für das jeweilige Land. Alle Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft. Weitere Details zu den getroffenen Annahmen sowie zu Sensitivitäten sind in Note 35 - Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern angeführt.
Zur Ermittlung der aktiven latenten Steuern sind Annahmen bezüglich des künftigen zu versteuernden Ergebnisses und des Zeitpunkts der Realisierung der aktiven latenten Steuern zu treffen. Da jedoch die zukünftigen Geschäftsentwicklungen unsicher sind und teilweise nicht von FACC beeinflusst werden können, ist die Bewertung der latenten Steuern mit Unsicherheiten verbunden.
Zur Gewährleistung werden Rückstellungen nach einem standardisierten Prozess ermittelt. Ausgehend von den Divisionsleitern werden derartige Risiken zu jedem Abschlussstichtag ermittelt und vom Management eingeschätzt. Im Falle eines zu berücksichtigenden Risikos ist vom jeweiligen Verantwortungsbereich eine bestmögliche Schätzung auf Basis von Erfahrungswerten sowie auf Basis von Einzelbeurteilungen hinsichtlich der Höhe des Rückstellungsansatzes vorzunehmen. Die Rückstellungen werden regelmäßig an neue Erkenntnisse angepasst.
Drohende Verluste werden sofort als Aufwand erfasst, wenn wahrscheinlich ist, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen werden. Die Ermittlung der Auftragskosten erfordert in erheblichem Maß Einschätzungen des Managements hinsichtlich der Erfüllung bestimmter Leistungsanforderungen sowie der Entwicklung von Produktivitätsverbesserungen und Gewährleistungsaufwendungen.
Zusätzlich ist auch zu beurteilen. ob einzelne Vereinbarungen mit Kunden als ein Vertrag zu betrachten sind. Dies hängt insbesondere davon ab, ob Lieferverpflichtungen gemeinsam verhandelt wurden und gleiche Produkte betreffen.
Im Rahmen von Kunden- und Lieferantenverträgen sind auch Einschätzungen hinsichtlich des Ausgangs von Streitigkeiten von Nachforderungen seitens FACC und Gegenforderungen des Kunden und Lieferanten zu treffen. Diese sind teilweise abhängig vom Ausgang von Rechtsstreitigkeiten. Ein Ansatz von Nachforderungen erfolgt nur in Ausnahmefällen, wenn eine externe Rechtsmeinung vorliegt, die die Durchsetzbarkeit der Nachforderung der Höhe und dem Grunde nach mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit bestätigt. Zur Bewertung der Risiken aus Gegenforderungen in wesentlicher Höhe erfolgt der Ansatz von Rückstellungen unter Berücksichtigung aller Chancen und Risiken ebenfalls auf Basis von eingeholten Rechtsmeinungen.
Die Segmentberichterstattung folgt der internen Steuerung und Berichterstattung der FACC AG (nach IFRS). Die zentrale Erfolgsgröße, anhand derer die Steuerung der Geschäftssegmente erfolgt und die an die verantwortliche Unternehmensinstanz (Vorstand der FACC AG) berichtet wird, ist das Betriebsergebnis (EBIT).
Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte dienen, wurden drei operative Segmente gebildet:
Neben den drei operativen Segmenten umfasst das Gesamtunternehmen noch die zentralen Dienste Finanzen und Controlling, Personal, Legal, Qualitätssicherung, Forschung und Entwicklung, Communication & Marketing, Einkauf und EDV (einschließlich Engineering Services). Die zentralen Dienste unterstützen die operativen Segmente im Rahmen einer Matrixorganisation bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Deren Aufwendungen und Erträge werden mittels eines festgelegten Verfahrens den drei Segmenten zugeordnet.
| Aerostructures EUR'000 |
Engines & Nacelles EUR'000 |
Cabin Interiors EUR'000 |
Summe EUR'000 |
|
|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr 2018/19 | ||||
| Umsatzerlöse | 335.670 | 168.479 | 277.405 | 781.553 |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | 37.600 | 9.483 | -3.478 | 43.605 |
| Investitionen | 10.775 | 6.217 | 19.173 | 36.164 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | 7511 | 3.588 | 4.745 | 15.845 |
| Vermögenswerte am 28. Februar 2019 | 316.167 | 152.146 | 257.477 | 725.790 |
| davon langfristige Vermögenswerte am 28. Februar 2019 | 142.008 | 65.592 | 93.921 | 301.521 |
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| 2018/19 EUR'000 |
2019 EUR'000 |
|
|---|---|---|
| Materialaufwand | -535.363 | -433.428 |
| Personalaufwendungen | -137.192 | -143.105 |
| Abschreibungen | -13.690 | -14.780 |
| Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | -14.915 | -6.947 |
| -701.160 | -598.260 | |
| 2018/19 EUR'000 |
2019 EUR'000 |
|
|---|---|---|
| Materialaufwendungen | -193 | -113 |
| Personalaufwendungen | -1.229 | -631 |
| Abschreibungen | -28 | -28 |
| Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | -1.014 | -129 |
| -2.464 | -901 | |
| 2018/19 EUR'000 |
2019 EUR'000 |
|
|---|---|---|
| Wertaufholungen | 4.049 | 0 |
| Sonstige | 8.541 | 12.040 |
| 12.590 | 12.040 |
Die Position "Sonstige" enthält im Wesentlichen Erträge aus Forschungsprämien, Energieabgabenvergütungen, diverse Förderungen sowie Schadenersatzvergütungen.
| 2018/19 EUR'000 |
2019 EUR'000 |
|
|---|---|---|
| Wertminderungen | -11.375 | 0 |
| Sonstige | 793 | -1.339 |
| -10.582 | -1.339 |
Die Position "Sonstige" enthält im Wesentlichen Aufwendungen aus Schadensfällen und Erträge aus der Veränderung von Rückstellungen.
| 2018/19 EUR'000 |
2019 EUR'000 |
|
|---|---|---|
| Materialaufwendungen | -436 | -267 |
| Personalaufwendungen | -5.019 | -4.108 |
| Abschreibungen | -62 | -90 |
| Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | -2.331 | -2.187 |
| -7.848 | -6.653 |
| 2018/19 EUR'000 |
2019 EUR'000 |
|
|---|---|---|
| Materialaufwendungen | 180 | -1.082 |
| Personalaufwendungen | -12.787 | -10.311 |
| Abschreibungen | -1.336 | -3.896 |
| Fremdwährungseffekte | 10.229 | -2.350 |
| Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | -24.771 | -17.673 |
| -28.485 | -35.312 |
In den Aufwendungen für Abfertigung und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen betrugen die Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen 1.730 TEUR (Vorjahr: 2.003 TEUR).
| 2018/19 EUR'000 |
2019 EUR'000 |
||
|---|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 154.648 | 123.372 | |
| Aufwendungen für gesetzlich vorgeschrie- bene Sozialabgaben und Leistungen |
39.875 | 34.059 | |
| Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervor- sorgekassen |
3.002 | 2.285 | |
| Aufwendungen für Pensionen | 534 | 777 | |
| Sonstige Sozialaufwendungen | 5.216 | -2.283 | |
| 203.274 | 158.156 |
Der Mitarbeiterstand auf Basis von Vollzeitäquivalenten stellte sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:
| 28.02.2019 Anzahl |
31.12.2019 Anzahl |
|
|---|---|---|
| Arbeiter | 2.160 | 2.088 |
| Angestellte | 1.305 | 1.283 |
| 3.465 | 3.371 | |
| davon Österreich | 3.226 | 3.125 |
| davon Ausland | 239 | 246 |
| 2018/19 EUR'000 |
2019 EUR'000 |
||
|---|---|---|---|
| Zinserträge aus Bankguthaben | 441 | 777 | |
| Bewertung von finanziellen Vermögenswerten |
7 | 6 | |
| Sonstige Finanzerträge | 22 | 13 | |
| Aufzinsungen | 2.727 | 1.970 | |
| Sonstiges Finanzergebnis | 3.198 | 2.716 | |
| Zinsaufwand aus Anleihen und Schuldscheindarlehen |
-3.819 | -3.160 | |
| Zinsaufwand aus Bankkrediten | -1.424 | -1.409 | |
| Zinsaufwand aus Leasingverbindlichkeiten | -1.219 | -1.760 | |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
-3.587 | -4.088 | |
| Finanzierungsaufwendungen | -10.050 | -10.417 | |
| Finanzergebnis | -6.852 | -7.701 |
| 2018/19 EUR'000 |
2019 EUR'000 |
|
|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | 890 | 765 |
| Sachanlagen | 14.955 | 18.030 |
| 15.845 | 18.794 |
Hinsichtlich der Entwicklung der planmäßigen Abschreibung wird auf Note 21 – Immaterielle Vermögenswerte und auf Note 22 – Sachanlagen verwiesen.
Das Nettoergebnis setzt sich nach den Kategorien des IFRS 9 wie folgt zusammen:
| Operatives Ergebnis | Finanzergebnis | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Wert- berichtigung |
Währungs- umrechnung |
Derivate- bewertung |
Zinsen | Ergebnis aus FV-Bewertung |
Nettoergebnis |
| EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 |
| -1.253 | 12.750 | 0 | 973 | 0 | 12.470 |
| 0 | -4.087 | 0 | -3.819 | 0 | -7.906 |
| 0 | 0 | -5.274 | 0 | 0 | -5.274 |
| 0 | 115 | 0 | 7 | 0 | 123 |
| 31. Dezember 2019 | Operatives Ergebnis | Finanzergebnis | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Wert- berichtigung |
Währungs- umrechnung |
Derivate- bewertung |
Zinsen | Ergebnis aus FV-Bewertung |
Nettoergebnis | |
| EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte |
-1.719 | -41.706 | 0 | 254 | 0 | -43.171 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Schulden |
0 | 21.863 | 0 | -4.569 | 0 | 17.293 |
| Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert | 0 | 0 | 4.718 | 0 | 0 | 4.718 |
| Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert | 0 | 0 | 0 | 6 | 0 | 6 |
Als Ertragsteuern sind sowohl die in den einzelnen Gesellschaften gezahlten oder geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag als auch die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen.
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| Stand am 28.02.2019 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 01.03.20181) EUR'000 |
Erfasst im Gewinn oder Verlust EUR'000 |
Erfasst im sonstigen Ergebnis EUR'000 |
Netto EUR'000 |
Latente Steuer - ansprüche EUR'000 |
Latente Steuer - schulden EUR'000 |
||
| Immaterielle Vermögenswerte | 2.527 | -1.879 | 0 | 648 | 648 | 0 | |
| Sachanlagen | 2.912 | -13.499 | 0 | -10.587 | 0 | -10.587 | |
| Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen |
-22.499 | -5.600 | 0 | -28.099 | 0 | -28.099 | |
| Vertragsvermögenswerte | -2.506 | -1.896 | 0 | -4.402 | 0 | -4.402 | |
| Vertragserfüllungskosten | -9.563 | -431 | 0 | -9.994 | 0 | -9.994 | |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 450 | 26 | 0 | 477 | 477 | 0 | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.157 | 14.500 | 0 | 16.657 | 16.657 | 0 | |
| Kundenbezogene Entwicklungsleistungen | -5.796 | 5.717 | 0 | -79 | 0 | -79 | |
| Sonstige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen | 84 | -91 | 0 | -7 | 0 | -7 | |
| Investitionszuschüsse | -573 | 573 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern | -320 | 1.121 | -96 | 705 | 705 | 0 | |
| Rückstellungen | 1.111 | -1.201 | 0 | -90 | 0 | -90 | |
| Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen |
10.678 | -6.350 | 0 | 4.328 | 4.328 | 0 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 8.882 | 2.455 | 0 | 11.337 | 11.337 | 0 | |
| Derivative Finanzinstrumente | -1.612 | 774 | 3.487 | 2.649 | 2.649 | 0 | |
| Sonstige Vermögensgegenstände (inkl. liquider Mittel) | -2.095 | 1.811 | 0 | -283 | 0 | -283 | |
| Steuerliche Verlustvorträge | 26.202 | -1.810 | 0 | 24.392 | 24.392 | 0 | |
| Steueransprüche/-schulden vor Verrechnung | 10.038 | -5.780 | 3.391 | 7.650 | 61.193 | -53.543 | |
| Verrechnung der Steuern | -53.543 | 53.543 | |||||
| Steueransprüche/-schulden netto | 10.038 | -5.780 | 3.391 | 7.650 | 7.650 | 0 |
1) Siehe Geschäftsbericht 2018/19 Note 4 – Auswirkungen der Erstanwendung des IFRS 15 und des IFRS 9.
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Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:
| Firmenwert | Software | Rechte | Entwicklungs- kosten |
Geleistete An- zahlungen auf immaterielle Vermögensge- |
Summe | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | genstände EUR'000 |
EUR'000 | |
| Anschaffungskosten | ||||||
| Stand am 28. Februar 2018 | 18.682 | 20.956 | 29.266 | 198.652 | 0 | 267.555 |
| Erstanwendung IFRS 15 | 0 | 0 | -27.257 | -198.652 | 0 | -225.909 |
| Stand am 1. März 2018 | 18.682 | 20.956 | 2.009 | 0 | 0 | 41.646 |
| Währungsdifferenzen | 18 | —2 | 0 | 0 | 0 | 16 |
| Zugänge | 0 | 839 | 0 | 318 | 0 | 1.156 |
| Umbuchungen | 0 | 46 | 652 | 0 | 0 | 698 |
| Stand am 28. Februar 2019 | 18.700 | 21.838 | 2.661 | 318 | 0 | 43.516 |
| Währungsdifferenzen | -15 | -3 | 0 | 0 | 0 | -18 |
| Zugänge | 0 | 565 | 71 | 712 | 75 | 1.423 |
| Umbuchungen | 0 | 148 | 0 | 0 | 0 | 148 |
| Stand am 31. Dezember 2019 | 18.685 | 22.548 | 2.732 | 1.030 | 75 | 45.069 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||||
| Stand am 28. Februar 2018 | 0 | 19.358 | 19.656 | 80.882 | 0 | 119.896 |
| Erstanwendung IFRS 15 | 0 | 0 | -17.692 | -80.882 | 0 | -98.575 |
| Stand am 1.März 2018 | 0 | 19.358 | 1.963 | 0 | 0 | 21.321 |
| Währungsdifferenzen | 0 | -3 | 0 | 0 | 0 | -3 |
| Laufende Abschreibungen | 0 | 818 | 72 | 0 | 0 | 890 |
| Stand am 28. Februar 2019 | 0 | 20.172 | 2.035 | 0 | 0 | 22.207 |
| Währungsdifferenzen | 0 | l | 0 | 0 | 0 | 1 |
| Laufende Abschreibungen | 0 | 699 | 66 | 0 | 0 | 765 |
| Stand am 31. Dezember 2019 | 0 | 20.871 | 2.101 | 0 | 0 | 22.973 |
| Buchwert am 28. Februar 2019 | 18.700 | 1.666 | 625 | 318 | 0 | 21.309 |
| Buchwert am 31. Dezember 2019 | 18.685 | 1.676 | 631 | 1.030 | 75 | 22.096 |
| 28.02.2019 EUR'000 |
31.12.2019 EUR'000 |
|
|---|---|---|
| Aerostructures | 10.310 | 10.296 |
| Engines & Nacelles | 3.054 | 3.054 |
| Cabin Interiors | 5.336 | 5.335 |
| 18.700 | 18.685 | |
| Bilanzstichtag 28. Februar 2019 |
Aero- structures FUR'000 |
Engines & Nacelles EUR'000 |
Cabin Interiors EUR'000 |
|---|---|---|---|
| Erhöhung des Diskontierungs- zinssatzes um 50 Basispunkte |
0 | 4.640 | 5.718 |
| Erhöhung des Wechselkurses USD je 1 EUR um 0,05 |
O | 26.319 | 35.747 |
| Verringerung des EBIT um 10,0 % |
0 | 10.334 | 14.070 |
FACC überwacht ihre Firmenwerte auf Basis von drei CGU-Gruppen, die den einzelnen Segmenten entsprechen.
Die für die Ermittlung des Nutzungswerts wesentlichen Bewertungsparameter stellen sich wie folgt dar:
| 28.02.2019 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| Detailplanungszeitraum (fünf Jahre) | ||
| Umsatzwachstum (durchschnittlich) | 8.40% | 5,05 % |
| EBIT-Marge (durchschnittlich) | 7.80 % | 7,60 % |
| Wechselkurs EUR zu USD | 1,25 | 1.20 |
| Wachstumsrate nach Detailplanungszeit- raum für alle CGUs |
1,50 % | 2,50% |
| Diskontierungszins für alle CGUs (WACC vor Steuern) |
11.70% | 10.52 % |
Eine Sensitivitätsanalyse hat ergeben, dass sich je nach Entwicklung der wesentlichen Bewertungsparameter nachfolgende Wertminderung ergeben hätte:
| Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 |
Aero- structures EUR'000 |
Engines & Nacelles EUR'000 |
Cabin Interiors EUR'000 |
|---|---|---|---|
| Erhöhung des Diskontierungs- zinssatzes um 50 Basispunkte |
0 | 0 | 8.528 |
| Erhöhung des Wechselkurses USD je 1 EUR um 0,05 |
0 | 0 | 68.787 |
| Verringerung des EBIT um 10.0 % |
0 | 0 | 18.138 |
| Verringerung Wachstumsrate auf 1,50 % |
0 | 0 | 0 |
Der Nutzungswert der Division Cabin Interiors überstieg zum 31. Dezember 2019 den Buchwert um 8.837 TEUR (Vorjahr: 5.540 TEUR).
Bei einer Erhöhung des Wechselkurses USD/EUR um 0,57 Cent (Vorjahr: 0,67 Cent), bei einer Verringerung des EBIT um 3,35 % (Vorjahr: 2,83 %) oder bei einer Erhöhung des Diskontierungszinssatzes um 25 Basispunkte (Vorjahr: 24 Basispunkte) würde der Buchwert der CGU Cabin Interiors dem Nutzungswert entsprechen.
Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (welche unternehmens- und auch kundenbezogene Entwicklungsleistungen beinhalten) betrugen im Rumpfgeschäftsjahr 2019 59.474 TEUR (Vorjahr: 61.085 TEUR).
| Grundstücke und Gebäude |
Technische Anlagen |
Betriebs- und Geschäfts- |
Anlagen in Bau |
Nutzungs- rechte 1) |
Summe | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR'000 | EUR'000 | ausstattung EUR'000 |
EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | |
| Anschaffungskosten | ||||||
| Stand am 28. Februar 2018 | 106.932 | 206.621 | 27.766 | 14.632 | 0 | 355.950 |
| Erstanwendung IFRS 15 | 0 | -112.456 | 0 | -1.220 | 0 | -113.676 |
| Stand am 1. März 2018 | 106.932 | 94.165 | 27.766 | 13.412 | 0 | 242.275 |
| Währungsdifferenzen | 21 | 0 | 112 | 0 | 0 | 132 |
| Zugänge | 12.182 | 6.940 | 4.779 | 5.925 | 0 | 29.827 |
| Abgänge | 0 | -3 | -1.432 | 0 | 0 | -1.435 |
| Umbuchungen | 5.322 | 7.332 | 2.092 | -15.444 | 0 | -698 |
| Stand am 28. Februar 2019 | 124.457 | 108.434 | 33.317 | 3.893 | 0 | 270.101 |
| Erstanwendung IFRS 16 | 0 | 0 | 0 | 0 | 33.782 | 33.782 |
| Umgliederungen aus der Erstanwendung IFRS 16 | -47.571 | -2.110 | 0 | 0 | 49.681 | 0 |
| Stand am 1. März 2019 | 76.886 | 106.324 | 33.317 | 3.893 | 83.463 | 303.882 |
| Währungsdifferenzen | 12 | 0 | 48 | 0 | -8 | 51 |
| Zugänge | 3.130 | 5.418 | 3.603 | 5.053 | 10.284 | 27.489 |
| Abgänge | 0 | 0 | -621 | 0 | -13 | -634 |
| Umbuchungen | 291 | 2.672 | 206 | -3.900 | 0 | -731 |
| Stand am 31. Dezember 2019 | 80.319 | 114.414 | 36.553 | 5.045 | 93.725 | 330.057 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||||
| Stand am 28. Februar 2018 | 29.527 | 132.895 | 19.824 | 0 | 0 | 182.246 |
| Erstanwendung IFRS 15 | 0 | -65.219 | 0 | 0 | 0 | -65.219 |
| Stand am 1. März 2018 | 29.527 | 67.677 | 19.824 | 0 | 0 | 117.028 |
| Währungsdifferenzen | 0 | 0 | 50 | 0 | 0 | 51 |
| Laufende Abschreibungen | 3.630 | 8.101 | 3.224 | 0 | 0 | 14.955 |
| Abgänge | 0 | 0 | -1.016 | 0 | 0 | -1.016 |
| Stand am 28. Februar 2019 | 33.157 | 75.778 | 22.082 | 0 | 0 | 131.017 |
| Erstanwendung IFRS 16 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Umgliederungen aus der Erstanwendung IFRS 16 | -5.265 | -352 | 0 | 0 | 5.617 | 0 |
| Stand am 1. März 2019 | 27.892 | 75.426 | 22.082 | 0 | 5.617 | 131.017 |
| Währungsdifferenzen | 0 | 0 | 20 | 0 | -J | 19 |
| Laufende Abschreibungen | 2.154 | 7.182 | 2.934 | 0 | 5.760 | 18.030 |
| Abgänge | 0 | 0 | -620 | 0 | -4 | -624 |
| Stand am 31. Dezember 2019 | 30.046 | 82.609 | 24.416 | 0 | 11.371 | 148.441 |
| Buchwert am 28. Februar 2019 | 91.300 | 32.656 | 11.235 | 3.893 | 0 | 139.084 |
| Buchwert am 31. Dezember 2019 | 50.273 | 31.806 | 12.138 | 5.045 | 82.354 | 181.616 |
1) Siehe Note 3 – Auswirkungen der Erstanwendung des IFRS 16.
Grundwerte von Liegenschaften in der Höhe von 5.298 TEUR (Vorjahr: 3.889 TEUR) enthalten. Bestimmte Grundstücke und Gebäude
In Grundstücke und Gebäude sowie in den Nutzungsrechten sind dienen als Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (siehe Note 38 – Finanzverbindlichkeiten).
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|
|---|---|---|
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| 28.02.2019 EUR'000 |
31.12.2019 EUR'000 |
|---|---|
| 38.251 | 39.976 |
| 13.012 | 9.015 |
| -8.048 | -6.327 |
| 4.049 | 0 |
| -7.287 | 0 |
| 39.976 | 42.665 |
| 28.02.2019 EUR'000 |
31.12.2019 EUR'000 |
|
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 67.311 | 67.320 |
| Unfertige Erzeugnisse | 41.854 | 40.220 |
| Fertige Erzeugnisse | 14.216 | 14.783 |
| Geleistete Anzahlungen | 401 | 474 |
| 123.781 | 122.798 | |
| Vorratsbestand, brutto | 130.272 | 130.287 |
| Wertberichtigung | 6.491 | 7.489 |
| Vorratsbestand, netto | 123.781 | 122.798 |
Im Rumpfgeschäftsjahr 2019 wurden als Vertragserfüllungskosten aktivierte Entwicklungsprojekte einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgte auf Basis des Nutzungswerts mithilfe der Discounted-Cashflow-Methode. Die Ermittlung der Cashflows, die mit den jeweiligen Entwicklungsprojekten erzielt werden können, erfolgte auf Basis des vom Aufsichtsrat freigegebenen Budgets für das kommende Geschäftsjahr, sowie der Mittelfristplanung der nächsten fünf Jahre (Detailplanungszeitraum). Für die über den Detailplanungszeitraum hinausgehenden Jahre von spezifischen Entwicklungsprojekten werden die Planungsprämissen des letzten Planjahres fortgeschrieben, limitiert mit den Raten des Airline Monitors. Die maximale Laufzeit beträgt dabei 20 Jahre.
Es wurde derselbe Diskontierungszinssatz (WACC) wie beim Werthaltigkeitstest für den Firmenwert verwendet.
| 28.02.2019 EUR'000 |
31.12.2019 EUR'000 |
|
|---|---|---|
| Wertpapiere, zum Marktwert bewertet | 413 | 478 |
| Beteiligung | 44 | 44 |
| 457 | 472 |
Die Beteiligung betrifft die 3,01% Anteile an der Techno-Z Ried Technologiezentrum GmbH, Ried im Innkreis.
| 28.02.2019 EUR'000 |
31.12.2019 EUR'000 |
|
|---|---|---|
| Langfristige Forderungen gegenüber Ge- meinschaftsunternehmen, an dem das Mutterunternehmen beteiligt ist: |
6.156 | 5.633 |
Der Posten Sonstige Forderungen setzt sich aus Vorauszahlungen und Kautionen in Höhe von 8.838 TEUR (Vorjahr: 8.657 TEUR) zusammen.
Die Vorräte, die in der Berichtsperiode als Materialaufwand erfasst wurden, betragen 342.958 TEUR (Vorjahr: 405.811 TEUR).
Bei Vorräten mit einem Buchwert in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) wird mit einer Realisierung erst nach zwölf Monaten gerechnet.
Wie im Vorjahr wurden keine Vorräte zur Sicherstellung von Finanzinstrumenten sicherungsübereignet oder verpfändet.
| 28.02.2019 EUR'000 |
31.12.2019 EUR'000 |
|
|---|---|---|
| Stand am 1. März | 40.395 | 28.851 |
| Zugänge | 11.100 | 14.924 |
| Abgänge | -22.644 | -35.060 |
| 28.851 | 8.715 |
Die kundenbezogenen Entwicklungsleistungen, die in der Berichtsperiode als Materialaufwand erfasst wurden, betragen 9.265 TEUR (Vorjahr: 5.214 TEUR).
Bei kundenbezogenen Entwicklungsleistungen mit einem Buchwert in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 1.489 TEUR) wird mit einer Realisierung erst nach zwölf Monaten gerechnet.
Zur Sicherstellung von Finanzinstrumenten wurden keine kundenbezogenen Entwicklungsleistungen sicherungsübereignet oder verpfändet.
| 28.02.2019 EUR'000 |
31.12.2019 EUR'000 |
|
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto |
101.515 | 101.610 |
| Abzüglich Wertberichtigung | -5.517 | -2.787 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto |
95.998 | 98.824 |
| davon kurzfristig | 85.247 | 97.236 |
| davon langfristiq | 10.751 | 1.588 |
| 28.02.2019 EUR'000 |
31.12.2019 EUR'000 |
|
|---|---|---|
| Stand am 1. März | 4.273 | 5.248 |
| Zuführung | 1.831 | 1.310 |
| Verwendung/Auflösung | -856 | -4.038 |
| 5.248 | 2.520 | |
Zusätzlich erfolgte eine standardisierte Wertberichtigung auf Basis der von IFRS 9 geforderten zukünftigen Kreditausfallwahrscheinlichkeit. Diese entwickelte sich wie folgt:
28.02.2019
EUR'000
246
137
-114
268
31.12.2019
EUR'000
268 77
–78
267
| FACC unterhält im Zusammenhang mit Forderungen gegenüber sie- |
|---|
| ben Kunden eine regresslose Zessionsvereinbarung mit einem Fi- |
| nanzinstitut. Die verkauften Forderungen (Factoring) werden in |
| Ubereinstimmung mit der entsprechenden Regelung des IFRS 9 |
| ausgebucht. Zum Bilanzstichtag waren Forderungen aus Lieferun- |
| gen und Leistungen in Höhe von 85.026 TEUR (Vorjahr: |
| 89.853 TEUR) an Dritte verkauft. |
Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich wie folgt:
Die Wertberichtigung betrifft im Wesentlichen Forderungen und Lieferungen aus kundenbezgenen Entwicklungsleistungen:
Stand am 1. März
Verwendung/Auflösung
Zuführung
| Einzelwertberichtigung | Standardisierte Einzelwertberichtigung |
||
|---|---|---|---|
| 28.02.2019 EUR'000 |
31.12.2019 EUR'000 |
28.02.2019 EUR'000 |
31.12.2019 EUR'000 |
| 0 | 0 | 9 | 109 |
| 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5.248 | 2.520 | 268 | 267 |
| 0 | 0 | 0 | 0 |
| 0 | 0 | 0 | 0 |
Die Analyse der Bruttobuchwerte der Forderungen und Leistungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen, der Vertragsvermögen finanziellen Forderungen stellt sich wie folgt dar:
| Bruttobetrag | Wertberichtigung | |||
|---|---|---|---|---|
| 28.02.2019 EUR'000 |
31.12.2019 EUR'000 |
28.02.2019 EUR'000 |
31.12.2019 EUR'000 |
|
| Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen | 86.062 | 109.275 | 9 | 109 |
| Vertragsvermögenswerte | 15.099 | 5.433 | 0 | 0 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 101.515 | 101.610 | 5.517 | 2.787 |
| Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen (kurz- und langfristig) | 30.374 | 25.023 | 0 | 0 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte (kurz- und langfristig) | 19.553 | 19.824 | 0 | 0 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben üblicherweise Die sonstigen Forderungen enthalten: Zahlungsziele bis zu 90 Tagen, bei Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerten bestehen teilweise Zahlungspläne mit Meilensteinzahlungen.
| 28.02.2019 EUR'000 |
31.12.2019 EUR'000 |
|
|---|---|---|
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermö- genswerte |
||
| Forderungen aus dem "Fake President Incident" |
10.860 | 10.860 |
| Sonstige | 35 | 126 |
| 10.895 | 10.986 | |
| Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Vermögenswerte |
||
| Forderungen aus sonstigen Steuern (insbesondere Umsatzsteuer) |
22.795 | 17.561 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 2.366 | 2.088 |
| Sonstige | 1.894 | 4.489 |
| 27.054 | 24.139 | |
| 37.949 | 35.125 |
Im Berichtszeitraum 2015/2016 sind durch einen von außen gesteuerten Betrugsvorfall ("Fake President Incident") unrechtmäßig 52.847 TEUR an liquiden Mitteln aus der Gesellschaft abgeflossen. Infolge von unmittelbar eingeleiteten Maßnahmen konnte ein Betrag von 10.860 TEUR auf Empfängerkonten in China einer Sperre unterzogen werden. In weiterer Folge erfolgte im Mai 2019 die Rücküberweisung, der der FACC Operations GmbH zurechenbaren Gelder auf ein Konto der Republik Österreich. Auf Basis der eingeholten Rechtsmeinung und unter Berücksichtigung vergleichbarer Sachverhalte, die bereits zu Gunsten der Geschädigten entschieden wurden, geht die FACC Operations GmbH davon aus, dass mit einer Überweisung der Gelder an die FACC Operations GmbH in den nächsten zwölf Monaten gerechnet werden kann. Der Betrag von 10.860 TEUR wurde daher zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 unverändert als kurzfristige sonstige Forderung bilanziert.
Die sonstigen Forderungen weisen keine nennenswerten Bestände an überfälligen Forderungen aus. Weiters wurden keine nennenswerten Wertberichtigungen auf diese Forderungen vorgenommen.
| 28.02.2019 EUR'000 |
31.12.2019 EUR'000 |
|
|---|---|---|
| Guthaben bei Kreditinstituten | 90.042 | 75.777 |
| Kassenbestand | 19 | 13 |
| 90.062 | 75.790 |
Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals des Geschäftsjahres 2018/19 und des Rumpfgeschäftsjahres 2019 ist in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.
Das Grundkapital der FACC AG betrug zum Bilanzstichtag unverändert gegenüber dem Bilanzstichtag 28.02.2019 45.790 TEUR und ist voll eingezahlt. Es ist in 45.790.000 Stückaktien zu je 1 EUR eingeteilt.
Die Kapitalrücklage beträgt, unverändert gegenüber dem Bilanzstichtag 28. Februar 2019, 221.459 TEUR.
In den übrigen Rücklagen sind folgende Posten, die alle im sonstigen Ergebnis erfasst werden, zusammengefasst, wobei sämtliche Effekte den Anteilseignern der FACC AG zuzuordnen sind.
Die Hedging-Rücklage (nach Steuern) hat sich wie folgt entwickelt:
| 28.02.2019 EUR'000 |
31.12.2019 EUR'000 |
|
|---|---|---|
| Stand am 1. März | 6.470 | -3.991 |
| Veränderung der unrealisierten Gewinne (+)/Verluste (-) |
-3.991 | -4.718 |
| Realisierte Gewinne (-)/Verluste (+) die in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht wurden - Erfassung im Be- triebsergebnis (EBIT) |
-6.470 | 7.684 |
| -3.991 | -1.026 |
Die Anteile ohne beherrschenden Einfluss betreffen die CoLT Prüf und Test GmbH, St. Martin, Osterreich, mit einer Quote von 9%. Die Bilanzsumme sowie das Ergebnis vor Steuern betragen unter 1% der Konzernwerte, daher wird auf die Darstellung von zusammengefassten Finanzinformationen zu Tochterunternehmen mit Anteilen ohne beherrschenden Einfluss verzichtet.
Zielsetzung des Kapitalmanagements des FACC-Konzerns ist es, eine starke Kapitalbasis zu schaffen, um den spezifischen Unternehmensrisiken (Wachstums- und Entwicklungsrisiko) mit einer ausgewogenen Kapitalstruktur gerecht zu werden. Das Management betrachtet als Kapital ausschließlich das buchmäßige Eigenkapital nach IFRS. Es wird eine Eigenkapitalquote von mindestens 40 % angestrebt.
| 28.02.2019 EUR'000 |
31.12.2019 EUR'000 |
|
|---|---|---|
| Eigenkapital | 298.971 | 316.127 |
| Bilanzsumme | 725.790 | 739.434 |
| Eigenkapitalquote | 41,2 % | 42,8% |
Einige Kreditverträge mit Banken enthalten Financial Covenants hinsichtlich der Eigenkapitalquote im Konzern, deren Nichteinhaltung zu einer vorzeitigen Rückzahlung von Finanzverbindlichkeiten führen würde. Im Berichtsjahr wurden alle diesbezüglichen Kapitalanforderungen erfüllt (siehe auch Note 38 – Finanzverbindlichkeiten).
| Gesamt EUR'000 |
Anzahl der Aktien |
Dividende je Aktie |
|
|---|---|---|---|
| Beschlossene Dividende tür das Geschäftsjahr 2018/19 (Hauptversamm- lung am 9. Juli 2019) |
6.869 | 45.790.000 | 0,15 |
| Vorgeschlagene Dividende für das Rumpfgeschäfts- jahr 2019 (Hauptver- sammlung am 26. Juni 2020) |
6.869 | 45.790.000 | 0.15 |
| 28.02.2019 EUR'000 |
31.12.2019 EUR'000 |
|
|---|---|---|
| Stand am 1. März | 7.449 | 7.477 |
| Dienstzeitaufwand | 270 | 345 |
| Zinsaufwand | 134 | 98 |
| Erfolgte Zahlungen | -493 | -282 |
| Neubewertung in der Periode | -383 | 98 |
| Sonstige Effekte | 500 | 145 |
| 7.477 | 7.881 | |
| Duration in Jahren | 14,34 | 14.75 |
Die Neubewertungseffekte setzten sich aus folgenden Faktoren zusammen:
| 28.02.2019 EUR'000 |
31.12.2019 EUR'000 |
|
|---|---|---|
| Anderung von Erwartungswerten | 172 | -177 |
| Anderung demografischer Annahmen | -751 | -121 |
| Anderung finanzieller Annahmen | 196 | 396 |
| -383 | 98 |
Die gesetzlichen Ubergangsbestimmungen bezüglich des Pensionseintrittsalters wurden berücksichtigt. Alle Aufwendungen im Zusammenhang mit Abfertigungen werden in den Posten "Umsatzkosten", "Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen" sowie "Vertriebs- und Verwaltungsaufwendungen" ausgewiesen.
Der Bewertung liegen nachfolgende Annahmen zugrunde:
| 28.02.2019 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| Diskontierungszinssatz | 1.70% | 1.30% |
| Gehaltssteigerungen | 2,00 % | 2.00 % |
| Fluktuation Angestellte/Arbeiter | 3,93 %/6,71 % | 3,57 %/6,99 % |
| Pensionseintrittsalter Frauen/Männer | 60/65 Jahre | 65/individuell |
| Lebenserwartung | AVŐ 2018-P | AVO 2018-P |
Eine Erhöhung/Verminderung des Diskontierungszinssatzes um 0,25 Prozentpunkte hätte folgende Auswirkung auf die Verpflichtung:
| Verringerung um 0.25 Pro- zentpunkte EUR'000 |
Erhöhung um 0,25 Pro- zentpunkte EUR'000 |
|
|---|---|---|
| Veränderung der Verpflichtung zum 28. Februar 2019 |
328 | -313 |
| Veränderung der Verpflichtung zum 31. Dezember 2019 |
356 | -340 |
| 28.02.2019 EUR'000 |
31.12.2019 EUR'000 |
|
|---|---|---|
| Investitionszuschüsse, kurzfristiq | 510 | 635 |
| Investitionszuschüsse, langfristig | 7.379 | 6.494 |
| 7.889 | 7.128 | |
Investitionszuschüsse sind meist an Auflagen gebunden, die über einen bestimmten Zeitraum eingehalten werden müssen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um eine Mindestanzahl an Beschäftigten, die gehalten werden muss, sowie um die Auflage, die geförderten Vermögenswerte am Projektstandort zu belassen und diese nicht zu veräußern.
| 28.02.2019 EUR'000 |
31.12.2019 EUR'000 |
|
|---|---|---|
| Abfertigungen | 7.477 | 7.881 |
| Jubiläumsgelder | 2.383 | 2.776 |
| 9.860 | 10.657 |
Die erwarteten Zahlungen aus Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen gegenüber Dienstnehmern betragen im Geschäftsjahr 2020 0 TEUR bzw. 25 TEUR.
Die Nettoschuld aus den leistungsorientierten Vorsorgeplänen für Abfertigungen entwickelte sich wie folgt:
| 2;'52'256< ?L555 |
>6'62'256< ?L555 |
|
|---|---|---|
| 6'1* | 6';6< | 2'>;> |
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2;3 | 2;3 |
| B"! | >> | >2 |
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| Restlaufzeit | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert 28.02.2019 EUR'000 |
Unter 1 Jahr 28.02.2019 EUR'000 |
1 bis 2 Jahre 28.02.2019 EUR'000 |
3 bis 5 Jahre 28.02.2019 EUR'000 |
Über 5 Jahre 28.02.2019 EUR'000 |
Nominal- verzinsung in % |
|
| Schuldscheindarlehen | ||||||
| Fixe Verzinsung (Nominale: TEUR 15.000) | 15.000 | 15.000 | 0 | 0 | 0 | 3,70 |
| Variable Verzinsung (Nominale: TEUR 19.000) | 19.000 | 19.000 | 0 | 0 | 0 | 6M-Euribor + 2,25 |
| Anleihe FACC Operations GmbH | ||||||
| Fixe Verzinsung (Nominale: TEUR 90.000) | 89.769 | 0 | 89.769 | 0 | 0 | 4,00 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | ||||||
| Fixe Verzinsung | 65.996 | 10.168 | 12.668 | 14.386 | 28.774 | 0,50 bis 4,83 |
| Variable Verzinsung | 55.404 | 52.317 | 1.027 | 2.060 | 0 | 3M-Euribor + 0,80 bis 1,75 |
| Leasingverbindlichkeiten | ||||||
| Fixe Verzinsung | 1.808 | 263 | 267 | 827 | 450 | 1,50 bis 1,55 |
| Variable Verzinsung | 18.404 | 529 | 537 | 1.663 | 15.675 | 6M-Euribor + 1,95 |
| Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten | 5.538 | 5.744 | 0 | -206 | 0 | 0,50 bis 4,83 |
| 270.920 | 103.021 | 104.269 | 18.731 | 44.899 | ||
| Restlaufzeit | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert 31.12.2019 EUR'000 |
Unter 1 Jahr 31.12.2019 EUR'000 |
1 bis 2 Jahre 31.12.2019 EUR'000 |
3 bis 5 Jahre 31.12.2019 EUR'000 |
Über 5 Jahre 31.12.2019 EUR'000 |
Nominal- verzinsung in % |
|||
| Schuldscheindarlehen | ||||||||
| Fixe Verzinsung (Nominale: TEUR 29.500) | 29.500 | 0 | 0 | 16.500 | 13.000 | 1,10 bis 1.648 | ||
| Variable Verzinsung (Nominale: TEUR 40.500) | 40.500 | 0 | 0 | 8.000 | 32.500 | 6M-Euribor + 1,10 bis 1,30 |
||
| Anleihe FACC Operations GmbH | ||||||||
| Fixe Verzinsung (Nominale: TEUR 90.000) | 89.916 | 89.916 | 0 | 0 | 0 | 4.00 | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | ||||||||
| Fixe Verzinsung | 55.919 | 14.220 | 4.743 | 14.503 | 24.011 | 1,00 bis 4,83 | ||
| Variable Verzinsung | 3.107 | 1.047 | 1.027 | 1.033 | 0 | 3M-Euribor + 1,00 bis 1,75 |
||
| Leasingverbindlichkeiten | ||||||||
| Fixe Verzinsung | 41.390 | 4.087 | 4.862 | 12.350 | 18.533 | 1,45 bis 1,6222 |
||
| Variable Verzinsung | 17.964 | 536 | 544 | 1.685 | 15.199 | 6M-Euribor + 1,95 |
||
| Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten | 10.726 | 10.726 | 0 | 0 | 0 | 1,00 bis 4,83 | ||
| 289.022 | 120.532 | 11.176 | 54.071 | 103.243 |
Die abgegrenzten Zinsaufwendungen sind in den kurzh Sicherungsübereignungen von Maschien genanzverbindlichkeiten enthalten.
Bestimmte Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Pfandrechtseinräumungen an betrieblichen Liegenschaften, durch Garantieleistungen der AWS, durch Bundeshaftungen für
sichert. Der Exportkredit im Kontrollbankverfahren wird durch Exportforderungen in Höhe von 120% des zur Verfügung gestellten Rahmens besichert. Zur Inanspruchnahme begünstigter Zinssätze für Forschungsförderungsdarlehen ist die Einhaltung bestimmter Auflagen erforderlich. Die Sicherheiten für bestimmte Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Zusammenhang mit Grundstücken und Gebäuden betrugen 15.966 TEUR (Vorjahr: 15.966 TEUR).
Im Zusammenhang mit der begebenen Anleihe hat die FACC Operations GmbH als Emittentin Zusicherungen hinsichtlich einer bestimmten Höhe der Dividende gemessen am Jahresüberschuss und hinsichtlich einer bestimmten Eigenkapitalquote, die durch Ausschüttungen nicht unterschritten werden darf, gegeben. So dürfen nicht mehr als 50 % des Jahresüberschusses an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Zusätzlich darf durch eine Ausschüttung eine Eigenkapitalquote von 30% nicht unterschritten werden. Bei Nichteinhaltung der Zusicherungen besteht ein Kündigungsrecht der Gläubiger.
Am 29. August 2018 unterzeichnete die FACC Operations GmbH einen Konsortialkredit über 225.000 TEUR mit sieben teilnehmenden Banken. Die FACC AG fungiert als Garantiegeber. Die bisher bestehenden kurzfristigen und jederzeit kündbaren Finanzierungslinien wurden unter einen einheitlichen Vertrag gebündelt und erweitert. Der Konsortialkredit hat eine Laufzeit von fünf Jahren plus zweijähriger Verlängerungsoption. Im Vertrag sind vier Fazilitäten mit verschiedenen Verwendungszwecken definiert. Bis auf den Kontrollbankfinanzierungsrahmen, der ebenfalls Teil des Konsortialvertrags ist, sind alle Fazilitäten unbesichert. Als Financial Covenant wurde Net Financial Debt/EBITDA <3.5 definiert. Aufgrund von nachgewiesenen Auswirkungen geänderter Rechnungslegungsstandards (IFRS 15, IFRS 16) wurde mit Wirkung per 31. August 2019 der Grenzwert in Übereinkunft mit den Konsortialbanken von 3,5 auf 4,0 erhöht.
Die Kennzahl wird halbjährlich getestet. Bei einem Überschreiten der Kennzahl besteht ein Kündigungsrecht der Gläubiger.
Sämtliche Zusicherungen wurden zum 31. Dezember 2019 bzw. zum 28. Februar 2019 eingehalten.
Am 31. Juli 2019 wurden neue Schuldscheindarlehen in einer Gesamthöhe von 70.000 TEUR emittiert. Die einzelnen Tranchen sind sowohl fix als auch variabel verzinst und sind nach fünf, sieben und zehn Jahren zur Rückzahlung fällig. Die Finanzierungsverträge enthalten eine Zinserhöhungsklausel von 50 Basispunkten, falls Net Debt/EBITDA einen Wert von 3,75 übersteigt. Die Kennzahl wird jährlich getestet.
Der Barwert der Mindestleasingzahlungen stellt sich wie folgt dar:
| 28.02.2019 EUR'000 |
31.12.2019 EUR'000 |
|
|---|---|---|
| Bis zu einem Jahr | 1.264 | 7.381 |
| Zwei bis fünf Jahre | 4.998 | 23.558 |
| Über fünf Jahre | 18.790 | 40.159 |
| 25.052 | 71.098 | |
| Abzüglich künftiger Finanzierungskosten | -4.839 | -11.744 |
| Barwert der Leasingverpflichtung | 20.212 | 59.354 |
Im Rumpfgeschäftsjahr wurden folgende Beträge im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen erfolgswirksam erfasst:
| 31.12.2019 EUR'000 |
|
|---|---|
| Abschreibungsaufwand für Nutzungsrechte | -5.760 |
| Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten | -1.760 |
| Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse (in den Um- satzkosten enthalten) |
-356 |
| Aufwand für Leasingverhältnisse von geringem Wert | -11 |
| Erfolgswirksam erfasster Gesamtbetrag | -7.887 |
Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse betrugen im Rumpfgeschäftsjahr 2019 5.280 TEUR.
| 28.02.2019 EUR'000 |
31.12.2019 EUR'000 |
|---|---|
| 11.629 | 10.160 |
| 5 | 3 |
| 11.633 | 10.163 |
| 4.095 | 4.389 |
| 149 | 271 |
| 485 | 398 |
| 5.055 | 3.773 |
| 9.784 | 8.831 |
| 21.417 | 18.994 |
Die Konzern-Kapitalflussrechnung von FACC zeigt, wie sich die Zahlungsmittel im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. Die Zahlungsmittel (Fonds der liquiden Mittel) enthalten Kassabestände, erhaltene Schecks und jederzeit verfügbare Bankguthaben.
In der Konzern-Kapitalflussrechnung sind die Veränderungen der dargestellten Bilanzposten nicht unmittelbar aus der Bilanz ableitbar, da nicht zahlungswirksame Effekte aus der Währungsumrechnung und sonstige nicht zahlungswirksame Geschäftsfälle neutralisiert werden. Die unbaren Aufwendungen und Erträge bestehen im Wesentlichen aus:
| 2018/19 EUR'000 |
2019 EUR'000 |
|
|---|---|---|
| Fremdwährungseffekte | -12.171 | -5.827 |
| Bewertung Derivate im betrieblichen Ergebnis (Hedging) |
10.558 | -4.718 |
| Bildung aktiv/passiv latenter Steuern | 2.975 | -2.469 |
| Wertberichtigung auf Vorräte | 520 | 998 |
| Zuschreibung Vertragserfüllungskosten | -4.049 | 0 |
| Ubrige sonstige unbare Aufwendungen/Er- träge |
393 | 82 |
| -1.773 | -11.929 |
In den übrigen sonstigen unbaren Aufwendungen/Erträgen sind im Wesentlichen Wertberichtigungen auf Forderungen enthalten.
| Zahlungsunwirksame Veränderung |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert 01.03.2018 EUR'000 |
Veränderung EUR'000 |
Finanzie- rungsleasing EUR'000 |
Transaktions- kosten EUR'000 |
Sonstige EUR'000 |
Buchwert 28.02.2019 EUR'000 |
|
| Schuldscheindarlehen (kurz- und langfristig) |
34.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | 34.000 |
| Anleihe | 89.589 | 0 | 0 | 179 | 0 | 89.768 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten (kurz- und langfristig) |
121.854 | 15.055 | 9.220 | 0 | 1.022 | 147.151 |
| 245.443 | 15.055 | 9.220 | 179 | 1.022 | 270.919 |
| Zahlungswirksame Veränderung |
Zahlungsunwirksame Veränderung |
|||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert 01.03.2019 EUR'000 |
Veränderung EUR'000 |
Leasingver- bindlichkeiten EUR'000 |
Transaktions- kosten EUR'000 |
Sonstige EUR'000 |
Buchwert 31.12.2019 EUR'000 |
|
| Schuldscheindarlehen (kurz- und langfristig) |
34.000 | 36.000 | 0 | 0 | 0 | 70.000 |
| Anleihe | 89.769 | 0 | 0 | 147 | 0 | 89.916 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten (kurz- und langfristig) |
126.939 | -57.306 | 0 | 0 | 119 | 69.752 |
| Leasingverbindlichkeiten (kurz- und langfristig) |
53.994 | -4.913 | 10.285 | 0 | -11 | 59.354 |
| 304.701 | -26.219 | 10.285 | 147 | 108 | 289.022 |
Sämtliche erhaltene Zinsen wurden im Rumpfgeschäftsjahr 2019 ergebniswirksam im sonstigen Finanzergebnis erfasst.
Sämtliche gezahlte Zinsen wurden im Rumpfgeschäftsjahr 2019 ergebniswirksam in den Finanzierungsaufwendungen erfasst.
Der Zugang im Zusammenhang mit der Erstanwendung des IFRS 16 für Nutzungsrechte in Höhe von 33.782 TEUR und für Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 33.782 TEUR wurde im Rumpfgeschäftsjahr 2019 als nicht zahlungswirksame Investition erfasst.
In den Zugängen zu technischen Anlagen waren im Rumpfgeschäftsjahr 2019 Investitionen in Höhe von 5.308 TEUR (Vorjahr: 10.000 TEUR) als Zugänge aus Leasingverhältnissen enthalten, die nicht zahlungswirksam waren.
In den Zugängen zu Grundstücken und Gebäuden waren im Rumpfgeschäftsjahr 2019 Investitionen in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) als Zugänge aus Leasingverhältnissen enthalten, die nicht zahlungswirksam waren.
Der FACC-Konzern erwarb während des Rumpfgeschäftsjahres 2019 Anlagen, die noch nicht im Cashflow berücksichtigt sind, da diese zum Bilanzstichtag noch nicht (vollständig) bezahlt waren. Gegengleich wurden Verbindlichkeiten aus Anlageinvestitionen getilgt, welche bereits im Jahr zuvor angeschafft wurden und somit im Cashflow dieses Geschäftsjahres Berücksichtigung fanden. Dieser Umstand verringerte im Rumpfgeschäftsjahr 2019 den Cashflow aus Investitionstätigkeit um 356 TEUR (Vorjahr: Erhöhung um 211 TEUR).
ANGAREN ZU FINANZINSTRUMENTEN
Der Fair Value von Finanzinstrumenten wird in drei Stufen ermittelt, welche die Bewertungssicherheit widerspiegeln. FACC verwendet folgende Hierarchiestufen, um Finanzinstrumente, die zu beizulegenden Zeitwerten bewertet werden, einer Bewertungsmethode zuzuordnen:
Stufe 1: Bewertung anhand von Marktpreisen für ein spezifisches Finanzinstrument
Stufe 2: Bewertung anhand von Marktpreisen für ähnliche Instrumente oder anhand von Bewertungsmodellen, die ausschließlich auf solchen Bewertungsparametern basieren, die am Markt beobachtbar sind
Stufe 3: Bewertung anhand von Modellen mit signifikanten Bewertungsparametern, die nicht am Markt beobachtbar sind
Die nachstehenden Tabellen zeigen die Bewertungstechniken, die bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendet wurden, sowie die verwendeten wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren.
| Art | Bewertungstechnik | Wesentliche, nicht beobachtbare Inputfaktoren |
Zusammenhang zwischen wesentli- chen, nicht beobachtbaren Inputfakto- ren und der Bewertung zum beizule- genden Zeitwert |
|---|---|---|---|
| Zum beizulegenden Zeitwert be- wertete Finanzinstrumente |
|||
| Wertpapiere (notiert) | Aktueller Börsekurs am Bilanzstichtag |
Nicht anwendbar | Nicht anwendbar |
| Devisentermingeschäfte | Der beizulegende Zeitwert wird ermit- telt unter Anwendung notierter Ter- minkurse zum Abschlussstichtag und Netto-Barwertberechnungen basie- rend auf Zinsstrukturkurven mit hoher Bonität in entsprechenden Währungen. |
Nicht anwendbar | Nicht anwendbar |
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente |
|||
| Anleihen | Aktueller Börsekurs am Bilanzstichtag |
Nicht anwendbar | Nicht anwendbar |
| Ubrige verzinsliche Verbindlichkeiten | Diskontierung der Cashflows | Risikoaufschlag für eigenes Bonitätsrisiko |
Nicht anwendbar |
Im Rumpfgeschäftsjahr kam es zu keinen Verschiebungen zwischen den einzelnen Bewertungsstufen.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen
Schulden, getrennt nach Klassen bzw. Bewertungskategorien gemäß IFRS 9. einschließlich ihrer Stufen in der Fair-Value-Hierarchie.
Sie enthält keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.
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| Beizulegender Zeitwert | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert 31.12.2019 EUR'000 |
Gesamt 31.12.2019 EUR'000 |
Stufe 1 31.12.2019 EUR'000 |
Stufe 2 31.12.2019 EUR'000 |
Stufe 3 31.12.2019 EUR'000 |
|
| Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten | |||||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte - Wertpapiere (nicht notiert) | 44 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen (langfristig) | 5.633 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige Forderungen | 8.838 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 98.824 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Forderungen gegenüber nahestehende Unternehmen (kurzfristig) | 19.390 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige Forderungen und Vermögenswerte | 10.986 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Liquide Mittel | 75.790 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 219.506 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert | |||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (im Factoring) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte - Wertpapiere (notiert) | 428 | 428 | 428 | 0 | 0 |
| 428 | 428 | 428 | 0 | 0 | |
| Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten | |||||
| Finanzverbindlichkeiten (ohne Leasingverbindlichkeiten) | 229.668 | 231.354 | 91.602 | 0 | 139.752 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 83.465 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen | 4.508 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 10.163 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 327.804 | 231.354 | 91.602 | 0 | 139.752 | |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | |||||
| Derivative Finanzinstrumente | 1.924 | 1.924 | 0 | 1.924 | 0 |
| 1.924 | 1.924 | 0 | 1.924 | 0 |
Die Sicherungsstrategien der Abteilung Treasury & Risk Management des Konzerns sind darauf ausgerichtet, den Einfluss von Wechselkursschwankungen zu steuern und zu minimieren. Der Vorstand genehmigt die Strategien und berichtet regelmäßig dem Aufsichtsrat darüber.
Das Risikomanagement der Abteilung Treasury & Risk Management des Konzerns verfolgt das Ziel, erwartete Netto-Cashflows in USD (aus Umsatzerlösen und Einkäufen von Rohmaterialien) für die jeweils nächsten zwölf Monate (auf rollierender Monatsbasis) im Durchschnitt mit 80 % zu besichern (Hedge Ratio). Bei attraktiven Marktniveaus können die Sicherungszeiträume auf bis zu 36 Monate ausgedehnt werden. Der Konzern verwendet derivative Finanzinstrumente grundsätzlich nicht zu Spekulationszwecken.
Zur Absicherung der Netto-Cashflows in USD werden Devisentermingeschäfte eingesetzt. Zur Bilanzierung als Sicherungsbeziehung qualifizierte Devisentermingeschäfte werden als Cashflow Hedges gemäß IFRS 9 abgebildet. Devisentermingeschäfte, die nicht als Cashflow Hedges erfasst sind, werden als freistehende Derivate der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" abgebildet.
Devisentermingeschäfte (Cashflow Hedges) werden solange ergebnisneutral im sonstigen Ergebnis gebucht, bis die entsprechenden Grundgeschäfte (künftige Einzahlungen), für die sie designiert wurden, bilanziell erfasst werden. Bei der erstmaligen ergebniswirksamen Verbuchung der Devisentermingeschäfte werden diese in Höhe ihrer Marktwerte in den Umsatzerlösen erfasst. Die Folgebewertung erfolgt in den sonstigen betrieblichen Erträgen/Aufwendungen. Zum Zeitpunkt der Einlösung der Devisentermingeschäfte werden diese ausgebucht. Dies erfolgt im Allgemeinen innerhalb von maximal 36 Monaten nach dem Bilanzstichtag.
Im Rahmen des Hedge Accounting werden künftige Einzahlungen aus bestimmten bereits kontrahierten Aufträgen oder künftigen hoch wahrscheinlich eintretenden Transaktionen in Höhe des Netto-Exposures in USD als Grundgeschäfte, zusammen mit den zugehörigen Devisentermingeschäften als Sicherungsinstrumente designiert.
Der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument wird durch Gegenüberstellung der wertbestimmenden Risikofaktoren bestimmt. Bei einer vollständigen oder einer annähernden Ubereinstimmung der wesentlichen wertbestimmenden Risikofaktoren von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument wird der Nachweis des wirtschaftlichen Zusammenhangs anhand der Critical-Terms-Match-Methode erbracht. In allen anderen Fällen werden – je nach Ausmaß der Abweichung der !-&--- -G-!---%*8 - - ")*"- - O-1- - %-!-- "-!-B"-"!--'
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| Wertänderung bei der Berechnung der Hedge-Ineffektivität |
Buchwert Cashflow-Hedges-Rücklage |
||||
|---|---|---|---|---|---|
| 28.02.2019 EUR'000 |
31.12.2019 EUR'000 |
28.02.2019 EUR'000 |
31.12.2019 EUR'000 |
||
| Verkauf USD. Kauf EUR | 5.322 | 1.368 | -3.991 | -1.026 |
Die folgende Tabelle zeigt die Effektivität der Sicherungsbeziehungen und die aus der Rücklage für Cashflow Hedges in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliederten Beträge:
| Erfasste Sicherungsgewinne/-verluste im OCI |
In die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliederter Betrag |
Einzelposten in der Gewinn- und Verlustrechnung, in denen die Umgliederungskorrektur enthalten ist |
||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 28.02.2019 EUR'000 |
31.12.2019 EUR'000 |
28.02.2019 EUR'000 |
31.12.2019 EUR'000 |
|||
| Verkauf USD. Kauf EUR | -5.322 | -1.368 | -5.274 | 4.718 | Umsatzerlöse |
Aus dem operativen Geschäft ergeben sich für FACC neben dem Finanzierungsrisiko auch Zins- und Währungsrisiken. Das übergreifende Risikomanagement des Konzerns ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen auf den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, die potenziell negativen Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren. Der Konzern nutzt derivative Finanzinstrumente, um sich gegen bestimmte Risiken abzusichern.
Die Abteilung Treasury & Risk Management des Konzerns identifiziert, bewertet und sichert finanzielle Risiken in enger Zusammenarbeit mit den operativen Einheiten des Konzerns.
Während fast alle Verkäufe der FACC-Konzerngesellschaften in USD abgewickelt werden, fällt ein wesentlicher Teil der Kosten in anderen Währungen als USD, insbesondere in EUR, an.
Nachfolgende Aufstellung zeigt die Zusammensetzung der Forderungen und sonstigen Vermögenswerte sowie Verbindlichkeiten nach Währungen.
| 28.02.2019 EUR'000 |
31.12.2019 EUR'000 |
||
|---|---|---|---|
| Forderungen aus kundenbezogenen Ent- wicklungsleistungen |
86.053 | 109.166 | |
| Vertragsvermögenswerte | 15.099 | 5.433 | |
| Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen, langfristig |
6.156 | 5.633 | |
| Sonstige Forderungen | 8.657 | 8.838 | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristig |
95.998 | 98.874 | |
| Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen, kurzfristig |
24.218 | 19.390 | |
| Sonstige Forderungen und Vermögenswerte |
37949 | 35.125 | |
| Liquide Mittel | 90.062 | 75.790 | |
| 364.193 | 358.199 | ||
| US-Dollar | 227.601 | 222.793 | |
| Euro | 136.592 | 135.406 | |
| 364.193 | 358.199 |
| 28.02.2019 EUR'000 |
31.12.2019 EUR'000 |
|
|---|---|---|
| Finanzverbindlichkeiten | 270.920 | 289.022 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
74.819 | 83.465 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehen- den Unternehmen |
4.623 | 4.508 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 11.633 | 10.163 |
| 361.995 | 387.158 | |
| US-Dollar | 36.304 | 83.787 |
| Euro | 325.691 | 303.372 |
| 361.995 | 387.158 |
Daher hätte eine nachteilige Veränderung von Wechselkursen, vor allem des Verhältnisses USD zu EUR, wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit, das Betriebsergebnis und die
Finanzlage des Konzerns. FACC setzt zur Absicherung gegen nachteilige Veränderungen im Wechselkurs von USD und EUR derivative Finanzinstrumente (Devisentermingeschäfte) ein, aus denen auch Verluste erwachsen können.
Für die Währungsrisiken von Finanzinstrumenten wurden Sensitivitätsanalysen, welche die Auswirkungen von hypothetischen Anderungen der Wechselkurse auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie auf das Eigenkapital zeigen, durchgeführt. Währungsrisiken resultieren gemäß IFRS 7 aus Finanzinstrumenten, die monetärer Art und nicht in der funktionalen Währung des berichtenden Unternehmens denominiert sind. Folglich dienen Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmittel sowie Fremdwährungsderivate als Basis für die Berechnung der Sensitivität der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Die Sensitivität des Eigenkapitals bildet zusätzlich Bewertungseffekte der im sonstigen Ergebnis erfassten Cashflow Hedges für Fremdwährungsrisiken ab. Translationsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen, die in einer anderen Währung als der Konzernwährung erstellt wurden, wurden in der Berechnung nicht berücksichtigt.
Eine Veränderung des Wechselkurses von EUR und USD um 5% hätte nachfolgende Auswirkungen
| Erhöhung (+)/Verminderung (−) | Abwertung um 5 % | Aufwertung um 5 % | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 28.02.2019 EUR'000 |
31.12.2019 EUR'000 |
28.02.2019 EUR'000 |
31.12.2019 EUR'000 |
||
| Veränderung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung | 2.650 | 2.626 | -2.398 | -2.376 | |
| Veränderung im Sonstigen Ergebnis | -8.144 | -11.623 | 6.819 | 10.515 | |
| Veränderung im Eigenkapital | -5.494 | -8.997 | 4.422 | 8.139 |
Das Zinsrisiko ergibt sich aus der durchschnittlichen Laufzeit der Finanzierungen sowie der Art der Verzinsung. Das Risiko liegt dabei bei fixer Verzinsung in sinkenden Zinssätzen und bei variabler Verzinsung in steigenden Zinssätzen.
Eine Erhöhung des Zinsniveaus um 50 Basispunkte hätte eine Verringerung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals von 615 TEUR (Vorjahr: 568 TEUR) zur Folge. Eine Senkung des Zinsniveaus um 50 Basispunkte hätte eine Erhöhung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals von 587 TEUR (Vorjahr: 568 TEUR) ergeben.
Die Berechnung erfolgte auf Basis der variabel verzinslichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
Ein wesentliches Ziel des Risikomanagements von FACC ist es, die jederzeitige Zahlungsfähigkeit für aktuelle und zukünftige Verpflichtungen sicherzustellen. Die wichtigsten Steuerungsgrößen dafür sind die Maximierung des Free Cashflow durch Kostensenkungen, aktives Working Capital Management sowie die Reduktion der Investitionsausgaben.
Liquiditätsrisiken liegen insbesondere darin, dass die Einzahlungen aus Umsatzerlösen durch eine Abschwächung der Nachfrage unter den Erwartungen liegen und Maßnahmen zur Verringerung des Working Capitals sowie der zahlungsrelevanten Fixkosten nur unzureichend oder nur mit Verzögerung umgesetzt werden.
Zur Sicherung der kurz- und mittelfristigen Liquidität wird eine Reserve in Form von Bankguthaben sowie von ungenutzten Kreditlinien bei Banken vorgehalten. Bei Bedarf werden überschüssige liquide Mittel in nicht spekulative, hochliquide Finanzinstrumente investiert. Dies sind hauptsächlich Geldmarktzertifikate, Tagesgelder, Wertpapiere und andere Geldmarktpapiere, deren Fälligkeit in der Regel unter drei Monaten liegt.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 standen FACC ungenutzte Kreditlinien in Höhe von 200.000 TEUR (Vorjahr: 150.000 TEUR) zur Verfügung.
Die vertraglich vereinbarten) Cashflows (Zins- und Tilgungszahlungen) sowie die Restlaufzeiten der finanziellen Schulden setzen sich wie folgt zusammen:
| Gesamt 28.02.2019 EUR'000 |
Zahlungsverpflichtungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert 28.02.2019 EUR'000 |
Unter 1 Jahr 28.02.2019 EUR'000 |
1 bis 5 Jahre 28.02.2019 EUR'000 |
Über 5 Jahre 28.02.2019 EUR'000 |
||
| Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten | |||||
| Schuldscheindarlehen | 34.000 | 34.747 | 34.747 | 0 | 0 |
| Anleihe FACC Operations GmbH | 89.769 | 97.200 | 3.600 | 93.600 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 121.401 | 133.529 | 64.385 | 35.365 | 33.778 |
| Leasingverbindlichkeiten | 20.212 | 22.849 | 1.036 | 4.146 | 17.667 |
| Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten | 5.538 | 5.538 | 5.744 | -206 | 0 |
| Finanzverbindlichkeiten | 270.920 | 293.863 | 109.513 | 132.904 | 51.445 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 74.819 | 74.819 | 74.819 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen | 4.623 | 4.623 | 4.623 | 0 | 0 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 11.633 | 11.633 | 11.633 | 0 | 0 |
| 361.995 | 384.938 | 200.588 | 132.904 | 51.445 | |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | |||||
| Derivative Finanzinstrumente | 10.596 | 10.638 | 10.532 | 106 | 0 |
| Buchwerte/vertragliche Cashflows | 372.591 | 395.576 | 211.120 | 133.010 | 51.445 |
| Zahlungsverpflichtungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert 31.12.2019 EUR'000 |
Gesamt 31.12.2019 EUR'000 |
Unter 1 Jahr 31.12.2019 EUR'000 |
1 bis 5 Jahre 31.12.2019 EUR'000 |
Uher 5 Jahre 31.12.2019 EUR'000 |
|
| Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten | |||||
| Schuldscheindarlehen | 70.000 | 75.723 | 878 | 28.009 | 46.836 |
| Anleihe FACC Operations GmbH | 89.916 | 91.800 | 91.800 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 59.026 | 69.090 | 15.212 | 25.569 | 28.309 |
| Leasingverbindlichkeiten | 59.354 | 68.961 | 7.117 | 22.686 | 39.158 |
| Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten | 10.726 | 10.726 | 10.726 | 0 | 0 |
| Finanzverbindlichkeiten (ohne Leasingverbindlichkeiten) | 289.022 | 316.300 | 125.733 | 76.264 | 114.302 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 83.465 | 83.636 | 83.636 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen | 4.508 | 4.508 | 4.508 | 0 | 0 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 10.163 | 10.163 | 10.163 | 0 | 0 |
| 387.158 | 414.607 | 224.040 | 76.264 | 114.302 | |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | |||||
| Derivative Finanzinstrumente | 1.924 | 1.924 | 1.910 | 14 | 0 |
| Buchwerte/vertragliche Cashflows | 389.082 | 416.531 | 225.950 | 76.278 | 114.302 |
Die Zinszahlungen für variable verzinsliche Darlehen in obenstehender Tabelle spiegeln die Marktverhältnisse für Terminzinssätze am Ende des Rumpfgeschäftsjahres wider. Diese können sich mit der Veränderung der Marktzinssätze ändern. Die künftigen Zahlungsströme aus derivativen Instrumenten können von den in der obigen Tabelle dargestellten Beträgen abweichen, da Zinssätze und Wechselkurse oder die relevanten Bedingungen Veränderungen unterworfen sind. Planzahlen für zukünftige neue Verbindlichkeiten gehen in die Darstellung nicht ein. Jederzeit rückzahlbare
finanzielle Verbindlichkeiten sind stets dem frühesten Laufzeitband zugeordnet.
Der Konzern ist in der Flugzeugindustrie tätig und hat zwei Hauptkunden. Daher ist dieser durch die begrenzte Anzahl an Flugzeugproduzenten einer Konzentration des Kreditrisikos ausgesetzt.
Der Konzern ist einem Kreditrisiko hinsichtlich der Nichterfüllung durch Vertragspartner ausgesetzt. Der Konzern hat Richtlinien zur Begrenzung von Kreditrisiken eingeführt. Verkäufe von Produkten und Dienstleistungen erfolgen an Kunden entsprechend der Kreditwürdigkeit. Dabei werden die finanzielle Situation, Erfahrungen aus der Vergangenheit sowie weitere Faktoren berücksichtigt. Neukunden werden durch Bonitätsbeurteilungen hinsichtlich des Ausfallrisikos beurteilt. Auch die Bonität bestehender Kunden wird regelmäßig überwacht. Ab einer festgelegten Größenordnung wird eine Kundenforderung gegen Ausfall versichert. Kreditrisiken erwachsen auch aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, derivativen Finanzinstrumenten sowie durch Einlagen bei Banken und anderen Finanzinstitutionen. Solche Geschäfte erfolgen nur bei Banken und Finanzinstitutionen mit hoher Bonität.
Das maximale Kreditrisiko entspricht dem Buchwert von jedem finanziellen Vermögenswert in der Bilanz.
Die Bezüge der Mitglieder des Vorstands der FACC AG und des Aufsichtsrats der FACC AG, welche die gleichen Funktionen auch in der FACC Operations GmbH ausführen, stellten sich zum 31. Dezember 2019 wie folgt dar:
| Name | Erfolgs- unabhängig 2018/19 EUR'000 |
Erfolgs- abhängig 2018/19 EUR'000 |
Abfertigung 2018/19 EUR'000 |
Pensions- vorsorge 2018/19 EUR'000 |
Summe 2018/19 EUR'000 |
|---|---|---|---|---|---|
| Robert Machtlinger | 388 | 250 | 73 | 111 | 821 |
| Andreas Ockel | 377 | 48 | 49 | 100 | 573 |
| Aleš Stárek | 277 | 166 | 46 | 0 | 489 |
| Yongsheng Wang | 178 | 131 | 31 | 0 | 339 |
| 1.218 | 594 | 199 | 211 | 2.222 | |
| Name | Erfolgs- unabhängig 2019 EUR'000 |
Erfolgs- abhängig1) 2019 EUR'000 |
Abfertigung2) 2019 EUR'000 |
Pensions- vorsorge 2019 EUR'000 |
Summe 2019 EUR'000 |
| Robert Machtlinger | 332 | 107 | 0 | 93 | 532 |
| Andreas Ockel | 322 | 20 | 43 | 83 | 470 |
| Aleš Stárek | 260 | 71 | 50 | 0 | 380 |
| Yongsheng Wang | 190 | 56 | 52 | 0 | 299 |
| 1.104 | 255 | 145 | 177 | 1.681 |
1) Bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2017/18.
2) Bedingt durch eine Anpassung der Abfertigungsrückstellung.
Die im Jahresabschluss erfassten Aufwendungen für Aufsichtsratsmitglieder betrugen 357 TEUR (Vorjahr: 525 TEUR).
Zum Bilanzstichtag bestanden keine Vorschüsse oder Kredite an die Mitglieder des Aufsichtsrats der FACC AG.
Die Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen außerhalb des Konsolidierungskreises der FACC AG wurden im Zeitraum 1. März 2019 bis 31. Dezember 2019 zu fremdüblichen Bedingungen abgeschlossen.
| Forderungen 28.02.2019 EUR'000 |
Verbindlichkeiten 28.02.2019 EUR'000 |
Umsatzerlöse 2018/19 EUR'000 |
Aufwendungen 2018/19 EUR'000 |
|
|---|---|---|---|---|
| Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss auf den Konzern | 1.019 | 0 | 3.532 | 0 |
| Gemeinschaftsunternehmen, an dem das Mutterunternehmen beteiligt ist | 29.355 | 4.623 | 27.560 | 19.725 |
| 30.374 | 4.623 | 31.092 | 19.725 | |
| Forderungen 31.12.2019 EUR'000 |
Verbindlichkeiten 31.12.2019 EUR'000 |
Umsatzerlöse 2019 EUR'000 |
Aufwendungen 2019 EUR'000 |
|
|---|---|---|---|---|
| Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss auf den Konzern | 1.543 | 0 | 2.044 | 0 |
| Gemeinschaftsunternehmen, an dem das Mutterunternehmen beteiligt ist | 23.480 | 4.508 | 31.770 | 23.205 |
| 25.023 | 4.508 | 33.815 | 23.205 |
Zusätzlich bestand im Rumpfgeschäftsjahr 2019 ein Consulting Agreement mit dem Unternehmen Maffeo Aviation Consulting, Woodinville, USA, das von einem Aufsichtsrat beherrscht wird. Das Consulting Agreement betrug im Rumpfgeschäftsjahr 38 TEUR (Vorjahr: 50 TEUR), wovon 13 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) zum Bilanzstichtag noch nicht bezahlt wurden.
Im Zusammenhang mit Geschäften mit nahestehenden Personen bestehen wie im Vorjahr weder Wertberichtigungen für zweifelhafte Forderungen noch wurden im Rumpfgeschäftsjahr 2019 bzw. im Vorjahr Aufwendungen für zweifelhafte oder uneinbringliche Forderungen erfasst. Garantien wurden weder gewährt noch erhalten
Immaterielle Vermögenswerte (IAS 36, IAS 38, IFRS 3, IAS 23)
Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer (IAS 38, IAS 36)
Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
| Software und | Abschreibung über drei bis zehn Jahre (linear) |
|---|---|
| Rechte |
Es wird bei Vorliegen eines Indikators für eine Wertminderung ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Eine Wertminderung wird in Höhe des Betrags erfasst, um den der Buchwert des Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag des Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und dem Nutzungswert.
Bei Entfall der Gründe für die Wertminderungen werden entsprechende Wertaufholungen bis zu den fortgeführten Anschatfungskosten vorgenommen.
Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer und in Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte (IAS 38, IAS 36)
Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Es erfolgt keine Abschreibung, sondern es wird jährlich sowie bei Vorliegen von Anzeichen auf Wertminderungen ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Ein Wertminderungsverlust wird in Höhe des Betrags erfasst, um den der Buchwert des Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag des Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und dem Nutzungswert.
Bei Entfall der Gründe für die Wertminderungen werden entsprechende Wertaufholungen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.
Der erstmalige Ansatz resultiert aus der Erstkonsolidierung von Tochterunternehmen und ergibt sich aus dem Überschuss der Anschaffungskosten des Tochterunternehmens gegenüber dem anteiligen, zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen des Tochterunternehmens.
Es erfolgt keine Abschreibung, sondern es wird jährlich sowie bei Vorliegen von Anzeichen von Wertminderungen ein Werthaltigkeitstest durchgeführt.
Für Zwecke des Werthaltigkeitstests werden die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Firmenwerte den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGUs) bzw. Gruppen von
CGUs zugeordnet, von denen erwartet wird, dass sie aus den Synergien des Zusammenschlusses Nutzen ziehen. Jene CGU oder Gruppe von CGUs, auf die die Firmenwerte zugeordnet werden, stellt die niedrigste Ebene innerhalb des Unternehmens dar, auf der die Firmenwerte für interne Managementzwecke überwacht werden. Die Firmenwerte werden intern auf Segmentebene überwacht.
Die Wertminderung einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird durch die Gegenüberstellung des bisher fortgeführten Buchwerts (inklusive des zugeordneten Firmenwerts) mit dem höheren Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert errechnet. Sofern der ermittelte Betrag den fortgeführten Buchwert unterschreitet, ist in Höhe dieser Differenz eine Wertminderung auf den Firmenwert vorzunehmen. Ein darüberhinausgehender Abwertungsbedarf ist auf die verbleibenden Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit im Verhältnis zum Buchwert zu verteilen.
Für die Durchführung des Werthaltigkeitstests wird der Nutzungswert herangezogen, der den Barwert der zukünftigen geschätzten Cashflows vor Steuern darstellt. Diese Berechnung basiert auf prognostizierten Cashflows, die aus der vom Management verabschiedeten Mehrjahresplanung abgeleitet werden. Cashflows nach dieser Mehrjahresperiode werden unter Nutzung von Wachstumsraten extrapoliert, wobei diese die langfristige durchschnittliche Wachstumsrate des Geschäftsbereichs, in dem die CGU tätig ist, nicht übersteigt.
Die Diskontierung der Cashflows erfolgt mittels eines marktüblichen und an die spezifischen Risiken angepassten gewogenen Kapitalkostensatzes (WACC) vor Steuern, der größtenteils auf Basis von extern verfügbareren Kapitalmarktdaten ermittelt wird.
Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Die Herstellungskosten der Sachanlagen umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der Gemeinkosten sowie bei qualifizierten Vermögenswerten Fremdkapitalkosten.
Lineare Abschreibung über die wirtschaftliche Nutzungsdauer:
| Gehäude | Zehn his 50 Jahre |
|---|---|
| Investitionen in fremde Gebäude | 33 bis 50 Jahre |
| Technische Anlagen und Maschinen | Drei bis 33 Jahre |
| Geschäftsausstattung | Fünf bis 14 Jahre |
| Fahrzeuge | Fünf bis acht Jahre |
Bei Vorliegen eines Indikators wird für eine Wertminderung ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Eine Wertminderung wird in Höhe des Betrags erfasst, um den der Buchwert des Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag des Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und dem Nutzungswert.
Bei Entfall der Gründe für die Wertminderungen werden entsprechende Wertaufholungen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.
Gewinne bzw. Verluste aus Abgängen von Sachanlagen werden als Unterschiedsbetrag zwischen den Veräußerungserlösen und den Buchwerten der Sachanlagen ermittelt und in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Die Zuordnung eines Leasingverhältnisses zum Leasinggeber oder Leasingnehmer erfolgt nach dem Kriterium der Zuordenbarkeit aller wesentlichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum am Leasingobjekt verbunden sind.
Finanzierungsleasing: Die Aktivierung des Leasingobjekts erfolgt mit dem beizulegenden Zeitwert oder dem niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen zum Anschaffungszeitpunkt. In gleicher Höhe wird eine Leasingverbindlichkeit unter den Finanzverbindlichkeiten passiviert.
Die Abschreibung erfolgt linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer oder, wenn kürzer, über die Laufzeit des Leasingvertrags.
Operatives Leasing: Mietzahlungen werden in gleichmäßigen Raten über die Leasingdauer verteilt und als Aufwand im operativen Ergebnis erfasst.
Der FACC-Konzern hat IFRS 16 unter Anwendung der modifizierten retrospektiven Methode eingeführt, weshalb die Vergleichsinformationen nicht angepasst wurden und weiterhin unter IAS 17 ausgewiesen werden. Die Einzelheiten der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach IAS 17 werden separat erläutert.
Bei Vertragsabschluss beurteilt der FACC-Konzern, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis ist oder enthält. Ein Vertrag ist oder enthält ein Leasingverhältnis, wenn der Vertrag das Recht verleiht, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts für einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht auf Kontrolle über die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gewährt, verwendet der FACC-Konzern die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16.
Durch IFRS 16 werden die linearen Aufwendungen für Operating-Leasingverhältnisse durch einen Abschreibungsaufwand für Nutzungsrechte (Right-of-Use Assets) und Zinsaufwendungen für Schulden aus dem Leasingverhältnis ersetzt.
Der FACC-Konzern erfasst ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit zu Beginn des Leasingverhältnisses. Das Nutzungsrecht wird beim erstmaligen Ansatz mit dem Barwert angesetzt.
Das Nutzungsrecht wird anschließend vom Beginn bis zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses linear abgeschrieben. Darüber hinaus wird das Nutzungsrecht periodisch um etwaige Wertminderungen reduziert und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst.
Die Leasingverbindlichkeit wird bei der erstmaligen Erfassung mit dem Barwert der zu Beginn nicht gezahlten Leasingzahlungen bewertet. Die anfängliche Verbindlichkeit wird mit dem impliziten Zinssatz des Leasingverhältnisses oder, wenn dieser Zinssatz nicht ohne weiteres bestimmt werden kann, mit dem Zinssatz des Konzerns abgezinst. Im Allgemeinen verwendet der FACC-Konzern seinen Zinssatz für die Aufnahme von Fremdkapital als Diskontierungssatz.
Die in der Bewertung der Leasingverbindlichkeit enthaltenen Leasingzahlungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Leasingverbindlichkeit wird zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die zukünftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Anderung eines Index oder einer Rate ändert oder wenn sich die Schätzung des FACC-Konzerns für den erwarteten Betrag, der im Rahmen einer Restwertgarantie zu zahlen ist, ändert.
Wenn die Leasingverbindlichkeit neu bewertet wird, wird der Buchwert des Nutzungsrechts entweder entsprechend angepasst oder, wenn der Buchwert des Nutzungsrechts bereits vollkommen abgeschrieben bzw. wertberichtigt ist, der Effekt aus der Neubewertung über die Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Der FACC-Konzern hat sich entschieden, keine Nutzungsrechte an Vermögenswerten und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverträge über geringwertige Vermögenswerte und kurzfristige Leasingverträge, zu bilanzieren. Der Konzern erfasst die mit diesen Leasingverträgen verbundenen Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand.
Entwicklungsleistungen und kundenspezifische Werkzeugentwicklungen werden in der Regel zeitpunktbezogen in den Umsatzerlösen erfasst. Dabei werden zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung die kundenbezogenen Entwicklungsleistungen im Aufwand, die Verbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen im Umsatz und je nach vertraglicher Gestaltung die variablen Vergütungen als Barwert im Umsatz bzw. in den Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen erfasst.
In der Folge werden die Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen durch laufende Amortisation (Teilabrechnungen) vermindert.
Sofern Entwicklungsleistungen sowie kundenspezifische Werkzeugentwicklungen eigene Leistungsverpflichtungen darstellen und die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung bereits teilweise vorgenommen wurde, werden diese von Beginn an als Vertragsvermögenswerte ausgewiesen.
Werden Entwicklungsleistungen sowie kundenspezifische Werkzeugentwicklungen nicht oder nicht gesondert vergütet, sondern von Kunden als Aufschlag auf den Preis der Serienteile abgegolten, kann die Höhe des Umsatzes davon abhängen, ob die geplanten Stückzahlen für die Serienprodukte erzielt werden. Dies stellt eine variable Vergütung dar, die im Rahmen einer vorsichtigen Schätzung als Forderung aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen angesetzt und regelmäßig neu beurteilt wird.
Zahlungen an den Kunden werden als Vorabrabatt behandelt und sind unter den Vertragsvermögenswerten ausgewiesen. Sie werden entsprechend der erwarteten Programmdauer als Umsatzreduktion erfasst.
Für die Beurteilung von Wertminderungen von Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerten gelten die Vorschriften für finanzielle Vermögenswerte.
Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Wenn gemäß IFRS 15 kein durchsetzbarer vertraglicher Anspruch auf die Vergütung der Entwicklungsleistungen und Werkzeugentwicklung gegeben ist, werden die damit verbundenen Aufwendungen als Vertragserfüllungskosten aktiviert. Die erbrachten Leistungen stellen eine Einheit mit der späteren Serienproduktion dar. In diesem Fall werden die auf den Teilepreis aufgeschlagenen Preise für Entwicklung und Werkzeuge bei Lieferung der Serienteile als Umsatzerlöse erfasst und die Vertragserfüllungskosten in Abhängigkeit der gelieferten Shipsets amortisiert.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten. Bei der Bewertung der Vorräte kommt das gleitende Durchschnittspreisverfahren zur Anwendung. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten werden die direkt zurechenbaren Kosten und die anteiligen Gemeinkosten einschließlich Abschreibungen unter Annahme einer Normalauslastung einbezogen.
Der Nettoveräußerungswert ergibt sich aus den erwarteten Verkaufserlösen für die Gegenstände abzüglich der auf Basis von Erfahrungswerten festgelegten, noch anfallenden Fertigstellungsund Vertriebskosten. Preisrückgänge bei den Wiederbeschaffungskosten werden im Allgemeinen bei der Ermittlung des Nettoverkaufspreises berücksichtigt.
Wertberichtigungen auf Vorräte werden bei reduziertem Nettoveräußerungspreis oder langer Lagerdauer vorgenommen. Diese sogenannten Lagerhüter (Slow Moving Items) werden nach Warengruppen kategorisiert und mit spezifischen Abschlägen bewertet. Als Lagerhüter werden Materialien bezeichnet, die eine Lagerdauer von mehr als 24 Monaten aufweisen.
Sofern Entwicklungsleistungen sowie kundenspezifische Werkzeugentwicklungen eigene Leistungsverpflichtungen darstellen
und der zeitpunktbezogene Kontrollübergang noch nicht stattgefunden hat, werden diese als kundenbezogene Entwicklungsleistungen ausgewiesen. Eine Aktivierung erfolgt in Höhe der damit verbundenen Aufwendungen. Siehe dazu auch "Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerte".
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt werden.
Offentliche Zuwendungen für Investitionen in Sachanlagevermögen werden unter dem Posten Investitionszuschüsse innerhalb der langfristigen bzw. kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Investitionszuschüsse werden auf linearer Basis über die erwartete Nutzungsdauer der betreffenden Vermögenswerte erfolgswirksam aufgelöst.
Leistungsorientierte Pläne betreffen Abfertigungsverpflichtungen in Osterreich für Mitarbeiter, deren Dienstverhältnis bis zum Dezember 2002 begründet wurde.
Die Ermittlung dieser Rückstellung erfolgt nach der Proiected-Unit-Credit-Methode. Dabei wird der Barwert der künftigen Zahlungen über die geschätzte Beschäftigungszeit der Mitarbeiter angesammelt. Die Berechnung erfolgt für den jeweiligen Bilanzstichtag durch einen Aktuar mittels versicherungsmathematischen Gutachtens.
Neubewertungseffekte, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden in der Periode ihres Entstehens im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital erfasst.
Die Zinsaufwendungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vor dem Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erfasst.
Für einzelvertragliche vereinbarte Abfertigungsverpflichtungen gegenüber den Vorständen der FACC AG wird der erwartete Erfüllungsbetrag angesetzt.
Beitragsorientierte Pläne bestehen für Mitarbeiter in Osterreich, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begründet wurde, aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen, sowie für einzelvertragliche Pensionsvereinbarungen.
Der Konzern ist ausschließlich zur Leistung der Beiträge verpflichtet. Diese werden in der Periode als Aufwendungen erfasst, für die sie entrichtet werden.
Aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen ist der Konzern verpflichtet, an Mitarbeiter bei Erreichen von 25 Dienstjahren ein Jubiläumsgeld in Höhe eines Monatsgehalts bzw. eines Monatslohns zu leisten.
Die Ermittlung dieser Rückstellung erfolgt nach der Projected-Unit-Credit-Methode für den jeweiligen Bilanzstichtag durch einen Aktuar mittels versicherungsmathematischen Gutachtens.
Die Zinsaufwendungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vor dem Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erfasst.
Neubewertungseffekte, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Anderungen versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden in der Periode ihres Entstehens erfolgswirksam erfasst.
Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen werden unter den kurzfristigen Schulden dargestellt, wenn deren Kontrollübergang noch nicht erfolgt ist.
Sonstige Rückstellungen werden mit dem erwarteten Erfüllungsbetrag angesetzt. Langfristige Rückstellungen werden abgezinst, wenn der Abzinsungseffekt wesentlich ist und die Abzinsungsperiode verlässlich geschätzt werden kann.
Steuerforderungen werden mit Steuerverbindlichkeiten saldiert dargestellt, wenn diese gegenüber derselben Abgabenbehörde bestehen und eine Aufrechnungsmöglichkeit vorhanden ist.
Der Ertragsteueraufwand/der Ertragsteuerertrag umfasst die tatsächlichen Steuern und die latenten Steuern.
Latente Steuern werden für alle temporären Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Tax Base) und ihren Buchwerten im IFRS-Abschluss angesetzt (Verbindlichkeitenmethode). Zur Berechnung latenter Steuern werden die Steuersätze, die bei der Umkehr der temporären Differenzen nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag zu erwarten sind, herangezogen. Aktive latente Steuern werden nur dann berücksichtigt, wenn es wahrscheinlich ist, dass die entsprechenden Steuervorteile auch realisiert werden.
Aktive latente Steuern für Verlustvorträge werden nur in jenem Ausmaß angesetzt, in dem eine Verwertung innerhalb eines angemessenen Zeitraums (fünf Jahre) wahrscheinlich erscheint.
Veränderungen der Steuern führen grundsätzlich zu Steueraufwendungen bzw. -erträgen. Steuern auf im sonstigen Ergebnis erfasste Sachverhalte werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Steuern auf direkt im Eigenkapital erfasste Sachverhalte werden erfolgsneutral im Eigenkapital berücksichtigt.
IFRS 9 enthält einen neuen Einstufungs- und Bewertungsansatz für finanzielle Vermögenswerte, der das Geschäftsmodell, in dessen Rahmen die Vermögenswerte gehalten werden, sowie die Eigenschaften ihrer Cashflows widerspiegeln. Der Standard enthält drei wichtige Einstufungskategorien für finanzielle Vermögenswerte: zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) bewertet, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bewertet (FVTPL) sowie zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderung im sonstigen Ergebnis bewertet (FVOCI). Der Standard sieht bei bestehenden Kategorien des IAS 39 "bis zur Endfälligkeit gehalten (HtM)", "Kredite und Forderungen (LaR)" sowie "zur Veräußerung verfügbar (AfS)" nicht mehr vor. Derivative Finanzinstrumente, die in finanzielle Vermögenswerte eingebettet sind, werden nach IFRS 9 nicht mehr getrennt bilanziert, sondern insgesamt in die Kategorie "Fair Value Through Profit or Loss" klassifiziert.
Im FACC-Konzern besteht zudem ein Factoring-Programm für sieben ausgewählte Kunden. Die nicht verkauften Forderungen aus dem Factoring-Portfolio wurden bisher unter "Kredite und Forderungen" ausgewiesen, sind nun nach IFRS 9 dem Geschäftsmodell "Halten und Verkaufen" zugewiesen. Dieses wird ergebnisneutral als "Fair Value Through Other Comprehensive Income" bewertet.
Die finanziellen Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Falle von Finanzinvestitionen, die nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden darüber hinaus Transaktionskosten berücksichtigt, die direkt dem Erwerb der Vermögenswerte zuzurechnen sind.
Der beizulegende Zeitwert wird auf Basis der am Bilanzstichtag zur Verfügung stehenden Marktinformationen ermittelt. Angesichts variierender Einflussfaktoren können die hier angeführten Werte von den später realisierten Werten abweichen.
Der beizulegende Zeitwert finanzieller Vermögenswerte und Schulden spiegelt die Auswirkung des Risikos der Nichterfüllung von Seiten der Gegenpartei wider. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts eines finanziellen Vermögenswerts wird das Kreditrisiko der Banken anhand von deren Ratings berücksichtigt. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts einer finanziellen Schuld wird das eigene Kreditrisiko anhand des Ratings durch Banken berücksichtigt.
Für alle derivativen Finanzinstrumente und notierten Wertpapiere liegen Marktwerte vor, für die sonstigen Finanzinstrumente erfolgt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts anhand der diskontierten erwarteten Cashflows, insofern nicht der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.
Käufe und Verkäufe finanzieller Vermögenswerte werden am Handelstag erfasst.
Wertminderungen werden für alle Finanzinstrumente erfolgswirksam erfasst. Bei Entfall des Wertminderungsgrunds wird eine Wertaufholung erfolgswirksam erfasst.
Kategorie "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert": Die Folgebewertung erfolgt erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis zum beizulegenden Zeitwert (Börsekurs).
Kategorie "Zu fortgeführten Anschaffungskosten": Die Folgebewertung wird zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen auf Wertberichtigungskonten durchgeführt. Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden aufgrund der Überfälligkeit auf Basis von Erfahrungswerten gebildet. Daneben erfolgt zusätzlich eine Einzelbeurteilung von Kunden, in welche die bisherigen Erfahrungen, dessen Bonität sowie etwaige Sicherheiten mit einfließen. Uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht. Langfristige Forderungen werden zusätzlich unter Anwendung der Effektivzinsmethode abgezinst.
IFRS 9 ersetzt das Modell der "eingetretenen Verluste" des IAS 39 durch ein zukunftsorientiertes Modell der "erwarteten Kreditausfälle". Dies erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen bezüglich der Frage, inwieweit die erwarteten Kreditausfälle durch Veränderungen bei den wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst werden. Diese Einschätzung wird auf Grundlage gewichteter Wahrscheinlichkeiten hestimmt.
Das neue Wertminderungsmodell ist auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI bewertet werden, sowie auf vertragliche Vermögenswerte anzuwenden.
Nach IFRS 9 werden Wertberichtigungen auf einer der nachstehenden Grundlagen ermittelt:
Die Bewertung nach dem Konzept der erwarteten lebenslangen Kreditausfälle ist anzuwenden, wenn das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts am Abschlussstichtag seit dem erstmaligen Ansatz signifikant gestiegen ist; ansonsten ist die Bewertung nach dem Konzept der Zwölf-Monats-Kreditausfälle anzuwenden. Ausnahmeregelungen bestehen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, für vertragliche Vermögenswerte, die sich aus IFRS 15 ergeben, sowie für Leasingforderungen. Für diese Posten müssen (bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie vertraglichen Vermögenswerten nach IFRS 15 ohne wesentliche Finanzierungskomponente) bzw. dürfen (bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie vertraglichen Vermögenswerten nach IFRS 15 mit wesentlicher Finanzierungskomponente und Leasingforderungen) bereits mit Zugang sämtliche erwarteten Verluste Berücksichtigung finden.
Für die Kunden des Konzerns sind großteils Kapitalmarktdaten verfügbar, wodurch externe Parameter für das fälligkeitsabhängige Ausfallsrisiko vorhanden sind. Für die Ermittlung des erwarteten Verlusts erfolgt für die ausfallbedrohten Forderungen die Berechnung mit einer laufzeitspezifischen Ausfallswahrscheinlichkeit je Kunden.
Sind für einen Kunden keine externen Parameter verfügbar, werden branchen- bzw. länderspezifische Credit-Default-Swap-Spreads (CDS-Spreads) bzw. Anleiherenditen (auf Einzeltitel oder Indexbasis) für die Ermittlung der Ausfallswahrscheinlichkeit herangezogen.
Eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen wird abgeschrieben, wenn Informationen vorliegen, die darauf hindeuten, dass sich der Schuldner in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten befindet und keine realistische Aussicht auf einen Rückfluss besteht, z. B. wenn der Schuldner in Liquidation oder in ein Konkursverfahren überführt wurde oder wenn die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mehr als drei Jahre überfällig sind, je nachdem, was früher eintritt. Keine der abgeschriebenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist Gegenstand von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Der FACC-Konzern bucht seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Zahlungsströme aus der Forderung ausgelaufen sind oder wenn die Rechte zum Erhalt der Zahlungsströme in einer Transaktion übertragen werden, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum der Forderung verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden.
Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten am Bilanzstichtag.
Der Konzern nimmt an, dass seine liquiden Mittel auf Grundlage von externen Ratings der Banken und Finanzinstitute ein geringeres Ausfallrisiko aufweisen. Aufgrund der hohen Bonität und der kurzfristigen Fälligkeit wird keine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste gebildet.
Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
Derivative Finanzinstrumente, bei denen die Kriterien des IFRS 9 zur Bilanzierung als Sicherungsbeziehung nicht erfüllt sind, werden gemäß IFRS 9 als "Fair Value Through Profit or Loss" klassifiziert und erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst.
Der Konzern schließt Devisentermingeschäfte ab, die der Absicherung des Fremdwährungsrisikos im Zusammenhang mit bestimmten geplanten Fremdwährungsumsätzen dienen.
Zur Herstellung der periodengerechten Kompensation der Auswirkungen der abgesicherten Transaktion und des Sicherungsinstruments in der Erfolgsrechnung werden die besonderen Bestimmungen des IFRS 9 über Hedge Accounting angewendet. Die sich zum Bilanzstichtag ergebenden Marktwerte werden unter Berücksichtigung von latenten Steuern erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst und unter den Rücklagen gemäß IFRS 9 ausgewiesen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt nach Maßgabe der künftigen Realisation im entsprechenden Geschäftsjahr.
Bei FACC gibt es zwei wesentliche Umsatzströme - einerseits die Lieferung von Serienprodukten und andererseits die Erbringung von Entwicklungsleistungen. Entwicklungsleistungen stellen entweder eine eigene Leistungsverpflichtung im Rahmen eines Mehrkomponentenvertrags dar oder sie sind Teil der Lieferung der Serienprodukte. Darüber hinaus bestehen für Entwicklungsprojekte auch Einzelverträge. Sofern die Entwicklungsleistung in einem Mehrkomponentenvertrag eine eigene Leistungsverpflichtung darstellt und die Kriterien für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung erfüllt sind, werden die Umsätze in Abhängigkeit der Schätzbarkeit des Auftragsergebnisses entweder im Ausmaß des Fertigstellungsgrads (Fortschritt wird nach der Cost-to-Cost-Methode ermittelt) oder in Höhe der angefallenen Kosten (sofern keine verlässliche Schätzung des Auftragsergebnisses möglich ist) realisiert. Sofern die Entwicklungsleistung in einem Mehrkomponentenvertrag eine eigene Leistungsverpflichtung darstellt und die Kriterien für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung nicht erfüllt werden, erfolgt die Umsatzrealisierung zum Zeitpunkt der Ubertragung der Verfügungsmacht auf den Kunden. Sofern die Entwicklungsleistung keine eigene Leistungsverpflichtung darstellt, erfolgt die Umsatzrealisierung zum Zeitpunkt der Lieferung der Serienprodukte. Die anfallenden Kosten für die Entwicklungsleistung werden in diesem Fall als Vertragserfüllungskosten aktiviert und in Abhängigkeit mit der Shipset-Lieferung erfolgswirksam amortisiert. Bei Entwicklungsleistungen ohne Milestone-Zahlungen erfolgt die Zahlung der Leistung im Rahmen der laufenden Lieferung der Serienprodukte über die Gesamtlaufzeit des Programms. Da die Erfüllung der Leistungsverpflichtung deutlich vor den Einzahlungen liegt, liegt eine wesentliche Finanzierungskomponente vor, die bei der Bewertung der Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und der Vertragsvermögenswerte berücksichtigt wird. Bei Entwicklungsleistungen mit Milestone-Zahlungen fallen die Leistungserbringung und die Zahlungseingänge weitgehend zusammen. Daher liegt hier keine wesentliche Finanzierungskomponente vor. Bei der Festsetzung des Transaktionspreises für Entwicklungsleistungen fließen sowohl fixe als auch variable Bestandteile ein. Der fixe Bestandteil setzt sich zusammen aus der vertraglich festgelegten Preiskomponente (gesondert vereinbart für die Entwicklungsleistung oder garantiert im Shipset-Preis) und garantierten Mindestmengen. In den variablen Bestandteil fließen Schätzung hinsichtlich der Mengenkomponente (künftig zu liefernde Serienprodukte) ein, da in diesen Fällen keine garantierten Mindestmengen bestehen, sondern die geplante Ratenvorschau zugrunde gelegt wird.
Nach IFRS 15 werden die Umsatzerlöse entweder zeitraum- oder zeitpunktbezogen erfasst, sobald ein Kunde die Kontrolle über die Güter oder Dienstleistungen erlangt.
Sofern bei einer langfristigen Amortisation über die Serienlieferungen eine wesentliche Finanzierungskomponente festgestellt wird, werden die Umsatzerlöse nur in Höhe des Barwerts der vereinbarten Zahlungen erfasst. Aufzinsungseffekte werden als Ertrag im Finanzergebnis erfasst und führen dazu, dass die vereinnahmten Zahlungen, anders als bisher, nicht gänzlich den Umsatzerlösen zugeordnet werden.
Zahlungen an den Kunden werden als Vorabrabatt behandelt und werden in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung über die Programmdauer verteilt als Umsatzreduktion ausgewiesen.
Für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung ist neben einer fehlenden alternativen Nutzungsmöglichkeit insbesondere der Rechtsanspruch auf Zahlung der bereits erbrachten Leistungen vorausgesetzt (Kosten plus Gewinnanteil). Dieses Kriterium führt dazu, dass einzelne Verträge nach IFRS 15 zeitpunktbezogen als Umsatz zu erfassen sind. Die zeitpunktbezogenen Leistungen werden bis zum Kontrollübergang in Höhe der Kosten bilanziell erfasst.
Bei einer zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung werden die Umsatzerlöse entsprechend der Cost-to-Cost-Methode verteilt.
IFRS 15 verlangt von einem Unternehmen Angaben über die Kosten für die Anbahnung eines Vertrags mit einem Kunden. Dem Konzern entstehen keine solchen Kosten, weshalb die damit verbundenen Angaben in diesem Leitfaden nicht dargestellt werden. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als zwölf Monaten wird keine Finanzierungskomponente berücksichtigt.
Operative Aufwendungen werden mit der Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung erfasst. Zinsen werden nach der Effektivzinsmethode erfasst.
Die Fremdwährungsumrechnung von Forderungen, liquiden Mitteln und Verbindlichkeiten erfolgt zum Stichtagskurs. Gewinne und Verluste werden ergebniswirksam erfasst.
Für die Darstellung der Konzern-Kapitalflussrechnung wurde bei dem Konzern-Cashflow aus der Betriebstätigkeit die indirekte Methode gewählt. Der Finanzmittelfonds entspricht dem Kassenbestand und den kurzfristigen Finanzmitteln.
Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen waren im Rumpfgeschäftsjahr 2019 erstmalig anzuwenden:
| Standard / Interpretation | Anwendungspflicht lt. IASB für Ge- schäftsjahre ab |
Ubernahme durch EU zum 31.12.2019 |
|
|---|---|---|---|
| IFRS 16 | Leasingverhältnisse | 01.01.2019 | Ja |
| IFRIC 23 | Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung | 01.01.2019 | Ja |
| Diverse | Jährliche Verbesserungen an den IFRS – Zyklus 2015–2017 | 01.01.2019 | Ja |
| IFRS 9 (Anderung) |
Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung | 01.01.2019 | Ja |
| IAS 28 | Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | 01.01.2019 | Ja |
| TAS 19 | Planänderung, -kürzung oder -abgeltung | 01.01.2019 | Ja |
Die erstmalige Anwendung dieser neuen bzw. überarbeiteten Standards hat, bis auf IFRS 16, keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss von FACC.
IFRS 16 führt ein einheitliches Rechnungslegungsmodell ein, wonach Leasingverhältnisse in der Bilanz des Leasingnehmers zu erfassen sind. Ein Leasingnehmer erfasst ein Nutzungsrecht (Right-of-Use Asset), das sein Recht auf die Nutzung des zugrundeliegenden Vermögenswerts darstellt, sowie eine Schuld aus dem Leasingverhältnis, die seine Verpflichtung zu Leasingzahlungen darstellt. Es gibt Ausnahmeregelungen für kurzfristige Leasingverhältnisse (Laufzeit bis zwölf Monate) bzw. Leasingverhältnisse von geringem Wert. Bezüglich dieser Angaben wird auf Note 3 - Auswirkungen aus der Erstanwendung IFRS 16 verwiesen.
Das International Accounting Standards Board (IASB) arbeitet an zahlreichen Projekten, die sich auf Geschäftsjahre beginnend mit dem 1. Jänner 2020 auswirken werden. Die nachfolgenden, vom IASB bereits veröffentlichten aber in der EU zum Teil noch nicht verpflichtend anzuwendenden neuen, überarbeiteten bzw. ergänzten Standards und Interpretationen des IFRIC sind auch vom FACC-Konzern nicht vorzeitig angewendet worden und sind somit für den vorliegenden Konzernabschluss nicht relevant:
| Standard/Interpretation | Veröffentli- chung durch das IASB |
Anwendungs- pflicht lt. IASB |
Ubernahme durch EU zum 23.01.2020 |
Auswirkungen auf den Konzern- abschluss |
|
|---|---|---|---|---|---|
| IFRS 9, IAS 39, IFRS 7 (Anderung) |
Zins-Benchmark-Reform | 26.09.2019 | 01.01.2020 | Ja | Nein |
| Diverse | Anderungen der Verweise auf das Rahmenwerk in den IFRS-Standards |
29.03.2018 | 01.01.2020 | Ja | Nein |
| IAS 1 und IAS 8 (Anderung) |
Definition von "wesentlich" | 31.10.2018 | 01.01.2020 | Ja | Nein |
| IFRS 3 (Anderung) |
Definition eines Geschäftsbetriebs | 22.10.2018 | 01.01.2020 | Nein | Nein |
| IFRS 17 | Versicherungsverträge | 18.05.2017 | 01.01.2021 | Nein | Nein |
| IAS 1 | Präsentation des Jahresabschlusses: Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig |
23.01.2020 | 01.01.2022 | Nein | Nein |
| IFRS 14 | Regulatorische Abgrenzungsposten | 30.06.2014 | Unhestimmt1) | Nein | Nein |
1) Derzeit ist keine Übernahme von IFRS 14 in EU-Recht vorgesehen.
Für die Dienstleistungen des Konzernabschlussprüfers Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. sind im Rumpfgeschäftsjahr 2019 folgende Honorare als Aufwand erfasst worden:
| 2018/19 | 2019 |
|---|---|
| EUR'000 | |
| 180 | 217 |
| 103 | 56 |
| 283 | 273 |
| EUR'000 |
Nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 kam es zu keinem angabepflichtigen Ereignis.
Der Bilanzgewinn des FACC-Konzerns im Rumpfgeschäftsjahr 2019 betrug 53.868 TEUR. Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung am 26. Juni 2020 eine Dividende von 0,15 EUR je Aktie vor.
Der vorliegende Konzernabschluss wird voraussichtlich am 25. März 2020 (Konzernabschluss zum 28. Februar 2019: 22. Mai 2019) vom Vorstand zur Prüfung durch den Aufsichtsrat, zur Vorlage an die Hauptversammlung und zur anschließenden Veröffentlichung freigegeben. Der Aufsichtsrat kann im Rahmen der ihm obliegenden Prüfung eine Anderung des Konzernabschlusses veranlassen.
Robert Machtlinger, CEO Andreas Ockel, COO Aleš Stárek, CFO Yongsheng Wang, CCO
Ruguang Geng (Vorsitzender, bis 31. Dezember 2019) Zhen Pang (Stellvertreter des Vorsitzenden, bis 31. Dezember 2019, Vorsitzender seit 1. Jänner 2020) Qinghong Liu Jiajia Dai (seit 26. März 2019) Jing Guo Junqi Sheng Weixi Gong George Maffeo Wenbiao Han (bis 28. April 2019) Ulrike Reiter (Arbeitnehmervertreterin) Barbara Huber (Arbeitnehmervertreterin) Peter Krohe (Arbeitnehmervertreter) Karin Klee (Arbeitnehmervertreterin)
Ried im Innkreis, am 6. März 2020
| Robert Machtlinger e. h. | Andreas Ockel e. h. |
|---|---|
| Vorsitzender des Vorstands | Mitqlied des Vorstands |
| Aleš Stárek e. h. | Yongsheng Wang e. h. |
| Mitglied des Vorstands | Mitglied des Vorstands |
Gemäß § 82 Abs. 4 Z. 3 Börsegesetz
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgeblichen Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ebenso bestätigen wir nach bestem Wissen, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgeblichen Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt. Ebenso bestätigen wir nach bestem Wissen, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die
Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Ried im Innkreis, am 6. März 2020
Robert Machtlinger e. h. Vorsitzender des Vorstands
Aleš Stárek e. h. Mitglied des Vorstands
Andreas Ockel e. h. Mitglied des Vorstands
Yongsheng Wang e. h. Mitglied des Vorstands
Bericht zum Konzernabschluss
Wir haben den Konzernabschluss der
und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzerngeldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Rumpfgeschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Rumpfgeschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.
4 Die Veröffentlichung der Weitergabe des Konzernerner darf nur in der von uns bestätigten Fasung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermer bezieht sich ausschließlich auf den deutschingen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abveichende Fassungen sind die Vorschiften des S 201 Abs. 2 UGB zu beachten.
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Ubereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Ubereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Ubereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Rumpfgeschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
Erstmalige Anwendung von "International Financial Reporting Standard 16 – Leasingverhältnisse"
Die FACC AG hat den neuen Standard zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen "International Financial Reporting Standard 16 -Leasingverhältnisse" (IFRS 16) per 1. März 2019 in Ubereinstimmung mit den Übergangsvorschriften nach der modifizierten retrospektiven Methode implementiert. Die FACC AG hat zum 1. März 2019 Nutzungsrechte von mEUR 33,8 und Leasingverbindlichkeiten von mEUR 33,8 (davon kurzfristig mEUR 4,5) erfasst.
Die FACC AG zeigt in ihrem Konzernabschluss per 31. Dezember 2019 folgende Werte für Nutzungsrechte (mEUR 82,4), kurzfristige Leasingverbindlichkeiten (mEUR 4,6) und langfristige Leasingverbindlichkeiten (mEUR 54,7).
Die entsprechenden Angaben der FACC AG über Leasingverhältnisse sowie die erstmalige Anwendung von IFRS 16 sind in den Anhangsangaben 3 (Auswirkung aus der Erstanwendung des IFRS 16), 22 (Sachanlagen) und 38 (Finanzverbindlichkeiten) im Konzernabschluss enthalten.
Wir sahen die Erstanwendung von IFRS 16 als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt, da die Eröffnungsbilanzwerte sowie deren Fortschreibung im Rumpfgeschäftsjahr wesentlich sind und der Prozess zur Beurteilung der Auswirkungen und der Implementierung des neuen Standards komplex ist und Ermessensentscheidungen erfordert, insbesondere im Hinblick auf die Beurteilung von etwaigen Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen bei der Bestimmung der Vertragslaufzeit der Leasingverhältnisse und des Grenzfremdkapitalzinssatzes.
Unsere Prüfungshandlungen haben unter anderem folgende Tätigkeiten umfasst:
Ende des Geschäftsjahres 2015/16 war die FACC Gruppe mit einem Fake-President-Incident-Fraud Fall konfrontiert, welcher zu einem Mittelabfluss von iHv mEUR 52,9 aus der FACC Operations GmbH (einem Tochterunternehmen der FACC AG) führte. Davon wurde ein Betrag von rd. mEUR 10,9. auf Bankkonten in China eingefroren und im Rumpfgeschäftsjahr 2019 auf Konten der Republik Österreich transferiert jedoch noch nicht an die FACC Operations GmbH rücküberwiesen. Auf Basis einer vom Management eingeholten rechtlichen Einschätzung zum 31. Dezember 2019 wurde für diesen Betrag eine kurzfristige sonstige Forderungen iHv mEUR 10.9 bilanziert.
Die Angaben zu den Erläuterungen im Hinblick auf die Einschätzungen des Managements des Fake President Incident Fraud Falles sind von besonderer Bedeutung und im Konzernanhang in Anhangsangabe 31 (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) enthalten.
Unsere Prüfungshandlungen haben unter anderem folgende Tätigkeiten umfasst:
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätig-
keit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Uberwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.
In Verbindung mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Konzernabschluss stehen, oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Bezüglich der vorliegenden sonstigen Informationen haben wir nichts zu berichten.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 9. Juli 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 26. September 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016/17 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Frau Mag. Johanna Hobelsberger-Gruber.
Linz, am 6. März 2020
Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
Mag. Johanna Hobelsberger-Gruber e. h. Wirtschaftsprüferin
ppa DI (FH) Hans Eduard Seidel e. h. Wirtschaftsprüfer
Mit dem Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) wird österreichischen Aktiengesellschaften ein Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung des Unternehmens zur Verfügung gestellt. Dieser enthält die international üblichen Standards für gute Unternehmensführung, aber auch die in diesem Zusammenhang bedeutsamen Regelungen des österreichischen Aktienrechts. Der Kodex verfolgt das Ziel einer verantwortlichen, auf nachhaltige und langfristige Wertschaffung ausgerichteten Leitung und Kontrolle von Gesellschaften und Konzernen.
Wesentliche Elemente einer gelebten Corporate-Governance-Kultur sind hohe Transparenz für alle Stakeholder sowie eine langfristige und nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts. Dazu zählen eine effiziente Zusammenarbeit der Organe, die Wahrung der Aktionärsinteressen sowie eine offene Unternehmenskommunikation.
Die FACC AG respektiert den ÖCGK und verpflichtete sich erstmals 2014 – im Zuge der Erstnotierung der Aktie im Prime Market der Wiener Börse – zur Einhaltung von dessen Bestimmungen. Der Kodex steht im Internet unter www.corporate-governance.at in der jeweils aktuell gültigen Fassung zur Verfügung.
Entsprechend L-Regel 60 ÖCGK hat die FACC AG einen Corporate-Governance-Bericht aufzustellen. Die bisher erstellten Berichte sind auf der Website der FACC AG unter www.facc.com auch öffentlich zugänglich (C-Regel 61 ÖCGK).
Gemäß C-Regel 62 des ÖCGK hat die Gesellschaft regelmäßig mindestens alle drei Jahre eine externe Evaluierung zur Einhaltung der C-Regeln des Kodex zu beauftragen. FACC hat zuletzt die KPMG Advisory GmbH mit der Evaluierung des Corporate Governance Berichts für das Geschäftsjahr 2019 beauftragt. Als Ergebnis der Evaluierung wurde festgestellt, dass die abgegebene Erklärung der FACC zur Einhaltung des Corporate Governance Kodex in der aktuell gültigen Fassung (2018) den Tatsachen entspricht. Das Evaluierungsergebnis steht allen Interessierten auf der Unternehmenswebsite www.facc.com zur Verfügung.
Die Beurteilung des Risikomanagementsystems durch den Abschlussprüfer wurde im Geschäftsjahr 2019 durchgeführt (C-Regel 83 ÖCGK).
Vorstand
Der Vorstand der FACC AG besteht gemäß ihrer Satzung aus mindestens zwei und maximal vier Personen. Die Bestellung erfolgt durch den Aufsichtsrat.
Der Vorstand führt im Rahmen von Gesetz, Satzung und einer vorliegenden Geschäftsordnung die Geschäfte der FACC AG. Die Verteilung der Geschäfte unter den einzelnen Vorstandsmitgliedern erfolgt gemäß der Geschäftsordnung. In der Geschäftsordnung ist auch die Zusammenarbeit des Vorstands geregelt. Weiters hat sich der Vorstand zur vollständigen Einhaltung der Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex verpflichtet.

Robert MACHTLINGER (1967) Vorstandsvorsitzender Erstbestellung: 2014 Ende der laufenden Funktionsperiode: 06/2020 Aufgabenbereiche: Strategie, Customer Relations, Business Development, Marketing, Personalwesen, Programme Management, Qualität, Unternehmenskommunikation, Innovation und Forschung Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Andreas OCKEL (1966) Mitglied des Vorstands Erstbestellung: 2017 Ende der laufenden Funktionsperiode: 10/2020 Aufgabenbereiche: Produktion, Entwicklung, Einkauf, Liegenschaften, weltweite Tochtergesellschaften Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Aleš STÁREK (1970) Mitglied des Vorstands Erstbestellung: 2016 Ende der laufenden Funktionsperiode: 10/2024 Aufgabenbereiche: Finanzen, Controlling, Steuern, Treasury, IT, Recht, Investor Relations Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Yongsheng WANG (1963) Mitglied des Vorstands Erstbestellung: 2016 Ende der laufenden Funktionsperiode: 05/2023 Aufgabenbereiche: Interne Revision, China Business Relations, Risk Management Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine
Grundlage für das Handeln des Aufsichtsrats sind die Gesetze und Verordnungen, wie sie für in Österreich börsenotierte Gesellschaften anzuwenden sind, z. B. das Aktiengesetz und das Börsegesetz. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat den Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex verpflichtet. Bei den unternehmensinternen Regelungen sind primär die Satzung und die Geschäftsordnung bedeutsam. Der Aufsichtsrat besteht gemäß der Satzung der FACC AG aus mindestens drei und höchstens zehn von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern.
Gemäß Punkt 11.2 der Satzung der FACC AG verfügt die AVIC Cabin Systems Co., Limited (vormals FACC International) über das satzungsmäßige Recht zur Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern. Sie kann bis zu ein Drittel aller Mitglieder entsenden, solange ihre Beteiligung mindestens 25 Prozent des jeweils geltenden Grundkapitals entspricht.
Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung auf die Anforderungen im Hinblick auf die fachliche und persönliche Qualifikation sowie die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrats zu achten. Weiters müssen Aspekte der Diversität im Hinblick auf die Vertretung beider Geschlechter, die Altersstruktur und die Internationalität angemessen berücksichtigt werden. Neu gewählte Aufsichtsratsmitglieder haben sich angemessen über Aufbau und Aktivitäten des Unternehmens sowie die Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Aufsichtsräten zu informieren. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben ihre Tätigkeit einmal jährlich einer Selbstevaluierung zu unterziehen.
Vorsitzender seit 2009 Erstbestellung: 2014 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2021 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der FACC, Herr Ruguang GENG, hat den Vorstand der Gesellschaft am 13. Dezember 2019 unterrichtet, dass er sein Amt mit Wirkung 31. Dezember 2019 niederlegt und damit vor Ablauf seiner mit der ordentlichen Hauptversammlung 2021 endenden Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet.
Der Aufsichtsrat hat Herrn Zhen PANG - bisher stellvertretender Vorsitzender - zum neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrats mit 1. Januar 2020 gewählt.
Stellvertretender Vorsitzender Erstbestellung: 2018 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2021 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine
Erstbestellung: 2014 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2021 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine
Erstbestellung: 2018 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2021 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine
Ende der [laufenden] Funktionsperiode: April 2019 Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine
Am 12. April 2019 hat die FACC AG bekannt geben, dass Herr Wenbiao HAN, Mitglied des Aufsichtsrats und Vorsitzender des Prüfungsausschusses der FACC AG, sein Amt aus persönlichen Gründen mit Wirkung zum 29. April 2019 niedergelegt hat. Herr Wenbiao gehörte dem Aufsichtsrat der Gesellschaft seit Juni 2018 an. AVIC Cabin Systems Co., Limited delegierte gemäß Punkt 11.2 der Satzung der FACC AG Frau Jiajia DAI, geboren 1978, als neues Mitglied des Aufsichtsrats der FACC AG.
Entsendet seit: April 2019 Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine
Erstbestellung: 2018 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2021 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine
Erstbestellung: 2016 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2021 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine
Erstbestellung: 2017 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2021 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine
Peter KROHE (1959) Erstentsendung: 2014
Barbara HUBER (1965) Erstentsendung: 2014
Ulrike REITER (1960) Erstentsendung: 2014
Karin KLEE (1981) Erstentsendung: 2018
| Name | AR | PA | PVA | SA |
|---|---|---|---|---|
| Ruguang Geng | 3/3 | 2/2 | 1/1 | |
| Zhen Pang | 3/3 | 2/2 | 1/1 | |
| Jiajia Dai | 3/3 | 3/3 | ||
| Weixi Gong | 3/3 | 2/2 | ||
| Jing Guo | 3/3 | 3/3 | 1/1 | |
| Wenbiao Han | 0/3 | |||
| Qinghong Liu | 3/3 | 2/2 | 1/1 | |
| George Maffeo | 3/3 | 3/3 | 1/1 | |
| Junqi Sheng | 3/3 | 2/2 | 1/1 | |
| Peter Krohe | 3/3 | 1/1 | ||
| Barbara Huber | 2/3 | 0/3 | ||
| Ulrike Reiter | 3/3 | 1/1 | ||
Abkürzungen: AR = Aufsichtsrat, PA = Prüfungsausschuss, PVA = Personal- und Vergütungsauschuss, SA = Strategieausschuss
Karin Klee 3/3
Der Aufsichtsrat hat die Leitlinien für die Unabhängigkeit gemäß Anhang 1 des ÖCGK übernommen. Danach haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats erklärt, von der Gesellschaft und deren Vorstand unabhängig zu sein (C-Regel 53 ÖCGK).
Herr George MAFFEO und Herr Weixi GONG sind Mitglieder des Aufsichtsrats, die nicht Interessen von Anteilseignern mit einer Beteiligung von mehr als 10 Prozent vertreten (C-Regel 54 ÖCGK).
Der Aufsichtsrat der FACC AG hat entsprechend dem Aktiengesetz einen Prüfungsausschuss eingerichtet, der die planmäßigen Aufsichts- und Kontrollfunktionen wahrnimmt. Neben der Prüfung des Rechnungslegungsprozesses sowie des Prozesses der Abschlussund Konzernabschlussprüfung wird auch die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems vollzogen. Darüber hinaus obliegt dem Ausschuss die Prüfung des Corporate-Governance-Berichts, über die in der Hauptversammlung berichtet wird. Während des Geschäftsjahres 2019 trat der Prüfungsausschuss dreimal zusammen. Insgesamt wurden im Berichtszeitraum drei Aufsichtsratssitzungen abgehalten.
Die Abhaltung weiterer Sitzungen war nicht erforderlich. Kein Aufsichtsratsmitglied war bei mehr als der Hälfte der Sitzungen abwesend.
Neben dem verpflichtenden Prüfungsausschuss sind ein Personalund Vergütungsausschuss (Nominierungsausschuss) sowie ein Strategieausschuss eingerichtet.
Die Funktionszuständigkeiten der Aufsichtsratsmitglieder in den jeweiligen Ausschüssen sind in folgender Aufstellung dargestellt:
Ausschüsse des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019
Mitglieder
Mitglieder
Mitglieder
Im Geschäftsjahr wurden keine zustimmungspflichtigen Geschäfte mit Mitgliedern des Aufsichtsrats genehmigt.
Ein Beratungsvertrag mit George Maffeo war aufgrund seiner Erfahrung und Kenntnisse des US-Markts im Geschäftsjahr 2018/19 vereinbart worden.
Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat über grundsätzliche Fragen der künftigen Geschäftspolitik der Gesellschaft und des gesamten Konzerns sowie über die künftige Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Weiters berichtet der Vorstand dem Aufsichtsrat regelmäßig über den Gang der Geschäfte sowie die Lage der Gesellschaft und des gesamten Konzerns im Vergleich zur Vorschaurechnung unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung.
Bei der Festlegung der Gesamtbezüge für die Mitglieder des Vorstands hat der Aufsichtsrat dafür zu sorgen, dass die Vergütungen in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des einzelnen Vorstandsmitglieds, zur Lage der Gesellschaft und zu der üblichen Vergütung stehen und langfristige Verhaltensanreize zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung berücksichtigt werden. Die Vergütung enthält fixe und variable Bestandteile.
Den wichtigsten Berechnungsparameter der variablen Vergütung bildet – neben der mit dem Vorstandsmitglied individuell vereinbarten leistungsbezogenen Zielerreichung – die Entwicklung des Betriebsergebnisses (EBIT).
Eine Höchstgrenze für die variable Vergütung wurde definiert.
Im Geschäftsjahr 2019 betrug der Anteil der variablen Vergütung an den Gesamtbezügen aller Vorstandsmitglieder 23 Prozent.
Ein Aktienoptionsprogramm ist weder für Mitglieder des Vorstands noch für Führungskräfte eingerichtet.
Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder belief sich im Geschäftsjahr 2019 auf 1.359 TEUR (Vorjahr: 1.749 TEUR). Der variable Teil der Gesamtvergütung bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2017/18.
| EUR`000 | Fix | Variabel | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|
| Robert Machtlinger | 332 | 106 | 438 | |
| Andreas Ockel | 322 | 20 | 342 | |
| Aleš Stárek | 260 | 71 | 341 | |
| Yongsheng Wang | 190 | 56 | 246 |
Es besteht eine D&O-Versicherung, deren Kosten von der Gesellschaft getragen werden.
Für Mitglieder des Vorstands besteht ein beitragsorientiertes Pensionsmodell. Die Aufwendungen dafür betrugen im Geschäftsjahr 2019 insgesamt 176 TEUR (Vorjahr: 200 TEUR).
Bei vorzeitiger Auflösung der Vorstandsverträge durch den Aufsichtsrat bestehen Ansprüche hinsichtlich der Grundgehälter. Bei regulärer Beendigung entstehen Abfertigungsansprüche je nach Zugehörigkeitsdauer entsprechend den gesetzlichen Regelungen.
Die in der Hauptversammlung 2019 beschlossene Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2018/19 betrug 275 TEUR. Das Sitzungsgeld gliedert sich wie folgt:
Basierend auf der Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen wird eine Sitzungsvergütung gewährt. Diese bewegt sich zwischen EUR 2.000 und EUR 2.500, abhängig von der Rolle (Vorsitzende), den Verantwortlichkeiten (Mitglieder von Komitees) und der Fachkompetenz und Erfahrung. Ebenso gebührt für die Vorbereitung und Teilnahme an der Hauptversammlung eine Vergütung zwischen EUR 1.000 und EUR 1.250 (Vorsitzende). Als zweite Komponente wird, basierend auf dem Umfang der vorbereitenden Arbeiten sowie der Zusammenarbeit mit dem Vorstand, ein Fixum gewährt, das sich zwischen EUR 25.000 und EUR 37.500 zuzüglich, wo anwendbar, zwingender Steuern bewegt.
| Name | Sitzungsgeld in EUR |
Fixbezug in EUR |
|
|---|---|---|---|
| Vorsitzender des Aufsichtsrats |
Ruguang Geng | 2.500 | 31.250 |
| Stellvertretender Vorsit zender des Aufsichtsrats |
Zhen Pang | 2.300 | - |
| Ausschussvorsitzende | Ruguang Geng Zhen Pang Wenbiao Han Jiajia Dai |
- | - |
| Mitglieder des Ausschus ses |
Jiajia Dai Jing Guo George Maffeo Qinghong Liu Weixi Gong Junqi Sheng |
2.200 2.000 2.000 2.000 2.000 2.200 |
- - 20.833 - 20.833 20.833 |
Vom Betriebsrat entsendete Mitglieder erhalten kein Sitzungsgeld.
Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung auf Anforderungen im Hinblick auf die fachliche und persönliche Qualifikation sowie die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrats zu achten. Weiters müssen Aspekte der Diversität im Hinblick auf die Vertretung beider Geschlechter, die Altersstruktur und die Internationalität angemessen berücksichtigt werden. Neugewählte Aufsichtsratsmitglieder haben sich angemessen über Aufbau und Aktivitäten des Unternehmens sowie über die Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Aufsichtsräten zu informieren. Seit der Erstnotiz der FACC AG an der Wiener Börse sind Frauen im Aufsichtsrat vertreten. Zum Ende des Geschäftsjahres 2019 betrug der Anteil an weiblichen Mitgliedern des Aufsichtsrats 40 % (5 von 12).
In Aufsichtsrat, Vorstand und weiteren Top-Management-Positionen von FACC sind derzeit vierzehn Frauen vertreten. In den darunterliegenden Ebenen ist der Anteil weiblicher Führungskräfte gering. FACC präsentiert sich daher weiterhin auf Job-Messen und spricht gezielt Potenzialträgerinnen an. Bei Neu- und Nachbesetzungen von Führungspositionen wird versucht, verstärkt Frauen zu gewinnen. Als Hürde erweist sich jedoch, dass die überwiegende Anzahl der Führungspositionen bei FACC eine technische Ausbildung erfordert.
Die FACC AG steht zu Chancengleichheit am Arbeitsplatz und tritt jeder Form der Benachteiligung von Mitarbeiterinnen entschieden entgegen.
Jede Stückaktie gewährt den Aktionären in der Hauptversammlung der FACC AG eine Stimme. Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden, soweit nicht zwingende Vorschriften des Aktiengesetzes etwas Abweichendes bestimmen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und in Fällen, in denen Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst. Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.
Die Bekanntgabe von Aktienkäufen und -verkäufen von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats erfolgt gemäß den geltenden Rechtsvorschriften (Artikel 19 Marktmissbrauchsverordnung). Aktienkäufe und -verkäufe werden auf der Homepage – www.facc.com – veröffentlicht.
Zwischen dem Bilanzstichtag und dem Redaktionsschluss dieses Berichts haben sich keine Veränderungen von berichtspflichtigen Sachverhalten ergeben.
Die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungs GmbH, Linz, wurde vom Aufsichtsrat als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der FACC AG für das Rumpfgeschäftsjahr 2019 vorgeschlagen. Der gestellte Antrag wurde von der Hauptversammlung am 9. Juli 2019 mit der erforderlichen Mehrheit angenommen.
Die Aufwendungen für die Prüfungsleistungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf 273 TEUR (Vorjahr: 180 TEUR). Die Untergliederung in die einzelnen Tätigkeitsbereiche ist im Anhang zum Konzernabschluss dargestellt.
Wir haben den Jahresabschluss der
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Rumpfgeschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2019 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Rumpfgeschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Rumpfgeschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berück sichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
Im Jahresabschluss der FACC AG zum 31. Dezember und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen (31,6
Die Beurteilung der Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen erfordert wesentliche Annahmen und Schätzungen der gesetzlichen Vertreter zur Beurteilung, ob eine Wertminderung zum Geschäftsjahresende vorliegt sowie gegebenenfalls zur Quantifizierung solcher Wertminderungen.
Das wesentliche Risiko besteht dabei in der Schätzung der zukünftigen Cash-Flows der Tochterunternehmen, welche zur Feststellung der Werthaltigkeit dieser Bilanzpositionen herangezogen werden. Diese Cash-Flow Schätzungen beinhalten Annahmen, die von zukünftigen Markt- und Wirtschaftsentwicklungen beeinflusst werden.
Die Angaben der Gesellschaft zu Anteilen an verbundenen Unternehmen und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind im Jahresabschluss der FACC AG im Anhang in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu Finanzanlagen und zu Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sowie in den Erläuterungen zur Bilanz und im Anlagespiegel zum 31. Dezember 2019 erläutert.
Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die Annahmen und Schätzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Män-
gel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Rumpfgeschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk, wobei uns der konsolidierte Corporate Governance Bericht vor dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt wurde. Der gesonderte konsolidierte nicht finanzielle Bericht wurde uns im Entwurf vorgelegt. Der vollständige Jahresfinanzbericht und der finale nicht finanzielle Bericht werden uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.
In Verbindung mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses ist es unsere Verantwortung diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Jahresabschluss stehen, oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Bezüglich der bereits vorliegenden sonstigen Informationen haben wir nichts zu berichten.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 9. Juli 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 26. September 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016/17 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Mag. Johanna Hobelsberger-Gruber.
Linz, am 6. März 2020
Mag. Johanna Hobelsberger-Gruber eh ppa DI (FH) Hans Eduard Seidel eh
Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüfer
*) Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.
ZUM 31. DEZEMBER 2019
DER
| Aktiva | |||
|---|---|---|---|
| 31.12.2019 EUR |
28.2.2019 TEUR |
||
| A. Anlagevermˆgen | |||
| I. Immaterielle Vermˆgensgegenst‰nde: | |||
| 1. Geleistete Anzahlungen | 7.243,16 | 0 | |
| II. Finanzanlagen: | |||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 267.822.715,00 | 267.823 | |
| 2. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermˆgens | 1.938.274,16 | 1.889 | |
| 269.760.989,16 | 269.712 | ||
| 269.768.232,32 | 269.712 | ||
| B. Umlaufvermˆgen | |||
| I. Forderungen und sonstige Vermˆgensgegenst‰nde: | |||
| 1. Forderungen gegen¸ber verbundenen Unternehmen | 31.591.146,99 | 32.181 | |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0,00 | 0 | |
| 2. Sonstige Forderungen und Vermˆgensgegenst‰nde | 8.860.681,43 | 12.682 | |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0,00 40.451.828,42 |
0 44.863 |
|
| II. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten | 239.540,48 | 354 | |
| 40.691.368,90 | 45.217 | ||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 193.354,24 | 242 | |
| D. Aktive latente Steuern | 22.245.232,26 | 24.526 | |
| SUMME AKTIVA | 332.898.187,72 | 339.697 |
| 31.12.2019 EUR |
28.2.2019 TEUR |
|---|---|
| 45.790.000,00 | 45.790 |
| 134.215.000,00 | 134.215 |
| 95.041.250,00 | 95.041 |
| 229.256.250,00 | 229.256 |
| 22.932 | |
| 299.155.775,39 | 297.978 |
| 625 | |
| 1.889 | |
| 24.332 | |
| 1.938 | |
| 24.262.613,08 | 28.784 |
| 247 | |
| 247 | |
| 0 | |
| 12.582 | |
| 12.582 | |
| 0 | |
| 106 | |
| 106 | |
| 0 | |
| 9 | |
| 9 | |
| 0 | |
| 82 | |
| 82 | |
| 0 | |
| 12.935 | |
| 12.935 | |
| 0 | |
| 24.109.525,39 791.467,09 1.938.274,16 20.253.574,73 1.279.297,10 555.471,13 555.471,13 0,00 8.814.572,84 8.814.572,84 0,00 109.755,28 109.755,28 0,00 10.209,67 10.209,67 0,00 88.991,81 88.991,81 0,00 9.479.799,25 9.479.799,25 0,00 |
SUMME PASSIVA 332.898.187,72 339.697
| 01.03.-31.12.2019 EUR |
2018/19 TEUR |
|
|---|---|---|
| 1. Umsatzerlˆse | 8.500.000,00 | 10.533 |
| 2. Andere aktivierte Eigenleistungen | 7.243,16 | 0 |
| 3. Sonstige betriebliche Ertr‰ge | ||
| a) Ertr‰ge aus der Auflˆsung von R¸ckstellungen | 13.640,00 | 146 |
| b) ‹brige | 503.607,39 | 459 |
| 517.247,39 | 604 | |
| 4. Aufwendungen f¸r Material und sonstige | ||
| bezogene Herstellungsleistungen | ||
| a) Materialaufwand | -7.641,75 | 0 |
| 5. Personalaufwand | ||
| a) Geh‰lter | -2.965.331,58 | -4.370 |
| b) Soziale Aufwendungen davon Aufwendungen f¸r Altersversorgung |
-1.282.290,84 -211.864,85 |
-1.489 -240 |
| aa) Aufwendungen f¸r Abfertigungen und Leistungen an | ||
| betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen | -204.331,22 | -286 |
| bb) Aufwendungen f¸r gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abh‰ngige Abgaben und Pflichtbeitr‰ge |
-798.175,05 | -867 |
| -4.247.622,42 | -5.859 | |
| 6. Abschreibungen | ||
| a) auf immaterielle Gegenst‰nde des Anlagevermˆgens und Sachanlagen |
-1.988,60 | -5 |
| -1.988,60 | -5 | |
| 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen | ||
| a) ‹brige | -3.895.449,02 | -4.270 |
| 8. Zwischensumme aus Z 1 bis 7 (Betriebsergebnis) | 871.788,76 | 1.003 |
| 9. Ertr‰ge aus Beteiligungen | 7.000.000,00 | 5.700 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 7.000.000,00 | 5.700 |
| 10. Sonstige Zinsen und ‰hnliche Ertr‰ge | 97.716,66 | 29 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 97.716,66 | 29 |
| 11. Zinsen und ‰hnliche Aufwendungen davon aus verbundenen Unternehmen |
-176,53 0,00 |
0 0 |
| 12. Zwischensumme aus Z 9 bis 11 (Finanzergebnis) | 7.097.540,13 | 5.729 |
| 13. Ergebnis vor Steuern | 7.969.328,89 | 6.732 |
| 14. Steuern vom Einkommen (und vom Ertrag) | 77.067,01 | 63 |
| davon latente Steuern | 41.057,76 | 58 |
| Kˆrperschaftssteuer aus Gruppenbesteuerung | 36.009,25 | 5 |
| davon weiterbelastet an Gruppenmitglied | 859.698,03 | 611 |
| 15. Ergebnis nach Steuern | 8.046.395,90 | 6.795 |
| 16. Jahres¸berschuss | 8.046.395,90 | 6.795 |
| 17. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 16.063.129,49 | 16.137 |
| 18. Bilanzgewinn | 24.109.525,39 | 22.932 |
Der vorliegende Jahresabschluss f¸r das Rumpfgesch‰ftsjahr vom 1. M‰rz bis 31. Dezember 2019 wurde von der Gesch‰ftsf¸hrung der Gesellschaft nach den Vorschriften des ˆsterreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist als grofle Kapitalgesellschaft gem‰fl ß 221 UGB einzustufen.
Soweit es zur Vermittlung eines mˆglichst getreuen Bildes der Vermˆgens-, Finanz- und Ertragslage erforderlich ist, wurden im Anhang zus‰tzliche Angaben gemacht.
Die FACC AG mit Sitz in Ried im Innkreis stellt einen Konzernabschluss als Mutterunternehmen der FACC Operations GmbH auf, der beim Firmenbuchgericht in Ried im Innkreis verˆffentlicht wird. Die FACC Operations GmbH erstellt einen Teilkonzernabschluss, der unter der Firmenbuchnummer 114257a verˆffentlicht wird.
Die FACC AG befindet sich im Konsolidierungskreis der Aviation Industry Corporation of China, Ltd. mit Sitz in Hong Kong (Room 2201, 22/F, Fairmont House, 8 Cotton Tree Drive, Admiralty, Hong Kong), Firmenbuchnummer 91110000710935732K.
Der FACC AG obliegt die Holdingfunktion. Als Muttergesellschaft der FACC Operations GmbH ¸bernimmt sie Managementt‰tigkeiten und Financial Services f¸r den Konzern.
Die Vorjahreszahlen sind aufgrund der ƒnderung des Bilanzstichtages vom 28. Februar auf den 31. Dezember und des daraus resultierenden Rumpfgesch‰ftsjahres nicht vergleichbar.
Der Jahresabschluss f¸r das Rumpfgesch‰ftsjahr vom 1. M‰rz bis 31. Dezember 2019 wurde unter Beachtung der Grunds‰tze ordnungsm‰fliger Buchf¸hrung sowie der Generalnorm, ein mˆglichst getreues Bild der Vermˆgens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollst‰ndigkeit eingehalten.
Bei der Bewertung wurde von der Fortf¸hrung des Unternehmens ausgegangen.
Bei den Vermˆgensgegenst‰nden und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt.
Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, wurden ber¸cksichtigt.
Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die im Rumpfgesch‰ftsjahr vom 1. M‰rz bis 31. Dezember 2019 oder in einem fr¸heren Gesch‰ftsjahr entstanden sind, wurden ber¸cksichtigt.
Sch‰tzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich gelagerten Sachverhalten vorhanden sind, hat das Unternehmen diese bei Sch‰tzungen ber¸cksichtigt.
Die erworbenen immateriellen Vermˆgensgegenst‰nde werden zu Anschaffungskosten bewertet, die um die planm‰flige Abschreibung vermindert sind. Die planm‰flige Abschreibung der Software und Lizenzen wird linear vorgenommen.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abz¸glich planm‰fliger Abschreibungen, bewertet. Geringwertige Vermˆgensgegenst‰nde (Einzelanschaffungswert bis EUR 400,00) werden im Zugangsjahr aktiviert und sofort abgeschrieben. Gem‰fl den steuerrechtlichen Vorschriften wird f¸r Zug‰nge im ersten Halbjahr eine volle Jahresabschreibung, f¸r Zug‰nge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vorgenommen.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, falls ihnen ein niedrigerer Wert beizulegen ist, mit diesem angesetzt, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.
Anteile an verbundenen Unternehmen werden grunds‰tzlich zu Anschaffungskosten bewertet. Auflerplanm‰flige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn der zum Abschlussstichtag beizulegende Wert niedriger ist als der Buchwert und die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind. Der beizulegende Wert wird nach KFS/BW 1 mittels eines Discounted Cash-Flow Verfahren ermittelt.
Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermˆgens werden zu den Anschaffungskosten bewertet. Ausleihungen werden zu Anschaffungskosten bilanziert.
Forderungen und sonstige Vermˆgensgegenst‰nde werden mit dem Nennbetrag angesetzt.
Zuschreibungen zu Vermˆgensgegenst‰nden des Umlaufvermˆgens werden vorgenommen, wenn die Gr¸nde f¸r die Abschreibung nachhaltig weggefallen sind.
Latente Steuern werden gem‰fl ß 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis des aktuellen Kˆrperschaftsteuersatzes von 25 % gebildet. Dabei werden, falls vorhanden, latente Steuern auf steuerliche Verlustvortr‰ge in dem Ausmafl ber¸cksichtigt, in dem ausreichende passive latente Steuern vorhanden sind, oder soweit ¸berzeugende substanzielle Hinweise vorliegen, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis in der Zukunft zur Verf¸gung stehen wird.
Die Ermittlung der R¸ckstellungen f¸r Abfertigungen erfolgen nach versicherungsmathematischen Grunds‰tzen unter der Anwendung der "Projected-Unit-Credit"-Methode gem‰fl IAS 19. Als Endzeitpunkt des Besch‰ftigungsverh‰ltnisses fand das Alter 65 Ber¸cksichtigung (unter Ber¸cksichtigung der Fr¸hpensionierungswahrscheinlichkeit gem‰fl den Altersgrenzen des ASVG ß607 Abs. 10 bzw. des BVG Altersgrenzen ß 3) (Vorjahr: Frauen 60/ M‰nner 65), eines Rechnungszinssatzes von 1,50 % (Vorjahr: 1,80 %) und geplanten Gehaltserhˆhungen von 2,00 % (Vorjahr: 2,00 %). Bei der Berechnung wurde wie im Vorjahr kein Fluktuationsabschlag ber¸cksichtigt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst.
R¸ckstellungen f¸r Jubil‰umsgelder werden nach IAS 19 gebildet; die Vorsorge wird unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 1,20 % (Vorjahr: 1,60 %) und einer Gehaltssteigerung von 2,00 % pro Jahr (Vorjahr: 2,00 %) durchgef¸hrt. Als Endzeitpunkt des Besch‰ftigungsverh‰ltnisses fand das Alter 65 Ber¸cksichtigung (unter Ber¸cksichtigung der Fr¸hpensionierungswahrscheinlichkeit gem‰fl den Altersgrenzen des ASVG ß 607 Abs. 10 bzw. des BVG Altersgrenzen ß 3). Weiters wurde ein Fluktuationsabschlag in Hˆhe von 4,61 % (Vorjahr: 7,93 %) ber¸cksichtigt. Die Mitarbeiterfluktuation ist betriebsspezifisch ermittelt.
Die Verteilung des Dienstzeitaufwandes erfolgt ¸ber die gesamte Dienstzeit vom Eintritt in das Unternehmen bis zum Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters.
Der Rechnungszinssatz f¸r Abfertigungsr¸ckstellungen und Jubil‰umsgeldr¸ckstellungen wird aus dem Stichtagszinssatz basierend auf Marktzinss‰tzen von Unternehmen hoher Bonit‰t mit einer Restlaufzeit von 15 Jahren bei Abfertigungsr¸ckstellungen sowie von 15 Jahren bei Jubil‰umsgeldr¸ckstellungen abgeleitet.
Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden sofort erfolgswirksam erfasst.
Bei der Berechnung wurden die Rechnungsgrundlagen f¸r die Sterbetafel AV÷-2018-P zugrunde gelegt.
Die Pensionsr¸ckstellung orientiert sich an der Hˆhe des von der Versicherung best‰tigten Deckungskapitals, da die Pensionsanspr¸che vollst‰ndig von der Versicherung abgedeckt sind.
In den sonstigen R¸ckstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Hˆhe und dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit den Betr‰gen ber¸cksichtigt, die nach vern¸nftiger unternehmerischer Beurteilung erforderlich sind.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erf¸llungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermˆgens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten sind im Anlagenspiegel (vergleiche Anlage 1 zum Anhang) dargestellt.
Die Gesellschaft h‰lt an folgenden Unternehmen Beteiligungen (ß 189a Z 2 UGB):
| Kapital- anteil |
W‰h- rung |
Eigenkapital | Jahres¸berschuss | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Bilanz | |||||
| Beteiligungsunternehmen | % | EUR | EUR | stichtag | |
| FACC Operations GmbH, Ried im Innkreis | 100 | EUR | 204.742.984,02 | 12.113.407,68 | 31.12.2019 |
Bei den Wertrechten handelt es sich um die R¸ckkaufswerte der Pensionsr¸ckdeckungsversicherung f¸r die im Rumpfgesch‰ftsjahr vom 1. M‰rz bis 31. Dezember 2019 bestehenden Pensionsverpflichtungen des Konzerns. Diese werden zu dem von der Versicherung best‰tigten Deckungskapital am Bilanzstichtag bewertet.
Der Wert entspricht in etwa den erwarteten Mittelzufl¸ssen bei der Auflˆsung der Versicherungspolizze zum Bilanzstichtag.
Diese Anspr¸che wurden an den Berechtigten der Pensionszusage verpf‰ndet.
Die Forderungen gegen¸ber verbundenen Unternehmen sind solche aus Finanzmittelbereitstellung in Hˆhe von EUR 5.300.000,00 (Vorjahr: TEUR 9.500), aus laufender Verrechnung in Hˆhe von EUR 13.754.396,62 (Vorjahr: TEUR 12.303), aus der Steuerumlage in Hˆhe von EUR 5.536.750,37 (Vorjahr: TEUR 4.677), sowie Forderungen aus Gewinnaussch¸ttung in Hˆhe von EUR 7.000.000,00 (Vorjahr: TEUR 5.700).
Die Forderung aus Gewinnaussch¸ttung basiert auf einer phasengleichen Gewinnaussch¸ttung der FACC Operations GmbH an die FACC AG, die zum 30.12.2019 beschlossen wurde.
Im Posten "Sonstige Forderungen und Vermˆgensgegenst‰nde" sind analog zum Vorjahr keine Ertr‰ge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
Zum Zwecke der Periodenabgrenzung waren zum Bilanzstichtag Rechnungsabgrenzungsposten in Hˆhe von EUR 193.354,24 (Vorjahr TEUR: 242) in die Bilanz einzustellen.
Die aktiven latenten Steuern zum Bilanzstichtag wurden f¸r tempor‰re Differenzen zwischen dem steuerlichen und unternehmensrechtlichen Wertansatz f¸r folgende Posten gebildet:
| 31.12.2019 EUR |
28.2.2019 EUR |
|
|---|---|---|
| Personalbezogene R¸ckstellungen | 700.816,09 | 536.585,05 |
| Steuerliche Verlustvortr‰ge | 88.280.112,50 | 97.568.646,27 |
| 88.980.928,59 | 98.105.231,32 | |
| Daraus resultierende aktive latente Steuern | 22.245.232,12 | 24.526.307,83 |
Die aktiven latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:
| Stand am 1.3.2019 | 24.526.307,83 |
|---|---|
| Erfolgswirksame Ver‰nderung | -2.281.075,57 |
| Erfolgsneutrale Ver‰nderung aus Umgr¸ndungen | 0,00 |
| Stand am 31.12.2019 | 22.245.232,26 |
Der Ansatz von aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvortr‰ge ist gerechtfertigt, da ausreichend positive Ergebnisse in den n‰chsten Gesch‰ftsjahren zu erwarten sind.
Der f¸r die Berechnung der latenten Steuern gew‰hlte Steuersatz betr‰gt wie im Vorjahr 25 %.
Das Grundkapital der an der Bˆrse notierenden Gesellschaft betr‰gt EUR 45.790.000,00 und ist voll eingezahlt. Es ist in 45.790.000 St¸ckaktien zu je EUR 1,00 eingeteilt.
In der Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 wurde ein genehmigtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von l‰ngstens f¸nf Jahren ab Eintragung des genehmigten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu einer Nominale von EUR 9.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 9.000.000 neuen Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhˆhen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktion‰re erfolgen.
In der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 wurde ein genehmigtes bedingtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von l‰ngstens f¸nf Jahren ab Eintragung des genehmigten bedingten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu einer Nominale von EUR 3.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 neuen Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhˆhen. Dieses genehmigte bedingte Kapital dient der Einr‰umung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Aktienoptionsplans der Gesellschaft. Die Kapitalerhˆhung ist zweckgebunden und darf nur so weit durchgef¸hrt werden, als Inhaber von Optionen aus einem Aktienoptionsplan der Gesellschaft diese aus¸ben.
Die R¸ckstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2019 EUR |
28.2.2019 TEUR |
|
|---|---|---|
| R¸ckstellungen f¸r Abfertigungen | 791.467,09 | 625 |
| R¸ckstellungen f¸r Pensionen | 1.938.274,16 | 1.889 |
| Steuerr¸ckstellungen | 20.253.574,73 | 24.332 |
| Sonstige R¸ckstellungen | ||
| Personalr¸ckstellungen | 527.555,55 | 1.371 |
| ¸brige | 751.741,55 | 567 |
| 24.262.613,08 | 28.784 |
Die sonstigen R¸ckstellungen umfassen im Wesentlichen Vorsorgen f¸r nicht konsumierte Urlaube, offene Honorare von Rechtsanw‰lten und sonstige ungewisse Verbindlichkeiten.
Die Verbindlichkeiten weisen wie im Vorjahr zum Bilanzstichtag durchwegs Restlaufzeiten von unter einem Jahr auf. Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zwischen einem und f¸nf Jahren bzw. grˆfler als f¸nf Jahren.
Die Verbindlichkeit gegen¸ber verbundenen Unternehmen in Hˆhe von EUR 8.814.572,84 besteht ausschliefllich aus Umsatzsteuerguthaben des Organmitglieds FACC Operations GmbH, das aufgrund der umsatzsteuerlichen Organschaft ¸ber die FACC AG verrechnet wird (Vorjahr: TEUR 12.582).
Im Posten "sonstige Verbindlichkeiten" sind folgende wesentliche Aufwendungen enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden:
| 31.12.2019 | 28.2.2019 | |
|---|---|---|
| EUR | TEUR | |
| Lohn- und Gehaltsverbindlichkeiten | 0,00 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegen¸ber Gebietskrankenkasse | 88.991,81 | 82 |
| 88.991,81 | 82 |
Es bestehen keine dinglichen Sicherheiten.
| Haftungsverh‰ltnisse | ||
|---|---|---|
| 31.12.2019 | 28.2.2019 | |
| EUR | TEUR | |
| sonstige Haftungsverh‰ltnisse (Garantien) | 92.916.666,67 | 75.000 |
| 92.916.666,67 | 75.000 | |
| davon gegen¸ber verbundenen Unternehmen | 92.916.666,67 | 75.000 |
Die Gesellschaft hat Garantien f¸r einen Kredit in Hˆhe von EUR 22.916.666,67 (VJ TEUR 75.000) sowie f¸r ein Schuldscheindarlehen in Hˆhe von EUR 70.000.000 (Vorjahr TEUR 0) der FACC Operations GmbH ¸bernommen.
Der Gesamtbetrag der finanziellen Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen f¸r die folgenden f¸nf Jahre bel‰uft sich auf EUR 179.842,91 (Vorjahr: TEUR 245). Davon entfallen EUR 86.465,78 (Vorjahr: TEUR 94) auf das n‰chste Jahr.
| 01.03.-31.12.2019 EUR |
2018/19 TEUR |
|
|---|---|---|
| Erlˆse Inland | ||
| Erlˆse aus Managementt‰tigkeit | 8 500 000,00 | 10 533 |
| Mieterlˆse | 0,00 | *) 0 |
| 8 500 000,00 | 10 533 | |
| *) Kleinbetrag |
Der FACC AG obliegt die Holdingfunktion. Als Muttergesellschaft der FACC Operations GmbH ¸bernimmt sie als solche Managementt‰tigkeiten, Finanzierungsagenden und Financial Services f¸r den Konzern und stellt die daf¸r anfallenden Kosten der FACC Operations GmbH in Rechnung.
| 01.03.-31.12.2019 EUR |
2018/19 TEUR |
|
|---|---|---|
| Leitende Angestellte | 149.294,53 | 204 |
| Sonstige Arbeitnehmer | 55.036,69 | 82 |
| 204.331,22 | 286 |
| 01.03.-31.12.2019 EUR |
2018/19 TEUR |
|
|---|---|---|
| Leitende Angestellte | 183.414,28 | 219 |
| Sonstige Arbeitnehmer | 28.450,57 | 21 |
| 211.864,85 | 240 |
Die Aufwendungen f¸r Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen enthalten Abfertigungsaufwendungen in Hˆhe von EUR 166.887,04 (Vorjahr: TEUR 246) und Beitr‰ge an Mitarbeitervorsorgekassen in Hˆhe von EUR 37.444,18 (Vorjahr: TEUR 40).
In den Geh‰ltern sind Aufwendungen in Hˆhe von EUR 9.497,00 (Vorjahr: TEUR 15) aus der Ver‰nderung der Jubil‰umsgeldr¸ckstellungen enthalten.
Erfolgswirksame Ver‰nderungen bei den Personalr¸ckstellungen sind in den folgenden Posten ausgewiesen: Jubil‰umsgeldr¸ckstellungen und sonstige Personalr¸ckstellungen im Posten Geh‰lter. Abfertigungsr¸ckstellungen im Posten Aufwendungen f¸r Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen.
Die ausgewiesenen ¸brigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten insbesondere Rechts- und Beratungsaufwendungen, Reisekosten sowie Aufwendungen f¸r Werbung und Versicherungen.
Hinsichtlich der Angaben gem‰fl ß 238 (1) Z 18 UGB wird von der Befreiung auf Grund der Verˆffentlichung der Aufwendungen im Konzernabschluss Gebrauch gemacht.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten das Ergebnis vor Steuern mit EUR - 77.067,01 (Vorjahr: TEUR - 62). Die an den Gruppentr‰ger ¸berrechnete Steuer betr‰gt f¸r das Rumpfgesch‰ftsjahr 2019 EUR 859.698,03 (Vorjahr: TEUR 611). In den Steuern vom Einkommen sind Aufw‰nde aus der Auflˆsung der aktiven latenten Steuern in Hˆhe von EUR - 2.281.075,57 (Vorjahr: TEUR - 1.752) enthalten.
Mit 13./15. Februar 2012 haben die Aerospace Innovation Investment GmbH (nunmehr FACC AG) als Gruppentr‰gerin und die damalige Aero Vision Holding GmbH sowie die FACC AG (nunmehr FACC Operations GmbH) alsGruppenmitglieder miterstmaliger Wirksamkeit f¸r das Wirtschaftsjahr 2012 eine Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung gem‰fl den Bestimmungen des ß 9 KStG abgeschlossen. Mit 28.2.2017 wurde ein neuer Gruppenvertrag zwischen FACC AG und FACC Operations GmbH abgeschlossen.
Die Steuerumlagevereinbarung besteht grunds‰tzlich in der Belastungsmethode, wonach f¸r den Gruppentr‰ger vom Gruppenmitglied zugerechnete positive Einkommen eine positive Steuerumlage iHv 25 % zu leisten ist. Das positive Einkommen des Gruppenmitgliedes ist mit evident gehaltenen negativen Einkommen (Verlustvortrag) des Gruppenmitgliedes auszugleichen, wobei ein eingeschr‰nkter Verlustabzug des Gruppentr‰gers zu ber¸cksichtigen ist. Erzielt das Gruppenmitglied ein negatives Einkommen ist eine negative Steuerumlage iHv 25 % zu leisten insoweit das negative Einkommen in einem zusammengefassten positiven Ergebnis des Gruppentr‰gers Deckung findet. Eine Vereinbarung ¸ber den Schlussausgleich von in der Gruppe noch nicht verrechnete Verlustvortr‰ge des Gruppenmitglieds wurde getroffen.
Die FACC Operations GmbH und die FACC AG begr¸nden seit Juni 2014 eine umsatzsteuerliche Organschaft im Sinne des ß 2 Abs. 2 Z 2 UStG, wobei die FACC AG als Organtr‰ger die Umsatzsteuervoranmeldungen f¸r die umsatzsteuerliche Organschaft abgibt.
Bis zum Bilanzerstellungszeitpunkt fielen keine wesentlichen berichtspflichtigen Ereignisse an, die einen Einfluss auf die Vermˆgens-, Ertrags- und Finanzlage haben.
Die Gesellschaft nimmt die Befreiungsbestimmung des ß 243b (7) UGB betreffend der Pflicht zur Aufstellung der nichtfinanziellen Erkl‰rung bzw. des nichtfinanziellen Berichts in Anspruch. Die Gesellschaft ist in den gesonderten konsolidierten nichtfinanziellen Bericht der FACC AG einbezogen. Dieser ist auf der Website unter www.facc.com abrufbar.
Es wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn in Hˆhe von EUR 24.109.525,39 eine Dividende von EUR 6.868.500,00 auszusch¸tten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
S‰mtliche Gesch‰fte mit nahestehenden Unternehmen und Personen finden zu fremd¸blichen Bedingungen statt.
(im Jahresdurchschnitt)
| 01.03.-31.12.2019 | 2018/19 | ||
|---|---|---|---|
| Angestellte | 47 | 44 | |
| 47 | 44 |
Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus:
Herr Robert Machtlinger, Hohenzell Herr Andreas Ockel, Bubing Herr Yongsheng Wang, Ried im Innkreis Herr Aleö St·rek, Salzburg
Die Vorstandsmitglieder vertreten jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder Prokuristen.
Die Bez¸ge der Mitglieder des Vorstands im Zeitraum 1. M‰rz 2019 bis 31. Dezember 2019 stellen sich wie folgt dar:
| Erfolgsunabh‰ngig 01.03.-31.12.2019 EUR'000 |
Erfolgsabh‰ngig* 01.03.-31.12.2019 EUR'000 |
Abfertigung** 01.03.-31.12.2019 EUR'000 |
Pensionsvorsorge 01.03.-31.12.2019 EUR'000 |
Summe 01.03.-31.12.19 EUR'000 |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Robert Machtlinger | 331.903 | 106.949 | 0 | 92.983 | 531.835 |
| Andreas Ockel | 322.457 | 20.371 | 43.452 | 83.340 | 469.621 |
| Aleö St·rek | 259.600 | 71.299 | 49.583 | 0 | 380.482 |
| Yongsheng Wang | 190.454 | 56.021 | 52.134 | 0 | 298.609 |
| 1.104.414 | 254.641 | 145.169 | 176.323 | 1.680.547 |
*) bezieht sich auf das Gesch‰ftsjahr 2017/18
**) bedingt durch eine Anpassung der Abfertigungsr¸ckstellung
Der Aufsichtsrat im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. März bis 31. Dezember 2019 setzt sich wie folgt zusammen:
GENG Ruguang (Vorsitzender, bis 31. Dezember 2019) PANG Zhen (Stellvertreter des Vorsitzenden, bis 31. Dezember 2019, Vorsitzender seit 01. Jänner 2020) LIU Qinghong DAI Jiajia (seit 26. März 2019) GUO Jing SHENG Junqi GONG Weixi MAFFEO George HAN Wenbiao (bis 28. April 2019) REITER Ulrike (Arbeitnehmervertreterin) HUBER Barbara (Arbeitnehmervertreterin) KROHE Peter (Arbeitnehmervertreter) KLEE Karin (Arbeitnehmervertreterin)
Die im Jahresabschluss des Rumpfgeschäftsjahres 1. März bis 31. Dezember 2019 erfassten Aufwendungen für Aufsichtsratsmitglieder betrugen EUR 357.290,60 (Vorjahr: TEUR 525).
Ried im Innkreis, am 6. März 2020
Robert Machtlinger Vorsitzender des Vorstands
Yongsheng Wang Mitglied des Vorstands
Aleš Stárek Mitglied des Vorstands
Andreas Ockel Mitglied des Vorstands
Anlagen zum Anhang: Anlage 1 zum Anhang: Anlagenspiegel
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | kumulierte Abschreibungen | Nettobuchwerte | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 1.3.2019 EUR |
Zugänge EUR |
Abgänge EUR |
Stand am 31.12.2019 EUR |
Stand am 1.3.2019 EUR |
Zugänge EUR |
Abgänge EUR |
Stand am 31.12.2019 EUR |
Buchwert 31.12.2019 EUR |
Buchwert 28.2.2019 EUR |
|
| l. Immaterielle Vermögensgegenstände: | ||||||||||
| 1. Geleistete Anzahlungen | 0.00 | 7.243,16 | 0.00 | 7.243,16 | 0.00 | 0.00 | 0.00 | 0.00 | 7.243.16 | 0.00 |
| 0,00 | 7.243,16 | 0,00 | 7.243,16 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 7.243,16 | 0,00 | |
| II. Sachanlagen: Betriebs- und Geschäftsausstattung davon geringwertige Vermögensgegenstände gemäß § 13 EStG |
0.00 | 1.988.60 | 1.988,60 | 0,00 | 0.00 | 1.988,60 | 1.988,60 | 0.00 | 0.00 | 0.00 |
| 0,00 | 1.988,60 | 1.988,60 | 0,00 | 0,00 | 1.988,60 | 1.988,60 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| III. Finanzanlagen: 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2. Wertpapiere (Wertrechte) |
267.822.715.00 | 0.00 | 0.00 | 267.822.715,00 | 0.00 | 0.00 | 0,00 | 0.00 | 267.822.715.00 | 267.822.715,00 |
| des Anlagevermögens | 1.889.062,84 | 49.211,32 | 0.00 | 1.938.274,16 | 0.00 | 0.00 | 0.00 | 0,00 | 1.938.274,16 | 1.889.062,84 |
| 269.711.777,84 | 49.211,32 | 0,00 | 269.760.989,16 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 269.760.989,16 | 269.711.777,84 | |
| 269.711.777,84 | 58.443,08 | 1.988,60 | 269.768.232,32 | 0,00 | 1.988,60 | 1.988,60 | 0,00 | 269.768.232,32 | 269.711.777,84 |
2019 erlebte die Weltwirtschaft eine Abschwächung des Wachstums. Nach den Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) legte die globale Wirtschaftsleistung nur noch um 2,9% zu – nach einem Anstieg in Höhe von 3,6 % im Jahr 2018. In den Industriestaaten schwächte sich das Wachstum nach einem stärkeren Vorjahr auf 1,7 % (Vorjahr: 2,2%) leicht ab. In den Schwellenund Entwicklungsländern blieb die Wirtschaftsdynamik mit einem Plus von 3,7 % (Vorjahr: 4,5%) weiterhin hoch. Auch die beiden größten Volkswirtschaften der Welt, die USA und China, verzeichneten laut IWF 2019 jeweils eine Steigerung des Wirtschaftswachstums: Die Vereinigten Staaten befinden sich in einem robusten Aufschwung. Die US-Konjunktur führte 2019 zu einem Wachstum von 2,3% (Vorjahr: 2,9%).
Die stärksten Impulse für das globale Wachstum gingen von China und Indien aus, deren Wirtschaft unvermindert stark wuchs. Die Konjunkturdaten zeigen ein Plus von 6,1 % respektive 4,8% (Vorjahr: 6,6% respektive 6,8%).
In der Eurozone zeigte sich die Wirtschaft 2019 im Gegensatz dazu geschwächt: Nach Jahren kontinuierlicher Erholung auf schwachem Niveau hat sich das Wachstum in Europa mit einem Plus von 1,2% nach dem Wachstum von 1,9% nochmals deutlich verlangsamt.
Trotz der allgemein verbesserten Wirtschaftslage bleiben Risiken wie der zunehmende Protektionismus im Welthandel laut IWF-Prognose weiter bestehen. Offen ist auch die Frage, ob es ein Abkommen über die Fortsetzung des Freihandels zwischen Großbritannien und der EU geben wird. Der Austritt der Briten aus der Europäischen Union betrifft dabei insbesondere das Finanzzentrum London, und die Unsicherheit für die britische und einige Bereiche der europäischen Wirtschaft ist groß. Unverändert hoch werden laut der Prognose außerdem die Risiken gesehen, die von geopolitischen Konflikten ausgehen.
Die Fluggesellschaften durchliefen zuletzt eine weiterhin gute Ergebnisentwicklung. Dies ist unter anderem auf die starke Nachfrage, erfolgreiche Effizienzsteigerungen und Konsolidierungen zurückzuführen. Auch der relativ niedrige Ölpreis, ein wichtiger Faktor bei den Betriebskosten der Airlines, wirkte positiv.
Für das globale Passagieraufkommen meldete die International Air Transport Association (IATA) 2019 einen Anstieg um 4,5%. Die Nachfrage stieg dabei regional unterschiedlich, größte Treiber waren hier die Staaten in Asien: in Indien um 18,6 %, in China um 11,7 % und in Russland um 9,0%. Steigende Passagierzahlen veranlassten die Airlines dazu, ihre Flotten zu vergrößern. Die IATA errechnete für 2019 einen branchenweiten Gewinn in Höhe von 25,9 Mrd. USD. Damit war 2019 ein erfolgreiches Jahr für die Airlines wobei das Ergebnis unter dem der Vorjahre lag.
Airbus und Boeing lieferten 2019 1.243 Flugzeuge aus. Im gleichen Zeitraum wurden von den Airlines bei Airbus und Boeing 681 Flugzeuge bestellt. Der Auftragsbestand für Flugzeuge mit mehr als 100 Sitzen blieb mit rund 12.913 Flugzeugen nahezu unverändert.
Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr ist vor allem auf das vorübergehende Grounding der Boeing 737 MAX zurückzuführen.
Der FACC-Konzern mit Sitz in Ried im Innkreis ist ein österreichischer Konzern, der sich mit der Entwicklung, Produktion und Wartung von Luftfahrtbauteilen befasst.
Seine Produktpalette umfasst Strukturbauteile (Komponenten an Rumpf und Leitwerk, Triebwerksverkleidungsteile und Composite-Teile für Triebwerke, Flügelteile und Flügelspitzen) sowie Systeme für die Innenausstattung von Flugzeugen (gesamte Flugzeugkabinensysteme für Passagierflugzeuge, Gepäckablagefächer, Innenraumverkleidungen, Serviceeinheiten, Ausstattungen für Business Jets, Kabinen-Retrofitlösungen etc.).
Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte dienen, wurden drei operative Segmente gebildet. Das Segment Aerostructures ist für die Entwicklung, die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Strukturbauteilen verantwortlich, das Segment Cabin Interiors für die Entwicklung, die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Innenausstattungen und das Segment Engines & Nacelles für die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Triebwerksbauteilen. Nach Abschluss der Kundenverträge und der Auftragsabwicklung werden die einzelnen Aufträge in den fünf Werken des Konzerns gefertigt. Neben den drei operativen Segmenten umfasst das Gesamtunternehmen noch die zentralen Dienste Finanzen und Controlling, Personal, Legal, Qualitätssicherung sowie Einkauf und EDV (einschließlich Engineering Services). Die zentralen Dienste unterstützen die operativen Segmente im Rahmen einer Matrixorganisation bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Der FACC-Konzern hat mit 1. März 2019 IFRS 16 Leasingverhältnisse übernommen, was zu Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geführt hat. Vorjahreswerte vom 28. Februar 2019 wurden nicht angepasst. Nutzungsrechte wurden in Höhe der erfassten Leasingverbindlichkeiten zum 1. März 2019 erfasst. Der FACC-Konzern hat bei der Übernahme von IFRS 16 die modifizierte retrospektive Methode angewandt.
Im Rahmen der 5. ordentlichen Hauptversammlung am 9. Juli 2019 wurde unter anderem die Änderung des Geschäftsjahres auf das Kalenderjahr beschlossen. Somit ist das Jahr 2019 ein Rumpfgeschäftsjahr welches am 31. Dezember 2019 (1. März 2019 bis 31. Dezember 2019) endet. Damit wird das Geschäftsjahr des FACC-Konzerns dem Stichtag der Aviation Industry Corporation of China angepasst. Die Zahlen des Rumpfgeschäftsjahres sind nur eingeschränkt mit dem Vorjahr vergleichbar.
Der FACC AG obliegt die Holdingfunktion. Als Muttergesellschaft der FACC Operations GmbH übernimmt sie Managementtätigkeiten und Financial Services für den Konzern. Zahlenangaben für den Einzelabschluss der FACC AG erfolgen nach UGB, jene für den FACC AG Konzern nach IFRS.
Die Umsatzerlöse von 8,5 Mio. EUR im Rumpfgeschäftsjahr 2019 (Geschäftsjahr 2018/19: 10,5 Mio. EUR) resultieren aus Verrechnungen aus Managementleistungen gegenüber der FACC Operations GmbH.
Die Zahlen des Rumpfgeschäftsjahres sind nur eingeschränkt mit dem Vorjahr vergleichbar.
Das Ergebnis vor Steuern der FACC AG beläuft sich auf 8,0 Mio. EUR (Geschäftsjahr 2018/19: 6,7 Mio. EUR). Die Verändeurng beruht im Wesentlichen auf einem höheren Beteilungsertrag aus verbundenen Unternehmen in Höhe von 7,0 Mio. EUR. (Geschäftsjahr 2018/19: 5,7 Mio. EUR).
Die FACC AG erzielte im Rumpfgeschäftsjahr 2019 einen Jahresüberschuss von 8,0 Mio. EUR (Geschäftsjahr 2018/19: 6,8 Mio. EUR). Der Jahresüberschuss führte – nach Berücksichtigung der Dividendenausschüttung von 6,9 Mio. EUR – zu einem Anstieg des Eigenkapitals auf 299,2 Mio. EUR gegenüber 298,0 Mio. EUR in der Vorjahresperiode.
Die Eigenkapitalquote der FACC AG zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 beträgt 89,9 % (Geschäftsjahr 2018/19: 87,7 %)
| 2017/18 in Mio. EUR |
2018/19 in Mio. EUR |
RGJ 2019 in Mio. EUR |
|
|---|---|---|---|
| Umsatz | 747,6 | 781,6 | 665,0 |
| Einmaleffekte | 5,7 | 0,0 | 0,0 |
| davon Produktumsatz | 691,0 | 700,1 | 592,4 |
| davon Entwicklungsumsatz | 56,6 | 81,5 | 72,6 |
| EBIT (berichtet) | 60,1 | 43,6 | 34,6 |
| Einmaleffekte | 15,2 | –11,4 | 0,0 |
| EBIT (operativ) | 44,9 | 55,0 | 34,6 |
| EBIT-Marge (operativ) | 6,0% | 7,0% | 5,2% |
| Ergebnis nach Steuern | 37,0 | 30,3 | 21,1 |
| Ergebnis je Aktie (in EUR) | 0,81 | 0,66 | 0,46 |
Im Rumpfgeschäftsjahr 2019 erzielte der FACC-Konzern einen Umsatz in Höhe von 665,0 Mio. EUR und verzeichnete damit einen Umsatzrückgang in Höhe von 116,5 Mio. EUR oder 14,9 % gegenüber dem Vorjahr. Die Zahlen des Rumpfgeschäftsjahres sind nur eingeschränkt mit dem Vorjahr vergleichbar.
Die Umsatzerlöse aus Produktlieferungen sanken um 15,4 % auf 592,4 Mio. EUR. Wesentliche Treiber im Bereich der Produktumsätze bildeten im Rumpfgeschäftsjahr 2019 die Programme für die A320-Familie, den A350 XWB, den A330Neo, die Boeing 787 sowie für Bombardier und Embraer Business Jets. Alle weiteren Programme, darunter auch sämtliche Komponenten für die Ausstattungen von Triebwerken der Hersteller Rolls-Royce und Pratt & Whitney, haben sich entsprechend den Planungen des Managements von FACC entwickelt und zum relativen Wachstum des Konzerns beigetragen.
Die stabilen Fertigungsraten bei den wesentlichen Flugzeugprogrammen der Kunden Airbus, Boeing, Bombardier Embraer und COMAC zum einen und der voranschreitende Übergang von Entwicklungsprojekten in die Serienfertigung sorgten für ein weiteres Wachstum im relativen Vergleich.
Die Umsatzerlöse aus der Verrechnung von Entwicklungsleistungen betrugen 72,6 Mio. EUR (Vorjahr: 81,5 Mio. EUR).
Die Umsatzkosten sanken im Rumpfgeschäftsjahr 2019 um 102,9 Mio. EUR von 701,2 Mio. EUR auf 598,3 Mio. EUR. Dieser Rückgang ist auf dem verkürzten Rumpfgeschäftsjahr begründet. In Relation zum Umsatz blieb der Wert konstant bei 90 %.
Das berichtete Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug im abgelaufenen Rumpfgeschäftsjahr 34,6 Mio. EUR (Vorjahr: 43,6 Mio. EUR).
Zentrales Ziel des Finanzmanagements von FACC ist es, jederzeit die ausreichende Liquidität des Konzerns sicherzustellen, finanzielle Risiken zu vermeiden und die finanzielle Flexibilität zu gewährleisten. Zur Sicherung der Liquidität und zur Verringerung von Risiken nutzt FACC verschiedene interne und externe Finanzierungsquellen mit unterschiedlichen Fristigkeiten. Die längerfristige Liquiditätsprognose erfolgt auf Basis der operativen Planung des Konzerns. Der Mittelzufluss aus der operativen Geschäftstätigkeit der Geschäftssegmente stellt die Hauptliquiditätsquelle des Konzerns dar. Dadurch werden der externe Finanzierungsbedarf und die Zinsaufwendungen reduziert. Zur Sicherung der Liquidität nutzt FACC zudem verschiedene Finanzierungsinstrumente wie Anleihen, Schuldscheindarlehen, Kreditvereinbarungen sowie Leasingmodelle.
In den Treasury-Grundsätzen von FACC sind die Bankpolitik, die Genehmigung von Bankbeziehungen, Finanzierungsvereinbarungen, das Liquiditäts- und Finanzanlagenmanagement sowie das Management von Währungs- und Zinsrisiken geregelt. Gemäß den Grundsätzen des Konzerns werden die Kreditlinien durch die Treasury-Abteilung konzernweit verwaltet.
Zum Finanzierungspotenzial aus dem genehmigten und bedingten Kapital sowie zu den Finanzierungsquellen wird auf die Erläuterungen im Konzernanhang unter Note 33 verwiesen. Damit hat FACC die wesentlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige und stabile Finanzierung geschaffen.
Eine der zentralen Steuerungsgrößen von FACC ist die Kennzahl Free Cashflow. Den Free Cashflow ermittelt FACC aus der Kombination der Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit und aus Investitionstätigkeit.
| 2017/18 in Mio. EUR |
2018/19 in Mio. EUR |
RGJ 2019 in Mio. EUR |
|
|---|---|---|---|
| Cashflow aus laufender Tätigkeit | 63,1 | 63,3 | 47,7 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | –35,1 | –35,7 | –17,9 |
| Free Cashflow | 28,0 | 27,6 | 29,8 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | –12,9 | –0,8 | –43,6 |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands | 15,0 | 26,8 | –13,8 |
| Bewertungseffekte aus Fremdwährungsunterschieden | 0,2 | –0,2 | –0,5 |
| Finanzmittelbestand am Beginn der Periode | 48,3 | 63,5 | 90,1 |
| Finanzmittelbestand am Ende der Periode | 63,5 | 90,1 | 75,8 |
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit lag im Berichtsjahr 2019 mit 47,7 Mio. EUR um 15,6 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert von 63,3 Mio. EUR.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich im Berichtsjahr 2019 auf –17,9 Mio. EUR gegenüber –35,7 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum.
Haupttreiber bei den Projektinvestitionen waren die Entwicklungsund Werkzeugkosten für diverse Flugzeugtypen wie untere anderem das Projekt Airbus A320 Entrance Area sowie Investitionen in verschiede Werkzeugduplikationen zur Absicherung zukünftiger Fertigungsraten.
Die Sachanlageinvestitionen stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Produktionskapazitäten am österreichischen Standort Werk 3 in St. Martin.
Während des Berichtsjahres erfolgten insbesondere Neuinvestitionen in Anlagen zur Kapazitätserweiterung sowie Investitionen in zusätzliche Automatisierungsmaßnahmen, in die Optimierung bestehender Produktionsanlagen und in die Infrastruktur. Darüber hinaus wurden laufende Erhaltungsinvestitionen getätigt.
Im Berichtsjahr 2019 lag der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit bei –43,6 Mio. EUR (Vorjahr: –0,8Mio. EUR).
Die Nettoverschuldung belief sich zum 31. Dezember 2019 auf 213,2 Mio. EUR (Vorjahr: 180,9 Mio. EUR). Der Anstieg ist zum großen Teil auf die Adoption von IFRS 16 zurückzuführen. Die liquiden Mittel des FACC-Konzerns betrugen zum Bilanzstichtag 75,8 Mio. EUR (Vorjahr: 90,1 Mio. EUR).
| 28.02.2018 in Mio. EUR |
28.02.2019 in Mio. EUR |
31.12.2019 in Mio. EUR |
|
|---|---|---|---|
| Schuldscheindarlehen | 34,0 | 34,0 | 70,0 |
| Anleihen 2013-20 (ISIN AT00000A10J83) | 89,6 | 89,8 | 89,9 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 121,9 | 147,2 | 129,1 |
| Bruttofinanzverbindlichkeiten | 245,5 | 271,0 | 289,0 |
| Abzüglich | |||
| Liquide Mittel | 63,5 | 90,1 | 75,8 |
| Finanzvermögen | 63,5 | 90,1 | 75,8 |
| Nettofinanzverbindlichkeiten | 182,0 | 180,9 | 213,2 |
Die für die Konzernfinanzierung wesentliche Kennzahl Nettofinanzverbindlichkeiten/EBITDA entwickelte sich wie folgt:
| 28.02.2018 in Mio. EUR |
28.02.2019 in Mio. EUR |
31.12.2019 in Mio. EUR |
|
|---|---|---|---|
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | 60,1 | 43,6 | 34,6 |
| Zuzüglich/abzüglich | |||
| Abschreibungen und Wertminderungen | 32,9 | 15,8 | 18,8 |
| Amortisierung Vertragserfüllungskosten | 8,0 | 6,3 | |
| Wertminderung Vertragserfüllungskosten | 7,3 | 0,0 | |
| EBITDA | 93 | 74,8 | 59,7 |
| Nettofinanzverbindlichkeiten/EBITDA | 1,96 | 2,42 | 2,971) |
Die Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 13,6 Mio. EUR auf 739,4 Mio. EUR.
| 28.02.2018 in Mio. EUR |
28.02.2019 in Mio. EUR |
31.12.2019 in Mio. EUR |
|
|---|---|---|---|
| Langfristiges Vermögen | 344,7 | 324,9 | 378,4 |
| Kurzfristiges Vermögen | 358,8 | 400,9 | 361,0 |
| Aktiva | 703,5 | 725,8 | 739,4 |
| Eigenkapital | 323,1 | 299,0 | 316,1 |
| Langfristige Schulden | 211,1 | 185,7 | 186,3 |
| Kurzfristige Schulden | 169,4 | 241,1 | 237,0 |
| Schulden | 380,5 | 426,8 | 423,3 |
| Eigenkapital und Schulden | 703,6 | 725,8 | 739,4 |
1) Der Wert basiert auf einer Hochrechnung auf zwölf Monate.
.
Das langfristige Vermögen des FACC-Konzerns erhöhte sich gegenüber dem Bilanzstichtag am 31. Dezember 2019 um 53,5 Mio. EUR auf 378,4 Mio. EUR.
Das kurzfristige Vermögen sank im Vergleichszeitraum um 39,8 Mio. EUR. Der Bestand an liquiden Mitteln sank zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2019 um 14,3 Mio. EUR auf 75,8 Mio. EUR.
Das Eigenkapital des FACC-Konzerns erreichte per Ende des Berichtsjahres einen Wert von 316,1 Mio. EUR. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote am 31. Dezember 2019 von 42,8 % (Vorjahr: 41,2%).
Innerhalb der langfristigen Schulden sanken die sonstigen Finanzverbindlichkeiten um 34,4 Mio. EUR auf 43,8 Mio. EUR.
Innerhalb der kurzfristigen Schulden erhöhten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 8,6 Mio. EUR auf 83,5 Mio. EUR. Die sonstigen Finanzverbindlichkeiten sanken um 43,0 Mio. EUR auf 26,0 Mio. EUR.
Die Segmentberichterstattung folgt der internen Steuerung und Berichterstattung des FACC-Konzerns.
Die zentrale Erfolgsgröße, anhand derer die Steuerung der Geschäftssegmente erfolgt und die an die verantwortliche Unternehmensinstanz (Vorstand der FACC AG) berichtet wird, ist das Betriebsergebnis (EBIT). Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte dienen, wurden drei operative Segmente gebildet:
Im Rumpfgeschäftsjahr 2019 konnten zur nachhaltigen Umsetzung der Unternehmensstrategie von FACC zahlreiche Neuaufträge unterzeichnet werden. Mit der Umsetzung dieser Projekte wurde im Zuge des Rumpfgeschäftsjahres 2019 begonnen. Umsätze aus diesen Aufträgen werden auch zum weiteren Wachstum der Segmente beitragen.
| 2017/18 in Mio. EUR |
2018/19 in Mio. EUR |
RGJ 2019 in Mio. EUR |
|
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 332,8 | 335,7 | 243,5 |
| EBIT (berichtet) | 35,9 | 37,6 | 31,3 |
| EBIT-Marge (berichtet) | 10,8% | 11,2% | 12,8% |
| Einmaleffekte | –1,6 | –8,3 | 0,0 |
| EBIT (vor Einmaleffek ten) |
37,5 | 45,9 | 31,3 |
| EBIT-Marge (vor Einmal effekten) |
11,3 % | 13,7% | 12,8% |
Der Umsatz im Segment Aerostructures betrug im Rumpfgeschäftsjahr 2019 243,5 Mio. EUR (Vorjahr: 335,7 Mio. EUR). Die Umsätze aus Produktlieferungen reduzierten sich um 67,0 Mio. EUR oder 24,0 % auf 212,4 Mio. EUR. Innerhalb der Division gehören die Airbus-Programme A350 und A320 zu den Wachstumstreibern.
Die Umsätze aus Entwicklungstätigkeiten sanken im Berichtszeitraum um 44,8% von 56,3 Mio. EUR auf 31,1 Mio. EUR.
Im Segment Aerostructures betrug das berichtete Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Rumpfgeschäftsjahr 2019 31,3 Mio. EUR (Vorjahr: 45,9 Mio. EUR).
Neuaufträge, die sich im Serienhochlauf befinden konnten die wegfallenden Umsätze aus den Programmen B737NG sowie A380 nicht zur Gänze kompensieren.
| 2017/18 in Mio. EUR |
2018/19 in Mio. EUR |
RGJ 2019 in Mio. EUR |
|
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 161,4 | 168,5 | 152,4 |
| EBIT (berichtet) | 15,9 | 9,5 | 6,0 |
| EBIT-Marge (berichtet) | 9,9% | 5,6% | 3,9% |
| Einmaleffekte | 13,1 | –1,2 | 0,0 |
| EBIT (vor Einmaleffek ten) |
2,8 | 10,7 | 6,0 |
| EBIT-Marge (vor Einmal effekten) |
1,7% | 6,4% | 3,9% |
Der Umsatz des Segments Engines & Nacelles erreichte im Rumpfgeschäftsjahr 2019 152,4 Mio. EUR (Vorjahr: 168,5 Mio. EUR). Das entspricht einem Rückgang von 9,6 %.
Die Umsätze aus Produktlieferungen sanken um 11,4 % von 161,1 Mio. EUR auf 142,7 Mio. EUR. Die Umsätze aus Entwicklungstätigkeiten erhöhten sich um 2,3 Mio. EUR von 7,4 Mio. EUR auf 9,7 Mio. EUR.
Im Segment Engines & Nacelles betrug das berichtete Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Rumpfgeschäftsjahr 2019 6,0 Mio. EUR (Vorjahr: 9,5 Mio. EUR).
Der Bereich Engine Composites entwickelte sich weiterhin positiv. Auch hier haben die Projekte A350 Trent XWB sowie Pratt & Whitney PW800 Bypass Ducts maßgeblich zur planmäßigen Geschäftsentwicklung beigetragen.
| 2017/18 in Mio. EUR |
2018/19 in Mio. EUR |
RGJ 2019 in Mio. EUR |
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|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 253,4 | 277,4 | 269,2 |
| EBIT (berichtet) | 8,3 | –3,5 | –2,6 |
| EBIT-Marge (berichtet) | 3,3% | –1,3% | –1,0% |
| Einmaleffekte | 3,6 | –2,0 | 0,0 |
| EBIT (vor Einmaleffek ten) |
4,7 | –1,5 | –2,6 |
| EBIT-Marge (vor Einmal effekten) |
1,9% | –0,5% | –1,0% |
Der Umsatz im Segment Cabin Interiors belief sich im Rumpfgeschäftsjahr 2019 auf 269,2 Mio. EUR (Vorjahr: 277,4 Mio. EUR). Damit konnte das Segment trotz des verkürzten Geschäftsjahres den Umsatz nahezu konstant halten.
Insgesamt betrug der Produktumsatz im Rumpfgeschäftsjahr 2019 237,3 Mio. EUR (Vorjahr: 259,6 Mio. EUR). Signifikante Umsatzsteigerungen wurden mit den Programmen von COMAC erreicht. Der Umsatz bei diesen Programmen erhöhte sich trotz des verkürzten Geschäftsjahres von EUR 21,3 Mio. EUR auf 24,8 Mio. EUR. Im Bereich der Business Jets konnten deutliche Umsätze mit den Programmen für die Embraer Legacy 450/500 erreicht werden.
Die Umsätze aus Entwicklungstätigkeiten erhöhten sich um 14,1 Mio. EUR von 17,8 Mio. EUR auf 31,9 Mio. EUR.
Das berichtete Ergebnis des Segments Cabin Interiors vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug im Rumpfgeschäftsjahr 2019 –2,6 Mio. EUR (Vorjahr: –3,5 Mio. EUR).
Der FACC-Konzern ist im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. FACC setzt auf frühzeitige Identifikation und aktive Steuerung von Risiken des Unternehmensumfelds. Die Umsetzung der Risikostrategie und die Abwicklung von Sicherungsmaßnahmen erfolgen zentral für den gesamten Konzern.
Die unmittelbare Verantwortung für das Risikomanagement liegt bei dem jeweiligen Risk Owner. Der Director Treasury & Risk Management berichtet direkt dem Vorstand, bei dem die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement liegt. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses werden sowohl die eingetretenen als auch mögliche zukünftige Risiken kontinuierlich durch die operativen Einheiten überwacht, bewertet und zweimal jährlich im Zuge der Management Reviews an den Vorstand berichtet. Außergewöhnliche Ereignisse werden umgehend dem zuständigen Risk Owner bzw. dem Director Treasury & Risk Management mitgeteilt. Dieser entscheidet, ob eine sofortige Meldung an den Vorstand erforderlich ist. Der Vorstand wiederum informiert den Aufsichtsrat in dessen Sitzungen.
Dadurch ist sichergestellt, dass wesentliche Risiken frühzeitig erkannt und Maßnahmen zur Gegensteuerung bzw. Eingrenzung der Risiken getroffen werden können. Nach Einschätzung des Vorstands sind die heute erkennbaren möglichen Risiken überschauund beherrschbar und stellen damit keine existenzielle Gefahr für das Unternehmen dar.
Folgende wesentliche Risikofelder können identifiziert werden:
Ausgehend von Marktbeobachtungen und -analysen wird ein Businessplan mit einer Planungsperiode von fünf Jahren erstellt. Dieser definiert die grundsätzliche Strategie des Unternehmens und wird vom Aufsichtsrat geprüft. Aus diesem jährlich aktualisierten Plan leiten sich die konkreten Ziele für das jeweilige Geschäftsjahr ab.
Kurzfristige Veränderungen des Marktes stellen hier das größte Risiko dar, ebenso ist der Erfolg in der Umsetzung durch äußere Faktoren, die oftmals kaum beeinflusst werden können, immer wieder gefährdet.
Das Management von FACC ist dafür verantwortlich, die konsequente Umsetzung zu verfolgen bzw. auf kurzfristige Veränderungen rasch und im Sinne der festgelegten Strategie zu reagieren. Dabei ist sicherzustellen, dass die strategische Ausrichtung ebenso weiter beachtet wird wie die geplanten Umsatz- und Ergebnisziele.
Der FACC-Konzern ist in einem sehr wettbewerbsintensiven Geschäftsfeld tätig und sieht sich einer eingeschränkten Kundenzahl (Flugzeughersteller) gegenüber. Die Geschäftstätigkeit von FACC ist konjunkturabhängig und sensibel gegenüber der Ertragssituation kommerzieller Fluggesellschaften bzw. deren Bestellungen von Flugzeugen bei den Herstellern. Die Geschäftslage kommerzieller Fluggesellschaften wird wiederum von der weltwirtschaftlichen Lage und geopolitischen Rahmenbedingungen beeinflusst.
Das branchenspezifische Risiko des Konzerns liegt in der Änderung von Flugzeugauslieferplänen der Hersteller gegenüber den Endabnehmern. Das Risiko aus der Änderung von zukünftigen Flugzeugauslieferungen hat Einfluss auf die zukünftigen Umsätze des Konzerns, da sich die Zuliefermengen der vom Konzern hergestellten Bauteile entsprechend ändern. Das Risiko kann in Form einer Reduktion von Flugzeugauslieferungen eintreten, aber auch in deren zeitlicher Verschiebung in die Zukunft. Dies hat unter anderem zur Folge, dass Entwicklungskosten nicht im kalkulierten Zeitraum verdient werden können.
Diesem Risiko begegnet FACC mit einer Diversifikation innerhalb der Branche – einerseits, indem der Konzern mit den beiden marktbeherrschenden Anbietern von Verkehrsflugzeugen Lieferverträge unterhält, und andererseits, indem er neben den Großraum-Passagierflugzeugen auch in der Sparte Business Jets Lieferverträge eingeht. Zusätzlich ist FACC geografisch diversifiziert, da sie Lieferverträge mit dem amerikanischen und europäischen Markt sowie mit dem asiatischen Raum hält. Außerdem tritt FACC als Entwicklungspartner im Bereich der Verbesserung an bestehenden Flugzeugtypen auf, was die Basis für Lieferverträge für die Umrüstung von bestehenden Flugzeugtypen ist.
Der Bereich Einkauf von FACC führt regelmäßig Risk Assessments der Zulieferer durch, um Gefährdungspotenzial und Risiken frühzeitig zu erkennen und damit die Prioritäten für die Planung und Durchführung von Audits festlegen zu können bzw. um den Entscheidungsprozess bei der Vergabe von neuen Aufträgen zu unterstützen. Bei der Auswahl neuer Lieferanten wird die Abteilung Procurement Quality Assurance (PQA) eingebunden. Sie stellt sicher, dass die erforderlichen Qualifikationen und Zulassungen vorhanden sind und keine erkennbaren Risiken bestehen. Zu Beginn neuer Projekte wird durch eine verpflichtende Erstmusterprüfung bei den Lieferanten das Produktrisiko reduziert. Die kontinuierliche qualitätsgerechte und termingetreue Belieferung mit Materialien sowie Halb- und Fertigerzeugnissen wird regelmäßig über SAP bewertet. Diese Bewertung ist ebenfalls Bestandteil des Risk Assessments. Abweichungen – sowohl der Bauteilqualität als auch der Lieferperformance – werden systematisch erfasst, analysiert, bewertet und mit definierten Zielen verglichen. Auffälligkeiten werden im Zuge der Management Reviews an den Vorstand berichtet.
Die Fertigungsstätten und -anlagen des Unternehmens werden kontinuierlich instandgehalten und gewartet, sodass das Risiko von Betriebsstörungen oder längeren Produktionsausfällen gering bleibt. Das Betriebsunterbrechungsrisiko ist außerdem durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer Haftungszeit von 24 Monaten versichert.
Das Projektmanagement von FACC ist dafür verantwortlich, die vom Management festgelegten Ziele in Form von Projekten umzusetzen. Projekte werden dabei darin unterschieden, ob FACC Entwicklungsverantwortung trägt oder nicht. Jeder Vertrag wird auf seine Umsetzbarkeit geprüft, die mit dem Projekt verbundenen Risiken werden identifiziert, beurteilt und während der Abarbeitung genauestens beobachtet und analysiert, um – falls erforderlich – notwendige Maßnahmen einleiten und umsetzen zu können. Die bedeutsamsten Risiken bilden dabei die Verfügbarkeit von Ressourcen aller Art (Personal, Equipment, Materialien etc.) sowie äußere Faktoren, die entweder über die Schnittstellen im Unternehmen oder von außen an das Projektteam herangetragen werden können.
Die vom Unternehmen konstruierten und hergestellten Produkte sind für den Einbau in Luftfahrzeuge oder in Triebwerke bestimmt. Fehler oder Funktionsmängel der hergestellten Produkte können mittelbar oder unmittelbar Eigentum, Gesundheit oder Leben Dritter beeinträchtigen. Die dauerhafte Sicherheit hat damit höchste Priorität. FACC ist nicht in der Lage, ihre Haftung gegenüber Kunden, Konsumenten oder Dritten in Absatzverträgen zu reduzieren oder auszuschließen. Jedes Produkt, das im Unternehmen entwickelt und/oder hergestellt wird und das Unternehmen verlassen soll, durchläuft daher qualifizierte Kontrollen hinsichtlich seiner Funktion und Qualität.
Bei Projekten, in denen FACC Entwicklungsverantwortung trägt, besteht aufgrund der Möglichkeit von Konstruktionsfehlern ein höheres Risiko, das jedoch durch systematisches Handeln minimiert wird. Regelmäßige Kontrollschritte in allen Stadien der Entwicklung reduzieren hier Risiken frühzeitig. FACC betreibt zudem ein Archivierungssystem für vertraglich festgelegte und auch individuell darüber hinaus gehende Qualitätsaufzeichnungen (Quality Records). Damit wird nachgewiesen, dass Leistungen und Produkte entsprechend den definierten und vom Kunden bzw. von der/den Luftfahrtbehörde/n freigegebenen Vorgaben ausgeführt wurden.
Obwohl das Produkthaftungsrisiko angemessen versichert ist, kann es im Fall von Qualitätsproblemen zu negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens kommen.
Aus dem operativen Geschäft ergeben sich für FACC neben dem Finanzierungsrisiko auch Zins- und Währungsrisiken. Das übergreifende Risikomanagement des Konzerns ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen in den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, die potenziell negativen Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren. Der Konzern nutzt derivative Finanzinstrumente, um sich gegen bestimmte Risiken abzusichern. FACC verwendet derivative Finanzinstrumente ausschließlich zur Absicherung von Grundgeschäften, Spekulationsgeschäfte sind strikt untersagt. Die Abteilung Treasury & Risk Management des Konzerns identifiziert, bewertet und sichert finanzielle Risiken in enger Zusammenarbeit mit den operativen Einheiten des Konzerns.
Während fast alle Verkäufe des FACC-Konzerns in USD abgewickelt werden, fällt ein wesentlicher Teil der Kosten in anderen Währungen als USD, insbesondere in EUR, an. FACC setzt zur Absicherung gegen nachteilige Veränderungen im EUR-USD-Wechselkurs derivative Finanzinstrumente (Devisentermingeschäfte) ein, aus denen auch Verluste erwachsen können.
Die Sicherungsstrategien der Abteilung Treasury & Risk Management des Konzerns sind darauf ausgerichtet, den Einfluss von Wechselkursschwankungen zu steuern und zu minimieren. Der Vorstand genehmigt die Strategien und berichtet regelmäßig dem Aufsichtsrat darüber.
Das Risikomanagement der Abteilung Treasury & Risk Management des Konzerns verfolgt das Ziel, erwartete Netto-Cashflows in USD (aus Umsatzerlösen abzüglich Einkäufen von Rohmaterialien) für die jeweils nächsten zwölf Monate (auf rollierender Monatsbasis) im Durchschnitt mit 80 % zu besichern (Hedge Ratio). Bei attraktiven Marktniveaus können die Sicherungszeiträume auf bis zu 36 Monate ausgedehnt werden. Für die Währungsrisiken von Finanzinstrumenten wurden Sensitivitätsanalysen, die die Auswirkungen von hypothetischen Änderungen der Wechselkurse auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie das Eigenkapital zeigen, durchgeführt. Währungsrisiken resultieren gemäß IFRS 7 aus Finanzinstrumenten, die monetärer Art und nicht in der funktionalen Währung des berichtenden Unternehmens denominiert sind. Folglich dienen Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmittel sowie Fremdwährungsderivate als Basis für die Berechnung der Sensitivität der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Die Sensitivität des Eigenkapitals bildet zusätzlich Bewertungseffekte der im sonstigen Ergebnis erfassten Cashflow Hedges für Fremdwährungsrisiken ab. Translationsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen, die in einer anderen Währung als der Konzernwährung erstellt wurden, wurden in der Berechnung nicht berücksichtigt.
Das Zinsrisiko ergibt sich aus der durchschnittlichen Laufzeit der Finanzierungen sowie der Art der Verzinsung. Das Risiko liegt dabei bei fixer Verzinsung in sinkenden Zinssätzen und bei variabler Verzinsung in steigenden Zinssätzen.
Eine Erhöhung des Zinsniveaus um 50 Basispunkte hätte eine Verringerung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals von 615 TEUR (Vorjahr: 568 TEUR) zur Folge. Eine Senkung des Zinsniveaus um 50 Basispunkte hätte eine Erhöhung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals von 587 TEUR (Vorjahr: 568 TEUR) ergeben. Die Berechnung erfolgte auf Basis der variablen verzinslichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
FACC ist im Rahmen seiner Geschäftsprozesse auch IT- und Systemrisiken ausgesetzt, die im äußersten Fall auch zur Beeinträchtigung von administrativen und produktionstechnischen Anlagen führen können. Risikofaktoren, die unter diesem Bereich verstanden werden, sind zum Beispiel klassische Computerkriminalitätsrisiken (Cyber-Crime-Attacken wie Hacking, Phishing, Ransomware, etc.) aber auch klassische Betrugsszenarien (Social Engineering) sowie das Risiko von unberechtigtem physischem Eindringen von Personen in sensible Produktions- oder Unternehmensbereiche. FACC hat für IT-behaftete Bereiche entsprechende systemische Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Im Rahmen der Betrugsprävention setzt FACC auf laufende Schulungen ihre Mitarbeiter in sensiblen Bereichen sowie Informationskampagnen im Unternehmen. Die physische Werkssicherheit wird unter anderem durch Zutrittskontrollen sichergestellt.
FACC investiert laufend in Forschung und Entwicklung, um die Geschäftsbeziehungen zu ihren Kunden zu stärken und neue Geschäftsfelder zu erschließen. Der Fokus liegt dabei auf proprietärer Eigenentwicklung, um das generierte Wissen für alle derzeitigen und zukünftigen Kunden des Unternehmens einsetzen zu können. Des Weiteren werden strategische Kooperationen mit Kunden und Forschungseinrichtungen zur Optimierung von Produkten eingegangen.
Im Geschäftsjahr 2019 wendete FACC 59,5 Mio. EUR bzw. 9,0 % ihres Umsatzes für unternehmens- und kundenbezogene Forschungs- und Entwicklungsleistungen auf.
Aus Sicht des Unternehmens bilden aktive Forschung und Innovation eine Grundvoraussetzung, um die führende Position von FACC als Technologiepartner und Systemlieferant ihrer Kunden beizubehalten. Da FACC oft mit geschützten Kundenpatenten und -prozessen arbeitet, helfen Eigenentwicklungen, bestehende Aufträge zu sichern und neue Geschäftsfelder zu erschließen. In einem starken Netzwerk aus Kunden, Zulieferern und wissenschaftlichen Partnern entwickelt FACC neue Technologien für die Anwendung in zukünftigen Luftfahrtentwicklungsprogrammen.
FACC arbeitet laufend an neuen Produktlösungen und Fertigungstechnologien. Aktuell legt das Unternehmen seine Forschungsschwerpunkte auf fünf wesentliche Projekte:
Im Bereich der thermoplastischen Faserverbundwerkstoffe zeigte sich im vergangenen Wirtschaftsjahr ein deutlicher Zuwachs an-Interessens seitens der Luftfahrtindustrie. Vor allem Hochleistungskunststoffe wie LM-PAEK (Low Melting Polyaryletherketon) und PEEK (Polyetheretherketon) gewinnen für strukturelle Anwendungen immer mehr an Bedeutung. Die Verarbeitung in Kombination mit einem hochratenfähigen, automatisierten und robusten Pressenprozess erlaubt es, Faserverbundbauteile schnell, kosteneffizient und in hoher Qualität zu Fertigen. Ein signifikanter Vorteil von thermoplastischen Kunststoffen ist die Fähigkeit zum Upcycling. Abfälle (Fräsabfälle, Verschnitt etc.) können zerkleinert und in einem weiteren Pressenschritt erneut zu Bauteilen verarbeitet werden. Dieser Kreislauf erlaubt es FACC, in Zukunft die Abfallmenge weiter zu reduzieren und einen Beitrag zum nachhaltigen Produzieren von Faserverbundkomponenten zu leisten. Gemeinsam mit Airbus entwickelt FACC im Zuge des Projekts Wing of Tomorrow thermoplastische Faserverbundstrukturen, um auch in Zukunft neue Fertigungstechnologien in Serie anbieten zu können.
Das Fügen einzelner Komponenten in der Luftfahrtindustrie geschieht zumeist mechanisch mittels Schrauben und Nieten. Diese zuverlässige Art der Verbindungstechnik erzeugt jedoch einen erheblichen Aufwand in der Bauteilassemblierung. Außerdem führt die hohe Anzahl an Verbindungselementen zu einem erhöhten Bauteilgewicht. Thermoplastische Kunststoffe besitzen die vorteilhafte Eigenschaft, dass diese mehrmals aufgeschmolzen und abgekühlt werden können. Diese Möglichkeit erlaubt ein Verschweißen zweier Bauteile mittels Induktionsschweißverfahren. Bei diesem Verfahren induziert eine Induktionsspule Wirbelströme, die durch Verluste in den Kohlenstofffasern zu einer Erwärmung der Gewebelagen im Laminat führen. Unter Druck werden die Fügepartner miteinander verbunden. Durch die Anwendung des induktiven Schweißverfahrens können Verbindungselemente signifikant reduziert werden, wodurch das Bauteilgewicht weiter reduziert wird. Ein weiterer Vorteil ergibt sich durch die hohe Automatisierbarkeit dieses Prozesses. Dadurch wird eine robuste Bauteilherstellung ermöglicht.
Integrale Faserverbundstrukturen gewinnen immer weiter an Bedeutung, da sie eine Reduktion der Anbindungselemente und Beschläge ermöglichen und damit viel Gewichteinsparungspotenzial. Außerdem können sie dazu beitragen, die Zulieferkette zu verschlanken. Aus diesem Grund verstärkt FACC die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten auch in diesem Technologiefeld. Vor allem die Fertigung von integralen Hohlstrukturen ermöglicht die Fertigung etwa von Klappen, Quer-, Höhen- und Seitenrudern in einem Aushärtezyklus. Dabei kommen Harzinjektionsverfahren wie Resin-Transfer-Molding (RTM) und dem von FACC patentierten Vakuuminfusionsverfahren MARI zum Einsatz. In Kombination mit schnellaushärtenden Matrixsystemen erlauben beide Fertigungsverfahren eine signifikante Reduktion der Zykluszeit bei gleichzeitiger Erhöhung des Automatisierungsgrades in der Produktion. Aufgrund der Reduktion von Verbindungselementen kann des Weiteren die Assemblierungszeit in der Produktion verkürzt werden. Auch im Themenschwerpunkt der integralen Hohlstrukturen arbeitet FACC eng mit Airbus zusammen, um in weiterer Folge den erarbeiteten Technologievorsprung in die Serienentwicklung überführen zu können.
Digitalisierung und Technologiemanagement nimmt einen immer größeren und wichtigeren Stellenwert ein, um zukünftige Entwicklungsprojekte schnell, kostengünstig und mit hohem Qualitätsstandard umsetzen zu können. Dabei spielt die Digitalisierung der kompletten Wertschöpfungskette eine entscheidende Rolle. Das Ziel ist eine durchgängige Prozesskette – von der Ideenfindung über die Produktentwicklung bis hin zu Fertigung, Qualitätskontrolle und Auslieferung von Faserverbundkomponenten. Technologiemanagement zielt darauf ab, vorhandenes Wissen stärker zu nutzen und für alle Unternehmensbereiche zugänglich zu machen. Auf diese Weise sollen Ressourcen im Unternehmen effizienter eingesetzt werden können.
Um ihre Technologieführerschaft im Composite-Bereich weiter auszubauen, strebt FACC weitgehende Unabhängigkeit in ihrem Prozessportfolio an. Darüber hinaus wird das Bauteilportfolio des Unternehmens sukzessive erweitert, um neue Absatzmöglichkeiten zu erschließen. Die Anstrengungen von FACC im Bereich Forschung und Entwicklung wurde 2019 mit dem Airbus Innovation Award ausgezeichnet. Beide Wachstumsfelder werden flankiert von einer erweiterten Patentstrategie, die auf den größtmöglichen Schutz des intellektuellen Eigentums des Unternehmens abzielt.
Zum Stichtag am 31. Dezember 2019 betrug der Mitarbeiterstand des FACC-Konzerns 3.371 Vollzeitäquivalente (FTE; Vorjahr: 3.465 FTE).
In Österreich waren zum 31. Dezember 2019 3.125 FTE beschäftigt. Dies entspricht rund 93 % der gesamten Belegschaft des Konzerns.
| Arbeiter | Angestellte | Gesamt | |
|---|---|---|---|
| Central Services | 139 | 485 | 624 |
| Aerostructures | 705 | 218 | 923 |
| Engines & Nacelles | 418 | 124 | 542 |
| Cabin Interiors | 765 | 171 | 936 |
| Tochtergesellschaften | 61 | 238 | 299 |
| FACC AG | - | 47 | 47 |
| Summe | 2088 | 1283 | 3371 |
Die Internationalität von FACC spiegelt sich auch in ihrer Mitarbeiterstruktur wider. An den österreichischen Standorten sind Mitarbeiter aus 47 Nationen aller Kontinente beschäftigt. 55% der Belegschaft haben die österreichische Staatsbürgerschaft, 20 % kommen aus Deutschland. Der Frauenanteil an der Gesamtbelegschaft befindet sich mit annähernd 30 % für ein Technologieunternehmen weiterhin auf hohen Niveau. Besonders erfreulich ist der Frauenanteil von nahezu 50 % in der Lehrlingsausbildung von FACC.
Dass FACC an der Motivation, Zufriedenheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter gelegen ist, zeigt sich in einer Fülle von Maßnahmen und Initiativen. So bietet FACC ihren Mitarbeitern sowohl unterjährig als auch während der Sommerferien gestützte Kinderbetreuungsplätze an. Das Angebot wird von den Mitarbeitern stark genutzt, die Kindertagesstätte in St. Martin ist voll ausgebucht. Die Ausgabe von isotonischen Getränken in der Produktion während der Sommermonate, Nichtraucherseminare sowie Impf- und Blutspendeaktionen sind weitere Beiträge, die FACC zur Gesundheit ihrer Mitarbeiter leistet. Diese und zahlreiche andere Maßnahmen laufen unter dem Titel "G'sund & zufrieden", ein Projekt, für das FACC erstmals 2017 von der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse das Gütesiegel Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) verliehen wurde. Die Rezertifizierung für 2020 bis 2022 wurde 2019 erfolgreich abgeschlossen. Das BGF-Gütesiegel gilt in Österreich als sichtbares Zeichen und als anerkannter Standard qualitätsvoller betrieblicher Gesundheitsförderung. Unabhängige Experten prüfen dafür in einem objektiven und transparenten Verfahren, ob die hoch angesetzten Qualitätskriterien des Europäischen Netzwerks für BGF erfüllt werden.
Konstante Investitionen in die Ausbildung der gesamten Belegschaft sind ein wesentlicher Faktor für den Unternehmenserfolg von FACC. Nach dem Motto "Lebenslanges Lernen" bietet sie ihren Mitarbeitern zu diesem Zweck umfassende berufsbegleitende Ausund Weiterbildungsmöglichkeiten. Drehscheibe dafür ist die FACC Academy, die allein im Geschäftsjahr 2019 343 interne Trainings organisierte, bei denen es insgesamt 4.239 Teilnahmen gab. Darüber hinaus fanden 100 externe Trainings statt, in denen 542 Mitarbeiter geschult wurden.
Um mit den zeitlichen Ressourcen ihrer Mitarbeiter verantwortungsvoll umzugehen, bietet FACC ausgewählte Schulungen bereits via E-Learning an. E-Learning-Inhalte werden mittlerweile auch durch interne Entwickler erstellt und das Spektrum damit gezielt auf die Belegschaft und das Unternehmen zugeschnitten. Neben E-Learning in den Bereichen "SAP Basic", "SAP Advanced" und "System Management" stehen auch webbasierte Trainings unter anderem zu den Themen "Export Control Advanced" oder "Foreign Object Damage" (FOD; Schaden der durch Fremdkörper und Substanzen am Flugzeug oder am Bauteil entstehen kann) zur Verfügung. Die Lerneinheiten können direkt am Arbeitsplatz über das SAP-System von FACC absolviert werden.
Damit sichergestellt ist, dass die Mitarbeiter sämtliche Anforderungen für ihren Job erfüllen, wurde darüber hinaus die Trainingsmatrix sowohl für die österreichischen als auch internationalen Standorte von FACC komplett überarbeitet. Der so genannte "LSO Lerner" in SAP bietet jeder Führungskraft und jedem Mitarbeiter zu jedem Zeitpunkt einen Überblick, welche Qualifikationen für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit bereits vorliegen oder noch erworben werden müssen. Interne Trainings können direkt gebucht oder zusätzlicher Schulungsbedarf jederzeit bei der FACC Academy angemeldet werden. Die laufende Erweiterung des Trainingsangebots umfasst unter anderem neue, gezielte Ausbildungen für Vorarbeiter, Führungskräfte oder im Projekt Management.
Als internationales Unternehmen mit Mitarbeitern aus 47 Ländern legt FACC besonderen Wert auf Interkulturalität. Um die gute Zusammenarbeit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten, absolviert ein großer Teil von ihnen Sprachtrainings sowie Trainings rund um das Thema Interkulturalität.
Neben der Vielzahl an Sozialleistungen boten firmenweite Veranstaltungen wie die Jubiläumsfeier, ein Mitarbeiterfest oder die traditionelle Weihnachtsfeier Anlässe zum Feiern der gemeinsam erreichten Erfolge. Unternehmensweite Formate wie der vierteljährliche "Flight Club" bieten die Möglichkeit zu Networking sowie dazu, gemeinsam mit anerkannten Experten über die Arbeitswelten und andere Herausforderungen der Zukunft zu diskutieren. Zahlreiche Kooperationen mit Behörden, Stiftungen, Schulen, forschungsnahen Institutionen oder die Präsenz auf Jobmessen stellen sicher, dass FACC auch morgen die richtigen Mitarbeiter und das richtige Know-how mit an Bord hat.
Hohen Stellenwert genießt bei FACC auch die Lehrlingsausbildung. So waren mit Ende Geschäftsjahr 2019 in Summe 40 Lehrlinge in sechs verschiedenen Berufsbildern bei FACC in Ausbildung. Als sichtbares Zeichen für die Qualität seiner Lehrlingsausbildung hat das Unternehmen vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft das Gütesiegel "Staatlich ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb" erhalten.
Jungen engagierten Aspiranten bietet FACC hoch spezialisierte Ausbildungen in Konstruktion, Metall- und Zerspanungstechnik, Kunststofftechnik, Prozesstechnik, IT-Systemtechnik und IT-Applikationsentwicklung. Schon während ihrer Ausbildungszeit stehen den Lehrlingen im Unternehmen die neuesten Technologien und Anlagen zur Verfügung. Damit erhalten sie bei FACC die Möglichkeit, sich mit Innovationsgeist und Engagement zu Experten der Zukunft zu entwickeln. Von all dem konnten sich im Geschäftsjahr 2019 sowohl aktive als auch zukünftige Lehrlinge und deren Familien im Rahmen des Lehrlingstags der Initiative zukunft.lehre.österreich. in Mattighofen oder der Langen Nacht der Lehre selbst und direkt überzeugen – Probesitzen im neuen Lufttaxi EHang 216 inklusive.
Im Geschäftsjahr 2019 wurde erstmalig das FACC-Stipendium mit einem Gesamtwert von rund 100.000 EUR im Studienzweig "Leichtbau- und Composite-Werkstoffe" vergeben. Vier Kandidaten werden während ihrer Studienzeit monatlich mit finanziellen Zuwendungen unterstützt. Darüber hinaus übernimmt FACC die Studiengebühren, bietet Praktika in den eigenen Werken und Betreuung durch kompetente Mitarbeiter von FACC sowie die Teilnahme an Trainings und zahlreiche weitere Benefits an.
Das Nachhaltigkeitsmanagement des FACC-Konzerns ist fest in seiner Unternehmensstrategie verankert und berichtet direkt an den Vorstand. Ziel des Nachhaltigkeitsmanagements ist es, in allen Geschäftsprozessen die Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft zu berücksichtigen und die ökonomischen mit den ökologisch-sozialen Vorstellungen des Unternehmens in Einklang zu bringen. Dabei arbeiten Nachhaltigkeitsmanagement und operative Einheiten eng zusammen.
Der erste Nachhaltigkeitsbericht des FACC-Konzerns über das Geschäftsjahr 2017 wurde im Mai 2018 präsentiert und kann über die Konzernwebsite abgerufen werden.
Der Nachhaltigkeitsbericht des FACC-Konzerns wird nach den GRI-Standards (Global Reporting Initiative Standards) und nach den Anforderungen des österreichischen NaDiVeG (Nachhaltigkeitsund Diversitätsverbesserungsgesetz) erstellt und erscheint gemäß § 267a UGB als gesonderter nichtfinanzieller Bericht.
Die FACC AG betreibt keine Zweigniederlassungen.
12.1 Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Gemäß § 243a Abs. 2 UGB ist FACC verpflichtet, die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben. Der Vorstand der FACC AG hat gemäß § 82 AktG dafür zu sorgen, dass ein Rechnungswesen und ein internes Kontrollsystem geführt werden, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen. Somit liegt es in der Verantwortung des Vorstands, ein angemessenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess einzurichten.
Die wesentlichen Merkmale des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems sind im Risikomanagementhandbuch sowie im Finanzhandbuch von FACC festgehalten. Dabei wurden unter anderem wesentliche Finanz- und Controlling-Prozesse sowie deren entsprechende Risiken beschrieben und identifiziert.
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte Erfassung aller Geschäftsprozesse und Transaktionen gewährleistet ist und somit jederzeit fundierte Aussagen über die aktuelle Geschäftslage des Unternehmens getroffen werden können.
Zu den Maßnahmen und Regeln zählen unter anderem Funktionstrennung, Vier-Augen-Prinzip, Unterschriftenordnung, ausschließlich kollektive und auf wenige Personen eingeschränkte Zeichnungsermächtigungen für Zahlungen sowie systemunterstützte Prüfungen durch die verwendete EDV-Software SAP.
Bei FACC wird diese Software seit mehr als zehn Jahren in fast allen Unternehmensbereichen eingesetzt. Die Ordnungsmäßigkeiten der SAP-Systeme wurden in allen betroffenen Geschäftsprozessen umgesetzt.
Im Rahmen des monatlichen Reportings an den Vorstand und die zweite Berichtsebene werden insbesondere Soll-Ist-Vergleiche berichtet. Der Aufsichtsrat der FACC AG wird in seinen vierteljährlich stattfindenden Sitzungen über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Prognose für den weiteren Geschäftsverlauf des Konzerns unterrichtet. In den Sitzungen des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats wurden unter anderem auch Themen wie das interne Kontrollsystem und das Risikomanagement sowie Maßnahmen zur Minderung der internen Kontrollrisiken behandelt.
Im Rahmen des Budgetierungsprozesses werden Budgetkosten je Kostenstelle geplant. Jeder Kostenstellenverantwortliche ist für die Einhaltung der budgetierten Kosten sowie die geplanten Investitionen verantwortlich. Alle Investitionsvorhaben sind vom Vorstand freizugeben. Über das Budget hinausgehende Investitionen unterliegen der Genehmigung des Aufsichtsrats.
Das Grundkapital des FACC-Konzerns belief sich zum 31. Dezember 2019 auf 45.790.000 EUR und ist in 45.790.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien unterteilt. Sämtliche Aktien sind zum Handel im Segment Prime Market der Wiener Börse zugelassen. Jede Aktie entspricht einer Stimme in der Hauptversammlung.
Zum 31. Dezember 2019 war die AVIC Cabin Systems Co. Limited (vormals FACC International Company Limited) direkt bzw. indirekt mit 55,5% an FACC beteiligt. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 waren keine weiteren Aktionäre bekannt, die eine Beteiligung am Grundkapital von mehr als 10 % hielten.
Der im Streubesitz befindliche Anteil der FACC-Aktien betrug am 31. Dezember 2019 44,5% oder 20.397.364 Stück.
Es existieren keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.
Bei FACC besteht kein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, in dessen Rahmen Mitarbeiter das Stimmrecht für ihre Anteile am Unternehmen nicht unmittelbar ausüben.
In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 wurde ein genehmigtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu Nominale 9.000.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 9.000.000 neuen Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen.
Die Eintragung des genehmigten Kapitals im Firmenbuch erfolgte mit 29. November 2019.
In der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 wurde ein genehmigtes bedingtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten bedingten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu einer Nominale von EUR 3.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 neuen Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Dieses genehmigte bedingte Kapital dient der Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Aktienoptionsplans der Gesellschaft. Die Kapitalerhöhung ist zweckgebunden und darf nur so weit durchgeführt werden, als Inhaber von Optionen aus einem Aktienoptionsplan der Gesellschaft diese ausüben.
Solange die AVIC Cabin Systems Co. Limited (vormals FACC International Company Limited), Aktionärin von FACC mit einer Beteiligung von zumindest 25% des jeweils geltenden Grundkapitals ist, hat diese gemäß Punkt 11 der Satzung von FACC das Recht, bis zu ein Drittel aller Mitglieder des Aufsichtsrats zu ernennen.
Darüber hinaus bestehen keine Satzungsbestimmungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie zur Änderung der Satzung hinausgehende Regelungen enthalten.
Zum 31. Dezember 2019 hielt die FACC AG keine eigenen Aktien.
Beschränkungen hinsichtlich der Stimmrechte der FACC-Aktien und deren Übertragung, auch aus Vereinbarungen zwischen Aktionären, sind FACC nicht bekannt.
Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen FACC und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.
In den Vereinbarungen betreffend Schuldscheindarlehen sind "Change of Control"-Klauseln enthalten. Die Darlehensgeber sind berechtigt zu kündigen, wenn
Die 2019 publizierten Marktvorschauen von Airbus und Boeing bestätigen ein weiteres Mal, dass aus heutiger Sicht der langfristige Wachstumstrend in der zivilen Luftfahrtindustrie auch in Zukunft anhalten dürfte. Analysen der OEMs gehen von einer konstanten jährlichen Zunahme des Passagieraufkommens von rund 4,5 % aus. Zwischen 2019 und 2037 werden folglich etwa 40.000 neue Flugzeuge benötigt. Im Vergleich zur Prognose 2018 ist das ein Plus von 2.500 Flugzeugen. Gleichzeitig geht aus den letzten Ratenvorschauen für die kommenden zwei Jahre hervor, dass sich der Anstieg bei einigen Flugzeugmustern stabilisiert hat und etwas flacher verlaufen wird, als noch vor einem Jahr angenommen. Aus heutiger Sicht werden die Fertigungsraten für den Langstreckenmarkt in den kommenden 24 bis 36 Monaten kein Wachstum verzeichnen, in einzelnen Fällen (B787) ist eine kurzfristige Anpassung der Fertigungsraten von 14 auf zwölf bzw. zehn Flugzeuge pro Monat ab dem vierten Quartal 2020 zu erwarten. Die unmittelbaren Umsatzentwicklungen der Luftfahrzeugzulieferindustrie haben sich bereits im Jahr 2019 wie vorhergesagt auf hohen Niveau stabilisiert, für das Jahr 2020 kann aus heutiger Sicht davon ausgegangen werden, dass sich diese Situation nicht wesentlich verändert. Die Zulassung und damit verbundene Wiederaufnahme des regulären Flugbetriebs der B737 MAX wird 2020 ein wesentlicher Industriemeilenstein sein – ein formaler Neuzulassungstermin wurde bisher nicht bekanntgegeben.
Die bereits in den letzten Jahren erwartete Verschiebung der Absatzmärkte hin zu den neuen Wachstumsmärkten China und Indien bestätigt sich und wird sich auch in Zukunft weiter fortsetzen. Das Verkehrsaufkommen (Reisetätigkeit pro Jahr und Einwohner) soll sich in diesen Ländern bis zum Jahr 2036 vervierfachen. Das Reiseaufkommen je Einwohner in den USA und in Europa soll sich – obwohl es sich bereits heute auf hohem Niveau befindet – im gleichen Zeitraum um 40 % erhöhen.
Im vergangenen Jahr lieferten Airbus und Boeing zusammen 1.243 neue Verkehrsflugzeuge an ihre Kunden aus (Vorjahr: 1.606). Im gleichen Zeitraum wurden 681 Flugzeuge an Airlines verkauft (Vorjahr: 1.640). Beide Werte (Auslieferungen und Neubestellungen) können aufgrund der bekannten Thematik rund um die B737 MAX nur bedingt für einen direkten Vergleich der Kennzahlen mit dem Jahr 2018 verwendet werden. Die Auslieferungen von Flugzeugen des Modells B737 MAX an bestehende Kunden wurde ab März 2018 vorübergehend eingestellt. Airbus wiederum lieferte im Jahr 2019 863 Flugzeuge aus (Vorjahr: 800) und verbuchte 786 Neubestellungen(Vorjahr: 747). Der Order Backlog aller verkauften Flugzeuge beträgt derzeit 12.913 Flugzeuge und lastet die Industrie unter der Annahme von derzeit gültigen jährlichen Auslieferungsgraten für ca. sieben Jahre aus.
Ein Merkmal in der Industrie ist das Voranschreiten von Übernahmen und der Bildung neuer Allianzen. Die Übernahme des Bombardier-C-Series-Programms durch Airbus mit 1. Juli 2018 ist weiter vorangeschritten. Darüber hinaus hat sich Bombardier von seiner Luftfahrt-Strukturfertigung getrennt und hat diese an Spirit verkauft. Die Verhandlungen zwischen Boeing und Embraer mit dem Ziel, dem Beispiel von Airbus zu folgen, wurden abgeschlossen. Boeing übernimmt die Verkehrsflugzeugsparte von Embraer. Embraer konzentriert sich auf die Entwicklung und die Herstellung von Produkten für Business Jets sowie den nicht kommerziellen Bereich.
COMAC treibt die die Serienfertigung seines Flugzeugs AR21 weiter voran und schließt im Jahr 2019 weitere Programmmeilensteine bei der Entwicklung der C919 ab. Die Inbetriebnahme der COMAC 919 ist aus heutiger Sicht für das Jahr 2021geplant, für das Flugzeug liegen 815 Bestellungen vor.
Wie eingangs erwähnt, ist eine generelle Abschwächung des weltweiten Wirtschaftswachstums wahrnehmbar. Diese Entwicklung wirkt sich auf den Langstreckenmarkt stärker aus – die Bedarfe an Großraumflugzeugen mit Sitzplätzen für mehr als 350 Passagiere haben sich aus diesem Grund auf hohen Niveau stabilisiert bzw. wird es bei einzelnen Flugzeugtypen zu kurzfristigen Ratenreduktionen kommen (siehe Angaben unter 12.1).
Die weitere Entwicklungen rund um das Coronavirus und die damit verbundenen Auswirkungen auf den globalen Konsum, Tourismus und die Industrie sind aus heutiger Sicht noch nicht bewertbar. Erste Prognosen gehen davon aus, dass sich das globale Wachstum 2020 durch das Coronavirus merkbar verlangsamen wird. Besonders eine längere Einschränkung der Reiseaktivitäten in den asiatischen Wachstumsmärkten könnte zu kurzfristigen Überkapazitäten in der Airline-Branche führen. Auswirkungen auf die Auslieferungs- und Bauraten von Flugzeugen sind bislang nicht bekannt, diese könnten sich aber als Konsequenz einstellen, sollten bestehende Reisehemmnisse langfristig aufrecht bleiben.
Nachhaltige Mobilitätskonzepte verbunden mit der Notwendigkeit, CO2-Emissionen signifikant zu reduzieren, rücken immer mehr in den Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. Besonders der individuelle Verkehr aber auch die Luftfahrzeugbranche werden sich auf diese Trends einstellen und mit entsprechenden technologischen Innovationen zur Zielerreichung beitragen müssen. In Summe beträgt der CO2-Anteil der Luftfahrtindustrie 2,7 %. In den letzten 50 Jahren wurde dieser Wert bereits halbiert, und das bei einer Vervierfachung des Passagieraufkommens im selben Zeitraum. Ziel der Luftfahrzeugindustrie ist es, ihren Anteil an den weltweiten CO2- Emmissionen bis 2050 auf unter 1,5 % zu reduzieren. Auf Basis ihrer Leichtbaukompetenz und den steigenden Anforderungen neuer Flugzeuge hinsichtlich ihrer Effizienz kann FACC dem Markt neue Lösungen zur Erreichung dieser Ziele anbieten.
B Bedingt durch das ausgeglichene und breite Kunden- und Produktportfolio sowie den geplanten Serienhochläufen neuer Projekte wird FACC auch im Geschäftsjahr 2020 ihren Wachstumskurs fortsetzen.
Die Entwicklung neuer zukunftsweisender Produkte sind weit fortgeschritten, die Zulassungstests verlaufen planmäßig und der Serienhochlauf befindet sich zum Teil bereits in Umsetzung. Die im Geschäftsjahr 2019 begonnen Ratenhochläufe werden weiter fortgesetzt, zusätzliche Serienhochläufe – allen voran im Bereich Engine Systems – werden im Jahresverlauf in den Serienbetrieb übertreten. Auch bei diesen Projekten, erfolgt in den Jahren 2020 sowie 2021 der stufenweise Ratenhochlauf.
Für das Geschäftsjahr 2020 erwartet FACC auf Basis der heutigen Markteinschätzung und des aktuellen Produktmixes des Konzerns ein stabiles bis leicht ansteigendes Umsatzwachstum, das mit dem Wachstum des Marktes einhergeht. Die in den letzten Jahren durchgeführten Aktivitäten zur Steigerung der Ertragskraft werden weiter forciert – mit dem Ziel, natürliche Kostensteigerungen zu kompensieren.
Darüber hinaus werden zusätzliche Aktivitäten gestartet:
Einhergehend mit dem geplanten Umsatzwachstum möchte FACC die Ertragskraft des Unternehmens schrittweise erhöhen, wobei nach Umsetzung der oben erwähnten Maßnahmen innerhalb von drei Jahren eine EBIT-Marge von mehr als 8 % angestrebt wird. Bedingt durch die Einführung der beschriebenen Neuprojekte, besonders im Interior-Bereich, werden die Margen im ersten Halbjahr 2020 den Margen des Vorjahres folgen. Hauptziel ist es, die stark wachsende Sparte Cabin Interiors ab dem zweiten Halbjahr 2020 stabil in die Gewinnzone zu führen und dort eine stufenweise Margenverbesserung voranzutreiben. Unter Berücksichtigung der heutigen Marktsituation geht FACC davon aus, dass die Ertragslage in den Segmenten Aerostructures sowie Engines & Nacelles auf dem Niveau von 2019 bleiben wird.
An der Erreichung des Etappenziels von einer Umsatzmilliarde wird auch im Geschäftsjahr 2020 durch das aktive Bearbeiten des Marktes intensiv gearbeitet.
Zusammenfassend wird der FACC-Konzern seine Aktivitäten von der Entwicklung, der Herstellung sowie dem globalen Supply Chain Management weiter forcieren und damit seine Position als bevorzugter Technologiepartner der Luftfahrtindustrie nachhaltig ausbauen. Die Umsetzung der Konzernstrategie "Vision 2020" im Hinblick auf die Stärkung und den Ausbau des Rangs eines Tier-1-Lieferanten in der globalen Luftfahrtindustrie hat weiterhin höchste Priorität.
Ried im Innkreis, am 6. März 2020
Robert Machtlinger e.h.
Vorsitzender des Vorstands
Andreas Ockel e.h.
Mitglied des Vorstands
Aleš Stárek e.h.
Mitglied des Vorstands
Yongsheng Wang e.h.
Mitglied des Vorstands

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