Annual / Quarterly Financial Statement • Jun 26, 2020
Annual / Quarterly Financial Statement
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Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft Heid Werkstrasse 13 2000 Stockerau

Seite
Kapitel 1 - geprüfter Jahresabschluss
| ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ | |
|---|---|
| Gewinn und Verlustrechnung | |
| hang | |
| Anlagespiegel ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… | |
| Bestätigungsvermerk |
| 이기 |
|---|
| -------- |
| Corporate Governance Bericht | |
|---|---|
| Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 Z 3 BörseG 2018 |

| AKTIVA | PASSIVA | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | ||||
| EUR | EUR | TEUR | EUR | EUR | TEUR | ||
| A. ANLAGEVERMÖGEN | A. EIGENKAPITAL | ||||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | I. Übernommenes, eingefordertes und eingezahltes Grundkapital | 28.762.000,00 | 28.762 | ||||
| Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte | 0,00 | 0 | |||||
| II. Kapitalrücklagen | 3.286.719,88 | 3.287 | |||||
| II. Sachanlagen | Gebundene | ||||||
| 1. Grundstücke und Bauten | 115.749,83 | 138 | |||||
| 2. unbebaute Grundstücke | 25.384,58 | 25 | III. Gewinnrücklagen | ||||
| 141.134,41 | 163 | Gesetzliche Rücklage | 40.333,42 | 40 | |||
| III. Finanzanlagen | |||||||
| 1. Beteiligungen | 250.207,79 | 250 | IV. Bilanzverlust | ||||
| 2. Wertpapiere (Wertrechte) | 9.449.782,58 | 9.448 | 1. Jahresgewinn | 171.294,28 | 80 | ||
| 9.699.990,37 | 9.698 | 2. Verlustvortrag | -22.488.167,60 | -22.568 | |||
| 9.841.124,78 | 9.861 | -22.316.873,32 | -22.488 | ||||
| B. UMLAUFVERMÖGEN | 9.772.179,98 | 9.601 | |||||
| I. Vorräte | B. RÜCKSTELLUNGEN | ||||||
| Ersatzteile | 69.756,80 | 67 | 1. Rückstellungen für Pensionen | 159.355,00 | 170 | ||
| 2. Sonstige Rückstellungen | 59.300,00 | 116 | |||||
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 218.655,00 | 286 | |||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 24.323,45 | 12 | |||||
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0,00 | 0 | C. VERBINDLICHKEITEN | ||||
| 2. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände | 121.145,97 | 24 | 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 95.352,65 | 113 | ||
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0,00 | 0 | davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 95.352,65 | 113 | ||
| 145.469,42 | 36 | davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0,00 | 0 | |||
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 32.495,87 | 24 | |||||
| III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 68.920,10 | 78 | davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 32.495,87 | 24 | ||
| 284.146,32 | 181 | davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0,00 | 0 | |||
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 12.838,04 | 23 | |||||
| C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 1.910,00 | 1 | davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 12.072,57 | 22 | ||
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 765,47 | 1 | |||||
| D. AKTIVE LATENTE STEUERN | 4.340,44 | 4 | Summe Verbindlichkeiten | 140.686,56 | 160 | ||
| davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 139.921,09 | 159 | |||||
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 765,47 | 1 | |||||
| 10.131.521,54 | 10.047 | 10.131.521,54 | 10.047 |
Jahresfinanzbericht zum 31.12.2019 | Seite 3

Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft, Stockerau
| 2 0 1 9 | 2 0 1 8 | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | TEUR | TEUR | |
| 1. Umsatzerlöse | 306.805,21 | 290 | ||
| 2. Materialaufwand und Aufwendungen für bezogene Leistungen |
-28.088,36 | -26 | ||
| 3. Personalaufwand a) Löhne b) Gehälter c) Soziale Aufwendungen davon Aufwendungen für Altersversorgung EUR 15.975,16 (2018 TEUR -9) aa) Aufwendungen für Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen EUR 301,32 (2018 TEUR 0)*) bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Engelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge EUR 3.669,03 (2018 TEUR 4) |
-920,64 -23.150,38 -19.938,31 |
-44.009,33 | -5 -23 -14 |
-42 |
| 4. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
-22.971,97 | -23 | ||
| 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen a) Steuern b) Übrige |
-5.136,00 -237.751,48 |
-242.887,48 | -5 -307 |
-312 |
| 6. Zwischensumme aus Z 1 bis 5 (Betriebserfolg) | -31.151,93 | -113 | ||
| 7. Erträge aus Beteiligungen davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (2018 TEUR 0) |
42.815,00 | 42 | ||
| 8. Erträge aus anderen Wertpapieren davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (2018 TEUR 0) |
190.313,90 | 190 | ||
| 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (2018 TEUR 0) |
2,85 | 0 | ||
| 10. Erträge aus der Zuschreibung zu Finanzanlagen davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (2018 TEUR 0) |
2.211,41 | 0 | ||
| 11. Aufwendungen aus Finanzanlagen davon aus Abschreibungen EUR 0,00 (2018 TEUR 1) davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (2018 TEUR 0) |
0,00 | -1 | ||
| 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen davon betreffend verbundene Unternehmen EUR 0,00 (2018 TEUR 0) |
-1.983,24 | -4 | ||
| 13. Zwischensumme aus Z 7 bis 12 (Finanzerfolg) | 233.359,92 | 227 | ||
| 14. Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z 6 und Z 13) | 202.207,99 | 114 | ||
| 15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag davon latente Steuern EUR 124,50 (2018 TEUR 1) |
-30.913,71 | -34 | ||
| 16. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss = Jahresgewinn |
171.294,28 | 80 | ||
| 17. Verlustvortrag aus dem Vorjahr | -22.488.167,60 | -22.568 | ||
| 18. Bilanzverlust | -22.316.873,32 | -22.488 |
*) Kleinbetrag

der
Stockerau
Jahresfinanzbericht zum 31.12.2019 | Seite 5

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Grundsätze der Vollständigkeit und der Willkürfreiheit eingehalten.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet.
Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden berücksichtigt.
Die Bilanzierung, die Bewertung und der Ausweis der einzelnen Positionen des Jahresabschlusses wurde nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 189 bis 211 UGB in der geltenden Fassung unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 222 bis 243a UGB vorgenommen.
Aufgrund der Notierung an der Börse (amtlicher Handel) handelt es sich bei der Maschinenfabrik Heid AG um eine große Kapitalgesellschaft.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr beibehalten.
Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet, die um planmäßige Abschreibungen vermindert sind. Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen, wobei folgende Nutzungsdauer zugrunde gelegt wird:
Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur durchgeführt, wenn Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind. Zur Feststellung des Erfordernisses einer Wertminderung wird der Buchwert mit dem beizulegenden Wert verglichen. Dabei wird auf die Nutzungsmöglichkeit im Unternehmen Bedacht genommen.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder Herstellungskosten bewertet, die um planmäßige Abschreibungen vermindert sind. Die geringwertigen Vermögensgegenstände (Einzelanschaffungswert bis EUR 400,00) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen, wobei folgende Nutzungsdauer zugrunde gelegt wird:
| - Gebäude | 10 - 50 Jahre |
|---|---|
| - Modelle und Vorrichtungen | 3 - 5 Jahre |
| - Werkzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 - 10 Jahre |
Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur durchgeführt bei dauerhafter Wertminderung. Zur Feststellung des Erfordernisses einer Wertminderung wird der Buchwert mit dem beizulegenden Wert verglichen. Dabei wird auf die Nutzungsmöglichkeit im Unternehmen Bedacht genommen. Im Geschäftsjahr 2019 (Vorjahr: EUR 0,00) waren keine außerplanmäßigen Abschreibungen erforderlich.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert.
Außerplanmäßige Abschreibungen von Beteiligungen und Wertrechten werden durchgeführt, wenn Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.
Wertpapiere werden zum Stichtag zum Börsenkurs bewertet, wobei die Obergrenze die Anschaffungskosten darstellen. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Grund gesunkener Kurswerte zum Bilanzstichtag werden vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2019 waren keine außerplanmäßigen Abschreibungen erforderlich (Vorjahr: EUR 1.280,29).

Zuschreibungen gemäß § 208 Abs. 1 UGB erfolgen, wenn bei einem Vermögensgegenstand eine Abschreibung vorgenommen wurde und sich in einem späteren Geschäftsjahr herausstellt, dass die Gründe dafür nicht mehr bestehen. Im Geschäftsjahr 2019 wurde eine Zuschreibung bei den Wertpapieren in der Höhe von EUR 2.211,41 (Vorjahr: EUR 0,00) durchgeführt.
Die Bewertung von Ersatzteilen erfolgt zu Anschaffungskosten, wobei entsprechend dem strengen Niederstwertprinzip auf eine verlustfreie Bewertung Bedacht genommen wird.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Im Falle erkennbarer Risiken wird der niedrigere beizulegende Wert angesetzt.
Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept gebildet und resultieren aus Differenzen zwischen unternehmensrechtlichem und steuerrechtlichem Bilanzansatz im Wesentlichen der Sozialkapitalrückstellungen. Die Berechnung erfolgte ohne Abzinsung auf Basis des aktuellen Körperschaftsteuersatzes von 25%.
Vom Wahlrecht gemäß § 238 (1) Z 3 UGB iVm § 198 (9) UGB, latente Steuern auf bestehende Verlustvorträge anzusetzen, wurde nicht Gebrauch gemacht.
Die Rückstellungen werden unter Bedachtnahme auf den Vorsichtsgrundsatz in Höhe des voraussichtlichen Anfalles gebildet.
Die Rückstellungen für Pensionen wurden versicherungsmathematisch nach unternehmensrechtlichen Grundsätzen nach dem Teilwertverfahren und unter Verwendung der Sterbetafel "AVÖ 2018-P Angestellte" mit einem Rechnungszinssatz von 1,10% (Vorjahr: 1,40%) berechnet. Der Zinssatz wurde gemäß dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssatz gemäß § 253 Abs. 2 HGB idF des BilMoG zum 31.12.2019 (Durchschnitt 7 Jahre, Restlaufzeit 6 Jahre) bestimmt.
Ein entsprechendes Gutachten der BVP-Pensionsvorsorge-Consult GmbH liegt vor. Bei den Anspruchsberechtigten handelt es sich um Personen, die aus dem aktiven Anstellungsverhältnis ausgeschieden sind.
In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung

zur Erfüllung der Verpflichtung aufgewendet werden müssen. Sämtliche Rückstellungen haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht ermittelt.
Forderungen sowie Verbindlichkeiten in Fremdwährungen sind mit dem Devisenkurs zum Zeitpunkt der Entstehung berechnet, wobei Kursverluste aus Kursveränderungen zum Bilanzstichtag berücksichtigt werden.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im beiliegenden Anlagespiegel dargestellt.
Angaben über Unternehmen, an denen die Gesellschaft eine Beteiligung gemäß § 189a Z 2 UGB besitzt:
| Firma | Sitz | Anteil | Wäh rung |
Eigenkapital | Ergeb nis |
||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in % | per 31.12.2019 | 2019 | |||||
| Werkzeugmaschinenbau Sinsheim GmbH |
Sinsheim, Deutschland |
10 | TEUR | 2.699.906,78 | 106 |
Für die im Anlagevermögen ausgewiesenen Anteile an Kapitalgesellschaften wird gemäß §189a Z 2 UGB grundsätzlich die Annahme zugrunde gelegt, dass eine Beteiligung vorliegt, wenn zumindest 20% des Nennkapitals gehalten werden.
Folgende Ausnahme zum Ausweis nach dem Grundsatz der Beteiligungsvermutung ist zu nennen: Die Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft beabsichtigt aufgrund wirtschaftlicher und gesellschaftsrechtlicher Interessen weiterhin eine dauernde Verbindung zur Werkzeugmaschinenbau Sinsheim GmbH, Sinsheim, aufrecht zu erhalten. Demnach wird der 10 %ige Anteil an der Gesellschaft gemäß §189a Z 2 UGB als Beteiligung ausgewiesen.
Es bestehen keine wechselseitigen Beteiligungen, sodass eine Angabe gemäß § 241 Z 6 UGB entfällt.

Der Vertrieb für Ersatzteile erfolgt in enger Verbindung mit dem Servicegeschäft und in Zusammenarbeit mit Partnerfirmen.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt unverändert zum Vorjahr EUR 28.762.000,00. Es ist zerlegt in 3.940.000 Stückaktien.
| EUR | EUR | |
|---|---|---|
| Verlustvortrag zum 1.1.2019 | - 22.488.167,60 |
|
| Jahresgewinn | 171.294,28 | |
| Bilanzverlust zum 31.12.2019 | - | 22.316.873,32 |

| Laufzeit | |||
|---|---|---|---|
| < 1 Jahr | 1-5 Jahre | > 5 Jahre | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 95.352,65 | 0,00 | 0,00 |
| (Vorjahr) | 113.234,86 | 0,00 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 32.495,87 | 0,00 | 0,00 |
| (Vorjahr) | 24.283,81 | 0,00 | 0,00 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 12.072,57 | 765,47 | 0,00 |
| (Vorjahr) | 20.645,79 | 765,47 | 0,00 |
| 139.921,09 | 765,47 | 0,00 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stellen eine revolvierende Kontokorrentverbindlichkeit dar und sind mit einem Betrag in der Höhe von EUR 500.000,00 (Vorjahr: EUR 500.000,00) hypothekarisch besichert.
| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| Service und Ersatzteile | 73.758,32 | 77.530,50 |
| Provisionen | 9.364,38 | - |
| Immobilien/Vermietung | 223.682,51 | 212.164,76 |
| 306.805,21 | 289.695,26 |

Es haben keine Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen gemäß § 237 8b UGB stattgefunden, welche wesentlich und zu marktunüblichen Bedingungen abgeschlossen sind.
3 geringfügig Beschäftigte (Vorjahr: 3 geringfügig Beschäftigte)
Senator Günter Rothenberger, Frankfurt, BRD
Der Vorstand erhält für das Geschäftsjahr eine Vergütung von EUR 15.000,00 EUR (Vorjahr: TEUR 15).
Bernd Günther, Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Sven Rothenberger, Stellvertreter des Vorsitzenden Peter Heinz, Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat erhält für das Geschäftsjahr 2019 eine Vergütung von TEUR 12 (Vorjahr: TEUR 12). Die Verteilung obliegt dem Aufsichtsrat.
Das Ergebnis des Geschäftsjahres soll gemeinsam mit dem Verlustvortrag auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Der globale Ausbruch des Coronavirus (COVID-19) und die damit zusammenhängenden Maßnahmen zur Eindämmung haben wesentliche Auswirkungen auf die globale Wirtschaftsentwicklung und führen zu rückläufigen Finanz-, Waren- und Dienstleistungsmärkten. Ausmaß und Dauer der wirtschaftlichen Beeinträchtigungen sind aus heutiger Sicht nicht verlässlich abschätzbar. Wir gehen jedoch davon aus, dass weiterhin von einem Fortbestand des Unternehmens ("Going Concern Prämisse") auszugehen ist. Zu den erwarteten Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung im Jahr 2020 wird auf die Darstellungen im Lagebericht unter Punkt 4. und 6. verwiesen.
Darüber hinaus sind nach dem Bilanzstichtag 31.12.2019 keine für die Gesellschaft wesentlichen Ereignisse eingetreten, die weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind.
Stockerau, am 17. Juni 2020
Günter Rothenberger eh

zum 31.12.2019
| Entwicklungs zu Anschaffungs- und Herstellkosten | Entwicklung der Abschreibungen | Buchwerte | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2019 |
Zugänge | Abgänge | Stand 31.12.2019 |
Stand 01.01.2019 |
Zugänge | Zuschreibung | Abgänge | Stand 31.12.2019 |
Stand 01.01.2019 |
Stand 31.12.2019 |
|
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |||||||
| I.Immaterielle Vermögensgegenstände 1. gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte |
964.758,02 | 0,00 | 0,00 | 964.758,02 | 964.758,02 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 964.758,02 | 0,00 | 0,00 |
| II.Sachanlagen 1. Grundstücke und Bauten a) Bebaute Grundstücke |
|||||||||||
| Grundwert | 3.996,52 | 0,00 | 0,00 | 3.996,52 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 3.996,52 | 3.996,52 |
| Gebäudewert | 3.352.255,64 | 0,00 | 0,00 | 3.352.255,64 | 3.218.360,70 | 22.141,63 | 0,00 | 0,00 | 3.240.502,33 | 133.894,94 | 111.753,31 |
| b) Unbebaute Grundstücke 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts |
25.384,58 | 0,00 | 0,00 | 25.384,58 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 25.384,58 | 25.384,58 |
| ausstattung | 105.040,62 | 830,34 | 830,34 | 105.040,62 | 105.040,62 | 830,34 | 0,00 | 830,34 | 105.040,62 | 0,00 | 0,00 |
| 3.486.677,36 | 830,34 | 830,34 | 3.486.677,36 | 3.323.401,32 | 22.971,97 | 0,00 | 830,34 | 3.345.542,95 | 163.276,04 | 141.134,41 | |
| III. Finanzanlagen | |||||||||||
| 1. Beteiligungen | 250.207,79 | 0,00 | 0,00 | 250.207,79 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 250.207,79 | 250.207,79 |
| 2. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens | 9.488.347,26 | 0,00 | 0,00 | 9.488.347,26 | 40.776,09 | 0,00 | -2.211,41 | 0,00 | 38.564,68 | 9.447.571,17 | 9.449.782,58 |
| 9.738.555,05 | 0,00 | 0,00 | 9.738.555,05 | 40.776,09 | 0,00 | -2.211,41 | 0,00 | 38.564,68 | 9.697.778,96 | 9.699.990,37 | |
| 14.189.990,43 | 830,34 | 830,34 | 14.189.990,43 | 4.328.935,43 | 22.971,97 | -2.211,41 | 830,34 | 4.348.865,65 | 9.861.055,00 | 9.841.124,78 | |
Jahresfinanzbericht zum 31.12.2019 | Seite 14
An die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft, Stockerau
Wir haben die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 der
(im Folgenden auch kurz "Gesellschaft" genannt),
abgeschlossen und erstatten über das Ergebnis dieser Prüfung den folgenden Bericht:
In der ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juli 2019 der Maschinenfabrik Heid Aktiengesell schaft, Stockerau, wurden wir zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 gewählt. Die Gesellschaft, vertreten durch den Aufsichtsrat, schloss mit uns einen Prüfungsvertrag, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht gemäß den §§§ 269 ff UGB zu prüfen.
Die geprüfte Gesellschaft ist ein Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß § 189a UGB und unterliegt der Verpflichtung zur Einrichtung eines Aufsichtsrates.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine große Gesellschaft iSd § 221 UGB.
Bei der gegenständlichen Prüfung handelt es sich um eine Pflichtprüfung.
Diese Prüfung erstreckte sich darauf, ob bei der Erstellung des Jahresabschlusses und der Buchführung die gesetzlichen Vorschriften beachtet wurden. Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Weiters ist festzustellen, ob ein Corporate Governance-Bericht (§ 243c UGB) aufgestellt wurde.
Für die Berichterstattung zu Artikel 11 der Verordnung (EU) 537/2014 (EU-VO) wird auf den ge sonderten Bericht an den Aufsichtsrat verwiesen; die Berichterstattung zu Artikel 11 der genannten Verordnung ist nicht Gegenstand dieses Berichts.
Bei unserer Prüfung beachteten wir die in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und die berufsüblichen Grundsätze ordnungsgemäßer Durchführung von Abschlussprüfungen. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing (ISA)). Wir weisen darauf hin, dass die Abschlussprüfung mit hinreichender Sicherheit die Richtigkeit des Abschlusses gewährleisten soll. Eine absolute Sicherheit lässt sich nicht erreichen, weil jedem internen Kontrollsystem die Möglichkeit von Fehlern immanent ist und auf Grund der stichprobengestützten Prüfung ein unvermeidbares Risiko besteht, dass wesentliche falsche Darstellungen im Jahresabschluss unentdeckt bleiben. Die Prüfung erstreckte sich nicht auf Bereiche, die üblicherweise den Gegenstand von Sonderprüfungen bilden.
Wir führten die Prüfung mit Unterbrechungen im Zeitraum von Jänner bis Juni 2020 sowohl in den Räumlichkeiten des Steuerberaters der Gesellschaft als auch in unseren Büroräumlichkeiten durch. Die Prüfung wurde mit dem Datum dieses Berichtes materiell abgeschlossen.
Für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages ist Herr Mag. Thomas Haerdtl, Wirtschaftsprüfer, verantwortlich.
Grundlage für unsere Prüfung ist der mit der Gesellschaft abgeschlossene Prüfungsvertrag, bei dem die von der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer herausgegebenen "Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe" (Beilage 2) einen integrierten Bestandteil bilden. Diese Auftragsbedingungen gelten nicht nur zwischen der Gesellschaft und dem Abschlussprüfer, sondern auch gegenüber Dritten. Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung.
Alle erforderlichen Aufgliederungen und Erläuterungen von wesentlichen Posten des Jahresab schlusses sind im Anhang des Jahresabschlusses und Lagebericht enthalten. Wir verweisen daher auf die entsprechenden Angaben des Vorstandes im Anhang des Jahresabschlusses und im Lagebericht.
Bei unseren Prüfungshandlungen stellten wir die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung fest.
lm Rahmen unseres risiko- und kontrollorientierten Prüfungsansatzes haben wir - soweit wir dies für unsere Prüfungsaussage für notwendig erachteten - die internen Kontrollen in Teilbereichen des Rechnungslegungsprozesses in die Prüfung einbezogen.
Hinsichtlich der Gesetzmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes verweisen wir auf unsere Ausführungen im Bestätigungsvermerk.
Die Gesellschaft hat einen Corporate Governance-Bericht gemäß § 243c UGB aufgestellt, worin sie festhält, dass sie von der "Befolgung eines am Börseplatz Wien anerkannten Corporate-Governance-Kodex im Sinne des § 243c Abs 1 UGB Abstand genommen hat". Eine materielle Prüfung dieses Berichtes war nicht Gegenstand der Abschlussprüfung.
Der gesetzliche Vertreter erteilte die von uns verlangten Aufklärungen und Nachweise. Eine vom gesetzlichen Vertreter unterfertigte Vollständigkeitserklärung haben wir zu unseren Akten genommen.
Bei Wahrnehmung unserer Aufgaben als Abschlussprüfer haben wir keine Tatsachen festgestellt, die den Bestand der geprüften Gesellschaft gefährden oder ihre Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können oder die schwerwiegende Verstöße des gesetzlichen Vertreters oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz oder Satzung erkennen lassen. Wesentliche Schwächen bei der internen Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses sind uns nicht zur Kenntnis gelangt. Die Voraussetzungen für die Vermutung eines Reorganisationsbedarfs (§ 22 Abs 1 Z 1 URG) sind nicht gegeben.
Wir haben den Jahresabschluss der
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2019 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Ubereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Ubereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtge mäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
Im Jahresabschluss der Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2019 sind Finanzanlagen in wesentlichem Umfang (Buchwert TEUR 9.700) ausgewiesen. Die Schwierigkeit bei der Bewertung des Finanzanlagevermögens liegt in der Ermittlung des beizulegenden Wertes.
Die Angaben der Gesellschaft zu den Finanzanlagen sind im Anhang in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Punkt 1.2.c) und d)", "II.1." sowie "III.5." enthalten.
Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir unter anderem folgende Prüfungshandlungen durchgeführt:
Wir haben die richtige Bewertung der Finanzanlagen mittels Börsenkursen bzw. aktuellen Jahresabschlüssen überprüft.
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Ubereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzuge ben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der gesetzliche Vertreter beabsichtigt, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder hat keine realistische Alternative dazu.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Uberwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Ubereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Ubereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir tauschen uns mit dem Aufsichtsrat unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Aufsichtsrat auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhänqigkeit und - sofern einschlägig - damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Aufsichtsrat ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir be schreiben diese Sachverhalte in unserem Bestäfigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Ubereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Ubereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Anqesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Der gesetzliche Vertreter ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.
In Verbindung mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses ist es unsere Verantwortung diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Jahresabschluss stehen oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 3. Juli 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 19. August 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1999 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Thomas Haerdtl.
Wien, am 17. Juni 2020
Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. ب 10 Mag. Thomas Haerdtl Mag. Karl Fuchs Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
*) Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestäligten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.

Die Maschinenfabrik Heid AG (nachfolgend kurz Heid AG) in Stockerau bei Wien, gegründet 1883, war ein weltbekanntes österreichisches Werkzeugmaschinenbauunternehmen mit internationaler Kundschaft. Aus dieser Geschäftstätigkeit resultieren die wertschöpfenden Geschäftszweige in den Bereichen Service- und Ersatzteilgeschäft, Immobilienvermarktung und Vermietung sowie Beteiligungen an Unternehmen.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte der Umsatz in diesem Bereich auf dem Vorjahresniveau gehalten werden.
Das vorhandene Heid Gelände umfasst Büros und Werkshallen auf einer Gesamtfläche von 52.655 qm, davon
| Bebaut mit Büros und Industriehallen | ca. qm 16.187 |
|---|---|
| Unbebaute Industrie-, Grün- und Verkehrsflächen | ca. qm 36.468 |
Die Heid AG hält per 31.12.2019 Geschäftsanteile an folgenden Unternehmen:
| 1. | DVS Technology AG (Frankfurt/Main) | 7,82% |
|---|---|---|
| 2. | DVS Technology GmbH (Krauthausen bei Eisenach) | 2,13% |
| 3. | WMS Sinsheim GmbH (Sinsheim) | 10,00% |
| 4. | Heid Werkzeugmaschinen Ges.m.b.H. (Stockerau bei Wien) | 10,00% |
Die DVS Technology AG ist die Holdinggesellschaft für mehrere renommierte Werkzeugmaschinenfabriken. Die Aktie der Diskus wird an der Börse in Frankfurt/Main im Freiverkehr gehandelt.
Die DVS Technology GmbH hat im abgelaufenen Geschäftsjahr ihre Produktionstätigkeit auf eine Tochtergesellschaft ausgelagert. Es werden Einnahmen aus der Vermietung der Maschinen erwirtschaftet. Daneben hält die Gesellschaft wesentliche Anteile an anderen Unternehmen, mit denen Ergebnisabführungsverträge bestehen. In diesem Bereich waren bedingt durch die COVID-Pandemie, Abschreibungen auf Beteiligungsansätze erforderlich.
Die Tätigkeitsschwerpunkte der WMS Sinsheim GmbH liegen weiterhin im Service und in der Modernisierung von Spezialmaschinen sowie im Vertrieb von Maschinen der DVS-Gruppe (Anpasskonstruktionen und Service). Diese Tätigkeiten sollen weiter ausgebaut werden, um die Präsenz im After-Sales- und Servicemarkt zu erhöhen. Die Beteiligung der Heid AG an der WMS wurde in 2013 durch Verkauf von 15% der Anteile auf 10% reduziert. Heid AG erhält eine Garantiedividende. Es besteht unverändert Interesse an einem dauerhaften Beteiligungsengagement.
Die ausgewiesenen Geschäftsanteile an der Heid Werkzeugmaschinen Ges.m.b.H. sind von untergeordneter Bedeutung für die Geschäftstätigkeit der Heid AG.
Die Maschinenfabrik Heid AG wird unter der ISIN: AT0000690151 an der Börse in Wien gehandelt. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 28.762.000,00, das Eigenkapital (nach UGB) zeigt folgende positive Entwicklung:
| 2012 | EUR | 8.434.217,00 |
|---|---|---|
| 2013 | EUR | 8.589.571,09 |
| 2014 | EUR | 8.919.022,30 |
| 2015 | EUR | 9.072.210,17 |
| 2016 | EUR | 9.328.381,98 |
| 2017 | EUR | 9.520.656,68 |
| 2018 | EUR | 9.600.885,70 |
| 2019 | EUR | 9.772.179,98 |
Im Geschäftsjahr 2019 hat die Gesellschaft einen Jahresüberschuss nach Steuern in Höhe von EUR 171.294,28 (Jahresüberschuss TEUR 80) erwirtschaftet.
Bei einem Eigenkapital in Höhe von EUR 9.772.179,98 (31.12.2018 TEUR 9.601) und einer Bilanzsumme von EUR 10.131.521,54 (31.12.2018 TEUR 10.047) ergibt sich eine Eigenkapitalquote von 96,5% (31.12.2018 95,6%). Der Netto-Geldfluss aus laufender Geschäftstätigkeit hat TEUR 6 (31.12.2018 TEUR 182) erreicht.
Der Umsatz hat sich von EUR 289.695,26 im Jahr 2018 auf EUR 306.805,21 im Jahr 2019 erhöht. Der Betriebserfolg betrug EUR -31.151,93 (31.12.2018 TEUR -113). Der Finanzerfolg betrug EUR 233.359,92 (31.12.2018 TEUR 227).
Das Ergebnis pro Aktie belief sich auf EUR 0,03 (Vorjahr: 0,02).
Der Cash Flow gegliedert nach Aktivitätsbereichen ergibt folgendes Bild:
| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Netto-Geldfluss aus laufender Geschäftstätigkeit | 6 | 182 |
| Netto-Geldfluss aus Investitionstätigkeit | O | O |
| Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit | -15 | -251 |
| ZAHLUNGSWIRKSAME VERANDERUNG DES FINANZMITTELBESTANDES | -9 | -69 |
Das Working Capital zum 31.12.2019 betrug TEUR 91 (31.12.2018 TEUR -90).
Die Anlagenintensität zum 31.12.2019 betrug 97,1% (31.12.2018 98,1%) wobei die Finanzanlagenintensität den überwiegenden Teil mit 95,8 % (31.12.2018 96,5%) einnimmt.
Da die Heid AG in Stockerau keine Maschinenfertigung mehr betreibt, fallen keine bei einer Produktion üblichen Schadstoffe und Emissionen an.
Aufgrund der geringen Mitarbeiterzahl der Heid AG entfällt eine weitere Berichterstattung zu Arbeitnehmerbelange.
Der globale Ausbruch des Coronavirus (COVID-19) und die damit zusammenhängenden Maßnahmen zur Eindämmung haben wesentliche Auswirkungen auf die globale Wirtschaftsentwicklung und führen zu rückläufigen Finanz-, Waren- und Dienstleistungsmärkten. Ausmaß und Dauer der wirtschaftlichen Beeinträchtigungen sind aus heutiger Sicht nicht verlässlich abschätzbar
Dadurch bestehen Risiken, die zu einem Umsatzrückgang im Bereich der Vermietung wie auch im Ersatzteilverkauf führen können. Im Bereich der Finanzerträge besteht dadurch das Risiko des Entfalls von Dividendenerträgen. Trotz der genannten Risiken und des zu erwartenden Liquiditätsrückganges ist der Fortbestand des Unternehmens durch vorhandene Liquiditätsreserven gesichert. Die Auswirkungen auf die Bewertung des Finanzanlagevermögens bleibt abzuwarten; aufgrund hoher stiller Reserven gehen wir jedoch aus heutiger Sicht von keinen Abwertungen aus.
Bei der Heid AG werden keine Finanz- und Termingeschäfte abgeschlossen.
Sichergestellt ist die zeitnahe Informationsversorgung des Vorstandes durch das monatliche Berichtswesen auf Basis der Ist-Zahlen. Das interne Berichtswesen nimmt bei Heid AG einen hohen Stellenwert im Zusammenhang mit der Überwachung und Kontrolle der wirtschaftlichen Risiken des laufenden Geschäftsjahres ein.
Neben dem monatlichen Berichtswesen wird dem Vorstand über auftretende wesentliche Risiken und deren Schadenspotenzial umgehend Bericht erstattet.
Soweit aufgrund limitierter Personalressourcen Funktionen ausgelagert werden müssen, werden diese zentral durch den Vorstand gesteuert. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass von Seiten des Vorstandes sichergestellt wird, dass das Rechnungswesen sowie das interne Kontrollsystem den Anforderungen des Unternehmens entsprechend geführt werden.
Zweigniederlassungen der Heid AG bestehen nicht.
Es werden keine Aktivitäten bezüglich Forschung und Entwicklung gesetzt.
Im Immobilienbereich werden die geplanten Investitionen in die Infrastruktur aufgrund der Corona-Krise zeitlich verschoben.
Die Heid AG wird auch weiterhin das Service- und Ersatzteilgeschäft betreiben. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den Partnerfirmen
Im Bereich der Immobilien sind geplante infrastrukturelle Maßnahmen zur Verbesserung der Vermietbarkeit und zur Steigerung des Mietertrages aufgrund der COVID-Krise verschoben.

Es besteht die Absicht, weitere Grundstücke im Randbereich des Werksgeländes zu verkaufen und/oder zu entwickeln.
Aktuell sind keine wesentlichen Beeinträchtigungen im Bereich der Immobilien-Vermietung sowie dem Service- und Ersatzteilgeschäft zu erkennen. Die weitere Entwicklung bleibt jedoch abzuwarten.
Das Grundkapital der Maschinenfabrik Heid AG beträgt EUR 28.762.000,00 und ist eingeteilt in 3.940.000 Stückaktien (Inhaberaktien), von denen jede am Grundkapital im gleichen Umfang beteiligt ist. Jede Stückaktie gewährt das Recht auf eine Stimme in der Hauptversammlung der Gesellschaft.
Aktionäre mit mehr als 10% Aktienanteil:
Stockerau, am 17. Juni 2020
Günter Rothenberger eh

Der Vorstand und der Aufsichtsrat hat von der Befolgung eines am Börseplatz Wien (Österreich) anerkannten Corporate-Governance-Kodex im Sinne des § 243b Abs. 1 Z 1 UGB Abstand genommen. Dieser Entscheidung liegen wirtschaftliche Überlegungen zugrunde. Die Personalausstattung der Gesellschaft reicht nicht aus um den damit verbundenen Aufwand zu bewältigen. Für den Umfang der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist, nach Ansicht der dafür zuständigen Organe, die Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (UGB, AktG, etc.) ausreichend.
Alleinvorstand ist Herr Günter Rothenberger, geb. 17.06.1939. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäftsentwicklung.
Er wurde mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 17.04.2019 für eine weitere Funktionsperiode wieder zum Alleinvorstand bestellt. Die Funktionsperiode beträgt fünf Jahre.
Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung bestellt und besteht aus folgenden Mitgliedern:
Der Aufsichtsrat bestellt bzw. beruft den Vorstand ab und überwacht die Tätigkeit des Vorstandes. Zur Erfüllung seiner Aufgaben gehört die regelmäßige Einberufung von Aufsichtsratssitzungen und Einholung laufender Berichte über die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft.
Auf eine Beteiligung von Frauen im Aufsichtsrat hat der Vorstand keinen Einfluss, da die Auswahl der Aufsichtsratsmitglieder ausschließlich in die Kompetenz der Aktionäre (bzw. der Hauptversammlung) fällt.
Der Vorstand erhält eine fixe, erfolgsunabhängige Vergütung.
Stockerau, am 17. Juni 2020
Günter Rothenberger eh Vorstand

Erklärung des gesetzlichen Vertreters
Ich bestätige nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte UGB Abschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage der Gesellschaft so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist.
Stockerau, am 17. Juni 2020
Der Vorstand
Günter Rothenberger eh
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