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NORDWEST Handel AG

Governance Information Dec 28, 2005

310_cgr_2005-12-28_fb627c3d-c377-45ad-94ca-6b9a9224e1b5.pdf

Governance Information

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Erkl‰rung des Vorstandes und des Aufsichtsrates der NORDWEST Handel AG zum Corporate Governance Kodex gem‰fl ß 161 AktG

ß 161 AktG verpflichtet den Vorstand und den Aufsichtsrat der NORDWEST Handel AG j‰hrlich zu erkl‰ren, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird und welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden.

Die Erkl‰rung nach ß 161 AktG ist den Aktion‰ren dauerhaft zug‰nglich zu machen.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der NORDWEST Handel AG erkl‰ren hiermit, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wird. Lediglich die folgenden Empfehlungen werden nicht bzw. nur modifiziert angewendet:

Ziffer 3.8 Abs. 2:

D&O-Versicherung

F¸r Vorstand und Aufsichtsrat ist eine D&O-Versicherung abgeschlossen worden. Es besteht ein Unternehmensselbstbehalt ¸ber 50.000,- US-Dollar. Ein Selbstbehalt f¸r versicherte Personen besteht nicht.

Ziffer 4.2.3 Abs. 3:

Grundz¸ge des Verg¸tungssystems

Bisher wurde auf eine Bekanntmachung der Grundz¸ge des Verg¸tungssystems f¸r Vorstandsmitglieder auf der Internetseite und im Gesch‰ftsbericht verzichtet. Eine entsprechende Darstellung des Verg¸tungssystems ist f¸r den Gesch‰ftsbericht f¸r das Gesch‰ftsjahr 2005 vorgesehen.

Ziffer 4.2.4:

Ausweis der Verg¸tung der Vorstandsmitglieder

Die Angabe der Verg¸tung der Vorstandsmitglieder im Anhang des Konzernabschlusses erfolgt in einer Summe. Eine Aufteilung nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sowie eine Individualisierung erfolgen nicht.

Ziffer 5.4.7 Abs.1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1:

Verg¸tung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Der Vorsitz und die Mitgliedschaft in Aussch¸ssen des Aufsichtsrates wird bei der Bemessung der Verg¸tung der Mitglieder des Aufsichtsrates zur Zeit nicht ber¸cksichtigt. Ferner erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates keine erfolgsorientierte Verg¸tung. Die Frage einer Neustrukturierung der Verg¸tung der Aufsichtsratsmitglieder wird der Aufsichtsrat im Rahmen der Vorbereitung der Hauptversammlung 2006, welche ¸ber die Verg¸tung des Aufsichtsrates Beschluss zu fassen hat, behandeln.

Die Angabe der Verg¸tung der Aufsichtsratsmitglieder im Anhang des Konzernabschlusses erfolgt in einer Summe. Eine Aufteilung nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sowie eine Individualisierung erfolgen nicht.

Ziffer 5.5.3:

Bericht des Aufsichtsrates ¸ber Interessenkonflikte und deren Behandlung an die Hauptversammlung

Der Aufsichtsrat informiert in seinem Bericht an die Hauptversammlung ¸ber aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung soweit, wie es die Pflichten zur Verschwiegenheit und Vertraulichkeitswahrung ermˆglichen. ‹ber eine Mandatsbeendigung im Falle eines wesentlichen und nicht nur vor¸bergehenden Interessenkonfliktes in der Person eines Aufsichtsratsmitgliedes wird im Einzelfall entschieden.

Ziffer 7.1.4:

Angabe ¸ber Beteiligungsunternehmen

Nach dieser Empfehlung soll die Gesellschaft eine Liste von bestimmten Drittunternehmen verˆffentlichen, in der unter anderem die Ergebnisse des letzten Gesch‰ftsjahres angegeben werden sollen. Die Verˆffentlichung der Ergebnisse von Drittunternehmen erfolgt nur insoweit, wie diese Ergebnisse zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses der Gesellschaft vorliegen.

Hagen, im Dezember 2005

F¸r den Vorstand:

gez. Dr. Stolze gez. Heuer

F¸r den Aufsichtsrat:

gez. Dr. Kellerwessel

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