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Oberbank AG

Legal Proceedings Report Jul 6, 2020

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Legal Proceedings Report

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Veröffentlichung: 06.07.2020 16:36 EANS-Adhoc: Oberbank AG / Klage auf Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

kein Stichwort 06.07.2020

Linz - Von den Aktionärinnen UniCredit Bank Austria AG (FN 150714p) und CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. (FN 230033i) ist eine Klage auf Anfechtung von Beschlüssen der ordentlichen Hauptversammlung vom 20. Mai 2020 gemäß §§ 195 ff AktG bei der Emittentin eingelangt.

Begehrt wird die Anfechtung, hilfsweise die Feststellung der Nichtigkeit i) der Beschlussfassung über die Entlastung von Dr. Franz Gasselsberger, Dr. Josef Weißl und Mag. Florian Hagenauer als Mitglieder des Vorstandes, ii) der Beschlussfassung auf Entlastung von Dr. Herta Stockbauer, Dr. Ludwig Andorfer, Gerhard Burtscher und Wolfgang Pischinger sowie auf Nichtentlastung von Mag. Gregor Hofstätter-Pobst, iii) der ablehnenden Beschlussfassung über den Antrag auf Durchführung einer Sonderprüfung zur ALPENLÄNDISCHE GARANTIE - GESELLSCHAFT m.b.H. ("ALGAR"), iv) der ablehnenden Beschlussfassung über den Antrag auf Durchführung einer Sonderprüfung zur Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H. ("BVG"), v) der ablehnenden Beschlussfassung über den Antrag auf Durchführung einer Sonderprüfung zu Zahlungen und sonstigen Leistungen an BKS, BTV, G3B und Wüstenrot und vi) der ablehnenden Beschlussfassung über den Antrag auf Durchführung einer Sonderprüfung zu Zahlungen oder sonstigen Leistungen an Aktionäre/"befreundete Investoren".

Die Klägerinnen begehren weiters die gerichtliche Feststellung, dass i) sämtlichen Vorstandsmitgliedern die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 verweigert wurde, ii) den Aufsichtsratsmitgliedern Dr. Herta Stockbauer, Dr. Ludwig Andorfer, Gerhard Burtscher und Wolfgang Pischinger die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 verweigert wurde, iii) dem Aufsichtsratsmitglied Mag. Gregor Hofstätter-Pobst die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 erteilt wurde sowie iv) die Durchführung der zu den Tagesordnungspunkten 14, 15, 17 und 18 beantragten Sonderprüfungen beschlossen wurde.


Das Verfahren wird vor dem Landesgericht Linz zur GZ 31 Cg 23/20y geführt.

Nach Auffassung des Vorstandes der Emittentin ist die Klage unberechtigt.

Der Vorstand

Rückfragehinweis: Oberbank AG, Abteilung Sekretariat Mag. Andreas Pachinger, Tel. 0043 / 732 / 7802 - 37460 [email protected]

Ende der Mitteilung euro adhoc

Emittent: Oberbank AG
Untere Donaulände
28
A-4020 Linz
Telefon: +43(0)732/78 02-0
FAX: +43(0)732/78 58 10
Email: [email protected]
WWW: www.oberbank.at
ISIN: AT0000625108, AT0000625132
Indizes: WBI
Börsen: Wien
Sprache: Deutsch

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