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Leifheit AG

Governance Information Mar 9, 2006

261_cgr_2006-03-09_94748fd0-1139-4d5c-8649-199dce0f916b.pdf

Governance Information

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Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der LEIFHEIT AG gemäß § 161 AktG zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 2. Juni 2005

Vorstand und Aufsichtsrat der LEIFHEIT AG erklären, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wird und bereits in der Vergangenheit entsprochen wurde. Lediglich die folgenden Empfehlungen wurden bzw. werden nicht angewendet.

Selbstbehalt bei D&O-Versicherungen (Ziffer 3.8)

Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, in Haftpflichtversicherungen, die ein Unternehmen für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder abschließt, einen angemessenen Selbstbehalt zu vereinbaren.

Die bestehende D&O-Versicherung der LEIFHEIT AG sah und sieht keinen Selbstbehalt für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder vor. Die LEIFHEIT AG ist der Ansicht, dass eine Verbesserung der Motivation und der Verantwortungsbereitschaft, mit der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder ihre Aufgaben wahrnehmen, durch einen Selbstbehalt bei der D&O-Versicherung nicht erreicht werden kann. Die LEIFHEIT AG plant keine Änderung der D&O-Versicherungsverträge.

Vergütung von Vorstandsmitgliedern (Ziffern 4.2.2, 4.2.3, 4.2.4)

Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass das Aufsichtsratsplenum über die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand beraten und sie regelmäßig überprüfen soll und dass für außerordentliche, nicht vorhersehbare Entwicklungen bei den variablen Vergütungsbestandteilen eine Begrenzungsmöglichkeit vereinbart wird. Weiterhin sollen die Vergütungen der Vorstandsmitglieder im Anhang des Konzernabschlusses individualisiert erfolgen.

Das Vergütungssystem für den Vorstand wird wie bisher im Personalausschuss des Aufsichtsrats beraten und regelmäßig überprüft und nicht zusätzlich im Aufsichtsratsplenum. In zwei von drei Vorstandsverträgen ist eine Begrenzung des variablen Teils der Vergütung vorgesehen. Zur Beurteilung der Angemessenheit der Vergütung der Vorstände ist die Angabe der garantierten und erfolgsabhängigen Bestandteile des Gesamtorgans ausreichend. Deshalb wird von der Angabe individualisierter Vergütungen für die Vorstandsmitglieder auch weiterhin abgesehen.

Zustimmung des Aufsichtsrats für Nebentätigkeiten von Vorstandsmitgliedern (Ziffer 4.3.5)

Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass Nebentätigkeiten von Vorstandsmitgliedern, insbesondere Aufsichtsratsmandate außerhalb des Unternehmens, nur mit Zustimmung des Aufsichtsrates übernommen werden sollen.

Nebentätigkeiten von Vorstandsmitgliedern bedürfen bei der LEIFHEIT AG der Zustimmung des Personalausschusses des Aufsichtsrats.

Nachfolgeplanung für Vorstandsmitglieder (Ziffer 5.1.2)

Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen soll.

Der Aufsichtsrat der LEIFHEIT AG hat die Aufgabe, Mitglieder des Vorstands zu bestellen und zu entlassen. Daher wurde und wird von dieser Empfehlung abgewichen.

Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder (Ziffer 5.4.1)

Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder festzulegen.

Dieser Empfehlung wurde und wird zukünftig nicht entsprochen.

Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern (Ziffer 5.4.3)

Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen, Anträge auf gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds bis zur nächsten Hauptversammlung zu befristen und Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz den Aktionären bekannt zu geben.

Diesen Empfehlungen wird nicht entsprochen.

Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern (Ziffer 5.4.7)

Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt in Ziffer 5.4.7, die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Corporate Governance Bericht individualisiert, aufgegliedert nach Bestandteilen auszuweisen und die vom Unternehmen an die Mitglieder des Aufsichtsrats gezahlten Vergütungen oder gewährten Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, individualisiert im Anhang zum Konzernabschluss gesondert anzugeben.

Diesen Empfehlungen wurde und wird zukünftig nicht entsprochen.

Rechnungslegung (Ziffer 7.1.2)

Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, den Konzernabschluss binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich zu machen.

Aus terminlichen Gründen wurde der Konzernabschluss 2004 erst am 15. April 2005 veröffentlicht. Zukünftig wird der Konzernabschluss binnen 90 Tagen veröffentlicht.

Nassau, 28. März 2006

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