Governance Information • Mar 22, 2006
Governance Information
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Vorstand und Aufsichtsrat der Nemetschek Aktiengesellschaft erklären gemäß § 161 Aktiengesetz, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 2. Juni 2005 seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 17. Mai 2005 mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und wird:
Die D&O-Versicherung sieht keinen Selbstbehalt für die Organmitglieder vor (Kodex-Ziffer 3.8 Abs. 2). Die Nemetschek Aktiengesellschaft ist nicht der Ansicht, dass ein Selbstbehalt die Motivation und Verantwortung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder verbessern würde.
Der Vorstand nimmt am Aktienoptionsprogramm teil und erhält damit auch eine variable Vergütung mit Risikocharakter und langfristiger Anreizwirkung. Dieses Aktienoptionsprogramm enthält keine Begrenzungsmöglichkeit für außergewöhnliche, nicht vorhergesehene Entwicklungen (Cap) (Kodex-Ziffer 4.2.3 Abs. 2).
Eine Altersgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder ist nicht explizit festgelegt und derzeit nicht geplant (Kodex-Ziffer 5.1.2 Abs. 2 und 5.4.1). Eine solche Altersgrenze würde die Gesellschaft pauschal in der Auswahl geeigneter Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder einschränken. Eine Auswahl findet allein nach fachlicher Kompetenz und der notwendigen Erfahrung statt. Die Gesellschaft folgt daher der genannten Empfehlung nicht.
Der Empfehlung des Kodex zur Einrichtung fachlich qualifizierter Ausschüsse wird nicht gefolgt (Kodex Ziffer 5.3), da der Aufsichtsrat nur aus drei Mitgliedern besteht. Die Aufgaben, für die der Kodex die Einrichtung von Ausschüssen empfiehlt, werden vom Aufsichtsrat der Nemetschek Aktiengesellschaft insgesamt wahrgenommen.
München, 22.03.2006 Nemetschek Aktiengesellschaft
Vorstand und Aufsichtsrat
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