Annual Report • Jul 27, 2020
Annual Report
Open in ViewerOpens in native device viewer

Kapsch TrafficCom
Gemäß § 124 Börsegesetz 2018.
Erklärung der gesetzlichen Vertreter 138
| In EUR | Erläuterung | 2018/19 | 2019/20 2) |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | (3) | 737.794.565 | 731.183.930 |
| Sonstige betriebliche Erträge | (4) | 13.849.406 | 15.985.145 |
| Veränderung des Bestands an Fertigerzeugnissen, unfertigen Erzeugnissen sowie an | |||
| noch nicht abrechenbaren Leistungen | (5) | 20.868.746 | -6.117.403 |
| Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen | (6) | -323.473.803 | -334.939.805 |
| Personalaufwand | (7) | -252.710.817 | -269.167.583 |
| Aufwand für planmäßige Abschreibungen | (8) | -14.512.147 | -27.919.654 |
| Wertminderungen | (9) | 0 | -24.882.071 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | (10) | -126.252.758 | -118.671.516 |
| Anteiliges Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen | (16) | 941.510 | -4.638.828 |
| Gewinne aus der Neubewertung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen | (16) | 523.008 | 0 |
| Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit | 57.027.711 | -39.167.785 | |
| Finanzerträge | (11) | 10.105.997 | 4.983.700 |
| Finanzaufwendungen | (11) | -11.820.106 | -28.094.876 |
| Finanzergebnis | -1.714.109 | -23.111.176 | |
| Anteiliges Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen | |||
| als Finanzinvestitionen | (16) | -253.453 | -1.167.379 |
| Ergebnis vor Steuern | 55.060.149 | -63.446.339 | |
| Ertragsteuern | (12) | -8.493.003 | 7.728.110 |
| Periodenergebnis | 46.567.146 | -55.718.229 | |
| davon den Anteilseignern der Gesellschaft zurechenbar | 47.820.497 | -48.136.697 | |
| davon nicht beherrschende Anteile | (33) | -1.253.350 | -7.581.532 |
| Periodenergebnis je Aktie, den Anteilseignern der Gesellschaft zurechenbar | |||
| verwässert = unverwässert | (38) | 3,68 | -3,70 |
| Sonstiges Ergebnis | |||
| Währungsumrechnungsdifferenzen 1) | -3.323.418 | 1.059.228 | |
| Währungsumrechnungsdifferenzen aus Nettoinvestitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb | 4.025.719 | 1.217.211 | |
| Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von Cashflow Hedges | -460.449 | 0 | |
| Steuern betreffend Posten, die in das Periodenergebnis umgegliedert werden | -1.006.430 | -304.303 | |
| Summe der Posten, die anschließend in das Periodenergebnis umgegliedert werden | -764.578 | 1.972.137 | |
| Umbewertungen von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung | |||
| des Dienstverhältnisses | -861.484 | -2.293.351 | |
| Steuern betreffend Posten, die nicht in das Periodenergebnis umgegliedert werden | 222.583 | 502.927 | |
| Summe der Posten, die anschließend nicht in das Periodenergebnis umgegliedert werden | -638.901 | -1.790.424 | |
| Sonstiges Ergebnis der Periode nach Steuern 1) | (13) | -1.403.479 | 181.712 |
| Gesamtergebnis der Periode 1) | 45.163.667 | -55.536.517 | |
| davon den Anteilseignern der Gesellschaft zurechenbar 1) | 46.473.402 | -49.193.586 | |
| davon nicht beherrschende Anteile 1) | (33) | -1.309.734 | -6.342.931 |
1) Aufgrund der Finalisierung der Kaufpreisallokation von Intelligent Mobility Solutions Ltd., Sambia, wurde der Wert zum 31. März 2019 angepasst. 2) Die Erstanwendung von IFRS 16 zum 1. April 2019 erfolgte unter Anwendung der modifizierten retrospektiven Methode, die zu keiner Anpassung der Vergleichsinformationen im Geschäftsjahr 2018/19 führt.
| In EUR | Erläuterung | 31. März 2019 | 31. März 2020 2) |
|---|---|---|---|
| AKTIVA | |||
| Sachanlagen | (14) | 21.956.059 | 82.324.598 |
| Immaterielle Vermögenswerte 1) | (15) | 84.620.955 | 59.922.456 |
| Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen | (16) | 19.973.053 | 32.634.506 |
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte und Beteiligungen | (17) | 15.861.260 | 10.873.388 |
| Langfristige Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen | (17, 21) | 16.846.603 | 13.777.929 |
| Langfristige Leasingforderungen | 0 | 1.244.732 | |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte 1) | (18) | 4.457.400 | 269.923 |
| Latente Steueransprüche | (26) | 18.461.701 | 26.288.490 |
| Langfristige Vermögenswerte 1) | 182.177.031 | 227.336.023 | |
| Vorräte | (19) | 64.054.465 | 55.657.736 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte | (17, 20) | 209.419.243 | 176.984.225 |
| Kurzfristige Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen | (17, 21) | 122.555.375 | 138.177.686 |
| Kurzfristige Leasingforderungen | 0 | 442.039 | |
| Kurzfristige Steuerforderungen | 2.573.184 | 4.655.850 | |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | (17) | 1.134.741 | 1.296.408 |
| Liquide Mittel | (17, 22) | 94.651.920 | 122.631.807 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 494.388.927 | 499.845.750 | |
| SUMME AKTIVA 1) | 676.565.958 | 727.181.773 | |
| EIGENKAPITAL | |||
| Grundkapital | (23) | 13.000.000 | 13.000.000 |
| Kapitalrücklage | (23) | 117.508.771 | 117.508.771 |
| Konzernbilanzgewinn und andere Rücklagen 1) | (23) | 126.935.386 | 57.652.976 |
| Kapital und Rücklagen, die den Anteilseignern der Gesellschaft zurechenbar sind 1) | 257.444.157 | 188.161.748 | |
| Nicht beherrschende Anteile 1) | (33) | 97.986 | -5.680.096 |
| SUMME EIGENKAPITAL 1) | 257.542.143 | 182.481.652 | |
| VERBINDLICHKEITEN | |||
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | (17, 24) | 139.330.295 | 185.230.920 |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | (17, 25) | 0 | 50.056.883 |
| Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses | (27) | 26.125.329 | 27.611.262 |
| Langfristige Rückstellungen | (28) | 6.681.116 | 4.294.725 |
| Langfristige Vertragsverbindlichkeiten aus Kundenverträgen | (21) | 5.212.524 | 3.505.358 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | (17, 29) | 1.346.376 | 830.435 |
| Latente Steuerschulden | (26) | 5.103.060 | 1.705.944 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | 183.798.700 | 273.235.528 | |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | (17, 24) | 29.934.001 | 50.701.975 |
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | (17, 25) | 0 | 13.588.846 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | (17) | 89.560.094 | 92.404.442 |
| Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten aus Kundenverträgen | (21) | 26.905.432 | 26.798.120 |
| Kurzfristige Rückstellungen | (28) | 14.733.725 | 23.374.780 |
| Kurzfristige Steuerverbindlichkeiten | 2.291.968 | 4.042.778 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen | (17, 30) | 71.799.893 | 60.553.657 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | 235.225.114 | 271.464.598 | |
| SUMME VERBINDLICHKEITEN | 419.023.814 | 544.700.126 | |
| SUMME PASSIVA | 676.565.958 | 727.181.773 |
1) Aufgrund der Finalisierung der Kaufpreisallokation von Intelligent Mobility Solutions Ltd., Sambia, wurde der Wert zum 31. März 2019 angepasst.
2) Die Erstanwendung von IFRS 16 zum 1. April 2019 erfolgte unter Anwendung der modifizierten retrospektiven Methode, die zu keiner Anpassung der Vergleichsinformationen zum 31. März 2019 führt.
| In EUR | Den Anteilseignern der Gesellschaft zurechenbar | Nicht beherrschende Anteile |
Summe Eigenkapital |
|||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Grund kapital |
Kapital rücklage |
Sonstige Rücklagen |
Konzern bilanzgewinn |
|||
| Stand 31. März 2019 1) | 13.000.000 | 117.508.771 | -48.482.735 | 175.418.121 | 97.986 | 257.542.143 |
| Kapital- und Anteilsveränderungen bei | ||||||
| Tochterunternehmen | -588.823 | 564.849 | -23.974 | |||
| Dividende | -19.500.000 | 0 | -19.500.000 | |||
| Periodenergebnis | -48.136.697 | -7.581.532 | -55.718.229 | |||
| Sonstiges Ergebnis der Periode: | ||||||
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 733.535 | 1.238.601 | 1.972.137 | |||
| Umbewertungen von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung |
||||||
| des Dienstverhältnisses | -1.790.424 | -1.790.424 | ||||
| Stand 31. März 2020 | 13.000.000 | 117.508.771 | -50.128.447 | 107.781.424 | -5.680.096 | 182.481.652 |
| Stand 31. März 2018 | 13.000.000 | 117.508.771 | -47.049.603 | 147.515.438 | -1.045.045 | 229.929.562 |
| Anpassungen aufgrund des neuen | ||||||
| IFRS 9 Standards | -650.429 | -650.429 | ||||
| Latente Steuern auf Anpassungen | ||||||
| aufgrund des neuen IFRS 9 Standards | 146.576 | 146.576 | ||||
| Umgliederungen | -86.039 | 86.039 | 0 | |||
| Stand 1. April 2018 angepasst | 13.000.000 | 117.508.771 | -47.135.642 | 147.097.624 | -1.045.045 | 229.425.709 |
| Kapitalerhöhungen bei Tochterunternehmen | 517.440 | 517.440 | ||||
| Effekte aus dem Erwerb von Anteilen an | ||||||
| Tochterunternehmen 1) | 1.935.325 | 1.935.325 | ||||
| Dividende | -19.500.000 | 0 | -19.500.000 | |||
| Periodenergebnis | 47.820.497 | -1.253.350 | 46.567.146 | |||
| Sonstiges Ergebnis der Periode: | ||||||
| Währungsumrechnungsdifferenzen 1) | -247.745 | -56.384 | -304.129 | |||
| Umbewertungen von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses |
-638.901 | -638.901 | ||||
| Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts | ||||||
| von Cashflow Hedges | -460.449 | -460.449 | ||||
| Stand 31. März 2019 1) | 13.000.000 | 117.508.771 | -48.482.735 | 175.418.121 | 97.986 | 257.542.143 |
1) Aufgrund der Finalisierung der Kaufpreisallokation von Intelligent Mobility Solutions Ltd., Sambia, wurde der Wert zum 31. März 2019 angepasst.
Die Details zum Eigenkapital sind in Erläuterung 23 enthalten.
| Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 57.027.711 -39.167.785 Planmäßige Abschreibungen (8) 14.512.147 27.919.654 Wertminderungen (9) 0 24.882.071 Veränderung Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses 1.374.161 -654.970 Veränderung sonstige langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen 2) 296.753 -4.056.234 Veränderung sonstige langfristige Forderungen und Vermögenswerte 1) -20.373.903 2.902.404 Veränderung langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 100.252 0 Veränderung langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -369.545 -673.658 Nettozahlungen von Ertragsteuern -13.673.512 -10.201.167 Zinseinnahmen (11) 1.653.881 1.800.591 Zinsausgaben (11) -4.286.733 -5.814.064 Sonstige (netto) -1.790.911 5.153.808 Cashflow aus dem Ergebnis 34.470.301 2.090.651 Veränderung des Nettoumlaufvermögens: Veränderung Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstiger kurzfristiger Vermögenswerte 1) -77.819.486 16.905.845 Veränderung Vorräte -25.165.682 8.396.728 Veränderung Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstiger kurzfristiger Verbindlichkeiten 2) 23.840.726 -2.659.068 Veränderung kurzfristige Rückstellungen 5.134.076 8.641.055 Veränderung des Nettoumlaufvermögens -74.010.366 31.284.560 Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit -39.540.065 33.375.211 Ankauf von Sachanlagen (14) -8.833.715 -9.284.913 Ankauf von immateriellen Vermögenswerten (15) -4.750.422 -4.964.889 Ankauf von Wertpapieren, Beteiligungen und sonstigen langfristigen Finanzanlagen -725.499 -19.322.342 Zahlungen für den Erwerb von Gesellschaften (abzüglich der liquiden Mittel dieser Gesellschaften) (32) -704.307 -177.000 Zahlungen für den Erwerb von Anteilen an at-equity-konsolidierten Gesellschaften (16) -17.860.663 -490.361 Einzahlungen aus dem Verkauf von Anteilen und der Liquidation von Tochterunternehmen 0 7.656 Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 1.895.214 2.842.862 Einzahlungen aus dem Verkauf von Wertpapieren und sonstigen finanziellen Vermögenswerten 13.013.222 392.319 Cashflow aus Investitionstätigkeit -17.966.171 -30.996.667 Free Cashflow 3) -57.506.236 2.378.544 Einzahlungen von Anteilseignern bei Tochterunternehmen 517.440 0 An die Aktionäre der Gesellschaft gezahlte Dividende -19.500.000 -19.500.000 Zahlungen für den Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen -6.250.000 -2.000.000 Zunahme langfristiger Finanzverbindlichkeiten (24) 0 62.630.984 Zunahme kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten (24) 3.006.745 10.119.638 Abnahme kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten (24) -4.846.911 -6.175.577 Auszahlungen betreffend Leasing (25) 0 -13.630.751 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -27.072.726 31.444.294 Anfangsbestand Finanzmittel 181.834.603 94.651.920 Veränderung des Finanzmittelbestands 4) -84.578.962 33.822.838 Auswirkungen von Wechselkursänderungen -2.603.722 -5.842.950 Endbestand Finanzmittel (22) 94.651.920 122.631.807 |
In EUR | Erläuterung | 2018/19 | 2019/20 5) |
|---|---|---|---|---|
1) inklusive "Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen"
2) inklusive "Vertragsverbindlichkeiten aus Kundenverträgen"
3) Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit + Cashflow aus Investitionstätigkeit
4) Free Cashflow + Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
5) Die Erstanwendung von IFRS 16 zum 1. April 2019 erfolgte unter Anwendung der modifizierten retrospektiven Methode, die zu keiner Anpassung der Vergleichsinformationen für das Geschäftsjahr 2018/19 führt.
| Allgemeines | 8–11 |
|---|---|
| 1 – Allgemeine Informationen | 8 |
| 2 – Infrastrukturabgabe Deutschland | 10 |
| Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung | 11–16 |
| 3 – Segmentinformation | 11 |
| 4 – Sonstige betriebliche Erträge | 13 |
| 5 – Veränderungen des Bestands | 13 |
| 6 – Aufwendungen für Material und sonstige bezogene | |
| Herstellungsleistungen | 13 |
| 7 – Personalaufwand | 13 |
| 8 – Aufwand für planmäßige Abschreibungen | 14 |
| 9 – Wertminderungen | 14 |
| 10 – Sonstige betriebliche Aufwendungen | 14 |
| 11 – Finanzergebnis | 15 |
| 12 – Ertragsteuern | 16 |
| 13 – Sonstiges Ergebnis der Periode | 16 |
| Konsolidierte Bilanz | 17–40 |
| 14 – Sachanlagen | 17 |
| 15 – Immaterielle Vermögenswerte | 18 |
| 16 – Anteile an assoziierten Unternehmen und | |
| Gemeinschaftsunternehmen | 22 |
| 17 – Finanzinstrumente | 25 |
| 18 – Sonstige langfristige Vermögenswerte | 27 |
| 19 – Vorräte | 27 |
| 20 – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und | |
| sonstige kurzfristige Vermögenswerte 21 – Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten |
28 29 |
| 22 – Liquide Mittel | 29 |
| 23 – Eigenkapital | 30 |
| 24 – Finanzverbindlichkeiten | 30 |
| 25 – Leasingverbindlichkeiten | 33 |
| 26 – Latente Steueransprüche/-schulden | 34 |
| 27 – Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach | |
| Beendigung des Dienstverhältnisses | 35 |
| 29 – Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 39 |
|---|---|
| 30 – Sonstige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen | 40 |
| 32 – Anteile Tochterunternehmen | 41 |
|---|---|
| 33 – Nicht beherrschende Anteile | 44 |
| 34 – Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen | 46 |
| 35 – Risikomanagement | 50 |
| 36 – Kapitalmanagement | 52 |
| 37 – Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden | 53 |
| 38 – Ergebnis je Aktie | 70 |
| 39 – Ereignisse nach dem Bilanzstichtag | 71 |
| 40 – Zusatzangaben | 71 |
Kapsch TrafficCom ist ein internationaler Anbieter von anspruchsvollen Technologien, Lösungen und Dienstleistungen für den ITS-Markt (Intelligent Transportation Systems). Intelligente Transportsysteme unterstützen und optimieren den Verkehr (einschließlich Infrastruktur, Fahrzeuge, Benutzer und Industrie). Sie nutzen dafür Informations- und Kommunikationstechnologien.
Kapsch TrafficCom Group agiert in zwei Segmenten: Electronic Toll Collection (ETC) und Intelligent Mobility Solutions (IMS):
Dieses Segment umfasst die Errichtung sowie den technischen und kommerziellen Betrieb von Mautsystemen. In der Regel werden Projekte von öffentlichen Stellen oder privaten Konzessionären ausgeschrieben und vergeben. Mautsysteme können sowohl einzelne Straßenabschnitte als auch landesweite Straßennetze umfassen. Die Herstellung und Beschaffung von Komponenten, sowohl zur Erweiterung und Adaptierung der von Kapsch TrafficCom errichteten Systeme als auch für Dritte, ergänzen das Leistungsportfolio von Kapsch TrafficCom; Mautdienstleistungen runden es ab.
Von diesem Segment werden die Errichtung sowie der technische und kommerzielle Betrieb von Systemen zur Verkehrsüberwachung, -steuerung und -sicherheit erfasst. Projekte zur Kontrolle von Nutzfahrzeugen und zur elektronischen Fahrzeugregistrierung sowie Systeme zur intermodalen Mobilität (vernetzte Verkehrsträger) werden diesem Segment ebenso zugeordnet wie Systeme und Dienstleistungen für die Betriebsüberwachung öffentlicher Verkehrsmittel und Umwelteinrichtungen. Auch das IMS-Leistungsportfolio von Kapsch TrafficCom wird vom Komponentengeschäft ergänzt.
Die Muttergesellschaft (berichtendes Unternehmen) dieses Konzerns ist Kapsch TrafficCom AG. Dabei handelt es sich um eine Aktiengesellschaft, eingetragen und ansässig in Wien, Österreich. Die eingetragene Adresse lautet: Am Europlatz 2, 1120 Wien.
Direktes Mutterunternehmen des berichtenden Unternehmens ist KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH, Wien, eine 100%ige Tochtergesellschaft von DATAX HandelsgmbH, Wien. DATAX HandelsgmbH, Wien, ist das oberste beherrschende Unternehmen des berichtenden Unternehmens und oberste Konzerngesellschaft des Kapsch Konzerns. KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH hält zum 31. März 2020 unverändert einen Anteil von 63,3% an Kapsch TrafficCom AG. Die Aktien von Kapsch TrafficCom AG notieren seit dem 26. Juni 2007 im Segment Prime Market der Wiener Börse.
Der Konsolidierungskreis sowie Veränderungen zum Konsolidierungskreis sind in Erläuterung 32 enthalten.
Der Konzernabschluss zum 31. März 2020 wurde in Anwendung von § 245a UGB in Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt.
Beträge werden zum Zweck der Übersichtlichkeit gerundet und soweit nicht anders angegeben in tausend Euro (TEUR) ausgewiesen. Für Berechnungen werden dennoch die genauen Beträge einschließlich nicht dargestellter Ziffern verwendet, sodass dadurch Rundungsdifferenzen auftreten können.
Der Konzernabschluss zum 31. März 2020 wurde nach dem historischen Anschaffungskostenprinzip aufgestellt, mit Ausnahme von Finanzinstrumenten, die nach IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung entsprechend. Eine diesbezügliche Erläuterung erfolgt im Rahmen der jeweiligen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, die die Basis für den vorliegenden Konzernabschluss darstellen, wurden unverändert zur Vorperiode angewandt und um neue, ab dem Geschäftsjahr verpflichtend anzuwendende, ergänzt.
Erläuterung 37 enthält eine detaillierte Beschreibung sämtlicher Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, inklusive der neu anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze.
Die Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert die Anwendung von Schätzungen und Annahmen bezüglich der zukünftigen Entwicklung, die die Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden am Bilanzstichtag sowie die bilanzierten Erträge und Aufwendungen während der Berichtsperiode beeinflussen. Obwohl diese Schätzungen nach bestem Wissen des Vorstands auf den laufenden Transaktionen basieren, können die tatsächlichen Werte letztendlich von diesen Schätzungen abweichen. Sämtliche Schätzungen und Beurteilungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf Erfahrungswerten und weiteren Faktoren, einschließlich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen vernünftig erscheinen. Die resultierenden Bilanzierungsschätzungen werden in der Regel von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen.
Insbesondere Schätzungen und Annahmen in den folgenden Bereichen beinhalten ein signifikantes Risiko, eine wesentliche Korrektur der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden innerhalb des folgenden Wirtschaftsjahrs verursachen zu können.
Der Konzern wendet die Regeln des IFRS 15 an. Für Errichtungsprojekte, bei denen die Kriterien gemäß IFRS 15.35 zur Erfüllung einer Leistungsverpflichtung über einen Zeitraum erfüllt sind, wird der Umsatz nach Maßgabe des jeweiligen Fertigstellungsgrads erfasst und ein erwarteter Gewinnaufschlag angenommen. Der Fertigstellungsgrad eines Projekts wird anhand eines inputorientierten Verfahrens bzw. aus dem Verhältnis der bereits angefallenen Kosten zu den geschätzten Gesamtkosten für das jeweilige Projekt ermittelt. Das erfordert eine laufende Einschätzung und Aktualisierung der aus den Projekten resultierenden Kosten sowie der Risiken bei der Projektabwicklung. Diese können sich aus technischen Problemen, zeitlichen Verzögerungen, Problemen mit Sublieferanten oder sonstigen externen Rahmenbedingungen ergeben und die Marge des Auftrags beeinflussen. Außerdem sind bei der Projektbewertung Einschätzungen zu möglichen Schadenersatzleistungen und Vertragsstrafen zu berücksichtigen. Projekterlöse sind für die meisten Verträge definiert und enthalten fixe und zum Teil variable Bestandteile, die nach Wahrscheinlichkeit in Bezug auf Höhe und Zeitpunkt bewertet werden. Im Falle von Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen, die auf Basis der Nutzung entgeltet werden, wird auch der gesamte Auftragswert geschätzt. Bei den Großprojekten des Konzerns handelt es sich regelmäßig um technisch komplexe Einzelaufträge, denen jeweils spezifische Auftragsbedingungen zugrunde liegen und die daher in Bezug auf Umsatzrealisierung und Projektrisiken einzeln zu würdigen sind. Die Details zur Ertragsrealisierung sind in Erläuterung 37.3 und die Sensitivitätsanalyse ist in Erläuterung 21 dargestellt.
Der Konzern untersucht jährlich, in Einklang mit den in Erläuterungen 15 und 37 dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, ob eine Wertminderung des Firmenwerts vorliegt. Der erzielbaren Betrag von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird basierend auf der Berechnung des Nutzungswerts ermittelt. Diesen Berechnungen müssen Annahmen zugrunde gelegt werden. Die Sensitivitäten für den erworbenen Firmenwert sind in Erläuterung 15 angeführt.
Weitere Bereiche, in denen Annahmen und Schätzungen wesentlich für den Konzernabschluss sind, umfassen die Wertberichtigung von Vorräten, die Werthaltigkeit von latenten Steueransprüchen und -schulden, die Annahme von Nutzungsdauern für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen, Annahmen und Zinssätze im Zusammenhang mit Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses, Annahmen und Zinssätze im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen sowie Annahmen im Zusammenhang mit Gewährleistungs- und Drohverlustrückstellungen. Sensitivitätsanalysen der vom Vorstand getroffenen Annahmen sind in den jeweiligen Erläuterungen angegeben.
Im Jahr 2018 erhielt das Gemeinschaftsunternehmen autoTicket GmbH, Deutschland, den Auftrag für die Erhebung der Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) in Deutschland. Darüber hinaus wurde die Konzerngesellschaft MTS Maut & Telematik Services GmbH, Deutschland, bereits zuvor in einem separaten Vergabeverfahren als alleiniger Dienstleister für die automatische Kontrolle der Pkw-Maut mandatiert.
Am 18. Juni 2019 veröffentlichte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein überraschendes Urteil mit weitreichenden Konsequenzen: Die in Deutschland geplante Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) bei gleichzeitiger Steuerentlastung für in Deutschland zugelassene Pkws wurde für unvereinbar mit dem EU-Recht erklärt. Dies nahm der Kunde am Folgetag zum Anlass, die zur Realisierung und zum Betrieb der Pkw-Maut geschlossenen Verträge zum 30. September 2019 zu kündigen. Die Projekte im Zusammenhang mit der Pkw-Maut hätten in Summe zu den ganz großen in der Unternehmensgeschichte von Kapsch TrafficCom gezählt.
Per 13. August 2018 wurde gemeinsam mit CTS EVENTIM AG & Co. KGaA die Gesellschaft autoTicket GmbH, Deutschland, (autoTicket) als Mantelgesellschaft übernommen. Kapsch TrafficCom hält 50% der Anteile und bilanziert die Gesellschaft als Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode. Da die Aktivitäten und die Strategie dieser Gesellschaft zum Kerngeschäft von Kapsch TrafficCom gehören, werden die anteiligen Ergebnisse (2019/20: TEUR -4.578) separat im Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit ausgewiesen (Position "Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen"). Der Buchwert zum 31. März 2020 betrug TEUR 24.045 (31. März 2019: TEUR 10.766).
Die nachfolgende Tabelle zeigt die zusammenfassenden Finanzinformationen der Gesellschaft.
| 31. März 2019 | 31. März 2020 | |
|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | 18.426 | 51.757 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 20.694 | 1.560 |
| Langfristige Schulden | -2.231 | 0 |
| Kurzfristige Schulden | -15.360 | -5.231 |
| Nettovermögen | 21.529 | 48.086 |
| Liquide Mittel | 18.730 | 1.480 |
| Finanzverbindlichkeiten (lang- und kurzfristig) | 0 | -2.161 |
| 2018/19 | 2019/20 | |
| Umsatz | 16.840 | 31.789 |
| Jahresüberschuss/-fehlbetrag | 1.505 | -9.157 |
| Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 |
| Gesamtergebnis | 1.505 | -9.157 |
| Überleitung | 31. März 2019 | 31. März 2020 |
|---|---|---|
| Nettovermögen zu Beginn des Geschäftsjahres | 25 | 21.530 |
| Erhöhung Nominalkapital und Kapitalrücklage | 20.000 | 35.714 |
| Gesamtergebnis | 1.505 | -9.157 |
| Nettovermögen zum 31. März des Geschäftsjahres | 21.530 | 48.088 |
| Anteil von Kapsch TrafficCom (50%) | 10.766 | 24.045 |
| Buchwert zum 31. März des Geschäftsjahres | 10.766 | 24.045 |
Bis zur Wirksamkeit der Kündigung erbrachte autoTicket vertraglich geschuldete Leistungen. Diese wurden nach IFRS 15 nach Maßgabe des Fertigstellungsgrads inklusive Gewinnaufschlag bilanziert. Kapsch TrafficCom agierte als Unterauftragnehmer von autoTicket und erzielte im Geschäftsjahr 2019/20 Umsätze in Höhe von TEUR 23.594. Zum 31. März 2020 waren diese abgerechnet und beglichen (siehe auch Erläuterung 34).
Im Zusammenhang mit der Kündigung des Vertrags wurden bei Kapsch TrafficCom Vertragsanbahnungskosten in Höhe von TEUR 4.100 wertgemindert (siehe Erläuterung 9). Auf Ebene von autoTicket führte die Vertragskündigung zu einem negativen Periodenergebnis. Dieses reflektiert eine Nichtabnahmeentschädigung für ein Konsortialdarlehen in Höhe von TEUR 3.400 sowie gestiegene Rechts- und Beratungskosten. In der Gewinn- und Verlustrechnung von Kapsch TrafficCom führte das anteilige negative Periodenergebnis von autoTicket zu einem negativen Beitrag zum Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit in Höhe von TEUR -4.578. Die Betreiberparteien des gekündigten Vertrags zum Projekt "Erhebung der Maut" sind Kapsch TrafficCom, CTS EVENTIM und autoTicket. Gemeinsam erhoben sie im Dezember 2019 Forderungen in Höhe von rund TEUR 560.000 gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Der zuständige Minister bestritt jedoch diesen Anspruch. Daher ist diese Angelegenheit nun vor einem Schiedsgericht zu klären. Derartige Verfahren können mehrere Jahre dauern. Aufgrund von Vertraulichkeitsbestimmungen können nähere Details zu den Streitigkeiten nicht offengelegt werden.
Die in einem Schiedsgerichtsverfahren zu klärenden finanziellen Ansprüche der Betreiberparteien gegenüber der Bundesrepublik Deutschland und daraus folgende Ansprüche von Kapsch TrafficCom gegenüber autoTicket, sowohl aus vertraglichen Leistungsbeziehungen als auch aus der Stellung als Gesellschafter sind zum Bilanzstichtag nicht aktiviert und stellen eine Eventualforderung nach IAS 37 dar. Eine Ausnahme davon bildet der nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungsansatz an autoTicket.
Eine im Zusammenhang mit dem Konsortialdarlehensvertrag temporär bestehende gesamtschuldnerische Haftung von auto-Ticket für Forderungen der finanzierenden Kreditinstitute über TEUR 175.000 bestand zum Bilanzstichtag 31. März 2020 nicht mehr. Im Rahmen des Betreibervertrags haben die Gesellschafter von autoTicket eine betragsmäßig auf rund TEUR 300.000 zeitlich begrenzte gesamtschuldnerische Haftungserklärung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Kraftfahrtbundesamt, abgegeben. Eine Inanspruchnahme wird aufgrund des aktuellen Verfahrensstands und einer rechtlichen Bewertung nicht erwartet. Zur Finanzierung von autoTicket wurde im Geschäftsjahr 2019/20 eine Kapitalerhöhung in Höhe von TEUR 35.714 (jeweils TEUR 17.857 pro Gesellschafter) durchgeführt. Darüber hinaus wurde mit autoTicket nach dem Bilanzstichtag ein Finanzierungsrahmen in Höhe von insgesamt TEUR 15.000 (jeweils TEUR 7.500 pro Gesellschafter) vereinbart, wobei Abrufe jeweils der Zustimmung der Gesellschafter bedürfen.
MTS Maut & Telematik Services GmbH (MTS) ist eine vollkonsolidierte, 100%ige Tochtergesellschaft von Kapsch TrafficCom AG. Als Folge der Kündigung des Vertrags zur automatischen Kontrolle der Maut werden durch die Auftragnehmerparteien (Kapsch TrafficCom AG und MTS) ebenfalls Ansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht.
Ein Geschäftssegment ist ein Unternehmensbestandteil, der Geschäftstätigkeiten betreibt, mit denen Umsatzerlöse erwirtschaftet werden und bei denen Aufwendungen anfallen können. Die Ergebnisse der Segmente werden regelmäßig an den Vorstand (den Hauptentscheidungsträger) berichtet. Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen werden basierend auf diesen Segmenten überprüft. Der Vorstand hat zwei Berichtssegmente identifiziert (wie in Erläuterungen 1 und 37.4 beschrieben):
Die Segmentergebnisse, Investitionen, Abschreibungen und Wertminderungen sowie sonstige nicht zahlungswirksame Posten stellen sich für die Geschäftsjahre 2019/20 und 2018/19 wie folgt dar:
| 2018/19 | 2019/20 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| ETC | IMS | Konzern | ETC | IMS | Konzern | |
| Umsatzerlöse | 558.433 | 179.362 | 737.795 | 563.498 | 167.686 | 731.184 |
| Errichtung | 190.528 | 80.808 | 271.336 | 219.253 | 73.621 | 292.873 |
| Betrieb | 264.416 | 86.356 | 350.772 | 234.927 | 84.375 | 319.302 |
| Komponenten | 103.488 | 12.198 | 115.686 | 109.318 | 9.690 | 119.009 |
| Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit | 64.946 | -7.918 | 57.028 | 1.492 | -40.660 | -39.168 |
| EBIT-Marge | 11,6% | -4,4% | 7,7% | 0,3% | -24,2% | -5,4% |
| Investitionen | 9.175 | 4.409 | 13.584 | 35.459 | 8.524 | 43.982 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | 7.291 | 7.221 | 14.512 | 25.417 | 27.385 | 52.802 |
| Sonstige nicht zahlungswirksame Posten | -99 | -517 | -616 | 1.946 | 8.653 | 10.599 |
Die Geschäftstypen entsprechen auch den Leistungsverpflichtungen gemäß IFRS 15. Umsätze aus Errichtungsprojekten enthalten auch den Errichtungsanteil aus Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen.
Investitionen sowie Abschreibungen und Wertminderungen enthalten im Geschäftsjahr 2019/20 Werte aufgrund der Erstanwendung des IFRS 16.
Die Vermögenswerte und Schulden zum 31. März 2020 und zum 31. März 2019 stellen sich wie folgt dar:
| 31. März 2019 | 31. März 2020 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| ETC | IMS | Konzern | ETC | IMS | Konzern | |
| Segmentvermögen 1) | 376.029 | 101.188 | 477.217 | 381.118 | 109.318 | 490.436 |
| Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen |
10.893 | 9.080 | 19.973 | 24.722 | 7.913 | 32.635 |
| Segmentschulden | 193.302 | 51.355 | 244.656 | 235.214 | 71.847 | 307.061 |
1) Aufgrund der Finalisierung der Kaufpreisallokation von Intelligent Mobility Solutions Ltd., Sambia, wurde der Wert zum 31. März 2019 angepasst.
Das Segmentvermögen beinhaltet Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte, sonstige langfristige Vermögenswerte, langund kurzfristige Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen, lang- und kurzfristige Leasingforderungen, Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte, sowie kurzfristige Steuerforderungen.
Die Segmentschulden beinhalten Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses, langfristige Rückstellungen, sonstige langfristige Verbindlichkeiten, lang- und kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten aus Kundenverträgen, lang- und kurzfristige Leasingverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen, kurzfristige Steuerverbindlichkeiten sowie kurzfristige Rückstellungen.
Segmentvermögen und -schulden enthalten im Geschäftsjahr 2019/20 Werte aufgrund der Erstanwendung des IFRS 16.
Im Geschäftsjahr 2019/20 gab es keinen Kunden, der mehr als 10% der Konzernumsätze beigetragen hat. Im Vorjahr gab es einen Kunden, der mit TEUR 74.386 (sowohl im ETC als auch IMS Segment) über der 10%-Grenze lag.
Neben den Berichtssegmenten werden die Umsatzerlöse und langfristigen nicht finanziellen Vermögenswerte (per 31. März 2020 inklusive Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen) auch nach geografischen Segmenten dargestellt. Umsatzerlöse werden gemäß dem Standort der Kunden und bilanzorientierte Zahlen gemäß dem eigenen Standort der Gesellschaft segmentiert.
Die Zahlen für die zum 31. März 2020 und zum 31. März 2019 endenden Geschäftsjahre stellen sich wie folgt dar:
| Umsatzerlöse | Langfristige nicht finanzielle Vermögenswerte |
||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2018/19 | 2019/20 | 31. März 2019 | 31. März 2020 | ||
| Österreich | 24.399 | 18.274 | 14.688 | 36.741 | |
| EMEA (exklusive Österreich) 1) 4) | 406.706 | 385.201 | 49.957 | 49.795 | |
| Americas 2) | 253.432 | 293.641 | 33.859 | 46.398 | |
| APAC 3) | 53.257 | 34.068 | 8.073 | 9.314 | |
| Gesamt | 737.795 | 731.184 | 106.577 | 142.247 |
1) EMEA: Europa, Mittlerer Osten, Afrika
2) Americas: Nord-, Mittel- und Südamerika
3) APAC: Asien-Pazifik
4) Aufgrund der Finalisierung der Kaufpreisallokation von Intelligent Mobility Solutions Ltd., Sambia, wurde der Wert zum 31. März 2019 angepasst.
| 2018/19 | 2019/20 | |
|---|---|---|
| Operative Fremdwährungsgewinne | 6.834 | 8.407 |
| Erträge aus Forschungs- und Forschungsförderungsprämien | 2.073 | 904 |
| Erträge aus Untermietverträgen gemäß IFRS 16 | 0 | 214 |
| Erträge aus Verkauf von Anlagen | 741 | 360 |
| Erträge aus Versicherungsvergütungen | 414 | 232 |
| Übrige betriebliche Erträge | 3.787 | 5.869 |
| Gesamt | 13.849 | 15.985 |
Die operativen Fremdwährungsgewinne betrafen im Wesentlichen Wechselkursschwankungen der Währungen argentinischer Peso und kanadischer Dollar gegenüber dem US-Dollar und dem Euro sowie der schwedischen Krone gegenüber dem Euro.
Die übrigen betrieblichen Erträge enthielten im Geschäftsjahr 2019/20 Weiterverrechnungen von Kosten an autoTicket GmbH, Deutschland, welche nicht im Zusammenhang mit Auftragskosten bzw. -leistungen zur Erfüllung des Kundenvertrages standen. Im Geschäftsjahr 2018/19 waren Erträge an die gemeinschaftliche Tätigkeit MoKA SAS, Frankreich, Auflösungen von Earn-out-Verbindlichkeiten sowie sonstige Steuererträge in Brasilien enthalten.
| 2018/19 | 2019/20 | |
|---|---|---|
| Bestandsveränderung unfertige Erzeugnisse und | ||
| noch nicht abrechenbare Leistungen | 200 | -646 |
| Bestandsveränderung fertige Erzeugnisse | 20.669 | -5.471 |
| Gesamt | 20.869 | -6.117 |
Details zu den Vorräten und zum Rückgang der Vorräte sind in Erläuterung 19 zu finden.
| 2018/19 | 2019/20 | |
|---|---|---|
| Materialaufwand | 135.119 | 127.844 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 188.355 | 207.096 |
| Gesamt | 323.474 | 334.940 |
| 2018/19 | 2019/20 | |
|---|---|---|
| Löhne, Gehälter und andere Vergütungen | 204.408 | 220.449 |
| Sozialabgaben und lohnabhängige Steuern | 32.523 | 33.498 |
| Aufwendungen für Abfertigungen (siehe Erläuterung 27) | 2.268 | 672 |
| Aufwendungen für Altersvorsorge (siehe Erläuterung 27) | 40 | 6 |
| Beiträge an Pensionskassen und andere externe Fonds | 2.682 | 3.703 |
| Sonstige freiwillige Sozialaufwendungen | 10.790 | 10.840 |
| Gesamt | 252.711 | 269.168 |
Der Personalstand zum 31. März 2020 betrug 5.104 Personen (31. März 2019: 4.981 Personen) und während des Geschäftsjahrs 2019/20 durchschnittlich 5.085 Personen (2018/19: 5.159 Personen).
Der Personalaufwand stieg, da der Personalstand, insbesondere in den USA, mit relativ hohen Personalkosten erhöht wurde. Die sonstigen freiwilligen Sozialaufwendungen betreffen insbesondere freiwillige Sozialleistungen in den USA.
| 2018/19 | 2019/20 | |
|---|---|---|
| Abschreibungen auf Sachanlagen | 7.388 | 20.504 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | 7.025 | 7.515 |
| Abschreibungen auf Vertragsanbahnungskosten | 99 | -99 |
| Gesamt | 14.512 | 27.920 |
Die Abschreibungen auf Sachanlagen enthielten im Geschäftsjahr 2019/20 auch Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus Leasingverträgen (TEUR 13.788) aufgrund der Erstanwendung des IFRS 16. Details sind in Erläuterung 14 zu finden.
| 2018/19 | 2019/20 | |
|---|---|---|
| Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte | 0 | 20.700 |
| Wertminderungen auf Sachanlagen | 0 | 17 |
| Wertminderungen auf Nutzungsrechte aus Leasingverträgen | 0 | 65 |
| Wertminderungen auf Vertragsanbahnungskosten sowie Vertragserfüllungskosten | 0 | 4.100 |
| Gesamt | 0 | 24.882 |
Die Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte betrafen im Geschäftsjahr 2019/20 mit TEUR 13.759 den Dienstleistungskonzessionsvertrag und sonstige immaterielle Vermögenswerte in Sambia sowie mit TEUR 6.941 die Abschreibung des Firmenwerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheit IMS-EMEA. Ein Teil dieses Firmenwerts kam aus dem Erwerb von Intelligent Mobility Solutions Ltd., Sambia (siehe Erläuterung 32.2). Auch die Wertminderungen auf Sachanlagen und Nutzungsrechte aus Leasingverträgen betrafen die Gesellschaft in Sambia. Die Wertminderungen in Sambia erfolgten aufgrund aktualisierter Einschätzungen zum weiteren Geschäftsverlauf (siehe Erläuterung 15).
Die Wertminderungen auf Vertragsanbahnungskosten in Höhe von TEUR 4.100 erfolgten aufgrund der frühzeitigen Kündigung der deutschen Pkw-Mautprojekte (siehe Erläuterung 2).
| 2018/19 | 2019/20 | |
|---|---|---|
| Kommunikations- und IT-Aufwand | 19.070 | 19.384 |
| Rechts- und Beratungsaufwand | 21.153 | 15.661 |
| Reisekosten | 13.310 | 13.092 |
| Abschreibungen und Wertberichtigungen von Forderungen aus Lieferungen und | ||
| Leistungen und Vertragsvermögenswerten | -364 | 8.735 |
| Operative Fremdwährungsverluste | 3.222 | 8.450 |
| Instandhaltung | 6.481 | 6.578 |
| Mieten und Gebäudeaufwand | 19.070 | 6.080 |
| Marketing- und Werbekosten | 8.174 | 5.786 |
| Lizenz- und Patentaufwand | 5.442 | 5.386 |
| Kfz-Aufwand | 6.471 | 4.760 |
| Steuern und Abgaben | 5.133 | 4.423 |
| Büroaufwendungen | 2.911 | 3.961 |
| Versicherungsaufwand | 4.549 | 3.278 |
| Ausbildungskosten | 2.748 | 2.109 |
| Verluste aus Anlagenabgängen | 275 | 1.864 |
| Schadensfälle | 41 | 1.807 |
| Bankspesen | 2.081 | 1.653 |
| Transportkosten | 1.740 | 1.239 |
| Gewährleistungen und Garantien | 1.597 | 969 |
| Übriger betrieblicher Aufwand | 3.147 | 3.455 |
| Gesamt | 126.253 | 118.672 |
Die Anwendung des IFRS 16 führte zu einem Rückgang bei Mieten um TEUR 13.303 und bei Kfz-Aufwendungen um TEUR 1.707. Diese sind nun in den Abschreibungen der Nutzungsrechte aus Leasingverträgen enthalten. Die Rechts- und Beratungskosten sanken im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 5.492. Damals führten vor allem der juristische Beistand und die rechtliche Vertretung in den USA und Australien zu höheren Kosten. Andererseits stiegen die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte um TEUR 9.099. Dieser Wert beinhaltet Wertberichtigungen aufgrund aktualisierter Einschätzungen zum weiteren Geschäftsverlauf in Sambia im Ausmaß von EUR 5.939. Darüber hinaus gab es insbesondere in den USA relevante Abschreibungen und Wertberichtigungen (TEUR 1.138). Verluste aus Anlagenabgängen betrafen in 2019/20 vor allem die USA (Streetline) und Schadensfälle stiegen insbesondere in Südafrika an.
Die operativen Fremdwährungsverluste von TEUR 8.450 waren deutlich höher als der Wert des Vorjahres (TEUR 3.222) und sind primär auf die Wechselkursschwankungen der Währungen südafrikanischer Rand und US-Dollar gegenüber dem Euro zurückzuführen.
| 2018/19 | 2019/20 | |
|---|---|---|
| Finanzerträge | 10.106 | 4.984 |
| Zinsertrag | 1.615 | 1.751 |
| Zinsertrag aus Leasingverträgen | 0 | 16 |
| Erträge aus Wertpapieren, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | ||
| bewertet werden | 39 | 33 |
| Erträge aus Beteiligungen, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | ||
| bewertet werden | 789 | 0 |
| Erträge aus der Aufzinsung von langfristigen Forderungen | 22 | 1 |
| Erträge aus dem Abgang von finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam | ||
| zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | 5.113 | 0 |
| Gewinne aus Änderung des beizulegenden Zeitwerts von derivativen | ||
| Finanzinstrumenten | 1.261 | 322 |
| Erträge aus Hyperinflationsanpassung | 0 | 285 |
| Finanzielle Fremdwährungsgewinne | 1.267 | 2.575 |
| Finanzaufwendungen | -11.820 | -28.095 |
| Zinsaufwand | -4.287 | -4.804 |
| Zinsaufwand aus Leasingverträgen | 0 | -1.140 |
| Aufwendungen aus Wertpapieren, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | ||
| bewertet werden | 0 | -145 |
| Aufwendungen aus Beteiligungen, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | ||
| bewertet werden | -1 | -5.655 |
| Aufwand aus der Aufzinsung von langfristigen Verbindlichkeiten | -105 | -101 |
| Aufwendungen aus Änderung des beizulegenden Zeitwerts von derivativen | ||
| Finanzinstrumenten | -511 | -1.742 |
| Finanzielle Fremdwährungsverluste | -6.505 | -11.539 |
| Aufwendungen aus Hyperinflationsanpassung | 0 | -2.598 |
| Zinsaufwand aus Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer | ||
| nach Beendigung des Dienstverhältnisses (siehe Erläuterung 27) | -396 | -350 |
| Zinsaufwand aus Jubiläumsgeldverpflichtungen (siehe Erläuterung 28) | -16 | -20 |
| Finanzergebnis | -1.714 | -23.111 |
Die Fremdwährungsgewinne und -verluste ergaben sich im Wesentlichen aus Fremdwährungsschwankungen konzerninterner Finanzierungen. Dies betraf insbesondere die Tochtergesellschaften in Nordamerika (US-Dollar gegenüber Euro), Südafrika (südafrikanischer Rand gegenüber Euro) und Sambia (sambischer Kwacha gegenüber Euro).
Aufwendungen aus Beteiligungen, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, betrafen im Geschäftsjahr 2019/20 im Wesentlichen die Entwicklung der Beteiligung an Q-Free ASA, Norwegen, (TEUR -5.655 gegenüber TEUR +789 im Vorjahr). Die Erträge aus dem Abgang finanzieller Vermögenswerte im Geschäftsjahr 2018/19, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, betrafen die Veräußerung der Beteiligung an ParkJockey Global Inc., USA.
Argentinien ist als Hyperinflationsland eingestuft und die Aufwendungen und Erträge aus den Hyperinflationsanpassungen werden im Finanzergebnis gezeigt.
| 2018/19 | 2019/20 | |
|---|---|---|
| Laufende Gewinnsteuern | -13.861 | -4.611 |
| Latente Steueransprüche/-schulden | 5.368 | 12.339 |
| Gesamt | -8.493 | 7.728 |
| davon Aufwand/Ertrag aus Gruppenbesteuerung | -3.594 | 5.597 |
Die Ursachen für den Unterschied zwischen dem theoretischen Steueraufwand, basierend auf dem österreichischen Körperschaftsteuersatz von 25%, und dem ausgewiesenen Steueraufwand stellen sich wie folgt dar:
| 2018/19 | 2019/20 | |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Steuern | 55.060 | -63.446 |
| Theoretischer Steueraufwand/-ertrag | -13.765 | 15.862 |
| Auswirkungen von unterschiedlichen Steuersätzen im Konzern | 2.462 | 2.632 |
| Nicht angesetzte latente Steueransprüche für laufende Verluste und | ||
| Abschreibung von bisher angesetzten Verlusten | -2.645 | -7.971 |
| Latente Steueransprüche für bisher nicht angesetzte Verluste | 4.975 | 452 |
| Geltend gemachte Steuerfreibeträge und andere permanente Steuerdifferenzen | -244 | -5.424 |
| Nicht steuerpflichtige Erträge und Aufwendungen und sonstige Differenzen | 89 | 1.493 |
| Steuereffekte betreffend Vorperioden | 635 | 685 |
| Ausgewiesener Steueraufwand/-ertrag | -8.493 | 7.728 |
"Nicht angesetzte latente Steueransprüche für laufende Verluste und Abschreibung von bisher angesetzten Verlusten" beziehen sich vor allem auf Wertminderungen in Südafrika und Sambia, die, basierend auf den Planungen für die nächsten Jahre, nicht genutzt werden können. Latente Steueransprüche für bisher nicht angesetzte Verluste betrafen im Geschäftsjahr 2019/20 vor allem Verlustvorträge in Spanien und im Vorjahr hauptsächlich Verlustvorträge in den USA und Brasilien. Die Steuereffekte aus Vorperioden betrafen Anpassungen der Vorjahreswerte aufgrund von Betriebsprüfungen und Anpassungen im Rahmen der Erstellung der Steuererklärungen.
Für weitere Informationen zu latenten Steueransprüchen/-schulden siehe Erläuterung 26.
| 2018/19 | 2019/20 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Vor Steuern |
Steuer belastung/ -gutschrift |
Nach Steuern |
Vor Steuern |
Steuer belastung/ -gutschrift |
Nach Steuern |
|
| Umbewertungen von Verpflichtungen aus | ||||||
| Leistungen an Arbeitnehmer nach | ||||||
| Beendigung des Dienstverhältnisses | -861 | 223 | -639 | -2.293 | 503 | -1.790 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen 1) | -3.323 | 0 | -3.323 | 1.059 | 0 | 1.059 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen aus Nettoinvestitionen in einen ausländischen |
||||||
| Geschäftsbetrieb | 4.026 | -1.006 | 3.019 | 1.217 | -304 | 913 |
| Cashflow Hedges | -460 | -0 | -460 | 0 | 0 | 0 |
| Im Eigenkapital erfasste | ||||||
| Wertänderungen | -620 | -784 | -1.403 | -17 | 199 | 182 |
1) Aufgrund der Finalisierung der Kaufpreisallokation von Intelligent Mobility Solutions Ltd., Sambia, wurde der Wert zum 31. März 2019 angepasst.
Im Geschäftsjahr 2013/14 wurden zwei USD-Darlehen, die von Kapsch TrafficCom AG an Tochtergesellschaften in den USA gewährt wurden, als Nettoinvestitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb nach IAS 21 klassifiziert, da der Vorstand von Kapsch TrafficCom AG in absehbarer Zeit keine Rückführung dieser Darlehen plant und diese auch nicht wahrscheinlich ist. Die Währungsumrechnungsdifferenzen aus diesen Darlehen werden im sonstigen Ergebnis erfasst.
Die Position "Cashflow Hedges" bezieht sich auf den effektiven Teil von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, die als Cashflow Hedges designiert wurden. Im Geschäftsjahr 2019/20 gab es keine Cashflow Hedges.
| Grundstücke und Bauten |
Technische Anlagen und Maschinen |
Anlagen in Bau |
And. Anlagen, Betriebs- und Geschäfts ausstattung |
Summe | |
|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert zum 31. März 2019 | 3.400 | 8.855 | 2.723 | 6.978 | 21.956 |
| Anpassungen aufgrund Erstanwendung IFRS 16 |
47.449 | 0 | 0 | 3.439 | 50.888 |
| Buchwert zum 1. April 2019 | 50.849 | 8.855 | 2.723 | 10.417 | 72.844 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | -1.349 | -234 | 30 | -253 | -1.805 |
| Umbuchung | 1.360 | 102 | -2.682 | 1.362 | 141 |
| Zugang | 27.213 | 2.954 | 3.534 | 5.316 | 39.017 |
| Abgang | -2.875 | -916 | -2.492 | -1.003 | -7.287 |
| Planmäßige Abschreibungen und | |||||
| Wertminderungen | -13.025 | -2.913 | 0 | -4.648 | -20.585 |
| Buchwert zum 31. März 2020 | 62.173 | 7.849 | 1.112 | 11.191 | 82.325 |
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | 83.274 | 40.111 | 1.112 | 36.161 | 160.658 |
| Kumulierte Abschreibungen | -21.101 | -32.262 | 0 | -24.970 | -78.334 |
| Buchwert zum 31. März 2020 | 62.173 | 7.849 | 1.112 | 11.191 | 82.325 |
In den Sachanlagen sind folgende Nutzungsrechte für Leasingverträge (aufgrund der Erstanwendung des IFRS 16) aktiviert:
| Nutzungs recht Gebäu deleasing |
Nutzungs recht KFZ Leasing |
Nutzungs recht IT Leasing |
Nutzungs recht sonsti ges Leasing |
Summe | |
|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert zum 31. März 2019 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Anpassungen aufgrund Erstanwendung | |||||
| IFRS 16 | 47.449 | 3.269 | 85 | 84 | 50.888 |
| Buchwert zum 1. April 2019 | 47.449 | 3.269 | 85 | 84 | 50.888 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | -1.350 | -168 | -3 | 4 | -1.517 |
| Zugang | 26.635 | 2.919 | 179 | 0 | 29.732 |
| Abgang | -2.854 | -123 | 0 | 0 | -2.977 |
| Planmäßige Abschreibungen und | |||||
| Wertminderungen | -12.150 | -1.643 | -47 | -13 | -13.853 |
| Buchwert zum 31. März 2020 | 57.731 | 4.255 | 214 | 75 | 62.275 |
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | 69.336 | 5.789 | 258 | 88 | 75.471 |
| Kumulierte Abschreibungen | -11.605 | -1.535 | -44 | -13 | -13.196 |
| Buchwert zum 31. März 2020 | 57.731 | 4.255 | 214 | 75 | 62.275 |
Nutzungsrechte betreffend Gebäudeleasing sind in der Position "Grundstücken und Bauten" enthalten, alle anderen Nutzungsrechte sind in der Position "Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" enthalten. Die Leasingverbindlichkeiten sind in Erläuterung 25 dargestellt. Zum 31. März 2019 setzten sich die Sachanlagen wie folgt zusammen:
| Grundstücke und Bauten |
Technische Anlagen und Maschinen |
Anlagen in Bau |
And. Anlagen, Betriebs- und Geschäfts ausstattung |
Summe | |
|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert zum 31. März 2018 | 3.389 | 6.905 | 3.565 | 7.550 | 21.409 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | -8 | 134 | 73 | -144 | 55 |
| Umbuchung | 1.086 | 1.712 | -3.288 | 490 | 0 |
| Zugang | 233 | 2.841 | 2.770 | 2.990 | 8.834 |
| Abgang | -230 | -10 | -398 | -316 | -954 |
| Planmäßige Abschreibungen | -1.069 | -2.727 | 0 | -3.592 | -7.388 |
| Buchwert zum 31. März 2019 | 3.400 | 8.855 | 2.723 | 6.978 | 21.956 |
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | 12.117 | 46.653 | 2.723 | 34.147 | 95.640 |
| Kumulierte Abschreibungen | -8.717 | -37.797 | 0 | -27.169 | -73.683 |
| Buchwert zum 31. März 2019 | 3.400 | 8.855 | 2.723 | 6.978 | 21.956 |
Zum 31. März 2019 sind keine Nutzungsreche aus Leasingverträgen enthalten.
| Aktivierte Entwicklungs kosten |
Lizenzen und Rechte |
Firmen wert |
In Fertigstellung befindliche immaterielle Vermögenswerte |
Immaterielle Vermögenswerte aus Dienstleis tungskonzessions vereinbarungen |
Summe | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert zum 31. März 2019 1) | 3.285 | 17.200 | 51.013 | 2.507 | 10.617 | 84.621 |
| Währungsumrechnungs differenzen |
12 | -454 | 0 | 15 | -844 | -1.271 |
| Umgliederungen | 464 | 2.860 | 0 | -3.464 | 0 | -141 |
| Zugänge | 325 | 2.045 | 0 | 1.154 | 1.441 | 4.965 |
| Abgänge | -36 | 0 | 0 | 0 | 0 | -36 |
| Wertminderung | 0 | -2.838 | -6.941 | 0 | -10.921 | -20.700 |
| Planmäßige Abschreibungen | -803 | -6.419 | 0 | 0 | -293 | -7.515 |
| Buchwert zum 31. März 2020 | 3.246 | 12.393 | 44.072 | 212 | 0 | 59.922 |
| Anschaffungs-/ | ||||||
| Herstellungskosten | 13.431 | 98.878 | 44.072 | 212 | 10.309 | 166.901 |
| Kumulierte Abschreibungen | -10.185 | -86.484 | 0 | 0 | -10.309 | -106.978 |
| Buchwert zum 31. März 2020 | 3.246 | 12.393 | 44.072 | 212 | 0 | 59.922 |
1) Aufgrund der Finalisierung der Kaufpreisallokation von Intelligent Mobility Solutions Ltd., Sambia, wurde der Wert zum 31. März 2019 angepasst.
| Aktivierte Entwicklungs kosten |
Lizenzen und Rechte |
Firmen wert |
In Fertigstellung befindliche immaterielle Vermögenswerte |
Immaterielle Vermögenswerte aus Dienstleis tungskonzessions vereinbarungen |
Summe | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert zum 31. März 2018 | 2.784 | 18.450 | 47.630 | 1.934 | 0 | 70.798 |
| Währungsumrechnungs | ||||||
| differenzen | 74 | -428 | 0 | 119 | -919 | -1.155 |
| Umgliederungen | 0 | 738 | 0 | -738 | 0 | 0 |
| Zugang aus Erwerb von | ||||||
| Unternehmen 1) | 884 | 2.959 | 3.382 | 0 | 10.503 | 17.727 |
| Zugänge | 437 | 1.745 | 0 | 1.206 | 1.362 | 4.750 |
| Abgänge | -461 | 0 | 0 | -14 | 0 | -475 |
| Planmäßige Abschreibungen | -433 | -6.264 | 0 | 0 | -328 | -7.025 |
| Buchwert zum 31. März 2019 1) | 3.285 | 17.200 | 51.013 | 2.507 | 10.617 | 84.621 |
| Anschaffungs-/ | ||||||
| Herstellungskosten | 13.082 | 95.447 | 51.013 | 2.507 | 10.935 | 172.982 |
| Kumulierte Abschreibungen | -9.797 | -78.247 | 0 | 0 | -318 | -88.361 |
| Buchwert zum 31. März 2019 | 3.285 | 17.200 | 51.013 | 2.507 | 10.617 | 84.621 |
1) Aufgrund der Finalisierung der Kaufpreisallokation von Intelligent Mobility Solutions Ltd., Sambia, wurde der Wert zum 31. März 2019 angepasst.
Die immateriellen Vermögenswerte aus Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen betreffen Vermögenswerte aus einem Konzessionsvertrag in Sambia, der nach der Interpretation IFRIC 12 ausgewiesen wird. Der Vertrag besteht aus einer Errichtungsphase und einer Betriebsphase und wurde für eine Laufzeit von insgesamt 17 Jahren, bis Oktober 2034, abgeschlossen. Die Konzession umfasst die Planung, Errichtung und den Betrieb von landesweiten Systemen und Lösungen zur Verkehrsüberwachung, Geschwindigkeits- und Fahrzeugkontrolle sowie zur Registrierung von Fahrzeugen. Am Ende der Konzessionsperiode sind die Projektinfrastruktur und damit in Zusammenhang stehende Rechte an den Konzessionär zu übertragen. In der Errichtungsphase des Projekts wird ein immaterieller Vermögenswert aufgebaut, der über die Betriebsphase abgeschrieben wird. Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden Umsätze aus der Errichtung in Höhe von TEUR 1.441 in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Die Zugänge sind im Cashflow aus Investitionstätigkeit enthalten. Da ein Teil der Errichtungsphase bereits abgeschlossen ist und der Betrieb entsprechend aufgenommen wurde, wurde eine Abschreibung in Höhe von TEUR 293 im Geschäftsjahr berücksichtigt. Die Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte bis zur Fertigstellung wird jährlich und danach bei Vorliegen von Anhaltspunkten geprüft.
Immateriellen Vermögenswerte (ausgenommen jene mit unbestimmter Nutzungsdauer) sind den einzelnen Gesellschaften zugordnet. Auf dieser Ebene werden diese Vermögenswerte bei Vorliegen von Anhaltspunkten auf ihre Werthaltigkeit geprüft. Aufgrund der aktualisierten Einschätzungen zum weiteren Geschäftsverlauf in Sambia und des Projekts von Intelligent Mobility Solutions Ltd., Sambia, wurden die Aktivitäten in diesem Land großteils eingestellt. Die neue Einschätzung erforderte einen Werthaltigkeitstest aller immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen von Intelligent Mobility Solutions Ltd., Sambia. Zum 31. März 2020 wurden die Dienstleistungskonzessionsvereinbarung mit TEUR 10.921, Software mit TEUR 2.838 sowie auch Sachanlagen mit TEUR 82 dieser Gesellschaft wertgemindert. Diese waren dem Segment IMS zugeordnet. Der Diskontierungszinssatz betrug 13,63%.
Der Firmenwert ist den folgenden sechs Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGEs) zugeteilt und wird auf dieser Ebene auf Werthaltigkeit geprüft:
| 31. März 2019 | 31. März 2020 | |
|---|---|---|
| ZGE ETC-Americas: Electronic Toll Collection, Americas | 11.783 | 11.783 |
| ZGE ETC-EMEA: Electronic Toll Collection, Europa, Mittlerer Osten und Afrika | 21.316 | 21.316 |
| ZGE ETC-APAC: Electronic Toll Collection, Asien-Pazifik | 7.378 | 7.378 |
| ZGE IMS-Americas: Intelligent Mobility Solutions, Americas | 3.364 | 3.364 |
| ZGE IMS-EMEA: Intelligent Mobility Solutions, Europa, Mittlerer Osten und Afrika 1) | 6.941 | 0 |
| ZGE IMS-APAC: Intelligent Mobility Solutions, Asien-Pazifik | 230 | 230 |
| Firmenwert gesamt | 51.013 | 44.072 |
1) Aufgrund der Finalisierung der Kaufpreisallokation von Intelligent Mobility Solutions Ltd., Sambia, wurde der Wert zum 31. März 2019 angepasst.
Um die Werthaltigkeit der Firmenwerte zu prüfen, hat der Konzern für jede Gruppe von ZGEs einen Werthaltigkeitstest durchgeführt. Aufgrund dieses Werthaltigkeitstests und des berechneten Nutzungswerts wurde der Firmenwert der ZGE IMS-EMEA im Geschäftsjahr 2019/20 zur Gänze wertgemindert.
Folgende Annahmen wurden für die Ermittlung des erzielbaren Betrags für alle ZGEs getroffen:
| 2018/19 | 2019/20 | |
|---|---|---|
| Bestimmung des erzielbaren Betrags | Nutzungswert | Nutzungswert |
| Detailplanungsjahre | 4 Jahre | 4 Jahre |
| Wachstumsrate ewige Rente | 2,0% | 2,0% |
| Marktrisikoprämie | 7,3% | 8,49% |
| Risikofreier Zinssatz | 0,9% | 0,01% |
Bei sämtlichen ZGEs des Konzerns basiert die Marktseite in der Regel auf Projekten zur Errichtung eines ETC- oder IMS-Systems. In Verbindung damit kann oftmals langfristiges Betriebsgeschäft generiert werden. Zusätzlich können im Rahmen von solchen langfristigen Verträgen auch Systemerweiterungen (zum Beispiel durch zusätzliche Strecken oder durch zusätzliche Anwendungen) und/oder auch weitere laufende Komponentenlieferungen für Kunden erbracht werden. Diese Charakteristik des Projektgeschäfts ist auch im marktseitigen Planungsprozess der einzelnen ZGEs reflektiert. Der Konzern plant in einem eigenen Tool sorgfältig jedes Kundenprojekt je Leistungsverpflichtung. Bei Projekten, in denen die Systeme bereits errichtet sind, es aber noch mittel- und langfristiges Servicegeschäft gibt und damit verbunden mehrjährige Erfahrungswerte mit den Kunden bestehen, können die weiteren Verläufe bzw. auch die Potentiale für Zusatzgeschäfte meist sehr zuverlässig über die Restlaufzeit geplant werden. Für neue Errichtungsprojekte sind die Unsicherheiten bezüglich technischer Realisierung, Timing und Quantitäten größer. Je näher jedoch der Vergabezeitpunkt solcher Errichtungsprojekte liegt, desto genauer können die diesbezüglichen Planungen erstellt werden. Besonders treffsicher können Errichtungsprojekte geplant werden, für die der Konzern bereits als Lieferant ausgewählt wurde bzw. welche sich sogar schon in der Umsetzungsphase befinden. Projekte deren Gewinn oder Durchführung zum Budgetierungszeitpunkt unwahrscheinlich sind, werden nicht für das Budget und die Mittelfristplanung herangezogen. Unsicherheiten, Verschiebungen und Abweichungen können im Projektgeschäft nie ausgeschlossen werden, allerdings werden diese Risiken durch professionelles Projektmanagement und -controlling bestmöglich minimiert. Zudem ist in den Planungen auch der Verkauf von Komponenten enthalten, der nicht mit Errichtungsprojekten in Verbindung steht. Auch dies lässt sich aufgrund jahrelanger Erfahrungswerte sehr gut abschätzen.
Die Effekte aus der Implementierung des neuen Leasingstandards IFRS 16 sind im Werthaltigkeitstest 2019/20 enthalten. Die Vorjahreswerte waren noch ohne IFRS 16 Effekte geplant.
Auswirkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie wurden im Werthaltigkeitstest berücksichtigt, wobei für einen Teil der Kundenaufträge Verschiebungen in die nächsten Jahre geplant wurden. Ausfälle von Kundenverträgen sind nur in geringem Ausmaß geplant.
Das Management geht davon aus, dass nach der erfolgreichen Implementierung von Straßenmautsystemen in Americas, vor allem in den USA, Chile und Mexiko, die Nachfrage nach Mautsystemen anhalten wird. Die Planung der ZGE ETC-Americas basiert auf den zu implementierenden Errichtungs- und laufenden Betriebsprojekten und deren Erweiterungen, den bereits im Auftragsstand befindlichen Projekten sowie der Tatsache, dass in mehreren Ländern Ausschreibungen in Vorbereitung oder bereits angelaufen sind. Außerdem stellt die Lieferung von Komponenten einen wesentlichen Umsatzbeitrag dar.
Das Management geht davon aus, dass nach der erfolgreichen Implementierung der Straßenmautsysteme in EMEA, vor allem in Österreich, der Schweiz, Polen und Weißrussland, sowie der fortlaufenden Implementierung in Bulgarien und Frankreich, die Nachfrage nach Mautsystemen, nicht zuletzt aufgrund der Budgetknappheit vieler öffentlicher Haushalte, anhalten wird. Die Planung der ZGE ETC-EMEA basiert auf den zu implementierenden Errichtungs- und laufenden Betriebsprojekten, deren Erweiterungen, der Realisierung der bereits gewonnenen Projekte und der Lieferung von Komponenten sowie der Tatsache, dass in mehreren Ländern öffentliche Ausschreibungen in Vorbereitung oder bereits angelaufen sind.
Das Management geht davon aus, dass nach der erfolgreichen Implementierung von Straßenmautsystemen in APAC, vor allem in Australien, die Nachfrage nach Mautsystemen anhalten wird. Die Planung der ZGE ETC-APAC basiert auf den zu implementierenden Errichtungs- und laufenden Betriebsprojekten und deren Erweiterungen sowie der Tatsache, dass in Australien und Neuseeland Ausschreibungen in Vorbereitung oder bereits angelaufen sind. Außerdem stellt die Lieferung von Komponenten einen wesentlichen Umsatzbeitrag dar.
Das Management geht davon aus, dass nach erfolgreicher Implementierung von Intelligent Mobility Solutions in Nord- und Südamerika die Nachfrage nach Intelligent Mobility Solutions, insbesondere nach Verkehrstelematiklösungen, weiter steigen wird. Außerdem wird erwartet, dass auch die technische Wartung und der kommerzielle Betrieb von Kapsch TrafficCom durchgeführt werden wird. Die Planung der ZGE IMS-Americas basiert insbesondere auf Verkehrssicherheits- und -überwachungssystemen.
Das Management geht davon aus, dass in Spanien, Österreich und Saudi-Arabien sowie in Anbetracht fortwährender Implementierung in Großbritannien und den Niederlanden die Nachfrage nach Intelligent Mobility Solutions, insbesondere nach Verkehrstelematiklösungen, weiter steigen wird. Außerdem wird erwartet, dass auch die technische Wartung und der kommerzielle Betrieb von Kapsch TrafficCom durchgeführt werden wird. Die Planung der ZGE IMS-EMEA basiert insbesondere auf Verkehrssicherheits- und -überwachungssystemen.
Das Management geht davon aus, dass nach erfolgreicher Implementierung von Intelligent Mobility Solutions in Australien und Neuseeland die Nachfrage nach Intelligent Mobility Solutions, insbesondere Verkehrstelematiklösungen, weiter steigen wird. Außerdem wird erwartet, dass auch die technische Wartung und der kommerzielle Betrieb von Kapsch TrafficCom durchgeführt werden wird. Die Planung der ZGE IMS-APAC basiert insbesondere auf Verkehrssicherheits- und -überwachungssystemen.
Die für die Werthaltigkeitsüberprüfung herangezogene Peer Group umfasst neben Kapsch TrafficCom AG elf weitere Unternehmen, wobei für die Ermittlung der Parameter im Geschäftsjahr 2019/20 letztlich nur neun Unternehmen (2018/19: sieben Unternehmen) relevant waren. Die Zusammensetzung der Peer Group hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Das Debt/Equity Ratio der Peer Group lag im Geschäftsjahr 2019/20 bei 18,3% (2018/19: 12,6%), der unlevered Betafaktor bei 0,6 (2018/19: 0,6). Auswirkungen aufgrund der Erstanwendung des IFRS 16 wurden im unlevered Betafaktor und im Debt/ Equity Ratio berücksichtigt.
| 2019/20 | ETC- | IMS | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Americas | EMEA | APAC | Americas | EMEA | APAC | |
| Der ZGE zugeordneter Buchwert des | ||||||
| Firmenwerts | 11.783 | 21.316 | 7.378 | 3.364 | 0 | 230 |
| Der ZGE zugeordneter Buchwert immaterieller Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer |
||||||
| (exkl. Firmenwert) | 0 | 212 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Nutzungswert (Value in Use) der ZGE | 472.310 | 110.303 | 203.842 | 66.506 | 19.830 | 24.093 |
| Buchwert der ZGE | 139.710 | 108.119 | 13.250 | 37.227 | 19.830 | 2.309 |
| Diskontierungszinssatz | 6,1% | 9,1% | 5,4% | 7,3% | 8,2% | 5,4% |
| Diskontierungszinssatz vor Steuern | 8,1% | 11,8% | 7,0% | 9,9% | 10,6% | 7,2% |
| Break-even-Diskontierungszinssatz | ||||||
| vor Steuern | 32,4% | 12,0% | 127,8% | 21,7% | 10,6% | 205,0% |
| 2018/19 | ETC- | IMS | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Americas | EMEA | APAC | Americas | EMEA | APAC | ||
| Der ZGE zugeordneter Buchwert des | |||||||
| Firmenwerts 1) | 11.783 | 21.316 | 7.378 | 3.364 | 6.941 | 230 | |
| Der ZGE zugeordneter Buchwert immaterieller Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer |
|||||||
| (exkl. Firmenwert) | 0 | 874 | 0 | 1.348 | 285 | 0 | |
| Nutzungswert (Value in Use) der ZGE | 397.835 | 462.193 | 285.437 | 176.424 | 99.332 | 64.092 | |
| Buchwert der ZGE 1) | 82.295 | 150.928 | 19.618 | 24.917 | 33.466 | 1.085 | |
| Diskontierungszinssatz | 5,4% | 8,6% | 4,9% | 5.9% | 8.3% | 5,0% | |
| Diskontierungszinssatz vor Steuern | 7,2% | 11,1% | 6,4% | 7.8% | 11.0% | 6,7% | |
| Break-even-Diskontierungszinssatz vor Steuern |
32,2% | 40,7% | 125,3% | 75.3% | 22.2% | 623,8% |
1) Aufgrund der Finalisierung der Kaufpreisallokation von Intelligent Mobility Solutions Ltd., Sambia, wurde der Wert zum 31. März 2019 angepasst.
| 2019/20 | Erhöhung der Annahme |
ETC- | IMS | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Americas | EMEA | APAC | Americas | EMEA | APAC | ||
| Diskontierungszinssatz | + 10% | -49.590 | -10.855 | -26.164 | -5.101 | -4.004 | -2.885 |
| Umsatzwachstum | + 10% | 3.643 | 613 | 1.386 | 337 | 326 | 367 |
| EBITDA-Marge | + 10% | 9.246 | 4.316 | 3.254 | 1.238 | 1.099 | 325 |
| Wachstumsrate ewige Rente | + 0,5%p | 45.465 | 5.481 | 29.318 | 3.348 | 2.443 | 3.244 |
| Verringerung der Annahme |
ETC- | IMS | |||||
| Americas | EMEA | APAC | Americas | EMEA | APAC | ||
| Diskontierungszinssatz | - 10% | 66.561 | 13.944 | 36.014 | 6.603 | 5.223 | 3.974 |
| Umsatzwachstum | - 10% | -3.545 | -607 | -1.351 | -331 | -323 | -337 |
| EBITDA-Marge | - 10% | -9.246 | -4.316 | -3.254 | -1.238 | -1.099 | -325 |
| Wachstumsrate ewige Rente | - 0,5%p | -35.524 | -4.764 | -21.770 | -2.774 | -2.078 | -2.407 |
| 2018/19 | Erhöhung der Annahme |
ETC- | IMS | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Americas | EMEA | APAC | Americas | EMEA | APAC | ||
| Diskontierungszinssatz | + 10% | -50.358 | -45.293 | -37.908 | -20.434 | -13.375 | -8.315 |
| Umsatzwachstum | + 10% | 4.291 | 533 | 1.813 | 589 | 1.723 | 1.085 |
| EBITDA-Marge | + 10% | 8.570 | 10.013 | 3.880 | 2.958 | 5.157 | 1.152 |
| Wachstumsrate ewige Rente | + 0,5%p | 56.181 | 25.456 | 49.459 | 19.854 | 7.830 | 10.571 |
| Verringerung der Annahme |
ETC- | IMS | |||||
| Americas | EMEA | APAC | Americas | EMEA | APAC | ||
| Diskontierungszinssatz | - 10% | 69.237 | 58.662 | 53.274 | 27.652 | 17.338 | 11.640 |
| Umsatzwachstum | - 10% | -4.153 | -532 | -1.763 | -583 | -1.708 | -1.032 |
| EBITDA-Marge | - 10% | -8.570 | -10.013 | -3.880 | -2.958 | -5.157 | -1.152 |
| Wachstumsrate ewige Rente | - 0,5%p | -41.716 | -21.867 | -34.860 | -15.343 | -6.676 | -7.520 |
Die Entwicklungskosten betreffen Aufwendungen, die gemäß IAS 38 aktiviert und ab Verfügbarkeit zur kommerziellen Nutzung über 3 bis 15 Jahre abgeschrieben werden.
Weitere Forschungs- und Entwicklungskosten des Konzerns beliefen sich im Geschäftsjahr 2019/20 auf TEUR 130.666 (2018/19 angepasst: TEUR 111.286). Die Definition, welche Aufwendungen Forschung und Entwicklung zuzurechnen sind, wurde überarbeitet. Dementsprechend waren die Vorjahreswerte anzupassen. Wesentlichste Veränderung gegenüber dem Vorjahr ist, dass Aufwendungen für das IPR-Management nicht mehr einbezogen werden. Im Geschäftsjahr 2019/20 waren davon TEUR 69.668 (2018/19 angepasst: TEUR 51.361) projektspezifische Entwicklungskosten, die an den Kunden weiterverrechnet wurden. Der restliche Betrag von TEUR 60.998 (2018/19 angepasst: TEUR 59.925) wurde als Aufwand erfasst.
Die assoziierten Unternehmen umfassen Traffic Technology Services Inc., USA, und LLC National operator of telematic services, Russland. Kapsch TrafficCom bilanziert beide Unternehmen nach der Equity-Methode. Anteilige Ergebnisse werden im Ergebnis vor Steuern nach dem Finanzergebnis ausgewiesen.
Die Gemeinschaftsunternehmen umfassen autoTicket GmbH, Deutschland, Copiloto Colombia S.A.S., Kolumbien, und das Konsortium MyConsorzio, Italien. Auch diese Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Da die Aktivitäten und Strategien der autoTicket GmbH, Deutschland, und der Copiloto Colombia S.A.S., Kolumbien, zum Kerngeschäft von Kapsch TrafficCom zählen, werden die anteiligen Ergebnisse im Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit ausgewiesen. Die Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen entwickelten sich wie folgt:
| 2018/19 | 2019/20 | |
|---|---|---|
| Buchwert zum 31. März des Vorjahres | 7.502 | 19.973 |
| Zugang | 18.202 | 18.804 |
| Umgliederung von sonstigen Beteiligungen aufgrund Zukauf von Anteilen | 2.550 | 0 |
| Abgang | -4.135 | -1 |
| Anteiliges Periodenergebnis das Kerngeschäft betreffend | 942 | -4.639 |
| Anpassungen aus Zwischengewinneliminierung | 0 | -199 |
| Gewinn aus Neubewertung von Anteilen aufgrund | ||
| Unternehmenszusammenschluss | 523 | 0 |
| Abgang aufgrund Unternehmenszusammenschluss | -5.356 | 0 |
| Anteiliges Periodenergebnis aus Finanzinvestitionen | -253 | -1.167 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 0 | -136 |
| Buchwert zum 31. März des Geschäftsjahres | 19.973 | 32.635 |
| davon Anteile an assoziierten Unternehmen | 9.080 | 7.913 |
| davon Anteile an Gemeinschaftsunternehmen | 10.893 | 24.722 |
Die Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital bei autoTicket GmbH, Deutschland, führte in 2019/20 zu einem Zugang beim Buchwert in Höhe von TEUR 17.857. Da dieser Betrag erst zum Ende des Geschäftsjahrs umgewandelt wurde, wird er im Cashflow unter "Ankauf von Wertpapieren, Beteiligungen und sonstigen langfristigen Finanzanlagen" ausgewiesen. Des Weiteren wurde gemeinsam mit einem Partner die Gesellschaft Copiloto Colombia S.A.S., Kolumbien, gegründet, an der Kapsch TrafficCom 50% der Anteile hält. Es gab einen Zugang für diese Gesellschaft in Höhe von TEUR 947, wobei die Hälfte als Sacheinlage erfolgte.
Im Geschäftsjahr 2018/19 wurde, wie unter "Unternehmenszusammenschlüsse" (Erläuterung 32.2) beschrieben, die Intelligent Mobility Solutions Ltd., Sambia, vollkonsolidiert. Die Neubewertung der Anteile infolge des Unternehmenszusammenschlusses sowie der Abgang aufgrund Unternehmenszusammenschluss betrafen diese Gesellschaft.
Kapsch TrafficCom gründete am 3. Dezember 2015 gemeinsam mit einem Partner das russische Unternehmen LLC National operator of telematic services und hält einen Anteil von 49% an der Gesellschaft. Der Buchwert des Anteils und das anteilige Ergebnis zum 31. März 2020 betrugen TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0).
Zum Stichtag 31. März 2020 hielt Kapsch TrafficCom 41,56%. Der Buchwert des Anteils zum 31. März 2020 betrug TEUR 7.913 (31. März 2019: TEUR 9.080). Das anteilige Ergebnis aus diesem assoziierten Unternehmen betrug 2019/20 TEUR -1.167 (2018/19: TEUR -253). Die nachfolgende Tabelle zeigt die zusammenfassenden Finanzinformationen der Gesellschaft.
| 31. März 2019 | 31. März 2020 | |
|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | 8.660 | 10.118 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 3.912 | 353 |
| Langfristige Schulden | -1.511 | -1.637 |
| Kurzfristige Schulden | -262 | -469 |
| Nettovermögen | 10.799 | 8.365 |
| 2018/19 | 2019/20 | |
| Umsatz | 335 | 1.290 |
| Jahresüberschuss/-fehlbetrag | -770 | -2.809 |
| Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 |
| Gesamtergebnis | -770 | -2.809 |
Informationen sowie die zusammenfassenden Finanzinformationen für autoTicket GmbH, Deutschland, sind in Erläuterung 2 enthalten. Das anteilige Ergebnis im Geschäftsjahr belief sich auf TEUR -4.578 (2018/19: TEUR 754). Der Buchwert zum 31. März 2020 betrug TEUR 24.045 (31. März 2019: TEUR 10.766).
Im Geschäftsjahr 2019/20 wurde mit einem Partner zu gleichen Teilen (50%) die Gesellschaft Copiloto Colombia S.A.S., Kolumbien gegründet. Die anteiligen Ergebnisse beliefen sich im Geschäftsjahr 2019/20 auf TEUR -60. Der Buchwert zum 31. März 2020 betrug TEUR 551. Die nachfolgende Tabelle zeigt die zusammenfassenden Finanzinformationen der Gesellschaft.
| 31. März 2019 | 31. März 2020 | |
|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | n.a. | 540 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | n.a. | 952 |
| Langfristige Schulden | n.a. | -20 |
| Kurzfristige Schulden | n.a. | -2 |
| Nettovermögen | n.a. | 1.470 |
| Liquide Mittel | n.a. | 883 |
| Finanzverbindlichkeiten (lang- und kurzfristig) | n.a. | 0 |
| 2018/19 | 2019/20 | |
| Umsatz | n.a. | 0 |
| Jahresüberschuss/-fehlbetrag | n.a. | -121 |
| Sonstiges Ergebnis | n.a. | 0 |
| Gesamtergebnis | n.a. | -121 |
| Überleitung | 31. März 2019 | 31. März 2020 |
|---|---|---|
| Nettovermögen zu Beginn des Geschäftsjahres | n.a. | 0 |
| Einzahlung Nominalkapital | n.a. | 1.603 |
| Gesamtergebnis | n.a. | -121 |
| Nettovermögen zum 31. März des Geschäftsjahres | n.a. | 1.501 |
| Anteil von Kapsch TrafficCom (50%) | n.a. | 750 |
| Anpassungen aus Zwischengewinneliminierung | n.a. | -199 |
| Buchwert zum 31. März des Geschäftsjahres | n.a. | 551 |
Im Zuge der Akquisition der Anteile an der tolltickets GmbH, Deutschland, am 1. Juli 2016 wurden die beiden italienischen Konsortien Consorzio 4trucks und MyConsorzio erworben. Die Bilanzierung erfolgt nach der Equity-Methode. Anteilige Ergebnisse aus diesen Gemeinschaftsunternehmen (2019/20: TEUR 0) werden im Ergebnis vor Steuern nach dem Finanzergebnis ausgewiesen. Die Gemeinschaftsunternehmen Consorzio 4trucks und MyConsorzio werden gemeinschaftlich mit je einem Partner geführt, wobei bei beiden Konsortien eine gleichmäßige Verteilung der Anteile zu je 50% vorliegt. Beide Konsortien dienen als Einkaufsgenossenschaften mit dem Ziel, Rabatte an Spediteure weiterzugeben. Die Vermögenswerte sind den beiden Konsortien zuzurechnen. Die Konsortialmitglieder sind grundsätzlich von der Haftung ausgeschlossen. Mit 31. März 2020 schied tolltickets GmbH, Deutschland, aus dem Konsortium Consorzio 4trucks aus. Dafür erhielt Kapsch TrafficCom im Mai 2020 eine Abgeltung in Höhe von TEUR 38.
Der Buchwert der Anteile zum 31. März 2020 an dem Konsortium MyConsorzio beträgt TEUR 1 (31. März 2019 an beiden Konsortien zusammen: TEUR 1). Die nachfolgende Tabelle zeigt die zusammengefassten Finanzinformationen der Gesellschaften zum letzten Bilanzstichtag.
| 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2019 | |
|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | 19 | 17 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 559 | 590 |
| Langfristige Schulden | -17 | -20 |
| Kurzfristige Schulden | -560 | -611 |
| Nettovermögen | 1 | -23 |
| 2018/19 | 2019/20 | |
| Umsatz | 2.852 | 4.986 |
| Jahresüberschuss/-fehlbetrag | 1 | -13 |
| Sonstiges Ergebnis | 1 | 0 |
| Gesamtergebnis | 2 | -13 |
Kapsch TrafficCom hatte im Geschäftsjahr 2019/20 mehrere gemeinschaftliche Vereinbarungen, hauptsächlich für Projekte im Bereich der Errichtung und Wartung, zum Beispiel ein Verkehrsmanagement-System in Lima, Peru. Diese sind als gemeinschaftliche Tätigkeiten klassifiziert. Auch das Unternehmen MoKA SAS, Frankreich, ist als gemeinschaftliche Tätigkeit in den Konzern einbezogen. Im Geschäftsjahr 2019/20 ist keine dieser gemeinschaftlichen Tätigkeiten einzeln für die Gruppe wesentlich. Anteilige Umsätze in Höhe von TEUR 10.493 (2018/19: TEUR 15.496) und anteilige Ergebnisse in Höhe von TEUR -645 (2018/19: TEUR 484) sind in die jeweiligen Positionen im Konzernabschluss einbezogen.
| Finanzinstrumente nach Kategorie zum Buchwert | 31. März 2019 | 31. März 2020 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige | ||
| Vermögenswerte | 209.419 | 176.984 |
| Fortgeführte Anschaffungskosten | 171.443 | 144.365 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 171.443 | 144.365 |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | 50 | 0 |
| Derivative Finanzinstrumente (Fair Value Level 2) | 50 | 0 |
| Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte 1) | 37.926 | 32.619 |
| Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen (lang- und kurzfristig) zu fortgeführten Anschaffungskosten |
139.402 | 151.956 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte und Beteiligungen (lang- und kurzfristig) |
16.996 | 12.170 |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | 15.205 | 9.563 |
| Wertpapiere (Fair Value Level 1) | 3.700 | 3.637 |
| Kurzfristige Wertpapiere (Fair Value Level 1) | 0 | 96 |
| Derivative Finanzinstrumente (Fair Value Level 2) | 79 | 59 |
| Beteiligungen (Fair Value Level 1) | 11.389 | 5.734 |
| Beteiligungen (Fair Value Level 3) | 36 | 37 |
| Fortgeführte Anschaffungskosten | 1.791 | 2.607 |
| Sonstige finanzielle Forderungen und Ausleihungen (langfristig) | 657 | 1.406 |
| Sonstige finanzielle Forderungen und Ausleihungen (kurzfristig) | 1.135 | 1.200 |
| Liquide Mittel zu fortgeführten Anschaffungskosten | 94.652 | 122.632 |
| Finanzverbindlichkeiten (lang- und kurzfristig) zu fortgeführten Anschaffungskosten |
169.264 | 235.933 |
| Schuldscheindarlehen (Fair Value Level 2) | 74.794 | 75.160 |
| Projektfinanzierung (Fair Value Level 2) | 50.000 | 37.500 |
| Betriebsmittelkredite langfristig (Fair Value Level 2) | 252 | 61.859 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten (Fair Value Level 2) | 44.218 | 61.414 |
| Leasingverbindlichkeiten (lang- und kurzfristig) zu fortgeführten Anschaffungskosten |
0 | 63.646 |
| Leasingverbindlichkeiten (lang- und kurzfristig) 2) | 0 | 63.646 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu fortgeführten Anschaffungskosten |
89.560 | 92.404 |
| Sonstige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen (lang- und kurzfristig) | 73.145 | 61.384 |
| Fortgeführte Anschaffungskosten | 3.335 | 516 |
| Variable Kaufpreiskomponenten (Earn-out, Fair Value Level 3) | 1.989 | 0 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 1.346 | 516 |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | 196 | 341 |
| Derivative Finanzinstrumente (Fair Value Level 2) | 196 | 341 |
| Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten 1) | 69.614 | 60.527 |
1) Nicht finanzielle Forderungen und Verbindlichkeiten dienen nur zur Abstimmung mit der jeweiligen Bilanzposition.
2) Leasingverbindlichkeiten sind finanzielle Schulden, die jedoch nicht den Angabepflichten gemäß IFRS 7 unterliegen.
Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden keine Umgliederungen zwischen den Hierarchiestufen vorgenommen.
Wertpapiere zum 31. März 2020 betrafen wie im Vorjahr Staatsanleihen, Bankschuldverschreibungen sowie Anteile an Investmentfonds. Kapsch TrafficCom nutzte die Option, ein Schuldinstrument, das nach IFRS 9 zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bilanzieren wäre, mit dem beizulegenden Zeitwert anzusetzen.
Die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Beteiligungen betrafen zum 31. März 2020 mit TEUR 5.734 eine 15,4%-Beteiligung (31. März 2019: 15,4%) an der börsennotierten Q-Free ASA, Norwegen.
Die Buchwerte der folgenden Positionen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, stellen entsprechend IFRS 7.29 einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert dar: "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte", "Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen", "Sonstige kurzfristige finanzielle Forderungen und Ausleihungen", "Liquide Mittel", "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen", sowie "Sonstige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen". Diese Positionen sind Level 3 zugeordnet.
Der beizulegende Zeitwert der lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten betrug für das Schuldscheindarlehen TEUR 76.437 (31. März 2019: TEUR 72.818), für die Projektfinanzierung TEUR 37.344 (31. März 2019: TEUR 47.194), für die langfristigen Betriebsmittelkredite TEUR 61.311 (31. März 2019: 252) und für die sonstigen Finanzverbindlichkeiten TEUR 60.769 (31. März 2019: TEUR 43.468). Der beizulegende Zeitwert der sonstigen finanziellen langfristigen Forderungen und Ausleihungen betrug TEUR 1.594 (31. März 2019: TEUR 766) und der langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten TEUR 498 (31. März 2019: TEUR 1.302). Die Entwicklung der Level-3-Earn-out-Verbindlichkeiten ist in Erläuterung 30 angegeben.
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind in eine der drei nachfolgenden Fair-Value-Hierarchien einzuordnen:
Level 1: Für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bestehen notierte Preise auf aktiven Märkten. Im Konzern werden die Beteiligung an der Q-Free ASA, Norwegen, und börsennotierte Eigenkapitalinstrumente der Level-1-Kategorie zugeordnet.
Level 2: Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die nicht auf aktiven Märkten gehandelt werden, wird anhand eines Bewertungsverfahrens, abgeleitet von direkt oder indirekt beobachtbaren Marktdaten, ermittelt. In diese Kategorie fallen Wertpapiere, die nicht regelmäßig gehandelt werden, derivative Finanzinstrumente und finanzielle Schulden.
Spezifische Bewertungsverfahren werden wie folgt angewendet:
Level 3: Hier werden Finanzinstrumente eingeordnet, deren Bewertungsinformationen nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren. Variable Kaufpreiskomponenten (Earn-out) fallen zum Beispiel in diese Kategorie. Sie basieren auf vereinbarten Konditionen und der Erwartung über die künftige Umsatz-/Ergebnisentwicklung der betreffenden Tochtergesellschaften. Langfristige Kaufpreiskomponenten werden mit einem risikoadäquaten Zinssatz abgezinst.
Finanzinstrumente wurden in der Gesamtergebnisrechnung mit folgenden Nettoergebnissen erfasst:
| 2018/19 | 2019/20 | |
|---|---|---|
| Zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bilanzierte Kredite und Forderungen | -3.601 | -9.509 |
| Zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bilanzierte finanzielle Verbindlichkeiten | -4.392 | -6.045 |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | 6.674 | -7.207 |
| Gesamt | -1.319 | -22.761 |
Derivative Finanzinstrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden im operativen Ergebnis bzw. Finanzergebnis gezeigt.
Die Tabelle in dieser Erläuterung zeigt die Bilanzwerte. Die operativen Erträge bzw. Verluste aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts derivativer Finanzinstrumente betrugen TEUR 90 bzw. TEUR -280 (2018/19: TEUR 0 bzw. TEUR -233). Die Gewinne und Verluste, die im Finanzergebnis enthalten sind, sind in Erläuterung 11 dargestellt.
Zur Absicherung des Fremdwährungsrisikos werden in unwesentlichem Ausmaß bestimmte derivative Finanzinstrumente als Cashflow Hedges designiert. Es handelt sich dabei um Devisenterminkontrakte mit unterschiedlichen Laufzeiten und Währungen. Veränderungen bei den Cashflow Hedges werden im sonstigen Ergebnis gezeigt. Zum 31. März 2020 gab es wie im Vorjahr keine offenen Cashflow Hedges.
| 31. März 2019 | 31. März 2020 | |
|---|---|---|
| Vertragsanbahnungskosten 1) | 4.200 | 0 |
| Sonstige langfristige Forderungen | 257 | 270 |
| Gesamt | 4.457 | 270 |
1) Aufgrund der Finalisierung der Kaufpreisallokation von Intelligent Mobility Solutions Ltd., Sambia, wurde der Wert zum 31. März 2019 angepasst.
Im Geschäftsjahr 2019/20 wurde die Kaufpreisallokation des Unternehmenszusammenschlusses in Sambia finalisiert und die Vertragsanbahnungskosten zum 31. März 2019 korrigiert (siehe Erläuterung 32.2). Im Zusammenhang mit der frühzeitigen Kündigung von Projekten zur deutschen Infrastrukturangabe wurden Vertragsanbahnungskosten im Ausmaß von TEUR 4.100 wertgemindert.
Die sonstigen langfristigen Forderungen beinhalteten Mietgarantien für Gebäude der spanischen Gesellschaften. Die Restlaufzeit beträgt wie im Vorjahr mehr als 1 Jahr, aber weniger als 5 Jahre ab dem Bilanzstichtag. Die Bruttocashflows der sonstigen langfristigen Vermögenswerte bei Laufzeiten von bis zu 2 Jahren betragen TEUR 13 (31. März 2019: TEUR 24), Laufzeiten zwischen 2 und 3 Jahren TEUR 270 (31. März 2019: TEUR 6) und Laufzeiten von über 3 Jahren TEUR 3 (31. März 2019: TEUR 322).
| 31. März 2019 | 31. März 2020 | |
|---|---|---|
| Bezogene Teile und Handelswaren, zu Anschaffungskosten | 28.952 | 26.716 |
| Unfertige Erzeugnisse und noch nicht abrechenbare Leistungen, zu Herstellungskosten |
5.002 | 4.356 |
| Fertigerzeugnisse, zu Herstellungskosten | 29.479 | 24.008 |
| Anzahlungen auf Vorräte | 621 | 577 |
| Gesamt | 64.054 | 55.658 |
Vorräte sanken für Projekte speziell in Österreich, Bulgarien und Kanada, während sie in den USA anstiegen. Bei einzelnen Posten der Vorräte wurden, wenn erforderlich, Abschreibungen auf den Nettoveräußerungswert vorgenommen. Die für Vorräte vorgenommenen Wertberichtigungen betrugen zum 31. März 2020 TEUR 23.011 (31. März 2019: TEUR 22.115). In der Berichtsperiode wurden TEUR -896 erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst (2018/19: TEUR -765).
Wären die getroffenen Annahmen für die Wertberichtigung der Vorräte um 10 % höher bzw. niedriger gewesen, wäre der Effekt mit TEUR -5.063 bzw. TEUR +5.508 (31. März 2019: TEUR -5.711 bzw. TEUR +6.344) nur unwesentlich anders.
| 31. März 2019 | 31. März 2020 | |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 176.175 | 152.264 |
| Wertberichtigungen zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | -4.731 | -7.899 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – netto | 171.443 | 144.365 |
| Forderungen gegenüber dem Finanzamt (ausgenommen Ertragsteuern) | 16.329 | 16.894 |
| Übrige Forderungen und Abgrenzungen | 21.646 | 15.725 |
| Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige | ||
| kurzfristige Vermögenswerte. | 209.419 | 176.984 |
Die Entwicklung der Wertberichtigungen zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar:
| 2018/19 | 2019/20 | |
|---|---|---|
| Stand am 31. März des Vorjahres | -9.450 | -4.731 |
| Anpassungen aufgrund Erstanwendung IFRS 9 | -1.846 | - |
| Stand am 1. April des Vorjahres | -11.296 | -4.731 |
| Zuführung zu Einzelwertberichtigungen | -610 | -4.647 |
| Verbrauch von Einzelwertberichtigungen | 6.408 | 380 |
| Auflösung von Einzelwertberichtigungen | 1.240 | 466 |
| Erwartete Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | ||
| gemäß IFRS 9 | -424 | -115 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | -50 | 748 |
| Stand am 31. März des Geschäftsjahres | -4.731 | -7.899 |
Fälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:
| 2018/19 | 2019/20 | |
|---|---|---|
| Noch nicht fällig | 124.454 | 74.588 |
| Überfällig | ||
| 1–30 Tage | 19.134 | 51.780 |
| 31–60 Tage | 2.963 | 4.390 |
| 61–90 Tage | 4.496 | 1.189 |
| 91–180 Tage | 16.971 | 7.292 |
| 181–270 Tage | 1.187 | 816 |
| über 271 Tage | 6.969 | 12.210 |
| Gesamt | 176.175 | 152.264 |
Von den Gesamtforderungen sind 83,0 % noch nicht fällig oder innerhalb von 30 Tagen überfällig (Vorjahr: 81,5 %). Es besteht, mit Ausnahme des Mautprojekts in Bulgarien keine Konzentration des Kreditrisikos in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, da der Konzern im Allgemeinen eine große Zahl an Kunden weltweit hat. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffend das Mautprojekt in Bulgarien beliefen sich auf TEUR 27.610 (31. März 2019: TEUR 46.016), wobei im Geschäftsjahr Forderungen aus dem Vorjahr von TEUR 46.016 zur Gänze bezahlt wurden. In der Kapsch TrafficCom Inc., USA, stiegen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. März 2020 auf TEUR 44.636 (31. März 2019: TEUR 34.365).
Die Vertragsvermögenswerte und -verbindlichkeiten aus Kundenverträgen setzen sich wie folgt zusammen:
| 31. März 2019 | 31. März 2020 | |
|---|---|---|
| Kurzfristige Vertragsvermögenswerte | 123.145 | 139.869 |
| Wertberichtigung zu kurzfristigen Vertragsvermögenswerten | -590 | -1.691 |
| Summe kurzfristige Vertragsvermögenswerte | 122.555 | 138.178 |
| Langfristige Vertragsvermögenswerte | 16.928 | 14.990 |
| Wertberichtigung zu langfristigen Vertragsvermögenswerten | -81 | -1.212 |
| Summe langfristige Vertragsvermögenswerte | 16.847 | 13.778 |
| Summe Vertragsvermögenswerte | 139.402 | 151.956 |
| Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten | 26.905 | 26.798 |
| Langfristige Vertragsverbindlichkeiten | 5.213 | 3.505 |
| Summe Vertragsverbindlichkeiten | 32.118 | 30.303 |
Wertberichtigungen zu Vertragsvermögenswerten betrugen zum 31. März 2020 TEUR 2.903 (31. März 2019 TEUR 671) und betreffen neben erwarteten Wertberichtigungen nach IFRS 9 vor allem Wertberichtigungen im Zusammenhang mit dem Projekt in Sambia sowie einem Projekt in den USA. Der erfolgswirksame Betrag von TEUR 2.412 (2018/19: TEUR 263) wurde im Geschäftsjahr 2019/20 in der Gesamtergebnisrechnung berücksichtigt.
Von den Vertragsverbindlichkeiten zum 31. März 2019 in Höhe von TEUR 32.118 wurden TEUR 16.293 im Geschäftsjahr 2019/20 als Umsatzerlöse erfasst (2018/19: TEUR 21.502).
Sensitivitätsanalysen deuten darauf hin, dass das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit bei einer Änderung der Margen um 10%, von den bisher angenommenen Schätzungen, um rund TEUR 9.614 bzw. TEUR -10.722 abweichen würde. Bisher waren die getroffenen Annahmen weitgehend zuverlässig.
Die zukünftigen Umsatzerlöse aus nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen betragen:
| 2018/19 | 2019/20 | |
|---|---|---|
| Zukünftige Umsatzerlöse | 2.412.497 | 1.614.502 |
| Bis zu 1 Jahr | 685.378 | 518.681 |
| Zwischen 1 und 2 Jahren | 414.332 | 280.586 |
| Zwischen 2 und 3 Jahren | 217.625 | 183.591 |
| Zwischen 3 und 4 Jahren | 183.675 | 150.003 |
| Zwischen 4 und 5 Jahren | 98.520 | 107.355 |
| Über 5 Jahre | 812.967 | 374.285 |
Von den zukünftigen Umsatzerlösen im Geschäftsjahr 2018/19 betrafen TEUR 228.824 die Projekte zur deutschen Infrastrukturangabe und das Projekt in Sambia.
| 31. März 2019 | 31. März 2020 | |
|---|---|---|
| Kassa | 76 | 93 |
| Guthaben bei Kreditinstituten | 94.576 | 122.539 |
| Gesamt | 94.652 | 122.632 |
Die Buchwerte dieses Postens stellen auch den Finanzmittelbestand der Geldflussrechnung zum Ende der Berichtsperiode dar.
Das eingetragene Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 13.000.000. Das Grundkapital wurde vollständig einbezahlt. Das Grundkapital verteilt sich auf 13.000.000 nennwertlose Inhaberaktien. Jede Aktie berechtigt zu einer Stimme.
Die Hauptversammlung am 10. September 2019 ermächtigte den Vorstand von Kapsch TrafficCom:
Zum 31. März 2020 hielt Kapsch TrafficCom keine eigenen Aktien.
In der Kapitalrücklage wird jener Teil der Rücklagen ausgewiesen, der nicht aus dem Periodenergebnis früherer Berichtsperioden gebildet worden ist.
Die sonstigen Rücklagen beinhalten Effekte aus der Veränderung der Beteiligungsquote an Tochterunternehmen sowie Rücklagen aus dem sonstigen Konzernergebnis, wie die Rücklage für Differenzen aus der Währungsumrechnung, Umbewertungen von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses nach Abzug latenter Steuern sowie die Veränderung der Cashflow Hedge-Rücklage nach Abzug latenter Steuern.
Der Konzernbilanzgewinn enthält das Nettoergebnis des Geschäftsjahrs sowie die in der Vergangenheit erzielten und nicht ausgeschütteten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Dividendenausschüttung von Kapsch TrafficCom AG im Geschäftsjahr 2019/20 betrug wie im Vorjahr TEUR 19.500 (EUR 1,50 je Aktie).
Diese umfassen die Fremdanteile am Eigenkapital vollkonsolidierter Tochtergesellschaften.
Die Effekte aus Kapital- und Anteilsveränderungen bei Tochterunternehmen im Geschäftsjahr 2019/20 betrafen großteils die Anpassung der nicht beherrschenden Anteile an Streetline Inc., USA.
Die Effekte aus dem Erwerb von Anteilen an Tochterunternehmen im Geschäftsjahr 2018/19 resultierten im Wesentlichen aus der Vollkonsolidierung von Intelligent Mobility Solutions Ltd., Sambia (siehe Erläuterung 32.2) und wurden aufgrund der finalen Kaufpreisallokation zum 31. März 2019 angepasst.
Die Effekte aus Kapitalerhöhungen betrafen im Geschäftsjahr 2018/19 Kapitalzuschüsse, die von den Gesellschaftern von tolltickets GmbH, Deutschland, und FLUIDTIME Data Services GmbH, Österreich, anteilsmäßig einbezahlt wurden.
| 31. März 2019 | 31. März 2020 | |
|---|---|---|
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 139.330 | 185.231 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 29.934 | 50.702 |
| Gesamt | 169.264 | 235.933 |
Die Bewegungen stellen sich wie folgt dar:
| 31. März 2019 |
Umglie derung |
Auf nahme |
Rück zahlung |
Währungs - umrechnungs differenzen und Zins abgrenzungen |
31. März 2020 |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| Schuldscheindarlehen | 74.794 | 0 | 0 | 0 | 365 | 75.160 |
| Kredite für Akquisitionen | 14.284 | -3.572 | 0 | 0 | 0 | 10.712 |
| Kredite zur Projektfinanzierung | 50.000 | -12.500 | 0 | 0 | 0 | 37.500 |
| Betriebsmittelkredite | 252 | -560 | 62.631 | 0 | -464 | 61.859 |
| Sonstige langfristige Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Langfristige | ||||||
| Finanzverbindlichkeiten | 139.330 | -16.632 | 62.631 | 0 | -98 | 185.231 |
| Kredite für Akquisitionen | 3.572 | 3.572 | 0 | -3.572 | 0 | 3.572 |
| Kredite zur Projektfinanzierung | 418 | 12.500 | 606 | -294 | 105 | 13.336 |
| Betriebsmittelkredite | 18.946 | 560 | 6.465 | -690 | -13 | 25.267 |
| Sonstige kurzfristige Kredite | 6.999 | 0 | 3.048 | -1.619 | 100 | 8.527 |
| Kurzfristige | ||||||
| Finanzverbindlichkeiten | 29.934 | 16.632 | 10.120 | -6.176 | 192 | 50.702 |
| Gesamt | 169.264 | 0 | 72.751 | -6.176 | 94 | 235.933 |
| 31. März 2018 |
Zugang aus Erwerb von Unter nehmen |
Umglie derung |
Auf nahme |
Rück zahlung |
Währungs - umrechnungs differenzen und Zins abgrenzungen |
31. März 2019 |
|
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Schuldscheindarlehen | 73.622 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1.172 | 74.794 |
| Kredite für Akquisitionen | 17.856 | 0 | -3.572 | 0 | 0 | 0 | 14.284 |
| Kredite zur Projektfinanzierung | 50.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 50.000 |
| Sonstige langfristige Kredite | 281 | 227 | -275 | 0 | 0 | 20 | 252 |
| Langfristige | |||||||
| Finanzverbindlichkeiten | 141.759 | 227 | -3.847 | 0 | 0 | 1.192 | 139.330 |
| Kredite für Akquisitionen | 3.572 | 0 | 3.572 | 0 | -3.572 | 0 | 3.572 |
| Kredite zur Projektfinanzierung | 757 | 0 | 0 | 0 | -71 | -268 | 418 |
| Sonstige kurzfristige Kredite | 22.346 | 0 | 275 | 3.007 | -1.204 | 1.521 | 25.944 |
| Kurzfristige | |||||||
| Finanzverbindlichkeiten | 26.675 | 0 | 3.847 | 3.007 | -4.847 | 1.252 | 29.934 |
| Gesamt | 168.434 | 227 | -0 | 3.007 | -4.847 | 2.444 | 169.264 |
Aufnahmen und Rückzahlungen sind zahlungswirksam.
Im Oktober bzw. Dezember 2019 wurden zwei langfristige Betriebsmittelkredite in Höhe von je TEUR 30.000 mit einer Laufzeit von 8 bzw. 7 Jahren und einem variablen Zinssatz abgeschlossen. Es wurde jeweils ein Zinsswap abgeschlossen, der zu einer fixen Verzinsung dieser Betriebsmittelkredite führt.
Im Jänner 2018 wurde eine langfristige Projektfinanzierung in Höhe von TEUR 50.000 mit einer Laufzeit von 6 Jahren und einem fixen Zinssatz von 0,8% abgeschlossen.
Die langfristigen Verbindlichkeiten betrafen per 31. März 2020 mit TEUR 75.160 ein Schuldscheindarlehen, das im Juni 2016 begeben wurde. Die Tranchen, Fristigkeiten und Zinssätze sind in der nachfolgenden Tabelle ersichtlich:
| Tranche | Zinssatz | Zinsfestsetzung und Zinszahlung |
Rückzahlung | |
|---|---|---|---|---|
| EUR 26 Mio. | 1,22% | jährlich | 16. Juni 2021 | |
| EUR 4,5 Mio. | 6M EURIBOR + 120 Bp | halbjährlich | 16. Juni 2021 | |
| USD 14,5 Mio. | 3M LIBOR + 170 Bp | vierteljährlich | 16. Juni 2021 | |
| EUR 23,0 Mio. | 6M EURIBOR + 150 Bp | halbjährlich | 16. Juni 2023 | |
| EUR 8,5 Mio. | 2,26% | jährlich | 16. Juni 2026 |
Die Bruttocashflows (inklusive Zinsen) der kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten stellten sich wie folgt dar:
| 2019/20 | Schuldschein darlehen |
Kredite für Akquisi tionen |
Kredite zur Projekt finanzierung |
Betriebs mittelkredite |
Sonstige Kredite |
Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Im 1. Halbjahr des nächsten | ||||||
| Geschäftsjahres | 1.153 | 1.823 | 6.838 | 1.134 | 4.915 | 15.863 |
| Im 2. Halbjahr des nächsten | ||||||
| Geschäftsjahres | 615 | 1.818 | 6.955 | 25.791 | 3.268 | 38.448 |
| Gesamt bis zu 1 Jahr | 1.768 | 3.641 | 13.793 | 26.925 | 8.184 | 54.311 |
| Zwischen 1 und 2 Jahren | 44.618 | 3.620 | 12.750 | 6.122 | 0 | 67.110 |
| Zwischen 2 und 3 Jahren | 536 | 3.601 | 12.650 | 11.002 | 0 | 27.789 |
| Zwischen 3 und 4 Jahren | 23.364 | 3.578 | 12.550 | 10.864 | 0 | 50.356 |
| Zwischen 4 und 5 Jahren | 192 | 0 | 0 | 10.473 | 0 | 10.665 |
| Über 5 Jahre | 8.596 | 0 | 0 | 25.302 | 0 | 33.898 |
| Gesamt | 79.074 | 14.439 | 51.743 | 90.689 | 8.184 | 244.129 |
| 2018/19 | Schuldschein darlehen |
Kredite für Akquisi tionen |
Kredite zur Projekt finanzierung |
Betriebs mittelkredite |
Sonstige Kredite |
Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Im 1. Halbjahr des nächsten | ||||||
| Geschäftsjahres | 1.271 | 1.833 | 270 | 350 | 2.295 | 6.019 |
| Im 2. Halbjahr des nächsten | ||||||
| Geschäftsjahres | 731 | 1.828 | 550 | 19.140 | 4.167 | 26.416 |
| Gesamt bis zu 1 Jahr | 2.003 | 3.661 | 820 | 19.490 | 6.461 | 32.434 |
| Zwischen 1 und 2 Jahren | 1.463 | 3.639 | 13.096 | 6 | 0 | 18.205 |
| Zwischen 2 und 3 Jahren | 44.406 | 3.620 | 12.750 | 0 | 0 | 60.775 |
| Zwischen 3 und 4 Jahren | 536 | 3.601 | 12.650 | 0 | 0 | 16.787 |
| Zwischen 4 und 5 Jahren | 23.364 | 3.578 | 12.550 | 0 | 0 | 39.491 |
| Über 5 Jahre | 8.596 | 0 | 0 | 0 | 0 | 8.596 |
| Gesamt | 80.367 | 18.098 | 51.866 | 19.496 | 6.461 | 176.289 |
Die Verzinsung der kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
| 2018/19 | 2019/20 | |
|---|---|---|
| Fix verzinst | 87.110 | 165.267 |
| Variabel verzinst | 82.154 | 70.666 |
| Gesamte Finanzverbindlichkeiten | 169.264 | 235.933 |
| Durchschnittliche Zinssätze: | ||
| Kredite für Projektfinanzierung 1) | 0,80% | 0,80 - 6,70% |
| Schuldscheindarlehen | 1,20 - 4,31% | 1,20 - 2,44% |
| Kredite für Akquisitionen | 0,54% | 0,54% |
| Betriebsmittelkredite 1) | 0,70 - 12,95% | |
| Sonstige Kredite | 0,50 - 3,65% | 0,50 - 10,75% |
1) Der Zinssatz für Kredite in Argentinien beträgt 48,75%.
Für einen Exportförderungskredit und Kredite für Akquisitionen sowie einen Betriebsmittelkredit wurden Wechsel in Höhe von TEUR 45.709 (31. März 2019: TEUR 19.281) ausgestellt.
Die Erstanwendung von IFRS 16 zum 1. April 2019 erfolgte unter Anwendung der modifizierten retrospektiven Methode, die zu keiner Anpassung der Vergleichsinformationen zum 31. März 2019 führt.
| 31. März 2019 | 31. März 2020 | |
|---|---|---|
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 0 | 50.057 |
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 0 | 13.589 |
| Gesamt | 0 | 63.646 |
Die Bewegungen der Nutzungsrechte und Klassifizierungen sind in Erläuterung 14 zu Sachanlagen enthalten. Der Konzern tritt nur in unwesentlichem Umfang als Leasinggeber auf wodurch sich diesbezüglich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben. Die Forderungen aus Leasingverträgen sind dennoch separat in der Bilanz ausgewiesen.
Die Cashflows der kurz- und langfristigen Leasingverbindlichkeiten stellten sich wie folgt dar:
| 2018/19 | 2019/20 | |
|---|---|---|
| Im 1. Halbjahr des nächsten Geschäftsjahres | 0 | 7.136 |
| Im 2. Halbjahr des nächsten Geschäftsjahres | 0 | 6.453 |
| Gesamt bis zu 1 Jahr | 0 | 13.589 |
| Zwischen 1 und 2 Jahren | 0 | 11.240 |
| Zwischen 2 und 3 Jahren | 0 | 9.532 |
| Zwischen 3 und 4 Jahren | 0 | 7.617 |
| Zwischen 4 und 5 Jahren | 0 | 4.522 |
| Über 5 Jahre | 0 | 17.146 |
| Gesamt | 0 | 63.646 |
Der gewichtete durchschnittliche Grenzkapitalzinssatz für die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten zum 31. März 2020 betrug 1,91%. Wäre der Zinssatz um 0,5 Basispunkte höher gewesen, wären die Leasingverbindlichkeiten um TEUR 5.003 niedriger gewesen, bei einem 0,5 Basispunkte höheren Zinssatz wäre der Effekt auf die Leasingverbindlichkeiten TEUR +6.070.
Die Auszahlungen für Leasing (ohne Zinsen) im Geschäftsjahr 2019/20 betrugen TEUR 13.631. Zinsaufwendungen für Leasing betrugen TEUR 1.124 (siehe Erläuterung 11), davon waren TEUR 130 abgegrenzt.
Der Konzern wendet die Ausnahmeregelungen in Bezug auf Leasingverhältnisse, deren Vertragslaufzeit zwölf Monate oder weniger beträgt sowie für Leasingverhältnisse, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist, an. Für diese Leasingverhältnisse ist somit kein Bilanzansatz erfolgt, stattdessen werden die Leasingzahlungen weiterhin als Aufwand erfasst werden. Die Aufgliederung dieser Aufwendungen stellt sich wie folgt dar:
| 2019/20 | Aufwand betreffend geringwertiger Vermögenswerte |
Aufwand betreffend kurzfristiger Leasingverträge |
Variable Leasing zahlungen und Serviceleistungen |
Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Mieten und Gebäudeaufwand | 176 | 2.429 | 3.475 | 6.080 |
| IT-Aufwand | 10.874 | 0 | 3.980 | 14.854 |
| Kfz-Aufwand | 14 | 417 | 4.329 | 4.760 |
| 31. März 2019 | 31. März 2020 | |
|---|---|---|
| Latente Steuerforderungen, die nach mehr als 12 Monaten realisiert werden | 11.905 | 21.572 |
| Latente Steuerforderungen, die innerhalb von 12 Monaten realisiert werden | 6.557 | 4.717 |
| Latente Steuerforderungen | 18.462 | 26.288 |
| Latente Steuerverbindlichkeiten, die nach mehr als 12 Monaten realisiert werden | 2.849 | 889 |
| Latente Steuerverbindlichkeiten, die innerhalb von 12 Monaten realisiert werden | 2.254 | 817 |
| Latente Steuerverbindlichkeiten | 5.103 | 1.706 |
| Latente Steuerforderungen (+) / Steuerverbindlichkeiten (-) netto | 13.359 | 24.583 |
Latente Steueransprüche aufgrund steuerlicher Verlustvorträge und sonstiger in Zukunft abzugsfähiger temporärer Differenzen werden nur bis zum Ausmaß ihrer möglichen Realisierung bilanziert. Im vorliegenden Konzernabschluss wurden steuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 245.359 (31. März 2019: TEUR 223.418) aufgrund der unsicheren Verwertungsmöglichkeit durch künftige steuerpflichtige Erträge nicht angesetzt. Die nicht angesetzten Verlustvorträge betreffen ausländische Tochtergesellschaften, vor allem in Spanien, in den USA, Südafrika und Sambia, und verfallen zum überwiegenden Teil nicht bzw. nicht vor dem Jahr 2030. Alle anderen latenten Steueransprüche wurden als zukünftig steuerlich abzugsfähige Posten in den entsprechenden Konzerngesellschaften bilanziert.
Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden, unter Berücksichtigung der Fristigkeiten, saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und wenn sich die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde für dasselbe Steuersubjekt erhoben werden.
Die latenten Steueransprüche/-schulden sind den folgenden Posten zuordenbar:
| 31. März 2019 |
Aufwand/ Ertrag im Perioden ergebnis erfasst |
Im sonstigen Ergebnis erfasst |
Währungs umrech nungs differenzen |
Umgliede rung und Saldierung |
31. März 2020 |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| Steuerliche Verlustvorträge | 7.676 | 5.486 | 0 | -635 | 0 | 12.527 |
| Steuerlich nicht anerkannte | ||||||
| Rückstellungen | 4.294 | -612 | 503 | -88 | 0 | 4.097 |
| Steuerlich nicht anerkannte | ||||||
| Abschreibungen | 322 | -103 | 0 | 0 | 0 | 219 |
| Sonstige (aktive Abgrenzungen) | 6.170 | 2.768 | -304 | -701 | 1.514 | 9.446 |
| Latente Steueransprüche | 18.462 | 7.538 | 199 | -1.424 | 1.514 | 26.288 |
| Sonderabschreibungen im | ||||||
| Anlagevermögen | 52 | 137 | 0 | -0 | -139 | 50 |
| Gewinne aus der Bewertung zum | ||||||
| beizulegenden Zeitwert | 3.668 | -2.311 | 0 | 0 | 7.747 | 9.105 |
| Sonstige (passive Abgrenzungen) | 1.383 | -2.628 | 0 | -110 | -6.094 | -7.449 |
| Latente Steuerschulden | 5.103 | -4.801 | 0 | -110 | 1.514 | 1.706 |
| Veränderung gesamt | 13.359 | 12.339 | 199 | -1.314 | 0 | 24.583 |
| 31. März 2018 |
Anpas sungen aufgrund neuer IFRS Standards |
Zugang aus Erwerb von Unter nehmen |
Aufwand/ Ertrag im Perioden ergebnis erfasst |
Im sonstigen Ergebnis erfasst |
Währungs umrech nungs differenzen |
Umgliede rung und Saldierung |
31. März 2019 |
|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Steuerliche Verlustvorträge | 3.064 | 0 | 0 | 4.635 | 0 | -23 | 0 | 7.676 |
| Steuerlich nicht anerkannte Rückstellungen |
5.207 | 0 | 0 | -1.080 | 223 | -57 | 0 | 4.294 |
| Steuerlich nicht anerkannte Abschreibungen |
290 | 0 | 0 | 32 | 0 | 0 | 0 | 322 |
| Fertigungsaufträge gemäß IAS 11 | 1.737 | 0 | 0 | -1.737 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige (aktive Abgrenzungen) | 2.100 | 147 | 0 | 9.857 | -1.006 | -85 | -4.842 | 6.170 |
| Latente Steueransprüche | 12.399 | 147 | 0 | 11.707 | -784 | -165 | -4.842 | 18.462 |
| Sonderabschreibungen im Anlagevermögen |
470 | 0 | 0 | -103 | 0 | 20 | -335 | 52 |
| Gewinne aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert |
3.128 | 0 | 1.685 | -1.145 | 0 | 0 | 0 | 3.668 |
| Sonstige (passive Abgrenzungen) | -1.689 | 0 | 0 | 7.588 | 0 | -9 | -4.507 | 1.383 |
| Latente Steuerschulden | 1.910 | 0 | 1.685 | 6.339 | 0 | 11 | -4.842 | 5.103 |
| Veränderung gesamt | 10.489 | 147 | -1.685 | 5.368 | -784 | -176 | 0 | 13.359 |
| 31. März 2019 | 31. März 2020 | |
|---|---|---|
| Anwartschaften auf Abfertigung | 12.565 | 13.446 |
| Ansprüche für Altersvorsorge | 13.560 | 14.165 |
| Gesamt | 26.125 | 27.611 |
Für die Bewertung der Anwartschaften auf Abfertigung wurde ein Zinssatz von 0,30–0,45% (2018/19: 1,05–1,30%) herangezogen. Für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen für den Euroraum wurde ein Zinssatz von 0,45% (2018/19: 1,30%) und für Kanada ein Zinssatz von 2,70% (2018/19: 3,80%) sowie für die Bezugssteigerungen ein Prozentsatz von 2,50–3,00% (2018/19: 2,50%) angesetzt. Weiters wurden der Berechnung das frühestmögliche gesetzliche Pensionseintrittsalter inklusive Übergangsregelungen sowie die Sterbetafeln AVÖ 2018-P ANG (2018/19: AVÖ 2018-P ANG) von Pagler & Pagler für Österreich sowie die 2014 Canadian Pension Mortality Private Tables für Kanada zugrunde gelegt. Pensionserhöhungen wurden durchschnittlich mit 1,67% (2018/19: 2,18%) angesetzt.
Diese Position umfasst im Wesentlichen gesetzliche und vertragliche Ansprüche von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Österreich oder deren Angehörigen auf einmalige Abfertigungszahlungen. Diese können insbesondere aufgrund von Arbeitgeberkündigung, einvernehmlicher Lösung des Dienstverhältnisses sowie Pensionierung oder Tod des Arbeitnehmers entstehen. Im Fall von Abfertigungsverpflichtungen trägt der Konzern das Risiko der Inflation aufgrund von Gehaltsanpassungen, die gleichzeitig zu höheren Abfertigungsverpflichtungen führen. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nach dem 31. Dezember 2002 bei Kapsch TrafficCom in Österreich eingetreten sind, wird monatlich in eine externe Mitarbeitervorsorgekasse eingezahlt, sodass seitens des Konzerns in der Regel keine Abfertigungsverpflichtungen entstehen.
Folgende Beträge sind in der Bilanz sowie in der Gesamtergebnisrechnung für Abfertigungen ausgewiesen:
| 2018/19 | 2019/20 | |
|---|---|---|
| Stand am 31. März des Vorjahres | 10.341 | 12.564 |
| Umbewertungen (versicherungsmathematische Gewinne/Verluste) | 252 | 961 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 1.178 | 672 |
| Dienstzeitaufwand Vorperioden betreffend | 1.090 | 0 |
| Zinsaufwand | 144 | 125 |
| Zahlungen | -438 | -800 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | -2 | -77 |
| Stand am 31. März des Geschäftsjahres | 12.564 | 13.446 |
| Gesamtaufwand, in den Personalkosten enthalten (Erläuterung 7) | 2.268 | 672 |
| Gesamtaufwand, im Finanzergebnis enthalten (Erläuterung 11) | 144 | 125 |
Die Umbewertungen von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses gliedern sich wie folgt auf:
| 2018/19 | 2019/20 | |
|---|---|---|
| Umbewertungen aufgrund von Änderung demografischer Annahmen | 163 | 63 |
| Umbewertungen aufgrund von Änderung finanzieller Annahmen | 114 | 818 |
| Umbewertungen aufgrund von sonstigen Änderungen (experience adjustments) | -25 | 80 |
| Gesamt | 252 | 961 |
Die erwartete Dotierung für Anwartschaften auf Abfertigung für das Geschäftsjahr 2020/21 beträgt TEUR 300. Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit (Duration) beträgt 8,5 Jahre.
In der nachfolgenden Sensitivitätsanalyse für Abfertigungsverpflichtungen wurden die Auswirkungen resultierend aus Änderungen wesentlicher versicherungsmathematischer Einflussfaktoren dargestellt, während die übrigen Einflussgrößen konstant gehalten wurden. In der Realität ist es jedoch eher wahrscheinlich, dass sich mehrere dieser Einflussgrößen verändern werden.
| Sensitivitäten | Änderung der Annahme |
Verringerung der Annahme |
Anstieg der Annahme |
|---|---|---|---|
| Auswirkung von Veränderung des Abzinsungssatzes | |||
| Anwartschaftsbarwert (DBO) | ± 50 Bp | 545 | -510 |
| erwarteter jährlicher Zinsaufwand (IC) | ± 50 Bp | -61 | 56 |
| erwarteter jährlicher Dienstzeitaufwand (CSC) | ± 50 Bp | 12 | -11 |
| Auswirkung von Veränderung der Bezugssteigerungen | |||
| Anwartschaftsbarwert (DBO) | ± 50 Bp | -473 | 500 |
| erwarteter jährlicher Zinsaufwand (IC) | ± 50 Bp | -2 | 2 |
| erwarteter jährlicher Dienstzeitaufwand (CSC) | ± 50 Bp | -12 | 13 |
| Auswirkung von Veränderung der Fluktuation | |||
| Anwartschaftsbarwert (DBO) | ± 5% | 20 | -19 |
| erwarteter jährlicher Zinsaufwand (IC) | ± 5% | 0 | -0 |
| erwarteter jährlicher Dienstzeitaufwand (CSC) | ± 5% | 1 | -1 |
Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Verpflichtungen für Altersvorsorge betreffen hauptsächlich Pensionistinnen und Pensionisten. Alle Pensionsvereinbarungen basieren auf den Letztbezügen, sind als monatliche Rentenzahlung zu gewähren und sind nicht durch externes Planvermögen (Fonds) gedeckt. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Konzerns werden darüber hinaus Beiträge an eine externe Pensionskasse geleistet (siehe Erläuterung 7). Im Fall von Pensionsverpflichtungen trägt der Konzern das Risiko der Langlebigkeit und der Inflation aufgrund von Rentenanpassungen.
Folgende Beträge sind in der Bilanz sowie in der Gesamtergebnisrechnung für Altersvorsorge ausgewiesen:
| 2018/19 | 2019/20 | |
|---|---|---|
| Stand am 31. März des Vorjahres | 13.364 | 13.560 |
| Umbewertungen (versicherungsmathematische Gewinne/Verluste) | 610 | 1.332 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 40 | 6 |
| Zinsaufwand | 252 | 225 |
| Zahlungen | -834 | -871 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 129 | -87 |
| Stand am 31. März des Geschäftsjahres | 13.560 | 14.165 |
| Gesamt, in den Personalkosten enthalten (Erläuterung 7) | 40 | 6 |
| Gesamt, im Finanzergebnis enthalten (Erläuterung 11) | 252 | 225 |
Die Umbewertungen von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses gliedern sich wie folgt auf:
| 2018/19 | 2019/20 | |
|---|---|---|
| Umbewertungen aufgrund von Änderung demografischer Annahmen | 144 | 271 |
| Umbewertungen aufgrund von Änderung finanzieller Annahmen | 252 | 881 |
| Umbewertungen aufgrund von sonstigen Änderungen | 213 | 180 |
| Gesamt | 610 | 1.332 |
Die erwartete Dotierung für Ansprüche für Altersvorsorge für das Geschäftsjahr 2020/21 beträgt TEUR 121. Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit (Duration) beträgt 11,7 Jahre.
In der nachfolgenden Sensitivitätsanalyse für Pensionsverpflichtungen wurden die Auswirkungen resultierend aus Änderungen wesentlicher versicherungsmathematischer Einflussfaktoren dargestellt, während die übrigen Einflussgrößen konstant gehalten wurden. In der Realität ist es jedoch eher wahrscheinlich, dass sich mehrere dieser Einflussgrößen verändern werden.
| Sensitivitäten | Änderung der Annahme |
Verringerung der Annahme |
Anstieg der Annahme |
|---|---|---|---|
| Auswirkung von Veränderung des | |||
| Abzinsungssatzes | |||
| Anwartschaftsbarwert (DBO) | ± 50 Bp | 727 | -671 |
| erwarteter jährlicher Zinsaufwand (IC) | ± 50 Bp | -67 | 61 |
| erwarteter jährlicher Dienstzeitaufwand (CSC) | ± 50 Bp | 1 | -1 |
| Auswirkung von Veränderung der | |||
| Pensionssteigerungen | |||
| Anwartschaftsbarwert (DBO) | ± 50 Bp | -526 | 621 |
| erwarteter jährlicher Zinsaufwand (IC) | ± 50 Bp | -2 | 3 |
| erwarteter jährlicher Dienstzeitaufwand (CSC) | ± 50 Bp | 0 | 0 |
| 2020/21 | 2021/22 | 2022/23 | 2023/24 | 2024/25 | über 5 Jahre |
Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anwartschaften auf Abfertigung | 966 | 669 | 685 | 787 | 911 | 10.086 | 14.105 |
| Ansprüche für Altersvorsorge | 856 | 849 | 840 | 831 | 820 | 10.803 | 14.999 |
| 31. März 2019 | 31. März 2020 | |
|---|---|---|
| Langfristige Rückstellungen | 6.681 | 4.295 |
| Kurzfristige Rückstellungen | 14.734 | 23.375 |
| Gesamt | 21.415 | 27.670 |
Die Rückstellungen entwickelten sich wie folgt:
| 31. März 2019 |
Zugang aus Aufzinsung |
Zu führung |
Ver wendung |
Auf lösung |
Umgliede rung |
Währungs umrech nungs differenzen |
31. März 2020 |
|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Jubiläumsgelder | 1.758 | 20 | 463 | 0 | -22 | 0 | -24 | 2.195 |
| Garantien und Produkthaftungen | 2.472 | 0 | 0 | 0 | 0 | -2.016 | 0 | 456 |
| Projektrückstellungen (ausgenommen Drohverluste) |
151 | 0 | 0 | 0 | 0 | -25 | 0 | 126 |
| Sonstige langfristige Rückstellungen |
2.301 | 35 | 308 | -133 | -7 | -719 | -268 | 1.519 |
| Langfristige | ||||||||
| Rückstellungen, gesamt | 6.681 | 55 | 771 | -133 | -28 | -2.760 | -292 | 4.295 |
| Garantien und Produkthaftungen | 538 | 0 | 1.525 | -1.541 | -43 | 2.016 | -119 | 2.375 |
| Drohverlustrückstellung | 3.461 | 0 | 7.045 | -83 | -1.383 | 0 | 170 | 9.210 |
| Projektrückstellungen (ausgenommen Drohverluste) |
5.734 | 0 | 2.670 | -31 | -70 | 25 | -90 | 8.238 |
| Rechts- und Prozesskosten, Vertragsrisiken |
2.709 | 0 | 1.520 | -558 | -1.797 | 0 | -28 | 1.846 |
| Sonstige kurzfristige Rückstellungen |
2.292 | 0 | 3.509 | -3.918 | -704 | 719 | -192 | 1.706 |
| Kurzfristige | ||||||||
| Rückstellungen, gesamt | 14.734 | 0 | 16.269 | -6.132 | -3.997 | 2.760 | -260 | 23.375 |
| Summe | 21.415 | 55 | 17.041 | -6.265 | -4.025 | 0 | -551 | 27.670 |
| Währungs | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 31. März | Zugang aus | Zu | Ver | Auf | Umgliede | umrech | 31. März | |
| 2018 | Aufzinsung | führung | wendung | lösung | rung | nungs | 2019 | |
| differenzen | ||||||||
| Jubiläumsgelder | 1.391 | 16 | 397 | -51 | 0 | 0 | 4 | 1.758 |
| Garantien und Produkthaftungen | 1.906 | 0 | 0 | 0 | 0 | 566 | 0 | 2.472 |
| Projektrückstellungen | ||||||||
| (ausgenommen Drohverluste) | 689 | 0 | 0 | 0 | 0 | -539 | 0 | 151 |
| Sonstige langfristige | ||||||||
| Rückstellungen | 4.923 | 39 | 1.041 | 0 | -2.910 | -533 | -259 | 2.301 |
| Langfristige | ||||||||
| Rückstellungen, gesamt | 8.911 | 55 | 1.438 | -51 | -2.910 | -506 | -255 | 6.681 |
| Garantien und Produkthaftungen | 435 | 0 | 889 | -186 | -105 | -566 | 70 | 538 |
| Drohverlustrückstellung | 0 | 0 | 4.853 | -476 | -1.034 | 0 | 117 | 3.461 |
| Projektrückstellungen | ||||||||
| (ausgenommen Drohverluste) | 4.887 | 0 | 839 | -59 | -514 | 539 | 43 | 5.734 |
| Rechts- und Prozesskosten, | ||||||||
| Vertragsrisiken | 3.033 | 0 | 1.342 | -1.480 | -658 | 237 | 235 | 2.709 |
| Sonstige kurzfristige | ||||||||
| Rückstellungen | 1.245 | 0 | 2.681 | -1.313 | -464 | 296 | -151 | 2.292 |
| Kurzfristige | ||||||||
| Rückstellungen, gesamt | 9.600 | 0 | 10.605 | -3.515 | -2.775 | 506 | 314 | 14.734 |
| Summe | 18.510 | 55 | 12.042 | -3.566 | -5.685 | 0 | 58 | 21.415 |
Die Rückstellung für "Jubiläumsgeldverpflichtungen" betrifft langfristige Ansprüche von Dienstnehmern aufgrund kollektivvertraglicher Bestimmungen. Für die Bewertung wurden ein Zinssatz von 0,30–0,50% (2018/19: 1,05–1,35% ), das frühestmögliche gesetzliche Pensionseintrittsalter inklusive Übergangsregelungen sowie die Sterbewahrscheinlichkeit nach AVÖ 2018-P ANG (2018/19: AVÖ 2018-P ANG) von Pagler & Pagler herangezogen. Gehaltssteigerungen wurden mit 2,5 % (2018/19: 2,5%) berücksichtigt. Das Unternehmen erwartet, dass im Geschäftsjahr 2020/21 ein Betrag von TEUR 109 verbraucht wird und der restliche Teil in den darauffolgenden Geschäftsjahren. Eine Änderung der Zinssätze, Bezüge oder Fluktuation um je 50 Basispunkte (Bp) würde die Bilanzwerte und Anpassungen in der Gesamtergebnisrechnung nur unwesentlich verändern.
Als Hersteller und Händler sowie als Anbieter von Dienstleistungen gibt der Konzern zum Zeitpunkt des Verkaufs "Produktgarantien" an die Kunden ab. Üblicherweise ist der Konzern gemäß den Garantiebedingungen verpflichtet, Herstellungs- oder Softwaremängel zu beheben oder das Produkt auszutauschen, wenn diese Mängel während der Gewährleistungsfrist zutage treten. Für den Fall, dass der Konzern Garantieansprüche für verkaufte Produkte oder erbrachte Dienstleistungen während der Gewährleistungsfrist erwartet, wird eine entsprechende Rückstellung im Jahresabschluss gebildet. Das Unternehmen schätzt die Höhe dieser Rückstellung, weil die Mehrheit der Aufwendungen voraussichtlich kurz- oder mittelfristig anfallen wird. Dabei werden die historischen Daten berücksichtigt. Gemäß den Erfahrungswerten ist es wahrscheinlich, dass Garantieansprüche gestellt werden. Es wird erwartet, dass ein Betrag von TEUR 1.380 im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2020/21 verbraucht wird, TEUR 996 im zweiten Halbjahr und der restliche Teil in Höhe von TEUR 456 in den darauffolgenden Geschäftsjahren.
Für Drohverluste wurde im Geschäftsjahr 2019/20 eine kurzfristige Rückstellung in Höhe von TEUR 9.210 gebildet. Ein wesentlicher Teil stammt von einer amerikanischen Tochtergesellschaft für diverse Errichtungsprojekte, die nicht gewinnbringend abgeschlossen werden können. Im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2020/21 wird ein Verbrauch in Höhe von TEUR 47 und im zweiten Halbjahr ein Verbrauch in Höhe von TEUR 9.163 erwartet.
Die Rückstellungen für "Projekte (ausgenommen Drohverluste)" betreffen im Wesentlichen Wartungs-, Erweiterungs- und Reparaturarbeiten zu bestehenden Mautprojekten. Es wird erwartet, dass der Betrag in Höhe von TEUR 6.749 im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2020/21 verbraucht wird, TEUR 1.489 im zweiten Halbjahr und der restliche Teil in Höhe von TEUR 126 in den darauffolgenden Geschäftsjahren.
Die Rückstellungen für Rechtskosten, Prozesskosten und Vertragsrisiken betreffen im Wesentlichen laufende Rechtsfälle und Beratungskosten. Im Geschäftsjahr 2019/20 gab es ein wichtiges Gerichtsurteil im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten mit dem Unternehmen Neology, Inc., USA. In letzter Instanz wurden die noch anhängigen Patentverletzungsklagen gegen Kapsch TrafficCom rechtskräftig abgewiesen. Die für diese Auseinandersetzung gebildete Rückstellung wurde im Geschäftsjahr 2019/20 aufgelöst. Es wird erwartet, dass Rückstellungen für Rechtskosten, Prozesskosten und Vertragsrisiken im Geschäftsjahr 2020/21 zur Gänze in Anspruch genommen werden, davon TEUR 929 im ersten Halbjahr.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Steuern und Abgaben, Provisionen und Prämien sowie Stilllegungen und Nachsorge. Es wird erwartet, dass ein Betrag in Höhe von TEUR 585 im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2020/21 verbraucht wird, TEUR 1.121 im zweiten Halbjahr und der restliche Teil in Höhe von TEUR 1.519 in den darauffolgenden Geschäftsjahren.
| 31. März 2019 | 31. März 2020 | |
|---|---|---|
| Lkw-Mautsystem Tschechien | 573 | 0 |
| Übrige | 773 | 830 |
| Gesamt | 1.346 | 830 |
Die Position "Lkw-Mautsystem Tschechien" betraf im Vorjahr in Höhe von TEUR 573 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (langfristig) gegenüber Subunternehmen für die Errichtung des tschechischen Lkw-Mautsystems. Diese wurden im Geschäftsjahr 2019/20 vollständig bezahlt. Zum 31. März 2020 sind in den sonstigen Verbindlichkeiten langfristige derivative Finanzinstrumente in Höhe von TEUR 315 enthalten.
Die Restlaufzeit der sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten beträgt wie im Vorjahr mehr als 1 Jahr, aber weniger als 5 Jahre ab dem Bilanzstichtag. Die Bruttocashflows der sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten bei Laufzeiten von bis zu 2 Jahren betragen TEUR 464 (31. März 2019: TEUR 972), Laufzeiten zwischen 2 und 3 Jahren TEUR 117 (31. März 2019: TEUR 254) und Laufzeiten von über 3 Jahren TEUR 275 (31. März 2019: TEUR 189).
| 31. März 2019 | 31. März 2020 | |
|---|---|---|
| Sonstige erhaltene Anzahlungen | 4.566 | 3.804 |
| Sonstige Personalverbindlichkeiten | 32.166 | 33.422 |
| Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt | ||
| (ausgenommen Ertragsteuern) | 16.227 | 12.695 |
| Verbindlichkeiten aus Steuerumlage gegenüber Gruppenträger | 3.668 | 0 |
| Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen | 15.168 | 10.626 |
| Gesamt | 71.800 | 60.554 |
Zum 31. März 2019 war der kurzfristige Teil der variablen Kaufpreiskomponente (umsatzabhängige Earn-out-Zahlung) aus dem Erwerb des restlichen 48%-Anteils an der Kapsch Telematic Services spol. s r.o., Tschechien, in Höhe von TEUR 2.000 in den übrigen Verbindlichkeiten und Abgrenzungen enthalten. Dieser wurde zur Gänze im Geschäftsjahr 2019/20 bezahlt.
Die Entwicklung der Earn-out-Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
| 2018/19 | 2019/20 | |
|---|---|---|
| Buchwert zum 31. März des Vorjahres | 12.750 | 1.989 |
| Zugang | 0 | 0 |
| Abgang | -10.798 | -2.000 |
| Aufzinsungen | 37 | 11 |
| Buchwert zum 31. März des Geschäftsjahres | 1.989 | 0 |
Das steuerliche Ergebnis von Kapsch TrafficCom AG, Wien, als Gruppenmittglieder der steuerlichen Gruppe der KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH, Wien, war im Geschäftsjahr 2019/20 negativ. Die Verbindlichkeiten aus der Steuerumlage gegenüber dem Gruppenträger wurden daher mit der Forderung aus der Steuerumlage saldiert und sind in den kurzfristige Steuerforderungen enthalten (TEUR 1.993).
Die Eventualschulden des Konzerns resultieren vor allem aus Großprojekten. Die sonstigen Haftungsverhältnisse betreffen Erfüllungs- und Gewährleistungsgarantien, Bankgarantien, Performance und Bid Bonds sowie Bürgschaften.
Die Eventualschulden und sonstige Haftungsverhältnisse enthalten gemäß branchenüblichen Usancen ausschließlich Verpflichtungen gegenüber Dritten. Diese stellen sich wie folgt dar:
| Erfüllungs- und Gewährleistungsgarantien, Performance und Bid Bonds | 31. März 2019 | 31. März 2020 |
|---|---|---|
| Nordamerika (Mautprojekte) | 0 | 26.399 |
| Australien (Mautprojekte) | 29.926 | 5.935 |
| Südafrika (Mautprojekt) | 30.742 | 0 |
| Sonstige | 161 | 0 |
| Gesamt | 60.829 | 32.333 |
Die operative Tätigkeit erfordert darüber hinaus bei Großprojekten die Abgabe von Erfüllungs- und Gewährleistungsgarantien sowie Performance und Bid Bonds. Diese werden von Banken und Kreditversicherungsunternehmen ausgestellt. Entspricht Kapsch TrafficCom nicht den vertraglichen Verpflichtungen, besteht das Risiko einer Inanspruchnahme. Diese führt wiederum zu einem Regressanspruch der Bank oder des Versicherers gegen den Konzern. Ein entsprechender Ressourcenabfluss wird auch für die Zukunft als unwahrscheinlich eingeschätzt. Derartige Erfüllungs- und Gewährleistungsgarantien sowie Performance und Bid Bonds im Ausmaß von TEUR 266.061 (2018/19: TEUR 319.055) sind nicht in der Bilanz oder den Eventualschulden enthalten.
Die Angaben betreffend des Gemeinschaftsunternehmens autoTicket GmbH, Deutschland, sind in Erläuterung 2 zu finden.
Vermögenswerte von Kapsch TrafficCom AB, Schweden, in Höhe von TEUR 10.849 (31. März 2019: TEUR 11.541) wurden als Sicherstellung für Eventualschulden zugunsten einer schwedischen Bank verpfändet.
Zum 31. März 2020 waren 59 Gesellschaften (inklusive Muttergesellschaft Kapsch TrafficCom AG, Wien) in den Konsolidierungskreis einbezogen (31. März 2019: 57 Gesellschaften). Der Konsolidierungskreis entwickelte sich wie folgt:
| 2018/19 | 2019/20 | |
|---|---|---|
| Anzahl Gesellschaften zu Beginn des Geschäftsjahres | 55 | 57 |
| Erstkonsolidierungen | 4 | 3 |
| Entkonsolidierungen | -2 | -1 |
| Anzahl Gesellschaften im Konsolidierungskreis | 57 | 59 |
Die regionale Verteilung der Tochterunternehmen stellte sich wie folgt dar:
| 2018/19 | 2019/20 | |
|---|---|---|
| Österreich | 7 | 7 |
| EMEA (exklusive Österreich) | 31 | 30 |
| Americas | 15 | 18 |
| APAC | 4 | 4 |
| Gesamt | 57 | 59 |
Folgende Gesellschaften sind in den Konzernabschluss einbezogen:
| 31. März 2019 | 31. März 2020 | |||
|---|---|---|---|---|
| Gesellschaft, Hauptniederlassung der Gesellschaft | Konzern anteil |
Nicht beherr schende Anteile |
Konzern anteil |
Nicht beherr schende Anteile |
| ArtiBrain Software Entwicklungsgesellschaft mbH, Wien | 100,0% | – | 100,0% | – |
| Consorcio ITS Parques del Rio, Bogotá, Kolumbien 1) | n.a. | 60,0% | 40,0% | |
| Electronic Toll Collection (PTY) Ltd., Centurion, Südafrika | 100,0% | – | 100,0% | – |
| FLUIDTIME Data Services GmbH, Wien | 75,5% | 24,5% | 75,5% | 24,5% |
| Intelligent Mobility Solutions Limited, Lusaka, Sambia | 51,0% | 49,0% | 51,0% | 49,0% |
| Kapsch Components GmbH & Co KG, Wien | 100,0% | – | 100,0% | – |
| Kapsch Components GmbH, Wien | 100,0% | – | 100,0% | – |
| Kapsch Road Services Sp. z o.o., Warschau, Polen | 100,0% | – | 100,0% | – |
| Kapsch Telematic Services GmbH Deutschland, Berlin, Deutschland |
100,0% | – | 100,0% | – |
| Kapsch Telematic Services GmbH, Wien | 100,0% | – | 100,0% | – |
| Kapsch Telematic Services IOOO, Minsk, Weißrussland | 100,0% | – | 100,0% | – |
| Kapsch Telematic Services Sp. z o.o., Warschau, Polen | 100,0% | – | 100,0% | – |
| Kapsch Telematic Services spol. s.r.o., Prag, Tschechien | 100,0% | – | 100,0% | – |
| Kapsch Telematik Technologies Bulgaria EAD, Sofia, Bulgarien | 100,0% | – | 100,0% | – |
| Kapsch Traffic Solutions (Konsortium), Sofia, Bulgarien | 100,0% | – | 100,0% | – |
| Kapsch TrafficCom - Rowing - UTE (Konsortium), Buenos Aires, Argentinien 3) |
50,0% | 50,0% | 50,0% | 50,0% |
| Kapsch TrafficCom AB, Jönköping, Schweden | 100,0% | – | 100,0% | – |
| Kapsch TrafficCom Arce Sistemas S.A.U., Bilbao, Spanien | 100,0% | – | 100,0% | – |
| Kapsch TrafficCom Argentina S.A., Buenos Aires, Argentinien | 100,0% | – | 100,0% | – |
| Kapsch TrafficCom Australia Pty Ltd, Melbourne, Australien | 100,0% | – | 100,0% | – |
| Kapsch TrafficCom B.V., Amsterdam, Niederlande | 100,0% | – | 100,0% | – |
| Kapsch TrafficCom Canada Inc., Mississauga, Kanada | 100,0% | – | 100,0% | – |
| Kapsch TrafficCom Chile S.A., Santiago de Chile, Chile | 100,0% | – | 100,0% | – |
| Kapsch TrafficCom Construction & Realization spol. s.r.o., Prag, Tschechien |
100,0% | – | 100,0% | – |
| Kapsch TrafficCom Dominican Republic S.R.L., Santo Domingo, Dominikanische Republik 1) |
n.a. | 100,0% | – | |
| Kapsch TrafficCom France SAS, Paris, Frankreich | 100,0% | – | 100,0% | – |
| Kapsch TrafficCom Holding Corp., McLean, USA | 100,0% | – | 100,0% | – |
| Kapsch TrafficCom Holding II US Corp., McLean, USA | 100,0% | – | 100,0% | – |
| 31. März 2019 | 31. März 2020 | |||
|---|---|---|---|---|
| Gesellschaft, Hauptniederlassung der Gesellschaft | Konzern anteil |
Nicht beherr schende Anteile |
Konzern anteil |
Nicht beherr schende Anteile |
| Kapsch TrafficCom Inc., McLean, USA | 100,0% | – | 100,0% | – |
| Kapsch TrafficCom IVHS, S.A. de C.V., Mexico City, Mexiko | 100,0% | – | 100,0% | – |
| Kapsch TrafficCom Kazakhstan LLC, Almaty, Kasachstan | 100,0% | – | 100,0% | – |
| Kapsch TrafficCom KGZ OOO, Bischkek, Kirgisistan 2) | 100,0% | – | – | – |
| Kapsch TrafficCom Lietuva UAB, Vilnius, Litauen | 51,0% | 49,0% | 51,0% | 49,0% |
| Kapsch TrafficCom Ltd., Middlesex, Großbritannien | 100,0% | – | 100,0% | – |
| Kapsch TrafficCom New Zealand Ltd., Auckland, Neuseeland | 100,0% | – | 100,0% | – |
| Kapsch TrafficCom Norway AS, Oslo, Norwegen | 100,0% | – | 100,0% | – |
| Kapsch TrafficCom Peru S.A.C., Lima, Peru | 100,0% | – | 100,0% | – |
| Kapsch TrafficCom PTE. LTD., The Heeren, Singapur | 100,0% | – | 100,0% | – |
| Kapsch TrafficCom Russia OOO, Moskau, Russland | 100,0% | – | 100,0% | – |
| Kapsch TrafficCom S.A.S., Bogotá, Kolumbien | 100,0% | – | 100,0% | – |
| Kapsch TrafficCom S.r.l. a socio unico, Mailand, Italien | 100,0% | – | 100,0% | – |
| Kapsch TrafficCom Saudi Arabia Co. Ltd., Dschidda, Saudi-Arabien |
100,0% | – | 100,0% | – |
| Kapsch TrafficCom Services USA, Inc., McLean, USA 1) | n.a. | – | 100,0% | – |
| Kapsch TrafficCom South Africa (Pty) Ltd., Sunninghill, Südafrika | 100,0% | – | 100,0% | – |
| Kapsch TrafficCom South Africa Holding (Pty) Ltd., Kapstadt, Südafrika |
100,0% | – | 100,0% | – |
| Kapsch TrafficCom Transportation Argentina S.A., Buenos Aires, Argentinien |
100,0% | – | 100,0% | – |
| Kapsch TrafficCom Transportation Brasil Ltda., São Paulo, Brasilien |
100,0% | – | 100,0% | – |
| Kapsch TrafficCom Transportation S.A.U., Madrid, Spanien | 100,0% | – | 100,0% | – |
| Kapsch TrafficCom USA, Inc., McLean, USA | 100,0% | – | 100,0% | – |
| KTS Beteiligungs GmbH, Wien | 100,0% | – | 100,0% | – |
| MobiServe (Pty) Ltd., Kapstadt, Südafrika 5) | 100,0% | – | 100,0% | – |
| MTS Maut & Telematik Services GmbH, Berlin, Deutschland | 100,0% | – | 100,0% | – |
| SIMEX, Integración de Sistemas, S.A.P.I. de C.V., Mexico City, Mexiko |
100,0% | – | 100,0% | – |
| Streetline Inc., Foster City, USA | 93,9% | 6,1% | 97,0% | 3,0% |
| Telvent Thailand Ltd., Bangkok, Thailand | 100,0% | – | 100,0% | – |
| TMT Services and Supplies (Pty) Ltd., Kapstadt, Südafrika 5) | 100,0% | – | 100,0% | – |
| tolltickets GmbH, Rosenheim, Deutschland | 65,0% | 35,0% | 65,0% | 35,0% |
| Transport Telematic Systems - LLC, Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate 4) |
49,0% | 51,0% | 49,0% | 51,0% |
| Trust South Africa, Kapstadt, Südafrika 5) | 100,0% | – | 100,0% | – |
1) Neugründung/Erwerb/Erwerb zusätzlicher Anteile im Geschäftsjahr 2019/20
2) Entkonsolidierung im Geschäftsjahr 2019/20
3) Konsolidierung aufgrund Stimmrechtsvereinbarungen
4) Verfügungsmacht über die maßgeblichen Tätigkeiten des Unternehmens aufgrund substanzieller Rechte
5) IFRS 10 Beherrschung des Trust South Africa und daher Vollkonsolidierung mit 100%
Kapsch TrafficCom Dominican Republic S.R.L., Dominikanische Republik, wurde per 25. Mai 2019 gegründet und Kapsch TrafficCom Services USA, Inc., USA, am 13. November 2019. Beide Gesellschaften sind 100%ige Tochtergesellschaften von Kapsch TrafficCom.
Im Juni 2019 wurde das Konsortium Consorcio ITS Parques del Rio, Kolumbien, gebildet. Kapsch TrafficCom hält 60% und kontrolliert die relevanten Aktivitäten dieses Konsortiums. Daher wird es vollkonsolidiert.
Weiters wurde Kusa Kokutsha (Pty.) Ltd., Südafrika, per 26. August 2019 gegründet. Die Gesellschaft hat allerdings im Geschäftsjahr keine Geschäftsaktivitäten aufgenommen und wird daher nicht konsolidiert.
Kapsch TrafficCom KGZ OOO, Kirgisistan, wurde im dritten Quartal 2019/20 liquidiert.
Bei allen oben angeführten Gesellschaften befindet sich die Hauptniederlassung der Gesellschaft im Gründungsland. Der Konzernanteil zeigt den Anteil, zu dem die Gesellschaften in den Konzernabschluss einbezogen werden.
Nur die folgenden Konzerngesellschaften bilanzieren aufgrund von rechtlichen Beschränkungen oder anderen Gründen nicht zum 31. März, jedoch stellen sie einen Zwischenabschluss auf:
Die Erstkonsolidierung von Intelligent Mobility Solutions Ltd., Sambia, erfolgte im August 2018. Zum 31. März 2019 wurde die Kaufpreisallokation nur vorläufig ermittelt und im August 2019 unter Einhaltung der 12-Monats-Frist finalisiert.
Aufgrund aktualisierter Einschätzungen zum weiteren Geschäftsverlauf in Sambia wurden sowohl die immateriellen Vermögenswerte als auch der Firmenwert der ZGE IMS-EMEA zum 31. März 2020 wertgemindert. Für die finale Kaufpreisallokation ergaben sich folgende beizulegende Zeitwerte:
| Beizulegender Zeitwert vorläufig |
Beizulegender Zeitwert final |
|
|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | 2.959 | 2.959 |
| Immaterielle Vermögenswerte aus Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen | 10.503 | 10.503 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 3.425 | 0 |
| Forderungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 1.285 | 1.285 |
| Liquide Mittel | 3 | 3 |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | -2.895 | -2.895 |
| Latente Steuerschulden | -1.685 | -1.685 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | -320 | -320 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -4.719 | -4.719 |
| Sonstige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen | -1.259 | -1.259 |
| Erworbenes Nettovermögen | 7.295 | 3.871 |
Die immateriellen Vermögenswerte aus Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen betreffen Vermögenswerte aus einem Konzessionsvertrag, der über eine Laufzeit von insgesamt 17 Jahren abgeschlossen wurde. Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte, die zum 31. März 2019 vorläufig in Höhe von TEUR 3.425 angesetzt waren, wurden nach finaler Analyse in der endgültigen Kaufpreisallokation nicht angesetzt. Die Forderungen und sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte betreffen zum Großteil geleistete Vorauszahlungen. Ein Mittelzufluss ist aus dieser Position daher nicht abzuleiten. Die im Rahmen des Erwerbs übernommenen liquiden Mittel (somit der Nettomittelzufluss im Geschäftsjahr 2018/19 aus dem Erwerb) betrugen TEUR 3.
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem beizulegenden Zeitwert der bisher gehaltenen Anteile inklusive des nicht beherrschenden Anteils und dem beizulegenden Zeitwert des anteilig erworbenen Nettovermögens berechnet sich wie folgt:
| Unterschieds | Unterschieds | |
|---|---|---|
| betrag vorläufig | betrag final | |
| Beizulegender Zeitwert der bisherigen Anteile | 5.356 | 5.356 |
| Nicht beherrschende Anteile am Nettovermögen | 3.575 | 1.897 |
| Abzüglich beizulegender Zeitwert des anteilig erworbenen Nettovermögens | -7.295 | -3.871 |
| Firmenwert | 1.636 | 3.382 |
Der oben angeführten Darstellung liegt eine Kaufpreisallokation zugrunde, die auf den Plandaten der Gesellschaft bis zum Ende der Vertragslaufzeit beruht und einen adäquaten Zinssatz anwendet.
Der Firmenwert resultierte im Wesentlichen aus dem Markteintritt und wurde anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen erfasst. Der Wert von TEUR 3.382 basiert auf der finalen Kaufpreisallokation (31. März 2019: TEUR 1.636). Er wurde der zahlungsmittelgenerierenden Einheit IMS-EMEA zugeordnet.
Das erworbene Unternehmen hat seit seiner Vollkonsolidierung im Zeitraum 1. September 2018 bis 30. August 2019 TEUR 3.263 (1. September 2018 bis 31. März 2019: TEUR 1.996) zu den Umsatzerlösen und TEUR -1.844 (1. September 2018 bis 31. März 2019: TEUR -1.807) zum Konzernergebnis beigetragen.
Für den Erwerb von eTrans Systems Inc. (eTrans), USA, aus dem Geschäftsjahr 2018/19 gab es im Geschäftsjahr 2019/20 im Vergleich zum 31. März 2019 keine Anpassungen. Das erworbene Nettovermögen betraf ausschließlich immaterielle Vermögenswerte und betrug TEUR 884. Am 12. Dezember 2019 wurde der zweite Teil des Kaufpreises bezahlt (TEUR -177) und wurde als Nettomittelabfluss im Geschäftsjahr 2019/20 dargestellt (2018/19: TEUR -707).
Die nicht beherrschenden Anteile umfassen die Fremdanteile am Eigenkapital vollkonsolidierter Tochtergesellschaften.
Die folgenden Tabellen zeigen Angaben zur Bilanz vollkonsolidierter Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen sowie den Buchwert der wesentlichen nicht beherrschenden Anteile:
| Werte vor konzerninternen Eliminierungen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Langfristige Vermö genswerte |
Kurzfristige Vermö genswerte |
Langfristige Schulden |
Kurzfristige Schulden |
Netto vermögen |
Buchwert nicht be herrschende Anteile |
|
| Streetline Inc., USA | 0 | 290 | 0 | 452 | -163 | -38 |
| FLUIDTIME Data Services GmbH, Österreich |
641 | 771 | 173 | 390 | 849 | 116 |
| tolltickets GmbH, Deutschland | 1.308 | 3.423 | 1.097 | 4.067 | -433 | -152 |
| Kapsch TrafficCom Lietuva UAB, Litauen |
0 | 43 | 0 | 9 | 35 | 20 |
| Intelligent Mobility Solutions Limited, Sambia |
0 | 2.290 | 5.989 | 5.838 | -9.537 | -5.970 |
| Kapsch TrafficCom - Rowing - UTE (Konsortium), Argentinien |
291 | 2.055 | 169 | 1.780 | 397 | 199 |
| Consorcio ITS Parques del Rio, Kolumbien |
0 | 2.424 | 0 | 2.060 | 364 | 146 |
| Buchwert zum 31. März 2020 | -5.680 |
| Langfristige Vermö genswerte |
Kurzfristige Vermö genswerte |
Langfristige Schulden |
Kurzfristige Schulden |
Netto vermögen |
Buchwert nicht be herrschende Anteile |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| Streetline Inc., USA | 1.766 | 1.823 | 18.065 | 3.338 | -17.813 | -1.186 |
| FLUIDTIME Data Services GmbH, Österreich |
447 | 1.069 | 1 | 678 | 837 | 113 |
| tolltickets GmbH, Deutschland | 153 | 3.984 | 0 | 4.089 | 48 | 17 |
| Kapsch TrafficCom Lietuva UAB, Litauen |
1 | 38 | 0 | 9 | 30 | 17 |
| Intelligent Mobility Solutions Limited, Sambia 1) |
11.510 | 4.474 | 3.964 | 8.695 | 3.326 | 1.059 |
| Kapsch TrafficCom - Rowing - UTE (Konsortium), Argentinien |
0 | 685 | 9 | 411 | 265 | 79 |
| Buchwert zum 31. März 2019 | 98 |
1) Aufgrund der Finalisierung der Kaufpreisallokation von Intelligent Mobility Solutions Ltd., Sambia, wurde der Wert zum 31. März 2019 angepasst.
Die folgenden Tabellen zeigen Angaben zur Gesamtergebnisrechnung vollkonsolidierter Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen (Beträge vor der zwischenbetrieblichen Eliminierung):
| Werte vor konzerninternen Eliminierungen | Den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesene Ergebnisbeiträge |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2019/20 | Umsatz | Jahresüber schuss/- fehlbetrag |
Sonstiges Ergebnis |
Gesamt ergebnis |
Perioden ergebnis |
Sonstiges Ergebnis |
Gesamt ergebnis |
| Streetline Inc., USA | 1.792 | 17.855 | -205 | 17.650 | 534 | 26 | 559 |
| FLUIDTIME Data Services GmbH, Österreich |
2.283 | 12 | 0 | 12 | 3 | 0 | 3 |
| tolltickets GmbH, Deutschland | 2.562 | -482 | 0 | -482 | -168 | 0 | -168 |
| Kapsch TrafficCom Lietuva UAB, Litauen |
0 | 5 | 0 | 5 | 3 | 0 | 3 |
| Intelligent Mobility Solutions Limited, Sambia |
-1.106 | -16.528 | 2.256 | -14.272 | -8.284 | 1.255 | -7.029 |
| Kapsch TrafficCom - Rowing - UTE (Konsortium), Argentinien |
3.536 | 362 | -28 | 334 | 160 | -16 | 144 |
| Consorcio ITS Parques del Rio, Kolumbien |
3.909 | 430 | -66 | 364 | 172 | -26 | 146 |
| Gesamt | -7.582 | 1.239 | -6.343 |
| Werte vor konzerninternen Eliminierungen | Den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesene Ergebnisbeiträge |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2018/19 | Umsatz | Jahresüber schuss/ -fehlbetrag |
Sonstiges Ergebnis |
Gesamt ergebnis |
Perioden ergebnis |
Sonstiges Ergebnis |
Gesamt ergebnis |
| Streetline Inc., USA | 2.712 | -5.012 | -1.283 | -6.295 | -304 | -78 | -382 |
| FLUIDTIME Data Services GmbH, Österreich |
2.225 | 204 | 0 | 204 | 50 | 0 | 50 |
| tolltickets GmbH, Deutschland | 2.517 | -519 | 0 | -519 | -182 | 0 | -182 |
| Kapsch TrafficCom Lietuva UAB, Litauen |
0 | 3 | 0 | 3 | 1 | 0 | 1 |
| Intelligent Mobility Solutions Limited, Sambia 1) |
3.579 | -1.710 | -870 | -2.579 | -885 | 47 | -838 |
| Kapsch TrafficCom - Rowing - UTE (Konsortium), Argentinien |
792 | 132 | 0 | 132 | 66 | -26 | 40 |
| Gesamt | -1.253 | -56 | -1.310 |
1) Aufgrund der Finalisierung der Kaufpreisallokation von Intelligent Mobility Solutions Ltd., Sambia, wurde der Wert zum 31. März 2019 angepasst.
Die folgenden Tabellen zeigen Angaben zur Geldflussrechnung und Dividenden vollkonsolidierter Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen (Beträge vor der zwischenbetrieblichen Eliminierung):
| Cashflow aus | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2019/20 | betrieblicher Tätigkeit |
Investitions tätigkeit |
Finanzierungs tätigkeit |
Cash Netto Zu-/Abnahme |
Dividenden an nicht beherr schende Anteile |
| Streetline Inc., USA | -3.305 | 20.759 | -18.065 | -611 | 0 |
| FLUIDTIME Data Services GmbH, | |||||
| Österreich | 183 | -5 | -247 | -69 | 0 |
| tolltickets GmbH, Deutschland | -920 | -21 | 307 | -635 | 0 |
| Kapsch TrafficCom Lietuva UAB, | |||||
| Litauen | 12 | 0 | 0 | 12 | 0 |
| Intelligent Mobility Solutions Limited, Sambia |
-4.880 | 750 | 4.144 | 15 | 0 |
| Kapsch TrafficCom - Rowing - UTE (Konsortium), Argentinien |
401 | -74 | -164 | 163 | 0 |
| Consorcio ITS Parques del Rio, Kolumbien |
625 | 0 | 0 | 625 | 0 |
| Gesamt | 0 |
| Cashflow aus | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2018/19 | betrieblicher Tätigkeit |
Investitions tätigkeit |
Finanzierungs tätigkeit |
Cash Netto Zu-/Abnahme |
Dividenden an nicht beherr schende Anteile |
| Streetline Inc., USA | -6.056 | -427 | 6.115 | -369 | 0 |
| FLUIDTIME Data Services GmbH, Österreich |
-196 | 1.488 | -739 | 554 | 0 |
| tolltickets GmbH, Deutschland | -1.177 | -1 | 1.025 | -153 | 0 |
| Kapsch TrafficCom Lietuva UAB, Litauen |
-3 | 0 | 0 | -3 | 0 |
| Intelligent Mobility Solutions Limited, Sambia |
2.948 | -7.548 | 4.602 | 2 | 0 |
| Kapsch TrafficCom - Rowing - UTE (Konsortium), Argentinien |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamt | 0 |
Zu den nahestehenden Unternehmen und Personen von Kapsch TrafficCom zählen insbesondere Unternehmen des Kapsch Konzerns einschließlich Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierter Unternehmen, deren Organe (Vorstand bzw. Geschäftsführung und Aufsichtsrat, wenn vorhanden) sowie die nahen Angehörigen der Organe und von diesen beherrschte oder maßgeblich beeinflusste Unternehmen.
Salden und Transaktionen zwischen Kapsch TrafficCom AG und ihren vollkonsolidierten Tochterunternehmen wurden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und werden hier nicht erläutert.
Die Verrechnung von Dienstleistungen mit verbundenen Parteien erfolgt auf Drittvergleichsbasis. Waren werden zu marktüblichen Konditionen ge- und verkauft.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Umsätze und Aufwendungen gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen:
| 2018/19 | 2019/20 | |
|---|---|---|
| Muttergesellschaft | ||
| Umsätze | 0 | 0 |
| Aufwendungen | -1.222 | -1.223 |
| Ertrag (+) / Aufwand (-) aus Steuerumlage | -3.594 | 5.597 |
| Schwestergesellschaften | ||
| Umsätze | 7.382 | 1.378 |
| Aufwendungen | -29.668 | -17.788 |
| Assoziierte Unternehmen | ||
| Umsätze | 25 | 25 |
| Aufwendungen | 0 | 0 |
| Gemeinschaftsunternehmen | ||
| Umsätze | 10.201 | 23.594 |
| Aufwendungen 1) | -4.390 | -4.616 |
| Sonstige nahestehende Unternehmen und Personen | ||
| Umsätze | 129 | 161 |
| Aufwendungen | -178 | -10.728 |
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen:
| 31. März 2019 | 31. März 2020 | |
|---|---|---|
| Muttergesellschaft | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | -342 | -176 |
| Forderungen (+) / Verbindlichkeiten (-) aus Steuerumlage | -3.603 | 1.993 |
| Schwestergesellschaften | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige lang- und kurzfristige | ||
| Vermögenswerte | 2.436 | 149 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | -4.401 | -3.982 |
| Assoziierte Unternehmen | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige lang- und kurzfristige | ||
| Vermögenswerte | 335 | 1.144 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 0 | 0 |
| Gemeinschaftsunternehmen | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige lang- und kurzfristige | ||
| Vermögenswerte | 0 | 677 |
| Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen | 9.058 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | -400 | -451 |
| Sonstige nahestehende Unternehmen und Personen | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige lang- und kurzfristige | ||
| Vermögenswerte | 15 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | ||
| einschließlich Verpflichtungen aus Altersvorsorge | -11.277 | -15.401 |
Direkte Muttergesellschaft des berichtenden Unternehmens ist die KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH, Wien. Tochterunternehmen dieser Gesellschaft werden als Schwestergesellschaften bezeichnet, wenn sie nicht Teil des Konzerns der Kapsch TrafficCom AG sind.
Die Muttergesellschaft KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH erbringt an den Konzern Dienstleistungen im Bereich der Konzernkonsolidierung (inklusive Kosten für die Einführung neuer Rechnungslegungsstandards) und Rechtsberatung für sämtliche gesellschaftsrechtlich relevante Themen. Die im Konzern im Geschäftsjahr 2019/20 dafür angefallenen Ausgaben betrugen TEUR 1.022 (2018/19: TEUR 1.152). Zudem entstanden dem Konzern Versicherungskosten (Organhaftpflichtversicherung) in Höhe von TEUR 57 (2018/19: TEUR 55).
Die Muttergesellschaft fungiert als steuerlicher Gruppenträger in der im März 2005 gebildeten steuerlichen Gruppe. Gruppenmitglieder sind auch Kapsch TrafficCom AG und deren österreichischen Tochtergesellschaften. Dementsprechend sind alle steuerlichen Effekte aus der Gruppenbesteuerung bei Konzerngesellschaften, die Mitglieder der steuerlichen Gruppe sind, als Transaktionen mit einem nahestehenden Unternehmen zu betrachten. Zum 31. März 2020 bestanden im Konzern in diesem Zusammenhang Forderungen aus der Steuerumlage gegenüber der Muttergesellschaft in Höhe von TEUR 1.993 (31. März 2019: Verbindlichkeiten aus der Steuerumlage gegenüber der Muttergesellschaft TEUR 3.603).
Durch den Verkauf der Kapsch CarrierCom AG, Wien, sowie deren direkten und indirekten Tochterunternehmen und der Tochtergesellschaften der Kapsch Public TransportCom im ersten Quartal 2019/20 verringerten sich die Umsätze und Aufwendungen mit Schwestergesellschaften im Vergleich zum Vorjahr. Der Konzern erbrachte für diese Schwestergesellschaften vor deren Verkauf regelmäßig Fertigungsleistungen im Bereich GSM-R sowie Dienstleistungen im Bereich Logistik. Im Geschäftsjahr 2019/20 bis zum Verkauf per 31. Mai 2019 beliefen sich die Umsätze aus Lieferungen und Leistungen im Bereich GSM-R auf TEUR 804 (2018/19: TEUR 4.437) sowie aus Logistikleistungen auf TEUR 71 (2018/19: TEUR 770), bis zum Verkaufszeitpunkt (31. Mai 2019).
Im Vorjahr wurden im Zusammenhang mit einem Kundenprojekt in den USA Umsätze aus der Weiterverrechnung von Aufwendungen an Schwestergesellschaften in Höhe von TEUR 1.011 generiert.
Die Mieteinnahmen des Konzerns aus der Untervermietung an Schwestergesellschaften beliefen sich im Geschäftsjahr 2019/20 auf TEUR 258 (2018/19: TEUR 339). Der Restbetrag der Umsätze gegenüber Schwestergesellschaften betraf sonstige Lieferungen und Leistungen.
Die Aufwendungen aus Transaktionen mit Schwestergesellschaften betreffen großteils Lieferungen und Leistungen im Bereich IT, EDV und Telefonie (Vermietung von Telefon- und IT-Ausstattung sowie IT-Support), vor allem durch Kapsch BusinessCom AG, Wien. Die Aufwendungen des Konzerns in diesem Zusammenhang betrugen im Geschäftsjahr 2019/20 TEUR 2.039 (2018/19: TEUR 10.346). Seit dem Geschäftsjahr 2019/20 wird allerdings der Großteil der Aufwendungen für IT, EDV und Telefonie nicht mehr seitens der Schwestergesellschaft Kapsch BusinessCom AG, Wien, erbracht, sondern vom sonstigen nahestehenden Unternehmen Kapsch Financial Services GmbH, Wien, bezogen.
Außerdem wurden durch Schwestergesellschaften im Auftrag des Konzerns Lieferungen von Hardware (IT-Ausstattung) sowie Wartungs- und Dienstleistungen für diverse Kundenprojekte (vor allem in Österreich, Bulgarien, den USA und Südafrika) in Höhe von TEUR 4.904 (2018/19: TEUR 6.115, vor allem in Österreich, Bulgarien, den USA und Südafrika) erbracht.
Ende November 2018 wurden von einer Schwestergesellschaft (Kapsch Public TransportCom Belgium NV), die im ersten Quartal 2019/20 verkauft wurde, eine Softwarelizenz (inklusive Quellcode) sowie Hardware und Vermögenswerte im Zusammenhang mit einer Lösung im Bereich Public Transport für den afrikanischen Markt erworben. Im Rahmen der Transaktion wurden ebenfalls bereits angearbeitete Kundenprojekte übergeben. Diese Vereinbarung enthält auch eine umsatzabhängige Earn-out-Verpflichtung für künftige Geschäfte im Rahmen dieser Lizenz. Insgesamt entstanden dem Konzern daraus im Geschäftsjahr 2018/19 Aufwendungen in Höhe von insgesamt TEUR 1.609. Im Geschäftsjahr 2019/20 gab es keine weiteren Zahlungen im Rahmen dieser Lizenz.
Im Zusammenhang mit der Verwendung der Kapsch Handelsmarke und des Logos werden dem Konzern durch Kapsch Aktiengesellschaft, Wien, Lizenzgebühren in Rechnung gestellt. Diese beläuft sich auf 0,5% der gesamten Nettoerlöse des Konzerns mit Dritten. Die hierfür angefallenen Aufwendungen betrugen im Geschäftsjahr 2019/20 TEUR 3.659 (2018/19: TEUR 3.670).
Leistungen im Bereich Human Resources (Lohnverrechnung, Administration, Recruiting, Beratung hinsichtlich Arbeitsrecht, Personalentwicklung und Personalentsendungen) und zur Verfügungstellung von Lehrlingen und Trainees werden zentral für den Konzern durch die Kapsch Partner Solutions GmbH, Wien, erbracht. Im Geschäftsjahr 2019/20 fielen diesbezüglich Aufwendungen in Höhe von TEUR 2.743 (2018/19: TEUR 2.440) im Konzern an.
Weitere Aufwendungen des Konzerns aus Transaktionen mit Schwestergesellschaften im Geschäftsjahr 2019/20 betrafen mit TEUR 1,945 (2018/19: TEUR 2.090) Aktivitäten im Bereich Unternehmensentwicklung, Public Relations, Sponsoring und andere Marketingaktivitäten, mit TEUR 1.329 (2018/19: TEUR 1.798) Management- und Beratungsleistungen, mit TEUR 896 (2018/19: TEUR 852) Versicherungsverträge, die alle Konzerngesellschaften umfassen, sowie mit TEUR 125 (2018/19: TEUR 125) laufende Kosten für ein Software-Lösung (Hyperion Financial Management). Der Restbetrag der Aufwendungen gegenüber Schwestergesellschaften betraf sonstige an den Konzern erbrachte Lieferungen und Leistungen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige lang- und kurzfristige Vermögenswerte mit assoziierten Unternehmen betrugen im Geschäftsjahr 2019/20 TEUR 1.144 (2018/19: TEUR 335) und beinhalteten im Wesentlichen eine Ausleihung an die Traffic Technology Services Inc., USA, mit TEUR 783.
Die Umsätze mit Gemeinschaftsunternehmen im Geschäftsjahr 2019/20 betrafen Lieferungen und Leistungen an autoTicket GmbH, Deutschland, in Höhe von TEUR 20.810 (2018/19: TEUR 9.058) für das Projekt zur Erhebung der deutschen Infrastrukturabgabe ("Pkw-Maut") und sonstige betriebliche Erträge von TEUR 2.784. Die Umsätze mit der autoTicket GmbH, Deutschland, waren per 31. März 2019 zur Gänze in den Vertragsvermögenswerten aus Kundenverträgen enthalten.
Im Geschäftsjahr 2018/19 waren Umsätze mit Intelligent Mobility Solutions Ltd., Sambia in Höhe von TEUR 1.143 für das Projekt für Verkehrssicherheit und -management in Sambia enthalten. Die Intelligent Mobility Solutions Ltd., Sambia, war mit Ende August 2018 als Gemeinschaftsunternehmen enthalten und ab September 2018 vollkonsolidiert.
Die Aufwendungen mit Gemeinschaftsunternehmen betrugen im Geschäftsjahr 2019/20 TEUR 4,616 (2018/19 angepasst: TEUR 4,390) und betrafen im Wesentlichen das Konsortium MyConsorzio.
Die Umsätze gegenüber sonstigen nahestehenden Unternehmen und Personen betrafen im Geschäftsjahr 2019/20 mit TEUR 161 Mieteinnahmen aus der Untervermietung (2018/19: TEUR 129).
Die Aufwendungen gegenüber sonstigen nahestehenden Unternehmen betreffen im Wesentlichen Aufwendungen aus Transaktionen mit Kapsch Financial Services GmbH. Diese Gesellschaft erbringt zentrale Lieferungen und Leistungen im Bereich IT, EDV und Telefonie (Vermietung von Telefon- und -IT-Ausstattung sowie IT Support) für den Konzern. Die Aufwendungen betrugen im Geschäftsjahr 2019/20 TEUR 10.719. Im Vorjahr erbrachte hauptsächlich die Schwestergesellschaft Kapsch BusinessCom AG diese Leistungen. Die restlichen Aufwendungen gegenüber sonstigen nahestehenden Unternehmen betrafen Leistungen im Bereich Kfz-Management und Kfz-Services in Höhe von TEUR 9 (2018/19: TEUR 74).
Die Verpflichtungen für Altersvorsorge gegenüber sonstigen nahestehenden Unternehmen und Personen sind in den "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten einschließlich Verpflichtungen für Altersvorsorge" enthalten und beinhalten eine Pensionsverpflichtung (in Zahlung befindliche Pensionen) an die Witwe von Dr. Karl Kapsch, ehemaliger Vorstand von Kapsch Aktiengesellschaft.
Angaben zu Vergütungen und sonstige Zahlungen an Organe sind in Erläuterung 40 dargestellt. Angaben zu Eventualverbindlichkeiten betreffend nahestehende Unternehmen sind in Erläuterung 31 enthalten.
Zu den Risiken des Konzerns sowie zum Risikomanagement verweisen wir auf Punkt 3.3 des Konzernlageberichts. Die Auswirkungen der Finanzrisiken, wie sie im Konzernlagebericht beschrieben sind, insbesondere des Währungsrisikos, Zinsrisikos, Liquiditätsrisikos und Kreditrisikos, werden im Weiteren erläutert:
Kapsch TrafficCom agiert international und ist Fremdwährungsrisiken ausgesetzt. Diese entstehen bei Geschäftstransaktionen in Währungen, die nicht mit der funktionalen Währung der jeweiligen Konzerngesellschaft übereinstimmen (im Weiteren als "Fremdwährung" bezeichnet). Fremdwährungsrisiken existieren in Zusammenhang mit Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und Nettoinvestitionen von Unternehmensstandorten außerhalb der Eurozone. Im Zuge der Konsolidierung sind diese Positionen in die Konzernwährung "Euro" umzurechnen.
Im Geschäftsjahr 2019/20 waren aus Konzernsicht die relevantesten Fremdwährungen der US-Dollar, der südafrikanische Rand, sowie der bulgarische Lew. Aufgrund der Vertragsgestaltung in Euro entsteht dem Konzern kein Fremdwährungsrisiko aus dem weißrussischen Rubel.
Kundenaufträge werden überwiegend in den jeweiligen Landeswährungen der Konzerngesellschaften fakturiert. Nur im Fall, dass der Konzern erwartet, einem bedeutenden Fremdwährungsrisiko ausgesetzt zu sein, werden größere Aufträge in Fremdwährung bei Bedarf durch Devisentermingeschäfte abgesichert.
Argentinien ist seit 1. Juli 2018 als Hyperinflationsland eingestuft. Die Neubewertung erfolgt gemäß IAS 29. Der Abschluss und die Vergleichszahlen für frühere Perioden wurden aufgrund von Änderungen der allgemeinen Kaufkraft des argentinischen Peso angepasst. Im Geschäftsjahr 2019/20 betrugen Gewinne aus Hyperinflation TEUR 285 und Verluste aus Hyperinflation TEUR -2.598. Die Anpassung der Vorjahreswerte betrug netto TEUR 1.958.
Die folgende Tabelle simuliert die Auswirkungen von Wechselkursveränderungen auf das Ergebnis vor Steuern. Zu diesem Zweck wurde ceteris paribus für Forderungen und Verbindlichkeiten zu Bilanzstichtagen eine Währungsänderung ("Volatilität") von +/- 10% angenommen. Die Zeile "EUR" zeigt summiert für alle Tochtergesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, die ceteris paribus Auswirkung der Volatilität zum Euro auf das Ergebnis vor Steuern. Die Auswirkungen auf das Eigenkapital wären nicht wesentlich unterschiedlich.
| Auswirkung auf das Ergebnis vor Steuern | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2018/19 | 2019/20 | ||||
| Währung | Volatilität +10% | Volatilität -10% | Volatilität +10% | Volatilität -10% | |
| USD | -6.676 | 8.159 | -8.266 | 10.103 | |
| BGN | -2.827 | 3.456 | -1.220 | 1.492 | |
| ZAR | -2.282 | 2.789 | -1.965 | 2.402 | |
| GBP | -232 | 283 | -868 | 1.061 | |
| PLN | -628 | 767 | -675 | 825 | |
| AUD | -616 | 753 | -110 | 134 | |
| EUR | 2.444 | -2.987 | 1.215 | -1.485 |
Der Konzern ist bei einem wesentlichen Finanzinstrument (Q-Free ASA, Norwegen) einem Fremdwährungsrisiko ausgesetzt, da die Aktie an der Börse Oslo in norwegischen Kronen gehandelt wird:
| Auswirkung auf das Eigenkapital und Ergebnis | ||||
|---|---|---|---|---|
| 2018/19 | 2019/20 | |||
| Währung | Volatilität +10% | Volatilität -10% | Volatilität +10% | Volatilität -10% |
| NOK | -1.035 | 1.265 | -521 | 637 |
Das Zinsrisiko reflektiert durch Änderungen von Marktzinssätzen verursachte Wertschwankungen von Finanzinstrumenten und anderen Bilanzposten (zum Beispiel Forderungen und Verbindlichkeiten) sowie geänderte Zahlungsströmen. Für festverzinsliche Bilanzposten umfasst es das Barwertrisiko. Schwankt der Marktzinssatz für Finanzinstrumente dann steigt oder sinkt der Zeitwert und kann zu einem Gewinn oder ein Verlust führen, wenn das Finanzinstrument vor Fälligkeit veräußert wird.
Für variabel verzinste Bilanzposten bezieht sich das Risiko auf den Zahlungsstrom. Bei variabel verzinsten Finanzinstrumenten können Zinsanpassungen aus Änderungen der Marktzinssätze resultieren. Solche Veränderungen würden Änderungen bei Zinszahlungen zur Folge haben. Variabel verzinste Finanzverbindlichkeiten (kurzfristige und langfristige) machen ca. 30 % der gesamten Finanzverbindlichkeiten aus. Eine Veränderung des Marktzinsniveaus zum 31. März 2020 um +/- 50 Basispunkte (+/- 0,5 %) hätte, wie im Vorjahr, keine wesentliche Auswirkung auf das Konzernergebnis gehabt.
Zur Absicherung des Zinsrisikos aus Finanzverbindlichkeiten setzt der Konzern in einem unwesentlichen Ausmaß derivative Finanzinstrumente ein.
Die laufende Überwachung, Kontrolle und Bewertung der Finanz- und Liquiditätsposition erfolgt auf Ebene der operativen Gesellschaften. Dies wird auf Konzernebene überwacht und optimiert.
Der Konzern sorgt für ausreichend Liquidität vor allem durch das Halten von angemessenen finanziellen Rücklagen, durch Kreditlinien, Anleiheemissionen, durch Anzahlungen von Kunden und durch laufende Abstimmung der Fälligkeiten von Forderungen, Verbindlichkeiten sowie finanzieller Vermögenswerte. Dazu werden regelmäßig im Kurzfristbereich (jeweils für die nächsten 12 Wochen), quartalsweise im Mittelfristbereich (aktuelles Geschäftsjahr) und auch im Langfristbereich (entsprechend den langfristigen Zahlungsverpflichtungen – insbesondere aus Krediten) Cashflow-Prognosen erstellt und daraus entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung ausreichender Liquidität abgeleitet.
Kapsch TrafficCom vermeidet es, von einzelnen Banken abhängig zu sein, sondern achtet stets darauf, die bestehende Finanzierungsstruktur auf mehrere Partnerbanken aufzuteilen. Größere Rückzahlungsverpflichtungen von in der Regel langfristigen Kontrakten (zum Beispiel bei Unternehmensanleihen oder endfällige Tilgungen langfristiger Kredite) werden laufend überwacht und es werden schon frühzeitig entsprechende Maßnahmen (entweder Überprüfung der Einnahmen aus dem operativen Cashflow oder zeitgerechte Refinanzierungen) zur Sicherstellung der vereinbarten Zahlungsverpflichtungen eingeleitet.
Kapsch TrafficCom verfolgt eine risikoaverse Veranlagungsstrategie. Liquide Mittel werden so gehalten, dass sie in der Regel kurzfristig verfügbar und bei Bedarf rasch einsetzbar sind. In Bezug auf Wertpapiere zur Deckung und Absicherung von Pensionsverpflichtungen wird üblicherweise auf konservativere und laufend aktiv gemanagte Wertpapierfonds mit einem entsprechenden Anteil an Anleihen zurückgegriffen. Nichtsdestotrotz kann es bei Turbulenzen an den internationalen Finanzmärkten für die getätigten Finanzanlagen zu einer ungünstigen Entwicklung oder sogar zu einer Unhandelbarkeit von verschiedenen Wertpapieren kommen. Daraus können sich Abwertungen und Wertberichtigungen ergeben, die sich negativ auf das Finanzergebnis und das Eigenkapital von Kapsch TrafficCom auswirken. Durch eine solche Krise erhöht sich zudem das Ausfallsrisiko einzelner Emittenten der Wertpapiere. Darüber hinaus kann es vorkommen, dass sich der Konzern aus strategischen Überlegungen durch Anteilserwerbe direkt an einzelnen Unternehmen beteiligt. Hier kann es bei entsprechend schlechter Performance dieser Unternehmen ebenso zu einem Wertminderungsbedarf kommen, was wiederum zu den bereits erwähnten negativen Auswirkungen im Finanzergebnis und Eigenkapital führen kann.
Die Zahlungsströme (Bruttocashflows inklusive Zinsen) zeigen das Liquiditätsrisiko der nächsten Perioden und sind gesplittet nach:
Diese Informationen sind in Erläuterung 24 und 25 enthalten.
Kapsch TrafficCom unterhält Geschäftsbeziehungen nur mit als kreditwürdig eingestuften Dritten und hat Richtlinien eingeführt, um sicherzustellen, dass der Konzern nur Kunden mit entsprechender Bonität beliefert. Zusätzlich werden die Forderungssalden überwacht, um das Ausfallsrisiko zu beschränken. Kapsch TrafficCom ist bestrebt, das Zahlungsausfallsrisiko von Kunden bestmöglich durch verpflichtende Bonitätsprüfung vor Auftragsunterzeichnung und bei Großprojekten zusätzlich durch die Besicherung von Zahlungen zu reduzieren. Einzelne Zahlungsausfälle können dennoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Diese können im Eintrittsfall einen wesentlichen negativen Einfluss auf die Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung von Kapsch TrafficCom haben.
Bei großen Mauterrichtungsprojekten besteht ein Kreditrisiko im Wesentlichen in der Phase der Errichtung des Mautsystems. Es besteht mit Ausnahme der Mautprojekts in Bulgarien keine Konzentration des Kreditrisikos in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, da der Konzern im Allgemeinen eine große Zahl an Kunden weltweit hat. Das Ausfallsrisiko der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen kann basierend auf den Erfahrungen des Konzerns als niedrig eingestuft werden.
Die Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten sind Erläuterungen 20 und 21 zu entnehmen.
Das maximale Kreditrisiko entspricht den folgenden Buchwerten:
| 31. März 2019 | 31. März 2020 | |
|---|---|---|
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte und Beteiligungen | 15.861 | 10.873 |
| Langfristige Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen | 16.847 | 13.778 |
| Langfristige Leasingforderungen | 0 | 1.245 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte 1) | 4.457 | 270 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 1.135 | 1.296 |
| Kurzfristige Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen | 122.555 | 138.178 |
| Forderungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 209.419 | 176.984 |
| Kurzfristige Leasingforderungen | 0 | 442 |
| Kurzfristige Steuerforderungen | 2.573 | 4.656 |
| Liquide Mittel | 94.652 | 122.632 |
| Gesamt | 467.500 | 470.354 |
1) Aufgrund der Finalisierung der Kaufpreisallokation von Intelligent Mobility Solutions Ltd., Sambia, wurde der Wert zum 31. März 2019 angepasst.
Das Aktienkursrisiko beruht auf der wesentlichen Beteiligung an der börsennotierten norwegischen Q-Free ASA. Diese Beteiligung wird nach IFRS 9 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Eine Volatilität des Aktienkurses von Q-Free ASA, Norwegen, von +/- 10 % würde sich auf das Ergebnis vor Steuern um TEUR +573 / TEUR -573 (2018/19: TEUR +1.139 / TEUR -1.139) auswirken. Die Analyse basiert auf der Annahme, dass der Kurs um 10% steigt bzw. sinkt während alle anderen Variablen konstant bleiben.
Das Kapitalmanagement folgt einer wertorientierten und nachhaltigen Unternehmensführung auf Grundlage der Erfolgsrechnung in den einzelnen Geschäftssegmenten. Bilanzkennzahlen und andere ökonomische Kriterien sowie die langfristige Entwicklung der Gruppe werden ebenfalls überwacht und in die Steuerung miteinbezogen. Eine wichtige Kennzahl für die Kapitalstruktur ist die Eigenkapitalquote, berechnet aus dem Verhältnis von Eigenkapital (inklusive nicht beherrschende Anteile) zur Bilanzsumme. Die Kapitalmanagementstrategie von Kapsch TrafficCom zielt unter anderem auch darauf ab, dass die Konzerngesellschaften eine den lokalen Anforderungen entsprechende Eigenkapitalausstattung haben. Auf Konzernebene soll die Eigenkapitalquote im Geschäftsjahr durchschnittlich in einer Bandbreite von ca. 25% bis 35% gehalten werden, um dem Konzern weiterhin den Zugang zu Fremdmitteln zu vertretbaren Kosten zu sichern. Zudem prüft der Konzern laufend die Einhaltung sämtlicher Covenants im Zusammenhang mit Kreditverträgen. Durch das Ergebnis des Geschäftsjahrs 2019/20 konnten nicht alle vereinbarten Financial Covenants eingehalten werden. Kapsch TrafficCom schloss mit den betroffenen finanzierenden Banken eine neue Vereinbarung. Diese bestätigt, dass die betroffenen Finanzierungsinstitute auf die Einhaltung der vereinbarten Kennzahlen am Bilanzstichtag verzichten und an der Beibehaltung der bestehenden Finanzierungen sowie der weiteren Zusammenarbeit mit dem Unternehmen festhalten. In diesem Zusammenhang wurden angepasste Margen und auch Kennzahlen vereinbart. Weiters wich der Konzern durch das Ergebnis des letzten Geschäftsjahrs zum Bilanzstichtag teilweise auch von den eigenen Zielwerten für das Kapitalmanagement ab. Ungeachtet dessen bleiben diese Ziele aufrecht und der Konzern möchte diese Bandbreiten durch aktives Kapitalmanagement wieder so rasch wie möglich erreichen. Das Kapitalmanagement wird neben den kurzfristigen Zielen wie zum Beispiel Sicherstellung von ausreichend Liquidität vor allem als ein zentrales Element betrachtet um die mittel- und langfristige Unternehmensfortführung sicherzustellen. Der Finanzmittelbestand zum 31. März 2020 war mit TEUR 122.632 weiterhin hoch. So kann für Anteilseigner und andere Interessenten des Unternehmens gewährleistet werden, dass ihre Anforderungen gut und nachhaltig erfüllt und die ihnen zustehenden Leistungen bereitgestellt werden können. Auch die Finanzierung des beabsichtigten Wachstumskurses und die Aufrechterhaltung einer optimalen Kapitalstruktur sind wesentliche Ziele des Kapitalmanagements des Konzerns.
Die Nettoverschuldung stellt sich zum 31. März 2020 bzw. 31. März 2019 wie folgt dar:
| 31. März 2019 | 31. März 2020 | |
|---|---|---|
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 139.330 | 185.231 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 29.934 | 50.702 |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 0 | 50.057 |
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 0 | 13.589 |
| Summe Finanzverbindlichkeiten | 169.264 | 299.579 |
| Liquide Mittel und Bankguthaben | 94.652 | 122.632 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 1.135 | 1.296 |
| Nettoguthaben (+) / Nettoverschuldung (-) | -73.478 | -175.650 |
| Eigenkapital 1) | 257.542 | 182.482 |
| Verschuldungsgrad | 29% | 96% |
1) Aufgrund der Finalisierung der Kaufpreisallokation von Intelligent Mobility Solutions Ltd., Sambia, wurde der Wert zum 31. März 2019 angepasst.
Zum 31. März 2020 sind lang- und kurzfristige Leasingverbindlichkeiten aufgrund der Erstanwendung des IFRS 16 in der Berechnung der Nettoverschuldung berücksichtigt. Ohne Anwendung des IFRS 16 hätte die Nettoverschuldung TEUR 112.005 und der Verschuldungsgrad 61,2% betragen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, die die Basis für den vorliegenden Konzernabschluss bilden, wurden unverändert zur Vorperiode angewandt und um neue, ab dem Geschäftsjahr verpflichtend anzuwendende IFRS und IFRIC ergänzt.
Tochterunternehmen sind alle Unternehmen (einschließlich strukturierter Unternehmen), bei denen der Konzern die Beherrschung ausübt. Davon spricht man, wenn er schwankenden Renditen aus seiner Beteiligung am Tochterunternehmen ausgesetzt ist, Anrechte auf diese Renditen besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an in den Konzernabschluss einbezogen (Vollkonsolidierung), zu dem das Mutterunternehmen die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt hat. Sie werden zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, sobald es keine Beherrschung mehr gibt.
Alle konzerninternen Vermögenswerte und Schulden, Eigenkapital, Aufwendungen und Erträge sowie nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen werden im Zuge der Konzernkonsolidierung vollständig eliminiert. Bei ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden ertragsteuerliche Auswirkungen berücksichtigt und latente Steuern angesetzt.
Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen werden wie Transaktionen mit Eigenkapitaleignern des Konzerns behandelt. Der Konzern teilt den Gewinn oder den Verlust sowie alle Bestandteile des sonstigen Ergebnisses auf die Anteile des Mutterunternehmens und die nicht beherrschenden Anteile je nach Eigentumsverhältnis auf. Das gilt auch für den Fall eines negativen Gesamtergebnisses. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils entstehender Unterschiedsbetrag zwischen der gezahlten Leistung und dem betreffenden Anteil am Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste, die bei der Veräußerung von nicht beherrschenden Anteilen entstehen, werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst, sofern eine Veränderung der Beteiligungsquote nicht zum Verlust der Beherrschung führt.
Die Buchwerte für die beherrschenden und nicht beherrschenden Anteile werden entsprechend angepasst, sodass diese die Veränderung der bestehenden Anteilsquoten widerspiegeln.
Endet die Beherrschung eines Tochterunternehmens, werden die Vermögenswerte und Schulden aus der Konzernbilanz ausgebucht. Der verbleibende Anteil wird zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet und als Zugangswert eines finanziellen Vermögenswertes gemäß IFRS 9 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung", oder als Anschaffungskosten bei Zugang einer Beteiligung an einem assoziierten oder Gemeinschaftsunternehmen betrachtet. Daraus resultierende Gewinne oder Verluste, die auf den beherrschenden Anteil entfallen, werden erfolgswirksam erfasst. Darüber hinaus werden alle im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Beträge in Bezug auf das ehemalige Tochterunternehmen so bilanziert, als hätte das Mutterunternehmen die dazugehörigen Vermögenswerte und Schulden direkt veräußert. Dies bedeutet, dass ein zuvor im sonstigen Ergebnis erfasster recyclefähiger Aufwand oder Ertrag vom Eigenkapital ins Ergebnis umgegliedert wird.
Der Konzern wendet IFRS 11 für alle gemeinsamen Vereinbarungen an.
Der Konzern unterscheidet bei gemeinsamen Vereinbarungen, bei denen Entscheidungen durch einstimmige Zustimmung getroffen werden, nach vertraglicher Ausgestaltung betreffend Rechte und Pflichten der beherrschenden Parteien, zwischen Gemeinschaftsunternehmen ("Joint Venture") und gemeinschaftlicher Tätigkeit ("Joint Operation"). Parteien eines Gemeinschaftsunternehmens haben Rechte an dessen Nettovermögen. Im Konzernabschluss werden die Ergebnisse, Vermögenswerte und Schulden von Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode einbezogen. Bestehen durch eine vertragliche Vereinbarung Rechte an Vermögenswerten und Verpflichtungen für Schulden, handelt es sich um eine gemeinschaftliche Tätigkeit. Eine Einbeziehung in den Konzernabschluss erfolgt anteilsmäßig.
Bei der Equity-Methode werden die Anteile an Gemeinschaftsunternehmen zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt. In der Folge erhöht oder verringert sich der Beteiligungsbuchwert entsprechend des Anteils des Konzerns am Gewinn oder Verlust sowie an den Veränderungen im sonstigen Ergebnis des Gemeinschaftsunternehmens. Wenn der Anteil an den Verlusten eines Gemeinschaftsunternehmens den Buchwert des Gemeinschaftsunternehmens (einschließlich sämtlicher langfristiger Anteile, die dem wirtschaftlichen Gehalt nach der Nettoinvestition des Konzerns in das Gemeinschaftsunternehmen zuzuordnen sind) übersteigt, erfasst der Konzern den übersteigenden Verlustanteil im Allgemeinen nicht. Ein negativer Buchwert wird nur für den Fall angesetzt, dass der Konzern für das Gemeinschaftsunternehmen rechtliche oder faktische Verpflichtungen eingegangen ist oder hat Zahlungen für das Gemeinschaftsunternehmen geleistet hat.
Nicht realisierte Gewinne oder Verluste aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen und Gemeinschaftsunternehmen sind im Konzernabschluss in Höhe des Anteils des Konzerns am Gemeinschaftsunternehmen zu eliminieren. Nicht realisierte Verluste werden dann nicht eliminiert, wenn die Transaktion Hinweise darauf gibt, dass eine Wertminderung des übertragenen Vermögenswerts vorliegt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Gemeinschaftsunternehmen entsprechen im Wesentlichen jenen des Mutterunternehmens.
Anteilige Ergebnisse aus Gemeinschaftsunternehmen, deren Aktivitäten und strategische Ausrichtung zum Kerngeschäft von Kapsch TrafficCom zählen, werden im Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit ausgewiesen. Anteilige Ergebnisse aus anderen Gemeinschaftsunternehmen werden im Ergebnis vor Steuern nach dem Finanzergebnis ausgewiesen.
Assoziierte Unternehmen sind Gesellschaften, bei denen der Konzern einen maßgeblichen, nicht aber beherrschenden Einfluss ausüben kann. Dies geht im Allgemeinen mit einem Stimmrechtsanteil von 20% bis 50% einher. Assoziierte Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert und bei Zugang mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Nach dem Erwerbszeitpunkt wird der Anteil des Konzerns am Ergebnis des assoziierten Unternehmens in der Gesamtergebnisrechnung erfasst und der Anteil der Veränderungen im sonstigen Ergebnis wird im sonstigen Ergebnis mit einer korrespondierenden Anpassung des Beteiligungsbuchwerts erfasst. Erhaltene Ausschüttungen vom Beteiligungsunternehmen verringern den Buchwert der Beteiligung. Der Firmenwert, der im Rahmen des Erwerbs des assoziierten Unternehmens ermittelt wird, wird nicht gesondert, sondern als Bestandteil des Buchwerts des assoziierten Unternehmens ausgewiesen.
Wenn sich die Beteiligungsquote an einem assoziierten Unternehmen verringert hat, dieses jedoch ein assoziiertes Unternehmen bleibt, wird nur der anteilige Betrag der zuvor im sonstigen Ergebnis erfassten Gewinne bzw. Verluste in das Periodenergebnis umgegliedert.
Die kumulierten Anteile des Konzerns an den Gewinnen und Verlusten sowie am sonstigen Ergebnis des assoziierten Unternehmens nach dem Erwerb werden gegen den Beteiligungsbuchwert verrechnet. Wenn der Anteil des Konzerns an den Verlusten eines assoziierten Unternehmens einschließlich aller ungesicherten Forderungen gleich seiner Beteiligung an diesem assoziierten Unternehmen ist bzw. diese übersteigt, weist der Konzern den übersteigenden Verlustanteil nicht aus. Ein negativer Buchwert wird nur für den Fall angesetzt, dass der Konzern zugunsten des assoziierten Unternehmens Verpflichtungen eingegangen ist oder Zahlungen getätigt hat.
Der Konzern überprüft zu jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Investition in ein assoziiertes Unternehmen wertgemindert ist. Ist dies der Fall, wird der Wertminderungsbedarf als Differenz aus dem Beteiligungsbuchwert des assoziierten Unternehmens und dem entsprechenden erzielbaren Betrag ermittelt und separat in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wesentliche nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen zwischen dem Konzern und den assoziierten Unternehmen werden in Höhe der Beteiligung des Konzerns an den assoziierten Unternehmen eliminiert. Nicht realisierte Verluste werden ebenfalls eliminiert, wenn die Transaktion keinen Hinweis auf eine Wertminderung des übertragenen Vermögenswerts liefert.
Anteilige Ergebnisse aus assoziierten Unternehmen, deren Aktivitäten und strategische Ausrichtung zum Kerngeschäft von Kapsch TrafficCom zählen, werden im Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit ausgewiesen. Anteilige Ergebnisse aus anderen assoziierten Unternehmen werden im Ergebnis vor Steuern nach dem Finanzergebnis ausgewiesen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der assoziierten Unternehmen entsprechen im Wesentlichen jenen des Mutterunternehmens.
Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbsmethode zum Erwerbszeitpunkt bilanziert. Der Erwerbszeitpunkt ist definiert durch den Zeitpunkt der Erlangung der Beherrschung über das erworbene Unternehmen.
Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte, der durch den Konzern an den Verkäufer übertragenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Außerdem beinhalten sie die beizulegenden Zeitwerte jeglicher angesetzter Vermögenswerte oder Schulden, die aus einer bedingten Gegenleistungsvereinbarung resultieren. Anschaffungsnebenkosten des Erwerbs werden umgehend in voller Höhe aufwandswirksam erfasst.
Im Zuge von Unternehmenserwerben gemäß IFRS 3 werden Vermögenswerte und Schulden (einschließlich Eventualschulden) unabhängig von der Höhe eventuell bestehender nicht beherrschender Anteile mit ihren vollen beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt angesetzt. Immaterielle Vermögenswerte sind gesondert vom Firmenwert zu bilanzieren, wenn sie vom Unternehmen trennbar sind oder aus einem gesetzlichen, vertraglichen oder anderen Rechtsanspruch resultieren. Restrukturierungsrückstellungen dürfen im Rahmen der Kaufpreisallokation nicht neu gebildet werden. Verbleibende aktive Unterschiedsbeträge, die dem Veräußerer nicht näher identifizierbare Marktchancen und Entwicklungspotenziale abgelten, werden in den zugehörigen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGEs) als Firmenwert aktiviert.
Etwaige bedingte Gegenleistungen werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer als Vermögenswert oder als Verbindlichkeit eingestuften bedingten Gegenleistung werden gemäß IFRS 9 bewertet. Ein daraus resultierender Gewinn bzw. Verlust wird in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet. Ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert.
Bei einem sukzessiven Unternehmenszusammenschluss wird der bereits zuvor gehaltene Eigenkapitalanteil mit dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Ein daraus resultierender Gewinn oder Verlust ist ergebniswirksam zu erfassen.
Die aufgedeckten stillen Reserven und Lasten werden im Rahmen der Folgekonsolidierung entsprechend den korrespondierenden Vermögenswerten und Schulden fortgeführt.
Die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte erfordert bestimmte Schätzungen und Beurteilungen, vor allem der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen, der übernommenen Verbindlichkeiten sowie der Nutzungsdauern der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen.
Bei jedem Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden.
Der Konzern ermittelt den Firmenwert zum Erwerbszeitpunkt als:
Ist das Ergebnis dieser Berechnung (Unterschiedsbetrag) negativ, wird ein Gewinn aus einem Erwerb zu einem Preis unter dem Marktwert nach nochmaliger Beurteilung im Periodenergebnis erfasst.
Die einzelnen Positionen m Abschluss eines jeden Konzernunternehmens werden auf Basis der Währung bewertet, die der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem das Unternehmen operiert, entspricht (funktionale Währung). Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt, der Berichtswährung von Kapsch TrafficCom.
Die Abschlüsse ausländischer, in den Konzernabschluss einbezogener Tochterunternehmen (ausgenommen solche aus Hochinflationsländern), die eine vom Euro abweichende funktionale Währung haben, werden gemäß IAS 21 wie folgt umgerechnet:
Die Gesamtergebnisrechnung wird zu den durchschnittlichen Wechselkursen des Geschäftsjahrs und die Bilanz zum jeweiligen Mittelkurs der Fremdwährung am Bilanzstichtag in die Berichtswährung des Konzerns umgerechnet. Als Basis gelten die Devisenreferenzkurse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der Deutschen Bundesbank, die über die Homepage der Österreichischen Nationalbank abgerufen werden. Wenn keine aktuellen Kurse verfügbar sind, wird auf die Kurse der jeweiligen nationalen Notenbanken zurückgegriffen. Differenzen aus der Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe in Euro werden im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital unter "Währungsumrechnungsdifferenzen" angesammelt. Bei Verlust der Beherrschung über ein Unternehmen werden etwaige im Eigenkapital kumulierte Umrechnungsdifferenzen umgegliedert und als Teil des Gewinns bzw. Verlustes aus dem Abgang dargestellt.
Für Hochinflationsländer ist nach IAS 29 eine gesonderte Bewertung notwendig. Monetäre Posten werden wie nach IAS 21 mit dem jeweiligen Mittelkurs der Fremdwährung am Bilanzstichtag in die Berichtswährung des Konzerns umgerechnet. Alle nicht monetären Vermögenswerte und Schulden werden entweder mit den angepassten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, dem Nettoveräußerungswert oder dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Argentinien ist seit 1. Juli 2018 als Hyperinflationsland eingestuft. Alle Posten der Gesamtergebnisrechnung sind ab jenem Zeitpunkt, zu dem die Erträge und Aufwendungen erstmals im Abschluss erfasst wurden, anhand des allgemeinen Preisindexes anzupassen. Es erfolgt eine Neubewertung gemäß IAS 29.
Firmenwerte und Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Unternehmens werden als Aktiva und Passiva des jeweiligen ausländischen Unternehmens behandelt und im Zuge der Erstkonsolidierung zum Transaktionskurs und in der Folge mit dem jeweiligen Kurs am Abschlussstichtag des Geschäftsbetriebs umgerechnet.
Die folgenden wesentlichen Wechselkurse zum Euro wurden während des Geschäftsjahrs angewandt:
| 2018/19 | 2019/20 | |||
|---|---|---|---|---|
| Durchschnitts | Devisenkurs am | Durchschnitts | Devisenkurs am | |
| devisenkurs | Abschlussstichtag | devisenkurs | Abschlussstichtag | |
| AUD | 1,589 | 1,582 | 1,635 | 1,797 |
| CAD | 1,525 | 1,500 | 1,482 | 1,562 |
| CZK | 25,740 | 25,802 | 25,727 | 27,312 |
| GBP | 0,882 | 0,858 | 0,874 | 0,886 |
| PLN | 4,290 | 4,301 | 4,320 | 4,551 |
| SEK | 10,379 | 10,398 | 10,657 | 11,061 |
| USD | 1,161 | 1,124 | 1,111 | 1,096 |
| ZAR | 15,823 | 16,264 | 16,619 | 19,610 |
Transaktionen in Fremdwährungen werden zum Wechselkurs am Tag der Transaktion oder, bei Neubewertungen, zum Bewertungszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Abwicklung von solchen Transaktionen und aus der Umrechnung monetärer Vermögenswerte und Schulden in Fremdwährungen resultieren, sind in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Nicht monetäre Posten der Bilanz, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, sind mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls angesetzt. Nicht monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, sind mit dem zum Zeitpunkt der Wertermittlung geltenden Wechselkurs umzurechnen.
Fremdwährungsgewinne und -verluste, die aus der Umrechnung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie Finanzforderungen und Finanzschulden resultieren, werden in der Gesamtergebnisrechnung im Finanzergebnis ausgewiesen. Alle anderen Fremdwährungsgewinne und -verluste werden in der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen betrieblichen Ertrag oder im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen.
Davon ausgenommen sind Fremdwährungsgewinne und -verluste aus zu erhaltenden bzw. zu zahlenden monetären Posten, die als Teil einer Absicherung der Nettoinvestition des Konzerns in einen ausländischen Geschäftsbetrieb designiert sind. Diese werden anfänglich im sonstigen Ergebnis erfasst und bei Veräußerung der Nettoinvestition vom Eigenkapital in das Periodenergebnis umgegliedert (siehe Erläuterung 13).
Die historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten stützen sich auf den zum Erwerbszeitpunkt beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert ist als jener Preis definiert, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts berücksichtigt der Konzern die Merkmale des betreffenden Vermögenswerts bzw. der betreffenden Schuld, die ein Marktteilnehmer bei der Preisbildung dafür zum Bemessungsstichtag berücksichtigen würde.
Der Konzern verwendet für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld so weit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Je nach Verfügbarkeit beobachtbarer Faktoren und ihrer Relevanz für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts im Ganzen wird der beizulegende Zeitwert einer der folgenden drei Hierarchiestufen zugeordnet:
Level 1: Inputfaktoren dieser Stufe sind in aktiven, für den Konzern am Bemessungsstichtag zugänglichen Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise.
Level 2: Inputfaktoren sind andere als die für Level 1 genannten Marktpreisnotierungen, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder unmittelbar oder mittelbar zu beobachten sind.
Level 3: Inputfaktoren auf dieser Stufe sind jene, die für den Vermögenswert oder die Schuld nicht beobachtbar sind (IFRS 13.72ff).
Umsatzerlöse werden gemäß IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" realisiert. Für jeden Vertrag wird das 5-Stufen-Model geprüft:
Ein Kunde ist definiert als eine Partei, die mit dem Unternehmen vertraglich vereinbart hat, im Austausch für eine Gegenleistung Güter oder Dienstleistungen aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens zu erhalten. Es wird überprüft, ob die Verträge die Kriterien nach IFRS 15.9 erfüllen. Insbesondere wird beurteilt, ob das Unternehmen einen durchsetzbaren Anspruch auf die Gegenleistung hat und der Erhalt auch wahrscheinlich ist (siehe Erläuterung 35.4. zum Kreditrisiko).
Der Konzern hat folgende Leistungsverpflichtungen identifiziert:
Errichtungsprojekte umfassen die Errichtung von Mautsystemen, sowohl für einzelne Straßenabschnitte als auch für landesweite Straßennetze, sowie die Errichtung von Systemen zur Verkehrsüberwachung, -steuerung und -sicherheit. Der Verkauf von Komponenten wie On-Board Units, die notwendig sind, um die Systeme in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, sind Teil der Errichtungsprojekte. Wesentliche Softwareupdates, die mit Kunden im Rahmen von Betriebsprojekten vereinbart wurden, sowie die Errichtung im Rahmen von Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen werden auch in dieser Leistungsverpflichtung erfasst.
Die Errichtungsprojekte erfüllen die Kriterien für eine "Erfüllung der Leistungsverpflichtung über einen bestimmten Zeitraum", da hier Vermögenswerte erstellt werden, für die es keine alternative Nutzungsmöglichkeit gibt, und der Konzern einen Rechtsanspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen hat. Der Fertigstellungsgrad wird aus dem Verhältnis der bereits angefallenen Kosten zu den geschätzten Gesamtkosten für den jeweiligen Auftrag ermittelt.
Betriebsprojekte umfassen im Wesentlichen den Betrieb und die Wartung von Mautsystemen, sowohl für einzelne Straßenabschnitte als auch für landesweite Straßennetze, sowie den Betrieb und die Wartung von Systemen zur Verkehrsüberwachung, -steuerung und -sicherheit. Auch der Betrieb im Rahmen von Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen fällt in diese Leistungsverpflichtung.
Für Betriebsprojekte erfolgt die Umsatzrealisierung zeitraumbezogen, da dem Kunden der Nutzen der Leistung während der Erbringung zufließt.
Der Verkauf von Komponenten, der nicht im Rahmen eines Errichtungs- oder Betriebsprojektes erfolgt, stellt ebenfalls eine separate Leistungsverpflichtung dar. Beim Verkauf von Komponenten erfolgt die Umsatzrealisierung mit dem Kontrollübergang der Komponente.
Der Konzern übernimmt auch die gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsverpflichtungen, die aber keine separate Leistungsverpflichtung darstellen, sondern gemäß IAS 37 in Form von Rückstellungen erfasst werden.
Der Transaktionspreis ist großteils fixiert, kann aber in einigen Verträgen zusätzlich variable Gegenleistungen enthalten, typischerweise Boni oder Pönalen. Diese variablen Kaufpreisbestandteile werden in den Transaktionspreis einbezogen, wenn der Erhalt hochwahrscheinlich ist bzw. wenn die Pönalen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zum Tragen kommen. Typischerweise entspricht der vertraglich festgelegte Preis für eine Leistungsverpflichtung dem Einzelveräußerungspreis, da der Preis auf Basis der Kosten zuzüglich einer angemessenen Marge festgelegt wird. Quersubventionierungen sieht das Geschäftsmodell von Kapsch TrafficCom nicht vor. Daher ist bei den meisten Verträgen keine Aufteilung des Transaktionspreises auf die Leistungsverpflichtungen notwendig. Bei Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen wird der Transaktionspreis für jede Leistungsverpflichtung geschätzt. In diesen Fällen wird die Aufteilung basierend auf den erwarteten Kosten zuzüglich Gewinnaufschlag (Expected-Cost-Plus-Margin- Ansatz) vorgenommen. Bei Verträgen, die eine wesentliche Finanzierungskomponente enthalten, wird die Gegenleistung um die Zinskomponente korrigiert.
Wenn die Leistungserbringung vor Erhalt der Gegenleistung erfolgt, werden Vertragsvermögenswerte aktiviert. Wenn die Gegenleistung höher ist als die erbrachte Leistung, werden Vertragsverbindlichkeiten angesetzt. Bei Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen, die als Gegenleistung eine Konzession zur Einhebung von Gebühren vorsehen, wird der immaterielle Vermögenswert während der Errichtungsphase mit Fortschritt der Bautätigkeit erfasst, korrespondierend zur Erfassung der Umsatzerlöse entsprechend dem Fertigstellungsgrad.
Bestimmte Kosten, die bei der Anbahnung oder Erfüllung eines Vertrags entstehen, müssen nach IFRS 15 – sofern die Kriterien erfüllt sind – aktiviert werden. Diese Kosten der Anbahnung oder Erfüllung eines Vertrags werden linear über die jeweilige Vertragslaufzeit abgeschrieben.
Andere Erträge werden vom Konzern auf folgender Basis erfasst und ausgewiesen:
Über die Geschäftssegmente wird in einer Art und Weise berichtet, die mit der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger übereinstimmt (management approach). Der Hauptentscheidungsträger ist für die Allokation von Ressourcen zu den Geschäftssegmenten und für die Überprüfung von deren Ertragskraft verantwortlich. Als Hauptentscheidungsträger wurde der Vorstand von Kapsch TrafficCom ausgemacht.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibung bilanziert. Die Abschreibung erfolgt unter Einhaltung der Konzernrichtlinien linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer der Anlagen.
Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 5 bis 26 Jahre bei Gebäuden und Bauten auf fremdem Grund, 4 bis 20 Jahre für technische Anlagen und Maschinen sowie 3 bis 10 Jahre für andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Nutzungsdauern und die Restbuchwerte werden bei Vorliegen von Anhaltspunkten, die eine Anpassung erfordern, angepasst. Ist der Buchwert einer Sachanlage zum Bilanzstichtag höher als deren geschätzter erzielbarer Betrag, wird eine Wertminderung auf den niedrigeren geschätzten erzielbaren Betrag vorgenommen. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus Nettoveräußerungswert und dem Nutzungswert.
Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden nur dann als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswerts oder – sofern einschlägig – als separater Vermögenswert erfasst, wenn wahrscheinlich ist, dass dem Konzern daraus zukünftig wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und die Kosten zuverlässig ermittelt werden können. Der Buchwert der Teile, die ersetzt wurden, wird ausgebucht. Aufwendungen für Reparaturen und Wartungen, die keine wesentliche Ersatzinvestition darstellen (day-to-day servicing), werden in dem Geschäftsjahr aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in dem sie angefallen sind.
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Erlös aus dem Verkauf von Anlagen und deren Buchwert wird als Gewinn oder Verlust im Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit ausgewiesen.
Ein Firmenwert entsteht beim Erwerb von Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und gemeinschaftlich geführten Unternehmen. Er stellt den Überschuss der übertragenen Gegenleistung des Unternehmenserwerbs über den beizulegenden Zeitwert der Anteile des Konzerns an den erworbenen identifizierbaren Vermögenswerten, den übernommenen Schulden, den Eventualschulden, allen nicht beherrschenden Anteilen des erworbenen Unternehmens und des beizulegenden Zeitwerts des vorher bestehenden Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen (wenn es sich um einen sukzessiven Unternehmenserwerb handelt) zum Erwerbszeitpunkt dar. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag direkt in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Der Firmenwert aus Tochterunternehmen wird zumindest einmal jährlich auf Wertminderung überprüft. Darüber hinaus auch immer dann, wenn es Hinweise auf eine Wertminderung gibt. Der Konzern nimmt die jährliche Überprüfung der Firmenwerte auf Werthaltigkeit in der Regel im vierten Quartal vor. Zusätzlich erfolgt eine unterjährige Überprüfung, wenn es Anzeichen (triggering events) gibt, dass die Werthaltigkeit nicht mehr gegeben sein könnte.
Der Firmenwert wird zum Zweck der Überprüfung des Wertminderungsbedarfs den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGEs) zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt an jene zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die voraussichtlich vom Firmenzusammenschluss profitieren werden und bei denen der Firmenwert entstanden ist. Jede Einheit oder Gruppe von Einheiten, zu der der Geschäfts- oder Firmenwert so zugeordnet worden ist, stellt die niedrigste Ebene innerhalb des Unternehmens dar, auf der der Geschäfts- oder Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht wird.
Der Wertminderungsaufwand des Firmenwerts wird in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Zuschreibungen auf den Firmenwert werden nicht vorgenommen.
Anschaffungskosten für Computersoftware, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte werden aktiviert und linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Diese beträgt 4 bis 30 Jahre. Erworbene Kundenverträge (Mautverträge, Wartungsverträge) werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und über die geschätzte Nutzungsdauer, üblicherweise zwischen 2 und 10 Jahren, abgeschrieben.
Ausgaben für Forschung werden als Aufwand erfasst. Kosten, die für Entwicklungsprojekte aufgelaufen sind (in Bezug auf Gestaltung und Tests von neuen oder verbesserten Produkten), werden als immaterielle Vermögenswerte erfasst, wenn die folgenden Kriterien erfüllt werden:
Sonstige Entwicklungskosten, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden als Aufwand erfasst. Ab jenem Zeitpunkt, zu dem die oben genannten Bedingungen erstmals erfüllt werden, sind die Kosten für die Herstellung des immateriellen Vermögenswerts zu aktivieren. Entwicklungskosten, die zuvor als Aufwand erfasst wurden, dürfen nicht nachträglich aktiviert werden. Aktivierte Entwicklungskosten werden – sobald diese zur Nutzung zur Verfügung stehen ("available for use") – linear über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, üblicherweise zwischen 3 und 15 Jahren, abgeschrieben.
Die aktivierten Entwicklungskosten werden jährlich einem Wertminderungstest gemäß IAS 36 unterzogen, sofern sie noch nicht nutzungsbereit sind.
Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen liegen vor, wenn ein Privatunternehmen eine Infrastruktureinrichtung zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben errichtet und betreibt und der Konzessionsgeber ein öffentlich-rechtlich organisiertes Unternehmen ist. Der Konzern errichtet im Rahmen des überwiegenden Teils der Verträge keine öffentlichen Infrastruktureinrichtungen und übernimmt keine öffentlichen Aufgaben gesamthaft. Die isolierte Errichtung bzw. der Betrieb von Mautsystemen oder Systemen zur Verkehrsüberwachung, -steuerung und -sicherheit fallen daher nicht unter diese Interpretation. Liegt eine Dienstleistungskonzessionsvereinbarung vor, muss zwischen solchen Vereinbarungen, die zu einem immateriellen Vermögenswert, und solchen, die zu einem finanziellen Vermögenswert führen, unterschieden werden. Hat der Betreiber als Gegenleistung für die Errichtung eines Systems gegenüber dem Konzessionsgeber einen unbedingten vertraglichen Anspruch darauf, einen Geldbetrag oder einen anderen finanziellen Vermögenswert zu erhalten, setzt der Betreiber einen finanziellen Vermögenswert an. Erhält der Betreiber als Gegenleistung lediglich das Recht, von den Benutzern der öffentlichen Dienstleistung eine Gebühr zu verlangen, setzt der Betreiber einen immateriellen Vermögenswert an. Immaterielle Vermögenswerte werden während der Errichtungsphase mit dem Fortschritt der Bautätigkeit erfasst, korrespondierend zur Erfassung der Umsatzerlöse gemäß den Vorschriften des IFRS 15 nach Maßgabe des jeweiligen Fertigstellungsgrades. Nach ihrer Fertigstellung werden diese immateriellen Vermögenswerte über die Dauer der Betriebsphase abgeschrieben. Finanzielle Vermögenswerte werden durch Zahlung für den Errichtungsanteil beglichen.
Zum 31. März 2020 hat die Kapsch TrafficCom ein Errichtungsprojekt als immateriellen Vermögenswert und das dazugehörige Betriebsprojekt gemäß dieser Interpretation bilanziert. Dieses wurde im Geschäftsjahr 2019/20 vollständig wertgemindert.
Vermögenswerte, die eine unbestimmte Nutzungsdauer haben, wie beispielsweise der Firmenwert oder noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte, werden nicht planmäßig abgeschrieben; sie werden jährlich auf Wertminderung überprüft. Vermögenswerte, die einer planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden auf Wertminderung überprüft, wenn entsprechende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese wertgemindert sein könnten.
Eine Abwertung für Wertminderungen wird um den Betrag durchgeführt, um den der Buchwert den erzielbaren Betrag des Vermögenswerts übersteigt. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Betrag aus Nettoveräußerungswert und Nutzungswert des Vermögenswerts. Auf Ebene der Gesellschaft wird bei Vorliegen von Anhaltspunkten eine Wertminderung gebucht. Danach wird auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten für den Firmenwert getestet. Es wird zunächst der Firmenwert um die Höhe der Wertminderung abgeschrieben. Ist die Wertminderung höher als der Buchwert des Firmenwerts, werden die Buchwerte der übrigen Vermögenswerte dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheiten anteilig reduziert.
Der Nutzungswert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit entspricht dem mittels Discounted-Cashflow-Verfahren ermittelten Barwert der zukünftigen Zahlungsströme, die dem Unternehmen aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zufließen werden. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten zukünftigen Cashflows inklusive Steuern unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes nach Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken der zahlungsmittelgenerierenden Einheit widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Dabei wird die jeweils aktuelle, vom Management genehmigte Planung über einen Zeitraum von vier Jahren (Detailplanungszeitraum) zugrunde gelegt, bevor in die ewige Rente übergegangen wird. Die Wachstumsraten nach dem Detailplanungszeitraum basieren auf historischen Wachstumsraten sowie auf externen Studien zur zukünftigen mittelfristigen Marktentwicklung.
Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt. Die Basis des Modells ist die Mittelfristplanung der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Die Bewertung erfolgt anhand von Discounted-Cashflow-Berechnungen und wird, sofern verfügbar, mittels geeigneter Multiplikatoren plausibilisiert.
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem erzielbaren Betrag von Vermögenswerten und ihrem Buchwert wird als Gewinn oder Verlust im Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit ausgewiesen. Gewinne werden nicht als Umsatzerlöse ausgewiesen. Bei Vermögenswerten (mit Ausnahme des Firmenwerts), für die in der Vergangenheit eine Wertminderung gebucht wurde, wird zu jedem nachfolgenden Bilanzstichtag überprüft, ob gegebenenfalls eine Wertaufholung zu erfolgen hat.
Die Restbuchwerte und wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden bei Vorliegen von relevanten Anhaltspunkten angepasst.
Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zurechenbar sind, werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswerts so lange aktiviert, bis alle Arbeiten im Wesentlichen abgeschlossen sind, um den Vermögenswert für seinen beabsichtigten Gebrauch oder Verkauf zu verwenden. Ein qualifizierter Vermögenswert erfordert einen beträchtlichen Zeitraum (im Konzern mindestens 12 Monate), um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu bringen.
Zur Bestimmung der aktivierbaren Fremdkapitalkosten in einer Periode werden alle Anlageerträge, die aus Finanzinvestitionen erzielt worden sind und vorübergehend, bis zur Verwendung für den qualifizierten Vermögenswert angelegt wurden, von den angefallenen Fremdkapitalkosten abgezogen.
Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden die Kriterien für einen qualifizierten Vermögenswert im Konzern, mit Ausnahme des immateriellen Vermögenswerts aus Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen, für keinen angesetzten Vermögenswert erfüllt. Es erfolgte aufgrund Unwesentlichkeit bisher keine Aktivierung von Fremdkapitalkosten.
Andere Fremdkapitalkosten werden in der Periode ihres Anfalls als Aufwand erfasst.
Investitionszuschüsse für erworbene langfristige Vermögenswerte (technische Anlagen) werden passiviert und entsprechend der Nutzungsdauer des zugeordneten Vermögenswerts ergebniswirksam aufgelöst. Sie werden mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt, sofern hinreichend sicher ist, dass die Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses erfüllt sind und der Zuschuss tatsächlich gewährt werden wird.
Aufgrund Unwesentlichkeit werden Investitionszuschüsse nicht separat in der Bilanz ausgewiesen.
Sonstige Zuschüsse, die als Ausgleich für bereits angefallene Aufwendungen oder Verluste gewährt wurden, werden sofort ertragswirksam vereinnahmt.
IFRS 16 "Leasingverhältnisse" regelt den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angabepflichten bezüglich Leasingverhältnissen im Abschluss. Im Wesentlichen betrifft dies bei Kapsch TrafficCom Gebäude, Fahrzeuge und IT-Equipment. IFRS 16 führt ein einheitliches Rechnungslegungsmodell ein, wonach Leasingverhältnisse in der Bilanz des Leasingnehmers zu erfassen sind. Ein Leasingnehmer erfasst ein Nutzungsrecht auf den zugrunde liegenden Vermögenswert sowie eine Schuld, die seine Verpflichtung zu Leasingzahlungen darstellt. Verlängerungs- und Kündigungsoptionen werden berücksichtigt, wenn diese hinreichend sicher sind.
Der Leasinggeber unterscheidet für Bilanzierungszwecke weiterhin zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasingverhältnissen. Kapsch TrafficCom hat Untermietverträge hauptsächlich mit Schwestergesellschaften abgeschlossen und zeigt Forderungen aus diesen Leasingverträgen anstatt Nutzungsrechte aus Leasingverträgen. Der Konzern tritt nur in unwesentlichem Umfang als Leasinggeber auf wodurch sich diesbezüglich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben.
Der Konzern wendet die Ausnahmeregelungen in Bezug auf Leasingverhältnisse, deren Vertragslaufzeit zwölf Monate oder weniger beträgt sowie für Leasingverhältnisse, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert (ungefähr TEUR 5) ist, an. Für diese Leasingverhältnisse ist somit kein Bilanzansatz erfolgt, stattdessen werden die Leasingzahlungen weiterhin als Aufwand erfasst werden.
Für die Berechnung der Barwerte der Leasingverbindlichkeiten werden Grenzfremdkapitalzinssätze für die entsprechende Laufzeit ermittelt und verwendet.
Finanzinstrumente umfassen finanzielle Vermögenswerte (wie Wertpapiere, Beteiligungen, Ausleihungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und liquide Mittel) sowie finanzielle Schulden (wie Anleihen und Kredite, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und derivative Finanzinstrumente).
Finanzielle Vermögenswerte werden nach IFRS 9 wie folgt angesetzt:
Die Klassifizierung richtet sich nach dem Geschäftsmodell des Unternehmens zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte und den Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswerts.
Finanzielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn sie die beiden folgenden Bedingungen erfüllen und nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert sind:
Die Folgebewertung dieser finanziellen Vermögenswerte erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Im Falle von Unwesentlichkeit wird von einer Abzinsung abgesehen. In diese Kategorie fallen liquide Mittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Teile der sonstigen finanziellen Forderungen und Vermögenswerte.
Finanzielle Vermögenswerte, die weder zur Vereinnahmung von vertraglichen Zahlungsströmen noch zum Verkauf gehalten werden, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Vermögenswerte können auch in diese Kategorie designiert werden bzw. fallen auch darunter, wenn die vertraglichen Zahlungsströme nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Aus diesen finanziellen Vermögenswerten resultierende Gewinne und Verluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die beizulegenden Zeitwerte bestimmen sich durch Transaktionen auf einem aktiven Markt oder, wo kein aktiver Markt besteht, durch Anwendung von Bewertungstechniken. In diese Kategorie fallen Schuldinstrumente, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag generieren, sowie derivative Finanzinstrumente. Derivate, die zur Absicherung von Fremdwährungsrisiken als Cashflow Hedges designiert wurden, werden weiterhin als Sicherungsinstrumente gemäß IAS 39 bilanziert.
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (FVOCI), sind Schuldinstrumente, die im Geschäftsmodell zur Vereinnahmung von vertraglichen Zahlungsströmen als auch zum Verkauf gehalten werden. Diese Schuldinstrumente führen ausschließlich zu Zahlungsströmen aus Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag. Jene finanziellen Vermögenswerte, bei denen die Voraussetzungen des FVOCI-Geschäftsmodells erfüllt sind und die nicht in die Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert freiwillig designiert wurden, werden als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Aus diesen finanziellen Vermögenswerten resultierende Gewinne und Verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Die beizulegenden Zeitwerte bestimmen sich durch Transaktionen auf einem aktiven Markt oder, wo kein aktiver Markt besteht, durch Anwendung von Bewertungstechniken. Beim Verkauf von Finanzanlagen wird der Unterschiedsbetrag zwischen Erlösen und Buchwerten erfolgswirksam als Aufwand oder Ertrag in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Zusätzlich wird der Betrag, der im Eigenkapital ausgewiesen ist, erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Investitionen in Eigenkapitalinstrumente sind grundsätzlich erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Es besteht die Möglichkeit, diese beim erstmaligen Ansatz und unwiderruflich als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (ohne Recycling) nach IFRS 9 zu klassifizieren. Die aus diesen Vermögenswerten resultierenden Gewinne und Verluste werden im sonstigen Ergebnis ohne Recycling erfasst. Die beizulegenden Zeitwerte bestimmen sich durch Transaktionen auf einem aktiven Markt oder, wo kein aktiver Markt besteht, durch Anwendung von Bewertungstechniken.
Alle Käufe oder Verkäufe werden zum Erfüllungstag erfasst, die Kosten der Anschaffung inkludieren Transaktionskosten.
Finanzinstrumente, deren Fälligkeit eine Frist von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag nicht übersteigt, werden als kurzfristige Vermögenswerte, alle anderen als langfristige Vermögenswerte ausgewiesen.
Die liquiden Mittel enthalten den Kassenbestand, täglich fällige Bankeinlagen und sonstige Bankguthaben, die jederzeit in liquide Mittel umgewandelt werden können und die einem unwesentlichen Wertänderungsrisiko unterliegen. In der Geldflussrechnung werden die Veränderungen der liquiden Mittel dargestellt. Kontokorrentverbindlichkeiten sind in der Bilanz unter den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen.
Finanzielle Schulden werden nach IFRS 9 wie folgt angesetzt:
Finanzielle Schulden sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen. Sie werden zunächst mit dem Zeitwert abzüglich angefallener Transaktionskosten angesetzt und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Beachtung der Effektivzinsmethode ausgewiesen. Finanzielle Schulden mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden als kurzfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Ist die Restlaufzeit länger, erfolgt der Ausweis unter den langfristigen Verbindlichkeiten. Kontokorrentverbindlichkeiten sind in der Bilanz unter den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Fremdkapitalkosten werden in der Gesamtergebnisrechnung periodengerecht als Aufwand erfasst. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem zum Bilanzstichtag geltenden Fremdwährungskurs bewertet.
Die finanziellen Schulden beinhalten kurz- und langfristige Finanzverbindlichkeiten, Leasingverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Teile der sonstigen Verbindlichkeiten.
Es bestehen keine Verbindlichkeiten, die in die Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert wurden.
Derivate werden nur zur ökonomischen Risikoabsicherung und nicht zu spekulativen Zwecken gehalten. Derivative Finanzinstrumente werden im Rahmen der Zugangsbewertung zu ihrem beizulegenden Zeitwert, der ihnen am Tag des Vertragsabschlusses beizumessen ist, bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zum am jeweiligen Bilanzstichtag geltenden beizulegenden Zeitwert. Die Methode zur Erfassung von Gewinnen und Verlusten ist davon abhängig, ob das derivative Finanzinstrument als Sicherungsinstrument designiert wurde und, falls ja, von der Art des abgesicherten Postens.
Kapsch designiert bestimmte derivative Finanzinstrumente (Swaps, Forwards) als Sicherung gegen bestimmte Risiken schwankender Zahlungsströme (Cashflow Hedges), die mit einem bilanzierten Vermögenswert, einer bilanzierten Verbindlichkeit oder einer erwarteten und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden künftigen Transaktion verbunden sind. Der Konzern hat die Entscheidung getroffen, für Sicherungsgeschäfte weiterhin die Regeln gemäß IAS 39 anzuwenden.
Der Konzern verfügt über eine gruppenweit gültige Treasury Policy, die den allgemeinen Rahmen für den Abschluss von Sicherungsgeschäften bildet. Darüber hinaus dokumentiert der Konzern bei Abschluss jeder Transaktion einerseits die Sicherungsbeziehung zwischen Sicherungsinstrument und Grundgeschäft und andererseits die zugrunde liegende Strategie. Zu Beginn des Hedge Accountings und in der Folge fortlaufend findet eine Dokumentation der Einschätzung statt, ob die im Hedge Accounting eingesetzten Derivate die Änderungen der Cashflows der Grundgeschäfte hocheffektiv kompensieren. Der volle beizulegende Zeitwert der als Sicherungsinstrumente designierten derivativen Finanzinstrumente wird als langfristiger Vermögenswert bzw. langfristige Verbindlichkeit ausgewiesen, sofern die Restlaufzeit zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag übersteigt, und als kurzfristiger Vermögenswert bzw. kurzfristige Verbindlichkeit, sofern die Restlaufzeit kürzer als zwölf Monate ist.
Der effektive Teil von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, die als Cashflow Hedges designiert wurden, wird im sonstigen Ergebnis erfasst und kumuliert als Reserve aus Cashflow Hedges ausgewiesen. Der ineffektive Teil derartiger Wertänderungen wird dagegen direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung im sonstigen betrieblichen Ertrag oder sonstigen betrieblichen Aufwand bzw. im Finanzergebnis erfasst.
Im Eigenkapital erfasste kumulierte Gewinne oder Verluste werden in derjenigen Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert und als Ertrag oder Aufwand erfasst, in der das abgesicherte Grundgeschäft erfolgswirksam wird (zum Beispiel die künftige Transaktion zu einem Umsatz führt). Wenn ein Sicherungsinstrument (forecasted transaction) ausläuft, veräußert wird oder nicht mehr die Kriterien zur Bilanzierung als Sicherungsgeschäft erfüllt, verbleibt der bis dahin im Eigenkapital erfasste kumulierte Gewinn oder Verlust im Eigenkapital und wird erst dann erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn die ursprünglich gesicherte zukünftige Transaktion eintritt. Wird der Eintritt der zukünftigen Transaktion nicht länger erwartet, werden die im Eigenkapital erfassten kumulierten Gewinne oder Verluste sofort in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht. Zum 31. März 2020 sind keine Cashflow Hedges sowie Fair Value Hedges bilanziert.
Darüber hinaus gibt es im Konzern freistehende Derivate, die nicht zu Sicherungszwecken verwendet werden. Sie werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser entspricht jenem Wert, den die jeweilige Gesellschaft bei der Auflösung des Geschäfts am Bilanzstichtag erhalten würde oder zahlen müsste. Positive beizulegende Zeitwerte zum Bilanzstichtag werden unter den finanziellen Vermögenswerten und negative beizulegende Zeitwerte unter den finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Veränderungen im beizulegenden Zeitwert dieser derivativen Finanzinstrumente werden unverzüglich, je nach Zweck des Derivats, entweder in der Gesamtergebnisrechnung, im sonstigen betrieblichen Ertrag bzw. sonstigen betrieblichen Aufwand oder im Finanzergebnis erfasst. Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente, sind in Erläuterung 17 aufgeführt.
Bei Nettoinvestitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb werden Kursdifferenzen im sonstigen Ergebnis erfasst und bei der Veräußerung oder teilweisen Veräußerung des ausländischen Geschäftsbetriebs bzw. bei der Rückführung der geschuldeten Beträge vom Eigenkapital in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.
Folgende finanzielle Vermögenswerte fallen in die Erfassung erwarteter Kreditverluste nach IFRS 9:
Der Konzern verwendet für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie für Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen mit oder ohne signifikante Finanzierungskomponente und für Leasingforderungen das vereinfachte Wertminderungsmodell und berechnet dementsprechend die Wertberichtigung in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste. Dabei erfolgt die Bestimmung der erwarteten Kreditverluste (Expected-Credit-Loss-Modell) auf Basis einer Wertberichtigungstabelle (provision matrix), in der die finanziellen Vermögenswerte entsprechend ihrer Altersstruktur gegliedert und die jeweiligen Ausfallsraten für unterschiedliche Altersbänder bestimmt werden. Die Altersstruktur gliedert sich wie folgt: nicht überfällig sowie 1–30 Tage, 31–60 Tage, 61–90 Tage, 91–180 Tage, 181–270 Tage und über 270 Tage überfällig. Kapsch TrafficCom geht bei einem finanziellen Vermögenswert von einem Ausfall aus, wenn vertragliche Zahlungen 270 Tage überfällig sind.
Zur Erstellung einer Wertberichtigungstabelle werden sowohl historische Daten über tatsächlich eingetretene Ausfälle als auch zukunftsbezogene Informationen und Erwartungen berücksichtigt indem ein eventueller Ausfall vom Konzern pauschal geschätzt wird. Als zukunftsorientierte Informationen werden in erster Linie die Veränderung von länderspezifischen CDS Spreads berücksichtigt, weil der CDS-Markt alle verfügbaren öffentlichen Informationen und Erwartungen hinsichtlich marktbezogener Veränderungen wiederspiegelt. Diese CDS Spreads beinhalteten zum 31. März 2020 auch Auswirkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Die finanziellen Vermögenswerte werden nach verschiedenen Regionen aufgeteilt und das Kreditrisiko bzw. die Änderung des Kreditrisikos für die jeweilige Region entsprechend berücksichtigt. Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen stellen noch nicht fakturierte Forderungen dar und unterscheiden sich in Bezug auf die Risikokriterien nicht wesentlich von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus vergleichbaren Verträgen. Daher werden für diese dieselben Ausfallsraten wie für nicht überfällige Forderungen herangezogen. Für Leasingforderungen sind die Wertberichtigungen zum 31. März 2020 nicht wesentlich. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit gegeben ist, wenn beispielsweise der Schuldner zahlungsunfähig ist oder keine Vereinbarungen mit dem Schuldner mehr möglich sind und daher mit keinem Zahlungseingang mehr gerechnet wird.
Für liquide Mittel wäre eine allfällige Wertminderung unwesentlich und wurde daher nicht berücksichtigt.
Der Konzern überprüft zu jedem Bilanzstichtag, ob es objektive Anzeichen für eine Wertminderung für jede einzelne bedeutende Finanzanlage oder Gruppe von Finanzanlagen gibt. Falls solche Anzeichen bestehen, berücksichtigt der Konzern diese Wertminderung. Für Schuldinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind, wird der bisher im Eigenkapital verbuchte Anteil herausgenommen und erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Der aus dem Eigenkapital in den Gewinn oder Verlust umgegliederte kumulierte Verlust ist die Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem aktuell beizulegenden Zeitwert, abzüglich etwaiger bereits früher ergebniswirksam erfasster Wertberichtigungen dieses finanziellen Vermögenswerts.
Wenn in folgenden Perioden der beizulegende Zeitwert eines wertgeminderten Finanzinstruments steigt und dieser Anstieg in direktem Zusammenhang mit einem Ereignis steht, das eintritt, nachdem die Wertminderung erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst worden ist, macht der Konzern den Wertberichtigungsverlust rückgängig.
Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder, falls niedriger, zum Nettoveräußerungswert bilanziert. Die Kosten werden mit dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren ermittelt. Die Herstellungskosten umfassen alle direkt zurechenbaren Aufwendungen sowie alle variablen und fixen Gemeinkosten (basierend auf normaler betrieblicher Kapazität), die im Zusammenhang mit der Herstellung anfallen. Sie beinhalten jedoch mangels Zuordenbarkeit zu einem qualifizierten Vermögenswert keine Finanzierungskosten. Der Nettoveräußerungswert stellt den geschätzten Verkaufspreis im Zuge des gewöhnlichen Geschäftsverlaufs abzüglich variabler Veräußerungskosten dar.
Der Konzern gewährt verschiedene Leistungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses sowie andere langfristige Leistungen, entweder aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarungen oder gemäß den Bestimmungen des entsprechenden lokalen Arbeitsrechts.
Ein beitragsorientierter Plan ist ein Pensionsplan, bei dem der Konzern fixe Beiträge an eine nicht zum Konzern gehörende Gesellschaft (Fonds) entrichtet. Der Konzern hat keine rechtliche oder faktische Verpflichtung, zusätzliche Beiträge zu leisten, wenn der Fonds nicht genügend Vermögenswerte hält, um die Pensionsansprüche aller Beschäftigten aus den laufenden und vorherigen Geschäftsjahren zu begleichen.
Neben beitragsorientierten Plänen existieren leistungsorientierte Pläne. Diese schreiben typischerweise einen Betrag an Pensionsleistungen fest, den die Beschäftigten bei Rentenantritt erhalten werden und der in der Regel von einem oder mehreren Faktoren (wie Alter, Dienstzeit und Gehalt) abhängig ist.
Für leistungsbezogene Verpflichtungen aus Pensionszusagen und Anwartschaften auf Abfertigung gelangt gemäß IAS 19 die Anwartschaftsbarwertmethode zur Anwendung. Nach dieser Methode werden die Kosten der Leistungen an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses in der Gesamtergebnisrechnung berücksichtigt. Dafür werden die planmäßigen Kosten über die Dienstzeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Basis eines Gutachtens eines qualifizierten Versicherungsmathematikers, der jährlich eine vollständige Bewertung der Pläne durchführt, verteilt angesetzt. Die Verpflichtungen zur Zahlung einer Pension werden unter Zuhilfenahme von Zinssätzen von hochwertigen Industrieanleihen, deren Laufzeit in etwa der Laufzeit der entsprechenden Verbindlichkeiten entspricht, als Barwert der künftigen Zahlungen berechnet. Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung für leistungsorientierte Pläne entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (defined benefit obligation, DBO) am Bilanzstichtag abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens.
Die Kosten im Zusammenhang mit leistungsbezogenen Verpflichtungen aus Pensionszusagen und Anwartschaften auf Abfertigung beinhalten folgende Bestandteile:
Zahlungen des Konzerns an eine Pensionskasse im Zusammenhang mit beitragsorientierten Versorgungsverpflichtungen sind im Personalaufwand in der Gesamtergebnisrechnung periodengerecht erfasst.
Für die Berechnung der Verbindlichkeiten aus Verpflichtungen für Jubiläumsgelder kommt gemäß IAS 19 ebenfalls die Anwartschaftsbarwertmethode zur Anwendung. Jubiläumsgelder sind pauschale Zahlungen, die im Kollektivvertrag festgelegt und von Gehaltshöhe und Dienstjahren abhängig sind. Anspruch besteht erst nach einer bestimmten Anzahl von Dienstjahren. Die Berechnung der Verbindlichkeiten aus den Verpflichtungen für Jubiläumsgelder erfolgt in ähnlicher Weise wie die Berechnung der Verbindlichkeiten für Abfertigungsverpflichtungen. Der laufende Dienstzeitaufwand wird in den Personalkosten, der Nettozinsaufwand erfolgswirksam im Zinsaufwand erfasst. Umwertungen (remeasurements) werden in der Periode ihres Entstehens im Personalaufwand erfasst.
Rückstellungen werden bei Vorliegen einer aktuellen rechtlichen oder faktischen Verpflichtung gegenüber Dritten aufgrund von Ereignissen in der Vergangenheit in der Bilanz gebildet, wenn ein Abfluss finanzieller Mittel für die Bedienung der Verpflichtung wahrscheinlich ist und eine verlässliche Schätzung des Betrags der Verpflichtung angestellt werden kann. Sofern eine solche zuverlässige Schätzung nicht möglich ist, unterbleibt die Rückstellungsbildung. Die Bewertung der Rückstellung erfolgt zum Barwert des voraussichtlichen Erfüllungsbetrags. Der Erfüllungsbetrag stellt die bestmögliche Schätzung jener Ausgabe dar, mit der eine gegenwärtige Verpflichtung am Bilanzstichtag erfüllt oder auf einen Dritten übertragen werden könnte. Dabei werden zukünftige Kostensteigerungen, die am Bilanzstichtag absehbar und wahrscheinlich sind, berücksichtigt. Sofern wesentlich, werden die Rückstellungen mit einem Vorsteuerzinssatz abgezinst, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts sowie die für die Verpflichtung spezifischen Risiken berücksichtigt. Aus der reinen Aufzinsung resultierende Erhöhungen der Rückstellung werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung als Zinsaufwendungen erfasst.
Rückstellungen für Garantieverpflichtungen und Haftungen für Fertigungsmängel sowie für Serien- und Systemfehler dienen im überwiegenden Umfang zur Abdeckung von Verpflichtungen zu kostenlosen Reparaturen und Ersatzlieferungen entsprechend den allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bzw. aufgrund von Einzelvereinbarungen und werden auf Basis von Erfahrungssätzen, die aus den zuletzt für diese Zwecke angefallenen Lohn-, Material- und Gemeinkosten, Ersatzlieferungen und Preisnachlässen abgeleitet wurden, auf Basis der Gruppe der Verpflichtungen bewertet. Eine Rückstellung wird gemäß einer besten Schätzung der Kosten für die Mängelbehebung im Zuge der Gewährleistung für die vor dem Bilanzstichtag verkauften Produkte angesetzt.
Eine Rückstellung für belastende Verträge und Drohverluste wird erfasst, sobald der erwartete Nutzen, den der Konzern aus einem Vertrag zieht, geringer als die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen ist. Die Rückstellung wird zum Barwert des niedrigeren Betrags aus der Erfüllung des Vertrags und allfälligen Kompensationszahlungen bei Nichterfüllung dotiert. Die Erfassung von Wertminderungen auf mit dem "belastenden" Vertrag verbundenen Vermögenswerten geht jedoch der Erfassung der Rückstellung für den belastenden Vertrag vor.
Der Steueraufwand der Periode setzt sich aus laufenden und latenten Steuern zusammen. Steuern werden in der Regel im Periodenergebnis erfasst. Lediglich Steuern, die auf im sonstigen Ergebnis erfasste Wertänderungen entfallen, werden im sonstigen Ergebnis erfasst.
Der laufende Steueraufwand wird unter Anwendung der am Bilanzstichtag geltenden Steuervorschriften der Länder, in denen die Tochtergesellschaften und assoziierten Unternehmen tätig sind und zu versteuerndes Einkommen erwirtschaften, berechnet. Das lokale Management verantwortet gemeinsam mit der lokalen steuerlichen Vertretung die Steuererklärungen, vor allem in Bezug auf auslegungsfähige Sachverhalte, und bildet, wenn angemessen, Rückstellungen für Beträge, die erwartungsgemäß an die Finanzverwaltung abzuführen sind.
Latente Steueransprüche/-schulden werden unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode in voller Höhe für alle temporären Differenzen zwischen dem steuerlichen Wert von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten und den im Konzernabschluss ausgewiesenen Buchwerten bilanziert. Falls jedoch die latenten Steueransprüche/-schulden aus der erstmaligen Bilanzierung eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit aus einer anderen als einen Unternehmenszusammenschluss betreffenden Transaktion resultieren, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder den Bilanz- noch den steuerlichen Gewinn bzw. Verlust beeinflusst, so werden diese nicht berücksichtigt. Ebenso werden keine latenten Steuern erfasst, wenn diese aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts resultieren.
Die latenten Steueransprüche/-schulden werden unter Verwendung von Steuersätzen (und -gesetzen) bestimmt, die in Kraft sind bzw. zum Bilanzstichtag so gut wie in Kraft sind und von denen erwartet wird, dass diese gelten werden, wenn die entsprechenden aktiven latenten Steueransprüche realisiert bzw. die latenten Steuerschulden getilgt werden.
Latente Steueransprüche werden bis zu jenem Ausmaß angesetzt, zu dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftige steuerbare Gewinne vorhanden sein werden, gegen die man die temporären Differenzen verwenden kann. Zudem muss davon ausgegangen werden können, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zukunft umkehren werden.
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird jedes Jahr am Abschlussstichtag geprüft und im Wert gemindert, falls es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass genügend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung steht, um den Anspruch vollständig oder teilweise zu realisieren.
Temporäre Differenzen entstehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit Abschreibungsperioden von Anlagevermögen, Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen und anderen Verpflichtungen nach Beendigung von Dienstverhältnissen, Differenzen hinsichtlich der Bewertung von Vertragsvermögenswerten und Vertragsverbindlichkeiten aus Kundenverträgen sowie der Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten und steuerlichen Verlustvorträgen.
Latente Steuerschulden werden für temporäre Differenzen angesetzt, die bei Investitionen in Tochtergesellschaften entstehen, außer in jenen Fällen, in denen der Zeitpunkt der Auflösung der temporären Differenz vom Konzern bestimmt wird und es wahrscheinlich ist, dass die temporäre Differenz in absehbarer Zukunft nicht aufgelöst wird (IAS 12.39).
Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden, unter Berücksichtigung der Fristigkeiten, saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und wenn sich die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde für dasselbe Steuersubjekt erhoben werden.
Kapsch TrafficCom klassifiziert langfristige Vermögenswerte als "zur Veräußerung gehalten", wenn der im Restbuchwert verkörperte Nutzen überwiegend durch Veräußerung und nicht durch weiteren Gebrauch realisiert werden soll. Unmittelbar vor der Einstufung als "zur Veräußerung gehalten" werden die Vermögenswerte gemäß IFRS 5 neu bewertet. Die Folgebewertung geschieht zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Jegliche Wertminderung wird zuerst dem Firmenwert und in Folge den übrigen Vermögenswerten und Schulden aliquot zugerechnet und in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Zum 31.3.2020 gibt es keine langfristige, zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche.
Bei Eventualschulden wird die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen als unwahrscheinlich eingestuft und es ist daher nach IFRS keine Verbindlichkeit in die Bilanz aufzunehmen.
Eventualschulden können aus zwei Gründen entstehen. Zum einen umfassen sie mögliche Verpflichtungen, die aus vergangenen Ereignissen entstehen und deren Existenz durch unbestimmte zukünftige Ereignisse bestätigt wird, die zumindest teilweise außerhalb des Einflussbereichs des Konzerns liegen. Zum anderen umfassen sie bestehende Verpflichtungen, bei denen allerdings die Höhe der Verpflichtungen nicht mit ausreichender Verlässlichkeit ermittelt werden kann oder ein Abfluss von Ressourcen zur Begleichung der Verpflichtungen als nicht wahrscheinlich eingeschätzt wird.
| Neue/geänderte IFRS | Veröffentlicht durch das IASB und von der EU übernommen |
Anzuwenden für Wirtschaftsjahre beginnend am oder nach dem |
Wesentliche Auswirkungen auf den Konzern abschluss |
|
|---|---|---|---|---|
| IFRS 16 | Leasingverhältnisse | Jänner 2016 | 1. Jänner 2019 | Nachfolgend beschrieben |
| IFRS 9 | Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung |
Oktober 2017 | 1. Jänner 2019 | Keine |
| IFRIC 23 | Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung |
Juni 2017 | 1. Jänner 2019 | Keine |
| IAS 28 | Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures |
Oktober 2017 | 1. Jänner 2019 | Keine |
| IAS 19 | Planänderung, -kürzung oder Abgeltung | Februar 2018 | 1. Jänner 2019 | Keine |
| AIP 2015– 2017 |
Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2015–2017): Änderungen an IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen, IAS 12 Ertragsteuern sowie IAS 23 Fremd kapitalkosten |
Dezember 2017 | 1. Jänner 2019 | Keine |
IFRS 16 "Leasingverhältnisse" regelt den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angabepflichten bezüglich Leasingverhältnissen im Abschluss von Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren. Die weitere Information ist im Punkt 37.10 Leasing dargestellt.
Kapsch TrafficCom wendet den neuen Standard ab dem verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkt (1. April 2019) unter Verwendung der modifiziert retrospektiven Übergangsmethode an, ohne eine Anpassung der Vorjahreswerte vorzunehmen. Der Konzern wendet die Ausnahmeregelungen in Bezug auf Leasingverhältnisse, deren Vertragslaufzeit oder Restlaufzeit zum Erstanwendungszeitpunkt maximal zwölf Monate beträgt, sowie für Leasingverhältnisse, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist, an. Für diese Leasingverhältnisse erfolgt somit kein Bilanzansatz, die Leasingzahlungen werden weiterhin als Aufwand erfasst. Die Nutzungsrechte aus Leasingverträgen wurden zum Erstanwendungszeitpunkt in Höhe der Leasingverbindlichkeiten angesetzt. Der Konzern tritt nur in unwesentlichem Umfang als Leasinggeber auf, wodurch sich diesbezüglich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben.
Der Konzern hat ein Projektteam eingesetzt, das im vorhergegangenen Geschäftsjahr sämtliche Leasingverhältnisse des Konzerns hinsichtlich IFRS 16 überprüft und beurteilt hat. Es wurde eine Softwarelösung für die Erfassung der Leasingverträge implementiert. Die einzelnen Leasingverträge werden in dieser Softwarelösung erfasst, die Auswirkungen des IFRS 16 auf Vertragsebene berechnet und Ergebnisse für die Bilanzierung zur Verfügung gestellt. Für die Berechnung der Barwerte der Leasingverbindlichkeiten werden Grenzfremdkapitalzinssätze für die entsprechende Laufzeit ermittelt und verwendet. Der gewichtete durchschnittliche Grenzkapitalzinssatz für die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten zum 1. April 2019 betrug 1,92%
Folgende Auswirkungen ergeben sich zum 1. April 2019 aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16:
| 31. März 2019 | 1. April 2019 | ||
|---|---|---|---|
| Buchwert | Anpassungen aufgrund IFRS 16 |
Buchwert angepasst |
|
| Sachanlagen | 21.956 | 50.888 | 72.844 |
| Grundstücke und Bauten | 3.400 | 47.449 | 50.849 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 8.855 | 0 | 8.855 |
| Anlagen in Bau | 2.723 | 0 | 2.723 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung inkl. Kfz | 6.978 | 3.439 | 10.417 |
| Anzahlungen | 0 | 0 | 0 |
| Langfristige und kurzfristige Leasingforderungen | - | 2.111 | 2.111 |
| Langfristige Leasingforderungen | 0 | 1.666 | 1.666 |
| Kurzfristige Leasingforderungen | 0 | 444 | 444 |
| Langfristige und kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | - | 52.999 | 52.999 |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 0 | 40.617 | 40.617 |
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 0 | 12.382 | 12.382 |
Die Erstanwendung von IFRS 16 wirkte sich in der Gesamtergebnisrechnung auf die planmäßigen Abschreibungen (siehe Erläuterung 8), die sonstige betriebliche Aufwendungen (siehe Erläuterung 10), die Finanzaufwendungen (siehe Erläuterung 11) und in geringem Ausmaß auf die sonstigen betrieblichen Erträge (siehe Erläuterung 4) aus. Auf wesentliche Kennzahlen des Abschlusses gab es folgende Auswirkungen:
| 31. März 2019 | 1. April 2019 | 31. März 2020 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Berichteter Wert | IFRS 16-Effekt | Übergeleiteter Wert | Berichteter Wert | IFRS 16-Effekt | ||
| Bilanzsumme 1) | 676.566 | 52.999 | 729.565 | 727.182 | 63.614 | |
| Eigenkapital 1) | 257.542 | -1 | 257.542 | 182.482 | -676 | |
| Eigenkapitalquote | 38,1% | -2,8%p | 35,3% | 25,1% | -2,5%p | |
| Nettoverschuldung | -73.478 | -52.999 | -126.477 | -175.650 | -63.646 | |
| Verschuldungsgrad | 28,5% | 20,6%p | 49,1% | 96,3% | 35,1%p | |
| 2018/19 | 2019/20 | |||||
| Berichteter Wert | Berichteter Wert | IFRS 16-Effekt | ||||
| EBIT | 57.028 | -39.168 | 785 | |||
| EBITDA | 71.540 | 13.634 | 14.637 | |||
| Finanzergebnis | -1.714 | -23.111 | -1.461 | |||
| Periodenergebnis | 46.567 | -55.718 | -676 |
1) Aufgrund der Finalisierung der Kaufpreisallokation von Intelligent Mobility Solutions Ltd., Sambia, wurde der Wert zum 31. März 2019 angepasst.
Die nachfolgende Tabelle stellt die Überleitung der zum 31. März 2019 ausgewiesenen Verpflichtung aus unkündbaren operativen Leasingverhältnissen, zu der am 1. April 2019 erfassten Leasingverbindlichkeit dar:
| Überleitung | |
|---|---|
| Zum 31. März 2019 angegebene Verpflichtungen aus operativen Leasingverträgen | 64.670 |
| Anwendungserleichterungen für kurzfristige Leasingverhältnisse | -7.264 |
| Anwendungserleichterungen für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte | -4.979 |
| Anpassungen aufgrund unterschiedlicher Einschätzungen von Verlängerungs- und Kündigungsoptionen und | |
| sonstige Änderungen | 4.391 |
| Leasingverbindlichkeiten vor Abzinsung | 56.818 |
| Effekt aus der Abzinsung zum Grenzkapitalzinssatz zum Erstanwendungszeitpunkt | -3.819 |
| Leasingverbindlichkeiten zum 1. April 2019 | 52.999 |
Die übrigen neuen oder geänderten Standards und Interpretationen, welche ab dem 1. Jänner 2019 anzuwenden sind, führen zu keinen wesentlichen Änderungen des Abschlusses von Kapsch TrafficCom.
| Neue/geänderte IFRS | Veröffentlicht durch das IASB und von der EU übernommen |
Anzuwenden für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem |
Wesentliche Auswirkungen auf den Konzern abschluss |
|
|---|---|---|---|---|
| IFRS 9, IAS 39, IFRS 7 |
Interest Benchmark Reform | September 2019 | 1. Jänner 2020 | Keine |
| IAS 1, IAS 8 |
Definition von Wesentlichkeit | Oktober 2018 | 1. Jänner 2020 | Keine |
| Frame work |
Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS Standards |
März 2018 | 1. Jänner 2020 | Keine |
| IFRS 3 | Definition eines Geschäftsbetriebs | Oktober 2018 | 1. Jänner 2020 | Keine |
| Neue/geänderte IFRS | Veröffentlicht durch das IASB, jedoch von der EU noch nicht übernommen |
Anzuwenden für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem |
Wesentliche Auswirkungen auf den Konzern abschluss |
|
|---|---|---|---|---|
| IFRS 17 | Versicherungsverträge | Mai 2017 | 1. Jänner 2023 | Keine |
| IAS 1 | Darstellung des Abschlusses: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig |
Jänner 2020 | 1. Jänner 2023 | noch offen |
| IAS 37 | Änderungen an IAS 37: Belastende Verträge – Kosten für die Erfüllung eines Vertrags |
Mai 2020 | 1. Jänner 2022 | noch offen |
| IAS 16 | Änderung an IAS 16: Erträge vor der beabsichtigten Nutzung |
Mai 2020 | 1. Jänner 2022 | Keine |
| IFRS 16 | Änderungen an IFRS 16 im Zusammenhang mit COVID-19 |
Mai 2020 | 1. Juni 2020 | noch offen |
Der Konzern wendet diese neuen oder geänderten Standards und Interpretationen nicht vorzeitig an. Sie sind entweder nicht relevant oder haben keinen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis, das Vermögen oder die Verbindlichkeiten sowie die Cashflows des Konzerns.
Änderungen an IFRS 9, IAS 39 and IFRS 7: "Interest Rate Benchmark Reform" erläutern die möglichen Auswirkungen auf Grund der Änderung des bestehenden Referenzzinssatzes durch einen alternativen Zinssatz in Bezug auf die IBOR-Reform.
Änderungen an IAS 1 und IAS 8: "Definition von Wesentlichkeit" gleicht die Definition von "Wesentlichkeit" an. In der neuen Definition heißt es: "Informationen sind wesentlich, wenn vernünftigerweise zu erwarten ist, dass die Auslassung, fehlerhafte Darstellung oder Verschleierung in Abschlüssen für allgemeine Zwecke, die Finanzinformationen über ein Berichtsunternehmen enthalten, die Entscheidungen der primären Adressaten beeinflusst."
Änderungen von IFRS 3: "Definition eines Geschäftsbetriebes" passen die Definitionen für den Erwerb einen Geschäftsbetriebs oder eine Gruppe von Vermögenswerten an.
Standards und Interpretationen, die bereits vom IASB veröffentlicht, jedoch von der EU noch nicht übernommen sind: Diese Standards und Interpretationen bzw. Anpassungen der Standards und Interpretationen sind noch nicht verpflichtend anzuwenden und werden aus heutiger Sicht keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzern haben.
Das Ergebnis je Aktie (unverwässertes Ergebnis) wird durch Division des den Anteilseignern zuordenbaren Periodenergebnisses der Gesellschaft durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahrs im Umlauf befindlichen Stammaktien berechnet. Etwaige Stammaktien, die von der Gesellschaft erworben und als eigene Aktien gehalten werden, bleiben unberücksichtigt. Zum 31. März 2020 hielt die Gesellschaft – wie im Vorjahr – keine eigenen Aktien. Es gab keine Verwässerungseffekte.
| 2018/19 | 2019/20 | |
|---|---|---|
| Den Anteilseignern zurechenbares Periodenergebnis der Gesellschaft (in EUR) | 47.820.497 | -48.136.697 |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl Aktien | 13.000.000 | 13.000.000 |
| Ergebnis je Aktie (in EUR) | 3,68 | -3,70 |
Es gab keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag über die zu berichten wäre.
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Geschäftsjahr 2019/20 setzte sich aus 4.337 Angestellten und 748 Arbeitern zusammen (2018/19: 4.399 Angestellte und 760 Arbeiter).
Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer beliefen sich auf TEUR 296 (2018/19: TEUR 239) und untergliedern sich in folgende Tätigkeitsbereiche:
| 2018/19 | 2019/20 | |
|---|---|---|
| Prüfung des Konzernabschlusses | 83 | 91 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 83 | 96 |
| Steuerberatungsleistungen | 0 | 0 |
| Sonstige Leistungen | 74 | 109 |
| Gesamt | 239 | 296 |
Der Vorstand setzte sich im Geschäftsjahr 2019/20 aus folgenden Personen zusammen:
Die Bezüge des Vorstands im Geschäftsjahr 2019/20 gliedern sich wie folgt auf:
| 2018/19 | 2019/20 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamt | Gesamt | Fix | Variabel | ||||
| Georg Kapsch | 1.021 | 1.107 | 766 | 342 | |||
| André Laux | 571 | 637 | 519 | 117 | |||
| Alfredo Escribá Gallego (ab 01.05.2019) |
n.a. | 392 | 392 | n.a. | |||
| Alexander Lewald (bis 30.04.2019) |
513 | 386 | 229 | 157 | |||
| Summe Bezüge | 2.104 | 2.522 | 1.906 | 616 | |||
| Aufwendungen für Abfertigungen | 1.060 | 167 | |||||
| Aufwendungen für Pensionen | 85 | 48 | |||||
| Aufwendungen für | |||||||
| Abfertigungen und Pensionen | 1.145 | 214 |
André Laux und Alexander Lewald (bis zu seinem Ausscheiden) verfügen über individuelle Pensionspläne. Kapsch TrafficCom AG zahlte dafür in eine externe Pensionskasse ein. Die Aufwendungen im Geschäftsjahr sind in der Tabelle enthalten.
Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr 2019/20 aus folgenden Personen zusammen:
Vom Betriebsrat entsandt:
Für die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden Aufsichtsratsvergütungen (inklusive Reisekosten) in Höhe von TEUR 122 (2018/19: TEUR 121) als Aufwand erfasst.
Wie in den Vorjahren wurden keine Vorschüsse oder Darlehen an Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats gewährt und auch keine Garantien zu deren Gunsten abgegeben.
Der Konzern beabsichtigt, sofern im COVID-19-Kontext rechtlich zulässig, aus dem Bilanzgewinn von Kapsch TrafficCom AG, für das Geschäftsjahr 2019/20 TEUR 3.250 (2018/19: TEUR 19.500) entsprechend einer Dividende je Aktie in Höhe von EUR 0,25 auszuschütten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Zur Veröffentlichung genehmigt: Wien, am 15. Juni 2020
Georg Kapsch Vorsitzender des Vorstands
André Laux Mitglied des Vorstands
Alfredo Escribá Gallego Mitglied des Vorstands
Die globale Konjunktur büßte 2019 spürbar an Dynamik ein. Das Wachstum der aggregierten Wirtschaftsleistung ging auf 2,9% (Vorjahr: 3,7 %) zurück. Bedingt war dies durch eine Zunahme von wirtschaftlichen, politischen und sozialen Spannungen in
weiten Teilen der Welt. Internationale Herausforderungen, insbesondere der anhaltende Handelskonflikt zwischen den USA und China, belasteten den Welthandel. Das globale Handelsvolumen stagnierte im Jahr 2019 de facto (Vorjahr: +3,9 %). Für 2020 rechneten die Konjunkturforscher ursprünglich mit einer mo-
deraten Erholung. Der Ausbruch der COVID-19-Pandemie droht jedoch, die Weltwirtschaft in die schwerste Krise seit 2008/09 zu stürzen. Daher wird für das Gesamtjahr 2020 nunmehr ein Negativwachstum der globalen Wirtschaftsleistung erwartet.

Die US-Wirtschaft expandierte 2019 um 2,3%, ungeachtet der protektionistischen Tendenzen im Außenhandel. Das im Vergleich zu anderen Industriestaaten überdurchschnittliche Wachstum ist auf die kräftige Binnenkonjunktur zurückzuführen.
Diese wiederum profitierte von der günstigen Arbeitsmarktlage und von Steuerbegünstigungen für Unternehmen. Eine mögliche Trendwende im bereits zwei Jahre andauernden Handelsstreit mit China zeichnete sich Anfang 2020 durch
die Unterzeichnung eines ersten Teilabkommens ab. Dennoch bleibt die weitere Entwicklung ungewiss, zumal globale Lieferketten im Technologiesektor durch US-Sanktionen gefährdet sind. Darüber hinaus rückte die Unterstützung der Wirtschaft und der Finanzmärkte im Kampf gegen die sich anbahnende COVID-19-bedingte Rezession in den Vordergrund.
Das Wirtschaftswachstum in den Schwellen- und Entwicklungsländern büßte etwas an Momentum ein und lag 2019 bei 3,7 %. Am dynamischsten entwickelte sich einmal mehr der asiatische Wirtschaftsraum. Während sich der Expansionskurs
Wirtschaftswachstum der Schwellenund Entwicklungsländer: 3,7%.
der ASEAN-5-Staaten (Indonesien, Malaysia, Thailand, Vietnam und Philippinen) nahezu ungebremst fortsetzte, blieb der BIP-Anstieg in Indien wegen der schwächeren Inlandsnachfrage hinter den Erwartungen zurück (+4,2 %). Im Gegensatz dazu gelang es China im Jahr 2019 erneut, ein Wachstum von über
6 % zu verzeichnen. Im Jahr 2020 wird Asiens größte Volkswirtschaft jedoch voraussichtlich an Momentum verlieren. Grund dafür sind die massiven Beeinträchtigungen des Geschäftslebens infolge des Ausbruchs des neuartigen Virus SARS-CoV-2.
In der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) trübte das moderate Wachstum Russlands die Bilanz im Berichtsjahr. Die bedeutendste Volkswirtschaft der Region expandierte 2019 nur um 1,3%. Eine wesentliche Rolle spielte dabei die hohe Volatilität auf dem internationalen Erdölmarkt, angeheizt durch geopolitische Spannungen und Unruhen. Diese Instabilität verschärfte sich im März 2020, weil es den OPEC-Mitgliedern nicht gelang, sich mit Russland auf eine Verlängerung von Förderquoten zu einigen. Die daraus resultierende Angebotsschwemme samt Preisverfall trifft die erdölexportierenden MENAP-Staaten (Mittlerer Osten und Nordafrika, Afghanistan und Pakistan) besonders schwer. Nachdem das BIP-Wachstum in dieser krisengeplagten Region 2019 unter die 1-Prozent-Marke rutschte, sind auch die Aussichten für 2020 nicht optimistischer.

In Lateinamerika stagnierte die Wirtschaftsleistung 2019 de facto auf dem Vorjahresniveau. Neben der verhaltenen Konjunkturdynamik in den regionalen Schwergewichten Brasilien und Mexiko sowie der anhaltenden Rezession in Argentinien überschattete der Ausbruch gewalttätiger Ausschreitungen in mehreren Teilen des Kontinents das Berichtsjahr. Eine Rückkehr Lateinamerikas auf den Wachstumspfad ist auch 2020 nicht zu erwarten. Etwas positiver sind hingegen noch die Perspektiven für Subsahara-Afrika. Diese Region trotzte im Jahr 2019 dem allgemeinen Trend und setzte mit +3,1 % ihren Expansionskurs fort. Als größter wirtschaftlicher Unsicherheitsfaktor in dieser Region gilt die insgesamt steigende Verschuldung.
In Europa präsentierte sich 2019 ein gemischtes Konjunkturbild. Das Wirtschaftswachstum in der Europäischen Union schwächte sich auf 1,5% ab. Das war in erster
Linie auf die Entwicklungen in den großen Volkswirtschaften zurückzuführen. Besonders die exportorientierte Industrie Deutschlands litt spürbar unter dem schwierigeren internationalen Umfeld. Frankreich war mit einer Streikwelle und
Italien mit ungelösten strukturellen Problemen konfrontiert. Erschwerend kam der EU-Austritt Großbritanniens hinzu, der Ende Jänner 2020 nach mehrmaliger Verschiebung vonstattenging. Zu den positiven Trends zählten im Jahr 2019 die fortschreitende Erholung in einst kriselnden Peripheriestaaten (Griechenland, Spanien, Portugal) und der schrittweise Rückgang der EU-weiten Arbeitslosenrate. Sie betrug Anfang 2020 6,2%. Dies entsprach dem niedrigsten Stand seit 2008. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie führten im März 2020 zu einem scharfen Anstieg der Arbeitslosenzahlen.
Die Wirtschaftsleistung im Euroraum verzeichnete 2019 ein Plus von 1,2%. Dieses wurde maßgeblich vom starken Privatkonsum und Dienstleistungssektor getragen. Da das Inflationsniveau mit 1,2% weiterhin deutlich unter dem 2-Prozent-Zielwert der Europäischen Zentralbank (EZB) lag, ist eine Abkehr von der Niedrigzinspolitik vorerst nicht in Sicht. Vielmehr lässt das im März 2020 auf den Weg gebrachte EZB-Hilfspaket PEPP ("Pandemic Emergency Purchase Programme") mittelfristig auf eine weiterhin lockere Geldpolitik schließen. Für 2020 ist mit einem pandemiebedingten BIP-Rückgang im Euroraum zu rechnen.
Der wirtschaftliche Aufholprozess in der Region Mittel-, Ost- und Südosteuropa setzte sich 2019 dank vergleichsweise robuster Konjunkturdaten fort. Neben umfangreichen öffentlichen Investitionen kurbelte insbesondere die von Lohnsteigerungen profitierende Inlandsnachfrage die Wirtschaft an. Auf Länderebene vermeldeten speziell Ungarn (+4,9%), Rumänien (+4,1%) und Polen (+4,0%) eine intakte Konjunkturdynamik im Berichtsjahr. Das Wirtschaftswachstum in Tschechien und in der Slowakei lag 2019 hingegen unter der 3-Prozent-Marke, bedingt durch eine besonders enge Verflechtung mit der schwächelnden deutschen Industrieproduktion.
In Österreich fiel der Abschwung 2019 vergleichsweise mild aus. Mit einem Plus von 1,6% lag das heimische Wirtschafts-
wachstum erneut über dem Gesamtniveau des Euroraums. Während sich die Sachgütererzeugung und der Außenhandel speziell in der ersten Jahreshälfte einbremsten, stützten solide Konsum- und Investitionsausgaben die Konjunktur. Begünstigt wurde die Binnennachfrage wiederum durch einen Rückgang
der Inflationsrate auf 1,5% und die fortschreitende Erholung auf dem Arbeitsmarkt. Für das Jahr 2020 gehen die Konjunkturforscher in Anbetracht des Ausnahmezustands von einem Wirtschaftsrückgang aus.

Kapsch TrafficCom adressiert den Markt für intelligente Verkehrssysteme (Intelligent Transportation Systems, ITS). Intelligente Verkehrssysteme unterstützen und optimieren den Verkehr (einschließlich Infrastruktur, Fahrzeuge, Benutzer und Industrie). Sie nutzen dafür Informations- und Kommunikationstechnologien.
Kapsch TrafficCom hat ein eigenes Verständnis und eine eigene Sicht des ITS-Markts entwickelt, um ihre Marktpositionierung und deren Weiterentwicklung zu definieren. Dazu wurden der ITS-Markt in vier Kundensegmente untergliedert und die jeweils wesentlichen Adressaten identifiziert:
Betreiber-/Infrastrukturorientierte ITS umfassen neben elektronischer Mauteinhebung und fortschrittlichen Verkehrsmanagement-Systemen auch Applikationen für die städtische Zugangsregelung und die Parkraumbewirtschaftung. Adressaten sind Regierungen und deren Behörden, Straßen- und Mautbetreiber sowie Konzessionäre, die eine Verkehrspolitik unter Verwendung von ITS verfolgen, um damit die Verfügbarkeit und die Qualität der Infrastruktur im Hinblick auf Sicherheit, Performance und Umwelt zu sichern.
Fahrzeugorientierte ITS zielen auf die Fahrzeugtelematik wie die Ferndiagnose oder Fahrzeugassistenz-Systeme ab. Sie erhöhen in erster Linie die Produktivität der Fahrzeuge, insbesondere von Nutzfahrzeugen, sowie die Verkehrssicherheit. Zu diesem Feld zählen ebenfalls Systeme zur Interaktion in Echtzeit zwischen Fahrzeugen (Vehicle-to-Vehicle, V2V) sowie zwischen Fahrzeugen und Infrastruktur (Vehicle-to-Infrastructure, V2I), im Englischen kollektiv V2X abgekürzt. Diese Systeme werden aus Sicht von Kapsch TrafficCom auf der 5,9-GHz-Technologie basieren. Die Adressaten sind Fahrzeughersteller und deren Zulieferer.

Benutzerorientierte ITS dienen primär dem Komfort und der Effizienz für den Reisenden. Der Kunde im Fahrzeug bekommt Informationen zur besseren Orientierung auf der Reise, wodurch die Verkehrssicherheit erhöht wird. Musterapplikationen hochentwickelter Fahrzeug-Informationssysteme sind etwa die Weiterleitung von verkehrsrelevanten Daten an den Fahrzeuglenker vor und während der Fahrt sowie Navigationsdienste. Die Adressaten sind Informationsdienstleister wie Mobilfunkanbieter, Radiostationen oder Anbieter von Navigationsgeräten sowie, vor allem im Hinblick auf zukünftige Lösungen, auch Endnutzer.
Industrieorientierte ITS sind kommerzielle Anwendungen, die vor allem auf die Reduktion der Kosten und die Steigerung des Ertrags von Fahrzeugbetrieben einschließlich Verkehrsbetrieben abzielen. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Systeme für das Flottenmanagement und zur Bereitstellung von Informationen für die Logistik, die hinter einem Fahrzeugkonglomerat steht. Adressaten sind neben der Industrie auch Versicherungsgesellschaften, die mit "Pay as you drive"-Autoversicherungen faire Tarife und ITS-basierte Mobilitäts-Zusatzleistungen anbieten wollen.
Der derzeitige Fokus von Kapsch TrafficCom richtet sich auf betreiber-/infrastrukturorientierte ITS. Fahrzeug- und benutzerorientierte ITS gewinnen weiter an Bedeutung. Kapsch TrafficCom beobachtet darüber hinaus kontinuierlich die Entwicklungen bei industrieorientierten ITS.
Der ITS-Markt konvergiert zunehmend in Richtung intelligenter, ganzheitlicher Mobilitätslösungen. Kapsch TrafficCom strebt dabei eine führende Rolle an.
Kapsch TrafficCom hat die wichtigsten Trends und Treiber in den derzeit adressierten Märkten wie folgt identifiziert:
Ausbau und Finanzierung der Verkehrsnetze. Straßen zählen zur Basisinfrastruktur eines Lands. Sowohl Bau als auch Erhaltung sind jedoch äußerst kostspielig. Gemäß einer Studie von McKinsey Global Institute müssen weltweit jährlich rund USD 900 Milliarden in die Straßeninfrastruktur investiert werden, um mit dem erwarteten Wirtschaftswachstum Schritt zu halten. Neben Finanzierungsquellen für die benötigten Investitionen suchen Entscheidungsträger auch nach Möglichkeiten, die vorhandene Infrastruktur effizienter zu nutzen. Im städtischen Bereich ist es oft gar nicht möglich, zusätzliche Straßen zu bauen.
Das globale Wirtschaftswachstum führt zu einem Anstieg des Gütertransports. Darüber hinaus stellen die zunehmende Mobilität der Menschen und die fortschreitende Urbanisierung Herausforderungen an die Transportnetzwerke dar. Gleichzeitig gewinnen die Belastung von Umwelt und Menschen durch den Verkehr an Relevanz.
In Anbetracht angespannter Staatshaushalte werden alternative Finanzierungsmodelle mit Beteiligung von Privatinvestoren
in den nächsten Jahren weiter an Bedeutung gewinnen. Um einen wirtschaftlichen Betrieb von Autobahnen sicherzustellen, werden zudem Mautsysteme und Verkehrssteuerungs-Systeme in Zukunft einen höheren Stellenwert einnehmen.
Mobilität. Es gilt weithin als anerkannt, dass Mobilität ein Grundbedürfnis des Menschen und eine wichtige Voraussetzung für das Funktionieren einer Marktwirtschaft ist. Mit zunehmendem Wohlstand steigt somit das Verkehrsaufkommen. Das wiederum erhöht die Anforderungen an die Verkehrssysteme.
Die Megatrends Mobilität und Urbanisierung beeinflussen und verändern auch den ITS-Markt.
Urbanisierung. Der Anteil der Menschen, die in Städten leben, nimmt zu. Waren es im Jahr 1800 lediglich 2 % der Weltbevölkerung, so lebte im Jahr 2007 erstmals mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung in Städten. Ausgehend
von einem aktuellen Wert von rund 55% soll nach Prognosen der Vereinten Nationen der Anteil der Stadtbevölkerung im Jahr 2030 rund 60% und im Jahr 2050 rund 68% betragen. Gleichzeitig wächst die Weltbevölkerung von 7,6 Milliarden Menschen (2018) auf 8,5 Milliarden im Jahr 2030 und 9,8 Milliarden im Jahr 2050. Bis 2030 soll es weltweit 43 Megastädte mit mehr als zehn Millionen Einwohnern geben; derzeit existieren 31.
Das "International Transport Forum" der OECD prognostiziert einen Anstieg der motorisierten Mobilität in Städten zwischen 2015 und 2030 um 41%, bis 2050 sogar um 94%. Der Anteil privater Kraftfahrzeuge wird in Entwicklungsregionen weiterhin stark zunehmen und nur in den Industriestaaten geringfügig zurückgehen. Die Stauraten sind im städtischen Bereich gemäß TomTom Traffic Index im Zeitraum 2008 bis 2016 global um 23% gestiegen. Gleichzeitig diagnostiziert das Beratungsunternehmen Arthur D. Little, dass viele entwickelte Städte weder klare Vorstellungen davon haben, wie ihre Mobilitätssysteme in der Zukunft aussehen sollen, noch davon, welche Strategien sie bei deren Gestaltung anwenden wollen.
Umweltschutz. Luftverschmutzung hat signifikante Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen, belastet die Vegetation und Ökosysteme, trägt zum Klimawandel bei und schädigt Materialien sowie Bauwerke. Der Straßenverkehr spielt hier eine
Straßenverkehr belastet die Umwelt mit Abgasen, Feinstaub und Lärm.
bedeutende Rolle. Er ist gemäß Europäischer Umweltagentur mit einem Anteil von 39% der größte Stickoxid-Emittent in der EU. Bei Kohlenstoffmonoxid beträgt sein Anteil 20%, bei Ruß 28% und bei Feinstaub 11%. Der Straßenverkehr ist für ein Fünftel der gesamten Treibhausgase in der EU verantwortlich. Zudem
ist die Lärmbelastung in Europa – am häufigsten verursacht durch den Verkehr – ein wesentliches umweltbedingtes Gesundheitsproblem für Mensch und Tier.
Die Verkehrsindustrie durchlebt einen radikalen Wandel mit neuen Technologien und Konzepten wie Elektromobilität, Mobili-
Verkehrsindustrie im radikalen Wandel.
tät als Dienstleistung (Mobility as a Service, MaaS), vernetzten Fahrzeugen oder "Big Data"-basierten Anwendungen. Das führt zunehmend zu einer Konvergenz der ITS-Marktsegmente hin zu intelligenten, ganzheitlichen Mobilitätslösungen.
Trotz des Wegfalls zweier Großprojekte (landesweites Mautsystem in Tschechien und Infrastrukturabgabe [Pkw-Maut] in Deutschland) erreichte der Konzernumsatz EUR 731,2 Mio. (-0,9%) und damit beinahe den Vorjahreswert.
Wesentliche Ereignisse und Entwicklungen im Geschäftsjahr 2019/20:
Umsatz. Der Umsatz von Kapsch TrafficCom erreichte im Geschäftsjahr 2019/20 EUR 731,2 Mio. und lag damit EUR -6,6 Mio. (-0,9%) unter dem Vorjahreswert. Geografisch betrachtet verteilte sich der Konzernumsatz wie folgt:
EBIT. Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) war insbesondere aufgrund hoher Einmaleffekte mit EUR 39,2 Mio. negativ (Vorjahr: EUR +57,0 Mio.). Die EBIT-Marge betrug somit -5,4% (Vorjahr: +7,7%). Das operative Ergebnis vor Abschreibungen und Wertminderungen (EBITDA) war mit EUR 13,6 Mio. positiv (Vorjahr: EUR 71,5 Mio.) und die EBITDA-Marge betrug 1,9% (Vorjahr: 9,7%). Einmaleffekte betrafen hauptsächlich:
Die Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen erhöhten sich um EUR 11,5 Mio. auf EUR 334,9 Mio. (Vorjahr: EUR 323,5 Mio.). Die Quote für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen im Verhältnis zu den Umsatzerlösen stieg von 43,8% auf 45,8%.
Der Personalaufwand stieg um 6,5% auf EUR 269,2 Mio. (Vorjahr: EUR 252,7 Mio.), obwohl der durchschnittliche Personalstand (um 74 Personen) sank. Beim Vergleich des Personalstands zum Bilanzstichtag ergibt sich hingegen ein Anstieg um 123 Personen. Rückgänge gab es vor allem in Südafrika (-208 Personen) und Tschechien (-65 Personen), wo der Betrieb des landesweiten Mautsystems endete. Zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellte das Unternehmen in Polen wegen der Neubeauftragung der manuellen Bemautung (+235 Personen) und in den USA aufgrund der robusten Auftragslage (+145 Personen, exklusive Streetline) ein. Die Personalquote (Verhältnis Personalaufwand zu Umsatz) stieg von 34,3 % im Vorjahr auf nun 36,8%.
Der Aufwand für planmäßige Abschreibungen stieg auf EUR 27,9 Mio. (Vorjahr: EUR 14,5 Mio.). Dies ist im Umfang von EUR 13,8 Mio. auf die Erstanwendung des IFRS 16 zurückzuführen.
Im Geschäftsjahr wurden Wertminderungen in Höhe von EUR 24,9 Mio. erfasst. Diese beziehen sich einerseits auf die Wertminderung von Vertragsanbahnungskosten in Höhe von EUR 4,1 Mio. aufgrund der frühzeitigen Kündigung der deutschen Pkw-Mautprojekte, andererseits auf Wertminderungen im Zusammenhang mit aktualisierten Einschätzungen zum IMS-Segment – insbesondere zum weiteren Geschäftsverlauf in Sambia (EUR 13,8 Mio.) – und die Wertminderung des Firmenwerts in Höhe von EUR 6,9 Mio.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken gegenüber dem Vorjahr um 6,0% auf EUR 118,7 Mio. Die Anwendung des IFRS 16 führte im Wesentlichen zu einem Rückgang bei Mieten von EUR 13,3 Mio. und bei Kfz-Aufwendungen von EUR 1,7 Mio. Diese sind nun in der Abschreibung der Nutzungsrechte (EUR 13,8 Mio.) sowie im Finanzergebnis (EUR 1,1 Mio.) enthalten. Rechts- und Beratungskosten sanken um EUR 5,5 Mio. vor allem in Australien, Österreich und den USA. Andererseits stiegen die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen um EUR 9,1 Mio., was vorwiegend auf Wertberichtigungen für Sambia und die USA zurückzuführen ist. Operative Währungsverluste stiegen um EUR 5,2 Mio.
Das anteilige Ergebnis aus Gemeinschaftsunternehmen zeigt im Wesentlichen das anteilige Ergebnis des Joint Ventures autoTicket GmbH in Deutschland in Höhe von EUR -4,6 Mio. (Vorjahr: EUR 0,7 Mio.) sowie das anteilige Ergebnis eines Joint Ventures in Kolumbien mit EUR -0,06 Mio.
Finanzergebnis. Das Finanzergebnis verschlechterte sich deutlich von EUR -1,7 Mio. im Vorjahr auf nun EUR -23,1 Mio. Die Fremdwährungsverluste stiegen auf EUR -9,0 Mio. (Vorjahr: EUR -5,2 Mio.) vor allem im Zusammenhang mit dem südafrikanischen Rand (ZAR) und dem sambischen Kwacha (ZMW). Die Zinsaufwendungen für Leasingverträge (IFRS 16) betrugen im Geschäftsjahr 2019/20 EUR -1,1 Mio. Die Anteile an Q-Free ASA, Norwegen, mussten (aufgrund des Kursverlaufs dieser Aktie) im Ausmaß von EUR -5,7 Mio. abgewertet werden. Weiters wurden Verluste aufgrund von Hyperinflationsanpassungen in Argentinien in Höhe von EUR -2,3 Mio. erfasst, sowie Verluste von derivativen Finanzinstrumenten in Höhe von EUR -1,4 Mio. Im Vorjahr war der Ertrag aus dem Verkauf der Beteiligung an ParkJockey Global Inc., USA, in Höhe von EUR 5,1 Mio. enthalten. Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen als Finanzinvestitionen. Der Ergebnisbeitrag von Traffic Technology Services Inc., USA, machte -1,2 Mio. (Vorjahr: EUR -0,3 Mio.) aus.
Ertragsteuern. Diese betrugen EUR 7,7 Mio. (Vorjahr: EUR -8,5 Mio.). Dieser Wert setzt sich aus laufenden Steuern sowie latenten Steueransprüchen (aus permanenten steuerlichen Differenzen und Verlustvorträgen) und Steuerumlagen zusammen. Alleine die Konzernmutter Kapsch TrafficCom AG bildete eine positive Steuerumlage an den österreichischen (Steuer-)Gruppenträger KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH in Höhe von EUR 5,6 Mio. Für die angefallenen Wertminderungen aufgrund geänderter Geschäftserwartungen (vor allem im Zusammenhang mit den Aktivitäten in Sambia) wurden latente Steueransprüche nur zu einem geringen Teil angesetzt.
Periodenergebnis. Das Periodenergebnis war mit EUR -55,7 Mio. stark negativ (Vorjahr: EUR 46,6 Mio.). Den Anteilseignern der Gesellschaft war ein Ergebnis von EUR -48,1 Mio. zuzurechnen. Dies entspricht einem Ergebnis je Aktie in Höhe von EUR -3,70 (Vorjahr: EUR 3,68).
Sonstiges Ergebnis. Diese Position enthält im Wesentlichen Währungsumrechnungsdifferenzen und Umbewertungen von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses. Das sonstige Ergebnis betrug EUR 0,2 Mio. (Vorjahr angepasst: EUR -1,4 Mio.).
Gesamtergebnis. Das Gesamtergebnis als Summe von Periodenergebnis und sonstigem Ergebnis betrug EUR -55,5 Mio. (Vorjahr angepasst: EUR 45,2 Mio.).

Umsatz. Im Geschäftsjahr 2019/20 stieg der Umsatz um 0,9 % auf EUR 563,5 Mio. und trug 77,1% (Vorjahr: 75,7%) zum Gesamtumsatz bei.
Der mit EUR 315,0 Mio. (Vorjahr: EUR 334,3 Mio.) größte Umsatzbeitrag konnte auch in diesem Geschäftsjahr in der Region EMEA erwirtschaftet werden. Hier arbeitet Kapsch TrafficCom an landesweiten Mautprojekten in Tschechien, Polen, Weißrussland und Bulgarien sowie an großen Projekten in Südafrika.
Das Volumen der Betriebsprojekte sank um 12,8 %, im Wesentlichen aufgrund der geringeren Umsätze in Polen und Tschechien. In Polen lief der Vertrag zum Betrieb des landesweiten Mautsystems im November 2019 aus. Es gelang aber, mit den polnischen
Behörden eine Vereinbarung zu treffen: Kapsch TrafficCom unterstützt nach Auslauf des alten Vertrags den Betrieb des Mautsystems für weitere 27 Monate. Der Leistungsumfang wurde deutlich reduziert, weswegen der Projektumsatz im Vergleich zum Vorjahr erheblich sank. Auch in Tschechien lief Ende November 2019 der Vertrag zum Betrieb des landesweiten Mautsystems aus. Der Wegfall dieses Großprojekts mit jährlichen Umsätzen jenseits von EUR 70 Mio. machte sich bereits im vierten Quartal deutlich bemerkbar. Das Volumen der Errichtungsprojekte ging um 5,7% zurück. Im Vergleich zum Vorjahr sanken vor allem die Umsätze in Weißrussland, Bulgarien, Österreich und Polen. In Österreich stellte das Unternehmen im ersten Halbjahr ein Errichtungsprojekt fertig. Rund um die Neugestaltung der Aktivitäten in Polen sind ebenfalls keine signifikanten Erweiterungsinvestitionen erfolgt. Die Komponentenumsätze in der Region EMEA stiegen stark an (+36,1%).
Der Umsatz in der Region Americas konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr deutlich auf EUR 221,4 Mio. (+26,9%) gesteigert werden. Treiber waren die Errichtungsumsätze vor allem in den USA, die um 61,6% zulegten. Demgegenüber gingen die Komponentenumsätze um 3,8% zurück. Nach zwei Rekordjahren pendelten sich die Verkäufe von On-Board Units in Nordamerika wieder auf einem Normalniveau ein. Ein höherwertiger Produktmix konnte den Mengenrückgang nicht ausgleichen. Auch die Umsätze aus Betriebsprojekten sanken um 3,5%.
In der Region APAC war zur Vergleichsperiode des Vorjahrs ein Umsatzrückgang von EUR 49,7 Mio. auf EUR 27,0 Mio. zu verzeichnen. Dieser rührte vor allem aus niedrigeren Errichtungsumsätzen. Ein Teil der Errichtungsprojekte, vor allem in Australien, war bereits fortgeschritten bzw. in einer finalen Phase und es gelang nicht in ausreichendem Maß, neue Projekte zu akquirieren. Während die Betriebsumsätze auf Vorjahresniveau gehalten werden konnten, gingen die Komponentenumsätze insbesondere in Australien zurück (-41,8%). Gründe waren ausgelaufene Verträge und niedrigere Bestellmengen durch temporäre Schwankungen.
Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden 13,2 Mio. On-Board Units verkauft. Das lag etwas unter der Rekordmarke des Geschäftsjahrs 2018/19 von 13,5 Mio. Stück. Steigerungen wurden im Wesentlichen in Spanien verzeichnet. In den USA und in Australien gingen die Verkaufszahlen zurück. Dennoch stiegen die Komponentenumsätze insgesamt um 5,6%.
| In EUR Mio. | 2018/19 | 2019/20 | +/- |
|---|---|---|---|
| Umsatz | 558,4 | 563,5 | 0,9% |
| Errichtung | 190,5 | 219,3 | 15,1% |
| Betrieb | 264,4 | 234,9 | -11,1% |
| Komponenten | 103,5 | 109,3 | 5,6% |
| EBIT | 64,9 | 1,5 | -97,7% |
EBIT. Das operative Ergebnis sank auf EUR 1,5 Mio. (Vorjahr: EUR 64,9 Mio.). Dieser starke Rückgang ist zum Großteil auf höhere Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen sowie höheren Personalaufwand zurückzuführen. Dies betraf insbesondere die Region Americas, wo das Volumen der Errichtungsprojekte stark zulegte. Die planmäßigen Abschreibungen stiegen um EUR 14,4 Mio. auf EUR 21,7 Mio. Hauptgrund dafür war die Erstanwendung des IFRS 16, die zu einer Verschiebung von sonstigen betrieblichen Aufwendungen zu Abschreibungen (EUR 11,3 Mio.) und Zinsen (EUR 0,9 Mio.) führte. Wertminderungen von Vermögenswerten im Zusammenhang mit den Pkw-Mautprojekten in Deutschland belasteten das EBIT in Höhe von EUR 3,7 Mio.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken auf EUR 80,9 Mio. (EUR -9,3 Mio.). Dafür waren ein Rückgang des Mietaufwands im Wesentlichen aufgrund der Anwendung des IFRS 16, um EUR 11,0 Mio. verantwortlich. Zudem gingen Rechts- und Beratungskosten um EUR 4,0 Mio. sowie die Marketing- und Werbekosten um EUR 2,3 Mio. zurück. Die Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte stiegen demgegenüber um EUR 1,4 Mio. Das operative Währungsergebnis (netto) betrug EUR +0,7 Mio. und war im Vergleich zum Vorjahr um EUR 2,7 Mio. geringer.
IMS-Umsatz nach Regionen.

Umsatz. Im Geschäftsjahr 2019/20 sank der Umsatz um 6,5 % auf EUR 167,7 Mio. und trug 22,9% (Vorjahr: 24,3%) zum Gesamtumsatz bei. Dies war im Wesentlichen auf geringere Umsatzerlöse bei Betriebsprojekten und Komponenten zurückzuführen.
In der Region EMEA wurden Umsatzerlöse in Höhe von EUR 88,5 Mio. erzielt (Vorjahr: EUR 96,8 Mio.). Während die Errichtungsumsätze auf Vorjahresniveau gehalten wurden, sanken die Betriebsumsätze um 8,8%. Insbesondere aufgrund geringerer Komponentenverkäufe an Schwestergesellschaften (vor allem an Kapsch CarrierCom) gingen die Komponentenumsätze um EUR 2,5 Mio. zurück.
Einen Umsatzrückgang von 8,6 % auf EUR 72,2 Mio. gab es auch in der Region Americas. Höhere Betriebsumsätze (+9,0%) konnten Rückgänge bei den Errichtungsprojekten
(-19,1%) nicht kompensieren. Letztere waren vor allem der Fertigstellung des Errichtungsprojekts in Lima, Peru, geschuldet.
In der Region APAC stieg der Umsatz von EUR 3,6 Mio. auf EUR 7,0 Mio. Diese positive Entwicklung betraf sowohl die Errichtungs- als auch die Betriebsprojekte.
| In EUR Mio. | 2018/19 | 2019/20 | +/- |
|---|---|---|---|
| Umsatz | 179,4 | 167,7 | -6,5% |
| Errichtung | 80,8 | 73,6 | -8,9% |
| Betrieb | 86,4 | 84,4 | -2,3% |
| Komponenten | 12,2 | 9,7 | -20,6% |
| EBIT | -7,9 | -40,7 | -413,5% |
EBIT. Obwohl das Gros der IMS-Projekte profitabel war, betrug das EBIT im Segment IMS im Geschäftsjahr 2019/20 EUR -40,7 Mio. (Vorjahr: -7,9 Mio.). Für dieses negative Ergebnis waren hauptsächlich Einmaleffekte verantwortlich. Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte im Zusammenhang mit aktualisierten Einschätzungen zum weiteren Geschäftsverlauf in Sambia und der aktualisierten Einschätzungen der zahlungsmittelgenerierenden Einheit IMS-EMEA betrugen EUR -26,6 Mio. Die Kosten für die Beendigung der Aktivitäten von Streetline, USA, (intelligente straßenseitige Parklösungen) schlugen mit EUR 2,6 Mio. zu Buche. Neben den Einmaleffekten belasteten vor allem höhere Personalkosten, insbesondere in Nordamerika, das Ergebnis. Die sonstigen Steuern und Abgaben waren um EUR 2,0 Mio. geringer als im Vorjahr, in dem in Brasilien steuerliche Wertberichtigungen in Höhe von EUR -2,0 Mio. (netto) anfielen.
| In EUR Mio. | 2018/19 | 2019/20 | +/- |
|---|---|---|---|
| EMEA | 431,1 | 403,5 | -6,4% |
| Errichtung | 108,0 | 102,8 | -4,8% |
| Betrieb | 278,2 | 245,0 | -11,9% |
| Komponenten | 44,9 | 55,7 | 24,0% |
| Americas | 253,4 | 293,6 | 15,9% |
| Errichtung | 129,5 | 170,8 | 31,9% |
| Betrieb | 65,8 | 67,0 | 1,7% |
| Komponenten | 58,1 | 55,9 | -3,7% |
| APAC | 53,3 | 34,1 | -36,0% |
| Errichtung | 33,8 | 19,3 | -43,0% |
| Betrieb | 6,7 | 7,3 | 9,3% |
| Komponenten | 12,7 | 7,4 | -41,6% |
| Gesamt | 737,8 | 731,2 | -0,9% |
Die Bilanzsumme von Kapsch TrafficCom zum 31. März 2020 betrug EUR 727,2 Mio. (31. März 2019 angepasst: EUR 676,6 Mio.). Der Wert zum 31. März 2019 wurde aufgrund der finalen Kaufpreisallokation von Intelligent Mobility Solutions Ltd., Sambia, geändert.
IFRS 16 wurde im Geschäftsjahr 2019/20 (mit 1. April 2019) erstmalig angewandt. Damit werden Nutzungsrechte aus Leasingverträgen als Sachanlagen aktiviert und planmäßig abgeschrieben. Für die Leasingverträge sind Leasingverbindlichkeiten anzusetzen. Bei Untermietverträgen werden im Falle einer Klassifizierung als Finanzierungsleasing keine Sachanlagen sondern Forderungen aktiviert.
Zum 31. März 2020 lag der Buchwert der Sachanlagen um EUR 60,3 Mio. über dem Bilanzwert zum 31. März 2019. Die Erhöhung beruht im Ausmaß von EUR 62,3 Mio. auf der Erstanwendung von IFRS 16 und dem Ansatz der Nutzungsrechte aus Leasingverträgen. Die immateriellen Vermögenswerte sanken zum angepassten Wert (31. März 2019) zum 31. März 2020 um EUR 24,7 Mio. Wesentliche Gründe für diesen Rückgang waren die Wertminderungen in Sambia (EUR -13,8 Mio.) sowie die Wertminderung des Firmenwerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheit IMS-EMEA (EUR -6,9 Mio.).
Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen erhöhten sich um EUR 12,6 Mio., vor allem aufgrund einer Finanzierung für die autoTicket GmbH, Deutschland (EUR +17,9 Mio.) abzüglich des negativen anteiligen Ergebnisses (EUR -4,6 Mio.). Der Rückgang in den sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerten und Beteiligungen (EUR -5,0 Mio.) resultierte hauptsächlich aus der Abwertung der Beteiligung an Q-Free ASA, Norwegen (EUR -5,7 Mio.). Die in der angepassten Bilanz zum 31. März 2019 ausgewiesenen sonstigen langfristigen Vermögenswerte in Höhe von EUR 4,5 Mio. betrafen hauptsächlich Vertragsanbahnungskosten. Im Zusammenhang mit der Beendigung der Verträge zur deutschen Pkw-Maut mussten im Geschäftsjahr 2019/20 EUR 4,1 Mio. wertgemindert werden. Infolge der finalen Kaufpreisallokation von Intelligent Mobility Solutions Ltd., Sambia, im August 2019 wurden die langfristigen Vermögenswerte zur Gänze nicht angesetzt (EUR -2,9 Mio.) und der Bilanzwert zum 31. März 2019 angepasst.
Aktive latente Steuern stiegen von EUR 18,5 Mio. auf EUR 26,3 Mio. Dies betraf großteils die aktiven latenten Steuern in den USA.
Die Vorräte sanken von EUR 64,1 Mio. auf EUR 55,7 Mio., speziell in Österreich (EUR -4,4 Mio.), Bulgarien (EUR -5,4 Mio.) und Kanada (EUR -2,6 Mio.), während sie in den USA (EUR +5,2 Mio.) stiegen.
Die Position "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte" sank im Vergleich zum 31. März 2019. Der Rückgang um insgesamt EUR 32,4 Mio. resultierte großteils aus einer Zahlung im Zusammenhang mit der Implementierung des landesweiten Pkw- und Lkw-Mautsystems in Bulgarien sowie aus geringeren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Tschechien. Andererseits stiegen die lang- und kurzfristigen Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen um EUR 12,6 Mio., was im Wesentlichen auf Projekte in den USA zurückzuführen war.
Die liquiden Mittel stiegen im Vergleich zum 31. März 2019 um EUR 27,9 Mio. Die Dividendenausschüttung von EUR 19,5 Mio. wurde durch den leicht positiven Free Cashflow im Geschäftsjahr 2019/20 und durch die Aufnahme neuer langfristiger Kredite kompensiert.
Aufgrund der Erstanwendung des IFRS 16 wurden entsprechende Leasingverbindlichkeiten angesetzt. Per 31. März 2020 betrugen die langfristigen Leasingverbindlichkeiten EUR 50,1 Mio. und die kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten EUR 13,6 Mio. Zum 1. April 2019, dem Erstanwendungszeitpunkt, betrugen diese EUR 40,5 Mio. bzw. EUR 12,4 Mio.
Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten stiegen im Geschäftsjahr 2019/20 um EUR 45,9 Mio. auf EUR 185,2 Mio. Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten betrugen am 31. März 2020 EUR 50,7 Mio. (EUR +20,8 Mio.). Die kurzfristigen Rückstellungen stiegen auf EUR 23,4 Mio. (Vorjahr: EUR 14,7 Mio.), im Wesentlichen aufgrund höherer Rückstellungen für Drohverluste.
Das Eigenkapital zum 31. März 2020 lag bei EUR 182,5 Mio. und somit um EUR 75,1 Mio. unter dem angepassten Wert zum Ende des Vorjahrs. Negativ wirkten sich das "Gesamtergebnis der Periode" von EUR -55,5 Mio. und die bezahlte Dividende (EUR 19,5 Mio.) aus. Der Anstieg der Bilanzsumme und der Rückgang des Eigenkapitals führten zu einer Eigenkapitalquote zum 31. März 2020 von 25,1% (31. März 2019 angepasst: 38,1%). Ohne die Erstanwendung von IFRS 16 hätte die Eigenkapitalquote 27,6% betragen.
Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit war im Geschäftsjahr 2019/20 mit EUR 33,4 Mio. positiv (Vorjahr: EUR -39,5 Mio.). Dabei ist zu erwähnen, dass Auszahlungen im Zusammenhang mit Leasing (EUR -13,6 Mio.) ab diesem Geschäftsjahr im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen werden (IFRS 16).
Da die gestiegenen Abschreibungen und Wertminderungen nicht zahlungswirksam sind, erzielte das Unternehmen trotz des negativen EBIT von EUR -39,2 Mio., einen positiven Cashflow aus dem Ergebnis von EUR 2,1 Mio. (Vorjahr: EUR 34,5 Mio.). Die Veränderungen des Nettoumlaufvermögens betrugen EUR 31,3 Mio. (Vorjahr: EUR -74,0 Mio.). Insbesondere gingen die Summe der "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte" und der "Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen" um EUR 16,9 Mio. zurück (Vorjahr: Anstieg um EUR 77,8 Mio.). Die Vorräte verminderten sich um EUR 8,4 Mio., während sie im Vorjahr um EUR 25,2 Mio. gestiegen waren. Der Rückgang der "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten" inklusive "Vertragsverbindlichkeiten aus Kundenverträgen" wirkte sich mit EUR -2,7 Mio. leicht negativ auf den Cashflow aus (Vorjahr: Anstieg um EUR 23,8 Mio.).
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2019/20 EUR -31,0 Mio. und war damit deutlich negativer als im vorangegangenen Geschäftsjahr (EUR -18,0 Mio.). Insbesondere die Auszahlungen für den "Ankauf von Wertpapieren, Beteiligungen und sonstigen langfristigen Finanzanlagen" stiegen. Dies betraf im Wesentlichen Finanzierungen des Gemeinschaftsunternehmens autoTicket GmbH, Deutschland (EUR -17,9 Mio.), die zum 31. März 2020 in Eigenkapital umgewandelt wurden. Im Vorjahr waren Investitionen in assoziierte Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und sonstige Beteiligungen mit EUR -17,9 Mio. enthalten, die ebenfalls großteils dem Gemeinschaftsunternehmen autoTicket GmbH, Deutschland zuzurechnen waren. Allerdings trug im Vorjahr der Verkauf der Beteiligung ParkJockey Global Inc., USA, mit EUR +10,7 Mio. wesentlich zur Verbesserung des Cashflows aus Investitionstätigkeit bei. Die Nettoinvestitionen waren 2019/20 mit EUR -11,4 Mio. auf ähnlichem Niveau wie im Vorjahr.
Der Free Cashflow (Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit plus Cashflow aus Investitionstätigkeit) betrug im Geschäftsjahr 2019/20 EUR 2,4 Mio. (Vorjahr: EUR -57,5 Mio.). Diese Entwicklung spiegelt den Rückgang des Nettoumlaufvermögens wider. Dabei
ist die oben erwähnte Umgliederung der Auszahlungen betreffend Leasing (EUR 13,6 Mio.) aufgrund der Erstanwendung des IFRS 16 zu berücksichtigen.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit war im Geschäftsjahr 2019/20 mit EUR 31,4 Mio. positiv (Vorjahr: EUR -27,1 Mio.). Das ist vor allem auf die Zunahme langfristiger Finanzverbindlichkeiten um EUR 62,6 Mio. zurückzuführen. Auszahlungen im Zusammenhang mit Leasingverträgen betrugen EUR -13,6 Mio. Diese waren im Vorjahr Teil des Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit. Die Zahlung der Dividende in Höhe von EUR 19,5 Mio. und Earn-out-Zahlungen aus früheren Akquisitionen in Höhe von EUR 2,0 Mio. reduzierten den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ebenfalls.
Der Finanzmittelbestand zum 31. März 2020 betrug EUR 122,6 Mio. (31. März 2019: EUR 94,7 Mio.)
Das Nettoumlaufvermögen betrug EUR 168,3 Mio. (31. März 2019: EUR 193,3 Mio.). Die Nettoverschuldung erreichte EUR 175,7 Mio. (31. März 2019: EUR 73,5 Mio.), was einem Verschuldungsgrad von 96,3% (31. März 2019 angepasst: 28,5%) entspricht. Der Anstieg der Nettoverschuldung resultierte im Wesentlichen aus der Erstanwendung des IFRS 16, der Zunahme der Finanzverbindlichkeiten, dem negativen Cashflow aus Investitionstätigkeit und der Dividendenzahlung. Ohne Anwendung des IFRS 16 hätten die Nettoverschuldung EUR 112,0 Mio. und der Verschuldungsgrad 61,2% betragen.
Die etablierte Struktur mit Solution Centers und einer Corporate-Technology-Funktion sorgt für eine straffe Ausrichtung der Innovationsprozesse.
Solution Centers umfassen je ein spezielles Markt-/Lösungs-Segment. Sie haben den Auftrag, Produkte und Lösungen für ihren Verantwortungsbereich zu definieren, zu entwickeln und in enger Abstimmung mit den Vertriebsregionen unter anderem
Etablierte Struktur mit:
auch zu vermarkten. Hauptaugenmerk ist und bleibt, die Vertriebsregionen bei der reibungslosen Umsetzung von kundenspezifischen Lösungen zu unterstützen.
Corporate Technology ist eine funktionsübergreifende Organisation, die die Solution Centers unterstützt. Das wichtigste Ziel ist die Identifizierung und Evaluierung erfolgversprechender neuer Technologien. Das ist ein Schlüsselfaktor, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Außerdem entwickelt und integriert Corporate Technology Lösungen, die auf Produkten und Lösungen von mehreren Solution Centers basieren, und stellt den Solution Centers Werkzeuge, Prozesse sowie gemeinsame Dienste und Module ebenso zur Verfügung wie Unterstützung bei Angelegenheiten betreffend der Rechte am geistigen Eigentum (Intellectual Property Rights, IPR).
Im Geschäftsjahr 2019/20 optimierte Kapsch TrafficCom das Patentportfolio weiter, indem sich das Unternehmen auf jene Bereiche fokussierte, die von hoher strategischer Bedeutung sind. Das aktuelle Patentportfolio umfasst 166 Patentfamilien
Fokussierte Patentstrategie:
Patent Monitoring
mit mehr als 1.243 individuellen Patenten und 106 laufenden Patentverfahren. Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden acht neue Patentfamilien in den Bereichen Maut und vernetzte Straßen eingetragen.
Der United States District Court in Delaware hat die noch anhängigen Patentverletzungsklagen des Unternehmens Neology, Inc. (Neology) gegen Kapsch
TrafficCom rechtskräftig abgewiesen. Damit ist bestätigt, dass Kapsch TrafficCom mit der Einfuhr, Vermarktung und dem Verkauf von gewissen Produkten keine Patentansprüche von Neology verletzt. Konkret ging es bei dem Disput um Produkte für elektronische Mautsysteme, die das ISO/IEC-18000-6C-Kommunikationsprotokoll (6C-Standard) nutzen. Die Klageabweisung bestätigt den 6C-Standard faktisch als offen und nicht proprietär. Er steht der gesamten Mautindustrie zur Verfügung. Kapsch TrafficCom befürwortet nachdrücklich offene Standards, die die landesweite Interoperabilität elektronischer Mautsysteme fördern.
Kapsch TrafficCom ist bestrebt, sowohl das Risiko von Patentverletzungen zu vermindern als auch das Patentieren von neuen Ideen zu fördern. Daher konzentriert sich das IPR-Management auf die Unterstützung des Produktmanagements und der Produktentwicklung. Durch Patentanalysen in verschiedenen Bereichen wird sichergestellt, dass die Produkte und Lösungen auch betrieben werden dürfen. Zusätzlich wurde das weltweite Patentüberwachungssystem (Patent Monitoring) weiter ausgebaut. Dabei werden Patentanmeldungen von Mitbewerbern sowie in relevanten Technologiesegmenten analysiert, um einen besseren Überblick über die Strategien der Mitbewerber zu gewinnen.
Kapsch TrafficCom unterhält bedeutende Entwicklungsstandorte in Österreich, Schweden, Argentinien, den USA, Kanada und Spanien. Weitere Entwicklungsressourcen liegen in Italien, Südafrika und Chile. Diese Standorte rund um den Globus können auch die Forschungs- und Entwicklungsinitiativen am Hauptsitz in den Bereichen Programmierung, technische Unterstützung und bei verschiedenen anderen verwandten Supportleistungen unterstützen. Mit Stand 31. März 2020 arbeiteten bei Kapsch TrafficCom 942 Ingenieure (Vorjahr: 860), die mit Forschung und Entwicklung beschäftigt waren. Die Entwicklungsaufwendungen von Kapsch TrafficCom im Geschäftsjahr 2019/20 betrugen EUR 130,7 Mio. (Vorjahr angepasst: EUR 111,3 Mio.). Dies entspricht 17,9% (Vorjahr angepasst: 15,1%) des Konzernumsatzes. Die Definition, welche Aufwendungen Forschung und Entwicklung zuzurechnen sind, wurde überarbeitet. Dementsprechend wurden die Vorjahreswerte angepasst. Wesentlichste Veränderung gegenüber dem Vorjahr ist, dass Aufwendungen für das IPR-Management nicht mehr einbezogen werden. Die Entwicklungsaufwendungen teilen sich nun wie folgt auf: Die Aufwendungen für kundenspezifische Entwicklungen betrugen EUR 69,7 Mio. (Vorjahr angepasst: EUR 51,4 Mio.), die Aufwendungen für Produktmanagement, Entwicklungsunterstützung und generische Entwicklungen betrugen in Summe EUR 61,0 Mio. (Vorjahr angepasst: EUR 59,9 Mio.).
Kapsch TrafficCom Group erstellt einen gesonderten konsolidierten nichtfinanziellen Bericht, der die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 267a UGB erfüllt. Er ist Teil des kombinierten Berichts 2019/20.
Das Corporate Risk & Opportunity Management ist im Finanzbereich von Kapsch TrafficCom AG als eigene Funktion positioniert. Wesentliche Schwerpunkte dieser Abteilung bilden das Enterprise Risk Management (ERM) und das projektbezogene Risikomanagement.
Das ERM spannt einen unternehmensweiten Rahmen zur strukturierten und systematischen Risikoerfassung, -quantifizierung, -minderung und -berichterstattung. Ausgangspunkt ist eine Analyse des Risikoprofils von Kapsch TrafficCom. Basierend
Risikomanagement beinhaltet die Identifikation, Bewertung und Steuerung von Risiken.
darauf wurden Geschäftsprozesse identifiziert, die wesentliche Risiken für die weitere Geschäftsentwicklung generieren. Für den Umgang mit den Risiken definiert das ERM spezielle Anforderungen. Diese werden in die jeweiligen Geschäftsprozesse implementiert. Dadurch berücksichtigt das ERM die Risiken systematisch dort, wo sie entstehen.
Der ERM-Ansatz zielt auf eine frühzeitige Identifizierung, Bewertung und Steuerung jener Risiken ab, die das Erreichen der strategischen und operativen Ziele des Unternehmens wesentlich beeinflussen können. Primäres Ziel ist dabei nicht die Risikovermeidung. Vielmehr geht es sowohl um den kontrollierten und bewussten Umgang mit Risiken als auch um das rechtzeitige Erkennen und Nutzen sich bietender Chancen. Dadurch leistet das ERM einen wertvollen Beitrag zur Unternehmenssteuerung.
Im Rahmen des ERM werden die wesentlichen Risiken quartalsweise erfasst, quantifiziert und global aggregiert. Der daraus abgeleitete Risikobericht ermöglicht die kompakte Erfassung und Verfolgung der wesentlichen Unternehmensrisiken. Der Bericht wird an den Vorstand, den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats und die erste Berichtsebene versendet.
Das projektorientierte Risikomanagement umfasst sowohl Kundenprojekte als auch interne Entwicklungsprojekte. Anhand von institutionalisierten Prozessen erfolgt bereits im Zuge der Angebotserstellung eine Analyse aller relevanten Risiken und Chancen. Dadurch wird eine Basis für Entscheidungen sowie für die zeitgerechte Planung und Umsetzung von Steuerungsmaßnahmen geschaffen.
Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Die Unternehmensführung von Kapsch TrafficCom aktivierte bestehende Business-Continuity-Pläne. Die interne technische Infrastruktur wurde rasch adaptiert, sodass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf breiter Basis von zuhause aus arbeiten konnten. Dadurch konnte die Geschäfts- und Handlungsfähigkeit bewahrt werden. Zudem etablierte das Unternehmen eine temporäre Business-Continuity-Organisation. Diese fokussierte sich auf den Umgang mit den Auswirkungen der Pandemie auf die Gruppe und ermöglichte eine rasche Reaktion auf aktuelle Entwicklungen.
Die wesentlichen generischen Risiken und Chancen von Kapsch TrafficCom sowie der generelle Umgang mit diesen Risiken sind nachfolgend kurz erläutert.
Volatilität des Auftragseingangs. Zu den wichtigsten Kundengruppen von Kapsch TrafficCom zählen vorwiegend Behörden und Gebietskörperschaften, aber auch private Konzessionäre, Public-Private-Partnership-Modelle und Konsumenten. Größe-
Geografische Diversifikation und Erweiterung des Produktportfolios tragen zur Umsatzstabilisierung bei. re Aufträge werden in der Regel ausgeschrieben. Bis ein Auftrag tatsächlich an Kapsch TrafficCom erteilt wird, existiert eine Reihe von Unsicherheitsfaktoren innerhalb und außerhalb des eigenen Einflussbereichs. So können beispielsweise politische Veränderungen sowie Einsprüche oder Klagen unterlegener Bieter zu einer Verzögerung der Auftragserteilung oder zur Aufhebung oder Modifizie-
rung einer Ausschreibung führen. Ebenso besteht das Risiko, dass Angebote von Kapsch TrafficCom aus technologischen, finanziellen, formellen oder sonstigen Gründen nicht erfolgreich sind.
Die Erschließung neuer und zum Kerngeschäft von Kapsch TrafficCom kompatibler Geschäftsbereiche hat neben dem angestrebten Umsatzwachstum auch die Glättung von Umsatzspitzen und somit eine stabilere Umsatzentwicklung zum Ziel. Dies soll durch zunehmende geografische Diversifizierung, durch weitere Verbreiterung des Kunden- und Produktportfolios sowie durch die Erhöhung des Umsatzanteils aus dem Betriebsgeschäft (technischer und kommerzieller Betrieb von in der Regel zuvor vom Unternehmen errichteten Systemen) erreicht werden. Letzteres wird zumeist langfristig beauftragt und zeichnet sich folglich durch besser planbare Umsätze aus.
Die wirtschaftliche Lage relevanter Volkswirtschaften, etwaige staatliche Investitionsprogramme, geänderte politische Schwerpunkte, der verstärkte Fokus auf Nachhaltigkeit, Handelskonflikte, militärische Auseinandersetzungen oder Epidemien können signifikante Einflüsse auf den Auftragseingang haben. So hat die plötzliche und rasante Verbreitung von SARS-CoV-2 die Unsicherheit hinsichtlich neuer Auftragseingänge erhöht. Bisherige Annahmen, insbesondere über den erwarteten Zeitpunkt neuer Kundenaufträge, mussten hinterfragt und teilweise überarbeitet werden. Die Business-Continuity-Organisation erwartete mit Status 3. Juni 2020 für rund 86% der identifizierten Projektchancen keine Auswirkungen und für 11% eine Verzögerung. Rund 3% wurden als pausiert oder gestoppt gemeldet.
Risiken der Projektabwicklung. Bei elektronischen Mautsystemen und intelligenten Verkehrslösungen handelt es sich häufig um anspruchsvolle und technologisch komplexe Systeme. Diese müssen innerhalb eines strikten Zeitrahmens imple-
mentiert werden. Das tatsächliche Projektumfeld kann jedoch nicht zur Gänze während der Angebotserstellung analysiert und berücksichtigt werden. Daher bleiben Unsicherheiten hinsichtlich des Integrationsaufwands von Drittsystemen, des Aufwands für Schnittstellen sowie anderer, die Abwicklung der Projekte beschleunigender oder verzögernder Faktoren. Auch unvermeidliche
Abhängigkeiten von Lieferanten und Dienstleistern können sich negativ auf eine qualitäts- und termingerechte Abwicklung eines Projekts auswirken. All diese Faktoren beeinflussen somit das Risiko von Terminüberschreitungen und/oder System- und Produktmängeln.
Im Zusammenhang mit der Errichtung von Systemen ist Kapsch TrafficCom meist vertraglich dazu verpflichtet, Leistungs- und Termingarantien abzugeben. Werden die vertraglichen Leistungen nicht erreicht oder Termine überschritten, sind üblicherweise Vertragsstrafen und Schadenersatz, in manchen Fällen auch Schadenersatz für entgangene Mauterlöse zu leisten. Wesentliche Terminüberschreitungen können zudem eine vorzeitige Vertragsbeendigung durch den Kunden zur Folge haben. Eine signifikante Verzögerung bei einem Projekt, ein deutliches Verfehlen der vertraglich zugesagten Leistungskriterien oder gar das Scheitern bei der Umsetzung eines Projekts könnten die Erfolgschancen bei zukünftigen Ausschreibungen reduzieren. Weiters besteht das Risiko, dass Kapsch TrafficCom Projekte nicht zu den vorab kalkulierten Kosten umsetzen kann. Durch die starke gesellschaftliche Opposition, die bei Mautsystemen fallweise auftritt, besteht das Risiko eines verspäteten oder eingeschränkten Starts der Mauteinhebung mit Auswirkungen auf Umsätze, Profitabilität und Zahlungsflüsse des Betriebsprojekts.
Kapsch TrafficCom setzt Projektmanagement-Methoden und Projektrisikomanagement-Verfahren auf Basis des IPMA (International Project Management Association)-Standards ein, um derartige Risiken bei Projekten zu minimieren.
Die Business-Continuity-Organisation erwartete mit Status 3. Juni 2020 aufgrund von COVID-19 für rund 96% der Projekte keine Auswirkungen und für 3% eine Verzögerung. Rund 1% wurde als pausiert oder gestoppt gemeldet.
Langfristige Verträge mit staatlichen Stellen. Bei zahlreichen Projekten sind staatliche Stellen die Auftraggeber. Rahmenund Dienstleistungsverträge im Zusammenhang mit Maut- oder Verkehrsmanagement-Projekten können Bestimmungen und Bedingungen enthalten, die in einem Ausschreibungsprozess nicht verhandelbar sind und die für Kapsch TrafficCom unvorteilhaft sein können. Einige mehrjährige Verträge umfassen anspruchsvolle Anforderungen hinsichtlich der zu erreichenden Performance der implementierten Systeme, Komponenten und Prozesse. Das Verfehlen dieser Anforderungen kann erhebliche Vertragsstrafen, Schadenersatzpflichten oder Vertragskündigung nach sich ziehen. Andererseits können aus einigen Verträgen bei Übererfüllung der Performance-Anforderungen erhebliche Bonuszahlungen lukriert werden. Bei langfristigen Aufträgen können darüber hinaus die erzielbaren Margen aufgrund von Kostenänderungen von den ursprünglichen Kalkulationen abweichen.
Aus Verträgen können sich Haftungen bezüglich eines Gewinnentgangs von Kunden, Produkthaftungen und andere Haftungen ergeben. Kapsch TrafficCom ist bestrebt, entsprechende Haftungsbeschränkungen in Verträgen festzulegen. Es kann jedoch keine Garantie dafür geben, dass in allen Verträgen ausreichende Haftungsbeschränkungen enthalten sind oder dass diese im jeweils anzuwendenden Recht durchsetzbar sind.
Innovationsfähigkeit. Die starke Marktposition von Kapsch TrafficCom beruht zu einem großen Teil auf der Fähigkeit, hochwertige, effiziente und zuverlässige Systeme, Komponenten, Lösungen und Dienstleistungen zu entwickeln. Kapsch TrafficCom
Ein permanenter und durchgängiger Innovationsprozess unterstützt die starke Marktposition.
verpflichtet sich zu einem permanenten und durchgängigen Innovationsprozess. Um die bereits starke Position im Bereich der Technologie beizubehalten, investiert Kapsch TrafficCom einen erheblichen Anteil ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung. Gelingt die erfolgreiche Entwicklung innovativer
Systeme, Komponenten, Lösungen und Dienstleistungen entsprechend den Anforderungen des Markts allerdings nicht, so kann dies der Wettbewerbsposition von Kapsch TrafficCom abträglich sein.
Da die Innovationsfähigkeit zu einem erheblichen Teil auf Technologien, firmeneigenem Know-how sowie auf geistigem Eigentum beruht, kann die weltweite Zunahme von Produktpiraterie und Reverse Engineering negative Auswirkungen auf die Marktposition von Kapsch TrafficCom haben. Das Unternehmen legt daher großen Wert auf den Schutz von Technologien und firmeneigenem Know-how, beispielsweise durch Patente und Geheimhaltungsvereinbarungen mit den relevanten Vertragspartnern. Andererseits können neu entwickelte Systeme, Komponenten, Lösungen oder Dienstleistungen aber auch die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen.
Akquisition und Integration von Unternehmen im Zuge des Unternehmenswachstums. Eines der strategischen Ziele von Kapsch TrafficCom besteht darin, sowohl organisch als auch durch ausgewählte Akquisitionen oder die Gründung von
Das internationale Wachstum eröffnet neue Chancen, beinhaltet aber auch Risiken.
Gemeinschaftsunternehmen international zu wachsen. Im Zuge dessen gilt es eine Reihe von Herausforderungen zu bewältigen, um die angestrebten Ziele und Synergien zu erreichen sowie die erwarteten Chancen aus dem Erwerb von neuen Technologien und Markt-Know-how umzusetzen.
Länderrisiko. Durch die verstärkte Ausweitung der Geschäftstätigkeit in Staaten außerhalb Europas ist Kapsch TrafficCom in einigen Ländern einem erhöhten politischen Risiko ausgesetzt. Wesentliche und derzeit nicht vorhersehbare politische Veränderungen können einen großen Einfluss auf die Möglichkeit haben, in diesen Ländern Projekte umzusetzen oder zu betreiben sowie liquide Mittel zur Verfügung zu stellen bzw. wieder rückzuführen. Auch könnte in Eigentumsrechte von Kapsch TrafficCom eingegriffen oder die Ausübung der Geschäftstätigkeit erschwert werden. Kapsch TrafficCom bezieht diese Risiken bei der Beurteilung derartiger Projekte mit ein.
Währungsrisiko. Kapsch TrafficCom verfügt als global tätiges Unternehmen über Niederlassungen und Tochtergesellschaften in vielen Ländern außerhalb der Eurozone. Damit ergeben sich Transaktionsrisiken aus möglichen Wechselkursschwan-
Finanzrisiken entstehen aus Wechselkurs- und Zinsschwankungen sowie Krediten. Ausreichende Liquidität erhöht die Flexibilität, auch kurzfristig agieren zu können.
kungen, die sich als Wechselkursverluste oder -gewinne im Konzernabschluss niederschlagen können. Kapsch TrafficCom ist bestrebt, diese Risiken in Höhe der Nettowährungspositionen aus den jeweiligen Projekten so weit wie möglich zu vermeiden oder erforderlichenfalls abzusichern. Aufgrund der oftmals schwer abzuschätzenden Nettowährungsposition zu den jeweiligen Zahlungsflussterminen kann eine Absicherung jedoch nur in eingeschränktem Umfang vorgenommen werden. Das verbleibende Wechselkursrisiko wird akzeptiert
und in der Unternehmensplanung berücksichtigt. Aufgrund der Umrechnung von Einzelabschlüssen der Tochtergesellschaften außerhalb der Eurozone in die Konzernwährung Euro unterliegt Kapsch TrafficCom auch einem Translationsrisiko. Zudem können langfristig nachteilige Wechselkursänderungen auch dazu führen, dass sich die Position von Kapsch TrafficCom gegenüber den Mitbewerbern verändert, wenn beispielsweise auf einer Euro-Kostenstruktur basierende Produkte und Lösungen außerhalb der Eurozone nicht mehr zu konkurrenzfähigen Preisen angeboten werden können.
Zinsrisiko. Im Rahmen der Projektfinanzierung werden regelmäßig auch variable Zinssätze vereinbart, die an Marktzinsen (zum Beispiel Euribor) gebunden sind. In diesem Zusammenhang besteht ein Zinsrisiko, welches – sofern wesentlich – durch geeignete Finanzinstrumente abgesichert wird.
Liquiditätsrisiko. Finanzielle Mittel müssen in ausreichendem Maß verfügbar sein, um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit von Kapsch TrafficCom zu gewährleisten. Die Verfügbarkeit von mittel- und langfristigen Finanzierungen ist für die Durchführung von größeren Projekten wie etwa der Errichtung eines landesweiten Mautsystems bei vereinbarter verzögerter Zahlung durch einen großen Auftraggeber und für die Akquisition von Unternehmen erforderlich. Darüber hinaus ist für die Durchführung großer Projekte regelmäßig die Stellung zum Teil umfangreicher Bankgarantien als Sicherheitsleistung für Angebotspflichten (Bid Bonds) oder zur Absicherung möglicher Gewährleistungsansprüche (Performance Bonds) erforderlich.
Kapsch TrafficCom unterliegt in Finanzierungsverträgen üblichen Beschränkungen ihrer Geschäftspolitik, wie etwa im Zusammenhang mit der Aufnahme weiterer Fremdmittel, bei der Nutzung von Vermögensgegenständen als Sicherungsmittel oder bei der Stellung von Garantien oder Bürgschaften zugunsten Dritter. Die Verfügbarkeit von Finanzierungen und Bankgarantien ist neben Marktgegebenheiten insbesondere von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Kapsch TrafficCom abhängig. Die mangelnde Verfügbarkeit von liquiden Mitteln (selbst bei grundsätzlich gegebener Solvenz), von Finanzierungen oder von Bankgarantien kann wiederum erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Kapsch TrafficCom haben.
Dem Liquiditätsrisiko wird durch laufende konzernweite Cashflow-Planung entgegengewirkt. Potenzielle Liquiditätsengpässe können so frühzeitig identifiziert und entsprechende Gegenmaßnahmen rechtzeitig ergriffen werden.
Als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie implementierte Kapsch TrafficCom temporäre Business-Continuity-Strukturen und -Maßnahmen. Diese sehen unter anderem ein verstärktes Monitoring erwarteter Zahlungseingänge vor. Dadurch kann das Unternehmen rasch auf unerwartete Verzögerungen von Zahlungseingängen reagieren.
Kreditrisiko. Kapsch TrafficCom ist dem Risiko des Zahlungsausfalls von Kunden ausgesetzt. Die wesentlichen Kunden von Kapsch TrafficCom sind in hohem Umfang öffentliche Stellen, insbesondere im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb landesweiter oder regionaler Maut- und Verkehrsmanagement-Systeme. Kapsch TrafficCom tritt bei Projekten der öffentlichen Hand allerdings auch als Subauftragnehmer gegenüber Dritten (beispielsweise Konzessionären oder Generalunternehmern) auf. Das Ausmaß eines potenziellen Zahlungsausfalls schwankt je nach Auftragsgröße und kann bei einzelnen Großprojekten einen spürbaren Einfluss auf die Ertragslage nehmen. Die Bonität neuer und bestehender Kunden wird geprüft und entsprechend der Einschätzung des vorhandenen Zahlungsausfallsrisikos abgesichert. Zusätzlich nimmt Kapsch Traffic-Com Angebote von öffentlichen Institutionen wie der OeKB (Oesterreichische Kontrollbank AG), EKN (Exportkreditnämnden; Schwedische Kammer für Exportgarantien) und MIGA (Multilateral Investment Guarantee Agency) in Anspruch, um sich mithilfe von Garantien gegen das Ausfallsrisiko abzusichern. Darüber hinaus besteht ein Risiko, dass Gegenparteien von originären sowie derivativen Finanzinstrumenten (einschließlich Finanzinstituten mit angenommener guter Bonität) ihren Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nicht nachkommen können. Ein Ausfall oder Wertberichtigungsbedarf von Forderungen kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Kapsch TrafficCom haben.
Der Erfolg von Kapsch TrafficCom hängt zu einem nicht unwesentlichen Teil von Schlüsselpersonen mit langjähriger Erfahrung ab. Darüber hinaus ist die Fähigkeit, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu rekrutieren, in das Unternehmen zu inte-
Kapsch TrafficCom setzt attraktive Maßnahmen, um dem Personalrisiko entgegenzuwirken.
grieren und langfristig zu binden, von hoher Bedeutung. Der Verlust von wichtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Schlüsselpositionen sowie Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung können sich negativ auf den Erfolg der Unternehmensgruppe auswirken.
Kapsch TrafficCom setzt attraktive Maßnahmen wie Prämiensysteme oder Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten ein, um diesem Risiko entgegenzuwirken. Eine periodische Mitarbeiterbefragung unterstützt das Management dabei, aktuelle Anliegen, Sorgen und Wünsche sowie die allgemeine Stimmungslage zu ermitteln.
Im Zusammenhang mit der Teilnahme an Ausschreibungen öffentlicher Stellen, der Errichtung und dem Betrieb von Mautund Mobilitätslösungen, bei Akquisitionen und Kooperationen sowie rund um das Thema Kapitalmarkt sind eine Vielzahl von Regelungen und rechtlichen Vorgaben zu beachten. Es kann einen erheblichen administrativen, technischen und kommerziellen Aufwand erfordern, alle Anforderungen für die Regelkonformität zu erfassen, zu überwachen und umzusetzen. Soweit anwendbare Rechtsvorschriften oder behördliche Auflagen nicht eingehalten bzw. erfüllt werden, kann dies erhebliche Strafen nach sich ziehen und die Möglichkeit zur (erfolgreichen) Teilnahme an künftigen Ausschreibungen oder zur Fortführung der relevanten Geschäftstätigkeit einschränken.
Durch die verstärkte Ausweitung der Geschäftstätigkeit in neue Regionen und in ausgewählte neue IMS-Geschäftsfelder erhöht sich tendenziell das Risiko der Verletzung von Patenten oder allgemein von Intellectual Property Rights (IPR), was finanzielle Schäden aus Klagen sowie aus Gerichts- und Vergleichsverfahren zur Folge haben könnte. Kapsch TrafficCom versucht, diesem Risiko so weit wie möglich entgegenzuwirken, indem beispielsweise vor dem Eintritt in neue Märkte eine Überprüfung auf mögliche IPR-Verletzungen durchgeführt wird. Eine vollständige Vermeidung dieses Risikos ist jedoch nicht möglich.
Als Technologiekonzern ist Kapsch TrafficCom typischen IT-Risiken in Bezug auf die Sicherheit, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit von Daten ausgesetzt. Kapsch TrafficCom hat dafür ein IT-Risikomanagement-System nach der Corporate Risk and IT Security Application Method (CRISAM®) eingeführt und ist nach ISO 27001 (Information Security Management) zertifiziert. Außerdem hat Kapsch TrafficCom die in der DACH-Region (Deutschland, Österreich und Schweiz) betriebenen Mautsysteme nach ISO 20000 (IT-Service-Management – analog zu ITIL®) zertifiziert und forciert die Ausrollung von CRISAM® als IT Risk Management Tool innerhalb der Gruppe.
Der Enterprise-Risk-Management-Ansatz von Kapsch TrafficCom befasst sich nicht nur mit Risiken, sondern umfasst auch die regelmäßige Identifizierung, Bewertung und Steuerung von Chancen. Das Ziel dabei ist, die strategische Ausrichtung des
Die frühzeitige Identifizierung von Chancen eröffnet Potenziale.
Produktportfolios und der Marktaktivitäten durch frühzeitige Chancenidentifizierung gezielt zu steuern und entsprechende Potenziale zu verwirklichen.
Marktchancen bieten sich durch die geografische Diversifizierung sowie durch die zunehmende Verbreiterung des Kunden- und Produktportfolios, unter anderem getrieben durch folgende Faktoren:
Chancen bieten sich auch durch so genannte Change Requests – Änderungswünschen von Kunden die erst im Zuge der Projektabwicklung entstehen. Diese Änderungswünsche resultieren in Erweiterungen der vertraglichen Lieferbestandteile und werden gesondert bepreist und bezahlt.
Durch den zunehmenden Finanzierungsbedarf für Infrastrukturprojekte und die wachsende Notwendigkeit der Entlastung von staatlichen Budgets ergibt sich die Chance zur Erschließung neuer Mautmärkte, besonders in sogenannten Schwellen- und Entwicklungsländern, aber auch die Chance zur Ausweitung der Aktivitäten in bereits erschlossenen Märkten.
Die weltweite Verkehrszunahme und die damit einhergehenden Belastungen für Umwelt und Menschen eröffnen im Bereich Mobilitätslösungen Chancen, da beispielsweise Mauteinhebung, Road Pricing, die Einrichtung von Umweltzonen oder Zufahrtsbeschränkungen vermehrt als Steuerungselemente in der Umwelt- und Verkehrspolitik eingesetzt werden. Sowohl im Segment ETC als auch im IMS-Segment ergeben sich dadurch Chancen, das Portfolio entsprechend den neuen Anforderungen weiterzuentwickeln und zu vermarkten.
Ansprüche hinsichtlich der Produktivitätserhöhung von Fahrzeugen und des Fahrzeugbetriebs sowie der steigende Komfortanspruch der Reisenden eröffnen darüber hinaus Chancen durch die Erweiterung der Funktionalitäten bestehender Systeme. Dabei bieten sich Chancen, neue Kunden zu gewinnen oder mit neuen Konzepten sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Endkunden zu bedienen. Hervorzuheben sind hier Chancen in den Bereichen "Tolling as a Service" und "Mobility as a Service".
Sonstige Chancen. Durch laufende Innovation, Weiterentwicklung und den Erwerb neuer Technologien mittels Unternehmensakquisition eröffnen sich für Kapsch TrafficCom Chancen zur Effizienz- und Performancesteigerung in Kundensystemen sowie auf technologischen Vorsprung gegenüber Mitbewerbern im Hinblick auf Leistungsfähigkeit und Funktionalitäten der angebotenen Systeme.
Aus heutiger Sicht lassen sich keine Risiken erkennen, die den Fortbestand von Kapsch TrafficCom gefährden könnten. Durch die zunehmende geografische Diversifizierung und die kontinuierliche Erweiterung des Produkt- und Lösungsportfolios durch ausgewählte neue IMS-Lösungen konnte das Geschäftsmodell von Kapsch TrafficCom breiter aufgestellt werden, ohne dabei das Kerngeschäftsfeld verlassen zu müssen. Die Risikokonzentration in einzelnen Regionen und bei einzelnen Großprojekten wird dadurch laufend reduziert.
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Wirtschaftsinstitute rechnen für das Jahr 2020 mit einem teils signifikanten Rückgang der Wirtschaftsleistung, global wie auch in den für Kapsch TrafficCom wichtigsten Märkten. Zudem ist unklar, wie lange es dauern wird, bis sich die Volkswirtschaften wieder von den Maßnahmen gegen das Virus erholt haben werden. Auch die Auswirkungen auf Kapsch TrafficCom können zum aktuellen Zeitpunkt nicht umfassend beurteilt werden.
Wie im Vorjahr wurde auch im Geschäftsjahr 2019/20 die gruppenweit einheitliche Dokumentation aller Kontrollen zur Erreichung der wesentlichen Kontrollziele vorangetrieben und deren Einhaltung und Effizienz wurde mittels lokaler Prüfungen vor
Ort durch die Interne Revision nachgeprüft. Die einheitliche Erhebung erlaubt eine verbesserte Maßnahmensteuerung und dient als Grundlage für Prüfungen der Leistungsfähigkeit lokaler IKS.
Grundlage der Prozesse für die Konzernrechnungslegung und -berichterstattung ist ein Bilanzierungshandbuch (IFRS Accounting Manual), das von der Kapsch Group herausgegeben und regelmäßig aktualisiert wird. Darin werden die wesentlichen, auf den International Financial Reporting Standards (IFRS) basierenden Bilanzierungs- und Berichterstattungserfordernisse konzernweit vorgegeben. Eine weitere wichtige Basis des IKS stellen die Konzernrichtlinien, Arbeitsanweisungen und Prozessbeschreibungen dar.
Wesentliche Elemente des IKS sind die regelmäßige Durchführung des institutionalisierten Vier-Augen-Prinzips, der aufrechten Funktionstrennung sowie definierte Kontrollschritte zur Überwachung und Prüfung der Wirksamkeit und der Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Tätigkeit, der Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung und der Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften. Die zum IKS gehörenden Richtlinien von Kapsch TrafficCom AG folgen den grundsätzlichen Strukturen des international anerkannten Regelwerks für interne Kontrollsysteme (Internal Control and Enterprise Risk Management Framework des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission, COSO).
Die Erfassung der Geschäftsfälle von Kapsch TrafficCom erfolgt mit unterschiedlichen Software-Lösungen. In manchen Ländern ist aufgrund der Größe der Tochterunternehmen das Rechnungswesen an lokale Steuerberater ausgelagert. Die einzelnen Gesellschaften liefern monatlich an die Konzernzentrale Berichtspakete mit allen relevanten Buchhaltungsdaten zu Gesamtergebnisrechnung, Bilanz und Geldflussrechnung. Diese Daten werden dann quartalsweise in das zentrale Konsolidierungssystem (Hyperion Financial Management) eingepflegt. Die Finanzinformationen werden auf Konzernebene von der Kapsch TrafficCom AG überprüft und bilden die Basis für die Quartalsberichterstattung nach IFRS.
Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand in regelmäßigen Sitzungen über die wirtschaftliche Entwicklung in Form von konsolidierten Darstellungen bestehend aus Segmentberichterstattung, Ergebnisentwicklung mit Budget- und Vorjahresvergleich, Vorschaurechnungen, Konzernabschlüssen, Personal- und Auftragsentwicklung sowie ausgewählten Finanzkennzahlen informiert.
Den lokalen Anforderungen entsprechend liegt die Verantwortung für die Implementierung und Überwachung des internen Kontrollsystems beim jeweils zuständigen lokalen Management. Die Geschäftsführung der einzelnen Tochterunternehmen ist
Das interne Kontrollsystem ist jeweils lokal implementiert und wird zentral überwacht.
für die Einrichtung und Ausgestaltung eines den Anforderungen des jeweiligen Unternehmens entsprechenden internen Kontroll- und Risikomanagements im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sowie für die Einhaltung der konzernweiten Richtlinien und Vorschriften verantwortlich. Um die Geschäftsführungen der Tochterunternehmen hierbei besser unterstützen zu können, wurde
im Finanzbereich von Kapsch TrafficCom AG die Funktion eines IKS-Koordinators eingerichtet. Dieser hat die Aufgabe, das IKS in den wesentlichen Einzelgesellschaften der Kapsch TrafficCom Group laufend weiterzuentwickeln sowie die Verbesserung gefundener Schwachstellen zu initiieren und den Status der IKS-Implementierung periodisch an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats zu berichten.
Das zur Gänze aufgebrachte Grundkapital von Kapsch TrafficCom AG beträgt EUR 13,0 Mio. Es ist in 13,0 Mio. Stück nennbetragslose auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Es bestehen keine Beschränkungen betreffend die Ausübung von Stimmrechten oder die Übertragung von Aktien. KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH hielt zum Stichtag 31. März 2020 rund 63,3 % der Anteile. KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von DATAX HandelsgmbH, deren Anteile zu gleichen Teilen von der Traditio-Privatstiftung, der ALUK-Privatstiftung und der Children of Elisabeth-Privatstiftung, jeweils Privatstiftungen nach dem österreichischen Privatstiftungsgesetz, gehalten werden. Diese sind jeweils Mitgliedern der Familie Kapsch zurechenbar. Es gab zum Stichtag 31. März 2020 keinen weiteren Aktionär, der mehr als 10% der Stimmrechte an Kapsch TrafficCom AG hielt.
Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten. Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts durch Arbeitnehmer mit Kapitalbeteiligung. Es gibt keine besonderen Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats und die Änderung der Satzung der Gesellschaft. Bei der Gesellschaft besteht derzeit weder ein genehmigtes Kapital noch ein bedingtes Kapital, das den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne (neuerliche) Befassung der Hauptversammlung zur Ausgabe von Aktien ermächtigt. Marktübliche "Change of Control"-Klauseln, die gegebenenfalls zu einer Vertragsbeendigung führen können, betreffen Finanzierungsvereinbarungen wie das Schuldscheindarlehen und weitere Finanzierungen von in Summe rund EUR 200 Mio. oder stehen im Zusammenhang mit einzelnen Kundenverträgen in Nordamerika. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen Kapsch TrafficCom AG und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.
Gemäß C-Regel 61 des Österreichischen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass der konsolidierte Corporate-Governance-Bericht im Internet unter http://kapsch.net/ktc/ir/Corporate-Governance abgerufen werden kann.
Im Geschäftsjahr 2019/20 sind zahlreiche negative Effekte zusammengekommen. Viele Herausforderungen sind mittlerweile beseitigt (Sambia, Streetline, US-Patentdisput) und weiterhin ökonomisch belastende Faktoren sind bekannt: Die Personalknappheit in Nordamerika, die voraussichtlich bis Ende 2020 andauern wird. Mehraufwände bei der Implementierung neuer Software, die wahrscheinlich noch bis ins erste Halbjahr anfallen werden. Gleichzeitig steht das Unternehmen der Herausforderung gegenüber, den Wegfall des landesweiten Mautprojekts in Tschechien – mit einem hohen Umsatz- und Ergebnisbeitrag – seit Ende November 2019 zu kompensieren.
Kapsch TrafficCom rollt in den USA einen neuen Mobilitätsdienst aus, der es Autofahrern ermöglicht, Maut mithilfe eines Mobiltelefons zu bezahlen. Dafür fielen in den letzten Jahren bereits Entwicklungskosten an. Das Management plant, auch in den Geschäftsjahren 2020/21 und 2021/22 weiter in den Ausbau dieses Service zu investieren. Im Gegenzug wird in den Folgejahren ein merklicher Umsatz- und Ergebnisbeitrag erwartet.
Die Auswirkungen von COVID-19 auf das Geschäft sind aktuell noch nicht quantifizierbar. Das Management sieht derzeit nur einen geringen Einfluss; in einigen Regionen kommt es jedoch zu Verschiebungen. Es ist klar, dass die Visibilität, insbeson-
Zu früh für quantitativen Ausblick auf Geschäftsjahr 2020/21. Klar positives EBIT wird erwartet.
dere im Hinblick auf neue Ausschreibungen, zurückgegangen ist. Daher ist es zu früh, jetzt einen quantitativen Ausblick auf das Geschäftsjahr 2020/21 zu geben. Das Management erwartet, dass 2020/21 besser als das vorangegangene Geschäftsjahr werden und Kapsch TrafficCom wieder ein klar positives EBIT erwirtschaften können wird.
Mittelfristige Ziele. Kapsch TrafficCom plant in beiden Segmenten zu wachsen. In den nächsten Jahren kommen die kräftigsten Wachstumsimpulse aber voraussichtlich weiterhin aus dem Mautsegment.
Wien, am 15. Juni 2020
Georg Kapsch Vorsitzender des Vorstands
André Laux Mitglied des Vorstands
Alfredo Escribá Gallego Mitglied des Vorstands
Wir haben den Konzernabschluss der Kapsch TrafficCom AG, Wien, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der konsolidierten Bilanz zum 31. März 2020, der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung, der konsolidierten Eigenkapitalveränderungsrechnung und der konsolidierten Kapitalflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie den Erläuterungen zum Konzernabschluss (Konzernanhang), geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. März 2020 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des §245a UGB.
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
Im Konzernabschluss wird in den "Immateriellen Vermögenswerten" ein Firmenwert in Höhe von TEUR 44.072 ausgewiesen, der im Wesentlichen mit TEUR 11.783 der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ETC-Americas und mit TEUR 21.316 der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ETC-EMEA zugeordnet wurde. Der Konzern führt mindestens einmal jährlich und darüber hinaus bei Vorliegen von Anhaltspunkten einen Wertminderungstest (Impairment Test nach IAS 36) durch. Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurde der Firmenwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit IMS-EMEA in Höhe von TEUR 6.941 zur Gänze wertgemindert.
Die Überprüfung der Werthaltigkeit des Firmenwertes erfordert wesentliche Schätzungen des Managements über die künftige Marktentwicklung und die Gewinnwahrscheinlichkeit einzelner Großaufträge im Planungszeitraum. Dies betrifft insbesondere Mauterrichtungsprojekte im Segment ETC, wo der Auftragseingang sehr volatil ist und die Vergabe der Projekte in der Regel auf Basis von Ausschreibungen erfolgt, was regelmäßig mit gewissen Unsicherheitsfaktoren verbunden ist. Darüber hinaus bestehen in der Bewertung erhebliche Ermessensspielräume, insbesondere in Bezug auf den Diskontierungszinssatz und die Annahmen für die ewige Rente. Für den Konzernabschluss besteht auf Grund dieser Schätzungsicherheiten das Risiko einer Überbewertung des Firmenwertes, weshalb dies als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt identifiziert wurde.
Wir haben die Angemessenheit der zukunftsbezogenen Schätzungen und wesentlichen Annahmen sowie des herangezogenen Berechnungsmodells unter Einbeziehung von internen Bewertungsspezialisten beurteilt.
Dabei haben wir zunächst ein Verständnis über die Planungssystematik und den Planungsprozess sowie den Wertminderungsprozess (Identifizierung und Definition von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, Ermittlung des erzielbaren Betrages, Analyse der Werthaltigkeit, Ermittlung von Diskontierungszinssatz und Wachstumsrate sowie Berechnungsmodell) erlangt.
Wir haben nachvollzogen, ob die in der Planungsrechnung verwendeten Annahmen mit der vom Vorstand aufgestellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Planung übereinstimmen und die wesentlichen Treiber für die künftige Entwicklung (wie Umsatz, Aufwendungen, Projektplanung, Investitionen, Veränderungen im Working Capital) analysiert und kritisch gewürdigt. Die Annahmen in Bezug auf Diskontierungszinssatz und Wachstumsrate wurden anhand von externen Markt- und Branchendaten überprüft sowie das Berechnungsmodell rechnerisch nachvollzogen. Weiters haben wir die Angemessenheit der Angaben im Anhang zum Wertminderungstest beurteilt. Dies umfasste insbesondere auch die Sensitivitätsanalysen, die zur Risikobeurteilung möglicher Abweichungen von Umsatz- und Ergebnisannahmen sowie von den verwendeten Diskontierungszinssätzen und Wachstumsraten ermittelt wurden.
Das von der Gesellschaft eingesetzte Bewertungsmodell ist geeignet, um einen IFRS-konformen Werthaltigkeitstest (Impairment Test nach IAS 36) durchzuführen. Die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen und Bewertungsparameter sind vertretbar. Die von IAS 36 geforderten Anhangangaben sind vollständig.
Die Angaben des Konzerns zu Firmenwerten finden sich in Erläuterung 15 "Immaterielle Vermögenswerte", Erläuterung 9 "Wertminderungen" und Erläuterung 37.6.1 "Firmenwerte" unter Abschnitt 37 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden".
Ein signifikanter Teil der im Geschäftsjahr ausgewiesenen Umsatzerlöse und Ergebnisbeiträge des Konzerns stammt aus der Errichtung von Mautsystemen (ETC) und der Errichtung von Systemen zur Verkehrsüberwachung, -steuerung und -sicherheit (IMS). Die lang- und kurzfristigen Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen zum 31. März 2020 belaufen sich auf TEUR 151.956 und die lang- und kurzfristigen Vertragsverbindlichkeiten aus Kundenverträgen auf TEUR 30.303. Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden TEUR 292.873 an Umsätzen aus der Errichtung von ETC- und IMS-Systemen erzielt. Bei der Bilanzierung von Errichtungsprojekten realisiert der Konzern Umsätze nach IFRS 15 auf Basis des Fertigstellungsgrads, der aus dem Verhältnis der bereits angefallenen Kosten zu den geschätzten Gesamtkosten für den jeweiligen Auftrag ermittelt wird. Dies erfordert eine laufende Einschätzung und Aktualisierung der aus den Aufträgen resultierenden Kosten sowie der Risiken aus der Projektabwicklung, die sich aus technischen Problemen, zeitlichen Verzögerungen oder Problemen mit Sublieferanten oder sonstigen externen Rahmenbedingungen ergeben können und die Marge des Auftrags beeinflussen. Weiters können aus diesen Projekten auch Schadenersatz- oder Vertragsstrafen resultieren, die bei der Projektbewertung zu berücksichtigen sind und eine Risikoeinschätzung erfordern. Bei einzelnen Verträgen ist im Transaktionspreis auch eine variable Gegenleistung vereinbart, die ebenfalls zu Schätzungen führt. Im Falle von Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen wird der gesamte Auftragswert geschätzt. Bei den Großaufträgen des Konzerns handelt es sich regelmäßig um technisch komplexe Einzelaufträge, denen jeweils spezifische Auftragsbedingungen zugrunde liegen und die daher in Bezug auf Umsatzrealisierung und Projektrisiken einzeln zu würdigen sind.
Auf Grund der wesentlichen Auswirkungen der Großprojekte, insbesondere während der Errichtungsphase, auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns und der erheblichen Schätzungen, die mit der Bilanzierung dieser Aufträge verbunden sind, resultiert das Risiko, dass der Umsatz aus den Errichtungsprojekten, das Konzernergebnis und projektbezogene Bilanzposten wesentlich falsch dargestellt sind, weshalb dies als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt identifiziert wurde.
Im Rahmen unseres risikobasierten Prüfungsansatzes haben wir ein Verständnis über den Umsatzprozess und die internen Kontrollen erlangt und die Wirksamkeit ausgewählter interner Kontrollen überprüft. Dies betraf vor allem interne automatische und manuelle Kontrollen in Zusammenhang mit der Freigabe der Auftragskalkulation beim Abschluss neuer Verträge, Billigung der laufenden Nachkalkulation und Statusberichte zu Großprojekten. Wir haben das Fachkonzept des Konzerns zur Implementierung von IFRS 15 durchgesehen und gewürdigt. Darüber hinaus haben wir das im Geschäftsjahr 2018/19 implementierte konzernweite IT-System zur Umsatzbilanzierung nach IFRS 15 ("Revenue Engine") einer Systemprüfung unterzogen und die korrekte Berechnung der Umsätze auf Basis des Fertigstellungsgrads nachvollzogen. Wir nahmen stichprobenartig Einsicht in Projektanträge, Kundenverträge, Aufsichtsratsprotokolle, das Projektbudgetierungstool sowie Detailkostenaufstellungen und haben Gespräche mit den Projektmanagern und dem Management zum Projektverlauf, Projektrisiken und den Planungsannahmen einzelner wesentlicher Projekte geführt. Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Schätzungen lag ein besonderer Fokus auf der Überprüfung der regelmäßigen Aktualisierung der Planannahmen, insbesondere für die Planauftragskosten bis zur Fertigstellung und die Planmarge des Projekts. Dabei haben wir auf historische Erfahrungswerte betreffend die Genauigkeit von Schätzungen von in der Vergangenheit abgewickelten Großprojekten zurückgegriffen. Wir haben die Angemessenheit der Angaben zu Schätzungsunsicherheiten überprüft und die Berechnung der Sensitivitätsangaben bei Margenänderung der wesentlichen Projekte um 10 % nachvollzogen.
Die angewendeten Bewertungsverfahren und die zugrunde liegenden Annahmen zur Umsatzrealisierung von Errichtungsprojekten sind vertretbar. Die von IFRS 15 geforderten Anhangangaben sind vollständig.
Die Angaben des Konzerns zur Ertragsrealisierung finden sich in der Erläuterung 1.4.1 "Erlösrealisierung bei Auftragsfertigung", in den Erläuterungen 21 "Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten" sowie in der Erläuterung 37.3 "Ertragsrealisierung" unter Abschnitt 37 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden".
Im Jahr 2018 erhielt das Gemeinschaftsunternehmen autoTicket GmbH, Deutschland, den Auftrag für die Erhebung der Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) in Deutschland. Darüber hinaus wurde die Konzerngesellschaft MTS Maut & Telematik Services GmbH, Deutschland, bereits zuvor in einem separaten Vergabeverfahren als alleiniger Dienstleister für die automatische Kontrolle der Pkw-Maut mandatiert.
Am 18. Juni 2019 veröffentlichte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil, in dem die in Deutschland geplante Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) für unvereinbar mit dem EU-Recht erklärt wurde. Am Folgetag hat der Kunde die zur Realisierung und zum Betrieb der Pkw-Maut geschlossenen Verträge zum 30. September 2019 gekündigt.
Die Betreiberparteien des gekündigten Vertrags zum Projekt "Erhebung der Maut" sind die Kapsch TrafficCom AG, Wien, die CTS EVENTIM AG & Co KGaA, Deutschland, und die autoTicket GmbH, Deutschland. Gemeinsam erhoben sie im Dezember 2019 Forderungen in Höhe von EUR 560 Mio. gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Diese werden vom zuständigen Ministerium bestritten und es wurde ein Schiedsgericht angerufen.
Die Kündigung des Vertrages führte im Konzern im Geschäftsjahr 2019/20 zu Wertminderungen von sonstigen langfristigen Vermögenswerten und zu erheblichem Rechts- und Beratungsaufwand. Im Konzernabschluss war insbesondere auch die Werthaltigkeit des Beteiligungsansatzes des nach der At-Equity-Methode bilanzierten Gemeinschaftsunternehmens autoTicket GmbH, Deutschland, in Höhe von TEUR 24.045 zu beurteilen, die Bilanzierung von Eventualforderungen und -verbindlichkeiten und die Vollständigkeit der erforderlichen Anhangangaben.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns mit dem Vorstand und der Rechtsabteilung des Konzerns besprochen. Wir haben uns mit den Vertragsbestimmungen zur Kündigung auseinandergesetzt und externe Bestätigung von den Rechtsanwälten eingeholt, die den Sachverhalt für den Konzern betreuen. Wir haben weiters den testierten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 der autoTicket GmbH, Deutschland, eingesehen und von deren Abschlussprüfer Prüfungshandlungen auf das für die At-Equity-Bilanzierung erforderliche Konzernberichtspaket zum 31. März 2020 vornehmen lassen. Wir haben hierzu auch mehrere Gespräche und Videokonferenzen mit dem Abschlussprüfer geführt. Wir haben weiters Spezialisten aus unserer IFRS-Fachabteilung konsultiert, insbesondere zur Frage der Bilanzierung von Eventualforderungen und -verbindlichkeiten und zu den erforderlichen Anhangangaben.
Die vorgenommenen Wertminderungen von sonstigen langfristigen Vermögenswerten und die zugrunde liegenden Annahmen zur Werthaltigkeit des Beteiligungsansatzes an dem Gemeinschaftsunternehmen autoTicket GmbH, Deutschland, sind vertretbar. Die Eventualforderungen und -verbindlichkeiten sind angemessen dargestellt und die insbesondere nach IAS 37 geforderten Anhangangaben sind vollständig.
Die Angaben des Konzerns zur Kündigung des Vertrages für den Auftrag für die Erhebung der deutschen Infrastrukturabgabe finden sich insbesondere in Erläuterung 2 "Infrastrukturabgabe Deutschland", Erläuterung 9 "Wertminderungen", Erläuterung 16 "Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen" und Erläuterung 31 "Eventualschulden und sonstige Haftungsverhältnisse".
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des §245a UGB, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Der Konzernlagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach §243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf ab.
In Verbindung mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen und zu überlegen, ob es wesentliche Unstimmigkeiten zwischen den sonstigen Informationen und dem Konzernabschluss oder mit unserem während der Prüfung erlangten Wissen gibt oder diese Informationen sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir, basierend auf den durchgeführten Arbeiten, zur Schlussfolgerung gelangen, dass die sonstigen Informationen wesentlich falsch dargestellt sind, müssen wir dies berichten. Wir haben diesbezüglich nichts zu berichten.
Wir wurden von der ordentlichen Hauptversammlung am 10. September 2019 als Abschlussprüfer gewählt und am 16. Dezember 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Jahr 2006 Konzernabschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Peter Pessenlehner.
Wien, den 15. Juni 2020
PwC Wirtschaftsprüfung GmbH
gez.:
Mag. Peter Pessenlehner Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung und Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des §281 Abs. 2 UGB zu beachten.
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Wien, am 15. Juni 2020
Georg Kapsch Vorsitzender des Vorstands
André Laux Mitglied des Vorstands
Alfredo Escribá Gallego Mitglied des Vorstands
| Jahresabschluss | 98 |
|---|---|
| Bilanz zum 31. März 2020 | 99 |
| Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2019/20 | 101 |
| Anhang für das Geschäftsjahr 2019/20 | 102 |
| Lagebericht zum 31. März 2020 | 119 |
| Bestätigungsvermerk | 131 |
| Erklärung der gesetzlichen Vertreter | 138 |
| 31.3.2020 | 31.3.2019 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | TEUR | TEUR | |||
| A. | Anlagevermögen | |||||
| I. | Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| 1. gewerbliche Schutzrechte und ähnliche |
||||||
| Rechte und Vorteile sowie daraus | ||||||
| abgeleitete Lizenzen | 20.741.081,17 | 17.583 | ||||
| 2. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau |
211.571,47 | 1.158 | ||||
| 20.952.652,64 | 18.741 | |||||
| II. | Sachanlagen | |||||
| 1. Investitionen in fremden Gebäuden |
1.608.030,68 | 1.752 | ||||
| 2. technische Anlagen und Maschinen |
462.519,49 | 296 | ||||
| 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts |
||||||
| ausstattung | 1.545.373,24 | 1.562 | ||||
| 3.615.923,41 | 3.610 | |||||
| III. Finanzanlagen | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen |
199.735.418,43 | 177.518 | ||||
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen |
50.350.677,47 | 62.395 | ||||
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 50.350.677,47 | 62.395 | ||||
| 3. Beteiligungen |
43.063.830,85 | 30.861 | ||||
| 4. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens |
4.375,00 | 4 | ||||
| 293.154.301,75 | 270.778 | |||||
| 317.722.877,80 | 293.129 | |||||
| B. Umlaufvermögen | ||||||
| I. | Vorräte | |||||
| 1. Waren |
7.750.382,21 | 8.594 | ||||
| 2. noch nicht abrechenbare Leistungen |
23.676.745,82 | 28.551 | ||||
| 3. geleistete Anzahlungen |
424.680,10 | 574 | ||||
| 31.851.808,13 | 37.719 | |||||
| II. | Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
8.571.038,48 | 6.543 | ||||
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0,00 | 0 | ||||
| 2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen |
117.312.672,43 | 116.883 | ||||
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0,00 | 20.544 | ||||
| 3. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen |
||||||
| ein Beteiligungsverhältnis besteht | 2.077.380,26 | 6.581 | ||||
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 1.134.049,79 | 335 | ||||
| 4. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände |
9.792.561,66 | 10.876 | ||||
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0,00 | 0 | ||||
| 137.753.652,83 | 140.883 | |||||
| III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 27.590.404,12 | 19.704 | ||||
| 197.195.865,08 | 198.306 | |||||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 2.277.290,48 | 1.679 | ||||
| D. Aktive latente Steuern | 2.712.338,80 | 2.559 | ||||
| 519.908.372,16 | 495.673 |
| 31.3.2020 | 31.3.2019 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | TEUR | TEUR | |||
| A. | Eigenkapital | |||||
| I. | eingefordertes und eingezahltes Grundkapital gezeichnetes Grundkapital |
13.000.000,00 | 13.000.000,00 | 13.000 | 13.000 | |
| II. | Kapitalrücklagen gebundene |
117.400.000,00 | 117.400 | |||
| III. Bilanzgewinn davon Gewinnvortrag |
139.363.668,80 | 124.617.211,76 | 127.945 | 158.864 | ||
| 255.017.211,76 | 289.264 | |||||
| B. Rückstellungen | ||||||
| 1. | Rückstellungen für Abfertigungen | 7.747.158,61 | 6.480 | |||
| 2. | sonstige Rückstellungen | 16.910.396,44 | 17.251 | |||
| 24.657.555,05 | 23.731 | |||||
| C. Verbindlichkeiten | ||||||
| davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 56.718.150,73 | 43.433 | ||||
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 183.515.454,62 | 139.245 | ||||
| 1. | Schuldscheindarlehen | 75.303.454,62 | 74.961 | |||
| davon konvertibel davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr |
0,00 0,00 |
0 0 |
||||
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 75.303.454,62 | 74.961 | ||||
| 2. | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 125.709.462,56 | 69.282 | |||
| davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 17.497.462,56 | 4.998 | ||||
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 108.212.000,00 | 64.284 | ||||
| 3. | erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 651.513,19 | 615 | |||
| davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 651.513,19 | 615 | ||||
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0,00 | 0 | ||||
| 4. | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 3.970.949,45 | 6.753 | |||
| davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.970.949,45 0,00 |
6.753 0 |
||||
| 5. | Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen | |||||
| Unternehmen | 30.184.608,82 | 23.323 | ||||
| davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 30.184.608,82 | 23.323 | ||||
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0,00 | 0 | ||||
| 6. | Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit | |||||
| denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 1.110.429,01 | 3.962 | ||||
| davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 1.110.429,01 | 3.962 | ||||
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0,00 | 0 | ||||
| 7. | sonstige Verbindlichkeiten | 3.303.187,70 | 3.782 | |||
| davon aus Steuern | 74.816,51 | 73 | ||||
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr |
815.580,17 3.303.187,70 |
757 3.782 |
||||
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0,00 | 0 | ||||
| 240.233.605,35 | 182.678 | |||||
| 519.908.372,16 | 495.673 |
| 2019/20 | 2018/19 | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | TEUR | TEUR | |
| 1. Umsatzerlöse | 191.930.368,06 | 175.093 | ||
| 2. Veränderung des Bestands an noch nicht abrechenbaren | ||||
| Leistungen | -4.874.677,20 | 5.217 | ||
| 3. sonstige betriebliche Erträge | ||||
| a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit Aus | ||||
| nahme der Finanzanlagen | 15.917,72 | 0 | ||
| b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 317.775,42 | 297 | ||
| c) übrige | 4.054.002,43 | 7.947 | ||
| 4.387.695,57 | 8.244 | |||
| 4. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstel | ||||
| lungsleistungen | ||||
| a) Materialaufwand | -37.223.239,01 | -30.554 | ||
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -69.042.411,50 | -57.421 | ||
| -106.265.650,51 | -87.975 | |||
| 5. Personalaufwand | ||||
| a) Löhne | -129.134,11 | -87 | ||
| b) Gehälter | -32.085.267,55 | -30.897 | ||
| c) soziale Aufwendungen | -9.983.300,53 | -9.554 | ||
| davon Aufwendungen für Altersversorgung | -97.500,00 | -136 | ||
| davon Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche | ||||
| Mitarbeitervorsorgekassen | -1.431.804,11 | -1.709 | ||
| davon Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge |
-8.184.259,29 | -7.505 | ||
| -42.197.702,19 | -40.538 | |||
| 6. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlage | ||||
| vermögens und Sachanlagen | -6.247.351,37 | -4.790 | ||
| 7. sonstige betriebliche Aufwendungen davon Steuern, soweit sie nicht unter Z 16 fallen |
-287.485,94 | -48.159.722,93 | -154 | -50.794 |
| 8. Zwischensumme aus Z 1 bis 7 | -11.427.040,57 | 4.457 | ||
| 9. Erträge aus Beteiligungen | 19.390.139,60 | 27.708 | ||
| davon aus verbundenen Unternehmen | 19.390.139,60 | 27.708 | ||
| 10. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 6.230.900,83 | 5.799 | ||
| davon aus verbundenen Unternehmen | 6.163.023,53 | 5.567 | ||
| 11. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu | ||||
| Finanzanlagen | 0,00 | 732 | ||
| 12. Aufwendungen aus Finanzanlagen | -32.144.743,45 | -1.892 | ||
| davon Abschreibungen | -32.137.373,01 | -1.892 | ||
| davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen | -26.490.356,87 | -1.892 | ||
| 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -2.397.017,72 | -2.422 | ||
| davon betreffend verbundene Unternehmen | -291.133,27 | 0 | ||
| 14. Zwischensumme aus Z 9 bis 13 | -8.920.720,74 | 29.925 | ||
| 15. Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z 8 und Z 14) | -20.347.761,31 | 34.382 | ||
| 16. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 5.601.304,27 | -3.463 | ||
| davon an den Gruppenträger weiterverrechnet | 5.489.539,35 | -3.668 | ||
| davon latente Steuern | 153.043,35 | 240 | ||
| 17. Ergebnis nach Steuern | -14.746.457,04 | 30.919 | ||
| 18. Jahresfehlbetrag/-überschuss | -14.746.457,04 | 30.919 | ||
| 19. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 139.363.668,80 | 127.945 | ||
| 20. Bilanzgewinn | 124.617.211,76 | 158.864 |
Auf den vorliegenden Jahresabschluss zum 31. März 2020 wurden die Rechnungslegungsbestimmungen des Unternehmensgesetzbuches in der geltenden Fassung angewandt.
Die bisherige Form der Darstellung wurde bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.
Bei der Bilanzierung und Bewertung wurde den allgemein anerkannten Grundsätzen Rechnung getragen. Dabei wurden die im § 201 Abs. 2 UGB kodifizierten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ebenso beachtet wie die Gliederungs- und Bewertungsvorschriften für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der §§ 195 bis 211 und 222 bis 235 UGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt.
Das Unternehmen hat dem Vorsichtsprinzip Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, wurden berücksichtigt.
Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich gelagerten Sachverhalten vorhanden sind, hat das Unternehmen diese bei den Schätzungen berücksichtigt.
Die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie können zum aktuellen Zeitpunkt nicht umfassend beurteilt werden, wenngleich das Management derzeit nur einen geringen Einfluss sieht.
Die Gesellschaft ist eine 63,291%ige Tochtergesellschaft der KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH, Wien, und steht dadurch mit ihrer Gesellschafterin sowie deren verbundenen Unternehmen in einem Konzernverhältnis.
Die DATAX HandelsgmbH, Wien, stellt den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen auf. Dieser Konzernabschluss wird beim Handelsgericht Wien hinterlegt.
Die Gesellschaft stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf.
Hinsichtlich der Angabe zu den rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen wurde von der Schutzklausel gemäß § 242 UGB Gebrauch gemacht.
Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Die Bewertung der ausschließlich entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten, vermindert um die der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer entsprechenden planmäßigen linearen Abschreibungen.
Geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Einzelanschaffungskosten bis EUR 400 wurden im Jahr der Anschaffung oder Herstellung voll abgeschrieben.
Erworbene EDV-Software wird unter Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von vier bis acht Jahren abgeschrieben.
Von verbundenen Unternehmen wurden im Berichtsjahr immaterielle Vermögensgegenstände um EUR 6.155.465,13 (Vorjahr: TEUR 11.057) erworben.
Die Sachanlagen wurden planmäßig linear auf folgende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern abgeschrieben:
| Jahre | |
|---|---|
| Investitionen in fremden Gebäuden | 2 - 12 |
| technische Anlagen und Maschinen | 2 - 5 |
| andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2 - 15 |
Eine außerplanmäßige Abschreibung wurde im Geschäftsjahr nicht vorgenommen.
Die Abschreibung für Zugänge erfolgt nach Maßgabe des Zeitpunktes ihrer Inbetriebnahme.
Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Zeitwerten zum Bilanzstichtag bewertet. Abschreibungen bzw. Zuschreibungen werden nur im Falle einer voraussichtlich dauernden Wertminderung bzw. Werterholung vorgenommen.
Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt maximal auf den Nettobuchwert, der sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt.
Die Bewertung der mittels elektronischer Datenverarbeitung erfassten Bestände an Waren erfolgte nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren. Die Fremdwährungsbewertung der Vorräte erfolgte zum Anschaffungskurs. Soweit erforderlich, wurden Abwertungen auf gesunkene Wiederbeschaffungskosten vorgenommen. Bei Waren mit verminderter Verwendbarkeit bzw. Absatzmöglichkeit wurde ein prozentueller Abschlag von den Anschaffungsbzw. Herstellungskosten vorgenommen, der aus der jeweiligen Umschlagshäufigkeit abgeleitet wurde.
Die Bewertung der noch nicht abrechenbaren Leistungen erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, welche Einzelkosten und auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten umfassen.
Bei langfristigen Aufträgen wurden keine Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten aktiviert, direkt zurechenbare Fremdkapitalzinsen werden projektabhängig aktiviert. Zum Stichtag gibt es keine noch nicht abrechenbaren Leistungen, bei denen Fremdkapitalzinsen aktiviert wurden. Soziale Aufwendungen wurden nicht einbezogen. Für Verluste aus schwebenden Geschäften aus den Projekten wird durch Abschreibung des betreffenden Vermögensgegenstandes oder Rückstellungen vorgesorgt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wurden zu Nennwerten angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden erkennbare Risken durch individuelle Abwertungen berücksichtigt. Unverzinsliche oder besonders niedrig verzinsliche Forderungen werden abgezinst.
Forderungen in Fremdwährungen werden mit dem Anschaffungskurs oder mit dem niedrigeren Devisengeldkurs zum Bilanzstichtag angesetzt.
Die auf Fremdwährung lautenden Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Entstehungskurs oder dem niedrigeren Kurs zum Bilanzstichtag bilanziert.
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Aktive latente Steuern werden auf Differenzen, die zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, angesetzt.
Eine Saldierung der aktiven latenten Steuern mit passiven latenten Steuern wurde vorgenommen, da eine Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche mit den tatsächlichen Steuerschulden rechtlich möglich war.
Die Rückstellungen wurden unter Bedachtnahme auf den Vorsichtsgrundsatz in Höhe des voraussichtlichen Anfalles gebildet.
Die Ermittlung der Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumsgelder erfolgt unter Anwendung der AFRAC-Stellungnahme 27 "Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches" (März 2018) nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß IAS 19 nach der Projected-Unit-Credit-Methode.
Für Jubiläumsgeldrückstellungen wurde ein Zinssatz von 0,5 % (Vorjahr: 1,35 %) und für die Abfertigungsrückstellung ein Zinssatz von 0,45 % (Vorjahr: 1,3 %) verwendet, für Gehaltssteigerungen ein Prozentsatz von 2,5 % (Vorjahr: 2,5 %) angesetzt. Weiters wurden der Berechnung das frühestmögliche Pensionseintrittsalter gemäß den gesetzlichen Übergangsregelungen sowie die Sterbetafeln AVÖ 2018-P ANG zugrunde gelegt. Fluktuationsabschläge werden abhängig von der Dienstzugehörigkeit ermittelt.
Sämtliche Änderungen der Personalrückstellungen (inkl. Zinsaufwand) werden zur Gänze im Personalaufwand erfasst.
In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der bestmöglich geschätzt wurde.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht mit dem Erfüllungsbetrag.
Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem höheren Devisenbriefkurs zum Bilanzstichtag bewertet.
Kursgewinne und -verluste aus der Fremdwährungsbewertung werden zur Gänze im operativen Ergebnis (sonstiger betrieblicher Ertrag oder sonstiger betrieblicher Aufwand) erfasst.
Entwicklung des Anlagevermögens :
I.
II.
III.
| An | sc ha ffu ng sk os ten |
||||
|---|---|---|---|---|---|
| 1.4 Sta .20 nd 19 |
Zu gä ng e |
Ab gä ng e |
Um bu ch un ge n |
31 Sta .3. 20 nd 20 |
|
| EU R |
EU R |
EU R |
EU R |
EU R |
|
| 1. Im ma ge we ter rbl iel ich le e S Ve rm ch ög utz en rec sg hte eg un en d ä stä hn nd lich e e |
|||||
| Re ch te un d V ort eil e s ow ie da rau s |
|||||
| ab ge leit ete Li ze nz en |
35 .97 8.2 25 ,04 |
6.4 63 .61 4,4 7 |
37 8.1 97 ,95 |
2.1 00 .48 9,3 9 |
44 .16 4.1 30 ,95 |
| 2. ge lei ste te An za hlu ng en un d A nla ge n i n B au |
1.1 58 .44 8,6 7 |
1.1 53 .61 2,1 9 |
0,0 0 |
-2. 10 0.4 89 ,39 |
21 1.5 71 ,47 |
| 37 .13 6.6 73 ,71 |
7.6 17 .22 6,6 6 |
37 8.1 97 ,95 |
0,0 0 |
44 .37 5.7 02 ,42 |
|
| Sa ch an lag en |
|||||
| 1. Inv es titi on en in fr em de n G eb äu de n |
6.3 95 .76 8,1 4 |
22 7.3 78 ,47 |
0,0 0 |
0,0 0 |
6.6 23 .14 6,6 1 |
| 2. tec hn isc he A nla ge n u nd M as ch ine n |
2.6 13 .61 2,7 2 |
25 9.7 68 ,36 |
11 9.5 11 ,96 |
0,0 0 |
2.7 53 .86 9,1 2 |
| 3. an de re An lag en , B etr ieb s- un d G es ch äft s |
|||||
| au ss tat tun g |
7.2 62 .58 6,8 1 |
36 2.7 71 ,29 |
29 5.4 43 ,45 |
0,0 0 |
7.3 29 .91 4,6 5 |
| 16 .27 1.9 67 ,67 |
84 9.9 18 ,12 |
41 4.9 55 ,41 |
0,0 0 |
16 .70 6.9 30 ,38 |
|
| Fin an za nla ge n |
|||||
| 1. An tei le an ve rbu nd en en U nte rne hm en |
18 5.0 76 .93 6,0 2 |
27 .20 9.3 65 ,35 |
14 .78 1,4 4 |
0,0 0 |
21 2.2 71 .51 9,9 3 |
| 2. Au sle ihu ng en an ve rbu nd en e U nte rne hm en |
62 .39 4.3 34 ,66 |
9.4 62 .50 3,2 7 |
0,0 0 |
0,0 0 |
71 .85 6.8 37 ,93 |
| 3. Be tei lig un ge n |
37 .12 2.5 26 ,21 |
17 .85 6.9 22 ,21 |
0,0 0 |
0,0 0 |
54 .97 9.4 48 ,42 |
| 4. W ert pa pie re (W ert rec hte ) de s A nla ge ve rm ög en s |
4.3 75 ,00 |
0,0 0 |
0,0 0 |
0,0 0 |
4.3 75 ,00 |
| 28 4.5 98 .17 1,8 9 |
54 .52 8.7 90 ,83 |
14 .78 1,4 4 |
0,0 0 |
33 9.1 12 .18 1,2 8 |
|
| 33 8.0 06 .81 3,2 7 |
62 .99 5.9 35 ,61 |
80 7.9 34 ,80 |
0,0 0 |
40 0.1 94 .81 4,0 8 |
|
| III. | II. | I. | ||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 4. W ert pa pie re (W ert rec hte ) de s A nla ge ve rm ög en s |
3. Be tei lig un ge n |
2. Au sle ihu ng en an ve rbu nd en e U nte rne hm en |
1. An tei le an ve rbu nd en en U nte rne hm en |
Fin an za nla ge n |
au ss tat tun g |
3. an de re An lag en , B etr ieb s- un d G es ch äft s |
2. tec hn isc he A nla ge n u nd M as ch ine n |
1. Inv es titi on en in fre md en G eb äu de n |
Sa ch an lag en |
2. ge lei ste te An za hlu ng en un d A nla ge n i n B au |
ab ge leit ete Li ze nz en |
Re ch te un d V ort eil e s ow ie da rau s |
1. ge we rbl ich e S ch utz rec hte un d ä hn lich e |
Im ma ter iel le Ve rm ög en sg eg en stä nd e |
||||||||
| 44 .87 7.9 07 ,34 |
13 .82 0.5 06 ,52 |
0,0 0 |
6.2 61 .23 0,9 9 |
0,0 0 |
7.5 59 .27 5,5 3 |
12 .66 2.2 14 ,31 |
5.7 00 .13 3,4 9 |
2.3 17 .87 1,0 8 |
4.6 44 .20 9,7 4 |
18 .39 5.1 86 ,51 |
0,0 0 |
18 .39 5.1 86 ,51 |
EU R |
1.4 .20 19 |
Sta nd |
|||||||
| 38 .38 4.7 24 ,38 |
32 .13 7.3 73 ,01 |
0,0 0 |
5.6 54 .38 6,5 8 |
21 .50 6.1 60 ,46 |
4.9 76 .82 5,9 7 |
84 1.2 90 ,15 |
37 7.3 93 ,45 |
92 .99 0,5 1 |
37 0.9 06 ,19 |
5.4 06 .06 1,2 2 |
0,0 0 |
5.4 06 .06 1,2 2 |
EU R |
Zu gä ng e |
ku mu lie rte A bs |
|||||||
| 79 0.6 95 ,44 |
0,0 0 |
0,0 0 |
0,0 0 |
0,0 0 |
0,0 0 |
41 2.4 97 ,49 |
29 2.9 85 ,53 |
11 9.5 11 ,96 |
0,0 0 |
37 8.1 97 ,95 |
0,0 0 |
37 8.1 97 ,95 |
EU R |
Ab gä ng e |
ch rei bu ng en |
|||||||
| 82 .47 1.9 36 ,28 |
45 .95 7.8 79 ,53 |
0,0 0 |
11 .91 5.6 17 ,57 |
21 .50 6.1 60 ,46 |
12 .53 6.1 01 ,50 |
13 .09 1.0 06 ,97 |
5.7 84 .54 1,4 1 |
2.2 91 .34 9,6 3 |
5.0 15 .11 5,9 3 |
23 .42 3.0 49 ,78 |
0,0 0 |
23 .42 3.0 49 ,78 |
EU R |
31 .3. 20 20 |
Sta nd |
|||||||
| 31 7.7 22 .87 7,8 0 |
29 3.1 54 .30 1,7 5 |
4.3 75 ,00 |
43 .06 3.8 30 ,85 |
50 .35 0.6 77 ,47 |
19 9.7 35 .41 8,4 3 |
3.6 15 .92 3,4 1 |
1.5 45 .37 3,2 4 |
46 2.5 19 ,49 |
1.6 08 .03 0,6 8 |
20 .95 2.6 52 ,64 |
21 1.5 71 ,47 |
20 .74 1.0 81 ,17 |
EU R |
31 .3. 20 20 |
Sta nd |
Re stb uc |
||||||
| 29 3.1 28 .90 5,9 3 |
27 0.7 77 .66 5,3 7 |
4.3 75 ,00 |
30 .86 1.2 95 ,22 |
62 .39 4.3 34 ,66 |
17 7.5 17 .66 0,4 9 |
3.6 09 .75 3,3 6 |
1.5 62 .45 3,3 2 |
29 5.7 41 ,64 |
1.7 51 .55 8,4 0 |
18 .74 1.4 87 ,20 |
1.1 58 .44 8,6 7 |
17 .58 3.0 38 ,53 |
EU R |
31 .3. 20 19 |
Sta nd |
hw ert e |
Die finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen betragen:
| im folgenden | in den folgenden | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr | 5 Geschäftsjahren | ||||
| Vorjahr | Vorjahr | ||||
| EUR | TEUR | EUR | TEUR | ||
| Verpflichtungen aus Miet- und Leasing- | |||||
| verträgen | 7.350.723,88 | 7.894 | 18.903.696,34 | 21.674 |
Die Abschreibungen auf Ausleihungen betreffen im Geschäftsjahr 2019/20 in Höhe von TEUR 5.424 die Tochtergesellschaft Intelligent Mobility Solutions Limited, Lusaka, Sambia, und in Höhe von TEUR 16.082 die Tochtergesellschaft Electronic Toll Collection (Pty) Ltd., Kapstadt, Südafrika.
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen haben in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0) eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
| Höhe des | Höhe des | Ergebnis des | ||
|---|---|---|---|---|
| Werte per 31.03.2020 | Anteils | Eigenkapitals | Geschäftsjahres | FN |
| % | TEUR | TEUR | ||
| a) Anteile an verbundenen Unternehmen | ||||
| Kapsch TrafficCom AB, Jönköping, Schweden | 100,00 | 42.350 | 6.415 | 1) |
| Kapsch TrafficCom Argentina S.A., Buenos Aires, Argentinien | 95,00 | 2.761 | -327 | 1) |
| Kapsch Components GmbH & Co KG, Wien | 100,00 | 8.840 | 3.855 | 1) |
| Kapsch Components GmbH, Wien | 100,00 | 131 | 6 | 1) |
| Kapsch TrafficCom B.V., Amsterdam, Niederlande | 100,00 | 140.302 | 74 | 1) |
| Kapsch Telematic Services GmbH, Wien | 93,00 | 7.403 | 3.957 | 1) |
| Kapsch TrafficCom Construction & Realization spol. s r.o., Prag, | ||||
| Tschechische Republik | 99,00 | 397 | 59 | 1) |
| Kapsch TrafficCom S.r.l.´a socio unico, Mailand, Italien | 100,00 | -77 | -33 | 1) |
| Kapsch Telematic Technologies Bulgaria EAD, Sofia, Bulgarien | 100,00 | 99 | -29 | 1) |
| Kapsch TrafficCom Ltd., Middlesex, Vereinigtes Königreich | 100,00 | 824 | -340 | 1) |
| Artibrain Software Entwicklungsgesellschaft mbH, Wien | 100,00 | 47 | -2 | 1) |
| Kapsch TrafficCom Russia o.o.o., Moskau, Russland | 100,00 | 427 | 108 | 1) |
| Kapsch TrafficCom France SAS, Paris, Frankreich | 30,19 | 538 | 244 | 1) |
| Electronic Toll Collection (Pty) Ltd., Kapstadt, Südafrika | 25,00 | -23.071 | -5.979 | 1) |
| Kapsch TrafficCom South Africa Holding (Pty) Ltd., Kapstadt, | ||||
| Südafrika | 100,00 | 7.306 | -6.150 | 1) |
| Kapsch TrafficCom Kazakhstan LLC, Almaty, Kasachstan | 100,00 | 66 | 7 | 1) |
| KTS Beteiligungs GmbH, Wien | 100,00 | 233 | 769 | 1) |
| Transport Telematic Systems LLC, Abu Dhabi, Vereinigte | ||||
| Arabische Emirate | 49,00 | 143 | 71 | 1) |
| Kapsch Telematic Services IOOO, Minsk, Weißrussland | 99,00 | 5.739 | 3.016 | 1) |
| Kapsch TrafficCom Lietuva UAB, Vilnius, Litauen | 51,00 | 35 | 5 | 1) |
| Kapsch TrafficCom KGZ, Kyrgyzstan | 100,00 | 0 | -3 | 1) |
| Kapsch TrafficCom Transportation S.A.U., Madrid, Spanien | 100,00 | 16.816 | 40 | 1) |
| tolltickets GmbH, Rosenheim, Deutschland | 65,00 | -433 | -482 | 1) |
| Fluidtime Data Services GmbH, Wien, Österreich | 75,50 | 849 | 12 | 1) |
| Kapsch TrafficCom S.A.S., Bogota, Kolumbien | 100,00 | 1.056 | 407 | 1) |
| Intelligent Mobility Solutions Limited, Lusaka, Sambia | 50,00 | -9.537 | -16.528 | 1) |
| MTS Maut & Telematik Services GmbH, Berlin, Deutschland | 100,00 | 3.504 | 2.037 | 1) |
| Kapsch TrafficCom Dominican Republic S.R.L., Santo | ||||
| Dominigo, Dominikanische Republik | 99,00 | 100 | 59 | 1) |
| Kapsch TrafficCom Norway AS, Oslo, Norwegen | 100,00 | 5 | 0 | 1) |
| SIMEX, Integracion de Sistemas, S.A.P.I. de C.V. Mexico City, | ||||
| Mexiko | 67,00 | 1.653 | -114 | 1) |
| Kapsch TrafficCom Peru S.A.C., Lima, Peru | 99,93 | -24 | -183 | 1) |
| Kapsch TrafficCom Transportation Argentina S.A., Buenos | ||||
| Aires, Argentinien | 95,00 | 3.286 | -1.942 | 1) |
| b) Beteiligungen | ||||
| Q-Free ASA, Trondheim, Norwegen | 15,41 | 35.348 | -4.402 | 2) |
| Traffic Technology Services Inc., Beaverton, Vereinigte Staaten | 41,56 | 8.365 | -2.809 | 1) |
| MoKA SAS, Paris, Frankreich | 50,00 | 251 | 1 | 3) |
| autoTicket GmbH, Berlin, Deutschland | 50,00 | -35.330 | -55.354 | 4) |
1) Werte zum 31. März 2020 (IFRS)
2) Werte zum 31. Dezember 2019 (IFRS)
3) Werte vom 5. November 2018 bis 31. Dezember 2019
4) Werte zum 31. Dezember 2019 (dHGB)
Mit Kaufvertrag vom 28. Juni 2016 erwarb die Kapsch TrafficCom AG zwei Call-Optionen zum Kauf von weiteren je 10 % Gesellschaftsanteilen an der tolltickets GmbH, Rosenheim, Deutschland, wovon eine bis 30. September 2019 gezogen werden hätte müssen.
Für die Berechnung des Kaufpreises der Gesellschaftsanteile, welche durch Ausübung der jeweiligen Option vom Käufer erworben werden, ist eine Berechnungsformel auf Basis des EBIT der tolltickets GmbH, Rosenheim, Deutschland, des jeweiligen Referenzgeschäftsjahres vertraglich vereinbart.
Die Abschreibung auf Anteile an verbundenen Unternehmen betrifft im Geschäftsjahr 2019/20 in Höhe von EUR 4.976.825,97 die Anteile an der Tochtergesellschaft Intelligent Mobility Solutions Limited, Lusaka, Sambia.
In Bezug auf die Anteile an der Q-Free ASA, Trondheim, Norwegen, wurde im Geschäftsjahr 2019/20 auf Grund der Kursentwicklung eine Abschreibung in Höhe von EUR 5.654.386,58 auf den Kurswert zum Bilanzstichtag vorgenommen.
In den Vorräten wurden Wertberichtigungen in Höhe von EUR 8.027.943,94 (Vorjahr: TEUR 6.812) gebildet.
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 78.963.753,94 (Vorjahr: TEUR 76.927), Darlehensforderungen in Höhe von EUR 38.348.918,49 (Vorjahr: TEUR 39.956) und die Steuerumlage in Höhe von EUR 5.489.539,35 (Vorjahr: TEUR 0).
Die sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Forschungsprämien, Forderungen gegenüber dem Finanzamt, abgegrenzte Forderungen und sonstige Forderungen.
In den sonstigen Forderungen sind Erträge in Höhe von EUR 5.313.077,12 (Vorjahr: TEUR 6.835) enthalten, welche erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
Die aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus temporären Differenzen aus Abfertigungsrückstellungen, offenen Siebteln aus Abschreibungen sowie aus dem Anlagevermögen und beinhalten auch die Beträge der Tochtergesellschaft Kapsch Components GmbH & Co KG, Wien, deren steuerliches Ergebnis der Kapsch TrafficCom AG, Wien, zuzurechnen ist.
Die latenten Steuern enthalten langfristige temporäre Differenzen in Höhe von EUR 2.647.551,95 (Vorjahr: TEUR 2.624).
Das eingetragene Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 13.000.000,00. Das Grundkapital ist vollständig einbezahlt. Die Gesamtanzahl der ausgegebenen Aktien beträgt 13.000.000 Stück. Die Aktien sind auf Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien.
Die Hauptversammlung vom 10. September 2019 hat den Vorstand ermächtigt, gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG während einer Geltungsdauer von 30 Monaten:
Zum 31. März 2020 hielt Kapsch TrafficCom AG keine eigenen Aktien.
Die Gesellschaft beabsichtigt, EUR 3.250.000,00 (Vorjahr: TEUR 19.500) auszuschütten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Bilanzgewinn ist in Höhe der aktiven latenten Steuern von EUR 2.712.338,80 (Vorjahr: TEUR 2.559) gemäß § 235 UGB ausschüttungsgesperrt.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten folgende Posten:
| 31.3.2020 EUR |
31.3.2019 TEUR |
|
|---|---|---|
| offene Projektkosten und -risiken | 8.463.530,75 | 9.674 |
| ausstehende Eingangsrechnungen (exkl. Projekte) Personalrückstellungen (inklusive Urlaubsrückstellungen |
967.554,38 | 933 |
| in Höhe von EUR 2.637.730,15; Vorjahr: TEUR 2.145) Garantien und Haftungen für Fertigungsmängel sowie |
5.239.547,95 | 5.593 |
| Serien- und Systemfehler | 396.446,35 | 288 |
| übrige Rückstellungen | 1.843.317,01 | 763 |
| 16.910.396,44 | 17.251 |
Von den Verbindlichkeiten haben Schuldscheindarlehen in Höhe von EUR 8.500.000,00 (Vorjahr: TEUR 8.500) und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 60.000.000,00 (Vorjahr: TEUR 0) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
Im Juni 2016 wurden fünf Schuldscheindarlehen mit folgenden Beträgen begeben:
EUR 26.000.000,00 5 Jahre mit 1,22 % Fixzins EUR 4.500.000,00 5 Jahre mit einem variablen Zinssatz EUR 23.000.000,00 7 Jahre mit einem variablen Zinssatz EUR 8.500.000,00 10 Jahre mit 2,26 % Fixzins sowie USD 14.500.000,00 5 Jahre mit einem variablen Zinssatz
Durch das Ergebnis des Geschäftsjahres 2019/20 konnten nicht alle vereinbarten Financial Covenants eingehalten werden. Kapsch TrafficCom AG schloss mit den betroffenen finanzierenden Banken eine neue Vereinbarung. Diese bestätigt, dass die betroffenen Finanzierungsinstitute trotz der Nichteinhaltung der vereinbarten Kennzahlen am Bilanzstichtag an der Beibehaltung der bestehenden Finanzierungen sowie der weiteren Zusammenarbeit mit dem Unternehmen festhalten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit Ausnahme der Steuerumlage in Höhe von EUR 3.990.363,02 (Vorjahr: TEUR 3.990) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten in Höhe von EUR 2.921.153,33 (Vorjahr: TEUR 2.804) Aufwendungen, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
Der ausgewiesene Exportförderungskredit in Höhe von EUR 1.425.462,56 (Vorjahr: TEUR 1.425) sowie die Beteiligungsfinanzierung in Höhe von EUR 14.284.000,00 (Vorjahr: TEUR 17.856) sind wechselmäßig besichert.
| 31.3.2020 EUR |
31.3.2019 EUR |
|
|---|---|---|
| Haftungsübernahmen für Tochtergesellschaften | 42.653.954,55 | 65.232.068,21 |
| Bankgarantien für die Vertragserfüllung von Großprojekten |
44.663.515,93 | 62.572.779,92 |
| Zahlungsgarantien | 254.458,00 | 310.563,32 |
| Performance Bonds | 192.044.713,28 | 252.425.256,45 |
| sonstige Garantien (Haftungsrücklässe, Biet- | ||
| garantien und Bürgschaften) | 596.234,94 | 592.206,24 |
| 280.212.876,70 | 381.132.874,14 |
Weiters wurden für Exportgeschäfte bzw. Projekte der Kapsch TrafficCom AB, Jönköping, Schweden, im Auftragswert von EUR 13,0 Mio. (Vorjahr: EUR 38,6 Mio.) Erfüllungsgarantien durch die Kapsch TrafficCom AG, Wien, übernommen.
Gegenüber der Electronic Toll Collection (PTY) Ltd., Centurion, Südafrika, besteht eine Rangrücktrittserklärung in Höhe von EUR 19,4 Mio. (Vorjahr: TEUR 13.144).
Mit 24. April 2020 hat die Gesellschaft eine Erklärung gegenüber der Kapsch Telematic Services spol. s.r.o., Prag, Tschechische Republik, abgegeben, wonach sie beabsichtigt, der Gesellschaft die notwendigen finanziellen Mittel zur Begleichung ihre Verbindlichkeiten bis zum 30. Juni 2021 bereitzustellen.
Finanzielle Verpflichtungen und Haftungen gegenüber autoTicket GmbH, Berlin, Deutschland, in Zusammenhang mit dem Vertrag zur Erhebung der deutschen Infrastrukturabgabe ("Pkw-Maut") vom 30. Dezember 2018 ("Betreibervertrag"):
Im Rahmen des Betreibervertrages haben die Gesellschafter der autoTicket GmbH, Berlin, Deutschland, eine betragsmäßig auf rund TEUR 300.000 zeitlich begrenzte gesamtschuldnerische Haftungserklärung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Kraftfahrtbundesamt, abgegeben. Eine Haftungsinanspruchnahme ist aufgrund des aktuellen Verfahrensstandes und einer rechtlichen Bewertung unwahrscheinlich.
Die derivativen Finanzinstrumente setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen und sind in den folgenden Bilanzposten erfasst:
| Kategorie | Umfang | in EUR | beizulegender Zeitwert | Buchwert | Bilanzposten | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Art des Finanzinstruments | Nominale | Anzahl | positiver | negativer | ||
| währungsabhängige Produkte Devisentermingeschäfte |
ZAR 76.500.000 | 1 | 1.831,94 | 1.831,94 | sonstige Rück stellungen |
|
| zinssatzabhängige Produkte Interest Rate Swap Interest Rate Swap |
USD 7.500.000 EUR 30.000.000 |
1 1 |
113.390,28 113.390,28 201.489,52 201.489,52 |
sonstige Rück stellungen sonstige Rück stellungen |
||
| Interest Rate Swap | EUR 30.000.000 | 1 | 59.145,76 | n/a | n/a |
| Kategorie | Umfang | in EUR | beizulegender Zeitwert | Buchwert | Bilanzposten | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Art des Finanzinstruments | Nominale | Anzahl | positiver | negativer | ||
| währungsabhängige Produkte | ||||||
| Devisentermingeschäfte | ZAR 65.000.000 | 1 | 50.056,28 | n/a | n/a | |
| Devisentermingeschäfte | RUB 13.000.000 | 1 | 1.320,64 | 1.320,64 | sonstige Rückstellungen |
|
| Devisentermingeschäfte | USD 6.000.000 | 1 | 116.720,12 116.720,12 | sonstige Rückstellungen |
||
| Devisentermingeschäfte | USD 4.000.000 | 1 | 78.236,36 | 78.236,36 | sonstige Rückstellungen |
|
| zinssatzabhängige Produkte Interest Rate Swap |
USD 7.500.000 | 1 | 78.976,03 | n/a | n/a |
Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Marktwert.
| Tätigkeitsbereiche: | 2019/20 TEUR |
2018/19 TEUR |
|---|---|---|
| Electronic Toll Collection (ETC) Intelligent Mobility Solutions (IMS) |
170.683.391,17 21.246.976,89 191.930.368,06 |
160.573 14.520 175.093 |
| Geografische Märkte: | 2019/20 TEUR |
2018/19 TEUR |
| Inland Europäische Union andere Länder |
12.466.870,53 75.374.974,11 104.088.523,42 191.930.368,06 |
27.578 70.368 77.147 175.093 |
Im Posten Gehälter sind Aufwände aus der Veränderung von Rückstellungen für Jubiläumsgelder in Höhe von EUR 297.751,45 (Vorjahr: Ertrag TEUR 307) enthalten.
Im Posten Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind ausgewiesen:
| 2019/20 EUR |
2018/19 TEUR |
|
|---|---|---|
| Abfertigungsaufwendungen | 1.024.131,81 | 1.346 |
| Beiträge an Mitarbeitervorsorgekassen | 407.672,30 | 363 |
| 1.431.804,11 | 1.709 |
Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer belaufen sich auf EUR 296.269,77 (Vorjahr: TEUR 239) und untergliedern sich in folgende Tätigkeitsbereiche:
| 2019/20 TEUR |
2018/19 TEUR |
|
|---|---|---|
| Prüfung des Jahresabschlusses | 54 | 55 |
| andere Bestätigungsleistungen | 133 | 110 |
| sonstige Leistungen | 109 | 74 |
| 296 | 239 |
Die Gesellschaft ist Mitglied einer steuerlichen Gruppe, steuerlicher Gruppenträger ist die KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH, Wien. Gemäß § 9 Abs. 1 KStG wird das steuerlich maßgebende Ergebnis des jeweiligen Gruppenmitglieds dem steuerlich maßgeblichen Ergebnis des beteiligten Gruppenmitglieds bzw. Gruppenträgers im betreffenden Wirtschaftsjahr zugerechnet. Das zusammengefasste Ergebnis der Gruppe wird beim Gruppenträger der Einkommensermittlung gemäß § 7 Abs. 2 KStG zugrunde gelegt und versteuert. Die Steuerumlageverrechnung erfolgt im Wege der Belastungsmethode.
Die Forderungen aus Steuerumlagen belaufen sich auf EUR 5.489.539,35 (Vorjahr: TEUR 0) und die Verbindlichkeiten aus Steuerumlagen belaufen sich auf EUR 3.990.363,02 (Vorjahr: TEUR 3.990), der für die latenten Steuern relevante Steuersatz ist 25 %.
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des Geschäftsjahres 2019/20 betrug 475, davon 469 Angestellte und 6 Arbeiter (Vorjahr: 436 Angestellte, 6 Arbeiter).
Die Gesamtbezüge des Vorstandes betrugen im Geschäftsjahr 2019/20 TEUR 2.522 (Vorjahr: TEUR 2.104), die Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen für Vorstandsmitglieder beliefen sich auf TEUR 214 (Vorjahr: TEUR 1.155).
Für die Mitglieder des Aufsichtsrates wurden Aufsichtsratsvergütungen (inklusive Reisekosten) in Höhe von EUR 122.324,84 (Vorjahr: TEUR 121) als Aufwand erfasst.
Vorstand und Aufsichtsrat setzen sich aus folgenden Personen zusammen:
Mag. Georg Kapsch (Vorsitzender) André Laux Ing. Dr. Alexander Lewald (bis 30. April 2019) Alfredo Escribá Gallego, MSc, MBA (ab 1. Mai 2019)
Dr. Franz Semmernegg (Vorsitzender) Dr. Kari Kapsch (Stellvertreter des Vorsitzenden) Dipl.-Betriebsw. (FH) Sabine Kauper Dr. Harald Sommerer
Vom Betriebsrat delegiert:
Ing. Christian Windisch Claudia Rudolf-Misch
Es sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Abschlussstichtag eingetreten.
Wien, den 15. Juni 2020
Der Vorstand:
gez.:
gez.:
gez.:
Mag. Georg Kapsch
André Laux
Alfredo Escribá Gallego, MSc, MBA
1. Allgemeine wirtschaftliche Lage.
Die globale Konjunktur büßte 2019 spürbar an '\QDPLNHLQ'DV:DFKVWXPGHUDJJUHJLHUWHQ:LUWVFKDIWVOHLVWXQJJLQJDXIௗ 9RUMDKUௗ]XUFN'DVZDUEHGLQJWGXUFKHLQH=XQDKPHYRQZLUWVFKDIWOLFKHQSROLWLVFKHQXQGVR]LDOHQ6SDQQXQJHQLQZHLWen Teilen der Welt. Internationale Herausforderungen, insbesondere der anhaltende Handelskonflikt zwischen den USA und China, EHODVWHWHQGHQ:HOWKDQGHO'DVJOREDOH+DQGHOVYROXPHQVWDJQLHUWHLP-DKUGHIDFWR9RUMDKUௗ)UUHFKQHWHQdie Konjunkturforscher ursprünglich mit einer moderaten Erholung. Der Ausbruch der COVID-19-Pandemie droht jedoch die Weltwirtschaft in die schwerste Krise seit 2008/09 zu stürzen. Daher wird für das Gesamtjahr 2020 nunmehr ein Negativwachstum der globalen Wirtschaftsleistung erwartet.
Die US-WirtscKDIWH[SDQGLHUWHXPௗXQJHDFKWHWGHUSURWHNWLRQLVWLVFKHQ7HQGHQ]HQLP\$XHQKDQGHO'DVLP9HUJOHLFK]X anderen Industriestaaten überdurchschnittliche Wachstum ist auf die kräftige Binnenkonjunktur zurückzuführen. Diese wiederum profitierte von der günstigen Arbeitsmarktlage und von Steuerbegünstigungen für Unternehmen. Eine mögliche Trendwende im bereits zwei Jahre andauernden Handelsstreit mit China zeichnete sich Anfang 2020 durch die Unterzeichnung eines ersten Teilabkommens ab. Dennoch bleibt die weitere Entwicklung ungewiss, zumal globale Lieferketten im Technologiesektor durch US-Sanktionen gefährdet sind. Darüber hinaus rückte die Unterstützung der Wirtschaft und der Finanzmärkte im Kampf gegen die sich anbahnende COVID-19-bedingte Rezession in den Vordergrund.
Das Wirtschaftswachstum in den Schwellen- XQG(QWZLFNOXQJVOlQGHUQEWHHWZDVDQ0RPHQWXPHLQXQGODJEHLௗ\$P dynamischsten entwickelte sich einmal mehr der asiatische Wirtschaftsraum. Während sich der Expansionskurs der ASEAN-5- Staaten (Indonesien, Malaysia, Thailand, Vietnam und Philippinen) nahezu ungebremst fortsetzte, blieb der BIP-Anstieg in Indien ZHJHQGHUVFKZlFKHUHQ,QODQGVQDFKIUDJHKLQWHUGHQ(UZDUWXQJHQ]XUFNௗ,PGegensatz dazu gelang es China im Jahr HUQHXWHLQ:DFKVWXPYRQEHUௗ]XYHU]HLFKQHQ,P-DKUZLUG\$VLHQVJU|WH9RONVZLUWVFKDIWMHGRFKYRUDXVVLFKWOLFK an Momentum verlieren. Grund dafür sind die massiven Beeinträchtigungen des Geschäftslebens in Folge des Ausbruchs des neuartigen Virus SARS-CoV-2.
In der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) trübte das moderate Wachstum Russlands die Bilanz im Berichtsjahr. Die EHGHXWHQGVWH9RONVZLUWVFKDIWGHU5HJLRQH[SDQGLHUWHQXUXPௗ(LQHZHVHntliche Rolle spielte dabei die hohe Volatilität auf dem internationalen Erdölmarkt, angeheizt durch geopolitische Spannungen und Unruhen. Diese Instabilität verschärfte sich im März 2020, weil es den OPEC-Mitgliedern nicht gelang, sich mit Russland auf eine Verlängerung von Förderquoten zu einigen. Die daraus resultierende Angebotsschwemme samt Preisverfall trifft die erdölexportierenden MENAP-Staaten (Mittlerer Osten und Nordafrika, Afghanistan und Pakistan) besonders schwer. Nachdem das BIP-Wachstum in dieser krisengeplagten Region 2019 unter die 1-Prozent-Marke rutschte, sind auch die Aussichten für 2020 nicht optimistischer.
In Lateinamerika stagnierte die Wirtschaftsleistung 2019 de facto auf dem Vorjahresniveau. Neben der verhaltenen Konjunkturdynamik in den regionalen Schwergewichten Brasilien und Mexiko sowie der anhaltenden Rezession in Argentinien überschattete der Ausbruch gewalttätiger Ausschreitungen in mehreren Teilen des Kontinents das Berichtsjahr. Eine Rückkehr Lateinamerikas auf den Wachstumspfad ist auch 2020 nicht zu erwarten. Etwas positiver sind hingegen noch die Perspektiven für Subsahara-Afrika'LHVH5HJLRQWURW]WHLP-DKUGHPDOOJHPHLQHQ7UHQGXQGVHW]WHPLWௗVHLQHQ([SDQVLRQVNXUVIRUW\$OV größter wirtschaftlicher Unsicherheitsfaktor in dieser Region gilt die insgesamt steigende Verschuldung.
In Europa präsentierte sich 2019 ein gemischtes Konjunkturbild. Das Wirtschaftswachstum in der Europäischen Union schwächte VLFKDXIௗDE'DVZDULQHUVWHU/LQLHDuf die Entwicklungen in den großen Volkswirtschaften zurückzuführen. Besonders die exportorientierte Industrie Deutschlands litt spürbar unter dem schwierigeren internationalen Umfeld. Frankreich war mit einer Streikwelle und Italien mit ungelösten strukturellen Problemen konfrontiert. Erschwerend kam der EU-Austritt Großbritanniens hinzu, der Ende Jänner 2020 nach mehrmaliger Verschiebung vonstattenging. Zu den positiven Trends zählten im Jahr 2019 die fortschreitende Erholung in einst kriselnden Peripheriestaaten (Griechenland, Spanien, Portugal) und der schrittweise Rückgang der EU-ZHLWHQ\$UEHLWVORVHQUDWH6LHEHWUXJ\$QIDQJௗZDVGHUQLHGULJVWH6WDQGVHLWZDU'LH0DQDKPHQ]XU Bekämpfung der COVID-19-Pandemie führten im März 2020 zu einem scharfen Anstieg der Arbeitslosenzahlen.
Die Wirtschaftsleistung im Euroraum YHU]HLFKQHWHHLQ3OXVYRQௗ(VZXUGHPDJHEOLFKYRPVWDUNHQ3ULYDWNRQVXPXQG 'LHQVWOHLVWXQJVVHNWRUJHWUDJHQ'DGDV,QIODWLRQVQLYHDXPLWௗZHLWHUKLQGHXWOLFKXQWHUdem angestrebten 2-Prozent-Zielwert der Europäischen Zentralbank (EZB) lag, ist eine Abkehr von der Niedrigzinspolitik vorerst nicht in Sicht. Vielmehr lässt das im März 2020 auf den Weg gebrachte EZB-Hilfspaket PEPP ("Pandemic Emergency Purchase Programme") mittelfristig auf eine weiterhin lockere Geldpolitik schließen. Für 2020 ist mit einem pandemiebedingten BIP-Rückgang im Euroraum zu rechnen.
Der wirtschaftliche Aufholprozess in der Region Mittel-, Ost- und Südosteuropa setzte sich 2019 dank vergleichsweise robuster Konjunkturdaten fort. Neben umfangreichen öffentlichen Investitionen kurbelte insbesondere die von Lohnsteigerungen profitierende ,QODQGVQDFKIUDJHGLH:LUWVFKDIWDQ\$XI/lQGHUHEHQHYHUPHOGHWHQVSH]LHOO8QJDUQௗ5XPlQLHQௗXQG3ROHQௗ eine intakte Konjunkturdynamik im Berichtsjahr. Das Wirtschaftswachstum in Tschechien und in der Slowakei lag 2019 hingegen unter der 3-Prozent-Marke, bedingt durch eine besonders enge Verflechtung mit der schwächelnden deutschen Industrieproduktion.
,QgVWHUUHLFKILHOGHU\$EVFKZXQJYHUJOHLFKVZHLVHPLOGDXV0LWHLQHP3OXVYRQௗODJGDVKHLPLVFKH:LUWVFKDIWVZDFKVWXm erneut über dem Gesamtniveau des Euroraums. Während sich die Sachgütererzeugung und der Außenhandel speziell in der ersten Jahreshälfte einbremsten, stützten solide Konsum- und Investitionsausgaben die Konjunktur. Begünstigt wurde die Binnennachfrage ZLHGHUXPGXUFKHLQHQ5FNJDQJGHU,QIODWLRQVUDWHDXIௗXQGGLHIRUWVFKUHLWHQGH(UKROXQJDXIGHP\$UEHLWVPDUNW)UGDV-DKr 2020 gehen die Konjunkturforscher in Anbetracht des Ausnahmezustands von einem Wirtschaftsrückgang aus.
Kapsch TrafficCom adressiert den Markt für intelligente Verkehrssysteme (Intelligent Transportation Systems, ITS). Intelligente Transportsysteme unterstützen und optimieren den Verkehr (einschließlich Infrastruktur, Fahrzeug, Benutzer und Industrie). Sie nutzen dafür Informations- und Kommunikationstechnologien.
Kapsch TrafficCom hat ein eigenes Verständnis und eine eigene Sicht des ITS-Marktes entwickelt, um ihre Marktpositionierung und deren Weiterentwicklung zu definieren. Dabei wurde der ITS-Markt in vier Kundensegmente untergliedert und die jeweils wesentlichen Adressaten identifiziert:
Betreiber-/Infrastrukturorientierte ITS umfassen neben elektronischer Mauteinhebung und fortschrittlichen Verkehrsmanagement-Systemen auch Applikationen für die städtische Zugangsregelung und die Parkraumbewirtschaftung. Adressaten sind Regierungen und deren Behörden, Straßen- und Mautbetreiber sowie Konzessionäre, die eine Verkehrspolitik unter Verwendung von ITS verfolgen, um damit die Verfügbarkeit und die Qualität der Infrastruktur im Hinblick auf Sicherheit, Performance und Umwelt zu sichern.
Fahrzeugorientierte ITS zielen auf die Fahrzeugtelematik wie die Ferndiagnose oder Fahrzeugassistenz-Systeme ab. Sie erhöhen in erster Linie die Produktivität der Fahrzeuge, insbesondere von Nutzfahrzeugen, sowie die Verkehrssicherheit. Zu diesem Feld zählen ebenfalls Systeme zur Interaktion in Echtzeit zwischen Fahrzeugen (Vehicle-to-Vehicle, V2V) sowie zwischen Fahrzeugen und Infrastruktur (Vehicle-to-Infrastructure, V2I), im Englischen kollektiv V2X abgekürzt.
Benutzerorientierte ITS dienen primär dem Komfort und der Effizienz für den Reisenden. Der Kunde im Fahrzeug bekommt Informationen, zur besseren Orientierung auf der Reise, wodurch die Verkehrssicherheit erhöht wird. Musterapplikationen hochentwickelter Fahrzeuginformationssysteme sind etwa die Weiterleitung von verkehrsrelevanten Daten an den Fahrzeuglenker vor und während der Fahrt sowie Navigationsdienste. Die Adressaten sind Informationsdienstleister wie Mobilfunkanbieter, Radiostationen oder Anbieter von Navigationsgeräten sowie, vor allem im Hinblick auf zukünftige Lösungen, auch Endnutzer.
Industrieorientierte ITS sind kommerzielle Anwendungen, die vor allem auf die Reduktion der Kosten und die Steigerung des Ertrags von Fahrzeugbetrieben einschließlich Verkehrsbetrieben abzielen. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Systeme für das Flottenmanagement und zur Bereitstellung von Informationen zu der Logistik, die hinter einem Fahrzeugkonglomerat steht. Adressaten sind neben der Industrie auch Versicherungsgesellschaften, die mit "Pay as you drive"-Autoversicherungen faire Tarife und ITS-basierte Mobilitäts-Zusatzleistungen anbieten wollen.
Der derzeitige Fokus von Kapsch TrafficCom richtet sich auf betreiber-/infrastrukturorientierte ITS. Fahrzeug- und benutzerorientierte ITS gewinnen weiter an Bedeutung. Kapsch TrafficCom beobachtet darüber hinaus kontinuierlich die Entwicklungen bei industrieorientierten ITS.
Der ITS-Markt konvergiert zunehmend in Richtung intelligenter, ganzheitlicher Mobilitätslösungen. Kapsch TrafficCom strebt dabei eine führende Rolle an.
Kapsch TrafficCom hat die wichtigsten Trends und Treiber in den derzeit adressierten Märkten wie folgt identifiziert:
Straßen zählen zur Basisinfrastruktur eines Landes. Sowohl Bau als auch Erhaltung sind jedoch äußerst kostspielig. Gemäß einer Studie von McKinsey Global Institute müssen weltweit jährlich rund USD 900 Milliarden in die Straßeninfrastruktur investiert werden, um mit dem erwarteten Wirtschaftswachstum Schritt zu halten. Neben Finanzierungsquellen für die benötigten Investitionen suchen Entscheidungsträger auch nach Möglichkeiten, die vorhandene Infrastruktur effizienter zu nutzen. Im städtischen Bereich ist es oft gar nicht möglich, zusätzliche Straßen zu bauen.
Das globale Wirtschaftswachstum führt zu einem Anstieg des Gütertransports. Darüber hinaus stellen die zunehmende Mobilität der Menschen und die fortschreitende Urbanisierung Herausforderungen an die Transportnetzwerke dar. Gleichzeitig gewinnen die Belastung von Umwelt und Menschen durch den Verkehr an Relevanz.
In Anbetracht angespannter Staatshaushalte werden alternative Finanzierungsmodelle mit Beteiligung von Privatinvestoren in den nächsten Jahren weiter an Bedeutung gewinnen. Um einen wirtschaftlichen Betrieb von Autobahnen sicherzustellen, werden zudem Mautsysteme und Verkehrssteuerungssysteme in Zukunft einen höheren Stellenwert einnehmen.
Mobilität. Es gilt weithin als anerkannt, dass Mobilität ein Grundbedürfnis des Menschen und eine wichtige Voraussetzung für das Funktionieren einer Marktwirtschaft ist. Mit zunehmendem Wohlstand steigt somit das Verkehrsaufkommen. Das wiederum erhöht die Anforderungen an die Verkehrssysteme.
Urbanisierung. Der Anteil der Menschen, die in Städten leben, nimmt zu. Waren es im Jahr 1800 lediglLFKௗGHU:HOWEHY|ONHUXQJ so lebte im Jahr 2007 erstmals mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung in Städten. Ausgehend von einem aktuellen Wert von rund ௗVROOQDFK3URJQRVHQGHU9HUHLQWHQ1DWLRQHQGHU\$QWHLOGHU6WDGWEHY|ONHUXQJLP-DKUUXQG % und im Jahr 2050 rund ௗEHWUDJHQ*OHLFK]HLWLJVWHLJWGLH:HOWEHY|ONHUXQJYRQ0LOOLDUGHQ0HQVFKHQDXI0LOOLDUGHQLP-DKUXQG 9,8 Milliarden im Jahr 2050. Bis 2030 soll es weltweit 43 Mega-Städte mit mehr als zehn Millionen Einwohnern geben; derzeit existieren 31.
Das "International Transport Forum" der OECD prognostiziert einen Anstieg der motorisierten Mobilität in Städten zwischen 2015 XQGXPௗELVVRJDUXPௗ'HU\$QWHLOSULYDWHU.UDIWIDKU]HXJHZLUGLQ(QWZLFNOungsregionen weiterhin stark zunehmen und nur in den Industriestaaten geringfügig zurückgehen. Die Stau-Raten sind im städtischen Bereich gemäß TomTom Traffic Index im Zeitraum 2008-JOREDOXPௗJHVWLHJHQ*OHLFK]HLWLJGLDJQRVWL]LHUWGDV%HUDWXQJVXQternehmen Arthur D Little, dass viele entwickelte Städte weder klare Vorstellungen haben, wie ihre Mobilitätssysteme in der Zukunft aussehen sollen, noch zu den Strategien, um dahin zu gelangen.
Luftverschmutzung hat signifikante Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen, belastet die Vegetation und Ökosysteme, trägt zum Klimawandel bei und schädigt Materialien sowie Bauwerke. Der Straßenverkehr spielt hier eine bedeutende Rolle. Er ist gemäß europäischer Umweltagentur der größte Stickoxid-(PLWWHQWLQGHU(8PLWHLQHP\$QWHLOYRQௗ%HL.RKOHQVWRIIPRQR[LGEHWUlJWGHU \$QWHLOௗEHL5XௗXQGEHL)HLQVWDXEௗ'HU6WUDHQYHUNHKULVWIUHLQ)QIWHOGHr gesamten Treibhausgase in der EU verantwortlich. Zudem ist die Lärmbelastung in Europa – am häufigsten verursacht durch den Verkehrslärm – ein wesentliches umweltbedingtes Gesundheitsproblem.
Die Verkehrsindustrie durchlebt einen radikalen Wandel mit neuen Technologien und Konzepten wie Elektromobilität, Mobilität als Dienstleistung (Mobility as a Service, MaaS), vernetzten Fahrzeugen oder "Big Data"-basierten Anwendungen. Das führt zunehmend zu einer Konvergenz der ITS-Marktsegmente hin zu intelligenten, ganzheitlichen Mobilitätslösungen.
Trotz des Wegfalls zweier Großprojekte (landesweites Mautsystem in Tschechien und Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) in Deutschland) erreichte der Umsatz EUR 191,9 Mio. und damit konnte der Vorjahreswert um 9,6% übertroffen werden (Vorjahr EUR 175,1 Mio.).
Wesentliche Ereignisse und Entwicklungen im Geschäftsjahr 2019/20:
Am 18. Juni 2019 veröffentlichte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein überraschendes Urteil mit weitreichenden Konsequenzen: Die in Deutschland geplante Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) wurde für unvereinbar mit dem EU-Recht erklärt. Dies nahm der Kunde am Folgetag zum Anlass, die zur Realisierung und zum Betrieb der Pkw-Maut geschlossenen Verträge zum 30. September 2019 zu kündigen. Ansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland wurden geltend gemacht.
In Sambia gelang es nicht, das Geschäft wie ursprünglich angedacht aufzubauen. Das Unternehmen musste erkennen, dass regulatorische Hindernisse in absehbarer Zeit nicht behebbar sein werden. Folglich sind auch die zu erwartenden Geschäftsaussichten in diesem Land enttäuschend. Aus diesem Grund wertete die Kapsch TrafficCom AG das Engagement in Sambia ab.
Im November wurde Kapsch TrafficCom informiert, Bestbieter bei der Ausschreibung für ein großes Mautprojekt in Südafrika zu sein. Im März 2020 erhielt das Unternehmen die Mitteilung, dass die Ausschreibung eingestellt wurde. Der bis zum 2. Dezember 2019 laufende Mautvertrag wurde jedenfalls um ein Jahr verlängert.
Ende November 2019 lief der Vertrag zum Betrieb des landesweiten Mautsystems in Tschechien aus.
Erhebliche Mehraufwände bei der anspruchsvollen Implementierung von neuer Software in bestehende Kundensysteme führten zu signifikanten Kostenüberschreitungen, die sich insbesondere im vierten Quartal zeigten.
Das Ende des Geschäftsjahrs war geprägt von den weltweiten Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie. Glücklicherweise waren die Auswirkungen auf das Ergebnis von Kapsch TrafficCom AG gering.
Der Umsatz der Kapsch TrafficCom AG erreichte im Geschäftsjahr 2019/20 191,9 Mio. EUR und lag damit um 9,6 % über dem Vorjahreswert von 175,1 Mio. EUR. Im Segment Intelligent Mobility Solutions (IMS) erhöhte sich der Umsatz von EUR 14,5 Mio. im Vorjahr auf EUR 21,2 Mio. Im Segment Electronic Toll Collection (ETC) betrug der Umsatz EUR 170,7 Mio. (Vorjahr EUR 160,6 Mio.).
Der Personalaufwand von EUR 42,2 Mio. stieg gegenüber dem Vorjahr (EUR 40,5 Mio.) um EUR 1,7 Mio. Die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl stieg von 442 auf 475 im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 48,2 Mio. EUR konnten um 2,6 Mio. EUR verringert werden (Vorjahr EUR 50,8 Mio.).
Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) der Kapsch TrafficCom AG beträgt im Berichtsjahr EUR – 11,4 Mio. verglichen mit EUR 4,5 Mio. im Vorjahr.
Das Finanzergebnis von EUR -8,9 Mio. (Vorjahr: EUR 29,9 Mio.) ist im Wesentlichen auf die Aufwendungen aus Finanzanlagen zurückzuführen.
Die Bilanzsumme von EUR 519,9 Mio. zum Bilanzstichtag 31. März 2020 erhöhte sich gegenüber dem Ende des Geschäftsjahres 2018/2019 um EUR 24,2 Mio. (31. März 2019: EUR 495,7 Mio.).
Das Eigenkapital lag mit EUR 255,0 Mio. unter dem Vergleichswert zum 31. März 2019 von EUR 289,3 Mio. Die Eigenkapitalquote von 49,1% zum 31.März 2020 sank gegenüber dem Vorjahr (Vorjahr: 58,4%)
Aktivseitig konnten die Vorräte von EUR 37,7 Mio. auf EUR 31,9 Mio. verringert werden.
Die Konzernforderungen (inkl. Ausleihungen) verringerten sich von EUR 179,3 Mio. im Vorjahr auf EUR 169,7 Mio. im Berichtsjahr 2019/2020.
Die flüssigen Mittel von EUR 27,6 Mio. erhöhten sich um EUR 7,9 Mio. gegenüber dem Vorjahr (Vorjahr: EUR 19,7 Mio.).
Auf der Passivseite der Bilanz erhöhte sich das langfristige Fremdkapital von EUR 147,2 Mio. im Vorjahr auf EUR 192,8 Mio. zum Bilanzstichtag 31. März 2020.
Die kurzfristigen Bankverbindlichkeiten von EUR 5,0 Mio. im Vorjahr stiegen auf EUR 17,5 Mio. zum Bilanzstichtag 31. März 2020. Die Konzernverbindlichkeiten erhöhten sich um EUR 4,0 Mio. im Vergleich zum Vorjahr (EUR 27,3 Mio.). Die sonstigen Verbindlichkeiten sanken von EUR 3,8 Mio. im Vorjahr auf EUR 3,3 Mio. zum Stichtag 31. März 2020.
Der Nettogeldfluss aus laufender Geschäftstätigkeit betrug EUR 33,4 Mio. nach EUR 33,5 Mio. im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
Der Nettogeldfluss aus Investitionstätigkeit mit EUR -62,8 Mio. (Vorjahr EUR -69,8 Mio.) resultiert im Wesentlichen aus Kapitalerhöhungen sowie aus Unternehmenskäufen.
Der Nettogeldfluss aus Finanzierungstätigkeit mit EUR 37,3 Mio. (Vorjahr EUR -23,1 Mio.) ergab sich durch die Auszahlung der Dividende sowie durch Aufnahme von Betriebsmittelkrediten. In Summe stieg der Finanzmittelbestand von EUR 19,7 Mio. zum 31. März 2019 auf EUR 27,6 Mio. zum 31. März 2020.
Die etablierte Struktur mit Solution Centers und einer Corporate-Technology-Funktion sorgt für eine straffe Ausrichtung der Innovationsprozesse.
Solution Centers umfassen ein spezielles Markt-/Lösungs-Segment. Sie haben den Auftrag, Produkte und Lösungen für ihren Verantwortungsbereich zu definieren, zu entwickeln und in enger Abstimmung mit den Vertriebsregionen unter anderem auch zu vermarkten. Hauptaugenmerk ist und bleibt, die Vertriebsregionen bei der reibungslosen Umsetzung von kundenspezifischen Lösungen zu unterstützen.
Corporate Technology ist eine funktionsübergreifende Organisation, die die Solution Centers unterstützt. Das wichtigste Ziel ist die Identifizierung und Evaluierung erfolgversprechender neuer Technologien. Das ist ein Schlüsselfaktor, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Außerdem entwickelt und integriert Corporate Technology Lösungen, die auf Produkten und Lösungen von mehreren Solution Centers basieren, und stellt ihnen Werkzeuge, Prozesse sowie gemeinsame Dienste und Module ebenso zur Verfügung wie Unterstützung bei Angelegenheiten betreffend der Rechte am geistigen Eigentum (IPR, intellectual property rights).
Im Geschäftsjahr 2019/20 optimierte Kapsch TrafficCom das Patentportfolio weiter, indem sich das Unternehmen auf jene Bereiche fokussierte, die von hoher strategischer Bedeutung sind. Das aktuelle Patentportfolio umfasst 166 Patentfamilien mit mehr als 1.243 individuellen Patenten und 106 laufenden Patentverfahren. Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden acht neue Patentfamilien in den Bereichen Maut und vernetzte Straßen eingetragen.
Der United States District Court in Delaware hat die noch anhängigen Patentverletzungsklagen des Unternehmens Neology, Inc. (Neology) gegen Kapsch TrafficCom rechtskräftig abgewiesen. Damit ist bestätigt, dass Kapsch TrafficCom mit der Einfuhr, Vermarktung und dem Verkauf von gewissen Produkten keine Patentansprüche von Neology verletzt. Konkret ging es bei dem Disput um Produkte für elektronische Mautsysteme, die das ISO/IEC-18000-6C-Kommunikationsprotokoll (6C-Standard) nutzen. Die Klageabweisung bestätigt den 6C-Standard faktisch als offen und nicht proprietär. Er steht der gesamten Mautindustrie zur Verfügung. Kapsch TrafficCom befürwortet nachdrücklich offene Standards, die die landesweite Interoperabilität elektronischer Mautsysteme fördern.
Kapsch TrafficCom ist bestrebt, sowohl das Risiko von Patentverletzungen zu vermindern als auch das Patentieren von neuen Ideen zu fördern. Daher konzentrierte sich das IPR-Management auf die Unterstützung des Produktmanagements und der Produktentwicklung. Durch Patentanalysen in verschiedenen Bereichen wurde sichergestellt, dass die Produkte und Lösungen auch betrieben werden dürfen. Zusätzlich wurde das weltweite Patentüberwachungssystem (Patent Monitoring) weiter ausgebaut. Dabei werden Patentanmeldungen von Mitbewerbern sowie in relevanten Technologiesegmenten analysiert, um einen besseren Überblick über die Strategien der Mitbewerber zu gewinnen.
Die Forschung- und Entwicklungsaufwendungen der Kapsch TrafficCom AG Im Wirtschaftsjahr 2019/20 betrugen EUR 43,9 Mio (Vorjahr: EUR 46,3 Mio.)
Kapsch TrafficCom Group erstellt einen gesonderten konsolidierten nichtfinanziellen Bericht, der die gesetzlichen Anforderungen JHPlௗD8*%HUIOOW
Das Corporate Risk & Opportunity Management ist im Finanzbereich von Kapsch TrafficCom AG als eigene Funktion positioniert. Wesentliche Schwerpunkte für diese Abteilung bilden das Enterprise Risk Management (ERM) und das projektbezogene Risikomanagement.
Das ERM spannt einen unternehmensweiten Rahmen zur strukturierten und systematischen Risikoerfassung, -quantifizierung, -minderung und -berichterstattung. Ausgangspunkt ist eine Analyse des Risikoprofils von Kapsch TrafficCom. Basierend darauf wurden Geschäftsprozesse identifiziert, die wesentliche Risiken für die weitere Geschäftsentwicklung generieren. Für den Umgang mit den Risiken definiert das ERM spezielle Anforderungen. Diese werden in die jeweiligen Geschäftsprozesse implementiert. Dadurch berücksichtigt das ERM die Risiken systematisch dort, wo sie entstehen.
Der ERM-Ansatz zielt auf eine frühzeitige Identifikation, Bewertung und Steuerung jener Risiken ab, die das Erreichen der strategischen und operativen Ziele des Unternehmens wesentlich beeinflussen können. Primäres Ziel ist dabei nicht die Risikovermeidung. Vielmehr geht es sowohl um den kontrollierten und bewussten Umgang mit Risiken als auch um das rechtzeitige Erkennen und Nutzen sich bietender Chancen. Dadurch leistet das ERM einen wertvollen Beitrag zur Unternehmenssteuerung.
Im Rahmen des ERM werden die wesentlichen Risiken quartalsweise erfasst, quantifiziert und global aggregiert. Der daraus abgeleitete Risikobericht ermöglicht die kompakte Erfassung und Verfolgung der wesentlichen Unternehmensrisiken. Der Bericht wird an den Vorstand, den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats und die erste Berichtsebene versendet.
Das projektorientierte Risikomanagement umfasst sowohl Kundenprojekte als auch interne Entwicklungsprojekte. Anhand von institutionalisierten Prozessen erfolgt bereits im Zuge der Angebotserstellung eine Analyse aller relevanten Risiken und Chancen. Dadurch wird eine Basis für Entscheidungen sowie für die zeitgerechte Planung und Umsetzung von Steuerungsmaßnahmen geschaffen.
Maßnahmen in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Die Unternehmensführung von Kapsch TrafficCom aktivierte bestehende Business-Continuity-Pläne. Die interne technische Infrastruktur wurde rasch adaptiert, sodass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf breiter Basis von zuhause arbeiten konnten. Dadurch konnte die Geschäfts- und Handlungsfähigkeit bewahrt werden. Zudem etablierte das Unternehmen eine temporäre Business-Continuity-Organisation. Diese fokussierte sich auf den Umgang mit den Auswirkungen der Pandemie auf die Gruppe und ermöglichte eine rasche Reaktion auf aktuelle Entwicklungen.
Die wesentlichen generischen Risiken und Chancen von Kapsch TrafficCom sowie der generelle Umgang mit diesen Risiken sind nachfolgend kurz erläutert.
Zu den wichtigsten Kundengruppen von Kapsch TrafficCom zählen vorwiegend Behörden und Gebietskörperschaften, aber auch private Konzessionäre, Public-Private-Partnership-Modelle und Konsumenten. Größere Aufträge werden in der Regel ausgeschrieben. Bis ein Auftrag tatsächlich an Kapsch TrafficCom erteilt wird, existiert eine Reihe von Unsicherheitsfaktoren innerhalb und außerhalb des eigenen Einflussbereichs. So können beispielsweise politische Veränderungen, Einsprüche oder Klagen unterlegener Bieter zu einer Verzögerung der Auftragserteilung, zur Aufhebung oder Modifizierung einer Ausschreibung führen. Ebenso besteht das Risiko, dass Angebote von Kapsch TrafficCom aus technologischen, finanziellen, formellen oder sonstigen Gründen nicht erfolgreich sind.
Die Erschließung neuer und zum Kerngeschäft von Kapsch TrafficCom kompatibler Geschäftsbereiche hat neben dem angestrebten Umsatzwachstum auch die Glättung von Umsatzspitzen und somit eine stabilere Umsatzentwicklung zum Ziel. Dies soll durch zunehmende geografische Diversifizierung, durch weitere Verbreiterung des Kunden- und Produktportfolios sowie durch die Erhöhung des Umsatzanteils aus dem Betriebsgeschäft (technischer und kommerzieller Betrieb von in der Regel zuvor vom Unternehmen errichteten Systemen) erreicht werden. Letzteres wird zumeist langfristig beauftragt und zeichnet sich folglich durch besser planbare Umsätze aus.
Die wirtschaftliche Lage relevanter Volkswirtschaften, etwaige staatliche Investitionsprogramme, geänderte politische Schwerpunkte, der verstärkte Fokus auf Nachhaltigkeit, Handelskonflikte, militärische Auseinandersetzungen oder Epidemien können signifikante Einflüsse auf den Auftragseingang haben. So hat die plötzliche und rasante Verbreitung von SARS-CoV-2 die Unsicherheit hinsichtlich neuer Auftragseingänge erhöht. Bisherige Annahmen insbesondere über den erwarteten Zeitpunkt neuer Kundenaufträge mussten hinterfragt und teilweise überarbeitet werden. Die Business-Continuity-Organisation erwartete mit Status 3. Juni 2020 für runGௗGHULGHQWLIL]LHUWHQ3URMHNWFKDQFHQNHLQH\$XVZLUNXQJHQXQGIUௗHLQH9HU]|JHUXQJ5XQGௗZXUGHQ als pausiert oder gestoppt gemeldet.
Bei elektronischen Mautsystemen und intelligenten Verkehrslösungen handelt es sich häufig um anspruchsvolle und technologisch komplexe Systeme. Diese müssen innerhalb eines strikten Zeitrahmens implementiert werden. Das letztliche Projektumfeld kann jedoch nicht zur Gänze während der Angebotserstellung analysiert und berücksichtigt werden. Daher bleiben Unsicherheiten hinsichtlich des Integrationsaufwandes von Drittsystemen, des Aufwandes für Schnittstellen sowie anderer, die Abwicklung der Projekte beschleunigender oder verzögernder Faktoren. Auch notwendige Abhängigkeiten von Lieferanten und Dienstleistern können sich negativ auf eine qualitäts- und termingerechte Abwicklung eines Projektes auswirken. All diese Faktoren beeinflussen somit das Risiko von Terminüberschreitungen und/oder System- und Produktmängeln.
Im Zusammenhang mit der Errichtung von Systemen ist Kapsch TrafficCom meist vertraglich dazu verpflichtet, Leistungs- und Termingarantien abzugeben. Werden die vertraglichen Leistungen nicht erreicht oder Termine überschritten, sind üblicherweise Vertragsstrafen und Schadenersatz, in manchen Fällen auch Schadenersatz für entgangene Mauterlöse zu leisten. Wesentliche Terminüberschreitungen können zudem eine vorzeitige Vertragsbeendigung durch den Kunden zur Folge haben. Eine signifikante Verzögerung bei einem Projekt, ein deutliches Verfehlen der vertraglich zugesagten Leistungskriterien oder gar das Scheitern bei der Umsetzung eines Projekts könnten die Erfolgschancen bei zukünftigen Ausschreibungen reduzieren. Weiters besteht das Risiko, dass Kapsch TrafficCom Projekte nicht zu den vorab kalkulierten Kosten umsetzen kann. Durch die starke gesellschaftliche Opposition, die bei Mautsystemen fallweise auftritt, besteht das Risiko eines verspäteten oder eingeschränkten Starts der Mauteinhebung mit Auswirkungen auf Umsätze, Profitabilität und Zahlungsflüsse des Betriebsprojekts.
Kapsch TrafficCom setzt Projektmanagement-Methoden und Projektrisikomanagement-Verfahren auf Basis des IPMA (International Project Management Association)-Standards ein, um derartige Risiken bei Projekten zu minimieren.
Die Business-Continuity-Organisation erwartete mit Status 3. Juni 2020 aufgrund von COVID-IUUXQGௗGHU3URMHNWHNHLQH \$XVZLUNXQJHQXQGIUௗHLQH9HU]|JHUXQJ5XQGௗZXUGHDOVSDXVLHUWRGHUJHVWRSSWJHPHOGHW
Bei zahlreichen Projekten sind staatliche Stellen die Auftraggeber. Rahmen- und Dienstleistungsverträge im Zusammenhang mit Maut- oder Verkehrsmanagement-Projekten können Bestimmungen und Bedingungen enthalten, die in einem Ausschreibungsprozess nicht verhandelbar sind und die für Kapsch TrafficCom unvorteilhaft sein können. Einige mehrjährige Verträge umfassen anspruchsvolle Anforderungen hinsichtlich der zu erreichenden Performance der implementierten Systeme, Komponenten und Prozesse. Das Verfehlen dieser Anforderungen kann erhebliche Vertragsstrafen, Schadenersatzpflichten oder Vertragskündigung nach sich ziehen. Andererseits können aus einigen Verträgen bei Übererfüllung der Performance-Anforderungen erhebliche Bonuszahlungen lukriert werden. Bei langfristigen Aufträgen können darüber hinaus die erzielbaren Margen aufgrund von Kostenänderungen von den ursprünglichen Kalkulationen abweichen.
Aus Verträgen können sich Haftungen bezüglich eines Gewinnentgangs von Kunden, Produkthaftungen und andere Haftungen ergeben. Kapsch TrafficCom ist bestrebt, entsprechende Haftungsbeschränkungen in Verträgen festzulegen. Es kann jedoch keine Garantie dafür geben, dass in allen Verträgen ausreichende Haftungsbeschränkungen enthalten sind oder dass diese im jeweils anzuwendenden Recht durchsetzbar sind.
Die starke Marktposition von Kapsch TrafficCom beruht zu einem großen Teil auf der Fähigkeit, hochwertige, effiziente und zuverlässige Systeme, Komponenten, Lösungen und Dienstleistungen zu entwickeln. Kapsch TrafficCom verpflichtet sich zu einem permanenten und durchgängigen Innovationsprozess. Um die bereits starke Position im Bereich der Technologie beizubehalten, investiert Kapsch TrafficCom einen erheblichen Anteil ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung. Gelingt die erfolgreiche Entwicklung innovativer Systeme, Komponenten, Lösungen und Dienstleistungen entsprechend den Anforderungen des Marktes allerdings nicht, so kann dies der Wettbewerbsposition von Kapsch TrafficCom abträglich sein.
Da die Innovationsfähigkeit zu einem erheblichen Teil auf Technologien, firmeneigenem Know-how sowie auf geistigem Eigentum beruht, kann die weltweite Zunahme von Produktpiraterie und Reverse Engineering negative Auswirkungen auf die Marktposition von Kapsch TrafficCom haben. Das Unternehmen legt daher großen Wert auf den Schutz von Technologien und firmeneigenem Know-how, beispielsweise durch Patente und Geheimhaltungsvereinbarungen mit den relevanten Vertragspartnern. Andererseits können aber auch neu entwickelte Systeme, Komponenten, Lösungen oder Dienstleistungen die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen.
Eines der strategischen Ziele von Kapsch TrafficCom besteht darin, sowohl organisch als auch durch ausgewählte Akquisitionen oder die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen international zu wachsen. Im Zuge dessen gilt es eine Reihe von Herausforderungen zu bewältigen, um die angestrebten Ziele und Synergien zu erreichen sowie die erwarteten Chancen aus dem Erwerb von neuen Technologien und Markt-Know-how umzusetzen.
Durch die verstärkte Ausweitung der Geschäftstätigkeit in Staaten außerhalb Europas ist Kapsch TrafficCom in einigen Ländern einem erhöhten politischen Risiko ausgesetzt. Wesentliche und derzeit nicht vorhersehbare politische Veränderungen können einen großen Einfluss auf die Möglichkeit haben, in diesen Ländern Projekte umzusetzen oder zu betreiben sowie liquide Mittel zur Verfügung zu stellen bzw. wieder rückzuführen. Auch könnte in Eigentumsrechte von Kapsch TrafficCom eingegriffen oder die Ausübung der Geschäftstätigkeit erschwert werden. Kapsch TrafficCom bezieht diese Risiken bei der Beurteilung derartiger Projekte mit ein.
Kapsch TrafficCom verfügt als global tätiges Unternehmen über Niederlassungen und Tochtergesellschaften in vielen Ländern außerhalb der Eurozone. Damit ergeben sich Transaktionsrisiken aus möglichen Wechselkursschwankungen, die sich als Wechselkursverluste oder -gewinne im Konzernabschluss niederschlagen können. Kapsch TrafficCom ist bestrebt, diese Risiken in Höhe der Nettowährungspositionen aus den jeweiligen Projekten so weit wie möglich zu vermeiden oder erforderlichenfalls abzusichern. Aufgrund der oftmals schwer abzuschätzenden Nettowährungsposition zu den jeweiligen Zahlungsflussterminen kann eine Absicherung jedoch nur in eingeschränktem Umfang vorgenommen werden. Das verbleibende Wechselkursrisiko wird akzeptiert und in der Unternehmensplanung berücksichtigt. Aufgrund der Umrechnung von Einzelabschlüssen der Tochtergesellschaften außerhalb der Eurozone in die Konzernwährung Euro unterliegt Kapsch TrafficCom auch einem Translationsrisiko. Zudem können langfristig nachteilige Wechselkursänderungen auch dazu führen, dass sich die Position von Kapsch TrafficCom gegenüber den Mitbewerbern verändert, wenn beispielsweise auf einer Euro-Kostenstruktur basierende Produkte und Lösungen außerhalb der Eurozone nicht mehr zu konkurrenzfähigen Preisen angeboten werden können.
Im Rahmen der Projektfinanzierung werden regelmäßig auch variable Zinssätze vereinbart, die an Marktzinsen (zum Beispiel Euribor) gebunden sind. In diesem Zusammenhang besteht ein Zinsrisiko, welches – sofern wesentlich – durch geeignete Finanzinstrumente abgesichert wird.
Finanzielle Mittel müssen in ausreichendem Maß verfügbar sein, um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit von Kapsch TrafficCom zu gewährleisten. Die Verfügbarkeit von mittel- und langfristigen Finanzierungen ist für die Durchführung von größeren Projekten wie etwa die Errichtung eines landesweiten Mautsystems bei vereinbarter verzögerter Zahlung durch einen großen Auftraggeber und für die Akquisition von Unternehmen erforderlich. Darüber hinaus ist für die Durchführung großer Projekte regelmäßig die Stellung zum Teil umfangreicher Bankgarantien als Sicherheitsleistung für Angebotspflichten (Bid Bonds) oder zur Absicherung möglicher Gewährleistungsansprüche (Performance Bonds) erforderlich.
Kapsch TrafficCom unterliegt in Finanzierungsverträgen üblichen Beschränkungen ihrer Geschäftspolitik, wie etwa im Zusammenhang mit der Aufnahme weiterer Fremdmittel, bei der Nutzung von Vermögensgegenständen als Sicherungsmittel oder bei der Stellung von Garantien oder Bürgschaften zugunsten Dritter. Die Verfügbarkeit von Finanzierungen und Bankgarantien ist neben Marktgegebenheiten insbesondere von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Kapsch TrafficCom abhängig. Die mangelnde Verfügbarkeit von liquiden Mitteln (selbst bei grundsätzlich gegebener Solvenz), von Finanzierungen oder von Bankgarantien kann wiederum erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Kapsch TrafficCom haben.
Dem Liquiditätsrisiko wird durch laufende konzernweite Cashflow-Planung entgegengewirkt. Potenzielle Liquiditätsengpässe können so frühzeitig identifiziert und entsprechende Gegenmaßnahmen rechtzeitig ergriffen werden.
Als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie implementierte Kapsch TrafficCom temporäre Business-Continuity-Strukturen und -Maßnahmen. Sie sehen unter anderem ein verstärktes Monitoring erwarteter Zahlungseingänge vor. Dadurch kann das Unternehmen rasch auf unerwartete Verzögerungen von Zahlungseingängen reagieren.
Kapsch TrafficCom ist dem Risiko des Zahlungsausfalls von Kunden ausgesetzt. Die wesentlichen Kunden von Kapsch TrafficCom sind in hohem Umfang öffentliche Stellen, insbesondere im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb landesweiter oder regionaler Maut- und Verkehrsmanagement-Systeme. Kapsch TrafficCom tritt allerdings auch bei Projekten der öffentlichen Hand als Subauftragnehmer gegenüber Dritten (beispielsweise Konzessionären oder Generalunternehmern) auf. Das Ausmaß eines potenziellen Zahlungsausfalls schwankt je nach Auftragsgröße und kann bei einzelnen Großprojekten einen spürbaren Einfluss auf die Ertragslage nehmen. Die Bonität neuer und bestehender Kunden wird geprüft und entsprechend der Einschätzung des vorhandenen Zahlungsausfallsrisikos abgesichert. Zusätzlich nimmt Kapsch TrafficCom Angebote von öffentlichen Institutionen wie der OeKB (Oesterreichische Kontrollbank AG), EKN (Exportkreditnämnden; Schwedische Kammer für Exportgarantien) und MIGA (Multilateral Investment Guarantee Agency) in Anspruch, um sich mit Hilfe von Garantien gegen das Ausfallsrisiko abzusichern. Darüber hinaus besteht ein Risiko, dass Gegenparteien von originären sowie derivativen Finanzinstrumenten (einschließlich Finanzinstituten mit angenommener guter Bonität) ihren Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nicht nachkommen können. Ein Ausfall oder Wertberichtigungsbedarf von Forderungen kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Kapsch TrafficCom haben.
Der Erfolg von Kapsch TrafficCom hängt zu einem nicht unwesentlichen Teil von Schlüsselpersonen mit langjähriger Erfahrung ab. Darüber hinaus ist die Fähigkeit, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufzunehmen, in das Unternehmen zu integrieren und langfristig zu binden, von hoher Bedeutung. Der Verlust von wichtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Schlüsselpositionen sowie Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung können sich negativ auf den Erfolg der Unternehmensgruppe auswirken.
Kapsch TrafficCom setzt attraktive Maßnahmen wie beispielsweise Prämiensysteme oder Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten ein, um diesem Risiko entgegenzuwirken. Eine periodische Mitarbeiterbefragung unterstützt das Management dabei, aktuelle Anliegen, Sorgen und Wünsche sowie die allgemeine Stimmungslage zu erheben.
Im Zusammenhang mit der Teilnahme an Ausschreibungen öffentlicher Stellen, der Errichtung und dem Betrieb von Maut- und Mobilitätslösungen, bei Akquisitionen und Kooperationen sowie rund um das Thema Kapitalmarkt sind eine Vielzahl von Regelungen und rechtlichen Vorgaben zu beachten. Es kann einen erheblichen administrativen, technischen und kommerziellen Aufwand erfordern, alle Anforderungen für die Regelkonformität zu erfassen, zu überwachen und umzusetzen. Soweit anwendbare Rechtsvorschriften oder behördliche Auflagen nicht eingehalten bzw. erfüllt werden, kann dies erhebliche Strafen nach sich ziehen und die Möglichkeit zur (erfolgreichen) Teilnahme an Ausschreibungen oder zur Fortführung der relevanten Geschäftstätigkeit einschränken.
Durch die verstärkte Ausweitung der Geschäftstätigkeit in neue Regionen und in ausgewählte neue IMS-Geschäftsfelder erhöht sich tendenziell das Risiko der Verletzung von Patenten oder allgemein von Intellectual Property Rights (IPR), was finanzielle Schäden aus Klagen sowie aus Gerichts- und Vergleichsverfahren zur Folge haben könnte. Kapsch TrafficCom versucht, diesem Risiko so weit wie möglich entgegenzuwirken, indem beispielsweise vor dem Eintritt in neue Märkte eine Überprüfung auf mögliche IPR-Verletzungen durchgeführt wird. Eine vollständige Vermeidung dieses Risikos ist jedoch nicht möglich.
Als Technologiekonzern ist Kapsch TrafficCom typischen IT-Risiken in Bezug auf die Sicherheit, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit von Daten ausgesetzt. Kapsch TrafficCom hat dafür ein IT-Risikomanagement-System nach der Corporate Risk and IT Security Application Method (CRISAM®) eingeführt und ist nach ISO 27001 (Information Security Management) zertifiziert. Außerdem hat Kapsch TrafficCom die in der DACH-Region (Deutschland, Österreich und Schweiz) betriebenen Mautsysteme nach ISO 20000 (IT-Service-Management – analog zu ITIL®) zertifiziert und forciert die Ausrollung von CRISAM® als IT Risk Management Tool innerhalb der Gruppe.
Der Enterprise-Risk-Management-Ansatz von Kapsch TrafficCom befasst sich nicht nur mit Risiken, sondern umfasst auch die regelmäßige Identifikation, Bewertung und Steuerung von Chancen. Das Ziel dabei ist, durch frühzeitige Chancenidentifizierung die strategische Ausrichtung des Produktportfolios und der Marktaktivitäten gezielt zu steuern und entsprechende Potenziale zu verwirklichen.
Marktchancen bieten sich durch die geografische Diversifizierung sowie durch die zunehmende Verbreiterung des Kunden- und Produktportfolios, unter anderem getrieben durch folgende Faktoren:
Chancen bieten sich auch durch so genannte Change Requests – Änderungswünschen von Kunden, die erst im Zuge der Projektabwicklung entstehen. Diese Änderungswünsche resultieren in Erweiterungen der vertraglichen Lieferbestandteile und werden gesondert bepreist und bezahlt.
Durch den zunehmenden Finanzierungsbedarf für Infrastrukturprojekte und die wachsende Notwendigkeit der Entlastung von staatlichen Budgets ergibt sich die Chance zur Erschließung neuer Mautmärkte, besonders in sogenannten Schwellen- und Entwicklungsländern, aber auch die Chance zur Ausweitung der Aktivitäten in bereits erschlossenen Märkten.
Die weltweite Verkehrszunahme und die damit einhergehenden Belastungen für Umwelt und Menschen eröffnen im Bereich Mobilitätslösungen Chancen, da beispielsweise Mauteinhebung, Road Pricing, die Einrichtung von Umweltzonen oder Zufahrtsbeschränkungen vermehrt als Steuerungselemente in der Umwelt- und Verkehrspolitik eingesetzt werden. Sowohl im Segment ETC als auch im IMS-Segment eröffnen sich damit Chancen, das Portfolio entsprechend den neuen Anforderungen weiterzuentwickeln und zu vermarkten.
Ansprüche hinsichtlich der Produktivitätserhöhung von Fahrzeugen und des Fahrzeugbetriebs sowie der steigende Komfortanspruch der Reisenden eröffnen darüber hinaus Chancen durch die Erweiterung der Funktionalitäten bestehender Systeme. Dabei bieten sich Chancen, neue Kunden zu gewinnen oder mit neuen Konzepten sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Endkunden zu bedienen. Hervorzuheben sind hier Chancen in den Bereichen "Tolling as a Service" und "Mobility as a Service".
Durch laufende Innovation, Weiterentwicklung und den Erwerb neuer Technologien mittels Unternehmensakquisition eröffnen sich für Kapsch TrafficCom Chancen zur Effizienz- und Performancesteigerung in Kundensystemen sowie auf technologischen Vorsprung gegenüber Mitbewerbern im Hinblick auf Leistungsfähigkeit und Funktionalitäten der angebotenen Systeme.
Aus heutiger Sicht lassen sich keine Risiken erkennen, die den Fortbestand von Kapsch TrafficCom gefährden könnten. Durch die zunehmende geografische Diversifizierung und die kontinuierliche Erweiterung des Produkt- und Lösungsportfolios durch ausgewählte neue IMS-Lösungen konnte das Geschäftsmodell von Kapsch TrafficCom breiter aufgestellt werden, ohne dabei das Kerngeschäftsfeld verlassen zu müssen. Die Risikokonzentration in einzelnen Regionen und bei einzelnen Großprojekten wird dadurch laufend reduziert.
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Wirtschaftsinstitute rechnen für das Jahr 2020 mit einem teils signifikanten Rückgang der Wirtschaftsleistung, global wie auch in den für Kapsch TrafficCom wichtigsten Märkten. Zudem ist unklar, wie lange es dauern wird, bis sich die Volkswirtschaften wieder von den Maßnahmen gegen das Virus erholt haben werden. Auch die Auswirkungen auf Kapsch TrafficCom können zum aktuellen Zeitpunkt nicht umfassend beurteilt werden.
Wie im Vorjahr wurde auch im Geschäftsjahr 2019/20 die gruppenweit einheitliche Dokumentation aller Kontrollen zur Erreichung der wesentlichen Kontrollziele vorangetrieben und deren Einhaltung und Effizienz wurde mittels lokaler Prüfungen vor Ort durch die Interne Revision nachgeprüft. Die einheitliche Erhebung erlaubt eine verbesserte Maßnahmensteuerung und dient als Grundlage für Prüfungen der Leistungsfähigkeit lokaler IKS.
Grundlage der Prozesse für die Konzernrechnungslegung und -berichterstattung ist ein Bilanzierungshandbuch (IFRS Accounting Manual), das von der Kapsch Group herausgegeben und regelmäßig aktualisiert wird. Darin werden die wesentlichen, auf den International Financial Reporting Standards (IFRS) basierenden Bilanzierungs- und Berichterstattungserfordernisse konzernweit vorgegeben. Eine weitere wichtige Basis des IKS stellen die Konzernrichtlinien, Arbeitsanweisungen und Prozessbeschreibungen dar.
Wesentliche Elemente des IKS sind die regelmäßige Durchführung des institutionalisierten Vier-Augen-Prinzips, der aufrechten Funktionstrennung sowie definierte Kontrollschritte zur Überwachung und Prüfung der Wirksamkeit und der Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Tätigkeit, der Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung und der Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften. Die zum IKS gehörenden Richtlinien der Kapsch TrafficCom AG folgen den grundsätzlichen Strukturen des international anerkannten Regelwerks für interne Kontrollsysteme (Internal Control and Enterprise Risk Management Framework des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission, COSO).
Die Erfassung der Geschäftsfälle von Kapsch TrafficCom erfolgt mit unterschiedlichen Software-Lösungen. In manchen Ländern ist aufgrund der Größe der Tochterunternehmen das Rechnungswesen an lokale Steuerberater ausgelagert. Die einzelnen Gesellschaften liefern monatlich an die Konzernzentrale Berichtspakete mit allen relevanten Buchhaltungsdaten zu Gesamtergebnisrechnung, Bilanz und Geldflussrechnung. Diese Daten werden dann quartalsweise in das zentrale Konsolidierungssystem (Hyperion Financial Management) eingepflegt. Die Finanzinformationen werden auf Konzernebene von der Kapsch TrafficCom AG überprüft und bilden die Basis für die Quartalsberichterstattung nach IFRS.
Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand in regelmäßigen Sitzungen über die wirtschaftliche Entwicklung in Form von konsolidierten Darstellungen bestehend aus Segmentberichterstattung, Ergebnisentwicklung mit Budget- und Vorjahresvergleich, Vorschaurechnungen, Konzernabschlüssen, Personal- und Auftragsentwicklung sowie ausgewählten Finanzkennzahlen informiert.
Den lokalen Anforderungen entsprechend liegt die Verantwortung für die Implementierung und Überwachung des internen Kontrollsystems beim jeweils zuständigen lokalen Management. Die Geschäftsführung der einzelnen Tochterunternehmen ist für die Einrichtung und Ausgestaltung eines den Anforderungen des jeweiligen Unternehmens entsprechenden internen Kontroll- und Risikomanagements im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sowie für die Einhaltung der konzernweiten Richtlinien und Vorschriften verantwortlich. Um die Geschäftsführungen der Tochterunternehmen hierbei besser unterstützen zu können, wurde im Finanzbereich von Kapsch TrafficCom AG die Funktion eines IKS-Koordinators eingerichtet. Dieser hat die Aufgabe, das IKS in den wesentlichen Einzelgesellschaften der Kapsch TrafficCom Group laufend weiterzuentwickeln sowie die Verbesserung gefundener Schwachstellen zu initiieren und den Status der IKS Implementierung periodisch an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats zu berichten.
Das zur Gänze aufgebrachte Grundkapital der Kapsch TrafficCom AG beträgt EUR 13,0 Mio. Es ist in 13,0 Mio. Stück nennbetragslose auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Es bestehen keine Beschränkungen betreffend die Ausübung von Stimmrechten oder die Übertragung von Aktien. Die KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH hielt zum Stichtag 31. März 2020 rund ௗGHU\$QWHLOH'LH.\$36&+-Group Beteiligungs GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der DATAX HandelsgmbH, deren Anteile zu gleichen Teilen von der Traditio-Privatstiftung, der ALUK-Privatstiftung und der Children of Elisabeth-Privatstiftung, jeweils Privatstiftungen nach dem österreichischen Privatstiftungsgesetz, gehalten werden. Diese sind jeweils Mitgliedern der Familie Kapsch zurechenbar. Es gab zum Stichtag 31. März 2020 keinen weiteren Aktionär, der mehr als ௗGHU6WLPPUHFKWHDQGHU.DSVFK7UDIILF&RP\$*KLHOW
Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten. Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts durch Arbeitnehmer mit Kapitalbeteiligung. Es gibt keine besonderen Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats und die Änderung der Satzung der Gesellschaft. Bei der Gesellschaft besteht derzeit weder ein genehmigtes Kapital noch ein bedingtes Kapital, das den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne (neuerliche) Befassung der Hauptversammlung zur Ausgabe von Aktien ermächtigt. Marktübliche "Change of Control"-Klauseln, die gegebenenfalls zu einer Vertragsbeendigung führen können, betreffen Finanzierungsvereinbarungen wie das Schuldscheindarlehen und weitere Finanzierungen von in Summe rund EUR 200 Mio. oder stehen in Zusammenhang mit einzelnen Kundenverträgen in Nordamerika. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Kapsch TrafficCom AG und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.
Gemäß C-Regel 61 des Österreichischen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass der konsolidierte Corporate-Governance-Bericht im Internet unter http://kapsch.net/ktc/ir/Corporate-Governance abgerufen werden kann.
Im Geschäftsjahr 2019/20 sind viele negative Effekte zusammengekommen. Das Management geht daher von einem deutlich besseren Geschäftsjahr 2020/21 aus. Mehraufwände bei der Implementierung neuer Software werden wahrscheinlich bis ins erste Halbjahr anfallen. Gleichzeitig steht das Unternehmen der Herausforderung gegenüber, den Wegfall des landesweiten Mautprojekts in Tschechien – mit einem hohen Umsatz- und Ergebnisbeitrag – Ende November 2019 möglichst gut wettzumachen.
Die Auswirkungen von COVID-19 auf das Geschäft sind derzeit noch nicht abschätzbar. Das Management sieht derzeit nur einen geringen Einfluss; in einigen Regionen kommt es aber zu Verschiebungen. Es ist klar, dass die Visibilität, insbesondere in Hinblick auf neue Ausschreibungen, zurückgegangen ist. Daher ist es zu früh, jetzt einen quantitativen Ausblick auf das Geschäftsjahr 2020/21 zu geben. Das Management erwartet, dass 2020/21 besser als das vorangegangene Jahr wird und dass Kapsch TrafficCom wieder ein klar positives EBIT erwirtschaften kann.
Die Kapsch TrafficCom AG plant in beiden Segmenten zu wachsen. In den nächsten Jahren kommen die kräftigsten Wachstumsimpulse aber voraussichtlich weiterhin aus dem Mautsegment.
Die Kapsch TrafficCom AG plant in beiden Segmenten zu wachsen. In den nächsten Jahren kommen die kräftigsten
Wien, am 15. Juni 2020 Wachstumsimpulse aber voraussichtlich weiterhin aus dem Mautsegment.
Wien, am 15. Juni 2020
Vorsitzender des Vorstands Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
Georg Kapsch André Laux Alfredo Escribá Gallego
Georg Kapsch André Laux Alfredo Escribá Gallego Vorsitzender des Vorstands Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
12
6
Wir haben den Jahresabschluss der Kapsch TrafficCom AG, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft. Wir haben den Jahresabschluss der Kapsch TrafficCom AG, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. März 2020 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. März 2020 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert: Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
x Sachverhalt x Sachverhalt
0.0926840.001/PIR
0.0926840.001/PIR
Die Kapsch TrafficCom AG, Wien, hat als Holdinggesellschaft wesentliche Anteile an verbundenen Unternehmen (Buchwerte in Höhe von TEUR 199.735) und Beteiligungen (Buchwerte in Höhe von TEUR 43.064) zum 31. März 2020. Von den Beteiligungen betreffen TEUR 5.734 die Q-Free ASA, Trondheim, Norwegen, die an der Börse Oslo, Norwegen, notiert sowie TEUR 37.330 weitere nicht börsennotierte Unternehmen.
Gemäß § 204 Abs. 2 UGB sind Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßig abzuschreiben.
Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen erfordert wesentliche Schätzungen des Managements über die künftige Marktentwicklung und die Gewinnwahrscheinlichkeit einzelner Großaufträge im Planungszeitraum. Darüber hinaus bestehen in der Bewertung erhebliche Ermessensspielräume, insbesondere in Bezug auf den Diskontierungszinssatz und die Wachstumsrate für die ewige Rente. Für den Abschluss besteht aufgrund dieser Schätzunsicherheiten das Risiko einer Überbewertung der Beteiligungen, weshalb dies als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt identifiziert wurde.
Auf Basis der Werthaltigkeitstests wurden im Geschäftsjahr 2019/20 Abschreibungen auf den Beteiligungsansatz an der Intelligent Mobility Solutions, Lusaka, Sambia (TEUR 4.977) vorgenommen. Der Buchwert nach Abschreibung beträgt Null.
In Bezug auf die Anteile an der Q-Free ASA, Trondheim, Norwegen, wurde im Geschäftsjahr 2019/20 auf Grund der Kursentwicklung eine Abschreibung in Höhe von TEUR 5.654 auf den Kurswert zum Bilanzstichtag vorgenommen. Der Buchwert nach Abschreibung beträgt TEUR 5.734.
Die gesetzlichen Vertreter sind der Auffassung, dass weitere dauerhafte Wertminderungen bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen sowie den Beteiligungsunternehmen zum 31. März 2020 nicht gegeben sind und daher keine weitere außerplanmäßige Abschreibung erforderlich ist.
x Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
0.0926840.001/PIR
Wir haben im Zusammenhang mit der Beurteilung der Werthaltigkeit der wesentlichen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen die entsprechenden Bewertungsmodelle geprüft. Dabei haben wir die von den gesetzlichen Vertretern verwendete Bewertungsmethode überprüft sowie die verwendeten Parameter (geplante Zahlungsströme und Diskontierungszinsätze) beurteilt. Wir haben untersucht, ob die verwendeten Modelle den anerkannten Bewertungsgrundsätzen entsprechen und ob die verwendeten Annahmen plausibel und angemessen sind.
In Bezug auf die Anteile an Intelligent Mobility Solutions, Lusaka, Sambia haben wir das Vorliegen eines Wertminderungsbedarfs auf Grund der bisherigen Geschäftsergebnisse überprüft und nachvollzogen.
In Bezug auf die Anteile an der Q-Free ASA, Trondheim, Norwegen, haben wir das Vorliegen eines Wertminderungsbedarfs auf Grund der Kursentwicklung überprüft und den Kurswert anhand der Depotauszüge und Kursdaten nachvollzogen.
Die von der Gesellschaft eingesetzten Bewertungsmodelle sind für die Überprüfung der Werthaltigkeit der Beteiligungen geeignet. Die der Bewertung zu Grunde liegenden Annahmen und Bewertungsparameter sind vertretbar.
x Verweis auf weitergehende Informationen
Wir verweisen zu weitergehenden Informationen auf den Anhang der Kapsch TrafficCom AG, Wien, Abschnitt D. Erläuterungen zu Posten der Bilanz unter "Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen".
x Sachverhalt
0.0926840.001/PIR
Ein wesentlicher Teil der Umsätze im Geschäftsjahr stammt aus dem Projektgeschäft. Die noch nicht abrechenbaren Leistungen zum 31. März 2020 belaufen sich auf TEUR 23.677 und die projektbezogenen Rückstellungen auf TEUR 8.464. Insbesondere für Mauterrichtungsaufträge ist eine laufende Einschätzung und Aktualisierung der aus den Aufträgen resultierenden Kosten sowie der Risiken aus der Projektabwicklung, die sich aus technischen Problemen, zeitlichen Verzögerungen oder Problemen mit Sublieferanten oder sonstigen externen Rahmenbedingungen ergeben können und die Marge des Auftrags beeinflussen, erforderlich. Weiters können aus diesen Projekten auch Schadenersatz- oder Vertragsstrafen resultieren, die bei der Projektbewertung zu berücksichtigen sind und eine Risikoeinschätzung erfordern. Bei den Großaufträgen der Gesellschaft handelt es sich regelmäßig um technisch komplexe Einzelaufträge, denen jeweils spezifische Auftragsbedingungen zugrunde liegen und die daher in Bezug auf Umsatzrealisierung und Projektrisiken einzeln zu würdigen sind.
Auf Grund der wesentlichen Auswirkungen der Großprojekte, insbesondere während der Errichtungsphase, auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und der erheblichen Schätzungen, die mit der Bilanzierung dieser Aufträge verbunden sind, resultiert das Risiko, dass der Umsatz aus dem Projektgeschäft, das Ergebnis und projektbezogene Bilanzposten wesentlich falsch dargestellt sind, weshalb dies als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt identifiziert wurde.
x Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Im Rahmen unseres risikobasierten Prüfungsansatzes haben wir ein Verständnis über die für die Projektbilanzierung relevanten Prozesse und internen Kontrollen erlangt und die Wirksamkeit ausgewählter interner Kontrollen überprüft. Dies betraf vor allem interne Kontrollen in Zusammenhang mit der Freigabe der Auftragskalkulation beim Abschluss neuer Verträge, Billigung der laufenden Nachkalkulation und Statusberichte zu Großprojekten. Bei unseren Detailprüfungshandlungen haben wir für die größten Fertigungsaufträge die Projektbewertungen angefordert und anhand der Planerlöse und -kosten sowie der bis zum Bilanzstichtag angefallenen Kosten und abgerechneten Erlöse die Ermittlung der Abgrenzungen nachvollzogen. Wir nahmen stichprobenartig Einsicht in Projektanträge, Kundenverträge, Aufsichtsratsprotokolle, das Projektbudgetierungstool sowie Detailkostenaufstellungen für einzelne
wesentliche Projekte und haben Gespräche mit den Projektmanagern und dem Management zum Projektverlauf, Projektrisiken und den Planungsannahmen durchgeführt. Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Schätzungen lag ein besonderer Fokus auf der Überprüfung der regelmäßigen Aktualisierung der Planannahmen, insbesondere für die Planauftragskosten bis zur Fertigstellung und die Planmarge des Projekts. Dabei haben wir unter anderem auch auf historische Erfahrungswerte betreffend die Genauigkeit von Schätzungen von in der Vergangenheit abgewickelten Großprojekten zurückgegriffen.
Die angewendeten Bewertungsverfahren und die zugrunde liegenden Annahmen zur Projektbewertung sind vertretbar.
x Verweis auf weitergehende Informationen
0.0926840.001/PIR
Wir verweisen zu weitergehenden Informationen auf den Anhang der Kapsch TrafficCom AG, Wien, Abschnitt C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden "2.1 Vorräte" und "5. Rückstellungen" sowie Abschnitt D. Erläuterungen zu Posten der Bilanz unter "Rückstellungen".
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
0.0926840.001/PIR
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
0.0926840.001/PIR
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf ab.
In Verbindung mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen und zu überlegen, ob es wesentliche Unstimmigkeiten zwischen den sonstigen Informationen und dem Jahresabschluss oder mit unserem während der Prüfung erlangten Wissen gibt oder diese Informationen sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir, basierend auf den durchgeführten Arbeiten, zur Schlussfolgerung gelangen, dass die sonstigen Informationen wesentlich falsch dargestellt sind, müssen wir dies berichten. Wir haben diesbezüglich nichts zu berichten.
Wir wurden von der ordentlichen Hauptversammlung am 10. September 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 11. Dezember 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2002 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Peter Pessenlehner.
Wien, den 15. Juni 2020
0.0926840.001/PIR
gez.:
Mag. Peter Pessenlehner Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
Als Mitglieder des Vorstands erklären wir nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens entsteht und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Wien, am 15. Juni 2020
Georg Kapsch Vorsitzender des Vorstands
André Laux Mitglied des Vorstands
Alfredo Escribá Gallego Mitglied des Vorstands
Das verwendete Papier für diesen Geschäftsbericht kommt aus einer FSC-zertifizierten (Mix-Credit-)Produktion. Aufgrund der ISO-Umweltzertifizierung des gesamten Betriebs des Lieferanten werden alle Druckproduktionen entsprechend den Vorgaben für umwelt- und ressourcenschonende, nachhaltige Fertigungsprozesse hergestellt.
Bestimmte Aussagen in diesem Bericht sind zukunftsgerichtet. Sie enthalten die Worte "glauben", "beabsichtigen", "erwarten", "planen", "annehmen" und Begriffe ähnlicher Bedeutung. Zukunftsgerichtete Aussagen spiegeln die Ansichten und Erwartungen der Gesellschaft wider. Die tatsächlichen Ereignisse können aufgrund einer Reihe von Faktoren wesentlich von der erwarteten Entwicklung abweichen. Die Leserin/der Leser sollte daher nicht unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Kapsch TrafficCom ist nicht verpflichtet, das Ergebnis allfälliger Berichtigungen der hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, außer dies ist nach anwendbarem Recht erforderlich.
Dieser Bericht wurde mit größtmöglicher Sorgfalt und unter gewissenhafter Prüfung sämtlicher Daten erstellt. Satz- und Druckfehler können dennoch nicht ausgeschlossen werden. Durch die kaufmännische Rundung von Einzelpositionen und Prozentangaben kann es zu geringfügigen Rechendifferenzen kommen.
Bei Personenbezeichnungen achten die Autoren darauf, möglichst durchgängig die männliche und die weibliche Form zu verwenden (zum Beispiel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter). Aus Gründen der Lesbarkeit wird vereinzelt nur die männliche Form angeführt. Es sind aber stets Männer, Frauen und Personen des dritten Geschlechts gemeint.
Dieser Bericht stellt keine Empfehlung oder Einladung dar, Wertpapiere von Kapsch TrafficCom zu kaufen oder zu verkaufen.
Medieninhaber und Hersteller: Kapsch TrafficCom AG Verlags- und Herstellungsort: Wien, Österreich Redaktionsschluss: 14. Juni 2020
Kapsch TrafficCom ist ein Anbieter von Intelligenten Verkehrssystemen in den Bereichen Mauteinhebung, Verkehrsmanagement, Smart Urban Mobility, Verkehrssicherheit und vernetzte Fahrzeuge. Kapsch TrafficCom deckt mit durchgängigen Lösungen die gesamte Wertschöpfungskette ihrer Kunden aus einer Hand ab: von Komponenten über Design bis zur Errichtung und dem Betrieb von Systemen. Die Mobilitätslösungen von Kapsch TrafficCom helfen dabei, den Straßenverkehr in Städten und auf Autobahnen sicherer, zuverlässiger, effizienter und komfortabler zu machen sowie die Umweltbelastung zu reduzieren.
Eine Vielzahl von erfolgreichen Projekten in mehr als 50 Ländern rund um den Globus hat Kapsch TrafficCom zu einem international anerkannten Anbieter intelligenter Verkehrssysteme gemacht. Als Teil der Kapsch Group verfügt Kapsch TrafficCom mit Hauptsitz in Wien, Österreich, über Tochtergesellschaften und Niederlassungen in mehr als 30 Ländern und notiert seit 2007 im Prime Market der Wiener Börse (Symbol: KTCG). Die rund 5.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erwirtschafteten im Wirtschaftsjahr 2019/20 einen Umsatz von EUR 731 Mio.
www.kapsch.net
Building tools?
Free accounts include 100 API calls/year for testing.
Have a question? We'll get back to you promptly.