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Porr AG

AGM Information Jul 31, 2020

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AGM Information

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Veröffentlichung: 31.07.2020 10:35 Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1596184500958 Stichwörter: PORR AG / Wirtschaft / Börse

Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG

PORR AG: Veröffentlichung gemäß § 2 Veröffentlichungsverordnung

Wien (pta018/31.07.2020/10:35) - Wien, 31.07.2020 - Widerruf der Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien verbunden mit der neuen Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien und zur Einziehung von eigenen Aktien Die 140. ordentliche Hauptversammlung der PORR AG, 1100 Wien, Absberggasse 47, abgehalten am 28. Mai 2020 fasste folgenden Beschluss zu Tagesordnungspunkt 7.:

Die in der ordentlichen Hauptversammlung vom 29.05.2018 beschlossene Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG wird widerrufen und durch die folgende Ermächtigung ersetzt:

Der Vorstand wird von der Hauptversammlung für die Dauer von 30 Monaten vom Tag der Beschlussfassung gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft bis zu dem gesetzlich zulässigen Ausmaß von 10% des Grundkapitals unter Einschluss bereits erworbener Aktien, auch unter wiederholter Ausnutzung der 10%-Grenze, ermächtigt. Der beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht niedriger als EUR 1,00 und nicht höher als maximal 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage liegen. Der Erwerb kann über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot oder auf eine sonstige gesetzlich zulässige, zweckmäßige Art erfolgen, insbesondere auch außerbörslich, oder von einzelnen, veräußerungswilligen Aktionären (negotiated purchase) und auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionäre. Der Vorstand wird weiters ermächtigt, die jeweiligen Rückkaufsbedingungen eines Erwerbs festzusetzen, wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und das jeweilige darauf beruhende Rückkaufprogramm einschließlich dessen Dauer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen hat. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Schließlich wird der Vorstand ermächtigt, ohne weitere Befassung der Hauptversammlung, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien einzuziehen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von eigenen Aktien ergeben, zu beschließen.

Rückfragehinweis: Mag. Milena Ioveva PORR AG Tel: +43 (0) 50 626 1763

Aussender: PORR AG
Absberggasse 47
1100 Wien
Österreich
Ansprechpartner: Dir. Prok. Rolf Petersen
Tel.: +43 50626-1199
E-Mail: [email protected]
Website: www.porr-group.com
ISIN(s): AT0000609607 (Aktie), AT0000A086F0 (Genussrecht),
AT0000A19Y36 (Anleihe), XS1555774014 (Anleihe),
XS2113662063 (Anleihe)
Börsen: Amtlicher Handel in Wien; Basic Board in Frankfurt

Meldung übertragen durch pressetext.adhoc. Für den Inhalt ist der Aussender verantwortlich.

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