Interim / Quarterly Report • Sep 29, 2020
Interim / Quarterly Report
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Seiten
| Halbjahresfinanzbericht per 30. 6. 2020 | Kapitel 1 | 1-8 | |
|---|---|---|---|
| Lagebericht des Vorstandes zum Halbjahres finanzbericht für das erste Halbjahr 2020 |
Kapitel 2 | 9 | |
| Erklärung der gesetzlichen Vertreter | Kapitel 3 | 10 |
(Werte in TEUR)
| Bilanz (verkürzt) | 30.06.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| AKTIVA | ||
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Sachanlagen |
118 | 118 |
| II. Finanzanlagen |
20.599 | 20.867 |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände |
27.161 | 27.009 |
| II. Guthaben bei Kreditinstituten |
2.895 | 2.281 |
| C. Aktive Rechnungsabgrenzung |
34 | 0 |
| D. Aktive latente Steuern |
70 | 70 |
| 50.877 | 50.345 | |
| PASSIVA | ||
| A. Eigenkapital | ||
| I. Eingefordertes (gezeichnetes) Grundkapital |
5.600 | 5.600 |
| II. gebundene Kapitalrücklagen |
13.144 | 13.144 |
| III. Gewinnrücklagen |
14.738 | 14.738 |
| IV. Bilanzgewinn |
15.337 | 14.944 |
| B. Rückstellungen |
1.273 | 1.133 |
| C. Verbindlichkeiten |
31 | 32 |
| D. Passive Rechnungsabgrenzung |
754 | 754 |
| 50.877 | 50.345 |
(Werte in TEUR)
| Gewinn- und Verlustrechnung (verkürzt) | 1 - 6 / 2020 | 1 - 6 / 2019 |
|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse |
738 | 750 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge |
- | - |
| 3. Personalaufwand |
(73) | (72) |
| 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen |
(471) | (488) |
| 5. Zwischensumme aus Z 1 bis 4 (Betriebserfolg) |
194 | 190 |
| 6. Erträge aus anderen Wertpapieren |
79 | 79 |
| 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
518 | 507 |
| 8. Erträge aus dem Abgang und Zuschreibung von Finanzanlagen |
- | 388 |
| 9. Aufwendungen aus Finanzanlagen |
(268) | - |
| 10. Zwischensumme aus Z 6 bis 9 (Finanzerfolg) |
330 | 974 |
| 11. Ergebnis vor Steuern |
524 | 1.164 |
| 12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
(131) | (297) |
| davon latente Steuern TEUR 0 (VJ TEUR -6) | ||
| 13. Periodenüberschuss |
393 | 867 |
| 14. Gewinnvortrag |
14.944 | 13.908 |
| 15. Bilanzgewinn |
15.337 | 14.775 |

Der Halbjahresfinanzbericht per 30.06.2020 wird unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, erstellt. Bei der Aufstellung des Halbjahresfinanzberichtes werden die Grundsätze der Vollständigkeit und der Willkürfreiheit eingehalten.
Unter Bezugnahme auf § 125 (3) BörseG idgF ist darauf hinzuweisen, dass der Halbjahresfinanzbericht per 30.06.2020 weder einer vollständigen Prüfung noch einer prüferischen Durchsicht durch einen Abschlussprüfer unterzogen worden ist.
Die Gesellschaft gilt gemäß § 221 (3) UGB als große Kapitalgesellschaft, da ihre Aktien im geregelten Freiverkehr der Wiener Börse gehandelt werden.
Dem Vorsichtsgrundsatz wird Rechnung getragen, indem insbesondere nur die bis zum Stichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Für alle erkennbaren Risiken und drohende Verluste, die im laufenden Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr entstanden sind, wird in den Rückstellungen vorgesorgt.

Die Gesellschaft nimmt seit dem Jahr 1995 keine Investitionen in das Sachanlagevermögen vor, da die betriebliche Investitionstätigkeit gemäß dem Betriebsführungs- und –überlassungsvertrag der operativen STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH übertragen worden ist. Finanzielle Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen ergeben sich für die Gesellschaft keine.
Die Wertpapiere des Finanzanlagevermögens dienen der Gesellschaft bei vorwiegend mittelfristiger Veranlagung zur Erzielung von Kapitalerträgen. Die Wertpapiere setzen sich hauptsächlich aus in- und ausländischen festverzinslichen Anleihen, Schuldverschreibungen und Miteigentumsfondsanteilen zusammen. Diese sind gemeinsam mit der Beteiligung an der STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH im Posten II. Finanzanlagen der verkürzten Bilanz zum 30. Juni 2020 enthalten.
Bei Finanzanlagen, die keine Beteiligungen sind, erfolgt die Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert. Bei Finanzanlagen dürfen solche Abschreibungen auch vorgenommen werden, wenn die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist. Sofern die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr bestehen, gilt seit dem RÄG 2014 die Verpflichtung, den Betrag der außerplanmäßigen Abschreibung im Umfang der Wertaufholung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zuzuschreiben. Im vorliegenden Halbjahresfinanzbericht sind bis zum 31.12.2015 unterlassene Zuschreibungen in Höhe von TEUR 754 (TEUR 754 per 31.12.2019) abgegrenzt. In Höhe dieser Zuschreibung wurde eine Rücklage gemäß § 906 Abs. 32 UGB iVm § 124b Z 270 EStG gebildet, die im passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen wird.

Die seit Jahresbeginn eingetretenen Wertaufholungen bzw. Wertminderungen bei den Wertpapieren werden durch Zuschreibungen bzw. außerplanmäßige Abschreibungen im Finanzanlagevermögen berücksichtigt.
Die Forderungen betreffen vor allem die Beteiligungsgesellschaft STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH und die Muttergesellschaft IREKS GmbH / Kulmbach (Deutschland).
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind im Wesentlichen kurzfristig veranlagt.
Die in sachgerechter Auslegung der Rechnungslegungsbestimmungen des Unternehmensrechtes gebildeten aktiven Rechnungsabgrenzungen enthalten die Anteile der auf das zweite Halbjahr entfallenden bereits verbuchten Aufwendungen.
Die Position aktive latente Steuern enthält entsprechend den Vorgaben des RÄG 2014 die sich auf saldierter Basis ergebende zukünftige Steuerbelastung in Höhe von TEUR 70 (TEUR 70 per 31.12.2019).

Das auf TEUR 5.600 lautende und voll einbezahlte Grundkapital ist in 560.000 gleichberechtigte, nennwertlose Stückaktien eingeteilt, sodass auf jede Aktie ein Grundkapitalanteil von EUR 10 entfällt. Die Aktien werden im amtlichen Handel (Standard Market Auction) an der Wiener Börse gehandelt.
Die Kapitalrücklagen und Gewinnrücklagen werden gegenüber dem Abschlussjahr 2019 unverändert ausgewiesen.
In der Position IV. Bilanzgewinn ist auch der Periodenüberschuss von TEUR 393 enthalten.
Die Position B. Rückstellungen enthält auch die Passivierungen für Pensionen, die unter Anwendung eines Durchschnittszinssatzes von 2,71 % und einem Rententrend von 2 % ermittelt sind.
Weiters sind in den Rückstellungen die Beträge für die Ertragsteuern des laufenden Jahres (TEUR 131), für latente Steuern (TEUR 0) sowie für noch nicht abgerechnete sonstige Aufwendungen (TEUR 58) enthalten.
Die latenten Steuern werden gemäß den geänderten gesetzlichen Bestimmungen ab 1. Jänner 2016 erfasst.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen vor allem die Umsatzsteuer- und Lohnsteuerzahllasten an das Finanzamt.
Die passiven Rechnungsabgrenzungen beinhalten die Rücklage für die Zuschreibung der Finanzanlagen in Höhe von TEUR 754.

Die Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 01.01.2020 - 30.06.2020 wird wie in den vergangenen Jahren nach dem Gesamtkostenverfahren im Sinne des § 231 (2) UGB erstellt.
Die Umsatzerlöse umfassen das Nutzungsentgelt für die Vermietung der Grundstücke, Gebäude und Einrichtungen an die Beteiligungsgesellschaft STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH sowie die an diese weiterverrechneten Nebenkosten.
Der Personalaufwand entsteht für im Ruhestand befindliche ehemalige leitende Mitarbeiter bzw. deren Hinterbliebene und beträgt für das I. Halbjahr 2020 TEUR 73. Die aktiven Mitglieder des Vorstandes erhalten von unserer Gesellschaft keine Bezüge, da sie im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen mit der IREKS GmbH bzw. der STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH für unsere Gesellschaft tätig sind.
Alle Aufwendungen der Gesellschaft werden - wie im Betriebsführungs- und -überlassungsvertrag vorgesehen - eingehend daraufhin überprüft, ob ihr Entstehen mit dem überlassenen Betrieb in ursächlichem Zusammenhang steht. Wenn diese Voraussetzung gegeben ist, wird der Aufwandsbetrag an die STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH als Nutzungsentgelt weiterverrechnet.

Das Finanzergebnis zeigt im Berichtshalbjahr einen Gewinn von TEUR 330. Dieser ergibt sich aus Wertpapier- und sonstigen Zinsen, auch von verbundenen Unternehmen, sowie aus Fondsausschüttungen. Aufgrund der Bestimmungen des RÄG 2014 ist keine Zuschreibung (I. Halbjahr 2019 TEUR 388) vorzunehmen.
Das Ergebnis vor Steuern liegt im I. Halbjahr 2020 mit TEUR 524 um TEUR 640 unter dem des I. Halbjahres 2019, was unter Berücksichtigung der Ertragsteuern und der latenten Steuern zu einem Periodenüberschuss von TEUR 393 (I. Halbjahr 2019 TEUR 867) führt.

Auf Grund der börsegesetzlichen Bestimmungen ist ein Halbjahresfinanzbericht für unsere Gesellschaft zu veröffentlichen. Der Halbjahresfinanzbericht per 30.06.2020 wird nach den Prinzipien des Unternehmensrechtes erstellt, da unsere Gesellschaft nicht verpflichtet ist, einen Konzernabschluss nach IFRS aufzustellen. Es werden die verkürzte Bilanz per 30.06.2020 und die verkürzte Gewinnund Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 30.06.2020 dargestellt und um einen erläuternden Anhang ergänzt.
Die Situation auf den internationalen Finanzmärkten bleibt auch im I. Halbjahr 2020 weiterhin bestimmt von Unsicherheit und Volatilität in sämtlichen Veranlagungsformen.
Waren die Finanzmärkte zum Jahreswechsel 2019/2020 noch von einer durchwegs positiven Kursentwicklung geprägt, änderte sich das durch die Corona-Krise im Februar und März 2020 ganz erheblich und kehrte sich ins Gegenteil um. Die relevanten Indizes brachen im ersten Quartal um über 40 % ein, was auch unser Wertpapierportfolio erheblich belastete. Zwischenzeitlich haben sich die Kurse wieder erholt, dennoch mussten wir per 30.06.2020 unsere Finanzanlagen um einen Betrag von 268 TEUR abwerten.
Darüber hinaus waren im Vorjahr Zuschreibungen auf unsere Wertpapiere in Höhe von 388 TEUR vorzunehmen, die im laufenden Geschäftsjahr nicht angefallen sind. Die vorgenannten Faktoren führen im Wesentlichen zu einem um 644 TEUR niedrigeren Finanzerfolg und unter Berücksichtigung der Ertragsteuern zu einem deutlich niedrigeren Periodenüberschuss von 393 TEUR (VJ 867 TEUR).
Die weitere Ergebnisentwicklung für das Gesamtjahr 2020 wird vorwiegend geprägt sein vom weiteren Verlauf der Corona-Pandemie und ihrem Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung im nationalen und internationalen Umfeld.
Bei der Beteiligungsgesellschaft STAMAG Stadlauer Malzfabrik Gesellschaft m.b.H. lassen die negativen Einflüsse der Corona-Krise ein gegenüber dem Vorjahr deutlich niedrigeres Jahresergebnis erwarten.

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte verkürzte Zwischenabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und dass der Halbjahreslagebericht ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens bezüglich der wichtigen Ereignisse während der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres und ihrer Auswirkungen auf den verkürzten Zwischenabschluss und bezüglich der wesentlichen Risiken und Ungewissheiten in den restlichen sechs Monaten des Geschäftsjahres vermittelt.
Wien, im September 2020
DER VORSTAND
Michael FREUDENTHALER Lutz HAGER (Vorstandsmitglied) (Vorstandsmitglied)
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