Audit Report / Information • Aug 16, 2007
Audit Report / Information
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neosino nanotechnologies AG, Griesheim
über die Prüfung des IAS-Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2006 und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2006 der
Neosino Nanotechnologies AG
Griesheim
| A. | PRÜFUNGSAUFTRAG 3 |
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|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| B. | GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN |
5 | ||||||
| I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter |
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| II. | Entwicklungsbeeinträchtigende oder bestandsgefährdende Tatsachen |
7 | ||||||
| 1. Wissenschaftliche Diskussion über Produkte |
7 | |||||||
| 2. Einseitige Berichterstattung |
7 | |||||||
| C. | GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG |
8 | ||||||
| I. | Gegenstand der Prüfung |
8 | ||||||
| II. Prüfungsinhalte |
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| 1. Prüfungsschwerpunkte und Prüfungshandlungen |
11 | |||||||
| 2. Bestandsnachweise und Bestätigungen Dritter |
11 | |||||||
| 3. Prüfungserschwernisse und Prüfungshemmnisse |
11 | |||||||
| D. | FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNRECHNUNGSLEGUNG |
12 | ||||||
| I. | Konsolidierungskreis und Konzernabschlussstichtag |
12 | ||||||
| II. | Ordnungsmäßigkeit der in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse |
12 | ||||||
| III. | Ordnungsmäßigkeit der IAS - Konzernrechnungslegung |
13 | ||||||
| 1. Konzernbuchführung und weitere geprüfte Unterlagen |
13 | |||||||
| 2. IFRS / IAS - Konzernabschluss |
14 | |||||||
| 3. Konzernlagebericht |
15 | |||||||
| IV. | Gesamtaussage des IAS - Konzernabschlusses |
15 | ||||||
| 1. Feststellungen zur Gesamtaussage des IAS - Konzernabschlusses |
15 | |||||||
| 2. Wesentliche Bewertungs- und Konsolidierungsgrundlagen sowie de- ren Änderungen |
15 | |||||||
| E. | ANALYSE DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DES KONZERNS |
17 | ||||||
| I. | Vermögenslage | 17 | ||||||
| II. Finanzlage 19 |
||||||||
| III. Ertragslage 21 |
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| F. | WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS UND SCHLUSSBEMERKUNG |
22 |
| Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2006 |
1 |
|---|---|
| IAS - Konzerngewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2006 |
2 |
| IAS - Konzernbilanz zum 31. Dezember 2006 |
3 |
| Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung | 4 |
| Konzernkapitalflussrechnung | 5 |
| Notes für das Geschäftsjahr 2006 |
6 |
| Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers |
7 |
| Allgemeine Auftragsbedingungen |
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der
hat uns beauftragt, den IAS - Konzernabschluss zum 31. Dezember 2006 und den Konzernlagebericht der Berichtsgesellschaft nach berufsüblichen Grundsätzen zu prüfen sowie über das Ergebnis unserer Prüfung schriftlich Bericht zu erstatten (freiwillige Konzernabschlussprüfung). Dem Prüfungsauftrag vom 26. Oktober 2006 lag der Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Juni 2006 zugrunde, auf der wir zum Abschlussprüfer sowie zugleich zum Konzernabschlussprüfer gewählt wurden (§ 119 Abs. 1 Nr. 4 AktG, § 318 Abs. 2 Satz 1 HGB). Wir haben den Prüfungsauftrag mit Schreiben vom 13. November 2006 angenommen.
Die Berichtsgesellschaft ist aufgrund der Größenkriterien gemäß §§ 290 Abs. 1, 293 HGB nicht verpflichtet, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen und gemäß § 316 Abs. 2 HGB durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Nach den Regularien des entry standard am open market der Frankfurter Wertpapierbörse bestehen jedoch entsprechende Aufstellungs- und Prüfungspflichten.
Bei unserer Prüfung handelt es sich um eine freiwillige Prüfung entsprechend den Vorschriften der §§ 316 ff. HGB, deren Ergebnis in einem Bestätigungsvermerk gemäß § 322 HGB zusammengefasst wird.
Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir den nachfolgenden Bericht, der nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450) erstellt wurde.
Die Berichtsgesellschaft selbst hat gemäß § 264 ff. HGB auch einen Jahresabschluss aufzustellen. Wir sind bei ihr ebenfalls mit der freiwilligen Abschlussprüfung des HGB - Einzelabschlusses beauftragt.
Für die Durchführung unseres Auftrages und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die vereinbarten und diesem Bericht als Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 01. Januar 2002 maßgebend.
Dieser Bericht über die Prüfung des Konzernjahresabschlusses ist nicht primär zur Weitergabe an Dritte bestimmt. Soweit er mit unserer Zustimmung an Dritte weitergegeben wird bzw. Dritten mit unserer Zustimmung zur Kenntnis vorgelegt wird, verpflichtet sich die Gesellschaft, mit dem betreffenden Dritten schriftlich zu vereinbaren, dass die vereinbarten Haftungsregelungen auch für mögliche Ansprüche des Dritten uns gegenüber gelten sollen.
Die Geschäftsleitung der Muttergesellschaft stellt im Konzernlagebericht vom 04. Mai 2007 insbesondere folgende Sachverhalte dar:
Nach der Prüfung der Angaben und Unterlagen beurteilen wir die Darstellung der Lage der Unternehmensgruppe durch den Vorstand wie folgt:
ad a./ad b.
Aufgrund der überprüften Unterlagen wird den Ausführungen im Lagebericht zugestimmt. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist erkennbar von den schwierigen Marktbedingungen sowie der negativen Presseberichterstattung geprägt. Trotz der dargestellten Anlaufschwierigkeiten liegt der Börsenkurs im Zeitpunkt der Berichterstattung immer noch ca. 50 % über dem Emissionskurs, wobei ein relativ geringer free flow die Volatilität stark beeinflusst.
6 -
ad c. Der Einsatz von Neosino-Technologie im Straßenbau ist nach den uns erteilten Auskünften und nach den vorgelegten Unterlagen auf sehr positives Echo in der Fachwelt gestoßen. Die breite Vermarktung dieser Technologie insbesondere in den osteuropäischen Staaten ist vielversprechend aber auch sehr schwer planbar.
Die Wirksamkeit der von der Gesellschaft entwickelten Produkte in vielen Be reichen wird unter Wissenschaftlern noch kritisch diskutiert und unterliegt mitun ter Zulassungsverfahren. Wenn es nicht gelingt, die Wirksamkeit der Produkte nachzuweisen, dann ist die Gesellschaft möglicherweise in ihrem Bestand ge fährdet.
Durch eine negative einseitige Berichterstattung über Produkte der Gesell schaft wurde die Entwicklung beeinträchtigt.
Gegenstand unserer Prüfung waren der von der Berichtsgesellschaft aufgestellte IAS - Konzernabschluss zum 31. Dezember 2006 und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2006. Die Prüfung erstreckte sich auf die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung und der ergänzenden Bestimmungen der Satzung der Berichtsgesellschaft.
Bei der Prüfung des IAS - Konzernabschlusses betrafen unsere Prüfungshandlungen vor allem die Abgrenzung des Konsolidierungskreises, die Ordnungsmäßigkeit der in den IAS - Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse und die Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung, insbesondere der vorgenommenen Konsolidierungsmaßnahmen.
Den Konzernlagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er mit DRS 15 und dem IAS - Konzernabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Konzerns vermittelt; dabei haben wir auch geprüft, ob die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.
Die in den IAS - Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen haben wir nach den §§ 316 ff. HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlussprüfungen geprüft.
Der Vorstand der Berichtsgesellschaft ist für die Aufstellung von IAS - Konzernabschluss und Konzernlagebericht sowie für die uns gemachten Angaben verantwortlich. Unsere Aufgabe ist es, die vom Vorstand vorgelegten Unterlagen und die gemachten Angaben im Rahmen unserer pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen.
Die Gesellschaft ist im entry standard des open market der Frankfurter Wertpapierbörse (Wertpapierkennnummer: A0E QWK9) seit 04. Januar 2006 gelistet. Es handelt sich hierbei nicht um einen organisierten Markt nach § 2 WPHG, was eine Reihe von Erleichterungen bei der Rechnungslegung und beim Reporting zur Folge hat.
Die Prüfungshandlungen führten wir überwiegend in den Geschäftsräumen der Berichtsgesellschaft durch; sie wurden am 07. Mai 2007 abgeschlossen.
Als Unterlagen für die Prüfung dienten die Jahresabschlüsse auf den 31. Dezember 2006 der in den IAS - Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie der von der Muttergesellschaft aufgestellte IAS - Konzernabschluss auf den 2006 und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2006.
Alle von uns erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise sind uns vom Vorstand des Mutterunternehmens und den gesetzlichen Vertretern der Tochterunternehmen sowie den zur Auskunft benannten weiteren Mitarbeitern bereitwillig erbracht worden.
Ergänzend hierzu hat uns der Vorstand der Berichtsgesellschaft in der berufsüblichen Vollständigkeitserklärung schriftlich bestätigt, dass in dem vorgelegten IAS - Konzernabschluss alle Konzernunternehmen i. S. v. §§ 294 bis 296 HGB und IFRS 3 einbezogen worden sind und dass die in den IAS - Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnisse und Abgrenzungen berücksichtigen, sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten und alle erforderlichen Angaben gemacht worden sind und dass sämtliche konsolidierungspflichtigen Vorgänge im IAS - Konzernabschluss zutreffend berücksichtigt worden sind.
In der Erklärung wird auch versichert, dass der Konzernlagebericht hinsichtlich erwarteter Entwicklungen alle für die Beurteilung der Lage des Konzerns wesentlichen Gesichtspunkte sowie die nach § 315 Abs. 2 HGB erforderlichen Angaben, insbesondere die für die künftige Entwicklung des Konzerns wesentlichen Chancen und Risiken enthält.
Für sämtliche einbezogenen Unternehmen lagen uns ebenfalls entsprechende Vollständigkeitserklärungen vor.
Bei Durchführung unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Vorschriften der §§ 316 ff. HGB und die vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet. Danach haben wir unsere Prüfung problemorientiert so angelegt, dass wir Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit hätten erkennen müssen.
Der Prüfung des IAS - Konzernabschlusses einschließlich der einbezogenen Jahresabschlüsse lag eine Planung der Prüfungsschwerpunkte unter Berücksichtigung unserer vorläufigen Lageeinschätzung der Konzernunternehmen zugrunde. Die Lageeinschätzung basierte insbesondere auf Erkenntnissen über die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Branchenrisiken, Unternehmensstrategie und die daraus resultierenden Geschäftsrisiken sind aus der Prüfung des Vorjahresabschlusses per 31. Dezember 2005, aus Gesprächen mit dem Vorstand und Mitarbeitern der Berichtsgesellschaft sowie aus Branchenberichten und der einschlägigen Fachpresse bekannt.
Unsere Prüfungshandlungen waren darauf gerichtet, ein Urteil über die Ordnungsmäßigkeit der Konzernunterlagen und die Übereinstimmung des daraus entwickelten IAS - Konzernabschlusses sowie des Konzernlageberichts mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu ermöglichen.
Bei der Festlegung der weiteren Prüfungshandlungen haben wir die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit beachtet. Sowohl die analytischen Prüfungshandlungen als auch die Einzelfallprüfungen wurden daher nach Art und Umfang unter Berücksichtigung der Bedeutung der Prüfungsgebiete und der Organisation des Konzernrechnungswesens in ausgewählten Stichproben durchgeführt. Die Stichproben wurden so ausgewählt, dass sie der wirtschaftlichen Bedeutung der einzelnen Posten des IAS - Konzernabschlusses Rechnung tragen und es ermöglichen, die Einhaltung der gesetzlichen Konzernrechnungslegungsvorschriften ausreichend zu prüfen.
Aus den bei der Prüfungsplanung zu den einzelnen Konzernunternehmen fest gestellten Risikobereichen ergaben sich folgende Prüfungsschwerpunkte:
Art, Umfang und Ergebnis der im Einzelnen durchgeführten Prüfungshandlungen sind in unseren Arbeitspapieren festgehalten.
Von sämtlichen Kreditinstituten, mit denen die Konzerngesellschaften im Ge schäftsjahr 2006 in Geschäftsverbindung standen, wurden Bestätigungen der zum Bilanzstichtag bestehenden Salden, Unterschriftsberechtigungen, Kondi tionen, Haftungsverhältnisse und der noch nicht abgerechneten Zinsforderungen/-verbindlichkeiten vorgelegt und überprüft.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 der Sanalife Ltd., Malta, wurde von Herrn Stefano Bonello Ghia MIA, FCCA Certified Public Accountant and Auditor, Floriana, Malta, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestäti gungsvermerk (unqualified auditors opinion) nach maltesischen Rechnungsle gungsvorschriften versehen. Diese stimmen im Wesentlichen mit den IAS/IFRS überein.
Prüfungserschwernisse oder Prüfungshemmnisse, die die Prüfbarkeit von Anga ben und Einschätzungen in der Rechnungslegung einschränkten oder unmög lich machten und bei denen wir unsere Beurteilung weitgehend nur auf Erklä rungen der Geschäftsführung stützen konnten, waren nicht zu verzeichnen.
Die Abgrenzung des Konsolidierungskreises ist gemäß IFRS 3 zutreffend erfolgt. Es werden folgende Gesellschaften in den IAS - Konzernabschluss einbezogen:
Neosino Nanotechnologies Schweiz GmbH, Schweiz (100 %, davon 5 % treuhänderisch), Erstkonsolidierung per 25. April 2005 Sanalife Ltd., Malta (100 %), Erstkonsolidierung per 01. Januar 2005 Neosino Nanotechnologies Deutschland GmbH, Griesheim (100 %), Erstkonsolidierung per 01. Januar 2005 Neosino Nanotechnologies GmbH, Österreich (51 %), Erstkonsolidierung per 29. April 2005 Nanoplan GmbH, Griesheim (100 %) Erstkonsolidierung per 30. Januar 2006
Der IAS - Konzernabschluss auf den 31. Dezember 2006 wurde zutreffend aus den Jahresabschlüssen der Konzernunternehmen abgeleitet.
Das Geschäftsjahr des Konzerns ist das Kalenderjahr. Der Konzernabschlussstichtag ist der 31. Dezember 2006. Alle in den IAS - Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen haben den gleichen Abschlussstichtag, den 31. Dezember 2006.
Wir haben die Abschlüsse der einbezogenen deutschen Unternehmen, mit Ausnahme der Nanoplan GmbH, nach den ISA sowie §§ 316 HGB geprüft und zu diesen Abschlüssen jeweils den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Nanoplan GmbH entwickelte im Berichtsjahr keine eigene wesentliche Geschäftstätigkeit.
Die Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften wurden entsprechend den Vorgaben für die konzerneinheitliche Bilanzierung und Bewertung im Konzernabschluss erstellt. Eine Umbewertung war nicht notwendig, verschiedene Postenumgliederungen waren zwecks Konzernvereinheitlichung nötig.
Unsere Prüfung ergab auch die formelle und materielle Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung der einbezogenen Unternehmen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Die rechnungslegungsbezogenen Bestimmungen der weitgehend einheitlich gefaßten Gesellschaftsverträge der einbezogenen Unternehmen wurden eingehalten.
Die Konsolidierung erfolgte durch die Berichtsgesellschaft über ein Excel-Konsolidierungsmodul.
Unsere Prüfung ergab, dass die IAS - Konzernbilanz und die IAS - Konzerngewinn- und Verlustrechnung nach den Gliederungs-, Bewertungs und Konsolidierungsvorschriften der IAS/IFRS aufgestellt und ordnungsgemäß aus den Büchern der einbezogenen Unternehmen entwickelt worden sind. Die Notes enthalten die erforderlichen Erläuterungen der IAS - Konzernbilanz und der IAS - Konzerngewinn- und Verlustrechnung sowie die sonstigen Pflicht angaben.
Die Organisation der Konzernrechnungslegung, das rechnungslegungsbezo gene IKS der Berichtsgesellschaft und der Datenfluss ermöglichen die vollstän dige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Ge schäftsvorfälle auch im Konzern. Der Kontenplan ist ausreichend gegliedert, das Belegwesen ist klar und übersichtlich geordnet.
Die Informationen, die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommen wurden, führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in dem IAS - Konzern abschluss und dem Konzernlagebericht.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Konsolidierungsunterlagen und die weiteren geprüften Unterlagen (einschließlich Belegwesen, internes Kontrollsy stem, ...) nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften ein schließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (und den ergänzen den Bestimmungen der Satzung bzw. der Gesellschaftsverträge) entsprechen. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.
Die Berichtsgesellschaft hat als Mutterunternehmen i.S.d. § 290 HGB aufgrund der Größenordnung nach § 293 HGB keinen Konzernabschluss und Konzernla gebericht aufzustellen und diesen auch nicht prüfen zu lassen. Allerdings er gibt sich eine Aufstellungs- und Prüfungspflicht gemäß Börsenregularien des entry standard.
Der vorliegende IAS - Konzernabschluss zum 31. Dezember 2006 wurde unter Beachtung der internationalen Vorschriften IAS/IFRS aufgestellt. Die Vorschrif ten über die Gliederung und den Ausweis der Posten der IAS - Konzernbilanz und der IAS - Konzerngewinn- und Verlustrechnung sind beachtet worden. Die IAS - Konzerngewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkosten verfahren aufgestellt.
Die IAS - Konzernbilanz sowie die IAS - Konzerngewinn- und Verlustrechnung sind aus den Jahresabschlüssen der einbezogenen Unternehmen ordnungsge mäß abgeleitet worden. Die angewandten Konsolidierungsmethoden ent sprechen den gesetzlichen Vorschriften und sind ordnungsgemäß.
Soweit in der IAS - Konzernbilanz oder in der IAS - Konzerngewinn- und Verlust rechnung Darstellungswahlrechte bestehen, erfolgen die entsprechenden An gaben in den Notes.
In den der Berichtsgesellschaft dargestellten Notes sind die auf die IAS - Kon zernbilanz und die IAS - Konzerngewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden ausreichend erläu tert. Alle geforderten Einzelangaben sowie die wahlweise in den Notes über nommenen Angaben zur IAS - Konzernbilanz sowie zur IAS - Konzerngewinn und Verlustrechnung sind vollständig und zutreffend dargestellt.
Die Prüfung des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2006 hat ergeben, dass der Konzernlagebericht mit dem IAS - Konzernabschluss und den bei der Prüfung gewonnen Erkenntnissen im Einklang steht und dass er insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Konzerns vermittelt.
Ferner hat die Prüfung ergeben, dass die wesentlichen finanziellen Leistungs kennziffern sowie die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung ange messen und zutreffend im Konzernlagebericht dargestellt sind und dass die Angaben nach § 315 Abs. 2 HGB vollständig und zutreffend sind. Die Lagebe richtsgliederung richtet sich nach DRS 15 und entspricht den diesbezüglichen Anforderungen.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass der Konzernlagebericht alle vorge schriebenen Angaben enthält und er damit den gesetzlichen Vorschriften ent spricht.
Unsere Prüfung hat ergeben, dass die IAS/IFRS beachtet wurden und der IAS - Konzernabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßi ger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
Bei der Aufstellung des IAS - Konzernabschlusses wurden einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zugrundegelegt:
Für die nicht der Berichtsgesellschaft gehörenden Anteile an den einbezogenen Unternehmen wurde in der Konzernbilanz ein Ausgleichsposten in Höhe des Anteils anderer Gesellschafter am Eigenkapital gebildet, welcher durch anteilige Verluste kompensiert ist.
Die in der IAS - Konzernbilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten werden einzeln bewertet.
Die Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie die Erträge und Aufwendungen der in den IAS - Konzernabschluss einbe zogenen Einzelunternehmen wurden zum IAS - Konzernabschluss zusammen gefasst. Die Grundsätze der erforderlichen Konsolidierungen werden im Fol genden beschrieben.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgte nach der Erwerbsmethode (IFRS 3). Dabei erfolgte die Verrechnung der Beteiligungsansätze mit dem Eigenkapital auf der Grundlage der Wertansätze zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile (Erst konsolidierung).
Der Zeitpunkt der erstmaligen Aufstellung eines Konzernabschlusses war der 01. Januar 2005.
Die Schuldenkonsolidierung erfolgt durch Eliminierung der Forderungen mit den entsprechenden Verbindlichkeiten zwischen den in den IAS - Konzernab schluss einbezogenen Unternehmen.
Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erfolgt durch Verrechnung der Um satzerlöse und sonstigen betrieblichen Erträge zwischen den in den IAS - Kon zernabschluss einbezogenen Unternehmen mit den auf sie entfallenden Auf wendungen. Die Erträge aus Finanzanlagen sowie die Zinserträge und ähnli che Erträge sind ebenso mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet worden.
Eine Zwischengewinneliminierung ist nicht vorzunehmen.
Im Übrigen verweisen wir hierzu auf die Ausführungen in den Notes.
In der folgenden Übersicht ist die IAS - Konzernbilanz nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliedert und den entsprechenden Posten des Vorjahres gegenübergestellt.
| 31.12.2006 | 31.12.2005 | +/- | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| T€ | % | T€ | % | T€ | % | |
| Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen |
193 290 |
4 6 |
193 12 |
3 0 |
0 278 |
0 0 |
| langfristig gebundenes Vermögen | 483 | 10 | 205 | 3 | 278 | 0 |
| Vorräte Forderungen aus Lieferungen und |
2.365 | 50 | 2.117 | 32 | 248 | 12 |
| Leistungen | 409 | 9 | 259 | 4 | 150 | 58 |
| sonstige Vermögensgegenstände | 1.081 | 23 | 917 | 14 | 164 | 18 |
| Liquide Mittel | 393 | 8 | 3.017 | 47 | -2.624 | -87 |
| kurzfristig gebundenes Vermögen | 4.248 | 90 | 6.310 | 97 | -2.062 | -33 |
| 4.731 | 100 | 6.515 | 100 | -1.784 | -27 |
Die immateriellen Vermögensgegenstände beinhalten einen Goodwill aus dem Erwerb der Neosino Nanotechnologies Deutschland Vertriebs GmbH per 01. Januar 2005. Eine außerplanmäßige Abschreibung erfolgte nicht. Die Investitionen in Sachanlagen betreffen den Aufbau eigener Meßeinrichtungen und eigener Produktionskapazitäten. Der relativ hohe Vorjahresbestand an liquiden Mitteln resultiert aus dem Mittelzufluß nach dem Börsengang Ende 2005. Der im Verhältnis zu den Umsätzen relativ hohe Vorratsbestand besteht primär aus Neosino-Produkten zur Nahrungsergänzung. In Anbetracht der erwarteten Absatzsteigerungen wurde keine Abwertung auf die Anschaffungskosten vorgenommen.
| 31.12.2006 | 31.12.2005 | +/- | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| T€ | % | T€ | % | T€ | % | |
| Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklagen Bilanzergebnis |
1.350 3.014 -2.217 |
29 64 -47 |
1.350 3.014 -673 |
21 46 -10 |
0 0 -1.544 |
0 0 >100 |
| Eigenkapital | 2.147 | 46 | 3.691 | 57 | -1.544 | -42 |
| langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 2.000 | 42 | 1.928 | 29 | 72 | 4 |
| langfristiges Fremdkapital | 2.000 | 42 | 1.928 | 29 | 72 | 4 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten |
473 111 |
10 2 |
495 401 |
8 6 |
-22 -290 |
-4 -72 |
| kurzfristiges Fremdkapital | 584 | 12 | 896 | 14 | -312 | -35 |
| 4.731 | 100 | 6.515 | 100 | -1.784 | -27 |
Unter Berücksichtigung der gewährten Gesellschafterdarlehen beträgt die wirtschaftliche Eigenkapitalquote 88 % nach 86 % im Vorjahr. Die Verluste des Geschäftsjahres wurden durch langfristige Gesellschafterdarlehen finanziert.
Die nachstehende Berechnung gemäß DRS 2 und IAS 7 entspricht inhaltlich der in Anlage 5 zum IAS - Konzernabschluss per 31. Dezember 2006 beigefügten Konzernkapitalflussrechnung.
| Notes | 2006 T€ |
2005 T€ |
|
|---|---|---|---|
| Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit | |||
| Jahresergebnis vor Steuern Berichtigungen für: |
-1.951 | -1.104 | |
| Abschreibungen Zinsaufwendungen Ergebnis vor Korrekturen Nettovermögen Erhöhung von Forderungen aus |
37 44 81 |
3 72 75 |
|
| Lieferungen und Leistungen und von sonstigen Forderungen Bestandserhöhung der Vorräte Erhöhung der Verbindlichkeiten aus |
7,21 6,20 |
32 -248 |
-366 -911 |
| Lieferungen und Leistungen und von sonstigen Verbindlichkeiten |
11,26 | -218 | -1.056 |
| Aus laufender Geschäftstätigkeit erwirtschaftete Zahlungsmittel |
-2.304 | -3.362 | |
| Gezahlte Zinsen Erhaltene Zinsen |
-72 -6 |
0 0 |
|
| Nettozahlungsmittel aus betrieblicher Tätigkeit |
-2.382 | -3.362 | |
| Cash Flow aus der Investitionstätigkeit | |||
| Erwerb von Tochterunternehmen abzüglich erworbener Nettozahlungsmittel Erwerb von Sachanlagen und Software |
3,4,17 | 0 -314 |
103 -16 |
| Für Investitionstätigkeit eingesetzte Nettozahlungsmittel |
-314 | 87 |
| Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit | |||
|---|---|---|---|
| Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen |
23 | 0 | 1.300 |
| Mittelzufluss durch das Agio der Aktienausgabe |
23 | 0 | 3.014 |
| Nettodarlehensgewährungen Gesellschafter |
24 | 72 | 1.928 |
| Für Finanzierungstätigkeit eingesetzte Nettozahlungsmittel |
72 | 6.242 | |
| Nettozunahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
-2.624 | 2.967 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn der Berichtsperiode |
3.017 | 50 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Berichtsperiode |
393 | 3.017 |
Die aus der IAS - Konzerngewinn- und Verlustrechnung abgeleitete Gegenüberstellung der Erfolgsrechnung des Geschäftsjahres 2006 zeigt folgendes Bild der Ertragslage:
| 2006 | 2005 | +/- | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| T€ | % | T€ | % | T€ | % | |
| Umsatzerlöse Bestandsveränderungen |
1.076 224 |
680 286 |
396 -62 |
58 -22 |
||
| Gesamtleistung | 1.300 | 100 | 680 | 100 | 620 | 91 |
| Materialaufwand | -957 | 74 | -519 | 76 | 438 | 84 |
| Rohergebnis I | 343 | 26 | 161 | 24 | 182 | >100 |
| Personalaufwand | -479 | 37 | -104 | 15 | 375 | >100 |
| Rohergebnis II | -136 | -10 | 57 | 8 | -193 | >100 |
| Abschreibungen sonstige betriebliche Aufwendungen |
-37 -1.794 |
3 138 |
-3 -1.551 |
0 228 |
34 -243 |
>100 16 |
| sonstiger Betriebsaufwand | -1.831 | 141 | -1.554 | 229 | 277 | 18 |
| sonstige betriebliche Erträge | 53 | 4 | 172 | 25 | -119 | -69 |
| Betriebsergebnis | -1.914 | -147 | -1.039 | -153 | -875 | 84 |
| sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
8 -44 |
1 3 |
1 -72 |
0 11 |
7 -28 |
- -39 |
| Finanzergebnis | -36 | -3 | -71 | -10 | -35 | -49 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -1.950 | -150 | -1.110 | -163 | -840 | -76 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sonstige Steuern |
341 -2 |
-26 0 |
430 -1 |
-63 0 |
-89 1 |
-21 100 |
| Jahresergebnis | -1.611 | -124 | -681 | -100 | -930 | >-100 |
Der Umsatzzuwachs beruht im wesentlichen auf einem abgewickelten Auftrag zur abschnittsweisen Brenner-Autobahnsanierung. Der Steuerertrag des Geschäftsjahres resultiert aus der Aktivierung von künftigen Erträgen aus der Nutzung bestehender steuerlicher Verlustvorträge gemäß IAS 12.34.
Wir kommen aufgrund unserer Prüfung zu dem Ergebnis, dass die IAS - Konzernrechnungslegung des geprüften Konzerns für das Geschäftsjahr 2006 ordnungsgemäß erfolgt ist und haben zu dem als Anlagen 2 bis 3 beigefügten IAS - Konzernabschluss zum 31. Dezember 2006 und dem als Anlage 1 beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2006 deshalb entsprechend § 322 HGB den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird:
Wir haben den von der Neosino Nanotechnologies AG, Griesheim, aufgestellten IAS - Konzernabschluss - bestehend aus IAS - Konzernbilanz, IAS - Konzerngewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Notes sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2006 bis 31. Dezember 2006 geprüft. Die Aufstellung von IAS - Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs.1 HGB anzuwendenen handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den IAS - Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanzund Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den IAS - Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des IAS - Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Die Nanotechnologie erobert zusehends die verschiedensten Märkte mit sehr unterschiedlichen Anwendungsbereichen. Die enormen Forschungsaktivitäten fokussieren sich heute hauptsächlich auf Grundlagenforschung. Die kommerzielle Umsetzung der Forschungsergebnisse ist langwierig und wird in vielen Fällen nicht optimal genutzt. Konzentrierte sich die Anwendungsorientierung bis vor Kurzem noch auf Oberflächenversiegelung, wasser- oder schmutzabweisende Nanobeschichtungen, so zeichnet sich heute eine steigende Nachfrage nach auf Nanotechnologie basierenden Anwendungsmöglichkeiten in fast jedem Marktsegment ab. Branchenkenner sind sich einig, das Marktpotenzial ist enorm. Schätzungen gehen von einem globalen Umsatz je nach Marktdefinition von ca. 80 bis 100 Milliarden Euro im Jahre 2005 aus, bis 2015 soll sich das Marktpotenzial verzehnfachen.
Neosino Nanotechnologies betreibt Forschung und Entwicklung zu Praxisanwendungen der Nanotechnologie. Eine spezielle Verfahrenstechnik, kombiniert mit einer breiten Palette von erprobten Formulierungen und Produktrezepturen schaffen schon heute neue und effektivere Einsatzmöglichkeiten in zahlreichen Anwendungsbereichen. Die Potenziale möglicher Anwendungen reichen von der Pharmaindustrie - zum Beispiel in Medizinprodukten und Medikamenten in der Krebsbekämpfung oder bei chronischen Hauterkrankungen - über die Kosmetik, die Optimierung von Nutztierhaltung bis hin zu verschiedenen Industrieanwendungen in Bereichen wie Farbherstellung, dem Straßenbau und der Straßenerhaltung sowie dem Betonbau und der Betonsanierung.
Der kontinuierliche Aufwärtstrend der Berichtsgesellschaft aus dem Geschäftsjahr 2005 konnte im ersten Quartal 2006 ungebremst weiter verfolgt werden. Einen zusätzlichen Bekanntheitsgrad und erhöhte Nachfrage erlangte die Unternehmung durch den erfolgreichen Börsengang am 4. Januar 2006. Insgesamt 1.35 Mio. Aktien zu jeweils € 55,55 wurden in den Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse eingeführt. Der erste Kurs der Aktie (A0EQWK) wurde bei € 91,00 gestellt. Aktuell beläuft sich das Kursniveau auf € 82 - € 85 pro Aktie, was einen Verzinsungsatz auf den Ausgabekurs von rund 50 % ergibt.
Die Diversifizierung der Produktepalette wurde intensiv vorangetrieben.
So konnte aus dem Industriebereich der Unternehmung das Produkt NanoterraSoil erfolgreich an einem erstklassigen Referenzobjekt, einem Teilstück der Brennerautobahn eingesetzt werden. Hierbei handelt es sich um einen Grundstoff auf Basis von Polymeren in Nanogrösse, der als Bindemittel im Frostkofferbereich des sonst sehr aufwendigen Strassenunterbaus eingesetzt wird. Durch dieses Zusatzmittel aus Nanopartikeln können in der Strassenerneuerung und im Strassenneubau rund 30 % der Zeit und bis zu 40 % Kosten eingespart werden. Mit einer um rund 25 % höheren Frühfestigkeit und einer um ca. 50 % höheren statischen Enddruckfestigkeit sind die Strassenkörper zudem deutlich belastbarer als bei der herkömmlichen Strassenbautechnik.
Das Auftragsvolumen für die Neosino Nanotechnologies AG bei der Brennerautobahnerneuerung betrug rund eine halbe Million Euro. Viel wichtiger als der erzielte Umsatz ist jedoch die Tatsache, dass NanoterraSoil in eine wichtige Hauptverkehrsachse in Europa wie die Brennerautobahn eingebaut werden konnte. Diese stark frequentierte Strecke eignet sich besonders gut, um die positiven Eigenschaften von NanoterraSoil im täglichen Schwerverkehr unter Beweise zu stellen. Auswertungen nach einem Jahr bescheinigen, dass der mit NanoterraSoil sanierte Streckenabschnitt immer noch über überdurchschnittlich hohe Druckfestigkeiten verfügt und trotz sehr intensiven Gefrier-/ Tauphasen keinen Schaden genommen hat.
Das Referenzobjekt Brennerautobahn ist in Politik und Fachwelt auf grosses Interesse gestoßen. In Griesheim wurde im Dezember 2006 eine Teststrecke realisiert, welche bereits Folgeaufträge für 2007 ausgelöst hat. In Österreich wurden ebenfalls Testfelder gebaut. Auch in Saudi Arabien werden erste Anwendungsmöglichkeiten geprüft. Am aussichtsreichsten werden die Chancen in Russland gewertet. Nach erfolgreichen ersten Informationsanlässen fanden im Zeitraum September bis Dezember 2006 weitere Gespräche mit hochrangigen Politikern aus dem russischen Wirtschafts- und Transportministerium statt.
Mit der Firma Nanocast GmbH, Italien, konnte per 31.01.2006 eine Liefervereinbarung abgeschlossen werden. Diese Firma produziert, basierend auf Schlüsselmaterialien von Neosino Nanotechnologies AG und weiteren Rohstoffen, verschiedene Polymerbaustoffe für die Bauindustrie.
Am 09.08.2006 konnte die Neosino Nanotechnologies AG eine Vereinbarung mit der Firma Alpine – Mayreder in Österreich unterzeichnen. Die Vereinbarung regelt die generelle Zusammenarbeit der beiden Firmen im Bereich der Bodenverbesserung und Betontechnologie mittels Einsatz von auf Nanotechnologie basierenden Produkten der Neosino Nanotechnologies AG. Die identifizierten Hauptmärkte liegen in Osteuropa, speziell in Russland.
Im Bereich Nahrungsergänzungsmittel wurde im Rahmen einer randomisierten, placebokontrollierten Doppelblindstudie / crossover an 12 männlichen, freizeitsportlich aktiven Studenten im Institut für Sporternährung e. V., Bad Nauheim, vom Mai bis Juli 2006 die Wirkung von Neosino Sport Nano Liquid auf ausgewählte Leistungsparameter getestet. Als Fazit dieser Studie lässt sich feststellen, dass nach Einnahme von Neosino Sport Nano Liquid die Leistungsfähigkeit deutlich ansteigt. Aber nicht nur die Leistungsfähigkeit nimmt bei Einnahme von Neosino Sport Nano Liquid zu, auch die Ergebnisse des Befindlichkeitstests sind eindeutig positiv zu bewerten.
Im Bereich Medizin werden zurzeit enorme Anstrengungen unternommen, um sobald wie möglich die Medizinzulassung für ein Produkt zur Wundheilung zu erhalten. Für weitere Produkte laufen derzeit ebenfalls die Medizinzulassungsanträge. Es handelt sich in erster Linie um Produkte für die Behandlung von Neurodermitis und Psoriasis.
Die sehr positive Geschäftsentwicklung wurde ziemlich abrupt durch eine Berichterstattung des ARD Magazin Panorama vom 09.03.2006 beeinträchtigt.
Das Magazin berichtete, Untersuchungen von Professor Antonietti vom Max Planck Institut in Potsdam hätten ergeben, in den Neosino-Produkten seien keine Nanopartikel, sondern nur Microteilchen vorhanden.
Als direkte Folge dieser Berichterstattung brachen der Aktienkurs und mit der nachfolgenden Negativpresse die Umsätze des Unternehmens in der Sparte Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika ein, konnten aber inzwischen zumindest wieder stabilisiert werden.
Neosino Nanotechnologies AG hat diese unsubstantiierten Vorwürfe umgehend zurückgewiesen und ist sofort gegen den NDR presserechtlich vorgegangen und hat eine einstweilige Verfügung erwirken können.
Der wissenschaftliche Nachweis, dass in den Neosino-Produkten sehr wohl die ausgelobten Nanopartikel enthalten sind, konnte anlässlich einer einberufenen Pressekonferenz im gleichen Monat, nämlich am 29.03.06 in Frankfurt/Main erbracht werden. In dieser Pressekonferenz wurden ein unabhängiges Universitätsgutachten aber auch ein Gutachten eines öffentlichen bestellten und vereidigten Sachverständigen vorgestellt, die in ihren Messungen getrennt von einander das Vorhandensein der Nanopartikel feststellten.
NDR hat gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt und das Landgericht Hamburg hat zwischenzeitlich überraschenderweise die einstweilige Verfügung gegen den NDR wieder aufgehoben. Neosino Nanotechnologies AG prüft zurzeit das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit.
Die aufgrund einer mit dem Panorama–Bericht einhergehenden anonymen Anzeige aufgenommenen Ermittlungen der Staatanwaltschaft beim Landgericht Frankfurt am Main – Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen – wegen Kapitalanlagebetrugs, wurden mit Schreiben vom 25. April 2006 wegen fehlenden Anfangsverdachtes eingestellt, § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung.
Wie üblich aber grundsätzlich auch zu erwarten, wenn innovative Produkte im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel (NEM) auf dem deutschen Markt erscheinen, hat sich der Verband Sozialer Wettbewerb e.V., Berlin, der im Wesentlichen Mitbewerber auf diesem Markt, wie Pharmahersteller, Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln, Apotheker oder Kosmetikhersteller vertritt, eingeschaltet, um gegen die vermeintlich rechtswidrigen Auslobungen der Neosino-Produkte im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel vorzugehen.
In einem vorläufigen Verfahren im Rahmen einer Güteverhandlung hatte Neosino am 13.06.06 beim Landgericht Frankfurt/Main zugestimmt, die derzeit verwendeten Auslobungen nur bis zum 30.09.2006 zu verwenden. Ab dem 01.10.2006 wurden die Produkte mit überarbeiteten Auslobungen weiter vertrieben. Diese Anpassungen waren jedoch grundsätzlich schon von Unternehmensseite geplant, da das demnächst Inkrafttreten der so genannten Health – Claim – Richtlinie eine Anpassung derzeit verwendeter Auslobungen sowieso notwendig gemacht hätte. Neosino Nanotechnologies AG strebt in dieser Angelegenheit ein Hauptsacheverfahren an um auf diesem Weg auch das Vorhandensein von Nanopartikeln in den Neosino Produkten gerichtlich bestätigt zu erhalten.
Mit der für den Standort des Unternehmens zuständigen Aufsichtbehörde des Landkreises Darmstadt für u.a. Lebensmittelsicherheit laufen derzeit einvernehmliche Überprüfungen hinsichtlich der verwendeten Inhalte der o.a. Auslobungen. Das Unternehmen hat der Behörde selbstverständlich sein umfangreiches wissenschaftliches Material zur Verfügung gestellt, aus denen aus seiner Sicht hervorgeht, dass die Inhalte der Auslobungen hinsichtlich der Wirkungsweise von Silizium im menschlichen Körper zutreffend sind.
Die Option für eine Vertragsverlängerung mit Roy Makaay wurde von der Neosino Nanotechnologies AG nicht wahrgenommen und die Zusammenarbeit nach einem Jahr in beidseitigem Einvernehmen beendet. Der Vertrag mit Dr. Müller–Wohlfahrt wurde nach erfolgreichem Abschluss von Produktentwicklungen am 07.07.2006 einvernehmlich aufgelöst.
Am 03. August 2006 erschien ein Artikel auf der ersten Webseite von Spiegel-Online, der sich anlehnend an den o.a. Panoramabericht mit den Neosino Produkten negativ befasste. Unter Bezugnahme auf Untersuchungen einer amerikanischen Universität sowie eines Institutes in Nürnberg wurde berichtet, dass die in den Neosino–Produkten vorhandenen Mineralien nicht besser resorbiert würden, wie ein direkter Vergleich mit wirkstofffreien Placebos gezeigt hätte. Gegen Spiegel–Online haben unsere Anwälte ebenfalls den Rechtsweg beschritten.
Entsprechende Gutachten wurden seitens des Unternehmens dem Gericht vorgelegt und konnte dadurch eine einstweilige Verfügung gegen Spiegel-Online erwirken. Spiegel-Online hat dagegen Widerspruch eingelegt. Eine Entscheidung steht noch aus. Unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens wird Neosino weiterhin alles daran setzen, um die nachweislich funktionierenden Produkte in den identifizierten Märkten erfolgreich vermarkten zu können.
Die Geschäftsentwicklung in 2006 war geprägt von den teilweise öffentlich ausgetragenen wissenschaftlichen Meinungs- und Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Neosino-Produkten. Die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage wurde durch diese Ereignisse massgeblich beeinflusst.
Die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2006 blieben mit T€ 1.076 deutlich hinter den Erwartungen zurück, was durch den Imageschaden als Folge des öffentlich ausgetragenen wissenschaftlichen Meinungstreits im Zusammenhang mit Neosino-Produkten zu begründen ist. Dies entspricht einer Steigerung von T€ 396 oder 58 % gegenüber dem Umsatzerlös von T€ 680 im Vorjahr. Während sich Wareneinsatz und Personalkosten dabei planmäßig entwickelten, ergaben sich Kosten für Produktentwicklungen und Zulassungsgebühren in Höhe von T€ 470 sowie insbesondere aus den laufenden Rechtsstreitigkeiten Sonderkosten in Höhe von T€ 285, die massgeblich zum Fehlbetrag in Höhe von T€ 1.611 beitrugen.
Die Investitionen für das Geschäftsjahr 2006 belaufen sich auf T€ 314 und betreffen in erster Linie Investitionen in eigene Produktionskapazitäten. Der Jahresverlust wird vollumfänglich durch die Finanzierung der Mehrheitsgesellschafterin langfristig gedeckt. Die wirtschaftliche Eigenkapitalquote unter Berücksichtigung von Gesellschafterdarlehen beläuft sich auf 88 % nach 86 % im Vorjahr.
Die Mehrheitsgesellschafterin hat zur Sicherung der Eigenkapitalbasis den Rangrücktritt ihrer Forderungen hinter die übrigen Gesellschaftsgläubiger erklärt.
Die Finanzierung des Kapitalbedarfs erfolgt vollumfänglich durch Eigenmittel bzw. Gesellschafterdarlehen, so dass auf eine Bankfinanzierung verzichtet werden konnte. Das durch den Emissionserlös im Februar 2006 zurückgeführte Gesellschafterkontokorrentdarlehen (Laufzeit bis 31.12. 2010) hat sich bis zum Bilanzstichtag wieder auf T€ 2.000 erhöht.
Nanotechnologie ist eine relativ neue Technologie, die für die Allgemeinheit weitgehend unbekannt ist. Es besteht ein massives Bedürfnis der Aufklärung über die Technologie und ihre Anwendungsbereiche. Der Informationsaufwand ist groß, da nicht sogenannte "me too Produkte" verkauft werden, sondern absolute Neuheiten. Einige Produkte im Hochpreissegment könnten sicherlich in einer schwachen Konjunktur nicht in den Stückzahlen abgesetzt werden wie zu Hochkonjunkturzeiten, was als generelles aber doch eher marginales Marktrisiko bezeichnet werden kann. Die Wettbewerber befinden sich auf absehbare Zeit in einer Positionierungsphase auf Märkten, die noch der Erschliessung bedürfen. Dabei wird es zunehmend auf Flexibilität und Reaktionsvermögen auf Marktänderungen ankommen.
Durch die breite Palette marktfähiger Produkte hat die Gesellschaft derzeit einen Marktvorteil. Allerdings forschen zahlreiche Unternehmen national und international auf diesen Gebieten, wodurch mit einem zunehmenden Wettbewerb zu rechnen ist. Aufgrund der stetig wachsenden Anwendungsmöglichkeiten der Nanotechnologie kann aber von weiterhin guten Marktchancen der Gesellschaft ausgegangen werden.
Die Nanotechnologie als relativ junge Wissenschaft ist noch nicht abschließend gesetzlich geregelt, was ein Risiko darstellt. Wie die aktuellen Rechtsstreitigkeiten belegen, kann das Fehlen von Standards und Normen die Produktpalette, die Entwicklung von neuen Produkten, sowie das Wachstum der Unternehmung entscheidend beeinflussen.
Als Unternehmung in der Aufbauphase sind marktinduzierte Umsatzschwankungen absehbar. Der Abschluss und die Auslieferung von möglichen Grossaufträgen können ebenfalls zu kurzfristigen Umsatzschwankungen führen.
Wertberichtigungen sind in Zukunft grundsätzlich hinsichtlich der Vorräte und der unfertigen Erzeugnisse infolge technischer Weiterentwicklungen ebenso denkbar wie die Realisierung von Risiken bei Ausfällen von Kundenforderungen sowie ausserordentliche Abschreibungen auf den Firmen- und Geschäftswert infolge des Nichterreichens von Planzahlen.
Diese können sich aus nachträglich von der Finanzverwaltung oder Sozialversicherungsträgern aufgedeckten Sachverhalten oder anderen Beurteilungen von entsprechenden Fragestellungen ergeben.
Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft liegt derzeit im Bereich der Nanotechnologievermarktung in Deutschland. Mit der Tätigkeitsausweitung auf den südosteuropäischen Raum wurde bereits begonnen. Eine Tätigkeitsausweitung auf den europäischen Wirtschaftsraum und darüber hinaus birgt Risiken, insbesondere im Hinblick auf die unterschiedlichen wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen und die regulatorischen Anforderungen. Auch ist hierbei nicht absehbar, inwieweit der Zugang zur staatlichen Förderung sowie die Anwerbung geeigneter Mitarbeiter und Handelsvermittler gelingt. Zu den Hindernissen und Risiken einer Ausweitung und Verlagerung der Tätigkeit ins Ausland gehören auch Handelsbeschränkungen. Nicht zuletzt stellen regelmäßig auch der Aufbau, der Betrieb und der Schutz von IT – Strukturen sowie die Einrichtung und Pflege angemessener Risikomanagement- und Controllingstrukturen bei länderübergreifenden Sachverhalten besondere Herausforderungen dar. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Änderung von einzelnen der genannten Faktoren eine negative Auswirkung auf die Umsatzerlöse und somit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft hat.
Der zu erwartende steigende Wettbewerbsdruck stellt ein schwer kalkulierbares Risiko dar. Die guten Marktchancen locken voraussichtlich und naturgemäß zahlreiche Wettbewerber an, worauf ein Marktbereinigungsprozess einsetzen dürfte. Dieser Prozess kann insbesondere in Teilmärkten mit Verdrängungswettbewerb zu Gesellschaftseinbussen führen.
Wie uns das Beispiel der einseitigen und negativen "Panorama"-Berichterstattung gezeigt hat, sind die Folgen negativer öffentlicher Berichterstellung sehr gravierend und müssen in aller Deutlichkeit als Risikofaktor aufgelistet werden. Neosino konnte alle Vorwürfe und Anschuldigungen durch entsprechende Gutachten und Informationen widerlegen. Leider werden diese Berichterstattungen und Gegendarstellungen von den Medien nicht mit der gleichen Intensität aufgegriffen und verbreitet wie schlagzeilenträchtige Negativmeldungen.
Durch die jahrelange Marktpräsenz der Neosino–Produkte verfügt die Gesellschaft über wertvolle Erfahrungen mit der Herstellung und der Funktionsweise von Nanotechnologieprodukten. Die in der Praxis und durch Studien gewonnenen Erkenntnisse weisen auf ein sich ständig ausweitendes Einsatzgebiet für Neosino–Produkte hin.
In Sachen Neosino Nanotechnologies AG ./. Verband Sozialer Wettbewerb e.V. fand am 3.05.2006 vor dem Landgericht Frankfurt ein Verhandlungstermin statt. Das Gericht hat sich zur Frage der Beweisaufnahme noch nicht festgelegt und wird dazu seine Entscheidung am 14.06.2007 verkünden.
In Zusammenarbeit mit externen Laboratorien und Universitäten laufen zur Zeit diverse Zellversuche. Es wird untersucht, welchen Einfluss Neosino-Produkte auf das Wachstum von Krebszellen hat, ob das Wachstum gehemmt oder gar gestoppt werden kann. Die Untersuchungen sollen zeigen, ob die Zusammensetzung / Dosierung / Konzentration und / oder Partikelgrösse einen entscheidenden Einfluss auf das Wachstum der Krebszelle haben. Zudem wird untersucht, was die Produkte im Inneren einer Krebszelle bewirken und welche Einflüsse für gesunde Zellen bestehen. Erste provisorische Ergebnisse liegen bereits vor. Die Resultate müssen noch komplett ausgewertet werden, um dann die weiteren Aktivitäten für diesen Bereich festzulegen.
Das Antragsverfahren für zwei Produkte für die Bereiche Wundheilung sowie Neurodermitis / Psoriasis für die Zulassung als Medizinprodukt ist bedingt durch die juristischen Auseinandersetzungen deutlich in Verzug geraten. Aus heutiger Sicht kann mit einer Zulassung als Medizinprodukt frühestens im 4. Quartal 2007 gerechnet werden.
Speziell im Bereich Industrie werden zur Zeit verschiedene Produkte zur Marktreife entwickelt. Es handelt sich dabei um Brandschutz- und Brandbekämpfungsmittel. Erste Tests sind sehr vielversprechend ausgefallen und haben sogar teilweise die Erwartungen übertroffen. Zusätzlich sind in diesem Bereich noch weitere Produkte in der Pipeleine und stehen vor der Markteinführung. Nennenswert sind auch spezielle Bausteine, die sich durch ihre Leichtigkeit, hohe Druckfestigkeit und optimale Isolationswerte auszeichnen. Dieses neuartige Baumaterial hat sich in ersten Tests bereits bewährt.
Zusätzlich zu der zunehmenden Internationalisierung der Vertriebsaktivitäten wird die Neosino Nanotechnologies AG in den nächsten Jahren weiterhin intensiv und konsequent die Diversifizierung der Produktpalette vorantreiben. Das heutige Sortiment von Nahrungsergänzungsmitteln und Kosmetika wurde bereits 2006 mit Produkten für die Bauindustrie erweitert und soll auch im Laufe von 2007 mit weiteren Produkten / Anwendungen für andere wichtige Märkte erweitert werden.
Im Bereich Medizin werden derzeit erhebliche Anstrengungen unternommen, um alsbald die Medizinzulassung für ein Produkt zur Wundheilung zu erhalten. Im Bereich Strassenbau wurde ein wichtiger Grundstein gelegt, indem das Produkt NanoterraSoil wie bereits dargestellt auf einem Teilstück der Brennerautobahn eingebaut werden konnte. Diese zukunftsorientierte Technologie wird weiterhin ausgebaut. So befinden sich bereits schon heute Produkte z.B. für die Sanierung von Deponien oder Befestigung von Dämmen im Portfolio der Neosino Nanotechnologies AG.
Die strategische Zielsetzung der Neosino Nanotechnologies AG basiert weiterhin in der Internationalisierung der Vertriebsaktivitäten und der Diversifizierung der Produktepalette. Die Unternehmung hat sich zudem das Ziel gesetzt, die diversen Geschäftssegmente über die nächsten Jahre auszubauen sowie die Umsatz- und Ertragspotentiale zu maximieren. Der Ausbau soll möglichst gleichmäßig erfolgen, um jederzeit eine ausbalancierte Marktsituation gewährleisten zu können und damit auch für eine positive Entwicklung des Aktienkurses zu sorgen. Durch die Vorgründung entsprechender Tochtergesellschaften im Berichtsjahr wurden die Voraussetzungen zur konsequenten Umsetzung einer divisionalen Organisations- und Vertriebsstruktur geschaffen.
Die Unternehmung beabsichtigt primär, gewisse Produkte oder Produktsegmente an interessierte Lizenznehmer zu vergeben. Das Lizenzgeschäft soll in den nächsten Jahren überproportional wachsen und sich zum wichtigsten Umsatzträger der Gesellschaft entwickeln.
Der Vorstand ist überzeugt, dass die nachweislich funktionierenden Produkte in den identifizierten Märkten mittelfristig erfolgreich vermarktet werden können und wird sich neben der Berücksichtigung der Aktionärsinteressen weiterhin engagiert und unbeirrt für die Realisierung dieser Herausforderung einsetzen.
Griesheim, den 4. Mai 2007
gez. Edmund Krix
gez. Bruno Wüthrich
| 2006 € |
2005 € |
|||
|---|---|---|---|---|
| 1. | Umsatzerlöse | 12, 27 | 1.075.600,52 | 680.277,75 |
| 2. | Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen |
223.810,65 | 286.589,42 | |
| 3. | Materialaufwand | -956.345,02 | -518.605,24 | |
| Rohertrag | 343.066,15 | 448.261,93 | ||
| 4. | Personalaufwand | 29 | -478.763,19 | -104.258,25 |
| 5. | sonstige betriebliche Erträge | 28 | 52.661,48 | 171.584,63 |
| 6. | sonstige betriebliche Aufwendungen | 30 | -1.792.859,08 | -1.280.102,88 |
| 7. | sonstige Steuern | -2.413,67 | -1.027,29 | |
| EBITDA | -1.878.308,31 | -765.541,86 | ||
| 8. | Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
-37.104,43 | -3.174,44 | |
| EBIT | 17 | -1.915.412,74 | -768.716,30 | |
| 9. | sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 7.606,04 | 571,53 | |
| 10. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -44.248,64 | -71.849,41 | |
| EBT | -1.952.055,34 | -839.994,18 | ||
| 11. | Kosten Börsengang/IPO | 30 | 0,00 | -271.382,27 |
| 12. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 5, 31 | 341.277,73 | 430.622,00 |
| Konzernjahresergebnis | -1.610.777,61 | -680.754,45 | ||
| 13. | Ergebnisanteile anderer Gesellschafter | -2.942,88 | -10.151,23 | |
| 14. | Auf Anteilseigner entfallendes Konzernjahresergebnis | -1.607.834,73 | -670.603,22 |
| Notes | 31.12.2006 € |
31.12.2005 € |
Notes | 31.12.2006 € |
31.12.2005 € |
|||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A. Anlagevermögen |
A. | Eigenkapital | ||||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
I. Gezeichnetes Kapital |
22 | 1.350.000,00 | 1.350.000,00 | ||||
| 1. Software |
3,16,18 | 886,66 | 1.108,33 | II. Kapitalrücklage |
22 | 3.013.500,00 | 3.013.500,00 | |
| 2. Geschäfts- oder Firmenwert |
16,18 | 191.837,86 | 191.837,86 | III. Bilanzverlust |
22 | -2.217.428,54 | -672.612,85 | |
| 192.724,52 | 192.946,19 | 2.146.071,46 | 3.690.887,15 | |||||
| II. Sachanlagen |
B. | Langfristiges Fremdkapital | ||||||
| 1. Technische Anlagen und Maschinen |
37.670,20 | 0,00 | 1. Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten |
24 | 2.000.000,00 | 1.928.080,27 | ||
| 2. andere Anlagen, Betriebs- und |
2.000.000,00 | 1.928.080,27 | ||||||
| Geschäftsausstattung | 4,17,18 | 145.962,88 | 12.371,17 | C. | Kurzfristiges Fremdkapital | |||
| 3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau |
106.250,00 | 0,00 | 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
25 | 472.967,12 | 495.098,96 | ||
| 289.883,08 | 12.371,17 | 2. sonstige Verbindlichkeiten |
11, 26 | 112.287,91 | 400.590,96 | |||
| 482.607,60 | 205.317,36 | 585.255,03 | 895.689,92 | |||||
| B. Umlaufvermögen |
||||||||
| I. Vorräte |
6,20 | |||||||
| 1. fertige Erzeugnisse |
1.770.621,37 | 1.546.810,72 | ||||||
| 2. geleistete Anzahlungen auf Vorräte |
594.217,82 | 570.182,36 | ||||||
| 2.364.839,19 | 2.116.993,08 | |||||||
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
||||||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
21 | 409.323,52 | 259.014,32 | |||||
| 2. sonstige Vermögensgegenstände |
7 | 1.081.304,31 | 916.434,56 | |||||
| 1.490.627,83 | 1.175.448,88 | |||||||
| III. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und |
||||||||
| Postbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten | 9 | 393.251,87 | 3.016.898,02 | |||||
| 4.248.718,89 | 6.309.339,98 | |||||||
| 4.731.326,49 | 6.514.657,34 | 4.731.326,49 | 6.514.657,34 |
4.731.326,49 6.514.657,34
| Anschaffungs-, Herstellungs- kosten |
Zugänge 2006 |
Umbuchungen 2006 |
Abgänge 2006 |
Anschaffungs-, Herstellungs- kosten |
kumulierte Ab- schreibungen |
Zugänge 2006 |
Abgänge 2006 |
kumulierte Ab- schreibungen |
Buchwert zum |
Buchwert zum |
||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2006 | 31.12.2006 | 01.01.2006 | 31.12.2006 | 31.12.2006 | 31.12.2005 | |||||||
| € | € | € | € | € | € | € | € | € | € | € | ||
| I. | Immaterielle Vermögensgegenstände |
|||||||||||
| 1. Software |
1.330,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.330,00 | 221,67 | 221,67 | 0,00 | 443,34 | 886,66 | 1.108,33 | |
| 2. Geschäfts- oder Firmenwert |
191.837,86 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 191.837,86 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 191.837,86 | 191.837,86 | |
| 193.167,86 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 193.167,86 | 221,67 | 221,67 | 0,00 | 443,34 | 192.724,52 | 192.946,19 | ||
| II. | Sachanlagen | |||||||||||
| 1. Technische Anlagen und Maschinen |
5.360,00 | 46.265,00 | 0,00 | 0,00 | 51.625,00 | 446,00 | 9.526,80 | 0,00 | 9.972,80 | 41.652,20 | 4.914,00 | |
| 2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
9.389,76 | 161.879,67 | 0,00 | 0,00 | 171.269,43 | 1.932,59 | 27.355,96 | 0,00 | 29.288,55 | 141.980,88 | 7.457,17 | |
| 3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau |
0,00 | 106.250,00 | 0,00 | 0,00 | 106.250,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 106.250,00 | 0,00 | |
| 14.749,76 | 314.394,67 | 0,00 | 0,00 | 329.144,43 | 2.378,59 | 36.882,76 | 0,00 | 39.261,35 | 289.883,08 | 12.371,17 | ||
| 207.917,62 | 314.394,67 | 0,00 | 0,00 | 522.312,29 | 2.600,26 | 37.104,43 | 0,00 | 39.704,69 | 482.607,60 | 205.317,36 |
| Gezeichnetes Kapital € |
Kapital- rücklage € |
Erwirtschaftetes Konzerneigen- kapital € |
Eigenkapital des Mutter- unternehmens € |
Minderheiten- kapital € |
Konzern- eigenkapital € |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 31.12.2005 | 1.350.000 | 3.013.500 | -672.613 | 3.690.887 | 0 | 3.690.887 |
| gezahlte Dividenden |
- | - | - | - | - | - |
| übrige Verände- rungen |
- | - | 65.961 | 65.961 | - | 65.961 |
| Konzernergebnis | - | - | -1.610.777 | -1.610.777 | - | -1.610.777 |
| Stand 31.12.2006 | 1.350.000 | 3.013.500 | -2.217.429 | 2.146.071 | 0 | 2.146.071 |
Auf Notes 22 wird verwiesen.
| Notes | 2006 T€ |
2005 T€ |
|
|---|---|---|---|
| Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit | |||
| Jahresergebnis vor Steuern Berichtigungen für: |
-1.951 | -1.104 | |
| Abschreibungen | 37 | 3 | |
| Zinsaufwendungen Ergebnis vor Korrekturen Nettovermögen |
44 81 |
72 75 |
|
| Erhöhung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und von sonstigen Forderungen |
7,21 | 32 | -366 |
| Bestandserhöhung der Vorräte | 6,20 | -248 | -911 |
| Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und von sonstigen |
|||
| Verbindlichkeiten | 11,26 | -218 | -1.056 |
| Aus laufender Geschäftstätigkeit erwirtschaftete Zahlungsmittel |
-2.304 | -3.362 | |
| Gezahlte Zinsen | -72 | 0 | |
| Erhaltene Zinsen | -6 | 0 | |
| Nettozahlungsmittel aus betrieblicher Tätigkeit | -2.382 | -3.362 | |
| Cash Flow aus der Investitionstätigkeit | |||
| Erwerb von Tochterunternehmen abzüglich erworbener Nettozahlungsmittel Erwerb von Sachanlagen und Software |
3,4,17 | 0 -314 |
103 -16 |
| Für Investitionstätigkeit eingesetzte Nettozahlungsmittel |
-314 | 87 | |
| Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit | |||
| Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen | 23 | 0 | 1.300 |
| Mittelzufluss durch das Agio der Aktienausgabe Nettodarlehensgewährungen Gesellschafter |
23 24 |
0 72 |
3.014 1.928 |
| Für Finanzierungstätigkeit eingesetzte Nettozahlungsmittel |
72 | 6.242 | |
| Nettozunahme der Zahlungsmittel und | |||
| Zahlungsmitteläquivalente Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu |
-2.624 | 2.967 | |
| Beginn der Berichtsperiode | 3.017 | 50 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Berichtsperiode |
393 | 3.017 |
Der Konzernabschluss der Neosino Nanotechnologies AG, Griesheim, wurde nach den Vorschriften des International Accounting Standards Board (IASB), London, aufgestellt. Er berücksichtigt alle bis zum 31. Dezember 2006 verabschiedeten und publizierten, am Abschlussstichtag verpflichtend anzuwendenden Bestimmungen der International Financial Reporting Standards (IFRS) und deren Auslegung durch das International Financial Reporting Interpretation Committee (IFRIC). Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen grundsätzlich stetige und einheitliche Bilanzierungsgrundsätze und -methoden zu Grunde. Die Vorschrift § 315a HGB für die Aufstellung des Konzernabschlusses nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, wird freiwillig erfüllt.
Der Bilanzierung und Bewertung liegt die going-concern-Prämisse zugrunde.
Die Konzernwährung ist Euro. Es wird kaufmännisch gerundet. Hierdurch kann es zu geringfügigen Rundungsdifferenzen kommen.
Die Gliederung der Konzernbilanz folgt der liquiditätsmäßigen Darstellung gemäß der überarbeiteten Fassung des Standards IAS 1 (Presentation of Financial Statements). Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, werden Posten der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, soweit sinnvoll und möglich, zusammengefasst. Diese Posten werden in den Notes zur Bilanz bzw. zur Gewinn- und Verlustrechnung gegebenenfalls erläutert.
Die Vorjahreszahlen im Konzernabschluss beziehen sich auf den geprüften und veröffentlichten IAS/IFRS-Konzernabschluss per 31. Dezember 2005.
Im Vorjahr kamen erstmals der verabschiedete Bilanzierungsstandard IFRS 3 (Business Combinations) sowie die überarbeiteten Fassungen der Standards IAS 36 (Impairment of assets) und IAS 38 (Intangible assets) zur Anwendung. Diese Bilanzierungsstandards regeln in Teilen die bilanzielle Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen und immateriellen Vermögenswerten (einschließlich der Geschäfts- oder Firmenwerte) neu. Die Anwendung dieser Bilanzvorschriften macht sich im vorliegenden Konzernabschluss im Wesentlichen durch den Nichtansatz der planmäßigen Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Erwerb der Neosino Nanotechnologies Deutschland Vertriebs GmbH bemerkbar.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung und der Vergleichbarkeit der Ertragslage wurden im Vorjahr die im Zusammenhang mit dem Börsengang (IPO) der Neosino Nanotechnologies AG entstandenen Aufwendungen gesondert in einer Position unterhalb des Ergebnisses vor Steuern (EBT) ausgewiesen. Die Vorjahreszahlen sind entsprechend angepasst.
Der Konzernabschluss basiert auf dem historischen Anschaffungskostenprinzip und wird in Übereinstimmung mit den nachfolgend dargestellten Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt.
Der vorliegende Konzernabschluss enthält folgende wesentliche vom deutschen Recht teilweise abweichende Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden:
Die Bilanzierung von anderen Rückstellungen erfolgt nur, sofern Verpflichtungen gegenüber Dritten bestehen und die Eintrittswahrscheinlichkeit 50 % nicht übersteigt. So genannte Accruals, die sich durch einen weitaus höheren Sicherheitsgrad hinsichtlich Höhe und Zeitpunkt der Erstattung der Verpflichtung auszeichnen, werden unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Die Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden zum Stichtagskurs umgerechnet, die daraus resultierenden Werterhöhungen und -verminderungen werden ergebniswirksam erfasst.
Latente Steuern werden gemäß der bilanzorientierten Verbindlichkeitentheorie unter Anwendung der künftigen relevanten Steuersätze bilanziert. Auf nutzbare ertragsteuerliche Verlustvorträge, nicht jedoch auf den Goodwill, werden gemäß IAS 12, 34 latente Steuern berechnet.
Im Rahmen des IPO am 04. Januar 2006 wurden ausschließlich bereits vorhandene Aktien ausgegeben, welche von der emittierenden Bank übergangshalber treuhänderisch gehalten wurden. (Vgl. Notes 22).
In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2006 sind neben dem Mutterunternehmen Neosino Nanotechnologies AG 1 inländisches und 3 ausländische Tochterunternehmen einbezogen. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss erfolgt zu dem Zeitpunkt, an dem die Neosino Nanotechnologies AG die Mehrheit der Stimmrechte an dem Unternehmen und somit die Möglichkeit der Beherrschung erlangt.
| Anzahl der vollkonsolidierten Unternehmen |
Inland 2006 |
Ausland 2006 |
Gesamt 2006 |
|---|---|---|---|
| Stand 01. Januar |
2 | 3 | 5 |
| Zugang | 1 | 0 | 1 |
| Abgang | 0 | 0 | 0 |
| Stand 31. Dezember |
3 | 3 | 6 |
Über die weiteren Unternehmenserwerbe und Neugründungen wird unter Note 35 berichtet.
Eine Aufstellung der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zum 31. Dezember 2006 ist in der folgenden Tabelle dargestellt. Das Geschäftsjahr der Neosino Nanotechnologies AG und ihrer einbezogenen Tochterunternehmen entspricht dem Kalenderjahr.
| Unternehmen | Sitz | Gezeichnetes | Beteili- | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Kapital | gungsquote | ||||
| zum | |||||
| 31.12.2006 | |||||
| 1 | Neosino Nanotechnologies |
||||
| Deutschland Vertriebs GmbH |
Griesheim | EUR | 25.000 | 100 % |
|
| 2 | Neosino Nanotechnologies |
||||
| Schweiz GmbH |
Schweiz | CHF | 20.000 | 100 % |
|
| 3 | Neosino Nanotechnologies |
||||
| GmbH | Österreich | EUR | 35.000 | 51 % |
|
| 4 | Sanalife Ltd. |
Malta | EUR | 3.000 | 100 % |
| 5 | Nanoplan GmbH (ab 30.01.2006) |
Griesheim | EUR | 25.000 | 100 % |
Der Kapitalkonsolidierung liegt die Erwerbsmethode zu Grunde. Dabei werden die Anschaffungskosten der Beteiligungen mit dem anteiligen – ggf. nach Anpassung an die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze im Konzern – Eigenkapital zum Erwerbszeitpunkt aufgerechnet. Hierzu werden die Vermögensgegenstände und Schulden mit dem Zeitwert zum Anschaffungszeitpunkt angesetzt.
Konzerninterne Gewinne und Verluste, Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie die zwischen den konsolidierten Gesellschaften bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten werden eliminiert.
Minderheitsgesellschaftern zustehende Beträge am Konzernergebnis werden in Anwendung des überarbeiteten Standards IAS 1 wie im Vorjahr innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen pro rata temporis entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, die zwischen drei und fünf Jahren für Software beträgt, bewertet. Der Werteverzehr wird unter den Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen erfasst.
Aus der Kapitalkonsolidierung resultierende aktivische Unterschiedsbeträge werden, sofern keine stillen Reserven bei den bilanzierten Vermögenswerten und Schulden ermittelbar sind, als Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) aktiviert. Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung werden in Übereinstimmung mit IFRS 3 (Business Combinations) aktiviert und gegebenenfalls auf den niedrigeren erzielbaren Betrag (Recoverable Amount) abgeschrieben. Dabei wird der Buchwert des Goodwill dem erzielbaren Betrag, der mit Hilfe der Discounted Cashflow-Methode ermittelt wird, gegenübergestellt. Der erzielbare Betrag wird auf der Basis geplanter zukünftiger Cashflows ermittelt, die mit einem gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatz diskontiert werden. Die Entwicklungen in neue Produkte und Anwendungsmöglichkeiten wurden im Geschäftsjahr 2006 in Anwendung von IAS 38, 57 f nicht kapitalisiert.
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen pro rata temporis entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer, aktiviert. Im Zusammenhang mit Investitionen in das Sachanlagevermögen erhaltene Zuwendungen der öffentlichen Hand werden grundsätzlich von den Anschaffungskosten abgesetzt und über die gewöhnliche Nutzungsdauer der Sachanlagen ertragswirksam vereinnahmt. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 410 werden in Anlehnung an die tatsächliche Nutzung im Jahr des Zugangs abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Abgang ausgewiesen.
Den planmäßigen Abschreibungen des Sachanlagevermögens liegen im Wesentlichen die folgenden planmäßigen Nutzungsdauern zu Grunde:
| | Technische Anlagen, Maschinen und Werkzeuge: |
3 bis 5 Jahre |
|---|---|---|
| | Betriebs- und Geschäftsausstattung: |
3 bis 5 Jahre |
| | EDV-Ausstattung: | 3 bis 5 Jahre |
Die Bilanzierung und Bewertung von Ertragsteuern erfolgt gemäß IAS 12 (Income Taxes). Latente Steuern werden demgemäß nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitenmethode für sämtliche wesentlichen temporären Differenzen zwischen den steuerlichen und den IFRS-Wertansätzen gebildet. Die latenten Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender steuerlicher Verlustvorträge in Folgejahren ergeben und deren Realisierung mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist. Die latenten Steuern werden auf Basis der spezifischen Steuersätze ermittelt. Für die deutschen Steuern werden die individuellen Steuersätze, die voraussichtlich Gültigkeit haben für den Zeitraum des Eintritts der steuerlichen Entoder Belastung, unter Berücksichtigung von Gewerbeertragsteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag angesetzt. Dabei wurden die zu erwartenden Änderungen durch die Unternehmensteuerreform ab 2008 berücksichtigt.
Die Verlustvorträge per 31. Dezember 2006 der Tochtergesellschaften in Österreich und in der Schweiz bleiben aus Wesentlichkeitsgründen bei der Berechnung der latenten Steuern unberücksichtigt.
Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zum niedrigeren, realisierbaren Nettoveräußerungswert (voraussichtlich erzielbarer Veräußerungserlös abzüglich der bis zum Verkauf noch anfallenden Kosten) angesetzt.
Die Forderungen und Sonstigen Vermögenswerte sind grundsätzlich mit dem Nennwert unter Berücksichtigung angemessener Wertberichtigungen angesetzt. Den erkennbaren Einzelrisiken wird durch entsprechende Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Im Einklang mit IAS 39 werden Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen im zulässigen Rahmen berücksichtigt. Die geschätzte Höhe ergibt sich aus den Erfahrungen der Vergangenheit der betreffenden Gesellschaften.
Eine Wertminderung von Vermögenswerten (außerplanmäßige Abschreibung) wird immer dann berücksichtigt, wenn der Buchwert den voraussichtlichen erzielbaren Betrag übersteigt.
Konkreten Ausfallrisiken bei den finanziellen Vermögenswerten wurde durch Ausbuchungen oder Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Buchwerte entsprechen den jeweiligen beizulegenden Zeitwerten.
Die flüssigen Mittel umfassen neben Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten sofern vorhanden auch Wertpapiere, die kurzfristig liquidierbar sind und eine Laufzeit von nicht mehr als 90 Tagen aufweisen.
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Wertpapiere werden zum Marktwert bewertet.
Rückstellungen werden für rechtliche und faktische Verpflichtungen gebildet, die ihren Ursprung in der Vergangenheit haben, wenn es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Konzernressourcen führt und eine zuverlässige Schätzung der Verpflichtungshöhe vorgenommen werden kann. Dabei wird von dem Erfüllungsbetrag mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit ausgegangen.
Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Im Rahmen der aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden transitorische Abgrenzungen erfasst.
Umsatzerlöse werden unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung dann vereinnahmt, wenn abgrenzbare Leistungen oder die Lieferungen erbracht bzw. erfolgt sind, die Höhe der Erträge zuverlässig ermittelbar ist und der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern wahrscheinlich zufließen wird.
Für Tochtergesellschaften in Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion erfolgen alle Angaben in Euro.
Die Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften außerhalb des Geltungsbereichs des Euros (Schweiz und Malta) werden nach dem Konzept der funktionalen Währung umgerechnet. Da die Gesellschaften aus Sicht der Neosino Nanotechnologies AG ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht überwiegend selbstständig betreiben, entspricht die funktionale Währung der Währung des Sitzlandes dieser Unternehmen.
Entsprechend erfolgt die Umrechnung der Vermögenswerte und Schulden mit den Mittelkursen am Abschlussstichtag. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden aus Wesentlichkeitsgründen mit den gleichen Kursen eingerechnet.
Die Währungsdifferenzen werden gemäß IAS 21.17 ergebniswirksam erfasst.
Für die Währungsumrechnung werden folgende Wechselkurse zu Grunde gelegt:
| Währung | Kurs in EUR am Bilanzstichtag |
Jahresdurchschnittkurs in EUR |
|---|---|---|
| 31.12.2006 | 2006 | |
| 1 CHF |
1,55460 | 1,54814 |
| 1 LM (fester Kurs) |
0,4293 | 0,4293 |
Währungsumrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen erfasst. Im Geschäftsjahr 2006 ergeben sich nur unwesentliche Verluste aus Währungsumrechnungsdifferenzen.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind Annahmen getroffen worden und Schätzungen verwandt worden, die sich auf Ausweis und Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen ausgewirkt haben. Diese Annahmen und Schätzungen betreffen im Wesentlichen die Festlegung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer beim abnutzbaren Anlagevermögen und die Bewertung von Rückstellungen. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.
Die Kapitalflussrechnung wird in Übereinstimmung mit IAS 7 erstellt.
Die Kapitalflussrechnung ist in die drei Bereiche der operativen Geschäftstätigkeit sowie der Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterteilt. Im Falle von gemischten Geschäftsvorfällen wird, soweit erforderlich, eine Zuordnung zu mehreren Tätigkeitsbereichen vorgenommen. Die Darstellung des Cash Flow aus der betrieblichen Tätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode.
Steuerzahlungen werden aus Wesentlichkeitsgründen in voller Höhe im Bereich der operativen Geschäftstätigkeit ausgewiesen.
Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte ist im Anlagenspiegel (siehe Anlage zu den Notes) dargestellt.
Der Goodwill resultiert aus dem Erwerb aller Anteile der Neosino Nanotechnologies Deutschland Vertriebs GmbH mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01. Januar 2005 zum Kaufpreis von € 25.000,-.
Die Entwicklung der Sachanlagen ist im Anlagenspiegel (siehe Anlage zu den Notes) dargestellt.
Die Zugänge betreffen im Wesentlichen Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen waren nicht erforderlich.
Der Konzernanlagenspiegel zum 31. Dezember 2006 zeigt als Anlage zu den Notes die Entwicklung des Anlagevermögens.
Die temporären latenten Steueransprüche sowie die latenten Steuererträge entfallen auf folgende Posten:
| 31.12.2006 T€ |
31.12.2005 T€ |
|
|---|---|---|
| Aktive latente Steuern, fällig nach |
||
| mehr als 12 Monaten |
845 | 497 |
Der Ansatz der Steueransprüche aus Verlustvorträgen beruht auf der Verrechnung zukünftig erwarteter Gewinne für die nächsten Geschäftsjahre. Die bestehenden Verlustvorträge in Österreich und der Schweiz werden aus Wesentlichkeitsgründen nicht in die Berechnung einbezogen.
Zusammensetzung der Vorräte gemäß IAS 2.36:
| 31.12.2006 T€ |
|
|---|---|
| fertige Erzeugnisse |
1.771 |
| geleistete Anzahlungen auf Vorräte |
594 |
| Summe | 2.365 |
Die geleisteten Anzahlungen betreffen Zahlungen an die Nano GmbH für den Erwerb unterschiedlicher Grundstoffe und Neosino-Produkte.
Die fertigen Erzeugnisse beinhalten unterschiedliche Neosino-Produkte nach Konfektionierung und Bearbeitung durch Subunternehmer oder eigenes Personal. Die Bewertung richtet sich nach IAS.
Bei den ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von insgesamt T€ 409 handelt es sich ausschließlich um Forderungen gegenüber Kunden.
Im Geschäftsjahr wurden gemäß IAS 36.126 T€ 7 der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abgeschrieben. Die Abschreibung ist in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten sonstige betriebliche Aufwendungen enthalten.
Das Grundkapital der Neosino Nanotechnologies AG in Höhe von T€ 1.350 hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert und ist eingeteilt in 1.350 Inhaberstückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden Nennwert von € 1,00. Die Kapitalrücklage in Höhe von T€ 3.014 (Vorjahr: T€ 3.014) resultiert aus dem Agio in Zusammenhang mit dem IPO am 04. Januar 2006. Die Mittel wurden dabei von der emittierenden VEM Aktienbank AG, München, noch im Dezember 2005 zur Verfügung gestellt, da zu diesem Zeitpunkt die Aktien bereits privat platziert waren. Die Handelsaufnahme im entrystandard erfolgte dann per 04. Januar 2006. Die Erlöse aus dem Verkauf von Aktien im Zusammenhang mit dem IPO belaufen sich auf T€ 2.778. Die Aufwendungen in Verbindung mit dem IPO in Höhe von T€ 271 werden als gesonderter Posten in der Gewinnund Verlustrechnung (Nr.11) ausgewiesen.
Das genehmigte Kapital der Neosino Nanotechnologies AG beläuft sich am 31. Dezember 2006 auf T€ 600. Danach ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. August 2010 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt T€ 600 durch Ausgabe neuer Aktien ohne Nennbetrag mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Baroder Sacheinlagen zu erhöhen.
Der Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter zum 31. Dezember 2006 entfällt, da die Anteile außenstehender Gesellschafter der
Neosino Nanotechnologies GmbH, Österreich, in Höhe von 49 % durch anteilige Verluste kompensiert werden. Der Minderheitenanteil am Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2006 beträgt € 2.942,88. Gemäß IAS 27.35 darf der ausgewiesene Minderheitenanteil am Eigenkapital nicht negativ werden, so dass lediglich ein Anteil am Jahresfehlbetrag 2006 in Höhe des Minderheitenanteils am Gezeichneten Kapital von € 8.575,00 verrechnet werden kann.
Der Konzern-Bilanzverlust ergibt sich wie folgt:
| 31.12.2006 | 31.12.2005 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Auf Anteilseigner der Neosino Nanotechnologies AG |
||
| entfallender Konzernjahresfehlbetrag |
1.608 | 672 |
| Gewinn-/Verlustvortrag | 672 | 0 |
| Einstellungen in die Rücklagen |
0 | 0 |
| sonstige Kapitaländerungen |
-63 | 0 |
| Konzern-Bilanzverlust | 2.217 | 672 |
Zum 31. Dezember 2006 werden keine eigenen Anteile gehalten. Die sonstigen Kapitaländerungen betreffen im wesentlichen eine Ergebniskorrektur für Vorjahre bei der maltesischen Tochtergesellschaft, die über den Gewinnvortrag dargestellt wurde.
Es liegen Verpflichtungen (für nachlaufende Kosten von Werbe- und Vermarktungsprojekten, Personal, Jahresabschluss und Sonstiges) vor, die im Einklang mit IAS 37 als "Accruals" bei den "Sonstigen Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten" aufgeführt sind.
Die langfristigen Finanzschulden in Höhe von T€ 2.000 betreffen die gewährten Darlehen zur Anlauffinanzierung des Geschäftsbetriebs durch die Gesellschafter der Amola GmbH.
Es besteht ein jederzeitiges Sondertilgungsrecht.
Sämtliche Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen i. H. v. T€ 473 (Vorjahr: T€ 495) sind innerhalb eines Jahres fällig.
Die Sonstigen Verbindlichkeiten und der Rechnungsabgrenzungsposten setzen sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2006 | 31.12.2005 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Steuerverbindlichkeiten | 2 | 7 |
| Verbindlichkeiten für Personalkosten (Rückstellung nach HGB) |
16 | 0 |
| Passive Rechnungsabgrenzungsposten |
2 | 6 |
| Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit |
0 | 4 |
| Verbindlichkeiten für Jahresabschluss- kosten (Rückstellung nach HGB) |
32 | 30 |
| Verbindlichkeiten für ausstehende Rechnungen (Rückstellung nach HGB) |
31 | 82 |
| Verbindlichkeiten für Archivierung (Rückstellung nach HGB) |
13 | 13 |
| Übrige sonstige Verbindlichkeiten |
16 | 259 |
| Summe | 112 | 401 |
Die sonstigen Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten haben eine Restlaufzeit kleiner zwölf Monate.
Die Umsatzerlöse stammen ausschließlich aus dem Verkauf von Gütern. Die Umsätze und ihre Entwicklung nach Sparten und geografischen Märkten sind in der "Segmentberichterstattung" (Note 34) dargestellt.
Die Sonstigen betrieblichen Erträge betreffen Erträge aus Rückstellungsauflösungen sowie Erträge von abgeschriebenen Forderungen.
| 31.12.2006 | 31.12.2005 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Löhne und Gehältern |
451 | 88 |
| Soziale Abgaben |
28 | 16 |
| Summe | 479 | 104 |
Am 31. Dezember 2006 wurden einschließlich Geschäftsführer und Vorstände 7 Mitarbeiter (Vorjahr: 7) im Konzern beschäftigt. Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen beträgt 2 (Vorjahr: 2).
Der Vorstand erhielt in 2006 Bezüge von insgesamt T€ 288.
Der Aufsichtsrat erhielt in 2006 keine Bezüge.
Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2006 | 31.12.2005 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Raumkosten | 105 | 99 |
| Versicherungen, Beiträge und Abgaben |
11 | 16 |
| Reparaturen und Instandhaltungen |
3 | 5 |
| Fahrzeugkosten | 60 | 9 |
| Werbe- und Reisekosten |
461 | 677 |
| Kosten der Warenabgabe |
29 | 37 |
| Kommunikation | 29 | 22 |
| Lizenzkosten | 79 | 10 |
| EDV-Kosten | 1 | 8 |
| Büromaterial | 4 | 11 |
| Rechts- und Beratungskosten |
364 | 91 |
| Kosten Börsengang/IPO |
0 | 271 |
| Buchführungskosten | 27 | 5 |
| sonstige | 92 | 12 |
| Produkttests/Untersuchungen | 122 | 79 |
| Beratungsleistungen | 398 | 168 |
| Forderungsverluste | 7 | 32 |
| Summe | 1.792 | 1.552 |
Als Ertragsteuern sind sowohl die gezahlten oder geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag als auch die im Konzern gebildeten latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Die Ertragsteuern sind auf Basis der gültigen Gesetze und Verordnungen berechnet.
Der laufende Ertragsteueraufwand setzt sich ausschließlich aus Beträgen aus den in den Konzernabschluss einbezogenen Gewinn- und Verlustrechnungen zusammen und betrifft ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.
Für die inländischen Steuerberechnungen wird mit einem Körperschaftsteuersatz von 25 % und einem Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer sowie einen Gewerbesteuersatz von 18 % – im Einklang mit den jeweils gültigen Hebesätzen – gerechnet. Die Berechnung ausländischer Ertragsteuern basiert auf den in den betreffenden einzelnen Ländern gültigen Gesetzen und Verordnungen.
Für Malta wird ein Ertragsteuersatz von 35 % zu Grunde gelegt.
Die Entwicklung der aktivierten latenten Steuern ist in Note 19 dargestellt.
Das Ergebnis je Aktie ermittelt sich gemäß IAS 33 wie folgt:
| 31.12.2006 | 31.12.2005 | |
|---|---|---|
| Den Anteilseignern der Neosino Nanotechnologies AG zuzu- rechnendes Konzernergebnis in T€ |
-1.608 | -673 |
| Durchschnittliche Anzahl von ausgegebenen Anteilen in |
||
| Tausend | 1.350 | 121 |
| Unverwässertes Ergebnis je Anteil in EUR |
-1,19 | -5,56 |
| Verwässertes Ergebnis je Anteil in EUR |
-1,19 | -5,56 |
In den Unternehmen werden nur solche Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gehalten, über die kurzfristig verfügt werden kann.
Zinseinnahmen und Zinsausgaben sind ausschließlich der operativen Geschäftstätigkeit zugeordnet.
Der Bestand an Zahlungsmitteln umfasst Kassenbestände, Schecks und Guthaben bei Kreditinstituten und Wertpapiere.
Die Segmentberichterstattung wurde nach IAS 14 (Segment Reporting) aufgestellt. In Orientierung an der internen Berichts- und Organisationsstruktur des Konzerns werden einzelne Konzernabschlussdaten differenziert nach Unternehmensbereichen dargestellt. Durch die Segmentierung sollen die Ertragskraft sowie die Vermögens- und Finanzanlagen für die einzelnen Geschäftsbereiche bzw. die verschiedenen Regionen des Konzerns transparent gemacht werden.
Die primäre Segmentberichterstattung orientiert sich an der Organisationsstruktur des Neosino Konzerns. Folgende Segmente werden im Konzern unterschieden:
Im Bereich Kosmetika bietet die Neosino Nanotechnologies AG Hautsprays, Bodylotion, Shampoo, Dusch & Badelotion, Kopfhautpflege, Aftersun, Sun Protect und Massageöl zur unterstützenden Pflege für die reifere Haut.
Im neosino Nahrungsergänzungsprogramm bietet die Neosino Nanotechnologies AG nanosiliceo und nanosilimagna Kapseln an, die mit den Mineralstoffen Siliciumdioxid, Magnesium und Calcium zur Nahrungsergänzung dienen.
Für die Autopflege wurde die Produktlinie nanolux entwickelt, die in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein vertrieben wird.
Das zur Jahresmitte 2005 neu entwickelte und eingeführte neosino Sport Nano-Liquid-Programm enthält Trinkampullen zur Nahrungsergänzung insbesondere von Sportlern mit hohem Mineralienbedarf.
Diese Segmentierung erfolgt nach geografischen Kategorien. Dazu werden die Regionen Deutschland, Europa und Andere gebildet.
Die Zurechnung der Aufwendungen zwischen den Segmenten erfolgte auf der Basis der Drittvergleichsmethode entsprechend der direkten Zurechenbarkeit (IAS 14.75).
Segmenterträge, Segmentaufwendungen und Segmentergebnisse beinhalten Transfers, primär zwischen den Geschäftssegmenten sowie sekundär zwischen den geografischen Segmenten. Die Bilanzierung der Transfers erfolgt zu Verrechnungspreisen. Die Transfers werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.
| Kosmetik / |
Nahrungsergän- | technische | Konzern | |
|---|---|---|---|---|
| Sport | zung | Anwendungen | ||
| T€ | T€ | T€ | T€ | |
| 2006 | 2006 | 2006 | 2006 | |
| Erlöse | 184 | 230 | 661 | 1.075 |
| Deutschland | Europa (ohne Deutsch- land) |
Andere | Konzern | |
|---|---|---|---|---|
| T€ | T€ | T€ | T€ | |
| 2006 | 2006 | 2006 | 2006 | |
| Erlöse | 260 | 815 | 0 | 1.075 |
Unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten wird auf eine weitergehende Darstellung und insbesondere auf die Anwendung des IAS 14.50 verzichtet, da keine Verbesserung der Aussagekraft und der Informationsfunktion des Konzernabschlusses erreicht werden würde.
Durch die Unternehmensgründung und Erstkonsolidierung der Nanoplan GmbH zum 30. Januar 2006 ergaben sich zum Erstkonsolidierungszeitpunkt keine Auswirkungen auf Bilanzpositionen.
Die Unternehmensgründungen in 2006 gliedern sich wie folgt:
| Gesellschaft | Geschäftsbe | Datum der |
Anteilsquote | Gezeichnetes |
|---|---|---|---|---|
| reich | Gründung | Kapital | ||
| Nanoplan GmbH, Griesheim |
Vertrieb tech- |
|||
| nischer An- |
||||
| wendungen | 30.01.2006 | 100 % |
T€ 25 |
Zwischen der Neosino Nanotechnologies AG und der Nanoplan GmbH besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag.
Gemäß den Angabepflichten nach IAS 24.12 werden Räumlichkeiten von der Mehrheitsgesellschafterin Amola GmbH für jährlich T€ 92 unbefristet angemietet.
Es besteht ein langfristiges Kontokorrentdarlehen von der Mehrheitsgesellschafterin Amola GmbH, das zum 31. Dezember 2006 mit T€ 2.000 valutiert.
Als Vorstand waren im Geschäftsjahr 2006 folgende Personen tätig:
Der Vorstand erhielt im Jahr 2006 Vergütungen (vgl. IAS 24.16) in Höhe von insgesamt T€ 288.
Als Aufsichtsrat waren per 31. Dezember 2006 folgende Personen tätig:
Im Geschäftsjahr 2006 erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats keine Vergütung.
Die in Note 2 dargestellten Tochtergesellschaften sind aufgrund der Stimmrechtsverhältnisse während des Geschäftsjahres nahe stehende Unternehmen der Neosino Nanotechnologies AG. Transaktionen mit diesen Unternehmen werden in der Konzernkonsolidierung eliminiert. Wesentliche Transaktionen mit nicht konsolidierten Tochtergesellschaften wurden in 2006 nicht durchgeführt.
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Wir haben den von der Neosino Nanotechnologies AG, Griesheim, aufgestellten IAS - Konzernabschluss - bestehend aus IAS - Konzernbilanz, IAS - Konzerngewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Notes sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2006 bis 31. Dezember 2006 geprüft. Die Aufstellung von IAS - Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs.1 HGB anzuwendenen handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den IAS - Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanzund Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den IAS - Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des IAS - Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
für
vom 1. Januar 2002
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für die Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im nachstehenden zusammenfassend "Wirtschaftsprüfer" genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Beratungen und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(2) Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch zwischen dem Wirtschaftsprüfer und anderen Personen als dem Auftraggeber begründet, so gelten auch gegenüber solchen Dritten die Bestimmungen der nachstehenden Nr. 9.
(1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(3) Der Auftrag erstreckt sich, soweit er nicht darauf gerichtet ist, nicht auf die Prüfung der Frage, ob die Vorschriften des Steuerrechts oder Sondervorschriften, wie z. B. die Vorschriften des Preis-, Wettbewerbsbeschränkungsund Bewirtschaftungsrechts beachtet sind; das gleiche gilt für die Feststellung, ob Subventionen, Zulagen oder sonstige Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können. Die Ausführung eines Auftrages umfaßt nur dann Prüfungshandlungen, die gezielt auf die Aufdeckung von Buchfälschungen und sonstigen Unregelmäßigkeiten gerichtet sind, wenn sich bei der Durchführung von Prüfungen dazu ein Anlaß ergibt oder dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
(4) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, daß dem Wirtschaftsprüfer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden.
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.
Der Auftraggeber steht dafür ein, daß alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährden könnte. Dies gilt insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.
Hat der Wirtschaftsprüfer die Ergebnisse seiner Tätigkeit schriftlich darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Bei Prüfungsaufträgen wird der Bericht, soweit nichts anderes vereinbart ist, schriftlich erstattet. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich.
Der Auftraggeber steht dafür ein, daß die im Rahmen des Auftrages vom Wirtschaftsprüfer gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen, insbesondere Massen- und Kostenberechnungen, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.
(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Berichte, Gutachten und dgl.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.
Gegenüber einem Dritten haftet der Wirtschaftsprüfer (im Rahmen von Nr. 9) nur, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 gegeben sind.
(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers zu Werbezwecken ist unzulässig; ein Verstoß berechtigt den Wirtschaftsprüfer zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des Auftraggebers.
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann er auch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen; ist der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muß vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse in Frage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
Falls weder Abs. 1 eingreift noch eine Regelung im Einzelfall besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gem. § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt; dies gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein sollte. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfaßt sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen.
Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlußfrist von einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von 5 Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen mit gesetzlicher Haftungsbeschränkung.
(1) Eine nachträgliche Änderung oder Kürzung des durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschlusses oder Lageberichts bedarf, auch wenn eine Veröffentlichung nicht stattfindet, der schriftlichen Einwilligung des Wirtschaftsprüfers. Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig.
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfaßt nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, daß der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Falle hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, daß dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.
(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfaßt die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.
(5) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrages. Dies gilt auch für
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlung, Verschmelzung, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen.
(6) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzuges wird nicht übernommen.
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, daß der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.
(2) Der Wirtschaftsprüfer darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.
(3) Der Wirtschaftsprüfer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Wirtschaftsprüfer angebotenen Leistung in Verzug oder unterläßt der Auftraggeber eine ihm nach Nr. 3 oder sonstwie obliegende Mitwirkung, so ist der Wirtschaftsprüfer zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch des Wirtschaftsprüfers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Wirtschaftsprüfer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.
(2) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(1) Der Wirtschaftsprüfer bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages ihm übergebenen und von ihm selbst angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel sieben Jahre auf.
(2) Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Wirtschaftsprüfer auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlaß seiner Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Wirtschaftsprüfer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Wirtschaftsprüfer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
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