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Audit Report / Information Aug 16, 2007

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Bericht Konzern 2006

neosino nanotechnologies AG, Griesheim

B E R I C H T

über die Prüfung des IAS-Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2006 und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2006 der

Neosino Nanotechnologies AG

Griesheim

I N H A L T S V E R Z E I C H N I S

A. PRÜFUNGSAUFTRAG
3
B. GRUNDSÄTZLICHE
FESTSTELLUNGEN
5
I.
Stellungnahme
zur
Lagebeurteilung
der
gesetzlichen
Vertreter
II. Entwicklungsbeeinträchtigende
oder
bestandsgefährdende
Tatsachen
7
1.
Wissenschaftliche
Diskussion
über
Produkte
7
2.
Einseitige
Berichterstattung
7
C. GEGENSTAND, ART
UND
UMFANG
DER
PRÜFUNG
8
I. Gegenstand
der
Prüfung
8
II.
Prüfungsinhalte
1.
Prüfungsschwerpunkte
und
Prüfungshandlungen
11
2.
Bestandsnachweise
und
Bestätigungen
Dritter
11
3.
Prüfungserschwernisse
und
Prüfungshemmnisse
11
D. FESTSTELLUNGEN
UND
ERLÄUTERUNGEN
ZUR
KONZERNRECHNUNGSLEGUNG
12
I. Konsolidierungskreis
und
Konzernabschlussstichtag
12
II. Ordnungsmäßigkeit
der
in
den
Konzernabschluss
einbezogenen
Abschlüsse
12
III. Ordnungsmäßigkeit
der IAS
-
Konzernrechnungslegung
13
1.
Konzernbuchführung
und
weitere
geprüfte
Unterlagen
13
2.
IFRS
/ IAS
-
Konzernabschluss
14
3.
Konzernlagebericht
15
IV. Gesamtaussage
des IAS
-
Konzernabschlusses
15
1.
Feststellungen
zur
Gesamtaussage
des IAS
-
Konzernabschlusses
15
2.
Wesentliche
Bewertungs-
und
Konsolidierungsgrundlagen
sowie
de-
ren
Änderungen
15
E. ANALYSE
DER
VERMÖGENS-, FINANZ-
UND
ERTRAGSLAGE
DES
KONZERNS
17
I. Vermögenslage 17
II.
Finanzlage
19
III.
Ertragslage
21
F. WIEDERGABE
DES
BESTÄTIGUNGSVERMERKS
UND
SCHLUSSBEMERKUNG
22

ANLAGENVERZEICHNIS

Konzernlagebericht
für
das
Geschäftsjahr
2006
1
IAS
-
Konzerngewinn-
und
Verlustrechnung
für
das
Geschäftsjahr
vom
01. Januar
bis
31. Dezember
2006
2
IAS
-
Konzernbilanz
zum
31. Dezember
2006
3
Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung 4
Konzernkapitalflussrechnung 5
Notes
für
das
Geschäftsjahr
2006
6
Bestätigungsvermerk
des
Abschlussprüfers
7
Allgemeine
Auftragsbedingungen

A. PRÜFUNGSAUFTRAG

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der

Neosino Nanotechnologies AG, Griesheim,

  • im Folgenden auch 'Berichtsgesellschaft' genannt -

hat uns beauftragt, den IAS - Konzernabschluss zum 31. Dezember 2006 und den Konzernlagebericht der Berichtsgesellschaft nach berufsüblichen Grundsätzen zu prüfen sowie über das Ergebnis unserer Prüfung schriftlich Bericht zu erstatten (freiwillige Konzernabschlussprüfung). Dem Prüfungsauftrag vom 26. Oktober 2006 lag der Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Juni 2006 zugrunde, auf der wir zum Abschlussprüfer sowie zugleich zum Konzernabschlussprüfer gewählt wurden (§ 119 Abs. 1 Nr. 4 AktG, § 318 Abs. 2 Satz 1 HGB). Wir haben den Prüfungsauftrag mit Schreiben vom 13. November 2006 angenommen.

Die Berichtsgesellschaft ist aufgrund der Größenkriterien gemäß §§ 290 Abs. 1, 293 HGB nicht verpflichtet, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen und gemäß § 316 Abs. 2 HGB durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Nach den Regularien des entry standard am open market der Frankfurter Wertpapierbörse bestehen jedoch entsprechende Aufstellungs- und Prüfungspflichten.

Bei unserer Prüfung handelt es sich um eine freiwillige Prüfung entsprechend den Vorschriften der §§ 316 ff. HGB, deren Ergebnis in einem Bestätigungsvermerk gemäß § 322 HGB zusammengefasst wird.

Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir den nachfolgenden Bericht, der nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450) erstellt wurde.

Die Berichtsgesellschaft selbst hat gemäß § 264 ff. HGB auch einen Jahresabschluss aufzustellen. Wir sind bei ihr ebenfalls mit der freiwilligen Abschlussprüfung des HGB - Einzelabschlusses beauftragt.

Für die Durchführung unseres Auftrages und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die vereinbarten und diesem Bericht als Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 01. Januar 2002 maßgebend.

Dieser Bericht über die Prüfung des Konzernjahresabschlusses ist nicht primär zur Weitergabe an Dritte bestimmt. Soweit er mit unserer Zustimmung an Dritte weitergegeben wird bzw. Dritten mit unserer Zustimmung zur Kenntnis vorgelegt wird, verpflichtet sich die Gesellschaft, mit dem betreffenden Dritten schriftlich zu vereinbaren, dass die vereinbarten Haftungsregelungen auch für mögliche Ansprüche des Dritten uns gegenüber gelten sollen.

B. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN

I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter

Die Geschäftsleitung der Muttergesellschaft stellt im Konzernlagebericht vom 04. Mai 2007 insbesondere folgende Sachverhalte dar:

  • a. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist nach wie vor geprägt durch die in der Öffentlichkeit ausgetragenen anhaltenden wissenschaftlichen Meinungsstreitigkeiten zu den Neosino Nanotechnologie Produkten.
  • b. Insgesamt erfolgreicher Start an der Börse mit gestiegenem Kursniveau.
  • c. Etablierung des Produktes NanoterraSoil im Bereich des Straßenunterbaus durch erfolgreichen Test auf einem Teilstück der Brennerautobahn. Nach ersten erfolgreichen Gesprächen wird erwartet, dass das Produkt zunächst insbesondere beim Straßenbau in Osteueropa eingesetzt wird.
  • d. Studien im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel brachten positive Ergebnisse. Für 2007 werden im Bereich Medizin erste Medizinzulassungen erwartet.
  • e. Risiken wachsen dem Unternehmen aus der Neuerschließung des Marktes für Nanotechnologie. Nach wie vor ergibt sich ein hoher Informationsaufwand. Durch die breite Produktpalette hat die Neosino Nanotechnologies AG einen Marktvorteil.
  • f. Durch weitere Diversifikation der Produktpalette, das Erreichen von Medizinzulassungen sowie durch Vergabe von Lizenzen an Dritte wird eine positive Ergebnis- und Kursentwicklung für die folgenden Jahre erwartet.

Nach der Prüfung der Angaben und Unterlagen beurteilen wir die Darstellung der Lage der Unternehmensgruppe durch den Vorstand wie folgt:

ad a./ad b.

Aufgrund der überprüften Unterlagen wird den Ausführungen im Lagebericht zugestimmt. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist erkennbar von den schwierigen Marktbedingungen sowie der negativen Presseberichterstattung geprägt. Trotz der dargestellten Anlaufschwierigkeiten liegt der Börsenkurs im Zeitpunkt der Berichterstattung immer noch ca. 50 % über dem Emissionskurs, wobei ein relativ geringer free flow die Volatilität stark beeinflusst.

  • 6 -

  • ad c. Der Einsatz von Neosino-Technologie im Straßenbau ist nach den uns erteilten Auskünften und nach den vorgelegten Unterlagen auf sehr positives Echo in der Fachwelt gestoßen. Die breite Vermarktung dieser Technologie insbesondere in den osteuropäischen Staaten ist vielversprechend aber auch sehr schwer planbar.

  • ad d. Die einseitige negative Berichterstattung der Medien durch zwei Panorama-Berichte im März 2006 sowie auf der Webseite von Spiegel Online im August 2006 hat sowohl zu den im Lagebericht dargestellten Aktienkursrückgängen als auch zu deutlichen Umsatzeinbußen geführt. Die in den Berichten erhobenen Vorwürfe konnten durch die Vorlage von Gutachten unabhängiger Institute entkräftet werden. Gegen NDR und Spiegel Online wurden rechtliche Schritte eingeleitet. Durch den entstandenen Imageschaden bleibt die weitere Geschäftsentwicklung im Zusammenhang mit den Medien abzuwarten. Die globalen langfristigen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind nur schwer abschätzbar.
  • ad e. Aufgrund der analysierten Markt- und Branchenberichte ist zu erkennen, dass sich der Markt für Nanotechnologien weiterhin im Aufbau befindet. Trotz der inzwischen gefestigten Marktposition ist eine Entwicklung des Wettbewerbs in diesem Segment nur schwer zu kalkulieren und stellt daher ein nicht unerhebliches Risiko dar. Sowohl die im Konzernlagebericht dargestellten Risiken als auch Chancen bilden die zu erwartende Entwicklung unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeiten erkennbar ab.
  • ad f. Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen kann den Ausführungen der Geschäftsleitung zugestimmt werden. Die laufenden Studien im Bereich der Nahrungsergänzung sowie der Medizin konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Der weitere Ausbau der technischen Anwendungen wird als sehr erfolgversprechend angesehen. Die bisher realisierten Verluste aus der Markteinführung und Entwicklung von Neosino-Produkten liegen über den ursprünglichen Erwartungen der Geschäftsleitung und lassen sich erkennbar zum einen durch die Folgen des öffentlichen Meinungsstreits und zum anderen durch Verzögerungen bei den Zulassungsverfahren der Produktentwicklungen erklären.

II. Entwicklungsbeeinträchtigende oder bestandsgefährdende Tatsachen

1. Wissenschaftliche Diskussion über Produkte

Die Wirksamkeit der von der Gesellschaft entwickelten Produkte in vielen Be reichen wird unter Wissenschaftlern noch kritisch diskutiert und unterliegt mitun ter Zulassungsverfahren. Wenn es nicht gelingt, die Wirksamkeit der Produkte nachzuweisen, dann ist die Gesellschaft möglicherweise in ihrem Bestand ge fährdet.

2. Einseitige Berichterstattung

Durch eine negative einseitige Berichterstattung über Produkte der Gesell schaft wurde die Entwicklung beeinträchtigt.

C. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG

I. Gegenstand der Prüfung

Gegenstand unserer Prüfung waren der von der Berichtsgesellschaft aufgestellte IAS - Konzernabschluss zum 31. Dezember 2006 und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2006. Die Prüfung erstreckte sich auf die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung und der ergänzenden Bestimmungen der Satzung der Berichtsgesellschaft.

Bei der Prüfung des IAS - Konzernabschlusses betrafen unsere Prüfungshandlungen vor allem die Abgrenzung des Konsolidierungskreises, die Ordnungsmäßigkeit der in den IAS - Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse und die Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung, insbesondere der vorgenommenen Konsolidierungsmaßnahmen.

Den Konzernlagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er mit DRS 15 und dem IAS - Konzernabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Konzerns vermittelt; dabei haben wir auch geprüft, ob die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.

Die in den IAS - Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen haben wir nach den §§ 316 ff. HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlussprüfungen geprüft.

Der Vorstand der Berichtsgesellschaft ist für die Aufstellung von IAS - Konzernabschluss und Konzernlagebericht sowie für die uns gemachten Angaben verantwortlich. Unsere Aufgabe ist es, die vom Vorstand vorgelegten Unterlagen und die gemachten Angaben im Rahmen unserer pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen.

Die Gesellschaft ist im entry standard des open market der Frankfurter Wertpapierbörse (Wertpapierkennnummer: A0E QWK9) seit 04. Januar 2006 gelistet. Es handelt sich hierbei nicht um einen organisierten Markt nach § 2 WPHG, was eine Reihe von Erleichterungen bei der Rechnungslegung und beim Reporting zur Folge hat.

Die Prüfungshandlungen führten wir überwiegend in den Geschäftsräumen der Berichtsgesellschaft durch; sie wurden am 07. Mai 2007 abgeschlossen.

Als Unterlagen für die Prüfung dienten die Jahresabschlüsse auf den 31. Dezember 2006 der in den IAS - Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie der von der Muttergesellschaft aufgestellte IAS - Konzernabschluss auf den 2006 und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2006.

Alle von uns erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise sind uns vom Vorstand des Mutterunternehmens und den gesetzlichen Vertretern der Tochterunternehmen sowie den zur Auskunft benannten weiteren Mitarbeitern bereitwillig erbracht worden.

Ergänzend hierzu hat uns der Vorstand der Berichtsgesellschaft in der berufsüblichen Vollständigkeitserklärung schriftlich bestätigt, dass in dem vorgelegten IAS - Konzernabschluss alle Konzernunternehmen i. S. v. §§ 294 bis 296 HGB und IFRS 3 einbezogen worden sind und dass die in den IAS - Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnisse und Abgrenzungen berücksichtigen, sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten und alle erforderlichen Angaben gemacht worden sind und dass sämtliche konsolidierungspflichtigen Vorgänge im IAS - Konzernabschluss zutreffend berücksichtigt worden sind.

In der Erklärung wird auch versichert, dass der Konzernlagebericht hinsichtlich erwarteter Entwicklungen alle für die Beurteilung der Lage des Konzerns wesentlichen Gesichtspunkte sowie die nach § 315 Abs. 2 HGB erforderlichen Angaben, insbesondere die für die künftige Entwicklung des Konzerns wesentlichen Chancen und Risiken enthält.

Für sämtliche einbezogenen Unternehmen lagen uns ebenfalls entsprechende Vollständigkeitserklärungen vor.

Bei Durchführung unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Vorschriften der §§ 316 ff. HGB und die vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet. Danach haben wir unsere Prüfung problemorientiert so angelegt, dass wir Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit hätten erkennen müssen.

Der Prüfung des IAS - Konzernabschlusses einschließlich der einbezogenen Jahresabschlüsse lag eine Planung der Prüfungsschwerpunkte unter Berücksichtigung unserer vorläufigen Lageeinschätzung der Konzernunternehmen zugrunde. Die Lageeinschätzung basierte insbesondere auf Erkenntnissen über die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Branchenrisiken, Unternehmensstrategie und die daraus resultierenden Geschäftsrisiken sind aus der Prüfung des Vorjahresabschlusses per 31. Dezember 2005, aus Gesprächen mit dem Vorstand und Mitarbeitern der Berichtsgesellschaft sowie aus Branchenberichten und der einschlägigen Fachpresse bekannt.

Unsere Prüfungshandlungen waren darauf gerichtet, ein Urteil über die Ordnungsmäßigkeit der Konzernunterlagen und die Übereinstimmung des daraus entwickelten IAS - Konzernabschlusses sowie des Konzernlageberichts mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu ermöglichen.

Bei der Festlegung der weiteren Prüfungshandlungen haben wir die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit beachtet. Sowohl die analytischen Prüfungshandlungen als auch die Einzelfallprüfungen wurden daher nach Art und Umfang unter Berücksichtigung der Bedeutung der Prüfungsgebiete und der Organisation des Konzernrechnungswesens in ausgewählten Stichproben durchgeführt. Die Stichproben wurden so ausgewählt, dass sie der wirtschaftlichen Bedeutung der einzelnen Posten des IAS - Konzernabschlusses Rechnung tragen und es ermöglichen, die Einhaltung der gesetzlichen Konzernrechnungslegungsvorschriften ausreichend zu prüfen.

II. Prüfungsinhalte

1. Prüfungsschwerpunkte und Prüfungshandlungen

Aus den bei der Prüfungsplanung zu den einzelnen Konzernunternehmen fest gestellten Risikobereichen ergaben sich folgende Prüfungsschwerpunkte:

  • Überprüfung des Konsolidierungskreises
  • Richtigkeit der Übernahme der nach konzereinheitlichen Grundsätzen auf- gestellten Jahresabschlüsse der in den IAS - Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen
  • Einheitlichkeit der Bewertung und des Ausweises im Konzern
  • Kapitalkonsolidierung gemäß IFRS 3
  • Entwicklung des Eigenkapitals und des Ergebnisses des Konzerns
  • Schuldenkonsolidierung
  • Aufwands- und Ertragskonsolidierung
  • Überleitung von HGB auf IAS/IFRS
  • Vollständigkeit der Notes nach IAS/IFRS.

Art, Umfang und Ergebnis der im Einzelnen durchgeführten Prüfungshandlungen sind in unseren Arbeitspapieren festgehalten.

2. Bestandsnachweise und Bestätigungen Dritter

Von sämtlichen Kreditinstituten, mit denen die Konzerngesellschaften im Ge schäftsjahr 2006 in Geschäftsverbindung standen, wurden Bestätigungen der zum Bilanzstichtag bestehenden Salden, Unterschriftsberechtigungen, Kondi tionen, Haftungsverhältnisse und der noch nicht abgerechneten Zinsforderungen/-verbindlichkeiten vorgelegt und überprüft.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 der Sanalife Ltd., Malta, wurde von Herrn Stefano Bonello Ghia MIA, FCCA Certified Public Accountant and Auditor, Floriana, Malta, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestäti gungsvermerk (unqualified auditors opinion) nach maltesischen Rechnungsle gungsvorschriften versehen. Diese stimmen im Wesentlichen mit den IAS/IFRS überein.

3. Prüfungserschwernisse und Prüfungshemmnisse

Prüfungserschwernisse oder Prüfungshemmnisse, die die Prüfbarkeit von Anga ben und Einschätzungen in der Rechnungslegung einschränkten oder unmög lich machten und bei denen wir unsere Beurteilung weitgehend nur auf Erklä rungen der Geschäftsführung stützen konnten, waren nicht zu verzeichnen.

D. FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNRECHNUNGSLEGUNG

I. Konsolidierungskreis und Konzernabschlussstichtag

Die Abgrenzung des Konsolidierungskreises ist gemäß IFRS 3 zutreffend erfolgt. Es werden folgende Gesellschaften in den IAS - Konzernabschluss einbezogen:

  • a) Mutterunternehmen: Neosino Nanotechnologies AG, Griesheim
  • b) Tochterunternehmen:

Neosino Nanotechnologies Schweiz GmbH, Schweiz (100 %, davon 5 % treuhänderisch), Erstkonsolidierung per 25. April 2005 Sanalife Ltd., Malta (100 %), Erstkonsolidierung per 01. Januar 2005 Neosino Nanotechnologies Deutschland GmbH, Griesheim (100 %), Erstkonsolidierung per 01. Januar 2005 Neosino Nanotechnologies GmbH, Österreich (51 %), Erstkonsolidierung per 29. April 2005 Nanoplan GmbH, Griesheim (100 %) Erstkonsolidierung per 30. Januar 2006

Der IAS - Konzernabschluss auf den 31. Dezember 2006 wurde zutreffend aus den Jahresabschlüssen der Konzernunternehmen abgeleitet.

Das Geschäftsjahr des Konzerns ist das Kalenderjahr. Der Konzernabschlussstichtag ist der 31. Dezember 2006. Alle in den IAS - Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen haben den gleichen Abschlussstichtag, den 31. Dezember 2006.

II. Ordnungsmäßigkeit der in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse

Wir haben die Abschlüsse der einbezogenen deutschen Unternehmen, mit Ausnahme der Nanoplan GmbH, nach den ISA sowie §§ 316 HGB geprüft und zu diesen Abschlüssen jeweils den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Nanoplan GmbH entwickelte im Berichtsjahr keine eigene wesentliche Geschäftstätigkeit.

Die Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften wurden entsprechend den Vorgaben für die konzerneinheitliche Bilanzierung und Bewertung im Konzernabschluss erstellt. Eine Umbewertung war nicht notwendig, verschiedene Postenumgliederungen waren zwecks Konzernvereinheitlichung nötig.

Unsere Prüfung ergab auch die formelle und materielle Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung der einbezogenen Unternehmen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Die rechnungslegungsbezogenen Bestimmungen der weitgehend einheitlich gefaßten Gesellschaftsverträge der einbezogenen Unternehmen wurden eingehalten.

Die Konsolidierung erfolgte durch die Berichtsgesellschaft über ein Excel-Konsolidierungsmodul.

III. Ordnungsmäßigkeit der IAS - Konzernrechnungslegung

1. Konzernbuchführung und weitere geprüfte Unterlagen

Unsere Prüfung ergab, dass die IAS - Konzernbilanz und die IAS - Konzerngewinn- und Verlustrechnung nach den Gliederungs-, Bewertungs und Konsolidierungsvorschriften der IAS/IFRS aufgestellt und ordnungsgemäß aus den Büchern der einbezogenen Unternehmen entwickelt worden sind. Die Notes enthalten die erforderlichen Erläuterungen der IAS - Konzernbilanz und der IAS - Konzerngewinn- und Verlustrechnung sowie die sonstigen Pflicht angaben.

Die Organisation der Konzernrechnungslegung, das rechnungslegungsbezo gene IKS der Berichtsgesellschaft und der Datenfluss ermöglichen die vollstän dige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Ge schäftsvorfälle auch im Konzern. Der Kontenplan ist ausreichend gegliedert, das Belegwesen ist klar und übersichtlich geordnet.

Die Informationen, die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommen wurden, führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in dem IAS - Konzern abschluss und dem Konzernlagebericht.

Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Konsolidierungsunterlagen und die weiteren geprüften Unterlagen (einschließlich Belegwesen, internes Kontrollsy stem, ...) nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften ein schließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (und den ergänzen den Bestimmungen der Satzung bzw. der Gesellschaftsverträge) entsprechen. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.

2. IFRS / IAS - Konzernabschluss

Die Berichtsgesellschaft hat als Mutterunternehmen i.S.d. § 290 HGB aufgrund der Größenordnung nach § 293 HGB keinen Konzernabschluss und Konzernla gebericht aufzustellen und diesen auch nicht prüfen zu lassen. Allerdings er gibt sich eine Aufstellungs- und Prüfungspflicht gemäß Börsenregularien des entry standard.

Der vorliegende IAS - Konzernabschluss zum 31. Dezember 2006 wurde unter Beachtung der internationalen Vorschriften IAS/IFRS aufgestellt. Die Vorschrif ten über die Gliederung und den Ausweis der Posten der IAS - Konzernbilanz und der IAS - Konzerngewinn- und Verlustrechnung sind beachtet worden. Die IAS - Konzerngewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkosten verfahren aufgestellt.

Die IAS - Konzernbilanz sowie die IAS - Konzerngewinn- und Verlustrechnung sind aus den Jahresabschlüssen der einbezogenen Unternehmen ordnungsge mäß abgeleitet worden. Die angewandten Konsolidierungsmethoden ent sprechen den gesetzlichen Vorschriften und sind ordnungsgemäß.

Soweit in der IAS - Konzernbilanz oder in der IAS - Konzerngewinn- und Verlust rechnung Darstellungswahlrechte bestehen, erfolgen die entsprechenden An gaben in den Notes.

In den der Berichtsgesellschaft dargestellten Notes sind die auf die IAS - Kon zernbilanz und die IAS - Konzerngewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden ausreichend erläu tert. Alle geforderten Einzelangaben sowie die wahlweise in den Notes über nommenen Angaben zur IAS - Konzernbilanz sowie zur IAS - Konzerngewinn und Verlustrechnung sind vollständig und zutreffend dargestellt.

3. Konzernlagebericht

Die Prüfung des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2006 hat ergeben, dass der Konzernlagebericht mit dem IAS - Konzernabschluss und den bei der Prüfung gewonnen Erkenntnissen im Einklang steht und dass er insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Konzerns vermittelt.

Ferner hat die Prüfung ergeben, dass die wesentlichen finanziellen Leistungs kennziffern sowie die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung ange messen und zutreffend im Konzernlagebericht dargestellt sind und dass die Angaben nach § 315 Abs. 2 HGB vollständig und zutreffend sind. Die Lagebe richtsgliederung richtet sich nach DRS 15 und entspricht den diesbezüglichen Anforderungen.

Insgesamt kann festgestellt werden, dass der Konzernlagebericht alle vorge schriebenen Angaben enthält und er damit den gesetzlichen Vorschriften ent spricht.

IV. Gesamtaussage des IAS - Konzernabschlusses

1. Feststellungen zur Gesamtaussage des IAS - Konzernabschlusses

Unsere Prüfung hat ergeben, dass die IAS/IFRS beachtet wurden und der IAS - Konzernabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßi ger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

2. Wesentliche Bewertungs- und Konsolidierungsgrundlagen sowie deren Ände rungen

Bei der Aufstellung des IAS - Konzernabschlusses wurden einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zugrundegelegt:

  • Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip).
  • Die Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen sind in Euro, bzw. festen Wechselkursrelationen zum Euro, aufgestellt.
  • Für die nicht der Berichtsgesellschaft gehörenden Anteile an den einbezogenen Unternehmen wurde in der Konzernbilanz ein Ausgleichsposten in Höhe des Anteils anderer Gesellschafter am Eigenkapital gebildet, welcher durch anteilige Verluste kompensiert ist.

  • Die in der IAS - Konzernbilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten werden einzeln bewertet.

  • Das Realisationsprinzip und das Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht werden soweit in IAS/IFRS zulässig beachtet.
  • Die Aufwendungen und Erträge des Berichtsjahres sind periodengerecht abgegrenzt.

Die Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie die Erträge und Aufwendungen der in den IAS - Konzernabschluss einbe zogenen Einzelunternehmen wurden zum IAS - Konzernabschluss zusammen gefasst. Die Grundsätze der erforderlichen Konsolidierungen werden im Fol genden beschrieben.

Die Kapitalkonsolidierung erfolgte nach der Erwerbsmethode (IFRS 3). Dabei erfolgte die Verrechnung der Beteiligungsansätze mit dem Eigenkapital auf der Grundlage der Wertansätze zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile (Erst konsolidierung).

Der Zeitpunkt der erstmaligen Aufstellung eines Konzernabschlusses war der 01. Januar 2005.

Die Schuldenkonsolidierung erfolgt durch Eliminierung der Forderungen mit den entsprechenden Verbindlichkeiten zwischen den in den IAS - Konzernab schluss einbezogenen Unternehmen.

Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erfolgt durch Verrechnung der Um satzerlöse und sonstigen betrieblichen Erträge zwischen den in den IAS - Kon zernabschluss einbezogenen Unternehmen mit den auf sie entfallenden Auf wendungen. Die Erträge aus Finanzanlagen sowie die Zinserträge und ähnli che Erträge sind ebenso mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet worden.

Eine Zwischengewinneliminierung ist nicht vorzunehmen.

Im Übrigen verweisen wir hierzu auf die Ausführungen in den Notes.

E. ANALYSE DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DES KONZERNS

I. Vermögenslage

In der folgenden Übersicht ist die IAS - Konzernbilanz nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliedert und den entsprechenden Posten des Vorjahres gegenübergestellt.

Vermögensstruktur

31.12.2006 31.12.2005 +/-
T€ % T€ % T€ %
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagen
193
290
4
6
193
12
3
0
0
278
0
0
langfristig gebundenes Vermögen 483 10 205 3 278 0
Vorräte
Forderungen aus Lieferungen und
2.365 50 2.117 32 248 12
Leistungen 409 9 259 4 150 58
sonstige Vermögensgegenstände 1.081 23 917 14 164 18
Liquide Mittel 393 8 3.017 47 -2.624 -87
kurzfristig gebundenes Vermögen 4.248 90 6.310 97 -2.062 -33
4.731 100 6.515 100 -1.784 -27

Die immateriellen Vermögensgegenstände beinhalten einen Goodwill aus dem Erwerb der Neosino Nanotechnologies Deutschland Vertriebs GmbH per 01. Januar 2005. Eine außerplanmäßige Abschreibung erfolgte nicht. Die Investitionen in Sachanlagen betreffen den Aufbau eigener Meßeinrichtungen und eigener Produktionskapazitäten. Der relativ hohe Vorjahresbestand an liquiden Mitteln resultiert aus dem Mittelzufluß nach dem Börsengang Ende 2005. Der im Verhältnis zu den Umsätzen relativ hohe Vorratsbestand besteht primär aus Neosino-Produkten zur Nahrungsergänzung. In Anbetracht der erwarteten Absatzsteigerungen wurde keine Abwertung auf die Anschaffungskosten vorgenommen.

Kapitalstruktur

31.12.2006 31.12.2005 +/-
T€ % T€ % T€ %
Gezeichnetes Kapital
Kapitalrücklagen
Bilanzergebnis
1.350
3.014
-2.217
29
64
-47
1.350
3.014
-673
21
46
-10
0
0
-1.544
0
0
>100
Eigenkapital 2.147 46 3.691 57 -1.544 -42
langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 2.000 42 1.928 29 72 4
langfristiges Fremdkapital 2.000 42 1.928 29 72 4
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
473
111
10
2
495
401
8
6
-22
-290
-4
-72
kurzfristiges Fremdkapital 584 12 896 14 -312 -35
4.731 100 6.515 100 -1.784 -27

Unter Berücksichtigung der gewährten Gesellschafterdarlehen beträgt die wirtschaftliche Eigenkapitalquote 88 % nach 86 % im Vorjahr. Die Verluste des Geschäftsjahres wurden durch langfristige Gesellschafterdarlehen finanziert.

II. Finanzlage

Die nachstehende Berechnung gemäß DRS 2 und IAS 7 entspricht inhaltlich der in Anlage 5 zum IAS - Konzernabschluss per 31. Dezember 2006 beigefügten Konzernkapitalflussrechnung.

Notes 2006
T€
2005
T€
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit
Jahresergebnis vor Steuern
Berichtigungen für:
-1.951 -1.104
Abschreibungen
Zinsaufwendungen
Ergebnis vor Korrekturen Nettovermögen
Erhöhung von Forderungen aus
37
44
81
3
72
75
Lieferungen und Leistungen und von
sonstigen Forderungen
Bestandserhöhung der Vorräte
Erhöhung der Verbindlichkeiten aus
7,21
6,20
32
-248
-366
-911
Lieferungen und Leistungen und von
sonstigen Verbindlichkeiten
11,26 -218 -1.056
Aus laufender Geschäftstätigkeit
erwirtschaftete Zahlungsmittel
-2.304 -3.362
Gezahlte Zinsen
Erhaltene Zinsen
-72
-6
0
0
Nettozahlungsmittel aus betrieblicher
Tätigkeit
-2.382 -3.362
Cash Flow aus der Investitionstätigkeit
Erwerb von Tochterunternehmen
abzüglich erworbener
Nettozahlungsmittel
Erwerb von Sachanlagen und Software
3,4,17 0
-314
103
-16
Für Investitionstätigkeit eingesetzte
Nettozahlungsmittel
-314 87
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen aus
Eigenkapitalzuführungen
23 0 1.300
Mittelzufluss durch das Agio der
Aktienausgabe
23 0 3.014
Nettodarlehensgewährungen
Gesellschafter
24 72 1.928
Für Finanzierungstätigkeit eingesetzte
Nettozahlungsmittel
72 6.242
Nettozunahme der Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
-2.624 2.967
Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn der
Berichtsperiode
3.017 50
Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente am Ende der
Berichtsperiode
393 3.017

III. Ertragslage

Die aus der IAS - Konzerngewinn- und Verlustrechnung abgeleitete Gegenüberstellung der Erfolgsrechnung des Geschäftsjahres 2006 zeigt folgendes Bild der Ertragslage:

2006 2005 +/-
T€ % T€ % T€ %
Umsatzerlöse
Bestandsveränderungen
1.076
224
680
286
396
-62
58
-22
Gesamtleistung 1.300 100 680 100 620 91
Materialaufwand -957 74 -519 76 438 84
Rohergebnis I 343 26 161 24 182 >100
Personalaufwand -479 37 -104 15 375 >100
Rohergebnis II -136 -10 57 8 -193 >100
Abschreibungen
sonstige betriebliche Aufwendungen
-37
-1.794
3
138
-3
-1.551
0
228
34
-243
>100
16
sonstiger Betriebsaufwand -1.831 141 -1.554 229 277 18
sonstige betriebliche Erträge 53 4 172 25 -119 -69
Betriebsergebnis -1.914 -147 -1.039 -153 -875 84
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
8
-44
1
3
1
-72
0
11
7
-28
-
-39
Finanzergebnis -36 -3 -71 -10 -35 -49
Ergebnis vor Ertragsteuern -1.950 -150 -1.110 -163 -840 -76
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
sonstige Steuern
341
-2
-26
0
430
-1
-63
0
-89
1
-21
100
Jahresergebnis -1.611 -124 -681 -100 -930 >-100

Der Umsatzzuwachs beruht im wesentlichen auf einem abgewickelten Auftrag zur abschnittsweisen Brenner-Autobahnsanierung. Der Steuerertrag des Geschäftsjahres resultiert aus der Aktivierung von künftigen Erträgen aus der Nutzung bestehender steuerlicher Verlustvorträge gemäß IAS 12.34.

F. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS UND SCHLUSSBEMERKUNG

Wir kommen aufgrund unserer Prüfung zu dem Ergebnis, dass die IAS - Konzernrechnungslegung des geprüften Konzerns für das Geschäftsjahr 2006 ordnungsgemäß erfolgt ist und haben zu dem als Anlagen 2 bis 3 beigefügten IAS - Konzernabschluss zum 31. Dezember 2006 und dem als Anlage 1 beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2006 deshalb entsprechend § 322 HGB den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird:

"Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den von der Neosino Nanotechnologies AG, Griesheim, aufgestellten IAS - Konzernabschluss - bestehend aus IAS - Konzernbilanz, IAS - Konzerngewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Notes sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2006 bis 31. Dezember 2006 geprüft. Die Aufstellung von IAS - Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs.1 HGB anzuwendenen handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den IAS - Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanzund Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den IAS - Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des IAS - Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

B E R I C H T S A N L A G E N

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2006

A. Allgemeines

Die Nanotechnologie erobert zusehends die verschiedensten Märkte mit sehr unterschiedlichen Anwendungsbereichen. Die enormen Forschungsaktivitäten fokussieren sich heute hauptsächlich auf Grundlagenforschung. Die kommerzielle Umsetzung der Forschungsergebnisse ist langwierig und wird in vielen Fällen nicht optimal genutzt. Konzentrierte sich die Anwendungsorientierung bis vor Kurzem noch auf Oberflächenversiegelung, wasser- oder schmutzabweisende Nanobeschichtungen, so zeichnet sich heute eine steigende Nachfrage nach auf Nanotechnologie basierenden Anwendungsmöglichkeiten in fast jedem Marktsegment ab. Branchenkenner sind sich einig, das Marktpotenzial ist enorm. Schätzungen gehen von einem globalen Umsatz je nach Marktdefinition von ca. 80 bis 100 Milliarden Euro im Jahre 2005 aus, bis 2015 soll sich das Marktpotenzial verzehnfachen.

Neosino Nanotechnologies betreibt Forschung und Entwicklung zu Praxisanwendungen der Nanotechnologie. Eine spezielle Verfahrenstechnik, kombiniert mit einer breiten Palette von erprobten Formulierungen und Produktrezepturen schaffen schon heute neue und effektivere Einsatzmöglichkeiten in zahlreichen Anwendungsbereichen. Die Potenziale möglicher Anwendungen reichen von der Pharmaindustrie - zum Beispiel in Medizinprodukten und Medikamenten in der Krebsbekämpfung oder bei chronischen Hauterkrankungen - über die Kosmetik, die Optimierung von Nutztierhaltung bis hin zu verschiedenen Industrieanwendungen in Bereichen wie Farbherstellung, dem Straßenbau und der Straßenerhaltung sowie dem Betonbau und der Betonsanierung.

B. Geschäftsentwicklung

Der kontinuierliche Aufwärtstrend der Berichtsgesellschaft aus dem Geschäftsjahr 2005 konnte im ersten Quartal 2006 ungebremst weiter verfolgt werden. Einen zusätzlichen Bekanntheitsgrad und erhöhte Nachfrage erlangte die Unternehmung durch den erfolgreichen Börsengang am 4. Januar 2006. Insgesamt 1.35 Mio. Aktien zu jeweils € 55,55 wurden in den Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse eingeführt. Der erste Kurs der Aktie (A0EQWK) wurde bei € 91,00 gestellt. Aktuell beläuft sich das Kursniveau auf € 82 - € 85 pro Aktie, was einen Verzinsungsatz auf den Ausgabekurs von rund 50 % ergibt.

Die Diversifizierung der Produktepalette wurde intensiv vorangetrieben.

So konnte aus dem Industriebereich der Unternehmung das Produkt NanoterraSoil erfolgreich an einem erstklassigen Referenzobjekt, einem Teilstück der Brennerautobahn eingesetzt werden. Hierbei handelt es sich um einen Grundstoff auf Basis von Polymeren in Nanogrösse, der als Bindemittel im Frostkofferbereich des sonst sehr aufwendigen Strassenunterbaus eingesetzt wird. Durch dieses Zusatzmittel aus Nanopartikeln können in der Strassenerneuerung und im Strassenneubau rund 30 % der Zeit und bis zu 40 % Kosten eingespart werden. Mit einer um rund 25 % höheren Frühfestigkeit und einer um ca. 50 % höheren statischen Enddruckfestigkeit sind die Strassenkörper zudem deutlich belastbarer als bei der herkömmlichen Strassenbautechnik.

Das Auftragsvolumen für die Neosino Nanotechnologies AG bei der Brennerautobahnerneuerung betrug rund eine halbe Million Euro. Viel wichtiger als der erzielte Umsatz ist jedoch die Tatsache, dass NanoterraSoil in eine wichtige Hauptverkehrsachse in Europa wie die Brennerautobahn eingebaut werden konnte. Diese stark frequentierte Strecke eignet sich besonders gut, um die positiven Eigenschaften von NanoterraSoil im täglichen Schwerverkehr unter Beweise zu stellen. Auswertungen nach einem Jahr bescheinigen, dass der mit NanoterraSoil sanierte Streckenabschnitt immer noch über überdurchschnittlich hohe Druckfestigkeiten verfügt und trotz sehr intensiven Gefrier-/ Tauphasen keinen Schaden genommen hat.

Das Referenzobjekt Brennerautobahn ist in Politik und Fachwelt auf grosses Interesse gestoßen. In Griesheim wurde im Dezember 2006 eine Teststrecke realisiert, welche bereits Folgeaufträge für 2007 ausgelöst hat. In Österreich wurden ebenfalls Testfelder gebaut. Auch in Saudi Arabien werden erste Anwendungsmöglichkeiten geprüft. Am aussichtsreichsten werden die Chancen in Russland gewertet. Nach erfolgreichen ersten Informationsanlässen fanden im Zeitraum September bis Dezember 2006 weitere Gespräche mit hochrangigen Politikern aus dem russischen Wirtschafts- und Transportministerium statt.

Mit der Firma Nanocast GmbH, Italien, konnte per 31.01.2006 eine Liefervereinbarung abgeschlossen werden. Diese Firma produziert, basierend auf Schlüsselmaterialien von Neosino Nanotechnologies AG und weiteren Rohstoffen, verschiedene Polymerbaustoffe für die Bauindustrie.

Am 09.08.2006 konnte die Neosino Nanotechnologies AG eine Vereinbarung mit der Firma Alpine – Mayreder in Österreich unterzeichnen. Die Vereinbarung regelt die generelle Zusammenarbeit der beiden Firmen im Bereich der Bodenverbesserung und Betontechnologie mittels Einsatz von auf Nanotechnologie basierenden Produkten der Neosino Nanotechnologies AG. Die identifizierten Hauptmärkte liegen in Osteuropa, speziell in Russland.

Im Bereich Nahrungsergänzungsmittel wurde im Rahmen einer randomisierten, placebokontrollierten Doppelblindstudie / crossover an 12 männlichen, freizeitsportlich aktiven Studenten im Institut für Sporternährung e. V., Bad Nauheim, vom Mai bis Juli 2006 die Wirkung von Neosino Sport Nano Liquid auf ausgewählte Leistungsparameter getestet. Als Fazit dieser Studie lässt sich feststellen, dass nach Einnahme von Neosino Sport Nano Liquid die Leistungsfähigkeit deutlich ansteigt. Aber nicht nur die Leistungsfähigkeit nimmt bei Einnahme von Neosino Sport Nano Liquid zu, auch die Ergebnisse des Befindlichkeitstests sind eindeutig positiv zu bewerten.

Im Bereich Medizin werden zurzeit enorme Anstrengungen unternommen, um sobald wie möglich die Medizinzulassung für ein Produkt zur Wundheilung zu erhalten. Für weitere Produkte laufen derzeit ebenfalls die Medizinzulassungsanträge. Es handelt sich in erster Linie um Produkte für die Behandlung von Neurodermitis und Psoriasis.

Die sehr positive Geschäftsentwicklung wurde ziemlich abrupt durch eine Berichterstattung des ARD Magazin Panorama vom 09.03.2006 beeinträchtigt.

Das Magazin berichtete, Untersuchungen von Professor Antonietti vom Max Planck Institut in Potsdam hätten ergeben, in den Neosino-Produkten seien keine Nanopartikel, sondern nur Microteilchen vorhanden.

Als direkte Folge dieser Berichterstattung brachen der Aktienkurs und mit der nachfolgenden Negativpresse die Umsätze des Unternehmens in der Sparte Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika ein, konnten aber inzwischen zumindest wieder stabilisiert werden.

Neosino Nanotechnologies AG hat diese unsubstantiierten Vorwürfe umgehend zurückgewiesen und ist sofort gegen den NDR presserechtlich vorgegangen und hat eine einstweilige Verfügung erwirken können.

Der wissenschaftliche Nachweis, dass in den Neosino-Produkten sehr wohl die ausgelobten Nanopartikel enthalten sind, konnte anlässlich einer einberufenen Pressekonferenz im gleichen Monat, nämlich am 29.03.06 in Frankfurt/Main erbracht werden. In dieser Pressekonferenz wurden ein unabhängiges Universitätsgutachten aber auch ein Gutachten eines öffentlichen bestellten und vereidigten Sachverständigen vorgestellt, die in ihren Messungen getrennt von einander das Vorhandensein der Nanopartikel feststellten.

NDR hat gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt und das Landgericht Hamburg hat zwischenzeitlich überraschenderweise die einstweilige Verfügung gegen den NDR wieder aufgehoben. Neosino Nanotechnologies AG prüft zurzeit das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit.

Die aufgrund einer mit dem Panorama–Bericht einhergehenden anonymen Anzeige aufgenommenen Ermittlungen der Staatanwaltschaft beim Landgericht Frankfurt am Main – Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen – wegen Kapitalanlagebetrugs, wurden mit Schreiben vom 25. April 2006 wegen fehlenden Anfangsverdachtes eingestellt, § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung.

Wie üblich aber grundsätzlich auch zu erwarten, wenn innovative Produkte im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel (NEM) auf dem deutschen Markt erscheinen, hat sich der Verband Sozialer Wettbewerb e.V., Berlin, der im Wesentlichen Mitbewerber auf diesem Markt, wie Pharmahersteller, Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln, Apotheker oder Kosmetikhersteller vertritt, eingeschaltet, um gegen die vermeintlich rechtswidrigen Auslobungen der Neosino-Produkte im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel vorzugehen.

In einem vorläufigen Verfahren im Rahmen einer Güteverhandlung hatte Neosino am 13.06.06 beim Landgericht Frankfurt/Main zugestimmt, die derzeit verwendeten Auslobungen nur bis zum 30.09.2006 zu verwenden. Ab dem 01.10.2006 wurden die Produkte mit überarbeiteten Auslobungen weiter vertrieben. Diese Anpassungen waren jedoch grundsätzlich schon von Unternehmensseite geplant, da das demnächst Inkrafttreten der so genannten Health – Claim – Richtlinie eine Anpassung derzeit verwendeter Auslobungen sowieso notwendig gemacht hätte. Neosino Nanotechnologies AG strebt in dieser Angelegenheit ein Hauptsacheverfahren an um auf diesem Weg auch das Vorhandensein von Nanopartikeln in den Neosino Produkten gerichtlich bestätigt zu erhalten.

Mit der für den Standort des Unternehmens zuständigen Aufsichtbehörde des Landkreises Darmstadt für u.a. Lebensmittelsicherheit laufen derzeit einvernehmliche Überprüfungen hinsichtlich der verwendeten Inhalte der o.a. Auslobungen. Das Unternehmen hat der Behörde selbstverständlich sein umfangreiches wissenschaftliches Material zur Verfügung gestellt, aus denen aus seiner Sicht hervorgeht, dass die Inhalte der Auslobungen hinsichtlich der Wirkungsweise von Silizium im menschlichen Körper zutreffend sind.

Die Option für eine Vertragsverlängerung mit Roy Makaay wurde von der Neosino Nanotechnologies AG nicht wahrgenommen und die Zusammenarbeit nach einem Jahr in beidseitigem Einvernehmen beendet. Der Vertrag mit Dr. Müller–Wohlfahrt wurde nach erfolgreichem Abschluss von Produktentwicklungen am 07.07.2006 einvernehmlich aufgelöst.

Am 03. August 2006 erschien ein Artikel auf der ersten Webseite von Spiegel-Online, der sich anlehnend an den o.a. Panoramabericht mit den Neosino Produkten negativ befasste. Unter Bezugnahme auf Untersuchungen einer amerikanischen Universität sowie eines Institutes in Nürnberg wurde berichtet, dass die in den Neosino–Produkten vorhandenen Mineralien nicht besser resorbiert würden, wie ein direkter Vergleich mit wirkstofffreien Placebos gezeigt hätte. Gegen Spiegel–Online haben unsere Anwälte ebenfalls den Rechtsweg beschritten.

Entsprechende Gutachten wurden seitens des Unternehmens dem Gericht vorgelegt und konnte dadurch eine einstweilige Verfügung gegen Spiegel-Online erwirken. Spiegel-Online hat dagegen Widerspruch eingelegt. Eine Entscheidung steht noch aus. Unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens wird Neosino weiterhin alles daran setzen, um die nachweislich funktionierenden Produkte in den identifizierten Märkten erfolgreich vermarkten zu können.

C. Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage

Die Geschäftsentwicklung in 2006 war geprägt von den teilweise öffentlich ausgetragenen wissenschaftlichen Meinungs- und Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Neosino-Produkten. Die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage wurde durch diese Ereignisse massgeblich beeinflusst.

1. Umsatz und Ergebnisentwicklung

Die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2006 blieben mit T€ 1.076 deutlich hinter den Erwartungen zurück, was durch den Imageschaden als Folge des öffentlich ausgetragenen wissenschaftlichen Meinungstreits im Zusammenhang mit Neosino-Produkten zu begründen ist. Dies entspricht einer Steigerung von T€ 396 oder 58 % gegenüber dem Umsatzerlös von T€ 680 im Vorjahr. Während sich Wareneinsatz und Personalkosten dabei planmäßig entwickelten, ergaben sich Kosten für Produktentwicklungen und Zulassungsgebühren in Höhe von T€ 470 sowie insbesondere aus den laufenden Rechtsstreitigkeiten Sonderkosten in Höhe von T€ 285, die massgeblich zum Fehlbetrag in Höhe von T€ 1.611 beitrugen.

2. Vermögenslage

Die Investitionen für das Geschäftsjahr 2006 belaufen sich auf T€ 314 und betreffen in erster Linie Investitionen in eigene Produktionskapazitäten. Der Jahresverlust wird vollumfänglich durch die Finanzierung der Mehrheitsgesellschafterin langfristig gedeckt. Die wirtschaftliche Eigenkapitalquote unter Berücksichtigung von Gesellschafterdarlehen beläuft sich auf 88 % nach 86 % im Vorjahr.

3. Finanzlage

Die Mehrheitsgesellschafterin hat zur Sicherung der Eigenkapitalbasis den Rangrücktritt ihrer Forderungen hinter die übrigen Gesellschaftsgläubiger erklärt.

Die Finanzierung des Kapitalbedarfs erfolgt vollumfänglich durch Eigenmittel bzw. Gesellschafterdarlehen, so dass auf eine Bankfinanzierung verzichtet werden konnte. Das durch den Emissionserlös im Februar 2006 zurückgeführte Gesellschafterkontokorrentdarlehen (Laufzeit bis 31.12. 2010) hat sich bis zum Bilanzstichtag wieder auf T€ 2.000 erhöht.

D. Risiko- und Chancenbericht

1. Risiken aus der Marktsituation und der Konjunktur

Nanotechnologie ist eine relativ neue Technologie, die für die Allgemeinheit weitgehend unbekannt ist. Es besteht ein massives Bedürfnis der Aufklärung über die Technologie und ihre Anwendungsbereiche. Der Informationsaufwand ist groß, da nicht sogenannte "me too Produkte" verkauft werden, sondern absolute Neuheiten. Einige Produkte im Hochpreissegment könnten sicherlich in einer schwachen Konjunktur nicht in den Stückzahlen abgesetzt werden wie zu Hochkonjunkturzeiten, was als generelles aber doch eher marginales Marktrisiko bezeichnet werden kann. Die Wettbewerber befinden sich auf absehbare Zeit in einer Positionierungsphase auf Märkten, die noch der Erschliessung bedürfen. Dabei wird es zunehmend auf Flexibilität und Reaktionsvermögen auf Marktänderungen ankommen.

2. Risiken aus der Konkurrenzsituation in Deutschland

Durch die breite Palette marktfähiger Produkte hat die Gesellschaft derzeit einen Marktvorteil. Allerdings forschen zahlreiche Unternehmen national und international auf diesen Gebieten, wodurch mit einem zunehmenden Wettbewerb zu rechnen ist. Aufgrund der stetig wachsenden Anwendungsmöglichkeiten der Nanotechnologie kann aber von weiterhin guten Marktchancen der Gesellschaft ausgegangen werden.

3. Risiken durch politische und gesetzliche Rahmenbedingungen

Die Nanotechnologie als relativ junge Wissenschaft ist noch nicht abschließend gesetzlich geregelt, was ein Risiko darstellt. Wie die aktuellen Rechtsstreitigkeiten belegen, kann das Fehlen von Standards und Normen die Produktpalette, die Entwicklung von neuen Produkten, sowie das Wachstum der Unternehmung entscheidend beeinflussen.

4. Risiken aus Geschäftsschwankungen pro Quartal und Geschäftsjahr

Als Unternehmung in der Aufbauphase sind marktinduzierte Umsatzschwankungen absehbar. Der Abschluss und die Auslieferung von möglichen Grossaufträgen können ebenfalls zu kurzfristigen Umsatzschwankungen führen.

5. Risiko weiterer Wertberichtigungen an Vermögensgegenständen

Wertberichtigungen sind in Zukunft grundsätzlich hinsichtlich der Vorräte und der unfertigen Erzeugnisse infolge technischer Weiterentwicklungen ebenso denkbar wie die Realisierung von Risiken bei Ausfällen von Kundenforderungen sowie ausserordentliche Abschreibungen auf den Firmen- und Geschäftswert infolge des Nichterreichens von Planzahlen.

6. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Risiken

Diese können sich aus nachträglich von der Finanzverwaltung oder Sozialversicherungsträgern aufgedeckten Sachverhalten oder anderen Beurteilungen von entsprechenden Fragestellungen ergeben.

7. Risiken im Zusammenhang mit der geplanten geographischen Expansion

Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft liegt derzeit im Bereich der Nanotechnologievermarktung in Deutschland. Mit der Tätigkeitsausweitung auf den südosteuropäischen Raum wurde bereits begonnen. Eine Tätigkeitsausweitung auf den europäischen Wirtschaftsraum und darüber hinaus birgt Risiken, insbesondere im Hinblick auf die unterschiedlichen wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen und die regulatorischen Anforderungen. Auch ist hierbei nicht absehbar, inwieweit der Zugang zur staatlichen Förderung sowie die Anwerbung geeigneter Mitarbeiter und Handelsvermittler gelingt. Zu den Hindernissen und Risiken einer Ausweitung und Verlagerung der Tätigkeit ins Ausland gehören auch Handelsbeschränkungen. Nicht zuletzt stellen regelmäßig auch der Aufbau, der Betrieb und der Schutz von IT – Strukturen sowie die Einrichtung und Pflege angemessener Risikomanagement- und Controllingstrukturen bei länderübergreifenden Sachverhalten besondere Herausforderungen dar. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Änderung von einzelnen der genannten Faktoren eine negative Auswirkung auf die Umsatzerlöse und somit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft hat.

8. Risiken aus dem verschärften Wettbewerb und zunehmender Professionalisierung der Branche

Der zu erwartende steigende Wettbewerbsdruck stellt ein schwer kalkulierbares Risiko dar. Die guten Marktchancen locken voraussichtlich und naturgemäß zahlreiche Wettbewerber an, worauf ein Marktbereinigungsprozess einsetzen dürfte. Dieser Prozess kann insbesondere in Teilmärkten mit Verdrängungswettbewerb zu Gesellschaftseinbussen führen.

9. Risiken aus einseitiger, negativer Berichterstattung

Wie uns das Beispiel der einseitigen und negativen "Panorama"-Berichterstattung gezeigt hat, sind die Folgen negativer öffentlicher Berichterstellung sehr gravierend und müssen in aller Deutlichkeit als Risikofaktor aufgelistet werden. Neosino konnte alle Vorwürfe und Anschuldigungen durch entsprechende Gutachten und Informationen widerlegen. Leider werden diese Berichterstattungen und Gegendarstellungen von den Medien nicht mit der gleichen Intensität aufgegriffen und verbreitet wie schlagzeilenträchtige Negativmeldungen.

10. Chancen

Durch die jahrelange Marktpräsenz der Neosino–Produkte verfügt die Gesellschaft über wertvolle Erfahrungen mit der Herstellung und der Funktionsweise von Nanotechnologieprodukten. Die in der Praxis und durch Studien gewonnenen Erkenntnisse weisen auf ein sich ständig ausweitendes Einsatzgebiet für Neosino–Produkte hin.

E. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres

In Sachen Neosino Nanotechnologies AG ./. Verband Sozialer Wettbewerb e.V. fand am 3.05.2006 vor dem Landgericht Frankfurt ein Verhandlungstermin statt. Das Gericht hat sich zur Frage der Beweisaufnahme noch nicht festgelegt und wird dazu seine Entscheidung am 14.06.2007 verkünden.

F. Forschung und Entwicklung

1. Grundlagenforschung

In Zusammenarbeit mit externen Laboratorien und Universitäten laufen zur Zeit diverse Zellversuche. Es wird untersucht, welchen Einfluss Neosino-Produkte auf das Wachstum von Krebszellen hat, ob das Wachstum gehemmt oder gar gestoppt werden kann. Die Untersuchungen sollen zeigen, ob die Zusammensetzung / Dosierung / Konzentration und / oder Partikelgrösse einen entscheidenden Einfluss auf das Wachstum der Krebszelle haben. Zudem wird untersucht, was die Produkte im Inneren einer Krebszelle bewirken und welche Einflüsse für gesunde Zellen bestehen. Erste provisorische Ergebnisse liegen bereits vor. Die Resultate müssen noch komplett ausgewertet werden, um dann die weiteren Aktivitäten für diesen Bereich festzulegen.

2. Entwicklung

Das Antragsverfahren für zwei Produkte für die Bereiche Wundheilung sowie Neurodermitis / Psoriasis für die Zulassung als Medizinprodukt ist bedingt durch die juristischen Auseinandersetzungen deutlich in Verzug geraten. Aus heutiger Sicht kann mit einer Zulassung als Medizinprodukt frühestens im 4. Quartal 2007 gerechnet werden.

Speziell im Bereich Industrie werden zur Zeit verschiedene Produkte zur Marktreife entwickelt. Es handelt sich dabei um Brandschutz- und Brandbekämpfungsmittel. Erste Tests sind sehr vielversprechend ausgefallen und haben sogar teilweise die Erwartungen übertroffen. Zusätzlich sind in diesem Bereich noch weitere Produkte in der Pipeleine und stehen vor der Markteinführung. Nennenswert sind auch spezielle Bausteine, die sich durch ihre Leichtigkeit, hohe Druckfestigkeit und optimale Isolationswerte auszeichnen. Dieses neuartige Baumaterial hat sich in ersten Tests bereits bewährt.

G. Ausblick

Zusätzlich zu der zunehmenden Internationalisierung der Vertriebsaktivitäten wird die Neosino Nanotechnologies AG in den nächsten Jahren weiterhin intensiv und konsequent die Diversifizierung der Produktpalette vorantreiben. Das heutige Sortiment von Nahrungsergänzungsmitteln und Kosmetika wurde bereits 2006 mit Produkten für die Bauindustrie erweitert und soll auch im Laufe von 2007 mit weiteren Produkten / Anwendungen für andere wichtige Märkte erweitert werden.

Im Bereich Medizin werden derzeit erhebliche Anstrengungen unternommen, um alsbald die Medizinzulassung für ein Produkt zur Wundheilung zu erhalten. Im Bereich Strassenbau wurde ein wichtiger Grundstein gelegt, indem das Produkt NanoterraSoil wie bereits dargestellt auf einem Teilstück der Brennerautobahn eingebaut werden konnte. Diese zukunftsorientierte Technologie wird weiterhin ausgebaut. So befinden sich bereits schon heute Produkte z.B. für die Sanierung von Deponien oder Befestigung von Dämmen im Portfolio der Neosino Nanotechnologies AG.

H. Srategische Ziele

Die strategische Zielsetzung der Neosino Nanotechnologies AG basiert weiterhin in der Internationalisierung der Vertriebsaktivitäten und der Diversifizierung der Produktepalette. Die Unternehmung hat sich zudem das Ziel gesetzt, die diversen Geschäftssegmente über die nächsten Jahre auszubauen sowie die Umsatz- und Ertragspotentiale zu maximieren. Der Ausbau soll möglichst gleichmäßig erfolgen, um jederzeit eine ausbalancierte Marktsituation gewährleisten zu können und damit auch für eine positive Entwicklung des Aktienkurses zu sorgen. Durch die Vorgründung entsprechender Tochtergesellschaften im Berichtsjahr wurden die Voraussetzungen zur konsequenten Umsetzung einer divisionalen Organisations- und Vertriebsstruktur geschaffen.

Die Unternehmung beabsichtigt primär, gewisse Produkte oder Produktsegmente an interessierte Lizenznehmer zu vergeben. Das Lizenzgeschäft soll in den nächsten Jahren überproportional wachsen und sich zum wichtigsten Umsatzträger der Gesellschaft entwickeln.

Der Vorstand ist überzeugt, dass die nachweislich funktionierenden Produkte in den identifizierten Märkten mittelfristig erfolgreich vermarktet werden können und wird sich neben der Berücksichtigung der Aktionärsinteressen weiterhin engagiert und unbeirrt für die Realisierung dieser Herausforderung einsetzen.

Griesheim, den 4. Mai 2007

gez. Edmund Krix

gez. Bruno Wüthrich

Neosino Nanotechnologies AG

Griesheim

Konzerngewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2006

2006
2005
1. Umsatzerlöse 12, 27 1.075.600,52 680.277,75
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an
fertigen und unfertigen Erzeugnissen
223.810,65 286.589,42
3. Materialaufwand -956.345,02 -518.605,24
Rohertrag 343.066,15 448.261,93
4. Personalaufwand 29 -478.763,19 -104.258,25
5. sonstige betriebliche Erträge 28 52.661,48 171.584,63
6. sonstige betriebliche Aufwendungen 30 -1.792.859,08 -1.280.102,88
7. sonstige Steuern -2.413,67 -1.027,29
EBITDA -1.878.308,31 -765.541,86
8. Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen
-37.104,43 -3.174,44
EBIT 17 -1.915.412,74 -768.716,30
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 7.606,04 571,53
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -44.248,64 -71.849,41
EBT -1.952.055,34 -839.994,18
11. Kosten Börsengang/IPO 30 0,00 -271.382,27
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 5, 31 341.277,73 430.622,00
Konzernjahresergebnis -1.610.777,61 -680.754,45
13. Ergebnisanteile anderer Gesellschafter -2.942,88 -10.151,23
14. Auf Anteilseigner entfallendes Konzernjahresergebnis -1.607.834,73 -670.603,22

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2006

A K T I V A

Notes 31.12.2006
31.12.2005
Notes 31.12.2006
31.12.2005
A.
Anlagevermögen
A. Eigenkapital
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände
I.
Gezeichnetes Kapital
22 1.350.000,00 1.350.000,00
1.
Software
3,16,18 886,66 1.108,33 II.
Kapitalrücklage
22 3.013.500,00 3.013.500,00
2.
Geschäfts- oder Firmenwert
16,18 191.837,86 191.837,86 III.
Bilanzverlust
22 -2.217.428,54 -672.612,85
192.724,52 192.946,19 2.146.071,46 3.690.887,15
II.
Sachanlagen
B. Langfristiges Fremdkapital
1.
Technische Anlagen und Maschinen
37.670,20 0,00 1.
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten
24 2.000.000,00 1.928.080,27
2.
andere Anlagen, Betriebs- und
2.000.000,00 1.928.080,27
Geschäftsausstattung 4,17,18 145.962,88 12.371,17 C. Kurzfristiges Fremdkapital
3.
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
106.250,00 0,00 1.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
25 472.967,12 495.098,96
289.883,08 12.371,17 2.
sonstige Verbindlichkeiten
11, 26 112.287,91 400.590,96
482.607,60 205.317,36 585.255,03 895.689,92
B.
Umlaufvermögen
I.
Vorräte
6,20
1.
fertige Erzeugnisse
1.770.621,37 1.546.810,72
2.
geleistete Anzahlungen auf Vorräte
594.217,82 570.182,36
2.364.839,19 2.116.993,08
II.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
21 409.323,52 259.014,32
2.
sonstige Vermögensgegenstände
7 1.081.304,31 916.434,56
1.490.627,83 1.175.448,88
III.
Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und
Postbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten 9 393.251,87 3.016.898,02
4.248.718,89 6.309.339,98
4.731.326,49 6.514.657,34 4.731.326,49 6.514.657,34

P A S S I V A

4.731.326,49 6.514.657,34

Anlage zur Bilanz

Neosino Nanotechnologies AG Griesheim

Konzernanlagenspiegel zum 31. Dezember 2006

Anschaffungs-,
Herstellungs-
kosten
Zugänge
2006
Umbuchungen
2006
Abgänge
2006
Anschaffungs-,
Herstellungs-
kosten
kumulierte Ab-
schreibungen
Zugänge
2006
Abgänge
2006
kumulierte Ab-
schreibungen
Buchwert
zum
Buchwert
zum
01.01.2006 31.12.2006 01.01.2006 31.12.2006 31.12.2006 31.12.2005
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
1.
Software
1.330,00 0,00 0,00 0,00 1.330,00 221,67 221,67 0,00 443,34 886,66 1.108,33
2.
Geschäfts- oder Firmenwert
191.837,86 0,00 0,00 0,00 191.837,86 0,00 0,00 0,00 0,00 191.837,86 191.837,86
193.167,86 0,00 0,00 0,00 193.167,86 221,67 221,67 0,00 443,34 192.724,52 192.946,19
II. Sachanlagen
1.
Technische Anlagen und
Maschinen
5.360,00 46.265,00 0,00 0,00 51.625,00 446,00 9.526,80 0,00 9.972,80 41.652,20 4.914,00
2.
andere Anlagen, Betriebs-
und Geschäftsausstattung
9.389,76 161.879,67 0,00 0,00 171.269,43 1.932,59 27.355,96 0,00 29.288,55 141.980,88 7.457,17
3.
geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau
0,00 106.250,00 0,00 0,00 106.250,00 0,00 0,00 0,00 0,00 106.250,00 0,00
14.749,76 314.394,67 0,00 0,00 329.144,43 2.378,59 36.882,76 0,00 39.261,35 289.883,08 12.371,17
207.917,62 314.394,67 0,00 0,00 522.312,29 2.600,26 37.104,43 0,00 39.704,69 482.607,60 205.317,36

KONZERNEIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2006

Gezeichnetes
Kapital
Kapital-
rücklage
Erwirtschaftetes
Konzerneigen-
kapital
Eigenkapital des
Mutter-
unternehmens
Minderheiten-
kapital
Konzern-
eigenkapital
Stand 31.12.2005 1.350.000 3.013.500 -672.613 3.690.887 0 3.690.887
gezahlte
Dividenden
- - - - - -
übrige Verände-
rungen
- - 65.961 65.961 - 65.961
Konzernergebnis - - -1.610.777 -1.610.777 - -1.610.777
Stand 31.12.2006 1.350.000 3.013.500 -2.217.429 2.146.071 0 2.146.071

Auf Notes 22 wird verwiesen.

KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG NACH IAS 7

Notes 2006
T€
2005
T€
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit
Jahresergebnis vor Steuern
Berichtigungen für:
-1.951 -1.104
Abschreibungen 37 3
Zinsaufwendungen
Ergebnis vor Korrekturen Nettovermögen
44
81
72
75
Erhöhung von Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und von sonstigen Forderungen
7,21 32 -366
Bestandserhöhung der Vorräte 6,20 -248 -911
Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen und von sonstigen
Verbindlichkeiten 11,26 -218 -1.056
Aus laufender Geschäftstätigkeit erwirtschaftete
Zahlungsmittel
-2.304 -3.362
Gezahlte Zinsen -72 0
Erhaltene Zinsen -6 0
Nettozahlungsmittel aus betrieblicher Tätigkeit -2.382 -3.362
Cash Flow aus der Investitionstätigkeit
Erwerb von Tochterunternehmen abzüglich
erworbener Nettozahlungsmittel
Erwerb von Sachanlagen und Software
3,4,17 0
-314
103
-16
Für Investitionstätigkeit eingesetzte
Nettozahlungsmittel
-314 87
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 23 0 1.300
Mittelzufluss durch das Agio der Aktienausgabe
Nettodarlehensgewährungen Gesellschafter
23
24
0
72
3.014
1.928
Für Finanzierungstätigkeit eingesetzte
Nettozahlungsmittel
72 6.242
Nettozunahme der Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu
-2.624 2.967
Beginn der Berichtsperiode 3.017 50
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am
Ende der Berichtsperiode
393 3.017

NOTES FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 01. JANUAR BIS ZUM 31. DEZEMBER 2006

A. BILANZIERUNGSGRUNDSÄTZE UND -METHODEN

1. Grundlagen der Rechnungslegung

Der Konzernabschluss der Neosino Nanotechnologies AG, Griesheim, wurde nach den Vorschriften des International Accounting Standards Board (IASB), London, aufgestellt. Er berücksichtigt alle bis zum 31. Dezember 2006 verabschiedeten und publizierten, am Abschlussstichtag verpflichtend anzuwendenden Bestimmungen der International Financial Reporting Standards (IFRS) und deren Auslegung durch das International Financial Reporting Interpretation Committee (IFRIC). Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen grundsätzlich stetige und einheitliche Bilanzierungsgrundsätze und -methoden zu Grunde. Die Vorschrift § 315a HGB für die Aufstellung des Konzernabschlusses nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, wird freiwillig erfüllt.

Der Bilanzierung und Bewertung liegt die going-concern-Prämisse zugrunde.

Die Konzernwährung ist Euro. Es wird kaufmännisch gerundet. Hierdurch kann es zu geringfügigen Rundungsdifferenzen kommen.

Die Gliederung der Konzernbilanz folgt der liquiditätsmäßigen Darstellung gemäß der überarbeiteten Fassung des Standards IAS 1 (Presentation of Financial Statements). Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, werden Posten der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, soweit sinnvoll und möglich, zusammengefasst. Diese Posten werden in den Notes zur Bilanz bzw. zur Gewinn- und Verlustrechnung gegebenenfalls erläutert.

Die Vorjahreszahlen im Konzernabschluss beziehen sich auf den geprüften und veröffentlichten IAS/IFRS-Konzernabschluss per 31. Dezember 2005.

Im Vorjahr kamen erstmals der verabschiedete Bilanzierungsstandard IFRS 3 (Business Combinations) sowie die überarbeiteten Fassungen der Standards IAS 36 (Impairment of assets) und IAS 38 (Intangible assets) zur Anwendung. Diese Bilanzierungsstandards regeln in Teilen die bilanzielle Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen und immateriellen Vermögenswerten (einschließlich der Geschäfts- oder Firmenwerte) neu. Die Anwendung dieser Bilanzvorschriften macht sich im vorliegenden Konzernabschluss im Wesentlichen durch den Nichtansatz der planmäßigen Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Erwerb der Neosino Nanotechnologies Deutschland Vertriebs GmbH bemerkbar.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung und der Vergleichbarkeit der Ertragslage wurden im Vorjahr die im Zusammenhang mit dem Börsengang (IPO) der Neosino Nanotechnologies AG entstandenen Aufwendungen gesondert in einer Position unterhalb des Ergebnisses vor Steuern (EBT) ausgewiesen. Die Vorjahreszahlen sind entsprechend angepasst.

Der Konzernabschluss basiert auf dem historischen Anschaffungskostenprinzip und wird in Übereinstimmung mit den nachfolgend dargestellten Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt.

Der vorliegende Konzernabschluss enthält folgende wesentliche vom deutschen Recht teilweise abweichende Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden:

Die Bilanzierung von anderen Rückstellungen erfolgt nur, sofern Verpflichtungen gegenüber Dritten bestehen und die Eintrittswahrscheinlichkeit 50 % nicht übersteigt. So genannte Accruals, die sich durch einen weitaus höheren Sicherheitsgrad hinsichtlich Höhe und Zeitpunkt der Erstattung der Verpflichtung auszeichnen, werden unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Die Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden zum Stichtagskurs umgerechnet, die daraus resultierenden Werterhöhungen und -verminderungen werden ergebniswirksam erfasst.

Latente Steuern werden gemäß der bilanzorientierten Verbindlichkeitentheorie unter Anwendung der künftigen relevanten Steuersätze bilanziert. Auf nutzbare ertragsteuerliche Verlustvorträge, nicht jedoch auf den Goodwill, werden gemäß IAS 12, 34 latente Steuern berechnet.

Im Rahmen des IPO am 04. Januar 2006 wurden ausschließlich bereits vorhandene Aktien ausgegeben, welche von der emittierenden Bank übergangshalber treuhänderisch gehalten wurden. (Vgl. Notes 22).

2. Konsolidierungskreis und -methoden

In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2006 sind neben dem Mutterunternehmen Neosino Nanotechnologies AG 1 inländisches und 3 ausländische Tochterunternehmen einbezogen. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss erfolgt zu dem Zeitpunkt, an dem die Neosino Nanotechnologies AG die Mehrheit der Stimmrechte an dem Unternehmen und somit die Möglichkeit der Beherrschung erlangt.

Anzahl
der
vollkonsolidierten
Unternehmen
Inland
2006
Ausland
2006
Gesamt
2006
Stand
01. Januar
2 3 5
Zugang 1 0 1
Abgang 0 0 0
Stand
31. Dezember
3 3 6

Über die weiteren Unternehmenserwerbe und Neugründungen wird unter Note 35 berichtet.

Eine Aufstellung der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zum 31. Dezember 2006 ist in der folgenden Tabelle dargestellt. Das Geschäftsjahr der Neosino Nanotechnologies AG und ihrer einbezogenen Tochterunternehmen entspricht dem Kalenderjahr.

Unternehmen Sitz Gezeichnetes Beteili-
Kapital gungsquote
zum
31.12.2006
1 Neosino
Nanotechnologies
Deutschland
Vertriebs
GmbH
Griesheim EUR 25.000 100
%
2 Neosino
Nanotechnologies
Schweiz
GmbH
Schweiz CHF 20.000 100
%
3 Neosino
Nanotechnologies
GmbH Österreich EUR 35.000 51
%
4 Sanalife
Ltd.
Malta EUR 3.000 100
%
5 Nanoplan
GmbH
(ab
30.01.2006)
Griesheim EUR 25.000 100
%

Der Kapitalkonsolidierung liegt die Erwerbsmethode zu Grunde. Dabei werden die Anschaffungskosten der Beteiligungen mit dem anteiligen – ggf. nach Anpassung an die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze im Konzern – Eigenkapital zum Erwerbszeitpunkt aufgerechnet. Hierzu werden die Vermögensgegenstände und Schulden mit dem Zeitwert zum Anschaffungszeitpunkt angesetzt.

Konzerninterne Gewinne und Verluste, Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie die zwischen den konsolidierten Gesellschaften bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten werden eliminiert.

Minderheitsgesellschaftern zustehende Beträge am Konzernergebnis werden in Anwendung des überarbeiteten Standards IAS 1 wie im Vorjahr innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen.

3. Immaterielle Vermögenswerte

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen pro rata temporis entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, die zwischen drei und fünf Jahren für Software beträgt, bewertet. Der Werteverzehr wird unter den Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen erfasst.

Aus der Kapitalkonsolidierung resultierende aktivische Unterschiedsbeträge werden, sofern keine stillen Reserven bei den bilanzierten Vermögenswerten und Schulden ermittelbar sind, als Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) aktiviert. Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung werden in Übereinstimmung mit IFRS 3 (Business Combinations) aktiviert und gegebenenfalls auf den niedrigeren erzielbaren Betrag (Recoverable Amount) abgeschrieben. Dabei wird der Buchwert des Goodwill dem erzielbaren Betrag, der mit Hilfe der Discounted Cashflow-Methode ermittelt wird, gegenübergestellt. Der erzielbare Betrag wird auf der Basis geplanter zukünftiger Cashflows ermittelt, die mit einem gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatz diskontiert werden. Die Entwicklungen in neue Produkte und Anwendungsmöglichkeiten wurden im Geschäftsjahr 2006 in Anwendung von IAS 38, 57 f nicht kapitalisiert.

4. Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen pro rata temporis entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer, aktiviert. Im Zusammenhang mit Investitionen in das Sachanlagevermögen erhaltene Zuwendungen der öffentlichen Hand werden grundsätzlich von den Anschaffungskosten abgesetzt und über die gewöhnliche Nutzungsdauer der Sachanlagen ertragswirksam vereinnahmt. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 410 werden in Anlehnung an die tatsächliche Nutzung im Jahr des Zugangs abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Abgang ausgewiesen.

Den planmäßigen Abschreibungen des Sachanlagevermögens liegen im Wesentlichen die folgenden planmäßigen Nutzungsdauern zu Grunde:

Technische
Anlagen,
Maschinen
und
Werkzeuge:
3
bis
5
Jahre
Betriebs-
und
Geschäftsausstattung:
3
bis
5
Jahre
EDV-Ausstattung: 3
bis
5
Jahre

5. Ertragsteuern

Die Bilanzierung und Bewertung von Ertragsteuern erfolgt gemäß IAS 12 (Income Taxes). Latente Steuern werden demgemäß nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitenmethode für sämtliche wesentlichen temporären Differenzen zwischen den steuerlichen und den IFRS-Wertansätzen gebildet. Die latenten Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender steuerlicher Verlustvorträge in Folgejahren ergeben und deren Realisierung mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist. Die latenten Steuern werden auf Basis der spezifischen Steuersätze ermittelt. Für die deutschen Steuern werden die individuellen Steuersätze, die voraussichtlich Gültigkeit haben für den Zeitraum des Eintritts der steuerlichen Entoder Belastung, unter Berücksichtigung von Gewerbeertragsteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag angesetzt. Dabei wurden die zu erwartenden Änderungen durch die Unternehmensteuerreform ab 2008 berücksichtigt.

Die Verlustvorträge per 31. Dezember 2006 der Tochtergesellschaften in Österreich und in der Schweiz bleiben aus Wesentlichkeitsgründen bei der Berechnung der latenten Steuern unberücksichtigt.

6. Vorräte

Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zum niedrigeren, realisierbaren Nettoveräußerungswert (voraussichtlich erzielbarer Veräußerungserlös abzüglich der bis zum Verkauf noch anfallenden Kosten) angesetzt.

7. Forderungen und Sonstige Vermögenswerte

Die Forderungen und Sonstigen Vermögenswerte sind grundsätzlich mit dem Nennwert unter Berücksichtigung angemessener Wertberichtigungen angesetzt. Den erkennbaren Einzelrisiken wird durch entsprechende Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Im Einklang mit IAS 39 werden Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen im zulässigen Rahmen berücksichtigt. Die geschätzte Höhe ergibt sich aus den Erfahrungen der Vergangenheit der betreffenden Gesellschaften.

8. Wertminderungen von Vermögenswerten

Eine Wertminderung von Vermögenswerten (außerplanmäßige Abschreibung) wird immer dann berücksichtigt, wenn der Buchwert den voraussichtlichen erzielbaren Betrag übersteigt.

Konkreten Ausfallrisiken bei den finanziellen Vermögenswerten wurde durch Ausbuchungen oder Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Buchwerte entsprechen den jeweiligen beizulegenden Zeitwerten.

9. Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel umfassen neben Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten sofern vorhanden auch Wertpapiere, die kurzfristig liquidierbar sind und eine Laufzeit von nicht mehr als 90 Tagen aufweisen.

Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Wertpapiere werden zum Marktwert bewertet.

10. Rückstellungen

Rückstellungen werden für rechtliche und faktische Verpflichtungen gebildet, die ihren Ursprung in der Vergangenheit haben, wenn es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Konzernressourcen führt und eine zuverlässige Schätzung der Verpflichtungshöhe vorgenommen werden kann. Dabei wird von dem Erfüllungsbetrag mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit ausgegangen.

11. Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten

Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Im Rahmen der aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden transitorische Abgrenzungen erfasst.

12. Umsatzerlöse

Umsatzerlöse werden unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung dann vereinnahmt, wenn abgrenzbare Leistungen oder die Lieferungen erbracht bzw. erfolgt sind, die Höhe der Erträge zuverlässig ermittelbar ist und der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern wahrscheinlich zufließen wird.

13. Währungsumrechnung

Für Tochtergesellschaften in Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion erfolgen alle Angaben in Euro.

Die Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften außerhalb des Geltungsbereichs des Euros (Schweiz und Malta) werden nach dem Konzept der funktionalen Währung umgerechnet. Da die Gesellschaften aus Sicht der Neosino Nanotechnologies AG ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht überwiegend selbstständig betreiben, entspricht die funktionale Währung der Währung des Sitzlandes dieser Unternehmen.

Entsprechend erfolgt die Umrechnung der Vermögenswerte und Schulden mit den Mittelkursen am Abschlussstichtag. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden aus Wesentlichkeitsgründen mit den gleichen Kursen eingerechnet.

Die Währungsdifferenzen werden gemäß IAS 21.17 ergebniswirksam erfasst.

Für die Währungsumrechnung werden folgende Wechselkurse zu Grunde gelegt:

Währung Kurs
in
EUR
am
Bilanzstichtag
Jahresdurchschnittkurs
in
EUR
31.12.2006 2006
1
CHF
1,55460 1,54814
1
LM
(fester
Kurs)
0,4293 0,4293

Währungsumrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen erfasst. Im Geschäftsjahr 2006 ergeben sich nur unwesentliche Verluste aus Währungsumrechnungsdifferenzen.

14. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Verwendung von Annah men und Schätzungen

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind Annahmen getroffen worden und Schätzungen verwandt worden, die sich auf Ausweis und Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen ausgewirkt haben. Diese Annahmen und Schätzungen betreffen im Wesentlichen die Festlegung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer beim abnutzbaren Anlagevermögen und die Bewertung von Rückstellungen. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.

15. Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung wird in Übereinstimmung mit IAS 7 erstellt.

Die Kapitalflussrechnung ist in die drei Bereiche der operativen Geschäftstätigkeit sowie der Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterteilt. Im Falle von gemischten Geschäftsvorfällen wird, soweit erforderlich, eine Zuordnung zu mehreren Tätigkeitsbereichen vorgenommen. Die Darstellung des Cash Flow aus der betrieblichen Tätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode.

Steuerzahlungen werden aus Wesentlichkeitsgründen in voller Höhe im Bereich der operativen Geschäftstätigkeit ausgewiesen.

B. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

16. Immaterielle Vermögenswerte

Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte ist im Anlagenspiegel (siehe Anlage zu den Notes) dargestellt.

Der Goodwill resultiert aus dem Erwerb aller Anteile der Neosino Nanotechnologies Deutschland Vertriebs GmbH mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01. Januar 2005 zum Kaufpreis von € 25.000,-.

17. Sachanlagen

Die Entwicklung der Sachanlagen ist im Anlagenspiegel (siehe Anlage zu den Notes) dargestellt.

Die Zugänge betreffen im Wesentlichen Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen waren nicht erforderlich.

18. Anlagenspiegel

Der Konzernanlagenspiegel zum 31. Dezember 2006 zeigt als Anlage zu den Notes die Entwicklung des Anlagevermögens.

19. Latente Steueransprüche

Die temporären latenten Steueransprüche sowie die latenten Steuererträge entfallen auf folgende Posten:

31.12.2006
T€
31.12.2005
T€
Aktive
latente
Steuern,
fällig
nach
mehr
als
12
Monaten
845 497

Der Ansatz der Steueransprüche aus Verlustvorträgen beruht auf der Verrechnung zukünftig erwarteter Gewinne für die nächsten Geschäftsjahre. Die bestehenden Verlustvorträge in Österreich und der Schweiz werden aus Wesentlichkeitsgründen nicht in die Berechnung einbezogen.

20. Vorräte

Zusammensetzung der Vorräte gemäß IAS 2.36:

31.12.2006
T€
fertige
Erzeugnisse
1.771
geleistete
Anzahlungen
auf
Vorräte
594
Summe 2.365

Die geleisteten Anzahlungen betreffen Zahlungen an die Nano GmbH für den Erwerb unterschiedlicher Grundstoffe und Neosino-Produkte.

Die fertigen Erzeugnisse beinhalten unterschiedliche Neosino-Produkte nach Konfektionierung und Bearbeitung durch Subunternehmer oder eigenes Personal. Die Bewertung richtet sich nach IAS.

21. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Bei den ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von insgesamt T€ 409 handelt es sich ausschließlich um Forderungen gegenüber Kunden.

Im Geschäftsjahr wurden gemäß IAS 36.126 T€ 7 der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abgeschrieben. Die Abschreibung ist in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten sonstige betriebliche Aufwendungen enthalten.

22. Eigenkapital, Anteile anderer Gesellschafter

Das Grundkapital der Neosino Nanotechnologies AG in Höhe von T€ 1.350 hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert und ist eingeteilt in 1.350 Inhaberstückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden Nennwert von € 1,00. Die Kapitalrücklage in Höhe von T€ 3.014 (Vorjahr: T€ 3.014) resultiert aus dem Agio in Zusammenhang mit dem IPO am 04. Januar 2006. Die Mittel wurden dabei von der emittierenden VEM Aktienbank AG, München, noch im Dezember 2005 zur Verfügung gestellt, da zu diesem Zeitpunkt die Aktien bereits privat platziert waren. Die Handelsaufnahme im entrystandard erfolgte dann per 04. Januar 2006. Die Erlöse aus dem Verkauf von Aktien im Zusammenhang mit dem IPO belaufen sich auf T€ 2.778. Die Aufwendungen in Verbindung mit dem IPO in Höhe von T€ 271 werden als gesonderter Posten in der Gewinnund Verlustrechnung (Nr.11) ausgewiesen.

Das genehmigte Kapital der Neosino Nanotechnologies AG beläuft sich am 31. Dezember 2006 auf T€ 600. Danach ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. August 2010 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt T€ 600 durch Ausgabe neuer Aktien ohne Nennbetrag mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Baroder Sacheinlagen zu erhöhen.

Der Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter zum 31. Dezember 2006 entfällt, da die Anteile außenstehender Gesellschafter der

Neosino Nanotechnologies GmbH, Österreich, in Höhe von 49 % durch anteilige Verluste kompensiert werden. Der Minderheitenanteil am Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2006 beträgt € 2.942,88. Gemäß IAS 27.35 darf der ausgewiesene Minderheitenanteil am Eigenkapital nicht negativ werden, so dass lediglich ein Anteil am Jahresfehlbetrag 2006 in Höhe des Minderheitenanteils am Gezeichneten Kapital von € 8.575,00 verrechnet werden kann.

Der Konzern-Bilanzverlust ergibt sich wie folgt:

31.12.2006 31.12.2005
T€ T€
Auf
Anteilseigner
der
Neosino
Nanotechnologies
AG
entfallender
Konzernjahresfehlbetrag
1.608 672
Gewinn-/Verlustvortrag 672 0
Einstellungen
in
die
Rücklagen
0 0
sonstige
Kapitaländerungen
-63 0
Konzern-Bilanzverlust 2.217 672

Zum 31. Dezember 2006 werden keine eigenen Anteile gehalten. Die sonstigen Kapitaländerungen betreffen im wesentlichen eine Ergebniskorrektur für Vorjahre bei der maltesischen Tochtergesellschaft, die über den Gewinnvortrag dargestellt wurde.

23. Rückstellungen

Es liegen Verpflichtungen (für nachlaufende Kosten von Werbe- und Vermarktungsprojekten, Personal, Jahresabschluss und Sonstiges) vor, die im Einklang mit IAS 37 als "Accruals" bei den "Sonstigen Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten" aufgeführt sind.

24. Finanzschulden

Die langfristigen Finanzschulden in Höhe von T€ 2.000 betreffen die gewährten Darlehen zur Anlauffinanzierung des Geschäftsbetriebs durch die Gesellschafter der Amola GmbH.

Es besteht ein jederzeitiges Sondertilgungsrecht.

25. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Sämtliche Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen i. H. v. T€ 473 (Vorjahr: T€ 495) sind innerhalb eines Jahres fällig.

26. Sonstige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten

Die Sonstigen Verbindlichkeiten und der Rechnungsabgrenzungsposten setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2006 31.12.2005
T€ T€
Steuerverbindlichkeiten 2 7
Verbindlichkeiten
für
Personalkosten
(Rückstellung
nach
HGB)
16 0
Passive
Rechnungsabgrenzungsposten
2 6
Verbindlichkeiten
im
Rahmen
der
sozialen
Sicherheit
0 4
Verbindlichkeiten
für
Jahresabschluss-
kosten
(Rückstellung
nach
HGB)
32 30
Verbindlichkeiten
für
ausstehende
Rechnungen
(Rückstellung
nach
HGB)
31 82
Verbindlichkeiten
für
Archivierung
(Rückstellung
nach
HGB)
13 13
Übrige
sonstige
Verbindlichkeiten
16 259
Summe 112 401

Die sonstigen Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten haben eine Restlaufzeit kleiner zwölf Monate.

C. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

27. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse stammen ausschließlich aus dem Verkauf von Gütern. Die Umsätze und ihre Entwicklung nach Sparten und geografischen Märkten sind in der "Segmentberichterstattung" (Note 34) dargestellt.

28. Sonstige betriebliche Erträge

Die Sonstigen betrieblichen Erträge betreffen Erträge aus Rückstellungsauflösungen sowie Erträge von abgeschriebenen Forderungen.

29. Personalaufwand

31.12.2006 31.12.2005
T€ T€
Löhne
und
Gehältern
451 88
Soziale
Abgaben
28 16
Summe 479 104

Am 31. Dezember 2006 wurden einschließlich Geschäftsführer und Vorstände 7 Mitarbeiter (Vorjahr: 7) im Konzern beschäftigt. Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen beträgt 2 (Vorjahr: 2).

Der Vorstand erhielt in 2006 Bezüge von insgesamt T€ 288.

Der Aufsichtsrat erhielt in 2006 keine Bezüge.

30. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2006 31.12.2005
T€ T€
Raumkosten 105 99
Versicherungen,
Beiträge
und
Abgaben
11 16
Reparaturen
und
Instandhaltungen
3 5
Fahrzeugkosten 60 9
Werbe-
und
Reisekosten
461 677
Kosten
der
Warenabgabe
29 37
Kommunikation 29 22
Lizenzkosten 79 10
EDV-Kosten 1 8
Büromaterial 4 11
Rechts-
und
Beratungskosten
364 91
Kosten
Börsengang/IPO
0 271
Buchführungskosten 27 5
sonstige 92 12
Produkttests/Untersuchungen 122 79
Beratungsleistungen 398 168
Forderungsverluste 7 32
Summe 1.792 1.552

31. Ertragsteuern

Als Ertragsteuern sind sowohl die gezahlten oder geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag als auch die im Konzern gebildeten latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Die Ertragsteuern sind auf Basis der gültigen Gesetze und Verordnungen berechnet.

Der laufende Ertragsteueraufwand setzt sich ausschließlich aus Beträgen aus den in den Konzernabschluss einbezogenen Gewinn- und Verlustrechnungen zusammen und betrifft ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

Für die inländischen Steuerberechnungen wird mit einem Körperschaftsteuersatz von 25 % und einem Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer sowie einen Gewerbesteuersatz von 18 % – im Einklang mit den jeweils gültigen Hebesätzen – gerechnet. Die Berechnung ausländischer Ertragsteuern basiert auf den in den betreffenden einzelnen Ländern gültigen Gesetzen und Verordnungen.

Für Malta wird ein Ertragsteuersatz von 35 % zu Grunde gelegt.

Die Entwicklung der aktivierten latenten Steuern ist in Note 19 dargestellt.

32. Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie ermittelt sich gemäß IAS 33 wie folgt:

31.12.2006 31.12.2005
Den
Anteilseignern
der
Neosino
Nanotechnologies
AG
zuzu-
rechnendes
Konzernergebnis
in
T€
-1.608 -673
Durchschnittliche
Anzahl
von
ausgegebenen
Anteilen
in
Tausend 1.350 121
Unverwässertes
Ergebnis
je
Anteil
in
EUR
-1,19 -5,56
Verwässertes
Ergebnis
je
Anteil
in
EUR
-1,19 -5,56

D. SONSTIGE ANGABEN

33. Konzernkapitalflussrechnung

In den Unternehmen werden nur solche Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gehalten, über die kurzfristig verfügt werden kann.

Zinseinnahmen und Zinsausgaben sind ausschließlich der operativen Geschäftstätigkeit zugeordnet.

Der Bestand an Zahlungsmitteln umfasst Kassenbestände, Schecks und Guthaben bei Kreditinstituten und Wertpapiere.

34. Segmentberichterstattung

Die Segmentberichterstattung wurde nach IAS 14 (Segment Reporting) aufgestellt. In Orientierung an der internen Berichts- und Organisationsstruktur des Konzerns werden einzelne Konzernabschlussdaten differenziert nach Unternehmensbereichen dargestellt. Durch die Segmentierung sollen die Ertragskraft sowie die Vermögens- und Finanzanlagen für die einzelnen Geschäftsbereiche bzw. die verschiedenen Regionen des Konzerns transparent gemacht werden.

Die primäre Segmentberichterstattung orientiert sich an der Organisationsstruktur des Neosino Konzerns. Folgende Segmente werden im Konzern unterschieden:

a. Primäre Segmente: Geschäftsbereiche

  1. Kosmetik

Im Bereich Kosmetika bietet die Neosino Nanotechnologies AG Hautsprays, Bodylotion, Shampoo, Dusch & Badelotion, Kopfhautpflege, Aftersun, Sun Protect und Massageöl zur unterstützenden Pflege für die reifere Haut.

  1. Nahrungsergänzung

Im neosino Nahrungsergänzungsprogramm bietet die Neosino Nanotechnologies AG nanosiliceo und nanosilimagna Kapseln an, die mit den Mineralstoffen Siliciumdioxid, Magnesium und Calcium zur Nahrungsergänzung dienen.

  1. technische Anwendungen

Für die Autopflege wurde die Produktlinie nanolux entwickelt, die in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein vertrieben wird.

Das zur Jahresmitte 2005 neu entwickelte und eingeführte neosino Sport Nano-Liquid-Programm enthält Trinkampullen zur Nahrungsergänzung insbesondere von Sportlern mit hohem Mineralienbedarf.

b. Sekundäre Segmentierung: Geografisch

Diese Segmentierung erfolgt nach geografischen Kategorien. Dazu werden die Regionen Deutschland, Europa und Andere gebildet.

Die Zurechnung der Aufwendungen zwischen den Segmenten erfolgte auf der Basis der Drittvergleichsmethode entsprechend der direkten Zurechenbarkeit (IAS 14.75).

Segmenterträge, Segmentaufwendungen und Segmentergebnisse beinhalten Transfers, primär zwischen den Geschäftssegmenten sowie sekundär zwischen den geografischen Segmenten. Die Bilanzierung der Transfers erfolgt zu Verrechnungspreisen. Die Transfers werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.

PRIMÄRE SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

Kosmetik
/
Nahrungsergän- technische Konzern
Sport zung Anwendungen
T€ T€ T€ T€
2006 2006 2006 2006
Erlöse 184 230 661 1.075

SEKUNDÄRE SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

Deutschland Europa
(ohne
Deutsch-
land)
Andere Konzern
T€ T€ T€ T€
2006 2006 2006 2006
Erlöse 260 815 0 1.075

Unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten wird auf eine weitergehende Darstellung und insbesondere auf die Anwendung des IAS 14.50 verzichtet, da keine Verbesserung der Aussagekraft und der Informationsfunktion des Konzernabschlusses erreicht werden würde.

35. Unternehmenserwerbe und Unternehmensgründungen

Durch die Unternehmensgründung und Erstkonsolidierung der Nanoplan GmbH zum 30. Januar 2006 ergaben sich zum Erstkonsolidierungszeitpunkt keine Auswirkungen auf Bilanzpositionen.

Die Unternehmensgründungen in 2006 gliedern sich wie folgt:

Gesellschaft Geschäftsbe Datum
der
Anteilsquote Gezeichnetes
reich Gründung Kapital
Nanoplan
GmbH,
Griesheim
Vertrieb
tech-
nischer
An-
wendungen 30.01.2006 100
%
T€
25

Zwischen der Neosino Nanotechnologies AG und der Nanoplan GmbH besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag.

36. Beziehungen zu nahe stehenden Personen und Unternehmen

Gemäß den Angabepflichten nach IAS 24.12 werden Räumlichkeiten von der Mehrheitsgesellschafterin Amola GmbH für jährlich T€ 92 unbefristet angemietet.

Es besteht ein langfristiges Kontokorrentdarlehen von der Mehrheitsgesellschafterin Amola GmbH, das zum 31. Dezember 2006 mit T€ 2.000 valutiert.

Als Vorstand waren im Geschäftsjahr 2006 folgende Personen tätig:

  • Edmund Krix
  • Bruno Wüthrich

Der Vorstand erhielt im Jahr 2006 Vergütungen (vgl. IAS 24.16) in Höhe von insgesamt T€ 288.

Als Aufsichtsrat waren per 31. Dezember 2006 folgende Personen tätig:

  • Wolfgang Buchta, Aufsichtsratsvorsitzender
  • Christian Eigen
  • Marian von Korff.

Im Geschäftsjahr 2006 erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats keine Vergütung.

Die in Note 2 dargestellten Tochtergesellschaften sind aufgrund der Stimmrechtsverhältnisse während des Geschäftsjahres nahe stehende Unternehmen der Neosino Nanotechnologies AG. Transaktionen mit diesen Unternehmen werden in der Konzernkonsolidierung eliminiert. Wesentliche Transaktionen mit nicht konsolidierten Tochtergesellschaften wurden in 2006 nicht durchgeführt.

7

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS

Wir haben den von der Neosino Nanotechnologies AG, Griesheim, aufgestellten IAS - Konzernabschluss - bestehend aus IAS - Konzernbilanz, IAS - Konzerngewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Notes sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2006 bis 31. Dezember 2006 geprüft. Die Aufstellung von IAS - Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs.1 HGB anzuwendenen handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den IAS - Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanzund Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den IAS - Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des IAS - Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Allgemeine Auftragsbedingungen

für

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

vom 1. Januar 2002

1. Geltungsbereich

(1) Die Auftragsbedingungen gelten für die Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im nachstehenden zusammenfassend "Wirtschaftsprüfer" genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Beratungen und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

(2) Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch zwischen dem Wirtschaftsprüfer und anderen Personen als dem Auftraggeber begründet, so gelten auch gegenüber solchen Dritten die Bestimmungen der nachstehenden Nr. 9.

2. Umfang und Ausführung des Auftrages

(1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu bedienen.

(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

(3) Der Auftrag erstreckt sich, soweit er nicht darauf gerichtet ist, nicht auf die Prüfung der Frage, ob die Vorschriften des Steuerrechts oder Sondervorschriften, wie z. B. die Vorschriften des Preis-, Wettbewerbsbeschränkungsund Bewirtschaftungsrechts beachtet sind; das gleiche gilt für die Feststellung, ob Subventionen, Zulagen oder sonstige Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können. Die Ausführung eines Auftrages umfaßt nur dann Prüfungshandlungen, die gezielt auf die Aufdeckung von Buchfälschungen und sonstigen Unregelmäßigkeiten gerichtet sind, wenn sich bei der Durchführung von Prüfungen dazu ein Anlaß ergibt oder dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

(4) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, daß dem Wirtschaftsprüfer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden.

(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

Der Auftraggeber steht dafür ein, daß alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährden könnte. Dies gilt insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.

5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte

Hat der Wirtschaftsprüfer die Ergebnisse seiner Tätigkeit schriftlich darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Bei Prüfungsaufträgen wird der Bericht, soweit nichts anderes vereinbart ist, schriftlich erstattet. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich.

6. Schutz des geistigen Eigentums des Wirtschaftsprüfers

Der Auftraggeber steht dafür ein, daß die im Rahmen des Auftrages vom Wirtschaftsprüfer gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen, insbesondere Massen- und Kostenberechnungen, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.

7. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers

(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Berichte, Gutachten und dgl.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.

Gegenüber einem Dritten haftet der Wirtschaftsprüfer (im Rahmen von Nr. 9) nur, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 gegeben sind.

(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers zu Werbezwecken ist unzulässig; ein Verstoß berechtigt den Wirtschaftsprüfer zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des Auftraggebers.

8. Mängelbeseitigung

(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann er auch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen; ist der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.

(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muß vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse in Frage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.

9. Haftung

  • (1) Für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen gilt die Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB.
  • (2) Haftung bei Fahrlässigkeit; Einzelner Schadensfall

Falls weder Abs. 1 eingreift noch eine Regelung im Einzelfall besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gem. § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt; dies gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein sollte. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfaßt sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen.

(3) Ausschlußfristen

Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlußfrist von einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von 5 Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen mit gesetzlicher Haftungsbeschränkung.

10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge

(1) Eine nachträgliche Änderung oder Kürzung des durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschlusses oder Lageberichts bedarf, auch wenn eine Veröffentlichung nicht stattfindet, der schriftlichen Einwilligung des Wirtschaftsprüfers. Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig.

(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.

(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.

11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen

(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.

(2) Der Steuerberatungsauftrag umfaßt nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, daß der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Falle hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, daß dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.

(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfaßt die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:

  • a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger, für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise
  • b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern
  • c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
  • d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
  • e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern.

Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.

(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.

(5) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrages. Dies gilt auch für

  • a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z. B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer,
  • b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen und

c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlung, Verschmelzung, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen.

(6) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzuges wird nicht übernommen.

12. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz

(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, daß der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

(2) Der Wirtschaftsprüfer darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.

(3) Der Wirtschaftsprüfer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

13. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Wirtschaftsprüfer angebotenen Leistung in Verzug oder unterläßt der Auftraggeber eine ihm nach Nr. 3 oder sonstwie obliegende Mitwirkung, so ist der Wirtschaftsprüfer zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch des Wirtschaftsprüfers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Wirtschaftsprüfer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

14. Vergütung

(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.

(2) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

15. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen

(1) Der Wirtschaftsprüfer bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages ihm übergebenen und von ihm selbst angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel sieben Jahre auf.

(2) Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Wirtschaftsprüfer auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlaß seiner Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Wirtschaftsprüfer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Wirtschaftsprüfer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.

16. Anzuwendendes Recht

Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.

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