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CA Immobilien Anlagen AG

Legal Proceedings Report Dec 4, 2020

738_iss_2020-12-04_57543add-1685-4fd0-ada3-b3db780e736b.pdf

Legal Proceedings Report

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Adhoc-Service der pressetext Nachrichtenagentur GmbH Josefstädter Straße 44, 1080 Wien, Österreich, Tel.: +43 1 81140-0

Veröffentlichung: 04.12.2020 14:00 Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1607086800609 Stichwörter: CA Immobilien Anlagen AG / Rechtssache / BUWOG

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

CA Immobilien Anlagen AG: Stellungnahme zur erstinstanzlichen Strafurteilsverkündung im BUWOG-Prozess

Wien (pta021/04.12.2020/14:00) - ,

Angesichts der heute verkündeten Urteile des Landesgerichts für Strafsachen Wien in der Causa BUWOG gibt CA Immobilien Anlagen AG (im folgenden "CA Immo") folgende Stellungnahme ab:

Die nun vorliegenden erstinstanzlichen (allerdings noch nicht rechtskräftigen) Verurteilungen der Angeklagten Ex-Bundesfinanzminister Grasser et al. bestätigen, dass im Zusammenhang mit dem im Jahr 2004 durchgeführten BUWOG-Privatisierungsverfahren rechtswidrige und parteiliche Handlungen gesetzt wurden.

CA Immo ist in diesem Privatisierungsverfahren als Mitbieter aus ihrer Sicht zu Unrecht unterlegen und hat deshalb im Frühjahr 2020 den nach ihrer Meinung zustehenden Schaden gegenüber der Republik Österreich und dem Land Kärnten in zwei Schadenersatzklagen über EUR 1 Mio. und rund EUR 1,9 Mrd. geltend gemacht. Die heute verkündeten Strafurteile können die von CA Immo behauptete Rechtwidrigkeit und Parteilichkeit des Privatisierungsverfahrens in den Schadenersatzprozessen unterstützen. Das Strafgericht hat CA Immo mit den geltend gemachten Privatbeteiligtenansprüchen gegen die Beklagten auf Schadenersatz von EUR 1,9 Mrd. auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Eine vertiefende Einschätzung der konkreten Auswirkungen des strafrechtlichen Verfahrens auf die anhängigen Schadenersatzverfahren ist erst nach schriftlicher Urteilsausfertigung und in der Folge nach Abschluss sämtlicher allfälliger Rechtsmittelverfahren mit einem rechtskräftigen strafrechtlichen Urteil möglich. Ein Strafurteil hat prozessual keine Bindungswirkung für die geltend gemachten zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche gegen die Republik Österreich und das Land Kärnten.

Aussender: CA Immobilien Anlagen AG
Mechelgasse 1
1030 Wien
Österreich
Ansprechpartner: Mag. Claudia Höbart
Tel.: +43 (0)1532 5907-502
E-Mail: [email protected]
Website: www.caimmo.com
ISIN(s): AT0000641352 (Aktie)
Börsen: Amtlicher Handel in Wien

Meldung übertragen durch pressetext.adhoc. Für den Inhalt ist der Aussender verantwortlich.

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