AI Terminal

MODULE: AI_ANALYST
Interactive Q&A, Risk Assessment, Summarization
MODULE: DATA_EXTRACT
Excel Export, XBRL Parsing, Table Digitization
MODULE: PEER_COMP
Sector Benchmarking, Sentiment Analysis
SYSTEM ACCESS LOCKED
Authenticate / Register Log In

MeVis Medical Solutions AG

Governance Information Feb 7, 2008

287_cgr_2008-02-07_2d69e2d3-68fc-4960-8a8c-57d95c34fe64.pdf

Governance Information

Open in Viewer

Opens in native device viewer

Entsprechenserklärung

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG haben zum 7. Februar 2008 die 1. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 14. Juni 2007 abgegeben.

Die Erklärung lautet:

Vorstand und Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG haben den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" mit nachfolgenden Ausnahmen entsprochen und werden den Empfehlungen mit nachfolgenden Ausnahmen während des Erklärungszeitraums entsprechen:

Die Gesellschaft sollte gemäß Ziffer 2.3.4 des Kodex den Aktionären die Verfolgung der Hauptversammlung über moderne Kommunikationsmedien (z.B. Internet) ermöglichen.

Der zu erwartende Nutzen bzw. die erwartete Annahme dieser Medien durch die Aktionäre, stehen in keinem adäquaten Verhältnis zu den Kosten. Derzeit wird von der Nutzung weiterer Kommunikationsmedien Abstand genommen.

Schließt die Gesellschaft für Vorstand und Aufsichtsrat eine D&O-Versicherung ab, so soll gemäß Ziffer 3.8 ein angemessener Selbstbehalt vereinbart werden.

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sind der Ansicht, dass die Motivation und die Verantwortung, mit der die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates ihre Aufgaben wahrnehmen, durch einen solchen Selbstbehalt grundsätzlich nicht verbessert werden kann. Die MeVis Medical Solutions AG hat für Vorstand und Aufsichtsrat eine D&O-Versicherung abgeschlossen, in welcher ein Selbstbehalt nicht vereinbart wurde.

Gemäß Ziffer 5.1.2, Absatz 2, Satz 3 und Ziffer 5.4.1 Satz 2 soll eine Altergrenze für Vorstandsmitglieder festgelegt werden (5.1.2). Dabei sollen die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte und eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder berücksichtigt werden (5.4.1).

Einer Altersbegrenzung für die Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder, kann die MeVis-Gruppe nicht folgen. Aus der Sicht des Unternehmens würde eine solche Limitierung kein geeignetes Auswahlkriterium darstellen und das Wahlrecht der Aufsichtsräte bzw. Aktionäre unangemessen einschränken.

Gemäß Ziffer 5.3.1 soll der Aufsichtsrat abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Diese dienen der Steigerung der Effizienz der Aufsichtsratsarbeit und der Behandlung komplexer Sachverhalte. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse.

Die Aufgaben der Ausschüsse werden bei der MeVis Medical Solutions AG vom Gesamtaufsichtsrat wahrgenommen. Aufgrund der Größe des Aufsichtsrates erachtet die Gesellschaft die Einrichtung eines entsprechenden Ausschusses derzeit nicht für sinnvoll. Gemäß Ziffer 5.3.2, Satz 1 soll der Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) einrichten, der sich insbesondere mit Fragen der Rechnungslegung und des Risikomanagements, der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung befasst.

Die Aufgaben des Prüfungsausschusses (Audit Committee) werden bei der MeVis Medical Solutions AG vom Gesamtaufsichtsrat wahrgenommen. Aufgrund der Größe des Aufsichtsrates erachtet die Gesellschaft die Einrichtung eines entsprechenden Ausschusses derzeit nicht für sinnvoll.

Gemäß Ziffer 5.3.3 soll der Aufsichtsrat einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorschlägt.

Die Aufgaben des Nominierungsausschusses werden bei der MeVis Medical Solutions AG vom Gesamtaufsichtsrat wahrgenommen. Aufgrund der Größe des Aufsichtsrates erachtet die Gesellschaft die Einrichtung eines entsprechenden Ausschusses derzeit nicht für sinnvoll.

Gemäß Ziffer 5.4.7, Absatz 2, Satz 1 und Absatz 3, Satz 2 sollen die Mitglieder des Aufsichtsrats neben einer festen eine erfolgsorientierte Vergütung erhalten. Des Weiteren soll die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Corporate Governance Bericht individualisiert, aufgegliedert nach Bestandteilen ausgewiesen werden.

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in der Satzung eindeutig geregelt. Vorstand und Aufsichtsrat sehen daher keinen Bedarf für eine individualisierte Vergütung.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats der MeVis Medical Solutions AG erhalten satzungsgemäß ausschließlich eine feste Vergütung. Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass die Motivation und Verantwortung, mit der die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats ihre Aufgabe wahrnehmen, durch einen variablen Vergütungsteil, etwa durch die Koppelung der Vergütung an den Kurs der Aktien der Gesellschaft, derzeit grundsätzlich nicht verbessert werden kann.

Gemäß Ziffer 7.1.2, Satz 3 soll der Konzernabschluss binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die Zwischenberichte sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums, öffentlich zugänglich sein.

Die MeVis-Gruppe weicht von dieser Empfehlung ab. Das Unternehmen hält die entsprechende Vorgabe der Börse, die eine über der Kodex-Empfehlung liegende Frist von vier Monaten (Konzernabschluss) bzw. zwei Monaten (Zwischenberichte zum Konzernabschluss) vorsieht, für ausreichend und angemessen, um die Aktionäre und Investoren über die aktuelle Geschäftsentwicklung zu informieren.

Talk to a Data Expert

Have a question? We'll get back to you promptly.