Interim / Quarterly Report • Jan 22, 2021
Interim / Quarterly Report
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für das 1. Halbjahr 2020
vom 1.1.2020 bis 30.6.2020
| Beschreibung des Unternehmens | 1 | |||
|---|---|---|---|---|
| Halbjahreslagebericht | 5 | |||
| 1 | Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage | |||
| 1.1 | Ertragslage | 5 5 |
||
| 1.2 | Vermögenlage | 5 | ||
| 1.3 | Finanzlage | 6 | ||
| 2 | Wichtige Ereignisse während der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres | 7 | ||
| 3 | Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen | 8 | ||
| 4 | Wesentliche Risiken und Ungewissheiten in den restlichen sechs Monaten | 9 | ||
| 5 | Bericht über die Zweigniederlassungen | 10 | ||
| 6 | Mitarbeiter | 10 | ||
| 7 | Angaben zu Kapital-, Anteils, Stimm- und Kontrollrechten | 11 | ||
| 8 | Ausblick auf die restlichen sechs Monate im Geschäftsjahr 2020 | 12 | ||
| Verkürzter Zwischenbericht zum 30.6.2020 | 14 | |||
| Verkürzte Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung | 14 | |||
| Verkürzte Konzern-Gesamtergebnisrechnung | 15 | |||
| Verkürzte Konzernbilanz | ||||
| Verkürzte Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung | 18 | |||
| Verkürzte Konzern-Kapitalflussrechnung | 19 | |||
| Anhang zum verkürzten Konzernzwischenabschluss zum Halbjahr 2020 | 20 | |||
| 1 | Erstmalige Anwendung der IFRS auf den Konzernabschluss zum 31.12.2020 (IFRS | |||
| 1.24ff.) | 20 | |||
| 1.1 | Übergangsstichtag | 20 | ||
| 1.2 | Überleitungsrechnungen zum Übergangsstichtag | 22 |
| 2 | Erstmalige Anwendung der IFRS auf den Konzernzwischenabschluss zum 30.06.2020 (IFRS 1.32ff.) |
24 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2.1 Unterschiede zum veröffentlichten Abschluss zum 30.06.2019 |
||||||
| 2.2 Überleitungsrechnungen zum veröffentlichten Abschluss zum 30.06.2019 |
||||||
| 2.3 | Unterschiede zum veröffentlichten Abschluss zum 31.12.2019 | |||||
| 2.4 | Überleitungsrechnungen zum veröffentlichten Abschluss zum 31.12.2019 | 31 | ||||
| 3 | RechnungslegungsvorschriftenfürdenverkürztenKonzernzwischenabschluss | |||||
| 3.1 Allgemein |
||||||
| 3.2 | Wesentliche Rechnungslegungsmethoden | 34 | ||||
| 3.3 | Anwendung von neuen und geänderten Standards | 46 | ||||
| 3.4 | Auswirkungen COVID-19 | 46 | ||||
| 3.5 | Going-Concern | 47 | ||||
| 3.6 | Saisonalität des Geschäfts | 47 | ||||
| 3.7 Berücksichtigung von Schätzungen |
||||||
| 4 | Sonstige Angaben | |||||
| 4.1 | Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen | 48 | ||||
| 4.2 | Private Placement des Aktienpakets | 49 | ||||
| 4.3 | Eigene Aktien | 49 | ||||
| 4.4 | Wandelschuldverschreibungen | 50 | ||||
| 5 | Segmentberichterstattung | |||||
| 6 | Angaben und Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung | 54 | ||||
| 6.1 | Wesentliche Posten | 54 | ||||
| 6.2 | Ertragsteuern | 54 | ||||
| 7 | Angaben und Erläuterungen zur Konzernbilanz | |||||
| 7.1 | Finanzschulden | 55 | ||||
| 7.2 | Bewertung von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert | 56 | ||||
| 8 | Sonstige Verpflichtungen, Rechtstreitigkeiten und Eventualverbindlichkeiten59 | |||||
| 9 | Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 59 |
|||||
| 10 | Erklärung des Vorstandes 60 |

III
Die CLEEN Energy AG hat seit September 2019 ihren Sitz in Haag (Niederösterreich) und notiert seit 20. April 2017 im Standard Market der Wiener Börse im geregelten Freiverkehr.
"Wir verbinden Ökologie und Ökonomie!"
Das innovative Geschäftsmodell der CLEEN Energy AG bietet sowohl Unternehmen als auch der öffentlichen Hand die Möglichkeit ihre Infrastruktur, mit Profit, energieeffizient und nachhaltig umzurüsten.
Dadurch verbessern unsere Kunden einerseits ihre Ergebnisse und leisten andererseits wichtige Beiträge im Kampf gegen den Klimawandel.
Wir verarbeiten bei allen Projekten ausschließlich hochwertige Markenprodukte, die eine langjährige Garantie und hohe Nutzungsdauern aufweisen. Die Montage wird durch unsere Mitarbeiter oder durch erfahrene Partnerunternehmen durchgeführt.

Drei wachstumsfähige Geschäftsfelder wurden identifiziert (siehe Grafik), die zur Kernpositionierung der CLEEN Energy passen und für die bereits fachliche Kompetenz vorhanden war oder verstärkt werden konnten.
Das schon bisher wichtige umfassende Dienstleistungspaket ist auch bei der Erweiterung der Geschäftsbereiche ein wesentlicher Bestandteil und bietet gemeinsam mit den umfassenden Produktbereichen das "Rundum Sorglos Paket", wie es bei CLEEN Energy genannt wird.
Im ersten Halbjahr 2019 wurde nach entsprechender Marktbeobachtung und Analyse der Geschäftsentwicklung der letzten Jahre eine Schärfung und Weiterentwicklung des strategischen Profils vorgenommen.
Die CLEEN Energy AG hat bis zum ersten Halbjahr 2019 die Umsätze im Wesentlichen mit dem Produktbereich LED und inhaltlich durch Projekte zur Stromeinsparung erwirtschaftet. Viele zufriedene namhaften Kunden und gute Referenzen mit hohem Kundennutzen konnten damit gewonnen werden.
Vor allem die Aufnahme von Hard- und Software für Photovoltaik hat eine rasche Steigerung der Attraktivität der Lösungen von CLEEN Energy AG bewirkt. Ergänzt mit zusätzlichen Produktbereichen bietet das Unternehmen seither ein Gesamtpaket an, das zu einer wesentlichen Verbreiterung der Kundenbasis und einzigartigen Positionierung am Markt geführt hat.

Die CLEEN Energy AG bietet mehrere Modelle für die Umsetzung an. Vom klassischen Verkauf über Leasing bis zu einem Einspar-Contracting, bei dem die Einsparungen laufzeitabhängig mit dem Kunden geteilt werden.
Das CLEEN Energy Einspar-Contracting stellt eine neue Art der Finanzierung für Energieeffizienz-Maßnahmen dar. Im Unterschied zu bestehenden Lösungen am Markt wird dabei die gesamte Errichtung, Betrieb und Wartung der Anlage von CLEEN Energy übernommen. Darüber hinaus erfolgt eine rein erfolgsabhängige Vergütung, basierend auf der tatsächlich erzielten Kostenersparnis für den Kunden. Die Energieeinsparung (Stromkosten) wird zwischen Kunde und CLEEN Energy geteilt. Die Laufzeit für das Einspar-Contracting beträgt zwischen 10 und 20 Jahren und stellt langfristig prognostizierbare Umsätze für das Unternehmen dar. Nach dieser Laufzeit kann der Kunde die Anlage kostenlos übernehmen oder den Vertrag verlängern.
Beim Einspar-Contracting, das als Dienstleistung ausgestaltet ist, entsteht keine Verpflichtung die Anlage in der Bilanz zu aktivieren. Zusätzlich generiert der Kunde einen höheren freien Cashflow. Diese Variante stellt also die optimale Lösung für Unternehmen dar, die ihre Nachhaltigkeitsstrategie ohne zusätzliche Verbindlichkeiten und Bilanzbelastungen umsetzen wollen. Des Weiteren profitiert der Kunde während der gesamten Laufzeit vom Rundum-Sorglos Paket der CLEEN Energy AG: Beratung, Wartung, Optimierung, Austausch, Handling - alles wird übernommen.

Unsere Kunden profitieren daher ab dem ersten Tag durch reduzierte Energiekosten.
Dieser kundenfokussierte Ansatz des von uns entwickelten "Einspar-Contracting-Modells" ist am Markt stark nachgefragt.
Neben dem neuartigen Einspar-Contracting Modell bieten wir noch weitere Modelle an, wie z.B. individuelle Leasing-Finanzierungen.
Jedes Projekt wird auf den Kunden maßgeschneidert.
Für die Projektumsetzung hat die CLEEN Energy AG im Jahr 2020 zwei 100%-ige Tochtergesellschaften nämlich die CLEEN Energy Einsparcontracting GmbH (1. Halbjahr 2020) und die CLEEN Energy Energiewende GmbH (2. Halbjahr 2020) gegründet, mit denen die Projekte im Geschäftsbereich Einspar-Contracting für die CLEEN Energy AG abgewickelt werden.

Vorjahreszahlen im Text beziehen sich immer auf den Stichtag 30.06.2019
Die Umsätze mit externen Kunden sind aufgrund der Neuausrichtung im Bereich Photovoltaik und des Corona-bedingten Auftragsrückgangs im Bereich LED um rd. -30% gesunken. Die Fokussierung auf das neue Geschäftsmodell im Photovoltaik Bereich hat den Umsatzanteil in diesem Geschäftsfeld auf 37,8% (16,2%) gesteigert. Der Geschäftsbereich LED weist mit 62,2% im 1. Halbjahr 2020 noch den größten Anteil am Umsatz auf. Der Umsatz der Gesellschaft wurde fast vollständig in Österreich erwirtschaftet.
| Umsätze mit externen Kunden in TEUR nach Segmente |
HJ1-2020 | Anteil | HJ1-2019 | Anteil |
|---|---|---|---|---|
| LED | 760 | 68,6% | 1.554 | 83,8% |
| PV/ Photovoltaik | 349 | 31,4% | 300 | 16,2% |
| Summe | 1.109 | 100,0% | 1.854 | 100,0% |
| Bestandsveränderung in TEUR nach Segmente |
HJ1-2020 | Anteil | HJ1-2019 | Anteil |
|---|---|---|---|---|
| LED | 48 | 25,1% | - | 0,0% |
| PV/ Photovoltaik | 142 | 74,9% | - | 0,0% |
| Summe | 190 | 100,0% | - | 0,0% |
| Gesamtsumme | HJ1-2020 | Anteil | HJ1-2019 | Anteil |
|---|---|---|---|---|
| LED | 808 | 62,2% | 1.554 | 83,8% |
| PV/ Photovoltaik | 491 | 37,8% | 300 | 16,2% |
| Summe | 1.299 | 100,0% | 1.854 | 100,0% |
Das EBITDA ist um rd. TEUR -20 bzw. um rd. 4,4 Prozentpunkte im Vergleich zum 1. Halbjahr 2019 gesunken. Das Verhältnis zwischen Umsatz zuzüglich den Bestandsveränderungen und dem Materialaufwand und Aufwand aus bezogenen Herstellungsleistungen sank um rd. -1,5 Prozentpunkte auf 67,3%.
Der Personalaufwand ist um rd. TEUR 41 gesunken und hat rd. TEUR 462 (rd. TEUR 503) betragen. Diese Reduktion ist auf die Kurzarbeitsunterstützung in den Monaten März und April zurückzuführen. Das Verhältnis zwischen Umsatz zuzüglich den Bestandsveränderungen und dem Personalaufwand ist um rd. +8,4 Prozentpunkte auf 35,6% angestiegen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich um rd. TEUR -81 auf rd. TEUR 456 (rd. TEUR 538) reduziert. Das negative Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit hat sich um 5,1% auf rd. TEUR -548 (rd. TEUR 522) verschlechtert.
Vorjahreszahlen im Text beziehen sich immer auf den Stichtag 31.12.2019
| in TEUR | 30.06.2020 | Anteil | 31.12.2019 | Anteil |
|---|---|---|---|---|
| langfristiges Vermögen | 858 | 26,1% | 627 | 41,8% |
| kurzfristiges Vermögen | 2.431 | 73,9% | 871 | 58,2% |
| Summe Vermögen | 3.289 | 100,0% | 1.498 | 100,0% |
| in TEUR | 30.06.2020 | Anteil | 31.12.2019 | Anteil |
| langfristige Schulden | 2.023 | 43,9% | 1.484 | 44,6% |
| kurzfristige Schulden | 2.584 | 56,1% | 1.841 | 55,4% |
| Summe Schulden | 4.607 | 100,0% | 3.325 | 100,0% |
| in TEUR | 30.06.2020 | Anteil | 31.12.2019 | Anteil |
| Reinvermögen | -1.318 | - | -1.827 | - |
| EK-Quote | negativ | negativ |
Das langfristige Vermögen beträgt zum Stichtag dieses Konzernzwischenabschlusses rd. TEUR 858 (rd. TEUR 627), das kurzfristige Vermögen liegt bei rd. TEUR 2.431 (rd. TEUR 871). Die Bilanzsumme beträgt rd. TEUR 3.289 (rd. TEUR 1.498). Gegenüber dem 31.12.2019 hat sich das Reinvermögen zum 30.06.2020 wesentlich verbessert, ist aber weiterhin negativ. Die Erhöhung des Reinvermögens ist im Wesentlichen auf Kapitalzuführungen durch Gesellschafter zurückzuführen.
Vorjahreszahlen im Text beziehen sich immer auf den Stichtag 30.06.2019
| in TEUR | HJ1-2020 | HJ1-2019 |
|---|---|---|
| Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit | -1.843 | -632 |
| Cash Flow aus Investitionstätigkeit | -232 | 0 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 2.042 | 631 |
| Netto- (Abnahme)/Zunahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
-32 | -1 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn der Periode |
130 | 9 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Ende der Periode |
97 | 8 |
Die Entwicklung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ist wesentlich durch Kapitalzuführungen von außen (Gesellschafterkreis als auch Banken) geprägt.
Aufgrund der Genehmigungslage bei der CLEEN Energy AG können sehr kurzfristig und ohne Hauptversammlung Instrumente des Kapitalmarkts genutzt werden. Um einen Eigenanteil für Projektfinanzierungen sowie eine weitere Stärkung der liquiden Mittel verfügbar zu bekommen, wurde im Dezember 2019 eine 10 Jahre laufende und nachrangige Wandelschuldverschreibung in Höhe von T€ 1.400 begeben, worauf noch im Geschäftsjahr 2019 T€ 1.050 auf das Konto der CLEEN Energy AG eingezahlt wurde und im Jahr 2020 ein Zeichnungsschein mit T€ 350 einvernehmlich storniert wurde. Im März 2020 wurden Wandelschuldverschreibungen zur Nominale von T€ 650 in Aktien gewandelt. Auf die detaillierten Ausführungen im Anhang dieses Konzernzwischenabschlusses wird verwiesen.
Im März 2020 wurden 671.704 Aktien aus dem Aktienpaket von Herrn Erwin Stricker überwiegend von Investoren, die im Dezember 2019 bereits die Wandelschuldverschreibungen gezeichnet haben, aufgegriffen. Darunter befindet sich auch die Compass-Gruppe GmbH, die mit knapp 4% neue Aktionärin wurde. Weiters wurde der CLEEN Energy AG von diesen Aktionären rund T€ 591 als Gesellschafterzuschuss zur Stärkung von Liquidität und Eigenkapital zugeführt.
Im März 2020 wurden rd. T€ 650 Wandelschuldverschreibungen in 196.969 Aktien (5,03%) zum definierten Kurs von EUR 3,3 in Aktien gewandelt. Dadurch wird die Eigenkapitalquote verbessert, weil die als Fremdkapital ausgewiesenen Schuldverschreibungsbeträge in buchmäßiges Eigenkapital umgewandelt werden. Auf die detaillierten Ausführungen im Anhang dieses Konzernzwischenabschlusses wird verwiesen.
185.440 Aktien (ca. 5% am Grundkapital) wurden mittels Schenkungsvertrag, der am 10.4.2020 vollzogen wurde, an in die CLEEN Energy AG übertragen. Bei der nächsten ordentlichen Hauptversammlung sollen die Regelungen für einen allfälligen Verkauf der eigenen Aktien beschlossen werden, woraus eine weitere Stärkung von Liquidität und Eigenkapital resultieren wird.
Das neue Geschäftsmodell Contracting ist ein sehr finanzierungsintensives Anlagengeschäft. Am 6. März 2020 wurde deshalb die Projektgesellschaft CLEEN Energy Einsparcontracting GmbH als 100% Tochtergesellschaft gegründet. Für diese konnte gleich zu Beginn mit einer oberösterreichischen Regionalbank ein Finanzierungspaket über € 5 Mio. Euro geschnürt werden. Diese Tochter kauft, hält und betreibt die errichteten Contracting Anlagen langfristig. In der Tochtergesellschaft wird ein Portfolio an Photovoltaik-Anlagen aufgebaut.
Durch die COVID Pandemie wurde das Unternehmen mehrmals gezwungen auf Homeoffice umzustellen. Im ersten Lockdown ab März 2020 war es 6 Wochen nur sehr eingeschränkt möglich Montagetätigkeiten durchzuführen. In den Monaten März und April 2020 wurde Kurzarbeit in Anspruch genommen. Erfreulicherweise konnten in dieser Zeit trotz der Einschränkungen viele Aufträge im Segment Photovoltaik akquiriert werden. Nach Ende des 1. Lockdowns wurden die Montagetätigkeiten mit den Partnerunternehmen und teils auch mit Eigenpersonal massiv forciert. Im zweiten Lockdown gab es keine Einschränkungen hinsichtlich Realisierung und konnte diese weiter ausgebaut werden. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Konzernzwischenabschlusses ist der 3. Lockdown (26. Dezember 2020 bis voraussichtlich 7. Februar 2021) in Kraft. Aus derzeitiger Sicht kann bezüglich den wirtschaftlichen Folgen für den Konzern auf die Ausführungen zum zweiten Lockdown verwiesen werden.
| 1.1.-30.6. | 1.1.-30.6. | |
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| TEUR | TEUR | |
| Gehälter und sonstige kurzfristig fällige Leistungen1 | 178 | 111 |
| Aufwendungen für Pensionsverpflichtungen | 0 | 20 |
| Beratungsaufwendungen | 53 | 0 |
1)Diese Position beinhaltet die fixen und variablen Vorstandsbezüge, die vom Beginn des Geschäftsjahres bis zum Bilanzstichtag ausbezahlt wurden, sowie die Aufsichtsratsvergütungen
Auf die detaillierten Ausführungen im Anhang dieses Konzernzwischenabschlusses wird verwiesen.
Gegenüber den Ausführungen im letzten Jahresfinanzbericht zum 31.12.2019 hat es keine Veränderung mit wesentlicher Auswirkung bei den Geschäften mit nahestehenden Personen und Unternehmen während der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres gegeben.
Die Covid-19-Pandemie hat vor allem im März und April 2020 zu einer wesentlichen Einschränkung unserer Geschäftstätigkeit geführt. Aufgrund der guten Geschäftsentwicklung konnte die Corona Kurzarbeit Ende April beendet werden und die Montagetätigkeiten mit dem den externen Partnern ist ebenfalls im Lauf des Monat Mai laufend gesteigert worden. Auch im Oktober bzw. November des Geschäftsjahres 2020 ist man vom 2. Lockdown betroffen. Alle geplanten Montagen wurden weitgehend planmäßig abgeschlossen und eine erneute Kurzarbeit wurde durch den hohen Auftragsstand vermieden.
Auf Seite der Lieferanten konnten relevante Engpässe vermieden werden, weil laufend eine ausreichende Menge an Photovoltaik Modulen auf Lager gekauft wurden.
Die insgesamt moderne und Internet- und cloudbasierte IT Lösung hat sich somit zwei Mal im laufenden Geschäftsjahr nach der unerwarteten und erzwungenen Umstellung auf Homeoffice und dezentraler Arbeit bewährt. Es ist sehr gut gelungen, die Arbeit grundsätzlich aufrecht zu halten und die nötigen Abstimmungen untereinander über Telefon und Videotelefonate zu erledigen.
Inwieweit die Covid-19-Pandemie auf die Werthaltigkeit der in den restlichen sechs Monaten des Geschäftsjahres realisierten Kundenforderungen eine Auswirkung hat, wird als gering eingestuft jedoch kann derzeit noch nicht final beurteilt werden. Des Weiteren bleibt abzuwarten, wie sich die Covid-19-Pandemie die Geschäftstätigkeit im Geschäftsjahr 2021 auswirkt.
Der Konzern baut laufend die internen und zugekauften Kapazitäten aus, damit die Steigerung durch die im Geschäftsjahr 2020 bisher akquirierten Projekte planmäßig bewältigt werden. Aufgrund der mit zahlreichen Projekten gefüllten Projektpipeline wird von einem weiterhin steigenden Volumen an Auftragseingang und Umsatz ausgegangen. Darin liegt das Risiko von Schwierigkeiten oder Mehrkosten durch eine noch nicht voll eingespielte Organisation, die einer Lernkurve unterliegt.
Weiters besteht das Risiko, dass aufgrund des rasch steigenden Geschäftsvolumens aus Kapazitätsgründen bzw. Nicht-Verfügbarkeit von qualifizierten Subauftragnehmern oder aus Gründen, die beim Kunden liegen, die Realisierung der Umsätze länger als geplant brauchen oder dass ungeplante Kosten akzeptiert werden müssen.
Im März 2020 wurde die CLEEN Energy Einsparcontracting GmbH als 100% Tochterunternehmen gegründet. Im Oktober 2020 wurde die CLEEN Energy Energiewende GmbH ebenfalls als 100% Tochter der AG im Firmenbuch eingetragen.
Während die Kauf- und Leasinggeschäfte weiterhin in der CLEEN Energy AG abgewickelt werden, werden die langfristigen Vertragsverhältnisse für die Anlagenstandorte von den Tochtergesellschaften abgeschlossen.
Die CLEEN Energy Einsparcontracting GmbH oder die CLEEN Energy Energiewende GmbH kauft dann von der Muttergesellschaft CLEEN Energy AG die Projekte zu marktüblichen Preisen und übernimmt die Finanzierung und erzielt die langjährigen Erträge. Für dieses Geschäftsfeld haben die Tochterunternehmen je ein Volumen für Bankenfinanzierung vereinbart, das dem Konzern in Verbindung mit den verfügbaren Förderungen ein im Vergleich zu den Vorjahren deutlich höheres Geschäftsvolumen ermöglicht. Die Finanzierung der operativen Tätigkeit des Konzerns erfolgt daher durch Banken, Verkäuferleasing und Lieferantenkredite. Die von den Banken eingeräumten Kredite sind weitgehend durch AWS-Haftungen besichert.
Im Laufe des Sommers 2020 wurde mit einer oberösterreichischen Regionalbank ein zweiter Finanzierungspartner gefunden, mit welchem auch bereits die ersten Projekte im Herbst 2020 durchgeführt werden. Die in Aussicht gestellten Finanzierungsvolumen werden für die geplanten Projekte für 2021 ausreichen. Speziell für Contracting-Anlagen wurde dazu eine Novelle zum Umweltförderungsgesetz beschlossen, die eine durch die Republik Österreich gedeckte Haftung des Austria Wirtschaftsservice (AWS) zur Umsetzung von Investitionen vorsieht. Die Förderrichtlinien für die Klimahaftungen sind in finaler Ausarbeitung beim Umweltministerium.
Zum Stichtag dieses Konzernzwischenabschlusses bestehen keine Zweigniederlassungen.
Zum Stichtag 30.6.2020 waren bei der CLEEN Energy AG 21 (21) Mitarbeiter beschäftigt. Diese haben zum Stichtag einem Vollzeitäquivalent von 19 (18,4) entsprochen.
Das Grundkapital beträgt seit der in der Hauptversammlung vom 30.5.2018 beschlossenen Kapitalerhöhung zum 31. Dezember 2019 EUR 3.718.810 und wurde am 31.3.2020 aufgrund der Wandlung um EUR 169.969 EUR auf 3.915.779 erhöht und ist nun in 3.915.779 nennbetragslose und auf Inhaber lautende Stückaktien aufgeteilt.
Die Aktien sind zum Amtlichen Handel der Wiener Börse zugelassen und notieren im Segment "standard market auction" (ISIN: AT0000A1PY49).
| Inhaber Aktien | 30.06.2020 | 31.12.2019 | 30.06.2019 | 31.12.2018 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Aktien | Anteil | Aktien | Anteil | Aktien | Anteil | Aktien | Anteil | |
| Organe, Management | 1.598.606 | 40,8247% 1.409.065 | 37,8902% 1.262.089 | 33,9380% | 945.864 | 25,4346% | ||
| Lukas Scherzenlehner (CEO) | 1.103.638 | 28,1844% 1.115.638 | 29,9999% 1.115.638 | 29,9999% | 934.413 | 25,1267% | ||
| Klaus Dirnberger (COO) | 103.497 | 2,6431% | 103.497 | 2,7831% | 103.497 | 2,7831% | 3.497 | 0,0940% |
| Thomas Hirtenlehner (CFO) | 12.000 | 0,3065% | 0 | 0,0000% | 0 | 0,0000% | 0 | 0,0000% |
| Boris Schnabel (AR) | 336.517 | 8,5939% | 146.976 | 3,9522% | 0 | 0,0000% | 0 | 0,0000% |
| Michael Eisler (AR) | 42.954 | 1,0969% | 42.954 | 1,1550% | 42.954 | 1,1550% | 7.954 | 0,2139% |
| Aktionäre (Meldeschwelle) | 1.287.857 | 32,8889% 1.787.455 | 48,0652% 1.934.431 | 52,0175% 2.250.040 | 60,5043% | |||
| Erwin Stricker | 380 | 0,0097% | 861.015 | 23,1530% 1.105.974 | 29,7400% 1.920.354 | 51,6389% | ||
| Alfred Luger | 770.933 | 19,6879% | 770.933 | 20,7306% | 770.933 | 20,7306% | 272.162 | 7,3185% |
| Michael Altrichter Bet.GmbH | 297.251 | 7,5911% | 57.524 | 1,5468% | 57.524 | 1,5468% | 57.524 | 1,5468% |
| Dr. Sabine Schnabel | 219.293 | 5,6002% | 97.983 | 2,6348% | 0 | 0,0000% | 0 | 0,0000% |
| Aktionäre unbekannt | 843.876 | 21,5507% | 522.290 | 14,0445% | 522.290 | 14,0445% | 522.906 | 14,0611% |
| Summe | 3.730.339 | 95,2643% 3.718.810 100,0000% 3.718.810 100,0000% 3.718.810 100,0000% | ||||||
| CLEEN Energy eigene Aktien | 185.440 | 4,7357% | 0 | 0,0000% | 0 | 0,0000% | 0 | 0,0000% |
| Summe | 3.915.779 100,0000% 3.718.810 100,0000% 3.718.810 100,0000% 3.718.810 100,0000% | |||||||
| Streubesitz (<4%) | 1.002.707 | 25,6068% | 668.741 | 17,98% | 668.741 | 17,98% | 534.357 | 14,37% |
Es bestehen keine Beschränkungen von Stimmrechten oder zur Übertragung von Aktien.
Es bestehen keine besonderen Kontrollrechte für Inhaber von Aktien.
Es bestehen keine Kapitalbeteiligungen von Mitarbeitern, die das Stimmrecht nicht unmittelbar ausüben.
Die Vorstände erbringen ihre Leistungen auf Basis von mit der Gesellschaft abgeschlossenen Verträgen, in denen die auch Regelungen für die Beendigung enthalten sind und es gibt betreffend Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats keine Bestimmungen, die sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergeben.
Es bestehen keine Vereinbarungen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist und die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden. Es existieren keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.
Der Vorstand ist gemäß Ziffer 4.4 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital um bis zu EUR 1.785.000,-- (Euro eine Million siebenhundertfünfundachtzigtausend) durch Ausgabe von bis zu 1.785.000 (eine Million siebenhundertfünfundachtzigtausend) Stück neue, auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) der Gesellschaft gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, allenfalls auch in mehreren Tranchen, zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018) und den Ausgabebetrag, der nicht unter dem anteiligen Betrag der Stückaktien am bisherigen Grundkapital liegen darf, sowie die sonstigen Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen, (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage erfolgt, (ii) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgt und in Summe der rechnerisch auf die gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital der Gesellschaft die Grenze von 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung nicht übersteigt, oder (iii) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.
Es existieren keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft, dem Vorstand und den Aufsichtsratsmitgliedern für den Fall eines Kontrollwechsels. Weitere bedeutende Vereinbarungen, auf die ein Kontrollwechsel oder öffentliches Übernahmeangebot eine Auswirkung hätte, bestehen nicht.
Die Akquisition von Neukunden im Segment Photovoltaik und hier besonders beim Contracting bleibt auch im 2. Halbjahr 2020 auf hohem Niveau und es konnte eine Vielzahl an Aufträgen unterzeichnet werden. Sowohl mit Eigenpersonal als auch durch Hinzunahme von qualifizierten Subpartnern konnten die Montagekapazitäten signifikant erhöht werden. Dies führt, wie bereits per Adhoc vom 20. November sowie vom 27. November 2020 mitgeteilt, im Jahr 2020 zu einem Umsatzwachstum von zumindest 60% (rd. TEUR 5.345) vor Eliminierung konzerninterner Vorgänge (Konsolidierung).
| 1.1.- | 1.1.- | ||
|---|---|---|---|
| Anhang- | 30.06.2020 | 30.06.2019 | |
| angabe | TEUR | TEUR | |
| Fortzuführende Geschäftsbereiche | |||
| Umsatzerlöse | 3. | 1.109 | 1.851 |
| Bestandsveränderungen | 190 | 0 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | 14 | 3 | |
| Materialaufwand und Aufwand aus bezogenen Herstellungsleistungen | -873 | -1.272 | |
| Personalaufwand | 3. | -462 | -503 |
| Abschreibungen | 3. | -69 | -63 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -456 | -538 | |
| Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit | -548 | -522 | |
| Finanzerträge | 3. | 8 | 3 |
| Finanzaufwendungen | 3. | -83 | -59 |
| Finanzergebnis | -76 | -56 | |
| Ergebnis vor Steuern | -624 | -578 | |
| Ertragsteueraufwendungen | 6.2 | 35 | 32 |
| Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen | -589 | -546 | |
| Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen | 0 | 0 | |
| Periodenergebnis (6 Monate) | -589 | -546 | |
| Periodenergebnis entfällt auf: | |||
| Den Eigentümern der CLEEN Energy AG | -589 | -546 | |
| Nicht beherrschende Anteile | 0 | 0 | |
| Ergebnis je Aktie aus fortzuführenden Geschäftsbereichen, das den Eigentümern des Mutterunternehmens zusteht: |
Cents | Cents | |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie | negativ | negativ | |
| Ergebnis je Aktie, das den Eigentümern des | |||
| Mutterunternehmens zusteht: | Cents | Cents | |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie | negativ | negativ |
Ein verwässertes Ergebnis je Aktie wurde nicht ermittelt, da der Ausübungspreis zum Zeitpunkt der Wandlung über dem Marktpreis (Referenzpreis pro Aktie lt. Wandlungsvereinbarung) liegt. Eine Verwässerung ist somit ausgeschlossen.
| Anhang- | 1.1.- 30.06.2020 |
1.1.- 30.06.2019 |
|
|---|---|---|---|
| angabe | TEUR | TEUR | |
| Periodenergebnis (6 Monate) | -589 | -546 | |
| Sonstiges Ergebnis | |||
| Posten, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden dürfen |
0 | 0 | |
| Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden | 0 | 0 | |
| Sonstiges Ergebnis für die 6 Monate, abzüglich Steuern | 0 | 0 | |
| Gesamtergebnis für die 6 Monate | -589 | -546 | |
| Gesamtergebnis für die 6 Monate, zurechenbar: | |||
| Den Eigentümern der CLEEN Energy AG | -589 | -546 | |
| Gesamtergebnis für die 6 Monate, den Eigentümern der CLEEN Energy AG zurechenbar, aus: |
|||
| Fortzuführenden Geschäftsbereichen | -589 | -546 |
Die vorstehende verkürzte Konzern-Gesamtergebnisrechnung ist in Verbindung mit dem nachstehenden Anhang zu lesen.
| Anhang- | 30.06.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|---|
| angabe | TEUR | TEUR | |
| AKTIVA | |||
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Sachanlagen | 3. | 354 | 151 |
| Nutzungsrechte | 3. | 474 | 475 |
| Latente Steueransprüche | 3. | 29 | 0 |
| Summe langfristige Vermögenswerte | 858 | 627 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorräte | 3. | 1.319 | 222 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 3. | 750 | 370 |
| Forderungen gegenüber Gesellschaftern | 4.1 | 30 | 38 |
| Sonstige Forderungen und Vermögenswerte | 3. | 235 | 112 |
| Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen | 97 | 130 | |
| Summe kurzfristige Vermögenswerte | 2.431 | 871 | |
| Summe Aktiva | 3.289 | 1.498 |
| Anhang angabe |
30.06.2020 TEUR |
31.12.2019 TEUR |
|
|---|---|---|---|
| SCHULDEN | |||
| Langfristige Schulden | |||
| Verzinsliche Darlehen | 7.1 | 1.274 | 800 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (langfristig) | 7.1 | 65 | 0 |
| Leasingverbindlichkeiten | 3. | 341 | 358 |
| Rückstellungen | 3. | 5 | 5 |
| Wandelschuldverschreibungen | 4.4 | 339 | 314 |
| Latente Steuerschulden | 3. | 0 | 7 |
| Summe langfristige Schulden | 2.023 | 1.484 | |
| Kurzfristige Schulden | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten |
673 | 342 | |
| Erhaltene Anzahlungen | 12 | 0 | |
| Verzinsliche Darlehen | 7.1 | 1.183 | 224 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 7.1 | 468 | 453 |
| Leasingverbindlichkeiten | 3. | 102 | 107 |
| Rückstellungen | 3. | 144 | 207 |
| Wandelschuldverschreibungen | 4.4 | 0 | 509 |
| Summe kurzfristige Schulden | 2.584 | 1.841 | |
| Summe Schulden | 4.607 | 3.325 | |
| Reinvermögen | -1.318 | -1.827 | |
| EIGENKAPITAL | |||
| Gezeichnetes Kapital | 3. | 3.730 | 3.719 |
| Kapitalrücklagen gebunden | 2. | 1.077 | 581 |
| Kapitalrücklagen frei | 3. | 1.161 | 570 |
| Kumuliertes Ergebnis | -7.286 | -6.697 | |
| Auf die Eigentümer der CLEEN Energy AG entfallendes | |||
| Kapital und Rücklagen Nicht beherrschende Anteile |
-1.318 0 |
-1.827 0 |
|
| Summe Eigenkapital | -1.318 | -1.827 | |
| Anhang angabe |
Gezeichnetes Kapital TEUR |
gebundene Kapital rücklage TEUR |
freie Kapital rücklage TEUR |
Kumulierte Ergebnisse TEUR |
Summe Eigenkapital TEUR |
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 1. Januar 2019 | 3.719 | 351 | 0 | -5.118 | -1.048 |
| Periodenergebnis für 6 M | -546 | -546 | |||
| Kapitalzufuhr Gesellschafter | 570 | 570 | |||
| Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 | |||
| Summe Gesamtergebnis für 6 Monate | 3.719 | 351 | 570 | -5.665 | -1.025 |
| Dividendenauszahlung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand 30. Juni 2019 | 3.719 | 351 | 570 | -5.665 | -1.025 |
| Anhang angabe |
Gezeichnetes Kapital TEUR |
gebundene Kapital rücklage TEUR |
freie Kapital rücklage TEUR |
Kumulierte Ergebnisse TEUR |
Summe Eigenkapital TEUR |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 1. Januar 2020 | 3.719 | 581 | 570 | -6.697 | -1.827 | |
| Periodenergebnis für 6 M | -589 | -589 | ||||
| Schenkung eigene Anteile | 4.3 | -185 | 185 | 0 | ||
| Wandelschuldverschreibungen | 4.4 | 196 | 311 | 507 | ||
| Kapitalzufuhr Gesellschafter | 4.2 | 591 | 591 | |||
| Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 | ||||
| Summe Gesamtergebnis für 6 Monate | 3.730 | 1.077 | 1.161 | -7.286 | -1.318 | |
| Dividendenauszahlung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Stand 30. Juni 2020 | 3.730 | 1.077 | 1.161 | -7.286 | -1.318 |
Die vorstehende verkürzte Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung ist in Verbindung mit dem nachstehenden Anhang zu lesen.
| 1.1.- | 1.1.- | ||
|---|---|---|---|
| Anhang- | 30.06.2020 | 30.06.2019 | |
| angabe | TEUR | TEUR | |
| Ergebnis vor Steuern | -624 | -578 | |
| Abschreibungen | 69 | 63 | |
| Finanzierungsaufwendungen nicht zahlungswirksam | -14 | 0 | |
| Gezahlte Zinsen für Finanzierungen | 40 | 16 | |
| Veränderung der langfristigen Rückstellungen | 0 | 0 | |
| Ertragsteuerzahlungen | -2 | 0 | |
| Cash Flow aus dem Ergebnis | -531 | -499 | |
| Veränderung der Vorräte | -1.097 | -75 | |
| Veränderung der Forderungen | -496 | 604 | |
| Veränderung der kurzfristigen Rückstellungen | -62 | -302 | |
| Veränderung der Verbindlichkeiten | 344 | -360 | |
| Cash Flow aus Working Capital | -1.312 | -133 | |
| Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit | -1.843 | -632 | |
| Auszahlungen für Sachanlagen | -232 | 0 | |
| Cash Flow aus Investitionstätigkeit | -232 | 0 | |
| Veränderung sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 80 | -11 | |
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden | 8. | 1.433 | 164 |
| Einzahlungen Gesellschafter | 5. | 591 | 164 |
| Einzahlung wegen Differenzhaftung | 0 | 349 | |
| Gezahlte Zinsen für Finanzierungen | -40 | -16 | |
| Tilgungsanteil von Leasingzahlungen | -22 | -19 | |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 2.042 | 631 | |
| Netto- (Abnahme)/Zunahme der Zahlungsmittel und | |||
| Zahlungsmitteläquivalente | -32 | -1 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn der Periode | 130 | 9 | |
| Netto- (Abnahme)/Zunahme der Zahlungsmittel und | |||
| Zahlungsmitteläquivalente | -32 | -1 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Ende der Periode | 97 | 8 |
Die vorstehende verkürzte Konzern-Kapitalflussrechnung ist in Verbindung mit dem nachstehenden Anhang zu lesen.
Der Konzern hat sich dafür entschieden, gezahlte Zinsen für Finanzierungen im Finanzierungscashflow auszuweisen, sonstige gezahlte Zinsen werden im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit dargestellt.
Im März 2020 hat die CLEEN Energy AG (FN 460107d) als Muttergesellschaft Ihre 100%ige Tochtergesellschaft CLEEN Energy Einsparcontracting GmbH (FN 529541m) gegründet. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 245a des Unternehmensgesetzbuches (UGB) ist die CLEEN Energy AG verpflichtet Ihren Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufzustellen.
Der Übergangsstichtag für die erstmalige Anwendung der IFRS ist der 1. Jänner 2019. An diesem Übergangsstichtag wurden alle Vermögenswerte und Schulden gemäß IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards neu bewertet und in der auf diesem Übergangsstichtag aufzustellenden Eröffnungsbilanz angesetzt. Die aus dem Übergang auf IFRS resultierenden Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden nachfolgend beschrieben:
hiervon gibt es lediglich für Leasingverhältnisse deren Laufzeit 12 Monate nicht überschreitet, sowie für geringwertige Vermögenswerte. Die in der Eröffnungsbilanz neu erfassten Nutzungsrechte setzen sich wie folgt zusammen:
Diese neu erfassten Nutzungsrechte werden über die Laufzeit der Leasingverträge bzw. die wirtschaftliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben.
Der IFRS 1 sieht im Anhang D ein Befreiungswahlrecht von der retrospektiven Anwendung bei Vereinbarungen mit Leasingverhältnissen (D9-D9E) vor. Demnach wird das Vorhandensein eines Leasingverhältnisses gemäß IFRS 16 zum Übergangsstichtag (1.1.2019) bestimmt. Der Leasingnehmer bewertet die Leasingverbindlichkeiten am Übergangsstichtag mit dem Barwert der verbleibenden Verpflichtungen und das Nutzungsrecht entweder mit dem Buchwert, der sich bei rückwirkender Anwendung des IFRS 16 ergeben hätte, oder mit dem gleichen Betrag wie die Leasingverbindlichkeit. Die CLEEN Energy AG hat sich dazu entschlossen das Nutzungsrecht zum Übergangszeitpunkt in der gleichen Höhe wie die Leasingverbindlichkeit zu bilanzieren.
a) Überleitung des nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen ausgewiesenen Eigenkapitals auf das Eigenkapital gemäß IFRS
| Zum 1.1.2019 | ||||
|---|---|---|---|---|
| (Zeitpunkt des Übergangs) | ||||
| Auswirkung des | ||||
| Anhang | Übergangs auf | |||
| in TEUR | angabe | UGB | IFRS | IFRS |
| Sachanlagen | 1.1. a | 150 | 5 | 155 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 1.1. b | 1.680 | -1.680 | 0 |
| Nutzungsrechte | 1.1. c | 0 | 543 | 543 |
| Latente Steueransprüche | 1.1. g | 1 | 8 | 8 |
| Summe langfristige Vermögenswerte | 1.831 | -1.125 | 706 | |
| Vorräte | 143 | 0 | 143 | |
| Forderungen aus Lieferungen und | ||||
| Leistungen | 1.1. d | 808 | -22 | 786 |
| Forderungen gegenüber Gesellschaftern | 624 | 0 | 624 | |
| Sonstige Forderungen und | ||||
| Vermögenswerte | 1.1. c | 108 | -9 | 98 |
| Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen | 9 | 0 | 9 | |
| Summe kurzfristige Vermögenswerte | 1.692 | -31 | 1.661 | |
| Bilanzsumme | 3.523 | -1.156 | 2.366 | |
| Verzinsliche Darlehen | 928 | 0 | 928 | |
| sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | ||||
| (langfristig) | 175 | 0 | 175 | |
| Leasingverbindlichkeiten | 1.1. e | 0 | 433 | 433 |
| Rückstellungen | 1.1. f | 0 | 5 | 5 |
| Summe langfristige Schulden | 1.102 | 438 | 1.540 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und | ||||
| Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 578 | 0 | 578 | |
| Verzinsliche Darlehen | 216 | 0 | 216 | |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 437 | 0 | 437 | |
| Leasingverbindlichkeiten | 1.1. e | 0 | 98 | 98 |
| Rückstellungen | 1.1. f | 546 | 0 | 546 |
| Summe kurzfristige Schulden | 1.776 | 98 | 1.874 | |
| Summe Schulden | 2.879 | 536 | 3.414 | |
| Summe Vermögenswerte abzgl. Schulden | ||||
| (Reinvermögen) | 644 | -1.692 | -1.048 | |
| Gezeichnetes Kapital | 3.719 | 0 | 3.719 | |
| Kapitalrücklage gebunden | 351 | 0 | 351 | |
| kumuliertes Ergebnis | 1.1. a-g | -3.426 | -1.692 | -5.118 |
| Summe Eigenkapital | 644 | -1.692 | -1.048 |
| Zum 1.1.2019 | ||
|---|---|---|
| (Zeitpunkt des Übergangs) | ||
| Summe Eigenkapital nach UGB | 644 | |
| Ansatz von Entsorgungs-, | ||
| Wiederherstellungs- und ähnlicher | 1.1. a | |
| Verpflichtungen abzüglich Abschreibung | 5 | |
| Anpassung Geschäfts- oder Firmenwert | 1.1. b | |
| -1.680 | ||
| Erstmaliger Ansatz latenter Steuern | 1.1. g | 7 |
| Angesetzte und gemäß IFRS 9.B5 ermittelte Forderungswertberichtigungen |
1.1. d | |
| -22 | ||
| Erstmaliger Ansatz von Nutzungsrechten | 1.1. e | |
| (Einmalgebühren) | 2 | |
| -1.688 | ||
| Steuerliche Auswirkungen hieraus | 0 | |
| Summe Eigenkapitalanpassungen | -1.688 | |
| Summe Eigenkapital nach IFRS | -1.044 |
b) Überleitung des Gesamtergebnisses, das im letzten Abschluss nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen ausgewiesen wurde, auf das Gesamtergebnis derselben Periode nach IFRS. Den Ausgangspunkt für diese Überleitung bildet das Ergebnis nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen für die betreffende Periode.
| Zum 1.1.2019 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Auswirkung des | (Zeitpunkt des Übergangs) | |||
| Anhang | Übergangs auf | |||
| in TEUR | angabe | UGB | IFRS | IFRS |
| Umsatzerlöse | 2.903 | 2.903 | ||
| Sonstige betriebliche Erträge | 27 | 27 | ||
| Materialaufwand und Aufwand aus bezogenen | ||||
| Herstellungsleistungen | -1.805 | -1.805 | ||
| Personalaufwand | -972 | -972 | ||
| Abschreibungen | 1.1. b | -251 | -1.680 | -1.932 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 1.1. c-e | -1.527 | -20 | -1.546 |
| Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit | -1.626 | -1.700 | -3.326 | |
| Finanzerträge | 1 | 0 | 1 | |
| Finanzaufwendungen | -95 | 0 | -95 | |
| Finanzergebnis | -94 | 0 | -94 | |
| Ergebnis vor Steuern | -1.720 | -1.700 | -3.421 | |
| Steuern vom Einkommen | 1.1. g | 1 | 8 | 8 |
| Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen | -1.720 | -1.692 | -3.412 | |
| Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen | 0 | 0 | 0 | |
| Periodenergebnis (12 Monate) | -1.720 | -1.692 | -3.412 | |
| Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 | 0 | |
| Gesamtergebnis für 12 Monate | -1.720 | -1.692 | -3.412 |
| Zum 1.1.2019 (Zeitpunkt des Übergangs) |
||||
|---|---|---|---|---|
| Anhang angabe |
Betriebs ergebnis |
Ergebnis vor Steuern |
Perioden ergebnis |
|
| Gewinn nach UGB | -1.626 | -1.720 | -1.720 | |
| Ausbuchung Geschäfts- oder Firmenwert | 1.1. b | -1.680 | -1.680 | -1.680 |
| Erfassung der Forderungswertberichtigung gem. IFRS 9.B5 |
1.1. d | -22 | -22 | -22 |
| Korrektur UGB-Ausweis der Leasingaufwendungen iZm den gemäß IFRS 16 angesetzten Leasingverbindlichkeiten |
1.1. e | 2 | 2 | 2 |
| Latente Steuern | 1.1. g | 0 | 0 | 8 |
| Summe der Anpassungen der Gewinn- und Verlustrechnung |
-1.700 | -1.700 | -1.692 | |
| Ergebnis nach IFRS | -3.327 | -3.420 | -3.412 |
Die Verpflichtung zur Aufstellung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, ist auch auf alle Zwischenperioden, die in das Geschäftsjahr der erstmaligen Anwendung fallen, anzuwenden. Somit wird der Halbjahresfinanzbericht zum 30.06.2020 erstmalig gemäß IAS 34, dem Standard für Zwischenabschlüsse, aufgestellt. Die aus dem Übergang auf IFRS resultierenden Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die bereits nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen aufgestellten und veröffentlichten Abschlüssen werden nachfolgend beschrieben:
c) Nutzungsrechte: die aktivierten Nutzungsrechte wurden planmäßig abgeschrieben und führten zu zusätzlichen Abschreibungen in Höhe von rd. TEUR 48. Weitere Erläuterungen siehe oben im Kapitel Erstmalige Anwendung der IFRS auf den Konzernabschluss zum 31.12.2020 (IFRS 1.24ff.).
Des Weiteren wurden im Zeitraum 1.1.2019 bis 30.06.2019 neue Leasingverhältnisse eingegangen, für die gemäß IFRS 16 Nutzungsrechte in der Höhe von TEUR 33 zu erfassen waren. Unter Berücksichtigung von Leasingvorauszahlungen in der Höhe von rd. TEUR 10 wurden korrespondierende Leasingverbindlichkeiten in der Höhe von rd. TEUR 23 angesetzt.
c) Überleitung des nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen ausgewiesenen Eigenkapitals auf das Eigenkapital gemäß IFRS
| Zum 30.6.2019 | ||||
|---|---|---|---|---|
| (Vergleichszeitraum Zwischenabschluss) | ||||
| Auswirkung des | ||||
| Anhang | Übergangs auf | |||
| in TEUR | angabe | UGB | IFRS | IFRS |
| Sachanlagen Geschäfts- oder Firmenwert |
2.1. a 2.1. b |
158 1.568 |
5 -1.568 |
163 0 |
| Nutzungsrechte | 2.1. c | 0 | 528 | 528 |
| Latente Steueransprüche | 2.1. g | 1 | 39 | 40 |
| Summe langfristige Vermögenswerte | 1.727 | -996 | 732 | |
| Vorräte | 218 | 0 | 218 | |
| Forderungen aus Lieferungen und | ||||
| Leistungen | 2.1. d | 899 | -138 | 761 |
| Forderungen gegenüber Gesellschaftern | 95 | 0 | 95 | |
| Sonstige Forderungen und | ||||
| Vermögenswerte | 2.1. c | 67 | -18 | 49 |
| Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen | 8 | 0 | 8 | |
| Summe kurzfristige Vermögenswerte | 1.287 | -156 | 1.131 | |
| Bilanzsumme | 3.014 | -1.152 | 1.862 | |
| Verzinsliche Darlehen | 928 | 0 | 928 | |
| sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | ||||
| (langfristig) | 181 | 0 | 181 | |
| Leasingverbindlichkeiten | 2.1. e | 0 | 404 | 404 |
| Rückstellungen | 2.1. f | 0 | 5 | 5 |
| Summe langfristige Schulden | 1.109 | 410 | 1.518 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und | ||||
| Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 218 | 0 | 218 | |
| Verzinsliche Darlehen | 380 | 0 | 380 | |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 420 | 0 | 420 | |
| Leasingverbindlichkeiten | 2.1. e | 0 | 108 | 108 |
| Rückstellungen | 2.1. f | 243 | 0 | 243 |
| Summe kurzfristige Schulden | 1.261 | 108 | 1.368 | |
| Summe Schulden | 2.369 | 517 | 2.887 | |
| Summe Vermögenswerte abzgl. Schulden | ||||
| (Reinvermögen) | 645 | -1.670 | -1.025 | |
| Gezeichnetes Kapital | 3.719 | 0 | 3.719 | |
| Kapitalrücklage gebunden | 351 | 0 | 351 | |
| Kapitalrücklage frei | 570 | 0 | 570 | |
| kumuliertes Ergebnis | 2.1. a-g | -3.995 | -1.670 | -5.665 |
| Summe Eigenkapital | 645 | -1.670 | -1.025 |
| Zum 30.6.2019 (Vergleichszeitraum |
|
|---|---|
| Zwischenabschluss) | |
| Summe Eigenkapital nach UGB | 645 |
| Ansatz von Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und ähnlicher Verpflichtungen abzüglich Abschreibung |
2.1. a 5 |
| Nach dem Zeitpunkt des Übergangs nicht weiter abgeschriebener Geschäfts- oder Firmenwert |
2.1. b -1.568 |
| Ansatz von Leasingverträgen abzüglich Abschreibung |
2.1. c 510 |
| Angesetzte und gem. IFRS 9.B5 ermittelte Forderungswertberichtigungen |
2.1. d -138 |
| Ansatz von Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16 |
2.1. e -512 |
| Ansatz der Rückstellung für Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und ähnlicher Verpflichtungen |
2.1. f -5 |
| -1.709 | |
| Steuerliche Auswirkungen hieraus | 39 |
| Summe Eigenkapitalanpassungen | -1.670 |
| Summe Eigenkapital nach IFRS | -1.025 |
d) Überleitung des Gesamtergebnisses, das im letzten Abschluss nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen ausgewiesen wurde, auf das Gesamtergebnis derselben Periode nach IFRS. Den Ausgangspunkt für diese Überleitung bildet das Ergebnis nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen für die betreffende Periode.
| (Vergleichszeitraum Zwischenabschluss) | ||||
|---|---|---|---|---|
| Auswirkung des | ||||
| Anhang | Übergangs auf | |||
| in TEUR | angabe | UGB | IFRS | IFRS |
| Umsatzerlöse | 1.851 | 0 | 1.851 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | 3 | 0 | 3 | |
| Materialaufwand und Aufwand aus bezogenen Herstellungsleistungen |
-1.272 | 0 | -1.272 | |
| Personalaufwand | -503 | 0 | -503 | |
| Abschreibungen | 2.1. b-c | -128 | 65 | -63 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 2.1. e-f | -472 | -65 | -538 |
| Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit | -521 | 0 | -522 | |
| Finanzerträge | 3 | 0 | 3 | |
| Finanzaufwendungen | 2.1. e | -51 | -8 | -59 |
| Finanzergebnis | -48 | -8 | -56 | |
| Ergebnis vor Steuern | -569 | -9 | -578 | |
| Steuern vom Einkommen | 2.1.g | 0 | 31 | 32 |
| Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen | -569 | 23 | -546 | |
| Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen | 0 | 0 | 0 | |
| Periodenergebnis (6 Monate) | -569 | 23 | -546 | |
| Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 | 0 | |
| Gesamtergebnis für 6 Monate | -569 | 23 | -546 |
| Zum 30.6.2019 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| (Vergleichszeitraum Zwischenabschluss) | |||||
| Anhang | Betriebs | Ergebnis vor | Perioden | ||
| angabe | ergebnis | Steuern | ergebnis | ||
| Gewinn nach UGB | -521 | -569 | -569 | ||
| Abschreibungen Nutzungsrechte | 2.1. c | -48 | -48 | -48 | |
| Korrektur Abschreibung Geschäfts- oder Firmenwert |
2.1. b | 112 | 112 | 112 | |
| Abschreibung gemäß IFRIC 1 zusätzlich angesetzter Anschaffungskosten |
0 | 0 | 0 | ||
| Anpassung der Forderungswertberichtigung gem. IFRS 9.B5 |
2.1. d | -116 | -116 | -116 | |
| Korrektur UGB-Ausweis der Leasingaufwendungen iZm den gemäß IFRS 16 angesetzten Leasingverbindlichkeiten |
2.1. e | 51 | 51 | 51 | |
| Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16 |
2.1. e | 0 | -8 | -8 | |
| Latente Steuern | 2.1. g | 0 | 0 | 32 | |
| Summe der Anpassungen der Gewinn- und | |||||
| Verlustrechnung | -1 | -9 | 23 | ||
| Ergebnis nach IFRS | -522 | -578 | -546 |
Zum 30.6.2019
a) Überleitung des nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen ausgewiesenen Eigenkapitals auf das Eigenkapital gemäß IFRS
| (Ende der letzten nach UGB dargestellten Periode) | Zum 31.12.2019 | |||
|---|---|---|---|---|
| Auswirkung des | ||||
| Anhang | Übergangs auf | |||
| in TEUR | angabe | UGB | IFRS | IFRS |
| Sachanlagen | 2.3. a | 147 | 4 | 151 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 2.3. b | 1.456 | -1.456 | 0 |
| Nutzungsrechte | 2.3. c | 0 | 475 | 475 |
| Latente Steueransprüche | 2.3. h | 2 | -2 | 0 |
| Summe langfristige Vermögenswerte | 1.605 | -978 | 627 | |
| Vorräte | 222 | 0 | 222 | |
| Forderungen aus Lieferungen und | ||||
| Leistungen | 2.3. d | 546 | -177 | 370 |
| Forderungen gegenüber Gesellschaftern | 38 | 0 | 38 | |
| Sonstige Forderungen und | ||||
| Vermögenswerte | 2.3. c | 120 | -16 | 104 |
| Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen | 138 | 0 | 138 | |
| Summe kurzfristige Vermögenswerte | 1.064 | -193 | 871 | |
| Bilanzsumme | 2.669 | -1.171 | 1.498 | |
| Verzinsliche Darlehen | 800 | 0 | 800 | |
| Leasingverbindlichkeiten | 2.3. e | 0 | 358 | 358 |
| Rückstellungen | 2.3. f | 0 | 5 | 5 |
| Wandelschuldverschreibungen | 2.3. g | 401 | -87 | 314 |
| Latente Steuerschulden | 0 | 7 | 7 | |
| Summe langfristige Schulden | 1.201 | 284 | 1.484 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und | ||||
| Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 342 | 0 | 342 | |
| Verzinsliche Darlehen | 224 | 0 | 224 | |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 453 | 0 | 453 | |
| Leasingverbindlichkeiten | 2.3. e | 0 | 107 | 107 |
| Rückstellungen | 2.3. f | 207 | 0 | 207 |
| Wandelschuldverschreibungen | 2.3. g | 651 | -142 | 509 |
| Summe kurzfristige Schulden | 1.876 | -36 | 1.841 | |
| Summe Schulden | 3.077 | 248 | 3.325 | |
| Summe Vermögenswerte abzgl. Schulden | ||||
| (Reinvermögen) | -408 | -1.419 | -1.827 | |
| Gezeichnetes Kapital | 3.719 | 0 | 3.719 | |
| Kapitalrücklage gebunden | 2.3. g | 351 | 230 | 581 |
| Kapitalrücklage frei | 570 | 0 | 570 | |
| kumuliertes Ergebnis | 2.3. a-h | -5.048 | -1.649 | -6.697 |
| Summe Eigenkapital | -408 | -1.419 | -1.827 |
| (Ende der letzten nach UGB dargestellten Periode) | Zum 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| Summe Eigenkapital nach UGB | -408 | |
| Ansatz von Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und ähnlicher Verpflichtungen abzüglich Abschreibung |
2.3. a | 4 |
| Nach dem Zeitpunkt des Übergangs nicht weiter abgeschriebener Geschäfts- oder Firmenwert |
2.3. b | -1.456 |
| Ansatz von Leasingverträgen abzüglich Abschreibung |
2.3. c | 459 |
| Angesetzte und gem. IFRS 9.B5 ermittelte Forderungswertberichtigungen |
2.3. d | -177 |
| Ansatz von Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16 Ansatz der Rückstellung für Entsorgungs-, |
2.3. e | -465 |
| Wiederherstellungs- und ähnlicher Verpflichtungen |
2.3. f | -5 |
| Ansatz der Eigenkapitalkomponente der im Dezember 2019 begebenen Wandelschuldverschreibungen |
2.3. g | 230 |
| -1.410 | ||
| Steuerliche Auswirkungen hieraus | -2 | |
| Summe Eigenkapitalanpassungen | -1.412 | |
| Summe Eigenkapital nach IFRS | -1.820 |
b) Überleitung des Gesamtergebnisses, das im letzten Abschluss nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen ausgewiesen wurde, auf das Gesamtergebnis derselben Periode nach IFRS. Den Ausgangspunkt für diese Überleitung bildet das Ergebnis nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen für die betreffende Periode.
| Anhang | Auswirkung des Übergangs auf |
|||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | angabe | UGB | IFRS | IFRS |
| Umsatzerlöse | 3.341 | 0 | 3.341 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | 19 | 0 | 19 | |
| Materialaufwand und Aufwand aus bezogenen Herstellungsleistungen |
-2.371 | 0 | -2.371 | |
| Personalaufwand | -1.014 | 0 | -1.014 | |
| Abschreibungen | 2.3. b-c | -257 | 127 | -130 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 2.3. e-f | -1.252 | -50 | -1.302 |
| Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit | -1.534 | 77 | -1.457 | |
| Finanzerträge | 9 | 0 | 9 | |
| Finanzaufwendungen | 2.3. e-f | -99 | -16 | -115 |
| Finanzergebnis | -89 | -16 | -106 | |
| Ergebnis vor Steuern | -1.623 | 60 | -1.563 | |
| Steuern vom Einkommen | 2.3. h | 1 | -17 | -16 |
| Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen | -1.622 | 43 | -1.579 | |
| Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen | 0 | 0 | 0 | |
| Periodenergebnis (6 Monate) | -1.622 | 43 | -1.579 | |
| Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 | 0 | |
| Gesamtergebnis für 6 Monate | -1.622 | 43 | -1.579 |
| (Ende der letzten nach UGB dargestellten Periode) | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Anhang angabe |
Betriebs ergebnis |
Ergebnis vor Steuern |
Perioden ergebnis |
||
| Gewinn nach UGB | -1.534 | -1.623 | -1.622 | ||
| Abschreibungen Nutzungsrechte | 2.3. c | -97 | -97 | -97 | |
| Korrektur Abschreibung Geschäfts- oder Firmenwert |
2.3. b | 224 | 224 | 224 | |
| Abschreibung gemäß IFRIC 1 zusätzlich angesetzter Anschaffungskosten |
0 | 0 | 0 | ||
| Anpassung der Forderungswertberichtigung gem. IFRS 9.B5 |
2.3. d | -155 | -155 | -155 | |
| Korrektur UGB-Ausweis der Leasingaufwendungen iZm den gemäß IFRS 16 angesetzten |
|||||
| Leasingverbindlichkeiten | 2.3. e | 104 | 104 | 104 | |
| Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS | |||||
| 16 | 2.3. e | 0 | -16 | -16 | |
| Latente Steuern | 2.3. h | 0 | 0 | -17 | |
| Summe der Anpassungen der Gewinn- und | |||||
| Verlustrechnung | 76 | 60 | 43 | ||
| Ergebnis nach IFRS | -1.457 | -1.563 | -1.579 |
Der verkürzte Konzernzwischenabschluss zum 30. Juni 2020 wurde in Übereinstimmung mit den Vorschriften gemäß IAS 34 und den von der Europäischen Union (EU) anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) sowie den Interpretationen des IFRS Interpretations Committee erstellt. Die zusätzlichen Anforderungen von § 245a Abs. 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB) wurden erfüllt.
Der vorliegende verkürzte Konzernzwischenabschluss umfasst nicht alle Anhangsangaben, die üblicherweise in einem Abschluss für ein volles Geschäftsjahr enthalten sind. Entsprechend ist der vorliegende Konzernzwischenabschluss in Verbindung mit dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 und allen sonstigen öffentlichen Verlautbarungen der CLEEN Energy AG während der Zwischenberichtsperiode zu lesen. Um die erstmalige Anwendung der IFRS und dessen Auswirkung im Vergleich zu der bisher verwendeten Rechnungslegungsnorm besser verstehen und einschätzen zu können, haben wir diesen verkürzten Konzernzwischenabschluss um die Kapitel 1 und 2 ergänzt. Des Weiteren haben wir im Folgenden zusätzliche, nicht verpflichtende Anhangsangaben aufgenommen.
Der Konzern hat die nachstehenden Rechnungslegungsmethoden auf alle in diesem Konzernabschluss dargestellten Perioden stetig angewendet, es sei denn, es ist anders angegeben. Die folgenden Seiten enthalten Einzelheiten zu den im nachstehenden Inhaltsverzeichnis aufgeführten wesentlichen Rechnungslegungsmethoden.
Der Konzern bilanziert Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode, wenn die erworbene Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten die Definition eines Geschäftsbetriebs erfüllt und der Konzern Beherrschung erlangt hat. Bei der Bestimmung, ob es sich bei einer bestimmten Gruppe von Aktivitäten und Vermögenswerten um einen Geschäftsbetrieb handelt, beurteilt der Konzern, ob die Gruppe der erworbenen Vermögenswerte und Aktivitäten mindestens einen Ressourceneinsatz und ein substantielles Verfahren umfasst und ob die erworbene Gruppe in der Lage ist, Leistungen zu erstellen. Dieser Konzern ist durch eine "reverse asset acquisition" gemäß IFRS 3.B19 entstanden. Der nach den vorherigen Rechnungslegungsnormen angesetzte Geschäfts- bzw. Firmenwert wurde in voller Höhe im Übergangszeitpunkt (1.1.2019) ausgebucht.
Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn er schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Im Zeitpunkt der Aufstellung dieses Zwischenabschlusses liegt ein Tochterunterunternehmen, die CLEEN Energy Einsparcontracting GmbH als 100%ige Tochtergesellschaft vor. Dieses Tochterunternehmen wurde von der CLEEN Energy AG im März 2020 gegründet, sodass kein Anwendungsbereich des IFRS 3 vorlag und keine Ermittlung eines Unterschiedsbetrages erforderlich war. Alle zwischen der CLEEN Energy AG und der CLEEN Energy Einsparcontracting GmbH stattgefundenen Transaktionen wurden gemäß den gängigen Konsolidierungsschritten (Kapitalkonsolidierung, Aufwand/Ertrag, Schuldenkonsolidierung, Zwischenergebniseliminierung) im vorliegenden Zwischenabschluss neutralisiert.
Die funktionale Währung des Konzerns ist der Euro. Alle in der zu berichtenden Zwischenperiode angefallenen Geschäftsvorfälle fanden in der funktionalen Währung statt.
In der zu berichtenden Zwischenperiode sind folgende unterschiedliche Arten von Umsatzerlösen zur Anwendung gekommen.
Kauf:
Beschreibung: Der Kunde übernimmt die Ware oder bestätigt die ordnungsgemäße Montage. Die Rechnung wird ausgestellt und gemäß der Zahlungskondition fällig.
Umsatzrealisierung nach vorheriger Rechnungslegungsnorm: zeitpunktbezogen Umsatzrealisierung nach IFRS 15: zeitpunktbezogen
Beschreibung: Der Konzern unterfertigt mit dem Kunden einen Leasingvertrag. Dieser wird mittels einer Treuhandschaft für die Leasinggesellschaft gehalten. Nach Übernahme des fertigen Vertragswerkes wird eine Rechnung an die Leasinggesellschaft erstellt und diese zahlt die volle Summe abzüglich Zinsen aus. Die Forderung wird komplett an die Leasinggesellschaft abgetreten und ist deshalb sofort Umsatz. Umsatzrealisierung nach vorheriger Rechnungslegungsnorm: zeitpunktbezogen Umsatzrealisierung nach IFRS 15: zeitpunktbezogen
Beschreibung: Der Konzern kauft die Ware, liefert und montiert beim Kunden. Der Kunde schließt den Leasingvertrag direkt mit der Leasinggesellschaft, welche auch die Rechnung bezahlt.
Umsatzrealisierung nach vorheriger Rechnungslegungsnorm: zeitpunktbezogen Umsatzrealisierung nach IFRS 15: zeitpunktbezogen
Beschreibung: Das Contracting stellt eine neue Art der Finanzierung für Energieeffizienz-Maßnahmen dar. Im Unterschied zu bestehenden Lösungen am Markt wird dabei die gesamte Errichtung, Betrieb und Wartung der Anlage vom Konzern übernommen. Die Vertragslaufzeit für das Einspar-Contracting beträgt zwischen 10 und 20 Jahren und stellt langfristig prognostizierbare Umsätze für den Konzern dar. Nach dem Ablauf der Vertragslaufzeit kann der Kunde die Anlage kostenlos übernehmen oder den Vertrag verlängern. Sofern der Kunde keine Übernahme oder eine Verlängerung anstrebt, wird die Photovoltaik-Anlage vom Konzern abmontiert.
Umsatzrealisierung nach vorheriger Rechnungslegungsnorm: zeitraumbezogen Umsatzrealisierung nach IFRS 15: zeitraumbezogen
Verpflichtungen aus kurzfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Eine Schuld ist für den erwartungsgemäß zu zahlenden Betrag zu erfassen, wenn der Konzern gegenwärtig eine rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, diesen Betrag aufgrund einer vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung zu zahlen und die Verpflichtung verlässlich geschätzt zu werden.
Verpflichtungen für Beiträge zu beitragsorientierten Plänen wurden bis Ende 2019 gewährt und betrafen Tina Stricker, Erwin Stricker, Robert Kögl und Lukas Scherzenlehner. Diese Verpflichtungen werden als Aufwand erfasst.
Die Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen des Konzerns umfassen:
Wesentlich werden die Zinsaufwendungen durch folgende Sachverhalte beeinflusst:
Der Steueraufwand umfasst tatsächliche und latente Steuern. Tatsächliche Steuern und latente Steuern werden im Gewinn oder Verlust erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit einem Unternehmenszusammenschluss oder mit einem direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfassten Posten verbunden sind.
Tatsächliche Steuern sind die erwartete Steuerschuld oder Steuerforderung auf das für das Geschäftsjahr zu versteuernde Einkommen oder den steuerlichen Verlust, und zwar auf der Grundlage von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden, sowie alle Anpassungen der Steuerschuld für frühere Jahre. Der Betrag der erwarteten Steuerschuld oder Steuerforderung spiegelt den Betrag wider, der unter Berücksichtigung steuerlicher Unsicherheiten, sofern vorhanden, die beste Schätzung darstellt. Tatsächliche Steuerschulden beinhalten auch alle Steuerschulden, die als Folge der Festsetzung von Dividenden entstehen. Tatsächliche Steueransprüche und –schulden werden nur unter bestimmten Bedingungen saldiert. Diese Bedingungen waren zum Stichtag dieses Konzernzwischenabschlusses erfüllt. Des Weiteren hat der Konzern festgelegt, dass Zinsen und Strafen auf Ertragssteuern, einschließlich unsicherer Steuerposten, nicht die Definition von Ertragssteuern erfüllen und deshalb nach IAS 37 bilanziert werden.
Latente Steuern werden im Hinblick auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden für Konzernrechnungslegungszwecke und den verwendeten Beträgen für steuerliche Zwecke erfasst. Latente Steuern werden nicht erfasst für:
Ein latenter Steueranspruch für noch nicht genutzte steuerliche Verluste, noch nicht genutzte Steuergutschriften und abzugsfähige temporäre Differenzen wurden im Rahmen des vorliegenden Konzernzwischenabschlusses nicht angesetzt.
Nicht bilanzierte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag neu bewertet und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung gestatten wird.
Latente Steuern werden anhand der Steuersätze bewertet, die erwartungsgemäß auf temporäre Differenzen angewendet werden, sobald sie sich umkehren, und zwar unter Verwendung von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gültig oder angekündigt sind. Der zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Halbjahresfinanzberichts angewendete Steuersatz ist 25%. Da alle Kriterien gemäß IAS 12.74 erfüllt sind, wurden die latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden in der Konzernbilanz saldiert dargestellt.
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Die im Zwischenabschluss ausgewiesenen Vorräte betreffen im Wesentlichen Waren (LED Leuchten), die von externen Lieferanten zugekauft werden.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, einschließlich aktivierter Fremdkapitalkosten, abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für bestimmte Sachanlagen bei denen Rückbauverpflichtungen iSd IFRIC 1 vorliegen, wurden durch den Barwert dieser Verpflichtungen zum Anschaffungszeitpunkt erhöht. Die im Konzern vorhandenen Sachanlagen stellen sich wie folgt dar:
Wenn Teile einer Sachanlage unterschiedliche Nutzungsdauern haben, werden sie als gesonderte Posten (Hauptbestandteile) von Sachanlagen bilanziert. Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Zwischenabschlusses wurden für PV-Anlagen keine unterschiedlichen Nutzungsdauern für einzelne Teile der Sachanlagen definiert.
Die Abschreibung wird berechnet, um die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Sachanlagen abzüglich ihrer geschätzten Restwerte linear über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauern abzuschreiben. Die Abschreibung wird grundsätzlich im Gewinn oder Verlust erfasst.
Die geschätzten Nutzungsdauern für das laufende Jahr und Vergleichsjahre von bedeutenden Sachanlagen betragen:
Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restwerte werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ausgegebene Schuldinstrumente werden ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind, angesetzt. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden erstmals am Handelstag erfasst, wenn das Unternehmen Vertragspartei nach den Vertragsbestimmungen des Instruments wird.
Ein finanzieller Vermögenswert (außer einer Forderung aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente) oder eine finanzielle Verbindlichkeit wird beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis bewertet.
Bei der erstmaligen Erfassung wurden die finanziellen Vermögenswerte wie folgt eingestuft und bewertet:
Bei der erstmaligen Erfassung wurden die finanziellen Schulden wie folgt eingestuft und bewertet:
| Beschreibung | Folgebewertung |
|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte zu |
Diese Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. |
| beizulegenden Zeitwerten über die GuV (FVTPL) |
Nettogewinne und –verluste, einschließlich jeglicher Zins- oder Dividendenerträge, werden im Gewinn oder Verlust erfasst. |
| Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführte Anschaffungskosten |
Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode folgebewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden durch Wertminderungsaufwendungen gemindert. Zinserträge, Währungskursgewinne und – verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Ein Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung wird im Gewinn oder Verlust erfasst. |
Die Folgebewertung der finanziellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:
Die Folgebewertung der finanziellen Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskoten eingestuft und bewertet. Für Zusammengesetzte Finanzinstrumente (z.B. Wandelschuldverschreibungen) siehe Punkt K.
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und in der Bilanz als Nettobetrag ausgewiesen, wenn der Konzern einen gegenwärtigen, durchsetzbaren Rechtsanspruch hat, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und es beabsichtigt ist, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.
Die der Emission von Stammaktien unmittelbar zurechenbaren Kosten werden als Abzug vom Eigenkapital erfasst. Ertragssteuern in Bezug auf Transaktionskosten einer Eigenkapitaltransaktion werden in Übereinstimmung mit IAS 12 bilanziert.
Wenn im Eigenkapital ausgewiesenes gezeichnetes Kapital zugekauft wird, wird der gezahlte Betrag einschließlich der direkt zurechenbaren Kosten vom Eigenkapital abgezogen. Die erworbenen Anteile werden als eigene Anteile klassifiziert und in der Rücklage für eigene Anteile ausgewiesen. Werden eigene Anteile später veräußert oder erneut ausgegeben, wir der Erlös als Erhöhung des Eigenkapitals erfasst. Ein etwaiger Differenzbetrag ist innerhalb der Kapitalrücklagen zu berücksichtigen.
Durch den Konzern emittierte zusammengesetzte Finanzinstrumente umfassen Wandelanleihen in Euro, welche nach Wahl des Inhabers in Eigenkapitalanteile umgewandelt werden können, soweit die Zahl der ausgegebenen Aktien festgelegt ist und sich nicht durch Änderungen des beizulegenden Zeitwertes ändert.
Die Fremdkapitalkomponente des zusammengesetzten Finanzinstruments wird beim erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert einer ähnlichen Verbindlichkeit, die keine Option zur Umwandlung in Eigenkapital enthält, erfasst. Die Eigenkapitalkomponente wird beim erstmaligen Ansatz als Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert des zusammengesetzten Finanzinstruments und dem beizulegenden Zeitwert der Fremdkapitalkomponente erfasst. Direkt zurechenbare Transaktionskosten sind im Verhältnis der Buchwerte von Fremd- und Eigenkapitalkomponente des Finanzinstruments zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes zuzuordnen.
Im Rahmen der Folgebewertung wird die Fremdkapitalkomponente des zusammengesetzten Finanzinstruments zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bewertete. Die Eigenkapitalkomponente des zusammengesetzten Finanzinstruments wird mit dem beim erstmaligen Ansatz erfassten Wert fortgeführt.
Zinsen in Verbindung mit der finanziellen Verbindlichkeit werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Bei Umwandlung am Fälligkeitsdatum wir die finanzielle Verbindlichkeit in das Eigenkapital umgebucht, ohne dabei den Gewinn oder Verlust zu berühren.
Wesentliche nicht derivative finanzielle Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Konzernzwischenabschlusses bestehen in:
Der Konzern bilanziert Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste (ECL) derzeit ausschließlich für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Für die sonstigen Forderungen und Vermögenswerte werden keine Wertberichtigungen gebildet, das diese als vollständig werthaltig klassifiziert werden.
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus Umsätzen im Anwendungsbereich des IFRS 15 - deren Tilgung idR innerhalb der nächsten 12 Monate erfolgt - sieht IFRS 9 einige Vereinfachungen hinsichtlich der Erfassung erwarteter Kreditverluste vor. Die erwarteten jährlichen Ausfälle von Kundenzahlungen wurden anhand einer Abschreibungsmatrix in Anlehnung an IFRS 9.B5 ermittelt:
| Überfälligkeit seit xx Tagen Wertberichtigungsquote | |
|---|---|
| 0 | 1% |
| 1 bis 30 | 2% |
| 31 bis 90 | 3% |
| 91 und 180 | 20% |
| über 180 | 100% |
| Summe |
Die Höhe der Rückstellungen wird ermittelt, indem die erwarteten künftigen Cashflows mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst werden, der die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt sowie die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Die Aufzinsung wird als Finanzierungsaufwand dargestellt.
Der Konzern geht aktuell davon aus, dass alle im Rahmen des Einspar-Contractings auf den Liegenschaften der Kunden angebrachten Photovoltaik-Anlagen, am Ende der Vertragslaufzeit von diesen übernommen werden. Aufgrund dessen wurde keine Rückstellung gemäß IFRIC 1 angesetzt.
Bei Vertragsbeginn beurteilt der Konzern, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren.
Am Bereitstellungsdatum oder bei Änderung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, teilt der Konzern das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relevanten Einzelveräußerungspreise auf. Sofern unwesentliche Nichtleasingkomponenten (z.B. Serviceentgelte) enthalten sind, wird von einer Trennung in Leasing- und Nichtleasingkomponente abgesehen, sondern das Vertragsverhältnis gesamthaft als Leasingverhältnis behandelt
Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet, die der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit entsprechen, angepasst um am oder vor dem Bereitstellungsdatum geleistete Zahlungen, zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten sowie der geschätzten Kosten zur Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswertes oder zur Wiederherstellung des zugrunde liegenden Vermögenswertes bzw. des Standortes, an dem dieser sich befindet, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize.
Anschließend wird das Nutzungsrecht vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende des Leasingzeitraums linear abgeschrieben, es sei denn, das Eigentum an dem zugrundeliegenden Vermögenswert geht zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Konzern über oder in den Kosten des Nutzungsrechtes ist berücksichtigt, dass der Konzern eine Kaufoption wahrnehmen wird. In diesen Fällen wird das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswertes abgeschrieben, welche nach den Vorschriften für Sachanlagen ermittelt wird. Zusätzlich wird das Nutzungsrecht fortlaufend um Wertminderungen, sofern notwendig, berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst.
Erstmalig wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen, abgezinst mit dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz oder, wenn sich dieser nicht ohne Weiteres bestimmen lässt, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns. Normalerweise nutzt der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz.
Zur Ermittlung seines Grenzfremdkapitalzinssatz erlangt der Konzern Zinssätze von verschiedenen externen Finanzquellen und macht bestimmte Anpassungen, um die Leasingbedingungen und die Art des Vermögenswertes zu berücksichtigen.
Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen:
Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder (Zins-)Satzänderung verändern, wenn der Konzern seine Schätzung zu den voraussichtlichen Zahlungen im Rahmen einer Restwertgarantie anpasst, wenn der Konzern seine Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert oder sich eine de facto feste Leasingzahlung ändert.
Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwertes des Nutzungsrechtes vorgenommen bzw. wird diese erfolgswirksam vorgenommen, wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechtes auf null verringert hat.
Der Konzern hat beschlossen, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, sowie für kurzfristige Leasingverhältnisse, einschließlich IT-Ausstattung, nicht anzusetzen. Der Konzern erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen in Zusammenhang stehenden Leasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Aufwand.
Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, zu dem am Bewertungsstichtag in einem geordneten Geschäftsvorfall im Hauptmarkt oder, wenn keiner vorhanden ist, im vorteilhaftesten Markt, zu dem der Konzern zu diesem Zeitpunkt Zugang hat, ein Vermögenswert verkauft oder eine Schuld übertragen werden würde. Der beizulegende Zeitwert einer Schuld spiegelt das Risiko der Nichterfüllung wider.
Einige Rechnungslegungsmethoden und Anhangsangaben des Konzerns erfordern die Ermittlung beizulegender Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswert und Schulden.
Sofern verfügbar ermittelt der Konzern den beizulegenden Zeitwert eines Finanzinstruments auf Basis notierter Preise auf einem aktiven Markt für dieses Instrument. Ein Markt wird dann als aktiv angesehen, wenn Transaktionen für den jeweiligen Vermögenswert oder die jeweilige Verbindlichkeit in ausreichender Frequenz und in ausreichendem Umfang stattfinden, sodass Preisinformationen fortlaufend zur Verfügung stehen.
Sofern keine notierten Preise auf einem aktiven Markt existieren, verwendet der Konzern Bewertungstechniken, die die Verwendung relevanter, beobachtbarer Inputfaktoren maximieren und die Verwendung nicht beobachtbarer Inputfaktoren minimieren. In die verwendete Bewertungstechnik fließen alle Faktoren ein, die die Marktteilnehmer bei der Preisfindung einer solchen Transaktion berücksichtigen würden.
Hat der Vermögenswert oder eine Schuld, der bzw. die mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet wird, einen Geld- und einen Briefkurs, dann bewertet der Konzern Vermögenswerte bzw. Long-Positionen mit dem Geldkurs und Schulden bzw. Short-Positionen mit dem Briefkurs.
Der beste Nachweis für den beizulegenden Zeitwert beim erstmaligen Ansatz eines Finanzinstruments ist grundsätzlich der Transaktionspreis, das heißt der beizulegende Zeitwert der übertragenden oder erhaltenen Gegenleistung. Stellt der Konzern fest, dass beim erstmaligen Ansatz der beizulegende Zeitwert vom Transaktionspreis abweicht und der beizulegende Zeitwert weder a) durch einen notierten Preis auf einem aktiven Markt für einen identischen Vermögenswert oder eine identische Schuld nachgewiesen wird noch b) auf einer Bewertungstechnik basiert, in der alle nicht beobachtbaren Inputfaktoren als unwesentlich betrachtet werden können, dann ist dieses Finanzinstrument beim erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten.
Der Konzern ordnet seine Finanzinstrumente in die drei im Rahmen der Rechnungslegungsgrundsätze vorgeschriebenen Level ein, um einen Anhaltspunkt zur Verlässlichkeit der Inputfaktoren zur Verfügung zu stellen, die bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts verwendet werden:
Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Level der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit dem Level der Fair Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist.
Die seit dem Übergangsstichtag angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden mit Ausnahme der folgenden, erstmals anzuwendenden Standards und Interpretationen unverändert angewendet:
Die folgenden Standards bzw. Interpretationen wurden von der EU noch nicht übernommen:
Aus den erstmalig im Geschäftsjahr 2020 anzuwendenden Standards ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der CLEEN Energy AG.
Durch die COVID Pandemie wurde das Unternehmen mehrmals gezwungen auf Homeoffice umzustellen. Im ersten Lockdown ab März 2020 war es 6 Wochen nur sehr eingeschränkt möglich Montagetätigkeiten durchzuführen. In den Monaten März und April 2020 wurde Kurzarbeit in Anspruch genommen. Erfreulicherweise konnten in dieser Zeit trotz der Einschränkungen viele Aufträge im Segment Photovoltaik akquiriert werden. Nach Ende des 1. Lockdowns wurden die Montagetätigkeiten mit den Partnerunternehmen und teils auch mit Eigenpersonal massiv forciert. Im zweiten Lockdown gab es keine Einschränkungen hinsichtlich Realisierung und konnte diese weiter ausgebaut werden. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Konzernzwischenabschlusses ist der 3. Lockdown (26. Dezember 2020 bis voraussichtlich 7. Februar 2021) in Kraft. Aus derzeitiger Sicht kann bezüglich den wirtschaftlichen Folgen für den Konzern auf die Ausführungen zum zweiten Lockdown verwiesen werden.
Das Konzerneigenkapital beläuft sich auf TEUR -1.318 und ist negativ. Wesentlich wurde dieses negative Konzerneigenkapital unter anderem durch die Ausbuchung des Geschäfts- oder Firmenwerts im Rahmen der Überleitung von der bisherigen Rechnungslegung beeinflusst siehe hierzu auch Punkt 1
Es wird festgehalten, dass die (nachrangige) Wandelschuldverschreibungen in Höhe von TEUR 1.050 (Stand 31.12.2019) sowie das nachrangige Darlehen in Höhe von TEUR 130 nicht für die Ermittlung der Überschuldung iSd Insolvenzrechts herangezogen werden siehe hierzu auch Punkt 8
Von den zum 31.12.2019 begebenen (nachrangigen) Wandelschuldverschreibungen in Höhe von TEUR 1.050 wurde im März 2020 ein Betrag von TEUR 650 in Aktien gewandelt, sodass zusätzliche Liquidität und Eigenkapital in den Konzern geflossen ist siehe hierzu auch Punkt 8
Weiters wurde bereits im Jahr 2019 vom früheren Mehrheitsaktionär Erwin Stricker eine Option auf ein Aktienpaket eingeräumt, bei dessen Aufgriff im März 2020 TEUR 591 eigenkapitalstärkend dem Konzern zugeflossen sind siehe hierzu auch Punkt 4
Der Vorstand konnte aufgrund der Planungen für das laufende Geschäftsjahr zu jedem Zeitpunkt davon ausgehen, dass ausreichend Liquidität zur Bezahlung der Verbindlichkeiten vorhanden ist, und somit der Konzern seine Geschäftstätigkeit fortführen kann. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die Ausführungen zur Prognose 2021 unter Punkt 9.
Saisonale Schwankungen sind durch wetterbedingte Einflüsse insbesondere in den Wintermonaten gegeben. Hier können Montagearbeiten oftmals nur eingeschränkt bzw. nicht durchgeführt werden. Dies betrifft vorwiegend den Zeitraum November bis März.
Bei der Erstellung des Konzernzwischenabschlusses wird in größerem Umfang auf Schätzverfahren und Planungen zurückgegriffen als bei der jährlichen Berichterstattung. Der Konzernzwischenabschluss wurde in Euro (gerundet nach kaufmännischer Rundungsmethode) aufgestellt. Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können Rundungsdifferenzen auftreten.
Die Unternehmen im Konsolidierungskreis unterhalten diverse geschäftliche Beziehungen zu nahestehenden Personen. Zu den nahestehenden Personen gehören die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen sowie deren nahe Familienangehörige. Umfasst von der Erfassung sind hierbei insbesondere auch die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen jener Unternehmen, die entweder einen beherrschenden oder einen maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmen im Konsolidierungskreis ausüben, sowie deren nahe Familienangehörige.
Am 23.05.2019 wurde mit der Public Relations Agentur BSH advisors – Dr. Sabine Schnabel, LL.M. (NYU) (der Ehefrau des Aufsichtsrats Boris Maximilian Schnabel) ein Beratungsvertrag für strategische Kommunikation auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Dieser beinhaltet insbesondere die Unterstützung in der Medienarbeit sowie die laufende Investor Relations-Kommunikation für CLEEN Energy AG. Die Leistungen werden monatlich mit einem Pauschalbetrag von EUR 4.000,00 netto vergütet. Der Vertrag kann von beiden Seiten jeweils zum Monatsletzten unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden.
Herr Lukas Scherzenlehner und Herr Mag. Klaus Dirnberger sind seit 06.03.2020 Geschäftsführer der CLEEN Energy Einsparcontracting GmbH, wofür sie keinen zusätzlichen Entgeltsanspruch haben. Herr Mag. Klaus Dirnberger ist während des Geschäftsjahres als Vorstandsmitglied der CLEEN Energy AG als auch als Geschäftsführer der CLEEN Energy Einsparcontracting GmbH ausgeschieden.
Gegenüber den Personen, Herrn Lukas Scherzenlehner, Herrn Erwin Stricker und Frau Tina Stricker bestanden beitragsorientierte Pensionsversicherungen, die im Lauf des Jahres 2019 beendet wurden.
Der vom Aufsichtsrat genehmigte Vorstandsvertrag betreffend Klaus Dirnberger ist hinsichtlich der schuldrechtlichen Beziehung (insbesondere der Honoraransprüche) mit der alphaTeam Systemische Beratung GmbH geschlossen unter Beitritt von Klaus Dirnberger als persönlich verantwortlichen Vorstand der CLEEN Energy AG. Es liegt somit eine Entsendung eines organschaftlichen Vertreters durch eine Drittgesellschaft vor. Die alphaTeam Systemische Beratung GmbH hat bestätigt, dass derartige Leistungen seit Jahren zum Geschäftsgegenstand gehören und dass sie langjährig über einen eigenständigen, sich von dieser Tätigkeit abhebenden und vom Vorstand unabhängigen Betrieb verfügt. Deren geschäftsführende Gesellschafter sind Klaus Dirnberger und seine Ehefrau.
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern steht im Zusammenhang mit Nachforderungen an die Gesellschafter durch den geänderten Firmenwert im Zeitpunkt der Einbringung. Diese Forderung ist zwischenzeitlich fast vollständig beglichen. Mit Lukas Scherzenlehner liegt eine Vereinbarung vor, wie der offene Restbetrag über zum 30.06.2020 (TEUR 30) der gesamten Differenzhaftung bis Jahresende 2020 bezahlt wird.
| Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über Transaktionen mit nahestehenden Personen. | |
|---|---|
| -- | ------------------------------------------------------------------------------------------ |
| 1.1.-30.6. 2020 |
1.1.-30.6. 2019 |
|
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Gehälter und sonstige kurzfristig fällige Leistungen1 | 178 | 111 |
| Aufwendungen für Pensionsverpflichtungen | 0 | 20 |
| Beratungsaufwendungen | 53 | 0 |
1)Diese Position beinhaltet die fixen und variablen Vorstandsbezüge, die vom Beginn des Geschäftsjahres bis zum Bilanzstichtag ausbezahlt wurden, sowie die Aufsichtsratsvergütungen
Geschäftliche Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen wurden in der Berichtsperiode keine unterhalten. Als nahestehende Unternehmen wurden jene Unternehmen identifiziert, die entweder einen beherrschenden oder einen maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmen im Konsolidierungskreis ausüben.
Im März 2020 wurden 671.704 Aktien aus dem Aktienpaket von Herrn Erwin Stricker überwiegend von Investoren, die im Dezember 2019 bereits die Wandelschuldverschreibungen gezeichnet haben, aufgegriffen. Darunter befindet sich auch die Compass-Gruppe GmbH, die mit knapp 4% neue Aktionärin wurde. Weiters wurde der CLEEN Energy AG von diesen Aktionären rund TEUR 591 als Gesellschafterzuschuss zur Stärkung von Liquidität und Eigenkapital zugeführt.
185.440 Aktien (ca. 5% am Grundkapital) wurden per 10.04.2020 mittels Schenkungsvertrag zwischen Herrn Erwin Stricker und der CLEEN Energy AG unentgeltlich übertragen.
In der Hauptversammlung vom 30. Mai 2018 wurden zum 11. Punkt der Tagesordnung folgende Beschlüsse gefasst:
Die Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis 30.05.2023 Finanzinstrumente im Sinne von § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen, Genussrechte, mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 1.428.000,00, die auch das Umtausch- und/oder Bezugsrecht auf den Erwerb von insgesamt bis zu 1.428.000 Aktien der Gesellschaft einräumen können und/oder auch so ausgestaltet sind, dass ihr Ausweis als Eigenkapital erfolgen kann, auch in mehreren Tranchen und in unterschiedlicher Kombination, auszugeben, und zwar auch mittelbar im Wege der Garantie für die Emission von Finanzinstrumenten durch ein verbundenes Unternehmen der Gesellschaft mit Umtausch- und/oder Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft.
Für die Bedienung der Umtausch- und/oder Bezugsrechte kann der Vorstand das bedingte Kapital oder eigene Aktien oder eine Kombination aus bedingtem Kapital und eigenen Aktien verwenden.
Ausgabebetrag und Ausgabebedingungen der Finanzinstrumente sind vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzusetzen, wobei der Ausgabebetrag nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Aktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln ist.
Der Vorstand ist berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrates auszuschließen.
In der Hauptversammlung vom 30. Mai 2018 wurden weiters zum 12. Punkt der Tagesordnung folgende Beschlüsse gefasst:
Die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 1.428.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.428.000 neue auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten gemäß § 174 AktG, die unter Ausnutzung der in dieser Hauptversammlung eingeräumten Ermächtigung von der Gesellschaft ausgegeben werden, soweit die Gläubiger der Finanzinstrumente von ihrem Umtausch und/oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Aktienkurses in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln. Die neu ausgegebenen Aktien der bedingten Kapitalerhöhung sind im gleichen Maße wie die bereits bestehenden Aktien der Gesellschaft dividendenberechtigt. Der Vorstand ist ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu beschließen.
Die CLEEN Energy AG (die "Emittentin") hat auf den Inhaber lautende, festverzinsliche Wandelschuldverschreibungen (die "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 1.400.000,00 begeben.
Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 20. Dezember 2019 und endet vorbehaltlich der Wandlung durch den Anleihegläubiger mit Ablauf des 20. Dezember 2029. Die Laufzeit beträgt somit 120 Monate.
Die Schuldverschreibungen werden ab dem 20. Dezember 2019 (einschließlich) mit einem festen Zinssatz von 6,5 Prozent per annum verzinst. Die Zinsen sind endfällig. Der Zinsenlauf der Schuldverschreibungen endet am Tag, der dem (i) Fälligkeitstag bzw. (ii) falls vom Wandlungsrecht Gebrauch gemacht wird, der dem Wandlungstermin vorangeht.
Derzeit ist eine Börsennotierung der Schuldverschreibungen nicht beabsichtigt. Die Emittentin behält sich jedoch vor, die Einziehung der Schuldverschreibungen zum Handel am Vienna MTF der Wiener Börse zu beantragen. Investoren der Wandelschuldverschreibung haben im März 2020 TEUR 650,00 zum definierten Kurs von EUR 3,30 in Aktien gewandelt. Dadurch wird die Bonität verbessert, weil die betroffenen Schuldverschreibungsbeträge zu Eigenkapital werden. Daraus resultiert eine Erhöhung des Nennkapitals aufgrund der Wandlung um EUR 196.969,00 auf EUR 3.915.779,00 und ist nun aufgeteilt in 3.915.779 nennbetragslose und auf Inhaber lautende Stückaktien.
Die CLEEN Energy AG ist ein diversifizierter Konzern, dessen Erlöse und Gewinne aus unterschiedlichen Quellen stammen. Über die operativen Segmente wird in einer Art und Weise berichtet, die mit der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger übereinstimmt. Der Vorstand als Hauptentscheidungsträger betrachtet das Geschäft sowohl aus einer produktbezogenen als auch einer geografischen Sicht und legt folgende zwei berichtspflichtige Segmente fest.
Alle Geschäftsaktivitäten, die den oben genannten berichtspflichtigen Segmenten nicht eindeutig zugeordnet werden können und auch nicht laufend an den Vorstand berichtet werden, gelten für sich betrachtet als nicht berichtspflichtig und die Ergebnisse dieser Geschäftsaktivitäten werden in "Konzernfunktionen" dargestellt.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Segmentberichterstattung für die berichtspflichtigen Segmente für den Stichtag dieses Konzernzwischenabschlusses wie sie dem Vorstand übermittelt werden, und die Grundlage, auf der die Erlöse erfasst werden:
| 6 Monate 2020 | Photovoltaik TEUR |
LED TEUR |
Konzern funktionen TEUR |
Summe TEUR |
|---|---|---|---|---|
| Summe Segmenterlöse | 602 | 760 | 0 | 1.362 |
| Konzerninterne Umsatzerlöse | -253 | 0 | 0 | -253 |
| Umsatzerlöse von externen Kunden | 349 | 760 | 0 | 1.109 |
| Zeitlicher Ablauf der Erlöserfassung | ||||
| Zu einem bestimmten Zeitpunkt | 349 | 0 | 0 | 349 |
| Über Zeitraum | 0 | 760 | 0 | 760 |
| 349 | 760 | 0 | 1.109 | |
| Bereinigtes EBITDA | -144 | -326 | -9 | -479 |
| 6 Monate 2019 | ||||
| Summe Segmenterlöse | 300 | 1.554 | 0 | 1.854 |
| Konzerninterne Umsatzerlöse | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Umsatzerlöse von externen Kunden | 300 | 1.554 | 0 | 1.854 |
| Zeitlicher Ablauf der Erlöserfassung | ||||
| Zu einem bestimmten Zeitpunkt | 300 | 0 | 0 | 300 |
| Über Zeitraum | 0 | 1.554 | 0 | 1.554 |
| 300 | 1.554 | 0 | 1.854 | |
| Bereinigtes EBITDA | -74 | -385 | 0 | -459 |
| Summe Segmentvermögen | ||||
|---|---|---|---|---|
| 30.Juni 2020 | 1.823 | 863 | 603 | 3.289 |
| 31.Dezember 2019 | 0 | 599 | 898 | 1.498 |
| Summe Segmentverbindlichkeiten | ||||
| 30.Juni 2020 | 1.598 | 17 | 1.674 | 3.289 |
| 31.Dezember 2019 | 90 | 342 | 1.066 | 1.498 |
| Ergebnis vor Steuern | -624 | -578 | |
|---|---|---|---|
| Abschreibungen | -69 | -63 | |
| Finanzergebnis | -76 | -56 | |
| Bereinigtes EBITDA | -479 | -459 | |
| angabe | TEUR | TEUR | |
| Anhang | 30.06.2020 | 30.06.2019 | |
| 1.1.- | 1.1.- |
Der Vorstand bewertet die Ertragskraft der berichtspflichtigen Segmente auf Basis des bereinigten EBITDA. Dieser Bewertungsmaßstab schließt aufgegebene Geschäftsbereiche und Effekte aus einmaligen Aufwendungen in den Geschäftssegmenten, wie z. B. Restrukturierungsaufwendungen, Rechtskosten und Goodwill-Wertminderungen (sofern die Wertminderung aufgrund eines isolierten einmaligen Ereignisses beruht) aus. Ebenfalls ausgeschlossen sind die Effekte anteilsbasierter Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente sowie unrealisierte Gewinne/Verluste aus Finanzinstrumenten.
Zinserträge und -aufwendungen werden nicht den berichtspflichtigen Segmenten zugeordnet, weil diese Art von Geschäftsaktivität von der zentralen Rechnungswesen-Abteilung gesteuert wird, die die Barmittel des Konzerns verwaltet.
Verkäufe zwischen den berichtspflichtigen Segmenten werden zu Marktpreisen durchgeführt und die entsprechenden Umsätze im Zuge der Konsolidierung eliminiert. Der Umsatz von externen Kunden, der an den Vorstand berichtet wird, ist in einer Art bemessen, die der Bewertung in der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht. Vermögenswerte werden auf Basis der Geschäftsaktivitäten des berichtspflichtigen Segments und des physischen Standorts des Vermögenswerts verteilt.
Die Gesamtergebnisrechnung beinhaltet zum Stichtag dieses Konzernzwischenabschlusses keine Posten, die aufgrund Ihrer Art, Umfang oder Häufigkeit ungewöhnlich sind.
Grundsätzlich wird der Ertragssteueraufwand auf Grundlage des Körperschaftsteuersatzes errechnet, dieser beläuft sich auf 25% (Vergleichszeitraum bis zum 30. Juni 2019: 25%). Da zum Stichtag dieses Konzernzwischenabschlusses ein negatives Gesamtergebnis vorliegt, war kein Ertragssteueraufwand zu erfassen. Vielmehr wurden aufgrund der Unterschiede in den Wertmaßstäben zwischen Steuerrecht und IFRS aktive latente Steuern angesetzt. Dies Veränderung dieser aktiven latenten Steuern gegenüber der Vorperiode führt zu einem steuerlichen Ertrag.
Gegenüber dem nach vorherigen Rechnungslegungsnormen aufgestellten Abschluss zum 31.12.2019 haben folgende Veränderungen bis zum Stichtag dieses Konzernzwischenabschlusses stattgefunden:
Alle zum Stichtag dieses Konzernzwischenabschlusses ausgewiesenen verzinslichen Darlehen sind festverzinslich und lauten auf Euro. Ebenso werden diese zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Entsprechend haben diese keine Auswirkungen auf die Position des Konzerns im Hinblick auf Fremdwährungs- und Zinsänderungsrisiken.
Für alle zum Stichtag dieses Konzernzwischenabschlusses ausgewiesenen verzinslichen Darlehen werden laufend getilgt. Des Weiteren wurden den Darlehensgebern Besicherungen (z.B. Verpfändung Bankkonten, dingliche Besicherungen) eingeräumt.
In den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten wird ein nachrangiges Darlehen in der Höhe von TEUR 130 wie folgt in der Konzernbilanz ausgewiesen:
Gegenüber dem nach vorherigen Rechnungslegungsnormen aufgestellten Abschluss zum 31.12.2019 wurde die Fristigkeit aufgrund einer Vertragsänderung im Dezember 2020 angepasst. Ebenfalls wurde die bisher festgelegte "Endfälligkeit am 31.12.2020" auf "zu tilgen in 12 monatlichen Raten" beginnend mit 31.01.2021 bis zum 31.12.2021 geändert.
Für die zum Stichtag dieses Konzernzwischenabschlusses angewandten Rechnungslegungsgrundsätze im Zusammenhang mit der bilanziellen Behandlung von Finanzinstrumenten verweisen wir auf den Punkt 3.
Folgende Tabellen stellen die Buchwerte, Kategorien und beizulegende Zeitwerte sowie die Fair-Value-Hierarchie der Finanzinstrumente dar. In der Berichtsperiode wurden keine Umgliederungen zwischen den Hierarchiestufen vorgenommen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Konzern überwiegend Finanzinstrumente bilanziert, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Bei diesen Finanzinstrumenten unterscheiden sich die beizulegenden Zeitwerte mehrheitlich nicht wesentlich von den Buchwerten, da die Zinsforderungen/Zinsverbindlichkeiten entweder nahezu den aktuellen Marktsätzen entsprechen oder die Instrumente kurzfristig sind.
| Finanzinstrumente zum 30.06.2020 | Buchwerte in TEUR | Beizulegende Zeitwerte in TEUR | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kategorie nach IFRS 9 |
Finanzielle Vermögenswerte Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten |
GESAMT | Level 1 |
Level 2 |
Level 3 |
GESAMT |
| Vermögenswerte | |||||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 750 | 750 | 0 | ||||
| Forderungen gegenüber Gesellschaftern | 30 | 30 | 0 | ||||
| Sonstige Forderungen und Vermögenswerte | 235 | 235 | 0 | ||||
| Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen | 97 | 97 | 0 | ||||
| Schulden | |||||||
| Verzinsliche Darlehen | 2.457 | 2.457 | 0 | ||||
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 533 | 533 | 0 | ||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 673 | 673 | 0 | ||||
| Erhaltene Anzahlungen | 12 | 12 | 0 | ||||
| Wandelschuldverschreibungen | 339 | 339 | 0 |
| Finanzinstrumente zum 31.12.2019 | Buchwerte in TEUR | Beizulegende Zeitwerte in TEUR | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kategorie nach IFRS 9 |
Finanzielle Vermögenswerte Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten |
GESAMT | Level 1 |
Level 2 |
Level 3 |
GESAMT |
| Vermögenswerte | |||||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 370 | 370 | 0 | ||||
| Forderungen gegenüber Gesellschaftern | 38 | 38 | 0 | ||||
| Sonstige Forderungen und Vermögenswerte | 112 | 112 | 0 | ||||
| Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen | 130 | 130 | 0 | ||||
| Schulden | |||||||
| Verzinsliche Darlehen | 1.024 | 1.024 | 0 | ||||
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 453 | 453 | 0 | ||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 342 | 342 | 0 | ||||
| Erhaltene Anzahlungen | 0 | 0 | 0 | ||||
| Wandelschuldverschreibungen | 823 | 823 | 0 |
Im Berichtszeitraum gab es keine zu berichtenden sonstigen Verpflichtungen, Rechtsstreitigkeiten und Eventualverbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Parteien die nicht bereits ausreichend im vorliegenden Zwischenbericht berücksichtigt wurden.
Am 7. September 2020 haben der Vorstand Mag. Klaus Dirnberger und der Aufsichtsrat im Einvernehmen beschlossen, dass Herr Mag. Klaus Dirnberger mit sofortiger Wirkung sein Vorstand- Mandat zurücklegt. Herr Dirnberger steht seitdem als Berater für das Management zur Verfügung.
Im 2. Halbjahr wurde eine weitere Projektgesellschaft als 100% Tochtergesellschaft gegründet. Auch in dieser werden Contracting-Anlagen errichtet, finanziert und langfristig betrieben und somit ein Portfolio an Anlagen aufgebaut.
Im Herbst des Jahres 2020 konnten erste PV-Projekte in Deutschland akquiriert und errichtet werden. Durch den im Vergleich zu Österreich sehr hohen Strompreis ist dort Photovoltaik-Contracting wirtschaftlich sehr zukunftsträchtig.
Gemäß der veröffentlichten Ad-Hoc-Meldung der CLEEN Energy AG vom 27.11.2020 rechnet der Vorstand aufgrund des gewachsenen Auftragsbestandes und der anhaltenden Nachfrage für das Geschäftsjahr 2021 mit einem Umsatz von mehr als EUR 10 Mio. vor Eliminierung konzerninterner Vorgänge (Konsolidierung).
Aufgrund des verlängerten Lockdowns hat der Vorstand beschlossen, die für Freitag, den 22. Jänner 2021 einberufene 4. ordentliche Hauptversammlung auf den 5. Februar 2021 zu verschieben.


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