AI Terminal

MODULE: AI_ANALYST
Interactive Q&A, Risk Assessment, Summarization
MODULE: DATA_EXTRACT
Excel Export, XBRL Parsing, Table Digitization
MODULE: PEER_COMP
Sector Benchmarking, Sentiment Analysis
SYSTEM ACCESS LOCKED
Authenticate / Register Log In

CLEEN Energy AG

Interim / Quarterly Report Jan 22, 2021

775_ir_2021-01-22_dd913cee-13ea-428a-8f60-4092847a4cb5.pdf

Interim / Quarterly Report

Open in Viewer

Opens in native device viewer

HALBJAHRESFINANZBERICHT der CLEEN Energy AG

für das 1. Halbjahr 2020

vom 1.1.2020 bis 30.6.2020

Inhalt

Beschreibung des Unternehmens 1
Halbjahreslagebericht 5
1 Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage
1.1 Ertragslage 5
5
1.2 Vermögenlage 5
1.3 Finanzlage 6
2 Wichtige Ereignisse während der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 7
3 Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen 8
4 Wesentliche Risiken und Ungewissheiten in den restlichen sechs Monaten 9
5 Bericht über die Zweigniederlassungen 10
6 Mitarbeiter 10
7 Angaben zu Kapital-, Anteils, Stimm- und Kontrollrechten 11
8 Ausblick auf die restlichen sechs Monate im Geschäftsjahr 2020 12
Verkürzter Zwischenbericht zum 30.6.2020 14
Verkürzte Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 14
Verkürzte Konzern-Gesamtergebnisrechnung 15
Verkürzte Konzernbilanz
Verkürzte Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 18
Verkürzte Konzern-Kapitalflussrechnung 19
Anhang zum verkürzten Konzernzwischenabschluss zum Halbjahr 2020 20
1 Erstmalige Anwendung der IFRS auf den Konzernabschluss zum 31.12.2020 (IFRS
1.24ff.) 20
1.1 Übergangsstichtag 20
1.2 Überleitungsrechnungen zum Übergangsstichtag 22
2 Erstmalige Anwendung der IFRS auf den Konzernzwischenabschluss zum
30.06.2020 (IFRS 1.32ff.)
24
2.1
Unterschiede zum veröffentlichten Abschluss zum 30.06.2019
2.2
Überleitungsrechnungen zum veröffentlichten Abschluss zum 30.06.2019
2.3 Unterschiede zum veröffentlichten Abschluss zum 31.12.2019
2.4 Überleitungsrechnungen zum veröffentlichten Abschluss zum 31.12.2019 31
3 RechnungslegungsvorschriftenfürdenverkürztenKonzernzwischenabschluss
3.1
Allgemein
3.2 Wesentliche Rechnungslegungsmethoden 34
3.3 Anwendung von neuen und geänderten Standards 46
3.4 Auswirkungen COVID-19 46
3.5 Going-Concern 47
3.6 Saisonalität des Geschäfts 47
3.7
Berücksichtigung von Schätzungen
4 Sonstige Angaben
4.1 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen 48
4.2 Private Placement des Aktienpakets 49
4.3 Eigene Aktien 49
4.4 Wandelschuldverschreibungen 50
5 Segmentberichterstattung
6 Angaben und Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung 54
6.1 Wesentliche Posten 54
6.2 Ertragsteuern 54
7 Angaben und Erläuterungen zur Konzernbilanz
7.1 Finanzschulden 55
7.2 Bewertung von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert 56
8 Sonstige Verpflichtungen, Rechtstreitigkeiten und Eventualverbindlichkeiten59
9 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
59
10 Erklärung des Vorstandes
60

III

Beschreibung des Unternehmens

Die CLEEN Energy AG hat seit September 2019 ihren Sitz in Haag (Niederösterreich) und notiert seit 20. April 2017 im Standard Market der Wiener Börse im geregelten Freiverkehr.

Innovatives Geschäftsmodell für Energie

"Wir verbinden Ökologie und Ökonomie!"

Das innovative Geschäftsmodell der CLEEN Energy AG bietet sowohl Unternehmen als auch der öffentlichen Hand die Möglichkeit ihre Infrastruktur, mit Profit, energieeffizient und nachhaltig umzurüsten.

Dadurch verbessern unsere Kunden einerseits ihre Ergebnisse und leisten andererseits wichtige Beiträge im Kampf gegen den Klimawandel.

Energieeffizienzlösungen aus einer Hand

  • Gesamtkonzept auf den Kunden zugeschnitten
  • Komplettumrüstung von Gebäuden mit energieeffizienten Lösungen
  • Photovoltaik-Anlagen
  • LED-Beleuchtungskonzeption
  • Individuelle Konfigurierung
  • Wartung

Höchste Qualitätsansprüche

Wir verarbeiten bei allen Projekten ausschließlich hochwertige Markenprodukte, die eine langjährige Garantie und hohe Nutzungsdauern aufweisen. Die Montage wird durch unsere Mitarbeiter oder durch erfahrene Partnerunternehmen durchgeführt.

Drei Geschäftsfelder zur Verbindung von Ökologie und Ökonomie

Drei wachstumsfähige Geschäftsfelder wurden identifiziert (siehe Grafik), die zur Kernpositionierung der CLEEN Energy passen und für die bereits fachliche Kompetenz vorhanden war oder verstärkt werden konnten.

Das schon bisher wichtige umfassende Dienstleistungspaket ist auch bei der Erweiterung der Geschäftsbereiche ein wesentlicher Bestandteil und bietet gemeinsam mit den umfassenden Produktbereichen das "Rundum Sorglos Paket", wie es bei CLEEN Energy genannt wird.

Beschreibung des Unternehmensgegenstands

Im ersten Halbjahr 2019 wurde nach entsprechender Marktbeobachtung und Analyse der Geschäftsentwicklung der letzten Jahre eine Schärfung und Weiterentwicklung des strategischen Profils vorgenommen.

Die CLEEN Energy AG hat bis zum ersten Halbjahr 2019 die Umsätze im Wesentlichen mit dem Produktbereich LED und inhaltlich durch Projekte zur Stromeinsparung erwirtschaftet. Viele zufriedene namhaften Kunden und gute Referenzen mit hohem Kundennutzen konnten damit gewonnen werden.

Produktbereiche und Dienstleistungen

Vor allem die Aufnahme von Hard- und Software für Photovoltaik hat eine rasche Steigerung der Attraktivität der Lösungen von CLEEN Energy AG bewirkt. Ergänzt mit zusätzlichen Produktbereichen bietet das Unternehmen seither ein Gesamtpaket an, das zu einer wesentlichen Verbreiterung der Kundenbasis und einzigartigen Positionierung am Markt geführt hat.

Die CLEEN Energy AG bietet mehrere Modelle für die Umsetzung an. Vom klassischen Verkauf über Leasing bis zu einem Einspar-Contracting, bei dem die Einsparungen laufzeitabhängig mit dem Kunden geteilt werden.

Zusätzliches Projektvolumen durch Einspar-Contracting

Das CLEEN Energy Einspar-Contracting stellt eine neue Art der Finanzierung für Energieeffizienz-Maßnahmen dar. Im Unterschied zu bestehenden Lösungen am Markt wird dabei die gesamte Errichtung, Betrieb und Wartung der Anlage von CLEEN Energy übernommen. Darüber hinaus erfolgt eine rein erfolgsabhängige Vergütung, basierend auf der tatsächlich erzielten Kostenersparnis für den Kunden. Die Energieeinsparung (Stromkosten) wird zwischen Kunde und CLEEN Energy geteilt. Die Laufzeit für das Einspar-Contracting beträgt zwischen 10 und 20 Jahren und stellt langfristig prognostizierbare Umsätze für das Unternehmen dar. Nach dieser Laufzeit kann der Kunde die Anlage kostenlos übernehmen oder den Vertrag verlängern.

Beim Einspar-Contracting, das als Dienstleistung ausgestaltet ist, entsteht keine Verpflichtung die Anlage in der Bilanz zu aktivieren. Zusätzlich generiert der Kunde einen höheren freien Cashflow. Diese Variante stellt also die optimale Lösung für Unternehmen dar, die ihre Nachhaltigkeitsstrategie ohne zusätzliche Verbindlichkeiten und Bilanzbelastungen umsetzen wollen. Des Weiteren profitiert der Kunde während der gesamten Laufzeit vom Rundum-Sorglos Paket der CLEEN Energy AG: Beratung, Wartung, Optimierung, Austausch, Handling - alles wird übernommen.

Unsere Kunden profitieren daher ab dem ersten Tag durch reduzierte Energiekosten.

Dieser kundenfokussierte Ansatz des von uns entwickelten "Einspar-Contracting-Modells" ist am Markt stark nachgefragt.

Neben dem neuartigen Einspar-Contracting Modell bieten wir noch weitere Modelle an, wie z.B. individuelle Leasing-Finanzierungen.

Jedes Projekt wird auf den Kunden maßgeschneidert.

Vorteile für den Kunden:

  • Sofortige Kostenersparnis und Ergebnisverbesserung
  • Keine Investitionskosten
  • Keine Aktivierung der Anlage in der Bilanz
  • Keine Wartungs- / Instandhaltungskosten
  • Laufende Wartung, Optimierung und modernste Technik durch CLEEN Energy

Vorteile für CLEEN Energy:

  • Rasche Entscheidung beim Kunden, geringer Genehmigungsbedarf
  • Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Anbietern
  • Gesamtkonzept statt gestückelten Einzellösungen
  • Langfristige Verträge und planbare Einnahmen

Für die Projektumsetzung hat die CLEEN Energy AG im Jahr 2020 zwei 100%-ige Tochtergesellschaften nämlich die CLEEN Energy Einsparcontracting GmbH (1. Halbjahr 2020) und die CLEEN Energy Energiewende GmbH (2. Halbjahr 2020) gegründet, mit denen die Projekte im Geschäftsbereich Einspar-Contracting für die CLEEN Energy AG abgewickelt werden.

Halbjahreslagebericht

1 Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage

1.1 Ertragslage

Vorjahreszahlen im Text beziehen sich immer auf den Stichtag 30.06.2019

Die Umsätze mit externen Kunden sind aufgrund der Neuausrichtung im Bereich Photovoltaik und des Corona-bedingten Auftragsrückgangs im Bereich LED um rd. -30% gesunken. Die Fokussierung auf das neue Geschäftsmodell im Photovoltaik Bereich hat den Umsatzanteil in diesem Geschäftsfeld auf 37,8% (16,2%) gesteigert. Der Geschäftsbereich LED weist mit 62,2% im 1. Halbjahr 2020 noch den größten Anteil am Umsatz auf. Der Umsatz der Gesellschaft wurde fast vollständig in Österreich erwirtschaftet.

Umsätze mit externen
Kunden in TEUR nach
Segmente
HJ1-2020 Anteil HJ1-2019 Anteil
LED 760 68,6% 1.554 83,8%
PV/ Photovoltaik 349 31,4% 300 16,2%
Summe 1.109 100,0% 1.854 100,0%
Bestandsveränderung in
TEUR nach Segmente
HJ1-2020 Anteil HJ1-2019 Anteil
LED 48 25,1% - 0,0%
PV/ Photovoltaik 142 74,9% - 0,0%
Summe 190 100,0% - 0,0%
Gesamtsumme HJ1-2020 Anteil HJ1-2019 Anteil
LED 808 62,2% 1.554 83,8%
PV/ Photovoltaik 491 37,8% 300 16,2%
Summe 1.299 100,0% 1.854 100,0%

Das EBITDA ist um rd. TEUR -20 bzw. um rd. 4,4 Prozentpunkte im Vergleich zum 1. Halbjahr 2019 gesunken. Das Verhältnis zwischen Umsatz zuzüglich den Bestandsveränderungen und dem Materialaufwand und Aufwand aus bezogenen Herstellungsleistungen sank um rd. -1,5 Prozentpunkte auf 67,3%.

Der Personalaufwand ist um rd. TEUR 41 gesunken und hat rd. TEUR 462 (rd. TEUR 503) betragen. Diese Reduktion ist auf die Kurzarbeitsunterstützung in den Monaten März und April zurückzuführen. Das Verhältnis zwischen Umsatz zuzüglich den Bestandsveränderungen und dem Personalaufwand ist um rd. +8,4 Prozentpunkte auf 35,6% angestiegen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich um rd. TEUR -81 auf rd. TEUR 456 (rd. TEUR 538) reduziert. Das negative Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit hat sich um 5,1% auf rd. TEUR -548 (rd. TEUR 522) verschlechtert.

1.2 Vermögenslage

Vorjahreszahlen im Text beziehen sich immer auf den Stichtag 31.12.2019

in TEUR 30.06.2020 Anteil 31.12.2019 Anteil
langfristiges Vermögen 858 26,1% 627 41,8%
kurzfristiges Vermögen 2.431 73,9% 871 58,2%
Summe Vermögen 3.289 100,0% 1.498 100,0%
in TEUR 30.06.2020 Anteil 31.12.2019 Anteil
langfristige Schulden 2.023 43,9% 1.484 44,6%
kurzfristige Schulden 2.584 56,1% 1.841 55,4%
Summe Schulden 4.607 100,0% 3.325 100,0%
in TEUR 30.06.2020 Anteil 31.12.2019 Anteil
Reinvermögen -1.318 - -1.827 -
EK-Quote negativ negativ

Das langfristige Vermögen beträgt zum Stichtag dieses Konzernzwischenabschlusses rd. TEUR 858 (rd. TEUR 627), das kurzfristige Vermögen liegt bei rd. TEUR 2.431 (rd. TEUR 871). Die Bilanzsumme beträgt rd. TEUR 3.289 (rd. TEUR 1.498). Gegenüber dem 31.12.2019 hat sich das Reinvermögen zum 30.06.2020 wesentlich verbessert, ist aber weiterhin negativ. Die Erhöhung des Reinvermögens ist im Wesentlichen auf Kapitalzuführungen durch Gesellschafter zurückzuführen.

1.3 Finanzlage

Vorjahreszahlen im Text beziehen sich immer auf den Stichtag 30.06.2019

in TEUR HJ1-2020 HJ1-2019
Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit -1.843 -632
Cash Flow aus Investitionstätigkeit -232 0
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 2.042 631
Netto-
(Abnahme)/Zunahme der Zahlungsmittel
und Zahlungsmitteläquivalente
-32 -1
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu
Beginn der Periode
130 9
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
zum Ende der Periode
97 8

Die Entwicklung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ist wesentlich durch Kapitalzuführungen von außen (Gesellschafterkreis als auch Banken) geprägt.

2 Wichtige Ereignisse während der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres

Wandelschuldverschreibung begeben

Aufgrund der Genehmigungslage bei der CLEEN Energy AG können sehr kurzfristig und ohne Hauptversammlung Instrumente des Kapitalmarkts genutzt werden. Um einen Eigenanteil für Projektfinanzierungen sowie eine weitere Stärkung der liquiden Mittel verfügbar zu bekommen, wurde im Dezember 2019 eine 10 Jahre laufende und nachrangige Wandelschuldverschreibung in Höhe von T€ 1.400 begeben, worauf noch im Geschäftsjahr 2019 T€ 1.050 auf das Konto der CLEEN Energy AG eingezahlt wurde und im Jahr 2020 ein Zeichnungsschein mit T€ 350 einvernehmlich storniert wurde. Im März 2020 wurden Wandelschuldverschreibungen zur Nominale von T€ 650 in Aktien gewandelt. Auf die detaillierten Ausführungen im Anhang dieses Konzernzwischenabschlusses wird verwiesen.

Private Placement des Aktienpakets

Im März 2020 wurden 671.704 Aktien aus dem Aktienpaket von Herrn Erwin Stricker überwiegend von Investoren, die im Dezember 2019 bereits die Wandelschuldverschreibungen gezeichnet haben, aufgegriffen. Darunter befindet sich auch die Compass-Gruppe GmbH, die mit knapp 4% neue Aktionärin wurde. Weiters wurde der CLEEN Energy AG von diesen Aktionären rund T€ 591 als Gesellschafterzuschuss zur Stärkung von Liquidität und Eigenkapital zugeführt.

Wandlung von Wandelschuldverschreibungen

Im März 2020 wurden rd. T€ 650 Wandelschuldverschreibungen in 196.969 Aktien (5,03%) zum definierten Kurs von EUR 3,3 in Aktien gewandelt. Dadurch wird die Eigenkapitalquote verbessert, weil die als Fremdkapital ausgewiesenen Schuldverschreibungsbeträge in buchmäßiges Eigenkapital umgewandelt werden. Auf die detaillierten Ausführungen im Anhang dieses Konzernzwischenabschlusses wird verwiesen.

Eigene Aktien

185.440 Aktien (ca. 5% am Grundkapital) wurden mittels Schenkungsvertrag, der am 10.4.2020 vollzogen wurde, an in die CLEEN Energy AG übertragen. Bei der nächsten ordentlichen Hauptversammlung sollen die Regelungen für einen allfälligen Verkauf der eigenen Aktien beschlossen werden, woraus eine weitere Stärkung von Liquidität und Eigenkapital resultieren wird.

Gründung Tochtergesellschaft

Das neue Geschäftsmodell Contracting ist ein sehr finanzierungsintensives Anlagengeschäft. Am 6. März 2020 wurde deshalb die Projektgesellschaft CLEEN Energy Einsparcontracting GmbH als 100% Tochtergesellschaft gegründet. Für diese konnte gleich zu Beginn mit einer oberösterreichischen Regionalbank ein Finanzierungspaket über € 5 Mio. Euro geschnürt werden. Diese Tochter kauft, hält und betreibt die errichteten Contracting Anlagen langfristig. In der Tochtergesellschaft wird ein Portfolio an Photovoltaik-Anlagen aufgebaut.

Auswirkung der Covid19-Pandemie

Durch die COVID Pandemie wurde das Unternehmen mehrmals gezwungen auf Homeoffice umzustellen. Im ersten Lockdown ab März 2020 war es 6 Wochen nur sehr eingeschränkt möglich Montagetätigkeiten durchzuführen. In den Monaten März und April 2020 wurde Kurzarbeit in Anspruch genommen. Erfreulicherweise konnten in dieser Zeit trotz der Einschränkungen viele Aufträge im Segment Photovoltaik akquiriert werden. Nach Ende des 1. Lockdowns wurden die Montagetätigkeiten mit den Partnerunternehmen und teils auch mit Eigenpersonal massiv forciert. Im zweiten Lockdown gab es keine Einschränkungen hinsichtlich Realisierung und konnte diese weiter ausgebaut werden. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Konzernzwischenabschlusses ist der 3. Lockdown (26. Dezember 2020 bis voraussichtlich 7. Februar 2021) in Kraft. Aus derzeitiger Sicht kann bezüglich den wirtschaftlichen Folgen für den Konzern auf die Ausführungen zum zweiten Lockdown verwiesen werden.

3 Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen

Geschäfte mit wesentlicher Auswirkung auf die Finanzlage oder das Geschäftsergebnis

1.1.-30.6. 1.1.-30.6.
2020 2019
TEUR TEUR
Gehälter und sonstige kurzfristig fällige Leistungen1 178 111
Aufwendungen für Pensionsverpflichtungen 0 20
Beratungsaufwendungen 53 0

1)Diese Position beinhaltet die fixen und variablen Vorstandsbezüge, die vom Beginn des Geschäftsjahres bis zum Bilanzstichtag ausbezahlt wurden, sowie die Aufsichtsratsvergütungen

Auf die detaillierten Ausführungen im Anhang dieses Konzernzwischenabschlusses wird verwiesen.

Wesentliche Veränderungen gegenüber dem letzten Jahresfinanzbericht

Gegenüber den Ausführungen im letzten Jahresfinanzbericht zum 31.12.2019 hat es keine Veränderung mit wesentlicher Auswirkung bei den Geschäften mit nahestehenden Personen und Unternehmen während der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres gegeben.

4 Wesentliche Risiken und Ungewissheiten in den restlichen sechs Monaten

Beeinträchtigung durch Covid-19 Pandemie

Die Covid-19-Pandemie hat vor allem im März und April 2020 zu einer wesentlichen Einschränkung unserer Geschäftstätigkeit geführt. Aufgrund der guten Geschäftsentwicklung konnte die Corona Kurzarbeit Ende April beendet werden und die Montagetätigkeiten mit dem den externen Partnern ist ebenfalls im Lauf des Monat Mai laufend gesteigert worden. Auch im Oktober bzw. November des Geschäftsjahres 2020 ist man vom 2. Lockdown betroffen. Alle geplanten Montagen wurden weitgehend planmäßig abgeschlossen und eine erneute Kurzarbeit wurde durch den hohen Auftragsstand vermieden.

Auf Seite der Lieferanten konnten relevante Engpässe vermieden werden, weil laufend eine ausreichende Menge an Photovoltaik Modulen auf Lager gekauft wurden.

Die insgesamt moderne und Internet- und cloudbasierte IT Lösung hat sich somit zwei Mal im laufenden Geschäftsjahr nach der unerwarteten und erzwungenen Umstellung auf Homeoffice und dezentraler Arbeit bewährt. Es ist sehr gut gelungen, die Arbeit grundsätzlich aufrecht zu halten und die nötigen Abstimmungen untereinander über Telefon und Videotelefonate zu erledigen.

Inwieweit die Covid-19-Pandemie auf die Werthaltigkeit der in den restlichen sechs Monaten des Geschäftsjahres realisierten Kundenforderungen eine Auswirkung hat, wird als gering eingestuft jedoch kann derzeit noch nicht final beurteilt werden. Des Weiteren bleibt abzuwarten, wie sich die Covid-19-Pandemie die Geschäftstätigkeit im Geschäftsjahr 2021 auswirkt.

Risiko durch zu rasches Wachstum

Ausbau der Kapazität, Lernkurve in der Organisation

Der Konzern baut laufend die internen und zugekauften Kapazitäten aus, damit die Steigerung durch die im Geschäftsjahr 2020 bisher akquirierten Projekte planmäßig bewältigt werden. Aufgrund der mit zahlreichen Projekten gefüllten Projektpipeline wird von einem weiterhin steigenden Volumen an Auftragseingang und Umsatz ausgegangen. Darin liegt das Risiko von Schwierigkeiten oder Mehrkosten durch eine noch nicht voll eingespielte Organisation, die einer Lernkurve unterliegt.

Weiters besteht das Risiko, dass aufgrund des rasch steigenden Geschäftsvolumens aus Kapazitätsgründen bzw. Nicht-Verfügbarkeit von qualifizierten Subauftragnehmern oder aus Gründen, die beim Kunden liegen, die Realisierung der Umsätze länger als geplant brauchen oder dass ungeplante Kosten akzeptiert werden müssen.

Finanzierungsbedarf für Contracting

Im März 2020 wurde die CLEEN Energy Einsparcontracting GmbH als 100% Tochterunternehmen gegründet. Im Oktober 2020 wurde die CLEEN Energy Energiewende GmbH ebenfalls als 100% Tochter der AG im Firmenbuch eingetragen.

Während die Kauf- und Leasinggeschäfte weiterhin in der CLEEN Energy AG abgewickelt werden, werden die langfristigen Vertragsverhältnisse für die Anlagenstandorte von den Tochtergesellschaften abgeschlossen.

Die CLEEN Energy Einsparcontracting GmbH oder die CLEEN Energy Energiewende GmbH kauft dann von der Muttergesellschaft CLEEN Energy AG die Projekte zu marktüblichen Preisen und übernimmt die Finanzierung und erzielt die langjährigen Erträge. Für dieses Geschäftsfeld haben die Tochterunternehmen je ein Volumen für Bankenfinanzierung vereinbart, das dem Konzern in Verbindung mit den verfügbaren Förderungen ein im Vergleich zu den Vorjahren deutlich höheres Geschäftsvolumen ermöglicht. Die Finanzierung der operativen Tätigkeit des Konzerns erfolgt daher durch Banken, Verkäuferleasing und Lieferantenkredite. Die von den Banken eingeräumten Kredite sind weitgehend durch AWS-Haftungen besichert.

Im Laufe des Sommers 2020 wurde mit einer oberösterreichischen Regionalbank ein zweiter Finanzierungspartner gefunden, mit welchem auch bereits die ersten Projekte im Herbst 2020 durchgeführt werden. Die in Aussicht gestellten Finanzierungsvolumen werden für die geplanten Projekte für 2021 ausreichen. Speziell für Contracting-Anlagen wurde dazu eine Novelle zum Umweltförderungsgesetz beschlossen, die eine durch die Republik Österreich gedeckte Haftung des Austria Wirtschaftsservice (AWS) zur Umsetzung von Investitionen vorsieht. Die Förderrichtlinien für die Klimahaftungen sind in finaler Ausarbeitung beim Umweltministerium.

5 Bericht über die Zweigniederlassungen

Zum Stichtag dieses Konzernzwischenabschlusses bestehen keine Zweigniederlassungen.

6 Mitarbeiter

Zum Stichtag 30.6.2020 waren bei der CLEEN Energy AG 21 (21) Mitarbeiter beschäftigt. Diese haben zum Stichtag einem Vollzeitäquivalent von 19 (18,4) entsprochen.

7 Angaben zu Kapital-, Anteils, Stimm- und Kontrollrechten

Grundkapital und Aktien

Das Grundkapital beträgt seit der in der Hauptversammlung vom 30.5.2018 beschlossenen Kapitalerhöhung zum 31. Dezember 2019 EUR 3.718.810 und wurde am 31.3.2020 aufgrund der Wandlung um EUR 169.969 EUR auf 3.915.779 erhöht und ist nun in 3.915.779 nennbetragslose und auf Inhaber lautende Stückaktien aufgeteilt.

Die Aktien sind zum Amtlichen Handel der Wiener Börse zugelassen und notieren im Segment "standard market auction" (ISIN: AT0000A1PY49).

Inhaber Aktien 30.06.2020 31.12.2019 30.06.2019 31.12.2018
Aktien Anteil Aktien Anteil Aktien Anteil Aktien Anteil
Organe, Management 1.598.606 40,8247% 1.409.065 37,8902% 1.262.089 33,9380% 945.864 25,4346%
Lukas Scherzenlehner (CEO) 1.103.638 28,1844% 1.115.638 29,9999% 1.115.638 29,9999% 934.413 25,1267%
Klaus Dirnberger (COO) 103.497 2,6431% 103.497 2,7831% 103.497 2,7831% 3.497 0,0940%
Thomas Hirtenlehner (CFO) 12.000 0,3065% 0 0,0000% 0 0,0000% 0 0,0000%
Boris Schnabel (AR) 336.517 8,5939% 146.976 3,9522% 0 0,0000% 0 0,0000%
Michael Eisler (AR) 42.954 1,0969% 42.954 1,1550% 42.954 1,1550% 7.954 0,2139%
Aktionäre (Meldeschwelle) 1.287.857 32,8889% 1.787.455 48,0652% 1.934.431 52,0175% 2.250.040 60,5043%
Erwin Stricker 380 0,0097% 861.015 23,1530% 1.105.974 29,7400% 1.920.354 51,6389%
Alfred Luger 770.933 19,6879% 770.933 20,7306% 770.933 20,7306% 272.162 7,3185%
Michael Altrichter Bet.GmbH 297.251 7,5911% 57.524 1,5468% 57.524 1,5468% 57.524 1,5468%
Dr. Sabine Schnabel 219.293 5,6002% 97.983 2,6348% 0 0,0000% 0 0,0000%
Aktionäre unbekannt 843.876 21,5507% 522.290 14,0445% 522.290 14,0445% 522.906 14,0611%
Summe 3.730.339 95,2643% 3.718.810 100,0000% 3.718.810 100,0000% 3.718.810 100,0000%
CLEEN Energy eigene Aktien 185.440 4,7357% 0 0,0000% 0 0,0000% 0 0,0000%
Summe 3.915.779 100,0000% 3.718.810 100,0000% 3.718.810 100,0000% 3.718.810 100,0000%
Streubesitz (<4%) 1.002.707 25,6068% 668.741 17,98% 668.741 17,98% 534.357 14,37%

Es bestehen keine Beschränkungen von Stimmrechten oder zur Übertragung von Aktien.

Es bestehen keine besonderen Kontrollrechte für Inhaber von Aktien.

Es bestehen keine Kapitalbeteiligungen von Mitarbeitern, die das Stimmrecht nicht unmittelbar ausüben.

Die Vorstände erbringen ihre Leistungen auf Basis von mit der Gesellschaft abgeschlossenen Verträgen, in denen die auch Regelungen für die Beendigung enthalten sind und es gibt betreffend Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats keine Bestimmungen, die sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergeben.

Es bestehen keine Vereinbarungen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist und die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden. Es existieren keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.

Der Vorstand ist gemäß Ziffer 4.4 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital um bis zu EUR 1.785.000,-- (Euro eine Million siebenhundertfünfundachtzigtausend) durch Ausgabe von bis zu 1.785.000 (eine Million siebenhundertfünfundachtzigtausend) Stück neue, auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) der Gesellschaft gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, allenfalls auch in mehreren Tranchen, zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018) und den Ausgabebetrag, der nicht unter dem anteiligen Betrag der Stückaktien am bisherigen Grundkapital liegen darf, sowie die sonstigen Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen, (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage erfolgt, (ii) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgt und in Summe der rechnerisch auf die gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital der Gesellschaft die Grenze von 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung nicht übersteigt, oder (iii) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.

Es existieren keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft, dem Vorstand und den Aufsichtsratsmitgliedern für den Fall eines Kontrollwechsels. Weitere bedeutende Vereinbarungen, auf die ein Kontrollwechsel oder öffentliches Übernahmeangebot eine Auswirkung hätte, bestehen nicht.

8 Ausblick auf die restlichen sechs Monate im Geschäftsjahr 2020

Die Akquisition von Neukunden im Segment Photovoltaik und hier besonders beim Contracting bleibt auch im 2. Halbjahr 2020 auf hohem Niveau und es konnte eine Vielzahl an Aufträgen unterzeichnet werden. Sowohl mit Eigenpersonal als auch durch Hinzunahme von qualifizierten Subpartnern konnten die Montagekapazitäten signifikant erhöht werden. Dies führt, wie bereits per Adhoc vom 20. November sowie vom 27. November 2020 mitgeteilt, im Jahr 2020 zu einem Umsatzwachstum von zumindest 60% (rd. TEUR 5.345) vor Eliminierung konzerninterner Vorgänge (Konsolidierung).

Verkürzter Zwischenbericht zum 30.6.2020

Verkürzte Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.- 1.1.-
Anhang- 30.06.2020 30.06.2019
angabe TEUR TEUR
Fortzuführende Geschäftsbereiche
Umsatzerlöse 3. 1.109 1.851
Bestandsveränderungen 190 0
Sonstige betriebliche Erträge 14 3
Materialaufwand und Aufwand aus bezogenen Herstellungsleistungen -873 -1.272
Personalaufwand 3. -462 -503
Abschreibungen 3. -69 -63
Sonstige betriebliche Aufwendungen -456 -538
Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit -548 -522
Finanzerträge 3. 8 3
Finanzaufwendungen 3. -83 -59
Finanzergebnis -76 -56
Ergebnis vor Steuern -624 -578
Ertragsteueraufwendungen 6.2 35 32
Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen -589 -546
Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 0 0
Periodenergebnis (6 Monate) -589 -546
Periodenergebnis entfällt auf:
Den Eigentümern der CLEEN Energy AG -589 -546
Nicht beherrschende Anteile 0 0
Ergebnis je Aktie aus fortzuführenden Geschäftsbereichen, das den
Eigentümern des Mutterunternehmens zusteht:
Cents Cents
Unverwässertes Ergebnis je Aktie negativ negativ
Ergebnis je Aktie, das den Eigentümern des
Mutterunternehmens zusteht: Cents Cents
Unverwässertes Ergebnis je Aktie negativ negativ

Ein verwässertes Ergebnis je Aktie wurde nicht ermittelt, da der Ausübungspreis zum Zeitpunkt der Wandlung über dem Marktpreis (Referenzpreis pro Aktie lt. Wandlungsvereinbarung) liegt. Eine Verwässerung ist somit ausgeschlossen.

Verkürzte Konzern-Gesamtergebnisrechnung

Anhang- 1.1.-
30.06.2020
1.1.-
30.06.2019
angabe TEUR TEUR
Periodenergebnis (6 Monate) -589 -546
Sonstiges Ergebnis
Posten, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden
dürfen
0 0
Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden 0 0
Sonstiges Ergebnis für die 6 Monate, abzüglich Steuern 0 0
Gesamtergebnis für die 6 Monate -589 -546
Gesamtergebnis für die 6 Monate, zurechenbar:
Den Eigentümern der CLEEN Energy AG -589 -546
Gesamtergebnis für die 6 Monate, den Eigentümern
der CLEEN Energy AG zurechenbar, aus:
Fortzuführenden Geschäftsbereichen -589 -546

Die vorstehende verkürzte Konzern-Gesamtergebnisrechnung ist in Verbindung mit dem nachstehenden Anhang zu lesen.

Verkürzte Konzernbilanz

Anhang- 30.06.2020 31.12.2019
angabe TEUR TEUR
AKTIVA
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagen 3. 354 151
Nutzungsrechte 3. 474 475
Latente Steueransprüche 3. 29 0
Summe langfristige Vermögenswerte 858 627
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte 3. 1.319 222
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3. 750 370
Forderungen gegenüber Gesellschaftern 4.1 30 38
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 3. 235 112
Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen 97 130
Summe kurzfristige Vermögenswerte 2.431 871
Summe Aktiva 3.289 1.498
Anhang
angabe
30.06.2020
TEUR
31.12.2019
TEUR
SCHULDEN
Langfristige Schulden
Verzinsliche Darlehen 7.1 1.274 800
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (langfristig) 7.1 65 0
Leasingverbindlichkeiten 3. 341 358
Rückstellungen 3. 5 5
Wandelschuldverschreibungen 4.4 339 314
Latente Steuerschulden 3. 0 7
Summe langfristige Schulden 2.023 1.484
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Verbindlichkeiten
673 342
Erhaltene Anzahlungen 12 0
Verzinsliche Darlehen 7.1 1.183 224
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 7.1 468 453
Leasingverbindlichkeiten 3. 102 107
Rückstellungen 3. 144 207
Wandelschuldverschreibungen 4.4 0 509
Summe kurzfristige Schulden 2.584 1.841
Summe Schulden 4.607 3.325
Reinvermögen -1.318 -1.827
EIGENKAPITAL
Gezeichnetes Kapital 3. 3.730 3.719
Kapitalrücklagen gebunden 2. 1.077 581
Kapitalrücklagen frei 3. 1.161 570
Kumuliertes Ergebnis -7.286 -6.697
Auf die Eigentümer der CLEEN Energy AG entfallendes
Kapital und Rücklagen
Nicht beherrschende Anteile
-1.318
0
-1.827
0
Summe Eigenkapital -1.318 -1.827

Verkürzte Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

Anhang
angabe
Gezeichnetes
Kapital
TEUR
gebundene
Kapital
rücklage
TEUR
freie
Kapital
rücklage
TEUR
Kumulierte
Ergebnisse
TEUR
Summe
Eigenkapital
TEUR
Stand 1. Januar 2019 3.719 351 0 -5.118 -1.048
Periodenergebnis für 6 M -546 -546
Kapitalzufuhr Gesellschafter 570 570
Sonstiges Ergebnis 0 0
Summe Gesamtergebnis für 6 Monate 3.719 351 570 -5.665 -1.025
Dividendenauszahlung 0 0 0 0 0
Stand 30. Juni 2019 3.719 351 570 -5.665 -1.025

Anhang
angabe
Gezeichnetes
Kapital
TEUR
gebundene
Kapital
rücklage
TEUR
freie
Kapital
rücklage
TEUR
Kumulierte
Ergebnisse
TEUR
Summe
Eigenkapital
TEUR
Stand 1. Januar 2020 3.719 581 570 -6.697 -1.827
Periodenergebnis für 6 M -589 -589
Schenkung eigene Anteile 4.3 -185 185 0
Wandelschuldverschreibungen 4.4 196 311 507
Kapitalzufuhr Gesellschafter 4.2 591 591
Sonstiges Ergebnis 0 0
Summe Gesamtergebnis für 6 Monate 3.730 1.077 1.161 -7.286 -1.318
Dividendenauszahlung 0 0 0 0 0
Stand 30. Juni 2020 3.730 1.077 1.161 -7.286 -1.318

Die vorstehende verkürzte Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung ist in Verbindung mit dem nachstehenden Anhang zu lesen.

Verkürzte Konzern-Kapitalflussrechnung

1.1.- 1.1.-
Anhang- 30.06.2020 30.06.2019
angabe TEUR TEUR
Ergebnis vor Steuern -624 -578
Abschreibungen 69 63
Finanzierungsaufwendungen nicht zahlungswirksam -14 0
Gezahlte Zinsen für Finanzierungen 40 16
Veränderung der langfristigen Rückstellungen 0 0
Ertragsteuerzahlungen -2 0
Cash Flow aus dem Ergebnis -531 -499
Veränderung der Vorräte -1.097 -75
Veränderung der Forderungen -496 604
Veränderung der kurzfristigen Rückstellungen -62 -302
Veränderung der Verbindlichkeiten 344 -360
Cash Flow aus Working Capital -1.312 -133
Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit -1.843 -632
Auszahlungen für Sachanlagen -232 0
Cash Flow aus Investitionstätigkeit -232 0
Veränderung sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 80 -11
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden 8. 1.433 164
Einzahlungen Gesellschafter 5. 591 164
Einzahlung wegen Differenzhaftung 0 349
Gezahlte Zinsen für Finanzierungen -40 -16
Tilgungsanteil von Leasingzahlungen -22 -19
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 2.042 631
Netto- (Abnahme)/Zunahme der Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente -32 -1
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn der Periode 130 9
Netto- (Abnahme)/Zunahme der Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente -32 -1
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Ende der Periode 97 8

Die vorstehende verkürzte Konzern-Kapitalflussrechnung ist in Verbindung mit dem nachstehenden Anhang zu lesen.

Der Konzern hat sich dafür entschieden, gezahlte Zinsen für Finanzierungen im Finanzierungscashflow auszuweisen, sonstige gezahlte Zinsen werden im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit dargestellt.

Anhang zum verkürzten Konzernzwischenabschluss zum Halbjahr 2020

1 Erstmalige Anwendung der IFRS auf den Konzernabschluss zum 31.12.2020 (IFRS 1.24ff.)

Im März 2020 hat die CLEEN Energy AG (FN 460107d) als Muttergesellschaft Ihre 100%ige Tochtergesellschaft CLEEN Energy Einsparcontracting GmbH (FN 529541m) gegründet. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 245a des Unternehmensgesetzbuches (UGB) ist die CLEEN Energy AG verpflichtet Ihren Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufzustellen.

1.1 Übergangsstichtag

Der Übergangsstichtag für die erstmalige Anwendung der IFRS ist der 1. Jänner 2019. An diesem Übergangsstichtag wurden alle Vermögenswerte und Schulden gemäß IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards neu bewertet und in der auf diesem Übergangsstichtag aufzustellenden Eröffnungsbilanz angesetzt. Die aus dem Übergang auf IFRS resultierenden Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden nachfolgend beschrieben:

  • a) Sachanlagen: gemäß IFRIC 1 sind Unternehmen verpflichtet, Sachanlagen zu demontieren, zu entfernen und wiederherzustellen. In dieser Interpretation werden solche Verpflichtungen als "Rückstellungen für Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und ähnliche Verpflichtungen" bezeichnet. Gemäß IAS 16 umfassen die Anschaffungskosten von Sachanlagen die erstmalig geschätzten Kosten für die Demontage und das Entfernen des Gegenstands sowie die Wiederherstellung des Standorts, an dem er sich befindet, d. h. die Verpflichtung, die ein Unternehmen entweder bei Erwerb des Gegenstands eingeht oder anschließend, wenn es während einer gewissen Periode den Gegenstand zu anderen Zwecken als zur Herstellung von Vorräten nutzt. Bei der erstmaligen Anwendung wurde für die Mietereinbauten im Büro in Haag eine Rückstellung in Höhe von rd. TEUR 5 erfasst, die in gleicher Höhe den Anschaffungskosten der Mietereinbauten zugebucht wurde. Diese zusätzlichen Anschaffungskosten werden über einen Zeitraum von 15 Jahren abgeschrieben.
  • b) Geschäfts- oder Firmenwert: gemäß der herrschenden Interpretation des IFRS 3 kann ein Geschäftsoder Firmenwert gemäß IFRS 3 nur dann angesetzt werden, wenn sowohl der Erwerber als auch der Erworbene einen Geschäftsbetrieb darstellen. Da der Geschäfts- oder Firmenwert im letzten nach bisherigen Rechnungslegungsnormen aufgestellten Abschluss aus einer Verschmelzung entstanden ist bei der nur eine involvierte Gesellschaft einen Geschäftsbetrieb darstellte, handelte es sich hierbei um eine sogenannte "reverse asset acquisition" gemäß IFRS 3.B19. Der nach den bisherigen Rechnungslegungsnormen erfasste Geschäfts- oder Firmenwert wurde daher in Höhe von rd. TEUR - 1.680 in diesem Zwischenabschluss nicht mehr berücksichtigt.
  • c) Nutzungsrechte: Nutzungsrechte stellen immaterielle Vermögenswerte dar und werden gemäß IFRS 16 bilanziert. Nach IFRS 16 müssen Leasingnehmer alle Leasingverträge in Ihrer Bilanz als Nutzungsrecht erfassen und eine entsprechende Leasingverbindlichkeit ansetzen. Ausnahmen

hiervon gibt es lediglich für Leasingverhältnisse deren Laufzeit 12 Monate nicht überschreitet, sowie für geringwertige Vermögenswerte. Die in der Eröffnungsbilanz neu erfassten Nutzungsrechte setzen sich wie folgt zusammen:

  • a. Gebäude: rd. TEUR 422
  • b. Fuhrpark: rd. TEUR 106
  • c. EDV-Equipment: rd. TEUR 15

Diese neu erfassten Nutzungsrechte werden über die Laufzeit der Leasingverträge bzw. die wirtschaftliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben.

  • d) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: für Liefer- und Leistungsforderungen aus Umsätzen im Anwendungsbereich des IFRS 15 - deren Tilgung idR innerhalb der nächsten 12 Monate erfolgt - sieht IFRS 9 einige Vereinfachungen hinsichtlich der Erfassung erwarteter Kreditverluste vor. Die erwarteten jährlichen Ausfälle von Kundenzahlungen wurden anhand einer Abschreibungsmatrix in Anlehnung an IFRS 9.B5 ermittelt und führten zu einer zusätzlichen Forderungswertberichtigung in der Höhe von rd. TEUR -22.
  • e) Leasingverbindlichkeiten: korrespondierend zu den erfassten Nutzungsrechten wurde gemäß IFRS 16 eine Leasingverbindlichkeit eingestellt. Diese Leasingverbindlichkeiten werden jährlich mit dem, den Leasingverträgen zugrundeliegenden Zinssätzen aufgezinst.

Der IFRS 1 sieht im Anhang D ein Befreiungswahlrecht von der retrospektiven Anwendung bei Vereinbarungen mit Leasingverhältnissen (D9-D9E) vor. Demnach wird das Vorhandensein eines Leasingverhältnisses gemäß IFRS 16 zum Übergangsstichtag (1.1.2019) bestimmt. Der Leasingnehmer bewertet die Leasingverbindlichkeiten am Übergangsstichtag mit dem Barwert der verbleibenden Verpflichtungen und das Nutzungsrecht entweder mit dem Buchwert, der sich bei rückwirkender Anwendung des IFRS 16 ergeben hätte, oder mit dem gleichen Betrag wie die Leasingverbindlichkeit. Die CLEEN Energy AG hat sich dazu entschlossen das Nutzungsrecht zum Übergangszeitpunkt in der gleichen Höhe wie die Leasingverbindlichkeit zu bilanzieren.

  • f) Rückstellungen: korrespondierend zur Erfassung zusätzlicher Anschaffungskosten der Sachanlagen aus etwaigen Rückbauverpflichtungen wurde gemäß IFRIC 1 eine Rückstellung eingestellt. Diese Rückstellung wird jährlich aufgezinst, bis diese zum erwarteten Eintritt der Zahlungsverpflichtung in voller Höhe dotiert ist. Für die erstmalige Erfassung wurde ein unternehmensspezifischer Zinssatz herangezogen, wobei hier die Markterwartungen und die spezifischen Risiken des Unternehmens zu berücksichtigen waren.
  • g) Latente Steuern: latente Steuern waren aufgrund der durchgeführten Überleitungen von der bisherigen Rechnungslegung erforderlich. Für die sich ergebenen Unterschiede in den Wertansätzen nach Steuerrecht und nach IFRS wurden latente Steueransprüche als auch latente Steuerschulden ermittelt. Da alle Kriterien gemäß IAS 12.74 erfüllt sind, wurden die latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden in der Konzernbilanz saldiert dargestellt.

1.2 Überleitungsrechnungen zum Übergangsstichtag

a) Überleitung des nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen ausgewiesenen Eigenkapitals auf das Eigenkapital gemäß IFRS

Zum 1.1.2019
(Zeitpunkt des Übergangs)
Auswirkung des
Anhang Übergangs auf
in TEUR angabe UGB IFRS IFRS
Sachanlagen 1.1. a 150 5 155
Geschäfts- oder Firmenwert 1.1. b 1.680 -1.680 0
Nutzungsrechte 1.1. c 0 543 543
Latente Steueransprüche 1.1. g 1 8 8
Summe langfristige Vermögenswerte 1.831 -1.125 706
Vorräte 143 0 143
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen 1.1. d 808 -22 786
Forderungen gegenüber Gesellschaftern 624 0 624
Sonstige Forderungen und
Vermögenswerte 1.1. c 108 -9 98
Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen 9 0 9
Summe kurzfristige Vermögenswerte 1.692 -31 1.661
Bilanzsumme 3.523 -1.156 2.366
Verzinsliche Darlehen 928 0 928
sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
(langfristig) 175 0 175
Leasingverbindlichkeiten 1.1. e 0 433 433
Rückstellungen 1.1. f 0 5 5
Summe langfristige Schulden 1.102 438 1.540
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 578 0 578
Verzinsliche Darlehen 216 0 216
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 437 0 437
Leasingverbindlichkeiten 1.1. e 0 98 98
Rückstellungen 1.1. f 546 0 546
Summe kurzfristige Schulden 1.776 98 1.874
Summe Schulden 2.879 536 3.414
Summe Vermögenswerte abzgl. Schulden
(Reinvermögen) 644 -1.692 -1.048
Gezeichnetes Kapital 3.719 0 3.719
Kapitalrücklage gebunden 351 0 351
kumuliertes Ergebnis 1.1. a-g -3.426 -1.692 -5.118
Summe Eigenkapital 644 -1.692 -1.048
Zum 1.1.2019
(Zeitpunkt des Übergangs)
Summe Eigenkapital nach UGB 644
Ansatz von Entsorgungs-,
Wiederherstellungs- und ähnlicher 1.1. a
Verpflichtungen abzüglich Abschreibung 5
Anpassung Geschäfts- oder Firmenwert 1.1. b
-1.680
Erstmaliger Ansatz latenter Steuern 1.1. g 7
Angesetzte und gemäß IFRS 9.B5 ermittelte
Forderungswertberichtigungen
1.1. d
-22
Erstmaliger Ansatz von Nutzungsrechten 1.1. e
(Einmalgebühren) 2
-1.688
Steuerliche Auswirkungen hieraus 0
Summe Eigenkapitalanpassungen -1.688
Summe Eigenkapital nach IFRS -1.044

b) Überleitung des Gesamtergebnisses, das im letzten Abschluss nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen ausgewiesen wurde, auf das Gesamtergebnis derselben Periode nach IFRS. Den Ausgangspunkt für diese Überleitung bildet das Ergebnis nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen für die betreffende Periode.

Zum 1.1.2019
Auswirkung des (Zeitpunkt des Übergangs)
Anhang Übergangs auf
in TEUR angabe UGB IFRS IFRS
Umsatzerlöse 2.903 2.903
Sonstige betriebliche Erträge 27 27
Materialaufwand und Aufwand aus bezogenen
Herstellungsleistungen -1.805 -1.805
Personalaufwand -972 -972
Abschreibungen 1.1. b -251 -1.680 -1.932
Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.1. c-e -1.527 -20 -1.546
Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit -1.626 -1.700 -3.326
Finanzerträge 1 0 1
Finanzaufwendungen -95 0 -95
Finanzergebnis -94 0 -94
Ergebnis vor Steuern -1.720 -1.700 -3.421
Steuern vom Einkommen 1.1. g 1 8 8
Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen -1.720 -1.692 -3.412
Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 0 0 0
Periodenergebnis (12 Monate) -1.720 -1.692 -3.412
Sonstiges Ergebnis 0 0 0
Gesamtergebnis für 12 Monate -1.720 -1.692 -3.412
Zum 1.1.2019
(Zeitpunkt des Übergangs)
Anhang
angabe
Betriebs
ergebnis
Ergebnis vor
Steuern
Perioden
ergebnis
Gewinn nach UGB -1.626 -1.720 -1.720
Ausbuchung Geschäfts- oder Firmenwert 1.1. b -1.680 -1.680 -1.680
Erfassung der Forderungswertberichtigung gem.
IFRS 9.B5
1.1. d -22 -22 -22
Korrektur UGB-Ausweis der Leasingaufwendungen
iZm den gemäß IFRS 16 angesetzten
Leasingverbindlichkeiten
1.1. e 2 2 2
Latente Steuern 1.1. g 0 0 8
Summe der Anpassungen der Gewinn- und
Verlustrechnung
-1.700 -1.700 -1.692
Ergebnis nach IFRS -3.327 -3.420 -3.412

2 Erstmalige Anwendung der IFRS auf den Konzernzwischenabschluss zum 30.06.2020 (IFRS 1.32ff.)

Die Verpflichtung zur Aufstellung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, ist auch auf alle Zwischenperioden, die in das Geschäftsjahr der erstmaligen Anwendung fallen, anzuwenden. Somit wird der Halbjahresfinanzbericht zum 30.06.2020 erstmalig gemäß IAS 34, dem Standard für Zwischenabschlüsse, aufgestellt. Die aus dem Übergang auf IFRS resultierenden Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die bereits nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen aufgestellten und veröffentlichten Abschlüssen werden nachfolgend beschrieben:

2.1 Unterschiede zum veröffentlichten Abschluss zum 30.06.2019

  • a) Sachanlagen: die gemäß IFRIC 1 zum Übergangsstichtag erfassten zusätzlichen Anschaffungskosten wurden planmäßig um 6 Monate abgeschrieben. Dies führte im Vergleich zum bisher veröffentlichten Abschluss zu einer Erhöhung der Abschreibungen um rd. TEUR 0. Weitere Erläuterungen siehe oben im Kapitel Erstmalige Anwendung der IFRS auf den Konzernabschluss zum 31.12.2020 (IFRS 1.24ff.).
  • b) Geschäfts- oder Firmenwert: im bereits nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen aufgestellten und veröffentlichten Abschluss wurde der Firmenwert planmäßig abgeschrieben. Dies führte zum Stichtag 30.06.2019 zu Firmenwertabschreibungen in der Höhe von rd. TEUR 112. Da gemäß IFRS 3 kein Firmenwert angesetzt werden kann, war auch diese Firmenwertabschreibung in voller Höhe zu korrigieren. Weitere Erläuterungen siehe oben im Kapitel Erstmalige Anwendung der IFRS auf den Konzernabschluss zum 31.12.2020 (IFRS 1.24ff.).

c) Nutzungsrechte: die aktivierten Nutzungsrechte wurden planmäßig abgeschrieben und führten zu zusätzlichen Abschreibungen in Höhe von rd. TEUR 48. Weitere Erläuterungen siehe oben im Kapitel Erstmalige Anwendung der IFRS auf den Konzernabschluss zum 31.12.2020 (IFRS 1.24ff.).

Des Weiteren wurden im Zeitraum 1.1.2019 bis 30.06.2019 neue Leasingverhältnisse eingegangen, für die gemäß IFRS 16 Nutzungsrechte in der Höhe von TEUR 33 zu erfassen waren. Unter Berücksichtigung von Leasingvorauszahlungen in der Höhe von rd. TEUR 10 wurden korrespondierende Leasingverbindlichkeiten in der Höhe von rd. TEUR 23 angesetzt.

  • d) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: gemäß der angewendeten Abschreibungsmatrix in Anlehnung an IFRS 9.B5 wurden zusätzliche Forderungswertberichtigungen in Höhe von rd. TEUR 116 erfasst. Weitere Erläuterungen siehe oben im Kapitel Erstmalige Anwendung der IFRS auf den Konzernabschluss zum 31.12.2020 (IFRS 1.24ff.).
  • e) Leasingverbindlichkeiten: die Leasingverbindlichkeiten wurden über den Zeitraum 1.1.2019 bis 30.06.2019 mit dem, den Leasingverträgen zugrundeliegenden Zinssätzen aufgezinst. Dies führte im Vergleich zum bisher veröffentlichten Abschluss zu einer Verschiebung weg von den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (Leasingaufwand) hin zu den Zinsaufwendungen in Höhe von rd. TEUR 8. Die laufenden Leasingzahlungen, die unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (Leasingaufwand) ausgewiesen werden, haben die gemäß IFRS 16 angesetzte Leasingverbindlichkeit gekürzt. Dies führte im Vergleich zum bisher veröffentlichten Abschluss zu einer Reduktion der sonstigen betrieblichen Aufwendungen (Leasingaufwand) um rd. TEUR 51. Weitere Erläuterungen siehe oben im Kapitel Erstmalige Anwendung der IFRS auf den Konzernabschluss zum 31.12.2020 (IFRS 1.24ff.).
  • f) Rückstellungen: die gemäß IFRIC 1 erfasste Rückstellung wurde über den Zeitraum 1.1.2019 bis 30.06.2019 mit dem unternehmensspezifischen Zinssatz aufgezinst. Dies führte im Vergleich zum bisher veröffentlichten Abschluss zu einem zusätzlichen Zinsaufwand von rd. TEUR 0. Weitere Erläuterungen siehe oben im Kapitel Erstmalige Anwendung der IFRS auf den Konzernabschluss zum 31.12.2020 (IFRS 1.24ff.).
  • g) Latente Steuern: latente Steuern waren aufgrund der durchgeführten Überleitungen von der bisherigen Rechnungslegung erforderlich. Für die sich ergebenen Unterschiede in den Wertansätzen nach Steuerrecht und nach IFRS wurden latente Steueransprüche als auch latente Steuerschulden ermittelt. Da alle Kriterien gemäß IAS 12.74 erfüllt sind, wurden die latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden in der Konzernbilanz saldiert dargestellt.

2.2 Überleitungsrechnungen zum veröffentlichten Abschluss zum 30.06.2019

c) Überleitung des nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen ausgewiesenen Eigenkapitals auf das Eigenkapital gemäß IFRS

Zum 30.6.2019
(Vergleichszeitraum Zwischenabschluss)
Auswirkung des
Anhang Übergangs auf
in TEUR angabe UGB IFRS IFRS
Sachanlagen
Geschäfts- oder Firmenwert
2.1. a
2.1. b
158
1.568
5
-1.568
163
0
Nutzungsrechte 2.1. c 0 528 528
Latente Steueransprüche 2.1. g 1 39 40
Summe langfristige Vermögenswerte 1.727 -996 732
Vorräte 218 0 218
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen 2.1. d 899 -138 761
Forderungen gegenüber Gesellschaftern 95 0 95
Sonstige Forderungen und
Vermögenswerte 2.1. c 67 -18 49
Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen 8 0 8
Summe kurzfristige Vermögenswerte 1.287 -156 1.131
Bilanzsumme 3.014 -1.152 1.862
Verzinsliche Darlehen 928 0 928
sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
(langfristig) 181 0 181
Leasingverbindlichkeiten 2.1. e 0 404 404
Rückstellungen 2.1. f 0 5 5
Summe langfristige Schulden 1.109 410 1.518
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 218 0 218
Verzinsliche Darlehen 380 0 380
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 420 0 420
Leasingverbindlichkeiten 2.1. e 0 108 108
Rückstellungen 2.1. f 243 0 243
Summe kurzfristige Schulden 1.261 108 1.368
Summe Schulden 2.369 517 2.887
Summe Vermögenswerte abzgl. Schulden
(Reinvermögen) 645 -1.670 -1.025
Gezeichnetes Kapital 3.719 0 3.719
Kapitalrücklage gebunden 351 0 351
Kapitalrücklage frei 570 0 570
kumuliertes Ergebnis 2.1. a-g -3.995 -1.670 -5.665
Summe Eigenkapital 645 -1.670 -1.025
Zum 30.6.2019
(Vergleichszeitraum
Zwischenabschluss)
Summe Eigenkapital nach UGB 645
Ansatz von Entsorgungs-,
Wiederherstellungs- und ähnlicher
Verpflichtungen abzüglich Abschreibung
2.1. a
5
Nach dem Zeitpunkt des Übergangs nicht
weiter abgeschriebener Geschäfts- oder
Firmenwert
2.1. b
-1.568
Ansatz von Leasingverträgen abzüglich
Abschreibung
2.1. c
510
Angesetzte und gem. IFRS 9.B5 ermittelte
Forderungswertberichtigungen
2.1. d
-138
Ansatz von Leasingverbindlichkeiten
gemäß IFRS 16
2.1. e
-512
Ansatz der Rückstellung für Entsorgungs-,
Wiederherstellungs- und ähnlicher
Verpflichtungen
2.1. f
-5
-1.709
Steuerliche Auswirkungen hieraus 39
Summe Eigenkapitalanpassungen -1.670
Summe Eigenkapital nach IFRS -1.025

d) Überleitung des Gesamtergebnisses, das im letzten Abschluss nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen ausgewiesen wurde, auf das Gesamtergebnis derselben Periode nach IFRS. Den Ausgangspunkt für diese Überleitung bildet das Ergebnis nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen für die betreffende Periode.

(Vergleichszeitraum Zwischenabschluss)
Auswirkung des
Anhang Übergangs auf
in TEUR angabe UGB IFRS IFRS
Umsatzerlöse 1.851 0 1.851
Sonstige betriebliche Erträge 3 0 3
Materialaufwand und Aufwand aus bezogenen
Herstellungsleistungen
-1.272 0 -1.272
Personalaufwand -503 0 -503
Abschreibungen 2.1. b-c -128 65 -63
Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.1. e-f -472 -65 -538
Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit -521 0 -522
Finanzerträge 3 0 3
Finanzaufwendungen 2.1. e -51 -8 -59
Finanzergebnis -48 -8 -56
Ergebnis vor Steuern -569 -9 -578
Steuern vom Einkommen 2.1.g 0 31 32
Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen -569 23 -546
Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 0 0 0
Periodenergebnis (6 Monate) -569 23 -546
Sonstiges Ergebnis 0 0 0
Gesamtergebnis für 6 Monate -569 23 -546
Zum 30.6.2019
(Vergleichszeitraum Zwischenabschluss)
Anhang Betriebs Ergebnis vor Perioden
angabe ergebnis Steuern ergebnis
Gewinn nach UGB -521 -569 -569
Abschreibungen Nutzungsrechte 2.1. c -48 -48 -48
Korrektur Abschreibung Geschäfts- oder
Firmenwert
2.1. b 112 112 112
Abschreibung gemäß IFRIC 1 zusätzlich angesetzter
Anschaffungskosten
0 0 0
Anpassung der Forderungswertberichtigung gem.
IFRS 9.B5
2.1. d -116 -116 -116
Korrektur UGB-Ausweis der Leasingaufwendungen
iZm den gemäß IFRS 16 angesetzten
Leasingverbindlichkeiten
2.1. e 51 51 51
Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS
16
2.1. e 0 -8 -8
Latente Steuern 2.1. g 0 0 32
Summe der Anpassungen der Gewinn- und
Verlustrechnung -1 -9 23
Ergebnis nach IFRS -522 -578 -546

Zum 30.6.2019

2.3 Unterschiede zum veröffentlichten Abschluss zum 31.12.2019

  • a) Sachanlagen: die gemäß IFRIC 1 zum Übergangsstichtag erfassten zusätzlichen Anschaffungskosten wurden planmäßig um 12 Monate abgeschrieben. Dies führte im Vergleich zum bisher veröffentlichten Abschluss zu einer Erhöhung der Abschreibungen um rd. TEUR 0. Weitere Erläuterungen siehe oben im Kapitel Erstmalige Anwendung der IFRS auf den Konzernabschluss zum 31.12.2020 (IFRS 1.24ff.).
  • b) Geschäfts- oder Firmenwert: im bereits nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen aufgestellten und veröffentlichten Abschluss wurde der Firmenwert planmäßig abgeschrieben. Dies führte zum Stichtag 30.12.2019 zu Firmenwertabschreibungen in der Höhe von rd. TEUR 224. Da gemäß IFRS 3 kein Firmenwert angesetzt werden kann, war auch diese Firmenwertabschreibung in voller Höhe zu korrigieren. Weitere Erläuterungen siehe oben im Kapitel Erstmalige Anwendung der IFRS auf den Konzernabschluss zum 31.12.2020 (IFRS 1.24ff.).
  • c) Nutzungsrechte: die aktivierten Nutzungsrechte wurden planmäßig abgeschrieben und führten zu zusätzlichen Abschreibungen in Höhe von rd. TEUR 97. Des Weiteren führte eine unterjährige Anpassung der Leasingraten zu einer erfolgsneutralen Reduktion der Nutzungsrechte und er korrespondierenden Leasingverbindlichkeit in Höhe von rd. TEUR 3. Weitere Erläuterungen siehe oben im Kapitel Erstmalige Anwendung der IFRS auf den Konzernabschluss zum 31.12.2020 (IFRS 1.24ff.).
  • d) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: gemäß der angewendeten Abschreibungsmatrix in Anlehnung an IFRS 9.B5 wurden zusätzliche Forderungswertberichtigungen in Höhe von rd. TEUR 155 erfasst. Weitere Erläuterungen siehe oben im Kapitel Erstmalige Anwendung der IFRS auf den Konzernabschluss zum 31.12.2020 (IFRS 1.24ff.).
  • e) Leasingverbindlichkeiten: die Leasingverbindlichkeiten wurden über den Zeitraum 1.1.2019 bis 31.12.2019 mit dem, den Leasingverträgen zugrundeliegenden Zinssätzen aufgezinst. Dies führte im Vergleich zum bisher veröffentlichten Abschluss zu einer Verschiebung weg von den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (Leasingaufwand) hin zu den Zinsaufwendungen in Höhe von rd. TEUR 16. Die laufenden Leasingzahlungen, die unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (Leasingaufwand) ausgewiesen werden, haben die gemäß IFRS 16 angesetzte Leasingverbindlichkeit gekürzt. Dies führte im Vergleich zum bisher veröffentlichten Abschluss zu einer Reduktion der sonstigen betrieblichen Aufwendungen (Leasingaufwand) um rd. TEUR 104. Weitere Erläuterungen siehe oben im Kapitel Erstmalige Anwendung der IFRS auf den Konzernabschluss zum 31.12.2020 (IFRS 1.24ff.).
  • f) Rückstellungen: die gemäß IFRIC 1 erfasste Rückstellung wurde über den Zeitraum 1.1.2019 bis 31.12.2019 mit dem unternehmensspezifischen Zinssatz aufgezinst. Dies führte im Vergleich zum bisher veröffentlichten Abschluss zu einem zusätzlichen Zinsaufwand von rd. TEUR 0. Weitere Erläuterungen siehe oben im Kapitel Erstmalige Anwendung der IFRS auf den Konzernabschluss zum 31.12.2020 (IFRS 1.24ff.).
  • g) Wandelschuldverschreibungen: bei Wandelanleihen handelt es sich gemäß IFRS um zusammengesetzte Finanzinstrumente (compound Instruments), die sowohl eine Schuld- als auch eine Eigenkapitalkomponente beinhalten. Hierbei hat die Aufteilung nach der Restwertmethode zu erfolgen, sodass zuerst vom Emissionserlös der Fair-Value der Schuldkomponente abgezogen wird. Dieser Fair-Value der Schuldkomponente wurde nach IFRS 13 ermittelt und entspricht dem Barwert der erwarteten Auszahlungen (Zinsen und Tilgungsbeträge). Für die Ermittlung des Diskontierungssatzes konnte keine geeignete Peer-Group definiert werden. Es wurde daher der Diskontierungszinssatz aus den bisherigen Begebungen von Nachrangdarlehen, den vorliegenden Bankfinanzierungen und dem Zinssatz im Zeitpunkt der Begebung der Wandelanleihen abgeleitet und mit 9,0% festgelegt. Somit ergab sich eine Schuldkomponente in Höhe von rd. TEUR 823 und eine Eigenkapitalkomponente von rd. TEUR 230. Die Schuldkomponente wird je nach Fristigkeit unter den kurzfristigen bzw. den langfristigen Schulden ausgewiesen; die Eigenkapitalkomponente wurde den Kapitalrücklagen zugeordnet.
  • h) Latente Steuern: latente Steuern waren aufgrund der durchgeführten Überleitungen von der bisherigen Rechnungslegung erforderlich. Für die sich ergebenen Unterschiede in den Wertansätzen nach Steuerrecht und nach IFRS wurden latente Steueransprüche als auch latente Steuerschulden ermittelt. Da alle Kriterien gemäß IAS 12.74 erfüllt sind, wurden die latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden in der Konzernbilanz saldiert dargestellt.

2.4 Überleitungsrechnungen zum veröffentlichten Abschluss zum 31.12.2019

a) Überleitung des nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen ausgewiesenen Eigenkapitals auf das Eigenkapital gemäß IFRS

(Ende der letzten nach UGB dargestellten Periode) Zum 31.12.2019
Auswirkung des
Anhang Übergangs auf
in TEUR angabe UGB IFRS IFRS
Sachanlagen 2.3. a 147 4 151
Geschäfts- oder Firmenwert 2.3. b 1.456 -1.456 0
Nutzungsrechte 2.3. c 0 475 475
Latente Steueransprüche 2.3. h 2 -2 0
Summe langfristige Vermögenswerte 1.605 -978 627
Vorräte 222 0 222
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen 2.3. d 546 -177 370
Forderungen gegenüber Gesellschaftern 38 0 38
Sonstige Forderungen und
Vermögenswerte 2.3. c 120 -16 104
Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen 138 0 138
Summe kurzfristige Vermögenswerte 1.064 -193 871
Bilanzsumme 2.669 -1.171 1.498
Verzinsliche Darlehen 800 0 800
Leasingverbindlichkeiten 2.3. e 0 358 358
Rückstellungen 2.3. f 0 5 5
Wandelschuldverschreibungen 2.3. g 401 -87 314
Latente Steuerschulden 0 7 7
Summe langfristige Schulden 1.201 284 1.484
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 342 0 342
Verzinsliche Darlehen 224 0 224
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 453 0 453
Leasingverbindlichkeiten 2.3. e 0 107 107
Rückstellungen 2.3. f 207 0 207
Wandelschuldverschreibungen 2.3. g 651 -142 509
Summe kurzfristige Schulden 1.876 -36 1.841
Summe Schulden 3.077 248 3.325
Summe Vermögenswerte abzgl. Schulden
(Reinvermögen) -408 -1.419 -1.827
Gezeichnetes Kapital 3.719 0 3.719
Kapitalrücklage gebunden 2.3. g 351 230 581
Kapitalrücklage frei 570 0 570
kumuliertes Ergebnis 2.3. a-h -5.048 -1.649 -6.697
Summe Eigenkapital -408 -1.419 -1.827
(Ende der letzten nach UGB dargestellten Periode) Zum 31.12.2019
Summe Eigenkapital nach UGB -408
Ansatz von Entsorgungs-,
Wiederherstellungs- und ähnlicher
Verpflichtungen abzüglich Abschreibung
2.3. a 4
Nach dem Zeitpunkt des Übergangs nicht
weiter abgeschriebener Geschäfts- oder
Firmenwert
2.3. b -1.456
Ansatz von Leasingverträgen abzüglich
Abschreibung
2.3. c 459
Angesetzte und gem. IFRS 9.B5 ermittelte
Forderungswertberichtigungen
2.3. d -177
Ansatz von Leasingverbindlichkeiten
gemäß IFRS 16
Ansatz der Rückstellung für Entsorgungs-,
2.3. e -465
Wiederherstellungs- und ähnlicher
Verpflichtungen
2.3. f -5
Ansatz der Eigenkapitalkomponente der im
Dezember 2019 begebenen
Wandelschuldverschreibungen
2.3. g 230
-1.410
Steuerliche Auswirkungen hieraus -2
Summe Eigenkapitalanpassungen -1.412
Summe Eigenkapital nach IFRS -1.820

b) Überleitung des Gesamtergebnisses, das im letzten Abschluss nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen ausgewiesen wurde, auf das Gesamtergebnis derselben Periode nach IFRS. Den Ausgangspunkt für diese Überleitung bildet das Ergebnis nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen für die betreffende Periode.

Zum 31.12.2019 (Ende der letzten nach UGB dargestellten Periode)

Anhang Auswirkung des
Übergangs auf
in TEUR angabe UGB IFRS IFRS
Umsatzerlöse 3.341 0 3.341
Sonstige betriebliche Erträge 19 0 19
Materialaufwand und Aufwand aus bezogenen
Herstellungsleistungen
-2.371 0 -2.371
Personalaufwand -1.014 0 -1.014
Abschreibungen 2.3. b-c -257 127 -130
Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.3. e-f -1.252 -50 -1.302
Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit -1.534 77 -1.457
Finanzerträge 9 0 9
Finanzaufwendungen 2.3. e-f -99 -16 -115
Finanzergebnis -89 -16 -106
Ergebnis vor Steuern -1.623 60 -1.563
Steuern vom Einkommen 2.3. h 1 -17 -16
Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen -1.622 43 -1.579
Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 0 0 0
Periodenergebnis (6 Monate) -1.622 43 -1.579
Sonstiges Ergebnis 0 0 0
Gesamtergebnis für 6 Monate -1.622 43 -1.579

Zum 31.12.2019

(Ende der letzten nach UGB dargestellten Periode)
Anhang
angabe
Betriebs
ergebnis
Ergebnis vor
Steuern
Perioden
ergebnis
Gewinn nach UGB -1.534 -1.623 -1.622
Abschreibungen Nutzungsrechte 2.3. c -97 -97 -97
Korrektur Abschreibung Geschäfts- oder
Firmenwert
2.3. b 224 224 224
Abschreibung gemäß IFRIC 1 zusätzlich angesetzter
Anschaffungskosten
0 0 0
Anpassung der Forderungswertberichtigung gem.
IFRS 9.B5
2.3. d -155 -155 -155
Korrektur UGB-Ausweis der Leasingaufwendungen
iZm den gemäß IFRS 16 angesetzten
Leasingverbindlichkeiten 2.3. e 104 104 104
Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS
16 2.3. e 0 -16 -16
Latente Steuern 2.3. h 0 0 -17
Summe der Anpassungen der Gewinn- und
Verlustrechnung 76 60 43
Ergebnis nach IFRS -1.457 -1.563 -1.579

3 Rechnungslegungsvorschriften für den verkürzten Konzernzwischenabschluss

3.1 Allgemein

Der verkürzte Konzernzwischenabschluss zum 30. Juni 2020 wurde in Übereinstimmung mit den Vorschriften gemäß IAS 34 und den von der Europäischen Union (EU) anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) sowie den Interpretationen des IFRS Interpretations Committee erstellt. Die zusätzlichen Anforderungen von § 245a Abs. 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB) wurden erfüllt.

Der vorliegende verkürzte Konzernzwischenabschluss umfasst nicht alle Anhangsangaben, die üblicherweise in einem Abschluss für ein volles Geschäftsjahr enthalten sind. Entsprechend ist der vorliegende Konzernzwischenabschluss in Verbindung mit dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 und allen sonstigen öffentlichen Verlautbarungen der CLEEN Energy AG während der Zwischenberichtsperiode zu lesen. Um die erstmalige Anwendung der IFRS und dessen Auswirkung im Vergleich zu der bisher verwendeten Rechnungslegungsnorm besser verstehen und einschätzen zu können, haben wir diesen verkürzten Konzernzwischenabschluss um die Kapitel 1 und 2 ergänzt. Des Weiteren haben wir im Folgenden zusätzliche, nicht verpflichtende Anhangsangaben aufgenommen.

3.2 Wesentliche Rechnungslegungsmethoden

Der Konzern hat die nachstehenden Rechnungslegungsmethoden auf alle in diesem Konzernabschluss dargestellten Perioden stetig angewendet, es sei denn, es ist anders angegeben. Die folgenden Seiten enthalten Einzelheiten zu den im nachstehenden Inhaltsverzeichnis aufgeführten wesentlichen Rechnungslegungsmethoden.

  • A. Konsolidierungsgrundsätze
  • B. Fremdwährung
  • C. Erlöse aus Verträgen mit Kunden
  • D. Leistungen an Arbeitnehmer
  • E. Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen
  • F. Ertragssteuern
  • G. Vorräte
  • H. Sachanlagen
  • I. Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert
  • J. Finanzinstrumente
  • K. Gezeichnetes Kapital
  • L. Zusammengesetzte Finanzinstrumente
  • M. Wertminderungen nicht derivativer finanzieller Vermögenswerte
  • N. Sonstige Rückstellungen
  • O. Leasingverhältnisse
  • P. Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

A. Konsolidierungsgrundsätze

Der Konzern bilanziert Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode, wenn die erworbene Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten die Definition eines Geschäftsbetriebs erfüllt und der Konzern Beherrschung erlangt hat. Bei der Bestimmung, ob es sich bei einer bestimmten Gruppe von Aktivitäten und Vermögenswerten um einen Geschäftsbetrieb handelt, beurteilt der Konzern, ob die Gruppe der erworbenen Vermögenswerte und Aktivitäten mindestens einen Ressourceneinsatz und ein substantielles Verfahren umfasst und ob die erworbene Gruppe in der Lage ist, Leistungen zu erstellen. Dieser Konzern ist durch eine "reverse asset acquisition" gemäß IFRS 3.B19 entstanden. Der nach den vorherigen Rechnungslegungsnormen angesetzte Geschäfts- bzw. Firmenwert wurde in voller Höhe im Übergangszeitpunkt (1.1.2019) ausgebucht.

Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn er schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Im Zeitpunkt der Aufstellung dieses Zwischenabschlusses liegt ein Tochterunterunternehmen, die CLEEN Energy Einsparcontracting GmbH als 100%ige Tochtergesellschaft vor. Dieses Tochterunternehmen wurde von der CLEEN Energy AG im März 2020 gegründet, sodass kein Anwendungsbereich des IFRS 3 vorlag und keine Ermittlung eines Unterschiedsbetrages erforderlich war. Alle zwischen der CLEEN Energy AG und der CLEEN Energy Einsparcontracting GmbH stattgefundenen Transaktionen wurden gemäß den gängigen Konsolidierungsschritten (Kapitalkonsolidierung, Aufwand/Ertrag, Schuldenkonsolidierung, Zwischenergebniseliminierung) im vorliegenden Zwischenabschluss neutralisiert.

B. Fremdwährung

Die funktionale Währung des Konzerns ist der Euro. Alle in der zu berichtenden Zwischenperiode angefallenen Geschäftsvorfälle fanden in der funktionalen Währung statt.

C. Erlöse aus Verträgen mit Kunden

In der zu berichtenden Zwischenperiode sind folgende unterschiedliche Arten von Umsatzerlösen zur Anwendung gekommen.

Kauf:

Beschreibung: Der Kunde übernimmt die Ware oder bestätigt die ordnungsgemäße Montage. Die Rechnung wird ausgestellt und gemäß der Zahlungskondition fällig.

Umsatzrealisierung nach vorheriger Rechnungslegungsnorm: zeitpunktbezogen Umsatzrealisierung nach IFRS 15: zeitpunktbezogen

Leasing im Treuhandmodell:

Beschreibung: Der Konzern unterfertigt mit dem Kunden einen Leasingvertrag. Dieser wird mittels einer Treuhandschaft für die Leasinggesellschaft gehalten. Nach Übernahme des fertigen Vertragswerkes wird eine Rechnung an die Leasinggesellschaft erstellt und diese zahlt die volle Summe abzüglich Zinsen aus. Die Forderung wird komplett an die Leasinggesellschaft abgetreten und ist deshalb sofort Umsatz. Umsatzrealisierung nach vorheriger Rechnungslegungsnorm: zeitpunktbezogen Umsatzrealisierung nach IFRS 15: zeitpunktbezogen

Leasing:

Beschreibung: Der Konzern kauft die Ware, liefert und montiert beim Kunden. Der Kunde schließt den Leasingvertrag direkt mit der Leasinggesellschaft, welche auch die Rechnung bezahlt.

Umsatzrealisierung nach vorheriger Rechnungslegungsnorm: zeitpunktbezogen Umsatzrealisierung nach IFRS 15: zeitpunktbezogen

Contracting:

Beschreibung: Das Contracting stellt eine neue Art der Finanzierung für Energieeffizienz-Maßnahmen dar. Im Unterschied zu bestehenden Lösungen am Markt wird dabei die gesamte Errichtung, Betrieb und Wartung der Anlage vom Konzern übernommen. Die Vertragslaufzeit für das Einspar-Contracting beträgt zwischen 10 und 20 Jahren und stellt langfristig prognostizierbare Umsätze für den Konzern dar. Nach dem Ablauf der Vertragslaufzeit kann der Kunde die Anlage kostenlos übernehmen oder den Vertrag verlängern. Sofern der Kunde keine Übernahme oder eine Verlängerung anstrebt, wird die Photovoltaik-Anlage vom Konzern abmontiert.

Umsatzrealisierung nach vorheriger Rechnungslegungsnorm: zeitraumbezogen Umsatzrealisierung nach IFRS 15: zeitraumbezogen

D. Leistungen an Arbeitnehmer

Verpflichtungen aus kurzfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Eine Schuld ist für den erwartungsgemäß zu zahlenden Betrag zu erfassen, wenn der Konzern gegenwärtig eine rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, diesen Betrag aufgrund einer vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung zu zahlen und die Verpflichtung verlässlich geschätzt zu werden.

Verpflichtungen für Beiträge zu beitragsorientierten Plänen wurden bis Ende 2019 gewährt und betrafen Tina Stricker, Erwin Stricker, Robert Kögl und Lukas Scherzenlehner. Diese Verpflichtungen werden als Aufwand erfasst.

E. Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen

Die Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen des Konzerns umfassen:

  • Zinserträge
  • Zinsaufwendungen

Wesentlich werden die Zinsaufwendungen durch folgende Sachverhalte beeinflusst:

  • Verzinsung der Wandlungsanleihen
  • Verzinsung eines Nachrangdarlehens
  • Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16

F. Ertragssteuern

Der Steueraufwand umfasst tatsächliche und latente Steuern. Tatsächliche Steuern und latente Steuern werden im Gewinn oder Verlust erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit einem Unternehmenszusammenschluss oder mit einem direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfassten Posten verbunden sind.

Tatsächliche Steuern sind die erwartete Steuerschuld oder Steuerforderung auf das für das Geschäftsjahr zu versteuernde Einkommen oder den steuerlichen Verlust, und zwar auf der Grundlage von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden, sowie alle Anpassungen der Steuerschuld für frühere Jahre. Der Betrag der erwarteten Steuerschuld oder Steuerforderung spiegelt den Betrag wider, der unter Berücksichtigung steuerlicher Unsicherheiten, sofern vorhanden, die beste Schätzung darstellt. Tatsächliche Steuerschulden beinhalten auch alle Steuerschulden, die als Folge der Festsetzung von Dividenden entstehen. Tatsächliche Steueransprüche und –schulden werden nur unter bestimmten Bedingungen saldiert. Diese Bedingungen waren zum Stichtag dieses Konzernzwischenabschlusses erfüllt. Des Weiteren hat der Konzern festgelegt, dass Zinsen und Strafen auf Ertragssteuern, einschließlich unsicherer Steuerposten, nicht die Definition von Ertragssteuern erfüllen und deshalb nach IAS 37 bilanziert werden.

Latente Steuern werden im Hinblick auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden für Konzernrechnungslegungszwecke und den verwendeten Beträgen für steuerliche Zwecke erfasst. Latente Steuern werden nicht erfasst für:

  • temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten oder Schulden bei einem Geschäftsvorfall, bei dem es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt und der weder das bilanzielle Ergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst.
  • temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und gemeinschaftlich geführten Unternehmen, sofern der Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenzen zu steuern und des wahrscheinlich ist, dass sie sich in absehbarer Zeit nicht auflösen werden.
  • zu versteuernde temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz des Geschäfts- oder Firmenwertes.

Ein latenter Steueranspruch für noch nicht genutzte steuerliche Verluste, noch nicht genutzte Steuergutschriften und abzugsfähige temporäre Differenzen wurden im Rahmen des vorliegenden Konzernzwischenabschlusses nicht angesetzt.

Nicht bilanzierte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag neu bewertet und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung gestatten wird.

Latente Steuern werden anhand der Steuersätze bewertet, die erwartungsgemäß auf temporäre Differenzen angewendet werden, sobald sie sich umkehren, und zwar unter Verwendung von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gültig oder angekündigt sind. Der zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Halbjahresfinanzberichts angewendete Steuersatz ist 25%. Da alle Kriterien gemäß IAS 12.74 erfüllt sind, wurden die latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden in der Konzernbilanz saldiert dargestellt.

G. Vorräte

Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Die im Zwischenabschluss ausgewiesenen Vorräte betreffen im Wesentlichen Waren (LED Leuchten), die von externen Lieferanten zugekauft werden.

H. Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, einschließlich aktivierter Fremdkapitalkosten, abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für bestimmte Sachanlagen bei denen Rückbauverpflichtungen iSd IFRIC 1 vorliegen, wurden durch den Barwert dieser Verpflichtungen zum Anschaffungszeitpunkt erhöht. Die im Konzern vorhandenen Sachanlagen stellen sich wie folgt dar:

  • Investitionen in fremde Gebäude (Mietereinbauten): Anschaffungskosten
  • Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: Anschaffungskosten
  • Photovoltaik-Anlagen (im Weiteren "PV-Anlagen"): Herstellungskosten

Wenn Teile einer Sachanlage unterschiedliche Nutzungsdauern haben, werden sie als gesonderte Posten (Hauptbestandteile) von Sachanlagen bilanziert. Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Zwischenabschlusses wurden für PV-Anlagen keine unterschiedlichen Nutzungsdauern für einzelne Teile der Sachanlagen definiert.

Die Abschreibung wird berechnet, um die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Sachanlagen abzüglich ihrer geschätzten Restwerte linear über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauern abzuschreiben. Die Abschreibung wird grundsätzlich im Gewinn oder Verlust erfasst.

Die geschätzten Nutzungsdauern für das laufende Jahr und Vergleichsjahre von bedeutenden Sachanlagen betragen:

  • Investition in fremde Gebäude: 10 bis 20 Jahre Nutzungsdauer
  • Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: 2 bis 10 Jahre Nutzungsdauer
  • PV-Anlagen: Vertragslaufzeit des Kundenvertrages, da grundsätzlich die PV-Anlage nach Ende der Vertragslaufzeit vom Kunden übernommen wird. Die Vertragslaufzeit beläuft sich bei PV-Anlagen grundsätzlich auf 20 Jahre.

Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restwerte werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.

I. Finanzinstrumente

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ausgegebene Schuldinstrumente werden ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind, angesetzt. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden erstmals am Handelstag erfasst, wenn das Unternehmen Vertragspartei nach den Vertragsbestimmungen des Instruments wird.

Ein finanzieller Vermögenswert (außer einer Forderung aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente) oder eine finanzielle Verbindlichkeit wird beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis bewertet.

Bei der erstmaligen Erfassung wurden die finanziellen Vermögenswerte wie folgt eingestuft und bewertet:

  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: fortgeführte Anschaffungskosten
  • Forderungen gegenüber Gesellschaftern: beizulegender Zeitwert über die GuV (FVTPL)
  • Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände: fortgeführte Anschaffungskosten

Bei der erstmaligen Erfassung wurden die finanziellen Schulden wie folgt eingestuft und bewertet:

  • Verzinsliche Darlehen: fortgeführte Anschaffungskosten
  • Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten: fortgeführte Anschaffungskosten
  • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: fortgeführte Anschaffungskosten
  • Wandelschuldverschreibungen: fortgeführte Anschaffungskosten
Beschreibung Folgebewertung
Finanzielle
Vermögenswerte zu
Diese
Vermögenswerte
werden
zum
beizulegenden
Zeitwert
folgebewertet.
beizulegenden
Zeitwerten über die GuV
(FVTPL)
Nettogewinne und –verluste, einschließlich jeglicher Zins- oder Dividendenerträge,
werden im Gewinn oder Verlust erfasst.
Finanzielle
Vermögenswerte zu
fortgeführte
Anschaffungskosten
Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der
Effektivzinsmethode folgebewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden durch
Wertminderungsaufwendungen gemindert. Zinserträge, Währungskursgewinne und –
verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Ein Gewinn
oder Verlust aus der Ausbuchung wird im Gewinn oder Verlust erfasst.

Die Folgebewertung der finanziellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:

Die Folgebewertung der finanziellen Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:

Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskoten eingestuft und bewertet. Für Zusammengesetzte Finanzinstrumente (z.B. Wandelschuldverschreibungen) siehe Punkt K.

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und in der Bilanz als Nettobetrag ausgewiesen, wenn der Konzern einen gegenwärtigen, durchsetzbaren Rechtsanspruch hat, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und es beabsichtigt ist, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.

J. Gezeichnetes Kapital

Die der Emission von Stammaktien unmittelbar zurechenbaren Kosten werden als Abzug vom Eigenkapital erfasst. Ertragssteuern in Bezug auf Transaktionskosten einer Eigenkapitaltransaktion werden in Übereinstimmung mit IAS 12 bilanziert.

Wenn im Eigenkapital ausgewiesenes gezeichnetes Kapital zugekauft wird, wird der gezahlte Betrag einschließlich der direkt zurechenbaren Kosten vom Eigenkapital abgezogen. Die erworbenen Anteile werden als eigene Anteile klassifiziert und in der Rücklage für eigene Anteile ausgewiesen. Werden eigene Anteile später veräußert oder erneut ausgegeben, wir der Erlös als Erhöhung des Eigenkapitals erfasst. Ein etwaiger Differenzbetrag ist innerhalb der Kapitalrücklagen zu berücksichtigen.

K. Zusammengesetzte Finanzinstrumente

Durch den Konzern emittierte zusammengesetzte Finanzinstrumente umfassen Wandelanleihen in Euro, welche nach Wahl des Inhabers in Eigenkapitalanteile umgewandelt werden können, soweit die Zahl der ausgegebenen Aktien festgelegt ist und sich nicht durch Änderungen des beizulegenden Zeitwertes ändert.

Die Fremdkapitalkomponente des zusammengesetzten Finanzinstruments wird beim erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert einer ähnlichen Verbindlichkeit, die keine Option zur Umwandlung in Eigenkapital enthält, erfasst. Die Eigenkapitalkomponente wird beim erstmaligen Ansatz als Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert des zusammengesetzten Finanzinstruments und dem beizulegenden Zeitwert der Fremdkapitalkomponente erfasst. Direkt zurechenbare Transaktionskosten sind im Verhältnis der Buchwerte von Fremd- und Eigenkapitalkomponente des Finanzinstruments zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes zuzuordnen.

Im Rahmen der Folgebewertung wird die Fremdkapitalkomponente des zusammengesetzten Finanzinstruments zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bewertete. Die Eigenkapitalkomponente des zusammengesetzten Finanzinstruments wird mit dem beim erstmaligen Ansatz erfassten Wert fortgeführt.

Zinsen in Verbindung mit der finanziellen Verbindlichkeit werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Bei Umwandlung am Fälligkeitsdatum wir die finanzielle Verbindlichkeit in das Eigenkapital umgebucht, ohne dabei den Gewinn oder Verlust zu berühren.

L. Wertminderungen nicht derivativer finanzieller Vermögenswerte

Wesentliche nicht derivative finanzielle Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Konzernzwischenabschlusses bestehen in:

  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten
  • Sonstige Forderungen und Vermögenswerte (z.B. Finanzamt, Bareinbehalt Bank für aws Finanzierung) die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten
  • Forderungen gegenüber Gesellschaftern die Folgebewertung erfolgt zum Fair-Value über die GuV (FVTPL), da unseres Erachtens das SPPI-Kriterium des IFRS 9 nicht erfüllt ist.

Der Konzern bilanziert Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste (ECL) derzeit ausschließlich für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Für die sonstigen Forderungen und Vermögenswerte werden keine Wertberichtigungen gebildet, das diese als vollständig werthaltig klassifiziert werden.

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus Umsätzen im Anwendungsbereich des IFRS 15 - deren Tilgung idR innerhalb der nächsten 12 Monate erfolgt - sieht IFRS 9 einige Vereinfachungen hinsichtlich der Erfassung erwarteter Kreditverluste vor. Die erwarteten jährlichen Ausfälle von Kundenzahlungen wurden anhand einer Abschreibungsmatrix in Anlehnung an IFRS 9.B5 ermittelt:

Überfälligkeit seit xx Tagen Wertberichtigungsquote
0 1%
1 bis 30 2%
31 bis 90 3%
91 und 180 20%
über 180 100%
Summe

M. Sonstige Rückstellungen

Die Höhe der Rückstellungen wird ermittelt, indem die erwarteten künftigen Cashflows mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst werden, der die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt sowie die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Die Aufzinsung wird als Finanzierungsaufwand dargestellt.

Besonderheit Einspar-Contracting:

Der Konzern geht aktuell davon aus, dass alle im Rahmen des Einspar-Contractings auf den Liegenschaften der Kunden angebrachten Photovoltaik-Anlagen, am Ende der Vertragslaufzeit von diesen übernommen werden. Aufgrund dessen wurde keine Rückstellung gemäß IFRIC 1 angesetzt.

N. Leasingverhältnisse

Bei Vertragsbeginn beurteilt der Konzern, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren.

Der Konzern als Leasingnehmer:

Allgemein:

Am Bereitstellungsdatum oder bei Änderung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, teilt der Konzern das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relevanten Einzelveräußerungspreise auf. Sofern unwesentliche Nichtleasingkomponenten (z.B. Serviceentgelte) enthalten sind, wird von einer Trennung in Leasing- und Nichtleasingkomponente abgesehen, sondern das Vertragsverhältnis gesamthaft als Leasingverhältnis behandelt

Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet, die der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit entsprechen, angepasst um am oder vor dem Bereitstellungsdatum geleistete Zahlungen, zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten sowie der geschätzten Kosten zur Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswertes oder zur Wiederherstellung des zugrunde liegenden Vermögenswertes bzw. des Standortes, an dem dieser sich befindet, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize.

Anschließend wird das Nutzungsrecht vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende des Leasingzeitraums linear abgeschrieben, es sei denn, das Eigentum an dem zugrundeliegenden Vermögenswert geht zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Konzern über oder in den Kosten des Nutzungsrechtes ist berücksichtigt, dass der Konzern eine Kaufoption wahrnehmen wird. In diesen Fällen wird das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswertes abgeschrieben, welche nach den Vorschriften für Sachanlagen ermittelt wird. Zusätzlich wird das Nutzungsrecht fortlaufend um Wertminderungen, sofern notwendig, berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst.

Erstmalig wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen, abgezinst mit dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz oder, wenn sich dieser nicht ohne Weiteres bestimmen lässt, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns. Normalerweise nutzt der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz.

Zur Ermittlung seines Grenzfremdkapitalzinssatz erlangt der Konzern Zinssätze von verschiedenen externen Finanzquellen und macht bestimmte Anpassungen, um die Leasingbedingungen und die Art des Vermögenswertes zu berücksichtigen.

Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen:

  • Feste Zahlungen, einschließlich de facto festen Zahlungen,
  • Variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, erstmalig bewertet anhand des am Bereitstellungsdatum gültigen Indexes bzw. (Zins-)Satzes,
  • Beträge, die aufgrund der Restwertgarantie voraussichtlich zu zahlen sind, und
  • Den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn der Konzern hinreichend sicher ist, diese auszuüben, Leasingzahlungen für eine Verlängerungsoption, wenn der Konzern hinreichend sicher ist, diese auszuüben sowie Strafzahlungen für eine vorzeitige Kündigung des Leasingverhältnisses, es sei denn, der Konzern ist hinreichend sicher, nicht vorzeitig zu kündigen.

Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder (Zins-)Satzänderung verändern, wenn der Konzern seine Schätzung zu den voraussichtlichen Zahlungen im Rahmen einer Restwertgarantie anpasst, wenn der Konzern seine Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert oder sich eine de facto feste Leasingzahlung ändert.

Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwertes des Nutzungsrechtes vorgenommen bzw. wird diese erfolgswirksam vorgenommen, wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechtes auf null verringert hat.

Der Konzern hat beschlossen, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, sowie für kurzfristige Leasingverhältnisse, einschließlich IT-Ausstattung, nicht anzusetzen. Der Konzern erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen in Zusammenhang stehenden Leasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Aufwand.

O. Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Allgemein

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, zu dem am Bewertungsstichtag in einem geordneten Geschäftsvorfall im Hauptmarkt oder, wenn keiner vorhanden ist, im vorteilhaftesten Markt, zu dem der Konzern zu diesem Zeitpunkt Zugang hat, ein Vermögenswert verkauft oder eine Schuld übertragen werden würde. Der beizulegende Zeitwert einer Schuld spiegelt das Risiko der Nichterfüllung wider.

Einige Rechnungslegungsmethoden und Anhangsangaben des Konzerns erfordern die Ermittlung beizulegender Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswert und Schulden.

Sofern verfügbar ermittelt der Konzern den beizulegenden Zeitwert eines Finanzinstruments auf Basis notierter Preise auf einem aktiven Markt für dieses Instrument. Ein Markt wird dann als aktiv angesehen, wenn Transaktionen für den jeweiligen Vermögenswert oder die jeweilige Verbindlichkeit in ausreichender Frequenz und in ausreichendem Umfang stattfinden, sodass Preisinformationen fortlaufend zur Verfügung stehen.

Sofern keine notierten Preise auf einem aktiven Markt existieren, verwendet der Konzern Bewertungstechniken, die die Verwendung relevanter, beobachtbarer Inputfaktoren maximieren und die Verwendung nicht beobachtbarer Inputfaktoren minimieren. In die verwendete Bewertungstechnik fließen alle Faktoren ein, die die Marktteilnehmer bei der Preisfindung einer solchen Transaktion berücksichtigen würden.

Hat der Vermögenswert oder eine Schuld, der bzw. die mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet wird, einen Geld- und einen Briefkurs, dann bewertet der Konzern Vermögenswerte bzw. Long-Positionen mit dem Geldkurs und Schulden bzw. Short-Positionen mit dem Briefkurs.

Der beste Nachweis für den beizulegenden Zeitwert beim erstmaligen Ansatz eines Finanzinstruments ist grundsätzlich der Transaktionspreis, das heißt der beizulegende Zeitwert der übertragenden oder erhaltenen Gegenleistung. Stellt der Konzern fest, dass beim erstmaligen Ansatz der beizulegende Zeitwert vom Transaktionspreis abweicht und der beizulegende Zeitwert weder a) durch einen notierten Preis auf einem aktiven Markt für einen identischen Vermögenswert oder eine identische Schuld nachgewiesen wird noch b) auf einer Bewertungstechnik basiert, in der alle nicht beobachtbaren Inputfaktoren als unwesentlich betrachtet werden können, dann ist dieses Finanzinstrument beim erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten.

Bewertungshierarchie (Fair-Value Hierarchie)

Der Konzern ordnet seine Finanzinstrumente in die drei im Rahmen der Rechnungslegungsgrundsätze vorgeschriebenen Level ein, um einen Anhaltspunkt zur Verlässlichkeit der Inputfaktoren zur Verfügung zu stellen, die bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts verwendet werden:

  • Level 1: Notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden
  • Level 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Level 1 berücksichtigten, notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt oder indirekt beobachten lassen
  • Level 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen.

Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Level der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit dem Level der Fair Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist.

3.3 Anwendung von neuen und geänderten Standards

Die seit dem Übergangsstichtag angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden mit Ausnahme der folgenden, erstmals anzuwendenden Standards und Interpretationen unverändert angewendet:

  • a) Änderung der Verweise auf das Rahmenkonzept (ab 1. Jänner 2020)
  • b) Änderungen zu IAS 1 und IAS 8 Wesentlichkeit (ab 1. Jänner 2020)
  • c) Änderungen zu IAS 39, IFRS 9 und IFRS 7 Reform der Referenzzinssätze (ab. 1. Jänner 2020)
  • d) Änderungen zu IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (ab 1. Jänner 2020

Die folgenden Standards bzw. Interpretationen wurden von der EU noch nicht übernommen:

  • a) Änderungen zu IFRS 16 Covid 19 (IASB: ab 1. Juni 2020)
  • b) Änderungen zu IFRS 4 Versicherungsverträge (IAS: ab 1. Jänner 2021)
  • c) Änderungen zu IFRS 3, IAS 16, IAS 37 sowie jährliche Verbesserungen 2018-2020 (IASB: ab 1. Jänner 2022)
  • d) Änderungen zu IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig (IASB: ab 1. Jänner 2022)
  • e) IFRS 17 Versicherungsverträge (IASB: ab 1. Jänner 2023)

Aus den erstmalig im Geschäftsjahr 2020 anzuwendenden Standards ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der CLEEN Energy AG.

3.4 Auswirkungen COVID-19

Durch die COVID Pandemie wurde das Unternehmen mehrmals gezwungen auf Homeoffice umzustellen. Im ersten Lockdown ab März 2020 war es 6 Wochen nur sehr eingeschränkt möglich Montagetätigkeiten durchzuführen. In den Monaten März und April 2020 wurde Kurzarbeit in Anspruch genommen. Erfreulicherweise konnten in dieser Zeit trotz der Einschränkungen viele Aufträge im Segment Photovoltaik akquiriert werden. Nach Ende des 1. Lockdowns wurden die Montagetätigkeiten mit den Partnerunternehmen und teils auch mit Eigenpersonal massiv forciert. Im zweiten Lockdown gab es keine Einschränkungen hinsichtlich Realisierung und konnte diese weiter ausgebaut werden. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Konzernzwischenabschlusses ist der 3. Lockdown (26. Dezember 2020 bis voraussichtlich 7. Februar 2021) in Kraft. Aus derzeitiger Sicht kann bezüglich den wirtschaftlichen Folgen für den Konzern auf die Ausführungen zum zweiten Lockdown verwiesen werden.

3.5 Going-Concern

Das Konzerneigenkapital beläuft sich auf TEUR -1.318 und ist negativ. Wesentlich wurde dieses negative Konzerneigenkapital unter anderem durch die Ausbuchung des Geschäfts- oder Firmenwerts im Rahmen der Überleitung von der bisherigen Rechnungslegung beeinflusst siehe hierzu auch Punkt 1

Es wird festgehalten, dass die (nachrangige) Wandelschuldverschreibungen in Höhe von TEUR 1.050 (Stand 31.12.2019) sowie das nachrangige Darlehen in Höhe von TEUR 130 nicht für die Ermittlung der Überschuldung iSd Insolvenzrechts herangezogen werden siehe hierzu auch Punkt 8

Von den zum 31.12.2019 begebenen (nachrangigen) Wandelschuldverschreibungen in Höhe von TEUR 1.050 wurde im März 2020 ein Betrag von TEUR 650 in Aktien gewandelt, sodass zusätzliche Liquidität und Eigenkapital in den Konzern geflossen ist siehe hierzu auch Punkt 8

Weiters wurde bereits im Jahr 2019 vom früheren Mehrheitsaktionär Erwin Stricker eine Option auf ein Aktienpaket eingeräumt, bei dessen Aufgriff im März 2020 TEUR 591 eigenkapitalstärkend dem Konzern zugeflossen sind siehe hierzu auch Punkt 4

Der Vorstand konnte aufgrund der Planungen für das laufende Geschäftsjahr zu jedem Zeitpunkt davon ausgehen, dass ausreichend Liquidität zur Bezahlung der Verbindlichkeiten vorhanden ist, und somit der Konzern seine Geschäftstätigkeit fortführen kann. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die Ausführungen zur Prognose 2021 unter Punkt 9.

3.6 Saisonalität des Geschäfts

Saisonale Schwankungen sind durch wetterbedingte Einflüsse insbesondere in den Wintermonaten gegeben. Hier können Montagearbeiten oftmals nur eingeschränkt bzw. nicht durchgeführt werden. Dies betrifft vorwiegend den Zeitraum November bis März.

3.7 Berücksichtigung von Schätzungen

Bei der Erstellung des Konzernzwischenabschlusses wird in größerem Umfang auf Schätzverfahren und Planungen zurückgegriffen als bei der jährlichen Berichterstattung. Der Konzernzwischenabschluss wurde in Euro (gerundet nach kaufmännischer Rundungsmethode) aufgestellt. Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können Rundungsdifferenzen auftreten.

4 Sonstige Angaben

4.1 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Nahestehende Personen:

Die Unternehmen im Konsolidierungskreis unterhalten diverse geschäftliche Beziehungen zu nahestehenden Personen. Zu den nahestehenden Personen gehören die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen sowie deren nahe Familienangehörige. Umfasst von der Erfassung sind hierbei insbesondere auch die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen jener Unternehmen, die entweder einen beherrschenden oder einen maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmen im Konsolidierungskreis ausüben, sowie deren nahe Familienangehörige.

Am 23.05.2019 wurde mit der Public Relations Agentur BSH advisors – Dr. Sabine Schnabel, LL.M. (NYU) (der Ehefrau des Aufsichtsrats Boris Maximilian Schnabel) ein Beratungsvertrag für strategische Kommunikation auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Dieser beinhaltet insbesondere die Unterstützung in der Medienarbeit sowie die laufende Investor Relations-Kommunikation für CLEEN Energy AG. Die Leistungen werden monatlich mit einem Pauschalbetrag von EUR 4.000,00 netto vergütet. Der Vertrag kann von beiden Seiten jeweils zum Monatsletzten unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden.

Herr Lukas Scherzenlehner und Herr Mag. Klaus Dirnberger sind seit 06.03.2020 Geschäftsführer der CLEEN Energy Einsparcontracting GmbH, wofür sie keinen zusätzlichen Entgeltsanspruch haben. Herr Mag. Klaus Dirnberger ist während des Geschäftsjahres als Vorstandsmitglied der CLEEN Energy AG als auch als Geschäftsführer der CLEEN Energy Einsparcontracting GmbH ausgeschieden.

Gegenüber den Personen, Herrn Lukas Scherzenlehner, Herrn Erwin Stricker und Frau Tina Stricker bestanden beitragsorientierte Pensionsversicherungen, die im Lauf des Jahres 2019 beendet wurden.

Der vom Aufsichtsrat genehmigte Vorstandsvertrag betreffend Klaus Dirnberger ist hinsichtlich der schuldrechtlichen Beziehung (insbesondere der Honoraransprüche) mit der alphaTeam Systemische Beratung GmbH geschlossen unter Beitritt von Klaus Dirnberger als persönlich verantwortlichen Vorstand der CLEEN Energy AG. Es liegt somit eine Entsendung eines organschaftlichen Vertreters durch eine Drittgesellschaft vor. Die alphaTeam Systemische Beratung GmbH hat bestätigt, dass derartige Leistungen seit Jahren zum Geschäftsgegenstand gehören und dass sie langjährig über einen eigenständigen, sich von dieser Tätigkeit abhebenden und vom Vorstand unabhängigen Betrieb verfügt. Deren geschäftsführende Gesellschafter sind Klaus Dirnberger und seine Ehefrau.

Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern steht im Zusammenhang mit Nachforderungen an die Gesellschafter durch den geänderten Firmenwert im Zeitpunkt der Einbringung. Diese Forderung ist zwischenzeitlich fast vollständig beglichen. Mit Lukas Scherzenlehner liegt eine Vereinbarung vor, wie der offene Restbetrag über zum 30.06.2020 (TEUR 30) der gesamten Differenzhaftung bis Jahresende 2020 bezahlt wird.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über Transaktionen mit nahestehenden Personen.
-- ------------------------------------------------------------------------------------------
1.1.-30.6.
2020
1.1.-30.6.
2019
TEUR TEUR
Gehälter und sonstige kurzfristig fällige Leistungen1 178 111
Aufwendungen für Pensionsverpflichtungen 0 20
Beratungsaufwendungen 53 0

1)Diese Position beinhaltet die fixen und variablen Vorstandsbezüge, die vom Beginn des Geschäftsjahres bis zum Bilanzstichtag ausbezahlt wurden, sowie die Aufsichtsratsvergütungen

Nahestehende Unternehmen:

Geschäftliche Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen wurden in der Berichtsperiode keine unterhalten. Als nahestehende Unternehmen wurden jene Unternehmen identifiziert, die entweder einen beherrschenden oder einen maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmen im Konsolidierungskreis ausüben.

4.2 Private Placement des Aktienpakets

Im März 2020 wurden 671.704 Aktien aus dem Aktienpaket von Herrn Erwin Stricker überwiegend von Investoren, die im Dezember 2019 bereits die Wandelschuldverschreibungen gezeichnet haben, aufgegriffen. Darunter befindet sich auch die Compass-Gruppe GmbH, die mit knapp 4% neue Aktionärin wurde. Weiters wurde der CLEEN Energy AG von diesen Aktionären rund TEUR 591 als Gesellschafterzuschuss zur Stärkung von Liquidität und Eigenkapital zugeführt.

4.3 Eigene Aktien

185.440 Aktien (ca. 5% am Grundkapital) wurden per 10.04.2020 mittels Schenkungsvertrag zwischen Herrn Erwin Stricker und der CLEEN Energy AG unentgeltlich übertragen.

4.4 Wandelschuldverschreibungen

Beschlusslage:

In der Hauptversammlung vom 30. Mai 2018 wurden zum 11. Punkt der Tagesordnung folgende Beschlüsse gefasst:

Die Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis 30.05.2023 Finanzinstrumente im Sinne von § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen, Genussrechte, mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 1.428.000,00, die auch das Umtausch- und/oder Bezugsrecht auf den Erwerb von insgesamt bis zu 1.428.000 Aktien der Gesellschaft einräumen können und/oder auch so ausgestaltet sind, dass ihr Ausweis als Eigenkapital erfolgen kann, auch in mehreren Tranchen und in unterschiedlicher Kombination, auszugeben, und zwar auch mittelbar im Wege der Garantie für die Emission von Finanzinstrumenten durch ein verbundenes Unternehmen der Gesellschaft mit Umtausch- und/oder Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft.

Für die Bedienung der Umtausch- und/oder Bezugsrechte kann der Vorstand das bedingte Kapital oder eigene Aktien oder eine Kombination aus bedingtem Kapital und eigenen Aktien verwenden.

Ausgabebetrag und Ausgabebedingungen der Finanzinstrumente sind vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzusetzen, wobei der Ausgabebetrag nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Aktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln ist.

Der Vorstand ist berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrates auszuschließen.

In der Hauptversammlung vom 30. Mai 2018 wurden weiters zum 12. Punkt der Tagesordnung folgende Beschlüsse gefasst:

Die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 1.428.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.428.000 neue auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten gemäß § 174 AktG, die unter Ausnutzung der in dieser Hauptversammlung eingeräumten Ermächtigung von der Gesellschaft ausgegeben werden, soweit die Gläubiger der Finanzinstrumente von ihrem Umtausch und/oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Aktienkurses in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln. Die neu ausgegebenen Aktien der bedingten Kapitalerhöhung sind im gleichen Maße wie die bereits bestehenden Aktien der Gesellschaft dividendenberechtigt. Der Vorstand ist ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu beschließen.

Bedingungen:

Die CLEEN Energy AG (die "Emittentin") hat auf den Inhaber lautende, festverzinsliche Wandelschuldverschreibungen (die "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 1.400.000,00 begeben.

Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 20. Dezember 2019 und endet vorbehaltlich der Wandlung durch den Anleihegläubiger mit Ablauf des 20. Dezember 2029. Die Laufzeit beträgt somit 120 Monate.

Die Schuldverschreibungen werden ab dem 20. Dezember 2019 (einschließlich) mit einem festen Zinssatz von 6,5 Prozent per annum verzinst. Die Zinsen sind endfällig. Der Zinsenlauf der Schuldverschreibungen endet am Tag, der dem (i) Fälligkeitstag bzw. (ii) falls vom Wandlungsrecht Gebrauch gemacht wird, der dem Wandlungstermin vorangeht.

Derzeit ist eine Börsennotierung der Schuldverschreibungen nicht beabsichtigt. Die Emittentin behält sich jedoch vor, die Einziehung der Schuldverschreibungen zum Handel am Vienna MTF der Wiener Börse zu beantragen. Investoren der Wandelschuldverschreibung haben im März 2020 TEUR 650,00 zum definierten Kurs von EUR 3,30 in Aktien gewandelt. Dadurch wird die Bonität verbessert, weil die betroffenen Schuldverschreibungsbeträge zu Eigenkapital werden. Daraus resultiert eine Erhöhung des Nennkapitals aufgrund der Wandlung um EUR 196.969,00 auf EUR 3.915.779,00 und ist nun aufgeteilt in 3.915.779 nennbetragslose und auf Inhaber lautende Stückaktien.

5 Segmentberichterstattung

Beschreibung der Segmente

Die CLEEN Energy AG ist ein diversifizierter Konzern, dessen Erlöse und Gewinne aus unterschiedlichen Quellen stammen. Über die operativen Segmente wird in einer Art und Weise berichtet, die mit der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger übereinstimmt. Der Vorstand als Hauptentscheidungsträger betrachtet das Geschäft sowohl aus einer produktbezogenen als auch einer geografischen Sicht und legt folgende zwei berichtspflichtige Segmente fest.

  • 1 Photovoltaik Errichtung und Finanzierung von Photovoltaik-Anlagen für Unternehmen
  • 2 LED-Beleuchtung Beleuchtungsplanung und Lichtkonzepte

Alle Geschäftsaktivitäten, die den oben genannten berichtspflichtigen Segmenten nicht eindeutig zugeordnet werden können und auch nicht laufend an den Vorstand berichtet werden, gelten für sich betrachtet als nicht berichtspflichtig und die Ergebnisse dieser Geschäftsaktivitäten werden in "Konzernfunktionen" dargestellt.

Für den Vorstand bereitgestellte Segmentberichterstattung

Die nachstehende Tabelle zeigt die Segmentberichterstattung für die berichtspflichtigen Segmente für den Stichtag dieses Konzernzwischenabschlusses wie sie dem Vorstand übermittelt werden, und die Grundlage, auf der die Erlöse erfasst werden:

6 Monate 2020 Photovoltaik
TEUR
LED
TEUR
Konzern
funktionen
TEUR
Summe
TEUR
Summe Segmenterlöse 602 760 0 1.362
Konzerninterne Umsatzerlöse -253 0 0 -253
Umsatzerlöse von externen Kunden 349 760 0 1.109
Zeitlicher Ablauf der Erlöserfassung
Zu einem bestimmten Zeitpunkt 349 0 0 349
Über Zeitraum 0 760 0 760
349 760 0 1.109
Bereinigtes EBITDA -144 -326 -9 -479
6 Monate 2019
Summe Segmenterlöse 300 1.554 0 1.854
Konzerninterne Umsatzerlöse 0 0 0 0
Umsatzerlöse von externen Kunden 300 1.554 0 1.854
Zeitlicher Ablauf der Erlöserfassung
Zu einem bestimmten Zeitpunkt 300 0 0 300
Über Zeitraum 0 1.554 0 1.554
300 1.554 0 1.854
Bereinigtes EBITDA -74 -385 0 -459
Summe Segmentvermögen
30.Juni 2020 1.823 863 603 3.289
31.Dezember 2019 0 599 898 1.498
Summe Segmentverbindlichkeiten
30.Juni 2020 1.598 17 1.674 3.289
31.Dezember 2019 90 342 1.066 1.498
Ergebnis vor Steuern -624 -578
Abschreibungen -69 -63
Finanzergebnis -76 -56
Bereinigtes EBITDA -479 -459
angabe TEUR TEUR
Anhang 30.06.2020 30.06.2019
1.1.- 1.1.-

Der Vorstand bewertet die Ertragskraft der berichtspflichtigen Segmente auf Basis des bereinigten EBITDA. Dieser Bewertungsmaßstab schließt aufgegebene Geschäftsbereiche und Effekte aus einmaligen Aufwendungen in den Geschäftssegmenten, wie z. B. Restrukturierungsaufwendungen, Rechtskosten und Goodwill-Wertminderungen (sofern die Wertminderung aufgrund eines isolierten einmaligen Ereignisses beruht) aus. Ebenfalls ausgeschlossen sind die Effekte anteilsbasierter Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente sowie unrealisierte Gewinne/Verluste aus Finanzinstrumenten.

Zinserträge und -aufwendungen werden nicht den berichtspflichtigen Segmenten zugeordnet, weil diese Art von Geschäftsaktivität von der zentralen Rechnungswesen-Abteilung gesteuert wird, die die Barmittel des Konzerns verwaltet.

Verkäufe zwischen den berichtspflichtigen Segmenten werden zu Marktpreisen durchgeführt und die entsprechenden Umsätze im Zuge der Konsolidierung eliminiert. Der Umsatz von externen Kunden, der an den Vorstand berichtet wird, ist in einer Art bemessen, die der Bewertung in der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht. Vermögenswerte werden auf Basis der Geschäftsaktivitäten des berichtspflichtigen Segments und des physischen Standorts des Vermögenswerts verteilt.

6 Angaben und Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung

6.1 Wesentliche Posten

Die Gesamtergebnisrechnung beinhaltet zum Stichtag dieses Konzernzwischenabschlusses keine Posten, die aufgrund Ihrer Art, Umfang oder Häufigkeit ungewöhnlich sind.

6.2 Ertragsteuern

Grundsätzlich wird der Ertragssteueraufwand auf Grundlage des Körperschaftsteuersatzes errechnet, dieser beläuft sich auf 25% (Vergleichszeitraum bis zum 30. Juni 2019: 25%). Da zum Stichtag dieses Konzernzwischenabschlusses ein negatives Gesamtergebnis vorliegt, war kein Ertragssteueraufwand zu erfassen. Vielmehr wurden aufgrund der Unterschiede in den Wertmaßstäben zwischen Steuerrecht und IFRS aktive latente Steuern angesetzt. Dies Veränderung dieser aktiven latenten Steuern gegenüber der Vorperiode führt zu einem steuerlichen Ertrag.

7 Angaben und Erläuterungen zur Konzernbilanz

7.1 Finanzschulden

Verzinsliche Darlehen

Gegenüber dem nach vorherigen Rechnungslegungsnormen aufgestellten Abschluss zum 31.12.2019 haben folgende Veränderungen bis zum Stichtag dieses Konzernzwischenabschlusses stattgefunden:

  • Darlehensaufnahme von TEUR 600 (AWS Überbrückungsfinanzierung COVID 19)
  • Darlehensaufnahmen von insgesamt rd. TEUR 833 (Raiffeisen-Bank) betreffend konkrete in Umsetzung befindliche Photovoltaik-Projekte

Alle zum Stichtag dieses Konzernzwischenabschlusses ausgewiesenen verzinslichen Darlehen sind festverzinslich und lauten auf Euro. Ebenso werden diese zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Entsprechend haben diese keine Auswirkungen auf die Position des Konzerns im Hinblick auf Fremdwährungs- und Zinsänderungsrisiken.

Für alle zum Stichtag dieses Konzernzwischenabschlusses ausgewiesenen verzinslichen Darlehen werden laufend getilgt. Des Weiteren wurden den Darlehensgebern Besicherungen (z.B. Verpfändung Bankkonten, dingliche Besicherungen) eingeräumt.

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

In den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten wird ein nachrangiges Darlehen in der Höhe von TEUR 130 wie folgt in der Konzernbilanz ausgewiesen:

  • Langfristige Schulden: TEUR 65
  • Kurzfristige Schulden: TEUR 65

Gegenüber dem nach vorherigen Rechnungslegungsnormen aufgestellten Abschluss zum 31.12.2019 wurde die Fristigkeit aufgrund einer Vertragsänderung im Dezember 2020 angepasst. Ebenfalls wurde die bisher festgelegte "Endfälligkeit am 31.12.2020" auf "zu tilgen in 12 monatlichen Raten" beginnend mit 31.01.2021 bis zum 31.12.2021 geändert.

7.2 Bewertung von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert

Für die zum Stichtag dieses Konzernzwischenabschlusses angewandten Rechnungslegungsgrundsätze im Zusammenhang mit der bilanziellen Behandlung von Finanzinstrumenten verweisen wir auf den Punkt 3.

Folgende Tabellen stellen die Buchwerte, Kategorien und beizulegende Zeitwerte sowie die Fair-Value-Hierarchie der Finanzinstrumente dar. In der Berichtsperiode wurden keine Umgliederungen zwischen den Hierarchiestufen vorgenommen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Konzern überwiegend Finanzinstrumente bilanziert, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Bei diesen Finanzinstrumenten unterscheiden sich die beizulegenden Zeitwerte mehrheitlich nicht wesentlich von den Buchwerten, da die Zinsforderungen/Zinsverbindlichkeiten entweder nahezu den aktuellen Marktsätzen entsprechen oder die Instrumente kurzfristig sind.

Finanzinstrumente zum 30.06.2020 Buchwerte in TEUR Beizulegende Zeitwerte in TEUR
Kategorie
nach IFRS 9
Finanzielle
Vermögenswerte
Erfolgswirksam zum
beizulegenden
Zeitwert
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
GESAMT Level
1
Level
2
Level
3
GESAMT
Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 750 750 0
Forderungen gegenüber Gesellschaftern 30 30 0
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 235 235 0
Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen 97 97 0
Schulden
Verzinsliche Darlehen 2.457 2.457 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 533 533 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 673 673 0
Erhaltene Anzahlungen 12 12 0
Wandelschuldverschreibungen 339 339 0
Finanzinstrumente zum 31.12.2019 Buchwerte in TEUR Beizulegende Zeitwerte in TEUR
Kategorie
nach IFRS 9
Finanzielle
Vermögenswerte
Erfolgswirksam zum
beizulegenden
Zeitwert
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
GESAMT Level
1
Level
2
Level
3
GESAMT
Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 370 370 0
Forderungen gegenüber Gesellschaftern 38 38 0
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 112 112 0
Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen 130 130 0
Schulden
Verzinsliche Darlehen 1.024 1.024 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 453 453 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 342 342 0
Erhaltene Anzahlungen 0 0 0
Wandelschuldverschreibungen 823 823 0

8 Sonstige Verpflichtungen, Rechtstreitigkeiten und Eventualverbindlichkeiten

Im Berichtszeitraum gab es keine zu berichtenden sonstigen Verpflichtungen, Rechtsstreitigkeiten und Eventualverbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Parteien die nicht bereits ausreichend im vorliegenden Zwischenbericht berücksichtigt wurden.

9 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Ausscheiden von Mag. Klaus Dirnberger als Vorstand

Am 7. September 2020 haben der Vorstand Mag. Klaus Dirnberger und der Aufsichtsrat im Einvernehmen beschlossen, dass Herr Mag. Klaus Dirnberger mit sofortiger Wirkung sein Vorstand- Mandat zurücklegt. Herr Dirnberger steht seitdem als Berater für das Management zur Verfügung.

Gründung der CLEEN Energy Energiewende GmbH

Im 2. Halbjahr wurde eine weitere Projektgesellschaft als 100% Tochtergesellschaft gegründet. Auch in dieser werden Contracting-Anlagen errichtet, finanziert und langfristig betrieben und somit ein Portfolio an Anlagen aufgebaut.

Photovoltaik-Projekte in Deutschland

Im Herbst des Jahres 2020 konnten erste PV-Projekte in Deutschland akquiriert und errichtet werden. Durch den im Vergleich zu Österreich sehr hohen Strompreis ist dort Photovoltaik-Contracting wirtschaftlich sehr zukunftsträchtig.

Prognose für 2021

Gemäß der veröffentlichten Ad-Hoc-Meldung der CLEEN Energy AG vom 27.11.2020 rechnet der Vorstand aufgrund des gewachsenen Auftragsbestandes und der anhaltenden Nachfrage für das Geschäftsjahr 2021 mit einem Umsatz von mehr als EUR 10 Mio. vor Eliminierung konzerninterner Vorgänge (Konsolidierung).

Verschiebung ordentliche Hauptversammlung

Aufgrund des verlängerten Lockdowns hat der Vorstand beschlossen, die für Freitag, den 22. Jänner 2021 einberufene 4. ordentliche Hauptversammlung auf den 5. Februar 2021 zu verschieben.

Talk to a Data Expert

Have a question? We'll get back to you promptly.