AGM Information • Mar 19, 2021
AGM Information
Open in ViewerOpens in native device viewer
DGAP-News: VERBUNDAG/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 19.03.2021 / 10:14 Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQSGroupAG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Wien FN76023 z, ISINAT0000746409 ('Gesellschaft')
Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z1AktGist in 1150 Wien, Europaplatz2
Der Vorstand beschloss nach sorgfältigerAbwägung zum SchutzderAktionärinnen undAktionäre und der sonstigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer von der gesetzlichen Regelung einer virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen.
Die Hauptversammlung der VERBUNDAGam 20.April 2021 wird aufGrundlage von § 1Abs 2 COVID-19-GesG, BGBl. INr. 16/2020 idF BGBl. INr. 156/2020 und der COVID-19-GesV(BGBl. IINr. 140/2020 idFBGBl. IINr. 616/2020) unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt.
Dies bedeutet nach dem Beschluss des Vorstands bei der Hauptversammlung der VERBUNDAGam 20.April 2021, dass Aktionärinnen undAktionäre und ihre Vertreterinnen und Vertreter (mitAusnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3Abs 4 COVID-19- GesV) nicht physisch anwesend sein können.
Die virtuelle Hauptversammlung findet ausschließlich unter physischerAnwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands und weiterer Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden öffentlichen Notars und der fünf von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter in 1150 Wien, Europaplatz 2, statt.
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesVführt zu Modifikationen imAblauf der Hauptversammlung sowie in derAusübung der Rechte derAktionärinnen undAktionäre.
Die Stimmrechtsausübung, das Recht Beschlussanträge zu stellen und das Recht Widerspruch zu erheben erfolgen ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3Abs 4 COVID-19-GesV.
Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von denAktionärinnen undAktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübtwerden, und zwar durch Übermittlung von Fragen und Redebeiträgen in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die E-Mail-Adresse [email protected]der Gesellschaft, sofern dieAktionärinnen undAktionäre rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10aAktGgemäß Punkt IV. übermittelt und einen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. bevollmächtigt haben.
Die Hauptversammlung wird gemäß § 3Abs1, 2 und 4 COVID-19-GesViVm § 102Abs 4AktGvollständig akustisch und optisch in Echtzeit im Internet übertragen.
Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage von § 3Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesVund § 102Abs 4 AktG.
AlleAktionärinnen undAktionäre der Gesellschaft können an der Hauptversammlung am 20. April 2021 abca. 10:30 Uhr, Wiener Zeit, unter Verwendung von geeigneten technischen Hilfsmitteln (z.B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone sowie Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite für das Streaming von Videos) im Internet unterwww.verbund.comals virtuelle Hauptversammlung teilnehmen. EineAnmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich.
Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im Internet haben alleAktionärinnen undAktionäre die Möglichkeit, durch diese akustische und optische Einwegverbindung in Echtzeit den Verlauf der Hauptversammlung und insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen derAktionärinnen undAktionäre und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Liveübertragung als virtuelle Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102Abs 3 Z2AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102Abs 3 Z3AktGund § 126AktG) ermöglicht und die Übertragung im Internet keine Zweiwege-Verbindung ist. Die einzelneAktionärin/der einzelneAktionär kann daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung folgen.
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatzvon technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2Abs 6 COVID-19-GesV).
Im Übrigen wird auf die in dieser Einberufung enthaltenen organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3Abs 3 iVm § 2Abs 4 COVID-19-GesV('Teilnahmeinformation'), hingewiesen.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2020 samt Lagebericht des Vorstands und des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020
Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinns
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021
Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Bezüge der Vorstands- und derAufsichtsratsmitglieder der VERBUNDAGfür das Geschäftsjahr 2020
Beschlussfassung über die Regelung der Vergütung fürAufsichtsratsmitglieder
Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108Abs 3 und 4AktGspätestens ab 30. März 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.verbund.com/de-at/ueber-verbund/investor-relations/hauptversammlung/2021 zugänglich:
Formulare für den Widerruf einer Vollmacht,
Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3Abs 3 iVm § 2Abs 4 COVID-19- GesV('Teilnahmeinformation'),
vollständiger Text dieser Einberufung.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zurAusübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesGund der COVID-19- GesVgeltend zu machen sind, richtet sich nach demAnteilsbesitzam Ende des 10. April 2021 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an und zurAusübung ihrerAktionärsrechte in dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesVist nur berechtigt,wer an diesem NachweisstichtagAktionärin/Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10aAktGvorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 15. April 2021 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege undAdressen zugehen muss:
Per Post oder per Boten: VERBUNDAG Corporate Office, z. Hd. Herrn Dr.Andreas Bräuer Am Hof 6a, 1010 Wien
Per E-Mail: ein elektronisches Dokument im Format PDFmit einer qualifizierten elektronischen Signatur: [email protected]
oder per SWIFT: COMRGB2L (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISINAT0000746409 im Text angeben)
Gerne vorab auch in Textform: per Telefax: +49 89 30903 74675 oder per einfachem E-Mail: anmeldestelle@computershare.de (Bitte um Depotbestätigungen im Format PDF)
Ohne rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende Depotbestätigungkann die Bestellungeines besonderenStimmrechtsvertreters und die Ausübungdes Auskunftsrechts durchAktionärinnen undAktionäre nichtwirksamerfolgen.
DieAktionärinnen undAktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und dieAusstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keineAuswirkungen auf die Veräußerbarkeit derAktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitzin einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECDauszustellen und hat folgendeAngaben zu enthalten (§ 10aAbs 2AktG):
-Angaben über denAussteller: Name/Firma undAnschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
-Angaben über dieAktionärin/denAktionär: Name/Firma,Anschrift,Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
-Angaben über dieAktien:Anzahl derAktien derAktionärin/des Aktionärs, ISINAT0000746409 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),
Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 10. April 2021 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
Bei Namensaktien ist ausschließlich die Eintragung imAktienbuch am Ende des Nachweisstichtages maßgeblich; es bedarfweder eines gesonderten Nachweises durch dieAktionärin/denAktionär noch einerAnmeldung zur Hauptversammlung.
JedeAktionärin/JederAktionär, die/der zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesGund der COVID-19-GesVberechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in Punkt IV. dieser Einberufung nachgewiesen hat, hat das Recht einen besonderen Stimmrechtsvertreter zu bestellen.
Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der VERBUNDAGam 20. April 2021 kann gemäß § 3Abs 4 COVID-19-GesVnur durch einen der besonderen Stimmrechtsvertreter erfolgen.
Als besondere Stimmrechtsvertreter werden die folgenden Personen, die geeignet und von der Gesellschaft unabhängig sind, vorgeschlagen:
(i) Dr. Michael Knap c/o IVAInteressenverband fürAnleger Feldmühlgasse 22,A-1130 Wien,Österreich E-Mail: [email protected]
(ii) Rechtsanwalt Dr. Christoph Nauer LL.M. c/o bpvHügel Rechtsanwälte GmbH Enzersdorferstraße 4A-2340 Mödling,Österreich E-Mail: [email protected]
(iii) Rechtsanwalt Dr. Sascha Schulz c/o Schönherr Rechtsanwälte GmbH Schottenring 19,A-1010 Wien,Österreich E-Mail: [email protected]
(iv) Rechtsanwalt Mag. Philipp Stossier c/o Stossier Heitzinger, Rechtsanwälte in Kooperation Dragonerstraße 54,A-4600 Wels,Österreich E-Mail: [email protected]
(v) Rechtsanwalt Mag.Gernot Wilfling c/o MÜLLERPARTNERRECHTSANWÄLTEGMBH Rockhgasse 6,A-1010 Wien,Österreich E-Mail: [email protected]
JedeAktionärin/JederAktionär kann eine der fünf oben genannten Personen als ihren/seinen besonderen Stimmrechtsvertreter auswählen und dieser Person eine Vollmacht erteilen.
Für die Vollmachtserteilung an die besonderen Stimmrechtsvertreter ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.verbund.com/de-at/ueber-verbund/investor-relations/hauptversammlung/2021 ein eigenes Vollmachtsformular abrufbar. Es wird gebeten, dieses Vollmachtsformular zu verwenden.
Für die Vollmachtserteilung, die dazu vorgesehenen Übermittlungsmöglichkeiten und Fristen sind die in der Teilnahmeinformation enthaltenen Festlegungen zu beachten.
Eine persönliche Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Aktionärinnen undAktionäre, derenAnteile einzeln oder zusammen 5 %des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vorAntragstellung Inhaber dieserAktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemachtwerden,wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 30. März 2021 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an dieAdresse VERBUNDAG, 1010 Wien,Am Hof 6a, Corporate Office, z.Hd. Herrn Dr.Andreas Bräuer, oder per E-Mail: ein elektronisches Dokument im Format PDFmit einer qualifizierten elektronischen Signatur: [email protected], oder per SWIFT: COMRGB2L, Message Type MT598 oder MT599,wobei unbedingt ISINAT0000746409 im Text anzugeben ist, zugeht.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10aAktGnachzuweisen, in der bestätigtwird, dass die antragstellendenAktionärinnen undAktionäre seit mindestens drei Monaten vorAntragstellung Inhaber derAktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen überAktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 %vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der übrigenAnforderungen an die Depotbestätigung wird auf dieAusführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung) verwiesen.
Aktionärinnen undAktionäre, derenAnteile einzeln oder zusammen 1 %des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform im Sinne des § 13Abs 2AktGVorschläge zur Beschlussfassungsamt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffendenAktionärinnen undAktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemachtwerden,wenn dieses Verlangen in Textform im Sinne des § 13Abs 2AktGspätestens am 09. April 2021 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder per Telefaxan +43 (0) 50313-154010 oder VERBUNDAG, 1010 Wien,Am Hof 6a, Corporate Office, z.Hd. Herrn Dr.Andreas Bräuer, oder per E-Mail [email protected],wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des § 13Abs 2AktG vorgeschrieben ist, muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und derAbschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemachtwerden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.
DieAktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10aAktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Bei mehrerenAktionärinnen undAktionären, die nur zusammen den erforderlichenAktienbesitzin Höhe von 1%des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alleAktionärinnen und Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Bei Namensaktien ist die Eintragung imAktienbuch maßgeblich und bedarf es keines gesonderten Nachweises durch dieAktionärin/den
Hinsichtlich der übrigenAnforderungen an die Depotbestätigung wird auf dieAusführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung) verwiesen.
JederAktionärin/JedemAktionär ist auf Verlangen in der HauptversammlungAuskunft überAngelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. DieAuskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
DieAuskunft darf verweigertwerden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Voraussetzung für dieAusübung des Auskunftsrechts derAktionärinnen undAktionäre ist der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme (Punkt IV. der Einberufung) und die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den besonderen Stimmrechtsvertreter (Punkt V. der Einberufung).
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht unddas Rederechtwährenddieser virtuellenHauptversammlungvon denAktionärinnen undAktionären selbst im Wege der elektronischen Post ausschließlich durch Übermittlung von Fragen bzw. des Redebeitrags per E-Mail direkt an die Gesellschaft ausschließlich an die E-Mail-Adresse [email protected]ausgeübtwerden kann.
DieAktionärinnen undAktionäre werden gebeten, alle Fragenbereits imVorfeldin Textformper E-Mail an dieAdresse [email protected]zu übermitteln und zwar so rechtzeitig, dass diese spätestens am 3. Werktag vor der Hauptversammlung, das ist Donnerstag, der 15. April 2021, bei der Gesellschaft einlangen. Dies dient der Wahrung der Sitzungsökonomie im Interesse aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Hauptversammlung, insbesondere für Fragen, die einer längeren Vorbereitungszeit bedürfen.
Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen in der Hauptversammlung.
Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars,welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.verbund.com/de-at/ueberverbund/investor-relations/hauptversammlung/2021 abrufbar ist. Wenn dieses Frageformular nicht verwendetwird, muss die Person (Name/Firma,Geburtsdatum/Firmenbuchnummer derAktionärin/des Aktionärs) im entsprechenden E-Mail genanntwerden. Um die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, die Identität und Übereinstimmung mit der Depotbestätigung festzustellen, bitten wir Sie, in diesem Fall auch Ihre Depotnummer in dem E-Mail anzugeben.
Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung von dem Vorsitzenden angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden können.
Genauere Informationen und Modalitäten zurAusübung des Auskunftsrechts derAktionärinnen undAktionäre gemäß § 118AktGwerden in der Teilnahmeinformation festgelegt.
JedeAktionärin/JederAktionär ist - unabhängig von einem bestimmtenAnteilsbesitz- berechtigt in der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesGund der COVID-19-GesVdurch ihren/seinen besonderen Stimmrechtsvertreter zu jedem Punkt der TagesordnungAnträge zu stellen.
Der Zeitpunkt, bis zu dem Weisungen zuAntragsstellung an den besonderen Stimmrechtsvertreter möglich sind,wird im Laufe der virtuellen Hauptversammlung vom Vorsitzenden festgelegt.
Voraussetzunghierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigunggemäß Punkt IV. dieser Einberufung unddie Erteilung einer entsprechenden Vollmacht andenbesonderenStimmrechtsvertreter gemäß Punkt Vdieser Einberufung.
Weitere Informationen und Modalitäten zurAusübung des Antragsrechts derAktionärinnen undAktionäre gemäß § 119AktGwerden in der Teilnahmeinformationfestgelegt.
Die VERBUNDAG, AmHof 6a, 1010 Wien, ist Verantwortlicher für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten derAktionärinnen und Aktionäre.
Die VERBUNDAGverarbeitet personenbezogene DatenderAktionärinnen undAktionäre, insbesondere jene gemäß § 10aAbs. 2AktG, dies sind Name,Anschrift,Geburtsdatum, Bankdaten, Nummer des Wertpapierdepots,Anzahl derAktien derAktionärin/des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte, gegebenenfalls Name,Anschrift und Geburtsdatum der Vertreterin/des Vertreters (der/des Bevollmächtigten), sowie das Abstimmverhalten und sonstige Handlungen derAktionärin/des Aktionärs während der (virtuellen) Hauptversammlung im Rahmen der Protokollierung aufGrundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der EuropäischenDatenschutz-Grundverordnung(DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes und des Aktiengesetzes.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt, um denAktionärinnen undAktionären dieAusübung ihrer Rechte im Rahmen der (virtuellen) Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die personenbezogenen Daten erhält die VERBUNDAGvon denAktionärinnen undAktionären oder vom jeweiligen depotführenden Institut (Daten gemäß § 10aAbs. 2AktG).
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten vonAktionärinnen undAktionären bzw. deren Vertretern ist für die Teilnahme von Aktionärinnen undAktionären und deren Vertretern an der (virtuellen) Hauptversammlung gemäß demAktiengesetzzwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Art 6 Abs. 1 lit c DSGVO.
Die VERBUNDAGbedient sich zum Zwecke derAusrichtung der (virtuellen) Hauptversammlung Dienstleistungsunternehmen und Auftragsverarbeitern wie IT- sowie Backoffice-Dienstleistern. Diese erhalten von VERBUNDAGnur solche personenbezogenen Daten, die für dieAusführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich aufGrundlage einer datenschutzrechtlichen Vereinbarung.
Nimmt eineAktionärin/einAktionär bzw. deren Vertreter an der (virtuellen) Hauptversammlung teil, können alle anwesendenAktionärinnen undAktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- undAufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen berechtigten Personen in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. VERBUNDAGist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogeneAktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120AktG). Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen erhalten Notare die notwendigen personenbezogenen Daten.
Die Daten derAktionärinnen undAktionäre bzw. deren Vertretern werden gelöscht bzw. anonymisiert, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitetwurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- undAufbewahrungspflichtenergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-,Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- undAbgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtlicheAnsprüche vonAktionärinnen undAktionären gegen die VERBUNDAGoder umgekehrt von der VERBUNDAGgegenAktionärinnen undAktionäre erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der KlärungundDurchsetzungvonAnsprüchenin Einzelfällen. Im Zusammenhang mitGerichtsverfahren vor
Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.
JedeAktionärin/jederAktionär bzw. jeder Vertreter hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragungnach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte könnenAktionärinnen undAktionäre bzw. deren Vertreter gegenüber der VERBUNDAGunentgeltlich über die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten [email protected] oder über die folgenden Kontaktdatengeltend machen: VERBUNDAG
Am Hof 6a
1010 Wien
Zudem steht denAktionärinnen undAktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nachArt 77 DSGVOzu.
Zum Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR347.415.686,-- und ist in 170.233.686 auf Inhaber lautende Stückaktien und 177.182.000 auf Namen lautende Stückaktien eingeteilt.
JedeAktie gewährt eine Stimme in der virtuellen Hauptversammlung, jedoch mit folgender Maßgabe: Gemäß § 19Abs. 3 der Satzung ist, mitAusnahme von Gebietskörperschaften und Unternehmungen, an denen Gebietskörperschaften mit mindestens 51 %beteiligt sind, das Stimmrecht jederAktionärin bzw. jedes Aktionärs in der Hauptversammlung mit 5 %des Grundkapitals, sohin mit 17.370.784 Stimmen, beschränkt.
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass bei der Durchführung der kommenden Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gemäß der COVID-19-GesVam Ort der Hauptversammlung wederAktionärinnen undAktionäre noch Gäste persönlich zugelassen sind.
Wien, im März2021 Der Vorstand
19.03.2021 Die DGAPDistributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchivunter http://www.dgap.de
| Sprache: Unternehmen: |
Deutsch VERBUNDAG Am Hof 6A 1010 Wien Österreich |
|---|---|
| Telefon: Fax: E-Mail: Internet: ISIN: WKN: |
0043-1-53113-52604 0043-1-53113-52694 [email protected] www.verbund.com AT0000746409 877738 |
| Börsen: | Auslandsbörse(n) Wiener Börse (Amtlicher Handel) |
Ende der Mitteilung DGAPNews-Service
Building tools?
Free accounts include 100 API calls/year for testing.
Have a question? We'll get back to you promptly.