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FACC AG

Annual Report (ESEF) Mar 24, 2021

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Konzernlagebericht der FACC AG ‎für das Geschäftsjahr 2020 1. BRANCHENWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Im Geschäftsjahr 2020 verursachte die Covid-19-Pandemie einen globalen Einbruch der Wirtschaftsleistung. Einhergehend mit lokalen und internationalen Reisebeschränkungen war besonders der Flugverkehr und damit die Luftfahrtindustrie besonders stark betroffen. Der wirtschaftliche Schaden in der Luftfahrtindustrie war zudem wesentlich größer als bei vorhergehenden Krisen (z. B. Terroranschläge vom 11. September 2001). Zu Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 brach das globale Luftverkehrsaufkommen dramatisch um rund 80 % ein. Im Jahresschnitt 2020 lag die internationale Passagiernachfrage um rund 52 % unter dem Niveau von 2019. Neben den starken Rückgängen bei den angebotenen interkontinentalen und kontinentalen Flugverbindungen gab es auch starke Auswirkungen auf den internationalen Frachtverkehr. Rund 50 % der transportierten Luftfracht wurde vor der Krise in den Laderäumen von regulären Passagierflügen transportiert. Der Entfall dieser Kapazitäten stellte ein ernstes Problem für die globalen Lieferketten dar und führte zu deutlichen Preissteigerungen und Zeitverzögerungen im Frachtsektor. Geschäftsjahr 2020 von verschiedenen Phasen geprägt Der Verlauf der Covid-19-Pandemie führte über das Jahr hinweg zu einer wechselhaften Entwicklung der Zulieferbranche. Während das 1. Quartal 2020 noch als gut bezeichnet werden konnte und erst ab März die Auswirkungen der Pandemie spürbarer wurden, war das zweite Quartal von großen Unsicherheiten geprägt. Die fehlenden belastbaren Marktdaten kombiniert mit einer Abschwächung der Pandemie in den warmen Sommermonaten lieferten kein klares Bild und sorgten bei den Flugzeugherstellern (OEM) zu einem starken Rückgang der Auslieferraten sowie bei den Zulieferunternehmen für sehr schwache Umsätze im zweiten und dritten Quartal. Erst ab August 2020 lagen deutlich belastbarere Marktdaten vor und sorgten für eine verbesserte Planbarkeit. Dies führte im vierten Quartal wieder zu steigenden Umsätzen in der Flugzeugzulieferindustrie. Fertigungsraten sanken unterschiedlich stark Die großen Flugzeughersteller (OEM) reagierten mit einer Senkung der monatlichen Fertigungsraten auf den starken Rückgang des Flugaufkommens. Die Fertigungsraten für Standardrumpfflugzeuge (Narrow-Body/Kurzstreckenflugzeuge) ging um rund 30 % zurück, während der Rückgang bei Großraumflugzeugen (Wide-Body/Langstreckenflugzeuge) mit rund 50 % deutlich stärker ausfiel. Der Rückgang im Segment Geschäftsflugzeuge (Business Jets) war mit rund 20 % deutlich geringer. Besonders stabil zeigten sich die für FACC wichtigen chinesischen Plattformen wie COMAC ARJ21 oder COMAC C919, die sich allerdings erst im Entwicklungsstadium befindet. Hier kam es im gesamten Jahresverlauf zu keiner Reduktion des Fertigungsbedarfs. Anzumerken ist, dass die monatlichen Fertigungsraten bei diesen Flugzeugen im Vergleich zu den etablierten Anbietern noch sehr gering sind. Airbus und Boeing mit stark reduzierten Auslieferungen Airbus und Boeing lieferten im Jahr 2020 in Summe 723 Flugzeuge aus. Dies bedeutet einen Rückgang von 520 Flugzeugen im Vergleich zu 2019. Im gleichen Zeitraum wurden von den Airlines bei Airbus und Boeing insgesamt 567 Flugzeuge neu bestellt (Bruttobetrachtung). Der Auftragsbestand bei Airbus und Boeing sank damit im Vergleich zu 2019 um 1.506 Flugzeuge auf 11.407. Rund zwei Drittel des Rückgangs resultierten aus Stornierungen von Flugzeugen des Typs Boeing 737MAX. Im November 2020 hob die amerikanische Luftfahrtbehörde FAA das Grounding der Boeing 737MAX auf – ein Schritt, dem in der Folge weitere nationale Behörden folgten. Erholung der Luftfahrtindustrie verläuft unterschiedlich und schleppend Die wirtschaftliche Erholung wird aufgrund der regional sehr unterschiedlichen Entwicklungen deutlich länger dauern als in vorhergehenden Krisen. So bleibt die Erholung bei interkontinentalen Flugreisen deutlich hinter dem kontinentalen und inländischen Flugaufkommen zurück. Chinas inländischer Luftverkehrsmarkt erholte sich bereits ab März 2020 wieder langsam und hat mit Ende des Jahres 2020 das Vorkrisenniveau wieder erreicht. In allen anderen regionalen Märkten war bis August 2020 ebenfalls eine langsame Erholung des nationalen Flugaufkommens erkennbar. Mit den international steigenden Infektionsraten ab Herbst 2020 wurde dieser Trend aber neuerlich stark gebremst. So blieb auch die Erholung auf dem weltgrößten Inlandsmarkt für Flugreisen (USA) enttäuschend. Verfügbarkeit von Impfungen trägt zur Entspannung der Situation bei Im zweiten Halbjahr 2020 wurden die ersten Impfstoffe gegen die Covid-19-Erkrankung in einzelnen Staaten zugelassen und erste lokale Impfkampagnen liefen an. Gegen Jahresende 2020 beantragten die US-Hersteller Pfizer und Moderna international Eilzulassungen für die von ihnen entwickelten Impfstoffe, die in Folge von mehreren nationalen Zulassungsbehörden auch gewährt wurden. Damit fiel der Startschuss für eine breite globale Impfkampagne. Mit steigender Verfügbarkeit von Impfstoffen wird die Eindämmung der Pandemie schneller voranschreiten. Die Erholung der nationalen Flugverkehrsaufkommen im Sommer 2020 zeigt, dass großer Nachholbedarf existiert und dass nach einer Eindämmung der Pandemie und einer Lockerung der Reisebeschränkungen Potenzial für eine Erholung des Flugaufkommens besteht. 2. ALLGEMEINE ANGABEN 2.1. Angaben gemäß § 243 UGB Der FACC-Konzern mit Sitz in Ried im Innkreis ist ein österreichischer Konzern, der sich mit der Entwicklung, Produktion und Wartung von Bauteilen für die Aerospace-Industrie befasst. Seine Produktpalette umfasst Strukturbauteile (Komponenten für Rumpf und Leitwerk, Triebwerksverkleidungsteile und Composite-Teile für Triebwerke, Flügelteile und Flügelspitzen) sowie Systeme für die Innenausstattung von Flugzeugen (gesamte Flugzeugkabinensysteme für Passagierflugzeuge, Gepäckablagefächer, Innenraumverkleidungen, Serviceeinheiten, Ausstattungen für Business Jets, Kabinen-Retrofitlösungen etc.). Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte dienen, wurden drei operative Segmente gebildet. •Aerostructures ist für die Entwicklung, die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Strukturbauteilen verantwortlich. •Cabin Interiors für die Entwicklung, die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Innenausstattungen und •Engines & Nacelles für die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Triebwerksbauteilen. ‎Nach Abschluss der Kundenverträge und der Auftragsabwicklung werden die einzelnen Aufträge in den fünf Werken des Konzerns gefertigt. Neben den drei operativen Segmenten umfasst das Gesamtunternehmen noch die zentralen Dienste Finanzen und Controlling, Personal, Legal, Qualitätssicherung, Forschung und Entwicklung, Communication & Marketing, Einkauf und EDV (einschließlich Engineering Services). Die zentralen Dienste unterstützen die operativen Segmente im Rahmen einer Matrixorganisation bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. 2.2. Änderung des Geschäftsjahres auf das Kalenderjahr: Im Rahmen der 5. ordentlichen Hauptversammlung am 9. Juli 2019 war die Änderung des Geschäftsjahres auf das Kalenderjahr beschlossen worden. Das Geschäftsjahr 2019 war somit ein Rumpfgeschäftsjahr (RGJ 2019: 1. März 2019 bis 31. Dezember 2019). Im Interesse besserer Vergleichbarkeit wurden deshalb die Tabellen im vorliegenden Lagebericht – wo möglich – um eine Spalte „2019 ungeprüft“ erweitert. Diese zeigt ein ungeprüftes, vergleichbares Ergebnis für die Periode 1. Jänner 2019 bis 31. Dezember 2019. 2.3. Änderung von Fehlern Im Zuge einer Stichprobenprüfung der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) wurden der Konzernabschluss der FACC AG zum 28. Februar 2019 sowie die Halbjahresfinanzberichte der FACC AG zum 31. August 2018 und zum 31. August 2019 ausgewählt und einer Prüfung gemäß § 2 Abs1 Z2 Rechnungslegungskontrollgesetz (Prüfung ohne besonderen Anlass) unterzogen. Sämtliche festgestellten Verstöße sind im Konzernabschluss der FACC AG zum 31. Dezember 2019 korrigiert und im Konzernanhang dargestellt. 3. ENTWICKLUNG DES FACC-KONZERNS 2018/19 ‎in Mio. EUR RGJ 2019 ‎in Mio. EUR 2019 ungeprüft ‎in Mio. EUR 2020 ‎in Mio. EUR Umsatz 781,6 653,1 801,3 526,9 Einmaleffekte 0,0 0,0 0,0 davon Produktumsatz 700,1 592,4 725,7 497,7 davon Entwicklungsumsatz 81,5 60,6 75,6 29,2 EBIT (berichtet) 43,6 22,1 15,1 –74,4 Einmaleffekte –11,4 –13,1 –13,1 –47,6 EBIT (operativ) 55,0 35,2 28,2 –26,8 EBIT-Marge (operativ) 7,0 % 5,4 % 3,5 % –5,1 % Ergebnis je Aktie 0,66 0,24 0,16 –1,68 1) Periode von 1. Jänner 2019 bis 31.Dezember 2019 (ungeprüft) ‎ Im Geschäftsjahr 2020 erzielte der FACC-Konzern einen Umsatz von 526,9 Mio. EUR und verzeichnete damit einen Umsatzrückgang in Höhe von 126,2 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr (Rumpfgeschäftsjahr). Diese negative Entwicklung ist deutlich von den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie geprägt. Der weltweite Konjunktureinbruch und die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie auf die globale Luftfahrt- und Aerospace-Industrie belasteten sowohl den Umsatz als auch in weiterer Folge das Ergebnis des Geschäftsjahres 2020. Der deutliche Rückgang basiert insbesondere auf negativen Anpassungen von Bauraten bei allen für FACC wesentlichen Flugzeugprogrammen. Waren die Umsätze vor allem im Juli und August von reduzierten Abrufen der Kunden geprägt, war ab September eine positive Dynamik erkennbar. Das berichtete Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug in im Geschäftsjahr 2020 -74,4 Mio. EUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 22,1 Mio. EUR). Das EBIT für das Geschäftsjahr 2020 enthält Einmaleffekte aufgrund von Wertminderungen und Schätzungsänderungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise und den damit verbundenen Auswirkungen auf das mittelfristige Marktumfeld in Höhe von 35,6 Mio. EUR sowie die Kosten für den Personalabbau in Höhe von 11,9 Mio. EUR. Am 18. September 2020 gab FACC bekannt, dass es in Folge der Kapazitätsanpassungen innerhalb der Gruppe auf das mittelfristig erwartete Marktumfeld im vierten Quartal 2020 zu einer Reduktion des Personalstands um 650 Mitarbeiter kommen wird. Dies Maßnahmen wurden planmäßig umgesetzt. Der Personalstand reduzierte sich gegenüber dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 um 716 FTE auf 2.655 FTE Das operative Ergebnis betrug -26,8 Mio. EUR und war wesentlich von der reduzierten Auslastung der Werke seit Beginn des zweiten Quartals 2020 bzw. dem Ausbruch der Covid-19 Pandemie beeinflusst. Das zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 angekündigte Optimierungsprogramm zur nachhaltigen Senkung der konzernweiten Kostenstruktur zeigt seine Wirkung und hat in den ersten neun Monaten 2020 positive Effekte erwirkt. Bedingt durch den stark reduzierten Marktbedarf wurde das Optimierungsprogramm fokussiert vorangetrieben und um zusätzliche operative Themen erweitert. 3.1. Finanzlage Zentrales Ziel des Finanzmanagements von FACC ist es, jederzeit die ausreichende Liquidität des Konzerns sicherzustellen, finanzielle Risiken zu vermeiden und die finanzielle Flexibilität zu gewährleisten. Zur Sicherung der Liquidität und zur Verringerung von Risiken nutzt FACC verschiedene interne und externe Finanzierungsquellen mit unterschiedlichen Fristigkeiten. Die längerfristige Liquiditätsprognose erfolgt auf Basis der operativen Planung des Konzerns. Der Mittelzufluss aus der operativen Geschäftstätigkeit der Geschäftssegmente stellt die Hauptliquiditätsquelle des Konzerns dar. Dadurch werden der externe Finanzierungsbedarf und die Zinsaufwendungen reduziert. Zur Sicherung der Liquidität nutzt FACC zudem verschiedene Finanzierungsinstrumente wie Anleihen, Schuldscheindarlehen, Kreditvereinbarungen, Leasingmodelle sowie Factoring-Programme. Finanzierungsinstrumente In den Treasury-Grundsätzen von FACC sind die Bankpolitik, die Genehmigung von Bankbeziehungen, Finanzierungsvereinbarungen, das Liquiditäts- und Finanzanlagenmanagement sowie das Management von Währungs- und Zinsrisiken geregelt. Gemäß den Grundsätzen des Konzerns werden die Kreditlinien durch die Treasury-Abteilung konzernweit verwaltet. Zum Finanzierungspotenzial aus dem genehmigten und bedingten Kapital sowie zu den Finanzierungsquellen wird auf die Erläuterungen im Konzernanhang unter Note 34 verwiesen. Damit hat FACC die wesentlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige und stabile Finanzierung geschaffen. Im August 2018 unterzeichnete die FACC Operations GmbH einen Konsortialkredit über 225 Mio. EUR mit sieben teilnehmenden Banken. Die FACC AG fungiert als Garantiegeber. Per 30. Juni 2020 wurde das Volumen um weitere 60 Mio. EUR aufgestockt (Covid-19-KRR der Österreichischen Kontrollbank). Alle Konsortialbanken beteiligten sich entsprechend ihrer Quoten. Als Financial Covenant wurde im August 2018 ein Verhältnis von Net Financial Debt/EBITDA von <3,5 definiert. Aufgrund von nachgewiesenen Auswirkungen geänderter Rechnungslegungsstandards (IFRS 15, IFRS 16) wurde mit Wirkung per 31. August 2019 der Grenzwert in Übereinkunft mit den Konsortialbanken von 3,5 auf 4,0 erhöht. Die Kennzahl wird halbjährlich getestet (31. Dezember und 30. Juni). Bei einem Überschreiten der Kennzahl besteht ein Kündigungsrecht der Gläubiger. Die Covid-19-Pandemie und die damit erwarteten negativen Auswirkungen auf die Finanz- und Ergebnisentwicklung des Konzerns erforderten eine Anpassung der Vertragsbedingungen des bestehenden Konsortialkredits (Gesamtvolumen 285 Mio. EUR verteilt auf sieben Banken, Laufzeit bis 29. August 2023). Im Fokus stand dabei der halbjährlich zu testende Financial Covenant eines Verhältnisses Net Financial Debt / EBITDA von <4,0. Mit Vereinbarung vom 21. Dezember 2020 wurden für die nächsten Testzeitpunkte eine Aussetzung des Covenants (Covenant Holiday) und eine Anpassung des Covenants (Covenant Reset) vereinbart. Ab dem Testzeitpunkt 31. Dezember 2022 kehrt FACC wieder zum ursprünglich vereinbarten Covenant eines Verhältnisses von Net Financial Debt / EBITDA von <4,0 zurück. Bis 30. Juni 2022 sieht der mit Vereinbarung vom 21. Dezember 2020 angepasste Konsortialkreditvertrag außerdem eine Ausschüttungssperre vor. Eine von den Konsortialbanken nicht genehmigte Ausschüttung in diesem Zeitraum führt zu einem theoretischen Kündigungsrecht im Kreditvertrag. Das im Juli 2019 emittierte Schuldscheindarlehen in Höhe von 70 Mio. EUR enthält eine Zinserhöhungsklausel von 50 Basispunkten, falls das Verhältnis Net Debt/EBITDA einen Wert von 3,75 übersteigt. Die Kennzahl wird jährlich getestet (31. Dezember). 3.1.1. Liquiditätsanalyse 2018/19 ‎in Mio. EUR RGJ 2019 ‎in Mio. EUR 2020 ‎in Mio. EUR Cashflow aus laufender Tätigkeit 63,3 48,0 12,7 Cashflow aus ‎Investitionstätigkeit –35,7 –18,2 –15,2 Free Cashflow 27,6 29,7 –2,4 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit –0,8 –43,5 20,7 Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands 26,8 –13,8 18,2 Bewertungseffekte aus Fremdwährungsunterschieden –0,2 –0,5 –1,5 Finanzmittelbestand am Beginn der Periode 63,5 90,1 75,8 Finanzmittelbestand am Ende der Periode 90,1 75,8 92,5 Eine der zentralen Steuerungsgrößen von FACC ist die Kennzahl Free Cashflow. Den Free Cashflow ermittelt FACC aus der Kombination der Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit und aus Investitionstätigkeit. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit lag im Berichtsjahr 2020 mit 12,7 Mio. EUR um 35,3 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert von 48,0 Mio. EUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019). Cashflow aus Investitionstätigkeit Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich im Berichtsjahr 2020 auf –15,2 Mio. EUR gegenüber –18,2 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum (Rumpfgeschäftsjahr 2019). Haupttreiber bei den Projektinvestitionen waren die Entwicklungs- und Werkzeugkosten für diverse Flugzeugtypen sowie Investitionen in verschiedene Werkzeugduplikationen zur Absicherung zukünftiger Fertigungsraten. Cashflow aus Finanzierungstätigkeit Im Berichtsjahr 2020 lag der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit bei 20,7 Mio. EUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: –43,5 Mio. EUR). 3.1.2. Nettofinanzverbindlichkeiten Die Nettoverschuldung belief sich zum 31. Dezember 2020 auf 232,1 Mio. EUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 213,2 Mio. EUR). Der hier verzeichnete Anstieg ist auf die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie (z. B. Umsatzrückgang) zurückzuführen. Die liquiden Mittel des FACC-Konzerns betrugen zum Bilanzstichtag 92,5 Mio. EUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 75,8 Mio. EUR). 28.02.2019 ‎in Mio. EUR 31.12.2019 ‎in Mio. EUR 31.12.2020 ‎in Mio. EUR Schuldscheindarlehen 34,0 70,0 70,0 Anleihen 2013-20 ‎ISIN AT00000A10J83 89,8 89,8 0,0 Sonstige Finanzverbindlichkeiten 147,2 129,1 254,6 Bruttofinanzverbindlichkeiten 271,0 289,0 324,6 Abzüglich Liquide Mittel 90,1 75,8 92,5 Finanzvermögen 90,1 75,8 92,5 Nettofinanzverbindlichkeiten 180,9 213,2 232,1 Die für die Konzernfinanzierung wesentliche Kennzahl Nettofinanzverbindlichkeiten/EBITDA entwickelte sich wie folgt: 28.02.2019 ‎in Mio. EUR 31.12.2019 ‎in Mio. EUR 31.12.2020 ‎in Mio. EUR Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 43,6 22,1 –74,4 Zuzüglich/abzüglich Abschreibungen und Wertminderungen 15,8 18,8 50,1 Amortisierung Vertragserfüllungskosten 8 13,3 10,9 Wertminderung Vertragserfüllungskosten 7,3 0,0 2,9 EBITDA 74,7 54,1 –10,5 Nettofinanzverbindlichkeiten/EBITDA 2,42 3,281) N/A 1) Wert basiert aufgrund des Rumpfgeschäftsjahres 2019 auf einer Hochrechnung auf zwölf Monate. 3.2. Vermögenslage 28.02.2019 ‎in Mio. EUR 31.12.2019 ‎in Mio. EUR 31.12.2020 ‎in Mio. EUR Langfristiges Vermögen 324,9 375,7 326,9 Kurzfristiges Vermögen 400,9 361,0 322,7 Aktiva 725,8 736,7 649,5 Eigenkapital 299,0 310,6 243,2 Langfristige Schulden 185,7 188,5 179,6 Kurzfristige Schulden 241,1 237,7 226,7 Schulden 426,8 426,1 406,4 Eigenkapital und Schulden 725,8 736,7 649,5 Eigenkapitalquote 42,8 % 42,2 % 37,4 % 3.2.1. Aktiva Das langfristige Vermögen des FACC-Konzerns reduzierte sich gegenüber dem Bilanzstichtag am 31. Dezember 2019 um 48,8 Mio. EUR auf 326,9 Mio. EUR. Das kurzfristige Vermögen sank im Vergleichszeitraum um 38,3 Mio. EUR. Der Bestand an liquiden Mitteln zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 erhöhte sich hingegen um 16,8 Mio. EUR auf 92,5 Mio. EUR. 3.2.2. Eigenkapital Das Eigenkapital des FACC-Konzerns erreichte per Ende des Berichtsjahres einen Wert von 243,2 Mio. EUR. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2020 von 37,4 % (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 42,2 %). 3.2.3. Schulden Innerhalb der langfristigen Schulden sanken die sonstigen Finanzverbindlichkeiten um 5,5 Mio. EUR auf 13,2 Mio. EUR. Bei den kurzfristigen Schulden reduzierten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 52,0 Mio. EUR auf 31,5 Mio. EUR. Wesentlich begründet war dies durch das geringere Geschäftsvolumen im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie. Die sonstigen Finanzverbindlichkeiten erhöhten sich unter anderem durch die Erweiterung des Konsortialkredits um die Covid-19-Finanzierungslinie der OEKB (60 Mio. EUR) sowie die Reduktion des Factoring-Programms um 133,2 Mio. EUR auf 159,2 Mio. EUR. 4. ENTWICKLUNG DER SEGMENTE Die Segmentberichterstattung folgt der internen Steuerung und Berichterstattung des FACC-Konzerns. Die zentrale Erfolgsgröße, anhand derer die Steuerung der Geschäftssegmente erfolgt und die an die verantwortliche Unternehmensinstanz (Vorstand der FACC AG) berichtet wird, ist das Betriebsergebnis (EBIT). Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte dienen, wurden drei operative Segmente gebildet: •Aerostructures: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Strukturbauteilen •Engines & Nacelles: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Triebwerksbauteilen •Cabin Interiors: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Innenausstattungen 4.1. ‎Segment Aerostructures 2018/19 ‎in Mio. EUR RGJ 2019 ‎in Mio. EUR 2020 ‎in Mio. EUR Umsatzerlöse 335,7 240,2 184,7 EBIT (berichtet) 37,6 22,6 –26,7 EBIT-Marge (berichtet) 11,2 % 9,4 % –14,5 % Einmaleffekte –8,3 –8,3 –22,2 EBIT (vor Einmaleffekten) 45,9 30,9 –4,5 EBIT-Marge ‎(vor Einmaleffekten) 13,7 % 12,8 % –2,5 % Der Umsatz im Segment Aerostructures betrug im Geschäftsjahr 2020 184,7 Mio. EUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 240,2 Mio. EUR). Maßgeblich für den hier verzeichneten Umsatzrückgang war unter anderem die überproportional starke Reduktion der Fertigungsraten der Airbus A350- und Boeing 787-Projekte. Zusätzlich führten im Zusammenhang mit dem Brexit aufgebaute Sicherheitskundenpuffer zu Bedarfsrückgängen. Im Segment Aerostructures betrug das berichtete Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Geschäftsjahr 2020 -26,7 Mio. EUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 22,6 Mio. EUR). 4.2. Segment Engines & Nacelles 2018/19 ‎in Mio. EUR RGJ 2019 ‎in Mio. EUR 2020 ‎in Mio. EUR Umsatzerlöse 168,5 152,4 115,3 EBIT (berichtet) 9,5 6,0 –22,9 EBIT-Marge (berichtet) 5,6 % 3,9 % –19,9 % Einmaleffekte –1,2 –1,2 –11,9 EBIT (vor Einmaleffekten) 10,7 7,1 –11,0 EBIT-Marge ‎(vor Einmaleffekten) 6,4 % 4,7 % –9,6 % Der Umsatz des Segments Engines & Nacelles erreichte im Geschäftsjahr 2020 einen Wert von 115,3 Mio. EUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 152,4 Mio. EUR). Im Segment Engines & Nacelles betrug das berichtete Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Geschäftsjahr 2020 ‎-22,9 Mio. EUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 6,0 Mio. EUR). 4.3. Segment Cabin Interiors 2018/19 ‎in Mio. EUR RGJ 2019 ‎in Mio. EUR 2020 ‎in Mio. EUR Umsatzerlöse 277,4 260,5 226,9 EBIT (berichtet) –3,5 –6,5 –24,7 EBIT-Marge (berichtet) –1,3 % –2,5 % –10,9 % Einmaleffekte –2,0 –3,7 –13,5 EBIT (vor Einmaleffekten) –1,5 –2,9 –11,2 EBIT-Marge ‎(vor Einmaleffekten) –0,5 % –1,1 % –4,9 % Der Umsatz im Segment Cabin Interiors belief sich im Geschäftsjahr 2020 auf 226,9 Mio. EUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 260,5 Mio. EUR). Der im Vergleich geringere Umsatzrückgang war durch einen günstigen Produktmix beeinflusst. Airbus A320-, Businessjet- sowie COMAC ARJ21-Projekte verzeichneten weniger starke Ratenreduktionen. Das berichtete Ergebnis des Segments Cabin Interiors vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug im Geschäftsjahr 2020 –24,7 Mio. EUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: –6,5 Mio. EUR). 4.4. Segmentdarstellung der Covid-19 Effekte Aero-structures Engines & Nacelles Cabin Interiors Summe in Mio. EUR Umsatzerlöse 184,7 115,3 226,9 526,9 Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) -26,7 -22,9 -24,7 –74,4 davon Wertminderungen und Schätzungsänderungen im ‎Zusammenhang mit Covid-19 -18,1 -8,6 -9,0 –35,6 davon Kosten für Personalabbau -4,1 -3,3 -4,5 –11,9 Bereinigtes Ergebnis vor Zinsen und ‎Steuern -4,5 -11,0 -11,2 –26,8 EBIT-Marge –2,5 % –9,6 % –4,9 % –5,1 % ‎ 5. RISIKOBERICHT Der FACC-Konzern ist im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit seinem unternehmerischen Handeln verbunden sind. FACC setzt hier auf frühzeitige Identifikation und aktive Steuerung von Risiken, die sich aus dem Unternehmensumfeld ergeben. Die Umsetzung der Risikostrategie und die Abwicklung von Sicherungsmaßnahmen erfolgen zentral für den gesamten Konzern. Die unmittelbare Verantwortung für das Risikomanagement liegt bei dem jeweiligen Risk Owner. Der Director Treasury & Risk Management berichtet direkt dem Vorstand, bei dem die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement liegt. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses werden sowohl die eingetretenen als auch mögliche zukünftige Risiken kontinuierlich durch die operativen Einheiten überwacht, bewertet und zweimal jährlich im Zuge der Management Reviews an den Vorstand berichtet In jedem Quartal erfolgt zusätzlich ein ausführlicher Review der TOP15-Risiken im Konzern. Außergewöhnliche Ereignisse werden zudem umgehend dem zuständigen Risk Owner bzw. dem Director Treasury & Risk Management mitgeteilt. Dieser entscheidet, ob eine sofortige Meldung an den Vorstand erforderlich ist. Der Vorstand wiederum informiert den Aufsichtsrat in dessen Sitzungen. Dadurch ist sichergestellt, dass wesentliche Risiken frühzeitig erkannt und Maßnahmen zur Gegensteuerung bzw. Eingrenzung der Risiken getroffen werden können. Nach Einschätzung des Vorstands sind die heute erkennbaren möglichen Risiken überschau- und beherrschbar und stellen damit keine existenzielle Gefahr für das Unternehmen dar. Folgende wesentliche Risikofelder können identifiziert werden: 5.1. Managementrisiken Ausgehend von Marktbeobachtungen und -analysen wird ein Businessplan mit einer Planungsperiode von fünf Jahren erstellt. Dieser definiert die grundsätzliche Strategie des Unternehmens und wird vom Aufsichtsrat geprüft. Aus diesem jährlich aktualisierten Plan leiten sich die konkreten Ziele für das jeweilige Geschäftsjahr ab. Kurzfristige Veränderungen des Marktes stellen hier das größte Risiko dar, ebenso ist der Erfolg in der Umsetzung durch äußere Faktoren, die oftmals kaum beeinflusst werden können, immer wieder gefährdet. Das Management von FACC ist dafür verantwortlich, die konsequente Umsetzung zu verfolgen bzw. auf kurzfristige Veränderungen rasch und im Sinn der festgelegten Strategie zu reagieren. Dabei ist sicherzustellen, dass die strategische Ausrichtung ebenso weiter beachtet wird wie die geplanten Umsatz- und Ergebnisziele. 5.2. Absatzrisiken Der FACC-Konzern ist in einem sehr wettbewerbsintensiven Geschäftsfeld tätig und sieht sich einer eingeschränkten Kundenzahl (Flugzeughersteller) gegenüber. Die Geschäftstätigkeit von FACC ist konjunkturabhängig und sensibel gegenüber der Ertragssituation kommerzieller Fluggesellschaften bzw. deren Bestellungen von Flugzeugen bei den Herstellern. Die Geschäftslage kommerzieller Fluggesellschaften wird wiederum von der weltwirtschaftlichen Lage und geopolitischen Rahmenbedingungen beeinflusst. Das branchenspezifische Risiko des Konzerns liegt in der Änderung von Flugzeugauslieferplänen der Hersteller gegenüber den Endabnehmern. Das Risiko aus der Änderung zukünftiger Flugzeugauslieferungen hat Einfluss auf die zukünftigen Umsätze des Konzerns, da sich die Zuliefermengen der vom Konzern hergestellten Bauteile entsprechend ändern. Das Risiko kann in Form einer Reduktion von Flugzeugauslieferungen eintreten, aber auch in deren zeitlicher Verschiebung in die Zukunft. Dies hat unter anderem zur Folge, dass Entwicklungskosten nicht im kalkulierten Zeitraum verdient werden können. Diesem Risiko begegnet FACC mit einer Diversifikation innerhalb der Branche – einerseits, indem der Konzern mit den beiden marktbeherrschenden Anbietern von Verkehrsflugzeugen Lieferverträge unterhält, und andererseits, indem er neben Großraum-Passagierflugzeugen auch in der Sparte Business Jets Lieferverträge eingeht. Zusätzlich ist FACC geografisch diversifiziert, da sie Lieferverträge mit dem amerikanischen und dem europäischen Markt sowie mit dem asiatischen Raum hält. Außerdem tritt FACC als Entwicklungspartner für Verbesserungen an bestehenden Flugzeugtypen auf und legt damit die Basis für Lieferverträge für die Umrüstung von bestehenden Flugzeugtypen. 5.3. Einkaufs und Lieferantenrisiko Der Bereich Procurement (Einkauf) von FACC führt regelmäßig Risk Assessments der Zulieferer durch, um Gefährdungspotenzial und Risiken frühzeitig zu erkennen und damit die Prioritäten für die Planung und Durchführung von Audits festlegen zu können bzw. um den Entscheidungsprozess bei der Vergabe neuer Aufträgen zu unterstützen. Bei der Auswahl neuer Lieferanten wird die Abteilung Procurement Quality Assurance (PQA) eingebunden. Sie stellt sicher, dass die erforderlichen Qualifikationen und Zulassungen vorhanden sind und keine erkennbaren Risiken bestehen. Zu Beginn neuer Projekte wird durch eine verpflichtende Erstmusterprüfung bei den Lieferanten das Produktrisiko reduziert. Die kontinuierliche qualitätsgerechte und termingetreue Belieferung mit Materialien sowie Halb- und Fertigerzeugnissen wird regelmäßig über SAP bewertet. Diese Bewertung ist ebenfalls Bestandteil des Risk Assessments. Abweichungen – sowohl der Bauteilqualität als auch der Lieferperformance – werden systematisch erfasst, analysiert, bewertet und mit definierten Zielen verglichen. Auffälligkeiten werden im Zuge der Management Reviews an den Vorstand berichtet. 5.4. Betriebsunterbrechungsrisiko Die Fertigungsstätten und -anlagen des Unternehmens werden kontinuierlich instandgehalten und gewartet, sodass das Risiko von Betriebsstörungen oder längeren Produktionsausfällen gering bleibt. Das Betriebsunterbrechungsrisiko ist außerdem durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer Haftungszeit von 24 Monaten versichert. 5.5. Projektmanagement Das Projektmanagement von FACC ist dafür verantwortlich, die vom Management festgelegten Ziele im Rahmen konkreter Projekte umzusetzen. Projekte werden dabei darin unterschieden, ob FACC Entwicklungsverantwortung trägt oder nicht. Jeder Vertrag wird auf seine Umsetzbarkeit geprüft, die mit dem Projekt verbundenen Risiken werden identifiziert, beurteilt und während der Abarbeitung genauestens beobachtet und analysiert, um – falls erforderlich – notwendige Maßnahmen einleiten und umsetzen zu können. Die bedeutsamsten Risiken bilden dabei die Verfügbarkeit von Ressourcen aller Art (Personal, Equipment, Materialien etc.) sowie äußere Faktoren, die entweder über die Schnittstellen im Unternehmen oder von außen an das Projektteam herangetragen werden können. 5.6. Produkthaftungs- und Qualitätsrisiko Die vom Unternehmen konstruierten und hergestellten Produkte sind für den Einbau in Luftfahrzeuge oder in Triebwerke bestimmt. Fehler oder Funktionsmängel der hergestellten Produkte können mittelbar oder unmittelbar Eigentum, Gesundheit oder Leben Dritter beeinträchtigen. Die dauerhafte Sicherheit hat damit höchste Priorität. FACC ist nicht in der Lage, ihre Haftung gegenüber Kunden, Konsumenten oder Dritten in Absatzverträgen zu reduzieren oder auszuschließen. Jedes Produkt, das im Unternehmen entwickelt und/oder hergestellt wird und das Unternehmen verlassen soll, durchläuft daher qualifizierte Kontrollen hinsichtlich seiner Funktion und Qualität. Bei Projekten, in denen FACC Entwicklungsverantwortung trägt, besteht aufgrund der Möglichkeit von Konstruktionsfehlern ein höheres Risiko, das jedoch durch systematisches Handeln minimiert wird. Regelmäßige Kontrollschritte in allen Stadien der Entwicklung reduzieren hier Risiken frühzeitig. FACC betreibt zudem ein Archivierungssystem für vertraglich festgelegte und auch individuell darüber hinaus gehende Qualitätsaufzeichnungen (Quality Records). Damit wird nachgewiesen, dass Leistungen und Produkte entsprechend den definierten und vom Kunden bzw. von der/den Luftfahrtbehörde/n freigegebenen Vorgaben ausgeführt wurden. Obwohl das Produkthaftungsrisiko angemessen versichert ist, kann es im Fall von Qualitätsproblemen zu negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens kommen. 5.7. Finanzielle Risiken Aus dem operativen Geschäft ergeben sich für FACC neben dem Finanzierungsrisiko auch Zins- und Währungsrisiken. Das übergreifende Risikomanagement des Konzerns ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen in den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, die potenziell negativen Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren. Der Konzern nutzt derivative Finanzinstrumente, um sich gegen bestimmte Risiken abzusichern. FACC verwendet derivative Finanzinstrumente ausschließlich zur Absicherung von Grundgeschäften, Spekulationsgeschäfte sind strikt untersagt. Die Abteilung Treasury & Risk Management des Konzerns identifiziert, bewertet und sichert finanzielle Risiken in enger Zusammenarbeit mit den operativen Einheiten des Konzerns. 5.7.1. Währungsrisiko Während fast alle Verkäufe des FACC-Konzerns in USD abgewickelt werden, fällt ein wesentlicher Teil der Kosten in anderen Währungen als USD, insbesondere in EUR, an. FACC setzt zur Absicherung gegen nachteilige Veränderungen im EUR-USD-Wechselkurs derivative Finanzinstrumente (Devisentermingeschäfte) ein, aus denen auch Verluste erwachsen können. Die Sicherungsstrategien der Abteilung Treasury & Risk Management des Konzerns sind darauf ausgerichtet, den Einfluss von Wechselkursschwankungen zu steuern und zu minimieren. Der Vorstand genehmigt die Strategien und berichtet regelmäßig dem Aufsichtsrat darüber. Das Risikomanagement der Abteilung Treasury & Risk Management des Konzerns verfolgt das Ziel, erwartete Netto-Cashflows in USD (Umsatzerlöse abzüglich Einkäufe von Rohmaterialien) für die jeweils nächsten zwölf Monate (auf rollierender Monatsbasis) im Durchschnitt mit 80 % zu besichern (Hedge Ratio). Bei attraktiven Marktniveaus können die Sicherungszeiträume auf bis zu 36 Monate ausgedehnt werden. Für die Währungsrisiken von Finanzinstrumenten wurden Sensitivitätsanalysen, die die Auswirkungen von hypothetischen Änderungen der Wechselkurse auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie das Eigenkapital zeigen, durchgeführt. Währungsrisiken resultieren gemäß IFRS 7 aus Finanzinstrumenten, die monetärer Art und nicht in der funktionalen Währung des berichtenden Unternehmens denominiert sind. Folglich dienen Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmittel sowie Fremdwährungsderivate als Basis für die Berechnung der Sensitivität der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Die Sensitivität des Eigenkapitals bildet zusätzlich Bewertungseffekte der im sonstigen Ergebnis erfassten Cashflow Hedges für Fremdwährungsrisiken ab. Translationsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen, die in einer anderen Währung als der Konzernwährung erstellt wurden, wurden in der Berechnung nicht berücksichtigt. Eine Veränderung des Wechselkurses EUR-USD von +5 % hätte im Geschäftsjahr 2020 zu einer Veränderung des Eigenkapitals in Höhe von 3.338 TEUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 8.139 TEUR) geführt. Eine Veränderung des Wechselkurses EUR-USD von -5 % hätte im Geschäftsjahr 2020 zu einer Veränderung des Eigenkapitals in Höhe von -3.689 TEUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: -8.997 TEUR) geführt. 5.7.2. Zinsrisiko Das Zinsrisiko ergibt sich aus der durchschnittlichen Laufzeit der Finanzierungen sowie der Art der Verzinsung. Das Risiko liegt dabei bei fixer Verzinsung in sinkenden Zinssätzen und bei variabler Verzinsung in steigenden Zinssätzen. Zusätzlich ergibt sich aufgrund der anhaltenden Niedrigzinssituation im Euroraum das Risiko von Negativzinsen, die von Banken für Guthaben auf EUR-Girokonten verrechnet werden. Eine Erhöhung des Zinsniveaus um 50 Basispunkte hätte im Geschäftsjahr 2020 eine Verringerung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals von 691 TEUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 615 TEUR) zur Folge. Eine Senkung des Zinsniveaus um 50 Basispunkte hätte eine Erhöhung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals von 620 TEUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 587 TEUR) ergeben. Die Berechnung erfolgte auf Basis der variablen verzinslichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Im Lauf des Geschäftsjahres gingen alle FACC-Kernbanken im Euroraum dazu über, Negativzinsen für Guthaben über definierten Schwellenwerten zu verrechnen. Die dafür verrechneten Zinskosten betrugen 10 TEUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 0 TEUR) und sind im Finanzergebnis erfasst. 5.8. Risiken in Bezug auf administrative und produktionstechnische Systeme FACC ist im Rahmen ihrer Geschäftsprozesse auch IT- und Systemrisiken ausgesetzt, die im äußersten Fall auch zur Beeinträchtigung von administrativen und produktionstechnischen Anlagen führen können. Risikofaktoren, die in diesen Bereich fallen, sind zum Beispiel klassische Computerkriminalitätsrisiken (Cyber-Crime-Attacken wie Hacking, Phishing, Ransomware etc.) aber auch klassische Betrugsszenarien (Social Engineering) sowie das Risiko von unberechtigtem physischem Eindringen von Personen in sensible Produktions- oder Unternehmensbereiche. FACC hat für IT-behaftete Bereiche entsprechende systemische Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Im Rahmen der Betrugsprävention setzt FACC auf wiederkehrende Schulungen ihrer Mitarbeiter in sensiblen Bereichen sowie Informationskampagnen im Unternehmen. Die physische Werkssicherheit wird unter anderem durch Zutrittskontrollen sichergestellt. 5.9. Besondere Risiken in Folge der Covid-19-Pandemie Die Covid-19-Pandemie führte in der gesamten Luftfahrzeugindustrie zu massiven Umsatz- und Ergebnisrückgängen. FACC setzte vor diesem Hintergrund ein umfangreiches Anpassungspaket (z. B. Effizienzsteigerungsprogramme, Anpassung der Mitarbeiterzahlen, vertikale Integration von Bauteilen/Bauteilgruppen, Beantragung von staatlichen Unterstützungsprogrammen, Fixkostenreduktion) um. Aufgrund der globalen Auswirkungen der Pandemie auf nahezu alle Bereiche der zivilen Luftfahrt und der damit einhergehenden Liquiditäts- und Ergebniseffekte bei FACC wurde die Risikotragfähigkeit des Konzerns trotz der angeführten Anpassungsmaßnahmen unmittelbar reduziert. Der Risikomanagementprozess von FACC legt deshalb den Fokus verstärkt auf folgende durch die Covid-19-Pandemie gesteigerte Risiken: Es besteht ein erhöhtes Risiko, dass nach Ende der unmittelbaren weltweiten Staatshilfen ein Anstieg an Unternehmensinsolvenzen in der Branche auftritt. Zusätzlich kann ein Anhalten der Pandemie und der damit einhergehenden Restriktionen zu Einschränkungen bei FACC selbst als auch bei ihren Geschäftspartnern führen (z. B. durch Behördenanordnungen, den Ausfall von Schlüsselarbeitskräften, die Unterbrechung von Liefer- und Logistikketten). Dies kann die gesamte Produktions- und Wertschöpfungskette betreffen und bei FACC zu erhöhten Unsicherheiten vor allem in den Bereichen Lieferantenstabilität, Materialverfügbarkeit, Umsatz- und Ergebnisplanung sowie Liquiditätsplanung führen. Aufgrund der Pandemie besteht ein erhöhtes Risiko, dass der Luftfahrzeugsektor bzw. FACC auf dem Arbeitsmarkt generell als weniger attraktive Arbeitgeber wahrgenommen werden. Zudem besteht das Risiko von Know-how-Verlust durch den Abgang von Schlüsselarbeitskräften aufgrund der vorübergehend getrübten Geschäftsaussichten. Ein Rückgang der geplanten Absatzzahlen aufgrund eines noch längeren Anhaltens der Covid-19-Pandemie und der damit verbundenen Reisebeschränkungen kann zu negativen Abweichungen in der geplanten Umsatz- und Ergebnisentwicklung führen. Ein daraus resultierender Cashflow- oder Ergebnisrückgang erhöht das Risiko, die mit den Kernbanken von FACC im Dezember 2020 vereinbarte Anpassungsregelung des Financial Covenant (Nettoverschuldung/EBITDA) im Konsortialkreditvertrag zu verletzen. Diese spezifischen Risiken werden im Rahmen des Risikomanagementprozesses beobachtet, evaluiert und durch geeignete Gegenmaßnahmen (zB Intensivierung der Risk Assessments im Lieferanten- und Kundenbereich, erhöhte Personalmarketingaktivitäten, striktes Kosten- und Investitionscontrolling, strenge Forderungsbetreibung) reduziert. 6. FORSCHUNG, ENTWICKLUNG UND INNOVATION FACC investiert laufend in Forschung und Entwicklung, um die Geschäftsbeziehungen zu ihren Kunden zu stärken und neue Geschäftsfelder zu erschließen. Der Fokus liegt dabei auf proprietärer Eigenentwicklung, um das generierte Wissen für alle derzeitigen und zukünftigen Kunden des Unternehmens einsetzen zu können. Des Weiteren werden strategische Kooperationen mit Kunden und Forschungseinrichtungen zur Optimierung von Produkten eingegangen. Im Geschäftsjahr 2020 wendete FACC 55,9 Mio. EUR bzw. 10,6 % ihres Umsatzes für unternehmens- und kundenbezogene Forschungs- und Entwicklungsleistungen auf. Aktives und rasches Agieren im Bereich Forschung und Innovation sieht FACC grundsätzlich als Garanten für zukünftigen Unternehmenserfolg und betrachtet dies daher auch künftig als Hauptansatz, um sich im Markt von den Mitbewerbern zu unterscheiden. Gerade in Krisenzeiten wie der Covid-19-Pandemie gewinnen Forschung und Innovation in der Luftfahrt noch zusätzlich an Stellenwert. Die Auseinandersetzung mit neuen Produktanforderungen – beispielsweise keimfreien Oberflächen – sowie die laufende Optimierung der Fertigungstechnologien sind nur zwei aktuelle Beispiele dafür, wie sich FACC proaktiv weiterentwickelt, um auch mit volatilen Marktprognosen und Produktionsraten umgehen zu können. Ganz generell arbeitet FACC laufend an neuen Produktlösungen und Fertigungstechnologien. Aktuell legt das Unternehmen seine Forschungsschwerpunkte auf fünf wesentliche Themen: •Gewichtsreduktion •Robuste Fertigungsprozesse und Erhöhung der Ratenfähigkeit •Nachhaltige Materialien •Urban Air Mobility (UAM) •Passagierschutz Patente und Preise 2020 konnte FACC den Innovation Award des Landes Oberösterreich gewinnen und wurde zudem für den Österreichen Staatspreis nominiert. Auch mehrere Patente konnten wieder angemeldet werden. ‎UAM Urban Air Mobility (UAM) bietet die Möglichkeit einer branchenimmanenten Produktdiversifikation. Die Anwendung von Luftfahrt-Know-how und der entsprechenden Produktionsstandards auch in diesem Wachstumsmarkt sieht FACC als Chance, sowie als Auftrag, sich auch mit diesem neuen Thema intensiv zu beschäftigen. Ein wichtiger Meilenstein auf diesem Weg war die Erteilung einer Experimentellen Flugbewilligung von den Österreichischen Behörden Ende 2020. Diese Technologie zur Marktreife voranzutreiben, bleibt ein Eckpfeiler der Innovationsstrategie von FACC. Passagierschutz Die Covid-19-Pandemie hat den Schutz von Flugpassagieren vor Bakterien und Viren ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt. Die Auseinandersetzung mit keimfreien Oberflächen und den entsprechenden Substanzen steht neuerdings ganz oben auf der Anforderungsliste von Kunden und potenziellen Kunden. FACC erwartet die erfolgreiche Markteinführung eines ersten einschlägigen Produkts bereits Mitte 2021. Darüber hinaus konnten im Zusammenhang mit dem Thema Kabinenluftumwälzung mehrere vielversprechende Ansätze zur weiteren Bearbeitung identifiziert werden. Nachhaltige Materialien Eine verbesserte Klimabilanz sowie verringerte Produktlebenszykluskosten stehen bei der Auseinandersetzung mit nachhaltigen Materialien im Fokus. FACC untersucht hier aktuell in Zusammenarbeit mit Partnern aus der rohstoffherstellenden Industrie Optionen für faserverstärkte Naturharze als langfristige Alternative zu Kunstharzen. Im Bereich der Life Cycle Assessments (LCA) startete FACC im Februar 2021 in Kooperation mit Airbus sowie weiteren Partnern ein Projekt, in dessen Rahmen die Lebenszykluskosten von Luftfahrtkabinenprodukten so vollständig wie möglich beziffert werden sollen. 7. MITARBEITER Zum Stichtag am 31. Dezember 2020 betrug der Mitarbeiterstand des FACC-Konzerns 2.655 Vollzeitäquivalente (FTE; Vorjahr: 3.371 FTE). In Österreich waren zum 31. Dezember 2020 2.410 FTE beschäftigt. Dies entspricht rund 91 % der gesamten Belegschaft des Konzerns. Arbeiter Angestellte Gesamt Central Services 182 421 603 Aerostructures 548 183 731 Engines & Nacelles 274 96 370 Cabin Interiors 475 148 623 Tochtergesellschaften 55 232 287 FACC AG – 41 41 Summe 1 534 1 121 2 655 Im Vergleich zum Vorjahr waren damit um 716 FTE weniger bei FACC beschäftigt. Der Großteil dieser Reduktion ist auf einen durch die Covid-19-Pandemie bedingten Mitarbeiterabbau Ende Oktober an den Standorten in Österreich zurückzuführen. Aufgrund der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen wurde mit den Sozialpartnern ein Sozialplan verhandelt. Dieser dient in erster Linie als finanzielles Auffangnetz und zur Überbrückung für die betroffenen Arbeitnehmer und ihre Familien. Zusätzlich wurde ein besonderer Härtefonds des Betriebsrats mit einem Volumen von 300 TEUR eingerichtet. Anhand fixer Kriterien soll hier vom Mitarbeiterabbau besonders hart getroffenen Personen rasch geholfen werden. Der Gesamtbetrag an Aufwendungen für den Personalabbau betrug 11.945 TEUR. Die Internationalität von FACC spiegelt sich auch in ihrer Mitarbeiterstruktur wider. An den österreichischen Standorten sind Mitarbeiter aus 41 Nationen aller Kontinente beschäftigt. 58 % der Belegschaft haben die österreichische Staatsbürgerschaft, 18 % kommen aus Deutschland. Der Anteil von Frauen an der Gesamtbelegschaft befindet sich mit 27 % für ein Technologieunternehmen weiterhin auf hohem Niveau. Besonders erfreulich ist der Frauenanteil von nahezu 50 % in der Lehrlingsausbildung von FACC. 7.1. Corona-Management bei FACC FACC hat sich frühzeitig entschieden, ein proaktives, umfassendes Corona-Krisenmanagement einzuführen, gesteuert durch eine mehrmals wöchentlich tagende Corona-Taskforce. Neben dem Vorstand und den Betriebsärzten gehören diesem Gremium auch ausgewählte Vertreter von Management- und Belegschaft an. Eine eigens eingerichtete 24/7-Corona-Hotline stand von Beginn an für Fragen und Anliegen der Mitarbeiter zur Verfügung. Zahlreiche Schutzmaßnahmen wurden umgesetzt, unter anderem gratis Mund-Nasenschutz- und FFP2-Masken verteilt. Im Durchschnitt befanden sich jeweils rund 200 Mitarbeiter im Homeoffice. Wo möglich wurden Teams in zwei Schichten eingeteilt bzw. wurde der Schichtdienst in der Produktion entzerrt. Frühzeitig wurde zudem intern mit Testungen begonnen. Im November und Dezember 2020 wurden zwei Flächentests an den österreichischen Standorten durchgeführt. Eine sehr hohe Teilnahmequote von rund 99 % belegt die hohe Akzeptanz der Maßnahmen in der Belegschaft. Dadurch gab es im Vergleich zu den bundesweiten Zahlen eine geringere Zahl an Covid-19-Infektionen. 7.2. Motivation und Gesundheit: FACC als Vorreiter bei Mitarbeiterzufriedenheit Dass FACC an der Motivation, Zufriedenheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter gelegen ist, zeigt sich in einer Fülle von Maßnahmen und Initiativen, die FACC Jahr für Jahr anbietet. 2020 sind allerdings zahlreiche Aktionen der Covid-19-Pandemie zum Opfer gefallen. In dieser schwierigen Zeit hat FACC ihre Mitarbeiter stets zeitnah und umfassend über alle Kanäle mit Informationen zu aktuellen Entwicklungen und die daraus resultierenden Auswirkungen und Maßnahmen innerhalb des Unternehmens umfassend informiert und so einen aktiven Beitrag zur Mitarbeiterzufriedenheit geleistet. Abseits von Corona-bezogenen Themen konnten im Rahmen des Möglichen einige der gewohnten und beliebten Maßnahmen aufrechterhalten werden. So bietet FACC ihren Mitarbeitern sowohl unterjährig als auch während der Sommerferien gestützte Kinderbetreuungsplätze an. Das Angebot wird stark genutzt, die Kindertagesstätte in St. Martin ist regelmäßig voll ausgebucht. Die Ausgabe von isotonischen Getränken in der Produktion während der Sommermonate ist ein weiterer Beitrag, den FACC zur Gesundheit ihrer Mitarbeiter leistet. Diese und andere Maßnahmen laufen unter dem Titel „G’sund & zufrieden“, ein Projekt, für das FACC erstmals 2017 von der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse das Gütesiegel Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) verliehen wurde und das nach der Rezertifizierung im Jahr 2019 nun bis 2022 gilt. Das BGF-Gütesiegel gilt in Österreich als sichtbares Zeichen und als anerkannter Standard qualitätsvoller betrieblicher Gesundheitsförderung. Unabhängige Experten prüfen dafür in einem objektiven und transparenten Verfahren, ob die hoch angesetzten Qualitätskriterien des Europäischen Netzwerks für BGF erfüllt werden. 7.3. FACC Academy Konstante Investitionen in die Ausbildung der gesamten Belegschaft sind ein wesentlicher Faktor für den Unternehmenserfolg von FACC. Nach dem Motto „Lebenslanges Lernen“ bietet sie ihren Mitarbeitern zu diesem Zweck umfassende berufsbegleitende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Drehscheibe dafür ist die FACC Academy, die im Geschäftsjahr 2020 in Summe 177 interne Trainings organisierte, an denen insgesamt 1.508 Mitarbeiter teilnahmen. Darüber hinaus fanden 27 externe Trainings statt, in denen 304 Mitarbeiter geschult wurden. Um mit den zeitlichen Ressourcen ihrer Mitarbeiter verantwortungsvoll umzugehen, bietet FACC ausgewählte Schulungen schon seit Längerem via E-Learning an. E-Learning-Inhalte werden auch durch interne Entwickler erstellt und das Spektrum damit gezielt auf die Belegschaft und das Unternehmen zugeschnitten. Neben E-Learning in den Bereichen „SAP Basic“, „SAP Advanced“ und „System Management“ stehen auch webbasierte Trainings unter anderem zu den Themen „Export Control Advanced“, „Bekannter Versender“, „Counterfeit & Suspected Unapproved Parts“, „Bauabweichung“, „Materialfluss“ oder „Foreign Object Damage“ (FOD; Schäden, die durch Fremdkörper und Substanzen am Flugzeug oder am Bauteil entstehen können) zur Verfügung. Die Lerneinheiten können direkt am Arbeitsplatz über das SAP-System von FACC absolviert werden. Damit sichergestellt ist, dass die Mitarbeiter sämtliche Anforderungen für ihren Job erfüllen, hat FACC darüber hinaus die Trainingsmatrix sowohl für die österreichischen als auch für die internationalen Standorte komplett überarbeitet. Der so genannte „LSO Lerner“ in SAP bietet jeder Führungskraft und jedem Mitarbeiter zu jedem Zeitpunkt einen Überblick, welche Qualifikationen für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit bereits vorliegen oder noch erworben werden müssen. Interne Trainings können direkt gebucht oder zusätzlicher Schulungsbedarf jederzeit bei der FACC Academy angemeldet werden. Die laufende Erweiterung des Trainingsangebots umfasst unter anderem neue, gezielte Ausbildungen für Vorarbeiter, Führungskräfte oder im Projektmanagement tätige Mitarbeiter. 7.4. Global Family Als internationales Unternehmen mit Mitarbeitern aus 41 Ländern legt FACC besonderen Wert auf gelebte Interkulturalität. Um die gute Zusammenarbeit der Mitarbeiter zu gewährleisten, absolviert ein großer Teil von ihnen Sprachtrainings sowie Trainings rund um das Thema Interkulturalität. Leider mussten 2020 aufgrund der Covid-19-Pandemie auch hier große Abstriche gemacht werden. Firmenweite Veranstaltungen wie Jubilarfeiern, ein Mitarbeiterfest oder die traditionelle Weihnachtsfeier mussten leider entfallen. Unternehmensweite Formate wie der vierteljährliche „Flight Club“ wiederum wurden ins Internet verlegt. Die zahlreichen Kooperationen mit Behörden, Stiftungen, Schulen oder forschungsnahen Institutionen wurden nach Möglichkeit fortgeführt, sodass FACC auch nach Bewältigung der Krise wieder rasch die richtigen Mitarbeiter und das richtige Know-how mit an Bord holen kann. 7.5. Interne Nachwuchsvorsorge Hohen Stellenwert genießt bei FACC auch die Lehrlingsausbildung. So standen mit Ende des Geschäftsjahres 2020 in Summe 39 Lehrlinge in sechs verschiedenen Berufsbildern bei FACC in Ausbildung. Als sichtbares Zeichen für die Qualität seiner Lehrlingsausbildung hat das Unternehmen vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft das Gütesiegel „Staatlich ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb“ erhalten. Jungen engagierten Aspiranten bietet FACC hoch spezialisierte Ausbildungen in Konstruktion, Metall- und Zerspanungstechnik, Kunststofftechnik, Prozesstechnik, IT-Systemtechnik und IT-Applikationsentwicklung. Schon während ihrer Ausbildungszeit stehen den Lehrlingen im Unternehmen die neuesten Technologien und Anlagen zur Verfügung. Damit erhalten sie bei FACC die Möglichkeit, sich mit Innovationsgeist und Engagement zu Experten der Zukunft zu entwickeln. 7.6. FACC Stipendium Im Geschäftsjahr 2019 wurde im Studienzweig „Leichtbau- und Composite-Werkstoffe“ erstmals das FACC-Stipendium im Gesamtwert von rund 100.000 EUR vergeben. Im Regelfall werden damit jährlich vier Kandidaten mit monatlichen finanziellen Zuwendungen unterstützt. Darüber hinaus übernimmt FACC die Studiengebühren, bietet Praktika in ihren eigenen Werken, die Betreuung durch kompetente Mitarbeiter von FACC sowie die Teilnahme an Trainings und zahlreiche weitere Benefits an. 8. NACHHALTIGKEITSMANAGEMENT Das Nachhaltigkeitsmanagement des FACC-Konzerns ist fest in der Unternehmensstrategie verankert und berichtet direkt an den Vorstand. Ziel des Nachhaltigkeitsmanagements ist es, in allen Geschäftsprozessen die Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft zu berücksichtigen und die ökonomischen mit den ökologisch-sozialen Wertvorstellungen des Unternehmens in Einklang zu bringen. Dabei arbeiten Nachhaltigkeitsmanagement und operative Einheiten eng zusammen. Der Nachhaltigkeitsbericht des FACC-Konzerns wird nach den GRI-Standards (Global Reporting Initiative Standards) und nach den Anforderungen des österreichischen NaDiVeG (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz) erstellt und erscheint gemäß § 267a UGB als gesonderter nichtfinanzieller Bericht. 9. BERICHT ÜBER DIE ZWEIGNIEDERLASSUNGEN Die FACC AG betreibt keine Zweigniederlassungen. 10. ANGABEN GEMÄSS § 243A UGB 10.1. Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess Gemäß § 243a Abs. 2 UGB ist die FACC verpflichtet, die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben. Der Vorstand der FACC AG hat gemäß § 82 AktG dafür zu sorgen, dass ein Rechnungswesen und ein internes Kontrollsystem geführt werden, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen. Somit liegt es in der Verantwortung des Vorstands, ein angemessenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess einzurichten. Die wesentlichen Merkmale des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems sind im Risikomanagementhandbuch sowie im Finanzhandbuch von FACC festgehalten. Dabei wurden unter anderem wesentliche Finanz- und Controlling-Prozesse sowie deren entsprechende Risiken beschrieben und identifiziert. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte Erfassung aller Geschäftsprozesse und Transaktionen gewährleistet ist und somit jederzeit fundierte Aussagen über die aktuelle Geschäftslage des Unternehmens getroffen werden können. Zu den Maßnahmen und Regeln zählen unter anderem Funktionstrennung, Vier-Augen-Prinzip, Unterschriftenordnung, ausschließlich kollektiver und auf wenige Personen eingeschränkte Zeichnungsermächtigungen für Zahlungen sowie systemunterstützte Prüfungen durch die verwendete EDV-Software SAP. Bei FACC wird diese Software seit mehr als zehn Jahren in fast allen Unternehmensbereichen eingesetzt. Die Ordnungsmäßigkeit der SAP-Systeme wurde in allen betroffenen Geschäftsprozessen umgesetzt. Im Rahmen des monatlichen Reportings an den Vorstand und die zweite Berichtsebene werden insbesondere Soll-Ist-Vergleiche berichtet. Der Aufsichtsrat der FACC AG wird in seinen vierteljährlich stattfindenden Sitzungen über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Prognose für den weiteren Geschäftsverlauf des Konzerns unterrichtet. In den Sitzungen des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats wurden unter anderem auch Themen wie das interne Kontrollsystem und das Risikomanagement sowie Maßnahmen zur Minderung der internen Kontrollrisiken behandelt. Im Rahmen des Budgetierungsprozesses werden Budgetkosten je Kostenstelle geplant. Jeder Kostenstellenverantwortliche ist für die Einhaltung der budgetierten Kosten sowie die geplanten Investitionen verantwortlich. Alle Investitionsvorhaben sind vom Vorstand freizugeben. Über das Budget hinausgehende Investitionen unterliegen der Genehmigung des Aufsichtsrats. 10.2. Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen Das Grundkapital des FACC-Konzerns belief sich zum 31. Dezember 2020 auf 45.790.000 EUR und ist in 45.790.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien unterteilt. Sämtliche Aktien sind zum Handel im Segment Prime Market der Wiener Börse zugelassen. Jede Aktie entspricht einer Stimme in der Hauptversammlung. Zum 31. Dezember 2020 war die AVIC Cabin Systems Co. Limited (vormals FACC International Company Limited) direkt bzw. indirekt mit 55,5 % an FACC beteiligt. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 waren keine weiteren Aktionäre bekannt, die eine Beteiligung am Grundkapital von mehr als 10 % hielten. Der im Streubesitz befindliche Anteil der FACC-Aktien betrug am 31. Dezember 2020 44,5 % oder 20.397.364 Stück. Es existieren keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten. Bei FACC besteht kein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, in dessen Rahmen Mitarbeiter das Stimmrecht für ihre Anteile am Unternehmen nicht unmittelbar ausüben. 10.3. Genehmigtes Kapital In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 wurde ein genehmigtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu Nominale 9.000.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 9.000.000 neuen Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen. Die Eintragung des genehmigten Kapitals im Firmenbuch erfolgte mit 29. November 2019. 10.4. Bedingtes Kapital In der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 wurde ein genehmigtes bedingtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten bedingten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu Nominale 3.000.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 neuen Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Dieses genehmigte bedingte Kapital dient der Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Aktienoptionsplans der Gesellschaft. Die Kapitalerhöhung ist zweckgebunden und darf nur so weit durchgeführt werden, als Inhaber von Optionen aus einem Aktienoptionsplan der Gesellschaft diese ausüben. 10.5. Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat Solange die AVIC Cabin Systems Co. Limited (vormals FACC International Company Limited), Aktionärin von FACC mit einer Beteiligung von zumindest 25 % des jeweils geltenden Grundkapitals ist, hat diese gemäß Punkt 11 der Satzung von FACC das Recht, bis zu ein Drittel aller Mitglieder des Aufsichtsrats zu ernennen. Darüber hinaus bestehen keine Satzungsbestimmungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie zur Änderung der Satzung hinausgehende Regelungen enthalten. 10.6. Sonstige Angaben Zum 31. Dezember 2020 hielt die FACC AG keine eigenen Aktien. Beschränkungen hinsichtlich der Stimmrechte der FACC-Aktien und deren Übertragung, auch aus Vereinbarungen zwischen Aktionären, sind FACC nicht bekannt. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen FACC und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots. In den Vereinbarungen betreffend das Schuldscheindarlehen aus dem Jahr 2019 und die Konsortialfinanzierung aus dem Jahr 2018 sind Change-of-Control-Klauseln enthalten. Die Darlehensgeber sind berechtigt zu kündigen, wenn •eine Person oder eine Gruppe von gemeinsam vorgehenden Personen die (direkte oder indirekte) Kontrolle über die Garantin (die FACC AG) erlangt, oder •die Garantin (die FACC AG) direkt oder indirekt nicht mehr zumindest 75 % der Kapitalanteile oder der Stimmrechte am Darlehensnehmer (der FACC Operations GmbH) hält oder kontrolliert. 11. AUSBLICK 11.1. Globale Einflüsse und Trends Flugverkehrsaufkommen vor und nach Corona Wie eingangs erwähnt ist durch die Covid-19-Pandemie eine generelle Abschwächung des weltweiten Wirtschaftswachstums eingetreten. Besonders betroffen davon sind die Luftfahrtbranche, allen voran die Airline-Industrie, und damit verbunden auch das Flugzeugneugeschäft. Eine wesentliche Kennzahl in der Luftfahrtindustrie sind die konsumierten Passagierflugkilometer pro Jahr (Revenue Passenger Kilometers – RPK). Das Erreichen des RPK-Niveaus von 2019 wird aus heutiger Sicht nicht vor Mitte 2023 (optimistischer Ausblick) beziehungsweise Ende 2024 (vorsichtiger Ausblick) eintreffen. Weltweite Flugzeugflotte Die weitere Entwicklung rund um die Covid-19-Pandemie und die damit verbundene globale Entwicklung von Konsum, Tourismus und Industrie sind aus heutiger Sicht noch nicht vollständig bewertbar. Besonders eine längere Einschränkung der internationalen Reiseaktivitäten verhindert eine rasche Erholung des Flugaufkommens. Zum Jahresende 2020 waren bei den Airlines weltweit rund 22.500 Flugzeuge mit mehr als 100 Sitzplätzen gemeldet. Rund 9.000 davon waren jedoch aus Nachfragegründen geparkt. Eine stufenweise Erholung des Verkehrsaufkommens wird zuerst die Wiederindienststellung der geparkten Flugzeugflotte bedeuten. Ein stabil steigender Bedarf an neuen Flugzeugen stellt sich daher erst zeitverzögert ein. Krisenbedingt geht FACC davon aus, dass rund 1.800 der momentan geparkten 9.000 Flugzeuge nicht wieder in den aktiven Linienbetrieb zurückkehren werden (vorzeitige Ausflottung). Zukünftige Entwicklung einzelner Marktsegmente (Kurz- und Langstreckenflugzeuge, Business Jets) Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf einzelne Flugzeugmodelle sind unterschiedlich. Die aktuellen Einschränkungen im interkontinentalen Flugverkehr wirken sich dabei auf den Bedarf an großen Langstreckenflugzeugen am stärksten aus. So hat sich der Bedarf an Großraumflugzeugen 2020 halbiert. Die Bauraten dieser Flugzeuge bleiben aus heutiger Sicht auch weiterhin auf einem zwar stabilen, aber reduzierten Niveau. FACC erwartet hier eine nur langsame Erholung der Nachfrage. Eine vollständige Erholung in diesem Marktsegment dürfte nicht vor 2025 eintreten. Die Nachfrage an Kurzstreckenflugzeugen ist im Jahr 2020 ebenfalls um rund 30 % zurückgegangen. Aufgrund der raschen Erholung einzelner Märkte, allen voran Asien und China, sollte sich dieser Markt ab der zweiten Jahreshälfte 2021 erholen und könnte bei weiterhin guter Entwicklung des US-amerikanischen des europäischen Markts bis zum Jahresende 2023 das Vorkrisenniveau wieder erreichen. Der Bedarf an Business Jet-Flugzeugen war durch die Covid-19-Pandemie im Jahr 2020 kurzfristig um rund 20 % reduziert. Dieses Marktsegment (es repräsentiert für FACC ca. 80 Mio. EUR Umsatz pro Jahr) sollte sich rasch erholen und im Verlauf des Jahres 2022 wieder das Niveau des Jahres 2019 erreichen Klimaziele und Auswirkungen auf die Luftfahrt Nachhaltige Mobilitätskonzepte verbunden mit der Notwendigkeit, die CO2-Emissionen zu reduzieren, rücken immer mehr in den Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. Besonders der individuelle Verkehr und die Luftfahrzeugbranche werden sich auf diese Trends einstellen und mit technologischen Innovationen zur Zielerreichung beitragen. In Summe lag der Anteil der Luftfahrtindustrie an den gesamten globalen CO2-Emissionen 2019 bei 2,7 %. In den letzten 50 Jahren wurde dieser Wert somit halbiert, und das bei einer Vervierfachung des Passagieraufkommens im selben Zeitraum. Ziel der Luftfahrzeugindustrie ist es, den Anteil bis 2050 auf unter 1,5 % weiter zu reduzieren. Neue Antriebssysteme, alternative Treibstoffe, konsequente Materialkreislaufwirtschaft bis hin zur Verwendung neuer Materialien und Technologien spielen dabei eine wesentliche Rolle. Auf Basis ihrer umfassenden und laufend erweiterten Leichtbaukompetenzen sowie innovativer neuer Ansätze im Hinblick auf die ökologischen Anforderungen künftiger Flugzeuggenerationen kann FACC dem Markt attraktive neue Lösungen zur Erreichung dieser Ziele anbieten. 11.2. FACC-Konzern Aufbauend auf den neuen Anforderungen des Luftfahrtmarkts hat FACC im Jahr 2020 ihre kurz- und mittelfristige Planung überarbeitet. Damit einhergehend wurden die strategische Ausrichtung des Konzerns neu bewertet und anhand der durchgeführten Analysen die FACC Roadmap 2030 entwickelt. Strategie 2030 Kernelement der FACC Roadmap 2030 ist und bleibt es innovative Leichtbaulösungen für die Aerospace-Industrie anzubieten. Dazu wird FACC ihre Kompetenzen weiter perfektionieren und auf dieser Basis bestehenden und neuen Kunden integrierte Gesamtsysteme anbieten. Zusätzliches Wachstum soll durch das Engagement in neu entstehenden Märkten wie der Urban Air Mobility (UAM) und dem stark wachsenden Raumfahrtsektor generiert werden. Sowohl im Kernsegment als auch in den neuen Märkten beansprucht FACC auf Grundlage ihrer globalen Entwicklungs- und Fertigungskompetenz auf höchstem Niveau die Position eines Tier-1-Partners. Wesentliche Projekte im Geschäftsjahr 2021 Die Absicherung der Finanzkraft und Liquidität sowie die Rückkehr zu einer nachhaltigen Ertragskraft stehen im Vordergrund. Wesentliche operative und strategische Maßnahmen wurden getroffen und werden mit hohem Fokus umgesetzt. •Der eingeschlagene Weg zur vertikalen Integration von Kernkompetenzen in das Fertigungsnetzwerk der FACC Standorte wird weiter intensiviert. Ziel ist es, den Wertstrom zu vereinfachen, die Material- bzw. die Zukaufkosten weiter zu senken und die Abhängigkeit von einzelnen Supply Chains zu reduzieren. Hierfür wurden bereits im Geschäftsjahr 2020 entsprechende Investitionen getätigt. Ein wesentlicher Meilenstein ist die Herstellung von metallischen Komponenten, die bisher zu 100 % zugekauft wurden. In einer hochautomatisierten Fertigungszelle wurde 2020 nun die Fertigung von Aluminiumbeschlägen in Eigenproduktion gestartet. Das bereits im Haus gefertigte Volumen wird im Geschäftsjahr 2021 weiter ausgebaut und erhöht. •Der Kompetenzaufbau im Bereich von hochqualitativen Flugzeugeinrichtungen schreitet ebenfalls planmäßig voran. Neben Investitionen im Fertigungsumfeld wurden neue Materialien und Prozesse entwickelt, zugelassen und patentiert. Der Fertigungsstart erfolgte im vierten Quartal 2020. 2021 wird nun die kontinuierliche Erhöhung des Fertigungsvolumens vorangetrieben. •Die Reduktion der Materialkosten durch die Konsolidierung der bestehenden Supply Chains befindet sich in Umsetzung. Ziel ist es hier, die Auslastung bei strategischen Partnern durch Mengeneffekte nachhaltig zu stärken und gleichzeitig die direkten Materialzukaufkosten sowie die internen Administrationskosten zu senken. • ‎Mit Jahresbeginn 2021 wurde ein Inventarreduktionsprogramm im Ausmaß von 40 Mio. EUR gestartet. Ziel ist, die Bestände von FACC über alle Unternehmensbereiche hinweg (SOP, Planung, Einkauf und Beschaffung, Logistikwege intern und extern, Konsignationslager u. v.m) bis Ende 2021 zu reduzieren. Dadurch wird derzeit gebundenes Kapital freigemacht und steht zur Finanzierung neuer Produkte und zur Erhöhung von Marktanteilen im Kerngeschäft zur Verfügung. •Zur Erhöhung der bei FACC installierten Kapazitäten wird die Rückverlagerung der Erzeugung einzelner Composite-Produkte aus Supply Chains in die Eigenfertigung im Verlauf des Geschäftsjahres 2021 abgeschlossen. Ziel ist es, die interne Fertigung bis Herbst 2021 in Schritten auf 100 % zu erhöhen. Diese Aktivitäten erhöhen zwar nicht den Konzernumsatz, optimieren jedoch die Auslastung der Fertigungsstandorte von FACC. •Die Erhöhung der generellen Fertigungseffizienz durch Lernkurven- und Produktionstaktungseffekte sowie durch die Nutzung von Automatisierungspotenzialen wird unverändert weitergeführt. •Bereits im vierten Quartal 2020 hat FACC ihre administrativen und operativen Abläufe und damit verbunden ihre Organisation insgesamt verschlankt. Die daraus resultierende Fixkostenreduktion wird sich ab dem zweiten Quartal 2021 positiv auf die Kostenstruktur des Konzerns auswirken. •Die bereits angekündigte Investition in den neuen Standort in Kroatien wird im Verlauf des Jahres 2021 in deutlich reduziertem Umfang gestartet. Der Produktionsbeginn ist für das Jahr 2022 geplant. •Die Umsetzung der in den Jahren 2019 und 2020 gewonnenen Neuaufträge bildet einen weiteren essenziellen Tätigkeitsschwerpunkt für das Jahr 2021. Diese Projekte sollen im Geschäftsjahr 2022 erste Produktionsumsätze erzielen. •Klar im Fokus steht im Geschäftsjahr 2021 auch die Akquisition von zusätzlichem Neugeschäft in den drei Kernsegmenten (Aerostructures, Engines & Nacelles sowie Cabin Interiors). •Alle Innovationsprojekte im F&E-Bereich werden auch im Geschäftsjahr 2021 vorangetrieben. Unter anderem konzentriert sich FACC hier auf die Erforschung neuer Materialien und Fertigungsprozesse, die Entwicklung von virenfreien Oberflächen sowie den zukünftigen Einsatz von biologischen Werkstoffen als Ersatz für petrochemische Produkte. Ausblick auf Umsatz und Ertragskraft Unter der Annahme, dass es im Verlauf des Geschäftsjahres 2021 zu einer Stabilisierung der Luftfahrtindustrie kommt und auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen zu den für FACC wesentlichen Flugzeugprogrammen sowie der kurz- und mittelfristigen Bauraten beträgt die Umsatzerwartung für das Geschäftsjahr 2021 rund 500 Mio. EUR. Aufgrund der erwarteten Umsatzentwicklung sowie von bereits eingeleiteten und zusätzlich eingeplanten Kostenreduktionsmaßnahmen erwartet das Management von FACC auf Jahressicht 2021 ein ausgeglichenes EBIT. Dabei dürften insbesondere umsatzschwache Monate das Ergebnis stärker belasten, sodass ein stabil positives Ergebnis erst im Q4 2021 zu erwarten ist. Ried im Innkreis, am 8. März 2021 Robert Machtlinger e. h. Vorsitzender des Vorstands Andreas Ockel e. h. Mitglied des Vorstands Aleš Stárek e. h. Mitglied des Vorstands Yongsheng Wang e. h. Mitglied des Vorstands Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 1. Jänner 2020 bis 31. Dezember 2020 2019 ‎angepasst1) 2) 2020 Note EUR'000 EUR'000 Umsatzerlöse 10 653.067 526.891 Umsatzkosten 11 –598.840 –519.400 Bruttoergebnis vom Umsatz (Gross Profit) 54.227 7.490 Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen 12 –901 –1.043 Vertriebsaufwendungen 13 –6.653 –10.841 Verwaltungsaufwendungen 14 –35.312 –46.020 Sonstige betriebliche Erträge 15 12.040 9.804 Sonstige betriebliche Aufwendungen und Wertminderungen 16 –1.339 –33.741 Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 22.062 –74.351 Finanzierungsaufwendungen 19 –10.417 –8.657 Sonstiges Finanzergebnis 19 2.021 1.855 Finanzergebnis –8.396 –6.802 Ergebnis vor Steuern (EBT) 13.666 –81.153 Ertragsteuern 20 –2.514 4.160 Ergebnis nach Steuern 11.153 –76.993 davon Ergebnis der nicht beherrschenden Anteile 15 19 davon den Aktionären der Muttergesellschaft zuzurechnen 11.138 –77.012 Verwässertes (=Unverwässertes) Ergebnis je Aktie (in EUR) 21 0,24 –1,68 Ausgegebene Aktien in Stück 45.790.000 45.790.000 1) Aufgrund einer Fehlerkorrektur gemäß IAS 8 wurden die Vorjahresbeträge rückwirkend angepasst (siehe Note 3 – Änderung von Fehlern). 2) Der Vergleichszeitraum 2019 enthält aufgrund des Rumpfgeschäftsjahres nur 10 Monate und ist daher nur bedingt vergleichbar. Konzern-Gesamtergebnisrechnung für den Zeitraum 1. Jänner 2020 bis 31. Dezember 2020 2019 ‎angepasst1) 2) 2020 Note EUR'000 EUR'000 Ergebnis nach Steuern 11.153 –76.993 Währungsdifferenzen aus Konsolidierung 34 44 –333 Cashflow Hedges 34 3.954 12.967 Steuereffekt 20 –988 –3.242 Beträge, die in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden 3.009 9.392 Neubewertungseffekt Abfertigung 36 –98 323 Fair-Value-Bewertung Wertpapiere (Erfolgsneutral zum Beizulegenden Zeitwert) 34 15 1 Steuereffekt 20 21 –81 Beträge, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden –62 244 Sonstiges Ergebnis nach Steuern 2.947 9.636 Gesamtergebnis 14.100 –67.357 davon Ergebnis der nicht beherrschenden Anteile 15 19 davon den Aktionären der Muttergesellschaft zuzurechnen 14.085 –67.376 1) Aufgrund einer Fehlerkorrektur gemäß IAS 8 wurden die Vorjahresbeträge rückwirkend angepasst (siehe Note 3 – Änderung von Fehlern). 2) Der Vergleichszeitraum 2019 enthält aufgrund des Rumpfgeschäftsjahres nur 10 Monate und ist daher nur bedingt vergleichbar. Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020 VERMÖGENSWERTE 01.03.2019 ‎angepasst1) 31.12.2019 ‎angepasst1) 31.12.2020 Note EUR'000 EUR'000 EUR'000 Immaterielle Vermögenswerte 22 21.309 22.096 4.468 Sachanlagen 23 172.866 181.616 167.890 Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen 24 41.757 50.626 32.968 Vertragsvermögenswerte 25 15.099 5.433 3.021 Vertragserfüllungskosten 26 107.833 97.522 95.887 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 27 457 472 501 Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen 28, 49 6.156 5.633 5.416 Sonstige Forderungen 29 8.657 8.838 9.405 Derivative Finanzinstrumente 46 0 0 2.109 Latente Steuern 20 5.512 3.455 5.187 Langfristiges Vermögen 379.647 375.691 326.852 Vorräte 30 123.781 122.798 105.571 Kundenbezogene Entwicklungsleistungen 31 15.190 8.715 5.566 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 32 95.998 98.824 61.374 Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen 49 24.218 19.390 18.610 Forderungen aus laufenden Ertragsteuern 38 407 263 Derivative Finanzinstrumente 46 0 0 14.362 Sonstige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen 32 37.949 35.125 24.376 Liquide Mittel 33 90.062 75.790 92.548 Kurzfristiges Vermögen 387.237 361.049 322.670 Bilanzsumme 766.883 736.740 649.522 ‎1) Aufgrund einer Fehlerkorrektur gemäß IAS 8 wurden die Vorjahresbeträge rückwirkend angepasst (siehe Note 3 – Änderung von Fehlern). EIGENKAPITAL UND SCHULDEN 01.03.2019 ‎angepasst1) 31.12.2019 ‎angepasst1) 31.12.2020 Note EUR'000 EUR'000 EUR'000 Grundkapital 34 45.790 45.790 45.790 Kapitalrücklagen 34 221.459 221.459 221.459 Fremdwährungsumrechnungsrücklage 34 –665 –621 –954 Sonstige Rücklagen 34 –7.321 –4.418 5.551 Bilanzgewinn 34 44.063 48.332 –28.757 Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens 303.326 310.543 243.089 Nicht beherrschende Anteile 34 49 68 Eigenkapital 303.360 310.591 243.157 Schuldscheindarlehen 39 0 70.000 70.000 Anleihen 39 89.769 0 0 Leasingverbindlichkeiten 39 74.131 79.772 77.192 Sonstige Finanzverbindlichkeiten 39 32.464 18.718 13.209 Derivative Finanzinstrumente 46 64 14 0 Investitionszuschüsse 35 9.866 8.385 9.125 Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern 36 9.860 10.657 9.658 Sonstige Rückstellungen 38 12 0 0 Sonstige Verbindlichkeiten 22 66 63 Latente Steuerschulden 20 450 867 384 Langfristige Schulden 216.638 188.479 179.630 Schuldscheindarlehen 39 34.000 0 0 Anleihen 39 0 89.916 0 Leasingverbindlichkeiten 39 5.316 4.622 5.011 Sonstige Finanzverbindlichkeiten 39 69.021 25.994 159.219 Derivative Finanzinstrumente 46 10.532 1.910 0 Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen 37 17.312 4.845 6.026 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 74.819 83.465 26.956 Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 49 4.623 4.508 8.479 Investitionszuschüsse 35 946 1.327 858 Verbindlichkeiten aus laufenden Ertragsteuern 2.279 1.210 271 Sonstige Rückstellungen 38 6.621 879 2.182 Sonstige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungen 40 21.417 18.994 17.734 Kurzfristige Schulden 246.886 237.670 226.735 Bilanzsumme 766.883 736.740 649.522 1) Aufgrund einer Fehlerkorrektur gemäß IAS 8 wurden die Vorjahresbeträge rückwirkend angepasst (siehe Note 3– Änderung von Fehlern). Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für den Zeitraum 1. Jänner 2020 bis 31. Dezember 2020 Den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar Note Grundkapital ‎ ‎ ‎EUR'000 Kapitalrücklage ‎ ‎ ‎EUR'000 Fremdwährungs- ‎umrechnungs- ‎rücklage ‎EUR'000 Stand am 1. März 2019 45.790 221.459 –665 Fehlerkorrektur gemäß IAS 8 3 0 0 0 Stand am 1. März 2019 45.790 221.459 –665 Ergebnis nach Steuern 0 0 0 Sonstiges Ergebnis nach Steuern 34 0 0 44 Gesamtergebnis 0 0 44 Dividendenzahlung 34 0 0 0 Stand am 31. Dezember 2019 45.790 221.459 –621 Stand am 1. Jänner 2020 45.790 221.459 –621 Ergebnis nach Steuern 0 0 0 Sonstiges Ergebnis nach Steuern 34 0 0 –333 Gesamtergebnis 0 0 –333 Dividendenzahlung 34 0 0 0 Stand am 31. Dezember 2020 45.790 221.459 –954 ‎ Den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar Sonstige Rücklagen Wertpapiere – Erfolgsneutral zum Beizulegenden Zeitwert ‎EUR'000 Rücklage für ‎Cashflow Hedge ‎ ‎EUR'000 Rücklage ‎IAS 19 ‎ ‎EUR'000 Bilanzgewinn ‎ ‎ ‎EUR'000 Gesamt ‎ ‎ ‎EUR'000 Nicht ‎beherrschende ‎Anteile ‎EUR'000 Gesamtes ‎Eigenkapital ‎ ‎EUR'000 –2 –3.991 –3.328 39.674 298.937 34 298.971 0 0 0 4.389 4.389 0 4.389 –2 –3.991 –3.328 44.063 303.326 34 303.360 0 0 0 11.138 11.138 15 11.153 11 2.965 –73 0 2.947 0 2.947 11 2.965 –73 11.138 14.085 15 14.100 0 0 0 –6.869 –6.869 0 –6.869 9 –1.026 –3.401 48.332 310.543 49 310.591 9 –1.026 –3.401 48.332 310.543 49 310.591 0 0 0 –77.012 –77.012 19 –76.993 1 9.725 243 –78 9.558 0 9.558 1 9.725 243 –77.090 –67.454 19 –67.435 0 0 0 0 0 0 0 10 8.699 –3.159 –28.757 243.089 68 243.157 . Konzern-Kapitalflussrechnung 2019 ‎angepasst1) 2) 2020 Note EUR'000 EUR'000 Ergebnis vor Steuern (EBT) 13.666 –81.153 Zuzüglich Finanzergebnis 19 8.396 6.802 Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 22.062 –74.351 zuzüglich/abzüglich Abschreibungen und Wertminderungen3) 18 18.794 50.074 Amortisierung Vertragserfüllungskosten 26 13.277 10.873 Wertminderung Vertragserfüllungskosten 26 0 2.873 Wertminderung Kundenbezogene Entwicklungsleistungen 31 0 1.780 Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen 35 –215 –348 Veränderung langfristiger Rückstellungen 38 –12 0 Veränderung Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern 36 700 –675 Sonstige unbare Aufwendungen/Erträge 41 –10.853 8.909 43.753 –865 Veränderungen im Working Capital Veränderung Vorräte und kundenbezogene Entwicklungsleistungen 30, 31 6.460 16.783 Veränderung Liefer- und sonstige Forderungen, Rechnungsabgrenzungen, ‎sowie Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerten 29, 32 13.002 40.365 Veränderung Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten 40 –9.957 –43.835 Veränderung kurzfristige Rückstellungen 38 –3.674 1.302 Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit 49.583 13.751 Erhaltene Zinsen 42 746 156 Gezahlte Steuern 20 –2.355 –1.175 Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 47.974 12.732 Auszahlungen für langfristige Vermögenswerte 22, 23, 43 –18.244 –15.241 Einzahlungen aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten 22, 23, 43 17 63 Cashflow aus Investitionstätigkeit –18.227 –15.178 Einzahlung aus der Aufnahme von Schuldscheindarlehen 39 70.000 0 Einzahlung aus der Aufnahme von verzinslichen Verbindlichkeiten 39 74 142.437 Auszahlung aus der Tilgung der Anleihe 39 0 –90.000 Auszahlungen aus der Tilgung von Schuldscheindarlehen 39 –34.000 0 Auszahlungen aus der Tilgung von verzinslichen Verbindlichkeiten 39 –57.260 –14.721 Abflüsse aus Leasingvereinbarungen 39 –4.941 –7.980 Dividendenzahlung 34 –6.869 0 Gezahlte Zinsen 42 –10.525 –9.044 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit –43.521 20.692 Zahlungswirksame Veränderung der liquiden Mittel –13.774 18.246 Liquide Mittel am Beginn der Periode 90.062 75.790 Bewertungseffekte aus Fremdwährungsunterschieden –498 –1.488 Liquide Mittel am Ende der Periode 75.790 92.548 1) Aufgrund einer Fehlerkorrektur gemäß IAS 8 wurden die Vorjahresbeträge rückwirkend angepasst (siehe Note 3 – Änderung von Fehlern). 2) Der Vergleichszeitraum 2019 enthält aufgrund des Rumpfgeschäftsjahres nur 10 Monate und ist daher nur bedingt vergleichbar. 3) Das Geschäftsjahr 2020 enthält Wertminderungen des Firmenwerts in Höhe von 18.757 TEUR und der Sachanlagen in Höhe von 7.685 TEUR. Konzernanhang ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN 1. Allgemeine Information Der FACC-Konzern (nachfolgend FACC) mit Sitz in Ried im Innkreis, Österreich, ist ein Konzern, der sich mit der Entwicklung, Produktion und Wartung von Flugzeugteilen befasst. Seine Hauptbetätigungsfelder bilden die Fertigung von Strukturbauteilen, wie Triebwerksverkleidungen, Flügelverkleidungen oder Steuerflächen, sowie die Fertigung von Innenausstattungen moderner Verkehrsflugzeuge, wie Gepäckablagefächer, Innenraumverkleidungen und Serviceeinheiten. Die Bauteile werden großteils aus Verbundwerkstoffen hergestellt. FACC integriert in diese Verbundbauteile auch metallische Elemente aus Titan, hochlegierten Stählen sowie anderen Metallen und liefert sie einbaufertig an die Montagelinien ihrer Kunden. Die FACC AG notiert seit 25. Juni 2014 an der Wiener Börse im Segment Prime Market (Amtlicher Handel). Die FACC AG befindet sich im Konsolidierungskreis der Aviation Industry Corporation of China, Ltd. mit Sitz in Hong Kong (Room 2201, 22/F, Fairmont House, 8 Cotton Tree Drive, Admiralty, Hong Kong), Firmenbuchnummer 91110000710935732K. 2. Grundlagen für die Aufstellung des Konzernabschlusses Der Konzernabschluss der FACC AG zum 31. Dezember 2020 wurde nach den vom International Accounting Standard Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRSIC), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt. Gemäß § 245a UGB kommt diesem Konzernabschluss nach österreichischem Recht befreiende Wirkung zu. Alle zusätzlichen Anforderungen des § 245a Abs. 1 UGB wurden erfüllt. Der Konzernabschluss wird zum Bilanzstichtag des Mutterunternehmens FACC AG aufgestellt. Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Jänner und endet am 31. Dezember 2020. Die Jahresabschlüsse der einzelnen in den Konzernabschluss einbezogenen in- und ausländischen Gesellschaften werden zum Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. Im Konzern erfolgen die Bilanzierung und die Bewertung nach einheitlichen Kriterien. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt unter der Prämisse der Unternehmensfortführung. Zur übersichtlicheren Darstellung sind Posten in der „Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung“, der „Konzern-Gesamtergebnisrechnung“, der „Konzernbilanz“, der „Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung“ sowie der „Konzern-Kapitalflussrechnung“ zusammengefasst und in den Erläuterungen nach dem Prinzip der Wesentlichkeit gesondert angeführt und erläutert. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Die Gliederung der Konzernbilanz wird gemäß IAS 1 nach Fristigkeiten vorgenommen. Vermögenswerte und Schulden werden als kurzfristig klassifiziert, wenn diese voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag realisiert oder ausgeglichen werden. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Alle Beträge sind, soweit nicht gesondert darauf hingewiesen wird, auf 1.000 Euro (EUR‘000) gerundet, wobei rundungsbedingte Differenzen auftreten können. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, welche die Basis für den vorliegenden Konzernabschluss darstellen, wurden unverändert zur Vorperiode angewendet und um neue, ab dem Geschäftsjahr verpflichtend anzuwendende IFRS (siehe Note 51 – Auswirkungen neuer und geänderter Standards (Überarbeitung)) ergänzt. Eine Beschreibung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze erfolgt in Note 50 – Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Im Rahmen der 5. ordentlichen Hauptversammlung am 9. Juli 2019 wurde unter anderem die Änderung des Geschäftsjahres auf das Kalenderjahr beschlossen. Somit ist das Jahr 2019 ein Rumpfgeschäftsjahr, welches am 31. Dezember 2019 (1. März 2019 bis 31. Dezember 2019) endet. Damit wird das Geschäftsjahr des FACC-Konzerns dem Stichtag der Aviation Indurstry Corporation of China angepasst. Die Zahlen des Rumpfgeschäftsjahres sind nur eingeschränkt mit dem Geschäftsjahr 2020 vergleichbar. 3. Änderung von Fehlern Im Zuge einer Stichprobenprüfung der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) wurde der Konzernabschluss der FACC AG zum 28. Februar 2019 sowie die Halbjahresfinanzberichte zum 31. August 2018 und zum 31. August 2019 der FACC AG ausgewählt und einer Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 Z. 2 Rechnungslegungs-Kontrollgesetz (Prüfung ohne besonderen Anlass) unterzogen. Sämtliche festgestellten Verstöße sind im Konzernabschluss der FACC AG zum 1 März 2019 bzw. 31. Dezember 2019 korrigiert und im Konzernanhang dargestellt. Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen bzw. Umsatzerlöse wurden vor Abschluss von Lieferverträgen, die durchsetzbare Rechte und Pflichten begründen, eingestellt. Aus den zugrundeliegenden Master-Contracts ergibt sich, dass durch diese Vereinbarungen keine durchsetzbaren Rechte entstehen. Erst wenn Lieferverträge abgeschlossen werden, welche zum einen Anspruch auf Gegenleistung für eine erbrachte Leistung führen, kann es zu einer Umsatzerfassung kommen. Es handelt sich um keine variable Gegenleistung gemäß IFRS 15.50ff, wenn der Kunde aufgrund eines vertraglich eingeräumten Rechts zukünftig noch eine Kaufentscheidung treffen muss, um eigenständig abgrenzbare Güter tatsächlich zu erhalten. Gemäß IFRS 15.10 ist ein Vertrag eine Vereinbarung, die durchsetzbare Rechte und Pflichten begründet. In der Gesetzesstelle wird ausdrücklich festgehalten, dass die Durchsetzbarkeit vertraglicher Rechte und Pflichten eine Rechtsfrage ist. Eine bilanzierungsfähige Gegenleistung besteht somit nur dann, wenn das Unternehmen einen vertraglich durchsetzbaren Anspruch hat. Erst wenn Lieferverträge abgeschlossen werden, die zu einem Anspruch auf Gegenleistung für eine erbrachte Leistung führen, kann es zu einer Umsatzerfassung kommen. Für angefallene Kosten in Zusammenhang mit Verträgen bei denen kein durchsetzbarer Gegenleistungsanspruch besteht, kann jedoch eine Aktivierung als Vertragserfüllungskosten gemäß IFRS 15.95ff in Betracht kommen. Je nach vertraglicher Gestaltung wäre auch eine Erfassung als immaterielle Vermögenswerte nach IAS 38 oder als Vorräte nach IAS 2 zu prüfen. Eine Überprüfung ist durch die FACC mit der Schlussfolgerung erfolgt, dass die Kriterien für den Ansatz von Vertragserfüllungskosten gem. IFRS 15.95ff erfüllt sind. Die ergebnismäßige Auflösung von Investitionszuschüssen und Forschungsprämien erfolgt in Abhängigkeit vom entsprechenden Kundenvertrag. Je nach vertraglicher Ausgestaltung der durchsetzbaren Rechte und Pflichten kann die Auflösung zu einem Zeitpunkt zur Gänze oder nach Abschluss von abgrenzbaren Leistungen mit vertraglichem Anspruch auf Gegenleistung erfolgen. Aus dem Posten Sonstige Finanzverbindlichkeiten (langfristig) wurden Verbindlichkeiten in Höhe von 25.040 TEUR in den Posten Leasingverbindlichkeiten (langfristig) umgegliedert. Die Vergleichswerte wurden entsprechend angepasst. Ebenfalls wurden im Cashflow die Zeilen Einzahlungen aus der Aufnahme von langfristigen verzinslichen Verbindlichkeiten, Auszahlungen aus der Tilgung von langfristigen verzinslichen Verbindlichkeiten und die Zeile Veränderung kurzfristiger verzinslicher Verbindlichkeiten in die Zeilen Einzahlungen aus der Aufnahme von verzinslichen Verbindlichkeiten bzw. Auszahlungen aus der Tilgung von verzinslichen Verbindlichkeiten zusammengefasst. Korrektur gemäß IAS 8 in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2019 Zuvor ‎EUR'000 Korrektur ‎EUR'000 Angepasst ‎EUR'000 Umsatzerlöse 665.036 –11.968 653.067 Umsatzkosten –598.260 –581 –598.840 Bruttoergebnis vom Umsatz (Gross Profit) 66.776 –12.549 54.227 Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen –901 0 –901 Vertriebsaufwendungen –6.653 0 –6.653 Verwaltungsaufwendungen –35.312 0 –35.312 Sonstige betriebliche Erträge 12.040 0 12.040 Sonstige betriebliche Aufwendungen und Wertminderungen –1.339 0 –1.339 Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 34.611 –12.549 22.062 Finanzierungsaufwendungen –10.417 0 –10.417 Sonstiges Finanzergebnis 2.716 –695 2.021 Finanzergebnis –7.701 –695 –8.396 Ergebnis vor Steuern (EBT) 26.910 –13.244 13.666 Ertragsteuern –5.833 3.320 –2.514 Ergebnis nach Steuern 21.077 –9.924 11.153 davon Ergebnis der nicht beherrschenden Anteile 15 0 15 davon den Aktionären der Muttergesellschaft zuzurechnen 21.062 –9.924 11.138 Verwässertes (=Unverwässertes) Ergebnis je Aktie (in EUR) 0,46 –0,22 0,24 Ausgegebene Aktien in Stück 45.790.000 0 45.790.000 Korrektur gemäß IAS 8 in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung 2019 Zuvor ‎EUR'000 Korrektur ‎EUR'000 Angepasst ‎EUR'000 Ergebnis nach Steuern 21.077 –9.924 11.153 Währungsdifferenzen aus Konsolidierung 44 0 44 Cashflow Hedges 3.954 0 3.954 Steuereffekt –988 0 –988 Beträge, die in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden 3.009 0 3.009 Neubewertungseffekt Abfertigung –98 0 –98 Fair-Value-Bewertung Wertpapiere (Erfolgsneutral zum Beizulegenden Zeitwert) 15 0 15 Steuereffekt 21 0 21 Beträge, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden –62 0 –62 Sonstiges Ergebnis nach Steuern 2.947 0 2.947 Gesamtergebnis 24.024 –9.924 14.100 davon Ergebnis der nicht beherrschenden Anteile 15 0 15 davon den Aktionären der Muttergesellschaft zuzurechnen 24.009 –9.924 14.085 Korrektur gemäß IAS 8 in der Konzernbilanz 01.03.2019 31.12.2019 VERMÖGENSWERTE Zuvor ‎EUR'000 Korrektur ‎EUR'000 Angepasst ‎EUR'000 Zuvor ‎EUR'000 Korrektur ‎EUR'000 Angepasst ‎EUR'000 Immaterielle Vermögenswerte 21.309 0 21.309 22.096 0 22.096 Sachanlagen 172.866 0 172.866 181.616 0 181.616 Forderungen aus kundenbezogenen ‎Entwicklungsleistungen 86.053 –44.295 41.757 109.166 –58.539 50.626 Vertragsvermögenswerte 15.099 0 15.099 5.433 0 5.433 Vertragserfüllungskosten 39.976 67.857 107.833 42.665 54.857 97.522 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 457 0 457 472 0 472 Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen 6.156 0 6.156 5.633 0 5.633 Sonstige Forderungen 8.657 0 8.657 8.838 0 8.838 Latente Steuern 8.101 –2.589 5.512 2.465 990 3.455 Langfristiges Vermögen 358.674 20.973 379.647 378.384 –2.693 375.691 Vorräte 123.781 0 123.781 122.798 0 122.798 Kundenbezogene Entwicklungsleistungen 28.851 –13.661 15.190 8.715 0 8.715 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 95.998 0 95.998 98.824 0 98.824 Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen 24.218 0 24.218 19.390 0 19.390 Forderungen aus laufenden Ertragsteuern 38 0 38 407 0 407 Sonstige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen 37.949 0 37.949 35.125 0 35.125 Liquide Mittel 90.062 0 90.062 75.790 0 75.790 Kurzfristiges Vermögen 400.898 –13.661 387.237 361.049 0 361.049 Bilanzsumme 759.572 7.312 766.883 739.434 –2.693 736.740 Korrektur gemäß IAS 8 in der Konzernbilanz 01.03.2019 31.12.2019 EIGENKAPITAL UND SCHULDEN Zuvor ‎EUR'000 Korrektur ‎EUR'000 Angepasst ‎EUR'000 Zuvor ‎EUR'000 Korrektur ‎EUR'000 Angepasst ‎EUR'000 Grundkapital 45.790 0 45.790 45.790 0 45.790 Kapitalrücklagen 221.459 0 221.459 221.459 0 221.459 Fremdwährungsumrechnungsrücklage –665 0 –665 –621 0 –621 Sonstige Rücklagen –7.321 0 –7.321 –4.418 0 –4.418 Bilanzgewinn 39.674 4.389 44.063 53.868 –5.535 48.332 Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens 298.937 4.389 303.326 316.078 –5.535 310.543 Nicht beherrschende Anteile 34 0 34 49 0 49 Eigenkapital 298.971 4.389 303.360 316.127 –5.535 310.591 Anleihen 89.769 0 89.769 0 0 0 Schuldscheindarlehen 0 0 0 70.000 0 70.000 Leasingverbindlichkeiten 48.678 0 48.678 54.732 25.040 79.772 Sonstige Finanzverbindlichkeiten 58.710 0 58.710 43.758 –25.040 18.718 Derivative Finanzinstrumente 0 0 0 14 0 14 Investitionszuschüsse 7.379 2.488 9.866 6.494 1.892 8.385 Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern 9.860 0 9.860 10.657 0 10.657 Sonstige Rückstellungen 12 0 12 0 0 0 Sonstige Verbindlichkeiten 85 0 85 66 0 66 Latente Steuerschulden 450 0 450 609 259 867 Langfristige Schulden 214.942 2.488 217.430 186.329 2.150 188.479 Anleihen 0 0 0 89.916 0 89.916 Schuldscheindarlehen 34.000 0 34.000 0 0 0 Leasingverbindlichkeiten 5.316 0 5.316 4.622 0 4.622 Sonstige Finanzverbindlichkeiten 68.229 0 68.229 25.994 0 25.994 Derivative Finanzinstrumente 10.532 0 10.532 1.910 0 1.910 Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen ‎Entwicklungsleistungen 17.312 0 17.312 4.845 0 4.845 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 74.819 0 74.819 83.465 0 83.465 Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 4.623 0 4.623 4.508 0 4.508 Investitionszuschüsse 510 435 946 635 692 1.327 Verbindlichkeiten aus laufenden Ertragsteuern 2.279 0 2.279 1.210 0 1.210 Sonstige Rückstellungen 6.621 0 6.621 879 0 879 Sonstige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungen 21.417 0 21.417 18.994 0 18.994 Kurzfristige Schulden 245.658 435 246.094 236.978 692 237.670 Bilanzsumme 759.572 7.312 766.883 739.434 –2.693 736.740 Korrektur gemäß IAS 8 in der Konzern-Kapitalflussrechnung 31.12.2019 Zuvor ‎EUR'000 Korrektur ‎EUR'000 Angepasst ‎EUR'000 Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit Ergebnis vor Steuern (EBT) 26.910 –13.244 13.666 Zuzüglich Finanzergebnis 7.701 695 8.396 Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 34.611 –12.549 22.062 zuzüglich/abzüglich Abschreibungen und Wertminderungen 18.794 0 18.794 Amortisierung Vertragserfüllungskosten 6.327 6.951 13.277 Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen –215 0 –215 Veränderung langfristiger Rückstellungen –12 0 –12 Veränderung Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern 700 0 700 Sonstige unbare Aufwendungen/Erträge –11.929 1.076 –10.853 48.275 –4.522 43.753 Veränderungen im Working Capital Veränderung Vorräte und kundenbezogene Entwicklungsleistungen 20.121 –13.661 6.460 Veränderung Liefer- und sonstige Forderungen, Rechnungsabgrenzungen, ‎sowie Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerten –5.430 18.431 13.002 Veränderung Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten –9.957 0 –9.957 Veränderung kurzfristige Rückstellungen –3.674 0 –3.674 Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit 49.335 248 49.583 Erhaltene Zinsen 746 0 746 Gezahlte Steuern –2.355 0 –2.355 Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 47.726 248 47.974 Auszahlungen für langfristige Vermögenswerte –17.905 –339 –18.244 Einzahlungen aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten 17 0 17 Cashflow aus Investitionstätigkeit –17.888 –339 –18.227 Einzahlung aus der Aufnahme von Schuldscheindarlehen 70.000 0 70.000 Einzahlung aus der Aufnahme von verzinslichen Verbindlichkeiten 80.668 –80.595 74 Auszahlungen aus der Tilgung von Schuldscheindarlehen –34.000 0 –34.000 Auszahlungen aus der Tilgung von verzinslichen Verbindlichkeiten –137.974 80.714 –57.260 Abflüsse aus Leasingvereinbarungen –4.913 –28 –4.941 Dividendenzahlung –6.869 0 –6.869 Gezahlte Zinsen –10.525 0 –10.525 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit –43.612 91 –43.521 Zahlungswirksame Veränderung der liquiden Mittel –13.774 0 –13.774 Liquide Mittel am Beginn der Periode 90.062 0 90.062 Bewertungseffekte aus Fremdwährungsunterschieden –498 0 –498 Liquide Mittel am Ende der Periode 75.790 0 75.790 4. Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss der FACC AG werden alle von der FACC AG beherrschten Unternehmen einbezogen. Gemäß IFRS 10 ist die Beherrschung gegeben, wenn das Unternehmen die Entscheidungsgewalt über die maßgebliche Tätigkeit besitzt, variable Rückflüsse aus dem Tochterunternehmen generiert sowie diese Rückflüsse durch seine Entscheidungsgewalt beeinflussen kann. Der Konsolidierungskreis von FACC zum 31. Dezember 2020 hat sich im Vergleich zum 31. Dezember 2019 nicht verändert und umfasst inklusive der FACC AG neun Unternehmen. Die FACC AG hatte zum 31. Dezember 2020 bzw. zum 31. Dezember 2019 folgende Tochtergesellschaften: Gesellschaft Sitz Ausgegebenes und voll ‎einbezahltes ‎Nominalkapital Währung Anteilsquote Hauptaktivitäten FACC Operations GmbH Ried im Innkreis, Österreich 127.000.000 EUR 100 % Entwicklung und Produktion von Luftfahrtbauteilen; ‎Kundendienst & Reparatur FACC Solutions (Canada) Inc. Montreal, Kanada 10.000 CAD 100 % Produktion; ‎Kundendienst und Reparatur FACC Solutions Croatia d.o.o. Zagreb, Kroatien 20.000 HRK 100 % Produktion FACC Solutions Inc. Wichita, Kansas, USA 10.000 USD 100 % Kundendienst und Reparatur FACC Solutions s.r.o. Bratislava, Slowakei 6.639 EUR 100 % Design und Engineering FACC (Shanghai) Co., Ltd Shanghai, China 2.000.000 RMB 100 % Design und Engineering FACC Solutions Private Limited Pune, Indien 20.420.530 INR 100 % Design und Engineering CoLT Prüf und Test GmbH St. Martin, Österreich 35.000 EUR 91 % Design und Engineering 5. Konsolidierungsmethoden Die Kapitalkonsolidierung von vollkonsolidierten verbundenen Unternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Dabei werden zum Erwerbszeitpunkt die übertragenen Gegenleistungen dem neu bewerteten Reinvermögen (Eigenkapital) des erworbenen Unternehmens gegenübergestellt. Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden werden gemäß IFRS 3 – soweit identifizierbar – bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt; ein verbleibender positiver Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem neu bewerteten anteiligen Eigenkapital wird als Firmenwert im jeweiligen Segment in Landeswährung aktiviert. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer werden gemeinsam mit den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Geschäftsbereichen), denen sie zugeordnet sind, zumindest jährlich einem Werthaltigkeitstest (Impairment Test) unterzogen und im Falle einer Wertminderung auf den niedrigeren erzielbaren Wert abgeschrieben. Werden unterjährig Ereignisse beobachtet, die auf eine dauerhafte Wertminderung schließen lassen, so werden die betroffenen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten anlassbezogenen Werthaltigkeitstests unterzogen (siehe Note 50 – Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Note 22 – Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte). Umsatzerlöse, Erträge und Aufwendungen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus der Verrechnung zwischen konsolidierten Unternehmen werden eliminiert. Aus konzerninternen Transaktionen resultierende Zwischenergebnisse im Anlage- und Umlaufvermögen werden eliminiert. 6. Währungsumrechnung Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung der FACC AG, aufgestellt. Die Jahresabschlüsse ausländischer Gesellschaften werden nach dem Konzept der funktionalen Währung gemäß IAS 21 in Euro umgerechnet. Diese ist für sämtliche Gesellschaften die jeweilige Landeswährung, da die Gesellschaften ihr Geschäft in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig betreiben. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst. Nichtmonetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nichtmonetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig ist. Firmenwerte aus dem Erwerb von ausländischen Tochterunternehmen werden den erworbenen Unternehmen zugeordnet und mit dem jeweiligen Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung der ausländischen konsolidierten Unternehmen werden zu Durchschnittskursen der Periode umgerechnet. Währungsumrechnungsdifferenzen zwischen dem Stichtagskurs bzw. historischen Kursen innerhalb der Bilanz und dem Durchschnittskurs innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung werden als Teil des sonstigen Ergebnisses im Eigenkapital ausgewiesen. Kursdifferenzen aus der Umrechnung von Transaktionen und monetären Bilanzposten in fremden Währungen werden zu den im Transaktionszeitpunkt bzw. Bewertungszeitpunkt gültigen Kursen erfolgswirksam erfasst. Die der Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse haben sich wie folgt entwickelt: Stichtagskurs Durchschnittskurs Währung Kürzel 31.12.2019 31.12.2020 2019 2020 Kanadische Dollar CAD 1,4598 1,5633 1,4806 1,5300 Indische Rupie INR 80,1870 89,6605 78,4434 84,6392 Kroatische Kuna HRK 7,4395 7,5519 7,4154 7,5384 Chinesischer Renminbi Yuan RMB 7,8205 8,0225 7,7421 7,8747 US-Dollar USD 1,1234 1,2271 1,1157 1,1422 7. Auswirkungen von Covid-19 Die Coronakrise hat FACC schwer getroffen. Im Geschäftsjahr 2020 kam es insbesondere in folgenden Bereichen zu Auswirkungen auf Schätzungen und Ermessensspielräume: •Es traten Anhaltspunkte für eine Wertminderung gemäß IAS 36 durch die Covid-19-Krise auf, womit die Durchführung von Wertminderungstests von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit Firmenwert notwendig wurde (siehe Note 22 – Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte). •Bei den Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen kam es zu Schätzungsänderungen in Bezug auf verschobene Teilelieferungen sowie gestiegener Zinssätze (siehe Note 24 – Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen). •Die Beurteilung der Aktivierungsfähigkeit und Werthaltigkeit von Entwicklungsleistungen für Kunden führte aufgrund von verschobenen Teilelieferungen und gestiegener Zinssätze zu Anpassungen (siehe Note 26 – Vertragserfüllungskosten und siehe Note 31 – Kundenbezogenen Entwicklungsleistungen). •Bei der Absicherung von Zahlungsströmen kann Hedge Accounting dann angewandt werden, wenn der Eintritt des Grundgeschäfts höchstwahrscheinlich ist. Bei bestehenden Sicherungsbeziehungen wird diese Einschätzung regelmäßig evaluiert. Hinsichtlich des Hedge Accountings wurde die Einschätzung betreffend den Eintritt von erwarteten Transaktionen aktualisiert. Zum 31. Dezember 2020 wurden diese weiterhin mit hoher Wahrscheinlichkeit angenommen und führten somit zu keinen Änderungen (siehe Note 46 – Derivative Finanzinstrumente, Hedge Accounting und Fair Value Hedge). •Die Covid-19-Krise führte zu einer Verschlechterung des Kre-ditrisikos bei Vertragspartnern, was in den Berechnungsmodellen für die Expected Credit Losses zum 31. Dezember 2020 berücksichtigt wurde (siehe Note 32 – Forderungen). •Zudem fand eine Überprüfung der Aktivierung von latenten Steueransprüchen aus temporären Differenzen und Verlust-vorträgen hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit künftiger zu versteuernder Erträge statt. Aufgrund der bestehenden Unsicherheiten konnten zum 31. Dezember 2020 nicht auf sämtliche steuerlichen Verlustvorträge aktive latente Steuern gebildet werden (siehe Note 20 – Ertragsteuern und latente Steueransprüche/-schulden). Je nach Entwicklung der Covid-19-Krise können sich in den genannten Bereichen auch Auswirkungen für das Geschäftsjahr 2021 ergeben. Diese Schätzungsänderungen bzw. bedeutende Bilanzierungs- und Bewertungseffekte werden in der folgenden Tabelle dargestellt: Bedeutende Bilanzierungs- und Bewertungseffekte, sowie Schätzungsänderungen im Zusammenhang mit Covid-19 EBIT-wirksame Effekte ‎ Erläuterung ‎ Bilanzieller Effekt ‎EUR'000 Wertminderungstest (IAS 36) Wertminderung Firmenwert ‎Siehe Note 22 – Immmaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte –18.757 Wertminderungstest (IAS 36) Wertminderung Sachanlagen ‎Siehe Note 23 – Sachanlagen –7.685 Entwicklungsprojekte (IFRS 15) Schätzungsänderungen bei Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen ‎Siehe Note 24 – Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen –3.777 Entwicklungsprojekte (IFRS 15) Wertminderungen bei Vertragserfüllungskosten ‎Siehe Note 26 – Vertragserfüllungskosten –2.873 Entwicklungsprojekte (IFRS 15) Wertminderungen bei kundenbezogenen Entwicklungsleistungen ‎Siehe Note 31 – Kundenbezogene Entwicklungsleistungen –1.780 Personalaufwand (IAS 19/IAS 20) Ergebniswirksam erfasste Ansprüche aus Kurzarbeit ‎Siehe Note 17 – Personalaufwand 27.299 Personalaufwand (IAS 19/IAS 20) Aufwendungen aus Personalabbau ‎Siehe Note 17 – Personalaufwand –11.945 Sonstiger betrieblicher Ertrag Fixkostenzuschuss I ‎Siehe Note 15 – Sonstige betriebliche Erträge 3.292 Expected Credit Loss auf Finanzinstrumente (IFRS 9) Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ‎und Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen ‎Siehe Note 32 – Forderungen und Note 24 – Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen –853 –17.078 EBIT-neutrale Effekte Erläuterung Latente Steuern (IAS 12) Aufgrund der negativen Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2020, sowie der veränderten Planungsannahmen konnten nicht auf sämtliche steuerliche Verlustvortäge aktive latente Steuern angesetzt werden ‎Siehe Note 20 – Ertragssteuern und latente Steueransprüche/-schulden Eigenkapital Die im Anhang des Geschäftsberichts der FACC AG zum 31. Dezember 2019 angeführte vorgeschlagene Dividende von 0,15 EUR je Aktie, wurde aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 26.06.2020 nicht ausgeschüttet ‎Siehe Note 34 – Eigenkapital Finanzverbindlichkeiten (IFRS 9) - Neuverhandlung Covenants Per 31. Dezember 2020 und 30. Juni 2021 wird der Test des Financial Covenants Net Financial Debt/EBITDA ausgesetzt (Covenant Holiday). Per 31. Dezember 2021 wird die Covenant-Ratio auf 5,25 und per 30. Juni 2022 auf 4,25 angepasst (Covenant Reset). Mit dem Test am 31. Dezember 2022 tritt die ursprüngliche Grenze von 4,0 wieder in Kraft. ‎Siehe Note 39 – Finanzverbindlichkeiten Finanzverbindlichkeiten (IFRS 9) Im Rahmen der Corona-Pandemie wurde am 26. Juni 2020 eine neue Fazilität in Höhe von 60.000 TEUR (OeKB Covid-19-KRR) abgeschlossen und in den Basisvertrag integriert ‎Siehe Note 39 – Finanzverbindlichkeiten Sonstige Verbindlichkeiten (IFRS 9) Zum Bilanzstichtag sind Stundungen für Abgaben und Steuern im Ausmaß von 17.819 TEUR aufrecht. Im Jänner 2021 wurden diese vollständig bezahlt. 8. Schätzungen und Ermessensspielräume Die Erstellung des Konzernabschlusses erfordert, dass vom Management zu einem gewissen Grad Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, welche die bilanzierten Vermögenswerte und Schulden sowie Eventualschulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag sowie den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während der Berichtsperiode beeinflussen. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von den Schätzungen abweichen. Die Beurteilung der Werthaltigkeit von Firmenwerten, von Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer, sowie von Vertragserfüllungskosten basiert auf Berechnungen des Nutzungswerts mittels Discounted-Cashflow-Methode. Der dabei erzielbare Betrag ist stark abhängig von den erwarteten Einzahlungsüberschüssen sowie vom verwendeten Kapitalkostensatz. Hinsichtlich dieser Parameter werden vom Management Schätzungen und zukunftsbezogene Annahmen über die in den Planungsperioden erwarteten Einzahlungsüberschüsse und Kapitalkostensätze von FACC sowie einzelner zahlungsmittelgenerierender Einheiten getroffen. Die vorgenommenen Schätzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen unter der Prämisse der Unternehmensfortführung getroffen, bauen auf Erfahrungswerten auf und berücksichtigen die verbleibende Unsicherheit in einer angemessenen Weise. Um die Auswirkungen sich verändernder Parameter bei der Planungsrechnung auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen, wurde eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Die Planungsannahmen, die für den Wertminderungstest des Firmenwerts getroffen wurden, sowie die Sensitivitätsanalyse werden in Note 22 – Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte erläutert. Die Überprüfung der Werthaltigkeit von Vertragserfüllungskosten erfolgte im Geschäftsjahr 2020, sofern Anzeichen für eine Wertminderung, wie beispielsweise die Erwartung eines Verlusts im Rahmen der Mehrjahresplanung, gegeben waren. Die Beurteilung der Werthaltigkeit basiert auf Berechnungen des Nutzungswerts der Entwicklungsprojekte mittels Discounted-Cashflow-Methode. Der dabei erzielbare Betrag ist stark abhängig von den erwarteten Einzahlungsüberschüssen der jeweiligen Projekte sowie vom verwendeten Kapitalkostensatz. Hinsichtlich dieser Parameter werden vom Management Schätzungen und zukunftsbezogene Annahmen über die in den Planungsperioden erwarteten Einzahlungsüberschüsse und Kapitalkostensätze getroffen. Die vorgenommenen Schätzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen unter der Prämisse der Unternehmensfortführung getroffen, bauen auf Erfahrungswerten auf und berücksichtigen die verbleibende Unsicherheit in einer angemessenen Weise. Die Beurteilung eines Wertminderungsbedarfs erfolgt auf Ebene einzelner bzw. gemeinsam zu betrachtender Projekte, soweit diese unabhängige Cashflows generieren. Entwicklungsprojekte desselben Flugzeugtyps werden unter bestimmten Voraussetzungen bei der Werthaltigkeitsprüfung zusammengefasst. Die Nutzungsdauer von Sachanlagen beruht auf Schätzungen, die auf dem Betrieb vergleichbarer Anlagen beruhen. Die so festgelegten Nutzungsdauern werden laufend auf ihre weitere Gültigkeit geprüft und gegebenenfalls angepasst. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern sind in Note 50 – Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben. Der FACC-Konzern bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses unter Zugrundelegung der unkündbaren Grundlaufzeit des Leasingverhältnisses sowie unter Einbeziehung der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option ausüben wird, oder der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Kündigung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option nicht ausüben wird. Der FACC-Konzern hat einen Leasingvertrag abgeschlossen, der Verlängerungs- und Kündigungsoptionen enthält. Der Konzern trifft bei der Beurteilung, ob hinreichende Sicherheit besteht, dass die Option zur Verlängerung bzw. zur Kündigung des Leasingverhältnisses ausgeübt oder nicht ausgeübt wird, Ermessensentscheidungen. Das heißt, er zieht alle relevanten Faktoren in Betracht, die für die FACC einen wirtschaftlichen Anreiz darstellen, die Verlängerungs- oder die Kündigungsoption auszuüben. Nach dem Bereitstellungsdatum bestimmt der FACC-Konzern die Laufzeit des Leasingverhältnisses erneut, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine Änderung von Umständen eintritt, das bzw. die innerhalb seiner Kontrolle liegt und sich darauf auswirkt, ob er die Option zur Verlängerung bzw. zur Kündigung des Leasingverhältnisses ausüben wird oder nicht (z. B. Durchführung von wesentlichen Mietereinbauten oder wesentliche Anpassung des zugrundeliegenden Vermögenswerts). Der FACC-Konzern kann den dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmen. Daher verwendet die FACC zur Bewertung von Leasingverbindlichkeiten seinen Grenzfremdkapitalzinssatz. Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist der Zinssatz, den der FACC-Konzern zahlen müsste, wenn er für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit die Mittel aufnehmen würde, die die FACC in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld für einen Vermögenswert mit einem dem Nutzungsrecht vergleichbaren Wert benötigen würde. Der Grenzfremdkapitalzinssatz spiegelt somit die Zinsen wider, die der FACC-Konzern „zu zahlen hätte“. Wenn keine beobachtbaren Zinssätze verfügbar sind oder wenn der Zinssatz angepasst werden muss, um die Bedingungen des Leasingverhältnisses abzubilden, muss der Grenzfremdkapitalzinssatz geschätzt werden. Der FACC-Konzern schätzt den Grenzfremdkapitalzinssatz anhand beobachtbarer Inputfaktoren (z. B. Marktzinssätze), sofern diese verfügbar sind, und muss bestimmte unternehmensspezifische Schätzungen vornehmen. Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen werden mit dem Barwert der künftigen Einzahlungen für angefallene Entwicklungskosten angesetzt, wobei die Schätzung für die Wertermittlung auf Basis des vom Aufsichtsrat freigegebenen Budgets für das kommende Geschäftsjahr, der Mittelfristplanung für die nächsten fünf Jahre und in der Folge maximal mit den Raten des Airline Monitors erfolgt. Zusätzlich wird das im IFRS 9 angeführte zukunftsorientierte Modell der erwarteten Kreditausfälle herangezogen. Dies erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen bezüglich der Frage, inwieweit die erwarteten Kreditausfälle durch Veränderungen bei den wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst werden. Diese Einschätzung wird auf Grundlage gewichteter Wahrscheinlichkeiten bestimmt. Die Ermittlung der Wertberichtigung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, von Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerte erfolgt auf Grundlage von Erfahrungswerten hinsichtlich Überfälligkeit sowie der geschätzten Wahrscheinlichkeit des Zahlungseingangs. Im Bereich der Vorräte erfolgen Abwertungen auf Lagerhüter (Slow Moving Items). Diese werden nach Warengruppen kategorisiert und mit spezifischen Abschlägen bewertet. Als Lagerhüter werden im System jene Materialien gekennzeichnet, die eine Lagerdauer von mehr als 24 Monaten aufweisen. Die Ermittlung der Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern erfolgt anhand versicherungsmathematischer Berechnungen durch Aktuare. Die versicherungsmathematische Bewertung basiert auf Annahmen zu Abzinsungssätzen, künftigen Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Sterblichkeit. Bei der Ermittlung des angemessenen Diskontierungssatzes orientiert sich das Management an langfristigen Marktzinssätzen. Die Sterberate basiert auf öffentlich zugänglichen Sterbetafeln im entsprechenden Land. Künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen basieren auf erwarteten künftigen Inflationsraten für das jeweilige Land. Alle Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft. Weitere Details zu den getroffenen Annahmen sowie zu Sensitivitäten sind in Note 36 – Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern angeführt. Zur Ermittlung der aktiven latenten Steuern sind Annahmen bezüglich des künftigen zu versteuernden Ergebnisses und des Zeitpunkts der Realisierung der aktiven latenten Steuern zu treffen. Da jedoch die zukünftigen Geschäftsentwicklungen unsicher sind und teilweise nicht von FACC beeinflusst werden können, ist die Bewertung der latenten Steuern mit Unsicherheiten verbunden. Zur Gewährleistung werden Rückstellungen nach einem standardisierten Prozess ermittelt. Ausgehend von den Divisionsleitern werden derartige Risiken zu jedem Abschlussstichtag ermittelt und vom Management eingeschätzt. Im Falle eines zu berücksichtigenden Risikos ist vom jeweiligen Verantwortungsbereich eine bestmögliche Schätzung auf Basis von Erfahrungswerten sowie auf Basis von Einzelbeurteilungen hinsichtlich der Höhe des Rückstellungsansatzes vorzunehmen. Die Rückstellungen werden regelmäßig an neue Erkenntnisse angepasst. Drohende Verluste werden sofort als Aufwand erfasst, wenn wahrscheinlich ist, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen werden. Die Ermittlung der Auftragskosten erfordert in erheblichem Maß Einschätzungen des Managements hinsichtlich der Erfüllung bestimmter Leistungsanforderungen sowie der Entwicklung von Produktivitätsverbesserungen und Gewährleistungsaufwendungen. Zusätzlich ist auch zu beurteilen, ob einzelne Vereinbarungen mit Kunden als ein Vertrag zu betrachten sind. Dies hängt insbesondere davon ab, ob Lieferverpflichtungen gemeinsam verhandelt wurden und gleiche Produkte betreffen. Im Rahmen von Kunden- und Lieferantenverträgen sind auch Einschätzungen hinsichtlich des Ausgangs von Streitigkeiten von Nachforderungen seitens FACC und Gegenforderungen des Kunden und Lieferanten zu treffen. Diese sind teilweise abhängig vom Ausgang von Rechtsstreitigkeiten. Ein Ansatz von Nachforderungen erfolgt nur in Ausnahmefällen, wenn eine externe Rechtsmeinung vorliegt, die die Durchsetzbarkeit der Nachforderung der Höhe und dem Grunde nach mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit bestätigt. Zur Bewertung der Risiken aus Gegenforderungen in wesentlicher Höhe erfolgt der Ansatz von Rückstellungen unter Berücksichtigung aller Chancen und Risiken ebenfalls auf Basis von eingeholten Rechtsmeinungen. FACC ist Beklagter in mehreren Verfahren im Inland und im Ausland. Hinsichtlich der Erfolgsaussichten sind Einschätzungen zu treffen. Basis für diese Einschätzungen sind externe Rechtsanwaltsschreiben und Beurteilungen der internen Rechtsabteilung. 9. Geschäftssegmente Die Segmentberichterstattung folgt der internen Steuerung und Berichterstattung der FACC AG (gemäß IFRS). Die zentrale Erfolgsgröße, anhand derer die Steuerung der Geschäftssegmente erfolgt und die an die verantwortliche Unternehmensinstanz (Vorstand der FACC AG) berichtet wird, ist das Betriebsergebnis ‎(EBIT). Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte dienen, wurden drei operative Segmente gebildet: •Aerostructures: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Strukturbauteilen •Engines & Nacelles: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Triebwerksbauteilen •Cabin Interiors: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Innenausstattungen Neben den drei operativen Segmenten umfasst das Gesamtunternehmen noch die zentralen Dienste Finanzen und Controlling, Personal, Legal, Qualitätssicherung, Forschung und Entwicklung, Communication & Marketing, Einkauf und EDV (einschließlich Engineering Services). Die zentralen Dienste unterstützen die operativen Segmente im Rahmen einer Matrixorganisation bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Deren Aufwendungen und Erträge werden mittels eines festgelegten Verfahrens den drei Segmenten zugeordnet. Aerostructures Engines & Nacelles Cabin Interiors Summe EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 Rumpfgeschäftsjahr 2019 Umsatzerlöse 240.163 152.383 260.521 653.067 Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 22.599 5.977 –6.513 22.062 Investitionen 8.802 2.715 6.727 18.244 Abschreibungen und Wertminderungen 8.217 4.740 5.837 18.794 Vermögenswerte am 31. Dezember 2019 331.847 153.591 251.303 736.740 davon langfristige Vermögenswerte am 31. Dezember 2019 185.868 70.756 100.669 357.293 Aerostructures Engines & Nacelles Cabin Interiors Summe EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 Geschäftsjahr 2020 Umsatzerlöse 184.741 115.277 226.873 526.891 Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) –26.709 –22.939 –24.703 –74.351 Investitionen 5.798 3.997 5.446 15.241 Abschreibungen und Wertminderungen 20.101 14.168 15.805 50.074 Vermögenswerte am 31. Dezember 2020 266.653 125.828 257.041 649.522 davon langfristige Vermögenswerte am 31. Dezember 2020 141.412 56.818 106.003 304.234 Im Segment Aerstructures wurden Wertminderungen im Geschäftsjahr 2020 hinsichtlich des Firmenwerts in Höhe von 10.365 TEUR, der Vertragserfüllungskosten in Höhe von 1.915 TEUR und der kundenbezogenen Entwicklungsleistungen in Höhe von 1.780 TEUR berücksichtigt. Im Segment Engines & Nacelles wurden Wertminderungen im Geschäftsjahr 2020 hinsichtlich des Firmenwerts in Höhe von 3.054 TEUR, der Sachanlagen in Höhe von 4.393 TEUR und der Vertragserfüllungskosten in Höhe von 958 TEUR berücksichtigt. Im Segment Cabin Interiors wurden Wertminderungen im Geschäftsjahr 2020 hinsichtlich des Firmenwerts in Höhe von 5.339 TEUR und der Sachanlagen in Höhe von 3.292 TEUR berücksichtigt. Die gesamten Segmenterlöse stellen Außenumsätze mit Externen dar. Die Umsatzerlöse nach geografischen Gebieten werden nach dem Sitz des Kunden in Note 10 – Umsatzerlöse dargestellt. Für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr erwirtschaftete der Konzern mit zwei externen Kunden Umsätze, die jeweils 10 % der Gesamtumsätze überschritten, und zwar im Ausmaß von 243.490 TEUR (Vorjahr: 289.758 TEUR) bzw. 55.504 TEUR (Vorjahr: 71.737 TEUR). Mit diesen Kunden werden Umsatzerlöse in allen drei Segmenten erzielt. Die langfristigen Vermögenswerte (Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagevermögen, Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen, Vertragsvermögenswerte und Vertragserfüllungskosten) befinden sich wie im Vorjahr im Wesentlichen im Inland. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 10. Umsatzerlöse Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden werden durch die Produktion von Flugzeugkomponenten sowie durch Engineering-Leistungen und andere Leistungen im Zusammenhang mit der Produktion von Flugzeugkomponenten erwirtschaftet. Die Umsatzerlöse nach Art und Segment sowie nach geografischer Aufteilung sind nachstehend aufgeschlüsselt: 2019 2020 2019 2020 2019 2020 2019 2020 Aero- ‎structures ‎EUR'000 Aero- ‎structures ‎EUR'000 Engines & Nacelles ‎EUR'000 Engines & Nacelles ‎EUR'000 Cabin ‎Interiors ‎EUR'000 Cabin ‎Interiors ‎EUR'000 Summe ‎ ‎EUR'000 Summe ‎ ‎EUR'000 Verkauf von Produkten 212.416 172.967 142.677 105.288 237.327 219.452 592.419 497.707 Entwicklungs- und sonstige Dienstleistungen 27.747 11.774 9.707 9.988 23.194 7.422 60.648 29.184 240.163 184.741 152.383 115.277 260.521 226.873 653.067 526.891 2019 2020 EUR'000 EUR'000 Deutschland 239.087 197.926 USA 122.739 82.715 Kanada 82.147 73.334 Großbritannien 74.023 58.370 China 52.086 31.365 Sonstige Länder 82.987 83.181 653.067 526.891 Im FACC-Konzern erfolgt die Realisierung von Umsatzerlösen aus dem Verkauf von Produkten sowie bei Entwicklungs- und sonstigen Dienstleistungen fast ausschließlich zeitpunktbezogen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben üblicherweise Zahlungsziele bis zu 90 Tagen, bei Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerten bestehen teilweise Zahlungspläne mit Meilensteinzahlungen. Erwartete künftige Umsatzerlöse für zum Berichtszeitraum nicht erfüllte (oder teilweise nicht erfüllte) Leistungsverpflichtungen aus bestehenden Verträgen betragen 0 TEUR (Vorjahr: 312 TEUR). Diese Leistungsverpflichtungen beziehen sich auf feste, noch zu liefernde Shipsets bzw. noch zu erbringende Leistungen. 11. Umsatzkosten 2019 2020 EUR'000 EUR'000 Materialaufwand –420.725 –354.870 Personalaufwendungen –155.807 –136.216 Abschreibungen –14.780 –18.692 Allgemeine Verwaltungsaufwendungen –7.528 –9.623 –598.840 –519.400 12. Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen 2019 2020 EUR'000 EUR'000 Materialaufwendungen –113 –82 Personalaufwendungen –631 –745 Abschreibungen –28 –45 Allgemeine Verwaltungsaufwendungen –129 –172 –901 –1.043 13. Vertriebsaufwendungen 2019 2020 EUR'000 EUR'000 Materialaufwendungen –267 –374 Personalaufwendungen –4.108 –5.595 Abschreibungen –90 –109 Allgemeine Verwaltungsaufwendungen –2.187 –4.764 –6.653 –10.841 14. Verwaltungsaufwendungen 2019 2020 EUR'000 EUR'000 Materialaufwendungen –1.082 –1.013 Personalaufwendungen –10.311 –18.167 Abschreibungen –3.896 –4.787 Fremdwährungseffekte –2.350 –6.211 Allgemeine Verwaltungsaufwendungen –17.673 –15.842 –35.312 –46.020 15. Sonstige betriebliche Erträge 2019 2020 EUR'000 EUR'000 Erträge aus Förderungen und steuerfreien Zuschüssen 6.327 8.640 Sonstige 5.713 1.164 12.040 9.804 Die Position „Sonstige“ enthält im Wesentlichen Schadensvergütungen. 16. Sonstige betriebliche Aufwendungen und Wertminderungen 2019 2020 EUR'000 EUR'000 Wertminderung Firmenwert 0 –18.757 Wertminderung Sachanlagevermögen 0 –7.685 Wertminderung Vertragserfüllungskosten 0 –2.873 Wertminderung Kundenbezogene Entwicklungsleistungen 0 –1.780 Sonstige –1.339 –2.646 –1.339 –33.741 17. Personalaufwand In den Aufwendungen für Abfertigung und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen betrugen die Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen 1.891 TEUR (Vorjahr: 1.730 TEUR). 2019 2020 EUR'000 EUR'000 Löhne und Gehälter 136.074 116.580 Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben und Leistungen 34.059 37.305 Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen 2.285 3.780 Aufwendungen für Pensionen 722 1.143 Sonstige Sozialaufwendungen –2.283 1.915 170.858 160.722 Der Gesamtbetrag an verbuchter Kurzarbeitsbeihilfe AMS betrug 27.298 TEUR, wovon bis zum Bilanzstichtag 25.533 TEUR bereits ausbezahlt wurden. Der Gesamtbetrag an Aufwendungen für Personalabbau betrug 11.945 TEUR und wurde bis zum Bilanzstichtag zur Gänze ausbezahlt. Der Mitarbeiterstand auf Basis von Vollzeitäquivalenten stellte sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar: 31.12.2019 31.12.2020 Anzahl Anzahl Arbeiter 2.088 1.535 Angestellte 1.283 1.119 3.371 2.655 davon Österreich 3.125 2.410 davon Ausland 246 245 18. Abschreibungen 2019 2020 EUR'000 EUR'000 Abschreibungen Immaterielle Vermögenswerte 765 1.056 Sachanlagen 18.030 22.576 18.794 23.632 Hinsichtlich der Entwicklung der planmäßigen Abschreibung wird auf Note 22 – Immaterielle Vermögenswerte und auf Note 23 – Sachanlagen verwiesen. 19. Finanzergebnis 2019 2020 EUR'000 EUR'000 Zinserträge aus Bankguthaben 727 128 Bewertung von finanziellen ‎Vermögenswerten 6 7 Sonstige Finanzerträge 13 21 Aufzinsungen 1.276 1.699 Sonstiges Finanzergebnis 2.021 1.855 Zinsaufwand aus Anleihen und ‎Schuldscheindarlehen –3.160 –1.816 Zinsaufwand aus Bankkrediten –1.409 –2.004 Zinsaufwand aus Leasingverbindlichkeiten –1.760 –2.118 Sonstige Zinsen und ähnliche ‎Aufwendungen –4.088 –2.720 Finanzierungsaufwendungen –10.417 –8.657 Finanzergebnis –8.396 –6.802 Das Nettoergebnis setzt sich gemäß den Kategorien des IFRS 9 wie folgt zusammen: 31.Dezember 2019 Operatives Ergebnis Finanzergebnis Wert- ‎berichtigung Währungs- ‎umrechnung Derivate- ‎bewertung Zinsen ‎ Ergebnis aus ‎FV-Bewertung Nettoergebnis ‎ EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 Zu fortgeführten Anschaffungskosten ‎bewertete finanzielle Vermögenswerte –1.719 –41.706 0 254 0 –43.171 Zu fortgeführten Anschaffungskosten ‎bewertete finanzielle Schulden 0 21.863 0 –4.569 0 17.293 Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert 0 0 4.718 0 0 4.718 Erfolgsneutral zum beizulegenenden Zeitwert 0 0 0 6 0 6 31.Dezember 2020 Operatives Ergebnis Finanzergebnis Wert- ‎berichtigung Währungs- ‎umrechnung Derivate- ‎bewertung Zinsen ‎ Ergebnis aus FV-Bewertung Nettoergebnis ‎ EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 Zu fortgeführten Anschaffungskosten ‎bewertete finanzielle Vermögenswerte –2.285 –18.494 0 472 0 –20.307 Zu fortgeführten Anschaffungskosten ‎bewertete finanzielle Schulden 0 17.167 0 –3.820 0 13.347 Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert 0 0 5.428 0 0 5.428 Erfolgsneutral zum beizulegenenden Zeitwert 0 0 0 7 0 7 20. Ertragsteuern und latente Steueransprüche/-schulden Als Ertragsteuern sind sowohl die in den einzelnen Gesellschaften gezahlten oder geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag als auch die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. 2019 2020 EUR'000 EUR'000 Laufender Steueraufwand –1.008 482 Latenter Steueraufwand /-ertrag –1.505 3.678 –2.514 4.160 Die Ursachen für den Unterschied zwischen dem im Geschäftsjahr 2020 gültigen österreichischen Körperschaftsteuersatz von 25 % (Vorjahr: 25 %) und der ausgewiesenen Konzernsteuerquote stellen sich folgendermaßen dar: 2019 2020 EUR'000 EUR'000 Ergebnis vor Ertragsteuern 13.666 –81.153 Rechnerischer Ertragsteueraufwand 25 % 3.417 –20.288 Abweichende ausländische Steuersätze 98 –48 Steuerliche Verluste, für die keine latente Steuer aktiviert wurde 98 10.440 Steuerfreie Einnahmen –1.138 –1.336 Steuerlich nicht abzugsfähige ‎Aufwendungen 399 4.932 Steueraufwand und -ertrag ‎aus Vorperioden –351 0 Steuereffekt aus Vorjahren 0 –680 Auswirkungen Verlustrücktrag 0 1.861 Sonstige Effekte –9 959 Effektivsteuerbelastung 2.514 –4.160 Effektivsteuerquote in % 18,4 % 5,1 % Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern gültig oder angekündigt sind. In Österreich wird ein Körperschaftsteuersatz von 25 % zugrunde gelegt. Bei den ausländischen Gesellschaften werden die latenten Steuern auf Basis der entsprechenden länderspezifischen Steuersätze berechnet. Sie lagen im Geschäftsjahr 2020 zwischen 21 % und 27 % (Vorjahr: 21 % und 27 %). Der aperiodische Ertragsteueraufwand resultiert aus der Angleichung des Wirtschaftsjahres (01. März bis 28. Februar) an das steuerliche Wirtschaftsjahr in Folge der Änderung des Bilanzstichtags auf den 31. Dezember 2019. ‎ Die im sonstigen Ergebnis erfassten Steuern stellen sich wie folgt dar: 2019 2020 Vor Steuern ‎ ‎EUR'000 Steuerertrag/ ‎-aufwand ‎EUR'000 Nach Steuern ‎ ‎EUR'000 Vor Steuern ‎ ‎EUR'000 Steuerertrag/ ‎-aufwand ‎EUR'000 Nach Steuern ‎ ‎EUR'000 Fair-Value-Bewertung Wertpapiere 15 –4 11 1 0 1 Cashflow Hedges 3.954 –988 2.965 12.967 –3.242 9.725 Neubewertungseffekt Abfertigung –98 24 –73 323 –81 243 3.871 –968 2.904 13.291 –3.323 9.969 Die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt: Stand am 31. Dezember 2019 Stand am ‎01.03.2019 ‎ ‎EUR'000 Erfasst im ‎Gewinn ‎oder Verlust ‎EUR'000 Erfasst im ‎sonstigen ‎Ergebnis ‎EUR'000 Netto ‎ ‎ ‎EUR'000 Latente ‎Steuer- ‎ansprüche ‎EUR'000 Latente ‎Steuer- ‎schulden ‎EUR'000 Immaterielle Vermögenswerte 648 –369 0 279 279 0 Sachanlagen –10.587 –5.173 0 –15.760 0 –15.760 Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen –17.033 15.882 0 –1.150 0 –1.150 Vertragsvermögenswerte –4.402 3.843 0 –559 0 –559 Vertragserfüllungskosten –23.550 2.606 0 –20.944 0 –20.944 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 477 –50 –4 423 423 0 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 16.657 –16.392 0 265 265 0 Vorräte 0 228 0 228 228 0 Kundenbezogene Entwicklungsleistungen –79 –3.745 0 –3.824 0 –3.824 Sonstige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen –7 –35 0 –42 0 –42 Investitionszuschüsse –99 –79 0 –178 0 –178 Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern 705 2 24 731 731 0 Rückstellungen –90 –31 0 –121 0 –121 Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen 4.328 –4.178 0 150 150 0 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 11.337 1.371 0 12.708 12.708 0 Finanzverbindlichkeiten 0 8.393 0 8.393 8.393 0 Derivative Finanzinstrumente 2.649 –1.180 –988 481 481 0 Sonstige Vermögensgegenstände (inkl. liquider Mittel) –283 –277 0 –561 0 –561 Steuerliche Verlustvorträge 24.392 –2.322 0 22.070 22.070 0 Steueransprüche/ -schulden vor Verrechnung 5.062 –1.505 –968 2.587 45.727 –43.140 Verrechnung der Steuern –42.272 42.272 Steueransprüche/ -schulden netto 5.062 –1.505 –968 2.587 3.455 –867 Stand am 31. Dezember 2020 Stand am ‎01.01.2020 ‎ ‎EUR'000 Erfasst im ‎Gewinn ‎oder Verlust ‎EUR'000 Erfasst im ‎sonstigen ‎Ergebnis ‎EUR'000 Netto ‎ ‎ ‎EUR'000 Latente ‎Steuer- ‎ansprüche ‎EUR'000 Latente ‎Steuer- ‎schulden ‎EUR'000 Immaterielle Vermögenswerte 279 –699 0 –420 0 –420 Sachanlagen –15.760 1.530 0 –14.230 0 –14.230 Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen –1.150 –64 0 –1.214 0 –1.214 Vertragsvermögenswerte –559 –77 0 –637 0 –637 Vertragserfüllungskosten –20.944 –3.028 0 –23.972 0 –23.972 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 423 –438 0 –15 0 –15 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 265 –795 0 –530 0 –530 Vorräte 228 1.071 0 1.299 1.299 0 Kundenbezogene Entwicklungsleistungen –3.824 3.824 0 0 0 0 Sonstige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen –42 –1.491 0 –1.533 0 –1.533 Investitionszuschüsse –178 178 0 0 0 0 Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern 731 469 –81 1.120 1.120 0 Rückstellungen –121 52 0 –69 0 –69 Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen 150 –150 0 0 0 0 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 12.708 –12.678 0 30 30 0 Finanzverbindlichkeiten 8.393 12.272 0 20.665 20.665 0 Derivative Finanzinstrumente 481 2.761 –3.242 0 0 0 Sonstige Vermögensgegenstände (inkl. liquider Mittel) –561 154 0 –407 0 –407 Steuerliche Verlustvorträge 22.070 2.647 0 24.717 24.717 0 Auswirkungen Verlustrücktrag 0 –1.861 0 0 0 0 Steueransprüche/ -schulden vor Verrechnung 2.587 3.678 –3.323 4.803 47.831 –43.027 Verrechnung der Steuern –42.643 42.643 Steueransprüche/ -schulden netto 2.587 3.678 –3.323 4.803 5.188 –384 Die aktivierten Verlustvorträge stammen ausschließlich aus der FACC Operations GmbH und betrugen am 31. Dezember 2020 98.869 TEUR (Vorjahr: 77.161 TEUR FACC Operations GmbH und 11.119 TEUR FACC AG). Aufgrund der Steuerplanungsrechnung wurden im aktuellen Geschäftsjahr 2020 für Verlustvorträge in Höhe von 41.762 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) keine aktiven latenten Steuern angesetzt. Darin enthalten sind Verluste im Zusammenhang mit dem Fake President Incident, die steuerlich noch nicht veranlagt wurden. Die Realisierung der Verlustvorträge kann aufgrund der Mittelfristplanung als hinreichend sicher betrachtet werden. Zum 31. Dezember 2020 bestanden temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen (Outside Basis Differences) in Höhe von 1.624 TEUR (Vorjahr: 42.040 TEUR), für die gemäß IAS 12.39 keine latente Steuerschuld angesetzt wurde, da die FACC AG in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf zu steuern und sich diese temporären Differenzen nicht in absehbarer Zeit auflösen werden. Die passiv latenten Steuern resultieren aus den Abschlüssen der ausländischen Tochtergesellschaften und bestehen gegenüber ausländischen Steuerbehörden. 21. Ergebnis je Aktie Die Anzahl der ausgegebenen Aktien betrug zum Bilanzstichtag 45.790.000 Stück. Da im abgelaufenen Geschäftsjahr keine verwässernd wirkenden potenziellen Stammaktien im Umlauf waren oder eigene Aktien gehalten wurden, entspricht das verwässerte Ergebnis je Aktie dem unverwässerten Ergebnis je Aktie. Das Ergebnis je Aktie von -1,68 EUR (Vorjahr: 0,24 EUR) wird aus dem durch die gewichtete Aktienanzahl geteilten Ergebnis, das den Aktionären der Muttergesellschaft zuzurechnen ist, errechnet. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG In der Gesamtergebnisrechnung wird, ausgehend vom Ergebnis nach Steuern, auf das Gesamtergebnis gemäß IAS 1 übergeleitet. Dieses umfasst insbesondere den Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung, versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Bewertung von leistungsorientierten langfristigen Mitarbeitervergütungen, die Veränderung der Hedging-Reserve sowie das Bewertungsergebnis von Wertpapieren der Kategorie „Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert“. Die sonstigen Ergebnisbestandteile werden nach Steuern ausgewiesen. Erläuterungen zur Konzernbilanz 22. Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar: Firmenwert Software Rechte Entwicklungskosten Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände Summe EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 Anschaffungskosten Stand am 01. März 2019 18.700 21.838 2.661 318 0 43.516 Währungsdifferenzen –15 –3 0 0 0 –18 Zugänge 0 565 71 712 75 1.423 Umbuchungen 0 148 0 0 0 148 Stand am 31. Dezember 2019 18.685 22.548 2.732 1.030 75 45.069 Währungsdifferenzen 73 –43 0 0 0 30 Zugänge 0 261 30 1.259 142 1.692 Abgänge –18.757 0 0 0 0 –18.757 Umbuchungen 0 428 0 0 0 428 Stand am 31. Dezember 2020 0 23.194 2.762 2.289 216 28.461 Kumulierte Abschreibungen Stand am 01. März 2019 0 20.172 2.035 0 0 22.207 Währungsdifferenzen 0 1 0 0 0 1 Laufende Abschreibungen 0 699 66 0 0 765 Stand am 31. Dezember 2019 0 20.871 2.101 0 0 22.972 Währungsdifferenzen 0 –35 0 0 0 –35 Laufende Abschreibungen 0 981 74 0 0 1.056 Wertminderungen 18.757 0 0 0 0 18.757 Abgänge –18.757 0 0 0 0 –18.757 Stand am 31. Dezember 2020 0 21.817 2.176 0 0 23.993 Buchwert am 31. Dezember 2019 18.685 1.677 631 1.030 75 22.097 Buchwert am 31. Dezember 2020 0 1.377 586 2.289 216 4.469 Firmenwerte FACC überwacht ihre Firmenwerte auf Basis von drei CGU-Gruppen, die den einzelnen Segmenten entsprechen. Die Entwicklung der Buchwerte stellt sich wie folgt dar: 31.12.2019 31.12.2020 EUR'000 EUR'000 Aerostructures 10.296 0 Engines & Nacelles 3.054 0 Cabin Interiors 5.335 0 18.685 0 Die für die Ermittlung des Nutzungswerts wesentlichen Bewertungsparameter stellen sich wie folgt dar: 31.12.2019 31.12.2020 Detailplanungszeitraum (fünf Jahre) Umsatzwachstum (durchschnittlich) 5,05 % 8,75 % EBIT-Marge (durchschnittlich) 7,60 % 4,46 % Wechselkurs EUR zu USD 1,20 1,20 Wachstumsrate nach Detailplanungszeitraum für alle CGUs 2,50 % 1,00 % Diskontierungszins für alle CGUs (WACC vor Steuern) 10,52 % 11,20 % Eine Sensitivitätsanalyse hat ergeben, dass sich je nach Entwicklung der wesentlichen Bewertungsparameter nachfolgende Wertminderung auf Firmenwerte und sonstige langfristige Vermögenswerte ergeben hätte: Bilanzstichtag ‎31. Dezember 2019 Aero- ‎structures ‎EUR'000 Engines & Nacelles ‎EUR'000 Cabin ‎Interiors ‎EUR'000 Erhöhung des Diskontierungs- ‎zinssatzes um 50 Basispunkte 0 0 0 Erhöhung des Wechselkurses USD je 1 EUR um 0,05 0 0 51.890 Verringerung des EBIT um 10,0 % 0 0 1.241 Bilanzstichtag ‎31. Dezember 2020 Aero- ‎structures ‎EUR'000 Engines & Nacelles ‎EUR'000 Cabin ‎Interiors ‎EUR'000 Erhöhung des Diskontierungs- ‎zinssatzes um 50 Basispunkte 12.566 4.255 10.806 Erhöhung des Wechselkurses USD je 1 EUR um 0,05 51.042 23.793 42.145 Verringerung des EBIT um 10,0 % 19.632 6.527 16.743 Bei einer Erhöhung des Wechselkurses USD/EUR um 0,01 Cent, bei einer Verringerung des EBIT um 0,06 % oder bei einer Erhöhung des Diskontierungszinssatzes um 0,41 Basispunkte würde der Buchwert der CGU Aerostructures dem Nutzungswert entsprechen. Bei einer Erhöhung des Wechselkurses USD/EUR um 0,02 Cent, bei einer Verringerung des EBIT um 0,18 % oder bei einer Erhöhung des Diskontierungszinssatzes um 1,26 Basispunkte würde der Buchwert der CGU Engines & Nacelles dem Nutzungswert entsprechen. Bei einer Erhöhung des Wechselkurses USD/EUR um 0,005 Cent (Vorjahr: 1,63 Cent), bei einer Verringerung des EBIT um 0,03 % (Vorjahr: 9,53 %) oder bei einer Erhöhung des Diskontierungszinssatzes um 0,18 Basispunkte (Vorjahr: 76 Basispunkte) würde der Buchwert der CGU Cabin Interiors dem Nutzungswert entsprechen. Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, die unternehmens- und auch kundenbezogene Entwicklungsleistungen beinhalten, betrugen im Geschäftsjahr 2020 55.872 TEUR (Vorjahr: 59.474 TEUR). 23. Sachanlagen Grundstücke ‎und Gebäude Technische ‎Anlagen Betriebs- und Geschäftsausstattung Anlagen ‎in Bau Nutzungsrechte Summe EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 Anschaffungskosten Stand am 28. Februar 2019 124.457 108.434 33.317 3.893 0 270.101 Erstanwendung IFRS 16 0 0 0 0 33.782 33.782 Umgliederungen aus der Erstanwendung IFRS 16 –47.571 –2.110 0 0 49.681 0 Stand am 01. März 2019 76.886 106.324 33.317 3.893 83.463 303.882 Währungsdifferenzen 12 0 48 0 –8 51 Zugänge 3.130 5.418 3.603 5.053 10.284 27.489 Abgänge 0 0 –621 0 –13 –634 Umbuchungen 291 2.672 206 –3.900 0 –731 Stand am 31. Dezember 2019 80.319 114.414 36.553 5.045 93.725 330.057 Währungsdifferenzen –105 0 –244 –6 –105 –461 Zugänge 151 2.389 3.129 5.782 5.332 16.782 Abgänge –9 –452 –420 –49 –4 –935 Umbuchungen 90 828 763 –2.109 0 –428 Stand am 31. Dezember 2020 80.445 117.179 39.781 8.663 98.947 345.015 Kumulierte Abschreibungen Stand am 28. Februar 2019 33.157 75.778 22.082 0 0 131.017 Erstanwendung IFRS 16 0 0 0 0 0 0 Umgliederungen aus der Erstanwendung IFRS 16 –5.265 –352 0 0 5.617 0 Stand am 01. März 2019 27.892 75.426 22.082 0 5.617 131.017 Währungsdifferenzen 0 0 20 0 –1 19 Laufende Abschreibungen 2.154 7.182 2.934 0 5.760 18.030 Abgänge 0 0 –620 0 –4 –624 Stand am 31. Dezember 2019 30.046 82.609 24.416 0 11.371 148.441 Währungsdifferenzen 0 0 –141 0 –26 –168 Laufende Abschreibungen 2.593 8.230 3.359 0 8.395 22.576 Wertminderungen 3.289 4.396 0 0 0 7.685 Abgänge 0 –332 –540 0 –538 –1.410 Stand am 31. Dezember 2020 35.928 94.901 27.093 0 19.202 177.125 Buchwert am 31. Dezember 2019 50.273 31.806 12.138 5.045 82.354 181.616 Buchwert am 31. Dezember 2020 44.517 22.277 12.688 8.663 79.745 167.890 Neben der Wertminderung des Firmenwerts wurden auf Basis des Wertminderungstests weiters Wertminderungen bei Sachanlagen in Höhe von 7.685 TEUR berücksichtigt. In Grundstücke und Gebäude sowie in den Nutzungsrechten sind Grundwerte von Liegenschaften in der Höhe von 7.723 TEUR (Vorjahr: 7.769 TEUR) enthalten. Bestimmte Grundstücke und Gebäude dienen als Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (siehe Note 39 – Finanzverbindlichkeiten). Zum Bilanzstichtag bestanden Verpflichtungen zum Kauf von Sachanlagen in Höhe von 6.436 TEUR (Vorjahr: 10.587 TEUR). Daneben bestanden intern genehmigte Erwerbe in Höhe von 26.917 TEUR (Vorjahr: 19.817 TEUR), die noch zu keiner vertraglichen Verpflichtung geführt haben. Die Buchwerte der Nutzungsrechte entwickelten sich im Geschäftsjahr 2020 wie folgt: Grundstücke und Gebäude ‎EUR'000 Technische Anlage und Fahrzeuge ‎EUR'000 EDV ‎ ‎EUR'000 Gesamt ‎ ‎EUR'000 Stand am 01. März 2019 71.932 2.851 3.063 77.846 Währungsdifferenzen –7 0 –1 –8 Zugänge 4.044 5.488 752 10.285 Abgänge 0 –9 0 –9 Abschreibungen –3.672 –857 –1.231 –5.760 Stand am 31. Dezember 2019 72.297 7.472 2.584 82.354 Währungsdifferenzen –78 0 0 –78 Zugänge 441 3.123 1.768 5.332 Abgänge –538 –4 0 –542 Abschreibungen –4.792 –1.838 –1.765 –8.395 Stand am 31. Dezember 2020 68.405 8.752 2.587 79.745 24. Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen Die Entwicklung der Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen stellt sich wie folgt dar: 31.12.2019 31.12.2020 EUR'000 EUR'000 Stand am 01. März bzw. 01. Jänner 41.757 50.626 Schätzungsänderungen 596 –3.777 Teilabrechnungen –7.177 –11.582 Wertberichtigung –100 –366 Verzinsung 268 1.083 Umgliederung 14.075 0 Währungsumrechnung 1.206 –3.016 50.626 32.968 Die Wertberichtigung der Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen entwickelte sich folgendermaßen: 31.12.2019 31.12.2020 EUR'000 EUR'000 Stand am 01. März bzw. 01. Jänner 9 109 Zuführung 100 366 109 475 25. ‎Vertragsvermögenswerte Die Vertragsvermögenswerte stellen sich wie folgt dar: 31.12.2019 31.12.2020 EUR'000 EUR'000 Entwicklungsprojekte (zeitraumbezogen) 4.364 2.725 Zahlungen an den Kunden 1.070 296 5.433 3.021 Die Entwicklung der Vertragsvermögenswerte stellt sich wie folgt dar: 31.12.2019 31.12.2020 EUR'000 EUR'000 Stand am 01. März bzw. 01. Jänner 15.099 5.433 Zugang und Teilgewinn 491 0 Teilabrechnungen –10.211 –2.262 Verzinsung 20 3 Umgliederung –1.452 0 Währungsumrechnung 1.486 –153 5.433 3.021 26. Vertragserfüllungskosten Die Vertragserfüllungskosten setzen sich wie folgt zusammen: 31.12.2019 31.12.2020 EUR'000 EUR'000 Stand am 01. März bzw. 01. Jänner 107.833 97.521 Zugänge 2.966 12.111 Amortisierung Vertragserfüllungskosten –13.277 –10.873 Wertminderungen 0 –2.873 97.521 95.887 Im Geschäftsjahr 2020 wurden als Vertragserfüllungskosten aktivierte Entwicklungsprojekte einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgte auf Basis des Nutzungswerts mithilfe der Discounted-Cashflow-Methode. Die Ermittlung der Cashflows, die mit den jeweiligen Entwicklungsprojekten erzielt werden können, erfolgte auf Basis des vom Aufsichtsrat freigegebenen Budgets für das kommende Geschäftsjahr sowie der Mittelfristplanung der nächsten fünf Jahre (Detailplanungszeitraum). Für die über den Detailplanungszeitraum hinausgehenden Jahre von spezifischen Entwicklungsprojekten werden die Planungsprämissen des letzten Planjahres fortgeschrieben, limitiert mit den Raten des Airline Monitors. Die maximale Laufzeit beträgt dabei 20 Jahre. Es wurde derselbe Diskontierungszinssatz (WACC) wie beim Werthaltigkeitstest für den Firmenwert verwendet. 27. Sonstige finanzielle Vermögenswerte 31.12.2019 31.12.2020 EUR'000 EUR'000 Wertpapiere, zum Marktwert bewertet 428 429 Beteiligung 44 71 472 501 Die Beteiligung betrifft die 3,01 % Anteile an der Techno-Z Ried Technologiezentrum GmbH, Ried im Innkreis. Zusätzlich wurden zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 18 % der Anteile an der AIRlabs Austria GmbH, Graz, erworben. Die Stammeinlage der FACC Operations GmbH belief sich auf 27 TEUR. 28. Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen 31.12.2019 31.12.2020 EUR'000 EUR'000 Langfristige Forderungen gegenüber Gemeinschaftsunternehmen, an dem das Mutterunternehmen beteiligt ist: 5.633 5.416 29. Sonstige Forderungen Der Posten Sonstige Forderungen setzt sich aus Vorauszahlungen und Kautionen in Höhe von 9.405 TEUR (Vorjahr: 8.838 TEUR) zusammen. 30. Vorräte 31.12.2019 31.12.2020 EUR'000 EUR'000 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 67.320 59.401 Unfertige Erzeugnisse 40.220 29.132 Fertige Erzeugnisse 14.783 16.676 Geleistete Anzahlungen 474 363 122.798 105.571 Vorratsbestand, brutto 130.287 114.872 Wertberichtigung 7.489 9.301 Vorratsbestand, netto 122.798 105.571 Die Vorräte, die in der Berichtsperiode als Materialaufwand erfasst wurden, betragen 291.506 TEUR (Vorjahr: 343.256 TEUR). Bei Vorräten mit einem Buchwert in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) wird mit einer Realisierung erst nach zwölf Monaten gerechnet. Wie im Vorjahr wurden keine Vorräte zur Sicherstellung von Finanzinstrumenten sicherungsübereignet oder verpfändet. 31. Kundenbezogene Entwicklungsleistungen 31.12.2019 31.12.2020 EUR'000 EUR'000 Stand am 01. März bzw. 01. Jänner 15.190 8.715 Zugänge 13.397 7.599 Abgänge –19.871 –8.968 Wertminderungen 0 –1.780 8.715 5.566 Die kundenbezogenen Entwicklungsleistungen, die in der Berichtsperiode als Materialaufwand erfasst wurden, betragen 6.225 TEUR (Vorjahr: 9.265 TEUR). Bei kundenbezogenen Entwicklungsleistungen mit einem Buchwert in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) wird mit einer Realisierung erst nach zwölf Monaten gerechnet. Zur Sicherstellung von Finanzinstrumenten wurden keine kundenbezogenen Entwicklungsleistungen sicherungsübereignet oder verpfändet. 32. Forderungen 31.12.2019 31.12.2020 EUR'000 EUR'000 Forderungen aus Lieferungen und ‎Leistungen, brutto 101.610 67.672 Abzüglich Wertberichtigung –2.787 –6.298 Forderungen aus Lieferungen und ‎Leistungen, netto 98.824 61.374 davon kurzfristig 97.236 59.799 davon langfristig 1.588 1.575 FACC unterhält im Zusammenhang mit Forderungen gegenüber sieben Kunden eine regresslose Zessionsvereinbarung mit einem Finanzinstitut. Die verkauften Forderungen (Factoring) werden in Übereinstimmung mit der entsprechenden Regelung des IFRS 9 ausgebucht. Zum Bilanzstichtag waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 17.722 TEUR (Vorjahr: 85.026 TEUR) an Dritte verkauft. Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich wie folgt: 31.12.2019 31.12.2020 EUR'000 EUR'000 Stand am 01. März bzw. 01. Jänner 5.248 2.520 Zuführung 1.310 6.342 Verwendung/Auflösung –4.038 –3.318 2.520 5.544 Zusätzlich erfolgte eine standardisierte Wertberichtigung auf Basis der von IFRS 9 geforderten zukünftigen Kreditausfallwahrscheinlichkeit. Diese entwickelte sich wie folgt: 31.12.2019 31.12.2020 EUR'000 EUR'000 Stand am 01. März bzw. 01. Jänner 268 267 Zuführung 77 570 Verwendung/Auflösung –78 –84 267 753 Die Wertberichtigung betrifft im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen: Einzelwertberichtigung Standardisierte Einzelwertberichtigung 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2019 31.12.2020 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen 0 0 109 475 Vertragsvermögenswerte 0 0 0 0 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.520 5.544 267 753 Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen 0 0 0 0 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 0 0 0 0 Die Analyse der Bruttobuchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen, der Vertragsvermögenswerte sowie der sonstigen finanziellen Forderungen stellt sich wie folgt dar: Bruttobetrag Wertberichtigung 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2019 31.12.2020 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen 50.735 33.443 109 475 Vertragsvermögenswerte 5.433 3.021 0 0 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 101.610 67.672 2.787 6.298 Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen (kurz- und langfristig) 25.023 24.025 0 0 Sonstige finanzielle Vermögenswerte (kurz- und langfristig) 19.824 20.352 0 0 ‎ Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar: 31.12.2019 31.12.2020 EUR'000 EUR'000 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 98.824 61.374 davon nicht überfällig und nicht wertgemindert 65.827 32.324 davon überfällig und nicht wertgemindert 20.574 23.469 1 bis 60 Tage 16.145 12.871 61 bis 150 Tage 0 3.025 151 bis 365 Tage 0 4.953 über 365 Tage 4.429 2.620 davon wertgemindert 12.423 5.581 Die Buchwerte der wertberichtigten Forderungen stellt sich wie fogt dar: 31.12.2019 31.12.2020 EUR'000 EUR'000 Buchwert vor Einzelwertberichtigung 14.943 11.125 abzüglich Einzelwertberichtigung –2.520 –5.544 Buchwert nach Einzelwertberichtigung 12.423 5.581 Die überfälligen und nicht wertgeminderten Forderungen beziehen sich auf eine Reihe voneinander unabhängiger Kunden, bei denen aus jüngster Vergangenheit keine Ausfälle bekannt sind. Zum Abschlussstichtag deutet nichts darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben üblicherweise Zahlungsziele bis zu 90 Tagen, bei Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerten bestehen teilweise Zahlungspläne mit Meilensteinzahlungen. ‎Die sonstigen Forderungen enthalten: 31.12.2019 31.12.2020 EUR'000 EUR'000 Sonstige kurzfristige finanzielle ‎Vermögenswerte Forderungen aus dem Fake President Incident 10.860 10.860 Sonstige 126 87 10.986 10.947 Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Vermögenswerte Forderungen aus sonstigen Steuern (insbesondere Umsatzsteuer) 17.561 2.074 Rechnungsabgrenzungsposten 2.088 2.758 Sonstige 4.489 8.596 24.139 13.429 35.125 24.376 Im Posten „Sonstige“ der Sonstigen kurzfristigen nicht finanziellen Vermögenswerte ist per 31. Dezember 2020 eine Forderung aus dem Fixkostenzuschuss I in Höhe von 3.292 TEUR enthalten. Der Fixkostenzuschuss I betrifft die von der österreichischen Bundesregierung geschaffene Förderung von Fixkostenunterdeckungen durch Covid-19 bedingte Umsatzausfälle. Im Berichtszeitraum 2015/2016 sind durch einen von außen gesteuerten Betrugsvorfall („Fake President Incident“) unrechtmäßig 52.847 TEUR an liquiden Mitteln aus der Gesellschaft abgeflossen. Infolge von unmittelbar eingeleiteten Maßnahmen konnte ein Betrag von 10.860 TEUR auf Empfängerkonten in China einer Sperre unterzogen werden. In weiterer Folge erfolgte im Mai 2019 die Rücküberweisung, der der FACC Operations GmbH zurechenbaren Gelder auf ein Konto der Republik Österreich. Auf Basis der eingeholten Rechtsmeinung geht die FACC Operations GmbH davon aus, dass mit einer Überweisung der Gelder an die FACC Operations GmbH in den nächsten zwölf Monaten gerechnet werden kann. Der Betrag von 10.860 TEUR wurde daher zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 unverändert als kurzfristige sonstige Forderung bilanziert. Die sonstigen Forderungen weisen keine nennenswerten Bestände an überfälligen Forderungen aus. Weiters wurden keine nennenswerten Wertberichtigungen auf diese Forderungen vorgenommen. 33. Liquide Mittel 31.12.2019 31.12.2020 EUR'000 EUR'000 Guthaben bei Kreditinstituten 75.777 92.535 Kassenbestand 13 13 75.790 92.548 34. Eigenkapital Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals des Rumpfgeschäftsjahres 2019 und des Geschäftsjahres 2020 ist in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Das Grundkapital der FACC AG betrug zum Bilanzstichtag 31. Dezemnber 2020 unverändert gegenüber dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 45.790 TEUR und ist voll eingezahlt. Es ist in 45.790.000 Stückaktien zu je 1 EUR eingeteilt. Die Kapitalrücklage beträgt, unverändert gegenüber dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2019, 221.459 TEUR. In den übrigen Rücklagen sind folgende Posten, die alle im sonstigen Ergebnis erfasst werden, zusammengefasst, wobei sämtliche Effekte den Anteilseignern der FACC AG zuzuordnen sind. •Fremdwährungsumrechnungsrücklage: Differenzen aus der Währungsumrechnung nach Steuern •Wertpapiere – „Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert“: Wertänderung der zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten sonstigen finanziellen Vermögenswerte •Rücklage IAS 19: Neubewertungseffekte bei der Bilanzierung von leistungsorientierten Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern nach IAS 19 •Rücklage für Cashflow Hedges: Wertänderungen von Sicherungsgeschäften; bei diesen Sicherungsgeschäften handelt es sich um Sicherungsgeschäfte für Transaktionen in Fremdwährungen (Cashflow Hedges). Die Hedging-Rücklage (nach Steuern) hat sich wie folgt entwickelt: 31.12.2019 31.12.2020 EUR'000 EUR'000 Stand am 01. März bzw. 01. Jänner –3.991 –1.026 Veränderung der unrealisierten Gewinne (+)/Verluste (–) –4.718 –5.428 Realisierte Gewinne (-)/Verluste (+) die in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht wurden – Erfassung im Betriebsergebnis (EBIT) 7.684 15.153 –1.026 8.699 Die Anteile ohne beherrschenden Einfluss betreffen die CoLT Prüf und Test GmbH, St. Martin, Österreich, mit einer Quote von 9 %. Die Bilanzsumme sowie das Ergebnis vor Steuern betragen unter 1 % der Konzernwerte, daher wird auf die Darstellung von zusammengefassten Finanzinformationen zu Tochterunternehmen mit Anteilen ohne beherrschenden Einfluss verzichtet. Kapitalmanagement Zielsetzung des Kapitalmanagements des FACC-Konzerns ist es, eine starke Kapitalbasis zu schaffen, um den spezifischen Unternehmensrisiken (Wachstums- und Entwicklungsrisiko) mit einer ausgewogenen Kapitalstruktur gerecht zu werden. Das Management betrachtet als Kapital ausschließlich das buchmäßige Eigenkapital gemäß IFRS. Es wird eine Eigenkapitalquote von mindestens 40 % angestrebt. 31.12.2019 31.12.2020 EUR'000 EUR'000 Eigenkapital 310.591 243.157 Bilanzsumme 736.740 649.522 Eigenkapitalquote 42,2 % 37,4 % Ein älterer Kreditvertrag im Konzern enthält einen Financial Covenant hinsichtlich der Eigenkapitalquote im Konzern, deren Nichteinhaltung zu einer vorzeitigen Rückzahlung von Finanzverbindlichkeiten führen würde. Im Berichtsjahr wurden alle diesbezüglichen Kapitalanforderungen erfüllt (siehe auch Note 39 – Finanzverbindlichkeiten). Dividende je Aktie Gesamt ‎EUR'000 Anzahl der Aktien Dividende ‎je Aktie Beschlossene Dividende für das Rumpfgeschäftsjahr 2019 (Hauptversammlung am 26. Juni 2020) 0 45.790.000 0,00 Vorgeschlagene Dividende für das Geschäftsjahr 2020 (Hauptversammlung am 01. Juli 2021) 0 45.790.000 0,00 35. Investitionszuschüsse 31.12.2019 31.12.2020 EUR'000 EUR'000 Investitionszuschüsse, kurzfristig 1.327 858 Investitionszuschüsse, langfristig 8.385 9.125 9.712 9.983 Investitionszuschüsse sind meist an Auflagen gebunden, die über einen bestimmten Zeitraum eingehalten werden müssen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um eine Mindestanzahl an Beschäftigten, die gehalten werden muss, sowie um die Auflage, die geförderten Vermögenswerte am Projektstandort zu belassen und diese nicht zu veräußern. 36. Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern 31.12.2019 31.12.2020 EUR'000 EUR'000 Abfertigungen 7.881 6.972 Jubiläumsgelder 2.776 2.686 10.657 9.658 Die erwarteten Zahlungen aus Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen gegenüber Dienstnehmern betragen im Geschäftsjahr 2021 0 TEUR bzw. 31 TEUR. Abfertigungen Die Nettoschuld aus den leistungsorientierten Vorsorgeplänen für Abfertigungen entwickelte sich wie folgt: 31.12.2019 31.12.2020 EUR'000 EUR'000 Stand am 01. März bzw. 01. Jänner 7.477 7.881 Dienstzeitaufwand 345 350 Zinsaufwand 98 94 Erfolgte Zahlungen –282 –1.122 Neubewertung in der Periode 98 –323 Sonstige Effekte 145 93 7.881 6.972 Duration in Jahren 14,75 15,01 Die Neubewertungseffekte setzten sich aus folgenden Faktoren zusammen: 31.12.2019 31.12.2020 EUR'000 EUR'000 Änderung von Erwartungswerten –177 –618 Änderung demografischer Annahmen –121 24 Änderung finanzieller Annahmen 396 271 98 –323 Die gesetzlichen Übergangsbestimmungen bezüglich des Pensionseintrittsalters wurden berücksichtigt. Alle Aufwendungen im Zusammenhang mit Abfertigungen werden in den Posten „Umsatzkosten“, „Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen“ sowie „Vertriebs- und Verwaltungsaufwendungen“ ausgewiesen. Der Bewertung liegen nachfolgende Annahmen zugrunde: 31.12.2019 31.12.2020 Diskontierungszinssatz 1,30 % 1,00 % Gehaltssteigerungen 2,00 % 2,00 % Fluktuation Angestellte/Arbeiter 3,57 %/6,99 % 2,80 %/6,59 % Pensionseintrittsalter Frauen/Männer 65/individuell 65/individuell Lebenserwartung AVÖ 2018-P AVÖ 2018-P Eine Erhöhung/Verminderung des Diskontierungszinssatzes um 0,25 Prozentpunkte hätte folgende Auswirkung auf die Verpflichtung: Verringerung um 0,25 Prozentpunkte ‎EUR'000 Erhöhung um 0,25 Prozentpunkte ‎EUR'000 Veränderung der Verpflichtung ‎zum 31. Dezember 2019 356 –340 Veränderung der Verpflichtung ‎zum 31. Dezember 2020 320 –306 Jubiläumsgelder 31.12.2019 31.12.2020 EUR'000 EUR'000 Stand am 01. März bzw. 01. Jänner 2.383 2.776 Dienstzeitaufwand 285 383 Zinsaufwand 32 31 Erfolgte Zahlungen –31 –19 Neubewertung in der Periode 107 –485 2.776 2.686 Alle Aufwendungen im Zusammenhang mit Jubiläumsgeldern werden in den Posten „Umsatzkosten“, „Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen“ sowie „Vertriebs- und Verwaltungsaufwendungen“ erfasst. Aus beitragsorientierten Vorsorgeplänen (Pensionskasse und Mitarbeitervorsorgekasse in Österreich) wurden im Geschäftsjahr 2020 2.570 TEUR (Vorjahr: 2.285 TEUR) gezahlt. 37. Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen 31.12.2019 31.12.2020 EUR'000 EUR'000 Stand am 01. März bzw. 01. Jänner 17.312 4.845 Erhöhung 7.926 8.772 Reduktion –20.393 –7.591 4.845 6.026 Die Vertragsverbindlichkeiten bestehen aus erhaltenen Anzahlungen und betreffen Werkzeug- und Entwicklungstätigkeiten. Der zu Beginn der Periode in den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesene Betrag von 4.845 TEUR (Vorjahr: 17.312 TEUR) wurde im Geschäftsjahr 2020 mit 7.591 TEUR (Vorjahr: 20.393 TEUR) als Umsatzerlöse erfasst. 38. Sonstige Rückstellungen Fristigkeit Stand am ‎01.03.2019 ‎EUR'000 Zuführung ‎ ‎EUR'000 Verbrauch ‎ ‎EUR'000 Auflösung ‎ ‎EUR'000 Aufzinsung ‎ ‎EUR'000 Stand am ‎31.12.2019 ‎EUR'000 Unter ‎1 Jahr ‎EUR'000 Über ‎1 Jahr ‎EUR'000 Gewährleistungen 3.816 251 –1.308 –2.072 0 688 688 0 Projektbezogene Rückstellungen 12 0 0 –12 0 0 0 0 Rückstellungen für Rechts- und sonstige Streitigkeiten 393 44 –202 –128 0 108 108 0 Sonstige 2.411 916 –1.989 –1.254 0 84 84 0 6.632 1.211 –3.499 –3.466 0 879 879 0 Fristigkeit Stand am ‎01.01.2020 ‎EUR'000 Zuführung ‎ ‎EUR'000 Verbrauch ‎ ‎EUR'000 Auflösung ‎ ‎EUR'000 Aufzinsung ‎ ‎EUR'000 Stand am ‎31.12.2020 ‎EUR'000 Unter ‎1 Jahr ‎EUR'000 Über ‎1 Jahr ‎EUR'000 Gewährleistungen 688 770 –378 –245 0 835 835 0 Projektbezogene Rückstellungen 0 0 0 0 0 0 0 0 Rückstellungen für Rechts- und sonstige Streitigkeiten 108 216 0 –19 0 305 305 0 Sonstige 84 1.038 –18 –62 0 1.042 1.042 0 879 2.025 –395 –327 0 2.182 2.182 0 Die sonstigen Rückstellungen beinhalten personalbezogene Rückstellungen in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). In Zusammenhang mit Gewährleistungsansprüchen wird ausschließlich für konkrete Verpflichtungen eine Rückstellung zum Ansatz gebracht. FACC ist Beklagter in mehreren Verfahren im Inland bzw. im Ausland mit einer Klagssumme von rund 20 MEUR. Basierend auf eingeholten externen Rechtsmeinungen verbunden mit einer internen Einschätzung wurden die Erfolgsaussichten als gering und ein zukünftiger Cash-Outflow als sehr unwahrscheinlich beurteilt. 39. Finanzverbindlichkeiten Restlaufzeit Buchwert ‎31.12.2019 ‎EUR'000 Unter 1 Jahr ‎31.12.2019 ‎EUR'000 1 bis 2 Jahre ‎31.12.2019 ‎EUR'000 3 bis 5 Jahre ‎31.12.2019 ‎EUR'000 Über 5 Jahre ‎31.12.2019 ‎EUR'000 Nominal- ‎verzinsung ‎in % Schuldscheindarlehen Fixe Verzinsung (Nominale: 29.500 TEUR) 29.500 0 0 16.500 13.000 1,10 bis 1,648 Variable Verzinsung (Nominale: 40.500 TEUR) 40.500 0 0 8.000 32.500 6M-Euribor ‎+ 1,10 bis 1,30 Anleihe FACC Operations GmbH Fixe Verzinsung (Nominale: 90.000 TEUR) 89.916 89.916 0 0 0 4,00 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Fixe Verzinsung 30.878 12.128 4.167 12.500 2.083 1,00 bis 1,81 Variable Verzinsung 3.107 1.047 1.027 1.033 0 3M-Euribor ‎+ 1,00 bis 1,75 Leasingverbindlichkeiten Fixe Verzinsung 66.430 6.178 5.438 14.353 40.461 1,45 bis 4,83 Variable Verzinsung 17.964 536 544 1.685 15.199 6M-Euribor ‎+ 1,95 Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten 10.726 10.726 0 0 0 1,00 bis 1,81 289.022 120.532 11.176 54.071 103.243 Restlaufzeit Buchwert ‎31.12.2020 ‎EUR'000 Unter 1 Jahr ‎31.12.2020 ‎EUR'000 1 bis 2 Jahre ‎31.12.2020 ‎EUR'000 3 bis 5 Jahre ‎31.12.2020 ‎EUR'000 Über 5 Jahre ‎31.12.2020 ‎EUR'000 Nominal- ‎verzinsung ‎in % Schuldscheindarlehen Fixe Verzinsung (Nominale: 29.500 TEUR) 29.500 0 0 16.500 13.000 1,10 bis 1,648 Variable Verzinsung (Nominale: 40.500 TEUR) 40.500 0 0 8.000 32.500 6M-Euribor + 1,10 bis 1,30 Anleihe FACC Operations GmbH Fixe Verzinsung (Nominale: 90.000 TEUR) 0 0 0 0 0 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Fixe Verzinsung 19.640 5.057 4.167 10.417 0 1,00 bis 1,507 Variable Verzinsung 112.060 111.027 1.033 0 0 OeKB ‎Zinssatz, ‎3M-Euribor ‎+ 1,00 bis 1,75 Leasingverbindlichkeiten Fixe Verzinsung 64.774 6.874 6.436 15.577 35.887 1,40 bis 4,83 Variable Verzinsung 17.428 544 553 1.712 14.619 6M-Euribor ‎+ 1,95 Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten 40.728 40.728 0 0 0 1,00 bis 1,507 324.631 164.230 12.188 52.206 96.006 Die abgegrenzten Zinsaufwendungen sind in den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten enthalten. Bestimmte Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Pfandrechtseinräumungen an betrieblichen Liegenschaften, durch Garantieleistungen der AWS, durch Bundeshaftungen für Kredite sowie durch Sicherungsübereignungen von Maschinen gesichert. Der Exportkredit im Kontrollbankverfahren wird durch Exportforderungen in Höhe von 120 % des zur Verfügung gestellten Rahmens besichert. Zur Inanspruchnahme begünstigter Zinssätze für Forschungsförderungsdarlehen ist die Einhaltung bestimmter Auflagen erforderlich. Die Sicherheiten für bestimmte Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Zusammenhang mit Grundstücken und Gebäuden betrugen 15.966 TEUR (Vorjahr: 15.966 TEUR). Am 29. August 2018 unterzeichnete die FACC Operations GmbH einen Konsortialkredit über 225.000 TEUR mit sieben teilnehmenden Banken. Die FACC AG fungiert als Garantiegeber. Die bisher bestehenden kurzfristigen und jederzeit kündbaren Finanzierungslinien wurden unter einen einheitlichen Vertrag gebündelt und erweitert. Der Konsortialkredit hat eine Laufzeit von fünf Jahren plus zweijähriger Verlängerungsoption. Im Vertrag sind vier Fazilitäten mit verschiedenen Verwendungszwecken definiert. Bis auf den Kontrollbankfinanzierungsrahmen, der ebenfalls Teil des Konsortialvertrags ist, sind alle Fazilitäten unbesichert. Im Rahmen der Corona-Pandemie wurde am 26. Juni 2020 eine neue Fazilität in Höhe von 60.000 TEUR (OEKB Covid-19-KRR) abgeschlossen und in den Basisvertrag integriert. Das Gesamtvolumen des Syndicated Loan erhöht sich dadurch auf 285.000 TEUR und die Anzahl der verfügbaren Fazilitäten auf fünf. Als Financial Covenant wurde im ursprünglichen Konsortialkreditvertrag aus dem Jahr 2018 ein Net Financial Debt/EBITDA <3,5 definiert. Aufgrund von nachgewiesenen Auswirkungen geänderter Rechnungslegungsstandards (IFRS 15 und IFRS 16) wurde mit Wirkung per 31. August 2019 in Übereinkunft mit den Konsortialbanken der Grenzwert von 3,5 auf 4,0 erhöht. Die Kennzahl wird halbjährlich getestet. Bei einem Überschreiten der Kennzahl besteht ein Kündigungsrecht der Gläubiger. Sämtliche Zusicherungen wurden zum 31. Dezember 2019 und zum 30. Juni 2020 eingehalten. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie führten auch im 2. Halbjahr 2020 zu einem anhaltenden Ergebnis- und Cashflow-Rückgang. Damit hatten sie einen direkten negativen Einfluss auf den vorgeschriebenen Covenant-Test per 31. Dezember 2020. FACC trat im August 2020 daher proaktiv in Verhandlungen mit den Konsortialbanken, um den Konsortialvertrag temporär an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Am 21. Dezember 2020 wurde eine Einigung erzielt: Per 31. Dezember 2020 und 30. Juni 2021 wird der Test des Financial Covenants Net Financial Debt/EBITDA ausgesetzt (Covenant Holiday). Per 31. Dezember 2021 wird die Covenant-Ratio auf 5,25 und per 30. Juni 2022 auf 4,25 angepasst (Covenant Reset). Mit dem Test am 31. Dezember 2022 tritt die ursprüngliche Grenze von 4,0 wieder in Kraft. Zusätzlich enthält die Vereinbarung die Bedingung, bis 30. Juni 2022 keine Gewinnausschüttungen vorzunehmen. Ein Überschreiten der angepassten Covenant-Ratios sowie ein Verstoß gegen die vereinbarte Ausschüttungsbeschränkung führt zu einem theoretischen Kündigungsrecht der Konsortialbanken. Im Rahmen der Vereinbarung wurde außerdem auch das Margin-Grid an die neuen Gegebenheiten angepasst. Am 31. Juli 2019 wurden neue Schuldscheindarlehen in einer Gesamthöhe von 70.000 TEUR emittiert. Die einzelnen Tranchen sind sowohl fix als auch variabel verzinst und nach fünf, sieben und zehn Jahren zur Rückzahlung fällig. Die Finanzierungsverträge enthalten eine Zinserhöhungsklausel von 50 Basispunkten, falls Net Debt/EBITDA einen Wert von 3,75 übersteigt. Die Kennzahl wird jährlich getestet. Die 2019 begebenen Schuldscheindarlehen sind von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie abseits der angeführten Zinserhöhungsklausel nicht negativ betroffen. Der Barwert der Mindestleasingzahlungen stellt sich wie folgt dar: 31.12.2019 31.12.2020 EUR'000 EUR'000 Bis zu einem Jahr 8.849 9.647 Zwei bis fünf Jahre 29.430 31.415 Über fünf Jahre 66.368 57.348 104.647 98.410 Abzüglich künftiger Finanzierungskosten –20.252 –16.207 Barwert der Leasingverpflichtung 84.395 82.203 Im Geschäftsjahr 2020 wurden folgende Beträge im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen erfolgswirksam erfasst: 31.12.2019 31.12.2020 EUR'000 EUR'000 Abschreibungsaufwand für Nutzungsrechte –5.760 –8.395 Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten –1.760 –2.118 Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse (in den Umsatzkosten enthalten) –1.744 –1.091 Aufwand für Leasingverhältnisse von geringem Wert –14 –15 Erfolgswirksam erfasster Gesamtbetrag –9.278 –11.618 Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse betrugen im Geschäftsjahr 2020 9.086 TEUR (Vorjahr: 6.699 TEUR). 40. Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 31.12.2019 31.12.2020 EUR'000 EUR'000 Sonstige kurzfristige finanzielle ‎Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber ‎Mitarbeitern 10.160 9.058 Sonstige 3 0 10.163 9.058 Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Verbindlichkeiten Verpflichtungen aus sozialer Sicherheit 4.389 6.949 Verbindlichkeiten gegenüber dem ‎Finanzamt 271 934 Rechnungsabgrenzungsposten 398 184 Sonstige 3.773 610 8.831 8.676 18.994 17.734 Im Posten Verpflichtungen aus sozialer Sicherheit und Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt sind Stundungen für Abgaben und Steuern in Höhe von 17.819 TEUR saldiert dargestellt. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG Die Konzern-Kapitalflussrechnung von FACC zeigt, wie sich die Zahlungsmittel im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. Die Zahlungsmittel (Fonds der liquiden Mittel) enthalten Kassabestände, erhaltene Schecks und jederzeit verfügbare Bankguthaben. 41. Sonstige unbare Aufwendungen/Erträge In der Konzern-Kapitalflussrechnung sind die Veränderungen der dargestellten Bilanzposten nicht unmittelbar aus der Bilanz ableitbar, da nicht zahlungswirksame Effekte aus der Währungsumrechnung und sonstige nicht zahlungswirksame Geschäftsfälle neutralisiert werden. Die unbaren Aufwendungen und Erträge bestehen im Wesentlichen aus: 2019 2020 EUR'000 EUR'000 Fremdwährungseffekte –4.671 9.967 Bewertung Derivate im betrieblichen ‎Ergebnis (Hedging) –4.718 –5.428 Bildung aktiv/passiv latenter Steuern –2.469 –1.143 Wertberichtigung auf Vorräte 998 1.812 Schätzungsänderungen von Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen 0 3.777 Sonstige übrige unbare Aufwendungen/Erträge 7 –76 –10.853 8.909 Zahlungswirksame ‎Veränderung Zahlungsunwirksame ‎Veränderung Buchwert ‎01.03.2019 ‎EUR'000 Veränderung ‎ ‎EUR'000 Leasingverbindlichkeiten ‎EUR'000 Transaktions- ‎kosten ‎EUR'000 Sonstige ‎ ‎EUR'000 Buchwert ‎31.12.2019 ‎EUR'000 Schuldscheindarlehen ‎(kurz- und langfristig) 34.000 36.000 0 0 0 70.000 Anleihe 89.769 0 0 147 0 89.916 Sonstige Finanzverbindlichkeiten ‎(kurz- und langfristig) 101.899 –57.306 0 0 119 44.712 Leasingverbindlichkeiten ‎(kurz- und langfristig) 79.034 –4.941 10.285 0 16 84.395 304.702 –26.246 10.285 147 135 289.022 Zahlungswirksame ‎Veränderung Zahlungsunwirksame ‎Veränderung Buchwert ‎01.01.2020 ‎EUR'000 Veränderung ‎ ‎EUR'000 Leasingverbindlichkeiten ‎EUR'000 Transaktions- ‎kosten ‎EUR'000 Sonstige ‎ ‎EUR'000 Buchwert ‎31.12.2020 ‎EUR'000 Schuldscheindarlehen ‎(kurz- und langfristig) 70.000 0 0 0 0 70.000 Anleihe 89.916 –90.000 0 84 0 0 Sonstige Finanzverbindlichkeiten ‎(kurz- und langfristig) 44.712 127.716 0 0 0 172.428 Leasingverbindlichkeiten ‎(kurz- und langfristig) 84.395 –7.980 5.865 0 –77 82.203 289.022 29.736 5.865 84 –77 324.631 42. Erhaltene Zinsen bzw. gezahlte Zinsen Sämtliche erhaltene Zinsen wurden im Geschäftsjahr 2020 ergebniswirksam im sonstigen Finanzergebnis erfasst. Sämtliche gezahlte Zinsen wurden im Geschäftsjahr 2020 ergebniswirksam in den Finanzierungsaufwendungen erfasst. 43. Unbare Auszahlungen für langfristige Vermögenswerte Der FACC-Konzern erwarb während des Geschäftsjahres 2020 Anlagen, die noch nicht im Cashflow berücksichtigt sind, da diese zum Bilanzstichtag noch nicht (vollständig) bezahlt waren. Gegengleich wurden Verbindlichkeiten aus Anlageinvestitionen getilgt, die bereits im Jahr zuvor angeschafft wurden und somit im Cashflow dieses Geschäftsjahres Berücksichtigung fanden. Dieser Umstand erhöhte im Geschäftsjahr 2020 den Cashflow aus Investitionstätigkeit um 2.864 TEUR (Vorjahr: Verringerung um 356 TEUR). ANGABEN ZU FINANZINSTRUMENTEN 44. Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte Der Fair Value von Finanzinstrumenten wird in drei Stufen ermittelt, die die Bewertungssicherheit widerspiegeln. FACC verwendet folgende Hierarchiestufen, um Finanzinstrumente, die zu beizulegenden Zeitwerten bewertet werden, einer Bewertungsmethode zuzuordnen: Stufe 1: Bewertung anhand von Marktpreisen für ein spezifisches Finanzinstrument Stufe 2: Bewertung anhand von Marktpreisen für ähnliche Instrumente oder anhand von Bewertungsmodellen, die ausschließlich auf solchen Bewertungsparametern basieren, die am Markt beobachtbar sind Stufe 3: Bewertung anhand von Modellen mit signifikanten Bewertungsparametern, die nicht am Markt beobachtbar sind. Die nachstehenden Tabellen zeigen die Bewertungstechniken, die bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendet wurden sowie die verwendeten wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren. Art Bewertungstechnik Wesentliche, ‎nicht beobachtbare ‎Inputfaktoren Zusammenhang zwischen wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren und der Bewertung zum ‎beizulegenden Zeitwert Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente Wertpapiere (notiert) Aktueller Börsenkurs am Bilanzstichtag Nicht anwendbar Nicht anwendbar Devisentermingeschäfte Der beizulegende Zeitwert wird ermittelt unter Anwendung notierter Terminkurse zum Abschlussstichtag und Netto-Barwertberechnungen basierend auf Zinsstrukturkurven mit hoher Bonität in entsprechenden Währungen. Nicht anwendbar Nicht anwendbar Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (im Factoring) Buchwert als beste Schätzung des ‎beizulegenden Zeitwerts Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente Anleihen Aktueller Börsenkurs am Bilanzstichtag Nicht anwendbar Nicht anwendbar Übrige verzinsliche Verbindlichkeiten Diskontierung der Cashflows Risikoaufschlag für eigenes ‎Bonitätsrisiko Nicht anwendbar Im Geschäftsjahr kam es zu keinen Verschiebungen zwischen den einzelnen Bewertungsstufen. 45. Einstufungen und beizulegende Zeitwerte Die nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden, getrennt nach Klassen bzw. Bewertungskategorien gemäß IFRS 9, einschließlich ihrer Stufen in der Fair-Value-Hierarchie. Sie enthält keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt. Beizulegender Zeitwert Buchwert ‎31.12.2019 ‎EUR'000 Gesamt ‎31.12.2019 ‎EUR'000 Stufe 1 ‎31.12.2019 ‎EUR'000 Stufe 2 ‎31.12.2019 ‎EUR'000 Stufe 3 ‎31.12.2019 ‎EUR'000 Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten Sonstige finanzielle Vermögenswerte – Wertpapiere (nicht notiert) 44 0 0 0 0 Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen (langfristig) 5.633 0 0 0 0 Sonstige Forderungen 8.838 0 0 0 0 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 98.824 0 0 0 0 Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen (kurzfristig) 19.390 0 0 0 0 Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 10.986 0 0 0 0 Liquide Mittel 75.790 0 0 0 0 219.506 0 0 0 0 Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (im Factoring) 0 0 0 0 0 Sonstige finanzielle Vermögenswerte – Wertpapiere (notiert) 428 428 428 0 0 428 428 428 0 0 Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten Finanzverbindlichkeiten 204.627 206.314 91.602 0 114.712 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 83.465 0 0 0 0 Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 4.508 0 0 0 0 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 10.163 0 0 0 0 302.764 206.314 91.602 0 114.712 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert Derivative Finanzinstrumente 1.924 1.924 0 1.924 0 1.924 1.924 0 1.924 0 Beizulegender Zeitwert Buchwert ‎31.12.2020 ‎EUR'000 Gesamt ‎31.12.2020 ‎EUR'000 Stufe 1 ‎31.12.2020 ‎EUR'000 Stufe 2 ‎31.12.2020 ‎EUR'000 Stufe 3 ‎31.12.2020 ‎EUR'000 Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten Sonstige finanzielle Vermögenswerte - Wertpapiere (nicht notiert) 71 0 0 0 0 Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen (langfristig) 5.416 0 0 0 0 Sonstige Forderungen 9.405 0 0 0 0 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 61.374 0 0 0 0 Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen (kurzfristig) 18.610 0 0 0 0 Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 10.947 0 0 0 0 Liquide Mittel 92.548 0 0 0 0 198.371 0 0 0 0 Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (im Factoring) 0 0 0 0 0 Sonstige finanzielle Vermögenswerte - Wertpapiere (notiert) 429 429 429 0 0 429 429 429 0 0 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert Derivative Finanzinstrumente 16.471 16.471 0 16.471 0 16.471 16.471 0 16.471 0 Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten Finanzverbindlichkeiten 242.428 242.428 0 0 242.428 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 26.956 0 0 0 0 Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 8.479 0 0 0 0 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 9.058 0 0 0 0 286.921 242.428 0 0 242.428 46. Derivative Finanzinstrumente, Hedge Accounting und Fair Value Hedge Die Sicherungsstrategien der Abteilung Treasury & Risk Management des Konzerns sind darauf ausgerichtet, den Einfluss von Wechselkursschwankungen zu steuern und zu minimieren. Der Vorstand genehmigt die Strategien und berichtet regelmäßig dem Aufsichtsrat darüber. Das Risikomanagement der Abteilung Treasury & Risk Management des Konzerns verfolgt das Ziel, erwartete Netto-Cashflows in USD (aus Umsatzerlösen und Einkäufen von Rohmaterialien) für die jeweils nächsten zwölf Monate (auf rollierender Monatsbasis) im Durchschnitt mit 80 % zu besichern (Hedge Ratio). Bei attraktiven Marktniveaus können die Sicherungszeiträume auf bis zu 36 Monate ausgedehnt werden. Der Konzern verwendet derivative Finanzinstrumente grundsätzlich nicht zu Spekulationszwecken. Zur Absicherung der Netto-Cashflows in USD werden Devisentermingeschäfte eingesetzt. Zur Bilanzierung als Sicherungsbeziehung qualifizierte Devisentermingeschäfte werden als Cashflow Hedges gemäß IFRS 9 abgebildet. Devisentermingeschäfte, die nicht als Cashflow Hedges erfasst sind, werden als freistehende Derivate der Kategorie „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert“ abgebildet. Devisentermingeschäfte (Cashflow Hedges) werden solange ergebnisneutral im sonstigen Ergebnis gebucht, bis die entsprechenden Grundgeschäfte (künftige Einzahlungen), für die sie designiert wurden, bilanziell erfasst werden. Bei der erstmaligen ergebniswirksamen Verbuchung der Devisentermingeschäfte werden diese in Höhe ihrer Marktwerte in den Umsatzerlösen erfasst. Die Folgebewertung erfolgt in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen. Zum Zeitpunkt der Einlösung der Devisentermingeschäfte werden diese ausgebucht. Dies erfolgt im Allgemeinen innerhalb von maximal 36 Monaten nach dem Bilanzstichtag. Im Rahmen des Hedge Accountings werden künftige Einzahlungen aus bestimmten bereits kontrahierten Aufträgen oder künftigen hoch wahrscheinlich eintretenden Transaktionen in Höhe des Netto-Exposures in USD als Grundgeschäfte zusammen mit den zugehörigen Devisentermingeschäften als Sicherungsinstrumente designiert. Der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument wird durch Gegenüberstellung der wertbestimmenden Risikofaktoren bestimmt. Bei einer vollständigen oder einer annähernden Übereinstimmung der wesentlichen wertbestimmenden Risikofaktoren von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument wird der Nachweis des wirtschaftlichen Zusammenhangs anhand der Critical-Terms-Match-Methode erbracht. In allen anderen Fällen werden – je nach Ausmaß der Abweichung der wertbestimmenden Risikofaktoren – entweder Sensitivitätsanalysen oder Ausprägungen der Dollar-Offset-Methoden verwendet, um den wirtschaftlichen Zusammenhang nachzuweisen. Aus Abweichungen der wertbestimmenden Risikofaktoren zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument entstehen Quellen für Ineffektivität. Bei der Absicherung von Fremdwährungsrisiken stellen zeitliche Abweichungen zwischen der Vereinnahmung der Zahlungsströme aus dem Grundgeschäft sowie der Erfüllung der als Sicherungsinstrument designierten Devisentermingeschäfte eine solche Ineffektivitätsquelle dar. Darüber hinaus gibt es keine Quellen für Ineffektivität. Da die Basiswerte von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument stets übereinstimmen, beträgt die bilanzielle Sicherungsquote (Hedge Ratio) stets 1:1, sprich die designierte Menge oder das designierte Volumen des Sicherungsinstruments entspricht der designierten Menge oder dem designierten Volumen des Grundgeschäfts. Anpassungen der bilanziellen Sicherungsquote werden vorgenommen, wenn die Sicherungsquote ein Ungleichgewicht aufweist, aus der Ineffektivität resultieren würde, die in einer mit dem Zweck des Hedge Accountings unvereinbaren Bilanzierungsfolge resultieren kann. Zudem wurden Devisentermingeschäfte in US-Dollar (Volumen: 100.000 TUSD, Vorjahr: 0 TUSD) zur Wechselkursabsicherung von Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen abgeschlossen, die jedoch zum Ende des Bilanzstichtags wieder aufgelöst wurden. ‎Derivative Finanzinstrumente mit positivem Marktwert Restlaufzeit Buchwert ‎31.12.2019 ‎EUR'000 Unter 1 Jahr ‎31.12.2019 ‎EUR'000 Über 1 Jahr ‎31.12.2019 ‎EUR'000 Derivative ‎Finanzinstrumente ‎(positiver Marktwert) 0 0 0 Restlaufzeit Buchwert ‎31.12.2020 ‎EUR'000 Unter 1 Jahr ‎31.12.2020 ‎EUR'000 Über 1 Jahr ‎31.12.2020 ‎EUR'000 Derivative ‎Finanzinstrumente ‎(positiver Marktwert) 16.471 14.362 2.109 Derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert Restlaufzeit Buchwert ‎31.12.2019 ‎EUR'000 Unter 1 Jahr ‎31.12.2019 ‎EUR'000 Über 1 Jahr ‎31.12.2019 ‎EUR'000 Derivative ‎Finanzinstrumente ‎(negativer Marktwert) 1.924 1.910 14 Restlaufzeit Buchwert ‎31.12.2020 ‎EUR'000 Unter 1 Jahr ‎31.12.2020 ‎EUR'000 Über 1 Jahr ‎31.12.2020 ‎EUR'000 Derivative ‎Finanzinstrumente ‎(negativer Marktwert) 0 0 0 Das Kontraktvolumen der Fremdwährungsderivate setzt sich gegliedert nach Fälligkeiten wie folgt zusammen: Restlaufzeit Währung Volumen ‎in Tausend Unter 1 Jahr ‎in Tausend 1 bis 2 Jahre ‎in Tausend 3 bis 5 Jahre ‎in Tausend Stand am 31. Dezember 2019: ‎Devisentermingeschäfte USD 335.000 265.000 70.000 0 Stand am 31. Dezember 2020: ‎Devisentermingeschäfte USD 220.000 200.000 20.000 0 ‎ Die folgenden Tabellen enthalten Angaben zu den am Ende der Berichtsperiode als Sicherungsinstrumente designierten Devisentermingeschäften sowie Informationen zu den dazugehörigen Grundgeschäften: Cashflow Hedges (OCI) ‎31. Dezember 2019 Instrument Durchschnittlicher Terminkurs Nominalwert in Fremdwährung Nominalwert in lokaler Währung Änderung des beizulegenden Zeitwerts - Berechnung der Hedge-Ineffektivität Beizulegender Zeitwert USD'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 Verkauf USD, Kauf EUR FX Forward 1,1502 275.000 239.099 –1.368 –1.368 Cashflow Hedges (OCI) ‎31. Dezember 2020 Instrument Durchschnittlicher Terminkurs Nominalwert in Fremdwährung Nominalwert in lokaler Währung Änderung des beizulegenden Zeitwerts - Berechnung der Hedge-Ineffektivität Beizulegender Zeitwert USD'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 Verkauf USD, Kauf EUR FX Forward 1,1224 145.000 129.184 11.599 11.599 Wertänderung bei der Berechnung der Hedge-Ineffektivität Buchwert Cashflow Hedges-Rücklage 31.12.2019 ‎EUR'000 31.12.2020 ‎EUR'000 31.12.2019 ‎EUR'000 31.12.2020 ‎EUR'000 Verkauf USD, Kauf EUR 1.368 –11.599 –1.026 8.699 Die folgende Tabelle zeigt die Effektivität der Sicherungsbeziehungen und die aus der Rücklage für Cashflow Hedges und Fair Value Hedges in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliederten bzw. direkt erfassten Beträge: Erfasste Sicherungsgewinne/-verluste im OCI In die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliederter Betrag Einzelposten in der Gewinn- und Verlustrechnung, in denen die Umgliederungskorrektur enthalten ist 31.12.2019 ‎EUR'000 31.12.2020 ‎EUR'000 31.12.2019 ‎EUR'000 31.12.2020 ‎EUR'000 Verkauf USD, Kauf EUR –1.368 11.599 4.718 5.428 Umsatzerlöse 47. Finanzielle Risiken Aus dem operativen Geschäft ergeben sich für FACC neben dem Finanzierungsrisiko auch Zins- und Währungsrisiken. Das übergreifende Risikomanagement des Konzerns ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen auf den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, die potenziell negativen Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren. Der Konzern nutzt derivative Finanzinstrumente, um sich gegen bestimmte Risiken abzusichern. Die Abteilung Treasury & Risk Management des Konzerns identifiziert, bewertet und sichert finanzielle Risiken in enger Zusammenarbeit mit den operativen Einheiten des Konzerns. Währungsrisiko Während fast alle Verkäufe der FACC-Konzerngesellschaften in USD abgewickelt werden, fällt ein wesentlicher Teil der Kosten in anderen Währungen als USD, insbesondere in EUR, an. Nachfolgende Aufstellung zeigt die Zusammensetzung der Forderungen und sonstigen Vermögenswerte sowie Verbindlichkeiten nach Währungen. 31.12.2019 31.12.2020 EUR'000 EUR'000 Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen 50.626 32.968 Vertragsvermögenswerte 5.433 3.021 Forderungen gegenüber nahestehenden ‎Unternehmen, langfristig 5.633 5.416 Sonstige Forderungen 8.838 9.405 Forderungen aus Lieferungen und ‎Leistungen, kurzfristig 98.824 61.374 Forderungen gegenüber nahestehenden ‎Unternehmen, kurzfristig 19.390 18.610 Sonstige Forderungen und ‎Vermögenswerte 35.125 24.376 Liquide Mittel 75.790 92.548 299.659 247.718 US-Dollar 222.793 173.850 Euro 76.867 73.868 299.659 247.718 31.12.2019 31.12.2020 EUR'000 EUR'000 Finanzverbindlichkeiten 289.022 324.631 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 83.465 26.956 Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 4.508 8.479 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 10.163 9.058 387.158 369.124 US-Dollar 83.787 64.833 Euro 303.372 304.291 387.158 369.124 Daher hätte eine nachteilige Veränderung von Wechselkursen, vor allem des Verhältnisses USD zu EUR, wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit, das Betriebsergebnis und die Finanzlage des Konzerns. FACC setzt zur Absicherung gegen nachteilige Veränderungen im Wechselkurs von USD und EUR derivative Finanzinstrumente (Devisentermingeschäfte) ein, aus denen auch Verluste erwachsen können. Für die Währungsrisiken von Finanzinstrumenten wurden Sensitivitätsanalysen, die die Auswirkungen von hypothetischen Änderungen der Wechselkurse auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie auf das Eigenkapital zeigen, durchgeführt. Währungsrisiken resultieren gemäß IFRS 7 aus Finanzinstrumenten, die monetärer Art und nicht in der funktionalen Währung des berichtenden Unternehmens denominiert sind. Folglich dienen Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmittel sowie Fremdwährungsderivate als Basis für die Berechnung der Sensitivität der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Die Sensitivität des Eigenkapitals bildet zusätzlich Bewertungseffekte der im sonstigen Ergebnis erfassten Cashflow Hedges für Fremdwährungsrisiken ab. Translationsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen, die in einer anderen Währung als der Konzernwährung erstellt wurden, wurden in der Berechnung nicht berücksichtigt. ‎Eine Veränderung des Wechselkurses von EUR und USD um 5 % hätte nachfolgende Auswirkungen Erhöhung (+)/Verminderung (–) Abwertung um 5 % Aufwertung um 5 % 31.12.2019 ‎EUR'000 31.12.2020 ‎EUR'000 31.12.2019 ‎EUR'000 31.12.2020 ‎EUR'000 Veränderung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2.626 3.385 –2.376 –3.062 Veränderung im Sonstigen Ergebnis –11.623 –7.074 10.515 6.400 Veränderung im Eigenkapital –8.997 –3.689 8.139 3.338 Zinsrisiko Das Zinsrisiko ergibt sich aus der durchschnittlichen Laufzeit der Finanzierungen sowie der Art der Verzinsung. Das Risiko liegt dabei bei fixer Verzinsung in sinkenden Zinssätzen und bei variabler Verzinsung in steigenden Zinssätzen. Eine Erhöhung des Zinsniveaus um 50 Basispunkte hätte eine Verringerung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals von 691 TEUR (Vorjahr: 615 TEUR) zur Folge. Eine Senkung des Zinsniveaus um 50 Basispunkte hätte eine Erhöhung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals von 620 TEUR (Vorjahr: 587 TEUR) ergeben. Während des Geschäftsjahres gingen alle Kernbanken von FACC im Euroraum dazu über, Negativzinsen für Guthaben zu verrechnen. Die dafür angefallenen Zinskosten betrugen 10 TEUR und sind im Finanzergebnis erfasst. Die Berechnung erfolgte auf Basis der variabel verzinslichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Liquiditätsrisiko Ein wesentliches Ziel des Risikomanagements von FACC ist es, die jederzeitige Zahlungsfähigkeit für aktuelle und zukünftige Verpflichtungen sicherzustellen. Die wichtigsten Steuerungsgrößen dafür sind die Maximierung des Free Cashflow durch Kostensenkungen, aktives Working Capital Management sowie die Reduktion der Investitionsausgaben. Liquiditätsrisiken liegen insbesondere darin, dass die Einzahlungen aus Umsatzerlösen durch eine Abschwächung der Nachfrage unter den Erwartungen liegen und Maßnahmen zur Verringerung des Working Capitals sowie der zahlungsrelevanten Fixkosten nur unzureichend oder nur mit Verzögerung umgesetzt werden. Zur Sicherung der kurz- und mittelfristigen Liquidität wird eine Reserve in Form von Bankguthaben sowie von ungenutzten Kreditlinien bei Banken vorgehalten. Bei Bedarf werden überschüssige liquide Mittel in nicht spekulative, hochliquide Finanzinstrumente investiert. Dies sind hauptsächlich Geldmarktzertifikate, Tagesgelder, Wertpapiere und andere Geldmarktpapiere, deren Fälligkeit in der Regel unter drei Monaten liegt. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 standen FACC ungenutzte Kreditlinien in Höhe von 150.000 TEUR (Vorjahr: 200.000 TEUR) zur Verfügung. Die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Cashflows (Zins- und Tilgungszahlungen) sowie die Restlaufzeiten der finanziellen Schulden setzen sich wie folgt zusammen: Zahlungsverpflichtungen Buchwert ‎31.12.2019 ‎EUR'000 Gesamt ‎31.12.2019 ‎EUR'000 Unter 1 Jahr ‎31.12.2019 ‎EUR'000 1 bis 5 Jahre ‎31.12.2019 ‎EUR'000 Über 5 Jahre ‎31.12.2019 ‎EUR'000 Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten Schuldscheindarlehen 70.000 75.723 878 28.009 46.836 Anleihe FACC Operations GmbH 89.916 91.800 91.800 0 0 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 33.985 44.050 13.744 19.697 10.608 Leasingverbindlichkeiten 84.395 94.001 8.585 28.558 56.858 Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten 10.726 10.726 10.726 0 0 Finanzverbindlichkeiten 289.022 316.300 125.733 76.264 114.302 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 83.465 83.636 83.636 0 0 Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 4.508 4.508 4.508 0 0 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 10.163 10.163 10.163 0 0 387.158 414.607 224.040 76.264 114.302 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert Derivative Finanzinstrumente 1.924 1.924 1.910 14 0 Buchwerte/Vertragliche Cashflows 389.082 416.531 225.950 76.278 114.302 Zahlungsverpflichtungen Buchwert ‎31.12.2020 ‎EUR'000 Gesamt ‎31.12.2020 ‎EUR'000 Unter 1 Jahr ‎31.12.2020 ‎EUR'000 1 bis 5 Jahre ‎31.12.2020 ‎EUR'000 Über 5 Jahre ‎31.12.2020 ‎EUR'000 Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten Schuldscheindarlehen 70.000 76.371 875 29.013 46.482 Anleihe FACC Operations GmbH 0 0 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 131.700 133.811 116.786 17.025 0 Leasingverbindlichkeiten 82.203 92.382 8.638 28.395 55.349 Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten 40.728 40.728 40.728 0 0 Finanzverbindlichkeiten 324.631 343.291 167.027 74.432 101.831 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 26.956 26.956 26.956 0 0 Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 8.479 8.479 8.479 0 0 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 9.058 9.058 9.058 0 0 369.124 387.784 211.520 74.432 101.831 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert Derivative Finanzinstrumente 0 0 0 0 0 Buchwerte/Vertragliche Cashflows 369.124 395.576 211.520 74.432 101.831 Die Zinszahlungen für variable verzinsliche Darlehen in obenstehender Tabelle spiegeln die Marktverhältnisse für Terminzinssätze am Ende des Geschäftsjahres wider. Diese können sich mit der Veränderung der Marktzinssätze ändern. Die künftigen Zahlungsströme aus derivativen Instrumenten können von den in der obigen Tabelle dargestellten Beträgen abweichen, da Zinssätze und Wechselkurse oder die relevanten Bedingungen Veränderungen unterworfen sind. Planzahlen für zukünftige neue Verbindlichkeiten gehen in die Darstellung nicht ein. Jederzeit rückzahlbare finanzielle Verbindlichkeiten sind stets dem frühesten Laufzeitband zugeordnet. Kreditrisiko Der Konzern ist in der Flugzeugindustrie tätig und hat zwei Hauptkunden. Daher ist dieser durch die begrenzte Anzahl an Flugzeugproduzenten einer Konzentration des Kreditrisikos ausgesetzt. Der Konzern ist einem Kreditrisiko hinsichtlich der Nichterfüllung durch Vertragspartner ausgesetzt. Der Konzern hat Richtlinien zur Begrenzung von Kreditrisiken eingeführt. Verkäufe von Produkten und Dienstleistungen erfolgen an Kunden entsprechend der Kreditwürdigkeit. Dabei werden die finanzielle Situation, Erfahrungen aus der Vergangenheit sowie weitere Faktoren berücksichtigt. Neukunden werden durch Bonitätsbeurteilungen hinsichtlich des Ausfallrisikos beurteilt. Auch die Bonität bestehender Kunden wird regelmäßig überwacht. Ab einer festgelegten Größenordnung wird eine Kundenforderung gegen Ausfall versichert. Kreditrisiken erwachsen auch aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, derivativen Finanzinstrumenten sowie durch Einlagen bei Banken und anderen Finanzinstitutionen. Solche Geschäfte erfolgen nur bei Banken und Finanzinstitutionen mit hoher Bonität. Das maximale Kreditrisiko entspricht dem Buchwert von jedem finanziellen Vermögenswert in der Bilanz. SONSTIGE ANGABEN 48. Organbezüge Die Bezüge der Mitglieder des Vorstands der FACC AG und des Aufsichtsrats der FACC AG, die die gleichen Funktionen auch in der FACC Operations GmbH ausführen, stellten sich zum 31. Dezember 2020 wie folgt dar: Name Erfolgsunabhängig ‎RGJ 2019 ‎EUR'000 Erfolgsabhängig1) ‎RGJ 2019 ‎EUR'000 Abfertigung2) ‎RGJ 2019 ‎EUR'000 Pensionsvorsorge ‎RGJ 2019 ‎EUR'000 Summe ‎RGJ 2019 ‎EUR'000 Robert Machtlinger 332 107 0 93 532 Andreas Ockel 322 20 43 83 470 Aleš Stárek 260 71 50 0 380 Yongsheng Wang 190 56 52 0 299 1.104 255 145 177 1.681 1) Bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2017/18 2) Bedingt durch eine Anpassung der Abfertigungsrückstellung Name Erfolgsunabhängig ‎2020 ‎EUR'000 Erfolgsabhängig ‎2020 ‎EUR'000 Abfertigung ‎2020 ‎EUR'000 Pensionsvorsorge ‎2020 ‎EUR'000 Summe ‎2020 ‎EUR'000 Robert Machtlinger 388 0 0 349 1) 737 Andreas Ockel 377 0 52 100 529 Aleš Stárek 327 0 45 5 377 Yongsheng Wang 321 0 –5 0 316 1.412 0 92 454 1.958 1) Enthält Aufrollungen aus Vorjahren Die im Jahresabschluss erfassten Aufwendungen für Aufsichtsratsmitglieder betrugen 293 TEUR (Vorjahr: 357 TEUR). Zum Bilanzstichtag bestanden keine Vorschüsse oder Kredite an die Mitglieder des Aufsichtsrats der FACC AG. 49. Geschäftsbeziehungen gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen Die Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen außerhalb des Konsolidierungskreises der FACC AG wurden im Zeitraum 1. Jänner 2020 bis 31. Dezember 2020 zu fremdüblichen Bedingungen abgeschlossen. Forderungen ‎31.12.2019 ‎EUR'000 Verbindlichkeiten ‎31.12.2019 ‎EUR'000 Umsatzerlöse ‎2019 ‎EUR'000 Aufwendungen ‎2019 ‎EUR'000 Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss auf den Konzern 1.543 0 2.044 0 Gemeinschaftsunternehmen, an dem das Mutterunternehmen beteiligt ist 23.480 4.508 31.770 23.205 25.023 4.508 33.815 23.205 Forderungen ‎31.12.2020 ‎EUR'000 Verbindlichkeiten ‎31.12.2020 ‎EUR'000 Umsatzerlöse ‎2020 ‎EUR'000 Aufwendungen ‎2020 ‎EUR'000 Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss auf den Konzern 48 0 964 0 Gemeinschaftsunternehmen, an dem das Mutterunternehmen beteiligt ist 23.977 8.479 29.830 17.210 24.025 8.479 30.794 17.210 Zusätzlich bestand im Geschäftsjahr 2020 ein Consulting Agreement mit dem Unternehmen Maffeo Aviation Consulting, Woodinville, USA, das von einem Aufsichtsrat beherrscht wird. Das Consulting Agreement betrug im Geschäftsjahr 50 TEUR (Vorjahr: 38 TEUR), wovon 0 TEUR (Vorjahr: 13 TEUR) zum Bilanzstichtag noch nicht bezahlt wurden. Im Zusammenhang mit Geschäften mit nahestehenden Personen bestehen wie im Vorjahr weder Wertberichtigungen für zweifelhafte Forderungen noch wurden im Geschäftsjahr 2020 bzw. im Vorjahr Aufwendungen für zweifelhafte oder uneinbringliche Forderungen erfasst. Garantien wurden weder gewährt noch erhalten. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 50. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Immaterielle Vermögenswerte (IAS 36, IAS 38, IFRS 3, IAS 23) Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer (IAS 38, IAS 36) Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Software und Rechte Abschreibung über drei bis vier Jahre (linear) Es wird bei Vorliegen eines Indikators für eine Wertminderung ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Eine Wertminderung wird in Höhe des Betrags erfasst, um den der Buchwert des Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag des Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und dem Nutzungswert. Bei Entfall der Gründe für die Wertminderungen werden entsprechende Wertaufholungen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer und in Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte (IAS 38, IAS 36) Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Es erfolgt keine Abschreibung, sondern es wird jährlich sowie bei Vorliegen von Anzeichen auf Wertminderungen ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Ein Wertminderungsverlust wird in Höhe des Betrags erfasst, um den der Buchwert des Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag des Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und dem Nutzungswert. Bei Entfall der Gründe für die Wertminderungen werden entsprechende Wertaufholungen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen. Firmenwerte (IFRS 3, IAS 36) Der erstmalige Ansatz resultiert aus der Erstkonsolidierung von Tochterunternehmen und ergibt sich aus dem Überschuss der Anschaffungskosten des Tochterunternehmens gegenüber dem anteiligen, zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen des Tochterunternehmens. Es erfolgt keine Abschreibung, sondern es wird jährlich sowie bei Vorliegen von Anzeichen von Wertminderungen ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Für Zwecke des Werthaltigkeitstests werden die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Firmenwerte den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGUs) bzw. Gruppen von CGUs zugeordnet, von denen erwartet wird, dass sie aus den Synergien des Zusammenschlusses Nutzen ziehen. Jene CGU oder Gruppe von CGUs, auf die die Firmenwerte zugeordnet werden, stellt die niedrigste Ebene innerhalb des Unternehmens dar, auf der die Firmenwerte für interne Managementzwecke überwacht werden. Die Firmenwerte werden intern auf Segmentebene überwacht. Die Wertminderung einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird durch die Gegenüberstellung des bisher fortgeführten Buchwerts (inklusive des zugeordneten Firmenwerts) mit dem höheren Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert errechnet. Sofern der ermittelte Betrag den fortgeführten Buchwert unterschreitet, ist in Höhe dieser Differenz eine Wertminderung auf den Firmenwert vorzunehmen. Ein darüberhinausgehender Abwertungsbedarf ist auf die verbleibenden Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit im Verhältnis zum Buchwert zu verteilen. Für die Durchführung des Werthaltigkeitstests wird der Nutzungswert herangezogen, der den Barwert der zukünftigen geschätzten Cashflows vor Steuern darstellt. Diese Berechnung basiert auf prognostizierten Cashflows, die aus der vom Management verabschiedeten Mehrjahresplanung abgeleitet werden. Cashflows nach dieser Mehrjahresperiode werden unter Nutzung von Wachstumsraten extrapoliert, wobei diese die langfristige durchschnittliche Wachstumsrate des Geschäftsbereichs, in dem die CGU tätig ist, nicht übersteigt. Die Diskontierung der Cashflows erfolgt mittels eines marktüblichen und an die spezifischen Risiken angepassten gewogenen Kapitalkostensatzes (WACC) vor Steuern, der größtenteils auf Basis von extern verfügbareren Kapitalmarktdaten ermittelt wird. Sachanlagen (IAS 16, IAS 36, IAS 23) Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die Herstellungskosten der Sachanlagen umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der Gemeinkosten sowie bei qualifizierten Vermögenswerten Fremdkapitalkosten. Lineare Abschreibung über die wirtschaftliche Nutzungsdauer: Gebäude Zehn bis 50 Jahre Investitionen in fremde Gebäude 33 bis 50 Jahre Technische Anlagen und Maschinen Drei bis 33 Jahre Geschäftsausstattung Fünf bis 14 Jahre Fahrzeuge Fünf bis acht Jahre Bei Vorliegen eines Indikators wird für eine Wertminderung ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Eine Wertminderung wird in Höhe des Betrags erfasst, um den der Buchwert des Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag des Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und dem Nutzungswert. Bei Entfall der Gründe für die Wertminderungen werden entsprechende Wertaufholungen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen. Gewinne bzw. Verluste aus Abgängen von Sachanlagen werden als Unterschiedsbetrag zwischen den Veräußerungserlösen und den Buchwerten der Sachanlagen ermittelt und in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Leasing (IFRS 16) Bei Vertragsabschluss beurteilt der FACC-Konzern, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis ist oder enthält. Ein Vertrag ist oder enthält ein Leasingverhältnis, wenn der Vertrag das Recht verleiht, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts für einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht auf Kontrolle über die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gewährt, verwendet der FACC-Konzern die Definition eines Leasingverhältnisses gemäß IFRS 16. Durch IFRS 16 werden die linearen Aufwendungen für Operating-Leasingverhältnisse durch einen Abschreibungsaufwand für Nutzungsrechte (Right-of-Use Assets) und Zinsaufwendungen für Schulden aus dem Leasingverhältnis ersetzt. Der FACC-Konzern erfasst ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit zu Beginn des Leasingverhältnisses. Das Nutzungsrecht wird beim erstmaligen Ansatz mit dem Barwert angesetzt. Das Nutzungsrecht wird anschließend vom Beginn bis zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses linear abgeschrieben. Darüber hinaus wird das Nutzungsrecht periodisch um etwaige Wertminderungen reduziert und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst. Die Leasingverbindlichkeit wird bei der erstmaligen Erfassung mit dem Barwert der zu Beginn nicht gezahlten Leasingzahlungen bewertet. Die anfängliche Verbindlichkeit wird mit dem impliziten Zinssatz des Leasingverhältnisses oder, wenn dieser Zinssatz nicht ohne weiteres bestimmt werden kann, mit dem Zinssatz des Konzerns abgezinst. Im Allgemeinen verwendet der FACC-Konzern seinen Zinssatz für die Aufnahme von Fremdkapital als Diskontierungssatz. Die in der Bewertung der Leasingverbindlichkeit enthaltenen Leasingzahlungen setzen sich wie folgt zusammen: Feste Zahlungen Variable Leasingzahlungen, die von einem Index oder einem Kurs abhängen Beträge, die voraussichtlich im Rahmen einer Restwertgarantie zu zahlen sind Ausübungspreis für eine Kaufoption, deren Ausübung durch den Konzern hinreichend sicher ist Die Leasingverbindlichkeit wird zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die zukünftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Änderung eines Index oder einer Rate ändert oder wenn sich die Schätzung des FACC-Konzerns für den erwarteten Betrag, der im Rahmen einer Restwertgarantie zu zahlen ist, ändert. Wenn die Leasingverbindlichkeit neu bewertet wird, wird der Buchwert des Nutzungsrechts entweder entsprechend angepasst oder, wenn der Buchwert des Nutzungsrechts bereits vollkommen abgeschrieben bzw. wertberichtigt ist, der Effekt aus der Neubewertung über die Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der FACC-Konzern hat sich entschieden, keine Nutzungsrechte an Vermögenswerten und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverträge über geringwertige Vermögenswerte und kurzfristige Leasingverträge zu bilanzieren. Der Konzern erfasst die mit diesen Leasingverträgen verbundenen Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand. Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerte (IFRS 15) Entwicklungsleistungen und kundenspezifische Werkzeugentwicklungen werden bei Verträgen mit vertraglich durchsetzbarem Anspruch zeitpunktbezogen in den Umsatzerlösen erfasst. Dabei werden zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung die kundenbezogenen Entwicklungsleistungen im Aufwand, die Verbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen im Umsatz und die variablen Vergütungen gemäß IFRS 15.50ff als Barwert im Umsatz bzw. in den Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen erfasst. In der Folge werden die Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen durch eine laufende Amortisation (Teilabrechnungen) vermindert. Sofern Entwicklungsleistungen sowie kundenspezifische Werkzeugentwicklungen eigene Leistungsverpflichtungen mit jederzeitig vertraglich durchsetzbarem Anspruch darstellen und die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung bereits teilweise vorgenommen wurde, werden diese von Beginn an als Vertragsvermögenswerte ausgewiesen. Werden Entwicklungsleistungen sowie kundenspezifische Werkzeugentwicklungen nicht oder nicht gesondert vergütet, sondern von Kunden als Aufschlag auf den Preis der Serienteile abgegolten, kann die Höhe des Umsatzes davon abhängen, ob die geplanten Stückzahlen für die Serienprodukte erzielt werden. Dies stellt bei Verträgen mit vertraglich durchsetzbarem Anspruch eine variable Vergütung nach IFRS 15.50ff dar, die im Rahmen einer vorsichtigen Schätzung als Forderung aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen angesetzt und regelmäßig neu beurteilt wird. Zahlungen an den Kunden werden als Vorabrabatt behandelt und sind unter den Vertragsvermögenswerten ausgewiesen. Sie werden entsprechend der erwarteten Programmdauer als Umsatzreduktion erfasst. Für die Beurteilung von Wertminderungen von Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerten gelten die Vorschriften für finanzielle Vermögenswerte. Vertragserfüllungskosten (IFRS 15) Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Wenn gemäß IFRS 15 kein durchsetzbarer vertraglicher Anspruch auf die Vergütung der Entwicklungsleistungen und Werkzeugentwicklung gegeben ist, werden die damit verbundenen Aufwendungen als Vertragserfüllungskosten aktiviert. Die erbrachten Leistungen stellen eine Einheit mit der späteren Serienproduktion dar. In diesem Fall werden die auf den Teilepreis aufgeschlagenen Preise für Entwicklung und Werkzeuge bei Lieferung der Serienteile als Umsatzerlöse erfasst und die Vertragserfüllungskosten in Abhängigkeit der gelieferten Shipsets amortisiert. Vorräte (IAS 2) Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten. Bei der Bewertung der Vorräte kommt das gleitende Durchschnittspreisverfahren zur Anwendung. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten werden die direkt zurechenbaren Kosten und die anteiligen Gemeinkosten einschließlich Abschreibungen unter Annahme einer Normalauslastung einbezogen. Der Nettoveräußerungswert ergibt sich aus den erwarteten Verkaufserlösen für die Gegenstände abzüglich der auf Basis von Erfahrungswerten festgelegten, noch anfallenden Fertigstellungs- und Vertriebskosten. Preisrückgänge bei den Wiederbeschaffungskosten werden im Allgemeinen bei der Ermittlung des Nettoverkaufspreises berücksichtigt. Wertberichtigungen auf Vorräte werden bei reduziertem Nettoveräußerungspreis oder langer Lagerdauer vorgenommen. Diese sogenannten Lagerhüter (Slow Moving Items) werden nach Warengruppen kategorisiert und mit spezifischen Abschlägen bewertet. Als Lagerhüter werden Materialien bezeichnet, die eine Lagerdauer von mehr als 24 Monaten aufweisen. Kundenbezogene Entwicklungsleistungen (IAS 2) Sofern Entwicklungsleistungen sowie kundenspezifische Werkzeugentwicklungen eigene Leistungsverpflichtungen darstellen und der zeitpunktbezogene Kontrollübergang noch nicht stattgefunden hat, werden diese als kundenbezogene Entwicklungsleistungen ausgewiesen. Eine Aktivierung erfolgt in Höhe der damit verbundenen Aufwendungen. Siehe dazu auch „Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerte“. Öffentliche Zuwendungen (IAS 20) Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt werden. Öffentliche Zuwendungen für Investitionen in Sachanlagevermögen werden unter dem Posten Investitionszuschüsse innerhalb der langfristigen bzw. kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Investitionszuschüsse werden auf linearer Basis über die erwartete Nutzungsdauer der betreffenden Vermögenswerte erfolgswirksam aufgelöst. Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern (IAS 19) Leistungsorientierte Pläne Leistungsorientierte Pläne betreffen Abfertigungsverpflichtungen in Österreich für Mitarbeiter, deren Dienstverhältnis bis zum Dezember 2002 begründet wurde. Die Ermittlung dieser Rückstellung erfolgt nach der Projected-Unit-Credit-Methode. Dabei wird der Barwert der künftigen Zahlungen über die geschätzte Beschäftigungszeit der Mitarbeiter angesammelt. Die Berechnung erfolgt für den jeweiligen Bilanzstichtag durch einen Aktuar mittels versicherungsmathematischen Gutachtens. Neubewertungseffekte, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden in der Periode ihres Entstehens im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital erfasst. Die Zinsaufwendungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vor dem Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erfasst. Für einzelvertragliche vereinbarte Abfertigungsverpflichtungen gegenüber den Vorständen der FACC AG wird der erwartete Erfüllungsbetrag angesetzt. Beitragsorientierte Pläne Beitragsorientierte Pläne bestehen für Mitarbeiter in Österreich, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begründet wurde, aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen sowie für einzelvertragliche Pensionsvereinbarungen. Der Konzern ist ausschließlich zur Leistung der Beiträge verpflichtet. Diese werden in der Periode als Aufwendungen erfasst, für die sie entrichtet werden. Sonstige langfristige Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern Aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen ist der Konzern verpflichtet, an Mitarbeiter bei Erreichen von 25 Dienstjahren ein Jubiläumsgeld in Höhe eines Monatsgehalts bzw. eines Monatslohns zu leisten. Die Ermittlung dieser Rückstellung erfolgt nach der Projected-Unit-Credit-Methode für den jeweiligen Bilanzstichtag durch einen Aktuar mittels versicherungsmathematischen Gutachtens. Die Zinsaufwendungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vor dem Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erfasst. Neubewertungseffekte, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden in der Periode ihres Entstehens erfolgswirksam erfasst. Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen (IFRS 15) Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen werden unter den kurzfristigen Schulden dargestellt, wenn deren Kontrollübergang noch nicht erfolgt ist. Sonstige Rückstellungen (IAS 37) Sonstige Rückstellungen werden mit dem erwarteten Erfüllungsbetrag angesetzt. Langfristige Rückstellungen werden abgezinst, wenn der Abzinsungseffekt wesentlich ist und die Abzinsungsperiode verlässlich geschätzt werden kann. Ertragsteuern (IAS 12) Steuerforderungen werden mit Steuerverbindlichkeiten saldiert dargestellt, wenn diese gegenüber derselben Abgabenbehörde bestehen und eine Aufrechnungsmöglichkeit vorhanden ist. Der Ertragsteueraufwand/der Ertragsteuerertrag umfasst die tatsächlichen Steuern und die latenten Steuern. Latente Steuern werden für alle temporären Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Tax Base) und ihren Buchwerten im IFRS-Abschluss angesetzt (Verbindlichkeitenmethode). Zur Berechnung latenter Steuern werden die Steuersätze, die bei der Umkehr der temporären Differenzen nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag zu erwarten sind, herangezogen. Aktive latente Steuern werden nur dann berücksichtigt, wenn es wahrscheinlich ist, dass die entsprechenden Steuervorteile auch realisiert werden. Aktive latente Steuern für Verlustvorträge werden nur in jenem Ausmaß angesetzt, in dem eine Verwertung innerhalb eines angemessenen Zeitraums (fünf Jahre) wahrscheinlich erscheint. Veränderungen der Steuern führen grundsätzlich zu Steueraufwendungen bzw. -erträgen. Steuern auf im sonstigen Ergebnis erfasste Sachverhalte werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Steuern auf direkt im Eigenkapital erfasste Sachverhalte werden erfolgsneutral im Eigenkapital berücksichtigt. Finanzinstrumente (IAS 32, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 13) IFRS 9 enthält einen neuen Einstufungs- und Bewertungsansatz für finanzielle Vermögenswerte, der das Geschäftsmodell, in dessen Rahmen die Vermögenswerte gehalten werden, sowie die Eigenschaften ihrer Cashflows widerspiegeln. Der Standard enthält drei wichtige Einstufungskategorien für finanzielle Vermögenswerte: zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) bewertet, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bewertet (FVTPL) sowie zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderung im sonstigen Ergebnis bewertet (FVOCI). Der Standard sieht bei bestehenden Kategorien des IAS 39 „bis zur Endfälligkeit gehalten (HtM)“, „Kredite und Forderungen (LaR)“ sowie „zur Veräußerung verfügbar (AfS)“ nicht mehr vor. Derivative Finanzinstrumente, die in finanzielle Vermögenswerte eingebettet sind, werden nach IFRS 9 nicht mehr getrennt bilanziert, sondern insgesamt in die Kategorie „Fair Value Through Profit or Loss“ klassifiziert. Im FACC-Konzern besteht zudem ein Factoring-Programm für sieben ausgewählte Kunden. Die nicht verkauften Forderungen aus dem Factoring-Portfolio wurden bisher unter „Kredite und Forderungen“ ausgewiesen, sind nun nach IFRS 9 dem Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“ zugewiesen. Dieses wird ergebnisneutral als „Fair Value Through Other Comprehensive Income“ bewertet. Die finanziellen Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Falle von Finanzinvestitionen, die nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden darüber hinaus Transaktionskosten berücksichtigt, die direkt dem Erwerb der Vermögenswerte zuzurechnen sind. Der beizulegende Zeitwert wird auf Basis der am Bilanzstichtag zur Verfügung stehenden Marktinformationen ermittelt. Angesichts variierender Einflussfaktoren können die hier angeführten Werte von den später realisierten Werten abweichen. Der beizulegende Zeitwert finanzieller Vermögenswerte und Schulden spiegelt die Auswirkung des Risikos der Nichterfüllung von Seiten der Gegenpartei wider. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts eines finanziellen Vermögenswerts wird das Kreditrisiko der Banken anhand von deren Ratings berücksichtigt. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts einer finanziellen Schuld wird das eigene Kreditrisiko anhand des Ratings durch Banken berücksichtigt. Für alle derivativen Finanzinstrumente und notierten Wertpapiere liegen Marktwerte vor, für die sonstigen Finanzinstrumente erfolgt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts anhand der diskontierten erwarteten Cashflows, insofern nicht der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt. Käufe und Verkäufe finanzieller Vermögenswerte werden am Handelstag erfasst. Wertminderungen werden für alle Finanzinstrumente erfolgswirksam erfasst. Bei Entfall des Wertminderungsgrunds wird eine Wertaufholung erfolgswirksam erfasst. Sonstige finanzielle Vermögenswerte (Wertpapiere) Kategorie „Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert“: Die Folgebewertung erfolgt erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis zum beizulegenden Zeitwert (Börsenkurs). Forderungen und sonstige Vermögenswerte Kategorie „Zu fortgeführten Anschaffungskosten“: Die Folgebewertung wird zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen auf Wertberichtigungskonten durchgeführt. Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden aufgrund der Überfälligkeit auf Basis von Erfahrungswerten gebildet. Daneben erfolgt zusätzlich eine Einzelbeurteilung von Kunden, in die die bisherigen Erfahrungen, dessen Bonität sowie etwaige Sicherheiten mit einfließen. Uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht. Langfristige Forderungen werden zusätzlich unter Anwendung der Effektivzinsmethode abgezinst. IFRS 9 ersetzt das Modell der „eingetretenen Verluste“ des IAS 39 durch ein zukunftsorientiertes Modell der „erwarteten Kreditausfälle“. Dies erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen bezüglich der Frage, inwieweit die erwarteten Kreditausfälle durch Veränderungen bei den wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst werden. Diese Einschätzung wird auf Grundlage gewichteter Wahrscheinlichkeiten bestimmt. Das neue Wertminderungsmodell ist auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI bewertet werden, sowie auf vertragliche Vermögenswerte anzuwenden. Gemäß IFRS 9 werden Wertberichtigungen auf einer der nachstehenden Grundlagen ermittelt: •Zwölf-Monats-Kreditausfälle: Hierbei handelt es sich um erwartete Kreditausfälle aufgrund möglicher Ausfallereignisse innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag. •Kreditausfälle für die vertragliche Laufzeit: Hierbei handelt es sich um erwartete Kreditausfälle aufgrund aller möglichen Ausfallereignisse während der erwarteten Laufzeit eines Finanzinstruments. Die Bewertung nach dem Konzept der erwarteten lebenslangen Kreditausfälle ist anzuwenden, wenn das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts am Abschlussstichtag seit dem erstmaligen Ansatz signifikant gestiegen ist; ansonsten ist die Bewertung nach dem Konzept der Zwölf-Monats-Kreditausfälle anzuwenden. Ausnahmeregelungen bestehen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, für vertragliche Vermögenswerte, die sich aus IFRS 15 ergeben, sowie für Leasingforderungen. Für diese Posten müssen (bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie vertraglichen Vermögenswerten gemäß IFRS 15 ohne wesentliche Finanzierungskomponente) bzw. dürfen (bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie vertraglichen Vermögenswerten gemäß IFRS 15 mit wesentlicher Finanzierungskomponente und Leasingforderungen) bereits mit Zugang sämtliche erwarteten Verluste Berücksichtigung finden. Für die Kunden des Konzerns sind großteils Kapitalmarktdaten verfügbar, wodurch externe Parameter für das fälligkeitsabhängige Ausfallsrisiko vorhanden sind. Für die Ermittlung des erwarteten Verlusts erfolgt für die ausfallbedrohten Forderungen die Berechnung mit einer laufzeitspezifischen Ausfallswahrscheinlichkeit je Kunden. Sind für einen Kunden keine externen Parameter verfügbar, werden branchen- bzw. länderspezifische Credit-Default-Swap-Spreads (CDS-Spreads) bzw. Anleiherenditen (auf Einzeltitel oder Indexbasis) für die Ermittlung der Ausfallswahrscheinlichkeit herangezogen. Eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen wird abgeschrieben, wenn Informationen vorliegen, die darauf hindeuten, dass sich der Schuldner in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten befindet und keine realistische Aussicht auf einen Rückfluss besteht, z. B. wenn der Schuldner in Liquidation oder in ein Konkursverfahren überführt wurde oder wenn die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mehr als drei Jahre überfällig sind, je nachdem, was früher eintritt. Keine der abgeschriebenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist Gegenstand von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Der FACC-Konzern bucht seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Zahlungsströme aus der Forderung ausgelaufen sind oder wenn die Rechte zum Erhalt der Zahlungsströme in einer Transaktion übertragen werden, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum der Forderung verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden. Liquide Mittel Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten am Bilanzstichtag. Der Konzern nimmt an, dass seine liquiden Mittel auf Grundlage von externen Ratings der Banken und Finanzinstitute ein geringeres Ausfallrisiko aufweisen. Aufgrund der hohen Bonität und der kurzfristigen Fälligkeit wird keine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste gebildet. Verbindlichkeiten Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Derivative Finanzinstrumente Derivative Finanzinstrumente, bei denen die Kriterien des IFRS 9 zur Bilanzierung als Sicherungsbeziehung nicht erfüllt sind, werden gemäß IFRS 9 als „Fair Value Through Profit or Loss“ klassifiziert und erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst. Cashflow Hedge und Fair Value Hedge Der Konzern schließt Devisentermingeschäfte ab, die der Absicherung des Fremdwährungsrisikos im Zusammenhang mit bestimmten geplanten Fremdwährungsumsätzen dienen. Zur Herstellung der periodengerechten Kompensation der Auswirkungen der abgesicherten Transaktion und des Sicherungsinstruments in der Erfolgsrechnung werden die besonderen Bestimmungen des IFRS 9 über Hedge Accounting angewendet. Die sich zum Bilanzstichtag ergebenden Marktwerte werden unter Berücksichtigung von latenten Steuern erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst und unter den Rücklagen gemäß IFRS 9 ausgewiesen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt nach Maßgabe der künftigen Realisation im entsprechenden Geschäftsjahr. Zudem schließt der Konzern zur Wechselkursabsicherung von bestimmten Bilanzpositionen Devisentermingeschäfte ab. Umsatzrealisierung (IFRS 15) Bei FACC gibt es zwei wesentliche Umsatzströme – einerseits die Lieferung von Serienprodukten und andererseits die Erbringung von Entwicklungsleistungen. Entwicklungsleistungen stellen entweder eine eigene Leistungsverpflichtung im Rahmen eines Mehrkomponentenvertrags dar oder sie sind Teil der Lieferung der Serienprodukte. Darüber hinaus bestehen für Entwicklungsprojekte auch Einzelverträge. Sofern die Entwicklungsleistung in einem Mehrkomponentenvertrag eine eigene Leistungsverpflichtung darstellt und die Kriterien für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung erfüllt sind, werden die Umsätze in Abhängigkeit der Schätzbarkeit des Auftragsergebnisses entweder im Ausmaß des Fertigstellungsgrads (Fortschritt wird nach der Cost-to-Cost-Methode ermittelt) oder in Höhe der angefallenen Kosten (sofern keine verlässliche Schätzung des Auftragsergebnisses möglich ist) realisiert. Sofern die Entwicklungsleistung in einem Mehrkomponentenvertrag eine eigene Leistungsverpflichtung darstellt, die Kriterien für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung nicht erfüllt werden, aufgrund des Vertrags jedoch ein durchsetzbarer Anspruch besteht, erfolgt die Umsatzrealisierung zum Zeitpunkt der Übertragung der Verfügungsmacht auf den Kunden. Sofern die Entwicklungsleistung keine eigene Leistungsverpflichtung darstellt bzw. aufgrund des Vertrags kein durchsetzbarer Anspruch besteht, erfolgt die Umsatzrealisierung zum Zeitpunkt der Lieferung der Serienprodukte. Die anfallenden Kosten für die Entwicklungsleistung werden in diesem Fall als Vertragserfüllungskosten aktiviert und in Abhängigkeit mit der Shipset-Lieferung erfolgswirksam amortisiert. Bei Entwicklungsleistungen ohne Milestone-Zahlungen erfolgt die Zahlung der Leistung im Rahmen der laufenden Lieferung der Serienprodukte über die Gesamtlaufzeit des Programms. Da die Erfüllung der Leistungsverpflichtung deutlich vor den Einzahlungen liegt, liegt eine wesentliche Finanzierungskomponente vor, die bei der Bewertung der Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und der Vertragsvermögenswerte berücksichtigt wird. Bei Entwicklungsleistungen mit Milestone-Zahlungen fallen die Leistungserbringung und die Zahlungseingänge weitgehend zusammen. Daher liegt hier keine wesentliche Finanzierungskomponente vor. Bei der Festsetzung des Transaktionspreises für Entwicklungsleistungen fließen sowohl fixe als auch variable Bestandteile ein. Der fixe Bestandteil setzt sich zusammen aus der vertraglich festgelegten Preiskomponente (gesondert vereinbart für die Entwicklungsleistung oder garantiert im Shipset-Preis) und garantierten Mindestmengen. In den variablen Bestandteil fließen Schätzung hinsichtlich der Mengenkomponente (künftig zu liefernde Serienprodukte) ein, da in diesen Fällen keine garantierten Mindestmengen bestehen, sondern die geplante Ratenvorschau zugrundegelegt wird. Gemäß IFRS 15 werden die Umsatzerlöse entweder zeitraum- oder zeitpunktbezogen erfasst, sobald ein Kunde die Kontrolle über die Güter oder Dienstleistungen erlangt. Sofern bei einer langfristigen Amortisation über die Serienlieferungen eine wesentliche Finanzierungskomponente festgestellt wird, werden die Umsatzerlöse nur in Höhe des Barwerts der vereinbarten Zahlungen erfasst. Aufzinsungseffekte werden als Ertrag im Finanzergebnis erfasst und führen dazu, dass die vereinnahmten Zahlungen, anders als bisher, nicht gänzlich den Umsatzerlösen zugeordnet werden. Zahlungen an den Kunden werden als Vorabrabatt behandelt und in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung über die Programmdauer verteilt als Umsatzreduktion ausgewiesen. Für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung ist neben einer fehlenden alternativen Nutzungsmöglichkeit insbesondere der jederzeitige Rechtsanspruch auf Zahlung der bereits erbrachten Leistungen vorausgesetzt (Kosten plus Gewinnanteil). Dieses Kriterium führt dazu, dass einzelne Verträge gemäß IFRS 15 zeitpunktbezogen als Umsatz zu erfassen sind. Die zeitpunktbezogenen Leistungen werden bis zum Kontrollübergang in Höhe der Kosten bilanziell erfasst. Bei einer zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung werden die Umsatzerlöse entsprechend der Cost-to-Cost-Methode verteilt. IFRS 15 verlangt von einem Unternehmen Angaben über die Kosten für die Anbahnung eines Vertrags mit einem Kunden. Dem Konzern entstehen keine solchen Kosten, weshalb die damit verbundenen Angaben in diesem Leitfaden nicht dargestellt werden. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als zwölf Monaten wird keine Finanzierungskomponente berücksichtigt. Aufwandsrealisierung Operative Aufwendungen werden mit der Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung erfasst. Zinsen werden nach der Effektivzinsmethode erfasst. Fremdwährungsbewertung (IAS 21) Die Fremdwährungsumrechnung von Forderungen, liquiden Mitteln und Verbindlichkeiten erfolgt zum Stichtagskurs. Gewinne und Verluste werden ergebniswirksam erfasst. Konzern-Kapitalflussrechnung (IAS 7) Für die Darstellung der Konzern-Kapitalflussrechnung wurde bei dem Konzern-Cashflow aus der Betriebstätigkeit die indirekte Methode gewählt. Der Finanzmittelfonds entspricht dem Kassenbestand und den kurzfristigen Finanzmitteln. 51. Auswirkungen neuer und geänderter Standards (Überarbeitung) Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen waren im Geschäftsjahr 2020 erstmalig anzuwenden: Standard / Interpretation Anwendungspflicht ‎lt. IASB für ‎Geschäftsjahre ab Übernahme ‎durch EU ‎zum 31.12.2020 IFRS 16 ‎(Änderung) Covid-19-bezogene Mietkonzessionen 01.06.2020 Ja IFRS 3 ‎(Änderung) Definition eines Geschäftsbetriebs 01.01.2020 Ja IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 ‎(Änderung) Zins Benchmark-Reform – 2. Phase 01.01.2020 Ja IAS 1 und IAS 8 ‎(Änderung) Definition von Wesentlichkeit 01.01.2020 Ja Diverse Änderungen der Verweise auf das Rahmenwerk in den IFRS Standards 01.01.2020 Ja Die erstmalige Anwendung dieser neuen bzw. überarbeiteten Standards hat, keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss von FACC. Das International Accounting Standards Board (IASB) arbeitet an zahlreichen Projekten, die sich auf Geschäftsjahre beginnend mit dem 1. Jänner 2021 auswirken werden. Die nachfolgenden, vom IASB bereits veröffentlichten aber in der EU zum Teil noch nicht verpflichtend anzuwendenden neuen, überarbeiteten bzw. ergänzten Standards und Interpretationen des IFRIC sind auch vom FACC-Konzern nicht vorzeitig angewendet worden und sind somit für den vorliegenden Konzernabschluss nicht relevant: Standard / Interpretation Veröffentlichung durch ‎das IASB Anwendungspflicht ‎lt. IASB Übernahme ‎durch EU ‎zum 12.02.2021 Auswirkungen ‎auf den Konzernabschluss IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 ‎(Änderung) Zins Benchmark-Reform – 2. Phase 27.08.2020 01.01.2021 Ja Nein IFRS 4 ‎(Änderung) Versicherungsverträge – Verschiebung von IFRS 9 25.06.2020 01.01.2021 Ja Nein IFRS 3 ‎(Änderung) Unternehmenszusammenschlüsse 14.05.2020 01.01.2022 Nein Nein IAS 16 ‎(Änderung) Sachanlagen 14.05.2020 01.01.2022 Nein Nein IAS 37 ‎(Änderung) Rückstellungen, Eventualschulden und ‎Eventualforderungen 14.05.2020 01.01.2022 Nein Nein Diverse Jährliche Verbesserungen an den IFRS – Zyklus ‎2018-2020 14.05.2020 01.01.2022 Nein Nein IAS 1 ‎(Änderung) Offenlegung von Bilanzierungs- und ‎Bewertungsmethoden 12.02.2021 01.01.2023 Nein Nein IAS 8 ‎(Änderung) Definition von Schätzungen 12.02.2021 01.01.2023 Nein Nein IFRS 17 Versicherungsverträge 18.05.2017 01.01.2023 Nein Nein IFRS 17 ‎(Änderung) Versicherungsverträge 25.06.2020 01.01.2023 Nein Nein IAS 1 ‎(Änderung) Klassifizierung von Verbindlichkeiten als ‎kurz- oder langfristig 23.01.2020 01.01.2023 Nein Nein IAS 1 ‎(Änderung) Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig – Verschiebung des Stichtags 15.07.2020 01.01.2023 Nein Nein ‎ 52. Honorare des Konzernabschlussprüfers Für die Dienstleistungen des Konzernabschlussprüfers Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. sind im Geschäftsjahr 2020 folgende Honorare als Aufwand erfasst worden: 2019 2020 EUR'000 EUR'000 Konzern- und Jahresabschlussprüfung 217 141 Andere Beratungsleistungen 56 25 273 167 53. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 kam es zu keinem angabepflichtigen Ereignis. 54. Vorschlag für die Ergebnisverwendung Der Bilanzgewinn des FACC-Konzerns im Geschäftsjahr 2020 betrug -28.575 TEUR. Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung am 1. Juli 2021 eine Dividende von 0,00 EUR je Aktie vor. 55. Freigabe zur Veröffentlichung Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Vorstand aufgestellt und wird voraussichtlich am 23. März 2021 vom Vorstand dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt. In der Folge wird der Konzernabschluss der Hauptversammlung zur Freigabe vorgelegt. Der Aufsichtsrat kann im Rahmen der ihm obliegenden Prüfung eine Änderung des Konzernabschlusses veranlassen. 56. ‎Vorstand und Aufsichtsrat Mitglieder des Vorstands Robert Machtlinger, CEO Andreas Ockel, COO Aleš Stárek, CFO Yongsheng Wang, CCO Mitglieder des Aufsichtsrats Zhen Pang (Vorsitzender seit 1. Jänner 2020) Qinghong Liu Jiajia Dai Jing Guo Junqi Sheng Weixi Gong George Maffeo Tom Williams (seit 26. Juni 2020) Ulrike Reiter (Arbeitnehmervertreterin) Barbara Huber (Arbeitnehmervertreterin) Peter Krohe (Arbeitnehmervertreter) (bis 31. Dezember 2020) Karin Klee (Arbeitnehmervertreterin) Ried im Innkreis, am 8. März 2021 Der Vorstand Robert Machtlinger e. h. Vorsitzender des Vorstands Andreas Ockel e. h. Mitglied des Vorstands Aleš Stárek e. h. Mitglied des Vorstands Yongsheng Wang e. h. Mitglied des Vorstands ‎ Erklärung aller gesetzlichen Vertreter Gemäß § 82 Abs. 4 Z. 3 Börsegesetz Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgeblichen Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ebenso bestätigen wir nach bestem Wissen, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist. Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgeblichen Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt. Ebenso bestätigen wir nach bestem Wissen, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist. ‎Ried im Innkreis, am 8. März 2021 Der Vorstand Robert Machtlinger e. h. Vorsitzender des Vorstands Andreas Ockel e. h. Mitglied des Vorstands Aleš Stárek e. h. Mitglied des Vorstands Yongsheng Wang e. h. Mitglied des Vorstands ‎ Bestätigungsvermerk1) Bericht zum Konzernabschluss PRÜFUNGSURTEIL ‎Wir haben den Konzernabschluss der FACC AG, Ried im Innkreis, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzerngeldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB. 1) Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten. GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1.Werthaltigkeit von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und sonstigen langfristigen Vermögenswerten 2.Sonstige Forderungen in Zusammenhang mit dem Fake-President-Incident-Fraud Fall im Geschäftsjahr 2015/2016 1. Werthaltigkeit von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und sonstigen langfristigen Vermögenswerten Beschreibung Die FACC AG zeigt in ihrem Konzernabschluss Firmenwerte aus Unternehmenszusammenschlüssen in Höhe von 0,0 Mio. € (Vorjahr 18,7 Mio. €), Sachanlagen in Höhe von 167,9 Mio. € (Vorjahr 181,6 Mio. €) und sonstige langfristige Vermögenswerte in Höhe von 131,9 Mio € (Vorjahr 153,6 Mio. €). Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte betreffen mit 33,0 Mio € (Vorjahr 50,6 Mio. €) Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen, mit 3,0 Mio € (Vorjahr 5,4 Mio. €) Vertragsvermögenswerte und mit 95,8 Mio € (Vorjahr 97,5 Mio. €) Vertragserfüllungskosten. Aufgrund der Auswirkungen der Covid-19 Krise und den damit verbundenen Reduzierungen in den Serienlieferungen für einzelne Projekte und einer damit einhergehenden Änderung der Mittelfristplanung für die nächsten 5 Jahre wurden im Geschäftsjahr Indikatoren der Wertminderung sowohl auf Ebene der Cash Generating Units (CGUs) als auch auf Ebene von Vertragserfüllungskosten und Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen identifiziert und Wertminderungstests durchgeführt. Im Geschäftsjahr wurden Wertminderungen auf Firmenwerte in Höhe 18,7 Mio. €, Wertminderungen auf Sachanlagen in Höhe von 7,7 Mio. €, Wertminderungen auf Vertragserfüllungskosten in Höhe von 2,8 Mio. € und Wertminderungen auf Forderungen aus kundenbezogene Entwicklungsleistungen in Höhe von 1,8 Mio. € erfasst. Im Rahmen der Werthaltigkeitstests für den Firmenwert und die sonstigen langfristigen Vermögenswerten, für welche ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, haben die gesetzlichen Vertreter wesentliche Annahmen und Schätzungen des Nutzungswertes (Value-in-use), der mittels einer Discounted Cashflow-Methode ermittelt wird, zu treffen. Der erzielbare Betrag ist dabei stark abhängig vom verwendeten Diskontierungssatz (WACC), sowie von den erwarteten und geplanten Mittelzuflüssen in der Mittelfristplanung und für die Firmenwerte in der ewigen Rente. Bei den Vertragserfüllungskosten und Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen ist der erzielbare Betrag beeinflusst von den zugrunde liegenden Schätzungen in Bezug auf Zeitpunkt und Menge zukünftiger Lieferungen und damit verbundener Cash-Flows. Das wesentliche Risiko besteht dabei in der Schätzung der zukünftigen Cash-Flows, sowie in der Ableitung des Diskontierungssatzes. Diese Cash-Flow Schätzungen beinhalten Annahmen, die von zukünftigen Markt- und Wirtschaftsentwicklungen und auch von internen Lernkurven beeinflusst werden. Die Angaben zu den Erläuterungen sind im Konzernanhang unter "7. Auswirkungen von Covid 19", in Note 22, Note 23, Note 24, Note 26 und Note 31 und unter "9. Geschäftsegmente" enthalten. Adressierung im Rahmen der Abschlussprüfung Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die Annahmen und Schätzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt: •Prüfung der Definitionen der CGUs ("cash generating units") und Analyse der Separierbarkeit von Cash Zuflüssen •Prüfung der angewandten Methodik, der rechnerischen Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen und Berechnungen sowie Plausibilisierung der Diskontierungssätze unter Beiziehung von unseren internen Bewertungsspezialisten •Durchsicht der Planungsunterlagen sowie Plausibilisierung und Analyse der wesentlichen Werttreiber (Umsatz, Aufwendungen, Investitionen, Veränderungen im Working Capital, voraussichtliche Laufzeiten der Programme), um die Angemessenheit dieser Planungen unter Berücksichtigung der COVID 19 Auswirkungen zu beurteilen •Prüfung der aus dem Airline Monitor abgeleiteten Raten •Beurteilung der voraussichtlichen Laufzeiten der einzelnen Programme •Prüfung der Übereinstimmung der prognostizierten Umsätze und Ergebnisse sowie der Investitionen für die CGUs ("cash-generating unit") mit den vom Aufsichtsrat genehmigten Plänen •Prüfung der Buchwerte der CGUs ("cash generating units") •Prüfung der Erfassung der Wertminderungen •Prüfung der Vollständigkeit der Angaben im Anhang •Durchführung einer Risikoanalyse in Form von Sensitivitätsanalysen und Downside-Bewertungsszenarien und Abweichungsanalysen 2. Sonstige Forderungen in Zusammenhang mit dem Fake Presidend-Incident-Fraud Fall im Geschäftsjahr 2015/2016 Beschreibung Ende des Geschäftsjahres 2015/16 war die FACC Gruppe mit einem Fake-President-Incident-Fraud Fall konfrontiert, welcher zu einem Mittelabfluss von iHv mEUR 52,9 aus der FACC Operations GmbH (einem Tochterunternehmen der FACC AG) führte. Davon wurde ein Betrag von rd. mEUR 10,9. auf Bankkonten in China eingefroren und im Geschäftsjahr 2019 auf Konten der Republik Österreich transferiert jedoch noch nicht an die FACC Operations GmbH rücküberwiesen. Auf Basis einer vom Management eingeholten rechtlichen Beurteilung zum 31. Dezember 2020 wurde für diesen Betrag eine kurzfristige sonstige Forderungen iHv mEUR 10,9 bilanziert. Das Risiko im Rahmen der Abschlussprüfung besteht unter anderem darin, dass eine Repatriierung von entzogenen Geldern mit Hilfe des Bundes nicht oft vorkommt und dabei zum Teil rechtliches Neuland betreten wird. Die Angaben zu den Erläuterungen im Hinblick auf die Einschätzungen des Managements des Fake President Incident Fraud Falles sind im Konzernanhang in Anhangsangabe 32 (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) enthalten. Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert haben: Unsere Prüfungshandlungen haben unter anderem folgende Tätigkeiten umfasst: •Besprechung der aktuellen Entwicklung in Zusammenhang mit der Rücktransferierung mit dem Vorstand und dem Leiter der Rechtsabteilung der FACC Operations GmbH •Einholung einer unabhängigen rechtlichen Beurteilung und Analyse dieser Beurteilung •Überprüfung, ob die Voraussetzungen zum Ansatz einer Forderung erfüllt sind •Beurteilung der Angemessenheit der Angaben im Anhang zu den sonstigen Forderungen Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht und im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk, wobei uns der konsolidierte Corporate Governance Bericht vor dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt wurde. Der gesonderte konsolidierte nicht finanzielle Bericht wurde uns im Entwurf vorgelegt. Der vollständige Geschäftsbericht, der finale nicht finanzielle Bericht und der Jahresfinanzbericht werden uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben. In Verbindung mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses ist es unsere Verantwortung diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Konzernabschluss stehen, oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Bezüglich der vorliegenden sonstigen Informationen haben wir nichts zu berichten. VERANTWORTLICHKEITEN DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns. VERANTWORTLICHKEITEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: •Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Konzernabschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. •Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben. •Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. •Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. •Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. •Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil. Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Bericht zum Konzernlagebericht Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt. Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Wir wurden von der Hauptversammlung am 26. Juni 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 19. Oktober 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016/17 Abschlussprüfer. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben. AUFTRAGSVERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Frau Mag. Johanna Hobelsberger-Gruber. Linz, am 8. März 2021 Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. Mag. Johanna Hobelsberger-Gruber e. h. Wirtschaftsprüferin ppa DI (FH) Hans Eduard Seidel e. h. Wirtschaftsprüfer ‎ Glossar Technologie Composites Verbundwerkstoff aus zwei oder mehreren Materialien, der andere Eigenschaften besitzt als seine einzelnen Komponenten Faserverbundstoff Werkstoff aus Verstärkungsfasern und einer Kunststoffmatrix OEM ‎ Original Equipment Manufacturer – Hersteller von Komponenten, der diese in seinen eigenen Werken produziert, sie aber nicht selbst in den Einzelhandel bringt Primärstruktur Rumpfkonstruktion eines Flugzeugs Retrofit Modernisierung oder Ausbau bestehender (meist älterer und nicht mehr produzierter) Modelle Sekundärstruktur Anbauten an die Rumpfkonstruktion eines Flugzeugs Shipset Liefereinheit, Komplettpaket für ein Flugzeug Spoiler Bewegliche Störklappe an der Oberseite der Tragflächen zur Verstärkung eines Sinkflugs, zur schnelleren Bremsung nach der Landung und teilweise zur Unterstützung des Kurvenflugs Thermoplast Kunststoff, der sich in einem bestimmten Temperaturbereich verformen lässt Tier-1-Lieferant Lieferant, der größere Baugruppen und Systeme direkt an den OEM liefert Urban Air Mobility (UAM) Erweiterung städtischer Transportsysteme in den Luftraum Winglet/Sharklet Nach oben und seltener nach oben und unten verlängerte Außenflügel an den Enden der Tragflächen von Flugzeugen Financials CAD Kanadische Dollar Cashflow Kapitalfluss – Gegenüberstellung der Einzahlungen und Auszahlungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums CGU Cash Generating Unit – zahlungsmittelgenerierende Einheit D&O-Versicherung Directors-and-Officers-Versicherung – Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Organe und leitende Angestellte eines Unternehmens EBIT Betriebserfolg – Ergebnis vor Zinsen und Steuern Eigenkapitalquote Eigenkapital/Bilanzsumme in Prozent FTE Mitarbeiteranzahl in Vollzeitäquivalenten IAS International Accounting Standards – internationale Rechnungslegungsgrundsätze IFRS International Financial Reporting Standards – internationale Rechnungslegungsgrundsätze, umfassen auch IAS-Grundsätze INR Indische Rupie Investitionen Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen ISIN International Securities Identification Number – eindeutige Wertpapier-Kennnummer RGJ Rumpfgeschäftsjahr RMB Renminbi/Yuan – chinesische Währung TEUR Tausend Euro USD US-Dollar ‎ Kontakt INVESTOR RELATIONS Florian Heindl [email protected] Telefon +43 59 616 1232 www.facc.com Hinweis Dieser Geschäftsbericht wurde mit der größtmöglichen Sorgfalt erstellt und alle Daten wurden genau überprüft. Dennoch können Rundungs-, Satz- oder Druckfehler nicht ausgeschlossen werden. Bei der Summierung kamen automatische Rechenhilfen zur Anwendung. Daher können bei Beträgen und Prozentangaben rundungsbedingte Differenzen auftreten. Dieser Geschäftsbericht enthält zukunftsbezogene Einschätzungen und Aussagen. Diese wurden auf Basis aller zum gegenwärtigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen. Zukunftsbezogene Aussagen werden üblicherweise mit Begriffen wie „erwarten“, „planen“, „rechnen“, „schätzen“ u. a. umschrieben. Wir weisen darauf hin, dass die tatsächlichen Gegebenheiten und Ergebnisse aufgrund unterschiedlicher Faktoren von den in diesem Bericht dargestellten Erwartungen abweichen können. Personenbezogene Formulierungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. Dieser Geschäftsbericht erscheint in deutscher und englischer Sprache. Im Zweifelsfall ist die deutschsprachige Version maßgeblich. Redaktionsschluss: 8. März 2021 Impressum Medieninhaber und Herausgeber: FACC AG, Fischerstraße 9, 4910 Ried im Innkreis, Österreich Projektleiter: Florian Heindl Projektteam: Elisabeth Murauer, Andrea Schachinger, Robert Briewasser Layout, Grafik, Konzept: Heidlmair Kommunikation, Linz (Imageteil); restliche Teile produziert inhouse mit www.firesys.de Redaktion und Gesamtkoordination: be.public Corporate & Financial Communications, Wien Fotos: Airbus, Boeing, COMAC, Embraer, FACC AG, JKU Linz, Michael Liebert, Robert Gortana, Werner Bartsch 4.Bestätigungsvermerk ) Bericht zum Jahresabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der FACC AG, Ried im Innkreis, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2020 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil ‎zu diesem Datum zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1.Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen sowie Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen Beschreibung Im Jahresabschluss der FACC AG zum 31. Dezember 2020 sind die Anteile an verbundenen Unternehmen (267,8 Mio. €) und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen (24,6 Mio. €) ausgewiesen. Die Beurteilung der Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen erfordert wesentlich Annahmen und Schätzungen der gesetzlichen Vertreter zur Beurteilung, ob eine Wertminderung zum Geschäftsjahresende vorliegt sowie gegebenenfalls zur Quantifizierung solcher Wertminderungen. Das wesentliche Risiko besteht dabei in der Schätzung der zukünftigen Cash-Flows der Tochterunternehmen, welche zur Feststellung der Werthaltigkeit dieser Bilanzpositionen herangezogen werden. Diese Cash-Flow Schätzungen beinhalten Annahmen, die von zukünftigen Markt- und Wirtschaftsentwicklung und auch von internen Lernkurven beeinflusst werden. Die Aufgaben der Gesellschaft zu Anteilen an verbundenen Unternehmen und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind im Jahresabschluss der FACC AG im Anhang in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu Finanzanlagen und zu Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sowie in den Erläuterungen zur Bilanz und im Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2020 erläutert. Adressierung im Rahmen der Abschlussprüfung Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die Annahmen und Schätzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt: Prüfung der angewandten Methodik, der rechnerischen Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen und Berechnungen sowie Plausibilisierung der Diskontierungssätze unter Beiziehung von unseren internen Bewertungsspezialisten Überprüfung, ob Indikatoren auf eine mögliche Wertminderung vorliegen Durchsicht der Planungsunterlagen sowie Plausibilisierung und Analyse der wesentlichen Werttreiber (Umsatz, Aufwendungen, Investitionen, Veränderungen im Working Capital) unter Berücksichtigung der COVID 19 Auswirkungen, um die Angemessenheit dieser Planungen zu verifizieren Prüfung der Vollständigkeit der Angaben im Anhang Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk, wobei uns der konsolidierte Corporate Governance Bericht vor dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt wurde. Der gesonderte konsolidierte nicht finanzielle Bericht wurde uns im Entwurf vorgelegt. Der vollständige Jahresfinanzbericht und der finale nicht finanzielle Bericht werden uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben. In Verbindung mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses ist es unsere Verantwortung diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Jahresabschluss stehen, oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Bezüglich der bereits vorliegenden sonstigen Informationen haben wir nichts zu berichten. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter ‎und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: •Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. •Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. •Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. •Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. •Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Bericht zum Lagebericht Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt. Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Wir wurden von der Hauptversammlung am 26. Juni 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 19. Oktober 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016/17 Abschlussprüfer. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben. Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Fr. Mag. Johanna Hobelsberger-Gruber. Linz, am 8. März 2021 Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. Mag. Johanna Hobelsberger-Gruber e.h. ppa DI (FH) Hans Eduard Seidel e.h. Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüfer Mag. Johanna Hobelsberger-Gruber ppa DI (FH) Hans Eduard Seidel Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüfer ___ )Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten. Jahresabschluss und Lagebericht zum 31. Dezember 2020 der FACC AG, Ried im Innkreis t Bilanz zum 31. Dezember 2020 Aktiva 31.12.2019 31.12.2020 EUR'000 EUR A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände: 1. Geleistete Anzahlungen 7 14.405,41 II. Finanzanlagen: 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 267.823 267.822.715,00 2. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 1.938 1.976.625,29 269.761 269.799.340,29 269.768 269.813.745,70 B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 31.591 24.588.339,15 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0,00 2. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 8.862 5.303.850,81 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0,00 40.453 29.892.189,96 II. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten 240 400.980,78 40.692 30.293.170,74 C. Rechnungsabgrenzungsposten 193 343.172,36 D. Aktive latente Steuern 22.245 24.084.127,29 SUMME AKTIVA 332.898 324.534.216,09 ‎ Passiva 31.12.2019 31.12.2020 EUR'000 EUR A. Eigenkapital I. Eingefordertes, übernommenes und eingezahltes Grundkapital 45.790 45.790.000,00 II. Kapitalrücklagen: 1. Gebundene 134.215 134.215.000,00 2. Nicht gebundene 95.041 95.041.250,00 229.256 229.256.250,00 III. Bilanzgewinn (davon Gewinnvortrag EUR 24.109.525,39; Vorjahr: TEUR 16.063) 24.110 15.614.600,75 299.156 290.660.850,75 B. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Abfertigungen 791 889.468,00 2. Rückstellungen für Pensionen 1.938 1.976.625,29 3. Steuerrückstellungen 20.254 23.892.064,31 4. Sonstige Rückstellungen 1.279 644.308,85 24.263 27.402.466,45 C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 555 883.030,86 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 555 883.030,86 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0,00 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 8.815 5.347.525,31 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 8.815 5.347.525,31 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0,00 3. Sonstige Verbindlichkeiten 110 240.342,72 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 110 240.342,72 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0,00 davon aus Steuern 10 9.862,85 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 10 9.862,85 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0,00 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 89 148.548,24 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 89 148.548,24 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0,00 Summe Verbindlichkeiten 9.480 6.470.898,89 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 9.480 6.470.898,89 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0,00 SUMME PASSIVA 332.898 324.534.216,09 ‎ Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Jänner 2020 bis 31. Dezember 2020 2019 2020 EUR'000 EUR 1. Umsatzerlöse 8.500 11.710.177,93 2. Andere aktivierte Eigenleistungen 7 7.162,25 3. Sonstige betriebliche Erträge a) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 14 3.117,50 b) Übrige 504 450.668,04 517 453.785,54 4. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen a) Materialaufwand –8 0,00 5. Personalaufwand a) Gehälter –2.965 -3.937.440,17 b) Soziale Aufwendungen –1.282 -1.567.645,49 davon Aufwendungen für Altersversorgung –212 -504.430,34 aa) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen –204 -139.376,51 bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge –798 -865.768,98 abzüglich erhaltener COVID-19 Kurzarbeitsbeihilfe 0 239.553,07 –4.248 -5.505.085,66 6. Abschreibungen a) auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen –2 -4.838,25 –2 -4.838,25 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen a) Übrige –3.895 -5.476.089,87 8. Zwischensumme aus Z 1 bis 7 (Betriebsergebnis) 872 1.185.111,94 9. Erträge aus Beteiligungen 7.000 0,00 davon aus verbundenen Unternehmen 7.000 0,00 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 98 80.825,00 davon aus verbundenen Unternehmen 98 80.825,00 11. Aufwendungen aus Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens 0 -7.000.000,00 davon aus verbundenen Unternehmen 0 -7.000.000,00 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 -1.699,07 davon aus verbundenen Unternehmen 0 0,00 13. Zwischensumme aus Z 9 bis 12 (Finanzergebnis) 7.098 -6.920.874,07 14. Ergebnis vor Steuern 7.969 –5.735.762,13 15. Steuern vom Einkommen (und vom Ertrag) 77 -2.759.162,51 davon latente Steuern 41 -2.757.600,71 Körperschaftssteuer aus Gruppenbesteuerung 36 -1.561,80 davon weiterbelastet an Gruppenmitglied 860 -8.452,23 16. Ergebnis nach Steuern 8.046 -8.494.924,64 17. Jahresüberschuss 8.046 -8.494.924,64 18. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 16.063 24.109.525,39 19. Bilanzgewinn 24.110 15.614.600,75 Anhang für das Geschäftsjahr 2020 der FACC AG, Ried im Innkreis 1. Allgemeine AnGABEN Der vorliegende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2020 wurde von der Geschäftsführung der Gesellschaft nach den Vorschriften des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) aufgestellt. Die Gesellschaft ist als große Kapitalgesellschaft gemäß § 221 UGB einzustufen. Soweit es zur Vermittlung eines möglichst getreuen Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erforderlich ist, wurden im Anhang zusätzliche Angaben gemacht. Die FACC AG mit Sitz in Ried im Innkreis stellt einen Konzernabschluss als Mutterunternehmen der FACC Operations GmbH auf, der beim Firmenbuchgericht in Ried im Innkreis veröffentlicht wird. Die FACC Operations GmbH erstellte bis 31. Dezember 2019 einen Teilkonzernabschluss, der unter der Firmenbuchnummer 114257a veröffentlicht wird. Die FACC AG befindet sich im Konsolidierungskreis der Aviation Industry Corporation of China, Ltd. mit Sitz in Hong Kong (Room 2201, 22/F, Fairmont House, 8 Cotton Tree Drive, Admiralty, Hong Kong), Firmenbuchnummer 91110000710935732K. Der FACC AG obliegt die Holdingfunktion. Als Muttergesellschaft der FACC Operations GmbH übernimmt sie Managementtätigkeiten und Financial Services für den Konzern. Die Vorjahreszahlen sind aufgrund der Änderung des Bilanzstichtags vom 28. Februar auf den 31. Dezember und des daraus resultierenden Rumpfgeschäftsjahres nicht vergleichbar. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2020 wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt. Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, wurden berücksichtigt. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die im Geschäftsjahr vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2020 oder in einem früheren Geschäftsjahr entstanden sind, wurden berücksichtigt. Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich gelagerten Sachverhalten vorhanden sind, hat das Unternehmen diese bei Schätzungen berücksichtigt. Sachverhalte im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie Im Personalaufwand wurden folgende Themen erfasst: 2019 ‎EUR'000 2020 ‎EUR a) Gehälter –2.965 –3.937.440,17 davon Kurzarbeitshilfe AMS 0 239.553,07 davon Aufwendungen für Personalabbau 0 –30.818,81 b) Soziale Aufwendungen –1.282 –1.567.645,49 davon Aufwendungen für Altersversorgung –212 –504.430,34 aa) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an ‎betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen –204 –139.376,51 bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben ‎sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge –798 –865.768,98 –4.247 –5.505.085,66 Der Gesamtbetrag an verbuchter Kurzarbeitshilfe AMS betrug EUR 239.553,07 (Vorjahr TEUR 0) und wurde zum Bilanzstichtag zur Gänze ausbezahlt. Der Gesamtbetrag in Zusammenhang mit Personalabbau betrug EUR 30.818,81 (Vorjahr TEUR 0) und wurde bis zum Bilanzstichtag zur Gänze ausbezahlt. Zum Bilanzstichtag sind Stundungen für Abgaben im Ausmaß von EUR 73.959,63 (Vorjahr TEUR 0) aufrecht. Im Jänner 2021 wurden diese vollständig bezahlt. Per 30. Juni 2020 wurde das Volumen des Konsortialkredits um weitere EUR 60.000.000,00 aufgestockt (Covid-19 KRR der österreichischen Kontrollbank). Die FACC AG fungiert als Garantiegeber (siehe Haftungsverhältnisse). Die im Jahresabschluss der FACC AG zum 31. Dezember 2019 bilanzierte Forderung gegenüber der FACC Operations GmbH im Zusammenhang mit der phasengleichen Gewinnausschüttung in Höhe von EUR 7.000.000,00 wurde im Geschäftsjahr 2020 zur Gänze abgeschrieben. Aufgrund der negativen Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2020 sowie der veränderten Planungsmaßnahmen konnten nicht auf sämtliche steuerlichen Verlustvorträge aktive latente Steuern angesetzt werden. Anlagevermögen Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet, die um die planmäßige Abschreibung vermindert sind. Die planmäßige Abschreibung der Software und Lizenzen wird linear vorgenommen. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Geringwertige Vermögensgegenstände (Einzelanschaffungswert bis EUR 800,00) werden im Zugangsjahr aktiviert und sofort abgeschrieben. Gemäß den steuerrechtlichen Vorschriften wird für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vorgenommen. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, falls ihnen ein niedrigerer Wert beizulegen ist, mit diesem angesetzt, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind. Anteile an verbundenen Unternehmen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn der zum Abschlussstichtag beizulegende Wert niedriger ist als der Buchwert und die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind. Der beizulegende Wert wird nach KFS/BW 1 mittels eines Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens werden zu den Anschaffungskosten bewertet. Ausleihungen werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die Abschreibung nachhaltig weggefallen sind. Aktiv latente Steuern Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs. 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis des aktuellen Körperschaftsteuersatzes von 25 % gebildet. Dabei werden, falls vorhanden, latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge in dem Ausmaß berücksichtigt, in dem ausreichende passive latente Steuern vorhanden sind oder soweit überzeugende substanzielle Hinweise vorliegen, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis in der Zukunft zur Verfügung stehen wird. Rückstellungen Die Ermittlung der Rückstellungen für Abfertigungen erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter der Anwendung der "Projected-Unit-Credit" Methode gemäß IAS 19. Als Endzeitpunkt des Beschäftigungsverhältnisses fand das Alter 65 Berücksichtigung (unter Berücksichtigung der Frühpensionierungswahrscheinlichkeit gemäß den Altersgrenzen des ASVG §607 Abs. 10 bzw. des BVG Altersgrenzen § 3), eines Rechnungszinssatzes von 1,10 % (Vorjahr: 1,50 %) und geplanten Gehaltserhöhungen von 2,00 % (Vorjahr: 2,00 %). Bei der Berechnung wurde wie im Vorjahr kein Fluktuationsabschlag berücksichtigt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst. Rückstellungen für Jubiläumsgelder werden gemäß IAS 19 gebildet; die Vorsorge wird unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 0,90 % (Vorjahr: 1,20 %) und einer Gehaltssteigerung von 2,00 % pro Jahr (Vorjahr: 2,00 %) durchgeführt. Als Endzeitpunkt des Beschäftigungsverhältnisses fand das Alter 65 Berücksichtigung (unter Berücksichtigung der Frühpensionierungswahrscheinlichkeit gemäß den Altersgrenzen des ASVG § 607 Abs. 10 bzw. des BVG Altersgrenzen § 3). Weiters wurde ein Fluktuationsabschlag in Höhe von 8,26 % (Vorjahr: 4,61 %) berücksichtigt. Die Mitarbeiterfluktuation wird betriebsspezifisch ermittelt. Die Verteilung des Dienstzeitaufwands erfolgt über die gesamte Dienstzeit vom Eintritt in das Unternehmen bis zum Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters. Der Rechnungszinssatz für Abfertigungsrückstellungen und Jubiläumsgeldrückstellungen wird aus dem Stichtagszinssatz basierend auf Marktzinssätzen von Unternehmen hoher Bonität mit einer Restlaufzeit von 15 Jahren bei Abfertigungsrückstellungen sowie von 15 Jahren bei Jubiläumsgeldrückstellungen abgeleitet. Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden sofort erfolgswirksam erfasst. Bei der Berechnung wurden die Rechnungsgrundlagen für die Sterbetafel AVÖ-2018-P zugrunde gelegt. Die Pensionsrückstellung orientiert sich an der Höhe des von der Versicherung bestätigten Deckungskapitals, da die Pensionsansprüche vollständig von der Versicherung abgedeckt sind. In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe und dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung erforderlich sind. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt. ‎ 3. Erläuterungen zur bilanz Immaterielles Anlagevermögen und Sachanlagen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten sind im Anlagenspiegel (vergleiche Anlage 1 zum Anhang) dargestellt. Finanzanlagevermögen Anteile an verbundenen Unternehmen Die Gesellschaft hält Beteiligungen an folgenden Unternehmen (§ 189a Z 2 UGB): Kapitalanteil ‎% Wäh- ‎rung Eigenkapital ‎EUR Jahresfehlbetrag ‎EUR Bilanzstichtag Beteiligungsunternehmen FACC Operations GmbH, Ried im Innkreis 100 EUR 158.945.080,04 –45.797.903,98 31.12.2020 Wertpapiere (Wertrechte des Anlagevermögens) Bei den Wertrechten handelt es sich um die Rückkaufswerte der Pensionsrückdeckungsversicherung für die im Geschäftsjahr vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2020 bestehenden Pensionsverpflichtungen des Konzerns. Diese werden zu dem von der Versicherung bestätigten Deckungskapital am Bilanzstichtag bewertet. Der Wert entspricht in etwa den erwarteten Mittelzuflüssen bei der Auflösung der Versicherungspolizze zum Bilanzstichtag. Diese Ansprüche wurden an den Berechtigten der Pensionszusage verpfändet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind solche aus Finanzmittelbereitstellung in Höhe von EUR 5.300.000,00 (Vorjahr: TEUR 5.300), aus laufender Verrechnung in Höhe von EUR 14.433.127,74 (Vorjahr: TEUR 13.754), aus der Steuerumlage in Höhe von EUR 4.855.211,41 (Vorjahr: TEUR 5.537), sowie Forderungen aus Gewinnausschüttung in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 7.000). Die Forderung aus Gewinnausschüttung per 31. Dezember 2019 in Höhe von EUR 7.000.000,00 wurde aufgrund des Beschlusses der Generalversammlung vom 14. Juli 2020, den gesamten Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen, abgeschrieben. Im Posten Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände sind analog zum Vorjahr keine Erträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden. Rechnungsabgrenzungsposten Zum Zwecke der Periodenabgrenzung waren zum Bilanzstichtag Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von EUR 343.172,36 (Vorjahr TEUR: 193) in die Bilanz einzustellen. Aktive latente Steuern Die aktiven latenten Steuern zum Bilanzstichtag wurden für temporäre Differenzen zwischen dem steuerlichen und unternehmensrechtlichen Wertansatz für folgende Posten gebildet: 31.12.2019 ‎EUR'000 31.12.2020 ‎EUR Personalbezogene Rückstellungen 700.816,09 789.251,00 Steuerliche Verlustvorträge 88.280.112,50 95.547.257,16 88.980.928,59 96.336.508,16 Daraus resultierende aktive latente Steuern 22.245.232,12 24.084.127,29 Die aktiven latenten Steuern entwickelten sich wie folgt: Stand am 1. Jänner 2020 22.245.232,12 Erfolgswirksame Veränderung 1.838.895,17 Stand am 31. Dezember 2020 24.084.127,29 Der Ansatz von aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge ist gerechtfertigt, da ausreichend positive Ergebnisse in den nächsten Geschäftsjahren zu erwarten sind. Im Geschäftsjahr 2020 wurden für steuerliche Verlustvorträge in Höhe von EUR 45.083.499,93 keine aktiven latenten Steuern angesetzt. Der für die Berechnung der latenten Steuern gewählte Steuersatz beträgt wie im Vorjahr 25 %. Eigenkapital Das Grundkapital der an der Börse notierenden Gesellschaft beträgt EUR 45.790.000,00 und ist voll eingezahlt. Es ist in 45.790.000 Stückaktien zu je EUR 1,00 eingeteilt. Genehmigtes Kapital In der Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 wurde ein genehmigtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu einer Nominale von EUR 9.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 9.000.000 neuen Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen. Bedingtes Kapital In der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 wurde ein genehmigtes bedingtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten bedingten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu einer Nominale von EUR 3.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 neuen Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Dieses genehmigte bedingte Kapital dient der Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Aktienoptionsplans der Gesellschaft. Die Kapitalerhöhung ist zweckgebunden und darf nur so weit durchgeführt werden, als Inhaber von Optionen aus einem Aktienoptionsplan der Gesellschaft diese ausüben. Rückstellungen Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: 31.12.2019 ‎EUR'000 31.12.2020 ‎EUR Rückstellungen für Abfertigungen 791 889.468,00 Rückstellungen für Pensionen 1.938 1.976.625,29 Steuerrückstellungen 20.254 23.892.064,31 Sonstige Rückstellungen Personalrückstellungen 528 527.908,86 Übrige 752 116.399,99 24.263 27.402.466,45 Die sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Vorsorgen für nicht konsumierte Urlaube, offene Honorare von Rechtsanwälten und sonstige ungewisse Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten weisen wie im Vorjahr zum Bilanzstichtag durchwegs Restlaufzeiten von unter einem Jahr auf. Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren bzw. größer als fünf Jahren. Die Verbindlichkeit gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 5.347.525,31 besteht ausschließlich aus Umsatzsteuerguthaben des Organmitglieds FACC Operations GmbH, das aufgrund der umsatzsteuerlichen Organschaft über die FACC AG verrechnet wird (Vorjahr: TEUR 8.815). Im Posten Sonstige Verbindlichkeiten sind folgende wesentliche Aufwendungen enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden: 31.12.2019 ‎EUR'000 31.12.2020 ‎EUR Verbindlichkeiten gegenüber der Gebietskrankenkasse 89 148.548,24 89 148.548,24 Es bestehen keine dinglichen Sicherheiten. Haftungsverhältnisse 31.12.2019 ‎EUR'000 31.12.2020 ‎EUR Sonstige Haftungsverhältnisse (Garantien) 92.917 198.750.000,01 92.917 198.750.000,01 davon gegenüber verbundenen Unternehmen 92.917 198.750.000,01 Die Gesellschaft hat Garantien für Kredite in Höhe von EUR 128.750.000,01 (VJ TEUR 22.917) sowie für ein Schuldscheindarlehen in Höhe von EUR 70.000.000,00 (Vorjahr TEUR 70.000) der FACC Operations GmbH übernommen. Verpflichtungen aus der Nutzung von nicht in der Bilanz ausgewiesenen Sachanlagen Der Gesamtbetrag der finanziellen Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen für die folgenden fünf Jahre beläuft sich auf EUR 93.377,13 (Vorjahr: TEUR 180). Davon entfallen EUR 62.984,10 (Vorjahr: TEUR 86) auf das nächste Jahr. 4. Erläuterungen zur gewinn- und verlustrechnung Umsatzerlöse 2019 ‎EUR'000 2020 ‎EUR Erlöse Inland Erlöse aus Managementtätigkeit 8.500 11.710.000,00 Sonstige Erlöse 0 177,93 8.500 11.710.177,93 Der FACC AG obliegt die Holdingfunktion. Als Muttergesellschaft der FACC Operations GmbH übernimmt sie als solche Managementtätigkeiten, Finanzierungsagenden und Financial Services für den Konzern und stellt die dafür anfallenden Kosten der FACC Operations GmbH in Rechnung. Die Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen und Pensionen setzen sich wie folgt zusammen: 2019 ‎EUR'000 2020 ‎EUR Leitende Angestellte 149 96.743,26 Sonstige Arbeitnehmer 55 42.633,25 204 139.376,51 Die Aufwendungen für Altersversorgung setzen sich wie folgt zusammen: 2019 ‎EUR'000 2020 ‎EUR Leitende Angestellte 183 462.510,97 Sonstige Arbeitnehmer 29 41.919,37 212 504.430,34 Die Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen enthalten Abfertigungsaufwendungen in Höhe von EUR 98.000,91 (Vorjahr: TEUR 167) und Beiträge an Mitarbeitervorsorgekassen in Höhe von EUR 41.375,60 (Vorjahr: TEUR 37). In den Gehältern sind Aufwendungen in Höhe von EUR 6.088,00 (Vorjahr: TEUR 9) aus der Veränderung der Jubiläumsgeldrückstellungen enthalten. Erfolgswirksame Veränderungen bei den Personalrückstellungen sind in den folgenden Posten ausgewiesen: Jubiläumsgeldrückstellungen und sonstige Personalrückstellungen im Posten Gehälter, Abfertigungsrückstellungen im Posten Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die ausgewiesenen übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten insbesondere Rechts- und Beratungsaufwendungen, sowie Aufwendungen für Versicherungen. Hinsichtlich der Angaben gemäß § 238 Abs. 1 Z 18 UGB wird von der Befreiung aufgrund der Veröffentlichung der Aufwendungen im Konzernabschluss Gebrauch gemacht. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten das Ergebnis vor Steuern mit EUR 2.759.162,51 (Vorjahr: TEUR - 77). Die an den Gruppenträger überrechnete Steuer beträgt für das Geschäftsjahr 2020 EUR EUR 8.452,23 (Vorjahr: TEUR 860). In den Steuern vom Einkommen und Ertrag sind Aufwände aus der Auflösung von aktiven latenten Steuern in Höhe von EUR 2.757.600,71 (Vorjahr: TEUR - 2.281) enthalten. Mit 13. bzw. 15. Februar 2012 haben die Aerospace Innovation Investment GmbH (nunmehr FACC AG) als Gruppenträgerin und die damalige Aero Vision Holding GmbH sowie die FACC AG (nunmehr FACC Operations GmbH) als Gruppenmitglieder mit erstmaliger Wirksamkeit für das Wirtschaftsjahr 2012 eine Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung gemäß den Bestimmungen des § 9 KStG abgeschlossen. Mit 28. Februar 2017 wurde ein neuer Gruppenvertrag zwischen der FACC AG und der FACC Operations GmbH abgeschlossen. Die Steuerumlagevereinbarung besteht grundsätzlich in der Belastungsmethode, wonach für den Gruppenträger vom Gruppenmitglied zugerechnete positive Einkommen eine positive Steuerumlage in Höhe von 25 % zu leisten ist. Das positive Einkommen des Gruppenmitglieds ist mit evident gehaltenem negativen Einkommen (Verlustvortrag) des Gruppenmitgliedes auszugleichen, wobei ein eingeschränkter Verlustabzug des Gruppenträgers zu berücksichtigen ist. Erzielt das Gruppenmitglied ein negatives Einkommen, ist eine negative Steuerumlage in Höhe von 25 % zu leisten, insoweit das negative Einkommen in einem zusammengefassten positiven Ergebnis des Gruppenträgers Deckung findet. Eine Vereinbarung über den Schlussausgleich von in der Gruppe noch nicht verrechneten Verlustvorträgen des Gruppenmitglieds wurde getroffen. Die FACC Operations GmbH und die FACC AG begründen seit Juni 2014 eine umsatzsteuerliche Organschaft im Sinne des § 2 Abs. 2 Z 2 UStG, wobei die FACC AG als Organträger die Umsatzsteuervoranmeldungen für die umsatzsteuerliche Organschaft abgibt. ‎ 5. Ergänzende Angaben Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Bis zum Bilanzerstellungszeitpunkt fielen keine wesentlichen berichtspflichtigen Ereignisse an, die einen Einfluss auf die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage haben. Nicht finanzielle Berichterstattung Die Gesellschaft nimmt die Befreiungsbestimmung des § 243b Abs. 7 UGB betreffend die Pflicht zur Aufstellung der nichtfinanziellen Erklärung bzw. des nichtfinanziellen Berichts in Anspruch. Die Gesellschaft ist in den gesonderten konsolidierten nichtfinanziellen Bericht der FACC AG einbezogen. Dieser ist auf der Website www.facc.com abrufbar. Ergebnisverwendung Es wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 15.614.600,75 eine Dividende von EUR 0,00 auszuschütten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Sämtliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen finden zu fremdüblichen Bedingungen statt. Mitarbeiter 2019 ‎Köpfe 2020 ‎Köpfe Angestellte 47 43 47 43 Vorstand Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus: Robert Machtlinger, Hohenzell Andreas Ockel, Bubing Yongsheng Wang, Ried im Innkreis Aleš Stárek, Salzburg Die Vorstandsmitglieder vertreten jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen. Die Bezüge der Mitglieder des Vorstands im Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2020 stellen sich wie folgt dar: Erfolgsunabhängig 2020 ‎EUR Erfolgsabhängig ‎2020 ‎EUR Abfertigung ‎2020 ‎EUR Pensionsvorsorge ‎2020 ‎EUR Summe ‎2020 ‎EUR Robert Machtlinger 387.627,08 0,00 0,00 349.100,471) 736.727,55 Andreas Ockel 376.520,02 0,00 52.142,15 99.992,67 528.654,84 Aleš Stárek 326.520,00 0,00 45.000,33 5.000,00 376.520,33 Yongsheng Wang 321.380,56 0,00 –5.000,00 0,00 316.380,56 1.412.047,66 0,00 92.142,48 454.093,14 1.958.283,28 1)Enthält Aufrollungen aus Vorjahren Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2020 wie folgt zusammen: Zhen Pang (Vorsitzender) ‎Weixi Gong ‎Jiajia Dai ‎Jing Guo ‎Qinghong Liu ‎George Maffeo ‎Junqi Sheng ‎Tom Williams (seit 26. Juni 2020) ‎Peter Krohe (Arbeitnehmervertreter bis 31. Dezember 2020) ‎Barbara Huber (Arbeitnehmervertreterin) ‎Ulrike Reiter (Arbeitnehmervertreterin) ‎Karin Klee (Arbeitnehmervertreterin) Im Geschäftsjahr 2020 sind keine Mitglieder aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Die im Jahresabschluss des Geschäftsjahres 1. Jänner bis 31. Dezember 2020 erfassten Aufwendungen für Aufsichtsratsmitglieder betrugen EUR 256.767,25 (Vorjahr: TEUR 357). Ried im lnnkreis, am 8. März 2021 Robert Machtlinger e. h. Vorstandsvorsitzender Andreas Ockel e. h. Mitglied des Vorstands Aleš Stárek e. h. Mitglied des Vorstands Yongsheng Wang e. h. Mitglied des Vorstands Anlagen zum Anhang: Anlage 1 zum Anhang: Anlagenspiegel Anlagenspiegel zum 31.12.2020 Anschaffungs- und Herstellungskosten kumulierte Abschreibungen Nettobuchwerte Stand am ‎1.1.2020 ‎EUR Zugänge ‎ ‎EUR Um- ‎buchungen ‎EUR Abgänge ‎ ‎EUR Stand am ‎31.12.2020 ‎EUR Stand am ‎1.1.2020 ‎EUR Zugänge ‎ ‎EUR Abgänge ‎ ‎EUR Stand am ‎31.12.2020 ‎EUR Buchwert ‎31.12.2019 ‎EUR Buchwert ‎31.12.2020 ‎EUR I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Geleistete Anzahlungen 7.243,16 7.162,25 0,00 0,00 14.405,41 0,00 0,00 0,00 0,00 14.405,41 7.243,16 7.243,16 7.162,25 0,00 0,00 14.405,41 0,00 0,00 0,00 0,00 14.405,41 7.243,16 II. Sachanlagen: 1. Betriebs- und Geschäftsausstattung davon geringwertige ‎Vermögensgegenstände ‎gemäß ³§ 13 EStG 0,00 4.838,25 0,00 4.838,25 0,00 0,00 4.838,25 4.838,25 0,00 0,00 0,00 0,00 4.838,25 0,00 4.838,25 0,00 0,00 4.838,25 4.838,25 0,00 0,00 0,00 III. Finanzanlagen: 1. Anteile an verbundenen ‎Unternehmen 267.822.715,00 0,00 0,00 0,00 267.822.715,00 0,00 0,00 0,00 0,00 267.822.715,00 267.822.715,00 2. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 1.938.274,16 38.351,13 0,00 0,00 1.976.625,29 0,00 0,00 0,00 0,00 1.976.625,29 1.938.274,16 269.760.989,16 38.351,13 0,00 0,00 269.799.340,29 0,00 0,00 0,00 0,00 269.799.340,29 269.760.989,16 269.768.232,32 50.351,63 0,00 4.838,25 269.813.745,70 0,00 4.838,25 4.838,25 0,00 269.813.745,70 269.768.232,32 Lagebericht der FACC AG ‎für das Geschäftsjahr 2020 1. BRANCHENWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Im Geschäftsjahr 2020 verursachte die Covid-19-Pandemie einen globalen Einbruch der Wirtschaftsleistung. Einhergehend mit lokalen und internationalen Reisebeschränkungen war besonders der Flugverkehr und damit die Luftfahrtindustrie besonders stark betroffen. Der wirtschaftliche Schaden in der Luftfahrtindustrie war zudem wesentlich größer als bei vorhergehenden Krisen (z.B. Terroranschläge vom 11. September 2001). Zu Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 brach das globale Luftverkehrsaufkommen dramatisch um rund 80% ein. Im Jahresschnitt 2020 lag die internationale Passagiernachfrage um rund 52% unter dem Niveau von 2019. Neben den starken Rückgängen bei den angebotenen interkontinentalen und kontinentalen Flugverbindungen gab es auch starke Auswirkungen auf den internationalen Frachtverkehr. Rund 50% der transportierten Luftfracht wurde vor der Krise in den Laderäumen von regulären Passagierflügen transportiert. Der Entfall dieser Kapazitäten stellte ein ernstes Problem für die globalen Lieferketten dar und führte zu deutlichen Preissteigerungen und Zeitverzögerungen im Frachtsektor. Geschäftsjahr 2020 von verschiedenen Phasen geprägt Der Verlauf der Covid-19-Pandemie führte über das Jahr hinweg zu einer wechselhaften Entwicklung der Zulieferbranche. Während das 1. Quartal 2020 noch als gut bezeichnet werden konnte und erst ab März die Auswirkungen der Pandemie spürbarer wurden, war das zweite Quartal von großen Unsicherheiten geprägt. Die fehlenden belastbaren Marktdaten kombiniert mit einer Abschwächung der Pandemie in den warmen Sommermonaten lieferten kein klares Bild und sorgten bei den Flugzeugherstellern (OEM) zu einem starken Rückgang der Auslieferraten sowie bei den Zulieferunternehmen für sehr schwache Umsätze im zweiten und dritten Quartal. Erst ab August 2020 lagen deutlich belastbarere Marktdaten vor und sorgten für eine verbesserte Planbarkeit. Dies führte im vierten Quartal wieder zu steigenden Umsätzen in der Flugzeugzulieferindustrie. Fertigungsraten sanken unterschiedlich stark Die großen Flugzeughersteller (OEM) reagierten mit einer Senkung der monatlichen Fertigungsraten auf den starken Rückgang des Flugaufkommens. Die Fertigungsraten für Standardrumpfflugzeuge (Narrow-Body/Kurzstreckenflugzeuge) ging um rund 30% zurück, während der Rückgang bei Großraumflugzeugen (Wide-Body/Langstreckenflugzeuge) mit rund 50% deutlich stärker ausfiel. Der Rückgang im Segment Geschäftsflugzeuge (Business Jets) war mit rund 20% deutlich geringer. Besonders stabil zeigten sich die für FACC wichtigen chinesischen Plattformen wie COMAC ARJ21 oder COMAC C919, die sich allerdings erst im Entwicklungsstadium befindet. Hier kam es im gesamten Jahresverlauf zu keiner Reduktion des Fertigungsbedarfs. Anzumerken ist, dass die monatlichen Fertigungsraten bei diesen Flugzeugen im Vergleich zu den etablierten Anbietern noch sehr gering sind. Airbus und Boeing mit stark reduzierten Auslieferungen Airbus und Boeing lieferten im Jahr 2020 in Summe 723 Flugzeuge aus. Dies bedeutet einen Rückgang von 520 Flugzeugen im Vergleich zu 2019. Im gleichen Zeitraum wurden von den Airlines bei Airbus und Boeing insgesamt 567 Flugzeuge neu bestellt (Bruttobetrachtung). Der Auftragsbestand bei Airbus und Boeing sank damit im Vergleich zu 2019 um 1.506 Flugzeuge auf 11.407. Rund zwei Drittel des Rückgangs resultierten aus Stornierungen von Flugzeugen des Typs Boeing 737MAX. Im November 2020 hob die amerikanische Luftfahrtbehörde FAA das Grounding der Boeing 737MAX auf – ein Schritt, dem in der Folge weitere nationale Behörden folgten. Erholung der Luftfahrtindustrie verläuft unterschiedlich und schleppend Die wirtschaftliche Erholung wird aufgrund der regional sehr unterschiedlichen Entwicklungen deutlich länger dauern als in vorhergehenden Krisen. So bleibt die Erholung bei interkontinentalen Flugreisen deutlich hinter dem kontinentalen und inländischen Flugaufkommen zurück. Chinas inländischer Luftverkehrsmarkt erholte sich bereits ab März 2020 wieder langsam und hat mit Ende des Jahres 2020 das Vorkrisenniveau wieder erreicht. In allen anderen regionalen Märkten war bis August 2020 ebenfalls eine langsame Erholung des nationalen Flugaufkommens erkennbar. Mit den international steigenden Infektionsraten ab Herbst 2020 wurde dieser Trend aber neuerlich stark gebremst. So blieb auch die Erholung auf dem weltgrößten Inlandsmarkt für Flugreisen (USA) enttäuschend. Verfügbarkeit von Impfungen trägt zur Entspannung der Situation bei Im zweiten Halbjahr 2020 wurden die ersten Impfstoffe gegen die Covid-19-Erkrankung in einzelnen Staaten zugelassen und erste lokale Impfkampagnen liefen an. Gegen Jahresende 2020 beantragten die US-Hersteller Pfizer und Moderna international Eilzulassungen für die von ihnen entwickelten Impfstoffe, die in Folge von mehreren nationalen Zulassungsbehörden auch gewährt wurden. Damit fiel der Startschuss für eine breite globale Impfkampagne. Mit steigender Verfügbarkeit von Impfstoffen wird die Eindämmung der Pandemie schneller voranschreiten. Die Erholung der nationalen Flugverkehrsaufkommen im Sommer 2020 zeigt, dass großer Nachholbedarf existiert und dass nach einer Eindämmung der Pandemie und einer Lockerung der Reisebeschränkungen Potenzial für eine Erholung des Flugaufkommens besteht. 2. ALLGEMEINE ANGABEN 2.1. Angaben gemäß § 243 UGB Der FACC-Konzern mit Sitz in Ried im Innkreis ist ein österreichischer Konzern, der sich mit der Entwicklung, Produktion und Wartung von Bauteilen für die Aerospace-Industrie befasst. Seine Produktpalette umfasst Strukturbauteile (Komponenten für Rumpf und Leitwerk, Triebwerksverkleidungsteile und Composite-Teile für Triebwerke, Flügelteile und Flügelspitzen) sowie Systeme für die Innenausstattung von Flugzeugen (gesamte Flugzeugkabinensysteme für Passagierflugzeuge, Gepäckablagefächer, Innenraumverkleidungen, Serviceeinheiten, Ausstattungen für Business Jets, Kabinen-Retrofitlösungen etc.). Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte dienen, wurden drei operative Segmente gebildet. •Aerostructures ist für die Entwicklung, die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Strukturbauteilen verantwortlich. •Cabin Interiors für die Entwicklung, die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Innenausstattungen und •Engines & Nacelles für die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Triebwerksbauteilen. Nach Abschluss der Kundenverträge und der Auftragsabwicklung werden die einzelnen Aufträge in den fünf Werken des Konzerns gefertigt. Neben den drei operativen Segmenten umfasst das Gesamtunternehmen noch die zentralen Dienste Finanzen und Controlling, Personal, Legal, Qualitätssicherung, Forschung und Entwicklung, Communication & Marketing, Einkauf und EDV (einschließlich Engineering Services). Die zentralen Dienste unterstützen die operativen Segmente im Rahmen einer Matrixorganisation bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. 2.2. Änderung des Geschäftsjahres auf das Kalenderjahr: Im Rahmen der 5. ordentlichen Hauptversammlung am 9. Juli 2019 war die Änderung des Geschäftsjahres auf das Kalenderjahr beschlossen worden. Das Geschäftsjahr 2019 war somit ein Rumpfgeschäftsjahr (RGJ 2019: 1. März 2019 bis 31. Dezember 2019). Im Interesse besserer Vergleichbarkeit wurden deshalb die Tabellen im vorliegenden Lagebericht – wo möglich - um eine Spalte „2019 ungeprüft“ erweitert. Diese zeigt ein ungeprüftes, vergleichbares Ergebnis für die Periode 1. Jänner 2019 bis 31. Dezember 2019. 2.3. Änderung von Fehlern Im Zuge einer Stichprobenprüfung der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) wurden der Konzernabschluss der FACC AG zum 28. Februar 2019 sowie die Halbjahresfinanzberichte der FACC AG zum 31. August 2018 und zum 31. August 2019 ausgewählt und einer Prüfung gemäß §2 Abs1 Z2 Rechnungslegungskontrollgesetz (Prüfung ohne besonderen Anlass) unterzogen. Sämtliche festgestellten Verstöße sind im Konzernabschluss der FACC AG zum 31. Dezember 2019 korrigiert und im Konzernanhang dargestellt. 3. Entwicklung der FACC AG Der FACC AG obliegt die Holdingfunktion. Als Muttergesellschaft der FACC Operations GmbH übernimmt sie Managementtätigkeiten und Financial Services für den Konzern. Zahlenangaben für den Einzelabschluss der FACC AG erfolgen nach UGB, jene für den FACC-Konzern nach IFRS. Die Zahlen des Geschäftsjahres 2020 sind nur eingeschränkt mit den Zahlen des Rumpfgeschäftsjahres 2019 vergleichbar. Die Umsatzerlöse von 11,7 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2020 (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 8,5 Mio. EUR) resultieren aus Verrechnungen von Managementleistungen gegenüber der FACC Operations GmbH. Das Ergebnis vor Steuern der FACC AG beläuft sich auf -5,7 Mio. EUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 8,0 Mio. EUR). Die Veränderung beruht im Wesentlichen auf der Tatsache, dass der Bilanzgewinn der FACC Operations GmbH zum 31. Dezember 2019 entgegen dem Vorabschluss zur Gänze auf neue Rechnung vorgetragen wurde, womit die Forderung aus der phasengleichen Gewinnausschüttung in Höhe von 7,0 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2020 zur Gänze abgeschrieben werden musste. Die FACC AG erzielte im Geschäftsjahr 2020 einen Jahresfehlbetrag von – 8,5 Mio. EUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: Jahresüberschuss von 8,0 Mio.). Der Jahresfehlbetrag führte zu einem Absinken des Eigenkapitals auf 290,7 Mio. EUR gegenüber 299,2 Mio. EUR im Rumpfgeschäftsjahr 2019. Die Eigenkapitalquote der FACC AG betrug zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 89,6% (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 89,9%). 4. ENTWICKLUNG DES FACC-KONZERNS 2018/19 ‎in Mio. EUR RGJ 2019 ‎in Mio. EUR 2019 ungeprüft ‎in Mio. EUR 2020 ‎in Mio. EUR Umsatz 781,6 653,1 801,3 526,9 Einmaleffekte 0,0 0,0 0,0 davon Produktumsatz 700,1 592,4 725,7 497,7 davon Entwicklungsumsatz 81,5 60,6 75,6 29,2 EBIT (berichtet) 43,6 22,1 15,1 –74,4 Einmaleffekte –11,4 –13,1 –13,1 –47,6 EBIT (operativ) 55,0 35,2 28,2 –26,8 EBIT-Marge (operativ) 7,0 % 5,4 % 3,5 % –5,1 % Ergebnis je Aktie 0,66 0,24 0,16 –1,68 1)Periode von 1. Jänner 2019 bis 31.Dezember 2019 (ungeprüft) Im Geschäftsjahr 2020 erzielte der FACC-Konzern einen Umsatz von 526,9 Mio. EUR und verzeichnete damit einen Umsatzrückgang in Höhe von 126,2 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr (Rumpfgeschäftsjahr). Diese negative Entwicklung ist deutlich von den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie geprägt. Der weltweite Konjunktureinbruch und die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie auf die globale Luftfahrt- und Aerospace-Industrie belasteten sowohl den Umsatz als auch in weiterer Folge das Ergebnis des Geschäftsjahres 2020. Der deutliche Rückgang basiert insbesondere auf negativen Anpassungen von Bauraten bei allen für FACC wesentlichen Flugzeugprogrammen. Waren die Umsätze vor allem im Juli und August von reduzierten Abrufen der Kunden geprägt, war ab September eine positive Dynamik erkennbar. Das berichtete Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug in im Geschäftsjahr 2020 -74,4 Mio. EUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 22,1 Mio. EUR). Das EBIT für das Geschäftsjahr 2020 enthält Einmaleffekte aufgrund von Wertminderungen und Schätzungsänderungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise und den damit verbundenen Auswirkungen auf das mittelfristige Marktumfeld in Höhe von 35,6 Mio. EUR sowie die Kosten für den Personalabbau in Höhe von 11,9 Mio. EUR. Am 18. September 2020 gab FACC bekannt, dass es in Folge der Kapazitätsanpassungen innerhalb der Gruppe auf das mittelfristig erwartete Marktumfeld im vierten Quartal 2020 zu einer Reduktion des Personalstands um 650 Mitarbeiter kommen wird. Dies Maßnahmen wurden planmäßig umgesetzt. Der Personalstand reduzierte sich gegenüber dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 um 716 FTE auf 2.655 FTE Das operative Ergebnis betrug -26,8 Mio. EUR und war wesentlich von der reduzierten Auslastung der Werke seit Beginn des zweiten Quartals 2020 bzw. dem Ausbruch der Covid-19 Pandemie beeinflusst. Das zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 angekündigte Optimierungsprogramm zur nachhaltigen Senkung der konzernweiten Kostenstruktur zeigt seine Wirkung und hat in den ersten neun Monaten 2020 positive Effekte erwirkt. Bedingt durch den stark reduzierten Marktbedarf wurde das Optimierungsprogramm fokussiert vorangetrieben und um zusätzliche operative Themen erweitert. 4.1. Finanzlage Zentrales Ziel des Finanzmanagements von FACC ist es, jederzeit die ausreichende Liquidität des Konzerns sicherzustellen, finanzielle Risiken zu vermeiden und die finanzielle Flexibilität zu gewährleisten. Zur Sicherung der Liquidität und zur Verringerung von Risiken nutzt FACC verschiedene interne und externe Finanzierungsquellen mit unterschiedlichen Fristigkeiten. Die längerfristige Liquiditätsprognose erfolgt auf Basis der operativen Planung des Konzerns. Der Mittelzufluss aus der operativen Geschäftstätigkeit der Geschäftssegmente stellt die Hauptliquiditätsquelle des Konzerns dar. Dadurch werden der externe Finanzierungsbedarf und die Zinsaufwendungen reduziert. Zur Sicherung der Liquidität nutzt FACC zudem verschiedene Finanzierungsinstrumente wie Anleihen, Schuldscheindarlehen, Kreditvereinbarungen, Leasingmodelle sowie Factoring-Programme. Finanzierungsinstrumente In den Treasury-Grundsätzen von FACC sind die Bankpolitik, die Genehmigung von Bankbeziehungen, Finanzierungsvereinbarungen, das Liquiditäts- und Finanzanlagenmanagement sowie das Management von Währungs- und Zinsrisiken geregelt. Gemäß den Grundsätzen des Konzerns werden die Kreditlinien durch die Treasury-Abteilung konzernweit verwaltet. Zum Finanzierungspotenzial aus dem genehmigten und bedingten Kapital sowie zu den Finanzierungsquellen wird auf die Erläuterungen im Konzernanhang unter Note 34 verwiesen. Damit hat FACC die wesentlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige und stabile Finanzierung geschaffen. Im August 2018 unterzeichnete die FACC Operations GmbH einen Konsortialkredit über 225 Mio. EUR mit sieben teilnehmenden Banken. Die FACC AG fungiert als Garantiegeber. Per 30. Juni 2020 wurde das Volumen um weitere 60 Mio. EUR aufgestockt (Covid-19-KRR der Österreichischen Kontrollbank). Alle Konsortialbanken beteiligten sich entsprechend ihrer Quoten. Als Financial Covenant wurde im August 2018 ein Verhältnis von Net Financial Debt/EBITDA von <3,5 definiert. Aufgrund von nachgewiesenen Auswirkungen geänderter Rechnungslegungsstandards (IFRS 15, IFRS 16) wurde mit Wirkung per 31. August 2019 der Grenzwert in Übereinkunft mit den Konsortialbanken von 3,5 auf 4,0 erhöht. Die Kennzahl wird halbjährlich getestet (31. Dezember und 30. Juni). Bei einem Überschreiten der Kennzahl besteht ein Kündigungsrecht der Gläubiger. Die Covid-19-Pandemie und die damit erwarteten negativen Auswirkungen auf die Finanz- und Ergebnisentwicklung des Konzerns erforderten eine Anpassung der Vertragsbedingungen des bestehenden Konsortialkredits (Gesamtvolumen 285 Mio. EUR verteilt auf sieben Banken, Laufzeit bis 29. August 2023). Im Fokus stand dabei der halbjährlich zu testende Financial Covenant eines Verhältnisses Net Financial Debt / EBITDA von <4,0. Mit Vereinbarung vom 21. Dezember 2020 wurden für die nächsten Testzeitpunkte eine Aussetzung des Covenants (Covenant Holiday) und eine Anpassung des Covenants (Covenant Reset) vereinbart. Ab dem Testzeitpunkt 31. Dezember 2022 kehrt FACC wieder zum ursprünglich vereinbarten Covenant eines Verhältnisses von Net Financial Debt / EBITDA von <4,0 zurück. Bis 30. Juni 2022 sieht der mit Vereinbarung vom 21. Dezember 2020 angepasste Konsortialkreditvertrag außerdem eine Ausschüttungssperre vor. Eine von den Konsortialbanken nicht genehmigte Ausschüttung in diesem Zeitraum führt zu einem theoretischen Kündigungsrecht im Kreditvertrag. Das im Juli 2019 emittierte Schuldscheindarlehen in Höhe von 70 Mio. EUR enthält eine Zinserhöhungsklausel von 50 Basispunkten, falls das Verhältnis Net Debt/EBITDA einen Wert von 3,75 übersteigt. Die Kennzahl wird jährlich getestet (31. Dezember). 4.1.1. Liquiditätsanalyse 2018/19 ‎in Mio. EUR RGJ 2019 ‎in Mio. EUR 2020 ‎in Mio. EUR Cashflow aus laufender Tätigkeit 63,3 48,0 12,7 Cashflow aus Investitionstätigkeit –35,7 –18,2 –15,2 Free Cashflow 27,6 29,7 –2,4 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit –0,8 –43,5 20,7 Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands 26,8 –13,8 18,2 Bewertungseffekte aus Fremdwährungsunterschieden –0,2 –0,5 –1,5 Finanzmittelbestand am Beginn der Periode 63,5 90,1 75,8 Finanzmittelbestand am Ende der Periode 90,1 75,8 92,5 Eine der zentralen Steuerungsgrößen von FACC ist die Kennzahl Free Cashflow. Den Free Cashflow ermittelt FACC aus der Kombination der Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit und aus Investitionstätigkeit. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit lag im Berichtsjahr 2020 mit 12,7 Mio. EUR um 35,3 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert von 48,0 Mio. EUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019). Cashflow aus Investitionstätigkeit Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich im Berichtsjahr 2020 auf –15,2 Mio. EUR gegenüber –18,2 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum (Rumpfgeschäftsjahr 2019). Haupttreiber bei den Projektinvestitionen waren die Entwicklungs- und Werkzeugkosten für diverse Flugzeugtypen sowie Investitionen in verschiedene Werkzeugduplikationen zur Absicherung zukünftiger Fertigungsraten. Cashflow aus Finanzierungstätigkeit Im Berichtsjahr 2020 lag der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit bei 20,7 Mio. EUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: –43,5 Mio. EUR). ‎ 4.1.2. Nettofinanzverbindlichkeiten Die Nettoverschuldung belief sich zum 31. Dezember 2020 auf 232,1 Mio. EUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 213,2 Mio. EUR). Der hier verzeichnete Anstieg ist auf die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie (z.B. Umsatzrückgang) zurückzuführen. Die liquiden Mittel des FACC-Konzerns betrugen zum Bilanzstichtag 92,5 Mio. EUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 75,8 Mio. EUR). 28.02.2019 ‎in Mio. EUR 31.12.2019 ‎in Mio. EUR 31.12.2020 ‎in Mio. EUR Schuldscheindarlehen 34,0 70,0 70,0 Anleihen 2013-20 ISIN AT00000A10J83 89,8 89,8 0,0 Sonstige Finanzverbindlichkeiten 147,2 129,1 254,6 Bruttofinanzverbindlichkeiten 271,0 289,0 324,6 Abzüglich Liquide Mittel 90,1 75,8 92,5 Finanzvermögen 90,1 75,8 92,5 Nettofinanzverbindlichkeiten 180,9 213,2 232,1 Die für die Konzernfinanzierung wesentliche Kennzahl Nettofinanzverbindlichkeiten/EBITDA entwickelte sich wie folgt: 28.02.2019 ‎in Mio. EUR 31.12.2019 ‎in Mio. EUR 31.12.2020 ‎in Mio. EUR Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 43,6 22,1 –74,4 Zuzüglich/abzüglich Abschreibungen und Wertminderungen 15,8 18,8 50,1 Amortisierung Vertragserfüllungskosten 8 13,3 10,9 Wertminderung Vertragserfüllungskosten 7,3 0,0 2,9 EBITDA 74,7 54,1 –10,5 Nettofinanzverbindlichkeiten/EBITDA 2,42 3,281) N/A 1) Wert basiert aufgrund des Rumpfgeschäftsjahres 2019 auf einer Hochrechnung auf zwölf Monate. ‎ ‎ 4.2. Vermögenslage 28.02.2019 ‎in Mio. EUR 31.12.2019 ‎in Mio. EUR 31.12.2020 ‎in Mio. EUR Langfristiges Vermögen 324,9 375,7 326,9 Kurzfristiges Vermögen 400,9 361,0 322,7 Aktiva 725,8 736,7 649,5 Eigenkapital 299,0 310,6 243,2 Langfristige Schulden 185,7 188,5 179,6 Kurzfristige Schulden 241,1 237,7 226,7 Schulden 426,8 426,1 406,4 Eigenkapital und Schulden 725,8 736,7 649,5 Eigenkapitalquote 42,8 % 42,2 % 37,4 % 4.2.1. Aktiva Das langfristige Vermögen des FACC-Konzerns reduzierte sich gegenüber dem Bilanzstichtag am 31. Dezember 2019 um 48,8 Mio. EUR auf 326,9 Mio. EUR. Das kurzfristige Vermögen sank im Vergleichszeitraum um 38,3 Mio. EUR. Der Bestand an liquiden Mitteln zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 erhöhte sich hingegen um 16,8 Mio. EUR auf 92,5 Mio. EUR. 4.2.2. Eigenkapital Das Eigenkapital des FACC-Konzerns erreichte per Ende des Berichtsjahres einen Wert von 243,2 Mio. EUR. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2020 von 37,4% (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 42,2 %). 4.2.3. Schulden Innerhalb der langfristigen Schulden sanken die sonstigen Finanzverbindlichkeiten um 5,5 Mio. EUR auf 13,2 Mio. EUR. Bei den kurzfristigen Schulden reduzierten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 52,0 Mio. EUR auf 31,5 Mio. EUR. Wesentlich begründet war dies durch das geringere Geschäftsvolumen im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie. Die sonstigen Finanzverbindlichkeiten erhöhten sich unter anderem durch die Erweiterung des Konsortialkredits um die Covid-19-Finanzierungslinie der OEKB (60 Mio. EUR) sowie die Reduktion des Factoring-Programms um 133,2 Mio. EUR auf 159,2 Mio. EUR. 5. ENTWICKLUNG DER SEGMENTE Die Segmentberichterstattung folgt der internen Steuerung und Berichterstattung des FACC-Konzerns. Die zentrale Erfolgsgröße, anhand derer die Steuerung der Geschäftssegmente erfolgt und die an die verantwortliche Unternehmensinstanz (Vorstand der FACC AG) berichtet wird, ist das Betriebsergebnis (EBIT). Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte dienen, wurden drei operative Segmente gebildet: •Aerostructures: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Strukturbauteilen •Engines & Nacelles: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Triebwerksbauteilen •Cabin Interiors: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Innenausstattungen 5.1. Segment Aerostructures 2018/19 ‎in Mio. EUR RGJ 2019 ‎in Mio. EUR 2020 ‎in Mio. EUR Umsatzerlöse 335,7 240,2 184,7 EBIT (berichtet) 37,6 22,6 –26,7 EBIT-Marge (berichtet) 11,2 % 9,4 % –14,5 % Einmaleffekte –8,3 –8,3 –22,2 EBIT ‎(vor Einmaleffekten) 45,9 30,9 –4,5 EBIT-Marge ‎(vor Einmaleffekten) 13,7 % 12,8 % –2,5 % Der Umsatz im Segment Aerostructures betrug im Geschäftsjahr 2020 184,7 Mio. EUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 240,2 Mio. EUR). Maßgeblich für den hier verzeichneten Umsatzrückgang war unter anderem die überproportional starke Reduktion der Fertigungsraten der Airbus A350- und Boeing 787-Projekte. Zusätzlich führten im Zusammenhang mit dem Brexit aufgebaute Sicherheitskundenpuffer zu Bedarfsrückgängen. Im Segment Aerostructures betrug das berichtete Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Geschäftsjahr 2020 -26,7 Mio. EUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 22,6 Mio. EUR). 5.2. Segment Engines & Nacelles 2018/19 ‎in Mio. EUR RGJ 2019 ‎in Mio. EUR 2020 ‎in Mio. EUR Umsatzerlöse 168,5 152,4 115,3 EBIT (berichtet) 9,5 6,0 –22,9 EBIT-Marge (berichtet) 5,6 % 3,9 % –19,9 % Einmaleffekte –1,2 –1,2 –11,9 EBIT ‎(vor Einmaleffekten) 10,7 7,1 –11,0 EBIT-Marge ‎(vor Einmaleffekten) 6,4 % 4,7 % –9,6 % Der Umsatz des Segments Engines & Nacelles erreichte im Geschäftsjahr 2020 einen Wert von 115,3 Mio. EUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 152,4 Mio. EUR). Im Segment Engines & Nacelles betrug das berichtete Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Geschäftsjahr 2020 ‎-22,9 Mio. EUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 6,0 Mio. EUR). 5.3. Segment Cabin Interiors 2018/19 ‎in Mio. EUR RGJ 2019 ‎in Mio. EUR 2020 ‎in Mio. EUR Umsatzerlöse 277,4 260,5 226,9 EBIT (berichtet) –3,5 –6,5 –24,7 EBIT-Marge (berichtet) –1,3 % –2,5 % –10,9 % Einmaleffekte –2,0 –3,7 –13,5 EBIT ‎(vor Einmaleffekten) –1,5 –2,9 –11,2 EBIT-Marge ‎(vor Einmaleffekten) –0,5 % –1,1 % –4,9 % Der Umsatz im Segment Cabin Interiors belief sich im Geschäftsjahr 2020 auf 226,9 Mio. EUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 260,5 Mio. EUR). Der im Vergleich geringere Umsatzrückgang war durch einen günstigen Produktmix beeinflusst. Airbus A320-, Businessjet- sowie COMAC ARJ21-Projekte verzeichneten weniger starke Ratenreduktionen. Das berichtete Ergebnis des Segments Cabin Interiors vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug im Geschäftsjahr 2020 –24,7 Mio. EUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: –6,5 Mio. EUR). 5.4. Segmentdarstellung der Covid-19 Effekte Aero- ‎structures Engines & Nacelles Cabin Interiors Summe in Mio. EUR Umsatzerlöse 184,7 115,3 226,9 526,9 Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) -26,7 -22,9 -24,7 –74,4 davon Wertminderungen und Schätzungsänderungen im Zusammenhang mit Covid-19 -18,1 -8,6 -9,0 –35,6 davon Kosten für Personalabbau -4,1 -3,3 -4,5 –11,9 Bereinigtes Ergebnis vor Zinsen und Steuern -4,5 -11,0 -11,2 –26,8 EBIT-Marge –2,5 % –9,6 % –4,9 % –5,1 % ‎ 6. RISIKOBERICHT Der FACC-Konzern ist im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit seinem unternehmerischen Handeln verbunden sind. FACC setzt hier auf frühzeitige Identifikation und aktive Steuerung von Risiken, die sich aus dem Unternehmensumfeld ergeben. Die Umsetzung der Risikostrategie und die Abwicklung von Sicherungsmaßnahmen erfolgen zentral für den gesamten Konzern. Die unmittelbare Verantwortung für das Risikomanagement liegt bei dem jeweiligen Risk Owner. Der Director Treasury & Risk Management berichtet direkt dem Vorstand, bei dem die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement liegt. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses werden sowohl die eingetretenen als auch mögliche zukünftige Risiken kontinuierlich durch die operativen Einheiten überwacht, bewertet und zweimal jährlich im Zuge der Management Reviews an den Vorstand berichtet In jedem Quartal erfolgt zusätzlich ein ausführlicher Review der TOP15-Risiken im Konzern. Außergewöhnliche Ereignisse werden zudem umgehend dem zuständigen Risk Owner bzw. dem Director Treasury & Risk Management mitgeteilt. Dieser entscheidet, ob eine sofortige Meldung an den Vorstand erforderlich ist. Der Vorstand wiederum informiert den Aufsichtsrat in dessen Sitzungen. Dadurch ist sichergestellt, dass wesentliche Risiken frühzeitig erkannt und Maßnahmen zur Gegensteuerung bzw. Eingrenzung der Risiken getroffen werden können. Nach Einschätzung des Vorstands sind die heute erkennbaren möglichen Risiken überschau- und beherrschbar und stellen damit keine existenzielle Gefahr für das Unternehmen dar. Folgende wesentliche Risikofelder können identifiziert werden: 6.1. Managementrisiken Ausgehend von Marktbeobachtungen und -analysen wird ein Businessplan mit einer Planungsperiode von fünf Jahren erstellt. Dieser definiert die grundsätzliche Strategie des Unternehmens und wird vom Aufsichtsrat geprüft. Aus diesem jährlich aktualisierten Plan leiten sich die konkreten Ziele für das jeweilige Geschäftsjahr ab. Kurzfristige Veränderungen des Marktes stellen hier das größte Risiko dar, ebenso ist der Erfolg in der Umsetzung durch äußere Faktoren, die oftmals kaum beeinflusst werden können, immer wieder gefährdet. Das Management von FACC ist dafür verantwortlich, die konsequente Umsetzung zu verfolgen bzw. auf kurzfristige Veränderungen rasch und im Sinn der festgelegten Strategie zu reagieren. Dabei ist sicherzustellen, dass die strategische Ausrichtung ebenso weiter beachtet wird wie die geplanten Umsatz- und Ergebnisziele. 6.2. Absatzrisiken Der FACC-Konzern ist in einem sehr wettbewerbsintensiven Geschäftsfeld tätig und sieht sich einer eingeschränkten Kundenzahl (Flugzeughersteller) gegenüber. Die Geschäftstätigkeit von FACC ist konjunkturabhängig und sensibel gegenüber der Ertragssituation kommerzieller Fluggesellschaften bzw. deren Bestellungen von Flugzeugen bei den Herstellern. Die Geschäftslage kommerzieller Fluggesellschaften wird wiederum von der weltwirtschaftlichen Lage und geopolitischen Rahmenbedingungen beeinflusst. Das branchenspezifische Risiko des Konzerns liegt in der Änderung von Flugzeugauslieferplänen der Hersteller gegenüber den Endabnehmern. Das Risiko aus der Änderung zukünftiger Flugzeugauslieferungen hat Einfluss auf die zukünftigen Umsätze des Konzerns, da sich die Zuliefermengen der vom Konzern hergestellten Bauteile entsprechend ändern. Das Risiko kann in Form einer Reduktion von Flugzeugauslieferungen eintreten, aber auch in deren zeitlicher Verschiebung in die Zukunft. Dies hat unter anderem zur Folge, dass Entwicklungskosten nicht im kalkulierten Zeitraum verdient werden können. Diesem Risiko begegnet FACC mit einer Diversifikation innerhalb der Branche – einerseits, indem der Konzern mit den beiden marktbeherrschenden Anbietern von Verkehrsflugzeugen Lieferverträge unterhält, und andererseits, indem er neben Großraum-Passagierflugzeugen auch in der Sparte Business Jets Lieferverträge eingeht. Zusätzlich ist FACC geografisch diversifiziert, da sie Lieferverträge mit dem amerikanischen und dem europäischen Markt sowie mit dem asiatischen Raum hält. Außerdem tritt FACC als Entwicklungspartner für Verbesserungen an bestehenden Flugzeugtypen auf und legt damit die Basis für Lieferverträge für die Umrüstung von bestehenden Flugzeugtypen. 6.3. Einkaufs und Lieferantenrisiko Der Bereich Procurement (Einkauf) von FACC führt regelmäßig Risk Assessments der Zulieferer durch, um Gefährdungspotenzial und Risiken frühzeitig zu erkennen und damit die Prioritäten für die Planung und Durchführung von Audits festlegen zu können bzw. um den Entscheidungsprozess bei der Vergabe neuer Aufträgen zu unterstützen. Bei der Auswahl neuer Lieferanten wird die Abteilung Procurement Quality Assurance (PQA) eingebunden. Sie stellt sicher, dass die erforderlichen Qualifikationen und Zulassungen vorhanden sind und keine erkennbaren Risiken bestehen. Zu Beginn neuer Projekte wird durch eine verpflichtende Erstmusterprüfung bei den Lieferanten das Produktrisiko reduziert. Die kontinuierliche qualitätsgerechte und termingetreue Belieferung mit Materialien sowie Halb- und Fertigerzeugnissen wird regelmäßig über SAP bewertet. Diese Bewertung ist ebenfalls Bestandteil des Risk Assessments. Abweichungen – sowohl der Bauteilqualität als auch der Lieferperformance – werden systematisch erfasst, analysiert, bewertet und mit definierten Zielen verglichen. Auffälligkeiten werden im Zuge der Management Reviews an den Vorstand berichtet. 6.4. Betriebsunterbrechungsrisiko Die Fertigungsstätten und -anlagen des Unternehmens werden kontinuierlich instandgehalten und gewartet, sodass das Risiko von Betriebsstörungen oder längeren Produktionsausfällen gering bleibt. Das Betriebsunterbrechungsrisiko ist außerdem durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer Haftungszeit von 24 Monaten versichert. 6.5. Projektmanagement Das Projektmanagement von FACC ist dafür verantwortlich, die vom Management festgelegten Ziele im Rahmen konkreter Projekte umzusetzen. Projekte werden dabei darin unterschieden, ob FACC Entwicklungsverantwortung trägt oder nicht. Jeder Vertrag wird auf seine Umsetzbarkeit geprüft, die mit dem Projekt verbundenen Risiken werden identifiziert, beurteilt und während der Abarbeitung genauestens beobachtet und analysiert, um – falls erforderlich – notwendige Maßnahmen einleiten und umsetzen zu können. Die bedeutsamsten Risiken bilden dabei die Verfügbarkeit von Ressourcen aller Art (Personal, Equipment, Materialien etc.) sowie äußere Faktoren, die entweder über die Schnittstellen im Unternehmen oder von außen an das Projektteam herangetragen werden können. 6.6. Produkthaftungs- und Qualitätsrisiko Die vom Unternehmen konstruierten und hergestellten Produkte sind für den Einbau in Luftfahrzeuge oder in Triebwerke bestimmt. Fehler oder Funktionsmängel der hergestellten Produkte können mittelbar oder unmittelbar Eigentum, Gesundheit oder Leben Dritter beeinträchtigen. Die dauerhafte Sicherheit hat damit höchste Priorität. FACC ist nicht in der Lage, ihre Haftung gegenüber Kunden, Konsumenten oder Dritten in Absatzverträgen zu reduzieren oder auszuschließen. Jedes Produkt, das im Unternehmen entwickelt und/oder hergestellt wird und das Unternehmen verlassen soll, durchläuft daher qualifizierte Kontrollen hinsichtlich seiner Funktion und Qualität. Bei Projekten, in denen FACC Entwicklungsverantwortung trägt, besteht aufgrund der Möglichkeit von Konstruktionsfehlern ein höheres Risiko, das jedoch durch systematisches Handeln minimiert wird. Regelmäßige Kontrollschritte in allen Stadien der Entwicklung reduzieren hier Risiken frühzeitig. FACC betreibt zudem ein Archivierungssystem für vertraglich festgelegte und auch individuell darüber hinausgehende Qualitätsaufzeichnungen (Quality Records). Damit wird nachgewiesen, dass Leistungen und Produkte entsprechend den definierten und vom Kunden bzw. von der/den Luftfahrtbehörde/n freigegebenen Vorgaben ausgeführt wurden. Obwohl das Produkthaftungsrisiko angemessen versichert ist, kann es im Fall von Qualitätsproblemen zu negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens kommen. 6.7. Finanzielle Risiken Aus dem operativen Geschäft ergeben sich für FACC neben dem Finanzierungsrisiko auch Zins- und Währungsrisiken. Das übergreifende Risikomanagement des Konzerns ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen in den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, die potenziell negativen Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren. Der Konzern nutzt derivative Finanzinstrumente, um sich gegen bestimmte Risiken abzusichern. FACC verwendet derivative Finanzinstrumente ausschließlich zur Absicherung von Grundgeschäften, Spekulationsgeschäfte sind strikt untersagt. Die Abteilung Treasury & Risk Management des Konzerns identifiziert, bewertet und sichert finanzielle Risiken in enger Zusammenarbeit mit den operativen Einheiten des Konzerns. 6.7.1. Währungsrisiko Während fast alle Verkäufe des FACC-Konzerns in USD abgewickelt werden, fällt ein wesentlicher Teil der Kosten in anderen Währungen als USD, insbesondere in EUR, an. FACC setzt zur Absicherung gegen nachteilige Veränderungen im EUR-USD-Wechselkurs derivative Finanzinstrumente (Devisentermingeschäfte) ein, aus denen auch Verluste erwachsen können. Die Sicherungsstrategien der Abteilung Treasury & Risk Management des Konzerns sind darauf ausgerichtet, den Einfluss von Wechselkursschwankungen zu steuern und zu minimieren. Der Vorstand genehmigt die Strategien und berichtet regelmäßig dem Aufsichtsrat darüber. Das Risikomanagement der Abteilung Treasury & Risk Management des Konzerns verfolgt das Ziel, erwartete Netto-Cashflows in USD (Umsatzerlöse abzüglich Einkäufe von Rohmaterialien) für die jeweils nächsten zwölf Monate (auf rollierender Monatsbasis) im Durchschnitt mit 80 % zu besichern (Hedge Ratio). Bei attraktiven Marktniveaus können die Sicherungszeiträume auf bis zu 36 Monate ausgedehnt werden. Für die Währungsrisiken von Finanzinstrumenten wurden Sensitivitätsanalysen, die die Auswirkungen von hypothetischen Änderungen der Wechselkurse auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie das Eigenkapital zeigen, durchgeführt. Währungsrisiken resultieren gemäß IFRS 7 aus Finanzinstrumenten, die monetärer Art und nicht in der funktionalen Währung des berichtenden Unternehmens denominiert sind. Folglich dienen Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmittel sowie Fremdwährungsderivate als Basis für die Berechnung der Sensitivität der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Die Sensitivität des Eigenkapitals bildet zusätzlich Bewertungseffekte der im sonstigen Ergebnis erfassten Cashflow Hedges für Fremdwährungsrisiken ab. Translationsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen, die in einer anderen Währung als der Konzernwährung erstellt wurden, wurden in der Berechnung nicht berücksichtigt. Eine Veränderung des Wechselkurses EUR-USD von +5% hätte im Geschäftsjahr 2020 zu einer Veränderung des Eigenkapitals in Höhe von 3.338 TEUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 8.139 TEUR) geführt. Eine Veränderung des Wechselkurses EUR-USD von -5% hätte im Geschäftsjahr 2020 zu einer Veränderung des Eigenkapitals in Höhe von -3.689 TEUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: ‎-8.997 TEUR) geführt. 6.7.2. Zinsrisiko Das Zinsrisiko ergibt sich aus der durchschnittlichen Laufzeit der Finanzierungen sowie der Art der Verzinsung. Das Risiko liegt dabei bei fixer Verzinsung in sinkenden Zinssätzen und bei variabler Verzinsung in steigenden Zinssätzen. Zusätzlich ergibt sich aufgrund der anhaltenden Niedrigzinssituation im Euroraum das Risiko von Negativzinsen, die von Banken für Guthaben auf EUR-Girokonten verrechnet werden. Eine Erhöhung des Zinsniveaus um 50 Basispunkte hätte im Geschäftsjahr 2020 eine Verringerung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals von 691 TEUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 615 TEUR) zur Folge. Eine Senkung des Zinsniveaus um 50 Basispunkte hätte eine Erhöhung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals von 620 TEUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 587 TEUR) ergeben. Die Berechnung erfolgte auf Basis der variablen verzinslichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Im Lauf des Geschäftsjahres gingen alle FACC-Kernbanken im Euroraum dazu über, Negativzinsen für Guthaben über definierten Schwellenwerten zu verrechnen. Die dafür verrechneten Zinskosten betrugen 10 TEUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 0 TEUR) und sind im Finanzergebnis erfasst. 6.8. Risiken in Bezug auf administrative und produktionstechnische Systeme FACC ist im Rahmen ihrer Geschäftsprozesse auch IT- und Systemrisiken ausgesetzt, die im äußersten Fall auch zur Beeinträchtigung von administrativen und produktionstechnischen Anlagen führen können. Risikofaktoren, die in diesen Bereich fallen, sind zum Beispiel klassische Computerkriminalitätsrisiken (Cyber-Crime-Attacken wie Hacking, Phishing, Ransomware etc.) aber auch klassische Betrugsszenarien (Social Engineering) sowie das Risiko von unberechtigtem physischem Eindringen von Personen in sensible Produktions- oder Unternehmensbereiche. FACC hat für IT-behaftete Bereiche entsprechende systemische Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Im Rahmen der Betrugsprävention setzt FACC auf wiederkehrende Schulungen ihrer Mitarbeiter in sensiblen Bereichen sowie Informationskampagnen im Unternehmen. Die physische Werkssicherheit wird unter anderem durch Zutrittskontrollen sichergestellt. 6.9. Besondere Risiken in Folge der Covid-19-Pandemie Die Covid-19-Pandemie führte in der gesamten Luftfahrzeugindustrie zu massiven Umsatz- und Ergebnisrückgängen. FACC setzte vor diesem Hintergrund ein umfangreiches Anpassungspaket (z.B. Effizienzsteigerungsprogramme, Anpassung der Mitarbeiterzahlen, vertikale Integration von Bauteilen/Bauteilgruppen, Beantragung von staatlichen Unterstützungsprogrammen, Fixkostenreduktion) um. Aufgrund der globalen Auswirkungen der Pandemie auf nahezu alle Bereiche der zivilen Luftfahrt und der damit einhergehenden Liquiditäts- und Ergebniseffekte bei FACC wurde die Risikotragfähigkeit des Konzerns trotz der angeführten Anpassungsmaßnahmen unmittelbar reduziert. Der Risikomanagementprozess von FACC legt deshalb den Fokus verstärkt auf folgende durch die Covid-19-Pandemie gesteigerte Risiken: Es besteht ein erhöhtes Risiko, dass nach Ende der unmittelbaren weltweiten Staatshilfen ein Anstieg an Unternehmensinsolvenzen in der Branche auftritt. Zusätzlich kann ein Anhalten der Pandemie und der damit einhergehenden Restriktionen zu Einschränkungen bei FACC selbst als auch bei ihren Geschäftspartnern führen (z.B. durch Behördenanordnungen, den Ausfall von Schlüsselarbeitskräften, die Unterbrechung von Liefer- und Logistikketten). Dies kann die gesamte Produktions- und Wertschöpfungskette betreffen und bei FACC zu erhöhten Unsicherheiten vor allem in den Bereichen Lieferantenstabilität, Materialverfügbarkeit, Umsatz- und Ergebnisplanung sowie Liquiditätsplanung führen. Aufgrund der Pandemie besteht ein erhöhtes Risiko, dass der Luftfahrzeugsektor bzw. FACC auf dem Arbeitsmarkt generell als weniger attraktive Arbeitgeber wahrgenommen werden. Zudem besteht das Risiko von Know-how-Verlust durch den Abgang von Schlüsselarbeitskräften aufgrund der vorübergehend getrübten Geschäftsaussichten. Ein Rückgang der geplanten Absatzzahlen aufgrund eines noch längeren Anhaltens der Covid-19-Pandemie und der damit verbundenen Reisebeschränkungen kann zu negativen Abweichungen in der geplanten Umsatz- und Ergebnisentwicklung führen. Ein daraus resultierender Cashflow- oder Ergebnisrückgang erhöht das Risiko, die mit den Kernbanken von FACC im Dezember 2020 vereinbarte Anpassungsregelung des Financial Covenant (Nettoverschuldung/EBITDA) im Konsortialkreditvertrag zu verletzen. Diese spezifischen Risiken werden im Rahmen des Risikomanagementprozesses beobachtet, evaluiert und durch geeignete Gegenmaßnahmen (zB Intensivierung der Risk Assessments im Lieferanten- und Kundenbereich, erhöhte Personalmarketingaktivitäten, striktes Kosten- und Investitionscontrolling, strenge Forderungsbetreibung) reduziert. 7. FORSCHUNG, ENTWICKLUNG UND INNOVATION FACC investiert laufend in Forschung und Entwicklung, um die Geschäftsbeziehungen zu ihren Kunden zu stärken und neue Geschäftsfelder zu erschließen. Der Fokus liegt dabei auf proprietärer Eigenentwicklung, um das generierte Wissen für alle derzeitigen und zukünftigen Kunden des Unternehmens einsetzen zu können. Des Weiteren werden strategische Kooperationen mit Kunden und Forschungseinrichtungen zur Optimierung von Produkten eingegangen. Im Geschäftsjahr 2020 wendete FACC 55,9 Mio. EUR bzw. 10,6% ihres Umsatzes für unternehmens- und kundenbezogene Forschungs- und Entwicklungsleistungen auf. Aktives und rasches Agieren im Bereich Forschung und Innovation sieht FACC grundsätzlich als Garanten für zukünftigen Unternehmenserfolg und betrachtet dies daher auch künftig als Hauptansatz, um sich im Markt von den Mitbewerbern zu unterscheiden. Gerade in Krisenzeiten wie der Covid-19-Pandemie gewinnen Forschung und Innovation in der Luftfahrt noch zusätzlich an Stellenwert. Die Auseinandersetzung mit neuen Produktanforderungen – beispielsweise keimfreien Oberflächen – sowie die laufende Optimierung der Fertigungstechnologien sind nur zwei aktuelle Beispiele dafür, wie sich FACC proaktiv weiterentwickelt, um auch mit volatilen Marktprognosen und Produktionsraten umgehen zu können. Ganz generell arbeitet FACC laufend an neuen Produktlösungen und Fertigungstechnologien. Aktuell legt das Unternehmen seine Forschungsschwerpunkte auf fünf wesentliche Themen: •Gewichtsreduktion •Robuste Fertigungsprozesse und Erhöhung der Ratenfähigkeit •Nachhaltige Materialien •Urban Air Mobility (UAM) •Passagierschutz Patente und Preise 2020 konnte FACC den Innovation Award des Landes Oberösterreich gewinnen und wurde zudem für den Österreichen Staatspreis nominiert. Auch mehrere Patente konnten wieder angemeldet werden. UAM Urban Air Mobility (UAM) bietet die Möglichkeit einer branchenimmanenten Produktdiversifikation. Die Anwendung von Luftfahrt-Know-how und der entsprechenden Produktionsstandards auch in diesem Wachstumsmarkt sieht FACC als Chance, sowie als Auftrag, sich auch mit diesem neuen Thema intensiv zu beschäftigen. Ein wichtiger Meilenstein auf diesem Weg war die Erteilung einer Experimentellen Flugbewilligung von den Österreichischen Behörden Ende 2020. Diese Technologie zur Marktreife voranzutreiben, bleibt ein Eckpfeiler der Innovationsstrategie von FACC. Passagierschutz Die Covid-19-Pandemie hat den Schutz von Flugpassagieren vor Bakterien und Viren ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt. Die Auseinandersetzung mit keimfreien Oberflächen und den entsprechenden Substanzen steht neuerdings ganz oben auf der Anforderungsliste von Kunden und potenziellen Kunden. FACC erwartet die erfolgreiche Markteinführung eines ersten einschlägigen Produkts bereits Mitte 2021. Darüber hinaus konnten im Zusammenhang mit dem Thema Kabinenluftumwälzung mehrere vielversprechende Ansätze zur weiteren Bearbeitung identifiziert werden. Nachhaltige Materialien Eine verbesserte Klimabilanz sowie verringerte Produktlebenszykluskosten stehen bei der Auseinandersetzung mit nachhaltigen Materialien im Fokus. FACC untersucht hier aktuell in Zusammenarbeit mit Partnern aus der rohstoffherstellenden Industrie Optionen für faserverstärkte Naturharze als langfristige Alternative zu Kunstharzen. Im Bereich der Life Cycle Assessments (LCA) startete FACC im Februar 2021 in Kooperation mit Airbus sowie weiteren Partnern ein Projekt, in dessen Rahmen die Lebenszykluskosten von Luftfahrtkabinenprodukten so vollständig wie möglich beziffert werden sollen. 8. MITARBEITER Zum Stichtag am 31. Dezember 2020 betrug der Mitarbeiterstand des FACC-Konzerns 2.655 Vollzeitäquivalente (FTE; Vorjahr: 3.371 FTE). In Österreich waren zum 31. Dezember 2020 2.410 FTE beschäftigt. Dies entspricht rund 91 % der gesamten Belegschaft des Konzerns. Arbeiter Angestellte Gesamt Central Services 182 421 603 Aerostructures 548 183 731 Engines & Nacelles 274 96 370 Cabin Interiors 475 148 623 Tochtergesellschaften 55 232 287 FACC AG – 41 41 Summe 1 534 1 121 2 655 Im Vergleich zum Vorjahr waren damit um 716 FTE weniger bei FACC beschäftigt. Der Großteil dieser Reduktion ist auf einen durch die Covid-19-Pandemie bedingten Mitarbeiterabbau Ende Oktober an den Standorten in Österreich zurückzuführen. Aufgrund der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen wurde mit den Sozialpartnern ein Sozialplan verhandelt. Dieser dient in erster Linie als finanzielles Auffangnetz und zur Überbrückung für die betroffenen Arbeitnehmer und ihre Familien. Zusätzlich wurde ein besonderer Härtefonds des Betriebsrats mit einem Volumen von 300 TEUR eingerichtet. Anhand fixer Kriterien soll hier vom Mitarbeiterabbau besonders hart getroffenen Personen rasch geholfen werden. Der Gesamtbetrag an Aufwendungen für den Personalabbau betrug 11.945 TEUR. Die Internationalität von FACC spiegelt sich auch in ihrer Mitarbeiterstruktur wider. An den österreichischen Standorten sind Mitarbeiter aus 41 Nationen aller Kontinente beschäftigt. 58 % der Belegschaft haben die österreichische Staatsbürgerschaft, 18 % kommen aus Deutschland. Der Anteil von Frauen an der Gesamtbelegschaft befindet sich mit 27% für ein Technologieunternehmen weiterhin auf hohem Niveau. Besonders erfreulich ist der Frauenanteil von nahezu 50% in der Lehrlingsausbildung von FACC. 8.1. Corona-Management bei FACC FACC hat sich frühzeitig entschieden, ein proaktives, umfassendes Corona-Krisenmanagement einzuführen, gesteuert durch eine mehrmals wöchentlich tagende Corona-Taskforce. Neben dem Vorstand und den Betriebsärzten gehören diesem Gremium auch ausgewählte Vertreter von Management- und Belegschaft an. Eine eigens eingerichtete 24/7-Corona-Hotline stand von Beginn an für Fragen und Anliegen der Mitarbeiter zur Verfügung. Zahlreiche Schutzmaßnahmen wurden umgesetzt, unter anderem gratis Mund-Nasenschutz- und FFP2-Masken verteilt. Im Durchschnitt befanden sich jeweils rund 200 Mitarbeiter im Homeoffice. Wo möglich wurden Teams in zwei Schichten eingeteilt bzw. wurde der Schichtdienst in der Produktion entzerrt. Frühzeitig wurde zudem intern mit Testungen begonnen. Im November und Dezember 2020 wurden zwei Flächentests an den österreichischen Standorten durchgeführt. Eine sehr hohe Teilnahmequote von rund 99% belegt die hohe Akzeptanz der Maßnahmen in der Belegschaft. Dadurch gab es im Vergleich zu den bundesweiten Zahlen eine geringere Zahl an Covid-19-Infektionen. 8.2. Motivation und Gesundheit: FACC als Vorreiter bei Mitarbeiterzufriedenheit Dass FACC an der Motivation, Zufriedenheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter gelegen ist, zeigt sich in einer Fülle von Maßnahmen und Initiativen, die FACC Jahr für Jahr anbietet. 2020 sind allerdings zahlreiche Aktionen der Covid-19-Pandemie zum Opfer gefallen. In dieser schwierigen Zeit hat FACC ihre Mitarbeiter stets zeitnah und umfassend über alle Kanäle mit Informationen zu aktuellen Entwicklungen und die daraus resultierenden Auswirkungen und Maßnahmen innerhalb des Unternehmens umfassend informiert und so einen aktiven Beitrag zur Mitarbeiterzufriedenheit geleistet. Abseits von Corona-bezogenen Themen konnten im Rahmen des Möglichen einige der gewohnten und beliebten Maßnahmen aufrechterhalten werden. So bietet FACC ihren Mitarbeitern sowohl unterjährig als auch während der Sommerferien gestützte Kinderbetreuungsplätze an. Das Angebot wird stark genutzt, die Kindertagesstätte in St. Martin ist regelmäßig voll ausgebucht. Die Ausgabe von isotonischen Getränken in der Produktion während der Sommermonate ist ein weiterer Beitrag, den FACC zur Gesundheit ihrer Mitarbeiter leistet. Diese und andere Maßnahmen laufen unter dem Titel „G’sund & zufrieden“, ein Projekt, für das FACC erstmals 2017 von der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse das Gütesiegel Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) verliehen wurde und das nach der Rezertifizierung im Jahr 2019 nun bis 2022 gilt. Das BGF-Gütesiegel gilt in Österreich als sichtbares Zeichen und als anerkannter Standard qualitätsvoller betrieblicher Gesundheitsförderung. Unabhängige Experten prüfen dafür in einem objektiven und transparenten Verfahren, ob die hoch angesetzten Qualitätskriterien des Europäischen Netzwerks für BGF erfüllt werden. 8.3. FACC Academy Konstante Investitionen in die Ausbildung der gesamten Belegschaft sind ein wesentlicher Faktor für den Unternehmenserfolg von FACC. Nach dem Motto „Lebenslanges Lernen“ bietet sie ihren Mitarbeitern zu diesem Zweck umfassende berufsbegleitende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Drehscheibe dafür ist die FACC Academy, die im Geschäftsjahr 2020 in Summe 177 interne Trainings organisierte, an denen insgesamt 1.508 Mitarbeiter teilnahmen. Darüber hinaus fanden 27 externe Trainings statt, in denen 304 Mitarbeiter geschult wurden. Um mit den zeitlichen Ressourcen ihrer Mitarbeiter verantwortungsvoll umzugehen, bietet FACC ausgewählte Schulungen schon seit Längerem via E-Learning an. E-Learning-Inhalte werden auch durch interne Entwickler erstellt und das Spektrum damit gezielt auf die Belegschaft und das Unternehmen zugeschnitten. Neben E-Learning in den Bereichen „SAP Basic“, „SAP Advanced“ und „System Management“ stehen auch webbasierte Trainings unter anderem zu den Themen „Export Control Advanced“, „Bekannter Versender“, „Counterfeit & Suspected Unapproved Parts“, „Bauabweichung“, „Materialfluss“ oder „Foreign Object Damage“ (FOD; Schäden, die durch Fremdkörper und Substanzen am Flugzeug oder am Bauteil entstehen können) zur Verfügung. Die Lerneinheiten können direkt am Arbeitsplatz über das SAP-System von FACC absolviert werden. Damit sichergestellt ist, dass die Mitarbeiter sämtliche Anforderungen für ihren Job erfüllen, hat FACC darüber hinaus die Trainingsmatrix sowohl für die österreichischen als auch für die internationalen Standorte komplett überarbeitet. Der so genannte „LSO Lerner“ in SAP bietet jeder Führungskraft und jedem Mitarbeiter zu jedem Zeitpunkt einen Überblick, welche Qualifikationen für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit bereits vorliegen oder noch erworben werden müssen. Interne Trainings können direkt gebucht oder zusätzlicher Schulungsbedarf jederzeit bei der FACC Academy angemeldet werden. Die laufende Erweiterung des Trainingsangebots umfasst unter anderem neue, gezielte Ausbildungen für Vorarbeiter, Führungskräfte oder im Projektmanagement tätige Mitarbeiter. 8.4. Global Family Als internationales Unternehmen mit Mitarbeitern aus 41 Ländern legt FACC besonderen Wert auf gelebte Interkulturalität. Um die gute Zusammenarbeit der Mitarbeiter zu gewährleisten, absolviert ein großer Teil von ihnen Sprachtrainings sowie Trainings rund um das Thema Interkulturalität. Leider mussten 2020 aufgrund der Covid-19-Pandemie auch hier große Abstriche gemacht werden. Firmenweite Veranstaltungen wie Jubilarfeiern, ein Mitarbeiterfest oder die traditionelle Weihnachtsfeier mussten leider entfallen. Unternehmensweite Formate wie der vierteljährliche „Flight Club“ wiederum wurden ins Internet verlegt. Die zahlreichen Kooperationen mit Behörden, Stiftungen, Schulen oder forschungsnahen Institutionen wurden nach Möglichkeit fortgeführt, sodass FACC auch nach Bewältigung der Krise wieder rasch die richtigen Mitarbeiter und das richtige Know-how mit an Bord holen kann. 8.5. Interne Nachwuchsvorsorge Hohen Stellenwert genießt bei FACC auch die Lehrlingsausbildung. So standen mit Ende des Geschäftsjahres 2020 in Summe 39 Lehrlinge in sechs verschiedenen Berufsbildern bei FACC in Ausbildung. Als sichtbares Zeichen für die Qualität seiner Lehrlingsausbildung hat das Unternehmen vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft das Gütesiegel „Staatlich ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb“ erhalten. Jungen engagierten Aspiranten bietet FACC hoch spezialisierte Ausbildungen in Konstruktion, Metall- und Zerspanungstechnik, Kunststofftechnik, Prozesstechnik, IT-Systemtechnik und IT-Applikationsentwicklung. Schon während ihrer Ausbildungszeit stehen den Lehrlingen im Unternehmen die neuesten Technologien und Anlagen zur Verfügung. Damit erhalten sie bei FACC die Möglichkeit, sich mit Innovationsgeist und Engagement zu Experten der Zukunft zu entwickeln. 8.6. FACC Stipendium Im Geschäftsjahr 2019 wurde im Studienzweig „Leichtbau- und Composite-Werkstoffe“ erstmals das FACC-Stipendium im Gesamtwert von rund 100.000 EUR vergeben. Im Regelfall werden damit jährlich vier Kandidaten mit monatlichen finanziellen Zuwendungen unterstützt. Darüber hinaus übernimmt FACC die Studiengebühren, bietet Praktika in ihren eigenen Werken, die Betreuung durch kompetente Mitarbeiter von FACC sowie die Teilnahme an Trainings und zahlreiche weitere Benefits an. 9. NACHHALTIGKEITSMANAGEMENT Das Nachhaltigkeitsmanagement des FACC-Konzerns ist fest in der Unternehmensstrategie verankert und berichtet direkt an den Vorstand. Ziel des Nachhaltigkeitsmanagements ist es, in allen Geschäftsprozessen die Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft zu berücksichtigen und die ökonomischen mit den ökologisch-sozialen Wertvorstellungen des Unternehmens in Einklang zu bringen. Dabei arbeiten Nachhaltigkeitsmanagement und operative Einheiten eng zusammen. Der Nachhaltigkeitsbericht des FACC-Konzerns wird nach den GRI-Standards (Global Reporting Initiative Standards) und nach den Anforderungen des österreichischen NaDiVeG (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz) erstellt und erscheint gemäß § 267a UGB als gesonderter nichtfinanzieller Bericht. 10. BERICHT ÜBER DIE ZWEIGNIEDERLASSUNGEN Die FACC AG betreibt keine Zweigniederlassungen. 11. ANGABEN GEMÄSS § 243A UGB 11.1. Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess Gemäß § 243a Abs. 2 UGB ist die FACC verpflichtet, die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben. Der Vorstand der FACC AG hat gemäß § 82 AktG dafür zu sorgen, dass ein Rechnungswesen und ein internes Kontrollsystem geführt werden, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen. Somit liegt es in der Verantwortung des Vorstands, ein angemessenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess einzurichten. Die wesentlichen Merkmale des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems sind im Risikomanagementhandbuch sowie im Finanzhandbuch von FACC festgehalten. Dabei wurden unter anderem wesentliche Finanz- und Controlling-Prozesse sowie deren entsprechende Risiken beschrieben und identifiziert. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte Erfassung aller Geschäftsprozesse und Transaktionen gewährleistet ist und somit jederzeit fundierte Aussagen über die aktuelle Geschäftslage des Unternehmens getroffen werden können. Zu den Maßnahmen und Regeln zählen unter anderem Funktionstrennung, Vier-Augen-Prinzip, Unterschriftenordnung, ausschließlich kollektiver und auf wenige Personen eingeschränkte Zeichnungsermächtigungen für Zahlungen sowie systemunterstützte Prüfungen durch die verwendete EDV-Software SAP. Bei FACC wird diese Software seit mehr als zehn Jahren in fast allen Unternehmensbereichen eingesetzt. Die Ordnungsmäßigkeit der SAP-Systeme wurde in allen betroffenen Geschäftsprozessen umgesetzt. Im Rahmen des monatlichen Reportings an den Vorstand und die zweite Berichtsebene werden insbesondere Soll-Ist-Vergleiche berichtet. Der Aufsichtsrat der FACC AG wird in seinen vierteljährlich stattfindenden Sitzungen über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Prognose für den weiteren Geschäftsverlauf des Konzerns unterrichtet. In den Sitzungen des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats wurden unter anderem auch Themen wie das interne Kontrollsystem und das Risikomanagement sowie Maßnahmen zur Minderung der internen Kontrollrisiken behandelt. Im Rahmen des Budgetierungsprozesses werden Budgetkosten je Kostenstelle geplant. Jeder Kostenstellenverantwortliche ist für die Einhaltung der budgetierten Kosten sowie die geplanten Investitionen verantwortlich. Alle Investitionsvorhaben sind vom Vorstand freizugeben. Über das Budget hinausgehende Investitionen unterliegen der Genehmigung des Aufsichtsrats. 11.2. Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen Das Grundkapital des FACC-Konzerns belief sich zum 31. Dezember 2020 auf 45.790.000 EUR und ist in 45.790.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien unterteilt. Sämtliche Aktien sind zum Handel im Segment Prime Market der Wiener Börse zugelassen. Jede Aktie entspricht einer Stimme in der Hauptversammlung. Zum 31. Dezember 2020 war die AVIC Cabin Systems Co. Limited (vormals FACC International Company Limited) direkt bzw. indirekt mit 55,5 % an FACC beteiligt. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 waren keine weiteren Aktionäre bekannt, die eine Beteiligung am Grundkapital von mehr als 10 % hielten. Der im Streubesitz befindliche Anteil der FACC-Aktien betrug am 31. Dezember 2020 44,5 % oder 20.397.364 Stück. Es existieren keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten. Bei FACC besteht kein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, in dessen Rahmen Mitarbeiter das Stimmrecht für ihre Anteile am Unternehmen nicht unmittelbar ausüben. 11.3. Genehmigtes Kapital In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 wurde ein genehmigtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu Nominale 9.000.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 9.000.000 neuen Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen. Die Eintragung des genehmigten Kapitals im Firmenbuch erfolgte mit 29. November 2019. 11.4. Bedingtes Kapital In der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 wurde ein genehmigtes bedingtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten bedingten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu Nominale 3.000.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 neuen Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Dieses genehmigte bedingte Kapital dient der Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Aktienoptionsplans der Gesellschaft. Die Kapitalerhöhung ist zweckgebunden und darf nur so weit durchgeführt werden, als Inhaber von Optionen aus einem Aktienoptionsplan der Gesellschaft diese ausüben. 11.5. Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat Solange die AVIC Cabin Systems Co. Limited (vormals FACC International Company Limited), Aktionärin von FACC mit einer Beteiligung von zumindest 25 % des jeweils geltenden Grundkapitals ist, hat diese gemäß Punkt 11 der Satzung von FACC das Recht, bis zu ein Drittel aller Mitglieder des Aufsichtsrats zu ernennen. Darüber hinaus bestehen keine Satzungsbestimmungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie zur Änderung der Satzung hinausgehende Regelungen enthalten. 11.6. Sonstige Angaben Zum 31. Dezember 2020 hielt die FACC AG keine eigenen Aktien. Beschränkungen hinsichtlich der Stimmrechte der FACC-Aktien und deren Übertragung, auch aus Vereinbarungen zwischen Aktionären, sind FACC nicht bekannt. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen FACC und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots. In den Vereinbarungen betreffend das Schuldscheindarlehen aus dem Jahr 2019 und die Konsortialfinanzierung aus dem Jahr 2018 sind Change-of-Control-Klauseln enthalten. Die Darlehensgeber sind berechtigt zu kündigen, wenn •eine Person oder eine Gruppe von gemeinsam vorgehenden Personen die (direkte oder indirekte) Kontrolle über die Garantin (die FACC AG) erlangt, oder •die Garantin (die FACC AG) direkt oder indirekt nicht mehr zumindest 75% der Kapitalanteile oder der Stimmrechte am Darlehensnehmer (der FACC Operations GmbH) hält oder kontrolliert. 12. AUSBLICK 12.1. Globale Einflüsse und Trends Flugverkehrsaufkommen vor und nach Corona Wie eingangs erwähnt ist durch die Covid-19-Pandemie eine generelle Abschwächung des weltweiten Wirtschaftswachstums eingetreten. Besonders betroffen davon sind die Luftfahrtbranche, allen voran die Airline-Industrie, und damit verbunden auch das Flugzeugneugeschäft. Eine wesentliche Kennzahl in der Luftfahrtindustrie sind die konsumierten Passagierflugkilometer pro Jahr (Revenue Passenger Kilometers - RPK). Das Erreichen des RPK-Niveaus von 2019 wird aus heutiger Sicht nicht vor Mitte 2023 (optimistischer Ausblick) beziehungsweise Ende 2024 (vorsichtiger Ausblick) eintreffen. Weltweite Flugzeugflotte Die weitere Entwicklung rund um die Covid-19-Pandemie und die damit verbundene globale Entwicklung von Konsum, Tourismus und Industrie sind aus heutiger Sicht noch nicht vollständig bewertbar. Besonders eine längere Einschränkung der internationalen Reiseaktivitäten verhindert eine rasche Erholung des Flugaufkommens. Zum Jahresende 2020 waren bei den Airlines weltweit rund 22.500 Flugzeuge mit mehr als 100 Sitzplätzen gemeldet. Rund 9.000 davon waren jedoch aus Nachfragegründen geparkt. Eine stufenweise Erholung des Verkehrsaufkommens wird zuerst die Wiederindienststellung der geparkten Flugzeugflotte bedeuten. Ein stabil steigender Bedarf an neuen Flugzeugen stellt sich daher erst zeitverzögert ein. Krisenbedingt geht FACC davon aus, dass rund 1.800 der momentan geparkten 9.000 Flugzeuge nicht wieder in den aktiven Linienbetrieb zurückkehren werden (vorzeitige Ausflottung). Zukünftige Entwicklung einzelner Marktsegmente (Kurz- und Langstreckenflugzeuge, Business Jets) Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf einzelne Flugzeugmodelle sind unterschiedlich. Die aktuellen Einschränkungen im interkontinentalen Flugverkehr wirken sich dabei auf den Bedarf an großen Langstreckenflugzeugen am stärksten aus. So hat sich der Bedarf an Großraumflugzeugen 2020 halbiert. Die Bauraten dieser Flugzeuge bleiben aus heutiger Sicht auch weiterhin auf einem zwar stabilen, aber reduzierten Niveau. FACC erwartet hier eine nur langsame Erholung der Nachfrage. Eine vollständige Erholung in diesem Marktsegment dürfte nicht vor 2025 eintreten. Die Nachfrage an Kurzstreckenflugzeugen ist im Jahr 2020 ebenfalls um rund 30% zurückgegangen. Aufgrund der raschen Erholung einzelner Märkte, allen voran Asien und China, sollte sich dieser Markt ab der zweiten Jahreshälfte 2021 erholen und könnte bei weiterhin guter Entwicklung des US-amerikanischen des europäischen Markts bis zum Jahresende 2023 das Vorkrisenniveau wieder erreichen. Der Bedarf an Business Jet-Flugzeugen war durch die Covid-19-Pandemie im Jahr 2020 kurzfristig um rund 20% reduziert. Dieses Marktsegment (es repräsentiert für FACC ca. 80 Mio. EUR Umsatz pro Jahr) sollte sich rasch erholen und im Verlauf des Jahres 2022 wieder das Niveau des Jahres 2019 erreichen Klimaziele und Auswirkungen auf die Luftfahrt Nachhaltige Mobilitätskonzepte verbunden mit der Notwendigkeit, die CO2-Emissionen zu reduzieren, rücken immer mehr in den Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. Besonders der individuelle Verkehr und die Luftfahrzeugbranche werden sich auf diese Trends einstellen und mit technologischen Innovationen zur Zielerreichung beitragen. In Summe lag der Anteil der Luftfahrtindustrie an den gesamten globalen CO2-Emissionen 2019 bei 2,7%. In den letzten 50 Jahren wurde dieser Wert somit halbiert, und das bei einer Vervierfachung des Passagieraufkommens im selben Zeitraum. Ziel der Luftfahrzeugindustrie ist es, den Anteil bis 2050 auf unter 1,5% weiter zu reduzieren. Neue Antriebssysteme, alternative Treibstoffe, konsequente Materialkreislaufwirtschaft bis hin zur Verwendung neuer Materialien und Technologien spielen dabei eine wesentliche Rolle. Auf Basis ihrer umfassenden und laufend erweiterten Leichtbaukompetenzen sowie innovativer neuer Ansätze im Hinblick auf die ökologischen Anforderungen künftiger Flugzeuggenerationen kann FACC dem Markt attraktive neue Lösungen zur Erreichung dieser Ziele anbieten. 12.2. FACC-Konzern Aufbauend auf den neuen Anforderungen des Luftfahrtmarkts hat FACC im Jahr 2020 ihre kurz- und mittelfristige Planung überarbeitet. Damit einhergehend wurden die strategische Ausrichtung des Konzerns neu bewertet und anhand der durchgeführten Analysen die FACC Roadmap 2030 entwickelt. Strategie 2030 Kernelement der FACC Roadmap 2030 ist und bleibt es innovative Leichtbaulösungen für die Aerospace-Industrie anzubieten. Dazu wird FACC ihre Kompetenzen weiter perfektionieren und auf dieser Basis bestehenden und neuen Kunden integrierte Gesamtsysteme anbieten. Zusätzliches Wachstum soll durch das Engagement in neu entstehenden Märkten wie der Urban Air Mobility (UAM) und dem stark wachsenden Raumfahrtsektor generiert werden. Sowohl im Kernsegment als auch in den neuen Märkten beansprucht FACC auf Grundlage ihrer globalen Entwicklungs- und Fertigungskompetenz auf höchstem Niveau die Position eines Tier-1-Partners. Wesentliche Projekte im Geschäftsjahr 2021 Die Absicherung der Finanzkraft und Liquidität sowie die Rückkehr zu einer nachhaltigen Ertragskraft stehen im Vordergrund. Wesentliche operative und strategische Maßnahmen wurden getroffen und werden mit hohem Fokus umgesetzt. •Der eingeschlagene Weg zur vertikalen Integration von Kernkompetenzen in das Fertigungsnetzwerk der FACC Standorte wird weiter intensiviert. Ziel ist es, den Wertstrom zu vereinfachen, die Material- bzw. die Zukaufkosten weiter zu senken und die Abhängigkeit von einzelnen Supply Chains zu reduzieren. Hierfür wurden bereits im Geschäftsjahr 2020 entsprechende Investitionen getätigt. Ein wesentlicher Meilenstein ist die Herstellung von metallischen Komponenten, die bisher zu 100 % zugekauft wurden. In einer hochautomatisierten Fertigungszelle wurde 2020 nun die Fertigung von Aluminiumbeschlägen in Eigenproduktion gestartet. Das bereits im Haus gefertigte Volumen wird im Geschäftsjahr 2021 weiter ausgebaut und erhöht. •Der Kompetenzaufbau im Bereich von hochqualitativen Flugzeugeinrichtungen schreitet ebenfalls planmäßig voran. Neben Investitionen im Fertigungsumfeld wurden neue Materialien und Prozesse entwickelt, zugelassen und patentiert. Der Fertigungsstart erfolgte im vierten Quartal 2020. 2021 wird nun die kontinuierliche Erhöhung des Fertigungsvolumens vorangetrieben. •Die Reduktion der Materialkosten durch die Konsolidierung der bestehenden Supply Chains befindet sich in Umsetzung. Ziel ist es hier, die Auslastung bei strategischen Partnern durch Mengeneffekte nachhaltig zu stärken und gleichzeitig die direkten Materialzukaufkosten sowie die internen Administrationskosten zu senken. •Mit Jahresbeginn 2021 wurde ein Inventarreduktionsprogramm im Ausmaß von 40 Mio. EUR gestartet. Ziel ist es , die Bestände von FACC über alle Unternehmensbereiche hinweg (SOP, Planung, Einkauf und Beschaffung, Logistikwege intern und extern, Konsignationslager u.v.m) bis Ende 2021 zu reduzieren. Dadurch wird derzeit gebundenes Kapital freigemacht und steht zur Finanzierung neuer Produkte und zur Erhöhung von Marktanteilen im Kerngeschäft zur Verfügung. •Zur Erhöhung der bei FACC installierten Kapazitäten wird die Rückverlagerung der Erzeugung einzelner Composite-Produkte aus Supply Chains in die Eigenfertigung im Verlauf des Geschäftsjahres 2021 abgeschlossen. Ziel ist es, die interne Fertigung bis Herbst 2021 in Schritten auf 100% zu erhöhen. Diese Aktivitäten erhöhen zwar nicht den Konzernumsatz, optimieren jedoch die Auslastung der Fertigungsstandorte von FACC. •Die Erhöhung der generellen Fertigungseffizienz durch Lernkurven- und Produktionstaktungseffekte sowie durch die Nutzung von Automatisierungspotenzialen wird unverändert weitergeführt. •Bereits im vierten Quartal 2020 hat FACC ihre administrativen und operativen Abläufe und damit verbunden ihre Organisation insgesamt verschlankt. Die daraus resultierende Fixkostenreduktion wird sich ab dem zweiten Quartal 2021 positiv auf die Kostenstruktur des Konzerns auswirken. •Die bereits angekündigte Investition in den neuen Standort in Kroatien wird im Verlauf des Jahres 2021 in deutlich reduziertem Umfang gestartet. Der Produktionsbeginn ist für das Jahr 2022 geplant. •Die Umsetzung der in den Jahren 2019 und 2020 gewonnenen Neuaufträge bildet einen weiteren essenziellen Tätigkeitsschwerpunkt für das Jahr 2021. Diese Projekte sollen im Geschäftsjahr 2022 erste Produktionsumsätze erzielen. •Klar im Fokus steht im Geschäftsjahr 2021 auch die Akquisition von zusätzlichem Neugeschäft in den drei Kernsegmenten (Aerostructures, Engines & Nacelles sowie Cabin Interiors). •Alle Innovationsprojekte im F&E-Bereich werden auch im Geschäftsjahr 2021 vorangetrieben. Unter anderem konzentriert sich FACC hier auf die Erforschung neuer Materialien und Fertigungsprozesse, die Entwicklung von virenfreien Oberflächen sowie den zukünftigen Einsatz von biologischen Werkstoffen als Ersatz für petrochemische Produkte. Ausblick auf Umsatz und Ertragskraft Unter der Annahme, dass es im Verlauf des Geschäftsjahres 2021 zu einer Stabilisierung der Luftfahrtindustrie kommt und auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen zu den für FACC wesentlichen Flugzeugprogrammen sowie der kurz- und mittelfristigen Bauraten beträgt die Umsatzerwartung für das Geschäftsjahr 2021 rund 500 Mio. EUR. Aufgrund der erwarteten Umsatzentwicklung sowie von bereits eingeleiteten und zusätzlich eingeplanten Kostenreduktionsmaßnahmen erwartet das Management von FACC auf Jahressicht 2021 ein ausgeglichenes EBIT. Dabei dürften insbesondere umsatzschwache Monate das Ergebnis stärker belasten, sodass ein stabil positives Ergebnis erst im Q4 2021 zu erwarten ist. ‎ Ried im Innkreis, am 8. März 2021 Robert Machtlinger e. h. Vorsitzender des Vorstands Andreas Ockel e. h. Mitglied des Vorstands Aleš Stárek e. h. Mitglied des Vorstands Yongsheng Wang e. h. Mitglied des Vorstands

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