Annual / Quarterly Financial Statement • Apr 30, 2021
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Download Source File2020 JAHRESABSCHLUSS DER RATH AKTIENGESELLSCHAFT www.rath-group.com Impressum EIGENTÜMER, HERAUSGEBER UND VERLEGER: RATH AKTIENGESELLSCHAFT, WALFISCHGASSE 14, A-1015 WIEN IR- UND COMPLIANCE-VERANTWORTLICHER: ANDREAS PFNEISZL WEB: WWW. RATH-GROUP.COM MAIL: [email protected] SATZ- UND DRUCKFEHLER VORBEHALTEN DIE GEWÄHLTE MÄNNLICHE FORM DES TEXTES BEZIEHT WEIBLICHE PERSONEN GLEICHERMASSEN MIT EIN. AUF KONSEQUENTE DOPPELBEZEICHNUNG WURDE AUFGRUND BESSERER LESBARKEIT VERZICHTET. Lagebericht 4 Bilanz 10 Gewinn- und Verlustrechnung 12 Beteiligungen 13 Anhang 14 Anlagenspiegel 26 Bestätigungsvermerk 28 Bericht des Aufsichtsrats 36 Erklärung aller gesetzlichen Vertreter 38 INHALT 2020 JAHRES- ABSCHLUSS DER RATH AKTIENGESELLSCHAFT JAHRESABSCHLUSS – RATH AKTIENGESELLSCHAFT 4 | LAGEBERICHT LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020 Geschäft und Rahmenbedingungen Die RATH Aktiengesellschaft (im Folgenden „RATH AG“) ist ein an der Wiener Börse im amtlichen Handel (Standard Market Auction) notiertes Unternehmen. Es fungiert als Holdinggesellschaft der RATH Gruppe und beschäftigt sich im Wesentlichen mit der zentralen Steuerung des Berichtswesens der einzelnen Tochtergesellschaften, der strategischen Weiterentwicklung unseres Produktportfolios, der Anwendungslösungen sowie unserer Absatzmärkte. Des Weiteren fällt die Finanzierung der gesamten RATH Gruppe in den Verantwortungsbereich der Gesellschaft. Zweigniederlassungen oder Betriebsstätten bestehen keine. Die RATH AG finanziert v.a. über eine strukturierte Finanzierung aus Schuldscheindarlehen die RATH Gruppe. Zum 31.Dezember 2020 hält die Gesellschaft wie im Vorjahr keine derivativen Finanzinstrumente. GESCHÄFTSVERLAUF Umsatzentwicklung und Ertragslage Die angeführten Umsatzerlöse i.H.v. 5.360TEUR (Vorjahr: 5.439TEUR) stammen aus den Lizenz- und Konzernverrechnungen für Leistungen der Ressorts Marketing, F&E, Finanzwesen und Controlling, IT sowie Prozessmanagement. Die Personalaufwendungen i.H.v. 2.536TEUR (Vorjahr: 3.462TEUR) verringerten sich um 926TEUR. Im Wesentlichen stammt die Verringerung aus dem Aussetzen von Bonuszahlungen für das Geschäftsjahr, Effekten aus Kurzarbeit sowie dem Wegfall eines Sondereffekts aus der Beendigung des Arbeits- verhältnisses eines Vorstandsmitglieds im Vorjahr. Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen bei 5.225TEUR (Vorjahr: 3.301TEUR). Sie beinhalten im Wesentlichen Fremdwährungsverluste i.H.v. 2.644TEUR (Vorjahr: 249TEUR), Aufwendungen für Marketing i.H.v. 621TEUR (Vorjahr: 640TEUR), EDV-Aufwendungen i.H.v. 402TEUR (Vorjahr: 427TEUR), Aufwendungen für Beratung i.H.v. 381TEUR (Vorjahr: 499TEUR) und Aufwendungen für Leistungen von Konzerntochtergesellschaften i.H.v. 400TEUR (Vorjahr: 438TEUR). Der Anstieg beruht im Wesentlichen auf den Fremdwährungsverlusten, die vor allem aus Darlehen an Konzernunternehmen in USD resultieren. Das Betriebsergebnis liegt bei -2.226TEUR (Vorjahr: -486TEUR) und wurde durch Wechselkurs- veränderungen i.H.v. 2.611TEUR negativ (Vorjahr: 285TEUR positiv) beeinflusst. Im Geschäftsjahr wurden Dividendenerträge i.H.v. 500TEUR (Vorjahr: 2.200TEUR) von Tochtergesellschaf- ten an die Gesellschaft erfasst. Das Finanzergebnis ohne Dividendenerträge/Zuschreibungen/Abschreibun- gen von Tochtergesellschaften belief sich auf 172TEUR (Vorjahr: 256TEUR). Die Gesellschaft schließt ihre Bücher mit einem Jahresfehlbetrag i.H.v. 1.189TEUR (Vorjahr: Jahresüberschuss i.H.v. 1.579TEUR). LAGEBERICHT JAHRESABSCHLUSS – RATH AKTIENGESELLSCHAFT LAGEBERICHT | 5 Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme der RATH AG verringerte sich von 65.621 TEUR auf 63.504 TEUR. Ein wesentlicher Grund dafür ist die Verringerung der Stände an Ausleihungen an verbundene Unternehmen aufgrund von Wechsel- kursänderungen und Tilgungen im abgelaufenen Geschäftsjahr. Überdies wurde im Geschäftsjahr ein Darlehen i.H.v. 2.000TEUR vollständig getilgt. Das Anlagevermögen verringerte sich im Bereich der Sach - anlagen zu Buchwerten um 14TEUR (Vorjahr: 74TEUR). Die Eigenkapitalquote beträgt 38 % (Vorjahr: 39 %). Der operative Cashflow, ermittelt entsprechend AFRAC-Stellungnahme 36 „Geldflussrechnung (UGB)“ (Juni 2020), beträgt für das Geschäftsjahr 1.083TEUR (Vorjahr: -2.361TEUR) und resultiert v.a. aus einem gegenüber dem Vorjahr wesentlich geringeren Working Capital. Der Anstieg beim Cashflow aus Investiti- onstätigkeit auf 2.449 TEUR (Vorjahr: -9.319 TEUR) ist dem Wegfall von Einmaleffekten aus einem Unternehmens erwerb im Vorjahr geschuldet. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf -2.620TEUR (Vorjahr: -4.163 TEUR). Der Anstieg resultiert vor allem aus dem, durch die COVID-19- Pandemie bedingten, Verzicht auf eine Ausschüttung im aktuellen Geschäftsjahr. Aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie ausgelösten wirtschaftlichen Unsicherheiten und Folgen wurde im Vorjahr beschlossen, trotz hervorragender Vermögens-, Finanz- und Ertragslage keine Dividende auszuschütten, um durch den Vortrag auf neue Rechnung die Liquidität des Unternehmens zu stärken. Für das aktuelle Jahr wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn eine Dividende von EUR 0,33 je Aktie, das sind in Summe 500TEUR auszuschütten, und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Der Börsenkurs veränderte sich im abgelaufenen Jahr von 27,80 EUR am 31.Dezember2019 auf 23,0EUR am 31.Dezember2020. Die Börsenkapitalisierung beträgt somit zum Jahresende 34.500TEUR (Vorjahr: 41.700TEUR). PROGNOSEBERICHT Als Holdinggesellschaft hängt die Performance der Gesellschaft von den Umsätzen der Tochtergesell- schaften und den ihnen verrechenbaren Leistungen ab. Die COVID-19-Pandemie führte zum Stillstand eines Großteils der industriellen Tätigkeit in vielen Ländern – darunter wesentlichen Absatz- und Beschaffungs- märkten der RATH Gruppe. Die Erholung der Weltkonjunktur ist nach wie vor anfällig für Rückschläge durch wieder stark steigende Infektionszahlen, Rückschläge in der Impfstoffproduktion und Pleitewellen. Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet mit einem Anstieg der Weltwirtschaftsleistung um 5,5 % für 2021 und mit einem Wachstum i.H.v. 4,2 % im Jahr 2022. Die Wirtschaftsleistung der gesamten Eurozone soll für 2021 um 4,2 % wachsen. Für Deutschland wird dabei ein Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 3,5 % und für die USA ein Anstieg i.H.v. 5,1 % prognostiziert. Für Österreich wird vom Österreichischen Institutes für Wirtschaftsforschung (WIFO) ein Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Jahr 2021 um 4,5 % erwartet. Nach einem herausfordernden Jahr 2020 zeichnet sich für die RATH Gruppe derzeit eine Rückkehr zur bisherigen Umsatz- und Ertragskraft ab, die sich vor allem in einer sich stark verbesserten Auftragslage manifestiert. Die RATH Gruppe hält nach wie vor an ihrem Wachstumsziel fest. Um dieses zu erreichen wird LAGEBERICHT JAHRESABSCHLUSS – RATH AKTIENGESELLSCHAFT 6 | LAGEBERICHT auch, parallel zu organischem Wachstum, anorganisches Wachstum forciert. Ansatzpunkte dabei sind die Erweiterung unserer Produktpalette sowie die Erschließung zusätzlicher Absatzmärkte. Unternehmens- intern wird die RATH Gruppe weiterhin ein starkes Augenmerk auf Kostendisziplin, Effizienzsteigerung und Innovation setzen. RISIKOBERICHT Das interne Kontrollsystem (IKS) wird über ein ganzheitliches Prozessmanagement sichergestellt. Dort sind Unterschriftenordnungen auf Basis eines Vier-Augen-Prinzips sowie auch Trennungen von kritischen Funktionen in allen Bereichen des Unternehmens definiert. Das Risikomanagementsystem stellt sicher, dass Risiken regelmäßig analysiert und bewertet werden. Nur so ist sichergestellt, dass diese frühzeitig erkannt und im Eintrittsfall rasch Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können. Besondere Risiken können durch die Finanzierungsfunktion der Holdinggesellschaft entstehen. Dazu werden laufend die Wechselkurse und die Zinsentwicklung überwacht. FORSCHUNGSBERICHT Die RATH AG nimmt eine zentrale Funktion im Bereich der F&E wahr. Hier werden die einzelnen Projekte geplant, koordiniert und bei der Umsetzung begleitet. Von der RATH AG werden auch Prüfgeräte für gruppenweite Aktivitäten zur Verfügung gestellt. WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLLSYSTEMS Das interne Kontrollsystem (IKS) definiert alle Prozesse zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit und Ordnungs- mäßigkeit der Rechnungslegung. Es verringert die Fehleranfälligkeit von Transaktionen, schützt das Vermögen vor Verlusten durch Schäden und Betrug und gewährleistet die Übereinstimmung der Unternehmens abläufe mit der Satzung und den geltenden Gesetzen. Das Kontrollumfeld des Rechnungs- legungsprozesses ist durch eine klare Aufbau- und Ablauforganisation gekennzeichnet, wobei den einzelnen Funktionen eindeutig Personen (z.B. in Finanz-/Rechnungswesen und Controlling) zugeordnet sind. Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Mitarbeiter erfüllen die fachlichen Voraussetzungen. Im Rechnungswesen kommt SAP zum Einsatz. Die Geschäftsordnung verweist u.a. auf die zwingende Einhaltung der Bestimmungen im Managementhandbuch und definiert eine Liste von Geschäftsfällen, welche einer Zustimmung der Unternehmensleitung bedürfen. Das Managementhandbuch der RATH AG beinhaltet u. a. die für den Rechnungslegungsprozess notwendigen Informationen und Bestimmungen, wie die Reporting- Richtlinien, Bilanzierungs- und Bewertungsregeln oder die IT-Richtlinien. Ein standardisiertes monatliches Managementberichtswesen umfasst sämtliche in der RATH Gruppe konsolidierten Einzelgesellschaften. Der Aufsichtsrat der RATH AG informiert sich regelmäßig in seinen Sitzungen über das interne Kontrollsystem. Der Prüfungsausschuss hat die Aufgabe, die Wirksamkeit des Kontrollsystems zu überwachen. LAGEBERICHT JAHRESABSCHLUSS – RATH AKTIENGESELLSCHAFT LAGEBERICHT | 7 CORPORATE SOCIAL RESPONSIBILITY Aufsichtsrat und Management der RATH Gruppe legen großen Wert auf eine nachhaltige Unternehmens- führung. Die strategische Entscheidungsfindung sowie die operative Führung werden dementsprechend gleichermaßen von ökologischen, ökonomischen und sozialen Faktoren beeinflusst. Zu den wichtigsten gruppenübergreifenden Nachhaltigkeitsstrategien zählen die RATH Marken- und Produktentwicklungs- strategie, Innovationen und Produktionsverfahren zur Optimierung von Ökonomie und Ökologie im Herstellungsprozess wie auch im Produkt. Die Erfassung von wichtigen Basisdaten der Konzernunterneh- men wurde im Geschäftsjahr 2020 fortgesetzt. Unsere Kollegen sind der wichtigste Schlüssel für die weitere positive, nachhaltige Entwicklung unseres Unternehmenserfolges. Ein offener, wertschätzender Umgang mit Kollegen in allen Bereichen über die Funktionsebenen hinaus ist das Fundament unseres Unternehmens. Im Geschäftsjahr2020 wurden in der RATH AG durchschnittlich 24(Vorjahr:24) Angestellte beschäftigt. Der Anteil der Frauen an der Belegschaft der RATH AG beträgt rund 56% (Vorjahr: 57%), der Anteil im Aufsichtsrat liegt bei 20 % (Vorjahr: 20%). ANGABEN GEMÄSS § 243A UGB Die Zusammensetzung des Kapitals ist im Anhang näher erläutert. In der Satzung gibt es keine Beschränkungen hinsichtlich der Ausübung der Stimmrechte der RATH AG. Bezüglich der Übertragung von Stimmrechten sind der Gesellschaft keine Beschränkungen bekannt. In der RATH AG gibt es keine Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Bezüglich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung der Gesellschaft sowie der Befugnisse der Mitglieder des Vorstands, insbesondere ihrer Möglichkeit zur Ausgabe bzw. zum Rückkauf von Aktien, gibt es keine vom Gesetz abweichenden Regelungen. Eigene Aktien besitzt die Gesellschaft zum Bilanzstichtag wie auch zum Vorjahresbilanzstichtag nicht. Im Falle eines Kontroll wechsels gibt es keine Vereinbarungen, die wirksam werden. Im Falle eines öffentlichen Übernahme angebotes sind keine Entschädigungsleistungen vereinbart. STAND 31. 12. 2020 AKTIONÄRSSTRUKTUR ‹ 66,7 % RATH Holding GmbH 18,8 % Rath Familienmitglieder 14,5 % Streubesitz LAGEBERICHT WIEN, 26.APRIL2021 DER VORSTAND Andreas Pfneiszl e. h. Vorstandsmitglied DI Ingo Gruber e. h. Vorstandsmitglied JAHRESABSCHLUSS RATH AG 2020 10 | BILANZ BILANZ 31. 12. 2020 EUR 31. 12. 2019 TEUR AKTIVA A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen 109.257 79 II. Sachanlagen 1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 207.426 243 2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 21.800 0 229.226 243 III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 20.639.559 20.640 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 30.630.755 33.743 3. Wertpapiere des Anlagevermögens 596.526 0 51.866.840 54.383 52.205.323 54.705 B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen davon aus Dividenen 2.499.900 EUR; Vorjahr: 4.200 TEUR davon mit RLZ > 1 Jahr 0 EUR; Vorjahr: 0 TEUR 8.986.740 9.732 2. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände davon mit RLZ > 1 Jahr 0 EUR; Vorjahr: 0 TEUR 44.994 15 9.031.735 9.748 II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 1.533.826 621 10.565.561 10.369 C. Rechnungsabgrenzungsposten Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten 37.819 48 D. aktive latente Steuern Aktive latente Steuern 695.286 499 63.503.988 65.621 JAHRESABSCHLUSS – RATH AKTIENGESELLSCHAFT BILANZ 31. 12. 2020 EUR 31. 12. 2019 TEUR PASSIVA A. Eigenkapital I. Eingefordertes, einbezahltes, gezeichnetes Grundkapital 10.905.000 10.905 II. Kapitalrücklagen Gebundene 1.118.067 1.118 III. Gewinnrücklagen Andere Rücklagen (freie Rücklagen) 2.972.839 2.973 IV. Bilanzgewinn davon Gewinnvortrag 10.419.706 EUR; Vorjahr: 8.841 TEUR 9.230.581 10.420 24.226.487 25.416 B. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Abfertigungen 33.571 32 2. Rückstellungen für Pensionen 2.005.759 2.131 3. Rückstellungen für Steuern 0 173 4. Sonstige Rückstellungen 200.766 429 2.240.096 2.765 C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten davon mit RLZ < 1 Jahr 0 EUR; Vorjahr: 2.000 TEUR davon mit RLZ > 1 Jahr 0 EUR; Vorjahr: 0 TEUR 0 2.000 2. Schuldscheindarlehen davon mit RLZ < 1 Jahr 168.354 EUR; Vorjahr: 165 TEUR davon mit RLZ > 1 Jahr 35.000.000 EUR; Vorjahr: 35.000 TEUR 35.168.354 35.165 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen davon mit RLZ < 1 Jahr 232.954 EUR; Vorjahr: 161 TEUR davon mit RLZ > 1 Jahr 0 EUR; Vorjahr: 0 TEUR 232.954 161 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen davon mit RLZ < 1 Jahr 870.947 EUR; Vorjahr: 0 TEUR davon mit RLZ > 1 Jahr 0 EUR; Vorjahr: 0 TEUR 870.947 0 5. sonstige Verbindlichkeiten davon aus Steuern 428.829 EUR; Vorjahr: 54 TEUR davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 327.022 EUR; Vorjahr: 44 TEUR davon mit RLZ < 1 Jahr 765.150 EUR; Vorjahr: 115 TEUR davon mit RLZ > 1 Jahr 0 EUR; Vorjahr: 0 TEUR 765.150 115 37.037.405 37.441 63.503.988 65.621 JAHRESABSCHLUSS – RATH AKTIENGESELLSCHAFT BILANZ | 11 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 2020 EUR 2019 EUR 1. Umsatzerlöse 5.360.405 5.439 2. Übrige sonstige betriebliche Erträge 379.411 995 5.739.816 6.434 3. Personalaufwand a) Gehälter -1.936.945 -2.761 b) soziale Aufwendungen -599.057 -701 davon Aufwendungen für Altersvorsorge -74.604 EUR; Vorjahr: -133 TEUR davon Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen -46.052 EUR; Vorjahr: -46 TEUR davon Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge -476.439 EUR; Vorjahr: -516 TEUR -2.536.002 -3.462 4. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -181.048 -135 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen -5.248.361 -3.323 davon Steuern soweit sie nicht unter Z 15 fallen -23.134 EUR; Vorjahr: -22 TEUR 6. Zwischensumme aus Z 1 bis 5 -2.225.594 -486 7. Erträge aus Beteiligungen 499.900 2.200 davon aus verbundenen Unternehmen 499.900 EUR; Vorjahr: 2.200 TEUR 8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 804.767 885 davon aus verbundenen Unternehmen 794.622 EUR; Vorjahr: 880 TEUR 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 15 1 10. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens 0 35 11. Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen 0 -108 davon Wertberichtigungen von Beteiligungen 0 EUR; Vorjahr: -108 TEUR 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -633.016 -666 13. Zwischensumme aus Z 7 bis 12 671.667 2.348 14. Ergebnis vor Steuern -1.553.928 1.862 15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag davon aus latenten Steuern 195.970 EUR; Vorjahr: -490 TEUR 364.803 -283 davon aus Steuerumlageverrechnung 101.833 EUR; Vorjahr: 374 TEUR 16. Ergebnis nach Steuern = Jahresfehlbetrag/-überschuss -1.189.125 1.579 17. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 10.419.706 8.841 18. Bilanzgewinn 9.230.581 10.420 JAHRESABSCHLUSS – RATH AKTIENGESELLSCHAFT 12 | GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG BETEILIGUNGEN UNTERNEHMENSNAME UND -SITZ BETEILIGUNG % EIGENKAPITAL ZUM 31.12.2020 EUR JAHRESERGEBNIS 2020 EUR RATH GMBH, MEISSEN, DEUTSCHLAND 100,00% 26.085.523 -340.132 VORJAHR 100,00% 26.425.654 1.970.083 RATH HUNGARIA KFT., BUDAPEST, UNGARN 100,00% 2.916.349 -526.969 VORJAHR 100,00% 3.769.721 -313.445 RATH INC., NEWARK, DE, USA 100,00% 64.057 -713.352 VORJAHR 100,00% 816.036 -208.449 CHAMOTTEWAREN– UND THONÖFENFABRIK AUG. RATH JUN. GMBH, KRUMMNUSSBAUM, ÖSTERREICH 99,98% 13.007.530 677.284 VORJAHR 99,98% 12.330.247 1.633.200 RATH ŽÁROTECHNIKA SPOL. S R.O, DVŮR KRÁLOVÉ NAD LABEM, TSCHECHISCHE REPUBLIK 100,00% 1.457.109 27.646 VORJAHR 100,00% 1.476.507 10.527 RATH POLSKA SP. Z O.O., DABROWA GORNICZA, POLEN 100,00% 104.316 -19.953 VORJAHR 100,00% 132.568 -5.446 RATH UKRAJINA TOW, DNIPRO, UKRAINE 100,00% 180.595 -17.715 VORJAHR 100,00% 250.530 4.005 RATH GROUP S. DE R.L. DE C.V., GUADALUPE, MEXIKO 100,00% -223.282 -88.871 VORJAHR 100,00% -149.914 -13.018 RATH BUSINESS SERVICES GMBH (VORMALS RATH FILTRATION GMBH), WIEN, ÖSTERREICH 100,00% 308.726 92.918 VORJAHR 100,00% 415.808 252.702 * gemäß vorläufigem lokalem Abschluss JAHRESABSCHLUSS – RATH AKTIENGESELLSCHAFT KONZERNBEZIEHUNGEN | 13 JAHRESABSCHLUSS – RATH AKTIENGESELLSCHAFT 14 | ANHANG ANHANG A. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN 1. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE Der Jahresabschluss in der geltenden Fassung wurde unter Beachtung des UGB und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Die Gesellschaft ist als große Kapitalgesellschaft gemäß § 221 UGB einzustufen. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Die bisherigen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die RATH Aktiengesellschaft („RATH AG“) stellt als Konzernmutter den Konzernabschluss für den kleinsten sowie größten Kreis von Unternehmen auf, der beim Firmenbuchgericht Wien mit der Nr.FN83203h veröffentlicht wird. Die rechtlichen Beziehungen zu den verbundenen Unternehmen zum Bilanzstichtag können der Beilage 2 zum Anhang entnommen werden. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurden der Grundsatz der Einzelbewertung und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohende Verluste wurden berücksichtigt. Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich gelagerten Sachverhalten vorhanden sind, hat das Unternehmen diese bei den Schätzungen berücksichtigt. 2. ANLAGEVERMÖGEN a) Immaterielle Vermögensgegenstände Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet, die um die planmäßigen Abschreibungen vermindert sind. Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen. Folgende Nutzungsdauer wird der planmäßigen Abschreibung zugrunde gelegt: Von den Zugängen in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres wird die volle Jahresabschreibung, von den Zugängen in der zweiten Hälfte die halbe Jahresabschreibung verrechnet. Geringwertige Vermögensgegenstände (Einzelanschaffungswert bis 800 EUR; Vorjahr: 400 EUR) werden im Zugangsjahr aktiviert und sofort abgeschrie- ben. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind. Im Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen. › IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE JAHRE Software und Lizenzen 3-4 JAHRESABSCHLUSS – RATH AKTIENGESELLSCHAFT ANHANG | 15 ANHANG b) Sachanlagevermögen Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden unter Zugrundelegung folgender Abschreibungssätze vorgenommen: Von den Zugängen in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres wird die volle Jahresabschreibung, von den Zugängen in der zweiten Hälfte die halbe Jahresabschreibung verrechnet. Geringwertige Vermögens- gegenstände (Einzelanschaffungswert bis 800 EUR; Vorjahr: 400 EUR) werden im Zugangsjahr aktiviert und sofort abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind. Im Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen. Investitionszuschüsse werden direkt von den Anschaffungs- und Herstel- lungskosten abgesetzt. c) Finanzanlagen Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten, gegebenen- falls vermindert um Abschreibungen zur Berücksichtigung von Wertminderungen, bewertet. Liegen Anzeichen für einen dauerhaft wesentlich gesunkenen beizulegenden Wert vor, erfolgt eine Bewertung der Beteiligungen. Sofern die Buchwerte der Anteile nicht ausreichend durch anteiliges Eigenkapital der Tochterunter- nehmen gedeckt sind, wird eine Bewertung auf Basis diskontierter Netto-Zahlungsmittelüberschüsse durchgeführt. Dabei müssen vor allem in Bezug auf künftige Zahlungsmittelüberschüsse Schätzungen unter Unsicherheit vorgenommen werden. Eine Änderung der gesamtwirtschaftlichen, der Branchen- oder der Unternehmenssituation in der Zukunft kann zu einer Reduktion bzw. Erhöhung der geplanten Zahlungsmittelüberschüsse und somit zu Wertminderungen bzw. Wertaufholungen führen. Den Bewertungen wird auf Basis der voraussichtlichen Entwicklung ein kapitalwertorientiertes Verfahren zugrunde gelegt, bei dem die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital = WACC) verwendet werden. Diese entsprechen der durchschnittlichen gewichteten Verzinsung von Eigen- und Fremdkapital. Bei der Gewichtung von Eigen- und Fremdkapital- verzinsung wird auf die Kapitalstruktur der jeweiligen Beteiligung abgestellt. Vor dem Hintergrund des derzeit volatilen Finanzmarktumfelds stellt die Entwicklung der Kapitalkosten eine Unsicherheit dar und wird laufend beobachtet. Ausleihungen und Wertpapiere des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten bilanziert, gegebe- nenfalls vermindert um Abschreibungen zur Berücksichtigung von Wertminderungen. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind. Im Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen. JAHRE SACHANLAGEVERMÖGEN ‹ 3-10 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung JAHRESABSCHLUSS – RATH AKTIENGESELLSCHAFT Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn der zum Abschlussstichtag beizulegende Wert niedriger ist als der Buchwert. Im Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Beteiligungen i.H.v. 0 EUR (Vorjahr: 108 TEUR) vorgenommen. Diese betreffen mit 0 EUR (Vorjahr: 72 TEUR) die Beteiligung an RATH Polska Sp. z o.o., Dabrowa Gornicza, Polen und mit 0 EUR (Vorjahr: 36 TEUR) die Beteiligung an RATH Group S. de R.L. de C.V., Guadalupe, Mexiko. d) Zuschreibungen zum Anlagevermögen Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt maximal auf den Nettobuchwert, der sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt. Im Geschäftsjahr wurden keine Zuschreibungen vorgenommen (Vorjahr: 0 TEUR). 3. KASSENBESTAND, GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN Die auf Fremdwährung lautenden Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Kurs zum Bilanzstichtag bilanziert. 4. FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet, soweit nicht im Fall erkennbarer Einzelrisiken der niedrigere beizulegende Wert angesetzt wird. 5. AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 6. AKTIVE LATENTE STEUERN Aktive latente Steuern werden auf Differenzen, die zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, angesetzt. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit dem Steuersatz von 25% (Vorjahr: 25%) ohne Berücksichtigung einer Abzinsung. Darüber hinaus werden aktive latente Steuern für bestehende steuerliche Verlustvorträge in jenem Ausmaß gebildet, als ausreichende passive latente Steuern vorhanden sind, oder darüber hinaus überzeugende substantielle Hinweise vorliegen, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Nutzung dieser Verlustvorträge in Zukunft zur Verfügung stehen wird. Als substanzielle Hinweise werden 16 | ANHANG ANHANG JAHRESABSCHLUSS – RATH AKTIENGESELLSCHAFT ANHANG | 17 neben einer entsprechenden Steuerplanung auch die konstant positiven Ergebnisse der vergangenen Perioden herangezogen. Eine Saldierung der aktiven latenten Steuern mit passiven latenten Steuern wurde vorgenommen, da eine Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche mit den tatsächlichen Steuerschulden rechtlich möglich war. 7. RÜCKSTELLUNGEN a) Rückstellungen für Pensionen Die Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen erfolgt unter Anwendung der AFRAC-Stellungnahme 27 „Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches“ (Dezember 2020) nach versiche- rungsmathematischen Grundsätzen nach der Methode der laufenden Einmalprämien unter Verwendung der biometrischen Richttafeln AVÖ 2018-P und eines Rechnungszinssatzes von 0,32% (Vorjahr: 0,57%) und mit einem Pensionsantrittsalter nach AVÖ-2018-P. Der Berechnung wurde ein Pensionstrend von 1,6% (Vorjahr: 1,75%) sowie eine Fluktuation von 0% (Vorjahr: 0%) zugrunde gelegt. Der Ansammlungszeit- raum beginnt mit dem Zeitpunkt, ab dem die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erstmalig Leistungen aus der Zusage begründet, und reicht bis zu jenem Zeitpunkt, zu dem vollständige Unverfallbarkeit eintritt. Beim verwendeten Rechnungszinssatz handelt es sich um einen Stichtagszinssatz. Der Stichtagszinssatz ist jener Zinssatz, zu dem sich ein Unternehmen mit hochklassiger Bonitätseinstufung am Abschlussstich- tag der durchschnittlichen Restlaufzeit der Verpflichtungen im Wesentlichen entsprechendes Fremdkapital beschaffen kann. Die Zinsaufwendungen betreffend die Pensionsrückstellungen sowie die Auswirkungen aus einer Änderung des Zinssatzes werden im Personalaufwand erfasst. Der Dotierung der Rückstellung i.H.v. 74.604 EUR (Vorjahr: 133 TEUR), die in den Gehaltsaufwendungen enthalten ist, steht eine Auszahlung i.H.v. 199.644 EUR (Vorjahr: 200 TEUR) gegenüber, welche direkt gegen die Rückstellung aufgelöst wurde. b) Rückstellungen für Anwartschaften auf Abfertigungen Die Ermittlung der Rückstellungen für Abfertigungen erfolgt unter Anwendung der AFRAC-Stellungnahme 27 „Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches“ (Dezember 2020) nach anerkann- ten versicherungsmathematischen Grundsätzen nach der Methode der laufenden Einmalprämien unter Zugrundelegung der biometrischen Richttafeln AVÖ 2018-P mit einem Rechnungszinssatz von 0,91% (Vorjahr: 1,22%). Als Pensionsantrittsalter wird das ASVG-Pensionsalter mit den Übergangsbestimmungen des Budgetbegleitgesetzes 2003 angesetzt. Der Berechnung wurde ein Gehaltstrend von 1,5% (Vorjahr: 2%) und, unverändert zum Vorjahr, keine Fluktuation, zugrunde gelegt. Der Ansammlungszeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt, ab dem die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erstmalig Leistungen aus der Zusage begründet, und reicht bis zu jenem Zeitpunkt, zu dem vollständige Unverfallbarkeit eintritt. ANHANG JAHRESABSCHLUSS – RATH AKTIENGESELLSCHAFT 18 | ANHANG ANHANG Beim verwendeten Rechnungszinssatz handelt es sich um einen Stichtagszinssatz. Der Stichtagszinssatz ist jener Zinssatz, zu dem sich ein Unternehmen mit hochklassiger Bonitätseinstufung am Abschlussstich- tag der durchschnittlichen Restlaufzeit der Verpflichtungen im Wesentlichen entsprechendes Fremdkapital beschaffen kann. Die Zinsaufwendungen betreffend die Abfertigungsrückstellung sowie die Auswirkungen aus einer Änderung des Zinssatzes werden im betreffenden Personalaufwand erfasst. Die Veränderung i.H.v. 1.792 EUR (Vorjahr: 3 TEUR) ist somit in den Gehaltsaufwendungen enthalten. Im Geschäftsjahr gab es wie im Vorjahr keine Auszahlungen. c) Rückstellungen für Jubiläen Die Ermittlung der Vorsorge für Jubiläumszuwendungen erfolgt methodisch analog zu jenen für die Anwartschaften auf Abfertigungen mit einem Rechnungszinssatz von 1,17% (Vorjahr: 1,32%) und einem Pensionsantrittsalter gem. ASVG mit den Übergangsbestimmungen des Budgetbegleitgesetzes 2003. Der Berechnung wurde ein Gehaltstrend von 1,5% (Vorjahr: 2%) sowie eine Fluktuation von 15% (Vorjahr: 10%), zugrunde gelegt. Im Geschäftsjahr gab es wie im Vorjahr keine Auszahlungen. d) Übrige sonstige Rückstellungen In den übrigen sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe und dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung erforderlich sind. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der bestmöglich geschätzt wurde. 8. VERBINDLICHKEITEN Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Vorsicht angesetzt. 9. WÄHRUNGSUMRECHNUNG Die Fremdwährungsforderungen werden wie im Vorjahr mit dem Entstehungskurs oder dem niedrigeren Devisengeldkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Die Fremdwährungsverbindlichkeiten werden, wie im Vorjahr, mit dem Entstehungskurs oder dem höheren Devisenbriefkurs zum Bilanzstichtag bewertet. JAHRESABSCHLUSS – RATH AKTIENGESELLSCHAFT ANHANG | 19 ANHANG B. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER RATH AG ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel (Beilage 1 zum Anhang) dargestellt. Von den Ausleihungen ist ein Betrag von 3.828.816 EUR (Vorjahr: 3.059 TEUR) innerhalb des nächsten Jahres fällig. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Im Posten ‚Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände sind 32.979 EUR (Vorjahr: 15TEUR) aus Steu- erforderungen, davon 18.435 EUR (Vorjahr: 0 TEUR) aus Ertragsteuern, enthalten. In den sonstigen Forderun- gen sind keine wesentlichen Erträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden. In den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind neben Forderungen aus Konzernum- lage- und Lizenzverrechnung auch 2.499.900EUR (Vorjahr: 4.200TEUR) Forderungen aus Dividenden, 348.254EUR (Vorjahr: 640TEUR) Forderungen aus Zinsabgrenzungen sowie 101.833 EUR (Vorjahr: 374 TEUR) Forderungen aus Steuerumlagen ausgewiesen. 3. Aktive latente Steuern Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis des aktuellen Körperschaftsteuersatz von 25% (Vorjahr: 25%) gebildet. Dabei wurden latente Steuern auf steuerliche Gruppen-Verlustvorträge i.H.v. 2.012.992EUR (Vorjahr: 1.126TEUR) berücksichtigt, deren Verbrauch aufgrund der zukünftigen erwarteten Ertragslage in den Folgejahren wahrscheinlich ist. Der Ansatz von aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge ist gemäß § 198 Abs. 9 Satz 3 UGB gerechtfertigt. Die aktiven latenten Steuern i.H.v. 695.286EUR (Vorjahr: 499TEUR) zum Bilanzstichtag wurden für temporäre Differenzen zwischen dem steuerlichen und unternehmensrechtlichen Wertansatz für folgende Posten gebildet: 31. 12. 2019 IN TEUR 31. 12. 2020 IN EUR AKTIVE LATENTE STEUERN ‹ 16 10.857 Finanzanlagen 779 701.991 Langfristige Personalrückstellungen 76 55.303 Geldbeschaffungskosten 1.126 2.012.992 Verlustvorträge Gruppe – nach vorläufiger Steuerberechnung 2020 1.997 2.781.143 Betrag Gesamtdifferenzen 499 695.286 daraus resultierende latente Steuern per 31. 12. (25 %) JAHRESABSCHLUSS – RATH AKTIENGESELLSCHAFT 20 | ANHANG ANHANG Im aktuellen Geschäftsjahr wurde von der Möglichkeit des Verlustrücktrags gemäß § 26c Z 76 KStG iVm §124b Z 355 EStG Gebrauch gemacht und EUR 1.172.193 in der Veranlagung 2019 berücksichtigt. Dadurch reduzierte sich der im Rahmen der vorläufigen Steuerberechnung 2019 verrechnete Verlustvortrag um 886.548 EUR. 4. Eigenkapital Das eingeforderte und gezahlte Nennkapital beträgt wie im Vorjahr 10.905.000 EUR und setzt sich aus 1.500.000 Stückaktien zusammen. Aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie ausgelösten wirtschaftlichen Unsicherheiten und Folgen, wurde im Vorjahr beschlossen, trotz hervorragender Vermögens-, Finanz- und Ertragslage keine Dividende auszuschütten, um durch den Vortrag auf neue Rechnung die Liquidität des Unternehmens zu stärken. Für das aktuelle Jahr wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 9.230.581 EUR eine Dividende von EUR 0,33 je Aktie, das sind in Summe 500.000 EUR auszuschütten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Der Bilanzgewinn unterliegt keiner Ausschüttungssperre gemäß § 235 Abs. 2 UGB, da die jederzeit auflösbaren Rücklagen den Betrag der aktivierten latenten Steuern übersteigen. 5. Verbindlichkeiten Der Posten ‚sonstige Verbindlichkeiten‘ enthält 749.294EUR (Vorjahr: 94 TEUR) an Aufwendungen, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden. Die Veränderung bei den sonstigen Verbindlichkeiten ist auf die Inanspruchnahme von Covid-19 Erleichterungen zurückzuführen. Die Gesamtverbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren betragen zum Bilanzstichtag 0EUR (Vorjahr: 0TEUR). Es bestehen wie im Vorjahr keine Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten für die dingliche Sicherheiten bestellt wurden. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind laufende Verrechnungen mit den Konzerngesellschaften ausgewiesen. 6. Haftungsverhältnisse, Verpflichtungen aus der Nutzung von nicht in der Bilanz ausgewiesenen Sachanlagen a) Haftungsverhältnisse Die Gesellschaft hat wie im Vorjahr für die Chamottewaren- und Thonöfenfabrik Aug. RATH jun. GmbH, Krumm- nußbaum, eine Patronatserklärung an die Unicredit Bank Austria AG in Höhe von 1.000.000EUR abgegeben. Zum Abschlussstichtag bestehen Avale für Kunden der Tochtergesellschaft RATH Business Services GmbH (vormals RATH Filtration GmbH), Wien, i.H.v. 2.445EUR (Vorjahr: 3TEUR). JAHRESABSCHLUSS – RATH AKTIENGESELLSCHAFT ANHANG | 21 ANHANG Überdies bestehen Wechselwidmungs- und Bürgschaftserklärungen gegenüber den Tochtergesellschaf- ten RATH Business Services GmbH (vormals RATH Filtration GmbH), Wien, Chamottewaren- und Thon- öfenfabrik Aug. RATH jun. GmbH, Krummnußbaum, und RATH Sales GmbH & Co KG, Meißen, Deutsch- land, für deren etwaige Außenstände bei einem Kreditinstitut. Diese betragen zum Bilanzstichtag 3.017.197EUR (Vorjahr: 0TEUR). b) Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse bestehen aus Konzernumlage- und Lizenzverrechnungen. Die Schutzklausel gemäß §240 UGB wurde in Anspruch genommen. 2. Übrige sonstige betriebliche Erträge Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: Erträge aus der Weiterverrechnung an verbundene Unternehmen umfassen Aufwendungen, die von Tochterge- sellschaften zu tragen sind, jedoch bei der Gesellschaft angefallen sind bzw. die ihr in Rechnung gestellt wurden. 3. Personalaufwand Im Geschäftsjahr 2020 wurden durchschnittlich 24 (Vorjahr: 24) Angestellte beschäftigt. In den Aufwendungen für Abfertigungen sind Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen i.H.v. 34.260EUR (Vorjahr: 38TEUR) enthalten. 31. 12. 2019 TEUR 31. 12. 2020 EUR SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE ‹ 534 32.618 Erträge aus Fremdwährungsbewertung 443 249.568 Erträge aus der Weiterverrechnung an verbundene Unternehmen 0 96.306 Zuschüsse der öffentlichen Hand für Kurzarbeit 18 919 Übrige 995 379.411 DER FOLGENDEN FÜNF GESCHÄFTSJAHRE IN EUR DES FOLGENDEN GESCHÄFTSJAHRES IN EUR SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE ‹ 1.473.439 (Vorjahr 675 TEUR) 414.706 (Vorjahr 208 TEUR) Verpflichtung aus Miet- und Leasingverträgen JAHRESABSCHLUSS – RATH AKTIENGESELLSCHAFT 22 | ANHANG 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer sind im Konzernabschluss angeführt. 5. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Gesellschaft ist ein konsolidierungspflichtiges Mutterunternehmen im Sinne des §244 UGB. Im Jahr 2005 wurde ein Steuerumlagevertrag gem. § 9 Abs. 8 KStG 1988 (Gruppenträger RATH AG – Gruppen- mitglieder Chamottewaren- und Thonöfenfabrik Aug. RATH jun. GmbH, Krummnußbaum, und RATH Business Services GmbH (vormals RATH Filtration GmbH) Wien, seit 2016) zum Zweck der Gruppen- besteuerung abgeschlossen. Vom Gruppenträger werden an die Gruppenmitglieder die von diesen verursachten Körperschaftsteuerbeträge, ermittelt nach der Belastungsmethode, über Steuerumlagen belastet bzw. (im Verlustfall) gutgeschrieben. Im Falle eines positiven steuerlichen Ergebnisses ergibt sich die Steuerumlage unter Anwendung eines Steuersatzes von 25% bzw. 12,5% in Abhängigkeit davon, ob das positive steuerliche Ergebnis der Gruppenmitglieder im zusammengefassten positiven Ergebnis des Gruppenträgers Deckung findet, und im Falle eines negativen steuerlichen Ergebnisses unter der Anwendung eines Steuersatzes von 25%. Der Steueraufwand (-) bzw Steuerertrag (+) des Geschäftsjahres ergibt sich aus: › STEUERAUFWAND 2020 2020 EUR 2019 TEUR laufende Körperschaftsteuer 67.000 -162 Körperschaftsteuer aus Gruppenumlage 101.833 374 latenter Steuerertrag/-aufwand 195.969 -490 Steueraufwand aus Vorperioden 0 -6 364.803 -283 ANHANG › SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN 2020 EUR 2019 TEUR Marketing 620.855 640 Rechtsberatung und sonstige Beratung 381.522 499 Weiterverrechnete Aufwendungen von verbundenen Unternehmen 400.600 438 EDV-Aufwendungen 402.201 427 Reisekosten 51.886 295 Fremdwährungsverluste 2.644.033 249 Versicherungen 182.044 172 Miete und Leasing 147.417 118 Fortbildung 15.642 112 Übrige 379.027 351 5.225.226 3.301 JAHRESABSCHLUSS – RATH AKTIENGESELLSCHAFT ANHANG | 23 6. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Am 1. Januar 2021 (Eintragung ins Firmenbuch am 22. Januar 2021) wurde die Tochtergesellschaft RATH Filtration GmbH in RATH Business Services GmbH umbenannt. In die Gesellschaft wurden am 1. Januar 2021 insgesamt 13 Mitarbeiter übertragen. Im April 2021 ereilte uns die traurige Nachricht über das Ableben eines ehemalien Vorstandsorgans – Herrn Dkfm. Paul Rath. Zum 31. Dezember 2020 waren für diesen 571 TEUR als Pensionsrückstellung passiviert. Überdies sind nach dem Bilanzstichtag keine weiteren wesentlichen Ereignisse eingetreten. C. ORGANE DER GESELLSCHAFT Herr DI Ingo Gruber, geboren 1962, ist seit 1.Oktober2019 als Mitglied des Vorstandes für die Bereiche Produktion sowie Forschung & Entwicklung zuständig. Der Vorstandsvertrag weist eine Laufzeit bis 31.Dezember2022 auf. Sein Vorgänger, Herr DI Jörg Sitzenfrey, geboren 1976, war von 1.Januar2013 (Erstbestellung) bis zum 30.September2019 Mitglied des Vorstandes. Herr Andreas Pfneiszl, geboren 1969, ist seit 10.Juni2013 (Erstbestellung) als Mitglied des Vorstandes für die Bereiche Vertrieb, Finanzen, Personal sowie seit 1. Oktober 2019 für IT verantwortlich. Der Vorstandsvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.Dezember2025. Nachfolgend dargestellt sind die Gesamtvergütungen des Vorstandes, mit den jeweiligen fixen und variablen Anteilen: ANHANG 31. 12. 2019 TEUR 31. 12. 2020 EUR VORSTANDSVERGÜTUNGEN ‹ 215 217 fix Hr. Andreas Pfneiszl 10 10 Lebensversicherung 100 0 variabel 325 227 54 217 fix Hr. DI Ingo Gruber 3 10 Lebensversicherung 25 0 variabel 82 227 161 0 fix Hr. DI Jörg Sitzenfrey 588 0 Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 10 0 Lebensversicherung 0 0 variabel 759 0 1.166 454 Summe Vorstansdsvergütung JAHRESABSCHLUSS – RATH AKTIENGESELLSCHAFT 24 | ANHANG Ein Vorstandsmitglied hat bei Beendigung der Funktion und unter der Voraussetzung der gleichzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses Abfertigungsansprüche im Sinne des §23 des österreichischen Angestelltengesetzes, außer wenn die Beendigung auf einer gerechtfertigten Entlassung beruht. Hierzu sei erwähnt, dass die Altabfertigungsansprüche zum Zeitpunkt 31.Dezember2002 eingefroren wurden, die Ansprüche verändern sich nur noch durch Anpassung der Gehälter und betragen zum 31.Dezember2020 25TEUR (Vorjahr: 25 TEUR). An ehemalige Organe wurden Pensionszahlungen i.H.v. 199.644 EUR (Vorjahr: 200 TEUR) geleistet. Es wurden keine Vorschüsse oder Kredite an Organe der Gesellschaft gewährt. ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATS Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus fünf von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern, die sich durch eine hohe betriebswirtschaftliche und rechtliche Fachkenntnis, persönliche Qualifikation und langjährige Erfahrung auszeichnen. Alle Mitglieder sind österreichische Staatsbürger. Die Aufsichtsratsvergütungen (inklusive Sitzungsgelder) für das Geschäftsjahr 2020 betragen vorbehaltlich der Genehmigung durch die Hauptversammlung insgesamt 87.250EUR (Vorjahr: 85TEUR) und teilen sich wie folgt auf die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder auf: ANHANG › AUFSICHTSRATSMITGLIEDER GEB.-JAHR ERST- BESTELLUNG ENDE LAUFENDER FUNKTIONSPERIODE Mag. Stefan Ehrlich-Adám (Vorsitzender) › unabhängig 1964 25. 6. 2013 im Jahr 2023 WP Mag. Philipp Rath (Vorsitzender-Stv.) › abhängig 1966 17. 7. 2003 im Jahr 2023 Mag. Dieter Hermann › unabhängig 1966 25. 6. 2013 im Jahr 2023 Dr. Andreas Meier › unabhängig 1962 1. 6. 2016 im Jahr 2023 Mag. Dr. Ulla Reisch › unabhängig 1968 28. 5. 2018 im Jahr 2023 › AUFSICHTSRATSMITGLIEDER VERGÜTUNG (INKL. SITZUNGSGELDER) Mag. Stefan Ehrlich-Adám (Vorsitzender) 20.650 WP Mag. Philipp Rath (Vorsitzender-Stv.) 18.400 Dr. Andreas Meier 16.500 Mag. Dieter Hermann 15.850 Mag. Dr. Ulla Reisch 15.850 JAHRESABSCHLUSS – RATH AKTIENGESELLSCHAFT ANHANG | 25 Die Vergütungen für die Aufsichtsratsmitglieder setzten sich aus einer fixen und einer anwesenheitsab- hängigen Komponente zusammen. Die fixe Komponente besteht aus einem Gesamtbetrag. Überdies wird die Teilnahme der Mitglieder pro Sitzung mit einem Pauschalbetrag vergütet. ANHANG WIEN, 26.APRIL2021 DER VORSTAND Andreas Pfneiszl e. h. Vorstandsmitglied DI Ingo Gruber e. h. Vorstandsmitglied ANLAGENSPIEGEL ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN NETTOBUCHWERTE STAND AM 1. 1. 2020 EUR ZUGÄNGE EUR ABGÄNGE EUR STAND AM 31. 12. 2020 EUR STAND AM 1. 1. 2020 EUR ZUGÄNGE EUR ABGÄNGE EUR WB FREMDWÄHRUNG EUR STAND AM 31. 12. 2020 EUR BUCHWERT 31. 12. 2019 EUR BUCHWERT 31. 12. 2020 EUR I. Immaterielle Vermögensgegenstände Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen 726.582 84.257 0 810.839 -647.174 -54.408 0 0 -701.582 79.408 109.257 726.582 84.257 0 810.839 -647.174 -54.408 0 0 -701.582 79.408 109.257 II. Sachanlagen 1. Andere Anlagen, Betriebs- u. Geschäftsausstattung 1.005.926 92.070 -4.796 1.093.200 -762.891 -126.641 3.758 0 -885.774 243.035 207.426 2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 0 21.800 0 21.800 0 0 0 0 0 0 21.800 1.005.926 113.870 -4.796 1.115.000 -762.891 -126.641 3.758 0 -885.774 243.035 229.226 III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 30.530.403 0 0 30.530.403 -9.890.844 0 0 0 -9.890.844 20.639.559 20.639.559 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 33.975.029 0 -896.046 33.078.983 -231.805 0 0 -2.216.422 -2.448.227 33.743.224 30.630.755 3. Wertpapiere des Anlagevermögens 0 596.526 0 596.526 0 0 0 0 0 0 596.526 64.505.432 596.526 -896.046 64.205.911 -10.122.649 0 0 -2.216.422 -12.339.071 54.382.782 51.866.840 66.237.940 794.652 -900.842 66.131.750 -11.532.715 -181.048 3.758 -2.216.422 -13.926.427 54.705.225 52.205.323 * davon geringwertige Vermögensgegenstände gem. § 13 EStG 28.492 -28.492 JAHRESABSCHLUSS – RATH AKTIENGESELLSCHAFT 26 | ANLAGENSPIEGEL & VERBINDLICHKEITENSPIEGEL ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN NETTOBUCHWERTE STAND AM 1. 1. 2020 EUR ZUGÄNGE EUR ABGÄNGE EUR STAND AM 31. 12. 2020 EUR STAND AM 1. 1. 2020 EUR ZUGÄNGE EUR ABGÄNGE EUR WB FREMDWÄHRUNG EUR STAND AM 31. 12. 2020 EUR BUCHWERT 31. 12. 2019 EUR BUCHWERT 31. 12. 2020 EUR I. Immaterielle Vermögensgegenstände Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen 726.582 84.257 0 810.839 -647.174 -54.408 0 0 -701.582 79.408 109.257 726.582 84.257 0 810.839 -647.174 -54.408 0 0 -701.582 79.408 109.257 II. Sachanlagen 1. Andere Anlagen, Betriebs- u. Geschäftsausstattung 1.005.926 92.070 -4.796 1.093.200 -762.891 -126.641 3.758 0 -885.774 243.035 207.426 2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 0 21.800 0 21.800 0 0 0 0 0 0 21.800 1.005.926 113.870 -4.796 1.115.000 -762.891 -126.641 3.758 0 -885.774 243.035 229.226 III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 30.530.403 0 0 30.530.403 -9.890.844 0 0 0 -9.890.844 20.639.559 20.639.559 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 33.975.029 0 -896.046 33.078.983 -231.805 0 0 -2.216.422 -2.448.227 33.743.224 30.630.755 3. Wertpapiere des Anlagevermögens 0 596.526 0 596.526 0 0 0 0 0 0 596.526 64.505.432 596.526 -896.046 64.205.911 -10.122.649 0 0 -2.216.422 -12.339.071 54.382.782 51.866.840 66.237.940 794.652 -900.842 66.131.750 -11.532.715 -181.048 3.758 -2.216.422 -13.926.427 54.705.225 52.205.323 * davon geringwertige Vermögensgegenstände gem. § 13 EStG 28.492 -28.492 ANLAGENSPIEGEL JAHRESABSCHLUSS – RATH AKTIENGESELLSCHAFT ANLAGENSPIEGEL & VERBINDLICHKEITENSPIEGEL | 27 JAHRESABSCHLUSS – RATH AKTIENGESELLSCHAFT 28 | BESTÄTIGUNGSVERMERK BESTÄTIGUNGSVERMERK BERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Rath Aktiengesellschaft, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31.Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31.Dezember 2020 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungs- vermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert: • Sachverhalt • Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse • Verweis auf weitergehende Informationen Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen JAHRESABSCHLUSS – RATH AKTIENGESELLSCHAFT BESTÄTIGUNGSVERMERK | 29 BESTÄTIGUNGSVERMERK Sachverhalt Die Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 20.640 (Vorjahr: TEUR20.640) sowie die Ausleihungen an verbundene Unternehmen von insgesamt TEUR30.631 (Vorjahr: TEUR 33.743) stellen 81 % (Vorjahr: 83 %) der Bilanzsumme zum Bilanzstichtag der Rath Aktiengesellschaft, Wien, dar. Gemäß § 204 Abs. 2 UGB sind Anteile an verbundenen Unternehmen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßig auf den niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert abzuschreiben, wobei eine Abschreibung auch vorgenommen werden darf, wenn die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist. Eine Wertaufholung gemäß §208 Abs. 1 UGB ist dann durchzuführen, wenn sich bei außerplanmäßig abgeschriebenen Anteilen an verbundenen Unternehmen oder Ausleihungen an verbundene Unternehmen in einem späteren Geschäftsjahr herausstellt, dass die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr bestehen. Die Zuschreibung ist im Umfang der Werterhöhung vorzunehmen. Der Vorstand führt für die Anteile an verbundenen Unternehmen bei Vorliegen bzw. beim Wegfall von Anzeichen für eine dauernde Wertminderung einen Werthaltigkeitstest durch. Sofern der Buchwert der Anteile an verbundenen Unternehmen nicht ausreichend durch das anteilige Eigenkapital gedeckt ist bzw. für die Ermittlung von Zuschreibungen, wird eine Bewertung auf Basis eines Discounted Cash-Flow-Verfahrens durchgeführt, die im Wesentlichen von zukünftigen Umsatz- und Margenerwar- tungen sowie von abgeleiteten Diskontierungszinssätzen abhängig ist. Die Ermittlung des beizulegenden Wertes von Ausleihungen an verbundene Unternehmen erfordert zudem Einschätzungen von Ausfallswahrscheinlichkeiten und Rückzahlungen. Die den Bewertungsmodellen zugrunde liegenden Annahmen sind mit bedeutenden Schätzunsicherheiten behaftet, da auf Basis von den Daten aus dem jährlichen Planungsprozess Annahmen hinsichtlich des Diskontierungszinssatzes, der Profitabilität sowie der Wachstumsraten getroffen werden. Angesichts der Komplexität der Wertminderungsmodelle, der Schätzungsunsicherheiten, die mit der Ableitung der verwendeten Daten verbunden sind sowie der immanenten Ermessensentscheidungen, wird die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen und der Ausleihungen an verbundene Unternehmen als ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt angesehen. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Wir haben • uns ein Verständnis darüber verschafft, wie die Rath Aktiengesellschaft, Wien, das Vorliegen von Anzeichen dauernder Wertminderung bzw. Wertaufholung überwacht, • den Prozess zur Ermittlung des beizulegenden Wertes, zur Analyse der Werthaltigkeit, zur Ermittlung des Diskontierungszinssatzes, der Profitabilität und der Wachstumsraten sowie zum Bewertungsmodell erhoben, JAHRESABSCHLUSS – RATH AKTIENGESELLSCHAFT 30 | BESTÄTIGUNGSVERMERK BESTÄTIGUNGSVERMERK • nachvollzogen, ob die in der Planungsrechnung verwendeten künftig angenommenen Zahlungsflüsse aus den Angaben der vom Vorstand aufgestellten und dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gebrachten Planung ableitbar sind, • die zugrunde liegenden Planungsannahmen mit dem Vorstand besprochen sowie deren Angemessenheit anhand von Informationen über die aktuelle und erwartete Entwicklung der jeweiligen Einheit beurteilt, • die Planungstreue durch Vergleich der in den Vorperioden erfolgten Planungen mit den tatsäch- lich eingetretenen Werten beurteilt, • uns für die Verplausibilisierung der Berechnungen und des Bewertungsmodells interner Sachverständiger bedient, die die Berechnungen nachvollzogen haben und die Übereinstimmung des Bewertungsmodells mit den allgemeinen Grundsätzen überprüft haben, • uns bei der Abstimmung der verwendeten Parameter, wie z.B. der verwendeten Diskontierungs- zinssätze, die der Berechnung zugrunde liegen, interner Sachverständiger bedient und die Ergebnisse kritisch gewürdigt und • die Darstellung und die Erläuterungen im Anhang geprüft. Das Bewertungsmodell, die bei der Bewertung verwendeten Annahmen und Parameter sowie die Darstellun- gen und Erläuterungen im Anhang sind in Übereinstimmung mit den allgemeinen Grundsätzen und dem UGB. Verweis auf weitergehende Informationen Wir verweisen zu weitergehenden Informationen auf den Anhang der Rath Aktiengesellschaft, Wien, Abschnitt A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, 2. Anlagevermögen, c) Finanzanlagen und d) Zuschreibungen zum Anlagevermögen sowie B. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrech- nung der Rath AG, Erläuterungen zur Bilanz, 1.Anlagevermögen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben dazu keine Art der Zusicherung. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche JAHRESABSCHLUSS – RATH AKTIENGESELLSCHAFT BESTÄTIGUNGSVERMERK | 31 BESTÄTIGUNGSVERMERK Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellun- gen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. JAHRESABSCHLUSS – RATH AKTIENGESELLSCHAFT 32 | BESTÄTIGUNGSVERMERK BESTÄTIGUNGSVERMERK Darüber hinaus gilt: • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsys- tem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungs- legungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungs- grundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsver- merks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließ- lich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensan- forderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken. JAHRESABSCHLUSS – RATH AKTIENGESELLSCHAFT BESTÄTIGUNGSVERMERK | 33 BESTÄTIGUNGSVERMERK Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschrif- ten schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Bericht zum Lagebericht Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt. URTEIL Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss. ERKLÄRUNG Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt. Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Wir wurden von der ordentlichen Hauptversammlung am 2. Oktober 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 9. November 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2019 Abschlussprüfer. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht. JAHRESABSCHLUSS – RATH AKTIENGESELLSCHAFT 34 | BESTÄTIGUNGSVERMERK Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben. Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Frau Mag. Bettina Maria Szaurer. Wien, am 26. April 2021 PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Mag Bettina Maria Szaurer, Wirtschaftsprüfer Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachi- gen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten BERICHT DES AUFSICHTSRATS 35 JAHRESABSCHLUSS – RATH AKTIENGESELLSCHAFT 36 | BERICHT DES AUFSICHTSRATS BERICHT DES AUFSICHTSRATS SEHR GEEHRTE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE! Auch im Geschäftsjahr 2020 hat der Aufsichtsrat die Aufgaben wahrgenommen, für die er nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnungen verantwortlich ist. Wir haben die Arbeit der Mitglieder des Vorstands überwacht und sie beratend begleitet. Der Vorstand hat uns zeitnah und umfassend über das Wettbewerbs- umfeld, den Geschäftsverlauf und die beabsichtigte Geschäftspolitik sowie alle wichtigen strategischen und operativen Entscheidungen informiert. Größere Investitionsvorhaben, geplante Maßnahmen zur Konzern- finanzierung sowie Akquisitionsvorhaben wurden mit uns abgestimmt. Als Vorsitzender des Aufsichtsrats habe ich die Protokolle der Vorstandssitzungen eingesehen und mit dem Vorstand laufend die aktuelle Geschäftsentwicklung erörtert. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung eingebunden. Im Berichtsjahr 2020 fand in sieben Sitzungen zwischen Vorstand und Aufsichtsrat ein intensiver Informationsaustausch statt, bei dem über die wirtschaftliche Lage und die strategische Weiterentwicklung unserer Unternehmensgruppe sowie wesentliche Ereignisse, Investitionen und Maßnahmen beraten wurden. In allen Sitzungen wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand im Rahmen der laufenden Berichterstattungen über die wesentlichen Angelegenheiten der Geschäftsführung, den Gang der Geschäfte und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens unterrichtet. Dem Aufsichtsrat wurde in ausreichendem Maße Gelegenheit geboten, seiner Informations- und Überwachungspflicht zu entsprechen. Wir haben somit die uns nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben vollständig erfüllt. Wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten und die Geschäftsführung überwacht. Es gab keinen Anlass zur Beanstandung der Geschäftstätigkeit des Vorstands. Sitzungen des Aufsichtsrats Aufsichtsrat und Vorstand haben sich im Berichtsjahr umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäfts- entwicklung, einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements in der Gesellschaft und in den Konzernunternehmen, ausgetauscht. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat im Rahmen der laufenden Berichterstattung sowie in allen Sitzungen anhand ausführlicher Berichte über die Geschäfts- und Finanz lage des Konzerns, die Personalsituation sowie die Investitionsmaßnahmen und potentiellen Akquisitionsvorhaben unterrichtet. Über besondere Vorgänge wurde gesondert informiert. Die Ausschüsse des Aufsichtsrats berichteten in den Sitzungen über ihre Tätigkeiten. Im Geschäftsjahr 2020 fanden sieben Sitzungen (inklusive einer außerordentlichen Sitzung sowie einer konstituierenden Sitzung) statt. Alle Mitglieder nahmen an allen Sitzungen persönlich teil. In der Sitzung im März 2020 wurde das Budget für 2020 mit Plan bis 2021 freigegeben und über den aktuellen Stand möglicher Akquisition sowie die interne Evaluierung der C-Regel 62 berichtet. In der außerordentlichen Aufsichtsratssitzung im April 2020 wurde ein Update zur COVID-19 Pandemie und deren Auswirkungen gegeben. In der Sitzung im April 2020 wurden Jahresabschluss und Lagebericht 2019 sowie der Konzernjahresabschluss und -lagebericht 2019 geprüft, der Jahresabschluss 2019 entsprechend der Empfehlung des Prüfungsausschusses festgestellt und der Vorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2019 gebilligt. Überdies wurde der Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers beschlossen und über die aktuelle Geschäftslage berichtet. In den Sitzungen im Mai, Juli und September 2020 wurde über die aktuelle Geschäftslage mit besonderem Augenmerk auf die JAHRESABSCHLUSS – RATH AKTIENGESELLSCHAFT BERICHT DES AUFSICHTSRATS | 37 BERICHT DES AUFSICHTSRATS WIEN, 26.APRIL2021 Mag. Stefan Ehrlich-Adám Vorsitzender des Aufsichtsrats Auswirkungen der COVID-19 Pandemie befunden sowie ein Update zu möglichen Akquisitionen gegeben. Die Sitzung im Oktober 2020 diente vorwiegend der Vorbesprechung zur Hauptversammlung. In der am selben Tag, nach der Hauptversammlung, stattfindenden konstituierenden Aufsichtsratssitzung wurden die Sitzungstermine 2021 vereinbart. In der letzten Sitzung des Jahres im Dezember 2020 wurde überwie- gend der Ausblick ins nächste Jahr und das Budget für 2021 besprochen und freigegeben. Ausschüsse Vom Aufsichtsrat waren im Berichtsjahr drei Ausschüsse eingerichtet. Der Prüfungsausschuss ist im Jahr 2020 zweimal zusammengetreten. Im April 2020 hat der Prüfungsausschuss im Beisein des Abschluss- prüfers die Schlussbesprechung für das Geschäftsjahr 2019 durchgeführt. Es wurden Jahresabschluss und Lagebericht sowie Konzernabschluss und -lagebericht geprüft und dem Aufsichtsrat die Feststellung des Jahresabschlusses sowie (ohne Anwesenheit des Abschlussprüfers) die Auswahl des Wirtschaftsprüfers für das folgende Jahr empfohlen. In der Sitzung im Dezember 2020 haben die Abschlussprüfer über den Stand der Vorprüfung der Jahres-und Konzernjahresabschlussprüfung informiert. Der Strategieausschuss hat im Jahr 2020 einmal getagt. Den Schwerpunkt der Sitzung im Dezember 2020 bildete die IST-Analyse vom Vorstand, im Speziellen vom COO, über unsere Werke und etwaige Veränderungsmaßnahmen. Zusätzlich wurde beschlossen, weiterhin neben organischem Wachstum einen strategischen Fokus auf anorganisches Wachstum zu legen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr fand ein Vergütungsausschuss statt. Schwerpunkt der Sitzung war die Feststellung über die Zielerreichung des Vorstands im Jahr 2019 als Basis für den variablen Vergütungsanteil sowie die Festsetzung der Ziele für das Jahr 2020. Jahres- und Konzernabschluss Der Jahresabschluss der RATH AG zum 31. Dezember 2020 sowie der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 nach IFRS sind unter Einbeziehung der Buchführung von der durch die Hauptversamm- lung vom 2. Oktober 2020 als Abschlussprüfer gewählten PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wien, geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Prüfungsurteil versehen worden. Das Urteil zum Lagebericht bzw. zum Konzernlagebericht ergab, dass diese jeweils im Einklang mit dem Jahresabschluss bzw. dem Konzernabschluss stehen und nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurden. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat das Ergebnis der Abschlussprüfung in der Sitzung vom 26. April 2021 unter Einbeziehung des Abschlussprüfers analysiert und dem Aufsichtsrat die Billigung des Jahresabschlusses einschließlich des Lageberichts sowie des Konzernabschlusses einschließlich des Konzernlageberichts empfohlen. Mit Beschluss vom 26. April 2021 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss einschließlich Lagerbericht sowie den Konzernab- schluss einschließlich Konzernlagebericht zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat hat die Unterlagen gemäß § 96 AktG sowie den konsolidierten Corporate-Governance-Be- richt geprüft und den Jahresabschluss gebilligt, der damit gemäß § 96 Abs. 4 AktG festgestellt ist; ebenso hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand vorgelegten Gewinnverteilungsvorschlag geprüft und ihm seine Zustimmung erteilt. Die vorgenommenen Prüfungen haben nach ihrem abschließenden Ergebnis keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. JAHRESABSCHLUSS – RATH AKTIENGESELLSCHAFT 38 | ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER GEMÄSS §124 (1) Z 3 BÖRSEGESETZ Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) in der Europäischen Union (EU) aufgestellte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2020 den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist. Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit dem österreichischen Unternehmensge- setzbuch (UGB) aufgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht zum 31. Dezember 2020 den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist. Die Ergebnisse des zum 31. Dezember 2020 endenden Geschäftsjahres lassen nicht notwendigerweise Rückschlüsse auf die Entwicklung zukünftiger Ergebnisse zu. Andreas Pfneiszl e. h. Vorstandsmitglied DI Ingo Gruber e. h. Vorstandsmitglied WIEN, 26.APRIL2021 WWW.RATH-GROUP.COM
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