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Raiffeisen Bank International AG

Annual / Quarterly Financial Statement May 4, 2021

756_10-k_2021-05-04_d56b821a-7435-49de-83df-415aea061241.pdf

Annual / Quarterly Financial Statement

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RAIFFEISEN BANK INTERNATIONAL

JAHRESFINANZ- BERICHT 2020

Überblick

Monetäre Werte in € Millionen 2020 2019 Veränderung 2018 2017 2016
Erfolgsrechnung 1.1.-31.12. 1.1.-31.12. 1.1.-31.12. 1.1.-31.12. 1.1.-31.12.
Zinsüberschuss 3.241 3.412 - 5,0% 3.362 3.225 2.935
Provisionsüberschuss 1.738 1.797 - 3,3% 1.791 1.719 1.497
Verwaltungsaufwendungen - 2.949 - 3.093 - 4,7% - 3.048 - 3.011 - 2.848
Betriebsergebnis 2.246 2.382 - 5,7% 2.330 2.164 1.844
Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte - 630 - 234 169,1% - 166 - 312 - 754
Ergebnis vor Steuern 1.233 1.767 - 30,2% 1.753 1.612 886
Ergebnis nach Steuern 910 1.365 - 33,3% 1.398 1.246 574
Konzernergebnis 804 1.227 - 34,5% 1.270 1.116 463
Bilanz 31.12. 31.12. 31.12. 31.12. 31.12.
Forderungen an Kreditinstitute 11.952 9.435 26,7% 9.998 10.741 9.900
Forderungen an Kunden 90.671 91.204 - 0,6% 80.866 77.745 70.514
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 29.121 23.607 23,4% 23.980 22.378 12.816
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 102.112 96.214 6,1% 87.038 84.974 71.538
Eigenkapital 14.288 13.765 3,8% 12.413 11.241 9.232
Bilanzsumme 165.959 152.200 9,0% 140.115 135.146 111.864
Kennzahlen 1.1.-31.12. 1.1.-31.12. 1.1.-31.12. 1.1.-31.12. 1.1.-31.12.
Return on Equity vor Steuern 9,2% 14,2% - 5,0 PP 16,3% 16,2% 10,3%
Return on Equity nach Steuern 6,8% 11,0% - 4,2 PP 12,7% 12,5% 6,7%
Konzern-Return-on-Equity 6,4% 11,0% - 4,5 PP 12,6% 12,2% 5,8%
Cost/Income Ratio 56,8% 56,5% 0,3 PP 56,7% 58,2% 60,7%
Return on Assets vor Steuern 0,77% 1,18% - 0,42 PP 1,33% 1,23% 0,79%
Nettozinsspanne (Ø zinstragende Aktiva) 2,15% 2,44% - 0,29 PP 2,50% 2,48% 2,78%
Neubildungsquote (Ø Forderungen an Kunden) 0,68% 0,26% 0,42 PP 0,21% 0,41% 1,05%
Bankspezifische Kennzahlen 31.12. 31.12. 31.12. 31.12. 31.12.
NPE Ratio 1,9% 2,1% - 0,2 PP 2,6% 4,0%
NPE Coverage Ratio 61,5% 61,0% 0,5 PP 58,3% 56,1%
Risikogewichtete Aktiva gesamt (RWA) 78.864 77.966 1,2% 72.672 71.902 60.061
Harte Kernkapitalquote (fully loaded) 13,6% 13,9% - 0,3 PP 13,4% 12,7% 13,6%
Kernkapitalquote (fully loaded) 15,7% 15,4% 0,3 PP 14,9% 13,6% 13,6%
Eigenmittelquote (fully loaded) 18,4% 17,9% 0,5 PP 18,2% 17,8% 18,9%
Aktienkennzahlen 1.1.-31.12. 1.1.-31.12. 1.1.-31.12. 1.1.-31.12. 1.1.-31.12.
Ergebnis je Aktie in € 2,22 3,54 - 37,4% 3,68 3,34 1,58
Schlusskurs in € (31.12.) 16,68 22,39 - 25,5% 22,20 30,20 17,38
Höchstkurs (Schlusskurs) in € 22,92 24,31 - 5,7% 35,32 30,72 18,29
Tiefstkurs (Schlusskurs) in € 11,25 18,69 - 39,8% 21,30 17,67 10,21
Anzahl der Aktien in Millionen (31.12.) 328,94 328,94 0,0% 328,94 328,94 292,98
Marktkapitalisierung in € Millionen (31.12.) 5.487 7.365 - 25,5% 7.302 9.934 5.092
Dividende je Aktie in € 0,48 0,93 0,62
Ressourcen 31.12. 31.12. 31.12. 31.12. 31.12.
Mitarbeiter zum Stichtag (Vollzeitäquivalente) 45.414 46.873 - 3,1% 47.079 49.700 48.556
Geschäftsstellen 1.857 2.040 - 9,0% 2.159 2.409 2.506
Kunden in Millionen 17,2 16,7 2,5% 16,1 16,5 14,1

Mit Raiffeisen Bank International (RBI) wird in diesem Bericht der RBI-Konzern bezeichnet. Ist dagegen die Raiffeisen Bank International AG gemeint, wird der Begriff RBI AG verwendet. Mit Konzernzentrale ist die Raiffeisen Bank International AG ohne Zweigstellen gemeint. Ab 2017 ist das von der Raiffeisen Zentralbank AG eingebrachte Geschäft in der RBI enthalten.

Aufgrund der Einführung von IFRS 9 im Jahr 2018 ist die Vergleichbarkeit der Vorperioden nur bedingt gegeben.

© 2021 Group Accounting & Reporting

Mitwirkung: Teile Konzern-Lagebericht: Group Investor Relations, Teile Risikobericht: Integrated Risk Management

Konzernabschluss 4
Unternehmen 4
Gesamtergebnisrechnung5
Bilanz 7
Eigenkapitalveränderungsrechnung8
Kapitalflussrechnung 9
Segmentberichterstattung10
Anhang 18
Erläuterungen zu Finanzinstrumenten60
Risikobericht 102
Sonstige Angaben 134
Regulatorische Angaben169
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden174
Kennzahlen 199
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag201
Bestätigungsvermerk 202
Lagebericht 207
Entwicklung der Märkte207
Ergebnis- und Finanzentwicklung215
Forschung und Entwicklung222
Internes Kontroll- und Risikomanagement-System im Hinblick auf den Konzern-Rechnungslegungsprozess223
Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechte226
Risikomanagement 228
Corporate Governance228
Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht 229
Human Resources 229
Ausblick 230
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag232
Jahresabschluss 233
Bilanz 233
Gewinn- und Verlustrechnung236
Anhang 237
Allgemeine Angaben 237
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden238
Angaben zur Bilanz 244
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung264
Sonstiges 267
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag270
Lagebericht 271
Entwicklung der Märkte271
Geschäftsverlauf der Raiffeisen Bank International AG277
Zweigstellen und Repräsentanzen280
Finanzielle Leistungsindikatoren281
Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechte285
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren287
Corporate Governance288
Risikobericht 288
Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess309
Ausblick 312
Bestätigungsvermerk 314
Erklärung aller gesetzlichen Vertreter 320

Konzernabschluss

Unternehmen

Die Raiffeisen Bank International AG (RBI AG) ist beim Handelsgericht Wien im Firmenbuch unter FN 122119m registriert. Die Firmenanschrift lautet Am Stadtpark 9, 1030 Wien.

Die RBI betrachtet Österreich, wo sie als eine führende Kommerz- und Investmentbank tätig ist, sowie Zentral- und Osteuropa (CEE) als ihren Heimmarkt. 13 Märkte der Region werden durch Tochterbanken abgedeckt, darüber hinaus umfasst die Gruppe zahlreiche andere Finanzdienstleistungsunternehmen beispielsweise in den Bereichen Leasing, Vermögensverwaltung, Factoring und M&A. Die RBI bietet österreichischen und internationalen Unternehmen nicht nur ein breites Produktangebot im Corporate und Investment Banking, sondern auch eine nahezu flächendeckende Betreuung in CEE. Über ein engmaschiges Filialnetz werden auch lokale Unternehmen aller Größenordnungen sowie Privatkunden mit hochqualitativen Finanzprodukten versorgt. Zur Unterstützung ihrer Geschäftsaktivitäten unterhält die RBI Repräsentanzen sowie Service-Zweigstellen an ausgewählten asiatischen und westeuropäischen Standorten. Insgesamt betreuen rund 45.000 Mitarbeiter der RBI 17,2 Millionen Kunden in mehr als 1.800 Geschäftsstellen, der überwiegende Teil davon in CEE.

Da Aktien der Gesellschaft an einem geregelten Markt gemäß § 1 Abs 2 BörseG (prime market der Wiener Börse) gehandelt werden sowie zahlreiche Emissionen der RBI AG an einer geregelten Börse in der EU zugelassen sind, hat die RBI AG gemäß § 59a BWG einen Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen. Die RBI hat keinen Mehrheitsaktionär, jedoch halten die acht Raiffeisen-Landesbanken als Kernaktionäre rund 58,8 Prozent der Aktien, der Rest befindet sich im Streubesitz.

Als Kreditinstitut gemäß § 1 BWG unterliegt die RBI AG der behördlichen Aufsicht durch die Finanzmarktaufsicht, Otto-Wagner-Platz 5, A-1090 Wien (www.fma.gv.at) sowie durch die Europäische Zentralbank, Sonnemannstrasse 22, D-60314 Frankfurt am Main (www.bankingsupervision.europa.eu).

Der vorliegende Konzernabschluss wird gemäß den österreichischen Veröffentlichungsregelungen beim Firmenbuchgericht hinterlegt und im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht. Er wurde am 26. Februar 2021 vom Vorstand unterzeichnet und anschließend an den Aufsichtsrat zur Kenntnisnahme weitergeleitet.

Die Offenlegungsanforderungen des Artikels 434 der EU-Verordnung 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute (Capital Requirements Regulation, CRR) werden im Internet auf der Webseite der RBI veröffentlicht: www.rbinternational.com → Investoren → Berichte

Gesamtergebnisrechnung

Erfolgsrechnung

in € Tausend Anhang 2020 2019
Zinsüberschuss [1] 3.241.344 3.412.067
Zinserträge nach Effektivzinsmethode 3.887.571 4.412.702
Zinserträge übrige 607.229 636.841
Zinsaufwendungen - 1.253.456 - 1.637.476
Dividendenerträge [2] 22.121 31.282
Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen [3] 40.657 171.198
Provisionsüberschuss [4] 1.737.872 1.796.503
Provisionserträge 2.532.039 2.636.605
Provisionsaufwendungen - 794.167 - 840.102
Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen [5] 93.693 - 17.165
Ergebnis aus Hedge Accounting [6] - 421 3.166
Sonstiges betriebliches Ergebnis [7] 59.782 78.298
Betriebserträge 5.195.047 5.475.349
Personalaufwand - 1.565.507 - 1.610.041
Sachaufwand - 985.622 - 1.094.115
Abschreibungen - 397.496 - 388.910
Verwaltungsaufwendungen [8] -2.948.625 -3.093.066
Betriebsergebnis 2.246.422 2.382.284
Übriges Ergebnis [9] - 204.807 - 219.030
Abgaben und Sonderbelastungen aus staatlichen Maßnahmen [10] - 178.597 - 162.494
Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte [11] - 629.576 - 233.974
Ergebnis vor Steuern 1.233.442 1.766.786
Steuern vom Einkommen und Ertrag [12] - 323.836 - 402.186
Ergebnis nach Steuern 909.606 1.364.600
Ergebnis nicht beherrschender Anteile - 105.852 - 137.565
Konzernergebnis 803.755 1.227.035

Ergebnis je Aktie

in € Tausend 2020 2019
Konzernergebnis 803.755 1.227.035
Dividendenanspruch auf zusätzliches Kernkapital - 75.052 - 62.313
Auf Stammaktien entfallendes Ergebnis 728.702 1.164.722
Durchschnittliche Anzahl im Umlauf befindlicher Stammaktien in Tausend 328.617 328.617
Ergebnis je Aktie in € 2,22 3,54

Es waren keine Wandel- oder Optionsrechte im Umlauf, eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie fand daher nicht statt. Die Dividende auf das zusätzliche Kernkapital ist kalkulatorisch, die tatsächliche Auszahlung basiert auf dem Beschluss des Vorstands zum jeweiligen Auszahlungszeitpunkt.

Sonstiges Ergebnis und Gesamtergebnis

in € Tausend Anhang 2020 2019
Ergebnis nach Steuern 909.606 1.364.600
Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden 11.184 75.736
Neubewertungen von leistungsorientierten Vorsorgeplänen [28] - 4.001 - 19.367
Fair-Value-Änderungen von Eigenkapitalinstrumenten [15] - 8.920 97.447
Fair-Value-Änderungen aufgrund der Veränderung des Ausfallrisikos von finanziellen Verbindlichkeiten [25] 12.765 - 21.766
Anteil sonstiges Ergebnis aus at-equity bewerteten Unternehmen [20] 8.387 29.306
Latente Steuern auf Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden [22, 29] 2.953 - 9.885
Posten, die anschließend möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden -817.623 330.358
Währungsdifferenzen - 1.007.057 331.916
Absicherung von Nettoinvestitionen bei Auslandsaktivitäten [19, 27] 182.792 - 51.089
Anpassungen der Cash-Flow Hedge Rücklage [19, 27] - 2.815 3.324
Fair-Value-Änderungen von finanziellen Vermögenswerten [15] 10.504 49.388
Anteil sonstiges Ergebnis aus at-equity bewerteten Unternehmen [20] - 2.049 1.328
Latente Steuern auf Posten, die möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden [22, 29] 1.001 - 4.510
Sonstiges Ergebnis -806.439 406.093
Gesamtergebnis 103.167 1.770.693
Ergebnis nicht beherrschender Anteile [31] - 49.685 - 169.462
davon Erfolgsrechnung [31] - 105.852 - 137.565
davon sonstiges Ergebnis 56.166 - 31.897
Konzerngesamtergebnis 53.482 1.601.232

Bilanz

Aktiva

Aktiva
in € Tausend
Anhang 2020 2019
Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen [13, 44] 33.660.024 24.289.265
Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost [14, 44] 116.596.068 110.285.060
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income [15, 32, 44] 4.769.186 4.781.356
Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss [16, 32, 44] 821.695 775.937
Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss [17, 32, 44] 457.167 2.275.832
Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading [18, 32, 44] 4.399.750 4.182.372
Hedge Accounting [19, 44] 563.420 397.155
Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen [20, 44] 1.002.110 1.106.539
Sachanlagen [21, 44] 1.683.960 1.828.929
Immaterielle Vermögenswerte [21, 44] 763.097 757.435
Laufende Steuerforderungen [22, 44] 86.951 61.272
Latente Steuerforderungen [22, 44] 120.751 143.764
Sonstige Aktiva [23, 44] 1.034.691 1.314.589
Gesamt 165.958.871 152.199.504

Passiva

Passiva
in € Tausend
Anhang 2020 2019
Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost [24, 44] 141.735.321 128.764.416
Finanzielle Verbindlichkeiten - Designated Fair Value Through Profit/Loss [25, 32, 44] 1.506.835 1.842.725
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading [26, 32, 44] 5.980.342 5.788.811
Hedge Accounting [27, 44] 420.930 246.450
Rückstellungen [28, 44] 1.060.670 1.082.731
Laufende Steuerverpflichtungen [29, 44] 76.593 30.549
Latente Steuerverpflichtungen [29, 44] 36.993 38.017
Sonstige Passiva [30, 44] 853.143 640.822
Eigenkapital [31, 44] 14.288.045 13.764.983
Konzern-Eigenkapital 11.834.914 11.817.337
Kapital nicht beherrschender Anteile 820.470 811.001
Zusätzliches Kernkapital (AT1) 1.632.661 1.136.645
Gesamt 165.958.871 152.199.504

Eigenkapitalveränderungsrechnung

Eigenkapitalentwicklung

Kumuliertes Kapital nicht Zusätzliches
Gezeichnetes Kapital Gewinn sonstiges Konzern beherrschen Kernkapital
in € Tausend Kapital rücklagen rücklagen Ergebnis Eigenkapital der Anteile (AT1) Gesamt
Eigenkapital 1.1.2019 1.002.283 4.991.797 7.587.171 -2.994.112 10.587.140 700.807 1.125.411 12.413.358
Kapitaleinzahlungen/
-auszahlungen 0 0 0 0 0 7.549 0 7.549
Zuteilung Dividende AT1 0 0 - 62.164 0 - 62.164 0 62.164 0
Dividendenzahlungen 0 0 - 305.614 0 - 305.614 - 60.457 - 62.164 - 428.235
Eigene Anteile 0 0 0 0 0 0 11.327 11.327
Sonstige Veränderungen 0 0 - 3.256 0 - 3.256 - 6.360 - 93 - 9.709
Gesamtergebnis 0 0 1.227.035 374.197 1.601.232 169.462 0 1.770.693
Eigenkapital 31.12.2019 1.002.283 4.991.797 8.443.172 -2.619.915 11.817.337 811.001 1.136.645 13.764.983
Kapitaleinzahlungen/
-auszahlungen 0 0 0 0 0 7.494 497.174 504.667
Zuteilung Dividende AT1 0 0 - 73.706 0 - 73.706 0 73.706 0
Dividendenzahlungen 0 0 0 0 0 - 47.039 - 73.706 - 120.745
Eigene Anteile 0 0 0 0 0 0 - 597 - 597
Sonstige Veränderungen 0 0 61.193 - 23.393 37.801 - 671 - 561 36.568
Gesamtergebnis 0 0 803.755 - 750.273 53.482 49.685 0 103.167
Eigenkapital 31.12.2020 1.002.283 4.991.797 9.234.414 -3.393.580 11.834.914 820.470 1.632.661 14.288.045

Kapitalflussrechnung

in € Tausend Anhang 2020 20192
Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen zum 1.1. [13] 24.289.265 22.557.484
Operative Geschäftstätigkeit:
Ergebnis vor Steuern 1.233.442 1.766.786
Anpassungen für die Überleitung des Ergebnisses nach Steuern auf den Kapitalfluss
aus operativer Geschäftstätigkeit:
Abschreibungen, Wertminderungen, Zuschreibungen auf nichtfinanzielle Vermögenswerte [8, 9] 444.848 448.191
Auflösung/Dotierung von Rückstellungen sowie Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte [7, 11, 28] 684.259 337.787
Gewinn/Verlust aus der Bewertung und Veräußerung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten [5, 9] - 323 272.443
Ergebnis aus assoziierten Unternehmen [3] - 40.657 - 171.198
Sonstige Anpassungen (per Saldo)1 - 3.160.426 - 3.490.079
Zwischensumme -838.856 -836.070
Veränderung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus operativer
Geschäftstätigkeit nach Korrektur um zahlungsunwirksame Bestandteile:
Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost [14] - 4.192.766 - 7.695.175
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income [15, 32] - 78.644 1.865.421
Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss [16, 32] - 45.778 - 206.117
Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss [17, 32] 1.804.752 915.884
Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading [18, 32] - 74.950 - 427.027
Sonstige Aktiva [23] 45.516 - 152.662
Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost [24] 15.420.576 8.126.348
Finanzielle Verbindlichkeiten - Designated Fair Value Through Profit/Loss [25, 32] - 186.021 - 83.425
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading [26, 32] 199.505 432.548
Rückstellungen [28] - 153.895 - 153.143
Sonstige Passiva [30] - 61.177 - 186.325
Erhaltene Zinsen [1] 4.376.578 4.706.518
Gezahlte Zinsen [1] - 1.304.720 - 1.490.484
Erhaltene Dividenden [2] 78.692 71.891
Ertragsteuerzahlungen [12] - 340.687 - 375.805
Kapitalflüsse aus operativer Geschäftstätigkeit 14.648.121 4.512.376
Investitionstätigkeit:
Kassenbestand aus dem Abgang von Tochterunternehmen - 903 - 28.521
Auszahlungen für den Erwerb von:
Finanzanlagen und Unternehmensanteilen [14, 15, 16, 17, 20] - 6.675.858 - 6.605.884
Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten [21] - 435.319 - 568.866
Tochterunternehmen 0 0
Einzahlungen aus der Veräußerung von:
Finanzanlagen und Unternehmensanteilen [14, 15, 16, 17, 20] 1.867.736 4.920.170
Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten [21] 103.268 57.462
Tochterunternehmen [9] 1 72.558
Kapitalflüsse aus Investitionstätigkeit -5.141.075 -2.153.081
Finanzierungstätigkeit:
Kapitaleinzahlungen 497.174 11.327
Kapitalauszahlungen -597 0
Einzahlungen nachrangige finanzielle Verbindlichkeiten [24, 25] 511.428 606.690
Auszahlungen nachrangige finanzielle Verbindlichkeiten [24, 25] - 423.663 - 636.303
Dividendenzahlungen - 120.745 - 428.235
Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse [59] - 68.278 - 70.352
Einzahlungen aus Veränderungen im Kapital nicht beherrschender Anteile 7.494 7.549
Kapitalflüsse aus Finanzierungstätigkeit 402.812 -509.324
Effekte aus Wechselkursänderungen - 539.099 - 118.191
Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen zum 31.12. [13] 33.660.024 24.289.265

1 Sonstige Anpassungen (per Saldo) enthält im Wesentlichen den Abzug des Zinsüberschusses und der Dividendenerträge, die entsprechenden Zahlungsflüsse sind unter dem Posten erhaltene Zinsen, gezahlte Zinsen und erhaltene Dividenden dargestellt.

2 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund der Darstellung von Zahlungsmittelabflüssen für Leasingverhältnisse und den Zahlungsflüssen aus der Veränderung des Bestands von eigenen Anteilen im Kapitalfluss aus Finanzierungstätigkeit sowie der Zusammenfassung der Ertragsteuerzahlungen in einer einzigen Zeile

Segmentberichterstattung

Einteilung der Segmente

Grundlagen der Segmentierung

In der RBI erfolgt die interne Management-Berichterstattung grundsätzlich auf Basis der bestehenden Organisationsstruktur. Diese ist matrixförmig aufgebaut, d. h. Vorstände sind sowohl für einzelne Länder als auch für bestimmte Geschäftsfelder verantwortlich (Konzept der Country and Functional Responsibility). Steuerungseinheit (Cash Generating Unit) im Konzern ist ein Land. Die Darstellung der Länder umfasst nicht nur die Tochterbanken, sondern alle operativen Einheiten der RBI in den jeweiligen Ländern (wie z. B. Leasingunternehmen). Die obersten Entscheidungsgremien der RBI – Vorstand und Aufsichtsrat – treffen demnach wesentliche Entscheidungen über die Allokation der Ressourcen zu einem Segment auf Basis der jeweiligen Finanz- und Ertragskraft, weshalb diese Berichtskriterien als wesentlich beurteilt wurden. Entsprechend sind auch die Segmente nach IFRS 8 differenziert. Die Überleitungsrechnung enthält im Wesentlichen Beträge aus der Eliminierung von Zwischenergebnissen und aus segmentübergreifenden Konsolidierungen.

Im Sinn größtmöglicher Transparenz und im Interesse einer übersichtlicheren Berichterstattung wurden unter Berücksichtigung der im IFRS 8 geforderten Schwellenwerte fünf Segmente definiert. Die Schwellenwerte liegen bei jeweils 10 Prozent der Kenngrößen Betriebserträge, Ergebnis nach Steuern und Segmentvermögen.

Daraus ergaben sich die folgenden Segmente:

Zentraleuropa

Dieses Segment umfasst mit den EU-Ländern Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn die am weitesten entwickelten Bankenmärkte in Zentral- und Osteuropa. In Polen ist die RBI mit einem Abbau-Portfolio an Retail-Fremdwährungshypothekarkrediten präsent. In der Slowakei ist die RBI in den Geschäftsbereichen Firmen- und Retail-Kunden, Leasing, Vermögensverwaltung und Bausparkassengeschäft tätig, bei den Retail-Kunden setzt die Tatra banka dabei auf eine Mehrmarkenstrategie. In Slowenien ist der Konzern mit einer Leasinggesellschaft vertreten, deren Geschäftsumfang planmäßig reduziert wurde. In Tschechien betreibt die RBI neben dem klassischen Bankgeschäft mit Firmen- und Retail-Kunden auch das Immobilienleasing- und das Bausparkassengeschäft. Der Fokus liegt auf dem Ausbau der Beziehungen zu gehobenen Bestandskunden. In Ungarn betreut der Konzern über ein landesweites Vertriebsnetz sowohl Privat- als auch Firmenkunden. Der Schwerpunkt liegt auf dem Firmenkunden- und dem gehobenen Privatkundensegment.

Südosteuropa

Zum Segment Südosteuropa zählen Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, der Kosovo, Kroatien, Rumänien und Serbien. In diesen Märkten ist die RBI mit Banken und Leasinggesellschaften sowie in einigen Ländern durch eigene Kapitalanlageund Vermögensverwaltungsgesellschaften sowie Pensionsfonds vertreten. In Albanien und Bulgarien werden Finanzdienstleistungen in allen Geschäftsbereichen angeboten. Auch im Kosovo ist die RBI mit einem umfassenden Produktangebot präsent. In Bosnien und Herzegowina liegt der Schwerpunkt auf Klein- und Mittelbetrieben, es werden aber auch Privatkunden mit einem breiten Produktangebot angesprochen. In Kroatien liegt der Fokus auf großen und mittleren Firmenkunden sowie Retail-Kunden (auch im Pensionsfondsgeschäft). In Rumänien wird über ein dichtes Filialnetz eine breite Palette an Finanzdienstleistungen angeboten. Der serbische Markt wird durch eine Universalbank und Leasinggesellschaften betreut.

Osteuropa

Dieses Segment umfasst Belarus, Russland und die Ukraine. In Belarus ist die RBI mit einer Bank und einer Leasinggesellschaft aktiv. Die Raiffeisenbank Russland ist eine der führenden ausländischen Banken des Landes und betreut sowohl Firmen- als auch Retail-Kunden. Über ihr Filialnetz offeriert sie zudem gezielt Produkte für gehobene Privatkunden sowie Klein- und Mittelbetriebe, wobei der Fokus auf den Großstädten liegt. Weiters ist die RBI im Emissionsgeschäft vertreten. Das ebenfalls angebotene Leasinggeschäft rundet die Produktpalette ab. In der Ukraine ist die RBI mit einer Bank und Leasinggesellschaft präsent und bietet über ein dichtes lokales Vertriebsnetz die gesamte Palette der Finanzdienstleistungen an.

Group Corporates & Markets

Im Segment Group Corporates & Markets wird in Österreich gebuchtes operatives Geschäft dargestellt. Dazu zählen primär das Finanzierungsgeschäft mit von Wien aus betreuten österreichischen und internationalen Firmenkunden, Financial Institutions & Sovereigns sowie das Geschäft mit Instituten der Raiffeisen Bankengruppe (RBG). Weiters beinhaltet dieses Segment das kapitalmarktbezogene Kunden- und Eigengeschäft in Österreich. Neben der RBI AG zählen dazu auch die in Tochterunternehmen ausgelagerten Finanzdienstleistungen, wie z. B. die in Wien ansässigen Gesellschaften Raiffeisen Centrobank AG (Handel mit Eigenkapitalinstrumenten und Kapitalmarktfinanzierungen), Kathrein Privatbank Aktiengesellschaft, Raiffeisen Leasing-Gruppe, Raiffeisen Factor Bank AG, Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H., Valida-Gruppe (Pensionskassengeschäft) und Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Darüber hinaus sind diesem Segment at-equity bewertete Unternehmen zugeordnet: card complete Service Bank AG, Wien, NOTARTREUHANDBANK AG, Wien, Oesterreichische Kontrollbank AG, Wien, EMCOM Beteiligungs GmbH, Wien, Posojilnica Bank eGen, Klagenfurt.

Corporate Center

Das Segment Corporate Center umfasst durch die Konzernzentrale erbrachte Dienstleistungen in diversen Bereichen und gemeinsamen Serviceunternehmen, die der Umsetzung der gruppenweiten Strategie dienen und zur Wahrung der Vergleichbarkeit diesem Segment zugeordnet sind. Daher beinhaltet das Segment folgende Bereiche: Liquiditätssteuerung und Bilanzstruktur-Management, Beteiligungsmanagement, das Bankgeschäft der Konzernzentrale zur Refinanzierung der Konzerneinheiten, das österreichische und internationale Abwicklungs- und Servicedienstleistungsgeschäft für Finanzdienstleister sowie sonstige Gesellschaften außerhalb des Finanzdienstleistungsbereichs, die nicht unmittelbar einem Segment zugeordnet sind. Diesem Segment werden auch at-equity bewertete Unternehmen zugeordnet, unter anderem Beteiligungen an der UNIQA Insurance Group AG, Wien, sowie der LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs AG, Wien (Holdinggesellschaft mit Beteiligungen in den Bereichen Mehl, Mühlen und Vending).

Bemessung von Segmentergebnissen

Die Segmentberichterstattung nach IFRS 8 zeigt die Segmentergebnisse auf Basis der internen Management-Berichterstattung, ergänzt um eine Überleitung der Segmentergebnisse auf den Konzernabschluss. Die Management-Berichterstattung bei der RBI beruht grundsätzlich auf IFRS. Es bestehen somit keine Unterschiede zwischen den Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden, die in der Segmentberichterstattung Anwendung finden, und jenen, die dem Konzernabschluss zugrunde liegen.

Die Steuerung der einzelnen Segmente erfolgt anhand einer Reihe von Schlüsselindikatoren, die sich aus den Parametern Rentabilität, Effizienz, beschränkende Rahmenbedingungen und Geschäftszusammensetzung ergeben. Zielwerte für diese Schlüsselindikatoren werden je nach Marktumfeld festgelegt und bei Bedarf adaptiert.

Rentabilität (Profitability)

Die Rentabilität wird im Rahmen des internen Managementsystems mithilfe des Return on Equity (ROE) sowie des Return on Risk-Adjusted Capital (RORAC) gemessen. Der ROE zeigt die Rentabilität einer Steuerungseinheit und errechnet sich aus dem Verhältnis des Ergebnisses nach Abzug des Ergebnisses nicht beherrschender Anteile zum durchschnittlich eingesetzten Konzern-Eigenkapital. Er gibt die Verzinsung des im Segment eingesetzten Kapitals an. In die Kalkulation des RORAC fließt das risikoadjustierte Kapital ein, das den Bedarf an Eigenmitteln bezeichnet, den die Bank für mögliche unerwartete Verluste vorhalten muss. In der RBI wird dieser Kapitalbedarf im Rahmen des ökonomischen Kapitalmodells für Kredit-, Markt- und operationelle Risiken ermittelt. Diese Kennzahl zeigt die Verzinsung des risikoadjustierten Eigenkapitals (ökonomisches Kapital), stellt aber keine Messgröße nach IFRS dar. Bei den einzelnen Ländern und Geschäftsfeldern wird dabei der tatsächlich erwirtschaftete RORAC mit einem jeweils vorgegebenen Mindestwert (RORAC Hurdle) verglichen, der die marktadäquaten Renditeerwartungen reflektiert.

Effizienz (Efficiency)

Die Cost/Income Ratio zeigt die Kosteneffizienz der Segmente. Sie errechnet sich als Quotient aus den Verwaltungsaufwendungen einerseits und den Betriebserträgen, also der Summe aus Zinsüberschuss, Dividendenerträgen, laufendem Ergebnis aus assoziierten Unternehmen, Provisionsüberschuss, Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen, Ergebnis aus Hedge Accounting und dem sonstigen betrieblichen Ergebnis, andererseits.

Beschränkende Rahmenbedingungen (Constraints)

Im Rahmen des Basel-III-Regelwerks sind bestimmte gesetzliche Vorschriften zu beachten. Das Verhältnis des harten Kernkapitals zu den gesamten risikogewichteten Aktiva (Common Equity Tier 1 Ratio) ist beispielsweise ein wichtiger Indikator dafür, ob die Kapitalunterlegung für das Geschäftsvolumen ausreicht. Branchenspezifika führen zu unterschiedlichen Risikogewichtungen bei der Berechnung der Risikoaktiva gemäß CRR. Diese sind für die Berechnung des regulatorischen Mindest-Eigenmittelerfordernisses ausschlaggebend. Im Zuge des jährlich durchgeführten Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) schreibt die EZB per Bescheid vor, zusätzliches hartes Kernkapital zu halten, um jene Risiken abzudecken, die in der Säule 1 nicht oder nicht ausreichend Berücksichtigung finden. Darüber hinaus wird intern die effiziente Nutzung des verfügbaren Kapitals errechnet, indem der tatsächliche Verbrauch ins Verhältnis zum theoretisch zur Verfügung stehenden Risikodeckungskapital gesetzt wird. Ebenfalls begrenzend wirken die langfristigen Liquiditätskennzahlen, die in Übereinstimmung mit den regulatorischen Bestimmungen definiert werden.

Geschäftszusammensetzung (Business Mix)

Die folgenden Steuerungsgrößen sind zur Wahrung einer sinnvollen und nachhaltigen Geschäftsstruktur relevant. Dabei ist die Zusammensetzung des Ergebnisses sowie der zugrunde liegenden Bestandsgrößen von großer Bedeutung: Die Struktur der Primärrefinanzierungsbasis für Kundenkredite wird anhand der Loan/Deposit Ratio ermittelt. Die Nettozinsspanne wird auf Basis der durchschnittlichen zinstragenden Aktiva berechnet.

Basis für die Segmentberichterstattung ist die Erfolgsrechnung, wobei sich die Darstellung an der intern verwendeten Reporting-Struktur orientiert. Erträge und Aufwendungen werden primär dem Land bzw. sekundär dem Geschäftsfeld zugeordnet, in dem der Ertrag generiert wird. Somit wird die Segmentberichterstattung nach Ländern bzw. Regionen dargestellt. Das Segmentergebnis wird bis zum Ergebnis nach Abzug nicht beherrschender Anteile gezeigt.

Das Segmentvermögen wird durch die Bilanzsumme sowie die risikogewichteten Aktiva dargestellt. Die Überleitungsrechnung enthält im Wesentlichen Beträge aus der Eliminierung von Zwischenergebnissen und aus segmentübergreifenden Konsolidierungen. Die Erfolgsrechnung wird schließlich um die zur Bewertung der Ergebnisse branchenüblichen Finanzkennzahlen ergänzt. Die im Segmentbericht angegebenen Werte werden großteils den Einzelabschlüssen nach IFRS entnommen, die auch für die Erstellung des Konzernabschlusses herangezogen werden. In der Konzernzentrale werden Profitcenter-Ergebnisse aus der internen Management-Erfolgsrechnung verwendet.

Folgende Änderungen in der Segmentierung wurden ab dem ersten Quartal 2020 berücksichtigt, um die Segmente noch näher an die interne Steuerung anzugleichen:

  • Gemeinsame Serviceunternehmen werden ab dem ersten Quartal 2020 dem Segment Corporate Center zugeordnet. Diese waren bisher Bestandteil der regionalen Segmente.
  • Folgende at-equity bewertete Unternehmen wurden dem Segment Group Corporates & Markets zugeordnet: NOTARTREUHANDBANK AG, Oesterreichische Kontrollbank AG, EMCOM Beteiligungs GmbH, Posojilnica Bank eGen. Diese waren bisher Bestandteil des Segments Corporate Center.

Diese Effekte wurden aufgrund von Unwesentlichkeit in den Vorperioden nicht angepasst.

Die Berechnung des Eigenkapitals in den Segmenten basiert ab dem ersten Quartal 2020 auf dem bilanziellen Eigenkapital. Zuvor wurde das Kapital gemäß dem regulatorischen Kapitalverbrauch kalkuliert. Die Vorperioden (Eigenkapital sowie Return on Equity) wurden entsprechend angepasst.

Segmententwicklung

2020 Group Corporates
in € Tausend Zentraleuropa Südosteuropa Osteuropa & Markets
Zinsüberschuss 787.223 849.188 1.059.868 582.231
Dividendenerträge 4.918 2.873 1.889 8.469
Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 2.856 0 0 1.633
Provisionsüberschuss 409.912 377.319 518.601 417.450
Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen 18.516 39.171 56.249 92.988
Ergebnis aus Hedge Accounting 166 - 97 - 1.415 3.094
Sonstiges betriebliches Ergebnis 332 - 4.261 - 9.877 111.781
Betriebserträge 1.223.923 1.264.191 1.625.315 1.217.645
Verwaltungsaufwendungen - 673.572 - 714.411 - 650.947 - 687.401
Betriebsergebnis 550.351 549.780 974.368 530.244
Übriges Ergebnis - 61.470 - 26.108 - 25.364 - 7.623
Abgaben und Sonderbelastungen aus staatlichen Maßnahmen - 63.332 - 19.147 0 - 23.983
Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte - 176.937 - 178.098 - 138.161 - 134.122
Ergebnis vor Steuern 248.613 326.427 810.843 364.515
Steuern vom Einkommen und Ertrag - 68.444 - 53.060 - 171.618 - 76.373
Ergebnis nach Steuern 180.169 273.366 639.225 288.142
Ergebnis nicht beherrschender Anteile - 51.957 - 97 - 49.236 - 15.343
Ergebnis nach Abzug nicht beherrschender Anteile 128.211 273.269 589.988 272.800
Return on Equity vor Steuern 7,4% 9,9% 30,5% 10,8%
Return on Equity nach Steuern 5,4% 8,3% 24,0% 8,5%
Nettozinsspanne (Ø zinstragende Aktiva) 1,87% 3,26% 5,33% 1,07%
Cost/Income Ratio 55,0% 56,5% 40,1% 56,5%
Loan/Deposit Ratio 88,8% 67,5% 71,8% 129,8%
Neubildungsquote (Ø Forderungen an Kunden) 0,60% 1,11% 1,08% 0,42%
NPE Ratio 1,9% 2,8% 2,1% 1,7%
NPE Coverage Ratio 63,1% 70,8% 57,0% 53,4%
Aktiva 45.279.725 29.897.183 20.720.769 58.083.161
Risikogewichtete Aktiva gesamt (RWA) 20.434.387 16.629.313 12.860.372 27.462.694
Eigenkapital 3.237.418 3.309.998 1.954.839 3.392.664
Forderungen an Kunden 29.857.229 16.293.719 11.560.155 32.178.925
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 34.393.052 24.292.279 16.224.175 28.821.741
Geschäftsstellen 368 864 604 21
Mitarbeiter zum Stichtag (Vollzeitäquivalente) 9.244 14.344 16.982 3.099
Kunden in Millionen 2,9 5,4 7,0 1,9

Im Folgenden werden die wesentlichen Ergebnisveränderungen erläutert:

Segment Zentraleuropa: Das Ergebnis nach Steuern des Segments Zentraleuropa reduzierte sich im Jahresvergleich um € 110 Millionen auf € 180 Millionen. Ausschlaggebend dafür waren höhere Wertminderungen aufgrund von COVID-19. Der Ergebnisrückgang nach Steuern lag in Tschechien bei € 101 Millionen, in der Slowakei bei € 33 Millionen und in Ungarn bei € 22 Millionen. In Polen reduzierte sich der Verlust nach Steuern um € 46 Millionen.

Segment Südosteuropa: Das Ergebnis nach Steuern des Segments Südosteuropa verringerte sich im Jahresvergleich um 33 Prozent oder € 137 Millionen auf € 273 Millionen. Ausschlaggebend dafür war die Entwicklung der Risikokosten mit einer Erhöhung um € 108 Millionen, vor allem durch die von COVID-19 ausgelöste Eintrübung der Konjunktur, durch strukturelle Auswirkungen auf spezifische Branchen und durch höhere Kreditausfälle, überwiegend bei Haushalten.

Segment Osteuropa: Das in diesem Segment verzeichnete Ergebnis nach Steuern verringerte sich im Jahresvergleich um € 96 Millionen oder 13 Prozent auf € 639 Millionen. Vor allem währungsbedingt geringeren Verwaltungsaufwendungen standen ein geringerer Zins- und Provisionsüberschuss sowie höhere Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte gegenüber. Das Segment Osteuropa war in der Berichtsperiode wie schon im Vorjahr von Währungsvolatilitäten beeinflusst. So werteten der Durchschnittskurs des Belarus Rubels und des russischen Rubels um 19 Prozent bzw. 14 Prozent ab sowie jener der ukrainischen Hryvna um 7 Prozent.

2020
in € Tausend
Corporate Center Überleitung Gesamt
Zinsüberschuss - 77.018 39.853 3.241.344
Dividendenerträge 649.750 - 645.778 22.121
Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 36.168 0 40.657
Provisionsüberschuss 20.460 - 5.870 1.737.872
Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen - 78.201 - 35.029 93.693
Ergebnis aus Hedge Accounting 3.780 - 5.948 - 421
Sonstiges betriebliches Ergebnis 112.168 - 150.362 59.782
Betriebserträge 667.107 -803.134 5.195.047
Verwaltungsaufwendungen - 370.122 147.827 - 2.948.625
Betriebsergebnis 296.986 -655.307 2.246.422
Übriges Ergebnis - 100.870 16.629 - 204.807
Abgaben und Sonderbelastungen aus staatlichen Maßnahmen - 72.135 0 - 178.597
Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte - 2.350 92 - 629.576
Ergebnis vor Steuern 121.630 -638.586 1.233.442
Steuern vom Einkommen und Ertrag 35.754 9.906 - 323.836
Ergebnis nach Steuern 157.384 -628.679 909.606
Ergebnis nicht beherrschender Anteile - 109 10.891 - 105.852
Ergebnis nach Abzug nicht beherrschender Anteile 157.275 -617.789 803.755
Return on Equity vor Steuern 9,2%
Return on Equity nach Steuern 6,8%
Nettozinsspanne (Ø zinstragende Aktiva) 2,15%
Cost/Income Ratio 56,8%
Loan/Deposit Ratio 88,4%
Neubildungsquote (Ø Forderungen an Kunden) 0,68%
NPE Ratio 1,9%
NPE Coverage Ratio 61,5%
Aktiva 32.577.009 - 20.598.977 165.958.871
Risikogewichtete Aktiva gesamt (RWA) 13.680.244 - 12.202.929 78.864.082
Eigenkapital 7.483.237 - 5.090.112 14.288.045
Forderungen an Kunden 3.080.766 - 2.300.060 90.670.734
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 2.057.845 - 3.676.756 102.112.335
Geschäftsstellen 1.857
Mitarbeiter zum Stichtag (Vollzeitäquivalente) 1.745 45.414
Kunden in Millionen 0,0 17,2

Segment Group Corporates & Markets: Das Ergebnis im Segment Group Corporates & Markets stieg im Jahresvergleich um € 5 Millionen auf € 288 Millionen. Ausschlaggebend für die Ergebnisverbesserung waren ein um € 54 Millionen gestiegenes Betriebsergebnis und geringere Wertminderungen auf nichtfinanzielle Vermögenswerte, insbesondere auf Immobilien (Rückgang: € 27 Millionen). Dem standen um € 70 Millionen höhere, vorwiegend durch die COVID-19-Pandemie verursachte, Risikokosten gegenüber.

Segment Corporate Center: Dieses Segment umfasst im Wesentlichen die Ergebnisse aus den Steuerungsfunktionen der Konzernzentrale sowie aus sonstigen Konzerneinheiten. Seine Ergebnisse weisen dadurch eine insgesamt höhere Volatilität auf. Der weitaus überwiegende Teil besteht aus konzerninternen Transaktionen, die keine Auswirkung auf das Konzernergebnis haben. Der im Berichtszeitraum erzielte Ergebnisrückgang um € 264 Millionen resultierte vorwiegend aus niedrigeren konzerninternen Dividendenerträgen. In der Vergleichsperiode ergab sich zudem ein hoher Ergebnisbeitrag der at-equity einbezogenen Raiffeisen Informatik GmbH & Co KG, der aus einem Verkaufserlös einer börsennotierten Beteiligung stammte. Letztlich erhöhten sich die Wertminderungen auf assoziierte Unternehmen.

Die Überleitung umfasst Konsolidierungen, die erforderlich sind, um von den einzelnen Segmentergebnissen zum Konzernergebnis zu gelangen. Die Zahlen der Berichtssegmente werden nach Eliminierung der segmentinternen Positionen gezeigt. Segmentübergreifende Konsolidierungen werden jedoch in der Überleitung dargestellt. Die hier wesentlichen Konsolidierungspositionen sind Dividendenzahlungen an die Konzernzentrale und segmentübergreifende Leistungsverrechnungen von und mit der Konzernzentrale.

2019 Group Corporates
in € Tausend Zentraleuropa Südosteuropa Osteuropa & Markets
Zinsüberschuss 830.182 866.873 1.142.457 598.204
Dividendenerträge 5.190 8.168 1.501 16.746
Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 4.839 0 0 858
Provisionsüberschuss 440.617 417.238 557.428 394.450
Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen 25.849 39.268 32.179 34.682
Ergebnis aus Hedge Accounting 11 - 481 0 453
Sonstiges betriebliches Ergebnis - 19.200 5.348 3.224 130.129
Betriebserträge 1.287.489 1.336.414 1.736.789 1.175.522
Verwaltungsaufwendungen - 730.417 - 720.674 - 720.824 - 699.589
Betriebsergebnis 557.072 615.740 1.015.965 475.933
Übriges Ergebnis - 57.106 - 40.390 - 17.150 - 30.999
Abgaben und Sonderbelastungen aus staatlichen Maßnahmen - 59.756 - 25.060 0 - 20.520
Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte - 38.220 - 69.710 - 58.927 - 63.719
Ergebnis vor Steuern 401.990 480.580 939.889 360.695
Steuern vom Einkommen und Ertrag - 111.703 - 70.589 - 204.794 - 77.814
Ergebnis nach Steuern 290.287 409.991 735.095 282.881
Ergebnis nicht beherrschender Anteile - 69.412 3.009 - 54.615 - 4.441
Ergebnis nach Abzug nicht beherrschender Anteile 220.875 412.999 680.480 278.440
Return on Equity vor Steuern 12,7% 15,9% 35,7% 12,5%
Return on Equity nach Steuern 9,2% 13,6% 27,9% 9,8%
Nettozinsspanne (Ø zinstragende Aktiva) 2,09% 3,63% 5,84% 1,23%
Cost/Income Ratio 56,7% 53,9% 41,5% 59,5%
Loan/Deposit Ratio 98,0% 74,6% 83,6% 147,6%
Neubildungsquote (Ø Forderungen an Kunden) 0,13% 0,46% 0,44% 0,57%
NPE Ratio 2,4% 3,0% 2,0% 1,7%
NPE Coverage Ratio 58,6% 69,9% 60,0% 55,9%
Aktiva 42.093.613 26.986.357 23.380.652 53.705.533
Risikogewichtete Aktiva gesamt (RWA) 22.114.216 15.903.103 15.054.121 24.580.808
Eigenkapital 3.147.348 2.932.673 2.677.827 3.025.409
Forderungen an Kunden 29.603.275 15.914.939 14.465.387 29.719.794
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 31.966.614 21.529.357 17.712.306 27.600.716
Geschäftsstellen 391 894 732 23
Mitarbeiter zum Stichtag (Vollzeitäquivalente) 9.915 14.480 18.356 2.908
Kunden in Millionen 2,7 5,4 6,7 2,0
2019
in € Tausend
Corporate Center Überleitung Gesamt
Zinsüberschuss - 86.932 61.282 3.412.067
Dividendenerträge 747.092 - 747.414 31.282
Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 165.500 0 171.198
Provisionsüberschuss - 14.389 1.159 1.796.503
Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen - 79.596 - 69.546 - 17.165
Ergebnis aus Hedge Accounting 6.827 - 3.643 3.166
Sonstiges betriebliches Ergebnis 95.073 - 136.277 78.298
Betriebserträge 833.576 -894.441 5.475.349
Verwaltungsaufwendungen - 352.826 131.265 - 3.093.066
Betriebsergebnis 480.750 -763.176 2.382.284
Übriges Ergebnis - 65.969 - 7.415 - 219.030
Abgaben und Sonderbelastungen aus staatlichen Maßnahmen - 57.155 - 4 - 162.494
Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte - 2.062 - 1.336 - 233.974
Ergebnis vor Steuern 355.564 -771.931 1.766.786
Steuern vom Einkommen und Ertrag 66.248 - 3.534 - 402.186
Ergebnis nach Steuern 421.812 -775.465 1.364.600
Ergebnis nicht beherrschender Anteile - 55 - 12.051 - 137.565
Ergebnis nach Abzug nicht beherrschender Anteile 421.757 -787.516 1.227.035
Return on Equity vor Steuern 14,2%
Return on Equity nach Steuern 11,0%
Nettozinsspanne (Ø zinstragende Aktiva) 2,44%
Cost/Income Ratio 56,5%
Loan/Deposit Ratio 97,9%
Neubildungsquote (Ø Forderungen an Kunden) 0,26%
NPE Ratio 2,1%
NPE Coverage Ratio 61,0%
Aktiva 31.548.828 - 25.515.478 152.199.504
Risikogewichtete Aktiva gesamt (RWA) 13.333.415 - 13.019.456 77.966.207
Eigenkapital 6.694.511 - 4.712.785 13.764.983
Forderungen an Kunden 4.043.294 - 2.542.469 91.204.221
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 1.463.968 - 4.059.149 96.213.812
Geschäftsstellen 2.040
Mitarbeiter zum Stichtag (Vollzeitäquivalente) 1.214 46.873
Kunden in Millionen 0,0 16,7

Anhang

Grundlagen der Konzernrechnungslegung

Grundsätze der Erstellung

Der Konzernabschluss wird in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) und den auf Basis der IAS Verordnung (EG) 1606/2002 durch die EU übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards einschließlich der anzuwendenden Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC/SIC) erstellt. Alle Standards, die vom IASB als für den Konzernabschluss anzuwendende International Accounting Standards veröffentlicht und von der EU übernommen wurden, wurden angewendet. Weiters erfüllt der Konzernabschluss die Voraussetzungen des § 245a UGB und des § 59a BWG über befreiende Konzernabschlüsse nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen. IAS 41 und IFRS 6 wurden nicht berücksichtigt, weil für den Konzern keine entsprechenden Geschäftsfälle vorlagen.

Ein Vermögenswert wird in der Bilanz angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass der künftige wirtschaftliche Nutzen dem Unternehmen zufließen wird, und wenn seine Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder ein anderer Wert verlässlich bewertet werden können. Eine Schuld wird in der Bilanz angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich aus der Erfüllung einer gegenwärtigen Verpflichtung ein direkter Abfluss von Ressourcen ergeben wird, die wirtschaftlichen Nutzen enthalten, und wenn deren Erfüllungsbetrag verlässlich bewertet werden kann. Davon ausgenommen sind bestimmte Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag angesetzt werden. Erträge werden erfasst, wenn es unter Einhaltung der Bedingungen des IFRS 15 wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird, und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann.

Die Grundlage für den Konzernabschluss bilden die auf Basis der IFRS-Bestimmungen nach konzerneinheitlichen Standards erstellten Berichtspakete aller vollkonsolidierten Unternehmen. Alle wesentlichen Tochtergesellschaften erstellen ihre Jahresabschlüsse per 31. Dezember. Einige außerhalb des Anhangs gemachte IFRS-Angaben sind wesentliche Bestandteile des Konzernabschlusses. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Erläuterungen zu den Segmentergebnissen, die in den Angaben zur Segmentberichterstattung dargestellt werden. Neben den im Anhang dargestellten Angaben gemäß IFRS 7 enthält insbesondere das Kapitel Risikobericht ausführliche Darstellungen zu den Themen Kreditrisiko, Konzentrationsrisiko, Marktrisiko und Liquiditätsrisiko. Die Darstellung dieser Informationen erfolgt in Übereinstimmung mit IFRS 8 Geschäftssegmente und IFRS 7 Angaben zu Finanzinstrumenten.

Wesentliche bilanzielle Ermessensspielräume und Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten

Sind für die Bilanzierung und Bewertung nach IAS/IFRS Schätzungen oder Beurteilungen erforderlich, werden diese in Übereinstimmung mit den jeweiligen Standards vorgenommen. Sie basieren auf historischen Erfahrungen und anderen Faktoren wie Planungen und wahrscheinlichen Erwartungen oder Prognosen zukünftiger Ereignisse. Die den Schätzungen zugrunde liegenden Annahmen unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung. Änderungen von Schätzungen werden, sofern sie nur eine Periode betreffen, nur in dieser berücksichtigt. Falls auch nachfolgende Berichtsperioden betroffen sind, werden die Änderungen in der aktuellen und den folgenden Perioden berücksichtigt. Die wesentlichen Annahmen, Schätzungen und Ermessensentscheidungen betreffen:

Wertminderungen im Kreditgeschäft

Bei der Anwendung der Bilanzierungsmethoden der RBI sind Ermessensentscheidungen des Managements erforderlich. Die RBI schätzt die erwarteten Kreditverluste aus den als Vermögenswerte gehaltenen Schuldinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. erfolgsneutral zum Fair Value angesetzt werden, sowie aus Kreditzusagen, Leasingforderungen und Finanzgarantien zukunftsgerichtet ab. Die Berechnung erwarteter Kreditverluste (Expected Credit Losses, ECL) erfordert die Anwendung rechnungslegungsrelevanter Schätzungen, die per Definition selten mit den tatsächlichen Ergebnissen übereinstimmen werden. Die Höhe der zu bildenden Wertminderung richtet sich dabei nach der Veränderung des Ausfallrisikos eines Finanzinstruments nach dessen Zugang. Um die Höhe der Wertminderung zu ermitteln, sind wesentliche Kreditrisikoparameter wie PD (Probability of Default), LGD (Loss Given Default) und EAD (Exposure at Default) sowie zukunftsorientierte Informationen (Konjunkturprognosen) vom Management zu schätzen. Die Rückstellung für Kreditrisiken wird zu jedem Berichtszeitpunkt um diesen erwarteten Ausfall angepasst. Die Methoden zur Bestimmung der Höhe der Wertminderung sind im Abschnitt allgemeine Regelungen zu Wertminderungen (IFRS 9) erläutert. Quantitative Angaben sowie Sensitivitätsanalysen sind unter Punkt (36) dargestellt.

Fair Value von Finanzinstrumenten

Der beizulegende Zeitwert (Fair Value) ist jener Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. Dies gilt unabhängig davon, ob der Preis direkt beobachtbar oder unter Anwendung einer Bewertungsmethode geschätzt worden ist. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld berücksichtigt der Konzern bestimmte Merkmale des Vermögenswerts oder der Schuld (z. B. Zustand und Standort des Vermögenswerts oder Verkaufs- und Nutzungsbeschränkungen), wenn Marktteilnehmer diese Merkmale bei der Preisfestlegung für den Erwerb des jeweiligen Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld zum Bewertungsstichtag ebenfalls berücksichtigen würden. Ist der Markt für ein Finanzinstrument nicht aktiv, wird der Fair Value anhand einer Bewertungsmethode oder eines Preismodells ermittelt. Generell werden für Bewertungsmethoden Schätzungen herangezogen, deren Ausmaß von der Komplexität des Instruments und der Verfügbarkeit marktbasierter Daten abhängt. Die Input-Parameter für diese Modelle werden so weit wie möglich von beobachtbaren Marktdaten abgeleitet. Unter Umständen sind Bewertungsanpassungen notwendig, um weiteren Faktoren wie Modellrisiken, Liquiditätsrisiken oder Kreditrisiken Rechnung zu tragen. Die Beschreibung der Bewertungsmodelle findet sich im Anhang unter Abschnitt Finanzinstrumente – Ansatz und Bewertung. Zusätzlich werden die Fair Values von Finanzinstrumenten unter Punkt (32) Fair Value von Finanzinstrumenten dargestellt.

Rückstellungen für Rechtstreitigkeiten

Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis hat und es sowohl wahrscheinlich ist, dass er verpflichtet sein wird, diese zu erfüllen, als auch eine verlässliche Schätzung des Betrags möglich ist. Der angesetzte Rückstellungsbetrag ist der am Bilanzstichtag bestmögliche Schätzwert für die Leistung, die unter Berücksichtigung der der Verpflichtung zugrunde liegenden Risiken und Unsicherheiten hinzugeben ist, um die gegenwärtige Verpflichtung zu erfüllen. Risiken und Unsicherheiten sind bei der Schätzung berücksichtigt. In einigen Fällen werden Klagen im Zusammenhang mit dem Konsumentenschutzgesetz von einer Reihe von Kunden eingebracht. Daher basieren diese Rückstellungen auf einem statistischen Ansatz, welcher sowohl statische Daten, soweit diese relevant sind, als auch Expertenmeinungen berücksichtigt. Details sind unter Punkt (55) Offene Rechtsfälle dargestellt.

Rückstellung für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen

Die Kosten des leistungsorientierten Pensionsplans werden mittels versicherungsmathematischer Verfahren bewertet. Die versicherungsmathematische Bewertung basiert auf Annahmen zu Diskontierungszinssätzen, erwarteten Renditen von Vermögenswerten, künftigen Gehaltsentwicklungen, Sterblichkeit und künftigen Pensionsanhebungen. Der Zinssatz, der für die Abzinsung der leistungsorientierten Verpflichtungen des Konzerns herangezogen wird, wird auf der Grundlage der Renditen bestimmt, die am Abschlussstichtag für erstrangige festverzinsliche Unternehmensanleihen auf dem Markt erzielt werden. Eine erhebliche Ermessensentscheidung ist hier bei der Festlegung der Kriterien notwendig, nach denen die Unternehmensanleihen ausgesucht werden, die die Grundgesamtheit bilden, aus der die Renditekurve abgeleitet wird. Für die Bestimmung des Rechnungszinssatzes wird auf die Zinsempfehlung von Mercer zurückgegriffen. Die wesentlichen Kriterien bei der Auswahl dieser Unternehmensanleihen beinhalten das Ausgabevolumen und die Qualität der Anleihen sowie die Identifizierung von Ausreißern, die nicht berücksichtigt werden. Annahmen und Schätzungen, die für die Berechnung langfristiger Personalverpflichtungen angewendet werden, sind im Abschnitt Verpflichtungen für Pensionen und aus anderen Leistungen anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses beschrieben. Quantitative Angaben zu langfristigen Personalrückstellungen finden sich unter Punkt (28) Rückstellungen.

Aktive latente Steuern

Latente Steuerforderungen werden in dem Umfang ausgewiesen, in dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftig ausreichend zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden, mit denen diese steuerlichen Verlustvorträge, Steuerguthaben oder steuerlich abzugsfähigen temporären Differenzen verrechnet werden können. Dazu wird ein Planungshorizont von fünf Jahren herangezogen. Diese Bewertung erfordert in maßgeblichem Umfang Beurteilungen und Einschätzungen seitens des Managements. Das Management verwendet für die Bestimmung der auszuweisenden Beträge latenter Steuerforderungen historische Erkenntnisse zu Steuerkapazität und Profitabilität sowie gegebenenfalls Informationen über prognostizierte Geschäftsergebnisse auf Basis genehmigter Geschäftspläne einschließlich einer Prüfung der Vortragsfähigkeit steuerlicher Verlustvorträge.

Der Ausweis der latenten Steuern wird in der Erfolgsrechnung nicht gesondert vorgenommen und findet sich im Gesamtergebnis und unter Punkt (12) Steuern vom Einkommen und Ertrag. Hingegen werden die latenten Steuern in der Bilanz gesondert unter Punkt (22) Steuerforderungen und Punkt (29) Steuerverpflichtungen ausgewiesen.

Überprüfung der Charakteristika der vertraglichen Zahlungsströme

Neben der Geschäftsmodellbedingung ist auch eine Analyse der Zahlungsströme eines finanziellen Vermögenswerts notwendig, um eine Zuordnung in die Bewertungskategorien zu fortgeführten Anschaffungskosten oder at Fair Value Through Other Comprehensive Income zu erreichen. Um die Zahlungsstrombedingung zu erfüllen, dürfen die Zahlungsströme lediglich aus Zins- und Tilgungszahlungen des ausstehenden Kapitalbetrags bestehen. Diese Analyse, ob es sich bei vertraglichen Cash-Flows finanzieller Vermögenswerte ausschließlich um Zins- und Tilgungszahlungen handelt, unterliegt wesentlichen Ermessensentscheidungen auf Grundlage der Vorschriften von IFRS 9. In der RBI werden unter Berücksichtigung der einzelnen Vertragsmerkmale von finanziellen Vermögenswerten Ermessensentscheidungen im Wesentlichen bei Krediten, die mit inkongruenten Zinskomponenten ausgestattet sind, getroffen. Um einschätzen zu können, ob die Zahlungsstrombedingung erfüllt ist, ist ein sogenannter Benchmark-Test notwendig. Weitere Erläuterungen sind im Abschnitt Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter Überprüfung der Charakteristika der vertraglichen Zahlungsströme enthalten.

Neben den oben erwähnten wesentlichen bilanziellen Ermessensspielräumen und Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten sind im folgenden Kapitel Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Bezug auf COVID-19 der Werthaltigkeitstest des Firmenwerts und der Werthaltigkeitstest von at-equity bewerteten Unternehmen näher erläutert.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Bezug auf COVID-19

Zahlungsmoratorien

In vielen Märkten der RBI wurden unterschiedliche Moratorien eingeführt, die sich im Wesentlichen als Zahlungsmoratorien zusammenfassen lassen. Dem Kreditnehmer wird in Bezug auf seine Verpflichtungen zur Tilgung des Kredits sowie der Zahlung der Zinsen und Gebühren ein zeitlich befristeter Zahlungsaufschub gewährt. Abhängig von der jeweiligen lokalen Gesetzgebung kommt es zu unterschiedlichen Ausgestaltungen dieser Zahlungsmoratorien. In einzelnen Ländern liegt die Nutzung des Zahlungsmoratoriums im Ermessen des Kreditnehmers, in anderen Ländern ist das Zahlungsmoratorium automatisch für den Kreditnehmer nutzbar. Neben der Befristung des Zahlungsaufschubs ist auch die Kapitalisierung der Zinsen (Zinseszins) während der zahlungsfreien Perioden in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt.

Aufgrund der geänderten Zahlungspläne kann es gemäß IFRS 9 zu einem Barwertverlust des einzelnen Kreditvertrags kommen, der in der Regel mit einer einmaligen Anpassung des Bruttobuchwerts als unwesentliche Modifikation dieses Vertrags in der Erfolgsrechnung der RBI erfasst wird. 2020 wurden diesbezüglich minus € 29.415 Tausend berücksichtigt. Dieser Modifikationsgewinn oder -verlust entspricht der Differenz zwischen dem Bruttobuchwert vor der Modifikation und dem Barwert der Cash-Flows des modifizierten Vermögenswerts, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. In der Erfolgsrechnung wird der Modifikationsgewinn oder -verlust im Posten (9) Übriges Ergebnis in der Zeile Gewinne/Verluste aus modifizierten Vertragskonditionen ausgewiesen.

Zahlungsmoratorien werden in Bezug auf die Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos (SICR) nicht automatisch als SICR-Auslöser betrachtet. Die RBI wendet hingegen ihre festgelegten Beurteilungskriterien weiterhin an, die aus qualitativen Informationen und quantitativen Schwellenwerten bestehen. Weitere Details zur Schätzung erwarteter Kreditverluste (ECL) angesichts der COVID-19-Pandemie sind im Kapitel Erläuterungen zu Finanzinstrumenten unter Punkt (34) Kreditwürdigkeitsanalyse und Punkt (36) Erwartete Kreditverluste beschrieben.

Land Moratorium Art Beschreibung
Albanien ausgelaufen mit Ende August 2020
Belarus kein Moratorium
Bosnien und Herzegowina ausgelaufen mit Ende Dezember 2020
Bulgarien bis Jahresende 2021 Opt-in Kapital, Zinsen
Kosovo bis Ende August 2021 Opt-out Kapital, Zinsen
Kroatien bis Ende März 2021 Opt-in Kapital, Zinsen
Österreich bis Ende Jänner 2021 Opt-in Kapital, Zinsen
Rumänien bis Ende März 2021 Opt-in Kapital, Zinsen
Russland ausgelaufen mit Ende September 2020
Serbien bis Jahresende 2020/bis April 2021 Opt-out/Opt-in Kapital, Zinsen
Slowakei verlängert bis zum Ende der Pandemie Opt-in Kapital, Zinsen
Tschechien ausgelaufen mit Ende Oktober 2020
Ukraine kein Moratorium
Ungarn bis Jahresende 2020/bis Mitte 2021 Opt-out/Opt-in Kapital, Zinsen, Gebühren

Direktstaatliche Programme

Um dem durch die COVID-19-Pandemie verursachten wirtschaftlichen Abschwung gegenzusteuern, wurden in vielen Ländern verschiedene Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft zum Erhalt der Arbeitsplätze vorbereitet und teilweise bereits verabschiedet. Diese Maßnahmen umfassen einerseits direkte finanzielle Unterstützungen in verschiedensten Ausprägungen für Einzelpersonen, Haushalte und Unternehmen und andererseits durch Kreditinstitute gewährte Überbrückungsfinanzierungen in Verbindung mit staatlichen Haftungsübernahmen, um sicherzustellen, dass Unternehmen während der COVID-19-Pandemie über ausreichend Liquidität verfügen.

Grundsätzlich hängt die Bilanzierung einer Finanzgarantie aus der Sicht der RBI davon ab, ob die Finanzgarantie einen integralen Vertragsbestandteil des finanziellen Vermögenswerts darstellt oder nicht. Garantien, die zum Beginn des garantierten finanziellen Vermögenswerts abgeschlossen werden, betrachtet die RBI als integralen Vertragsbestandteil des finanziellen Vermögenswerts. Die im Rahmen direktstaatlicher Programme erhaltenen Finanzgarantien beziehen sich in der Regel auf neue Überbrückungsfinanzierungen und werden daher als integraler Bestandteil berücksichtigt.

Neben den oben erwähnten Unterstützungsmaßnahmen nahm die RBI auch bei TLTRO-III-Programmen (Targeted Longer-Term Refinancing Operations) der Europäischen Zentralbank teil, um zusätzliche Liquiditätspuffer aufzubauen. Im Rahmen der TLTRO III hat die RBI seit Dezember 2019 rund € 5.686.263 Tausend aufgenommen. Die Verzinsung der TLTRO III ist von der Entwicklung eines Benchmark-Loan-Portfolios abhängig, wobei zwei Vergleichsperioden herangezogen werden. In der RBI werden die Zinsen über die gesamte Laufzeit der Refinanzierung mit der Deposit Facility Rate von derzeit -0,5 Prozent abgegrenzt, da die RBI davon ausgeht, dass das erwartete Kreditwachstum die notwendige Wachstumsrate von 1,15 Prozent bis Ende März 2021 erreichen wird. Aktuell geht die RBI davon aus, dass die Bedingungen für die Inanspruchnahme des sogenannten COVID-Bonus für die Zeit zwischen Juni 2020 und Juni 2021 nicht erfüllt werden, und wird daher nicht in der Zinsabgrenzung berücksichtigt.

Werthaltigkeitstest des Firmenwerts

Alle Firmenwerte werden jährlich auf Basis zahlungsmittelgenerierender Einheiten auf ihren künftigen wirtschaftlichen Nutzen überprüft. Sollte es während des laufenden Geschäftsjahres Anhaltspunkte geben, dass eine Wertminderung vorliegen könnte, wird ein Werthaltigkeitstest zum jeweiligen Bilanzstichtag durchgeführt. Die COVID-19-Pandemie führte im Jahr 2020 zu einer negativen signifikanten Veränderung des wirtschaftlichen Umfelds, in denen die Tochterunternehmen tätig sind. Dieser Anhaltspunkt löste einen Wertminderungstest für Firmenwerte, die im Rahmen der Erstkonsolidierung entstanden sind, aus. Der durch die Pandemie verursachte revidierte Mittelfristplan der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft führte zu einer teilweisen Reduktion des Firmenwerts in Höhe von € 26.864 Tausend. Siehe auch Punkt (9) Übriges Ergebnis und Punkt (21) Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte im Anhang.

Werthaltigkeit von at-equity bewerteten Unternehmen

Die Buchwerte für die at-equity bewerteten Unternehmen sind ebenso wie andere Vermögenswerte auf ihre Werthaltigkeit zu prüfen, ob objektive Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Am Ende jeder Berichtsperiode wird beurteilt, ob es Anzeichen gibt, dass der Buchwert einer Beteiligung höher ist als ihr erzielbarer Betrag. IAS 36 enthält eine Liste von externen und internen Indikatoren, die als Anzeichen für eine Wertminderung gelten. Die COVID-19-Pandemie führte im Jahr 2020 zu einer negativen Veränderung des wirtschaftlichen Umfelds, in denen die assoziierten Unternehmen tätig sind. Wenn es einen Hinweis gibt, dass ein at-equity bewertetes Unternehmen wertgemindert sein könnte, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts berechnet. Details sind unter Punkt (20) Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen dargestellt.

Währungsumrechnung

Der Konzernabschluss wurde in Euro, der funktionalen Währung der RBI AG, aufgestellt. Die funktionale Währung ist die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem die Gesellschaft tätig ist. Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt unter Berücksichtigung aller in IAS 21 angeführten Faktoren seine eigene funktionale Währung fest.

Die in einer anderen funktionalen Währung als dem Euro aufgestellten Abschlüsse der Unternehmen des Vollkonsolidierungskreises wurden nach der modifizierten Stichtagskursmethode gemäß IAS 21 in die Berichtswährung Euro umgerechnet. Dabei wurde das Eigenkapital mit seinem historischen Kurs, alle anderen Aktiva und Passiva sowie Anhangangaben wurden mit dem Stichtagskurs angesetzt. Aus der Währungsumrechnung der Eigenkapitalbestandteile (historische Kurse) resultierende Differenzen werden mit den Gewinnrücklagen verrechnet.

Die Posten der Erfolgsrechnung wurden mit dem Durchschnittskurs des Jahres auf Basis der Monatsultimokurse berechnet. Währungsdifferenzen zwischen dem Stichtagskurs in der Bilanz und dem Durchschnittskurs in der Erfolgsrechnung wurden mit dem Eigenkapital (Gewinnrücklagen) verrechnet. Gemäß IAS 21 wird bei stark schwankenden Wechselkursen anstelle des Durchschnittskurses der Transaktionskurs verwendet.

Bei Abgang eines ausländischen Geschäftsbetriebs, der zum Verlust der Beherrschung, der gemeinschaftlichen Führung oder des maßgeblichen Einflusses führt, wurde der entsprechende, bis zu diesem Zeitpunkt kumuliert in der Währungsumrechnungsrücklage erfasste Betrag als Teil des Ergebnisses aus Endkonsolidierungen in die Erfolgsrechnung umgegliedert. Bei einem Tochterunternehmen mit Sitz im Euroraum stellte aufgrund des wirtschaftlichen Gehalts der zugrunde liegenden Geschäftsfälle der russische Rubel die funktionale Währung dar.

2020 2019
Stichtag Durchschnitt Stichtag Durchschnitt
Kurse in Währung pro € 31.12. 1.1.- 31.12. 31.12. 1.1.- 31.12.
Albanischer Lek (ALL) 123,710 123,949 121,710 123,104
Belarus Rubel (BYN) 3,205 2,811 2,368 2,354
Bosnische Marka (BAM) 1,956 1,956 1,956 1,956
Bulgarische Lewa (BGN) 1,956 1,956 1,956 1,956
Kroatische Kuna (HRK) 7,552 7,536 7,440 7,420
Polnischer Zloty (PLN) 4,560 4,452 4,257 4,299
Rumänischer Leu (RON) 4,868 4,838 4,783 4,743
Russischer Rubel (RUB) 91,467 83,127 69,956 72,795
Serbischer Dinar (RSD) 117,480 117,530 117,430 117,776
Tschechische Krone (CZK) 26,242 26,414 25,408 25,664
Ukrainische Hryvna (UAH) 34,756 30,886 26,592 28,960
Ungarischer Forint (HUF) 363,890 352,242 330,530 325,385
US-Dollar (USD) 1,227 1,145 1,123 1,121

Folgende Kurse wurden für die Währungsumrechnung herangezogen:

Erläuterungen zur Erfolgsrechnung

(1) Zinsüberschuss

in € Tausend 2020 2019
Zinserträge nach Effektivzinsmethode 3.887.571 4.412.702
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 75.593 131.147
Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 3.811.977 4.281.555
Zinserträge übrige 607.229 636.841
Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 191.590 382.314
Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss 24.577 15.179
Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss 16.256 32.514
Derivate - Hedge Accounting, Zinssatzrisiko 267.520 135.873
Sonstige Aktiva 7.260 15.212
Zinserträge aus finanziellen Verbindlichkeiten 100.026 55.749
Zinsaufwendungen - 1.253.456 - 1.637.476
Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost - 793.771 - 1.008.921
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading - 173.867 - 427.660
Finanzielle Verbindlichkeiten - Designated Fair Value Through Profit/Loss - 50.443 - 60.442
Derivate - Hedge Accounting, Zinssatzrisiko - 177.668 - 79.930
Sonstige Passiva - 8.495 - 6.293
Zinsaufwendungen aus finanziellen Vermögenswerten - 49.212 - 54.231
Gesamt 3.241.344 3.412.067

Der Zinsüberschuss reduzierte sich – vor allem währungsbedingt – um € 170.723 Tausend auf € 3.241.344 Tausend. Den größten Rückgang mit € 64.555 Tausend verzeichnete Tschechien aufgrund niedrigerer Zinserträge aus Repo-Geschäften und Kundenkrediten resultierend aus Leitzinssatzanpassungen. In Russland verringerte sich der Zinsüberschuss um € 48.088 Tausend ausschließlich währungsbedingt, in lokaler Währung konnte ein volumenbedingter Anstieg um 7 Prozent erreicht werden. In Belarus sorgten niedrigere Marktzinssätze sowie höhere Refinanzierungskosten in lokaler Währung für einen Rückgang des Zinsüberschusses um € 20.568 Tausend. In der Ukraine kam es ebenfalls aufgrund von Leitzinssatzanpassungen zu einem um € 13.952 Tausend niedrigeren Zinsüberschuss. In Kroatien sank der Zinsüberschuss um € 6.798 Tausend, hervorgerufen durch niedrigere Zinssätze insbesondere bei Firmenkunden. Albanien verzeichnete aufgrund niedrigerer Volumina und Zinssätze einen Rückgang um € 4.219 Tausend. In Bosnien und Herzegowina reduzierte sich der Zinsüberschuss um € 4.414 Tausend, bedingt durch niedrigere Zinserträge aus Kundenkrediten.

in € Tausend 2020 2019
Zinsüberschuss 3.241.344 3.412.067
Durchschnittliche zinstragende Aktiva 150.912.378 139.998.909
Nettozinsspanne in Prozent 2,15% 2,44%

Die Nettozinsspanne sank um 29 Basispunkte, bedingt durch ein erhöhtes kurzfristiges Veranlagungsvolumen sowie negative Währungseffekte, speziell in Osteuropa. Zusätzlich sorgten gesunkene Zinssätze im Zusammenhang mit COVID-19 in mehreren Märkten, die sich vor allem in niedrigeren aktivseitigen Margen niederschlugen, für einen Rückgang der Nettozinsspanne.

(2) Dividendenerträge

in € Tausend 2020 2019
Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 146 865
Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss 108 204
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 10.982 14.896
Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen 10.885 15.317
Gesamt 22.121 31.282

Die Dividendenerträge reduzierten sich um € 9.161 Tausend auf € 22.121 Tausend. Der Posten Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen, der Dividendenerträge aus nicht vollkonsolidierten Tochterunternehmen sowie nicht at-equity bewerteten assoziierten Unternehmen enthält, verzeichnete einen Rückgang um € 4.432 Tausend. Dabei waren vor allem niedrigere Erträge in Bulgarien sowie Group Corporates & Markets verantwortlich für diese Reduktion. Der Posten finanzielle Vermögenswerte – Fair Value Through Other Comprehensive Income reduzierte sich um € 3.914 Tausend. Ausschlaggebend dafür waren Ausschüttungen bei Beteiligungen in Tschechien im Vorjahr, während in der Berichtsperiode keine Dividendenzahlungen aufgrund der Beschränkungen des Kapitalverkehrs erfolgten.

(3) Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen

in € Tausend 2020 2019
Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 40.657 171.198

Der Rückgang resultierte im Wesentlichen aus der Raiffeisen Informatik GmbH & Co KG, deren außerordentlich hohes Vorjahresergebnis aus einem Bewertungsgewinn und Verkaufserlös einer börsennotierten Beteiligung (SoftwareONE) stammte.

(4) Provisionsüberschuss

in € Tausend 2020 2019
Zahlungsverkehr 701.184 756.579
Kredit- und Garantiegeschäft 201.842 217.565
Wertpapiere 63.586 65.294
Vermögensverwaltung 243.300 222.131
Depot- und Treuhandgeschäft 74.397 48.761
Vermittlungsprovisionen 36.424 44.652
Fremdwährungsgeschäft 358.379 374.973
Sonstige 58.759 66.549
Gesamt 1.737.872 1.796.503

Der Provisionsüberschuss sank im Periodenvergleich um € 58.631 Tausend auf € 1.737.872 Tausend. Der wesentliche Treiber waren die durch die Pandemie ausgelösten Volumenausfälle durch Lockdowns sowie Währungsabwertungen. Dagegen konnten die Vermögensverwaltung und das Depotgeschäft von steigenden Transaktionen und Volumina profitieren.

Das Ergebnis aus dem Zahlungsverkehr reduzierte sich um € 55.395 Tausend auf € 701.184 Tausend, größtenteils währungsbedingt sowie aufgrund der verhängten COVID- 19-Maßnahmen und damit einhergehender geringerer Kundenaktivität in nahezu allen Ländern, am stärksten jedoch in Russland, Kroatien, Rumänien und Ungarn. Darüber hinaus führte die Änderung in den Zahlungsverkehrsbestimmungen zu einem Ertragsrückgang in Tschechien und Bulgarien. Das Ergebnis aus dem Fremdwährungsgeschäft fiel ebenso volumenbedingt um € 16.594 Tausend auf € 358.379 Tausend, vorrangig in Russland und Rumänien. Das Ergebnis aus dem Kredit- und Garantiegeschäft sank um € 15.722 Tausend auf € 201.842 Tausend, wobei sich der stärkste Rückgang in der Konzernzentrale aus dem Garantiegeschäft sowie aus geringeren Gebühren aufgrund nicht ausgenützter Kreditlinien ergab. Dagegen erhöhte sich das Ergebnis aus dem Depot- und Treuhandgeschäft um € 25.637 Tausend auf € 74.397 Tausend durch höhere Volumina und Erträge in Russland sowie in der Konzernzentrale. Ebenso verzeichnete das Ergebnis aus der Vermögensverwaltung einen volumenbedingten Anstieg um € 21.169 Tausend auf € 243.300 Tausend in der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., in der Valida-Gruppe sowie in Rumänien. Dagegen reduzierte sich das Ergebnis aus Vermittlungsprovisionen um € 8.228 Tausend und das sonstige Ergebnis um € 7.790 Tausend vorrangig in Russland, resultierend aus geringeren Volumina bei Versicherungsprodukten, gesunkenen Erträgen aus Inkassodienstleistungen sowie aus dem Münz- und Banknotenhandel.

in € Tausend 2020 2019
Provisionserträge 2.532.039 2.636.605
Zahlungsverkehr 1.147.633 1.260.771
Clearing und Abwicklung 283.397 287.573
Kreditkarten 111.841 120.937
Debitkarten und sonstige Bankkarten 257.957 281.490
Übrige Zahlungsdienste 494.437 570.770
Kredit- und Garantiegeschäft 229.458 247.328
Wertpapiere 124.294 112.020
Vermögensverwaltung 373.240 336.805
Depot- und Treuhandgeschäft 90.384 64.729
Vermittlungsprovisionen 68.494 76.657
Fremdwährungsgeschäft 385.387 414.706
Sonstige 113.149 123.589
Provisionsaufwendungen - 794.167 - 840.102
Zahlungsverkehr - 446.449 - 504.192
Clearing und Abwicklung - 128.753 - 128.966
Kreditkarten - 63.661 - 68.281
Debitkarten und sonstige Bankkarten - 116.796 - 119.580
Übrige Zahlungsdienste - 137.240 - 187.365
Kredit- und Garantiegeschäft - 27.616 - 29.763
Wertpapiere - 60.708 - 46.726
Vermögensverwaltung - 129.940 - 114.675
Depot- und Treuhandgeschäft - 15.986 - 15.968
Vermittlungsprovisionen - 32.070 - 32.005
Fremdwährungsgeschäft - 27.008 - 39.733
Sonstige - 54.390 - 57.040
Gesamt 1.737.872 1.796.503

(5) Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen

in € Tausend 2020 2019
Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten - Held For Trading 81.050 - 331.130
Derivate 228.794 - 327.794
Eigenkapitalinstrumente - 143.168 - 24.987
Schuldverschreibungen 39.407 43.842
Kredite und Forderungen 5.735 9.377
Short-Positionen - 5.368 - 11.312
Einlagen - 41.697 - 36.128
Verbriefte Verbindlichkeiten 425 6.824
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - 3.077 9.048
Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through
Profit/Loss 7.434 41.143
Eigenkapitalinstrumente 777 26.847
Schuldverschreibungen 5.657 12.099
Kredite und Forderungen 1.000 2.198
Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten - Designated Fair Value Through
Profit/Loss 7.859 31.361
Schuldverschreibungen - 4.352 19.232
Einlagen 3.662 4.251
Verbriefte Verbindlichkeiten 8.549 7.877
Währungsumrechnung (netto) - 2.651 241.461
Gesamt 93.693 - 17.165

Das Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen verbesserte sich im Vergleich zur Vorjahresperiode um € 110.858 Tausend. Ursache dafür waren insbesondere positive Bewertungseffekte im Posten Derivate, welche sowohl zins- als auch währungsgetrieben waren. In der Vorjahresperiode schlugen sich Bewertungsverluste in Höhe von € 30.739 Tausend aus

dem Zinsänderungsrisiko emittierter Zertifikate direkt im Ergebnis aus Derivaten nieder. Im zweiten Halbjahr 2019 sind in diesem Zusammenhang ökonomische Sicherungsbeziehungen zum Zinsänderungsrisiko eingegangen worden, wodurch entsprechende Bewertungsverluste in der Berichtsperiode weitestgehend neutralisiert wurden. Eine weitere positive Veränderung ergab sich aus der Bewertung von ökonomischen Absicherungsbeziehungen im Zusammenhang mit einem Bausparkassenportfolio, da diese in der Vergleichsperiode einen Verlust von € 53.566 Tausend erzeugt hatten, im zweiten Quartal 2019 aber in ein Hedge-Accounting-Verhältnis gemäß IAS 39 eingebettet wurden, wodurch sich ab diesem Zeitpunkt Bewertungsänderungen weitgehend neutralisierten. Darüber hinaus konnte in der Konzernzentrale eine positive Veränderung von € 26.528 Tausend erzielt werden, im Wesentlichen aus der Bewertung von Zins- und Kreditderivaten sowie zum Marktwert gehaltenen Krediten und Forderungen.

Insgesamt wurden in der Berichtsperiode im Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten – Held For Trading Gewinne von € 228.794 Tausend aus Derivaten verzeichnet (Vorjahresperiode: Verluste in Höhe von € 327.794 Tausend). Derivate wurden vor allem dazu genutzt, Zins- und Währungsrisiken abzusichern. Im Berichtsjahr zeigten sich gegenläufige Verluste zu den Gewinnen aus Derivaten insbesondere im Posten der in Handelsabsicht gehaltenen Eigenkapitalinstrumente, die aufgrund der Marktverwerfungen im Zuge der Ausbreitung von COVID-19 eine negative Veränderung in Höhe von € 168.155 Tausend verzeichneten. Der hohe Verlust in der Vorjahresperiode war hingegen insbesondere durch Wechselkursentwicklungen beim russischen Rubel und bei Fremdwährungspositionen in der Konzernzentrale geprägt und zeigte eine starke Gegenläufigkeit zu den Gewinnen aus der Währungsumrechnung (netto).

Die in Handelsabsicht gehaltenen Einlagen waren im Wesentlichen durch Verluste aus Kassageschäften in Russland geprägt. Diese Verluste entstanden in Verbindung mit der Absicherung von Fremdwährungsgeschäften mit Kunden, entsprechende Provisionserträge sind im Provisionsüberschuss dargestellt. Gegenläufige Bewertungen oder realisierte Ergebnisse der in diesem Zusammenhang verwendeten, zu ökonomischen Absicherungszwecken gehaltenen Währungsderivate sind im Posten Derivate dargestellt.

Der Rückgang bei den Eigenkapitalinstrumenten – Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss um € 26.070 Tausend resultierte im Wesentlichen aus einem Einmaleffekt in der Vorjahresperiode, in der ein einmaliger Ertrag aus dem Verkauf von Eigenkapitalinstrumenten in der Slowakei verbucht werden konnte.

Die Veränderungen bei den Schuldverschreibungen – Designated Fair Value Through Profit/Loss um minus € 23.584 Tausend ergaben sich vor allem aus Bewertungsveränderungen in der Konzernzentrale im Rahmen der Entwicklungen des Zinsumfelds und der Risikoprämien. Diesen Veränderungen stehen gegenläufige Bewertungen der zu ökonomischen Absicherungszwecken gehaltenen Derivate im Posten Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten – Held For Trading gegenüber.

(6) Ergebnis aus Hedge Accounting

in € Tausend 2020 2019
Fair-Value-Änderungen aus Absicherungsinstrumenten - 125.019 - 48.137
Fair-Value-Änderungen aus abgesicherten Grundgeschäften im Hedge Accounting 124.195 51.314
Erfolgswirksamer, ineffektiver Teil aus Cash-Flow Hedge 403 - 11
Gesamt - 421 3.166

Das Ergebnis aus Hedge Accounting belief sich im Berichtsjahr auf minus € 421 Tausend (2019: € 3.166 Tausend). Trotz des dynamischen Zinsumfelds ist nach wie vor eine hohe Hedge-Effizienz gegeben. Um Zinsschwankungen entgegenzuwirken, wird in der RBI vermehrt Hedge Accounting eingesetzt.

Die Entwicklung bei den Fair-Value-Änderungen aus Absicherungsinstrumenten auf minus € 125.019 Tausend nach minus € 48.137 Tausend in der Vergleichsperiode sowie bei den Fair-Value-Änderungen aus abgesicherten Grundgeschäften auf € 124.195 Tausend nach € 51.314 Tausend in der Vergleichsperiode ist hauptsächlich auf die Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. und auf Tschechien zurückzuführen.

Bei der Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. wurde das Portfolio-Hedge-Accounting im zweiten Quartal 2019 eingeführt. Bei den Fair-Value-Änderungen aus Absicherungsinstrumenten wurden 2020 vier Quartale mit minus € 75.597 Tausend und 2019 mit minus € 42.065 Tausend nur drei Quartale berücksichtigt. Die negativen Bewertungseffekte der Absicherungsinstrumente wurden im ersten Quartal 2019 im Handelsergebnis der Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. erfasst, da Anfang des Jahres noch ökonomisch und nicht im Rahmen eines Hedge Accounting gemäß IAS 39 abgesichert wurde. Die weitere Abwertung der Hedging-Instrumente im Jahr 2020 ist auf die negative Entwicklung der langfristigen Zinssätze zurückzuführen und wird durch die Aufwertung der abgesicherten Kredite gespiegelt.

In der RBI sind derivative Finanzinstrumente als Absicherungsinstrumente bei verschiedenen Arten von Hedge Accounting in Verwendung. Die aktuelle IBOR-Reform wird existierende Referenzzinssätze (IBORs: interbank offered rates) durch alternative risikofreie Zinssätze ersetzen. Derzeit ist eine gewisse Unsicherheit über den Zeitpunkt und die Methoden dieser Überleitung sowie über die Weiterführung gewisser Referenzzinssätze zu beobachten.

Swap-Verträge in Euro und US-Dollar wurden bereits auf ESTR und SOFR geändert. Diese Überleitung hatte keine wesentliche Auswirkung auf die Werte von Hedge Accounting der RBI. In Abstimmung mit dem IASB-Projekt Interest Rate Benchmark Reform, Phase 1, wurde die prospektive Effizienzmessung der Hedge-Beziehungen unter der Annahme berechnet, dass die erwarteten Cash-Flows von der IBOR-Reform nicht verändert werden.

(7) Sonstiges betriebliches Ergebnis

in € Tausend 2020 2019
Erträge 327.585 381.909
Aufwendungen - 267.803 - 303.611
Gesamt 59.782 78.298
in € Tausend 2020 20191
Ergebnis aus der Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten - Not Measured
At Fair Value Through Profit/Loss -802 36.221
Schuldverschreibungen 8.804 24.344
Kredite und Forderungen - 10.103 11.867
Einlagen - 4 0
Verbriefte Verbindlichkeiten 408 228
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 92 - 218
Ergebnis aus der Ausbuchung von zur Veräußerung gehaltenen nichtfinanziellen
Vermögenswerten 2.014 -258
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Investment Property) - 90 5.603
Immaterielle Vermögenswerte - 3.255 - 1.122
Sonstige Aktiva 5.359 - 4.738
Ergebnis aus bankfremden Tätigkeiten 21.543 44.547
Umsatzerlöse aus bankfremden Tätigkeiten 89.514 132.857
Aufwendungen aus bankfremden Aktivitäten - 67.971 - 88.310
Ergebnis aus zusätzlichen Leasing-Dienstleistungen 15.919 15.750
Umsatzerlöse aus zusätzlichen Leasing-Dienstleistungen 33.499 30.570
Aufwendungen aus zusätzlichen Leasing-Dienstleistungen - 17.580 - 14.820
Ergebnis aus Versicherungsverträgen -3.626 -6.323
Ergebnis aus Investment Property inkl. Operating Leasing (Immobilien) 50.299 61.014
Ergebnis aus Investment Property 14.944 19.131
Erträge aus Operating Leasing von Immobilien 16.850 24.187
Aufwendungen aus Operating Leasing von Immobilien - 3.528 - 4.157
Erträge aus sonstigem Operating Leasing 27.758 27.095
Aufwendungen aus sonstigem Operating Leasing - 5.725 - 5.241
Ergebnis aus der Dotierung und Auflösung sonstiger Rückstellungen 5.463 - 20.803
Sonstige nicht ertragsabhängige Steuern - 57.535 - 68.873
Sonstige betriebliche Erträge/Aufwendungen 26.508 17.024
Gesamt 59.782 78.298

1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung

Das sonstige betriebliche Ergebnis sank im Jahresvergleich um € 18.516 Tausend auf € 59.782 Tausend. Hauptgründe waren Rückgänge beim Ergebnis aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten, vorwiegend in der Konzernzentrale aus dem Verkauf von Schuldverschreibungen und Krediten in der Vergleichsperiode um € 24.382 Tausend und in Russland um € 10.138 Tausend. Das Ergebnis aus bankfremden Tätigkeiten ging vor allem aufgrund geringerer Erträge aus dem Wohnbau in der Raiffeisen Leasing-Gruppe um € 23.004 Tausend zurück. Das Ergebnis aus der Dotierung und Auflösung sonstiger Rückstellungen verbesserte sich aufgrund der Auflösung einer Rückstellung für einen Rechtsfall in der Slowakei (€ 18.478 Tausend), während im Vorjahr Rückstellungen für Rechtsfälle in Rumänien und in der Konzernzentrale dotiert werden mussten. Die sonstigen nicht ertragsabhängigen Steuern verringerten sich vor allem in der Konzernzentrale (€ 6.191 Tausend) und in Ungarn (€ 4.896 Tausend).

(8) Verwaltungsaufwendungen

in € Tausend 2020 2019
Personalaufwand -1.565.507 -1.610.041
Sachaufwand -985.622 -1.094.115
Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte -397.496 -388.910
Gesamt -2.948.625 -3.093.066

Die Verwaltungsaufwendungen sanken im Jahresvergleich um € 144.440 Tausend auf € 2.948.625 Tausend. Aus der Währungsumrechnung resultierte im Berichtszeitraum eine Reduktion der Verwaltungsaufwendungen um € 113.111 Tausend, vorwiegend bedingt durch die Abwertung des Belarus Rubels um 19 Prozent, des russischen Rubels um 14 Prozent sowie des ungarischen Forints um 8 Prozent (auf Basis Periodendurchschnitt).

Personalaufwand

in € Tausend 2020 2019
Löhne und Gehälter -1.197.522 -1.227.517
Soziale Abgaben -273.657 -276.396
Freiwilliger Sozialaufwand -41.398 -44.413
Aufwendungen für beitragsorientierte Pensionspläne -11.568 -17.134
Aufwendungen/Erträge für leistungsorientierte Pensionspläne -1.512 -1.086
Aufwendungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses -13.691 -7.119
Aufwendungen für andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer exkl. zukünftiger
Bonusprogramme -17.308 -5.807
Personalaufwand unter Berücksichtigung zukünftiger Bonusprogramme -9.720 -11.232
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 868 -19.457
Gesamt -1.565.507 -1.610.041

Der Personalaufwand sank um 3 Prozent oder € 44.534 Tausend auf € 1.565.507 Tausend, die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter ging im Jahresabstand um 828 Vollzeitäquivalente auf 46.345 Mitarbeiter zurück. Hauptverantwortlich für den Rückgang war die Währungsentwicklung in den osteuropäischen Ländern sowie COVID-19-bedingte Personalreduktionen und Kurzarbeit. Weiters ergab sich in der Konzernzentrale ein positiver Effekt von € 22.348 Tausend aufgrund einer im Vorjahr gebildeten Restrukturierungsrückstellung für ein Optimierungsprogramm. Für einen Auftrieb sorgten tourliche Gehaltsanpassungen in einigen Märkten.

Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen

in € Tausend 2020 2019
Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte -8.728 -8.055
Andere Arbeitnehmer -22.397 -55.161
Gesamt -31.124 -63.216

Der Rückgang um € 32.091 Tausend auf € 31.124 Tausend resultierte überwiegend aus einer im Vorjahr gebildeten Restrukturierungsrückstellung für ein Optimierungsprogramm in der Konzernzentrale (€ 18.208 Tausend). Für die Vorstandsmitglieder gelten grundsätzlich dieselben Regelungen wie für Mitarbeiter, die einen Grundbeitrag seitens des Unternehmens zu einer Pensionskasse und einen Zusatzbeitrag vorsehen, wenn der Mitarbeiter Eigenbeiträge in derselben Höhe leistet.

Für sechs Mitglieder des Vorstands richten sich die Ansprüche im Fall der Beendigung der Funktion bzw. des Dienstverhältnisses und des Ausscheidens aus dem Unternehmen nach dem Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetz. Die Abfertigungsansprüche gemäß vertraglicher Vereinbarung verfallen grundsätzlich bei Kündigung durch den Dienstnehmer.

Zudem besteht über eine Pensionskasse eine individuelle Pensionszusage, die durch eine Rückdeckungsversicherung abgesichert ist. Die Vorstandsverträge sind für die Dauer der Funktionsperioden bzw. befristet auf maximal fünf Jahre abgeschlossen. Die Abfindungszahlungen bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund betragen maximal zwei Jahresgesamtvergütungen (ausgenommen bei einem Vorstandsmitglied aufgrund früherer vertraglicher Vereinbarungen).

Sachaufwand

in € Tausend 2020 20191
Raumaufwand -101.662 -114.217
IT-Aufwand -298.027 -301.088
Rechts- und Beratungsaufwand -117.868 -126.825
Werbe- und Repräsentationsaufwand -115.068 -143.224
Kommunikationsaufwand -64.085 -57.941
Büroaufwand -23.545 -28.337
Kfz-Aufwand -9.417 -12.044
Beiträge zur Einlagensicherung -93.138 -109.521
Sicherheitsaufwand -42.869 -49.719
Reiseaufwand -4.519 -17.012
Ausbildungsaufwand -15.382 -23.885
Sonstiger Sachaufwand -100.041 -110.302
Gesamt -985.622 -1.094.115

1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung

Der Sachaufwand sank um 10 Prozent oder € 108.492 Tausend auf € 985.622 Tausend. Haupttreiber neben der Abwertung der osteuropäischen Währungen war der aufgrund der COVID-19-Pandemie gesunkene Werbeaufwand (Rückgang: € 28.156 Tausend) überwiegend in der Konzernzentrale, in Tschechien, Rumänien und der Slowakei. Weitere Rückgänge ergaben sich beim Raumaufwand um € 12.554 Tausend, beim Reiseaufwand um € 12.493 Tausend, beim Rechts- und Beratungsaufwand um € 8.957 Tausend und beim Sicherheitsaufwand um € 6.850 Tausend.

Die Beiträge zur Einlagensicherung fielen um € 16.383 Tausend, wobei die Reduktion in Russland (Rückgang: € 13.506 Tausend) als temporäre Maßnahme zur Unterstützung der Kreditinstitute in der Pandemiezeit einzustufen ist. In Österreich erwartet die RBI durch die Entschädigung von Einlegern der Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG sowie der Anglo Austrian AAB AG aus dem Einlagensicherungsfonds (Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H.) und die dadurch ausgelöste Verringerung der Fondsmittel jährlich um rund € 5 Millionen höhere Beitragszahlungen, um die gesetzliche Zielausstattung des Einlagensicherungsfonds sicherzustellen.

Die im Rechts- und Beratungsaufwand enthaltenen Honorare für die Wirtschaftsprüfer der RBI AG und der Tochterunternehmen gliedern sich in Aufwendungen für die Abschlussprüfung in Höhe von € 5.532 Tausend (2019: € 5.737 Tausend) sowie Aufwendungen für die Steuerberatung und zusätzliche Beratungsleistungen in Höhe von € 1.862 Tausend (2019: € 1.631 Tausend). Davon entfielen auf den Konzernabschlussprüfer für Abschlussprüfungen € 2.414 Tausend (2019: € 2.667 Tausend) und für andere Beratungsleistungen € 747 Tausend (2019: € 767 Tausend).

Im Sachaufwand sind sowohl für kurzfristige Leasingverhältnisse € 11.646 Tausend als auch für Leasingverhältnisse geringwertiger Vermögenswerte gemäß IFRS 16 € 4.709 Tausend enthalten.

Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

in € Tausend 2020 2019
Sachanlagen -230.166 -227.303
davon Nutzungsrechte -82.553 -83.878
Immaterielle Vermögenswerte -167.330 -161.606
Gesamt -397.496 -388.910

Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte stiegen um 2 Prozent oder € 8.586 Tausend. Die größten Anstiege verzeichneten dabei die Konzernzentrale und Ungarn, vorwiegend aufgrund von Software-Aktivierungen.

(9) Übriges Ergebnis

in € Tausend 2020 2019
Gewinne/Verluste aus modifizierten Vertragskonditionen -40.836 -1.940
Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost - 40.836 - 1.940
Wertminderungen/-aufholungen auf Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen -62.002 -98.066
Wertminderungen von nichtfinanziellen Vermögenswerten -47.353 -59.281
Firmenwerte - 26.864 0
Andere - 20.489 - 59.281
Ergebnis aus zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Verkaufsgruppen sowie
Endkonsolidierungen 5.605 50.224
Ergebnis aus zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Verkaufsgruppen 6.799 - 1.824
Ergebnis aus Endkonsolidierungen - 1.194 52.048
Nicht der Geschäftstätigkeit zuordenbarer Steueraufwand -75 -26.958
Kreditbezogene Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten auf Portfoliobasis -60.146 -83.009
Gesamt -204.807 -219.030

Die Verluste aus modifizierten Vertragskonditionen beliefen sich in der Berichtsperiode auf € 40.836 Tausend, davon resultierten € 29.415 Tausend aus COVID-19-Maßnahmen (Zahlungsmoratorien und Restrukturierungsmaßnahmen). Weitere Angaben zu Zahlungsmoratorien finden sich im Kapitel Grundlagen, Abschnitt Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Bezug auf COVID-19.

Die Wertminderungen auf Anteile an assoziierten Unternehmen beliefen sich in der Berichtsperiode auf € 67.574 Tausend (Vorjahresperiode: € 96.147 Tausend) und betrafen im Wesentlichen Wertminderungen auf Anteile an der UNIQA Insurance Group AG aufgrund eines niedrigeren Nutzwerts (€ 48.618 Tausend) und der LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs AG (€ 29.207 Tausend), vor allem aufgrund der durch die Pandemie verursachten schlechteren wirtschaftlichen Aussichten. Weitere Details finden sich unter Punkt (20) Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen.

Die Wertminderungen von nichtfinanziellen Vermögenswerten fielen mit € 47.353 Tausend um € 11.928 Tausend geringer aus. Dabei wurde in der Berichtsperiode eine Wertminderung auf den Firmenwert der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft in Höhe von € 26.864 Tausend vorgenommen. Die Wertminderung stand im Zusammenhang mit den durch die COVID-19-Pandemie verursachten schlechteren wirtschaftlichen Aussichten, die bilanzseitig das volumenmäßig erwartete Wachstum der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft der zukünftigen Jahre und damit die Gewinnerwartungen durch den damit verbundenen Rückgang des erzielbaren Provisionsertrags verringerte. Mit den reduzierten Wachstums- und Gewinnaussichten der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft ging eine Reduktion des zukünftig erwarteten Return on Equity einher. Die Wertminderungen auf sonstige Vermögenswerte in Höhe von € 20.489 Tausend (Vorjahresperiode: € 59.281 Tausend) betrafen vor allem Immobilien in Russland und der Slowakei. Im Vorjahr wurden Immobilien in Russland und Italien sowie Software in Tschechien wertgemindert.

Im Vorjahr wurde eine Rückstellung in Höhe von € 26.958 Tausend für Grunderwerbsteuern in Deutschland dotiert, die aus Änderungen der Eigentümerstrukturen in Vorjahren entstand. Sie stehen im Zusammenhang mit der Fusion von Raiffeisen Zentralbank und Raiffeisen Bank International im Jahr 2017 sowie Anteilskäufen an der Raiffeisen Leasing-Gruppe in den Jahren 2012 und 2013. In der Berichtsperiode kam es zu einer geringfügigen Anpassung der Rückstellung.

Die Dotierungen von kreditbezogenen Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten, welche auf Portfoliobasis berechnet werden, beliefen sich in der Berichtsperiode auf € 60.146 Tausend (Vorjahresperiode: € 83.009 Tausend). In Polen und Kroatien wurden diese mit € 43.656 Tausend (Vorjahresperiode: € 48.827 Tausend) bzw. € 13.547 Tausend (Vorjahresperiode: € 19.904 Tausend) für anhängige Klagen in Zusammenhang mit Hypothekarkrediten an Konsumenten, die in Fremdwährungen denominiert oder an eine Fremdwährung gekoppelt sind, ausgewiesen. Die Dotierung in Polen resultierte aus Aktualisierungen der Parameter im Berechnungsmodell. In Rumänien belief sich die Dotierung der kreditbezogenen Rückstellungen im Zusammenhang mit einem Verfahren mit der Konsumentenschutzbehörde hinsichtlich der angeblichen missbräuchlichen Verwendung von Kreditklauseln auf € 2.943 Tausend nach € 14.278 Tausend im Vorjahr.

Das Ergebnis aus Endkonsolidierungen belief sich in der Berichtsperiode auf minus € 1.194 Tausend nach € 52.048 Tausend im Vorjahr (positive Effekte aus dem Verkauf einer Immobilie in der Slowakei von € 49.812 Tausend und in Tschechien von € 8.198 Tausend). In der Berichtsperiode schieden vier Tochterunternehmen aufgrund untergeordneter Bedeutung aus dem Konsolidierungskreis aus, ein Tochterunternehmen wurde verkauft.

Details finden sich unter Punkt (69) Zusammensetzung des Konzerns.

(10) Abgaben und Sonderbelastungen aus staatlichen Maßnahmen

in € Tausend 2020 2019
Bankenabgaben -103.101 -109.760
Bankgeschäftliche Belastungen aus staatlichen Maßnahmen 0 -3.390
Bankenabwicklungsfonds -75.495 -49.344
Gesamt -178.597 -162.494

Von der Bankenabgabe waren Österreich mit dem vierten und letzten Teil einer Einmalzahlung in Höhe von € 40.750 Tausend sowie laufenden Zahlungen von € 18.596 Tausend (2019: insgesamt € 57.080 Tausend), Ungarn mit € 12.842 Tausend (2019: € 12.708 Tausend), die Slowakei mit € 25.550 Tausend (2019: € 23.881 Tausend) und Polen mit € 5.364 Tausend (2019: € 6.200 Tausend) betroffen. Ende Juni wurde die Bankenabgabe in der Slowakei für das zweite Halbjahr 2020 abgeschafft, nachdem sie zu Jahresbeginn verdoppelt worden war (Anstieg von 0,2 Prozent auf 0,4 Prozent der Bemessungsgrundlage). In Rumänien kam es 2019 zu einer Zahlung von € 9.908 Tausend, da die Bankenabgabe 2019 erstmals eingeführt und 2020 wieder abgeschafft wurde.

Die Beiträge zum Bankenabwicklungsfonds, die in voller Höhe zu Jahresbeginn zu erfassen waren, stiegen um € 26.152 Tausend auf € 75.495 Tausend. Der Anstieg ergab sich durch höhere Beiträge vor allem in der Konzernzentrale, in Bulgarien, Rumänien und Tschechien. In der Konzernzentrale kam es aufgrund einer volumenbedingt gestiegenen Bemessungsgrundlage sowie einer Nachzahlung zu einer Erhöhung um € 15.912 Tausend.

(11) Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte

in € Tausend 2020 2019
Forderungen -608.542 -192.660
Schuldverschreibungen -7.556 577
Erteilte Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen -13.478 -41.891
Gesamt -629.576 -233.974
davon finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income -2.598 397
davon finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost -613.500 -192.480

Die Wertminderungen auf Forderungen und Schuldverschreibungen beliefen sich in der Berichtsperiode auf € 616.098 Tausend (Anstieg: € 424.016 Tausend). Davon entfielen auf Forderungen an Nicht-Finanzunternehmen € 314.838 Tausend und an Haushalte € 255.483 Tausend. Gegenüber dem Vorjahr gingen die Wertminderungen auf erteilte Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen hingegen um € 28.413 Tausend auf € 13.478 Tausend zurück.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurden Anpassungen in Höhe von € 282.075 Tausend gebucht, wobei auf Nicht-Finanzunternehmen € 235.882 Tausend und auf Haushalte € 46.193 Tausend entfielen. Der erhöhte Vorsorgebedarf ging in erster Linie auf Post-Model-Adjustments (€ 262.507 Tausend) und Anpassungen der zukunftsorientierten Informationen (€ 19.568 Tausend) zurück.

In Stage 1 und Stage 2 wurden in der Berichtsperiode Wertminderungen in Höhe von netto € 314.569 Tausend dotiert (Anstieg: € 300.998 Tausend). Am stärksten davon betroffenen waren der Tourismus, die Hotellerie, weitere verwandte Branchen sowie Automobilindustrie, Flugreisen, Öl und Gas, Immobilien und einige Konsumgüterindustrien. Daraus resultierten höhere Wertminderungen bei Krediten an Nicht-Finanzunternehmen (€ 176.258 Tausend), vor allem in Österreich (€ 54.536 Tausend), Ungarn (€ 23.603 Tausend), der Slowakei (€ 18.864 Tausend), Tschechien (€ 15.834 Tausend) und Bulgarien (€ 14.425 Tausend) sowie bei Krediten an Haushalte (€ 103.316 Tausend), vorwiegend in Rumänien (€ 34.596 Tausend), Tschechien (€ 13.172 Tausend), Ungarn (€ 12.421 Tausend), Polen (€ 12.208 Tausend), Bulgarien (€ 6.154 Tausend) und Serbien (€ 5.101 Tausend).

In Stage 3 (ausgefallene Kredite) wurden Wertminderungen von netto € 301.529 Tausend (2019: € 178.512 Tausend) gebildet. Davon entfielen € 152.167 Tausend auf Haushalte, vorwiegend in Russland (€ 72.756 Tausend), Rumänien (€ 22.977 Tausend) und der Slowakei (€ 16.896 Tausend) sowie € 138.580 Tausend auf Nicht-Finanzunternehmen, im Wesentlichen in Österreich (€ 50.270 Tausend), Russland (€ 30.881 Tausend), Tschechien (€ 30.754 Tausend) und der Slowakei (€ 25.692 Tausend).

Weitere Details sind unter Punkt (38) Entwicklung der Wertminderungen ersichtlich.

(12) Steuern vom Einkommen und Ertrag

in € Tausend 2020 2019
Laufende Steuern vom Einkommen und Ertrag - 305.536 - 456.978
Inland - 36.114 - 11.206
Ausland - 269.422 - 445.772
Latente Steuern - 18.300 54.792
Gesamt -323.836 -402.186

Die Verringerung des Steueraufwands um € 78.351 Tausend lässt sich auf niedrigere Gewinne in allen Ländern zurückführen. Die größten Rückgänge waren in Russland (Rückgang: € 22.484 Tausend), in Tschechien (Rückgang: € 16.572 Tausend), in Rumänien (Rückgang: € 8.486 Tausend) sowie in der Ukraine (Rückgang: € 8.073 Tausend) zu verzeichnen. Darüber hinaus ergab sich im Vorjahr eine Wertminderung auf aktive latente Steuern von € 25.060 Tausend in Polen, da aus den mittelfristigen Steuerplanungen keine Verwertbarkeit zu erwarten gewesen war. Zusätzlich erhöhte sich die RBI-Gruppensteuerumlage gegenüber nicht konsolidierten Gruppenmitgliedern um € 5.533 Tausend. Im Gegensatz dazu erhöhten sich die Quellensteuern in der Konzernzentrale um € 18.000 Tausend aufgrund von gestiegenen Dividendenerträgen hauptsächlich aus Russland.

Die effektive Steuerquote erhöhte sich um 3,5 Prozentpunkte auf 26,3 Prozent. Dies lag am geringeren Ergebnisbeitrag der Konzernzentrale, unter anderem aufgrund der Wertminderungen für Kredite, at-equity bewertete Unternehmen und den Firmenwert der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft.

Die folgende Überleitungsrechnung zeigt den Zusammenhang zwischen Ergebnis vor Steuern und effektiver Steuerbelastung:

in € Tausend 2020 2019
Ergebnis vor Steuern 1.233.442 1.766.786
Rechnerischer Ertragsteueraufwand im Geschäftsjahr zum inländischen
Ertragsteuersatz von 25 Prozent
-308.360 -441.697
Auswirkungen abweichender ausländischer Steuersätze 103.742 137.103
Steuerminderungen aufgrund von steuerbefreiten Beteiligungs- und steuerbefreiten sonstigen Erträgen 42.521 86.658
Steuermehrungen aufgrund von nicht abzugsfähigen Aufwendungen - 57.676 - 97.608
Wertminderungen auf Verlustvorträge - 5.001 - 31.684
Nicht angesetzte Steuern aus der Absicherung der Nettoinvestitionen - 45.698 12.772
Nicht angesetzte Steuern aus Wertminderungen at-equity bewerteter Unternehmen - 16.893 - 24.037
Nicht angesetzte Steuern aus Wertminderungen auf Firmenwert - 6.716 0
Sonstige Veränderungen - 29.754 - 43.693
Effektive Steuerbelastung -323.836 -402.186
Steuerquote in Prozent 26,3% 22,8%

Der Posten Wertminderungen auf Verlustvorträge veränderte sich im Wesentlichen aufgrund der Wertminderung von aktiven latenten Steuern in Polen in der Vorjahresperiode in Höhe von € 25.060 Tausend. Weitere große Effekte kommen aus den nicht angesetzten latenten Steuern aus der Absicherung der Nettoinvestitionen in Höhe von minus € 45.698 Tausend (2019: € 12.772 Tausend), sowie aus den Wertminderungen at-equity bewerteter Unternehmen mit minus € 16.893 Tausend (2019: minus € 24.037 Tausend) und des Firmenwerts der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft mit minus € 6.716 Tausend. Diese wurden nicht aktiviert, da aus den aktualisierten mittelfristigen Steuerplanungen keine Verwertbarkeit gegeben war.

Informationen über aktuelle und offene steuerliche Verfahren sind unter Punkt (55) Offene Rechtsfälle erläutert. Darüber hinaus sind keine wesentlichen steuerlichen Auslegungen vorhanden, die eine Angabe im Sinne von IFRIC 23 erforderlich machen würden.

Erläuterungen zur Bilanz

(13) Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen

in € Tausend 2020 2019
Kassenbestand 5.673.852 4.527.879
Guthaben bei Zentralbanken 21.648.065 14.394.890
Sonstige Sichteinlagen bei Kreditinstituten 6.338.107 5.366.496
Gesamt 33.660.024 24.289.265

Der Anstieg bei Guthaben bei Zentralbanken war hauptsächlich auf Einzahlungen aus Liquiditätssteuerungsgründen und die Mindestreserve zurückzuführen. Die nicht frei verfügbare Mindestreserve betrug zum Stichtag € 234.699 Tausend (2019: € 283.550 Tausend).

Der starke Anstieg im Posten sonstige Sichteinlagen bei Kreditinstituten lag im Wesentlichen an der Konzernzentrale, wo hauptsächlich durch die Erhöhung des langfristigen Fundings sowie Nutzung der TLTRO III (Targeted Longer-Term Refinancing Operations) ein kurzfristig erhöhter Bestand an liquiden Mitteln vorlag.

Weiters beinhaltet dieser Posten Barsicherheiten, im Wesentlichen für entliehene Wertpapiere, in Höhe von € 194.116 Tausend (2019: € 157.430 Tausend).

2020 2019
Brutto Kumulierte Brutto Kumulierte
in € Tausend buchwert Wertminderungen Buchwert buchwert Wertminderungen Buchwert
Schuldverschreibungen 14.383.464 -12.260 14.371.204 9.981.377 -8.202 9.973.175
Zentralbanken 1.213.449 - 35 1.213.414 1.497.038 - 109 1.496.930
Regierungen 10.565.707 - 6.482 10.559.225 6.453.822 - 1.658 6.452.163
Kreditinstitute 1.761.203 - 275 1.760.929 1.096.739 - 85 1.096.655
Sonstige Finanzunternehmen 596.810 - 4.898 591.912 558.136 - 3.322 554.815
Nicht-Finanzunternehmen 246.295 - 571 245.724 375.641 - 3.028 372.613
Kredite und Forderungen 104.779.894 -2.555.030 102.224.864 102.625.739 -2.313.855 100.311.884
Zentralbanken 6.761.877 - 10 6.761.867 4.602.195 - 9 4.602.186
Regierungen 2.116.420 - 4.357 2.112.063 1.196.070 - 4.590 1.191.480
Kreditinstitute 5.192.297 - 3.544 5.188.753 4.836.988 - 4.128 4.832.860
Sonstige Finanzunternehmen 9.277.484 - 72.527 9.204.957 9.838.410 - 43.473 9.794.937
Nicht-Finanzunternehmen 46.169.871 - 1.313.867 44.856.004 46.470.170 - 1.179.326 45.290.844
Haushalte 35.261.944 - 1.160.724 34.101.220 35.681.906 - 1.082.329 34.599.577
Gesamt 119.163.358 -2.567.290 116.596.068 112.607.116 -2.322.057 110.285.060

(14) Finanzielle Vermögenswerte – Amortized Cost

Der Buchwert des Postens finanzielle Vermögenswerte – Amortized Cost erhöhte sich im Vergleich zum Jahresende 2019 um € 6.311.008 Tausend. Die Erhöhung bei den Schuldverschreibungen um € 4.398.028 Tausend war vor allem auf Zukäufe von Staatsanleihen in der Konzernzentrale, Slowakei und in Tschechien zurückzuführen. Auch der Kreditbestand stieg trotz starker Währungsabwertungen um € 1.912.980 Tausend an. Durch den Anstieg im kurzfristigen Kreditgeschäft um € 2.846.176 Tausend, vor allem in der Konzernzentrale und Ungarn, konnte der Rückgang bei Krediten an Nicht-Finanzunternehmen um € 434.840 Tausend sowie bei Krediten und Forderungen an Haushalte um € 498.357 Tausend kompensiert werden. Der Rückgang bei Krediten an Nicht-Finanzunternehmen war im Wesentlichen auf die Abwertung des russischen Rubels in Russland (Rückgang: € 1.157.179 Tausend) und der ukrainischen Hryvna in der Ukraine (Rückgang: € 381.322 Tausend) zurückzuführen. Demgegenüber wurde in der Konzernzentrale ein Zuwachs um € 880.799 Tausend vor allem aus Projekt- und Immobilienfinanzierungen und in der Slowakei um € 124.238 Tausend vorwiegend bei Immobilienfinanzierungen verzeichnet. Bei den Krediten und Forderungen an Haushalte gab es währungsbedingt die größte Reduktion in Russland (Rückgang: € 948.904 Tausend), wobei in lokaler Währung ein Anstieg verzeichnet wurde. Demgegenüber konnte in der Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. ein Zuwachs um € 335.732 Tausend und in der Slowakei um € 224.068 Tausend erzielt werden. In nahezu allen Märkten wurde in lokaler Währung ein Wachstum bei den Krediten und Forderungen an Haushalte verzeichnet.

Brutto 2020
Kumulierte
Brutto 2019
Kumulierte
in € Tausend buchwert1 Wertminderungen Buchwert buchwert1 Wertminderungen Buchwert
Eigenkapitalinstrumente 157.475 157.475 228.616 228.616
Kreditinstitute 15.145 15.145 26.050 26.050
Sonstige Finanzunternehmen 80.270 80.270 130.149 130.149
Nicht-Finanzunternehmen 62.059 62.059 72.416 72.416
Schuldverschreibungen 4.615.934 -4.223 4.611.711 4.555.355 -2.615 4.552.740
Regierungen 3.205.316 - 2.993 3.202.324 3.092.729 - 2.202 3.090.527
Kreditinstitute 916.718 - 55 916.663 1.175.588 - 76 1.175.512
Sonstige Finanzunternehmen 302.780 - 15 302.766 141.787 - 27 141.761
Nicht-Finanzunternehmen 191.120 - 1.160 189.959 145.252 - 311 144.941
Gesamt 4.773.409 -4.223 4.769.186 4.783.971 -2.615 4.781.356

(15) Finanzielle Vermögenswerte – Fair Value Through Other Comprehensive Income

1 Der Bruttobuchwert folgt der Definition nach FINREP in Annex V 1,34(b).

Der Buchwert des Postens finanzielle Vermögenswerte – Fair Value Through Other Comprehensive Income reduzierte sich um € 12.170 Tausend im Vergleich zum Jahresende 2019. Der Rückgang war im Wesentlichen auf den Teilverkauf des Portfolios in der Slowakei, Verkäufe von Schuldverschreibungen in Ungarn und Kroatien und die Umgliederung von Visa C Preferred Shares zu finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht – Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss zurückzuführen, wobei es einen gegenläufigen Effekt durch die Zunahme von Schuldverschreibungen in Rumänien und in Russland gab.

Der Posten Eigenkapitalinstrumente in den finanziellen Vermögenswerten – Fair Value Through Other Comprehensive Income setzte sich wie folgt zusammen:

in € Tausend 2020 2019
Visa Inc., San Francisco (US), Class C Common Stock and Series C Preferred Shares 58.530
Visa Inc., San Francisco (US), Class A Preferred Stock 23.067 12.530
CEESEG Aktiengesellschaft, Wien (AT), Stammaktien 30.045 23.414
Medicur - Holding Gesellschaft m.b.H., Wien (AT), Gesellschaftsanteile 22.437 21.590
DZ BANK AG, Frankfurt am Main (DE), Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Stammaktien 12.047 12.816
PSA Payment Services Austria GmbH, Wien (AT), Gesellschaftsanteile 4.219 9.260
Sonstige 65.661 90.475
Gesamt
157.475
228.616

Die ausgeschütteten Dividenden auf Eigenkapitalinstrumente – Fair Value Through Other Comprehensive Income beliefen sich auf € 10.982 Tausend (2019: € 14.896 Tausend).

in € Tausend 2020 2019
Eigenkapitalinstrumente 1.131 1.128
Kreditinstitute 97 97
Sonstige Finanzunternehmen 975 989
Nicht-Finanzunternehmen 59 41
Schuldverschreibungen 422.350 447.425
Regierungen 275.426 239.253
Kreditinstitute 18.274 19.503
Sonstige Finanzunternehmen 115.096 187.402
Nicht-Finanzunternehmen 13.554 1.268
Kredite und Forderungen 398.214 327.384
Regierungen 1.954 3.375
Kreditinstitute 1.723 0
Sonstige Finanzunternehmen 33.776 48.389
Nicht-Finanzunternehmen 94.640 83.048
Haushalte 266.121 192.571
Gesamt 821.695 775.937

(16) Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht – Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss

Die finanziellen Vermögenswerte ohne Handelsabsicht – Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss erhöhten sich um € 45.758 Tausend vor allem durch eine Zunahme im staatlich geförderten Kreditprogramm in Ungarn und der Schuldverschreibungen in Russland; verringert wurde diese Zunahme vor allem durch Fondsverkäufe der Valida-Gruppe und Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H.

(17) Finanzielle Vermögenswerte – Designated Fair Value Through Profit/Loss

in € Tausend 2020 2019
Schuldverschreibungen 457.167 2.275.832
Regierungen 295.215 1.903.494
Kreditinstitute 31.121 258.767
Sonstige Finanzunternehmen 1 1
Nicht-Finanzunternehmen 130.829 113.569
Gesamt 457.167 2.275.832

Der Rückgang im Posten finanzielle Vermögenswerte – Designated Fair Value Through Profit/Loss resultierte aus Verkäufen von Anleihen in der Konzernzentrale aufgrund der Optimierung des Wertpapierportfolios.

in € Tausend 2020 2019
Derivate 2.101.786 1.894.464
Zinssatzverträge 1.341.516 1.244.574
Eigenkapitalverträge 134.466 179.840
Wechselkurs- und Goldverträge 611.741 458.269
Kreditverträge 10.503 5.446
Warentermingeschäfte 3.161 5.142
Andere 399 1.193
Eigenkapitalinstrumente 226.871 426.545
Kreditinstitute 25.561 103.887
Sonstige Finanzunternehmen 85.000 111.326
Nicht-Finanzunternehmen 116.310 211.331
Schuldverschreibungen 2.071.093 1.861.363
Zentralbanken 0 7.480
Regierungen 1.567.937 1.049.285
Kreditinstitute 260.316 510.663
Sonstige Finanzunternehmen 109.126 179.213
Nicht-Finanzunternehmen 133.714 114.723
Gesamt 4.399.750 4.182.372

(18) Finanzielle Vermögenswerte – Held For Trading

Innerhalb des Postens finanzielle Vermögenswerte – Held for Trading betrugen die als Sicherheit gestellten Wertpapiere, zu deren Verkauf oder Verpfändung der Empfänger berechtigt ist, € 50.836 Tausend (2019: € 125.789 Tausend).

Details zum Posten Derivate sind unter Punkt (46) Derivative Finanzinstrumente ersichtlich.

(19) Hedge Accounting

in € Tausend 2020 2019
Positive Fair Values derivativer Finanzinstrumente aus Mikro-Fair-Value-Hedge 212.151 278.154
Zinssatzverträge 210.107 270.442
Wechselkurs- und Goldverträge 2.044 7.712
Positive Fair Values derivativer Finanzinstrumente aus Mikro-Cash-Flow-Hedge 0 5.120
Zinssatzverträge 0 5.120
Positive Fair Values derivativer Finanzinstrumente aus Net Investment Hedge 38.800 0
Positive Fair Values derivativer Finanzinstrumente aus Portfolio Hedge 151.856 118.790
Cash-Flow Hedge 23.667 7.071
Fair Value Hedge 128.190 111.719
Fair-Value-Anpassungen des abgesicherten Zinsrisikos aus Portfolio-Fair-Value-Hedge 160.612 -4.909
Gesamt 563.420 397.155

Der Buchwert des Postens positive Fair-Value-Anpassungen des abgesicherten Zinsrisikos aus Portfolio-Fair-Value-Hedge veränderte sich im Jahresvergleich von minus € 4.909 Tausend auf € 160.612 Tausend. Die Entwicklung war im Wesentlichen auf die weitere Aufwertung der Kredite und Forderungen im Portfolio Hedge der Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. (Anstieg: € 69.819 Tausend) und auf die negative Zinssatzentwicklung in Tschechien bei fix verzinsten Darlehen in Portfolio-Fair-Value-Hedge-Beziehungen (Anstieg: € 93.098 Tausend) zurückzuführen.

Die Entwicklung des Postens positive Fair Values derivativer Finanzinstrumente aus Net Investment Hedge ist auf die Abwertung des russischen Rubels zurückzuführen.

(20)
Anteile
an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen
----------------- -- ---------------------------------------------------- -- -- --
in € Tausend 2020 2019
Anteile an verbundenen Unternehmen 254.249 270.134
Anteile an at-equity bewerteten Unternehmen 747.861 836.406
Gesamt 1.002.110 1.106.539

Aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wurde auf die Einbeziehung von 290 Tochterunternehmen (2019: 309) verzichtet.

Die Anteile an at-equity bewerteten Unternehmen setzten sich wie folgt zusammen:

in € Tausend Anteil in %
2020
Buchwert
2020
Buchwert
2019
card complete Service Bank AG, Wien (AT) 25,0% 10.360 13.631
EMCOM Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 33,6% 6.745 7.289
LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft, Wien (AT) 33,1% 168.285 197.455
NOTARTREUHANDBANK AG, Wien (AT) 26,0% 12.057 10.756
Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, Wien (AT) 8,1% 54.087 48.223
Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 31,3% 12.470 10.980
Posojilnica Bank eGen, Klagenfurt (AT) 48,6% 9.708 13.334
Prva stavebna sporitelna a.s., Bratislava (SK) 32,5% 44.354 43.819
Raiffeisen Informatik GmbH & Co KG, Wien (AT) 47,6% 133.042 147.076
Raiffeisen-Leasing Management GmbH, Wien (AT) 50,0% 13.246 13.125
UNIQA Insurance Group AG, Wien (AT) 10,9% 283.507 330.718
Gesamt 747.861 836.406

Der Buchwert der at-equity bewerteten Unternehmen reduzierte sich von € 836.406 Tausend auf € 747.861 Tausend. Die Rückgänge bei card complete Service Bank AG, LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft sowie UNIQA Insurance Group AG sind im Wesentlichen auf die Pandemie und ihre wirtschaftlichen Auswirkungen zurückzuführen.

Bei der UNIQA Insurance Group AG besteht der maßgebliche Einfluss aufgrund eines Syndikatsvertrags mit den anderen Kernaktionären, welcher insbesondere die Entsendungsrechte in den Aufsichtsrat regelt. Bei der Oesterreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft besteht der maßgebliche Einfluss aufgrund zweier fixer Mandate im Aufsichtsrat.

Die Finanzinformationen zu den at-equity bewerteten Unternehmen stellen sich wie folgt dar:

2020 OeKB2
in € Tausend CCSB EMCOM LLI1 NTB 31.12.2019 OEHT
Aktiva 507.116 20.080 1.148.401 2.693.872 33.352.322 1.103.754
Betriebserträge 3.069 1 41.677 14.242 66.857 9.112
Ergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen - 13.083 - 6 41.344 4.889 51.446 6.239
Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 0 0 0 0 0 0
Sonstiges Ergebnis 0 0 - 12.067 0 - 12.734 0
Gesamtergebnis -13.083 -6 29.277 4.889 38.712 6.239
Nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar 0 0 742 0 806 0
Den Aktionären des Beteiligungsunternehmens zurechenbar 0 0 27.792 0 37.100 0
Kurzfristige Vermögenswerte 500.278 20.080 293.052 1.369.718 10.256.266 19.294
Langfristige Vermögenswerte 6.838 0 855.349 1.324.153 23.096.056 1.084.461
Kurzfristige Verbindlichkeiten - 439.684 0 - 288.258 - 2.497.150 - 11.586.234 - 17
Langfristige Verbindlichkeiten - 25.992 - 5 - 399.507 - 150.347 - 20.958.545 - 1.063.834
Nettovermögen 41.440 20.076 460.635 46.374 807.543 39.904
Nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar 0 0 7.559 0 11.687 0
Den Aktionären des Beteiligungsunternehmens zurechenbar 0 0 453.077 0 795.856 0
Konzernanteil am Nettovermögen des
Beteiligungsunternehmens Stand 1.1. 13.631 7.289 149.750 10.756 64.237 10.980
Anteilsänderung 0 0 0 0 0 0
Der Gruppe zurechenbares Gesamtergebnis - 3.271 - 2 6.509 1.301 3.650 1.958
Erhaltene Dividenden 0 - 541 - 6.471 0 - 2.657 - 469
Anteil an der Kapitalerhöhung 0 0 0 0 0 0
Konzernanteil am Nettovermögen des
Beteiligungsunternehmens Stand 31.12. 10.360 6.745 149.787 12.057 65.231 12.470
Firmenwerte 0 0 18.498 0 0 0
Kumulierte Wertminderungen 0 0 0 0 - 11.144 0
Sonstige Anpassungen 0 0 0 0 0 0
Buchwert 10.360 6.745 168.285 12.057 54.087 12.470

1 Konzernabschluss: Ergebnis und Eigenkapital verstehen sich exkl. nicht beherrschender Anteile.

2 Werte per 31. Dezember 2019, da keine aktuelleren Daten verfügbar sind

CCSB: card complete Service Bank AG, Wien (AT)

EMCOM: EMCOM Beteiligungs GmbH, Wien (AT)

LLI: LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft, Wien (AT)

NTB: NOTARTREUHANDBANK AG, Wien (AT)

OeKB: Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, Wien (AT) OEHT: Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 38

2020 UNIQA1, 2
in € Tausend POSO PSS RIZ1 R-Leasing 30.9.2020
Aktiva 429.181 2.983.950 536.897 52.627 29.480.389
Betriebserträge - 1.173 108.072 21.561 7.019 262.036
Ergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen 19 8.196 21.011 5.330 170.706
Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 0 0 0 0 0
Sonstiges Ergebnis 31 - 335 1.020 0 - 54.434
Gesamtergebnis 50 7.861 22.031 5.330 116.272
Nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar 0 0 0 0 1.048
Den Aktionären des Beteiligungsunternehmens zurechenbar 0 0 22.031 5.330 114.177
Kurzfristige Vermögenswerte 136.476 569.725 366.904 51.188 2.263.331
Langfristige Vermögenswerte 292.705 2.414.226 169.993 1.438 27.217.058
Kurzfristige Verbindlichkeiten - 160.758 - 663.913 - 82.253 - 20.825 - 1.274.480
Langfristige Verbindlichkeiten - 228.254 - 2.053.330 - 116.046 0 - 24.725.902
Nettovermögen 40.170 266.708 338.598 31.802 3.480.007
Nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar 0 0 0 0 17.768
Den Aktionären des Beteiligungsunternehmens zurechenbar 0 0 0 31.802 3.462.238
Konzernanteil am Nettovermögen des
Beteiligungsunternehmens Stand 1.1. 25.043 83.933 183.272 13.236 374.607
Anteilsänderung - 5.529 0 0 0 0
Der Gruppe zurechenbares Gesamtergebnis - 12 2.747 11.030 2.665 7.430
Erhaltene Dividenden 0 0 - 33.287 0 - 6.023
Anteil an der Kapitalerhöhung 0 0 0 0 0
Konzernanteil am Nettovermögen des
Beteiligungsunternehmens Stand 31.12. 19.503 86.680 161.015 15.901 376.014
Firmenwerte 0 0 0 0 0
Kumulierte Wertminderungen - 9.795 - 42.326 - 27.973 - 2.655 - 92.508
Sonstige Anpassungen 0 0 0 0 0
Buchwert 9.707 44.354 133.042 13.246 283.506

1 Konzernabschluss: Ergebnis und Eigenkapital verstehen sich exkl. nicht beherrschender Anteile.

2 Werte per 30. September 2020, da UNIQA als börsennotiertes Unternehmen ihren Konzernabschluss 2020 noch nicht vollständig veröffentlicht hat; der Marktwert der gehaltenen Anteile zum Börsenkurs am Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 belief sich auf € 215.015 Tausend (2019: € 305.557 Tausend).

POSO: Posojilnica Bank eGen, Klagenfurt (AT)

PSS: Prva stavebna sporitelna a.s., Bratislava (SK)

RIZ: Raiffeisen Informatik GmbH & Co KG, Wien (AT)

R-Leasing: Raiffeisen-Leasing Management GmbH, Wien (AT)

UNIQA: UNIQA Insurance Group AG, Wien (AT)

Werthaltigkeitstest für at-equity bewertete Unternehmen

Am Ende jeder Berichtsperiode wird beurteilt, ob es Anzeichen gibt, dass der Buchwert einer Beteiligung höher ist als ihr erzielbarer Betrag. IAS 36 enthält eine Liste von externen und internen Indikatoren, die als Anzeichen für eine Wertminderung gelten. Wenn es einen Hinweis gibt, dass ein at-equity bewertetes Unternehmen wertgemindert sein könnte, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts berechnet. Für den Werthaltigkeitstest wurden für die wesentlichen Einheiten folgende Annahmen getroffen:

2020 2019
Zahlungsmittelgenerierende Einheiten OeKB PSS UNIQA OeKB PSS UNIQA
Durchschnittliche Diskontierungszinssätze (nach Steuern) 6,2% 7,5% 9,1% 6,8% 8,0% 7,9%
Planungshorizont 3 Jahre 5 Jahre 5 Jahre 3 Jahre 5 Jahre 5 Jahre

OeKB: Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, Wien (AT) PSS: Prva stavebna sporitelna a.s., Bratislava (SK)

UNIQA: UNIQA Insurance Group AG, Wien (AT)

Die folgende Tabelle enthält eine Zusammenfassung der wesentlichen Planungsannahmen und eine Beschreibung des Management-Approachs zur Ermittlung der Werte, die jeder wesentlichen Annahme unter Berücksichtigung einer Risikobeurteilung zugewiesen werden.

Zahlungsmittel generierende Einheiten Wesentliche Annahmen Managementansatz Risikoeinschätzung
LEIPNIK
LUNDENBURGER
INVEST Beteiligungs
Aktiengesellschaft (LLI)
In den beiden Kernbereichen Vermahlung
von Getreide und Verkauf (heiße und kalte
Getränke und Lebensmittel aus
Automaten) sind die LLI-Unternehmen
Marktführer in Österreich und in einigen
EU-Ländern (Osteuropa und Deutschland).
Der Konzern wächst beständig sowohl
durch die Expansion bestehender
Tochtergesellschaften als auch durch
Zukäufe.
Die Planungsannahmen reflektieren die
aktuellen externen Rahmenbedingungen
und wurden vom Aufsichtsrat genehmigt.
Die Planung beinhaltet Anpassungen der
Unternehmensstrategie an die geänderten
Rahmenbedingungen, und zwar weitere
Spezialisierungen, Digitalisierung und die
Entwicklung neuer Produkte.
Oesterreichische
Kontrollbank
Aktiengesellschaft
(OeKB)
Die OeKB erfüllt zwei wesentliche
Funktionen für die österreichische
Exportindustrie.
Einerseits ist sie die Export Credit Agency
der Republik Österreich. In dieser Funktion
übernimmt die OeKB Haftungen für
Exportgeschäfte und stellt
Exportfinanzierungen über Inlands- und
Auslandsbanken zur Verfügung.
Andererseits ist sie ein Emittent auf dem
Kapitalmarkt. In dieser Funktion
refinanziert die OeKB Exportkredite durch
Emission von Schuldverschreibungen
garantiert durch die Republik Österreich.
Die wesentlichen Beteiligungen sind die
Österreichische Hotel- und Tourismusbank
(ÖHT) sowie die Oesterreichische
Entwicklungsbank (OeEB).
Die Planungsannahmen berücksichtigen
die Entwicklung des Volumens im
Exportfinanzierungsverfahren und zeigen
auch für die Folgejahre eine Abflachung
der Nettokreditausweitung. Ab 2022 wird
ein Rückgang aufgrund des Auslaufens
des Sonder-Kontrollbank
Refinanzierungsrahmens (KRR) unterstellt.
Weiters unterstellt die OeKB ein stabiles,
niedriges Zinsniveau. Die
Planungsannahmen in der aktuellen
Fassung wurden vom Aufsichtsrat so
beschlossen.
Die Risikopolitik orientiert sich an der
Sicherung einer stabilen
Eigenkapitalverzinsung auf Basis eines
konservativen Umgangs mit
geschäftlichen und betrieblichen Risiken.
Das wird gewährleistet, indem ein
ganzheitliches Risikomanagement
Framework installiert ist, dessen
Einzelbestandteile eng miteinander
verzahnt sind.
Als wesentliche Risiken sind Markt-,
Kredit-, Geschäfts- und operationales
Risiko definiert.
Zur Absicherung des Marktrisikos werden
beispielsweise derivative Instrumente –
vorwiegend Swapgeschäfte – zur
Verbesserung der
Finanzierungskonditionen im Geld- und
Kapitalmarkt sowie zur Absicherung und
Steuerung der Zahlungsströme eingesetzt.
Das Kreditrisiko wird durch strenge interne
Anforderungen an die Kreditwürdigkeit
ihrer Vertragspartner (Mindest-Rating)
eingeschränkt.
Prva stavebna
sporitelna a.s. (PSS)
Die Prva stavebna sporitelna a.s. betreibt
seit 1992 das Bauspargeschäft im
slowakischen Markt. Ihr Marktanteil
beträgt 73 Prozent.
Die Planungsannahmen reflektieren die
aktuellen externen Rahmenbedingungen
und wurden vom Aufsichtsrat genehmigt.
Da die Gesellschaft ausschließlich
Bauspargeschäft betreibt, ist sie
geringeren Kreditausfallrisiken ausgesetzt
als andere Kreditinstitute. Diese werden im
Wesentlichen reduziert durch eine strikte
Besicherungspolitik. Die in der Slowakei
eingeführte Bankensteuer wurde im Laufe
des Jahres 2020 wieder abgeschafft. Die
Niedrigzinsphase wurde bisher durch
strikte Anpassungen der Einlagezinsen
sogar zur Ausweitung des Zinsergebnisses
genutzt. Dies ist auch in den Planungen
weiterhin der Fall.
UNIQA Insurance
Group AG (UNIQA)
Die UNIQA Insurance Gruppe AG ist
einer der führenden
Versicherungskonzerne in ihren
Kernmärkten in Österreich und CEE. Der
Konzern besteht aus rund 40
Unternehmen in 18 Ländern und serviciert
rund 15,5 Millionen Kunden. Die Marken
UNIQA und Raiffeisen Versicherung sind
zwei starke Versicherungsmarken in
Österreich und sind in den CEE-Märkten
gut positioniert.
Die Planungsannahmen reflektieren die
aktuellen externen Rahmenbedingungen
und wurden vom Aufsichtsrat genehmigt.
Die neue Strategie UNIQA 3.0 ist eine
positive Antwort auf die
Herausforderungen, die aus den
Megatrends erwachsen, und zwar:
Niedrigzinsen und eine Verschiebung von
Wirtschaftskraft, demographische und
soziale Veränderung, Innovation und
Digitalisierung, Klimawandel. Die
Kernmärkte bleiben Österreich und CEE.
UNIQA wird in EDV, Digitalisierung und
Innovation investieren. In Österreich wird
es eine kundenorientierte Reorganisation
des Konzern und Maßnahmen zur
Senkung der Kosten geben.

Sensitivitätsanalyse

Basierend auf den letztaktuellen Werthaltigkeitstests von UNIQA Insurance Group AG, Prva stavebna sporitelna a.s. und Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft entsprach der erzielbare Betrag dem Buchwert. Demzufolge können Änderungen in der Bewertung dieser Gesellschaften zu einer Anpassung des Buchwerts führen. Im Falle eines vernünftigen möglichen Abwärtsszenarios würde sich der anteilige Buchwert der Oesterreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft um 13,2 Prozent auf € 46.810 Tausend, der Prva stavebna sporitelna a.s. um 14,4 Prozent auf € 37.960 Tausend und der UNIQA Insurance Group AG um 3,3 Prozent auf € 274.100 Tausend vermindern.

Bei der Raiffeisen Informatik GmbH & Co KG würde ein vernünftiges mögliches Abwärtsszenario zu keiner wesentlichen Wertminderung führen, da die Vermögenswerte dieser Gesellschaft zum größten Teil aus liquiden Mitteln bestehen und somit keiner Sensitivität unterliegen.

(21) Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

in € Tausend 2020 2019
Sachanlagen 1.683.960 1.828.929
Betrieblich genutzte Grundstücke und Gebäude 531.159 609.291
Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie sonstige Sachanlagen 326.561 329.587
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 289.906 301.137
Sonstige vermietete Leasinganlagen 89.547 132.676
Nutzungsrechte 446.787 456.237
Immaterielle Vermögenswerte 763.097 757.435
Software 674.407 636.045
Firmenwerte 73.179 101.324
Marke 7.630 9.972
Kundenbeziehungen 1.387 2.720
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 6.494 7.374
Gesamt 2.447.057 2.586.363

Der Marktwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien betrug € 391.916 Tausend (2019: € 331.243 Tausend).

Markenrechte wurden ausschließlich in der Raiffeisen Bank Aval JSC aktiviert. Der Buchwert der Marke betrug € 7.630 Tausend (2019: € 9.972 Tausend) und die kumulierte Wertminderung € 13.565 Tausend (2019: € 17.730 Tausend). Die Veränderung beruhte gänzlich auf der Währungsentwicklung der ukrainischen Hryvna.

Die Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte entwickelten sich wie folgt:

Anschaffungs-/Herstellungskosten
in € Tausend Stand
1.1.2020
Änderung
Konsolidie
rungskreis
Währungs
differenzen
Zugänge Abgänge Um
buchungen
Stand
31.12.2020
Sachanlagen 3.334.938 2.300 -215.916 309.913 -206.031 579 3.225.784
Betrieblich genutzte Grundstücke und
Gebäude
1.062.864 - 7 - 71.572 22.266 - 27.302 1.190 987.440
Betriebs- und Geschäftsausstattung
sowie sonstige Sachanlagen
1.012.881 2.786 - 98.025 135.692 - 74.763 38 978.609
Als Finanzinvestition gehaltene
Immobilien
490.833 102 - 12.451 15.450 - 36.012 9.113 467.034
Sonstige vermietete Leasinganlagen 228.752 - 542 - 3.399 25.899 - 48.818 - 9.731 192.160
Nutzungsrechte 539.609 - 38 - 30.468 110.606 - 19.136 - 31 600.541
Immaterielle Vermögenswerte 2.574.430 14.318 -185.596 236.100 -57.048 -610 2.581.594
Software 2.011.419 14.243 - 113.005 235.560 - 55.950 - 535 2.091.732
Firmenwerte 480.648 0 - 61.030 0 0 0 419.617
Marke 27.702 0 - 6.507 0 0 0 21.195
Kundenbeziehungen 17.925 0 - 4.210 0 0 0 13.715
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 36.736 76 - 843 540 - 1.097 - 76 35.336
Gesamt 5.909.368 16.618 -401.511 546.013 -263.079 -31 5.807.378
Zu- und Abschreibungen/Wertminderungen Buchwert
in € Tausend Kumuliert davon
Zuschreibungen
davon
Abschreibungen/
Wertminderungen
Stand
31.12.2020
Sachanlagen -1.541.824 803 -248.272 1.683.960
Betrieblich genutzte Grundstücke und Gebäude - 456.280 802 - 45.395 531.159
Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie sonstige Sachanlagen - 652.047 0 - 90.112 326.561
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien - 177.128 0 - 12.685 289.906
Sonstige vermietete Leasinganlagen - 102.614 1 - 17.321 89.547
Nutzungsrechte - 153.754 0 - 82.758 446.787
Immaterielle Vermögenswerte -1.818.497 152 -195.436 763.097
Software - 1.417.325 152 - 167.205 674.407
Firmenwerte - 346.438 0 - 26.864 73.179
Marke - 13.565 0 0 7.630
Kundenbeziehungen - 12.327 0 - 781 1.387
Sonstige immaterielle Vermögenswerte - 28.842 0 - 587 6.494
Gesamt -3.360.321 955 -443.709 2.447.057
Anschaffungs-/Herstellungskosten
in € Tausend Stand
1.1.2019
Änderung
Konsolidie
rungskreis
Währungs
differenzen
Zugänge Abgänge Um
buchungen
Stand
31.12.2019
Sachanlagen 3.216.324 -69.558 80.472 284.409 -176.544 -166 3.334.938
Betrieblich genutzte Grundstücke und
Gebäude
1.005.756 - 44.779 29.919 42.183 - 21.652 51.438 1.062.864
Betriebs- und Geschäftsausstattung
sowie sonstige Sachanlagen
919.157 - 3.917 38.611 137.196 - 88.307 10.140 1.012.881
Als Finanzinvestition gehaltene
Immobilien
556.677 - 52.246 4.033 4.913 - 17.659 - 4.885 490.833
Sonstige vermietete Leasinganlagen 278.764 0 - 1.199 43.068 - 33.986 - 57.894 228.752
Nutzungsrechte 455.971 31.384 9.109 57.050 - 14.940 1.035 539.609
Immaterielle Vermögenswerte 2.294.576 -3.758 77.366 231.240 -25.002 8 2.574.430
Software 1.771.590 - 180 33.126 220.710 - 13.832 5 2.011.419
Firmenwerte 438.595 0 36.806 5.246 0 0 480.648
Marke 23.229 0 4.473 0 0 0 27.702
Kundenbeziehungen 25.542 0 2.919 0 - 10.536 0 17.925
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 35.620 - 3.578 41 5.284 - 634 4 36.736
Gesamt 5.510.900 -73.316 157.838 515.649 -201.546 -157 5.909.368
Zu- und Abschreibungen/Wertminderungen Buchwert
davon
davon Abschreibungen/ Stand
in € Tausend Kumuliert Zuschreibungen Wertminderungen 31.12.2019
Sachanlagen -1.506.010 55 -245.387 1.828.929
Betrieblich genutzte Grundstücke und Gebäude - 453.573 0 - 41.504 609.291
Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie sonstige Sachanlagen - 683.293 0 - 80.789 329.587
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien - 189.696 55 - 20.787 301.137
Sonstige vermietete Leasinganlagen - 96.076 0 - 17.914 132.676
Nutzungsrechte - 83.372 0 - 84.393 456.237
Immaterielle Vermögenswerte -1.816.995 42 -170.666 757.435
Software - 1.375.374 42 - 163.881 636.045
Firmenwerte - 379.324 0 0 101.324
Marke - 17.730 0 0 9.972
Kundenbeziehungen - 15.205 0 - 5.398 2.720
Sonstige immaterielle Vermögenswerte - 29.362 0 - 1.387 7.374
Gesamt -3.323.005 97 -416.053 2.586.363

Immobilien

2020 Betrieblich genutzte Grundstücke und Gebäude Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
in € Tausend Buchwert Erzielbarer Betrag1 Differenz Buchwert Erzielbarer Betrag1 Differenz
Österreich 128.527 281.750 119% 86.208 129.485 50%
Tschechien 29.660 34.875 18%
Rumänien 31.633 32.544 3% 98.653 101.703 3%
Ungarn 9.661 9.702 0% 7.180 8.690 21%
Slowakei 29.215 29.215 0%
Kroatien 80.982 81.096 0% 8.214 9.896 20%
Ukraine 27.722 41.747 51% 6.838 13.826 102%
Russland 71.571 90.276 26%
Bulgarien 37.631 61.499 63%
Bosnien und Herzegowina 43.104 43.316 0% 15.313 15.313 0%
Belarus 21.849 35.233 61%
Deutschland 23.596 43.340 84%
Kosovo 24.187 26.300 9%
Serbien 27.796 28.740 3%
Sonstige 5.254 18.765 257% 6.272 8.163 28%
Gesamt 531.159 753.559 42% 289.906 391.916 35%

1 Basierend auf den letztverfügbaren Schätzungen des erzielbaren Betrags

Eine Sensitivitätsanalyse der wesentlichen im Konzern aktivierten Immobilien hat ergeben, dass die nach dem Wiederbeschaffungskostenansatz geschätzten erzielbaren Beträge insgesamt deutlich über den Buchwerten liegen. Die Analyse hat gezeigt, dass der erzielbare Betrag die Buchwerte der wesentlichen Immobilien übersteigt.

Software

Der Posten Software enthält zugekaufte Software in Höhe von € 500.743 Tausend (2019: € 475.769 Tausend) sowie selbst erstellte Software in Höhe von € 173.664 Tausend (2019: € 160.275 Tausend).

Die IT-Landschaft des Konzerns besteht aus dedizierten Geschäftslösungen zur Unterstützung und Abwicklung der in unseren Kundensegmenten angebotenen Produkte und Dienstleistungen, zur Sicherstellung der Compliance und zur Unterstützung der Bankensteuerung und der Berichtserstattung auf Einzel- und Konzernebene. Die folgenden Hauptfunktionen werden entweder durch Kernbankensysteme oder dedizierte Geschäftslösungen abgedeckt: Customer-Relationship-Management, Retail Banking Management, Kreditmanagement, sonstiges Produktmanagement, Clearing-Systeme, Treasury und Märkte. Weitere dedizierte Geschäftslösungen sind Data Warehouses, Risikomanagement, Buchhaltung, Steuern, regulatorisches Berichtswesen, Compliance, interne Kontrollen, digitale Dienste, Cyber-Sicherheit, das Sicherheitenmanagement und andere nicht zum Kerngeschäft gehörende Dienstleistungen.

Zugekaufte und selbsterstellte Software

2020
Kumulierte
2019
in € Tausend Bruttobuchwert Wertminderungen Buchwert Bruttobuchwert Kumulierte
Wertminderungen
Buchwert
Österreich 655.719 - 443.457 212.262 608.985 - 403.468 205.517
Tschechien 320.740 - 197.857 122.883 311.819 - 195.326 116.494
Rumänien 192.759 - 132.528 60.231 178.388 - 126.583 51.805
Ungarn 159.106 - 98.915 60.191 138.971 - 93.080 45.891
Slowakei 158.802 - 108.528 50.275 162.104 - 110.527 51.577
Kroatien 108.512 - 74.280 34.232 98.311 - 70.420 27.891
Ukraine 68.846 - 36.457 32.389 73.227 - 41.698 31.529
Russland 179.346 - 153.496 25.850 217.052 - 181.368 35.684
Sonstige 247.900 - 171.805 76.095 222.562 - 152.905 69.657
Gesamt 2.091.732 -1.417.325 674.407 2.011.419 -1.375.374 636.045

Am Ende jeder Berichtsperiode wird eine Einschätzung gemacht, ob es einen Anhaltspunkt gibt, dass der Buchwert einer Software höher ist als der erzielbare Betrag. IAS 36 beinhaltet eine Aufzählung von mindestens zu berücksichtigenden externen und internen Informationsquellen für eine Wertminderung, welche als Anhaltspunkte zu berücksichtigen sind, um eine mögliche Wertminderung einer bereits genutzten oder in Entwicklung befindlichen Software zu identifizieren. Wenn es Anhaltspunkte gibt, dass

eine aktivierte Software möglicherweise wertgemindert ist, muss der erzielbare Wert dieses Vermögenswerts ermittelt werden. Im Berichtsjahr wurden Wertminderungen in Höhe von € 4.793 Tausend für aktivierte Software in Ungarn gebucht.

Für ordnungsgemäß gewartete Software nimmt zwar der Buchwert linear ab, während der erzielbare Betrag in keiner vorhersehbaren Weise obsolet wird und im Laufe der Zeit gering variieren kann. Änderungen des erzielbaren Betrags sind in der Regel auf die steigende Produktivität von Software, technologische Fortschritte, steigende Arbeitskosten und Softwareverbesserungen sowie Entscheidungen über den Austausch zurückzuführen.

Firmenwerte

Werthaltigkeitsprüfung des Firmenwerts

Die Firmenwerte werden am Ende jedes Geschäftsjahres auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft, indem der erzielbare Betrag jeder zahlungsmittelgenerierenden Einheit, die einen Firmenwert ausweist, mit deren Buchwert verglichen wird. Der Buchwert entspricht dem Nettovermögen unter Berücksichtigung des Firmenwerts sowie sonstiger immaterieller Vermögenswerte, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erfasst worden sind. Im Einklang mit IAS 36 werden darüber hinaus Firmenwerte auch unterjährig auf Werthaltigkeit überprüft, falls ein Wertminderungsgrund vorliegt.

Wesentliche Annahmen

Wesentliche Annahmen, die für die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten verwendet wurden:

2020 2019
Zahlungsmittelgenerierende Einheiten RBCZ RKAG RBCZ RKAG
Durchschnittliche Diskontierungszinssätze (nach Steuern) 11,22% 10,3% 11,41% 9,0%
Wachstumsraten in Phase I und II 55,3% 10,0% 2,1% 1,8%
Wachstumsraten in Phase III 3,0% 2,0% 3,0% 2,0%
Planungshorizont 5 Jahre 5 Jahre 5 Jahre 5 Jahre

RBCZ: Raiffeisenbank a.s., Prag (CZ)

RKAG: Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., Wien (AT)

Die folgende Tabelle enthält eine Zusammenfassung der wesentlichen Planungsannahmen sowie eine Beschreibung des Managementansatzes zur Bestimmung der zu jeder wesentlichen Annahme zugewiesenen Werte unter Berücksichtigung einer Risikoeinschätzung.

Zahlungsmittelge
nerierende Einheiten
Wesentliche Annahmen Managementansatz Risikoeinschätzung
RBCZ Tschechien ist ein Schlüsselmarkt für die
Gruppe, in der eine selektive
Wachstumsstrategie umgesetzt wird. Eine
stetige Ergebnisverbesserung wird
unterstellt, da ein Wachstum des
Marktvolumens um 5 Prozent im
Jahresabstand erwartet wird und davon
ausgegangen wird, dass RBCZ den Markt
duch kontinuierliche starke
Kundenakquisition übertreffen wird.
Die Annahmen basieren sowohl auf
internen als auch auf externen Quellen.
Makroökonomische Annahmen der
Researchabteilung wurden mit den Daten
von externen Quellen und dem Fünf
Jahres-Plan verglichen, dem
Management Board präsentiert und vom
Supervisory Board genehmigt.
Aus dem erheblichen Rückgang der
Zinssätze der CNB, der bereits
stattgefunden hat und der Erwartung,
dass die Zinssätze nahe bei Null
bleiben werden, resutiert ein geringer
Beitrag in den Margen auf der
Passivseite.
RKAG RKAG ist eines der führenden
österreichischen Fondsunternehmen, ist seit
Jahren international tätig und ein bekannter
Akteur in zahlreichen europäischen
Ländern.
Die Annahmen der Planung basieren auf
internen und auf externen Quellen.
Makroökonomische Annahmen der
Researchabteilung wurden mit Daten aus
externen Quellen und dem Fünf-Jahres
Plan verglichen und den Managern des
Unternehmens präsentiert. Die Planung
wurde vom Supervisory Board
genehmigt.
Eine Ergebnisverbesserung wird
aufgrund prognostizierter
Mengensteigerungen und der Asset
Allocation unter Berücksichtigung der
erwarteten Erträge und Risiken
angenommen.

RBCZ: Raiffeisenbank a.s., Prag (CZ)

RKAG: Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., Wien (AT)

Sensitivitätsanalyse

Um die Stabilität der Ergebnisse der Werthaltigkeitsprüfung der Firmenwerte zu testen, wurde basierend auf den oben angeführten Prämissen eine Sensitivitätsanalyse vorgenommen. Aus mehreren Möglichkeiten wurden für diese Analyse die Eigenkapitalkosten und die Verminderung der Wachstumsrate als relevante Parameter ausgewählt. Die nachstehend angeführte Übersicht veranschaulicht, um welches Ausmaß sich der Eigenkapitalkostensatz erhöhen bzw. die nachhaltige Wachstumsrate verringern könnten, ohne dass der Nutzungswert (Value in Use) der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten unter den jeweiligen Buchwert (Eigenkapital zuzüglich Firmenwert) absinkt.

2020 2019
Maximale Sensitivität RBCZ RKAG RBCZ RKAG
Erhöhung des Diskontierungszinssatzes 1,0 PP > 5,0 PP 3,6 PP 4,6 PP
Verminderung der Wachstumsrate in Phase III 1,5 PP > 5,0 PP

RBCZ: Raiffeisenbank a.s., Prag (CZ)

RKAG: Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., Wien (AT)

(22) Steuerforderungen

in € Tausend 2020 2019
Laufende Steuerforderungen 86.951 61.272
Latente Steuerforderungen 120.751 143.764
Temporäre Steueransprüche 107.927 127.100
Verlustvorträge 12.824 16.664
Gesamt 207.703 205.036

Der Saldo der latenten Steuern stammt aus den folgenden Posten:

in € Tausend 2020 2019
Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 90.793 76.684
Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost 98.607 82.181
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading 125.260 149.547
Derivate - Hedge Accounting inkl. Fair-Value-Anpassungen 8.066 30.467
Finanzielle Verbindlichkeiten - Designated Fair Value Through Profit/Loss 37.727 43.594
Rückstellungen 96.504 89.158
Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen 28.182 15.231
Sonstige Aktiva 58.022 84.261
Verlustvorträge 12.824 16.664
Übrige Bilanzposten 10.243 14.118
Latente Steueransprüche 566.229 601.906
Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 101.818 113.212
Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 128.653 96.488
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 15.156 26.619
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten - Designated Fair Value Through Profit/Loss 1.083 18.768
Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen 23.884 12.671
Sachanlagen 37.833 35.299
Immaterielle Vermögenswerte 54.120 48.267
Derivate - Hedge Accounting inkl. Fair-Value-Anpassungen 76.129 70.277
Rückstellungen 14.606 6.246
Sonstige Aktiva 21.256 39.824
Sonstige Passiva 5.547 23.585
Übrige Bilanzposten 2.385 4.904
Latente Steuerverpflichtungen 482.470 496.159
Saldo latenter Steuern 83.758 105.748

Im Konzernabschluss sind aktivierte Vorteile in Höhe von € 12.824 Tausend (2019: € 16.664 Tausend) aus noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträgen enthalten. Die Verlustvorträge sind zum überwiegenden Teil zeitlich unbegrenzt vortragsfähig. Aktive latente Steuern aus steuerlichen Verlustvorträgen in Höhe von € 560.001 Tausend (2019: € 595.563 Tausend) wurden nicht aktiviert, weil ihre Nutzung aus heutiger Sicht in angemessener Zeit nicht realisierbar erscheint.

(23) Sonstige Aktiva

in € Tausend 2020 2019
Rechnungsabgrenzungen 419.193 458.716
Vorräte und Aufwendungen für noch nicht abrechenbare Leistungen 168.433 286.759
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen 22.269 20.588
Übrige Aktiva 424.796 548.526
Gesamt 1.034.691 1.314.589

Der Posten Vorräte und Aufwendungen für noch nicht abrechenbare Leistungen beinhaltete die noch nicht fertiggestellten bzw. noch nicht verkauften Immobilien der Raiffeisen Leasing-Gruppe in Österreich und Italien in Höhe von € 93.511 Tausend (2019: € 136.935 Tausend).

(24) Finanzielle Verbindlichkeiten – Amortized Cost

in € Tausend 2020 2019
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 29.073.439 23.582.454
Kurzfristige Beträge/Tagesgeldeinlagen 12.708.740 10.864.209
Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit 15.781.566 11.731.323
Rückkaufvereinbarung 583.133 986.922
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 101.881.479 95.910.514
Kurzfristige Beträge/Tagesgeldeinlagen 76.196.681 64.759.794
Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit 25.564.074 31.071.365
Rückkaufvereinbarung 120.723 79.354
Verbriefte Verbindlichkeiten 10.346.102 8.779.634
Einlagenzertifikate 0 796
Gedeckte Schuldverschreibungen 1.246.325 1.321.263
Hybride Verträge 0 220
Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten 9.099.777 7.457.355
davon wandelbare zusammengesetzte Finanzinstrumente 910.357 1.070.346
davon nicht wandelbar 8.189.420 6.387.009
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 434.301 491.814
Gesamt 141.735.321 128.764.416
davon nachrangige finanzielle Verbindlichkeiten 3.005.308 2.725.517
davon Leasingverbindlichkeiten 454.097 453.110

Die Gesamtveränderung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stammte zum Großteil aus der Konzernzentrale. Die kurzfristigen Beträge/Tagesgeldeinlagen erhöhten sich hier um € 1.801.948 Tausend, wovon € 1.622.914 Tausend auf höhere Einlagen der Raiffeisen Landesbanken zurückzuführen waren. Die Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit erhöhten sich insbesondere in der Konzernzentrale um € 3.232.487 Tausend sowie in der Slowakei um € 834.682 Tausend. Haupttreiber war die Teilnahme der RBI AG und der Tatra banka, a.s. am TLTRO-III-Programm (Targeted Longer-Term Refinancing Operations) der Europäischen Zentralbank. Der Buchwert zum Bilanzstichtag betrug € 5.686.263 Tausend. Das Auslaufen von Pensionsgeschäften in Russland (Rückgang: € 263.755 Tausend) sowie eine Reduktion in der Konzernzentrale (Rückgang: € 185.343 Tausend) resultierte in einem Endstand in Höhe von € 583.133 Tausend in dieser Position.

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden zeichnete sich ab Jahresmitte eine klare Präferenz für kurzfristig verfügbare Einlagen ab. Im Bereich der kurzfristigen Beträge/Tagesgeldeinlagen waren starke Anstiege in der Konzernzentrale (Anstieg: € 2.820.228 Tausend) sowie in Tschechien, Russland, Rumänien und Ungarn (Anstieg: € 5.380.457 Tausend) zu verzeichnen. Besonders Haushalte und Nicht-Finanzunternehmen waren die Haupttreiber dieser Entwicklung, wobei starke Währungseffekte speziell in Russland und Ungarn gegenläufig wirkten. Im Bereich der Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit waren im Jahresvergleich Rückgänge in Höhe von € 5.507.291Tausend zu verzeichnen. Besonders ausgeprägt fiel die Reduktion in Russland aus (Rückgang: € 2.285.675 Tausend). Hier war die Veränderung auf rückläufige Volumina bei Haushalten und Nicht-Finanzunternehmen sowie auf starke Wechselkurseffekte zurückzuführen. Tschechien (Rückgang: € 989.088 Tausend) und die Slowakei (Rückgang: € 545.138 Tausend) trugen ebenfalls zur Reduktion bei.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden nach Asset-Klassen:

in € Tausend 2020 2019
Zentralbanken 7.114.722 2.462.354
Regierungen 2.462.847 3.171.005
Kreditinstitute 21.958.717 21.120.100
Sonstige Finanzunternehmen 9.726.375 10.929.405
Nicht-Finanzunternehmen 39.645.494 34.848.910
Haushalte 50.046.763 46.961.194
Gesamt 130.954.918 119.492.968

Die Verbindlichkeiten gegenüber Zentralbanken erhöhten sich insbesondere in der Konzernzentrale (Anstieg: € 3.378.883 Tausend) und in der Slowakei (Anstieg: € 831.838 Tausend) aufgrund der Teilnahme am TLTRO-III-Programm. Einlagen von Regierungen sanken in der Konzernzentrale um € 235.500 Tausend und in Russland um € 374.957 Tausend. Letzteres war auf das Auslaufen eines Federal Treasury Deposits im Februar 2020 zurückzuführen. Die Veränderung in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stammte hauptsächlich aus höheren Tagesgeldeinlagen in der Konzernzentrale (Anstieg: € 1.470.472 Tausend) und aus volumen- und wechselkursbedingten Rückgängen in Russland (Rückgang: € 271.404 Tausend). Der Rückgang bei Verbindlichkeiten gegenüber sonstigen Finanzunternehmen stammte zum Großteil aus der Konzernzentrale (Rückgang: € 439.932 Tausend) und aus der Slowakei (Rückgang: € 362.468 Tausend). In beiden Fällen wurden massiv Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit abgebaut.

Ein gegensätzliches Bild zeigte sich bei der Entwicklung der Verbindlichkeiten gegenüber Nicht-Finanzunternehmen. Hier trug die Konzernzentrale mit einem Zuwachs von € 3.238.509 Tausend wesentlich zur Erhöhung bei. In Russland war zwar lokal ebenfalls ein Anstieg in diesem Posten zu verzeichnen, dieser wurde aber durch Währungseffekte überkompensiert und führte letztendlich zu einem Rückgang um € 951.331 Tausend. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Haushalten (Anstieg: € 3.085.569 Tausend) verringerten sich die Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit zugunsten von kurzfristigen Verbindlichkeiten. Die größten Zuwächse waren in Rumänien (Anstieg: € 888.798 Tausend), Tschechien (Anstieg: € 801.770 Tausend) und der Slowakei (Anstieg: € 605.402 Tausend) zu verzeichnen. In Russland kam es trotz enormer Zuwächse in lokaler Währung durch Wechselkurseffekte nur zu einem leichten Anstieg in Höhe von € 94.010 Tausend.

Emittent ISIN Typ Währung Nominale in € Tausend Kupon Fälligkeit
RBI AG XS2055627538 Senior öffentliche Platzierung EUR 750.000.000 0,4% 25.9.2026
RBI AG XS2106056653 Senior öffentliche Platzierung EUR 750.000.000 0,3% 22.1.2025
RBI AG XS1852213930 Senior öffentliche Platzierung EUR 500.000.000 0,3% 5.7.2021
RBI AG XS1917591411 Senior öffentliche Platzierung CZK 500.000.000 1,0% 4.12.2023

Wesentliche begebene Schuldverschreibungen:

Zahlungswirksame und zahlungsunwirksame Effekte der nachrangigen finanziellen Verbindlichkeiten der Bewertungskategorien Amortized Cost und Designated Fair Value Through Profit/Loss:

in € Tausend
Buchwert zum 1.1.2019 3.150.801
Veränderung des Buchwerts - 20.078
davon Zahlungsmittel - 29.613
davon Effekte aus Wechselkursänderungen - 8.965
davon Veränderung des Zeitwerts 18.501
Buchwert zum 31.12.2019 3.130.724
Veränderung des Buchwerts 102.198
davon Zahlungsmittel 87.765
davon Effekte aus Wechselkursänderungen - 3.168
davon Veränderung des Zeitwerts 17.602

(25) Finanzielle Verbindlichkeiten – Designated Fair Value Through Profit/Loss

in € Tausend 2020 2019
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 47.504 24.722
Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit 47.504 24.722
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 230.856 303.299
Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit 230.856 303.299
Verbriefte Verbindlichkeiten 1.228.475 1.514.704
Hybride Verträge 2.751 0
Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten 1.225.724 1.514.704
davon wandelbare zusammengesetzte Finanzinstrumente 4.424 9.828
davon nicht wandelbar 1.221.300 1.504.876
Gesamt 1.506.835 1.842.725
davon nachrangige finanzielle Verbindlichkeiten 227.614 405.206

(26) Finanzielle Verbindlichkeiten – Held For Trading

in € Tausend 2020 2019
Derivate 2.056.713 1.933.594
Zinssatzverträge 1.128.292 1.060.400
Eigenkapitalverträge 227.108 185.233
Wechselkurs- und Goldverträge 603.197 584.163
Kreditverträge 18.443 18.010
Warentermingeschäfte 40 69
Andere 79.633 85.719
Short-Positionen 501.342 360.661
Eigenkapitalinstrumente 96.852 75.321
Schuldverschreibungen 404.490 285.340
Verbriefte Verbindlichkeiten 3.422.287 3.494.556
Hybride Verträge 3.331.873 3.209.522
Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten 90.414 285.034
davon wandelbare zusammengesetzte Finanzinstrumente 90.414 285.034
Gesamt 5.980.342 5.788.811

Details zum Posten Derivate sind unter Punkt (46) Derivative Finanzinstrumente ersichtlich.

(27) Hedge Accounting

in € Tausend 2020 2019
Negative Fair Values derivativer Finanzinstrumente aus Mikro-Fair-Value-Hedge 42.796 41.132
Zinssatzverträge 42.621 40.998
Wechselkurs- und Goldverträge 174 135
Negative Fair Values derivativer Finanzinstrumente aus Mikro-Cash-Flow-Hedge 848 3.651
Zinssatzverträge 848 3.651
Negative Fair Values derivativer Finanzinstrumente aus Net Investment Hedge 8.787 6.706
Negative Fair Values derivativer Finanzinstrumente aus Portfolio Hedge 344.437 230.576
Cash-Flow Hedge 6.934 2.265
Fair Value Hedge 337.503 228.311
Fair-Value-Anpassungen des abgesicherten Zinsrisikos aus Portfolio-Fair-Value-Hedge 24.062 -35.616
Gesamt 420.930 246.450

Die negativen Fair Values derivativer Finanzinstrumente aus Portfolio Hedge betrugen € 344.437 Tausend (2019: € 228.311 Tausend) mit einer Veränderung von € 113.861 Tausend. Die Erhöhung war hauptsächlich auf den Portfolio Hedge in der Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. aufgrund sinkender Zinssätze und gestiegener Volumina (Anstieg: € 56.352 Tausend), auf die Reduktion der Zinssätze in Tschechien (Anstieg: € 15.315 Tausend) sowie auf die Einführung eines Portfolio Hedges in Russland (Anstieg: € 32.203 Tausend) zurückzuführen.

Der Posten Fair-Value-Änderungen des abgesicherten Zinsrisikos aus Portfolio-Fair-Value-Hedge veränderte sich im Vergleich zum Jahresende 2019 um € 59.677 Tausend, von minus € 35.616 Tausend auf € 24.062 Tausend. Dieser Effekt war im Wesentlichen auf die Fair-Value-Entwicklung der abgesicherten Verbindlichkeiten in Portfolio Hedges in Tschechien, bei tendenziell sinkenden Zinssätzen, vor allem bei abgesicherten Kundeneinlagen in tschechischen Kronen zurückzuführen.

(28) Rückstellungen

in € Tausend 2020 2019
Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken 175.659 172.879
Sonstige erteilte Zusagen und Garantien gemäß IFRS 9 174.455 160.561
Sonstige erteilte Zusagen und Garantien gemäß IAS 37 1.204 12.317
Personalrückstellungen 477.885 500.261
Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 203.642 203.933
Andere langfristig fällige Leistungen an Mitarbeiter 58.893 42.066
Bonuszahlungen 153.333 192.053
Rückstellungen für unverbrauchte Urlaube 57.767 56.031
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 4.250 6.177
Andere Rückstellungen 407.126 409.591
Anhängige Rechts- und Steuerfälle 247.036 222.115
Restrukturierung 18.050 25.821
Belastende Verträge 61.560 65.601
Sonstige Rückstellungen 80.479 96.054
Gesamt 1.060.670 1.082.731

Die Rückstellungen reduzierten sich um € 22.061 Tausend auf € 1.060.670 Tausend. Dieser Rückgang war vor allem auf Bonusauszahlungen in Höhe von € 38.720 Tausend zurückzuführen. Bei den Rückstellungen für anhängige Rechts- und Steuerfälle kam es in Summe zu einer Erhöhung um € 24.921 Tausend. Einerseits kam es zu einer Verwendung in Russland in Höhe von € 23.599 Tausend und einer Auflösung in der Slowakei in Höhe von € 18.204 Tausend und andererseits zu einer Erhöhung im Zusammenhang mit anhängigen Verfahren hinsichtlich Schweizer-Franken-Kredite in Polen (Anstieg um € 39.822 Tausend auf € 89.188 Tausend) und in Kroatien (Anstieg um € 13.201 Tausend auf € 34.422 Tausend). Weiters wurden die Rückstellungen aufgrund von ausstehenden Verfahren mit der Konsumentenschutzbehörde in Rumänien erhöht. Hier kam es bei Raiffeisen Bank S.A zu einem Anstieg um € 3.424 Tausend auf € 17.584 Tausend. Bei Aedificium Banca pentru Locuinte S.A. erhöhte sich die Rückstellung um € 8.974 Tausend auf € 18.815 Tausend im Zusammenhang mit ausstehenden Verfahren im Zuge einer Rechnungsprüfung durch den rumänischen Rechnungshof.

Weitere Details sind unter Punkt (55) Offene Rechtsfälle ersichtlich.

Die folgende Tabelle zeigt die Bewegungen der Rückstellungen, wobei die Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken nach IFRS 9 nicht enthalten sind. Diese sind unter Punkt (38) Entwicklung der Wertminderungen dargestellt.

Änderung
Konsolidie
Zu Umbuchungen,
Währungs
in € Tausend 1.1.2020 rungskreis führungen Auflösungen Verbrauch differenzen 31.12.2020
Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken 12.317 0 1.076 -10.117 0 -2.072 1.204
Sonstige erteilte Zusagen und Garantien
gemäß IAS 37 12.317 0 1.076 - 10.117 0 - 2.072 1.204
Personalrückstellungen 500.261 3.848 158.971 -21.191 -145.494 -18.510 477.885
Pensionen und andere Leistungen nach
Beendigung des Arbeitsverhältnisses 203.933 1.151 14.414 - 9.435 - 10.937 4.516 203.642
Andere langfristig fällige Leistungen an Mitarbeiter 42.066 453 16.430 - 46 - 535 525 58.893
Bonuszahlungen 192.053 1.739 101.244 - 10.040 - 113.662 - 18.001 153.333
Rückstellungen für unverbrauchte Urlaube 56.031 505 25.834 - 1.670 - 18.860 - 4.073 57.767
Leistungen aus Anlass der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses 6.177 0 1.049 0 - 1.500 - 1.477 4.250
Andere Rückstellungen 409.591 247 235.255 -116.148 -100.741 -21.078 407.126
Anhängige Rechts- und Steuerfälle 222.115 16 115.522 - 49.394 - 31.002 - 10.221 247.036
Restrukturierung 25.821 0 6.879 - 3.766 - 11.001 118 18.050
Belastende Verträge 65.601 0 0 - 4.041 0 0 61.560
Sonstige Rückstellungen 96.054 231 112.854 - 58.947 - 58.738 - 10.975 80.479
Gesamt 922.170 4.095 395.303 -147.457 -246.235 -41.660 886.215
Änderung Umbuchungen,
in € Tausend 1.1.2019 Konsolidie
rungskreis
Zu
führungen
Auflösungen Verbrauch Währungs
differenzen
31.12.2019
Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken 399 0 11.400 0 0 518 12.317
Sonstige erteilte Zusagen und Garantien
gemäß IAS 37
399 0 11.400 0 0 518 12.317
Personalrückstellungen 459.021 -372 195.404 -30.585 -133.759 10.553 500.261
Pensionen und andere Leistungen nach
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
188.567 0 28.212 - 2.187 - 9.962 - 697 203.933
Andere langfristig fällige Leistungen an Mitarbeiter 36.376 - 260 5.255 - 36 - 133 864 42.066
Bonuszahlungen 176.352 - 13 148.306 - 17.810 - 123.224 8.443 192.053
Rückstellungen für unverbrauchte Urlaube 50.435 - 98 13.327 - 10.552 - 116 3.036 56.031
Leistungen aus Anlass der Beendigung
des Arbeitsverhältnisses
7.290 0 304 0 - 323 - 1.093 6.177
Andere Rückstellungen 270.752 602 290.995 -82.555 -70.783 581 409.591
Anhängige Rechts- und Steuerfälle 88.777 504 146.716 - 26.892 - 5.526 18.535 222.115
Restrukturierung 2.446 0 23.231 - 221 - 1.021 1.387 25.821
Belastende Verträge 66.401 0 1.767 - 2.567 0 0 65.601
Sonstige Rückstellungen 113.129 97 119.281 - 52.875 - 64.237 - 19.341 96.054
Gesamt 730.172 229 497.799 -113.140 -204.543 11.652 922.170

Verpflichtungen für Pensionen und aus anderen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die leistungsorientierten Pensionspläne und andere Vorsorgeleistungen stellen sich wie folgt dar:

  • Leistungsorientierte Pensionspläne in Österreich und in anderen Ländern
  • Andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Österreich und anderen Ländern
  • Diese leistungsorientierten Pensionspläne und sonstigen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses setzen den Konzern versicherungstechnischen Risiken wie dem Langlebigkeitsrisiko, dem Währungsrisiko, dem Zinsrisiko und dem Marktrisiko (Investitionsrisiko) aus.

Finanzierung

Bei den Pensionen bestehen unterschiedliche Pläne: nicht über einen Fonds finanzierte, teilweise über einen Fonds finanzierte und zur Gänze über einen Fonds finanzierte. Die teilweise und die zur Gänze über einen Fonds finanzierten Pensionspläne werden durchwegs über die Valida Pension AG veranlagt. Die Valida Pension AG ist eine Pensionskasse und unterliegt im Besonderen den Bestimmungen des Pensionskassengesetzes (PKG) und des Betriebspensionsgesetzes (BPG).

Der Konzern erwartet für 2020 eine Beitragszahlung zu den leistungsorientierten Plänen in Höhe von € 365 Tausend. Im Geschäftsjahr 2019 betrug der Beitrag zum Planvermögen für leistungsorientierte Pläne € 394 Tausend.

Pensionsverpflichtungen/leistungsorientierte Pläne

Finanzierungsstatus

in € Tausend 2020 2019
Barwert der Verpflichtungen (DBO) 149.916 153.345
Zeitwert des Planvermögens - 43.096 - 49.264
Nettoschulden/Nettovermögen 106.820 104.081

Die leistungsorientierten Verpflichtungen entwickelten sich wie folgt:

in € Tausend 2020 2019
Barwert der Verpflichtungen 1.1. 153.345 144.811
Änderung Konsolidierungskreis 950 0
Laufender Dienstzeitaufwand 451 453
Zinsaufwand 1.538 2.218
Zahlungen - 7.256 - 7.480
Verlust/Gewinn aus nachzuverrechnendem Dienstzeitaufwand 4 - 892
Nettoübertragungen - 4.062 - 456
Neubewertungen 4.946 14.691
Barwert der Verpflichtungen 31.12. 149.916 153.345

Der Rückgang bei den Neubewertungen im Berichtsjahr stammte aus der Änderung des Rechnungszinssatzes sowie den Änderungen von Gehaltstrends.

Das Planvermögen entwickelte sich wie folgt:

in € Tausend 2020 2019
Planvermögen 1.1. 49.264 45.534
Zinsertrag 477 1.586
Beiträge zum Planvermögen 719 775
Zahlungen aus dem Planvermögen - 3.722 - 2.245
Nettoübertragungen - 1.692 - 666
Ergebnis aus dem Planvermögen exkl. Zinsertrag - 1.950 4.280
Planvermögen 31.12. 43.096 49.264

Die Rendite auf das Planvermögen betrug 2020 minus € 1.475 Tausend (2019: € 5.103 Tausend). Der Marktwert aller bilanzierten Rückerstattungsrechte belief sich zum Jahresende 2020 auf € 14.659 Tausend (2019: € 14.560 Tausend).

Struktur des Planvermögens

in Prozent 2020 2019
Schuldverschreibungen 49 56
Aktien 27 25
Alternative Investment-Instrumente 14 1
Immobilien 5 4
Bargeld 5 13
Gesamt 100 100

Im Berichtsjahr wurden die meisten Instrumente des Planvermögens auf einem aktiven Markt gehandelt, weniger als 20 Prozent waren nicht auf einem aktiven Markt notiert.

Asset-Liability Matching

In der Valida Pension AG ist ein Asset-/Risikomanagement-Prozess (ARM-Prozess) installiert. Gemäß diesem Prozess wird einmal im Jahr ausgehend von der passivseitigen Struktur der Veranlagungs- und Risikogemeinschaften (VRG), die sich wiederum aus der Bilanz ergibt, die Risikotragfähigkeit jeder VRG evaluiert. Von dieser Risikotragfähigkeit wird die Veranlagungsstruktur der VRG abgeleitet. Bei der Definition der Veranlagungsstruktur werden auch definierte und dokumentierte Wünsche des Kunden berücksichtigt.

Die definierte Veranlagungsstruktur wird in VRG 60 und VRG 7, in denen die rückgestellten Beträge der RBI veranlagt werden, mit einem Konzeptinvestment umgesetzt. Dies bedeutet, dass die Gewichtung von vordefinierten Asset-Klassen im Rahmen von Bandbreiten nach objektiven Kriterien erfolgt, die sich aus Markttrends ableiten lassen. In Stressphasen wird zudem eine Absicherung der Aktienkomponente vorgenommen.

Versicherungsmathematische Annahmen

Die folgende Tabelle zeigt die der Berechnung der leistungsorientierten Nettoverpflichtung zugrunde gelegten versicherungsmathematischen Annahmen:

in Prozent 2020 2019
Diskontierungszinssatz 0,8 1,0
Steigerungssatz für Pensionsbemessungsgrundlagen 3,7 3,5
Steigerungssatz für künftige Pensionen 2,0 2,0

Die folgende Tabelle zeigt die der Berechnung der leistungsorientierten Nettoverpflichtung zugrunde gelegte Lebenserwartung:

Jahre 2020 2019
Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren – Männer 23,1 22,9
Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren – Frauen 25,5 25,4
Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren für 45-jährige Männer 25,8 25,7
Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren für 45-jährige Frauen 28,1 27,9

Die gewichtete Duration der Nettopensionsverpflichtung betrug 11,4 Jahre (2019: 13,4 Jahre).

Sensitivitätsanalyse

Tritt bei einer der relevanten versicherungsmathematischen Annahmen eine Änderung ein, während die anderen Annahmen konstant bleiben, würden sich die Vorsorgeverpflichtungen zum Bilanzstichtag wie folgt verändern:

2020 2019
in € Tausend Zunahme Abnahme Zunahme Abnahme
Diskontierungszinssatz (1 Prozent Veränderung) - 17.099 17.818 - 16.904 20.594
Künftige Gehaltssteigerung (0,5 Prozent Veränderung) 1.178 - 1.155 762 - 759
Künftige Pensionssteigung (0,25 Prozent Veränderung) 3.693 - 3.560 4.363 - 4.213
Verbleibende Lebenserwartung (Veränderung 1 Jahr) 8.729 - 9.173 10.360 - 10.934

Verpflichtungen aus anderen Leistungen anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die anderen Leistungen anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entwickelten sich wie folgt:

in € Tausend 2020 2019
Barwert der Verpflichtungen 1.1. 99.852 89.290
Änderung Konsolidierungskreis 201 0
Laufender Dienstzeitaufwand 5.419 5.584
Zinsaufwand 856 1.532
Zahlungen - 6.683 - 3.952
Verlust/Gewinn aus nachzuverrechnendem Dienstzeitaufwand - 463 - 53
Übertragungen 1.453 - 1.505
Neubewertungen - 3.813 8.956
Barwert der Verpflichtungen 31.12. 96.822 99.852

Versicherungsmathematische Annahmen

Die folgende Tabelle zeigt die der Berechnung von anderen Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugrunde gelegten versicherungsmathematischen Annahmen:

in Prozent 2020 2019
Diskontierungszinssatz 0,9 0,9
Künftige Gehaltssteigerung für Dienstnehmer 3,7 3,5

Personalaufwand

Detailangaben zum Personalaufwand (Aufwendungen für leistungsorientierte Pensionspläne, Aufwendungen für andere Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses) sind unter Punkt (8) Verwaltungsaufwendungen dargestellt.

(29) Steuerverpflichtungen

in € Tausend 2020 2019
Laufende Steuerverpflichtungen 76.593 30.549
Latente Steuerverpflichtungen 36.993 38.017
Gesamt 113.585 68.565

Details zu den latenten Steuerverpflichtungen sind unter Punkt (22) Steuerforderungen ersichtlich.

(30) Sonstige Passiva

in € Tausend 2020 2019
Verbindlichkeiten aus Versicherungsaktivitäten 175.708 0
Rechnungsabgrenzungsposten 439.634 439.778
Übrige Passiva 237.801 201.043
Gesamt 853.143 640.822

Der Posten Verbindlichkeiten aus Versicherungsaktivitäten enthält Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen, welche aus vertraglichen Beziehungen der Raiffeisen Pension Insurance d.d. mit den Polizzeninhabern resultieren, die in 2019 unter finanziellen Verbindlichkeiten – Amortized Cost ausgewiesen wurden. Der ausgewiesenen Verbindlichkeit liegen versicherungsmathematische Berechnungen zugrunde.

Versicherungsgeschäfte

Das Versicherungsgeschäft des Konzerns umfasst Vorsorgeprodukte in Kroatien. Aufgrund der damit verbundenen Versicherungsund Anlagerisiken ist die Anwendung von IFRS 4 für die Bilanzierung der daraus resultierenden Verbindlichkeiten notwendig. Alle Vermögenswerte im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Vorsorgeprodukten werden nach IFRS 9 bilanziert. Die folgende Tabelle zeigt eine Analyse der Veränderungen von Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen:

in € Tausend Abgedeckt durch LAT Test Nicht abgedeckt durch LAT Test Gesamt
Buchwert zum 1.1.2019 24.191 43.952 68.143
Zugänge 39.808 23.024 62.832
Inanspruchnahmen - 8.851 - 16.081 - 24.932
Sonstige Veränderungen - 645 - 1.171 - 1.816
Wechselkursänderungen 93 169 262
Ertrag aus Kapitalanlagen 1.824 3.313 5.137
Buchwert zum 31.12.2019 56.420 53.206 109.626
Zugänge 85.380 10.744 96.124
Inanspruchnahmen - 15.511 - 14.628 - 30.139
Sonstige Veränderungen - 1.479 - 1.394 - 2.873
Wechselkursänderungen 522 493 1.015
Ertrag aus Kapitalanlagen 1.006 949 1.955
Buchwert zum 31.12.2020 126.339 49.369 175.708

Die Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen müssen regelmäßig überprüft und einem Angemessenheitstest (Liability Adequacy Test, LAT) unterzogen werden. Der Angemessenheitstest bestimmt auf Basis eines Vergleichs der zukünftig geschätzten Cash-Flows, ob der Buchwert der Versicherungsverbindlichkeiten erhöht werden muss. In den Jahren 2019 und 2020 sind keine Aufwendungen in Zusammenhang mit dem Angemessenheitstest der Verbindlichkeiten angefallen.

Risiken im Versicherungsgeschäft

Rückstellungsrisiko - Die regulatorische Absenkung des maximal zulässigen Rechnungszinses für die Berechnung der Rückstellungen hat die größte Auswirkung auf das Rückstellungsrisiko. Aufgrund der von der Gesellschaft gesetzten langfristigen Maßnahmen hat bereits eine kleine Veränderung des Rechnungszinses eine große Auswirkung auf die Höhe der Rückstellungen.

Anlagerisiko - Das Unternehmen ist dem Risiko ausgesetzt, dass die Rendite der Anlage den garantierten Zinssatz nicht übersteigt und daher nicht in der Lage ist, einen Gewinn für die Rentenbegünstigten zu erzielen. Das Unternehmen begegnet dem Anlagerisiko sowie dem Zinsänderungsrisiko, indem es aktives Portfoliomanagement betreibt.

Der Konzern steuert die Risiken durch eine angemessene Preisgestaltung, Produktgestaltung und die Durchführung eines Angemessenheitstest für Verbindlichkeiten.

Sensitivitätsanalyse

Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkung von einer Änderung der Lebensdauer des Versicherungsnehmers, einer Erhöhung der Risikomarge und einem Rückgang der Zinskurve auf die Differenz zwischen der IFRS 4 Rückstellung und dem Szenario.

2020
in € Tausend
Abgedeckt durch LAT Test Szenario Veränderung
Angemessenheitstest für Verbindlichkeiten beste Schätzung 126.339 118.761 7.578
Anstieg der Lebenserwartung um 10 Prozent 126.339 122.195 4.144
Anstieg der Risikomarge um 1,5 Prozentpunkte 126.339 120.543 5.796
Parallelverschiebung der Zinskurve um 100 Basispunkte 126.339 122.574 3.765
2019
in € Tausend
Abgedeckt durch LAT Test Szenario Veränderung
Angemessenheitstest für Verbindlichkeiten beste Schätzung 56.420 46.020 10.400
Anstieg der Lebenserwartung um 10 Prozent 56.420 47.360 9.060
Anstieg der Risikomarge um 1,5 Prozentpunkte
Parallelverschiebung der Zinskurve um 100 Basispunkte

Die Sensitivität hinsichtlich Änderungen der Sterblichkeit wurde für die Auswirkungen einer um 10 Prozent erhöhten Lebenserwartung berechnet. Die Sensitivität hinsichtlich Änderungen der Risikomarge wurde für die Auswirkung einer Erhöhung der Verbindlichkeit um 1,5 Prozentpunkte berechnet. Die Sensitivität hinsichtlich Änderungen der Zinskurve wurde für den Effekt eines Rückgangs der Zinskurve um 100 Basispunkte berechnet. Aufgrund des positiven Deltas der IFRS-Rückstellung zu den Szenarien würde sich kein Ergebniseffekt ergeben.

(31) Eigenkapital

in € Tausend 2020 2019
Konzern-Eigenkapital 11.834.914 11.817.337
Gezeichnetes Kapital 1.002.283 1.002.283
Kapitalrücklagen 4.991.797 4.991.797
Gewinnrücklagen 9.234.414 8.443.172
davon Konzernergebnis 803.755 1.227.035
Kumuliertes sonstiges Ergebnis - 3.393.580 - 2.619.915
Kapital nicht beherrschender Anteile 820.470 811.001
Zusätzliches Kernkapital (AT1) 1.632.661 1.136.645
Gesamt 14.288.045 13.764.983

Zur Entwicklung des Eigenkapitals wird auf das Kapitel Eigenkapitalveränderungsrechnung verwiesen.

Die in den Gewinnrücklagen dargestellten sonstigen Veränderungen resultierten im Wesentlichen aus der Erstkonsolidierung von zwei Vermögensverwaltungsgesellschaften in Russland und Rumänien sowie eines Unternehmens aus dem Zahlungsverkehrgeschäft in Rumänien. Zusätzlich kam es zu einer Reklassifizierung der Bewertungsreserve von finanziellen Vermögenswerten vom kumulierten sonstigen Ergebnis in die Gewinnrücklagen.

Die Auflistung aller erstkonsolidierten Unternehmen ist unter Punkt (69) Zusammensetzung des Konzerns ersichtlich.

Der Konzern-Return-on-Equity belief sich im Geschäftsjahr auf 6,4 Prozent (2019: 11,0 Prozent). Dieser fiel aufgrund der um 7 Prozent erhöhten durchschnittlichen Eigenkapitalbasis sowie des geringeren Konzernergebnisses um 3,6 Prozentpunkte.

Gezeichnetes Kapital

Zum 31. Dezember 2020 betrug das Grundkapital der RBI AG gemäß Satzung € 1.003.266 Tausend und bestand aus 328.939.621 nennwertlosen Stückaktien (Inhaberaktien). Nach Abzug der im Eigenbestand befindlichen 322.204 Aktien betrug das ausgewiesene gezeichnete Kapital € 1.002.283 Tausend.

Eigene Aktien

Die Hauptversammlung vom 20. Oktober 2020 ermächtigte den Vorstand nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG zum Erwerb und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien. Der Anteil der zu erwerbenden und bereits erworbenen eigenen Aktien darf insgesamt 10 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Dauer der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist mit 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung in der Hauptversammlung, sohin bis zum 19. April 2023, begrenzt. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert beträgt € 3,05 pro Aktie, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht mehr als 10 Prozent über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der der Ausübung dieser Ermächtigung vorangegangenen zehn Handelstage liegen.

Der Vorstand wurde weiters gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung der eigenen Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter teilweisem oder gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Das Bezugsrecht der Aktionäre darf nur dann ausgeschlossen werden, wenn die Verwendung der eigenen Aktien als Gegenleistung für eine Sacheinlage beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland erfolgt. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden und gilt für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum dieser Beschlussfassung sohin bis zum 19. Oktober 2025.

Seither wurden weder aufgrund der erloschenen Ermächtigung vom Juni 2018 noch aufgrund der nunmehr aufrechten Ermächtigung vom Oktober 2020 eigene Aktien erworben.

Die Hauptversammlung vom 20. Oktober 2020 ermächtigte den Vorstand ferner nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 7 AktG, zum Zweck des Wertpapierhandels, der auch außerbörslich durchgeführt werden darf, für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung, sohin bis zum 19. April 2023, eigene Aktien zu erwerben, wobei der Handelsbestand der zu diesem Zweck erworbenen Aktien am Ende jeden Tages 5 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf. Der Gegenwert für die zu erwerbenden Aktien darf die Hälfte des Schlusskurses an der Wiener Börse am letzten Handelstag vor dem Erwerb nicht unter- und das Doppelte des Schlusskurses an der Wiener Börse am letzten Handelstag vor dem Erwerb nicht überschreiten.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist seit der Hauptversammlung vom 13. Juni 2019 gemäß § 169 AktG ermächtigt, bis längstens 2. August 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital – allenfalls in mehreren Tranchen –durch Ausgabe von bis zu 164.469.810 Stück neuen, auf Inhaber lautenden stimmberechtigten Stammaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu € 501.632.920,50 zu erhöhen (auch im Weg des mittelbaren Bezugsrechts durch ein Kreditinstitut gemäß § 153 Abs 6 AktG) und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage erfolgt, oder (ii) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgt und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten (Bezugsrechtsausschluss).

Von dieser Ermächtigung vom Juni 2019 zur Ausnützung des genehmigten Kapitals wurde bislang kein Gebrauch gemacht.

Dividendenvorschlag

Unter Berücksichtigung der EZB-Empfehlung zu Dividendenzahlungen wird der Vorstand der RBI AG der Hauptversammlung (geplant für 22. April 2021) vorschlagen, eine Dividende von € 0,48 je Aktie auszuschütten. Daraus würde sich auf Basis der ausgegebenen Aktien ein Betrag von maximal € 157.891 Tausend errechnen. Der Vorstand behält sich vor, eine mögliche zusätzliche Dividendenausschüttung in Erwägung zu ziehen, sobald die Empfehlung der EZB aufgehoben ist.

Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien

Anzahl der Aktien 2020 2019
Anzahl der ausgegebenen Aktien 1.1. 328.939.621 328.939.621
Ausgabe neuer Aktien 0 0
Anzahl der ausgegebenen Aktien 31.12. 328.939.621 328.939.621
Eigene Aktien im Bestand 1.1. 322.204 322.204
Erwerb eigener Aktien 0 0
Abgang eigener Aktien 0 0
Abzüglich: eigene Aktien im Bestand 31.12. 322.204 322.204
Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien 31.12. 328.617.417 328.617.417

Zusätzliches Kernkapital

Am 5. Juli 2017 emittierte die RBI AG zusätzliches Kernkapital (AT1) im Nominale von € 650.000 Tausend mit unbegrenzter Laufzeit. Der Zinssatz beträgt bis Dezember 2022 6,125 Prozent p. a. und wird danach neu festgesetzt. Mit Valuta 24. Jänner 2018 platzierte die RBI eine weitere Emission von zusätzlichem Kernkapital (AT1) mit unbegrenzter Laufzeit im Volumen von € 500.000 Tausend. Der diskretionäre Kupon dieser Emission beträgt bis Mitte Juni 2025 4,5 Prozent p. a. und wird danach neu festgesetzt. Mit Valuta 29. Juli 2020 wurde von der RBI eine weitere Emission von zusätzlichem Kernkapital (AT1) mit unbegrenzter Laufzeit im Volumen von € 500.000 Tausend platziert. Der diskretionäre Kupon dieser Emission beträgt bis Dezember 2026 6 Prozent p. a. und wird danach neu festgesetzt. Das zusätzliche Kernkapital wird aufgrund der Emissionsbedingungen nach IAS 32 als Eigenkapital klassifiziert. Die im Eigenbestand befindlichen Anteile zum Buchwert von € 4.969 Tausend wurden ebenfalls vom Kapital abgezogen. Der Nennwert pro Stück beträgt für alle Tranchen € 200 Tausend.

Anzahl der AT1 Wertpapiere 2020 2019
Anzahl der emittierten AT1 Wertpapiere 1.1. 5.750 5.750
Neuemission AT1 Wertpapiere 2.500 0
Anzahl der ausgegebenen Aktien 31.12. 8.250 5.750
Eigene AT1 Wertpapiere im Bestand 1.1. 22 79
Erwerb eigener AT1 Wertpapiere 573 416
Abgang eigener AT1 Wertpapiere - 570 - 473
Abzüglich: eigene AT1 Wertpapiere im Bestand 31.12. 25 22
Anzahl der im Umlauf befindlichen AT1 Wertpapiere 31.12. 8.225 5.728

Entwicklung kumuliertes sonstiges Ergebnis

Die nachfolgende Tabelle enthält die kumulierten sonstigen Ergebnisse des Konzern-Eigenkapitals, die nicht beherrschenden Anteile sind nicht enthalten:

in € Tausend Neubewertungs
rücklage gemäß IAS 19
Währungs
differenzen
Absicherung
Nettoinvestition
Cash-Flow
Hedge
Stand 1.1.2019 -26.423 -3.076.767 109.845 -334
Unrealisierte Gewinne/Verluste der Periode - 19.318 0 0 0
Posten, die anschließend möglicherweise in den Gewinn oder Verlust
umgegliedert werden
0 316.172 - 51.089 3.101
In die Erfolgsrechnung umgegliederte Gewinne/Verluste 0 - 8.077 0 0
Stand 31.12.2019 -45.741 -2.768.673 58.756 2.767
Unrealisierte Gewinne/Verluste der Periode - 3.974 0 0 0
Posten, die anschließend möglicherweise in den Gewinn oder Verlust
umgegliedert werden
0 - 953.446 182.792 - 2.363
In die Erfolgsrechnung umgegliederte Gewinne/Verluste 0 0 0 0
Reklassifizierung der Bewertungsreserve von finanziellen
Vermögenswerten
0 0 0 0
Stand 31.12.2020 -49.714 -3.722.118 241.548 404
Latente Steuern 1.691 0 0 - 329
Stand 31.12.2020 netto -48.024 -3.722.118 241.548 75
in € Tausend At Fair Value OCI Fair Value Option At-equity Gesamt
Stand 1.1.2019 71.774 -46.265 -23.739 -2.991.908
Unrealisierte Gewinne/Verluste der Periode 92.360 - 21.766 29.306 80.582
Posten, die anschließend möglicherweise in den Gewinn oder Verlust
umgegliedert werden
44.576 0 1.328 314.088
In die Erfolgsrechnung umgegliederte Gewinne/Verluste 0 0 0 - 8.077
Stand 31.12.2019 208.710 -68.031 6.895 -2.605.317
Unrealisierte Gewinne/Verluste der Periode - 4.294 12.765 8.387 12.885
Posten, die anschließend möglicherweise in den Gewinn oder Verlust
umgegliedert werden
10.204 0 - 2.049 - 764.862
In die Erfolgsrechnung umgegliederte Gewinne/Verluste 0 0 0 0
Reklassifizierung der Bewertungsreserve von finanziellen
Vermögenswerten
- 27.617 0 0 - 27.617
Stand 31.12.2020 187.003 -55.266 13.233 -3.384.910
Latente Steuern - 13.008 2 2.974 - 8.670
Stand 31.12.2020 netto 173.995 -55.263 16.208 -3.393.580

Die nachfolgende Tabelle stellt die Entwicklung der dem sonstigen Ergebnis zugehörigen latenten Steuern dar:

in € Tausend 1.1.2019 Entwicklung 31.12.2019 Entwicklung 31.12.2020
Neubewertungsrücklage gemäß IAS 19 665 767 1.432 259 1.691
Währungsdifferenzen 0 0 0 0 0
Absicherung Nettoinvestition 0 0 0 0 0
Cash-Flow Hedge - 3.547 1.393 - 2.154 1.825 - 329
At Fair Value OCI - 2.620 - 14.444 - 17.064 4.056 - 13.008
Fair Value Option 0 0 0 2 2
At-equity 3.300 - 112 3.188 - 214 2.974
Latente Steuern gesamt -2.202 -12.396 -14.598 5.928 -8.670

Nach IAS 19 sind Neubewertungen für leistungsorientierte Pläne im sonstigen Ergebnis darzustellen. Dies führte im Berichtsjahr zu einem sonstigen Ergebnis von minus € 4.001 Tausend (2019: minus € 19.367 Tausend), zurückzuführen auf die Änderung des Rechnungszinssatzes.

Die Fair-Value-Änderungen von im sonstigen Ergebnis gebuchten Eigenkapitalinstrumenten erbrachten einen negativen Beitrag von € 8.920 Tausend (2019: € 97.447 Tausend), während die Fair-Value-Änderungen von Schuldtiteln zu einem positiven Ergebnis von € 10.504 Tausend (2019: minus € 49.388 Tausend) führten. Die Eigenkapitalveränderung aus at-equity bewerteten Unternehmen von € 6.339 Tausend (2019: minus € 30.634 Tausend) bezieht sich im Wesentlichen auf die UNIQA Insurance Group AG, Wien. Dabei handelt es sich mehrheitlich um Bewertungsänderungen des Wertpapierportfolios zur Liquiditätssteuerung.

Die Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts, die sich aus Veränderungen des eigenen Ausfallrisikos der RBI ergaben, betrugen in der Berichtsperiode € 12.765 Tausend. (2019: minus € 21.766 Tausend). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem aktuellen beizulegenden Zeitwert dieser designierten Verbindlichkeiten und dem vertraglich vereinbarten Zahlungsbetrag für den Zeitpunkt der Endfälligkeit betrug € 314.834 Tausend (2019: € 395.118 Tausend). Im Berichtszeitraum gab es keine wesentlichen Transfers innerhalb des Eigenkapitals oder Ausbuchungen von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Verbindlichkeiten.

Die Währungsentwicklung führte im Geschäftsjahr zu einem negativen Effekt von € 1.007.057 Tausend (2019: € 331.916 Tausend). Die Abwertung des russischen Rubels um 31 Prozent ergab einen Rückgang von € 624.591 Tausend, die Abwertung der ukrainischen Hryvna um ebenfalls 31 Prozent führte zu einem weiteren Rückgang von € 134.781 Tausend. Die Abwertung des Belarus Rubels um 35 Prozent ergab einen weiteren Rückgang um € 103.855 Tausend. Die Abwertung des ungarischen Forint um 10 Prozent führte zu einer zusätzlichen Abnahme um € 69.668 Tausend.

Als Absicherung von Nettoinvestitionen bei Auslandsaktivitäten werden Kurssicherungsgeschäfte für Investitionen in wirtschaftlich selbständige Teileinheiten ausgewiesen. Im Geschäftsjahr ergab sich hier ein positives Ergebnis von € 182.792 Tausend, das im Wesentlichen aus der Abwertung des russischen Rubels resultierte. Im Vorjahr wurde ein negatives Ergebnis von € 51.089 Tausend erzielt. Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos wird neben dem Fair-Value-Hedging bei fünf Konzerneinheiten Cash-Flow-Hedging angewendet. Im Geschäftsjahr ergab sich daraus ein negatives Ergebnis von € 2.815 Tausend (2019: € 3.324 Tausend).

Nicht beherrschende Anteile

Die folgende Tabelle enthält Finanzinformationen zu den Tochterunternehmen des Konzerns, an denen wesentliche nicht beherrschende Anteile bestehen. Die angegebenen Beträge beziehen sich auf nicht beherrschende Anteile, die nicht eliminiert wurden.

2020
in € Tausend
Beteiligungs- und
Stimmrechtsquote nicht
beherrschender Anteile
Nettover
mögen nicht
beherrschender
Anteile
Auf nicht
beherrschende Anteile
entfallender Gewinn
oder Verlust
Sonstiges
Ergebnis nicht
beherrschender
Anteile
Gesamtergebnis
nicht
beherrschender
Anteile
Raiffeisen Bank Aval JSC, Kiew (UA) 31,8% 115.844 42.009 - 32.881 9.128
Raiffeisenbank a.s., Prag (CZ) 25,0% 336.772 20.253 - 9.943 10.310
Tatra banka, a.s., Bratislava (SK) 21,2% 271.601 22.557 96 22.654
Priorbank JSC, Minsk (BY) 12,3% 35.756 5.302 - 11.643 - 6.341
Valida Pension AG, Wien (AT) 42,6% 65.404 7.485 - 3 7.482
Sonstige n/a - 4.906 8.246 - 1.792 6.453
Gesamt 820.470 105.852 -56.166 49.685
2019
in € Tausend
Beteiligungs- und
Stimmrechtsquote nicht
beherrschender Anteile
Nettover
mögen nicht
beherrschender
Anteile
Auf nicht
beherrschende Anteile
entfallender Gewinn
oder Verlust
Sonstiges
Ergebnis nicht
beherrschender
Anteile
Gesamtergebnis
nicht
beherrschender
Anteile
Raiffeisen Bank Aval JSC, Kiew (UA) 31,8% 153.680 52.197 21.722 73.919
Raiffeisenbank a.s., Prag (CZ) 25,0% 321.778 40.794 3.556 44.350
Tatra banka, a.s., Bratislava (SK) 21,2% 249.433 28.618 4.304 32.922
Priorbank JSC, Minsk (BY) 12,3% 42.095 7.004 1.606 8.610
Valida Pension AG, Wien (AT) 42,6% 57.923 4.679 - 22 4.657
Sonstige n/a - 13.907 4.272 731 5.003
Gesamt 811.001 137.565 31.897 169.462

Im Gegensatz zu den oben angeführten Finanzinformationen, die sich nur auf wesentliche nicht beherrschende Anteile beziehen, enthält die folgende Tabelle Finanzinformationen der wesentlichen Tochterunternehmen (inkl. beherrschender Anteile):

2020
in € Tausend
Raiffeisen Bank Aval
JSC, Kiew (UA)
Raiffeisenbank a.s.,
Prag (CZ)
Tatra banka, a.s.,
Bratislava (SK)
Priorbank JSC,
Minsk (BY)
Valida Pension
AG, Wien (AT)
Betriebserträge 340.673 395.947 420.363 137.281 36.295
Ergebnis nach Steuern 132.030 81.010 106.313 43.246 17.560
Sonstiges Ergebnis - 103.342 - 39.771 454 - 94.971 - 7
Gesamtergebnis 28.688 41.239 106.767 -51.725 17.552
Kurzfristige Vermögenswerte 2.361.752 7.397.803 4.993.835 1.185.190 38.757
Langfristige Vermögenswerte 718.318 8.266.231 10.497.985 501.988 270.305
Kurzfristige Verbindlichkeiten 2.681.165 13.576.384 12.454.116 1.326.773 11.106
Langfristige Verbindlichkeiten 34.823 740.565 1.757.644 68.747 144.515
Nettovermögen 364.081 1.347.086 1.280.059 291.658 153.441
Kapitalflüsse aus operativer Geschäftstätigkeit 80.273 961.091 1.011.493 - 6.367 22.487
Kapitalflüsse aus Investitionstätigkeit - 48.583 - 1.192.560 - 585.330 - 39.761 - 50.000
Kapitalflüsse aus Finanzierungstätigkeit - 149.923 38.203 - 8.210 - 1.009 0
Effekte aus Wechselkursänderungen 62.562 16.612 - 1.278 68.923 0
Nettozahlungsströme gesamt -55.671 -176.653 416.677 21.786 -27.513
Nicht beherrschenden Anteilen gezahlte Dividenden1 46.858 8122 0 0 0

1 In Kapitalflüssen aus Finanzierungstätigkeit enthalten

2 Dividende für AT1

2019
in € Tausend
Raiffeisen Bank Aval
JSC, Kiew (UA)
Raiffeisenbank a.s.,
Prag (CZ)
Tatra banka, a.s.,
Bratislava (SK)
Priorbank JSC,
Minsk (BY)
Valida Pension
AG, Wien (AT)
Betriebserträge 353.381 459.572 421.603 151.359 31.417
Ergebnis nach Steuern 164.050 163.177 134.876 57.130 10.978
Sonstiges Ergebnis 68.269 14.224 20.283 13.104 - 53
Gesamtergebnis 232.319 177.401 155.160 70.234 10.925
Kurzfristige Vermögenswerte 2.363.564 6.850.633 4.636.599 1.381.572 124.794
Langfristige Vermögenswerte 743.199 7.739.843 9.685.990 581.300 166.048
Kurzfristige Verbindlichkeiten 2.602.585 12.260.065 12.363.593 1.476.538 7.039
Langfristige Verbindlichkeiten 21.182 1.043.300 783.414 142.973 147.914
Nettovermögen 482.995 1.287.112 1.175.582 343.362 135.889
Kapitalflüsse aus operativer Geschäftstätigkeit 426.800 272.897 524.512 50.030 - 37.542
Kapitalflüsse aus Investitionstätigkeit - 92.926 - 195.547 - 328.683 - 6.101 - 58.192
Kapitalflüsse aus Finanzierungstätigkeit - 110.485 15.384 - 43.996 - 24.610 0
Effekte aus Wechselkursänderungen - 40.861 - 6.888 - 461 - 13.301 0
Nettozahlungsströme gesamt 182.529 85.847 151.371 6.017 -95.734
Nicht beherrschenden Anteilen gezahlte Dividenden1 35.045 10.029 7.929 3.017 0

1 In Kapitalflüssen aus Finanzierungstätigkeit enthalten

Wesentliche Beschränkungen

Bei der Raiffeisenbank a.s., Prag, besteht zwischen der RBI AG und dem Mitaktionär ein Syndikatsvertrag. Dieser Syndikatsvertrag regelt insbesondere Vorkaufsrechte zwischen den direkten und indirekten Gesellschaftern. Bei einem Kontrollwechsel – auch infolge eines Übernahmeangebots – endet der Syndikatsvertrag automatisch.

Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) hat sich bei der Raiffeisen Bank Aval JSC, Kiew (AVAL), im Rahmen einer im Dezember 2015 erfolgten Kapitalerhöhung beteiligt. Im Zuge dieser Transaktion hat die RBI mit der EBRD eine Vereinbarung getroffen, wonach sie nach Ablauf von sechs Jahren nach Beteiligung der EBRD an der AVAL, dieser im Austausch für ihre Beteiligung an der AVAL im Zuge eines sogenannten Share Swap Aktien der RBI anbieten. Die Durchführung einer solchen Transaktion versteht sich jedoch vorbehaltlich regulatorischer Genehmigungen und entsprechender Beschlüsse in der Hauptversammlung und sonstigen Gremien.

Aufgrund der Vorgaben der EZB bzw. der nationalen Aufsichtsbehörden gibt es derzeit in allen Märkten, in denen die RBI tätig ist, Auszahlungsbeschränkungen mit Ausnahme von Russland und der Ukraine.

Erläuterungen zu Finanzinstrumenten

(32) Fair Value von Finanzinstrumenten

Die Bewertung zum Fair Value erfolgt im Konzern primär anhand von externen Datenquellen (im Wesentlichen Börsenpreise oder Broker-Quotierungen in hochliquiden Märkten). Finanzinstrumente, für die die Fair-Value-Bewertung anhand von quotierten Marktpreisen erfolgt, sind hauptsächlich börsennotierte Wertpapiere und Derivate sowie liquide Anleihen, die auf OTC-Märkten (Over the Counter) gehandelt werden. Diese Finanzinstrumente werden dem Level I der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet.

Wird eine Marktbewertung herangezogen, deren Markt aufgrund der eingeschränkten Liquidität nicht als aktiver Markt betrachtet werden kann, wird das zugrunde liegende Finanzinstrument als Level II der Fair-Value-Hierarchie ausgewiesen. Sind keine Marktpreise verfügbar, werden diese Finanzinstrumente anhand von Bewertungsmodellen, die auf beobachtbaren Marktdaten beruhen, bewertet. Diese beobachtbaren Marktdaten sind im Wesentlichen nachvollziehbare Zinskurven, Credit Spreads und Volatilitäten. Der Konzern verwendet grundsätzlich Bewertungsmodelle, die einer internen Prüfung durch das Marktrisiko-Komitee unterliegen, um angemessene Bewertungsparameter sicherzustellen.

Kann die Fair-Value-Bewertung weder anhand von ausreichend regelmäßig gestellten Marktpreisen (Level I) noch anhand von Bewertungsmodellen, die vollständig auf beobachtbaren Marktpreisen beruhen (Level II), erfolgen, werden einzelne nicht auf dem Markt beobachtbare Input-Parameter anhand von angemessenen Annahmen geschätzt. Haben nicht auf dem Markt beobachtbare Parameter einen signifikanten Einfluss auf die Bewertung des zugrunde liegenden Finanzinstruments, wird es dem Level III der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet. Diese nicht regelmäßig beobachtbaren Bewertungsparameter sind im Wesentlichen Credit Spreads, die aus internen Schätzungen abgeleitet werden.

Die Zuordnung bestimmter Finanzinstrumente zu den Level-Kategorien erfordert eine regelmäßige Beurteilung, insbesondere wenn die Bewertung sowohl auf beobachtbaren als auch auf nicht auf dem Markt beobachtbaren Parametern beruht. Auch unter Berücksichtigung von Änderungen der Marktliquidität und damit der Preistransparenz kann sich die Klassifizierung eines Instruments im Zeitablauf ändern.

Fair Value von Finanzinstrumenten, die zum Fair Value ausgewiesen werden

Das lebende Kreditportfolio wird in die zentrale Berechnung des beizulegenden Zeitwerts einbezogen. Die Berechnung des Fair Values erfolgt monatlich und basiert auf der Discounted-Cash-Flow-Methode. Die erwarteten Zahlungsströme werden mit einem angemessenen Abzinsungssatz (d. h. risikofreier Zinssatz plus Zuschlag) abgezinst. Die Methodik zur Berechnung des Abzinsungssatzes unterscheidet sich je nach Segment (d. h. Retail und Non-Retail).

Darüber hinaus wird auch der beizulegende Zeitwert der eingebetteten Optionen für das lebende Kreditportfolio berechnet, und die angewandte Methodik basiert auf dem Segment (d. h. Retail und Non-Retail). Die Bewertung der eingebetteten Optionen im Retail-Bereich basiert auf der Verhaltensmodellierung (z. B. lineare Regression/gleitender Zwölf-Monats-Durchschnitt der Vorauszahlungsraten). Die Bewertung eingebetteter Optionen in Krediten im Non-Retail-Bereich basiert auf der Annahme eines vollständigen rationalen Verhaltens des Kunden. Die in Non-Retail-Krediten enthaltenen eingebetteten Optionen wie Vorauszahlung,

Auszahlung oder Auffüllung werden mit Swaptions repliziert und mit dem Trinomial Tree Hull-White-Strukturmodell bewertet. Für die Bewertung der Zinsoptionen (Caps und Floors) wird grundsätzlich das Modell von Black angewendet, dem lognormal verteilte Renditen zugrunde liegen. Da wir uns in einem negativen Zinsumfeld befinden, wird das shifted lognormale Black-Modell für die Bewertung der Zinsoptionen angewendet, dem ein Displaced-Diffusion-Modell zugrunde liegt (lognormale Verteilung mit einem Shift verschobener Zinsen).

Für Anleihen werden in erster Linie handelbare Marktpreise herangezogen. Sind keine Quotierungen vorhanden, werden die Wertpapiere mittels Discounted-Cash-Flow-Modell bewertet. Hier fließen als Bewertungsparameter die Zinskurve sowie ein adäquater Credit Spread ein. Die Ermittlung des Credit Spreads erfolgt über auf dem Markt vorhandene, vergleichbare Finanzinstrumente. Für einen geringen Teil des Portfolios wurden Credit Default Spreads für die Bewertung verwendet. Weiters werden auch externe Bewertungen von Dritten berücksichtigt, die in allen Fällen indikativen Charakter aufweisen. Die Level-Einteilung der Posten wird am Ende der Berichtsperiode durchgeführt.

Im Konzern kommen für die Bewertung von OTC-Derivaten marktübliche, bekannte Bewertungsmethoden zur Anwendung. Beispielsweise werden Interest Rate Swaps, Cross Currency Swaps oder Forward Rate Agreements über das für diese Produkte marktübliche Discounted-Cash-Flow-Modell bewertet. OTC-Optionen, z. B. Foreign Exchange Options oder Caps und Floors, liegen Bewertungsmodelle zugrunde, die dem Marktstandard entsprechen. Für die angeführten Produktbeispiele wären dies das Garman-Kohlhagen-Modell sowie Black-Scholes 1972 und Black 1976. Für komplexe Optionen erfolgt die Bewertung mithilfe von Monte-Carlo-Simulationen.

Zur Ermittlung des Fair Values ist weiters eine Anpassung der Kreditbewertungen (Credit Value Adjustment, CVA) notwendig, um das mit OTC-Derivattransaktionen verbundene Kreditrisiko der Gegenparteien insbesondere für jene Vertragspartner zu berücksichtigen, mit denen nicht bereits eine Absicherung über Credit Support Annex erfolgt ist. Der ermittelte Betrag stellt jeweils den geschätzten Marktwert der Sicherungsmaßnahmen dar, die zur Absicherung gegen das Kreditrisiko der Gegenparteien aus den OTC-Derivatportfolien des Konzerns erforderlich sind.

Bewertungsanpassungen für das Kontrahentenausfallrisiko (Credit Value Adjustment, CVA) und Anpassungen für das eigene Kreditrisiko (Debit Value Adjustment, DVA) kommen für OTC-Derivate zur Anwendung, um erwartete Verluste im Kreditgeschäft abzudecken. Die CVA-Bewertungsanpassung besteht einerseits aus der Ermittlung des in der Zukunft zu erwartenden positiven Risikobetrags (Expected Positive Exposure) und andererseits aus der Ausfallwahrscheinlichkeit des Kontrahenten. Die DVA-Bewertungsanpassung wird durch den erwarteten negativen Risikobetrag (Expected Negative Exposure) und durch die Kreditqualität der RBI bestimmt. Um den zu erwartenden positiven Risikobetrag zu ermitteln, wird unter Berücksichtigung aller verfügbaren Risikofaktoren (z. B. Währungs- und Zinskurven) eine große Anzahl von Szenarien für zukünftige Zeitpunkte simuliert. Die OTC-Derivate werden unter Berücksichtigung dieser Szenarien an den jeweiligen zukünftigen Zeitpunkten zu Marktwerten bewertet und auf Kontrahentenebene aggregiert, um abschließend für alle Zeitpunkte den positiven Risikobetrag zu bestimmen. Kontrahenten mit CSA-Verträgen (Credit Support Annex, CSA) werden in der Berechnung berücksichtigt. Bei diesen errechnen sich die erwarteten Risikobeträge nicht direkt aus den simulierten Marktwerten, sondern aus einer zukünftig erwarteten Änderung der Marktwerte über einer Margin Period of Risk von zehn Tagen.

Als weitere Komponente für die CVA-Bewertungsanpassung muss für jeden Kontrahenten eine Ausfallwahrscheinlichkeit ermittelt werden. Der Konzern leitet, sofern direkte CDS-Quotierungen (Credit Default Swap, CDS) zur Verfügung stehen, für den jeweiligen Kontrahenten die marktbasierte Ausfallwahrscheinlichkeit und implizit die Verlustquote (Loss Given Default, LGD) ab. Die Ausfallwahrscheinlichkeit von nicht aktiv auf dem Markt gehandelten Kontrahenten wird durch Zuordnung des internen Ratings eines Kontrahenten an eine sektor- und ratingspezifische CDS-Kurve bestimmt.

Die DVA-Bewertungsanpassung wird durch den erwarteten negativen Risikobetrag (Expected Negative Exposure) und durch die Kreditqualität der RBI bestimmt und stellt die Wertanpassung in Bezug auf die eigene Ausfallwahrscheinlichkeit dar. Die Berechnung erfolgt von der Methodik her analog zum CVA, hier wird anstelle des erwarteten positiven Marktwerts der erwartete negative Marktwert verwendet. Aus den simulierten zukünftigen aggregierten Kontrahenten-Marktwerten werden anstatt der positiven Risikobeträge negative Risikobeträge bestimmt, die die zu erwartende Schuld, die der Konzern gegenüber dem Kontrahenten an den jeweils relevanten zukünftigen Zeitpunkten hat, darstellen. Zur Bestimmung der eigenen Ausfallwahrscheinlichkeit werden ebenfalls vom Markt implizierte Werte verwendet. Sofern direkte CDS-Quotierungen zur Verfügung stehen, werden diese herangezogen. Falls keine CDS-Quotierung vorliegt, wird die eigene Ausfallwahrscheinlichkeit durch Zuordnung des eigenen Ratings an eine sektor- und ratingspezifische CDS-Kurve bestimmt.

Für die Bewertung von OTC-Derivaten wurde kein Funding Value Adjustment (FVA) berücksichtigt. Die RBI beobachtet die Entwicklungen auf dem Markt und wird gegebenenfalls eine Methode für die Ermittlung des FVA entwickeln.

Die in der Bilanz zum Fair Value ausgewiesenen Finanzinstrumente werden in den folgenden Tabellen nach Bilanzposten gegliedert dargestellt. Dabei wird unterschieden, ob der Bewertung notierte Marktpreise zugrunde liegen (Level I), ob die Bewertungsmodelle auf beobachtbaren Marktdaten (Level II) oder auf nicht auf dem Markt beobachtbaren Parametern (Level III) basieren. Die Level-Einteilung der Posten wird am Ende der Berichtsperiode durchgeführt.

Aktiva 2020 2019
in € Tausend Level I Level II Level III Level I Level II Level III
Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 1.852.048 2.547.586 116 1.910.478 2.271.806 88
Derivate 18.296 2.083.414 76 28.606 1.865.835 24
Eigenkapitalinstrumente 226.853 18 0 420.010 6.534 0
Schuldverschreibungen 1.606.899 464.154 41 1.461.863 399.437 64
Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht -
Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss 286.953 133.876 400.866 393.687 54.117 328.133
Eigenkapitalinstrumente 1.072 52 7 1.085 35 7
Schuldverschreibungen 285.881 133.824 2.645 392.602 54.081 742
Kredite und Forderungen 0 0 398.214 0 0 327.384
Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value
Through Profit/Loss 405.963 37.494 13.710 2.231.152 44.675 6
Schuldverschreibungen 405.963 37.494 13.710 2.231.152 44.675 6
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through
Other Comprehensive Income 3.568.232 1.066.624 134.330 3.912.452 681.391 187.512
Eigenkapitalinstrumente 5.298 17.847 134.330 1.662 81.837 145.116
Schuldverschreibungen 3.562.934 1.048.777 0 3.910.790 599.554 42.396
Hedge Accounting 0 402.807 0 0 402.064 0
Passiva 2020 2019
in € Tausend Level I Level II Level III Level I Level II Level III
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading 495.278 5.485.022 41 404.913 5.376.631 7.268
Derivate 14.654 2.042.017 41 17.167 1.916.415 12
Short-Positionen 480.624 20.718 0 358.723 1.938 0
Verbriefte Verbindlichkeiten 0 3.422.287 0 29.023 3.458.278 7.255
Finanzielle Verbindlichkeiten - Designated Fair Value
Through Profit/Loss 0 1.506.835 0 0 1.842.725 0
Einlagen 0 278.360 0 0 328.021 0
Verbriefte Verbindlichkeiten 0 1.228.475 0 0 1.514.704 0
Hedge Accounting 0 396.868 0 0 282.066 0

Bewegungen von zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten zwischen Level I und Level II

Pro Finanzinstrument wird untersucht, ob notierte Marktpreise auf einem aktiven Markt vorhanden sind. Für Finanzinstrumente die als Level I klassifiziert werden, erfolgt die Fair-Value-Bewertung unmittelbar auf Basis notierter Preise für identische Finanzinstrumente in aktiven Märkten. Eine Zuordnung zu Level I erfolgt nur, wenn eine laufende Preisbildung auf Basis von Transaktionen erfolgt, die in ausreichender Häufigkeit und in ausreichendem Volumen stattfinden.

Wird eine Marktbewertung herangezogen, deren Markt aufgrund einer eingeschränkten Liquidität nicht als aktiv betrachtet werden kann, wird das zugrunde liegende Finanzinstrument als Level II klassifiziert. Bei Finanzinstrumenten mit keinen Marktpreisen werden für die Bewertung Marktdaten wie Zinskurven, Credit Spreads und implizite Volatilitäten als nachvollziehbare, beobachtbare Marktparameter verwendet.

Aufgrund einer geringeren Markttiefe bzw. der Umstellung von einer Marktbewertung auf eine theoretische Bewertung wurden Wertpapiere im Gesamtvolumen von € 48.164 Tausend von Level I auf Level II umgegliedert. Dies betrifft im Wesentlichen Wertpapiere von Zentralstaaten (€ 21.162 Tausend), Wertpapiere von Nicht-Finanzunternehmen (€ 17.780 Tausend) und Wertpapiere von Finanzinstitutionen (€ 9.222 Tausend).

Wegen einer verbesserten Markttiefe konnten Wertpapiere im Gesamtvolumen von € 3.073 Tausend von Level II in Level I umgestellt werden. Dies betrifft insbesondere Wertpapiere von Nicht-Finanzunternehmen (€ 1.680 Tausend), Wertpapiere von Finanzinstitutionen (€ 841 Tausend), sowie Wertpapiere von Zentralstaaten (€ 553 Tausend).

Bewegungen von zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten in Level III

Die folgenden Tabellen zeigen die Entwicklung des Fair Values von Finanzinstrumenten, deren beizulegender Zeitwert nicht aus auf dem Markt beobachtbaren Daten ermittelt werden kann und die entsprechend einer anderen Bewertungsmethodik unterliegen. Finanzinstrumente dieser Kategorie weisen eine Wertkomponente auf, die weder unmittelbar noch mittelbar auf dem Markt beobachtbar ist und einen wesentlichen Einfluss auf den beizulegenden Zeitwert hat. Der Gesamtbestand an Level-III-Vermögenswerten hat sich in 2020 um netto € 33.285 Tausend erhöht. Einerseits erhöhte sich im Wesentlichen das Volumen der Kredite, die verpflichtend zum Fair Value bilanziert werden müssen, um netto € 89.810 Tausend und andererseits kam es zu einem Rückgang bei den Wertpapieren der Bewertungskategorie finanzielle Vermögenswerte – Fair Value Through Other Comprehensive Income um netto € 51.086 Tausend. In 2020 kam es zu einer Reklassifizierung von Zertifikaten in Höhe von € 6.838 Tausend von Level III auf Level II, da eine Bewertung mit beobachtbaren Marktdaten nun erfolgen kann.

Aktiva
in € Tausend
Stand
1.1.2020
Änderung
Konsolidierungskreis
Währungs
differenzen
Zugänge Abgänge
Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 88 0 - 8 41.589 - 41.610
Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht -
Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss
Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through
328.133 0 - 20.770 122.453 - 32.643
Profit/Loss 6 0 0 11.566 0
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other
Comprehensive Income
187.512 0 - 1.023 6.957 - 57.534
Gesamt 515.738 0 -21.801 182.564 -131.787
Aktiva
in € Tausend
Erfolg in GuV Erfolg im sonstigen
Ergebnis
Transfer in
Level III
Transfer aus
Level III
Stand
31.12.2020
Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 58 0 0 0 116
Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht -
Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss
3.693 0 0 0 400.866
Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through
Profit/Loss
2.143 0 0 - 4 13.710
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other
Comprehensive Income
- 1.892 311 0 0 134.330
Gesamt 4.002 311 0 -4 549.023
Passiva
in € Tausend
Stand
1.1.2020
Änderung
Konsolidierungskreis
Währungs
differenzen
Zugänge Abgänge
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading 7.268 0 - 8 0 0
Gesamt 7.268 0 -8 0 0
Passiva
in € Tausend
Erfolg in GuV Erfolg im sonstigen
Ergebnis
Transfer in
Level III
Transfer aus
Level III
Stand
31.12.2020
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading - 381 0 0 - 6.838 41
Gesamt -381 0 0 -6.838 41

Qualitative Informationen zur Bewertung von Level-III-Finanzinstrumenten

Aktiva Wesentliche nicht Umfang der nicht
Marktwert in beobachtbare Input beobachtbaren Input
2020 € Tausend Bewertungsmethode Faktoren Faktoren
Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 116
Ergänzungskapital 0 Preis (Expertenmeinung) Preis
Basispreis der letzten
Staatsanleihen, festverzinsliche Anleihen 41 DCF-Verfahren Auktion (Zinskurve) 0,76 - 1,66%
Devisentermingeschäfte 76 DCF-Verfahren Zinskurve 10 - 30%
Finanzielle Vermögenswerte ohne
Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through
Profit/Loss
400.866
Vereinfachte
Kapitalwertmethode
Sonstige Beteiligungen 7 Expertenmeinung
Schuldverschreibungen und Nettovermögen Sicherheitsabschläge 20 - 50%
andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 2.645 Expertenmeinung Preis
Spanne (Neugeschäft) 1,45 - 4,34% über alle
Währungen
Retail: DCF-Verfahren (inkl.
Vorfälligkeitsoptionen, Funding Kurven - 0,15 -1,50% über alle
Widerrufsmöglichkeit, usw.)
Non Retail: DCF
(Liquiditätskosten) Währungen
Verfahren/Optionsbewertung 0,25 - 6,54%
Kredite 398.214 (Black-Scholes (shifted) Model,
Hull-White Model)
Kreditrisikoprämie
(CDS Kurven)
(abhängig vom Rating:
von AA bis CCC)
Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair
Value Through Profit/Loss
13.710
Nettovermögen
Festverzinsliche Anleihen 13.710 Expertenmeinung Preis
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through
Other Comprehensive Income
134.330
Dividend Discount Model Kreditspanne
Vereinfachte Cash-Flow
Ertragswertmethode Diskontierungszinssatz
Sonstige Beteiligungen 40.785 DCF-Verfahren Dividenden
Beta Faktor
Angepasstes
Sonstige Beteiligungen 40.305 Bereinigtes Nettovermögen Eigenkapital
Multiplikatormethode
Transaktionspreis
Bewertungsgutachten EV/Sales
(Expertenmeinung)
Kostenansatz abzüglich
EV/EBIT
P/E
Sonstige Beteiligungen 53.240 Wertminderung P/B
Gesamt 549.023
Passiva
2020
Marktwert in
€ Tausend
Bewertungsmethode Wesentliche nicht
beobachtbare Input
Faktoren
Umfang der nicht
beobachtbaren Input
Faktoren
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading 41
Devisentermingeschäfte 41 DCF-Verfahren Zinskurve 10 - 30%
Gesamt 41

Sensitivität des Fair Values für finanzielle Vermögenswerte (Level III) und Verbindlichkeiten, die zum Fair Value bewertet werden

Gemäß IFRS 13 sind Informationen offenzulegen, die es den Nutzern von Jahresabschlüssen ermöglichen, wiederkehrende Fair-Value-Bewertungen unter Verwendung wesentlicher nicht beobachtbarer Input-Parameter (Level III) zu beurteilen. Diese Bewertungseffekte, welche sich in der Erfolgsrechnung sowie im sonstigen Ergebnis für den Betrachtungszeitraum niederschlagen, sind gesondert auszuweisen. Dies bedeutet für wiederkehrende Fair-Value-Bewertungen von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, welche als Level-III-Finanzinstrumente gemäß der Fair-Value-Hierarchie klassifiziert wurden, dass bei wesentlicher Änderung des Fair Values durch die Änderung eines oder mehrerer nicht beobachtbarer Input-Parameter (um vernünftigerweise mögliche alternative Annahmen widerzuspiegeln) dieser Sachverhalt zu erklären und die Auswirkungen offenzulegen sind.

Die nachstehende Tabelle zeigt die Auswirkungen möglicher und nachvollziehbarer Annahmen auf finanzielle Vermögenswerte, welche zum Fair Value (Level III) bewertet werden. Die Schätzungen basieren hauptsächlich auf Änderungen der Credit Spreads für Anleihen und Kredite sowie auf den Marktwerten vergleichbarer Aktien. Für Anleihen und Kredite führt ein Anstieg (Rückgang) des Credit Spreads um 100 Basispunkte (75 Basispunkte) zu einem entsprechenden Rückgang (Anstieg) im Fair Value. Bei nicht börsennotierten Eigenkapitalinstrumenten führt eine Erhöhung (Rückgang) des Preises um 10 Prozent zu einer entsprechenden Erhöhung (Rückgang) des Fair Values.

Finanzielle Vermögenswerte

2020 Buchwert Fair-Value-Änderungen
in € Tausend Level III Positive Negative
Kredite und Forderungen 398.214 21.712 - 23.658
Schuldverschreibungen 16.396 1.821 - 1.821
Effekt in der Erfolgsrechnung 414.610 23.534 -25.479
2020 Buchwert Fair-Value-Änderungen
in € Tausend Level III Positive Negative
Schuldverschreibungen 0 0 0
Eigenkapitalinstrumente 134.330 12.308 - 10.564
Effekt im sonstigen Ergebnis 134.330 12.308 -10.564

Derzeit gibt es in der RBI keine wesentlichen Beträge für finanzielle Verbindlichkeiten, die zum Fair Value in Level III bewertet werden, sodass keine Sensitivitätsanalyse offengelegt wird. Die vorliegenden Angaben sollen die möglichen Auswirkungen von relativen Unsicherheiten des beizulegenden Fair Values von Finanzinstrumenten, deren Bewertung von nicht beobachtbaren Input-Parametern abhängig ist, darstellen. In der Praxis ist es allerdings unwahrscheinlich, dass alle nicht beobachtbaren Input-Parameter gleichzeitig die Extreme aller vernünftigerweise möglichen Varianten erreichen. Aus diesem Grund ist es wahrscheinlich, dass die hier angeführten Schätzwerte die tatsächlichen Unsicherheitsfaktoren bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts zum Bilanzstichtag übersteigen. Darüber hinaus sind die Schätzungen weder für Prognosezwecke geeignet noch indikativ für zukünftige Entwicklungen des Fair Values.

Fair Value von Finanzinstrumenten, die nicht zum Fair Value ausgewiesen werden

Die Finanzinstrumente in der folgenden Tabelle werden nicht auf Basis des beizulegenden Zeitwerts gesteuert und somit in der Bilanz nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Für diese Instrumente wird der beizulegende Zeitwert nur für Zwecke der Anhangangaben kalkuliert und hat weder Einfluss auf die Konzernbilanz noch auf die Konzern-Erfolgsrechnung. Mit Einführung von IFRS 9 wurde die Berechnung des Fair Values von Forderungen und Verbindlichkeiten, die nicht zum Fair Value bewertet werden, umgestellt. Es werden nun in den Modellen unter anderem auch Input-Faktoren verwendet, die nicht auf dem Markt beobachtbar sind, jedoch wesentlichen Einfluss auf den errechneten Wert haben. Für alle kurzfristigen Transaktionen (Transaktionen mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten) wird eine vereinfachte Fair-Value-Berechnungsmethode für Retail- und Non-Retail-Portfolios angewendet. Der beizulegende Zeitwert dieser kurzfristigen Transaktionen entspricht dem Buchwert des Produkts. Für die anderen Transaktionen wird die im Abschnitt Fair Value von zum Fair Value ausgewiesenen Finanzinstrumenten beschriebene Methode angewendet.

2020
in € Tausend Level I Level II Level III Fair Value Buchwert Differenz
Aktiva
Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und
sonstige Sichteinlagen
0 33.660.024 0 33.660.024 33.660.024 0
Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 12.515.599 1.461.285 105.528.545 119.505.429 116.596.068 2.909.361
Schuldverschreibungen 12.515.599 1.461.285 669.445 14.646.330 14.371.204 275.126
Kredite und Forderungen 0 0 104.859.099 104.859.099 102.224.864 2.634.235
Passiva
Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost 0 10.232.090 131.522.558 141.754.648 141.281.224 473.424
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und
Kunden1
0 0 130.684.841 130.684.841 130.500.821 184.020
Verbriefte Verbindlichkeiten 0 10.232.090 403.416 10.635.507 10.346.102 289.404
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 434.301 434.301 434.301 0

1 Gemäß IFRS 7 sind Leasingverbindlichkeiten nicht enthalten.

Level I Notierte Marktpreise

Level II Auf Marktdaten basierende Bewertungsmethoden

Level III Nicht auf Marktdaten basierende Bewertungsmethoden

2019
in € Tausend
Level I Level II Level III Fair Value Buchwert Differenz
Aktiva
Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und
sonstige Sichteinlagen
0 24.289.265 0 24.289.265 24.289.265 0
Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 8.122.741 1.147.139 104.807.293 114.077.172 110.285.060 3.792.113
Schuldverschreibungen 8.122.741 1.147.139 877.714 10.147.594 9.973.175 174.419
Kredite und Forderungen 0 0 103.929.578 103.929.578 100.311.884 3.617.694
Passiva
Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost 0 8.644.863 120.445.206 129.090.069 128.311.306 778.763
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und
Kunden1
0 0 119.544.413 119.544.413 119.039.858 504.555
Verbriefte Verbindlichkeiten 0 8.644.863 408.979 9.053.842 8.779.634 274.208
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 491.814 491.814 491.814 0

1 Gemäß IFRS 7 sind Leasingverbindlichkeiten nicht enthalten.

Level I Notierte Marktpreise

Level II Auf Marktdaten basierende Bewertungsmethoden

Level III Nicht auf Marktdaten basierende Bewertungsmethoden

(33) Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen

Die folgende Tabelle zeigt die erteilten Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige erteilte Zusagen:

in € Tausend 2020 2019
Erteilte Kreditzusagen 34.802.877 35.135.831
Erteilte Finanzgarantien 7.228.439 7.908.756
Sonstige erteilte Zusagen 3.655.626 3.297.568
Gesamt 45.686.942 46.342.154
Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken gemäß IFRS 9 - 174.455 - 160.561

Zusätzlich zu den dargestellten Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken gemäß IFRS 9 wurden Rückstellungen für sonstige erteilte Zusagen gemäß IAS 37 in Höhe von € 1.204 Tausend gebildet (2019: € 12.317 Tausend).

Die folgende Tabelle wurde in Übereinstimmung mit § 51 Abs 13 BWG erstellt und zeigt den Nominalwert und die Rückstellungen für die außerbilanziellen Verbindlichkeiten aus Zusagen und Finanzgarantien nach IFRS 9:

2020 Nominalwert Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken gemäß IFRS 9
in € Tausend Stage 1 Stage 2 Stage 3 Stage 1 Stage 2 Stage 3
Zentralbanken 92 0 0 0 0 0
Regierungen 377.368 1.579 0 - 74 - 4 0
Kreditinstitute 1.994.216 107.845 0 - 241 - 31 0
Sonstige Finanzunternehmen 4.990.536 263.810 11.247 - 2.107 - 2.819 - 1.061
Nicht-Finanzunternehmen 27.257.008 5.742.481 232.031 - 35.634 - 48.692 - 60.440
Haushalte 3.628.772 1.067.774 12.185 - 7.014 - 7.164 - 9.173
Gesamt 38.247.991 7.183.488 255.464 -45.071 -58.710 -70.674
2019 Nominalwert Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken gemäß IFRS 9
in € Tausend Stage 1 Stage 2 Stage 3 Stage 1 Stage 2 Stage 3
Zentralbanken 126 0 0 0 0 0
Regierungen 368.871 17.646 0 - 34 - 282 0
Kreditinstitute 3.070.732 7.798 0 - 258 - 10 0
Sonstige Finanzunternehmen 4.067.592 214.543 9.129 - 3.528 - 642 - 593
Nicht-Finanzunternehmen 31.234.797 2.262.408 306.904 - 32.396 - 24.600 - 79.157
Haushalte 3.768.876 1.002.769 9.963 - 7.498 - 4.536 - 7.027
Gesamt 42.510.994 3.505.163 325.997 -43.715 -30.069 -86.777

(34) Kreditwürdigkeitsanalyse

Die Kreditwürdigkeitsanalyse von finanziellen Vermögenswerten ist eine zeitliche Beurteilung der Ausfallwahrscheinlichkeit der Vermögenswerte. Es ist zu beachten, dass es bei finanziellen Vermögenswerten in Stage 1 und 2 aufgrund des relativen Charakters einer erheblichen Erhöhung des Kreditrisikos nicht zwingend erforderlich ist, dass Vermögenswerte der Stage 2 eine niedrigere Bonität besitzen als Stage 1, obwohl dies normalerweise der Fall ist. Die folgende Auflistung enthält eine Beschreibung der Gruppierung der Vermögenswerte nach der Ausfallwahrscheinlichkeit:

  • Exzellent sind Risikopositionen, die eine starke Fähigkeit zur Erfüllung finanzieller Verpflichtungen mit vernachlässigbarer oder keiner Ausfallwahrscheinlichkeit aufweisen (PD-Skala 0,0000 - 0,0300 Prozent).
  • Sehr gute Risikopositionen weisen eine starke Fähigkeit zur Erfüllung finanzieller Verpflichtungen auf, wobei die Ausfallwahrscheinlichkeit vernachlässigbar oder gering ist (PD-Skala 0,0300 - 0,1878 Prozent).
  • Gut sind Risikopositionen, die eine gute Fähigkeit zur Erfüllung finanzieller Verpflichtungen mit geringem Ausfallrisiko aufweisen (PD-Skala 0,1878 - 1,1735 Prozent).
  • Zufriedenstellend sind Risikopositionen, die einer genaueren Überwachung bedürfen und eine durchschnittliche bis angemessene Fähigkeit zur Erfüllung finanzieller Verpflichtungen mit einem moderaten Ausfallrisiko aufweisen (PD-Skala 1,1735 - 7,3344 Prozent).
  • Unterdurchschnittlich sind Risikopositionen, die unterschiedliche Stärken spezieller Aufmerksamkeit erfordern und ein besorgniserregendes Ausfallrisiko aufweisen (PD-Skala 7,3344 - 100,0 Prozent).
  • Beeinträchtigte Bonität haben Risikopositionen, die als wertgemindert eingestuft werden (PD-Skala 100,0 Prozent).
2020
in € Tausend
Stage 1
Erwarteter 12-
Monats-Verlust
Stage 2
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Stage 3
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
POCI
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Gesamt
Exzellent 21.356.571 1.307.600 0 2.621 22.666.791
Sehr gut 22.822.326 3.346.302 0 1.278 26.169.906
Gut 33.330.860 7.660.636 0 6.186 40.997.682
Zufriedenstellend 14.091.325 6.548.899 0 22.619 20.662.843
Unterdurchschnittlich 747.188 1.931.388 0 12.671 2.691.248
Wertgemindert 0 0 2.582.166 273.373 2.855.540
Nicht geratet 2.634.528 466.839 15.668 2.313 3.119.348
Bruttobuchwert 94.982.798 21.261.664 2.597.834 321.062 119.163.358
Kumulierte Wertminderungen - 185.474 - 628.987 - 1.633.446 - 119.382 - 2.567.290
Buchwert 94.797.324 20.632.677 964.388 201.679 116.596.068

Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte – Amortized Cost nach Rating-Kategorien und Stages:

2019
in € Tausend
Stage 1
Erwarteter 12-
Monats-Verlust
Stage 2
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Stage 3
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Gesamt
Exzellent 12.747.620 507.212 0 13.254.832
Sehr gut 30.091.873 3.807.414 0 33.899.288
Gut 32.969.928 3.486.546 0 36.456.474
Zufriedenstellend 17.850.690 3.199.416 0 21.050.106
Unterdurchschnittlich 1.006.217 1.275.858 0 2.282.075
Wertgemindert 0 0 2.863.792 2.863.792
Nicht geratet 2.573.303 227.228 17 2.800.549
Bruttobuchwert 97.239.631 12.503.675 2.863.810 112.607.116
Kumulierte Wertminderungen - 182.517 - 341.813 - 1.797.727 - 2.322.057
Buchwert 97.057.114 12.161.862 1.066.083 110.285.060

Im Berichtsjahr werden nicht mehr ausgefallene, erworbene oder ausgereichte wertgeminderte Kredite (Purchased or Originated Credit Impaired, POCI) in einer gesonderten Spalte dargestellt. Im Vorjahr wurden diese in Stage 2 und 3 ausgewiesen. Die Kategorie nicht geratet beinhaltet finanzielle Vermögenswerte für Haushalte, für welche noch keine Ratings verfügbar sind und deren Einstufung daher auf qualitativen Faktoren basiert. Es handelt sich im Wesentlichen um ein Portfolio von hypothekarisch besicherten Krediten an Haushalte in Tschechien.

Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte – Fair Value Through Other Comprehensive Income ohne Eigenkapitalinstrumente nach Rating-Kategorien und Stages:

2020
in € Tausend
Stage 1
Erwarteter 12-
Monats-Verlust
Stage 2
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Stage 3
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
POCI
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Gesamt
Exzellent 1.315.434 0 0 0 1.315.434
Sehr gut 2.775.624 0 0 0 2.775.624
Gut 233.808 10.880 0 0 244.688
Zufriedenstellend 223.374 35.182 0 0 258.556
Unterdurchschnittlich 0 0 0 0 0
Wertgemindert 0 0 0 0 0
Nicht geratet 21.633 0 0 0 21.633
Bruttobuchwert1 4.569.873 46.062 0 0 4.615.934
Kumulierte Wertminderungen - 2.853 - 1.370 0 0 - 4.223
Buchwert 4.567.020 44.692 0 0 4.611.711

1 Der Bruttobuchwert folgt der Definition nach FINREP in Annex V 1.34(b).

2019
in € Tausend
Stage 1
Erwarteter 12-
Monats-Verlust
Stage 2
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Stage 3
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Gesamt
Exzellent 1.122.394 0 0 1.122.394
Sehr gut 3.030.466 0 0 3.030.466
Gut 125.175 93.902 0 219.077
Zufriedenstellend 138.933 13.430 0 152.363
Unterdurchschnittlich 0 0 0 0
Wertgemindert 0 0 0 0
Nicht geratet 31.055 0 0 31.055
Bruttobuchwert1 4.448.023 107.332 0 4.555.355
Kumulierte Wertminderungen - 1.437 - 1.179 0 - 2.615
Buchwert 4.446.587 106.154 0 4.552.740

1 Der Bruttobuchwert folgt der Definition nach FINREP in Annex V 1.34(b).

Die Kategorie nicht geratet beinhaltet finanzielle Vermögenswerte für einige Privatkunden, für die keine Ratings verfügbar sind und die Einstufung daher auf qualitativen Faktoren basiert.

Nominalwerte der außerbilanziellen Verpflichtungen nach Rating-Kategorien und Stages:

2020
in € Tausend
Stage 1
Erwarteter 12-
Monats-Verlust
Stage 2
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Stage 3
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Gesamt
Exzellent 1.660.843 274.576 0 1.935.419
Sehr gut 13.406.005 1.069.164 0 14.475.169
Gut 17.332.724 3.761.552 0 21.094.275
Zufriedenstellend 5.112.321 1.639.091 0 6.751.413
Unterdurchschnittlich 204.709 316.627 0 521.336
Wertgemindert 0 0 255.054 255.054
Nicht geratet 531.388 122.479 410 654.277
Nominalwert 38.247.991 7.183.488 255.464 45.686.942
Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken gemäß IFRS 9 - 45.071 - 58.710 - 70.674 - 174.455
Nominalwert nach Rückstellungen 38.202.919 7.124.778 184.790 45.512.487
2019
in € Tausend
Stage 1
Erwarteter 12-
Monats-Verlust
Stage 2
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Stage 3
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Gesamt
Exzellent 2.970.644 184.548 0 3.155.192
Sehr gut 16.688.109 1.300.958 112 17.989.179
Gut 15.371.302 1.279.927 0 16.651.229
Zufriedenstellend 6.869.429 548.330 0 7.417.759
Unterdurchschnittlich 184.707 154.290 0 338.997
Wertgemindert 0 0 325.885 325.885
Nicht geratet 426.803 37.111 0 463.913
Nominalwert 42.510.994 3.505.163 325.997 46.342.154
Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken gemäß IFRS 9 - 43.715 - 30.069 - 86.777 - 160.561
Nominalwert nach Rückstellungen 42.467.279 3.475.094 239.220 46.181.593

Die Kategorie nicht geratet beinhaltet außerbilanzielle Verpflichtungen für einige Privatkunden, für die keine Ratings verfügbar sind und die Einstufung daher auf qualitativen Faktoren basiert.

Die folgende Tabelle zeigt das Ausfallrisiko aus Derivatgeschäften, von denen die meisten OTC-Verträge sind. Das Ausfallrisiko kann durch den Einsatz von Abwicklungshäusern und die Verwendung von Sicherheiten in den meisten Fällen minimiert werden.

2020 Nominalwert Marktwert
in € Tausend Aktiva Passiva
OTC-Produkte 220.432.056 2.461.909 -2.339.885
Zinssatzverträge 166.950.226 1.703.480 - 1.516.167
Eigenkapitalverträge 3.345.711 119.140 - 213.030
Wechselkurs- und Goldverträge 50.136.120 639.289 - 610.688
Börsengehandelte Produkte 1.610.445 28.621 -15.580
Zinssatzverträge 128.326 0 - 31
Eigenkapitalverträge 805.885 15.326 - 14.078
Wechselkurs- und Goldverträge 676.235 13.295 - 1.470
Sonstiges - Kreditverträge, Warentermingeschäfte und andere Verträge 2.438.248 14.063 -98.116
Gesamt 224.480.749 2.504.593 -2.453.580
2019 Nominalwert Marktwert
in € Tausend Aktiva Passiva
OTC-Produkte 220.663.760 2.258.276 -2.089.351
Zinssatzverträge 164.570.585 1.638.858 - 1.335.626
Eigenkapitalverträge 3.571.817 155.639 - 169.918
Wechselkurs- und Goldverträge 52.521.357 463.779 - 583.807
Börsengehandelte Produkte 3.126.929 26.471 -22.510
Zinssatzverträge 206.100 68 0
Eigenkapitalverträge 1.549.451 24.201 - 15.315
Wechselkurs- und Goldverträge 1.371.378 2.202 - 7.196
Sonstiges - Kreditverträge, Warentermingeschäfte und andere Verträge 2.286.477 11.781 -103.799
Gesamt 226.077.166 2.296.528 -2.215.660

(35) Sicherheiten und maximales Kreditrisiko

Die folgende Tabelle enthält Angaben zum maximalen Obligo aus finanziellen Vermögenswerten, die nicht den Wertminderungsvorschriften unterliegen, sowie aus finanziellen Vermögenswerten, die den Wertminderungsvorschriften unterliegen, und leitet diese zu den nicht zu Handelszwecken gehaltenen Forderungen über, die die Grundlage für die nachstehenden Angaben zu Sicherheiten bilden:

2020 Maximales Kreditrisikovolumen
in € Tausend Den Wertminderungs
vorschriften nicht
unterliegend
Den Wertminde
rungsvorschriften
unterliegend
davon Kredite und Forderungen
ohne Handelsabsicht sowie
Kreditzusagen, Finanzgarantien
und sonstige Zusagen
Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 0 119.163.366 104.779.903
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income1 0 4.615.934 0
Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value
Through Profit/Loss
820.564 0 398.214
Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss 457.167 0 0
Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 4.172.879 0 0
Bilanzposten 5.450.610 123.779.301 105.178.116
Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 0 45.686.942 45.686.942
Gesamt 5.450.610 169.466.243 150.865.058

1 Der Bruttobuchwert folgt der Definition nach FINREP in Annex V 1.34(b).

2019 Maximales Kreditrisikovolumen
in € Tausend Den Wertminderungs
vorschriften nicht
unterliegend
Den Wertminde
rungsvorschriften
unterliegend
davon Kredite und Forderungen
ohne Handelsabsicht sowie
Kreditzusagen, Finanzgarantien
und sonstige Zusagen
Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 0 112.607.116 102.625.739
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income1 0 4.555.355 0
Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value
Through Profit/Loss
774.809 0 327.384
Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss 2.275.832 0 0
Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 3.755.827 0 0
Bilanzposten 6.806.469 117.162.472 102.953.123
Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 0 46.342.154 46.342.154
Gesamt 6.806.469 163.504.626 149.295.277

1 Der Bruttobuchwert folgt der Definition nach FINREP in Annex V 1.34(b).

Um das Kreditrisiko zu mindern, wendet die RBI eine Reihe von Verfahren an, deren häufigstes die Hereinnahme von Sicherheiten im Kreditgeschäft ist. Die Zulässigkeit von Sicherheiten ist durch eine Konzernrichtlinie geregelt, damit einheitliche Standards für die Einschätzung von Sicherheiten gewährleistet sind. Beim Kreditvergabeprozess wird eine Bewertung der Sicherheiten vorgenommen, die dann in regelmäßigen Abständen mit verschiedenen Validierungsverfahren überprüft wird. Die wichtigsten Arten von Sicherheiten, die im Konzern akzeptiert werden, sind Wohn- und Gewerbeimmobilien, Finanzsicherheiten, Garantien und bewegliche Güter. Langfristige Finanzierungen sind im Allgemeinen besichert, während revolvierende Kreditfazilitäten üblicherweise nicht besichert sind. Schuldtitel sind überwiegend nicht besichert, und Derivate können mit Barmitteln oder Aufrechnungsrahmenvereinbarungen besichert sein. Sicherheiten aus dem Leasinggeschäft sind ebenfalls in der nachfolgenden Tabelle enthalten. Positionen, die unter den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten ausgewiesen sind, haben ein vernachlässigbares Kreditrisiko. Die Konzernrichtlinien für die Erlangung von Sicherheiten wurden während des Berichtszeitraums nicht wesentlich verändert, werden aber jährlich aktualisiert.

Es ist zu beachten, dass die in den Tabellen ausgewiesenen Sicherheiten auf den Höchstbetrag des Bruttobuchwerts des finanziellen Vermögenswerts begrenzt sind. Die nachstehenden Tabellen zeigen Kredite und Forderungen ohne Handelsabsicht sowie Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen, die einer Wertminderung unterliegen:

2020
in € Tausend
Maximales
Kreditrisikovolumen
Fair Value der
Sicherheiten
Obligo abzüglich Fair
Value der Sicherheiten
Zentralbanken 6.761.877 318.212 6.443.665
Regierungen 2.118.374 702.559 1.415.815
Kreditinstitute 5.194.029 2.545.008 2.649.021
Sonstige Finanzunternehmen 9.311.260 4.835.925 4.475.335
Nicht-Finanzunternehmen 46.264.511 20.471.211 25.793.300
Haushalte 35.528.065 22.695.012 12.833.053
Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 45.686.942 6.805.307 38.881.635
Gesamt 150.865.058 58.373.234 92.491.825
2019
in € Tausend
Maximales
Kreditrisikovolumen
Fair Value der
Sicherheiten
Obligo abzüglich Fair
Value der Sicherheiten
Zentralbanken 4.602.195 172.082 4.430.113
Regierungen 1.199.445 531.364 668.081
Kreditinstitute 4.836.988 2.355.627 2.481.361
Sonstige Finanzunternehmen 9.886.800 4.813.403 5.073.397
Nicht-Finanzunternehmen 46.553.218 22.460.654 24.092.564
Haushalte 35.874.477 22.406.778 13.467.700
Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 46.342.154 8.113.740 38.228.414
Gesamt 149.295.277 60.853.648 88.441.630

Etwa zwei Drittel der Sicherheiten, die von der RBI in Betracht gezogen werden können, betreffen die Besicherung von Krediten durch Immobilien, von denen mehr als 70 Prozent Wohnimmobilien sind. Andere Quellen für Sicherheiten sind Garantien (15 Prozent) sowie Sicherheiten aus Reverse-Repo-Geschäften und Wertpapierleihgeschäften (22 Prozent).

Die folgende Tabelle enthält Angaben zum maximalen Obligo aus finanziellen Vermögenswerten der Stage 3 und zu den entsprechenden Sicherheiten:

2020
in € Tausend
Kreditrisikovolumen
(Stage 3)
Fair Value der
Sicherheiten (Stage 3)
Obligo abzüglich Fair Value
der Sicherheiten (Stage 3)
Wertminderung
(Stage 3)
Zentralbanken 3 0 3 - 3
Regierungen 1.922 0 1.922 - 1.881
Kreditinstitute 2.935 0 2.935 - 2.900
Sonstige Finanzunternehmen 87.529 5.139 82.390 - 32.196
Nicht-Finanzunternehmen 1.468.891 424.119 1.044.772 - 871.211
Haushalte 1.036.553 213.247 823.306 - 725.256
Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 255.464 19.139 236.325 - 70.674
Gesamt 2.853.298 661.644 2.191.654 -1.704.120
2019
in € Tausend
Kreditrisikovolumen
(Stage 3)
Fair Value der
Sicherheiten (Stage 3)
Obligo abzüglich Fair Value
der Sicherheiten (Stage 3)
Wertminderung
(Stage 3)
Zentralbanken 0 0 0 0
Regierungen 2.250 0 2.250 - 2.219
Kreditinstitute 3.857 0 3.857 - 3.857
Sonstige Finanzunternehmen 63.852 76 63.776 - 32.783
Nicht-Finanzunternehmen 1.700.161 450.872 1.249.289 - 995.995
Haushalte 1.093.691 224.267 869.424 - 762.872
Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 325.997 38.371 287.626 - 86.777
Gesamt 3.189.807 713.586 2.476.221 -1.884.504

Die RBI hält in der Bilanz einen unwesentlichen Betrag an im Eigenbestand befindlichen Sicherheiten.

(36) Erwartete Kreditverluste

Die erwarteten Kreditverluste aus einem Finanzinstrument sind so zu bemessen, dass sie einen unverzerrten und wahrscheinlichkeitsgewichteten Betrag darstellen, der durch Auswertung einer Reihe verschiedener möglicher Ergebnisse ermittelt wird, dem Zeitwert des Geldes und angemessenen und belastbaren Informationen entsprechen, die zum Abschlussstichtag ohne unangemessenen Kosten- oder Zeitaufwand über vergangene Ereignisse, gegenwärtige Bedingungen und Prognosen künftiger wirtschaftlicher Bedingungen verfügbar sind.

Allgemeine Vorgehensweise

Für die Bemessung der Wertminderungen für erwartete Kreditverluste finanzieller Vermögenswerte – Amortized Cost bzw. finanzieller Vermögenswerte – Fair Value Through Other Comprehensive Income ist die Anwendung komplexer Modelle und signifikanter Prognosen über künftige wirtschaftliche Bedingungen und über zukünftiges Zahlungsverhalten erforderlich. Bei der Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften zur Berechnung erwarteter Kreditverluste sind erhebliche Ermessensentscheidungen erforderlich, und zwar unter anderem:

  • Festlegung der Kriterien für eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos
  • Auswahl geeigneter Modelle und Annahmen für die Berechnung erwarteter Kreditverluste
  • Bestimmung der Anzahl und relativen Gewichtung zukunftsorientierter Szenarien für jede Produktart/Marktform und die damit verbundenen erwarteten Kreditverluste
  • Zusammenfassung von Finanzinstrumenten anhand von gemeinsamen Ausfallrisikoeigenschaften in Gruppen mit dem Zweck der Berechnung erwarteter Kreditverluste

Für die RBI resultiert das Kreditrisiko aus dem Risiko, finanzielle Verluste zu erleiden, falls ein Kunde oder Kontrahent seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Kreditrisiken ergeben sich hauptsächlich aus Interbanken-, Firmenkunden- und Verbraucherkrediten sowie aus im Rahmen solcher Kreditgeschäfte bestehenden Kreditzusagen. Sie können jedoch auch aus gegebenen Finanzgarantien, z. B. Kreditbürgschaften, Akkreditiven und Akzepten, entstehen.

Weitere Kreditrisiken ergeben sich für die RBI aus Anlagen in Schuldtiteln und aus ihren Handelsaktivitäten (Handelskreditrisiken), einschließlich des Handels mit Vermögenswerten des Nicht-Aktien-Handelsportfolios und mit Derivaten, sowie aus Verrechnungssalden mit Gegenparteien und aus Reverse-Repo-Geschäften.

Die Schätzung des Kreditrisikos für die Zwecke der Risikosteuerung ist komplex und erfordert die Verwendung von Modellen, da sich das Risiko mit Änderungen der Marktbedingungen und der erwarteten Cash-Flows sowie mit dem Zeitablauf verändert. Die Beurteilung des Kreditrisikos eines Portfolios von Vermögenswerten zieht weitere Schätzungen in Bezug auf die Eintrittswahrscheinlichkeit von Ausfällen, die damit verbundenen Ausfallquoten und die Ausfallkorrelationen zwischen Gegenparteien nach sich. Die RBI berechnet erwartete Kreditverluste unter Einbeziehung der Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default, PD), des ausstehenden Betrags zum Zeitpunkt des Ausfalls (Exposure at Default, EAD) sowie der Verlustquote bei Ausfall (Loss Given Default, LGD). Dies ist der vorherrschende Ansatz für die Bemessung erwarteter Kreditverluste nach IFRS 9.

IFRS 9 schreibt ein dreistufiges Wertminderungsmodell auf der Grundlage von Veränderungen der Kreditqualität seit dem erstmaligen Ansatz vor. Dieses Modell verlangt, dass ein Finanzinstrument, für das bei seinem erstmaligen Ansatz noch keine objektiven Hinweise für eine Wertminderung vorliegen, der Stage 1 zugeordnet und sein Kreditrisiko laufend beobachtet wird. Wenn ein signifikanter Anstieg des Kreditausfallrisikos seit dem erstmaligen Ansatz festgestellt wird, wird das Finanzinstrument in Stage 2 transferiert, gilt aber noch nicht als wertgemindert. Sobald das Finanzinstrument wertgemindert ist, wird es in Stage 3 transferiert.

Für Finanzinstrumente in Stage 1 hat das Unternehmen die Wertberichtigung in Höhe des erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlusts zu bemessen und erfolgswirksam zu erfassen. Das ist jener Betrag, der dem Teil der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Zahlungsausfälle entspricht, die aus möglichen Ausfallereignissen resultieren, deren Eintritt innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag erwartet wird. Bei Finanzinstrumenten in den Stages 2 oder 3 sind die erwarteten Kreditverluste in Höhe der über die Laufzeit des Instruments erwarteten Zahlungsausfälle zu erfassen. Gemäß IFRS 9 sind bei der Berechnung erwarteter Kreditverluste zukunftsorientierte Informationen zu berücksichtigen. Finanzielle Vermögenswerte mit bereits bei Erwerb oder Ausreichung beeinträchtigter Bonität (POCI) sind solche finanziellen Vermögenswerte, die bereits beim erstmaligen Ansatz wertgemindert sind. Ihr erwarteter Kreditverlust wird immer auf Basis der Laufzeit des Instruments ermittelt.

Signifikante Erhöhung des Kreditrisikos

Die RBI sieht die Erhöhung des Kreditrisikos eines Finanzinstruments dann als signifikant an, wenn eines oder mehrere der folgenden quantitativen, qualitativen oder Backstop-Kriterien erfüllt sind:

Quantitative Kriterien

Die RBI verwendet quantitative Kriterien als Primärindikatoren für eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos für alle wesentlichen Portfolios und zusätzlich qualitative Kriterien wie 30-Tage-Überfälligkeit oder Forbearance-Maßnahmen für eine bestimmte Fazilität als widerlegbare Vermutung. Für die quantitative Einstufung vergleicht die RBI die Lifetime-PD-Kurve zum Stichtag mit der Forward-Lifetime-PD-Kurve zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung. Aufgrund der unterschiedlichen Natur der Produkte zwischen Non-Retail- und Retail-Kunden unterscheiden sich auch die Methoden zur Bewertung potenzieller signifikanter Erhöhungen des Kreditrisikos geringfügig.

Um die zwei Kurven für das Kreditrisiko von Non-Retail-Kunden vergleichbar zu machen, werden die PD zu annualisierten PD reduziert. Bei einem Anstieg der PD um 250 Prozent oder mehr wird von einem signifikanten Anstieg des Kreditrisikos ausgegangen. Bei längeren Laufzeiten wird die Schwelle von 250 Prozent reduziert, um den Laufzeiteffekt zu berücksichtigen.

Bei Retail-Forderungen werden hingegen die kumulierten Restlaufzeit-PDs verglichen. Dabei wird, bedingt auf das Überleben bis zum Stichtag, die Logit-Differenz (i.e. Logit ist in der Statistik der natürliche Logarithmus einer Chance) zwischen der Lifetime-PD zum Stichtag und der Lifetime-PD zum ursprünglichen Buchungszeitpunkt verglichen. Hierbei wird im Allgemeinen dann von einem signifikanten Anstieg des Kreditrisikos ausgegangen, wenn ein relativer Anstieg der kumulierten Restlaufzeit-PD über einem bestimmten Schwellenwert liegt. Die Schwellenwerte werden getrennt für jedes Portfolio, das durch individuelle ratingbasierte Lifetime-PD-Modelle abgedeckt wird, berechnet. Basierend auf historischen Daten werden die Schwellenwerte als das 50.-te Quantil der Verteilung der oben genannten Logit-Differenzen auf das sich verschlechternde Portfolio geschätzt. Daher werden 50 Prozent der PD mit der größten Verschlechterung über die Laufzeit als signifikant angesehen. Das bedeutet in der Regel eine vom Ausfallverhalten der verschiedenen Portfolios abhängige PD-Erhöhung zwischen 150 und 300 Prozent.

In Bezug auf den Schwellenwert, ab dem ein Finanzinstrument auf Stage 2 übertragen werden muss, hat sich die RBI für die zuvor genannten Schwellenwerte auf der Grundlage der aktuellen Marktpraxis entschieden.

Qualitative Kriterien

Die RBI verwendet für alle wesentlichen Portfolios qualitative Kriterien als Sekundärindikatoren für eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos eines Finanzinstruments. Ein Transfer in Stage 2 findet statt, wenn die unten genannten Kriterien erfüllt sind.

Für Portfolios der Bereiche öffentlicher Sektor, Kreditinstitute, Firmenkunden und Projektfinanzierung, wenn den Kreditnehmer eines oder mehrere der folgenden Kriterien betreffen:

  • Externe Marktindikatoren
  • Änderungen von Vertragsbedingungen
  • Änderungen im Managementansatz
  • Fachmeinung von Experten

Die Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos berücksichtigt zukunftsorientierte Informationen und wird quartalsmäßig auf Einzelgeschäftsebene für alle von der RBI gehaltenen Portfolios der Bereiche öffentlicher Sektor, Kreditinstitute, Firmenkunden und Projektfinanzierung durchgeführt.

Für Retail-Portfolios, wenn der Kreditnehmer eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt:

  • Forbearance
  • Ausfall eines anderen ausstehenden Betrags desselben Kunden (PI Segment)
  • Ganzheitlicher Ansatz anwendbar für Fälle, in denen neue zukunftsorientierte Informationen für ein Segment oder einen Teil des Portfolios verfügbar werden und diese Informationen noch nicht im Ratingsystem erfasst sind. Bei Identifikation solcher Fälle bewertet das Management dieses Portfolio mit den über die gesamte Laufzeit erwarteten Kreditverlusten (als kollektive Bewertung)
  • Die Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos berücksichtigt zukunftsorientierte Informationen und wird monatlich auf Einzelgeschäftsebene für alle von der RBI gehaltenen Retail-Kunden-Portfolios durchgeführt.

Backstop

Ein Backstop wird angewendet und eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos eines Finanzinstruments angenommen, wenn der Kreditnehmer mit seinen vertraglichen Zahlungen mehr als 30 Tage überfällig ist. In einigen wenigen Fällen wird die Annahme widerlegt, dass mehr als 30 Tage überfällige finanzielle Vermögenswerte in Stage 2 ausgewiesen werden sollen.

Ausnahme für niedrige Ausfallrisiken

In ausgewählten Fällen für überwiegend staatliche Schuldverschreibungen macht die RBI von der Ausnahmeregelung für Finanzinstrumente mit geringem Kreditrisiko Gebrauch. All jene Wertpapiere, die als geringes Kreditrisiko eingestuft werden, haben ein Rating, das mindestens einem Investment-Grade-Rating entspricht, d. h. mindestens Standard & Poor's BBB-, Moody's Baa3 oder Fitch BBB-. Im Kreditgeschäft hat die RBI die Ausnahmeregelung für niedrige Kreditrisiken nicht in Anspruch genommen.

Definition der Begriffe Ausfall und wertgeminderte Vermögenswerte

Die europäische Bankenaufsicht veröffentlichte 2016 Richtlinien zur Ausfalldefinition (EBA/GL/2016/07), welche eine lange Liste von Klarstellungen und Änderungen der Ausfallindikatoren, Wesentlichkeitsgrenzen sowie verwandten Themen wie Kriterien zum Status der Überfälligkeiten, Indikatoren der Zahlungsunfähigkeit, Kriterien zur Gesundung und der Restrukturierung enthält. Die neue Ausfalldefinition führt zu materiellen Änderungen im IRB-Ansatz, welche Banken dazu zwingt, ihre Modelle anzupassen. Diese Anpassungen sind vor Implementierung von den zuständigen Aufsichtsbehörden zu genehmigen (delegierte Verordnung EU 529/2014).

Zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste wird dieselbe Ausfalldefinition wie für das interne Kreditrisikomanagement angewendet. Der Ausfall wird anhand quantitativer und qualitativer Kriterien beurteilt. Erstens gilt ein Kreditnehmer als ausgefallen, wenn er mit seinen vertraglichen Zahlungen mehr als 90 Tage überfällig ist. Es wird kein Versuch unternommen, die Annahme zu widerlegen, dass mehr als 90 Tage überfällige finanzielle Vermögenswerte in Stage 3 auszuweisen sind. Zweitens gilt ein Kreditnehmer als ausgefallen, wenn er die Kriterien der Zahlungsunwahrscheinlichkeit erfüllt, die darauf hindeuten, dass sich der Kunde in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten befindet und es unwahrscheinlich ist, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Die Definition eines Ausfalls wurde in den Berechnungen der erwarteten Kreditverluste der RBI zur Abbildung der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), des ausstehenden Betrags zum Zeitpunkt des Ausfalls (EAD) sowie der Verlustquote bei Ausfall (LGD) einheitlich angewendet. Eine Einstufung als Ausfall liegt bei einer Kreditverpflichtung nicht mehr vor, wenn – nach einem Zeitraum von mindestens drei Monaten (sechs Monate nach einer notleidenden Restrukturierung im Privatkundenbereich) – der Kunde während dieses Zeitraums eine gute Zahlungsdisziplin zeigte und keine weiteren Anhaltspunkte für die hohe Wahrscheinlichkeit der Zahlungsunfähigkeit festgestellt wurden.

Erläuterung der Input-Daten, Annahmen und Schätztechniken

Der erwartete Kreditverlust wird entweder auf der Basis einer Zwölf-Monats-Betrachtung oder einer Betrachtung der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste berechnet – je nachdem, ob seit dem erstmaligen Ansatz eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos eingetreten ist, oder ob ein Vermögenswert als wertgemindert angesehen wird. Zukunftsorientierte wirtschaftliche Informationen

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werden ebenfalls in die Bestimmung der PD, EAD und LGD für einen Zwölf-Monats-Horizont und jener für die Gesamtlaufzeit einbezogen. Diese Annahmen unterscheiden sich je nach Produktart. Die erwarteten Kreditverluste sind das diskontierte Produkt aus der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), der Verlustquote bei Ausfall (LGD), dem ausstehenden Betrag zum Zeitpunkt des Ausfalls (EAD) und dem Diskontierungszins (Discount Factor, D).

Ausfallwahrscheinlichkeit (PD)

Die Ausfallwahrscheinlichkeit ist die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer entweder innerhalb der nächsten zwölf Monate oder in der gesamten Restlaufzeit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Im Allgemeinen wird die Ausfallwahrscheinlichkeit über die Laufzeit ausgehend von der regulatorischen Zwölf-Monats-Ausfallwahrscheinlichkeit berechnet, bereinigt um jegliche konservativen Abschläge. Danach werden verschiedene statistische Methoden zur Einschätzung der Entwicklung des Ausfallprofils vom Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes über die Gesamtlaufzeit des Kredits oder des Kreditportfolios angewendet. Das Profil beruht auf historischen beobachteten Daten und parametrischen Funktionen.

Zur Schätzung des Ausfallprofils ausstehender Kreditbeträge wurden verschiedene Modelle verwendet, die sich in die folgenden Kategorien zusammenfassen lassen:

  • Öffentlicher Sektor, Kommunal- und Regionalregierungen, Versicherungen und Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW): Das Ausfallprofil wird mithilfe eines Übergangsmatrix-Ansatzes erstellt. Zukunftsorientierte Informationen werden unter Verwendung des Ein-Faktor-Modells nach Vasicek in die Ausfallwahrscheinlichkeit einbezogen.
  • Firmenkunden, Projektfinanzierungen und Finanzinstitute: Das Ausfallprofil wird unter Verwendung eines parametrischen Überlebensregressionsansatzes (Weibull) erstellt. Zukunftsorientierte Informationen werden unter Verwendung des Ein-Faktor-Modells nach Vasicek in die Ausfallwahrscheinlichkeit einbezogen. Die Kalibrierung der Ausfallwahrscheinlichkeiten basiert auf der Kaplan-Maier-Methodik mit Auszahlungsanpassung.
  • Privatkundenkredite und Hypothekarkredite: Das Ausfallprofil wird mithilfe einer parametrischen Überlebensregression in konkurrierenden Risikorahmen erstellt. Zukunftsorientierte Informationen werden unter Verwendung von Satellitenmodellen in die Ausfallwahrscheinlichkeit einbezogen.

In den wenigen Fällen, in denen einzelne Input-Daten nicht vollständig verfügbar sind, werden für die Berechnung die Techniken der Gruppierung, der Mittelung und des Benchmarkings der Input-Daten verwendet.

Verlustquote bei Ausfall (LGD)

Die Verlustquote bei Ausfall entspricht der Erwartung der RBI bezüglich der Verlusthöhe bei einem Forderungsausfall. Die Verlustquoten unterscheiden sich je nach Art des Kreditnehmers und des Produkts. Sie werden bei Ausfall als prozentualer Verlust pro Einheit des ausstehenden Betrags zum Zeitpunkt des Ausfalls ausgedrückt und entweder auf der Basis von zwölf Monaten oder der Gesamtlaufzeit berechnet. Dabei entspricht die Zwölf-Monats-Verlustquote dem erwarteten anteiligen Verlust bei Ausfall innerhalb der nächsten zwölf Monate, die Gesamtlaufzeit-Verlustquote dem entsprechenden Wert bei Ausfall in der erwarteten Restlaufzeit des Kredits.

Verschiedene Modelle wurden zur Schätzung der Verlustquote ausstehender Kreditforderungen verwendet. Sie lassen sich in folgende Kategorien zusammenfassen:

  • Öffentlicher Sektor: Die Ausfallquote wird mithilfe marktimpliziter Quellen ermittelt.
  • Firmenkunden, Projektfinanzierungen, Finanzinstitute, Kommunal- und Regionalregierungen, Versicherungen: Die Verlustquote bei Ausfall wird durch die Diskontierung von Cash-Flows berechnet, die während des Workout-Prozesses eingetrieben werden. Zukunftsorientierte Informationen werden unter Verwendung des Ein-Faktor-Modells nach Vasicek in die Verlustquote bei Ausfall einbezogen.
  • Privatkundenkredite und Hypothekarkredite: Die Verlustquote bei Ausfall wird berechnet, indem die regulatorische Ausfallquote um Anpassungen für einen Konjunkturabschwung und andere konservative Abschläge bereinigt wird. Zukunftsorientierte Informationen werden unter Verwendung von verschiedenen Satellitenmodellen in die Ausfallquote einbezogen.

In den wenigen Fällen, in denen einzelne Input-Daten nicht vollständig zur Verfügung stehen, werden alternative Eintreibungsmodelle, das Benchmarking von Input-Daten sowie die Fachmeinung von Experten für die Berechnung herangezogen.

Ausstehender Betrag zum Zeitpunkt des Ausfalls (EAD)

Der ausstehende Betrag zum Zeitpunkt des Ausfalls entspricht jenem Betrag, den die RBI zum Zeitpunkt des Ausfalls über die nächsten zwölf Monate oder über die verbleibende Gesamtlaufzeit als ausstehend erwartet. Die EAD für einen Zwölf-Monats-Horizont und die Gesamtlaufzeit werden auf Grundlage des erwarteten Zahlungsprofils ermittelt, das sich je nach Produktart unterscheidet. Für amortisierende Produkte und für endfällige Kredite beruht dieses auf den vertraglichen Rückzahlungen, die der Kreditnehmer über einen Zeitraum von zwölf Monaten oder über die Gesamtlaufzeit schuldet. Gegebenenfalls werden Annahmen bezüglich vorzeitiger Rückzahlung oder Refinanzierung ebenfalls bei der Berechnung berücksichtigt.

Für revolvierende Produkte wird der ausstehende Betrag zum Zeitpunkt des Ausfalls so bestimmt, dass zum momentan gezogenen Betrag ein Kreditkonversionsfaktor addiert wird, der die erwartete Inanspruchnahme des verbleibenden Limits bis zum Zeitpunkt des Ausfalls mit abbildet. Der Kreditkonversionsfaktor wird um die regulatorischen Sicherheitsmargen bereinigt. In den wenigen Fällen, in denen einzelne Input-Daten nicht vollständig zur Verfügung stehen, wird ein Benchmarking der Input-Daten für die Berechnung verwendet.

Diskontierungszinssatz

Im Allgemeinen ist für finanzielle Vermögenswerte, bei denen es sich nicht um Leasing oder POCI handelt, der bei der Berechnung des erwarteten Kreditverlusts verwendete Diskontierungszinssatz der Effektivzinssatz oder ein Näherungswert davon.

Berechnung

Der erwartete Kreditverlust ist das Produkt aus PD, LGD und EAD, multipliziert mit der Wahrscheinlichkeit, nicht vor dem betreffenden Zeitraum auszufallen. Letzteres wird durch die Überlebensfunktion S ausgedrückt. Die dadurch effektiv berechneten zukünftigen Werte erwarteter Kreditverluste werden sodann auf den Berichtszeitpunkt diskontiert und summiert. Die Ergebnisse daraus werden schließlich je nach zukunftsorientiertem Szenario gewichtet.

Zur Schätzung der Wertminderungen ausstehender Kreditbeträge werden verschiedene Modelle verwendet, die sich in die folgenden Kategorien zusammenfassen lassen:

  • Öffentlicher Sektor, Firmenkunden, Projektfinanzierungen, Finanzinstitute, Kommunal- und Regionalregierungen, Versicherungen und Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren: Die Wertminderung der Stage 3 wird von Workout-Managern berechnet, die die erwarteten Cash-Flows mit dem geeigneten Effektivzinssatz diskontieren.
  • Privatkundenhypotheken: Die Wertminderung der Stage 3 wird bei der Mehrheit der Konzerneinheiten durch die Berechnung der statistisch abgeleiteten besten Schätzung des erwarteten Verlusts, bereinigt um indirekte Kosten, ermittelt.

Gemeinsame Ausfallrisikoeigenschaften in Gruppen

Nahezu alle Wertminderungen nach IFRS 9 werden kollektiv bewertet. Nur für die Non-Retail-Geschäfte der Stage 3 werden die Wertminderungen einzeln bewertet. Für die Bemessung der erwarteten Kreditverluste auf kollektiver Basis wird eine Gruppierung von Risikopositionen auf Grundlage gemeinsamer Kreditrisikomerkmale (im Sinn von Ausfallrisikoeigenschaften) durchgeführt, sodass die Risikopositionen innerhalb jeder Gruppe ähnlich sind. Charakteristika von Retail-Krediten sind auf Ebene der Länder, der Kundenklassifizierungen (Haushalte und Klein- und Mittelbetriebe), der Produkte (z. B. Hypotheken, persönliche Darlehen, Kontokorrentkredite oder Kreditkarten), der Rating-Stufen für die Ausfallwahrscheinlichkeit, der Verlustquoten bei Ausfall, Rating-Pools bzw. Loan-to-Value-Gruppen zusammengefasst. Für jede Kombination der aufgezählten Charakteristika wurde ein individuelles Modell entwickelt. Non-Retail-Geschäfte werden nach Ländern und Produkten gruppiert und als LGD- und EAD-Parameter verwendet.

Zukunftsorientierte Informationen

Die Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos und die Berechnung der erwarteten Kreditverluste beziehen beide auch zukunftsorientierte Informationen mit ein. Die RBI hat für jedes Portfolio historische Analysen durchgeführt und ökonomische Schlüsselfaktoren identifiziert, die sich auf das Kreditrisiko und die erwarteten Kreditverluste auswirken.

Diese ökonomischen Variablen und ihre Auswirkungen auf die Ausfallwahrscheinlichkeit, die Verlustquote bei Ausfall und der ausstehende Betrag zum Zeitpunkt des Ausfalls unterscheiden sich je nach Art der Kategorie. Prognosen für diese ökonomischen Variablen (das ökonomische Basisszenario) werden quartalsweise von Raiffeisen Research zur Verfügung gestellt und vermitteln ein Best-Estimate-Bild der Volkswirtschaft in den nächsten drei Jahren. Zu den zukunftsorientierten Informationen gehören auch die zur Verbesserung der Regression verwendete Credit Clock, die den aktuellen Kreditzyklus und den davon abgeleiteten Ausblick auf die Entwicklung des Kreditzyklus wiedergibt. Für den Zeitraum über diese drei Jahre hinaus wurde zur Prognose der ökonomischen Variablen für die gesamte Restlaufzeit jedes Instruments ein Mittelwertrückkehr-Ansatz (Mean Reversion) verwendet. Demnach tendieren ökonomische Variablen bis zur Fälligkeit entweder zu einem langfristigen Durchschnittswert oder zu einer langfristigen Durchschnitts-Wachstumsrate. Die Auswirkungen dieser ökonomischen Variablen auf die Ausfallwahrscheinlichkeit, die Verlustquote bei Ausfall und den ausstehenden Betrag zum Zeitpunkt des Ausfalls wurden mithilfe statistischer Regressionen bestimmt, um daraus die historischen Auswirkungen der Änderungen dieser Variablen auf die Ausfallraten und die Komponenten der Verlustquote bei Ausfall und den ausstehenden Betrag zum Zeitpunkt des Ausfalls zu erkennen.

Zusätzlich zum Basisszenario hat Raiffeisen Research auch ein optimistisches und ein pessimistisches Szenario geschätzt, um sicherzustellen, dass die Nichtlinearität erfasst wird. Die RBI hat beschlossen, dass drei oder weniger Szenarien die Nichtlinearität passend erfassen. Auf der Ebene von Raiffeisen Research wurde in Abstimmung mit dem Risikomanagement der RBI ein Expertenurteil über idiosynkratische Risiken angewendet, was zu einer selektiven Anpassung an die optimistischen und pessimistischen Szenarien führte. Im Fall einer potenziellen negativen oder positiven Prognoseverzerrung ausgewählter makroökonomischer

Indikatoren kann eine potenzielle Bias-Korrektur auf Länderebene durchgeführt werden. Dabei wird die Bandbreite möglicher Ergebnisse berücksichtigt, die für jedes ausgewählte Szenario charakteristisch ist. Zur Bestimmung der wahrscheinlichkeitsgewichteten erwarteten Kreditverluste durchläuft jedes Szenario das entsprechende ECL-Modell (Expected-Credit-Loss-Modell), das Ergebnis daraus wird mit der angemessenen Szenario-Gewichtung multipliziert.

So wie alle ökonomischen Vorhersagen unterliegen auch die hier beschriebenen Prognosen und Eintrittswahrscheinlichkeiten einer hohen inhärenten Unsicherheit. Die tatsächlichen Ergebnisse können somit erheblich von den prognostizierten abweichen. Der Konzern sieht diese Prognosen jedoch als die bestmögliche Schätzung der künftigen Ergebnisse an, die auch allfällige Nichtlinearitäten und Asymmetrien in den verschiedenen Portfolios des Konzerns abdecken.

Nachstehend sind die wichtigsten Annahmen als Ausgangsbasis, die für Schätzungen der erwarteten Kreditverluste zum Bilanzstichtag verwendet wurden, angegeben. (Quelle: Raiffeisen Research, November 2020)

Reales BIP Ganzjahr 2021 Ganzjahr 2022 Ganzjahr 2023
Verän Verän
Szenario Q4 2019 Q4 2020 derung Q4 2019 Q4 2020 derung Q4 2020
Optimistisch 4,2% 4,8% 0,6 PP 3,6% 4,4% 0,8 PP 3,6%
Bulgarien Basis 2,9% 3,0% 0,1 PP 2,5% 3,0% 0,5 PP 2,7%
Pessimistisch 0,7% 0,5% - 0,2 PP 0,7% 1,1% 0,4 PP 1,4%
Optimistisch 2,9% 7,3% 4,4 PP 2,7% 4,6% 1,9 PP 3,6%
Kroatien Basis 1,8% 5,1% 3,3 PP 1,8% 3,0% 1,2 PP 2,5%
Pessimistisch - 1,2% 2,1% 3,3 PP - 0,7% 0,8% 1,5 PP 1,0%
Optimistisch 2,0% 5,8% 3,8 PP 1,7% 3,0% 1,3 PP 1,6%
Österreich Basis 1,4% 5,1% 3,7 PP 1,2% 2,5% 1,3 PP 1,3%
Pessimistisch - 0,1% 3,3% 3,4 PP - 0,1% 1,1% 1,2 PP 0,4%
Optimistisch 3,6% 4,7% 1,0 PP 3,1% 5,9% 2,8 PP 3,2%
Polen Basis 3,2% 3,6% 0,4 PP 2,7% 5,1% 2,4 PP 2,7%
Pessimistisch 1,5% 2,1% 0,6 PP 1,3% 4,0% 2,7 PP 2,0%
Optimistisch 3,1% 4,0% 1,0 PP 2,8% 2,6% - 0,2 PP 2,4%
Russland Basis 1,3% 2,3% 1,0 PP 1,3% 1,3% 0,0 PP 1,5%
Pessimistisch - 2,2% - 1,0% 1,1 PP - 1,6% - 1,2% 0,4 PP - 0,2%
Optimistisch 3,5% 6,8% 3,3 PP 3,5% 5,9% 2,4 PP 4,8%
Rumänien Basis 2,0% 4,2% 2,2 PP 2,3% 4,0% 1,8 PP 3,5%
Pessimistisch - 1,5% 0,6% 2,1 PP - 0,6% 1,3% 1,9 PP 1,7%
Optimistisch 4,4% 7,2% 2,8 PP 4,1% 4,2% 0,1 PP 3,6%
Slowakei Basis 2,5% 5,0% 2,5 PP 2,5% 2,5% 0,0 PP 2,5%
Pessimistisch 0,2% 1,9% 1,7 PP 0,6% 0,2% - 0,4 PP 1,0%
Optimistisch 2,9% 2,8% - 0,1 PP 3,1% 7,4% 4,3 PP 2,7%
Tschechien Basis 1,8% 1,0% - 0,8 PP 2,2% 6,0% 3,9 PP 1,8%
Pessimistisch - 0,6% - 1,5% - 0,9 PP 0,2% 4,1% 4,0 PP 0,5%
Optimistisch 3,8% 5,9% 2,1 PP 4,1% 5,4% 1,4 PP 5,5%
Ungarn Basis 3,2% 4,0% 0,8 PP 3,6% 4,0% 0,4 PP 4,5%
Pessimistisch 0,1% 1,3% 1,2 PP 1,0% 2,0% 1,0 PP 3,2%
Arbeitslosigkeit Ganzjahr 2021 Ganzjahr 2022
Szenario Q4 2019 Q4 2020 Verän
derung
Q4 2019 Q4 2020 Verän
derung
Q4 2020
Optimistisch 2,7% 2,1% - 0,6 PP 4,2% 2,6% - 1,7 PP 3,9%
Bulgarien Basis 6,0% 5,3% - 0,7 PP 7,0% 5,0% - 2,0 PP 5,5%
Pessimistisch 10,4% 9,8% - 0,7 PP 10,7% 8,3% - 2,4 PP 7,7%
Optimistisch 5,0% 4,9% - 0,1 PP 5,6% 5,0% - 0,5 PP 5,3%
Kroatien Basis 6,3% 7,2% 0,9 PP 6,7% 6,8% 0,1 PP 6,5%
Pessimistisch 10,2% 10,4% 0,2 PP 10,0% 9,2% - 0,8 PP 8,1%
Optimistisch 4,5% 5,0% 0,5 PP 4,9% 4,9% 0,0 PP 5,3%
Österreich Basis 4,8% 5,4% 0,6 PP 5,2% 5,2% 0,0 PP 5,5%
Pessimistisch 5,6% 6,0% 0,4 PP 5,8% 5,7% - 0,2 PP 5,8%
Optimistisch 4,3% 3,4% - 0,8 PP 4,8% 3,7% - 1,1 PP 4,4%
Polen Basis 6,3% 6,7% 0,4 PP 6,5% 6,2% - 0,3 PP 6,0%
Pessimistisch 10,5% 11,2% 0,7 PP 10,0% 9,6% - 0,4 PP 8,3%
Optimistisch 3,2% 3,9% 0,7 PP 3,4% 4,1% 0,7 PP 4,0%
Russland Basis 4,7% 5,1% 0,4 PP 4,6% 5,0% 0,4 PP 4,6%
Pessimistisch 6,5% 7,6% 1,0 PP 6,1% 6,9% 0,7 PP 5,8%
Optimistisch 3,9% 5,0% 1,1 PP 4,8% 5,0% 0,2 PP 4,6%
Rumänien Basis 4,6% 5,9% 1,3 PP 5,3% 5,6% 0,3 PP 5,0%
Pessimistisch 6,1% 7,7% 1,6 PP 6,6% 6,9% 0,4 PP 5,9%
Optimistisch 2,2% 4,1% 1,9 PP 2,2% 3,9% 1,6 PP 4,0%
Slowakei Basis 5,0% 7,1% 2,1 PP 4,5% 6,1% 1,5 PP 5,4%
Pessimistisch 8,9% 11,1% 2,2 PP 7,8% 9,1% 1,3 PP 7,5%
Optimistisch 2,5% 5,1% 2,6 PP 3,0% 5,2% 2,3 PP 4,7%
Tschechien Basis 3,5% 6,4% 2,9 PP 3,8% 6,2% 2,4 PP 5,4%
Pessimistisch 5,5% 8,2% 2,8 PP 5,4% 7,6% 2,1 PP 6,3%
Optimistisch 2,7% 2,3% - 0,4 PP 2,7% 2,6% - 0,1 PP 2,8%
Ungarn Basis 3,7% 4,1% 0,4 PP 3,5% 3,9% 0,4 PP 3,7%
Pessimistisch 6,2% 6,6% 0,4 PP 5,6% 5,8% 0,2 PP 4,9%
Lifetime Bond Rate Ganzjahr 2021 Ganzjahr 2022 Ganzjahr 2023
Verän Verän
Szenario Q4 2019 Q4 2020 derung Q4 2019 Q4 2020 derung Q4 2020
Optimistisch 0,4% - 0,2% - 0,6 PP 0,5% 0,2% - 0,3 PP 0,5%
Bulgarien Basis 1,1% 0,5% - 0,6 PP 1,1% 0,8% - 0,4 PP 0,9%
Pessimistisch 3,8% 2,6% - 1,2 PP 3,3% 2,3% - 1,0 PP 1,9%
Optimistisch 0,0% 0,5% 0,5 PP 0,7% 0,8% 0,1 PP 1,1%
Kroatien Basis 0,6% 1,1% 0,6 PP 1,1% 1,2% 0,1 PP 1,4%
Pessimistisch 2,7% 2,9% 0,2 PP 2,9% 2,5% - 0,4 PP 2,3%
Optimistisch - 0,7% - 0,8% - 0,1 PP 0,1% - 0,5% - 0,6 PP - 0,1%
Österreich Basis 0,1% - 0,2% - 0,3 PP 0,8% - 0,1% - 0,8 PP 0,3%
Pessimistisch 2,4% 1,1% - 1,3 PP 2,7% 0,9% - 1,8 PP 0,9%
Optimistisch 1,7% 0,8% - 0,9 PP 2,1% 1,2% - 1,0 PP 1,7%
Polen Basis 2,5% 1,4% - 1,1 PP 2,8% 1,6% - 1,2 PP 2,0%
Pessimistisch 4,4% 3,0% - 1,4 PP 4,4% 2,8% - 1,6 PP 2,8%
Optimistisch 5,7% 5,7% 0,0 PP 6,1% 6,0% - 0,2 PP 6,3%
Russland Basis 7,0% 6,7% - 0,4 PP 7,3% 6,7% - 0,6 PP 6,8%
Pessimistisch 10,0% 9,1% - 0,9 PP 9,7% 8,5% - 1,2 PP 8,0%
Optimistisch 2,7% 2,8% 0,1 PP 2,9% 3,4% 0,5 PP 4,0%
Rumänien Basis 4,5% 4,2% - 0,3 PP 4,3% 4,4% 0,1 PP 4,7%
Pessimistisch 5,7% 5,4% - 0,3 PP 5,3% 5,4% 0,0 PP 5,3%
Optimistisch - 0,5% - 0,5% 0,0 PP 0,3% - 0,3% - 0,6 PP 0,2%
Slowakei Basis 0,3% 0,1% - 0,2 PP 1,0% 0,2% - 0,8 PP 0,5%
Pessimistisch 2,5% 2,0% - 0,6 PP 2,8% 1,6% - 1,2 PP 1,4%
Optimistisch 0,0% 0,4% 0,4 PP 0,8% 0,8% 0,1 PP 1,4%
Tschechien Basis 1,3% 1,1% - 0,2 PP 1,8% 1,4% - 0,5 PP 1,7%
Pessimistisch 3,4% 3,0% - 0,4 PP 3,6% 2,8% - 0,8 PP 2,7%
Optimistisch 1,8% 1,4% - 0,4 PP 2,3% 1,4% - 0,9 PP 2,2%
Ungarn Basis 2,7% 2,2% - 0,5 PP 3,0% 2,0% - 1,0 PP 2,6%
Pessimistisch 5,6% 4,5% - 1,1 PP 5,5% 3,8% - 1,7 PP 3,8%
Immobilienpreise Ganzjahr 2022
Verän Verän
Szenario Q4 2019 Q4 2020 derung Q4 2019 Q4 2020 derung Q4 2020
Optimistisch 9,5% 11,8% 2,3 PP 6,6% 8,5% 1,9 PP 6,6%
Bulgarien Basis 4,8% 4,0% - 0,8 PP 2,7% 2,7% 0,0 PP 2,7%
Pessimistisch 0,1% - 2,0% - 2,2 PP - 1,2% - 1,8% - 0,6 PP - 0,3%
Optimistisch 13,5% 9,8% - 3,7 PP 9,5% 6,6% - 2,9 PP 5,4%
Kroatien Basis 4,2% 5,0% 0,8 PP 1,7% 3,0% 1,3 PP 3,0%
Pessimistisch - 5,1% 1,3% 6,4 PP - 6,1% 0,2% 6,3 PP 1,1%
Optimistisch 5,2% 8,3% 3,2 PP 4,3% 4,4% 0,1 PP 3,7%
Österreich Basis 1,4% 6,5% 5,1 PP 1,2% 3,0% 1,8 PP 2,8%
Pessimistisch - 2,4% 5,1% 7,4 PP - 1,9% 1,9% 3,8 PP 2,1%
Optimistisch 5,5% 7,5% 2,0 PP 4,9% 5,4% 0,5 PP 4,8%
Polen Basis 1,5% 5,0% 3,5 PP 1,5% 3,5% 2,0 PP 3,5%
Pessimistisch - 2,5% 3,0% 5,6 PP - 1,9% 2,0% 3,9 PP 2,5%
Optimistisch 7,9% 10,9% 3,0 PP 5,4% 7,7% 2,2 PP 6,4%
Russland Basis 3,5% 6,0% 2,5 PP 1,8% 4,0% 2,2 PP 4,0%
Pessimistisch - 0,9% 1,1% 2,0 PP - 1,8% 0,3% 2,2 PP 1,6%
Optimistisch 6,5% 7,8% 1,3 PP 5,5% 5,2% - 0,3 PP 4,3%
Rumänien Basis 2,8% 4,0% 1,2 PP 2,4% 2,4% 0,0 PP 2,4%
Pessimistisch - 0,9% 1,1% 2,0 PP - 0,7% 0,2% 0,9 PP 0,9%
Optimistisch 6,8% 12,9% 6,1 PP 5,8% 8,9% 3,1 PP 6,9%
Slowakei Basis 2,0% 5,0% 3,0 PP 1,8% 3,0% 1,2 PP 3,0%
Pessimistisch - 4,4% - 1,1% 3,2 PP - 3,5% - 1,6% 1,9 PP - 0,1%
Tschechien Optimistisch 6,7% 7,1% 0,4 PP 4,6% 5,3% 0,7 PP 4,6%
Basis 3,8% 4,0% 0,2 PP 2,2% 3,0% 0,8 PP 3,0%
Pessimistisch - 0,2% 1,6% 1,8 PP - 1,2% 1,2% 2,4 PP 1,8%
Optimistisch 8,0% 7,1% - 1,0 PP 6,7% 6,7% 0,0 PP 5,4%
Ungarn Basis 3,5% 2,0% - 1,5 PP 2,9% 2,9% 0,0 PP 2,9%
Pessimistisch - 1,0% - 1,9% - 0,9 PP - 0,9% - 0,1% 0,8 PP 0,9%

Den einzelnen Szenarien wurden zum Ende des Berichtsjahres folgende Gewichtungen zugeteilt: optimistisches Szenario 25 Prozent, Basisszenario 50 Prozent, pessimistisches Szenario 25 Prozent.

Im Basisszenario wird davon ausgegangen, dass sich durch die Einführung der COVID-19-Impfungen die wirtschaftlichen Aussichten im Laufe des Jahres 2021 verbessern werden, obwohl in der ersten Jahreshälfte 2021 noch mit Rückschlägen zu rechnen ist. Sobald die Impfungen weiter verbreitet sind und eine gewisse Erholung des Wirtschaftslebens wieder hergestellt wurde, erwartet man in der zweiten Jahreshälfte mehr Wachstum und Stabilität. Das erwartete Wachstum für 2021 wird jedoch den Einbruch von 2020 nur teilweise ausgleichen. Für die meisten Länder wird das Niveau vor der Krise im Basisszenario frühestens im Jahr 2022 erreicht werden können.

Für die pessimistischen und optimistischen Szenarien wurde die Methodik aufgrund der COVID-19-Pandemie angepasst. Die RBI hat eine zusätzliche Anpassung im Konjunkturzyklus entfernt, da diese Annahme eine noch stärkere Erholung im Jahr 2021 bewirkt hätte. In Bezug auf die Zinsen erscheint eine Rückkehr zu den zuvor höheren Zinsniveaus angesichts der kontinuierlich expansiven Geldpolitik als eher unwahrscheinlich. Daher steigen die Zinssätze auch im pessimistischen Szenario weniger. Die Abweichung des pessimistischen Szenarios vom Basisszenario wurde im Vergleich zur Abweichung des optimistischen Szenarios zum Basisszenario für das BIP erhöht, um die Abwärtsrisiken widerspiegeln zu können.

Modellergänzungen (Post-Model-Adjustments)

Nachträgliche Modellanpassungen an Schätzungen der erwarteten Kreditverluste werden durchgeführt, wenn die bestehenden Input-Parameter, Annahmen und Modellierungen nicht alle relevanten Risikofaktoren abdecken. Dies ist möglicherweise dann der Fall, wenn vorübergehende Umstände, zeitliche Engpässe, um relevante neue Informationen angemessen in das Rating einzubeziehen, Neusegmentierungen des Portfolios vorliegen und wenn sich einzelne Kredite innerhalb eines Kreditportfolios anders als ursprünglich erwartet entwickeln. Beispiele dafür sind das Auftreten neuer makroökonomischer, mikroökonomischer oder politscher Ereignisse zusammen mit erwarteten Parameter- und Modelländerungen oder Daten, welche nicht in den aktuellen Parametern, internen Ratingmigrationen oder zukunftsorientierten Informationen berücksichtigt sind. Generell stellen nachträgliche Modellanpassungen in der RBI nur eine Interimslösung dar. Um potenzielle Verzerrungen durch Modellergänzungen (Post-Model-Adjustments) zu vermeiden, sind diese temporär und nicht länger als ein bis zwei Jahre gültig. Alle materiellen Anpassungen werden durch das Group Risk Committee (GCM) freigegeben. Aus buchhalterischer Sicht basieren alle Modellergänzungen (Post-ModelAdjustments) auf einer kollektiven Bewertung, führen aber nicht zwangsläufig zu einer Verschiebung der erwarteten Kreditverluste innerhalb der einzelnen Stages.

Aufgrund der komplexen Berechnung der erwarteten Kreditausfälle und den abhängigen Variablen stellt die nachstehende Tabelle eine bestmögliche Schätzung der in den kumulierten erwarteten Kreditausfällen der Stage 1 und 2 (bilanzielle und außerbilanzielle Positionen) enthaltenen Post-Model-Adjustments dar.

2020 Modellierter ECL Post-Model-Adjustments
in € Tausend COVID-19-bezogen Sonstige Gesamt Gesamt
Zentralbanken 42 0 0,0% 0 0,0% 0 0,0% 42
Regierungen 10.316 1.714 16,6% 0 0,0% 1.714 16,6% 12.030
Kreditinstitute 1.231 23 1,9% 1 0,0% 24 1,9% 1.255
Sonstige Finanzunternehmen 46.122 0 0,0% 0 0,0% 0 0,0% 46.122
Nicht-Finanzunternehmen 208.667 202.710 97,1% 43.658 20,9% 246.367 118,1% 455.035
Haushalte 334.331 56.060 16,8% 17.600 5,3% 73.660 22,0% 407.991
Gesamt 600.710 260.507 43,4% 61.258 10,2% 321.765 53,6% 922.474
2019 Modellierter ECL Post-Model-Adjustments
in € Tausend COVID-19-bezogen Sonstige Gesamt Gesamt
Zentralbanken 118 0 0,0% 0 0,0% 118
Regierungen 6.547 0 0,0% 0 0,0% 6.547
Kreditinstitute 699 0 0,0% 0 0,0% 699
Sonstige Finanzunternehmen 18.207 0 0,0% 0 0,0% 18.207
Nicht-Finanzunternehmen 185.707 57.960 31,2% 57.960 31,2% 243.667
Haushalte 296.891 34.600 11,7% 34.600 11,7% 331.491
Gesamt 508.170 92.560 18,2% 92.560 18,2% 600.612

Die Post-Model-Adjustments führten zu zusätzlichen Rückstellungen in Stage 1 und 2 in Höhe von € 321.765 Tausend (2019: € 92.560 Tausend), von denen € 260.507 Tausend auf COVID-19 entfallen. Zusätzlich zu Stage 1 und 2 wurden in Stage 3 Post-Model-Adjustments in Höhe von € 2.000 Tausend berücksichtigt.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie waren Post-Model-Adjustments notwendig, da die ECL-Modelle die Geschwindigkeit der Veränderungen und die Tiefe der wirtschaftlichen Auswirkungen des Virus nicht vollständig erfassen (z. B. der starke BIP-Einbruch im zweiten Quartal 2020 im Zuge des Pandemieausbruchs und der getroffenen staatlichen Gegenmaßnahmen). Die COVID-19 bezogenen Post-Model-Adjustments bezogen sich auf kollektive Auswirkungen auf jene Branchen, die besonders von der Pandemie betroffen sind: dazu zählen der Tourismus, die Hotellerie, weitere verwandte Branchen sowie Automobilindustrie, Flugreisen, Öl und Gas, Immobilien und einige Konsumgüterindustrien. Die Auswirkungen resultieren aus Nachfrageschocks, Störungen der Lieferketten und Maßnahmen zur Eindämmung der Krise. Die damit verbundenen Post-Model-Adjustments beinhalten eine qualitative Beurteilung der Kreditobligos im Hinblick auf einen erwarteten weiteren signifikanten Anstieg des Kreditrisikos und ihre anschließende Übertragung von Stage 1 auf Stage 2. Die Kriterien für die Identifizierung solcher Kreditobligos basierten vorwiegend auf den oben angeführten Branchen (für KMU) und Beschäftigungsbranchen (für Haushalte) und wurden, soweit relevant, mit Informationen zur Anwendung der spezifischen Moratorium-Maßnahmen weiter verfeinert. Da es sich um zeitlich befristete Anpassungen der erwarteten Kreditverluste handelt, um die aktuelle Risikosituation der Kunden adäquat abzubilden, wird es einige Zeit dauern, bis sich ein vollständiges Bild der Auswirkungen von COVID-19 und der nachfolgenden Maßnahmen auf der Ebene der einzelnen Kunden ergibt.

Der Großteil der sonstigen Post-Model-Adjustments war auf die Berücksichtigung von russischen Unternehmensrisiken zur Abdeckung möglicher Verluste im Zusammenhang mit künftigen Sanktionen zurückzuführen. Es beinhaltet auch leicht höhere erwartete Ausfälle bei Hypothekarkrediten aufgrund von staatlich auferlegten Zinsklauseln für Privatkunden in Tschechien, sowie Modellanpassungen für Kroatien aufgrund veränderter Markterwartungen bezüglich des Verschuldungsgrads.

Sensitivitätsanalyse

Um eine Bandbreite für potenzielle Schätzungsänderungen und daraus geänderte Wertminderungen zu simulieren wurden folgende Sensitivitätsanalysen der wichtigsten Annahmen, die sich auf die Sensitivität der erwarteten Wertminderungen auswirken, wie folgt durchgeführt.

Die Sensitivitätsanalyse wurde durchgeführt, indem die Wertminderungen für erwartete Kreditverluste in den vorhandenen Modellen neu berechnet wurden. In Fällen, in denen die Post-Model-Adjustments wesentlich waren, wurden die Ergebnisse der Neuberechnungen entsprechend angepasst, um dies zu berücksichtigen. Aufgrund der Komplexität des Modells schließen sich viele Treiber nicht gegenseitig aus.

Die nachstehende Tabelle zeigt einen Vergleich zwischen den ausgewiesenen kumulierten Wertminderungen für erwartete Kreditverluste für finanzielle Vermögenswerte in Stage 1 und Stage 2 (gewichtet mit 25 Prozent optimistischen, 50 Prozent Basis und 25 Prozent pessimistischen Szenarien) und den jeweils mit 100 Prozent gewichteten Szenarien. Die optimistischen und pessimistischen Szenarien spiegeln keine Extremfälle wider, sondern den Durchschnitt der Szenarien, die in diesen Fällen verteilt werden. Grundsätzlich werden bei den IFRS 9 spezifischen Schätzungen der Risikoparameter neben historischen Ausfallsinformationen insbesondere das aktuelle wirtschaftliche Umfeld (Point in Time) ohne zukunftsorientierte Informationen berücksichtigt. Die Auswirkungen der Schätzungen aufgrund von makroökonomischen Prognosen werden in der zukunftsbezogenen Komponente dargestellt. Die Informationen dienen der Veranschaulichung.

2020 Kumulierte Wertminderungen (Stage 1 und 2)
in € Tausend Simuliertes Szenario Point-in-Time
Komponente
Zukunftsbezogene
Komponente
100% Optimistisch 821.698 870.261 - 48.564
100% Basis 900.784 870.261 30.523
100% Pessimistisch 1.067.868 870.261 197.607
Gewichteter Durchschnitt (25/50/25%) 922.474 870.261 52.213
2019 Kumulierte Wertminderungen (Stage 1 und 2)
in € Tausend Simuliertes Szenario Point-in-Time
Komponente
Zukunftsbezogene
Komponente
100% Optimistisch 528.198 600.967 - 72.770
100% Basis 592.069 600.967 - 8.898
100% Pessimistisch 680.526 600.967 79.558
Gewichteter Durchschnitt (25/50/25%) 600.730 600.967 -238

Länderdarstellung 100 Prozent gewichtetes pessimistisches Szenario:

2020 Kumulierte Wertminderungen (Stage 1 und 2)
Simuliertes Point-in-Time Zukunftsbezogene
in € Tausend pessimistisches Szenario Komponente Komponente
Österreich 201.911 184.198 17.713
Russland 130.539 89.496 41.043
Rumänien 66.844 54.122 12.721
Tschechien 137.150 101.272 35.878
Slowakei 81.304 70.803 10.501
Polen 58.298 49.280 9.018
Kroatien 73.481 65.442 8.038
Bulgarien 57.564 49.444 8.120
Ungarn 114.314 83.508 30.805
Andere 146.463 122.694 23.770
100% Pessimistisch 1.067.868 870.261 197.607
2019 Kumulierte Wertminderungen (Stage 1 und 2)
Simuliertes Point-in-Time Zukunftsbezogene
in € Tausend
Österreich
pessimistisches Szenario
112.295
Komponente
103.238
Komponente
9.056
Russland 118.594 102.548 16.047
Rumänien 54.363 46.559 7.804
Tschechien 80.866 70.710 10.156
Slowakei 56.129 50.191 5.939
Polen 38.366 37.136 1.230
Kroatien 29.631 27.198 2.433
Bulgarien 32.599 31.643 956
Ungarn 67.583 56.653 10.930
Andere 90.099 75.091 15.008
100% Pessimistisch 680.526 600.967 79.558

Nachfolgend werden die Auswirkungen des Stage-Transfers auf die kumulierte Wertminderung für finanzielle Vermögenswerte, unter der Annahme, dass alle kumulierten Wertminderungen auf der Grundlage der erwarteten Zwölf-Monats-Verluste bewertet werden (Stage 1), ausgewiesen.

2020 Kumulierte Wertminderungen (Stage 1 und 2)
Kumulierte Wertminderungen Gewichteter Durchschnitt Zusätzliche Beträge in Stage 2
in € Tausend wenn 100% in Stage 1 (25/50/25%) aufgrund von Staging
Österreich 99.320 185.797 86.477
Russland 71.860 97.356 25.496
Rumänien 15.569 63.698 48.129
Tschechien 73.027 111.920 38.894
Slowakei 38.147 71.568 33.421
Polen 20.370 50.533 30.163
Kroatien 22.796 62.321 39.525
Bulgarien 26.244 49.671 23.427
Ungarn 54.530 104.142 49.612
Andere 82.410 125.467 43.058
Gesamt 504.273 922.474 418.202
2019 Kumulierte Wertminderungen (Stage 1 und 2)
in € Tausend Kumulierte Wertminderungen
wenn 100% in Stage 1
Gewichteter Durchschnitt
(25/50/25%)
Zusätzliche Beträge in Stage 2
aufgrund von Staging
Österreich 62.079 102.515 40.436
Russland 56.058 102.418 46.360
Rumänien 14.458 49.778 35.321
Tschechien 41.963 71.212 29.249
Slowakei 31.258 47.708 16.451
Polen 17.364 37.526 20.162
Kroatien 11.257 25.980 14.723
Bulgarien 19.000 28.490 9.490
Ungarn 25.026 57.762 32.736
Andere 63.165 77.340 14.176
Gesamt 341.628 600.730 259.102

Im Folgenden werden die Auswirkungen des Stage-Transfers auf die kumulierte Wertminderung für finanzielle Vermögenswerte durch den Vergleich der gemeldeten Beträge für alle mit einer Wertminderung verbundenen Vermögenswerte und den Sonderfall, in dem alle kumulierten Wertminderungen auf der Grundlage der erwarteten Zwölf-Monats-Verluste bewertet werden (Stage 1), dargestellt. Die Industrien des Non-Retail-Geschäfts wurden je nach Verlusterwartung aus der COVID-19-Krise in hoch, moderat und niedrig aufgeteilt. Die Branchen von denen erwartet wird, dass sie besonders stark von COVID-19 betroffen sind, sind der Tourismus, die Hotellerie, weitere verwandte Branchen sowie Automobilindustrie, Flugreisen, Öl und Gas, Immobilien und einige Konsumgüterindustrien.

2020 Kumulierte Wertminderungen (Stage 1 und 2)
in € Tausend Kumulierte Wertminderungen wenn
100% in Stage 1
Gewichteter Durchschnitt
(25/50/25%)
Zusätzliche Beträge in Stage
2 aufgrund von Staging
Hohe Auswirkung 99.037 216.181 117.144
Moderate Auswirkung 70.686 119.858 49.172
Niedrige Auswirkung 57.220 97.234 40.014
Retail 277.330 489.202 211.872
Gesamt 504.273 922.474 418.202
2019 Kumulierte Wertminderungen (Stage 1 und 2)
in € Tausend Kumulierte Wertminderungen wenn
100% in Stage 1
Gewichteter Durchschnitt
(25/50/25%)
Zusätzliche Beträge in Stage
2 aufgrund von Staging
Hohe Auswirkung 37.713 78.361 40.647
Moderate Auswirkung 46.749 70.858 24.109
Niedrige Auswirkung 57.789 89.851 32.062
Retail 199.377 361.660 162.283
Gesamt 341.628 600.730 259.102

Nachfolgend werden die Auswirkungen des Stage-Transfers auf die kumulierte Wertminderung für finanzielle Vermögenswerte, unter der Annahme, dass alle kumulierten Wertminderungen auf der Grundlage der gesamten Restlaufzeit bewertet werden (Stage 2), ausgewiesen.

2020 Kumulierte Wertminderungen (Stage 1 und 2)
in € Tausend Kumulierte Wertminderungen
wenn 100% in Stage 2
Gewichteter Durchschnitt
(25/50/25%)
Zusätzliche Beträge in
Stage 2
Österreich 278.994 185.797 93.197
Russland 136.042 97.356 38.686
Rumänien 108.989 63.698 45.291
Tschechien 183.164 111.920 71.244
Slowakei 111.255 71.568 39.688
Polen 83.808 50.533 33.275
Kroatien 90.495 62.321 28.174
Bulgarien 89.648 49.671 39.977
Ungarn 196.455 104.142 92.313
Andere 183.993 125.467 58.526
Gesamt 1.462.844 922.474 540.370
2019 Kumulierte Wertminderungen (Stage 1 und 2)
in € Tausend Kumulierte Wertminderungen
wenn 100% in Stage 2
Gewichteter Durchschnitt
(25/50/25%)
Zusätzliche Beträge in
Stage 2
Österreich 189.818 102.515 87.304
Russland 131.214 102.418 28.796
Rumänien 104.991 49.778 55.213
Tschechien 139.896 71.212 68.684
Slowakei 101.753 47.708 54.045
Polen 79.567 37.526 42.041
Kroatien 64.857 25.980 38.877
Bulgarien 71.670 28.490 43.180
Ungarn 157.425 57.762 99.663
Andere 152.968 77.340 75.628
Gesamt 1.194.159 600.730 593.430

Im Folgenden werden die Auswirkungen des Stage-Transfers auf die kumulierten Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte durch den Vergleich der gemeldeten Beträge für alle mit einer Wertminderung verbundenen Vermögenswerte und den Sonderfall, in dem alle kumulierten Wertminderungen auf der Grundlage der über die gesamte Restlaufzeit erwarteten Verluste bewertet werden (Stage 2), dargestellt. Die Industrien des Non-Retail-Geschäfts wurden je nach Verlusterwartung aus der COVID-19-Krise in hoch, moderat und niedrig aufgeteilt. Die Branchen von denen erwartet wird, dass sie besonders stark von COVID-19 betroffen

sind, sind der Tourismus, die Hotellerie, weitere verwandte Branchen sowie Automobilindustrie, Flugreisen, Öl und Gas, Immobilien und einige Konsumgüterindustrien.

2020 Kumulierte Wertminderungen (Stage 1 und 2)
Kumulierte Wertminderungen Gewichteter Durchschnitt
in € Tausend wenn 100% in Stage 2 (25/50/25%) Zusätzliche Beträge in Stage 2
Hohe Auswirkung 275.331 216.181 59.150
Moderate Auswirkung 178.897 119.858 59.039
Niedrige Auswirkung 181.379 97.234 84.145
Retail 827.238 489.202 338.036
Gesamt 1.462.844 922.474 540.370
2019 Kumulierte Wertminderungen (Stage 1 und 2)
in € Tausend Kumulierte Wertminderungen
wenn 100% in Stage 2
Gewichteter Durchschnitt
(25/50/25%)
Zusätzliche Beträge in Stage 2
Hohe Auswirkung 138.180 78.361 59.819
Moderate Auswirkung 135.996 70.858 65.138
Niedrige Auswirkung 175.657 89.851 85.807
Retail 744.326 361.660 382.666
Gesamt 1.194.159 600.730 593.430

Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich zwischen der ausgewiesenen kumulierten Wertminderung für erwartete Kreditverluste für finanzielle Vermögenswerte in Stage 3 und dem pessimistischen Szenario gewichtet mit 100 Prozent. Das pessimistische Szenario stellt keinen Extremfall dar, sondern zeigt lediglich den Durchschnitt der Szenarien, die in diesem Fall verteilt sind.

2020 Kumulierte Wertminderungen (Stage 3)
Pessimistisches Erhöhung der Wertminderungen
in € Tausend Szenario Gewichteter Durchschnitt im pessimistischen Szenario
Österreich 499.004 465.988 33.016
Russland 250.464 157.887 92.577
Rumänien 139.158 127.459 11.699
Tschechien 234.897 185.103 49.794
Slowakei 170.063 157.329 12.735
Polen 95.656 88.535 7.121
Kroatien 129.762 84.339 45.423
Bulgarien 115.868 61.201 54.667
Ungarn 168.140 148.778 19.361
Andere 296.232 227.502 68.730
Gesamt 2.099.243 1.704.120 395.123
2019 Kumulierte Wertminderungen (Stage 3)
Pessimistisches Erhöhung der Wertminderungen
in € Tausend Szenario Gewichteter Durchschnitt im pessimistischen Szenario
Österreich 546.043 494.482 51.560
Russland 192.726 147.889 44.837
Rumänien 214.967 187.448 27.519
Tschechien 207.740 181.623 26.118
Slowakei 164.951 159.400 5.551
Polen 120.195 113.111 7.084
Kroatien 159.222 104.958 54.264
Bulgarien 126.631 54.318 72.313
Ungarn 165.969 153.095 12.874
Andere 370.154 288.180 81.974
Gesamt 2.268.598 1.884.504 384.094

Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte

Kredite und Schuldverschreibungen werden teilweise oder vollständig ausgebucht, wenn vernünftigerweise keine Zahlungen bzw. Rückflüsse mehr erwartet werden. Dies geschieht, wenn der Kreditnehmer keine Einnahmen aus dem operativen Geschäft mehr erzielt und die Sicherheiten keine ausreichenden Cash-Flows generieren können, um Beträge, die einer Wertminderung unterliegen, zurückzuzahlen. Für das Exposure von Unternehmen in Insolvenz werden Kredite auf den Wert der Sicherheiten wertgemindert, falls das Unternehmen keine Cash-Flows aus dem operativen Geschäft mehr erzielt. Im Retail-Geschäft werden qualitative Faktoren berücksichtigt. In Fällen, in denen seit einem Jahr keine Zahlung geleistet wurde, werden hier die ausstehenden Beträge ausgebucht, wobei wertgeminderte Vermögenswerte weiter Gegenstand von Vollstreckungstätigkeiten sein können. Für das Exposure von Unternehmen in sogenannten Gone-Concern-Fällen werden Kredite auf den Wert der Sicherheiten abgeschrieben, falls das Unternehmen keine Cash-Flows aus dem operativen Geschäft mehr generiert. Im Retail-Geschäft werden qualitative Faktoren berücksichtigt. In Fällen, in denen seit einem Jahr keine Zahlung geleistet wurde, werden hier die ausstehenden Beträge ausgebucht.

Die ausstehenden Bruttoforderungen aus finanziellen Vermögenswerten, die noch Gegenstand der Vollstreckungstätigkeit sind, betrugen € 1.423.001 Tausend (2019: € 1.716.563 Tausend).

(37) Kreditrisikovolumen nach Stages

Das Kreditportfolio der RBI ist diversifiziert und berücksichtigt die Art des Kunden, die geografische Region und die Industrie. Einzelkonzentrationen werden durch Limits und regelmäßige Berichterstattung aktiv gesteuert (auf Basis des Konzepts von Gruppen zusammenhängender Kunden). Daraus ergibt sich eine hohe Granularität des Portfolios. Aus den folgenden Tabellen sind die finanziellen Vermögenswerte – Amortized Cost auf Basis der jeweiligen Gegenparteien und Stages ersichtlich. Dabei zeigt sich der Fokus der Bank auf Kunden im Bereich der Nicht-Finanzunternehmen und der Haushalte:

Bruttobuchwert

2020 2019
in € Tausend Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Stage 1 Stage 2 Stage 3
Zentralbanken 7.971.623 3.699 3 0 6.095.262 3.972 0
Regierungen 11.916.497 763.708 1.922 0 7.228.687 418.954 2.250
Kreditinstitute 6.828.955 121.610 2.935 0 5.873.185 56.686 3.857
Sonstige Finanzunternehmen 8.346.412 1.430.668 87.529 9.686 9.323.741 1.008.954 63.852
Nicht-Finanzunternehmen 33.575.851 11.196.218 1.468.891 175.206 40.318.957 4.826.693 1.700.161
Haushalte 26.343.461 7.745.761 1.036.553 136.169 28.399.798 6.188.418 1.093.691
Gesamt 94.982.798 21.261.664 2.597.834 321.062 97.239.631 12.503.675 2.863.810

Im Vorjahr enthielt Stage 2 und 3 erworbene oder ausgereichte wertgeminderte Vermögenswerte (POCI) in Höhe von € 347.010 Tausend. Im Berichtsjahr sind diese in einer eigenen Spalte dargestellt.

Kumulierte Wertminderungen

2020 2019
in € Tausend Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Stage 1 Stage 2 Stage 3
Zentralbanken - 42 0 - 3 0 - 118 0 0
Regierungen - 6.292 - 2.666 - 1.881 0 - 1.879 - 2.150 - 2.219
Kreditinstitute - 772 - 147 - 2.900 0 - 322 - 34 - 3.857
Sonstige Finanzunternehmen - 5.632 - 35.549 - 32.196 - 4.048 - 7.093 - 6.918 - 32.783
Nicht-Finanzunternehmen - 87.660 - 281.888 - 871.211 - 73.679 - 87.122 - 99.237 - 995.995
Haushalte - 85.076 - 308.737 - 725.256 - 41.655 - 85.984 - 233.473 - 762.872
Gesamt -185.474 -628.987 -1.633.446 -119.382 -182.517 -341.813 -1.797.727

Im Vorjahr enthielt Stage 2 und 3 kumulierte Wertminderungen für erworbene oder ausgereichte wertgeminderte Vermögenswerte (POCI) in Höhe von minus € 120.417 Tausend. Im Berichtsjahr sind diese in einer eigenen Spalte dargestellt.

ECL Coverage Ratio

2020 2019
Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Stage 1 Stage 2 Stage 3
Zentralbanken 0,0% 0,0% 100,0% 0,0% 0,0%
Regierungen 0,1% 0,4% 97,8% 0,0% 0,0% 0,5% 98,6%
Kreditinstitute 0,0% 0,1% 98,8% 0,0% 0,1% 100,0%
Sonstige Finanzunternehmen 0,1% 2,5% 36,8% 41,8% 0,1% 0,7% 51,3%
Nicht-Finanzunternehmen 0,3% 2,5% 59,3% 42,1% 0,2% 2,1% 58,6%
Haushalte 0,3% 4,0% 70,0% 30,6% 0,3% 3,8% 69,8%
Gesamt 0,2% 3,0% 62,9% 37,2% 0,2% 2,7% 62,8%

Die folgenden Aufteilungen der finanziellen Vermögenswerte – Amortized Cost nach Regionen zeigen die hohe Diversifikation des Kreditgeschäfts der RBI in den europäischen Märkten:

Bruttobuchwert

2020 2019
in € Tausend Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Stage 1 Stage 2 Stage 3
Zentraleuropa 31.459.595 7.947.342 786.923 73.500 31.779.824 4.712.543 926.176
davon Tschechien 14.476.163 2.771.804 261.639 13.872 14.300.941 1.997.337 227.897
davon Ungarn 5.256.124 1.127.774 136.559 20.870 4.888.372 441.399 195.090
davon Slowakei 10.026.952 3.308.190 226.195 7.516 10.721.104 1.765.394 229.113
Südosteuropa 16.204.099 3.700.740 680.834 121.797 16.696.427 2.196.692 738.915
davon Rumänien 6.439.425 932.890 217.952 55.184 6.118.838 703.448 252.472
Osteuropa 14.371.131 2.342.557 314.544 103.453 17.169.049 2.187.050 437.902
davon Russland 11.363.648 1.824.415 247.876 76.678 13.626.415 1.839.175 262.317
Österreich und sonstige1 32.947.972 7.271.025 815.533 22.311 31.594.330 3.407.389 760.818
Gesamt 94.982.798 21.261.664 2.597.834 321.062 97.239.631 12.503.675 2.863.810

1 Österreich beinhaltet im Wesentlichen das Geschäft der Konzernzentrale und der Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. Sonstige inkludiert auch allfällige Konsolidierungseffekte.

Im Vorjahr enthielt Stage 2 und 3 erworbene oder ausgereichte wertgeminderte Vermögenswerte (POCI) in Höhe von € 347.010 Tausend. Im Berichtsjahr sind diese in einer eigenen Spalte dargestellt.

Kumulierte Wertminderungen

2020 2019
in € Tausend Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Stage 1 Stage 2 Stage 3
Zentraleuropa - 49.376 - 227.953 - 493.872 - 29.921 - 48.409 - 118.636 - 579.549
davon Tschechien - 23.421 - 67.729 - 142.516 1.380 - 18.579 - 31.305 - 144.756
davon Ungarn - 4.707 - 52.774 - 66.818 - 10.084 - 6.630 - 17.863 - 87.478
davon Slowakei - 17.115 - 47.873 - 156.545 - 2.251 - 18.002 - 24.864 - 158.671
Südosteuropa - 77.463 - 185.182 - 483.886 - 60.210 - 69.784 - 100.068 - 522.317
davon Rumänien - 39.231 - 63.173 - 172.892 - 17.655 - 28.017 - 37.536 - 170.169
Osteuropa - 38.198 - 74.225 - 202.879 - 24.653 - 40.041 - 68.430 - 262.794
davon Russland - 21.002 - 54.255 - 154.258 - 17.365 - 24.416 - 57.053 - 144.773
Österreich und sonstige1 - 20.438 - 141.628 - 452.810 - 4.599 - 24.283 - 54.678 - 433.066
Gesamt -185.474 -628.987 -1.633.446 -119.382 -182.517 -341.813 -1.797.727

1 Österreich beinhaltet im Wesentlichen das Geschäft der Konzernzentrale und der Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. Sonstige inkludiert auch allfällige Konsolidierungseffekte.

Im Vorjahr enthielt Stage 2 und 3 kumulierte Wertminderungen für erworbene oder ausgereichte wertgeminderte Vermögenswerte (POCI) in Höhe von minus € 120.417 Tausend. Im Berichtsjahr sind diese in einer eigenen Spalte dargestellt.

ECL Coverage Ratio

2019
Stage 1 2020
Stage 2
Stage 3 POCI Stage 1 Stage 2 Stage 3
Zentraleuropa 0,2% 2,9% 62,8% 40,7% 0,2% 2,5% 62,6%
davon Tschechien 0,2% 2,4% 54,5% 0,1% 1,6% 63,5%
davon Ungarn 0,1% 4,7% 48,9% 48,3% 0,1% 4,0% 44,8%
davon Slowakei 0,2% 1,5% 69,2% 30,0% 0,2% 1,4% 69,3%
Südosteuropa 0,5% 5,0% 71,1% 49,4% 0,4% 4,6% 70,7%
davon Rumänien 0,6% 6,8% 79,3% 32,0% 0,5% 5,3% 67,4%
Osteuropa 0,3% 3,2% 64,5% 23,8% 0,2% 3,1% 60,0%
davon Russland 0,2% 3,0% 62,2% 22,7% 0,2% 3,1% 55,2%
Österreich und sonstige1 0,1% 2,0% 55,5% 20,6% 0,1% 1,6% 56,9%
Gesamt 0,2% 3,0% 62,9% 37,2% 0,2% 2,7% 62,8%

1 Österreich beinhaltet im Wesentlichen das Geschäft der Konzernzentrale und der Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. Sonstige inkludiert auch allfällige Konsolidierungseffekte.

Die Beträge der Stage 1 beinhalten Vermögenswerte in Höhe von € 12.876.640 Tausend (2019: € 10.034.042 Tausend), für die die Ausnahmeregelung für das geringe Kreditrisiko angewendet wurde. Die RBI verfügt über Finanzinstrumente in Höhe von € 1.707.204 Tausend (2019: € 1.229.826 Tausend), für die sich aufgrund der Sicherheiten keine erwarteten Kreditverluste ergeben.

In der nachfolgenden Tabelle werden die Eventualverbindlichkeiten und andere außerbilanzielle Verpflichtungen nach Gegenparteien und Stages dargestellt. Dabei lag der Fokus der RBI auf Kunden im Bereich der Nicht-Finanzunternehmen:

2020 Rückstellungen für außerbilanzielle
Nominalwert Risiken gemäß IFRS 9 ECL Coverage Ratio
in € Tausend Stage 1 Stage 2 Stage 3 Stage 1 Stage 2 Stage 3 Stage 1 Stage 2 Stage 3
Zentralbanken 92 0 0 0 0 0 0,1%
Regierungen 377.368 1.579 0 - 74 - 4 0 0,0% 0,3%
Kreditinstitute 1.994.216 107.845 0 - 241 - 31 0 0,0% 0,0%
Sonstige
Finanzunternehmen 4.990.536 263.810 11.247 - 2.107 - 2.819 - 1.061 0,0% 1,1% 9,4%
Nicht-Finanzunternehmen 27.257.008 5.742.481 232.031 - 35.634 - 48.692 - 60.440 0,1% 0,8% 26,0%
Haushalte 3.628.772 1.067.774 12.185 - 7.014 - 7.164 - 9.173 0,2% 0,7% 75,3%
Gesamt 38.247.991 7.183.488 255.464 -45.071 -58.710 -70.674 0,1% 0,8% 27,7%
2019 Rückstellungen für außerbilanzielle
Nominalwert Risiken gemäß IFRS 9 ECL Coverage Ratio
in € Tausend Stage 1 Stage 2 Stage 3 Stage 1 Stage 2 Stage 3 Stage 1 Stage 2 Stage 3
Zentralbanken 126 0 0 0 0 0 0,1%
Regierungen 368.871 17.646 0 - 34 - 282 0 0,0% 1,6%
Kreditinstitute 3.070.732 7.798 0 - 258 - 10 0 0,0% 0,1%
Sonstige
Finanzunternehmen 4.067.592 214.543 9.129 - 3.528 - 642 - 593 0,1% 0,3% 6,5%
Nicht-Finanzunternehmen 31.234.797 2.262.408 306.904 - 32.396 - 24.600 - 79.157 0,1% 1,1% 25,8%
Haushalte 3.768.876 1.002.769 9.963 - 7.498 - 4.536 - 7.027 0,2% 0,5% 70,5%
Gesamt 42.510.994 3.505.163 325.997 -43.715 -30.069 -86.777 0,1% 0,9% 26,6%

Die folgende Tabelle zeigt den Betrag des Bruttobuchwerts und der Wertminderungen jener finanziellen Vermögenswerte – Amortized Cost und finanziellen Vermögenswerte – Fair Value Through Other Comprehensive Income, die sich in der Berichtsperiode von erwarteten Zwölf-Monats-Verlusten (Stage 1) hin zu erwarteten Verlusten über die Restlaufzeit (Stage 2 und 3) oder umgekehrt bewegt haben:

2020 Bruttobuchwert
Wertminderungen
ECL Coverage Ratio
Erwarteter Erwarteter Erwarteter
Erwarteter 12- Verlust über die Erwarteter 12- Verlust über die Erwarteter 12- Verlust über die
in € Tausend Monats-Verlust Restlaufzeit Monats-Verlust Restlaufzeit Monats-Verlust Restlaufzeit
Bewegung vom erwarteten 12-
Monats-Verlust zum erwarteten
Verlust über die Restlaufzeit -11.302.083 11.302.083 -41.053 507.686 0,4% 4,5%
Zentralbanken 0 0 0 0
Regierungen - 76.567 76.567 - 44 454 0,1% 0,6%
Kreditinstitute - 99.555 99.555 - 7 113 0,0% 0,1%
Sonstige Finanzunternehmen - 461.939 461.939 - 2.408 24.357 0,5% 5,3%
Nicht-Finanzunternehmen - 6.550.833 6.550.833 - 21.966 227.288 0,3% 3,5%
Haushalte - 4.113.190 4.113.190 - 16.628 255.474 0,4% 6,2%
Bewegung vom erwarteten Verlust
über die Restlaufzeit zum
erwarteten 12-Monats-Verlust 3.309.311 -3.309.311 9.034 -69.012 0,3% 2,1%
Zentralbanken 0 0 0 0
Regierungen 250.815 - 250.815 652 - 2.116 0,3% 0,8%
Kreditinstitute 16.152 - 16.152 1 - 3 0,0% 0,0%
Sonstige Finanzunternehmen 155.025 - 155.025 75 - 407 0,0% 0,3%
Nicht-Finanzunternehmen 1.322.079 - 1.322.079 2.873 - 15.820 0,2% 1,2%
Haushalte 1.565.241 - 1.565.241 5.433 - 50.665 0,3% 3,2%

Der Anstieg der Wertminderungen aus der Bewegung von erwarteten zwölfmonatigen Kreditverlusten zu Lifetime betrug € 466.633 Tausend (2019: € 269.552 Tausend). Der Rückgang der Wertminderungen aus der Bewegung von Lifetime zu erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlusten betrug € 59.978 Tausend (2019: € 102.138 Tausend).

2019 Bruttobuchwert Wertminderungen ECL Coverage Ratio
Erwarteter Erwarteter Erwarteter
Erwarteter 12- Verlust über die Erwarteter 12- Verlust über Erwarteter 12- Verlust über
in € Tausend Monats-Verlust Restlaufzeit Monats-Verlust die Restlaufzeit Monats-Verlust die Restlaufzeit
Bewegung vom erwarteten 12-
Monats-Verlust zum erwarteten
Verlust über die Restlaufzeit -4.454.153 4.454.153 -31.543 301.094 0,7% 6,8%
Zentralbanken 0 0 0 0
Regierungen - 86.461 86.461 - 314 2.086 0,4% 2,4%
Kreditinstitute - 9.515 9.515 0 0 0,0% 0,0%
Sonstige Finanzunternehmen - 138.260 138.260 - 18 733 0,0% 0,5%
Nicht-Finanzunternehmen - 1.689.689 1.689.689 - 7.526 66.016 0,4% 3,9%
Haushalte - 2.530.228 2.530.228 - 23.684 232.260 0,9% 9,2%
Bewegung vom erwarteten Verlust
über die Restlaufzeit zum
erwarteten 12-Monats-Verlust 3.249.005 -3.249.005 43.792 -145.930 1,3% 4,5%
Zentralbanken 0 0 0 0
Regierungen 175.357 - 175.357 35 - 227 0,0% 0,1%
Kreditinstitute 158.958 - 158.958 5 - 41 0,0% 0,0%
Sonstige Finanzunternehmen 205.695 - 205.695 5 - 344 0,0% 0,2%
Nicht-Finanzunternehmen 1.095.500 - 1.095.500 8.306 - 27.426 0,8% 2,5%
Haushalte 1.613.496 - 1.613.496 35.441 - 117.891 2,2% 7,3%

(38) Entwicklung der Wertminderungen

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Wertminderungen auf Forderungen und Schuldverschreibungen der Bewertungskategorien finanziellen Vermögenswerte – Amortized Cost und finanzielle Vermögenswerte – Fair Value Through Other Comprehensive Income:

Stage 1
Erwarteter 12-
Stage 2
Erwarteter Verlust
Stage 3
Erwarteter Verlust
POCI
Erwarteter Verlust
Gesamt
in € Tausend Monats-Verlust über die Restlaufzeit über die Restlaufzeit über die Restlaufzeit
Stand 31.12.2019 183.954 342.992 1.797.727 0 2.324.673
Anpassung der Eröffnungsbilanz 0 451 - 113.535 113.085 0
Stand 1.1.2020 183.954 343.443 1.684.191 113.085 2.324.673
Erhöhung aufgrund von Entstehung und
Anschaffung
100.731 53.916 49.805 9.282 213.734
Verminderung aufgrund von Ausbuchungen
(Derecognition)
- 31.233 - 57.878 - 228.575 - 17.242 - 334.929
Änderungen im Kreditrisiko (Netto) - 54.212 310.145 459.999 34.815 750.747
Änderungen aufgrund von Modifikationen
ohne Ausbuchungen (Netto)
71 - 252 77 39 - 66
Verminderung aufgrund von Abschreibungen
(Write-offs)
- 115 - 995 - 239.467 - 14.308 - 254.885
Änderungen aufgrund des
Modells/Risikoparameter
51 1.703 - 5.067 - 233 - 3.547
Änderung Konsolidierungskreis 0 - 13 101 0 88
Wechselkurse und andere - 10.859 - 19.711 - 87.615 - 6.055 - 124.240
Stand 31.12.2020 188.388 630.358 1.633.447 119.382 2.571.575
in € Tausend Stage 1
Erwarteter 12-
Monats-Verlust
Stage 2
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Stage 3
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Gesamt
Stand 1.1.2019 170.512 332.789 1.986.355 2.489.656
Erhöhung aufgrund von Entstehung und Anschaffung 100.549 31.573 53.225 185.347
Verminderung aufgrund von Ausbuchungen (Derecognition) - 44.739 - 44.489 - 342.089 - 431.317
Änderungen im Kreditrisiko (Netto) - 46.611 11.938 389.105 354.432
Änderungen aufgrund von Modifikationen ohne Ausbuchungen (Netto) - 26 - 109 6.135 6.000
Verminderung aufgrund von Abschreibungen (Write-offs) - 495 - 2.411 - 413.237 - 416.143
Änderungen aufgrund des Modells/Risikoparameter - 322 4.379 74.054 78.111
Änderung Konsolidierungskreis - 24 - 54 10.347 10.269
Wechselkurse und andere 5.109 9.376 33.833 48.319
Stand 31.12.2019 183.954 342.992 1.797.727 2.324.673

Entwicklung der Rückstellungen auf erteilte Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen:

in € Tausend Stage 1
Erwarteter 12-
Monats-Verlust
Stage 2
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Stage 3
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Gesamt
Stand 1.1.2020 43.715 30.069 86.777 160.561
Erhöhung aufgrund von Entstehung und Anschaffung 34.566 14.019 8.284 56.869
Verminderung aufgrund von Ausbuchungen (Derecognition) - 15.851 - 17.607 - 19.964 - 53.422
Änderungen im Kreditrisiko (Netto) - 13.105 35.255 - 1.345 20.805
Änderungen aufgrund von Modifikationen ohne Ausbuchungen (Netto) 0 0 0 0
Verminderung aufgrund von Abschreibungen (Write-offs) 0 0 0 0
Änderungen aufgrund des Modells/Risikoparameter 34 - 8 - 12 14
Änderung Konsolidierungskreis 0 - 8 0 - 8
Wechselkurse und andere - 4.288 - 3.009 - 3.066 - 10.364
Stand 31.12.2020 45.072 58.710 70.674 174.455
in € Tausend Stage 1
Erwarteter 12-
Monats-Verlust
Stage 2
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Stage 3
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Gesamt
Stand 1.1.2019 36.638 32.253 56.860 125.750
Erhöhung aufgrund von Entstehung und Anschaffung 34.979 6.980 16.192 58.150
Verminderung aufgrund von Ausbuchungen (Derecognition) - 11.757 - 6.981 - 12.759 - 31.497
Änderungen im Kreditrisiko (Netto) - 18.069 - 2.644 26.279 5.566
Änderungen aufgrund von Modifikationen ohne Ausbuchungen (Netto) 0 0 1 1
Verminderung aufgrund von Abschreibungen (Write-offs) 0 0 0 0
Änderungen aufgrund des Modells/Risikoparameter - 381 - 486 - 387 - 1.255
Änderung Konsolidierungskreis 0 1 0 1
Wechselkurse und andere 2.307 945 593 3.845
Stand 31.12.2019 43.715 30.069 86.777 160.561

Wertminderungen und Rückstellungen nach Asset-Klassen:

2020
in € Tausend
Stage 1
Erwarteter 12-
Monats-Verlust
Stage 2
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Stage 3
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
POCI
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Gesamt
Forderungen und Schuldverschreibungen 188.327 630.357 1.633.446 119.382 2.571.513
Zentralbanken 42 0 3 0 45
Regierungen 9.008 2.943 1.881 0 13.832
Kreditinstitute 846 140 2.900 0 3.886
Sonstige Finanzunternehmen 5.647 35.560 32.196 4.048 77.450
Nicht-Finanzunternehmen 87.708 282.978 871.211 73.679 1.315.576
Haushalte 85.076 308.737 725.256 41.655 1.160.724
Kassenbestand, Guthaben bei
Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen
61 1 1 0 62
Erteilte Kreditzusagen, Finanzgarantien
und sonstige Zusagen 45.072 58.710 70.674 0 174.455
Gesamt 233.459 689.068 1.704.121 119.382 2.746.030
2019
in € Tausend
Stage 1
Erwarteter 12-
Monats-Verlust
Stage 2
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Stage 3
Erwarteter Verlust
über die Restlaufzeit
Gesamt
Forderungen und Schuldverschreibungen 183.954 342.992 1.797.727 2.324.673
Zentralbanken 118 0 0 118
Regierungen 3.155 3.076 2.219 8.450
Kreditinstitute 417 27 3.857 4.300
Sonstige Finanzunternehmen 7.120 6.928 32.783 46.831
Nicht-Finanzunternehmen 87.162 99.487 995.995 1.182.643
Haushalte 85.984 233.473 762.872 1.082.329
Erteilte Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 43.715 30.069 86.777 160.561
Gesamt 227.669 373.061 1.884.504 2.485.234

Im Vorjahr enthielt Stage 2 und 3 kumulierte Wertminderungen für erworbene oder ausgereichte wertgeminderte Vermögenswerte (POCI) in Höhe von minus € 120.417 Tausend. Im Berichtsjahr sind diese in einer eigenen Spalte dargestellt.

(39) Modifizierte Vermögenswerte

Änderungen der vertraglichen Zahlungsströme von finanziellen Vermögenswerten werden sowohl nach qualitativen als auch quantitativen Kriterien dahingehend untersucht, ob es sich um wesentliche oder unwesentliche Modifikationen handelt.

Wesentliche Modifikationen führen zur Ausbuchung des bestehenden Vermögenswerts und Erfassung eines neuen Finanzinstruments (inklusive neuer Klassifizierung und neuer Stage-Zuordnung für die Wertminderungslogik). Unwesentliche Modifikationen führen nicht zu einer Ausbuchung, sondern zu einer erfolgswirksamen Anpassung des Bruttobuchwerts.

Die Entwicklung seit Jahresbeginn von minus € 1.940 Tausend auf minus € 40.836 Tausend ist hauptsächlich auf die Einführung von COVID-19-Maßnahmen in Ländern, wo die RBI tätig ist, ab Ende März 2020 zurückzuführen. Aus der Tatsache, dass aus gesetzlich vorgeschriebenen Moratorien nicht bezahlte Zinsen keine Zinseszinsen generieren dürfen, ergaben sich Reduktionen beim Bruttobuchwert der betroffenen Kredite, die Netto-Modifikationsverluste verursachten.

Der Anteil der Modifikationsverluste, die mit COVID-19-Maßnahmen zusammenhängen, betrug € 29.415 Tausend.

2020
in € Tausend Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Gesamt
Netto-Modifikationseffekt aus finanziellen Vermögenswerten - 25.545 - 12.960 - 2.032 - 298 - 40.836
Fortgeführte Anschaffungskosten vor Modifikation von finanziellen Vermögenswerten 4.143.521 2.193.967 277.015 55.736 6.670.239
Bruttobuchwert zum Abschlussstichtag der modifizierten Vermögenswerte, die
während des Jahres zu Stage 1 zurückwechselten 25.451 0 0 25.451
2019
in € Tausend Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Gesamt
Netto-Modifikationseffekt aus finanziellen Vermögenswerten - 2.881 - 47 826 164 - 1.938
Fortgeführte Anschaffungskosten vor Modifikation von finanziellen Vermögenswerten 1.832.152 170.822 48.542 3.521 2.055.038
Bruttobuchwert zum Abschlussstichtag der modifizierten Vermögenswerte, die
während des Jahres zu Stage 1 zurückwechselten 21.072 0 0 21.072

(40) Saldierung finanzieller Vermögenswerte und Schulden

In den nachstehenden Tabellen sind finanzielle Vermögenswerte und Schulden dargestellt, die in der Konzernbilanz saldiert werden oder einer durchsetzbaren/undurchsetzbaren Aufrechnungsrahmen- oder einer vergleichbaren Vereinbarung für ähnliche Finanzinstrumente unterliegen, ungeachtet dessen, ob sie in der Bilanz saldiert werden oder nicht.

Unter vergleichbaren Vereinbarungen sind unter anderem Derivat-Clearingverträge sowie globale Rahmenverträge über einen Rückkauf oder Wertpapierleihgeschäfte zu verstehen. Ähnliche Finanzinstrumente sind z. B. Derivate, Repo- und Reverse-Repo-Geschäfte sowie Wertpapierverleih- und -leihgeschäfte.

Einige dieser Vereinbarungen werden in der Bilanz nicht saldiert, weil den jeweiligen Vertragspartnern ein Recht zur Aufrechnung von erfassten Beträgen eingeräumt wird, das nur bei Eintritt eines Ereignisses, das einen Verzug darstellt, der Insolvenz oder des Konkurses des Konzerns oder der Vertragspartner oder von anderen, vorab festgelegten Ereignissen durchsetzbar ist. Darüber hinaus beabsichtigen der Konzern und seine Vertragspartner nicht, auf Nettobasis abzurechnen oder die Vermögenswerte zu realisieren und zeitgleich die Schulden zu tilgen. Der Konzern erhält und stellt Sicherheiten in Form von liquiden Mitteln und marktgängigen Wertpapieren.

2020 Bruttobetrag Nettobetrag Beträge aus Globalauf
rechnungsvereinbarungen
Netto
betrag
bilanzierter
finanzieller
saldierter
bilanzierter
bilanzierter
finanzieller
in € Tausend Vermögens
werte
finanzieller
Verbindlichkeiten
Vermögens
werte
Finanz
instrumente
Erhaltene
Barsicherheiten
Derivate (rechtlich durchsetzbar) 4.746.262 2.455.114 2.291.148 1.346.333 97.285 847.530
Echte Pensionsgeschäfte als Pensionsnehmer,
Wertpapierleihe und ähnliche
Vereinbarungen (rechtlich durchsetzbar)
13.116.578 0 13.116.578 12.926.414 0 190.164
Gesamt 17.862.840 2.455.114 15.407.726 14.272.746 97.285 1.037.694
2020 Bruttobetrag Nettobetrag Beträge aus Globalauf
rechnungsvereinbarungen
Netto
betrag
bilanzierter
finanzieller
saldierter
bilanzierter
bilanzierter
finanzieller
in € Tausend Verbindlich
keiten
finanzieller
Vermögenswerte
Verbindlich
keiten
Finanz
instrumente
Erhaltene
Barsicherheiten
Derivate (rechtlich durchsetzbar) 4.718.199 2.455.114 2.263.084 1.317.248 160.235 785.601
Echte Pensionsgeschäfte als Pensionsgeber,
Wertpapierleihe und ähnliche
Vereinbarungen (rechtlich durchsetzbar)
801.712 0 801.712 792.965 0 8.747
Gesamt 5.519.910 2.455.114 3.064.796 2.110.213 160.235 794.347

2020 betrugen die Aktiva, die keiner rechtlich durchsetzbaren Netting-Vereinbarung unterlagen, € 150.678.827 Tausend (2019: € 138.960.937 Tausend). Davon entfiel ein unwesentlicher Anteil auf derivative Finanzinstrumente und Barbestände aus Reverse-Repo-Geschäften. Die Verbindlichkeiten, die keiner rechtlich durchsetzbaren Netting-Vereinbarung unterlagen, beliefen sich im Jahr 2020 auf € 148.606.030 Tausend (2019: € 135.614.259 Tausend), von denen nur ein unwesentlicher Anteil auf derivative Finanzinstrumente und Bardepots aus Repo-Geschäften entfiel.

2019 Bruttobetrag Beträge aus Globalauf Netto
bilanzierter
finanzieller
Vermögens
saldierter
bilanzierter
finanzieller
Nettobetrag
bilanzierter
finanzieller
Vermögens
Finanz rechnungsvereinbarungen
Erhaltene
betrag
in € Tausend werte Verbindlichkeiten werte instrumente Barsicherheiten
Derivate (rechtlich durchsetzbar) 3.962.748 1.866.344 2.096.404 1.246.876 138.598 710.930
Echte Pensionsgeschäfte als Pensionsnehmer,
Wertpapierleihe und ähnliche
Vereinbarungen (rechtlich durchsetzbar) 11.142.163 0 11.142.163 11.100.094 0 42.068
Gesamt 15.104.911 1.866.344 13.238.567 12.346.971 138.598 752.998
2019 Bruttobetrag Nettobetrag Beträge aus Globalauf
rechnungsvereinbarungen
Netto
betrag
in € Tausend bilanzierter
finanzieller
Verbindlich
keiten
saldierter
bilanzierter
finanzieller
Vermögenswerte
bilanzierter
finanzieller
Verbindlich
keiten
Finanz
instrumente
Erhaltene
Barsicherheiten
Derivate (rechtlich durchsetzbar) 3.891.272 1.866.344 2.024.928 1.152.669 147.947 724.312
Echte Pensionsgeschäfte als Pensionsgeber,
Wertpapierleihe und ähnliche
Vereinbarungen (rechtlich durchsetzbar)
795.334 0 795.334 779.854 0 15.479
Gesamt 4.686.605 1.866.344 2.820.261 1.932.523 147.947 739.791

(41) Verbriefungen (RBI als Originator)

Verbriefungen stellen eine besondere Form der Refinanzierung und der Kreditrisikoverbesserung durch die Platzierung von Risiken aus Krediten oder Leasingverträgen auf Basis von Portfolios bei Kapitalmarktinvestoren dar. Ziel der vom Konzern abgeschlossenen Verbriefungen ist es, die regulatorischen Eigenmittel auf Konzernebene zu entlasten und zusätzliche Refinanzierungsquellen zu nutzen.

Nachstehende Transaktionen mit externen Vertragspartnern für alle oder zumindest einzelne Tranchen waren im laufenden Geschäftsjahr aktiv und führten zu einer Kreditrisikominderung, die auch zu einer Reduktion der risikogewichteten Aktiva im regulatorischen Reporting beitrug. Die angeführten Werte stellen jeweils das verbriefte Portfolio und die zugrunde liegenden Forderungen sowie den Betrag der extern platzierten Tranche zum Bilanzstichtag dar.

2020 Zugrunde Extern Betrag der extern
in € Tausend Ab
schluss
Ende der
Laufzeit
Max.
Volumen
Verbrieftes
Portfolio
liegende
Forderungen4
Portfolio platzierte
Tranche
platzierten
Tranche
Synthetic Transaction
ROOF MORTGAGES Dez. Dez.
2020 2020 2030 3.338.372 3.212.435 3.389.693 Bauspardarlehen Mezzanin 175.078
Synthetic Transaction Okt. Sept. Firmenkredite,
ROOF CRE 20191 2019 2029 1.262.072 1.262.072 3.486.985 Projektfinanzierungen Mezzanin 94.700
Synthetic Transaction Nov. April
ROOF Slovakia 20172 2017 2025 1.231.926 955.096 1.667.455 Firmenkredite Mezzanin 83.800
Synthetic Transaction Dez. Dez.
EIF JEREMIE Romania3 2010 2023 172.500 1.476 1.845 SME-Forderungen Junior 1.691
Synthetic Transaction März Juni
EIF JEREMIE Slovakia 2014 2025 60.000 2.003 2.862 SME-Forderungen Junior 2.003
Synthetic Transaction
EIF Western Balkans Dez. Juni
EDIF Albania 2016 2028 18.857 7.080 10.114 SME-Forderungen Junior 2.975
Synthetic Transaction
EIF Western Balkans April Mai
EDIF Croatia 2015 2023 20.000 957 1.367 SME-Forderungen Junior 211

1 Junior-Tranche konzernintern gehalten 2 Junior-Tranche konzernintern gehalten

3 Die Senior-Tranche hat sich vollständig amortisiert, während der verbleibende vertragliche Betrag der extern platzierten Junior-Tranche geringfügig höher ist als der Betrag des verbrieften Portfolios.

4 Zugrunde liegende Forderungen (verbrieft und unverbrieft) SME: Small and Medium-sized Enterprises

Im Jahr 2020 hat der Konzern mit ROOF MORTGAGES 2020 eine neue synthetische Transaktion abgeschlossen, die in eine Senior-, eine Mezzanin- und eine Junior-Tranche aufgeteilt wurde. Das Kreditrisiko der Mezzanin-Tranche in Höhe von € 181.000 Tausend wird von institutionellen Anlegern garantiert, während das Kreditrisiko der Junior- und Senior-Tranchen erhalten bleibt.

Die synthetische Transaktion ROOF CRE 2019 ist in eine Senior-, eine Mezzanin- und eine Junior-Tranche unterteilt. Das Kreditrisiko der Mezzanin-Tranche in Höhe von € 94.700 Tausend wird von einem institutionellen Anleger garantiert, während das Kreditrisiko der Junior- und Senior-Tranchen erhalten bleibt.

ROOF Slovakia 2017 ist eine synthetische Transaktion, die in eine Senior-, eine Mezzanin- und eine Junior-Tranche gesplittet ist. Die Mezzanin-Tranche in Höhe von € 83.800 Tausend wurde an institutionelle Investoren verkauft, während das Kreditrisiko der Junior- und der Senior-Tranche im Konzern verbleibt.

Im Rahmen der JEREMIE-Initiative haben die beteiligten Tochterunternehmen (Raiffeisenbank S.A., Bukarest, und Tatra banka a.s., Bratislava) Garantien seitens des Europäischen Investitionsfonds (EIF) erhalten, die die Kreditvergabe an Klein- und Mittelbetriebe unterstützen sollten. Im Jahr 2016 wurde die slowakische JEREMIE-Transaktion über einen slowakischen Staatsfonds in eine kapitalgedeckte Kreditgarantie umgewandelt. Der EIF ist nicht mehr Teil dieser Transaktion.

Im Rahmen der Western Balkans Enterprise Development and Innovation Facility haben die beteiligten Tochterunternehmen (Raiffeisenbank Sh.a., Tirana, und Raiffeisenbank Austria d.d., Zagreb) eine Portfolio-Garantievereinbarung unterzeichnet, die von der EU finanziert wird und ähnlich den JEREMIE-Initiativen darauf abzielt, den Zugang zu Finanzmitteln für Klein- und Mittelbetriebe zu unterstützen.

Im Rahmen der EaSI-Initiative unterzeichnete die Raiffeisenbank S.A., Bukarest, eine Portfolio-Garantievereinbarung, die von der EU finanziert wurde und wie auch die JEREMIE-Initiativen darauf abzielt, kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Finanzmitteln zu ermöglichen.

Im Rahmen der COSME-Initiative unterzeichnete die Raiffeisenbank SA, Bukarest, 2017 eine Portfolio-Garantievereinbarung, die von der EU finanziert wurde und wie die JEREMIE-Initiativen darauf abzielt, kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Finanzmitteln zu ermöglichen. Ein signifikanter Risikotransfer für diese Transaktion wurde ab Ende 2020 anerkannt.

(42) Übertragene Vermögenswerte

Der Konzern schließt Geschäfte ab, die zur Übertragung von Handelsaktiva, Wertpapieren und Beteiligungen sowie Forderungen an Kunden führen. Die übertragenen finanziellen Vermögenswerte werden weiterhin zur Gänze bzw. im Umfang der fortgesetzten Beteiligung des Konzerns erfasst oder aber vollständig ausgebucht. Die Übertragung von finanziellen Vermögenswerten, die nicht vollständig ausgebucht werden oder bei denen eine fortgesetzte Beteiligung des Konzerns besteht, erfolgt in erster Linie durch Pensionsgeschäfte, Wertpapierleihgeschäfte und Verbriefungen.

Übertragene, aber nicht ausgebuchte finanzielle Vermögenswerte

Pensionsgeschäfte sind Transaktionen, bei denen der Konzern ein Wertpapier veräußert und gleichzeitig zustimmt, es zu einem zukünftigen Zeitpunkt zu einem festen Preis zurückzukaufen. Der Konzern erfasst die Wertpapiere weiterhin vollständig in seiner Bilanz, da im Wesentlichen alle mit dem Eigentum an ihnen verbundenen Risiken und Vorteile bei ihm verbleiben. Der erhaltene Bargegenwert wird als finanzieller Vermögenswert gebucht und eine Schuld für die Verpflichtung zur Zahlung des Rückkaufspreises angesetzt. Da der Konzern die vertraglichen Rechte am Cash-Flow der Wertpapiere veräußert, kann er die übertragenen Wertpapiere während der Laufzeit der Vereinbarung nicht nutzen.

Wertpapierleihgeschäfte sind Transaktionen, bei denen der Konzern Wertpapiere gegen eine Provision ausleiht und dafür liquide Mittel als Sicherheit erhält. Der Konzern erfasst die Wertpapiere weiterhin vollständig in seiner Bilanz, da im Wesentlichen alle mit dem Eigentum an ihnen verbundenen Risiken und Vorteile bei ihm verbleiben. Der erhaltene Bargegenwert wird als finanzieller Vermögenswert gebucht und eine Schuld für die Verpflichtung zur Rückzahlung angesetzt. Da der Konzern im Rahmen des Leihvertrags die vertraglichen Rechte am Cash-Flow der Wertpapiere veräußert, kann er die übertragenen Wertpapiere während der Laufzeit der Vereinbarung nicht nutzen.

Der Konzern veräußert Forderungen an Kunden an Verbriefungsgesellschaften, die ihrerseits Schuldverschreibungen an Investoren emittieren, die durch die erworbenen Vermögenswerte besichert werden. Bei den Verbriefungen, bei denen der Konzern Forderungen an Kunden an eine nicht konsolidierte Verbriefungsgesellschaft überträgt, verbleibt ein Teil des Risikos bei ihm, während ein anderer Teil sowie das Vorfälligkeits- und Zinsrisiko auf die Gesellschaft übergehen. Der Konzern behält bzw. überträgt daher im Wesentlichen nicht alle Risiken und Vorteile solcher Vermögenswerte.

2020 Übertragene Vermögenswerte Erhaltene Sicherheitsleistungen
in € Tausend Buchwert davon
Verbriefungen
davon Rückkauf
vereinbarung
Buchwert davon
Verbriefungen
davon Rückkauf
vereinbarung
Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 8.045 0 8.045 8.045 0 8.045
Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht -
Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss
0 0 0 0 0 0
Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair
Value Through Profit/Loss
0 0 0 0 0 0
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through
Other Comprehensive Income
155.025 0 155.025 153.089 0 153.089
Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 125.773 0 125.773 121.883 0 121.883
Gesamt 288.842 0 288.842 283.017 0 283.017

Buchwerte der übertragenen, aber nicht ausgebuchten Finanzinstrumente:

2019 Übertragene Vermögenswerte Erhaltene Sicherheitsleistungen
in € Tausend Buchwert davon
Verbriefungen
davon Rückkauf
vereinbarung
Buchwert davon
Verbriefungen
davon Rückkauf
vereinbarung
Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 87.435 0 87.435 85.444 0 85.444
Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht -
Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss
0 0 0 0 0 0
Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair
Value Through Profit/Loss
0 0 0 0 0 0
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through
Other Comprehensive Income
45.497 0 45.497 47.750 0 47.750
Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 108.621 0 108.621 98.679 0 98.679
Gesamt 241.553 0 241.553 231.873 0 231.873

Es bestehen derzeit keine Verbriefungsgeschäfte, bei denen finanzielle Vermögenswerte teilweise ausgebucht wurden.

(43) Als Sicherheit verpfändete und erheblich beschränkte Vermögenswerte

Der Konzern verpfändet Vermögenswerte hauptsächlich im Rahmen von Rückkaufvereinbarungen, Wertpapierleihgeschäften und sonstigen Kreditverträgen sowie für das Margining bei Derivatverbindlichkeiten. Die folgende Tabelle beinhaltet Aktiva aus Pensionsgeschäften, Wertpapierleihgeschäften und Verbriefungen sowie Pfandbriefe, die zur Besicherung von Verbindlichkeiten zur Verfügung gestellt wurden, oder Garantien (d. h. besicherte Depots):

2020 2019
Ansonsten mit
Verbindlichkeiten
Ansonsten mit
Verbindlichkeiten
in € Tausend Verpfändet beschränkt Verpfändet beschränkt
Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 53.678 0 128.868 0
Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily
Fair Value Through Profit/Loss
16.218 0 1.572 0
Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through
Profit/Loss
46.601 0 27.925 0
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other
Comprehensive Income
435.517 3.029 218.097 4.836
Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 13.976.298 854.755 11.027.243 782.108
Gesamt 14.528.312 857.784 11.403.705 786.945

Die Fähigkeit des Konzerns, frei auf Vermögenswerte zuzugreifen und diese an andere bzw. von anderen Konzerngesellschaften zu übertragen und Verbindlichkeiten zu begleichen, kann durch gesetzliche, vertragliche oder regulatorische Anforderungen sowie Schutzrechte von nicht beherrschenden Beteiligungen eingeschränkt werden. Da nicht beherrschenden Beteiligungen vom Konzern keine wesentlichen Schutzrechte zugestanden wurden, existierten zum Bilanzstichtag keine signifikanten Beschränkungen.

Die folgenden Produkte schränken den Konzern in der Nutzung seiner Vermögenswerte ein: Rückkaufvereinbarungen, Wertpapierleih- und sonstige Kreditverträge für das Margining bei Derivatverbindlichkeiten, Verbriefungen und diverse Versicherungsgeschäfte. In der nachstehenden Tabelle sind Vermögenswerte angeführt, die als Sicherheiten verpfändet und in anderer Weise zweckgebundene Vermögenswerte mit Kopplung an eine entsprechende Verbindlichkeit sind. Sie können aus gesetzlichen oder sonstigen Gründen aufgrund der Zweckbindung nicht zur Besicherung von Fremdmitteln eingesetzt werden.

Wertpapiere und andere finanzielle Vermögenswerte, die als Sicherheit akzeptiert wurden:

in € Tausend 2020 2019
Wertpapiere und andere finanzielle Vermögenswerte, die als Sicherheit akzeptiert wurden 14.310.273 12.095.114
davon verkaufte oder verpfändete Sicherheiten 2.086.244 2.365.079

Der Konzern hat Sicherheiten erhalten, deren Verkauf oder Weiterverpfändung zulässig ist, selbst wenn im Lauf von Reverse-Repo-Geschäften, Wertpapierleih-, Derivat- oder sonstigen Transaktionen kein Ausfall eintritt. Für Informationen über die Asset Encumbrance in der Gruppe wird auf die Angaben zu Säule 3, die gemäß der Capital Requirements Regulation (CRR), Teil 8 der EU-Verordnung 575/2013, veröffentlicht werden, verwiesen.

(44) Restlaufzeitengliederung

Aktiva Kurzfristige Vermögenswerte Langfristige Vermögenswerte
2020
in € Tausend
Fällig bei Abruf
oder ohne Fälligkeit
Bis 3 Monate Mehr als 3 Monate
bis 1 Jahr
Mehr als 1 Jahr
bis 5 Jahre
Mehr als 5
Jahre
Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und
sonstige Sichteinlagen
33.656.615 3.409 0 0 0
Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 4.947.663 20.038.694 15.092.290 40.534.261 35.983.159
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through
Other Comprehensive Income
130.448 483.755 733.418 2.393.372 1.028.192
Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht -
Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss
262.796 28.071 26.398 82.797 421.634
Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value
Through Profit/Loss
22.068 83.295 31.812 279.423 40.570
Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 611.967 394.808 354.124 1.551.105 1.487.746
Hedge Accounting 50.497 40.540 31.231 167.938 273.214
Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten
Unternehmen
1.002.110
Sachanlagen 1.683.960
Immaterielle Vermögenswerte 763.097
Laufende Steuerforderungen 86.951
Latente Steuerforderungen 78.136 244 7.990 33.535 846
Sonstige Aktiva 509.400 357.803 153.722 12.669 1.097
Gesamt 43.805.709 21.430.618 16.430.985 45.055.100 39.236.459
Passiva Kurzfristige Verbindlichkeiten Langfristige Verbindlichkeiten
2020 Fällig bei Abruf oder Mehr als 3 Monate Mehr als 1 Jahr Mehr als 5
in € Tausend ohne Fälligkeit Bis 3 Monate bis 1 Jahr bis 5 Jahre Jahre
Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost 75.428.261 15.899.671 11.922.979 28.938.404 9.546.006
Finanzielle Verbindlichkeiten - Designated Fair
Value Through Profit/Loss 0 40.767 182.163 765.999 517.906
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading 138.082 360.027 536.300 2.790.501 2.155.432
Hedge Accounting 15.597 12.355 17.994 155.807 219.177
Rückstellungen 494.036 13.518 126.610 120.693 305.813
Laufende Steuerverpflichtungen 14.827 53.296 8.453 0 16
Latente Steuerverpflichtungen 29.259 204 6.715 0 815
Sonstige Passiva 352.642 198.360 66.144 85.422 150.575
Zwischensumme 76.472.705 16.578.198 12.867.357 32.856.826 12.895.741
Eigenkapital 14.288.045
Gesamt 90.760.749 16.578.198 12.867.357 32.856.826 12.895.741
Aktiva Kurzfristige Vermögenswerte Langfristige Vermögenswerte
2019
in € Tausend
Fällig bei Abruf
oder ohne Fälligkeit
Bis 3
Monate
Mehr als 3 Monate
bis 1 Jahr
Mehr als 1 Jahr
bis 5 Jahre
Mehr als 5
Jahre
Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und
sonstige Sichteinlagen
24.044.341 244.923 0 0 0
Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 6.227.629 16.658.400 16.997.394 38.389.876 32.011.760
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through
Other Comprehensive Income
140.260 445.138 741.557 2.290.988 1.163.412
Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht -
Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss
311.368 26.823 17.947 61.344 358.455
Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value
Through Profit/Loss
29.515 137.599 556.330 1.188.421 363.968
Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 756.830 400.250 287.987 1.704.315 1.032.989
Hedge Accounting - 46.562 13.282 14.782 280.750 134.903
Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten
Unternehmen
1.106.539
Sachanlagen 1.828.929
Immaterielle Vermögenswerte 757.435
Laufende Steuerforderungen 61.272
Latente Steuerforderungen 70.567 35 9.633 63.057 472
Sonstige Aktiva 645.231 429.852 221.311 17.760 435
Gesamt 35.933.353 18.356.303 18.846.941 43.996.513 35.066.394
Passiva Kurzfristige Verbindlichkeiten Langfristige Verbindlichkeiten
2019 Fällig bei Abruf Bis 3 Mehr als 3 Monate Mehr als 1 Jahr Mehr als 5
in € Tausend oder ohne Fälligkeit Monate bis 1 Jahr bis 5 Jahre Jahre
Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost 64.336.066 17.213.440 14.145.594 24.102.785 8.966.531
Finanzielle Verbindlichkeiten - Designated Fair Value
Through Profit/Loss 0 134.987 264.320 913.770 529.648
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading 94.293 479.101 680.365 2.839.396 1.695.656
Hedge Accounting - 43.896 23.597 1.954 113.818 150.977
Rückstellungen 491.193 18.203 144.779 112.508 316.048
Laufende Steuerverpflichtungen 25.487 2.054 2.991 0 17
Latente Steuerverpflichtungen 30.371 1.653 6.072 - 933 853
Sonstige Passiva 315.859 98.862 43.474 159.294 23.332
Zwischensumme 65.249.374 17.971.897 15.289.549 28.240.638 11.683.062
Eigenkapital 13.764.983
Gesamt 79.014.358 17.971.897 15.289.549 28.240.638 11.683.062

(45) Fremdwährungsvolumina

in € Tausend 2020 2019
Aktiva 72.100.612 71.709.428
Passiva 61.716.110 59.523.322

(46) Derivative Finanzinstrumente

2020 Nominalwert Marktwert
in € Tausend Aktiva Passiva
Handelsbuch 165.076.595 1.844.738 -1.911.660
Zinssatzverträge 115.380.868 1.116.584 - 1.006.391
Eigenkapitalverträge 4.151.596 134.466 - 227.108
Wechselkurs- und Goldverträge 43.485.882 580.350 - 589.250
Kreditverträge 793.340 9.778 - 9.238
Warentermingeschäfte 90.574 3.161 - 40
Andere 1.174.335 399 - 79.633
Bankbuch 21.994.584 257.047 -145.053
Zinssatzverträge 16.023.139 224.932 - 121.901
Wechselkurs- und Goldverträge 5.591.444 31.391 - 13.947
Kreditverträge 380.000 725 - 9.205
Absicherungsinstrumente 37.409.571 402.807 -396.868
Zinssatzverträge 35.674.543 361.964 - 387.907
Wechselkurs- und Goldverträge 1.735.028 40.844 - 8.961
Gesamt 224.480.749 2.504.593 -2.453.580
OTC-Produkte 220.432.056 2.461.909 - 2.339.885
Börsengehandelte Produkte 1.610.445 28.621 - 15.580
2019 Nominalwert Marktwert
in € Tausend Aktiva Passiva
Handelsbuch 176.548.070 1.663.968 -1.655.063
Zinssatzverträge 121.991.721 1.041.459 - 874.110
Eigenkapitalverträge 5.121.269 179.840 - 185.233
Wechselkurs- und Goldverträge 47.327.103 430.888 - 499.132
Kreditverträge 745.140 5.446 - 10.800
Warentermingeschäfte 104.744 5.142 - 69
Andere 1.258.093 1.193 - 85.719
Bankbuch 22.882.001 230.496 -278.531
Zinssatzverträge 16.673.905 203.115 - 186.290
Wechselkurs- und Goldverträge 6.029.596 27.381 - 85.031
Kreditverträge 178.500 0 - 7.210
Absicherungsinstrumente 26.647.095 402.064 -282.066
Zinssatzverträge 26.111.060 394.352 - 275.225
Wechselkurs- und Goldverträge 536.036 7.712 - 6.840
Gesamt 226.077.166 2.296.528 -2.215.660
OTC-Produkte 220.663.760 2.258.276 - 2.089.351
Börsengehandelte Produkte 3.126.929 26.471 - 22.510

(47) Hedge Accounting – Zusatzangaben

In der RBI sind verschiedene Arten von Hedge Accounting mit dem Ziel der Reduktion von Zinsrisiko und Volatilität in der Erfolgsrechnung in Anwendung: Abhängig vom abzusichernden Risiko wird sowohl Fair-Value- als auch Cash-Flow-Hedge-Accounting dargestellt. Beide Arten können auf Mikroebene sowie in Portfolios modelliert werden. Eine weitere Art von Hedge Accounting sichert das Nettoinvestitionsrisiko von Kursschwankungen des russischen Rubels, des rumänischen Leus, der tschechischen Krone, der kroatischen Kuna und des ungarischen Forints.

Im Rahmen der Regelungen von IAS 39, für dessen weitere Anwendung sich der Konzern entschieden hat, werden bei Fair Value und Cash-Flow Hedges unterschiedliche Finanzinstrumente als zugrunde liegende Geschäfte herangezogen. Den größten Anteil haben in diesem Zusammenhang Kredite und Forderungen auf der Aktivseite sowie Einlagen auf der Passivseite. Schuldverschreibungen und verbriefte Verbindlichkeiten sind weitere Positionen, die in Hedge-Accounting-Beziehungen einfließen. Als Sicherungsinstrumente dienen hauptsächlich Zinssatz- und Wechselkursverträge.

Absicherungsinstrumente

Die folgende Tabelle zeigt die Aufgliederung der Sicherungsinstrumente nach Art des Hedge Accounting auf Ebene der Nominalwerte, sowohl gesamt als auch nach dem Zeitpunkt der vertraglichen Beendigung sowie auf Ebene der Buchwerte:

2020 Nominalwert Laufzeit Buchwert
Mehr als 3 Monate 1 Jahr bis 5 Mehr als 5
in € Tausend Bis 3 Monate bis 1 Jahr Jahre Jahre Aktiva Passiva
Zinssatzverträge 35.484.181 1.345.470 2.811.818 19.814.825 11.512.068 361.964 382.370
Cash-Flow Hedge 1.464.376 117.100 538.196 724.311 84.769 23.667 2.246
Fair Value Hedge 34.019.805 1.228.370 2.273.622 19.090.514 11.427.299 338.297 380.124
Wechselkursverträge 1.925.390 992 1.829.218 49.402 45.778 40.844 14.498
Cash-Flow Hedge 136.330 0 100.533 35.797 0 0 5.537
Fair Value Hedge 69.060 992 8.685 13.606 45.778 2.044 174
Net Investment Hedge 1.720.000 0 1.720.000 0 0 38.800 8.787
Gesamt 37.409.571 1.346.462 4.641.037 19.864.227 11.557.845 402.807 396.868
2019 Nominalwert Laufzeit Buchwert
in € Tausend Bis 3 Monate Mehr als 3 Monate
bis 1 Jahr
1 Jahr bis 5
Jahre
Mehr als 5
Jahre
Aktiva Passiva
Zinssatzverträge 25.836.475 366.339 2.424.468 13.765.451 9.280.217 394.113 271.426
Cash-Flow Hedge 1.480.307 50.000 156.589 1.251.591 22.127 11.951 2.117
Fair Value Hedge 24.356.169 316.339 2.267.879 12.513.861 9.258.090 382.161 269.309
Wechselkursverträge 810.620 500.000 37.125 225.106 48.389 7.952 10.639
Cash-Flow Hedge 217.107 0 37.125 179.982 0 240 3.799
Fair Value Hedge 93.512 0 0 45.124 48.389 7.712 135
Net Investment Hedge 500.000 500.000 0 0 0 0 6.706
Gesamt 26.647.095 866.339 2.461.594 13.990.557 9.328.605 402.064 282.066

Fair Value Hedges

Die folgende Tabelle zeigt Details zu den zugrunde liegenden Geschäften bei Fair-Value-Hedge-Beziehungen:

2020 Buchwert der zugrunde
liegenden Geschäfte
Kumulierte Beträge aus Fair-Value
Anpassungen der zugrunde liegenden
Geschäfte
Fair-Value-Änderungen der
zugrunde liegenden
Geschäfte1
in € Tausend Aktiva Passiva Aktiva Passiva
Zinssatzsicherungsgeschäfte 13.979.132 15.047.482 282.098 282.280 122.465
Schuldverschreibungen 5.708.908 0 103.398 0 77.795
Kredite und Forderungen 7.117.733 0 178.700 0 165.763
Einlagen 1.152.491 7.135.393 0 126.428 - 55.510
Verbriefte Verbindlichkeiten 0 7.912.089 0 155.852 - 65.582
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 0 0 0
Währungs-Hedge 54.294 0 2.042 0 1.730
Sonstige Aktiva 54.294 0 2.042 0 1.730
Gesamt 14.033.426 15.047.482 284.141 282.280 124.195

1 Fair-Value-Änderungen der zugrunde liegenden Geschäfte, die für die Berechnung der Ineffektivität verwendet wurden

2019 Buchwert der zugrunde
liegenden Geschäfte
Kumulierte Beträge aus Fair-Value
Anpassungen der zugrunde liegenden
Geschäfte
Fair-Value-Änderungen der
zugrunde liegenden
Geschäfte1
in € Tausend Aktiva Passiva Aktiva Passiva
Zinssatzsicherungsgeschäfte 8.047.788 13.176.031 417.456 278.872 50.130
Schuldverschreibungen 1.440.430 34.424 10.838 0 53.275
Kredite und Forderungen 6.607.358 0 24.470 132 67.939
Einlagen 0 6.534.469 0 180.497 - 97.077
Verbriefte Verbindlichkeiten 0 6.607.138 382.148 98.243 25.993
Währungs-Hedge 53.510 0 586 0 1.184
Sonstige Aktiva 53.510 0 586 0 1.184
Gesamt 8.101.298 13.176.031 418.043 278.872 51.314

1 Fair-Value-Änderungen der zugrunde liegenden Geschäfte, die für die Berechnung der Ineffektivität verwendet wurden

Cash-Flow Hedges

2020
in € Tausend
Wertänderungen bei Absicherungsinstrumenten
bilanziert im sonstigen Ergebnis
Erfolgswirksamer, ineffektiver Teil aus
Absicherungsinstrumenten
Zinssatzsicherungsgeschäfte -3.139 410
Kredite und Forderungen - 3.050 217
Einlagen - 90 193
Verbriefte Verbindlichkeiten 0 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0
Währungs-Hedge 324 -7
Sonstige Passiva 324 - 7
Gesamt -2.815 403
2019
in € Tausend
Wertänderungen bei Absicherungsinstrumenten
bilanziert im sonstigen Ergebnis
Erfolgswirksamer, ineffektiver Teil aus
Absicherungsinstrumenten
Zinssatzsicherungsgeschäfte 2.675 146
Kredite und Forderungen 3.034 77
Einlagen - 810 23
Verbriefte Verbindlichkeiten 451 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 0 46
Währungs-Hedge 650 -157
Sonstige Passiva 650 - 157
Gesamt 3.324 -11

Risikobericht

Aktives Risikomanagement stellt für die RBI eine Kernkompetenz dar. Um Risiken effektiv zu erkennen, einzustufen und zu steuern, entwickelt der Konzern sein umfassendes Risikomanagement permanent weiter. Das Risikomanagement ist ein integraler Bestandteil der Gesamtbanksteuerung und berücksichtigt neben den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere die Art, den Umfang und die Komplexität der Geschäfte sowie die daraus resultierenden Risiken. Die nachfolgenden Werte beziehen sich auf den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis nach CRR. Die darin nicht enthaltenen Unternehmen des IFRS-Konsolidierungskreises sind risikomäßig im Beteiligungsrisiko abgedeckt.

Der Risikobericht erläutert die Grundsätze und die Organisation des Risikomanagements und stellt die aktuelle Risikoposition für alle materiellen Risiken dar.

(48) Grundsätze des Risikomanagements

Der Konzern verfügt über ein System von Risikoprinzipien sowie Risikomessungs- und Überwachungsverfahren mit dem Ziel, die wesentlichen Risiken aller Banken und Spezialgesellschaften des Konzerns zu kontrollieren und zu steuern. Die Risikopolitik und die Grundsätze des Risikomanagements werden vom Vorstand festgelegt. Zu den Risikogrundsätzen gehören dabei unter anderem folgende Prinzipien:

  • Integriertes Risikomanagement: Kredit- und Länderrisiken, Markt- und Liquiditätsrisiken sowie operationelle Risiken werden als Hauptrisiken konzernweit gesteuert. Dazu werden diese Risiken gemessen, limitiert, aggregiert und den verfügbaren Risikodeckungsmassen gegenübergestellt.
  • Einheitliche Methoden: Um einen konsistenten und kohärenten Risikomanagement-Ansatz zu gewährleisten, werden konzernweit einheitliche Methoden zur Risikobeurteilung und -limitierung eingesetzt. Dieses Vorgehen ist effizient für die Entwicklung von Risikomanagement-Methoden und bildet die Grundlage für eine einheitliche Konzernsteuerung in allen Ländern und Geschäftssegmenten.
  • Laufende Planung: Die Risikostrategien und das Risikokapital werden während des jährlichen Budgetierungs- und Planungsprozesses überarbeitet und bewilligt. Wesentliches Augenmerk wird dabei auf die Vermeidung von Risikokonzentrationen gelegt.
  • Unabhängige Kontrolle: Es besteht eine klare personelle und funktionale Trennung zwischen den Geschäfts- und allen Risikomanagement- und Risikocontrolling-Aktivitäten.
  • Vor- und Nachkalkulation: Risiken werden konsistent im Rahmen des Produktvertriebs und in der risikoadjustierten Performancemessung berücksichtigt. Damit wird sichergestellt, dass Geschäfte grundsätzlich nur unter Berücksichtigung des Risiko-Ertrags-Verhältnisses abgeschlossen und Anreize zum Eingehen hoher Risiken vermieden werden.

Im Einklang mit diesen Grundsätzen werden von den Risikomanagement-Einheiten des Konzerns detaillierte Risikostrategien ausgearbeitet, die diese allgemeinen Richtlinien in konkrete Ziele und spezifische Standards überführen. Die übergeordnete Gesamtbank-Risikostrategie leitet sich dabei aus der Geschäftsstrategie sowie aus dem Risikoappetit des Konzerns ab und ergänzt diese um risikorelevante Gesichtspunkte zur geplanten Geschäftsstruktur und zur strategischen Entwicklung. Diese Aspekte umfassen beispielsweise strukturelle Limits oder Kapitalquotenziele, die in der Budgetierung und im Rahmen der Geschäftsentscheidungen eingehalten werden müssen. Weitere spezifische Ziele für die einzelnen Risikokategorien werden in Detail-Risikostrategien festgelegt. So definiert die Kreditrisikostrategie des Konzerns z. B. Kreditportfoliolimits für einzelne Länder und Segmente und regelt die Kompetenzzuordnung für Einzelkreditentscheidungen.

(49) Organisation des Risikomanagements

Der Vorstand des Konzerns stellt die angemessene Organisation und die Weiterentwicklung des Risikomanagements sicher. Er entscheidet über die angewendeten Verfahren zur Identifikation, Messung und Überwachung der Risiken und trifft Steuerungsmaßnahmen anhand der erstellten Auswertungen und Analysen. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben wird der Vorstand durch unabhängige Risikomanagement-Einheiten sowie spezifische Komitees unterstützt.

Grundsätzlich erfolgt das Risikomanagement im Konzern auf mehreren Stufen. Die RBI AG entwickelt und implementiert die Konzepte als übergeordnetes Kreditinstitut und in Zusammenarbeit mit den einzelnen Tochtereinheiten des Konzerns. Die zentralen Risikomanagement-Einheiten sind verantwortlich für die angemessene und geeignete Umsetzung der Risikomanagement-Prozesse. Sie legen dazu Konzernrichtlinien fest und definieren geschäftsspezifische Vorgaben, Werkzeuge und Vorgehensweisen für alle Gesellschaften des Konzerns.

Zusätzlich existieren in den verschiedenen Konzerneinheiten lokale Risikomanagement-Einheiten. Diese implementieren die Risikopolitik in den jeweiligen Risikokategorien und steuern das Geschäft innerhalb der genehmigten Risikobudgets, um die aus der Geschäftspolitik resultierenden Ziele zu erfüllen. Zu diesem Zweck überwachen sie die entstehenden Risiken mithilfe standardisierter Messmethoden und melden diese über definierte Reporting-Schnittstellen an die zentralen Risikomanagement-Einheiten.

Die im Bankwesengesetz geforderte Funktion des zentralen und unabhängigen Risikocontrollings wird durch den organisatorischen Bereich Group Risk Controlling ausgeübt. Dessen Aufgaben umfassen die Erstellung des konzernweiten und risikokategorieübergreifenden Regelwerks zur Konzern-Risikosteuerung und die unabhängige und neutrale Berichterstattung über das Risikoprofil an den Risikoausschuss des Aufsichtsrats, den Gesamtvorstand und die einzelnen Geschäftsbereichsverantwortlichen. Weiters werden hier das erforderliche Risikokapital für die unterschiedlichen Konzerneinheiten ermittelt und der Ausnutzungsgrad der festgelegten Risikokapitalbudgets zur Beurteilung der Angemessenheit der Kapitalausstattung berechnet.

Risikokomitees

Das Group Risk Committee ist das übergeordnete Entscheidungsgremium für alle risikorelevanten Themenbereiche des Konzerns. Es beschließt die Risikomanagement-Methoden und die Steuerungskonzepte, die für den Gesamtkonzern und wesentliche Teilbereiche eingesetzt werden, und ist für die laufende Weiterentwicklung und Implementierung der Methoden und Parameter zur Risikomessung und die Verfeinerung der Steuerungsinstrumente verantwortlich. Dazu zählen auch der Risikoappetit, unterschiedliche Risikobudgets und -limits auf Gesamtbankebene sowie die Überwachung der aktuellen Risikosituation unter Berücksichtigung einer angemessenen Kapitalausstattung und der entsprechenden Risikolimits. Es bewilligt die verschiedenen Risikomanagement- und steuerungsaktivitäten (z. B. die Allokation von Risikobudgets) und unterstützt den Vorstand bei diesen Tätigkeiten.

Das Group Asset/Liability Committee beurteilt und steuert das Bilanzstruktur- und Liquiditätsrisiko und legt die Methodik für das interne Transferpreissystem fest. Es nimmt in diesem Zusammenhang wesentliche Aufgaben betreffend die langfristige Refinanzierungsplanung sowie die Festlegung von Absicherungsmaßnahmen zu strukturellen Zins- und Währungsrisiken wahr. Das Structural FX Committee ist ein Sub-Komitee des Group Asset/Liability Committee und managt das Währungsrisiko der Kapitalposition des Konzerns.

Das Market Risk Committee steuert das Marktrisiko aus Handels- und Bankbuchgeschäften und legt die entsprechenden Limits und Verfahren fest. In diese Steuerung fließen insbesondere die Geschäftsergebnisse, die ermittelten Risiken und die gemessene Limitauslastung sowie die Ergebnisse aus Szenarioanalysen und Stresstests betreffend Marktrisiken ein.

Die Credit Committees setzen sich aus Vertretern der Bereiche Markt und Marktfolge zusammen, wobei sich die personelle Besetzung je nach Kunden für Firmenkunden, Finanzinstitute, den öffentlichen Sektor sowie Retail unterscheidet. Sie beschließen die konkreten Kreditvergabekriterien für einzelne Kundensegmente und Länder und treffen im Rahmen des Kreditgenehmigungsprozesses und der rating- und volumenorientierten Kompetenzordnung alle sie betreffenden Kreditentscheidungen.

Das Problem Loan Committee ist das wesentliche Gremium im Prozess der Beurteilung und Entscheidungsfindung bei Problemkunden. Sein Vorsitzender ist der Chief Risk Officer (CRO). Weitere stimmberechtigte Mitglieder sind die für die Kundenbereiche verantwortlichen Vorstandsmitglieder, der Chief Financial Officer (CFO) sowie die relevanten Bereichs- und Abteilungsleiter aus Risikomanagement und Special Exposures Management.

Das Securitization Committee ist das Entscheidungsgremium für Limitanträge betreffend Verbriefungspositionen im Rahmen der konkreten Entscheidungsbefugnisse und erarbeitet Änderungsvorschläge zur Verbriefungsstrategie für den Vorstand. Zusätzlich dient das Securitization Committee als Plattform zum Austausch von Informationen bezüglich Verbriefungspositionen und Marktentwicklungen.

Das Group Operational Risk Management & Controls Committee setzt sich unter dem Vorsitz des CRO sowohl aus Vertretern der Geschäftsbereiche (Retail-, Markt- und Firmenkunden) als auch aus Vertretern von Compliance (inklusive Finanzkriminalität), Internes Kontrollsystem (IKS), Operations, Security, IT Risk Management und Risk Controlling zusammen. Dieses Gremium ist mit der Steuerung des operationellen Risikos (inklusive Verhaltensrisiken) betraut, um basierend auf dem Risikoprofil und der Geschäftsstrategie eine operationelle Risikostrategie abzuleiten und zu etablieren sowie auf dieser Basis Entscheidungen im Hinblick auf Maßnahmen, Kontrollen und Risikoakzeptanz zu treffen.

Das Contingency/Recovery Committee ist ein durch den Vorstand einzuberufendes Entscheidungsgremium. Die Zusammensetzung des Gremiums variiert gegebenenfalls abhängig von der Intensität bzw. dem Fokus (z. B. Kapital und/oder Liquidität) situationsspezifischer Anforderungen. Kernaufgabe des Komitees ist es, die finanzielle Stabilität im Sinn des BaSAG (österreichisches Banken-Sanierungs- und -Abwicklungsgesetz) bzw. der BRRD (Banking Recovery and Resolution Directive) im Fall einer kritischen Finanzsituation aufrechtzuerhalten bzw. wiederherzustellen. Aufgrund der COVID-19-Situation hat das Contingency Committee im zweiten Quartal des abgelaufenen Geschäftsjahrs regelmäßig getagt.

Qualitätssicherung und Revision

Qualitätssicherung in Bezug auf Risikomanagement bedeutet die Sicherstellung der Integrität, Zuverlässigkeit und Fehlerfreiheit von Prozessen, Modellen, Berechnungsvorgängen und Datenquellen. Dies soll die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben seitens des Konzerns und die Erfüllung höchster Qualitätsanforderungen in Bezug auf die Risikomanagement-Aktivitäten gewährleisten.

Die Koordination dieser Aspekte erfolgt durch den Bereich Group Compliance, der das interne Kontrollsystem laufend analysiert und – falls daraus Anpassungsbedarf resultiert – auch für die Überwachung der Umsetzung verantwortlich ist.

Zwei wichtige Funktionen in der unabhängigen Prüfung werden durch die Bereiche Audit und Compliance wahrgenommen. Der Einsatz einer unabhängigen internen Revision ist eine gesetzliche Vorgabe und zentraler Bestandteil des internen Kontrollsystems. Die Revision überprüft periodisch sämtliche Geschäftsprozesse und trägt damit wesentlich zu deren Absicherung und Verbesserung bei. Die dazu erstellten Berichte werden direkt an den Vorstand adressiert und regelmäßig in dessen Sitzungen behandelt.

Das Compliance Office verantwortet alle Themenstellungen rund um die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen in Ergänzung und als Bestandteil des internen Kontrollsystems. Damit wird die Einhaltung der bestehenden Regelungen in den täglichen Abläufen überwacht.

(50) Konzern-Risikosteuerung

Die Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung ist eines der wesentlichen Ziele des Unternehmens. Die erforderliche Kapitalausstattung wird dazu regelmäßig auf Basis des nach internen Modellen ermittelten Risikos beurteilt, wobei in der Wahl der verwendeten Modelle auf die im jährlich durchgeführten Risikoassessment beurteilte Wesentlichkeit der Risiken Rücksicht genommen wird. Dieses Konzept der Konzern-Risikosteuerung berücksichtigt die Kapitalerfordernisse sowohl aus regulatorischer Sicht (Normative Perspektive) als auch unter ökonomischen Gesichtspunkten (Ökonomische Perspektive). Es entspricht damit dem quantitativen Verfahren zur Beurteilung der Angemessenheit der internen Kapitalausstattung (ICAAP), wie gesetzlich gefordert und in der von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Richtlinie für den ICAAP beschrieben. Der gesamte ICAAP-Prozess des Konzerns wird jährlich im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Evaluierung der RBI Kreditinstitutsgruppe geprüft.

Das Risk Appetite Framework (RAF) limitiert das Gesamtrisiko des Konzerns im Einklang mit den strategischen Geschäftszielen und alloziert das errechnete Risikokapital auf die unterschiedlichen Risikoarten und Geschäftsbereiche. Das vorrangige Ziel des RAF ist, das Risiko insbesondere auch in adversen Szenarien und für große singuläre Risiken so zu begrenzen, dass die Erfüllung regulatorischer Mindestquoten gegeben ist. Das Risk Appetite Framework ist daher eng verbunden mit dem ICAAP und dem ILAAP (Internal Liquidity Adequacy Assessment Process) und setzt Konzentrationsrisikolimits für die im Risikoassessment als wesentlich eingestuften Risikoarten. Weiters besteht eine Verbindung zum Sanierungsplan, da die Grenzwerte für Risikokapazität und Risikotoleranz im RAF mit den jeweiligen Grenzwerten im Trigger Monitoring abgestimmt sind. Über den vom Vorstand beschlossenen Risikoappetit und die Risikostrategie des Konzerns und deren Umsetzung wird zudem regelmäßig im Risikoausschuss des Aufsichtsrats berichtet.

Ansatz Risiko Messmethode Konfidenzniveau
Ökonomische Perspektive
Ökonomisches Kapital Risiko, dass die unerwarteten
Verluste aus ökonomischer Sicht
das interne Kapital übersteigen
Der unerwartete Verlust für den Risikohorizont
von einem Jahr (Ökonomisches Kapital) darf
den aktuellen Wert des Kernkapitals nicht
überschreiten
99,90 Prozent
Normative Perspektive
Stress-Szenarien Risiko, eine nachhaltige
Kernkapitalquote über den
Konjunkturzyklus hinweg zu
unterschreiten
Kapital- und Ertragsprognose für die dreijährige
Planungsperiode bei Annahme eines
signifikanten makroökonomischen Abschwungs
rund 95 Prozent – basierend auf der
Managemententscheidung, potenziell
temporäre Risikoreduktionen oder
stabilisierende Eigenkapitalmaßnahmen
vorzunehmen

Ökonomische Perspektive – Ökonomischer Kapitalansatz

Darin werden Risiken durch das ökonomische Kapital gemessen, das eine vergleichbare Risikokennzahl für alle Risikoarten darstellt. Es wird als die Summe von unerwarteten Verlusten aus den Geschäften aller Konzerneinheiten in den unterschiedlichen Risikokategorien berechnet. Zusätzlich fließt ein allgemeiner Puffer für Risikoarten ein, die nicht explizit quantifiziert werden.

Der Konzern wendet zur Berechnung des ökonomischen Kapitals ein Konfidenzniveau von 99,90 Prozent an. Im Einklang mit der von der Europäischen Zentralbank herausgegebenen Richtlinie für den ICAAP wird seit Jahresende 2019 das Tier-2-Kapital nicht mehr für die Berechnung des internen Kapitals herangezogen.

Anteile der einzelnen Risikoarten am ökonomischen Kapital:

in € Tausend 2020 Anteil 2019 Anteil
Kreditrisiko Firmenkunden 1.806.641 29,5% 1.749.130 24,8%
Kreditrisiko Retail-Kunden 1.315.024 21,5% 1.750.650 24,8%
Beteiligungsrisiko 737.422 12,1% 726.957 10,3%
Marktrisiko 556.718 9,1% 633.221 9,0%
Operationelles Risiko 422.871 6,9% 454.151 6,4%
Kreditrisiko öffentlicher Sektor 276.036 4,5% 210.343 3,0%
Währungsrisiko der Kapitalposition 260.820 4,3% 229.412 3,2%
Risiko sonstige Sachanlagen 259.930 4,2% 252.058 3,6%
Kreditrisiko Kreditinstitute 168.757 2,8% 147.766 2,1%
CVA-Risiko 20.829 0,3% 17.810 0,3%
Liquiditätsrisiko 469 0,0% 72 0,0%
Makroökonomisches Risiko n/a n/a 556.989 7,9%
Risikopuffer 291.276 4,8% 336.428 4,8%
Gesamt 6.116.792 100,0% 7.064.987 100,0%

Regionale Allokation des ökonomischen Kapitals nach Sitz der Konzerneinheit:

in € Tausend 2020 Anteil 2019 Anteil
Österreich 2.452.493 40,1% 2.822.211 39,9%
Südosteuropa 1.356.916 22,2% 1.436.307 20,3%
Zentraleuropa 1.236.987 20,2% 1.317.898 18,7%
Osteuropa 1.070.396 17,5% 1.488.569 21,1%
Restliche Welt 0 0,0% 2 0,0%
Gesamt 6.116.792 100,0% 7.064.987 100,0%

Im Jahresverlauf verringerte sich das errechnete ökonomische Kapital des Konzerns auf € 6.116.792 Tausend. Ein wesentlicher Grund für die Veränderung im Jahresvergleich ist eine methodische Änderung – mit Jahresende 2020 wird das makroökonomische Risiko inklusive dem Ertragsrisiko (€ 1.014.667 Tausend) nunmehr direkt vom internen Kapital abgezogen. Der Rückgang im Kreditrisiko Retail-Kunden resultiert daraus, dass Rechtsrisiken im Zusammenhang mit Fremdwährungs-Hypothekarkrediten in Polen nicht mehr im Kreditrisiko dargestellt werden. In der Allokation des Risikokapitals per 31. Dezember 2020 wird wie im Vorjahr der größte Anteil von rund 40 Prozent des ökonomischen Kapitals durch Konzerneinheiten in Österreich beansprucht. Die Verschiebung des ökonomischen Kapitalanteils von Osteuropa nach Zentral- und Südosteuropa ist hauptsächlich wechselkursbedingt.

Das ökonomische Kapital dient als wichtiges Instrument der Konzern-Risikosteuerung. Limits für das ökonomische Kapital werden dazu im jährlichen Budgetierungsprozess auf die einzelnen Geschäftsbereiche aufgeteilt und für die operative Steuerung durch Volumen-, Sensitivitäts- oder Value-at-Risk-Limits ergänzt. Diese Planung im Konzern erfolgt jeweils für drei Jahre auf revolvierender Basis und bezieht sich sowohl auf die zukünftige Entwicklung des ökonomischen Kapitals als auch auf das zur Verfügung stehende interne Kapital. Das ökonomische Kapital wirkt sich somit wesentlich auf die Planung der zukünftigen Kreditvergabe und das Gesamtlimit für Marktrisiken aus.

Auch die risikoadjustierte Performance-Messung basiert auf diesem Risikomaß. Dabei wird der Ertrag einer Geschäftseinheit in Relation zu dem ökonomischen Kapital gesetzt, das dieser Einheit zuzurechnen ist (Verhältnis von risikoadjustiertem Ertrag zu risikoadjustiertem Kapital, RORAC). Dies ergibt eine vergleichbare Performance-Kennzahl für alle Geschäftseinheiten des Konzerns, die wiederum als Kennzahl in der Gesamtbanksteuerung, der diesbezüglichen zukünftigen Kapitalallokation und der Vergütung für Geschäftsleiter des Konzerns Berücksichtigung findet.

Normative Perspektive – Stress-Szenarien

Die Analyse der Stress-Szenarien in der normativen Perspektive des ICAAP soll sicherstellen, dass der Konzern am Ende der mehrjährigen Planungsperiode auch in einem sich unerwartet verschlechternden makroökonomischen Umfeld über ausreichend hohe Kapitalquoten verfügt. Die Analyse basiert hier auf einem mehrjährig angelegten makroökonomischen Stresstest, in dem hypothetische Marktentwicklungen bei einem signifikanten, aber realistischen wirtschaftlichen Abschwung simuliert werden. Als Risikoparameter kommen dabei unter anderem Zinskurven, Wechselkurse und Wertpapierkurse, aber auch Änderungen der Ausfallwahrscheinlichkeit bzw. Rating-Migrationen im Kreditportfolio zum Einsatz.

Das Hauptaugenmerk dieses integrierten Stresstests gilt den resultierenden Kapitalquoten am Ende der mehrjährigen Betrachtung. Diese sollen einen nachhaltigen Wert nicht unterschreiten und somit keine substanziellen Kapitalerhöhungen oder tiefergehenden Einschränkungen des Geschäftsvolumens notwendig machen. Die aktuell erforderliche Kapitalausstattung resultiert damit aus dem wirtschaftlichen Rückschlagpotenzial. In das unterstellte Abschwungszenario fließen dabei die Bildung von notwendigen Risikovorsorgen und potenzielle prozyklische Effekte (die zu einem Anstieg der regulatorischen Kapitalerfordernisse führen) ebenso ein wie Fremdwährungseffekte und sonstige Bewertungs- und Ertragskomponenten. Bereits bekannte regulatorische Änderungen werden für die Planungsperiode berücksichtigt.

Diese Perspektive ergänzt somit die sonst übliche Risikomessung auf Basis des Value-at-Risk-Konzepts (das im Wesentlichen auf historischen Daten beruht). Dadurch können auch außergewöhnliche und in der Vergangenheit nicht beobachtbare Marktsituationen abgedeckt und potenzielle Auswirkungen dieser Entwicklungen abgeschätzt werden. Der Stresstest ermöglicht auch die Analyse von Risikokonzentrationen (z. B. in Einzelpositionen, Wirtschaftszweigen oder Regionen) und erlaubt einen Einblick in die Profitabilität, Liquidität und Solvabilität unter außergewöhnlichen Umständen. Das Risikomanagement des Konzerns steuert darauf aufbauend aktiv die Portfoliodiversifikation, z. B. durch Obergrenzen für das Gesamtobligo in einzelnen Wirtschaftszweigen und Ländern oder durch eine laufende Anpassung der entsprechenden Kreditvergabestandards.

(51) Kreditrisiko

Das Kreditrisiko ist das größte Risiko im Geschäft des Konzerns. Das Kreditrisiko ist das Risiko, finanzielle Verluste zu erleiden, wenn ein Kunde oder eine Gegenpartei des Konzerns seine bzw. ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Konzern nicht erfüllt. Das Kreditrisiko entsteht hauptsächlich im Zusammenhang mit Forderungen an Banken, Forderungen an Kunden sowie Kreditzusagen und Finanzgarantien. Der Konzern ist auch anderen Kreditrisiken ausgesetzt, die sich aus Veranlagungen in Schuldtiteln und anderen Engagements im Zusammenhang mit Handelsaktivitäten, Derivaten, Vergleichsvereinbarungen und Reverse-Repo-Geschäften ergeben.

Kreditentscheidungsprozess

Im Non-Retail-Bereich durchläuft jeder Kredit vor Vergabe den Kreditentscheidungsprozess. Dieser Prozess betrifft – neben der Vergabe von Neukrediten – auch Krediterhöhungen, Prolongationen und Überziehungen sowie die Änderung risikorelevanter Sachverhalte, die der ursprünglichen Kreditentscheidung zugrunde lagen (z. B. wirtschaftliche Situation des Kreditnehmers, Verwendungszweck oder Sicherheiten). Er wird auch bei der Festlegung von kreditnehmerbezogenen Limits für Handels- und Emissionsgeschäfte sowie für sonstige mit Kreditrisiko behaftete Limits und Beteiligungen angewendet.

Kreditentscheidungen werden je nach Größe und Art des Kredits anhand einer hierarchischen Kompetenzordnung gefällt. Für individuelle Kreditentscheidungen und die turnusmäßige Beurteilung der Adressenausfallrisiken sind dabei immer die Zustimmung der Bereiche Markt und Marktfolge einzuholen. Für den Fall voneinander abweichender Beurteilungen einzelner Kompetenzträger wird via Eskalationsverfahren per Kompetenzordnung die nächsthöhere Kompetenzstufe aktiviert.

Der gesamte Kreditentscheidungsprozess wird auf Basis einheitlich definierter Prinzipien und Richtlinien durchgeführt. Die Geschäftsbeziehungen zu multinationalen Kunden, die gleichzeitig Transaktionen mit mehreren Einheiten des Konzerns abwickeln, werden z. B. durch das Global Account Management System unterstützt. Dies wird durch die konzernweit eindeutige Identifikation von Kunden im Non-Retail-Bereich ermöglicht.

Kreditentscheidungen im Retail-Bereich erfolgen angesichts der hohen Stückzahl und geringeren Forderungshöhe in einem höheren Ausmaß automatisiert. Kreditanträge werden dabei vielfach in zentralen Bearbeitungsstellen mittels Credit Scorecards beurteilt und freigegeben. Der Prozess wird durch entsprechende IT-Systeme unterstützt.

Kreditportfoliomanagement

Das Kreditportfolio des Konzerns wird unter anderem anhand der Portfoliostrategie, die wiederum auf der Geschäfts- sowie der Risikostrategie basiert, gesteuert. Anhand der gewählten Strategie wird die Kreditvergabe in unterschiedlichen Ländern, Wirtschaftszweigen oder Produkttypen begrenzt und somit die Konzentration unerwünschter Risiken vermieden. Darüber hinaus werden die langfristigen Entwicklungschancen in den einzelnen Märkten einer ständigen Analyse unterzogen. Dies ermöglicht es, schon frühzeitig strategische Weichenstellungen in Bezug auf das künftige Kreditengagement vorzunehmen.

Überleitung der Zahlen aus dem IFRS-Konzernabschluss zum Kreditobligo (nach CRR)

Die folgende Tabelle zeigt eine Überleitung von Bilanzposten zum Kreditobligo (Bank- und Handelsbuchbestände), das für die Portfoliosteuerung herangezogen wird. Dieses umfasst sowohl das bilanzielle als auch außerbilanzielle Kreditobligo vor Anwendung von Gewichtungsfaktoren und stellt somit den maximalen Forderungswert dar. Nicht enthalten sind Effekte der Kreditrisikominderung, wie z. B. persönliche und dingliche Sicherheiten, die in der Gesamtbeurteilung des Kreditrisikos ebenfalls berücksichtigt werden. Dieser Forderungsbegriff wird auch – sofern nicht explizit anders angegeben – in den nachfolgenden Tabellen des Risikoberichts verwendet. Die Ursachen für Unterschiede zwischen den Größen der internen Portfoliosteuerung und der externen Rechnungslegung liegen in abweichenden Konsolidierungskreisen (regulatorisch versus IFRS), unterschiedlichen Abgrenzungen des Kreditvolumens sowie der unterschiedlichen Darstellung des Kreditvolumens.

in € Tausend 2020 2019
Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen 27.986.172 19.761.386
Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 119.163.366 112.607.116
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 4.615.934 4.555.355
Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss 821.695 775.937
Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Proft/Loss 457.167 2.275.832
Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 4.172.879 4.182.372
Hedge Accounting 563.420 397.155
Laufende Steuerforderungen 86.951 61.272
Latente Steuerforderungen 120.751 143.764
Sonstige Aktiva 866.258 1.027.830
Erteilte Kreditzusagen 34.802.877 35.135.831
Erteilte Finanzgarantien 7.228.439 7.908.756
Sonstige erteilte Zusagen 3.655.626 3.297.568
Ausweisunterschiede - 1.814.548 - 3.046.324
Kreditobligo1 202.726.989 189.083.851

1 Bilanzposten enthalten nur Kreditrisikoanteile

Die detaillierte Analyse des Kreditportfolios erfolgt anhand der Unterteilung in Ratingstufen. Das Kundenrating erfolgt dabei für die unterschiedlichen Forderungsklassen getrennt. Für die Bonitätsbeurteilung werden dafür jeweils interne Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoring-Modelle) eingesetzt, die auch zentral validiert werden. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten für unterschiedliche Ratingstufen werden nach Geschäftssegmenten getrennt ermittelt. Ausfallwahrscheinlichkeiten der gleichen ordinalen Ratingeinstufung (z. B. gute Kreditwürdigkeit 4 für Firmenkunden und Kreditinstitute und gute Bonität A3 für den öffentlichen Sektor) sind daher zwischen den Segmenten nicht direkt vergleichbar.

Die Ratingmodelle in den Non-Retail-Segmenten Firmenkunden und Kreditinstitute sind konzernweit einheitlich und sehen 27 Bonitätsstufen vor. Die Ratingmodelle für den öffentlichen Sektor umfassen grundsätzlich zehn Bonitätsstufen, wobei österreichische Kunden mit 27 Bonitätsstufen die Ausnahme sind. Scorecards für Retail-Forderungsklassen werden länderspezifisch nach konzernweit einheitlichen Richtlinien erstellt. Sowohl für die Ratingerstellung als auch für die Validierung stehen entsprechende Instrumente (z. B. Unternehmensbewertung, Rating- und Ausfalldatenbank) zur Verfügung.

Kreditobligo nach Asset-Klassen (Ratingmodellen):

in € Tausend 2020 2019
Firmenkunden 81.650.480 81.951.994
Projektfinanzierungen 7.339.059 7.212.158
Retail-Kunden 41.659.478 42.184.670
Kreditinstitute 23.338.833 21.977.973
Öffentlicher Sektor 48.739.138 35.757.056
Gesamt 202.726.989 189.083.851

Die RBI hat im Rahmen der Retail-Kunden (Privatpersonen, Klein- und Mittelbetriebe) die entsprechenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben hinsichtlich der Moratorien umgesetzt. Die Verhaltenskomponente der Ratingsysteme wurde für die Dauer der Moratorien entsprechend angepasst, um ungerechtfertigte Auswirkungen aus den öffentlichen Moratorien zu begrenzen (z. B. wurden teilweise Verzugstagezähler oder Rückstände durch die Moratorien auf 0 gesetzt, wenn für die Dauer der Moratorien keine Zahlungen vorgesehen waren). Für Non-Retail-Kunden wurden stets, wenn es aus wirtschaftlicher und finanzieller Sicht notwendig war, Ratingherabstufungen durchgeführt. Zum Höhepunkt waren € 10.657.958 Tausend an Krediten einem Moratorium unterworfen. Während die Moratorien in einigen Märkten bereits ausliefen, gab es zum Bilanzstichtag noch ein Volumen von knapp € 2.866.436 Tausend, vorwiegend in Ungarn, wo sie bis Mitte 2021 verlängert wurden. Von den € 2.866.436 Tausend entfallen € 1.945.435 Tausend auf Nicht-Finanzunternehmen und € 884.692 Tausend auf Haushalte.

Kreditportfolio – Firmenkunden

Die internen Ratingverfahren für Firmenkunden berücksichtigen sowohl qualitative Faktoren als auch verschiedene Bilanz- und Gewinnkennzahlen, die unterschiedliche Aspekte der Kundenbonität für verschiedene Branchen und Länder abdecken. Zusätzlich enthält das Modell für kleine Firmenkunden auch eine Kontoverhaltenskomponente.

Die nachstehende Tabelle zeigt das Kreditobligo nach internem Rating für Firmenkunden (Großkunden, mittelgroße und kleine Firmenkunden). Zur besseren Lesbarkeit wurden die einzelnen Stufen der Ratingskala allerdings auf die zugrunde liegenden neun Hauptstufen zusammengefasst. Die Verschiebung der Rating-Klasse 2 (exzellente Kreditwürdigkeit) zur Rating-Klasse 3 und 4 (Sehr gute Kreditwürdigkeit, gute Kreditwürdigkeit) beim Kreditportfolio – Firmenkunden sind insbesondere auch auf das vorgenommene (regelmäßige) Update des Firmenkundenrating-Modells zurückzuführen. Daneben gab es, vor allem bedingt durch die COVID-19-Krise, auch weitere Downgrades von Firmenkunden, die auf einen allgemein schlechteren Wirtschaftsausblick zurückzuführen sind.

in € Tausend 2020 Anteil 2019 Anteil
1 Minimales Risiko 4.945.710 6,1% 5.785.489 7,1%
2 Exzellente Kreditwürdigkeit 7.036.636 8,6% 11.876.959 14,5%
3 Sehr gute Kreditwürdigkeit 16.791.905 20,6% 13.834.231 16,9%
4 Gute Kreditwürdigkeit 18.602.807 22,8% 13.036.930 15,9%
5 Intakte Kreditwürdigkeit 15.884.027 19,5% 16.409.891 20,0%
6 Akzeptable Kreditwürdigkeit 11.314.424 13,9% 14.510.666 17,7%
7 Knappe Kreditwürdigkeit 4.090.687 5,0% 3.853.267 4,7%
8 Schwache bzw. minderwertige Kreditwürdigkeit 1.166.961 1,4% 765.700 0,9%
9 Sehr schwache bzw. zweifelhafte Kreditwürdigkeit 239.786 0,3% 315.915 0,4%
10 Ausfall 1.382.574 1,7% 1.417.762 1,7%
NR Nicht geratet 194.961 0,2% 145.185 0,2%
Gesamt 81.650.480 100,0% 81.951.994 100,0%

Das Kreditobligo für Firmenkunden nahm im Vergleich zum Jahresende 2019 um € 301.514 Tausend auf € 81.650.480 Tausend ab. Das Kreditobligo mit guter Kreditwürdigkeit bis hin zu minimalem Risiko erhöhte sich um € 2.843.450 Tausend auf € 47.377.058 Tausend, was einem Anteil von 58,0 Prozent (2019: 54,4 Prozent) entspricht.

Rating-Klasse 1 verzeichnete einen Rückgang um € 839.779 Tausend auf € 4.945.710 Tausend, welcher im Wesentlichen auf Kreditfinanzierungen in Großbritannien und Ratingverschlechterungen von Firmenkunden in Österreich, Dänemark, der Slowakei und den Niederlanden zu Rating-Klasse 2 zurückzuführen war. Kompensiert wurde der Rückgang durch einen Anstieg von Swap-Geschäften in Großbritannien. Der Rückgang in Rating-Klasse 2 um € 4.840.323 Tausend auf € 7.036.636 Tausend resultierte im Wesentlichen aus Ratingverschlechterungen österreichischer, deutscher, französischer und russischer Kunden zu Rating-Klasse 3, wobei es auch zur Reduktion von Kredit- und Rahmenfinanzierungen kam. Zudem wirkte sich die Abwertung des russischen Rubels negativ aus. Ebenfalls kam es zu einem Rückgang der Dokumentenakkreditive in der Schweiz und der gegebenen Garantien in

Österreich, Russland und Großbritannien. Rating-Klasse 3 verzeichnete einen Anstieg um € 2.957.674 Tausend auf € 16.791.905 Tausend, welcher im Kreditgeschäft auf die Ratingverschlechterung von Kunden in Österreich, Deutschland, Frankreich und Russland von Rating-Klasse 2 zurückzuführen war. Kompensiert wurde diese Entwicklung durch geringere Beträge bei den Kreditfinanzierungen in Österreich und Luxemburg. Zudem gab es eine Reduktion bei den Repo-Geschäften, die aus der Ratingverschlechterung von Kunden in Großbritannien zu Rating-Klasse 4 resultierte. Der Anstieg in Rating-Klasse 4 um € 5.565.877 Tausend auf € 18.602.807 Tausend war auf Kreditfinanzierungen in Österreich und Deutschland zurückzuführen. Teilweise kompensiert wurde dieser Anstieg durch die Abwertung des russischen Rubels. Ebenso erhöhten sich die Rahmenfinanzierungen in Österreich, Russland und Deutschland, teilweise bedingt durch Ratingverschiebungen von den Rating-Klassen 2 und 3. Zudem waren eine Erhöhung des Anleihenbestands in Russland sowie Ratingverbesserungen russischer, deutscher und österreichischer Firmenkunden von Rating-Klasse 5 für den Anstieg in Rating-Klasse 4 verantwortlich. Rating-Klasse 5 verzeichnete einen Rückgang um € 525.864 Tausend auf € 15.884.027 Tausend, welcher auf Repo-Geschäfte in den USA, auf Rahmenfinanzierungen sowie gegebene Garantien in Russland und der Slowakei zurückzuführen war. Zudem kam es zu Ratingverbesserungen einzelner russischer Kunden zu Rating-Klasse 4. Ebenso wirkte sich die Abwertung des russischen Rubels und der ukrainischen Hryvna negativ aus. Der Rückgang in Rating-Klasse 5 wurde neben Ratingverbesserungen aus Rating-Klasse 6 durch Kreditfinanzierungen in Deutschland und Tschechien sowie durch Dokumentenakkreditive in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Deutschland kompensiert. Neben der erwähnten Ratingverschiebungen waren Kreditfinanzierungen in Russland, der Ukraine und in Tschechien für den Rückgang in Rating-Klasse 6 um € 3.196.242 Tausend auf € 11.314.424 Tausend verantwortlich. Ebenso wirkten sich die Währungsabwertungen des russischen Rubels, der ukrainischen Hryvna und der tschechischen Krone in Rating-Klasse 6 aus.

Für Projektfinanzierungen besteht ein fünfstufiges Rating-Modell, das sowohl die individuelle Ausfallwahrscheinlichkeit als auch die zur Verfügung stehenden Sicherheiten berücksichtigt. Die Zusammensetzung des Projektfinanzierungsvolumens stellt sich demnach wie folgt dar:

in € Tausend 2020 Anteil 2019 Anteil
6,1 Ausgezeichnete Projektbonität – sehr geringes Risiko 4.536.285 61,8% 5.366.921 74,4%
6,2 Gute Projektbonität – geringes Risiko 2.294.223 31,3% 1.309.563 18,2%
6,3 Ausreichende Projektbonität – mittleres Risiko 177.913 2,4% 91.268 1,3%
6,4 Schwache Projektbonität – hohes Risiko 10.820 0,1% 82.351 1,1%
6,5 Ausfall 313.705 4,3% 351.130 4,9%
NR Nicht geratet 6.113 0,1% 10.924 0,2%
Gesamt 7.339.059 100,0% 7.212.158 100,0%

Das Kreditobligo der unter Projektfinanzierung ausgewiesenen Forderungen verzeichnete zum 31. Dezember 2020 einen Anstieg um € 126.901 Tausend auf € 7.339.059 Tausend. Hauptverantwortlich für den Rückgang in Rating-Klasse 6,1 um € 830.636 Tausend auf € 4.536.285 Tausend war die Ratingverschiebung von Rating-Klasse 6,1 zu 6,2, die durch die Einführung eines neuen Ratingmodells entstand, welches sich vor allem auf tschechische, ungarische, polnische und serbische Kunden auswirkte. Die Verschiebung war nicht durch eine Ratingverschlechterung begründet. Der Anstieg in Rating-Klasse 6,2 um € 984.661 Tausend auf € 2.294.223 Tausend resultierte zum Großteil aus den erwähnten Ratingverschiebungen von Rating-Klasse 6,1, zusätzlich führten neue Projektfinanzierungen in Rumänien zu einem Anstieg. Die Ratingzuweisung eines bulgarischen Kunden zu Rating-Klasse 6,1 führte zur Reduktion der nicht gerateten um € 4.811 Tausend auf € 6.113 Tausend.

Den Hauptteil machten die Bonitätsstufen ausgezeichnete Projektbonität – sehr geringes Risiko und gute Projektbonität – geringes Risiko mit 93,1 Prozent (2019: 92,6 Prozent) aus. Dies war im Wesentlichen auf die hohe Gesamtbesicherung derartiger Spezialfinanzierungen zurückzuführen.

Kreditobligo für Firmenkunden und Projektfinanzierungen nach dem Risikoland unter Berücksichtigung des Garantiegebers nach Regionen:

in € Tausend 2020 Anteil 2019 Anteil
Westeuropa 22.294.091 25,1% 21.641.577 24,3%
Zentraleuropa 19.764.417 22,2% 19.361.427 21,7%
Österreich 17.873.085 20,1% 16.710.793 18,7%
Osteuropa 13.160.438 14,8% 15.626.365 17,5%
Südosteuropa 12.978.379 14,6% 12.819.231 14,4%
Asien 1.359.825 1,5% 1.121.573 1,3%
Sonstige 1.559.304 1,8% 1.883.186 2,1%
Gesamt 88.989.539 100,0% 89.164.152 100,0%

Das Kreditobligo wies im Vergleich zum Jahresende 2019 mit € 88.989.539 Tausend einen Rückgang um € 174.614 Tausend auf. Der Anstieg in Österreich um € 1.162.293 Tausend auf € 17.873.085 Tausend resultierte im Wesentlichen aus Kredit- und Rahmenfinanzierungen. Westeuropa verzeichnete einen Zuwachs um € 652.514 Tausend auf € 22.294.091 Tausend, der auf Rahmen- und Kreditfinanzierungen in Großbritannien, Luxemburg, Belgien und der Schweiz sowie Swap-Geschäfte in Großbritannien zurückzuführen war. Diese Entwicklung wurde durch rückläufige Repo-Geschäfte in Großbritannien und Dokumentenakkreditive in der Schweiz teilweise kompensiert. Sinkende Kreditfinanzierungen sowie die Abwertung des russischen und des Belarus Rubels sowie der ukrainischen Hryvna waren für den Rückgang in Osteuropa um € 2.465.927 Tausend auf € 13.160.438 Tausend verantwortlich. In Zentraleuropa resultierte der Anstieg um € 402.990 Tausend auf € 19.764.417 Tausend aus Rahmenfinanzierungen in Tschechien und der Slowakei. Ebenso stiegen die Kreditfinanzierungen in Ungarn und der Slowakei. Diese Entwicklung wurde durch einen Rückgang bei den Kreditfinanzierungen in Tschechien und in der Slowakei teilweise kompensiert.

Kreditobligo für Firmenkunden und Projektfinanzierungen nach Branchenzugehörigkeit der Erstkunden:

in € Tausend 2020 Anteil 2019 Anteil
Fertigung/Produktion 22.038.529 24,8% 22.502.489 25,2%
Groß- und Einzelhandel 19.878.900 22,3% 20.083.356 22,5%
Immobilien 10.891.100 12,2% 9.857.898 11,1%
Finanzintermediation 9.534.489 10,7% 9.774.624 11,0%
Bauwesen 5.549.254 6,2% 5.767.093 6,5%
Transport, Lagerung und Verkehr 3.709.725 4,2% 3.602.275 4,0%
Energieversorgung 3.634.944 4,1% 3.440.651 3,9%
Freie Berufe/technische Dienstleistungen 2.022.971 2,3% 2.046.594 2,3%
Sonstige Branchen 11.729.627 13,2% 12.089.171 13,6%
Gesamt 88.989.539 100,0% 89.164.152 100,0%

Kreditportfolio – Retail-Kunden

Die Asset-Klasse Retail-Kunden unterteilt sich in Privatpersonen sowie Klein- und Mittelbetriebe (KMU). Für Retail-Kunden wird ein duales Scoring-System eingesetzt, das eine Erst- und Ad-hoc-Analyse anhand der Kundendaten und eine Verhaltensanalyse anhand der Kontendaten umfasst. Die folgende Tabelle zeigt die Retail-Forderungen des Konzerns.

in € Tausend 2020 Anteil 20191 Anteil
Retail-Kunden – Privatpersonen 38.582.599 92,6% 39.395.740 93,4%
Retail-Kunden – Klein- und Mittelbetriebe 3.076.879 7,4% 2.788.931 6,6%
Gesamt 41.659.478 100,0% 42.184.670 100,0%

1 Adaptierung der Vorjahreszahlen

Kreditobligo für Retail-Kunden nach internem Rating:

in € Tausend 2020 Anteil 2019 Anteil
0,5 Minimales Risiko 12.369.209 29,7% 12.314.383 29,2%
1,0 Exzellente Kreditwürdigkeit 6.854.596 16,5% 7.065.681 16,7%
1,5 Sehr gute Kreditwürdigkeit 5.898.412 14,2% 6.158.781 14,6%
2,0 Gute Kreditwürdigkeit 4.817.493 11,6% 4.891.248 11,6%
2,5 Intakte Kreditwürdigkeit 3.571.210 8,6% 3.286.980 7,8%
3,0 Akzeptable Kreditwürdigkeit 1.840.431 4,4% 1.789.454 4,2%
3,5 Knappe Kreditwürdigkeit 892.645 2,1% 927.196 2,2%
4,0 Schwache bzw. minderwertige Kreditwürdigkeit 436.455 1,0% 428.331 1,0%
4,5 Sehr schwache bzw. zweifelhafte Kreditwürdigkeit 470.188 1,1% 381.744 0,9%
5,0 Ausfall 1.351.492 3,2% 1.353.133 3,2%
NR Nicht geratet 3.157.347 7,6% 3.587.739 8,5%
Gesamt 41.659.478 100,0% 42.184.670 100,0%

Da die Kundenratings, die sich im Moratorium befinden, eingefroren wurden, kam es im vierten Quartal zu geringfügigen Ratingverschiebungen. Zum 31. Dezember 2020 waren rund € 884.692 Tausend (Summe noch aktiver Moratorien) des Retail-Portfolios (Haushalte und Klein- und Mittelbetriebe) in einem Zahlungsmoratorium, das die EBA-Vorgaben erfüllt. Das entspricht rund 3 Prozent des gesamten Retail-Portfolios.

Das Kreditobligo für Retail-Kunden nahm im Vergleich zum Jahresende 2019 um € 525.192 Tausend auf € 41.659.478 Tausend ab. Hauptverantwortlich für den Rückgang war die Abwertung des russischen Rubels und der tschechischen Krone.

Retail-Forderungen nach Segmenten:

2020
in € Tausend Zentraleuropa Südosteuropa Osteuropa Group Corporates & Markets
Retail-Kunden – Privatpersonen 18.209.192 10.027.284 4.594.595 5.751.528
Retail-Kunden – Klein- und Mittelbetriebe 1.705.573 939.211 430.355 1.740
Gesamt 19.914.765 10.966.494 5.024.951 5.753.268
davon notleidendes Obligo 567.200 471.838 204.522 39.765
2019
in € Tausend
Zentraleuropa Südosteuropa Osteuropa Group Corporates & Markets1
Retail-Kunden – Privatpersonen 18.294.621 9.747.784 5.987.257 5.366.078
Retail-Kunden – Klein- und Mittelbetriebe 1.498.808 798.598 490.513 1.011
Gesamt 19.793.429 10.546.382 6.477.770 5.367.089
davon notleidendes Obligo 655.261 455.371 182.647 35.643

1 Adaptierung der Vorjahreszahlen aufgrund geänderter Zuordnung

Der Anstieg in Südosteuropa um € 420.112 Tausend auf € 10.966.494 Tausend resultierte im Wesentlichen aus Hypothekarkrediten sowie SME- und Kreditkartenfinanzierungen in Bulgarien und Rumänien. Volumenbedingte Anstiege von Verbraucherkrediten in Osteuropa wurden durch Währungsabwertungen, vor allem des russischen Rubels, kompensiert und reduzierten das Kreditobligo um € 1.452.819 Tausend auf € 5.024.951 Tausend. Steigende Hypothekarkredite waren hauptverantwortlich für den Anstieg in Group Corporates & Markets um € 386.179 Tausend auf € 5.753.268 Tausend.

Kreditobligo gegenüber Retail-Kunden nach Produkten:

in € Tausend 2020 Anteil 2019 Anteil
Hypothekarkredite 25.164.326 60,4% 24.501.823 58,1%
Verbraucherkredite 8.703.783 20,9% 9.626.944 22,8%
Kreditkarten 3.260.824 7,8% 3.565.691 8,5%
SME-Finanzierung 2.518.418 6,0% 2.290.387 5,4%
Überziehungen 1.525.517 3,7% 1.675.615 4,0%
Autokredite 486.609 1,2% 524.210 1,2%
Gesamt 41.659.478 100,0% 42.184.670 100,0%

Der Anstieg der Hypothekarkredite um € 662.503 Tausend auf € 25.164.326 Tausend war im Wesentlichen auf Österreich und die Slowakei zurückzuführen. Kompensiert wurde der Anstieg durch die Abwertung des russischen Rubels und der tschechischen Krone. Die Währungsabwertungen, vor allem des russischen Rubels, des Belarus Rubels und der tschechischen Krone führten zu einem Rückgang der Verbraucherkredite und der Kreditkartenfinanzierungen.

2020
in € Tausend
Zentraleuropa Südosteuropa Osteuropa Group Corporates & Markets
Hypothekarkredite 14.751.943 3.085.432 1.780.056 5.546.896
Verbraucherkredite 2.220.233 4.630.018 1.717.366 136.165
Kreditkarten 834.226 1.359.839 1.063.050 3.710
SME-Finanzierung 891.445 1.238.850 321.829 66.293
Überziehungen 960.521 445.612 119.384 0
Autokredite 256.397 206.743 23.265 204
Gesamt 19.914.765 10.966.494 5.024.951 5.753.268
2019
in € Tausend Zentraleuropa Südosteuropa Osteuropa Group Corporates & Markets
Hypothekarkredite 14.391.974 2.778.887 2.177.038 5.153.925
Verbraucherkredite 2.430.042 4.610.076 2.434.699 152.127
Kreditkarten 875.496 1.322.961 1.363.187 4.047
SME-Finanzierung 785.165 1.146.072 302.527 56.622
Überziehungen 1.019.199 476.000 180.416 0
Autokredite 291.552 212.387 19.903 368
Gesamt 19.793.429 10.546.382 6.477.770 5.367.089

Kreditportfolio – Kreditinstitute

Die nachfolgende Tabelle stellt das Kreditobligo an Kreditinstitute (ohne Zentralbanken) nach dem internen Rating dar. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten in dieser Asset-Klasse werden aufgrund der geringen Anzahl an Kunden (bzw. an beobachtbaren Ausfällen) in den einzelnen Rating-Stufen durch eine Kombination interner und externer Daten ermittelt.

in € Tausend 2020 Anteil 2019 Anteil
1 Minimales Risiko 3.438.801 14,7% 3.483.673 15,9%
2 Exzellente Kreditwürdigkeit 3.076.300 13,2% 7.722.741 35,1%
3 Sehr gute Kreditwürdigkeit 7.692.356 33,0% 7.741.973 35,2%
4 Gute Kreditwürdigkeit 6.140.458 26,3% 1.912.565 8,7%
5 Intakte Kreditwürdigkeit 2.541.460 10,9% 657.730 3,0%
6 Akzeptable Kreditwürdigkeit 292.323 1,3% 266.910 1,2%
7 Knappe Kreditwürdigkeit 139.103 0,6% 165.286 0,8%
8 Schwache bzw. minderwertige Kreditwürdigkeit 12.009 0,1% 9.019 0,0%
9 Sehr schwache bzw. zweifelhafte Kreditwürdigkeit 1.239 0,0% 1.673 0,0%
10 Ausfall 3.790 0,0% 4.294 0,0%
NR Nicht geratet 993 0,0% 12.109 0,1%
Gesamt 23.338.833 100,0% 21.977.973 100,0%

Das Kreditobligo betrug € 23.338.833 Tausend und wies damit gegenüber dem Jahresultimo 2019 einen Anstieg um € 1.360.861 Tausend auf.

Der Rückgang in Rating-Klasse 2 um € 4.646.441 Tausend auf € 3.076.300 Tausend resultierte aus der Ratingverschlechterung österreichischer und tschechischer Kreditinstitute zu Rating-Klasse 3 sowie auf einen Exposure-Rückgang in Tschechien, der durch die Abwertung der tschechischen Krone verstärkt wurde. Kompensiert wurde der Anstieg in Rating-Klasse 3 durch einen Rückgang der Repo-Geschäfte in Spanien und Italien sowie durch Ratingverschlechterungen kanadischer, deutscher, französischer, russischer und spanischer Kreditinstitute zu Rating-Klasse 4. Steigende Repo-Geschäfte in Frankreich und Italien waren hauptverantwortlich für den Anstieg in Rating-Klasse 5 um € 1.883.730 Tausend auf € 2.541.460 Tausend.

Kreditobligo nach dem Letztrisiko gruppiert nach Regionen:

in € Tausend 2020 Anteil 2019 Anteil
Westeuropa 12.871.056 55,1% 11.046.661 50,3%
Österreich 4.478.575 19,2% 4.360.135 19,8%
Osteuropa 1.271.829 5,4% 2.011.739 9,2%
Zentraleuropa 1.168.284 5,0% 1.423.333 6,5%
Asien 954.527 4,1% 1.067.185 4,9%
Südosteuropa 233.793 1,0% 197.551 0,9%
Sonstige 2.360.769 10,1% 1.871.369 8,5%
Gesamt 23.338.833 100,0% 21.977.973 100,0%

In Westeuropa lösten Repo-Geschäfte in Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien den Anstieg um € 1.824.395 Tausend auf € 12.871.056 Tausend aus. Die Abwertung des russischen Rubels war für den Rückgang um € 739.910 Tausend auf

€ 1.271.829 Tausend in Osteuropa verantwortlich.

Kreditobligo an Kreditinstitute (ohne Zentralbanken) nach Produkten:

in € Tausend 2020 Anteil 2019 Anteil
Repo 8.625.475 37,0% 7.353.045 33,5%
Kredite und Forderungen 4.941.811 21,2% 5.104.112 23,2%
Anleihen 3.914.153 16,8% 3.496.816 15,9%
Geldmarkt 1.865.441 8,0% 2.149.468 9,8%
Derivate 2.631.161 11,3% 2.465.890 11,2%
Sonstige 1.360.793 5,8% 1.408.643 6,4%
Gesamt 23.338.833 100,0% 21.977.973 100,0%

Der Anstieg der Repo-Geschäfte um € 1.272.430 Tausend auf € 8.625.475 Tausend war auf Frankreich, Deutschland, Spanien und Italien zurückzuführen und wurde teilweise durch den Rückgang in Großbritannien und Russland kompensiert. Die Erhöhung der Anleihen um € 417.337 Tausend auf € 3.914.153 Tausend resultierte im Wesentlichen aus Anleihen internationaler Organisationen sowie österreichischen Anleihen, was durch einen Rückgang der Anleihen in Luxemburg teilweise kompensiert wurde.

Kreditportfolio – Öffentlicher Sektor

Eine weitere Kundengruppe stellen souveräne Staaten, Zentralbanken sowie regionale Gebietskörperschaften und andere staatenähnliche Organisationen dar. Das Kreditobligo gegenüber dem öffentlichen Sektor inkludiert lokale und regionale Regierungen (LRG). Die Zuordnung von LRG-bezogenen Kunden zur jeweiligen internen Ratingkategorie basiert auf dem internen Ratingmodell der RBI für LRG.

Kreditobligo gegenüber dem öffentlichen Sektor (inklusive Zentralbanken) nach dem internen Rating:

in € Tausend 2020 Anteil 2019 Anteil
A1 Ausgezeichnete Bonität 1.146.065 2,4% 898.251 2,5%
A2 Sehr gute Bonität 20.404.550 41,9% 13.395.868 37,5%
A3 Gute Bonität 10.527.934 21,6% 8.302.314 23,2%
B1 Solide Bonität 756.684 1,6% 532.386 1,5%
B2 Zufriedenstellende Bonität 10.344.098 21,2% 7.826.343 21,9%
B3 Adäquate Bonität 3.087.780 6,3% 2.733.288 7,6%
B4 Fragliche Bonität 662.062 1,4% 664.699 1,9%
B5 Höchst fragliche Bonität 1.806.111 3,7% 1.391.615 3,9%
C Ausfallgefährdet 717 0,0% 2.816 0,0%
D Ausfall 1.585 0,0% 1.922 0,0%
NR Nicht geratet 1.553 0,0% 7.554 0,0%
Gesamt 48.739.138 100,0% 35.757.056 100,0%

Im Vergleich zum Jahresende 2019 stieg das Kreditobligo gegenüber dem öffentlichen Sektor um € 12.982.083 Tausend auf € 48.739.138 Tausend.

Rating-Klasse A1 verzeichnete einen Anstieg um € 247.813 Tausend auf € 1.146.065 Tausend, welcher auf die Zunahme deutscher Staatsanleihen zurückzuführen war. Der Anstieg in Rating-Klasse A2 um € 7.008.682 Tausend auf € 20.404.550 Tausend resultierte aus Einlagen bei der Oesterreichischen Nationalbank sowie Kreditfinanzierungen mit dem öffentlichen Sektor in Österreich. Ebenso stiegen Geldmarkt-Geschäfte in Österreich sowie der Anleihenbestand in Deutschland und Frankreich. In Rating-Klasse A3 kam es ebenfalls zu einem Anstieg um € 2.225.621 Tausend auf € 10.527.934 Tausend. Dieser ergab sich aus dem Anleihenbestand von Tschechien, der Slowakei und deutschen Bundesländern. Zudem stieg die Mindestreserve in der Slowakei und die Repo-Geschäfte in Tschechien. Ebenso kam es zu Ratingverbesserungen von B1 auf A3 von deutschen und irischen Anleihen. Kompensiert wurde der Anstieg durch einen Rückgang der Geldmarkt-Geschäfte mit der tschechischen Nationalbank. Der Anstieg in Rating-Klasse B2 um € 2.517.755 Tausend auf € 10.344.098 Tausend resultierte aus der Zunahme der Geldmarkt-Geschäfte mit der ungarischen Zentralbank sowie Überziehungsrahmen bei der rumänischen Nationalbank. Zudem verzeichneten Kroatien und Italien Ratingverschlechterungen von B2 zu B3, während sich das Rating von Ungarn von B3 zu B2 verbesserte. Rating-Klasse B5 verzeichnete einen Anstieg um € 414.496 Tausend auf € 1.806.111 Tausend, der sich aus Erhöhungen der Geldmarkt-Geschäfte und Anleihen mit der Ukraine ergab.

Kreditobligo gegenüber dem öffentlichen Sektor (inklusive Zentralbanken) nach Produkten:

in € Tausend 2020 Anteil 2019 Anteil
Kredite und Forderungen 24.186.753 49,6% 16.088.779 45,0%
Anleihen 16.808.787 34,5% 14.349.614 40,1%
Repo 4.206.737 8,6% 3.627.600 10,1%
Geldmarkt 3.423.416 7,0% 1.513.257 4,2%
Derivate 42.400 0,1% 57.176 0,2%
Sonstige 71.045 0,1% 120.631 0,3%
Gesamt 48.739.138 100,0% 35.757.056 100,0%

Der Anstieg der Produktgruppe Kredite und Forderungen um € 8.097.975 Tausend auf € 24.186.753 Tausend war im Wesentlichen auf Österreich, Kroatien, Russland, die Slowakei, Deutschland und Ungarn zurückzuführen. Der Anstieg wurde durch einen Rückgang in Spanien und Russland (großteils bedingt durch die Abwertung des russischen Rubels) kompensiert. Die Produktgruppe Anleihen stieg um € 2.549.174 Tausend auf € 16.808.787 Tausend, resultierend aus Deutschland, der Slowakei, der Ukraine und Tschechien, und wurde zum Teil durch einen Rückgang in Ungarn, Albanien und Russland kompensiert, welcher partiell durch die Abwertung des russischen Rubels bedingt war. Der Anstieg der Produktgruppe Repo um € 579.137 Tausend auf € 4.206.737 Tausend stammte aus Tschechien. Zusätzlich war die Zunahme der Geldmarkt-Geschäfte in Ungarn, Österreich, Russland und der Ukraine für den Anstieg des Kreditobligos gegenüber dem öffentlichen Sektor verantwortlich.

Rating-Klasse B4 und darunter wurde aufgrund einer Aktualisierung der Zuordnung zwischen internen und externen Ratings als Non Investment Grade definiert. Das Kreditobligo gegenüber dem öffentlichen Sektor im Bereich Non Investment Grade (Rating B4 und darunter) stellt sich wie folgt dar:

in € Tausend 2020 Anteil 2019 Anteil
Ukraine 1.072.508 43,4% 696.196 33,7%
Albanien 634.944 25,7% 637.592 30,8%
Bosnien und Herzegowina 459.795 18,6% 396.045 19,1%
Belarus 207.074 8,4% 244.553 11,8%
Sonstige 97.707 4,0% 94.219 4,6%
Gesamt 2.472.028 100,0% 2.068.606 100,0%

Das Kreditobligo gegenüber dem öffentlichen Sektor im Bereich Non Investment Grade beruhte vor allem auf Einlagen der Konzerneinheiten bei lokalen Zentralbanken in Zentral-, Ost- und Südosteuropa, die der Erfüllung der jeweiligen Mindestreservevorschriften und der kurzfristigen Veranlagung von überschüssiger Liquidität dienen und daher untrennbar mit der Geschäftstätigkeit in diesen Ländern verbunden sind. Die Erhöhung des Kreditobligos um € 376.312 Tausend auf € 1.072.508 Tausend in der Ukraine ist auf Geldmarkt-Geschäfte (teilweise kompensiert durch die Abwertung der ukrainischen Hryvna) zurückzuführen.

Notleidendes Exposure (NPE)

Seit November 2019 wendet die RBI vollständig die neue Ausfalldefinition der CRR sowie die dazugehörigen Anforderungen der EBA (EBA/GL/2016/07) an. Die neue Ausfalldefinition führt zu Änderungen im IRB-Ansatz, welche Banken dazu zwingt, ihre Modelle anzupassen. Diese Anpassungen sind vor Implementierung von den zuständigen Aufsichtsbehörden zu genehmigen (delegierte Verordnung EU 529/2014). Die RBI arbeitet derzeit an diesen Modellanpassungen. Aufgrund des COVID-19-Ausbruchs setzt die RBI auch die neueste EBA-Richtlinie (EBA/GL/2020/02) zu gesetzlichen und nichtlegislativen Moratorien im Zusammenhang mit COVID-19 für Kreditrückführungen um. Diese soll die Gruppeneinheiten bei der Bereitstellung der erforderlichen Entlastungsmaßnahmen für Kreditnehmer, bei der Minderung der potenziellen Auswirkungen auf das Volumen des notleidenden Obligos mit Restrukturierungsmaßnahmen, der ausgefallenen und notleidenden Kredite, sowie auf deren Auswirkungen auf die Erfolgsrechnung unterstützen.

Notleidendes Obligo nach der gültigen Definition des EBA-Dokuments Implementing Technical Standard (ITS) on Supervisory Reporting (Forbearance and Non-performing exposures):

NPE NPE Ratio NPE Coverage Ratio
in € Tausend 2020 2019 2020 2019 2020 2019
Regierungen 2.053 2.246 0,1% 0,2% 91,6% 98,8%
Kreditinstitute 3.782 4.285 0,0% 0,0% 76,7% 100,0%
Sonstige Finanzunternehmen 95.050 55.844 0,8% 0,5% 38,1% 58,7%
Nicht-Finanzunternehmen 1.627.397 1.734.409 3,7% 3,9% 58,1% 57,4%
Haushalte 1.111.762 1.141.255 3,1% 3,2% 69,0% 66,8%
Kredite und Forderungen 2.840.043 2.938.040 2,1% 2,4% 61,7% 61,2%
Anleihen 10.587 11.344 0,1% 0,1%
Gesamt 2.850.630 2.949.384 1,9% 2,1% 61,5% 61,0%

Entwicklung des notleidenden Obligos nach Asset-Klassen (ohne außerbilanzielle Geschäfte):

in € Tausend Stand 1.1.2020 Änderung
Konsolidierungskreis
Währung Zugänge Abgänge Stand
31.12.2020
Regierungen 2.246 0 0 1.729 - 1.922 2.053
Kreditinstitute 4.285 0 - 262 1 - 242 3.782
Sonstige
Finanzunternehmen
55.844 0 - 1.789 46.215 - 5.221 95.050
Nicht-Finanzunternehmen 1.734.409 - 3.330 - 63.827 638.529 - 678.385 1.627.397
Haushalte 1.141.255 0 - 67.010 466.961 - 429.444 1.111.762
Kredite und
Forderungen (NPL)
2.938.040 - 3.330 - 132.888 1.153.435 - 1.115.214 2.840.043
Anleihen 11.344 0 0 261 -1.018 10.587
Gesamt (NPE) 2.949.384 -3.330 -132.888 1.153.696 -1.116.232 2.850.630
Änderung Stand
in € Tausend Stand 1.1.2019 Konsolidierungskreis Währung Zugänge Abgänge 31.12.2019
Regierungen 2.291 0 2 0 - 47 2.246
Kreditinstitute 8.445 0 75 268 - 4.503 4.285
Sonstige
Finanzunternehmen 80.846 0 - 768 33.281 - 57.515 55.844
Nicht-Finanzunternehmen 2.079.678 0 30.003 588.227 - 963.498 1.734.409
Haushalte 1.228.301 0 32.806 558.883 - 678.736 1.141.255
Kredite und
Forderungen (NPL) 3.399.562 0 62.118 1.180.660 - 1.704.300 2.938.040
Anleihen 9.004 0 0 11.334 -8.994 11.344
Gesamt (NPE) 3.408.566 0 62.118 1.191.993 -1.713.294 2.949.384

Das Volumen des notleidenden Obligos reduzierte sich um € 98.754 Tausend. Organisch ergab sich ein Anstieg um € 37.464 Tausend. Die allgemeine Währungsentwicklung führte hingegen zu einer Reduktion um € 136.218 Tausend, insbesondere bedingt durch die Abwertungen des russischen Rubels und der ukrainischen Hryvna. Ebenfalls kam es zu Verkäufen von notleidenden Krediten (€ 202.243 Tausend) und der Ausbuchung von wirtschaftlich nicht mehr einbringlichen Kreditforderungen (€ 276.252 Tausend). Diese verteilten sich hauptsächlich auf Zentraleuropa mit € 155.194 Tausend, Südosteuropa mit € 104.152 Tausend, Osteuropa mit € 98.722 Tausend und die RBI AG mit € 101.808 Tausend. Die NPE Ratio bezogen auf das Gesamtobligo verringerte sich um 0,2 Prozentpunkte auf 1,9 Prozent, die Deckungsquote erhöhte sich um 0,5 Prozentpunkte auf 61,5 Prozent.

Der Bereich Nicht-Finanzunternehmen wies seit Jahresbeginn einen Rückgang des notleidenden Obligos um € 107.012 Tausend auf € 1.627.397 Tausend auf, hauptsächlich bedingt durch Verkäufe und Ausbuchungen im Segment Group Corporates & Markets von insgesamt € 120.426 Tausend, in Zentraleuropa von € 58.867 Tausend, Osteuropa von € 46.911 Tausend und Südosteuropa von insgesamt € 37.182 Tausend, dem entgegen wirkten Anstiege von notleidenden Obligos in allen Segmenten. Der Anteil des notleidenden Obligos verringerte sich um 0,2 Prozentpunkte auf 3,7 Prozent, die Deckungsquote erhöhte sich leicht um 0,6 Prozentpunkte auf 58,1 Prozent.

Im Haushalte-Bereich reduzierte sich das notleidende Obligo um € 29.493 Tausend auf € 1.111.762 Tausend, hauptsächlich durch Ausbuchungen und Verkäufe in Zentraleuropa insgesamt in Höhe von € 96.327 Tausend, in Südosteuropa um € 66.970 Tausend und Osteuropa um € 51.811 Tausend, dem entgegen wirkten Anstiege von notleidenden Obligos in allen Segmenten. Der Anteil des notleidenden Obligos am Kreditobligo verringerte sich um 0,1 Prozentpunkte auf 3,1 Prozent, die Deckungsquote erhöhte sich um 2,1 Prozentpunkte auf 69,0 Prozent.

Im Bereich sonstige Finanzunternehmen stieg das notleidende Obligo um € 39.205 Tausend auf € 95.050 Tausend, bedingt durch einen Anstieg des notleidenden Obligos in der RBI AG. Die NPE Ratio erhöhte sich daher um 0,4 Prozentpunkte auf 0,8 Prozent, die Deckungsquote verringerte sich um 20,6 Prozentpunkte auf 38,1 Prozent.

NPE NPE Ratio NPE Coverage Ratio
in € Tausend 2020 2019 2020 2019 2020 2019
Zentraleuropa 858.210 988.929 1,9% 2,4% 63,1% 58,6%
Südosteuropa 768.821 746.819 2,8% 3,0% 70,8% 69,9%
Osteuropa 399.431 438.179 2,1% 2,0% 57,0% 60,0%
Group Corporates & Markets 821.398 770.935 1,7% 1,7% 53,4% 55,9%
Corporate Center 2.771 4.521 0,0% 0,0% 21,4% 47,0%
Gesamt 2.850.630 2.949.384 1,9% 2,1% 61,5% 61,0%

Anteil des notleidenden Obligos (NPE) nach Segmenten (ohne außerbilanzielle Geschäfte):

In Zentraleuropa verringerte sich das notleidende Obligo um € 130.719 Tausend auf € 858.210 Tausend, vor allem aufgrund von Rückgängen in Polen im Bereich Nicht-Finanzunternehmen um € 90.409 Tausend und Haushalte um € 56.388 Tausend, Verkäufe und Ausbuchungen trugen dazu in Höhe von € 64.690 Tausend bei. Die NPE Ratio verringerte sich um 0,4 Prozentpunkte auf 1,9 Prozent, die Deckungsquote stieg um 4,5 Prozentpunkte auf 63,1 Prozent.

In Südosteuropa kam es zu einem Anstieg des notleidenden Obligos um € 22.002 Tausend auf € 768.821 Tausend, im Wesentlichen durch Anstiege im Bereich Haushalte in Höhe von € 14.256 Tausend und Nicht-Finanzunternehmen in Höhe von € 7.941 Tausend. Die NPE Ratio sank um 0,2 Prozentpunkte auf 2,8 Prozent, die Deckungsquote erhöhte sich seit Jahresbeginn um 0,8 Prozentpunkte auf 70,8 Prozent.

Das Segment Osteuropa verzeichnete einen Rückgang des notleidenden Obligos um € 38.749 Tausend auf € 399.431 Tausend, hervorgerufen durch die Ukraine mit einem Rückgang um insgesamt € 96.444 Tausend, hauptsächlich aufgrund von Verkäufen und Ausbuchungen in Höhe von insgesamt € 58.064 Tausend und der starken Währungsabwertung der ukrainischen Hryvna. In Russland kam es hingegen zu einem Anstieg um insgesamt € 59.772 Tausend, im Bereich Nicht-Finanzunternehmen um € 33.739 Tausend und im Bereich Haushalte um € 26.153 Tausend, verringert durch die Währungsabwertung des russischen Rubels und Verkäufe in Höhe von € 35.325 Tausend. Der Anteil des notleidenden Obligos am Kreditobligo in Osteuropa erhöhte sich um 0,1 Prozentpunkte auf 2,1 Prozent, die Deckungsquote verringerte sich um 3,0 Prozentpunkte auf 57,0 Prozent.

Das notleidende Obligo im Segment Group Corporates & Markets erhöhte sich seit Jahresbeginn um € 50.463 Tausend auf € 821.398 Tausend. In der Berichtsperiode stieg das notleidende Obligo in der RBI AG um € 74.422 Tausend, in der Raiffeisen Leasing-Gruppe verringerte es sich hingegen um € 6.960 Tausend auf € 87.848 Tausend. Die NPE Ratio blieb seit Jahresbeginn konstant bei 1,7 Prozent, die Deckungsquote lag bei 53,4 Prozent, um 2,5 Prozentpunkte unter dem Wert zu Jahresbeginn.

Notleidendes Obligo mit Restrukturierungsmaßnahmen:

Instrumente mit geänderter Laufzeit
Refinanzierung und geänderten Konditionen Gesamt
in € Tausend 2020 2019 2020 2019 2020 2019
Regierungen 0 0 1.585 0 1.585 0
Kreditinstitute 0 0 0 0 0 0
Sonstige Finanzunternehmen 0 7.040 39.784 28.184 39.784 35.224
Nicht-Finanzunternehmen 55.359 34.602 782.253 864.369 837.612 898.971
Haushalte1 8.465 16.488 275.836 254.314 284.300 270.802
Gesamt 63.824 58.130 1.099.457 1.146.867 1.163.281 1.204.997

1 Adaptierung der Vorjahreszahlen aufgrund einer fehlerhaften Allokation bei Haushalten im Vorjahr (€ 251.325 Tausend)

Das von Restrukturierungsmaßnahmen begleitete notleidende Portfolio hat sich im Jahr 2020 weiter reduziert.

Notleidendes Obligo mit Restrukturierungsmaßnahmen nach Segmenten:

in € Tausend 2020 Anteil 20191 Anteil
Zentraleuropa 228.867 19,7% 274.709 22,8%
Südosteuropa 266.076 22,9% 271.177 22,5%
Osteuropa 155.954 13,4% 212.914 17,7%
Group Corporates & Markets 512.384 44,0% 446.198 37,0%
Gesamt 1.163.281 100,0% 1.204.997 100,0%

1 Adaptierung der Vorjahreszahlen aufgrund einer fehlerhaften Allokation bei Haushalten im Vorjahr (€ 251.325 Tausend)

Länderrisiko

Das Länderrisiko umfasst das Transfer- und das Konvertibilitätsrisiko sowie das politische Risiko. Es resultiert aus grenzüberschreitenden Transaktionen oder aus Direktinvestitionen in Drittstaaten. Der Konzern ist diesem Risiko durch seine Geschäftstätigkeit in den Märkten Zentralund Osteuropas ausgesetzt, in denen die politischen und wirtschaftlichen Risiken weiterhin zum Teil als vergleichsweise signifikant anzusehen sind.

Die aktive Länderrisikosteuerung des Konzerns erfolgt auf Basis der vom Vorstand festgelegten Country Risk Policy, die als Teil des Kreditportfolio-Limitsystems eine streng definierte Obergrenze für grenzüberschreitende Transaktionen gegenüber einzelnen Ländern festlegt, um Risikokonzentrationen vorzubeugen. Im täglichen Ablauf müssen die Geschäftseinheiten bei grenzüberschreitenden Transaktionen zusätzlich zur Einhaltung kundenspezifischer Limits daher auch Limitanträge für die betroffenen Länder stellen. Die ab-

solute Höhe der Limits für die unterschiedlichen Länder wird dabei modellgestützt ermittelt, wobei sowohl das interne Länderrating und die Größe des Landes als auch die Eigenkapitalausstattung des Konzerns Berücksichtigung finden.

Das Länderrisiko fließt weiters über das interne Transferpreissystem in die Produktkalkulation und in die risikoadjustierte Performance-Messung ein. Der Konzern bietet den einzelnen Geschäftseinheiten dadurch einen Anreiz, Länderrisiken durch Versicherungen (z. B. Exportkreditversicherungen) oder Bürgschaften aus Drittstaaten abzusichern. Die aus der Länderrisikoanalyse gewonnenen Einschätzungen werden aber nicht nur zur Begrenzung des Gesamtvolumens an grenzüberschreitenden Transaktionen eingesetzt, sondern sie kommen auch bei der Limitierung des Gesamtobligos (also auch des durch lokale Einlagen refinanzierten Obligos) in den einzelnen Ländern zur Anwendung. Damit richtet der Konzern seine Geschäftsaktivitäten an der erwarteten wirtschaftlichen Entwicklung in unterschiedlichen Märkten aus und forciert die breite Diversifikation seines Kreditportfolios.

Konzentrationsrisiko

Das Kreditportfolio des Konzerns ist sowohl nach Regionen als auch nach Branchen gut diversifiziert. Auch Einzelkreditkonzentrationen werden auf Basis von Gruppen verbundener Kunden aktiv über die Limitvergabe und regelmäßiges Reporting gesteuert, sodass die Granularität des Portfolios entsprechend gut ist.

Die geografische Aufgliederung der Forderungen spiegelt die breite Diversifikation des Kreditgeschäfts in den europäischen Märkten des Konzerns wider.

in € Tausend 2020 Anteil 2019 Anteil
Zentraleuropa 54.121.744 26,7% 50.670.481 26,8%
Tschechien 22.381.991 11,0% 21.539.253 11,4%
Slowakei 18.068.930 8,9% 16.672.111 8,8%
Ungarn 8.824.851 4,4% 7.337.718 3,9%
Polen 4.434.576 2,2% 4.728.409 2,5%
Sonstige 411.397 0,2% 392.990 0,2%
Österreich 46.695.642 23,0% 38.380.850 20,3%
Übrige Europäische Union 36.190.992 17,9% 32.836.745 17,4%
Deutschland 10.968.341 5,4% 10.453.915 5,5%
Großbritannien 8.063.262 4,0% 8.191.834 4,3%
Frankreich 5.902.316 2,9% 4.191.227 2,2%
Spanien 2.491.119 1,2% 1.989.651 1,1%
Luxemburg 1.791.109 0,9% 2.338.718 1,2%
Niederlande 1.554.150 0,8% 1.308.485 0,7%
Italien 1.309.721 0,6% 1.304.720 0,7%
Sonstige 4.110.974 2,0% 3.058.196 1,6%
Südosteuropa 32.971.816 16,3% 30.496.962 16,1%
Rumänien 12.872.517 6,3% 11.580.775 6,1%
Kroatien 5.749.147 2,8% 5.416.544 2,9%
Bulgarien 5.552.214 2,7% 5.246.703 2,8%
Serbien 3.876.237 1,9% 3.503.442 1,9%
Bosnien und Herzegowina 2.311.807 1,1% 2.262.489 1,2%
Albanien 1.606.914 0,8% 1.599.514 0,8%
Sonstige 1.002.980 0,5% 887.494 0,5%
Osteuropa 23.294.494 11,5% 27.455.469 14,5%
Russland 18.092.289 8,9% 21.424.904 11,3%
Ukraine 3.164.569 1,6% 3.611.935 1,9%
Belarus 1.780.839 0,9% 2.183.849 1,2%
Sonstige 256.797 0,1% 234.780 0,1%
Schweiz 2.611.344 1,3% 2.690.997 1,4%
Asien 2.326.783 1,1% 2.268.831 1,2%
Nordamerika 2.277.768 1,1% 2.740.116 1,4%
Restliche Welt 2.236.406 1,1% 1.543.399 0,8%
Gesamt 202.726.989 100,0% 189.083.851 100,0%

Kreditobligo aller Forderungsklassen gegliedert nach dem Risikoland und gruppiert nach Regionen:

Das Kreditobligo aller Forderungsklassen wies im Vergleich zum Jahresende 2019 einen Anstieg um € 13.643.138 Tausend auf € 202.726.989 Tausend auf.

Die Entwicklung in Zentraleuropa verzeichnete einen Anstieg um € 3.451.263 Tausend auf € 54.121.744 Tausend und resultierte im Wesentlichen aus Kreditfinanzierungen und Geldmarkt-Geschäften in Ungarn sowie aus dem Anleihenbestand und Kreditfinanzierungen in der Slowakei. Ebenso stiegen Anleihen, Rahmenfinanzierungen und Repo-Geschäfte in Tschechien sowie die Mindestreserve der slowakischen Nationalbank. Kompensiert wurde der Anstieg durch die Abwertung der tschechischen Krone, des ungarischen Forints und des polnischen Zlotys. In Österreich wurde ein Anstieg um € 8.314.791 Tausend auf € 46.695.641 Tausend verbucht, welcher auf Einlagen bei der Oesterreichischen Nationalbank und auf Kreditfinanzierungen zurückzuführen war. Die Zunahme in der übrigen Europäischen Union um € 3.354.181 Tausend auf € 36.190.926 Tausend war im Wesentlichen auf Anleihen und Repo-Geschäfte in Frankreich, Deutschland und Spanien zurückzuführen. Darüber hinaus kam es zu einem Anstieg der Anleihen internationaler Organisationen, der Repo-Geschäfte in Belgien sowie der Rahmenfinanzierungen in Irland. Ebenso stiegen die Kreditfinanzierungen in Deutschland. Der Rückgang in Russland war hauptverantwortlich für die Abnahme in Osteuropa um € 4.160.975 Tausend auf € 23.294.494 Tausend. Neben der Abwertung des russischen Rubels kam es zu einem Rückgang der Repo-Geschäfte und Kreditfinanzierungen. Zudem wurde der Rückgang in Osteuropa durch die Abwertung der ukrainischen Hryvna sowie des Belarus Rubels verstärkt. In Südosteuropa wurde der Anstieg um € 2.474.854 Tausend auf € 32.971.816 Tausend durch Anleihen und Überziehungsrahmen in Rumänien verursacht.

in € Tausend 2020 Anteil 2019 Anteil
Euro (EUR) 114.799.115 56,6% 100.663.196 53,2%
Tschechische Krone (CZK) 20.190.209 10,0% 19.376.440 10,2%
US-Dollar (USD) 17.445.647 8,6% 18.007.980 9,5%
Russischer Rubel (RUB) 13.781.293 6,8% 17.260.651 9,1%
Rumänischer Leu (RON) 8.564.113 4,2% 7.509.135 4,0%
Ungarischer Forint (HUF) 7.139.481 3,5% 5.804.898 3,1%
Bulgarische Lewa (BGN) 3.504.641 1,7% 3.255.723 1,7%
Kroatische Kuna (HRK) 3.406.094 1,7% 3.086.246 1,6%
Schweizer Franken (CHF) 2.686.952 1,3% 2.916.710 1,5%
Ukrainische Hryvna (UAH) 2.550.622 1,3% 2.805.649 1,5%
Bosnische Marka (BAM) 2.285.780 1,1% 2.250.781 1,2%
Serbischer Dinar (RSD) 1.834.066 0,9% 1.549.441 0,8%
Albanischer Lek (ALL) 1.209.838 0,6% 1.120.510 0,6%
Belarus Rubel (BYN) 864.880 0,4% 1.178.594 0,6%
Andere Fremdwährungen 2.464.259 1,2% 2.297.897 1,2%
Gesamt 202.726.989 100,0% 189.083.851 100,0%

Kreditobligo aller Forderungsklassen nach Währungen:

Der Obligoanstieg in Euro um € 14.135.920 Tausend auf € 114.799.115 Tausend war auf Einlagen bei der Oesterreichischen Nationalbank, den Anleihenbestand der Republik Österreich sowie auf Kredit- und Rahmenfinanzierungen zurückzuführen. Der Rückgang des russischen Rubels wurde durch die Währungsabwertung verursacht. Beim Kreditobligo in tschechischen Kronen wurde trotz der Währungsabwertung ein Anstieg verzeichnet, der durch eine Erhöhung des Anleihenbestands, der Rahmenfinanzierungen und der Repo-Geschäfte verursacht wurde. Die Währungsabwertung des ungarischen Forints wurde durch den Anstieg der Geldmarkt-Geschäfte mehr als kompensiert. Das Kreditobligo in rumänischen Leu stieg aufgrund von Anleihen und der Mindestreserve.

Kreditobligo des Konzerns nach Branchenzugehörigkeit der Erstkunden:

in € Tausend 2020 Anteil 2019 Anteil
Kredit- und Versicherungsgewerbe 60.676.129 29,9% 50.884.049 26,9%
Private Haushalte 38.702.379 19,1% 39.134.241 20,7%
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherungen 17.561.019 8,7% 13.770.783 7,3%
Sonstiges verarbeitendes Gewerbe 17.017.232 8,4% 16.565.229 8,8%
Handelsvermittlung und Großhandel (ohne Handel mit
Kraftfahrzeugen)
14.254.703 7,0% 14.805.845 7,8%
Grundstücks- und Wohnungswesen 11.065.272 5,5% 10.183.209 5,4%
Baugewerbe 5.979.819 2,9% 6.169.058 3,3%
Einzelhandel und Reparatur von Gebrauchsgütern 5.559.626 2,7% 5.099.390 2,7%
Energieversorgung 3.736.383 1,8% 3.684.371 1,9%
Metallerzeugung und -bearbeitung 2.434.573 1,2% 2.787.686 1,5%
Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen 2.333.903 1,2% 2.312.703 1,2%
Ernährungsgewerbe 2.260.609 1,1% 2.450.904 1,3%
Landverkehr, Transport in Rohrfernleitungen 2.254.077 1,1% 2.233.266 1,2%
Sonstiges Transportgewerbe 1.913.921 0,9% 1.763.726 0,9%
Maschinenbau 1.735.036 0,9% 1.864.231 1,0%
Kraftfahrzeughandel, Tankstellen 1.210.068 0,6% 1.300.809 0,7%
Gewinnung von Erdöl und Erdgas 1.057.244 0,5% 1.103.217 0,6%
Sonstige Branchen 12.974.996 6,4% 12.971.134 6,9%
Gesamt 202.726.989 100,0% 189.083.851 100%

Strukturiertes Kreditportfolio

Der Konzern ist als Investor in strukturierten Produkten tätig. Das Gesamtexposure an strukturierten Produkten verfügt über ein Nominale in Höhe von € 514.826 Tausend (2019: € 621.423 Tausend) und einen Buchwert in Höhe von € 167.983 Tausend (2019: € 348.946 Tausend). Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Investments in Asset-Backed Securities (ABS), Asset-Based Financing (ABF) und zum Teil auch Collateralized Debt Obligations (CDO). 11,90 Prozent (2019: 42,12 Prozent) des

Portfolios enthalten Forderungen gegenüber europäischen Kunden. Die Reduktion zum Vorjahr ist auf Verkäufe und Zwischentilgungen basierend auf dem Tilgungsplan zurückzuführen.

Kontrahentenausfallrisiko

Ein Kontrahentenausfall bei Derivat-, Pensions- und Wertpapierleihgeschäften kann Verluste durch die Kosten der Wiederbeschaffung eines äquivalenten Kontrakts verursachen. Dieses Risiko wird vom Konzern durch die Marktbewertungsmethode gemessen, die den gegenwärtigen Marktwert und einen vordefinierten Puffer für etwaige Veränderungen des Forderungswerts in der Zukunft berücksichtigt. Für die interne Steuerung werden die möglichen Preisänderungen, die den fairen Wert dieser Instrumente beeinflussen, je nach Instrumentenkategorie aufgrund der historischen Marktwertbewegungen ermittelt.

Voraussetzung für den Abschluss von derivativen Kontrakten ist die Einhaltung des Kreditgenehmigungsprozesses, für den dieselben Risikoklassifizierungs-, -limitierungs- und -überwachungsverfahren gelten wie für das klassische Kreditgeschäft. Derivative Positionen werden dabei in der Einrichtung und Überwachung von Kreditlimits sowie in der Bemessung und Allokation des internen Kapitals gemeinsam mit den sonstigen Forderungen eines Kunden als gewichtete Anrechnungsbeträge berücksichtigt.

Eine wesentliche Strategie zur Reduktion dieses Risikos stellen Kreditrisikominderungsinstrumente, z. B. Netting und die Unterlegung mit Sicherheiten, dar. Grundsätzlich strebt der Konzern für alle wesentlichen Derivatgeschäfte den Abschluss eines standardisierten ISDA-Rahmenvertrags für das bilaterale Netting und eines entsprechenden Credit Support Annex (CSA) zur Absicherung der jeweils aktuellen Marktwerte auf täglicher Basis an.

(52) Marktrisiko

Der Konzern definiert Marktrisiko als die potenziell mögliche negative Veränderung der Marktpreise von Handels- und Investmentpositionen. Es wird durch Schwankungen der Wechselkurse, Zinssätze, Credit Spreads, Aktienpreise und Warenpreise sowie anderer relevanter Marktparameter, wie z. B. impliziter Volatilitäten, bestimmt.

Das Marktrisiko der Kundenbereiche wird mittels Transferpreismethode in das Treasury transferiert. Der Bereich Treasury ist für das Management dieser strukturellen Risiken sowie für die Einhaltung der Gesamtkonzernlimits verantwortlich. Der Bereich Capital Markets ist für den Eigenhandel, das Market Making und das Kundengeschäft mit Geld- und Kapitalmarktprodukten zuständig.

Folgende Maßnahmen werden von Marktrisikomanagement ergriffen, um der COVID-19-Krise entgegenzusteuern. Die Überwachung und Analyse von Marktbewegungen und Positionsänderungen der einzelnen Portfolien für die RBI AG und die Konzerneinheiten wurde intensiviert und die Ergebnisse wurden über die regulären Komitees hinaus an das Contingency Committee berichtet. Zudem wird die Entwicklung auf den lokalen Märkten täglich aktualisiert und das Risikomanagement aktiv gesteuert, um schnell auf Veränderungen reagieren zu können. Ziel ist es, Limits an den Risikoappetit anzupassen, Positionen, wenn nötig zu schließen, bei günstigeren Marktbedingungen Liquiditätspuffer aufzubauen und Modelle bei Bedarf an lokale sowie globale Maßnahmen (Moratorien) anzupassen.

Organisation des Marktrisikomanagements

Alle Marktrisiken werden auf Konzernebene gemessen, überwacht und gesteuert. Die Aufgabe des strategischen Marktrisikomanagements wird durch das Market Risk Committee wahrgenommen, welches für das Management und die Steuerung aller Marktrisiken im Konzern verantwortlich ist. Das Konzerngesamtlimit wird unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit und des Ertragsbudgets vom Gesamtvorstand festgelegt. Die Aufteilung dieses Limits auf Sublimits erfolgt abgestimmt mit den jeweiligen Unternehmensbereichen je nach Strategie, Geschäftsmodell und Risikoappetit.

Die Abteilung Market Risk Management stellt sicher, dass der Geschäfts- und der Produktumfang im Rahmen der definierten und beschlossenen Strategie des Konzerns liegen. Sie ist verantwortlich für die Entwicklung und Weiterentwicklung der Risikomanagement-Prozesse, -Infrastruktur und -Systeme sowie der Regelwerke und der Messmethoden für alle Marktrisikokategorien und für marktrisikoinduzierte Kreditrisiken des Derivatgeschäfts. Weiters führt diese Abteilung die tägliche unabhängige Messung und das Reporting aller Marktrisiken durch.

Alle Produkte, in denen offene Positionen gehalten werden, sind im Produktkatalog festgelegt. Neue Produkte werden in diese Liste erst dann aufgenommen, wenn sie den Produkteinführungsprozess erfolgreich durchlaufen haben. Produktanträge werden einer gesamthaften Risikoanalyse unterworfen und nur genehmigt, wenn die Abbildbarkeit in den Front- und Back-Office- bzw. Risikomanagement-Systemen der Bank gewährleistet ist.

Limitsystem

Der Konzern verfolgt einen umfassenden Risikomanagement-Ansatz für Handels- und Bankbücher (Total-Return-Ansatz). Die Steuerung der Marktrisiken wird deshalb konsistent auf alle Handels- und Bankbücher angewendet. Die folgenden Größen werden im Marktrisikomanagement-System auf täglicher Basis gemessen und limitiert:

Value-at-Risk (VaR) – Konfidenzintervall 99 Prozent, Horizont 1 Tag

Der VaR ist das Hauptsteuerungsinstrument für Marktrisiken in liquiden Märkten und normalen Marktsituationen. Die Messung des VaR basiert auf einem hybriden Simulationsansatz, in dem 5.000 Szenarien für das regulatorische Handelsbuch bzw. 4.000 Szenarien für das Bankbuch generiert werden und der die Vorteile einer historischen Simulation mit denen einer Monte-Carlo-Simulation verbindet. Basis für die verwendeten Marktparameter sind historische Zeitreihen mit einer Dauer von 500 Tagen. In den Verteilungsannahmen sind moderne Eigenschaften wie Volatility Declustering und Random Time Change implementiert, um endlastige und asymmetrische Verteilungen gut abbilden zu können. Das Modell ist von der österreichischen Finanzmarktaufsicht als internes Modell für die Messung des Eigenmittelerfordernisses zugelassen. Die Value-at-Risk-Resultate finden nicht nur in der Risikobegrenzung, sondern auch in der Allokation des ökonomischen Kapitals Einsatz, wofür beim Zinsrisiko längere Zeitreihen von sieben Jahren benutzt werden.

  • Sensitivitäten (gegenüber Änderungen in Währungskursen und Zinssätzen, Gamma, Vega, Aktien- und Warenpreisen) Sensitivitätslimits sollen Konzentrationen in normalen Marktsituationen vermeiden und sind das Hauptsteuerungsinstrument in Stresssituationen und in illiquiden oder strukturell schwer zu messenden Märkten.
  • Stop Loss

Dieses Limit unterstützt die Disziplin der Händler im Management von Eigenpositionen, mögliche Verluste nicht zu akkumulieren, sondern eng zu begrenzen.

Dieses mehrstufige Limitsystem wird durch ein umfangreiches Stresstesting-Konzept ergänzt, in dem die potenziellen Wertveränderungen des Gesamtportfolios bei Anwendung verschiedener Szenarien ermittelt werden. Risikokonzentrationen, die durch diese Stresstests offenbar werden, werden im Marktrisikokomitee berichtet und in der Limitvergabe berücksichtigt. Stresstest-Berichte je Portfolio sind Teil des täglichen Marktrisiko-Reportings. Im Geschäftsjahr wurde die VaR-Messung für den Total-Return-Ansatz mittels einer historischen Simulation angepasst. In diesem Zusammenhang wurde auch die Berechnung des ökonomischen Kapitals, basierend auf einer siebenjährigen gewichteten Zeitreihe, umgestellt.

Value-at-Risk (VaR)

Nachstehende Tabellen stellen die Risikokennzahlen (VaR 99 Prozent, 1 Tag) für das Marktrisiko der Handels- und der Bankbücher je Risikoart dar. Die strukturellen Kapitalpositionen, die strukturellen Zinsrisiken sowie Spread-Risiken aus Anleihebüchern, die als Liquiditätspuffer gehalten werden, dominieren den VaR des Konzerns.

Handelsbuch VaR 99% 1d
in € Tausend
VaR per
31.12.2020
Durchschnitts-VaR Minimum VaR Maximum VaR VaR per
31.12.2019
Währungsrisiko 4.822 3.443 330 12.098 2.363
Zinsrisiko 1.823 2.639 1.022 5.930 1.746
Credit-Spread-Risiko 1.975 1.883 668 4.472 693
Aktienpreisrisiko 617 532 352 1.186 418
Vega Risiko1 148 356 125 1.764 222
Basis Risiko 389 708 295 2.123 553
Gesamt 5.378 5.734 2.023 12.339 3.616

1 Adaptierung der Vorjahreszahlen aufgrund einer Änderung der Vega-Simulation im Geschäftsjahr

Bankbuch VaR 99% 1d
in € Tausend
VaR per
31.12.2020
Durchschnitts-VaR Minimum VaR Maximum VaR VaR per
31.12.2019
Währungsrisiko 11.056 14.949 8.503 37.343 10.426
Zinsrisiko 13.508 23.389 6.852 70.678 18.639
Credit-Spread-Risiko 83.041 44.834 20.016 113.840 21.496
Vega Risiko1 2.765 4.403 2.413 12.582 3.153
Basis Risiko 2.277 3.872 1.288 14.253 3.140
Gesamt 74.202 56.768 29.116 142.791 30.849

1 Adaptierung der Vorjahreszahlen aufgrund einer Änderung der Vega-Simulation im Geschäftsjahr

Gesamt VaR 99% 1d
in € Tausend
VaR per
31.12.2020
Durchschnitts-VaR Minimum VaR Maximum VaR VaR per
31.12.2019
Währungsrisiko 6.906 13.431 5.617 38.366 8.868
Zinsrisiko 14.912 26.016 8.289 77.496 19.716
Credit-Spread-Risiko 83.876 46.103 20.514 116.306 22.099
Aktienpreisrisiko 617 532 352 1.186 418
Vega Risiko1 2.902 4.663 2.481 13.223 3.369
Basis Risiko 2.451 4.062 1.474 14.675 3.264
Gesamt 72.891 58.353 29.628 147.703 31.447

1 Adaptierung der Vorjahreszahlen aufgrund einer Änderung der Vega-Simulation im Geschäftsjahr

Die verwendeten Risikomessmethoden werden – neben qualitativen Analysen der Profitabilität – laufend durch Backtesting und statistische Validierungsverfahren überwacht und, falls Modellierungsschwächen festgestellt werden, adaptiert.

Im Berichtsjahr 2020 gab es zwei hypothetische Backtesting-Überschreitungen. Die folgende Grafik stellt den VaR den hypothetischen Gewinnen und Verlusten auf täglicher Basis gegenüber. Der VaR stellt den maximalen Verlust dar, der mit einem Konfidenzintervall von 99 Prozent binnen eines Tages nicht überschritten wird. Er wird dem jeweiligen hypothetischen Gewinn oder Verlust gegenübergestellt, der am darauffolgenden Tag aufgrund der dann tatsächlich eingetretenen Marktbewegungen eintreten würde.

Der Anstieg des VaR ist vor allem auf die deutliche Erhöhung des Credit-Spread-Risikos aufgrund von COVID-19 auf den Euro-Finanzsektor und auf die Spreads der slowakischen und tschechischen Staatsanleihen zurückzuführen. Durch die Einführung neuer Rubel-Hedges konnten die negativen Kursentwicklungen von anderen Währungen wie zum Beispiel der tschechischen Krone ausgeglichen werden. Die Abnahme des Zinsrisikos war vor allem auf die Euro-Zinskurve zurückzuführen.

Im März 2020 waren starke tägliche Veränderungen der hypothetischen Gewinne und Verluste gegenüber einem stark steigenden VaR zu beobachten, im Anschluss an dem Ausbruch der COVID-19-Krise, die zu einer Backtesting-Verletzung führten. Dies war auf Tagesmarktschwankungen der langfristigen Euro-Zinsen von bis zu 17 Basispunkten zurückzuführen. Ein Portfolio von Eigenkapitalinstrumenten, gemessen im internen Modell als Perpetuals mit Laufzeit 2099, war der Haupttreiber.

Um das russische Kapital gegen Schwankungen im russischen Rubel abzusichern, wurde im dritten Quartal 2020 eine Short-Position aufgebaut, die ein wesentlicher Treiber des regulatorischen Handelsbuchs war. Die tägliche Aufwertung im russischen Rubel lag Anfang November 2020 über dem 99-Prozent-Quantil, was zu einer hypothetischen Backtesting-Verletzung führte.

Währungsrisiken und Kapital(quoten)-Hedge

Das Marktrisiko des Konzerns wird vorrangig vom Währungsrisiko, das aus dem in Fremdwährung gehaltenen Eigenkapital der ausländischen Konzerneinheiten resultiert, und den diesbezüglich vom Group Asset/Liability Committee gesteuerten Absicherungsgeschäften geprägt. Das Währungsrisiko im engeren Sinn ist als die Gefahr von Verlusten aufgrund offener Devisenpositionen definiert. Währungsschwankungen wirken sich dabei aber sowohl auf die laufend erzielten Erträge als auch auf die anfallenden Kosten aus. Sie beeinflussen weiters das Eigenmittelerfordernis von Aktivpositionen in Fremdwährungen, selbst wenn diese in derselben Währung refinanziert wurden und somit keine offene Devisenposition besteht.

Der Konzern hält materielle Beteiligungen an Gesellschaften außerhalb des Euroraums, die ihr Eigenkapital in der jeweiligen Lokalwährung halten. Ebenso ist ein wesentlicher Teil der Risikoaktiva des Konzerns nicht in Euro denominiert. Wechselkursveränderungen führen daher sowohl zu Schwankungen des Eigenkapitals des Konzerns als auch zu Veränderungen des Eigenmittelerfordernisses für das Kreditrisiko.

Um das Währungsrisiko abzusichern, können zwei unterschiedliche Ansätze verfolgt werden:

  • Absoluter Kapitalerhalt: Diese Hedging-Strategie zielt auf eine Immunisierung des in Lokalwährung gehaltenen Kapitals durch eine entsprechende Gegenposition auf konsolidierter Basis ab. Es bestehen jedoch nicht für alle Währungen Absicherungsmöglichkeiten im erforderlichen Ausmaß, zudem sind derartige Absicherungen aufgrund hoher Zinsdifferenzen wirtschaftlich für manche Währungen nicht sinnvoll.
  • Konstante Kapitalquote: Ziel dieser Hedging-Strategie ist es, Kernkapital und risikogewichtete Aktiva für jede Währung mit der gewünschten Kernkapitalquote in Einklang zu bringen (d. h. Kapitalüber- oder -unterdeckungen in jeder Währung im Verhältnis zu den risikogewichteten Aktiva zu schließen), sodass die Kernkapitalquote bei Währungsschwankungen konstant bleibt.

Der Konzern arbeitet im Währungsrisikomanagement mit dem Ansatz der konstanten Kapitalquote. Bei Veränderungen der Wechselkurse kommt es daher zu absoluten Veränderungen im Eigenkapital, gleichzeitig ändert sich aber auch das Kapitalerfordernis für Kreditrisiken aus Aktiva in Fremdwährungen entsprechend. Das Management dieses Risikos erfolgt in den monatlich stattfindenden Sitzungen des Group Asset/Liability Committees anhand historischer Kursvolatilitäten, Wechselkursprognosen und der Kernkapitalquotensensitivität einzelner Währungen.

Im Folgenden sind die wesentlichen offenen Währungspositionen per 31. Dezember 2020 und die entsprechenden Vergleichswerte des Vorjahres angeführt. Die Beträge beinhalten sowohl Handelspositionen als auch die Kapitalpositionen der in Fremdwährung bilanzierenden Tochterunternehmen.

in € Tausend 2020 2019
ALL - 30.661 - 11.523
BAM 105.984 120.238
BGN 60.655 126.284
BYN 116.958 152.934
CNY - 1.843 - 2.658
CHF - 339.382 - 403.298
CZK 197.827 212.336
HRK 351.710 359.413
HUF - 91.140 341.122
PLN - 6.674 20.000
RON 181.764 368.274
RSD 345.117 354.927
RUB 228.480 441.145
UAH 22.133 - 131.678
USD - 550.601 - 462.845

Zinsrisiken im Handelsbuch

Die folgenden Tabellen zeigen die größten Barwertveränderungen des Handelsbuchs des Konzerns bei einer parallelen Zinserhöhung um 1 Basispunkt in € Tausend für die Stichtage 31. Dezember 2020 und 31. Dezember 2019.

2020
in € Tausend
Gesamt Bis
3 M
> 3 bis
6 M
> 6 bis
12 M
> 1 bis
2 J
> 2 bis
3 J
> 3 bis
5 J
> 5 bis
7 J
> 7 bis
10 J
> 10 bis
15 J
> 15 bis
20 J
Mehr
als 20 J
ALL 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
CHF 1 0 - 1 2 - 2 - 1 3 - 1 0 1 0 0
CNY 4 0 0 4 0 0 0 0 0 0 0 0
CZK 26 - 1 3 13 18 - 1 - 1 - 2 - 1 - 1 0 0
EUR - 300 - 2 - 10 - 17 - 15 - 22 9 - 28 - 31 - 72 - 49 - 63
HRK - 5 1 0 9 - 4 - 4 - 6 0 - 1 1 0 0
HUF - 10 4 - 3 - 2 - 6 6 - 5 - 7 6 1 - 3 0
NOK 0 0 0 0 - 1 1 0 0 0 0 0 0
PLN 7 - 6 - 1 - 2 6 4 - 11 14 4 0 0 0
RON - 13 1 3 - 1 - 4 - 3 5 - 11 - 2 - 1 0 0
RUB - 76 - 2 7 - 5 - 18 - 29 - 8 - 15 - 9 4 0 0
UAH - 20 0 0 - 2 - 4 - 5 - 7 - 2 0 0 0 0
USD - 16 5 - 13 18 - 26 14 8 - 16 34 - 70 36 - 7
Sonstige - 16 0 0 - 1 - 3 - 2 1 - 1 - 3 - 7 0 0

Die Darstellung der Währungen hat sich im Jahresvergleich abhängig vom Absolutwert der Zinssensitivität verändert.

2019
in € Tausend
Gesamt Bis
3 M
> 3 bis
6 M
> 6 bis
12 M
> 1 bis
2 J
> 2 bis
3 J
> 3 bis
5 J
> 5 bis
7 J
> 7 bis
10 J
> 10 bis
15 J
> 15 bis
20 J
Mehr
als 20 J
ALL 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
CHF - 4 - 4 - 2 - 3 5 0 2 - 2 - 1 1 0 0
CNY 4 0 0 4 0 0 0 0 0 0 0 0
CZK 1 8 - 3 - 14 12 4 - 6 - 1 7 - 7 0 0
EUR - 184 9 - 22 4 3 - 23 - 30 - 25 23 - 27 - 23 - 73
HRK - 30 1 - 1 5 - 7 - 2 - 10 - 1 - 5 - 9 0 0
HUF - 5 - 4 6 - 5 2 - 12 9 - 3 3 - 1 0 0
NOK 3 0 1 0 - 1 2 2 0 0 0 0 0
PLN 26 2 6 3 0 - 1 12 0 4 0 0 0
RON - 24 0 1 1 0 - 6 5 - 13 - 5 - 7 0 0
RUB - 42 - 2 - 5 - 10 13 - 11 - 35 - 18 23 7 - 4 0
UAH - 13 0 0 0 - 4 - 3 - 7 - 1 0 0 0 0
USD - 59 - 5 - 6 - 8 - 20 - 34 39 1 2 - 29 13 - 12
Sonstige - 12 1 1 - 1 - 3 - 2 - 3 - 4 - 1 0 0 0

Zinsrisiken im Bankbuch

Unterschiedliche Laufzeiten und Zinsanpassungskonditionen der angebotenen Produkte führen gemeinsam mit der Refinanzierung durch Kundeneinlagen sowie über die Geld- und Kapitalmärkte im Konzern zu Zinsänderungsrisiken. Diese entstehen vorwiegend durch den nicht vollständigen Ausgleich der Zinssensitivität von erwarteten Zahlungen, deren Zinsanpassungsrhythmen und anderer optionaler Ausstattungsmerkmale. Zinsrisiken im Bankbuch bestehen dabei in den Hauptwährungen Euro und US-Dollar sowie in den lokalen Währungen der Konzerngesellschaften in Zentral- und Osteuropa.

Dieses Risiko wird grundsätzlich durch eine Kombination von bilanziellen und außerbilanziellen Geschäften abgesichert, wobei vorwiegend Zinsswaps und – in geringerem Ausmaß – Zinstermingeschäfte und Zinsoptionen zum Einsatz kommen. Das Bilanzstrukturmanagement ist eine Kernaufgabe sowohl des zentralen Bereichs Global Treasury als auch der lokalen Banken, die vom Group Asset/Liability Committee unterstützt werden. Sie stützen sich dabei auf Szenarien und Analysen zur Simulation des Zinsertrags, um eine optimale Positionierung im Einklang mit der Zinsmeinung und im Rahmen des Risikoappetits zu gewährleisten.

Für die Quantifizierung des Zinsänderungsrisikos im Bankbuch kommen neben der Value-at-Risk-Berechnung auch klassische Methoden der Kapital- und Zinsbindungsanalyse zur Anwendung. Für das Zinsänderungsrisiko im Rahmen der Zinsrisikostatistik besteht ein quartalsweises Berichtswesen an die Aufsichtsbehörde, das entsprechend den Erfordernissen der CRR-Richtlinien auch eine Barwertveränderung in Prozent der Eigenmittel beinhaltet. Notwendige Schlüsselannahmen für Fristigkeiten werden dabei im Einklang mit regulatorischen Vorgaben und aufgrund interner Statistiken und Erfahrungswerte getroffen.

2020
in € Tausend
Gesamt Bis
3 M
> 3 bis
6 M
> 6 bis
12 M
> 1 bis
2 J
> 2 bis
3 J
> 3 bis
5 J
> 5 bis
7 J
> 7 bis
10 J
> 10 bis
15 J
> 15 bis
20 J
Mehr
als 20 J
ALL 32 0 - 1 - 6 9 16 13 1 6 1 - 4 - 3
BGN 7 - 5 7 37 31 15 - 39 - 7 - 29 - 2 - 1 0
BYN - 20 - 2 - 1 - 5 - 2 - 1 - 3 - 2 - 3 - 2 0 0
CHF - 202 - 41 - 4 4 - 4 - 12 - 12 - 11 - 35 - 43 - 32 - 12
CNY - 3 0 - 1 - 2 0 0 0 0 0 0 0 0
CZK 74 - 2 - 5 26 - 61 - 39 11 63 90 45 - 46 - 7
EUR - 1.836 70 - 45 - 204 - 406 - 330 154 302 - 704 - 339 - 379 45
GBP - 33 0 - 2 0 - 13 - 5 - 5 - 8 0 0 0 0
HRK 154 - 2 - 2 9 1 - 12 105 - 11 49 17 0 0
HUF - 94 5 - 3 0 - 18 - 17 - 39 - 54 34 - 2 - 1 0
PLN - 21 0 - 1 2 - 8 - 5 - 7 - 2 0 0 0 0
RON - 277 - 8 1 12 7 - 20 29 - 124 - 76 - 60 - 32 - 6
RSD - 27 1 - 2 0 - 15 2 - 2 - 12 2 0 0 0
RUB 235 - 16 2 - 20 8 0 56 66 144 - 6 1 0
SGD 1 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0
UAH - 29 5 2 3 - 10 - 5 - 15 - 7 - 1 - 1 0 0
USD 106 20 - 21 45 6 - 6 51 - 3 9 3 1 0
Sonstige - 53 - 3 - 5 - 7 - 8 - 4 - 8 - 6 - 1 - 3 - 5 - 2

Die Barwertveränderung des Bankbuchs des Konzerns bei einer parallelen Zinserhöhung um 1 Basispunkt wird in folgenden Tabellen in € Tausend für die Stichtage 31. Dezember 2020 und 31. Dezember 2019 dargestellt.

Die Darstellung der Währungen hat sich im Jahresvergleich abhängig vom Absolutwert der Zinssensitivität verändert.

2019
in € Tausend
Gesamt Bis
3 M
> 3 bis
6 M
> 6 bis
12 M
> 1 bis
2 J
> 2 bis
3 J
> 3 bis
5 J
> 5 bis
7 J
> 7 bis
10 J
> 10 bis
15 J
> 15 bis
20 J
Mehr
als 20 J
ALL 18 - 1 - 4 1 - 2 17 - 3 1 3 3 2 1
BGN 72 - 3 4 30 29 29 1 - 9 - 4 - 2 0 0
BYN - 4 0 1 - 5 - 4 2 5 - 1 - 1 0 0 0
CHF - 238 - 41 - 3 - 1 2 - 8 - 23 - 13 - 40 - 51 - 38 - 23
CNY - 3 0 - 1 - 1 0 0 0 0 0 0 0 0
CZK - 318 10 - 12 2 - 84 - 22 - 89 42 67 - 148 - 79 - 8
EUR - 2.634 124 - 52 - 45 - 704 - 468 - 148 305 - 544 - 530 - 542 - 29
GBP - 18 - 4 - 5 1 1 - 2 - 7 - 2 0 0 0 0
HRK - 10 2 - 4 - 11 - 10 7 0 - 12 14 4 0 0
HUF - 101 - 5 - 8 2 - 3 - 35 - 17 - 37 11 - 8 - 1 0
PLN - 14 - 3 - 1 - 1 - 1 0 - 1 - 5 0 0 0 0
RON - 193 - 7 - 1 22 39 33 - 128 - 101 - 41 - 8 - 1 0
RSD - 45 - 1 - 2 5 - 24 - 8 4 - 21 1 1 0 0
RUB - 519 2 - 20 - 49 - 207 - 121 - 43 29 61 - 94 - 59 - 17
SGD 1 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0
UAH - 79 4 - 2 - 9 - 24 - 14 - 22 - 5 - 3 - 2 0 0
USD 163 35 - 9 - 25 - 7 23 53 14 40 34 5 0
Sonstige - 19 6 - 3 - 8 - 4 - 2 - 2 1 0 - 2 - 4 - 2

Credit-Spread-Risiken

Das Marktrisiko-Steuerungssystem berücksichtigt zeitabhängige Anleihe- und CDS-Spread-Kurven als Risikofaktoren für die Ermittlung von Credit-Spread-Risiken. Umfasst sind alle Kapitalmarktinstrumente des Handels- und des Bankbuchs.

(53) Liquiditätsmanagement

Fundingstruktur

Die Fundingstruktur des Konzerns basiert auf einer starken Ausrichtung auf das Retail-Geschäft in Zentral- und Osteuropa. Darüber hinaus profitiert der Konzern aufgrund der starken Präsenz der österreichischen Raiffeisengruppe im lokalen Markt auch vom Funding durch die Raiffeisen Landesbanken. Gemäß dem Prinzip der Diversifikation werden verschiedene Finanzierungsquellen erschlossen. Diese umfassen die Ausgabe von internationalen Anleihen durch die RBI AG, die Ausgabe von lokalen Anleihen durch die Konzerneinheiten sowie die Nutzung von Finanzierungsdarlehen von Dritten (inklusive supranationaler Institutionen). Die Konzerneinheiten nutzen auch Interbankenkredite mit Drittbanken, teils aufgrund knapper Länderlimits und teils aufgrund vorteilhafter Preisgestaltung.

Grundsätze

Das interne Liquiditätsmanagement stellt einen wesentlichen Geschäftsprozess innerhalb der allgemeinen Banksteuerung dar, da es die kontinuierliche Verfügbarkeit von Mitteln sicherstellt, die zur Deckung von Forderungen im Tagesgeschäft benötigt werden.

Die Liquiditätsadäquanz wird sowohl aus ökonomischer als auch aus regulatorischer Sicht gewährleistet. Im Hinblick auf die ökonomische Dimension hat der Konzern ein Governance-Rahmenwerk festgelegt, das interne Grenzwerte und Steuerungsmaßnahmen umfasst und den vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht festgelegten Grundsätzen für eine solide Steuerung und Überwachung des Liquiditätsrisikos (Principles for Sound Liquidity Risk Management and Supervision) sowie der von der österreichischen Regulierungsbehörde ausgegebenen Kreditinstitute-Risikomanagementverordnung (KI-RMV) folgt.

Die regulatorische Komponente wird sowohl durch die Einhaltung der Berichterstattungsanforderungen im Rahmen von Basel III (Mindestliquiditätsquote bzw. Liquidity Coverage Ratio, strukturelle Liquiditätsquote bzw. Net Stable Funding Ratio sowie zusätzliche Kennzahlen zur Liquiditätsüberwachung bzw. Additional Liquidity Monitoring Metrics) als auch durch die Einhaltung der regulatorischen Grenzwerte abgedeckt. Darüber hinaus gelten für einige Einheiten des Konzerns zusätzliche, von den lokalen Aufsichtsbehörden festgelegte Liquiditäts- und Berichterstattungsanforderungen.

Organisation und Verantwortung

Die Verantwortung zur Gewährleistung einer angemessenen Liquiditätsausstattung obliegt dem gesamten Vorstand. In ihrer Funktion verantwortlich sind der Chief Financial Officer (Treasury) und der Chief Risk Officer (Risk Controlling). Entsprechend werden die Prozesse im Hinblick auf das Liquiditätsrisiko im Wesentlichen von zwei Bereichen innerhalb der Bank ausgeführt. Einerseits steuern Treasury-Einheiten die Liquiditätsrisikopositionen innerhalb der von Entscheidungsgremien festgelegten Strategie, Richtlinie und Parameter, andererseits werden diese von unabhängigen Einheiten des Bereichs Risk Controlling überwacht und unterstützt. Die Risikoeinheiten messen und modellieren Liquiditätsrisikopositionen, legen Limits fest und kontrollieren deren Einhaltung.

Neben den beschriebenen Linienfunktionen bestehen in allen Konzerneinheiten Aktiv-/Passiv-Managementkomitees (Asset/Liability Committees, ALCOs). Diese Komitees fungieren als Entscheidungsgremien im Hinblick auf alle Angelegenheiten, die sich auf das Management der Liquiditätsposition und der Bilanzstruktur einer Einheit auswirken, einschließlich der Festlegung von Strategien und Richtlinien zur Behandlung von Liquiditätsrisiken. Die ALCOs fällen Entscheidungen und berichten den jeweiligen

Vorständen zumindest monatlich mittels standardisierter Liquiditätsrisikoberichte. Auf Konzernebene übernimmt diese Funktion das Gruppen-ALCO. Die Tätigkeiten von Treasury und die entsprechenden ALCO-Entscheidungen gründen sich hauptsächlich auf konzernweite, standardisierte Gruppenvorgaben und ihre lokalen Ergänzungen, die regionale Besonderheiten berücksichtigen.

Liquiditätsstrategie

Treasury ist zur Einhaltung bestimmter Performance-Kennzahlen und risikobasierter Grundsätze verpflichtet. Die aktuellen Performance-Kennzahlen umfassen allgemeine Ziele, z. B. für die Rendite auf das risikoadjustierte Kapital (Return on Risk-Adjusted Capital, RORAC) oder Deckungsbeiträge. Dazu kommen spezifische Treasury-Ziele zur Liquidität wie eine Mindestüberlebensdauer in definierten Stress-Szenarien oder Mindestliquiditätsziele in regulatorischen Kennzahlen. Neben der Erwirtschaftung eines Strukturbeitrags mittels Fristentransformation, die das von der Bank eingegangene Liquiditäts- und Marktrisiko widerspiegelt, hat Treasury bei der Bilanzsteuerung eine umsichtige und nachhaltige Risikopolitik zu verfolgen. Zu den strategischen Zielen zählen eine Verringerung des Fundings der Muttergesellschaft an die Konzerntöchter, eine nachhaltige Steuerung der Einlegerbasis und des Kreditwachstums sowie eine durchgehende Einhaltung der regulatorischen Anforderungen und der internen Vorgaben und Limits.

Liquidity Risk Framework

Auf Grundlage bestimmter Modellannahmen werden regulatorische und interne Liquiditätsberichte und -quoten erstellt und festgelegt. Während die regulatorischen Berichte gemäß den Vorgaben der Behörden erstellt werden, gründen sich die internen Berichte auf Annahmen anhand empirischer Beobachtungen.

Der Konzern verfügt über eine solide Datenbasis sowie Expertenwissen zur Vorhersage von Kapitalflüssen, die sich aus allen wesentlichen Bilanzposten und außerbilanziellen Positionen ergeben. Die Modellierung von Liquiditätszu- und -abflüssen erfolgt in einer angemessen detaillierten Art und Weise, wobei zumindest zwischen Produkten, Kundensegmenten sowie gegebenenfalls Währungen unterschieden wird. In die Modellierung der Retail- und Firmenkunden-Einlagen fließen Annahmen bezüglich der Verweildauer der Einlagen nach Laufzeitende ein. Die Modellannahmen sind umsichtig, so dass beispielsweise nicht von einem Rollover der Einlagen von Finanzinstituten ausgegangen wird und alle Finanzierungskanäle sowie der Liquiditätspuffer gleichzeitig gestresst werden.

Die Eckpfeiler des internen Liquidity Risk Frameworks sind das Going-Concern- (GC) und das Time-to-Wall-Szenario (TTW). Der Going-Concern-Bericht weist die strukturelle Liquiditätsposition aus und deckt dabei alle wesentlichen Risikotreiber ab, die den Konzern in einem normalen Geschäftsumfeld (Business as Usual) belasten könnten. Die Going-Concern-Modelle sind wichtige Input-Faktoren für den Kostenbeitrag für den Transfer von Mitteln innerhalb der Bank (Funds Transfer Pricing Model). Der Time-to-Wall-Bericht wiederum zeigt die Überlebensdauer unter bestimmten nachteiligen Szenarien und Stressannahmen (Markt-, Namens- und kombinierte Krise) auf und legt die Mindesthöhe des Liquiditätspuffers (bzw. der Ausgleichskapazität) des Konzerns und seiner einzelnen Einheiten fest.

Die Modellierung der Liquiditätsszenarien erfolgt mittels einer gruppenweiten Methodik, die lokale Spezifika berücksichtigt, sofern diese durch Einflussfaktoren wie das Markt- oder das rechtliche Umfeld oder bestimmte Geschäftsmerkmale gerechtfertigt sind; die Berechnung erfolgt in der RBI AG. Bei der Modellierung von Liquiditätszu- und -abflüssen wird zumindest zwischen Produkten, Kundensegmenten sowie gegebenenfalls zwischen einzelnen Währungen unterschieden. Für Produkte ohne vertragliche Laufzeit wird die Verteilung der Liquiditätszu- und -abflüsse unter Verwendung einer geometrischen Brown'schen Bewegung ermittelt, die statistische Prognosen zu den zukünftigen Tagessalden von der beobachteten und exponentiell gewichteten historischen Volatilität der entsprechenden Produkte ableitet.

Das Liquiditätsrisiko-Rahmenwerk wird sowohl auf Konzernebene als auch auf Ebene der einzelnen Einheiten kontinuierlich weiterentwickelt. In mehreren konzernweiten Projekten werden die technische Infrastruktur ausgebaut und die Datenverfügbarkeit verbessert, um den neuen Berichterstattungs- und Managementanforderungen in diesem Risikobereich gerecht zu werden.

Risikoappetit und Liquiditätslimits

Die Liquiditätsposition wird auf Konzern- und auf Ebene der einzelnen Einheiten überwacht und durch ein umfassendes Limitsystem eingegrenzt. Die Limits werden sowohl im Hinblick auf ein reguläres Geschäftsumfeld als auch für Stress-Szenarien festgelegt. Entsprechend dem definierten Risikoappetit muss jede Konzerneinheit in einem schweren, kombinierten Stress-Szenario (Namens- und Marktstress) eine Überlebensdauer von einigen Monaten (TTW) aufweisen. Dies lässt sich entweder durch ein strukturell positives Liquiditätsprofil oder einen ausreichend hohen Liquiditätspuffer gewährleisten. In einem regulären Geschäftsumfeld (GC) muss die Fristentransformation auf mittlere Sicht vollständig vom verfügbaren Liquiditätspuffer abgedeckt werden. Das heißt, dass die kumulierte Liquiditätsposition über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr positiv sein muss. Auf lange Sicht (ein Jahr und länger) ist die Fristentransformation bis zu einem gewissen Grad gestattet. Diese Grenzwerte der internen Modelle werden durch Limits zur Einhaltung regulatorischer Liquiditätsquoten, z. B. die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR), ergänzt. Alle Grenzwerte müssen täglich eingehalten werden.

Liquiditätsüberwachung

Die Bank verwendet eine Reihe maßgeschneiderter Messinstrumente und Frühwarnindikatoren, die dem Vorstand und der Unternehmensführung zeitnahe und vorausschauende Informationen zur Verfügung stellen. Die Einhaltung des Liquiditätsrisiko-Rahmenwerks stellt sicher, dass die Bank ihre Geschäftstätigkeit auch unter großem Stress fortführen kann.

Die Überwachung und die Berichterstattung zur Einhaltung der Limits erfolgt regelmäßig und effektiv. Jeder Verstoß seitens der Konzerneinheiten wird an das Konzern-ALCO berichtet und eskaliert, wo in Absprache mit der betreffenden Einheit angemessene Schritte unternommen oder strittige Angelegenheiten weiter an die verantwortliche höhere Instanz eskaliert werden.

Liquiditätsstresstest

Stresstests werden täglich für die RBI AG und die Netzwerkbanken sowie auf Konzernebene durchgeführt. Die Tests decken drei Szenarien (Markt-, Namens- und kombinierte Krise) ab, berücksichtigen die Auswirkungen der Szenarien für einen Zeitraum von mehreren Monaten und verdeutlichen, dass Stressereignisse gleichzeitig zu zeitkritischem Liquiditätsbedarf in mehreren Währungen führen können. Die Stress-Szenarien beziehen die wesentlichen Funding- und Marktliquiditätsrisiken ein. Dies bedeutet, dass alle Netzwerkeinheiten in den Stresstests des Konzerns einzeln einer ausgeprägten kombinierten Krise für all ihre wesentlichen Produkte gleichzeitig unterzogen werden. Die Ergebnisse der Stresstests werden den Risiko- sowie Finanzvorständen und anderen Mitgliedern der Unternehmensführung wöchentlich gemeldet, stellen einen wesentlichen Bestandteil der monatlichen ALCO-Sitzungen dar und fließen in die strategische Planung sowie die Notfallplanung der Bank ein.

Bei der Festlegung von Abflussquoten, die auf historischen Daten und Expertenmeinungen basieren, wird ein konservativer Ansatz verfolgt: Die Simulation geht von fehlendem Zugang zum Geld- oder Kapitalmarkt sowie gleichzeitig von erheblichen Abflüssen von Kundeneinlagen aus. In dieser Hinsicht wird auch das Einlagenkonzentrationsrisiko berücksichtigt, indem Großkunden sogar noch höhere Abflussquoten zugewiesen werden. Darüber hinaus werden Stressannahmen für die Inanspruchnahme von Garantien und Kreditverbindlichkeiten formuliert. Des Weiteren werden die Liquiditätspufferpositionen durch Haircuts angepasst, um das Risiko nachteiliger Marktbewegungen abzudecken, und die potenziellen Abflüsse infolge besicherter derivativer Geschäfte geschätzt. Die Bank kontrolliert kontinuierlich, ob die formulierten Stressannahmen nach wie vor angemessen sind oder ob neue Risiken berücksichtigt werden müssen.

Das Time-to-Wall-Konzept hat sich als Hauptsteuerungsinstrument für das tägliche Liquiditätsmanagement etabliert und ist daher zentraler Bestandteil der Fundingplanung und der Budgetierung. Des Weiteren ist es für die Festlegung von Performance-Kennzahlen im Hinblick auf die Liquidität wesentlich.

Liquiditätspuffer

Wie die täglichen Liquiditätsrisikoberichte aufzeigen, unterhalten und verwalten die wesentlichen Konzerneinheiten aktiv Liquiditätspuffer, einschließlich erstklassiger liquider Aktiva (High Quality Liquid Assets, HQLA), die stets umfangreich genug sind, um die in Krisenszenarien erwarteten Nettoabflüsse abzudecken. Der Konzern verfügt über umfangreiche unbelastete und liquide Wertpapierbestände und bevorzugt für Tender-Transaktionen der Zentralbank in Frage kommende Papiere, um ausreichend Liquidität in verschiedenen Währungen zu gewährleisten. Die wesentlichen Konzerneinheiten stellen die Verfügbarkeit von Liquiditätspuffern sicher, testen ihre Fähigkeit, Zentralbankmittel in Anspruch zu nehmen, bewerten durchgehend ihre Sicherheitenpositionen im Hinblick auf deren Marktwert und Belastung und prüfen ihre übrigen Gegenmaßnahmen, einschließlich ihres Fundingpotenzials und der Liquidierbarkeit ihrer Assets.

In der Regel wird ein Haircut auf alle Positionen des Liquiditätspuffers angewendet. Diese Haircuts setzen sich im gestressten Liquiditätsbericht (Time-To-Wall) aus einem marktrisikospezifischen und einem Zentralbank-Haircut zusammen. Während der Haircut des Marktrisikos die potenzielle Kursvolatilität der Wertpapiere auf der Aktivseite im Liquiditätspuffer darstellt, stellt der Haircut der Zentralbank den zusätzlichen Haircut für jedes einzelne in Frage kommende und als Sicherheit angebotene Wertpapier dar.

Untertägiges Liquiditätsmanagement

Im Einklang mit regulatorischen Vorgaben für untertägiges Liquiditätsrisikomanagement wird täglich die verfügbare Liquidität analog zu den Abfluss-Annahmen des regulären Liquiditätsstressberichts (Time-To-Wall) für die RBI AG berechnet. Etwaige Limitverletzungen lösen einen nach Schweregrad abgestuften Eskalations- und Notfallprozess aus. Die Verantwortung für das lokale Innertages-Liquiditätsmanagement liegt in der gesamten RBI beim lokalen Treasury, das sicherstellt, dass die folgenden Mindeststandards eingehalten werden: klare Verantwortungsbereiche und Arbeitsabläufe, tägliche Überwachung der verfügbaren Liquidität, Prognoseerstellung und Limitierung sowie Eskalations- und Notfallprozesse im Fall von Limitbrüchen.

Notfall-Fundingplan

Unter erschwerten Liquiditätsbedingungen gehen die Einheiten zu einer Krisenorganisation über, in der sie vordefinierte Liquiditätsnotfallpläne verfolgen. Diese Notfallpläne stellen ebenfalls einen Bestandteil des Liquiditätsmanagement-Rahmens dar und sind für alle wesentlichen Konzerneinheiten obligatorisch. Der Notfallmanagement-Prozess ist so konzipiert, dass der Konzern selbst in ernsten Krisensituationen eine starke Liquiditätsposition beibehalten kann.

Liquiditätsposition

Das Konzernfunding gründet sich auf eine starke Basis an Kundeneinlagen und wird durch Wholesale Funding – hauptsächlich über die RBI AG und die Konzerneinheiten – ergänzt. Die Fundinginstrumente sind angemessen diversifiziert und kommen regelmäßig zum Einsatz. Die Fähigkeit zur Beschaffung von Mitteln wird von den Treasury-ALM-Einheiten und den ALCOs genau überwacht und beurteilt.

Der Liquiditätsüberschuss des Konzerns lag im vergangenen Jahr und bis zum jetzigen Zeitpunkt über allen regulatorischen und internen Grenzwerten (mit einer Handvoll Ausnahmen im Bereich der internen Sub-Limits). Das Ergebnis des internen Time-to-Wall-Stresstests macht deutlich, dass der Konzern die modellierte Stressphase von einigen Monaten selbst ohne die Anwendung von Notfallmaßnahmen durchgehend überstehen würde.

Der Going-Concern-Bericht weist die strukturelle Liquiditätsposition aus und deckt dabei alle wesentlichen Risikotreiber ab, welche den Konzern in einem normalen Geschäftsmodell (Business as Usual) belasten könnten. Die Ergebnisse des Going-Concern-Szenarios sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Sie veranschaulichen den Liquiditätsüberhang und das Verhältnis von erwarteten Kapitalzuflüssen und der Ausgleichskapazität zu Kapitalabflüssen (Liquiditätsquote) für ausgewählte Laufzeiten auf kumulativer Basis. Die Kapitalflüsse basieren auf Annahmen anhand von Expertenmeinungen, statistischen Analysen und Länderbesonderheiten. Diese Berechnung umfasst zudem Schätzungen zur Beständigkeit von Kundeneinlagen, zu Abflüssen von außerbilanziellen Positionen und zu Marktabschwüngen bei Positionen, die in die Ausgleichskapazität einfließen.

in € Tausend 2020 2019
Laufzeit 1 Monat 1 Jahr 1 Monat 1 Jahr
Liquiditätsüberhang 32.946.565 35.527.941 23.373.543 27.930.593
Liquiditätsquote 167% 137% 146% 128%

Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR)

Die kurzfristige Belastbarkeit von Banken erfordert eine entsprechende Liquiditätsdeckung in Form einer Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR). Dabei müssen Letztere angemessene Bestände an unbelasteten erstklassigen liquiden Aktiva (High Quality Liquid Assets, HQLA) sicherstellen, um potenzielle Abflüsse durch Verbindlichkeiten, die in Krisenzeiten anfallen können, decken zu können. HQLAs können in Cash umgewandelt werden, um den Liquiditätsbedarf im Rahmen eines Liquiditätsstress-Szenarios für mindestens 30 Kalendertage zu decken.

Die Berechnung der erwarteten Mittelzu- und -abflüsse sowie der HQLAs basiert auf regulatorischen Vorgaben. Das regulatorische LCR-Limit beträgt 100 Prozent.

in € Tausend 2020 2019
Durchschnittliche liquide Aktiva 36.391.573 29.167.895
Netto-Abflüsse 22.158.680 20.777.131
Zuflüsse 13.756.092 12.078.541
Abflüsse 35.914.772 32.855.672
Liquidity Coverage Ratio in Prozent 164% 140%

Der Anstieg der kurzfristigen besicherten Kapitalmarkttransaktionen in der RBI AG führte zur Erhöhung der Zuflüsse, die von einer Zunahme der kurzfristigen besicherten und unbesicherten Einlagen begleitet war. Das Wachstum der Retail-Einlagen im Konzern trug ebenfalls zu höheren Abflüssen bei.

Strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR)

Die NSFR wird definiert als das Verhältnis von verfügbarer stabiler Refinanzierung zu erforderlicher stabiler Refinanzierung. Ab 28. Juni 2021 treten die neuen regulatorischen Vorschriften in Kraft und das regulatorische Limit von 100 Prozent ist zu erfüllen. Verfügbare stabile Refinanzierung wird definiert als jener Teil der Eigen- und Fremdmittel, von dem zu erwarten ist, dass er über den von der NSFR erfassten Zeithorizont von einem Jahr eine zuverlässige Mittelquelle darstellt. Die erforderliche stabile Refinanzierung einer Bank ist von den Liquiditätsmerkmalen und Restlaufzeiten der verschiedenen gehaltenen Vermögenswerte und der außerbilanziellen Engagements abhängig. Ziel der RBI ist eine ausgewogene Funding-Position.

in € Tausend 2020 2019
Erforderliche strukturelle Liquidität 111.622.664 109.881.603
Vorhandene strukturelle Liquidität 136.810.756 122.986.265
Net Stable Funding Ratio in Prozent 123% 112%

Während der durch COVID-19 ausgelösten Krise beobachtet die RBI eine stabile Liquiditätssituation. Die Krise bestätigte die starke Liquiditätsposition der RBI sowie deren Anpassungspotenzial, falls keine marktsensible Finanzierung verfügbar ist. Im Allgemeinen erwiesen sich das ILAAP-Framework und die Governance als solide und gut funktionierend.

Strukturelles Liquiditätsrisiko

Strukturelle Liquiditätsrisiken werden vor allem durch eine Änderung in der Risikostrategie der Kreditgeber oder durch eine Bonitätsverschlechterung eines sich refinanzierenden Instituts ausgelöst. Die Refinanzierungskosten und -möglichkeiten steigen und fallen mit den geforderten Risikoprämien, die sowohl markt- als auch institutsspezifisch schwanken.

Die langfristige Refinanzierungsmöglichkeit ist somit von der generellen Wiederherstellung des Vertrauens in Banken und dem verstärkten Bemühen um Spareinlagen abhängig. Die RBI AG refinanziert sich dabei einerseits durch Geld- und Kapitalmarkttransaktionen und andererseits aus dem Retail-Geschäft der Tochterbanken. Sie ist die zentrale Liquiditätsausgleichsstelle für die verschiedenen lokalen Konzerngesellschaften in Zentral- und Osteuropa.

Im Refinanzierungsplan des Konzerns wird spezielles Augenmerk auf eine ausgewogene Finanzierungsstruktur gelegt, um das strukturelle Liquiditätsrisiko zu kontrollieren. Im Konzern werden dabei Gelder nicht nur durch die RBI AG als Konzernspitze, sondern auch von vielen Tochterbanken aufgenommen. Dies wird durch ein gemeinsames Konzept koordiniert und optimiert. Darüber hinaus ermöglicht die RBI AG die mittel- und langfristige Mittelaufnahme ihrer Töchter im Weg von syndizierten Krediten, bilateralen Bankrefinanzierungen und Globaldarlehen supranationaler Institutionen. Diese Refinanzierungsquellen werden durchwegs auf Basis langjähriger Geschäftsbeziehungen genutzt.

Zur Steuerung und aktiven Begrenzung des Liquiditätsrisikos berücksichtigen die Zielvorgaben für die Loan/Deposit Ratio (Verhältnis von Kundenforderungen zu Kundeneinlagen) in den einzelnen Tochterbanken sowohl das geplante zukünftige Geschäftsvolumen als auch die Möglichkeiten zur Stärkung der Einlagenbasis in den jeweiligen Ländern. Dies verringert einerseits den externen Refinanzierungsbedarf für den Konzern und andererseits die Notwendigkeit konzerninterner Liquiditätstransfers sowie das damit verbundene Risiko.

2020 Vertragliche Mehr als 3 Monate Mehr als 1 Jahr Mehr als 5
in € Tausend Buchwert Zahlungsströme Bis 3 Monate bis 1 Jahr bis 5 Jahre Jahre
Nicht derivative Vermögenswerte 158.216.627 169.871.413 63.668.503 17.902.938 49.883.940 38.416.105
Kassenbestand, Guthaben bei
Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen 33.660.024 33.747.352 33.747.352 0 0 0
Kredite und Forderungen 102.623.077 112.527.481 25.575.242 15.716.589 39.631.479 31.604.243
Zentralbanken 6.761.867 6.762.684 6.748.075 103 14.506 0
Regierungen 2.114.017 2.147.926 900.055 106.246 545.372 596.251
Kreditinstitute 5.190.476 5.176.243 3.036.890 700.123 1.093.646 345.656
Sonstige Finanzunternehmen 9.238.733 9.616.495 3.204.446 1.037.021 3.573.364 1.801.664
Nicht-Finanzunternehmen 44.950.643 47.499.162 9.690.583 10.119.256 22.822.054 4.867.270
Haushalte 34.367.341 41.324.971 1.995.193 3.753.840 11.582.537 23.993.401
Schuldverschreibungen 21.933.525 23.596.580 4.345.909 2.186.350 10.252.461 6.811.862
Zentralbanken 1.213.414 1.219.200 1.219.200 0 0 0
Regierungen 15.900.127 16.199.885 2.441.577 1.430.776 6.510.931 5.816.601
Kreditinstitute 2.987.302 4.111.401 230.090 269.507 3.028.608 583.196
Sonstige Finanzunternehmen 1.118.902 1.191.128 214.424 411.150 463.481 102.074
Nicht-Finanzunternehmen 713.781 874.966 240.617 74.917 249.441 309.992
Derivative Vermögenswerte 2.665.206 3.108.566 539.062 629.937 721.877 1.217.690
Derivate - Handelsbuch 2.101.786 2.718.079 476.183 597.708 611.013 1.033.176
Derivate - Hedge Accounting 563.420 390.487 62.880 32.229 110.864 184.514

Die vereinbarten vertraglichen Zahlungsströme für die finanziellen Vermögenswerte ergeben folgende Laufzeit:

2019 Vertragliche Mehr als 3 Monate Mehr als 1 Jahr Mehr als 5
in € Tausend Buchwert Zahlungsströme Bis 3 Monate bis 1 Jahr bis 5 Jahre Jahre
Nicht derivative Vermögenswerte 144.039.069 155.928.091 54.219.014 19.350.089 46.645.147 35.713.841
Kassenbestand, Guthaben bei
Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen 24.289.265 24.585.290 24.585.290 0 0 0
Kredite und Forderungen 100.639.268 111.600.990 25.266.901 16.150.486 38.175.103 32.008.500
Zentralbanken 4.602.186 4.603.177 4.603.014 17 145 0
Regierungen 1.194.855 1.267.524 101.796 125.589 517.821 522.318
Kreditinstitute 4.832.860 4.838.296 2.805.272 619.475 1.068.101 345.447
Sonstige Finanzunternehmen 9.843.327 10.272.923 4.050.693 1.191.843 3.255.722 1.774.665
Nicht-Finanzunternehmen 45.373.892 48.899.010 11.368.920 10.656.850 21.603.485 5.269.754
Haushalte 34.792.148 41.720.061 2.337.205 3.556.711 11.729.828 24.096.317
Schuldverschreibungen 19.110.537 19.741.811 4.366.823 3.199.603 8.470.044 3.705.341
Zentralbanken 1.504.409 1.514.650 1.475.248 39.401 0 0
Regierungen 12.734.722 13.075.947 1.843.194 2.576.729 5.705.448 2.950.576
Kreditinstitute 3.061.099 3.120.245 502.417 403.445 1.849.881 364.501
Sonstige Finanzunternehmen 1.063.193 1.162.936 403.707 123.831 426.620 208.779
Nicht-Finanzunternehmen 747.114 868.033 142.257 56.196 488.096 181.485
Derivative Vermögenswerte 2.291.619 2.352.495 328.436 331.505 892.192 800.362
Derivate - Handelsbuch 1.894.464 2.070.143 356.868 322.070 676.909 714.296
Derivate - Hedge Accounting 397.155 282.352 - 28.432 9.435 215.283 86.065
2020 Vertragliche Mehr als 3 Monate Mehr als 1 Jahr Mehr als 5
in € Tausend Buchwert Zahlungsströme Bis 3 Monate bis 1 Jahr bis 5 Jahre Jahre
Nicht derivative Verbindlichkeiten 147.165.785 149.064.385 99.499.030 14.730.796 25.313.848 9.520.712
Verbindlichkeiten 131.233.278 131.636.746 97.916.588 12.787.698 16.764.097 4.168.363
Zentralbanken 7.114.722 7.060.432 883.663 94.054 5.986.312 96.402
Regierungen 2.511.031 2.579.010 1.129.484 856.411 392.810 200.305
Kreditinstitute 22.006.221 22.303.263 10.711.714 5.531.312 4.493.672 1.566.566
Sonstige Finanzunternehmen 9.891.959 9.999.089 7.391.017 470.359 902.075 1.235.638
Nicht-Finanzunternehmen 39.662.583 39.641.221 37.015.398 2.127.249 335.699 162.875
Haushalte 50.046.763 50.053.730 40.785.311 3.708.314 4.653.528 906.576
Short-Positionen 501.342 510.577 453.570 1.143 4.571 51.293
Verbriefte Verbindlichkeiten 14.996.864 16.500.585 728.089 1.926.261 8.545.179 5.301.057
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 434.301 416.477 400.784 15.694 0 0
Derivative Verbindlichkeiten 2.477.642 3.098.630 481.277 753.739 1.020.888 842.726
Derivate - Handelsbuch 2.056.713 3.060.879 478.833 740.140 1.002.210 839.697
Derivate - Hedge Accounting 420.930 37.750 2.444 13.599 18.678 3.030
Gegebene Finanzgarantien 7.228.439 7.231.120 3.776.441 1.232.274 1.288.059 934.346
Gegebene Darlehenszusagen 34.802.877 34.793.262 10.594.710 6.443.338 9.314.684 8.440.530

Die vereinbarten vertraglichen Zahlungsströme für die finanziellen Verbindlichkeiten ergeben folgende Laufzeit:

2019 Vertragliche Mehr als 3 Mehr als 1 Jahr Mehr als 5
in € Tausend Buchwert Zahlungsströme Bis 3 Monate Monate bis 1 Jahr bis 5 Jahre Jahre
Nicht derivative Verbindlichkeiten 134.462.358 133.804.287 92.060.185 12.366.097 20.339.969 9.398.949
Verbindlichkeiten 119.820.989 117.833.847 90.828.806 10.548.697 12.209.122 4.247.222
Zentralbanken 2.462.354 2.436.331 679.200 82.474 1.591.098 83.559
Regierungen 3.231.055 3.285.919 1.553.215 966.956 472.389 293.360
Kreditinstitute 21.144.823 21.332.675 14.433.977 1.294.768 3.988.944 1.614.987
Sonstige Finanzunternehmen 11.132.756 11.324.997 7.580.346 1.645.063 856.747 1.242.841
Nicht-Finanzunternehmen 34.888.808 34.857.533 31.860.622 2.257.935 452.266 286.710
Haushalte 46.961.194 44.596.392 34.721.446 4.301.502 4.847.679 725.765
Short-Positionen1 360.661 360.787 360.787 0 0 0
Verbriefte Verbindlichkeiten1 13.788.894 15.104.469 409.099 1.444.853 8.119.915 5.130.601
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten1 491.814 505.310 461.493 11.760 10.932 21.126
Derivative Verbindlichkeiten 2.180.044 2.634.731 563.866 568.520 1.011.794 490.551
Derivate - Handelsbuch 1.933.594 2.642.167 606.421 567.715 981.039 486.992
Derivate - Hedge Accounting 246.450 - 7.436 - 42.556 805 30.755 3.559
Gegebene Finanzgarantien 7.908.756 8.089.695 3.897.140 1.452.775 1.656.907 1.082.872
Gegebene Darlehenszusagen 13.515.769 15.027.610 4.910.502 2.081.585 6.898.841 1.136.682

1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund fehlerhafter Allokation im Vorjahr

(54) Operationelle Risiken

Unter dem operationellen Risiko wird das Risiko von Verlusten verstanden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund von externen Ereignissen einschließlich des Rechtsrisikos eintreten können. Innerhalb dieser Risikokategorie werden sowohl interne Risikofaktoren – z. B. unbefugte Handlungen, Diebstahl und Betrug, verhaltensbedingte Schäden, Modellfehler, Abwicklungs- und Prozessfehler, Geschäftsunterbrechungen oder Systemausfälle – als auch externe Risikofaktoren, einschließlich Sachschäden und Betrugsabsichten, kontrolliert und gesteuert.

Die Analyse und Steuerung dieser Risiken erfolgt basierend auf der eigenen historischen Verlustdatensammlung und den Ergebnissen der Risikobeurteilung. Analog zu den anderen Risikoarten gilt im Konzern auch für das operationelle Risiko das Prinzip der Funktionstrennung in Risikomanagement und -controlling. Dazu werden für jeden Geschäftsbereich Personen als sogenannte Operational Risk Manager nominiert und geschult. Operational Risk Manager berichten Risikoeinschätzungen, Schadensfälle, Indikatoren und Maßnahmen an das zentrale Operational Risk Controlling. Sie werden dabei von Dedicated Operational Risk Specialists (DORS) unterstützt.

Die Risikocontrolling-Einheiten für operationelles Risiko verantworten das Reporting, die Implementierung des Rahmenwerks, die Entwicklung der Steuerungsmaßnahmen und die Überwachung der Einhaltung der Vorgaben. Im Rahmen des jährlichen Risikomanagementzyklus koordinieren sie auch die Teilnahme der relevanten Second-Line-of-Defense-Bereiche (Financial Crime

Management, Compliance, Vendor Management, Outsourcing Management, Insurance Management, Informationssicherheit, physische Sicherheit, BCM, Internes Kontrollsystem, IT Risk Management) und der gesamten First-Line-of-Defense-Ansprechpartner (Operational Risk Manager).

Bei der COVID-19-Pandemie und den daraus resultierenden Auswirkungen auf die Geschäftskontinuität handelt es sich um einen operationellen Schadensfall. Somit wurden im Rahmen der Verlustdatenmeldung gruppenweit alle betreffenden direkten und indirekten Effekte gesammelt. Zu den direkten Effekten zählen beispielsweise Hygieneprodukte wie Masken, Tests, Desinfektionsmittel, zusätzliche Reinigungskosten, Kosten für sichere An- bzw. Abfahrt zum Arbeitsplatz, zusätzliches Sicherheitspersonal, Ausrüstung in den Arbeitsbereichen (Plexiglasscheiben) und zusätzliche technische Infrastruktur wie Notebooks. Im Geschäftsjahr betrugen die direkten Kosten € 19.450 Tausend.

Die Kosten divergieren von Land zu Land aufgrund der unterschiedlichen Regularien in Bezug auf COVID-19, des Digitalisierungsstands, der bereits verfügbaren mobilen Arbeitsgeräte und aufgrund der Mitarbeiter- und Filialanzahl. Den größten Kostenanteil trugen Rumänien, Russland und die Ukraine mit Schäden zwischen € 2.000 Tausend und € 5.000 Tausend, sowie Ungarn, Tschechien, die Slowakei und Albanien mit über € 1.000 Tausend bei.

Die direkten Schäden fließen sowohl im Rahmen des regulatorischen Kapitalbedarfs in das AMA-Modell als auch in das ökonomische Kapital in Höhe von € 7.700 Tausend ein.

Risikoidentifikation

Ein wesentlicher Schritt in der Steuerung von operationellen Risiken ist die Identifikation und Beurteilung von Risiken, die den Fortbestand des Konzerns gefährden würden (allerdings nur mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit eintreten), und von anderen Bereichen, in denen Verluste häufiger auftreten (allerdings nur mit geringer Schadenshöhe).

Die Beurteilung der operationellen Risiken erfolgt in der Gruppe in strukturierter Form nach Kategorien wie Geschäftsprozessen und Ereignistypen durch Risikoassessments, ebenso wird für alle Neuprodukte ein Risikoassessment durchlaufen. Alle Konzerneinheiten bewerten die Auswirkung von wahrscheinlichen Ereignissen mit geringer Verlusthöhe (High Probability/Low Impact) und unwahrscheinlichen Ereignissen mit großem Verlustpotenzial (Low Probability/High Impact) bezogen auf einen einjährigen bzw. zehnjährigen Zeithorizont. Die Low-Probability/High-Impact-Ereignisse werden in einem konzernweiten Analysetool (Szenarien) gemessen. Welche Fälle detailliert behandelt werden, bestimmen das interne Risikoprofil, die aufgetretenen Schäden und externe Änderungen.

Überwachung

Für die Überwachung der operationellen Risiken werden Frühwarnindikatoren (Early Warning Indicators) verwendet, die eine zeitnahe Erkennung und Minderung von Verlusten ermöglichen. Die Erfassung von operationellen Schäden erfolgt strukturiert und konzernweit in der zentralen Datenbank ORCA (Operational Risk Controlling Application) mit entsprechender Untergliederung nach Geschäftsfeld und Ereignistyp. Neben den Anforderungen zum internen und externen Reporting dienen die Schadensfälle zum Austausch mit internationalen Verlustdatenbanken zur Weiterentwicklung der eingesetzten Messmethoden sowie zur Weiterverfolgung von Maßnahmen und der Kontrolleffektivität. Der Konzern ist Teilnehmer im ORX-Datenkonsortium (Operational Riskdata Exchange Association), dessen Daten aktuell zu internen Benchmarking-Zwecken und Analysen sowie als Teil des Operational-Risk-Modells herangezogen werden. Beim ORX-Datenkonsortium handelt sich es um einen Zusammenschluss von Banken- und Versicherungsgruppen für statistische Zwecke. Die Ergebnisse der Analysen sowie Vorfälle aus operationellen Risiken werden in umfassender Weise regelmäßig dem relevanten Operational Risk Management Komitee berichtet.

Messung und Risikoreduktion

Der Konzern unterlegt für einen signifikanten Teil den Eigenmittelbedarf auf Grundlage des fortgeschrittenen Ansatzes (AMA). Dies inkludiert Einheiten in Bulgarien, Rumänien, Russland, der Slowakei und wesentliche Banken in Österreich (Raiffeisen Bank International AG, Wien, Kathrein Privatbank Aktiengesellschaft, Wien, Raiffeisen Centrobank AG, Wien, Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H., Wien, Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H, Wien). Für die Unterlegung des operationellen Risikos der verbleibenden Einheiten im CRR-Konsolidierungskreis wird nach wie vor der Standardansatz (STA) verwendet.

Um das operationelle Risiko zu reduzieren, werden durch die Geschäftsbereichsleiter vorbeugende Maßnahmen zur Risikoreduktion und zum Risikotransfer gesetzt und deren Fortschritt und Wirkungsgrad vom Risikocontrolling überwacht. Erstere entwickeln auch Krisenpläne und bestimmen Personen oder Abteilungen, welche die notwendigen Maßnahmen einleiten, falls Schadensfälle tatsächlich eintreten. Weiters unterstützen mehrere spezialisierte Organisationseinheiten die Geschäftsbereiche bei der Vermeidung von operationellen Risiken. Eine wesentliche Rolle im Zusammenspiel mit den Tätigkeiten aus dem operationellen Risiko nimmt das Financial Crime Management ein. Das Financial Crime Management unterstützt bei der Prävention und Identifikation von Betrugsfällen. Der Konzern führt auch laufend umfangreiche Mitarbeiterschulungen durch und verfügt über verschiedenste Notfallpläne und Back-up-Systeme.

Sonstige Angaben

(55) Offene Rechtsfälle

Die RBI ist an diversen Gerichts-, Regierungs- oder Schiedsverfahren vor verschiedenen Gerichten und Regierungsbehörden beteiligt, die sich in der Regel aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in vertraglichen, arbeitsrechtlichen und anderen Angelegenheiten ergeben.

Eine Rückstellung wird nur dann gebildet, wenn eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses entstanden ist, die Zahlung wahrscheinlich ist und der Betrag zuverlässig geschätzt werden kann. Eine Eventualverbindlichkeit, die aufgrund eines vergangenen Ereignisses entstanden ist, wird offengelegt, es sei denn die Zahlungen sind höchst unwahrscheinlich. Eine Eventualforderung aufgrund eines vergangenen Ereignisses wird ausgewiesen, wenn eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit gegeben ist. In der nachfolgenden Beschreibung wird in jenen Fällen kein Betrag genannt, in denen in Übereinstimmung mit IAS 37, dies schwerwiegend nachteilig wäre. Die Berechnung der Rückstellung findet in bestimmten Fällen auf einer Portfoliobasis statt, weil die Schätzung der Verpflichtung damit eine höhere Verlässlichkeit aufweist. Die RBI hat ihre Rückstellungen, Eventualforderungen und -verbindlichkeiten in die Gruppen Konsumentenschutz, Bankgeschäfte, Durchsetzung durch Regulierungsbehörden und Steuerfälle eingeteilt.

Konsumentenschutz

Die RBI ist mit Klagen von Kunden in Zusammenhang mit Themen des Konsumentenschutzes konfrontiert. Die meisten Forderungen betreffen Vertragsbedingungen, die vermeintlich den Konsumentenschutz oder andere Gesetze verletzen. Das rechtliche Risiko in Verbindung mit diesen Forderungen wird durch die Gefahr von politisch motivierten Gesetzen, welche den Grad der Unvorhersehbarkeit steigern, erhöht.

Kroatien

In Kroatien wurden in einem von einer Konsumentenschutzorganisation gegen die Raiffeisenbank Austria, d.d., Croatia (RBHR) und andere kroatische Banken angestrengten Verfahren zwei Klauseln für nichtig befunden, die in den Jahren zwischen 2003/2004 und 2008 in Kreditverträgen mit Konsumenten verwendet wurden. Dabei handelt es sich um eine Zinsanpassungs- und eine CHF-Index-Klausel. Gegen den Entscheid über die Zinsanpassungsklausel kann kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden. Das Urteil, wonach die CHF-Index-Klauseln unwirksam sind, wurde vom Obersten Gerichtshof des Landes bestätigt, doch die RBHR hat Verfassungsbeschwerde beim kroatischen Verfassungsgericht eingelegt. Eine endgültige Entscheidung dieses Gerichts kann Einfluss auf die CHF-Index-Klauseln haben. Auf Grundlage der bereits zur Unwirksamkeit der Zinsanpassungs- und/oder der CHF-Index-Klausel ergangenen Entscheidungen machen Kreditnehmer – vorbehaltlich der gesetzlichen Verjährungsfristen – jedoch bereits jetzt Ansprüche gegen die RBHR geltend. Angesichts der gegenwärtigen Unwägbarkeiten hinsichtlich der Verjährung, der Wirksamkeit der CHF-Index-Klausel, der weiteren Vorgehensweise, des endgültigen Urteils über die Klage beim Verfassungsgericht und die Anzahl der Kreditnehmer, die diese Ansprüche geltend machen, lassen sich die Auswirkungen und der mögliche Schaden zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht endgültig beziffern, da die endgültige rechtliche Beurteilung der Kreditvertragsklauseln jedenfalls auf Einzelbasis zu erfolgen hat. In diesem Zusammenhang wurde die Rückstellung auf Portfoliobasis auf € 34.422 Tausend (Vorjahr: € 21.221 Tausend) erhöht.

Polen

In Polen ist eine erhebliche Anzahl zivilrechtlicher Klagen hinsichtlich bestimmter vertraglicher Regelungen im Zusammenhang mit Hypothekarkrediten an Konsumenten, die in Fremdwährungen denominiert oder an eine Fremdwährung gekoppelt sind, anhängig. Ende Dezember 2020 lag der Gesamtstreitwert dieser Verfahren bei rund PLN 726 Millionen (€ 159 Millionen). In diesem Zusammenhang hat sich ein polnisches Gericht an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gewandt, um klären zu lassen, ob bestimmte Klauseln dieser Verträge gegen europäisches Recht verstoßen und missbräuchlich verwendet wurden. Die im Oktober 2019 dazu in einem Vorabentscheidungsverfahren ergangene Entscheidung des EuGHs gibt keine Antwort bezüglich einer gänzlichen oder teilweisen Nichtigkeit der Kreditverträge, sondern lediglich eine Orientierungshilfe für die Interpretation, nach welchen Grundsätzen nationale Gerichte auf Einzelfallbasis zu entscheiden haben. Demnach soll ein Kreditvertrag ohne missbräuchliche Klauseln wirksam bleiben, solange dies mit nationalem Recht im Einklang steht. Sofern der Kreditvertrag allerdings ohne die missbräuchliche Klausel nicht mehr aufrechterhalten werden kann, würde der Vertrag insgesamt unwirksam. Sollte die Unwirksamkeit des gesamten Kreditvertrags mit wesentlichen negativen materiellen Konsequenzen für den Kreditnehmer verbunden sein, so kann die missbräuchliche Klausel von polnischen Gerichten im Einklang mit nationalem Recht durch eine wirksame Klausel ersetzt werden. Die Konsequenzen einer Unwirksamkeit des Vertrags müssen sorgfältig untersucht werden, sodass der Kreditnehmer alle potenziell negativen Folgen einer Unwirksamkeit bedenken kann. Die Folgen einer Rückabwicklung eines nichtigen Kreditvertrags bleiben allerdings unklar und sind – beispielsweise aufgrund der Verpflichtung zur sofortigen Rückzahlung samt Kosten der

Nutzung des Kreditbetrags – potenziell schwerwiegend für den Kreditnehmer. Es bleibt abzuwarten, wie die vom EuGH entwickelten Grundsätze nach nationaler Rechtsprechung auf Einzelfallbasis angewendet werden.

Ein beträchtlicher Anstieg an neuen Fällen konnte seit Beginn 2020 beobachtet werden, hervorgerufen durch die Entscheidung des EuGHs und die gestiegenen Marketingaktivitäten von Anwaltskanzleien, die für Kreditnehmer tätig sind. Dieser Anstieg wurde nicht nur von der polnischen Filiale der RBI beobachtet, sondern von allen polnischen Banken, die mit Fremdwährungskreditportfolios befasst sind.

Darüber hinaus haben sich polnische Gerichte in sieben anderen zivilrechtlichen Verfahren mit der Bitte um eine Entscheidung in einem Vorabentscheidungsverfahren an den EuGH gewandt. Diese Entscheidung könnte zu weiteren Klarstellungen führen und einen Einfluss darauf haben, wie gerichtsanhängige Verfahren im Zusammenhang mit Fremdwährungskrediten von nationalen polnischen Gerichten entschieden werden. RBI ist in eines dieser Verfahren direkt involviert.

Die Folgenabschätzung für Kreditverträge, die an eine Fremdwährung gekoppelt sind oder auf eine Fremdwährung lauten, kann auch durch das Ergebnis laufender Verwaltungsverfahren beeinflusst werden, die der Präsident des Amts für Wettbewerb und Verbraucherschutz (UOKiK) gegen die polnische Filiale der RBI führt. Solche Verwaltungsverfahren beruhen unter anderem auf der behaupteten Praxis einer Verletzung von kollektiven Verbraucherinteressen sowie darin, dass Klauseln in Standardvereinbarungen als benachteiligend eingestuft werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nicht sicher, welche potenziellen Auswirkungen diese Verfahren auf Kreditverträge, die an eine Fremdwährung gekoppelt sind oder auf eine Fremdwährung lauten, und die RBI haben könnten. Darüber hinaus könnten solche Verfahren zu Verwaltungsstrafen gegen die polnische Filiale der RBI führen und im Falle von Berufungen verwaltungsgerichtliche Verfahren nach sich ziehen.

Darüber hinaus leitete der polnische Financial Ombudsman, der im Namen von zwei Kreditnehmern handelte, ein Zivilverfahren gegen die RBI ein, in dem die Anwendung unlauterer Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern in einem Fall behauptet wird, in dem die RBI – nach Aufhebung eines Kreditvertrags – den vollen ursprünglich ausgegebenen Kreditbetrag ohne zwischenzeitlich geleistete Rückzahlungen sowie für die Verwendung von Kapital durch die Kreditnehmer fällige Beträge, aufgrund des Grundsatzes der ungerechtfertigten Bereicherung einfordert hatte und verlangt, diese Praxis einzustellen.

Ende Dezember 2020 ergriff der Vorsitzende der polnischen Finanzaufsichtsbehörde (KNF/PFSA) eine Initiative mit dem Ziel, die anhaltende öffentliche Systemdebatte und die damit einhergehende steigende Anzahl von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Hypothekendarlehen, die an eine Fremdwährung (hauptsächlich Schweizer Franken) gebunden sind oder auf diese lauten, zu lösen. Gemäß dem Vorschlag der KNF wurden die in Polen tätigen Banken gebeten, ein Konzept für einen möglichen freiwilligen Vergleich mit CHF-Hypothekarkreditkunden zu evaluieren, bei dem die Kredite der Kunden rückwirkend so behandelt würden, als wären sie in polnischen Zloty gewährt worden, mit einem Zinssatz, der auf dem WIBOR basiert (zuzüglich einer Marge, wie sie historisch auf andere Zloty-basierte Kredite angewandt wurde). In finanzieller Hinsicht würde das vorgeschlagene Abwicklungsschema somit nicht nur ein umstrittenes Element aus den CHF-Hypothekarkrediten entfernen – nämlich die Grundlage für die Bestimmung des Wechselkurses – sondern auch das Fremdwährungsrisiko rückwirkend vollständig eliminieren und die entsprechende finanzielle Belastung auf die Bank übertragen. Die RBI beschloss schließlich, sich aus der zur Analyse der Vorschläge der KNF eingerichteten Arbeitsgruppe zurückzuziehen, da der Vorschlag nach Einschätzung der RBI keine sozial gerechte und wirtschaftlich ausgewogene Lösung mit sich bringen würde; insbesondere würde das vorgeschlagene Abwicklungsschema – da es auf Freiwilligkeit beruht – keine ausreichende Rechtssicherheit gewährleisten und nicht geeignet sein, weitere gerichtliche Auseinandersetzungen in derselben oder verwandten Angelegenheiten auszuschließen.

In diesem Zusammenhang und angesichts der derzeit wahrgenommenen Uneinheitlichkeit der Gerichtspraxis bei der Auslegung polnischer Gesetze hat die Präsidentin des Obersten Gerichts Polens am 29. Januar 2021 angekündigt, dem Obersten Gericht einen Antrag auf Erlass einer Leitentscheidung in Bezug auf bestimmte Schlüsselfragen vorzulegen, die als entscheidend für die Beilegung anhängiger Gerichtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Hypothekendarlehen, die an eine Fremdwährung gebunden sind oder auf diese lauten, angesehen werden. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs soll die derzeit divergierende Praxis der polnischen Gerichte vereinheitlichen und Klarheit in Fragen bringen, zu denen nur eine lückenhafte oder uneinheitliche Rechtsprechung existiert. Die vom Obersten Gericht veröffentlichten Fragen würden sich mit der Problemstellung befassen, ob und in welcher Form ein Darlehen aufrechterhalten werden kann, wenn die Vertragsklauseln, die sich auf die Bestimmung des Wechselkurses für die Konvertierung in einem Darlehensvertrag beziehen, als unwirksam angesehen werden, sowie mit Rechtsfragen einer allfälligen Rückabwicklung zwischen den Parteien beziehen, einschließlich der Verjährungsfrist für die jeweiligen Ansprüche, wenn der Darlehensvertrag infolge einer potenziell unzulässigen Klausel in seiner Gesamtheit unwirksam wird. RBI erhofft sich, dass sich aus diesen Leitentscheidungen eine Bereinigung für die Vielzahl von vor den polnischen Gerichten gerichtsanhängigen Verfahren sowie – zukunftsgerichtet – auf dieser Grundlage dann auch eine handhabbare Lösung für die Problematik der Fremdwährungs-Hypothekarkredite insgesamt ableiten lässt.

Die RBI hat für die in Polen eingebrachten Klagen eine Rückstellung gebildet. Da die oben genannten Klagen von einer Reihe von Kunden eingebracht wurden, basiert diese Rückstellung auf einem statistischen Ansatz, welcher sowohl statische Daten, soweit diese relevant sind, als auch Expertenmeinungen berücksichtigt. Mögliche Beschluss-Szenarien und die erwarteten Verlustraten pro Szenario wurden geschätzt. Die erwartete Belastung gründet sich auf Kredite von Kunden, welche die Bank klagen oder eine solche angekündigt haben. Um die finanziellen Auswirkungen pro Szenario zu berechnen, wird der Forderungsbetrag mit dem

geschätzten finanziellen Abfluss im Szenario und der Wahrscheinlichkeit multipliziert, dass die Bank letztendlich eine Entschädigung an den Kunden zahlen muss. Für Abflüsse, für die angenommen wird, dass diese nicht innerhalb eines Jahres erfolgen werden, wird ein angemessener Abzinsungssatz angewendet. Die finanziellen Auswirkungen der einzelnen Szenarien werden anhand von Expertenmeinungen gewichtet. Die sich daraus ergebende Rückstellung wurde auf € 89.188 Tausend erhöht (2019: € 49.336 Tausend). Die wesentlichen Unsicherheiten bei der Berechnung von Rückstellungen sind auf eine potenziell höhere Anzahl von Klagen und einem Anstieg der Wahrscheinlichkeit, die Gerichtsverfahren zu verlieren, zurückzuführen.

Die Sensitivitätsanalyse zeigt, dass eine Erhöhung der Anzahl der Klagen um 10 Prozent zu einem Anstieg der Rückstellungen um 8,5 Prozent führen würde. Weiters hat auch die Gewichtung der verschiedenen Szenarien einen Einfluss auf die Höhe der Rückstellung. Eine für die Bank negative Rechtsprechung, insbesondere die für Ende März erwartete Entscheidung des obersten Gerichtshofs, kann zu einer deutlichen Erhöhung der Rückstellung führen.

Rumänien

Im Oktober 2017 hat die Verbraucherschutzbehörde (ANPC) die rumänische Netzwerkbank, Raiffeisen Bank SA, Bukarest, angewiesen, ihre angebliche Praxis, ihre Kunden nicht über künftige Änderungen des den Kunden verrechneten Zinssatzes zu informieren, einzustellen. Die Anordnung impliziert keine Geldrückerstattung oder Zahlung von Raiffeisen Bank SA, Bukarest. Mögliche Geldrückerstattungsansprüche, die von Kunden erhoben werden, können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Die rumänische Netzwerkbank, Raiffeisen Bank SA, Bukarest, hat diese Anordnung bekämpft und eine Aussetzung des Vollzugs erwirkt. Diese Verfahren befinden sich derzeit in der Berufungsphase, wobei die erste Entscheidung zugunsten von ANPC getroffen wurde. Angesichts der gegenwärtigen Unsicherheiten ist eine genaue Quantifizierung der negativen finanziellen Auswirkungen nicht möglich. Die Einschätzung von Raiffeisen Bank SA, Bukarest, auf der Grundlage der derzeit bekannten Faktoren ist jedoch, dass diese Auswirkungen voraussichtlich € 20 Millionen nicht überschreiten werden.

Im Juli 2014 hat die ANPC eine für die rumänische Netzwerkbank geltende Entscheidung erlassen, in der die Bank aufgefordert wurde, die Einbeziehung der Bearbeitungsgebühren in die Zinsmarge anlässlich der Umstrukturierung von Verbraucherkrediten einzustellen. Obwohl Bestimmungen, die diese Methode beschreiben, in den jeweiligen Vereinbarungen enthalten waren, ist ANPC der Ansicht, dass diese Bestimmungen nicht klar genug waren. Zunächst war nicht klar, wie die ANPC-Entscheidung umgesetzt werden sollte. Nach einem Gerichtsstreit, den die rumänische Netzwerkbank im Juni 2020 verloren hatte, ist nun entschieden, dass die Umsetzung die Rückgabe eines Teils des Zinssatzes bedeuten würde und zwar an alle Verbraucher, auf die eine solche Praxis angewendet wurde, zumindest für den Zeitraum von Juli 2014 bis entweder zu dem Zeitpunkt, zu dem diese Kreditnehmer eine neue Vereinbarung über den Zinssatz getroffen haben oder zu dem Zeitpunkt, zu dem die rumänische Netzwerkbank das Gerichtsurteil tatsächlich umsetzt. Dies gilt auch für ursprünglich betroffene Kredite, die zwischenzeitlich zurückgezahlt wurden. Nach Einholung eines externen Gutachtens hinsichtlich der konkreten Umsetzung des Gerichtsurteils hat die rumänische Netzwerkbank ihre Einschätzung der negativen finanziellen Auswirkung von einem ursprünglich erwarteten Betrag von € 17 Millionen auf € 3,5 Millionen reduziert. Eine genaue Quantifizierung ist jedoch nach wie vor nicht möglich, da ANPC gegen die besagte Umsetzung des Gerichtsurteils Einspruch erheben könnte. Im Oktober 2020 forderte die ANPC die Raiffeisen Bank S.A. auf, die Art und Weise der Umsetzung des Gerichtsurteils zu bestätigen. Die Raiffeisen Bank S.A. hat basierend auf dem externen Gutachten eine Antwort gegeben, die von ANPC allerdings weder kommentiert noch bestätigt wurde. Angesichts der derzeitigen Unsicherheiten ist keine genaue Quantifizierung der negativen finanziellen Auswirkungen möglich.

Bankgeschäfte

Die RBI und ihre Tochterunternehmen erbringen Dienstleistungen für Firmenkunden, welche auf operativer Ebene das Risiko von Rechtsstreitigkeiten erhöhen. Die wesentlichsten Fälle sind:

Nach der Insolvenz der Alpine Holding GmbH (Alpine) im Jahr 2013 reichten Kleinanleger in Österreich eine Reihe von Klagen im Zusammenhang mit einer von der Alpine im Jahr 2012 begebenen Anleihe im Gesamtnennbetrag von € 100 Millionen gegen die RBI und ein weiteres Kreditinstitut ein. Die Ansprüche gegen die RBI wurden entweder direkt durch einzelne Anleger oder mittels gesammelter Anlegeransprüche geltend gemacht und belaufen sich auf etwa € 10 Millionen. Vorgebracht wird unter anderem, dass die Banken als Joint Lead Manager der Anleiheemission gehandelt hätten und zum Zeitpunkt der Emission Kenntnis von den finanziellen Problemen der Alpine hatten oder zumindest Kenntnis davon hätten haben müssen. Ihnen sollte daher bekannt gewesen sein, dass die Alpine nicht imstande gewesen sei, die Anleihen gemäß den Anleihebedingungen zurückzuzahlen. Die Kläger behaupten, dass der Kapitalmarktprospekt in Bezug auf die Anleihe irreführend und unvollständig gewesen sei und die Joint Lead Manager einschließlich der RBI, die auch an der Erstellung des Prospekts beteiligt waren, dies gewusst hätten.

Gerichtliche Schritte wurden in New York gegen die Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft (vor der Fusion mit der RBI im Jahr 2010) und die Raiffeisen Investment AG (RIAG) eingeleitet. Der Kläger behauptet, dass die RBI, in ihrer Funktion als Nachfolger der Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft, widerrechtlich USD 150 Tausend (€ 122 Tausend) auf eine Bietergarantie gezahlt hat und dass die RIAG an einem Betrug, der von einer serbischen Privatisierungsagentur verübt wurde, mit einem Schaden zwischen USD 31 Millionen bis USD 52 Millionen (€ 25 Millionen bis € 42 Millionen), involviert ist. Zu einem späteren Zeitpunkt wurde der behauptete Schaden auf USD 31 Millionen (€ 25 Millionen) reduziert. Die Klage ist nach Einschätzung der RBI unbegründet und hat kaum Aussicht auf Erfolg. Die Klage wurde im Februar 2014 abgewiesen, und der Kläger

reichte einen Antrag zur Überprüfung bei Gericht ein, welche seit einigen Jahre anhängig ist. 2018 wurde dieser Fall einem neuen Richter übertragen und ist nun wieder in New York anhängig. Die Einschätzung der RBI hat sich nicht geändert.

Der RBI wurde im Mai 2017 eine Klage des rumänischen Verkehrsministeriums gegen die RBI und die Banca de Export Import a Romaniei Eximbank SA (EximBank) hinsichtlich einer Zahlung von € 10 Millionen zugestellt. Der Klageschrift zufolge soll die RBI 2013 auf Verlangen eines rumänischen Kunden der im indirekten Eigentum der RBI stehenden rumänischen Raiffeisen Bank S.A., Bukarest, ein Akkreditiv in Höhe von € 10 Millionen zugunsten des rumänischen Verkehrsministeriums ausgestellt haben. Die Exim-Bank handelte als avisierende Bank der RBI in Rumänien. Das rumänische Verkehrsministerium sandte im März 2014 unter Bezugnahme auf das genannte Akkreditiv eine Zahlungsaufforderung, die von der RBI wegen Eingangs nach dem Beendigungsdatum des Akkreditivs zurückgewiesen wurde. Im April 2018 wurde die Klage vom erstinstanzlichen Gericht als unbegründet abgewiesen, was vom Bukarester Berufungsgericht im Oktober 2019 bestätigt wurde.

Im Mai 2017 wurde eine Tochtergesellschaft der RBI in Österreich auf Zahlung von € 12 Millionen wegen Nichteinhaltung von Gewährleistungen aus einem Anteilskaufvertrag verklagt, der ein Immobilienbesitzunternehmen betraf. Der Kläger, d. h. der Käufer unter dem Anteilskaufvertrag, macht einen Gewährleistungsanspruch geltend. Konkret behauptete dieser, die Beklagte habe zugesichert, dass das im Rahmen des Anteilskaufvertrags veräußerte Unternehmen nicht auf Mieterhöhungen verzichtet habe, zu denen es möglicherweise berechtigt gewesen wäre.

Im Dezember 2017 reichte ein französisches Unternehmen beim Handelsgericht in Warschau gegen die Raiffeisen Bank Polska S.A. (RBPL), die ehemalige polnische Tochtergesellschaft der RBI, und die RBI eine Klage ein. Das französische Unternehmen verlangte von beiden Banken Schadensersatz in Höhe von insgesamt € 15 Millionen wegen der Verletzung der Sorgfaltspflichten seitens der RBPL im Rahmen der Eröffnung eines Kontos für einen bestimmten Kunden und Ausführung von Überweisungen über dieses Konto und seitens der als Korrespondenzbank handelnden RBI im Rahmen ihrer Korrespondenzbanktätigkeit. Hinsichtlich der Klage gegen die RBI erklärte sich das Handelsgericht in Warschau im Mai 2019 für unzuständig. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt. Im Zuge des Verkaufs des Kernbankgeschäfts der RBPL an die Bank BGZ BNP Paribas S.A. wurde die Klage gegen die RBPL an die Bank BGZ BNP Paribas S.A. übertragen. Trotzdem sind allfällige negative finanzielle Konsequenzen im Zusammenhang mit diesem Verfahren weiterhin von der RBI zu tragen.

Im Juni 2012 stellte ein Kunde (der slowakische Kläger) der Tatra banka, a.s. (Tatra banka), einen Antrag auf Schadenersatz für entgangene Gewinne in Höhe von rund € 71 Millionen. Die Klage steht in Verbindung mit bestimmten Kreditfazilitäten zwischen der Tatra banka und dem slowakischen Kläger. Der slowakische Kläger beanstandete, dass die Tatra banka gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen verstoßen hat, weil sie sich ohne Grund geweigert hat, Zahlungen vom Konto des slowakischen Klägers durchzuführen und auch die Verlängerung der Kreditfazilitäten trotz vorheriger Zusage nicht erfolgt ist. Dies hatte zur Folge, dass Zahlungen des slowakischen Klägers gegenüber seinen Geschäftspartnern nicht durchgeführt wurden und die Geschäftsaktivitäten des slowakischen Klägers beendet wurden. Im Februar 2016 stellte der slowakische Kläger einen Antrag auf Erhöhung des Schadensersatzes um € 50 Millionen, welcher vom Gericht abgelehnt wurde. Es wurde eine Verfassungsbeschwerde bezüglich dieser Entscheidung eingereicht. Das Verfassungsgericht lehnte diesen Einspruch ebenso ab wie die geforderte Erhöhung des Schadensersatzes. Im Dezember 2017 wurde mit derselben Begründung, die dem Antrag im Februar 2016 zugrunde lag, eine neue Klage über € 50 Millionen an die Tatra banka übermittelt. Diese neue Klage wurde mit der Originalklage verbunden. Somit forderte der slowakische Kläger im Rahmen dieser Klage Schadenersatz und Ersatz für entgangene Gewinne in Höhe von insgesamt schätzungsweise € 121 Millionen. Im Februar 2018 hat das Gericht erster Instanz die Klage zur Gänze abgewiesen. Der slowakische Kläger, bei dem es sich aufgrund des Konkurses des slowakischen Klägers nach dem Gesetz nunmehr um den Verwalter des Konkursverfahrens des slowakischen Klägers handelt, hat Berufung gegen die Ablehnung eingelegt. Im September 2018 hat das Berufungsgericht die Entscheidung des Gerichts erster Instanz sowie die Abweisung der Klage im vollen Umfang bestätigt. Im Jänner 2019 hat der slowakische Kläger eine außerordentliche Revision beim obersten Gerichtshof der Slowakischen Republik eingereicht, diese Revision wurde jedoch im April 2019 vom obersten Gerichtshof abgelehnt. Der slowakische Kläger reichte im Juli 2019 eine Verfassungsbeschwerde in Bezug auf das Urteil des obersten Gerichtshofes ein. Das Verfassungsgericht lehnte die Beschwerde jedoch endgültig ab und der Rechtsstreit ist endgültig beendet.

Weiters reichte ein zypriotisches Unternehmen (der zypriotische Kläger) eine gesonderte Schadenersatzklage in Höhe von rund € 43 Millionen ein. Im Jänner 2016 stellt der zypriotische Kläger einen Antrag auf Erhöhung der Klagesumme um € 84 Millionen, und das Gericht genehmigte diesen Antrag. Das bedeutet, dass die Klagesumme in diesem Verfahren insgesamt rund € 127 Millionen beträgt. Dieses Verfahren steht im Zusammenhang mit dem oben beschriebenen Verfahren des slowakischen Klägers, da der zypriotische Kläger, der die Klage eingereicht hat, die Forderung von einem Anteilseigner der Holding des slowakischen Klägers übernommen hat. Der Inhalt der Klage gleicht dem Klagsvorbringen im oben beschriebenen Verfahren. Laut dem zypriotischen Kläger hat der Schaden des slowakischen Klägers durch den Wertverlust der Geschäftsanteile auch Auswirkungen auf den Anteilseigner der Holding. In der Folge übertrug besagter Anteilseigner diese Forderung an den zypriotischen Kläger. Der zypriotische Kläger argumentiert, dass die Tatra banka gegen die guten Sitten verstoßen und entgegen fairen unternehmerischen Handelns agiert hat und fordert die Tatra banka auf, eine Entschädigung entsprechend dem Wertverlust der Geschäftsanteile der Holding zu zahlen. Im November 2019 wurde die Klage in vollem Umfang abgewiesen. Der zypriotische Kläger hat gegen das Urteil im Jänner 2020 Berufung erhoben.

Nach der Abtretung der Forderung der Tatra banka (rund € 4 Millionen) gegenüber einem Firmenkunden an einen Zessionar wurden von den ursprünglichen Anteilseignern des Firmenkunden zwei Klagen in einer Gesamthöhe von rund € 19 Millionen gegen die Tatra banka eingereicht. Ihre Geschäftsbeteiligung am Firmenkunden wurde als Sicherheit für eine dem Firmenkunden von der Tatra banka zur Verfügung gestellte Finanzierung verpfändet. Es handelt sich um Klagen auf Schadenersatz für Verluste, die den ursprünglichen Anteilseignern infolge einer angeblich verspäteten Mitteilung über die Abtretung an die ursprünglichen Anteilseigner, der Tatsache, dass der Zessionar seinen Anspruch auf die verpfändeten Aktien geltend gemacht hat und die ursprünglichen Anteilseigner in der Folge nicht mehr Anteilseigner des Firmenkunden sind, sowie der Tatsache, dass der Zessionar eine Hypothek auf Immobilien des Kunden (die ebenfalls als Sicherheit für die dem Firmenkunden von der Tatra banka gewährte Finanzierung geschaffen wurden) verwertet hat, entstanden sind. Die ursprünglichen Anteilseigner argumentierten, dass sich der Wert des Firmenkunden auf € 19 Millionen beliefe und dass dieser Betrag den Schaden darstellt, der ihnen durch die Abtretung der Forderung der Tatra banka gegenüber dem Firmenkunden entstanden ist. In der Folge traten die ursprünglichen Anteilseigner ihre Ansprüche im Rahmen der oben erwähnten Verfahren an eine panamaische Gesellschaft ab, die nun den Kläger darstellt. Der Kläger argumentiert, dass die Tatra banka gegen die Grundsätze von Treu und Glauben gehandelt und eine Verpflichtung aus dem slowakischen Zivilgesetzbuch verletzt habe. Im Juni 2019 wies das Gericht die Klage in vollem Umfang ab. Der Kläger legte im August 2019 Berufung gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz ein.

2011 reichte ein Kunde der Raiffeisenbank Austria, d.d., Kroatien (RBHR), eine Schadenersatzklage in Höhe von rund HRK 143 Millionen (€ 19 Millionen) ein. Der Verlust sei dem Kläger nach durch eine ungerechtfertigte Kündigung des Kredits entstanden. Im Februar 2014 erließ das Handelsgericht in Zagreb ein Urteil, mit dem die Klage abgelehnt wurde. Gegen dieses Urteil legte der Kläger Berufung ein, welche noch nicht abschließend entschieden wurde. In der Zwischenzeit hat der Kläger ein Insolvenzverfahren durchlaufen, und der Insolvenzverwalter hat beim Handelsgericht einen Antrag auf Zurücknahme der Klage gestellt. Eine Entscheidung über die Beendigung der Klage gegen RBHR wurde vom Handelsgericht in Zagreb noch nicht erlassen.

2015 wurde die RBHR von einem ehemaligen Kunden auf Schadenersatz in Höhe von rund HRK 181 Millionen (€ 24 Millionen) verklagt, basierend auf dem Vorwurf, die RBHR habe betrügerisch gehandelt, indem sie Kredite, die zur Finanzierung des Hotelgeschäfts des Kunden gewährt worden waren, ohne Begründung gekündigt habe. In vorangegangenen Gerichtsverfahren bezüglich der Kündigung der Kredite sowie der Vollstreckung der Immobilien fielen alle endgültigen Urteile zugunsten der RBHR aus. Es fanden mehrere Anhörungen statt, und es wurden Stellungnahmen ausgetauscht. Bislang wurde kein Urteil gefällt.

Ab 2014 reichte eine Gruppe ehemaliger Kunden der RBHR mehrere Schadenersatzklagen in Höhe von rund HRK 121 Millionen (€ 16 Millionen) ein, basierend auf dem Vorwurf, die RBHR habe betrügerisch gehandelt, indem sie Kredite gekündigt und eingetrieben habe. In einigen der Gerichtsverfahren wurden endgültige Gerichtsurteile erlassen, durch die die Forderungen in Höhe von rund HRK 20 Millionen (€ 3 Millionen) abgelehnt wurden.

2015 strengte ein ehemaliger Kunde der Raiffeisenbank a.s. (RBCZ) ein Gerichtsverfahren gegen die RBCZ an, in dem dieser Schadenersatz in Höhe von rund CZK 371 Millionen (€ 14 Millionen) forderte, basierend auf der Anschuldigung, ihm seien Verluste dadurch entstanden, dass die RBCZ ihm keine weitere Finanzierung gewährt habe. Aufgrund der Nichtzahlung der Gerichtsgebühren durch den Kläger wurde ein Gerichtsbeschluss über die Abweisung der Klage erlassen, gegen den der Kläger Berufung eingelegt hat. In der Zwischenzeit hat das Gericht zwei vom Kläger gegen die RBCZ eingeleitete Verfahren zusammengelegt, sodass sich die Klagesumme auf rund CZK 494 Millionen (€ 19 Millionen) erhöht. Nachdem das Urteil des Gerichts erster Instanz vom obersten Gerichtshof revidiert wurde und der Kläger schließlich die Gerichtsgebühren entrichtet hatte, war das erstinstanzliche Gericht in der Lage, ein Urteil zum Kernthema des Rechtsstreits zu erlassen, in dem das Gericht die Forderungen des Klägers im September 2019 abwies. Der Kläger hat Berufung gegen diese Entscheidung eingelegt. Im Juni 2020 wurde die Klage vom Gericht zweiter Instanz abgewiesen. Der Kläger hat gegen diese Entscheidung berufen.

Im April 2018 wurde die Raiffeisen Bank Polska S.A. (RBPL), die ehemalige polnische Tochtergesellschaft der RBI, von einem ehemaligen Kunden auf rund PLN 203 Millionen (€ 45 Millionen) verklagt. Laut der Klageschrift hat die RBPL den Überziehungsrahmen des Kreditkontos eines Kunden 2014 für sechs Kalendertage ohne förmliche Begründung gesperrt. Der Kläger argumentierte, dass die Sperre des Kontos zu Verlusten und entgangenen Gewinnen geführt hat, weil die finanzielle Liquidität des Kunden regelmäßig unterbrochen wurde und es ihm nicht möglich war, kreditbasierte Finanzierungsquellen auf dem gesperrten Konto durch Mittelströme aus anderen Quellen zu ersetzen. Damit einher gingen ein Rückgang der Bestände und der zur Verfügung stehenden Handelskredite sowie eine allgemeine Verschlechterung der Finanzergebnisse und des geschäftlichen Ansehens des Kunden. Die RBPL argumentierte, dass die Sperre juristisch gerechtfertigt und anhand der vorliegenden Informationen vorgenommen worden sei. Im Zuge des Verkaufs des Kernbankgeschäfts der RBPL an die Bank BGZ BNP Paribas S.A. wurde die Klage gegen die RBPL an die Bank BGZ BNP Paribas S.A. übertragen. Trotzdem sind allfällige negative finanzielle Konsequenzen im Zusammenhang mit diesem Verfahren weiterhin von der RBI zu tragen.

Ein deutscher Kunde hatte die RBI mit der Ausstellung von Garantien zugunsten eines polnischen Rechtsträgers und einer polnischen Gemeinde (zusammen die Kläger) beauftragt. Die RBI beauftragte die RBPL mit der derartigen Ausstellung in Polen und gewährte der RBPL entsprechende Rückgarantien. Die RBI selbst hatte vom deutschen Kunden eine Freistellungserklärung erhalten. Die Kläger forderten Zahlungen im Rahmen der Garantien von der Bank BGZ BNP Paribas SA (BNP), die in Bezug auf diese Garantien der Rechtsnachfolger der RBPL ist. BNP lehnte diese Forderung wegen missbräuchlicher Ausübung ab. Im März 2019

wurde BNP eine Klage auf Zahlung von rund PLN 50 Millionen (€ 11 Millionen) zuzüglich Zinsen gegen BNP durch das Handelsgericht Warschau zugestellt. Die RBI bleibt wirtschaftlich für die negativen finanziellen Folgen im Zusammenhang mit diesem Verfahren verantwortlich. Ihr wurde von BNP im November 2019 der Streit verkündet.

Im Juli 2019 reichte ein ehemaliger Firmenkunde (der Kläger) der RBI einen Antrag auf Schlichtung beim Internationalen Schiedsgerichtshof der Internationalen Handelskammer ein, in dem dieser von der RBI eine Zahlung in Höhe von rund USD 25 Millionen (€ 20 Millionen) zuzüglich der Aufwendungen für Schaden, Zinsen und weitere Kosten verlangt. Streitgegenstand ist die Garantie einer Drittpartei, die als Sicherheit für einen Kredit diente, den die RBI dem Kläger im Jahr 1998 gewährt hatte. Der Kläger geriet in Zahlungsverzug, woraufhin die RBI die Garantie in Anspruch nahm. 2015 wurde eine Einigung zwischen der RBI und dem Garantiegeber bezüglich der unter die Garantie fallenden Ansprüche der RBI erzielt. Die RBI verwendete sämtliche vom Garantiegeber erhaltenen Gelder für die Zahlung des Kredits durch den Kläger. Der Kläger behauptet in seinem Schlichtungsantrag (unter anderem), dass die Einigung für ihn nachteilig gewirkt habe und dass die RBI verpflichtet gewesen sei, die vom Garantiegeber erhaltenen Gelder an den Kläger zu überweisen. Nach Ansicht der RBI sind die vom Kläger erhobenen Forderungen unbegründet. Im Juni 2020 stellte das Schiedsgericht fest, dass es für die vom Kläger erhobenen Ansprüche und Streitigkeiten nicht zuständig sei. Dieser Schiedsspruch ist endgültig und kann nicht mehr vor englischen Gerichten angefochten werden.

Im Februar 2020 wurde der Raiffeisen-Leasing GmbH (RL) in Österreich eine Klage in Höhe von rund € 43 Millionen zugestellt. Der Kläger macht Schadensersatz unter der Behauptung geltend, dass RL ihre Verpflichtungen aus einem Immobilienentwicklungsvertrag verletzt habe. Nach Einschätzung von RL und ihrer Anwälte ist es sehr unwahrscheinlich, dass diese Klage erfolgreich ist, insbesondere angesichts der Tatsache, dass eine ähnliche Forderung des Klägers vom österreichischen Obersten Gerichtshof in einem früheren Rechtsstreit zurückgewiesen wurde. In diesem Fall wurden bereits zwei vom Kläger eingereichte Anträge auf Verfahrenshilfe vom Handelsgericht Wien wegen mutwilligen Rechtsmissbrauchs abgelehnt.

Eine Klage gegen die RBI Leasing GmbH (RBIL) auf Schadensersatz in Höhe des ursprünglichen vorläufigen Betrags von € 70 Tausend zuzüglich Zinsen im August 2019 wurde im März 2020 auf einen Betrag von rund € 16 Millionen erhöht. Der Kläger behauptet, dass ein von RBIL finanziertes Objekt nach Beendigung der Finanzierungsvereinbarung unter seinem Marktwert an eine dritte Partei verkauft wurde, während er einen erheblich höheren Preis hätte erzielen können. RBIL macht geltend, dass das finanzierte Objekt dem Kläger vor Abschluss des endgültigen Kaufvertrags mit der dritten Partei angeboten worden sei.

Im September 2020 wurde der Raiffeisen-Leasing Immobilienmanagement GmbH (RIM), einer 100 Prozent Tochtergesellschaft der Raiffeisen-Leasing Gesellschaft m.b.H., eine Klageschrift zugestellt, die von einer italienischen Gesellschaft beim Gericht in Brescia, Italien, eingebracht worden war. Der Kläger fordert Schadenersatz in der Höhe von rund € 30 Millionen aufgrund einer behaupteten Verletzung der Aktionärsvereinbarung im Zusammenhang mit der gemeinsamen Entwicklung eines Factory Outlet Centers in Italien. Der Syndikatsvertrag zwischen RIM und dem Kläger wurde im Jahr 2011 anlässlich der Gründung einer gemeinsamen Projektgesellschaft geschlossen. Im Jahr 2012 stellte sich jedoch heraus, dass verschiedene Bedingungen für die Umsetzung des Projekts nicht erfüllt werden konnten. Daher nahm RIM von der Projektumsetzung Abstand und verkaufte ihren Anteil an der Projektgesellschaft an den Kläger. Der Kläger behauptet nun, dass RIM durch die Abstandnahme von der Fortführung des Projekts die ursprüngliche Aktionärsvereinbarung verletzt habe.

Im November 2020 hat die Bundeskammer für Arbeitnehmer und Angestellte (BAK) eine Unterlassungsklage gegen die Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. (RBSPK), eine 100%ige Tochter der RBI, beim Handelsgericht in Wien eingebracht. RBSPK hatte langjährige Bausparverträge in Höhe von insgesamt rund € 93 Millionen gekündigt. Der Mindestzinssatz für diese täglich fälligen Bauspareinlagen lag zwischen 1 Prozent p.a. und 4,5 Prozent p.a. BAK behauptet, dass die RBSPK nicht das Recht hatte, solche Verträge zu kündigen, während die RBSPK der Ansicht ist, dass diese Verträge ein Dauerschuldverhältnis darstellen, das nach österreichischem Recht durch ordnungsgemäße Kündigung gekündigt werden kann.

Durchsetzung durch Regulierungsbehörden

Die RBI und ihre Tochterunternehmen unterliegen zahlreichen nationalen und internationalen Regulierungsbehörden.

Nach einer Rechnungsprüfung durch den rumänischen Rechnungshof in Bezug auf die Geschäftstätigkeit der Aedificium Banca pentru Locuinte S.A. (RBL), (ehemalige Raiffeisen Banca pentru Locuinte S.A.), einer Bausparkasse und Tochter der Raiffeisen Bank S.A., Bukarest, erklärte der Rechnungshof, dass einige Mängel festgestellt und die Bedingungen für eine staatliche Bausparförderung nicht erfüllt worden seien. Angeblich müssen solche Förderungen daher möglicherweise zurückgezahlt werden. Sollte es der RBL nicht gelingen, diese Beträge von ihren Kunden zurückzufordern oder eine zufriedenstellende Dokumentation vorzulegen, kann sie für die Zahlung dieser Mittel haftbar gemacht werden. Die RBL hat die Überprüfungsergebnisse des rumänischen Rechnungshofs in einem Gerichtsverfahren angefochten und hinsichtlich der relevantesten behaupteten Mängel obsiegt. Es wurde beim Obersten Gerichts- und Kassationshof Berufung erhoben. Im November 2020 hob der Oberste Gerichts- und Kassationshof die vorherige Gerichtsentscheidung auf und bestätigte die Ansicht des rumänischen Rechnungshofs. Auf Antrag der RBL ersuchte der Oberste Gerichts- und Kassationshof das Verfassungsgericht, zu entscheiden, ob der Rechnungshof grundsätzlich berechtigt war, die RBL zu überprüfen. Das Verfahren ist noch anhängig und könnte es der RBL je nach Ergebnis ermöglichen, ein außerordentliches Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Obersten Gerichts- und Kassationshofs zu erheben. Angesichts der derzeitigen Unsicherheiten ist eine genaue Quantifizierung der negativen finanziellen Auswirkungen nicht möglich. Die Rückzahlung der

Förderungen und mögliche Strafzahlungen dürften jedoch € 48 Millionen nicht übersteigen. In diesem Zusammenhang wurde eine Rückstellung von € 18.815 Tausend gebildet.

Im März 2018 wurde im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens gegen die RBI eine Verwaltungsstrafe in Höhe von € 3 Millionen (die auf der Grundlage des konsolidierten Jahresumsatzes der RBI berechnet wurde und sich auf 0,06 Prozent des letzten verfügbaren konsolidierten Jahresumsatzes beläuft) für eine angebliche Nichteinhaltung der formalen Dokumentationspflichten im Zusammenhang mit dem Know-your-Customer-Prinzip verhängt. Nach Auslegung der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) hatte die RBI in einigen wenigen Einzelfällen diese administrativen Verpflichtungen nicht eingehalten. Die FMA behauptete nicht, dass Geldwäsche oder ein anderes Verbrechen stattgefunden hat oder dass ein Verdacht auf eine kriminelle Handlung oder ein Zusammenhang mit einer solchen besteht. Die RBI vertrat die Auffassung, dass sie allen Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Knowyour-Customer-Anforderungen ordnungsgemäß nachgekommen sei, und legte gegen den Bußgeldbescheid in seiner Gesamtheit Einspruch ein. Das Verwaltungsgericht bestätigte in erster Instanz die Entscheidung der FMA, und die RBI legte gegen diese Entscheidung erneut in vollem Umfang Berufung ein. Im Dezember 2019 hob der österreichische Verwaltungsgerichtshof die Entscheidung der unteren Verwaltungsinstanzen auf und verwies den Fall an das Verwaltungsgericht der ersten Instanz zurück.

Im September 2018 wurden im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens zwei Verwaltungsstrafen in Höhe von insgesamt PLN 55 Millionen (€ 12 Millionen) gegen die RBPL verhängt, da sie ihren Pflichten als Verwahrstelle und Konkursverwalter bestimmter Anlagefonds angeblich nicht nachgekommen ist. Die RBPL als Verwahrstelle von Anlagefonds hat im Frühjahr 2018 die Rolle des Liquidators für bestimmte Fonds übernommen. Nach Einschätzung der polnischen Finanzaufsichtsbehörde (KNF) ist die RBPL bestimmten Verpflichtungen in ihrer Funktion als Depotbank und Liquidator der Fonds nicht nachgekommen. Im Zuge der Transaktionen im Zusammenhang mit dem Verkauf der RBPL hat die RBI die Verantwortung für die dargelegten Verwaltungsverfahren und die damit verbundenen Strafen übernommen. Die RBI hat gegen sämtliche Strafen Berufung eingelegt. Im September 2019 hat das Verwaltungsgericht der Woiwodschaft der Berufung der RBI in Bezug auf die Strafe in Höhe von PLN 5 Millionen (€ 1 Million) bezüglich der Pflichten der RBPL als Depotbank stattgegeben und die Entscheidung der KNF vollständig aufgehoben. Die KNF hat diese Entscheidung allerdings angefochten. Im Hinblick auf die Geldstrafe in Höhe von PLN 50 Millionen (€ 11 Millionen) in Bezug auf die Funktion der RBPL als Liquidator hat das Verwaltungsgericht der Woiwodschaft die Berufung zurückgewiesen und die Entscheidung der KNF vollständig bestätigt. Die RBI hat beim Obersten Verwaltungsgericht Berufung eingelegt, da sie der Ansicht ist, dass die RBPL all ihren Pflichten vollumfänglich nachgekommen ist.

Im Jänner 2021 wurde gegen die RBI eine Sammelklage eingereicht, in der Ansprüche von Inhabern von Zertifikaten in vier der oben angeführten Fälle, derzeit in Liquidation befindlichen Investmentfonds zusammengefasst wurden. Der Streitwert beträgt in diesem Fall rund PLN 51 Millionen (€ 11 Millionen). Die Kläger fordern, dass die Verantwortung der RBI für die behaupteten mangelhaften Leistungen der RBPL/RBI als Depotbank festgestellt wird. Eine derartige Feststellung würde die finanziellen Ansprüche der Kläger für weitere Rechtsstreitigkeiten sichern und erleichtern.

Darüber hinaus hat die RBI eine Anzahl von Benachrichtigungen über Ansprüche seitens BNP im Zusammenhang mit bestimmten Bankgeschäften, für die BNP Rechtsnachfolger der RBPL ist, erhalten. Diese Forderungsmittteilungen beziehen sich hauptsächlich auf Verwaltungsverfahren, die von der PFSA im Zusammenhang mit angeblichen Versäumnissen der RBPL/BNP als Verwahrer von Investmentfonds durchgeführt wurden, und können zu Geldstrafen führen. Darüber hinaus werden oder könnten Ansprüche in diesem Zusammenhang von Anlegern erhoben werden. BNP und RBI einigten sich darauf, gemeinsam in diesen Fällen vorzugehen.

Im Dezember 2020 reichte die Raiffeisen Bank Sh.A. (RBAL) in Albanien beim Verwaltungsgericht von Tirana eine Klage ein, um eine Entscheidung der albanischen Wettbewerbskommission für ungültig zu erklären. Die Entscheidung wurde im November 2020 nach einer Untersuchung der albanischen Wettbewerbsbehörde im Bankensektor in Bezug auf vier albanische Banken (darunter RBAL) erlassen. Obwohl festgestellt wurde, dass keines der untersuchten Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung einnimmt und die Banken eine unterschiedliche Preisgestaltung für ihre Leistungen anwenden, legt die Entscheidung den Banken eine Reihe von Verpflichtungen auf. Zu diesen Verpflichtungen gehören unter anderem die Überprüfung der Provisionen für Bankdienstleistungen im Hinblick auf eine Senkung, die Überprüfung der Zinssätze für Einlagen und Kredite mit dem Ziel einer Verringerung des Spreads und die Überprüfung der Kosten für Kunden, welche sie daran hindern, die Bank zu wechseln. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtungen innerhalb eines Jahres würde eine Geldbuße verhängt werden.

Steuerfälle

Die RBI ist in verschiedene Betriebsprüfungen, Steuerprüfungen und Steuerverfahren involviert oder wird voraussichtlich darin involviert sein. Die RBI ist unter anderem in folgende wesentliche Steuerverfahren involviert:

In Deutschland kam oder kommt es in Zusammenhang mit Grunderwerbssteuern zu einer außerordentlichen Steuerzahlung in Höhe von insgesamt rund € 27 Millionen, wofür entsprechend Vorsorge getroffen wurde. Zusätzlich können Zins- und Strafzahlungen für verspätete Zahlungen verhängt werden.

In Rumänien führte die Steuerprüfung zu einer außerordentlichen Steuerbelastung in Höhe von rund € 33 Millionen zuzüglich rund € 22 Millionen Strafzahlungen. Nachdem die Raiffeisen Bank S.A., Bukarest, Berufung eingelegt hatte, wurde die

Steuerbelastung auf € 30 Millionen reduziert. Die genaue Höhe der Reduktion der Strafzahlung wurde von den Behörden noch nicht mitgeteilt.

Bei der überwiegenden Mehrheit der oben genannten Beträge ist oder wird die Entscheidung der jeweiligen Steuerbehörden angefochten.

(56) Sonstige Vereinbarungen

Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich

Die RBI AG ist Mitglied der Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich (RKÖ). Deren Vereinsmitglieder übernehmen eine vertragliche Haftungsverpflichtung, durch die sie solidarisch die zeitgerechte Erfüllung aller Kundeneinlagen und Eigenemissionen eines insolventen Vereinsmitglieds bis zu jener Grenze garantieren, die sich aus der Summe der individuellen Tragfähigkeit der anderen Vereinsmitglieder ergibt. Die individuelle Tragfähigkeit eines Vereinsmitglieds bestimmt sich nach den frei verwendbaren Reserven unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen des BWG.

Aufgrund der Änderungen des rechtlichen und regulatorischen Rahmens und der Einführung von institutionellen Sicherungssystemen, haben die RKÖ und ihre Mitgliedsinstitutionen beschlossen, das Programm für neue Transaktionen nicht mehr fortzuführen. Dementsprechend gilt der Kundenschutz der RKÖ nur für Transaktionen, die bis zum 30. September 2019 eingegangen wurden. Die Rechte der Kunden aus der gesetzlichen Einlagensicherung bleiben davon unberührt und im vollen Ausmaß bestehen.

Institutionelles Sicherungssystem (IPS)

In der Raiffeisen Bankengruppe Österreich (RBG) sind seit Ende 2013 mehrere institutionelle Sicherungssysteme etabliert. Dazu wurden vertragliche oder satzungsmäßige Haftungsvereinbarungen geschlossen, die die teilnehmenden Institute gegenseitig absichern und insbesondere bei Bedarf ihre Liquidität und Solvenz sicherstellen. Basis für diese institutionellen Sicherungssysteme ist die einheitliche und gemeinsame Risikobeobachtung im Rahmen eines Früherkennungssystems gemäß Artikel 113 Abs 7 CRR (Kapitaladäquanzverordnung der Europäischen Union – Capital Requirements Regulation). Entsprechend der Aufbauorganisation der RBG wurden auch die institutionellen Sicherungssysteme in zwei Stufen konzipiert (derzeit ein Bundes-IPS und sechs Landes-IPS).

Die RBI AG als Zentralinstitut der RBG ist Mitglied des Bundes-IPS, an dem neben den Raiffeisenlandesbanken auch die Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg GmbH, Wien, die Posojilnica Bank eGen, Klagenfurt, die Raiffeisen Wohnbaubank AG, Wien, sowie die Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H., Wien, teilnehmen. Das Bundes-IPS unterliegt eigenen aufsichtsrechtlichen Bestimmungen. Hiezu wurden die Genehmigungen der zuständigen Aufsichtsbehörden – Europäische Zentralbank (EZB) und Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) – erteilt, nach denen unter anderem Forderungen zwischen den Bundes-IPS-Mitgliedern mit einem Risikogewicht von null Prozent angesetzt werden dürfen. Dies bedeutet auch eine gemeinsame aufsichtliche Überwachung. Auf Ebene des Bundes-IPS sind die Eigenmittelbestimmungen auf konsolidierter Basis einzuhalten. Vergleichbare Strukturen des Zusammenhalts gelten für die Mitglieder der Landes-IPS. Die IPS ergänzen somit als weitere Bausteine die gegenseitige Unterstützung im Rahmen der RBG im Fall wirtschaftlicher Probleme eines Mitgliedsinstituts.

Am 21. Dezember 2020 reichten die RBI, die Raiffeisenlandesbanken und die Raiffeisenbanken bei der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) und der EZB Anträge zur Schaffung eines neuen institutionellen Sicherungssystems (Raiffeisen-IPS) ein, das aus der RBI, den Raiffeisenlandesbanken und den Raiffeisenbanken bestehen soll, zum Zwecke des gesetzlichen (österreichischen) Einlagensicherungssystems im Sinne des österreichischen Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes. Voraussetzung für die Gründung eines separaten Einlagensicherungssystems ist, dass alle Mitglieder dieses Systems auch direkte Mitglieder eines einzigen institutionellen Sicherungssystems sind, wie beispielsweise das in diesem Fall noch zu gründende Raiffeisen-IPS. Das Raiffeisen-IPS soll letztlich das bestehende Bundes-IPS ablösen. Derzeit ist die entsprechende Genehmigung seitens der FMA und EZB ausständig bzw. kann gegebenenfalls an weitere Bedingungen geknüpft werden. Sollten die Genehmigung erteilt und mögliche Bedingungen akzeptiert werden, werden die oben genannten Antragsteller anschließend entsprechend den Bestimmungen des österreichischen Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes aus der Einlagensicherung Austria (ESA) ausscheiden.

(57) Treuhandgeschäfte

Die folgenden Angaben wurden gemäß § 48 Abs 1 BWG erstellt.

Nicht in der Bilanz ausgewiesene Treuhandgeschäfte waren am Bilanzstichtag mit folgenden Volumina abgeschlossen:

in € Tausend 2020 2019
Treuhandvermögen 227.598 226.494
Forderungen an Kunden 220.435 219.330
Beteiligungen und Wertpapiere Held-to-Maturity 7.163 7.163
Treuhandverbindlichkeiten 227.598 226.494
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 86.778 83.573
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 133.656 135.758
Sonstige Treuhandverbindlichkeiten 7.163 7.163

Die folgende Tabelle enthält das vom Konzern verwaltete Fondsvermögen:

in € Tausend 2020 2019
Publikumsfonds 28.636.781 25.281.762
Aktien- und gemischte Fonds 16.409.499 14.464.170
Anleihefonds 11.668.006 10.588.473
Andere 559.276 229.119
Spezialfonds 12.374.831 12.086.046
Immobilienfonds 318.131 299.549
Pensionsfonds 5.131.833 4.879.466
Nach Ermessen verwaltete Kundenportfolios 1.167.324 630.619
Sonstige Anlageinstrumente 110.041 55.575
Gesamt 47.738.940 43.233.017

(58) RBI als Leasinggeber

In der Berichtsperiode beliefen sich die Finanzerträge aus Nettoinvestitionen des Finanzierungsleasingverhältnisses, welche in der Erfolgsrechnung unter dem Zinsüberschuss ausgewiesen werden, auf € 124.964 Tausend (2019: € 127.682 Tausend). Aus dem Operating Leasing ergaben sich Erträge in Höhe von € 76.201 Tausend (2019: € 76.128 Tausend), welche in der Erfolgsrechnung unter dem sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesen werden.

Es bestehen keine Leasingerträge aus variablen Leasingzahlungen, die nicht von einem Index oder Zinssatz abhängig sind.

Finanzierungsleasing

Die im Rahmen des Finanzierungsleasings finanzierten Vermögenswerte verteilen sich wie folgt, die entsprechenden Buchwerte werden in der Bilanz unter dem Posten finanzielle Vermögenswerte – Amortized Cost ausgewiesen:

in € Tausend 2020 20191
Kraftfahrzeugleasing 1.512.234 1.609.116
Immobilienleasing 939.951 964.734
Mobilienleasing 691.369 650.653
Gesamt 3.143.554 3.224.503

1 Adaptierung der Vorjahresjahreswerte aufgrund geänderten Zurodnung

Restlaufzeitengliederung der Leasingforderungen, die nach dem Bilanzstichtag eingehen:

in € Tausend 2020 2019
Bruttoinvestitionswert 3.467.212 3.557.266
Mindest-Leasingzahlungen 3.039.032 3.231.541
Bis 3 Monate 257.990 450.413
Mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 617.562 609.075
Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 1.720.571 1.814.588
Mehr als 5 Jahre 442.909 357.464
Nicht garantierte Restwerte 428.181 325.726
Unrealisierter Finanzertrag 323.658 332.764
Bis 3 Monate 27.558 49.330
Mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 69.439 72.624
Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 151.632 153.907
Mehr als 5 Jahre 75.030 56.904
Nettoinvestitionswert 3.143.554 3.224.503

Im Geschäftsjahr gab es keine Erträge aus variablen Leasingzahlungen, die nicht in der Bewertung der Nettoinvestition in das Leasingverhältnis enthalten sind. Die Gewinne aus dem Verkauf von Leasinggegenständen im Rahmen eines Finanzierungsleasingvertrags betrugen € 318 Tausend (2019: € 635 Tausend).

Operating Leasing

Die im Rahmen des Operating Leasing finanzierten Vermögenswerte (inklusive noch nicht vermieteter Teile) setzen sich wie folgt zusammen und die entsprechenden Buchwerte werden in der Bilanz unter dem Posten Sachanlagen ausgewiesen:

in € Tausend 2020 2019
Kraftfahrzeugleasing 74.177 82.701
Immobilienleasing 129.564 153.999
Mobilienleasing 1.305 746
Gesamt 205.046 237.447

Restlaufzeitengliederung der Leasingforderungen mit undiskontierten Leasingzahlungen, die nach dem Bilanzstichtag eingehen:

in € Tausend 2020 2019
Bis 1 Jahr 34.029 35.692
Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 58.894 89.361
Mehr als 5 Jahre 11.567 15.837
Gesamt 104.490 140.890

(59) RBI als Leasingnehmer

Die Mietverhältnisse betreffen hauptsächlich Immobilien-, Kraftfahrzeugleasing sowie Leasing von IT-Zubehör.

Nutzungsrechte

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der aktivierten Nutzungsrechte für Immobilien, Anlagen und Ausstattungen, welche in der Bilanz unter den Sachanlagen dargestellt sind, und die dazugehörigen kumulierten Abschreibungen, welche in der Erfolgsrechnung unter den Verwaltungsaufwendungen ausgewiesen werden:

in € Tausend 2020 2019
Anschaffungs-/Herstellungskosten 1.1. 539.609 455.971
Änderung Konsolidierungskreis - 38 - 30.468
Währungsdifferenzen - 30.468 9.109
Zugänge 110.606 57.050
Abgänge - 19.136 - 14.940
Umbuchungen - 31 62.888
Anschaffungs-/Herstellungskosten 31.12. 600.541 539.609
Kumulierte Zuschreibungen/Abschreibungen/Wertminderungen - 153.754 - 83.372
davon Zuschreibungen 0 0
davon Abschreibungen/Wertminderungen - 82.758 - 84.394
Buchwert Stand 31.12. 446.787 456.237

Leasingverbindlichkeiten

Die folgende Tabelle zeigt die Restlaufzeitengliederung der Leasingverbindlichkeiten mit undiskontierten Leasingzahlungen, die nach dem Bilanzstichtag eingehen. Die entsprechenden Buchwerte werden unter den finanziellen Verbindlichkeiten – Amortized Cost ausgewiesen.

in € Tausend 2020 2019
Bis 1 Jahr 85.083 86.946
Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 242.255 249.122
Mehr als 5 Jahre 167.186 154.283
Gesamt 494.523 490.350

Realisierte Ergebnisse in der Erfolgsrechnung

In der Erfolgsrechnung werden die Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten im Zinsüberschuss, die Aufwände für kurzfristige Leasingverhältnisse und geringwertige Vermögenswerte im Sachaufwand dargestellt.

in € Tausend 2020 2019
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten - 3.858 - 8.193
Nicht in die Bewertung von Leasingverbindlichkeiten einbezogener Aufwand für variable Leasingzahlungen - 135 29
Ertrag aus Unterleasing von Nutzungsrechten 122 94
Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse - 11.646 - 13.080
Aufwand für geringwertige Vermögenswerte - 4.709 - 5.566
Gesamt -20.226 -26.716

(60) Geografische Märkte

Die nachfolgenden Tabellen wurden gemäß § 64 Abs 1 Z 18 BWG erstellt:

2020
in € Tausend
Betriebserträge davon
Zinsüberschuss
Ergebnis vor
Steuern
Steuern vom
Einkommen und Ertrag
Mitarbeiter
zum Stichtag
Zentraleuropa 1.223.923 787.223 248.613 -68.444 9.244
Polen 17.709 15.649 - 66.077 - 876 238
Slowakei 477.683 291.548 143.823 - 34.045 3.580
Slowenien 6.103 261 5.024 - 371 9
Tschechien 467.443 330.066 112.474 - 21.152 3.138
Ungarn 255.148 149.173 53.369 - 12.000 2.279
Südosteuropa 1.264.191 849.188 326.427 -53.060 14.344
Albanien 69.078 53.102 14.798 - 2.466 1.285
Bosnien und Herzegowina 108.229 63.304 23.666 - 2.487 1.268
Bulgarien 168.517 114.026 32.845 - 3.140 2.536
Kroatien 180.299 114.829 20.946 - 7.284 1.818
Kosovo 57.975 47.031 19.355 - 1.934 842
Rumänien 534.740 372.024 161.487 - 30.009 5.115
Serbien 145.511 84.818 53.317 - 5.742 1.480
Osteuropa 1.625.315 1.059.868 810.843 -171.618 16.982
Belarus 148.638 82.793 66.324 - 18.905 1.690
Russland 1.134.929 740.765 581.261 - 122.473 8.733
Ukraine 341.749 236.298 163.258 - 30.240 6.559
Österreich und andere 1.884.752 505.213 486.146 -40.620 4.844
Überleitung - 803.134 39.853 - 638.586 9.906
Gesamt 5.195.047 3.241.344 1.233.442 -323.836 45.414
2019 davon Ergebnis vor Steuern vom Mitarbeiter
in € Tausend Betriebserträge Zinsüberschuss Steuern Einkommen und Ertrag zum Stichtag
Zentraleuropa 1.287.489 830.182 401.990 -111.703 9.915
Polen 15.323 14.134 - 88.211 - 25.060 227
Slowakei 492.057 294.056 178.800 - 36.331 4.029
Slowenien 8.029 182 6.191 - 474 9
Tschechien 545.034 394.622 229.690 - 37.724 3.413
Ungarn 227.470 126.810 75.519 - 12.114 2.237
Südosteuropa 1.336.414 866.873 480.580 -70.589 14.480
Albanien 77.122 57.321 27.269 - 4.311 1.241
Bosnien und Herzegowina 113.877 67.717 40.601 - 9.503 1.316
Bulgarien 176.440 113.706 72.883 - 7.003 2.633
Kroatien 204.764 121.627 58.971 - 1.431 1.860
Kosovo 55.537 43.834 20.734 - 2.317 862
Rumänien 559.556 374.284 199.804 - 38.495 4.987
Serbien 149.128 88.280 60.305 - 7.529 1.581
Osteuropa 1.736.789 1.142.457 939.889 -204.794 18.356
Belarus 157.105 103.361 82.343 - 21.524 1.746
Russland 1.201.657 788.853 642.643 - 144.957 8.819
Ukraine 378.027 250.250 214.902 - 38.313 7.791
Österreich und andere 2.009.098 511.272 716.259 -11.566 4.122
Überleitung - 894.441 61.282 - 771.931 - 3.534
Gesamt 5.475.349 3.412.067 1.766.786 -402.186 46.873

(61) Auslandsaktiva/-passiva

Die Vermögenswerte mit Vertragspartnern außerhalb Österreichs gemäß § 64 Abs 1 Z 2 BWG stellen sich wie folgt dar:

in € Tausend 2020 2019
Aktiva 124.706.660 118.789.898
Passiva 91.791.546 85.995.038

(62) Volumen des Wertpapierhandelsbuchs

Die nachfolgende Tabelle wurde gemäß § 64 Abs 1 Z 15 BWG erstellt:

in € Tausend 2020 2019
Wertpapiere 5.890.407 5.425.962
Sonstige Finanzinstrumente 172.892.122 165.844.926
Gesamt 178.782.529 171.270.888

(63) Zum Börsenhandel zugelassene Wertpapiere

Die nachfolgende Tabelle wurde gemäß § 64 Abs 1 Z 10 BWG erstellt:

2020 2019
Nicht Nicht
in € Tausend Börsennotiert börsennotiert Börsennotiert börsennotiert
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 15.377.671 528.751 13.675.565 798.228
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 163.229 53.452 346.603 61.086
Beteiligungen 3.023 94.793 1.348 227.047
Gesamt 15.543.924 676.996 14.023.517 1.086.361

(64) Nachrangige Vermögenswerte

Die nachfolgende Tabelle wurde gemäß § 45 Abs 2 BWG erstellt:

in € Tausend 2020 2019
Kredite und Forderungen 147.461 148.543
Schuldverschreibungen 110.339 142.453
Gesamt 257.799 290.996

(65) Angaben zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Unternehmen mit einem maßgeblichen Einfluss sind im Wesentlichen die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG, Wien, als größter Einzelaktionär und ihre Muttergesellschaft, die Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Wien, sowie die vollkonsolidierten Unternehmen von beiden. Unter verbundenen Unternehmen sind wegen Unwesentlichkeit nicht konsolidierte verbundene Unternehmen dargestellt.

Die Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen beschränken sich auf Bankgeschäfte, die prinzipiell zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen wurden. Angaben zu den Beziehungen mit nahestehenden Personen finden sich unter Punkt (67) Beziehungen zu Organen.

2020 Unternehmen mit
maßgeblichem
Verbundene Anteile an at-equity
bewerteten
Sonstige
in € Tausend Einfluss Unternehmen Unternehmen Beteiligungen
Ausgewählte finanzielle Vermögenswerte 23.459 469.618 1.132.750 590.795
Eigenkapitalinstrumente 0 254.249 747.861 157.475
Schuldverschreibungen 13.950 0 161.609 13.689
Kredite und Forderungen 9.509 215.369 223.280 419.631
Ausgewählte finanzielle Verbindlichkeiten 2.338.644 121.201 4.941.126 464.681
Einlagen 2.338.644 119.979 4.941.126 464.681
Verbriefte Verbindlichkeiten 0 1.222 0 0
Sonstige Posten 152.786 2.524 319.194 126.654
Erteilte Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 134.647 2.519 290.684 126.654
Erhaltene Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 18.139 5 28.510 0
2019 Unternehmen mit
maßgeblichem
Verbundene Anteile an at-equity
bewerteten
Sonstige
in € Tausend Einfluss Unternehmen Unternehmen Beteiligungen
Ausgewählte finanzielle Vermögenswerte 8.855 558.384 1.146.213 668.690
Eigenkapitalinstrumente 0 270.134 836.406 228.616
Schuldverschreibungen 6.041 0 56.077 12.181
Kredite und Forderungen 2.814 288.250 253.730 427.894
Ausgewählte finanzielle Verbindlichkeiten 2.134.436 94.281 4.374.900 528.260
Einlagen 2.134.436 94.281 4.374.900 528.260
Verbriefte Verbindlichkeiten 0 0 0 0
Sonstige Posten 168.763 60.207 251.463 124.628
Erteilte Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 162.009 60.207 221.697 124.628
Erhaltene Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 6.754 0 29.766 0
2020 Unternehmen mit
maßgeblichem
Verbundene Anteile an at-equity
bewerteten
Sonstige
in € Tausend Einfluss Unternehmen Unternehmen Beteiligungen
Zinserträge 8.549 2.667 9.335 5.130
Zinsaufwendungen - 17.070 - 846 - 29.152 - 676
Dividendenerträge 0 10.885 49.403 11.090
Provisionserträge 6.679 5.267 12.132 5.325
Provisionsaufwendungen - 3.358 - 1.159 - 7.938 - 3.476
2019 Unternehmen mit Anteile an at-equity
maßgeblichem Verbundene bewerteten Sonstige
in € Tausend Einfluss Unternehmen Unternehmen Beteiligungen
Zinserträge 7.140 4.721 7.773 6.819
Zinsaufwendungen - 13.824 - 1.186 - 27.907 92.567
Dividendenerträge 0 11.595 41.127 2.451
Provisionserträge 4.986 6.136 10.175 5.764
Provisionsaufwendungen - 2.151 - 13.946 - 7.097 - 1.979

(66) Mitarbeiter

Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter

in Vollzeitäquivalenten 2020 2019
Angestellte 45.730 46.564
Arbeiter 615 609
Gesamt 46.345 47.173
in Vollzeitäquivalenten 2020 2019
Inland 4.141 3.982
Ausland 42.204 43.191
Gesamt 46.345 47.173

Anzahl der Mitarbeiter zum Stichtag

in Vollzeitäquivalenten 2020 2019
Inland 4.227 4.049
Ausland 41.187 42.824
Gesamt 45.414 46.873

(67) Beziehungen zu Organen

Konzernbeziehungen des Key Managements

Unter Key Management sind die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der RBI AG zu verstehen. Die Beziehungen des Key Managements zur RBI stellen sich wie folgt dar (jeweilige Marktwerte):

in € Tausend 2020 2019
Sichteinlagen 4.551 2.299
Schuldverschreibungen 1.705 796
Aktien 3.579 4.625
Termineinlagen 4.016 4.054
Kredite 306 288
Leasingverbindlichkeiten 27 32

In der folgenden Tabelle sind die Beziehungen der nahestehenden Personen des Key Managements zur RBI dargestellt:

in € Tausend 2020 2019
Aktien 3 4
Sonstige Forderungen 388 373
Termineinlagen 7 65
Kredite 4 2

Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.

Bezüge des Vorstands

Im Folgenden werden die Gesamtbezüge des Vorstands gemäß IAS 24.17 dargestellt. Der Aufwand nach IAS 24 wurde periodengerecht und gemäß den Vorschriften der zugrunde liegenden Standards (IAS 19 und IFRS 2) erfasst:

in € Tausend 2020 20191
Kurzfristig fällige Leistungen 8.397 9.861
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 432 728
Andere langfristig fällige Leistungen 2.023 5.014
Anteilsbasierte Vergütung 0 0
Gesamt 10.853 15.603

1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund der Darstellungsänderung: ohne Bonuszahlungen aus Vorperioden

Die in der Tabelle unter kurzfristig fällige Leistungen dargestellten Werte enthalten Gehälter, Sachbezüge und sonstige Leistungen, Entgelte für Organfunktionen bei verbundenen Unternehmen sowie jene Anteile der Bonusrückstellung, die kurzfristig fällig werden.

Zudem sind Veränderungen, die sich aus einem allfälligen Unterschied zwischen der Bonusrückstellung und dem später tatsächlich zuerkannten Bonus ergeben, enthalten. Unter Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind Zahlungen an Pensionskassen und die Mitarbeitervorsorgekasse, Abfertigungen, Urlaubsabfindungen sowie Nettodotierungen für Pensions- und Abfertigungsrückstellungen ausgewiesen.

Unter andere langfristig fällige Leistungen werden Anteile der Bonusrückstellung ausgewiesen, die verschobene Bonusanteile in bar sowie zurückbehaltene, in Instrumenten zahlbare Teile betreffen. Bei Letzteren werden auch die Bewertungsänderungen infolge von Kursschwankungen berücksichtigt.

Die Bonusbemessung ist an die Erreichung jährlich vereinbarter Ziele geknüpft. Diese umfassen in vier bzw. fünf Kategorien spezifische Ziele sowie an die jeweilige Funktion angepasste Finanzziele. Dies sind z. B. Gewinn nach Steuern in einem Segment, Return on Risk-Adjusted Capital (RORAC), Gesamtkosten, risikogewichtete Aktiva, Kunden-, Mitarbeiter- sowie Prozess-/Effizienz- und Infrastrukturziele, allenfalls zuzüglich weiterer Ziele.

Die Höhe des Bonus wird anhand der Eigenkapitalrendite (Return on Equity) und der Cost/Income Ratio bestimmt, wobei die zu erreichenden Zielwerte die sogenannten strategischen Ziele für den Return on Equity und der Cost/Income Ratio auf RBI Ebene abbilden.

An ehemalige Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr € 1.276 Tausend an Versorgungsleistungen ausbezahlt (2019: € 1.137 Tausend). Zusätzlich zu diesen Beträgen wurden kurzfristig fällige Leistungen und zeitlich verschobene Bonusanteile an ehemalige Mitglieder des Vorstands sowie Abfertigungszahlungen und Leistungen aus Anlass der Beendigung in Höhe von insgesamt € 3.409 Tausend (2019: € 1.346 Tausend) bezahlt.

Bezüge des Aufsichtsrats

in € Tausend 2020 2019
Bezüge Aufsichtsrat 1.045 1.069

In der Hauptversammlung am 21. Juni 2018 wurde ein Vergütungsmodell für den Aufsichtsrat beginnend mit dem Geschäftsjahr 2017 und die Folgejahre beschlossen. Es wurde folgende Verteilung der Vergütungen festgelegt: Vorsitzender € 120 Tausend, Stellvertreter des Vorsitzenden € 90 Tausend, Mitglieder des Aufsichtsrats € 60 Tausend zusätzlich Sitzungsgelder.

Im Geschäftsjahr 2020 wurden keine zustimmungspflichtigen Verträge im Sinn von § 95 Abs 5 Z 12 AktG mit Aufsichtsratsmitgliedern abgeschlossen.

Bezüge des Beirats (Länderkuratorium)

in € Tausend 2020 2019
Bezüge Beirat 179 202

Die Hauptversammlung hat am 21. Juni 2018 beschlossen, dass den Beiratsmitgliedern für ihre Tätigkeit eine Vergütung gewährt wird. Es wurde folgende Verteilung der Vergütungen festgelegt: Beiratsvorsitzender € 25 Tausend, Stellvertreter € 20 Tausend, jedes weitere Mitglied € 15 Tausend zusätzlich Sitzungsgelder.

(68) Organe

Vorstand

Der Vorstand setzte sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

Vorstandsmitglieder Erstbestellung Ende der Funktionsperiode
Dr. Johann Strobl, Vorsitzender 22. September 20101 28. Februar 2022
Mag. Andreas Gschwenter 1. Juli 2015 30. Juni 2023
Lic. Mgr. Lukasz Januszewski 1. März 2018 28. Februar 2026
Mag. Peter Lennkh 1. Oktober 2004 31. Dezember 2025
Dr. Hannes Mösenbacher 18. März 2017 28. Februar 2025
Dr. Andrii Stepanenko 1. März 2018 28. Februar 2026

1 Mit Wirksamkeit zum 10. Oktober 2010

Die Zahl der Vorstandsmitglieder der RBI AG wurde mit Auslaufen des Vorstandsmandats von Mag. Martin Grüll Ende Februar 2020 von sieben auf sechs Mitglieder reduziert. Die Verantwortungsbereiche im Vorstand wurden neu zugeordnet, dabei wurden Möglichkeiten zur Vereinfachung der Organisation genutzt.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzte sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

Aufsichtsratsmitglieder Erstbestellung Ende der Funktionsperiode
Mag. Erwin Hameseder, Vorsitzender 8. Juli 20101 Ordentliche Hauptversammlung 2025
MMag. Martin Schaller, Erster stellvertretender Vorsitzender 4. Juni 2014 Ordentliche Hauptversammlung 2024
Dr. Heinrich Schaller, Zweiter stellvertretender Vorsitzender 20. Juni 2012 Ordentliche Hauptversammlung 2022
Mag. Klaus Buchleitner, MBA 26. Juni 2013 Ordentliche Hauptversammlung 2025
Mag. Peter Gauper 22. Juni 2017 Ordentliche Hauptversammlung 2022
Betriebsökonom Wilfried Hopfner 22. Juni 2017 Ordentliche Hauptversammlung 2022
Dr. Rudolf Könighofer 22. Juni 2017 Ordentliche Hauptversammlung 2022
MMag. Reinhard Mayr 20. Oktober 2020 Ordentliche Hauptversammlung 2025
Dr. Heinz Konrad 20. Oktober 2020 Ordentliche Hauptversammlung 2025
Univ.-Prof. Dr. Eva Eberhartinger, LL.M. 22. Juni 2017 Ordentliche Hauptversammlung 2022
Dr. Andrea Gaal 21. Juni 2018 Ordentliche Hauptversammlung 2023
Mag. Birgit Noggler 22. Juni 2017 Ordentliche Hauptversammlung 2022
Mag. Rudolf Kortenhof2 10. Oktober 2010 Bis auf Weiteres
Mag. Peter Anzeletti-Reikl2 10. Oktober 2010 Bis auf Weiteres
Mag. (FH) Gebhard Muster2 22. Juni 2017 Bis auf Weiteres
Mag. Helge Rechberger2 10. Oktober 2010 Bis auf Weiteres
Dr. Susanne Unger2 16. Februar 2012 Bis auf Weiteres
Dr. Natalie Egger-Grunicke2 18. Februar 2016 Bis auf Weiteres

1 Mit Wirksamkeit zum 10. Oktober 2010

2 Vom Betriebsrat entsendet

Dr. Johannes Ortner legte sein Mandat mit Wirkung 18. Juni zurück. Dr. Günther Reibersdorfer legte sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung der Gesellschaft am 20. Oktober 2020 zurück. Ihnen folgten MMag. Reinhard Mayr und Dr. Heinz Konrad in den Aufsichtsrat nach.

Dr. Natalie Egger-Grunicke übernahm nach ihrer Rückkehr aus der Karenz wieder mit 1. Jänner 2020 die Aufsichtsratsfunktion von Ing. Sigrid Netzker.

Staatskommissäre

  • Ministerialrat Mag. Alfred Lejsek, Staatskommissär (seit 1. Jänner 2011)
  • Ministerialrat Dr. Anton Matzinger, Staatskommissär-Stellvertreter (seit 1. April 2011)

(69) Zusammensetzung des Konzerns

Konsolidierungskreis

Vollkonsolidierung
Anzahl Einheiten 2020 2019
Stand Beginn der Periode 209 226
In der Berichtsperiode erstmals einbezogen 6 4
In der Berichtsperiode verschmolzen -1 -4
In der Berichtsperiode ausgeschieden -5 -17
Stand Ende der Periode 209 209

Von den 209 Konzerneinheiten haben 117 ihren Sitz in Österreich (2019: 115) und 92 im Ausland (2019: 94). Bei diesen Gesellschaften handelt es sich um 20 Kreditinstitute, 134 Finanzinstitute, 12 Anbieter von Nebendienstleistungen, 9 Finanzholdings und 34 sonstige Unternehmen.

Erstmals einbezogen wurden eine Beteiligungsholding, ein Unternehmen aus dem Zahlungsverkehrgeschäft, ein Unternehmen aus dem IT-Dienstleistungssektor, zwei Vermögensverwaltungsgesellschaften sowie eine Immobiliengesellschaft. In der Berichtsperiode schieden vier Unternehmen aus dem Leasing- und Versicherungsmaklerbereich aufgrund untergeordneter Bedeutung aus dem Konsolidierungskreis aus. Ein Leasingunternehmen wurde verkauft, ein Leasingunternehmen wurde mit einem anderen verschmolzen.

Erstkonsolidierungen

Unternehmen, Sitz (Land) Anteil Stichtag Grund
Finanzinstitute
Elevator Ventures Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 100,0% 1.1. Wesentlichkeit
OOO Raiffeisen Capital Asset Management Company, Moskau (RU) 100,0% 1.1. Wesentlichkeit
S.A.I. Raiffeisen Asset Management S.A., Bukarest (RO) 99,9% 1.1. Wesentlichkeit
WHIBK Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 100,0% 1.10. Operativ tätig
Anbieter von Nebendienstleistungen
Centralised Raiffeisen International Services & Payments S.R.L., Bukarest (RO) 100,0% 1.1. Wesentlichkeit
RBI Group IT GmbH, Wien (AT) 100,0% 1.1. Wesentlichkeit

Endkonsolidierungen

Unternehmen, Sitz (Land) Anteil Stichtag Grund
Finanzinstitute
Niederösterreichische Landes-Landwirtschaftskammer Errichtungs- und Betriebsgesellschaft
m.b.H., Wien (AT)
100,0% 1.1. Verkauf
Propria Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 90,0% 1.12. Unwesentlichkeit
Raiffeisen Burgenland Leasing GmbH, Wien (AT) 100,0% 1.1. Unwesentlichkeit
RBI Vajnoria spol.s.r.o., Bratislava (SK) 75,0% 1.12. Unwesentlichkeit
Anbieter von Nebendienstleistungen
CJSC Mortgage Agent Raiffeisen 01, Moskau (RU) <0,1% 1.1. Unwesentlichkeit
Sonstige Unternehmen
''S-SPV'' d.o.o. Sarajevo, Sarajevo (BA) 100,0% 1.5. Verschmelzung

Vollkonsolidierte Tochterunternehmen – RBI hält weniger als 50 Prozent der Stimmrechtsanteile

Tochterunternehmen, bei denen der Konzern weniger als die Hälfte der Stimmrechte hält, werden vollkonsolidiert, wenn die RBI über die effektive Kontrolle nach den Kriterien von IFRS 10 verfügt. Hierbei wird unter anderem überprüft, ob der Konzern schwankenden Renditen aus seinem Engagement in den Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist, beziehungsweise Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen.

Strukturierte Einheiten wurden so konzipiert, dass die Stimmrechte oder vergleichbare Rechte nicht der dominierende Faktor sind, wenn es darum geht, festzulegen, wer das Unternehmen beherrscht.

Im Konzern gibt es einige Leasingobjektgesellschaften in der Rechtsform einer GmbH & Co KG, bei denen eine Konzerngesellschaft als Komplementär fungiert. Durch die Übernahme der persönlichen Haftung wird die Variabilität der Rendite aus den strukturierten Unternehmen übernommen. Diese Unternehmen sind in der Liste der vollkonsolidierten verbundenen Unternehmen enthalten.

Nicht vollkonsolidierte Tochterunternehmen – RBI hält mehr als 50 Prozent der Stimmrechtsanteile

Aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wurde auf die Einbeziehung von 290 Tochterunternehmen (2019: 309) verzichtet. Die Bilanzsumme der nicht einbezogenen Unternehmen beträgt insgesamt weniger als 1 Prozent der Bilanzsumme des Konzerns.

Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital1
in Währung
Anteil1 Typ2
"Raiffeisen-Rent" Vermögensberatung und Treuhand Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 364.000 EUR 100,0% FI
Abade Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% FI
Abade Immobilienleasing GmbH & Co Projekt Lauterbach KG, Eschborn (DE) 5.000 EUR 6,0% FI
Abura Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Seniorenhaus Boppard KG, Eschborn (DE) 5.000 EUR 6,0% FI
Achat Immobilien GmbH & Co. Projekt Hochtaunus-Stift KG, Eschborn (DE) 10.000 EUR 1,0% FI
Acridin Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Marienfeld KG, Eschborn (DE) 5.000 EUR 100,0% FI
Adagium Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% FI
Adamas Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Pflegeheim Werdau KG, Eschborn (DE) 5.000 EUR 100,0% FI
Adiantum Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Schillerhöhe Weimar KG, Eschborn (DE) 5.000 EUR 6,0% FI
Adipes Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Bremervörde KG, Frankfurt am Main (DE) 5.000 EUR 100,0% FI
Adorant Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Heilsbronn und Neuendettelsau KG, Eschborn (DE) 5.000 EUR 6,0% SU
Ados Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 75,0% FI
Adrittura Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Eiching KG, Eschborn (DE) 5.000 EUR 70,0% SU
Aedificium Banca pentru Locuinte S.A., Bukarest (RO) 31.680.000 RON 99,9% KI
Agamemnon Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Pflegeheim Freiberg KG, Eschborn (DE) 5.000 EUR 100,0% FI
AGIOS Raiffeisen-Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 51,0% FI
AKRISIOS Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
AL Taunussteiner Grundstücks-GmbH & Co KG, Eschborn (DE) 9.400 EUR 93,6% FI
A-Leasing SpA, Tarvis (IT) 68.410.000 EUR 100,0% FI
AMYKOS RBI Leasing-Immobilien GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% FI
Anton Proksch Institut Kalksburg RBI Immobilien Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% SU
AO Raiffeisenbank, Moskau (RU) 36.711.260.000 RUB 100,0% KI
ARCANA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
A-Real Estate S.p.A., Bozen (IT) 390.000 EUR 100,0% FI
Austria Leasing Beteiligungsgesellschaft mbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% FI
Austria Leasing GmbH, Eschborn (DE) 1.000.000 EUR 100,0% FI
Austria Leasing GmbH & Co. Immobilienverwaltung Projekt Hannover KG, Eschborn (DE) 10.000 EUR 100,0% FI
B52 RBI Leasing-Immobilien GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% SU
BAILE Handels- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H., Wien (AT) 40.000 EUR 100,0% FI
Baumgartner Höhe RBI Leasing-Immobilien GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% FI
Burgenländische Kommunalgebäudeleasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
Campus NBhf RBI Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% SU
Canopa Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
Centralised Raiffeisen International Services & Payments S.R.L., Bukarest (RO) 2.820.000 RON 100,0% BH
CERES Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
CINOVA RBI Leasing-Immobilien GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% FI
CP Inlandsimmobilien-Holding GmbH, Wien (AT) 364.000 EUR 100,0% SU
CUPIDO Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
DOROS Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
Elevator Ventures Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 100.000 EUR 100,0% FI
ETEOKLES Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
Expo 2000 Real Estate EOOD, Sofia (BG) 10.000 BGN 100,0% SU
FCC Office Building SRL, Bukarest (RO) 30.298.500 RON 100,0% BH
FEBRIS Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
Floreasca City Center Verwaltung Kft., Budapest (HU) 42.000 HUF 100,0% FI
FMK Fachmarktcenter Kohlbruck Betriebs GmbH, Eschborn (DE) 30.678 EUR 94,5% SU
FMZ PRIMUS Ingatlanfejlesztö Kft., Budapest (HU) 11.077 EUR 100,0% SU
GENO Leasing Ges.m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
GTNMS RBI Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% SU
HABITO Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI

Liste der vollkonsolidierten verbundenen Unternehmen

1 Abzüglich eigener Aktien

Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital1 in Währung Anteil1 Typ2
Health Resort RBI Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% FI
Infrastruktur Heilbad Sauerbrunn RBI-Leasing GmbH & Co.KG., Bad Sauerbrunn (AT) 3.511.788 EUR 75,0% FI
Invest Vermögensverwaltungs-GmbH, Wien (AT) 73.000 EUR 100,0% SU
JLLC "Raiffeisen-leasing", Minsk (BY) 430.025 BYN 91,4% FI
Kathrein Privatbank Aktiengesellschaft, Wien (AT) 20.000.000 EUR 100,0% KI
KAURI Handels und Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 50.000 EUR 88,0% FI
Kiinteistö Oy Rovaniemen tietotekniikkakeskus, Helsinki (FI) 100.000 EUR 100,0% FI
Kiinteistö Oy Seinäjoen Joupinkatu 1, Helsinki (FI) 100.000 EUR 100,0% FI
KONEVOVA s.r.o., Prag (CZ) 50.000.000 CZK 75,0% BH
LARENTIA Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU
Lentia Immobilienleasing GmbH & Co. Albert-Osswald-Haus KG, Eschborn (DE) 5.000 EUR 6,0% FI
Limited Liability Company Raiffeisen Leasing Aval, Kiew (UA) 1.240.152.866 UAH 72,3% FI
LLC "ARES Nedvizhimost", Moskau (RU) 10.000 RUB 50,0% BH
LYRA Raiffeisen Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
Objekt Linser Areal Immoblilienerrichtungs GmbH & Co. KG, Wien (AT) 1.000 EUR 100,0% SU
OOO Raiffeisen Capital Asset Management Company, Moskau (RU) 225.000.000 RUB 100,0% FI
OOO Raiffeisen-Leasing, Moskau (RU) 1.071.000.000 RUB 100,0% FI
Orestes Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Wiesbaden KG, Eschborn (DE) 5.000 EUR 6,0% FI
Ostarrichi Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Langenbach KG, Eschborn (DE) 5.000 EUR 100,0% FI
PELIAS Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
PERSES RBI Leasing-Immobilien GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% FI
PLANA Raiffeisen-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
Priorbank JSC, Minsk (BY) 86.147.909 BYN 87,7% KI
R Karpo Immobilien Linie S.R.L., Bukarest (RO) 200 RON 100,0% SU
R.P.I. Handels- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% FI
Raiffeisen Bank Aval JSC, Kiew (UA) 6.154.516.258 UAH 68,2% KI
Raiffeisen Bank d.d. Bosna i Hercegovina, Sarajevo (BA) 247.167.000 BAM 100,0% KI
Raiffeisen Bank Kosovo J.S.C., Pristina (KO) 63.000.000 EUR 100,0% KI
Raiffeisen Bank S.A., Bukarest (RO) 1.200.000.000 RON 99,9% KI
Raiffeisen Bank Sh.a., Tirana (AL) 14.178.593.030 ALL 100,0% KI
Raiffeisen Bank Zrt., Budapest (HU) 50.000.090.000 HUF 100,0% KI
Raiffeisen banka a.d., Belgrad (RS) 27.466.157.580 RSD 100,0% KI
Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 35.000.000 EUR 100,0% KI
Raiffeisen Bausparkassen Holding GmbH, Wien (AT) 10.000.000 EUR 100,0% FH
Raiffeisen CEE Region Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FH
Raiffeisen Centrobank AG, Wien (AT) 47.598.850 EUR 100,0% KI
Raiffeisen CIS Region Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FH
Raiffeisen consulting d.o.o., Zagreb (HR) 105.347.000 HRK 100,0% SU
Raiffeisen Corporate Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
Raiffeisen Corporate Lízing Zrt., Budapest (HU) 50.100.000 HUF 100,0% FI
Raiffeisen Factor Bank AG, Wien (AT) 10.000.000 EUR 100,0% FI
Raiffeisen FinCorp, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 75,0% FI
Raiffeisen Immobilienfonds, Wien (AT) 0 EUR 96,5% FI
Raiffeisen International Invest Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
Raiffeisen International Liegenschaftsbesitz GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 15.000.000 EUR 100,0% FI
Raiffeisen Leasing Bulgaria EOOD, Sofia (BG) 35.993.000 BGN 100,0% FI
Raiffeisen Leasing d.o.o., Belgrad (RS) 226.355.000 RSD 100,0% FI
Raiffeisen Leasing d.o.o., Ljubljana (SI) 3.738.107 EUR 100,0% FI
Raiffeisen Leasing d.o.o. Sarajevo, Sarajevo (BA) 15.407.899 BAM 100,0% FI
Raiffeisen Leasing IFN S.A., Bukarest (RO)
14.935.400
RON
99,9%
FI
Raiffeisen Leasing Kosovo LLC, Pristina (KO)
642.857
EUR
100,0%
FI
Raiffeisen Leasing sh.a., Tirana (AL)
263.520.134
ALL
100,0%
FI
Raiffeisen Leasing-Projektfinanzierung Gesellschaft m.b.H., Wien (AT)
72.673
EUR
100,0%
FI
Raiffeisen Mandatory and Voluntary Pension Funds Management Company Plc., Zagreb HR)
143.445.300
HRK
100,0%
SU
Raiffeisen ÖHT Beteiligungs GmbH, Wien (AT)
35.000
EUR
88,0%
FI
Raiffeisen Pension Insurance d.d., Zagreb (HR)
23.100.000
HRK
100,0%
VV
Raiffeisen Property Holding International GmbH, Wien (AT)
35.000
EUR
100,0%
FI
Raiffeisen Property International GmbH, Wien (AT)
40.000
EUR
100,0%
SU
Raiffeisen Property Management GmbH, Wien (AT)
40.000
EUR
100,0%
SU
Raiffeisen Rehazentrum Schruns Immobilienleasing GmbH, Wien (AT)
36.400
EUR
51,0%
FI
Raiffeisen Rent DOO, Belgrad (RS)
243.099.913
RSD
100,0%
SU
Raiffeisen RS Beteiligungs GmbH, Wien (AT)
35.000
EUR
100,0%
FH
Raiffeisen SEE Region Holding GmbH, Wien (AT)
35.000
EUR
100,0%
FH
Raiffeisen stambena stedionica d.d., Zagreb (HR)
180.000.000
HRK
100,0%
KI
Raiffeisen stavebni sporitelna a.s., Prag (CZ)
650.000.000
CZK
75,0%
KI
Raiffeisen WohnBau Seeresidenz Weyregg GmbH, Wien (AT)
35.000
EUR
100,0%
SU
Raiffeisen WohnBau Tirol GmbH, Wien (AT)
35.000
EUR
100,0%
SU
Raiffeisen WohnBau Vienna GmbH, Wien (AT)
35.000
EUR
100,0%
SU
Raiffeisen WohnBau Wien GmbH, Wien (AT)
35.000
EUR
100,0%
SU
Raiffeisen Wohnbaubank Aktiengesellschaft, Wien (AT)
5.100.000
EUR
100,0%
FI
Raiffeisen-Anlagenvermietung Gesellschaft m.b.H., Wien (AT)
36.400
EUR
100,0%
FI
Raiffeisenbank (Bulgaria) EAD, Sofia (BG)
603.447.952
BGN
100,0%
KI
Raiffeisenbank a.s., Prag (CZ)
11.060.800.000
CZK
75,0%
KI
Raiffeisenbank Austria d.d., Zagreb (HR)
3.621.432.000
HRK
100,0%
KI
Raiffeisen-Gemeindegebäudeleasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT)
35.000
EUR
100,0%
FI
Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT)
36.400
EUR
100,0%
FI
Raiffeisen-Invest-Gesellschaft m.b.H., Wien (AT)
40.000
EUR
100,0%
FI
Raiffeisen-Kommunalgebäudeleasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT)
35.000
EUR
100,0%
FI
Raiffeisen-Leasing Beteiligung GesmbH, Wien (AT)
36.400
EUR
100,0%
FI
Raiffeisen-Leasing d.o.o., Zagreb (HR)
30.000.000
HRK
100,0%
FI
Raiffeisen-Leasing Equipment Finance GmbH, Wien (AT)
35.000
EUR
100,0%
FI
Raiffeisen-Leasing Finanzierungs GmbH, Wien (AT)
5.000.000
EUR
100,0%
FI
Raiffeisen-Leasing Fuhrparkmanagement Gesellschaft m.b.H., Wien (AT)
36.400
EUR
100,0%
SU
Raiffeisen-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT)
363.364
EUR
100,0%
FI
Raiffeisen-Leasing Immobilienmanagement Gesellschaft m.b.H., Wien (AT)
36.400
EUR
100,0%
FI
Raiffeisen-Leasing International Gesellschaft m.b.H., Wien (AT)
36.336
EUR
100,0%
FI
Raiffeisen-Leasing Litauen UAB, Vilnius (LT)
100.000
EUR
92,3%
FI
Raiffeisen-Leasing, s.r.o., Prag (CZ)
450.000.000
CZK
75,0%
FI
Raiffeisen-Rent Immobilienprojektentwicklung Gesellschaft m.b.H. Objekt Wallgasse 12 KG, Wien (AT)
4.886.449
EUR
100,0%
SU
Raiffeisen-Rent-Immobilienprojektentwicklung Gesellschaft m.b.H., Objekt Lenaugasse 11 KG, Wien (AT)
6.169.924
EUR
100,0%
SU
RALT Raiffeisen-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT)
218.500
EUR
100,0%
FI
RALT Raiffeisen-Leasing Gesellschaft m.b.H. & Co. KG, Wien (AT)
20.348.394
EUR
100,0%
BH
RAN vierzehn Raiffeisen-Anlagevermietung GmbH, Wien (AT)
36.336
EUR
100,0%
FI
RAN zehn Raiffeisen-Anlagenvermietung Gesellschaft m.b.H., Wien (AT)
36.336
EUR
100,0%
FI
RB International Markets (USA) LLC, New York (US)
8.000.000
USD
100,0%
FI
RBI Beteiligungs GmbH, Wien (AT)
100.000
EUR
100,0%
FH
RBI eins Leasing Holding GmbH, Wien (AT)
35.000
EUR
75,0%
FI
RBI Group IT GmbH, Wien (AT)
100.000
EUR
100,0%
BH
RBI IB Beteiligungs GmbH, Wien (AT)
35.000
EUR
100,0%
FH
Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital1
in Währung
Anteil1 Typ2
Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital1 in Währung Anteil1 Typ2
RBI Invest GmbH, Wien (AT) 500.000 EUR 100,0% FH
RBI ITS Leasing-Immobilien GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% FI
RBI KI Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 48.000 EUR 100,0% FH
RBI LEA Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 70.000 EUR 100,0% FI
RBI Leasing GmbH, Wien (AT) 100.000 EUR 75,0% FI
RBI LGG Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
RBI PE Handels- und Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 150.000 EUR 100,0% FI
Realplan Beta Liegenschaftsverwaltung Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
REC Alpha LLC, Kiew (UA) 1.481.843.204 UAH 100,0% BH
Regional Card Processing Center s.r.o., Bratislava (SK) 539.465 EUR 100,0% BH
RIL VII Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
RIL XIV Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
RIRE Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
RL Anlagenvermietung Gesellschaft m.b.H., Eschborn (DE) 50.000 DEM 100,0% FI
RL Grundstückverwaltung Klagenfurt-Süd GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
RL LUX Holding S.a.r.l., Luxemburg (LU) 12.500 EUR 100,0% SU
RL Retail Holding GmbH, Wien (AT) 36.000 EUR 100,0% FI
RL Thermal Beteiligungen GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
RL Thermal GmbH, Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% FI
RL Thermal GmbH & Co Liegenschaftsverwaltung KG, Wien (AT) 1.453.457 EUR 100,0% FI
RL-ALPHA Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
RLI Holding Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 40.000 EUR 100,0% FI
RL-Mörby AB, Stockholm (SE) 100.000 SEK 100,0% FI
RL-Nordic AB, Stockholm (SE) 50.000.000 SEK 100,0% FI
RL-Nordic OY, Helsinki (FI) 100.000 EUR 100,0% FI
RL-Pro Auxo Sp.z.o.o., Warschau (PL) 50.000 PLN 100,0% FI
RL-PROMITOR Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU
RL-PROMITOR Sp. z.o.o., Warschau (PL) 50.000 PLN 100,0% SU
ROOF Smart S.A., Luxemburg (LU) 1 EUR <0,1% FI
RUBRA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
RZB - BLS Holding GmbH, Wien (AT) 500.000 EUR 100,0% FI
RZB Finance (Jersey) III Ltd, St. Helier (JE) 1.000 EUR 100,0% FI
RZB Versicherungsbeteiligung GmbH, Wien (AT) 500.000 EUR 100,0% FI
S.A.I. Raiffeisen Asset Management S.A., Bukarest (RO) 10.656.000 RON 99,9% FI
SALVELINUS Handels- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H, Wien (AT) 40.000 EUR 100,0% FI
SAMARA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
SINIS Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
Sky Tower Immobilien- und Verwaltung Kft, Budapest (HU) 43.000 HUF 100,0% SU
Skytower Building SRL, Bukarest (RO) 126.661.500 RON 100,0% SU
SOLAR II Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
Styria Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Ahlen KG, Eschborn (DE) 5.000 EUR 6,0% FI
Tatra Asset Management, správ. spol., a.s., Bratislava (SK) 1.659.700 EUR 78,8% FI
Tatra banka, a.s., Bratislava (SK) 64.326.228 EUR 78,8% KI
Tatra Residence, a.s., Bratislava (SK) 21.420.423 EUR 78,8% BH
Tatra-Leasing, s.r.o., Bratislava (SK) 6.638.785 EUR 78,8% FI
THYMO Raiffeisen-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% FI
Ukrainian Processing Center PJSC, Kiew (UA) 180.000 UAH 100,0% BH
Unterinntaler Raiffeisen-Leasing GmbH & Co KG, Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% FI
URSA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
Valida Holding AG, Wien (AT) 5.000.000 EUR 57,4% FI
Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital1
in Währung
Anteil1 Typ2
Valida Pension AG, Wien (AT) 10.200.000 EUR 57,4% SU
Valida Plus AG, Wien (AT) 5.500.000 EUR 57,4% FI
Viktor Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 75,0% SU
Vindalo Properties Limited, Limassol (CY) 67.998 RUB 100,0% BH
Vindobona Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Autohaus KG, Eschborn (DE) 5.000 EUR 6,0% FI
WEGA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
WHIBK Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
ZHS Office- & Facilitymanagement GmbH, Wien (AT) 36.336 EUR 98,6% BH

2 Unternehmenskategorie: KI Kreditinstitut, FI Finanzinstitut, BH Anbieter von Nebendienstleistungen, FH Finanzholding, SU Sonstiges Unternehmen, VV Versicherung, WP Wertpapierunternehmen

Strukturierte Einheiten

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber nicht konsolidierten strukturierten Einheiten, aufgeschlüsselt nach Art der strukturierten Einheit. Die ausgewiesenen Buchwerte spiegeln die tatsächliche Ertragsvariabilität nicht wider, weil sie die Effekte von Sicherungs- bzw. Absicherungsgeschäften nicht berücksichtigen.

Vermögenswerte

2020
in € Tausend
Kredite und
Forderungen
Eigenkapital
instrumente
Fremdkapital
instrumente
Derivate
Verbriefungsvehikel 40.362 0 127.908 0
Finanzierungsgesellschaften Dritter 199.471 3.646 0 162
Fonds 0 53.452 0 0
Gesamt 239.833 57.098 127.908 162
2019
in € Tausend
Kredite und
Forderungen
Eigenkapital
instrumente
Fremdkapital
instrumente
Derivate
Verbriefungsvehikel 36.659 0 312.759 0
Finanzierungsgesellschaften Dritter 176.806 2.747 0 0
Fonds 0 60.793 0 0
Gesamt 213.465 63.540 312.759 0

Verbindlichkeiten

2020
in € Tausend
Einlagen Eigenkapital
instrumente
Verbriefte
Verbindlichkeiten
Derivate
Verbriefungsvehikel 57 0 0 0
Finanzierungsgesellschaften Dritter 15.449 0 0 0
Fonds 0 0 0 0
Gesamt 15.506 0 0 0
2019
in € Tausend
Einlagen Eigenkapital
instrumente
Verbriefte
Verbindlichkeiten
Derivate
Verbriefungsvehikel 40 0 0 0
Finanzierungsgesellschaften Dritter 14.617 0 0 330
Fonds 0 0 0 0
Gesamt 14.658 0 0 330

Art, Zweck und Umfang der Beteiligungen des Konzerns an nicht konsolidierten strukturierten Einheiten

Der Konzern verfolgt diverse Geschäftsaktivitäten mit strukturierten Einheiten, die auf die Erreichung eines bestimmten Geschäftszwecks ausgelegt sind. Die Errichtung strukturierter Einheiten zielt darauf ab, dass Stimm- oder vergleichbare Rechte nicht der dominierende Faktor dafür sind, wer die betreffende Einheit kontrolliert. Dies ist z. B. der Fall, wenn Stimmrechte sich nur auf administrative Aufgaben beziehen und die jeweiligen Aktivitäten mittels vertraglicher Vereinbarungen gelenkt werden.

Eine strukturierte Einheit weist häufig einige oder alle der folgenden Merkmale oder Attribute auf:

  • Eingeschränkte Aktivitäten
  • Eng gefasster und gut definierter Geschäftszweck
  • Eigenkapital zu gering, dass die strukturierte Einheit ihre Aktivitäten ohne nachrangige finanzielle Unterstützung finanzieren könnte
  • Finanzierung in Form der Ausgabe multipler, vertraglich verknüpfter Instrumente an Investoren, die Kredit- oder sonstige Risikokonzentrationen entstehen lassen (Tranchen)

Strukturierte Einheiten werden hauptsächlich dazu eingesetzt, Kunden den Zugang zu spezifischen Vermögensportfolios zu ermöglichen und ihnen durch die Verbriefung von finanziellen Vermögenswerten Liquidität bereitzustellen. Sie können als Kapital-, Treuhand- oder Personengesellschaften errichtet werden. Strukturierte Einheiten dienen im Allgemeinen zur Finanzierung des Kaufs von Vermögenswerten durch die Emission von Schuld- und Eigenkapitalpapieren, die mit Sicherheiten unterlegt und/oder durch eine Indexklausel mit den von den strukturierten Einheiten gehaltenen Vermögenswerten verknüpft sind.

Strukturierte Einheiten werden konsolidiert, wenn die substanzielle Beziehung zwischen dem Konzern und den strukturierten Einheiten darauf hindeutet, dass die strukturierten Einheiten vom Konzern kontrolliert werden.

Nachstehend erfolgt eine Aufschlüsselung der Beteiligungen des Konzerns an nicht konsolidierten strukturierten Einheiten nach ihrer Art.

Finanzierungsgesellschaften Dritter

Der Konzern stellt Finanzierungsmittel für strukturierte Einheiten bereit, die eine Vielzahl von Vermögenswerten halten. Diese Einheiten können die Form von Finanzierungs-, Treuhand- und privaten Beteiligungsgesellschaften annehmen. Die Finanzierung wird durch die in den strukturierten Einheiten gehaltenen Vermögenswerte besichert. Die Beteiligungstätigkeit des Konzerns erstreckt sich vorwiegend auf Kreditgeschäfte.

Verbriefungsvehikel

Der Konzern etabliert Verbriefungsvehikel, die diversifizierte Pools von Vermögenswerten erwerben, einschließlich festverzinslicher Wertpapiere, Unternehmenskredite und durch Vermögenswerte besicherter Wertpapiere (ABS; vorwiegend Commercial Papers, durch Hypothekendarlehen besicherte Wertpapiere (RMBS) und Kreditkartenforderungen). Die Vehikel finanzieren diese Käufe durch die Emission multipler Tranchen von Schuld- und Eigenkapitalpapieren, deren Rückzahlung an die Wertentwicklung der in den Vehikeln enthaltenen Vermögenswerte geknüpft ist.

Fonds

Der Konzern etabliert strukturierte Einheiten zur Deckung des kundenseitigen Bedarfs im Hinblick auf Beteiligungen an spezifischen Vermögenswerten. Der Konzern investiert auch in Fonds, die von Dritten gesponsert werden. Eine Konzerngesellschaft kann die Rolle des Fondsmanagers, der Depotstelle oder eine andere Funktion übernehmen und Finanzierungsmittel und Kreditlinien sowohl für konzerngesponserte Fonds als auch für Fonds Dritter zur Verfügung stellen. Die bereitgestellte Finanzierung wird durch die vom Fonds gehaltenen zugrunde liegenden Vermögenswerte besichert.

Maximales Exposure bei und Größe von nicht konsolidierten strukturierten Einheiten

Das maximale Verlustrisiko wird anhand der Art der Beteiligung an der nicht konsolidierten strukturierten Einheit ermittelt. Das maximale Exposure für Darlehen und Handelsinstrumente ergibt sich aus deren bilanzierten Buchwerten. Das maximale Exposure für Derivate und außerbilanzielle Instrumente wie Garantien, Kreditlinien und Kreditverpflichtungen gemäß IFRS 12 in der Interpretation durch den Konzern ergibt sich aus dem jeweiligen Nominale. Die betreffenden Beträge spiegeln die wirtschaftlichen Risiken für den Konzern nicht wider, weil sie weder die Effekte von Sicherungs- oder Absicherungsgeschäften noch die Wahrscheinlichkeit des Eintritts entsprechender Verluste berücksichtigen. Per 31. Dezember 2020 belief sich das Nominale von Derivaten und außerbilanziellen Instrumenten auf € 14.734 Tausend (2019: € 17.672 Tausend) bzw. € 33.706 Tausend (2019: € 18.884 Tausend). Die Reduktion bei den außerbilanziellen Instrumenten wurde hauptsächlich von Raiffeisen Leasing s.r.o., Prag, herbeigeführt und steht in Zusammenhang mit einer Änderung in der Refinanzierungsstruktur der betroffenen Gesellschaften. Informationen zur

Größe von strukturierten Einheiten sind nicht immer öffentlich verfügbar. Daher hat der Konzern sein Exposure als angemessenen Maßstab für das Verlustrisiko aus dem Anteil an nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen festgelegt.

Finanzielle Unterstützung

Der Konzern hat während des Berichtsjahres wie schon 2019 keine finanzielle Unterstützung an nicht konsolidierte strukturierte Einheiten gewährt.

Gesponserte strukturierte Einheiten

Als Sponsor ist der Konzern oft an der rechtlichen Gründung und Vermarktung einer Einheit beteiligt und unterstützt diese auf verschiedene Weise, z. B. durch die Bereitstellung operationeller Unterstützung zur Gewährleistung des fortlaufenden Geschäftsbetriebs. Der Konzern wird auch als Sponsor für eine strukturierte Einheit betrachtet, wenn diese unter Zugrundelegung vernünftiger Maßstäbe vom Markt mit dem Konzern assoziiert wird. Darüber hinaus deutet häufig die Verwendung der Bezeichnung Raiffeisen für die strukturierte Einheit darauf hin, dass der Konzern als Sponsor fungiert. Die Bruttoerlöse aus gesponserten Einheiten für das am 31. Dezember 2020 abgelaufene Geschäftsjahr betrugen € 207.935 Tausend (2019: € 216.505 Tausend). Im Jahr 2020 wurden ebenso wie 2019 keine Vermögenswerte an gesponserte, nicht konsolidierte strukturierte Einheiten übertragen.

(70) Beteiligungsübersicht

In der Konzernbilanz at-equity bewertete Unternehmen

Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital in Währung Anteil Typ1
card complete Service Bank AG, Wien (AT) 6.000.000 EUR 25,0% KI
EMCOM Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 37.000 EUR 33,6% FI
LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft, Wien (AT) 32.624.283 EUR 33,1% SU
NOTARTREUHANDBANK AG, Wien (AT) 8.030.000 EUR 26,0% FI
Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, Wien (AT) 130.000.000 EUR 8,1% KI
Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 11.627.653 EUR 31,3% KI
Posojilnica Bank eGen, Klagenfurt (AT) 76.372.905 EUR 48,6% KI
Prva stavebna sporitelna a.s., Bratislava (SK) 66.500.000 EUR 32,5% KI
Raiffeisen Informatik GmbH & Co KG, Wien (AT) 1.460.000 EUR 47,6% BH
Raiffeisen-Leasing Management GmbH, Wien (AT) 300.000 EUR 50,0% SU
UNIQA Insurance Group AG, Wien (AT) 309.000.000 EUR 10,9% VV

Sonstige verbundene Unternehmen

Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital in Währung Typ1
"Am Hafen" Sutterlüty GmbH & Co, Wien (AT) 100.000 EUR <0,1% FI
"A-SPV" d.o.o. Sarajevo, Sarajevo (BA) 2.000 BAM 100,0% SU
Abakus Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU
Abakus Immobilienleasing GmbH & Co Projekt Leese KG, Eschborn (DE) 5.000 EUR 6,0% SU
Abrawiza Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU
Abrawiza Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Fernwald KG, Eschborn (DE) 5.000 EUR 6,0% SU
Abura Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU
Abutilon Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU
ACB Ponava, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
Achat Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU
Acridin Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU
Adamas Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU
Adiantum Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU
Adipes Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU
Adorant Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU
Adrett Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU
Adrittura Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU
Adufe Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU
Adular Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU
Adular Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Rödermark KG, Eschborn (DE) 5.000 EUR 100,0% FI
Agamemnon Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU
AGITO Immobilien-Leasing GesmbH, Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
Aglaia Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
ALT POHLEDY s.r.o., Prag (CZ) 84.657.000 CZK 100,0% SU
Ananke Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Angaga Handels- und Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU
Antoninska 2 s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Apate Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Appolon Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
Ares property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Argos Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Aspius Immobilien Holding International GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU
Astra Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Ate Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
AURIGA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
Austria Leasing GmbH & Co. KG Immobilienverwaltung CURA, Eschborn (DE) 10.000 EUR 100,0% FI
Austria Leasing GmbH & Co. KG Immobilienverwaltung Projekt Eberdingen, Eschborn (DE) 10.000 EUR 100,0% FI
Austria Leasing Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU
Belos Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Beroe Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Boreas Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
BRL Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 73.000 EUR 100,0% SU
Bukovina Residential SRL, Timisoara (RO) 1.901.600 RON 100,0% SU
Bulevard Centar BBC Holding d.o.o., Belgrad (RS) 127.416 RSD 100,0% BH
CARNUNTUM Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU
Centrotrade Holding GmbH, Wien (AT) 200.000 EUR 100,0% SU
Chronos Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
CP Linzerstraße 221-227 Projektentwicklungs GmbH, Wien (AT) 37.000 EUR 100,0% SU
CP Logistikcenter Errichtungs- und Verwaltungs GmbH, Wien (AT) 37.000 EUR 100,0% SU
CP Projekte Muthgasse Entwicklungs GmbH, Wien (AT) 40.000 EUR 100,0% SU
Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital in Währung Typ1
Anteil
Cranto Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Credibilis a.s., Prag (CZ) 2.000.000 CZK 100,0% SU
CRISTAL PALACE Property s.r.o., Prag (CZ) 400.000 CZK 100,0% SU
CURO Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
Dafne Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
DAV-ESTATE Kft., Budapest (HU) 3.010.000 HUF 100,0% SU
DAV-PROPERTY Kft., Budapest (HU) 3.020.000 HUF 100,0% SU
Demeter Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Dero Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Dike Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
Dobré Bývanie s.r.o., Bratislava (SK) 6.639 EUR 100,0% SU
Dolni namesti 34, s.r.o., Prag (CZ) 10.000 CZK 100,0% SU
Dom-office 2000, Minsk (BY) 283.478 BYN 100,0% SU
Doplnková dôchodková spoločnosť Tatra banky, a.s., Bratislava (SK) 1.659.700 EUR 100,0% FI
DORISCUS ENTERPRISES LTD., Limassol (CY) 19.843.400 EUR 86,6% SU
Eos Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
EPPA Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 1,0% FI
Essox d.o.o., Belgrad (RS) 100 RSD 100,0% SU
Eunomia Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Eurolease RE Leasing, s. r. o., Bratislava (SK) 6.125.256 EUR 100,0% SU
Exit 90 SPV s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
Expo Forest 1 EOOD, Sofia (BG) 5.000 BGN 100,0% SU
Expo Forest 2 EOOD, Sofia (BG) 5.000 BGN 100,0% SU
Expo Forest 3 EOOD, Sofia (BG) 5.000 BGN 100,0% SU
Expo Forest 4 EOOD, Sofia (BG) 5.000 BGN 100,0% SU
Extra Year Investments Limited, Tertholen (VG) 50.000 USD 100,0% FI
FARIO Handels- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H., Wien (AT) 40.000 EUR 100,0% SU
Fidurock Residential a.s., Prag (CZ) 2.000.000 CZK 100,0% SU
First Leasing Service Center GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU
Fobos Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Foibe Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Folos Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
FVE Cihelna s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
Gaia Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
GEONE Holesovice Two s.r.o., Prag (CZ) 1.000 CZK 100,0% SU
Golden Rainbow International Limited, Tertholen (VG) 1 SGD 100,0% FI
Grainulos s.r.o., Prag (CZ) 1 CZK 100,0% SU
GRENA REAL s.r.o., Prag (CZ) 89.715 CZK 100,0% SU
GS55 Sazovice s.r.o., Prag (CZ) 15.558.000 CZK 90,0% SU
Harmonia Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Hebe Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 95,0% SU
Hefaistos Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Hestia Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Holeckova Property s.r.o., Prag (CZ) 210.000 CZK 100,0% SU
Humanitarian Fund ''Budimir Bosko Kostic'', Belgrad (RS) 30.000 RSD 100,0% SU
Hypnos Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
IDUS Handels- und Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 40.000 EUR 100,0% SU
IGNIS Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
Immoservice Polska Sp.z.o.o., Warschau (PL) 50.000 PLN 100,0% SU
INFRA MI 1 Immobilien Gesellschaft mbH, Wien (AT) 72.673 EUR 100,0% SU
Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital in Währung Anteil Typ1
Infrastruktur Heilbad Sauerbrunn GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
INPROX Split d.o.o., Zagreb (HR) 100.000 HRK 100,0% SU
Inprox Zagreb Sesvete d.o.o., Zagreb (HR) 10.236.400 HRK 100,0% SU
Insurance Limited Liability Company "Priorlife", Minsk (BY) 7.682.300 BYN 100,0% VV
ISIS Raiffeisen Immobilien Leasing GmbH, Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
Janus Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
JFD Real s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Kaliope Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Kalypso Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
Kappa Estates s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
KARAT s.r.o., Prag (CZ) 100.000 CZK 100,0% SU
Kathrein & Co Life Settlement Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU
Kathrein & Co. Trust Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU
Kathrein Capital Management GmbH, Wien (AT) 1.000.000 EUR 100,0% FI
Kathrein Private Equity GmbH, Wien (AT) 190.000 EUR 100,0% SU
Keto Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Kleio Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Körlog Logistika Építö és Kivitelezö Korlátolt Feleösségü Társaság, Budapest (HU) 11.077 EUR 100,0% SU
KOTTO Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU
LENTIA Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU
Leto Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 77,0% SU
LIBRA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
Ligea Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Limited Liability Company European Insurance Agency, Moskau (RU) 120.000 RUB 100,0% SU
Limited Liability Company FAIRO, Kiew (UA) 7.571.475 UAH 100,0% BH
Limited Liability Company REC GAMMA, Kiew (UA) 49.015.000 UAH 100,0% BH
LOTA Handels- und Beteiligungs-GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU
Lucius Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% FI
Luna Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
MAMONT GmbH, Kiew (UA) 66.872.100 UAH 100,0% SU
Medea Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
MELIKERTES Raiffeisen-Mobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU
Melpomene Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
MOBIX Raiffeisen-Mobilien-Leasing AG, Wien (AT) 125.000 EUR 100,0% SU
Morfeus Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
MORHUA Handels- und Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% SU
Nereus Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Nußdorf Immobilienverwaltung GmbH, Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% SU
Nyx Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
ÖAMTC-Leasing GmbH in Liqu., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% SU
OBI Eger Ingatlankezelö Korlatolt Felelössegü Tarsasag, Budapest (HU) 3.000.000 HUF 74,9% FI
OBI Miskolc Ingatlankezelö Korlatolt Felelössegü Tarsasag, Budapest (HU) 3.000.000 HUF 74,9% FI
OBI Veszprem Ingatlankezelö Korlatolt Felelössegü Tarsasag, Budapest (HU) 3.000.000 HUF 74,9% FI
Objekt Linser Areal Immobilienerrichtungs GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU
Ofion Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Onyx Energy Projekt II s.r.o., Prag (CZ) 210.000 CZK 100,0% SU
Onyx Energy s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
OOO "Extrusionnyie Tekhnologii", Mogilev (BY) 9.080.219 BYN 88,6% SU
OOO "Vneshleasing", Moskau (RU) 131.770 RUB 100,0% FI
OOO Estate Management, Minsk (BY) 15.963.046 BYN 100,0% SU
Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital in Währung Typ1
OOO SB "Studia Strahovania", Minsk (BY) 34.924 BYN 100,0% SU
Orchideus Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
Orestes Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU
OSTARRICHI Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU
Ötödik Vagyonkezelő Kft., Budapest (HU) 9.510.000 HUF 100,0% SU
Palace Holding s.r.o., Prag (CZ) 2.700.000 CZK 90,0% SU
PARO Raiffeisen Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
Photon Energie s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
Photon SPV 10 s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
Photon SPV 3 s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
Photon SPV 4 s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
Photon SPV 6 s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
Photon SPV 8 s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
PLUSFINANCE LAND S.R.L., Bukarest (RO) 1.000 RON 100,0% BH
Plutos Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Pontos Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
Priamos Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% FI
Pro Invest da Vinci e.o.o.d., Sofia (BG) 5.000 BGN 100,0% SU
Production unitary enterprise "PriortransAgro", Minsk (BY) 50.000 BYN 100,0% SU
PROKNE Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU
Propria Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 90,0% FI
Queens Garden Sp z.o.o., Warschau (PL) 100.000 PLN 100,0% SU
R MORMO IMMOBILIEN LINIE S.R.L., Bukarest (RO) 50.000 RON 100,0% SU
R.B.T. Beteiligungsgesellschaft m.b.H, Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% SU
R.L.H. Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
Radwinter sp.z o.o., Warschau (PL) 20.000 PLN 100,0% SU
Raiffeisen Asset Management (Bulgaria) EAD, Sofia (BG) 250.000 BGN 100,0% FI
Raiffeisen Assistance D.O.O., Beograd, Belgrad (RS) 4.307.115 RSD 100,0% SU
Raiffeisen Assistance doo Sarajevo, Sarajevo (BA) 4.000 BAM 100,0% SU
Raiffeisen Autó Lízing Kft., Budapest (HU) 3.000.000 HUF 100,0% SU
Raiffeisen Befektetési Alapkezelõ Zrt., Budapest (HU) 100.000.000 HUF 100,0% FI
Raiffeisen Biztosításközvetítö Kft., Budapest (HU) 5.000.000 HUF 100,0% VV
Raiffeisen Bonus Ltd., Zagreb (HR) 200.000 HRK 100,0% BH
Raiffeisen Burgenland Leasing GmbH, Wien (AT) 38.000 EUR 100,0% FI
Raiffeisen Capital a.d. Banja Luka, Banja Luka (BA) 355.000 BAM 100,0% FI
Raiffeisen Continuum GmbH, Wien (AT) 100.000 EUR 100,0% FI
Raiffeisen Continuum GmbH & Co KG, Wien (AT) 65.000 EUR 76,9% FI
Raiffeisen Continuum Management GmbH, Wien (AT) 100.000 EUR 100,0% FI
Raiffeisen Direct Investments CZ, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Raiffeisen Energiaszolgáltató Kft., Budapest (HU) 3.000.000 HUF 100,0% SU
Raiffeisen Future AD Beograd drustvo za upravljanje dobrovoljnim penzijskim fondom, Belgrad (RS) 143.200.000 RSD 100,0% FI
Raiffeisen Immobilien Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 5.000.000 EUR 100,0% FI
Raiffeisen Ingatlan Üzemeltető Kft., Budapest (HU) 3.000.000 HUF 100,0% SU
Raiffeisen Insurance and Reinsurance Broker S.R.L, Bukarest (RO) 180.000 RON 100,0% BH
RAIFFEISEN INSURANCE BROKER EOOD, Sofia (BG) 5.000 BGN 100,0% BH
Raiffeisen Insurance Broker Kosovo L.L.C., Pristina (KO) 10.000 EUR 100,0% BH
RAIFFEISEN INVEST AD DRUSTVO ZA UPRAVLJANJE INVESTICIONIM FONDOVIMA
BEOGRAD, Belgrad (RS) 47.660.000 RSD 100,0% FI
Raiffeisen Invest d.o.o., Zagreb (HR) 8.000.000 HRK 100,0% FI
Raiffeisen Invest Drustvo za upravljanje fondovima d.d. Sarajevo, Sarajevo (BA) 671.160 BAM 100,0% FI
Raiffeisen INVEST Sh.a., Tirana (AL) 90.000.000 ALL 100,0% FI
Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital in Währung Anteil Typ1
Raiffeisen investicni spolecnost a.s., Prag (CZ) 40.000.000 CZK 100,0% FI
Raiffeisen Investment Advisory GmbH, Wien (AT) 730.000 EUR 100,0% FI
Raiffeisen Investment Financial Advisory Services Ltd. Co., Istanbul (TR) 2.930.000 TRY 100,0% FI
Raiffeisen KitzAlps GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU
Raiffeisen Property Estate s.r.o., Bratislava (SK) 5.000 EUR 100,0% SU
Raiffeisen Property Management Bulgaria EOOD, Sofia (BG) 80.000 BGN 100,0% SU
Raiffeisen Salzburg Invest GmbH, Salzburg (AT) 500.000 EUR 100,0% FI
RAIFFEISEN SERVICE EOOD, Sofia (BG) 4.220.000 BGL 100,0% SU
Raiffeisen Windpark Zistersdorf GmbH, Wien (AT) 37.000 EUR 100,0% SU
Raiffeisen WohnBau Zwei GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
Raiffeisen Wohnbauleasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
Raiffeisen-Leasing Immobilienverwaltung Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
Raiffeisen-Leasing Wärmeversorgungsanlagenbetriebs GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU
Raiffeisen-Wohnbauleasing Österreich GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
RAN elf Raiffeisen-Anlagenvermietung Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% FI
RB International Finance (Hong Kong) Ltd., Hong Kong (HK) 10.000.000 HKD 100,0% SU
RB International Investment Asia Limited, Labuan (MY) 1 USD 100,0% SU
RB Szolgáltató Központ Kft. - RBSC Kft., Nyíregyháza (HU) 3.000.000 HUF 100,0% SU
RBI Real Estate Services Czechia s.r.o., Prag (CZ) 100.000 CZK 100,0% FI
RBI Real Estate Services Polska SP.z.o.o., Warschau (PL) 400.000 PLN 100,0% FI
RBI Vajnoria spol.s.r.o., Bratislava (SK) 5.000 EUR 100,0% FI
RBM Wohnbau Ges.m.b.H., Wien (AT) 37.000 EUR 100,0% SU
RCR Ukraine LLC, Kiew (UA) 282.699 UAH 100,0% BH
RDI Czech 1 s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
RDI Czech 3 s.r.o, Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
RDI Czech 4 s.r.o, Prag (CZ) 2.500.000 CZK 100,0% SU
RDI Czech 5 s.r.o, Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
RDI Czech 6 s.r.o, Prag (CZ) 3.700.000 CZK 100,0% SU
RDI Management s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
Real Estate Rent 4 DOO, Belgrad (RS) 40.310 RSD 100,0% SU
REF HP 1 s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
Rent CC, s.r.o. v likvidácii, Bratislava (SK) 6.639 EUR 100,0% FI
Rent GRJ, s.r.o., Bratislava (SK) 6.639 EUR 100,0% SU
Rent PO, s.r.o., Bratislava (SK) 6.639 EUR 100,0% FI
Residence Park Trebes, s.r.o., Prag (CZ) 20.000.000 CZK 100,0% SU
Rheia Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 95,0% SU
RIL XIII Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI
R-Insurance Services sp. z o.o., Ruda O.S. (PL) 5.000 PLN 100,0% SU
RIRBRO ESTATE MANAGEMENT S.R.L., Bukarest (RO) 1.000 RON 100,0% BH
RL Jankomir d.o.o., Zagreb (HR) 20.000 HRK 100,0% SU
RL Leasing Gesellschaft m.b.H., Eschborn (DE) 25.565 EUR 100,0% FI
RL-ATTIS Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU
RL-Attis Sp.z.o.o., Warschau (PL) 50.000 PLN 100,0% SU
RL-BETA Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU
RL-Delta Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU
RL-Epsilon Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
RL-Epsilon Sp.z.o.o., Warschau (PL) 50.000 PLN 100,0% FI
RL-ETA d.o.o., Zagreb (HR) 20.000 HRK 100,0% SU
RL-ETA Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU
RL-FONTUS Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU
Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital in Währung Anteil Typ1
RL-Fontus Sp.z.o.o., Warschau (PL) 50.000 PLN 100,0% SU
RL-Gamma Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
RL-Jota Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI
RL-Lamda s.r.o., Bratislava (SK) 6.639 EUR 100,0% FI
RL-Opis Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU
RL-OPIS SPOLKA Z OGRANICZONA ODPOWIEDZIALNOSCIA, Warschau (PL) 50.000 PLN 100,0% SU
RL-Prom-Wald Sp. Z.o.o, Warschau (PL) 50.000 PLN 100,0% SU
RLRE Beta Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
RLRE Carina Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
RLRE Eta Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
RLRE Ypsilon Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
Robert Károly Körút Irodaház Kft., Budapest (HU) 3.000.000 HUF 100,0% SU
Rogofield Property Limited, Nikosia (CY) 2.174 USD 100,0% SU
RPM Budapest KFT, Budapest (HU) 3.000.000 HUF 100,0% SU
S.C. PLUSFINANCE ESTATE 1 S.R.L., Bukarest (RO) 13.743.340 RON 100,0% BH
SASSK Ltd., Kiew (UA) 152.322.000 UAH 88,7% SU
SCT Kárász utca Ingatlankezelő Kft., Budapest (HU) 3.000.000 HUF 100,0% SU
SCTE Elsö Ingatlanfejlesztö és Ingatlanhasznosító Kft., Budapest (HU) 3.000.000 HUF 100,0% BH
SeEnergy PT, s.r.o., Prag (CZ) 700.000 CZK 100,0% SU
Selene Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
SF Hotelerrichtungsgesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% FI
Sirius Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
Sky Solar Distribuce s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 77,0% SU
SOLIDA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 50,5% FI
St. Marx-Immobilien Verwertungs- und Verwaltungs GmbH, Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% SU
Stara 19 s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
STYRIA Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU
Szentkiraly utca 18 Kft., Budapest (HU) 5.000.000 HUF 100,0% SU
Thaumas Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Theia Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
Theseus Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU
UPC Real, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
Valida Consulting GmbH, Wien (AT) 500.000 EUR 100,0% SU
VINDOBONA Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU
Vlhka 26 s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
VN-Wohn Immobilien GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 74,0% SU
Zahradnicka Property s.r.o., Bratislava (SK) 5.000 EUR 100,0% SU
Zefyros Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU
ZRB 17 Errichtungs GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU
ZUNO GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU
Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital in Währung Anteil Typ1
360kompany AG, Wien (AT) 105.903 EUR 6,6% FI
Accession Mezzanine Capital III L.P., St. Helier (JE) 134.125.000 EUR 3,7% SU
Adoria Grundstückvermietungs Gesellschaft m.b.H., St. Pölten (AT) 36.360 EUR 24,5% FI
Agricultural Open Joint Stock Company Illintsi Livestock Breeding Enterprise, Illinci (UA) 703.100 UAH 4,7% SU
AIL Swiss-Austria Leasing AG, Glattbrugg (CH) 5.000.000 CHF 50,0% FI
ALCS Association of Leasing Companies in Serbia, Belgrad (RS) 853.710 RSD 12,5% SU
ALMC hf., Reykjavik (IS) 50.578 ISK 10,8% SU
Analytical Credit Rating Agency (Joint Stock Company), Moskau (RU) 3.000.024.000 RUB 3,7% SU
A-Trust Gesellschaft für Sicherheitssysteme im elektronischen Datenverkehr GmbH, Wien (AT) 5.290.013 EUR 12,1% SU
Austrian Reporting Services GmbH, Wien (AT) 41.176 EUR 15,0% BH
Aventin Grundstücksverwaltungs Gesellschaft m.b.H., St. Pölten (AT) 36.400 EUR 24,5% FI
AVION-Grundverwertungsgesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 49,0% FI
Bad Sauerbrunn Thermalwasser Nutzungs- und Verwertungs GmbH., Bad Sauerbrunn (AT) 36.336 EUR 50,0% SU
Belarussian currency and stock exchange JSC, Minsk (BY) 14.328.656 BYN <0,1% SU
Biroul de Credit S.A., Bukarest (RO) 4.114.615 RON 13,2% FI
BTS Holding a.s. "v likvidácii", Bratislava (SK) 35.700 EUR 19,0% SU
Budapest Stock Exchange, Budapest (HU) 541.348.100 HUF <0,1% WP
Burza cennych papierov v. Bratislave, a.s., Bratislava (SK) 11.404.927.296 EUR <0,1% SU
CADO Raiffeisen-Immobilien-Leasing Ges.m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 50,0% FI
Central Depository and Clearing Company, Inc., Zagreb (HR) 94.525.000 HRK <0,1% FI
CIT ONE SA, Bukarest (RO) 21.270.270 RON 33,3% BH
Commodity Exchange Crimean Interbank Currency Exchange, Simferopol (UA) 420.000 UAH 4,8% SU
Commodity Exchange of the Agroindustrial Complex of Central Regions of Ukraine, Tscherkassy (UA) 90.000 UAH 11,1% SU
CONATUS Grundstückvermietungs Gesellschaft m.b.H., St. Pölten (AT) 36.360 EUR 24,5% FI
CULINA Grundstückvermietungs Gesellschaft m.b.H., St. Pölten (AT) 36.360 EUR 25,0% FI
D. Trust Certifikacná Autorita, a.s., Bratislava (SK) 331.939 EUR 10,0% SU
Die Niederösterreichische Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 35,0% SU
Die Niederösterreichische Leasing GmbH & Co KG, Wien (AT) 72.673 EUR 40,0% FI
DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main (DE) 3.646.266.910 EUR 0,1% KI
Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H., Wien (AT) 515.000 EUR 1,7% FI
Einlagensicherung der Banken und Bankiers Gesellschaft m.b.H. in Liqu., Wien (AT) 70.000 EUR 0,1% BH
EMERGING EUROPE GROWTH FUND II, L.P., Delaware (US) 370.000.000 USD 1,9% SU
Epsilon - Grundverwertungsgesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 24,0% FI
ESP BH doo društvo sa ograničenom odgovornošću za informacijske i druge usluge, Sarajevo (BA) 8.500.000 BAM 45,0% SU
ESQUILIN Grundstücksverwaltungs Gesellschaft m.b.H., St. Pölten (AT) 36.336 EUR 24,5% FI
Euro Banking Association (ABE Clearing S.A.S.), Paris (FR) 51.000 EUR 2,0% FI
European Investment Fund S.A., Luxemburg (LU) 4.500.000.000 EUR 0,2% FI
Export and Industry Bank Inc., Makati City (PH) 4.734.452.540 PHP 9,5% KI
FACILITAS Grundstücksvermietungs Gesellschaft m.b.H., St. Pölten (AT) 36.360 EUR 50,0% FI
Fintech Growth Fund Europe GmbH & Co KG, Wien (AT) 352.500 EUR 42,6% FI
Fondul de Garantare a Creditului Rural S.A., Bukarest (RO) 15.940.890 RON 33,3% FI
FORIS Grundstückvermietungs Gesellschaft m.b.H., St. Pölten (AT) 36.360 EUR 24,5% FI
G + R Leasing Gesellschaft m.b.H., Graz (AT) 36.400 EUR 25,0% SU
G + R Leasing Gesellschaft m.b.H. & Co. KG., Graz (AT) 72.673 EUR 50,0% FI
Garantiqa Hitelgarancia ZRt., Budapest (HU) 7.839.600.000 HUF 0,2% BH
Greenix Limited, Tertholen (VG) 100.000 USD 25,0% SU
HOBEX AG, Salzburg (AT) 1.000.000 EUR 8,5% FI
Hrvatski registar obveza po kreditima d.o.o., Zagreb (HR) 13.500.000 HRK 10,5% BH
INVESTOR COMPENSATION FUND, Bukarest (RO) 344.350 RON 0,4% SU
Joint Stock Company Stock Exchange PFTS, Kiew (UA) 32.010.000 UAH 0,2% SU

Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital in Währung Anteil Typ1
K & D Progetto s.r.l., Bozen (IT) 50.000 EUR 25,0% FI
Kommunal-Infrastruktur & Immobilien Zeltweg GmbH, Zeltweg (AT) 35.000 EUR 20,0% SU
LITUS Grundstückvermietungs Gesellschaft m.b.H., St. Pölten (AT) 36.360 EUR 24,5% FI
LLC "Insurance Company 'Raiffeisen Life", Moskau (RU) 450.000.000 RUB 25,0% VV
Lorit Kommunalgebäudeleasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 42.000 EUR 8,3% FI
MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH, Wien (AT) 2.500.000 EUR 37,5% FI
Medicur - Holding Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 4.360.500 EUR 25,0% SU
MIRA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 50,0% FI
N.Ö. Kommunalgebäudeleasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 37.400 EUR 33,3% FI
National Settlement Depositary, Moskau (RU) 1.180.675.000 RUB <0,1% FI
NÖ Raiffeisen Kommunalprojekte Service Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 50.000 EUR 26,0% FI
NÖ Raiffeisen-Leasing Gemeindeprojekte Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 1,0% FI
NÖ. HYPO Leasing und Raiffeisen-Immobilien-Leasing Traisenhaus GesmbH & Co OG, St. Pölten (AT) 24.868.540 ATS 50,0% FI
NÖ-KL Kommunalgebäudeleasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 37.400 EUR 33,3% FI
O.Ö. Leasing für öffentliche Bauten Gesellschaft m.b.H., Linz (AT) 510.000 ATS 16,7% FI
Oberpinzg. Fremdenverkehrförderungs- und Bergbahnen AG, Neukirchen am Großvenediger (AT) 3.297.530 EUR <0,1% SU
OJSC NBFI Single Settlement and Information Space, Minsk (BY) 474.917.123.425 BYN 4,2% FI
Open Joint Stock Company Kyiv Special Project and Design Bureau Menas, Kiew (UA) 3.383.218 UAH 4,7% SU
Österreichische Wertpapierdaten Service GmbH, Wien (AT) 100.000 EUR 25,3% BH
OT-Optima Telekom d.d., Zagreb (HR) 694.432.640 HRK 2,4% SU
OVIS Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 1,0% FI
Pannon Lúd Kft, Mezokovácsháza (HU) 852.750.000 HUF 0,6% SU
PEGA Raiffeisen-Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 50,0% FI
Pisano Limited, London (GB) 48.545 GBP 15,5% SU
Private Joint Stock Company Bird Farm Bershadskyi, Viytivka (UA) 6.691.141 UAH 0,5% SU
Private Joint Stock Company First All-Ukrainian Credit Bureau, Kiew (UA) 11.750.000 UAH 5,1% SU
Private Joint Stock Company Sumy Enterprise Agrotechservice, Sumy (UA) 1.545.000 UAH 0,6% SU
Private Joint Stock Company Ukrainian Interbank Currency Exchange, Kiew (UA) 36.000.000 UAH 3,1% SU
PSA Payment Services Austria GmbH, Wien (AT) 285.000 EUR 11,2% FI
Public Joint Stock Company National Depositary of Ukraine, Kiew (UA) 103.200.000 UAH 0,1% FI
Public Joint Stock Company Settlement Center for Servicing of Contracts in Financial
Markets, Kiew (UA) 206.700.000 UAH <0,1% SU
QUIRINAL Grundstücksverwaltungs Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 37.063 EUR 33,3% FI
Raiffeisen Digital GmbH, Wien (AT) 75.000 EUR 1,2% BH
Raiffeisen e-force GmbH, Wien (AT) 145.346 EUR 28,2% BH
Raiffeisen Informatik Geschäftsführungs GmbH, Wien (AT) 70.000 EUR 47,6% SU
Raiffeisen Kooperations eGen, Wien (AT) 9.000.000 EUR 11,1% SU
Raiffeisen Salzburg Leasing GmbH, Salzburg (AT) 35.000 EUR 19,0% FI
Raiffeisen Software GmbH, Linz (AT) 150.000 EUR 1,2% BH
Raiffeisen-IMPULS-Immobilienleasing GmbH, Linz (AT) 500.000 ATS 25,0% FI
Raiffeisen-IMPULS-Liegenschaftsverwaltung Gesellschaft m.b.H., Linz (AT) 500.000 ATS 25,0% FI
Raiffeisen-Impuls-Zeta Immobilien GmbH, Linz (AT) 58.333 EUR 40,0% FI
Raiffeisen-Leasing Anlagen und KFZ Vermietungs GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 53,1% FI
Raiffeisen-Leasing BOT s.r.o., Prag (CZ) 100.000 CZK 20,0% SU
Raiffeisen-Leasing Mobilien und KFZ GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 15,0% FI
RC Gazdasági és Adótanácsadó Zrt., Budapest (HU) 20.000.000 HUF 22,2% SU
Registry of Securities in FBH, Sarajevo (BA) 2.052.300 BAM 1,4% FI
Rehazentrum Kitzbühel Immobilien-Leasing GmbH, Innsbruck (AT) 35.000 EUR 19,0% FI
REMUS Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 50,0% FI
RLKG Raiffeisen-Leasing GmbH, Wien (AT) 40.000 EUR 12,5% FI
RSAL Raiffeisen Steiermark Anlagenleasing GmbH, Graz (AT) 38.000 EUR 19,0% FI
Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital in Währung Anteil Typ1
RSC Raiffeisen Service Center GmbH, Wien (AT) 2.000.000 EUR 50,3% BH
RSIL Immobilienleasing Raiffeisen Steiermark GmbH, Graz (AT) 38.000 EUR 19,0% FI
S.C. DEPOZITARUL CENTRAL S.A., Bukarest (RO) 25.291.953 RON 2,6% SU
Sarajevska berza-burza vrijednosnih papira dd Sarajevo, Sarajevo (BA) 1.967.680 BAM 10,5% FI
Seilbahnleasing GmbH, Innsbruck (AT) 36.000 EUR 33,3% FI
Sektorrisiko eGen, Wien (AT) 1.900 EUR 5,3% FI
SELENE Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Innsbruck (AT) 36.400 EUR 1,0% SU
SKR Lager 102 AB, Stockholm (SE) 100.000 SEK 49,0% SU
Slovak Banking Credit Bureau, s.r.o., Bratislava (SK) 9.958 EUR 33,3% BH
Societatea de Transfer de Fonduri si Decontari-TRANSFOND S.A, Bukarest (RO) 6.720.000 RON 3,4% FI
Society for Worldwide Interbank Financial Telekommunication scrl, La Hulpe (BE) 13.713.125 EUR 0,4% FI
Speedinvest Co-Invest AC GmbH & Co KG, Wien (AT) 365.045 EUR 80,0% FI
SPICA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 50,0% FI
SPRON ehf., Reykjavik (IS) 5.000.000 ISK 5,4% SU
Steirische Gemeindegebäude Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 50,0% FI
Steirische Kommunalgebäudeleasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 50,0% FI
Steirische Leasing für Gebietskörperschaften Ges.m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 50,0% FI
Steirische Leasing für öffentliche Bauten Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 50,0% FI
SUPRIA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Ges.m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 50,0% SU
SWO Kommunalgebäudeleasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 50,0% FI
Syrena Immobilien Holding AG, Spittal an der Drau (AT) 22.600.370 EUR 21,0% SU
Tarfin Limited, London (GB) 13.959.142 GBP 5,3% SU
The Zagreb Stock Exchange joint stock company, Zagreb (HR) 46.357.000 HRK 2,9% SU
TKL II. Grundverwertungsgesellschaft m.b.H., Wien (AT) 39.000 EUR 8,3% FI
TKL V Grundverwertungsgesellschaft m.b.H., Innsbruck (AT) 39.000 EUR 33,3% FI
TKL VI Grundverwertungsgesellschaft m.b.H., Innsbruck (AT) 39.000 EUR 33,3% FI
TKL VII Grundverwertungsgesellschaft m.b.H., Innsbruck (AT) 39.000 EUR 33,3% FI
TKL VIII Grundverwertungsgesellschaft m.b.H., Innsbruck (AT) 39.000 EUR 24,5% FI
Tojon Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 70.000 EUR 25,0% SU
Top Vorsorge-Management GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 25,0% SU
TRABITUS Grundstücksvermietungs Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.360 EUR 25,0% FI
UNDA Grundstücksvermietungs Gesellschaft m.b.H., St. Pölten (AT) 36.360 EUR 25,0% FI
UNIQA Raiffeisen Software Service Kft., Budapest (HU) 19.900.000 HUF 1,0% SU
VALET-Grundstücksverwaltungs Gesellschaft m.b.H., St. Pölten (AT) 36.360 EUR 24,5% FI
VERMREAL Liegenschaftserwerbs- und -betriebs GmbH, Wien (AT) 36.336 EUR 17,0% SU
Viminal Grundstückverwaltungs Gesellschaft m.b.H. in Liqu., Wien (AT) 36.336 EUR 25,0% FI
Visa Inc., San Francisco (US) 192.964 USD <0,1% BH
Vorarlberger Kommunalgebäudeleasing Gesellschaft m.b.H., Dornbirn (AT) 42.000 EUR 33,3% FI
W 3 Errichtungs- und Betriebs-Aktiengesellschaft, Wien (AT) 800.000 EUR 20,0% SU
Wiener Börse Aktiengesellschaft, Wien (AT) 18.620.720 EUR 7,0% SU
Zhytomyr Commodity Agroindustrial Exchange, Schytomyr (UA) 476.515 UAH 3,1% SU
Ziloti Holding S.A., Luxemburg (LU) 48.963 EUR 0,9% SU

Regulatorische Angaben

(71) Kapitalmanagement und Eigenmittel nach CRR/CRD IV bzw. BWG

Die EZB schreibt der RBI auf Basis des jährlich durchgeführten Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) per Bescheid aktuell vor, zusätzliches hartes Kernkapital zu halten, um jene Risiken abzudecken, die in der Säule 1 nicht oder nicht ausreichend abgedeckt sind.

Diese sogenannte Pillar-2-Anforderung wird z. B. anhand des Geschäftsmodells, des Risikomanagements oder der Kapitalsituation berechnet. Auf Basis des letztgültigen Bescheids der EZB ist dieses Erfordernis auf konsolidierter Ebene der RBI und auf Ebene der RBI AG unkonsolidiert einzuhalten. Außerdem unterliegt die RBI den Mindestvorschriften der CRR sowie dem kombinierten Kapitalpuffererfordernis. Das kombinierte Kapitalpuffererfordernis beinhaltet für die RBI aktuell einen Kapitalerhaltungspuffer, einen systemischen Risikopuffer und einen antizyklischen Kapitalpuffer. Für den Stichtag 31. Dezember 2020 ergibt sich somit ein Erfordernis bei der CET1 Quote (inkl. des kombinierten Kapitalpuffererfordernisses) im Ausmaß von 10,4 Prozent für die RBI. Eine Verletzung des kombinierten Kapitalpuffererfordernisses würde zu Einschränkungen von z. B. Dividendenausschüttungen und Kuponzahlungen für bestimmte Kapitalinstrumente führen. Die im Jahresverlauf gültigen Kapitalanforderungen wurden inklusive eines ausreichenden Puffers auf konsolidierter Basis und Einzelbasis eingehalten.

Nationale Aufseher können grundsätzlich systemische Risikopuffer (bis 5 Prozent) sowie zusätzliche Kapitalaufschläge für systemrelevante Banken (bis 3,5 Prozent) bestimmen. Sofern sowohl systemische Risikopuffer als auch Aufschläge für systemrelevante Banken für ein Institut festgelegt werden, findet nur der höhere der beiden Werte Anwendung. Im September 2015 hat das in Österreich dafür zuständige Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) empfohlen, einen Systemrisikopuffer (SRB) für gewisse Banken zu verordnen, darunter auch für die RBI. Dieser wurde durch die FMA via Kapitalpuffer-Verordnung mit Jahresbeginn 2016 in Kraft gesetzt (inkl. anschließender Adaptierungen). Für die RBI wurde der SRB im Jahr 2016 mit 0,25 Prozent angesetzt, ab 1. Jänner 2017 auf 0,50 Prozent erhöht und ist bis 2019 schrittweise auf 2 Prozent angestiegen.

Die Festlegung eines antizyklischen Kapitalpuffers obliegt ebenfalls den nationalen Aufsehern und ergibt auf Ebene der RBI einen gewichteten Durchschnitt, um zu starkes Kreditwachstum einzudämmen. Dieser Puffer wurde aufgrund des zurückhaltenden Kreditwachstums in Österreich aktuell mit 0 Prozent festgesetzt. Jene Pufferraten, welche in anderen Mitgliedsstaaten festgelegt wurden, finden auf Ebene der RBI Anwendung (auf Basis einer gewichteten Durchschnittsberechnung). Weitere zu erwartende regulatorische Veränderungen bzw. Entwicklungen werden von Group Regulatory Affairs laufend beobachtet, in Szenarioberechnungen dargestellt und analysiert. Potenzielle Effekte werden, sofern Ausmaß und Implementierung absehbar sind, in der Planung und Steuerung berücksichtigt.

Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie verabschiedeten sowohl die EZB als auch die EBA regulatorische Erleichterungen, damit die von der EZB beaufsichtigten Kreditinstitute weiterhin ihrer wichtigen Rolle bei der Finanzierung von Haushalten und Unternehmen nachkommen können. Den von der EZB beaufsichtigten Kreditinstituten wird demnach gestattet, die Säule-2-Empfehlung, den Kapitalerhaltungspuffer und die Liquiditätsdeckungsquote zu unterschreiten. Den Kreditinstituten wird zudem ermöglicht, die Eigenmittelquote neben dem harten Kernkapital auch mit anderen Kapitalinstrumenten zu erfüllen. Diese Maßnahme wäre eigentlich erst mit Anfang 2021 durch die Umsetzung der CRD V (Capital Requirements Directive) in Kraft getreten. Außerdem ist die EZB der Ansicht, dass diese Maßnahmen durch eine angemessene Lockerung des antizyklischen Kapitalpuffers durch die nationalen Aufsichtsbehörden unterstützt werden sollen.

Eigenmittelrechnung

Die nachfolgend dargestellten konsolidierten Werte wurden nach den Bestimmungen der Capital Requirements Regulation (CRR) sowie weiteren gesetzlichen Bestimmungen, wie z. B. den Implementing Technical Standards (ITS) der European Banking Authority (EBA), ermittelt.

Das harte Kernkapital (CET1) betrug nach Abzugsposten € 10.761.683 Tausend, was eine Reduktion um € 100.283 Tausend gegenüber dem Jahresendwert 2019 bedeutet. Während sich Währungseffekte und die Dotierung von Kreditrisikovorsorgen direkt im Kapital negativ auswirkten, erhöhte das Jahresergebnis das harte Kernkapital. Aufgrund der Empfehlung der EZB wurde in der Hauptversammlung vom 20. Oktober 2020 seitens des Vorstands vorgeschlagen, den gesamten Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 auf neue Rechnung vorzutragen. Dieser Vorschlag wurde von der Hauptversammlung angenommen. Dennoch wurde sowohl die für 2020 vorgeschlagene Dividende von € 0,48 je Aktie als auch die ursprünglich für 2019 vorgeschlagene Dividende von € 1,00 je Aktie vom harten Kernkapital in Abzug gebracht. Das Kernkapital (Tier 1) nach Abzugsposten erhöhte sich um € 397.168 Tausend auf € 12.488.955 Tausend. Hauptgrund hierfür war neben einer nur leichten Reduktion des harten Kernkapitals die Emission einer AT1-Anleihe in Höhe von € 500.000 Tausend im Juli 2020. Bei den ergänzenden Eigenmitteln gab es eine Erhöhung um € 161.148 Tausend auf € 2.101.064 Tausend. Der Anstieg basierte auf der Emission einer Tier-2Anleihe im Juni 2020, der regulatorische Amortisationen von ausstehenden Emissionen gegenüberstanden. Die gesamten Eigenmittel beliefen sich auf € 14.590.019 Tausend. Dies entspricht einer Erhöhung um € 558.316 Tausend im Vergleich zum Jahresendwert 2019.

Die risikogewichteten Aktiva (RWA gesamt) erhöhten sich im Jahresabstand um € 897.875 Tausend auf € 78.864.082 Tausend. Wesentliche Treiber dafür waren das Kredit-Neugeschäft bzw. die Geschäftsentwicklung in der Konzernzentrale, in Russland und Tschechien. Dem organischen Auftrieb sowie Rating-Herabstufungen standen negative Währungseffekte, insbesondere bedingt durch den russischen Rubel, die ukrainische Hryvna und die tschechische Krone, gegenüber. Zudem führte eine Erhöhung beim Marktrisiko, hauptsächlich bedingt durch die COVID-19-Pandemie und damit erhöhte Volatilitäten, zu einem Anstieg der risikogewichteten Aktiva.

Daraus ergab sich (fully loaded) eine harte Kernkapitalquote von 13,6 Prozent (minus 0,3 Prozentpunkte), eine Kernkapitalquote von 15,7 Prozent (plus 0,3 Prozentpunkte) und eine Eigenmittelquote von 18,4 Prozent (plus 0,6 Prozentpunkte).

in € Tausend 2020 2019
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 5.974.080 5.974.080
Einbehaltene Gewinne 8.766.235 7.986.499
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen) - 3.787.573 - 2.800.886
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) 421.252 498.861
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen 11.373.994 11.658.553
Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) - 57.800 - 55.325
Abzugsposten für neu gebildete Wertberichtigungen 0 0
Immaterielle Vermögenswerte (verringert um eventuelle Steuerschulden) (negativer Betrag) - 584.870 - 762.042
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären
Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz
3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
- 12.683 - 16.169
Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von
Zahlungsströmen
- 75 - 613
Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert
bewerteten eigenen Verbindlichkeiten
53.865 55.938
Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1250% zuzuordnen ist, wenn das Institut als
Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht
- 10.748 - 18.377
davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) - 10.748 - 18.377
Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) gesamt - 612.312 - 796.588
Hartes Kernkapital (CET1) 10.761.683 10.861.965
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen
Anrechnung auf das AT1 ausläuft
88.250 90.475
Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich
nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von
Drittparteien gehalten werden
1.639.022 1.139.347
Zusätzliches Kernkapital (AT1) 1.727.272 1.229.822
Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 12.488.955 12.091.787
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 1.818.098 1.679.026
Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den
Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen
begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden
28.586 18.965
Kreditrisikoanpassungen 254.380 241.924
Ergänzungskapital (T2) 2.101.064 1.939.915
Eigenmittel gesamt (TC = T1 + T2) 14.590.019 14.031.703
Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung während der Übergangszeit
unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR
Restbeträge)
Risikogewichtete Aktiva gesamt (RWA)
78.864.082
78.864.082
77.966.207
77.966.207

Eigenmittelerfordernis und risikogewichtete Aktiva

in € Tausend 2020 2019
Risikoge Eigenmittel Risikoge Eigenmittel
wichtetes Obligo erfordernis wichtetes Obligo erfordernis
Risikogewichtete Aktiva gesamt (RWA) 78.864.082 6.309.127 77.966.207 6.237.297
Risikogewichtete Positionsbeträge für das Kredit-,
Gegenparteiausfall- und das Verwässerungsrisiko sowie
Vorleistungen
65.094.414 5.207.553 65.851.379 5.268.110
Standardansatz (SA) 22.570.144 1.805.612 25.281.464 2.022.517
Risikopositionsklassen exklusive Verbriefungspositionen 22.570.144 1.805.612 25.281.464 2.022.517
Zentralstaaten und Zentralbanken 1.254.736 100.379 955.709 76.457
Regionale und lokale Gebietskörperschaften 103.011 8.241 100.820 8.066
Öffentliche Stellen 45.155 3.612 27.924 2.234
Institute 274.181 21.935 226.642 18.131
Unternehmen 4.844.854 387.588 5.505.817 440.465
Mengengeschäft 4.908.114 392.649 5.717.848 457.428
Durch Immobilien besicherte Forderungen 6.177.655 494.212 7.454.672 596.374
Ausgefallene Forderungen 364.010 29.121 478.632 38.291
Mit besonders hohem Risiko verbundene Risikopositionen 145.047 11.604 139.492 11.159
Gedeckte Schuldverschreibungen 10.656 852 12.840 1.027
Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 18.531 1.482 74.958 5.997
Beteiligungen 1.804.075 144.326 1.815.892 145.271
Sonstige Positionen 2.620.118 209.609 2.770.219 221.617
Auf internen Beurteilungen basierender Ansatz (IRB) 42.524.270 3.401.942 40.569.915 3.245.593
IRB-Ansätze, wenn weder eigene Schätzungen der LGD noch
Umrechnungsfaktoren genutzt werden 34.923.336 2.793.867 33.560.593 2.684.847
Zentralstaaten und Zentralbanken 1.826.622 146.130 1.816.744 145.340
Institute 2.092.106 167.369 1.457.155 116.572
Unternehmen - KMU 3.752.664 300.213 5.086.222 406.898
Unternehmen - Spezialfinanzierungen 3.062.761 245.021 3.260.682 260.855
Unternehmen - sonstige 24.189.182 1.935.135 21.939.791 1.755.183
IRB-Ansätze, wenn eigene Schätzungen der LGD bzw.
Umrechnungsfaktoren genutzt werden
6.915.531 553.243 6.546.931 523.755
Mengengeschäft - durch Immobilien besichert, KMU 195.664 15.653 167.929 13.434
Mengengeschäft - durch Immobilien besichert, keine KMU 2.780.516 222.441 2.558.320 204.666
Mengengeschäft - qualifiziert revolvierend 279.779 22.382 295.743 23.659
Mengengeschäft - sonstige KMU 516.745 41.340 520.733 41.659
Mengengeschäft - sonstige, keine KMU 3.142.828 251.426 3.004.207 240.337
Beteiligungen 438.604 35.088 462.390 36.991
Einfacher Risikogewichtungsansatz 0 0 0 0
Sonstige Beteiligungspositionen 0 0 0 0
PD-/LGD-Ansatz 0 0 0 0
Sonstige Aktiva ohne Kreditverpflichtungen 246.800 19.744 0 0
in € Tausend 2020 2019
Risikoge
wichtetes Obligo
Eigenmittel
erfordernis
Risikoge
wichtetes Obligo
Eigenmittel
erfordernis
Risikopositionsbetrag für Abwicklungs- und Lieferrisiken 211 17 44.098 3.528
Abwicklungs- und Lieferrisiko im Anlagebuch 0 0 43.706 3.497
Abwicklungs- und Lieferrisiko im Handelsbuch 211 17 392 31
Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und
Warenpositionsrisiken
5.007.054 400.564 3.393.303 271.464
Risikopositionsbetrag für Positions- Fremdwährungs- und
Warenpositionsrisiken nach Standardansätzen (SA)
2.378.112 190.249 2.108.051 168.644
Börsegehandelte Schuldtitel 1.935.133 154.811 1.651.364 132.109
Beteiligungen 165.555 13.244 157.648 12.612
Besonderer Ansatz für Positionsrisiken in OGA 870 70 1.280 102
Fremdwährungen 268.097 21.448 289.475 23.158
Warenpositionen 8.456 677 8.284 663
Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und
Warenpositionsrisiken nach internen Modellen (IM)
2.628.942 210.315 1.285.252 102.820
Gesamtrisikobetrag für operationelle Risiken (OpR) 7.547.688 603.815 7.802.124 624.170
Standardansatz (STA) bzw. alternativer Standardansatz (ASA) für
operationelle Risiken (OpR)
3.439.133 275.131 3.694.092 295.527
Fortgeschrittene Messansätze (AMA) für operationelle Risiken (OpR) 4.108.555 328.684 4.108.032 328.643
Gesamtrisikobetrag für Anpassung der Kreditbewertung 260.367 20.829 222.627 17.810
Standardisierte Methode 260.367 20.829 222.627 17.810
Sonstige Risikopositionsbeträge 954.347 76.348 652.676 52.214
davon risikogewichtete Positionsbeträge für Kreditrisiko:
Verbriefungspositionen (überarbeitete Verbriefungsregeln)
954.347 76.348 652.676 52.214

Eigenkapitalquoten1

in Prozent 2020 2019
Harte Kernkapitalquote 13,6% 13,9%
Kernkapitalquote 15,7% 15,4%
Eigenmittelquote 18,4% 17,9%

1 Fully loaded

Verschuldungsquote

Die Verschuldungsquote (Leverage Ratio) ist im Teil 7 der CRR definiert. Diese stellte per 31. Dezember 2020 noch keine rechtsverbindliche quantitative Anforderung dar und dient bis dahin lediglich der Information:

in € Tausend 2020 2019
Gesamtrisikoposition 193.910.063 178.226.154
Kernkapital 12.488.955 12.091.787
Verschuldungsquote in Prozent1 6,4% 6,7%

1 Fully loaded

Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die im Rahmen der Berechnung des Eigenmittelerfordernisses verwendeten Kalkulationsmethoden in den Tochterunternehmen:

Kreditrisiko Marktrisiko Operationelles
Risiko
Einheit Non-Retail Retail
Raiffeisen Bank International AG, Wien (AT) IRB STA Internes Modell AMA
Raiffeisenbank a.s., Prag (CZ) IRB IRB STA STA
Raiffeisen Bank Zrt., Budapest (HU) IRB IRB STA STA
Tatra banka a.s., Bratislava (SK) IRB IRB STA AMA
Raiffeisen Bank S.A., Bukarest (RO) IRB IRB STA AMA
Raiffeisen Bank d.d. Bosnien Herzigovina, Sarajevo (BA) IRB IRB STA STA
Raiffeisenbank Austria d.d., Zagreb (HR) IRB STA STA STA
Raiffeisen Banka a.d., Novi Beograd (RS) IRB IRB STA STA
Raiffeisenbank Russland d.d., Moskau (RU) IRB STA STA AMA
Raiffeisen Bank Sh.a., Tirana (AL) IRB IRB STA STA
Raiffeisenbank (Bulgaria) EAD, Sofia (BG) IRB IRB STA AMA
Raiffeisen Centrobank AG, Wien (AT) STA STA AMA
Kathrein Privatbank Aktiengesellschaft, Wien (AT) STA STA AMA
Alle anderen Einheiten STA STA STA STA

IRB: Internal-Rating-Based-Ansatz

Internes Modell für Risiko der offenen Devisenposition und allgemeines Zinsrisiko des Handelsbuchs

STA: Standardansatz AMA: Fortgeschrittener Messansatz

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Erläuterungen zu COVID-19-Maßnahmen und deren bilanziellen Auswirkungen sind im Abschnitt Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Bezug auf COVID-19 dargestellt.

Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten

Alle finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten einschließlich der derivativen Finanzinstrumente sind gemäß IFRS 9 in der Bilanz zu erfassen. Ein Finanzinstrument ist per Definition ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Geschäftspartner zu einem finanziellen Vermögenswert und beim anderen zu einer finanziellen Schuld oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Beim erstmaligen Ansatz sind Finanzinstrumente mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten; dieser entspricht in der Regel dem Transaktionspreis zum Zugangszeitpunkt. Gemäß IFRS 13 ist der beizulegende Zeitwert definiert als Veräußerungspreis. Hierbei handelt es sich um den Preis, den Marktteilnehmer im Rahmen einer gewöhnlichen Transaktion beim Verkauf eines Vermögenswerts erhalten bzw. bei der Übertragung einer Schuld zahlen. In der Folgebewertung werden Finanzinstrumente in Abhängigkeit von der jeweiligen Bewertungskategorie gemäß IFRS 9 entweder zu (fortgeführten) Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) in der Bilanz angesetzt.

IFRS 9 beinhaltet einen Klassifizierungs- und Bewertungsansatz für finanzielle Vermögenswerte, der zum einen auf dem Geschäftsmodell, im Rahmen dessen die Vermögenswerte gesteuert werden, und zum anderen auf den Zahlungsstrombedingungen der Vermögenswerte beruht. Für die RBI ergeben sich fünf Klassifizierungskategorien für finanzielle Vermögenswerte:

  • Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Amortized Cost, AC)
  • Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte (Fair Value Through Other Comprehensive Income, FVOCI)
  • Zwingend als erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte (Fair Value Through Profit/Loss, FVTPL)
  • Optional als erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte (FVTPL)
  • Held For Trading (HFT)

Ein finanzieller Vermögenswert wird in der RBI zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn dessen Zielsetzung darin besteht, Vermögenswerte zu halten, um vertragliche Cash-Flows zu vereinnahmen und die vertraglichen Ausstattungsmerkmale dieser Cash-Flows an festgelegten Zeitpunkten ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Ein finanzieller Vermögenswert wird in der Folge erfolgsneutral zum Fair Value bewertet (FVOCI), wenn er im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten wird, dessen Zielsetzung darin besteht, sowohl vertragliche Cash-Flows zu vereinnahmen als auch finanzielle Vermögenswerte zu veräußern. Des Weiteren führen die vertraglichen Ausstattungsmerkmale des Vermögenswerts an festgelegten Zeitpunkten zu Cash-Flows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Beim erstmaligen Ansatz eines Eigenkapitalinstruments, das nicht zu Handelszwecken gehalten wird, kann sich die RBI unwiderruflich dafür entscheiden, nachfolgende Änderungen des Fair Values im sonstigen Ergebnis (OCI) darzustellen. Diese Entscheidung wird für jede Anlage einzeln getroffen und betrifft im Wesentlichen strategische Beteiligungen, die nicht vollkonsolidiert werden.

Alle anderen finanziellen Vermögenswerte – d. h. finanzielle Vermögenswerte, die die Kriterien für eine Klassifizierung als Vermögenswerte, die anschließend zu Anschaffungskosten oder zum FVOCI zu bewerten sind, nicht erfüllen – werden als Vermögenswerte klassifiziert, die anschließend erfolgswirksam zum Fair Value zu bewerten sind. Darüber hinaus hat die RBI beim erstmaligen Ansatz die Option, einen finanziellen Vermögenswert als erfolgswirksam zum Fair Value bewertet (FVTPL) zu designieren, wenn dadurch Bewertungs- oder Ansatzinkonsistenzen – d. h. eine Bilanzierungsanomalie – vermieden oder erheblich verringert werden. Diese Anomalien entstehen, wenn die Bewertung von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten oder die Erfassung von Gewinnen und Verlusten auf unterschiedlichen Grundlagen erfolgt.

Ein finanzieller Vermögenswert wird beim erstmaligen Ansatz in eine dieser oben genannten Kategorien klassifiziert.

Die Bilanzierung der finanziellen Verbindlichkeiten nach IFRS 9 entspricht im Wesentlichen den Regelungen von IAS 39 mit der Ausnahme, dass Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Verbindlichkeiten, die sich aus Veränderungen des eigenen Ausfallrisikos der RBI ergeben, im sonstigen Ergebnis auszuweisen sind.

Nach IFRS 9 werden eingebettete Derivate nicht vom Basisvertrag eines finanziellen Vermögenswerts getrennt. Stattdessen werden finanzielle Vermögenswerte gemäß dem Geschäftsmodell und ihren Vertragsbedingungen klassifiziert, wie im Kapitel Überprüfung des Geschäftsmodells und im Kapitel Überprüfung der Charakteristika der vertraglichen Zahlungsströme erläutert. Die Bilanzierung von Derivaten, die in Finanzverbindlichkeiten und in nichtfinanziellen Basisverträgen eingebettet sind, hat sich aufgrund von IFRS 9 nicht geändert.

Überprüfung des Geschäftsmodells

Die RBI überprüft die Zielsetzung des Geschäftsmodells, im Rahmen dessen ein finanzieller Vermögenswert verwaltet wird, auf Portfolioebene, da dies am besten die Art und Weise widerspiegelt, wie das Geschäft gesteuert wird und wie der Geschäftsleitung Informationen zur Verfügung gestellt werden. Folgende Faktoren werden bei der Überprüfung, welches Geschäftsmodell zutreffend ist, als Nachweis berücksichtigt:

  • Art und Weise der Beurteilung der Performance des Geschäftsmodells (und der im Rahmen dieses Geschäftsmodells gehaltenen finanziellen Vermögenswerte) und der diesbezüglichen Berichterstattung an Mitglieder der Unternehmensleitung
  • Risiken, die sich auf die Performance des Geschäftsmodells (und der im Rahmen dieses Geschäftsmodells gehaltenen finanziellen Vermögenswerte) auswirken, sowie Art und Weise, wie diese Risiken gesteuert werden
  • Ausgestaltung des Vergütungssystems der Führungskräfte orientiert sich z. B. die Vergütung am beizulegenden Zeitwert der verwalteten Vermögenswerte oder an den vereinnahmten vertraglichen Cash-Flows
  • Häufigkeit, Wert und Timing von Verkäufen in der Vergangenheit, Gründe für diese Verkäufe sowie Erwartungen bezüglich der zukünftigen Verkaufsaktivität
  • Sind Verkäufe und die Vereinnahmung vertraglicher Cash-Flows jeweils für das Geschäftsmodell wesentlich oder nebensächlich (Geschäftsmodell zur Vereinnahmung gehalten gegenüber Geschäftsmodell Halten und Verkaufen)

Finanzielle Vermögenswerte, die mit Handelsabsicht gehalten werden, sowie jene, die verwaltet werden und deren Performance auf Basis des Fair Values beurteilt wird, unterliegen der erfolgswirksamen Bewertung zum Fair Value (FVTPL).

Das Ziel eines Geschäftsmodells kann darin bestehen, finanzielle Vermögenswerte zu halten, um vertragliche Cash-Flows zu sammeln, selbst wenn ein Verkauf von finanziellen Vermögenswerten stattgefunden hat oder erwartet wird. Für die RBI stehen die folgenden Verkäufe mit dem Geschäftsmodell Halten im Einklang:

  • Die Verkäufe resultieren aus einem Anstieg des Kreditrisikos eines finanziellen Vermögenswerts.
  • Die Verkäufe sind selten (wenn auch signifikant) oder sind einzeln und insgesamt unbedeutend (selbst wenn sie häufig sind).
  • Die Verkäufe erfolgen kurz vor der Fälligkeit des finanziellen Vermögenswerts, und die Verkaufserlöse weichen nicht wesentlich von dem bei Fälligkeit zu erzielenden Rückzahlungsbetrag ab.

Für die RBI wird der Verkauf von mehr als 10 Prozent des Portfolios (Buchwert) während eines rollierenden Dreijahreszeitraums als mehr als selten angesehen, es sei denn, diese Verkäufe sind insgesamt unwesentlich.

Überprüfung der Charakteristika der vertraglichen Zahlungsströme

Wenn die RBI entschieden hat, dass das Geschäftsmodell eines bestimmten Portfolios darin besteht, die finanziellen Vermögenswerte mit der Zielsetzung zu halten, die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen (oder sowohl vertragliche Zahlungsströme zu vereinnahmen als auch finanzielle Vermögenswerte zu veräußern), muss sie überprüfen, ob die vertraglichen Ausstattungsmerkmale der diesem Portfolio zugeordneten Vermögenswerte an festgelegten Zeitpunkten zu Cash-Flows führen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Für diesen Zweck werden Zinsen definiert als Vergütung für den Zeitwert des Geldes, für das Kreditrisiko, das sich aus dem für einen bestimmten Zeitraum ausstehenden Kapitalbetrag ergibt, für andere aus einer Kreditvereinbarung entstehende Risiken und Kosten sowie als Gewinnmarge. Diese Überprüfung wird für jedes Instrument zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes des finanziellen Vermögenswerts durchgeführt.

Bei der Überprüfung, ob die vertraglichen Zahlungsströme ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen sind, berücksichtigt die RBI die vertraglichen Ausstattungsmerkmale des Instruments. Dies schließt die Überprüfung mit ein, ob der finanzielle Vermögenswert eine Vertragsbedingung enthält, die den Zeitpunkt oder den Betrag vertraglicher Zahlungsströme so verändern kann, dass diese Bedingung nicht mehr erfüllt wurde. Die RBI berücksichtigt dabei unter anderem:

  • Vereinbarungen über vorzeitige Rückzahlung oder Verlängerung
  • Gehebelte Vereinbarungen
  • Beschränkung der Forderung auf bestimmte Vermögenswerte oder Cash-Flows
  • Verbriefungen

IFRS 9 enthält Regelungen zu Vorfälligkeitsentschädigungen mit negativer Ausgleichsleistung. Eine negative Vergütung entsteht, wenn die vertraglichen Bedingungen dem Kreditnehmer erlauben, das Instrument vor seiner vertraglichen Fälligkeit im Voraus zu bezahlen, der Vorauszahlungsbetrag aber geringer sein könnte als die unbezahlten Beträge von Kapital und Zinsen. Um sich für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten zu qualifizieren, muss die negative Vergütung jedoch eine angemessene Entschädigung für die vorzeitige Beendigung des Vertrags sein.

Änderungen des Zeitwerts des Geldes und Benchmark-Test

Der Zeitwert des Geldes ist die Zinskomponente, die lediglich die Vergütung für den Zeitablauf darstellt. Er berücksichtigt keine anderen Risiken (Kredit, Liquidität etc.) oder Kosten (Verwaltung etc.), die mit dem Halten eines finanziellen Vermögenswerts verbunden sind. In einigen Fällen kann die Komponente des Zeitwerts des Geldes modifiziert sein (bezeichnet als nicht perfekt). Dies wäre z. B. dann der Fall, wenn der Zinssatz eines finanziellen Vermögenswerts regelmäßig angepasst wird, die Häufigkeit dieser Zinsanpassungen aber von der Zinslaufzeit abweicht. In diesem Fall müssen die Modifikationen dahingehend beurteilt werden, ob die vertraglichen Zahlungsströme noch ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, d. h. ob das Modifikationsmerkmal die Zahlungsströme nicht erheblich von denen eines perfekten Benchmark-Instruments abweichen lässt. Diese Beurteilung stellt kein Rechnungslegungswahlrecht dar und kann nicht einfach durch die Schlussfolgerung vermieden werden, dass ein Instrument bei Verzicht auf eine solche Beurteilung zum Fair Value bewertet wird.

Um einschätzen zu können, ob die Zahlungsstrombedingung erfüllt ist, hat die RBI einen sogenannten quantitativen Benchmark-Test entwickelt. Hierbei wird überprüft, ob sich die undiskontierten modifizierten vertraglichen Zahlungsströme erheblich von den undiskontierten Zahlungsströmen eines Benchmark-Instruments unterscheiden. Das Benchmark-Instrument entspricht mit Ausnahme der modifizierten Zinskomponenten dem getesteten Vermögenswert. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung des Geschäfts wird der quantitative Benchmark-Test durchgeführt und verwendet 1.000 zukunftsorientierte Simulationen der künftigen Marktzinssätze über die Laufzeit des jeweiligen finanziellen Vermögenswerts. Zur Simulation der Szenarien wird eine Normalverteilung der Zinssätze angenommen unter Anwendung des Ein-Faktor-Hull-White-Modells. Um den quantitativen Benchmark-Test bestehen zu können, darf der getestete finanzielle Vermögenswert zwei Signifikanzschwellen nicht überschreiten. Diese Signifikanzschwellen werden als Quotient zwischen den simulierten Zahlungsströmen aus den modifizierten Zinskomponenten und dem Benchmark-Instrument festgelegt. Dieser Quotient darf einerseits innerhalb einer Berichtsperiode (drei Monate) 10 Prozent und anderseits über die gesamte Laufzeit des getesteten finanziellen Vermögenswerts 5 Prozent nicht überschreiten. Bei Überschreitung einer der beiden Signifikanzschwellen gilt der Benchmark-Test als nicht bestanden und der finanzielle Vermögenswert wird erfolgswirksam zum Fair Value bewertet.

Für die folgenden vertraglichen Hauptausstattungsmerkmale, die den Zeitwert des Geldes unter Umständen modifizieren können, wird ein Benchmark-Test angewendet:

  • Laufzeitinkongruenz bei der Verzinsung (abweichende Referenzzinssatzperiode)
  • Historische Verzinsung
  • Zinsglättungsklauseln
  • Zinsaussetzung mit Zinskapitalisierung
  • Referenz zu einer Sekundärmarktrendite (UDRB: Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen)

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzielle Vermögenswerte – Amortized Cost

Ein finanzieller Vermögenswert wird in der RBI zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) bewertet, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, Vermögenswerte zu verwalten, um vertragliche Cash-Flows zu vereinnahmen.
  • Die vertraglichen Ausstattungsmerkmale des Vermögenswerts führen an festgelegten Zeitpunkten zu Cash-Flows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Diese Bedingungen sind in den Kapiteln Überprüfung des Geschäftsmodells, Überprüfung der Charakteristika der vertraglichen Zahlungsströme und Änderungen des Zeitwerts des Geldes und Benchmark-Test detaillierter ausgeführt.

Dieser Kategorie werden vor allem Kredite an Kunden bzw. Kredite an Kreditinstitute zugeordnet. Darüber hinaus werden Forderungen aus Finanzierungsleasing, die gemäß IFRS16 bilanziert werden, sowie Wertpapiere, die die oben genannten Bedingungen erfüllen, unter dieser Bewertungskategorie ausgewiesen.

Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Ein Unterschiedsbetrag zwischen Auszahlungsbetrag und Nennbetrag wird – sofern Zinscharakter vorliegt – effektivzinsgerecht abgegrenzt und im Zinsüberschuss ausgewiesen. Die Berechnung des Zinsertrags erfolgt auf Basis des Bruttobuchwerts, solange der finanzielle Vermögenswert nicht wertgemindert ist. Sobald der

finanzielle Vermögenswert wertgemindert ist, erfolgt die Berechnung des Zinsertrags auf Basis des Nettobuchwerts. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden ferner um die Erfassung des erwarteten Verlusts unter Anwendung des Expected Loss Approach gemäß IFRS 9 angepasst, wie im Kapitel allgemeine Regelungen zu Wertminderungen (IFRS 9) dargestellt.

Finanzielle Vermögenswerte – Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss

Ein finanzieller Vermögenswert wird in der RBI verpflichtend zum Fair Value ausgewiesen, wenn der finanzielle Vermögenswert weder zu fortgeführten Anschaffungskosten noch zum Fair Value Through Other Comprehensive Income bewertet wird, zudem keine Handelsabsicht besteht und der Vermögenswert nicht freiwillig zum Fair Value designiert wurde. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Wertpapiere und Kredite, die die Überprüfung der vertraglichen Zahlungsstrombedingungen nicht erfüllen, bzw. Portfolios von finanziellen Vermögenswerten, die nicht Handelszwecken dienen, die anhand des Fair Values gesteuert und nach dessen Wertentwicklung beurteilt werden.

Finanzielle Vermögenswerte – Fair Value Through Other Comprehensive Income

Ein Fremdkapitalinstrument wird in der RBI zum Fair Value Through Other Comprehensive Income bewertet, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Ein Vermögenswert wird in der Folge erfolgsneutral zum Fair Value bewertet (FVOCI), wenn er im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten wird, dessen Zielsetzung darin besteht, sowohl vertragliche Cash-Flows zu vereinnahmen als auch finanzielle Vermögenswerte zu veräußern.
  • Die vertraglichen Ausstattungsmerkmale des Vermögenswerts führen an festgelegten Zeitpunkten zu Cash-Flows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Dieser Kategorie werden vor allem Wertpapiere der Liquiditätssteuerung zugeordnet.

Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Zinserträge, Fremdwährungsgewinne und -verluste aus der Neubewertung sowie Wertminderungsaufwendungen oder Wertaufholungen werden in der Erfolgsrechnung erfasst und so berechnet wie bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten. Die verbleibenden Fair-Value-Änderungen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Ausbuchung werden die im sonstigen Ergebnis erfassten kumulierten Nettogewinne oder -verluste aus den Fair-Value-Änderungen in die Erfolgsrechnung umgegliedert. Weiters unterliegen die Fremdkapitalinstrumente der FVOCI-Kategorie dem gleichen Wertminderungsmodell wie die zu fortgeführten Anschaffungskosten erfassten finanziellen Vermögenswerte (siehe Kapitel allgemeine Regelungen zu Wertminderungen (IFRS 9)). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Fair Value und den fortgeführten Anschaffungskosten wird bis zur Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts im sonstigen Ergebnis erfasst.

Ein Eigenkapitalinstrument wird in der RBI zum Fair Value Through Other Comprehensive Income bewertet, wenn sich die RBI unwiderruflich dafür entscheidet, nachfolgende Änderungen des Fair Values im sonstigen Ergebnis (OCI) darzustellen. Diese Entscheidung wird für jede Anlage einzeln getroffen und betrifft im Wesentlichen strategische Beteiligungen, die nicht vollkonsolidiert werden. Anders als bei Schuldinstrumenten werden die im sonstigen Ergebnis (OCI) erfassten Gewinne und Verluste beim Verkauf nicht in die Erfolgsrechnung umgegliedert, und auch Wertminderungen werden nicht erfolgswirksam erfasst.

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten – Held For Trading

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten – Held For Trading dienen der Nutzung von kurzfristigen Marktpreisschwankungen. Die zu Handelszwecken dienenden Wertpapiere und derivativen Finanzinstrumente werden zum Fair Value bilanziert. Für die Ermittlung des Fair Values werden bei börsennotierten Produkten die Börsenkurse herangezogen. Sind solche Kurse nicht vorhanden, werden bei originären Finanzinstrumenten und Termingeschäften auf Basis von Barwertberechnungen und bei Optionen anhand von geeigneten Optionspreismodellen interne Preise ermittelt. Der Barwertberechnung wird eine Zinskurve zugrunde gelegt, die sich aus Geldmarkt-, Future- und Swapsätzen zusammensetzt. Als Optionspreisformeln werden je nach Optionsart entweder Black-Scholes 1972, Black 1976 oder Garman-Kohlhagen verwendet. Für komplexe Optionen erfolgt die Bewertung mithilfe von Binomialbaummodellen und Monte-Carlo-Simulationen.

Wenn positive Marktwerte bestehen, werden diese den finanziellen Vermögenswerten – Held For Trading zugeordnet, bei negativen Marktwerten erfolgt ein Ausweis unter den finanziellen Verbindlichkeiten – Held For Trading. Die Wertänderung des Marktwerts wird erfolgswirksam im Handelsergebnis dargestellt. Derivate, die Sicherungszwecken gemäß IAS 39 dienen, werden unter dem Bilanzposten Hedge Accounting ausgewiesen. Außerdem sind etwaige Lieferverbindlichkeiten aus Wertpapier-Leerverkäufen in den finanziellen Verbindlichkeiten – Held For Trading dargestellt.

Kapitalgarantierte Produkte (Garantiefonds und Zukunftsvorsorge) werden als verkaufte Put-Optionen auf den jeweils zu garantierenden Fonds dargestellt. Die Bewertung basiert auf einer Monte-Carlo-Simulation. Der Konzern hat im Rahmen der staatlich geförderten prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge gem. § 108h Abs 1 Z 3 EStG Kapitalgarantieverpflichtungen abgegeben. Dabei garantiert das Kreditinstitut, dass im Fall einer Verrentung der für die Verrentung zur Verfügung stehende Auszahlungsbetrag nicht geringer ist als die Summe der vom Steuerpflichtigen eingezahlten Beträge zuzüglich der für diesen Steuerpflichtigen gutgeschriebenen Prämien im Sinn des § 108g EStG.

Zinserträge werden im Zinsüberschuss dargestellt, Bewertungs- und Veräußerungsergebnisse im Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen ausgewiesen.

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten – Designated Fair Value Through Profit/Loss

Diese Kategorie umfasst im Wesentlichen jene finanziellen Vermögenswerte, die zum Zeitpunkt des erstmaligen Bilanzansatzes unwiderruflich als designiertes Finanzinstrument zum Fair Value gewidmet wurden (sog. Fair-Value-Option). Die Anwendung der Fair-Value-Option ist an die Voraussetzung geknüpft, dass Inkongruenzen bei der Bewertung oder beim Ansatz beseitigt oder signifikant verringert werden. Diese entstehen, wenn die Bewertung von finanziellen Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten oder die Erfassung von daraus resultierenden Gewinnen oder Verlusten auf unterschiedlicher Grundlage erfolgt.

Ebenso werden finanzielle Verbindlichkeiten als Finanzinstrumente zum Fair Value designiert, um Bewertungsabweichungen von den mit ihnen im Zusammenhang stehenden Derivaten zu vermeiden. Der Fair Value der unter Anwendung der Fair-Value-Option in diese Kategorie klassifizierten finanziellen Verpflichtungen enthält sämtliche Marktrisikofaktoren einschließlich des mit diesen finanziellen Verpflichtungen in Verbindung stehenden Kreditrisikos des Emittenten.

Im Jahr 2020 konnten ebenso wie im Vergleichsjahr 2019 durchwegs beobachtbare Marktpreise für die Bewertung der eigenen Bonität nachrangiger Emissionen herangezogen werden. Zu den finanziellen Verpflichtungen gehören im Wesentlichen strukturierte Anleihen. Der Fair Value dieser finanziellen Verpflichtungen wird durch die Abzinsung der vertraglichen Cash-Flows mithilfe einer kreditrisikoadjustierten Zinsstrukturkurve ermittelt, die das Niveau widerspiegelt, auf dem der Konzern ähnliche Finanzinstrumente zum Bilanzstichtag begeben würde. Die Marktrisikoparameter werden entsprechend vergleichbarer Finanzinstrumente ermittelt. Bewertungsergebnisse für Verbindlichkeiten, die als Finanzinstrument zum Fair Value designiert wurden, werden im Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen ausgewiesen.

Diese Finanzinstrumente sind gemäß IFRS 9 zum Marktwert bewertet. Zinserträge werden im Zinsüberschuss dargestellt, Bewertungs- und Veräußerungsergebnisse im Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen ausgewiesen. Bei finanziellen Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert werden, sind Änderungen des Fair Values, die auf eine Änderung des eigenen Kreditrisikos zurückzuführen sind, nicht in der Erfolgsrechnung, sondern im sonstigen Ergebnis ausgewiesen.

Finanzielle Verbindlichkeiten – Amortized Cost

Verbindlichkeiten werden überwiegend mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten angesetzt. Neben dem Zinsaufwand werden Unterschiedsbeträge zwischen Auszahlungsbetrag und Nennbetrag effektivzinsgerecht abgegrenzt und im Zinsüberschuss ausgewiesen. In dieser Kategorie werden vor allem Kundeneinlagen und Wertpapieremissionen, die der Refinanzierung dienen, ausgewiesen.

Beziehungen zwischen Aktiva/Passiva, Bewertungsmaßstäben und Kategorie gemäß IFRS 9

Wesentlicher Bewertungsmaßstab
Aktiva/Passiva Marktwert Fortgeführte
Anschaffungskosten
Kategorie gemäß
IFRS 9
Aktivische Klassen
Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen X AC
Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost X AC
davon Forderungen aus Finanzierungsleasing X AC
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income X FVOCI
Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss X FVTPL
Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss X FVTPL
Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading X FVTPL
Hedge Accounting X n/a
Passivische Klassen
Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost X AC
davon Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing X AC
Finanzielle Verbindlichkeiten - Designated Fair Value Through Profit/Loss X FVTPL
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading X FVTPL
Hedge Accounting X n/a

AC: Amortized Cost

FVOCI: Fair Value Through Other Comprehensive Income

FVTPL: Fair Value Through Profit/Loss

Fortgeführte Anschaffungskosten

Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten eines Finanzinstruments und der Zuordnung von Zinsaufwendungen und -erträgen zu den jeweiligen Perioden. Der Effektivzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein- und Auszahlungen (einschließlich aller Gebühren, die Teil des Effektivzinssatzes sind, Transaktionskosten und sonstiger Agios und Disagios) über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder eine kürzere Periode, sofern zutreffend, auf den Nettobuchwert aus der erstmaligen Erfassung abgezinst werden.

Beizulegender Zeitwert (Fair Value)

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. Dies gilt unabhängig davon, ob der Preis direkt beobachtbar oder unter Anwendung einer Bewertungsmethode geschätzt worden ist.

Gemäß IFRS 13 verwendet die RBI folgende Hierarchie zur Feststellung und Offenlegung des Fair Values für Finanzinstrumente:

Notierte Preise in einem aktiven Markt (Level I)

Der beizulegende Zeitwert wird am besten durch einen Marktwert ausgedrückt, soweit ein öffentlich notierter Marktpreis zur Verfügung steht. Dies gilt insbesondere für an Börsen gehandelte Eigenkapitalinstrumente, im Interbankenmarkt gehandelte Fremdkapitalinstrumente und börsengehandelte Derivate. Die Bewertung beruht im Wesentlichen auf externen Datenquellen (Börsenpreise bzw. Broker-Quotierungen in liquiden Marktsegmenten). Bei einem aktiven Markt handelt es sich um einen Markt, in dem Transaktionen von Vermögenswerten und Schulden mit ausreichender Häufigkeit und ausreichendem Volumen stattfinden, sodass Preisinformationen laufend zur Verfügung stehen. Indikatoren für aktive Märkte können die Anzahl, die Häufigkeit der Aktualisierung oder die Qualität der Quotierungen (z. B. Banken oder Börsen) sein. Weiters sind auch enge Bid-/Ask-Spannen sowie Quotierungen der Marktteilnehmer innerhalb eines bestimmten Korridors Anzeichen für einen aktiven liquiden Markt.

Bewertungsverfahren mittels beobachtbarer Parameter (Level II)

In den Fällen, in denen keine Börsennotierungen für einzelne Finanzinstrumente auf einem aktiven Markt vorliegen, wird das zugrunde liegende Finanzinstrument als Level II klassifiziert. Sind keine Börsennotierungen verfügbar, wird der Fair Value durch anerkannte Bewertungsmodelle mithilfe von beobachtbaren Preisen oder Parametern (insbesondere von Barwertmethoden oder Optionspreismodellen) ermittelt. Diese Verfahren betreffen die Mehrheit der OTC-Derivate und der nicht börsennotierten Fremdkapitalinstrumente.

Bewertungsverfahren mittels nicht beobachtbarer Parameter (Level III)

Wenn für die Bewertung mit Bewertungsmodellen nicht ausreichend aktuelle überprüfbare Marktdaten vorliegen, werden auch nicht auf dem Markt beobachtbare Parameter herangezogen. Diese Eingangsparameter können Daten enthalten, die in Form von Näherungswerten unter anderem aus historischen Daten ermittelt werden (Bewertungshierarchie Level III). Die Anwendung dieser Modelle erfordert Annahmen und Einschätzungen des Managements, deren Umfang von der Preistransparenz in Bezug auf das Finanzinstrument und dessen Markt sowie von der Komplexität des Instruments abhängt.

Für Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (dies umfasst Forderungen aus dem Kreditgeschäft, Einlagen, sonstige kurzfristige Geldaufnahmen und langfristige Verbindlichkeiten), veröffentlicht der Konzern den beizulegenden Zeitwert. Grundsätzlich besteht bei diesen Instrumenten eine geringe oder keine Handelsaktivität, weshalb bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts signifikante Einschätzungen durch das Management erforderlich sind.

Weitere Informationen zu den Bewertungsmethoden und quantitative Angaben zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts sind unter Punkt (32) Fair Value von Finanzinstrumenten enthalten.

Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten

Die Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswerts erfolgt, wenn die vertraglich vereinbarten Ansprüche auf Cash-Flows aus dem finanziellen Vermögenswert erloschen sind oder der Konzern diese übertragen hat bzw. bei Eintritt bestimmter Kriterien die Verpflichtung übernommen hat, diese Cash-Flows an einen oder mehrere Empfänger weiterzuleiten. Ein übertragener Vermögenswert wird auch ausgebucht, wenn alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an diesem Vermögenswert verbunden sind, übertragen werden. Grundprinzip für die Zulässigkeit von Direktabschreibungen (Write-offs) im Konzern ist die ausreichend dokumentierte Einschätzung, dass für die betroffenen Forderungen Rückzahlungen entweder des gesamten aushaftenden Kreditbetrags (Full Write-off) oder eines Teils davon (Partial Write-off) nicht erwartet werden. Dies trifft für Forderungen zu, die bereits wertgemindert sind, und zwar entweder in voller Höhe oder, im Fall von besicherten Forderungen, in Höhe der durch die Sicherheiten nicht gedeckten aushaftenden Beträge. Weitere Informationen zur Abschreibungspolitik sind unter Punkt (36) Erwartete Kreditverluste enthalten.

Modifikation von finanziellen Vermögenswerten

Eine Ausbuchung aufgrund einer Modifikation eines finanziellen Vermögenswerts erfolgt, wenn der zugrunde liegende Vertrag wesentlich geändert wurde. Die RBI sieht eine Änderung als wesentlich an, wenn sich der abgezinste Barwert der Cash-Flows unter den neuen Bedingungen unter Verwendung des ursprünglichen Effektivzinssatzes um mindestens 10 Prozent von dem abgezinsten Barwert der verbleibenden Cash-Flows der ursprünglichen finanziellen Vermögenswerte unterscheidet (Barwerttest). Neben dem Barwerttest werden weitere quantitative und qualitative Kriterien bei der Beurteilung, ob es sich um eine wesentliche Änderung handelt, herangezogen. Diese stellen auf die Verlängerung der durchschnittlichen Restlaufzeit ab, wobei diese jedoch bei Umstrukturierungen von Stage-3-Krediten oft in einer Form erfolgen, dass sie den maximal zu erwartenden Zahlungen entsprechen. Wenn Letzteres der Fall ist, wird basierend auf einer Ermessensentscheidung beurteilt, ob die Verlängerung der Zahlungsfrist wirtschaftlich einen neuen finanziellen Vermögenswert ergibt. Als qualitative Kriterien für die Schlussfolgerung einer wesentlichen Änderung der Vertragsbedingungen gelten sowohl der Wechsel der zugrunde liegenden Währung als auch Klauseln, die dazu führen, dass das vertragliche Zahlungsstromkriterium gemäß IFRS 9 nicht erfüllt ist, oder eine Änderung der Art des Instruments (z. B. Anleihe wird in Darlehen umgewandelt).

Verbriefungstransaktionen

Die RBI verbrieft verschiedene finanzielle Vermögenswerte aus Transaktionen mit privaten und gewerblichen Kunden durch Platzierung von Risiken aus diesen finanziellen Vermögenswerten, indem diese Risiken auf Basis von Portfolios an Zweckgesellschaften (Special Purpose Vehicles, SPV bzw. Structured Entities, SE) übertragen werden, die ihrerseits Wertpapiere an Investoren ausgeben. Die Übertragung der Vermögenswerte kann zu einer vollständigen oder teilweisen Ausbuchung führen oder sich in Form der Übertragung von Risiken im Vorhandensein von Dritten erhaltener Portfoliogarantien niederschlagen. Rechte an den verbrieften finanziellen Vermögenswerten können in Form von erst- oder nachrangigen Tranchen, Zinsansprüchen oder sonstigen Residualansprüchen zurückbehalten werden.

Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten

Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn seine Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Der Ertrag oder Aufwand aus dem Rückkauf von eigenen Verbindlichkeiten wird unter Punkt (7) Sonstiges betriebliches Ergebnis dargestellt. Auch der Rückerwerb eigener Schuldtitel fällt unter die Ausbuchung finanzieller Verpflichtungen. Unterschiedsbeträge beim Rückkauf zwischen dem Buchwert der Verpflichtung (einschließlich Agios und Disagios) und dem Kaufpreis werden erfolgswirksam im sonstigen betrieblichen Ergebnis erfasst.

Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte

Eine Umklassifizierung ist nur für finanzielle Vermögenswerte vorgesehen, für finanzielle Verbindlichkeiten ist eine Umklassifizierung nicht möglich. Eine Änderung der Bewertungskategorie ist in der RBI nur dann vorgesehen, wenn das Geschäftsmodell, das zur Verwaltung eines finanziellen Vermögenswerts eingesetzt wird, sich ändert. Allerding ist dann die Umklassifizierung zwingend vorzunehmen. Solche Änderungen müssen vom Vorstand festgelegt werden und für die Unternehmenstätigkeit wesentlich sein. Wenn eine derartige Umklassifizierung notwendig ist, ist diese prospektiv ab dem Zeitpunkt der Umklassifizierung vorzunehmen und vom Vorstand der RBI zu genehmigen.

Derivative Finanzinstrumente

Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit wickelt der Konzern unterschiedliche Transaktionen mit derivativen Finanzinstrumenten sowohl zu Handels- als auch zu Sicherungszwecken ab. Zu den im Konzern eingesetzten Derivaten zählen Swaps, standardisierte Terminkontrakte, Termingeschäfte, Kreditderivate, Optionen und ähnliche Kontrakte. Der Konzern setzt Derivate ein, um den Bedürfnissen der Kunden im Rahmen von deren Risikomanagement Rechnung zu tragen, um Risiken zu steuern und abzusichern sowie um Erträge im Eigenhandel zu generieren. Derivate werden erstmals zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und anschließend auch zu diesem bewertet. Der aus der Bewertung resultierende Gewinn oder Verlust wird sofort im Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen erfasst, es sei denn, das Derivat ist als Sicherungsinstrument im Rahmen des Hedge Accounting designiert und effektiv. Hier hängt der Zeitpunkt der Erfassung der Bewertungsergebnisse von der Art der Sicherungsbeziehung ab.

Derivate, die zur Absicherung gegen Marktrisiken (ausgenommen Handelsaktiva/-passiva) abgeschlossen und gegen ein inhomogenes Portfolio gestellt werden, erfüllen nicht die Bedingung für IAS 39 Hedge Accounting. Sie werden bilanziert, indem die Dirty Prices unter dem Bilanzposten finanzielle Vermögenswerte – Held For Trading bzw. finanzielle Verbindlichkeiten – Held For Trading ausgewiesen werden. Die Wertänderung dieser Derivate auf Basis des Clean Prices ist im Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen dargestellt, die Zinsen werden im Zinsüberschuss gezeigt.

Kreditderivate, deren Wert von dem in der Zukunft erwarteten (Nicht-)Eintritt spezifizierter Kreditereignisse abhängt, sind mit dem Marktwert unter dem Bilanzposten finanzielle Vermögenswerte– Held For Trading bzw. finanzielle Verbindlichkeiten – Held For Trading ausgewiesen. Die Wertänderungen werden im Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen erfasst.

Weitere Angaben zu derivativen Finanzinstrumenten sind unter Punkt (46) Derivative Finanzinstrumente dargestellt.

Saldierung von Finanzinstrumenten

Bei Identität von Schuldner und Gläubiger erfolgt eine Aufrechnung laufzeit- und währungskonformer Forderungen und Verbindlichkeiten nur dann, wenn ein durchsetzbares Recht darauf besteht und die Aufrechnung dem tatsächlich erwarteten Ablauf des Geschäfts entspricht. Angaben zur Saldierung von Finanzinstrumenten sind unter Punkt (40) Saldierung finanzieller Vermögenswerte und Schulden dargestellt.

Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

IFRS 9 räumt in Bezug auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen Wahlrechte ein. Die RBI wendet die Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen gemäß IAS 39 weiterhin an, jedoch unter Berücksichtigung der Änderungen in den Anhangangaben nach IFRS 7. Die entsprechenden Anhangangaben sind unter Punkt (47) Hedge Accounting - Zusatzangaben dargestellt.

Werden Derivate zum Zweck des Risikomanagements gehalten und erfüllen die entsprechenden Geschäfte spezifische Kriterien, wendet der Konzern Hedge Accounting an. Er designiert dafür einzelne Sicherungsinstrumente, im Wesentlichen Derivate, im Rahmen der Absicherung des beizulegenden Zeitwerts (Fair Value Hedge), von Zahlungsströmen (Cash-Flow Hedge) oder von Nettoinvestitionen in wirtschaftlich selbständige Teileinheiten (Capital Hedge). Zu Beginn der Sicherungsbeziehung wird der Zusammenhang zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft einschließlich der zugrunde liegenden Risikomanagement-Ziele dokumentiert. Weiters wird sowohl bei Eingehen der Sicherungsbeziehung als auch in deren Verlauf regelmäßig dokumentiert, dass das in der Sicherungsbeziehung designierte Sicherungsinstrument hinsichtlich der Kompensation der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts bzw. der Cash-Flows des Grundgeschäfts in hohem Maß effektiv ist.

Absicherung des beizulegenden Zeitwerts (Fair Value Hedge)

IAS 39 sieht die Anwendung des Hedge Accounting für Derivate vor, die der Absicherung des beizulegenden Zeitwerts bilanzierter Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten dienen. Einem solchen Marktwertrisiko unterliegt insbesondere das Kreditgeschäft, sofern es sich um festverzinsliche Forderungen handelt. Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos bei einzelnen Krediten oder Refinanzierungen werden Interest Rate Swaps abgeschlossen, die die Voraussetzungen für Hedge Accounting erfüllen. Dies bedeutet, dass die Sicherungsgeschäfte dokumentiert, fortlaufend beurteilt und als hoch wirksam eingestuft werden. Somit kann über die gesamte Laufzeit des Sicherungsgeschäfts davon ausgegangen werden, dass Änderungen des beizulegenden Zeitwerts eines gesicherten Grundgeschäfts nahezu vollständig durch eine Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsinstruments kompensiert werden und die tatsächlichen Ergebnisse in einer Bandbreite von 80 bis 125 Prozent liegen.

Derivate, die zur Absicherung des Marktwerts von einzelnen Bilanzposten (ausgenommen Handelsderivate) abgeschlossen werden, werden mit dem Marktwert (Dirty Price) unter dem Posten Hedge Accounting (aktivseitig: positive Marktwerte, passivseitig: negative Marktwerte) bilanziert. Die Buchwertänderungen des gesicherten Grundgeschäfts (Aktiva oder Passiva) werden direkt den betroffenen Bilanzposten zugerechnet und im Anhang gesondert ausgewiesen.

Sowohl das Ergebnis aus der Veränderung der Buchwerte der abzusichernden Positionen als auch das Ergebnis aus der Veränderung der Clean Prices der Derivate werden im Ergebnis aus Hedge Accounting gebucht.

Im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken wird die Absicherung von Zinsrisiken auch auf Portfolioebene abgebildet. Abgesichert werden einzelne Geschäfte oder Gruppen von Geschäften mit ähnlicher Risikostruktur, gegliedert nach Laufzeitbändern entsprechend den erwarteten Rückzahlungs- und Zinsanpassungsterminen in einem Portfolio. Portfolios können nur Aktiva, nur Passiva oder beides enthalten. Bei dieser bilanziellen Abbildung von Sicherungszusammenhängen werden die Wertänderungen der Grundgeschäfte im Ergebnis aus Hedge Accounting erfasst. Der abgesicherte Betrag der Grundgeschäfte wird im Konzernabschluss bei einer Konzerneinheit inklusive Sichteinlagen bestimmt, somit werden die Regelungen des EU-Carve-out in Anspruch genommen.

Absicherung von Zahlungsströmen (Cash-Flow Hedge)

IAS 39 sieht die Anwendung des Cash-Flow-Hedge-Accounting für Derivate vor, die der Absicherung gegen das Risiko einer Veränderung künftiger Zahlungsströme dienen. Einem solchen Cash-Flow-Risiko unterliegen insbesondere variabel verzinsliche Kredite und Verbindlichkeiten sowie erwartete Transaktionen (z. B. erwartete Geldaufnahmen oder -veranlagungen). Interest Rate Swaps, die zur Absicherung des Risikos aus schwankenden Cash-Flows bestimmter variabler Zinspositionen abgeschlossen werden, werden wie folgt bilanziert: Das Sicherungsinstrument wird mit dem Marktwert angesetzt, die Änderungen des Clean Prices werden im sonstigen Ergebnis gebucht. Der ineffektive Teil wird hingegen ergebniswirksam als Ergebnis aus Hedge Accounting ausgewiesen.

Absicherung einer Nettoinvestition in eine wirtschaftlich selbständige Teileinheit (Capital Hedge)

Im Konzern werden Kurssicherungsgeschäfte für Investitionen in wirtschaftlich selbständige Teileinheiten zur Reduktion der aus der Währungsumrechnung der Eigenkapitalbestandteile resultierenden Differenzen getätigt. Als Sicherungsinstrumente dienen in erster Linie Fremdwährungsswaps. Die aus ihnen entstehenden Gewinne bzw. Verluste aus der Währungsumrechnung werden im sonstigen Ergebnis verrechnet und in der Eigenkapitalüberleitung gesondert dargestellt, soweit die Sicherungsbeziehung effektiv ist. Ein etwaiger ineffektiver Teil der Sicherungsbeziehung wird im Handelsergebnis erfasst. Die dazugehörigen Zinskomponenten werden im Zinsüberschuss ausgewiesen.

Finanzgarantien

Gemäß IFRS 9 handelt es sich bei einer Finanzgarantie um einen Vertrag, der den Garantiegeber zur Leistung bestimmter Zahlungen verpflichtet. Diese Zahlung entschädigt den Garantienehmer für einen Verlust, der ihm durch die nicht fristgemäße Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen eines Schuldners gemäß den geltenden Bedingungen eines Schuldinstruments entsteht. Die Bewertung einer Finanzgarantie, die erstmals zum Erfassungszeitpunkt vorgenommen wird, ist bei Vertragsabschluss unter marktgerechten Bedingungen ident mit der Prämie. Im Gegensatz zu der Darstellung der Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten werden erwartete Kreditausfälle als Rückstellung auf der Passivseite ausgewiesen.

Eventualverbindlichkeiten und andere außerbilanzielle Verpflichtungen

Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Eventualverbindlichkeiten aus nicht ausgenützte Kreditzusagen. Als Kreditzusagen sind Verpflichtungen auszuweisen, aus denen ein Kreditrisiko entstehen kann. Dazu gehören Verpflichtungen, Darlehen zu gewähren, Wertpapiere zu kaufen oder Garantien und Akzepte bereitzustellen. Die Risikovorsorge für Kreditzusagen wird als Rückstellung für Risiken aus dem Kreditgeschäft gezeigt. Häufig werden Kreditzusagen nur teilweise in Anspruch genommen und bestehen somit aus einer ausgenützten und aus einer nicht ausgenützten Zusage. Wenn die getrennte Identifikation der erwarteten Kreditausfälle, die auf eine in Anspruch genommene und auf eine nicht in Anspruch genommene Zusage entfallen, nicht möglich ist,

werden diese gemäß IFRS 7 zusammen mit den Wertminderungen für den finanziellen Vermögenswert dargestellt. Wenn die zusammengenommenen erwarteten Kreditausfälle den Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswerts übersteigen, werden diese als Rückstellung ausgewiesen. Eventualverbindlichkeiten werden unter Punkt (33) Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen ausgewiesen. Wesentliche Eventualverbindlichkeiten aus Rechtstreitigkeiten werden im Abschnitt (55) Offene Rechtsfälle dargestellt.

Allgemeine Regelungen zu Wertminderungen (IFRS 9)

Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über jene Aspekte der Regelungen zu Wertminderungen, die ein höheres Maß an Ermessen oder Komplexität sowie erhebliche Quellen für Schätzungsunsicherheiten beinhalten. Quantitative Informationen über jede dieser Schätzungen und Ermessensentscheidungen sowie Informationen über die Berechnungsgrundlagen jedes betroffenen Postens im Konzernabschluss sind in den zugehörigen Angaben im Anhang enthalten.

Überblick

Seit Inkrafttreten von IFRS 9 werden die Risikovorsorgen für alle Fremdkapitalinstrumente, die nicht zum Fair Value erfolgswirksam bewertet werden, sowie für Kreditzusagen und Finanzgarantien (im folgenden Abschnitt Finanzinstrumente genannt) in Höhe des erwarteten Kreditverlusts erfasst. Eigenkapitalinstrumente unterliegen nicht den Wertminderungsregeln von IFRS 9.

Wenn sich das Kreditausfallrisiko für Finanzinstrumente seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, muss man zu jedem Abschlussstichtag die Wertminderung für ein Finanzinstrument in Höhe der über die (Rest-)Laufzeit erwarteten Kreditverluste bemessen. Hat sich das Kreditausfallrisiko für Finanzinstrumente seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht, muss man zu jedem Abschlussstichtag die Wertminderung für ein Finanzinstrument in Höhe des Barwerts eines erwarteten Zwölf-Monats-Verlusts bemessen. Der erwartete Zwölf-Monats-Verlust ist jener Teil der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste, der den erwarteten Kreditverlusten aus Ausfallereignissen entspricht, die bei einem Finanzinstrument innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag möglich sind.

Die RBI hat Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden eingeführt, um am Ende jeder Berichtsperiode beurteilen zu können, ob sich seit der erstmaligen Erfassung eines Finanzinstruments das Kreditrisiko signifikant erhöht hat oder nicht. Auf Basis der oben beschriebenen Vorgehensweise teilt die RBI ihre Finanzinstrumente in Stage 1, Stage 2, Stage 3 und POCI wie folgt auf:

  • In Stage1 werden grundsätzlich alle Finanzinstrumente erfasst, deren Risiko eines Kreditausfalls sich seit ihrem erstmaligen Bilanzansatz nicht signifikant erhöht hat. Darüber hinaus enthält Stage 1 sämtliche Geschäfte, die am Berichtsstichtag ein geringes Kreditrisiko aufweisen und bei denen die RBI von dem Wahlrecht des IFRS 9 Gebrauch macht, auf die Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos zu verzichten. Ein geringes Kreditrisiko ist bei allen Schuldverschreibungen gegeben, deren internes Bonitäts-Rating am Berichtsstichtag im Bereich des Investment Grade liegt. Im Kreditgeschäft hat die RBI die Ausnahmeregelung für niedrige Kreditrisiken nicht in Anspruch genommen. Bei der erstmaligen Erfassung von Krediten erfasst die Bank eine Wertminderung in Höhe des erwarteten Zwölf-Monats-Verlusts. Stage 1 umfasst auch Kredite, bei denen sich das Kreditrisiko verbessert hat und die somit von Stage 2 umgegliedert wurden.
  • Stage 2 enthält diejenigen Finanzinstrumente, deren Kreditrisiko sich nach dem Zeitpunkt ihres erstmaligen Bilanzansatzes signifikant erhöht hat und die zum Berichtsstichtag nicht als Geschäfte mit geringem Kreditrisiko eingestuft werden. Die Erfassung von Wertminderungen erfolgt in Stage 2 mit den erwarteten Kreditverlusten über die gesamte Restlaufzeit des Finanzinstruments. Stage 2 umfasst auch Kredite, bei denen sich das Kreditrisiko verbessert hat und die somit von Stage 3 umgegliedert wurden.
  • Stage 3 werden Finanzinstrumente zugeordnet, die am Berichtsstichtag als wertgemindert eingestuft werden. Als Kriterium hierfür zieht die RBI die Definition für einen Kreditausfall (Default). Für ausgefallene Finanzinstrumente in Stage 3 ist ebenfalls der erwartete Kreditverlust über die gesamte Restlaufzeit des Finanzinstruments als Wertminderung zu erfassen.
  • POCI: Erworbene oder ausgereichte wertgeminderte Kredite sind solche finanziellen Vermögenswerte, die bereits beim erstmaligen Ansatz wertgemindert waren. Der Erstansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert ohne Erfassung einer Wertminderung unter Anwendung eines bonitätsadjustierten Effektivzinssatzes. In den Folgeperioden entspricht die Wertminderung der kumulierten Veränderung des erwarteten Kreditverlusts über die gesamte Restlaufzeit des Finanzinstruments nach dem Bilanzzugang. Auch im Fall einer Gesundung bleibt dies der Maßstab für die Bewertung.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zur Berechnung erwarteter Kreditverluste sind unter Punkt (36) Erwartete Kreditverluste im Kapitel Berechnung erwarteter Kreditverluste dargestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zur Bestimmung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos sind unter Punkt (36) Erwartete Kreditverluste im Kapitel signifikante Erhöhung des Kreditrisikos dargestellt. Die Bemessung der erwarteten Kreditausfälle erfolgt entweder auf individueller oder kollektiver Basis. Die Vorgaben für die kollektive Betrachtung sind unter Punkt (36) Erwartete Kreditverluste im Absatz gemeinsame Kreditrisikomerkmale offengelegt.

Berechnung von erwarteten Kreditverlusten

Die RBI ermittelt den erwarteten Kreditverlust als wahrscheinlichkeitsgewichtete Schätzung aller Zahlungsausfälle unter Berücksichtigung verschiedener Szenarien über die erwartete Laufzeit eines Finanzinstruments, abgezinst mit dem ursprünglich ermittelten Effektivzinssatz. Ein Zahlungsausfall ergibt sich dabei als Differenz zwischen den vertraglich vereinbarten und den tatsächlich erwarteten Zahlungsströmen. Weitere Details zur Berechnung von erwarteten Kreditverlusten sind unter Punkt (36) Erwartete Kreditverluste erläutert.

Zukunftsorientierte Informationen

Grundsätzlich werden bei der IFRS-9-spezifischen Schätzung der Risikoparameter neben historischen Ausfallinformationen insbesondere auch das aktuelle wirtschaftliche Umfeld (Point-in-time-Ausrichtung) sowie zukunftsorientierte Informationen berücksichtigt. Insbesondere werden dabei makroökonomische Prognosen der Bank regelmäßig im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Höhe des ECL geprüft und in die ECL-Ermittlung einbezogen.

Weitere Erläuterungen zu zukunftsorientierten Informationen sind unter Punkt (36) Erwartete Kreditverluste im Kapitel zukunftsorientierte Informationen dargestellt.

Signifikante Erhöhung des Kreditrisikos

In den Rating-Systemen der RBI werden sämtliche verfügbaren quantitativen und qualitativen Informationen mit Relevanz für die Prognose des Kreditrisikos zur PD verdichtet. Dieser Größe liegen insbesondere eine statistisch fundierte Auswahl und Gewichtung aller verfügbaren Indikatoren zugrunde. Weiterhin fließen in der gemäß den IFRS-9-Anforderungen adjustierten PD neben historischen Informationen und dem aktuellen wirtschaftlichen Umfeld insbesondere auch zukunftsorientierte Informationen, wie z. B. die Prognose der Entwicklung der makroökonomischen Rahmenbedingungen, ein. Folgerichtig verwendet die RBI ausschließlich die PD als Messgröße für die Beurteilung, ob sich das Kreditrisiko eines Finanzinstruments gegenüber dem Zugangszeitpunkt signifikant erhöht hat. Durch die Verankerung der Überprüfung des relativen Transferkriteriums in den robusten Verfahren und Prozessen des konzernweiten Kreditrisikomanagements der Bank wird sichergestellt, dass eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos zuverlässig und zeitnah nach objektiven Kriterien erfolgt. Die Überprüfung, ob am Berichtsstichtag eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos gegenüber dem Zugangszeitpunkt des betreffenden Finanzinstruments vorliegt, erfolgt zum Berichtsstichtag grundsätzlich durch einen Vergleich der beobachteten Ausfallwahrscheinlichkeit über die Restlaufzeit des Finanzinstruments (Lifetime PD) mit der im Zugangszeitpunkt erwarteten Lifetime PD über denselben Zeitraum. Weitere Erläuterungen zu zukunftsorientierten Informationen sind unter Punkt (36) Erwartete Kreditverluste im Kapitel signifikante Erhöhung des Kreditrisikos dargestellt.

Sicherheiten

Um Kreditrisiken bei finanziellen Vermögenswerten zu mindern, versucht die RBI, sofern möglich, Sicherheiten zu verwenden. Diese Sicherheiten kommen in verschiedenen Formen, wie Bargeld, Wertpapiere, Akkreditive/Garantien, Immobilien, Forderungen, Vorräte, andere nicht finanzielle Vermögenswerte und Kreditverbesserungen wie Netting-Vereinbarungen, vor. Die Bilanzierungsgrundsätze für Sicherheiten sind im Vergleich zu IAS 39 unverändert. Sicherheiten werden, sofern sie nicht wieder in Besitz genommen werden, nicht in der Bilanz der RBI erfasst. Weitere Details sind unter Punkt (35) Sicherheiten und maximales Kreditrisiko dargestellt.

Pensionsgeschäfte

Im Rahmen echter Pensionsgeschäfte (Repo-Geschäfte) verkauft die RBI Vermögenswerte an einen Vertragspartner und vereinbart gleichzeitig, diese an einem bestimmten Termin zu einem vereinbarten Kurs zurückzukaufen. Die Vermögenswerte verbleiben in der Bilanz der RBI und werden nach den Regeln des jeweiligen Bilanzpostens bewertet. Eine Ausbuchung der Wertpapiere erfolgt nicht, da alle mit dem Eigentum am Pensionsgegenstand verbundenen Chancen und Risiken von der RBI zurückbehalten wurden. Die Liquiditätszuflüsse aus den Repo-Geschäften werden als finanzielle Verbindlichkeiten – Amortized Cost in der Bilanz ausgewiesen.

Bei Reverse-Repo-Geschäften werden Vermögenswerte mit der gleichzeitigen Verpflichtung eines zukünftigen Verkaufs gegen Entgelt von der RBI erworben. Die dem Geldgeschäft zugrunde liegenden, in Pension genommenen Wertpapiere werden nicht in der Bilanz der RBI ausgewiesen und folglich auch nicht bewertet. Die Liquiditätsabflüsse aus den Reverse-Repo-Geschäften werden in den Bilanzposten finanzielle Vermögenswerte – Amortized Cost bilanziert.

Zinsaufwendungen für Repo-Geschäfte und Zinserträge aus Reverse-Repo-Geschäften werden linear über die Laufzeit abgegrenzt und im Zinsüberschuss der RBI ausgewiesen.

Wertpapierleihgeschäfte

Wertpapierleihgeschäfte schließt die RBI mit Kreditinstituten und Kunden ab, um der Erfüllung von Lieferverpflichtungen nachzukommen oder Wertpapierpensionsgeschäfte tätigen zu können. Wertpapierleihgeschäfte werden analog dem Ausweis von Wertpapieren aus echten Pensionsgeschäften in der RBI bilanziert. Dabei verbleiben verliehene Wertpapiere weiterhin im Wertpapierbestand und werden nach den Regeln des IFRS 9 bewertet. Entliehene Wertpapiere werden in der RBI nicht bilanziert und auch nicht bewertet. Durch die RBI gestellte Barsicherheiten für Wertpapierleihgeschäfte werden als Forderungen in den Bilanzposten finanzielle Vermögenswerte – Amortized Cost und erhaltene Sicherheiten als finanzielle Verbindlichkeiten – Amortized Cost in der Bilanz ausgewiesen.

Leasing

Bei Vertragsbeginn prüft die RBI, ob es sich bei dem Vertrag um ein Leasingverhältnis handelt oder ein solches enthält. Ein Vertrag ist oder enthält ein Leasingverhältnis, wenn der Vertrag das Recht beinhaltet, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts für einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht zur Kontrolle der Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts verleiht, prüft die RBI, ob:

  • Der Vertrag beinhaltet die Verwendung eines identifizierten Vermögenswerts dies ist der Fall, wenn entweder der Vermögenswert ausdrücklich im Vertrag angegeben ist oder der Vermögenswert implizit zum Zeitpunkt der Bereitstellung für den Kunden zur Nutzung zur Verfügung gestellt wurde, um die Vertragsbedingungen zu erfüllen. Hat der Lieferant ein materielles Substitutionsrecht, so gilt der Vermögenswert als nicht identifiziert;
  • Die RBI hat das Recht, im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen des Vermögenswerts während der gesamten Nutzungsdauer zu ziehen; und
  • Die RBI hat das Recht zu bestimmen, wie und zu welchem Zweck der Vermögenswert während der Nutzungsdauer verwendet wird, oder die maßgeblichen Entscheidungen darüber, wie und zu welchem Zweck der Vermögenswert verwendet wird, sind festgelegt.

RBI als Leasingnehmer

Die RBI erfasst ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit zum Zeitpunkt des Beginns des Leasingverhältnisses, an dem ein Leasinggeber (ein Lieferant) einen zugrunde liegenden Vermögenswert zur Nutzung durch die RBI zur Verfügung stellt. Das Nutzungsrecht wird zu Anschaffungskosten am Bereitstellungsdatum bewertet. Die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts setzen sich aus dem Betrag zusammen, der der Leasingverbindlichkeit bei ihrem erstmaligen Ansatz entspricht, bereinigt um etwaige Leasingzahlungen, die vor oder zu Beginn des Leasingverhältnisses geleistet wurden, zuzüglich etwaiger anfänglich angefallener direkter Kosten und einer Schätzung der Kosten bis den zugrunde liegenden Vermögenswert abzubauen und zu entfernen oder den zugrunde liegenden Vermögenswert oder den Standort wiederherzustellen, abzüglich etwaiger Leasinganreize.

Das Nutzungsrecht wird anschließend nach der linearen Methode gemäß IAS 16 vom Bereitstellungsdatum bis zum früheren Ende der Nutzungsdauer oder dem Ende der Leasingdauer des Nutzungsrechts abgeschrieben. Das Nutzungsrecht wird um etwaige Wertminderungen verringert und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit bereinigt.

Zu Beginn bewertet die RBI die Leasingverbindlichkeit mit dem Barwert der zu diesem Zeitpunkt nicht gezahlten Leasingraten. Die Leasingraten werden unter Verwendung des im Leasingverhältnis enthaltenen Zinssatzes abgezinst, wenn dieser Zinssatz leicht bestimmt werden kann. Kann dieser Zinssatz nicht ohne weiteres bestimmt werden, so verwendet der Leasingnehmer den Grenzfremdkapitalzinssatz.

Die in der Bewertung der Leasingverbindlichkeit enthaltenen Leasingraten setzen sich wie folgt zusammen:

  • Feste Zahlungen einschließlich de facto fester Zahlungen;
  • Variable Leasingraten, die von einem Index oder einer Rate abhängen, und deren erstmalige Bewertung anhand des am Bereitstellungsdatum gültigen Indizes oder Rate vorgenommen wird;
  • Beträge, die voraussichtlich vom Leasingnehmer im Rahmen von Restwertgarantien zu zahlen sind;
  • Den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn die RBI hinreichend sicher ist, diese Option auszuüben; und
  • Strafzahlungen für die Beendigung des Leasingverhältnisses, wenn in der Laufzeit berücksichtigt ist, dass der Leasingnehmer eine Kündigungsoption ausüben wird.

Die Leasingverbindlichkeit wird fortlaufend analog zu den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten unter Anwendung einer Effektivzinsmethode bewertet, so dass der Buchwert der Leasingverbindlichkeit zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und der Zinsaufwand über das Leasingverhältnis verteilt wird. Eine Neubewertung erfolgt, wenn sich die künftigen Leasingraten aufgrund einer Änderung des Index oder des Zinssatzes ändern, wenn sich die Schätzung der RBI hinsichtlich des Betrags ändert, der voraussichtlich unter einer Restwertgarantie zu zahlen ist, oder wenn die RBI die Beurteilung, ob eine Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ausgeübt wird, ändert. Wenn die Leasingverbindlichkeit auf diese Weise neu bewertet wird, wird eine

entsprechende Anpassung des Buchwerts des Nutzungsrechts vorgenommen oder ergebniswirksam erfasst, wenn der Buchwert des Nutzungsrechts auf null abgeschrieben wurde.

Die RBI hat beschlossen, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für kurzfristige Leasingverträge für Geräte mit einer Leasingdauer von höchstens zwölf Monaten und für Leasingverträge für geringwertige Vermögenswerte, einschließlich IT-Geräte, nicht zu bilanzieren. Die RBI erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen verbundenen Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand.

RBI als Leasinggeber

Wenn die RBI als Leasinggeber auftritt, bestimmt sie zu Beginn des Leasingverhältnisses, ob das Leasing als Finanzierungsleasing oder als Operating Leasing zu bilanzieren ist. In der RBI wird ein Leasingverhältnis als Finanzierungsleasing klassifiziert, wenn im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden. Typische Faktoren, die einzeln oder in Kombination normalerweise dazu führen würden, dass ein Leasingverhältnis als Finanzierungsleasing klassifiziert wird, sind:

  • Übertragung des Eigentums an dem Vermögenswert zum Ende der Vertragslaufzeit;
  • Option zum Erwerb des Vermögenswerts zu einem Preis, der den beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Ausübung der Option voraussichtlich so stark unterschreitet, dass die Ausübung der Option bei Beginn des Leasingverhältnisses hinreichend sicher ist;
  • Die Vertragslaufzeit erstreckt sich über den größten Teil der wirtschaftlichen Lebensdauer des Vermögenswerts (auch wenn der Titel nicht übertragen wird);
  • Der Barwert der Leasingzahlungen entspricht zum Zeitpunkt des Beginns mindestens im Wesentlichen dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswerts und
  • Der Vermögenswert ist so speziell, dass nur der Leasingnehmer ihn ohne größere Änderungen nutzen kann.

Manchmal ist die RBI ein Zwischen-Leasinggeber, das bedeutet, dass die RBI sowohl Leasingnehmer als auch Leasinggeber desselben Leasinggegenstands ist und ihren Anteil am Haupt- und am Untermietverhältnis getrennt bilanziert. Wenn es sich bei dem Hauptmietverhältnis um ein kurzfristiges Leasingverhältnis handelt, wird das Untermietverhältnis als Operating Leasing klassifiziert. Andernfalls bewertet die RBI die Klassifizierung eines Untermietverhältnisses anhand des Nutzungsrechts im Hauptmietverhältnis und nicht anhand des zugrunde liegenden Vermögenswerts des Hauptmietverhältnisses.

Die RBI erfasst die mit dem Operating-Leasingverhältnis verbundenen Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Ertrag.

Konsolidierungsgrundsätze

Tochterunternehmen

Alle wesentlichen Tochterunternehmen, bei denen die RBI AG direkt oder indirekt beherrschenden Einfluss ausübt, werden vollkonsolidiert. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn er aus seiner Verbindung mit dem Unternehmen variablen Rückflüssen ausgesetzt ist und die Fähigkeit besitzt, diese Rückflüsse mittels seiner Verfügungsgewalt zu beeinflussen. Nicht vollkonsolidierte Anteile an Tochterunternehmen werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Anteile an Tochterunternehmen, deren beizulegender Zeitwert unwesentlich von den Anschaffungskosten abzüglich Wertminderung abweicht, werden vereinfacht zu den Anschaffungskosten abzüglich Wertminderung bewertet. Nicht vollkonsolidierte Anteile an Tochterunternehmen werden im Bilanzposten Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen ausgewiesen.

Bei strukturierten Unternehmen handelt es sich um Unternehmen, bei denen nicht die Stimmrechte oder vergleichbare Rechte der dominante Faktor bei der Festlegung der Beherrschung sind. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Stimmrechte sich lediglich auf die Verwaltungsaufgaben beziehen und die relevanten Tätigkeiten durch Vertragsvereinbarungen geregelt sind.

Ebenso wie bei Tochterunternehmen ist die Konsolidierung von strukturierten Unternehmen erforderlich, wenn der Konzern das Unternehmen beherrscht. Im Konzern wird die Verpflichtung zur Konsolidierung von strukturierten Unternehmen im Rahmen eines Prozesses geprüft, der Transaktionen umfasst, bei denen ein strukturiertes Unternehmen durch den Konzern mit oder ohne Beteiligung dritter Parteien initiiert wird, sowie Transaktionen, bei denen der Konzern mit oder ohne Beteiligung dritter Parteien in vertragliche Beziehungen zu einem bereits bestehenden strukturierten Unternehmen tritt. Die Konsolidierungsentscheidungen werden anlassbezogen, mindestens jedoch quartalsweise überprüft. Die Auflistung aller konsolidierten strukturierten Unternehmen sowie der nicht einbezogenen strukturierten Unternehmen ist unter Punkt (69) Zusammensetzung des Konzerns ersichtlich.

Um festzustellen, ob ein Unternehmen zu konsolidieren ist, gilt es, eine Reihe von Kontrollfaktoren zu prüfen. Dies beinhaltet eine Untersuchung

  • des Zwecks und der Gestaltung des Unternehmens,
  • der relevanten Tätigkeiten und wie diese bestimmt werden,
  • ob der Konzern durch seine Rechte die Möglichkeit hat, die relevanten Tätigkeiten zu bestimmen,
  • ob der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf variable Rückflüsse hat und
  • ob der Konzern die Möglichkeit hat, seine Verfügungsgewalt so zu nutzen, dass dadurch die Höhe der Rückflüsse beeinflusst wird.

Sind Stimmrechte maßgeblich, beherrscht der Konzern ein Unternehmen, wenn er direkt oder indirekt mehr als 50 Prozent der Stimmrechte an dem Unternehmen besitzt, ausgenommen es gibt Anzeichen, dass ein anderer Investor über die praktische Möglichkeit verfügt, die relevanten Tätigkeiten einseitig zu bestimmen. Einer oder mehrere der folgenden Faktoren deuten auf solche Anzeichen hin:

  • Ein anderer Investor besitzt aufgrund einer Vereinbarung mit dem Konzern die Beherrschungsmöglichkeit über mehr als die Hälfte der Stimmrechte.
  • Ein anderer Investor besitzt aufgrund gesetzlicher Regelungen oder einer Vereinbarung die Möglichkeit zur Beherrschung der Finanzpolitik und der geschäftlichen Tätigkeiten der Beteiligung.
  • Ein anderer Investor beherrscht die Beteiligung aufgrund seiner Möglichkeit zur Bestellung und Abberufung der Mehrheit der Vorstandsmitglieder oder der Mitglieder eines gleichwertigen Leitungsorgans.
  • Ein anderer Investor beherrscht das Unternehmen aufgrund seiner Möglichkeit, über die Mehrheit der abzugebenden Stimmrechte bei einer Sitzung des Vorstands oder eines gleichwertigen Leitungsorgans zu verfügen.

Bei der Beurteilung der Beherrschung werden auch potenzielle Stimmrechte berücksichtigt, soweit diese als substanziell erachtet werden.

Ähnlich beurteilt der Konzern das Vorliegen einer Beherrschung in Fällen, in denen er nicht die Mehrheit der Stimmrechte besitzt, aber die praktische Möglichkeit zur einseitigen Lenkung der relevanten Tätigkeiten hat. Dies kann der Fall sein, wenn der Konzern aufgrund der Größe und Verteilung des Stimmrechtsbesitzes der Anteilseigner die Möglichkeit zur Beherrschung der relevanten Tätigkeiten besitzt.

Tochterunternehmen werden grundsätzlich ab dem Tag in den Konsolidierungskreis einbezogen, an dem der Konzern direkt oder indirekt die Kontrolle erlangt, und scheiden ab dem Zeitpunkt, ab dem die Bank nicht länger beherrschenden Einfluss ausübt, aus dem Konsolidierungskreis aus. Die Ergebnisse der im Lauf des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochterunternehmen werden vom tatsächlichen Erwerbszeitpunkt an oder bis zum tatsächlichen Abgangszeitpunkt in der Konzern-Erfolgsrechnung erfasst. Bei der Erstkonsolidierung von bisher aufgrund der Unwesentlichkeit nicht einbezogenen beherrschten Tochterunternehmen, werden die Wertänderungen einzelner Vermögenswerte und Verpflichtungen zwischen dem Erwerbs- bzw. Gründungszeitpunkt und der erstmaligen Konsolidierung sowie in diesem Zeitraum erwirtschaftete Gewinne/Verluste des betreffenden Tochterunternehmens direkt im Eigenkapital berücksichtigt. Diese Anpassungen werden in den sonstigen Veränderungen ausgewiesen. Der Konzern überprüft zumindest zu jedem Quartalsabschluss die Angemessenheit zuvor getroffener Konsolidierungsentscheidungen. Entsprechend werden etwaige organisatorische Veränderungen unmittelbar berücksichtigt. Dazu gehören neben Änderungen der Eigentumsverhältnisse jegliche Änderungen von bestehenden oder mit einer Einheit neu abgeschlossenen vertraglichen Verpflichtungen des Konzerns.

Das Kapital nicht beherrschender Anteile wird in der Konzernbilanz als Bestandteil des Eigenkapitals, aber getrennt von dem den Aktionären der RBI AG zurechenbaren Eigenkapital ausgewiesen. Das Ergebnis nicht beherrschender Anteile wird in der Erfolgsrechnung separat ausgewiesen.

Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung werden konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten miteinander aufgerechnet. Dabei verbleibende zeitliche Differenzen werden in der Konzernbilanz unter den Posten sonstige Aktiva bzw. sonstige Passiva ausgewiesen.

Konzerninterne Aufwendungen und Erträge werden ebenfalls miteinander aufgerechnet, wobei temporäre Aufrechnungsdifferenzen aus dem Bankgeschäft teils im Zinsergebnis und teils im Handelsergebnis dargestellt werden. Andere Differenzen werden in dem Posten sonstiges betriebliches Ergebnis erfasst.

Zwischengewinne werden dann eliminiert, wenn sie wesentlichen Einfluss auf die Posten der Erfolgsrechnung haben. Geschäfte, die zwischen den einzelnen Gesellschaften des Konzerns getätigt werden, erfolgen grundsätzlich zu Marktkonditionen.

Änderungen der Beteiligungsquote des Konzerns an bestehenden Tochterunternehmen

Werden im Zuge der Folgekonsolidierung bei bereits bestehender Beherrschung weitere Anteile erworben oder Anteile ohne Kontrollverlust veräußert, werden diese Vorgänge erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktionen dargestellt. Die Buchwerte der vom Konzern gehaltenen Anteile und der nicht beherrschenden Anteile werden so angepasst, dass sie die Änderungen der an den Tochterunternehmen bestehenden Anteilsquoten widerspiegeln. Jede Differenz zwischen dem Betrag, um den die nicht beherrschenden Anteile angepasst werden, und dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten oder erhaltenen Gegenleistung wird unmittelbar im Eigenkapital erfasst und den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zugeordnet.

Wenn die Gesellschaft die Beherrschung über ein Tochterunternehmen verliert, wird der Endkonsolidierungsgewinn oder -verlust erfolgswirksam erfasst. Dieser wird ermittelt aus der Differenz zwischen

  • dem Gesamtbetrag des beizulegenden Zeitwerts der erhaltenen Gegenleistung und dem beizulegenden Zeitwert der zurückbehaltenen Anteile und
  • dem Buchwert der Vermögenswerte (einschließlich des Geschäfts- oder Firmenwerts), der Schulden des Tochterunternehmens und aller nicht beherrschenden Anteile.

Alle im Zusammenhang mit diesem Tochterunternehmen im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Beträge werden so bilanziert, wie dies bei einem Verkauf der Vermögenswerte erfolgen würde, d. h. es erfolgt eine Umgliederung in die Erfolgsrechnung oder eine direkte Übertragung in die Gewinnrücklagen.

Assoziierte Unternehmen

Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, auf das der Konzern maßgeblichen Einfluss hat. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Unternehmens, an dem die Beteiligung gehalten wird, mitzuwirken. Dabei liegt weder Beherrschung noch gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse vor. In der Regel wird ein maßgeblicher Einfluss vermutet, wenn der Konzern zwischen 20 und 50 Prozent der Stimmrechte hält. Bei der Beurteilung, ob der Konzern die Möglichkeit besitzt, einen maßgeblichen Einfluss auf ein anderes Unternehmen auszuüben, werden die Existenz sowie der Effekt potenzieller Stimmrechte, die aktuell ausübbar oder wandelbar sind, berücksichtigt. Weitere Faktoren, die zur Beurteilung eines maßgeblichen Einflusses herangezogen werden, sind beispielsweise die Vertretung in Leitungs- und Aufsichtsgremien (bei österreichischen Aktiengesellschaften im Aufsichtsrat) des Beteiligungsunternehmens sowie wesentliche Geschäftsvorfälle mit dem Beteiligungsunternehmen. Anteile an assoziierten Unternehmen werden at-equity einbezogen und im Bilanzposten Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen in dem Unterposten Anteile an at-equity bewerteten Unternehmen ausgewiesen.

Die Anschaffungskosten dieser Beteiligungen einschließlich darin enthaltener Geschäfts- oder Firmenwerte werden zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss bestimmt. Dabei werden dieselben Regeln angewendet wie bei vollkonsolidierten Unternehmen (Aufrechnung der Anschaffungskosten mit dem zum Fair Value bewerteten anteiligen Nettovermögen). Sofern assoziierte Unternehmen wesentlich sind, wird eine Fortschreibung des Equity-Buchwerts entsprechend der jeweiligen anteiligen Entwicklung des Eigenkapitals der Unternehmen vorgenommen. Jahresergebnisse aus at-equity bewerteten Unternehmen werden saldiert im Posten laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen dargestellt. Zurechenbare Verluste der at-equity-bewerteten Unternehmen werden nur bis zur Höhe des Equity-Buchwerts berücksichtigt. Übersteigende Verluste werden nicht erfasst, da keine Verpflichtung besteht, die übersteigenden Verluste auszugleichen. Darüber hinaus werden die beim assoziierten Unternehmen erfolgsneutral erfassten Bewertungen im Konzernabschluss der RBI ebenfalls erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis dargestellt. Dies betrifft insbesondere Bewertungen von finanziellen Vermögenswerten – Fair Value Through Other Comprehensive Income. An jedem Bilanzstichtag beurteilt der Konzern, inwiefern objektive Hinweise auf eine Wertminderung einer Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen vorliegen. Wenn objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen, wird eine Werthaltigkeitsprüfung durchgeführt, indem der erzielbare Betrag der Beteiligung, der dem jeweils höheren Wert aus dem Nutzungswert und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten entspricht, mit deren Buchwert verglichen wird. Eine in Vorperioden erfasste Wertminderung wird nur rückgängig gemacht, wenn sich die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags der Beteiligung zugrunde liegenden Annahmen seit der letzten Erfassung eines Wertminderungsverlusts geändert haben. In diesem Fall wird der Buchwert der Beteiligung auf ihren höheren erzielbaren Betrag zugeschrieben.

Unternehmenserwerbe

Der Erwerb von Geschäftsbetrieben wird nach der Erwerbsmethode bilanziert. Die bei einem Unternehmenszusammenschluss übertragene Gegenleistung wird zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser bestimmt sich aus der Summe der zum Erwerbszeitpunkt gültigen beizulegenden Zeitwerte der übertragenen Vermögenswerte, der von den früheren Eigentümern des erworbenen Unternehmens übernommenen Schulden und der vom Konzern emittierten Eigenkapitalinstrumente im Austausch gegen die Beherrschung des erworbenen Unternehmens. Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Transaktionskosten werden bei Anfall erfolgswirksam erfasst.

Der Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich als Überschuss der Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und dem beizulegenden Zeitwert des zuvor vom Erwerber

gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen (sofern gegeben) über den Saldo der zum Erwerbszeitpunkt ermittelten beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und der übernommenen Schulden. Für den Fall, dass sich – auch nach nochmaliger Beurteilung – ein negativer Unterschiedsbetrag ergibt, wird dieser unmittelbar als Ertrag in der Erfolgsrechnung erfasst.

Anteile nicht beherrschender Gesellschafter, die gegenwärtig Eigentumsrechte vermitteln und dem Inhaber im Fall der Liquidation das Recht gewähren, einen proportionalen Anteil am Nettovermögen des Unternehmens zu erhalten, werden bei Zugang entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens bewertet. Dieses Wahlrecht kann bei jedem Unternehmenszusammenschluss neu ausgeübt werden. Andere Komponenten von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter werden mit ihren beizulegenden Zeitwerten oder den Wertmaßstäben bewertet, die sich aus anderen Standards ergeben.

Enthält die übertragene Gegenleistung eine bedingte Gegenleistung, wird diese mit dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert bewertet. Handelt es sich bei der bedingten Gegenleistung um Eigenkapital, erfolgt keine Folgebewertung an nachfolgenden Abschlussstichtagen; ihre Erfüllung wird innerhalb des Eigenkapitals bilanziert. Eine bedingte Gegenleistung, die einen Vermögenswert oder eine Schuld darstellt, wird an nachfolgenden Abschlussstichtagen zum beizulegenden Zeitwert bewertet und ein resultierender Gewinn oder Verlust in der Erfolgsrechnung erfasst.

Anpassungen der Bewertung oder der zusätzliche Ansatz weiterer Vermögenswerte und Schulden, um zusätzliche Informationen über Fakten und Umstände widerzuspiegeln, die bereits zum Erwerbszeitpunkt bestanden, werden innerhalb des Bewertungszeitraums rückwirkend korrigiert und entsprechend gegen den Geschäfts- oder Firmenwert gebucht. Der Bewertungszeitraum darf ein Jahr vom Erwerbszeitpunkt an nicht überschreiten.

Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen

Dieser Bilanzposten enthält den Kassenbestand, täglich fällige Forderungen gegenüber Zentralbanken und täglich fällige Sichteinlagen bei Kreditinstituten.

Beteiligungen

Anteile an Tochterunternehmen, die aufgrund untergeordneter Bedeutung nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, und Anteile an assoziierten Unternehmen, die nicht at-equity erfasst werden, sind unter Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen ausgewiesen.

Immaterielle Vermögenswerte

Erworbene immaterielle Vermögenswerte

Separat, d. h. nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer werden in der RBI zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen erfasst. Die Abschreibungen werden linear über die erwartete Nutzungsdauer aufwandswirksam erfasst. Die erwartete Nutzungsdauer sowie die Abschreibungsmethode werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und sämtliche Schätzungsänderungen prospektiv berücksichtigt. Separat erworbene immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen erfasst. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Software beträgt zwischen vier und sechs Jahren. Bei Software-Großprojekten kann sich die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer auch auf einen darüber hinausgehenden Zeitraum erstrecken.

Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte – Forschungs- und Entwicklungskosten

Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte umfassen ausschließlich Software und werden aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern daraus künftig ein wirtschaftlicher Nutzen entsteht, und die Herstellungskosten verlässlich ermittelt werden können. Kosten für Forschungsaktivitäten werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand erfasst.

Ein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert, der sich aus der Entwicklungstätigkeit oder aus der Entwicklungsphase eines internen Projekts ergibt, wird dann bilanziert, wenn die folgenden Nachweise erbracht wurden:

  • Die Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts ist technisch realisierbar, sodass er zur Nutzung oder zum Verkauf zur Verfügung stehen wird.
  • Es besteht die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen sowie ihn zu nutzen oder zu verkaufen.
  • Die Möglichkeit, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen, ist gegeben. Der immaterielle Vermögenswert wird voraussichtlich einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen.
  • Die Verfügbarkeit adäquater technischer, finanzieller und sonstiger Ressourcen, um die Entwicklung abschließen und den immateriellen Vermögenswert nutzen oder verkaufen zu können, ist gegeben.

Die Möglichkeit zur verlässlichen Bestimmung der im Rahmen der Entwicklung des immateriellen Vermögenswerts zurechenbaren Aufwendungen ist gegeben.

Der Betrag, mit dem ein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert erstmals aktiviert wird, ist die Summe der entstandenen Aufwendungen von dem Tag an, an dem der immaterielle Vermögenswert die oben genannten Bedingungen erstmals erfüllt. Wenn ein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert nicht aktiviert werden kann bzw. noch kein immaterieller Vermögenswert vorliegt, werden die Entwicklungskosten erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie entstehen.

Aktivierte Entwicklungskosten werden im Konzern in der Regel über eine Nutzungsdauer von fünf Jahren linear abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Software beträgt zwischen vier und sechs Jahren. Bei Software-Großprojekten kann sich die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer auch auf einen darüber hinausgehenden Zeitraum erstrecken.

Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, werden in der RBI gesondert vom Geschäfts- oder Firmenwert erfasst und im Erwerbszeitpunkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte ohne bestimmbare Nutzungsdauer werden an jedem Bilanzstichtag auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Bei besonderen Ereignissen (Trigger Events) erfolgt auch unterjährig eine Überprüfung der Werthaltigkeit. Sofern Umstände vorliegen, die den erwarteten Nutzen nicht mehr erkennen lassen, wird gemäß IAS 36 eine Wertminderung vorgenommen.

Immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer werden über den Zeitraum abgeschrieben, über den dieser immaterielle Vermögenswert genutzt werden kann. Die Nutzungsdauer für den erworbenen Kundenstock wurde für die Raiffeisen Bank Aval JSC für den Geschäftsbereich Retail Customers mit 20 Jahren festgelegt.

Unternehmen des Konzerns verwenden zur Unterscheidung ihrer Dienstleistungen von jenen der Mitbewerber Warenzeichen (Marken). Gemäß IFRS 3 werden Marken erworbener Unternehmen gesondert unter dem Bilanzposten immaterielle Vermögenswerte bilanziert. Es wurde eine unbegrenzte Nutzungsdauer angenommen, sodass keine planmäßige Abschreibung erfolgt. Die Marken werden jährlich und zusätzlich immer dann, wenn Indikatoren für eine Wertminderung vorliegen, auf Werthaltigkeit getestet. Details zur Werthaltigkeitsprüfung sind unter Punkt (21) Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte dargestellt.

Sachanlagen

Die unter den Sachanlagen ausgewiesenen Grundstücke und Gebäude sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden im Posten Verwaltungsaufwendungen erfasst. Den linearen Abschreibungen werden folgende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern zugrunde gelegt:

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Jahre
Gebäude 25 – 50
Büro- und Geschäftsausstattung 5 – 10
Hardware 3 – 7
Nutzungsrechte 2 – 35

Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben.

Die erwarteten Nutzungsdauern, Restwerte und Abschreibungsmethoden werden jährlich überprüft. Dabei fließen alle notwendigen Schätzungsänderungen prospektiv ein. Voraussichtlich dauernde Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst und im Posten Wertminderungen auf nichtfinanzielle Vermögenswerte dargestellt. Bei Wegfall der Wertminderungsgründe erfolgt eine Zuschreibung bis zu den fortgeschriebenen Anschaffungskosten.

Eine Sachanlage wird bei Abgang oder dann, wenn kein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen aus der fortgesetzten Nutzung des Vermögenswerts erwartet wird, ausgebucht. Der sich aus dem Verkauf oder der Stilllegung einer Sachanlage ergebende Gewinn oder Verlust bestimmt sich als Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts und wird erfolgswirksam im sonstigen betrieblichen Ergebnis erfasst.

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Als solche bezeichnet man Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden. Die als Finanzinvestition gehaltenen Grundstücke und Gebäude werden entsprechend der nach IAS 40 zulässigen Cost Method mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten bewertet und aufgrund untergeordneter Bedeutung in den Sachanlagen

ausgewiesen. Die lineare Abschreibung erfolgt auf Basis der Nutzungsdauer. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien ist ident mit jener von Gebäuden, die unter den Sachanlagen bilanziert werden. Die Abschreibungen werden im Posten Verwaltungsaufwendungen erfasst. Voraussichtlich dauernde Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst und im Posten Wertminderungen auf nichtfinanzielle Vermögenswerte dargestellt. Bei Wegfall der Wertminderungsgründe erfolgt eine Zuschreibung bis zu den fortgeschriebenen Anschaffungskosten.

Eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie wird bei Abgang oder dann, wenn sie dauerhaft nicht mehr genutzt werden soll und ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen aus dem Abgang nicht mehr erwartet wird, ausgebucht. Der sich aus dem Abgang ergebende Gewinn oder Verlust bestimmt sich als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts und wird in der Periode des Abgangs im sonstigen betrieblichen Ergebnis erfasst.

Wertminderungen von nichtfinanziellen Vermögenswerten

Werthaltigkeitsprüfung der Firmenwerte

Alle Firmenwerte werden an jedem Bilanzstichtag auf Basis zahlungsmittelgenerierender Einheiten (Cash Generating Units; CGU) auf ihren künftigen wirtschaftlichen Nutzen überprüft. Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit wird vom Management festgelegt und ist als die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten eines Unternehmens definiert, die permanente Zahlungsmittelzuflüsse aus der laufenden Nutzung hervorbringt. In der RBI werden alle Segmente gemäß Segmentberichterstattung als zahlungsmittelgenerierende Einheiten bestimmt. Innerhalb der Segmente bilden rechtlich selbständige Einheiten zum Zweck der Wertminderungsprüfung der Firmenwerte jeweils eine eigene CGU. Dabei wird der Buchwert der jeweiligen Einheit (einschließlich eines zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts) mit dem aus ihr erzielbaren Betrag verglichen. Dieser ist grundsätzlich als der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert (Value in Use) definiert. Der Nutzungswert basiert auf den erwarteten potenziellen Dividenden, die mit einem risikoadäquaten Zinssatz diskontiert werden. Die Schätzung der zukünftigen Ergebnisse erfordert eine Beurteilung der bisherigen sowie der zukünftigen Performance, Letztere unter Beachtung der voraussichtlichen Entwicklung der relevanten Märkte und des gesamtwirtschaftlichen Umfelds.

Die Impairment-Tests der Firmenwerte auf Basis der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten beruhen auf einer vom jeweiligen Management erstellten und von den zuständigen Organen genehmigten Mehrjahresplanung. Darin wird die mittelfristige Erfolgsperspektive der CGU unter Berücksichtigung der Geschäftsstrategie, der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Bruttoinlandsprodukt, Inflationserwartungen etc.) sowie der jeweiligen Marktverhältnisse abgebildet. Im Anschluss daran erfolgt eine Verstetigung unter Zugrundelegung eines zeitlich unbefristeten Fortbestands. Die Diskontierung der bewertungsrelevanten Erträge, das sind die potenziellen Dividenden, erfolgt mit risikoadaptierten und länderspezifisch angepassten Eigenkapitalkostensätzen. Diese wurden in Anlehnung an das Capital-Asset-Pricing-Modell ermittelt. Die einzelnen Zinssatzparameter (risikoloser Zinssatz, Inflationsdifferenz, Marktrisikoprämie, länderspezifische Risiken und Beta-Faktoren) wurden mithilfe externer Informationsquellen festgelegt. Der gesamte Planungshorizont wird in drei Phasen aufgeteilt, wobei sich die Phase I auf den Planungszeitraum des Managements von drei Jahren erstreckt. In der Phase II, die weitere zwei Jahre umfasst, wird die Detailplanung unter Beachtung von gesamtwirtschaftlichen Plandaten extrapoliert. In der Phase III erfolgt die Verstetigung der Ertragserwartung unter Zugrundelegung eines zeitlich unbefristeten Fortbestands. Details zur Werthaltigkeitsprüfung sind unter Punkt (21) Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte dargestellt.

Als zur Veräußerung gehalten klassifizierte langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen

Langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen werden als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Diese Bedingung wird nur dann als erfüllt angesehen, wenn die Veräußerung hochwahrscheinlich ist, der Vermögenswert (oder die Veräußerungsgruppe) in seiner (ihrer) Beschaffenheit für einen sofortigen Verkauf verfügbar ist und sich der Vorstand zu einer Veräußerung verpflichtet hat. Weiters muss der Veräußerungsvorgang innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen sein.

Langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert sind, werden zum niedrigeren Betrag aus ihrem ursprünglichen Buchwert bzw. dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet und unter den sonstigen Aktiva ausgewiesen. Ergebnisse aus als zur Veräußerung gehalten klassifizierten langfristigen Vermögenswerten oder Veräußerungsgruppen werden im übrigen Ergebnis erfasst. Sollte der Wertminderungsaufwand der Veräußerungsgruppe den Buchwert der Vermögenswerte, die in den Anwendungsbereich des IFRS 5 Bewertung fallen, übersteigen, gibt es in den IFRS keine spezielle Regelung hinsichtlich der Behandlung dieser Differenz. Diese Differenz wird in dem Bilanzposten Rückstellungen unter Rückstellungen für belastende Verträge erfasst.

Für den Fall, dass sich der Konzern zu einer Veräußerung verpflichtet hat, die mit einem Verlust der Beherrschung über ein Tochterunternehmen einhergeht, werden sämtliche Vermögenswerte und Schulden dieses Tochterunternehmens als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, sofern die oben genannten Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Dies gilt unabhängig davon, ob der Konzern nach der Veräußerung einen nicht beherrschenden Anteil an dem früheren Tochterunternehmen zurückbehält oder nicht.

Ergebnisse von aufgegebenen Geschäftsbereichen werden separat als Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen in der Erfolgsrechnung ausgewiesen.

Details zu Veräußerungsgruppen gemäß IFRS 5 sind unter Punkt (23) Sonstige Aktiva dargestellt.

Rückstellungen

Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis hat und es sowohl wahrscheinlich ist, dass er verpflichtet sein wird, diese zu erfüllen, als auch eine verlässliche Schätzung des Betrags möglich ist. Der angesetzte Rückstellungsbetrag ist der am Bilanzstichtag bestmögliche Schätzwert für die Leistung, die unter Berücksichtigung der der Verpflichtung zugrunde liegenden Risiken und Unsicherheiten hinzugeben ist, um die gegenwärtige Verpflichtung zu erfüllen. Risiken und Unsicherheiten sind bei der Schätzung berücksichtigt. Wird eine Rückstellung auf Basis der für die Erfüllung der Verpflichtung geschätzten Zahlungsströme bewertet, sind diese Zahlungsströme abzuzinsen, sofern der Zinseffekt wesentlich ist.

In der Bilanz werden diese Arten von Rückstellungen unter dem Posten Rückstellungen ausgewiesen. Die Zuführung zu den unterschiedlichen Rückstellungsarten erfolgt über verschiedene Posten der Erfolgsrechnung. Kreditrisikovorsorgen für Eventualverbindlichkeiten werden in der Erfolgsrechnung unter dem Posten Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte ausgewiesen. Die Restrukturierungsrückstellungen und die sonstigen Personalvorsorgen werden in den Verwaltungsaufwendungen gebucht. Zuführungen zu Rückstellungen, die nicht dem entsprechenden Verwaltungsaufwand zuzuordnen sind, werden grundsätzlich zulasten des sonstigen betrieblichen Ergebnisses gebildet.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Sämtliche leistungsorientierten Sozialkapitalrückstellungen (Rückstellungen für Pensionen, Abfertigungsverpflichtungen, Geburtstags- und Jubiläumsgelder) werden gemäß IAS 19 Employee Benefits nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden für alle Sozialkapitalrückstellungen der österreichischen Konzerneinheiten die AVÖ 2018-P-Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung in der Ausprägung für Angestellte herangezogen. In anderen Ländern werden vergleichbare aktuarische Berechnungsgrundlagen verwendet.

Weitere Angaben zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen finden sich unter Punkt (28) Rückstellungen.

Beitragsorientierte Pensionsvorsorge

Im Rahmen beitragsorientierter Vorsorgepläne entrichtet das Unternehmen festgelegte Beiträge an eine Pensionskasse. Die Zahlungen werden in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand erfasst.

Mitarbeitervergütungspläne

Variable Vergütung – spezielle Vergütungsgrundsätze

Im Konzern wird die variable Vergütung anhand von Bonus-Pools auf Bank- bzw. Profitcenter-Ebene gesteuert. Jedes variable Entlohnungssystem sieht eine definierte Mindest- sowie Höchstzielerreichung vor und legt somit Maximalauszahlungswerte fest.

Seit dem Geschäftsjahr 2011 werden die im Folgenden beschriebenen speziellen Grundsätze für die Zuteilung, den Anspruchserwerb und die Auszahlung variabler Vergütungen (einschließlich der Auszahlung zurückgestellter Teile von Boni) für die Vorstandsmitglieder der RBI AG und bestimmter Konzerneinheiten sowie für bestimmte Funktionsträger (Risikopersonal) angewendet:

  • 60 Prozent für besonders hohe Beträge bzw. 40 Prozent des jährlichen Bonus werden zu 50 Prozent sofort bar ausbezahlt (Up-Front) und zu 50 Prozent im Weg eines Aktien-Phantom-Plans (Details siehe unten) berücksichtigt, der die Zahlung nach einer Behaltefrist (Retention Period) von einem Jahr vorsieht.
  • 40 Prozent bzw. 60 Prozent des jährlichen Bonus werden je nach lokaler Gesetzeslage über einen Zeitraum von mindestens drei (in Österreich fünf) Jahren (Deferral) zurückgestellt (Rückstellungsperiode). Die Auszahlung erfolgt auf proportionaler Basis, davon jeweils 50 Prozent bar und 50 Prozent im Weg des Aktien-Phantom-Plans.

In der konkreten Ausgestaltung der oben genannten Grundsätze ergeben sich für einzelne Konzerneinheiten Abweichungen, um den zum Teil strengeren nationalen gesetzlichen Regelungen Rechnung zu tragen.

Eine variable Vergütung einschließlich eines zurückgestellten Anteils wird nur dann zugeteilt, gezahlt oder übertragen, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:

  • Dies ist auf der Ebene der RBI und/oder der RBI AG auf der Grundlage einer Entscheidung der zuständigen Aufsichtsbehörde (z. B. durch die Europäische Zentralbank für die RBI) nicht verboten.
  • Dies ist nach der Finanzlage der RBI und der Finanzlage der RBI AG insgesamt tragbar und nach Maßgabe der Leistung des Konzerns, der RBI AG, der Geschäftseinheit und des betreffenden Einzelnen gerechtfertigt.
  • Die Mindestanforderungen, die nach der lokalen Gesetzgebung für die Zuteilung oder Bezahlung einer variablen Vergütung auf die RBI AG Anwendung finden, werden erfüllt.
  • Die gesetzlich vorgeschriebene CET1 Ratio der RBI wird erreicht, die Kapital- und Pufferanforderungen der CRR und der CRD für die RBI werden vollumfänglich eingehalten, und des Weiteren sind weder Zuteilung noch Auszahlung oder Übertragung der variablen Vergütung der Aufrechterhaltung einer soliden Kapitalbasis der RBI abträglich.
  • Die RBI hat die nach Maßgabe des geltenden Rechts einzuhaltenden Mindestanforderungen für das ökonomische und das aufsichtsrechtliche Kapital erreicht, des Weiteren sind weder Zuteilung noch Auszahlung oder Übertragung der Aufrechterhaltung einer soliden Kapitalbasis der RBI abträglich.
  • Alle zusätzlichen Kriterien und Vorbedingungen für die Zuweisung und/oder Zahlung einer variablen Vergütung, wie sie zu gegebener Zeit vom Vorstand oder vom Aufsichtsrat (REMCO) der RBI definiert werden, werden erfüllt.

Der Verpflichtung aus Z 11 der Anlage zu § 39b BWG, nach der ein Anteil von zumindest 50 Prozent der variablen Vergütung von Risikopersonal in Form von Aktien oder gleichwertigen unbaren Zahlungsinstrumenten auszugeben ist, kommt der Konzern in Form eines Aktien-Phantom-Plans nach: Jeweils 50 Prozent der Up-Front- und der Deferred-Bonusteile werden durch den durchschnittlichen Schlusskurs der RBI-Aktie an den Handelstagen der Wiener Börse in jenem Leistungsjahr, das als Basis zur Berechnung des Bonus dient, dividiert. Damit wird eine bestimme Stückzahl an Phantom-Aktien festgelegt und für die gesamte Laufzeit der Rückstellungsperiode fixiert. Nach Ablauf der jeweiligen Behaltefrist wird die festgelegte Anzahl an Phantom-Aktien mit dem wie oben beschrieben ermittelten RBI-Aktienkurs des vorangegangenen Geschäftsjahres multipliziert. Der daraus resultierende Barbetrag wird mit dem nächstmöglichen Monatsgehalt zur Auszahlung gebracht.

Diese Regelungen gelten, solange und sofern nicht lokal anzuwendende Rechtsvorschriften (z. B. in Tschechien) anderes vorschreiben.

Sämtliche mit der variablen Vergütung im Zusammenhang stehenden Aufwendungen wurden gemäß IAS 19 im Personalaufwand erfasst und der erwartete abgezinste Auszahlungsbetrag rückgestellt. Sie werden unter Punkt (28) Rückstellungen näher dargestellt.

Nachrangkapital

Emittiertes Nachrangkapital und Ergänzungskapital werden entweder in dem Posten finanzielle Verbindlichkeiten – Amortized Cost oder finanzielle Verbindlichkeiten – Designated Fair Value Through Profit/Loss ausgewiesen. Verbriefte und nicht verbriefte Vermögenswerte sind nachrangig, wenn die Forderungen im Fall der Liquidation oder des Konkurses erst nach den Forderungen der anderen, nicht nachrangigen Gläubiger befriedigt werden können. Als Ergänzungskapital bezeichnet man eingezahlte Eigenmittel, die einem Kreditinstitut für zumindest acht Jahre von Dritten zur Verfügung gestellt werden, für die Zinsen ausbezahlt werden dürfen, soweit sie im Jahresüberschuss gedeckt sind, und die im Fall der Insolvenz des Kreditinstituts auch erst nach Befriedigung der übrigen Gläubiger zurückgezahlt werden.

Zinsüberschuss

Zinsen und ähnliche Erträge umfassen vor allem Zinserträge aus finanziellen Vermögenswerten wie Krediten oder festverzinslichen Wertpapieren sowie Zinsen und ähnliche Erträge aus dem Handelsbestand. Zinsen und zinsähnliche Aufwendungen umfassen vor allem Zinsaufwendungen für Einlagen, verbriefte Verbindlichkeiten und Nachrangkapital. Zinserträge und Zinsaufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt. Negative Zinsen von Aktivposten werden im Zinsertrag, negative Zinsen von Passivposten werden im Zinsaufwand ausgewiesen.

Dividendenerträge

Dividenden aus Aktien, nicht vollkonsolidierten verbundenen Unternehmen, strategischen Beteiligungen sowie assoziierten Unternehmen, die nicht at-equity bilanziert werden, sind unter Dividendenerträge erfasst. Dividenden werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Rechtsanspruch der RBI auf Zahlung entstanden ist.

Provisionsüberschuss

Im Wesentlichen werden im Provisionsüberschuss Erträge aus und Aufwendungen für Dienstleistungen im Zahlungsverkehr, in der Vermögensverwaltung sowie dem Devisen- und dem Kreditgeschäft erfasst. Die Erträge und Aufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt.

Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen

Das Handelsergebnis umfasst die Händlermarge aus dem Devisengeschäft, das Ergebnis aus der Fremdwährungsbewertung sowie alle realisierten und nicht realisierten Gewinne und Verluste aus den zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten.

Verwaltungsaufwendungen

In den Verwaltungsaufwendungen werden der Personalaufwand, der Sachaufwand sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und auf immaterielle Vermögenswerte ausgewiesen.

Sonstiges betriebliches Ergebnis

Im sonstigen betrieblichen Ergebnis sind keine unmittelbaren Kerneinnahmen, sondern spezielle Ergebnisbestandteile, die im Zusammenhang mit der operativen Geschäftstätigkeit anfallen, enthalten.

Übriges Ergebnis

Im übrigen Ergebnis sind im Wesentlichen Wertminderungen von Eigenkapitalinstrumenten und nichtfinanziellen Vermögenswerten sowie Endkonsolidierungseffekte enthalten. Dazu zählen vor allem Wertminderungen/-aufholungen auf Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen, Wertminderungen von Firmenwerten und anderen nichtfinanziellen Vermögenswerten sowie das Ergebnis aus zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Verkaufsgruppen. Darüber hinaus weist die RBI hier den nicht der Geschäftstätigkeit zuordenbaren Steueraufwand (aus gesellschaftsrechtlichen Änderungen) sowie Dotierungen von kreditbezogenen Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten auf Portfoliobasis aus.

Ertragsteuern

Die RBI AG als Gruppenträger und 49 ihrer inländischen Tochterunternehmen sind Mitglieder einer steuerlichen Gruppe. Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens unter Berücksichtigung der steuerlichen Gruppe (in Form einer Steuerumlage) für das laufende Jahr ermittelt. Erbringt die RBI AG ein steuerlich negatives Ergebnis und sind diese steuerlichen Verluste in der Gruppe nicht verwertbar, ist vom Gruppenträger unmittelbar keine negative Steuerumlage an die RBI AG zu zahlen. Erst bzw. spätestens bei Ausscheiden aus der Steuergruppe hat eine Endabrechnung zu erfolgen. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Ergebnis vor Steuern aus der Konzern-Gesamtergebnisrechnung aufgrund von Aufwendungen und Erträgen, die in späteren Jahren oder niemals steuerbar bzw. steuerlich abzugsfähig sein werden. Die Verbindlichkeit des Konzerns für die laufenden Steuern wird auf Grundlage der geltenden bzw. aus Sicht des Abschlussstichtags in Kürze geltenden Steuersätze berechnet.

Die Berechnung und Bilanzierung von latenten Steuern erfolgt in Übereinstimmung mit IAS 12 nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitenmethode. Auf alle temporären Differenzen, die aus dem Vergleich zwischen Konzernbuchwerten und steuerlichen Buchwerten resultieren und sich in den Folgeperioden wieder ausgleichen, werden latente Steuern unter Zugrundelegung der landesspezifischen Steuersätze berechnet. Für Verlustvorträge werden aktive latente Steuern angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass in Zukunft in derselben Gesellschaft steuerbare Gewinne in entsprechender Höhe erzielt werden. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird jedes Jahr am Abschlussstichtag geprüft und herabgesetzt, falls es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass genügend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird, um den Anspruch vollständig oder teilweise zu realisieren. Eine Aufrechnung von latenten Steueransprüchen mit latenten Steuerverpflichtungen wird je Tochterunternehmen in dem Ausmaß, in dem eine Verrechnung zulässig ist, vorgenommen. Ertragsteueransprüche bzw. -verpflichtungen werden in den Bilanzposten laufende und latente Steuerforderungen sowie laufende und latente Steuerverpflichtungen ausgewiesen.

Laufende und latente Steuern werden im Gewinn oder Verlust erfasst, es sei denn, dass sie im Zusammenhang mit Posten stehen, die im sonstigen Ergebnis erfasst werden. In diesem Fall ist die laufende und latente Steuer ebenfalls im sonstigen Ergebnis zu erfassen.

IFRIC 23 wird auf zu versteuernde Gewinne (steuerliche Verluste), steuerliche Basen, nicht genutzte steuerliche Verluste, nicht genutzte Steuergutschriften und Steuersätze angewendet, wenn Unsicherheit bezüglich der ertragssteuerlichen Behandlung nach IAS 12 besteht. Bei der Bestimmung, ob jede steuerliche Behandlung einzeln oder ob manche steuerlichen Behandlungen gemeinsam beurteilt werden sollen, hat die RBI Ermessen anzuwenden. Wenn die RBI zum Schluss kommt, dass es nicht wahrscheinlich ist, dass eine bestimmte steuerliche Behandlung akzeptiert wird, hat das Unternehmen den wahrscheinlichsten Betrag oder den erwarteten Wert der steuerlichen Behandlung zu verwenden. Ansonsten wird jene Behandlung verwendet, die im Einklang mit der Ertragssteuererklärung steht. Ein Unternehmen hat seine Ermessensentscheidung und Schätzungen zu überprüfen, wenn sich Tatsachen oder Umstände ändern.

Sonstiges Ergebnis

Im sonstigen Ergebnis sind alle nach den Rechnungslegungsstandards direkt im Eigenkapital zu erfassenden Erträgen und Aufwendungen enthalten. Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen, die in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden, werden getrennt von direkt im Eigenkapital erfassten Erträgen und Aufwendungen, die nicht in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden, dargestellt. Währungsdifferenzen aus der Umrechnung des in Fremdwährung gehaltenen Eigenkapitals von Tochtergesellschaften, Veränderungen der Absicherung von Nettoinvestitionen in ausländische Teileinheiten (Capital Hedge), der effektive Teil des Cash-Flow Hedge, die Bewertungsänderungen von finanziellen Vermögenswerten (Fremdkapitalinstrumente) der Kategorie

FVOCI, das anteilige sonstige Ergebnis aus at-equity bewerteten Unternehmen sowie die darauf entfallenden latenten Ertragsteuern werden im sonstigen Ergebnis erfasst.

Neubewertungen von leistungsorientierten Plänen, die Bewertungsänderungen von finanziellen Vermögenswerten (Eigenkapitalinstrumente) der Kategorie FVOCI, Bewertungsänderungen aufgrund der Veränderung des eigenen Ausfallrisikos von finanziellen Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, das anteilige sonstige Ergebnis aus at-equity bewerteten Unternehmen sowie die darauf entfallenden latenten Ertragsteuern werden als im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen, die nicht in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden, dargestellt.

Treuhandgeschäfte

Geschäfte, die eine Verwaltung oder Platzierung von Vermögenswerten für fremde Rechnung zur Basis haben, werden in der Bilanz nicht ausgewiesen. Provisionszahlungen aus diesen Geschäften werden im Provisionsüberschuss gezeigt.

Versicherungsverträge

Die Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen ändern sich in Abhängigkeit von Veränderungen der Zinssätze, der Anlageerträge sowie der Aufwendungen für Pensionsverträge, für die sich die künftige Sterbewahrscheinlichkeit nicht mit Sicherheit vorhersagen lässt. Aufgrund des Bestehens von Sterblichkeitsrisiken und ermessensabhängiger Überschussbeteiligungen ergibt sich die Notwendigkeit der Anwendung des IFRS 4 zur Bilanzierung der daraus resultierenden Verbindlichkeiten. Alle Vermögenswerte im Zusammenhang mit den Pensionsprodukten werden gemäß IFRS 9 bilanziert. Die Verbindlichkeiten werden im Posten sonstige Passiva dargestellt.

Eigene Aktien

Die zum Bilanzstichtag im Bestand befindlichen eigenen Aktien der RBI AG werden direkt vom Eigenkapital abgesetzt. Aus eigenen Aktien resultierende Gewinne oder Verluste werden ergebnisneutral verrechnet.

Angaben zur Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung zeigt die Zusammensetzung und die Veränderungen des Zahlungsmittelbestands des Geschäftsjahres und teilt sich in die drei Bereiche:

  • Kapitalflüsse aus operativer Geschäftstätigkeit
  • Kapitalflüsse aus Investitionstätigkeit
  • Kapitalflüsse aus Finanzierungstätigkeit

Bei den Kapitalflüssen aus operativer Geschäftstätigkeit handelt es sich um Zahlungsmittelflüsse aus den wesentlichen erlöswirksamen Tätigkeiten des Unternehmens und anderen Tätigkeiten, die nicht den Investitions- oder Finanzierungstätigkeiten zuzuordnen sind. Zur Ermittlung der Kapitalflüsse aus operativer Geschäftstätigkeit nach indirekter Methode wird das Ergebnis vor Steuern aus der Erfolgsrechnung um nicht zahlungswirksame Bestandteile bereinigt und um die zahlungswirksamen Veränderungen der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erweitert. Zusätzlich werden die Aufwands- und Ertragspositionen, die dem Investitions- oder Finanzierungsbereich zuzuordnen sind, abgezogen. Die aus dem operativen Geschäft resultierenden Zins-, Dividenden- und Steuerzahlungen werden in eigenen Zeilen gesondert dargestellt.

Die Kapitalflüsse aus Investitionstätigkeit zeigen die Zahlungsmittelzu- und -abflüsse für Fremdkapitalinstrumente (Wertpapiere mit langfristiger Veranlagungsabsicht) und Unternehmensanteile (nicht vollkonsolidierte Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen und Beteiligungen), Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, Einzahlungen aus Endkonsolidierungen sowie Auszahlungen für den Erwerb von Tochterunternehmen.

Die Kapitalflüsse aus Finanzierungstätigkeit umfassen Ein- und Auszahlungen beim Eigenkapital und beim nachrangigen Kapital. Dies betrifft vor allem Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen, Dividendenauszahlungen und Ein- und Auszahlungen des Nachrangkapitals.

Der Zahlungsmittelbestand umfasst den Bilanzposten Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen.

Für die RBI als Kreditinstitutsgruppe ist die Aussagefähigkeit der Kapitalflussrechnung als gering anzusehen. Die Kapitalflussrechnung ist keine Liquiditäts- bzw. Finanzplanung. Sie wird außerdem nicht als Steuerungsinstrument verwendet.

Angaben zur Segmentberichterstattung

Erläuterungen zur Segmentberichterstattung sind im Kapitel Segmentberichterstattung dargestellt.

Angaben zu Art und Ausmaß von Risiken

Neben den Informationen zu Risiken aus Finanzinstrumenten in den einzelnen Anhangangaben enthält insbesondere das Kapitel Risikobericht ausführliche Darstellungen zu den Themen Kreditrisiko, Länderrisiko, Konzentrationsrisiko, Marktrisiko und Liquiditätsrisiko.

Kapitalmanagement

Angaben zum Kapitalmanagement sowie zu den aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln und den Risikoaktiva sind unter Punkt (71) Kapitalmanagement und Eigenmittel nach CRR/CRD IV bzw. BWG dargestellt.

Anwendung von neuen und geänderten Standards

Änderung am Rahmenkonzept des IFRS (Inkrafttreten 1. Jänner 2020)

Im neuen Rahmenkonzept sind überarbeitete Definitionen von Vermögenswerten und Schulden und neue Leitlinien zu Bewertung und Ausbuchung, Ausweis und Angaben enthalten. Das neue Rahmenkonzept stellt keine grundlegende Überarbeitung des Dokuments dar, wie ursprünglich beabsichtigt, als das Projekt 2004 aufgenommen wurde. Vielmehr hat sich das IASB auf jene Themengebiete beschränkt, die bis dato ungeregelt waren oder die erkennbare Defizite aufwiesen, die es abzustellen galt. Das überarbeitete Rahmenkonzept ist nicht Gegenstand des Endorsement-Verfahrens.

Änderung an IFRS 3 (Definition von einem Geschäftsbetrieb; Inkrafttreten 1. Jänner 2020)

Die eng umrissenen Änderungen an IFRS 3 zielen darauf ab, die Sachverhalte zu lösen, die aufkommen, wenn ein Unternehmen bestimmt, ob es einen Geschäftsbetrieb oder eine Gruppe von Vermögenswerten erworben hat. Die Sachverhalte resultieren daraus, dass die Bilanzierungsvorschriften für Geschäfts- oder Firmenwerte, Erwerbskosten und latente Steuern beim Erwerb eines Geschäftsbetriebs anders sind als beim Erwerb einer Gruppe von Vermögenswerten. Aus der Anwendung gab es keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der RBI.

Änderung an IAS 1 und IAS 8 (Definition von Wesentlichkeit; Inkrafttreten 1. Jänner 2020)

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat eine geänderte Definition von Wesentlichkeit (Änderungen an IAS 1 und IAS 8) herausgegeben, um die verschiedenen Definitionen im Rahmenkonzept und in den Standards zu vereinheitlichen. Aus der Anwendung gab es keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der RBI.

Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 (Interest Rate Benchmark Reform – Phase 1; Inkrafttreten 1. Jänner 2020)

Die aktuelle IBOR-Reform wird existierende Referenzzinsätze (IBORs: interbank offered rates) durch alternative risikofreie Zinssätze ersetzen. Unter Koordination von Group Treasury hat jede betroffene Konzerneinheit 2020 an der Vorbereitung der Reform in entsprechenden Projekten gearbeitet. In diesen koordinierten Projekten wurden die Informationen über Zeitpunkt und Methoden der Überleitung analysiert und die notwendigen Anpassungen von Verträgen, Systemen und Prozeduren festgestellt. Zum Thema IBOR-Reform wurden vom IASB Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 im September 2019 veröffentlicht, die für Geschäftsjahre ab 1.1.2020 anzuwenden sind (Interest rate Benchmark Reform, Phase I) und die im Wesentlichen folgenden Inhalt haben:

  • Änderung bestimmter Hedge-Accounting-Vorschriften, sodass Unternehmen diese Hedge Accounting-Vorschriften unter der Annahme anwenden, dass der Referenzzinssatz, auf dem die abgesicherten Cash-Flows und die Cash-Flows aus dem Sicherungsinstrument basieren, durch die Reform des Referenzzinssatzes nicht verändert wird;
  • verpflichtende Anwendung der Änderungen auf alle Sicherungsbeziehungen, die von der Reform des Referenzzinssatzes betroffen sind;
  • die Änderungen zielen nicht darauf ab, Erleichterung in Bezug auf andere Folgen der Reform des Referenzzinssatzes zu gewähren;
  • wenn eine Sicherungsbeziehung aus anderen als den in den Änderungen genannten Gründen die Vorschriften in Bezug auf das Hedge Accounting nicht mehr erfüllt, ist die Aufgabe des Hedge Accounting erforderlich; und
  • Vorschrift spezifischer Angaben darüber, inwieweit die Sicherungsbeziehungen der Unternehmen von den Änderungen betroffen sind

Weitere Informationen zur Interest Rate Benchmark Reform sind unter Punkt (6) Hedge Accounting dargestellt.

Änderung IFRS 16 (Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen; Inkrafttreten 1. Juni 2020)

Die Änderungen gewähren Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung, ob aufgrund der Coronavirus-Pandemie eingeräumte Mietkonzessionen (z. B. mietfreie Zeiten oder vorübergehende Mietsenkungen) eine Leasingmodifikation darstellen. Bei Inanspruchnahme der Befreiung sind die Mietkonzessionen so zu bilanzieren, als würde es sich um keine Modifikation des Leasingvertrags handeln. Die Änderungen gelten für Mietkonzessionen, die die am oder vor dem 30. Juni 2021 fälligen Mietzahlungen reduzieren. Die Übernahme in europäisches Recht erfolgte am 9. Oktober 2020. Diese Erleichterungen werden in der RBI als Leasingnehmer nicht angewendet.

Noch nicht anzuwendende Standards und Interpretationen (EU-Endorsement ist bereits erfolgt)

Von der vorzeitigen Anwendung der nachstehenden neuen oder geänderten Standards und Interpretationen, die zwar verabschiedet wurden, deren Anwendung aber noch nicht verpflichtend ist, wurde abgesehen.

Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 (Interest Rate Benchmark Reform – Phase 2; Inkrafttreten 1. Jänner 2021)

Die Standardänderungen stellen das Ergebnis der zweiten Phase dar und adressieren Sachverhalte, die die Finanzberichterstattung nach der Reform eines Referenzzinssatzes beeinflussen könnten, einschließlich seiner Ersetzung durch alternative Referenzzinssätze. Die Änderungen sind für Berichtsperioden ab dem 1. Jänner 2021 anzuwenden.

IFRS 4 (Versicherungsverträge; Inkrafttreten 1. Jänner 2023)

Die ebenfalls am 25. Juni 2020 veröffentlichten Änderungen sehen eine Verlängerung des Zeitraums für die vorübergehende Befreiung bestimmter Versicherungsunternehmen von der Anwendung des IFRS 9 (befristete Ausnahme von IFRS 9) vor, sodass für die betroffenen Versicherungsunternehmen die Anwendung von IAS 39 für Geschäftsjahre, die vor dem 1. Jänner 2023 beginnen, zulässig bleibt.

Noch nicht anzuwendende Standards und Interpretationen (EU-Endorsement ist noch nicht erfolgt)

IFRS 17 (Versicherungsverträge; Inkrafttreten 1. Jänner 2023)

IFRS 17 regelt innerhalb seines Anwendungsbereichs die Grundsätze in Bezug auf den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angaben für Versicherungsverträge. Die Zielsetzung von IFRS 17 besteht aus der Bereitstellung relevanter Informationen durch die bilanzierenden Unternehmen und damit einer glaubwürdigen Darstellung der Versicherungsverträge. Diese Informationen dienen den Abschlussadressaten als Grundlage für die Beurteilung der Auswirkungen von Versicherungsverträgen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Zahlungsströme eines Unternehmens. IFRS 17 wurde im Mai 2017 veröffentlicht und ist erstmals auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2023 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Die Auswirkungen auf den Konzern werden noch analysiert und betreffen im Wesentlichen die UNIQA Insurance Group AG, Wien, die atequity bewertet in den RBI Konzernabschluss einbezogen wird und die vollkonsolidierte Tochtergesellschaft Raiffeisen Pension Insurance d.d., Zagreb. Die Vorschriften bedürfen noch der Übernahme durch die EU in europäisches Recht.

Änderung IAS 1 (Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig; Inkrafttreten 1. Jänner 2022)

Die Änderungen an IAS 1 sollen die Kriterien zur Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig klarstellen. Zukünftig sollen ausschließlich Rechte, die am Ende der Berichtsperiode bestehen, maßgeblich für die Klassifizierung einer Schuld sein. Darüber hinaus wurden ergänzende Leitlinien für die Auslegung des Kriteriums Recht, die Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate zu verschieben sowie Erläuterungen zum Merkmal Erfüllung aufgenommen. Die Vorschriften bedürfen noch der Übernahme durch die EU in europäisches Recht.

Änderung IAS 16 (Sachanlagen — Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung; Inkrafttreten 1. Jänner 2022)

Durch die Änderungen wird es unzulässig, von den Kosten einer Sachanlage die Erträge abzuziehen, die aus der Veräußerung von Gütern entstehen, die produziert werden, während eine Sachanlage an den vom Management beabsichtigten Standort sowie in den beabsichtigten betriebsbereiten Zustand gebracht wird. Stattdessen erfasst ein Unternehmen die Erträge aus derartigen Veräußerungen und die Kosten für die Produktion dieser Güter im Betriebsergebnis. Kosten für Testläufe, mit denen überprüft wird, ob die Sachanlage ordnungsgemäß funktioniert, stellen weiterhin ein Beispiel für direkt zurechenbare Kosten dar. Die Vorschriften bedürfen noch der Übernahme durch die EU in europäisches Recht.

Änderung IAS 37 (Belastende Verträge — Kosten für die Erfüllung eines Vertrages; Inkrafttreten 1. Jänner 2022)

Mit den Änderungen wird festgelegt, dass die Kosten der Vertragserfüllung sich aus den Kosten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen, zusammensetzen. Dabei kann es sich entweder um zusätzliche Kosten für die Erfüllung dieses Vertrags handeln (z. B. direkte Arbeitskosten, Materialien) oder um eine Zuweisung anderer Kosten, die sich direkt auf die Erfüllung von Verträgen beziehen (z. B. die Zuweisung der Abschreibungen für einen Posten des Sachanlagevermögens, der bei der Erfüllung des Vertrags verwendet wird). Die Vorschriften bedürfen noch der Übernahme durch die EU in europäisches Recht.

Änderung an IFRS 3 (Verweis auf das Rahmenkonzept; Inkrafttreten 1. Jänner 2022)

Die Änderungen aktualisieren IFRS 3 dahingehend, dass sich der Standard nunmehr auf das Rahmenkonzept 2018 und nicht mehr auf das Rahmenkonzept 1989 bezieht. Daneben wurden zwei Ergänzungen aufgenommen. Ein Erwerber hat bei der Identifizierung von Schulden, die er bei einem Unternehmenszusammenschluss übernommen hat, auf Geschäftsvorfälle und ähnliche Ereignisse im Anwendungsbereich von IAS 37 oder IFRIC 21 eben diese Vorschriften (anstelle des Rahmenkonzepts) anzuwenden. Außerdem Aufnahme der ausdrücklichen Aussage, dass bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Eventualforderungen nicht anzusetzen sind. Die Vorschriften bedürfen noch der Übernahme durch die EU in europäisches Recht.

Jährliche Verbesserungen an den IFRS – Zyklus 2018-2020 (Inkrafttreten 1. Jänner 2022)

Verbesserungen an IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41. Die Vorschriften bedürfen noch der Übernahme durch die EU in europäisches Recht.

Kennzahlen

Alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures, APM)

Der Konzern verwendet im Rahmen seiner Finanzberichterstattung auch alternative, nicht in den IFRS- oder CRR-Vorschriften definierte Leistungskennzahlen, um seine Finanz- und Ertragslage darzustellen. Sie sollten nicht isoliert, sondern als ergänzende Informationen betrachtet werden.

Diese Kennzahlen werden in der Finanzbranche häufig zur Analyse und Beschreibung der Ertrags- und Finanzlage verwendet. Die zur Berechnung verwendeten einzelnen Abschlussposten ergeben sich dabei aus der Art der Geschäftstätigkeit des Konzerns als Universalbankengruppe. Dabei ist zu beachten, dass die Definitionen von Unternehmen zu Unternehmen variieren. Daher werden die von der RBI verwendeten Kennzahlen nachfolgend definiert.

Betriebsergebnis – Beschreibt das operative Ergebnis einer Bank im Berichtszeitraum; errechnet sich aus den Betriebserträgen (vor Wertminderungen) abzüglich der Verwaltungsaufwendungen.

Betriebserträge – Sind primär Ertragsbestandteile des laufenden operativen Geschäftsbetriebs (vor Wertminderungen), sie bestehen aus Zinsüberschuss, Dividendenerträge, laufendem Ergebnis aus assoziierten Unternehmen, Provisionsüberschuss, Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen, Ergebnis aus Hedge Accounting und dem sonstigen betrieblichen Ergebnis.

Cost/Income Ratio – Gibt die Kosten des Unternehmens in Relation zum Ertrag an und vermittelt damit ein klares Bild über die operative Effizienz. Banken verwenden diese Kennzahl zur Unternehmenssteuerung und für den Vergleich ihrer Effizienz mit jener anderer Finanzinstitute. Errechnet wird die Cost/Income Ratio als Verhältnis der Verwaltungsaufwendungen zu den Betriebserträgen (vor Wertminderungen). Die Verwaltungsaufwendungen beinhalten Personalaufwand, Sachaufwand sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte. Die Betriebserträge bestehen aus Zinsüberschuss, Dividendenerträge, laufendem Ergebnis aus assoziierten Unternehmen, Provisionsüberschuss, Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen, Ergebnis aus Hedge Accounting und dem sonstigen betrieblichen Ergebnis.

Effektive Steuerquote – Verhältnis von tatsächlichem Steueraufwand zum Ergebnis vor Steuern. Die effektive Steuerquote unterscheidet sich aufgrund zahlreicher Rechnungslegungsfaktoren häufig vom gesetzlichen Steuersatz und ermöglicht damit einen besseren Vergleich zwischen Unternehmen. Die effektive Steuerquote bezeichnet den Durchschnittssatz, mit dem das Vorsteuerergebnis eines Unternehmens besteuert wird. Sie berechnet sich aus dem Gesamtsteueraufwand (Steuern vom Einkommen und Ertrag) in Relation zum Ergebnis vor Steuern. Der Gesamtsteueraufwand umfasst die laufenden Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuern.

Loan/Deposit Ratio – Gibt Auskunft über die Fähigkeit einer Bank, ihre Kredite durch Einlagen anstatt durch Wholesale Funding zu refinanzieren; errechnet sich aus den Forderungen an Nicht-Finanzunternehmen und Haushalte in Relation zu den Verbindlichkeiten gegenüber Nicht-Finanzunternehmen und Haushalten.

Nettozinsspanne – Wird für den Vergleich mit anderen Banken und als interne Kennzahl für die Rentabilität von Produkten und Segmenten verwendet; errechnet sich aus dem Zinsüberschuss in Relation zu den durchschnittlichen zinstragenden Aktiva (Gesamtaktiva abzüglich Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen, Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte, Steuerforderungen und sonstige Aktiva).

Neubildungsquote – Indikator für die Entwicklung der Risikokosten und die Vorsorgepolitik eines Unternehmens; berechnet sich aus den Wertminderungen und -aufholungen auf finanzielle Vermögenswerte (Kundenforderungen) in Relation zu den durchschnittlichen Kundenforderungen (Kategorien: finanzielle Vermögenswerte – Amortized Cost und finanzielle Vermögenswerte – Fair Value Through Other Comprehensive Income).

NPE/Non-performing Exposure, notleidendes Obligo – Beinhaltet alle notleidenden Kredite und Schuldverschreibungen nach der gültigen Definition des EBA-Dokuments Implementing Technical Standards (ITS) on Supervisory Reporting (Forbearance and Non-performing Exposures).

NPL/Non-performing Loans, notleidende Kredite – Beinhaltet alle notleidenden Kredite nach der gültigen Definition des EBA-Dokuments Implementing Technical Standards (ITS) on Supervisory Reporting (Forbearance and Non-performing Exposures).

NPE Ratio – Anteil der notleidenden Kredite und Schuldverschreibungen an den gesamten Forderungen an Kunden und Kreditinstitute und Schuldverschreibungen. Die Kennzahl zeigt die Qualität des Kreditportfolios der Bank an und ist ein Indikator für ihre Effizienz in der Steuerung von Kreditrisiken.

NPL Ratio – Anteil der notleidenden Kredite an den gesamten Forderungen an Kunden und Kreditinstitute. Die Kennzahl zeigt die Qualität des Kreditportfolios der Bank an und ist ein Indikator für ihre Effizienz in der Steuerung von Kreditrisiken.

NPE Coverage Ratio – Zeigt an, in welchem Umfang notleidende Kredite und Schuldverschreibungen durch Wertminderungen (Stage 3) abgedeckt sind, und gibt damit auch Auskunft über die Fähigkeit der Bank, Verluste aus NPE zu verkraften; errechnet sich anhand der Risikovorsorgen für Forderungen an Kunden und Kreditinstitute und Schuldverschreibungen im Verhältnis zu den notleidenden Forderungen an Kunden und Kreditinstitute und Schuldverschreibungen.

NPL Coverage Ratio – Zeigt an, in welchem Umfang notleidende Kredite durch Wertminderungen (Stage 3) abgedeckt sind, und gibt damit auch Auskunft über die Fähigkeit der Bank, Verluste aus NPL zu verkraften; errechnet sich anhand der Risikovorsorgen für Forderungen an Kunden und Kreditinstitute im Verhältnis zu den notleidenden Forderungen an Kunden und Kreditinstitute.

Return on Assets (ROA vor/nach Steuern, Vermögensrendite) – Rentabilitätskennzahl, die misst, wie effektiv ein Unternehmen sein Vermögen in einem gegebenen Zeitraum gewinnbringend verwalten kann; berechnet sich aus dem Ergebnis vor Steuern bzw. nach Steuern in Relation zu den durchschnittlichen Aktiva (basierend auf der Bilanzsumme; durchschnittlich bezeichnet den Mittelwert der Jahresendzahl und der entsprechenden Monatswerte).

Return on Equity (ROE vor/nach Steuern, Eigenkapitalrendite) – Rentabilitätskennzahl für Management und Investoren, die sich aus dem in der Erfolgsrechnung ausgewiesenen Periodenergebnis im Verhältnis zum jeweiligen Basiswert (Eigenkapital oder gesamte Aktiva) berechnet. Der ROE zeigt die Ertragskraft der Bank gemessen an dem von ihren Aktionären investierten Kapital und damit den Erfolg von deren Investition. Dieser Parameter eignet sich gut dazu, die Rentabilität einer Bank mit jener anderer Finanzinstitute zu vergleichen; berechnet wird er aus dem Ergebnis vor Steuern oder nach Steuern im Verhältnis zum durchschnittlichen bilanziellen Eigenkapital auf Monatsbasis (inklusive Kapital nicht beherrschender Anteile, ohne Ergebnis).

Konzern-Return-on-Equity – Berechnet sich aus dem Konzernergebnis abzüglich des Dividendenanspruchs auf das zusätzliche Kernkapital im Verhältnis zum durchschnittlichen Konzern-Eigenkapital. Konzern-Eigenkapital ist das den Aktionären der RBI zurechenbare Kapital. Es wird durchschnittlich auf Monatsbasis ohne Kapital nicht beherrschender Anteile und ohne Konzernergebnis ermittelt.

Return on Risk-Adjusted Capital (RORAC) – Kennzahl für die risikoorientierte Erfolgssteuerung, die die Verzinsung des risikoadjustierten Eigenkapitals (ökonomisches Kapital) anzeigt; errechnet sich als Quotient aus dem Konzernergebnis und dem risikoadjustierten Kapital (d. h. dem durchschnittlichen ökonomischen Kapital). Diese Kennzahl für den Kapitalbedarf wird im Rahmen des ökonomischen Kapitalmodells für Kredit-, Markt- und operationelle Risiken ermittelt.

Eigenmittelspezifische Kennzahlen

Harte Kernkapitalquote – Hartes Kernkapital in Relation zu den gesamten risikogewichteten Aktiva (RWA) gemäß CRR/CRD-IV-Richtlinie.

Eigenmittelquote – Gesamte Eigenmittel in Relation zu den gesamten risikogewichteten Aktiva (RWA).

Verschuldungsquote (Leverage Ratio) – Verhältnis des Kernkapitals zu allen Aktivposten in der Bilanz und außerbilanziellen Posten, soweit sie bei der Festlegung der Kapitalmessgröße nicht abgezogen werden. Die Berechnung erfolgt gemäß der in der CRD-IV-Richtlinie festgelegten Methode.

Risikogewichtete Aktiva gesamt (RWA) – Risikoaktiva (Kreditrisiko, CVA-Risiko) inklusive Markt- und operationelles Risiko.

Kernkapitalquote – Kernkapital in Relation zu den gesamten risikogewichteten Aktiva (RWA).

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

RBI unterzeichnet Vertrag zur Akquisition der tschechischen Equa bank

Am 6. Februar 2021 gab die RBI bekannt, einen Vertrag zur Akquisition von 100 Prozent der Anteile an der Equa bank (Equa bank a.s. und Equa Sales and Distribution s.r.o.) von AnaCap Financial Partners (AnaCap) durch ihre tschechische Tochterbank Raiffeisenbank a.s. unterzeichnet zu haben. AnaCap ist ein auf Finanzdienstleistungen spezialisierter Private-Equity-Investor. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt eines erfolgreichen Abschlusses und regulatorischer Bewilligungen.

Die Akquisition der Equa bank wird voraussichtlich die CET1 Ratio der RBI um ungefähr 30 Basispunkte verringern (basierend auf einer Pro-forma-CET1-Konsolidierung zum Jahresende 2020). Die endgültige Auswirkung ist abhängig von der Schlussbilanz zum Zeitpunkt des Abschlusses.

Die Equa bank fokussiert sich auf das Konsumentenkreditgeschäft und betreut knapp 480.000 Kunden. Die beabsichtigte Akquisition ist Teil der RBI-Strategie, ihre Präsenz in ausgewählten Märkten zu erweitern. Die Geschäftsmodelle der Equa bank und der Raiffeisenbank a.s. ergänzen sich sehr gut, weshalb die Akquisition im Endeffekt zu strategischen Synergien und einem verbesserten digitalen Angebot führen würde. Die Bilanzsumme der Equa bank belief sich Ende 2020 auf über € 2,8 Milliarden, während die Raiffeisenbank a.s. eine Bilanzsumme von € 15,7 Milliarden auswies.

Der Abschluss wird um die Mitte dieses Jahres 2021 erwartet. Bei erfolgreichem Abschluss der Transaktion ist geplant, die Equa bank mit der Raiffeisenbank a.s. zu fusionieren und damit die identifizierten Synergien zu heben.

Tschechische Raiffeisenbank a.s. unterzeichnet Vertrag zur Übernahme der Privatkunden von ING in Tschechien

Im Februar 2021 unterzeichnete die tschechische Tochterbank der RBI, Raiffeisenbank a.s., eine Vereinbarung mit der ING Bank N.V. zur Übernahme der tschechischen Privatkunden von der ING. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die tschechische Kartellbehörde.

Wien, am 26. Februar 2021

Der Vorstand

Lic. Mgr. Łukasz Januszewski Mag. Peter Lennkh

Dr. Hannes Mösenbacher Dr. Andrii Stepanenko

Dr. Johann Strobl Mag. Andreas Gschwenter

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Konzernabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Konzernabschluss der

Raiffeisen Bank International AG, Wien,

und ihrer Tochtergesellschaften ("der Konzern"), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB sowie § 59a BWG.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens-, bankund berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Werthaltigkeit von Krediten und Forderungen an Nicht-Finanzunternehmen und Haushalte

Das Risiko für den Abschluss

Die Kredite und Forderungen an Nicht-Finanzunternehmen und Haushalte sind im Bilanzposten "Finanzielle Vermögenswerte – Amortized Cost" mit einem Betrag in Höhe von insgesamt 79,0 Mrd EUR enthalten. Sie betreffen Kredite und Forderungen an Nicht-Finanzunternehmen mit 44,9 Mrd EUR und an Haushalte mit 34,1 Mrd EUR.

Für diese Forderungen bestehen zum Bilanzstichtag Wertminderungen im Ausmaß von 2,5 Mrd EUR, wovon 1,3 Mrd EUR auf Nicht-Finanzunternehem und 1,2 Mrd EUR auf Haushalte entfallen.

Der Vorstand beschreibt die Prozesse zur Überwachung des Kreditrisikos und die Vorgehensweise bei der Ermittlung der Wertminderungen in Punkt 36 "Erwartete Kreditverluste" sowie den Kapiteln "Risikobericht" und "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" im Anhang.

Die Bank überprüft im Rahmen der Kreditüberwachung, ob Kreditausfälle vorliegen und somit Einzelwertberichtigungen zu bilden sind. Dies beinhaltet auch die Einschätzung, ob Kunden die vertraglich vereinbarten Rückflüsse in voller Höhe leisten können.

Die Berechnung der Wertberichtigung für ausgefallene, individuell bedeutsame Kreditforderungen basiert auf einer Analyse der erwarteten und szenariogewichteten zukünftigen Rückflüsse. Diese Analyse ist von der Einschätzung der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung des jeweiligen Kunden, der Bewertung von Kreditsicherheiten sowie der Schätzung der Höhe und des Zeitpunkts der daraus abgeleiteten Rückflüsse beeinflusst.

Für ausgefallene, individuell nicht bedeutsame Kreditforderungen führt die Bank eine Berechnung der Einzelwertberichtigung auf Basis gemeinsamer Risikomerkmale durch. Die im Bewertungsmodell hinterlegten Parameter basieren auf statistischen Erfahrungswerten sowie Annahmen über den zukünftigen Risikoverlauf.

Bei allen anderen Forderungen wird für den erwarteten Kreditverlust ("expected credit loss", "ECL") eine Portfoliowertberichtigung gebildet. Dabei wird grundsätzlich der 12-Monats-ECL (Stufe 1) verwendet. Bei einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos wird der ECL auf Basis der Gesamtlaufzeit (Stufe 2) berechnet. Bei der Ermittlung des ECL sind umfangreiche Schätzungen und Annahmen erforderlich. Diese umfassen ratingbasierte Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten, die gegenwartsbezogene und zukunftsgerichtete Informationen berücksichtigen.

Da das bisher angewendete Wertberichtigungsmodell außerordentliche Sachverhalte wie die COVID 19-Krise nicht angemessen abbilden kann, wurde von der Bank zusätzlich zum Modellergebnis eine Erhöhung des Vorsorgebetrages ("Post Model Adjustments") auf Basis bankinterner Schätzungen unter Zugrundelegung externer Prognosen über die wirtschaftliche Entwicklung vorgenommen.

Dies bedeutet, dass die Ermittlung des Stufentransfers und der Wertberichtigungen unter Berücksichtigung der "Post Model Adjustment" in bedeutendem Ausmaß auf Annahmen und Schätzungen basiert, aus denen sich Ermessensspielräume und Schätzunsicherheiten in Bezug auf die Höhe der Risikovorsorge ergeben. Für den Konzernabschluss ergibt sich daraus das Risiko einer möglichen Falschaussage hinsichtlich der Höhe der erforderlichen Kreditrisikovorsorgen.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Bei der Prüfung der Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt:

  • Wir haben die bestehende Dokumentation der Prozesse zur Überwachung und Risikovorsorgebildung von Kundenkrediten analysiert und kritisch hinterfragt, ob diese Prozesse geeignet sind, Kreditausfälle zu identifizieren und die Werthaltigkeit der Kundenforderungen angemessen abzubilden. Wir haben darüber hinaus die Prozessabläufe erhoben und die Schlüsselkontrollen in Hinblick auf deren Ausgestaltung und Implementierung durch Einsichtnahme in die EDV-Systeme getestet sowie in Stichproben auf deren Effektivität überprüft.
  • Wir haben auf Basis von Stichproben aus unterschiedlichen Portfolien untersucht, ob Indikatoren für Kreditausfälle bestehen. Die Auswahl der Stichproben erfolgte risikoorientiert unter besonderer Berücksichtigung der Ratingstufen. Bei Ausfällen von individuell bedeutsamen Krediten wurden in Stichproben die von der Bank getroffenen Annahmen hinsichtlich Schlüssigkeit und Konsistenz von Zeitpunkt und Höhe der angenommenen Rückflüsse untersucht.
  • Bei allen anderen Forderungen, deren Risikovorsorge auf Basis des ECL berechnet wurde, haben wir die Methodendokumentation der Bank auf Konsistenz mit den Vorgaben des IFRS 9 analysiert. Weiters haben wir auf Basis bankinterner Validierungen die Modelle und die darin verwendeten Parameter dahingehend überprüft, ob diese geeignet sind, Vorsorgen in angemessener Höhe zu ermitteln. Wir haben die Angemessenheit der Ausfallwahrscheinlichkeiten auf Basis von zwölf Monaten und der Gesamtlaufzeit und Verlustquoten beurteilt. Dabei wurden insbesondere die Angemessenheit der verwendeten statistischen Modelle und Parameter sowie die mathematischen Funktionsweisen beurteilt. Zusätzlich wurden die Auswahl und Bemessung von zukunftsgerichteten Schätzungen und Szenarien analysiert und deren Berücksichtigung im Rahmen der Stufenzuordnung und Parameterschätzung überprüft. Wir haben die Herleitung und Begründung der "Post Model Adjustments", sowie die zugrundeliegenden Annahmen in Hinblick auf deren Angemessenheit beurteilt. Die rechnerische Richtigkeit der Vorsorgen haben wir in Stichproben nachvollzogen. Bei diesen Prüfungshandlungen haben wir unsere Financial Risk Management-Spezialisten eingebunden. Weiters wurden einzelne automatisierte Kontrollen der dem Berechnungsmodell zugrunde liegenden IT-Systeme auf ihre Wirksamkeit beurteilt. Hierzu wurden interne IT-Spezialisten herangezogen.
  • Abschließend haben wir beurteilt, ob die Angaben zur Vorgehensweise bei der Bildung von Risikovorsorgen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Angaben zu wesentlichen Annahmen und Schätzunsicherheiten und die damit in Zusammenhang stehenden Sensitivitätsanalysen im Konzernanhang zutreffend sind.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.

Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB sowie § 59a BWG ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
  • Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
  • Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
  • Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 13. Juni 2019 als Abschlussprüfer gewählt und am 11. Juli 2019 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr beauftragt.

Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2005 Abschlussprüfer der Gesellschaft.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Rainer Hassler.

Wien, am 26. Februar 2021

KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mag. Rainer Hassler

Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.

Entwicklung der Märkte Lagebericht

Konjunkturentwicklung weltweit im Zeichen der Pandemie

Die weltweite Ausbreitung von COVID-19 bzw. die damit einhergehenden Restriktionen zur Eindämmung der Pandemie prägten im Jahr 2020 die Wirtschafts- und Finanzmarktentwicklung. Zu Frühlingsbeginn führten die stark steigenden Fallzahlen zu harschen Einschränkungen der Geschäftsaktivitäten. Damit einher ging eine beispiellose Rezession, die alle Wirtschaftsbereiche betraf, insbesondere aber den Dienstleistungssektor. Nachdem in den meisten Ländern nach einigen Wochen die Neuinfektionen stark zurückgingen, erfolgte eine stufenweise Lockerung der Lockdown-Maßnahmen. Ab Mai zog die Wirtschaftsaktivität wieder signifikant an. Allerdings stiegen im letzten Quartal die Neuinfektionen in vielen Ländern über die im Frühjahr verzeichneten Werte, worauf bis Jahresende mit neuerlichen, mitunter ähnlich deutlichen Restriktionen wie im Frühjahr reagiert wurde.

Das Bruttoinlandsprodukt brach in der Eurozone in der ersten Jahreshälfte 2020 um kumuliert rund 15 Prozent ein. Über den Sommer konnten zwar Teilbereiche der Wirtschaft wieder an das Niveau vor Ausbruch der Pandemie anknüpfen, der gesamtwirtschaftliche Output lag im dritten Quartal aber noch immer rund 4 Prozent unter dem von Ende 2019. Im vierten Quartal 2020 erfolgte erneut ein Rückgang des Bruttoinlandsprodukts, der aber deutlich geringer als in der ersten Jahreshälfte 2020 ausfiel. Im Gesamtjahr reduzierte sich das Bruttoinlandsprodukt um rund 7 Prozent.

Die Europäische Zentralbank (EZB) reagierte auf die Corona-Krise mit einer umfangreichen geldpolitischen Lockerung. Für Banken wurden zusätzliche Refinanzierungsgeschäfte angeboten und die Bedingungen für zielgerichtete langfristige Refinanzierungsgeschäfte wurden attraktiver gestaltet. Das bestehende Anleihekaufprogramm (APP) von € 20 Milliarden pro Monat wurde von März 2020 bis Jahresende 2020 um € 120 Milliarden aufgestockt und durch ein im Dezember noch einmal erhöhtes und bis mindestens März 2022 verlängertes Pandemie-Notfallaufkaufprogramm (PEPP) im vorläufigen Gesamtausmaß von € 1.850 Milliarden ergänzt. In Summe gelang es der Notenbank, Geld- und Kapitalmarktzinsen auf einem niedrigen Niveau zu halten.

Die österreichische Konjunktur verzeichnete im Zuge des Lockdowns im Frühjahr einen markanten BIP-Rückgang: Im ersten Quartal 2020 sank es um 2,8 Prozent gegenüber dem vierten Quartal 2019, im zweiten Quartal ging das BIP gegenüber dem Vorquartal sogar um 11,6 Prozent zurück. Auf den lockerungsbedingten deutlichen Anstieg der Wirtschaftsleistung im dritten Quartal folgten jedoch abermalige Geschäftsschließungen in den letzten beiden Monaten des Jahres, woraufhin die Wirtschaftsleistung im Schlussquartal nochmals zurückging (minus 4,3 Prozent). Anders als im Frühjahr legte die Industrie während des zweiten Lockdowns jedoch eine gewisse Resilienz an den Tag, was den BIP-Rückgang im vierten Quartal merklich geringer ausfallen ließ als im zweiten Quartal. Im Gesamtjahr 2020 ging das BIP um 7,4 Prozent zurück (2019: Anstieg um 1,4 Prozent). Nachfrageseitig war dies maßgeblich dem privaten Konsum und auf sektoraler Ebene großteils den konsumnahen Dienstleistungen geschuldet.

Das globale Wirtschaftsumfeld stellte sich für Europa im Jahr 2020 vergleichsweise positiv dar. Die US-Wirtschaft schlitterte in der ersten Jahreshälfte zwar ebenso in eine tiefe Rezession, auf Gesamtjahressicht ist der BIP-Rückgang aber nur halb so hoch ausgefallen wie in der Eurozone. Insbesondere die weitreichenden Fiskalmaßnahmen trugen zu einer raschen Erholung des privaten Konsums in den USA bei, selbst bei anhaltend hoher Infektionsdynamik und den politischen Turbulenzen im Zuge des Machtwechsels im Weißen Haus. In China konnte die Pandemie deutlich rascher unter Kontrolle gebracht werden als in den westlichen Demokratien, sodass 2020 mit 2,3 Prozent sogar ein positives Wirtschaftswachstum verzeichnet wurde. Auch wenn dies dem niedrigsten BIP-Wachstum seit Jahrzehnten entspricht, überraschte die Konjunkturdynamik in China, unterstützt durch staatliche Infrastrukturprojekte, positiv.

CE und SEE: Pandemie trifft Länder unterschiedlich stark, EE weniger stark betroffen

Trotz der Lockdowns, die die Inlandsnachfrage und damit den Konsum beeinträchtigen, stiegen die Verbraucherpreise in Zentraleuropa (CE) im Jahr 2020 um 3,2 Prozent. Damit lag die Inflation abermals deutlich über der Marke von 2 Prozent. Demgegenüber zeigte die Region Südosteuropa (SEE) angesichts des Rückgangs der Konsumnachfrage und bedingt durch den geringeren Zustrom an ausländischen Touristen nur einen vergleichsweise gedämpften Inflationsdruck (1,9 Prozent). Die disinflationären Tendenzen der Lockdowns führten im zweiten und dritten Quartal in einigen Ländern (Kroatien sowie Bosnien und Herzegowina) sogar zu rückläufigen Teuerungsraten (im Vorjahresvergleich). Für einen Auftrieb sorgte in SEE, wie schon im Vorjahr, hingegen vor allem Rumänien, wobei sich auch hier der Teuerungsdruck ab dem zweiten Quartal wieder abschwächte. Alles in allem erlaubte es die Inflationsentwicklung den zentral- und südosteuropäischen Zentralbanken, die Effekte der Rezession durch expansive geldpolitische Maßnahmen etwas zu lindern. Anders als in früheren Krisen konnte 2020 mit einer geldpolitischen Lockerung somit auf die konjunkturellen Verwerfungen reagiert werden. Diese bestand nicht nur aus Zinssenkungen, wo der konventionelle geldpolitische Spielraum nahezu ausgeschöpft wurde, sondern es kamen auch geldpolitische Maßnahmen wie Anleihekäufe zum Tragen (Ungarn, Polen, Rumänien, Kroatien).

Die wirtschaftliche Aktivität in Zentraleuropa (CE) verzeichnete im Jahr 2020 mit minus 4,0 Prozent einen markanten Rückgang (2019: Anstieg um 3,8 Prozent). Die Region wurde von einer besonders harten zweiten Welle des Virus getroffen, woraufhin die Wirtschaftsleistung im vierten Quartal abermals zurückging, wenn auch um weniger als erwartet. Die hohe Abhängigkeit vom Automobilsektor und die zeitweise eingebrochene Auslandsnachfrage wirkten ebenfalls als Belastungsfaktoren im abgelaufenen Jahr. Die CE-Volkswirtschaften waren zu Beginn der Krise aber gut aufgestellt, nachdem die Jahre zuvor von beständigem und dynamischem Wirtschaftswachstum, niedrigen Arbeitslosenquoten und umsichtiger Fiskalpolitik gekennzeichnet waren. Dies ermöglichte es den Regierungen angemessen dimensionierte fiskalische Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen der Krise abzumildern.

In der Region Südosteuropa (SEE) ging die Wirtschaftsleistung 2020 um 4,2 Prozent zurück (2019: Anstieg um 3,8 Prozent), womit die Region stärker betroffen war als die Regionen CE und Osteuropa. In SEE machte sich besonders die Abhängigkeit vom Tourismus (Kroatien: minus 8,4 Prozent) und von Geldüberweisungen der im Ausland arbeitenden Staatsangehörigen bemerkbar. Die starke inländische Nachfrage der Vorjahre fand daher keine Fortsetzung. Vergleichsweise mild fiel die Rezession in Serbien aus (minus 1,1 Prozent), was auf besonders umfangreiche fiskalische und monetäre Stimuli und eine teilweise Erholung des privaten Konsums zurückgeführt werden kann.

Im Unterschied zu früheren Krisen, wie der Finanzkrise 2008/09, war Osteuropa (EE), dazu gehören Russland, die Ukraine und Belarus, weniger stark von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie betroffen als CE und SEE. So ging das Bruttoinlandsprodukt in EE 2020 um 3,1 Prozent zurück, nach einem leichten Zuwachs um 2,1 Prozent im Vorjahr. In Russland wurden Lockdown-Maßnahmen nur zögerlich umgesetzt und die Energie- und Rohstoffwirtschaft konnte weiter produzieren. Die negativen Folgen des Einbruchs der Rohölpreise in der ersten Jahreshälfte wurden durch die Nutzung von Haushaltsüberschüssen aus den Vorjahren, einer Währungsabwertung und Zinssenkungen teilweise abgefangen. Zudem blieben Belastungen durch neuerliche Sanktionen aus. In der Ukraine war das Jahr 2020 (BIP minus 4,2 Prozent) neben den Auswirkungen der Pandemie auch von politischen Risiken geprägt. Ambitionierte Reformvorhaben wurden nach einer Regierungsumbildung im Frühjahr nicht umgesetzt. Die Zusammenarbeit mit dem IWF gestaltete sich schwierig. Dennoch blieben Wirtschaft und Währung stabil, auch aufgrund eines in den Vorjahren praktizierten stabilitätsorientierten Politikansatzes. Belarus stellte in der Corona-Politik eine Ausnahme dar, verzichtete die Regierung doch auf einen Lockdown. Die zweite Jahreshälfte war von den Protesten nach den Präsidentschaftswahlen geprägt. Mit einem Rückgang des BIP um lediglich 0,9 Prozent überraschte die Wirtschaftsentwicklung positiv, zudem blieb die Währung nach einer Abwertung im ersten Halbjahr relativ stabil.

Region/Land 2019 2020e 2021f 2022f
Polen 4,5 -2,8 3,7 4,4
Slowakei 2,3 -5,2 5,0 3,5
Tschechien 2,3 -5,6 2,5 5,5
Ungarn 4,6 -5,2 5,0 5,5
Zentraleuropa 3,8 -4,0 3,7 4,7
Albanien 2,2 -4,8 4,0 4,0
Bosnien und Herzegowina 2,6 -4,8 3,0 3,5
Bulgarien 3,7 -3,7 3,0 4,3
Kroatien 2,9 -8,4 5,1 3,0
Kosovo 4,9 -5,1 4,5 3,5
Rumänien 4,1 -3,9 5,2 4,5
Serbien 4,2 -1,1 4,5 3,0
Südosteuropa 3,8 -4,2 4,6 4,0
Belarus 1,3 -0,9 1,5 2,0
Russland 2,0 -3,1 2,3 1,3
Ukraine 3,2 -4,2 3,8 3,5
Osteuropa 2,1 -3,1 2,4 1,5
Österreich 1,4 -7,4 3,5 5,0
Eurozone 1,3 -6,8 4,3 3,7

Entwicklung des realen BIP – Veränderung zum Vorjahr in Prozent

Quelle Raiffeisen Research, Stand 23. Februar 2021, (e: Schätzung, f: Prognose), für bereits abgeschlossene Jahre sind nachträgliche Revisionen möglich

Bankensektor in Österreich

Das Jahr 2020 stellte auch den österreichischen Bankensektor vor Herausforderungen. Nicht zuletzt mit Unterstützung der zahlreichen geld- und fiskalpolitischen Maßnahmen von österreichischer und europäischer Seite konnte der österreichische Bankensektor seiner wichtigen Funktion sowohl den Unternehmen als auch den privaten Haushalten gerecht werden. Im Firmenkundenbereich schwächte sich das zuvor dynamische Kreditwachstum nur leicht ab, wobei staatliche Garantien einen maßgeblich unterstützenden Effekt hatten. Die Kreditvergabe an private Haushalte zeigte sich ebenfalls vergleichsweise resilient, trotz rückläufiger Zuwachsraten des ausstehenden Volumens an Verbraucherkrediten. Die Aktiva-Qualität der Institute konnte allgemein verbessert werden und erreichte eine NPL-Quote (notleidende Kredite) von rund 2 Prozent (2019: 2,2 Prozent). Das heimische Kreditportfolio verzeichnete mit einer NPL-Quote von rund 1,5 Prozent sogar einen noch geringeren Wert. Zu den zahlreichen Maßnahmen im Rahmen der Corona-Krise zählen auch Kreditstundungen. Der Höchstwert der Stundungen wurde im Juni mit € 30,6 Milliarden erreicht, seitdem war ein Rückgang um die Hälfte zu beobachten (Oktober: € 15,6 Milliarden). Die Rentabilität der Institute litt aufgrund der erhöhten Rückstellungsanforderungen für potenziell notleidende Kredite. Diese wurden im Laufe des Jahres deutlich erhöht und vergrößerten den Druck auf die Rentabilität des Bankensektors. Während zum Halbjahr 2020 die Periodenergebnisse des österreichischen Bankensektors um 75 Prozent unter den Vorjahreswerten lagen, belief sich der Rückgang dieser Ergebnisse aus den CE-/SEE-Tochterbanken der österreichischen Institute lediglich auf rund 32 Prozent. Die Eigenmittelausstattung des Sektors blieb im Laufe des Geschäftsjahres 2020 stabil.

Entwicklung des Bankensektors in CEE

Rückblickend erwies sich das Jahr 2019 als Kulminationspunkt nach einer fünfjährigen stetigen Verbesserung der Aktiva-Qualität und Erholung der Profitabilität in den Kernmärkten der CE-/SEE-Banken. Durch den Ausbruch von COVID-19 im Jahr 2020 wurde dieser Trend durchbrochen. Hervorzuheben ist, dass sich der CEE-Bankensektor in einer soliden fundamentalen Ausgangssituation befand als er in die Krise geriet. Die umfangreiche politische Unterstützung trug ebenfalls dazu bei, dass die Banken den COVID-19-Ausbruch bislang relativ gut bewältigten. Trotzdem brachte die Pandemie die CEE-Bankenmärkte vom etablierten Kreditwachstumspfad ab, obwohl die fiskalischen und geldpolitischen Maßnahmen sowie regulatorische Erleichterungen die Kreditvergabedynamik im positiven (größtenteils einstelligen) Bereich hielten. Insbesondere die Robustheit des Wohnhypothekensegments ist dabei hervorzuheben (Tschechien, Slowakei, Rumänien, Kroatien und Russland). Allerdings wurde der im Jahr 2019 begonnene, moderate Releveraging-Trend (Zunahme des Kredit/Einlagen-Verhältnisses) durch die Pandemie gestoppt, wodurch das durchschnittliche Kredit/Einlagen-Verhältnis im Zuge der durch den Konsumrückgang angestiegenen Sparneigung und den Zufluss von Staatseinlagen in einigen Märkten auf rund 80 Prozent zurückfiel. Insgesamt setzte sich die Transformation der Einlagenbasis zugunsten kürzerer Fristigkeiten fort. Auch ein Anstieg der Kreditrückstellungen war in der gesamten Region zu verzeichnen, was allerdings hauptsächlich mit der Migration von Krediten in die IFRS-Stufe 2 zusammenhing. Die Rate der tatsächlich notleidenden Kredite (NPLs) veränderte sich dank Zahlungsaufschubs für Kreditnehmer und staatlicher Garantieregelungen dagegen kaum. Die höheren Risikokosten bewirkten einen Rückgang der RoE-Werte auf 4 bis 8 Prozent in den meisten CE-/SEE-Märkten, während ausgewählte EE-Märkte (Russland, Ukraine) immer noch zweistellige Renditen aufwiesen.

Regulatorisches Umfeld

Bankenaufsicht

Auch die Europäische Bankenaufsicht (EBA) befasste sich 2020 mit den Entwicklungen der COVID-19-Pandemie und möglichen Folgen für die Bankenlandschaft. Vor diesem Hintergrund richtete sie ihren Fokus auf die drei Bereiche Kreditrisiko (mit einem Schwerpunkt auf dem Konzentrationsrisiko), Risikomanagement (im Zusammenhang mit interner Governance) sowie Datenqualität.

Zudem sah es die EBA aufgrund der mit COVID-19 verbundenen Unsicherheiten als erforderlich an, Anpassungen hinsichtlich der SREP-Guidelines (EBA/GL/2014/13) vorzunehmen. Dies soll eine flexible und pragmatische Vorgehensweise für die Durchführung des SREP 2020 sicherstellen.

Dividendenbeschränkungen

In einer Mitteilung vom 12. März 2020 forderte die EBA die Kreditinstitute dazu auf, bei der Dividendenpolitik einen umsichtigen Ansatz zu wählen. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass alle aufsichtsseitig gewährten Maßnahmen zur Finanzierung der Krisenbewältigung und nicht für Ausschüttungen verwendet werden sollen. Der EU-Systemrisiko-Rat (European Systemic Risk Board, ESRB) empfahl im Juni, Dividendenzahlungen zumindest bis 1. Jänner 2021 zu verschieben.

Die EZB folgte diesen Empfehlungen am 27. Juli 2020 mit einer Ausweitung ihrer ursprünglichen Empfehlung bis zumindest 1. Jänner 2021. Dies wurde mit der erhöhten ökonomischen Unsicherheit und den Schwierigkeiten, die tatsächlichen Auswirkungen der Corona-Krise abzuschätzen, begründet. Am 15. Dezember 2020 folgte eine weitere EZB-Empfehlung, bezüglich Dividendenausschüttungen extreme Vorsicht walten zu lassen. Allerdings werden unter der Voraussetzung einer soliden Kapitalsituation und entsprechender Risikovorsorgen Dividenden bis zu von der EZB vorgegebenen Schwellenwerten toleriert.

Basel IV

Ende 2017 finalisierte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht die neuen internationalen Regelungen zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen unter Säule 1 (Basel IV). Zentrale Zielsetzung ist es dabei, die Risikokalkulationen der Banken vergleichbarer zu machen. Dazu wurden nicht nur die Standardmodelle in weiten Teilen überarbeitet, sondern auch die erlaubten Anwendungsbereiche der bankeigenen Modelle reduziert sowie deren Anforderungen überarbeitet. Zudem muss der mit bankinternen Modellen ermittelte Eigenkapitalbedarf in Zukunft, nach schrittweiser Anpassung während einer Übergangsphase bis 2027, zumindest 72,5 Prozent der mit den Standardmodellen berechneten Werte ergeben (Output Floor).

Der vom Baseler Ausschuss angestrebte Umsetzungszeitpunkt wurde bedingt durch die COVID-19-Pandemie um ein Jahr auf den 1. Jänner 2023 verschoben. Für die EU liegt aktuell noch keine rechtliche Umsetzung der Standards vor, sodass derzeit auch noch keine bindenden Vorgaben bezüglich des erwarteten Umsetzungszeitpunkts bestehen.

Gemäß EBA Call for Advice zur Basel IV Implementierung kann eine Erleichterung des Eigenkapitalbedarfs durch den neuen IRB Approach und der damit verbundenen Abnahme der risikogewichteten Aktiva erwartet werden. In dieser Annahme sind jedoch nicht die Auswirkungen des Output Floors miteinbezogen. Die Effekte sind jedenfalls abhängig von der konkreten Umsetzung durch den europäischen Gesetzgeber.

Nachhaltige Finanzierung

Das Jahr 2020 war darüber hinaus geprägt durch neue Entwicklungen zur nachhaltigen Finanzierung. Der Green Deal der Europäischen Kommission zielt darauf ab, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu entwickeln. Dadurch werden nachhaltige Aktivitäten der Industrie in den Vordergrund gestellt, was durch CO2-Preisregelungen und CO2-Grenzen, die Weiterentwicklung regenerativer Energieerzeugung, Investitionen in grüne Gebäude, E-Mobilität, Abfallwirtschaft und Recycling erreicht werden soll. Im Bereich der Finanzindustrie wird dies vor allem durch erhöhte Transparenz- und Veröffentlichungsvorschriften für Finanzprodukte sowie die Einbeziehung von Klima- und Umweltrisiken in den EU-Aufsichtsrahmen erreicht. Hierzu nahm die RBI 2020 bereits am freiwilligen Klima-Stress-Test der EBA sowie bei der PACTA 2020 (Paris Agreement Capital Transition Assessment), einer Klimaverträglichkeitsprüfung des eigenen Finanzportfolios, teil.

Hand in Hand mit den bereits seit 2018 stattfindenden erfolgreichen Green-Bond-Emissionen der RBI ist auch die Vergabe von nachhaltigen Finanzierungen stark angewachsen. Seit 2020 bietet die RBI auch Finanzierungen an, die sich bereits an der EU-Taxonomie orientieren. Hierbei handelt es sich um ein europäisches Regelwerk, das für wirtschaftliche Aktivitäten (z. B. Produktion von Aluminium, Stahl, Zement oder auch Energie) genaue Vorgaben und Grenzwerte setzt, ob eine Aktivität als ökologisch nachhaltig einzustufen ist. Wenn CO2-intensive Industrien ihre Aktivitäten unter diese Vorgaben der EU-Taxonomie subsumieren können, leisten sie einen wesentlichen Beitrag zu den EU-Klimazielen. Dazu hat die RBI ein Regelwerk zur Nachhaltigkeit festgeschrieben, das sich an besagter EU-Taxonomie, dem RBI Green Bond Framework und den entsprechenden Leitlinien von supranationalen Banken (EIB, EBRD) orientiert. Damit soll ein gruppenweiter Qualitätsstandard für nachhaltige Finanzierungen sichergestellt werden. Anhand dieses Regelwerks können Investitionstätigkeiten und die damit verbundenen Finanzierungen in grün, neutral bzw. nicht nachhaltig eingestuft werden. Die RBI hat es sich zum Ziel gemacht, diese Industrien und Kunden bei ihrer Transformation zu einer nachhaltigen Produktion zu unterstützen und mit Finanzierungen zu begleiten. Darüber hinaus hat das Thema Nachhaltige Finanzierung durch die Etablierung eines – funktional und Vorstandbereiche übergreifenden – Responsible Banking Steering & Decision Body's, das den RBI-Vorstand berät, erhöhte Aufmerksamkeit bekommen.

Digitalisierung im Finanzsektor

Die zunehmende Digitalisierung, die Entwicklung und Anwendung neuer Technologien sowie neue Geschäftsmodelle und Produkte in der Finanzwelt wirkten sich 2020 auch zusehends auf das regulatorische Umfeld aus. Während sich die Behörden bereits seit längerem mit FinTech und den Auswirkungen der Digitalisierung beschäftigen, legte die Europäische Kommission 2020 erstmals ein umfassendes Paket zu Digital Finance vor. Dieses beinhaltet eine umfangreiche Strategie zur Digitalisierung des Finanzsektors sowie eine Strategie für den Massenzahlungsverkehr. Darüber hinaus wurden im Zuge des Digital-Finance-Pakets neue Gesetzesvorschläge auf den Weg gebracht: Einerseits zur Regulierung von Crypto Assets (MiCA) sowie eine Pilotregelung für auf der Blockchain-Technologie basierenden Marktinfrastrukturen, andererseits zur Regulierung und Stabilität von digitalen Systemen im Zusammenhang mit Cyber-Sicherheit und -Resilienz (DORA).

Weiters präsentierte die Kommission im Februar 2020 ihren Vorschlag für eine Europäische Datenstrategie sowie ein Weißbuch zu Künstlicher Intelligenz samt Ansätzen für einen möglichen Regulierungsrahmen dafür. Auch die EBA beschäftigt sich laufend mit Digitalisierung und neuen Technologien und führte etwa Umfragen zu RegTech und digitalen Plattformen im vergangenen Jahr durch. Auf nationaler Ebene sei hier insbesondere die Regulatory Sandbox der österreichischen Finanzmarktaufsicht erwähnt, die im letzten Jahr eingerichtet wurde.

BCBS 239

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht erließ 14 Prinzipien zur Risikodatenaggregation und zur Risikoberichterstattung von Kreditinstituten (BCBS 239). Sie tragen der Erkenntnis des Baseler Ausschusses Rechnung, dass die Datenqualität und eine entsprechende Governance wesentlich für die Banksteuerung und den effizienten Betrieb von Banken sind.

Aufgrund ihrer Einstufung als systemrelevantes Institut wird die RBI Konformität mit diesen Prinzipien herstellen. Dazu wurde ein umfangreicher gruppenweiter Maßnahmen- und Implementierungsplan entwickelt, der sich in Abstimmung mit den zuständigen Aufsichtsbehörden derzeit in Umsetzung befindet, um die Einhaltung der BCBS-239-Prinzipien sicherzustellen.

Bankensanierung und Bankenabwicklung

In Österreich wurde die Bankenregulierungsdirektive (BRRD) durch das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) umgesetzt. Die Überprüfung der BRRD wurde bis Ende 2018 innerhalb des Trilog-Verfahrens verhandelt und musste bis 28. Dezember 2020 durch eine Novellierung des BaSAG umgesetzt werden.

Entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen verfügt die RBI über einen Gruppensanierungsplan. Darin ist dargelegt, mit welchen Maßnahmen gegebenenfalls die finanzielle Stabilität wiederhergestellt werden kann. Laut BaSAG müssen Abwicklungsbehörden darüber hinaus (in enger Zusammenarbeit mit den Instituten) Abwicklungspläne auf Basis der zugrunde liegenden Abwicklungsstrategie, Multiple-Point-of-Entry (MPE) oder Single-Point-of-Entry (SPE), erstellen:

  • Der Abwicklungsplan soll den effektiven Einsatz der Abwicklungsinstrumente vereinfachen und eine Abwicklungsstrategie sowie einen Plan für dessen Implementierung beinhalten
  • Die RBI verfolgt den MPE-Abwicklungsansatz, bei dem für die als abwicklungsrelevant identifizierten Einheiten von den zuständigen Behörden Abwicklungsgruppen definiert werden
  • Die Abwicklungsbehörde legt fest, welche Abwicklungsinstrumente (Unternehmensveräußerung, Brückeninstitut, Ausgliederung von Vermögenswerten und Gläubigerbeteiligung) zum Einsatz kommen sollen; bevorzugtes Instrument im Falle einer RBI-Abwicklung wäre das Instrument der Gläubigerbeteiligung (Bail-In)
  • Behördlich erlassene Quoten zu Mindestanforderungen an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten (MREL-Quoten) werden pro Abwicklungsgruppe jährlich festgelegt (der nächste Bescheid wird für das zweite Quartal 2021 erwartet)

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Der umfassende Schutz aller übermittelten oder zugänglich gemachten Daten, insbesondere der von natürlichen Personen (z.B. Kunden oder Mitarbeitern), ist integraler Bestandteil der geschäftlichen Tätigkeit und die RBI misst diesem sehr hohe Bedeutung bei. Für die Erfassung, Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung von personenbezogenen Daten natürlicher Personen in der RBI gelten, neben den zwingenden gesetzlichen Anforderungen, verpflichtend einzuhaltende interne Grundsätze und Prozesse, die in einer spezifischen Aufbau- und Ablauforganisation für Datenschutz verankert sind und in Abstimmung mit der Datenschutzbeauftragten gegebenenfalls weiterentwickelt werden. Die Einhaltung wird durch die Organisationseinheiten Group Data Privacy & Quality Governance sowie Group Information & Cyber Security und Group Business Continuity Management & Physical Security gemanagt und durch die Datenschutzbeauftragte überwacht. Wie auch alle anderen Unternehmen in Europa stellt sich die RBI den umfassenden Anforderungen, die das sogenannte Schrems-II-Urteil des EuGH für Datenübertragungen in Länder außerhalb der EU mit sich bringt.

Kapitalmarktunion

Der neue Aktionsplan zur Umsetzung der Kapitalmarktunion umfasst 16 Maßnahmen, wie z. B. den Zugang von KMU zur Bankenfinanzierung, die Beteiligung von Kleinanlegern, die Beseitigung von Hindernissen für grenzüberschreitende Investitionen und die Schaffung einer entsprechenden Marktinfrastruktur. Die Einrichtung eines angemessen gestalteten European Single Access Point (ESAP) soll die dringend benötigte Sichtbarkeit von EU-Unternehmen herbeiführen und bei der Kapitalallokation helfen.

Eine vollwertige Kapitalmarktunion wird zum Wiederaufbau der EU-Wirtschaft beitragen, indem sie sowohl neue Finanzierungsquellen für Unternehmen als auch Investitionsmöglichkeiten für Europäer bietet. Die Stärkung der Kapitalmärkte ist eine Voraussetzung für den europäischen Green Deal und die digitale Transformation.

Wesentliche Ereignisse im Geschäftsjahr

Geschäftsjahr stark von COVID-19-Pandemie beeinflusst

Der im März 2020 durch die COVID-19-Pandemie verursachte Shutdown der Volkswirtschaften hat bisher beispiellose wirtschaftliche Auswirkungen in Gang gebracht. In rascher Abfolge wurden in Ländern, in denen die RBI aktiv ist, Beschränkungen zur Eindämmung der Übertragung von COVID-19 verordnet. Um die daraus resultierenden wirtschaftlichen Folgen abzufedern, wurden politische Maßnahmen für Einzelpersonen, Haushalte und Unternehmen sowie vorübergehende aufsichtsrechtliche Erleichterungen für Kreditinstitute beschlossen. Die RBI betreffende Stabilisierungsmaßnahmen setzen sich unter anderem aus Zahlungsmoratorien, direktstaatlichen Programmen und Subventionierungen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen sowie Beschränkungen des länderübergreifenden Kapitalverkehrs und von Dividendenzahlungen zusammen.

Viele Regierungen versuchten im Geschäftsjahr, die Auswirkungen der Pandemie durch unterschiedliche Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung zu kontrollieren, wodurch es zu teilweisen oder nahezu kompletten Lockdowns der Volkswirtschaften kam. Die negativen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation, insbesondere bestimmter Branchen können derzeit aufgrund diverser staatlicher Unterstützungsmaßnahmen und Eingriffe in das rechtliche Rahmenwerk noch nicht vollständig beziffert werden.

Aus den Maßnahmen sowie der massiven globalen Rezession ergab sich auch für die RBI ein deutlicher Ergebnisrückgang. Um die sich auf das Kreditportfolio ergebenden Verluste besser abzubilden, wurden über das ECL-Modell hinausgehende zusätzliche zu erwartende Kreditrisikovorsorgen im Ausmaß von rund € 282 Millionen gebucht. Damit entfallen knapp 30 Basispunkte der um 42 Basispunkte erhöhten Neubildungsquote auf diesen Eingriff, bei dem es sich um nachträgliche Modellanpassungen an Schätzungen der erwarteten Kreditverluste handelt. Die Anpassungen waren notwendig, da die Modelle die Geschwindigkeit der Veränderungen und die Tiefe der wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie nicht vollständig erfassen. Einzelne Branchen wie Tourismus (inkl. Freizeiteinrichtungen), Flugverkehr (inkl. Frachtverkehr), Gewinnung und Verarbeitung von Erdöl und Erdgas sowie die Automobilindustrie sind dabei am stärksten betroffen. Weitere Details zur Entwicklung der Kreditrisikovorsorgen sind im Anhang erläutert.

Neben den wesentlich höheren Kreditrisikovorsorgen wurden aufgrund geänderter Parameter der Mittelfristplanungen Wertminderungen auf Beteiligungen und Firmenwerte in Höhe von rund € 95 Millionen berücksichtigt. Modifikationen von Krediten aufgrund von Zahlungsmoratorien wurden im Ausmaß von minus € 29 Millionen erfolgswirksam erfasst. Weitere Details sind in den einzelnen Posten im Anhang erläutert.

Zahlungsmoratorien

In vielen Märkten der RBI wurden unterschiedliche Moratorien eingeführt, die sich im Wesentlichen als Zahlungsmoratorien zusammenfassen lassen. Dem Kreditnehmer wurde in Bezug auf seine Verpflichtungen zur Tilgung des Kredits sowie der Zahlung der Zinsen und Gebühren ein zeitlich befristeter Zahlungsaufschub gewährt. Abhängig von der jeweiligen lokalen Gesetzgebung oder den regulatorischen Richtlinien im jeweiligen Bankensektor kam es zu unterschiedlichen Ausgestaltungen dieser Zahlungsmoratorien. In einzelnen Ländern (z. B. Kroatien, Rumänien, Österreich) lag die Nutzung des Zahlungsmoratoriums im Ermessen des Kreditnehmers, in anderen Ländern (z. B. Ungarn, Serbien) war das Zahlungsmoratorium automatisch für den Kreditnehmer nutzbar. Neben der Befristung des Zahlungsaufschubs war auch die Kapitalisierung der Zinsen (mit oder ohne Zinseszins) während der zahlungsfreien Perioden in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Zum Höhepunkt waren bis zu € 11 Milliarden an Krediten einem Moratorium unterworfen. Während die Moratorien in einigen Märkten bereits ausliefen, gab es zum Bilanzstichtag noch ein Volumen von knapp € 3 Milliarden, vorwiegend in Ungarn, wo sie bis Mitte 2021 verlängert wurden.

Aufgrund der geänderten Zahlungspläne kann es zu einem Barwertverlust des einzelnen Kreditvertrags kommen, der in der Regel mit einer einmaligen Anpassung des Bruttobuchwerts als unwesentliche Modifikation dieses Vertrags im übrigen Ergebnis der RBI erfasst wird. 2020 wurde diesbezüglich ein Barwertverlust von € 29 Millionen im Ergebnis berücksichtigt. Mit weiteren Effekten in den Folgeperioden ist zu rechnen.

Direktstaatliche Programme

Die RBI verzeichnete wie viele Banken aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie einen Anstieg der Nachfrage nach Krediten durch Unternehmen. Dabei ging es vor allem um Überbrückungskredite und Refinanzierungen. Die Nachfrage nach Investitionsfinanzierungen fiel dagegen geringer aus. Die Kreditvergabe an Unternehmen war speziell in Österreich durch staatliche Garantien geprägt.

Um dem durch die COVID-19-Pandemie verursachten wirtschaftlichen Abschwung gegenzusteuern, wurden in vielen Ländern verschiedene Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft und zum Erhalt der Arbeitsplätze eingeleitet. Diese Maßnahmen umfassen einerseits direkte finanzielle Unterstützungen in verschiedensten Ausprägungen für Einzelpersonen, Haushalte sowie Unternehmen und andererseits durch Kreditinstitute gewährte Überbrückungsfinanzierungen in Verbindung mit staatlichen Haftungsübernahmen, um sicherzustellen, dass Unternehmen während der COVID-19-Pandemie über ausreichend Liquidität verfügen.

Beschränkungen des Kapitalverkehrs und von Dividendenzahlungen

Um das Eigenkapital von Kredit- und Finanzinstituten während der COVID-19-Pandemie zu stärken, wurden in vielen Ländern Beschränkungen von Dividendenausschüttungen für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 entweder durch Empfehlungen von Aufsichtsbehörden oder durch erlassene Gesetze für die Dauer der COVID-19-Pandemie eingeführt. Im Gegensatz zu vielen EU-Staaten erfolgten jedoch Dividendenzahlungen aus Russland und der Ukraine in Höhe von € 535 Millionen.

Regulatorische Erleichterungen

Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie verabschiedeten sowohl die EZB als auch die EBA regulatorische Erleichterungen, damit die von der EZB beaufsichtigten Kreditinstitute weiterhin ihrer wichtigen Rolle bei der Finanzierung von Haushalten und Unternehmen nachkommen können. Den von der EZB beaufsichtigten Kreditinstituten wurde demnach gestattet, die Säule-2-Empfehlung, den Kapitalerhaltungspuffer und die Liquiditätsdeckungsquote zu unterschreiten. Den Kreditinstituten wurde zudem ermöglicht, die Eigenmittelquote neben dem harten Kernkapital auch mit anderen Kapitalinstrumenten zu erfüllen. Diese Maßnahme wäre ursprünglich erst Anfang 2021 durch die Umsetzung der CRD V (Capital Requirements Directive) in Kraft getreten. Außerdem ist die EZB der Ansicht, dass diese Maßnahmen durch eine angemessene Lockerung des antizyklischen Kapitalpuffers durch die nationalen Aufsichtsbehörden unterstützt werden sollen. Die EBA geht zudem von einer konsistenten Anwendung der Regularien zur Default-Definition, Forbearance und IFRS 9 aus und ruft zur Nutzung der vollen Flexibilität dieser Regularien auf.

Bankenabgabe in der Slowakei

Im Juni 2020 wurde durch die slowakische Regierung entschieden, die – Anfang 2020 zunächst verdoppelte – Bankenabgabe ab dem zweiten Halbjahr 2020 gänzlich abzuschaffen. Die RBI zahlte im Jahr 2020 in der Slowakei € 26 Millionen an Bankenabgaben (Vorjahr: € 24 Millionen).

Änderung des Gewinnverwendungsvorschlags für das Geschäftsjahr 2019

Der Empfehlung der EZB zu Dividendenausschüttungen folgend beschloss der Vorstand am 16. September 2020, der Hauptversammlung am 20. Oktober 2020 vorzuschlagen, den gesamten Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 von € 332 Millionen auf neue Rechnung vorzutragen. Die Hauptversammlung nahm diesen Vorschlag an.

Ergebnis- und Finanzentwicklung

Wie die meisten Banken schloss auch die RBI mit Blick auf die Pandemie das Geschäftsjahr unter den selbst gesteckten Erwartungen und unter dem Ergebnis des Vorjahres ab. Trotz des herausfordernden Marktumfelds sowie des weiter anhaltenden Niedrigzinsumfelds ergab sich ein vergleichsweise moderater Rückgang des Konzernergebnisses um 34 Prozent oder € 423 Millionen auf € 804 Millionen. Neben den direkten Auswirkungen hatte die Pandemie auch deutliche Währungsabwertungen in einigen Kernmärkten der RBI zur Folge. Insbesondere gaben im Jahresabstand der russische Rubel sowie die ukrainische Hryvna um jeweils 31 Prozent und der ungarische Forint um 10 Prozent nach mit entsprechender Auswirkung auf das Gesamtergebnis.

In diesem Umfeld verringerten sich die Betriebserträge um 5 Prozent oder € 280 Millionen, wozu insbesondere der Zinsüberschuss mit minus 5 Prozent und der Provisionsüberschuss mit minus 3 Prozent beitrugen. Mit den Lockdown-Maßnahmen waren umsatzbedingte Einbußen vor allem im zweiten Quartal zu verzeichnen, während das Zinsergebnis durch ein niedrigeres Zinsniveau vor allem als Folge von Leitzinssenkungen in einigen Märkten betroffen war. Auf der anderen Seite war der Währungseffekt auch bei den Verwaltungsaufwendungen spürbar. Zusammen mit Einsparungen beim Sachaufwand ergab sich ein Rückgang um 5 Prozent oder € 144 Millionen.

Die durch COVID-19 verursachte Rezession belastete die RBI vor allem bei den Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte in Höhe von € 630 Millionen, was einem Zuwachs um € 396 Millionen entspricht, davon entfielen zwei Drittel auf Firmenkunden. Der wesentliche Teil der Neudotierungen geht auf den Stage-Transfer zu Stage 2 bei der ECL-Berechnung zurück (netto € 301 Millionen). Die Wertminderungen ausgefallener Kredite (Stage 3) stiegen dagegen nur um € 123 Millionen.

in € Millionen 2020 2019 Veränderung
Zinsüberschuss 3.241 3.412 - 171 - 5,0%
Dividendenerträge 22 31 - 9 - 29,3%
Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 41 171 - 131 - 76,3%
Provisionsüberschuss 1.738 1.797 - 59 - 3,3%
Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen 94 - 17 111
Ergebnis aus Hedge Accounting 0 3 - 4
Sonstiges betriebliches Ergebnis 60 78 - 19 - 23,6%
Betriebserträge 5.195 5.475 - 280 - 5,1%
Personalaufwand - 1.566 - 1.610 45 - 2,8%
Sachaufwand - 986 - 1.094 108 - 9,9%
Abschreibungen - 397 - 389 - 9 2,2%
Verwaltungsaufwendungen - 2.949 - 3.093 144 - 4,7%
Betriebsergebnis 2.246 2.382 - 136 - 5,7%
Übriges Ergebnis - 205 - 219 14 - 6,5%
Abgaben und Sonderbelastungen aus staatlichen Maßnahmen - 179 - 162 - 16 9,9%
Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte - 630 - 234 - 396 169,1%
Ergebnis vor Steuern 1.233 1.767 - 533 - 30,2%
Steuern vom Einkommen und Ertrag - 324 - 402 78 - 19,5%
Ergebnis nach Steuern 910 1.365 - 455 - 33,3%
Ergebnis nicht beherrschender Anteile - 106 - 138 32 - 23,1%
Konzernergebnis 804 1.227 - 423 - 34,5%

Ergebnis im Jahresvergleich

Betriebserträge

Die Betriebserträge verzeichneten im Jahresvergleich einen Rückgang um 5 Prozent oder € 280 Millionen auf € 5.195 Millionen.

Der Zinsüberschuss reduzierte sich um € 171 Millionen auf € 3.241 Millionen, wobei neben negativen Währungseffekten vor allem Zinssenkungen in zahlreichen Ländern des Konzerns aufgrund der Folgen der COVID-19-Pandemie verantwortlich waren. Die durchschnittlichen zinstragenden Aktiva des Konzerns erhöhten sich dagegen trotz signifikanter Währungsabwertungen um 8 Prozent. Ursächlich dafür waren primär Zuwächse bei kurzfristigen Veranlagungen von Überliquiditäten. Die Nettozinsspanne verringerte sich daher um 29 Basispunkte auf 2,15 Prozent. Währungsbereinigt wuchs das Kreditgeschäft um rund 5 Prozent.

Der Provisionsüberschuss fiel mit € 1.738 Millionen um 3 Prozent oder € 59 Millionen geringer aus, vorrangig aufgrund COVID-19-bedingter Volumensreduktionen im zweiten Quartal vor allem im Bereich des Zahlungsverkehrs sowie durch Währungsabwertungen.

Das Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen

verbesserte sich um € 111 Millionen auf € 94 Millionen. Im Vorjahr ergab sich ein Sondereffekt aus Bewertungsverlusten ungehedgter Portfolios, die seit Mitte 2019 in einer Hedge-Beziehung eingebettet sind. In der Konzernzentrale konnten im Geschäftsjahr positive Veränderungen aus der Bewertung von zum Marktwert gehaltenen Krediten und Forderungen sowie Zins- und Kreditderivaten erzielt werden. Dagegen verringerte sich das Ergebnis aus at-equity bewerteten Unternehmen um € 131 Millionen, was überwiegend auf einen Sondereffekt des Vorjahres zurückging, wobei die RBI von Erträgen der Raiffeisen Informatik profitierte, die im Zusammenhang mit dem Börsengang der SoftwareONE standen.

Verwaltungsaufwendungen

Die Verwaltungsaufwendungen sanken im Jahresvergleich um € 144 Millionen auf € 2.949 Millionen. Aus der Währungsumrechnung resultierte im Berichtszeitraum ein positiver Effekt von € 113 Millionen, vorwiegend bedingt durch die Abwertung des Belarus Rubels um 19 Prozent, des russischen Rubels um 14 Prozent sowie des ungarischen Forints um 8 Prozent (auf Basis Periodendurchschnitt).

Der Personalaufwand sank vorwiegend aufgrund der Währungsentwicklung in den osteuropäischen Ländern um 3 Prozent oder € 45 Millionen auf € 1.566 Millionen, wobei die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter im Jahresabstand um 828 Vollzeitäquivalente auf 46.345 zurückging. Für einen Auftrieb sorgten tourliche Gehaltsanpassungen in einigen Märkten. Der Sachaufwand reduzierte sich um 10 Prozent oder € 108 Millionen auf € 986 Millionen. Haupttreiber für die Reduktion waren neben Währungseffekten gesunkene Werbeaufwendungen, vorwiegend in der Konzernzentrale, in Tschechien, Rumänien und in der Slowakei sowie niedrigere Beiträge zur Einlagensicherung in Russland (Rückgang: € 14 Millionen) und Rumänien (Rückgang: € 6 Millionen). Auch in den anderen Aufwandsposten waren die Werte bedingt durch die COVID-19-Pandemie

rückläufig. Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte stiegen um 2 Prozent oder € 9 Millionen. Die Zahl der Geschäftsstellen wurde im Jahresabstand aufgrund von Optimierungsmaßnahmen weiter verringert, sie reduzierten sich um 183 auf 1.857, vorwiegend in der Ukraine (99), in Russland (22), Rumänien (17) und in der Slowakei (15).

Übriges Ergebnis

Das übrige Ergebnis belief sich in der Berichtsperiode auf minus € 205 Millionen nach minus € 219 Millionen in der Vergleichsperiode des Vorjahres. Die Wertminderungen auf Anteile an at-equity bewerteten Unternehmen betrugen € 68 Millionen, was einen Rückgang um € 29 Millionen bedeutet. Im Geschäftsjahr wurden Wertminderungen auf Anteile an der UNIQA Insurance Group AG und der LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs AG, im Wesentlichen aufgrund der durch die Pandemie verursachten schlechteren wirtschaftlichen Aussichten, vorgenommen. Die Wertminderungen auf sonstige nichtfinanzielle Vermögenswerte fielen mit € 20 Millionen um € 39 Millionen geringer aus und betrafen vor allem Immobilien in Russland und in der Slowakei.

Die Dotierungen von kreditbezogenen Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten auf Portfoliobasis lagen mit € 60 Millionen, wovon € 44 Millionen auf das Fremdwährungs-Hypothekarkreditportfolio in Polen entfielen, unter dem Vorjahreswert von € 83 Millionen. Die in der Vorjahresperiode gebuchte Rückstellung für Grunderwerbsteuern in Deutschland in Höhe von € 27 Millionen wurde in der Berichtsperiode nur geringfügig angepasst. Dem gegenüber standen negative Effekte aus der teilweisen Wertminderung des Firmenwerts der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft in Höhe von € 27 Millionen aufgrund des durch die Pandemie revidierten Mittelfristplans und Verluste aus modifizierten Vertragskonditionen in Höhe von € 41 Millionen. Davon entfielen € 29 Millionen auf Zahlungsmoratorien im Kreditgeschäft, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie in diversen Märkten verfügt wurden. Das Ergebnis aus Endkonsolidierungen sank um € 53 Millionen, nachdem durch den Verkauf eines Gebäudes in der Slowakei ein Ertrag von € 50 Millionen in der Vergleichsperiode des Vorjahres erzielt worden war.

Abgaben und Sonderbelastungen aus staatlichen Maßnahmen

Der Aufwand für Abgaben und Sonderbelastungen aus staatlichen Maßnahmen erhöhte sich um € 16 Millionen auf € 179 Millionen. Aufgrund von höheren Bemessungsgrundlagen sowie Nachzahlungen ergab sich bei den Beiträgen zum Bankenabwicklungsfonds ein Anstieg um € 26 Millionen, vor allem in der Konzernzentrale, in Bulgarien, Rumänien und Tschechien. Die Bankenabgaben hingegen verzeichneten einen Rückgang um € 7 Millionen. Dies lag vor allem an der Entwicklung in Rumänien, wo die 2019 neu eingeführte Bankenabgabe im Jahr 2020 wieder abgeschafft wurde.

Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte

In der Berichtsperiode kam es infolge der Pandemie zu einer Erhöhung der Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte um € 396 Millionen auf € 630 Millionen.

Im Bereich der erwarteten Kreditverluste (Stage 1 und 2) wurden in der Berichtsperiode aufgrund der zu erwartenden Auswirkungen der Rezession infolge der Pandemie Wertminderungen in Höhe von netto € 315 Millionen (Anstieg: € 301 Millionen) gebucht. Betroffen waren dabei vor allem jene Industrien bzw. Kundengruppen, die von der COVID-19-Pandemie am stärksten beeinträchtigt waren, namentlich der Tourismus, die Hotellerie, weitere verwandte Branchen sowie Automobilindustrie, Flugreisen, Öl und Gas, Immobilien und einige Konsumgüterindustrien. Daraus resultierten Netto-Wertminderungen von € 176 Millionen auf Kredite an Nicht-Finanzunternehmen sowie € 103 Millionen auf Kredite an Haushalte. Neben den modellhaft berechneten Wertminderungen sind zusätzlich zu erwartende Kreditrisikovorsorgen im Ausmaß von rund € 282 Millionen, davon € 236 Millionen für Nicht-Finanzunternehmen und € 46 Millionen für Haushalte aufgrund angepasster makroökonomischer Daten sowie durch die COVID-19-Pandemie ausgelöste strukturelle Auswirkungen auf spezifische Branchen enthalten.

Geringer fiel der Anstieg bei den ausgefallenen Krediten (Stage 3) aus: So wurden für diese in der Berichtsperiode Wertminderungen von netto € 302 Millionen gebildet, was einem Anstieg von € 123 Millionen entspricht. Davon entfielen € 152 Millionen auf Haushalte sowie € 139 Millionen auf Nicht-Finanzunternehmen.

Die NPE Ratio lag mit 1,9 Prozent um 0,2 Prozentpunkte unter dem Wert des Vorjahres, was primär auf den Anstieg des Kreditvolumens zurückzuführen ist, während die notleidenden Kredite nahezu stabil blieben, bedingt durch Verkäufe und Ausbuchungen. Die NPE Coverage Ratio verbesserte sich aufgrund der zusätzlichen Wertminderungen um 0,5 Prozentpunkte auf 61,5 Prozent.

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag gingen – großteils ergebnisbedingt – um € 78 Millionen auf € 324 Millionen zurück. Die Steuerquote stieg um 3 Prozentpunkte auf 26 Prozent, wofür vor allem der geringere Ergebnisbeitrag der Konzernzentrale, unter anderem aufgrund der beschriebenen Wertminderungen, ausschlaggebend war.

Ergebnis im Quartalsvergleich

Quartalsergebnisse

in € Millionen Q4/2019 Q1/2020 Q2/2020 Q3/2020 Q4/2020
Zinsüberschuss 881 881 825 770 765
Dividendenerträge 5 6 8 4 3
Laufendes Ergebnis aus assoziierten
Unternehmen 120 - 9 31 22 - 3
Provisionsüberschuss 489 448 392 433 466
Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value
Bewertungen 70 37 25 33 - 2
Ergebnis aus Hedge Accounting 10 12 - 8 3 - 8
Sonstiges betriebliches Ergebnis 65 29 12 8 9
Betriebserträge 1.642 1.405 1.286 1.273 1.232
Personalaufwand - 429 - 402 - 405 - 367 - 391
Sachaufwand - 310 - 259 - 218 - 226 - 284
Abschreibungen - 109 - 94 - 96 - 97 - 110
Verwaltungsaufwendungen - 848 - 755 - 719 - 690 - 785
Betriebsergebnis 794 650 567 584 447
Übriges Ergebnis - 151 - 82 - 91 - 38 6
Abgaben und Sonderbelastungen aus
staatlichen Maßnahmen - 21 - 128 - 38 - 7 - 6
Wertminderungen auf finanzielle
Vermögenswerte - 154 - 153 - 158 - 185 - 133
Ergebnis vor Steuern 468 286 279 354 314
Steuern vom Einkommen und Ertrag - 88 - 79 - 66 - 95 - 84
Ergebnis nach Steuern 380 207 213 259 230
Ergebnis nicht beherrschender Anteile - 27 - 31 - 21 - 29 - 25
Konzernergebnis 353 177 192 230 205

Veränderung viertes Quartal 2020 versus drittes Quartal 2020

Betriebserträge

Der Zinsüberschuss reduzierte sich im Quartalsvergleich um € 5 Millionen auf € 765 Millionen. Die Entwicklung des vierten Quartals war weiterhin von den Leitzinssenkungen in mehreren Märkten und die Überliquidität geprägt. Den größten Rückgang gab es mit € 3 Millionen in der Ukraine, hervorgerufen durch niedrigere Marktzinssätze. In Russland reduzierte sich der Zinsüberschuss volumen- und währungsbedingt um € 2 Millionen. Die Nettozinsspanne verringerte sich um 3 Basispunkte auf 1,97 Prozent, überwiegend durch eine deutliche Zunahme kurzfristiger Veranlagungen sowie Margenreduktionen aufgrund von Zinssenkungen im Zusammenhang mit COVID-19.

Das laufende Ergebnis aus assoziierten Unternehmen belief sich im vierten Quartal auf minus € 3 Millionen gegenüber € 22 Millionen im Vorquartal. Ausschlaggebend war vor allem das negative Ergebnis der UNIQA Insurance Group AG im vierten Quartal (minus € 12 Millionen nach € 14 Millionen im dritten Quartal), das vor allem durch eine Restrukturierungsrückstellung belastet war.

Der Provisionsüberschuss verbesserte sich aufgrund von Einmaleffekten sowie höherer Volumina gegenüber dem Vorquartal um 8 Prozent oder € 33 Millionen auf € 466 Millionen. Infolgedessen verzeichnete das Ergebnis aus dem Zahlungsverkehr einen Anstieg um € 18 Millionen auf € 195 Millionen vorrangig in Russland, wo es im vierten Quartal zu Vergütungen von Zahlungssystemdienstleistern sowie volumenbedingten Zuwächsen kam. Ebenso erhöhte sich das Ergebnis aus der Vermögensverwaltung um € 17 Millionen auf € 67 Millionen aufgrund höherer Volumina, vor allem in der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. sowie in der Valida Gruppe.

Das Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen sank im Quartalsvergleich um € 35 Millionen auf minus € 2 Millionen. Diese Veränderung war im Wesentlichen auf marktbedingte Bewertungen von Währungsderivaten, die großteils in Absicherungsbeziehungen stehen, und Kreditderivaten in der Konzernzentrale zurückzuführen. Dem standen Anstiege aus der Bewertung emittierter Zertifikate gegenüber, aufgrund von Verlusten im Vorquartal aus der Entwicklung des eigenen Credit-Spread. Zudem erhöhten sich die Erträge aus der Bewertung von zum Marktwert gehaltenen Krediten und Forderungen in Ungarn.

Verwaltungsaufwendungen

Die Verwaltungsaufwendungen stiegen im vierten Quartal vorwiegend saisonbedingt um 14 Prozent oder € 95 Millionen auf € 785 Millionen.

Dabei erhöhte sich der Personalaufwand im Quartalsvergleich um € 24 Millionen auf € 391 Millionen. Hauptgründe dafür waren die Dotierung von Personalrückstellungen in Rumänien sowie höhere Boni und Gehaltsanpassungen, vorwiegend in Russland. Der Sachaufwand erhöhte sich im Quartalsvergleich saisonbedingt um € 58 Millionen auf € 284 Millionen, im Wesentlichen aufgrund eines um € 19 Millionen gestiegenen Werbeaufwands vor allem in Russland, in der Konzernzentrale und in Rumänien sowie durch einen um € 17 Millionen höheren Rechts- und Beratungsaufwand insbesondere in der Konzernzentrale, in Rumänien und Tschechien. Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte erhöhten sich im vierten Quartal um € 13 Millionen auf € 110 Millionen, hauptsächlich in Ungarn und in der Konzernzentrale.

Übriges Ergebnis

Das übrige Ergebnis belief sich im vierten Quartal auf € 6 Millionen nach minus € 38 Millionen im Vorquartal. Haupttreiber für die Ergebnisverbesserung war dabei die Bewertung von Anteilen an assoziierten Unternehmen. Im dritten Quartal wurden Wertminderungen auf Anteile an assoziierten Unternehmen in Höhe von € 32 Millionen vorgenommen, dem standen jedoch im vierten Quartal Wertaufholungen von insgesamt € 41 Millionen gegenüber, die im Wesentlichen aus der Bewertung der Anteile an der UNIQA Insurance Group AG stammten. Die Wertminderungen auf nichtfinanzielle Vermögenswerte stiegen gegenüber dem Vorquartal um € 17 Millionen, hier vor allem auf Immobilien in Russland und in der Slowakei. In Rumänien war im dritten Quartal eine Auflösung von kreditbezogenen Rückstellungen von € 14 Millionen aufgrund einer geänderten Einschätzung der Rückzahlungsquote hinsichtlich Gebühren gebucht worden, im vierten Quartal gab es keine weiteren Effekte. Die Verluste aus modifizierten Vertragskonditionen lagen mit € 15 Millionen um € 11 Millionen über dem Vorquartalswert.

Abgaben und Sonderbelastungen aus staatlichen Maßnahmen

Die Abgaben und Sonderbelastungen aus staatlichen Maßnahmen, die im vierten Quartal zum Großteil aus Bankenabgaben bestanden, verringerten sich gegenüber dem dritten Quartal um € 1 Million auf € 6 Millionen. Die Bankenabgaben stammten überwiegend aus den laufenden Zahlungen in Österreich.

Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte

Die Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte lagen mit € 133 Millionen um € 52 Millionen unter dem Niveau des Vorquartals. In der Konzernzentrale wurde ein Rückgang um € 71 Millionen verzeichnet, sowohl bei Post-Model-Adjustments (nachträgliche Modellanpassungen an Schätzungen der erwarteten Kreditverluste) als auch bei Wertminderungen in Stage 3 (Ausfälle). Die Post-Model-Adjustments betrafen dabei im vierten Quartal vor allem Immobilien- und Projektfinanzierungen, während im dritten Quartal deutlich höhere Vorsorgen für die Portfolios betreffend Hotellerie und Leveraged Finance gebildet worden waren. Der Rückgang in Russland um € 20 Millionen resultierte vor allem aus niedrigeren Vorsorgen für Retail-Kunden aufgrund positiver Veränderungen der Risikoparameter. Hingegen kam es im Quartalsvergleich zu höheren Wertminderungen in Tschechien (Anstieg: € 19 Millionen) aufgrund geänderter makroökonomischer Parameter für das Retail- und Firmenkunden-Portfolio sowie von Ausfällen im Retail-Kundenbereich. In Rumänien waren für den Anstieg um € 15 Millionen vor allem Post-Model-Adjustments auf das Büroimmobilien-Portfolio sowie die Aktualisierung makroökonomischer Daten für das Retail-Portfolio verantwortlich.

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag sanken ergebnisbedingt um € 11 Millionen auf € 84 Millionen, somit blieb die Steuerquote gegenüber dem Vorquartal konstant bei 27 Prozent.

Bilanz

Die Bilanzsumme der RBI stieg seit Jahresbeginn um 9 Prozent oder € 13.759 Millionen auf € 165.959 Millionen. Die Währungsentwicklung gegenüber dem Euro – geprägt durch den krisenbedingten Abwertungsdruck zahlreicher CEE-Währungen, insbesondere des russischen Rubels und der ukrainischen Hryvna um 31 Prozent, des Belarus Rubels um 35 Prozent, des ungarischen Forints um 10 Prozent und des US-Dollars um 9 Prozent – bewirkte hingegen einen Rückgang um 4,5 Prozent oder € 7.470 Millionen. Währungsbereinigt läge somit das Wachstum bei € 21.229 Millionen oder 13,5 Prozent.

Aktiva

in € Millionen 2020 2019 Veränderung
Forderungen an Kreditinstitute 11.952 9.435 2.517 26,7%
Forderungen an Kunden 90.671 91.204 - 533 - 0,6%
Wertpapiere 22.162 19.538 2.623 13,4%
Barbestände und übrige Aktiva 41.174 32.022 9.152 28,6%
Gesamt 165.959 152.200 13.759 9,0%

Der Anstieg der Forderungen an Kreditinstitute um 27 Prozent oder € 2.517 Millionen resultierte überwiegend aus kurzfristigen Veranlagungen bei Geschäfts- und Zentralbanken.

Das Wachstum des Kreditvolumens an Kunden wurde durch die starken Währungsabwertungen gebremst und wies somit insgesamt ein leichtes Minus von 1 Prozent oder € 533 Millionen auf. In vielen Märkten wurde – währungsbereinigt – weiterhin ein Wachstum im Kundengeschäft verzeichnet. Der Anstieg in der Konzernzentrale um € 1.098 Millionen oder 4 Prozent stammte aus Krediten an Firmenkunden (€ 856 Millionen), vor allem bei Projekt- und Immobilienfinanzierungen und kurzfristiges Kreditgeschäft bei Regierungen und öffentlichen Stellen (€ 867 Millionen), hingegen waren die Kredite mit sonstigen Finanzunternehmen – vor allem Repo-Geschäfte – rückläufig. In der Slowakei stieg das Kreditvolumen an Kunden um € 371 Millionen oder 3 Prozent, hier vor allem bei Hypothekarkrediten an Haushalte und bei Immobilienfinanzierungen für Firmenkunden. In Ungarn und Russland wurden – währungsbereinigt – Zuwächse um € 676 Millionen oder 18 Prozent bzw. € 561 Millionen oder 5 Prozent verzeichnet.

Der Posten Wertpapiere – hier vor allem Schuldverschreibungen – erhöhte sich überwiegend aufgrund von Liquiditätsveranlagungen in Staatsanleihen um € 2.623 Millionen, hauptsächlich in der Konzernzentrale um € 1.117 Millionen, in Tschechien um € 694 Millionen, in der Slowakei um € 445 Millionen und in Rumänien um € 376 Millionen.

Die Barbestände erhöhten sich um € 9.371 Millionen auf € 33.660 Millionen, insbesondere in der Konzernzentrale um € 6.859 Millionen aus Gründen der Liquiditätssteuerung, dabei im Wesentlichen bei Guthaben gegenüber der Oesterreichischen Nationalbank und Repo-Geschäften sowie in Rumänien um € 862 Millionen.

Passiva

in € Millionen 2020 2019 Veränderung
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 29.121 23.607 5.514 23,4%
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 102.112 96.214 5.899 6,1%
Schuldverschreibungen und übrige Passiva 20.438 18.614 1.824 9,8%
Eigenkapital 14.288 13.765 523 3,8%
Gesamt 165.959 152.200 13.759 9,0%

Das Refinanzierungsvolumen des Konzerns gegenüber Kreditinstituten, das hauptsächlich kurzfristige Einlagen in der Konzernzentrale betraf, nahm um 23 Prozent oder € 5.514 Millionen zu.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden stiegen trotz starker Währungsabwertungen um 6 Prozent oder € 5.899 Millionen. Die größten Zuwächse wurden dabei in der Konzernzentrale (Anstieg: € 2.051 Millionen oder 10 Prozent), insbesondere bei kurzfristigen Einlagen von Nicht-Finanzunternehmen, in Rumänien (Anstieg: € 1.434 Millionen oder 19 Prozent), Tschechien (Anstieg: € 1.343 Millionen oder 10 Prozent) und Ungarn (Anstieg: € 727 Millionen oder 12 Prozent) verzeichnet.

Der Anstieg bei Schuldverschreibungen und übrige Passiva um € 1.824 Millionen resultierte dabei überwiegend aus der Konzernzentrale (Anstieg: € 1.722 Millionen) durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen (Anstieg: € 1.330 Millionen). Die RBI emittierte unter anderem eine Tier-2-Anleihe im Volumen von € 500 Millionen und eine nachrangige Emission im Volumen von € 500 Millionen.

Für Informationen zum Funding wird auf Punkt (53) Liquiditätsmanagement im Risikobericht des Konzernabschlusses verwiesen.

Bilanzielles Eigenkapital

Das Eigenkapital inklusive des Kapitals nicht beherrschender Anteile verzeichnete seit Jahresbeginn einen Anstieg um € 523 Millionen auf € 14.288 Millionen. Diese Veränderung beruhte hauptsächlich auf der Emission von zusätzlichem Kernkapital (AT1) mit einer Nominale von € 500 Millionen sowie auf dem Gesamtergebnis in Höhe von € 103 Millionen.

Das Gesamtergebnis von € 103 Millionen setzte sich aus dem Ergebnis nach Steuern von € 910 Millionen und dem sonstigen Ergebnis von minus € 806 Millionen zusammen. Der größte Beitrag im sonstigen Ergebnis ergab sich durch Währungsdifferenzen, insbesondere durch den russischen Rubel (minus € 625 Millionen), die ukrainische Hryvna (minus € 135 Millionen) und den Belarus Rubel (minus € 104 Millionen). Aus der teilweisen Absicherung der Nettoinvestition resultierte ein positiver Betrag in Höhe von € 183 Millionen.

An die Aktionäre der RBI wurde aufgrund der Empfehlungen der EZB 2020 keine Dividende ausgeschüttet. An nicht beherrschende Anteilseigner von Konzerngesellschaften wurden € 47 Millionen vor allem in der Ukraine ausgezahlt. Auf das zusätzliche Kernkapital entfielen zudem Dividendenzahlungen von € 74 Millionen.

Unter Berücksichtigung der EZB-Empfehlung zu Dividendenzahlungen wird der Vorstand der RBI AG der Hauptversammlung (geplant für 22. April 2021) vorschlagen, eine Dividende von € 0,48 je Aktie auszuschütten. Daraus würde sich auf Basis der ausgegebenen Aktien ein Betrag von maximal € 158 Millionen errechnen. Der Vorstand behält sich vor, eine mögliche zusätzliche Dividendenausschüttung in Erwägung zu ziehen, sobald die Empfehlung der EZB aufgehoben ist.

Eigenmittel gemäß CRR/BWG

Das harte Kernkapital (CET1) betrug nach Abzugsposten € 10.762 Millionen, was eine Reduktion um € 100 Millionen gegenüber dem Jahresendwert 2019 bedeutet. Während sich Währungseffekte und die Dotierung von Kreditrisikovorsorgen direkt im Kapital negativ auswirkten, erhöhte das Jahresergebnis das harte Kernkapital. Aufgrund der Empfehlung der EZB wurde in der Hauptversammlung vom 20. Oktober 2020 seitens des Vorstands vorgeschlagen, den gesamten Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 auf neue Rechnung vorzutragen. Dieser Vorschlag wurde von der Hauptversammlung angenommen. Dennoch wurde sowohl die für 2020 vorgeschlagene Dividende von € 0,48 je Aktie als auch die ursprünglich für 2019 vorgeschlagene Dividende von € 1,00 je Aktie vom harten Kernkapital in Abzug gebracht. Das Kernkapital (Tier 1) nach Abzugsposten erhöhte sich um € 397 Millionen auf € 12.489 Millionen. Hauptgrund hierfür war neben einer nur leichten Reduktion des harten Kernkapitals die Emission einer AT1-Anleihe in Höhe von € 500 Millionen im Juli 2020. Bei den ergänzenden Eigenmitteln gab es eine Erhöhung um € 161 Millionen auf € 2.101 Millionen. Der Anstieg basierte auf der Emission einer Tier-2-Anleihe im Juni 2020, der regulatorische Amortisationen von ausstehenden Emissionen gegenüberstanden. Die gesamten Eigenmittel beliefen sich auf € 14.590 Millionen. Dies entspricht einer Erhöhung um € 558 Millionen im Vergleich zum Jahresendwert 2019.

Die risikogewichteten Aktiva (RWA gesamt) erhöhten sich im Jahresabstand um € 898 Millionen auf € 78.864 Millionen. Wesentliche Treiber dafür waren das Kredit-Neugeschäft bzw. die Geschäftsentwicklung in der Konzernzentrale, in Russland und in Tschechien. Dem organischen Auftrieb sowie Rating-Herabstufungen standen negative Währungseffekte, insbesondere bedingt durch den russischen Rubel, die ukrainische Hryvna und die tschechische Krone, gegenüber. Zudem führte eine Erhöhung beim Marktrisiko, hauptsächlich bedingt durch die COVID-19-Pandemie und damit erhöhte Volatilitäten, zu einem Anstieg der risikogewichteten Aktiva.

Daraus ergab sich (fully loaded) eine harte Kernkapitalquote von 13,6 Prozent (minus 0,3 Prozentpunkte), die ursprünglich vorgeschlagene Dividende für 2019 bleibt abgezogen (Effekt 0,4 Prozentpunkte), ebenso der Dividendenvorschlag für 2020 (0,2 Prozentpunkte). Die Kernkapitalquote beträgt 15,7 Prozent (plus 0,3 Prozentpunkte) und die Eigenmittelquote 18,4 Prozent (plus 0,6 Prozentpunkte).

Forschung und Entwicklung

Produktentwicklung

Im Bereich des Financial Engineering werden für Kunden maßgeschneiderte Lösungen im Zusammenhang mit Investitionen, Finanzierungen oder der Risikoabsicherung entwickelt. Das Financial Engineering umfasst – neben strukturierten Investment-Produkten – strukturierte Finanzierungen, also Finanzierungskonzepte, die über den Einsatz von Standardinstrumenten hinausgehen, wie sie etwa in der Akquisitions- oder Projektfinanzierung eingesetzt werden. Ebenso entwickelt die RBI für ihre Kunden individuelle Lösungen zur Absicherung unterschiedlicher Risiken – vom Zinsrisiko über das Währungsrisiko bis hin zum Rohstoffpreisrisiko. Neben dem Financial Engineering arbeitet die RBI auch im Bereich Cash Management aktiv an der Weiterentwicklung von integrierten Produktlösungen für den internationalen Zahlungsverkehr.

Digitalisierung

Ein zentrales Thema der fortschreitenden Digitalisierung für Banken ist die wachsende Relevanz von Mobile Banking. Während die Quote für die aktive Nutzung des Mobile Bankings in der RBI Ende 2019 noch 32 Prozent betrug, belief sich diese 2020 bereits auf 43 Prozent, wobei diese Kennzahl von Markt zu Markt stark variiert. Bis Ende 2021 soll sich dieser Wert weiter auf 55 Prozent erhöhen. Auf zunehmende Akzeptanz stößt auch der Online-Kredit: Wurden Ende 2019 noch 25 Prozent der Kredite über digitale Kanäle vertrieben, waren es im Jahr 2020 schon 48 Prozent. Durch die besonderen Umstände aufgrund der COVID-19 Pandemie wurde der Zielwert von 35 Prozent für 2021 somit bereits 2020 deutlich übertroffen.

Vor allem im Angebot für Privatkunden und Kleinunternehmen fokussiert die RBI stark darauf, die Kernprodukte Konto, Karte und Kredite vollständig (end-to-end) zu digitalisieren. Damit und mit der zeitgleichen Optimierung des Filialnetzes (minus 300 Filialen bis 2022) erwartet die RBI bis 2025 jährliche Kosteneinsparungen durch das attraktivere digitale Angebot sowie zusätzliche Erträge.

Darüber hinaus gibt es Bestrebungen, vermehrt Produkte sowie einzelne Produktkomponenten zentral zu entwickeln und allen Banken der Gruppe zur Verfügung zu stellen. Auch durch diese Initiative werden geringere Aufwendungen erwartet. Neben den finanziellen Vorteilen soll dadurch auch die Dauer, bis die fünf wesentlichsten Produkte über die ganze Gruppe vollständig digitalisiert sind, deutlich verkürzt werden.

Auch für Firmen- und institutionellen Kunden ist Digitalisierung ein zentrales Thema. Hier konnte die RBI seit Ende 2019 eine Reihe von Produkten und Services auf der myRaiffeisen Plattform digitalisieren. Dazu zählen etwa ein digitaler KYC Prozess (eKYC) für Unternehmen und institutionelle Kunden, digitale Kontoeröffnung (eAccount Opening), digitale Exportfinanzierung (eSpeedtrack) sowie weitere Leistungen wie z. B. eFinance, eGateway oder eArchive. Zahlen für 2020 zeigen, dass das digitale Angebot bei den Kunden gut ankommt – so wurden in Österreich 2020 39 Prozent der Neu-Kontoeröffnungen bei der RBI digital initiiert und 42 Prozent durch einen vollständig digitalen KYC-Prozess verifiziert.

Internes Kontroll- und Risikomanage- ment-System im Hinblick auf den Konzern-Rechnungslegungsprozess

Eine ausgewogene und vollständige Finanzberichterstattung ist für die RBI und ihre Organe ein wichtiges Ziel. Die Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Vorschriften ist dabei eine selbstverständliche Grundvoraussetzung. Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Einrichtung und Ausgestaltung eines den Anforderungen des Unternehmens entsprechenden internen Kontroll- und Risikomanagement-Systems im Hinblick auf den gesamten Rechnungslegungsprozess. Dieses ist im unternehmensweiten Rahmenwerk für das Interne Kontrollsystem (IKS) eingebettet.

Ziel dieses internen Kontrollsystems ist es, den Vorstand dadurch zu unterstützen, dass es effektive und laufend verbesserte interne Kontrollen im Zusammenhang mit der Rechnungslegung gewährleistet. Das Kontrollsystem ist neben der Einhaltung von Richtlinien und Vorschriften auch auf die Schaffung optimaler Bedingungen für spezifische Kontrollmaßnahmen zur Vermeidung unabsichtlicher Fehldarstellungen ausgerichtet.

Basis für die Erstellung des Konzernabschlusses sind die einschlägigen österreichischen Gesetze, allen voran das Bankwesengesetz (BWG) und das österreichische Unternehmensgesetzbuch (UGB), in denen die Aufstellung eines konsolidierten Jahresabschlusses geregelt wird. Die Rechnungslegungsnorm für den Konzernabschluss bilden die International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie von der EU übernommen wurden.

Kontrollumfeld

Für den Konzern besteht bereits seit vielen Jahren ein internes rechnungslegungsbezogenes Kontrollsystem mit einem Anweisungswesen in Form von Direktiven und Anweisungen für strategisch wichtige Themenbereiche als zentrales Element. Dies umfasst:

  • die Kompetenzordnung für die Genehmigung von Konzern- und Unternehmensdirektiven sowie Abteilungs- und Bereichsanweisungen,
  • Prozessbeschreibungen für die Erstellung, Qualitätsüberprüfung, Genehmigung, Veröffentlichung, Implementierung und Überwachung von Direktiven und Anweisungen inklusive entsprechender Kontrollschritte sowie
  • Regelungen für die Überarbeitung bzw. die Außerkraftsetzung von Direktiven und Anweisungen.

Für die Implementierung der Konzernanweisungen ist die Geschäftsleitung der jeweiligen Konzerneinheiten verantwortlich. Die Überwachung der Einhaltung dieser Konzernregelungen erfolgt durch Group Accounting & Reporting sowie im Rahmen von Revisionsprüfungen durch die Konzern- und die lokale Revision.

Erstellt wird der Konzernabschluss von Group Accounting & Reporting, angesiedelt im CFO-Bereich unter dem CEO. Die zugehörigen Verantwortlichkeiten sind im Rahmen einer eigenen Konzernfunktion gruppenweit definiert.

Risikobeurteilung

Wesentliche Risiken in Bezug auf den Konzern-Rechnungslegungsprozess werden durch den Vorstand evaluiert und überwacht. Komplexe Bilanzierungsgrundsätze können zu einem erhöhten Fehlerrisiko führen, dasselbe gilt für unterschiedliche Grundsätze für die Bewertung, insbesondere für die im Konzern essenziellen Finanzinstrumente. Darüber hinaus birgt auch ein schwieriges Geschäftsumfeld das Risiko wesentlicher Fehler in der Berichterstattung. Für verschiedene Aktiv- und Passivposten, für die kein verlässlicher Marktwert ermittelbar ist, müssen im Rahmen der Erstellung eines Konzernabschlusses Schätzungen vorgenommen werden. Dies gilt speziell für das Kreditgeschäft, Beteiligungen und Firmenwerte. Auch beim Sozialkapital, bei Rückstellungen für Rechtsrisiken und bei der Bewertung von Wertpapieren liegen Einschätzungen zugrunde.

Kontrollmaßnahmen

Die Erstellung der einzelnen Finanzinformationen erfolgt dezentral in den jeweiligen Konzerneinheiten nach den Vorgaben der RBI, wobei die Berechnung von Teilen der Wertminderungen nach IFRS 9 zentral erfolgt. Die für das Rechnungswesen verantwortlichen Mitarbeiter und die Geschäftsleiter der Konzerneinheiten sind für die vollständige Abbildung und korrekte Bewertung aller Transaktionen verantwortlich. Durch unterschiedliche lokale Rechnungslegungsstandards können die lokalen Einzelabschlüsse von den an die RBI gelieferten Finanzinformationen abweichen. Es liegt in der Verantwortung der jeweiligen lokalen Geschäftsführung, dass die vorgeschriebenen internen Kontrollmaßnahmen, z. B. Funktionstrennungen oder das Vier-Augen-Prinzip, umgesetzt werden. Die Abstimmungs- und Validierungskontrollen werden innerhalb der gesamten Rechnungslegungsprozesse in die Aggregations-, Berechnungs- und Bewertungsaktivitäten eingebettet. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Kontrollen in den für den Abschluss wesentlichen Kernprozessen gelegt. Dabei handelt es sich vorwiegend um bewertungsrelevante Prozesse, deren Resultate einen wesentlichen Einfluss auf den Abschluss haben (z.B. Kreditrisikovorsorgen, Derivative Produkte, Beteiligungen, Personalrückstellungen, Marktrisiko).

Da die Kontrollmaßnahmen auf elektronischer Basis durchgeführt werden, hatte die COVID-19-Pandemie mit dem einhergehenden Lockdown und teilweiser physischer Abwesenheit (Home-Office) keine Auswirkung auf das interne Kontrollsystem.

Konzernkonsolidierung

Die Übermittlung der Abschlussdaten erfolgt überwiegend durch automatisierte Übertragung in das Konsolidierungssystem IBM Cognos Controller jeweils bis Ende Jänner des Folgejahres. Das System ist in Bezug auf die IT-Sicherheit durch die restriktive Vergabe von Berechtigungen geschützt.

Die von den Konzerneinheiten eingelangten Abschlussdaten werden im Group Accounting & Reporting durch den für die jeweilige Konzerneinheit verantwortlichen Key Account Manager zunächst auf Plausibilität überprüft. Kontrollaktivitäten auf Konzernebene umfassen die Analyse und gegebenenfalls die Anpassung der von den Konzerneinheiten vorgelegten Finanzabschlüsse. Dabei werden die Ergebnisse der Abschlussbesprechungen mit Vertretern der Einzelgesellschaften und die Anmerkungen aus externen Prüfungen berücksichtigt. In den Gesprächen werden sowohl die Plausibilität der Einzelabschlüsse als auch kritische Einzelsachverhalte der Konzerneinheiten diskutiert.

Im Konsolidierungssystem erfolgen dann die weiteren Konsolidierungsschritte. Diese umfassen u. a. die Kapitalkonsolidierung, die Aufwands- und Ertragskonsolidierung sowie die Schuldenkonsolidierung. Abschließend werden allfällige Zwischengewinne durch Konzernbuchungen eliminiert. Die Erstellung der nach IFRS und BWG/UGB geforderten Anhangangaben bildet den Abschluss der Konsolidierung.

Sämtliche Kontrollmaßnahmen werden im laufenden Geschäftsprozess angewendet, um sicherzustellen, dass potenzielle Fehler oder Abweichungen in der Finanzberichterstattung vermieden bzw. entdeckt und korrigiert werden. Die Kontrollmaßnahmen reichen von der Durchsicht der Periodenergebnisse durch das Management bis hin zur spezifischen Überleitung von Konten und zur Analyse der fortlaufenden Prozesse im Rechnungswesen.

Der Konzernabschluss wird samt Lagebericht im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats behandelt und darüber hinaus dem gesamten Aufsichtsrat zur Kenntnisnahme vorgelegt. Er wird im Rahmen des Geschäftsberichts, auf der firmeneigenen Internetseite sowie im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht und zuletzt zum Firmenbuch eingereicht.

Information und Kommunikation

Grundlage für den Konzernabschluss sind standardisierte, konzernweit einheitliche Datenanforderungen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsstandards werden dabei im RBI Group Accounts Manual definiert bzw. erläutert und sind für die Erstellung der Abschlussdaten verbindlich. Die Anweisungen an die Konzerneinheiten betreffend Details zu Bewertungsmaßnahmen im Bereich des Kreditrisikos und ähnlicher Fragestellungen erfolgen im Rahmen von Konzerndirektiven. Änderungen in den Anweisungen und Standards werden den betroffenen Einheiten in regelmäßigen Schulungen kommuniziert.

Im jährlich erscheinenden Geschäftsbericht werden die konsolidierten Ergebnisse in Form eines vollständigen Konzernabschlusses dargestellt. Zusätzlich wird ein Konzern-Lagebericht erstellt, in dem eine verbale Erläuterung der Konzernergebnisse gemäß den gesetzlichen Vorgaben erfolgt.

Unterjährig wird monatlich auf konsolidierter Basis an das Konzern-Management berichtet. Die veröffentlichten Zwischenberichte – sie entsprechen den Bestimmungen des IAS 34 – werden gemäß Börsegesetz quartalsweise erstellt. Zu veröffentlichende Konzernabschlüsse werden von leitenden Mitarbeitern und den zuständigen Vorstandsmitgliedern vor Weiterleitung an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats einer abschließenden Würdigung unterzogen. Für das Management werden darüber hinaus Analysen zum Konzernabschluss zusammengestellt, ebenso erfolgen periodisch Vorschaurechnungen für den Konzern. Der von Group Planning & Finance durchgeführte Budgetierungs- und Kapitalplanungsprozess schließt auch die Erstellung von Konzernbudgets auf Dreijahresbasis ein.

Überwachung

Die Finanzberichterstattung ist ein Schwerpunktthema im IKS, in dem die Rechnungslegungsprozesse einer risikobasierten Priorisierung und Kontrolle unterzogen werden und deren Ergebnisse in tourlichen Berichten dem Vorstand und dem Aufsichtsrat vorgelegt werden. Darüber hinaus hat der Prüfungsausschuss den Rechnungslegungsprozess zu überwachen. Die Verantwortung für die unternehmensweite fortlaufende Überwachung obliegt dem Vorstand. Die internen Kontrollsysteme basieren auf drei Verteidigungslinien (lines of defense).

Die sogenannte First line of defense bilden dabei die Fachbereiche, in der die Abteilungsleiter für die Überwachung ihrer Geschäftsfelder und die Einrichtung einer entsprechenden Kontrollumgebung zuständig sind. Hier werden gemäß den dokumentierten Prozessen in regelmäßigen Abständen Kontrollenaktivitäten und Plausibilisierungsprüfungen vorgenommen.

Die zweite Verteidigungslinie wird durch themenspezifische Spezialbereiche abgedeckt. Das sind zum Beispiel Compliance, Data Quality Governance, Operational Risk Controlling oder Security & Business Continuity Management. Sie sollen in erster Linie die Fachbereiche bei den Kontrollschritten unterstützen, die tatsächlichen Kontrollen validieren und State-of-the-art-Praktiken in die Organisation einbringen.

Als dritte Stufe ist die interne Revision in den Überwachungsprozess involviert. Die Revisionsfunktion wird dabei vom Bereich Group Internal Audit sowie von der jeweiligen internen Revision der Konzerneinheiten wahrgenommen. Für sämtliche Revisionsaktivitäten gelten die konzernweit verbindlichen revisionsspezifischen Regelwerke (Group Audit Standards), die auf den Mindeststandards für die interne Revision der Österreichischen Finanzmarktaufsicht sowie internationalen Best Practices basieren. Zusätzlich gelten die internen Regelungen des Bereichs Group Internal Audit (insbesondere auch die Audit Charter). Die Konzernrevision überprüft unabhängig und regelmäßig die Einhaltung der internen Vorschriften in den Konzerneinheiten der RBI. Die Leitung des Bereichs Group Internal Audit berichtet direkt an den Vorstand mit zusätzlichen Berichtspflichten an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates und die Mitglieder des Prüfungsausschusses.

Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechte

Die folgenden Angaben erfüllen die Bestimmungen des § 243a Abs 1 UGB:

(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2020 € 1.003.265.844,05 und ist in 328.939.621 auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stammaktien aufgeteilt. Davon sind zum Stichtag 31. Dezember 2020 322.204 (31. Dezember 2019: 322.204 Stück) Stück eigene Aktien, sodass sich zum Bilanzstichtag 328.617.417 Aktien im Umlauf befanden. Für weitere Angaben wird auf den Anhang zu Punkt (31) Eigenkapital verwiesen.

(2) Die Satzung enthält keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen. Die Raiffeisen-Landesbanken und unmittelbare und mittelbare Tochtergesellschaften der Raiffeisen-Landesbanken sind Parteien eines Syndikatsvertrags in Bezug auf die RBI AG (Syndikatsvereinbarung). In dieser Syndikatsvereinbarung ist u. a. neben einer Stimmbindung und Vorkaufsrechten insbesondere geregelt, dass seit Ablauf des Zeitraums von drei Jahren ab Wirksamkeit der Verschmelzung der RZB AG mit der RBI AG, somit nunmehr seit 18. März 2020, Verkäufe von durch die Raiffeisen-Landesbanken gehaltenen RBI-Aktien (mit wenigen Ausnahmen) nicht möglich sind (Lock-Up-Periode), wenn dadurch die zusammengerechnete Beteiligung der Raiffeisen-Landesbanken an der RBI AG (unmittelbar und/oder mittelbar) 40 Prozent (zuvor: 50 Prozent) des Grundkapitals zuzüglich einer Aktie unterschreiten würde.

(3) Die RLB NÖ-Wien Sektorbeteiligungs GmbH hält rund 22,24 Prozent am Grundkapital der Gesellschaft. Weiters sind den Raiffeisen-Landesbanken und deren unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften aufgrund der Syndikatsvereinbarung in Bezug auf die RBI AG die unmittelbar bzw. mittelbar gehaltenen Stimmrechte aus insgesamt 193.449.778 Aktien, entsprechend einem Stimmrechtsanteil von rund 58,81 Prozent, jeweils wechselseitig gemäß §§ 130 und 133 Z 7 BörseG als gemeinsam vorgehenden Rechtsträgern iSd § 1 Z 6 ÜbG zuzurechnen. Die restlichen Aktien der RBI AG befinden sich im Streubesitz. Dem Vorstand sind keine weiteren direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital bekannt, die zumindest 10 Prozent betragen.

(4) Die Satzung enthält keine besonderen Kontrollrechte von Aktieninhabern. Gemäß Syndikatsvereinbarung für die RBI AG können neun Mitglieder des Aufsichtsrats der RBI AG durch die Raiffeisen-Landesbanken nominiert werden. Neben den von den Raiffeisen-Landesbanken nominierten Mitgliedern sollen dem Aufsichtsrat der RBI AG drei nicht der Raiffeisen Bankengruppe Österreich zurechenbare unabhängige Vertreter des Streubesitzes angehören.

(5) Es besteht keine Stimmrechtskontrolle bei einer Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer.

(6) Laut Satzung können Personen, die das 68. Lebensjahr vollendet haben, nicht zum Mitglied des Vorstands bestellt oder für eine weitere Funktionsperiode wiederbestellt werden. Für den Aufsichtsrat gilt, dass Personen, die das 75. Lebensjahr vollendet haben, nicht zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt oder für eine weitere Funktionsperiode wiedergewählt werden können. Mitglied des Aufsichtsrats kann ferner keine Person sein, die insgesamt bereits acht Aufsichtsratsmandate in börsenotierten Gesellschaften innehat. Der Vorsitz im Aufsichtsrat einer börsenotierten Gesellschaft zählt dabei doppelt. Von dieser Beschränkung kann die Hauptversammlung durch einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen absehen, sofern dies gesetzlich zulässig ist. Jede zur Wahl gestellte Person, die mehr Aufsichtsratsmandate oder -vorsitze in börsenotierten Gesellschaften innehat, hat dies der Hauptversammlung gegenüber offenzulegen. Darüber hinaus bestehen keine über das Gesetz hinausgehenden Bestimmungen hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Die Satzung der Gesellschaft sieht vor, dass, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen eine andere Mehrheit vorschreiben, die Hauptversammlung ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen fasst. In Fällen, in denen das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, erfolgt dies mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Aufgrund dieser Bestimmung können Aufsichtsratsmitglieder mit einfacher Mehrheit vorzeitig abberufen werden. Der Aufsichtsrat kann Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen, beschließen. Dieses Recht kann an Ausschüsse delegiert werden. Darüber hinaus bestehen keine über das Gesetz hinausgehenden Bestimmungen über die Änderung der Satzung der Gesellschaft.

(7) Der Vorstand ist seit der Hauptversammlung vom 13. Juni 2019 gemäß § 169 AktG ermächtigt, bis längstens 2. August 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital – allenfalls in mehreren Tranchen – um bis zu € 501.632.920,50 durch Ausgabe von bis zu 164.469.810 Stück neuen, auf Inhaber lautenden stimmberechtigten Stammaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (auch im Wege des mittelbaren Bezugsrechts durch ein Kreditinstitut gemäß § 153 Abs 6 AktG) und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage erfolgt oder (ii) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgt und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten (Bezugsrechtsausschluss). Die (i) Ausnützung des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts bei Kapitalerhöhung gegen Bareinlage sowie die (ii) Durchführung des in der Hauptversammlung vom 20. Oktober 2020 beschlossenen bedingten Kapitals (siehe unten) zur Gewährung von Umtausch- und Bezugsrechten an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen dürfen

insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Die Ausnützung des genehmigten Kapitals in Form einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage ist von dieser Einschränkung nicht umfasst.

Von dieser Ermächtigung vom Juni 2019 zur Ausnützung des genehmigten Kapitals wurde bislang kein Gebrauch gemacht.

Das Grundkapital ist gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu € 100.326.584,- durch Ausgabe von bis zu 32.893.962 Stück auf Inhaber lautenden Stammaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als von einem unentziehbaren Umtausch- oder Bezugsrecht Gebrauch gemacht wird, das die Gesellschaft den Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen, die auf der Grundlage des Hauptversammlungsbeschlusses vom 20. Oktober 2020 ausgegeben werden, auf Aktien einräumt, oder im Falle einer in den Ausgabebedingungen von Wandelschuldverschreibungen festgelegten Wandlungspflicht, diese Wandlungspflicht zu erfüllen ist, und, in beiden Fällen, der Vorstand nicht beschließt, eigene Aktien zuzuteilen. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Aktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln (Grundlage der Berechnung des Ausgabebetrages); der Ausgabebetrag darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen. Die neu ausgegebenen Aktien der bedingten Kapitalerhöhung haben eine Dividendenberechtigung, die den zum Zeitpunkt der Ausgabe an der Börse gehandelten Aktien entspricht. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Die Hauptversammlung vom 20. Oktober 2020 ermächtigte den Vorstand ferner, gemäß § 174 Abs 2 AktG innerhalb von fünf Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung, sohin bis zum 19. Oktober 2025, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, auch in mehreren Tranchen, Wandelschuldverschreibungen, mit denen ein Umtausch- oder Bezugsrecht in Aktien der Gesellschaft verbunden ist, oder Wandelschuldverschreibungen mit Wandlungspflicht (bedingte Pflichtwandelschuldverschreibungen gemäß § 26 BWG), inklusive Wandelschuldverschreibungen, die die Anforderungen für Instrumente des zusätzliche Kernkapitals gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen in der jeweils geltenden Fassung erfüllen, unter gänzlichen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auszugeben. Die Ermächtigung umfasst die Begebung von Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu € 1.000.000.000,- mit Umtausch- oder Bezugsrecht auf bis zu 32.893.962 Stück auf Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft mit dem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu € 100.326.584,-. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Aktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln (Grundlage der Berechnung des Ausgabebetrages); der Ausgabebetrag der Wandelschuldverschreibungen darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen. Der Vorstand wurde in diesem Zusammenhang ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Ausgabe- und Ausstattungsmerkmale sowie die Emissionsbedingungen der Wandelschuldverschreibungen festzulegen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Verwässerungsschutzbestimmungen, Wandlungszeitraum, Wandlungsrechte und -pflichten, Wandlungsverhältnis sowie Wandlungspreis. Die Wandelschuldverschreibungen können auch – unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert – in der Währung der Vereinigten Staaten von Amerika sowie in der Währung jedes anderen OECD-Mitgliedstaates begeben werden. Die Wandelschuldverschreibungen können auch durch eine zu 100 Prozent im direkten oder indirekten Eigentum der Raiffeisen Bank International AG stehenden Gesellschaft ausgegeben werden. Für diesen Fall wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft eine Garantie für die Wandelschuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern der Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte in auf Inhaber lautende Stammaktien der Raiffeisen Bank International AG zu gewähren sowie im Falle einer in den Ausgabebedingungen von Wandelschuldverschreibungen festgelegten Wandlungspflicht die Erfüllung der Wandlungspflicht in auf Inhaber lautende Stammaktien der Raiffeisen Bank International AG zu ermöglichen; dies unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen.

Bis dato wurden keine Wandelschuldverschreibungen ausgegeben.

Die Hauptversammlung vom 20. Oktober 2020 ermächtigte den Vorstand nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG zum Erwerb und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien, wobei mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Erwerb auch außerbörslich unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionäre erfolgen kann. Der Anteil der zu erwerbenden und bereits erworbenen eigenen Aktien darf insgesamt 10 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Dauer der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist mit 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung in der Hauptversammlung, sohin bis zum 19. April 2023, begrenzt. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert beträgt € 3,05 pro Aktie, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht mehr als 10 Prozent über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der der Ausübung dieser Ermächtigung vorangegangenen 10 Handelstage liegen. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke – mit Ausnahme des Wertpapierhandels – durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden.

Der Vorstand wurde weiters gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung der eigenen Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter teilweisem oder gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Das Bezugsrecht der Aktionäre darf nur dann ausgeschlossen werden, wenn die Verwendung der eigenen Aktien als Gegenleistung für eine Sacheinlage, beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren

Gesellschaften im In- oder Ausland erfolgt. Weiters kann für den Fall, dass künftig Wandelschuldverschreibungen ausgegeben werden, das Bezugsrecht der Aktionäre auch ausgeschlossen werden, um (eigene) Aktien an solche Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen auszugeben, die von dem ihnen gemäß den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen gewährten Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch gemacht haben sowie im Falle einer in den Ausgabebedingungen von Wandelschuldverschreibungen festgelegten Wandlungspflicht, um diese Wandlungspflicht zu erfüllen. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden und gilt für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung, sohin bis zum 19. Oktober 2025. Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung vom 21. Juni 2018 beschlossene Ermächtigung gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und bezieht sich hinsichtlich der Verwendung auch auf den von der Gesellschaft bereits erworbenen Bestand eigener Aktien. Seither wurden weder aufgrund der erloschenen Ermächtigung vom Juni 2018 noch aufgrund der nunmehr aufrechten Ermächtigung vom Oktober 2020 eigene Aktien erworben.

Die Hauptversammlung vom 20. Oktober 2020 ermächtigte den Vorstand ferner nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 7 AktG, zum Zweck des Wertpapierhandels, der auch außerbörslich durchgeführt werden darf, für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung, sohin bis zum 19. April 2023, eigene Aktien zu erwerben, wobei der Handelsbestand der zu diesem Zweck erworbenen Aktien am Ende jeden Tages 5 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf. Der Gegenwert für die zu erwerbenden Aktien darf die Hälfte des Schlusskurses an der Wiener Börse am letzten Handelstag vor dem Erwerb nicht unter- und das Doppelte des Schlusskurses an der Wiener Börse am letzten Handelstag vor dem Erwerb nicht überschreiten. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden.

(8) Es bestehen folgende bedeutende Vereinbarungen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist und die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden:

  • Die RBI AG ist Versicherungsnehmer einer gruppenweit gültigen D&O-Versicherung. Im Fall einer Verschmelzung mit einem anderen Rechtsträger endet der Versicherungsvertrag automatisch zum Ablauf jener Versicherungsperiode, in der die Verschmelzung wirksam wird. In diesem Fall besteht Versicherungsschutz nur für Schadenersatzansprüche aus vor der Verschmelzung begangenen Pflichtverletzungen, die dem Versicherer vor der Beendigung der gruppenweiten D&O-Versicherung der RBI gemeldet werden.
  • Die RBI AG ist Mitglied des Fachverbands der Raiffeisenbanken. Bei einem Kontrollwechsel in der RBI AG, in dessen Rahmen Gesellschafter von außerhalb der Raiffeisen Bankengruppe Österreich die Kontrolle erlangen, kann die Mitgliedschaft im Fachverband der Raiffeisenbanken und die Mitgliedschaft in der Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich enden. Die RBI AG übt weiters die Zentralinstitutsfunktion der Raiffeisen Bankengruppe auf Bundesebene aus. Bei einem Kontrollwechsel in der RBI AG können Verträge, die damit zusammenhängen (Zentralinstitut im Liquiditätsverbund nach § 27a BWG; Mitgliedschaft im Bundes-IPS gemäß Art 113 Abs 7 CRR), enden bzw. sich ändern.
  • Refinanzierungsverträge der Gesellschaft und Verträge über Finanzierungen Dritter an Tochtergesellschaften, die von der Gesellschaft garantiert werden, sehen teilweise im Fall eines Kontrollwechsels vor, dass die Kreditgeber eine vorzeitige Rückzahlung der Finanzierungen verlangen können.

(9) Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.

Risikomanagement

Für Informationen zum Risikomanagement wird auf den Risikobericht im Konzernabschluss verwiesen.

Corporate Governance

Weitere Informationen dazu befinden sich im Geschäftsbericht im Kapitel Corporate-Governance-Bericht sowie auf der Website der RBI (www.rbinternational.com → Investoren → Corporate Governance und Vergütungspolitik).

Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht

Die gemäß NaDiVeG (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz) nach § 267a UGB zu erstellende konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung erfolgt als eigenständiger nichtfinanzieller Bericht (Nachhaltigkeitsbericht). Der Bericht mit ausführlichen Informationen zu den Entwicklungen im Nachhaltigkeitsmanagement wird auf der Website unter www.rbinternational.com → Über uns → Nachhaltigkeit veröffentlicht und enthält auch die Angaben nach § 243b UGB für das Mutterunternehmen.

Human Resources

Der frühere Bereich Group Human Resources wurde mit der Abteilung Strategy Development zusammengeführt und in Group People & Organisational Innovation (P&OI) umbenannt. P&OI spielt für die RBI in der Umsetzung ihrer Strategie und Unternehmensziele eine wichtige Rolle. Der Fokus liegt dabei einerseits auf der effizienten und reibungslosen Abwicklung von Personalprozessen, wie etwa Datenadministration, Lohnverrechnung, Vertragserstellung oder Rekrutierung. Andererseits zeichnet der Bereich für Personalentwicklung, Karrieremanagement sowie Aus- und Weiterbildung verantwortlich. Seit Mai 2020 ist im Bereich die Abteilung Organisational Innovation eingegliedert, wodurch sich das Spektrum auf Innovation im Sinne einer strategischen Ausrichtung, aber auch im Sinne einer Ausbildung von Mitarbeitern, erweitert hat. 2020 wurde ein Schwerpunkt auf die Implementierung der neuen Unternehmensvision und -mission sowie den Unternehmenswerten gelegt.

Ein Schwerpunkt lag auch auf der Bewältigung der durch COVID-19 erschwerten Situation. Die enge Abstimmung im und mit dem Krisenteam erlaubte es, bereits ab Mitte März teilweise über 95 Prozent der Mitarbeiter der Konzernzentrale ins Home-Office zu bringen. Aufgabe von P&OI war es, die sich ständig ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen für die RBI aufzubereiten, die Mitarbeiter regelmäßig zu informieren, die entsprechenden Änderungen zu administrieren sowie

die Bedürfnisse der Mitarbeiter im Blick zu haben und diesen – wenn möglich und sinnvoll – nachzukommen.

Entwicklung Personalstand

Zum 31. Dezember 2020 beschäftigte die RBI mit 45.414 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) um 1.459 Personen weniger als Ende 2019. Die größten Rückgänge ergaben sich dabei in der Ukraine, in der Slowakei und in Tschechien.

Ausblick

Konjunkturaussichten

Gegen Ende des Jahres 2020 wurde wieder steigenden Infektionszahlen mit neuerlichen, mitunter sehr einschneidenden Restriktionen begegnet. Eine Rückkehr zur Normalität bzw. das Einsetzen einer dauerhaften Erholung der europäischen Wirtschaft bleibt maßgeblich von der Entwicklung der medizinischen Rahmenbedingungen abhängig. Eine flächendeckende Impfung (für definierte Risikogruppen) dürfte nicht vor dem Frühjahr 2021 zur Verfügung stehen. Die dann in größerem Umfang erwarteten Lockerungen der Restriktionen für das Geschäftsleben erlauben mehr wirtschaftliche Aktivität, was sich in höheren BIP-Zuwachsraten niederschlagen dürfte. Unterstützung ist von der im Jahr 2020 aufgestauten Konsumnachfrage sowie von geld- und fiskalpolitischen Impulsen zu erwarten (nicht zuletzt EU-Budget/NextGeneration EU).

Zentraleuropa

Die Region Zentraleuropa (CE) sollte nach der tiefen Rezession des Vorjahres 2021 ein deutliches Wirtschaftswachstum von durchschnittlich 3,7 Prozent zeigen. Flächendeckende Impfungen dürften dabei etwas später als in Westeuropa verfügbar sein. Nach einem langsamen Start in das Jahr wird eine Beschleunigung der konjunkturellen Dynamik in der zweiten Jahreshälfte erwartet. Es wird eine weiterhin expansive Geldpolitik erwartet, gleichzeitig ist nicht von einer sprunghaften Verringerung der staatlichen Unterstützungsmaßnahmen auszugehen. Mit einem BIP-Zuwachs von 5,0 Prozent wird für die Slowakei und Ungarn die stärkste Wirtschaftserholung in der Region erwartet, während in Polen und Tschechien mit einem realen Wachstum von 3,7 bzw. 2,5 Prozent gerechnet wird.

Südosteuropa

Das reale BIP-Wachstum in der Region Südosteuropa (SEE) dürfte sich 2021 gemäß Prognosen auf 4,6 Prozent belaufen, auf Länderebene sticht der erwartete Zuwachs von 5,1 Prozent in Kroatien hervor, der jedoch vor dem Hintergrund des tiefen konjunkturellen Falls des Vorjahres zu sehen ist (minus 8,4 Prozent). Rumänien, die größte Volkswirtschaft der Region, dürfte mit einem prognostizierten Zuwachs von 5,2 Prozent jedoch das höchste konjunkturelle Tempo an den Tag legen. Schlüsselfaktoren sind auch in der SEE-Region der Einsatz des Impfstoffs im Laufe des Jahres und ab der zweiten Jahreshälfte die relativ hohen Beträge, die die Region über den NextGeneration EU-Fiskalplan erhalten wird. Der erzwungene Konsumverzicht sollte zu einem gewissen Nachholbedarf und einer Belebung des Konsums führen.

Osteuropa

Die russische Wirtschaft dürfte im Jahr 2021 mit rund 2,3 Prozent wachsen, was im regionalen Vergleich niedrig ist. Die Wachstumsprognose ist jedoch vor dem Hintergrund der vergleichsweise geringeren Rezession des Vorjahres zu sehen. Die russischen Leitzinsen sollten weiterhin bei 4,25 Prozent und damit niedrig bleiben, während die Inflationsrate von einem erhöhten Niveau zu Jahresbeginn im Verlauf des Jahres 2021 wieder zurückgehen dürfte. Sanktionsrisiken könnten leicht ansteigen, es ist jedoch nicht mit einer starken neuerlichen Sanktionswelle zu rechnen. Für die Ukraine wird ein Wachstum des realen Bruttoinlandsprodukts von knapp 4 Prozent erwartet. Die Beziehungen zum Internationalen Währungsfonds gestalten sich aufgrund eines langsameren Reformtempos schwierig. Dennoch dürften die ausreichend vorhandenen Währungsreserven stabilisierend auf die Währung wirken. Für die belarussische Wirtschaft wird im Jahr 2021 nach einer vergleichsweise milden Rezession im Vorjahr mit einem Wirtschaftswachstum von 1,5 Prozent gerechnet.

Österreich

Der vollumfängliche Lockdown, der erst Anfang Februar teilweise gelockert worden ist, dürfte die österreichische Konjunktur auch im ersten Quartal belasten und einen Rückgang des BIP im Vorquartalsvergleich zur Folge haben. Im weiteren Jahresverlauf ist mit abnehmenden Restriktionen jedoch von einer wirtschaftlichen Erholung auszugehen, die BIP-Zuwachsraten dürften im Vorquartalsvergleich klar positiv ausfallen. Als maßgeblicher Treiber der Konjunktur sollte sich der private Konsum erweisen. Dagegen dürften die Investitionen für einen Aufschwung unterdurchschnittliche Zuwachsraten verzeichnen. Denn einerseits sollte das im Vorjahr angestiegene Verschuldungsniveau für einen geringeren Investitionsspielraum bei den Unternehmen sorgen, andererseits ging der Rezession ein mehrjähriger und außergewöhnlich starker Investitionszyklus voraus. Die damit einhergegangene Kapazitätsausweitung dürfte bei ansteigender Nachfrage den Investitionsbedarf verringern. Für das Gesamtjahr 2021 wird aufgrund der ungünstigen Ausgangsbedingungen (schwaches Winterhalbjahr 2020/21) von einer teilweisen Aufholung (BIP real: 3,5 Prozent) des vorangegangenen BIP-Rückgangs ausgegangen, das Vor-Corona-Niveau (viertes Quartal 2019) dürfte jedoch erst im Verlauf des Jahres 2022 wieder erreicht werden.

Bankensektor Österreich

Die verbesserten konjunkturellen Aussichten für 2021 sollten eine stabile Geschäftsentwicklung des österreichischen Bankensektors unterstützen. Trotz der etwas verschärften Kreditvergabestandards der Institute, was tendenziell die Kreditvergabe erschwert, ist davon auszugehen, dass sich das Neugeschäft stabil entwickelt. Unterstützend dürfte hier auch der Zugriff auf die gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte der EZB wirken, die den Bankensektor auch weiterhin mit günstigen Konditionen versorgen wird. Hinsichtlich der Aktiva-Qualität ist hingegen von einer Verschlechterung im Jahresverlauf 2021 auszugehen. Auslaufende Moratorien werden dabei zu einer Steigerung der Rate notleidender Kredite führen. Auch der Anteil der Rückstellungen an den Periodenergebnissen der Banken wird weiter erhöht bleiben und so auf die Rentabilität des österreichischen Bankensektors durchschlagen. Nichtsdestotrotz scheint der heimische Bankensektor solide gerüstet für das laufende Jahr.

Bankensektor CEE

Es wird erwartet, dass das Kredit- und Bilanzwachstum der CEE-Banken in den nächsten 12 bis 24 Monaten moderat sein dürfte. Der mittelfristige Ausblick wird einerseits durch die Einführung des Impfstoffs, die günstige Refinanzierungssituation und die regulatorischen Rahmenbedingungen gestützt. Andererseits könnten sich jedoch die potenziell anhaltend herausfordernde Lage auf den Arbeitsmärkten, eine absehbare Verschlechterung der Kreditantragsqualität sowie die mögliche Rücknahme im Jahr 2020 initiierter regulatorischer und fiskalischer Maßnahmen belastend auswirken. Negativ auf die Profitabilität der Banken wirken sich neben dem erwarteten moderateren Kreditwachstum auch das Niedrigzinsumfeld und die anhaltenden Risikokosten (z. B. verzögerter Anstieg der Arbeitslosigkeit, Auslaufen von Moratorien) aus, auch wenn einige CEE-Märkte eine größere Widerstandsfähigkeit aufweisen. In dieser Hinsicht bleibt das Risiko bestehen, dass ein Teil der gestundeten Kredite in den kommenden Monaten zu notleidenden Krediten werden wird, einschließlich der anfälligeren KMU- und Retail-Portfolios. Insgesamt könnte das Wachstum der Privatkundenkredite (in lokaler Währung) im CEE-Bankensektor im Jahr 2021 nahe dem Median der CEE-Länder des Jahres 2020 (plus 7 Prozent p. a.) liegen, und das Wachstum der Unternehmenskredite könnte leicht auf 6 bis 8 Prozent ansteigen (Median in der CEE-Region für 2020: plus 5 Prozent p. a.). Dennoch wird von CE-Banken erwartet, dass das Wachstum der Kredite an private Haushalte stärker ausfallen wird als das Wachstum der Unternehmenskredite. Vor diesem Hintergrund könnten die RoE-Quoten in CEE bei 5 bis 9 Prozent liegen (Median 2020 geschätzt: 9 Prozent).

Ausblick der RBI

Wir erwarten ein geringes Kreditwachstum für die erste Hälfte des Jahres 2021, das in der zweiten Jahreshälfte anziehen sollte.

Unsere Erwartungen für die Neubildungsquote im Jahr 2021 liegen bei rund 75 Basispunkten, da Moratorien und staatliche Unterstützungsprogramme auslaufen.

Wir peilen weiterhin eine Cost/Income Ratio von rund 55 Prozent an - abhängig von der Dynamik der wirtschaftlichen Erholung möglicherweise bereits 2022.

Wir erwarten 2021 eine Verbesserung des Konzern-Return-on-Equity und peilen mittelfristig 11 Prozent an.

Wir bestätigen unser mittelfristiges Ziel einer CET1 Ratio von rund 13 Prozent.

Basierend auf dieser Zielquote beabsichtigen wir Dividendenausschüttungen in Höhe von 20 bis 50 Prozent des Konzernergebnisses.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

RBI unterzeichnet Vertrag zur Akquisition der tschechischen Equa bank

Am 6. Februar 2021 gab die RBI bekannt, einen Vertrag zur Akquisition von 100 Prozent der Anteile an der Equa bank (Equa bank a.s. und Equa Sales and Distribution s.r.o.) von AnaCap Financial Partners (AnaCap) durch ihre tschechische Tochterbank Raiffeisenbank a.s. unterzeichnet zu haben. AnaCap ist ein auf Finanzdienstleistungen spezialisierter Private-Equity-Investor. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt eines erfolgreichen Abschlusses und regulatorischer Bewilligungen.

Die Akquisition der Equa bank wird voraussichtlich die CET1 Ratio der RBI um ungefähr 30 Basispunkte verringern (basierend auf einer Pro-forma-CET1-Konsolidierung zum Jahresende 2020). Die endgültige Auswirkung ist abhängig von der Schlussbilanz zum Zeitpunkt des Abschlusses.

Die Equa bank fokussiert sich auf das Konsumentenkreditgeschäft und betreut knapp 480.000 Kunden. Die beabsichtigte Akquisition ist Teil der RBI-Strategie, ihre Präsenz in ausgewählten Märkten zu erweitern. Die Geschäftsmodelle der Equa bank und der Raiffeisenbank a.s. ergänzen sich sehr gut, weshalb die Akquisition im Endeffekt zu strategischen Synergien und einem verbesserten digitalen Angebot führen würde. Die Bilanzsumme der Equa bank belief sich Ende 2020 auf über € 2,8 Milliarden, während die Raiffeisenbank a.s. eine Bilanzsumme von € 15,7 Milliarden auswies.

Der Abschluss wird um die Mitte dieses Jahres 2021 erwartet. Bei erfolgreichem Abschluss der Transaktion ist geplant, die Equa bank mit der Raiffeisenbank a.s. zu fusionieren und damit die identifizierten Synergien zu heben.

Tschechische Raiffeisenbank a.s. unterzeichnet Vertrag zur Übernahme der Privatkunden von ING in Tschechien

Im Februar 2021 unterzeichnete die tschechische Tochterbank der RBI, Raiffeisenbank a.s., eine Vereinbarung mit der ING Bank N.V. zur Übernahme der tschechischen Privatkunden von der ING. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die tschechische Kartellbehörde.

Bilanz Jahresabschluss

AKTIVA 31.12.2020 31.12.2019
in € in € Tausend
1. Kassenbestand und Guthaben bei Zentralnotenbanken 15.770.580.286,62 10.319.453
Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere, die zur Refinanzierung bei
2. der Zentralnotenbank zugelassen sind 5.211.743.114,98 3.976.382
3. Forderungen an Kreditinstitute 11.789.128.968,88 8.983.873
a) Täglich fällig 1.791.513.459,98 1.715.366
b) Sonstige Forderungen 9.997.615.508,90 7.268.507
4. Forderungen an Kunden 28.965.210.854,08 28.079.622
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 3.491.663.139,76 3.472.073
a) Von öffentlichen Emittenten 257.111.957,02 381.744
b) Von anderen Emittenten 3.234.551.182,74 3.090.329
davon: eigene Schuldverschreibungen 1.354.222.908,74 1.528.139
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 485.664.942,27 487.094
7. Beteiligungen 62.154.105,72 76.123
davon: an Kreditinstituten 27.117.445,94 40.651
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 10.511.642.895,67 10.821.362
davon: an Kreditinstituten 1.895.573.925,12 2.067.360
9. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 38.494.688,90 37.573
10. Sachanlagen 17.745.546,18 12.668
11. Sonstige Vermögensgegenstände 2.964.476.652,23 2.966.553
12. Rechnungsabgrenzungsposten 173.940.533,65 190.193
13. Aktive latente Steuern 167.523,79 441
Gesamt 79.482.613.252,73 69.423.410
PASSIVA 31.12.2020 31.12.2019
in € in € Tausend
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 33.499.251.514,74 27.902.477
a) Täglich fällig 4.124.685.045,10 3.671.502
b) Mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 29.374.566.469,64 24.230.975
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 21.322.850.634,44 19.155.647
a) Spareinlagen 0,00 0
b) Sonstige Verbindlichkeiten 21.322.850.634,44 19.155.647
aa) Täglich fällig 8.282.164.086,76 5.331.726
bb) Mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 13.040.686.547,68 13.823.921
3. Verbriefte Verbindlichkeiten 8.049.011.469,71 7.039.845
a) Begebene Schuldverschreibungen 6.676.422.992,45 6.113.827
b) Andere verbriefte Verbindlichkeiten 1.372.588.477,26 926.018
4. Sonstige Verbindlichkeiten 2.687.537.582,69 2.392.265
5. Rechnungsabgrenzungsposten 162.323.251,45 137.596
6. Rückstellungen 457.021.728,05 408.726
a) Rückstellung für Abfertigungen 75.611.370,53 92.364
b) Rückstellung für Pensionen 75.447.129,76 73.507
c) Steuerrückstellungen 6.408.984,67 5.892
d) Sonstige 299.554.243,09 236.962
7. Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
2.791.732.332,94 2.628.760
8. Zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 3 der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
1.654.264.436,14 1.152.879
9. Gezeichnetes Kapital 1.002.283.121,85 1.002.283
a) Grundkapital 1.003.265.844,05 1.003.266
b) Nennbetrag eigener Aktien im Eigenbestand - 982.722,20 - 983
10. Kapitalrücklagen 4.431.352.336,41 4.431.352
a) Gebundene 4.334.285.937,61 4.334.286
b) Ungebundene 97.066.398,80 97.066
c) Optionsrücklage 0,00 0
11. Gewinnrücklagen 2.409.252.115,27 2.304.821
a) Gesetzliche Rücklage 5.500.000,00 5.500
b) Andere Rücklagen 2.403.752.115,27 2.299.321
12. Haftrücklage gemäß § 57 Abs. 5 535.097.489,59 535.097
13. Bilanzgewinn 480.635.239,45 331.662
Gesamt 79.482.613.252,73 69.423.410

Posten unter der Bilanz

AKTIVA 31.12.2020
in €
31.12.2019
in € Tausend
1. Auslandsaktiva 36.554.447.410,41 34.166.152
PASSIVA 31.12.2020 31.12.2019
in € in € Tausend
1. Eventualverbindlichkeiten 5.902.443.976,64 6.049.897
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftung aus der Bestellung von
Sicherheiten 5.902.443.976,64 6.049.897
2. Kreditrisiken 15.955.548.909,01 15.171.249
darunter: Verbindlichkeiten aus Pensionsgeschäften
3. Verbindlichkeiten aus Treuhandgeschäften 219.686.323,66 440.203
4. Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 11.487.837.241,03 10.851.124
darunter: Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 1.932.672.213,09 1.833.643
5. Eigenmittelanforderungen gemäß Art 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 42.509.463.627,26 40.101.279
darunter: Eigenmittelanforderungen gemäß Art 92 Abs 1 lit a bis c der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013
a) hievon Eigenmittelanforderungen gemäß Art 92 lit a) 18,7% 19,7%
b) hievon Eigenmittelanforderungen gemäß Art 92 lit b) 22,5% 22,5%
c) hievon Eigenmittelanforderungen gemäß Art 92 lit c) 27,0% 27,1%
6. Auslandspassiva 16.156.049.934,58 16.555.568

Gewinn- und Verlustrechnung

2020 2019
in € in € Tausend
1. Zinsen und ähnliche Erträge 795.678.406,16 958.613
davon: aus festverzinslichen Wertpapieren 73.230.549,33 86.937
2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen - 432.048.898,78 - 609.418
I. NETTOZINSERTRAG 363.629.507,38 349.195
3. Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen 779.848.960,20 708.787
a) Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten und nicht festverzinslichen
Wertpapieren
31.632.705,07 24.708
b) Erträge aus Beteiligungen 5.637.612,33 6.389
c) Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen 742.578.642,80 677.689
4. Provisionserträge 367.686.777,22 360.991
5. Provisionsaufwendungen - 144.300.207,63 - 133.326
6. Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften 148.291.665,13 - 51.192
7. Sonstige betriebliche Erträge 227.882.204,65 269.910
II. BETRIEBSERTRÄGE 1.743.038.906,95 1.504.365
8. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen - 752.442.055,71 - 786.307
a) Personalaufwand - 390.736.214,13 - 409.851
davon: aa) Löhne und Gehälter - 302.055.770,62 - 289.123
bb) Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene soziale Abgaben und vom Entgelt
abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
- 63.463.701,19 - 61.275
cc) Sonstiger Sozialaufwand - 6.561.308,27 - 8.749
dd) Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung - 10.343.609,84 - 11.056
ee) Dotierung/Auflösung der Pensionsrückstellung - 1.953.780,77 - 2.083
ff) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Vorsorgekassen - 6.358.043,44 - 37.564
b) Sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand) - 361.705.841,58 - 376.457
9. Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten 9 und 10 enthaltenen
Vermögensgegenstände
- 12.359.760,20 - 10.736
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen - 248.057.056,63 - 305.378
III. BETRIEBSAUFWENDUNGEN - 1.012.858.872,54 - 1.102.422
IV. BETRIEBSERGEBNIS 730.180.034,41 401.944
11./12. Ertrags-/ Aufwandssaldo aus der Veräußerung und der Bewertung von Forderungen
und Wertpapieren des Umlaufvermögens
- 94.295.681,50 - 105.909
Ertrags-/ Aufwandssaldo aus der Veräußerung und der Bewertung von
Wertpapieren, die wie Finanzanlagen bewertet sind, sowie von Anteilen an
13./14. verbundenen Unternehmen und Beteiligungen - 304.798.639,63 234.382
V. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 331.085.713,28 530.417
15. Steuern vom Einkommen und Ertrag - 20.485.823,95 - 28.803
16. Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 15 auszuweisen - 57.452.782,38 - 62.502
17. Verschmelzungsgewinn 18.757,23 0
VI. JAHRESÜBERSCHUSS 253.165.864,18 439.112
18. Rücklagenbewegung - 104.192.660,31 - 134.181
davon: Dotierung der Haftrücklage 0,00 0
VII. JAHRESGEWINN 148.973.203,87 304.931
19. Gewinn-/Verlustvortrag 331.662.035,58 26.731
VIII. Bilanzgewinn 480.635.239,45 331.662

Allgemeine Angaben Anhang

Die Raiffeisen Bank International AG (RBI AG) ist beim Handelsgericht Wien im Firmenbuch unter FN 122119m registriert. Die Firmenanschrift lautet Am Stadtpark 9, 1030 Wien. Der Jahresabschluss wird gemäß den österreichischen Veröffentlichungsregelungen beim Firmenbuchgericht hinterlegt und im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde vom Vorstand unter Beachtung der Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB) in der aktuellen Fassung unter Beachtung der für Kreditinstitute relevanten Sondervorschriften des Bankwesengesetzes (BWG) einschließlich der CRR-Verordnung 575/2013/EU sowie des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.

Gemäß § 221 UGB (Größenklassen) ist die RBI AG als große Kapitalgesellschaft einzustufen. Bei der Gesellschaft handelt es sich zudem um ein Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß § 43 Abs 1a BWG iVm mit § 189a UGB.

Die RBI AG ist eine Kommerz- und Investmentbank für die Top 1.000-Unternehmen in Österreich und für westeuropäische Großkunden. In Zentral- und Osteuropa (CEE) hält sie über Beteiligungen eines der größten Netzwerke westlicher Bankengruppen. Hier operiert sie über ein engmaschiges Netzwerk an Tochterbanken, Leasinggesellschaften und zahlreichen spezialisierten Finanzdienstleistungsunternehmen mit mehr als 1.800 Geschäftsstellen. In Österreich ist die RBI an Spezialgesellschaften für Wohnraumfinanzierung, Leasing, Asset Management, Aktien- und Zertifikategeschäft, Pensionskassengeschäft, Factoring, sowie Private Banking beteiligt. Die rund 17,2 Millionen Kunden der RBI stammen aus den Kundensegmenten Kommerzkunden, Klein- und Mittelbetriebe, Privatpersonen, Finanzinstitutionen und Gebietskörperschaften. Darüber hinaus hat sie die Funktion als Spitzeninstitut der Raiffeisenbankengruppe Österreich (RBG) und übt gemäß BWG die Funktion als Zentralinstitut der Raiffeisen-Landesbanken aus.

Die RBI AG besitzt zudem Zweigstellen in Frankfurt, London, Peking, Singapur und Warschau.

Mit Spaltungs- und Übernahmsvertrag vom 09.09.2020 wurde das Equity Value Chain Geschäft der Raiffeisen Centrobank AG, Wien, rückwirkend zum 30.06.2020 in die RBI AG übertragen. Daraus resultierte ein Verschmelzungsgewinn in Höhe von € 19 Tausend.

Da Aktien der Gesellschaft an einem geregelten Markt gemäß § 1 Abs. 2 BörseG (prime market der Wiener Börse) gehandelt werden, sowie zahlreiche Emissionen der Raiffeisen Bank International AG (RBI AG) an einer geregelten Börse in der EU zugelassen sind, hat die RBI AG gemäß § 59a BWG einen Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen. Dieser Konzernabschluss wird im Internet veröffentlicht (www.rbinternational.com/ir).

Als Kreditinstitut gemäß § 1 BWG unterliegt die RBI AG der behördlichen Aufsicht durch die Finanzmarktaufsicht, Otto-Wagner-Platz 5, A-1090 Wien (www.fma.gv.at) sowie durch die Europäische Zentralbank, Sonnemannstrasse 22 D-60314 Frankfurt am Main (www.bankingsupervision.europa.eu).

Die Offenlegungsanforderungen des Teil 8 der EU-Verordnung 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute (Capital Requirements Regulation, CRR) werden im Internet auf der Webseite der Bank unter investor.rbinternational.com veröffentlicht.

Bundes-IPS

In der Raiffeisen Banken Gruppe (RBG) sind von der Finanzmarktaufsicht genehmigte institutionelle Sicherungssysteme (IPS) etabliert, wozu vertragliche oder satzungsmäßige Haftungsvereinbarungen geschlossen wurden, welche die teilnehmenden Institute absichern und insbesondere bei Bedarf ihre Liquidität und Solvenz sicherstellen. Basis für diese IPS ist die einheitliche und gemeinsame Risikobeobachtung gemäß Artikel 113 CRR (Capital Requirements Regulation). Entsprechend der Aufbauorganisation der RBG wurden auch die IPS in zwei Stufen konzipiert (Bundes- bzw. Landes-IPS).

Als Spitzeninstitut der RBG ist die RBI AG Mitglied des Bundes-IPS, an dem neben den Raiffeisenlandesbanken die RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, die Posojilnica Bank eGen, die Raiffeisen Wohnbaubank Aktiengesellschaft sowie die Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. teilnehmen. Das Bundes-IPS ist ein eigenes aufsichtsrechtliches Subjekt. Als Folge sind auch auf Ebene des Bundes-IPS die Eigenmittelbestimmungen der CRR einzuhalten. Damit erfolgt für die Mitglieder des Bundes-IPS kein Abzug ihrer Beteiligung an der RBI AG. Darüber hinaus können die IPS-internen Forderungen mit einem Gewicht von Null Prozent angesetzt werden.

Basis für das Bundes-IPS ist die einheitliche und gemeinsame Risikobeobachtung im Rahmen des Früherkennungssystems der Sektorrisiko eGen (SRG). Das IPS ergänzt somit als weiterer Baustein die gegenseitige Unterstützung im Rahmen der RBG im Fall wirtschaftlicher Probleme eines Mitgliedsinstituts.

Im Dezember 2020 reichten die RBI AG, die Raiffeisenlandesbanken und die Raiffeisenbanken bei der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) und der EZB einen Antrag zur Schaffung eines neuen institutionellen Sicherungssystems (Raiffeisen-IPS) ein. Weiters ist beabsichtigt, eine eigene Raiffeisen-Sicherungseinrichtung zum Zwecke des gesetzlichen (österreichischen) Einlagensicherungssystems im Sinne des österreichischen Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes zu organisieren. Das Raiffeisen-IPS soll letztlich das bestehende Bundes-IPS ablösen. Derzeit ist die entsprechende Genehmigung seitens der FMA und EZB ausständig. Sollte die Genehmigung erteilt und die Bedingungen akzeptiert werden, würden die oben genannten Antragsteller anschließend aus der Einlagensicherung Austria (ESA) ausscheiden.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Allgemeine Grundsätze

Der Jahresabschluss wird unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm des § 222 Abs. 2 UGB, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wird der Grundsatz der Bilanzkontinuität eingehalten.

Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. Dem Vorsichtsprinzip wird unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Bankgeschäftes Rechnung getragen. Zur Bestimmung von Pauschalwertberichtigungen wird das IFRS 9 Berechnungsmodell unternehmensrechtlich angewendet.

Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes werden bei börsennotierten Produkten die Börsenkurse herangezogen. Sind solche Kurse nicht vorhanden, werden bei originären Finanzinstrumenten und Termingeschäften Preise auf Basis von Barwertberechnungen und bei Optionen anhand von geeigneten Optionspreismodellen ermittelt. Der Barwertberechnung wird eine Zinskurve zugrunde gelegt, die sich aus Geldmarkt-, Futures- und Swapsätzen zusammensetzt und keine Bonitätsaufschläge beinhaltet. Als Optionsformeln werden jene nach Black-Scholes 1972, Black 1976 und Garman-Kohlhagen verwendet, sowie weitere marktübliche Modelle zur Bewertung von strukturierten Optionen.

Bezüglich der Negativzinsen hat die RBI AG den Bilanzansatz gewählt, wonach Negativzinsen aus Forderungen unter den Zinserträgen ausgewiesen werden und Negativzinsen aus Verbindlichkeiten unter den Zinsaufwendungen ausgewiesen werden.

Fremdwährungsbeträge

Auf ausländische Währung lautende Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden gemäß § 58 Abs. 1 BWG zum EZB-Referenzkurs per 31.12.2020 umgerechnet.

Finanzinstrumente im Bankbuch

Die dauernd dem Geschäftsbetrieb gewidmeten Wertpapiere (Investmentbestand) werden wie Anlagevermögen bewertet. Der Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag wird zeitanteilig über die Restlaufzeit abgeschrieben bzw. vereinnahmt.

Wertpapiere des Umlaufvermögens werden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit Wertaufholung bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Derivate auf Zinssätze (Zinsswaps, Zinsoptionen und Zinstermingeschäfte) und auf Wechselkurse (Cross Currency Zinsswaps und Devisentermingeschäfte) werden nach der accrued-interest-Methode bilanziert, wobei Zinsbeträge periodengerecht abgegrenzt berücksichtigt werden.

Bei Designation von Derivaten im Rahmen von effektiven Mikro-Sicherungsbeziehungen erfolgt eine kompensatorische Bewertung von Grundgeschäft und Sicherungsderivat.

Die RBI AG verwendet Interest Rate Swaps, um das Zinsänderungsrisiko aus bilanziellen Vermögensgegenständen (Anleihen und Kredite) sowie Verbindlichkeiten (Eigene Emissionen, Schuldscheindarlehen und Depotgeschäfte) abzusichern, indem durch Tausch von fixen gegen variablen Zahlungsströme das Zinsrisiko minimiert wird. Das Währungsrisiko wird durch unterschiedliche Währungsswaps abgesichert.

Diese Derivate werden als Bewertungseinheit geführt, daher wird deren Marktwert nicht im Jahresabschluss erfasst, da aus den Grundgeschäften gegenläufige erfolgswirksame Zahlungsströme gegenüberstehen.

Die Sicherungsbeziehungen werden auf Basis von Micro Fair Value Hedges gem. IAS 39 festgelegt, und gemäß den geltenden Vorschriften dokumentiert. Die Hedge-Beziehung wird bei Designation durch einen prospektiven Effektivitätstest mittels Shifts der Zinskurve um 100 Basispunkte auf ihre Effektivität überprüft.

Die retrospektive Effektivitätsmessung erfolgt monatlich auf Basis einer Regressionsanalyse. Dazu werden aus einer Grundgesamtheit von 20 Datenpunkten die erforderlichen Berechnungsparameter ermittelt, die für den retrospektiven Effektivitätstest herangezogen werden. Ein Hedge gilt dann als effektiv, wenn die Marktwertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft in der Bandbreite von 80-125 Prozent liegen.

Es werden auch Derivate im Bankbuch geführt, die nicht den Kriterien eines Handelsbuches entsprechen und nicht Teil einer Mikro Hedge-Beziehung sind. Es stehen dabei nicht kurzfristige Kursgewinne im Vordergrund, sondern es sollen durch eine Positionierung entsprechend der mittel- bis langfristigen Marktmeinung Erträge sowie Zinsrisiken gesteuert werden.

Diese Derivate werden in definierten Portfolios geführt, um eine dokumentierte Zuordnung zu funktionalen Einheiten zu gewährleisten. Innerhalb dieser funktionalen Einheiten findet eine saldierte imparitätische Bewertung statt. Ein negativer Saldo pro funktionale Einheit wird im Rahmen einer Drohverlustrückstellung berücksichtigt, während ein positiver Saldo unberücksichtigt bleibt.

Derivate des Bankbuches, die nicht in funktionalen Einheiten zusammengefasst sind, werden imparitätisch bewertet. Im Falle von negativen Marktwerten erfolgt die Bildung einer Drohverlustrückstellung. Der Ausweis erfolgt in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten 11./12. Ertrags-/Aufwandssaldo aus der Veräußerung und Bewertung von Forderungen und Wertpapieren des Umlaufvermögens.

Kreditderivate (Credit Default Swaps) schlagen sich wie folgt in der Gewinn- und Verlustrechnung nieder: Die vereinnahmten bzw. bezahlten Margen (inkl. Abgrenzung) werden unter Provisionen ausgewiesen; die Bewertungsergebnisse werden imparitätisch erfolgswirksam dargestellt.

Finanzinstrumente im Handelsbuch

Die Wertpapiere des Handelsbestandes werden mark to market bewertet. Ebenso werden alle derivativen Geschäfte im Handelsbuch zum jeweiligen beizulegenden Zeitwert angesetzt.

Die kapitalgarantierten Produkte (Garantiefonds und Zukunftsvorsorge) werden als verkaufte Put-Optionen auf den jeweiligen zu garantierenden Fonds dargestellt. Die Bewertung basiert auf einer Monte Carlo Simulation und entspricht den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmenbedingungen.

Derivative Finanzinstrumente

Bewertungsanpassungen für das Kontrahentenausfallsrisiko (Credit Value Adjustment - CVA) und Anpassungen für das eigene Kreditrisiko (Debit Value Adjustment - DVA) kommen bei der Preisdefinition von OTC-Derivaten zur Anwendung.

Die CVA-Bewertungsanpassung besteht einerseits aus der Ermittlung des zukünftig erwarteten positiven Risikobetrags (expected positiv exposures) und andererseits aus der Ausfallswahrscheinlichkeit des Kontrahenten. Die DVA-Bewertungsanpassung wird durch den erwarteten negativen Risikobetrag (expected negative exposure) und durch die Kreditqualität der RBI bestimmt.

Um den zu erwartenden positiven Risikobetrag zu ermitteln, wird unter Berücksichtigung aller verfügbarer Risikofaktoren (z.B. Währung- und Zinskurven) eine große Anzahl von Szenarien für zukünftige Zeitpunkte simuliert. Die OTC-Derivate werden unter Berücksichtigung dieser Szenarien an den jeweiligen zukünftigen Zeitpunkten zu Marktwerten bewertet und auf Kontrahentenebene aggregiert, um abschließend für alle Zeitpunkte den positiven Risikobetrag zu bestimmen.

Als weitere Komponente für die CVA-Bewertungsanpassung muss für jeden Kontrahenten eine Ausfallswahrscheinlichkeit ermittelt werden. Die RBI AG leitet, sofern direkte CDS-Quotierungen (Credit Default Swap - CDS) zur Verfügung stehen, für den jeweiligen Kontrahenten die marktbasierte Ausfallswahrscheinlichkeit und implizit die Verlustquote (Loss Given Default - LGD) ab. Die Ausfallswahrscheinlichkeit von nicht aktiv am Markt gehandelten Kontrahenten wird durch Zuordnung des internen Ratings eines Kontrahenten an eine sektor- und ratingspezifische CDS-Kurve bestimmt.

Die DVA-Bewertungsanpassung wird durch den erwarteten negativen Risikobetrag und durch die Kreditqualität der RBI AG bestimmt und stellt die Wertanpassung in Bezug auf die eigene Ausfallswahrscheinlichkeit dar. Die Berechnung erfolgt von der Methodik her analog zum CVA, anstelle des erwarteten positiven Marktwerts, wird der erwartete negative Marktwert verwendet. Aus den simulierten zukünftigen aggregierten Kontrahenten-Markwerten werden anstatt der positiven Risikobeträge, negative Risikobeträge bestimmt, die die zu erwartende Schuld gegenüber dem Kontrahenten an den jeweiligen zukünftigen Zeitpunkten darstellen.

Zur Bestimmung der eigenen Ausfallswahrscheinlichkeit werden ebenfalls vom Markt implizierte Werte verwendet. Sofern direkte CDS-Quotierungen zur Verfügung stehen, werden diese herangezogen. Falls keine CDS-Quotierung vorliegt, wird die eigene Ausfallswahrscheinlichkeit durch Zuordnung des eigenen Ratings an eine sektor- und ratingspezifische CDS-Kurve bestimmt.

Kredite und Forderungen

Forderungen werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten erfasst. Ein Unterschiedsbetrag zwischen Auszahlungsbetrag und Nennbetrag wird – sofern Zinscharakter vorliegt – gem. Effektivzinsmethode abgegrenzt und im Zinsüberschuss ausgewiesen. Bei Vorliegen einer Wertminderung wird diese bei der Ermittlung der fortgeführten Anschaffungskosten berücksichtigt. Bei Wegfall der Wertminderung erfolgt eine Zuschreibung bis maximal der Höhe der Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Auflösung des Unterschiedsbetrags (Agio/Disagio).

Kreditrisikovorsorgen

An jedem Bilanzstichtag wird beurteilt, inwiefern objektive Hinweise auf eine Wertminderung eines finanziellen Vermögensgegenstands oder einer Gruppe finanzieller Vermögensgegenstände vorliegen. Ein finanzieller Vermögensgegenstand oder eine Gruppe finanzieller Vermögensgegenstände gilt als wertgemindert und ein Wertminderungsverlust als entstanden, wenn:

  • objektive Hinweise auf eine Wertminderung infolge eines Verlustereignisses vorliegen, das nach der erstmaligen Erfassung des Vermögensgegenstand und bis zum Bilanzstichtag eingetreten ist ("Verlustereignis");
  • das Verlustereignis einen Einfluss auf die geschätzten zukünftigen Cash-Flows des finanziellen Vermögensgegenstands oder der Gruppe finanzieller Vermögensgegenstände hatte und
  • eine verlässliche Schätzung des Betrags vorgenommen werden kann.

Objektive Hinweise für eine Wertminderung können bestehen, wenn erhebliche finanzielle Schwierigkeiten der Gegenpartei vorliegen, ein Vertragsbruch (etwa ein Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen) erfolgt oder mit erhöhter Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass eine Insolvenz oder ein sonstiges Sanierungsverfahren über den Kreditnehmer eröffnet wird.

Risiken des Kreditgeschäfts wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen und Portfolio-Wertberichtigungen Rechnung getragen. Sowohl die Einzelwertberichtigungen als auch die Portfolio-Wertberichtigungen werden mit den entsprechenden Forderungen in der Bilanz verrechnet.

Einzelwertberichtigungen

Für die bei Kunden- und Bankforderungen vorhandenen Bonitätsrisiken werden im Rahmen der Einzelwertberichtigung nach unternehmenseinheitlichen Maßstäben Vorsorgen in Höhe des voraussichtlichen Ausfalls gebildet. Eine Ausfallgefährdung wird dann angenommen, wenn – unter Berücksichtigung der Sicherheiten – die diskontierten voraussichtlichen Rückzahlungsbeträge und

Zinszahlungen unter dem Buchwert der Forderung liegen. Für die Privatkundenkredite in der Zweigstelle Polen erfolgt eine pauschalierte Einzelwertberichtigung auf Basis der statistisch abgeleiteten besten Schätzung des erwarteten Verlusts bereinigt um indirekte Kosten.

Portfolio-Wertberichtigungen

Bei den Portfolio-Wertberichtigungen wird IFRS 9 als Basis für die Berechnungsmethodik angewendet und erfolgt gemäß des Positionspapiers des AFRAC und der FMA zu Fragen der Folgebewertung von Kreditforderungen bei Kreditinstituten.

Die Portfolio-Wertberichtigung gemäß IFRS 9 erfolgt anhand eines zweistufigen Verfahrens. Hat sich das Kreditausfallrisiko für Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht, wird zum Abschlussstichtag die Wertminderung für jeden Vermögensgegenstand in Höhe des Barwerts eines erwarteten Zwölf-Monats-Verlusts bemessen. Der erwartete Zwölf-Monats-Verlust ist jener Teil der während der Laufzeit erwarteten Kreditverluste, der den erwarteten Kreditverlusten aus Ausfallsereignissen entspricht, die bei einem Vermögensgegenstand innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag möglich sind. Für Vermögensgegenstände, deren Kreditrisiko sich nach dem Zeitpunkt ihres erstmaligen Bilanzansatzes signifikant erhöht hat und die zum Berichtsstichtag nicht als Geschäfte mit geringem Kreditrisiko eingestuft werden, erfolgt die Berechnung des erwarteten Kreditverlusten über die gesamte Restlaufzeit des Vermögensgegenstandes. Die Ermittlung des erwarteten Verlustes erfolgt für beide Stufen einzelgeschäftsbasiert unter Verwendung statistischer Risikoparameter, die aus dem Baseler IRB-Ansatz abgeleitet und an die Anforderungen des IFRS 9 angepasst wurden. Die wichtigsten Inputparameter zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste sind in der RBI wie folgt:

  • PD: Die Ausfallswahrscheinlichkeit in der RBI AG ist die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer entweder innerhalb der nächsten zwölf Monate oder in der gesamten Restlaufzeit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann.
  • Kreditbetrag zum Zeitpunkt des Ausfalls (EAD): Der Kreditbetrag zum Zeitpunkt des Ausfalls entspricht jenem Betrag, der der RBI AG zum Zeitpunkt des Ausfalls über die nächsten zwölf Monate oder über die Gesamtlaufzeit geschuldet wird.
  • Verlustquote bei Ausfall (LGD): Die Verlustquote bei Ausfall entspricht der Erwartung der RBI AG bezüglich der Verlusthöhe bei einem Forderungsausfall.

Bei der Schätzung der Risikoparameter werden neben historischen Ausfallinformationen auch das aktuelle wirtschaftliche Umfeld (Point-in-time Ausrichtung) sowie zukunftsorientierte Informationen berücksichtigt. Insbesondere werden dabei makroökonomische Prognosen der Bank regelmäßig im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Höhe der erwarteten Kreditverluste geprüft und in deren Ermittlung einbezogen. Hierfür wird ein Baseline-Szenario verwendet, welches auf jeweils aktuelle Prognosen von Raiffeisen Research zu wesentlichen makroökonomischen Einflussgrößen beruht und um weitere modellrelevante makroökonomische Parameter ergänzt wird. Weitere im Standardmodell nicht abbildbare Risiken und daraus erwartete Verluste werden zusätzlich berücksichtigt.

Nachträgliche Modellanpassungen an Schätzungen der erwarteten Kreditverluste werden durchgeführt, wenn die bestehenden Input-Parameter, Annahmen und Modellierungen nicht alle relevanten Risikofaktoren abdecken. Dies ist möglicherweise dann der Fall, wenn vorübergehende Umstände, zeitliche Engpässe, um relevante neue Informationen angemessen in das Rating einzubeziehen, Neusegmentierungen des Portfolios vorliegen und wenn sich einzelne Kredite innerhalb eines Kreditportfolios anders als ursprünglich erwartet entwickeln. Beispiele dafür sind das Auftreten neuer makroökonomischer, mikroökonomischer oder politscher Ereignisse zusammen mit erwarteten Parameter- und Modelländerungen oder Daten, welche nicht in den aktuellen Parametern, internen Ratingmigrationen oder zukunftsorientierten Informationen berücksichtigt sind. Generell stellen nachträgliche Modellanpassungen in der RBI AG nur eine Interimslösung dar. Um potenzielle Verzerrungen durch Modellergänzungen (Post-Model-Adjustments) zu vermeiden, sind diese temporär und nicht länger als ein bis zwei Jahre gültig. Alle materiellen Anpassungen werden durch das Group Risk Committee (GCM) freigegeben. Aus buchhalterischer Sicht basieren alle Modellergänzungen (Post-Model-Adjustments) auf einer kollektiven Bewertung, führen aber nicht zwangsläufig zu einer Verschiebung der erwarteten Kreditverluste innerhalb der einzelnen Stages.

Für Haftungskredite werden pauschale Vorsorgen nach der gleichen Methodik ermittelt und unter Rückstellungen ausgewiesen.

Bei der Ermittlung der latenten Steuern werden die Portfolio-Wertberichtigungen grundsätzlich berücksichtigt.

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen

Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bewertet, sofern nicht anhaltende Verluste bzw. ein verringertes Eigenkapital eine Abwertung auf den beizulegenden Wert erforderlich machen. Zuschreibungen bis maximal zu den Anschaffungskosten werden vorgenommen, wenn die Gründe für die dauernde Wertminderung weggefallen sind.

Die Bewertung der Beteiligungen und verbundenen Unternehmen erfolgt am Ende jedes Geschäftsjahres, indem sie auf ihre Werthaltigkeit überprüft werden. Im Rahmen dieser Überprüfung wird der beizulegende Wert ermittelt.

Der beizulegende Wert wird auf Grundlage eines Dividend-Discount-Modells ermittelt. Das Dividend-Discount-Modell berücksichtigt in geeigneter Weise auch die spezifischen Besonderheiten des Bankgeschäfts, u. a. im Hinblick auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelvorschriften. Der Barwert der erwarteten zukünftigen Dividenden, die nach Einhaltung der entsprechenden aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen an die Anteilseigner ausgeschüttet werden können, repräsentiert den erzielbaren Betrag.

Die Berechnung des erzielbaren Betrags erfolgt auf Grundlage eines fünfjährigen Detailplanungszeitraums. Der nachhaltigen Zukunft (Verstetigungsphase) liegt die Prämisse eines zeitlich unbefristeten Fortbestands (ewige Rente) zugrunde, wobei in der Mehrzahl der Fälle länderspezifisch bestimmte nominelle Wachstumsraten für die bewertungsrelevanten Erträge unterstellt sind, die sich an der nachhaltig erwarteten Inflationsrate orientieren. Für Unternehmen, die eine deutliche Überkapitalisierung aufweisen, wird eine Interimsphase von fünf Jahren definiert, ohne jedoch die Detailplanungsphase zu verlängern. Innerhalb dieser Zeitspanne ist es bei diesen Beteiligungen möglich, Vollausschüttungen vorzunehmen, ohne die Eigenmittelvorschriften zu verletzen. In der Verstetigungsphase sind zwingend wachstumsbedingte Ergebnisthesaurierungen zur Einhaltung der Eigenmittelvorschriften geboten. Liegt dagegen die Annahme eines Null-Wachstums in der Verstetigungsphase zugrunde, ist keine Ergebnisthesaurierung notwendig.

In der Verstetigungsphase geht das Modell von einer normalisierten, wirtschaftlich nachhaltigen Ertragslage aus, wobei hinsichtlich der Eigenkapitalverzinsung und den Eigenkapitalkosten eine Annäherung zugrunde liegt (Konvergenzannahme).

Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände

Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen Abschreibung. Die planmäßige Abschreibung wird linear (pro rata temporis) vorgenommen. Bei dauerhafter Wertminderung erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung.

Nutzungsdauer Jahre Nutzungsdauer Jahre
Gebäude 50 Software 4 bis 10
Büromaschinen 3 bis 5 Hardware 3
Büroeinrichtung 5 bis 10 Betriebsvorrichtung 5 bis 10
Fahrzeuge 5 Mietrechte 10

Folgende Nutzungsdauer wird der planmäßigen Abschreibung zu Grunde gelegt (Angaben in Jahren):

Die geringwertigen Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Latente Steuern

Aktive latente Steuern aus temporären Differenzen sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen werden, sofern ihre Nutzung aus heutiger Sicht in angemessener Zeit realisierbar erscheint, angesetzt. Passive temporäre Differenzen werden mit aktiven temporären Differenzen verrechnet.

Emissionskosten

Begebungs- und Führungsprovisionen, Agio bzw. Disagio für begebene Schuldverschreibungen werden auf die Laufzeit der Schuld gemäß der Effektivzinsmethode verteilt. Sonstige Emissionskosten werden sofort als Aufwand erfasst.

Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen werden gemäß IAS 19 – Employee Benefits – nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit - Method) ermittelt.

Für die versicherungsmathematische Berechnung der Pensionsverpflichtungen wird für aktive Dienstnehmer in Anlehnung an die Zinsempfehlung von Mercer ein Rechnungszinssatz von 0,8 Prozent (31.12.2019: 1,0 Prozent) p. a. sowie eine pensionswirksame Gehaltssteigerung von 3,7 Prozent (31.12.2019: 3,5 Prozent) zugrunde gelegt. Die Parameter für Pensionisten sind mit einem Kapitalisierungszins von 0,8 Prozent (31.12.2019: 1,0 Prozent) p. a. und einer erwarteten Pensionserhöhung von 2,0 Prozent (31.12.2019: 2,0 Prozent), im Fall von Pensionszusagen mit bestehenden Rückdeckungsversicherungen von 0,5 Prozent (31.12.2019: 0,5 Prozent) p. a. angesetzt. Die Berechnungen basieren auf einem kalkulatorischen Pensionsalter von 60 Jahren für Frauen bzw. 65 Jahren für Männer unter Beachtung der gesetzlichen Übergangsbestimmungen sowie einzelvertraglicher Besonderheiten.

Als Rechnungsgrundlagen werden für Pensionsrückstellungen die neuen AVÖ 2018-P Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung in der Ausprägung für Angestellte herangezogen. Der daraus resultierende Dotierungsbetrag wurde sofort aufwandswirksam erfasst.

Für die versicherungsmathematische Berechnung der Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen wird ein Rechnungszinssatz von 0,9 Prozent bzw. 0,9 Prozent (31.12.2019: 0,9 Prozent bzw. 1,0 Prozent) p. a., sowie eine durchschnittliche Gehaltssteigerung von 3,7 Prozent (31.12.2019: 3,5 Prozent) p. a. angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und der Höhe nach noch nicht feststehenden Verbindlichkeiten. Die langfristigen Rückstellungen wurden in der Berichtsperiode mit marktüblichen Zinssätzen abgezinst. Der für die Abzinsung verwendete Zinssatz beträgt aufgrund der einheitlichen Restlaufzeit der einzelnen Rückstellungen 0,6 Prozent (31.12.2019: 0,6 Prozent). Als Quelle dafür dienten die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze gemäß §253 Abs. 2 HGB.

In den sonstigen Rückstellungen sind Rückstellungen für Bonifikationen für 'identified staff' (gem. European Banking Authority CP 42, 46) enthalten. Die RBI AG erfüllt die Verpflichtung gem. Anlage zu § 39b BWG wie folgt: 60 Prozent des jährlichen Bonus werden zu 50 Prozent in bar (upfront payment) und zu 50 Prozent im Wege eines Phantom-Aktien-Plans um ein Jahr verzögert (retention period) ausbezahlt. 40 Prozent des jährlichen Bonus werden über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren (deferral) zurückgestellt und ebenfalls zu je 50 Prozent in bar und im Wege des Phantom-Aktien-Plans ausbezahlt. Die Umrechnung der Phantom-Aktien erfolgt bei Zuteilung und Auszahlung jeweils zum Durchschnittskurs des vorangegangenen Geschäftsjahres.

Verbindlichkeiten

Diese werden mit dem Nennwert bzw. dem höheren Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Nullkuponanleihen werden hingegen mit den anteiligen Jahreswerten angesetzt.

Angaben zur Bilanz

Aktiva

Forderungen

Darstellung der Fristigkeiten

Die Gliederung der Forderungen an Kreditinstitute, der Forderungen an Kunden, sowie der sonstigen Vermögensgegenstände nach Restlaufzeiten stellt sich folgendermaßen dar:

in € Tausend 31.12.2020 31.12.2019
Forderungen an Kreditinstitute 11.789.129,0 8.983.872,5
Täglich fällig 1.791.513,5 1.715.366,0
Bis 3 Monate 6.474.332,8 4.244.668,7
Von 3 Monaten bis 1 Jahr 660.607,5 724.931,9
Von 1 Jahr bis 5 Jahre 1.452.908,2 959.813,3
Über 5 Jahre 1.409.767,0 1.339.092,6
Forderungen an Kunden 28.965.210,9 28.079.622,2
Täglich fällig 597.712,7 3.078.839,0
Bis 3 Monate 5.259.759,3 2.425.796,1
Von 3 Monaten bis 1 Jahr 4.202.757,0 4.291.328,3
Von 1 Jahr bis 5 Jahre 13.427.307,7 12.335.094,5
Über 5 Jahre 5.477.674,2 5.948.564,3
Sonstige Vermögensgegenstände 2.964.476,7 2.966.553,2
Bis 3 Monate 2.649.970,5 2.714.370,2
Von 3 Monaten bis 1 Jahr 0,0 0,0
Von 1 Jahr bis 5 Jahre 0,0 0,0
Über 5 Jahre 314.506,2 252.183,0

Nähere Details zur Verteilung der Forderungen nach regionalen Gesichtspunkten sind im Risikoteil des Lageberichtes enthalten.

Derivative Finanzinstrumente

Sicherungsbeziehungen

Per 31.12.2020 sind Hedgebeziehungen mit Absicherungszeiträumen bis zum Jahr 2042 vorhanden. Auf Basis von Clean Preisen (ohne Berücksichtigung von Zinsabgrenzungen) betragen die positiven Marktwerte der Sicherungsderivate zum Stichtag € 278.413 Tausend (31.12.2019: € 303.532 Tausend), die negativen Marktwerte der Derivate betragen per 31.12.2020 € 13.568 Tausend (31.12.2019: € 22.966 Tausend).

Zinssteuerungsderivate

Für die im Rahmen funktionaler Einheiten und aus dem Hedgeaccounting geführten Derivate besteht zum 31.12.2020 eine Drohverlustrückstellung in Höhe von € 44.063 Tausend (31.12.2019: € 30.628 Tausend). Im Geschäftsjahr 2020 resultierten in diesem Zusammenhang Dotierungen in Höhe von € 25.484 Tausend (31.12.2019: € 17.504 Tausend) und Auflösungen in Höhe von € 12.050 Tausend (31.12.2019: € 31.107 Tausend) aus der Veränderung der Marktwerte der funktionalen Einheiten und des Hedgeaccountings.

Die auf Portfolien basierte Steuerung der funktionalen Einheiten wurde gemäß der angewandten Steuerungsstrategie des Zinsrisikos für die darin enthaltenen Währungen zusammengefasst und ergibt für die positiven und negativen beizulegenden Werte folgendes Bild:

31.12.2020 31.12.2019
in € Tausend Positive Werte Negative Werte Positive Werte Negative Werte 31.12.2020
CHF 6 0 0 0 6
CZK 1.054 - 921 2.238 - 73 - 2.032
EUR 65.570 - 37.097 68.232 - 28.330 - 11.429
GBP 9 0 5 0 4
HUF 121 - 2 1.134 0 - 1.015
NOK 1 0 2 0 - 1
PLN 0 0 1 0 - 1
RON 109 0 21 0 88
RUB 63 - 238 33 0 - 208
USD 289 - 283 155 - 2.225 2.076
Gesamt 67.222 - 38.541 71.821 - 30.628 - 12.512

Die wesentlichsten Einflussfaktoren auf das Bewertungsergebnis bestanden in der Veränderung des Marktzinsniveaus in EUR, einem ausgeweiteten Nettingvolumen sowie einer Reduktion im USD Geschäft.

31.12.2020 Nominalbeträge nach Restlaufzeiten Marktwert
in € Tausend Bis 1 Jahr 1-5 Jahre Über 5 Jahre Summe hievon
Handelsbuch
positiv negativ
Gesamt 73.837.525 98.289.893 61.736.208 233.863.626 167.593.114 2.634.857 2.269.907
a) Zinssatzverträge 32.015.017 89.590.767 59.744.885 181.350.669 120.715.182 1.960.350 1.610.916
OTC-Produkte
Zinsswaps 28.722.628 81.410.395 56.121.637 166.254.660 108.063.154 1.815.289 1.446.707
Floating/floating Zinsswaps 0
Zinstermingeschäfte (FRAs) 854.774 0 0 854.774 854.773 0 190
Zinssatzoptionen - Käufe 1.197.719 3.849.961 1.685.038 6.732.718 5.888.737 144.988 0
Zinssatzoptionen - Verkäufe 810.612 3.812.682 1.637.336 6.260.630 4.660.630 0 84.378
Andere vergleichbare Zinssatzverträge 383.115 471.305 278.465 1.132.885 1.132.885 73 79.633
Börsengehandelte Produkte
Zinsterminkontrakte (Futures) 3.669 16.685 8.716 29.070 29.070 0 8
Zinssatzoptionen 42.500 29.739 13.693 85.932 85.933 0 0
b) Wechselkursverträge 41.745.062 7.817.386 1.662.123 51.224.571 46.059.546 662.876 639.295
OTC-Produkte
Währungs- und Zinsswaps 5.023.746 5.700.773 1.662.123 12.386.642 8.792.444 231.557 205.280
Devisentermingeschäfte 35.743.961 2.057.593 0 37.801.554 36.245.727 425.906 428.083
Währungsoptionen - Käufe 512.988 29.507 0 542.495 527.495 5.413 0
Währungsoptionen - Verkäufe 464.367 29.513 0 493.880 493.880 0 5.932
Andere vergleichbare Wechselkursverträge 0 0 0 0 0 0 0
Börsengehandelte Produkte
Devisenterminkontrakte (Futures) 0 0 0 0 0 0 0
Devisenoptionen 0 0 0 0 0 0 0
c) Wertpapierbezogene Geschäfte 47.446 67.600 0 115.046 25.046 1.128 1.253
OTC-Produkte
Wertpapierkursbezogene Termingeschäfte 0
Aktien-/Index- Optionen - Käufe 34.923 67.600 0 102.523 23.546 1.128 0
Aktien-/Index- Optionen - Verkäufe 12.523 0 0 12.523 1.500 0 1.253
Sonstige wertpapier- und indexbezogene Geschäfte
Börsengehandelte Produkte
Aktien-/Indexterminkontrakte (Futures) 0 0 0 0 0 0 0
Aktien-/Indexoptionen 0 0 0 0 0 0 0
d) Warenverträge 0 0 0 0 0 0 0
OTC-Produkte
Warentermingeschäfte 0 0 0 0 0 0 0
Börsengehandelte Produkte
Warenterminkontrakte (Futures) 0 0 0 0 0 0 0
e) Kreditderivatverträge 30.000 814.140 329.200 1.173.340 793.340 10.503 18.443
OTC-Produkte
Credit Default Swaps 30.000 814.140 329.200 1.173.340 793.340 10.503 18.443

Die Darstellung der noch nicht abgewickelten Termingeschäfte für das Geschäftsjahr und das Vorjahr ist in den nachfolgenden Tabellen dargestellt:

31.12.2019 Nominalbeträge nach Restlaufzeiten Marktwert
hievon
in € Tausend Bis 1 Jahr 1-5 Jahre Über 5 Jahre Summe Handelsbuch positiv negativ
Gesamt 81.780.364 97.465.518 58.453.086 237.698.968 178.090.055 2.283.906 - 1.991.505
a) Zinssatzverträge 36.328.590 87.229.265 56.874.925 180.432.780 127.409.117 1.782.214 - 1.432.908
OTC-Produkte
Zinsswaps 27.536.897 80.255.973 52.968.881 160.761.751 108.168.620 1.633.373 - 1.255.504
Floating/floating Zinsswaps 0 0 0 0 0 0 0
Zinstermingeschäfte (FRAs) 4.639.407 0 0 4.639.407 4.639.407 159 - 814
Zinssatzoptionen - Käufe 1.889.060 3.867.487 1.860.405 7.616.952 7.236.420 148.588 0
Zinssatzoptionen - Verkäufe 1.703.664 2.775.208 1.513.674 5.992.546 5.942.546 0 - 90.870
Andere vergleichbare Zinssatzverträge 486.755 243.841 485.428 1.216.024 1.216.024 26 - 85.720
Börsengehandelte Produkte
Zinsterminkontrakte (Futures) 39.500 86.756 36.537 162.793 162.793 7 0
Zinssatzoptionen 33.307 0 10.000 43.307 43.307 61 0
b) Wechselkursverträge 45.297.449 9.404.713 1.399.661 56.101.823 49.889.333 494.340 - 539.293
OTC-Produkte
Währungs- und Zinsswaps 6.192.039 7.395.291 1.399.661 14.986.991 10.675.603 233.504 - 232.425
Devisentermingeschäfte 37.718.761 1.979.397 0 39.698.158 37.829.556 256.766 - 301.452
Währungsoptionen - Käufe 710.112 12.240 0 722.352 689.852 4.070 0
Währungsoptionen - Verkäufe 676.537 17.785 0 694.322 694.322 0 - 5.416
Andere vergleichbare Wechselkursverträge 0 0 0 0 0 0 0
Börsengehandelte Produkte
Devisenterminkontrakte (Futures) 0 0 0 0 0 0 0
Devisenoptionen 0 0 0 0 0 0 0
c) Wertpapierbezogene Geschäfte 147.325 93.400 0 240.725 46.465 1.906 - 1.294
OTC-Produkte
Wertpapierkursbezogene Termingeschäfte 0 0 0 0 0 0 0
Aktien-/Index- Optionen - Käufe 125.593 91.900 0 217.493 43.465 1.906 0
Aktien-/Index- Optionen - Verkäufe 21.732 1.500 0 23.232 3.000 0 - 1.294
Börsengehandelte Produkte
Aktien-/Indexterminkontrakte (Futures) 0 0 0 0 0 0 0
Aktien-/Indexoptionen 0 0 0 0 0 0 0
d) Warenverträge 0 0 0 0 0 0 0
e) Kreditderivatverträge 7.000 738.140 178.500 923.640 745.140 5.446 - 18.010
OTC-Produkte
Credit Default Swaps 7.000 738.140 178.500 923.640 745.140 5.446 - 18.010

Von den in der Aufstellung der nicht abgewickelten Termingeschäfte dargestellten derivativen Finanzinstrumenten werden gemäß Fair Value Ansatz in der Bilanz ausgewiesen:

Derivative Finanzinstrumente Positive Marktwerte Negative Marktwerte
in € Tausend 31.12.2020 31.12.2019 31.12.2019
Derivate des Handelsbuches
a) Zinssatzverträge 1.304.160,6 1.240.600,0 1.175.678,9 1.065.200,0
b) Wechselkursverträge 603.804,4 452.000,0 610.309,8 491.200,0
c) Aktien- und Indexkontrakte 1.043,4 1.300,0 1.252,5 1.300,0
d) Kreditderivate 9.778,3 5.400,0 9.237,7 10.800,0

Wertpapiere

An Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren werden im nächsten Geschäftsjahr € 224.673 Tausend (31.12.2019: € 996.828 Tausend) fällig.

Nachstehende Aufgliederung zeigt die in den Aktivposten enthaltenen zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapiere nach börsennotierten und nicht börsennotierten Wertpapieren (Beträge inkl. Zinsenabgrenzung):

Wertpapiere
in € Tausend
börsennotiert
31.12.2020
nicht börsennotiert
31.12.2020
börsennotiert
31.12.2019
nicht börsennotiert
31.12.2019
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere
3.481.730,4 9.932,8 3.460.871,4 11.201,8
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 19.450,9 0,0 33.232,8 0,0

Aufgliederung der in den Aktivposten enthaltenen zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapiere nach der Bewertung als Anlagevermögen oder als Umlaufvermögen (einschließlich Handelsbestand):

Wertpapiere
in € Tausend
Anlagevermögen
31.12.2020
Umlaufvermögen
31.12.2020
Anlagevermögen
31.12.2019
Umlaufvermögen
31.12.2019
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere
1.513.706,4 1.977.956,8 766.573,0 2.705.500,2
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0,0 19.450,9 0,0 33.232,8

Der Abgang von Wertpapieren aus dem Anlagevermögen ist in der nachfolgenden Tabelle ersichtlich. Davon betrafen € 1.701.346 Tausend Tilgungen (31.12.2019: € 1.283.472 Tausend).

Bilanzposten Nominale Nettoergebnis Nominale Nettoergebnis
in € Tausend 31.12.2020 31.12.2020 31.12.2019 31.12.2019
Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere, die zur
Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind
1.313.338,2 109,2 1.931.551,5 39.038,6
Forderungen an Kreditinstitute 90.812,2 0,0 0,0 0,0
Forderungen an Kunden 107.748,7 492,8 128.459,9 111,6
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 256.884,8 113,2 666.095,1 11.585,1
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0,0 0,0 0,0 0,0
Gesamt 1.768.783,9 715,2 2.726.106,5 50.735,3

Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag bei Wertpapieren (ohne Nullkuponanleihen) des Investmentbestandes (Bankbuch):

Der Unterschiedsbetrag zwischen den fortgeschriebenen Anschaffungskosten und den Rückzahlungsbeträgen setzt sich aus € 88.209 Tausend (31.12.2019: € 23.081 Tausend), die zukünftig als Aufwand verbucht werden, und € 7.516 Tausend (31.12.2019: € 6.869 Tausend), die zukünftig als Ertrag einfließen werden, zusammen.

Bei zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapieren, die nicht die Eigenschaft von Finanzanlagen haben, beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem Anschaffungswert und dem höheren beizulegenden Zeitwert € 20.977 Tausend (31.12.2019: € 88.289 Tausend) gemäß § 56 (4) BWG bzw. € 7.133 Tausend (31.12.2019: € 4.267 Tausend) gemäß § 56 (5) BWG.

Im Bilanzposten Forderungen an Kreditinstitute sind eigene Schuldverschreibungen, die nicht zum Börsenhandel zugelassen sind, in Höhe von € 21.276 Tausend (31.12.2019: € 20.876 Tausend) enthalten.

Wertpapiere im Ausmaß von € 89.068 Tausend (31.12.2019: € 59.119 Tausend) sind zum Bilanzstichtag Gegenstand echter Pensionsgeschäfte, wobei die RBI AG Pensionsgeber ist und die Wertpapiere weiterhin in der Bilanz ausgewiesen werden.

Das Volumen des von der RBI AG geführten Handelsbuches beträgt gemäß Art 103 CRR € 178.018.747 Tausend (31.12.2019: € 187.248.473 Tausend), wobei € 1.101.555 Tausend (31.12.2019: € 1.070.122 Tausend) auf Wertpapiere und € 176.917.192 Tausend (31.12.2019: € 186.178.351 Tausend) auf sonstige Finanzinstrumente entfallen.

Bei folgenden Finanzinstrumenten des Finanzanlagevermögens ist der beizulegende Zeitwert niedriger als der Buchwert:

Finanzanlagen Beizulegender Beizulegender
in € Tausend Buchwert
31.12.2020
Zeitwert
31.12.2020
Buchwert
31.12.2019
Zeitwert
31.12.2019
1. Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnlicher Wertpapiere, die
zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind
10.370,9 10.358,0 178.835,1 174.417,7
2. Forderungen an Kreditinstitute 0,0 0,0 58.888,3 58.876,8
3. Forderungen an Kunden 87.024,4 86.763,6 149.282,0 148.297,8
4. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere
a) Von öffentlichen Emittenten 0,0 0,0 0,0 0,0
b) Von anderen Emittenten 50.087,6 49.754,2 28.417,9 28.199,7
5. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 148.800,6 144.935,1 0,0 0,0
Gesamt 296.283,6 291.810,8 415.423,3 409.792,0

Eine außerplanmäßige Abschreibung (gemäß § 204 Abs. 2 UGB zweiter Satz) unterbleibt, da die Bonität der Wertpapierschuldner so eingeschätzt wird, dass mit planmäßigen Zinszahlungen und Tilgungen gerechnet werden kann.

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen

Es bestehen wechselseitige Beteiligungen an der UNIQA Insurance Group AG, Wien, und an der Posojilnica Bank eGen, Klagenfurt. Per 31.12.2020 bestehen keine Ergebnisabführungsverträge.

Zur Absicherung des Währungsrisikos aus dem in lokaler Währung geführten Eigenkapital der

  • Ukrainian Processing Center JSC, Kiew
  • VAT Raiffeisen Bank Aval, Kiew

wurden in der Vergangenheit Kurssicherungsgeschäfte abgeschlossen.

Verbundene Unternehmen

Unternehmen, Sitz (Land) Gesamtnominale
in Tausend
Währung RBI
Direktanteil
Eigenkapital
in € Tausend
Ergebnis in
€ Tausend1
aus Jahres
abschluss2
Angaga Handels- und Beteiligungs GmbH, Wien 35 EUR 100% 21 - 11 31.12.2019
AO Raiffeisenbank, Moskau3 36.711.260 RUB 100% 2.464.664 497.747 31.12.2019
BAILE Handels- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H.,Wien2 40 EUR 100% 249.191 21 31.12.2019
Centralised Raiffeisen International Services & Payments S.R.L., Bukarest 2.820 RON 100% 7.440 1.862 31.12.2019
Elevator Ventures Beteiligungs GmbH, Wien 100 EUR 100% 8.099 - 193 31.12.2019
Extra Year Investments Limited, Tortola 10 USD 100% 34 - 48 31.12.2019
FAIRO LLC, Kiew 7.571 UAH 100% N/A N/A 31.12.2020
FARIO Handels- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H., Wien 40 EUR 100% 5.758 292 31.12.2019
Golden Rainbow International Limited, Tortola <1 SGD 100% 496 2 31.12.2019
Kathrein Privatbank Aktiengesellschaft, Wien2 20.000 EUR 0% 32.351 1.741 31.12.2019
KAURI Handels und Beteiligungs GmbH, Wien2 50 EUR 88% 7.454 451 31.12.2019
LOTA Handels- und Beteiligungs-GmbH, Wien 35 EUR 100% 2.074 1.976 31.12.2019
R.B.T. Beteiligungsges.m.b.H., Wien 36 EUR 100% 934 668 31.12.2019
R.L.H. Holding GmbH, Wien 35 EUR 100% 5.150 857 31.12.2019
R.P.I. Handels- und Beteiligungsges.m.b.H., Wien2 36 EUR 100% 217 - 23 31.12.2019
Radwinter sp.z o.o., Warschau3 10 PLN 100% N/A N/A 31.12.2019
Raiffeisen Bank Aval JSC, Kiew3 6.154.516 UAH 68% 482.995 164.050 31.12.2019
Raiffeisen Continuum GmbH, Wien 100 EUR 100% N/A N/A 31.12.2020
Raiffeisen Continuum Management GmbH, Wien 100 EUR 100% N/A N/A 31.12.2020
Raiffeisen Continuum GmbH & Co KG, Wien 65 EUR 77% N/A N/A 31.12.2020
Raiffeisen Investment Advisory GmbH, Wien 730 EUR 100% 938 - 69 31.12.2019
Raiffeisen RS Beteiligungs GmbH, Wien2 35 EUR 100% 5.083.044 486.733 31.12.2019
RBI Group IT GmbH, Wien 100 EUR 100% 109 - 3 31.12.2019

1 Das Ergebnis (teilweise aus den Konzernabschlüssen) in € Tausend entspricht dem Jahresüberschuss/-fehlbetrag, das Eigenkapital wird gemäß § 224 (3) lit. a UGB inklusive unversteuerte Rücklagen (lit. b) ausgewiesen.

2 Eigenkapital und Jahresergebnis nach IFRS (vollkonsolidierte inländische Gesellschaften)

3 Eigenkapital und Jahresergebnis nach IFRS (vollkonsolidierte ausländische Gesellschaften)

4 Neugründung in 2020

Unternehmen, Sitz (Land) Gesamtnominale
in Tausend
Währung RBI
Direktanteil
Eigenkapital
in € Tausend
Ergebnis in
€ Tausend1
aus Jahres
abschluss2
RALT Raiffeisen Leasing Ges.m.b.H, Wien2 219 EUR 100% 41.936 1.291 31.12.2019
RALT Raiffeisen-Leasing GmbH & Co. KG, Wien2 20.348 EUR 97% N/A N/A 31.12.2019
RB International Finance (Hong Kong) Ltd., Hong Kong3 10.000 HKD 100% N/A N/A 31.12.2019
RB International Investment Asia Limited, MY-Labuan3 <1 EUR 100% N/A N/A 31.12.2019
RB International Markets (USA) LLC, New York3 8.000 USD 100% 10.894 57 31.12.2019
RBI KI Beteiligungs GmbH, Wien2 48 EUR 100% 168 - 39 31.12.2019
RBI LEA Beteiligungs GmbH, Wien2 70 EUR 100% 207.441 146.294 31.12.2019
RBI PE Handels- und Beteiligungs GmbH, Wien2 150 EUR 100% 7.804 374 31.12.2019
REC Alpha LLC, Kiew3 1.596.843 UAH 85% 6.958 2.563 31.12.2019
Regional Card Processing Center s.r.o., Bratislava3 539 EUR 100% 17.444 932 31.12.2019
R-Insurance Services sp. z o.o., Ruda Śląska 5 PLN 100% 732 731 31.12.2019
RL Leasing Gesellschaft m.b.H., Eschborn3 26 EUR 25% 1.708 13 31.12.2019
RZB Finance (Jersey) III Ltd, JE-St. Helier3 1 EUR 100% 34 - 34 31.12.2019
RBI IB Beteiligungs GmbH, Wien2 35 EUR 100% 52.571 12.539 31.12.2019
RZB-BLS Holding GmbH, Wien2 500 EUR 100% 454.105 23.669 31.12.2019
RBI-Invest Holding GmbH, Wien2 500 EUR 100% 862.682 10.043 31.12.2019
Salvelinus Handels- und Beteiligungsges.m.b.H., Wien2 40 EUR 100% 392.334 2.522 31.12.2019
Ukrainian Processing Center PJSC, Kiew3 180 UAH 100% 18.125 10.314 31.12.2019
ZHS Office- & Facilitymanagement GmbH, Wien 36 EUR 1% 508 - 270 31.12.2019

1 Das Ergebnis (teilweise aus den Konzernabschlüssen) in € Tausend entspricht dem Jahresüberschuss/-fehlbetrag, das Eigenkapital wird gemäß § 224 (3) lit. a UGB inklusive unversteuerte Rücklagen (lit. b) ausgewiesen.

2 Eigenkapital und Jahresergebnis nach IFRS (vollkonsolidierte inländische Gesellschaften)

3 Eigenkapital und Jahresergebnis nach IFRS (vollkonsolidierte ausländische Gesellschaften)

4 Neugründung in 2020

Anlagevermögen

Der Grundwert der bebauten Grundstücke beträgt € 29 Tausend (31.12.2019: € 29 Tausend).

Die RBI AG war 2020 nicht als Leasinggeber im Leasinggeschäft direkt engagiert.

Die Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen betragen für das folgende Geschäftsjahr € 35.577 Tausend (31.12.2019: € 37.734 Tausend), davon € 33.094 Tausend gegenüber verbundenen Unternehmen (31.12.2019: € 35.341 Tausend). Der Gesamtbetrag der Verpflichtungen für die folgenden fünf Jahre beläuft sich auf € 183.120 Tausend (31.12.2019: € 194.532 Tausend), davon € 170.341 Tausend gegenüber verbundenen Unternehmen (31.12.2019: € 182.196 Tausend).

Im Bilanzposten Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind keine immateriellen Anlagegüter enthalten, die von verbundenen Unternehmen erworben wurden.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in den nachfolgenden Spiegeln ersichtlich:

in € Tausend Anschaffungs-/Herstellungskosten
Pos. Bezeichnung des Anlagevermögens Stand
1.1.2020
Zugänge aus
Verschmelzung
Währungs
differenzen
Zugänge Abgänge Um
buchungen
Stand
31.12.2020
1 2 3 4 5 6 7
Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche
Wertpapiere die zur Refinanzierung bei den
1. Zentralnotenbanken zugelassen sind 2.130.718 0 - 9.693 3.068.303 - 794.836 0 4.394.492
2. Forderungen an Kreditinstitute 83.730 0 - 3.901 64.454 - 69.828 0 74.454
3. Forderungen an Kunden 584.262 0 - 29.637 4.713 - 171.920 0 387.417
Schuldverschreibungen und and.
4. festverzinsliche Wertpapiere 784.693 0 - 19.293 924.707 - 158.380 0 1.531.728
a) Von öffentlichen Emittenten 0 0 0 9.167 0 0 9.167
b) Von anderen Emittenten 784.693 0 - 19.293 915.540 - 158.380 0 1.522.560
Aktien und andere nicht festverzinsliche
5. Wertpapiere 401.400 0 0 22.500 0 0 423.900
6. Beteiligungen 118.198 0 0 0 - 14.251 1.000 104.947
7. Anteile an verbundenen Unternehmen 12.852.283 0 0 15.830 - 16.334 - 1.000 12.850.779
8. Immaterielle Vermögensgegenstände 207.397 0 - 318 10.127 - 943 0 216.264
9. Sachanlagen 31.896 0 - 283 8.874 - 1.399 0 39.087
10. Sonstige Vermögensgegenstände 116 0 0 0 0 115 231
Gesamt 17.194.694 0 -63.126 4.119.508 -1.227.891 115 20.023.300
in € Tausend
Zu- und Abschreibungen/ Wertberichtigungen
Buchwerte
Pos. Kumulierte AfA
Stand
1.1.2020
Zugänge aus
Verschmelzung
Währungs
differenzen
Kumulierte
AfA im
Abgang
Zuschrei
bungen
Abschrei
bungen
Umbuch
ungen
Kumulierte
Afa Stand
31.12.2020
31.12.2020 31.12.2019
8 9 10 11 12 13 14 15 16 17
1. - 27.960 0 - 55 27.652 - 3.217 - 11.604 0 - 15.184 4.379.308 2.102.758
2. - 3 0 0 0 - 42 - 524 0 - 569 73.885 83.726
3. - 2.190 0 - 94 - 10 - 1.366 2.672 0 - 988 386.429 582.071
4. - 20.188 0 77 836 - 260 - 1.636 0 - 21.171 1.510.557 764.505
a) 0 0 0 0 - 50 50 0 0 9.167,60 0
b) - 20.188 0 77 836 - 210 - 1.686 0 - 21.171 1.501.389 764.505
5. 0 0 0 0 0 0 0 0 423.900 401.400
6. - 42.075 0 0 0 652 - 847 - 524 - 42.793 62.154 76.123
7. - 2.030.922 0 0 0 3.371 - 312.110 524 - 2.339.137 10.511.643 10.821.362
8. - 169.824 0 88 773 0 - 8.806 0 - 177.769 38.495 37.573
9. - 19.228 0 115 1.158 0 - 3.386 0 - 21.341 17.746 12.668
10. 0 0 0 0 0 0 0 231 116
-2.312.391 0 131 30.409 -862 -336.240 0 -2.618.952 17.404.348 14.882.304

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich zum 31.12.2020 auf € 2.964.477 Tausend (31.12.2019: € 2.966.553 Tausend). In diesem Posten sind Forderungen aus Treasurygeschäften (positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten des Handelsbuches sowie Zinsabgrenzungen aus Derivaten des Bankbuches – Details siehe Darstellung der noch nicht abgewickelten Termingeschäfte) in Höhe von € 2.081.967 Tausend (31.12.2019: € 1.830.204 Tausend) enthalten. Weiters sind in diesem Posten noch Forderungen (Sondervermögen) gegenüber der Österreichischen Raiffeisen-Einlagensicherung eGen (ÖRE) aufgrund des Bundes-IPS-Beitrags in Höhe von € 314.506 Tausend (31.12.2019: € 252.183 Tausend), Forderungen gegenüber dem Finanzamt in Höhe von € 24.709 Tausend (31.12.2019: € 18.653 Tausend), Bestände an gemünzten und ungemünzten Edelmetallen in Höhe von € 119.633 Tausend (31.12.2019: € 203.851 Tausend), aus Steuerumlagen resultierende Forderungen gegenüber Gruppenmitgliedern in Höhe von insgesamt € 43.751 Tausend (31.12.2019: € 22.410 Tausend) sowie Dividendenforderungen in Höhe von € 201.086 Tausend (31.12.2019: € 494.911 Tausend) enthalten.

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Erträge in Höhe von € 364.267 Tausend (31.12.2019: € 625.810 Tausend) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.

Aktive latente Steuern

Die in der Bilanz ausgewiesenen aktiven latenten Steuern in Höhe von € 168 Tausend (31.12.2019: € 441 Tausend) resultieren aus steuerlichen Verlustvorträgen gegenüber amerikanischen Steuerbehörden, des im Jahr 2017 liquidierten Tochterunternehmens RB International Finance (USA), LLC, New York. Sie basieren auf geplanten zukünftigen steuerlichen Gewinnen des Tochterunternehmens RB International Markets (USA) LLC, New York. Aus aktiven temporären Differenzen in Höhe von € 346.801 Tausend (31.12.2019: € 294.686 Tausend) und aus inländischen steuerlichen Verlustvorträgen in Höhe von € 2.070.117 Tausend (31.12.2019: € 2.089.875 Tausend) wurden keine aktiven latenten Steuern aktiviert, weil ihre Nutzung aus heutiger Sicht in angemessener Zeit nicht realisierbar erscheint. Passive temporäre Differenzen, die grundsätzlich bis zur Höhe aktiver temporärer Differenzen verrechnet werden, waren im Geschäftsjahr nicht vorhanden.

Nachrangige Vermögensgegenstände

In den Aktivposten enthaltene Vermögensgegenstände nachrangiger Art:

in € Tausend 31.12.2020 31.12.2019
Forderungen an Kreditinstitute 1.237.720,3 1.160.661,6
hievon an verbundene Unternehmen 1.234.005,3 1.154.996,9
hievon an Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 3.715,0 3.657,3
Forderungen an Kunden 280.824,3 302.653,8
hievon an verbundene Unternehmen 56.457,4 56.398,3
hievon an Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 2.203,3 2.173,1
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 37.168,5 49.211,5
hievon von verbundenen Unternehmen 0,0 0,0
hievon von Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 118,3 1.959,1
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 449.362,5 441.635,9
hievon von verbundenen Unternehmen 441.298,1 417.006,5
hievon von Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 0,0 128,5

Verfügungsbeschränkungen für Vermögensgegenstände

Zum Bilanzstichtag bestehende Verfügungsbeschränkungen für Vermögensgegenstände (gem. § 64 Abs.1 Z8 BWG):

in € Tausend 31.12.2020 31.12.2019
Sicherstellung für Wertpapier-Leihgeschäfte 416.627,0 246.600,0
Abgetretene Forderungen zugunsten der Österreichischen Kontrollbank (OeKB) 2.503.049,8 2.077.900,0
Sicherstellung für OeNB-Tender 2.348.546,0 169.700,0
Abgetretene Forderungen zugunsten der Europäischen Investitionsbank (EIB) 37.380,9 55.500,0
Abgetretene Forderungen zugunsten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 84.809,5 29.800,0
Abgetretene Forderungen zugunsten Euler Hermes 0,0 800,0
Bundes-IPS 314.506,2 252.183,0
Marginerfordernisse 52.250,0 12.100,0
Treasury-Callgelder für vertragliche Nettingvereinbarungen 665.882,0 690.400,0
Gesamt 6.423.051,4 3.534.983,0

Darüber hinaus bestehen für aufgelegte, noch nicht begebene fundierte Bankschuldverschreibungen Aktiva mit Verfügungsbeschränkungen in Höhe von € 1.879.971 Tausend (31.12.2019: € 1.668.501 Tausend).

Aktivposten betreffend verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Forderungen sowie Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere an bzw. von verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:

in € Tausend 31.12.2020 31.12.2019
Forderungen an Kreditinstitute
An verbundene Unternehmen 2.834.260,8 2.113.204,2
An Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 219.229,7 247.599,6
Forderungen an Kunden
An verbundene Unternehmen 2.093.520,1 2.152.134,9
An Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 93.125,8 111.828,6
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Von verbundenen Unternehmen 120.525,5 122.100,0
Von Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 112.896,8 6.500,0

Passiva

Verbindlichkeiten

Darstellung der Fristigkeiten

Die Gliederung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, der verbrieften Verbindlichkeiten und der sonstigen Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten stellt sich folgendermaßen dar:

in € Tausend 31.12.2020 31.12.2019
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 33.499.251,5 27.902.476,7
Täglich fällig 4.124.685,0 3.671.502,1
Bis 3 Monate 13.579.701,3 13.243.826,0
Von 3 Monaten bis 1 Jahr 1.359.320,3 1.695.167,9
Von 1 Jahr bis 5 Jahre 11.523.522,6 6.849.625,8
Über 5 Jahre 2.912.022,2 2.442.355,3
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 21.322.850,6 19.155.647,1
Täglich fällig 8.282.164,1 5.331.725,6
Bis 3 Monate 8.294.733,9 7.298.751,3
Von 3 Monaten bis 1 Jahr 2.587.095,6 3.699.559,0
Von 1 Jahr bis 5 Jahre 1.592.606,1 1.775.835,7
Über 5 Jahre 566.250,9 1.049.775,4
Verbriefte Verbindlichkeiten 8.049.011,5 7.039.845,1
Bis 3 Monate 523.400,1 142.041,0
Von 3 Monaten bis 1 Jahr 801.517,7 974.134,3
Von 1 Jahr bis 5 Jahre 4.599.739,0 3.651.092,8
Über 5 Jahre 2.124.354,7 2.272.577,0
Sonstige Verbindlichkeiten 2.687.537,6 2.392.264,6
Bis 3 Monate 2.687.537,6 2.392.264,6
Von 3 Monaten bis 1 Jahr 0,0 0,0
Von 1 Jahr bis 5 Jahre 0,0 0,0
Über 5 Jahre 0,0 0,0

An begebenen Schuldverschreibungen werden im nächsten Geschäftsjahr € 1.238.604 Tausend (31.12.2019: € 1.044.464 Tausend) fällig.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:

in € Tausend 31.12.2020 31.12.2019
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Gegenüber verbundenen Unternehmen 7.033.854,5 6.192.967,4
Gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 4.454.918,0 4.274.342,6
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Gegenüber verbundenen Unternehmen 3.455.591,1 3.896.669,3
Gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 296.201,3 173.089,5

TLTRO III Programm (Targeted Longer-Term Refinancing Operations)

Im Rahmen der TLTRO III Programme (Targeted Longer-Term Refinancing Operations) hat die RBI AG seit Dezember 2019 rund € 4.800.000 Tausend aufgenommen. Die Verzinsung der TLTRO III ist von der Entwicklung eines Benchmark-Loan-Portfolios abhängig, wobei zwei Vergleichsperioden herangezogen werden. In der RBI AG werden die Zinsen über die gesamte Laufzeit der Refinanzierung mit der Deposit Facility Rate von derzeit -0,5 Prozent abgegrenzt, da die RBI AG davon ausgeht, dass das erwartete Kreditwachstum die notwendige Wachstumsrate von 1,15 Prozent bis Ende März 2021 erreichen wird. Aktuell geht die RBI AG davon aus, dass die Bedingungen für die Inanspruchnahme des sogenannten COVID-Bonus für die Zeit zwischen Juni 2020 und Juni 2021 nicht erfüllt werden. Daher wird dieser nicht in der Zinsabgrenzung berücksichtigt.

Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31.12.2020 auf € 2.687.538 Tausend (31.12.2019: € 2.392.265 Tausend). In diesem Posten werden Verbindlichkeiten aus Treasurygeschäften (überwiegend negative Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten des Handelsbuches sowie Zinsabgrenzungen aus Derivaten des Bankbuches – Details siehe Darstellung der noch nicht abgewickelten Termingeschäfte) in Höhe von € 1.854.756 Tausend (31.12.2019: € 1.619.791 Tausend) sowie Verbindlichkeiten aus Short-Positionen von Anleihen in Höhe von € 288.623 Tausend (31.12.2019: € 185.915 Tausend) ausgewiesen. Der Marktwert der Absicherungsgeschäfte betreffend Kapitalgarantien für Fonds beläuft sich auf € 79.633 Tausend (31.12.2019: € 85.719 Tausend). Weiters sind noch Zinsabgrenzungen für Ergänzungskapital in Höhe von € 242.229 Tausend (31.12.2019: € 286.938 Tausend) sowie Verbindlichkeiten aus Steuerumlagen (Körperschaftsteuer) sowie aus anrechenbarer Kapitalertrags- und Quellensteuer gegenüber Gruppenmitgliedern in Höhe von insgesamt € 29.417 Tausend (31.12.2019 € 20.173 Tausend) enthalten.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von € 300.506 Tausend (31.12.2019: € 338.251 Tausend), die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden, enthalten.

Rückstellungen

Die Rückstellungen betreffen mit € 75.611 Tausend (31.12.2019: € 92.364 Tausend) Rückstellungen für Abfertigungen, mit € 75.447 Tausend (31.12.2019: € 73.507 Tausend) Rückstellungen für Pensionen, mit € 6.409 Tausend (31.12.2019: € 5.892 Tausend) Steuerrückstellungen und mit € 299.554 Tausend (31.12.2019: € 236.962 Tausend) sonstige Rückstellungen. Für Pensionsrückstellungen in Höhe von € 14.659 Tausend (31.12.2019: €14.560 Tausend) bestehen Rückdeckungsversicherungen. Diese wurden im Geschäftsjahr mit in gleicher Höhe gegenüberstehenden Ansprüchen saldiert.

Die Steuerrückstellungen in Höhe von € 6.409 Tausend betreffen im Umfang von € 5.400 Tausend Rückstellungen für Körperschaftssteuer aus dem Jahr 2020 sowie aus dem Jahr 2016 in Höhe von € 1.009 Tausend .

Der Anstieg der sonstigen Rückstellungen resultierte im Wesentlichen aus Jubiläumsgeldern sowie Prozessrisiken. Die Erhöhung der Jubiläumsrückstellung ist auf zusätzliche Sonderzahlungen anlässlich gewisser Geburtstagsjubiläen zurückzuführen. Die Prozessrisiken sind wie auch im Vorjahr infolge von Rechtsstreitigkeiten für Fremdwährungskredite in Polen gestiegen, welche in Folge dargelegt werden.

Prozessrisikorückstellung Fremdwährungskredite Polen

In Polen ist eine erhebliche Anzahl zivilrechtlicher Klagen hinsichtlich bestimmter vertraglicher Regelungen im Zusammenhang mit Hypothekarkrediten an Konsumenten, die in Fremdwährungen denominiert oder an eine Fremdwährung gekoppelt sind, anhängig. Ende Dezember 2020 lag der Gesamtstreitwert dieser Verfahren bei rund PLN 726 Millionen (€ 159 Millionen). In diesem Zusammenhang hat sich ein polnisches Gericht an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gewandt, um klären zu lassen, ob bestimmte Klauseln dieser Verträge gegen europäisches Recht verstoßen und missbräuchlich verwendet wurden. Die im Oktober 2019 dazu in einem Vorabentscheidungsverfahren ergangene Entscheidung des EuGHs gibt keine Antwort bezüglich einer gänzlichen oder teilweisen Nichtigkeit der Kreditverträge, sondern lediglich eine Orientierungshilfe für die Interpretation, nach welchen Grundsätzen nationale Gerichte auf Einzelfallbasis zu entscheiden haben. Demnach soll ein Kreditvertrag ohne missbräuchliche Klauseln wirksam bleiben, solange dies mit nationalem Recht im Einklang steht. Sofern der Kreditvertrag allerdings ohne die missbräuchliche Klausel nicht mehr aufrechterhalten werden kann, würde der Vertrag insgesamt unwirksam. Sollte die Unwirksamkeit des gesamten Kreditvertrags mit wesentlichen negativen materiellen Konsequenzen für den Kreditnehmer verbunden sein, so kann die missbräuchliche Klausel von polnischen Gerichten im Einklang mit nationalem Recht durch eine wirksame Klausel ersetzt werden. Die Konsequenzen einer Unwirksamkeit des Vertrags müssen sorgfältig untersucht werden, sodass der Kreditnehmer alle potenziell negativen Folgen einer Unwirksamkeit bedenken kann. Die Folgen einer Rückabwicklung eines nichtigen Kreditvertrags bleiben allerdings unklar und sind – beispielsweise aufgrund der Verpflichtung zur sofortigen Rückzahlung samt Kosten der Nutzung des Kreditbetrags – potenziell schwerwiegend für den Kreditnehmer. Es bleibt abzuwarten, wie die vom EuGH entwickelten Grundsätze nach nationaler Rechtsprechung auf Einzelfallbasis angewendet werden.

Ein beträchtlicher Anstieg an neuen Fällen konnte seit Beginn 2020 beobachtet werden, hervorgerufen durch die Entscheidung des EuGHs und die gestiegenen Marketingaktivitäten von Anwaltskanzleien, die für Kreditnehmer tätig sind. Dieser Anstieg wurde nicht nur von der polnischen Filiale der RBI beobachtet, sondern von allen polnischen Banken, die mit Fremdwährungskreditportfolios befasst sind.

Darüber hinaus haben sich polnische Gerichte in sieben anderen zivilrechtlichen Verfahren mit der Bitte um eine Entscheidung in einem Vorabentscheidungsverfahren an den EuGH gewandt. Diese Entscheidung könnte zu weiteren Klarstellungen führen und einen Einfluss darauf haben, wie gerichtsanhängige Verfahren im Zusammenhang mit Fremdwährungskrediten von nationalen polnischen Gerichten entschieden werden. RBI AG ist in eines dieser Verfahren direkt involviert.

Die Folgenabschätzung für Kreditverträge, die an eine Fremdwährung gekoppelt sind oder auf eine Fremdwährung lauten, kann auch durch das Ergebnis laufender Verwaltungsverfahren beeinflusst werden, die der Präsident des Amts für Wettbewerb und Verbraucherschutz (UOKiK) gegen die polnische Filiale der RBI AG führt. Solche Verwaltungsverfahren beruhen unter anderem auf der behaupteten Praxis einer Verletzung von kollektiven Verbraucherinteressen sowie darin, dass Klauseln in Standardvereinbarungen als benachteiligend eingestuft werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nicht sicher, welche potenziellen Auswirkungen diese Verfahren auf Kreditverträge, die an eine Fremdwährung gekoppelt sind oder auf eine Fremdwährung lauten, und die RBI AG haben könnten. Darüber hinaus könnten solche Verfahren zu Verwaltungsstrafen gegen die polnische Filiale der RBI AG führen und im Falle von Berufungen verwaltungsgerichtliche Verfahren nach sich ziehen.

Darüber hinaus leitete der polnische Financial Ombudsman, der im Namen von zwei Kreditnehmern handelte, ein Zivilverfahren gegen die RBI AG ein, in dem die Anwendung unlauterer Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern in einem Fall behauptet wird, in dem die RBI AG – nach Aufhebung eines Kreditvertrags – den vollen ursprünglich ausgegebenen Kreditbetrag ohne zwischenzeitlich geleistete Rückzahlungen sowie für die Verwendung von Kapital durch die Kreditnehmer fällige Beträge, aufgrund des Grundsatzes der ungerechtfertigten Bereicherung einfordert hatte und verlangt, diese Praxis einzustellen.

Ende Dezember 2020 ergriff der Vorsitzende der polnischen Finanzaufsichtsbehörde (KNF/PFSA) eine Initiative mit dem Ziel, die anhaltende öffentliche Systemdebatte und die damit einhergehende steigende Anzahl von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Hypothekendarlehen, die an eine Fremdwährung (hauptsächlich Schweizer Franken) gebunden sind oder auf diese lauten, zu lösen. Gemäß dem Vorschlag der KNF wurden die in Polen tätigen Banken gebeten, ein Konzept für einen möglichen freiwilligen Vergleich mit CHF-Hypothekarkreditkunden zu evaluieren, bei dem die Kredite der Kunden rückwirkend so behandelt würden, als wären sie in polnischen Zloty gewährt worden, mit einem Zinssatz, der auf dem WIBOR basiert (zuzüglich einer Marge, wie sie historisch auf andere Zloty-basierte Kredite angewandt wurde). In finanzieller Hinsicht würde das vorgeschlagene Abwicklungsschema somit nicht nur ein umstrittenes Element aus den CHF-Hypothekarkrediten entfernen – nämlich die Grundlage für die Bestimmung des Wechselkurses – sondern auch das Fremdwährungsrisiko rückwirkend vollständig eliminieren und die entsprechende finanzielle Belastung auf die Bank übertragen. Die RBI AG beschloss schließlich, sich aus der zur Analyse der Vorschläge der KNF eingerichteten Arbeitsgruppe zurückzuziehen, da der Vorschlag nach Einschätzung der RBI AG keine sozial gerechte und wirtschaftlich ausgewogene Lösung mit sich bringen würde; insbesondere würde das vorgeschlagene Abwicklungsschema – da es auf Freiwilligkeit beruht – keine ausreichende Rechtssicherheit gewährleisten und nicht geeignet sein, weitere gerichtliche Auseinandersetzungen in derselben oder verwandten Angelegenheiten auszuschließen.

In diesem Zusammenhang und angesichts der derzeit wahrgenommenen Uneinheitlichkeit der Gerichtspraxis bei der Auslegung polnischer Gesetze hat die Präsidentin des Obersten Gerichts Polens am 29. Januar 2021 angekündigt, dem Obersten Gericht einen Antrag auf Erlass einer Leitentscheidung in Bezug auf bestimmte Schlüsselfragen vorzulegen, die als entscheidend für die Beilegung anhängiger Gerichtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Hypothekendarlehen, die an eine Fremdwährung gebunden sind oder auf diese lauten, angesehen werden. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs soll die derzeit divergierende Praxis der polnischen Gerichte vereinheitlichen und Klarheit in Fragen bringen, zu denen nur eine lückenhafte oder uneinheitliche Rechtsprechung existiert. Die vom Obersten Gericht veröffentlichten Fragen würden sich mit der Problemstellung befassen, ob und in welcher Form ein Darlehen aufrechterhalten werden kann, wenn die Vertragsklauseln, die sich auf die Bestimmung des Wechselkurses für die Konvertierung in einem Darlehensvertrag beziehen, als unwirksam angesehen werden, sowie mit Rechtsfragen einer allfälligen Rückabwicklung zwischen den Parteien beziehen, einschließlich der Verjährungsfrist für die jeweiligen Ansprüche, wenn der Darlehensvertrag infolge einer potenziell unzulässigen Klausel in seiner Gesamtheit unwirksam wird. RBI AG erhofft sich, dass sich aus diesen Leitentscheidungen eine Bereinigung für die Vielzahl von vor den polnischen Gerichten gerichtsanhängigen Verfahren sowie – zukunftsgerichtet – auf dieser Grundlage dann auch eine handhabbare Lösung für die Problematik der Fremdwährungs-Hypothekarkredite insgesamt ableiten lässt.

Die RBI AG hat für die in Polen eingebrachten Klagen eine Rückstellung gebildet. Da die oben genannten Klagen von einer Reihe von Kunden eingebracht wurden, basiert diese Rückstellung auf einem statistischen Ansatz, welcher sowohl statische Daten, soweit diese relevant sind, als auch Expertenmeinungen berücksichtigt. Mögliche Beschluss-Szenarien und die erwarteten Verlustraten pro Szenario wurden geschätzt. Die erwartete Belastung gründet sich auf Kredite von Kunden, welche die Bank klagen oder eine solche angekündigt haben. Um die finanziellen Auswirkungen pro Szenario zu berechnen, wird der Forderungsbetrag mit dem geschätzten finanziellen Abfluss im Szenario und der Wahrscheinlichkeit multipliziert, dass die Bank letztendlich eine Entschädigung an den Kunden zahlen muss. Für Abflüsse, für die angenommen wird, dass diese nicht innerhalb eines Jahres erfolgen werden, wird ein angemessener Abzinsungssatz angewendet. Die finanziellen Auswirkungen der einzelnen Szenarien werden anhand von Expertenmeinungen gewichtet. Die sich daraus ergebende Rückstellung wurde auf € 89.188 Tausend erhöht (31.12.2019: € 49.336 Tausend). Die wesentlichen Unsicherheiten bei der Berechnung von Rückstellungen sind auf eine potenziell höhere Anzahl von Klagen und einem Anstieg der Wahrscheinlichkeit, die Gerichtsverfahren zu verlieren, zurückzuführen.

Die Sensitivitätsanalyse zeigt, dass eine Erhöhung der Anzahl der Klagen um 10 Prozent zu einem Anstieg der Rückstellungen um 8,5 Prozent führen würde. Weiters hat auch die Gewichtung der verschiedenen Szenarien einen Einfluss auf die Höhe der Rückstellung. Eine für die Bank negative Rechtsprechung, insbesondere die für Ende März erwartete Entscheidung des obersten Gerichtshofs, kann zu einer deutlichen Erhöhung der Rückstellung führen.

Sonstige Rückstellungen

in € Tausend 31.12.2020 31.12.2019
Drohverluste aus Zinssteuerungsderivaten 44.062,7 30.628,4
Garantiekredite 34.146,5 39.180,7
Prozessrisken 92.887,9 50.341,2
Bonifikationen und Prämien 38.617,9 42.446,0
Jubiläumsgelder 41.487,7 27.356,1
Unverbrauchte Urlaube 25.283,9 21.968,2
Restrukturierungskosten 1.401,3 1.193,4
Aufsichtsrats-Tantiemen einschließlich Aufwandsvergütung 857,2 1.062,0
Operationelles Risiko/Schadensfälle/Sonstiges 8.239,6 4.750,3
Prüfungskosten 4,5 458,6
Sonstige Aufwendungen/ausstehende Rechnungen 12.564,9 17.577,5
Gesamt 299.554,14 236.962,17

Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Das Ergänzungskapital zum 31.12.2020 beträgt € 2.791.732 Tausend (31.12.2019: € 2.628.760 Tausend).

Ergänzungskapital nach CRR im Eigenbestand:

in € Tausend 31.12.2020 31.12.2019
6,625% RBI Schuldverschreibung 2011-2021 14.698,5 12.336,3
6% RBI Schuldverschreibung 2013-2023 1.294,7 2.421,0
var. RBI Schuldverschreibung 2014-2025 0,0 8.873,3
var. RBI Schuldverschreibung 2019-2032 1.634,1 0,0

Im Berichtsjahr wurden Emissionen im Wert von € 269.443 Tausend (31.12.2019: € 314.200 Tausend) sowie Covered Bonds in Höhe von € 700.000 Tausend (31.12.2019: € 0 Tausend) eingezogen. Für diese Transaktionen wurde im Geschäftsjahr 2020 ein Verlust von € 61 Tausend (31.12.2019: € 4.312 Tausend) verbucht.

Aufgenommene nachrangige Verbindlichkeiten

Auflistung jener nachrangigen Kreditaufnahmen (einschließlich Ergänzungskapital), die 10 Prozent des Gesamtbetrages der nachrangigen Verbindlichkeiten in Höhe von € 2.791.732 Tausend und somit den Betrag von € 279.173 Tausend übersteigen:

Nominale in €
Bezeichnung Tausend Fälligkeit Zinssatz
Subordinated Notes 2032 Serie 215 500.000 18.6.2032 2,875%
Subordinated Notes 2030 Serie 193 500.000 12.3.2030 1,500%
Subordinated Notes 2023 Serie 45 500.000 16.10.2023 6,000%
Subordinated Notes 2021 Serie 4 500.000 18.05.2021 6,625%

Für die genannten Verbindlichkeiten bestehen keine Bestimmungen hinsichtlich einer etwaigen Umwandlung.

Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten

Die Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten belaufen sich im Geschäftsjahr auf € 130.950 Tausend (2019: € 128.442 Tausend).

Zusätzliches Kernkapital

Am 29. Juli 2020 platzierte die RBI AG eine weitere Emission von zusätzlichem Kernkapital (AT1) mit unbegrenzter Laufzeit im Volumen von € 500.000 Tausend. Der diskretionäre Kupon dieser Emission beträgt bis 15.12.2026 6,0 Prozent p. a. und wird danach neu festgesetzt. Zusammen mit dem bis 31.12.2019 platzierten AT1-Kapital im Volumen von € 1.150.000 Tausend (€ 650.000 Tausend 2017 und € 500.000 Tausend 2018) hat die RBI AG ihr geplantes AT1-Emissionsprogramm damit aktuell abgeschlossen. Zuzüglich der abgegrenzten Zinsen beträgt das zusätzliche Kernkapital zum 31.12.2020 € 1.654.264 Tausend (31.12.2019: € 1.152.879 Tausend). Das Disagio in Höhe von € 10.126 Tausend wird aktivseitig bis zu dem jeweiligen ersten Kündigungsdatum (15. Dezember 2022 bzw. bis 15. Juni 2025 sowie 15.12.2026) abgegrenzt.

Aktiva und Passiva in Fremdwährung

in € Tausend 31.12.2020 31.12.2019
Aktiva in fremder Währung 7.900.518,8 8.456.290,7
Passiva in fremder Währung 7.903.208,2 7.976.043,5

Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Zum 31. Dezember 2020 betrug das Grundkapital der RBI AG gemäß Satzung unverändert € 1.003.266 Tausend. Das Grundkapital besteht aus 328.939.621 nennwertlosen Stückaktien (Inhaberaktien). Nach Abzug der im Eigenbestand befindlichen 322.204 Aktien betrug das ausgewiesene gezeichnete Kapital € 1.002.283 Tausend.

Eigene Aktien

Die Hauptversammlung vom 20. Oktober 2020 ermächtigte den Vorstand nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG zum Erwerb und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien. Der Anteil der zu erwerbenden und bereits erworbenen eigenen Aktien darf insgesamt 10 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Dauer der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist mit 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung in der Hauptversammlung, sohin bis zum 19. April 2023, begrenzt. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert beträgt € 3,05 pro Aktie, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht mehr als 10 Prozent über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der der Ausübung dieser Ermächtigung vorangegangenen zehn Handelstage liegen.

Der Vorstand wurde weiters gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung der eigenen Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter teilweisem oder gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Das Bezugsrecht der Aktionäre darf nur dann ausgeschlossen werden, wenn die Verwendung der eigenen Aktien als Gegenleistung für eine Sacheinlage beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland erfolgt. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden und gilt für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum dieser Beschlussfassung sohin bis zum 19. Oktober 2025.

Seither wurden weder aufgrund der erloschenen Ermächtigung vom Juni 2018 noch aufgrund der nunmehr aufrechten Ermächtigung vom Oktober 2020 eigene Aktien erworben.

Die Hauptversammlung vom 20. Oktober 2020 ermächtigte den Vorstand ferner nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 7 AktG, zum Zweck des Wertpapierhandels, der auch außerbörslich durchgeführt werden darf, für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung, sohin bis zum 19. April 2023, eigene Aktien zu erwerben, wobei der Handelsbestand der zu diesem Zweck erworbenen Aktien am Ende jeden Tages 5 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf. Der Gegenwert für die zu erwerbenden Aktien darf die Hälfte des Schlusskurses an der Wiener Börse am letzten Handelstag vor dem Erwerb nicht unter- und das Doppelte des Schlusskurses an der Wiener Börse am letzten Handelstag vor dem Erwerb nicht überschreiten.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist seit der Hauptversammlung vom 13. Juni 2019 gemäß § 169 AktG ermächtigt, bis längstens 2. August 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital – allenfalls in mehreren Tranchen –durch Ausgabe von bis zu 164.469.810 Stück neuen, auf Inhaber lautenden stimmberechtigten Stammaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu € 501.632.920,50 zu erhöhen (auch im Weg des mittelbaren Bezugsrechts durch ein Kreditinstitut gemäß § 153 Abs 6 AktG) und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage erfolgt, oder (ii) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgt und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten (Bezugsrechtsausschluss).

Von dieser Ermächtigung vom Juni 2019 zur Ausnützung des genehmigten Kapitals wurde bislang kein Gebrauch gemacht.

Kapitalrücklagen

Die gebundenen Kapitalrücklagen in Höhe von € 4.334.286 Tausend (31.12.2019: € 4.334.286 Tausend) und die nicht gebundenen Kapitalrücklagen in Höhe von € 97.066 Tausend (31.12.2019: € 97.066 Tausend) blieben im Geschäftsjahr unverändert.

Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen umfassen gesetzliche Rücklagen in Höhe von € 5.500 Tausend (31.12.2019: € 5.500 Tausend) und andere freie Rücklagen in Höhe von € 2.403.752 Tausend (31.12.2019: € 2.299.321 Tausend). Von den anderen freien Rücklagen ist ein Betrag von € 323.748 Tausend (31.12.2019: € 265.317 Tausend) dem Bundes-IPS gewidmet. Aufgrund der Vereinbarung über die Errichtung eines institutsbezogenen Sicherungssystems (Institutional Protection Scheme) und eines entsprechenden Beschlusses des Bundes-IPS Risikorats wurde im Geschäftsjahr 2020 ein Betrag in Höhe von € 58.431 Tausend (31.12.2019: € 48.181 Tausend) als Rücklage für das Bundes-IPS den anderen Gewinnrücklagen zugeführt. Die Rücklage für das Bundes-IPS ist bei der Eigenmittelberechnung nach CRR nicht anrechenbar. Aus dem Jahresüberschuss wurde weiters ein Betrag von € 46.000 Tausend (31.12.2019: € 86.000 Tausend) den anderen freien Rücklagen zugeführt.

Haftrücklage

Der Stand der Haftrücklage beträgt zum 31.12.2020 € 535.097 Tausend (31.12.2019: € 535.097 Tausend).

Ergänzende Angaben

Erläuterungen zu den Haftungsverhältnissen

Die RBI AG hat im Rahmen der staatlich geförderten, prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge gem. § 108h Abs 1 Z 3 EStG Kapitalgarantieverpflichtungen abgegeben. Dabei garantiert das Kreditinstitut, dass im Falle einer Verrentung der für die Verrentung zur Verfügung stehende Auszahlungsbetrag nicht geringer ist als die Summe der vom Steuerpflichtigen eingezahlten Beträge zuzüglich der für diesen Steuerpflichtigen gutgeschriebenen Prämien im Sinne des §108g EStG. Das Volumen dieser Garantien beträgt zum 31.12.2020 € 695.956 Tausend (31.12.2019: € 973.102 Tausend).

Die RBI AG ist Vereinsmitglied der Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich. Die Vereinsmitglieder übernehmen eine vertragliche Haftungsverpflichtung dahingehend, dass sie solidarisch die zeitgerechte Erfüllung aller Kundeneinlagen und Eigenemissionen eines insolventen Vereinsmitgliedes bis zur Grenze, die sich aus der Summe der individuellen Tragfähigkeit der anderen Vereinsmitglieder ergibt, garantieren. Die individuelle Tragfähigkeit eines Vereinsmitgliedes bestimmt sich nach den frei verwendbaren Reserven unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen des BWG.

Die Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich (RKÖ), die ihr angeschlossenen Landes-Kundengarantiegemeinschaften und deren Mitglieder haben ihre Haftung für alle neuen Forderungen aus Kundengeschäftsbeziehungen mit den Mitgliedern der Kundengarantiegemeinschaften mit Wirkung zum 30. September 2019 (Stichtag) beendet. Zum Stichtag bestehende Guthaben fallen weiterhin unter die Haftung, Auszahlungen und alle anderen Belastungsbuchungen nach dem Stichtag reduzieren die Haftung. Allfällige Erhöhungen von Guthaben nach dem 30. September 2019 und danach begründete Geschäftsbeziehungen sind von der Haftung nicht mehr umfasst. Der Haftungsverpflichtung wurde durch Einstellen eines Merkpostens von einem Euro unter der Bilanz entsprochen, da es nicht möglich ist, die potenzielle Haftung der RBI AG aus dem Haftungsverbund betraglich festzulegen.

Zum 31.12.2020 waren weiche Patronatserklärungen in Höhe von € 269.638 Tausend (31.12.2019: € 302.447 Tausend) ausgestellt.

Das Volumen der Haftungen gegenüber verbundenen Unternehmen beläuft sich zum 31.12.2020 auf € 957.668 Tausend (31.12.2019: € 1.106.471 Tausend).

Offene Einzahlungsverpflichtungen auf das Stammkapital in Höhe von € 5.600 Tausend (31.12.2019: € 5.600 Tausend) bestehen gegenüber der European Investment Fund S.A., Luxemburg.

Unter der Bilanz im Passivposten Eventualverbindlichkeiten der RBI AG werden zum 31.12.2020 € 5.902.444 Tausend (31.12.2019: € 6.049.897 Tausend) ausgewiesen. Davon entfallen € 5.013.517 Tausend (31.12.2019: € 5.070.145 Tausend) auf Avale sowie € 888.927 Tausend (31.12.2019: € 979.752 Tausend) auf Akkreditive.

Unter der Bilanz im Passivposten Kreditrisiken der RBI AG werden zum 31.12.2020 € 15.955.549 Tausend (31.12.2019: € 15.171.249 Tausend) ausgewiesen. Die Kreditrisiken entfallen im Berichtsjahr in voller Höhe auf noch nicht in Anspruch genommene unwiderrufliche Kreditzusagen.

Es liegen keine weiteren Geschäfte vor, deren Risiken und Vorteile wesentlich sind, die nicht in der Bilanz oder in einem Posten Unter der Bilanz ausgewiesen sind.

Eigenmittel nach CRR

in € Tausend 31.12.2020 31.12.2019
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 5.414.618 5.414.618
Einbehaltene Gewinne 2.614.406 2.721
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen) 0 2.574.602
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in CET1) 0 0
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen 8.029.025 7.991.941
Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) - 29.211 - 27.125
Immaterielle Vermögenswerte (verringert um eventuelle Steuerschulden) (negativer Betrag) - 38.495 - 37.573
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären
Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz
3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
- 168 - 441
Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von
Zahlungsströmen
0 0
Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert
bewerteten eigenen Verbindlichkeiten
0 0
Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1250% zuzuordnen ist, wenn das Institut als
Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht
0 0
davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 0 0
Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) gesamt - 67.874 - 84.913
Hartes Kernkapital (CET1) 7.961.151 7.907.027
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen
Anrechnung auf das AT1 ausläuft
0 0
Zum zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zeile 5
enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien
gehalten werden
1.594.014 1.110.453
Zusätzliches Kernkapital (AT1) 1.594.014 1.110.453
Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 9.555.165 9.017.481
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 1.757.586 1.651.039
Zum Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zeilen 5 bzw. 34
enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und
von Drittparteien gehalten werden
0 0
Kreditrisikoanpassungen 175.086 182.604
Ergänzungskapital (T2) 1.932.672 1.833.643
Eigenmittel gesamt (TC = T1 + T2) 11.487.837 10.851.124
Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung während der Übergangszeit
unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR
Restbeträge)
Risikogewichtete Aktiva gesamt (RWA)
42.509.464
42.509.464
40.101.279
40.101.279

Eigenmittelerfordernis und risikogewichtete Aktiva

in € Tausend 31.12.2020 31.12.2019
Risikoge
wichtetes Obligo
Eigenmittel
erfordernis
Risikoge
wichtetes Obligo
Eigenmittel
erfordernis
Risikogewichtete Aktiva gesamt (RWA) 42.509.464 3.400.757 40.101.279 3.208.102
Risikogewichtete Positionsbeträge für das Kredit-,
Gegenparteiausfall- und das Verwässerungsrisiko sowie
Vorleistungen
35.867.672 2.869.414 34.599.314 2.767.945
Standardansatz (SA) 3.987.422 318.994 4.136.841 330.947
Risikopositionsklassen exklusive Verbriefungspositionen 3.987.422 318.994 4.136.841 330.947
Zentralstaaten und Zentralbanken 0 0 0 0
Regionale und lokale Gebietskörperschaften 10.683 855 12 1
Öffentliche Stellen 18.998 1.520 7 1
Institute 37.801 3.024 21.187 1.695
Unternehmen 3.973 318 3.980 318
Mengengeschäft 133.846 10.708 153.035 12.243
Durch Immobilien besicherte Forderungen 3.193.606 255.488 3.354.114 268.329
Ausgefallene Forderungen 28.783 2.303 92.656 7.413
Mit besonders hohem Risiko verbundene Risikopositionen 0 0 0 0
Gedeckte Schuldverschreibungen 0 0 0 0
Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 18.842 1.507 0 0
Beteiligungen 176.594 14.128 178.257 14.261
Sonstige Positionen 364.296 29.144 333.593 26.687
Auf internen Beurteilungen basierender Ansatz (IRB) 31.880.249 2.550.420 30.462.473 2.436.998
IRB-Ansätze, wenn weder eigene Schätzungen der LGD noch
Umrechnungsfaktoren genutzt werden 18.435.610 1.474.849 16.049.755 1.283.980
Zentralstaaten und Zentralbanken 15.719 1.258 43.153 3.452
Institute 2.442.141 195.371 1.943.423 155.474
Unternehmen - KMU 124.508 9.961 291.494 23.319
Unternehmen - Spezialfinanzierungen
Unternehmen - sonstige
1.339.339
14.513.903
107.147
1.161.112
1.472.936
12.298.750
117.835
983.900
IRB-Ansätze, wenn eigene Schätzungen der LGD bzw.
Umrechnungsfaktoren genutzt werden 0 0 0 0
Beteiligungen 13.444.639 1.075.571 14.412.718 1.153.017
Einfacher Risikogewichtungsansatz 0 0 0 0
Sonstige Beteiligungspositionen 0 0 0 0
PD-/LGD-Ansatz 0 0 0 0
in € Tausend 31.12.2020 31.12.2019
Risikoge
wichtetes Obligo
Eigenmittel
erfordernis
Risikoge
wichtetes Obligo
Eigenmittel
erfordernis
Risikopositionsbetrag für Abwicklungs- und Lieferrisiken 22 2 46.055 3.684
Abwicklungs- und Lieferrisiko im Anlagebuch 0 0 43.706 3.497
Abwicklungs- und Lieferrisiko im Handelsbuch 22 2 2.349 188
Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und
Warenpositionsrisiken
3.403.538 272.283 1.927.047 154.164
Risikopositionsbetrag für Positions- Fremdwährungs- und
Warenpositionsrisiken nach Standardansätzen (SA)
774.595 61.968 641.795 51.344
Börsegehandelte Schuldtitel 772.695 61.816 638.477 51.078
Beteiligungen 669 54 678 54
Besonderer Ansatz für Positionsrisiken in OGA 0 0 1 0
Fremdwährungen 0 0 0 0
Warenpositionen 1.232 99 2.639 211
Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und
Warenpositionsrisiken nach internen Modellen (IM)
2.628.942 210.315 1.285.252 102.820
Gesamtrisikobetrag für operationelle Risiken (OpR) 2.888.308 231.065 3.057.198 244.576
Standardansatz (STA) bzw. alternativer Standardansatz (ASA) für
operationelle Risiken (OpR)
2.888.308 231.065 3.057.198 244.576
Fortgeschrittene Messansätze (AMA) für operationelle Risiken (OpR) 0 0 0 0
Gesamtrisikobetrag für Anpassung der Kreditbewertung 171.013 13.681 157.291 12.583
Standardisierte Methode 171.013 13.681 157.291 12.583
Sonstige Risikopositionsbeträge 178.911 14.313 314.374 25.150
davon risikogewichtete Positionsbeträge für Kreditrisiko:
Verbriefungspositionen (überarbeitete Verbriefungsregeln)
178.911 14.313 314.374 25.150

Eigenkapitalquoten1

in Prozent 31.12.2020 31.12.2019
Harte Kernkapitalquote 18,7% 19,7%
Kernkapitalquote 22,5% 22,5%
Eigenmittelquote 27,0% 27,1%

1 Fully loaded

Verschuldungsquote

in € Tausend 31.12.2020 31.12.2019
Gesamtrisikoposition 82.058.217 68.630.369
Kernkapital 9.555.165 9.017.481
Verschuldungsquote in Prozent1 11,6% 13,1%

1 Fully loaded

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Erträge nach geographischen Märkten gemäß § 64 Abs.1 Z 9 BWG

Die regionale Zuordnung in die Segmente nach dem jeweiligen Sitz der Geschäftsstelle ergibt die folgende Verteilung:

2020
in € Tausend Summe Österreich Europa Asien
Zinsen und zinsähnliche Erträge 795.678,4 756.434,2 38.180,6 1.063,6
davon: aus festverzinslichen Wertpapieren 73.230,5 73.203,6 0,0 26,9
Erträge aus nicht festverzinslichen Wertpapieren und Beteiligungen 779.849,0 779.849,0 0,0 0,0
Provisionserträge 367.686,8 363.752,6 3.934,2 0,0
Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften 148.291,7 143.683,1 2.587,2 2.021,3
Sonstige betriebliche Erträge 227.901,0 227.063,4 820,4 17,1
2019
in € Tausend Summe Österreich Europa Asien
Zinsen und zinsähnliche Erträge 958.613,5 914.930,1 42.339,0 1.344,4
davon: aus festverzinslichen Wertpapieren 86.936,5 86.863,5 0,0 73,0
Erträge aus nicht festverzinslichen Wertpapieren und Beteiligungen 708.786,7 708.786,7 0,0 0,0
Provisionserträge 360.991,5 356.701,4 4.289,9 0,2
Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften - 51.191,6 - 51.060,1 340,0 - 471,5
Sonstige betriebliche Erträge 269.909,6 267.757,5 2.118,2 33,9

Negativzinsen

Aufgrund der auch im Geschäftsjahr 2020 vorherrschenden Niedrigzinssituation, wurde im Posten Zinsen und ähnliche Erträge ein Aufwand, resultierend aus Negativzinsen für Forderungen in Höhe von € 34.094 Tausend (2019: € 43.622 Tausend) ausgewiesen. Dem gegenüber stand ein aus Negativzinsen für Verbindlichkeiten resultierender Ertrag in Höhe von € 109.376 Tausend (2019: € 62.672 Tausend), der im Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen erfasst wurde. Der Anstieg der durch Negativzinsen verursachten Erträge ist durch die Erhöhung des Volumens bedingt.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten weiterverrechnete Personal- und Sachkosten für Dienstleistungen in Höhe von € 90.620 Tausend (2019: € 86.781 Tausend), Erträge aus der Auflösung von Drohverlustrückstellungen aus Derivaten in Höhe von € 12.573 Tausend (2019: € 33.110 Tausend), Erträge aus Close-Out Fees für Derivate des Bankbuchs in Höhe von € 98.918 Tausend (2019: € 117.118 Tausend) und Erträge aus der Auflösung sonstiger Rückstellungen in Höhe von € 897 Tausend (2019: € 773 Tausend).

Personalaufwand

Im Posten Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Vorsorgekassen sind € 2.793 Tausend (2019: € 34.071 Tausend) an Aufwendungen für Abfertigungen enthalten.

Sonstige Verwaltungsaufwendungen

Die auf das Geschäftsjahr entfallenden nach Leistungen aufgeschlüsselten Aufwendungen für den Abschlussprüfer sind im Konzernabschluss dargestellt.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken um € 57.327 Tausend auf € 248.051 Tausend im Jahr 2020. Darin enthalten sind Dotationen für Drohverlustrückstellungen für Bankbuchderivate in Höhe von € 26.140 Tausend (2019: € 17.504 Tausend), Dotationen für sonstige Rückstellungen in Höhe von € 62.592 Tausend (2019: € 65.148 Tausend), Aufwendungen betreffend die ausländischen Zweigstellen in Höhe vom € 10.716 Tausend (2019: € 10.932 Tausend) sowie Aufwendungen aus Close-Out Fees für Derivate des Bankbuchs in Höhe von € 144.705 Tausend (2019: €196.649 Tausend).

Veräußerung und Bewertung von Forderungen sowie von Wertpapieren des Umlaufvermögens

Der Ertrags-/Aufwandssaldo aus der Veräußerung und der Bewertung von Forderungen und Wertpapieren des Umlaufvermögens ergab wie im Vorjahr einen negativen Saldo in Höhe von € 94.301 Tausend (2019: minus € 105.909 Tausend). Diese Entwicklung resultierte einerseits aus einem Anstieg des Bewertungs- und Veräußerungsergebnisses der Wertpapiere des Umlaufvermögens sowie der Bankbuch Derivate in Höhe von € 53.507 Tausend (2019: € 3.495 Tausend) und andererseits aus einem Rückgang des Ergebnisses aus der Bewertung von Forderungen und Garantien auf minus € 147.809 Tausend (2019: minus € 109.404 Tausend). Der Wertberichtigungsbedarf erhöhte sich 2020 aufgrund der COVID-19 Pandemie vor allem im Bereich der Portfolio-Wertberichtigungen für zukünftig erwartete Kreditausfälle. Im Bereich der Einzelwertberichtigungen verzeichnete die RBI AG eine Nettodotierung der Wertberichtigungen in Höhe von € 37.775 Tausend. Dies war im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang von € 60.472 Tausend. Bei den Portfolio-Wertberichtigungen kam es zu einer Nettodotierung von € 106.819 Tausend, was einen Anstieg von € 91.551 Tausend im Vergleich zum Vorjahr bedeutete. Der Anstieg reflektiert unter dem Gesichtspunkt der COVID-19 Pandemie eine Adaptierung der makroökonomischen Faktoren sowie eine Berücksichtigung von im Modell nicht abbildbaren Entwicklungen für die zukünftig erwarteten Kreditrisiken. Im Zuge von nicht-substanziellen Modifikationen aufgrund der Covid-19 Pandemie wurden im Geschäftsjahr erfolgswirksame Buchwertanpassungen in Höhe von € 275 Tausend vorgenommen.

Im Geschäftsjahr wurden Verluste aus Anteilen an Investmentfonds in Höhe von € 449 (2019: € 689 Tausend) realisiert. Erträge aus Ausschüttungen ergaben sich in Höhe von € 8 Tausend (2019: € 0 Tausend).

Veräußerung und Bewertung von wie Finanzanlagen bewerteten Wertpapieren sowie von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Im Posten Ertrags-/Aufwandssaldo aus der Veräußerung und der Bewertung von Wertpapieren, die wie Finanzanlagen bewertet sind, sowie von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind unter anderem Zuschreibungen der LOTA Handelsund Beteiligungs-GmbH, Wien in Höhe von € 2.002 Tausend sowie der Centralised Raiffeisen International Services & Payments S.R.L., Rumänien in Höhe von € 966 Tausend enthalten. Im Geschäftsjahr wurden Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen in Höhe von insgesamt € 312.110 Tausend abgeschrieben, darunter die Raiffeisen Bank Aval JSC, Kiew in Höhe von € 171.786 Tausend, die RBI-Invest Holding GmbH, Wien in Höhe von € 87.015 Tausend sowie die RZB-BLS Holding GmbH, Wien in Höhe von € 37.191 Tausend. Insgesamt werden € 304.643 Tausend an Verlusten (2019: Gewinne in Höhe von € 180.407 Tausend) aus der Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen ausgewiesen.

Aus der Veräußerung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen ergibt sich im Geschäftsjahr ein Ergebnis von € 4.290 Tausend (2019: € 0 Tausend).

Gruppenbesteuerung

Die RBI AG ist Gruppenträger einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 Körperschaftsteuergesetz (KStG). Der Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG gehören zum 31.12.2020 52 Gesellschaften (31.12.2019: 50 Gesellschaften) als Gruppenmitglieder an.

Verschmelzungsgewinn

Rückwirkend mit 30. Juni 2020 wurde der Teilbetrieb Equity Value Chain der Raiffeisen Centrobank AG, Wien in die RBI AG übertragen. Durch die Übernahme eines positiven Nettovermögens resultierte daraus ein Verschmelzungsgewinn in Höhe von € 19 Tausend.

Gesamtkapitalrentabilität

Die Gesamtkapitalrentabilität (Jahresergebnis nach Steuern geteilt durch die durchschnittliche Bilanzsumme) beträgt im Jahr 2020 0,34 Prozent (2019: 0,7 Prozent).

Gewinnverteilungsvorschlag

Unter Berücksichtigung der erneuten EZB-Empfehlung zu Dividendenzahlungen wird der Vorstand der RBI AG der Hauptversammlung 2021 vorschlagen, eine Dividende von € 0,48 je Aktie auszuschütten. Daraus würde sich auf Basis der ausgegebenen Aktien ein Betrag von maximal € 157.891 Tausend errechnen. Der Vorstand behält sich vor, eine mögliche zusätzliche Dividendenausschüttung in Erwägung zu ziehen, sobald die Empfehlung der EZB aufgehoben ist.

Sonstiges

Es gibt keine Geschäfte der Gesellschaft mit nahestehenden Unternehmen und Personen, die wesentlich und unter marktunüblichen Bedingungen abgeschlossen worden sind.

Im Geschäftsjahr 2020 waren durchschnittlich 3.002 (2019: 2.915) Angestellte beschäftigt.

Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen

Pensionsaufwand Abfertigungsaufwand
in € Tausend 2020 2019 2020 2019
Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte 2.085 2.505 3.110 3.162
Arbeitnehmer 10.213 10.635 3.248 34.402
Gesamt 12.297 13.140 6.358 37.564

Der Rückgang des Abfertigungsaufwands begründet sich mit dem im Vorjahr angefallenen Restrukturierungsaufwand in Höhe von € 18.208 Tausend.

Vorstand

Der Vorstand setzte sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

Vorstandsmitglieder Erstbestellung Ende der Funktionsperiode
Dr. Johann Strobl, Vorsitzender 22. September 20101 28. Februar 2022
Mag. Andreas Gschwenter 1. Juli 2015 30. Juni 2023
Lic. Mgr. Lukasz Januszewski 1. März 2018 28. Februar 2026
Mag. Peter Lennkh 1. Oktober 2004 31. Dezember 2025
Dr. Hannes Mösenbacher 18. März 2017 28. Februar 2025
Dr. Andrii Stepanenko 1. März 2018 28. Februar 2026

1 Mit Wirksamkeit zum 10. Oktober 2010

Die Zahl der Vorstandsmitglieder der RBI AG wurde mit Auslaufen des Vorstandsmandats von Mag. Martin Grüll Ende Februar 2020 von sieben auf sechs Mitglieder reduziert. Die Verantwortungsbereiche im Vorstand wurden neu zugeordnet, dabei wurden Möglichkeiten zur Vereinfachung der Organisation genutzt.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzte sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

Aufsichtsratsmitglieder Erstbestellung Ende der Funktionsperiode
Mag. Erwin Hameseder, Vorsitzender 8. Juli 20101 Ordentliche Hauptversammlung 2025
MMag. Martin Schaller, Erster stellvertretender Vorsitzender 4. Juni 2014 Ordentliche Hauptversammlung 2024
Dr. Heinrich Schaller, Zweiter stellvertretender Vorsitzender 20. Juni 2012 Ordentliche Hauptversammlung 2022
Mag. Klaus Buchleitner, MBA 26. Juni 2013 Ordentliche Hauptversammlung 2025
Mag. Peter Gauper 22. Juni 2017 Ordentliche Hauptversammlung 2022
Betriebsökonom Wilfried Hopfner 22. Juni 2017 Ordentliche Hauptversammlung 2022
Dr. Rudolf Könighofer 22. Juni 2017 Ordentliche Hauptversammlung 2022
MMag. Reinhard Mayr 20. Oktober 2020 Ordentliche Hauptversammlung 2025
Dr. Heinz Konrad 20. Oktober 2020 Ordentliche Hauptversammlung 2025
Univ.-Prof. Dr. Eva Eberhartinger, LL.M. 22. Juni 2017 Ordentliche Hauptversammlung 2022
Dr. Andrea Gaal 21. Juni 2018 Ordentliche Hauptversammlung 2023
Mag. Birgit Noggler 22. Juni 2017 Ordentliche Hauptversammlung 2022
Mag. Rudolf Kortenhof2 10. Oktober 2010 Bis auf Weiteres
Mag. Peter Anzeletti-Reikl2 10. Oktober 2010 Bis auf Weiteres
Mag. (FH) Gebhard Muster2 22. Juni 2017 Bis auf Weiteres
Mag. Helge Rechberger2 10. Oktober 2010 Bis auf Weiteres
Dr. Susanne Unger2 16. Februar 2012 Bis auf Weiteres
Dr. Natalie Egger-Grunicke2 18. Februar 2016 Bis auf Weiteres

1 Mit Wirksamkeit zum 10. Oktober 2010

2 Vom Betriebsrat entsendet

Dr. Johannes Ortner legte sein Mandat mit Wirkung 18. Juni zurück. Dr. Günther Reibersdorfer legte sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung der Gesellschaft am 20. Oktober 2020 zurück. Ihnen folgten MMag. Reinhard Mayr und Dr. Heinz Konrad in den Aufsichtsrat nach.

Dr. Natalie Egger-Grunicke übernahm nach ihrer Rückkehr aus der Karenz wieder mit 1. Jänner 2020 die Aufsichtsratsfunktion von Ing. Sigrid Netzker.

Staatskommissäre

  • Ministerialrat Mag. Alfred Lejsek, Staatskommissär (seit 1. Jänner 2011)
  • Ministerialrat Dr. Anton Matzinger, Staatskommissär-Stellvertreter (seit 1. April 2011)

Bezüge des Vorstands

An den Vorstand wurden folgende Bezüge bezahlt:

in € Tausend 2020 2019
Fixe Bezüge 4.736 5.434
Boni (erfolgsabhängig) 2.751 3.196
Aktienbasierte Vergütungen (erfolgsabhängig) 0 0
Zahlungen an Pensionskassen und Rückdeckungsversicherungen 384 432
Sonstige Bezüge 2.312 2.346
Gesamt 10.184 11.408
hievon Bezüge von verbundenen Unternehmen 2.126 2.160

Die in der Tabelle dargestellten fixen Bezüge enthalten Gehälter und Sachbezüge.

Die erfolgsabhängigen Bestandteile der Vorstandsbezüge umfassen Bonuszahlungen. Bei den oben ausgewiesenen Boni handelt es sich um sofort fällige Anteile des Bonus für das Jahr 2019 und verschobene Bonusanteile für Vorjahre.

Die Bonusbemessung ist an die Erreichung jährlich vereinbarter Ziele geknüpft. Diese umfassen in vier bzw. fünf Kategorien neben spezifischen Zielen an die jeweiligen Funktionen angepasste Finanzziele wie z.B. Gewinn nach Steuern in einem Segment, Return on Risk Adjusted Capital (RORAC), Gesamtkosten, risikogewichtete Aktiva, Kunden-, Mitarbeiter- sowie Prozess-/Effizienz- und Infrastruktur-Ziele, plus allenfalls anderer Ziele. Die Höhe des Bonus bestimmt sich nach dem Konzernergebnis und der Cost/Income Ratio, wobei die zu erreichenden Zielwerte vom mittelfristigen ROE-Ziel des Konzerns abgeleitet wurden. Die Auszahlung erfolgt nach den geltenden Bestimmungen des BWG, umgesetzt in den internen Regelungen (siehe Mitarbeitervergütungspläne im Kapitel "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden").

Die sonstigen Bezüge umfassen Entgelte für Organfunktionen bei verbundenen Unternehmen, Versicherungen und Zuschüsse.

An ehemalige Mitglieder des Vorstands und ihren Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr € 1.276 Tausend ausbezahlt (2019: € 1.137 Tausend). Zusätzlich zu diesen Beträgen wurden kurzfristig fällige Leistungen, zeitlich verschobene Bonusanteile an ehemalige Mitglieder des Vorstands sowie Abfertigungszahlungen und Leistungen aus Anlass der Beendigung in Höhe von insgesamt € 3.409 Tausend (2019: € 1.346 Tausend) bezahlt.

Bezüge des Aufsichtsrats

in € Tausend 2020 2019
Bezüge Aufsichtsrat 1.045 1.069

In der Hauptversammlung am 21. Juni 2018 wurde ein Vergütungsmodell für den Aufsichtsrat beginnend mit dem Geschäftsjahr 2017 und die Folgejahre beschlossen. Es wurde folgende Verteilung der Vergütungen festgelegt: Vorsitzender € 120 Tausend, Stellvertreter des Vorsitzenden €90 Tausend, Mitglieder des Aufsichtsrats €60 Tausend zusätzlich Sitzungsgelder.

Im Geschäftsjahr 2020 wurden keine zustimmungspflichtigen Verträge im Sinn von § 95 Abs 5 Z 12 AktG mit Aufsichtsratsmitgliedern abgeschlossen.

Bezüge des Beirats (Länderkuratorium)

in € Tausend 2020 2019
Bezüge Beirat 179 202

Die Hauptversammlung hat am 21. Juni 2018 beschlossen, dass den Beiratsmitgliedern für ihre Tätigkeit eine Vergütung gewährt wird. Es wurde folgende Verteilung der Vergütungen festgelegt: Beiratsvorsitzender €25 Tausend, Stellvertreter €20 Tausend, jedes weitere Mitglied € 15 Tausend zusätzlich Sitzungsgelder.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

RBI unterzeichnet Vertrag zur Akquisition der tschechischen Equa bank

Am 6. Februar 2021 gab die RBI bekannt, einen Vertrag zur Akquisition von 100 Prozent der Anteile an der Equa bank (Equa bank a.s. und Equa Sales and Distribution s.r.o.) von AnaCap Financial Partners (AnaCap) durch ihre tschechische Tochterbank Raiffeisenbank a.s. unterzeichnet zu haben. AnaCap ist ein auf Finanzdienstleistungen spezialisierter Private-Equity-Investor. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt eines erfolgreichen Abschlusses und regulatorischer Bewilligungen.

Die Akquisition der Equa bank wird voraussichtlich die CET1 Ratio der RBI um ungefähr 30 Basispunkte verringern (basierend auf einer Pro-forma-CET1-Konsolidierung zum Jahresende 2020). Die endgültige Auswirkung ist abhängig von der Schlussbilanz zum Zeitpunkt des Abschlusses.

Die Equa bank fokussiert sich auf das Konsumentenkreditgeschäft und betreut knapp 480.000 Kunden. Die beabsichtigte Akquisition ist Teil der RBI-Strategie, ihre Präsenz in ausgewählten Märkten zu erweitern. Die Geschäftsmodelle der Equa bank und der Raiffeisenbank a.s. ergänzen sich sehr gut, weshalb die Akquisition im Endeffekt zu strategischen Synergien und einem verbesserten digitalen Angebot führen würde. Die Bilanzsumme der Equa bank belief sich Ende 2020 auf über € 2,8 Milliarden, während die Raiffeisenbank a.s. eine Bilanzsumme von € 15,7 Milliarden auswies.

Der Abschluss wird um die Mitte dieses Jahres 2021 erwartet. Bei erfolgreichem Abschluss der Transaktion ist geplant, die Equa bank mit der Raiffeisenbank a.s. zu fusionieren und damit die identifizierten Synergien zu heben.

Tschechische Raiffeisenbank a.s. unterzeichnet Vertrag zur Übernahme der Privatkunden von ING in Tschechien

Im Februar 2021 unterzeichnete die tschechische Tochterbank der RBI, Raiffeisenbank a.s., eine Vereinbarung mit der ING Bank N.V. zur Übernahme der tschechischen Privatkunden von der ING. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die tschechische Kartellbehörde.

Wien, am 26. Februar 2021

Der Vorstand

Lic. Mgr. Łukasz Januszewski Mag. Peter Lennkh

Dr. Hannes Mösenbacher Dr. Andrii Stepanenko

Dr. Johann Strobl Mag. Andreas Gschwenter

Lagebericht

Entwicklung der Märkte

Konjunkturentwicklung weltweit im Zeichen der Pandemie

Die weltweite Ausbreitung von COVID-19 bzw. die damit einhergehenden Restriktionen zur Eindämmung der Pandemie prägten im Jahr 2020 die Wirtschafts- und Finanzmarktentwicklung. Zu Frühlingsbeginn führten die stark steigenden Fallzahlen zu harschen Einschränkungen der Geschäftsaktivitäten. Damit einher ging eine beispiellose Rezession, die alle Wirtschaftsbereiche betraf, insbesondere aber den Dienstleistungssektor. Nachdem in den meisten Ländern nach einigen Wochen die Neuinfektionen stark zurückgingen, erfolgte eine stufenweise Lockerung der Lockdown-Maßnahmen. Ab Mai zog die Wirtschaftsaktivität wieder signifikant an. Allerdings stiegen im letzten Quartal die Neuinfektionen in vielen Ländern über die im Frühjahr verzeichneten Werte, worauf bis Jahresende mit neuerlichen, mitunter ähnlich deutlichen Restriktionen wie im Frühjahr reagiert wurde.

Das Bruttoinlandsprodukt brach in der Eurozone in der ersten Jahreshälfte 2020 um kumuliert rund 15 Prozent ein. Über den Sommer konnten zwar Teilbereiche der Wirtschaft wieder an das Niveau vor Ausbruch der Pandemie anknüpfen, der gesamtwirtschaftliche Output lag im dritten Quartal aber noch immer rund 4 Prozent unter dem von Ende 2019. Im vierten Quartal 2020 erfolgte erneut ein Rückgang des Bruttoinlandsprodukts, der aber deutlich geringer als in der ersten Jahreshälfte 2020 ausfiel. Im Gesamtjahr reduzierte sich das Bruttoinlandsprodukt um rund 7 Prozent.

Die Europäische Zentralbank (EZB) reagierte auf die Corona-Krise mit einer umfangreichen geldpolitischen Lockerung. Für Banken wurden zusätzliche Refinanzierungsgeschäfte angeboten und die Bedingungen für zielgerichtete langfristige Refinanzierungsgeschäfte wurden attraktiver gestaltet. Das bestehende Anleihekaufprogramm (APP) von € 20 Milliarden pro Monat wurde von März 2020 bis Jahresende 2020 um € 120 Milliarden aufgestockt und durch ein im Dezember noch einmal erhöhtes und bis mindestens März 2022 verlängertes Pandemie-Notfallaufkaufprogramm (PEPP) im vorläufigen Gesamtausmaß von € 1.850 Milliarden ergänzt. In Summe gelang es der Notenbank, Geld- und Kapitalmarktzinsen auf einem niedrigen Niveau zu halten.

Die österreichische Konjunktur verzeichnete im Zuge des Lockdowns im Frühjahr einen markanten BIP-Rückgang: Im ersten Quartal 2020 sank es um 2,8 Prozent gegenüber dem vierten Quartal 2019, im zweiten Quartal ging das BIP gegenüber dem Vorquartal sogar um 11,6 Prozent zurück. Auf den lockerungsbedingten deutlichen Anstieg der Wirtschaftsleistung im dritten Quartal folgten jedoch abermalige Geschäftsschließungen in den letzten beiden Monaten des Jahres, woraufhin die Wirtschaftsleistung im Schlussquartal nochmals zurückging (minus 4,3 Prozent). Anders als im Frühjahr legte die Industrie während des zweiten Lockdowns jedoch eine gewisse Resilienz an den Tag, was den BIP-Rückgang im vierten Quartal merklich geringer ausfallen ließ als im zweiten Quartal. Im Gesamtjahr 2020 ging das BIP um 7,4 Prozent zurück (2019: Anstieg um 1,4 Prozent). Nachfrageseitig war dies maßgeblich dem privaten Konsum und auf sektoraler Ebene großteils den konsumnahen Dienstleistungen geschuldet.

Das globale Wirtschaftsumfeld stellte sich für Europa im Jahr 2020 vergleichsweise positiv dar. Die US-Wirtschaft schlitterte in der ersten Jahreshälfte zwar ebenso in eine tiefe Rezession, auf Gesamtjahressicht ist der BIP-Rückgang aber nur halb so hoch ausgefallen wie in der Eurozone. Insbesondere die weitreichenden Fiskalmaßnahmen trugen zu einer raschen Erholung des privaten Konsums in den USA bei, selbst bei anhaltend hoher Infektionsdynamik und den politischen Turbulenzen im Zuge des Machtwechsels im Weißen Haus. In China konnte die Pandemie deutlich rascher unter Kontrolle gebracht werden als in den westlichen Demokratien, sodass 2020 mit 2,3 Prozent sogar ein positives Wirtschaftswachstum verzeichnet wurde. Auch wenn dies dem niedrigsten BIP-Wachstum seit Jahrzehnten entspricht, überraschte die Konjunkturdynamik in China, unterstützt durch staatliche Infrastrukturprojekte, positiv.

CE und SEE: Pandemie trifft Länder unterschiedlich stark, EE weniger stark betroffen

Trotz der Lockdowns, die die Inlandsnachfrage und damit den Konsum beeinträchtigen, stiegen die Verbraucherpreise in Zentraleuropa (CE) im Jahr 2020 um 3,2 Prozent. Damit lag die Inflation abermals deutlich über der Marke von 2 Prozent. Demgegenüber zeigte die Region Südosteuropa (SEE) angesichts des Rückgangs der Konsumnachfrage und bedingt durch den geringeren Zustrom an ausländischen Touristen nur einen vergleichsweise gedämpften Inflationsdruck (1,9 Prozent). Die disinflationären Tendenzen der Lockdowns führten im zweiten und dritten Quartal in einigen Ländern (Kroatien sowie Bosnien und Herzegowina) sogar zu rückläufigen Teuerungsraten (im Vorjahresvergleich). Für einen Auftrieb sorgte in SEE, wie schon im Vorjahr, hingegen vor allem Rumänien, wobei sich auch hier der Teuerungsdruck ab dem zweiten Quartal wieder abschwächte. Alles in allem erlaubte es die Inflationsentwicklung den zentral- und südosteuropäischen Zentralbanken, die Effekte der Rezession durch expansive geldpolitische Maßnahmen etwas zu lindern. Anders als in früheren Krisen konnte 2020 mit einer geldpolitischen Lockerung somit auf die konjunkturellen Verwerfungen reagiert werden. Diese bestand nicht nur aus Zinssenkungen, wo der konventionelle geldpolitische Spielraum nahezu ausgeschöpft wurde, sondern es kamen auch geldpolitische Maßnahmen wie Anleihekäufe zum Tragen (Ungarn, Polen, Rumänien, Kroatien).

Die wirtschaftliche Aktivität in Zentraleuropa (CE) verzeichnete im Jahr 2020 mit minus 4,0 Prozent einen markanten Rückgang (2019: Anstieg um 3,8 Prozent). Die Region wurde von einer besonders harten zweiten Welle des Virus getroffen, woraufhin die Wirtschaftsleistung im vierten Quartal abermals zurückging, wenn auch um weniger als erwartet. Die hohe Abhängigkeit vom Automobilsektor und die zeitweise eingebrochene Auslandsnachfrage wirkten ebenfalls als Belastungsfaktoren im abgelaufenen Jahr. Die CE-Volkswirtschaften waren zu Beginn der Krise aber gut aufgestellt, nachdem die Jahre zuvor von beständigem und dynamischem Wirtschaftswachstum, niedrigen Arbeitslosenquoten und umsichtiger Fiskalpolitik gekennzeichnet waren. Dies ermöglichte es den Regierungen angemessen dimensionierte fiskalische Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen der Krise abzumildern.

In der Region Südosteuropa (SEE) ging die Wirtschaftsleistung 2020 um 4,2 Prozent zurück (2019: Anstieg um 3,8 Prozent), womit die Region stärker betroffen war als die Regionen CE und Osteuropa. In SEE machte sich besonders die Abhängigkeit vom Tourismus (Kroatien: minus 8,4 Prozent) und von Geldüberweisungen der im Ausland arbeitenden Staatsangehörigen bemerkbar. Die starke inländische Nachfrage der Vorjahre fand daher keine Fortsetzung. Vergleichsweise mild fiel die Rezession in Serbien aus (minus 1,1 Prozent), was auf besonders umfangreiche fiskalische und monetäre Stimuli und eine teilweise Erholung des privaten Konsums zurückgeführt werden kann.

Im Unterschied zu früheren Krisen, wie der Finanzkrise 2008/09, war Osteuropa (EE), dazu gehören Russland, die Ukraine und Belarus, weniger stark von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie betroffen als CE und SEE. So ging das Bruttoinlandsprodukt in EE 2020 um 3,1 Prozent zurück, nach einem leichten Zuwachs um 2,1 Prozent im Vorjahr. In Russland wurden Lockdown-Maßnahmen nur zögerlich umgesetzt und die Energie- und Rohstoffwirtschaft konnte weiter produzieren. Die negativen Folgen des Einbruchs der Rohölpreise in der ersten Jahreshälfte wurden durch die Nutzung von Haushaltsüberschüssen aus den Vorjahren, einer Währungsabwertung und Zinssenkungen teilweise abgefangen. Zudem blieben Belastungen durch neuerliche Sanktionen aus. In der Ukraine war das Jahr 2020 (BIP minus 4,2 Prozent) neben den Auswirkungen der Pandemie auch von politischen Risiken geprägt. Ambitionierte Reformvorhaben wurden nach einer Regierungsumbildung im Frühjahr nicht umgesetzt. Die Zusammenarbeit mit dem IWF gestaltete sich schwierig. Dennoch blieben Wirtschaft und Währung stabil, auch aufgrund eines in den Vorjahren praktizierten stabilitätsorientierten Politikansatzes. Belarus stellte in der Corona-Politik eine Ausnahme dar, verzichtete die Regierung doch auf einen Lockdown. Die zweite Jahreshälfte war von den Protesten nach den Präsidentschaftswahlen geprägt. Mit einem Rückgang des BIP um lediglich 0,9 Prozent überraschte die Wirtschaftsentwicklung positiv, zudem blieb die Währung nach einer Abwertung im ersten Halbjahr relativ stabil.

Region/Land 2019 2020e 2021f 2022f
Polen 4,5 -2,8 3,7 4,4
Slowakei 2,3 -5,2 5,0 3,5
Tschechien 2,3 -5,6 2,5 5,5
Ungarn 4,6 -5,2 5,0 5,5
Zentraleuropa 3,8 -4,0 3,7 4,7
Albanien 2,2 -4,8 4,0 4,0
Bosnien und Herzegowina 2,6 -4,8 3,0 3,5
Bulgarien 3,7 -3,7 3,0 4,3
Kroatien 2,9 -8,4 5,1 3,0
Kosovo 4,9 -5,1 4,5 3,5
Rumänien 4,1 -3,9 5,2 4,5
Serbien 4,2 -1,1 4,5 3,0
Südosteuropa 3,8 -4,2 4,6 4,0
Belarus 1,3 -0,9 1,5 2,0
Russland 2,0 -3,1 2,3 1,3
Ukraine 3,2 -4,2 3,8 3,5
Osteuropa 2,1 -3,1 2,4 1,5
Österreich 1,4 -7,4 3,5 5,0
Eurozone 1,3 -6,8 4,3 3,7

Entwicklung des realen BIP – Veränderung zum Vorjahr in Prozent

Quelle Raiffeisen Research, Stand 23. Februar 2021, (e: Schätzung, f: Prognose), für bereits abgeschlossene Jahre sind nachträgliche Revisionen möglich

Bankensektor in Österreich

Das Jahr 2020 stellte auch den österreichischen Bankensektor vor Herausforderungen. Nicht zuletzt mit Unterstützung der zahlreichen geld- und fiskalpolitischen Maßnahmen von österreichischer und europäischer Seite konnte der österreichische Bankensektor seiner wichtigen Funktion sowohl den Unternehmen als auch den privaten Haushalten gerecht werden. Im Firmenkundenbereich schwächte sich das zuvor dynamische Kreditwachstum nur leicht ab, wobei staatliche Garantien einen maßgeblich unterstützenden Effekt hatten. Die Kreditvergabe an private Haushalte zeigte sich ebenfalls vergleichsweise resilient, trotz rückläufiger Zuwachsraten des ausstehenden Volumens an Verbraucherkrediten. Die Aktiva-Qualität der Institute konnte allgemein verbessert werden und erreichte eine NPL-Quote (notleidende Kredite) von rund 2 Prozent (2019: 2,2 Prozent). Das heimische Kreditportfolio verzeichnete mit einer NPL-Quote von rund 1,5 Prozent sogar einen noch geringeren Wert. Zu den zahlreichen Maßnahmen im Rahmen der Corona-Krise zählen auch Kreditstundungen. Der Höchstwert der Stundungen wurde im Juni mit € 30,6 Milliarden erreicht, seitdem war ein Rückgang um die Hälfte zu beobachten (Oktober: € 15,6 Milliarden). Die Rentabilität der Institute litt aufgrund der erhöhten Rückstellungsanforderungen für potenziell notleidende Kredite. Diese wurden im Laufe des Jahres deutlich erhöht und vergrößerten den Druck auf die Rentabilität des Bankensektors. Während zum Halbjahr 2020 die Periodenergebnisse des österreichischen Bankensektors um 75 Prozent unter den Vorjahreswerten lagen, belief sich der Rückgang dieser Ergebnisse aus den CE-/SEE-Tochterbanken der österreichischen Institute lediglich auf rund 32 Prozent. Die Eigenmittelausstattung des Sektors blieb im Laufe des Geschäftsjahres 2020 stabil.

Entwicklung des Bankensektors in CEE

Rückblickend erwies sich das Jahr 2019 als Kulminationspunkt nach einer fünfjährigen stetigen Verbesserung der Aktiva-Qualität und Erholung der Profitabilität in den Kernmärkten der CE-/SEE-Banken. Durch den Ausbruch von COVID-19 im Jahr 2020 wurde dieser Trend durchbrochen. Hervorzuheben ist, dass sich der CEE-Bankensektor in einer soliden fundamentalen Ausgangssituation befand als er in die Krise geriet. Die umfangreiche politische Unterstützung trug ebenfalls dazu bei, dass die Banken den COVID-19-Ausbruch bislang relativ gut bewältigten. Trotzdem brachte die Pandemie die CEE-Bankenmärkte vom etablierten Kreditwachstumspfad ab, obwohl die fiskalischen und geldpolitischen Maßnahmen sowie regulatorische Erleichterungen die Kreditvergabedynamik im positiven (größtenteils einstelligen) Bereich hielten. Insbesondere die Robustheit des Wohnhypothekensegments ist dabei hervorzuheben (Tschechien, Slowakei, Rumänien, Kroatien und Russland). Allerdings wurde der im Jahr 2019 begonnene, moderate Releveraging-Trend (Zunahme des Kredit/Einlagen-Verhältnisses) durch die Pandemie gestoppt, wodurch das durchschnittliche Kredit/Einlagen-Verhältnis im Zuge der durch den Konsumrückgang angestiegenen Sparneigung und den Zufluss von Staatseinlagen in einigen Märkten auf rund 80 Prozent zurückfiel. Insgesamt setzte sich die Transformation der Einlagenbasis zugunsten kürzerer Fristigkeiten fort. Auch ein Anstieg der Kreditrückstellungen war in der gesamten Region zu verzeichnen, was allerdings hauptsächlich mit der Migration von Krediten in die IFRS-Stufe 2 zusammenhing. Die Rate der tatsächlich notleidenden Kredite (NPLs) veränderte sich dank Zahlungsaufschubs für Kreditnehmer und staatlicher Garantieregelungen dagegen kaum. Die höheren Risikokosten bewirkten einen Rückgang der RoE-Werte auf 4 bis 8 Prozent in den meisten CE-/SEE-Märkten, während ausgewählte EE-Märkte (Russland, Ukraine) immer noch zweistellige Renditen aufwiesen.

Regulatorisches Umfeld

Bankenaufsicht

Auch die Europäische Bankenaufsicht (EBA) befasste sich 2020 mit den Entwicklungen der COVID-19-Pandemie und möglichen Folgen für die Bankenlandschaft. Vor diesem Hintergrund richtete sie ihren Fokus auf die drei Bereiche Kreditrisiko (mit einem Schwerpunkt auf dem Konzentrationsrisiko), Risikomanagement (im Zusammenhang mit interner Governance) sowie Datenqualität.

Zudem sah es die EBA aufgrund der mit COVID-19 verbundenen Unsicherheiten als erforderlich an, Anpassungen hinsichtlich der SREP-Guidelines (EBA/GL/2014/13) vorzunehmen. Dies soll eine flexible und pragmatische Vorgehensweise für die Durchführung des SREP 2020 sicherstellen.

Dividendenbeschränkungen

In einer Mitteilung vom 12. März 2020 forderte die EBA die Kreditinstitute dazu auf, bei der Dividendenpolitik einen umsichtigen Ansatz zu wählen. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass alle aufsichtsseitig gewährten Maßnahmen zur Finanzierung der Krisenbewältigung und nicht für Ausschüttungen verwendet werden sollen. Der EU-Systemrisiko-Rat (European Systemic Risk Board, ESRB) empfahl im Juni, Dividendenzahlungen zumindest bis 1. Jänner 2021 zu verschieben.

Die EZB folgte diesen Empfehlungen am 27. Juli 2020 mit einer Ausweitung ihrer ursprünglichen Empfehlung bis zumindest 1. Jänner 2021. Dies wurde mit der erhöhten ökonomischen Unsicherheit und den Schwierigkeiten, die tatsächlichen Auswirkungen der Corona-Krise abzuschätzen, begründet. Am 15. Dezember 2020 folgte eine weitere EZB-Empfehlung, bezüglich Dividendenausschüttungen extreme Vorsicht walten zu lassen. Allerdings werden unter der Voraussetzung einer soliden Kapitalsituation und entsprechender Risikovorsorgen Dividenden bis zu von der EZB vorgegebenen Schwellenwerten toleriert.

Basel IV

Ende 2017 finalisierte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht die neuen internationalen Regelungen zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen unter Säule 1 (Basel IV). Zentrale Zielsetzung ist es dabei, die Risikokalkulationen der Banken vergleichbarer zu machen. Dazu wurden nicht nur die Standardmodelle in weiten Teilen überarbeitet, sondern auch die erlaubten Anwendungsbereiche der bankeigenen Modelle reduziert sowie deren Anforderungen überarbeitet. Zudem muss der mit bankinternen Modellen ermittelte Eigenkapitalbedarf in Zukunft, nach schrittweiser Anpassung während einer Übergangsphase bis 2027, zumindest 72,5 Prozent der mit den Standardmodellen berechneten Werte ergeben (Output Floor).

Der vom Baseler Ausschuss angestrebte Umsetzungszeitpunkt wurde bedingt durch die COVID-19-Pandemie um ein Jahr auf den 1. Jänner 2023 verschoben. Für die EU liegt aktuell noch keine rechtliche Umsetzung der Standards vor, sodass derzeit auch noch keine bindenden Vorgaben bezüglich des erwarteten Umsetzungszeitpunkts bestehen.

Gemäß EBA Call for Advice zur Basel IV Implementierung kann eine Erleichterung des Eigenkapitalbedarfs durch den neuen IRB Approach und der damit verbundenen Abnahme der risikogewichteten Aktiva erwartet werden. In dieser Annahme sind jedoch nicht die Auswirkungen des Output Floors miteinbezogen. Die Effekte sind jedenfalls abhängig von der konkreten Umsetzung durch den europäischen Gesetzgeber.

Nachhaltige Finanzierung

Das Jahr 2020 war darüber hinaus geprägt durch neue Entwicklungen zur nachhaltigen Finanzierung. Der Green Deal der Europäischen Kommission zielt darauf ab, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu entwickeln. Dadurch werden nachhaltige Aktivitäten der Industrie in den Vordergrund gestellt, was durch CO2-Preisregelungen und CO2-Grenzen, die Weiterentwicklung regenerativer Energieerzeugung, Investitionen in grüne Gebäude, E-Mobilität, Abfallwirtschaft und Recycling erreicht werden soll. Im Bereich der Finanzindustrie wird dies vor allem durch erhöhte Transparenz- und Veröffentlichungsvorschriften für Finanzprodukte sowie die Einbeziehung von Klima- und Umweltrisiken in den EU-Aufsichtsrahmen erreicht. Hierzu nahm die RBI 2020 bereits am freiwilligen Klima-Stress-Test der EBA sowie bei der PACTA 2020 (Paris Agreement Capital Transition Assessment), einer Klimaverträglichkeitsprüfung des eigenen Finanzportfolios, teil.

Hand in Hand mit den bereits seit 2018 stattfindenden erfolgreichen Green-Bond-Emissionen der RBI ist auch die Vergabe von nachhaltigen Finanzierungen stark angewachsen. Seit 2020 bietet die RBI auch Finanzierungen an, die sich bereits an der EU-Taxonomie orientieren. Hierbei handelt es sich um ein europäisches Regelwerk, das für wirtschaftliche Aktivitäten (z. B. Produktion von Aluminium, Stahl, Zement oder auch Energie) genaue Vorgaben und Grenzwerte setzt, ob eine Aktivität als ökologisch nachhaltig einzustufen ist. Wenn CO2-intensive Industrien ihre Aktivitäten unter diese Vorgaben der EU-Taxonomie subsumieren können, leisten sie einen wesentlichen Beitrag zu den EU-Klimazielen. Dazu hat die RBI ein Regelwerk zur Nachhaltigkeit festgeschrieben, das sich an besagter EU-Taxonomie, dem RBI Green Bond Framework und den entsprechenden Leitlinien von supranationalen Banken (EIB, EBRD) orientiert. Damit soll ein gruppenweiter Qualitätsstandard für nachhaltige Finanzierungen sichergestellt werden. Anhand dieses Regelwerks können Investitionstätigkeiten und die damit verbundenen Finanzierungen in grün, neutral bzw. nicht nachhaltig eingestuft werden. Die RBI hat es sich zum Ziel gemacht, diese Industrien und Kunden bei ihrer Transformation zu einer nachhaltigen Produktion zu unterstützen und mit Finanzierungen zu begleiten. Darüber hinaus hat das Thema Nachhaltige Finanzierung durch die Etablierung eines – funktional und Vorstandbereiche übergreifenden – Responsible Banking Steering & Decision Body's, das den RBI-Vorstand berät, erhöhte Aufmerksamkeit bekommen.

Digitalisierung im Finanzsektor

Die zunehmende Digitalisierung, die Entwicklung und Anwendung neuer Technologien sowie neue Geschäftsmodelle und Produkte in der Finanzwelt wirkten sich 2020 auch zusehends auf das regulatorische Umfeld aus. Während sich die Behörden bereits seit längerem mit FinTech und den Auswirkungen der Digitalisierung beschäftigen, legte die Europäische Kommission 2020 erstmals ein umfassendes Paket zu Digital Finance vor. Dieses beinhaltet eine umfangreiche Strategie zur Digitalisierung des Finanzsektors sowie eine Strategie für den Massenzahlungsverkehr. Darüber hinaus wurden im Zuge des Digital-Finance-Pakets neue Gesetzesvorschläge auf den Weg gebracht: Einerseits zur Regulierung von Crypto Assets (MiCA) sowie eine Pilotregelung für auf der Blockchain-Technologie basierenden Marktinfrastrukturen, andererseits zur Regulierung und Stabilität von digitalen Systemen im Zusammenhang mit Cyber-Sicherheit und -Resilienz (DORA).

Weiters präsentierte die Kommission im Februar 2020 ihren Vorschlag für eine Europäische Datenstrategie sowie ein Weißbuch zu Künstlicher Intelligenz samt Ansätzen für einen möglichen Regulierungsrahmen dafür. Auch die EBA beschäftigt sich laufend mit Digitalisierung und neuen Technologien und führte etwa Umfragen zu RegTech und digitalen Plattformen im vergangenen Jahr durch. Auf nationaler Ebene sei hier insbesondere die Regulatory Sandbox der österreichischen Finanzmarktaufsicht erwähnt, die im letzten Jahr eingerichtet wurde.

BCBS 239

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht erließ 14 Prinzipien zur Risikodatenaggregation und zur Risikoberichterstattung von Kreditinstituten (BCBS 239). Sie tragen der Erkenntnis des Baseler Ausschusses Rechnung, dass die Datenqualität und eine entsprechende Governance wesentlich für die Banksteuerung und den effizienten Betrieb von Banken sind.

Aufgrund ihrer Einstufung als systemrelevantes Institut wird die RBI Konformität mit diesen Prinzipien herstellen. Dazu wurde ein umfangreicher gruppenweiter Maßnahmen- und Implementierungsplan entwickelt, der sich in Abstimmung mit den zuständigen Aufsichtsbehörden derzeit in Umsetzung befindet, um die Einhaltung der BCBS-239-Prinzipien sicherzustellen.

Bankensanierung und Bankenabwicklung

In Österreich wurde die Bankenregulierungsdirektive (BRRD) durch das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) umgesetzt. Die Überprüfung der BRRD wurde bis Ende 2018 innerhalb des Trilog-Verfahrens verhandelt und musste bis 28. Dezember 2020 durch eine Novellierung des BaSAG umgesetzt werden.

Entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen verfügt die RBI über einen Gruppensanierungsplan. Darin ist dargelegt, mit welchen Maßnahmen gegebenenfalls die finanzielle Stabilität wiederhergestellt werden kann. Laut BaSAG müssen Abwicklungsbehörden darüber hinaus (in enger Zusammenarbeit mit den Instituten) Abwicklungspläne auf Basis der zugrunde liegenden Abwicklungsstrategie, Multiple-Point-of-Entry (MPE) oder Single-Point-of-Entry (SPE), erstellen:

  • Der Abwicklungsplan soll den effektiven Einsatz der Abwicklungsinstrumente vereinfachen und eine Abwicklungsstrategie sowie einen Plan für dessen Implementierung beinhalten
  • Die RBI verfolgt den MPE-Abwicklungsansatz, bei dem für die als abwicklungsrelevant identifizierten Einheiten von den zuständigen Behörden Abwicklungsgruppen definiert werden
  • Die Abwicklungsbehörde legt fest, welche Abwicklungsinstrumente (Unternehmensveräußerung, Brückeninstitut, Ausgliederung von Vermögenswerten und Gläubigerbeteiligung) zum Einsatz kommen sollen; bevorzugtes Instrument im Falle einer RBI-Abwicklung wäre das Instrument der Gläubigerbeteiligung (Bail-In)
  • Behördlich erlassene Quoten zu Mindestanforderungen an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten (MREL-Quoten) werden pro Abwicklungsgruppe jährlich festgelegt (der nächste Bescheid wird für das zweite Quartal 2021 erwartet)

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Der umfassende Schutz aller übermittelten oder zugänglich gemachten Daten, insbesondere der von natürlichen Personen (z.B. Kunden oder Mitarbeitern), ist integraler Bestandteil der geschäftlichen Tätigkeit und die RBI misst diesem sehr hohe Bedeutung bei. Für die Erfassung, Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung von personenbezogenen Daten natürlicher Personen in der RBI gelten, neben den zwingenden gesetzlichen Anforderungen, verpflichtend einzuhaltende interne Grundsätze und Prozesse, die in einer spezifischen Aufbau- und Ablauforganisation für Datenschutz verankert sind und in Abstimmung mit der Datenschutzbeauftragten gegebenenfalls weiterentwickelt werden. Die Einhaltung wird durch die Organisationseinheiten Group Data Privacy & Quality Governance sowie Group Information & Cyber Security und Group Business Continuity Management & Physical Security gemanagt und durch die Datenschutzbeauftragte überwacht. Wie auch alle anderen Unternehmen in Europa stellt sich die RBI den umfassenden Anforderungen, die das sogenannte Schrems-II-Urteil des EuGH für Datenübertragungen in Länder außerhalb der EU mit sich bringt.

Kapitalmarktunion

Der neue Aktionsplan zur Umsetzung der Kapitalmarktunion umfasst 16 Maßnahmen, wie z. B. den Zugang von KMU zur Bankenfinanzierung, die Beteiligung von Kleinanlegern, die Beseitigung von Hindernissen für grenzüberschreitende Investitionen und die Schaffung einer entsprechenden Marktinfrastruktur. Die Einrichtung eines angemessen gestalteten European Single Access Point (ESAP) soll die dringend benötigte Sichtbarkeit von EU-Unternehmen herbeiführen und bei der Kapitalallokation helfen.

Eine vollwertige Kapitalmarktunion wird zum Wiederaufbau der EU-Wirtschaft beitragen, indem sie sowohl neue Finanzierungsquellen für Unternehmen als auch Investitionsmöglichkeiten für Europäer bietet. Die Stärkung der Kapitalmärkte ist eine Voraussetzung für den europäischen Green Deal und die digitale Transformation.

Geschäftsverlauf der Raiffeisen Bank International AG

Geschäftsentwicklung

Die RBI AG ist eine der führenden Corporate- und Investment-Banken Österreichs. Im Geschäftsfeld Corporates betreut sie in Österreich die Top-1.000-Unternehmen des Landes sowie zahlreiche internationale und multinationale Großkunden. Diese profitieren in den Bereichen Exportfinanzierung, Handelsfinanzierung, Cash Management, Treasury und Fixed Income vom umfassenden Know-how und Serviceangebot der RBI AG.

Im Geschäftsfeld Institutionelle Kunden ist das Geschäft mit Banken und institutionellen Kunden zusammengefasst. Es hat sich aus dem ursprünglichen Correspondent Banking entwickelt und steht heute für einen ganzheitlichen Zugang im Geschäft mit Banken, Versicherungen und anderen institutionellen Kunden. Ein umfangreiches Spektrum an Produkten und Services umfasst unter anderem Zahlungsverkehrs- und Clearing-Services, Custody und Depotbankservices, Kreditfinanzierungen sowie Kapitalmarkt- und Wertpapiergeschäfte.

Das Geschäftsfeld Capital Markets inkludiert den Eigen- und Fremdhandel. Hier bietet die RBI AG ihren Kunden individuell abgestimmte Lösungen für das Liquiditäts- und Bilanzmanagement sowie zur Steuerung von Zins- und Währungsrisiken. Ihre besondere Stärke sind Zins-, Währungs- und Kreditprodukte für die DACH-Region sowie CEE. Kassaprodukte, Derivate und strukturierte Produkte werden ebenso angeboten wie die Fremdkapitalaufnahme über Anleihen und die Verbriefung von Forderungen. Ein professionelles Strukturierungsteam und entsprechende Verkaufs- und Platzierungsstärke sorgen für die erfolgreiche Umsetzung der Projekte.

Die Geschäftsfelder Treasury und Group Subsidiaries and Equity Investments sind interne Steuerungsbereiche für das Management der Refinanzierung bzw. des Beteiligungsportfolios der Bank.

Corporates

In das Geschäftsfeld Corporates fällt die Betreuung österreichischer und internationaler Firmenkunden. Neben den größten Unternehmen Österreichs liegt der Fokus auf westeuropäischen Firmenkunden mit Geschäftsaktivitäten in CEE, zentral- und osteuropäische Großkunden sowie international tätigen Rohstoff- und Handelsunternehmen.

Das Geschäftsjahr 2020 war vom Ausbruch und in weiterer Folge dem Umgang mit der COVID-19 Pandemie geprägt. Der enge und regelmäßige Dialog mit unseren Kunden war äußerst wichtig, um die Auswirkungen dieser Pandemie auf Kundenseite bestmöglich zu verstehen und sie entsprechend betreuen zu können. Die kompetente Beratung und Servicierung unserer Kunden mit den im Zuge der Krise gestarteten staatlichen Hilfsprogrammen war in dieser Phase ein besonderer Schwerpunkt.

Das aus Wien betreute Corporate-Banking-Geschäft erwies sich im Jahresverlauf als sehr krisenresistent. Dank eines hochwertigen Kreditportfolios sowie der besonders intensiven Betreuung unserer Firmenkunden konnten wir unsere Positionierung als Relationship-Bank behaupten. Obwohl das anhaltende Niedrigzinsumfeld die Ertragsseite belastete und krisenbedingt im Vergleich zum Vorjahr erhöhte Risikokosten verzeichnet wurden, konnte im Geschäftsbereich Corporate in Summe ein gutes Ergebnis erzielt werden.

Einen wesentlichen Beitrag zu diesem Ergebnis leisteten im abgelaufenen Geschäftsjahr neben dem klassischen Kreditgeschäft insbesondere die strukturierten Projekt- und Übernahmefinanzierungen, die Immobilienfinanzierung, das Export- und Handelsfinanzierungsgeschäft, das Transaction Banking sowie Capital Markets/Treasury.

Ein strategischer Schwerpunkt lag in der weiteren Ausschöpfung des Potenzials der RBI durch den Einsatz strategischer Steuerungsinstrumente, wie z.B. dem Global Account Management System, das eine gruppenweit abgestimmte Beratung und Betreuung international agierender Kunden sowie ein umfangreiches Produktangebot im gesamten Netzwerk ermöglicht.

Unsere Aktivitäten im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance) wurden weiter intensiviert. So hat die RBI AG ein ESG Scoring Modell implementiert und neue ESG Produkte entwickelt. Im Lauf des Geschäftsjahres wurde kundenseitig ein sehr hohes und weiterhin wachsendes Interesse an dieser Thematik verzeichnet. Um das aufgebaute Know-How unseren Kunden bestmöglich zur Verfügung stellen zu können, wurde ein Sustainable Finance Team gegründet, das zahlreiche Kunden bei der Strukturierung bzw. Platzierung von "grünen" Finanzierungslösungen servicierte. Dies spiegelt sich auch in unserem nachhaltigen Kreditportfolio wider, das sich 2020 sehr gut entwickelt hat.

Darüber hinaus gelang es im abgelaufenen Geschäftsjahr, die "Customer Experience" durch innovative digitale Lösungen wesentlich zu steigern. Ein wichtiger Meilenstein war die Einführung unserer digitalen Kundenplattform "myRaiffeisen", auf der wir unseren Kunden unser digitales Produktangebot sowie umfangreiche Serviceleistungen anbieten, um ihr Business-Banking einfacher und effizienter zu gestalten. Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang die Schaffung eines digitalen Zugangs zu Finanzierungen mittels unserer Lösung "eFinance" sowie die Einführung eines digitalen Kontoeröffnungsprozesses. Die nächsten Ausbaustufen unserer digitalen Kundenplattform sind bereits in Vorbereitung.

Institutionelle Kunden

Das Jahr 2020 stand weltweit im Zeichen der COVID-19 Pandemie und hatte weitreichende wirtschaftliche wie soziale Folgen. Ungeachtet der durch Covid bedingten globalen Wachstumsverlangsamung mit Auswirkungen auf unsere Kernmärkte in Zentralund Osteuropa konnte das Geschäft mit Institutionellen Kunden selbst gegenüber dem sehr erfreulichen Vorjahr in 2020 nochmals gesteigert werden. Dies zeigte sich in anhaltend hohen Transaktionszahlen sowie Volumina, in der Ausweitung der Geschäftsbeziehung mit bestehenden Kunden sowie in der Gewinnung von zahlreichen Neukunden. Somit hat die RBI erneut ihre zentrale Stellung für das Geschäft in Zentral- und Osteuropa unter Beweis gestellt.

Wie schon in den Vorjahren stand der Vertrieb von eigenmittel- und liquiditätsschonenden Bankprodukten im Vordergrund. Die Erträge aus provisionsorientierten Geschäften erreichten ein neuerliches Rekordniveau. Neben den traditionell guten Ergebnissen im Zahlungsverkehr, der die starke Rolle der RBI AG als Brücke zwischen West und Ost im Geschäft mit Banken, Versicherungen und Asset Managern unterstreicht, konnte auch das gesamte Kapitalmarktgeschäft, wie Neuemissionen von Anleihen, die damit verbundenen Wertpapier Sales, der Kundenhandel mit Währungen, die Wertpapierleihe sowie Asset Based Finance ein deutliches Wachstum verzeichnen. Einmal mehr konnte auch eine deutliche Zunahme im Geschäftsfeld der Handels- und Exportfinanzierungen zur Unterstützung der Handelsströme für unsere Kunden verzeichnet werden. Ebenso erfreulich wachsend präsentierte sich die Entwicklung im Geschäft mit Investmentfonds sowie in der Wertpapierverwahrung (Securities Services), die das positive Bild ergänzen. Durch die zunehmende Digitalisierung und laufende Innovationen in allen für das Geschäft mit Institutionellen Kunden relevanten Produktbereichen wird höchstes Augenmerk auf eine klare Ausrichtung des Angebots an die tatsächlichen Kundenbedürfnisse sowie auf Effizienzverbesserungen in der Abwicklung gesetzt.

Das traditionelle Kreditgeschäft mit Banken ist stabil auf niedrigem Niveau und orientiert sich weitgehend an langjährigen Kundenbeziehungen mit hohem Cross-Selling Potenzial. Diese Bestrebungen wurden durch die bereits oben erwähnten Produktoffensiven sehr gut ergänzt.

Die nach der Finanzkrise einsetzende Deglobalisierung der Finanzbranche führte zur Bildung von regionalen Spezialisten. Dieser Trend unterstützt die Positionierung der RBI AG als führendes Institut in Zentral- und Osteuropa, welches als Brücke zwischen Ost und West agiert. Die in den letzten Jahren erreichten Erfolge im Geschäft mit Institutionellen Kunden und das weiterhin vorhandene Wachstumspotenzial bestätigen das einmal mehr.

Capital Markets

Das Jahr 2020 war hauptsächlich durch den Verlauf der COVID-19 Pandemie geprägt.

Im März 2020 kam es im Zuge von exponentiell ansteigenden Fallzahlen zu über 30 Prozent Verlusten an den etablierten Aktienmärkten und zu Credit-Spread Ausweitungen von 120 Basispunkten im Investment Grade und 550 Basispunkten im High-Yield Bereich. Die Währungsvolatilitäten stiegen um 6 Prozentpunkte in den G10 und bis zu 10 Prozentpunkte in den Emerging Markets Währungen. Renditen von G7-Staatsanleihen fielen und stiegen um 80 Basispunkte innerhalb kürzester Zeit.

Regierungen, Regulatoren und Zentralbanken stabilisierten die Märkte, indem massiv Liquidität zur Verfügung gestellt, regulatorische Anforderungen gelockert und Dividendenzahlungen per Gesetz ausgesetzt wurden. In weiterer Folge kam es im Verlauf des Jahres an den Aktien- und Anleihemärkten zu einer Erholung auf Vor-Pandemie Niveau.

Konnten im ersten Quartal noch höhere Margen bei geringerem Volumen im Money Market und Wertpapierrefinanzierungsgeschäft verdient werden, war der Rest des Jahres aufgrund von Zentralbankmaßnahmen durch Überschussliquidität und schrumpfende Margen geprägt. Über das Gesamtjahr konnte dennoch ein stabiler Ergebnisbeitrag in diesem Geschäftsfeld verdient werden.

Im FX Handel war das Jahr durch geringere Interbankenumsätze aufgrund reduzierter Volatilitäten geprägt. Die geringeren Volumina konnten ertragsseitig über Positionierung und höhere Goldnachfrage kompensiert werden.

Im Anleihehandel war ein weiteres Rekordjahr möglich, da unser Capital Markets trotz diverser Lockdowns weiter aktiv bleiben und den Kunden der RBI AG durchgehend Market Making Services anbieten konnte. Auch in diesem Jahr hat die Marktpositionierung und das Engagement in CEE und SEE einen wesentlichen Beitrag geleistet, um den Kundenhandel erfolgreich zu gestalten.

Im abgelaufenen Jahr wurden im Retailbereich weniger Anleihen nachgefragt. Dies war dem anhaltend niedrigen Zinsniveau sowie dem Einbruch und der nachfolgenden Rally am Aktienmarkt geschuldet. Allein Spezialthemen wie Inflationsanleihen oder USD-Anleihen (beide mit ESG-Link) wurden im normalen Maße nachgefragt.

Auf der Private Placement Seite spürte man den Anlagedruck einiger Marktteilnehmer, die sich vermehrt für österreichische Emittenten entschieden. Hier überzeugte das ausgewogene Chance-Risiko-Profil dieser Emittenten, so dass eine Steigerung in der Anzahl der von uns vermittelten Private Placements um mehr als 30 Prozent erreicht werden konnte.

Im Data-Analytics Bereich wurden sowohl die Anzahl der Dash Boards zum zeitnahen Reporting und zur Business Analyse gesteigert als auch mit dem "Bond Recommender" eine auf Machine Learning basierende Software zur Unterstützung des Anleihehandels zur Anwendung gebracht.

Treasury

Für die mittel- bis langfristige Refinanzierung nutzt die RBI AG langfristige Einlagen und Emissionen. Die Emissionen werden zum Großteil unter dem Emissionsprogramm der RBI AG EUR 25.000.000.000 Debt Issuance Program begeben, in dessen Rahmen Anleihen in unterschiedlichen Währungen, Formaten und Strukturen ausgegeben werden können.

Im Jahr 2020 nutzte die RBI AG zur Umsetzung ihres Funding-Plans neben langfristigen Einlagen wieder vermehrt internationale, großvolumige Anleihen in verschiedenen Formaten. Nach einer erfolgreichen € 750 Millionen erstrangigen Emission im Jänner, folgte eine € 500 Millionen Nachrangemission im Juni. Im Juli hat die RBI AG € 500 Millionen in Form von zusätzlichem Kernkapital (Additional Tier 1) platziert. Den restlichen Bedarf deckte die RBI AG über kleinvolumige unbesicherte Privatplatzierungen ab.

Das Gesamtvolumen an aufgenommenen überjährigen Einlagen und Emissionen betrug rund € 4.190 Millionen und hatte eine gewichtete Laufzeit von rund 5 Jahren. Per Jahresultimo 2020 betrug das Gesamtvolumen der ausstehenden emittierten unbesicherten Anleihen exklusive zusätzlichem Kernkapital rund € 8.400 Millionen.

Zur Optimierung der Liquiditätsbedarfdeckung hat die RBI AG im Jahr 2020 zusätzlich an den langfristig besicherten Finanzierungen des ESZB (Europäisches System der Zentralbanken) im Gesamtvolumen von € 4.800 Millionen teilgenommen. Der TLTRO III (Targeted Longer-Term Refinancing Operations) der EZB (Europäischen Zentralbank) bot eine dreijährige besicherte Finanzierung zu begünstigten Konditionen an.

Group Subsidiaries and Equity Investments

Neben 13 Tochterbanken in CEE zählt die RBI AG zahlreiche weitere österreichische und internationale Tochtergesellschaften im strategischen Finanzdienstleistungsbereich zu ihren Tochterunternehmen. Diese werden durch eine Reihe anderer Beteiligungen großteils im banknahen Dienstleistungsbereich ergänzt.

Das Ziel der Beteiligungsstrategie der RBI AG ist die Wahrnehmung und der Ausbau strategischer Interessen der RBI AG sowie eine stetige Wertsteigerung des gesamten Beteiligungsportfolios.

Die Steuerung und Administration der Beteiligungen erfolgt durch RBI Group Subsidaries and Equity Investments.

Wesentliche Abschreibungen ergaben sich bei der Raiffeisen Aval JSC, Kiew mit € 171,8 Millionen, der RBI Invest Holding GmbH, Wien mit € 87,1 Millionen sowie der RZB-BLS Holding GmbH, Wien mit € 37,2 Millionen.

Nachdem sich das Beteiligungs-Portfolio im Wesentlichen aus Finanzinstituten bzw. aus konjunkturunabhängigen Unternehmen zusammensetzt, waren die unmittelbaren Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf die Beteiligungen limitiert. Sie spiegeln sich jedoch indirekt bei der Ermittlung des beizulegenden Werts über die Bewertungsmodelle wider, da diese auf makroökonomischen Faktoren sowie auf zukünftige Ertrags- und Dividendenplanungen der jeweiligen Unternehmen basieren.

Retail

Das Retail Geschäft der RBI AG umfasst ausschließlich ein Portfolio an Retail-Fremdwährungshypothekarkrediten in der polnischen Zweigstelle in Warschau. Zum 31. Dezember 2020 betrug der Nettobuchwert des Kreditvolumens (abzüglich Wertminderungen) rund € 2,6 Milliarden und setzte sich aus Krediten in Schweizer Franken in Höhe von € 2,0 Milliarden (2019: € 2,1 Milliarden), Krediten in Euro in Höhe von € 0,5 Milliarden (2019: € 0,7 Milliarden) sowie Krediten in polnischen Zloty in Höhe von € 0,1 Milliarden (2019: € 0,1 Milliarden) zusammen.

Die Zweigstelle bietet derzeit weder Einlagengeschäft noch neues Kundengeschäft an und konzentriert sich auf die Administration der übernommenen Fremdwährungskredite bis zu deren Endlaufzeit und den Service für die Kreditnehmer.

2020 war das Geschäftsumfeld verstärkt gekennzeichnet von der rechtlichen Auseinandersetzung der CHF-Hypothekarkunden mit den Banken. Aufgrund dieser offenen Rechtslage wurde eine zusätzliche Rückstellung in Höhe von € 43,7 Millionen (2019: € 48,8 Millionen) gebildet. Die COVID-19 Pandemie hatte auf Retail Portfolio in Polen nur geringe Auswirkungen. Grundsätzlich ist die ökonomische Situation in Polen im Vergleich mit anderen CEE-Ländern relativ gut. Die Konsumentennachfrage hat sich nach den ersten Lockerungen im 3. Quartal rasch erholt, auch die zweite Welle der Pandemie gegen Ende des Jahres hatte nur beschränkte Auswirkungen. Auch der Arbeitsmarkt erwies sich als sehr robust, die Arbeitslosenraten stiegen im Jahresvergleich von 5,2 Prozent auf 6,5 Prozent im Dezember 2020. Für die Kreditnehmer wurden mehrere Moratorien angeboten, von denen 6.493 bewilligt und in Anspruch genommen wurden. Das entspricht in etwa 14 Prozent sämtlicher Kreditverträge. Zum 31.12.2020 waren noch 210 aktiv, die anderen sind bereits während des Jahres ausgelaufen.

Zweigstellen und Repräsentanzen

Die RBI AG verfügt über insgesamt fünf Zweigstellen in Frankfurt, London, Warschau, Singapur und Peking. Diese Zweigstellen unterstützen als Servicefilialen die Zentrale der RBI in Wien und die Netzwerkbanken der RBI bei der Kundenbetreuung und Vertriebsaktivitäten. Neben den Zweigstellen ist die RBI AG auch durch Repräsentanzen in Paris, Stockholm, Mumbai, Seoul, Ho Chi Minh City und Zhuhai (China) vertreten.

In Polen ist die RBI AG mit einer Zweigstelle vertreten. Das polnische Portfolio umfasst im Wesentlichen Hypothekendarlehen in Fremdwährung an Retail-Kunden. Die Zweigstelle konzentriert sich auf die Administration der Fremdwährungskredite bis zu deren Endlaufzeit. Darüber hinaus übernimmt die Zweigstelle die Liquidatorfunktion für ausgewählte Investmentfonds.

Aufgrund der umfangreichen Kenntnisse der lokalen Märkte in Süd-Ost-Asien sowie der Kontakte zu Unternehmen, Banken und Behörden unterstützt die Zweigstelle Singapur Kunden bei Vertriebstätigkeiten, aber auch bei Gründungen von Zweigstellen oder Partnerschaften mit lokalen Unternehmen. Umgekehrt hilft die Filiale Unternehmen aus der Region bei der Kontaktaufnahme mit Unternehmen und Banken in Österreich und Zentral- und Osteuropa.

Im Rahmen der Belt and Road Initiative in Zentral- und Osteuropa begleitet unsere Zweigstelle Peking auch weiterhin eine steigende Anzahl chinesischer Unternehmen und Finanzinstitutionen bei deren weitgespannten Aktivitäten in dieser Region mit der kompletten Bandbreite des RBI Bankservices.

Trotz des Ausbruchs von COVID-19 im Dezember 2019 in China hat sich die chinesische Wirtschaft gut von den daraus resultierenden Auswirkungen erholt. Zusätzlich zu einem stabilen Kreditwachstum wurden erstmals Exportfinanzierungen aus China in ein Drittland mit chinesischer staatlicher Exportgarantie abgeschlossen.

In der Zweigstelle Frankfurt wurden die Beratung und Strukturierung verschiedener Formen der Forderungsfinanzierung sowie die lokalen Aktivitäten der Vertriebsunterstützung für die RBI im Geschäft mit Tochterunternehmen deutscher Firmenkunden insbesondere in CEE weiter ausgebaut. Es konnten 2020 weitere Forderungsfinanzierungsmandate für Kunden in den verschiedenen Fokusmärkten der RBI AG gewonnen und umgesetzt sowie das Geschäft weiterentwickelt werden. Im Firmenkundengeschäft ist die Vertriebsunterstützung für das Netzwerk der RBI AG neben der Akquisition neuer Kunden die wesentliche Aufgabe. Die steigende Anforderung deutscher mittelständischer Firmenkunden nach Ansprechpartnern in Deutschland spiegelt die Zentralisierung der Administration und Entscheidungskompetenzen auf der Kundenseite wider. Die Etablierung des Kontaktes zu den Entscheidern in der Zentrale der Kunden stärkt die Kundenbeziehung in CEE und eröffnet Cross-Selling-Potenzial.

Die RBI ist seit über 30 Jahren in London präsent und hat drei Hauptgeschäftsbereiche. Das London Sales Team betreut Institutionelle Kunden in Großbritannien, Irland, Skandinavien, dem Nahen Osten und Asien. Im Fokus stehen CEE/CIS Fixed Income Bonds einschließlich Staats- und Unternehmensanleihen in Euro/USD und Lokalwährung, sowohl primär als auch sekundär. Das Fund Finance-Team, dessen Kernprodukt die Subscription Credit Facility umfasst, ist Teil unserer Asset Based Finance Franchisestrategie in Wien. Für Firmenkunden mit Sitz in Großbritannien und Irland bietet unser Corporate Desk Informationen und Zugang zu einer Reihe von Finanzprodukten und Dienstleistungen, die von der Zentrale und den Netzwerkbanken angeboten werden. Im Rahmen des Brexits hat die Zweigstelle für die Aufrechterhaltung der künftigen Geschäftstätigkeit eine Drittstaaten-Lizenz erhalten.

Mit Ausnahme der Zweigstelle Polen erfolgt die Verbuchung des operativen Geschäfts der Zweigstellen in der Zentrale in Wien.

Finanzielle Leistungsindikatoren

Bilanzentwicklung

Die Bilanzsumme der Raiffeisen Bank International AG (RBI AG) stieg im Geschäftsjahr 2020 um € 10.059.028 Tausend oder 14,5 Prozent auf € 79.482.613 Tausend. Die Erhöhung der Bilanzsumme resultierte aktivseitig insbesondere aus dem Anstieg der Guthaben bei Zentralnotenbanken, dem Anstieg der Forderungen an Kreditinstituten sowie aus einem erhöhten Volumen an bei der Zentralnotenbank refinanzierungsfähigen Schuldtiteln öffentlicher Stellen. Passivseitig verzeichneten vor allem die Einlagen von Banken und von Kunden einen substanziellen Anstieg. Das Volumen der verbrieften Verbindlichkeiten erhöhte sich moderat.

Der Anstieg der Barreserven und die Guthaben bei Zentralnotenbanken um € 5.451.128 Tausend auf €15.770.580 Tausend resultierte vorwiegend aus einer erhöhten Veranlagung überschüssiger Liquidität in Form von Einlagen bei der Oesterreichischen Nationalbank.

Die Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind, verzeichneten einen Anstieg um € 1.235.361 Tausend auf € 5.211.743 Tausend. Die aufgrund der COVID-19 Pandemie entstandenen Marktvolatilitäten wurden genützt, das Wertpapierportfolio hoch liquider Titel zu erhöhen.

Die Forderungen an Kreditinstitute nahmen um 31,2 Prozent oder € 2.805.256 Tausend auf insgesamt € 11.789.129 Tausend zu. Diese Entwicklung resultierte im Wesentlichen aus um € 1.995.777 Tausend gestiegenen Forderungen aus Pensionsgeschäften. Darüber hinaus erhöhte sich der Forderungsstand von Giro- und Clearinggeschäften um € 285.002 Tausend sowie jener an Ausleihungen an Banken um € 384.995 Tausend.

Die Forderungen an Kunden erhöhten sich um 3,2 Prozent oder € 885.589 Tausend auf € 28.965.211 Tausend, wobei das Kreditvolumen aufgrund verstärkter Geschäftsaktivität um € 1.765.974 Tausend stieg. Der Stand der Wertberichtigungen zu Kundenforderungen verzeichnete im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um € 74.229 Tausend. Die Erhöhung entstand aus einem Anstieg Portfolio-Wertberichtigungen aufgrund einer Anpassung der makroökonomischen Szenarien sowie aufgrund nachträglicher Modellanpassungen an Schätzungen der erwarteten Kreditverluste (Post-Model-Adjustments) infolge der COVID-19 Pandemie. Das Volumen der Pensionsgeschäfte mit Kunden verringerte sich um € 846.760 Tausend.

Die Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere blieben gegenüber dem Vorjahr so gut wie unverändert und wiesen ein Volumen von € 3.491.663 Tausend (2019: € 3.472.073 Tausend) auf. Auch die Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren änderten sich im Vergleich zu 2019 kaum, der Buchwert zum Jahresende betrug € 485.665 Tausend (2019: € 487.094 Tausend).

Der Posten Anteile an verbundenen Unternehmen verringerte sich um € 309.719 Tausend auf € 10.511.643 Tausend. Diese Entwicklung resultierte insbesondere aus einem Abschreibungsbedarf verbundener Unternehmen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände veränderten sich gegenüber dem Vorjahr nur unwesentlich und wiesen einen Buchwert von € 2.964.477 Tausend auf (2019: € 2.966.553 Tausend). Dem Anstieg der positiven Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten des Handelsbuchs stand ein Rückgang von Dividendenforderungen an verbundenen Unternehmen in ähnlichem Ausmaß gegenüber.

Passivseitig zeigten die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten einen Anstieg von € 5.596.775 Tausend oder 20,1 Prozent auf € 33.499.252 Tausend, was im Wesentlichen auf die volle Inanspruchnahme des TLTRO III-Programmes der EZB (targeted longer-term refinancing operations) zurückzuführen ist. Dies ist ein langfristiges Refinanzierungsprogramm der Europäischen Zentralbank mit dem Ziel die Banken durch kostenloses Geld plus Zinsprämien zu einer verstärkten Kreditvergabe zu motivieren. Die Refinanzierung durch dieses Programm erhöhte sich im Jahresvergleich um € 3.300.000 Tausend auf € 4.800.000 Tausend. Darüber hinaus verzeichneten die Geldmarktgeschäfte im Interbankenbereich eine Steigerung um € 1.509.406 Tausend. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stellten mit 42 Prozent der Bilanzsumme einen wesentlichen Anteil an der Refinanzierungsbasis der RBI AG.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden stiegen um € 2.167.204 Tausend oder 11,3 Prozent auf € 21.322.851 Tausend, dieser Anstieg ist hauptsächlich auf eine deutliche Erhöhung der kurzfristigen Giro- und Cleraringegschäfts zurückzuführen.

Die Posten Verbriefte Verbindlichkeiten und Ergänzungskapital gemäß CRR stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 12,1 Prozent oder € 1.172.139 Tausend auf € 10.840.744 Tausend. Das Platzierungsvolumen der Neuemissionen betrug im Jahr 2020 € 3.121.868 Tausend (2019: € 2.938.034 Tausend), denen im Jahr 2020 Abgänge von verbrieften Verbindlichkeiten von € 1.949.729 Tausend aus Tilgungen und Konfudierungen gegenüberstanden (2019: € 1.129.397 Tausend).

Die sonstigen Verbindlichkeiten erhöhten sich im Jahresvergleich um € 295.096 Tausend auf € 2.687.538 Tausend und resultierten im Wesentlichen aus dem Anstieg der negativen Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten des Handelsbuchs sowie aus dem Handelsgeschäft entstandenen Verbindlichkeiten aus Short-Positionen.

Die Rückstellungen betrafen mit € 75.611 Tausend (31.12.2019: € 92.364 Tausend) Rückstellungen für Abfertigungen, mit € 75.447 Tausend (31.12.2019: € 73.507 Tausend) Rückstellungen für Pensionen, mit € 6.409 Tausend (31.12.2019: € 5.892 Tausend) Steuerrückstellungen und mit € 299.554 Tausend (31.12.2019: € 236.962 Tausend) sonstige Rückstellungen. Der Rückgang der Abfertigungsrückstellungen beinhaltet im Wesentlichen Verbräuche und teilweise Auflösungen für freiwillige Abfertigungszahlungen. Der Anstieg der sonstigen Rückstellungen resultierte im Wesentlichen aus der Bildung von zusätzlichen Rückstellungen für Prozessrisiken in Höhe von € 39.852 Tausend infolge von Rechtsstreitigkeiten für Fremdwährungskredite in Polen.

Der Gesamtrisikobetrag betrug zum Jahresende 2020 € 42.509.464 Tausend (2019: € 40.101.279 Tausend). Davon entfielen € 35.867.672 Tausend auf das Kreditrisiko (2019: € 34.599.314 Tausend), € 3.403.538 Tausend auf das Marktrisiko (2019: € 1.927.047 Tausend) und € 2.888.308 Tausend auf das operationelle Risiko (2019: € 3.057.198 Tausend). Der Gesamtrisikobetrag ist gegenüber dem Vorjahr um rund € 2.408.185 Tausend gestiegen. Im Wesentlichen ist der Anstieg auf das Neugeschäft zurück zu führen, dies führte zu einem höheren Risikobetrag für das Kreditrisiko.

Das harte Kernkapital (CET1-Kapital) stieg zum Jahresende 2020 auf € 8.029.025 Tausend (2019: € 7.991.941 Tausend). Das Kernkapital (Tier 1) lag bei € 9.555.165 Tausend (2019: € 9.017.481 Tausend). Der Anstieg resultierte aus einer Emission zusätzlichen Kernkapitals in Höhe von € 500.000 Tausend im Juli 2020. Die ergänzenden Eigenmittel machten € 1.923.672 Tausend aus (2019: € 1.833.643 Tausend). Die gesamten Eigenmittel beliefen sich auf € 11.487.837 Tausend, dies bedeutet einen Anstieg um € 636.713 Tausend gegenüber dem Vorjahr.

Die CET1-Quote lag mit 18,7 Prozent um 1,0 Prozent unter dem Vorjahreswert von 19,7 Prozent. Die Kernkapitalquote betrug 22,5 Prozent und blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Gesamtkapitalquote belief sich auf 27,0 Prozent (2019: 27,1 Prozent). Alle Kapitalquoten lagen ausreichend über den jeweiligen Anforderungen (inkl. aller Puffer- und Säule 2-Anforderungen).

Die gebundenen Kapitalrücklagen in Höhe von € 4.334.286 Tausend (31.12.2019: € 4.334.286 Tausend) und die nicht gebundenen Kapitalrücklagen in Höhe von € 97.066 Tausend (31.12.2019: € 97.066 Tausend) blieben im Geschäftsjahr unverändert.

Die Anzahl der im Rahmen des Share Incentive Programms (SIP) für wesentliche Leistungsträger der Gesellschaft (Vorstand und leitende Angestellte) und Vorstandsmitglieder von verbundenen Bank-Tochterunternehmen gewidmeten und in den Jahren 2005 bis 2009 erworbenen eigenen Aktien betrug zum Jahresende 2019 322.204 Stück. Dies entspricht mit einem Nennwert von € 983 Tausend einem Anteil von 0,1 Prozent am Grundkapital. Die Share Incentive Programme sind 2018 ausgelaufen, demzufolge ergibt sich keine weitere Zuteilunsgverpflichtung eigener Aktien aus diesen Programmen. Die Gewinnrücklagen umfassen gesetzliche Rücklagen in Höhe von € 5.500 Tausend (31.12.2019: € 5.500 Tausend) und andere freie Rücklagen in Höhe von € 2.403.752 Tausend (31.12.2019: € 2.299.321 Tausend). Von den anderen freien Rücklagen ist ein Betrag von € 323.748 Tausend (31.12.2019: € 265.317 Tausend) dem Bundes-IPS gewidmet. Aufgrund der Vereinbarung über die Errichtung eines institutsbezogenen Sicherungssystems (Institutional Protection Scheme) und eines entsprechenden Beschlusses des Bundes-IPS Risikorats wurde im Geschäftsjahr 2020 ein Beitrag in Höhe von € 48.057 Tausend (31.12.2019: € 46.376 Tausend) als Rücklage für das Bundes-IPS den anderen Gewinnrücklagen zugeführt. Die Rücklage für das Bundes-IPS ist bei der Eigenmittelberechnung nach CRR nicht anrechenbar. Aus dem Jahresüberschuss wurde weiters ein Betrag von € 46.000 Tausend (31.12.2019: € 86.000 Tausend) den anderen freien Rücklagen zugeführt. Der Stand der Haftrücklage beträgt zum 31.12.2020 unverändert € 535.097 Tausend (31.12.2019: € 535.097 Tausend).

Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2020 verzeichnete der Nettozinsertrag der Raiffeisen Bank International AG (RBI AG) einen Anstieg um 4,1 Prozent oder € 14.439 Tausend auf € 363.630 Tausend. Zu einem Teil resultiert der Anstieg des Nettozinsertrages aus dem im September 2019 eingeführten Tiering-Systems der Europäischen Zentralbank (EZB). Demzufolge wurde ein Teil der Überschussliquidität vom negativen Zinssatz ausgenommen. Dadurch reduzierte sich die negative Zinsbelastung aus der Veranlagung der Überschussliquidität bei der EZB. Darüber hinaus wurde das TLTRO III-Programm der EZB in voller Höhe in Anspruch genommen. Bei der Erfüllung seitens der EZB vorgegebenen Kriterien - abhängig vom Wachstum eines definierten Kreditportfolios - erhalten die Banken eine Prämie in Höhe von 50 Basispunkten auf die in Anspruch genommene Refinanzierung. Die Kriterien werden von der RBI AG mit hoher Sicherheit erfüllt, weswegen die Prämie als Zinsertrag abgegrenzt wurde. Der Nettozinsertrag aus dem Kunden- und Interbankengeschäft war im Vergleich zum Vorjahr seht stabil. Das geringere Zinsniveau spiegelte sich sowohl aktivseitig vor allem im Zusammenhang mit Pensionsgeschäften als auch passivseitig im Einlagengeschäft in ähnlichem Ausmaß wider. Zu einem deutlichen Rückgang der Zinsaufwendungen kam es im Bereich der verbrieften Verbindlichkeiten, wo es trotz eines volumensmäßigen Anstieges aufgrund des Zinsrückgangs zu niedrigen Zinsaufwendungen kam.

Die um € 71.062 Tausend auf € 779.849 Tausend gestiegenen Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen ergaben sich überwiegend aus der Erhöhung der Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen um € 64.889 Tausend, die aus höheren Dividendenerträgen verbundener Unternehmen im Jahr 2020 resultierten. Die Beteiligungserträge resultieren im Wesentlichen aus den Erträgen der AO Raiffeisenbank, Moskau, mit € 447.468 Tausend, der RS Beteiligungs GmbH, Wien, mit € 200.000 Tausend und der JSC Raiffeisen Bank Aval, Kiew, mit € 87.338 Tausend.

Der Saldo aus Provisionserträgen und -aufwendungen verzeichnete einen Rückgang von € 4.431 Tausend auf € 223.387 Tausend. Dabei entfiel der Hauptanteil am Provisionsergebnis mit 33,4 Prozent auf das Zahlungsverkehrsgeschäft (€ 74.692 Tausend), gefolgt vom Wertpapiergeschäft mit 28,3 Prozent (€ 63.164 Tausend) und dem Kreditgeschäft mit 21,5 Prozent (€ 48.086 Tausend).

Der Saldo der Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften erhöhte sich um € 199.483 Tausend auf einen Gewinn in Höhe von € 148.292 Tausend (2019: Verlust in Höhe von € 51.192 Tausend). Diese Entwicklung resultierte im Wesentlichen aus dem um € 216.246 Tausend verbesserten Handelsergebnis aus währungsbezogenen Derivatgeschäften in Höhe von € 184.161 Tausend (2019: minus € 32.085 Tausend). Dem gegenüber reduzierte sich der Ergebnisbeitrag des zinsbezogenen Derivat- und Wertpapiergeschäfts auf minus € 34.984 Tausend (2019: minus € 16.978 Tausend).

Die sonstigen betrieblichen Erträge verringerten sich um € 42.027 Tausend auf € 227.882 Tausend. Unter dem Posten waren Erträge aus Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von € 81.335 Tausend (2019: € 72.771 Tausend), Erträge aus der vorzeitigen Beendigung von Absicherungsgeschäften aufgrund der Veräußerung von diesen Absicherungsgeschäften zugrunde liegenden Wertpapierportfolios in Höhe von € 98.926 Tausend (2019: € 117.118 Tausend), Erträge aus Durchlaufposten in Höhe von € 23.981 Tausend (2019: € 26.147 Tausend) sowie Erträge aus der Auflösung von Drohverlustrückstellungen für Derivate im Bankbuch in Höhe von € 12.573 Tausend (2019: € 33.110 Tausend) ausgewiesen.

Die Betriebserträge erreichten somit einen Wert von € 1.743.039 Tausend, was einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahr um 15,9 Prozent entspricht.

Die gesamten Betriebsaufwendungen verringerten sich gegenüber dem Vorjahr um 15,9 Prozent auf € 1.012.853 Tausend.

Der Personalaufwand reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr um € 19.114 Tausend auf € 390.736 Tausend. Der Rückgang war in erster Linie durch Rückstellungsdotationen für Restrukturierungsmaßnahmen im Vorjahr bedingt. Die Aufwendungen für Löhne und Gehälter verzeichneten gegenüber dem Vorjahr eine leichte Steigerung und reflektieren die gestiegene durchschnittliche Mitarbeiteranzahl. Darüber hinaus kam es im abgelaufenen Geschäftsjahr zum erstmaligen Ansatz einer Rückstellung für eine freiwillige Sozialleistung. Der Sachaufwand zeigte einen Rückgang um € 14.751 Tausend oder 3,9 Prozent auf € 361.706 Tausend. Die Ausgaben für Sachaufwand umfassten im Wesentlichen die Ausgaben für IT in Höhe von € 145.770 Tausend (2019: € 148.626 Tausend), Mieten in Höhe von € 33.633 Tausend (2019: € 35.773 Tausend), sowie Honorarkosten für Beratungen und Prüfungen in Höhe von € 51.261 Tausend (2019: € 49.678 Tausend). Weiters ist im Sachaufwand der Jahresbeitrag für den Bankenabwicklungsfonds in Höhe von € 35.372 Tausend (2019: € 19.598 Tausend) enthalten. Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände stiegen um € 1.474 Tausend auf € 12.360 Tausend (2019: € 10.885 Tausend).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich in der RBI AG um € 57.322 Tausend auf € 248.057 Tausend im Jahr 2020. Der Aufwand für Drohverlustrückstellungen für Derivate erhöhte sich um € 8.636 Tausend auf € 26.140 Tausend (2019: € 17.504 Tausend), die Aufwendungen aus der vorzeitigen Beendigung von Absicherungsgeschäften aufgrund der Veräußerung von diesen Absicherungsgeschäften zugrunde liegenden Wertpapierportfolios verringerten sich um € 50.389 Tausend auf € 146.260 Tausend, die sonstigen Rückstellungen verringerten sich um € 5.454 Tausend auf € 3.770 Tausend, Aufwendungen für Durchlaufposten verringerten sich um € 668 Tausend auf € 22.997 Tausend. Weiters sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen Dotationen von zusätzlichen Rückstellungen in Höhe von € 39.852 Tausend infolge von Rechtsstreitigkeiten für Fremdwährungskredite in Polen beinhaltet.

Nach Abzug der gesamten Betriebsaufwendungen von den Betriebserträgen ergab sich in der RBI AG ein Betriebsergebnis für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von € 730.180 Tausend, was gegenüber dem Vergleichszeitraum 2019 eine Steigerung um 81,7 Prozent oder € 328.236 Tausend bedeutete.

Demzufolge errechnete sich eine Cost/Income Ratio (Betriebsaufwendungen geteilt durch Betriebserträge) von 58,1 Prozent (2019: 73,3 Prozent).

Der Ertrags-/Aufwandssaldo aus der Veräußerung und der Bewertung von Forderungen und Wertpapieren des Umlaufvermögens ergab wie im Vorjahr einen negativen Saldo in Höhe von € 94.296 Tausend (2019: minus € 105.909 Tausend). Diese Entwicklung basierte einerseits aus einem Anstieg des Bewertungs- und Veräußerungsergebnisses der Wertpapiere des Umlaufvermögens sowie der Bankbuch Derivate in Höhe von € 50.012 Tausend (2019: € 3.495 Tausend) aufgrund von Portfolio Umschichtungen im Zuge der durch die COVID-19 Pandemie ausgelösten Volatilitäten auf den Kapitalmärkten und andererseits aus einer negativen Entwicklung des Ergebnisses aus der Bewertung von Forderungen und Garantien auf minus € 147.803 Tausend (2019: minus € 109.404 Tausend). Der Wertberichtigungsbedarf erhöhte sich 2020 aufgrund der COVID-19 Pandemie vor allem im Bereich

der Portfolio-Wertberichtigungen für zukünftig erwartete Kreditausfälle. Im Bereich der Einzelwertberichtigungen verzeichnete die RBI AG eine Nettodotierung der Wertberichtigungen in Höhe von € 37.775 Tausend. Dies war im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang von € 60.472 Tausend. Bei den Portfolio-Wertberichtigungen kam es zu einer Nettodotierung von € 106.819 Tausend, was einen Anstieg von € 91.551 Tausend im Vergleich zum Vorjahr bedeutete. Der Anstieg reflektiert unter dem Gesichtspunkt der COVID-19 Pandemie eine Adaptierung der makroökonomischen Faktoren sowie nachträgliche Modellanpassungen an Schätzungen der erwarteten Kreditverluste (Post-Model-Adjustments).

Der Ertrags-/Aufwandssaldo aus der Veräußerung und Bewertung von Finanzanlagen verzeichnete einen Verlust in Höhe von € 304.798 Tausend (2019: Gewinn in Höhe von € 234.382 Tausend). Diese Veränderung ist im Wesentlichen auf um € 176.038 Tausend geringere Zuschreibungen sowie auf um € 309.956 Tausend höhere außerplanmäßige Abschreibungen bei verbundenen Unternehmen zurückzuführen. Der Saldo aus Veräußerungsgewinnen und -verlusten sank um € 45.715 Tausend und ist auf Veräußerungsgewinne bei Wertpapieren des Anlagevermögens im Vorjahr zurückzuführen.

Somit ergab sich ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) für das vergangene Geschäftsjahr in Höhe von € 331.086 Tausend (2019: € 530.416 Tausend).

Im Geschäftsjahr ergab sich ein Return on Equity vor Steuern (Jahresüberschuss vor Steuern geteilt durch durchschnittliches Eigenkapital 2020) von 3,3 Prozent (2019: 5,5 Prozent).

Die Steuern aus Einkommen und Ertrag wiesen 2020 einen Aufwand in Höhe von € 20.485 Tausend auf (2019: Aufwand € 28.803 Tausend), was im Wesentlichen auf die Quellensteuer auf von verbundenen Unternehmen erhaltenen Dividenden zurückzuführen ist. Der Aufwand für sonstige Steuern betrug € 57.453 Tausend (2019: € 62.502 Tausend), im Wesentlichen verursacht durch die Stabilitätsabgabe für Banken in Höhe von € 62.838 Tausend (2019: € 61.698 Tausend).

Die RBI AG weist im Geschäftsjahr 2020 einen Gewinn aus Verschmelzungen aufgrund des Teilbetriebsübertrages Equity Capital Markets aus der Centrobank AG, Wien in Höhe von € 19 Tausend aus.

Als Return on Equity nach Steuern (Jahresgewinn nach Steuern geteilt durch durchschnittliches Eigenkapital 2020) errechnete sich ein Wert von 2,5 Prozent (2019: 4,5 Prozent).

Der Jahresüberschuss 2020 betrug € 253.166 Tausend (2019: € 439.110 Tausend).

Unter Berücksichtigung der Rücklagenbewegung von € 104.193 Tausend und des Gewinnvortrags von € 331.662 Tausend aus dem Vorjahr ergab sich ein Bilanzgewinn in Höhe von € 480.635 Tausend. Der Empfehlung der Europäischen Zentralbank zu Dividendenausschüttungen folgend hat der Vorstand der RBI AG den Gewinnverwendungsvorschlag für das Geschäftsjahr 2019 abgeändert. Die Hauptversammlung am 20. Oktober 2020 hat daher beschlossen, den gesamten Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 auf neue Rechnung vorzutragen.

Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechte

Die folgenden Angaben erfüllen die Bestimmungen des § 243a Abs 1 UGB:

(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2020 € 1.003.265.844,05 und ist in 328.939.621 auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stammaktien aufgeteilt. Davon sind zum Stichtag 31. Dezember 2020 322.204 (31. Dezember 2019: 322.204 Stück) Stück eigene Aktien, sodass sich zum Bilanzstichtag 328.617.417 Aktien im Umlauf befanden.

(2) Die Satzung enthält keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen. Die Raiffeisen-Landesbanken und unmittelbare und mittelbare Tochtergesellschaften der Raiffeisen-Landesbanken sind Parteien eines Syndikatsvertrags in Bezug auf die RBI AG (Syndikatsvereinbarung). In dieser Syndikatsvereinbarung ist u. a. neben einer Stimmbindung und Vorkaufsrechten insbesondere geregelt, dass seit Ablauf des Zeitraums von drei Jahren ab Wirksamkeit der Verschmelzung der RZB AG mit der RBI AG, somit nunmehr seit 18. März 2020, Verkäufe von durch die Raiffeisen-Landesbanken gehaltenen RBI-Aktien (mit wenigen Ausnahmen) nicht möglich sind (Lock-Up-Periode), wenn dadurch die zusammengerechnete Beteiligung der Raiffeisen-Landesbanken an der RBI AG (unmittelbar und/oder mittelbar) 40 Prozent (zuvor: 50 Prozent) des Grundkapitals zuzüglich einer Aktie unterschreiten würde.

(3) Die RLB NÖ-Wien Sektorbeteiligungs GmbH hält rund 22,24 Prozent am Grundkapital der Gesellschaft. Weiters sind den Raiffeisen-Landesbanken und deren unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften aufgrund der Syndikatsvereinbarung in Bezug auf die RBI AG die unmittelbar bzw. mittelbar gehaltenen Stimmrechte aus insgesamt 193.449.778 Aktien, entsprechend einem Stimmrechtsanteil von rund 58,81 Prozent, jeweils wechselseitig gemäß §§ 130 und 133 Z 7 BörseG als gemeinsam vorgehenden Rechtsträgern iSd § 1 Z 6 ÜbG zuzurechnen. Die restlichen Aktien der RBI AG befinden sich im Streubesitz. Dem Vorstand sind keine weiteren direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital bekannt, die zumindest 10 Prozent betragen.

(4) Die Satzung enthält keine besonderen Kontrollrechte von Aktieninhabern. Gemäß Syndikatsvereinbarung für die RBI AG können neun Mitglieder des Aufsichtsrats der RBI AG durch die Raiffeisen-Landesbanken nominiert werden. Neben den von den Raiffeisen-Landesbanken nominierten Mitgliedern sollen dem Aufsichtsrat der RBI AG drei nicht der Raiffeisen Bankengruppe Österreich zurechenbare unabhängige Vertreter des Streubesitzes angehören.

(5) Es besteht keine Stimmrechtskontrolle bei einer Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer.

(6) Laut Satzung können Personen, die das 68. Lebensjahr vollendet haben, nicht zum Mitglied des Vorstands bestellt oder für eine weitere Funktionsperiode wiederbestellt werden. Für den Aufsichtsrat gilt, dass Personen, die das 75. Lebensjahr vollendet haben, nicht zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt oder für eine weitere Funktionsperiode wiedergewählt werden können. Mitglied des Aufsichtsrats kann ferner keine Person sein, die insgesamt bereits acht Aufsichtsratsmandate in börsenotierten Gesellschaften innehat. Der Vorsitz im Aufsichtsrat einer börsenotierten Gesellschaft zählt dabei doppelt. Von dieser Beschränkung kann die Hauptversammlung durch einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen absehen, sofern dies gesetzlich zulässig ist. Jede zur Wahl gestellte Person, die mehr Aufsichtsratsmandate oder -vorsitze in börsenotierten Gesellschaften innehat, hat dies der Hauptversammlung gegenüber offenzulegen. Darüber hinaus bestehen keine über das Gesetz hinausgehenden Bestimmungen hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Die Satzung der Gesellschaft sieht vor, dass, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen eine andere Mehrheit vorschreiben, die Hauptversammlung ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen fasst. In Fällen, in denen das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, erfolgt dies mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Aufgrund dieser Bestimmung können Aufsichtsratsmitglieder mit einfacher Mehrheit vorzeitig abberufen werden. Der Aufsichtsrat kann Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen, beschließen. Dieses Recht kann an Ausschüsse delegiert werden. Darüber hinaus bestehen keine über das Gesetz hinausgehenden Bestimmungen über die Änderung der Satzung der Gesellschaft.

(7) Der Vorstand ist seit der Hauptversammlung vom 13. Juni 2019 gemäß § 169 AktG ermächtigt, bis längstens 2. August 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital – allenfalls in mehreren Tranchen – um bis zu € 501.632.920,50 durch Ausgabe von bis zu 164.469.810 Stück neuen, auf Inhaber lautenden stimmberechtigten Stammaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (auch im Wege des mittelbaren Bezugsrechts durch ein Kreditinstitut gemäß § 153 Abs 6 AktG) und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage erfolgt oder (ii) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgt und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten (Bezugsrechtsausschluss). Die (i) Ausnützung des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts bei Kapitalerhöhung gegen Bareinlage sowie die (ii) Durchführung des in der Hauptversammlung vom 20. Oktober 2020 beschlossenen bedingten Kapitals (siehe unten) zur Gewährung von Umtausch- und Bezugsrechten an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen dürfen

insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Die Ausnützung des genehmigten Kapitals in Form einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage ist von dieser Einschränkung nicht umfasst.

Von dieser Ermächtigung vom Juni 2019 zur Ausnützung des genehmigten Kapitals wurde bislang kein Gebrauch gemacht.

Das Grundkapital ist gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu € 100.326.584,- durch Ausgabe von bis zu 32.893.962 Stück auf Inhaber lautenden Stammaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als von einem unentziehbaren Umtausch- oder Bezugsrecht Gebrauch gemacht wird, das die Gesellschaft den Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen, die auf der Grundlage des Hauptversammlungsbeschlusses vom 20. Oktober 2020 ausgegeben werden, auf Aktien einräumt, oder im Falle einer in den Ausgabebedingungen von Wandelschuldverschreibungen festgelegten Wandlungspflicht, diese Wandlungspflicht zu erfüllen ist, und, in beiden Fällen, der Vorstand nicht beschließt, eigene Aktien zuzuteilen. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Aktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln (Grundlage der Berechnung des Ausgabebetrages); der Ausgabebetrag darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen. Die neu ausgegebenen Aktien der bedingten Kapitalerhöhung haben eine Dividendenberechtigung, die den zum Zeitpunkt der Ausgabe an der Börse gehandelten Aktien entspricht. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Die Hauptversammlung vom 20. Oktober 2020 ermächtigte den Vorstand ferner, gemäß § 174 Abs 2 AktG innerhalb von fünf Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung, sohin bis zum 19. Oktober 2025, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, auch in mehreren Tranchen, Wandelschuldverschreibungen, mit denen ein Umtausch- oder Bezugsrecht in Aktien der Gesellschaft verbunden ist, oder Wandelschuldverschreibungen mit Wandlungspflicht (bedingte Pflichtwandelschuldverschreibungen gemäß § 26 BWG), inklusive Wandelschuldverschreibungen, die die Anforderungen für Instrumente des zusätzliche Kernkapitals gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen in der jeweils geltenden Fassung erfüllen, unter gänzlichen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auszugeben. Die Ermächtigung umfasst die Begebung von Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu € 1.000.000.000,- mit Umtausch- oder Bezugsrecht auf bis zu 32.893.962 Stück auf Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft mit dem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu € 100.326.584,-. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Aktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln (Grundlage der Berechnung des Ausgabebetrages); der Ausgabebetrag der Wandelschuldverschreibungen darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen. Der Vorstand wurde in diesem Zusammenhang ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Ausgabe- und Ausstattungsmerkmale sowie die Emissionsbedingungen der Wandelschuldverschreibungen festzulegen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Verwässerungsschutzbestimmungen, Wandlungszeitraum, Wandlungsrechte und -pflichten, Wandlungsverhältnis sowie Wandlungspreis. Die Wandelschuldverschreibungen können auch – unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert – in der Währung der Vereinigten Staaten von Amerika sowie in der Währung jedes anderen OECD-Mitgliedstaates begeben werden. Die Wandelschuldverschreibungen können auch durch eine zu 100 Prozent im direkten oder indirekten Eigentum der Raiffeisen Bank International AG stehenden Gesellschaft ausgegeben werden. Für diesen Fall wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft eine Garantie für die Wandelschuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern der Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte in auf Inhaber lautende Stammaktien der Raiffeisen Bank International AG zu gewähren sowie im Falle einer in den Ausgabebedingungen von Wandelschuldverschreibungen festgelegten Wandlungspflicht die Erfüllung der Wandlungspflicht in auf Inhaber lautende Stammaktien der Raiffeisen Bank International AG zu ermöglichen; dies unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen.

Bis dato wurden keine Wandelschuldverschreibungen ausgegeben.

Die Hauptversammlung vom 20. Oktober 2020 ermächtigte den Vorstand nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG zum Erwerb und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien, wobei mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Erwerb auch außerbörslich unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionäre erfolgen kann. Der Anteil der zu erwerbenden und bereits erworbenen eigenen Aktien darf insgesamt 10 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Dauer der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist mit 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung in der Hauptversammlung, sohin bis zum 19. April 2023, begrenzt. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert beträgt € 3,05 pro Aktie, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht mehr als 10 Prozent über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der der Ausübung dieser Ermächtigung vorangegangenen 10 Handelstage liegen. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke – mit Ausnahme des Wertpapierhandels – durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden.

Der Vorstand wurde weiters gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung der eigenen Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter teilweisem oder gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Das Bezugsrecht der Aktionäre darf nur dann ausgeschlossen werden, wenn die Verwendung der eigenen Aktien als Gegenleistung für eine Sacheinlage, beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren

Gesellschaften im In- oder Ausland erfolgt. Weiters kann für den Fall, dass künftig Wandelschuldverschreibungen ausgegeben werden, das Bezugsrecht der Aktionäre auch ausgeschlossen werden, um (eigene) Aktien an solche Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen auszugeben, die von dem ihnen gemäß den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen gewährten Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch gemacht haben sowie im Falle einer in den Ausgabebedingungen von Wandelschuldverschreibungen festgelegten Wandlungspflicht, um diese Wandlungspflicht zu erfüllen. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden und gilt für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung, sohin bis zum 19. Oktober 2025. Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung vom 21. Juni 2018 beschlossene Ermächtigung gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und bezieht sich hinsichtlich der Verwendung auch auf den von der Gesellschaft bereits erworbenen Bestand eigener Aktien. Seither wurden weder aufgrund der erloschenen Ermächtigung vom Juni 2018 noch aufgrund der nunmehr aufrechten Ermächtigung vom Oktober 2020 eigene Aktien erworben.

Die Hauptversammlung vom 20. Oktober 2020 ermächtigte den Vorstand ferner nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 7 AktG, zum Zweck des Wertpapierhandels, der auch außerbörslich durchgeführt werden darf, für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung, sohin bis zum 19. April 2023, eigene Aktien zu erwerben, wobei der Handelsbestand der zu diesem Zweck erworbenen Aktien am Ende jeden Tages 5 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf. Der Gegenwert für die zu erwerbenden Aktien darf die Hälfte des Schlusskurses an der Wiener Börse am letzten Handelstag vor dem Erwerb nicht unter- und das Doppelte des Schlusskurses an der Wiener Börse am letzten Handelstag vor dem Erwerb nicht überschreiten. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden.

(8) Es bestehen folgende bedeutende Vereinbarungen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist und die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden:

  • Die RBI AG ist Versicherungsnehmer einer gruppenweit gültigen D&O-Versicherung. Im Fall einer Verschmelzung mit einem anderen Rechtsträger endet der Versicherungsvertrag automatisch zum Ablauf jener Versicherungsperiode, in der die Verschmelzung wirksam wird. In diesem Fall besteht Versicherungsschutz nur für Schadenersatzansprüche aus vor der Verschmelzung begangenen Pflichtverletzungen, die dem Versicherer vor der Beendigung der gruppenweiten D&O-Versicherung der RBI gemeldet werden.
  • Die RBI AG ist Mitglied des Fachverbands der Raiffeisenbanken. Bei einem Kontrollwechsel in der RBI AG, in dessen Rahmen Gesellschafter von außerhalb der Raiffeisen Bankengruppe Österreich die Kontrolle erlangen, kann die Mitgliedschaft im Fachverband der Raiffeisenbanken und die Mitgliedschaft in der Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich enden. Die RBI AG übt weiters die Zentralinstitutsfunktion der Raiffeisen Bankengruppe auf Bundesebene aus. Bei einem Kontrollwechsel in der RBI AG können Verträge, die damit zusammenhängen (Zentralinstitut im Liquiditätsverbund nach § 27a BWG; Mitgliedschaft im Bundes-IPS gemäß Art 113 Abs 7 CRR), enden bzw. sich ändern.
  • Refinanzierungsverträge der Gesellschaft und Verträge über Finanzierungen Dritter an Tochtergesellschaften, die von der Gesellschaft garantiert werden, sehen teilweise im Fall eines Kontrollwechsels vor, dass die Kreditgeber eine vorzeitige Rückzahlung der Finanzierungen verlangen können.

(9) Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Die gemäß NaDiVeG (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz) erstmals nach § 267a UGB zu erstellende konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung erfolgt als eigenständiger nichtfinanzieller Bericht (Nachhaltigkeitsbericht). Der Bericht mit ausführlichen Informationen zu den Entwicklungen im Nachhaltigkeitsmanagement wird auf der Website unter www.rbinternational.com → Über uns → Nachhaltigkeitsmanagement veröffentlicht und enthält auch die Angaben nach § 243a UGB für das Mutterunternehmen.

Corporate Governance

Den Corporate-Governance-Bericht finden Sie auf der Website der RBI (www.rbinternational.com → Investor Relations → Corporate Governance).

Risikobericht

Aktives Risikomanagement stellt für die RBI AG eine Kernkompetenz dar. Um Risiken effektiv zu erkennen, einzustufen und zu steuern, entwickelt die Bank ihr umfassendes Risikomanagement permanent weiter. Das Risikomanagement ist ein integraler Bestandteil der Gesamtbanksteuerung und berücksichtigt neben den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere die Art, den Umfang und die Komplexität der Geschäfte sowie die daraus resultierenden Risiken. Der Risikobericht erläutert die Grundsätze und Organisation des Risikomanagements und stellt die aktuelle Risikoposition für alle materiellen Risiken dar.

Grundsätze des Risikomanagements

Die RBI AG verfügt über ein System von Risikoprinzipien sowie Risikomessungs- und Überwachungsverfahren mit dem Ziel, die Risiken aller Banken und Spezialgesellschaften der Bank zu kontrollieren und zu steuern. Die Risikopolitik und die Grundsätze des Risikomanagements werden vom Vorstand der RBI AG festgelegt, wobei zu den Risikogrundsätzen der Bank unter anderem folgende Prinzipien gehören:

Integriertes Risikomanagement

Kredit- und Länderrisiken, Markt- und Liquiditätsrisiken, Beteiligungsrisiken sowie operationelle Risiken werden als Hauptrisiken unternehmensweit gesteuert. Dazu werden diese Risiken gemessen, limitiert, aggregiert und den verfügbaren Risikodeckungsmassen gegenübergestellt.

  • Einheitliche Methoden Um einen konsistenten und kohärenten Risikomanagementansatz zu gewährleisten, werden einheitliche Methoden zur Risikobeurteilung und Limitierung eingesetzt. Dieses Vorgehen ist effizient für die Entwicklung von Risikomanagement-Methoden und bildet die Grundlage für eine einheitliche Konzernsteuerung in allen Ländern und Geschäftssegmenten der RBI AG.
  • Laufende Planung Die Risikostrategien und das Risikokapital werden während des jährlichen Budgetierungs- und Planungsprozesses überarbeitet und bewilligt. Wesentliches Augenmerk wird dabei auch auf die Vermeidung von Risikokonzentrationen gelegt.
  • Unabhängige Kontrolle Es besteht eine klare personelle und funktionale Trennung zwischen den Geschäfts- und allen Risikomanagement- und Risikocontrolling-Aktivitäten.
  • Vor- und Nachkalkulation

Risiken werden konsistent im Rahmen des Produktvertriebs und in der risikoadjustierten Performancemessung berücksichtigt. Damit wird sichergestellt, dass Geschäfte grundsätzlich nur unter Berücksichtigung des Risiko-Ertrags-Verhältnisses abgeschlossen und Anreize zum Eingehen hoher Risiken vermieden werden.

Organisation des Risikomanagements

Der Vorstand der RBI AG stellt die angemessene Organisation und die Weiterentwicklung des Risikomanagements sicher. Er entscheidet über die angewendeten Verfahren zur Identifikation, Messung und Überwachung der Risiken und trifft Steuerungsmaßnahmen anhand der erstellten Auswertungen und Analysen. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben wird der Vorstand durch unabhängige Risikomanagement-Einheiten und spezifische Komitees unterstützt.

Grundsätzlich erfolgt das Risikomanagement der RBI AG auf mehreren Stufen. Die RBI AG entwickelt und implementiert die entsprechenden Konzepte als übergeordnetes Kreditinstitut und in Zusammenarbeit mit den einzelnen Tochtereinheiten des Konzerns. Die zentralen Risikomanagement-Einheiten sind einerseits verantwortlich für die angemessene und geeignete Umsetzung der

Risikomanagement-Prozesse im gesamten Unternehmen, andererseits implementieren sie die Risikopolitik in den jeweiligen Risikokategorien bzw. steuern das Geschäft der RBI AG innerhalb der genehmigten Risikobudgets.

Die im Bankwesengesetz geforderte Funktion des zentralen und unabhängigen Risikocontrollings wird durch den organisatorischen Bereich Group Risk Controlling ausgeübt. Dessen Aufgaben umfassen die Erstellung des unternehmensweiten und risikokategorieübergreifenden Regelwerks zur Risikosteuerung sowie die unabhängige und neutrale Berichterstattung über das Risikoprofil an den Risikoausschuss des Aufsichtsrats, den Gesamtvorstand und die einzelnen Geschäftsbereichsverantwortlichen.

Risikokomitees

Das Group Risk Committee ist das übergeordnete Entscheidungsgremium für alle risikorelevanten Themenbereiche des Konzerns. Es beschließt die Risikomanagement-Methoden und Steuerungskonzepte, die für den Gesamtkonzern und wesentliche Teilbereiche eingesetzt werden, und ist für die laufende Weiterentwicklung und Implementierung der Methoden und Parameter zur Risikomessung und die Verfeinerung der Steuerungsinstrumente zuständig. Dazu gehören auch der Risikoappetit, unterschiedliche Risikobudgets und –limits auf Gesamtbankebene sowie die Überwachung der aktuellen Risikosituation unter Berücksichtigung einer angemessenen Kapitalausstattung und der entsprechenden Risikolimits. Es bewilligt die verschiedenen Risikomanagement- und –steuerungsaktivitäten (wie z.B. die Allokation von Risikobudgets) und unterstützt den Vorstand bei diesen Tätigkeiten.

Das Group Asset/Liability Committee beurteilt und steuert das Bilanzstruktur- und Liquiditätsrisiko und legt die Methodik für das interne Transferpreissystem fest. Es nimmt in diesem Zusammenhang wesentliche Aufgaben betreffend die langfristige Refinanzierungsplanung sowie die Festlegung von Absicherungsmaßnahmen zu strukturellen Zins- und Währungsrisiken wahr. Das Structural FX Committee ist ein Sub-Kommittee des Group Asset/Liability Committees und managt das Währungsrisiko der Kapitalposition.

Das Market Risk Committee steuert das Marktrisiko aus Handels- und Bankbuchgeschäften und legt die entsprechenden Limits und Verfahren fest. In diese Steuerung fließen insbesondere die Geschäftsergebnisse, die ermittelten Risiken und die gemessene Limitauslastung sowie die Ergebnisse aus Szenarienanalysen und Stresstests betreffend Marktrisiken ein.

Die Credit Committees setzen sich aus Vertretern der Bereiche Markt und Marktfolge zusammen, wobei sich die personelle Besetzung je Kundengruppe für Firmenkunden, Finanzinstitute und den öffentlichen Sektor unterscheidet. Sie beschließen die konkreten Kreditvergabekriterien für einzelne Kundensegmente und Länder und treffen im Rahmen des Kreditgenehmigungsprozesses und der rating- und volumenorientierten Kompetenzordnung alle sie betreffenden Kreditentscheidungen.

Das Problem Loan Committee ist das wesentliche Gremium im Prozess der Beurteilung und Entscheidungsfindung bei Problemkunden. Es umfasst erstrangig Entscheidungsträger (Vorstände), Vorsitzender ist der Chief Risk Officer (CRO) der RBI AG, weitere stimmberechtigte Mitglieder sind die für die Kundenbereiche verantwortlichen Vorstandsmitglieder, der Chief Financial Officer (CFO) sowie die relevanten Bereichs- und Abteilungsleiter aus Risikomanagement und Special Exposures Management.

Das Securitization Committee ist das Entscheidungsgremium für Limitanträge betreffend Verbriefungspositionen im Rahmen der konkreten Entscheidungsbefugnisse und erarbeitet Änderungsvorschläge zur Verbriefungsstrategie für den Vorstand. Zusätzlich dient das Verbriefungskommittee als eine Plattform zum Austausch von Informationen bezüglich Verbriefungspositionen und Marktentwicklungen.

Das Group Operational Risk Management & Controls Comittee setzt sich unter dem Vorsitz des CRO sowohl aus Vertretern der Geschäftsbereiche (Privat, Markt und Kommerzkunden) als auch Teilnehmern aus Compliance (inklusive Finanzkriminalität), Internes Kontrollsystem (IKS), Operations, Security, IT Risk Management und Risk Controlling zusammen. Dieses Gremium ist mit der Steuerung des operationellen Risikos (inklusive Verhaltensrisiken) betraut, um basierend auf dem Risikoprofil und der Geschäftsstrategie eine operationelle Risikostrategie abzuleiten und zu etablieren sowie Entscheidungen in Hinblick auf Maßnahmen, Kontrollen und Risikoakzeptanz zu treffen.

Das Contingency/Recovery Committee ist ein durch den Vorstand einzuberufendes Entscheidungsgremium. Die Zusammensetzung des Gremiums variiert gegebenenfalls abhängig von der Intensität bzw. dem Fokus (z. B. Kapital und/oder Liquidität) situationsspezifischer Anforderungen. Kernaufgabe des Komitees ist es die finanzielle Stabilität im Sinne des BaSAG (österr. Banken Sanierungs- und Abwicklungsgesetz) bzw. der BRRD (Banking Recovery and Resolution Directive) im Falle einer kritischen Finanzsituation aufrechtzuerhalten bzw. wiederherzustellen. Aufgrund der COVID-19 Situation hat das Contingency Committee im 2. Quartal des abgelaufenen Geschäftsjahrs regelmäßig getagt.

Qualitätssicherung und Revision

Qualitätssicherung in Bezug auf das Risikomanagement bedeutet die Sicherstellung der Integrität, Zuverlässigkeit und Fehlerfreiheit von Prozessen, Modellen, Berechnungsvorgängen und Datenquellen. Dies soll die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben und die Erfüllung höchster Qualitätsanforderungen in Bezug auf die Risikomanagement-Aktivitäten gewährleisten.

Die Koordination dieser Aspekte erfolgt durch den Bereich Group Compliance, der das interne Kontrollsystem laufend analysiert und – falls daraus Anpassungsbedarf resultiert – auch für die Überwachung der Umsetzung verantwortlich ist.

Zwei wichtige Funktionen in der unabhängigen Prüfung werden durch die Bereiche Audit und Compliance wahrgenommen. Der Einsatz einer unabhängigen internen Revision ist eine gesetzliche Vorgabe und zentraler Bestandteil des internen Kontrollsystems. Die Revision überprüft periodisch die gesamten Geschäftsprozesse und trägt damit wesentlich zu deren Absicherung und Verbesserung bei. Die dazu erstellten Berichte werden direkt an den Vorstand der RBI AG adressiert und regelmäßig in dessen Sitzungen behandelt.

Das Compliance Office verantwortet alle Themenstellungen rund um die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen in Ergänzung und als Bestandteil des Internen Kontrollsystems. Damit wird die Einhaltung der bestehenden Regelungen in den täglichen Abläufen überwacht.

Darüber hinaus wird im Rahmen der Jahresabschlussprüfung durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften eine gänzlich unabhängige und objektive Prüfung frei von potenziellen Interessenkonflikten durchgeführt.

Gesamtbankrisikosteuerung

Die Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung ist eines der wesentlichen Ziele des Unternehmens. Die erforderliche Kapitalausstattung wird dazu regelmäßig auf Basis des nach internen Modellen ermittelten Risikos beurteilt, wobei in der Wahl der verwendeten Modelle auf die, im jährlichen Risikoassessment beurteilte, Wesentlichkeit der Risiken Rücksicht genommen wird. Dieses Konzept zur Risikosteuerung berücksichtigt die Kapitalerfordernisse sowohl aus regulatorischer Sicht (Normative Perspektive) als auch unter ökonomischen Gesichtspunkten (Ökonomische Perspektive). Es entspricht damit dem quantitativen Verfahren zur Beurteilung der Angemessenheit der internen Kapitalausstattung (ICAAP), wie gesetzlich gefordert und in der von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Richtlinie für den ICAAP beschrieben. Der gesamte ICAAP-Prozess der RBI AG wird jährlich im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Evaluierung der RBI Kreditinstitutsgruppe geprüft.

Das Risk Appetite Framework (RAF) limitiert das Gesamtrisiko des Konzerns im Einklang mit den strategischen Geschäftszielen und alloziert diese auf die unterschiedlichen Risikoarten und Geschäftsbereiche. Das vorrangige Ziel des RAF ist das Risiko insbesondere auch in adversen Szenarien und für große singuläre Risiken so zu begrenzen, dass die Erfüllung regulatorischer Mindestquoten gegeben ist. Das Risk Appetite Framework ist daher eng verbunden mit dem ICAAP und dem ILAAP (Internal Liquidity Adequacy Assessment Process) und setzt Konzentrationslimits für die im Risikoassessment als wesentlich eingestuften Risikoarten. Weiters besteht eine Verbindung zum Sanierungsplan, da die Grenzwerte für Risikokapazität und Risikotoleranz im RAF mit den jeweiligen Grenzwerten im Trigger Monitoring abgestimmt sind. Über den vom Vorstand beschlossenen Risikoappetit und die Risikostrategie des Konzerns und deren Umsetzung wird zudem regelmäßig im Risikoausschuss des Aufsichtsrats berichtet.

Ansatz Risiko Messmethode Konfidenzniveau
Ökonomische Perspektive
Ökonomisches Kapital Risiko, dass die unerwarteten Verluste
aus ökonomischer Sicht das interne
Kapital übersteigen
Der unerwartete Verlust für den
Risikohorizont von einem Jahr
(Ökonomisches Kapital) darf den
aktuellen Wert des Kernkapitals nicht
überschreiten
99,90 Prozent
Normative Perspektive
Stress Szenarien Risiko, eine nachhaltige
Kernkapitalquote über den
Konjunkturzyklus hinweg zu
unterschreiten
Kapital- und Ertragsprognose für die
dreijährige Planungsperiode bei
Annahme eines signifikanten
makroökonomischen Abschwungs
rund 95 Prozent basierend auf der
Management-entscheidung,
potenziell temporäre
Risikoreduktionen oder stabilisierende
Eigenkapitalmaßnahmen
vorzunehmen

Ökonomische Perspektive – Ökonomischer Kapitalansatz

Darin werden Risiken durch das ökonomische Kapital gemessen, das eine vergleichbare Risikokennzahl für alle Risikoarten darstellt. Es wird als die Summe von unerwarteten Verlusten aus den Geschäften in den unterschiedlichen Risikokategorien berechnet. Zusätzlich fließt ein allgemeiner Puffer für Risikoarten ein, die nicht explizit quantifiziert werden.

Die nachstehende Tabelle enthält die Anteile der Risikoarten am ökonomischen Kapital:

in € Tausend 2020 Anteil 2019 Anteil
Beteiligungsrisiko 4.011.431 69,4% 3.798.288 66,0%
Kreditrisiko Firmenkunden 736.931 12,7% 611.625 10,6%
Marktrisiko 359.092 6,2% 276.088 4,8%
Kreditrisiko Kreditinstitute 110.661 1,9% 85.187 1,5%
Operationelles Risiko 85.960 1,5% 100.542 1,7%
Kreditrisiko öffentlicher Sektor 63.292 1,1% 43.403 0,8%
Risiko sonstige Sachanlagen 62.199 1,1% 66.163 1,1%
Kreditrisiko Retail-Kunden 61.779 1,1% 419.895 7,3%
CVA Risiko 13.422 0,2% 12.418 0,2%
Makroökonomisches Risiko n/a n/a 68.510 1,2%
Risikopuffer 275.238 4,8% 274.106 4,8%
Gesamt 5.780.005 100,0% 5.756.226 100,0%

Das Ökonomische Kapital veränderte sich im Jahresvergleich nur geringfügig auf € 5.780.005 Tausend. Für die RBI AG ist das Beteiligungsrisiko die betragsmäßig größte Risikoart. Der Anstieg im Jahresvergleich ist auf Buchwertänderungen bzw. auf Beteiligungsbewertungen zurück zu führen. Der Rückgang im Kreditrisiko Retail-Kunden resultierte daraus, dass Rechtsrisiken in Zusammenhang mit Fremdwährungs-Hypothekarkrediten in Polen nicht mehr im Kredtirisiko dargestellt werden. Das makroökonomische Risiko wird aufgrund einer methodischen Änderung – mit Jahresende 2020 direkt vom Internen Kapital abgezogen.

Die RBI AG wendet zur Berechnung des ökonomischen Kapitals ein Konfidenzniveau von 99,90 Prozent an. Im Einklang mit der von der Europäischen Zentralbank herausgegebenen Richtlinie für den ICAAP wird seit Jahresende 2019 das Tier 2 Kapital nicht mehr für die Berechnung des Internen Kapitals herangezogen.

Das ökonomische Kapital dient als wichtiges Instrument in der Gesamtbankrisikosteuerung und wird bei der Allokation von Risikobudgets herangezogen. Limits für ökonomisches Kapital werden dazu im jährlichen Budgetierungsprozess auf die einzelnen Geschäftsbereiche aufgeteilt und für die operative Steuerung durch Volumen-, Sensitivitäts- oder Value-at-Risk-Limits ergänzt. Diese Planung erfolgt in der RBI AG jeweils für drei Jahre auf revolvierender Basis und bezieht sich sowohl auf die zukünftige Entwicklung des ökonomischen Kapitals als auch auf das zur Verfügung stehende interne Kapital. Das ökonomische Kapital wirkt sich somit wesentlich auf die Planung der zukünftigen Kreditvergabe und das Gesamtlimit für Marktrisiken aus.

Auch die risikoadjustierte Performancemessung basiert auf diesem Risikomaß. Dabei wird der Ertrag einer Geschäftseinheit in Relation zum ökonomischen Kapital, das dieser Einheit zuzurechnen ist, gesetzt (Verhältnis von risikoadjustiertem Ertrag zu risikoadjustiertem Kapital, RORAC). Dies ergibt eine vergleichbare Performancekennzahl für alle Geschäftseinheiten der Bank, die wiederum als Kennzahl in der Gesamtbanksteuerung, der diesbezüglichen zukünftigen Kapitalallokation und der Vergütung für Geschäftsleiter Berücksichtigung findet.

Normative Perspektive – Stress Szenarien

Die Analyse der Stress Szenarien in der Normativen Perspektive des ICAAP soll sicherzustellen, dass die RBI AG am Ende der mehrjährigen vollen Planungsperiode auch in einem sich unerwartet verschlechternden makroökonomischen Umfeld über ausreichend hohe Kapitalquoten verfügt. Die Analyse basiert auf einem mehrjährig angelegten makroökonomischen Stresstest, in dem hypothetische Marktentwicklungen bei einem signifikanten, aber realistischen wirtschaftlichen Abschwung simuliert werden. Als Risikoparameter kommen dabei unter anderem Zinskurven, Wechselkurse und Wertpapierkurse, aber auch Änderungen der Ausfallwahrscheinlichkeit bzw. Rating-Migrationen im Kreditportfolio zum Einsatz.

Das Hauptaugenmerk dieses integrierten Stresstests gilt der daraus resultierenden Kapitalquoten am Ende der mehrjährigen Betrachtung. Diese sollen einen nachhaltigen Wert nicht unterschreiten und somit keine Notwendigkeit für substantielle Kapitalerhöhungen oder tiefgehende Einschränkungen des Geschäftsvolumens darstellen. Die aktuell erforderliche Kapitalausstattung resultiert damit aus dem wirtschaftlichen Rückschlagpotenzial. In das unterstellte Abschwungszenario fließen dabei sowohl die Bildung von notwendigen Risikovorsorgen und potenzielle prozyklische Effekte (durch welche die regulatorischen Kapitalerfordernisse ansteigen) als auch Fremdwährungseffekte und sonstige Bewertungs- und Ertragskomponenten ein. Bereits bekannte regulatorische Änderungen werden für die Planungsperiode berücksichtigt.

Diese Perspektive ergänzt somit auch die sonst übliche Risikomessung auf Basis des Value-at-Risk-Konzepts (das im Wesentlichen auf historischen Daten beruht). Dadurch können auch außergewöhnliche und in der Vergangenheit nicht beobachtbare Marktsituationen abgedeckt und potenzielle Auswirkungen dieser Entwicklungen abgeschätzt werden. Der Stresstest ermöglicht auch die Analyse von Risikokonzentrationen (z.B. in Einzelpositionen, Wirtschaftszweigen oder Regionen) und erlaubt einen Einblick in die Profitabilität, Liquidität und Solvabilität bei außergewöhnlichen Umständen. Das Risikomanagement der RBI AG steuert darauf aufbauend aktiv die Portfolio-Diversifikation, z.B. durch Obergrenzen für das Gesamt-Exposure in einzelnen Wirtschaftszweigen und Ländern oder durch eine laufende Anpassung der entsprechenden Kreditvergabestandards.

Kreditrisiko

Das Kreditrisiko der RBI AG betrifft vornehmlich Ausfallrisiken, die sich aus Geschäften mit Privat- und Firmenkunden, anderen Banken und öffentlichen Kreditnehmern ergeben. Es ist die mit Abstand wichtigste Risikokategorie für die RBI AG, wie auch aus dem internen und regulatorischen Kapitalerfordernis ersichtlich ist. Kreditrisiken werden folglich sowohl auf Einzelkredit- und Kundenbasis als auch auf Portfoliobasis überwacht und analysiert. Grundlage für die Kreditrisikosteuerung und Kreditentscheidung sind die Kreditrisikopolitik, die Kreditrisikohandbücher und die zu diesem Zweck entwickelten Kreditrisikomanagement-Methoden und prozesse. Das interne Kontrollsystem für Kreditrisiken umfasst verschiedene Formen von Überwachungsmaßnahmen, die unmittelbar in die zu überwachenden Arbeitsabläufe – vom Kreditantrag des Kunden über die Kreditentscheidung der Bank bis hin zur Rückzahlung des Kredits – integriert sind.

Im Non-Retail-Bereich erfolgt keine Kreditvergabe, ohne zuvor den Kreditentscheidungsprozess durchlaufen zu haben. Dieser Prozess wird – neben der Vergabe von Neukrediten – auch für Krediterhöhungen, Prolongationen, Überziehungen und bei Änderung risikorelevanter Sachverhalte, die der ursprünglichen Kreditentscheidung zugrunde lagen (z.B. wirtschaftliche Situation des Kreditnehmers, Verwendungszweck oder Sicherheiten), durchlaufen. Er gilt auch für die Festlegung von kreditnehmerbezogenen Limits für Handels- und Emissionsgeschäfte, sonstigen mit Kreditrisiko behafteten Limits und für Beteiligungen.

Kreditentscheidungen werden je nach Größe und Art des Kredits anhand einer hierarchischen Kompetenzordnung gefällt. Für individuelle Kreditentscheidungen und die turnusmäßige Beurteilung der Adressenausfallrisiken sind dabei immer die Zustimmung der Bereiche Markt und Marktfolge einzuholen. Für den Fall voneinander abweichender Voten der einzelnen Kompetenzträger sieht die Kompetenzordnung ein Eskalationsverfahren in die nächsthöhere Kompetenzstufe vor.

in € Tausend 2020 Anteil 2019 Anteil
Firmenkunden 40.472.591 44,2% 38.680.405 48,2%
Projektfinanzierungen 2.655.786 2,9% 2.700.623 3,4%
Retail-Kunden 2.872.659 3,1% 3.085.385 3,8%
Kreditinstitute 23.672.475 25,8% 20.493.647 25,5%
Öffentlicher Sektor 21.992.897 24,0% 15.266.165 19,0%
Gesamt 91.666.407 100,0% 80.226.225 100,0%

Kreditobligo nach Asset-Klassen (Ratingmodellen):

Kreditportfolio – Firmenkunden

Die internen Ratingverfahren für Firmenkunden berücksichtigen sowohl qualitative Faktoren als auch verschiedene Bilanz- und Gewinnkennzahlen, die unterschiedliche Aspekte der Kundenbonität für verschiedene Branchen und Länder abdecken. Zusätzlich enthält das Modell für kleine Firmenkunden auch eine Kontoverhaltenskomponente.

Die nachstehende Tabelle zeigt das gesamte Kreditobligo nach internem Rating für Firmenkunden (Großkunden, mittelgroße und kleine Firmenkunden). Zur besseren Lesbarkeit wurden die einzelnen Stufen der Ratingskala allerdings auf die zugrundeliegenden neun Hauptstufen zusammengefasst. Die Verschiebung der Rating-Klasse 2 (exzellente Kreditwürdigkeit) zur Rating-Klasse 3 und 4 (Sehr gute Kreditwürdigkeit, gute Kreditwürdigkeit) beim Kreditportfolio - Firmenkunden sind auch auf das vorgenommene (regelmäßige) Update des Firmenkundenrating-Modells zurückzuführen. Daneben gab es, vor allem bedingt durch die COVID-19-Krise, auch weitere Downgrades von Firmenkunden, die auf einen allgemein schlechteren Wirtschaftsausblick zurückzuführen sind.

in € Tausend 2020 Anteil 2019 Anteil
1 Minimales Risiko 4.469.018 11,0% 5.054.831 13,1%
2 Exzellente Kreditwürdigkeit 6.456.269 16,0% 9.091.087 23,5%
3 Sehr gute Kreditwürdigkeit 10.444.097 25,8% 8.899.440 23,0%
4 Gute Kreditwürdigkeit 9.394.061 23,2% 6.347.374 16,4%
5 Intakte Kreditwürdigkeit 5.687.429 14,1% 5.842.365 15,1%
6 Akzeptable Kreditwürdigkeit 2.051.403 5,1% 2.390.989 6,2%
7 Knappe Kreditwürdigkeit 889.451 2,2% 132.822 0,3%
8 Schwache bzw. minderwertige Kreditwürdigkeit 269.780 0,7% 61.625 0,2%
9 Sehr schwache bzw. zweifelhafte Kreditwürdigkeit 61.920 0,2% 77.948 0,2%
10 Ausfall 746.114 1,8% 767.332 2,0%
NR Nicht geratet 3.049 0,0% 14.591 0,0%
Gesamt 40.472.591 100,0% 38.680.405 100,0%

Das gesamte Kreditobligo für Firmenkunden nahm im Vergleich zum Jahresende 2019 um € 1.792.186 Tausend auf € 40.472.591 Tausend zu.

In Rating-Klasse 1 kam es zu einem Rückgang von € 585.813 Tausend auf € 4.469.018 Tausend, welcher primär durch Ratingverschlechterungen von Kunden in Österreich und den Niederlanden verursacht wurde. Ebenso sank das Repo-Geschäft in Großbritannien, welches durch den Anstieg von Swap-Geschäften teilweise kompensiert wurde. Der Rückgang in Rating-Klasse 2 wurde durch geringere Rahmenfinanzierungen in Österreich, Deutschland und der Schweiz sowie gegebene Garantien in Österreich, Großbritannien und der Schweiz verursacht, wobei Ratingverschlechterungen aus Rating-Klasse 1 nach Rating-Klasse 2 dieser Entwicklung entgegenwirkten. Ebenso verringerten sich Rahmenfinanzierungen in Frankreich, der Schweiz und Deutschland. Der Anstieg in Rating-Klasse 3 um € 1.554.657 Tausend auf € 10.444.097 Tausend resultierte im Wesentlichen aus einem Anstieg der Kreditfinanzierungen in Österreich, Deutschland, der Schweiz und Großbritannien, teilweise kompensiert durch geringere Kreditfinanzierungen in den USA und einen Rückgang der Repo-Geschäfte in Großbritannien. Zudem erhöhten sich die gegebenen Garantien in Österreich, der Schweiz und Großbritannien großteils aufgrund von Ratingverschlechterungen aus Rating-Klasse 2. Rating-Klasse 4 verzeichnete einen Anstieg um € 3.046.687 Tausend auf € 9.394.061 Tausend bedingt durch eine Kombination von Ratingverschlechterungen aus Rating-Klasse 2 und 3, Ratingverbesserungen von Rating-Klasse 5 in Österreich, Deutschland, Luxemburg und Frankreich sowie einer Erhöhung der Rahmenfinanzierungen in Deutschland. Der Anstieg in Rating-Klasse 7 resultierte im Wesentlichen aus Ratingverschlechterungen aus den Rating-Klassen 3, 4, 5, und 6 in Österreich, Deutschland und Großbritannien.

Für Projektfinanzierungen besteht ein fünfstufiges Rating-Modell, das sowohl die individuelle Ausfallwahrscheinlichkeit als auch die zur Verfügung stehenden Sicherheiten berücksichtigt. Die Zusammensetzung des Projektfinanzierungsvolumens stellt sich demnach wie folgt dar:

in € Tausend 2020 Anteil 2019 Anteil
6,1 Ausgezeichnete Projektbonität - sehr geringes Risiko 1.799.207 67,7% 2.204.156 81,6%
6,2 Gute Projektbonität - geringes Risiko 667.938 25,2% 272.336 10,1%
6,3 Ausreichende Projektbonität - mittleres Risiko 24.363 0,9% 34.435 1,3%
6,4 Schwache Projektbonität - hohes Risiko 0 0,0% 51.707 1,9%
6,5 Ausfall 164.278 6,2% 137.988 5,1%
NR Nicht geratet 0 0,0% 0 0,0%
Gesamt 2.655.786 100,0% 2.700.623 100,0%

Das Kreditobligo der unter Projektfinanzierung ausgewiesenen Forderungen verzeichnete zum 31.Dezember 2020 einen Rückgang um € 44.837 Tausend auf € 2.655.786 Tausend. Der Rückgang in Rating-Klasse 6,1 um € 404.949 Tausend auf € 1.799.207 Tausend resultierte aus Spezialfinanzierungen in Polen und Tschechien sowie Kreditfinanzierungen in Österreich und Ungarn ebenso wie aus Ratingverschiebungen von österreichischen, tschechischen, niederländischen und slowakischen Kunden. In Rating-Klasse 6,2 wurde ein Anstieg von € 395.602 Tausend verbucht, der im Wesentlichen auf die Kreditfinanzierungen in Österreich, Tschechien, Polen und Ungarn zurückzuführen ist. Hauptverantwortlich für die Ratingverschiebung von Rating-Klasse 6,1 zu 6,2 war die Einführung eines neuen Ratingmodells, welches sich vor allem auf tschechische, ungarische, polnische und serbische Kunden auswirkte. Die Verschiebung war nicht durch eine Ratingverschlechterung begründet. Ratingverschiebungen aus Rating-Stude 6,3 und 6,4 führten zu einem Anstieg in Rating-Stufe 6,5 um € 26.289 Tausend auf € 164.278 Tausend. Diese Entwicklung wurde teilweise durch einen Rückgang der Kreditfinanzierungen in Polen und Russland kompensiert.

Kreditportfolio – Retail-Kunden

Kreditobligo für Retail-Kunden nach internem Rating:

in € Tausend 2020 Anteil 2019 Anteil
0.5 Minimales Risiko 1 833 464 63,8% 1 987 319 64,4%
1.0 Exzellente Kreditwürdigkeit 366 603 12,8% 334 073 10,8%
1.5 Sehr gute Kreditwürdigkeit 45 912 1,6% 60 625 2,0%
2.0 Gute Kreditwürdigkeit 99 020 3,4% 91 101 3,0%
2.5 Intakte Kreditwürdigkeit 62 454 2,2% 71 236 2,3%
3.0 Akzeptable Kreditwürdigkeit 74 228 2,6% 80 258 2,6%
3.5 Knappe Kreditwürdigkeit 59 930 2,1% 52 688 1,7%
4.0 Schwache bzw. minderwertige Kreditwürdigkeit 27 898 1,0% 33 054 1,1%
4.5 Sehr schwache bzw. zweifelhafte Kreditwürdigkeit 26 221 0,9% 28 031 0,9%
5.0 Ausfall 174 872 6,1% 229 002 7,4%
NR Nicht geratet 102 057 3,6% 117 997 3,8%
Gesamt 2 872 659 100,0% 3 085 385 100,0%

Kreditportfolio – Kreditinstitute

Die nachfolgende Tabelle stellt das gesamte Kreditobligo an Kreditinstitute (ohne Zentralbanken) nach dem internen Rating dar. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten in dieser Asset-Klasse werden aufgrund der geringen Anzahl an Kunden (bzw. an beobachtbaren Ausfällen) in den einzelnen Rating-Stufen durch eine Kombination interner und externer Daten ermittelt.

in € Tausend 2020 Anteil 2019 Anteil
1 Minimales Risiko 2.472.267 10,4% 2.446.446 11,9%
2 Exzellente Kreditwürdigkeit 7.124.754 30,1% 8.732.473 42,6%
3 Sehr gute Kreditwürdigkeit 5.695.396 24,1% 6.526.657 31,8%
4 Gute Kreditwürdigkeit 5.401.242 22,8% 1.674.380 8,2%
5 Intakte Kreditwürdigkeit 2.392.606 10,1% 519.358 2,5%
6 Akzeptable Kreditwürdigkeit 441.325 1,9% 474.008 2,3%
7 Knappe Kreditwürdigkeit 133.504 0,6% 101.149 0,5%
8 Schwache bzw. minderwertige Kreditwürdigkeit 7.503 0,0% 6.080 0,0%
9 Sehr schwache bzw. zweifelhafte Kreditwürdigkeit 730 0,0% 1.625 0,0%
10 Ausfall 2.913 0,0% 3.297 0,0%
NR Nicht geratet 235 0,0% 8.174 0,0%
Gesamt 23.672.475 100,0% 20.493.647 100,0%

Das Kreditobligo gegenüber Kreditinstituten betrug € 23.672.475 Tausend und wies damit einen Anstieg um € 3.178.828 Tausend gegenüber dem Jahresultimo 2019 auf. Der Rückgang in Rating-Klasse 2 wurde durch Ratingverschiebungen zu Rating-Klasse 3 und durch Kredit- und Rahmenfinanzierungen in Österreich ausgelöst. Kompensiert wurde diese Entwicklung durch eine Ratingverbesserung bei Kreditinsituten in Ungarn von Rating-Klasse 3 und durch den Anstieg von Geldmarkt-Geschäften in Österreich. Rating-Klasse 4 wies einen Anstieg um € 3.726.862 Tausend auf € 5.401.242 Tausend auf, der aus Ratingverschlechterungen spanischer, deutscher, kanadischer und französischer Kreditinstitute aus Rating-Klasse 3 resultierte. Der Rückgang in Rating-Klasse 3 wurde durch einen Anstieg von Geldmarkt- und Swap-Geschäften sowie von Rahmenfinanzierungen in Österreich gebremst. In Rating-Klasse 5 lässt sich die Steigerung um € 1.873.248 Tausend auf € 2.392.606 Tausend durch eine Ratingverschlechterung eines französischen und eines italienischen Kreditinstitutes aus Rating-Klasse 3 bzw. 4 erklären.

Kreditportfolio – Öffentlicher Sektor

Eine weitere Kundengruppe stellen souveräne Staaten, Zentralbanken sowie regionale Gebietskörperschaften und andere staatenähnliche Organisationen dar. Das Kreditobligo gegenüber dem öffentlichen Sektor inkludiert lokale und regionale Regierungen (LRG). Die Zuordnung von LRG-bezogenen Kunden zur jeweiligen internen Ratingkategorie basiert auf dem internen Ratingmodell der RBI für LRG.

in € Tausend 2020 Anteil 2019 Anteil
A1 Minimales Risiko 963.662 4,4% 799.917 5,2%
A2 Exzellente Kreditwürdigkeit 18.768.860 85,3% 12.313.328 80,7%
A3 Sehr gute Kreditwürdigkeit 1.094.103 5,0% 995.814 6,5%
B1 Gute Kreditwürdigkeit 638.830 2,9% 439.215 2,9%
B2 Intakte Kreditwürdigkeit 313.836 1,4% 601.338 3,9%
B3 Akzeptable Kreditwürdigkeit 187.016 0,9% 80.094 0,5%
B4 Knappe Kreditwürdigkeit 0 0,0% 2.139 0,0%
B5 Schwache bzw. minderwertige Kreditwürdigkeit 25.874 0,1% 31.498 0,2%
C Sehr schwache bzw. zweifelhafte Kreditwürdigkeit 716 0,0% 2.816 0,0%
D Ausfall 0 0,0% 0 0,0%
NR Nicht geratet 0 0,0% 6 0,0%
Gesamt 21.992.897 100,0% 15.266.165 100,0%

Die nachfolgende Tabelle zeigt das gesamte Kreditobligo gegenüber dem öffentlichen Sektor (inklusive Zentralbanken) nach dem internen Rating:

Im Vergleich zum Jahresende 2019 stieg das Kreditobligo gegenüber dem öffentlichen Sektor um € 6.726.732 Tausend auf € 21.266.165 Tausend. Den größten Anstieg verzeichnete Rating-Klasse A2 (plus € 6.455.532 Tausend), welcher auf höhere Einlagen bei der Oesterreichischen Nationalbank sowie auf eine Zunahme der österreichischen Kreditfinanzierungen sowie des Anleihenbestands der Republik Österreich und Deutschland zurückzuführen war.

Kreditportfoliomanagement

Das Kreditportfolio der RBI AG wird unter anderem anhand der Portfoliostrategie gesteuert. Diese begrenzt die Kreditvergabe in unterschiedlichen Ländern, Wirtschaftszweigen oder Produkttypen und vermeidet dadurch unerwünschte Risikokonzentrationen. Darüber hinaus werden laufend die langfristigen Entwicklungschancen in den einzelnen Märkten analysiert. Dies ermöglicht es schon frühzeitig, strategische Weichenstellungen in Bezug auf das künftige Kreditengagement vorzunehmen.

Das Kreditportfolio der RBI AG ist sowohl hinsichtlich der Regionen als auch der Branchen breit gestreut. Die geografische Aufgliederung der bilanziellen und außerbilanziellen Forderungen spiegelt die breite Diversifizierung des Kreditgeschäfts in den europäischen Märkten wider. Diese Forderungen gliedern sich dem Risikoland der Kunden entsprechend nach Regionen wie folgt (Länder mit Kreditobligo größer als € 1 Milliarden sind getrennt dargestellt):

in € Tausend 2020 Anteil 2019 Anteil
Österreich 40.026.287 43,7% 31.511.680 39,3%
Deutschland 9.549.819 10,4% 9.199.917 11,5%
Großbritannien 7.776.480 8,5% 7.720.265 9,6%
Frankreich 5.356.586 5,8% 3.578.953 4,5%
Polen 3.953.098 4,3% 4.336.679 5,4%
Spanien 2.314.915 2,5% 1.818.209 2,3%
Schweiz 2.255.559 2,5% 2.382.958 3,0%
Luxemburg 1.744.793 1,9% 2.258.681 2,8%
Russland 1.671.009 1,8% 1.806.941 2,3%
Niederlande 1.419.761 1,5% 1.136.170 1,4%
Ferner Osten 1.415.132 1,5% 1.361.744 1,7%
Tschechien 1.396.989 1,5% 1.458.982 1,8%
Belgien 1.151.311 1,3% 426.415 0,5%
Italien 1.131.494 1,2% 1.074.359 1,3%
Rumänien 1.081.679 1,2% 1.197.562 1,5%
Sonstige 9.421.495 10,3% 8.956.708 11,1%
Gesamt 91.666.407 100,0% 80.226.225 100,0%

Das Kreditportfolio der RBIAG verzeichnete einen Anstieg um € 11.440.182 Tausend überwiegend aufgrund der Erhöhung der Einlagen bei der Österreichischen Nationalbank, der Kreditfinanzierungen sowie der Geldmarkt-Geschäfte im Österreich. In Frankreich resultierte der Anstieg von € 1.777.634 Tausend auf € 5.356.586 Tausend aus Anleihen, Geldmarkt- und Repo-Geschäften. Ebenso erhöhten sich die Anleihen und Repo-Geschäfte in Spanien um € 496.706 Tausend auf € 2.314.915 Tausend. Rahmenfinanzierungen und Repo-Geschäfte, sowie eine Erhöhung des Forderungsbestands waren für die positive Entwicklung in Belgien verantwortlich. Luxemburg verzeichnete einen Rückgang von € 513.888 Tausend bei den Anleihen sowie Kredit- und

Rahmenfinanzierungen. Der Anstieg der Sonstigen um € 488.823 Tausend auf € 9.421.495 Tausend resultierte im Wesentlichen aus Kananda und Anleihen internationaler Organisationen teilweise kompensiert durch einen Rückgang des USA Geschäfts.

Im Rahmen der Risikopolitik und Bonitätsbeurteilung der RBI AG findet auch die Branche des Kreditnehmers Beachtung. Der größte Branchenanteil am Kreditportfolio entfällt auf das Kreditwesen, wobei dieser zu einem hohen Teil dem österreichischen Raiffeisensektor zuzurechnen ist. Der öffentliche Sektor ist im Wesentlichen auf Wertpapierbestände der Republik Österreich als Emittent zurückzuführen.

Kreditobligo gegliedert nach Branchenzugehörigkeit der Erstkunden:

in € Tausend 2020 Anteil 2019 Anteil
Kredit- und Versicherungswesen 44.363.645 48,4% 33.380.067 41,6%
Realitätenwesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von
unternehmensbezogenen Dienstleistungen
7.125.252 7,8% 9.278.559 11,6%
Öffentliche Verwaltung, Landesverteidigung, Sozialversicherung 7.227.473 7,9% 5.477.586 6,8%
Sachgütererzeugung 11.321.466 12,4% 11.572.886 14,4%
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 8.781.057 9,6% 8.038.019 10,0%
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Fischzucht, Bergbau und Gewinnung von
Steinen und Erden
1.093.352 1,2% 1.203.627 1,5%
Bauwesen 1.891.268 2,1% 1.806.554 2,3%
Verkehr und Nachrichtenübermittlung 1.012.269 1,1% 706.742 0,9%
Unterrichtswesen, Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen, Erbringung von sonstigen
öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen
1.002.482 1,1% 951.200 1,2%
Energie- und Wasserversorgung 1.441.134 1,6% 1.573.852 2,0%
Private Haushalte 2.762.672 3,0% 2.945.901 3,7%
Sonstige 3.644.337 4,0% 3.291.232 4,1%
Gesamt 91.666.407 100,0% 80.226.225 100,0%

Die detaillierte Analyse des Kreditportfolios erfolgt anhand der Unterteilung in Ratingstufen. Das Kundenrating erfolgt dabei für die unterschiedlichen Forderungsklassen getrennt. Für die Bonitätsbeurteilung werden dafür jeweils interne Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringmodelle) eingesetzt, die auch zentral validiert werden. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten für unterschiedliche Ratingstufen werden nach Geschäftssegmenten getrennt ermittelt. Ausfallwahrschein-lichkeiten der gleichen ordinalen Ratingeinstufung (z. B. gute Kreditwürdigkeit 4 für Firmenkunden und Kreditinstitute und gute Bonität A3 für den öffentlichen Sektor) sind daher zwischen den Segmenten nicht direkt vergleichbar. Scorecards für Retail-Forderungsklassen werden länderspezifisch nach konzernweit einheitlichen Richtlinien erstellt. Sowohl für die Ratingerstellung als auch für die Validierung stehen entsprechende Instrumente (z. B. Unternehmensbewertung, Rating- und Ausfalldaten-bank) zur Verfügung.

Kreditsicherheiten stellen eine wesentliche Strategie und eine aktiv verfolgte Maßnahme zur Reduktion des potentiellen Kreditrisikos dar. Der Sicherheitenwert und der Effekt anderer risikomindernder Maßnahmen werden während der Kreditentscheidung beurteilt. Als risikomindernd wird jeweils jener Wert angesetzt, den die RBI AG bei Verwertung innerhalb einer angemessenen Zeitspanne erwartet. Die anerkannten Sicherheiten sind im Sicherheitenkatalog und den dazugehörigen Bewertungsrichtlinien festgelegt. Der Sicherheitenwert errechnet sich dabei anhand einheitlicher Methoden, die standardisierte Berechnungsformeln mit Marktwerten, vordefinierten Abschlägen und Expertengutachten umfassen.

Kreditausfall- und -abwicklungsprozess

Das Kreditportfolio sowie die Kreditnehmer unterliegen einer laufenden Überwachung. Wesentliche Ziele dieses Monitorings sind, die widmungsgemäße Verwendung der Kredite sicherzustellen und die wirtschaftliche Situation der Kreditnehmer zu verfolgen. Bei den Non-Retail-Segmenten Firmenkunden, Kreditinstitute und öffentlicher Sektor wird zumindest einmal jährlich eine derartige Kreditüberprüfung durchgeführt. Sie umfasst sowohl die erneute Bonitätseinstufung als auch die Neubewertung von finanziellen und dinglichen Sicherheiten.

Problemkredite – also jene Aushaftungen bei denen materielle Schwierigkeiten oder Zahlungsverzug der Kreditnehmer erwartet werden – bedürfen einer weitergehenden Bearbeitung. In den Non-Retail-Bereichen entscheiden Problemkreditrunden über die gefährdeten Kredite. Problemkredite werden im Fall einer notwendigen Kreditsanierung an Spezialisten oder Restrukturierungseinheiten (Workout-Abteilungen) übergeben. Die Mitarbeiter dieser Abteilung können durch die frühzeitige Einbindung eine Reduktion der Verluste aus Problemkrediten erzielen.

Der Kreditausfall, wird anhand quantitativer und qualitativer Kriterien beurteilt. Erstens gilt ein Kreditnehmer als ausgefallen, wenn er mit seinen vertraglichen Zahlungen mehr als 90 Tage überfällig ist. Zweitens gilt ein Kreditnehmer als ausgefallen, wenn er die Kriterien der Zahlungsunwahrscheinlichkeit erfüllt, die darauf hindeuten, dass sich der Kunde in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten befindet und es unwahrscheinlich ist, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Eine Einstufung als Ausfall liegt bei einer Kreditverpflichtung nicht mehr vor, wenn – nach einem Zeitraum von mindestens drei Monaten (sechs Monate nach einer notleidenden Restrukturierung im Privatkundenbereich) – der Kunde während dieses Zeitraums eine gute Zahlungsdisziplin zeigte und keine weiteren Anhaltspunkte für die hohe Wahrscheinlichkeit der Zahlungsunfähigkeit festgestellt wurden.

Notleidendes Obligo nach der gültigen Definition des EBA-Dokuments Implementing Technical Standard (ITS) on Supervisory Reporting (Forbearance and Non-performing exposures):

NPE NPE Ratio NPE Coverage Ratio
in € Tausend 2020 2019 2020 2019 2020 2019
Kreditinstitute 2.905 3.289 0,0% 0,0% 72,6% 86,9%
Sonstige Finanzunternehmen 89.247 54.564 1,0% 0,6% 37,5% 43,9%
Nicht-Finanzunternehmen 659.263 708.529 4,0% 4,6% 62,7% 58,7%
Haushalte 129.105 185.495 4,5% 6,1% 82,5% 60,9%
Kredite und Forderungen 880.520 951.877 1,6% 2,0% 63,1% 58,4%
Anleihen 10.322 11.340 0,1% 0,2% - -
Gesamt 890.842 963.217 1,4% 1,8% 62,3% 57,7%

Der nachfolgend abgebildete Risikovorsorgespiegel zeigt die Entwicklung von Wertberichtigungen und Vorsorgen aus außerbilanziellen Verpflichtungen im Geschäftsjahr sowie die der Kreditrisikovorsorge zugrunde liegenden Asset Klassen:

Stand Umgliederungen,
Währungs
Stand
in € Tausend 1.1.2020 Zuführung Auflösung1 Verbrauch2 differenzen3 31.12.2020
Einzelwertberichtigungen 845.155 276.163 - 237.143 - 27.363 - 47.432 809.380
Kreditinstitute 2.859 580 - 2.071 886 - 143 2.111
Firmenkunden 703.689 246.091 - 196.765 - 17.267 - 43.407 692.341
Retail-Kunden 112.970 24.349 - 16.040 - 10.982 - 3.898 106.399
Öffentlicher Sektor 0 0
Außerbilanzielle Verpflichtungen 25.638 5.143 - 22.267 16 8.530
Portfolio-Wertberichtigungen 123.733 318.851 - 212.034 - 749 - 848 228.953
Kreditinstitute 410 858 - 975 - 8 285
Firmenkunden 63.241 217.800 - 136.683 - 234 - 1.145 142.979
Retail-Kunden 46.156 27.895 - 15.529 - 515 608 58.615
Öffentlicher Sektor 383 1.424 - 350 1 1.458
Außerbilanzielle Verpflichtungen 13.543 70.874 - 58.497 - 304 25.616
Gesamt 968.888 595.014 - 449.177 - 28.112 - 48.280 1.038.333

1 Hier sind Veränderungen interner Zinsfreistellungen enthalten

2 Hier sind Unwindingzinsertrag aus wertberichtigten Kunden und Veränderungen von internen Zinsfreistellungen enthalten

3 Hier sind Umgliederungen von Rückstellungen und Änderungen von Kundenkategorien enthalten

Länderrisiko

Das Länderrisiko umfasst das Transfer- und Konvertibilitätsrisiko sowie das politische Risiko. Es resultiert aus grenzüberschreitenden Transaktionen oder aus Direktinvestitionen in Drittstaaten. Die RBI AG ist diesem Risiko durch ihre Geschäftstätigkeit in den Konvergenzmärkten Zentral- und Osteuropas, sowie in Asien ausgesetzt, in denen die politischen und wirtschaftlichen Risiken weiterhin teilweise als signifikant angesehen werden.

Die aktive Länderrisikosteuerung der RBI AG erfolgt auf Basis der vom Vorstand festgelegten Country Risk Policy, die als Teil des Kreditportfolio-Limitsystems eine streng definierte Obergrenze für grenzüberschreitende Transaktionen gegenüber einzelnen Ländern festlegt. Im täglichen Ablauf müssen die Geschäftseinheiten bei grenzüberschreitenden Transaktionen zusätzlich zu kundenspezifischen Limits folglich auch Limitanträge für die betroffenen Länder stellen. Die absolute Höhe der Limits für die unterschiedlichen Länder wird dabei modellgestützt ermittelt, wobei im Modell sowohl das interne Länder-Rating und die Größe des Landes als auch die Eigenkapitalausstattung der RBI AG Berücksichtigung finden.

Das Länderrisiko fließt weiters über das interne Transferpreissystem in die Produktkalkulation und in die risikoadjustierte Performancemessung ein. Die Bank bietet dadurch einen Anreiz für die Geschäftseinheiten, Länderrisiken durch Versicherungen (z.B. durch Exportkreditversicherungsagenturen) oder Bürgschaften aus Drittstaaten abzusichern. Die aus der Länderrisikoanalyse gewonnenen Einschätzungen werden aber nicht nur zur Begrenzung des Gesamtvolumens an grenzüberschreitenden Transaktionen eingesetzt, sondern kommen auch bei der Limitierung des Gesamtexposures (also auch jenes, das durch lokale Einlagen refinanziert wird) in einzelnen Ländern zur Anwendung. Damit richtet die RBI AG ihre Geschäftsaktivitäten an die erwartete wirtschaftliche Entwicklung in unterschiedlichen Märkten aus und forciert die breite Diversifikation des Kreditportfolios.

Kontrahentenausfallrisiko

Ein Kontrahentenausfall bei Derivat-, Pensions- und Wertpapierleihgeschäften kann Verluste durch die Kosten der Wiederbeschaffung eines äquivalenten Kontrakts verursachen. Dieses Risiko wird von der RBI AG durch die Marktbewertungsmethode gemessen, die den gegenwärtigen Marktwert und einen vordefinierten Puffer für etwaige Veränderungen des Forderungswerts in der Zukunft berücksichtigt. Der Gesamtbetrag der dadurch ermittelten potenziellen erwarteten Kreditforderungen aus Derivatgeschäften ist in den Tabellen der einzelnen Kundensegmente enthalten. Für die interne Steuerung werden die möglichen Preisänderungen, die den fairen Wert dieser Instrumente beeinflussen, je nach Instrumentenkategorie auf Basis der historischen Marktwertbewegungen ermittelt.

Voraussetzung für den Abschluss von derivativen Kontrakten ist die Einhaltung des Kreditgenehmigungsprozesses, für den die gleichen Risikoklassifizierungs-, -limitierungs- und -überwachungsverfahren wie im klassischen Kreditgeschäft gelten. Eine wesentliche Strategie zur Reduktion dieses Risikos stellen Kreditrisikominderungsinstrumente, z.B. Netting und Sicherheiten, dar. Grundsätzlich strebt die RBI AG für alle wesentlichen Derivatgeschäfte mit Marktteilnehmern den Abschluss eines standardisierten ISDA-Rahmenvertrags für das bilaterale Netting und eines entsprechenden Credit Support Annex (CSA) zur Absicherung der jeweils aktuellen Marktwerte auf täglicher Basis an.

Beteiligungsrisiko

Als Teil des Bankbuchs werden auch die Risiken aus börsenotierten und nicht börsenotierten Beteiligungen verstanden, die gesondert unter dieser Risikokategorie ausgewiesen werden. Die Mehrzahl an direkten oder indirekten Beteiligungen der RBI AG wird in der Konzernbilanz vollkonsolidiert und deren Risiko somit detailliert erfasst. Für die in diesen Beteiligungen entstehenden Risiken kommen daher die in den anderen Risikoarten beschriebenen Steuerungs-, Mess- und Überwachungsmethoden zum Einsatz.

Dem Beteiligungsrisiko und dem Ausfallrisiko liegen ähnliche Wurzeln zugrunde: einer Verschlechterung der finanziellen Situation einer Beteiligung folgt meist eine Ratingherabstufung (bzw. der Ausfall) dieser Einheit. Die Berechnung des Value-at-Risk bzw. des ökonomischen Kapitals für Beteiligungen basiert auf einer Erweiterung des Kreditrisikoansatzes gemäß Basel III.

Die Beteiligungen der RBI AG werden vom Bereich Participations verwaltet. Dieser Bereich überwacht die Risiken, die sich aus den langfristig orientierten Eigenkapitalbeteiligungen ergeben und verantwortet auch die Ergebnisse, die daraus resultieren. Neuinvestitionen werden nur vom Vorstand der RBI AG auf Basis einer separaten Kaufprüfung getätigt.

Marktrisiko

Die RBI AG definiert Marktrisiko als die potenzielle negative Veränderung des Marktpreises der Handels- und Investmentpositionen. Das Marktrisiko wird durch Schwankungen der Wechselkurse, Zinssätze, Credit Spreads, Aktienpreise und Warenpreise sowie anderer relevanter Marktparameter, wie z. B. impliziter Volatilitäten, bestimmt.

Das Marktrisiko der Kundenbereiche wird mittels Transferpreismethode in den Unternehmensbereich Treasury transferiert. Treasury ist für das Management dieser strukturellen Risiken sowie die Einhaltung der Gesamtbanklimits verantwortlich. Der Unternehmensbereich Capital Markets umfasst den Eigenhandel, das Market Making und das Kundengeschäft mit Geld- und Kapitalmarktprodukten.

Folgende Maßnahmen werden von Marktrisikomanagement ergriffen, um der COVID-19 Krise entgegenzusteuern. Es erfolgt eine verstärkte Überwachung von Marktbewegungen und Positionsänderungen für die RBI AG. Zudem wird die Entwicklung auf den lokalen Märkten täglich beobachtet und das Risikomanagement aktiv gesteuert, um schnell auf Veränderungen reagieren zu können. Ziel ist es, Limits an den Risikoappetit anzupassen, Positionen, wenn nötig zu schließen, bei günstigeren Marktbedingungen Liquiditätspuffer aufzubauen und Modelle bei Bedarf an lokale sowie globale Maßnahmen (Moratorien) anzupassen.

Organisation des Marktrisikomanagements

Die RBI AG misst, überwacht und steuert alle Marktrisiken auf Gesamtbankebene.

Die Aufgabe des strategischen Marktrisikomanagements wird durch das Marktrisiko Komitee wahrgenommen, das für das Management und die Steuerung aller Marktrisiken verantwortlich ist. Das Gesamtbanklimit wird unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit und des Ertragsbudgets vom Gesamtvorstand festgelegt. Die Aufteilung dieses Limits auf Sublimits erfolgt abgestimmt mit den jeweiligen Unternehmensbereichen je nach Strategie, Geschäftsmodell und Risikoappetit.

Die Abteilung Market Risk Management stellt sicher, dass der Geschäfts- und Produktumfang innerhalb der definierten und beschlossenen Strategie und des Risikoappetits liegen. Sie ist verantwortlich für die Entwicklung und Weiterentwicklung der Risikomanagement-Prozesse, Regelwerke, Messmethoden, Risikomanagement-Infrastruktur und -Systeme für alle Marktrisikokategorien und für marktrisikoinduzierte Kreditrisiken des Derivatgeschäfts. Weiters wird durch diese Abteilung die tägliche unabhängige Messung und das Reporting aller Marktrisiken durchgeführt.

Alle Produkte, in denen offene Positionen gehalten werden, sind im Produktkatalog festgelegt. Neue Produkte werden in diese Liste erst dann aufgenommen, wenn sie den Produkteinführungsprozess erfolgreich durchlaufen haben. Produktanträge werden einer gesamthaften Risikoanalyse unterworfen und nur genehmigt, wenn die Abbildbarkeit in den Front- und Back-Office- bzw. Risikomanagement-Systemen der Bank gewährleistet ist.

Limitsystem

Die RBI AG verfolgt einen umfassenden Risikomanagement-Ansatz für Handels- und Bankbücher (Total Return-Ansatz). Die Steuerung der Marktrisiken wird konsistent auf alle Handels- und Bankbücher angewendet. Die folgenden Größen werden im Marktrisikomanagement-System auf täglicher Basis gemessen und limitiert:

Value-At-Risk (VAR) Konfidenzintervall 99 Prozent, Horizont 1 Tag

Das VaR-Limit begrenzt den maximalen Verlust, der mit einem Konfidenzintervall von 99 Prozent binnen eines Tages nicht überschritten wird. Es ist das Hauptsteuerungsinstrument in liquiden Märkten in normalen Marktsituationen. Die Messung des VaR basiert auf einem hybriden Simulationsansatz, in dem 5.000 Szenarien für regulatorisches Handelsbuch, bzw. 4.000 Szenarien für das Bankbuch generiert werden und der die Vorteile einer historischen Simulation mit denen einer Monte-Carlo-Simulation verbindet. Basis für die verwendeten Marktparameter sind historische Zeitreihen mit einer Dauer von 500 Tagen. In den Verteilungsannahmen sind moderne Eigenschaften wie Volatility Declustering und Random Time Change implementiert, um endlastige und asymmetrische Verteilungen gut abbilden zu können. Das Modell ist von der österreichischen Finanzmarktaufsicht als internes Modell für die Messung des Eigenmittelerfordernisses zugelassen. Die Value-at-Risk-Resultate finden nicht nur in der Risikobegrenzung, sondern auch in der Allokation des ökonomischen Kapitals Einsatz, wofür beim Zinsrisiko längere Zeitreihen von 7 Jahren benutzt werden.

Sensitivitäten (gegenüber Änderungen in Währungskursen und Zinssätzen, Gamma, Vega, Aktien- und Warenpreisen) Sensitivitätslimits sollen Konzentrationen in normalen Marktsituationen vermeiden und sind das Hauptsteuerungsinstrument in Stresssituationen oder in illiquiden beziehungsweise strukturell schwierig zu messenden Märkten.

Stop Loss

Dieses Limit unterstützt die Disziplin der Händler im Management von Eigenpositionen, mögliche Verluste nicht unlimitiert zu lassen, sondern eng zu begrenzen.

Dieses mehrstufige Limitsystem wird durch ein umfangreiches Stresstesting-Konzept ergänzt, in dem die potenziellen Wertveränderungen des Gesamtportfolios bei Anwendung verschiedener Szenarien ermittelt werden. Risikokonzentrationen, die durch diese Stresstests offenbar werden, werden im Marktrisiko Komitee berichtet und in der Limitvergabe berücksichtigt. Stresstest-Berichte je Portfolio sind Teil des täglichen Marktrisiko-Reportings.

Value-At-Risk (VAR)

Nachstehende Tabellen stellen die Risikokennzahlen (VaR 99 Prozent, 1 Tag) für das Marktrisiko der Handels- und Bankbücher je Risikoart dar. Die Währungsrisiken, strukturellen Zinsrisiken sowie Spreadrisiken aus Bondbüchern, die als Liquiditätspuffer gehalten werden, dominieren den VAR der RBI AG.

Handelsbuch VaR 99% 1d VaR per Durchschnitts-VaR Maximum VaR Minimum VaR
in € Tausend 31.12.2020
Währungsrisiken 4.789 3.276 8.144 244
Zinsrisiken 1.312 2.109 5.078 1.003
Credit Spread Risiken 1.590 1.251 3.252 428
Vega Risiken 127 302 1.099 122
Basis Risiko 297 443 1.195 172
Gesamt 5.188 4.653 10.979 1.195
Handelsbuch VaR 99% 1d
in € Tausend
VaR per
31.12.2019
Durchschnitts-VaR Maximum VaR Minimum VaR
Währungsrisiken 287 832 2.999 105
Zinsrisiken 1.362 1.262 2.233 698
Credit Spread Risiken 424 598 1.005 294
Vega Risiken 1 219 122 257 50
Basis Risiko 302 405 746 216
Gesamt 1.663 1.641 3.913 1.026
Bankbuch VaR 99% 1d
in € Tausend
VaR per
31.12.2020
Durchschnitts-VaR Maximum VaR Minimum VaR
Währungsrisiken 174 42 308 0
Zinsrisiken 10.743 15.480 47.759 6.253
Credit Spread Risiken 33.896 20.812 55.120 9.038
Vega Risiken 2.207 3.435 8.264 2.012
Basis Risiko 914 1.361 4.291 661
Gesamt 30.021 24.291 59.483 12.244
Bankbuch VaR 99% 1d
in € Tausend
VaR per
31.12.2019
Durchschnitts-VaR Maximum VaR Minimum VaR
Währungsrisiken 3 1 3 0
Zinsrisiken 11.871 3.418 11.871 1.471
Credit Spread Risiken 9.593 3.663 9.918 2.265
Vega Risiken 1 173 337 3.667 52
Basis Risiko 1.112 1.424 1.905 1.047
Gesamt 13.754 5.804 13.754 3.645

1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund einer Änderung der Vega-Simulation

Gesamt VaR 99% 1d
in € Tausend
VaR per
31.12.2020
Durchschnitts-VaR Maximum VaR Minimum VaR
Währungsrisiken 4.728 3.267 8.144 246
Zinsrisiken 12.047 17.302 51.202 7.210
Credit Spread Risiken 34.983 21.357 58.075 9.432
Vega Risiken 2.317 3.673 9.309 2.144
Basis Risiko 1.031 1.463 4.323 805
Gesamt 30.347 25.371 62.725 12.858

1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund einer Änderung der Vega-Simulation

Gesamt VaR 99% 1d
in € Tausend
VaR per
31.12.2019
Durchschnitts-VaR Maximum VaR Minimum VaR
Währungsrisiken 289 832 2.999 105
Zinsrisiken 13.241 4.267 13.241 1.650
Credit Spread Risiken 9.853 3.717 10.243 2.283
Vega Risiken 1 2.829 395 3.766 77
Basis Risiko 1.170 1.538 1.998 1.099
Gesamt 14.550 6.416 14.550 4.105

1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund einer Änderung der Vega-Simulation

Die verwendeten Risikomessmethoden werden – neben qualitativen Analysen der Profitabilität – laufend durch Backtesting und statistische Validierungsverfahren überwacht und, falls Modellierungsschwächen festgestellt werden, adaptiert. Folgende Grafik stellt den VAR den hypothetischen Gewinnen und Verlusten im Umfang des regulatorischen Handelsbuches der RBI AG auf täglicher Basis gegenüber. Der VAR stellt den maximalen Verlust dar, der mit einem Konfidenzintervall von 99 Prozent binnen eines Tages nicht überschritten wird. Der jeweilige hypothetische Gewinn oder Verlust stellt den am darauffolgenden Tag aufgrund der dann tatsächlich eingetretenen Marktbewegungen dar. Im letzten Jahr gab es zwei hypothetische Backtesting Überschreitungen.

Im März 2020 waren starke tägliche Veränderungen der hypothetischen Gewinne und Verluste gegenüber einem stark steigenden VaR zu beobachten, im Anschluss an dem Ausbruch der Covid-Krise, die zu einer Backtestingverletzung führten. Dies war auf Tagesmarktschwankungen der langfristigen Euro Zinsen von bis zu 17 Basispunkten zurückzuführen. Ein Portfolio von Eigenkapitalinstrumenten, gemessen im internen Modell als Perpetuals mit Laufzeit 2099, war der Haupttreiber.

Um das russische Kapital gegen die RUB Schwankungen abzusichern, wurde im dritten Quartal 2020 eine Short RUB Position aufgebaut, die ein wesentlicher Treiber des regulatorischen Handelsbuchs war. Die tägliche RUB Aufwertung lag Anfang November 2020 über dem 99% Quantil, was zu einer hypotetischen Backtestingverletzung führte.

Zinsrisiken im Handelsbuch

Die folgende Tabelle zeigt die größten Barwertveränderungen des Handelsbuchs bei einer parallelen Zinserhöhung um einen Basispunkt (getrennt für wesentliche Währungen). Die Handelsbuch Strategie ist weitgehend unverändert.

2020
in € Tausend
Gesamt Bis 3
M
> 3 bis
6 M
> 6 bis
12 M
> 1 bis
2 J
> 2 bis
3 J
> 3 bis
5 J
> 5 bis
7 J
> 7 bis
10 J
> 10
bis 15
J
> 15
bis 20
J
Mehr
als 20
J
CHF 1 0 -1 2 -2 -1 3 -1 0 1 0 0
CNY 4 0 0 4 0 0 0 0 0 0 0 0
CZK 5 -3 1 11 5 -2 2 -3 -7 0 0 0
EUR -260 2 -7 1 -8 -21 -6 -23 -39 -54 -42 -63
GBP 0 0 0 0 0 -1 2 0 0 0 0 0
HRK 1 0 1 0 0 0 1 0 0 0 0 0
HUF 2 5 -3 -1 -3 8 -2 -4 4 0 0 0
NOK 0 0 0 0 -1 1 0 0 0 0 0 0
PLN 7 -6 -1 -2 6 4 -11 14 4 0 0 0
RON -3 1 1 0 0 -2 6 -8 0 0 0 0
RUB 3 2 3 0 3 -1 -1 -1 0 0 0 0
USD -13 1 -7 11 -13 8 1 -16 41 -69 36 -7
Sonstige -18 0 0 -1 -3 -2 -1 -1 -3 -7 0 0
2019
in € Tausend
Gesamt Bis 3
M
> 3 bis
6 M
> 6 bis
12 M
> 1 bis
2 J
> 2 bis
3 J
> 3 bis
5 J
> 5 bis
7 J
> 7 bis
10 J
> 10
bis 15
J
> 15
bis 20
J
Mehr
als 20
J
CHF -5 -4 -2 -2 3 0 2 -2 -1 1 0 0
CNY 4 0 0 4 0 0 0 0 0 0 0 0
CZK -9 0 -4 -14 11 5 -6 0 4 -6 0 0
EUR -177 13 -15 2 -7 -22 -32 -34 36 -27 -20 -73
GBP 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
HRK 2 0 0 0 1 -1 1 0 0 0 0 0
HUF 8 -4 4 6 1 -8 6 1 4 -1 0 0
NOK 3 0 0 0 -1 2 2 0 0 0 0 0
PLN 24 2 6 2 0 -3 13 0 4 0 0 0
RON -15 0 0 -1 5 -3 7 -13 -3 -7 0 0
RUB -7 -1 -2 -5 -1 -1 6 -2 -1 0 0 0
USD -47 -3 -6 -8 -19 -18 26 -5 14 -29 13 -12
Sonstige -16 1 0 -1 -3 -3 -6 -3 -1 0 0 0

Zinsrisiken im Bankbuch

Unterschiedliche Laufzeiten und Zinsanpassungskonditionen der angebotenen Produkte führen gemeinsam mit der Refinanzierung durch Kundeneinlagen sowie über die Geld- und Kapitalmärkte in der RBI AG zu Zinsänderungsrisiken. Diese entstehen vorwiegend durch den nicht vollständigen Ausgleich der Zinssensitivität von erwarteten Zahlungen, deren Zinsanpassungsrhythmen und anderer optionaler Ausstattungsmerkmale. Zinsrisiken im Bankbuch bestehen dabei in den Hauptwährungen Euro und US-Dollar.

Dieses Risiko wird grundsätzlich durch eine Kombination von bilanziellen und außerbilanziellen Geschäften abgesichert, wobei vorwiegend Zinsswaps und – in geringerem Ausmaß – Zinstermingeschäfte und Zinsoptionen zum Einsatz kommen. Das Bilanzstrukturmanagement ist eine Kernaufgabe des Bereichs Treasury, der dabei vom Group Asset/Liability Komitee unterstützt wird. Dieses stützt sich dabei auf Szenarien und Analysen zur Simulation des Zinsertrags, um eine optimale Positionierung im Einklang mit der Zinsmeinung und im Rahmen des Risikoappetits zu gewährleisten.

Für die Quantifizierung des Zinsänderungsrisikos im Bankbuch kommen neben der Value-at-Risk-Berechnung auch klassische Methoden der Kapital- und Zinsbindungsanalyse zur Anwendung. Die Barwertveränderung des Bankbuchs bei einer parallelen Zinserhöhung um einen Basispunkt wird getrennt für wesentliche Währungen in folgender Tabelle dargestellt.

2020
in € Tausend
Gesamt Bis 3
M
> 3 bis
6 M
> 6 bis
12 M
> 1 bis
2 J
> 2 bis
3 J
> 3 bis
5 J
> 5 bis
7 J
> 7 bis
10 J
> 10
bis 15
J
> 15
bis 20
J
Mehr
als 20 J
CHF -195 -40 -1 2 -8 -16 -21 -9 -29 -36 -28 -10
CNY -3 0 -1 -2 0 0 0 0 0 0 0 0
CZK 0 1 -1 0 -1 2 1 0 -3 0 0 0
EUR -2593 83 18 -112 -580 -465 -781 -333 -317 -96 -45 35
GBP -32 1 -1 -1 -13 -5 -5 -8 0 0 0 0
HUF 5 1 -2 0 -1 1 4 1 0 0 0 0
PLN -21 0 -1 2 -8 -5 -7 -2 0 0 0 0
SGD 1 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0
USD -110 10 -8 18 27 -17 -34 -18 -23 -47 -18 0
Sonstige -18 0 -2 2 -3 -1 -1 -1 -1 -3 -5 -2
2019
in € Tausend
Gesamt Bis 3
M
> 3 bis
6 M
> 6 bis
12 M
> 1 bis
2 J
> 2 bis
3 J
> 3 bis
5 J
> 5 bis
7 J
> 7 bis
10 J
> 10
bis 15
J
> 15
bis 20
J
Mehr
als 20 J
CHF -249 -40 -1 -1 -2 -12 -31 -13 -39 -50 -38 -23
CNY -2 0 -1 -1 0 0 0 0 0 0 0 0
CZK -2 5 -1 0 0 -2 -3 0 -2 0 0 0
EUR -2268 148 -13 21 -704 -560 -799 -197 -362 99 44 55
GBP -17 -3 -5 0 1 -1 -7 -1 0 0 0 0
HUF 3 0 0 0 -1 -1 6 -1 0 0 0 0
PLN -15 -5 -1 -1 -1 0 -1 -5 0 0 0 0
SGD 1 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0
USD -89 19 -20 -18 -2 -8 -14 -4 -1 -25 -17 0
Sonstige -7 0 0 1 0 0 -1 0 0 -2 -4 -2

Credit Spread Risiken

Das Marktrisikosteuerungssystem berücksichtigt zeitabhängige Anleihe- und CDS-Spread-Kurven als Risikofaktoren für die Ermittlung von Credit-Spread-Risiken. Umfasst sind alle Kapitalmarktinstrumente des Handels- und Bankbuchs.

Liquiditätsmanagement

Grundsätze

Das interne Liquiditätsmanagement stellt einen wesentlichen Geschäftsprozess innerhalb der allgemeinen Banksteuerung dar, da es die kontinuierliche Verfügbarkeit von Mitteln sicherstellt, die zur Deckung von Forderungen im Tagesgeschäft benötigt werden.

Die Liquiditätsadäquanz wird sowohl aus ökonomischer als auch aus regulatorischer Sicht gewährleistet. Im Hinblick auf die ökonomische Dimension hat die RBI AG ein Governance-Rahmenwerk festgelegt, das interne Grenzwerte und Steuerungsmaßnahmen umfasst und den vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht festgelegten "Grundsätzen für eine solide Steuerung und Überwachung des Liquiditätsrisikos" (Principles for Sound Liquidity Risk Management and Supervision) sowie der von der österreichischen Regulierungsbehörde ausgegebenen Kreditinstitute-Risikomanagement-Verordnung (KI-RMV) folgt.

Die regulatorische Komponente wird sowohl durch die Einhaltung der Berichterstattungsanforderungen im Rahmen von Basel III (Mindestliquiditätsquote bzw. Liquidity Coverage Ratio, strukturelle Liquiditätsquote bzw. Net Stable Funding Ratio und zusätzliche Kennzahlen zur Liquiditätsüberwachung bzw. Additional Liquidity Monitoring Metrics) als auch durch die Einhaltung der regulatorischen Grenzwerte abgedeckt.

Organisation und Verantwortung

Die Verantwortung zur Gewährleistung einer angemessenen Liquiditätsausstattung obliegt dem gesamten Vorstand. In ihrer Funktion verantwortlich sind der Chief Financial Officer (Treasury) und der Chief Risk Officer (Risk Controlling). Entsprechend werden die Prozesse im Hinblick auf das Liquiditätsrisiko im Wesentlichen von zwei Bereichen innerhalb der Bank ausgeführt: Einerseits steuert Treasury die Liquiditätsrisikoposition innerhalb der von Entscheidungsgremien festgelegten Strategie, Richtlinie und Parameter, andererseits wird dieses von der unabhängigen Einheit des Bereichs Risk Controlling überwacht und unterstützt. Die Risikoeinheiten messen und modellieren Liquiditätsrisikopositionen, legen Limits fest und kontrollieren deren Einhaltung.

Neben den beschriebenen Linienfunktionen fungiert das Aktiv-/Passiv-Managementkomitee (Asset/Liability Management Committee, ALCO) als Entscheidungsgremium in Hinblick auf alle Angelegenheiten, die sich auf das Management der Liquiditätsposition und der Bilanzstruktur der RBI AG auswirken, einschließlich der Festlegung von Strategien und Richtlinien zur Behandlung von Liquiditätsrisiken. Das ALCO fällt Entscheidungen und berichtet den jeweiligen Vorständen mindestens monatlich mittels standardisierter Liquiditätsrisikoberichte.

Liquiditätsstrategie

Treasury ist zur Einhaltung bestimmter Performance-Kennzahlen und risikobasierter Grundsätze verpflichtet. Die aktuellen Performance-Kennzahlen umfassen allgemeine Ziele, z.B. für die Rendite auf das risikoadjustierte Kapital (Return on Risk Adjusted Capital, RoRAC) oder Deckungsbeiträge. Dazu kommen spezifische Treasury-Ziele zur Liquidität wie eine Mindestüberlebensdauer in definierten Stressszenarien oder Mindestliquiditätsziele in regulatorischen Kennzahlen. Neben der Erwirtschaftung eines Strukturbeitrags mittels Fristentransformation, die das von der Bank eingegangene Liquiditäts- und Marktrisiko widerspiegelt, hat Treasury bei der Bilanzsteuerung eine umsichtige und nachhaltige Risikopolitik zu verfolgen. Zu den strategischen Zielen zählen eine Verringerung des Fundings der Muttergesellschaft an die Konzerntöchter, eine nachhaltige Steuerung der Einlegerbasis und des Kreditwachstums sowie eine durchgehende Einhaltung der regulatorischen Anforderungen und internen Vorgaben und Limits.

Liquidity Risk Framework

Auf Grundlage von bestimmten Modellannahmen werden regulatorische und interne Liquiditätsberichte und -quoten erstellt und festgelegt. Während die regulatorischen Berichte gemäß den Vorgaben der Behörden erstellt werden, gründen sich die internen Berichte auf Annahmen anhand von empirischen Beobachtungen.

Die RBI AG verfügt über eine solide Datenbasis sowie Expertenwissen zur Vorhersage von Kapitalflüssen, die sich aus allen wesentlichen Bilanzposten und außerbilanziellen Positionen ergeben. Die Modellierung von Liquiditätszu- und -abflüssen erfolgt in einer angemessen detaillierten Art und Weise, wobei zumindest zwischen Produkten, Kundensegmenten sowie gegebenenfalls Währungen unterschieden wird. In die Modellierung der Kundeneinlagen fließen Annahmen bezüglich der Verweildauer der Einlagen nach Laufzeitende ein. Die Modellannahmen sind umsichtig, so dass beispielsweise nicht von einem "Rollover" der Einlagen von Finanzinstituten ausgegangen wird und alle Finanzierungskanäle sowie der Liquiditätspuffer gleichzeitig gestresst werden.

Die Eckpfeiler des internen Liquidity Risk Frameworks sind das Going Concern (GC) und das Time to Wall Szenario (TTW). Der Going Concern Bericht weist die strukturelle Liquiditätsposition aus und deckt dabei alle wesentlichen Risikotreiber ab, welche die RBI AG in einem normalen Geschäftsumfeld ("business as usual") belasten könnten. Die Going Concern Modelle sind wichtige Inputfaktoren für den Kostenbeitrag für den Transfer von Mitteln innerhalb der Bank (Funds Transfer Pricing Model). Der Time to Wall Bericht wiederum zeigt die Überlebensdauer unter bestimmten nachteiligen Szenarien und Stressannahmen (Markt-,

Namens- und kombinierte Krise) auf und legt die Mindesthöhe des Liquiditätspuffers (bzw. der Ausgleichskapazität) je Konzerneinheit fest.

Die Modellierung der Liquiditätsszenarien erfolgt mittels einer gruppenweiten Methodik, die lokale Spezifika berücksichtigt, sofern diese durch Einflussfaktoren wie das Markt- oder das rechtliche Umfeld oder bestimmte Geschäftsmerkmale gerechtfertigt sind. Bei der Modellierung von Liquiditätszu- und -abflüssen wird zumindest zwischen Produkten, Kundensegmenten sowie gegebenenfalls zwischen einzelnen Währungen unterschieden. Für Produkte ohne vertragliche Laufzeit wird die Verteilung der Liquiditätszuflüsse und Abflüsse unter Verwendung einer "Geometrischen Brownschen Bewegung" ermittelt, welche statistische Prognosen zu den zukünftigen Tagessalden von der beobachteten und exponentiell gewichteten historischen Volatilität der entsprechenden Produkte ableitet.

Das Liquiditätsrisikorahmenwerk wird kontinuierlich weiterentwickelt. In mehreren Projekten wird die technische Infrastruktur ausgebaut und die Datenverfügbarkeit verbessert, um den neuen Berichterstattungs- und Managementanforderungen in diesem Risikobereich gerecht zu werden.

Risikoappetit und Liquiditätslimits

Die Liquiditätsposition wird auf Ebene der RBI AG und ihrer Zweigstellen überwacht und durch ein umfassendes Limitsystem eingegrenzt. Die Limits werden sowohl im Hinblick auf ein reguläres Geschäftsumfeld als auch für Stressszenarien festgelegt. Entsprechend dem definierten Risikoappetit muss jede Einheit in einem schweren, kombinierten Stressszenario (Namens- und Marktstress) eine Überlebensdauer von einigen Monaten (TTW) aufweisen. Dies lässt sich entweder durch ein strukturell positives Liquiditätsprofil oder einen ausreichend hohen Liquiditätspuffer gewährleisten. In einem regulären Geschäftsumfeld (GC) muss die Fristentransformation auf mittlere Sicht vollständig vom verfügbaren Liquiditätspuffer abgedeckt werden. Das heißt, dass die kumulierte Liquiditätsposition über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr positiv sein muss. Auf lange Sicht (ein Jahr und länger) ist die Fristentransformation bis zu einem gewissen Grad gestattet. Diese Grenzwerte bei internen Modellen werden durch Limits zur Einhaltung regulatorischer Liquiditätsquoten, wie z.B. die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR), ergänzt. Alle Grenzwerte müssen täglich eingehalten werden.

Liquiditätsüberwachung

Die Bank verwendet eine Reihe maßgeschneiderter Messinstrumente und Frühwarnindikatoren, die dem Vorstand und der Unternehmensführung zeitnahe und vorausschauende Informationen zur Verfügung stellen. Die Einhaltung des Liquiditätsrisiko-Rahmenwerks stellt sicher, dass die Bank ihre Geschäftstätigkeit auch unter großem Stress fortführen kann.

Die Überwachung und die Berichterstattung zur Einhaltung der Limits erfolgt regelmäßig und effektiv. Jeder Verstoß seitens der Konzerneinheiten wird an das Konzern-ALCO berichtet und eskaliert, wo in Absprache mit der betreffenden Einheit angemessene Schritte unternommen oder strittige Angelegenheiten weiter an die verantwortliche höhere Instanz eskaliert werden.

Liquiditätsstresstest

Stresstests werden täglich für die RBI AG auf Konzernebene durchgeführt. Die Tests decken drei Szenarien (Markt-, Namens- und kombinierte Krise) ab, berücksichtigen die Auswirkungen der Szenarien für einen Zeitraum von mehreren Monaten und verdeutlichen, dass Stressereignisse gleichzeitig zu zeitkritischem Liquiditätsbedarf in mehreren Währungen führen können. Die Stressszenarien beziehen die wesentlichen Funding- und Marktliquiditätsrisiken ein, alle Einheiten der RBI AG werden einzeln einer ausgeprägten kombinierten Krise für all ihre wesentlichen Produkte gleichzeitig unterzogen. Die Ergebnisse der Stresstests werden dem Vorstand und den Mitgliedern der Unternehmensführung wöchentlich gemeldet, stellen einen wesentlichen Bestandteil der monatlichen ALCO-Sitzungen dar und fließen in die strategische Planung sowie die Notfallplanung der Bank ein.

Bei der Festlegung von Abflussquoten, die auf historischen Daten und Expertenmeinungen basieren, wird ein konservativer Ansatz verfolgt: Die Simulation geht von fehlendem Zugang zum Geld- oder Kapitalmarkt sowie gleichzeitig von erheblichen Abflüssen von Kundeneinlagen aus. In dieser Hinsicht wird auch das Einlagenkonzentrationsrisiko berücksichtigt, indem Großkunden sogar noch höhere Abflussquoten zugewiesen werden. Darüber hinaus werden Stressannahmen für die Inanspruchnahme von Garantien und Kreditverbindlichkeiten formuliert. Des Weiteren werden die Liquiditätspufferpositionen durch Haircuts angepasst, um das Risiko nachteiliger Marktbewegungen abzudecken, und die potenziellen Abflüsse infolge besicherter derivativer Geschäfte geschätzt. Die Bank kontrolliert kontinuierlich, ob die formulierten Stressannahmen nach wie vor angemessen sind oder neue Risiken berücksichtigt werden müssen.

Das Time to Wall Konzept hat sich als Hauptsteuerungsinstrument für das tägliche Liquiditätsmanagement etabliert und ist daher zentraler Bestandteil der Fundingplanung und der Budgetierung. Des Weiteren ist es für die Festlegung von Performance-Kennzahlen im Hinblick auf die Liquidität wesentlich.

Liquiditätspuffer

Wie die täglichen Liquiditätsrisikoberichte aufzeigen, unterhalten und verwalten die wesentlichen Konzerneinheiten aktiv Liquiditätspuffer, einschließlich erstklassiger liquider Aktiva (High Quality Liquid Assets, HQLA), die stets umfangreich genug sind, um die in Krisenszenarien erwarteten Nettoabflüsse abzudecken. Die RBI AG verfügt über umfangreiche unbelastete und liquide Wertpapierbestände und bevorzugt für Tender-Transaktionen der Zentralbank in Frage kommende Papiere, um ausreichend Liquidität in verschiedenen Währungen zu gewährleisten. Die wesentlichen Konzerneinheiten stellen die Verfügbarkeit von Liquiditätspuffern sicher, testen ihre Fähigkeit, Zentralbankmittel in Anspruch zu nehmen, bewerten durchgehend ihre Sicherheitenpositionen im Hinblick auf deren Marktwert und Belastung und prüfen ihre übrigen Gegenmaßnahmen, einschließlich des Fundingpotenzials und der Liquidierbarkeit der Assets.

In der Regel wird ein Haircut auf alle Positionen des Liquiditätspuffers angewandt. Diese Haircuts setzen sich im gestressten Liquiditätsbericht (Time-To-Wall) aus einem marktrisikospezifischen und einem Zentralbank-Haircut zusammen. Während der Haircut des Marktrisikos die potenzielle Kursvolatilität der Wertpapiere auf der Aktivseite im Liquiditätspuffer darstellt, stellt der Haircut der Zentralbank den zusätzlichen Haircut für jedes einzelne in Frage kommende und als Sicherheit angebotene Wertpapier dar.

Untertägiges Liquiditätsmanagement

Im Einklang mit regulatorischen Vorgaben für untertägiges Liquiditätsrisikomanagment wird täglich die verfügbare Liquidität analog zu den Abflussannahmen des regulären Liquiditätsstressberichts (Time-To-Wall) für die RBI AG berechnet. Etwaige Limitverletzungen lösen einen nach Schweregrad abgestuften Eskalations- und Notfallprozess aus.

Notfall-Fundingplan

Unter erschwerten Liquiditätsbedingungen gehen die Einheiten zu einer Krisenorganisation über, in welcher sie vordefinierte Liquiditätsnotfallpläne verfolgen. Diese Notfallpläne stellen ebenfalls einen Bestandteil des Liquiditätsmanagement-Rahmens dar und sind für alle wesentlichen Konzerneinheiten und somit auch für die RBI AG obligatorisch. Der Notfallmanagement-Prozess ist so konzipiert, dass der Konzern selbst in ernsten Krisensituationen eine starke Liquiditätsposition beibehalten kann.

Verbindlichkeitenstruktur und Liquiditätsposition

Das Funding gründet sich auf eine starke Einlagenbasis. Der Fundingbedarf wird regelmäßig aktualisiert, um die Bilanzentwicklung zu berücksichtigen und die Einhaltung der Liquiditätskennzahlen gemäß der Steuerungsvorgaben sicherzustellen. Die Fähigkeit zur Beschaffung von Mitteln wird von Treasury genau überwacht und beurteilt.

Der Liquiditätsüberschuss der RBI AG lag im vergangenen Jahr und bis zum jetzigen Zeitpunkt über allen regulatorischen und internen Grenzwerten (mit einer handvoll Ausnahmen im Bereich der internen Sub-Limits). Das Ergebnis des internen Time to Wall Stresstests macht deutlich, dass die RBI AG die modellierte Stressphase von einigen Monaten selbst ohne die Anwendung von Notfallmaßnahmen durchgehend überstehen würde.

Die Ergebnisse des Going Concern Szenarios sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Sie veranschaulichen den Liquiditätsüberhang und das Verhältnis von erwarteten Kapitalzuflüssen und der Ausgleichskapazität zu Kapitalabflüssen (Liquiditätsquote) für ausgewählte Laufzeiten auf kumulativer Basis. Die Kapitalflüsse basieren auf Annahmen anhand von Expertenmeinungen, statistischen Analysen und Länderbesonderheiten. Diese Berechnung umfasst zudem Schätzungen zur Beständigkeit von Kundeneinlagen, zu Abflüssen von außerbilanziellen Positionen und zu Marktabschwüngen bei Positionen, die in die Ausgleichskapazität einfließen.

in € Tausend 2020 2019
Laufzeit 1 Monat 1 Jahr 1 Monat 1 Jahr
Liquiditätsüberhang 6.088.703 6.217.694 4.250.532 4.562.591
Liquiditäts-Ratio 113% 108% 110% 106%

Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR)

Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR) erfordert eine kurzfristige Belastbarkeit von Banken. Dabei müssen Letztere angemessene Bestände an unbelasteten erstklassigen liquiden Aktiva (High Quality Liquid Assets, HQLA) sicherstellen, um potenzielle Abflüsse durch Verbindlichkeiten, die in Krisenzeiten anfallen können, decken zu können. HQLAs können in Cash umgewandelt werden, um den Liquiditätsbedarf im Rahmen eines Liquiditätsstressszenarios für mindestens 30 Kalendertage zu decken.

Die Berechnung der erwarteten Mittelzu- und -abflüsse sowie der HQLAs basiert auf regulatorischen Vorgaben.

Das regulatorische LCR Limit beträgt 100 Prozent.

in € Tausend 31.12.2020 31.12.2019
Durchschnittliche liquide Aktiva 22.108.501 16.163.381
Netto-Abflüsse 15.304.534 12.372.628
Zuflüsse 8.228.337 7.601.297
Abflüsse 23.532.871 19.973.925
Liquidity Coverage Ratio 144% 131%

Besicherte Kapitalmarkttransaktionen führten zu einem Anstieg der Zuflüsse, die Erhöhung der Abflüsse stammte vorwiegend aus nicht operativen, kurzfristigen Einlagen.

Strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR)

Die NSFR wird definiert als das Verhältnis von verfügbarer stabiler Refinanzierung zu erforderlicher stabiler Refinanzierung. Ab 28.06.2021 treten die neuen regulatorischen Vorschriften in Kraft und das regulatorische Limit von 100 Prozent ist zu erfüllen. Verfügbare stabile Refinanzierung wird definiert als der Teil von Eigen- und Fremdmitteln, von dem zu erwarten ist, dass er über den von der NSFR erfassten Zeithorizont von einem Jahr eine zuverlässige Mittelquelle ist. Die erforderliche stabile Refinanzierung einer Bank ist von den Liquiditätsmerkmalen und Restlaufzeiten der verschiedenen gehaltenen Vermögenswerte und der außerbilanziellen Engagements abhängig.

Ziel der RBI AG ist eine ausgewogene Funding-Position.

in € Tausend 2020 2019
Erforderliche strukturelle Liquidität 41.098.187 38.336.772
Vorhandene strukturelle Liquidität 44.379.784 37.914.378
Net Stable Funding Ratio 108% 99%

Während der durch COVID-19 ausgelösten Krise beobachteten wir eine stabile Liquiditätssituation in der RBI AG. Die Krise bestätigte die starke Liquiditätsposition der RBI AG sowie deren Anpassungspotenzial, falls kein marktsensibles Funding verfügbar ist. Im Allgemeinen erwiesen sich das ILAAP-Framework und die Governance als solide und gut funktionierend.

Operationelle Risiken

Unter dem operationellen Risiko wird das Risiko von Verlusten verstanden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder von externen Ereignissen einschließlich des Rechtsrisikos eintreten können. Innerhalb dieser Risikokategorie werden sowohl interne Risikofaktoren – z. B. unbefugte Handlungen, Diebstahl und Betrug, verhaltensbedingte Schäden, Modellfehler, Abwicklungs- und Prozessfehler, Geschäftsunterbrechungen oder Systemausfälle – als auch externe Risikofaktoren einschließlich Sachschäden und Betrugsabsichten kontrolliert und gesteuert.

Die Analyse und Steuerung dieser Risiken erfolgt basierend auf der eigenen historischen Verlustdatensammlung und den Ergebnissen der Risikobeurteilung.

Analog zu den anderen Risikoarten gilt in der RBI AG auch für das operationelle Risiko das Prinzip der Funktionstrennung in Risikomanagement und -controlling. Dazu werden für jeden Geschäftsbereich Personen als sogenannte Operational Risk Manager nominiert und geschult. Operational Risk Manager berichten Risikoeinschätzungen, Schadensfälle, Indikatoren und Maßnahmen an das zentrale Operational Risk Controlling. Sie werden dabei von Dedicated Operational Risk Specialists (DORS) unterstützt.

Die Risikocontrolling-Einheiten für operationelles Risiko verantworten das Reporting, die Implementierung des Rahmenwerkes, die Entwicklung der Steuerungmaßnahmen und die Überwachung der Einhaltung der Vorgaben. Im Rahmen des jährlichen Risikomanagementzyklus koordinieren diese auch die Teilnahme der relevanten Second Line of Defence Bereiche (Financial Crime Management, Compliance, Vendor Management, Outsourcing Management, Insurance Management, Informationssicherheit, Physische Sicherheit, BCM, Internes Kontrollsystem, IT Risk Management) und der gesamten First Line of Defence Ansprechpartner (Operational Risk Manager).

Bei der COVID-19 Pandemie und den daraus resultierenden Auswirkungen auf die Geschäftskontinuität handelt es sich um einen Operationellen Schadensfall. Somit wurden im Rahmen der Verlustdatenmeldung gruppenweit alle betreffenden direkten und indirekten Effekte gesammelt. Zu den direkten Effekten zählen beispielsweise Hygieneprodukte wie Masken, Tests, Desinfektionsmittel, zusätzliche Reinigungskosten, Kosten für sichere An- bzw. Abfahrt zum Arbeitsplatz, zusätzliches Sicherheitspersonal, Ausrüstung in den Arbeitsbereichen (Plexiglasscheiben) und zusätzliche technische Infrastruktur wie Notebooks. Im Geschäftsjahr betrugen direkten Kosten € 360 Tausend. Die direkten Schäden fließen sowohl im Rahmen des regulatorischen Kapitalbedarfs in das AMA Modell als auch in das ökonomische Kapital. Die Auswirkung für die RBI AG kann für den 31.12.2020 als insignifikant angesehen werden.

Risikoidentifikation

Ein wesentlicher Schritt in der Steuerung von operationellen Risiken ist die Identifikation und Beurteilung von Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden würden (allerdings nur mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit eintreten), und anderen Bereichen, in denen Verluste häufiger auftreten (allerdings nur mit geringer Schadenshöhe).

Die Beurteilung der operationellen Risiken erfolgt in strukturierter Form nach Kategorien wie Geschäftsprozesse und Ereignistypen durch Risikoassessments. Darüber hinaus durchlaufen auch sämtliche Neuprodukte ein Risikoassessment. Dabei wird die Auswirkung von wahrscheinlichen Ereignissen mit geringer Verlusthöhe (High Probability/Low Impact) und unwahrscheinlichen Ereignissen mit großem Verlustpotenzial (Low Probability/High Impact) - bezogen auf einen einjährigen bzw. zehnjährigen Zeithorizont gemessen. Die "Low Probability/High Impact"-Ereignisse werden mit Szenarien gemessen, dessen Analyse aufgrund des internen Risikoprofils, Schadenfällen oder externen Änderungen veranlasst werden.

Überwachung

Für die Überwachung der operationellen Risiken werden Frühwarnindikatoren (Early Warning Indicators) verwendet, die eine zeitnahe Erkennung und Minderung von Verlusten ermöglichen.

Die Erfassung von operationellen Schäden erfolgt strukturiert in der zentralen Datenbank ORCA (Operational Risk Controlling Application) mit entsprechender Untergliederung nach Geschäftsfeld und Ereignistyp. Neben den Anforderungen zum internen und externen Reporting dienen die Schadensfälle zum Austausch mit internationalen Verlustdatenbanken zur Weiterentwicklung der eingesetzten Messmethoden sowie zur Weiterverfolgung von Maßnahmen und der Kontrolleffektivität. Die RBI AG ist seit 2010 Teilnehmer im ORX Datenkonsortium (Operational Riskdata exchange Association), dessen Daten aktuell zu internen Benchmarkzwecken und Analysen sowie auch als Teil des Operational Risk Modells herangezogen werden. Beim ORX-Datenkonsortium handelt sich es um einen Zusammenschluss von Banken- und Versicherungsgruppen für statistische Zwecke. Die Ergebnisse der Analysen sowie Vorfälle aus operationellen Risiken werden in umfassender Weise regelmäßig dem relevanten Operational Risk Management Komitee berichtet.

Messung und Risikoreduktion

Seit Oktober 2016 unterlegt die RBI AG den Eigenmittelbedarf aufgrund des Fortgeschrittenen Ansatzes (AMA).

Der Fortgeschrittene Ansatz basiert auf einem internen Modell mit den Inputfaktoren der externen und internen Schadensfälle und den gruppenweiten Szenarien. Die risikobasierte Steuerung erfolgt mit der Allokation aufgrund der Inputfaktoren der jeweiligen Einheiten und den Betriebserträgen zur Stabilisierung. Die Implementierung dieser hohen qualitativen Standards wurde bereits auch auf einen weiteren Teil der Gruppe ausgerollt.

Um das operationelle Risiko zu reduzieren, werden durch die Geschäftsbereichsleiter vorbeugende Maßnahmen zur Risikoreduktion und zum Risikotransfer gesetzt und deren Fortschritt und Wirkungsgrad vom Risikocontrolling überwacht. Erstere entwickeln auch Krisenpläne und bestimmen Personen oder Abteilungen, die die notwendigen Maßnahmen einleiten, falls Schadensfälle tatsächlich eintreten. Weiters unterstützen mehrere spezialisierte Organisationseinheiten die Geschäftsbereiche bei der Vermeidung von operationellen Risiken. Eine wesentliche Rolle im Zusammenspiel mit den Tätigkeiten aus dem operationellen Risiko nimmt das Financial Crime Management ein. Das Financial Crime Management unterstützt bei der Prävention und Identifikation von Betrugsfällen. Die RBI AG führt auch laufend umfangreiche Mitarbeiterschulungen durch und verfügt über verschiedenste Notfallpläne und Backup-Systeme.

Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Einleitung

Für die RBI AG ist die Einrichtung und Ausgestaltung eines angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess von wesentlicher Bedeutung. Die Erstellung des Jahresabschlusses für die RBI AG erfolgt in den Abteilungen Transaction Accounting, Bank Accounting und Financial Accounting, welche im CFO-Bereich unter dem CEO angesiedelt sind. Die Auslandszweigstellen liefern Abschlüsse an die Zentrale, für die Erstellung sind sie selbst verantwortlich.

Basis für die Erstellung des Jahresabschlusses sind die einschlägigen österreichischen Gesetze, allen voran das österreichische Bankwesengesetz (BWG) sowie das Unternehmensgesetzbuch (UGB), in dem die Aufstellung eines Jahresabschlusses geregelt wird.

In der RBI AG wird das Hauptbuch in SAP geführt. Das Kernbanksystem GEBOS erfüllt wesentliche Nebenbuchfunktionen, wie die Kredit- und Einlagenabwicklung sowie den Zahlungsverkehr. Zusätzlich zu GEBOS gibt es weitere Nebenbücher, wie insbesondere:

  • Wall Street Systems und Murex (Treasury-Geschäfte)
  • GEOS und GEOS Nostro (Wertpapierabwicklung und Nostro-Wertpapier-Verwaltung)
  • Zahlungsverkehr
  • Trade Finance (Garantien und Akkreditivgeschäfte)
  • UBIX (börsengehandelte Wertpapier-Derivate)
  • ARTS/SE4 (Repo- und Leihegeschäft)
  • SAP-Nebenbücher (Debitoren/Kreditoren/Anlagebuchhaltung)
  • FineVare (Risikovorsorgen)

Der Rechnungslegungsprozess lässt sich wie folgt darstellen:

Laufende Buchhaltung

Die Erfassung der Buchungssätze für die laufende Buchhaltung erfolgt größtenteils in den jeweiligen Nebenbüchern (Subsysteme). Diese Buchungsdaten werden auf täglicher Basis über automatisierte Schnittstellen in aggregierter Form in das Hauptbuch (SAP) übergeleitet. Darüber hinaus werden einzelne Buchungen direkt im Hauptbuch SAP erfasst.

Das Hauptbuch in SAP verfügt über eine Multi-GAAP Funktionalität, das bedeutet, es werden zwei gleichwertige parallele Hauptbücher in SAP geführt: eines gemäß UGB/BWG-Rechnungslegungsvorschriften sowie parallel dazu eines nach IFRS. Es gibt einen operativen Kontenplan für beide Hauptbücher, alle Buchungen erfolgen abhängig vom jeweiligen Inhalt entweder gleichzeitig in beiden Hauptbüchern oder in nur einem von beiden. Durch die Parallelität der Buchungen und der Parallelexistenz beider Hauptbücher erübrigen sich Überleitungsbuchungen von UGB/BWG auf IFRS.

Einzelabschluss RBI Zentrale nach UGB/BWG und IFRS

Die SAP-Rohbilanz nach UGB/BWG bzw. IFRS ergibt sich aus den über automatisierte Schnittstellen angelieferten Buchungsdaten der jeweiligen Subsysteme. Ergänzend dazu werden noch eine Reihe ergänzender ledger-spezifischer Abschlussbuchungen direkt in SAP vorgenommen. Diese sind unabhängig von den jeweiligen Subsystemen. Die Summe all dieser Buchungen ergibt die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung nach UGB/BWG bzw. IFRS.

Einzelabschluss der RBI AG

Abschließend wird der Abschluss der RBI AG nach UGB/BWG erstellt. Dieser umfasst die Zentrale sowie die Zweigstellen. Sowohl die Daten der Zeigstellen als auch die Abschlussdaten der Zentrale werden durch automatisierte Übertragung aus SAP oder teilweise durch Direkteingabe in das Konsolidierungssystem IBM Cognos Controller übermittelt. Dort erfolgt die Datenkonsolidierung und darauf aufbauend die Erstellung des gesamten Einzelabschlusses der RBI AG.

Kontrollumfeld

In der Group Internal Law Database sind sämtliche gruppeninterne Anweisungen abrufbar. Bezüglich der Rechnungslegung ist vor allem das Group Accounts Manual zu erwähnen, welches insbesondere eine Beschreibung folgender Punkte beinhaltet:

  • Allgemeine Buchungsregeln
  • Bewertungsmethoden
  • Erforderliche (quantitative) Anhangsangaben
  • Buchungsregeln für spezielle Geschäfte

Darüber hinaus gibt es auch Richtlinien, die ausschließlich die RBI AG betreffen bzw. nur abteilungsinterne Aufgaben regeln. Für die Rechnungslegung gelten beispielsweise die Richtlinien der Corporate Directive - Accounting Guidelines, die den Anweisungsprozess für die Begleichung von Eingangsrechnungen, für Kostenrefundierungen oder die Führung von Verrechnungskonten regeln.

Risikobeurteilung

Die Bewertung des Risikos einer fehlerhaften Finanzberichterstattung basiert auf unterschiedlichen Kriterien. Bewertungen von komplexen Finanzinstrumenten können zu einem erhöhten Fehlerrisiko führen. Weiters müssen für die Erstellung des Jahresabschlusses die Aktiv- und Passivposten bewertet werden, wobei insbesondere durch die Beurteilung der Werthaltigkeit von Forderungen, Wertpapieren und Beteiligungen, welche auf Schätzungen zukünftiger Entwicklungen basieren, ein Risiko besteht.

Kontrollmaßnahmen

Die Kontrollmaßnahmen umfassen vielfältige Abstimmprozesse, allen voran der Abgleich zwischen dem Hauptbuch in SAP und den Nebenbüchern. Neben dem 4-Augen-Prinzip sind automationsgestützte Kontrollen sowie vom Risikogehalt abhängige Überwachungsinstrumente im Einsatz, wie beispielsweise die Ergebnisabstimmung zwischen Accounting und Balance Sheet Risk Management. Die den einzelnen Stellen zugeteilten Aufgabengebiete sind schriftlich dokumentiert und werden laufend aktualisiert. Besonderen Wert wird auf eine funktionierende Stellvertreterregelung gelegt, um die Terminerfüllungen bei Ausfall einer Person nicht zu gefährden. Bedeutsam für den Abschlussprozess sind die Kontrollen in den Kernprozessen. Dabei handelt es sich vorwiegend um bewertungsrelevante Prozesse, deren Resultate einen wesentlichen Einfluss auf den Abschluss haben (z.B. Kreditrisikovorsorgen, Derivative Produkte, Beteiligungen, Personalrückstellungen, Marktrisiko).

Der Jahresabschluss samt Lagebericht wird im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates behandelt, darüber hinaus wird er im Aufsichtsrat festgestellt. Er wird in der Wiener Zeitung veröffentlicht und zuletzt im Firmenbuch hinterlegt.

Da die Kontrollmaßnahmen auf elektronischer Basis durchgeführt werden, hatte die COVID-19 Pandemie mit dem einhergehenden Lockdown und teilweiser physischer Abwesenheit (Homeoffice) keine Auswirkung auf das interne Kontrollsystem.

Information und Kommunikation

Mit den Fachabteilungen werden laufend Informationen hinsichtlich Buchung und Bilanzierung der jeweiligen Produkte ausgetauscht. So finden mit den Bereichen Capital Markets sowie Treasury monatliche Jour-Fixe Termine statt, wo unter anderem auch die Bilanzierung komplexer Produkte abgehandelt wird. Auch in regelmäßigen Jour-Fixe Terminen im Rahmen des Produkteinführungsprozesses ist Accounting vertreten, um über rechnungswesen-spezifische Aspekte bzw. Implikationen bei Produktneueinführungen Auskunft zu geben. Durch regelmäßige abteilungsinterne Termine wird sichergestellt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter laufend über Neuerungen im Bereich der Rechnungslegung nach UGB/BWG und IFRS geschult werden.

Im Zuge der Berichtserstellung erhält der Vorstand monatlich und quartalsweise Berichte, in denen das Ergebnis der RBI AG analysiert wird. Auch der Aufsichtsrat wird in seinen Sitzungsterminen tourlich über das Ergebnis informiert.

Die externe Berichterstattung erfolgt im Wesentlichen nur für das Konzernergebnis der RBI AG. Der Berichtszyklus ist ein quartalsweiser: Neben dem Konzernabschluss werden auch ein Halbjahresfinanzbericht bzw. quartalsweise Zwischenberichte für den Konzern veröffentlicht. Darüber hinaus gibt es laufende regulatorische Berichtspflichten an die Bankenaufsicht.

Überwachung

Die Finanzberichterstattung ist ein Schwerpunktthema im IKS, in dem die Rechnungslegungsprozesse einer zusätzlichen Überwachung und Kontrolle unterzogen werden und deren Ergebnisse dem Vorstand und dem Aufsichtsrat vorgelegt werden. Darüber hinaus hat der Prüfungsausschuss den Rechnungslegungsprozess zu überwachen. Die Verantwortung für die unternehmensweite fortlaufende Überwachung obliegt dem Vorstand. Gemäß Zielbetriebsmodell werden sukzessive drei Verteidigungslinien (lines of defence) errichtet, um den erhöhten Anforderungen an die internen Kontrollsysteme gerecht zu werden.

Die sogenannte "First line of defence" bilden dabei die Fachbereiche, in der die Abteilungsleiter für die Überwachung ihrer Geschäftsfelder zuständig sind. Hier werden gemäß den dokumentierten Prozessen in regelmäßigen Abständen Kontrollen und Plausibilisierungen vorgenommen.

Die zweite Verteidigungslinie wird durch themenspezifische Spezialbereiche abgedeckt. Das sind zum Beispiel Compliance, Data Quality Governance, Operational Risk Controlling oder Security & Business Continuity Management. Sie sollen in erster Linie die Fachbereiche bei den Kontrollschritten unterstützen, die tatsächlichen Kontrollen validieren und State-of-the-art-Praktiken in die Organisation einbringen.

Als dritte Stufe ist die interne Revision in den Überwachungsprozess involviert. Die Revisionsfunktion wird dabei vom Bereich Group Internal Audit der RBI wahrgenommen. Für sämtliche Revisionsaktivitäten gelten die konzernweit verbindlichen revisionsspezifischen Regelwerke (Group Audit Standards), die auf den Mindeststandards für die interne Revision der Österreichischen Finanzmarktaufsicht sowie internationalen "Best Practices" basieren. Zusätzlich gelten die internen Regelungen des Bereichs Audit (insbesondere auch die Audit Charter). Die Konzernrevision überprüft unabhängig und regelmäßig die Einhaltung der internen Vorschriften in den Konzerneinheiten der RBI. Der Leiter des Bereichs Group Internal Audit berichtet direkt an die Vorstände.

Ausblick

Konjunkturaussichten

Gegen Ende des Jahres 2020 wurde wieder steigenden Infektionszahlen mit neuerlichen, mitunter sehr einschneidenden Restriktionen begegnet. Eine Rückkehr zur Normalität bzw. das Einsetzen einer dauerhaften Erholung der europäischen Wirtschaft bleibt maßgeblich von der Entwicklung der medizinischen Rahmenbedingungen abhängig. Eine flächendeckende Impfung (für definierte Risikogruppen) dürfte nicht vor dem Frühjahr 2021 zur Verfügung stehen. Die dann in größerem Umfang erwarteten Lockerungen der Restriktionen für das Geschäftsleben erlauben mehr wirtschaftliche Aktivität, was sich in höheren BIP-Zuwachsraten niederschlagen dürfte. Unterstützung ist von der im Jahr 2020 aufgestauten Konsumnachfrage sowie von geld- und fiskalpolitischen Impulsen zu erwarten (nicht zuletzt EU-Budget/NextGeneration EU).

Zentraleuropa

Die Region Zentraleuropa (CE) sollte nach der tiefen Rezession des Vorjahres 2021 ein deutliches Wirtschaftswachstum von durchschnittlich 3,7 Prozent zeigen. Flächendeckende Impfungen dürften dabei etwas später als in Westeuropa verfügbar sein. Nach einem langsamen Start in das Jahr wird eine Beschleunigung der konjunkturellen Dynamik in der zweiten Jahreshälfte erwartet. Es wird eine weiterhin expansive Geldpolitik erwartet, gleichzeitig ist nicht von einer sprunghaften Verringerung der staatlichen Unterstützungsmaßnahmen auszugehen. Mit einem BIP-Zuwachs von 5,0 Prozent wird für die Slowakei und Ungarn die stärkste Wirtschaftserholung in der Region erwartet, während in Polen und Tschechien mit einem realen Wachstum von 3,7 bzw. 2,5 Prozent gerechnet wird.

Südosteuropa

Das reale BIP-Wachstum in der Region Südosteuropa (SEE) dürfte sich 2021 gemäß Prognosen auf 4,6 Prozent belaufen, auf Länderebene sticht der erwartete Zuwachs von 5,1 Prozent in Kroatien hervor, der jedoch vor dem Hintergrund des tiefen konjunkturellen Falls des Vorjahres zu sehen ist (minus 8,4 Prozent). Rumänien, die größte Volkswirtschaft der Region, dürfte mit einem prognostizierten Zuwachs von 5,2 Prozent jedoch das höchste konjunkturelle Tempo an den Tag legen. Schlüsselfaktoren sind auch in der SEE-Region der Einsatz des Impfstoffs im Laufe des Jahres und ab der zweiten Jahreshälfte die relativ hohen Beträge, die die Region über den NextGeneration EU-Fiskalplan erhalten wird. Der erzwungene Konsumverzicht sollte zu einem gewissen Nachholbedarf und einer Belebung des Konsums führen.

Osteuropa

Die russische Wirtschaft dürfte im Jahr 2021 mit rund 2,3 Prozent wachsen, was im regionalen Vergleich niedrig ist. Die Wachstumsprognose ist jedoch vor dem Hintergrund der vergleichsweise geringeren Rezession des Vorjahres zu sehen. Die russischen Leitzinsen sollten weiterhin bei 4,25 Prozent und damit niedrig bleiben, während die Inflationsrate von einem erhöhten Niveau zu Jahresbeginn im Verlauf des Jahres 2021 wieder zurückgehen dürfte. Sanktionsrisiken könnten leicht ansteigen, es ist jedoch nicht mit einer starken neuerlichen Sanktionswelle zu rechnen. Für die Ukraine wird ein Wachstum des realen Bruttoinlandsprodukts von knapp 4 Prozent erwartet. Die Beziehungen zum Internationalen Währungsfonds gestalten sich aufgrund eines langsameren Reformtempos schwierig. Dennoch dürften die ausreichend vorhandenen Währungsreserven stabilisierend auf die Währung wirken. Für die belarussische Wirtschaft wird im Jahr 2021 nach einer vergleichsweise milden Rezession im Vorjahr mit einem Wirtschaftswachstum von 1,5 Prozent gerechnet.

Österreich

Der vollumfängliche Lockdown, der erst Anfang Februar teilweise gelockert worden ist, dürfte die österreichische Konjunktur auch im ersten Quartal belasten und einen Rückgang des BIP im Vorquartalsvergleich zur Folge haben. Im weiteren Jahresverlauf ist mit abnehmenden Restriktionen jedoch von einer wirtschaftlichen Erholung auszugehen, die BIP-Zuwachsraten dürften im Vorquartalsvergleich klar positiv ausfallen. Als maßgeblicher Treiber der Konjunktur sollte sich der private Konsum erweisen. Dagegen dürften die Investitionen für einen Aufschwung unterdurchschnittliche Zuwachsraten verzeichnen. Denn einerseits sollte das im Vorjahr angestiegene Verschuldungsniveau für einen geringeren Investitionsspielraum bei den Unternehmen sorgen, andererseits ging der Rezession ein mehrjähriger und außergewöhnlich starker Investitionszyklus voraus. Die damit einhergegangene Kapazitätsausweitung dürfte bei ansteigender Nachfrage den Investitionsbedarf verringern. Für das Gesamtjahr 2021 wird aufgrund der ungünstigen Ausgangsbedingungen (schwaches Winterhalbjahr 2020/21) von einer teilweisen Aufholung (BIP real: 3,5 Prozent) des vorangegangenen BIP-Rückgangs ausgegangen, das Vor-Corona-Niveau (viertes Quartal 2019) dürfte jedoch erst im Verlauf des Jahres 2022 wieder erreicht werden.

Bankensektor Österreich

Die verbesserten konjunkturellen Aussichten für 2021 sollten eine stabile Geschäftsentwicklung des österreichischen Bankensektors unterstützen. Trotz der etwas verschärften Kreditvergabestandards der Institute, was tendenziell die Kreditvergabe erschwert, ist davon auszugehen, dass sich das Neugeschäft stabil entwickelt. Unterstützend dürfte hier auch der Zugriff auf die gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte der EZB wirken, die den Bankensektor auch weiterhin mit günstigen Konditionen versorgen wird. Hinsichtlich der Aktiva-Qualität ist hingegen von einer Verschlechterung im Jahresverlauf 2021 auszugehen. Auslaufende Moratorien werden dabei zu einer Steigerung der Rate notleidender Kredite führen. Auch der Anteil der Rückstellungen an den Periodenergebnissen der Banken wird weiter erhöht bleiben und so auf die Rentabilität des österreichischen Bankensektors durchschlagen. Nichtsdestotrotz scheint der heimische Bankensektor solide gerüstet für das laufende Jahr.

Bankensektor CEE

Es wird erwartet, dass das Kredit- und Bilanzwachstum der CEE-Banken in den nächsten 12 bis 24 Monaten moderat sein dürfte. Der mittelfristige Ausblick wird einerseits durch die Einführung des Impfstoffs, die günstige Refinanzierungssituation und die regulatorischen Rahmenbedingungen gestützt. Andererseits könnten sich jedoch die potenziell anhaltend herausfordernde Lage auf den Arbeitsmärkten, eine absehbare Verschlechterung der Kreditantragsqualität sowie die mögliche Rücknahme im Jahr 2020 initiierter regulatorischer und fiskalischer Maßnahmen belastend auswirken. Negativ auf die Profitabilität der Banken wirken sich neben dem erwarteten moderateren Kreditwachstum auch das Niedrigzinsumfeld und die anhaltenden Risikokosten (z. B. verzögerter Anstieg der Arbeitslosigkeit, Auslaufen von Moratorien) aus, auch wenn einige CEE-Märkte eine größere Widerstandsfähigkeit aufweisen. In dieser Hinsicht bleibt das Risiko bestehen, dass ein Teil der gestundeten Kredite in den kommenden Monaten zu notleidenden Krediten werden wird, einschließlich der anfälligeren KMU- und Retail-Portfolios. Insgesamt könnte das Wachstum der Privatkundenkredite (in lokaler Währung) im CEE-Bankensektor im Jahr 2021 nahe dem Median der CEE-Länder des Jahres 2020 (plus 7 Prozent p. a.) liegen, und das Wachstum der Unternehmenskredite könnte leicht auf 6 bis 8 Prozent ansteigen (Median in der CEE-Region für 2020: plus 5 Prozent p. a.). Dennoch wird von CE-Banken erwartet, dass das Wachstum der Kredite an private Haushalte stärker ausfallen wird als das Wachstum der Unternehmenskredite. Vor diesem Hintergrund könnten die RoE-Quoten in CEE bei 5 bis 9 Prozent liegen (Median 2020 geschätzt: 9 Prozent).

Ausblick der RBI AG

Angesichts der andauernden COVID-19-Pandemie erwarten wir eine zunächst verhaltene Geschäftsentwicklung mit einer positiven Entwicklung ab dem zweiten Halbjahr. Deshalb sowie aufgrund der weiterhin niedrigen Zinslandschaft gehen wir im Geschäftsjahr 2021 im Bereich der Zinsen von einer bestenfalls stabilen Entwicklung aus. Auch im Dienstleistungsgeschäft dürfte sich ein ähnliches Ergebnis wie im Geschäftsjahr 2020 ergeben. Bei Dividendenerträgen aus verbundenen Unternehmen ist die Entwicklung im Geschäftsjahr 2021 abhängig von der Aufhebung diverser restriktiver aufsichtlicher Dividendenempfehlungen. Aus diesem Grund ist nicht mit einer Steigerung der Betriebserträge zu rechnen.

Im Bereich der Verwaltungsaufwendungen sollten Effizienzsteigerungen und Prozessverbesserungen aus dem Projekt "TOM" erstmals in vollem Umfang sichtbar werden und zu einer deutlichen Reduktion führen. Abhängig vom für Ende März 2021 zu erwartenden Urteil des Obersten Gerichtshofs in Polen zu den Vertragsklauseln bei Fremdwährungs-Hypothekarkrediten kann eine weitere Erhöhung der Rückstellungen für Rechtsfälle notwendig werden.

Die Nettodotierungen zu Kreditrisikovorsorgen waren 2020 mit € 148 Millionen aufgrund der COVID-19-Pandemie etwas erhöht. Trotz des Auslaufens staatlicher Unterstützungsmaßnahmen erwarten wir eine Verringerung des Vorsorgebedarfs.

Mittelfristig streben wir für den RBI Konzern eine CET1 Ratio (fully loaded) nach Dividende von rund 13 Prozent an. Basierend auf dieser Zielquote beabsichtigen wir Dividendenausschüttungen in Höhe von 20 bis 50 Prozent des Konzernergebnisses.

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Jahresabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der

Raiffeisen Bank International AG, Wien,

bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2020 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und bankrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- , bank- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Wir haben folgende besonders wichtige Prüfungssachverhalte identifiziert:

    1. Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden
    1. Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen

1. Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden

Das Risiko für den Abschluss

Die Forderungen an Kunden werden in der Bilanz nach Abzug der Wertberichtigungen (Einzel- und Pauschalwertberichtigungen) mit einem Betrag in Höhe von 28,9 Mrd EUR ausgewiesen. Sie betreffen im Wesentlichen Forderungen an österreichische und internationale Firmenkunden sowie in Höhe von rd 2,6 Mrd EUR Hypothekardarlehen an Privatkunden in der Zweigstelle Warschau der RBI AG.

Der Vorstand beschreibt die Struktur der Forderungen an Kunden, den Prozess zur Überwachung des Kreditrisikos und die Vorgehensweise für die Ermittlung der Wertberichtigungen unter Kapitel "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" im Anhang sowie im Abschnitt "Kreditrisiko" des Risikoberichts im Lagebericht.

Die Bank überprüft im Rahmen der Kreditüberwachung, ob Kreditausfälle vorliegen und somit Einzelwertberichtigungen zu bilden sind. Dies beinhaltet auch die Einschätzung, ob Kunden die vertraglich vereinbarten Rückflüsse in voller Höhe leisten können.

Die Berechnung der Wertberichtigung für ausgefallene, individuell bedeutsame Kreditforderungen (Firmenkunden bzw "Non-Retail") basiert auf einer Analyse der erwarteten und szenariogewichteten, zukünftigen Rückflüsse. Diese Analyse ist von der Einschätzung der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung des jeweiligen Kunden, der Bewertung von Kreditsicherheiten sowie der Schätzung der Höhe und des Zeitpunkts der daraus abgeleiteten Rückflüsse beeinflusst.

Die Einzelwertberichtigungen für Forderungen an individuell nicht bedeutsame Kunden (Privatkundenkredite bzw "Retail") sowie Pauschalwertberichtigungen für Forderungen, bei denen keine Wertminderungsereignisse festgestellt wurden, basieren auf

Modellen mit statistischen Annahmen wie beispielsweise ratingbasierte Ausfallswahrscheinlichkeit sowie Verlustquote. Die Bank nutzt die Methoden des IFRS 9 zur Ermittlung erwarteter Kreditverluste (12-Monats-ECL (Stufe 1) bzw den Gesamtlaufzeits-ECL (bei Stufe 2 und 3)).

Da das bisher angewendete Wertberichtigungsmodell außerordentliche Sachverhalte wie die COVID 19-Krise nicht angemessen abbilden kann, wurde von der Bank zusätzlich zum Modellergebnis eine Erhöhung des Vorsorgebetrages ("Post Model Adjustment") auf Basis bankinterner Schätzungen über die wirtschaftliche Entwicklung vorgenommen.

Der Ermittlung der Wertberichtigungen und insbesondere den zusätzlichen Vorsorgen aus den Post Model Adjustments liegen in bedeutendem Ausmaß Annahmen und Schätzungen zu Grunde, aus denen sich Ermessensspielräume und Schätzunsicherheiten in Bezug auf die Höhe der Risikovorsorge ergeben. Für den Abschluss ergibt sich daraus das Risiko einer möglichen Falschaussage hinsichtlich der Höhe der erforderlichen Kreditrisikovorsorgen.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Bei der Prüfung der Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt:

  • Wir haben die bestehende Dokumentation der Prozesse zur Überwachung und Risikovorsorgebildung von Kundenkrediten analysiert und kritisch hinterfragt, ob diese Prozesse geeignet sind, Kreditausfälle zu identifizieren und die Werthaltigkeit der Kundenforderungen angemessen abzubilden. Wir haben darüber hinaus die Prozessabläufe erhoben und die Schlüsselkontrollen in Hinblick auf deren Ausgestaltung und Implementierung durch Einsichtnahme in die EDV-Systeme getestet sowie in Stichproben auf deren Effektivität überprüft.
  • Wir haben auf Basis einer Stichprobe an Krediten aus unterschiedlichen Portfolien untersucht, ob Indikatoren für Kreditausfälle bestehen. Die Auswahl der Stichprobe erfolgte risikoorientiert unter besonderer Berücksichtigung der Ratingstufen und der Branchen mit erhöhtem Ausfallrisiko.
  • Bei der Prüfung der Einzelwertberichtigungen für Forderungen von individuell bedeutsamen Kunden haben wir auf Basis von Stichproben geprüft, ob in angemessener Höhe Einzelwertberichtigungen gebildet wurden. Dabei haben wir die Einschätzungen der Bank zu Höhe und Zeitpunkt der Rückflüsse unter Berücksichtigung von Sicherheiten überprüft und untersucht, ob die in der Berechnung verwendeten Annahmen angemessen und von internen oder externen Nachweisen ableitbar sind. Im Hinblick auf die internen Sicherheitenbewertungen haben wir unter Hinzuziehung von Immobilienbewertungsexperten bei Testfällen überprüft, ob die in die Immobilienbewertung eingeflossenen Annahmen adäquat sind und diese mit Marktdaten verglichen.
  • Bei der Prüfung der Einzelwertberichtigungen für Forderungen von individuell nicht bedeutsamen Kunden sowie der Pauschalwertberichtigungen haben wir die verwendeten Modelle und die zur Anwendung gelangten Parameter "Ausfallwahrscheinlichkeit" sowie "Verlust bei Ausfall" hinsichtlich ihrer Validität zur Ermittlung angemessener Vorsorgen beurteilt. Weiters haben wir die von der Bank vorgenommenen Validierungen der Modelle dahingehend beurteilt, ob diese geeignet sind, Wertminderungen in angemessener Höhe zu ermitteln. Zusätzlich wurden die Auswahl und Bemessung von zukunftsgerichteten Schätzungen und Szenarien unter Beachtung der Auswirkungen der Covid-19 Pandemie analysiert und deren Berücksichtigung bei den Parameterschätzungen überprüft. Wir haben die Herleitung und Begründung der "Post Model Adjustments", sowie die zugrundeliegenden Annahmen in Hinblick auf deren Angemessenheit beurteilt. Die rechnerische Richtigkeit der Vorsorgen haben wir in Stichproben nachvollzogen. Bei diesen Prüfungshandlungen haben wir unsere Financial Risk Management-Spezialisten eingebunden. Weiters wurden einzelne automatisierte Kontrollen der dem Berechnungsmodell zugrunde liegenden IT-Systeme auf ihre Wirksamkeit beurteilt. Hierzu wurden interne IT-Spezialisten herangezogen.
  • Abschließend wurde beurteilt, ob die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss zur Ermittlung von Wertberichtigungen von Kundenforderungen sowie die Angaben zu wesentlichen Annahmen und Schätzulngsunsicherheiten zutreffend sind.

2. Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen

Das Risiko für den Abschluss

Anteile an verbundenen Unternehmen stellen bei der Raiffeisen Bank International AG mit insgesamt rund 10,5 Mrd EUR einen wesentlichen Bilanzposten dar. Die Bank ist insbesondere an in- und ausländischen Kreditinstituten sowie an Finanz- und Projektgesellschaften beteiligt.

Der Vorstand beschreibt den Beteiligungsmanagement-Prozess und die Vorgehensweise bei der Werthaltigkeitsprüfung von Anteilen an verbundenen Unternehmen unter "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" im Anhang sowie im Abschnitt "Beteiligungsrisiko" des Risikoberichts im Lagebericht.

Die Bank überprüft, ob im Einzelfall Anhaltspunkte für eine dauernde Wertminderung vorliegen oder eine Zuschreibung bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten erforderlich ist.

Für die Ermittlung des beizulegenden Wertes werden interne und externe Unternehmensbewertungen herangezogen. Die Unternehmenswertermittlungen beruhen primär auf Annahmen und Schätzungen hinsichtlich der künftigen Geschäftsentwicklung und daraus ableitbaren Rückflüssen an die Eigentümer, im Besonderen in Form von Dividenden. Diese basieren auf den durch die Organe des jeweiligen Unternehmens genehmigten Planzahlen. Die verwendeten Diskontierungsfaktoren werden von den Finanzund Kapitalmärkten abgeleitet und können von zukünftig sich ändernden marktbezogenen, wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen beeinflusst werden.

Die Bewertungen sind somit naturgemäß innerhalb gewisser Bandbreiten ermessensbehaftet, mit Schätzungsunsicherheiten verbunden und beinhalten damit ein mögliches Risiko der Fehldarstellung im Abschluss.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Bei der Prüfung der Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt:

Bei der Prüfung der Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt:

  • Wir haben die bestehende Dokumentation der Prozesse zur Überwachung und Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen analysiert und kritisch hinterfragt, ob diese Prozesse geeignet sind, erforderliche Wertminderungen bzw mögliche Zuschreibungen zu erkennen und die Werthaltigkeit der Anteile angemessen abzubilden. Wir haben darüber hinaus die Schlüsselkontrollen in Hinblick auf deren Ausgestaltung und Implementierung getestet sowie in Stichproben auf deren Effektivität überprüft.
  • Wir haben die verwendeten Bewertungsmodelle, die wesentlichen Planungsannahmen und die Bewertungsparameter unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten überprüft. Dabei wurden die verwendeten Bewertungsmodelle nachvollzogen und beurteilt, ob sie geeignet sind, den Unternehmenswert sachlich korrekt zu ermitteln. Die in den Modellen verwendeten Planungs- und Bewertungsparameter haben wir evaluiert. Dabei wurden die Zinssatzparameter durch Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten auf ihre Angemessenheit beurteilt und die im Bewertungsmodell angesetzten Zahlungsströme mit den genehmigten Planungen abgeglichen. Zur Überprüfung der Planungstreue wurde zudem ein Backtesting vorgenommen. Die rechnerische Ermittlung der Unternehmenswerte wurde in Stichproben nachvollzogen. Die Höhe der wesentlichen Unternehmenswerte wurde mit öffentlich verfügbaren Informationen, insbesondere branchenspezifisch abgeleiteten Marktmultiplikatoren, verglichen.
  • Abschließend wurde beurteilt, ob die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss zur Ermittlung der Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen zutreffend sind.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und bankrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachver¬halte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmens¬tätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entschei¬dungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
  • Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
  • Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden recht¬lichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Überein-stimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 13. Juni 2019 als Abschlussprüfer gewählt und am 11. Juli 2019 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr beauftragt.

Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2005 Abschlussprüfer der Gesellschaft.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Rainer Hassler.

Wien, am 26. Februar 2021

KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mag. Rainer Hassler

Wirtschaftsprüfer

Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.

Erklärung aller gesetzlichen Vertreter

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgeblichen Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzern-Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzern-Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgeblichen Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

Wien, am 26. Februar 2021

Der Vorstand

Dr. Johann Strobl

Vorstandsvorsitzender mit Verantwortung für die Bereiche Group Marketing, Active Credit Management, Group Sustainability Management, Legal Services, Chairman's Office, Group Communications, Group Executive Office, Group People & Organisational Innovation, Group Internal Audit, Group Investor Relations, Group Planning & Finance, Group Subsidiaries & Equity Investments, Group Tax Management, Group Treasury sowie Group

Strategy

Lic. Mgr. Łukasz Januszewski

Vorstandsmitglied mit Verantwortung für die Bereiche Group Capital Markets Corporates & Retail Sales, Group Capital Markets Trading & Institutional Sales, Group Investment Banking, Group Investor Services, Group MIB Business Management & IC Experience, Institutional Clients sowie Raiffeisen Research

Dr. Hannes Mösenbacher

Vorstandsmitglied mit Verantwortung für die Bereiche Financial Institutions, Country & Portfolio Risk Management, Group Advanced Analytics, Group Compliance, Group Corporate Credit Management, Group Regulatory Affairs & Data Governance, Group Risk Controlling, Group Special Exposures Management, International Retail Risk Management sowie Sector Risk Controlling Services

Mag. Andreas Gschwenter

Vorstandsmitglied mit Verantwortung für die Bereiche Group Core IT, Group Data, Group Efficiency Management, Group IT Delivery, Group Procurement, Outsourcing & Cost Management, Group Security, Resilience & Portfolio Governance sowie Head Office Operations

Mag. Peter Lennkh

Vorstandsmitglied mit Verantwortung für die Bereiche Corporate Customers, Corporate Finance, Group Corporate Business Strategy & Steering, International Leasing Steering & Product Management sowie Trade Finance & Transaction Banking

Dr. Andrii Stepanenko

Vorstandsmitglied mit Verantwortung für die Bereiche International Mass Banking, Sales & Distribution, International Premium & Private Banking, International Retail CRM, International Retail Lending, Inter national Retail Online Banking, International Retail Payments sowie International Small Business Banking

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