AGM Information • May 5, 2021
AGM Information
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
05.05.2021
Zwtl.: Rath Aktiengesellschaft
1015 Wien, Walfischgasse 14 FN 83203 h / ISIN AT0000767306 Einladung zur 32. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, 2. Juni 2021, um 9:30 Uhr, im K47, Franz Josefs Kai 47, 1010 Wien, stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung der RATH Aktiengesellschaft ein. Die Veranstaltung wird unter strenger Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften abgehalten.
Folgende Unterlagen liegen ab 12. Mai 2021 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 1015 Wien, Walfischgasse 14, Abteilung Investor Relations, auf:
jeweils für das Geschäftsjahr 2020;
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-7
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind ab 12. Mai 2021 außerdem im Internet (www.rath-group.com) zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 12. Mai 2021 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse Walfischgasse 14, 1015 Wien, Abteilung Investor Relations, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 21. Mai 2021 der Gesellschaft entweder postalisch an Walfischgasse 14, 1015 Wien, Abteilung Investor Relations, per Telefax +43 1 513 44 27-2187 oder per E-Mail [[email protected]], wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 (2) AktG. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an die Gesellschaft übermittelt werden.
Jedem Aktionär wird auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft gegeben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.rathgroup.com zugänglich.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 23. Mai 2021 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 28. Mai 2021 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 23. Mai 2021 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Sofern die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung nicht persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am Tag vor der Hauptversammlung bis 16:00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen:
Ein Vollmachtformular ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rathgroup.com [http://www.rath-group.com/IR/Hauptversammlungen] abrufbar.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a (3) AktG sinngemäß. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmachten gelten sinngemäß auch für deren Widerruf.
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 10,905.000,00 eingeteilt in 1,500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 1,500.000 Aktien. Übertragung der Hauptversammlung im Internet Eine Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.
Die oberste Prämisse bei der Hauptversammlung ist der Schutz der Gesundheit aller Teilnehmer. Der Vorstand bittet daher um Verständnis, dass zur Minimierung des Verbreitungsrisikos von COVID-19 entsprechende Präventions- und Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, deren Einhaltung Voraussetzung für die Abhaltung der diesjährigen Hauptversammlung als Präsenzversammlung sind:
Wir bitten um Verständnis, dass Selbsttests nicht akzeptiert werden können. Die vorgenannte Testpflicht gilt auch für Teilnehmer, welche bereits eine (wenn auch nur teilweise) COVID-19 Schutzimpfung erhalten haben. Die Testergebnisse sind bei Ausgabe der Stimmkarte vorzuweisen.
Sämtliche Teilnehmer sind während der gesamten Dauer der Hauptversammlung sowie bei Betreten und Verlassen des Versammlungsortes verpflichtet, einen Mund-Nasenschutz in Form einer FFP2-Maske zu tragen und den gesetzlichen Mindestabstand zu anderen Teilnehmern einzuhalten.
Das traditionelle Buffet entfällt.
Wie im gegenständlichen Einladungsschreiben erwähnt, besteht die Möglichkeit, für die Hauptversammlung einen bevollmächtigten Vertreter zu bestimmen, welcher namens des Vollmachtgebers das Stimmrecht ausüben und Fragen stellen kann.
Da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Abhaltung einer Hauptversammlung in Präsenzform auf Grund der aktuellen Situation rasch ändern können, behält sich der Vorstand vor, die Hauptversammlung (auch kurzfristig) abzusagen und zu verschieben.
Wien, im Mai 2021 Der Vorstand
Rückfragehinweis: Andreas Pfneiszl ([email protected])
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
Anhänge zur Meldung:
--------------------------------------------- http://resources.euroadhoc.com/documents/3133/12/10716308/0/ Einladung_Hauptversammlung_32.pdf
| Rath AG |
|---|
| Walfischgasse 14 |
| A-1015 Wien |
| +43 1 513 4427-0 |
| +43 1 513 4428-87 |
| [email protected] |
| www.rath-group.com |
| AT0000767306 |
| WBI |
| Wien |
| Deutsch |
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