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Maschinenfabrik Heid AG

Annual / Quarterly Financial Statement Jun 25, 2021

778_10-k_2021-06-25_0b24ec11-d835-448f-8ea0-79e89c89d9f9.pdf

Annual / Quarterly Financial Statement

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Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft Heid Werkstrasse 13 2000 Stockerau

Jahresfinanzbericht zum 31.12.2020 nach UGB

Bilanz 3
Gewinn und Verlustrechnung 4
Anhang 5-12
Anlagespiegel 13
Bestätigungsvermerk 14-19
Lagebericht 20-24
--------------------
Corporate Governance Bericht 25
Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 Z 3 BörseG 2018 26

Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft, Stockerau

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020

AKTIVA PASSIVA
2020 2019 2020 2019
EUR EUR TEUR EUR EUR TEUR
A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL
I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Übernommenes, eingefordertes und eingezahltes Grundkapital 28.762.000,00 28.762
Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 0,00 0
II. Kapitalrücklagen 3.286.719,88 3.287
II. Sachanlagen Gebundene
1. Grundstücke und Bauten
a) Bebaute Grundstücke 93.608,20 116 III. Gewinnrücklagen
b) Unbebaute Grundstücke 25.384,58 25 Gesetzliche Rücklage 40.333,42 40
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.027,77 0
121.020,55 141 IV. Bilanzverlust
III. Finanzanlagen 1. Jahresgewinn 16.628,18 171
1. Beteiligungen 250.207,79 250 2. Verlustvortrag -22.316.873,32 -22.488
2. Wertpapiere (Wertrechte) 9.446.848,28 9.450 -22.300.245,14 -22.317
9.697.056,07 9.700 9.788.808,16 9.772
9.818.076,62 9.841 B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Rückstellungen für Pensionen 149.544,00 160
B. UMLAUFVERMÖGEN 2. Steuerrückstellungen 3.500,00 0
I. Vorräte 3. Sonstige Rückstellungen 52.200,00 59
Ersatzteile 71.629,25 70 205.244,00 219
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände C. VERBINDLICHKEITEN
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 38.181,31 24 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 17.546,83 95
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 17.546,83 95
2. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 52.706,62 121 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 10.276,96 33
90.887,93 145 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 10.276,96 33
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 54.929,74 69 3. Sonstige Verbindlichkeiten 17.901,59 13
217.446,92 284 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 17.136,12 12
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 765,47 1
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 0,00 2 davon aus Steuern 4.921,75 1
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 4.921,75 1
D. AKTIVE LATENTE STEUERN 4.254,00 5 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 1.773,10 0
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.773,10 0
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
Summe Verbindlichkeiten 45.725,38 141
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 44.959,91 140
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 765,47 1
10.039.777,54 10.132 10.039.777,54 10.132

Jahresfinanzbericht zum 31.12.2020 | Seite 3

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

FÜR DIE ZEIT VOM 1. JÄNNER 2020 bis 31. DEZEMBER 2020

2 0 2 0 2 0 1 9
EUR EUR TEUR TEUR
1. Umsatzerlöse 300.472,65 307
2. Sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
b) Übrige
173,58
500,00
673,58 0
0
0
3. Materialaufwand und Aufwendungen
für bezogene Leistungen
-28.372,94 -28
4. Personalaufwand
a) Löhne
b) Gehälter
c) Soziale Aufwendungen
davon Aufwendungen für Altersversorgung EUR 16.495,16 (2019 TEUR -16)
aa) Aufwendungen für Leistungen an betriebliche
Mitarbeitervorsorgekassen EUR 413,41 (2019 TEUR 0)*)
bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene
Sozialabgaben sowie vom Engelt abhängige Abgaben
und Pflichtbeiträge EUR 5.540,29 (2019 TEUR 4)
-306,88
-36.999,38
-22.448,86
-59.755,12 -1
-23
-20
-44
5. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
-23.676,81 -23
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Steuern
b) Übrige
-5.279,49
-203.894,34
-209.173,83 -5
-238
-243
7. Zwischensumme aus Z 1 bis 6 (Betriebserfolg) -19.832,47 -31
8. Erträge aus Beteiligungen
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (2019 TEUR 0)
42.815,00 43
9. Erträge aus anderen Wertpapieren
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (2019 TEUR 0)
1.163,90 190
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (2019 TEUR 0)
3,04 0 *)
11. Erträge aus der Zuschreibung zu Finanzanlagen
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (2019 TEUR 0)
698,34 2
12. Aufwendungen aus Finanzanlagen
davon aus Abschreibungen EUR 3.632,64 (2019 TEUR 0)
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (2019 TEUR 0)
-3.632,64 0
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
davon betreffend verbundene Unternehmen EUR 0,00 (2019 TEUR 0)
-999,78 -2
14. Zwischensumme aus Z 8 bis 13 (Finanzerfolg) 40.047,86 233
15. Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z 7 und Z 14) 20.215,39 202
16. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
davon latente Steuern EUR 86,44 (2019 TEUR 0)
-3.587,21 -31
17. Ergebnis nach Steuern =
Jahresüberschuss = Jahresgewinn
16.628,18 171
18. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -22.316.873,32 -22.488
19. Bilanzverlust -22.300.245,14 -22.317

*) Kleinbetrag

ANHANG

ZUM 31. Dezember 2020

der

Maschinenfabrik Heid AG

Stockerau

Jahresfinanzbericht zum 31.12.2020 | Seite 5

I. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

1. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Grundsätze der Vollständigkeit und der Willkürfreiheit eingehalten.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet.

Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden berücksichtigt.

Die Bilanzierung, die Bewertung und der Ausweis der einzelnen Positionen des Jahresabschlusses wurde nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 189 bis 211 UGB in der geltenden Fassung unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 222 bis 243a UGB vorgenommen.

Aufgrund der Notierung an der Börse (amtlicher Handel) handelt es sich bei der Maschinenfabrik Heid AG um eine große Kapitalgesellschaft.

Die Gesellschaft selbst ist wenig bzw. nur mittelbar von den Auswirkungen der COVID-19 Pandemie betroffen. Es ergaben sich auch keine Auswirkungen auf die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Auch hinsichtlich der Anwendung der Going-Concern-Prämisse ergibt sich durch die COVID-19 Situation keine Auswirkungen auf die Gesellschaft. Die Auswirkungen auf die finanziellen Kennzahlen werden im Lagebericht dargestellt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr beibehalten.

2. ANLAGEVERMÖGEN

a) Immaterielle Vermögensgegenstände

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet, die um planmäßige Abschreibungen vermindert sind. Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen, wobei folgende Nutzungsdauer zugrunde gelegt wird:

Sonstige Rechte (Verkaufsrechte) 10 Jahre

Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur durchgeführt, wenn Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind. Zur Feststellung des Erfordernisses einer Wertminderung wird der Buchwert mit dem beizulegenden Wert verglichen. Dabei wird auf die Nutzungsmöglichkeit im Unternehmen Bedacht genommen.

b) Sachanlagevermögen

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder Herstellungskosten bewertet, die um planmäßige Abschreibungen vermindert sind. Die geringwertigen Vermögensgegenstände (Einzelanschaffungswert bis EUR 800,00) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen, wobei folgende Nutzungsdauer zugrunde gelegt wird:

- Gebäude 10 - 50
Jahre
- Modelle und Vorrichtungen 3 - 5
Jahre
- Werkzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 10
Jahre

Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur durchgeführt bei dauerhafter Wertminderung. Zur Feststellung des Erfordernisses einer Wertminderung wird der Buchwert mit dem beizulegenden Wert verglichen. Dabei wird auf die Nutzungsmöglichkeit im Unternehmen Bedacht genommen. Im Geschäftsjahr 2020 (Vorjahr: EUR 0,00) waren keine außerplanmäßigen Abschreibungen erforderlich.

c) Finanzanlagevermögen

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert.

Außerplanmäßige Abschreibungen von Beteiligungen und Wertrechten werden durchgeführt, wenn Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.

Wertpapiere werden zum Stichtag zum Börsenkurs bewertet, wobei die Obergrenze die Anschaffungskosten darstellen. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Grund gesunkener Kurswerte zum Bilanzstichtag werden ebenfalls vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2020 waren außerplanmäßigen Abschreibungen von EUR 3.632,64 erforderlich (Vorjahr: EUR 0,00).

d) Zuschreibungen zum Anlagevermögen

Zuschreibungen gemäß § 208 Abs. 1 UGB erfolgen, wenn bei einem Vermögensgegenstand eine Abschreibung vorgenommen wurde und sich in einem späteren Geschäftsjahr herausstellt, dass die Gründe dafür nicht mehr bestehen. Im Geschäftsjahr 2020 wurde eine Zuschreibung bei den Wertpapieren in der Höhe von EUR 698,34 (Vorjahr: EUR 2.211,41) durchgeführt.

3. UMLAUFVERMÖGEN

a) Vorräte

Die Bewertung von Ersatzteilen erfolgt zu Anschaffungskosten, wobei entsprechend dem strengen Niederstwertprinzip auf eine verlustfreie Bewertung Bedacht genommen wird.

b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Im Falle erkennbarer Risiken wird der niedrigere beizulegende Wert angesetzt.

4. LATENTE STEUERN

Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept gebildet und resultieren aus Differenzen zwischen unternehmensrechtlichem und steuerrechtlichem Bilanzansatz im Wesentlichen der Sozialkapitalrückstellungen. Die Berechnung erfolgte ohne Abzinsung auf Basis des aktuellen Körperschaftsteuersatzes von 25%.

Vom Wahlrecht gemäß § 238 (1) Z 3 UGB iVm § 198 (9) UGB, latente Steuern auf bestehende Verlustvorträge anzusetzen, wurde nicht Gebrauch gemacht.

5. RÜCKSTELLUNGEN UND SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN

Die Rückstellungen werden unter Bedachtnahme auf den Vorsichtsgrundsatz in Höhe des voraussichtlichen Anfalles gebildet.

a) Pensionsrückstellungen

Die Rückstellungen für Pensionen wurden versicherungsmathematisch nach unternehmensrechtlichen Grundsätzen nach dem Teilwertverfahren und unter Verwendung der Sterbetafel "AVÖ 2018-P Angestellte" mit einem Rechnungszinssatz von 0,74% (Vorjahr: 1,10%) berechnet. Der Zinssatz wurde gemäß dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssatz gemäß § 253 Abs. 2 HGB idF des BilMoG zum 31.12.2020 (Durchschnitt 6 Jahre, Restlaufzeit 5 Jahre) bestimmt.

Ein entsprechendes Gutachten der BVP-Pensionsvorsorge-Consult GmbH liegt vor. Bei den Anspruchsberechtigten handelt es sich um Personen, die aus dem aktiven Anstellungsverhältnis ausgeschieden sind.

b) Sonstige Rückstellungen

In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung aufgewendet werden müssen. Sämtliche Rückstellungen haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.

c) Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag ermittelt.

6. WÄHRUNGSUMRECHNUNG

Forderungen sowie Verbindlichkeiten in Fremdwährungen sind mit dem Devisenkurs zum Zeitpunkt der Entstehung berechnet, wobei Kursverluste aus Kursveränderungen zum Bilanzstichtag berücksichtigt werden.

II. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

A K T I V A

  1. Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im beiliegenden Anlagenspiegel dargestellt.

Angaben über Unternehmen, an denen die Gesellschaft eine Beteiligung gemäß § 189a Z 2 UGB besitzt:

Firma Sitz Anteil
Währ-
Eigenkapital
Ergebnis
in % ung per 31.12.2020 2020
Werkzeugmaschinenbau
Sinsheim GmbH
Sinsheim,
Deutschland
10 TEUR 2.699.906,78 145.912,90

Für die im Anlagevermögen ausgewiesenen Anteile an Kapitalgesellschaften wird gemäß §189a Z 2 UGB grundsätzlich die Annahme zugrunde gelegt, dass eine Beteiligung vorliegt, wenn zumindest 20% des Nennkapitals gehalten werden.

Folgende Ausnahme zum Ausweis nach dem Grundsatz der Beteiligungsvermutung ist zu nennen: Die Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft beabsichtigt aufgrund wirtschaftlicher und gesellschaftsrechtlicher Interessen weiterhin eine dauernde Verbindung zur Werkzeugmaschinenbau Sinsheim GmbH, Sinsheim, aufrecht zu erhalten. Demnach wird der 10 %ige Anteil an der Gesellschaft gemäß §189a Z 2 UGB als Beteiligung ausgewiesen.

Es bestehen keine wechselseitigen Beteiligungen, sodass eine Angabe gemäß § 241 Z 6 UGB entfällt.

  1. Die Vorräte betreffen ausschließlich Ersatzteile. Im aktuellen Geschäftsjahr wurde keine Wertberichtigungen (Vorjahr: EUR 0,00) vorgenommen.

Der Vertrieb für Ersatzteile erfolgt in enger Verbindung mit dem Servicegeschäft und in Zusammenarbeit mit Partnerfirmen.

    1. In den sonstigen Forderungen sind wesentliche Erträge von EUR 42.815,00 (Vorjahr: EUR 42.815,00) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
    1. Sämtliche Forderungen sind wie im Vorjahr kurzfristig.
    1. Die aktive latente Steuer stammt aus der Differenz des unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansatzes bei der Pensionsrückstellung. Der Berechnung wurde der Körperschaftsteuersatz von 25% zugrunde gelegt.

P A S S I V A

  1. Grundkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt unverändert zum Vorjahr EUR 28.762.000,00. Es ist zerlegt in 3.940.000 Stückaktien.

    1. Bei den gebundenen Kapitalrücklagen von EUR 3.286.719,88 handelt es sich um ein Ausgabeagio.
    1. Der Bilanzverlust hat sich wie folgt entwickelt:
EUR EUR
-
22.316.873,32
16.628,18
22.300.245,14
-
    1. Es bestehen analog zum Vorjahr keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren.
    1. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stellen eine revolvierende Kontokorrentverbindlichkeit dar und sind mit einem Betrag in der Höhe von EUR 500.000,00 (Vorjahr: EUR 500.000,00) hypothekarisch besichert
    1. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen von EUR 8.345,71 (Vorjahr: EUR 9.126,86) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.

III. ERLÄUTERUNGEN ZU GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

    1. Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren.
    1. Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt auf:
2020 2019
EUR EUR
Service und Ersatzteile 68.935,14 73.758,32
Provisionen 11.605,25 9.364,38
Immobilien/Vermietung 219.932,26 223.682,51
300.472,65 306.805,21
    1. An die Mitarbeitervorsorgekasse wurde im Geschäftsjahr ein Betrag in der Höhe von EUR 413,41 (Vorjahr: EUR 301,32) aufgewendet. Der sich aus der Veränderung der Pensionsrückstellung ergebende Ertrag von EUR 9.811,00 (Vorjahr: EUR 10.331,00) ist im Personalaufwand enthalten.
    1. Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer gemäß § 238 Abs. 1 Z 18 betragen im Geschäftsjahr 2020 EUR 28.101,00 (Vorjahr: EUR 27.450,00). Davon entfallen EUR 28.101,00 (Vorjahr: EUR 27.450,00) auf die Jahresabschlussprüfung.
    1. Der Finanzerfolg beinhaltet im Wesentlichen Erträge aus einer Beteiligung iVm einer Dividendenausschüttung über EUR 42.815,00 (Vorjahr: EUR 42.815,00), Erträge aus anderen Wertpapieren über EUR 1.163,90 (Vorjahr: EUR 190.313,90) und Erträge aus der Zuschreibung bei den Wertpapieren (Wertrechten) über EUR 698,34 (Vorjahr: EUR 2.211,41). Weiters erfolgte eine Abschreibung der Wertrechte in der Höhe von EUR 3.632,64 (Vorjahr: EUR 0,00).
    1. Im Steueraufwand von EUR 3.587,21 (Vorjahr: EUR 30.913,71) sind EUR 86,44 (Vorjahr: EUR 124,50) als Aufwand aus aktiven latenten Steuern enthalten.

IV. SONSTIGE ANGABEN

Es haben keine Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen gemäß § 237 8b UGB stattgefunden, welche wesentlich und zu marktunüblichen Bedingungen abgeschlossen sind.

V. ANGABEN ÜBER ORGANE UND ARBEITNEHMER

    1. Die Gesellschaft ist im Firmenbuch beim Landesgericht Korneuburg unter der Nummer 65343v eingetragen.
    1. Die Zahl der Arbeitnehmer im Geschäftsjahr betrug:

3 geringfügig Beschäftigte und 1 Teilzeitbeschäftigter (Vorjahr: 3 geringfügig Beschäftigte)

  1. Organmitglieder der Gesellschaft sind:

Vorstand:

Senator Günter Rothenberger, Frankfurt, BRD

Der Vorstand erhält für das Geschäftsjahr eine Vergütung von EUR 15.000,00 (Vorjahr: TEUR 15).

Aufsichtsrat:

Bernd Günther, Aufsichtsratsvorsitzender Peter Heinz, Stellvertreter des Vorsitzenden Rolf Hartmann, Aufsichtsrat (ab 5.11.2020) Dr. Sven Rothenberger, Aufsichtsrat (bis 5.11.2020)

Der Aufsichtsrat erhält für das Geschäftsjahr 2020 eine Vergütung von TEUR 12 (Vorjahr: TEUR 12). Die Verteilung obliegt dem Aufsichtsrat.

VI. VORSCHLAG ZUR ERGEBNISVERWENDUNG

Der Bilanzverlust soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

VII. WESENTLICHE EREIGNISSE NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG

Nach dem Bilanzstichtag zum 31.12.2020 sind keine für die Gesellschaft wesentlichen Ereignisse eingetreten, die weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind.

Stockerau, am 17. Juni 2021

Günter Rothenberger e.h.

Entwicklungs zu Anschaffungs- und Herstellkosten Entwicklung der Abschreibungen Buchwerte
Stand
01.01.2020
Zugänge Abgänge Stand
31.12.2020
Stand
01.01.2020
Zugänge Zuschreibung Abgänge Stand
31.12.2020
Stand
01.01.2020
Stand
31.12.2020
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte
964.758,02 0,00 0,00 964.758,02 964.758,02 0,00 0,00 0,00 964.758,02 0,00 0,00
II.Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten
a) Bebaute Grundstücke
Grundwert 3.996,52 0,00 0,00 3.996,52 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.996,52 3.996,52
Gebäudewert 3.352.255,64 0,00 0,00 3.352.255,64 3.240.502,33 22.141,63 0,00 0,00 3.262.643,96 111.753,31 89.611,68
b) Unbebaute Grundstücke
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts
25.384,58 0,00 0,00 25.384,58 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 25.384,58 25.384,58
ausstattung 105.040,62 3.562,95 1.129,62 107.473,95 105.040,62 1.535,18 0,00 1.129,62 105.446,18 0,00 2.027,77
3.486.677,36 3.562,95 1.129,62 3.489.110,69 3.345.542,95 23.676,81 0,00 1.129,62 3.368.090,14 141.134,41 121.020,55
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 250.207,79 0,00 0,00 250.207,79 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 250.207,79 250.207,79
2. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 9.488.347,26 0,00 0,00 9.488.347,26 38.564,68 3.632,64 -698,34 0,00 41.498,98 9.449.782,58 9.446.848,28
9.738.555,05 0,00 0,00 9.738.555,05 38.564,68 3.632,64 -698,34 0,00 41.498,98 9.699.990,37 9.697.056,07
14.189.990,43 3.562,95 1.129,62 14.192.423,76 4.348.865,65 27.309,45 -698,34 1.129,62 4.374.347,14 9.841.124,78 9.818.076,62

Jahresfinanzbericht zum 31.12.2020 | Seite 13

BESTÄTIGUNGSVERMERK

Bericht zum Jahresabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der

Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft, Stockerau,

bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2020 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

Bewertung von Finanzanlagen

Beschreibung

Im Jahresabschluss der Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2020 sind Finanzanlagen in wesentlichem Umfang (Buchwert TEUR 9.697) ausgewiesen. Die Schwierigkeit bei der Bewertung des Finanzanlagevermögens liegt in der Ermittlung des beizulegenden Wertes.

Die Angaben der Gesellschaft zu den Finanzanlagen sind im Anhang in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Punkt I.2.c) und d)", "II.1." sowie "III.5." enthalten.

Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert haben:

Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir unter anderem folgende Prüfungshandlungen durchgeführt:

Wir haben die richtige Bewertung der Finanzanlagen mittels Börsenkursen bzw. aktuellen Jahresabschlüssen überprüft.

Sonstige Informationen

Der gesetzliche Vertreter ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortlichkeiten des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrates für den Jahresabschluss

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der gesetzliche Vertreter beabsichtigt, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder hat keine realistische Alternative dazu.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende

Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln

oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der vom gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch den gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.

Wir tauschen uns mit dem Aufsichtsrat unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Aufsichtsrat auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Aufsichtsrat ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 5. November 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 11. November 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1999 Abschlussprüfer.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zu-sätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Thomas Haerdtl.

Wien, am 17. Juni 2021

Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Mag. Karl Fuchs eh Mag. Thomas Haerdtl eh

Maschinenfabrik Heid AG, Stockerau

Lagebericht 2020

1. Geschäfts- und Rahmenbedingungen

Die Maschinenfabrik Heid AG (nachfolgend kurz Heid AG) in Stockerau bei Wien, gegründet 1883, war ein weltbekanntes österreichisches Werkzeugmaschinenbauunternehmen mit internationaler Kundschaft. Aus dieser Geschäftstätigkeit resultieren die wertschöpfenden Geschäftszweige in den Bereichen Service- und Ersatzteilgeschäft, Immobilienvermarktung und Vermietung sowie Beteiligungen an Unternehmen.

1.1. Service- und Ersatzteilgeschäft

Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte der Umsatz in diesem Bereich auf dem Vorjahresniveau gehalten werden.

1.2. Immobilien/Vermietung:

Das vorhandene Heid Gelände umfasst Büros und Werkshallen auf einer Gesamtfläche von 52.655 qm, davon

Bebaut mit Büros und Industriehallen ca. qm 16.187
Unbebaute Industrie-, Grün- und Verkehrsflächen ca. qm 36.468

1.3. Finanzanlagen/Beteiligungen:

Die Heid AG hält per 31.12.2020 Geschäftsanteile an folgenden Unternehmen:

1. DVS Technology AG (Frankfurt/Main) 7,82%
2. DVS Technology GmbH (Krauthausen bei Eisenach) 2,13%
3. WMS Sinsheim GmbH (Sinsheim) 10,00%
4. Heid Werkzeugmaschinen Ges.m.b.H. (Stockerau bei Wien) 10,00%

DVS Technology AG, Frankfurt am Main

Die DVS Technology AG ("Diskus") ist die Holdinggesellschaft für mehrere renommierte Werkzeugmaschinenfabriken. Die Aktie der DVS Technology AG wird an der Börse in Frankfurt/Main im Freiverkehr gehandelt.

DVS Technology GmbH, Krauthausen/Eisenach

Die DVS Technology GmbH hat im abgelaufenen Geschäftsjahr ihre Produktionstätigkeit auf eine Tochtergesellschaft ausgelagert. Es werden Einnahmen aus der Vermietung der

Maschinen erwirtschaftet. Daneben hält die Gesellschaft wesentliche Anteile an anderen Unternehmen, mit denen Ergebnisabführungsverträge bestehen. Werkzeugmaschinenbau Sinsheim GmbH, Sinsheim

Die Tätigkeitsschwerpunkte der WMS Sinsheim GmbH liegen weiterhin im Service und in der Modernisierung von Spezialmaschinen sowie im Vertrieb von Maschinen der DVS-Gruppe (Anpasskonstruktionen und Service). Diese Tätigkeiten sollen weiter ausgebaut werden, um die Präsenz im After-Sales- und Servicemarkt zu erhöhen. Die Beteiligung der Heid AG an der WMS wurde in 2013 durch Verkauf von 15% der Anteile auf 10% reduziert. Heid AG erhält eine Garantiedividende. Es besteht unverändert Interesse an einem dauerhaften Beteiligungsengagement.

Heid Werkzeugmaschinen Ges. m. b. H., Stockerau

Die ausgewiesenen Geschäftsanteile an der Heid Werkzeugmaschinen Ges.m.b.H. sind von untergeordneter Bedeutung für die Geschäftstätigkeit der Heid AG; im Geschäftsjahr erfolgte eine Abwertung der Anteile (Restbuchwert 1,00 EUR).

Angaben zu Eigenkapital

Die Maschinenfabrik Heid AG wird unter der ISIN: AT0000690151 an der Börse in Wien gehandelt.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 28.762.000,00, das Eigenkapital (nach UGB) zeigt folgende positive Entwicklung:

2012 EUR 8.434.217,00
2013 EUR 8.589.571,09
2014 EUR 8.919.022,30
2015 EUR 9.072.210,17
2016 EUR 9.328.381,98
2017 EUR 9.520.656,68
2018 EUR 9.600.885,70
2019 EUR 9.772.179,98
2020 EUR 9.788.808,16

2. Geschäftsverlauf

Im Geschäftsjahr 2020 hat die Gesellschaft einen Jahresüberschuss nach Steuern in Höhe von EUR 16.628,18 (31.12.2019 TEUR 171) erwirtschaftet. Der deutliche Rückgang des Ergebnisses ist darauf zurückzuführen, dass seitens der DVS Technology AG in 2020 keine Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2019 vorgenommen wurde.

Bei einem Eigenkapital in Höhe von EUR 9.788.808,16 (31.12.2019 TEUR 9.722) und einer Bilanzsumme von EUR 10.039.777,54 (31.12.2019 TEUR 10.132) ergibt sich eine Eigenkapitalquote von 97,5% (31.12.2019 96,5%). Der Cash Flow nach der Praktiker-Berechnungs-Methode (Jahresüberschuss/-fehlbetrag + Abschreibungen - Zuschreibungen +

Zunahme von langfristigen Rückstellungen - Abnahme von langfristigen Rückstellungen) hat TEUR 33 (31.12.2019 TEUR 181) ergeben.

Der Umsatz hat sich von EUR 306.805,21 im Jahr 2019 auf EUR 300.472,65 im Jahr 2020 vermindert. Der Betriebserfolg betrug EUR -19.832,47 (31.12.2019 TEUR -31). Der Finanzerfolg betrug EUR 40.047,86 (31.12.2019 TEUR 233).

Das Ergebnis pro Aktie belief sich auf EUR 0,004 (Vorjahr: 0,03).

Das Working Capital zum 31.12.2020 betrug TEUR 121 (31.12.2019 TEUR 91).

Die Anlagenintensität zum 31.12.2020 betrug 97,8% (31.12.2019 97,1%) wobei die Finanzanlagenintensität den überwiegenden Teil mit 96,6 % (31.12.2019 95,7%) einnimmt.

3. Umwelt- und Arbeitnehmerbelange

Da die Heid AG in Stockerau keine Maschinenfertigung mehr betreibt, fallen keine bei einer Produktion üblichen Schadstoffe und Emissionen an.

Aufgrund der geringen Mitarbeiterzahl der Heid AG entfällt eine weitere Berichterstattung zu Arbeitnehmerbelange.

4. Risikoeinschätzung/Risikomanagement

Der globale Ausbruch des Coronavirus (COVID-19) und die damit zusammenhängenden Maßnahmen zur Eindämmung haben nach wie vor wesentliche Auswirkungen auf die globale Wirtschaftsentwicklung und führen weiterhin zu reduzierteren Finanz-, Waren- und Dienstleistungsmärkten. Ausmaß und Dauer der wirtschaftlichen Beeinträchtigungen sind aus heutiger Sicht weiterhin nicht verlässlich abschätzbar

Dadurch bestehen Risiken, die zu einem Umsatzrückgang im Bereich der Vermietung wie auch im Ersatzteilverkauf führen können. Im Bereich der Finanzerträge besteht dadurch das Risiko des Entfalls von Dividendenerträgen. Trotz der genannten Risiken und des zu erwartenden Liquiditätsrückganges ist der Fortbestand des Unternehmens durch vorhandene Liquiditätsreserven gesichert. Die Auswirkungen auf die Bewertung des Finanzanlagevermögens bleibt abzuwarten; aufgrund hoher stiller Reserven gehen wir jedoch aus heutiger Sicht von keinen Abwertungen aus.

Bei der Heid AG werden keine Finanz- und Termingeschäfte abgeschlossen.

Sichergestellt ist die zeitnahe Informationsversorgung des Vorstandes durch das monatliche Berichtswesen auf Basis der Ist-Zahlen. Das interne Berichtswesen nimmt bei Heid AG einen hohen Stellenwert im Zusammenhang mit der Überwachung und Kontrolle der wirtschaftlichen Risiken des laufenden Geschäftsjahres ein.

Neben dem monatlichen Berichtswesen wird dem Vorstand über auftretende wesentliche Risiken und deren Schadenspotenzial umgehend Bericht erstattet.

Soweit aufgrund limitierter Personalressourcen Funktionen ausgelagert werden müssen, werden diese zentral durch den Vorstand gesteuert. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass von Seiten des Vorstandes sichergestellt wird, dass das Rechnungswesen sowie das interne Kontrollsystem den Anforderungen des Unternehmens entsprechend geführt werden.

Zweigniederlassungen

Zweigniederlassungen der Heid AG bestehen nicht.

5. Forschung und Entwicklung

Es werden keine Aktivitäten bezüglich Forschung und Entwicklung gesetzt.

6. Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens

Geplante Investitionen in 2021:

Im Immobilienbereich werden die geplanten Investitionen in die Infrastruktur aufgrund der Corona-Krise zeitlich verschoben.

Service und Ersatzteilgeschäft:

Die Heid AG wird auch weiterhin das Service- und Ersatzteilgeschäft betreiben. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den Partnerfirmen

  • WMS Sinsheim GmbH in Sinsheim und
  • WMZ Werkzeugmaschinenbau Ziegenhain GmbH

Immobilien:

Im Bereich der Immobilien sind geplante infrastrukturelle Maßnahmen zur Verbesserung der Vermietbarkeit und zur Steigerung des Mietertrages aufgrund der anhaltenden COVID-Krise verschoben.

Es besteht die Absicht, weitere Grundstücke im Randbereich des Werksgeländes zu verkaufen und/oder zu entwickeln.

Aktuell sind keine wesentlichen Beeinträchtigungen im Bereich der Immobilien-Vermietung sowie dem Service- und Ersatzteilgeschäft zu erkennen. Die weitere Entwicklung bleibt jedoch abzuwarten.

Finanzergebnis:

Im Bereich der Finanzerträge wird mit geringen/geringeren Dividendenerträgen gerechnet.

Berichterstattung gemäß § 243a UGB:

Das Grundkapital der Maschinenfabrik Heid AG beträgt EUR 28.762.000,00 und ist eingeteilt in 3.940.000 Stückaktien (Inhaberaktien), von denen jede am Grundkapital im gleichen Umfang beteiligt ist. Jede Stückaktie gewährt das Recht auf eine Stimme in der Hauptversammlung der Gesellschaft.

Aktionäre mit mehr als 10% Aktienanteil:

  • Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH
  • Rothenberger 4xS Vermögensverwaltung GmbH

Für die weiteren gem. § 243a UGB geforderten Angaben erfolgt eine Leermeldung.

Stockerau, am 17. Juni 2021

Günter Rothenberger e.h.

Corporate Governance Bericht

Der Vorstand und der Aufsichtsrat hat von der Befolgung eines am Börseplatz Wien (Österreich) anerkannten Corporate-Governance-Kodex im Sinne des § 243b Abs. 1 Z 1 UGB Abstand genommen. Dieser Entscheidung liegen wirtschaftliche Überlegungen zugrunde. Die Personalausstattung der Gesellschaft reicht nicht aus um den damit verbundenen Aufwand zu bewältigen. Für den Umfang der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist, nach Ansicht der dafür zuständigen Organe, die Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (UGB, AktG, etc.) ausreichend.

Vorstand

Alleinvorstand ist Herr Günter Rothenberger, geb. 17.06.1939. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäftsentwicklung.

Er wurde mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 17.04.2019 für eine weitere Funktionsperiode wieder zum Alleinvorstand bestellt. Die Funktionsperiode beträgt fünf Jahre.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung bestellt und besteht aus folgenden Mitgliedern:

  • Bernd Günther, Aufsichtsratsvorsitzender, geb.18.12.1940. Er wurde in der Hauptversammlung vom 05.11.2020 in den Aufsichtsrat wieder gewählt. Die Funktionsperiode beträgt 4 Jahre.
  • Peter Heinz, Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden, geb. 31.05.1940. Er wurde in der Hauptversammlung vom 27.06.2017 in den Aufsichtsrat wieder gewählt. Die Funktionsperiode beträgt 4 Jahre.
  • Rolf Hartmann, geb.22.08.1940. Er wurde in der Hauptversammlung vom 05.11.2020 in den Aufsichtsrat gewählt. Die Funktionsperiode beträgt 4 Jahre.

Der Aufsichtsrat bestellt bzw. beruft den Vorstand ab und überwacht die Tätigkeit des Vorstandes. Zur Erfüllung seiner Aufgaben gehört die regelmäßige Einberufung von Aufsichtsratssitzungen und Einholung laufender Berichte über die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft.

Maßnahmen zur Förderung von Frauen

Auf eine Beteiligung von Frauen im Aufsichtsrat hat der Vorstand keinen Einfluss, da die Auswahl der Aufsichtsratsmitglieder ausschließlich in die Kompetenz der Aktionäre (bzw. der Hauptversammlung) fällt.

Vorstandsbezug

Der Vorstand erhält eine fixe, erfolgsunabhängige Vergütung.

Stockerau, am 17. Juni 2021

Günter Rothenberger e.h. Vorstand

Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 Z 3 BörseG 2018

Erklärung des gesetzlichen Vertreters

Ich bestätige nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte UGB Abschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage der Gesellschaft so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist.

Stockerau, am 17. Juni 2021

Der Vorstand

Günter Rothenberger e.h.

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