Governance Information • Jul 1, 2010
Governance Information
Open in ViewerOpens in native device viewer
Vorstand und Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG erklären gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 18. Juni 2009 mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und auch in Zukunft entsprochen wird:
Die Mitglieder des Aufsichtsrats der MeVis Medical Solutions AG erhalten derzeit satzungsgemäß ausschließlich eine feste Vergütung, deren Höhe auch im Anhang des Konzernabschlusses aufgeführt ist. Der Aufsichtsrat sieht seine derzeitige Aufgabe insbesondere in der Sicherung der Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells der Gesellschaft. Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind der Ansicht, dass die vergleichsweise geringe feste Vergütung dem aktuellen Entwicklungsstand der Gesellschaft angemessen und ausreichend ist und derzeit kein Bedarf für eine erfolgsorientierte bzw. individualisierte Vergütung besteht (Ziffer 5.4.6 Absatz 2 DCGK).
Die Gremienarbeit der MeVis Medical Solutions AG beinhaltet eine laufende Überwachung der Prozesse und Regelungen auch außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrates. Vor diesem Hintergrund erachtet der Aufsichtsrat eine zusätzliche Überprüfung der Effizienz seiner Tätigkeit – etwa im Rahmen von Performance-Prüfungen (Ziffer 5.6 DCGK) – derzeit für nicht sinnvoll.
Bremen, 01. Juli 2010
Vorstand:
(Vorsitzender)
_________________ _________________ _________________ Dr. Carl J.G. Evertsz Christian H. Seefeldt Thomas E. Tynes
Aufsichtsrat:
_________________ _________________ _________________ Prof. Dr. Heinz-Otto Peitgen Axel Schubert Dr. Peter Zencke (Vorsitzender) (stv. Vorsitzender)
Building tools?
Free accounts include 100 API calls/year for testing.
Have a question? We'll get back to you promptly.