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Maschinenfabrik Heid AG

Annual / Quarterly Financial Statement Aug 26, 2021

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Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft Heid Werkstrasse 13 2000 Stockerau Jahresfinanzbericht zum 31.12.2020 nach UGB INHALTSVERZEICHNIS Seite Kapitel 1 - geprüfter Jahresabschluss Bilanz.......................................................................................................................................3 Gewinn und Verlustrechnung...................................................................................................4 Anhang ...............................................................................................................................5-12 Anlagespiegel ........................................................................................................................13 Bestätigungsvermerk........................................................................................................14-19 Kapitel 2 Lagebericht.......................................................................................................................20-24 Kapitel 3 Corporate Governance Bericht..............................................................................................25 Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 Z 3 BörseG 2018..................................................................26 Jahresfinanzbericht zum 31.12.2020 | Seite 2 Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft, Stockerau BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020 AKTIVA PASSIVA 2019 2020 2019 2020 EUR EUR TEUR EUR EUR TEUR A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL I. Immaterielle Vermögensgegenstände Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte I. Übernommenes, eingefordertes und eingezahltes Grundkapital 28.762.000,00 3.286.719,88 28.762 3.287 0,00 0 II. Kapitalrücklagen II. Sachanlagen Gebundene 1. Grundstücke und Bauten a) Bebaute Grundstücke 93.608,20 25.384,58 2.027,77 116 25 III. Gewinnrücklagen b) Unbebaute Grundstücke Gesetzliche Rücklage 40.333,42 40 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0 121.020,55 141 IV. Bilanzverlust 1. Jahresgewinn 2. Verlustvortrag III. Finanzanlagen 1. Beteiligungen 16.628,18 171 -22.488 -22.317 9.772 250.207,79 250 9.450 9.700 9.841 -22.316.873,32 2. Wertpapiere (Wertrechte) 9.446.848,28 -22.300.245,14 9.788.808,16 9.697.056,07 9.818.076,62 B. RÜCKSTELLUNGEN 1. Rückstellungen für Pensionen 2. Steuerrückstellungen 149.544,00 3.500,00 160 0 B. UMLAUFVERMÖGEN I. Vorräte 3. Sonstige Rückstellungen 52.200,00 59 Ersatzteile 71.629,25 70 205.244,00 219 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr C. VERBINDLICHKEITEN 38.181,31 0,00 24 0 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 3. Sonstige Verbindlichkeiten 17.546,83 17.546,83 0,00 95 95 0 2. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 52.706,62 0,00 121 0 10.276,96 10.276,96 0,00 33 33 0 90.887,93 145 III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 54.929,74 69 17.901,59 17.136,12 765,47 13 12 1 217.446,92 284 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr davon aus Steuern C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN D. AKTIVE LATENTE STEUERN 0,00 2 5 4.921,75 4.921,75 0,00 1 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 1 4.254,00 0 1.773,10 1.773,10 0,00 0 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr Summe Verbindlichkeiten 0 0 45.725,38 44.959,91 765,47 141 140 1 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 10.039.777,54 10.132 10.039.777,54 10.132 Jahresfinanzbericht zum 31.12.2020 | Seite 3 Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft, Stockerau GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 1. JÄNNER 2020 bis 31. DEZEMBER 2020 2 0 2 0 2 0 1 9 EUR EUR TEUR TEUR 307 1. Umsatzerlöse 300.472,65 2. Sonstige betriebliche Erträge a) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen b) Übrige 173,58 500,00 0 0 673,58 0 3. Materialaufwand und Aufwendungen für bezogene Leistungen -28.372,94 -28 4. Personalaufwand a) Löhne b) Gehälter c) Soziale Aufwendungen -306,88 -36.999,38 -22.448,86 -1 -23 -20 davon Aufwendungen für Altersversorgung EUR 16.495,16 (2019 TEUR -16) aa) Aufwendungen für Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen EUR 413,41 (2019 TEUR 0)) bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Engelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge EUR 5.540,29 (2019 TEUR 4) -59.755,12 -23.676,81 -44 -23 5. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen a) Steuern b) Übrige -5.279,49 -203.894,34 -5 -238 -209.173,83 -243 7. Zwischensumme aus Z 1 bis 6 (Betriebserfolg) -19.832,47 -31 8. Erträge aus Beteiligungen davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (2019 TEUR 0) 42.815,00 1.163,90 3,04 43 9. Erträge aus anderen Wertpapieren davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (2019 TEUR 0) 190 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 ) davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (2019 TEUR 0) 11. Erträge aus der Zuschreibung zu Finanzanlagen 698,34 2 0 davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (2019 TEUR 0) 12. Aufwendungen aus Finanzanlagen -3.632,64 davon aus Abschreibungen EUR 3.632,64 (2019 TEUR 0) davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (2019 TEUR 0) 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -999,78 -2 davon betreffend verbundene Unternehmen EUR 0,00 (2019 TEUR 0) 14. Zwischensumme aus Z 8 bis 13 (Finanzerfolg) 40.047,86 20.215,39 -3.587,21 233 202 -31 15. Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z 7 und Z 14) 16. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag davon latente Steuern EUR 86,44 (2019 TEUR 0) 17. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss = Jahresgewinn 16.628,18 -22.316.873,32 -22.300.245,14 171 -22.488 -22.317 18. Verlustvortrag aus dem Vorjahr 19. Bilanzverlust *) Kleinbetrag Jahresfinanzbericht zum 31.12.2020 | Seite 4 ANHANG ZUM 31. Dezember 2020 der Maschinenfabrik Heid AG Stockerau Jahresfinanzbericht zum 31.12.2020 | Seite 5 I. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN 1. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Grundsätze der Vollständigkeit und der Willkürfreiheit eingehalten. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet. Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Ver- luste wurden berücksichtigt. Die Bilanzierung, die Bewertung und der Ausweis der einzelnen Positionen des Jahresab- schlusses wurde nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 189 bis 211 UGB in der gelten- den Fassung unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 222 bis 243a UGB vorgenommen. Aufgrund der Notierung an der Börse (amtlicher Handel) handelt es sich bei der Maschinen- fabrik Heid AG um eine große Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft selbst ist wenig bzw. nur mittelbar von den Auswirkungen der COVID-19 Pan- demie betroffen. Es ergaben sich auch keine Auswirkungen auf die angewandten Bilanzie- rungs- und Bewertungsmethoden. Auch hinsichtlich der Anwendung der Going-Concern-Prä- misse ergibt sich durch die COVID-19 Situation keine Auswirkungen auf die Gesellschaft. Die Auswirkungen auf die finanziellen Kennzahlen werden im Lagebericht dargestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr beibehalten. Jahresfinanzbericht zum 31.12.2020 | Seite 6 2. ANLAGEVERMÖGEN a) Immaterielle Vermögensgegenstände Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet, die um planmäßige Abschreibungen vermindert sind. Die planmäßige Abschreibung wird linear vor- genommen, wobei folgende Nutzungsdauer zugrunde gelegt wird: Sonstige Rechte (Verkaufsrechte) 10 Jahre Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur durchgeführt, wenn Wertminderungen voraus- sichtlich von Dauer sind. Zur Feststellung des Erfordernisses einer Wertminderung wird der Buchwert mit dem beizulegenden Wert verglichen. Dabei wird auf die Nutzungsmöglichkeit im Unternehmen Bedacht genommen. b) Sachanlagevermögen Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder Herstellungskosten bewertet, die um planmäßige Abschreibungen vermindert sind. Die geringwertigen Vermögensgegenstände (Einzelanschaffungswert bis EUR 800,00) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen, wobei folgende Nutzungsdauer zu- grunde gelegt wird: - Gebäude 10 - 50 Jahre 3 - 5 Jahre 3 - 10 Jahre - Modelle und Vorrichtungen - Werkzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur durchgeführt bei dauerhafter Wertminderung. Zur Feststellung des Erfordernisses einer Wertminderung wird der Buchwert mit dem beizule- genden Wert verglichen. Dabei wird auf die Nutzungsmöglichkeit im Unternehmen Bedacht genommen. Im Geschäftsjahr 2020 (Vorjahr: EUR 0,00) waren keine außerplanmäßigen Ab- schreibungen erforderlich. c) Finanzanlagevermögen Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizu- legenden Zeitwert. Außerplanmäßige Abschreibungen von Beteiligungen und Wertrechten werden durchgeführt, wenn Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind. Wertpapiere werden zum Stichtag zum Börsenkurs bewertet, wobei die Obergrenze die An- schaffungskosten darstellen. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Grund gesunkener Kurs- werte zum Bilanzstichtag werden ebenfalls vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2020 waren au- ßerplanmäßigen Abschreibungen von EUR 3.632,64 erforderlich (Vorjahr: EUR 0,00). Jahresfinanzbericht zum 31.12.2020 | Seite 7 d) Zuschreibungen zum Anlagevermögen Zuschreibungen gemäß § 208 Abs. 1 UGB erfolgen, wenn bei einem Vermögensgegenstand eine Abschreibung vorgenommen wurde und sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus- stellt, dass die Gründe dafür nicht mehr bestehen. Im Geschäftsjahr 2020 wurde eine Zuschrei- bung bei den Wertpapieren in der Höhe von EUR 698,34 (Vorjahr: EUR 2.211,41) durchge- führt. 3. UMLAUFVERMÖGEN a) Vorräte Die Bewertung von Ersatzteilen erfolgt zu Anschaffungskosten, wobei entsprechend dem strengen Niederstwertprinzip auf eine verlustfreie Bewertung Bedacht genommen wird. b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Im Falle erkennbarer Risiken wird der niedrigere beizulegende Wert angesetzt. 4. LATENTE STEUERN Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept gebildet und resultieren aus Differenzen zwischen unternehmensrechtlichem und steuerrecht- lichem Bilanzansatz im Wesentlichen der Sozialkapitalrückstellungen. Die Berechnung er- folgte ohne Abzinsung auf Basis des aktuellen Körperschaftsteuersatzes von 25%. VomWahlrecht gemäß § 238 (1) Z 3 UGB iVm § 198 (9) UGB, latente Steuern auf bestehende Verlustvorträge anzusetzen, wurde nicht Gebrauch gemacht. 5. RÜCKSTELLUNGEN UND SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN Die Rückstellungen werden unter Bedachtnahme auf den Vorsichtsgrundsatz in Höhe des vo- raussichtlichen Anfalles gebildet. a) Pensionsrückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen wurden versicherungsmathematisch nach unternehmens- rechtlichen Grundsätzen nach dem Teilwertverfahren und unter Verwendung der Sterbetafel „AVÖ 2018-P Angestellte“ mit einem Rechnungszinssatz von 0,74% (Vorjahr: 1,10%) berech- net. Der Zinssatz wurde gemäß dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzin- sungssatz gemäß § 253 Abs. 2 HGB idF des BilMoG zum 31.12.2020 (Durchschnitt 6 Jahre, Restlaufzeit 5 Jahre) bestimmt. Ein entsprechendes Gutachten der BVP-Pensionsvorsorge-Consult GmbH liegt vor. Bei den Anspruchsberechtigten handelt es sich um Personen, die aus dem aktiven Anstellungsverhält- nis ausgeschieden sind. Jahresfinanzbericht zum 31.12.2020 | Seite 8 b) Sonstige Rückstellungen In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeit- punkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach unge- wissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung aufgewendet werden müssen. Sämtliche Rückstellungen ha- ben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. c) Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag ermittelt. 6. WÄHRUNGSUMRECHNUNG Forderungen sowie Verbindlichkeiten in Fremdwährungen sind mit dem Devisenkurs zum Zeit- punkt der Entstehung berechnet, wobei Kursverluste aus Kursveränderungen zum Bilanzstich- tag berücksichtigt werden. II. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ A K T I V A 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im beiliegenden Anlagen- spiegel dargestellt. Angaben über Unternehmen, an denen die Gesellschaft eine Beteiligung gemäß § 189a Z 2 UGB besitzt: Firma Sitz Anteil Währ- Eigenkapital Ergebnis 2020 in % ung per 31.12.2020 Werkzeugmaschinenbau Sinsheim GmbH Sinsheim, Deutschland 10 TEUR 2.699.906,78 145.912,90 Für die im Anlagevermögen ausgewiesenen Anteile an Kapitalgesellschaften wird gemäß §189a Z 2 UGB grundsätzlich die Annahme zugrunde gelegt, dass eine Beteiligung vor- liegt, wenn zumindest 20% des Nennkapitals gehalten werden. Folgende Ausnahme zum Ausweis nach dem Grundsatz der Beteiligungsvermutung ist zu nennen: Die Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft beabsichtigt aufgrund wirtschaftli- cher und gesellschaftsrechtlicher Interessen weiterhin eine dauernde Verbindung zur Werkzeugmaschinenbau Sinsheim GmbH, Sinsheim, aufrecht zu erhalten. Demnach wird der 10 %ige Anteil an der Gesellschaft gemäß §189a Z 2 UGB als Beteiligung ausgewie- sen. Es bestehen keine wechselseitigen Beteiligungen, sodass eine Angabe gemäß § 241 Z 6 UGB entfällt. Jahresfinanzbericht zum 31.12.2020 | Seite 9 2. Die Vorräte betreffen ausschließlich Ersatzteile. Im aktuellen Geschäftsjahr wurde keine Wertberichtigungen (Vorjahr: EUR 0,00) vorgenommen. Der Vertrieb für Ersatzteile erfolgt in enger Verbindung mit dem Servicegeschäft und in Zusammenarbeit mit Partnerfirmen. 3. In den sonstigen Forderungen sind wesentliche Erträge von EUR 42.815,00 (Vorjahr: EUR 42.815,00) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden. 4. Sämtliche Forderungen sind wie im Vorjahr kurzfristig. 5. Die aktive latente Steuer stammt aus der Differenz des unternehmensrechtlichen und steu- errechtlichen Wertansatzes bei der Pensionsrückstellung. Der Berechnung wurde der Kör- perschaftsteuersatz von 25% zugrunde gelegt. P A S S I V A 1. Grundkapital Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt unverändert zum Vorjahr EUR 28.762.000,00. Es ist zerlegt in 3.940.000 Stückaktien. 2. Bei den gebundenen Kapitalrücklagen von EUR 3.286.719,88 handelt es sich um ein Ausgabeagio. 3. Der Bilanzverlust hat sich wie folgt entwickelt: EUR EUR Verlustvortrag zum 01.01.2020 Jahresgewinn - 22.316.873,32 16.628,18 Bilanzverlust zum 31.12.2020 - 22.300.245,14 4. Es bestehen - analog zum Vorjahr - keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren. 5. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stellen eine revolvierende Kontokorrentver- bindlichkeit dar und sind mit einem Betrag in der Höhe von EUR 500.000,00 (Vorjahr: EUR 500.000,00) hypothekarisch besichert 6. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen von EUR 8.345,71 (Vorjahr: EUR 9.126,86) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden. Jahresfinanzbericht zum 31.12.2020 | Seite 10 III. ERLÄUTERUNGEN ZU GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 1. Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfah- ren. 2. Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt auf: 2020 2019 EUR EUR Service und Ersatzteile Provisionen Immobilien/Vermietung 68.935,14 11.605,25 219.932,26 300.472,65 73.758,32 9.364,38 223.682,51 306.805,21 3. An die Mitarbeitervorsorgekasse wurde im Geschäftsjahr ein Betrag in der Höhe von EUR 413,41 (Vorjahr: EUR 301,32) aufgewendet. Der sich aus der Veränderung der Pen- sionsrückstellung ergebende Ertrag von EUR 9.811,00 (Vorjahr: EUR 10.331,00) ist im Personalaufwand enthalten. 4. Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer gemäß § 238 Abs. 1 Z 18 betragen im Ge- schäftsjahr 2020 EUR 28.101,00 (Vorjahr: EUR 27.450,00). Davon entfallen EUR 28.101,00 (Vorjahr: EUR 27.450,00) auf die Jahresabschlussprüfung. 5. Der Finanzerfolg beinhaltet im Wesentlichen Erträge aus einer Beteiligung iVm einer Divi- dendenausschüttung über EUR 42.815,00 (Vorjahr: EUR 42.815,00), Erträge aus anderen Wertpapieren über EUR 1.163,90 (Vorjahr: EUR 190.313,90) und Erträge aus der Zu- schreibung bei den Wertpapieren (Wertrechten) über EUR 698,34 (Vorjahr: EUR 2.211,41). Weiters erfolgte eine Abschreibung der Wertrechte in der Höhe von EUR 3.632,64 (Vorjahr: EUR 0,00). 6. Im Steueraufwand von EUR 3.587,21 (Vorjahr: EUR 30.913,71) sind EUR 86,44 (Vorjahr: EUR 124,50) als Aufwand aus aktiven latenten Steuern enthalten. IV. SONSTIGE ANGABEN Es haben keine Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen gemäß § 237 8b UGB stattgefunden, welche wesentlich und zu marktunüblichen Bedingungen abge- schlossen sind. V. ANGABEN ÜBER ORGANE UND ARBEITNEHMER 1. Die Gesellschaft ist im Firmenbuch beim Landesgericht Korneuburg unter der Nummer 65343v eingetragen. 2. Die Zahl der Arbeitnehmer im Geschäftsjahr betrug: 3 geringfügig Beschäftigte und 1 Teilzeitbeschäftigter (Vorjahr: 3 geringfügig Beschäftigte) Jahresfinanzbericht zum 31.12.2020 | Seite 11 3. Organmitglieder der Gesellschaft sind: Vorstand: Senator Günter Rothenberger, Frankfurt, BRD Der Vorstand erhält für das Geschäftsjahr eine Vergütung von EUR 15.000,00 (Vorjahr: TEUR 15). Aufsichtsrat: Bernd Günther, Aufsichtsratsvorsitzender Peter Heinz, Stellvertreter des Vorsitzenden Rolf Hartmann, Aufsichtsrat (ab 5.11.2020) Dr. Sven Rothenberger, Aufsichtsrat (bis 5.11.2020) Der Aufsichtsrat erhält für das Geschäftsjahr 2020 eine Vergütung von TEUR 12 (Vorjahr: TEUR 12). Die Verteilung obliegt dem Aufsichtsrat. VI. VORSCHLAG ZUR ERGEBNISVERWENDUNG Der Bilanzverlust soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. VII. WESENTLICHE EREIGNISSE NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG Nach dem Bilanzstichtag zum 31.12.2020 sind keine für die Gesellschaft wesentlichen Ereignisse eingetreten, die weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind. Stockerau, am 17. Juni 2021 Günter Rothenberger e.h. Jahresfinanzbericht zum 31.12.2020 | Seite 12 ANLAGESPIEGEL zum 31.12.2020 Entwicklungs zu Anschaffungs- und Herstellkosten Entwicklung der Abschreibungen Buchwerte Stand Zugänge EUR Abgänge EUR Stand Stand Zugänge Zuschreibung EUR Abgänge Stand Stand Stand 01.01.2020 31.12.2020 01.01.2020 31.12.2020 01.01.2020 31.12.2020 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 964.758,02 0,00 0,00 964.758,02 964.758,02 0,00 0,00 0,00 0,00 964.758,02 0,00 0,00 II.Sachanlagen 1. Grundstücke und Bauten a) Bebaute Grundstücke Grundwert 3.996,52 0,00 0,00 0,00 0,00 3.996,52 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.996,52 3.996,52 Gebäudewert 3.352.255,64 3.352.255,64 3.240.502,33 22.141,63 3.262.643,96 111.753,31 89.611,68 b) Unbebaute Grundstücke 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts- ausstattung 25.384,58 0,00 0,00 25.384,58 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 25.384,58 25.384,58 105.040,62 3.562,95 3.562,95 1.129,62 1.129,62 107.473,95 105.040,62 1.535,18 0,00 0,00 1.129,62 1.129,62 105.446,18 0,00 2.027,77 3.486.677,36 3.489.110,69 3.345.542,95 23.676,81 3.368.090,14 141.134,41 121.020,55 III. Finanzanlagen 1. Beteiligungen 250.207,79 9.488.347,26 9.738.555,05 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 250.207,79 9.488.347,26 9.738.555,05 0,00 38.564,68 38.564,68 0,00 3.632,64 3.632,64 0,00 -698,34 -698,34 0,00 0,00 0,00 0,00 41.498,98 41.498,98 250.207,79 9.449.782,58 9.699.990,37 250.207,79 9.446.848,28 9.697.056,07 2. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 14.189.990,43 3.562,95 1.129,62 14.192.423,76 4.348.865,65 27.309,45 -698,34 1.129,62 4.374.347,14 9.841.124,78 9.818.076,62 Jahresfinanzbericht zum 31.12.2020 | Seite 13 Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft, Stockerau 31. Dezember 2020 BESTÄTIGUNGSVERMERK Bericht zum Jahresabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft, Stockerau, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stich- tag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und ver- mittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2020 sowie der Er- tragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung inÜbereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014(im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkei- ten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sindvon der Gesellschaft unabhängig inÜbereinstimmung mitden österreichischen unternehmensrechtlichen und berufs- rechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungenerfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks er- langten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermes- sen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachver- halte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sach- verhalten ab. Jahresfinanzbericht zum 31.12.2020 | Seite 14 Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft, Stockerau 31. Dezember 2020 Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: Bewertung von Finanzanlagen Beschreibung ImJahresabschluss der Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaftzum 31. Dezember 2020 sind Finanzanlagenin wesentlichemUmfang (Buchwert TEUR 9.697) ausgewiesen. Die Schwierigkeit bei der Bewer- tung des Finanzanlagevermögens liegtin der Ermittlung des beizulegenden Wertes. DieAngaben der Gesellschaft zu den Finanzanlagen sind im Anhang in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Be- wertungsmethoden Punkt I.2.c) und d)", "II.1." sowie "III.5." enthalten. Wie wir den Sachverhalt im Rahmender Prüfung adressiert haben: Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir unter anderem folgende Prüfungshandlungen durchgeführt: Wir haben die richtige Bewertung der Finanzanlagen mittels Börsenkursen bzw. aktuellenJahresabschlüssen überprüft. Sonstige Informationen Der gesetzliche Vertreter ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungs- vermerks zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sons- tigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Infor- mationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung er- langten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Jahresfinanzbericht zum 31.12.2020 | Seite 15 Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft, Stockerau 31. Dezember 2020 Verantwortlichkeiten des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrates für den Jahresabschluss Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Aufstellung eines Jahresab- schlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlun- gen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungsle- gungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der gesetzliche Vertre- ter beabsichtigt, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder hat keine realistische Alternative dazu. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei vonwe- sentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestäti- gungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maßan Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU- VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführteAbschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweiseerwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresab- schlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungenvon Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsät- zen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesam- ten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Jahresfinanzbericht zum 31.12.2020 | Seite 16 Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft, Stockerau Darüber hinaus gilt: 31. Dezember 2020  Wiridentifizieren und beurteilen die Risikenwesentlicherfalscher Darstellungen aufgrundvon dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Dar- stellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.  Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzuge- ben.   Wir beurteilen die Angemessenheit der vom gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsme- thoden sowie die Vertretbarkeit der vom gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrund- satzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch den gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unange- messen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grund- lage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereig- nisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unter- nehmenstätigkeit zur Folge haben.  Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Wir tauschen uns mit dem Aufsichtsrat unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger be- deutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Jahresfinanzbericht zum 31.12.2020 | Seite 17 Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft, Stockerau 31. Dezember 2020 Wir geben dem Aufsichtsrat auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforde- rungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonsti- gen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Un- abhängigkeit und - sofern einschlägig - damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Aufsichtsrat ausgetauscht haben, diejeni- gen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unse- rem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche An- gabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unse- rem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Bericht zum Lagebericht Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wor- den, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Ver- ständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt. Jahresfinanzbericht zum 31.12.2020 | Seite 18 Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft, Stockerau 31. Dezember 2020 Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Wir wurden von der Hauptversammlung am 5. November 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 11. November 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1999 Ab- schlussprüfer. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zu-sätzlichen Be- richt an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesell- schaft gewahrt haben. Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Thomas Haerdtl. Wien, am 17. Juni 2021 Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. Mag. Karl Fuchs eh Mag. Thomas Haerdtl eh Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Jahresfinanzbericht zum 31.12.2020 | Seite 19 Maschinenfabrik Heid AG, Stockerau Lagebericht 2020 1. Geschäfts- und Rahmenbedingungen Die Maschinenfabrik Heid AG (nachfolgend kurz Heid AG) in Stockerau bei Wien, gegründet 1883, war ein weltbekanntes österreichisches Werkzeugmaschinenbauunternehmen mit internationaler Kundschaft. Aus dieser Geschäftstätigkeit resultieren die wertschöpfenden Geschäftszweige in den Bereichen Service- und Ersatzteilgeschäft, Immobilienvermarktung und Vermietung sowie Beteiligungen an Unternehmen. 1.1. Service- und Ersatzteilgeschäft Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte der Umsatz in diesem Bereich auf dem Vorjahresniveau gehalten werden. 1.2. Immobilien/Vermietung: Das vorhandene Heid Gelände umfasst Büros und Werkshallen auf einer Gesamtfläche von 52.655 qm, davon Bebaut mit Büros und Industriehallen Unbebaute Industrie-, Grün- und Verkehrsflächen ca. qm 16.187 ca. qm 36.468 1.3. Finanzanlagen/Beteiligungen: Die Heid AG hält per 31.12.2020 Geschäftsanteile an folgenden Unternehmen: 1. DVS Technology AG (Frankfurt/Main) 2. DVS Technology GmbH (Krauthausen bei Eisenach) 3. WMS Sinsheim GmbH (Sinsheim) 7,82% 2,13% 10,00% 10,00% 4. Heid Werkzeugmaschinen Ges.m.b.H. (Stockerau bei Wien) DVS Technology AG, Frankfurt am Main Die DVS Technology AG („Diskus“) ist die Holdinggesellschaft für mehrere renommierte Werkzeugmaschinenfabriken. Die Aktie der DVS Technology AG wird an der Börse in Frankfurt/Main im Freiverkehr gehandelt. DVS Technology GmbH, Krauthausen/Eisenach Die DVS Technology GmbH hat im abgelaufenen Geschäftsjahr ihre Produktionstätigkeit auf eine Tochtergesellschaft ausgelagert. Es werden Einnahmen aus der Vermietung der Jahresfinanzbericht zum 31.12.2020 | Seite 20 Maschinen erwirtschaftet. Daneben hält die Gesellschaft wesentliche Anteile an anderen Unternehmen, mit denen Ergebnisabführungsverträge bestehen. Werkzeugmaschinenbau Sinsheim GmbH, Sinsheim Die Tätigkeitsschwerpunkte der WMS Sinsheim GmbH liegen weiterhin im Service und in der Modernisierung von Spezialmaschinen sowie im Vertrieb von Maschinen der DVS-Gruppe (Anpasskonstruktionen und Service). Diese Tätigkeiten sollen weiter ausgebaut werden, um die Präsenz im After-Sales- und Servicemarkt zu erhöhen. Die Beteiligung der Heid AG an der WMS wurde in 2013 durch Verkauf von 15% der Anteile auf 10% reduziert. Heid AG erhält eine Garantiedividende. Es besteht unverändert Interesse an einem dauerhaften Beteiligungs- engagement. Heid Werkzeugmaschinen Ges. m. b. H., Stockerau Die ausgewiesenen Geschäftsanteile an der Heid Werkzeugmaschinen Ges.m.b.H. sind von untergeordneter Bedeutung für die Geschäftstätigkeit der Heid AG; im Geschäftsjahr erfolgte eine Abwertung der Anteile (Restbuchwert 1,00 EUR). Angaben zu Eigenkapital Die Maschinenfabrik Heid AG wird unter der ISIN: AT0000690151 an der Börse in Wien gehandelt. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 28.762.000,00, das Eigenkapital (nach UGB) zeigt folgende positive Entwicklung: 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 8.434.217,00 8.589.571,09 8.919.022,30 9.072.210,17 9.328.381,98 9.520.656,68 9.600.885,70 9.772.179,98 9.788.808,16 2. Geschäftsverlauf Im Geschäftsjahr 2020 hat die Gesellschaft einen Jahresüberschuss nach Steuern in Höhe von EUR 16.628,18 (31.12.2019 TEUR 171) erwirtschaftet. Der deutliche Rückgang des Ergebnisses ist darauf zurückzuführen, dass seitens der DVS Technology AG in 2020 keine Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2019 vorgenommen wurde. Bei einem Eigenkapital in Höhe von EUR 9.788.808,16 (31.12.2019 TEUR 9.722) und einer Bilanzsumme von EUR 10.039.777,54 (31.12.2019 TEUR 10.132) ergibt sich eine Eigenkapitalquote von 97,5% (31.12.2019 96,5%). Der Cash Flow nach der Praktiker- Berechnungs-Methode (Jahresüberschuss/-fehlbetrag + Abschreibungen - Zuschreibungen + Jahresfinanzbericht zum 31.12.2020 | Seite 21 Zunahme von langfristigen Rückstellungen - Abnahme von langfristigen Rückstellungen) hat TEUR 33 (31.12.2019 TEUR 181) ergeben. Der Umsatz hat sich von EUR 306.805,21 im Jahr 2019 auf EUR 300.472,65 im Jahr 2020 vermindert. Der Betriebserfolg betrug EUR -19.832,47 (31.12.2019 TEUR -31). Der Finanzerfolg betrug EUR 40.047,86 (31.12.2019 TEUR 233). Das Ergebnis pro Aktie belief sich auf EUR 0,004 (Vorjahr: 0,03). Das Working Capital zum 31.12.2020 betrug TEUR 121 (31.12.2019 TEUR 91). Die Anlagenintensität zum 31.12.2020 betrug 97,8% (31.12.2019 97,1%) wobei die Finanzanlagenintensität den überwiegenden Teil mit 96,6 % (31.12.2019 95,7%) einnimmt. 3. Umwelt- und Arbeitnehmerbelange Da die Heid AG in Stockerau keine Maschinenfertigung mehr betreibt, fallen keine bei einer Produktion üblichen Schadstoffe und Emissionen an. Aufgrund der geringen Mitarbeiterzahl der Heid AG entfällt eine weitere Berichterstattung zu Arbeitnehmerbelange. 4. Risikoeinschätzung/Risikomanagement Der globale Ausbruch des Coronavirus (COVID-19) und die damit zusammenhängenden Maßnahmen zur Eindämmung haben nach wie vor wesentliche Auswirkungen auf die globale Wirtschaftsentwicklung und führen weiterhin zu reduzierteren Finanz-, Waren- und Dienstleistungsmärkten. Ausmaß und Dauer der wirtschaftlichen Beeinträchtigungen sind aus heutiger Sicht weiterhin nicht verlässlich abschätzbar Dadurch bestehen Risiken, die zu einem Umsatzrückgang im Bereich der Vermietung wie auch im Ersatzteilverkauf führen können. Im Bereich der Finanzerträge besteht dadurch das Risiko des Entfalls von Dividendenerträgen. Trotz der genannten Risiken und des zu erwartenden Liquiditätsrückganges ist der Fortbestand des Unternehmens durch vorhandene Liquiditätsreserven gesichert. Die Auswirkungen auf die Bewertung des Finanzanlage- vermögens bleibt abzuwarten; aufgrund hoher stiller Reserven gehen wir jedoch aus heutiger Sicht von keinen Abwertungen aus. Bei der Heid AG werden keine Finanz- und Termingeschäfte abgeschlossen. Sichergestellt ist die zeitnahe Informationsversorgung des Vorstandes durch das monatliche Berichtswesen auf Basis der Ist-Zahlen. Das interne Berichtswesen nimmt bei Heid AG einen hohen Stellenwert im Zusammenhang mit der Überwachung und Kontrolle der wirtschaftlichen Risiken des laufenden Geschäftsjahres ein. Neben dem monatlichen Berichtswesen wird dem Vorstand über auftretende wesentliche Risiken und deren Schadenspotenzial umgehend Bericht erstattet. Jahresfinanzbericht zum 31.12.2020 | Seite 22 Soweit aufgrund limitierter Personalressourcen Funktionen ausgelagert werden müssen, werden diese zentral durch den Vorstand gesteuert. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass von Seiten des Vorstandes sichergestellt wird, dass das Rechnungswesen sowie das interne Kontrollsystem den Anforderungen des Unternehmens entsprechend geführt werden. Zweigniederlassungen Zweigniederlassungen der Heid AG bestehen nicht. 5. Forschung und Entwicklung Es werden keine Aktivitäten bezüglich Forschung und Entwicklung gesetzt. 6. Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens Geplante Investitionen in 2021: Im Immobilienbereich werden die geplanten Investitionen in die Infrastruktur aufgrund der Corona-Krise zeitlich verschoben. Service und Ersatzteilgeschäft: Die Heid AG wird auch weiterhin das Service- und Ersatzteilgeschäft betreiben. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den Partnerfirmen  WMS Sinsheim GmbH in Sinsheim und  WMZ Werkzeugmaschinenbau Ziegenhain GmbH Immobilien: Im Bereich der Immobilien sind geplante infrastrukturelle Maßnahmen zur Verbesserung der Vermietbarkeit und zur Steigerung des Mietertrages aufgrund der anhaltenden COVID-Krise verschoben. Es besteht die Absicht, weitere Grundstücke im Randbereich desWerksgeländes zu verkaufen und/oder zu entwickeln. Aktuell sind keine wesentlichen Beeinträchtigungen im Bereich der Immobilien-Vermietung sowie dem Service- und Ersatzteilgeschäft zu erkennen. Die weitere Entwicklung bleibt jedoch abzuwarten. Finanzergebnis: Im Bereich der Finanzerträge wird mit geringen/geringeren Dividendenerträgen gerechnet. Jahresfinanzbericht zum 31.12.2020 | Seite 23 Berichterstattung gemäß § 243a UGB: Das Grundkapital der Maschinenfabrik Heid AG beträgt EUR 28.762.000,00 und ist eingeteilt in 3.940.000 Stückaktien (Inhaberaktien), von denen jede am Grundkapital im gleichen Umfang beteiligt ist. Jede Stückaktie gewährt das Recht auf eine Stimme in der Hauptversammlung der Gesellschaft. Aktionäre mit mehr als 10% Aktienanteil:  Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH  Rothenberger 4xS Vermögensverwaltung GmbH Für die weiteren gem. § 243a UGB geforderten Angaben erfolgt eine Leermeldung. Stockerau, am 17. Juni 2021 Günter Rothenberger e.h. Jahresfinanzbericht zum 31.12.2020 | Seite 24 Corporate Governance Bericht Der Vorstand und der Aufsichtsrat hat von der Befolgung eines am Börseplatz Wien (Österreich) anerkannten Corporate-Governance-Kodex im Sinne des § 243b Abs. 1 Z 1 UGB Abstand genommen. Dieser Entscheidung liegen wirtschaftliche Überlegungen zugrunde. Die Personalausstattung der Gesellschaft reicht nicht aus um den damit verbundenen Aufwand zu bewältigen. Für den Umfang der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist, nach Ansicht der dafür zuständigen Organe, die Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (UGB, AktG, etc.) ausreichend. Vorstand Alleinvorstand ist Herr Günter Rothenberger, geb. 17.06.1939. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Ge- schäftsentwicklung. Er wurde mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 17.04.2019 für eine weitere Funktionsperiode wieder zum Al- leinvorstand bestellt. Die Funktionsperiode beträgt fünf Jahre. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung bestellt und besteht aus folgenden Mitgliedern: - - - Bernd Günther, Aufsichtsratsvorsitzender, geb.18.12.1940. Er wurde in der Hauptversammlung vom 05.11.2020 in den Aufsichtsrat wieder gewählt. Die Funktionsperiode beträgt 4 Jahre. Peter Heinz, Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden, geb. 31.05.1940. Er wurde in der Hauptver- sammlung vom 27.06.2017 in den Aufsichtsrat wieder gewählt. Die Funktionsperiode beträgt 4 Jahre. Rolf Hartmann, geb.22.08.1940. Er wurde in der Hauptversammlung vom 05.11.2020 in den Aufsichts- rat gewählt. Die Funktionsperiode beträgt 4 Jahre. Der Aufsichtsrat bestellt bzw. beruft den Vorstand ab und überwacht die Tätigkeit des Vorstandes. Zur Erfüllung seiner Aufgaben gehört die regelmäßige Einberufung von Aufsichtsratssitzungen und Einholung laufender Be- richte über die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft. Maßnahmen zur Förderung von Frauen Auf eine Beteiligung von Frauen im Aufsichtsrat hat der Vorstand keinen Einfluss, da die Auswahl der Aufsichts- ratsmitglieder ausschließlich in die Kompetenz der Aktionäre (bzw. der Hauptversammlung) fällt. Vorstandsbezug Der Vorstand erhält eine fixe, erfolgsunabhängige Vergütung. Stockerau, am 17. Juni 2021 Günter Rothenberger e.h. Vorstand Jahresfinanzbericht zum 31.12.2020 | Seite 25 Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 Z 3 BörseG 2018 Erklärung des gesetzlichen Vertreters Ich bestätige nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte UGB Abschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage der Gesellschaft so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist. Stockerau, am 17. Juni 2021 Der Vorstand Günter Rothenberger e.h. Jahresfinanzbericht zum 31.12.2020 | Seite 26

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