AI Terminal

MODULE: AI_ANALYST
Interactive Q&A, Risk Assessment, Summarization
MODULE: DATA_EXTRACT
Excel Export, XBRL Parsing, Table Digitization
MODULE: PEER_COMP
Sector Benchmarking, Sentiment Analysis
SYSTEM ACCESS LOCKED
Authenticate / Register Log In

7C Solarparken AG

Annual Report May 3, 2011

6_10-k_2011-05-03_4e590c51-5971-470d-8d27-96c8dc962014.pdf

Annual Report

Open in Viewer

Opens in native device viewer

HERAUSFORDERUNGEN ERKENNEN. ENTSCHLOSSEN HANDELN.

GESCHÄFTSBERICHT 2010

KENNZAHLEN

DIE COLEXON ENERGY AG ZUM 31. DEZEMBER 2010

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG IN MIO. EUR 2010 2009
Umsatz 196,0 188,1
Rohergebnis 38,3 47,3
EBIT 9,5 18,5
Jahresüberschuss / -fehlbetrag – 2,0 5,9
BILANZ IN MIO. EUR 31.12.2010 31.12.2009
Bilanzsumme 228,0 323,1
Eigenkapital 53,2 118,3
Eigenkapitalquote in % 23,3 36,6
Gezeichnetes Kapital 17,7 17,7
CASHFLOW IN MIO. EUR 2010 2009
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit – 1,1 30,2
Cashflow aus Investitionstätigkeit – 3,2 – 8,9
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit – 7,0 – 5,3
Finanzmittelbestand am 31. Dezember 20,3 32,3

Erläuterungen zu den Ergebnissen für 2010 (ohne Goodwill-Abschreibung): COLEXON hat im Geschäftsjahr 2010 auf Konzernebene 63,4 Mio. EUR Goodwill abgeschrieben, der durch den Erwerb der Renewagy A/S im Jahr 2009 übernommen wurde. Die Pro-forma Angaben umfassen das Konzernergebnis der COLEXON Energy AG ohne Berücksichtigung der Sondereffekte durch die Abschreibung des Goodwills.

Erläuterungen zu den Ergebnissen für 2009 (ohne Reverse Acquisition): COLEXON hat im Geschäftsjahr 2009 den dänischen Anlagenbetreiber Renewagy erworben. Da die Übernahme als Reverse Acquisition erfasst wurde, wurden die Ergebnisse der COLEXON nur für einen Teil des Vorjahreszeitraums berücksichtigt. Die Pro-forma Darstellung umfasst die Ergebnisse von COLEXON und Renewagy für den gesamten Vorjahreszeitraum.

34% PROJEKTE 7%

BETRIEB

KURSENTWICKLUNG DER COLEXON AKTIE 2010 UMSATZ NACH SEGMENTEN

COLEXON IN KÜRZE

In weniger als einer Stunde befördert die Sonne so viel Energie auf die Erde, wie die ge sam te Menschheit in einem Jahr verbraucht. Wir wollen diese uner schöpf liche Energiequelle für möglichst viele Verbraucher weltweit nutzbar machen. Dabei verfolgen wir einen stabilen Wachs tumskurs mit einem diversifizierten Ge schäfts modell:

GROSSHANDEL

PROJEKTE

Als Großhändler bieten wir unseren Kunden ein umfangreiches Sortiment an Solarmodulen und -komponenten nam hafter Hersteller. Mit unserem um fangreichen Partnernetzwerk sind wir in der Lage, passende Lösungen für nahezu alle Anforderungen zu finden.

Wir entwickeln Solarkraftwerke, an ge fangen bei der Akquisition und Bewertung geeigneter Flächen über die Anlagenauslegung und die Aus wahl der optimalen Technologie bis hin zum Anschluss und der Übergabe der schlüsselfertigen Anlage.

SOLAR-KRAFTWERKSBETRIEB

Unsere eigenen Solarkraftwerke über zeugen nicht nur ökonomisch, sondern auch ökologisch. Die eigenen So lar kraft werke erwirtschaften einen signi fikanten EBIT-Beitrag und sparen pro Jahr ca. 44 Tonnen klimaschädliche CO2-Emissionen ein.

INHALT

GESCHÄFTSVERLAUF – SEITE 18

PROGNOSE – SEITE 23 VORWORT DES VORSTANDS – SEITE 05

COLEXON ENERGY AG

05 VORWORT DES VORSTANDS 06 DIE AKTIE

KONZERN-LAGEBERICHT

  • 10 ZUSAMMENFASSENDER ÜBERBLICK
  • 11 EXTERNE RAHMENBEDINGUNGEN
  • 14 STRATEGIE, ORGANISATION UND STEUERUNG
  • 18 GESCHÄFTSVERLAUF 2010
  • 19 ERTRAGS-, VERMÖGENS- UND FINANZLAGE
  • 22 NACHTRAGSBERICHT
  • 23 PROGNOSEBERICHT
  • 25 BERICHT ZUR CORPORATE GOVERNANCE
  • 32 RISIKOBERICHT
  • 38 VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER
  • 39 SCHLUSSERKLÄRUNG ZUM ABHÄNGIGKEITSBERICHT DES VORSTANDS

COLEXON AKTIE – SEITE 06 BILANZ – SEITE 42 CORPORATE GOVERNANCE – SEITE 25

RISIKOBERICHT – SEITE 32 ANHANG – SEITE 48

KONZERN-ABSCHLUSS

  • 42 KONZERN-BILANZ
  • 44 KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
  • 45 KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG
  • 46 KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG
  • 47 VERÄNDERUNG DES EIGENKAPITALS
  • 48 ANHANG ZUM KONZERN-ABSCHLUSS

WEITERE INFORMATIONEN

  • 96 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS
  • 98 ABHÄNGIGKEITSBERICHT
  • 99 BERICHT DES AUFSICHTSRATS
  • 104 FINANZ- UND VERANSTALTUNGSKALENDER
  • 105 IMPRESSUM

VORWORT DES VORSTANDS

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

hinter uns liegt ein gleichermaßen bewegendes wie dynamisches Jahr. In der Solarbranche setzt sich der Übergang von einer staatlich geförderten zu einer wettbewerbsfähigen Technologie mit Hochdruck fort. Diese Änderungen verlangen von Solarunternehmen ein konsequentes Kostenmanagement, intensive Vertriebsarbeit und neue auf die Marktsituation ausgerichtete Handlungsstrategien.

Mit einem Umsatz von 196,0 Mio. Euro haben wir im Geschäftsjahr 2010 den höchsten Umsatz unserer Unternehmensgeschichte erzielt und den Auslandsanteil unseres Projektgeschäfts auf 42 Prozent ausgebaut. Aufgrund der starken Marktabschwächung im zweiten Halbjahr und des frühen Wintereinbruchs liegt unser Gewinn vor Zinsen und Steuern (EBIT) unter Vorjahresniveau. Mit einem bereinigten EBIT von 9,5 Mio. Euro erfüllen wir jedoch die angepasste Prognose vom 9. Februar 2011.

Aufgrund der gravierenden und außerplanmäßigen Kürzungen der gesetzlichen Förderung der Solarenergie in unseren wichtigsten europäischen Märkten haben wir ein Restrukturierungsprogramm gestartet. Der Anteil des Großprojektgeschäfts wird marktbedingt zurückgefahren. Künftig soll der Schwerpunkt überwiegend auf dem Segment Handel, projektbezogenen Dienstleistungen sowie auf ausgewählten Projekten – primär im Dachbereich – liegen.

Zuversichtlich stimmt uns die immer größere energiepolitische Bedeutung der erneuerbaren Energien. Die in vielen Ländern eingeleitete Energiewende hin zu einer sicheren und dezentralen Energieversorgung wird sich in den nächsten Jahren aller Voraussicht nach verstärkt fortsetzen. Diese Entwicklung wird sich durch die zunehmend ins öffentliche Bewusstsein gerückten Risiken der fossilen und atomaren Energieproduktion weiter fortdauern.

Wir freuen uns, mit unseren Aktionären diesen spannenden Weg gemeinsam zu gehen.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Hars Vorstand Operatives Geschäft (CEO)

Dr. Rolando Gennari Finanzvorstand (CFO)

DIE AKTIE

Die COLEXON Energy AG ist seit April 2006 im Prime Standard der Deutschen Börse notiert. Damit hat sich die Gesellschaft zu umfänglichen Transparenzstandards bekannt. Wir sehen dies als Verpflichtung und Chance zugleich, die vertrauensvolle Beziehung zu unseren Aktio nären zu stärken und neue Investoren zu gewinnen.

AKTIENKENNZAHLEN

WKN / ISIN 525070 / DE0005250708
Börsenkürzel HRP
Common Code 22356658
Handelssegment, Handel Prime Standard, Regulierter Markt in Frankfurt am Main
Börsenplätze Xetra, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München, Stuttgart
Art der Aktien Nennwertlose Stückaktien
Designated Sponsor ICF Kursmakler AG, Frankfurt am Main
Erstnotiz Dezember 2000
2010 2009
Anzahl der Aktien 17.744.557 17.744.557
Marktkapitalisierung in Mio. Euro (Xetra*) 32,8 72,9
Ergebnis pro Aktie in Euro (Xetra) – 3,87 0,60
Aktienkurs 1. Januar in Euro (Xetra) 4,15 4,20
Aktienkurs 30. Dezember in Euro (Xetra) 1,85 4,11

* Pro-forma-Angaben

INTERNATIONALE KAPITALMÄRKTE VOLATIL

Im Berichterstattungszeitraum haben sich die inter na tio nalen Finanzmärkte weiter volatil verhalten. Die Schulden krise in der Eurozone, die restriktive Finanz politik einiger europäischer Staaten oder die schwankende Entwicklung der US-Wirtschaft haben im ersten Halbjahr zu starken Verunsicherungen an den Finanzmärkten geführt. Erst ab September 2010 stellte sich ausgelöst von einer expansiven Geldpolitik der Notenbanken und von starken Konjunktur daten aus Deutschland und China ein positiver Trend ein, der sich bis zum Jahresende fortsetzte.

Insgesamt lässt sich im Berichterstattungszeitraum für die Kapitalmärkte ein positives Fazit ziehen. Nach einem schwachen Beginn sind die Börsenkurse im Zuge der wirt schaft lichen Erholung wieder gestiegen und konnten überwiegend starke Wertzuwächse verbuchen. Der DAX ging am Ende des Berichterstattungszeitraums mit 6.914 Punk ten aus dem Handel. Verglichen mit dem Jahresende konnte er um 16,1 Prozent zulegen.

SOLARAKTIEN BLIEBEN STARK UNTER DRUCK

Die Solarwerte konnten von diesem positiven Trend nicht profitieren. Die politischen Diskussionen und die mediale Berichterstattung über die Auswirkungen der Reduktion der Einspeisevergütung in Deutschland, Italien und Frank reich haben unter Investoren zu starken Verun si che run gen geführt. Die Aktienkurse der gelisteten Solarunternehmen gerieten im Jahresverlauf stark unter Druck und blieben hinter den Erwartungen zurück. Dies zeigte sich deutlich bei der Betrachtung des Bran chen durchschnitts: Nach einem Stand von 446,23 Punk ten zum Jahresbeginn fiel der Prime IG Renewable Index zum 30. Dezember 2010 auf 258,18 Punkte. Dies entspricht einem Minus von 42,1 Prozent.

KURSENTWICKLUNG DER COLEXON AKTIE

Nach einem starken Rückgang der COLEXON Aktie im ersten Halbjahr um 35 Prozent hat sich der Wert im dritten Quartal wieder erholt und blieb nahezu unverändert auf EUR 2,64. Dabei konnte sich die COLEXON Aktie zunächst dem Branchen trend widersetzen und kletterte bis Ende August auf EUR 2,80. In diese Zeit fielen die Veröffentlichung der positiven Halb jahresergebnisse und die Small Cap Conference, bei der COLEXON neue Investoren für die Aktie gewinnen konnte. Im vierten Quartal folgte der Wert jedoch der allgemeinen Baisse der Solaraktien und verzeichnete zweistellige Kursabschläge.

Die Marktkapitalisierung der COLEXON lag zum 31. Dezember 2010 bei 32,8 Mio. Euro (31. Dezember 2009: 72,9 Mio. Euro). Das durchschnittliche tägliche Handels volumen lag bei 43.415 Stück und konnte damit gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt werden.

AKTIONÄRSSTRUKTUR ZUM 27. APRIL 2011

08 KONZERN-LAGEBERICHT | GESCHÄFTSBERICHT 2010 | COLEXON ENERGY AG

KONZERN-LAGEBERICHT DER COLEXON ENERGY AG

1. ZUSAMMENFASSENDER ÜBERBLICK 10
2. EXTERNE RAHMENBEDINGUNGEN 11
2.1.
ABSATZMARKT. 11
2.2.
BESCHAFFUNGSMARKT 11
2.3.
KAPITALMARKT 12
2.4.
WETTBEWERB 13
3. STRATEGIE, ORGANISATION UND STEUERUNG. 14
3.1.
STRATEGISCHE POSITIONIERUNG
. 14
3.2.
KONZERNSTRUKTUR UND -STEUERUNG 16
4. GESCHÄFTSVERLAUF 2010 18
4.1.
SEGMENT "PROJEKTE". 18
4.2.
SEGMENT "GROSSHANDEL" 18
4.3.
SEGMENT "SOLARKRAFTWERKSBETRIEB" 18
4.4.
SEGMENT "SERVICE UND BETRIEBSFÜHRUNG" 18
5. ERTRAGS-, VERMÖGENS- UND FINANZLAGE 19
5.1.
GENERELLE ANMERKUNGEN 19
5.2.
ERTRAGSLAGE 19
5.3.
VERMÖGENS- UND FINANZLAGE 20
6. NACHTRAGSBERICHT. 22
7. PROGNOSEBERICHT. 23
7.1.
GESAMTWIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG
. 23
7.2.
BRANCHENENTWICKLUNG 23
7.3.
AUSBLICK COLEXON
. 24
8. BERICHT ZUR CORPORATE GOVERNANCE 25
8.1.
ENTSPRECHENSERKLÄRUNG ZUR CORPORATE GOVERNANCE 25
8.2.
ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG
. 26
8.3.
BERICHTERSTATTUNG ZU AKTIENBEZOGENEN VORGÄNGEN 28
8.4.
VERGÜTUNGSBERICHT 29
9. RISIKOBERICHT
. 32
9.1.
RISIKOMANAGEMENT UND INTERNES KONTROLLSYSTEM. 32
9.2.
RISIKOMANAGEMENTPROZESS 33
9.3.
BESTANDSGEFÄHRDENDE RISIKEN UND WEITERE EINZELRISIKEN 33
9.4.
GESAMTRISIKO 37
10. VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER 38
11. SCHLUSSERKLÄRUNG ZUM ABHÄNGIGKEITSBERICHT DES VORSTANDS 39

1. ZUSAMMENFASSENDER ÜBERBLICK

Im Geschäftsjahr 2010 hat sich das Marktumfeld für Solarunternehmen stark verändert. Mit Kürzungen der Förderung in wesentlichen Wachstumsmärkten hat sich der Konsolidierungsdruck in der gesamten Branche verschärft. Um länderspezifische Risiken zu senken und marktgerecht zu agieren, hat die COLEXON Gruppe ihr Geschäftsmodell auf die veränderten Gegebenheiten ausgerichtet.

COLEXON hat im Berichterstattungszeitraum einen Umsatz von EUR 196,0 Mio. und einen bereinigten Gewinn vor Zinsen und Steuern (EBIT) von EUR 9,5 Mio. erzielt. Aufgrund der Abschreibung eines Goodwills in Höhe von EUR 63,4 Mio. weist das tatsächliche EBIT einen Verlust in Höhe von EUR – 53,9 Mio. aus. Die Abschreibung ist liquiditätsneutral und hat keinen Einfluss auf die aktuelle Finanzlage der Gesellschaft.

Bei der bekannten Dynamik des Solarmarktes, der steten Anpassung nationaler Fördermodelle und deren Auswirkungen auf die Liquiditätslage der Gesellschaft ist es möglich, dass zukünftige Ergebnisse von der heutigen Erwartung abweichen. Aufgrund der geänderten Förderungsmodelle in den wesentlichen europäischen Märkten erwartet der Vorstand im Geschäftsjahr 2011 einen deutlichen Rückgang des Umsatzes. Die notwendige Restrukturierung der Organisation an die geänderten Rahmenbedingungen hat COLEXON bereits eingeleitet.

Im Angesicht des Reaktorunglücks im Atomkraftwerk Fukushima (Japan) wächst weltweit die Sensibilität für eine sichere Stromversorgung, die klimaneutral ist und die Menschen vor unkalkulierbaren Risiken bewahrt. Das Ausmaß der Katas trophe hat uns auf erschreckende Weise die Alternativlosigkeit des Ausbaus der erneuerbaren Energien vor Augen geführt. Es ist damit zu rechnen, dass sich dies in den politischen Entscheidungen der nahen Zukunft widerspiegeln wird.

2. EXTERNE RAHMENBEDINGUNGEN

2.1. ABSATZMARKT

Die Weltwirtschaft hat sich im Verlauf des Jahres 2010 von den Nachwirkungen der Weltfinanzkrise erholt. Vor allem Schwellenländer verzeichneten ein dynamisches Wachstum und entwickelten sich zu wichtigen Wachstumstreibern für die globale Wirtschaftsentwicklung. Auch die deutsche Wirtschaft hat im Berichterstattungszeitraum wieder Fahrt aufgenommen. Das Statistische Bundesamt geht für das Jahr 2010 von einem Wachstum des deutschen Brutto inlandsprodukts (BIP) von 3,6 Prozent aus. Experten rechnen damit, dass der positive Trend weiter anhält. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung erwartet für das Jahr 2011 ein Wachstum des deutschen BIP von 2,2 Prozent.

Die Solarbranche konnte im vergangenen Jahr von den günstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen profitieren, war jedoch von sonderkonjunkturellen Einflüssen geprägt. Außerordentliche Reduktionen der Einspeisetarife in wichtigen Wachstumsmärkten führten zu einer sehr volatilen Nachfragesituation. In Deutschland löste die unterjährige Absenkung der Einspeisevergütung zum 1. Juli 2010 erhebliche Vorzieheffekte aus und belebte das Geschäft der hiesigen Solarunternehmen im ersten Halbjahr. In der zweiten Jahreshälfte verlagerte sich die Nachfrage nach renditeoptimierten Solarkraftwerken zunehmend ins Ausland. Trotzdem geht der Bundesverband für Solarwirtschaft (BSW) davon aus, dass in Deutschland Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von 7 bis 8 Gigawatt ans Netz gingen.

Internationale Absatzmärkte haben im Berichterstattungszeitraum stark an Bedeutung gewonnen. Der BSW ging in seinem Bericht nahezu von einer Verdreifachung der Neuinstallationen in internationalen Märkten im Berichterstattungszeitraum aus. Damit werden inzwischen ca. zwei Drittel aller neuen Solaranlagen außerhalb Deutschlands installiert. Die Förderung der Solarenergie wurde in wichtigen europäischen Ländern deutlich reduziert. Anfang 2011 hat Frankreich die Förderung für Solaranlagen auf einen Zubau von 500 Megawattpeak pro Jahr gedeckelt und die Einspeisetarife um 40 bis 70 Prozent reduziert. Italien hat die bestehende Förderung mit einer ursprünglichen Laufzeit bis 2013 bereits zum 31. Mai 2011 beendet. Die zukünftige Förderung von Solaranlagen in Italien ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts noch nicht bekannt gegeben worden. Auch in Großbritannien soll die erst im April 2010 in Kraft getretene Regelung kurzfristig revidiert und die Förderung erheblich reduziert werden.

2.2. BESCHAFFUNGSMARKT

Während die Modulpreise im Vorjahr aufgrund einer starken Erhöhung der Produktionskapazitäten über den gesamten Jahresverlauf deutlich nachgegeben haben, zeigte sich im Berichterstattungszeitraum ein anderes Bild. Die Beschaffungspreise haben sich an der Entwicklung der politischen Rahmenbedingungen orientiert. So stiegen die Preise der chinesischen Hersteller für kristalline Module und Dünnschichtmodule vor der außerordentlichen Kürzung der Einspeisevergütung in Deutschland zum 1. Juli massiv an und gaben im weiteren Jahresverlauf wieder nach. Darüber hinaus zeigten sich im Jahresverlauf weitere Schwankungen, die Projektenwickler vor die besondere Herausforderung stellten, in einem volatilen Beschaffungsmarkt eine ausgewogene Beschaffungsstrategie zu realisieren.

BESCHAFFUNGSPREISE FÜR SOLARMODULE (1.1. – 31.12.2010) IN EURO/WP

COLEXON bezog im Berichterstattungszeitraum mehr als 90 Prozent ihrer Module von dem US-amerikanischen Modulhersteller First Solar, mit dem COLEXON in 2006 eine Liefervereinbarung bis 2012 unterzeichnet hatte. Dies minderte den Einfluss der volatilen Marktbedingungen auf das Unternehmen und erhöhte die Planbarkeit auf der Beschaffungsseite. Um die Einkaufsseite den sich stark verändernden Marktverhältnissen anzupassen, befindet sich die Gesellschaft laufend in Gesprächen hinsichtlich Mengen, Belieferungszeitpunkte, Preis- und Zahlungsmodalitäten.

Auf dem Beschaffungsmarkt für Wechselrichter zeigte sich 2010 ein ähnliches Bild. Mitte des Jahres wurde die Verfügbarkeit von Wechselrichtern ein ernstes Wachstumshemmnis für viele Projektentwickler. Im weiteren Jahresverlauf entspannte sich die Situation. COLEXON hat mit dem deutschen Wechselrichterhersteller SMA einen Rahmenvertrag abgeschlossen, mit dem sich die Gesellschaft eine bessere Verfügbarkeit der Komponenten gesichert hat.

2.3. KAPITALMARKT

Gestützt von staatlichen Förderprogrammen hat sich die Lage auf den internationalen Finanzmärkten im Vergleich zum Vorjahr merklich aufgehellt. Davon profitierten ebenfalls die Projektentwickler, die mit günstigeren Konditionen für Projektfinanzierungen die Kapitalkosten ihrer Projekte reduzieren konnten. Andererseits stellte die zunehmende Internationalisierung der Branche die Projektentwickler bei der Kapitalbeschaffung vor eine Herausforderung, da die Finanzierung ausländischer Projekte von deutschen Banken restriktiver erfolgt als bei inländischen Projekten. Dies führte dazu, dass mitunter ein höherer Eigenkapitalanteil von den Projektentwicklungsgesellschaften gefordert wurde oder die Finanzierungskonditionen mit Risikoaufschlägen belegt wurden.

Während sich die Aktienmärkte im Allgemeinen positiv entwickelt haben, blieben die Kurse von Solaraktien im Berichterstattungszeitraum hinter den Erwartungen zurück und erschwerten die Aufnahme frischen Kapitals über die Börse zur Wachstumsfinanzierung. Dies zeigt sich deutlich bei der Betrachtung des Branchendurchschnitts: Der Prime IG Renewable Index sank im Berichterstattungszeitraum um knapp 50 Prozent. Da die notwendige internationale Expansion von Solarunternehmen Anschubfinanzierungen benötigt, entwickelte sich die Kapitalbeschaffung zu einem Engpass für viele Solarunternehmen.

COLEXON hat im Berichterstattungszeitraum überwiegend auf Mittel der Innenfinanzierung zurückgegriffen. So wurden trotz der begrenzten Verfügbarkeit externer liquider Mittel wichtige Anschubfinanzierungen in internationalen Märkten getätigt und das Unternehmen in potenziellen Wachstumsregionen stärker positioniert. Die wichtigsten ausländischen Zielmärkte waren Italien, Frankreich und Großbritannien. Die Anfang 2011 in diesen Ländern beschlossenen und erwarteten Kürzungen der Solarförderung erfordern eine Neuorientierung der COLEXON insbesondere im Projekt geschäft, da die vorbereiteten Projekte – rund 50 MWp – in diesen Ländern an Attraktivität verloren haben und nach heutigem Kenntnisstand nicht realisierbar sein werden.

2.4. WETTBEWERB

Alle Teilnehmer des Solarmarktes haben mit sinkenden Margen durch die zum Teil massiven Reduktionen der Einspeisevergütung zu kämpfen. Insbesondere unter Herstellern hat sich der Konsolidierungsdruck verstärkt. Gerade chinesische Modulhersteller haben mit einem starken Ausbau der Produktionskapazitäten und kostengünstigen Finanzierungsmöglichkeiten durch staatliche Finanzinstitute ihre Kostenbasis senken können. Projektentwickler profitierten im Berichterstattungszeitraum teilweise von sinkenden Modulpreisen und konnten so einen Teil der rückläufigen Gewinnmargen kompensieren.

Der Konsolidierungsdruck wird sich in der gesamten Wertschöpfungskette stark verschärfen. Es ist davon auszugehen, dass die Förderung für Photovoltaik in Deutschland und anderen wesentlichen Absatzmärkten auch 2011 weiter sinkt. Dies wird dazu führen, dass Projektentwickler eine Vielzahl geplanter Projekte aus wirtschaftlichen Gründen nicht umsetzen können. Da Modulhersteller ihre Produktionskapazitäten auf ein dynamisches Wachstum der Branche ausgerichtet haben, werden die Modulpreise deutlich nachgeben und der Preisdruck auf Herstellerebene wird merklich zunehmen. COLEXON hat daher ihren Fokus auf die Kosteneffizienz des Unternehmens gelegt, um die Wettbewerbsfähigkeit weiter zu steigern und die Wirtschaftlichkeit trotz sinkender Margen zu gewährleisten.

3. STRATEGIE, ORGANISATION UND STEUERUNG

3.1. STRATEGISCHE POSITIONIERUNG

Der steigende Konsolidierungsdruck in der Solarbranche und die hohe Volatilität der Marktentwicklung stellen Solarunternehmen vor eine besondere Herausforderung. COLEXON beabsichtigt, sich künftig überwiegend auf den Handel mit Solarmodulen und -komponenten sowie auf ausgewählte Projekte, primär im Dachbereich, und projektbezogene Dienstleistungen zu konzentrieren. Dies beinhaltet auch einen Teilverkauf von Solarkraftwerken aus dem Bestand von COLEXON. Zielsetzung dieser Neuausrichtung ist eine deutliche Senkung der Personal- und Sachkosten. Zusätzlich soll der Teilverkauf von Solarkraftwerken die Eigenkapitalquote stärken und Liquidität zur Umsetzung der Neuausrichtung generieren.

STRATEGISCHE POSITIONIERUNG

COLEXON kann mit ihren drei Geschäftsbereichen Nachfrageschwankungen in den einzelnen Marktsegmenten in einem gewissen Umfang ausgleichen. Darüber hinaus hatte COLEXON im Geschäftsjahr 2010 marktspezifische Risiken mit einem international breit aufgestellten Projektgeschäft gestreut, um unabhängiger von nationalen gesetzlichen Änderungen zu agieren.

Zukünftig wird das Großprojektgeschäft aufgrund der deutlich zurückgefahrenen Förderung in den einzelnen europäischen Ländern an Bedeutung verlieren. Die neue Gesetzgebung verhindert ebenfalls den ursprünglich geplanten Ausbau des Solarkraftwerksbetriebes, da Projekte mit mehr als 1 MWp prinzipiell nicht mehr wirtschaftlich realisierbar sind.

GROSSHANDEL

Geschäftstätigkeit

Im Fachgroßhandel bietet COLEXON Module und Komponenten für Photovoltaiksysteme sowie bedarfsgerechte Komplettlösungen an. Die Kunden werden beim Kauf dieser Photovoltaikkomponenten ausführlich beraten und bei individuellen Fragestellungen fachgerecht unterstützt. Zu den Kunden des Geschäftsbereichs Handel gehören Wiederverkäufer und Installateure sowie Solarfachbetriebe.

Wettbewerbsvorteile

Mit einem umfassenden Know-how-Transfer aus dem Projektsegment kann COLEXON eine bedarfs- und kundengerechte Betreuung schaffen. Nicht zuletzt aufgrund der hohen Beratungsqualität verfügt COLEXON im Großhandelsbereich über einen langfristigen Kundenstamm, der dem Großhandelsgeschäft zusätzliche Planungssicherheit bietet.

Zielsetzung

Mit flexiblen Strukturen und starken Partnernetzwerken reagiert der Geschäftsbereich "Großhandel" schnell und zeitnah auf Marktveränderungen und macht COLEXON unabhängiger von der erheblichen Volatilität des Solarmarktes. Dabei wird die internationale Ausrichtung des Geschäftsbereichs weiter intensiviert, um länderspezifische Risiken zu streuen und das Geschäft in attraktiven Wachstumsmärkten auszubauen.

PROJEKTE

Geschäftstätigkeit

COLEXON plant und erstellt Solarstromanlagen für den Eigen- und Fremdbetrieb. Dabei handelt es sich überwiegend um Großanlagen mit einer Leistung von mehr als 100 Kilowattpeak. Viele Solarkraftwerke, insbesondere für die Kundengruppe der institutionellen Investoren, weisen Leistungen von mehreren Megawattpeak auf. Das Leistungsangebot von COLEXON ist dabei individuell auf die Bedürfnisse des jeweiligen Kunden zugeschnitten und reicht von einzelnen Planungsleistungen bis hin zur schlüsselfertigen Errichtung von Solarkraftwerken einschließlich Betrieb und Wartung.

Wettbewerbsvorteile

COLEXON verfügt über langjährige Expertise und ausgewiesene Erfahrung bei der Projektierung von renditeoptimierten Solarkraftwerken. Die Unternehmensgruppe hat sich in Deutschland bereits früh auf die Realisierung von Aufdachanlagen konzentriert. Experten rechnen damit, dass der Anteil der Dachanlagen weiter an Bedeutung gewinnen wird.

Zielsetzung

COLEXON hat sich als einer der führenden Anbieter von schlüsselfertigen Solarkraftwerken über 100 Kilowattpeak insbesondere im deutschen Solarmarkt etabliert. Zukünftig muss das Projektgeschäft aufgrund der reduzierten Förderung länderspezifisch kurzfristig neu positioniert werden.

SOLARKRAFTWERKSBETRIEB

Geschäftstätigkeit

Zum Ende des Berichterstattungszeitraums verfügte COLEXON in Deutschland über neun Solarkraftwerke mit einer Gesamtleistung von 33,4 MWp. Hierbei erbringt COLEXON Leistungen in der Prüfung und Bewertung der Projekte, der Finanzierung und Strukturierung der Projektportfolios sowie in Service und der Betriebsführung der Solarkraftwerke.

Wettbewerbsvorteile

Als vollintegrierter Player im Downstream-Bereich bildet COLEXON sowohl die vorgelagerten als auch nachgelagerten Prozesse der Wertschöpfungskette des Solarmarktes ab. Daraus ergeben sich strategische Synergieeffekte für den Solarkraftwerksbetrieb.

Zielsetzung

Der Aufbau des Solarkraftwerkportfolios mit Großprojekten im europäischen Ausland ist aufgrund der kürzlich geänderten Rahmenbedingungen nicht realisierbar. Das Solarkraftwerksportfolio soll umstrukturiert und verkleinert werden, um die Effizienz der Gesellschaft zu erhöhen und fokussiert in den anderen Geschäftsfeldern tätig zu sein.

3.2. KONZERNSTRUKTUR UND -STEUERUNG

KONZERNSTRUKTUR

Die COLEXON Energy AG ist eine international aufgestellte Unternehmensgruppe mit Hauptsitz in Hamburg. Von hier erfolgen die Unternehmenssteuerung und die Koordination des nationalen und internationalen Geschäfts. In Deutschland ist die Gesellschaft an den Standorten Hamburg, Wesel, Leipzig und Mainz vertreten. Ausländische operative Tochtergesellschaften bestehen in Frankreich, Spanien, Italien, den USA, Tschechien und Australien.

WELTWEITE STANDORTE DER COLEXON ENERGY AG

Im Vergleich zum Vorjahr haben sich folgende Änderungen bei den Tochtergesellschaften zum 31. Dezember 2010 ergeben:

Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der COLEXON Solar Invest A/S

Am 14. August 2009 wurde der dänische Betreiber von Solarkraftwerken Renewagy A/S als Tochtergesellschaft in die Gesellschaft eingebracht. Im weiteren Verlauf erfolgte eine Umbenennung in COLEXON Solar Invest A/S. Der Squeezeout-Prozess wurde im Berichterstattungszeitraum abgeschlossen. Seit dem 31. Mai 2010 verfügt COLEXON über 100 Prozent der Anteile an der Gesellschaft.

Gründung einer Tochtergesellschaft in Italien

Am 27. Juli 2010 wurde die Auslandsgesellschaft COLEXON Italia S.r.l. in Italien in das Handelsregister eingetragen. Die Gesellschaft verfolgt die Entwicklung und Realisierung von Solarkraftwerken, den Handel von Solarmodulen und -komponenten sowie den Betrieb und die Instandhaltung von bestehenden Solarparks. Am 2. August 2010 ist die COLEXON Italia S.r.l. mit einem italienischen Kooperationspartner ein Joint Venture eingegangen, an dem COLEXON zu 70 Prozent beteiligt ist.

KONZERNSTEUERUNG

Der Vorstand hat zur Absicherung der Unternehmensstrategie ein internes Managementsystem mit unter nehmens übergreifenden Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozessen eingeführt. Wesentliche Bestandteile des Systems sind die Ist- und Planungsrechnungen für die drei Geschäftsbereiche Großhandel, Projekte und Solarkraftwerksbetrieb. Die Planungsrechnungen umfassen einen Zeitraum von drei Jahren und werden kontinuierlich an die Rahmenbedingungen des Marktes angepasst.

Neben der kommunizierten Unternehmensstrategie bildet in erster Linie die Sicherstellung der Liquidität (operativer Cashflow und Free Cashflow) die zentrale Bezugsgröße für die operative Entwicklung. Daneben sind der Gewinn vor Zinsen und Steuern (EBIT) und das Ergebnis vor Steuern (EBT) wichtige Bewertungsgrößen.

In Ergänzung zu den finanziellen Leistungsindikatoren setzt COLEXON auf "weiche Faktoren", um eine nachhaltige Ent wicklung der Gesellschaft sicherzustellen. Dazu zählen insbesondere die Optimierung von Organisationsprozessen, die Stärkung der unternehmerischen Flexibilität sowie der Klimaschutz.

Mitarbeiterentwicklung

Aufgrund des dynamischen und volatilen Marktumfelds rückt der Bereich des Personal- und Change-Managements zunehmend in den Vordergrund. Die Marktentwicklung verlangt nach einer stärkeren Flexibilisierung der Orga ni sa tions struktur und bedeutet für das Unternehmen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine wichtige Herausforderung. Im Berichterstattungszeitraum wurden die Organisationsprozesse auf die sich veränderten Rahmenbedingungen ausgerichtet und Fach- und Führungskräfte durch ein breites Angebot an Inhouse-Seminaren auf die Veränderungen eingestellt.

Flexibilität

Der Solarmarkt verlangt nach einer flexiblen Vertriebsstrategie und effizienten Entscheidungsprozessen. COLEXON baut deshalb konsequent die eigenen Kernkompetenzen aus und lagert Leistungen aus. So praktiziert COLEXON etwa bei der Errichtung von Solaranlagen ein "selective outsourcing", bei dem Subunternehmer die Installationsarbeiten übernehmen. Um die eigenen hohen Qualitätsmaßstäbe stets gewährleisten zu können, wird die Projekt- und Bauleitung während der Montage jedoch nicht aus der Hand gegeben. Diese selektive Vorgehensweise steigerte wesentlich die Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Konzerntätigkeit.

Klimaschutz

Der Konzern hat sein Handeln darauf ausgerichtet, wirtschaftlichen Erfolg mit ökologischer Nachhaltigkeit zu verbinden. Dabei leistet COLEXON mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Reduktion von CO2- Emissionen. Die eigenen Solarkraftwerke haben im Berichterstattungszeitraum 41.401.895 kWh umweltfreundlichen Strom produziert. Ein Kohlekraftwerk würde bei der Produktion dieser Energiemenge gut 40.000 Tonnen CO2 ausstoßen.

4. GESCHÄFTSVERLAUF 2010

4.1. SEGMENT "PROJEKTE"

Der Geschäftsbereich "Projekte" weist im Berichterstattungszeitraum einen Umsatz von EUR 66,2 Mio. und einen Verlust vor Zinsen und Steuern in Höhe von EUR 4,1 Mio. aus. Das negative Ergebnis ist auf gesunkene Gewinnmargen und die verspätete Fertigstellung von Projekten in ausländischen Wachstumsmärkten zurückzuführen. Darüber hinaus erfolgte eine Anpassung der Organisationsstrukturen, um die Effizienz des Geschäftsbereichs zu erhöhen. Während sich der Projektvertrieb in der ersten Jahreshälfte 2010 auf Projekte in Deutschland konzentrierte, lag der Fokus für das zweite Halbjahr auf dem internationalen Projektgeschäft. In der zweiten Jahreshälfte wurden mehr als 55 Prozent des Projektumsatzes im Ausland erzielt.

4.2. SEGMENT "GROSSHANDEL"

Der Großhandel profitierte im besonderen Umfang von der allgemeinen starken Nachfrage nach Modulen in Deutschland bis zum Herbst des Jahres. Dieses spiegelt sich in einer sehr guten Rohmarge wider. Bei gleichem Absatzvolumen von rund 78 MWp und einem rückläufigen Umsatz auf insgesamt EUR 114,3 Mio. konnte das EBIT auf 16,4 Mio. gesteigert werden. Zudem wurde die Internationalisierung des Handels vorangetrieben, sodass der Auslandsanteil auf insgesamt 13 Prozent des Handelsumsatzes anwachsen konnte.

4.3. SEGMENT "SOLARKRAFTWERKSBETRIEB"

Der Umsatz des Geschäftsbereichs "Solarkraftwerksbetrieb" liegt mit EUR 14,4 Mio. unter dem Wert des Vorjahres (2009: 17,8 Mio.). Die Entwicklung ist maßgeblich auf die Verkäufe der Solarparks Eckolstädt (8,8 MWp) und Froschham (4,2 MWp) zurückzuführen, die an eine Hamburger Beteiligungsgesellschaft veräußert wurden. Im Januar 2011 wurden drei italienische Projekte (2,9 MWp) in den Eigenbestand übernommen. Diese Projekte wurden gemeinsam mit einem italienischen Partner errichtet und als Joint Venture betrieben. Die getätigten Verkäufe der deutschen Solarkraftwerke und die Aufnahme der renditestarken italienischen Solarparks waren ein wichtiger Schritt zur Optimierung des Solarparkportfolios. Der Verlust vor Zinsen und Steuern des Segments in Höhe von EUR – 57,2 Mio. geht auf die Abschreibung eines Good wills in Höhe von EUR 63,4 Mio. zurück. Der Goodwill wurde im Zusammenhang mit dem Erwerb der Renewagy A/S im Jahr 2009 in die Konzernrechnungslegung der COLEXON übernommen und fußte auf der Annahme eines kon ti nuierlichen und sehr langfristigen Ausbaus des Solarkraftwerkportfolios. Die Abschreibung wurde vorgenommen, da die Einspeisetarife in wesentlichen europäischen Märkten schneller und höher als erwartet gekürzt wurden. Die Ab schrei bung ist liquiditätsneutral und hat keinen Einfluss auf die Finanzlage der Gesellschaft. Ohne Berücksichtigung der Sondereffekte aus der Goodwill-Abschreibung erwirtschafteten die Solarparks der Gesellschaft ein EBIT von EUR 6,2 Mio.

4.4. SEGMENT "SERVICE UND BETRIEBSFÜHRUNG"

Das Segment "Service und Betriebsführung" wurde zum 1. Januar 2010 neu in die Segmentberichterstattung der COLEXON aufgenommen. Da sich der Geschäftsbereich in der Aufbauphase befindet, fällt der Umsatz mit EUR 1,4 Mio. vergleichsweise geringer aus. Aufgrund finanzieller Belastung von Gewährleistungsfällen fällt das EBIT mit EUR – 1,2 Mio. negativ aus. Zum 31. Dezember 2010 hat COLEXON Service- und Betriebsführungsleistungen für Solarkraftwerke mit einer Gesamtleistung von 57,3 MWp erbracht. Dabei wurde im Berichterstattungszeitraum der Anlagenbestand stark erhöht. Der Geschäftsbereich hat im Verlauf des Geschäftsjahres 2010 neue Solarparks in Deutschland und Italien mit einer Leistung von 25,8 MWp unter Vertrag genommen.

5. ERTRAGS-, VERMÖGENS- UND FINANZLAGE

5.1. GENERELLE ANMERKUNGEN

Die Darstellung des Konzernergebnisses 2009 ist maßgeblich von dem umgekehrten Unternehmenserwerb des dänischen Solarkraftwerksbetreibers COLEXON Solar Invest A/S (vormals Renewagy A/S) geprägt.

Am 14. August 2009 hat die COLEXON Energy AG ihren bisherigen Großaktionär Renewagy A/S erworben. Die Übernahme der Renewagy A/S ist im Konzernabschluss nach der internationalen Rechnungslegungsnorm IFRS 3 als sog. umgekehrter Unternehmenserwerb ("Reverse Acquisition") darzustellen. Das führt dazu, dass Renewagy A/S bilanziell als Erwerber, die COLEXON Energy AG hingegen als erworbenes Unternehmen und somit als Tochterunternehmen zu erfassen ist. Die tatsächlichen rechtlichen Verhältnisse bleiben bilanziell also unberücksichtigt und werden "umgekehrt".

Die wesentlichen Auswirkungen sind, dass die Umsatzerlöse, Erträge und Aufwendungen der COLEXON Energy AG erst mit der Einbeziehung in den Konzernabschluss als Tochterunternehmen ab dem 14. August 2009 in die Gewinn- und Verlustrechnung einfließen. Das Ergebnis der COLEXON Energy AG bis zum 14. August 2009 wird hingegen nach IFRS 3 erfolgsneutral im Rahmen der Kaufpreisallokation berücksichtigt. Dadurch ist der Vergleich der Ertragslage 2010 mit den Vorjahresergebnissen nur eingeschränkt möglich.

5.2. ERTRAGSLAGE

Die Umsatzerlöse von COLEXON haben sich in 2010 gegenüber dem Vorjahr um 78,8 Millionen Euro auf 196,0 Millionen Euro erhöht. Diese Erhöhung ist größtenteils der Tatsache geschuldet, dass aufgrund des umgekehrten Unternehmenserwerbs die Bezugsgröße aus dem Vorjahr stark verzerrt ist. Das Verkaufsvolumen betrug im Berichterstattungszeitraum ca. 102 MWp.

Die Auslandsumsätze betrugen 43,2 Millionen Euro, womit der Anteil an den Gesamtumsätzen der Gesellschaft 22,0 Prozent erreichte. Diese entfielen zu 14,7 Millionen Euro auf das Handelsgeschäft und zu 27,9 Millionen Euro auf das Projektgeschäft. Hierbei war ein 7,2-MWp-Projekt in Tschechien der wesentliche Treiber.

Das Rohergebnis konnte im Geschäftsjahr 2010 von 36,0 Millionen Euro auf 38,3 Millionen Euro deutlich gesteigert werden. Die Rohertragsmarge bezogen auf den Umsatz hat sich dagegen in 2010 auf 19,6 Prozent (Vorjahr: 30,8 Prozent) verringert. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich der Anteil des IPP-Bereichs mit sehr hohen Rohertragsmargen verringert hat.

Zum Bilanzstichtag waren 126 Mitarbeiter (Vorjahr: 125 Mitarbeiter) bei der Gesellschaft beschäftigt. Aufgrund des umgekehrten Unternehmenserwerbs in 2009 sind die Personalkosten im Vergleich zum Vorjahr dennoch um 4,3 Millionen Euro auf 9,2 Millionen Euro angestiegen. Die Personalaufwandsquote im Geschäftsjahr 2010 fällt mit 4,7 Prozent höher aus als im Vorjahr (Vorjahr: 4,2 Prozent).

Die Abschreibungen in Höhe von 69,5 Millionen Euro betreffen planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Solarkraftwerke (6,1 Millionen Euro) und die außerordentliche Abschreibung eines Goodwills von 63,4 Millionen Euro aufgrund des Ergebnisses eines Werthaltigkeitstests (Vorjahr: 6,1 Millionen Euro). Das Management der COLEXON Energy AG sah sich veranlasst, die langfristigen Annahmen in Bezug auf das Solarkraftwerksportfolio nach unten zu korrigieren, da in den wesentlichen europäischen Märkten die Einspeisetarife schneller und höher als anfänglich erwartet gekürzt wurden.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Geschäftsjahres nahmen um 6,4 Millionen Euro auf 13,6 Millionen Euro zu (Vorjahr: 7,2 Millionen Euro). Der starke Anstieg ist hauptsächlich auf die verzerrte Vorjahreszahl zurückzuführen, die sich aus der Bilanzierung des umgekehrten Unternehmenserwerbs ergab. Die Quote der sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhte sich in Bezug auf die Umsatzerlöse von 6,1 Prozent auf 6,9 Prozent. Das EBIT verringerte sich im Geschäftsjahr um 71,7 Millionen Euro auf – 53,9 Millionen Euro (Vorjahr: 17,8 Millionen Euro) und erreicht somit eine Marge von – 27,5 Prozent (Vorjahr: 15,2 Prozent). Der Rückgang des EBIT ist zum einen aus der Abschreibung eines Goodwills von 63,4 Millionen Euro zum anderen auf einen Anstieg der operativen Kosten zurückzuführen, die im Zusammenhang mit dem Aufbau der Geschäftstätigkeit in Frankreich, Italien und Großbritannien standen.

Das negative Finanz- und Beteiligungsergebnis betrug 8,0 Millionen Euro und verbesserte sich damit gegenüber dem Vorjahresergebnis um 1,8 Millionen Euro. Im Wesentlichen resultiert dieses Ergebnis aus verringerten Zinszahlungen für langfristige Bankdarlehen, die zur Finanzierung der Solarkraftwerke des Eigenbestands aufgenommen wurden, da diese sich durch die Veräußerung zweier Solarparks und reguläre Tilgungen vermindert haben. Weiterhin sind im Geschäftsjahr 2010 nur geringfügige Aufwendungen aus derivativen Finanzinstrumenten entstanden.

Für das Geschäftsjahr 2010 ergibt sich ein Konzernjahresfehlbetrag von – 65,4 Millionen Euro. Im Vorjahr wurde ein positives Ergebnis von 5,6 Millionen Euro erzielt. Der wesentliche Treiber für den Ergebnisrückgang ist die Abschreibung eines Goodwills von 63,4 Millionen Euro.

5.3. VERMÖGENS- UND FINANZLAGE

LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

Die langfristigen Vermögenswerte verminderten sich gegenüber den Vorjahreswerten um 105,4 Millionen Euro auf 145,0 Millionen Euro. Der Rückgang resultierte im Wesentlichen aus der Abnahme des Bestands der Solarparks aus der Veräußerung zweier Solarparks um 41,4 Millionen Euro sowie der Abnahme der Geschäfts- oder Firmenwerte um 63,4 Millionen.

KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

Die kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich um 10,4 Millionen Euro auf 83,0 Millionen Euro (Vorjahr: 72,7 Millionen Euro). Die Veränderung geht insbesondere auf den Anstieg der Vorräte und künftigen Forderungen aus Fertigungsaufträgen zurück. Die Vorräte erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 24,6 Millionen Euro und umfassten vor allem Solarmodule (30,1 Millionen Euro). Der Anstieg begründet sich aus der kontinuierlichen Belieferung bei gleichzeitig schlechten Wetterverhältnissen zum Jahresende 2010, die einen regulären Abverkauf der Solarmodule behindert haben.

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen kam es zu einer Abnahme um 2,0 Millionen Euro auf 4,1 Millionen Euro (Vorjahr: 6,1 Millionen Euro). Die künftigen Forderungen aus Fertigungsaufträgen stiegen hingegen auf 6,9 Millionen Euro (Vorjahr: 4,0 Millionen Euro). Der Anstieg ist insbesondere auf die noch nicht erfolgte Endabrechnung des Projektes Enercap in Tschechien zurückzuführen. Der Bestand an liquiden Mitteln verringerte sich zum 31. Dezember 2010 auf 20,3 Millionen Euro (Vorjahr: 32,3 Millionen Euro). Die Verringerung geht im Wesentlichen auf getätigte Tilgungen von Finanzverbindlichkeiten zurück.

LANGFRISTIGE SCHULDEN

Auf der Passivseite verringerten sich die langfristigen Schulden, von denen 92,7 Millionen ausschließlich Finanzierungen ohne Durchgriffshaftung (non recourse) von Solarkraftwerken im Eigenbestand zuzuweisen sind, im Vergleich zum

Vorjahr um 47,5 Millionen Euro auf 99,3 Millionen Euro deutlich. Diese Abnahme resultiert im Wesentlichen aus der Abnahme der langfristigen Finanzverbindlichkeiten um 49,3 Millionen Euro auf 94,3 Millionen Euro. Diese ergibt sich für diesen Teil aus planmäßigen Tilgungen von Finanzschulden, dem Verkauf zweier Solarparks und der Umgliederung eines Teils eines Bankdarlehens von den langfristigen zu den kurzfristigen Finanzschulden, da für diesen Teil aufgrund der Nichteinhaltung von Kreditnebenbedingungen ein außerordentliches Kündigungsrecht ab dem 1. August 2011 besteht. Die passiven latenten Steuern erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr von 2,8 Millionen Euro auf 4,1 Millionen Euro.

KURZFRISTIGE SCHULDEN

Die kurzfristigen Schulden erhöhten sich gegenüber dem Vorjahreswert von 57,9 Millionen Euro auf 75,5 Millionen Euro. Obwohl die Steuerrückstellungen auf 3,3 Millionen Euro (Vorjahr: 3,6 Millionen Euro) gesunken sind, erhöhten sich die sonstigen Rückstellungen auf 4,9 Millionen Euro (Vorjahr: 3,3 Millionen Euro) und die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 20,1 Millionen Euro auf 36,6 Millionen Euro. Diese bestehen hauptsächlich gegenüber Modul lieferanten.

Die Finanzverbindlichkeiten haben sich auf 20,9 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahreswert erhöht. Darin enthalten sind Finanzierungen in Höhe von 5,3 Millionen Euro ohne Durchgriffshaftung (non recourse) aus Solarkraftwerken im Eigenbestand, welche in den kommenden zwölf Monaten fällig werden. Die Zunahme um 2,2 Millionen Euro ist im Wesentlichen auf den Verkauf von Solarparks, die Tilgung kurzfristiger Finanzschulden und die Umgliederung eines Teils eines Bankdarlehens von den langfristigen zu den kurzfristigen Finanzschulden, da aufgrund der Nichteinhaltung von Kreditnebenbedingungen ein außerordentliches Kündigungsrecht ab dem 1. August 2011 besteht, zurückzuführen.

Die erhaltenen Anzahlungen von 6,6 Millionen Euro umfassten die bis zum Bilanzstichtag erfolgten Anzahlungen auf Bestellungen (Vorjahr: 3,4 Millionen Euro). Die sonstigen Verbindlichkeiten verringerten sich um 9,2 Millionen Euro auf 3,3 Millionen Euro. Das Working Capital (Vorräte inklusive geleistete Anzahlungen zzgl. Forderungen abzgl. Erhaltene Anzahlungen abzgl. Verbindlichkeiten) betrug zum 31. Dezember 2010 insgesamt 16,5 Millionen Euro. Daraus resultiert ein Anstieg des Working Capital gegenüber dem Vorjahreswert (14,3 Millionen Euro) um 2,2 Millionen Euro.

KAPITALFLUSSRECHNUNG

Die Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements der COLEXON sind darauf ausgerichtet, die Finanzierung des operativen Geschäftsbetriebes sowie eine jederzeitige Zahlungsfähigkeit sicherzustellen.

Zur Finanzierung der Unternehmenstätigkeit standen zum Bilanzstichtag Projektfinanzierungs-, Aval- und Konto korrent linien in Höhe von 60,0 Millionen Euro zur Verfügung, von denen zum Bilanzstichtag 34,8 Millionen Euro für Avale und 3,1 Millionen Euro für Kontokorrentlinien beansprucht worden sind.

Im Geschäftsjahr 2010 betrug der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit – 1,1 Millionen Euro (Vorjahreszeitraum: 28,8 Millionen Euro). Der negative Cashflow basiert zum großen Teil auf der Zunahme des Working Capital. Aus Investitionstätigkeiten ergab sich ein negativer Cashflow in Höhe von – 3,2 Millionen Euro (Vorjahreszeitraum: – 8,5 Millionen Euro). Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug – 7,0 Millionen Euro (Vorjahreszeitraum: – 3,2 Millionen Euro) und ist zum größten Teil auf die Tilgung von Finanzverbindlichkeiten zurückzuführen.

Der negative Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit des Berichtsjahres kann nicht vom negativen Free Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit und der Investitions- und Finanzierungstätigkeit abgedeckt werden, sodass sich eine Verminderung des Finanzmittelfonds am Periodenende auf 20,3 Millionen Euro ergibt.

6. NACHTRAGSBERICHT

Der Aufsichtsrat der COLEXON Energy AG hat auf seiner Sitzung am 5. Januar 2011 Volker Hars, zuvor COO der COLEXON Energy AG, zum neuen Vorstandsvorsitzenden ernannt. Thorsten Preugschas ist zugleich aus dem Vorstand ausgeschieden.

Henrik Christiansen, zuvor Finanzvorstand der COLEXON Energy AG, hat die Gesellschaft nach Ende des Berichterstattungszeitraums verlassen. Sein Vorstandsvertrag wurde im beiderseitigen Einvernehmen aufgehoben. Am 7. März 2011 wurde Dr. Rolando Gennari vom Aufsichtsrat zum neuen Finanzvorstand der Gesellschaft ernannt.

COLEXON hat am 9. Februar 2011 die Geschäftsanteile an der ausländischen Projektgesellschaft COLEXON Imola S.r.l. verkauft. Der Verkauf umfasst das Solarkraftwerk Imola mit einer Nennleistung von 993 KWp inklusive sämtlicher Verbindlichkeiten. Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen und einer deutlich verhalteneren Geschäftsentwicklung in wesentlichen europäischen Märkten hat COLEXON einen Restrukturierungsprozess eingeleitet. Mit den geplanten Anpassungen, wie Fokussierung auf das kleinteiligere Geschäft, den Ausbau des Handelsgeschäfts und die Reduzierung der Belegschaft zur Erreichung effizienterer Strukturen, wird sich COLEXON auf die aktuellen Entwicklungen einstellen, um zukünftig weiter vom Wachstum der erneuerbaren Energien profitieren zu können.

COLEXON hat mit mehreren Banken im Geschäftsjahr 2009 Kreditverträge abgeschlossen, die Kreditnebenbedingungen (sog. "Financial Covenants"), die sich zum einen auf den Konzernabschluss der COLEXON und zum anderen auf einen um den Solarkraftwerksbetrieb bereinigten Konzernabschluss beziehen, mit Sonderkündigungsrecht enthalten. Im 3. Quartal 2010 wurde erstmalig eine Equity Ratio für den Konzernabschluss nicht mehr erfüllt. Im 4. Quartal 2010 wurden für den Konzernabschluss bereinigt um den Solarkraftwerksbetrieb auch die Equity Ratio, die Interest Coverage Ratio und die Leverage Ratio nicht mehr erfüllt. Damit waren die Kreditgeber zur vorzeitigen Kündigung des Darlehens berechtigt. Dies hätte den Bestand der COLEXON stark gefährdet. Das Sonderkündigungsrecht der Banken wurde nicht in Anspruch genommen. Stattdessen wurde einem Moratorium bis zum 31.07.2011 zugestimmt, um neue Kreditnebenbedingungen zu vereinbaren. In dieser Zeit kann das Kündigungsrecht von den Banken nicht ausgeübt werden. Die Vereinbarung über die Fortführung der Kreditlinien und neuer Kreditnebenbedingungen steht unter dem üblichen Vorbehalt der Zustimmung bankinterner Gremien sowie der Tragfähigkeit eines von COLEXON aufgestellten Restrukturierungskonzeptes. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand geht der Vorstand davon aus, dass durch die ergriffenen Restrukturierungsmaßnahmen und unter der Annahme anziehender Märkte eine wohlwollende Begleitung seitens der Banken vorhanden sein wird, sodass eine Unternehmensfinanzierung auch nach dem 31.07.2011 gesichert werden kann.

Nach dem Stichtag wurden, ebenfalls aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen, Verhandlungen mit dem Hauptmodullieferanten aufgenommen. Aus den derzeit bestehenden Lieferverträgen ist COLEXON verpflichtet, die vereinbarten Liefermengen zu den vertraglich vereinbarten Konditionen abzunehmen und zu bezahlen. Dadurch ergibt sich für die Gesellschaft bei fallenden Verkaufspreisen ein Absatz- und Liquiditätsrisiko. Die Verhandlung mit dem Lieferanten über eine Flexibilisierung der Abnahmeverpflichtungen ist teilweise bereits erfolgt und wird fortgesetzt. Über die Abnahmemenge wurde bereits Einigkeit erzielt und die Konditionen sind in wesentlichen Teilen verhandelt.

Weitere für den Geschäftsverlauf wesentliche Ereignisse sind nach dem Bilanzstichtag nicht eingetreten.

7. PROGNOSEBERICHT

7.1. GESAMTWIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG

Die Weltwirtschaft dürfte ihre positive Entwicklung im weiteren Jahresverlauf fortsetzen. Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat seine Prognose für das globale Wirtschaftswachstum im laufenden Jahr leicht angehoben und rechnet für das kommende Jahr mit einem Anstieg der weltweiten Wirtschaftsleistung um 4,4 Prozent. Für 2012 wird eine Wachstumsrate von 4,5 Prozent erwartet.

Experten gehen davon aus, dass die deutsche Wirtschaft ebenfalls stärker als bislang erwartet wachsen wird. Barclays Capital prognostiziert für das Gesamtjahr ein Wirtschaftswachstum von 2,8 Prozent. Das wäre rund ein halbes Prozent mehr als die erst vor kurzem deutlich nach oben angepasste Prognose der Bundesregierung und auch höher als die Schätzungen der großen Wirtschaftsforschungsinstitute von Dezember. Das Mittelstandsbarometer der Förderbank KfW und des Ifo-Instituts stützen diese Annahmen. Sowohl bei den kleinen und mittleren als auch bei den großen Unternehmen erreichte der Geschäftsklimaindikator einen Rekordwert.

7.2. BRANCHENENTWICKLUNG

Das Jahr 2010 war eines der stärksten Jahre in der Geschichte der Photovoltaikindustrie. Nach einem Wachstum von 25 Prozent auf 7,1 GW im Jahr 2009 erwartet GMT Research für das vergangene Jahr einen globalen Zubau von 14 GW. Dies würde einer Verdopplung des weltweiten Marktvolumens innerhalb eines Jahres entsprechen. Gleichzeitig sind die Gewinnmargen entlang der gesamten Wertschöpfungskette jedoch stark gesunken, sodass sich der Solarmarkt zunehmend zu einem Massenmarkt entwickelt.

Prognosen für die Zeit nach 2010 gehen weit auseinander: Weltweit erwarten Experten, Marktforscher, Kapitalgeber und der europäische Photovoltaikverband EPIA höchst unterschiedliche Entwicklungen. Die Prognosen reichen von einem Marktrückgang über eine Stagnation bis hin zu einer Verdopplung des Marktvolumens wie im laufenden Jahr.

In dieser Situation und angesichts der Änderungen des EEG zum 1. Juli 2011 müssen die Solarunternehmen auf allen Wertschöpfungsstufen über bereits realisierte Preissenkungen und Effizienzsteigerungen hinaus zusätzliche An strengungen leisten, um bei den nun sinkenden Vergütungen auch zukünftig rentabel arbeiten zu können. Es ist davon auszugehen, dass es nicht allen Unternehmen gelingen wird, die richtigen Antworten zu finden. COLEXON erwartet daher, dass es in den nächsten Jahren in Deutschland eine Konsolidierungswelle geben wird, die zu einer Marktbereinigung führt. Gleichzeitig ergibt sich aufgrund der aktuellen Atomstromdiskussion die Chance, dass die Photovoltaik in der notwendigen Schließung der "Atomlücke" im Energiemix mittelfristig eine bedeutende Rolle einnehmen wird.

Damit Solarunternehmen die aktuelle Konsolidierungsphase bestehen und die sich bietenden Chancen nutzen können, ist eine klare strategische Ausrichtung der Solarunternehmen an die neuen Herausforderungen erforderlich. Diese ist immer wieder flexibel an sich verändernde Rahmenbedingungen anzupassen und erfordert daher eine ebenso professionelle Organisation wie Betriebsführung.

7.3. AUSBLICK COLEXON

COLEXON plant, in den nächsten Monaten ihre Organisationsstruktur und ihr Geschäftsmodell auf die veränderten Rahmen bedingungen einzustellen. Darunter fallen insbesondere die Prüfung der Chancen und Risiken in den einzelnen Märkten, die Optimierung in der Sourcingpolitik sowie die Restrukturierung der Länder- und Geschäftsbereiche der Unternehmensgruppe. Da nur schwer absehbar ist, wie sich die staatliche Förderung für Photovoltaik in den nächsten Jahren entwickeln wird, ist eine Prognose für 2011 nur sehr eingeschränkt möglich. Die Herausforderung liegt insbesondere darin, die Geschäfts strategie auf den beschleunigten Wandel im Solarmarkt einzustellen. COLEXON legt hierbei ihren Fokus auf eine Schärfung des Geschäftsmodells durch eine stärkere Fokussierung auf das Segment Handel und ergänzende Dienst leistungen. Durch die entstehende Verringerung der Kapitalintensität strebt COLEXON eine operativ und finanziell stabile Ausgangsposition an, um am Wachstum der Erneuerbare-Energie-Branche teilzuhaben.

Mit den geplanten Maßnahmen strebt der Vorstand an, COLEXON erfolgreich im Solarmarkt zu positionieren und langfristig von den Wachstumschancen zu profitieren.

8. BERICHT ZUR CORPORATE GOVERNANCE

Die Erklärung zur Unternehmensführung beinhaltet die Entsprechenserklärung, Angaben zu Unternehmens führungspraktiken und die Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat. Wir verfolgen dabei das Ziel, die Darstellung der Unternehmensführung übersichtlich und prägnant zu halten.

8.1. ENTSPRECHENSERKLÄRUNG ZUR CORPORATE GOVERNANCE

Vorstand und Aufsichtsrat der COLEXON geben nachfolgend die gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG in Bezug auf die Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" ab. Die Erklärung ist auf der Internetseite dauerhaft öffentlich zugänglich.

Vorstand und Aufsichtsrat der COLEXON begrüßen grundsätzlich die Intention der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, transparente Leitlinien als wertvolle Richtschnur und Handlungshilfe für ordnungsgemäße Unternehmensführung vorzugeben. Abweichungen zu den Empfehlungen des Kodexes werden wir in den künftigen Entsprechenserklärungen jeweils offenlegen und erläutern.

Dies vorausgeschickt, erklären der Vorstand und der Aufsichtsrat der COLEXON, dass den vom Bundesministerium der Justiz bekannt gemachten Verhaltensempfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 18. Juni 2009 seit Abgabe ihrer letzten Entsprechenserklärung entsprochen wurde und ihnen in der Fassung vom 26. Mai 2010 ab deren Geltung entsprochen wurde und in Zukunft entsprochen werden soll. Hiervon galten bzw. gelten die nachfolgenden Ausnahmen:

  • Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt die elektronische Übermittlung der Einberufung der Hauptversammlung einschließlich der Einberufungsunterlagen, wenn die Zustimmungserfordernisse erfüllt sind. Die Gesellschaft sah und sieht die Übermittlung der Einberufungsunterlagen der Hauptversammlung auf elektronischem Weg durch die Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft als erfolgt an.
  • Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennt, welche unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit der Gesellschaft, potenzielle Interessenkonflikte, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und Vielfalt (Diversity) berücksichtigen. Diese konkreten Ziele sollen insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen vorsehen. Vorschläge des Aufsichtsrats an die zuständigen Wahlgremien sollen diese Ziele berücksichtigen. Die Zielsetzung des Aufsichtsrats und der Stand der Umsetzung sollen im Corporate Governance Bericht veröffentlicht werden. Der Aufsichtsrat hat bereits in der Vergangenheit eine Altersgrenze für seine Mitglieder festgelegt und als Ziel formuliert, dass bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats auf Vielfalt (Diversity) geachtet werden soll. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat keine weiteren konkreten Ziele unter Berücksichtigung der vorgenannten Kriterien festgelegt und wird solche nicht festlegen. Eine pauschale Zielvorgabe zur Besetzung des Aufsichtsrats würde eine unangemessene Begrenzung der auf den Einzelfall bezogenen Auswahl geeigneter Aufsichtsratskandidaten bedeuten. Damit würde eine entsprechende Zielvorgabe das Recht der Aktionäre, die Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen,

beeinträchtigen. Infolgedessen werden über die festgelegte Altersgrenze und die Beachtung von Vielfalt hinaus keine weiteren konkreten Zielsetzungen bei etwaigen Wahlvorschlägen berücksichtigt und es wird insoweit keine Veröffentlichung im Corporate Governance Bericht erfolgen.

  • Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit überprüft. Der Aufsichtsrat hat keine solche Effizienzprüfung vorgenommen und wird sie nicht vornehmen. Der Aufsichtsrat erachtet eine formelle Effizienzprüfung als nicht sinnvoll, da eine derartige Prüfung aufgrund der übersichtlichen Größe des Gremiums keine Effizienzsteigerung erwarten lässt.
  • Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt bei Haftpflichtversicherungen, die die Gesellschaft für Mitglieder des Aufsichtsrats abschließt (sog. D&O-Versicherungen), einen Selbstbehalt zu vereinbaren, der mindestens 10 Prozent des Schadens im Einzelfall bis maximal mindestens das Eineinhalbfache der festen jährlichen Vergütung des Aufsichtsratsmitglieds für alle Schadensfälle in einem Jahr beträgt. Die bestehende D&O-Versicherung sah und sieht für die Mitglieder des Aufsichtsrats keinen Selbstbehalt vor. COLEXON ist grundsätzlich nicht der Auffassung, dass das Engagement und die Verantwortung, mit der die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Aufgaben wahrnehmen, durch einen Selbstbehalt beeinflusst werden.
  • Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, den Konzernabschluss binnen 90 Tagen nach Geschäfts jahresende und die Zwischenberichte binnen 45 Tagen nach Ende des Berichterstattungszeitraums öffentlich zugänglich zu machen. COLEXON kommt dieser Empfehlung nicht nach, da die Gesellschaft aufgrund der Notierung im Prime Standard ohnehin verpflichtet ist, diese Unterlagen innerhalb relativ kurzer Fristen zu erstellen und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen (zwei Monate für Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte, vier Monate für Jahres- und Konzernabschlüsse). Ferner müsste innerhalb der Veröffentlichungsfristen für Jahres- und Konzernabschlüsse eine Befassung innerhalb des Prüfungsausschusses und des Aufsichtsratsplenums erfolgen sowie die Prüfung durch den Abschlussprüfer abgeschlossen sein. Die Schaffung zusätzlichen Zeitdrucks bei der Erstellung und Prüfung der relevanten Unterlagen durch die Verkürzung der gesetzlich vorgesehenen Fristen soll vermieden werden. Vorstand und Aufsichtsrat vertreten die Auffassung, dass dadurch eine hinreichend zeitnahe Unterrichtung der Öffentlichkeit gewährleistet ist.

8.2. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Die Strukturen der Unternehmensleitung und die Überwachung der COLEXON werden nachfolgend erläutert:

Aktionäre und Hauptversammlung

Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr. Die jährliche Hauptversammlung bei COLEXON findet in den ersten fünf Monaten des Geschäftsjahres statt. Den Vorsitz der Hauptversammlung führt der Aufsichtsratsvorsitzende. Die Hauptversammlung entscheidet über alle ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben (u. a. Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, Änderung der Satzung, Gewinnverwendung, Kapitalmaßnahmen).

Aufsichtsrat

Die zentrale Aufgabe des Aufsichtsrats besteht in der Beratung und Überwachung des Vorstands. Der Aufsichtsrat von COLEXON besteht derzeit aus vier Mitgliedern. Sie wurden von den Aktionären in der Hauptversammlung gewählt.

Der Aufsichtsrat arbeitet mit dem Vorstand zum Wohle des Unternehmens eng zusammen und ist in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung eingebunden. Mit seiner langjährigen Erfahrung und Kompetenz ist er ein wichtiger Berater des Vorstands und überwacht dessen Geschäftsführung in dem gesetzten Rahmen. Herr Henrik Lasse Lindblad und Herr Dr. Peter Dill verfügen als unabhängige Mitglieder über besonderen Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung, wie gem. § 100 Abs. 5 AktG gefordert.

Der Aufsichtsrat der COLEXON hat einen Prüfungsausschuss i. S. v. § 107 Abs. 3 AktG, einen Nominierungsausschuss sowie einen Strategieausschuss. Die Ausschüsse setzen sich wie folgt zusammen:

  • Mitglieder des Prüfungsausschusses: Dr. Peter Dill (ab März 2009), Dr. Carl Graf Hardenberg (ab November 2009), Henrik Lasse Lindblad (ab Februar 2010 bis 24. März 2011)
  • Mitglieder des Nominierungsausschusses: Dr. Carl Graf Hardenberg (ab März 2009), Henrik Lasse Lindblad (ab März 2009 bis 24. März 2011)
  • Mitglieder des Strategieausschusses: Dr. Peter Dill (ab März 2009), Henrik Lasse Lindblad (ab März 2009 bis 24. März 2011)

Vorstand

Als Leitungsorgan der Aktiengesellschaft führt der Vorstand die Geschäfte des Unternehmens und ist im Rahmen der aktienrechtlichen Vorschriften an das Interesse und die geschäftspolitischen Grundsätze des Unternehmens gebunden. Er berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Fragen der Geschäftsentwicklung, die Unternehmensstrategie sowie über mögliche Risiken.

Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus den im Vergütungsbericht im Einzelnen dargelegten erfolgsabhängigen und fixen Bestandteilen zusammen.

Transparenz

Eine einheitliche, umfassende und zeitnahe Information hat bei COLEXON einen hohen Stellenwert. Die Bericht erstattung über die Geschäftslage und die Ergebnisse erfolgt im Geschäftsbericht, auf Presse- und Telefon kon ferenzen sowie in den Zwischenberichten.

Zusätzlich werden Informationen über Pressemitteilungen bzw. Ad-hoc-Meldungen veröffentlicht. Alle Meldungen, Präsentationen und Mitteilungen sind im Internet unter Investor Relations/News Center einsehbar.

COLEXON pflegt regelmäßig das vorgeschriebene Insiderverzeichnis gemäß § 15b Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Die betreffenden Personen wurden über die gesetzlichen Pflichten und Sanktionen informiert.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Der Konzernabschluss wird seit dem Geschäftsjahr 2005 nach den IFRS-Standards aufgestellt. Nach Erstellung durch den Vorstand wird der Konzernabschluss vom Abschlussprüfer geprüft und vom Aufsichtsrat festgestellt. Der Konzern ab schluss soll innerhalb von 90 Tagen nach dem Geschäftsjahresende veröffentlicht werden.

Mit dem Abschlussprüfer wurde vereinbart, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats bzw. der Vorsitzende des Prüfungs ausschusses über Ausschluss- oder Befreiungsgründe bzw. über Unrichtigkeiten der Entsprechenserklärung, die während der Prüfung auftreten, unverzüglich informiert wird. Der Abschlussprüfer berichtet über alle für die Aufgabe des Aufsichtsrats wesentlichen Fragestellungen und Vorkommnisse, die sich während der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich an den Aufsichtsratsvorsitzenden.

Steuerungsgrößen und Kontrollsystem

Neben der kommunizierten Unternehmensstrategie bildet in erster Linie die Sicherstellung der Liquidität (operativer Cashflow und Free Cashflow) die zentrale Bezugsgröße für die operative Entwicklung. Daneben sind der Gewinn vor Zinsen und Steuern (EBIT) und das Ergebnis vor Steuern (EBT) wichtige Bewertungsgrößen.

8.3. BERICHTERSTATTUNG ZU AKTIENBEZOGENEN VORGÄNGEN

Die nachfolgenden Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB geben die Verhältnisse wieder, wie sie am Bilanzstichtag bestanden. Mit der nachfolgenden Erläuterung dieser Angaben wird gleichzeitig den Anforderungen eines erläuternden Berichts gemäß § 120 Abs. 3 Satz 2 AktG entsprochen.

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt 17.744.557,00 Euro. Es ist eingeteilt in 17.744.557 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien). Die mit diesen Stammaktien verbundenen Rechte und Pflichten ergeben sich insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff., 186 AktG. Da die Gesellschaft lediglich eine Aktiengattung emittiert hat, ergeben sich somit insbesondere keine Stimmrechtsbenachteiligungen oder -beschränkungen für einzelne Aktionäre.

Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital

Direkte oder indirekte Beteiligungen am Grundkapital, die einen Anteil von 10 Prozent der Stimmrechte überschreiten, werden im Anhang zum Konzernabschluss aufgezeigt und erläutert.

Ernennung und Abberufung des Vorstands

Die Bestellung und Abberufung des Vorstands sind im Aktiengesetz (§ 84) sowie in der Satzung der Gesellschaft geregelt. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Es können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden. Der Aufsichtsrat kann eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen. Der Geschäftsverteilungsplan des Vorstands bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. So genannte "Golden Parachute"-Regelungen, die eine Abbestellung oder Neubesetzung des Vorstandes erschweren, bestehen nicht.

Erhöhung des Grundkapitals

Der Vorstand ist nach Maßgabe der Hauptversammlungsbeschlüsse vom 19. Mai 2006 ermächtigt, das Grundkapital gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung in der Zeit bis zum 18. Mai 2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt 2.325.000,00 Euro durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).

Angaben zu Möglichkeiten des Bezugsrechtsausschlusses, vgl. DRS 15a Tz. 26 "konkrete Ermächtigungen" Durch die Schaffung des Genehmigten Kapitals soll die Gesellschaft in die Lage versetzt werden, schnell und flexibel auf Wachstumsmöglichkeiten und Möglichkeiten am Kapitalmarkt reagieren zu können. Im Jahr 2007 wurden zwei Kapitalerhöhungen unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals in Höhe von insgesamt 465.000,00 Euro gegen Bareinlage durchgeführt. Damit verbleibt ein Genehmigtes Kapital von 1.860.000,00 Euro.

Angaben zur Ermächtigung nach § 221 AktG zur Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung um bis zu EUR 1.550.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.550.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital). In 2009 wurden insgesamt 757 Wandelschuldanleihen in Aktien gewandelt. Darüber hinaus besteht ein Bedingtes Kapital in Höhe von EUR 1.549.243.

Änderungen der Satzung

Die Satzung der COLEXON Energy AG kann gemäß den §§ 133 und 179 AktG nur durch einen Beschluss der Hauptversammlung geändert werden. Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden nach § 19 Abs. 1 der Satzung, soweit nicht durch die Satzung oder durch eine zwingende Bestimmung des Gesetzes etwas anderes vorgeschrieben wird, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapital mehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst. Die Befugnis zu Änderungen der Satzung, welche nur die Fassung betreffen, ist gemäß § 4 Abs. 7 und § 14 der Satzung in Übereinstimmung mit § 179 Abs. 1 Satz 2 AktG auf den Aufsichtsrat übertragen worden.

8.4. VERGÜTUNGSBERICHT

Eine transparente Berichterstattung über die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat gehört für uns zu den Kernelementen guter Corporate Governance. Im Folgenden informieren wir über Grundsätze des Vergütungssystems sowie über Struktur und Höhe der Leistungen.

Vorstand

Vergütungsstruktur. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird durch den Personalausschuss, die Vergütungsstruktur durch den Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Das bestehende Vergütungssystem gewährleistet eine der Tätigkeit und Verantwortung angemessene Vergütung der Vorstandsmitglieder. Neben der persönlichen Leistung finden dabei auch die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Konzerns Berücksichtigung.

Kurzfristige Vergütungsbestandteile. Die Gesamtvergütung setzt sich aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer erfolgsbezogenen variablen Komponente zusammen. Bei einer vollständigen Zielerreichung beträgt der fixe Gehalts bestandteil rund 66 Prozent, der variable Teil rund 34 Prozent der Gesamtvergütung. Die Höhe der individuellen Tantieme ist davon abhängig, inwieweit die zu Beginn des Geschäftsjahres zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem einzelnen Vorstandsmitglied vereinbarten Ziele erreicht wurden.

Darüber hinaus enthält die Vergütung der Vorstandsmitglieder Sachbezüge, die im Wesentlichen aus den nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Werten für die Dienstwagennutzung, Mietaufwendungen und den Versicherungsprämien zur Unfallversicherung bestehen.

Im Geschäftsjahr 2010 haben folgende Vorstände von der Gesellschaft Leistungen erhalten:

NAME WOHNORT TÄTIGKEIT BESTELLUNG
Thorsten Preugschas Dipl.-Ing. Kamp-Lintfort CEO 11.11.2006 – 05.01.2011
Henrik Christiansen Dipl.-Kaufm. Ahrensburg CFO 17.10.2008 – 28.02.2011
Volker Hars Betriebswirt Reinbek COO
CEO
15.02.2010 – 05.01.2011
seit 05.01.2011
Tom Glæsner Larsen MBA Virum CIO 01.01.2010 – 15.02.2010

Die Bezüge der Vorstandsmitglieder beliefen sich im Berichterstattungszeitraum auf:

LEISTUNG IN TEUR VOLKER HARS HENRIK CHRISTIANSEN THORSTEN PREUGSCHAS TOM LARSEN
Fixum 265,7 260,3 298,6 28,0
Sachbezüge 11,4 17,8 39,5 0
Pensionszusage 45,0 0 0 0
Tantiemeanspruch 2009 0 20,0 0 0
Tantiemeanspruch 2010 0 0 0 0
Abfindungen 160,0
Gesamt 322,1 298,1 338,1 188,0

Aufsichtsrat

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und wird durch die Hauptversammlung bestimmt. Die Satzung der Gesellschaft gewährt den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung von insgesamt TEUR 125 (Vorjahr: TEUR 152). Dementsprechend erhalten die Aufsichtsratsmitglieder jedes Geschäftsjahr eine Vergütung, die sich aus einem festen und einem variablen Teil zusammensetzt.

Der feste Anteil der jährlichen Vergütung beträgt TEUR 15, für den Vorsitzenden TEUR 30 sowie für dessen Stellvertreter TEUR 22,5 und ist nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar. Der variable Anteil der jährlichen Vergütung beträgt TEUR 0,5 je EUR eine Million des im Konzernabschluss für das laufende Geschäftsjahr ausgewiesenen positiven Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT).

TEUR VORSIT
ZENDER
STELLV.
VORSIT
ZENDER
MITGLIED SIT
ZUNGS
GELDER
REISE
KOSTEN
VARIABI -
LITÄT
REST
VERGÜTUNG
VORJAHRE
GESAMT
Dr. Carl Graf Hardenberg 30 0 0 4 5 0 3 42
Tom Glæsner Larsen 0 0 0 0 0 0 7 7
Dr. Peter Dill 0 0 15 4 1 0 0 20
Max-Arnold Köttgen 0 0 5 1 0 0 0 6
Henrik Lasse Lindblad 0 23 0 4 3 0 2 32
Dr. Eric Veulliet 0 0 2 4 3 0 0 18
Gesamt 30 23 32 17 11 0 13 125

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hatte 2010 und danach folgende Mitglieder:

  • Dr. Carl Graf Hardenberg (Vorsitzender), Mitglied seit 6. März 2009, Geschäftsführer der Sozietät Hardenberg Rechtsanwälte
  • Dr. Peter Dill (Mitglied), Mitglied seit 6. März 2009, CEO Deutsche See GmbH
  • Henrik Lasse Lindblad (stellvertretender Vorsitzender), Mitglied vom 28. Mai 2008 24. März 2011, CEO bei mehreren Gesellschaften

Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr. 10 HGB:

  • Danske AMP A/S
  • Steffen Rønn Fondsmæglerselskab A/S
  • DKA Consult A/S
  • FMT A/S
  • Dansk O.T.C. Fondsmæglerselskab A/S
  • Nordisk Fondservice AB
  • Monetar Pensionsförvaltning AB
  • Dr. Eric Veulliet (Mitglied), Mitglied vom 6. März 2009 10. Oktober 2010, CEO alpS Zentrum für Naturgefahrenund Risikomanagement GmbH
  • Max-Arnold Köttgen (Mitglied), Mitglied vom 13. September 2010 7. Februar 2011, Vorstand Remondis AG & CO. KG
  • Dr. Kurt Friedrich Ladendorf (Mitglied), Mitglied seit 18. März 2011, Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr. 10 HGB: - GBK Beteiligungen AG

9. RISIKOBERICHT

9.1. RISIKOMANAGEMENT UND INTERNES KONTROLLSYSTEM

Jedes unternehmerische Handeln ist aufgrund bestehender Unsicherheiten innerhalb und außerhalb des Unternehmens mit Chancen und Risiken verbunden. Die Zielsetzung des Risikomanagementsystems (RMS) sowie des internen Kontrollsystems der COLEXON ist, zu gewährleisten, dass alle relevanten Risiken identifiziert, erfasst, analysiert, bewertet sowie in entsprechender Form an die zuständigen Entscheidungsträger kommuniziert werden. Das RMS erfüllt dabei die externen Anforderungen gemäß dem Kontroll- und Transparenzgesetz, dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), den Deutschen Rechnungsstandards und den Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland sowie weiteren gesetzlichen Anforderungen.

Der betriebswirtschaftliche Nutzen des RMS zeigt sich nicht nur in der Schaffung von Transparenz und der Sicherstellung einer Frühwarnfunktion, sondern auch in der Erhöhung der Planungssicherheit und der Senkung von Risikokosten. Generell umfassen das RMS und das interne Kontrollsystem auch rechnungslegungsbezogene Prozesse sowie sämtliche Risiken und Kontrollen in Hinblick auf die Rechnungslegung. Dies bezieht sich auf alle Teile des RMS und des internen Kontrollsystems, die relevante ergebniswirksame Auswirkungen auf die Gesellschaft haben können.

Ziel des RMS und des internen Kontrollsystems der COLEXON im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse ist die sachgerechte Identifizierung und Bewertung von Einzelrisiken, die dem Ziel der Regelungskonformität des Konzernabschlusses entgegenstehen können. Erkannte Risiken werden hinsichtlich ihrer Auswirkung auf den Konzern abschluss analysiert und bewertet. Die Zielsetzung des internen Kontrollsystems ist, durch die Implementierung entsprechender Kontrollmechanismen hinreichende Sicherheit zu gewährleisten, sodass trotz der identifizierten Risiken ein regelungskonformer Konzernabschluss der COLEXON erstellt wird. Dementsprechend wird das Management der COLEXON im Rahmen seiner Geschäftstätigkeiten keine unangemessenen Risiken eingehen.

Sowohl das RMS als auch das interne Kontrollsystem umfassen alle für den Konzernabschluss wesentlichen Tochter gesellschaften mit sämtlichen für die Abschlusserstellung relevanten Prozessen. Die für die Rechnungslegung relevanten Kontrollen richten sich insbesondere auf Risiken wesentlicher Fehlaussagen in der Finanzberichterstattung der COLEXON. Die Beurteilung der Wesentlichkeit basiert auf der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie den finanziellen Auswirkungen auf die wesentlichen finanziellen Kennziffern.

Wesentliche Elemente zur Risikosteuerung und Kontrolle in der Rechnungslegung sind die klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten und Kontrollen bei der Abschlusserstellung, transparente Vorgaben sowie die eindeutige Regelung von Verantwortlichkeiten bei der Einbeziehung externer Spezialisten. Das Vier-Augen-Prinzip und die Funktionstrennung sind weitere wichtige Kontrollprinzipien.

Grundlage des RMS und des internen Kontrollsystems ist ein Risiko-Handbuch. Aus den Unternehmenszielen sind die Risikomanagementrichtlinien abgeleitet, die u. a. als Basis für die Kommunikation auf allen Unternehmensebenen dienen. Im Rahmen des Risikomanagements ist der Vorstand verantwortlich für folgende Aufgaben:

  • Festlegung der Unternehmensziele und Strategien sowie der daraus abgeleiteten Risikomanagementziele
  • Förderung des Risikobewusstseins im Unternehmen (Etablierung einer risikobewussten Kultur)

  • Optimierung des Risikomanagementsystems

  • Festlegung von Standards und Regeln für die Risikoanalyse, -bewertung und -steuerung
  • Regelmäßige Information des Aufsichtsrats über die Risk-Map

9.2. RISIKOMANAGEMENTPROZESS

Das Risikomanagement der COLEXON beruht auf dem Konzept eines Regelkreislaufs. Dadurch unterliegt es einem permanenten Verbesserungsprozess. Nach der erstmaligen Erfassung und Bewertung der Risiken wird das Risiko management als kontinuierlicher Prozess in die Unternehmenssteuerung und das Berichtswesen sowie in den regel mäßigen Dialog mit dem Aufsichtsrat eingebracht.

Der Prozess ist an den von der Unternehmensführung definierten Vorgaben sowie den Vorgaben der Gesetzgebung für das Risiko management ausgerichtet. Bestands- und ergebnisgefährdende Risken werden entweder vom internen Risk-Manage ment-Team in einem Top-Down-Ansatz oder vom Risikoverantwortlichen für seinen jeweiligen Verant wortungsbereich identifiziert und bewertet. Die Risikobewertung erfolgt durch eine Einteilung in Schadensklassen und eine Evaluierung der Eintrittswahrscheinlichkeit. Ausgehend von der Risikobewertung werden Gegenmaßnahmen festgelegt und deren Umsetzung eingeleitet und überwacht.

Die Risiken können teilweise durch entsprechende Maßnahmen vermieden oder vermindert werden. Ein Teil der Risiken kann an Dritte übertragen werden oder die finanziellen Auswirkungen können über Versicherungen abgedeckt werden. Die verbleibenden Risiken müssen vom Unternehmen selbst getragen werden. Als Gesamtsicht auf die Risikosituation werden die identifizierten und bewerteten Risiken in einer Risk-Map dargestellt sowie aktualisiert. Auf der Basis der Risk-Map erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung an die Unternehmensleitung und an den Aufsichtsrat.

Um die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken frühzeitig erkennen zu können, sind verschiedene Maßnahmen und Analysetools zur Risikofrüherkennung in die Ablauforganisation und damit sowohl in den operativen Geschäftsablauf als auch in die Berichterstattung integriert. Diese Instrumente des Risikomanagements zur Risikofrüherkennung umfassen unter anderem die kontinuierliche Liquiditätsplanung und das systemgestützte Beschaffungsmanagement sowie ein prozessorientiertes Controlling in den Geschäftsbereichen und ein unternehmensübergreifendes kaufmännisches Reporting.

9.3. BESTANDSGEFÄHRDENDE RISIKEN UND WEITERE EINZELRISIKEN

Abnahmeverpflichtungen

COLEXON benötigt im Rahmen seiner Leistungserbringung als wesentliche Komponenten Solarmodule und Wechselrichter. Aus derzeit bestehenden Lieferverträgen ist COLEXON verpflichtet, die vereinbarten Liefermengen abzunehmen und zu bezahlen. Es besteht das Risiko, dass die Abnahmeverpflichtung zu Überbeständen und ungewollter Lagerhaltung neben erheblichen finanziellen Verpflichtungen führt. Dadurch ergibt sich für die Gesellschaft ein Absatzund Liquiditätsrisiko. COLEXON betreibt ein kontinuierliches Liquiditätsmanagement, um die Zahlungsströme und den temporären Kapitalbedarf zu koordinieren und zu optimieren. Im Zusammenhang mit den marktbedingten Änderungen der Rahmenbedingungen im europäischen Markt hat COLEXON Verhandlungen mit seinem Hauptlieferanten rechtzeitig begonnen, mit dem Ziel, eine erhöhte Flexibilisierung des Rahmenvertrages zu definieren und somit das Risiko aus der Abnahmeverpflichtung zu reduzieren.

Kapitalbeschaffung

COLEXON ist für den Ausbau ihrer Geschäftsbereiche auf eine ausreichende Bereitstellung externer Finan zierungsquellen angewiesen. Die Fähigkeit von COLEXON, ausreichende Fremdmittel zu erhalten, könnte insbesondere bei einer Verschlechterung der Lage der Finanzmärkte oder der Solarbranche leiden. Eine nachlassende Fähigkeit und/oder Bereitschaft von Banken, Solarmodule und -anlagen zu finanzieren, würde sich nachteilig auf die operative Entwicklung der Gesellschaft und damit auch auf die Profitabilität auswirken.

COLEXON hat mit mehreren Banken im Geschäftsjahr 2009 Kreditverträge abgeschlossen, die Kreditnebenbedingungen (sog. "Financial Covenants") mit Sonderkündigungsrecht enthalten, die sich zum einen auf den Konzernabschluss der COLEXON und zum anderen auf einen um den Solarkraftwerksbetrieb bereinigten Konzernabschluss beziehen. Im 3. Quartal 2010 wurde erstmalig eine Equity Ratio für den Konzernabschluss nicht mehr erfüllt. Im 4. Quartal 2010 wurden für den um den Solarkraftwerksbetrieb bereinigten Konzernabschluss auch die Equity Ratio, die Interest Coverage Ratio und die Leverage Ratio nicht mehr erfüllt. Damit waren die Kreditgeber zur vorzeitigen Kündigung der Darlehen berechtigt. Die Banken haben jedoch von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch gemacht und sich grundsätzlich bereit erklärt, einen Umstrukturierungsplan unter geänderten Vertragsbedingungen in folgender Form zu begleiten.

Bis zum 31.07.2011 haben die Banken einem Moratorium zugestimmt, um neue Kreditnebenbedingungen zu verhandeln. In dieser Zeit kann das Kündigungsrecht von den Banken nicht ausgeübt werden. Die Vereinbarung über die Fortführung der Kreditlinien und neuer Kreditnebenbedingungen steht unter dem üblichen Vorbehalt der Zustimmung bankinterner Gremien sowie der Tragfähigkeit eines von COLEXON aufgestellten Restrukturierungskonzeptes. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand geht der Vorstand davon aus, dass durch die ergriffenen Restrukturierungsmaßnahmen und unter der Annahme anziehender Märkte eine wohlwollende Begleitung seitens der Banken vorhanden sein wird, sodass eine Unternehmensfinanzierung auch nach dem 31.07.2011 gesichert werden kann. Im Übrigen sieht die Liquiditätsplanung vor, dass bereits im Juli 2011 durch Zahlungseingänge aus dem Verkauf eines Solarparks die Abhängigkeit von den Bankenlinien reduziert werden kann.

WEITERE EINZELRISIKEN

Abhängigkeit von staatlicher Förderung

In den meisten Regionen und Ländern kann Strom aus Solarenergie derzeit nicht zu Kosten erzeugt werden, die mit den Kosten für die Erzeugung von Strom aus konventionellen Energieträgern wie Kohle, Gas, Erdöl oder Kernkraft wett bewerbsfähig sind. Die Nachfrage nach Solarkraftwerken und damit nach den Produkten und Dienstleistungen der Gesellschaft ist damit von der staatlichen Förderung der Photovoltaik abhängig. Im Berichterstattungszeitraum haben die unterjährigen Anpassungen der Einspeisevergütung in Deutschland, Frankreich und Tschechien gezeigt, dass außerplanmäßige Förderkürzungen einen erheblichen Einfluss auf die Nachfrage und damit auf das operative Geschäft von Solar unternehmen haben. COLEXON hat im Berichterstattungszeitraum durch die Stärkung des internationalen Projektgeschäfts den Umsatz der Gesellschaft auf verschiedene Märkte gestreut und somit länderspezifische Risiken reduziert.

Wachstumsrisiko aus Abnahmeverpflichtungen

Bei den von COLEXON im Geschäftsjahr 2010 bezogenen Solarmodulen entfielen mehr als 90 Prozent auf den Modulproduzenten First Solar. Ein Wegfall der Geschäftsverbindung zur First Solar-Gruppe oder eine nicht erfolgreiche Nachverhandlung der Preiskonditionen über die Lieferung von Photovoltaikmodulen würde Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von COLEXON haben. Darüber hinaus verfügt die Gesellschaft über keine fixen Rahmenverträge mit namhaften Herstellern kristalliner Module. Dies könnte sich nachteilig auf das Wachstum der Gesellschaft auswirken. Um die Beschaffungsstrategie stets an die sich stark verändernden Marktverhältnisse anzupassen, befindet sich COLEXON laufend in Gesprächen hinsichtlich Mengen, Belieferungszeitpunkte sowie Preis- und Zahlungsmodalitäten. Darüber hinaus wird die Bedarfs- und Allokationsplanung regelmäßig aktualisiert, um die ausreichende Verfügbarkeit der Solarmodule zu gewährleisten und überhöhten Lagerbeständen vorzubeugen.

Zahlungsrisiken aus Lieferungen und Leistungen

Für COLEXON besteht ein marktübliches Zahlungsrisiko aus Lieferungen und Leistungen oder aus finanziellen Forderungen. Ein verspätetes Begleichen von offenen Forderungen bzw. deren Ausfall hätten negative Auswirkungen auf den Cashflow der Gesellschaft. Daher werden alle Kunden, die mit COLEXON Geschäfte abschließen möchten, vorab einer detaillierten Bonitätsprüfung unterzogen und die Forderungsbestände laufend durch das zentrale Working Capital Management überwacht.

Projektfinanzierung

Die Sicherung der Zwischenfinanzierung von Projekten stellt auch in Zukunft einen kritischen Faktor für den Unter neh menserfolg dar. Darüber hinaus betreibt COLEXON Solarkraftwerke mittels Projektgesellschaften, die überwiegend – rund 80 bis 85 Prozent – fremdfinanziert wurden. Bestehende und etwaige künftige Projektgesellschaften für den Solarkraftwerksbetrieb sind deshalb darauf angewiesen, weiterhin in ausreichendem Umfang, im Einklang mit den bestehenden finanziellen Verpflichtungen aus der Projektdurchführung und zu attraktiven Konditionen Fremd finan zie rungen und insbesondere Darlehen von Kreditinstituten zu erhalten.

Internationalisierung

Ein wichtiger Pfeiler der strategischen Entwicklung der COLEXON ist die Internationalisierung der Geschäftsaktivitäten. Dies gilt vor allem in Hinblick auf die Reduzierung der Einspeisevergütung in Deutschland. Im Vergleich zur Geschäfts tätigkeit in Deutschland birgt die internationale Expansion deutlich höhere Risiken hinsichtlich der rechtlichen und politischen Aspekte. Diese sind oft schwer abschätzbar und können zu ungeplanten Kostenbelastungen führen. Darüber hinaus verzeichnen auch die internationalen Märkte rückläufige staatliche Förderungen der Photovoltaik und damit sinkende Rentabilität für Investoren und die eigene Geschäftstätigkeit. Jedoch kann die Gesellschaft durch den internationalen Expansionskurs länderspezifische Risiken streuen und die Geschäftsentwicklung unabhängiger von volatilen Einzelmärkten gestalten. Darüber hinaus ist das Erreichen der Wirtschaftlichkeit in den südlichen Ländern ohne nennenswerte finanzielle Förderung aufgrund der höheren Sonneneinstrahlung schneller zu erreichen. Zudem operiert COLEXON mit schlanken und flexiblen Auslandseinheiten sowie einer starken Einbindung von lokalen Subunternehmern, um diese Risiken zu minimieren.

Personal

Die bisherige wirtschaftliche Entwicklung von COLEXON beruhte maßgeblich auf der Leistung der Mitarbeiter und Führungskräfte. Für den zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg ist es daher wichtig, dass Schlüsselpersonen weiterhin für COLEXON tätig sind. Der Konsolidierungsprozess im Solarmarkt hat zu einer steigenden Mitarbeiterfluktuation geführt. Die geplante Restrukturierung erhöht zusätzlich das Risiko, Fach- und Führungskräfte zu verlieren. COLEXON wird daher versuchen, mit individuellen Förderprogrammen Schlüsselpersonen an das Unternehmen zu binden.

Absatzmarkt Deutschland

Die Einspeisevergütung nach dem EEG ist der entscheidende Anreiz für die bis dato äußerst positive und rasante Entwicklung der Photovoltaikbranche in Deutschland. Experten gehen daher davon aus, dass die geplante Absenkung der Einspeisevergütung in 2011 negative Konsequenzen für den deutschen Markt mit sich bringen wird und mit einem rückläufigen Marktwachstum zu rechnen ist. COLEXON hat im Berichterstattungszeitraum durch die Erhöhung des Auslandsanteils am Umsatz der Gesellschaft die Abhängigkeit vom deutschen Markt verringert.

Technologische Entwicklung

Die technologische Entwicklung auf dem Photovoltaikmarkt ist äußerst dynamisch. Der Erfolg von COLEXON hängt entscheidend davon ab, neue Trends, Entwicklungen und Kundenbedürfnisse rechtzeitig vorherzusehen und sicherzustellen, dass das Produkt- und Dienstleistungsportfolio mit den technologischen Entwicklungen Schritt hält. Es besteht insbesondere das Risiko, dass Wettbewerber neue Produkte und Dienstleistungen früher bzw. preisgünstiger einführen oder sich exklusive Rechte in Bezug auf neue Technologien sichern. Außerdem ist nicht gewährleistet, dass verbesserte oder neue Produkte oder Dienstleistungen nach ihrer Einführung erwartungsgemäß funktionieren und im Markt akzeptiert werden.

Produktqualität

Im laufenden Geschäft können Lieferschwierigkeiten und die Nichteinhaltung der geforderten Produktqualität durch Lieferanten ein Risiko darstellen. Da die Gesellschaft weder Solarmodule noch sonstige Anlagenteile für Solar stromanlagen selbst herstellt, ist sie von der Service- und Produktqualität der Lieferanten abhängig. Aus diesen Mängeln können Gewährleistungsansprüche von Kunden gegenüber der Gesellschaft entstehen. COLEXON begegnet diesem Risiko durch sorgfältige Auswahl sowie regelmäßiges Monitoring dieser Partner.

Zins- und Währungsrisiken

Durch die geplante Ausweitung der internationalen Expansion der Gesellschaft ergeben sich für COLEXON erhöhte Zins- und Fremdwährungsrisiken. Bei der Inanspruchnahme von Krediten unterliegt die Gesellschaft zudem Markt zins satzschwankungen. Die finanziellen Risiken werden im Rahmen des Risikomanagementsystems durch eine kontinuierliche Kapitalmarktbeobachtung frühzeitig erkannt und entsprechende Absicherungsstrategien und -prinzipien festgelegt. Darüber hinaus verwendet COLEXON als derivative Finanzinstrumente Zinsswaps ("Swaps"), um sich gegen Zins änderungsrisiken abzusichern.

Wettbewerb

Im Berichterstattungszeitraum hat sich der Wettbewerbsdruck im für COLEXON relevanten Marktsegment weiter erhöht. Das Management geht davon aus, dass sich dieser Trend im aktuellen Geschäftsjahr weiter fortsetzen wird. Ein intensiver Wettbewerb bei verbesserter Modulverfügbarkeit geht regelmäßig mit einem Verfall der erzielbaren Preise einher. Gelingt es nicht, entsprechende Preissenkungen mit Lieferanten zu vereinbaren oder auf andere Weise Kostensenkungen zu erreichen, würde dies auch geringere operative Margen zur Folge haben. Dies kann erheblichen Einfluss auf die Gewinnmargen, die Umsatzerlöse und den Erfolg der Gesellschaft haben.

Witterungsverhältnisse

COLEXON ist bei der Errichtung und Inbetriebhaltung von Solaranlagen von den jeweiligen lokalen Klima- und Wetterverhältnissen abhängig. Ungünstige Wetterverhältnisse können zu einem Zeitverzug im Projektgeschäft führen. Problematisch für die Gesellschaft wird dies insbesondere im Hinblick auf den Umstand, dass aufgrund der bestehenden Förderstrukturen Projekte vielfach bis zu einem bestimmten Termin abgeschlossen sein müssen. Darüber hinaus können ungünstige Witterungsverhältnisse zu einem ungewollten Anstieg des Bestands an Material und insbesondere Solarmodulen führen. Dies kann erheblichen Einfluss auf die Liquiditätslage des Unternehmens haben.

9.4. GESAMTRISIKO

Das Risiko einer nicht ausreichenden Unternehmensfinanzierung ist bestandsgefährdend und die notwendigen Schritte zur Abwendung des Risikos sind wie zuvor dargestellt vom Vorstand eingeleitet worden. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand geht der Vorstand davon aus, dass durch die ergriffenen Restrukturierungsmaßnahmen und unter der Annahme anziehender Märkte sowie bei erfolgreichen Verhandlungen mit den Banken die Unternehmensfinanzierung gesichert werden kann. Aufgrund der aktuell positiven Verhandlungen mit einem Lieferanten über Preis und Menge der Abnahmeverpflichtungen sieht der Vorstand die Bestandsgefährdung durch diesen Rahmenvertrag als gering an.

In der ganzheitlichen Betrachtung der gesamten Risikosituation der Gesellschaft zeigt sich, dass die Risiken aus derzeitiger Sicht überschaubar und beherrschbar sind.

10. VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt wird, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind."

11. SCHLUSSERKLÄRUNG ZUM ABHÄNGIGKEITSBERICHT DES VORSTANDS

Es wurde ein Abhängigkeitsbericht gemäß § 319 Abs. 3 Aktiengesetz erstellt. Der Vorstand erklärt nach § 312 Abs. 3 Aktien gesetz Folgendes: "Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmungen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Weder im Interesse noch auf Veranlassung der herrschenden Gesellschaft wurden Maßnahmen zum Nachteil der Gesellschaft durchgeführt oder unterlassen."

Hamburg, 26. April 2011

Volker Hars Dr. Rolando Gennari

40 KONZERN-ABSCHLUSS | GESCHÄFTSBERICHT 2010 | COLEXON ENERGY AG

KONZERN-ABSCHLUSS DER COLEXON ENERGY AG

KONZERN-BILANZ 42
KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 44
KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG 45
KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG 46
VERÄNDERUNG DES EIGENKAPITALS 47
ANHANG ZUM KONZERN-ABSCHLUSS 48
1. ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN 48
2. GRUNDSÄTZE DER RECHNUNGSLEGUNG 49
3. KONSOLIDIERUNG 51
4. WÄHRUNGSUMRECHNUNG 54
5. EINZELNE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE 54
6. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 62
7. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 71
8. ZUSÄTZLICHE ANGABEN ZU FINANZINSTRUMENTEN 76
9. ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG
. 79
10. ERLÄUTERUNGEN ZUR SEGMENTBERICHTERSTATTUNG 79
11. BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN PERSONEN 82
12. PERSONALSTAND 84
13. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG 84
14. RECHTSSTREITIGKEITEN 85
15. RISIKOMANAGEMENT. 85
16. AUFSICHTSRAT 91
17. VORSTAND 92
18. ENTSPRECHENSERKLÄRUNG 93

KONZERN-BILANZ

ZUM 31. DEZEMBER 2010

AKTIVA

TEUR 31.12.2010 31.12.2009
A. Langfristige Vermögenswerte
I.
Geschäfts- oder Firmenwert
7.937 71.399
II.
Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände
763 923
III.
Grundstücke und Grundstücksbestandteile
298 298
IV.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
1.161 1.296
V.
Technische Anlagen und Maschinen
117.482 158.560
VI.
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
905 895
VII.
Sonstige langfristige Vermögenswerte
13.720 14.491
VIII. Aktive latente Steuern 2.757 2.598
Summe langfristige Vermögenswerte 145.023 250.460
B. Kurzfristige Vermögenswerte
I.
Vorratsvermögen
1. Module 30.091 16.910
2. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 1.430 187
3. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 13.062 4.023
II.
Geleistete Anzahlungen
4.145 2.966
III.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
4.071 6.056
IV.
Künftige Forderungen aus Fertigungsaufträgen
6.888 3.967
V.
Zahlungsmittel
20.325 32.255
VI.
Sonstige Vermögenswerte
2.946 6.211
VII.
Steuererstattungsansprüche
47 76
C. Als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
Als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 0
Summe kurzfristige Vermögenswerte 83.006 72.650
Bilanzsumme 228.030 323.110

PASSIVA

TEUR 31.12.2010 31.12.2009
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 17.745 17.745
II. Kapitalrücklagen 77.555 77.345
III. Gewinnrücklage – 31.629 33.797
IV. Rücklage eigene Anteile – 9.915 –10.826
V. Währungsumrechnungsrücklage 38 235
VI. Rücklage für derivative Finanzinstrumente – 648 –614
VII. Neubewertungsrücklage 0 1
VIII. Minderheitenanteile 17 657
53.162 118.340
B. Schulden
I. Langfristige Schulden
1. Finanzverbindlichkeiten 94.339 143.607
2. Passive latente Steuern 4.074 2.849
3. Sonstige langfristige Rückstellungen 931 394
99.344 146.850
II. Kurzfristige Schulden
1. Steuerrückstellung 3.322 3.559
2. Sonstige Rückstellungen 4.865 3.324
3. Finanzverbindlichkeiten 20.855 18.664
4. Erhaltene Anzahlungen 6.573 3.361
5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 36.569 16.436
6. Sonstige Verbindlichkeiten 3.340 12.575
C. Als zur Veräußerung gehaltene Schulden
1. Als zur Veräußerung gehaltene Schulden 0
Summe kurzfristige Schulden 75.524 57.920
Summe Schulden 174.868 204.770
Bilanzsumme 228.030 323.110

KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

TEUR
01.01.–31.12.2010
01.01.–31.12.2009
1. Umsatzerlöse 196.011 117.178
2. Sonstige betriebliche Erträge 2.785 3.408
3. Erhöhung des Bestandes an fertigen und unfertigen Leistungen 11.340 – 3.595
4. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren – 148.668 – 76.287
5. Aufwendungen für bezogene Dienstleistungen – 23.135 – 4.659
6. Rohergebnis 38.333 36.045
7. Personalaufwand – 9.206 – 4.888
8. Abschreibungen – 69.477 – 6.138
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen – 13.573 – 7.194
10. Ergebnis der betrieblichen Geschäftstätigkeit (EBIT) – 53.923 17.825
11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 240 280
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen - 8.227 – 10.075
13. Beteiligungsergebnis/Endkonsolidierungsergebnis 0 45
14. Beteiligungs- und Finanzergebnis – 7.987 – 9.751
15. Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) – 61.909 8.074
16. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag – 3.454 – 2.336
17. Periodenergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen – 65.364 5.737
18. Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 0 – 95
19. Periodenergebnis
davon Aktionäre der COLEXON Energy AG bzw. Renewagy A/S
davon Minderheitenanteile
– 65.364
– 65.355
– 9
5.643
5.655
–12
Ergebnis pro Aktie
Basis 16,885 Mio. (Vorjahr 9,507 Mio.) Aktien gem. IAS 33
Es ergeben sich keine verwässernden Effekte
aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
aus aufgegebenen Geschäftsbereichen
– 3,87
0,00
0,60
– 0,01

KONZERN-GESAMTERGEBNIS-RECHNUNG

TEUR 01.01.–31.12.2010 01.01.–31.12.2009
Periodenergebnis – 65.364 5.643
Marktwertänderungen der als Hedge Accounting designierten Finanzinstrumente – 34 – 474
Marktwertänderungen der zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumente – 1 0
Währungsumrechnung – 197 280
Neubewertung im Rahmen von Unternehmenserwerben 0 178
Steuern vom sonstigen Ergebnis 92 146
Sonstiges Ergebnis nach Steuern – 141 131
Konzerngesamtergebnis – 65.504 5.774
davon Aktionäre der COLEXON Energy AG bzw. Renewagy A/S – 65.495 5.786
davon Minderheitenanteile – 9 – 12

KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG

TEUR 01.01.–31.12.2010 01.01.–31.12.2009
Jahresergebnis (einschließlich Ergebnisanteilen von Minderheitsgesellschaftern)
vor außerordentlichen Posten
– 65.364 5.643
+/– Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 6.101 6.138
+/– Zunahme/Abnahme der Rückstellungen 2.035 1.282
+/– Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge inkl. Abschreibung Goodwill 63.395 1.319
+/– Veränderung der Währungsumrechnungsrücklage – 197 284
–/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens – 442 99
–/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
– 24.637 22.745
+/– Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie
anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
17.958 – 8.674
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit – 1.149 28.836
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens/
immateriellen Anlagevermögens
8.720 0
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen – 10.038 – 8.220
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen – 332 – 12
+/– Einzahlungen und Auszahlungen aus dem Erwerb und dem Verkauf von konsolidierten
Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten
– 1.541 – 235
Cashflow aus Investitionstätigkeit – 3.191 – 8.466
+/– Einzahlungen/Auszahlungen i. Z. m. Eigenkapitalerhöhungen 0 – 473
Einzahlungen/Auszahlungen an Unternehmenseigner und Minderheitsgesellschafter
(Dividenden, Erwerb eigener Anteile, Eigenkapitalrückzahlungen, andere Ausschüttungen)
0 653
+ Einzahlung aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-)Krediten 11.202 43.012
Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-)Krediten – 18.189 – 46.441
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit – 6.987 – 3.249
+/– Cashflow aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 0 3.615
Finanzmittelbestand am Periodenanfang 32.255 10.048
+/– Veränderungen des Konsolidierungskreises – 603 1.472
+/– Veränderung des Finanzmittelbestands – 11.327 20.736
= Finanzmittelbestand am Periodenende 20.325 32.255

VERÄNDERUNG DES EIGENKAPITALS

TEUR GEZEICH
NETES
KAPITAL
KAPITAL
RÜCKLAGE
GEWINN
RÜCKLAGE
RÜCKLAGE
EIGENE
ANTEILE
WÄHRUNGS
UMRECH
NUNGS
RÜCKLAGE
RÜCKLAGE
FÜR DERI
VATIVE
FINANZINS
TRUMENTE
NEU
BEWER
TUNGS
RÜCKLAGE
EIGEN
KAPITAL DER
COLEXON
ENERGY AG
AKTIONÄRE
MINDER
HEITEN
ANTEILE
GESAMTES
EIGEN
KAPITAL
I. Stand 1. Januar 2009 9.318 57.616 30.710 – 1.361 – 22 – 286 0 95.975 0 95.975
1. Konzerngesamtergebnis 5.655 280 – 328 178 5.786 – 12 5.774
2. Kapitalerhöhung gegen
Sacheinlage
12.629 12.629 12.629
3. Änderung der Kapitalstruktur
aus umgekehrtem Unterneh
menserwerb der COLEXON
Energy AG durch die
Renewagy A/S
– 4.202 22.444 – 2.756 – 24 – 177 15.286 15.286
4. Zugang Eigene Aktien
aus umgekehrtem Unter
nehmenserwerb
401 – 12.442 – 12.041 – 12.041
5. Abgang Eigene Aktien aus
Squeeze-out COLEXON Solar
Invest A/S Aktionäre
– 301 0 827 526 526
6. Abgang Eigene Aktien aus
Veräußerung
– 1.497 0 2.150 653 653
4. Umgliederung Kosten der
Kapitalerhöhung
– 473 – 473 – 473
5. Minderheitenanteile – 444 – 213 – 657 669 12
II. Stand 31. Dezember 2009 17.745 77.345 33.797 – 10.826 235 – 614 1 117.683 657 118.340
I. Stand 1. Januar 2010 17.745 77.345 33.797 – 10.826 235 – 614 1 117.683 657 118.340
1. Konzerngesamtergebnis – 65.355 – 197 – 34 – 1 – 65.587 – 9 – 65.596
2. Abgang Eigene Aktien aus
Squeeze-out COLEXON Solar
Invest A/S Aktionäre
– 234 – 285 910 392 392
4. Minderheitenanteile 444 213 657 – 631 26
II. Stand 31. Dezember 2010 17.745 77.555 – 31.629 – 9.915 38 – 648 0 53.145 17 53.162

ANHANG ZUM KONZERN-ABSCHLUSS

1. ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN

Der COLEXON Konzern ist ein international ausgerichteter Konzern. Muttergesellschaft ist die COLEXON Energy AG mit Tochtergesellschaften in Spanien, Frankreich, Tschechien, den USA, Australien, Italien und Dänemark. Die COLEXON Energy AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 93828 eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg, Deutschland. Das Unternehmen wird unter der Wertpapierkennnummer 525070 im amtlichen Handel in Frankfurt am Main und an anderen deutschen Wertpapierbörsen notiert.

Der COLEXON Konzern hat sich im Bereich der regenerativen Energien sowohl auf den Großhandel mit Solarmodulen als auch auf die Projektierung und den Betrieb von großen Solarkraftwerken spezialisiert. Die Konzerngesellschaften planen und erstellen schlüsselfertige Solarkraftwerke für Bauherren und Investoren aus Landwirtschaft, Industrie und öffentlicher Hand im In- und Ausland. Weiterhin investiert und betreibt der COLEXON Konzern Solarkraftwerke mit stetigem Kapitalrückfluss und geringem Risiko. Dazu führt die COLEXON Solar Invest A/S Analysen sowie technische, rechtliche und finanzorientierte Investitionsprüfungen durch und stellt die Finanzierung der Solarkraftwerke sicher.

Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 26. April 2011 vom Vorstand zur Veröffentlichung genehmigt.

2. GRUNDSÄTZE DER RECHNUNGSLEGUNG

2.1. GRUNDLAGEN DER AUFSTELLUNG DES KONZERNABSCHLUSSES

Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2010 der COLEXON Energy AG, Hamburg (im Folgenden auch kurz "COLEXON" oder im Zusammenhang mit dem Konzern "COLEXON Konzern" genannt), ist nach den zum Bilanzstichtag verpflichtend anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften des International Accounting Standards Board (IASB), den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie durch die Übernahme durch die Europäische Kommission in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS). Alle zum 31. Dezember 2010 verbindlichen Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) bzw. des Standing Interpretations Committee (SIC) wurden ebenfalls angewendet. Die beschriebenen Methoden wurden stetig auf die dargestellten Berichtsperioden angewendet, sofern nichts anderes angegeben ist.

Bei dem vorliegenden Abschluss handelt es sich um einen Konzernabschluss für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010 mit Vergleichszahlen für den Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 bzw. mit Vergleichszahlen der Bilanz für den Stichtag 31. Dezember 2009.

Die Konzernbilanz ist nach kurz- und langfristigen Posten gegliedert. Die Realisation der kurzfristigen Vermögenswerte sowie die Tilgung der kurzfristigen Schulden werden innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag erwartet. Alle anderen Vermögenswerte und Schulden gelten als langfristig. Für die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Darstellung des Konzerngesamtergebnisses erfolgt in zwei Aufstellungen: einer gesonderten Gewinn- und Verlustrechnung und einer Überleitung vom Gewinn oder Verlust zum Gesamtergebnis mit Ausweis der Bestandteile des sonstigen Ergebnisses.

Der Konzernabschluss ist in Euro (EUR) aufgestellt worden, der die funktionale Währung der Unternehmen in Deutschland, Spanien, Frankreich und Italien darstellt. Die Angaben erfolgen aus Vereinfachungsgründen überwiegend in Tausend Euro (TEUR). Einzelne Zahlenangaben wurden kaufmännisch gerundet. In Tabellen addieren sich solche Zahlenangaben unter Umständen nicht genau zu den in der Tabelle enthaltenen Gesamtsummen. Die funktionale Währung des Tochterunternehmens in den USA ist der US-Dollar, in Dänemark die Dänische Krone, in Tschechien die Tschechische Krone und in Australien der Australische Dollar (zur Währungsumrechnung vgl. Tz. 4).

Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt auf Basis der historischen Kosten, eingeschränkt durch die Marktwertbewertung von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten sowie durch die erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten (inklusive derivativer Finanzinstrumente).

Die Aufstellung von in Einklang mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, stehenden Konzernabschlüssen erfordert Schätzungen. Des Weiteren macht die Anwendung der unternehmensweiten Bilanzierungs- und Bewertungs methoden Wertungen des Managements erforderlich. Bereiche mit höheren Beurteilungsspielräumen und höherer Komplexität oder Bereiche, bei denen Annahmen und Schätzungen von entscheidender Bedeutung für den Konzernabschluss sind, sind unter Tz. 5 aufgeführt.

2.2. STANDARDS, INTERPRETATIONEN UND ÄNDERUNGEN ZU VERÖFFENTLICHTEN STANDARDS, FÜR DIE IN 2010 EINE ANWENDUNGSPFLICHT BESTEHT

Die folgende Übersicht zeigt die neuen oder geänderten, ab 2010 verpflichtend in der Europäischen Union anzuwendenden IFRS und IFRIC:

  • Änderung des IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Geeignete Grundgeschäfte" Aus der Änderung des IAS 39 ergeben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der COLEXON.
  • Änderungen des IFRS 1: "Erstmalige Anwendung der IFRS" und des IAS 27: "Konzern- und Einzelabschlüsse" Die Änderungen des IFRS 1 und des IAS 27 beziehen sich ausschließlich auf Einzelabschlüsse. Es ergeben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der COLEXON.
  • Änderungen des IFRS 2: "Anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich innerhalb einer Unternehmensgruppe" Aus der Änderung des IFRS 2 ergeben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der COLEXON.
  • Änderung des IFRS 3 (rev 2008) "Unternehmenszusammenschlüsse" Aus der Änderung des IFRS 3 ergeben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der COLEXON.
  • Änderung der IFRS 7: "Verbesserte Angaben zu Finanzinstrumenten" Die Änderungen betreffen Angaben zur Ermittlung der Zeitwerte sowie zu Angaben des Liquiditätsrisikos und werden im Konzernabschluss der COLEXON entsprechend berücksichtigt.
  • IFRIC 13: "Kundenbindungsprogramme" IFRIC 13 regelt die Frage, wie der Realisierungszeitpunkt von Umsatzerlösen im Rahmen von Kunden bin dungs programmen zu bestimmen ist. Durch die Erstanwendung dieser Interpretation ergeben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der COLEXON Energy AG.
  • IFRIC 15: "Verträge über die Errichtung von Immobilien" Aus der Erstanwendung ergeben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der COLEXON Energy AG.
  • IFRIC 16 "Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb"
  • Aus der Erstanwendung ergeben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der COLEXON.
  • IFRIC 17 "Sachdividenden an Eigentümer" Aus der Erstanwendung ergeben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der COLEXON.
  • IFRIC 18 "Übertragung von Vermögenswerten durch einen Kunden"
  • Aus der Erstanwendung ergeben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der COLEXON.
  • Änderungen aus dem "Annual Improvements Project" (2009) Es handelt sich dabei um eine Vielzahl kleinerer Änderungen an bestehenden Standards. Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der COLEXON.

2.3. STANDARDS, INTERPRETATIONEN UND ÄNDERUNGEN ZU VERÖFFENTLICHTEN STANDARDS, FÜR DIE IN 2010 NOCH KEINE ANWENDUNGSPFLICHT BESTEHT

Die folgende Übersicht zeigt neue oder geänderte, noch nicht ab 2010 verpflichtend anzuwendende Standards, die vom Konzern auch nicht freiwillig vorzeitig angewendet worden sind:

  • IFRS 1 "Begrenzte Befreiung erstmaliger Anwender von Vergleichsangaben nach IFRS 7"
  • Änderungen des IFRS 1: "Schwerwiegende Hochinflation und Beseitigung fixer Daten für erstmalige Anwender"
  • IFRS 7 "Transfer von finanziellen Vermögenswerten"
  • IFRS 9 "Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung"
  • Änderungen des IAS 12 "Latente Steuern: Realisierung zugrunde liegender Vermögenswerte"
  • Änderungen des IAS 18 "Leitlinien zur Identifizierung von Vermittlungsgeschäften (agency relationship)"
  • IAS 24 "Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Personen"
  • IAS 32 "Einstufung von Bezugsrechten"
  • Änderungen aus dem "Annual Improvements Project" 2010
  • IFRIC 14 "Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswerts, Mindestdotierungsverpflichtungen und ihre Wech selwirkung"
  • IFRIC 19 "Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente"

Die Anwendung der sonstigen oben genannten Standards und Interpretationen wird mit Ausnahme von abweichenden An gabepflichten voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der COLEXON haben.

3. KONSOLIDIERUNG

3.1. KONSOLIDIERUNGSKREIS

In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2010 sind neben der COLEXON alle Unternehmen einbezogen, bei denen der COLEXON Konzern die unmittelbare oder mittelbare Kontrolle über die Finanz- und Geschäftspolitik ausüben kann. Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an im Wege der Vollkonsolidierung in den Kon zern abschluss einbezogen, an dem die Kontrolle auf den Konzern übergegangen ist. Sie werden zu dem Zeitpunkt end konsolidiert, an dem die Möglichkeit zur Kontrolle endet. Soweit Tochterunternehmen aus Konzernsicht von untergeordneter Bedeutung sind, werden diese nicht konsolidiert.

Im Berichtsjahr gehörten 57 (Vorjahr: 48) Tochtergesellschaften zum Konsolidierungskreis. Die Abgänge umfassten 5 Gesellschaften (3 verkauft, 2 liquidiert). Die Zugänge summierten sich auf 14 Gesellschaften (8 gegründet, 6 gekauft). Bei den gekauften Gesellschaften handelt es sich größtenteils um Vorratsgesellschaften, die zur Realisierung von Solarprojekten bestimmt sind. Da diese Gesellschaften nicht als Geschäftsbetrieb i. S. v. IFRS 3 "Unternehmenserwerbe" bilanziert werden können, werden diese Gesellschaften als einzelne Vermögensgegenstände bilanziert und auf eine Kauf preisallokation i. e. S. verzichtet. Die Kaufpreisüberschüsse des Erwerbs dieser Gesellschaften betreffen im Wesentlichen die miterworbenen Projekt- und Landrechte, die als unfertige Erzeugnisse klassifiziert werden.

Neben dem Mutterunternehmen COLEXON wurden die nachfolgenden Tochterunternehmen im Wege der Vollkon soli dierung in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2010 einbezogen:

BETEILIGUNG
LAND IN %
COLEXON Iberia S.L., Madrid Spanien 100
COLEXON Spain SPV S.L., Madrid Spanien 100
COLEXON Corp., Tempe/Az. USA 100
SASU COLEXON FRANCE, Nizza Frankreich 100
COLEXON Energy s.r.o, Prag Tschechien 100
COLEXON Australia Pty. Ltd., Brighton Australien 100
COLEXON Imola S.r.l., Imola Italien 100
COLEXON Italia S.r.l., Imola Italien 100
BN Solar S.r.l., Agrate Brianza Italien 50
JV Solar S.r.l., Agrate Brianza Italien 70
Future Energy Solar Production S.r.l., Agrate Brianza Italien 70
COLEXON IPP GmbH, Hamburg Deutschland 100
Loubes Bernac Solaire SASU, Nizza Frankreich 100
Margueron Solaire SASU, Nizza Frankreich 100
St. Benoit Solaire SASU, Nizza Frankreich 100
Venanson Solaire SASU, Nizza Frankreich 100
Villeneuve d'Entraunes Solaire SASU, Nizza Frankreich 100
COLEXON IPP Germany GmbH, Hamburg Deutschland 100
COLEXON 1. Solar Verwaltungs GmbH, Hamburg Deutschland 100
COLEXON 1. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg Deutschland 100
COLEXON 2. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg Deutschland 100
COLEXON 3. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg Deutschland 100
Corvo S.r.l., Imola Italien 100
COLEXON 4. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg Deutschland 100
Valle S.r.l., Imola Italien 100
COLEXON 5. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg Deutschland 100
CTG Baal S.r.l., Imola Italien 100
COLEXON 6. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg Deutschland 100
COLEXON 7. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg Deutschland 100
COLEXON 8. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg Deutschland 100
COLEXON 9. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg Deutschland 100
COLEXON 10. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg Deutschland 100
COLEXON IPP Italy GmbH, Hamburg Deutschland 100
COLEXON IPP Bulgaria GmbH, Hamburg Deutschland 100
COLEXON IPP Czechia GmbH, Hamburg Deutschland 100
COLEXON IPP Spain GmbH, Hamburg Deutschland 100
COLEXON IPP France GmbH, Hamburg Deutschland 100
COLEXON I SASU, Saint-Quentin-de-Caplong Frankreich 100
LAND BETEILIGUNG
IN %
COLEXON Solar Invest A/S, Virum Dänemark 100
ITH Traeindustrie AS, Lyngby-Taarbaek Dänemark 100
O. Windows (UK) Ltd., Norfolk United Kingdom 100
O. Vinduer Ireland Ltd., Kildare United Kingdom 100
CHA Furniture A/S, Lyngby-Taarbaek Dänemark 100
HTI Import & Handel A/S, Virum Dänemark 100
Renewagy Germany GmbH, Hamburg Deutschland 100
COLEXON Renewable Energy A/S, Virum Dänemark 100
COLEXON Solar Energy ApS, Virum Dänemark 100
Renewagy 1. Solarpark Verwaltungs GmbH, Hamburg Deutschland 100
Renewagy 1. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg Deutschland 100
Renewagy 2. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg Deutschland 100
Renewagy 3. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg Deutschland 100
Renewagy 4. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg Deutschland 100
Renewagy 5. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg Deutschland 100
Renewagy 10. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg Deutschland 100
Renewagy 11. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg Deutschland 100
Renewagy 21. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg Deutschland 100
Renewagy 22. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg Deutschland 100

3.2. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE

Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss der COLEXON einbezogenen Unternehmen werden nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden konsolidiert. Der Bilanzstichtag aller konsolidierten Gesellschaften entspricht dem der Muttergesellschaft. Die Berichtswährung ist mit Ausnahme der Tochterunternehmen in den USA, Dänemark, Tschechien und Australien der Euro. Dort ist jeweils der US-Dollar, die Dänische Krone, die Tschechische Krone bzw. der Australische Dollar die funktionale Währung. Die Währungsumrechnung des ausländischen Abschlusses erfolgt mithilfe der modifizierten Stichtagsmethode. Währungsumrechnungsdifferenzen werden als Währungsumrechnungsrücklage erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.

UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSE VOR DEM 1. JANUAR 2010:

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3 durch Verrechnung der Anschaffungskosten der Beteiligung mit dem beizulegenden Zeitwert des anteiligen Eigenkapitals des Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt. Soweit die Anschaffungskosten des Erwerbs den Anteil des Konzerns am zum beizulegenden Zeitwert angesetzten Nettovermögen übersteigen, entsteht ein Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill). Direkt dem Unternehmens erwerb zuordenbare Transaktionskosten stellen einen Teil der Anschaffungskosten dar.

UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSE AB DEM 1. JANUAR 2010:

Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt, und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss bewertet der Erwerber die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst und als Verwaltungskosten ausgewiesen.

Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d. h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, vollkonsolidiert. Die Konsolidierung endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Erträge und Aufwendungen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den vollkonsolidierten Unternehmen und konzerninterne Rückstellungen werden eliminiert. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen, die nicht durch Veräußerung an Dritte realisiert sind, werden herausgerechnet, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind.

Verluste eines Tochterunternehmens werden den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss auch dann zugeordnet, wenn dies zu einem negativen Saldo führt. Bis zum 1. Januar 2010 wurden die Verluste den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss so lange zugeordnet, bis deren Saldo null war. Die übersteigenden Verluste wurden dem Mutterunternehmen zugeordnet, außer in Fällen, in denen die Anteile ohne beherrschenden Einfluss die Verpflichtung übernommen hatten, die Verluste auszugleichen.

4. WÄHRUNGSUMRECHNUNG

Sämtliche Transaktionen in ausländischer Währung werden mit dem Wechselkurs zum Transaktionszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs zum Bilanzstichtag von in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerten und Schulden resultieren, werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Am Bilanzstichtag werden monetäre Posten zum Stichtagskurs umgerechnet, nicht monetäre Posten mit dem Kurs am Tag der Transaktion. Währungsumrechnungsdifferenzen werden als Währungsumrechnungsrücklage erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.

5. EINZELNE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

5.1. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

5.1.1. GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT

Der Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) stellt den Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten des Unter nehmenserwerbs über dem beizulegenden Zeitwert der Anteile des Konzerns am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens zum Er werbs zeitpunkt dar. Ein durch Unternehmenserwerb entstandener Goodwill wird unter den immateriellen Ver mö gens werten bilanziert. Dieser wird einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen und mit seinen ursprünglichen An schaf fungs kosten abzüglich kumulierter Wertminderungen bewertet. Wertaufholungen sind unzulässig. Der Goodwill wird zum Zweck des Werthaltigkeitstests auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten (cash generating units – CGUs) aufgeteilt.

5.1.2. SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Die erworbenen sonstigen immateriellen Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten und, sofern die Nutzungsdauer bestimmbar ist, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Anschaffungskosten umfassen alle direkt zurechenbaren Kosten. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode über eine voraussichtliche Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren. Wertminderungen werden nach IAS 36 vorgenommen.

5.2. SACHANLAGEN (ANDERE ANLAGEN, BETRIEBS- UND GESCHÄFTSAUSSTATTUNG)

Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer, aktiviert. Die Gesellschaft aktiviert Fremdkapitalkosten bei sog. "qualifizierten Vermögenswerten". Ein qualifizierter Vermögenswert liegt vor, wenn ein Zeitraum von mindestens zwölf Monaten zur Fertigstellung eines Vermögenswertes (Erstellung von Solar kraft anlagen) notwendig ist. Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten beinhalten die direkt dem Erwerb zurechenbaren Kosten.

Den planmäßigen Abschreibungen des Sachanlagevermögens liegen im Wesentlichen Nutzungsdauern wie folgt zugrunde:

• Anlagen und Maschinen 30 Jahre
• Kraftfahrzeuge 5 Jahre
• IT-Hardware 3 Jahre
• Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 3 und 15 Jahren

Die Restbuchwerte und wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag geprüft und gegebenenfalls an gepasst. Wertminderungen werden nach IAS 36 vorgenommen.

5.3. ALS FINANZINVESTITION GEHALTENE IMMOBILIEN

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind Objekte, die zum Zweck der Erzielung von Einkünften aus Vermietung oder von Kapitalerträgen gehalten werden. Sofern einzelne Komponenten separat bewertet werden können, erfolgt eine gesonderte Abschreibung.

Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Den planmäßigen, linearen Abschreibungen liegen im Wesentlichen Nutzungsdauern wie folgt zugrunde:

• Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 30 – 50 Jahre

5.4. WERTMINDERUNG NICHT MONETÄRER VERMÖGENSWERTE

Vermögenswerte, die eine unbestimmte Nutzungsdauer haben, werden nicht planmäßig abgeschrieben; sie werden jährlich auf Wertminderungen geprüft. Vermögenswerte, die planmäßig abgeschrieben werden, werden auf Wertminderungen geprüft, wenn entsprechende Ereignisse anzeigen, dass der Buchwert gegebenenfalls nicht mehr erzielbar ist. Ein Wertminderungsverlust wird in Höhe des den erzielbaren Betrag übersteigenden Buchwerts erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswerts abzüglich Verkaufskosten und dem Nutzungswert. Für den Werthaltigkeitstest werden Vermögenswerte auf der niedrigsten Ebene zusammengefasst, für die Cashflows separat identifiziert werden können (zahlungsmittelgenerierende Einheiten). Mit Ausnahme des Goodwills wird für nicht monetäre Vermögenswerte, für die in der Vergangenheit eine Wertminderung gebucht wurde, zu jedem Bilanzstichtag geprüft, ob eine Wertaufholung zu erfolgen hat.

5.5. VORRÄTE

Vorräte werden zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Verbrauchsfolgeverfahren werden nicht angewendet. Die Herstellungskosten umfassen andere direkte Kosten und zurechenbare Gemeinkosten. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten enthalten keine Fremdkapitalkosten. Der Netto veräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsverlauf erzielbare Verkaufserlös abzüglich der notwendigen variablen Vertriebskosten.

5.6. FERTIGUNGSAUFTRÄGE

Ist das Ergebnis eines Fertigungsauftrages verlässlich zu schätzen, so sind die Auftragserlöse und Auftragskosten in Verbindung mit diesem Fertigungsauftrag entsprechend dem Leistungsfortschritt am Bilanzstichtag jeweils als Teil der entstandenen Auftragskosten für die geleistete Arbeit im Verhältnis zu den erwarteten Auftragskosten zu erfassen, es sei denn, dies würde den Leistungsfortschritt nicht wiedergeben. Veränderungen in der vertraglichen Arbeit, den Ansprüchen und den Leistungsprämien sind in dem Ausmaß enthalten, in dem sie mit dem Kunden vereinbart wurden. Wenn das Ergebnis eines Fertigungsauftrages nicht verlässlich bestimmt werden kann, werden die Auftragserlöse nur in Höhe der angefallenen Auftragskosten erfasst, die wahrscheinlich einbringbar sind. Auftragskosten werden in der Periode, in der sie entstehen, als Aufwand erfasst.

Zu erwartende Auftragsverluste werden sofort in voller Höhe als Aufwand berücksichtigt.

Soweit die erfasste Leistung (Auftragserlöse) die erhaltenen Anzahlungen im Einzelfall übersteigt, erfolgt der Nettoausweis der Fertigungsaufträge aktivisch unter den künftigen Forderungen aus Fertigungsaufträgen. Verbleibt nach Abzug von Teilabrechnungen ein negativer Saldo, wird dieser als Verpflichtung aus Fertigungsaufträgen passivisch unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

5.7. FORDERUNGEN UND SONSTIGE KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

Die Forderungen und sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Sofern die Zinseffekte wesentlich sind, werden Forderungen und andere Vermögenswerte unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit dem Barwert der zukünftigen (erwarteten) Einzahlungen angesetzt. Wertminderungen werden dann erfasst, wenn objektive Hinweise dafür vorliegen, dass die fälligen Forderungsbeträge nicht vollständig einbringlich sind. Indikatoren sind z. B. erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass ein Kreditnehmer in Insolvenz oder ein sonstiges Sanierungsverfahren geht, sowie ein Vertragsbruch oder ein Verzug von Zins- und Tilgungszahlungen. Die Höhe der Wertminderung bemisst sich als Differenz zwischen dem Buchwert der Forderung und dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows aus dieser Forderung, diskontiert mit dem Effektivzinssatz. Der Buchwert eines Vermögenswertes wird durch den Ansatz eines Wertminderungskontos gemindert. Die Wertminderung wird erfolgswirksam erfasst. Zusätzlich werden portfoliobasierte Wertberichtigungen gebildet.

5.8. ZAHLUNGSMITTEL

Die Zahlungsmittel umfassen Bargeld und Sichteinlagen und sind zum Nennwert erfasst. Es handelt sich um Posten, die jederzeit in Zahlungsmittelbeiträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen, was in der Regel bei einer Restlaufzeit von weniger als drei Monaten der Fall ist.

5.9. RÜCKSTELLUNGEN

Rückstellungen werden gemäß IAS 37 gebildet, wenn aus vergangenen Ereignissen gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten bestehen und der Abfluss von Ressourcen zur Erfüllung wahrscheinlich und eine zuverlässige Schätzung möglich ist. Die Rückstellungen sind mit dem Betrag angesetzt, der die bestmögliche Schätzung zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag darstellt.

Langfristige Rückstellungen werden zum Barwert der erwarteten Ausgaben bewertet, wenn der Effekt wesentlich ist, wobei ein Vorsteuerzinssatz, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts sowie die für die Verpflichtung spezifischen Risiken berücksichtigt, zugrunde gelegt wird. Aus der Aufzinsung resultierende Erhöhungen der Rückstellung werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung als Zinsaufwendungen erfasst.

Rückstellungen werden brutto ausgewiesen, d. h. nicht mit erwarteten Erstattungsansprüchen saldiert.

5.10. FREMDKAPITALKOSTEN

Fremdkapitalkosten werden erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Davon ausgenommen sind gem. IAS 23 aktivierte zurechenbare Fremdkapitalkosten für qualifizierte Vermögenswerte. Im Berichtsjahr wurden TEUR 0 (Vor jahr: TEUR 0) als zurechenbare Fremdkapitalkosten aktiviert.

5.11. LAUFENDE UND LATENTE STEUERN

Der laufende Steueraufwand wird unter Anwendung der Steuervorschriften berechnet, die am Bilanzstichtag gelten oder in Kürze gelten werden. Das Management prüft regelmäßig Steuerdeklarationen und bildet, wenn angemessen, Rückstellungen basierend auf den Beträgen, die an die Finanzverwaltung voraussichtlich abzuführen sind.

Für alle temporären Differenzen zwischen den Buchwerten im IFRS-Abschluss und der Steuerbasis der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden latente Steuern unter Anwendung der Steuersätze und Steuervorschriften gebildet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuern erwartet wird. Aktive latente Steuern auf noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge und temporäre Differenzen werden dann bilanziert, wenn es wahrscheinlich ist, dass in der Zukunft zu versteuernde Gewinne in entsprechender Höhe anfallen.

Latente Steuerverbindlichkeiten, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenz vom Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden.

5.12. ERTRAGSREALISIERUNG

Die Umsatzerlöse werden zum beizulegenden Zeitwert der für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erhaltenden bzw. zu erhaltenen Gegenleistung bewertet und ohne Umsatzsteuer, Retouren, Rabatte und Preisnachlässe ausgewiesen.

5.12.1, VERKAUF VON WAREN

Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Waren werden erfasst, wenn der Konzern die wesentlichen Risiken und Chancen aus dem Eigentum der Güter auf den Käufer übertragen hat, er weder ein weiter bestehendes Verfügungsrecht noch eine wirksame Verfügungsmacht über die verkauften Waren hat, die Höhe der Umsatzerlöse verlässlich bestimmt werden kann, der wirtschaftliche Nutzen aus dem Geschäft dem Konzern wahrscheinlich zufließen wird und die Kosten im Zusammenhang mit dem Verkauf verlässlich bestimmt werden können.

5.12.2. DIENSTLEISTUNGEN

Erträge aus Fertigungsaufträgen werden entsprechend des Fertigstellungsgrades erfasst. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethode des Konzerns ist unter Tz. 5.6 beschrieben.

5.12.3. ZINSEN

Zinserträge werden zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst.

5.13. LEASINGVERHÄLTNISSE

Leasingverhältnisse, bei denen ein wesentlicher Anteil der Risiken und Chancen, die mit dem wirtschaftlichen Eigentum am Leasingobjekt verbunden sind, beim Leasinggeber verbleibt, werden als Operating-Leasing-Verhältnisse klassifiziert. Im Zusammenhang mit einem Operating-Leasing-Verhältnis geleistete Zahlungen werden linear über die Dauer des Leasingverhältnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Leasingverträge über Sachanlagevermögen, bei denen der Konzern die wesentlichen Risiken und den Nutzen aus dem Eigentum am Leasingobjekt trägt, werden als Finanzierungsleasing klassifiziert. Vermögenswerte aus Finan zierungs leasing werden zu Beginn der Laufzeit des Leasingverhältnisses mit dem niedrigeren Wert aus beizulegendem Zeitwert des Leasingobjekts und Barwert der Mindestleasingzahlungen aktiviert. In gleicher Höhe wird eine Leasingverbindlichkeit unter den langfristigen Verbindlichkeiten passiviert. Jede Leasingrate wird in einen Zins- und einen Tilgungsanteil aufgeteilt, sodass die Leasingverbindlichkeit konstant verzinst wird. Der Zinsanteil der Leasingrate wird aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Das unter einem Finanzierungsleasing gehaltene Sachanlagevermögen wird über den kürzeren der beiden folgenden Zeiträume abgeschrieben: die wirtschaftliche Nutzungsdauer des Vermögenswerts oder die Laufzeit des Leasingverhältnisses.

5.14. FINANZINSTRUMENTE

Finanzinstrumente sind vertragliche Vereinbarungen, die zugleich zu einem finanziellen Vermögenswert bei einem Unternehmen und einer finanziellen Verbindlichkeit bei einem anderen Unternehmen oder zur Ausgabe von Eigenkapitalrechten führen. Nach IAS 39 sind sämtliche Finanzinstrumente anzusetzen und zu bewerten. Vom Anwendungsbereich ausgenommen sind Anteile an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Joint Ventures, die gemäß IAS 27, 28 und 31 bilanziert werden.

5.14.1. FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

Gemäß IAS 39 sind finanzielle Vermögenswerte den Kategorien "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte" ("at fair value through profit or loss"), "bis zur Endfälligkeit zu haltende finanzielle Vermögenswerte" ("held to maturity"), "Ausleihungen und Forderungen" ("loans and receivables") und "zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" ("available for sale") zuzuordnen. Die Klassifizierung hängt von dem jeweiligen Zweck ab, für den die finanziellen Vermögenswerte erworben wurden. Das Management bestimmt die Klassifizierung beim erstmaligen Ansatz und überprüft diese zu jedem Bilanzstichtag auf Angemessenheit. Die Finanzinstrumente werden zum Handelstag bilanziert. Aktuell verfügt der Konzern über finanzielle Vermögenswerte, die den Kategorien "Ausleihungen und Forderungen" sowie "zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" zuzuordnen sind.

A) AUSLEIHUNGEN UND FORDERUNGEN

Ausleihungen und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit vertraglich festgelegten fixen beziehungsweise bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Sie zählen zu den kurzfristigen Vermögenswerten, soweit deren Fälligkeit nicht zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag übersteigt. Letztere werden als langfristige Vermögenswerte ausgewiesen. Die Ausleihungen und Forderungen des Konzerns werden in der Bilanz unter "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen", "Künftige Forderungen aus Fertigungs aufträgen", "Sonstige und sonstige langfristige Vermögenswerte" sowie unter "Zahlungsmittel" ausgewiesen.

B) ZUR VERÄUSSERUNG VERFÜGBARE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte, die ent weder dieser Kategorie zugeordnet wurden oder keiner der anderen dargestellten Kategorien zugeordnet wurden. Sie sind den langfristigen Vermögenswerten zugeordnet, sofern das Management nicht die Absicht hat, sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag zu veräußern. Zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte werden in der Bilanz unter den "Finanzanlagen" ausgewiesen. Andere Beteiligungen und Wertpapiere werden nach IAS 39 als zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte bilanziert.

Reguläre Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Handelstag angesetzt. Sie werden anfänglich zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten angesetzt. Investments werden ausgebucht, wenn die Rechte auf Zahlungen aus dem Investment erloschen sind oder übertragen wurden und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen hat.

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden nach ihrem erstmaligen Ansatz zu ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Gewinne und Verluste aus der Veränderung des Zeitwerts werden erfolgsneutral innerhalb des Eigenkapitals verrechnet. Wertminderungen aufgrund eines wesentlichen oder andauernden Rückgangs des beizulegenden Zeitwerts und ein durch Veräußerung realisierter Gewinn oder Verlust werden unmittelbar im Periodenergebnis unter "Sonstige betriebliche Aufwendungen" erfasst. Einmal in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Wertminderungsverluste von Eigenkapitalinstrumenten werden nicht ergebniswirksam rückgängig gemacht. Sofern der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich durch die Notierung an einem aktiven Markt oder andere Methoden ermittelt werden kann, erfolgt eine Bewertung zu Anschaffungskosten.

Ausleihungen und Forderungen werden nach ihrem erstmaligen Ansatz zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich etwaiger Wertminderungen bilanziert. Eine Wertminderung liegt vor, wenn objektive Hinweise vorhanden sind, dass eine Ausleihung oder Forderung zum Zeitpunkt ihrer jeweiligen Fälligkeit nicht vollständig einbringlich ist. Sie wird in Höhe des erwarteten Nutzenausfalls berücksichtigt und in der Gewinn- und Verlustrechnung unter "Sonstige betriebliche Aufwendungen" erfasst.

5.14.2. FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN

Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns sind der Kategorie "Zu Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten" ("financial liabilities at amortised cost") zuzuordnen. Sie beinhaltet nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten.

Sie werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert nach Abzug von Transaktionskosten angesetzt. In den Folgeperioden werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Jede Differenz zwischen dem Auszahlungs betrag und dem Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit unter Anwendung der Effektivzinsmethode in der Gewinnund Verlustrechnung erfasst.

Zu Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten werden dann ausgebucht, wenn diese getilgt, d. h., wenn die im Vertrag genannten Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind.

Sie werden als kurzfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen, sofern der Konzern nicht das unbedingte Recht hat, die Tilgung der Verbindlichkeit zu einem Zeitpunkt mindestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag vorzunehmen.

Der Konzern verwendet als derivative Finanzinstrumente Zinsswaps ("Swaps"), um sich gegen Zinsänderungsrisiken abzusichern. Diese derivativen Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in den Folgeperioden mit dem beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Derivative Finanzinstrumente werden als finanzielle Vermögenswerte angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist, und als finanzielle Verbindlichkeiten, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist. Gewinne und Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten werden sofort erfolgswirksam erfasst, mit Ausnahme des wirksamen Teils einer Absicherung von Cashflows, der im sonstigen Ergebnis erfasst wird.

Zum Zwecke der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen werden Sicherungsinstrumente als Absicherung von Cashflows klassifiziert, wenn es sich um die Absicherung des Risikos von Schwankungen der Cashflows handelt, das dem mit einer bilanzierten Verbindlichkeit verbundenen Risiko zugeordnet werden kann.

Zu Beginn der Absicherung werden sowohl die Sicherungsbeziehung als auch die Risikomanagementzielsetzungen und -strategien des Konzerns im Hinblick auf die Absicherung formal festgelegt und dokumentiert. Die Dokumentation enthält die Festlegung des Sicherungsinstruments, des Grundgeschäfts oder der abgesicherten Transaktion sowie die Art des abgesicherten Risikos und eine Beschreibung, wie das Unternehmen die Wirksamkeit der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsinstruments bei der Kompensation der Risiken aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts oder der Cashflows des gesicherten Grundgeschäfts, die sich auf das abgesicherte Risiko zurückführen lassen, ermittelt. Derartige Sicherungsbeziehungen werden hinsichtlich der Erreichung einer Kompensation der Risiken aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts oder der Cashflows als in hohem Maße wirksam eingeschätzt. Sie werden fortlaufend dahingehend beurteilt, ob sie tatsächlich während der gesamten Berichtsperiode, für die die Sicherungsbeziehung definiert wurde, hoch wirksam waren.

Sicherungsgeschäfte, die die strengen Kriterien über die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen erfüllen, werden wie folgt bilanziert:

ABSICHERUNG VON CASHFLOWS

Der effektive Teil des Gewinns oder Verlusts aus einem Sicherungsinstrument wird direkt im Eigenkapital erfasst, während der ineffektive Teil sofort erfolgswirksam erfasst wird. Die im Eigenkapital erfassten Beträge werden in der Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht, in der die abgesicherte Transaktion das Periodenergebnis beeinflusst, z. B. dann, wenn abgesicherte Finanzierungsaufwendungen erfasst werden.

5.15. VERWENDUNG VON ANNAHMEN UND SCHÄTZUNGEN

Im Rahmen der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden Annahmen getroffen und Schätzungen, welche die Zukunft betreffen, zugrunde gelegt, die sich auf den Ansatz, den Ausweis und die Bewertung der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen ausgewirkt haben. Die Annahmen und Schätzungen werden naturgemäß in den seltensten Fällen den späteren tatsächlichen Gegebenheiten vollständig entsprechen. Die zugrunde gelegten Annahmen und Schätzungen beziehen sich dabei im Wesentlichen auf die Festlegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer langfristiger Vermögenswerte, die Annahmen bei der Durchführung der Wertminderungstests, die Feststellung des Fertigstellungsgrades bei Fertigungsaufträgen sowie die Bewertung von Rückstellungen.

5.15.1. NUTZUNGSDAUER LANGFRISTIGER VERMÖGENSWERTE

Die unter Tz. 5.1.2, 5.2 und 5.3 dargestellten voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauern von sonstigen immateri el len Vermögenswerten und Sachanlagevermögen können sich im Zeitablauf, z. B. durch technischen Fortschritt oder bestimmte Ereignisse, verändern. Daher überprüft der Konzern laufend, ob eine Anpassung der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer notwendig ist. Sonstige immaterielle Vermögenswerte sowie Sachanlagen werden über die planmäßige Abschreibung hinaus dann zum Bilanzstichtag außerplanmäßig abgeschrieben, wenn der "erzielbare Betrag" des Vermögenswertes unter den Buchwert gesunken ist. Der erzielbare Betrag wird als der jeweils höhere Wert aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ("Nettoveräußerungswert") bzw. dem Barwert des erwarteten Netto-Zuflusses aus der fortgesetzten Nutzung des Vermögenswertes ermittelt.

5.15.2. GESCHÄFTS- UND FIRMENWERT

Wie in den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen dargestellt, überprüft der Konzern jährlich und zusätzlich, sofern irgendein Anhaltspunkt dafür vorliegt, ob eine Wertminderung der Firmenwerte eingetreten ist. Dann ist der erzielbare Betrag der cash generating unit zu schätzen. Dieser entspricht dem höheren Wert von beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Die Bestimmung des Nutzungswertes beinhaltet die Vornahme von Annahmen und Schätzungen bezüglich der Prognose und Diskontierung der künftigen Cashflows. Obwohl der Vorstand davon ausgeht, dass die zur Berechnung des erzielbaren Betrags verwendeten Annahmen angemessen sind, könnten etwaige unvorsehbare Veränderungen dieser Annahmen zu einem Wertminderungsaufwand führen, der die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nachteilig beeinflussen könnte.

5.15.3. UMSATZREALISIERUNG AUS FERTIGUNGSAUFTRÄGEN

Der Konzern tätigt einen erheblichen Teil seiner Geschäfte als Fertigungsaufträge, die nach der Percentage-of-Completion-Methode bilanziert werden, wonach die Umsätze entsprechend dem Fertigstellungsgrad auszuweisen sind. Diese Methode erfordert eine exakte Schätzung des Ausmaßes des Auftragsfortschritts, der mithilfe der Cost-to-cost-Methode ermittelt wird. In Abhängigkeit von der Methode zur Bestimmung des Fertigstellungsgrades umfassen die Schätzungen die gesamten Auftragskosten, die bis zur Fertigstellung noch anfallenden Kosten, die gesamten Auftragserlöse, die Auftragsrisiken und andere Beurteilungen. Das Management überprüft kontinuierlich alle Schätzungen, die im Rahmen der Fertigstellungsaufträge erforderlich sind, und passt diese gegebenenfalls an.

5.15.4. BEWERTUNG VON RÜCKSTELLUNGEN

Die Bewertung der Rückstellungen basiert auf der besten Schätzung des Managements. Sobald neuere Erkenntnisse oder verlässlichere Informationen über eine zukünftige Inanspruchnahme vorliegen, werden diese bei der Bewertung berücksichtigt. Der Wertansatz der Rückstellungen wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft. Rückstellungen in Fremdwährungen werden zum Stichtagskurs umgerechnet.

6. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

6.1. ENTWICKLUNG DES SACHANLAGEVERMÖGENS UND DER IMMATERIELLEN VERMÖGENSWERTE

Die Entwicklung der langfristigen Vermögenswerte ist dem nachfolgenden Anlagenspiegel zu entnehmen.

ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN
TEUR STAND BEGINN
GESCHÄFTS
JAHR
WÄHRUNGS
DIFFERENZEN
VERÄNDERUNG
KONSOLIDIE
RUNGSKREIS
ZUGÄNGE UMBUCHUNGEN ABGÄNGE STAND
31.12.2010
Geschäfts- oder Firmenwerte 71.399 – 79 0 0 0 0 71.321
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 1.662 0 262 332 24 2 2.278
Grundstücke und Grundstücksbestandteile 0 0 0 0 298 0 298
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 2.302 0 0 0 0 0 2.302
Technische Anlagen und Maschinen 167.974 0 417 10.553 – 298 49.488 129.158
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung 1.432 12 0 386 – 24 270 1.537
244.769 – 67 679 11.271 0 49.759 206.894
ABSCHREIBUNGEN
TEUR STAND BEGINN
GESCHÄFTS
JAHR
WÄHRUNGS
DIFFERENZEN
ZUGÄNGE AUSSER
PLANM.
ABSCHREIBUNG
UMBUCHUNGEN ABGÄNGE STAND
31.12.2010
BUCHWERT
31.12.2010
BUCHWERT
VORJAHR
Geschäfts- oder Firmenwerte 0 8 0 63.376 0 0 63.384 7.937 71.399
Sonstige immaterielle
Vermögenswerte
740 0 770 0 5 0 1.515 763 923
Grundstücke und
Grundstücksbestandteile
0 0 0 0 0 0 0 298 298
Als Finanzinvestition
gehaltene Immobilien
1.006 81 54 0 0 0 1.141 1.161 1.296
Technische Anlagen und
Maschinen
9.120 0 5.008 0 0 2.452 11.676 117.482 158.560
Andere Anlagen, Betriebs
und Geschäftsausstattung
537 3 269 0 – 5 172 632 905 895
11.402 92 6.101 63.376 0 2.624 78.347 128.546 233.372

6.2. GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT UND SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Der Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) der COLEXON basiert auf der Reverse Acquisition der COLEXON AG durch die Renewagy A/S von TEUR 7.937 aus dem Geschäftsjahr 2009. Der Goodwill für den Bereich Solar kraft werksbetrieb von TEUR 63.376 wurde abgeschrieben. Dieser fußte auf der Annahme eines kontinuierlichen und sehr langfristigen Ausbaus des Solarkraftwerkportfolios. In den wesentlichen europäischen Märkten wurden die Ein speise tarife schneller und höher als anfänglich erwartet gekürzt, daher wurden die langfristigen Annahmen in Bezug auf dieses Portfolio nach unten korrigiert.

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich einer Werthaltigkeitsprüfung (Impairment Test) gemäß IAS 36 unterzogen.

Dazu wurden im Konzern zahlungsmittelgenerierende Einheiten (cash generating units) identifiziert, die der internen Steuerung und Berichterstattung folgen. Die cash generating units entsprechen deshalb den Segmenten Projekte, Handel, Service & Betriebsführung und Solarkraftwerksbetrieb, die in den Erläuterungen zur Segmentberichterstattung näher beschrieben sind.

Der Buchwert des zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwertes beträgt für den Bereich Projekte TEUR 7.937 (Vorjahr: TEUR 7.937) und für den Bereich Solarkraftwerksbetrieb TEUR 0 (Vorjahr TEUR 63.376).

Als erzielbarer Betrag der beiden cash generating units Projekte und Solarkraftwerksbetrieb wurde der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten – ermittelt anhand eines Discounted-cashflow-Verfahrens – angesetzt. Der beizu legende Zeitwert spiegelt die bestmögliche Schätzung des Betrags wider, für den ein unabhängiger Dritter die cash generating unit am Bilanzstichtag erwerben würde.

Grundlage der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten der Bereiche Projekte und Solar kraft werksbetrieb sind Annahmen über Markt- und Preisentwicklung, Modulverfügbarkeit und Unternehmensentwicklung sowie Entwicklungen der Einspeisevergütung, die sich aus langfristigen Erfahrungen und Zukunftserwartungen der vom Vorstand genehmigten Unternehmensplanung ergeben.

Die Erwartungen bezüglich der Preisentwicklungen von Photovoltaikanlagen und -modulen stellen neben der Entwicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen Schlüsselannahmen in der Planungsperiode dar. Dazu wurde eine 3-Jahres-Planung bis 2013 für die cash generating unit Projekte und eine 37-Jahres-Planung für die cash generating unit Solarkraftwerksbetrieb erstellt, die auf Markt- und Unternehmenseinschätzungen des Vorstands basiert, die durch Marktstudien unterstützt werden. Daraus abgeleitet wurden sowohl Umsatzerlöse, Aufwendungen für bezogene Waren und Leistungen sowie Personal- und übrige Kosten. Die Detailplanungsphase wurde in der ewigen Rente fortgeschrieben.

Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte abzüglich Veräußerungskosten des Bereichs Solarkraftwerksbetrieb erfolgte jeweils über die Diskontierung der Zahlungsströme mit einem Diskontierungssatz, der dem durchschnittlichen Kapitalkostensatz (WACC) entspricht. Dieser beträgt ca. 5,89 Prozent (Vorjahr: 6,73 Prozent) für die cash generating unit Solarkraftwerksbetrieb und ca. 5,31 Prozent (Vorjahr: 6,26 Prozent) für die cash generating unit Projekte und ist anhand der speziellen Risikostruktur mittels Marktdaten abgeleitetet worden. Hinsichtlich des Kapitalisierungszinssatzes ist in der ewigen Rente aufgrund von Wachstums annahmen ein Abschlag von 1,0 Prozent für beide cash-generating units angenommen worden. Dieser Abschlag beruht auf Erfahrungen und Zukunftserwartungen und überschreitet nicht die langfristige durchschnittliche Wachstumsrate für die Märkte, in denen die Unternehmen tätig sind.

Der Wertminderungstest 2010 führte für den zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwert zu dem Ergebnis, dass der Geschäfts- oder Firmenwert für die cash generating unit Solarkraftwerksbetrieb wertberichtigt werden muss, wohingegen für die cash generating unit Projekte kein Wertminderungsbedarf besteht.

Auf die weiteren sonstigen immateriellen Vermögenswerte, die im Wesentlichen IT-Software betreffen, erfolgten aus schließlich planmäßige Abschreibungen.

6.3. ALS FINANZINVESTITION GEHALTENE IMMOBILIEN

Bei der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie handelt sich um ein in Dänemark vermietetes Objekt und ein Grund stück eines Solarparks, der im Eigenbestand steht. Der Buchwert der Immobilie beträgt TEUR 1.161 (Vorjahr: TEUR 1.296). Die jährlichen Mieteinnahmen betragen ca. TEUR 127 und die laufenden operativen Kosten betragen TEUR 106. Der Buchwert des Grundstücks beträgt TEUR 298 (Vorjahr: TEUR 298).

6.4. TECHNISCHE ANLAGEN UND MASCHINEN

Das Anlagevermögen besteht zum 31. Dezember 2010 hauptsächlich aus Solarkraftwerken in Höhe von TEUR 117.482 (Vorjahr: 158.560). Der Anlagenbestand beträgt zum 31. Dezember 2010 35,0 MW installierte Leistung (Vorjahr: 45,4 MW installierte Leistung). Die Solarkraftwerke werden entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer von 30 Jahren gemäß IFRS linear abgeschrieben (vgl. Tz. 5.2).

6.5. ANDERE ANLAGEN, BETRIEBS- UND GESCHÄFTSAUSSTATTUNG

Die Sachanlagen betreffen weiterhin Kraftfahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung und IT-Hardware in Höhe von TEUR 905 (Vorjahr: TEUR 895). Im Geschäftsjahr 2010 erfolgten ausschließlich planmäßige Abschreibungen.

6.6. TECHNISCHE ANLAGEN UND MASCHINEN IM BAU

Zum Stichtag 31. Dezember 2010 befanden sich keine Anlagen für den eigenen Solarkraftwerksbetrieb im Bau.

6.7. FINANZANLAGEN

Die Finanzanlagen betragen zum Stichtag TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0).

6.8. SONSTIGE LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte beinhalten im Berichtsjahr im Wesentlichen verfügungsbeschränkte Sicherheitshinterlegungen für einen Modullieferanten sowie verfügungsbeschränkte Zahlungsmittel für Kreditver bind lichkeiten in Höhe von TEUR 13.720 (Vorjahr: TEUR 14.491).

6.9. AKTIVE LATENTE STEUERN

Zur Zusammensetzung der aktiven latenten Steuern wird auf die Darstellung in Tz. 7.9 verwiesen.

6.10. VORRATSVERMÖGEN

Die Waren betreffen im Wesentlichen Photovoltaikmodule für das Großhandels- und Projektgeschäft. In den Waren ist schwim mende Ware im Wert von TEUR 11.386 (Vorjahr: TEUR 9.088) enthalten. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe betreffen hauptsächlich Erzeugnisse, die für das Projektgeschäft vorgesehen sind. Diese werden mit TEUR 1.430 (Vorjahr: TEUR 187) sowie unfertige Erzeugnisse mit TEUR 13.062 (Vorjahr: TEUR 4.023) bilanziert, die dem Projektgeschäft der COLEXON zuzuordnen sind.

Im Geschäftsjahr 2010 wurden Wertminderungen auf Vorräte in Höhe von TEUR 0 aufwandswirksam erfasst (Vorjahr: TEUR 242).

Die als Aufwand in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter der Position Aufwendungen für bezogene Waren und für Sach- und Dienstleistungen erfassten Vorräte belaufen sich im Geschäftsjahr auf TEUR 171.803 (Vorjahr: TEUR 80.946).

6.11. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Wertberichtigungen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

TEUR 2010 2009
Stand am 01.01. 1.184 10
Zugang durch Unternehmenserwerb 0 1.771
Verbrauch – 113 – 1.661
Auflösung – 1.024 – 97
Zuführung 106 1.160
Stand am 31.12. 152 1.184

Die Bildung der Einzelwertberichtigung erfolgte nach einer individuellen Einschätzung der einzelnen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch den Vorstand.

Die Ausbuchung der Forderungen erfolgt bei Eintritt der Uneinbringlichkeit.

6.12. KÜNFTIGE FORDERUNGEN AUS FERTIGUNGSAUFTRÄGEN

Die Position beinhaltet die aus der Anwendung der Teilgewinnrealisierung für Fertigungsaufträge realisierten Gewinne abzüglich der in diesem Zusammenhang stehenden Teilabrechnungen.

Aus der nachfolgenden Übersicht sind die maßgeblichen Faktoren, die Auswirkung auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft haben (ohne latente Steuereffekte), aus langfristigen Fertigungsaufträgen ersichtlich:

TEUR 31.12.2010 31.12.2009
Auftragserlöse 32.948 5.714
Auftragskosten – 31.608 – 4.496
Realisierte Gewinne 1.339 1.218
Tatsächliche Auftragskosten 31.608 4.496
Erhaltene Anzahlungen – 26.059 – 1.746
Künftige Forderungen aus Fertigungsaufträgen 6.888 3.967

Die Erhöhung der künftigen Forderungen aus Fertigungsaufträgen zum Geschäftsjahresende ist auf den frühen Wintereinbruch in Deutschland und Tschechien zurückzuführen, der die Inbetriebnahme mehrerer Projekte in das neue Geschäftsjahr verzögert. Daraus folgt ein Bestand von TEUR 6.888.

6.13. SONSTIGE KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

Die sonstigen Vermögenswerte haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und setzen sich wie folgt zu sammen:

TEUR 31.12.2010 31.12.2009
Sonstige Vermögensgegenstände 2.017 1.717
Debitorische Kreditoren 43 197
Aktive Rechnungsabgrenzung 1.320 1.939
Kurzfristige Darlehen 1.656 1.578
Wertberichtigungen – 2.090 –168
Vorsteuer im Folgejahr abziehbar 0 9
Steuerforderungen 0 802
Verrechnungskonten 0 27
Vorsteueranspruch 0 108
2.946 6.211

Die Wertberichtigung beruht im Wesentlichen auf der Abschreibung einer Anzahlung von TEUR 1.575 für Projektrechte.

6.14. STEUERERSTATTUNGSANSPRÜCHE

Die Steuererstattungsansprüche resultieren hauptsächlich aus zu hoch geleisteten Vorauszahlungen.

6.15. ZAHLUNGSMITTEL

Unter der Position Zahlungsmittel werden sowohl Kassenbestände als auch Guthaben bei Kreditinstituten von TEUR 20.325 (Vorjahr: TEUR 32.255) ausgewiesen.

6.16. EIGENKAPITAL

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2010 EUR 17.744.557.

Die COLEXON hat im Lauf des Geschäftsjahres das Squeeze-out-Verfahren der verbliebenen Anteilseigner der COLEXON Solar Invest A/S abgeschlossen. Hierzu wurden weitere 90.431 Aktien der COLEXON im Tauschverfahren an Anteilseigner der COLEXON Solar Invest A/S ausgegeben. Die Beteiligung der COLEXON an der COLEXON Solar Invest A/S steigt damit zum Bilanzstichtag auf 100 Prozent (Vorjahr: 99,3 Prozent). Daraus resultiert ein Minderheitenanteil von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 657).

Aus der Gründung einer Tochtergesellschaft, an der die COLEXON mit 70 Prozent beteiligt ist, resultiert ein Minder heitenanteil von TEUR 17 (Vorjahr: TEUR 0).

Zum Bilanzstichtag befinden sich 819.479 (Vorjahr: 909.910) eigene Aktien im Bestand des COLEXON Konzerns. Das entspricht einem Anteil von 4,62 Prozent am Grundkapital der Gesellschaft. Davon befinden sich 816.199 (Vorjahr: 816.199) Aktien im Bestand der COLEXON Solar Invest A/S. Die COLEXON besitzt 3.280 (Vorjahr: 93.711) Aktien. Die eigenen Aktien werden als separate Eigenkapitalposition "Eigene Anteile" in Höhe von TEUR 9.915 (Vorjahr: TEUR 10.826) ausgewiesen.

Die Entwicklung des Eigenkapitals ist der gesondert dargestellten Eigenkapitalveränderungsrechnung zu entnehmen.

Der Vorstand ist nach Maßgabe der Hauptversammlungsbeschlüsse vom 19. Mai 2006 ermächtigt, das Grundkapital gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung in der Zeit bis zum 18. Mai 2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt EUR 2.325.000,00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Der Vorstand und Aufsichtsrat haben am 14. Mai 2007 und am 27. September 2007 jeweils eine Kapitalerhöhung unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals beschlossen. Das Genehmigte Kapital beträgt zum 31. Dezember 2010 EUR 1.860.000,00. In 2010 wurde von dieser Ermächtigung kein Gebrauch gemacht.

Zudem bestand nach Maßgabe der Hauptversammlungsbeschlüsse vom 7. Mai 2005 ein bis zum 7. Juni 2010 befristetes Bedingtes Kapital. Das Grundkapital der Gesellschaft war gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung um bis zu EUR 1.550.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.550.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital). Nachdem in 2009 insgesamt 757 Wandelschuldanleihen in Aktien gewandelt worden sind, bestand noch ein Bedingtes Kapital in Höhe von EUR 1.549.243.

6.17. LANGFRISTIGE SCHULDEN

Unter den langfristigen Schulden werden Bankverbindlichkeiten und der langfristige Anteil der beizulegenden Zeitwerte der Zinsswaps ausgewiesen. Diese dienen größtenteils der Finanzierung der Solarkraftwerke. Die vereinbarte Laufzeit der Verbindlichkeiten beträgt 18 Jahre inklusive einer tilgungsfreien Zeit von zwei Jahren.

Die beizulegenden negativen Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente (Zinsswaps) betragen TEUR – 1.558 (Vorjahr: TEUR – 2.577).

Die latenten Steuerverpflichtungen resultieren hauptsächlich aus der Anwendung der Teilgewinnrealisierung nach IAS 11 und der Anwendung der Effektivzinsmethode nach IAS 39.

Die sonstigen langfristigen Rückstellungen umfassen die abgezinsten Rückbauverpflichtungen für die Solarkraftwerke und den langfristigen Teil der pauschalen Gewährleistungsrückstellung von insgesamt TEUR 931 (Vorjahr: TEUR 394).

6.18. STEUERRÜCKSTELLUNGEN

Die Entwicklung der Steuerrückstellungen ist nachfolgend dargestellt:

TEUR 31.12.2010 31.12.2009
Stand 1. Januar 3.559 0
Zuführung durch Unternehmenserwerb 0 1.169
Auflösung – 2 0
Verbrauch – 1.308 0
Zuführung 1.073 2.390
Stand 31. Dezember 3.322 3.559

6.19. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

Die sonstigen Rückstellungen haben mit Ausnahme der Gewährleistungsrückstellungen sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und setzen sich wie folgt zusammen:

TEUR STAND
01.01.2010
ABGÄNGE VERBRAUCH AUFLÖSUNG ZUFÜHRUNG STAND
31.12.2010
Gewährleistungen 2.309 0 – 1.135 – 185 1.431 2.420
Sonnenenergiefonds 400 0 – 400 0 275 275
Prozesskosten 385 0 – 22 – 61 1.320 1.622
Pönalen 0 0 0 0 800 800
Aufbewahrungskosten 26 0 0 0 0 26
Übrige 599 – 117 0 0 171 653
3.718 – 117 – 1.557 – 247 3.998 5.796
TEUR STAND
01.01.2009
ZUGÄNGE DURCH
UNTER NEH -
MENS ERWERB
VERBRAUCH AUFLÖSUNG ZUFÜHRUNG STAND
31.12.2009
Gewährleistungen 0 1.479 – 539 – 107 1.476 2.309
Sonnenenergiefonds 0 947 – 947 0 400 400
Prozesskosten 0 871 – 427 – 60 0 385
Pönalen 0 910 – 410 – 500 0 0
Schließung Standort Meppen 0 175 – 112 – 63 0 0
Übrige 373 50 0 0 202 625
373 4.433 – 2.435 – 730 2.078 3.718

Die Bewertung der Gewährleistungs- und Prozessrisiken basiert auf der besten Schätzung des Managements, die u. a. auf grund der Einschätzungen der Rechtsanwälte erfolgt.

Die Gewährleistungsrückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen TEUR 616.

6.20. FINANZVERBINDLICHKEITEN

Unter den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten wird hauptsächlich der kurzfristige Teil der Bankverbindlichkeiten aus der Finanzierung der Solarparks und ein Bankdarlehen zur langfristigen Finanzierung der Betriebsmittel, welches aufgrund der Nichteinhaltung von Kreditnebenbedingungen ab 1. August 2011 kündigungsberechtigt ist, in Höhe von TEUR 20.855 (Vorjahr: TEUR 18.664) ausgewiesen.

6.21. ERHALTENE ANZAHLUNGEN

Unter dieser Position werden die bis zum Bilanzstichtag erfolgten Anzahlungen auf Bestellungen aus dem Handelsgeschäft ausgewiesen.

6.22. VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Sämtliche Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Ver bindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber einem Lieferanten sind in Höhe von TEUR 10.000 durch Bank bürgschaften besichert. Für diese Bankbürgschaften wiederum ist eine Hinterlegung von TEUR 2.500 erfolgt (vgl. Tz. 7.8),

6.23. SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN

Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Position setzt sich wie folgt zusammen:

TEUR 31.12.2010 31.12.2009
Einfuhrumsatzsteuer 0 3.088
Umsatzsteuer 393 4.397
Tantieme/Abfindungen/Gehaltsfortzahlungen 455 1.091
Verpflichtung aus Firmenübernahme Imola 0 240
Lohnsteuer 155 98
Urlaub 203 202
Jahresabschluss- und Prüfungskosten 164 204
Aufsichtsratsvergütung Vergütung 60 189
Rechts- und Beratungskosten 156 669
Kred. Debitoren 75 0
Übrige 1.678 2.395
3.340 12.575

6.24. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN UND SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

Eventualverbindlichkeiten liegen nicht vor. Sonstige finanzielle Verpflichtungen ergeben sich im Wesentlichen aus Modul liefer- und Dienstleistungsverträgen.

Im Rahmen von Miet- und Leasingverträgen, von denen alle wesentlichen als operating lease zu qualifizieren sind, least die Gruppe unter anderem Büroräume, Lagerhallen, Fahrzeuge, Parkplätze sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Des Weiteren bestehen langfristige Lieferverträge mit Abnahmeverpflichtungen im Wesentlichen für Module. Die Preise sind fest vereinbart.

TEUR 2010 2009
Miet- und Leasingverpflichtungen
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 1.209 908
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem und bis zu fünf Jahren 2.794 2.616
davon mit einer Restlaufzeit über fünf Jahren 5.412 5.845
9.415 9.370

Die künftigen (nicht abgezinsten) Mindestleasingzahlungen aus solchen unkündbaren Verträgen belaufen sich auf:

TEUR 2010 2009
Liefer- und Abnahmeverpflichtungen
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 66.000 143.794
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem und bis zu fünf Jahren 80.514 163.892
davon mit einer Restlaufzeit über fünf Jahren 0 7.716
146.514 315.403
TEUR 2010 2009
Gesamt
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 67.209 144.702
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem und bis zu fünf Jahren 83.308 166.509
davon mit einer Restlaufzeit über fünf Jahren 5.412 13.562
155.929 324.773

7. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

7.1. UMSATZERLÖSE

Zur Zusammensetzung der Umsatzerlöse wird auf die Konzernsegmentberichterstattung verwiesen.

7.2. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich in den wesentlichen Positionen wie folgt zusammen:

TEUR 2010 2009
Sonstige Erträge 2.035 166
Erträge Auflösung von Rückstellungen 247 1.118
Versicherungsentschädigungen 67 10
Erfolgswirksame Auswirkung des Badwill 0 2.057
Erlöse Weiterbelastungen 0 45
Sachanlageverkäufe 436 12
2.785 3.408

7.3. AUFWENDUNGEN FÜR BEZOGENE WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN

Dieser Aufwand betrifft den Wareneinsatz des Geschäftsjahres sowie die empfangenen Dienstleistungen.

7.4. PERSONALAUFWAND

Der Personalaufwand untergliedert sich wie folgt:

TEUR 2010 2009
Löhne und Gehälter 7.866 3.954
Soziale Abgaben 1.295 934
Aufwendungen für Altersversorgung 45 0
9.206 4.888

Die Aufwendungen für Altersversorgung betreffen Zahlungen an eine Direktversicherung für einen beitragsorientierten Plan. Die einzige Verpflichtung des Konzerns hinsichtlich dieses Plans bestand in der Zahlung des festgelegten Beitrags.

7.5. ABSCHREIBUNGEN

Die Abschreibungen des Geschäftsjahres entfallen auf planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen auf sonstige immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen: TEUR 69.477 (Vorjahr: TEUR 6.138). Hiervon entfallen TEUR 6.101 auf planmäßige Abschreibungen und TEUR 63.376 auf die außerplanmäßige Abschreibung eines Goodwills.

7.6. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich in den wesentlichen Positionen wie folgt zusammen:

TEUR 2010 2009
Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten 4.287 0
Vertriebskosten 2.289 2.565
Verwaltungskosten 1.301 1.423
Kfz-Kosten 1.049 756
Büro- und Raumkosten 1.156 723
Forderungsverluste 2.354 1.160
Übrige 1.138 567
13.573 7.194

Für den Konzernabschlussprüfer sind in den Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten insgesamt Aufwendungen in Höhe von TEUR 334 enthalten. Diese betreffen die Kosten für die Jahresabschlussprüfung und die prüferischen Durchsichten der Quartalsabschlüsse.

Die als Aufwand erfassten Honorare für den Abschlussprüfer setzen sich wie folgt zusammen:

TEUR 2010 2009
Abschlussprüfung 329 393
davon für das Vorjahr 79
Sonstige Bestätigungs- und Beratungsleistungen 5 493
Sonstige Leistungen 0 52
334 938

7.7. SONSTIGE ZINSEN UND ÄHNLICHE ERTRÄGE

Die Position betrifft im Wesentlichen Zinsen auf Bankguthaben.

7.8. ZINSEN UND ÄHNLICHE AUFWENDUNGEN

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen hauptsächlich Zinsen für langfristige Bankdarlehen.

Zum 31.12.2010 verfügte der Konzern über 6 Zinsswaps mit einem nominalen Kapitalbetrag von TEUR 20.428 (Vorjahr: TEUR 58.163). Aufgrund dieser Vereinbarungen erhält der Konzern auf die Nominalbeträge einen variablen Zinssatz in Höhe des Euribors und zahlt feste Zinssätze in Höhe von 3,06 bis 4,91 Prozent. Die Zinsswaps werden zur Sicherung des Risikos aus Schwankungen der Cashflows variabel verzinslicher Darlehen eingesetzt.

7.9. ERTRAGSTEUERN

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag setzen sich wie folgt zusammen:

TEUR 2010 2009
Tatsächlicher Steueraufwand
Lfd. Jahr 2.677 2.885
Vorjahre 126 0
Steueraufwand durch erfolgsneutrale Erfassung der Kapitalerhöhungskosten 0 211
Latente Steuern 652 – 760
Änderung künftiger Steuersätze 0 0
Andere 0 0
3.454 2.336

Der latente Steueraufwand betrifft im Wesentlichen temporäre Unterschiede bei der Erfassung und Bewertung von Aktiva und Passiva nach den IFRS und steuerrechtlichen Vorschriften sowie aus erfolgswirksamen Konsolidierungsvorgängen. Sie werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden. Für inländische Konzernunternehmen gilt ein Ertragsteuersatz von 31,734 Prozent (Vorjahr: 30,875 Prozent). Die aktiven und passiven latenten Steuern zeigen die folgende Entwicklung:

01.01.2010 AUFWAND/
ERTRAG GUV
RECHNUNG
ABGANG AUS
VERÄUSSERUNG
ERFOLGS
NEUTRALE
ERFASSUNG IM
31.12.2010
TEUR EIGENKAPITAL
Aktive latente Steuern
Unterschiede zwischen Konzern- und Steuerbilanz
Verlustvorträge 926 327 – 476 777
Effektivzinsmethode 776 – 61 – 32 684
Zinsderivate 796 32 – 435 92 484
Zwischengewinne 100 183 283
Umlaufvermögen 0 529 529
Sonstiges 0
Aktive latente Steuern 2.598 1.011 – 943 92 2.757
Passive latente Steuern
Kaufpreisallokation 176 – 176 0
Sachanlagevermögen 1.033 1.026 – 326 1.733
Renditeliegenschaften 240 1 241
Umlaufvermögen 150 – 118 32
PoC 376 737 1.113
Rückstellungen 0 131 131
Effektivzinsmethode 888 62 – 126 824
Sonstige – 17 – 1 18 0
Passive latente Steuern 2.846 1.662 – 434 0 4.074
Saldo latente Steuern 249 652 509 – 92 1.318
TEUR 01.01.2009 ÜBERNAHME
AUS
AKQUISITION
AUFWAND/
ERTRAG GUV
RECHNUNG
ERFOLGS
NEUTRALE
ERFASSUNG
31.12.2009
Aktive latente Steuern
Verlustvorträge 0 141 785 0 926
Effektivzinsmethode Darlehen 0 0 776 0 776
Zwischengewinne 0 0 100 0 100
Zinsderivate 385 0 265 146 796
Sonstiges 0 0 0 0 0
385 141 1.926 146 2.598
Passive latente Steuern
Kaufpreisallokation 0 570 – 394 0 176
Sachanlagevermögen 570 0 463 0 1.033
Renditeliegenschaften 0 0 240 0 240
Umlaufvermögen – 12 0 162 0 150
PoC 0 599 – 223 0 376
Rückstellungen – 47 0 47 0 0
Effektivzinsmethode Darlehen 0 0 888 0 888
Sonstige 0 0 – 17 0 – 17
511 1.169 1.166 0 2.846
Saldo latente Steuern – 126 – 1.028 760 146 – 248

ÜBERLEITUNG VOM ERWARTETEN ZUM LAUFENDEN STEUERAUFWAND

Die Überleitungsrechnung vom erwarteten zum ausgewiesenen Steuerergebnis ist nachfolgend dargestellt. Das erwartete Steuerergebnis ermittelt sich als Produkt aus dem Ergebnis vor Ertragsteuern von TEUR – 61.909 (Vorjahr: TEUR 8.006), wel ches das Ergebnis der aufgegebenen Geschäftsbereiche mit beinhaltet, bewertet mit dem theoretischen Kon zern steuer satz von 31,734 Prozent (Vorjahr: 30,875 Prozent).

TEUR 2010 2009
Ergebnis vor Steuern – 61.909 8.006
Steuer, die sich auf Basis von nationalen Steuersätzen, die auf die Gewinne/Verluste in den
entsprechenden Ländern anzuwenden sind, ermittelt
– 19.646 2.466
Durchschnittlicher gewichteter Steuersatz 31,7 % 30,8 %
Nicht steuerbares Einkommen 0 0
Goodwill (Vorjahr Badwill) 20.111 – 634
Anschaffungsnebenkosten der COLEXON Akquisition 0 – 185
Keine aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge 1.605 204
Nutzung von nicht aktivierten Verlustvorträgen der Vorjahre 305 0
Aktivierung von Verlustvorträgen aus Vorjahren – 59 0
Wertberichtigungen auf aktivierte Verlustvorträge 992 0
Gewinn/Verlustanteil und Impairment von Beteiligungen 0 – 31
Auswirkungen abweichender Steuersätze bei Tochterunternehmen in anderen Rechtskreisen – 47 335
Nicht abziehbare Aufwendungen 27 27
Sonstige 165 181
Ertragsteuern 3.454 2.363

Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt konzerneinheitlich auf Basis des für 2010 geltenden Steuersatzes von 31,734 Prozent. Dieser ermittelt sich bei einem durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz von 455 Prozent für die einzelnen Betriebs stät ten aus einem Gewerbesteuersatz von 15,909 Prozent und einem Körperschaftsteuersatz und Solidaritäts zuschlag von 15,825 Prozent.

Die Steuern des sonstigen Ergebnisses beziehen sich ausschließlich auf die Fair-Value-Wertänderungen des effektiven Teils der derivativen Finanzinstrumente und betragen TEUR 124 (Vorjahr: TEUR 146).

7.10. ERGEBNIS NACH STEUERN AUS AUFGEGEBENEN GESCHÄFTSBEREICHEN

Das Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR – 95) bezog sich auf Verluste im Rahmen der Veräußerung der aufzugebenden Geschäftsbereiche. Alle aufgegebenen Geschäftsbereiche der COLEXON Solar Invest A/S (ehemals: Renewagy A/S) sind zum Stichtag 31. Dezember 2009 veräußert.

7.11. ERGEBNIS PRO AKTIE

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ergibt sich, indem der auf die Stammaktie entfallende Konzernjahresüberschuss durch die durchschnittliche Anzahl der jeweiligen Aktien dividiert wird.

31.12.2010 31.12.2009
Konzernergebnis (in EUR) – 65.363.580,91 5.642.851,64
Gewichtete Anzahl der Aktien (in Stück) 16.885.086 9.506.531
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) – 3,87 0,59

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie im Sinne von IAS 33 stellt sich wie folgt dar:

8. ZUSÄTZLICHE ANGABEN ZU FINANZINSTRUMENTEN

8.1. FINANZINSTRUMENTE NACH KATEGORIEN

Die Klassifizierung der Finanzinstrumente nach IFRS 7 erfolgt analog den jeweiligen Bilanzposten. Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Überleitung dieser Klassen auf die Bewertungskategorien des IAS 39 und die beizulegenden Zeitwerte der einzelnen Klassen, sofern bestimmbar:

TEUR AUSLEIHUNGEN UND
FORDERUNGEN
ZUR VERÄUSSERUNG
VERFÜGBARE
FINANZIELLE
VERMÖGENSWERTE –
AT COST
ZUR VERÄUSSERUNG
VERFÜGBARE FI NAN -
ZIELLE VERMÖGENS -
WERTE – AT FAIR
VALUE THROUGH
EQUITY
SUMME
FINANZ
INSTRUMENTE
NICHT IM
ANWENDUNGS
BEREICH
DES IFRS 7
BUCHWERTE
LAUT
BILANZ
FAIR VALUE DER
FINANZ-
INSTRUMENTE
Stand: 31. Dezember 2010
Bilanzierte finanzielle
Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
4.071 0 0 4.071 0 4.071 4.071
Künftige Forderungen aus
Fertigungsaufträgen
6.888 0 0 6.888 0 6.888 6.888
Kassenbestand und Guthaben
bei Kreditinstituten
20.325 0 0 20.325 0 20.325 20.325
Sonstige Vermögenswerte 2.309 0 638 2.946 1.681 2.946 2.946
Sonstige langfristige
Vermögenswerte
13.720 0 0 13.720 0 13.720 13.720
Gesamt 47.313 0 638 47.951 1.681 47.951 47.951
Fair Value der Kategorie
Gesamt
47.951 47.951
TEUR ZU ANSCHAF FUNGS
KOSTEN BEWERTETE
FINANZIELLE VER -
BINDLICHKEITEN
ZUR VERÄUSSERUNG
GEHALTENE
FINANZIELLE
VERMÖGENSWERTE –
AT FAIR VALUE
SUMME
FINANZ
INSTRUMENTE
NICHT IM
ANWENDUNGS
BEREICH
DES IFRS 7
GESAMT FAIR VALUE DER
FINANZ-
INSTRUMENTE
Verbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten 113.751 1.442 0 115.193 0 115.193 139.403
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
36.569 0 0 36.569 0 36.569 36.569
Sonstige Verbindlichkeiten 3.340 0 0 3.340 1.330 3.340 3.340
Sonstige langfristige
Verbindlichkeiten
931 0 0 931 0 931 931
Gesamt 154.591 1.442 0 156.033 1.330 156.033 180.243
Fair Value der Kategorie
Gesamt
180.243 156.033
AUSLEIHUNGEN UND
FORDERUNGEN
ZUR VERÄUSSERUNG
VERFÜGBARE
FINANZIELLE
VERMÖGENSWERTE –
ZUR VERÄUSSERUNG
VERFÜGBARE FI NAN -
ZIELLE VERMÖGENS -
WERTE – AT FAIR
SUMME
FINANZ
INSTRUMENTE
NICHT IM
ANWENDUNGS
BEREICH
DES IFRS 7
BUCHWERTE
LAUT
BILANZ
FAIR VALUE DER
FINANZ-
INSTRUMENTE
TEUR AT COST VALUE THROUGH
EQUITY
Stand: 31. Dezember 2009
Bilanzierte finanzielle
Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
6.056 0 0 6.056 0 6.056 6.056
Zukünftige Forderungen aus
Fertigungsaufträgen
3.967 0 0 3.967 0 3.967 3.967
Kassenbestand und Guthaben
bei Kreditinstituten
32.255 0 0 32.255 0 32.255 32.255
Sonstige Vermögenswerte 6.094 0 0 6.094 117 6.211 6.094
Sonstige langfristige
Vermögenswerte
13.854 0 637 14.491 0 14.491 14.491
Gesamt 62.226 0 637 62.863 117 62.980 62.863
Fair Value der Kategorie
Gesamt 62.863 62.863
TEUR ZU ANSCHAF FUNGS
KOSTEN BEWERTETE
FINANZIELLE VER -
BINDLICHKEITEN
ZUR VERÄUSSERUNG
GEHALTENE
FINANZIELLE
VERMÖGENSWERTE –
AT FAIR VALUE
SUMME
FINANZ
INSTRUMENTE
NICHT IM
ANWENDUNGS
BEREICH
DES IFRS 7
BUCHWERTE
LAUT
BILANZ
FAIR VALUE DER
FINANZ-
INSTRUMENTE
Stand: 31. Dezember 2009
Verbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten 159.694 2.577 0 162.271 0 162.271 166.436
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
16.436 0 0 16.436 0 16.436 16.436
Sonstige Verbindlichkeiten 3.699 0 0 3.699 8.876 12.575 3.699
Gesamt 179.829 2.577 0 182.406 8.876 191.282 186.571
Fair Value der Kategorie
Gesamt
186.571 182.406

8.2. BEIZULEGENDER ZEITWERT VON FINANZINSTRUMENTEN

Die beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten werden bei Handel an einem aktiven Markt durch den Kurs am Bilanzstichtag ermittelt (Level 1). Sofern kein aktiver Markt vorliegt, erfolgt eine Bewertung, wenn verfügbar, auf Basis vergleichbarer Transaktionen (Level 2), sonst unter Zuhilfenahme geeigneter Bewertungsmodelle, wie z. B. des Discounted-Cashflow-Verfahrens (Level 3). Ist eine Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes nicht verlässlich möglich, erfolgt die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten. Folgende Tabelle zeigt die Einordnung der Finanzinstrumente in die einzelnen Bewertungskategorien:

STAND 31.12.2010
TEUR
LEVEL 1 LEVEL 2 LEVEL 3 GESAMT
Zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte 638 0 0 638
Derivative Finanzinstrumente 0 – 1.558 0 – 1.558
Gesamt 638 – 1.558 0 – 921
STAND 31.12.2009
TEUR
LEVEL 1 LEVEL 2 LEVEL 3 GESAMT
Zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte 637 0 0 637
Derivative Finanzinstrumente 0 – 2.577 0 – 2.577
Gesamt 637 – 2.577 0 – 1.940

Bei Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Bankguthaben sowie sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten wird angenommen, dass der Nominalbetrag abzüglich Wertminderungen aufgrund der kurzen Restlaufzeit dem beizulegenden Zeitwert entspricht.

Die beizulegenden Zeitwerte von sonstigen langfristigen Forderungen mit Restlaufzeiten über einem Jahr entsprechen den Barwerten der mit den Vermögenswerten verbundenen Zahlungen unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Zinsparameter, welche markt- und partnerbezogene Veränderungen der Konditionen und Erwartungen reflektieren. Die beizulegenden Zeitwerte der finanziellen Verbindlichkeiten werden durch die Abzinsung der zukünftigen vertraglich vereinbarten Zahlungsströme mit dem gegenwärtigen Zins, der dem Konzern für vergleichbare Finanzinstrumente gewährt würde, ermittelt.

8.3. NETTOERGEBNIS NACH BEWERTUNGSKATEGORIEN

Das Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten nach den Bewertungskategorien des IAS 39 ist in der folgenden Tabelle dargestellt:

FOLGEBEWERTUNG
TEUR FAIR
VALUE-ÄN -
DERUNGEN
WÄH -
RUNGSUM
RECHNUNG
WERT
BERICH
TIGUNGEN
ABGANG ZINS
ERGEBNIS
NETTO
ERGEBNIS
2010
Stand: 31. Dezember 2010
Ausleihungen und Forderungen 0 33 106 0 0 139
Zu Anschaffungskosten bewertete finanzielle
Verbindlichkeiten
0 0 0 – 665 – 7.562 – 8.227
Zur Veräußerung gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten – 197 0 0 – 1.280 0 – 1.477
Gesamt – 197 33 106 – 1.945 – 7.562 – 9.565
FOLGEBEWERTUNG
TEUR FAIR
VALUE-ÄN -
DERUNGEN
WÄH -
RUNGSUM
RECHNUNG
WERT
BERICH
TIGUNGEN
ABGANG ZINS
ERGEBNIS
NETTO
ERGEBNIS
2009
Stand: 31. Dezember 2009
Ausleihungen und Forderungen 0 0 1.160 0 280 1.440
Zu Anschaffungskosten bewertete finanzielle
Verbindlichkeiten
0 0 0 0 – 9.513 – 9.513
Zur Veräußerung gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten – 1.037 0 0 0 0 – 1.037
Gesamt – 1.037 0 1.160 0 – 9.233 – 9.110

9. ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG

Die Kapitalflussrechnung zeigt gemäß IAS 7 die Veränderung der Finanzmittel des COLEXON Konzerns im Laufe des Berichtszeitraums. Es wird zwischen dem Cashflow aus gewöhnlicher betrieblicher Tätigkeit, dem Cashflow aus der Investitionstätigkeit und dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit unterschieden.

Nachfolgende Zahlungsströme sind in der Kapitalflussrechnung enthalten:

TEUR 31.12.2010 31.12.2009
Erhaltene Zinsen 189 425
Gezahlte Zinsen 7.933 9.556
Erstattete Ertragsteuern 378 40
Gezahlte Ertragsteuern 1.905 265

10. ERLÄUTERUNGEN ZUR SEGMENTBERICHTERSTAT TUNG

IFRS 8, "Geschäftssegmente", verlangt den "management approach", nach dem Segmentinformationen extern auf der gleichen Basis präsentiert werden, die das Unternehmen für die interne Steuerung anwendet. Zur internen Steuerung und als Indikator für die nachhaltige Ertragskraft eines Geschäftssegments dient das EBIT, ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern.

Über die Geschäftssegmente wird in einer Art und Weise berichtet, die mit der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsverantwortlichen übereinstimmt. Als Hauptentscheidungsträger wurde der Vorstand ausgemacht.

Die Festlegung der Geschäftssegmente erfolgte basierend auf den Berichten, die dem Vorstand zur Verfügung stehen. Die Berichterstattung über die finanzielle Leistung der operativen Segmente anhand des "management approach" ist maßgeblich abhängig von der Art und dem Umfang der Informationen, die dem Hauptentscheidungsträger zur Verfügung gestellt werden.

Der Vorstand betrachtet das Unternehmen aus einer absatzmarktbezogenen Perspektive. Es werden wie nach IAS 14 die primären Segmente "Großhandel", "Projekte" und "Service & Betriebsführung" unterschieden. Mit dem Erwerb der COLEXON Solar Invest A/S (ehemals: Renewagy A/S) bezog die Gesellschaft die Aktivitäten der COLEXON Solar Invest A/S (ehemals: Renewagy A/S) als neues Segment "Solarkraftwerksbetrieb" in die Segmentberichterstattung ein.

Das Segment "Projekte" umfasst die Tätigkeit als Systemanbieter von Photovoltaikanlagen sowie als Projektentwickler für private und institutionelle Investoren. Als Systemanbieter plant, liefert und installiert der COLEXON Konzern Photovoltaikgroßanlagen vornehmlich auf Dachflächen gewerblich, öffentlich oder landwirtschaftlich genutzter Gebäude. Dabei werden je nach Vereinbarung mit dem jeweiligen Kunden folgende Leistungen übernommen:

  • Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Projekts sowie der technischen Eignung von Installationsflächen (üblicherweise Dachflächen von Gebäuden im gewerblichen, öffentlichen oder landwirtschaftlichen Bereich),
  • Sicherstellung der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb der Anlagen auf den entsprechenden Flächen,
  • Veranlassung der statischen Prüfung von Dachflächen,
  • Erstellung von Ertragsgutachten.

Das Segment "Großhandel" umfasst das Handelsgeschäft mit Modulen und Zubehör.

Das Segment "Service & Betriebsführung" beinhaltet die technische und kaufmännische Betriebsführung für Solar kraft werke. Dieses Segment war im Vorjahr im Segment "Projekte" enthalten. Die separate Darstellung im Berichtsjahr hat die Anpassung der Vorjahreswerte des Segments "Projekte" zur Folge.

Das Segment "Solarkraftwerksbetrieb" beinhaltet die Analyse sowie technische, rechtliche und finanzorientierte Investitionsprüfung, die Sicherstellung der Finanzierung der Solarkraftwerke sowie deren Betrieb.

Die Rechnungslegungsgrundsätze für die Segmente sind die gleichen, wie sie für den Konzern in den Grundsätzen der Rechnungslegung beschrieben sind. Das Maß für die Ertragskraft der einzelnen Segmente des Konzerns ist das "Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT)" wie es in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt wird.

Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde vom Management den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten auf Segmentebene zugeordnet. Dies führte zu einer Verteilung des Geschäfts- oder Firmenwerts in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 63.462) auf das Segment "Solarkraftwerksbetrieb" und von TEUR 7.937 (Vorjahr TEUR 7.937) auf das Segment "Projekte". Die Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Unternehmens wurde ebenfalls nicht beeinflusst.

Die Segmentinformation, die dem Vorstand für die berichtspflichtigen Segmente für das Geschäftsjahr 2010 und für das Vorjahr zur Verfügung gestellt wurde, umfasst:

SEGMENTINFORMATION NACH
GESCHÄFTSFELDERN
TEUR
SEGMENT
GROSS
HANDEL
SEGMENT
PROJEKTE
SEGMENT
SERVICE &
BETRIEBS
FÜHRUNG
SEGMENT
SOLAR
KRAFT
WERKS
BETRIEB
SEGMENT
HOLDING
KONSOLI
DIERUNG
SUMME
KONZERN
Umsatzerlöse 114.285 66.225 1.370 14.429 0 – 298 196.011
Vorjahr (Q4 2009) 68.174 35.168 395 17.758 0 – 4.317 117.178
Bestandsveränderung 0 11.391 – 51 0 0 0 11.340
Vorjahr (Q4 2009) 1 – 3.648 52 0 0 0 – 3.595
Materialaufwand – 97.025 – 72.141 – 1.269 – 1.796 0 428 – 171.803
Vorjahr (Q4 2009) – 55.314 – 26.779 – 261 – 1.553 – 116 3.076 – 80.946
Sonstige Erträge 202 1.013 120 752 831 – 133 2.785
Vorjahr (Q4 2009) 9 952 8 146 237 2.057 3.408
Rohergebnis 17.462 6.488 170 13.386 831 – 3 38.333
Vorjahr (Q4 2009) 12.870 5.692 195 16.351 121 817 36.045
Personalaufwand – 749 – 4.686 – 573 – 684 – 2.514 0 – 9.206
Vorjahr (Q4 2009) – 302 – 1.374 – 449 – 1.362 – 1.402 0 – 4.888
Abschreibungen – 25 – 103 – 6 – 68.501 – 251 – 591 – 69.477
Vorjahr (Q4 2009) – 16 – 32 – 4 – 5.559 – 87 – 440 – 6.138
Sonstige Aufwendungen – 309 – 5.773 – 786 – 1.395 – 5.312 0 – 13.574
Vorjahr (Q4 2009) – 558 – 3.418 – 247 – 2.115 – 1.471 615 – 7.194
EBIT 16.379 – 4.073 – 1.196 – 57.193 – 7.246 – 595 – 53.923
Vorjahr (Q4 2009) 11.994 868 – 505 7.314 – 2.838 992 17.825
Beteiligungs- und Finanzergebnis 0 – 1.142 – 2 – 6.802 – 41 0 – 7.987
Vorjahr (Q4 2009) 0 – 292 0 – 9.427 – 32 0 – 9.751
EBT 16.379 – 5.215 – 1.198 – 63.995 – 7.287 – 595 – 61.909
Vorjahr (31.12.2009) 11.994 576 – 505 – 2.113 – 2.870 992 8.073
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag – 3.454
Vorjahr (Q4 2009) – 2.336
Periodenergebnis aus fortzuführenden
Geschäftsbereichen
– 65.364
Vorjahr (Q4 2009) 5.737
Periodenergebnis aus nicht fortzuführen
den Geschäftsbereichen
0
Vorjahr (Q4 2009) – 95
Periodenergebnis – 65.364
Vorjahr (Q4 2009) 5.643
Segmentvermögen 51.778 37.972 0 137.593 33.746 – 33.059 228.030
Vorjahr (31.12.2009) 13.210 51.987 0 238.040 25.009 – 5.136 323.110

Die an den Vorstand berichteten Beträge werden auf dieselbe Art bewertet wie in diesem Geschäftsbericht. Diese Vermögenswerte werden nach Maßgabe der Geschäftstätigkeit und deren Einsatzort auf die Segmente verteilt.

Die mit konzernfremden Kunden getätigten Segmentumsatzerlöse betragen für das Segment "Projekte" TEUR 66.225 (Vorjahr: TEUR 31.246), für das Segment "Großhandel" TEUR 114.285 (Vorjahr: TEUR 68.174), für das Segment "Service & Betriebs führung" TEUR 1.072 (Vorjahr: TEUR 395) und für das Segment "Solarkraftwerksbetrieb" TEUR 14.429 (Vorjahr: TEUR 17.758).

Ein Projekt in Tschechien, welches an den EnerCap Power Fund verkauft wird, übertraf im Berichtsjahr das Geschäfts volumen von 10 Prozent der Konzernumsatzerlöse und betrug TEUR 21.361 (10,9 Prozent).

Die Summe der langfristigen Vermögenswerte mit Ausnahme von Finanzinstrumenten und latenten Steueransprüchen ver teilt sich auf die Regionen Deutschland TEUR 120.621 (Vorjahr: TEUR 246.345); übriges Europa TEUR 7.854 (Vorjahr: TEUR 1.464) und übrige Regionen TEUR 72 (Vorjahr TEUR 53).

Aufgliederung der Erlöse nach Regionen:

Die Berichterstattung der Informationen nach Regionen an den Vorstand richtet sich nach dem Sitz der Kunden. Entsprechend der internen Steuerung werden die Regionen Deutschland, Übriges Europa und Übrige Regionen abgegrenzt.

SEGMENTINFORMATION NACH REGIONEN

TEUR DEUTSCHLAND ÜBRIGES EUROPA ÜBRIGE REGIONEN KONSOLIDIERUNG KONZERN
Umsatzerlöse 153.133 42.599 576 – 298 196.011
Vorjahr (Q4 2009) 115.997 4.785 714 – 4.317 117.178

Die mit konzernfremden Kunden getätigten Umsatzerlöse nach Regionen betragen für Deutschland TEUR 152.835 (Vor jahr: TEUR 111.680), für das übrige Europa TEUR 42.599 (Vorjahr: TEUR 4.785) und für übrige Regionen TEUR 576 (Vorjahr: TEUR 714).

SONSTIGE ANGABEN

11. BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN PERSONEN

Neben den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen steht die COLEXON AG unmittelbar oder mittelbar in Ausübung der normalen Geschäftstätigkeit mit nahestehenden Personen und Gesellschaften in Beziehung. Die Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen stellen sich aus Konzernsicht wie folgt dar:

BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN
PERSONEN
TEUR
UNTERNEHMEN MIT
MASSGEBLICHEM
EINFLUSS
VORSTAND AUFSICHTSRATS
MITGLIEDER
SONSTIGE
NAHESTEHENDE
UNTERNEHMEN
Erbrachte Lieferungen und Leistungen 7 5 0 6
Vorjahr (2009) 0 2 42 450
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 0 0 0 0
Vorjahr (31.12.2009) 1.575 0 0 2
Wertberichtigungen – 1.575 0 0 0
Vorjahr (31.12.2009) 0 0 0 0
Erhaltene Lieferungen und Leistungen 29 94 2 33
Vorjahr (2009) 0 0 0 407
Verbindlichkeiten 0 1 0 0
Vorjahr (31.12.2009) 0 62 42 327
Erhaltene Anzahlungen 0 0 0 0
Vorjahr (31.12.2009) 0 0 0 0

Alle o. g. Forderungen und Verbindlichkeiten sind kurzfristig. Neben den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen steht die COLEXON AG unmittelbar oder mittelbar in Ausübung der normalen Geschäftstätigkeit mit nahestehenden Personen und Gesellschaften in Beziehung.

Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit wurden sämtliche Liefer- und Leistungsbeziehungen, die mit diesen Personen stattfanden, zu marktüblichen Bedingungen und Konditionen durchgeführt, wie sie auch mit konzernfremden Dritten üblich sind.

UNTERNEHMEN MIT MASSGEBLICHEM EINFLUSS

Bei den erbrachten Lieferungen und Leistungen für Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss handelt es sich um weiterbelastete Mietkosten. Bei den Forderungen handelte es sich um Forderungen aus erbrachten Dienstleistungen und Darlehen.

VORSTANDSMITGLIEDER

Ein Vorstandsmitglied der COLEXON AG ist zu einem Drittel an einer vermietenden Personengesellschaft beteiligt.

AUFSICHTSRATSMITGLIEDER

Ein Aufsichtsratsmitglied ist zur Hälfte an der vermietenden Personengesellschaft beteiligt.

NAHESTEHENDE UNTERNEHMEN

Die nahestehenden Unternehmen/Personen betreffen Geschäftsbeziehungen mit Familienangehörigen von Vorstandsbzw. Aufsichtsratsmitgliedern oder Unternehmen in deren Eigentum bzw. unter deren direkter oder indirekter Kontrolle.

12. PERSONALSTAND

Im Konzern waren zum 31. Dezember 2010 insgesamt 126 (31. Dezember 2009: 125) Mitarbeiter angestellt. Sämtliche Ar beitnehmer sind kaufmännische Angestellte.

13. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

COLEXON hat am 9. Februar 2011 die Geschäftsanteile an der ausländischen Projektgesellschaft COLEXON Imola S.r.l. verkauft. Der Verkauf umfasst das Solarkraftwerk Imola mit einer Nennleistung von 993 kWp inklusive sämtlicher Verbindlichkeiten.

Herr Thorsten Preugschas ist mit Beginn des Jahres 2011 aus dem Unternehmen ausgeschieden. Laut Vertrag steht Herrn Preugschas eine Abfindung von max. TEUR 600 zu. Über die Höhe der tatsächlichen Abfindung finden derzeit noch Verhandlungen statt.

Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen in wesentlichen europäischen Märkten hat COLEXON im ersten Quartal 2011 einen Restrukturierungsprozess eingeleitet. Mit den geplanten Anpassungen, wie Fokussierung auf das Segment Handel und die Reduzierung der Belegschaft zur Erreichung effizienterer Strukturen, wird sich COLEXON auf die aktuellen Entwicklungen einstellen, um zukünftig weiter vom Wachstum der erneuerbaren Energien profitieren zu können.

COLEXON hat mit mehreren Banken im Geschäftsjahr 2009 Kreditverträge abgeschlossen, die Kreditnebenbedingungen (sog. "Financial Covenants"), die sich zum einen auf den Konzernabschluss der COLEXON und zum anderen auf einen um den Solarkraftwerksbetrieb bereinigten Konzernabschluss beziehen, mit Sonderkündigungsrecht enthalten. Im 3. Quartal 2010 wurde erstmalig eine Equity Ratio für den Konzernabschluss nicht mehr erfüllt. Im 4. Quartal 2010 wurden für den Konzernabschluss bereinigt um den Solarkraftwerksbetrieb auch die Equity Ratio, die Interest Coverage Ratio und die Leverage Ratio nicht mehr erfüllt. Damit waren die Kreditgeber zur vorzeitigen Kündigung des Darlehens berechtigt. Dies hätte den Bestand der COLEXON stark gefährdet. Das Sonderkündigungsrecht der Banken wurde nicht in Anspruch genommen. Stattdessen wurde einem Moratorium bis zum 31.07.2011 zugestimmt, um neue Kreditnebenbedingungen zu vereinbaren. In dieser Zeit kann das Kündigungsrecht von den Banken nicht ausgeübt werden. Die Vereinbarung über die Fortführung der Kreditlinien und neuer Kreditnebenbedingungen steht unter dem üblichen Vorbehalt der Zustimmung bankinterner Gremien sowie der Tragfähigkeit eines von COLEXON aufgestellten Restrukturierungskonzeptes.

Nach dem Stichtag wurden, ebenfalls aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen, Verhandlungen mit dem Lieferanten First Solar aufgenommen. Aus den derzeit bestehenden Lieferverträgen ist COLEXON verpflichtet, die vereinbarten Liefermengen abzunehmen und zu bezahlen. Für die bezogenen Solarmodule trägt COLEXON das Absatz- und Preisrisiko. Dadurch ergibt sich für die Gesellschaft ein bestandsgefährdendes Liquiditätsrisiko. Über die Abnahmemenge wurde bereits Einigkeit erzielt und die Konditionen sind in wesentlichen Teilen verhandelt.

14. RECHTSSTREITIGKEITEN

Es besteht im Rahmen des Projektgeschäfts der COLEXON das generelle, branchentypische Risiko, von Kunden wegen angeblicher Schlecht- oder Nichterfüllung zugesagter Qualität und Leistungsfähigkeit von gelieferten Produkten, Anlagen oder Dienstleistungen sowie ggf. wegen Leistungsverzögerungen in Anspruch genommen zu werden. Aktuell ist eine Klage gegen COLEXON eingegangen, in welcher die Kläger Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einem von COLEXON abgegebenen Angebot geltend machen. Nach einer vorläufigen Einschätzung der mit der Sache mandatierten Anwälte dürfte die Klage sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach allenfalls begrenzte Erfolgsaussichten haben. Eine dementsprechende Rückstellung wurde gebildet.

15. RISIKOMANAGEMENT

15.1. KAPITALRISIKOMANAGEMENT

Der Konzern steuert sein Kapital mit dem Ziel, die Erträge der Unternehmensbeteiligten durch Optimierung des Verhältnisses von Eigen- und Fremdkapital zu maximieren. Dabei wird sichergestellt, dass alle Konzernunternehmen unter der Unternehmensfortführungsprognose operieren können.

Die Kapitalstruktur des Konzerns besteht aus Schulden, worin die in Tz. 6.17 angegebenen Fremdkapitalaufnahmen ent halten sind, Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie dem den Eigenkapitalgebern des Mutterunternehmens zu stehenden Eigenkapital. Dieses setzt sich zusammen aus Grundkapital, der Kapitalrücklage, dem Gewinnvortrag und dem Jahresergebnis.

Der Nettoverschuldungsgrad stellt sich wie folgt dar:

TEUR 31.12.2010 31.12.2009
Schulden 115.193 162.271
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente – 20.325 – 32.255
Nettoschulden 94.868 130.016
Eigenkapital 53.162 118.340
Nettoschulden zu Eigenkapitalquote 178 % 110 %

15.2. FINANZRISIKOMANAGEMENT

Im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit ist der Konzern verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt. Diese umfassen das Kreditrisiko, das Liquiditätsrisiko sowie das Marktrisiko, welches sich wiederum aus dem zinsbedingten Cashflow-Risiko, dem zinsbedingten Risiko aus Änderungen des beizulegenden Zeitwertes sowie dem Fremdwährungsrisiko zusammensetzt.

Die Unternehmensleitung beschließt Strategien und Verfahren zur Steuerung einzelner Risikoarten.

15.2.1. KREDITRISIKO

Das Kreditrisiko bei nicht derivativen Finanzinstrumenten ergibt sich daraus, dass Vertragspartner ihren vertraglich fixierten Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Dabei handelt es sich um Kreditinstitute, Groß- und Einzel han dels kunden sowie institutionelle Investoren. Das maximale Ausfallrisiko wird durch die bilanzierten Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte determiniert.

Die Steuerung des Kreditrisikos erfolgt durch die Unternehmensleitung. Im Finanzierungsbereich werden Geschäfte ausschließlich mit Kontrahenten einwandfreier Bonität getätigt. Im operativen Bereich wird das Ausfallrisiko basierend auf dem Zahlungsverhalten von Kunden in der Vergangenheit laufend überwacht. Darüber hinaus werden Bonitätsauskünfte eingeholt. Im Handel wird das Kreditrisiko zudem dadurch begrenzt, dass Auslieferungen erst nach Erhalt der Zahlungen erfolgen. Zum Teil werden auch Sicherheiten in Form von Bankbürgschaften entgegengenommen. Signifikante Risikokonzentrationen liegen nicht vor.

Dem erkennbaren Ausfallrisiko wird mittels Einzelwertberichtigungen und pauschalierten Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Für die Entwicklung der Wertberichtigungen wird auf Tz. 6.11 verwiesen.

Die folgende Tabelle zeigt die Altersstrukturanalyse nach Klassen von Finanzinstrumenten:

ÜBERFÄLLIG, ABER NICHT WERTGEMINDERT
TEUR BUCHWERT DAVON WEDER
ÜBERFÄLLIG NOCH
WERTGE MINDERT
< 30 TAGE 31 – 60
TAGE
61 – 90
TAGE
> 90 TAGE
Stand: 31. Dezember 2010
Finanzielle Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.071 727 1.568 132 0 1.566
Künftige Forderungen aus Fertigungsaufträgen 6.888 6.888 0 0 0 0
Sonstige Vermögenswerte 2.946 2.946 0 0 0 0
Sonstige langfristige Vermögenswerte 13.720 13.720 0 0 0 0
Gesamt 27.626 24.281 1.568 132 0 1.566
ÜBERFÄLLIG, ABER NICHT WERTGEMINDERT
TEUR BUCHWERT DAVON WEDER
ÜBERFÄLLIG NOCH
WERTGE MINDERT
< 30 TAGE 31 – 60
TAGE
61 – 90
TAGE
> 90 TAGE
Stand: 31. Dezember 2009
Finanzielle Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6.056 1.569 3.850 164 48 425
Künftige Forderungen aus Fertigungsaufträgen 3.967 3.967 0 0 0 0
Sonstige Vermögenswerte 6.211 6.211 0 0 0 0
Vermögenswerte 14.491 14.491 0 0 0 0
Gesamt 30.725 26.238 3.850 164 48 425

Für die unter den weder überfälligen noch wertgeminderten Forderungen ausgewiesenen Beträge bestehen keine Anzeichen, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

15.2.2. LIQUIDITÄTSRISIKO

Liquiditätsrisiken erwachsen aus möglichen finanziellen Engpässen und können erhöhte Refinanzierungskosten verursachen. Im Rahmen des Projektgeschäfts können Finanzrisiken in Form eines Vorfinanzierungsbedarfs entstehen, für den Fall dass Projektfinanzierungen vor dem Baustart nicht sichergestellt worden sind. Aus diesem Grund behält sich COLEXON ein Rücktrittsrecht in seinen Kundenverträgen vor, in einem festgelegten Zeitfenster bei Nichterbringung einer verbindlichen Projektfinanzierung durch den Kunden vom Projektauftrag zurückzutreten. Des Weiteren ergibt sich ein Finanzierungsbedarf für Modullieferungen, da diese verbindlich abgenommen werden müssen. Im Segment Großhandel besteht durch die Vorauszahlungen der Kunden ein äußerst geringes Liquiditätsrisiko.

Der Konzern plant seine Liquidität für einen Zeitraum von 1 Jahr mit dem Ziel des Vorhaltens einer ausreichenden Liquiditätsreserve. Die Kreditlinien von 8,5 Millionen Euro (2009: 4,0 Millionen Euro), über die der Konzern insgesamt verfügt, waren zum Stichtag in Höhe von 3,1 Millionen Euro (2009: 0 Millionen Euro) in Anspruch genommen. Darüber hinaus verfügt der Konzern über befristete Garantie-/Avallinien in Höhe von 51,5 Millionen Euro (2009: 23,5 Millionen Euro), die zum Stichtag in einer Höhe von 34,8 Millionen Euro (2009: 21,3 Millionen Euro) ausgeschöpft waren.

Ein Bankdarlehen, das sich zum 31. Dezember 2010 noch auf TEUR 12.750 beläuft, wurde ursprünglich unter mehreren Kreditnebenbedingungen (Financial Covenants) gewährt, die sich zum einen auf den Konzernabschluss der COLEXON und zum anderen auf einen um den Solarkraftwerksbetrieb bereinigten Konzernabschluss beziehen. Im 3. Quartal 2010 wurde erstmalig eine Equity Ratio für den Konzernabschluss nicht mehr erfüllt. Im 4. Quartal 2010 wurden für den Konzernabschluss bereinigt um den Solarkraftwerksbetrieb auch die Equity Ratio, die Interest Coverage Ratio und die Leverage Ratio nicht mehr erfüllt. Damit war der Kreditgeber zur vorzeitigen Kündigung des Darlehens berechtigt.

Dies hätte den Bestand der COLEXON stark gefährdet. Das Sonderkündigungsrecht der Banken wurde nicht in Anspruch genommen. Stattdessen wurde einem Moratorium bis zum 31.07.2011 zugestimmt, um neue Kreditnebenbedingungen zu vereinbaren. In dieser Zeit kann das Kündigungsrecht von den Banken nicht ausgeübt werden. Die Vereinbarung über die Fortführung der Kreditlinien und neuer Kreditnebenbedingungen steht unter dem üblichen Vorbehalt der Zustimmung bankinterner Gremien sowie der Tragfähigkeit eines von COLEXON aufgestellten Restrukturierungskonzeptes.

Die folgende Fälligkeitsanalyse zeigt die vertraglich vereinbarten, undiskontierten Cashflows (Zins und Tilgung) der finanziellen Verbindlichkeiten zu den jeweiligen Bilanzstichtagen. Planzahlungen für zukünftige, neue Verbindlichkeiten wurden nicht berücksichtigt. Für variable Zinszahlungen wurde der am jeweiligen Stichtag gültige Zinssatz zugrunde gelegt. Jederzeit kündbare finanzielle Verbindlichkeiten werden dem ersten Laufzeitband zugeordnet:

TEUR BIS ZU EINEM JAHR 1 – 5 JAHRE ÜBER 5 JAHRE
Stand: 31. Dezember 2010
Finanzverbindlichkeiten 23.208 45.877 102.128
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 36.569 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 3.340 0 0
Gesamt 63.117 45.877 102.128
TEUR BIS ZU EINEM JAHR 1 – 5 JAHRE ÜBER 5 JAHRE
Stand: 31. Dezember 2009
Finanzverbindlichkeiten 25.722 61.986 136.014
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 16.436 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 12.575 0 0
Gesamt 54.733 61.986 136.014

Bedingte oder unbedingte Kündigungsrechte von Kreditoren sowie Kreditzusagen der Gesellschaft liegen nicht vor.

15.2.3. ZINSÄNDERUNGSRISIKO

Der Konzern ist einem Zinsänderungsrisiko im Wesentlichen im Rahmen der Projektfinanzierung und überwiegend in Deutschland ausgesetzt. Aus Verbindlichkeiten mit variabler Verzinsung resultiert ein zinsbedingtes Cashflow-Risiko. Zum 31. Dezember 2010 belief sich der Saldo der variabel verzinslichen Bankenfinanzierung auf TEUR 1.533 (zum 31. Dezem ber 2009: TEUR 0). Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkung einer angenommenen Zinssatzänderung um +/– 100 Basispunkte bei einer Laufzeit von einem Jahr der variabel verzinslichen Bankenfinanzierung:

31.12.2010 31.12.2009
ZINSNIVEAU + 100 – 100 + 100 – 100
BASISPUNKTE BASISPUNKTE BASISPUNKTE BASISPUNKTE
Var. verzinsliche Bankfinanzierungen – 15 15 0 0

Aus Verbindlichkeiten mit fester Verzinsung ergibt sich ein zinsbedingtes Risiko aus Änderungen des beizulegenden Zeitwertes. Dieses ist jedoch nur dann ergebniswirksam, sofern auch tatsächlich eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt. Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten festverzinslichen Verbindlichkeiten unterliegen demnach keinem Zinsänderungsrisiko im Sinne des IFRS 7.

Zur Absicherung des Zinsrisikos ist der Konzern Zinssicherungsgeschäfte ("Swaps") eingegangen. Zinsänderungsrisiken werden gemäß IFRS 7 mittels Sensitivitätsanalysen dargestellt. Diese stellen die Effekte von Änderungen der Markt zinssätze auf Zinszahlungen, Zinserträge und -aufwendungen, andere Ergebnisteile sowie ggf. auf das Eigenkapital dar. Den Zinssensitivitätsanalysen liegen die folgenden Annahmen zugrunde:

Marktzinssatzänderungen von originären Finanzinstrumenten mit fester Verzinsung wirken sich nur dann auf das Ergebnis aus, wenn diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind. Demnach unterliegen alle zu fortgeführten An schaffungs kosten bewerteten Finanzinstrumente mit fester Verzinsung keinen Zinsänderungsrisiken im Sinne von IFRS 7.

Marktzinsänderungen von Finanzinstrumenten, die als Sicherungsinstrumente im Rahmen eines Cashflow Hedges zur Absicherung zinsbedingter Zahlungsschwankungen designiert wurden, haben Auswirkungen auf die Sicherungsrücklage im Eigenkapital und werden daher bei den eigenkapitalbezogenen Sensitivitätsrechnungen berücksichtigt.

Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkung einer angenommenen Zinssatzänderung um +/– 100 Basispunkte bei Konstanz aller übrigen Variablen für den effektiven Teil derivativer Finanzinstrumente auf das Eigenkapital:

31.12.2010 31.12.2009
ZINSNIVEAU
TEUR
+ 100
BASISPUNKTE
– 75
BASISPUNKTE
+ 100
BASISPUNKTE
– 100
BASISPUNKTE
Eigenkapitaländerungen effektive derivative Finanzinstrumente 1.176 – 957 1.112 – 1.241

15.2.4. WECHSELKURSRISIKO

Auf der Verkaufsseite ist es nur in sehr geringem Umfang zu Fremdwährungstransaktionen gekommen. Auf der Bes chaf fungs seite sehen die langfristigen Beschaffungsverträge mit den beiden Hauptlieferanten auf EURO lautende Preise vor. Langfristige Beschaffungsverträge in Fremdwährung gibt es nicht. Wechselkursänderungen können die Ertragslage deshalb nur geringfügig beeinflussen. Auf eine Sensitivitätsanalyse kann daher wegen Unwesentlichkeit verzichtet werden.

15.2.5. PREISRISIKO

Das größte Preisrisiko im Hinblick auf Volumen und Volatilität besteht im Bereich der Modulbeschaffung. Die Preisentwicklung war in der Vergangenheit sowohl von der Dollarkursentwicklung als auch der allgemeinen Nachfrage nach Modulen abhängig. Im Zuge der oben zu dem Wechselkursrisiko beschriebenen Entwicklung des Wechsels der Lieferanten zu EURO-Verträgen verliert der Dollareinfluss erheblich an Gewicht und ist nicht mehr materiell. Die Nachfrage- und damit Preisschwankungen für Module werden in erheblichem Maße durch staatliche Regelungen zur Einspeisevergütung beeinflusst, die in den einzelnen Ländern oft stufenweise zurückgeführt wird.

Für die Gesellschaft ist das Preisrisiko insofern begrenzt, als es einen langfristigen Beschaffungsvertrag mit dem Hauptlieferanten gibt, in dem feste Preise für die Jahre bis 2012 vereinbart sind, die parallel zur Einspeisevergütung zurückgehen. Für 2011 liegt das preislich und mengenmäßig gesicherte Einkaufsvolumen vom Hauptlieferanten bei über TEUR 66.000 (Vorjahr: TEUR 147.200).

Nach dem Stichtag wurden, ebenfalls aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen, Verhandlungen mit dem Lieferanten First Solar aufgenommen. Aus den derzeit bestehenden Lieferverträgen ist COLEXON verpflichtet, die vereinbarten Liefermengen abzunehmen und zu bezahlen. Für die bezogenen Solarmodule trägt COLEXON das Absatz- und Preisrisiko. Dadurch ergibt sich für die Gesellschaft ein bestandsgefährdendes Liquiditätsrisiko. Über die Abnahmemenge wurde bereits Einigkeit erzielt und die Konditionen sind in wesentlichen Teilen verhandelt. Eine Beschaffung zusätzlicher Module von anderen Anbietern erfolgt nur insoweit, als günstige Preise vereinbart werden können. Durch diese Situation ist das Risiko für den Konzern aus Preisschwankungen bei Modulen begrenzt.

16. AUFSICHTSRAT

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzte sich in 2010 und danach wie folgt zusammen:

  • Dr. Carl Graf Hardenberg (Vorsitzender seit 20. März 2009), Mitglied seit 6. März 2009, Rechtsanwalt
  • Henrik Lasse Lindblad (stellvertr. Vorsitzender seit 20. März 2009), Mitglied vom 28. Mai 2008 bis 24. März 2011, CEO bei mehreren Gesellschaften

Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr. 10 HGB:

  • Danske AMP A/S
  • Steffen Rønn Fondsmæglerselskab A/S
  • DKA Consult A/S
  • FMT A/S
  • Dansk O.T.C. Fondsmæglerselskab A/S
  • Nordisk Fondservice AB
  • Monetar Pensionsförvaltning AB
  • Dr. Eric Veulliet, Mitglied vom 6. März 2009 bis zum 10. Oktober 2010, CEO alpS Zentrum für Naturgefahrenund Risikomanagement GmbH
  • Dr. Peter Dill, Mitglied seit 6. März 2009, CEO Deutsche See GmbH
  • Max-Arnold Köttgen, Mitglied vom 13. September 2010 bis zum 7. Februar 2011, CEO Remondis AG & Co. KG
  • Dr. Kurt Friedrich Ladendorf, Mitglied seit 18. März 2011
  • Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr. 10 HGB:
  • GBK Beteiligungen AG

Die Satzung der Gesellschaft gewährt den Mitgliedern des Aufsichtsrates eine Vergütung von insgesamt TEUR 125 (Vorjahr: TEUR 152). Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für jedes Geschäftsjahr eine Vergütung, die sich aus einem festen und einem variablen Teil zusammensetzt. Der feste Anteil der jährlichen Vergütung beträgt TEUR 15, für den Vorsitzenden TEUR 30 sowie für dessen Stellvertreter TEUR 22,5 und ist nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar. Der variable Anteil der jährlichen Vergütung beträgt TEUR 0,5 je EUR eine Million des im Konzernabschluss für das laufende Geschäftsjahr ausgewiesenen positiven Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT).

Im Einzelnen erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates folgende Vergütungen:

FESTE VERGÜTUNG
TEUR VORSIT
ZENDER
STELLV.
VORSIT
ZENDER
MITGLIED SIT
ZUNGS
GELDER
VARIABLE
VER
GÜTUNG
REISE
KOSTEN
RESTVER
GÜTUNG
VORJAHRE
GESAMT
Dr. Carl Graf Hardenberg 30 4 0 5 3 42
Tom Glæsner Larsen 0 0 0 7 7
Dr. Peter Dill 15 4 0 1 0 20
Max-Arnold Köttgen 5 1 0 6
Henrik Lasse Lindblad 23 4 0 3 2 32
Dr. Eric Veulliet 12 4 0 3 18
30 23 32 17 0 11 13 125

17. VORSTAND

Als Vorstände waren im Geschäftsjahr 2010 und danach bestellt:

NAME WOHNORT TÄTIGKEIT BESTELLT SEIT BESTELLT BIS
Thorsten Preugschas Dipl.-Ing. Kamp-Lintfort CEO 11.11.2006 05.01.2011
Henrik Christiansen Dipl.-Kaufm. Ahrensburg CFO 17.10.2008 28.02.2011
Tom Glæsner Larsen MBA Charlottenlund, DK CIO 01.01.2010 15.02.2010
Volker Hars Betriebswirt Reinbek COO / CEO 15.02.2010
Dr. Rolando Gennari Kaufmann Hamburg CFO 07.03.2011

Gemäß § 6 der Satzung erfolgt die Vertretung der Gesellschaft durch zwei Mitglieder des Vorstands oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Mitglieder des Vorstands einzelvertretungsbefugt sind.

Die Vergütungsansprüche einschließlich Abfindungen, Sachbezüge und Tantiemeansprüche der Vorstände gliedern sich im Berichtsjahr wie folgt auf:

TEUR THORSTEN
PREUGSCHAS
HENRIK
CHRISTIANSEN
TOM LARSEN VOLKER HARS SUMME
Fixum 299 260 28 266 853
Sachbezug 39 18 0 11 69
Pensionszusage 0 0 0 45 45
Zusätzliche nachträgliche Tantieme 2009 0 20 0 0 20
Tantiemeanspruch 2010 0 0 0 0 0
Abfindung 0 0 160 0 160
338 298 188 322 1.147

Leistungszusagen bei vorzeitiger Beendigung:

Herr Volker Hars: Endet die Vorstandsbestellung vor Ablauf des Vertrages auf Veranlassung der Gesellschaft, ohne dass hierfür ein wichtiger Grund besteht, und wird in diesem Zusammenhang auch der Dienstvertrag vorzeitig beendet, dürfen Zahlungen den Wert von zwei Jahresvergütungen einschließlich Nebenleistungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrages vergüten.

Herr Dr. Rolando Gennari: Endet die Vorstandsbestellung vor Ablauf des Vertrages auf Veranlassung der Gesellschaft, ohne dass hierfür ein wichtiger Grund besteht, und wird in diesem Zusammenhang auch der Dienstvertrag vorzeitig beendet, dürfen Zahlungen den Gegenwert der für die Dauer von einem Jahr geschuldeten vertragsgemäßen Bezüge nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrages vergüten.

18. ENTSPRECHENSERKLÄRUNG

Die gemäß § 161 AktG abzugebende Erklärung, inwieweit den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird, wurde durch Veröffentlichung auf der Internet-Homepage abgegeben und den Aktionären zugänglich gemacht.

Hamburg, 26. April 2011

Volker Hars, CEO Dr. Rolando Gennari, CFO

WEITERE INFORMATIONEN

94 WEITERE INFORMATIONEN | GESCHÄFTSBERICHT 2010 | COLEXON ENERGY AG

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS 96
ABHÄNGIGKEITSBERICHT. 98
BERICHT DES AUFSICHTSRATS 99
FINANZ- UND VERANSTALTUNGSKALENDER 104
IMPRESSUM 105

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS

Wir haben den von der COLEXON Energy AG, Hamburg, aufgestellten Konzernabschluss bestehend aus Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang sowie den Konzern lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handels rechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Pflichtgemäß weisen wir darauf hin, dass der Bestand der Colexon Energy AG sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen durch Risiken bedroht ist, die in den Abschnitten 6. "Nachtragsbericht" und 9.3. "Bestandsgefährdende Risiken und weitere Einzelrisiken" des Konzernlageberichts dargestellt sind. Dort ist ausgeführt, dass der Fortbestand der Colexon Energy AG und ihrer Tochterunternehmen von der erfolgreichen Umsetzung der in einem Restrukturierungskonzept identifizierten Maßnahmen – insbesondere die Aufrechterhaltung bestehender Kredit linien durch die finanzierenden Banken und die zeitnahe Veräußerung eines Solarparks – abhängig ist.

Hamburg, den 27. April 2011

PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Richard Müllner ppa. Tobias Hennenberger

ABHÄNGIGKEITSBERICHT

Es wurde ein Abhängigkeitsbericht gemäß § 319 Abs. 3 AktG erstellt. Der Vorstand erklärt nach § 312 Abs. 3 Aktiengesetz Folgendes:

Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmungen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Weder im Interesse noch auf Veranlassung der herrschenden Gesellschaft wurden Maßnahmen zum Nachteil der Gesellschaft durchgeführt oder unterlassen.

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

SEHR GEEHRTE AKTIONÄRE,

der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2010 sämtliche ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat die Geschäftsführung durch den Vorstand überwacht und zugleich beratend unterstützt. So ist der Aufsichtsrat der COLEXON Energy AG im Geschäftsjahr 2010 zu insgesamt acht Sitzungen zusammengekommen. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats haben an mehr als der Hälfte der Sitzungen, die während ihrer jeweiligen Amtszeit stattfanden, teilgenommen. Die Sitzungen fanden überwiegend in Anwesenheit des Vorstands statt. Dringende Beschlüsse wurden zudem auf schriftlichem Weg im Umlaufverfahren gefasst.

GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN

Der Vorstand der COLEXON Energy AG hat den Aufsichtsrat über alle bedeutsamen Geschäftsvorfälle, über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns einschließlich der wichtigsten Finanzkennzahlen, über die Unternehmensplanung sowie über die Risikolage, das Risikomanagement und die Compliance durch schriftliche und mündliche Berichterstattung regelmäßig, zeitnah und umfassend unterrichtet. Im Falle von Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen erläuterte der Vorstand diese ausführlich. Der Aufsichtsrat hat sich anhand dieser Berichterstattung sowie durch Erörterung mit dem Vorstand in den Sitzungen Einblick in die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und des Konzerns verschafft. Darüber hinaus stand der Vorsitzende des Aufsichtsrats in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand.

Der Aufsichtsrat stimmte nach eigener Prüfung über die Maßnahmen ab, die nach dem Gesetz, der Satzung oder der Geschäftsordnung des Vorstands seiner Zustimmung bedürfen. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Insbesondere hat der Vorstand auch die strategische Ausrichtung mit dem Aufsichtsrat abgestimmt.

WESENTLICHE THEMENSTELLUNGEN IM BERICHTERSTATTUNGSZEITRAUM

Die wesentlichen Themen der Beratungs- und Überprüfungstätigkeit des Aufsichtsrats im Berichtszeitraum beinhalteten folgende Punkte:

  • Erörterung der bestehenden Forderungen gegen die DKA Consult A/S aus der Nutzung ungerechtfertigter steuerlicher Verlustvorträge und Ermächtigung des Vorstands, diese gerichtlich gegen die DKA Consult A/S geltend zu machen
  • Regelmäßige Beratung über Geschäftsentwicklung und Liquidität, insbesondere im Hinblick auf Modul abnahme verpflichtungen
  • Diskussion der strategischen Ausrichtung, insbesondere im Hinblick auf den Verkauf eines Solarkraftwerksportfolios
  • Stärkung der internationalen Expansion, insbesondere im Hinblick auf die Auslandsmärkte Italien, Frankreich und Großbritannien
  • Erörterung der Organisationsentwicklung, insbesondere im Hinblick auf die Personalstruktur der Gesellschaft

WESENTLICHE BESCHLÜSSE DES AUFSICHTSRATS

Im Einzelnen wurden folgende wesentliche Beschlüsse gefasst:

  • Diskussion der Vertragspflichten der DKA Consult A/S aus zwei Verträgen zur Lieferung von Projekten sowie Ermächtigung des Vorstands, Verhandlungen zur Aufhebung der Verträge zu führen (25.11.2010)
  • Verabschiedung der Entsprechenserklärung 2009, die Teil der erstmals für den Lagebericht zu erstellenden "Erklärung zur Unternehmensführung" war (03./05.03.2010)
  • Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2009 nebst Lageberichten; der Jahresabschluss war damit festgestellt. Verabschiedung der Einladung und Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrats an die ordentliche Hautpversammlung 2010 (23./24.03.2010)
  • Zustimmung zur Gründung der COLEXON Italia S.r.l. als direkte und 100%ige Tochtergesellschaft der COLEXON Energy AG in Imola, Italien (26.05.2010)
  • Autorisierung des Vorstandes zum Aufbau eines IPP-Joint-Ventures mit Future Energy S.r.l./P&G in Italien (23.06.2010)
  • Zustimmung zum Mietvertrag mit dem Vermieter Maaß-Gooßen-Preugschas GbR, Wesel, und Unterzeichnung des Vertrages durch den Aufsichtsrat auf Seiten der Gesellschaft (23.06.2010)
  • Zustimmung zum Abschluss eines Joint Venture Agreements zwischen der P&G Service Srl und der COLEXON Italia S.r.l. (02.08.2010)
  • Zustimmung zum Abschluss eines Term Sheets zwischen der Commerzbank AG und der COLEXON Energy AG zur Betriebsmittelfinanzierung (20.09.2010)
  • Zustimmung zum Verkauf der Solarparks Eckolstädt (8,8 MWp) und Froschham (4,2 MWp) inklusive sämtlicher Verbindlichkeiten (25.11.2010)

Soweit der Vorstand in diesen oder anderen Fällen eine Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat beantragt hat, lag dem Aufsichtsrat die entsprechende schriftliche Beschlussvorlage jeweils zur Vorbereitung der Beschlussfassung vor.

BERICHT AUS DEN AUSSCHÜSSEN

Der Aufsichtsrat hat zur Unterstützung seiner Arbeit aus seiner Mitte einen Prüfungsausschuss, einen Nominierungsausschuss sowie einen Strategieausschuss gebildet.

Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern. Er befasst sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems sowie mit Fragen der Abschlussprüfung und bereitet die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats hierzu vor. Der Prüfungsausschuss hat im Geschäftsjahr 2010 zweimal getagt und setzt sich aktuell aus folgenden Mitgliedern zusammen:

  • Dr. Peter Dill (ab März 2009)
  • Henrik Lasse Lindblad (ab Februar 2010)
  • Dr. Carl Graf Hardenberg (ab November 2009)

Dem Nominierungsausschuss gehören zwei Mitglieder an. Zu seinen Aufgaben gehört es, dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Anteilseignervertretern in den Aufsichtsrat zu unterbreiten. Darüber hinaus befasst der Nominierungsausschuss sich vorbereitend mit Vorstandsangelegenheiten. Der Nominierungsausschuss hat im Geschäftsjahr 2010 zweimal getagt und setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

  • Dr. Carl Graf Hardenberg (ab März 2009)
  • Henrik Lasse Lindblad (ab März 2009)

Der aus zwei Mitgliedern bestehende Strategieausschuss, der sich mit Investitions- und Finanzierungsfragen befasst, hat im Geschäftsjahr 2010 zweimal getagt und setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

  • Dr. Peter Dill (ab März 2009)
  • Henrik Lasse Lindblad (ab März 2009)

Die Ausschüsse berichteten dem Aufsichtsrat regelmäßig über ihre Arbeit.

PERSONELLE VERÄNDERUNGEN IM VORSTAND UND IM AUFSICHTSRAT

Vorstand

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2010 Herrn Volker Hars zum Vorstandsmitglied der Gesellschaft bestellt. Herr Tom Larsen hatte zugleich im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat sein Vorstandsamt niedergelegt. Am 5. Januar 2011 hat der Aufsichtsrat Herrn Volker Hars, zuvor COO der Gesellschaft, zum neuen Vorstandsvorsitzenden ernannt. Herr Thorsten Preugschas ist zugleich aus dem Vorstand ausgeschieden.

Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 20. September 2010 mit Herrn Henrik Christiansen, CFO der Gesellschaft, auf eine Aufhebung seines Vorstandsvertrages zum 28. Februar 2011 verständigt. Durch Beschluss vom 7. März 2011 hat der Aufsichtsrat Herrn Dr. Rolando Gennari zum Vorstandsmitglied der Gesellschaft und neuen CFO bestellt.

Aufsichtsrat

Herr Dr. Eric Veulliet hat mit Wirkung zum 10. Oktober 2010 sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 9. September 2010 wurde in seiner Nachfolge Herr Max-Arnold Köttgen zum neuen Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft bestellt.

Der Aufsichtsrat dankt der Unternehmensleitung, den ausgeschiedenen Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre engagierte und konstruktive Arbeit im Geschäftsjahr 2010.

DEUTSCHER CORPORATE GOVERNANCE KODEX

Mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex haben sich Vorstand und Aufsichtsrat im Berichtszeitraum eingehend auseinandergesetzt. Die Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz des Geschäftsjahres 2010 wurde im März 2011 abgegeben und auf der Website des Unternehmens veröffentlicht. Über die Corporate Governance bei COLEXON berichtet der Vorstand, zugleich auch für den Aufsichtsrat, im Corporate Governance Bericht des Geschäftsberichts.

Dem Aufsichtsrat wurden im Geschäftsjahr 2010 potenziell bestehende Interessenkonflikte offengelegt. Das Aufsichtsratsmitglied Henrik Lasse Lindblad, welches zugleich Alleinaktionär der Aktionärin der Gesellschaft DKA Consult A/S ist, hat als Aufsichtsratsmitglied im Unternehmensinteresse für den Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats an die ordentliche Hauptversammlung 2010 zur Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, jeweils mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, gestimmt. Die DKA Consult A/S als Aktionärin hat in Bezug auf die der Hauptversammlung vorgeschlagenen Kapitalia hingegen gegenläufige wirtschaftliche Interessen verfolgt.

Bei der Entscheidung über den Mietvertrag zwischen der Gesellschaft und dem Vermieter Maaß-Gooßen-Preugschas GbR, dessen Gesellschafter unter anderem der ehemalige Vorstandsvorsitzende Herr Thorsten Preugschas war, hat der Aufsichtsrat darauf geachtet, dass der Mietvertrag zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen worden ist.

JAHRESABSCHLUSS 2010

Die ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2010 hat die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, mit der Niederlassung in Hamburg zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 gewählt. Der Aufsichtsrat erteilte anschließend den Prüfungsauftrag unter besonderer Berücksichtigung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex hinsichtlich der Zusammenarbeit des Aufsichtsrats mit den Abschlussprüfern.

Der Jahresabschluss der COLEXON Energy AG, der Lagebericht der COLEXON Energy AG sowie der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht wurden einschließlich der ihnen zugrunde liegenden Buchführung für das Geschäftsjahr 2010 von der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, mit der Niederlassung in Hamburg geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Die Abschlussunterlagen und Prüfungsberichte wurden den Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zur Verfügung gestellt. An der bilanzfeststellenden Sitzung des Aufsichtsrats am 28. April 2011 hat der Abschlussprüfer teilgenommen. Er hat über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und insbesondere darüber, dass wesentliche Schwächen des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess nicht aufgetreten sind, berichtet und die Fragen des Aufsichtsrats beantwortet. Er informierte den Aufsichtsrat über zusätzlich zur Abschlussprüfung erbrachte Leistungen und darüber, dass keine Umstände vorliegen, die seine Befangenheit besorgen lassen. Das Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer wurde ausführlich besprochen und erörtert. Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers zur Kenntnis genommen und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Vorprüfung durch den Prüfungsausschuss seinerseits den Jahresabschluss und den Lagebericht, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geprüft. Es ergaben sich keine Einwendungen. Dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer tritt der Aufsichtsrat bei. In seiner Sitzung am 28. April 2011 hat der Aufsichtsrat entsprechend dem Vorschlag des Prüfungsausschusses den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss wurde damit festgestellt.

GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAG

Im Zusammenhang mit dem Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns hat der Aufsichtsrat die Liquidität der Gesellschaft sowie die Finanz- und Investitionsplanung mit dem Vorstand erörtert. Auch die Vorsorge für die Gesellschaft sowie die Interessen des Unternehmens und der Aktionäre stellten Kriterien der Prüfung dar. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung schließt der Aufsichtsrat sich dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands an.

BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN

Zudem war der Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2010 Gegenstand der Prüfung durch den Aufsichtsrat. Der Abschlussprüfer erteilte diesbezüglich folgenden uneingeschränkten

BESTÄTIGUNGSVERMERK:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

  1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

  2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistungen der Gesellschaft nicht unangemessen hoch waren oder Nachteile ausgeglichen worden sind."

An den Verhandlungen des Aufsichtsrats über den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen hat der Abschlussprüfer teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft und stimmt ihm zu. Ferner tritt er dem Ergebnis der Prüfung des Berichts durch den Abschlussprüfer bei. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu erheben.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen für ihre geleistete Arbeit im vergangenen Geschäftsjahr.

Hamburg, 28. April 2011

Dr. Carl Graf Hardenberg Vorsitzender des Aufsichtsrats

FINANZ- UND VERANSTALTUNGSKALENDER

Datum Ereignis Ort
29. April 2011 Veröffentlichung Jahresfinanzbericht 2010
31. Mai 2011 Veröffentlichung Quartalsfinanzbericht Q1
16. Juni 2011 Hauptversammlung
Hamburg, Deutschland
31. August 2011 Veröffentlichung Halbjahresfinanzbericht
21. – 23. November 2011 Deutsches Eigenkapitalforum
Frankfurt, Deutschland
30. November 2011 Veröffentlichung Quartalsfinanzbericht Q3

IMPRESSUM

HERAUSGEBER

COLEXON Energy AG Große Elbstraße 45 | 22767 Hamburg www.colexon.de

INVESTOR RELATIONS/PRESSE

Jan Hutterer / Kirsten Friedrich Fon +49 (0)40. 28 00 31-0 Fax +49 (0)40. 28 00 31-101

KONZEPTION, BERATUNG UND GESTALTUNG

CAT Consultants GmbH & Co., Hamburg | www.cat-consultants.de

Dieser Bericht steht sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache im Internet als Download zur Verfügung. Weitere Exemplare sowie zusätzliche Informationen über die COLEXON Energy AG senden wir Ihnen auf Anfrage zu. Bei Interesse nehmen wir Sie gerne in unseren Aktionärsverteiler auf, über den Sie regelmäßig die aktuellsten Nachrichten per E-Mail zugeschickt bekommen.

DISCLAIMER

Der vorliegende Bericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf der Überzeugung des Vorstandes der COLEXON Energy AG beruhen und dessen aktuelle Annahmen und Schätzungen widerspiegeln. Diese zukunfts be zo ge nen Aussagen sind Risiken und Unsicherheiten unterworfen. Viele derzeit nicht vorhersehbare Fakten könnten bewirken, dass die tatsächlichen Leistungen und Ergebnisse der COLEXON Energy AG anders ausfallen. Unter anderem können das sein: die Nichtakzeptanz neu eingeführter Produkte oder Dienstleistungen, Veränderungen der allgemeinen Wirtschafts- und Geschäftssituation, das Verfehlen von Effizienz- oder Kostenreduzierungszielen oder Änderungen der Geschäftsstrategie.

Der Vorstand ist der festen Überzeugung, dass die Erwartungen dieser vorausschauenden Aussagen stichhaltig und realistisch sind. Sollten jedoch vorgenannte oder andere unvorhergesehene Risiken eintreten, kann die COLEXON Energy AG nicht dafür garantieren, dass die geäußerten Erwartungen sich als richtig erweisen.

Dieser Geschäftsbericht wurde klimaneutral hergestellt und auf FSC-zertifiziertem Papier ge druckt. Die durch Herstellung und Verteilung dieser Publikation verursachten Treib haus gas emissionen wurden kompensiert durch Investitionen in ein zusätzliches Klimaschutzprojekt.

COLEXON ENERGY AG | GROSSE ELBSTRASSE 45 | 22767 HAMBURG | WWW.COLEXON.DE

Talk to a Data Expert

Have a question? We'll get back to you promptly.