Governance Information • Dec 23, 2011
Governance Information
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§ 161 AktG verpflichtet den Vorstand und den Aufsichtsrat der NORDWEST Handel AG jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden.
Die Erklärung nach § 161 AktG ist den Aktionären dauerhaft zugänglich zu machen.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der NORDWEST Handel AG erklären gemäß § 161 AktG, dass bei der NORDWEST Handel AG seit der letzten Entsprechenserklärung vom 20.12.2010 in Verbindung mit der unterjährigen Änderung vom 08.04.2011 den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ("DCGK") in der Fassung vom 26.05.2010 ab dessen Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger am 02.07.2010 entsprochen wird, ausgenommen:
Die NORDWEST Handel AG kann die Empfehlung nicht erfüllen, da die Aktien der Gesellschaft auf den Inhaber lauten und daher eine vollständige Feststellung der Empfänger nicht möglich ist.
Eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele bzw. Vergleichsparameter ist nicht ausgeschlossen.
Es wird eine Ermessenstantieme seitens des Aufsichtsrates anhand vorher bestimmter Kriterien festgelegt, die anspruchsvolle, relevante Vergleichsparameter angemessen berücksichtigen. Die nachträgliche Änderungsmöglichkeit soll Flexibilität hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklungen gewährleisten.
Vergütungskomponenten für Vorstandsmitglieder mit Langfristcharakter wie z.B. Aktienoptionen und ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme der Gesellschaft waren bisher nicht vorgesehen; dem entsprechend erfolgten und erfolgen die vorwiegend darauf abzielenden weiteren Angaben bzw. Erläuterungen in dem Vergütungsbericht als Teil des Corporate Governance Berichtes nicht.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der NORDWEST Handel AG ist angemessen und enthält ein Fixum sowie erfolgsbezogene Komponenten, jedoch nicht solche mit langfristiger Anreizwirkung.
Die Mitgliedschaft in Ausschüssen des Aufsichtsrates wurde und wird bei der Bemessung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates nicht berücksichtigt. Aufgrund der zeitlichen Beanspruchung wurden und werden allerdings der Vorsitz mit der dreifachen Vergütung und der stellvertretende Vorsitz mit dem zweifachen berücksichtigt. Ferner haben die Mitglieder des Aufsichtsrates bisher als Vergütung ein Fixum erhalten (keine erfolgsbezogenen Komponenten).
Vorstand und Aufsichtsrat der NORDWEST Handel AG sind der Auffassung, dass eine erfolgsbezogene Vergütung beim Aufsichtsrat schwer zu quantifizieren ist. Gerade in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld, d.h. bei geringen Chancen auf eine erfolgsorientierte Komponente, besteht ein besonderes Bedürfnis für die sorgfältige und zeitintensive Aufgabenerfüllung durch den Aufsichtsrat.
Die Angabe der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder erfolgte und erfolgt nicht im Corporate Governance Bericht, sondern im Anhang des Konzernabschlusses und dort als eine Summe (ohne Individualisierung und andere Differenzierungen).
Vorstand und Aufsichtsrat der NORDWEST Handel AG sind der Auffassung, dass die Angabe der Gesamtvergütung zur Berechnung der individuellen Anteile ausreichend ist.
Bericht des Aufsichtsrates über Interessenkonflikte und deren Behandlung an die Hauptversammlung
Der Aufsichtsrat informierte und informiert in seinem Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung soweit, wie es die Pflichten zur Verschwiegenheit und Vertraulichkeitswahrung ermöglichen. Über eine Mandatsbeendigung im Falle eines wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonfliktes in der Person eines Aufsichtsratsmitgliedes wurde und wird im Einzelfall entschieden.
Vorstand und Aufsichtsrat der NORDWEST Handel AG sind der Auffassung, dass eine Einzelfallbetrachtung einer pauschalen Behandlung von Interessenkonflikten vorzuziehen ist.
Aktienoptionsprogramme oder wertpapierorientierte Anreizsysteme bestanden und bestehen bei der NORDWEST Handel AG nicht.
Nach Auffassung des Vorstands der NORDWEST Handel AG enthalten diese Vergütungsmodelle keine entscheidenden Vorteile gegenüber den bei der NORDWEST Handel AG praktizierten Vergütungsregelungen.
Nach dieser Empfehlung soll die Gesellschaft eine Liste von bestimmten Drittunternehmen veröffentlichen, in der unter anderem die Ergebnisse des letzten Geschäftsjahres angegeben werden sollen. Die Veröffentlichung der Ergebnisse von Drittunternehmen erfolgte und erfolgt nur insoweit, wie diese Ergebnisse zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses der Gesellschaft vorliegen.
Hagen, den 23.12.2011
Für den Vorstand:
gez. Dr. Stolze gez. Heinzel gez. Jüngst
Für den Aufsichtsrat:
gez. Prof. Feuerstein
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