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First Sensor AG

Governance Information Apr 11, 2012

159_cgr_2012-04-11_7743fc05-2bcc-42e1-88df-d1e0e9786e66.pdf

Governance Information

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Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der First Sensor AG zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Kodex" gemäß § 161 Aktiengesetz

Die First Sensor AG entspricht - mit Ausnahme der nachstehenden Empfehlungen - den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (Kodex) in der weiterhin geltenden Fassung vom 26. Mai 2010 und hat den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im März 2011 mit den in den jährlichen Entsprechenserklärungen jeweils benannten Einschränkungen entsprochen.

. Nach Ziffer 3.8 Abs. 3 des Kodex soll in einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat ein den Vorgaben entsprechender Selbstbehalt vereinbart werden.

Für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist kein Selbstbehalt vorgesehen, da nach Ansicht der Gesellschaft ohne Selbstbehalt qualifizierte Mitglieder für den Aufsichtsrat leichter gewonnen werden können.

• Nach Ziffer 5.1.2 Abs. 1 des Kodex soll der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen.

Eine langfristige Nachfolgeplanung liegt bei der Gesellschaft derzeit nicht vor. Hierfür wurde bisher kein Bedarf gesehen. Für die Zukunft soll eine langfristige Nachfolgeplanung erarbeitet werden.

. Nach Ziffer 5.3.1, 5.3.2 und 5.3.3 des Kodex soll der Aufsichtsrat entsprechende Ausschüsse bilden.

Der Aufsichtsrat der First Sensor AG bildet keine Ausschüsse, Aufgrund der Größe des Aufsichtsrates von drei Mitgliedern sieht die Gesellschaft in der Bildung von Ausschüssen keinen Vorteil.

• Der Kodex empfiehlt in Ziffer 5.4.6 Abs. 2, die Mitglieder des Aufsichtsrats zusätzlich mit erfolgsabhängigen Bestandteilen zu vergüten.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats der First Sensor AG erhalten keine erfolgsabhängige Vergütung. Die Gesellschaft hält eine feste Vergütung für besser geeignet, der vom Unternehmenserfolg unabhängigen Kontrollfunktion des Aufsichtsrats Rechnung zu tragen.

  • Nach Ziffer 7.1.2 Satz 4 des Kodex soll der Konzernabschluss binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die Zwischenberichte sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums, öffentlich zugänglich sein.

Die Zwischenberichte der First Sensor AG werden nicht regelmäßig binnen 45 Tagen veröffentlicht, da eine Veröffentlichung der Zwischenberichte innerhalb der nach der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse maßgeblichen Frist von der Gesellschaft als ausreichend angesehen wird.

Berlin, den 19. März 2012

First Sensor AG

Dr. Hans-Georg Giering Vorstandsvorsitzender

Götz Gollan Vorsitzender des Aufsichtsrates

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