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MeVis Medical Solutions AG

Governance Information Apr 12, 2012

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Governance Information

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Entsprechenserklärung der MeVis Medical Solutions AG

für das Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG erklären gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 26. Mai 2010 mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und auch in Zukunft entsprochen wird:

  • Die Satzung der MeVis Medical Solutions AG sieht derzeit die Möglichkeit einer Briefwahl (Ziffer 2.3.3 DCGK) nicht vor. Die Gesellschaft bietet den Aktionären bereits die Möglichkeit, einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung des Stimmrechts zu beauf‐ tragen. Daher haben die Aktionäre bereits jetzt umfangreiche Möglichkeiten zur Wahrnehmung der Aktionärsrechte. Eine zusätzliche Möglichkeit per Briefwahl führt vor diesem Hintergrund nicht zu einer wesentlichen weiteren Erleichterung der Wahrnehmung der Aktionärsrechte.
  • Die Vereinbarung eines Selbstbehalts für den Aufsichtsrat im Rahmen der D&O Versicherung (Ziffer 3.8 DCGK) ist derzeit nicht vorgesehen. Die MeVis Medical Solutions AG ist grundsätzlich nicht der Auffassung, dass das Engagement und die Verantwortung, mit der die Mitglieder des Aufsichtsrates ihre Aufgaben wahrnehmen, durch einen Selbstbehalt beeinflusst werden.
  • Ein Abfindungs‐Cap in Vorstandsverträgen (Ziffer 4.2.3 DCGK) ist derzeit nicht vorgesehen. Die bestehenden Regelungen in den Vorstandsverträgen entsprechen aus Sicht des Aufsichtsrats dem Gebot der Angemessenheit. Die Vereinbarung eines Abfindungs‐Cap widerspricht auch dem Grundverständnis des auf die Dauer der Bestellperiode abgeschlossenen und im Grundsatz nicht ordentlich kündbaren Vorstandsvertrags. Eine vorzeitige Beendigung des Vorstandsvertrags ohne wichtigen Grund setzt eine einvernehmliche Aufhebung voraus. Selbst wenn Abfindungs‐Caps vereinbart sind, ist damit nicht ausgeschlossen, dass beim Ausscheiden über den Abfindungs‐Cap mit verhandelt wird.
  • Die Gesellschaft verzichtet derzeit auf die Bildung von fachlich qualifizierten Ausschüssen (Ziffer 5.3.1 DCGK), insbesondere ist bislang weder ein Prüfungsausschuss (Ziffer 5.3.2 DCGK) noch ein Nominierungsausschuss (Ziffer 5.3.3 DCGK) gebildet worden. Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass die Einrichtung derartiger Ausschüsse aufgrund der spezifischen Gegebenheiten der Gesell‐ schaft, insbesondere der Aufsichtsratsgröße, die eine effiziente Arbeit ermöglicht, weder derzeit erforderlich noch zweckmäßig erscheint.
  • Die Mitglieder des Aufsichtsrats der MeVis Medical Solutions AG erhalten derzeit satzungsgemäß ausschließlich eine feste Vergütung, deren Höhe auch im Anhang des Konzernabschlusses aufge‐ führt ist. Der Aufsichtsrat sieht seine derzeitige Aufgabe insbesondere in der Sicherung der Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells der Gesellschaft. Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind der Ansicht, dass die vergleichsweise geringe feste Vergütung dem aktuellen Entwicklungsstand der Gesellschaft angemessen und ausreichend ist und derzeit kein Bedarf für eine erfolgsorientierte bzw. individualisierte Vergütung besteht (Ziffer 5.4.6 Absatz 2 DCGK).

Die MeVis Medical Solutions AG weicht von den Empfehlungen bezüglich der Veröffentlichung des Konzernabschlusses und etwaiger Zwischenberichte (Ziffer 7.1.2 Satz 4 DCGK) ab. Das Unter‐ nehmen hält die entsprechenden Vorgaben der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapier‐ börse für die im Prime Standard des regulierten Marktes zugelassenen Emittenten für ausrei‐ chend, die eine über den Kodex‐Empfehlungen liegende Frist von vier Monaten für den Konzern‐ abschluss (§ 65 Abs. 2 FWB01) und von zwei Monaten für Halbjahres‐ und Quartalsfinanzberichte (§ 66 Abs. 5 FWB01) vorsehen.

Bremen, 15. März 2012

Vorstand:

(Vorsitzender)

Marcus Kirchhoff Dr. Robert Hannemann Thomas E. Tynes

Aufsichtsrat:

Prof. Dr. Heinz‐Otto Peitgen Dr. Jens Kruse Peter Kuhlmann‐Lehmkuhle (Vorsitzender) (stv. Vorsitzender)

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