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11 88 0 Solutions AG — Governance Information 2012
Dec 7, 2012
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Governance Information
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Gemeinsame Entsprechenserklärung
von Vorstand und Aufsichtsrat der telegate AG
gemäß § 161 Aktiengesetz zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der telegate AG erklären, dass sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, zuletzt in der Fassung vom 15. Mai 2012, mit Ausnahme der nachstehenden Empfehlungen entsprochen wurde bzw. wird:
Ziff. 4.2.3 variable Vorstandsvergütung und Berechnungszeitraum Abfindungs-Cap
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt im Hinblick auf die variable Vorstandsvergütung in Ziff. 4.2.3 Abs. 3 S. 3 unter anderem, dass eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele ausgeschlossen sein soll. Die telegate AG ist hiervon abgewichen. Vor dem Hintergrund der Bestellung von Herrn Schiavo als Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft zum 1. Dezember 2011 und der mit ihm vereinbarten Leistungsziele für den Zeitraum 2012 bis 2014 wurden die mit dem Vorstandsmitglied Ralf Grüßhaber vereinbarten Planwerte und der maßgebliche Bemessungszeitraum für die variable Vergütung ab dem Geschäftsjahr 2012 entsprechend den mit dem neuen Vorstandsvorsitzenden vereinbarten Leistungszielen angepasst. Die Synchronisierung und Vereinheitlichung der Leistungsziele, die auch bislang schon stets geübte Praxis der Gesellschaft waren, unterstützen ein an denselben Zielen ausgerichtetes mittel- und langfristiges einheitliches Handeln des Vorstands.
Abweichend von Ziff. 4.2.3, Abs. 4 DCGK wird bei der Berechnung des Abfindungs-Caps auf die feste Vergütung des letzten Geschäftsjahres vor der Beendigung des Dienstverhältnisses und bei der Berechnung der variablen Vergütung auf die Höhe des Durchschnittswertes der in den letzten drei abgelaufenen Geschäftsjahren gezahlten variablen Vergütung abgestellt. Eine solche Berechnung führt nach Auffassung der Gesellschaft zu angemessenen Ergebnissen. Im Bereich der variablen Vergütung vermeidet sie eine überproportionale Gewichtung der in einem bestimmten Geschäftsjahr gezahlten Vergütung. Auf diese Weise wird eine singulärer Umstände vermieden und eine breitere einzelner Fernwirkung aaf. Bemessungsgrundlage hergestellt.
Abweichend von Ziff. 4.2.3, Abs. 5 DCGK informiert der Vorsitzende des Aufsichtsrats die Hauptversammlung jährlich im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung über die Dabei berücksichtigt die Gesellschaft das Grundzüge des Vergütungssystems. Informationsinteresse neuer Aktionäre, die erstmalig bei der Hauptversammlung anwesend sind.
Ziff. 5.1.2./5.4.1. Altersgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder und Diversity Eine Altersgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder wurde nicht festgelegt. Vorstandsvertritt die Auffassung, dass die Leistung eines und telegate Aufsichtsratsmitgliedes vom Lebensalter unabhängig ist. Außerdem sehen wir in einer Festlegung einer Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder eine unangebrachte Einschränkung des Rechts der Aktionäre, die Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen.
Ziff. 5.3.2 Aufgaben des Prüfungsausschuss
Die Fragen der Compliance werden vom gesamten Aufsichtsrat behandelt, nicht im Prüfungsausschuss. Die Gesellschaft verfolgt damit das Ziel, alle Aufsichtsratsmitglieder gleichermaßen über Compliance-Themen zu informieren und eine umfassende Diskussion unter allen Mitgliedern des Aufsichtsrats hierzu zu befördern.
Ziff. 5.4.3 Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds
Anträge auf gerichtliche Ersatzbestellungen für ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglieder werden von der telegate AG auf die restliche Laufzeit der Amtsperiode des ieweils ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds befristet gestellt. Ziel der Gesellschaft ist es insofern. Wahlen einzelner Mitglieder des Aufsichtsrats soweit möglich auf ein Minimum zu beschränken und die Neuwahl des Gesamtaufsichtsrats zum gleichen Termin stattfinden zu lassen.
Ziff. 5.4.6 Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Aufsichtsrats Der Vorsitz in Ausschüssen des wird bei der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder derzeit nicht berücksichtigt (Abs. 1). telegate weist im Anhang zum Konzern-Abschluss die Vergütung für den Gesamtaufsichtsrat aus. Eine individualisierte Aufschlüsselung erfolgt nicht (Abs.3).
Der Vorsitz in Ausschüssen des Aufsichtsrats wird bei der Veraütung der Aufsichtsratsmitglieder derzeit nicht berücksichtigt, da die Satzung der telegate AG dies nicht vorsieht. Mit einer Vergütung berücksichtigt wird jedoch das Engagement der Aufsichtsratsmitglieder in einzelnen Ausschüssen.
Außerdem empfiehlt der Kodex eine individualisierte, aufgeschlüsselte Angabe der Aufsichtsratsvergütung. telegate weist im Vergütungsbericht die Vergütung für den Gesamtaufsichtsrat und die Ausschusstätigkeit in Summe aus. Eine individualisierte Aufschlüsselung erfolgt nicht, da wir der Meinung sind, dass dies keine Kapitalmarktrelevanz hat.
Die telegate AG hat den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 15. Mai 2012 seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Juni 2012 mit den genannten Einschränkungen zu Ziff. 4.2.3, Ziff. 5.1.2/5.4.1, 5.3.2, 5.4.3 und Ziff. 5.4.6 entsprochen.
Martinsried, den 7.12.2012
telegate AG
Für den Aufsichtsrat
Jürgen von Kuczkowski (Aufsichtsratsvorsitzender)
Für den Vorstand Elio Schiavo (Vorstandsvorsitzender)