Governance Information • Dec 17, 2012
Governance Information
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Die nachfolgende Erklärung bezieht sich für den Zeitraum vom 3. Dezember 2011 bis zum 15. Juni 2012 auf die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex") in seiner Fassung vom 26. Mai 2010, die am 2. Juli 2010 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Für den Zeitraum ab dem 16. Juni 2012 bezieht sich die Erklärung auf die Empfehlungen des Kodex in seiner Fassung vom 15. Mai 2012, die am 15. Juni 2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde (Fassung 2012).
Vorstand und Aufsichtsrat der LUDWIG BECK am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft erklären gemäß § 161 AktG, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" mit nachfolgenden Ausnahmen entsprochen wurde und auch künftig entsprochen wird:
Der Vorstand der Gesellschaft hat keinen Vorsitzenden oder Sprecher (Kodex Ziffer 4.2.1 Satz 1). Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass dies der gleichberechtigten, vertrauensvollen und engen Zusammenarbeit der beiden Vorstandsmitglieder am besten gerecht wird.
Der Aufsichtsrat strebt bei der Zusammensetzung des Vorstands keine angemessene Berücksichtigung von Frauen an (Kodex Ziffer 5.1.2 Absatz 1 Satz 2). Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass ausschließlich die fachliche Qualifikation und die Expertise eines Kandidaten/einer Kandidatin für die Auswahl zum Mitglied des Vorstands der LUDWIG BECK am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft ausschlaggebend sein sollen, nicht die Frage der Geschlechtszugehörigkeit.
Der Aufsichtsrat hat keinen Nominierungsausschuss gebildet (Kodex Ziffer 5.3.3). Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass die Erarbeitung von Wahlvorschlägen für Aufsichtsratsmitglieder an die Hauptversammlung in dem an Personen überschaubaren sechsköpfigen Plenum erfolgen sollte.
Der Aufsichtsrat wird hinsichtlich der nach Ziff. 5.4.1 Absatz 2 Satz 1 des Kodex zu benennenden Ziele für seine Zusammensetzung keine angemessene Beteiligung von Frauen vorsehen (Kodex Ziffer 5.4.1 Absatz 2 Satz 2). Für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sollen nur die fachliche Qualifikation, die Expertise und ähnliche Kriterien ausschlaggebend sein, nicht jedoch die Geschlechtszugehörigkeit.
Die den Aufsichtsratsmitgliedern zugesagte erfolgsorientierte Vergütung ist nicht auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet (Kodex Fassung 2012 Ziffer 5.4.6 Absatz 2 Satz 2). Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder setzt sich aus einer festen Vergütungskomponente und einer erfolgsorientierten Vergütungskomponente zusammen, die an die für das jeweilige Geschäftsjahr ausgeschüttete Dividende anknüpft. Die
Vergütungsregelung entsprach der ursprünglichen Empfehlung in Ziffer 5.4.6 Absatz 2 Satz 1 des Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010. Seit der Neufassung von Ziffer 5.4.6 Absatz 2 des Kodex mit Wirkung zum 15. Juni 2012 stimmt die bestehende Vergütungsregelung nicht mehr mit der Empfehlung in Ziff. 5.4.6 Absatz 2 Satz 2 (Kodex Fassung 2012) überein. Vorstand und Aufsichtsrat sind jedoch der Auffassung, dass von der bestehenden Vergütungsregelung ein ausreichender Anreiz für die Aufsichtsratsmitglieder ausgeht, ihre Amtsausübung auf eine langfristig orientierte, erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens auszurichten.
München, den 30.11.2012
Der Vorstand:
gez. Dieter Münch
gez. Christian Greiner
Der Aufsichtsrat:
gez. Dr. Joachim Hausser
gez. Hans Rudolf Wöhrl
gez. Edda Kraft
gez. Gabriele Keitel
gez. Dorothee Neumüller
gez. Dr. Steffen Stremme
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