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Governance Information Jun 14, 2013

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Governance Information

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AKTUALISIERUNG DER

ERKLÄRUNG DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS DER XING AG ZU DEN EMPFEHLUNGEN DER "REGIERUNGSKOMMISSION DEUTSCHER CORPORATE GOVERNANCE KODEX" NACH § 161 AKTG

Vorstand und Aufsichtsrat erklären in Ergänzung ihrer letzten Entsprechenserklärung vom Februar 2013, dass die XING AG seit dem 24. Mai 2013, dem Tag ihrer diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung und der konstituierenden Sitzung ihres durch Ergänzungswahlen neu zusammengesetzten Aufsichtsrats, der Empfehlung aus Ziffer 5.2, 2. Absatz der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 15. Mai 2012 ("Kodex") zukünftig entspricht.

Bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung nahm der bisherige Vorsitzende des Aufsichtsrats, Dr. Neil Sunderland, entgegen der Empfehlung aus Ziffer 5.2, 2. Absatz des Kodex auch das Amt des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses ein. Infolge der Neubesetzung des Aufsichtsrats wurde die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses geändert und dabei der Empfehlung aus Ziffer 5.2, 2. Absatz des Kodex vollumfänglich Rechnung getragen.

Der Aufsichtsrat hat in Abweichung von der Empfehlung aus Ziffer 5.3.3 des Kodex im Rahmen seiner konstituierenden Sitzung keinen ständigen Nominierungsausschuss gebildet. Nach Ansicht des Aufsichtsrats führt die Bildung eines solchen ständigen Nominierungsausschusses nicht zu einer Effizienzsteigerung bei der Aufsichtsratsarbeit. Der Aufsichtsrat ist daher der Auffassung, dass eine anlassbezogene Bildung eines Nominierungsausschusses für die Gesellschaft sinnvoller ist.

Im Übrigen gilt die Entsprechenserklärung vom Februar 2013 mit den dort erklärten und begründeten Abweichungen von einzelnen Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex unverändert fort.

Hamburg, Juni 2013

Der Aufsichtsrat Der Vorstand

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