Governance Information • Aug 30, 2013
Governance Information
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Vorstand und Aufsichtsrat der Leifheit AG haben im Dezember 2012 eine Erklärung nach § 161 AktG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex") abgegeben. Vorstand und Aufsichtsrat aktualisieren diese Erklärung hiermit und werden für deren Veröffentlichung auf der Homepage der Leifheit AG Sorge tragen.
Den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 und vom 15. Mai 2012 wurde mit den in der letztjährigen Entsprechenserklärung vom Dezember 2012 genannten Ausnahmen bis zum 31. Mai 2013 entsprochen.
Im Juni 2013 ist es zu einer weiteren Abweichung, nämlich von Ziff. 4.2.1 Satz 1 des Kodex in seiner Fassung vom 15. Mai 2012 und vom 13. Mai 2013 (im Bundesanzeiger veröffentlicht am 10. Juni 2013), gekommen, weshalb eine Aktualisierung der Entsprechenserklärung erforderlich ist.
Dies vorausgeschickt, erklären Vorstand und Aufsichtsrat der Leifheit AG gemäß § 161 AktG:
Der Kodex empfiehlt in Ziff. 4.2.1 Satz 1, dass der Vorstand aus mehreren Personen bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher haben soll.
Dieser Empfehlung wird seit dem Ausscheiden des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Georg Thaller mit Ablauf des 31. Mai 2013 nicht mehr entsprochen. Bis ein Nachfolger für Herrn Thaller bestellt ist, wird das Vorstandsmitglied Dr. Claus-Otto Zacharias das Unternehmen interimistisch als Alleinvorstand führen.
Im Übrigen gilt die Entsprechenserklärung vom Dezember 2012 fort.
Nassau/Lahn, im August 2013
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