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Raiffeisen Bank International AG

Annual Report (ESEF) Mar 3, 2022

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Zinsüberschuss 3.327 3.121 6,6% 3.412 3.362 3.225 Provisionsüberschuss 1.985 1.684 17,8% 1.797 1.791 1.719 Verwaltungsaufwendungen - 2.978 - 2.832 5,2% - 3.052 - 3.015 - 2.994 Betriebsergebnis 2.592 2.241 15,7% 2.492 2.424 2.247 Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte - 295 - 598 - 50,7% - 234 - 166 - 312 Ergebnis vor Steuern 1.790 1.183 51,3% 1.767 1.753 1.612 Ergebnis nach Steuern 1.508 910 65,7% 1.365 1.398 1.246 Konzernergebnis 1.372 804 70,7% 1.227 1.270 1.116 Bilanz 31.12. 31.12. 31.12. 31.12. 31.12. Forderungen an Kreditinstitute 16.630 11.952 39,1% 9.435 9.998 10.741 Forderungen an Kunden 100.832 90.671 11,2% 91.204 80.866 77.745 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 34.607 29.121 18,8% 23.607 23.980 22.378 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 115.153 102.112 12,8% 96.214 87.038 84.974 Eigenkapital 15.475 14.288 8,3% 13.765 12.413 11.241 Bilanzsumme 192.101 165.959 15,8% 152.200 140.115 135.146 Kennzahlen 1.1.-31.12. 1.1.-31.12. 1.1.-31.12. 1.1.-31.12. 1.1.-31.12. Return on Equity vor Steuern 12,6% 8,8% 3,8 PP 14,2% 16,3% 16,2% Return on Equity nach Steuern 10,6% 6,8% 3,8 PP 11,0% 12,7% 12,5% Konzern-Return-on-Equity 10,9% 6,4% 4,5 PP 11,0% 12,6% 12,2% Cost/Income Ratio 53,5% 55,8% - 2,4 PP 55,1% 55,4% 57,1% Return on Assets vor Steuern 0,99% 0,74% 0,25 PP 1,18% 1,33% 1,23% Nettozinsspanne (Ø zinstragende Aktiva) 2,01% 2,13% - 0,12 PP 2,44% 2,50% 2,48% Neubildungsquote (Ø Forderungen an Kunden) 0,30% 0,67% - 0,37 PP 0,26% 0,21% 0,41% Bankspezifische Kennzahlen 31.12. 31.12. 31.12. 31.12. 31.12. NPE Ratio 1,6% 1,9% - 0,3 PP 2,1% 2,6% 4,0% NPE Coverage Ratio 62,5% 61,5% 1,0 PP 61,0% 58,3% 56,1% Risikogewichtete Aktiva gesamt (RWA) 89.921 78.864 14,0% 77.966 72.672 71.902 Harte Kernkapitalquote 13,1% 13,6% - 0,5 PP 13,9% 13,4% 12,7% Kernkapitalquote 15,0% 15,7% - 0,8 PP 15,4% 14,9% 13,6% Eigenmittelquote 17,6% 18,4% - 0,8 PP 17,9% 18,2% 17,8% Aktienkennzahlen 1.1.-31.12. 1.1.-31.12. 1.1.-31.12. 1.1.-31.12. 1.1.-31.12. Ergebnis je Aktie in € 3,89 2,22 75,6% 3,54 3,68 3,34 Schlusskurs in € (31.12.) 25,88 16,68 55,2% 22,39 22,20 30,20 Höchstkurs (Schlusskurs) in € 29,40 22,92 28,3% 24,31 35,32 30,72 Tiefstkurs (Schlusskurs) in € 16,17 11,25 43,7% 18,69 21,30 17,67 Anzahl der Aktien in Millionen (31.12.) 328,94 328,94 0,0% 328,94 328,94 328,94 Marktkapitalisierung in € Millionen (31.12.) 8.513 5.487 55,2% 7.365 7.302 9.934 Dividende je Aktie in € 1,15 1,23 - 6,5% – 0,93 0,62 Ressourcen 31.12. 31.12. 31.12. 31.12. 31.12. Mitarbeiter zum Stichtag (Vollzeitäquivalente) 46.185 45.414 1,7% 46.873 47.079 49.700 Geschäftsstellen 1.771 1.857 - 4,6% 2.040 2.159 2.409 Kunden in Millionen 19,0 17,2 10,6% 16,7 16,1 16,5 Durch den geplanten Verkauf der bulgarischen Tochterbank und deren Beteiligung kam es gemäß IFRS 5 zu einer Änderung in der Darstellung. Dieser Geschäftsbereich wurde als zur Veräußerung gehaltene Veräußerungsgruppe klassifiziert und in der Bilanz separat ausgewiesen. Die Werte des Vorjahres bleiben unverändert. Die Erfolgsrechnung der bulgarischen Tochterbank und deren Beteiligung wurde im Posten Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen ausgewiesen. Die Werte des Vorjahres 2020 der Erfolgsrechnung wurden entsprechend adaptiert, ebenso die Kennzahlen. Mit 1. Jänner 2021 wurde die Erfolgsrechnung zur Erhöhung der Transparenz geringfügig angepasst (die Werte der Vorjahre wurden adaptiert). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. Mit RBI wird in diesem Bericht der RBI-Konzern bezeichnet. Ist dagegen die Raiffeisen Bank International AG gemeint, wird der Begriff RBI AG verwendet. Mit Konzernzentrale ist die Raiffeisen Bank International AG ohne Zweigstellen gemeint. In den Tabellen und Grafiken können sich Rundungsdifferenzen ergeben. Die Veränderungswerte in den Tabellen basieren auf nicht gerundeten Ausgangswerten. Die im Bericht erwähnten Kennzahlen sind im Konzernabschluss unter Kennzahlen definiert. © 2022 Group Financial Reporting & Steering ‎Mitwirkung: Teile Konzern-Lagebericht: Group Investor Relations, Teile Risikobericht: Integrated Risk Management Inhalt Konzernabschluss Unternehmen Gesamtergebnisrechnung Bilanz Eigenkapitalveränderungsrechnung Kapitalflussrechnung Segmentberichterstattung Anhang Erläuterungen zu Finanzinstrumenten Risikobericht Sonstige Angaben Regulatorische Angaben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Kennzahlen Abkürzungsverzeichnis Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Erklärung aller gesetzlichen Vertreter Bestätigungsvermerk ‎ Konzern-Lagebericht Entwicklung der Märkte Wesentliche Ereignisse im Geschäftsjahr Ergebnis- und Finanzentwicklung Forschung und Entwicklung Internes Kontroll- und Risikomanagement-System im Hinblick auf den Konzern-Rechnungslegungsprozess Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechte Risikomanagement Corporate Governance Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht Human Resources Ausblick Jahresabschluss Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Anhang Allgemeine Angaben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Angaben zur Bilanz Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstiges Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Lagebericht Entwicklung der Märkte Geschäftsverlauf der Raiffeisen Bank International AG Zweigstellen und Repräsentanzen Finanzielle Leistungsindikatoren Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechte Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Corporate Governance Risikobericht Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess Ausblick Erklärung des Vorstands gemäß § 82 Abs 4 Z 3 BörseG Bestätigungsvermerk ‎ Konzernabschluss Unternehmen Die Raiffeisen Bank International AG (RBI AG) ist beim Handelsgericht Wien im Firmenbuch unter FN 122119m registriert. Die Firmenanschrift lautet Am Stadtpark 9, 1030 Wien. Die RBI betrachtet Österreich, wo sie als eine führende Kommerz- und Investmentbank tätig ist, sowie Zentral- und Osteuropa (CEE) als ihren Heimmarkt. 13 Märkte der Region werden durch Tochterbanken abgedeckt, darüber hinaus umfasst die Gruppe zahlreiche andere Finanzdienstleistungsunternehmen beispielsweise in den Bereichen Leasing, Vermögensverwaltung, Factoring und M&A. Die RBI bietet österreichischen und internationalen Unternehmen nicht nur ein breites Produktangebot im Corporate und Investment Banking, sondern auch eine nahezu flächendeckende Betreuung in CEE. Über ein engmaschiges Filialnetz werden auch lokale Unternehmen aller Größenordnungen sowie Privatkunden mit hochqualitativen Finanzprodukten versorgt. Zur Unterstützung ihrer Geschäftsaktivitäten unterhält die RBI Repräsentanzen sowie Service-Zweigstellen an ausgewählten asiatischen und westeuropäischen Standorten. Insgesamt betreuen mehr als 46.000 Mitarbeiter der RBI 19 Millionen Kunden in rund 1.800 Geschäftsstellen, der überwiegende Teil davon in CEE. Da Aktien der Gesellschaft an einem geregelten Markt gemäß § 1 Abs 2 BörseG (prime market der Wiener Börse) gehandelt werden sowie zahlreiche Emissionen der RBI AG an einer geregelten Börse in der EU zugelassen sind, hat die RBI AG gemäß § 59a BWG einen Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen. Die RBI hat keinen Mehrheitsaktionär, jedoch halten die acht Raiffeisen-Landesbanken als Kernaktionäre rund 58,8 Prozent der Aktien, der Rest befindet sich im Streubesitz. Als Kreditinstitut gemäß § 1 BWG unterliegt die RBI AG der behördlichen Aufsicht durch die Finanzmarktaufsicht, Otto-Wagner-Platz 5, A-1090 Wien (www.fma.gv.at) sowie durch die Europäische Zentralbank, Sonnemannstrasse 22, D-60314 Frankfurt am Main (www.bankingsupervision.europa.eu). Der vorliegende Konzernabschluss wird gemäß den österreichischen Veröffentlichungsregelungen beim Firmenbuchgericht hinterlegt und im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht. Er wurde am 8. Februar 2022 vom Vorstand unterzeichnet und anschließend an den Aufsichtsrat zur Kenntnisnahme weitergeleitet. Die Offenlegungsanforderungen des Artikels 434 der EU-Verordnung 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute (Capital Requirements Regulation, CRR) werden im Internet auf der Webseite der RBI veröffentlicht: www.rbinternational.com → Investoren → Berichte ‎ Gesamtergebnisrechnung Erfolgsrechnung in € Millionen Anhang 2021 20201 Zinsüberschuss [1] 3.327 3.121 Zinserträge nach Effektivzinsmethode 3.847 3.767 Zinserträge übrige 747 605 Zinsaufwendungen - 1.267 - 1.251 Dividendenerträge [2] 42 21 Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen [3] 46 41 Provisionsüberschuss [4] 1.985 1.684 Provisionserträge 2.852 2.465 Provisionsaufwendungen - 867 - 780 Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen [5] 53 91 Ergebnis aus Hedge Accounting [6] - 2 - 1 Sonstiges betriebliches Ergebnis [7] 120 117 Betriebserträge 5.570 5.073 Personalaufwand - 1.579 - 1.521 Sachaufwand - 992 - 927 Abschreibungen - 407 - 384 Verwaltungsaufwendungen [8] - 2.978 - 2.832 Betriebsergebnis 2.592 2.241 Übriges Ergebnis [9] - 295 - 204 Staatliche Maßnahmen und Pflichtgaben [10] - 213 - 257 Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte [11] - 295 - 598 Ergebnis vor Steuern 1.790 1.183 Steuern vom Einkommen und Ertrag [12] - 368 - 321 Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 1.422 862 Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen [23] 86 48 Ergebnis nach Steuern 1.508 910 Ergebnis nicht beherrschender Anteile [32] - 135 - 106 Konzernergebnis 1.372 804 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung (IFRS 5 aufgegebene Geschäftsbereiche sowie weitere Anpassungen zur Erhöhung der Transparenz). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. ‎ Sonstiges Ergebnis und Gesamtergebnis in € Millionen Anhang 2021 2020 Ergebnis nach Steuern 1.508 910 Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden 17 11 Neubewertungen von leistungsorientierten Vorsorgeplänen [29] 9 - 4 Fair-Value-Änderungen von Eigenkapitalinstrumenten [15] 33 - 9 Fair-Value-Änderungen aufgrund der Veränderung des Ausfallrisikos von finanziellen Verbindlichkeiten [26] 0 13 Anteil sonstiges Ergebnis aus at-equity bewerteten Unternehmen [20] - 24 8 Latente Steuern auf Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden [22, 30] - 2 3 Posten, die anschließend möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden 133 - 818 Währungsdifferenzen 284 - 1.007 Absicherung von Nettoinvestitionen bei Auslandsaktivitäten [19, 28] - 64 183 Anpassungen der Cash-Flow Hedge Rücklage [19, 28] - 35 - 3 Fair-Value-Änderungen von finanziellen Vermögenswerten [15] - 75 11 Anteil sonstiges Ergebnis aus at-equity bewerteten Unternehmen [20] 3 - 2 Latente Steuern auf Posten, die möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden [22, 30] 20 1 Sonstiges Ergebnis 150 - 806 Gesamtergebnis 1.658 103 Ergebnis nicht beherrschender Anteile [32] - 164 - 50 davon Erfolgsrechnung [32] - 135 - 106 davon sonstiges Ergebnis - 29 56 Konzerngesamtergebnis 1.493 53 Ergebnis je Aktie in € Millionen 2021 2020 Konzernergebnis 1.372 804 Dividendenanspruch auf zusätzliches Kernkapital - 92 - 75 Auf Stammaktien entfallendes Ergebnis 1.280 729 Durchschnittliche Anzahl im Umlauf befindlicher Stammaktien in Tausend 329 329 Ergebnis je Aktie in € 3,89 2,22 Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen in € 3,63 2,07 Es waren keine Wandel- oder Optionsrechte im Umlauf, eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie fand daher nicht statt. Die Dividende auf das zusätzliche Kernkapital ist kalkulatorisch, die tatsächliche Auszahlung basiert auf dem Beschluss des Vorstands zum jeweiligen Auszahlungszeitpunkt. Bilanz Aktiva Aktiva ‎in € Millionen Anhang 2021 2020 Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen [13, 45] 38.557 33.660 Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost [14, 45] 132.645 116.596 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income [15, 33, 45] 4.660 4.769 Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss [16, 33, 45] 966 822 Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss [17, 33, 45] 264 457 Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading [18, 33, 45] 4.112 4.400 Hedge Accounting [19, 45] 352 563 Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen [20, 45] 968 1.002 Sachanlagen [21, 45] 1.640 1.684 Immaterielle Vermögenswerte [21, 45] 933 763 Laufende Steuerforderungen [22, 45] 73 87 Latente Steuerforderungen [22, 45] 152 121 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen [23] 5.531 22 Sonstige Aktiva [24, 45] 1.248 1.012 Gesamt 192.101 165.959 Passiva Passiva ‎in € Millionen Anhang 2021 2020 Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost [25, 45] 161.700 141.735 Finanzielle Verbindlichkeiten - Designated Fair Value Through Profit/Loss [26, 33, 45] 1.323 1.507 Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading [27, 33, 45] 5.873 5.980 Hedge Accounting [28, 45] 292 421 Rückstellungen [29, 45] 1.454 1.061 Laufende Steuerverpflichtungen [30, 45] 87 77 Latente Steuerverpflichtungen [30, 45] 46 37 Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten der Veräußerungsgruppen [23] 4.829 0 Sonstige Passiva [31, 45] 1.021 853 Eigenkapital [32, 45] 15.475 14.288 Konzern-Eigenkapital 12.843 11.835 Kapital nicht beherrschender Anteile 1.010 820 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 1.622 1.633 Gesamt 192.101 165.959 Eigenkapitalveränderungsrechnung Eigenkapitalentwicklung in € Millionen Gezeich-netes Kapital Kapital- ‎rücklagen Gewinn- ‎rücklagen Kumuliertes ‎sonstiges ‎Ergebnis Konzern-Eigenkapital Kapital nicht beherrschender Anteile Zusätzliches Kernkapital (AT1) Gesamt Eigenkapital 1.1.2020 1.002 4.992 8.443 - 2.620 11.817 811 1.137 13.765 Kapitaleinzahlungen/ ‎-auszahlungen 0 0 0 0 0 7 497 505 Zuteilung Dividende AT1 0 0 - 74 0 - 74 0 74 0 Dividendenzahlungen 0 0 0 0 0 - 47 - 74 - 121 Eigene Anteile 0 0 0 0 0 0 - 1 - 1 Sonstige Veränderungen 0 0 61 - 23 38 - 1 - 1 37 Gesamtergebnis 0 0 804 - 750 53 50 0 103 Eigenkapital 31.12.2020 1.002 4.992 9.234 - 3.394 11.835 820 1.633 14.288 Kapitaleinzahlungen/ ‎-auszahlungen 0 0 0 0 0 49 0 49 Zuteilung Dividende AT1 0 0 - 92 0 - 92 0 92 0 Dividendenzahlungen 0 0 - 404 0 - 404 - 39 - 92 - 536 Eigene Anteile 0 0 0 0 0 0 - 11 - 11 Sonstige Veränderungen 0 0 11 0 11 15 0 26 Gesamtergebnis 0 0 1.372 121 1.493 164 0 1.658 Eigenkapital 31.12.2021 1.002 4.992 10.121 - 3.272 12.843 1.010 1.622 15.475 ‎ Kapitalflussrechnung in € Millionen Anhang 20211 2020 Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen zum 1.1. [13] 33.660 24.289 Operative Geschäftstätigkeit: Ergebnis vor Steuern 1.790 1.233 Anpassungen für die Überleitung des Ergebnisses nach Steuern auf den Kapitalfluss aus operativer Geschäftstätigkeit: Abschreibungen, Wertminderungen, Zuschreibungen auf nichtfinanzielle Vermögenswerte [8, 9] 402 445 Auflösung/Dotierung von Rückstellungen sowie Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte [7, 11, 29] 618 684 Gewinn/Verlust aus der Bewertung und Veräußerung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten [5, 9] 28 0 Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen [3] - 46 - 41 Sonstige Anpassungen (per Saldo)2 - 4.142 - 3.160 Zwischensumme - 1.350 - 839 Veränderung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus operativer Geschäftstätigkeit nach Korrektur um zahlungsunwirksame Bestandteile: Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost [14] - 13.736 - 4.193 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income [15, 33] - 123 - 79 Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss [16, 33] - 181 - 46 Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss [17, 33] 183 1.805 Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading [18, 33] 383 - 75 Sonstige Aktiva [24] - 129 46 Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost [25] 20.087 15.421 Finanzielle Verbindlichkeiten - Designated Fair Value Through Profit/Loss [26, 33] - 149 - 186 Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading [27, 33] - 164 200 Rückstellungen [29] - 125 - 154 Sonstige Passiva [31] 57 - 61 Erhaltene Zinsen [1] 4.398 4.377 Gezahlte Zinsen [1] - 1.200 - 1.305 Erhaltene Dividenden [2] 177 79 Ertragsteuerzahlungen [12] - 330 - 341 Kapitalflüsse aus operativer Geschäftstätigkeit 7.799 14.648 Investitionstätigkeit: Kassenbestand aus dem Zu- und Abgang von Tochterunternehmen aufgrund Wesentlichkeit - 4 - 1 Auszahlungen für den Erwerb von: Finanzanlagen und Unternehmensanteilen [14, 15, 16, 17, 20] - 6.007 - 6.676 Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten [21] - 451 - 435 Tochterunternehmen - 132 0 Einzahlungen aus der Veräußerung von: Finanzanlagen und Unternehmensanteilen [14, 15, 16, 17, 20] 4.250 1.868 Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten [21] 58 103 Tochterunternehmen [9] 0 0 Kapitalflüsse aus Investitionstätigkeit - 2.286 - 5.141 Finanzierungstätigkeit: Kapitaleinzahlungen 0 497 Kapitalauszahlungen - 11 - 1 Einzahlungen nachrangige finanzielle Verbindlichkeiten [25, 26] 534 511 Auszahlungen nachrangige finanzielle Verbindlichkeiten [25, 26] - 611 - 424 Dividendenzahlungen - 536 - 121 Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse - 79 - 68 Einzahlungen aus Veränderungen im Kapital nicht beherrschender Anteile 49 7 Kapitalflüsse aus Finanzierungstätigkeit - 654 403 Effekte aus Wechselkursänderungen 39 - 539 Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen zum 31.12. [13] 38.557 33.660 1 Gemäß IFRS 5.33c wird auf die Anpassung der Kapitalflussrechnung aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich verzichtet. Eine separate Darstellung der Kapitalflussrechnung des aufgegebenen Geschäftsbereichs wird unter Punkt (23) Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen dargestellt. 2 Sonstige Anpassungen (per Saldo) enthält im Wesentlichen den Abzug des Zinsüberschusses und der Dividendenerträge, die entsprechenden Zahlungsflüsse sind unter dem Posten erhaltene Zinsen, gezahlte Zinsen und erhaltene Dividenden dargestellt. ‎ Segmentberichterstattung Einteilung der Segmente Grundlagen der Segmentierung In der RBI erfolgt die interne Management-Berichterstattung grundsätzlich auf Basis der bestehenden Organisationsstruktur. Diese ist matrixförmig aufgebaut, d. h. Vorstände sind sowohl für einzelne Länder als auch für bestimmte Geschäftsfelder verantwortlich (Konzept der Country and Functional Responsibility). Steuerungseinheit (Cash Generating Unit) im Konzern ist ein Land. Die Darstellung der Länder umfasst nicht nur die Tochterbanken, sondern alle operativen Einheiten der RBI in den jeweiligen Ländern (wie z. B. Leasingunternehmen). Die obersten Entscheidungsgremien der RBI – Vorstand und Aufsichtsrat – treffen demnach wesentliche Entscheidungen über die Allokation der Ressourcen zu einem Segment auf Basis der jeweiligen Finanz- und Ertragskraft, weshalb diese Berichtskriterien als wesentlich beurteilt wurden. Entsprechend sind auch die Segmente nach IFRS 8 differenziert. Die Überleitungsrechnung enthält im Wesentlichen Beträge aus der Eliminierung von Zwischenergebnissen und aus segmentübergreifenden Konsolidierungen. Im Sinn größtmöglicher Transparenz und im Interesse einer übersichtlicheren Berichterstattung wurden unter Berücksichtigung der im IFRS 8 geforderten Schwellenwerte fünf Segmente definiert. Die Schwellenwerte liegen bei jeweils 10 Prozent der Kenngrößen Betriebserträge, Ergebnis nach Steuern und Segmentvermögen. Zentraleuropa Dieses Segment umfasst mit den EU-Ländern Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn die am weitesten entwickelten Bankenmärkte in Zentral- und Osteuropa. In Polen ist die RBI mit einem Abbau-Portfolio an Retail-Fremdwährungshypothekarkrediten präsent. In der Slowakei ist die RBI in den Geschäftsbereichen Firmen- und Retail-Kunden, Leasing, Vermögensverwaltung und Bausparkassengeschäft tätig, bei den Retail-Kunden setzt die Tatra banka dabei auf eine Mehrmarkenstrategie. Die slowenische Leasinggesellschaft wurde Anfang Oktober 2021 aufgrund von Unwesentlichkeit endkonsolidiert, da deren Geschäftsumfang planmäßig reduziert wurde. In Tschechien betreibt die RBI neben dem klassischen Bankgeschäft mit Firmen- und Retail-Kunden auch das Immobilienleasing- und das Bausparkassengeschäft. Der Fokus liegt auf dem Ausbau der Beziehungen zu gehobenen Bestandskunden. Im Juli 2021 wurde der Erwerb der Equa bank a.s. und Equa Sales & Distribution s.r.o. abgeschlossen und die Gesellschaften wurden erstmals einbezogen. In Ungarn betreut der Konzern über ein landesweites Vertriebsnetz sowohl Privat- als auch Firmenkunden. Der Schwerpunkt liegt auf dem Firmenkunden- und dem gehobenen Privatkundensegment. Südosteuropa Zum Segment Südosteuropa zählen Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Kosovo, Kroatien, Rumänien und Serbien. In diesen Märkten ist die RBI mit Banken und Leasinggesellschaften sowie in einigen Ländern durch eigene Kapitalanlage- und Vermögensverwaltungsgesellschaften sowie Pensionsfonds vertreten. In Albanien werden Finanzdienstleistungen in allen Geschäftsbereichen angeboten. Auch im Kosovo ist die RBI mit einem umfassenden Produktangebot präsent. In Bosnien und Herzegowina liegt der Schwerpunkt auf Klein- und Mittelbetrieben, es werden aber auch Privatkunden mit einem breiten Produktangebot angesprochen. In Kroatien liegt der Fokus auf großen und mittleren Firmenkunden sowie Retail-Kunden (auch im Pensionsfondsgeschäft). In Rumänien wird über ein dichtes Filialnetz eine breite Palette an Finanzdienstleistungen angeboten. Der serbische Markt wird durch eine Universalbank und Leasinggesellschaften betreut. Im November 2021 beschloss der Vorstand der RBI den Verkauf der Raiffeisenbank (Bulgaria) EAD und ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaft Raiffeisen Leasing Bulgaria EOOD an die KBC Bank, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der belgischen KBC Group NV. Dieser Geschäftsbereich, der voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten verkauft wird, wurde als zur Veräußerung gehaltene Veräußerungsgruppe klassifiziert und in der Bilanz separat ausgewiesen. Die Erfolgsrechnung wurde im Posten Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen ausgewiesen. Die Vergleichsperiode der Erfolgsrechnung wurde entsprechend adaptiert. ‎ Osteuropa Dieses Segment umfasst Belarus, Russland und die Ukraine. In Belarus ist die RBI mit einer Bank und einer Leasinggesellschaft aktiv. Die Raiffeisenbank Russland ist eine der führenden ausländischen Banken des Landes und betreut sowohl Firmen- als auch Retail-Kunden. Über ihr Filialnetz offeriert sie zudem gezielt Produkte für gehobene Privatkunden sowie Klein- und Mittelbetriebe, wobei der Fokus auf den Großstädten liegt. Weiters ist die RBI im Emissionsgeschäft vertreten. Das ebenfalls angebotene Leasinggeschäft rundet die Produktpalette ab. In der Ukraine ist die RBI mit einer Bank und Leasinggesellschaft präsent und bietet über ein dichtes lokales Vertriebsnetz die gesamte Palette der Finanzdienstleistungen an. Group Corporates & Markets Im Segment Group Corporates & Markets wird in Österreich gebuchtes operatives Geschäft dargestellt. Dazu zählen primär das Finanzierungsgeschäft mit von Wien aus betreuten österreichischen und internationalen Firmenkunden, Financial Institutions & Sovereigns sowie das Geschäft mit Instituten der Raiffeisen Bankengruppe (RBG). Weiters beinhaltet dieses Segment das kapitalmarktbezogene Kunden- und Eigengeschäft in Österreich. Neben der RBI AG zählen dazu auch die in Tochterunternehmen ausgelagerten Finanzdienstleistungen, wie z. B. die in Wien ansässigen Gesellschaften Raiffeisen Centrobank AG (Handel mit Eigenkapitalinstrumenten und Kapitalmarktfinanzierungen), Kathrein Privatbank Aktiengesellschaft, Raiffeisen Leasing-Gruppe, Raiffeisen Factor Bank AG, Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H., Valida-Gruppe (Pensionskassengeschäft) und Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Darüber hinaus sind diesem Segment im Finanzdienstleistungsbereich tätige at-equity bewertete Unternehmen zugeordnet: card complete Service Bank AG, Wien, NOTARTREUHANDBANK AG, Wien, Oesterreichische Kontrollbank AG, Wien, EMCOM Beteiligungs GmbH, Wien, Posojilnica Bank eGen, Klagenfurt. Corporate Center Das Segment Corporate Center umfasst durch die Konzernzentrale erbrachte Dienstleistungen in diversen Bereichen sowie gemeinsamen Serviceunternehmen, die der Umsetzung der gruppenweiten Strategie dienen und zur Wahrung der Vergleichbarkeit diesem Segment zugeordnet sind. Daher beinhaltet das Segment folgende Bereiche: Liquiditätssteuerung und Bilanzstruktur-Management, Beteiligungsmanagement, das Bankgeschäft der Konzernzentrale zur Refinanzierung der Konzerneinheiten, das österreichische und internationale Abwicklungs- und Servicedienstleistungsgeschäft für Finanzdienstleister sowie sonstige Gesellschaften außerhalb des Finanzdienstleistungsbereichs, die nicht unmittelbar einem Segment zugeordnet sind. Diesem Segment werden auch außerhalb des Finanzdienstleistungsbereichs tätige at-equity bewertete Unternehmen zugeordnet, unter anderem Beteiligungen an der UNIQA Insurance Group AG, Wien, sowie der LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs AG, Wien (Holdinggesellschaft mit Beteiligungen in den Bereichen Mehl, Mühlen und Vending). ‎ Bemessung von Segmentergebnissen Die Segmentberichterstattung nach IFRS 8 zeigt die Segmentergebnisse auf Basis der internen Management-Berichterstattung, ergänzt um eine Überleitung der Segmentergebnisse auf den Konzernabschluss. Die Management-Berichterstattung bei der RBI beruht grundsätzlich auf IFRS. Es bestehen somit keine Unterschiede zwischen den Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden, die in der Segmentberichterstattung Anwendung finden, und jenen, die dem Konzernabschluss zugrunde liegen. Die Steuerung der einzelnen Segmente erfolgt anhand einer Reihe von Schlüsselindikatoren, die sich aus den Parametern Rentabilität, Effizienz, beschränkende Rahmenbedingungen und Geschäftszusammensetzung ergeben. Zielwerte für diese Schlüsselindikatoren werden je nach Marktumfeld festgelegt und bei Bedarf adaptiert. Rentabilität (Profitability) Die Rentabilität wird im Rahmen des internen Managementsystems mithilfe des Return on Equity (ROE) sowie des Return on Risk-Adjusted Capital (RORAC) gemessen. Der ROE zeigt die Rentabilität einer Steuerungseinheit und errechnet sich aus dem Verhältnis des Ergebnisses nach Abzug nicht beherrschender Anteile zum durchschnittlich eingesetzten Konzern-Eigenkapital. Er gibt die Verzinsung des im Segment eingesetzten Kapitals an. In die Kalkulation des RORAC fließt das risikoadjustierte Kapital ein, das den Bedarf an Eigenmitteln bezeichnet, den die Bank für mögliche unerwartete Verluste vorhalten muss. In der RBI wird dieser Kapitalbedarf im Rahmen des ökonomischen Kapitalmodells für Kredit-, Markt- und operationelle Risiken ermittelt. Diese Kennzahl zeigt die Verzinsung des risikoadjustierten Eigenkapitals (ökonomisches Kapital), stellt aber keine Messgröße nach IFRS dar. Bei den einzelnen Ländern und Geschäftsfeldern wird dabei der tatsächlich erwirtschaftete RORAC mit einem jeweils vorgegebenen Mindestwert (RORAC Hurdle) verglichen, der die marktadäquaten Renditeerwartungen reflektiert. Effizienz (Efficiency) Die Cost/Income Ratio zeigt die Kosteneffizienz der Segmente. Sie errechnet sich als Quotient aus den Verwaltungsaufwendungen einerseits und den Betriebserträgen, also der Summe aus Zinsüberschuss, Dividendenerträgen, laufendem Ergebnis aus assoziierten Unternehmen, Provisionsüberschuss, Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen, Ergebnis aus Hedge Accounting und dem sonstigen betrieblichen Ergebnis, andererseits. Beschränkende Rahmenbedingungen (Constraints) Im Rahmen des Basel-III-Regelwerks sind bestimmte gesetzliche Vorschriften zu beachten. Das Verhältnis des harten Kernkapitals zu den gesamten risikogewichteten Aktiva (Common Equity Tier 1 Ratio) ist beispielsweise ein wichtiger Indikator dafür, ob die Kapitalunterlegung für das Geschäftsvolumen ausreicht. Branchenspezifika führen zu unterschiedlichen Risikogewichtungen bei der Berechnung der Risikoaktiva gemäß CRR. Diese sind für die Berechnung des regulatorischen Mindest-Eigenmittelerfordernisses ausschlaggebend. Im Zuge des jährlich durchgeführten Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) schreibt die EZB per Bescheid vor, zusätzliches hartes Kernkapital zu halten, um jene Risiken abzudecken, die in der Säule 1 nicht oder nicht ausreichend Berücksichtigung finden. Darüber hinaus wird intern die effiziente Nutzung des verfügbaren Kapitals errechnet, indem der tatsächliche Verbrauch ins Verhältnis zum theoretisch zur Verfügung stehenden Risikodeckungskapital gesetzt wird. Ebenfalls begrenzend wirken die langfristigen Liquiditätskennzahlen, die in Übereinstimmung mit den regulatorischen Bestimmungen definiert werden. ‎ Geschäftszusammensetzung (Business Mix) Die folgenden Steuerungsgrößen sind zur Wahrung einer sinnvollen und nachhaltigen Geschäftsstruktur relevant. Dabei ist die Zusammensetzung des Ergebnisses sowie der zugrunde liegenden Bestandsgrößen von großer Bedeutung: Die Struktur der Primärrefinanzierungsbasis für Kundenkredite wird anhand der Loan/Deposit Ratio ermittelt. Die Nettozinsspanne wird auf Basis der durchschnittlichen zinstragenden Aktiva berechnet. Basis für die Segmentberichterstattung ist die Erfolgsrechnung, wobei sich die Darstellung an der intern verwendeten Reporting-Struktur orientiert. Erträge und Aufwendungen werden primär dem Land bzw. sekundär dem Geschäftsfeld zugeordnet, in dem der Ertrag generiert wird. Somit wird die Segmentberichterstattung nach Ländern bzw. Regionen dargestellt. Das Segmentergebnis wird bis zum Ergebnis nach Abzug nicht beherrschender Anteile gezeigt. Das Segmentvermögen wird durch die Bilanzsumme sowie die risikogewichteten Aktiva dargestellt. Die Überleitungsrechnung enthält im Wesentlichen Beträge aus der Eliminierung von Zwischenergebnissen und aus segmentübergreifenden Konsolidierungen. Die Erfolgsrechnung wird schließlich um die zur Bewertung der Ergebnisse branchenüblichen Finanzkennzahlen ergänzt. Die im Segmentbericht angegebenen Werte werden großteils den Einzelabschlüssen nach IFRS entnommen, die auch für die Erstellung des Konzernabschlusses herangezogen werden. In der Konzernzentrale werden Profitcenter-Ergebnisse aus der internen Management-Erfolgsrechnung verwendet. ‎ Segmententwicklung 2021 ‎in € Millionen Zentraleuropa Südosteuropa Osteuropa Group Corporates & Markets Zinsüberschuss 886 731 1.080 607 Dividendenerträge 11 4 1 5 Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 5 0 2 4 Provisionsüberschuss 477 388 573 536 Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen 19 20 - 5 60 Ergebnis aus Hedge Accounting 5 0 - 1 - 1 Sonstiges betriebliches Ergebnis 32 8 - 15 131 Betriebserträge 1.435 1.152 1.636 1.343 Verwaltungsaufwendungen - 785 - 584 - 664 - 703 Betriebsergebnis 649 568 972 640 Übriges Ergebnis - 284 - 57 3 - 5 Staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben - 54 - 33 - 50 - 41 Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte - 71 - 33 - 119 - 79 Ergebnis vor Steuern 241 445 805 516 Steuern vom Einkommen und Ertrag - 104 - 73 - 161 - 110 Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 137 372 644 406 Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 0 70 0 0 Ergebnis nach Steuern 137 442 644 406 Ergebnis nicht beherrschender Anteile - 90 - 1 - 44 - 12 Ergebnis nach Abzug nicht beherrschender Anteile 47 441 600 394 Return on Equity vor Steuern 6,8% 13,2% 34,2% 14,4% Return on Equity nach Steuern 3,9% 13,2% 27,3% 11,4% Nettozinsspanne (Ø zinstragende Aktiva) 1,70% 3,07% 5,23% 1,10% Cost/Income Ratio 54,8% 50,7% 40,6% 52,3% Loan/Deposit Ratio 81,6% 63,9% 76,0% 136,9% Neubildungsquote (Ø Forderungen an Kunden) 0,22% 0,23% 0,86% 0,21% NPE Ratio 1,6% 2,4% 1,5% 1,5% NPE Coverage Ratio 60,5% 69,3% 66,9% 56,4% Aktiva 58.630 33.396 24.847 61.562 Risikogewichtete Aktiva gesamt (RWA) 23.563 17.574 17.159 31.761 Eigenkapital 3.752 3.606 2.929 3.973 Forderungen an Kunden 34.446 14.509 14.926 38.162 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 43.713 22.836 19.753 31.199 Geschäftsstellen 359 805 587 20 Mitarbeiter zum Stichtag (Vollzeitäquivalente) 9.694 13.778 17.572 3.271 Kunden in Millionen 3,6 5,4 8,1 1,9 ‎ 2021 ‎in € Millionen Corporate Center Überleitung Gesamt Zinsüberschuss - 10 33 3.327 Dividendenerträge 1.000 - 980 42 Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 35 0 46 Provisionsüberschuss 22 - 12 1.985 Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen - 32 - 10 53 Ergebnis aus Hedge Accounting - 2 - 3 - 2 Sonstiges betriebliches Ergebnis 137 - 175 120 Betriebserträge 1.151 - 1.146 5.570 Verwaltungsaufwendungen - 405 163 - 2.978 Betriebsergebnis 746 - 984 2.592 Übriges Ergebnis 67 - 19 - 295 Staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben - 35 0 - 213 Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte 6 1 - 295 Ergebnis vor Steuern 784 - 1.002 1.790 Steuern vom Einkommen und Ertrag 75 5 - 368 Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 859 - 997 1.422 Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 0 16 86 Ergebnis nach Steuern 859 - 981 1.508 Ergebnis nicht beherrschender Anteile 0 13 - 135 Ergebnis nach Abzug nicht beherrschender Anteile 859 - 969 1.372 Return on Equity vor Steuern – – 12,6% Return on Equity nach Steuern – – 10,6% Nettozinsspanne (Ø zinstragende Aktiva) – – 2,01% Cost/Income Ratio – – 53,5% Loan/Deposit Ratio – – 87,2% Neubildungsquote (Ø Forderungen an Kunden) – – 0,30% NPE Ratio – – 1,6% NPE Coverage Ratio – – 62,5% Aktiva 32.125 - 18.459 192.101 Risikogewichtete Aktiva gesamt (RWA) 15.791 - 15.927 89.921 Eigenkapital 7.985 - 6.771 15.475 Forderungen an Kunden 401 - 1.611 100.832 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 874 - 3.222 115.153 Geschäftsstellen – – 1.771 Mitarbeiter zum Stichtag (Vollzeitäquivalente) 1.870 – 46.185 Kunden in Millionen 0,0 – 19,0 20201 ‎in € Millionen Zentraleuropa Südosteuropa Osteuropa Group Corporates & Markets Zinsüberschuss 787 735 1.060 582 Dividendenerträge 5 1 2 8 Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 3 0 0 2 Provisionsüberschuss 410 327 519 417 Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen 19 36 56 93 Ergebnis aus Hedge Accounting 0 0 - 1 3 Sonstiges betriebliches Ergebnis 49 0 - 3 113 Betriebserträge 1.272 1.100 1.632 1.219 Verwaltungsaufwendungen - 714 - 599 - 615 - 678 Betriebsergebnis 558 501 1.017 541 Übriges Ergebnis - 62 - 25 - 25 - 8 Staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben - 71 - 36 - 42 - 35 Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte - 177 - 147 - 138 - 134 Ergebnis vor Steuern 249 294 811 365 Steuern vom Einkommen und Ertrag - 68 - 50 - 172 - 76 Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 180 244 639 288 Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 0 30 0 0 Ergebnis nach Steuern 180 273 639 288 Ergebnis nicht beherrschender Anteile - 52 0 - 49 - 15 Ergebnis nach Abzug nicht beherrschender Anteile 128 273 590 273 Return on Equity vor Steuern 7,4% 8,9% 30,5% 10,8% Return on Equity nach Steuern 5,4% 8,3% 24,0% 8,5% Nettozinsspanne (Ø zinstragende Aktiva) 1,87% 3,43% 5,33% 1,07% Cost/Income Ratio 56,2% 54,4% 37,7% 55,6% Loan/Deposit Ratio 88,8% 67,5% 71,8% 129,8% Neubildungsquote (Ø Forderungen an Kunden) 0,60% 1,12% 1,08% 0,42% NPE Ratio 1,9% 2,8% 2,1% 1,7% NPE Coverage Ratio 63,1% 70,8% 57,0% 53,4% Aktiva 45.280 29.897 20.721 58.083 Risikogewichtete Aktiva gesamt (RWA) 20.434 16.629 12.860 27.463 Eigenkapital 3.237 3.310 1.955 3.393 Forderungen an Kunden 29.857 16.294 11.560 32.179 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 34.393 24.292 16.224 28.822 Geschäftsstellen 368 864 604 21 Mitarbeiter zum Stichtag (Vollzeitäquivalente) 9.244 14.344 16.982 3.099 Kunden in Millionen 2,9 5,4 7,0 1,9 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung (IFRS 5 aufgegebene Geschäftsbereiche sowie weitere Anpassungen zur Erhöhung der Transparenz). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. 20201 ‎in € Millionen Corporate Center Überleitung Gesamt Zinsüberschuss - 77 33 3.121 Dividendenerträge 650 - 646 21 Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 36 0 41 Provisionsüberschuss 20 - 9 1.684 Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen - 78 - 35 91 Ergebnis aus Hedge Accounting 4 - 6 - 1 Sonstiges betriebliches Ergebnis 113 - 156 117 Betriebserträge 668 - 819 5.073 Verwaltungsaufwendungen - 371 146 - 2.832 Betriebsergebnis 297 - 673 2.241 Übriges Ergebnis - 101 17 - 204 Staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben - 72 0 - 257 Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte - 2 0 - 598 Ergebnis vor Steuern 122 - 657 1.183 Steuern vom Einkommen und Ertrag 36 10 - 321 Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 157 - 647 862 Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 0 18 48 Ergebnis nach Steuern 157 - 629 910 Ergebnis nicht beherrschender Anteile 0 11 - 106 Ergebnis nach Abzug nicht beherrschender Anteile 157 - 617 804 Return on Equity vor Steuern – – 8,8% Return on Equity nach Steuern – – 6,8% Nettozinsspanne (Ø zinstragende Aktiva) – – 2,13% Cost/Income Ratio – – 55,8% Loan/Deposit Ratio – – 88,4% Neubildungsquote (Ø Forderungen an Kunden) – – 0,67% NPE Ratio – – 1,9% NPE Coverage Ratio – – 61,5% Aktiva 32.577 - 20.599 165.959 Risikogewichtete Aktiva gesamt (RWA) 13.680 - 12.203 78.864 Eigenkapital 7.483 - 5.090 14.288 Forderungen an Kunden 3.081 - 2.300 90.671 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 2.058 - 3.677 102.112 Geschäftsstellen – – 1.857 Mitarbeiter zum Stichtag (Vollzeitäquivalente) 1.745 – 45.414 Kunden in Millionen 0,0 – 17,2 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung (IFRS 5 aufgegebene Geschäftsbereiche sowie weitere Anpassungen zur Erhöhung der Transparenz). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. ‎ Anhang Grundlagen der Konzernrechnungslegung Grundsätze der Erstellung Der Konzernabschluss wird in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) und den auf Basis der IAS Verordnung (EG) 1606/2002 durch die EU übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards einschließlich der anzuwendenden Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC/SIC) erstellt. Für weitere Erläuterungen zu den vom IASB herausgegebenen und für den Konzernabschluss 2021 anzuwendenden International Financial Reporting Standards sowie noch nicht anzuwendenden Standards und Interpretationen, welche von der EU veröffentlicht und übernommen wurden, wird auf das Kapitel Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze verwiesen. Weiters erfüllt der Konzernabschluss die Voraussetzungen des § 245a UGB und des § 59a BWG über befreiende Konzernabschlüsse nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen. Ein Vermögenswert wird in der Bilanz angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass der künftige wirtschaftliche Nutzen dem Unternehmen zufließen wird, und wenn seine Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder ein anderer Wert verlässlich bewertet werden können. Eine Schuld wird in der Bilanz angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich aus der Erfüllung einer gegenwärtigen Verpflichtung ein direkter Abfluss von Ressourcen ergeben wird, die wirtschaftlichen Nutzen enthalten, und wenn deren Erfüllungsbetrag verlässlich bewertet werden kann. Davon ausgenommen sind bestimmte Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag angesetzt werden. Erträge werden, sofern die zugrunde liegenden Verträge nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 9 oder IFRS 16 fallen, erfasst, wenn es unter Einhaltung der Bedingungen des IFRS 15 wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird, und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Der vorliegende Konzernabschluss wurde basierend auf dem Grundsatz der Unternehmensfortführung erstellt. Die Grundlage für den Konzernabschluss bilden die auf Basis der IFRS-Bestimmungen nach konzerneinheitlichen Standards erstellten Berichtspakete aller vollkonsolidierten Unternehmen. Alle wesentlichen Tochtergesellschaften erstellen ihre Jahresabschlüsse per 31. Dezember. Einige außerhalb des Anhangs gemachte IFRS-Angaben sind wesentliche Bestandteile des Konzernabschlusses. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Erläuterungen zu den Segmentergebnissen, die in den Angaben zur Segmentberichterstattung dargestellt werden. Neben den im Anhang dargestellten Angaben gemäß IFRS 7 enthält insbesondere das Kapitel Risikobericht ausführliche Darstellungen zu den Themen Kreditrisiko, Konzentrationsrisiko, Marktrisiko und Liquiditätsrisiko. Die Darstellung dieser Informationen erfolgt in Übereinstimmung mit IFRS 8 Geschäftssegmente und IFRS 7 Angaben zu Finanzinstrumenten. Anpassung der Erfolgsrechnung Im Sinne einer transparenten Darstellung der regulatorisch induzierten Abgaben werden die bisher im Sachaufwand ausgewiesenen Beiträge zur Einlagensicherung in Höhe von € 99 Millionen (Vorjahresperiode: € 87 Millionen) ab dem 1. Jänner 2021 im Posten staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben dargestellt. Die bisher im sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesenen sonstigen nicht ertragsabhängigen Steuern in Höhe von € 59 Millionen (Vorjahresperiode: € 57 Millionen) werden nunmehr im Sachaufwand dargestellt. In Analogie zu den nicht materiellen Modifikationsergebnissen wird das bisher im sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesene Ergebnis aus der Ausbuchung aufgrund wesentlich modifizierter Vertragskonditionen in Höhe von minus € 4 Millionen (Vorjahresperiode: minus € 0,1 Millionen) nunmehr im übrigen Ergebnis im Posten Gewinne/Verluste aus modifizierten Vertragskonditionen dargestellt. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst. Durch den geplanten Verkauf der Raiffeisenbank (Bulgaria) EAD und ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaft Raiffeisen Leasing Bulgaria EOOD kam es gemäß IFRS 5 zu einer Änderung in der Darstellung. Dieser Geschäftsbereich, der voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten verkauft wird, wurde als zur Veräußerung gehaltene Veräußerungsgruppe klassifiziert und in der Bilanz separat ausgewiesen. Die Erfolgsrechnung wurde im Posten Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen ausgewiesen. Die Vergleichsperiode der Erfolgsrechnung wurde entsprechend adaptiert. Wesentliche bilanzielle Ermessensspielräume und Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten Sind für die Bilanzierung und Bewertung nach IAS/IFRS Schätzungen oder Beurteilungen erforderlich, werden diese in Übereinstimmung mit den jeweiligen Standards vorgenommen. Sie basieren auf historischen Erfahrungen und anderen Faktoren wie Planungen und nach heutigem Ermessen wahrscheinlichen Erwartungen oder Prognosen zukünftiger Ereignisse. Die den Schätzungen zugrunde liegenden Annahmen unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung. Änderungen von Schätzungen werden, sofern sie nur eine Periode betreffen, nur in dieser berücksichtigt. Falls auch nachfolgende Berichtsperioden betroffen sind, werden die Änderungen in der aktuellen und den folgenden Perioden berücksichtigt. Die wesentlichen Annahmen, Schätzungen und Ermessensentscheidungen betreffen: Wertminderungen im Kreditgeschäft Bei der Anwendung der Bilanzierungsmethoden sind Ermessensentscheidungen des Managements erforderlich. Die RBI schätzt die erwarteten Kreditverluste aus den als Vermögenswerte gehaltenen Schuldinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. erfolgsneutral zum Fair Value angesetzt werden, sowie aus Kreditzusagen, Leasingforderungen und Finanzgarantien zukunftsgerichtet ab. Die Berechnung erwarteter Kreditverluste (Expected Credit Losses, ECL) erfordert die Anwendung von Schätzungen, die nicht unbedingt mit den tatsächlichen Ergebnissen übereinstimmen werden. Um die Höhe der Wertminderung zu ermitteln, sind wesentliche Kreditrisikoparameter wie PD (Probability of Default), LGD (Loss Given Default) und EAD (Exposure at Default) sowie zukunftsorientierte Informationen (Konjunkturprognosen) vom Management zu schätzen. Die Rückstellung für Kreditrisiken wird zu jedem Berichtszeitpunkt um diesen erwarteten Ausfall angepasst. Der Standard verlangt die Beurteilung eines signifikanten Anstiegs des Kreditrisikos, ohne detaillierte Leitlinien zu geben. Daher sind zur Beurteilung spezifische Regeln festgelegt worden, welche aus qualitativen Informationen und quantitativen Schwellenwerten bestehen. Die Methoden zur Bestimmung der Höhe der Wertminderung sind im Abschnitt allgemeine Regelungen zu Wertminderungen (IFRS 9) erläutert. Quantitative Angaben sowie Sensitivitätsanalysen sind unter Punkt (37) dargestellt. Bei der Berechnung erwarteter Kreditverluste sind Ermessensentscheidungen erforderlich, insbesondere bei der Berücksichtigung von Risiken, die von den Modellen nicht angemessen abgebildet werden wie Overlays und andere Risikofaktoren für COVID-19, Sanktions- und geopolitische Risiken. Fair Value von Finanzinstrumenten Der beizulegende Zeitwert (Fair Value) ist jener Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. Dies gilt unabhängig davon, ob der Preis direkt beobachtbar oder unter Anwendung einer Bewertungsmethode geschätzt worden ist. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld berücksichtigt der Konzern bestimmte Merkmale des Vermögenswerts oder der Schuld (z. B. Zustand und Standort des Vermögenswerts oder Verkaufs- und Nutzungsbeschränkungen), wenn Marktteilnehmer diese Merkmale bei der Preisfestlegung für den Erwerb des jeweiligen Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld zum Bewertungsstichtag ebenfalls berücksichtigen würden. Ist der Markt für ein Finanzinstrument nicht aktiv, wird der Fair Value anhand einer Bewertungsmethode oder eines Preismodells ermittelt. Generell werden für Bewertungsmethoden Schätzungen herangezogen, deren Ausmaß von der Komplexität des Instruments und der Verfügbarkeit marktbasierter Daten abhängt. Die Input-Parameter für diese Modelle werden so weit wie möglich von beobachtbaren Marktdaten aber hauptsächlich von nicht beobachtbaren Marktdaten abgeleitet. Unter Umständen sind Bewertungsanpassungen notwendig, um weiteren Faktoren wie Modellrisiken, Liquiditätsrisiken oder Kreditrisiken Rechnung zu tragen. Die Beschreibung der Bewertungsmodelle findet sich im Anhang unter Abschnitt Finanzinstrumente – Ansatz und Bewertung. Zusätzlich werden die Fair Values von Finanzinstrumenten unter Punkt (33) Fair Value von Finanzinstrumenten dargestellt. Rückstellungen für Rechtstreitigkeiten Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis hat und es sowohl wahrscheinlich ist, dass er verpflichtet sein wird, diese zu erfüllen, als auch eine verlässliche Schätzung des Betrags möglich ist. Der angesetzte Rückstellungsbetrag ist der am Bilanzstichtag bestmögliche Schätzwert für die Leistung, die unter Berücksichtigung der der Verpflichtung zugrunde liegenden Risiken und Unsicherheiten hinzugeben ist, um die gegenwärtige Verpflichtung zu erfüllen. Risiken und Unsicherheiten sind bei der Schätzung berücksichtigt. In einigen Fällen werden Klagen von einer Reihe von Privatkunden eingebracht. Der Bemessung der Rückstellung wird in solchen Fällen ein statistischer Ansatz zugrunde gelegt. Diese Ansätze berücksichtigen sowohl statische Daten, soweit diese relevant sind, als auch Expertenmeinungen. Details sind unter Punkt (56) Offene Rechtsfälle dargestellt. Rückstellung für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen Die Kosten des leistungsorientierten Pensionsplans werden mittels versicherungsmathematischer Verfahren bewertet. Die versicherungsmathematische Bewertung basiert auf Annahmen zu künftigen Gehaltsentwicklungen, Sterblichkeit und künftigen Pensionsanhebungen. Eine erhebliche Ermessensentscheidung ist hier bei der Festlegung der Kriterien notwendig. Für die Bestimmung des Rechnungszinssatzes wird zur Ableitung von erwarteten Renditen auf die Zinsempfehlung von Mercer zurückgegriffen. Die wesentlichen Kriterien bei der Auswahl dieser Unternehmensanleihen beinhalten das Ausgabevolumen und die Qualität der Anleihen sowie die Identifizierung von Ausreißern, die nicht berücksichtigt werden. Annahmen und Schätzungen, die für die Berechnung langfristiger Personalverpflichtungen angewendet werden, sind im Abschnitt Verpflichtungen für Pensionen und aus anderen Leistungen anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses beschrieben. Quantitative Angaben zu langfristigen Personalrückstellungen finden sich unter Punkt (29) Rückstellungen. Aktive latente Steuern Latente Steuerforderungen werden in dem Umfang ausgewiesen, in dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftig ausreichend zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden, mit denen diese steuerlichen Verlustvorträge, Steuerguthaben oder steuerlich abzugsfähigen temporären Differenzen verrechnet werden können. Dazu wird ein Planungshorizont von fünf Jahren herangezogen. In diesem Zeitraum ist auf Basis der Planung eine verlässliche Schätzung der steuerlichen Ergebnisse möglich. Diese Bewertung erfordert in maßgeblichem Umfang Beurteilungen und Einschätzungen seitens des Managements. Das Management verwendet für die Bestimmung der auszuweisenden Beträge latenter Steuerforderungen historische Erkenntnisse zu Steuerkapazität und Profitabilität sowie gegebenenfalls Informationen über prognostizierte Geschäftsergebnisse auf Basis genehmigter Geschäftspläne einschließlich einer Prüfung der Vortragsfähigkeit steuerlicher Verlustvorträge. Der Ausweis der latenten Steuern wird in der Erfolgsrechnung nicht gesondert vorgenommen und findet sich im Gesamtergebnis und unter Punkt (12) Steuern vom Einkommen und Ertrag. Hingegen werden die latenten Steuern in der Bilanz gesondert unter Punkt (22) Steuerforderungen und Punkt (30) Steuerverpflichtungen ausgewiesen. Überprüfung der Charakteristika der vertraglichen Zahlungsströme Neben der Geschäftsmodellbedingung ist auch eine Analyse der Zahlungsströme eines finanziellen Vermögenswerts notwendig, um eine Zuordnung in die Bewertungskategorien zu fortgeführten Anschaffungskosten oder at Fair Value Through Other Comprehensive Income zu erreichen. Um die Zahlungsstrombedingung zu erfüllen, dürfen die Zahlungsströme lediglich aus Zins- und Tilgungszahlungen des ausstehenden Kapitalbetrags bestehen. Diese Analyse, ob es sich bei vertraglichen Cash-Flows finanzieller Vermögenswerte ausschließlich um Zins- und Tilgungszahlungen handelt, unterliegt wesentlichen Ermessensentscheidungen auf Grundlage der Vorschriften von IFRS 9. In der RBI werden unter Berücksichtigung der einzelnen Vertragsmerkmale von finanziellen Vermögenswerten Ermessensentscheidungen im Wesentlichen bei Krediten, die mit inkongruenten Zinskomponenten ausgestattet sind, getroffen. Um einschätzen zu können, ob die Zahlungsstrombedingung erfüllt ist, ist unter Umständen zur Beurteilung eines veränderten Elements für den Zeitwert des Geldes ein sogenannter Benchmark-Test notwendig. Weitere Erläuterungen sind im Abschnitt Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter Überprüfung der Charakteristika der vertraglichen Zahlungsströme enthalten. Werthaltigkeitstest des Firmenwerts Alle Firmenwerte werden jährlich auf Ebene zahlungsmittelgenerierender Einheiten auf ihren künftigen wirtschaftlichen Nutzen überprüft. Sollte es während des laufenden Geschäftsjahres Anhaltspunkte geben, dass eine Wertminderung vorliegen könnte, wird ein Werthaltigkeitstest zum jeweiligen Bilanzstichtag durchgeführt. Siehe auch Punkt (9) Übriges Ergebnis und Punkt (21) Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte im Anhang. Werthaltigkeit von at-equity bewerteten Unternehmen Die Buchwerte der at-equity bewerteten Unternehmen sind auf ihre Werthaltigkeit zu prüfen, wenn objektive Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Am Ende jeder Berichtsperiode wird beurteilt, ob es Anzeichen gibt, dass der Buchwert einer Beteiligung höher ist als ihr erzielbarer Betrag. IAS 36 enthält eine Liste von externen und internen Indikatoren, die als Anzeichen für eine Wertminderung gelten. Wenn es einen Hinweis gibt, dass ein at-equity bewertetes Unternehmen wertgemindert sein könnte, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts berechnet. Details sind unter Punkt (20) Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen dargestellt. Neben den oben erwähnten wesentlichen bilanziellen Ermessensspielräumen und Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten sind im folgenden Kapitel Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Bezug auf COVID-19 näher erläutert. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Bezug auf COVID-19 Zahlungsmoratorien In vielen Märkten der RBI wurden im Vorjahr aufgrund der Auswirkungen von COVID-19 unterschiedliche Moratorien eingeführt, die sich im Wesentlichen als Zahlungsmoratorien zusammenfassen lassen. Dem Kreditnehmer wird in Bezug auf seine Verpflichtungen zur Tilgung des Kredits sowie der Zahlung der Zinsen und Gebühren ein zeitlich befristeter Zahlungsaufschub gewährt. Im Laufe des Geschäftsjahres 2021 liefen die meisten dieser Moratorien aus, zum Jahresende waren nur mehr die Moratorien in Ungarn, Bosnien und Herzegowina und der Slowakei aufrecht. Bei Zahlungsmoratorien kann es aufgrund der geänderten Zahlungspläne zu einem Barwertverlust des einzelnen Kreditvertrags kommen, der in der Regel mit einer einmaligen Anpassung des Bruttobuchwerts als unwesentliche Modifikation dieses Vertrags in der Erfolgsrechnung der RBI erfasst wird. Dieser Modifikationsgewinn oder -verlust entspricht der Differenz zwischen dem Bruttobuchwert vor der Modifikation und dem Barwert der Cash-Flows des modifizierten Vermögenswerts, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. In der Erfolgsrechnung wird der Modifikationsgewinn oder -verlust im Posten (9) Übriges Ergebnis in der Zeile Gewinne/Verluste aus modifizierten Vertragskonditionen ausgewiesen. Zusätzliche Informationen zu Modifikationen sind im Posten (40) Modifizierte Vermögenswerte enthalten. Zahlungsmoratorien werden in Bezug auf die Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos (SICR) nicht automatisch als SICR-Auslöser betrachtet. Die RBI wendet hingegen ihre festgelegten Beurteilungskriterien weiterhin an, die aus qualitativen Informationen und quantitativen Schwellenwerten bestehen. Weitere Details zur Schätzung erwarteter Kreditverluste (ECL) angesichts der COVID-19-Pandemie sind im Kapitel Erläuterungen zu Finanzinstrumenten unter Punkt (35) Kreditwürdigkeitsanalyse und Punkt (37) Erwartete Kreditverluste beschrieben. Auswirkungen gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte der EZB (TLTRO III) Die Teilnahme der RBI bei den TLTRO-III-Programmen (Targeted Longer-Term Refinancing Operations) der Europäischen Zentralbank wurde in der Berichtsperiode mit den im Vergleich zum Vorjahr erhöhten Volumina fortgesetzt, um zusätzliche Liquiditätspuffer zu ermöglichen. Auf Basis einer Analyse der für die Bank am Markt für vergleichbar besicherte Refinanzierungen beobachtbaren Konditionen ist die Bank zur Auffassung gelangt, dass die Konditionen des TLTRO-III-Programms für sie keinen wesentlichen Vorteil zum Markt bieten. Die finanziellen Verbindlichkeiten aus dem TLTRO-Programm werden als Finanzinstrument gemäß IFRS 9 erfasst und bewertet, da die TLTRO-Instrumente als ein separater Markt betrachtet werden, der von der EZB im Rahmen ihrer Geldmarktpolitik organisiert wird. Zum Berichtstichtag betrug das im Posten (25) Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost unter Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthaltene Volumen an längerfristigen Finanzierungsgeschäften aus dem TLTRO-III-Programm der EZB € 8.437 Millionen. Es erhöhte sich damit um € 2.763 Millionen gegenüber dem Wert zum 31. Dezember 2020. Die Verzinsung der TLTRO III ist von der Entwicklung eines Benchmark-Loan-Portfolios abhängig, wobei zwei Vergleichsperioden herangezogen werden. Die TLTRO-Bedingungen sehen generell eine Zinssatzsenkung vor, wenn Banken bestimmte Kreditschwellen erreichen. Die Zielerreichung wird kontinuierlich überwacht. Bei Ersterfassung wurde der ursprüngliche Effektivzinssatz unter Berücksichtigung der Vertragsbedingungen und der Einschätzung, ob die Kriterien für die reduzierten Zinsen erfüllt werden, bestimmt. Für die ursprüngliche Effektivzinsberechnung wurde im Zeitpunkt der Ersteinschätzung davon ausgegangen, dass die Bedingungen für die Inanspruchnahme des sogenannten COVID-Bonus für die Special Interest Rate Period I (SIRP I, vom 24. Juni 2020 bis 23. Juni 2021) nicht erfüllt werden und daher wurde insofern am Jahresende 2020 keine Zinsabgrenzung berücksichtigt. Im Halbjahresabschluss und im Zwischenbericht des dritten Quartals war bei den Schätzungen der erwarteten Cash-Flows davon ausgegangen worden, dass die Zinsen für die Berichtsperiode im Rahmen der Effektivzinsmethode über die Gesamtlaufzeit der erhaltenen Refinanzierung abzugrenzen sind. Diese Rechnungslegungsmethode der Amortisierung über die Gesamtlaufzeit der erhaltenen Refinanzierung im Rahmen der Effektivzinssatzmethode wird ebenso als zulässig angesehen wie die Anwendung der Barwertmethode gemäß IFRS 9 infolge einer Schätzungsänderung. Aufgrund der zu den diesbezüglichen fachlichen Diskussionen nunmehr vorliegenden Unterlagen wie einer Tentative Agenda Decision des IFRS Interpretations Committee, mit durchaus divergierenden Kommentaren, wurde zusammenfassend die schlussfolgernde Einschätzung getroffen, dass bei Anwendung des IFRS 9 die Sichtweise des IFRIC, eine Präferenz für eine Festlegung in Richtung Barwertmethode (full-catch-up) andeutet. Demzufolge wurde die Entscheidung getroffen, die Accounting Policy bezüglich TLTRO III im Jahresabschluss dahingehend anzupassen, dass nunmehr diese im Markt stärker repräsentierte und vom IFRS Interpretations Committee im Fall einer IFRS-9-Anwendung im Zusammenhang mit dem Ansatz des TLTRO-Bonus bevorzugte Barwertmethode (full- catch-up) zur Anwendung gebracht wird. Rückwirkende Anpassungen der Gewinnrücklagen aufgrund dieser geänderten Rechnungslegungsmethode ergeben sich keine, da am Jahresende 2020 noch keine Zinsabgrenzungen aus dem COVID-Bonus im Ergebnis beinhaltet waren. Mit Ende der Beobachtungsperiode für die Erreichung der Bonuskriterien im Referenzzeitraum März 2020 bis März 2021 wurden im unterjährigen Reporting die geschätzten vertraglichen Zahlungsströme im Zuge der periodisch vorgenommenen Neuschätzung geändert. Hieraus sind demnach in der unterjährigen Berichterstattung bereits Effekte aus der (amortisierenden) Abgrenzung des Bonus (SIRP I) über die Gesamtlaufzeit des Fundings beinhaltet gewesen (Halbjahr 2021 in Höhe von € 8,9 Millionen bzw. kumuliert zum Ende des dritten Quartals in Höhe von € 11,3 Millionen). In diesen unterjährig berichteten Werten enthalten waren abgegrenzte Zinsen in Höhe von € 4,4 Millionen aufgrund des im Halbjahr 2021 gebuchten Nachholeffekts für den das Jahr 2020 betreffenden Bonus der Verzinsungsperiode der SIRP I. Zinsabgrenzungen für den SIRP-II-Bonus waren unterjährig noch nicht im Ergebnis berücksichtigt. Das TLTRO-III-Programm der EZB wurde im Jänner 2021 dahingehend abgeändert, dass eine weitere Special Interest Rate Period (SIRP II, vom 24. Juni 2021 bis 23. Juni 2022) eingeführt wurde, in der Banken einen vergünstigten negativen Zinssatz zahlen (d. h. Zinsen erhalten), wenn sie bis 31. Dezember 2021 gewisse Kreditvergabeziele erreichen. Der Beobachtungszeitraum läuft hierbei vom 1. Oktober 2020 bis 31. Dezember 2021. Diese Bedingungen wurden erfüllt. Dementsprechend wurden erstmals mit dem Reporting zum Ende des Berichtsjahres die nach der Barwertmethode, als full-catch-up, ermittelten Bonusbeträge für den SIRP II im Zinsergebnis erfolgswirksam erfasst (in Höhe von € 43,5 Millionen). Im laufenden Geschäftsjahr waren somit Negativzinsen aus den TLTRO-III-Programmen in Höhe von € 111,6 Millionen im Nettozinsertrag ausgewiesen (und damit ein um € 95,2 Millionen erhöhter Wert gegenüber den im Vorjahresergebnis berücksichtigten Negativzinsen in Höhe von € 16,4 Millionen). Der im Jahresergebnis des Berichtsjahres enthaltene TLTRO-Bonus beträgt zum einen € 28,3 Millionen an Negativzinsen aufgrund des SIRP-I-Bonus und des weiteren € 43,5 Millionen an Negativzinsen aus dem SIRP-II-Bonus. ‎ Währungsumrechnung Der Konzernabschluss wurde in Euro, der funktionalen Währung der RBI AG, aufgestellt. Die funktionale Währung ist die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem die Gesellschaft tätig ist. Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt unter Berücksichtigung aller in IAS 21 angeführten Faktoren seine eigene funktionale Währung fest. Die in einer anderen funktionalen Währung als dem Euro aufgestellten Abschlüsse der Unternehmen des Vollkonsolidierungskreises wurden nach der modifizierten Stichtagskursmethode gemäß IAS 21 in die Berichtswährung Euro umgerechnet. Dabei wurde das Eigenkapital mit seinem historischen Kurs, alle anderen Aktiva und Passiva sowie Anhangangaben wurden mit dem Stichtagskurs angesetzt. Aus der Währungsumrechnung der Eigenkapitalbestandteile (historische Kurse) resultierende Differenzen werden mit den Gewinnrücklagen verrechnet. Die Posten der Erfolgsrechnung wurden mit dem Durchschnittskurs des Jahres auf Basis der Monatsultimokurse berechnet. Währungsdifferenzen zwischen dem Stichtagskurs in der Bilanz und dem Durchschnittskurs in der Erfolgsrechnung wurden mit dem Eigenkapital (Kumuliertes sonstiges Ergebnis) verrechnet. Bei Abgang eines ausländischen Geschäftsbetriebs, der zum Verlust der Beherrschung, der gemeinschaftlichen Führung oder des maßgeblichen Einflusses führt, wurde der entsprechende, bis zu diesem Zeitpunkt kumuliert in der Währungsumrechnungsrücklage erfasste Betrag als Teil des Ergebnisses aus Endkonsolidierungen in die Erfolgsrechnung umgegliedert. Bei einem Tochterunternehmen mit Sitz im Euroraum stellte aufgrund des wirtschaftlichen Gehalts der zugrunde liegenden Geschäftsfälle der russische Rubel die funktionale Währung dar. 2021 2020 Stichtag Durchschnitt Stichtag Durchschnitt Kurse in Währung pro € 31.12. 1.1.-31.12. 31.12. 1.1.-31.12. Albanischer Lek (ALL) 120,760 122,518 123,710 123,949 Belarus Rubel (BYN) 2,883 3,019 3,205 2,811 Bosnische Marka (BAM) 1,956 1,956 1,956 1,956 Bulgarische Lewa (BGN) 1,956 1,956 1,956 1,956 Kroatische Kuna (HRK) 7,516 7,528 7,552 7,536 Polnischer Zloty (PLN) 4,597 4,571 4,560 4,452 Rumänischer Leu (RON) 4,949 4,921 4,868 4,838 Russischer Rubel (RUB) 85,300 87,648 91,467 83,127 Serbischer Dinar (RSD) 117,582 117,541 117,480 117,530 Tschechische Krone (CZK) 24,858 25,694 26,242 26,414 Ukrainische Hryvna (UAH) 30,923 32,427 34,756 30,886 Ungarischer Forint (HUF) 369,190 359,015 363,890 352,242 US-Dollar (USD) 1,133 1,185 1,227 1,145 Konsolidierungskreis Vollkonsolidierung Anzahl Einheiten 2021 2020 Stand Beginn der Periode 209 209 In der Berichtsperiode erstmals einbezogen 6 6 In der Berichtsperiode verschmolzen - 1 - 1 In der Berichtsperiode ausgeschieden - 10 - 5 Stand Ende der Periode 204 209 Sitz in Österreich 115 117 Sitz im Ausland 89 92 Banken 21 20 Finanzinstitute 130 134 Anbieter von Nebenleistungen 11 12 Finanzholdings 8 9 Sonstige 34 34 Erstkonsolidierungen Unternehmen, Sitz (Land) Anteil Inkludiert Grund Kreditinstitute Equa bank a.s., Prag (CZ) 75,0% 1.7. Erwerb Finanzinstitute Equa Sales & Distribution s.r.o., Prag (CZ) 75,0% 1.7. Erwerb IMPULS-LEASING Slovakia s.r.o., Bratislava (SK) 78,7% 17.8. Erwerb OVIS Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 90,0% 1.10. Wesentlichkeit Anbieter von Nebenleistungen Akcenta CZ a.s., Prag (CZ) 92,5% 1.6. Erwerb Sonstige Unternehmen Campus ATZ + DOS RBI Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 75,0% 1.3. Wesentlichkeit Endkonsolidierungen Unternehmen, Sitz (Land) Anteil Exkludiert Grund Finanzinstitute Adipes Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Bremervörde KG, Frankfurt am Main (DE) 100,0% 1.12. Wesentlichkeit Austria Leasing GmbH & Co. Immobilienverwaltung Projekt Hannover KG, Eschborn (DE) 100,0% 1.5. Wesentlichkeit Raiffeisen International Invest Holding GmbH, Wien (AT) 100,0% 1.7. Wesentlichkeit Raiffeisen Leasing d.o.o., Ljubljana (SI) 100,0% 1.10. Wesentlichkeit RBI PE Handels- und Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 100,0% 1.7. Wesentlichkeit ROOF Smart S.A., Luxemburg (LU) 100,0% 1.12. Wesentlichkeit Styria Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Ahlen KG, Eschborn (DE) 6,0% 1.11. Wesentlichkeit THYMO Raiffeisen-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 100,0% 1.11. Wesentlichkeit Finanzholdings RBI KI Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 100,0% 1.1. Verschmelzung Sonstige Unternehmen LLC "ARES Nedvizhimost", Moskau (RU) 50,0% 1.1. Wesentlichkeit Tatra Residence, a.s., Bratislava (SK) 78,8% 1.1. Wesentlichkeit Unternehmenszusammenschlüsse Erwerb Akcenta CZ a.s., Prag Am 1. Juni 2021 erfolgte das Closing zur Übernahme eines 100-Prozent-Anteils an der Akcenta, wobei 70 Prozent der Anteile von der Raiffeisen Bank International AG, Wien, und 30 Prozent der Anteile von der Raiffeisenbank a.s., Prag, erworben wurden. Die Akcenta wurde mit Juni 2021 erstmals in den Konzernabschluss einbezogen. Bei der Akcenta handelt es sich um einen tschechischen Fremdwährungs- und Zahlungsverkehrsanbieter. Akcenta bietet Devisen-, Zahlungsverkehrs- und Handelsdienstleistungen für Klein- und Mittelbetriebe in Tschechien, in der Slowakei, in Ungarn, Polen, Rumänien und Deutschland an. Das Unternehmen betreut rund 43.000 Kunden, davon mehr als 20.000 in Tschechien, und wickelte 2020 Kundentransaktionen im Gesamtvolumen von knapp € 7 Milliarden ab. Akcenta wird eng mit dem bestehenden Fremdwährungs- und Zahlungsverkehrsgeschäft der RBI zusammenarbeiten. Dieser Ansatz ermöglicht es, Synergien zu nutzen, gleichzeitig die Flexibilität und Wachstumsdynamik von Akcenta sicherzustellen und den Marktanteil zu erhöhen. Im Zuge der Kaufpreisallokation gemäß IFRS 3 wurden die bestehenden Kundenbeziehungen der Akcenta als separat zu bilanzierender immaterieller Vermögenswert identifiziert. Die Anschaffungskosten des bestehenden Kundenstocks betrugen € 3 Millionen, die Abschreibungsdauer wurde mit fünf Jahren festgelegt. Weiters wurde im Zuge der Kaufpreisallokation der Markenname der Akcenta als separat zu bilanzierender immaterieller Vermögenswert identifiziert. Zusätzlich ist im Zuge der Kaufpreisallokation ein steuerlich nicht abzugsfähiger Firmenwert in Höhe von € 9 Millionen entstanden. Erwerb Equa bank a.s. und Equa Sales & Distribution s.r.o., Prag Am 1. Juli 2021 gab die RBI bekannt, dass der Erwerb von 100 Prozent der Anteile an der Equa (Equa bank a.s. und Equa Sales & Distribution s.r.o.) von AnaCap (AnaCap Financial Partners) durch ihre tschechische Tochterbank Raiffeisenbank a.s. erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Konsolidierung der Equa in die Bilanz der RBI erfolgte im Juli 2021 (Closing am 1. Juli 2021). Der Erwerb der Equa (rund 488.000 Kunden) ist Teil der RBI-Strategie, ihre Präsenz in ausgewählten Märkten zu erweitern. Die Equa bank a.s. wurde am 1. Jänner 2022 in die tschechische Tochterbank, die Raiffeisenbank a.s., verschmolzen. Dadurch können Synergien genutzt und der Marktanteil erhöht werden. Der Bruttobuchwert der erworbenen Forderungen betrug € 2.990 Millionen, wobei rund € 57 Millionen von den vertraglichen Cash-Flows zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung als voraussichtlich uneinbringlich in der Bewertung berücksichtigt wurden. Im Zuge der Kaufpreisallokation gemäß IFRS 3 wurden die bestehenden Kundenbeziehungen und der Kernbestand an Kundeneinlagen der Equa als separat zu bilanzierende immaterielle Vermögenswerte identifiziert. Die Nutzungsdauer wurde auf acht Jahre bzw. zehn Jahre festgelegt. Weiters wurde der Markenname der Equa bank als separat zu bilanzierender immaterieller Vermögenswert identifiziert. Zusätzlich ist im Zuge der Kaufpreisallokation ein steuerlich nicht abzugsfähiger Firmenwert in Höhe von € 18 Millionen entstanden. Erwerb IMPULS-LEASING Slovakia s.r.o., Bratislava Am 17. August 2021 erfolgte das Closing zur Übernahme der IMPULS-LEASING (ILSK), wobei 99,85 Prozent der Anteile von der Tatra Leasing, s.r.o. erworben wurden. Die ILSK wurde im August 2021 erstmals in den Konzernabschluss einbezogen. Bei der ILSK handelt es sich um eine slowakische Leasinggesellschaft, die auf das Privatkundengeschäft fokussiert ist. Das Unternehmen betreut rund 5.300 Kunden und ist die Nummer 6 im slowakischen Markt mit einem Marktanteil von rund 5 Prozent. Die ILSK wird im April 2022 in die Tatra Leasing verschmolzen. Dadurch können Synergien genutzt und der Marktanteil erhöht werden. Der Bruttobuchwert der erworbenen Forderungen betrug € 204 Millionen, wobei rund € 13 Millionen von den vertraglichen Cash-Flows zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung als voraussichtlich uneinbringlich in der Bewertung berücksichtigt wurden. Im Zuge der Kaufpreisallokation gemäß IFRS 3 wurden die bestehenden Kundenbeziehungen der ILSK als separat zu bilanzierender immaterieller Vermögenswert identifiziert, die Abschreibungsdauer wurde mit zehn Jahren festgelegt. Zusätzlich ist im Zuge der Kaufpreisallokation ein steuerlich abzugsfähiger Firmenwert in Höhe von € 1 Million entstanden. Die Vermögenswerte und Schulden wurden in der Eröffnungsbilanz gemäß IFRS 3.4 mit ihren Marktwerten dargestellt (Erwerbsmethode): Akcenta Equa ILSK in € Millionen 1.6.2021 1.7.2021 17.8.2021 Gesamt Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen 107 92 6 205 Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 2 2.911 182 3.095 Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 8 0 0 8 Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen 1 0 0 1 Sachanlagen 1 10 2 12 Immaterielle Vermögenswerte 5 92 5 101 Software 2 21 0 23 Kerneinlagen 0 62 0 62 Kundenbeziehungen 3 7 4 15 Marke 1 2 0 3 Laufende Steuerforderungen 0 0 0 0 Latente Steuerforderungen 0 9 0 10 Sonstige Aktiva 0 16 4 20 Aktiva 124 3.130 199 3.452 Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost 101 2.808 179 3.088 Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading 6 0 0 6 Rückstellungen 1 4 0 5 Latente Steuerverpflichtungen 1 22 1 24 Sonstige Passiva 5 11 3 18 Reinvermögen 11 284 16 311 Kapital nicht beherrschender Anteile 0 0 0 0 Reinvermögen nach Abzug der nicht beherrschenden Anteile 11 284 16 311 Übertragene Gegenleistung 20 301 17 337 Firmenwert 9 18 1 27 Akcenta Equa ILSK in € Millionen 1.6.2021 1.7.2021 17.8.2021 Gesamt Anschaffungskosten - 20 - 301 - 17 - 337 Liquide Mittel 107 92 6 205 Cash-Flow für den Unternehmenserwerb 87 - 210 - 10 - 132 Darstellung der folgenden Posten seit dem Zeitpunkt der Einbeziehung gemäß IFRS 3 (q) (i): in € Millionen Akcenta Equa ILSK Gesamt Zinsüberschuss 0 33 3 36 Betriebsergebnis 0 7 1 9 Ergebnis nach Steuern 0 - 7 - 1 - 8 Auf die Darstellung einer Gesamtjahresbetrachtung gemäß IFRS 3 (q) (ii) wird aufgrund unzureichender Informationen verzichtet. Erläuterungen zur Erfolgsrechnung (1) Zinsüberschuss in € Millionen 2021 20201 Zinserträge nach Effektivzinsmethode 3.847 3.767 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 94 74 Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 3.753 3.693 Zinserträge übrige 747 605 Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 164 191 Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss 23 24 Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss 6 16 Derivate - Hedge Accounting, Zinssatzrisiko 294 268 Sonstige Aktiva 14 7 Zinserträge aus finanziellen Verbindlichkeiten 246 99 Zinsaufwendungen - 1.267 - 1.251 Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost - 746 - 792 Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading - 128 - 174 Finanzielle Verbindlichkeiten - Designated Fair Value Through Profit/Loss - 43 - 50 Derivate - Hedge Accounting, Zinssatzrisiko - 252 - 178 Sonstige Passiva - 19 - 8 Zinsaufwendungen aus finanziellen Vermögenswerten - 80 - 49 Gesamt 3.327 3.121 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung (IFRS 5 aufgegebene Geschäftsbereiche). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. in € Millionen 2021 20201 Zinsüberschuss 3.327 3.121 Durchschnittliche zinstragende Aktiva 165.227 146.311 Nettozinsspanne 2,01% 2,13% 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung (IFRS 5 aufgegebene Geschäftsbereiche). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. Im Zinsüberschuss sind Zinserträge in Höhe von € 287 Millionen (Vorjahresperiode: € 305 Millionen) von marktbewerteten finanziellen Vermögenswerten und Zinsaufwendungen in Höhe von € 171 Millionen (Vorjahresperiode: € 224 Millionen) von marktbewerteten finanziellen Verbindlichkeiten enthalten. Der Zinsüberschuss erhöhte sich um € 207 Millionen auf € 3.327 Millionen. Diese Entwicklung profitierte vor allem von steigenden Zinssätzen in mehreren osteuropäischen Währungen und einem hohen Kreditwachstum bei nur geringfügig negativen Währungseffekten. Den größten Zuwachs mit € 104 Millionen verzeichnete die Konzernzentrale vorwiegend aufgrund der COVID-19-Bonusansprüche aus dem TLTRO-III-Programm in Höhe von € 50 Millionen, starkem Kreditwachstum sowie niedrigerer Finanzierungskosten aus dem Einlagengeschäft und den Eigenemissionen. Besonders positiv entwickelte sich auch der Zinsüberschuss in Tschechien. Hier sorgten Zinserhöhungen und die Integration der Equa bank für einen Anstieg des Zinsüberschusses um € 54 Millionen. In Ungarn stieg der Zinsüberschuss um € 40 Millionen, getragen von der positiven Entwicklung sowohl des Firmenkunden- als auch des Retail-Kundengeschäfts sowie höheren Marktzinssätzen. Auch in der Ukraine führten höhere Erträge aus dem Firmenkunden- und Retail-Kundengeschäft sowie geringere Zinsaufwendungen aufgrund von Änderungen im Produktmix und Laufzeitensplit zu einem um € 18 Millionen höheren Zinsüberschuss. In der Slowakei erhöhte sich der Zinsüberschuss um € 8 Millionen vorwiegend aufgrund der COVID-19-Bonusansprüche aus dem TLTRO-III-Programm. Die durchschnittlichen zinstragenden Aktiva des Konzerns stiegen im Jahresvergleich um 13 Prozent, vor allem bedingt durch Zuwächse bei kurzfristigen Veranlagungen von Überliquiditäten. Die Nettozinsspanne verringerte sich um 12 Basispunkte auf 2,01 Prozent. (2) Dividendenerträge in € Millionen 2021 20201 Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 0 0 Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss 1 0 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 10 11 Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen 30 9 Gesamt 42 21 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung (IFRS 5 aufgegebene Geschäftsbereiche). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. (3) Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen in € Millionen 2021 2020 Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 46 41 (4) Provisionsüberschuss in € Millionen 2021 20201 Zahlungsverkehr 774 682 Kredit- und Garantiegeschäft 231 204 Wertpapiere 82 63 Vermögensverwaltung 251 219 Depot- und Treuhandgeschäft 90 74 Vermittlungsprovisionen 76 33 Fremdwährungsgeschäft 438 350 Sonstige 44 58 Gesamt 1.985 1.684 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung (IFRS 5 aufgegebene Geschäftsbereiche). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. Zusätzlich kam es aufgrund einer unterschiedlichen Zuordnung von Ertragskomponenten in Rumänien zu Umgliederungen innerhalb des Provisionsüberschusses, insbesondere von der Vermögensverwaltung zum Zahlungsverkehr sowie Kredit- und Garantiegeschäft. Der Anstieg im Provisionsüberschuss ist auf gestiegene Transaktionen von Retail- als auch Firmenkunden im Zahlungsverkehr, insbesondere bei Zahlungsdiensten und im Kreditkartengeschäft, sowie im Fremdwährungsgeschäft, vorwiegend aus dem Devisentermingeschäft, zurückzuführen. Positiv entwickelte sich auch das Ergebnis aus der Vermögensverwaltung, das durch höhere Volumina mit Retail-Kunden am stärksten in der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft zunahm. Trotz Währungsabwertungen in Osteuropa konnte somit das Provisionsergebnis um € 300 Millionen auf € 1.985 Millionen gesteigert werden. Den größten Zuwachs verzeichnete dabei die Konzernzentrale. Weiters ergaben sich währungsbereinigte Anstiege in Russland, Rumänien, Ungarn und Tschechien. Im Provisionsüberschuss sind Erträge und Aufwendungen in Höhe von € 1.758 Millionen (Vorjahresperiode: € 1.336 Millionen) enthalten, die sich auf finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten beziehen, die nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden. in € Millionen 2021 20201 Provisionserträge 2.852 2.465 Zahlungsverkehr 1.244 1.118 Clearing und Abwicklung 321 283 Kreditkarten 144 121 Debitkarten und sonstige Bankkarten 266 250 Übrige Zahlungsdienste 513 464 Kredit- und Garantiegeschäft 253 230 Wertpapiere 143 124 Vermögensverwaltung 402 349 Depot- und Treuhandgeschäft 107 90 Vermittlungsprovisionen 114 65 Fremdwährungsgeschäft 479 377 Sonstige 110 112 Provisionsaufwendungen - 867 - 780 Zahlungsverkehr - 470 - 436 Clearing und Abwicklung - 151 - 129 Kreditkarten - 80 - 61 Debitkarten und sonstige Bankkarten - 98 - 113 Übrige Zahlungsdienste - 142 - 133 Kredit- und Garantiegeschäft - 22 - 25 Wertpapiere - 62 - 61 Vermögensverwaltung - 152 - 130 Depot- und Treuhandgeschäft - 17 - 16 Vermittlungsprovisionen - 38 - 32 Fremdwährungsgeschäft - 42 - 27 Sonstige - 65 - 53 Gesamt 1.985 1.684 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung (IFRS 5 aufgegebene Geschäftsbereiche). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. Zusätzlich kam es aufgrund einer unterschiedlichen Zuordnung von Ertragskomponenten in Rumänien zu Umgliederungen innerhalb des Provisionsüberschusses, insbesondere von der Vermögensverwaltung zum Zahlungsverkehr sowie Kredit- und Garantiegeschäft. (5) Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen in € Millionen 2021 20201 Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten - Held For Trading - 92 79 Derivate - 87 226 Eigenkapitalinstrumente 53 - 143 Schuldverschreibungen - 28 40 Kredite und Forderungen 8 6 Short-Positionen 6 - 5 Einlagen - 36 - 42 Verbriefte Verbindlichkeiten - 1 0 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - 10 - 3 Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss - 6 7 Eigenkapitalinstrumente 0 0 Schuldverschreibungen 12 6 Kredite und Forderungen - 18 1 Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten - Designated Fair Value Through Profit/Loss 38 8 Schuldverschreibungen - 6 - 4 Einlagen 5 4 Verbriefte Verbindlichkeiten 39 9 Währungsumrechnung (netto) 113 - 3 Gesamt 53 91 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung (IFRS 5 aufgegebene Geschäftsbereiche). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. Das Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen verringerte sich um € 38 Millionen auf € 53 Millionen. Der Rückgang war vor allem auf zinsbedingte Bewertungsverluste bei Staatsanleihen sowie Währungsderivaten in Russland in Höhe von € 57 Millionen zurückzuführen. Auch in der Konzernzentrale kam es zu zinsbedingten Bewertungsverlusten im Bereich der Zinsderivate sowie bei Staats- und Unternehmensanleihen, die größtenteils durch zinsbedingte Bewertungsgewinne von eigenen Emissionen, die zum Zeitwert bewertet werden, kompensiert wurden. Insgesamt wurden in der Berichtsperiode im Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten - Held For Trading Verluste von € 87 Millionen aus Derivaten verzeichnet (Vorjahresperiode: Gewinne von € 226 Millionen). Derivate werden vor allem dazu genutzt, Zins- und Währungsrisiken abzusichern. Diesen Ergebnissen stehen gegenläufige Gewinne aus der Währungsumrechnung (netto) von € 113 Millionen (Vorjahresperiode: Verlust von € 3 Millionen) gegenüber, die überwiegend auf die Wechselkursentwicklung des russischen Rubels zurückzuführen waren. Bei den in Handelsabsicht gehaltenen Eigenkapitalinstrumenten konnte in der Berichtsperiode ein Gewinn von € 53 Millionen verzeichnet werden, während das Ergebnis in der Vorjahresperiode stark negativ war (COVID-19-Pandemie). Die Eigenkapitalinstrumente sind zu einem überwiegenden Teil in Absicherungsbeziehungen eingebettet, weshalb der positiven Veränderung ein Rückgang im Posten Derivate gegenübersteht. (6) Ergebnis aus Hedge Accounting in € Millionen 2021 20201 Fair-Value-Änderungen aus Absicherungsinstrumenten - 116 - 125 Fair-Value-Änderungen aus abgesicherten Grundgeschäften im Hedge Accounting 115 124 Erfolgswirksamer, ineffektiver Teil aus Cash-Flow Hedge - 1 0 Gesamt - 2 - 1 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung (IFRS 5 aufgegebene Geschäftsbereiche). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. ‎ (7) Sonstiges betriebliches Ergebnis in € Millionen 2021 20201 Ergebnis aus der Ausbuchung nicht modifizierter finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten - Not Measured At Fair Value Through Profit/Loss 10 - 1 Schuldverschreibungen 2 9 Kredite und Forderungen 7 - 10 Einlagen 0 0 Verbriefte Verbindlichkeiten 1 0 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 Ergebnis aus der Ausbuchung von zur Veräußerung gehaltenen nichtfinanziellen Vermögenswerten - 3 2 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Investment Property) 3 0 Immaterielle Vermögenswerte - 9 - 3 Sonstige Aktiva 3 5 Ergebnis aus bankfremden Tätigkeiten 17 22 Umsatzerlöse aus bankfremden Tätigkeiten 100 89 Aufwendungen aus bankfremden Aktivitäten - 83 - 68 Ergebnis aus zusätzlichen Leasing-Dienstleistungen 19 16 Umsatzerlöse aus zusätzlichen Leasing-Dienstleistungen 38 33 Aufwendungen aus zusätzlichen Leasing-Dienstleistungen - 18 - 18 Ergebnis aus Versicherungsverträgen - 2 - 4 Ergebnis aus Investment Property inkl. Operating Leasing (Immobilien) 46 50 Ergebnis aus Investment Property 14 15 Erträge aus Operating Leasing von Immobilien 16 17 Aufwendungen aus Operating Leasing von Immobilien - 4 - 4 Erträge aus sonstigem Operating Leasing 26 27 Aufwendungen aus sonstigem Operating Leasing - 6 - 6 Ergebnis aus der Dotierung und Auflösung sonstiger Rückstellungen 3 5 Übrige betriebliche Erträge/Aufwendungen 30 26 Gesamt 120 117 Sonstige Betriebserträge 331 320 Sonstige Betriebsaufwendungen - 212 - 204 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung (IFRS 5 aufgegebene Geschäftsbereiche sowie weitere Anpassungen zur Erhöhung der Transparenz). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. (8) Verwaltungsaufwendungen in € Millionen 2021 20201 Personalaufwand - 1.579 - 1.521 Sachaufwand - 992 - 927 Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte - 407 - 384 Gesamt - 2.978 - 2.832 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung (IFRS 5 aufgegebene Geschäftsbereiche sowie weitere Anpassungen zur Erhöhung der Transparenz). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. Personalaufwand in € Millionen 2021 20201 Löhne und Gehälter - 1.194 - 1.161 Soziale Abgaben - 288 - 266 Freiwilliger Sozialaufwand - 44 - 41 Aufwendungen für beitragsorientierte Pensionspläne - 15 - 12 Aufwendungen/Erträge für leistungsorientierte Pensionspläne - 2 - 2 Aufwendungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses - 11 - 14 Aufwendungen für andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer exkl. zukünftiger Bonusprogramme 0 - 17 Personalaufwand unter Berücksichtigung zukünftiger Bonusprogramme - 19 - 9 Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - 7 1 Gesamt - 1.579 - 1.521 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung (IFRS 5 aufgegebene Geschäftsbereiche). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. Der Personalaufwand erhöhte sich um € 58 Millionen auf € 1.579 Millionen, vorwiegend bedingt durch Anstiege in Tschechien, Russland, in der Konzernzentrale und in Ungarn. Die Anstiege in der Konzernzentrale resultierten vorwiegend aus dem Anstieg bei den laufenden Gehaltszahlungen, in Tschechien aus der Integration der Equa bank, in Russland aus gestiegenen Gehältern und Sozialausgaben und in Ungarn aus den niedrigeren Personalaufwendungen in der Vorjahresperiode aufgrund der pandemiebedingt zeitlich begrenzten Verringerung der regulären Arbeitszeit. Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen in € Millionen 2021 2020 Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte - 7 - 9 Andere Arbeitnehmer - 22 - 22 Gesamt - 30 - 31 Sachaufwand in € Millionen 2021 20201 Raumaufwand - 90 - 98 IT-Aufwand - 311 - 288 Rechts- und Beratungsaufwand - 143 - 117 Werbe- und Repräsentationsaufwand - 141 - 113 Kommunikationsaufwand - 65 - 63 Büroaufwand - 20 - 22 Kfz-Aufwand - 9 - 9 Sicherheitsaufwand - 28 - 43 Reiseaufwand - 5 - 4 Ausbildungsaufwand - 14 - 15 Sonstige nicht ertragsabhängige Steuern - 59 - 57 Sonstiger Sachaufwand - 106 - 98 Gesamt - 992 - 927 davon Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse - 12 - 11 davon Aufwendungen für Leasingverhältnisse geringwertiger Vermögenswerte - 5 - 5 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung (IFRS 5 aufgegebene Geschäftsbereiche sowie weitere Anpassungen zur Erhöhung der Transparenz). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. Haupttreiber für den um € 65 Millionen gestiegenen Sachaufwand waren neben höheren Werbeaufwendungen (Anstieg: € 28 Millionen), vorwiegend in Russland, gestiegene Rechts- und Beratungsaufwendungen (Anstieg: € 26 Millionen) in der Konzernzentrale, in Polen und Tschechien. Die Anstiege betrafen im Wesentlichen Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Integration der Equa bank sowie Rechtsberatungsleistungen im Zusammenhang mit dem CHF-Kreditportfolio in Polen. Weitere Anstiege ergaben sich beim IT-Aufwand (Anstieg: € 24 Millionen), hauptsächlich in der Konzernzentrale aufgrund gestiegener Aufwände für externe IT-Beratungsleistungen und in Tschechien aufgrund mehrerer Integrationsprojekte. Währungseffekte in Osteuropa wirkten aufwandsreduzierend. Die im Rechts- und Beratungsaufwand enthaltenen Honorare für die Abschlussprüfer der RBI AG und der Tochterunternehmen gliedern sich in Aufwendungen für die Abschlussprüfung in Höhe von € 6 Millionen (Vorjahresperiode: € 6 Millionen) sowie Aufwendungen für die Steuerberatung und zusätzliche Beratungsleistungen – vorwiegend Bestätigungsleistungen - in Höhe von € 1 Million (Vorjahresperiode: € 2 Millionen). Davon entfielen auf den Konzernabschlussprüfer für Abschlussprüfungen € 2 Millionen (Vorjahresperiode: € 2 Millionen) und für andere Beratungsleistungen € 1 Million (Vorjahresperiode: € 1 Million). Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in € Millionen 2021 20201 Sachanlagen - 223 - 221 davon Nutzungsrechte - 79 - 79 Immaterielle Vermögenswerte - 184 - 163 Gesamt - 407 - 384 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung (IFRS 5 aufgegebene Geschäftsbereiche). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte stiegen um 6 Prozent oder € 23 Millionen auf € 407 Millionen, hauptsächlich bedingt durch höhere Software-Aktivierungen in der Konzernzentrale und die Integration der Equa bank in Tschechien. (9) Übriges Ergebnis in € Millionen 2021 20201 Gewinne/Verluste aus modifizierten Vertragskonditionen - 14 - 40 Ergebnis aus Barwertänderungen unwesentlich modifizierter Vertragskonditionen - 11 - 40 Ergebnis aus der Ausbuchung aufgrund wesentlich modifizierter Vertragskonditionen - 4 0 Wertminderungen/-aufholungen auf Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen 54 - 62 Wertminderungen von nichtfinanziellen Vermögenswerten 5 - 47 Firmenwerte - 2 - 27 Andere 6 - 20 Ergebnis aus zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Verkaufsgruppen sowie Endkonsolidierungen - 13 6 Ergebnis aus zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Verkaufsgruppen 3 7 Ergebnis aus Endkonsolidierungen - 16 - 1 Nicht der Geschäftstätigkeit zuordenbarer Steueraufwand 0 0 Kreditbezogene Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten auf Portfoliobasis - 326 - 60 Gesamt - 295 - 204 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung (IFRS 5 aufgegebene Geschäftsbereiche sowie weitere Anpassungen zur Erhöhung der Transparenz). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. Die Verluste aus modifizierten Vertragskonditionen beliefen sich nach € 40 Millionen in der Vorjahresperiode (davon € 29 Millionen aus COVID-19-Maßnahmen wie Zahlungsmoratorien und Restrukturierungen) auf € 14 Millionen (COVID-19-Effekt minus € 0,1 Millionen) in der Berichtsperiode, der Großteil der Moratorien ist bereits ausgelaufen. Weitere Angaben zu Zahlungsmoratorien finden sich im Kapitel Grundlagen, Abschnitt Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Bezug auf COVID-19. Der Posten Wertminderungen/-aufholungen auf Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen in Höhe von € 54 Millionen enthielt vor allem Wertaufholungen auf Anteile an at-equity bewerteten Unternehmen in Höhe von netto € 66 Millionen. Die Wertaufholung auf Anteile an der UNIQA Insurance Group AG, Wien (€ 50 Millionen) erfolgte aufgrund der positiven Entwicklung des Börsenkurses und der guten Geschäftsentwicklung, und an der LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs AG, Wien, (€ 23 Millionen) aufgrund steigender Börsenkurse von einigen gelisteten Beteiligungen. Dagegen wurden in der Vorjahresperiode Wertminderungen in Höhe von € 68 Millionen aufgrund der durch die Pandemie verursachten schlechteren wirtschaftlichen Aussichten vorgenommen. In der Vorjahresperiode wurde der Firmenwert der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft um € 27 Millionen aufgrund des durch die Pandemie revidierten Mittelfristplans wertgemindert, die Wertminderungen auf nichtfinanzielle Vermögenswerte in der Vorjahresperiode betrafen vor allem Immobilien in Russland (€ 15 Millionen), deren Bewertung in der Berichtsperiode zu einer Wertaufholung von € 12 Millionen führte. Der Aufwand für kreditbezogene Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten auf Portfoliobasis in Höhe von € 326 Millionen stammte mit € 278 Millionen (Vorjahresperiode: € 43 Millionen) aus anhängigen Verfahren in Polen, die im Zusammenhang mit Hypothekarkrediten, die in Fremdwährungen denominiert oder an eine Fremdwährung gekoppelt sind, entstanden. Der Anstieg um € 235 Millionen resultierte aus Parameteranpassungen in der Modellberechnung. Das Ergebnis aus Endkonsolidierungen in Höhe von € 16 Millionen stammte überwiegend aus dem Abgang einer slowenischen Leasinggesellschaft und einer russischen Konzerneinheit. Weitere Informationen zu endkonsolidierten Tochterunternehmen finden sich im Kapitel Konsolidierungskreis in den Grundlagen der Konzernrechnungslegung. (10) Staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben in € Millionen 2021 20201 Staatliche Maßnahmen - 39 - 103 Bankenabgaben - 39 - 103 Pflichtabgaben - 174 - 154 Bankenabwicklungsfonds - 75 - 67 Beiträge zur Einlagensicherung - 99 - 87 Gesamt - 213 - 257 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung (IFRS 5 aufgegebene Geschäftsbereiche sowie weitere Anpassungen zur Erhöhung der Transparenz). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. Der Aufwand für staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben reduzierte sich um € 44 Millionen auf € 213 Millionen. Die Bankenabgaben sanken um € 64 Millionen auf € 39 Millionen. Diese Reduktion resultierte vorwiegend aus dem Wegfall der Bankensonderabgabe in Österreich (Vorjahresperiode: € 41 Millionen), die im Jahr 2016 eingeführt und für die RBI insgesamt € 163 Millionen betragen hatte. Diese wurde in vier Tranchen von 2017 bis 2020 gebucht. Darüber hinaus wurde in der Slowakei die Bankenabgabe abgeschafft (Vorjahresperiode: € 26 Millionen). Die Beiträge zur Einlagensicherung stiegen um € 12 Millionen – vor allem in Russland, in der Slowakei, und in der Raiffeisen Bausparkasse Österreich Gesellschaft m.b.H. – auf € 99 Millionen. (11) Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte in € Millionen 2021 20201 Forderungen - 289 - 577 Schuldverschreibungen 7 - 8 Erteilte Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen - 12 - 14 Gesamt - 295 - 598 davon finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 2 - 3 davon finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost - 284 - 582 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung (IFRS 5 aufgegebene Geschäftsbereiche). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. Die verbesserten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Geschäftsjahr 2021 spiegelten sich in einem deutlichen Rückgang der Risikokosten in nahezu allen Ländern wider. Belastend wirkten hingegen Vorsorgen in Höhe von € 28 Millionen für Belarus infolge von EU-Sanktionen, € 25 Millionen aufgrund der geopolitischen Unsicherheiten in der Ukraine und € 20 Millionen für das Kreditportfolio von potenziell zu sanktionierenden russischen Kunden. In Stage 1 und Stage 2 wurden in der Berichtsperiode Wertminderungen in Höhe von netto € 102 Millionen gebucht (Vorjahresperiode: € 315 Millionen), dabei netto € 98 Millionen auf Kredite an Nicht-Finanzunternehmen, vor allem in Österreich (€ 34 Millionen), Ukraine (€ 27 Millionen), Belarus (€ 20 Millionen) und Rumänien (€ 10 Millionen). Für ausgefallene Kredite (Stage 3) wurden in der Berichtsperiode Wertminderungen von netto € 180 Millionen (Vorjahresperiode: netto € 302 Millionen) gebildet. Davon entfielen € 123 Millionen auf Haushalte, insbesondere in Russland (€ 52 Millionen), Rumänien (€ 16 Millionen), Bosnien und Herzegowina (€ 13 Millionen) und in der Slowakei (€ 12 Millionen), und € 43 Millionen auf Nicht-Finanzunternehmen, vor allem in Österreich (€ 24 Millionen) und Russland (€ 12 Millionen). Weitere Details sind unter Punkt (39) Entwicklung der Wertminderungen ersichtlich. (12) Steuern vom Einkommen und Ertrag in € Millionen 2021 20201 Laufende Steuern vom Einkommen und Ertrag - 390 - 303 Inland - 23 - 36 Ausland - 367 - 267 Latente Steuern 22 - 18 Gesamt - 368 - 321 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung (IFRS 5 aufgegebene Geschäftsbereiche). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. Überleitungsrechnung zwischen Ergebnis vor Steuern und effektiver Steuerbelastung: in € Millionen 2021 20201 Ergebnis vor Steuern 1.790 1.183 Rechnerischer Ertragsteueraufwand im Geschäftsjahr zum inländischen Ertragsteuersatz von 25 Prozent - 447 - 308 Auswirkungen abweichender ausländischer Steuersätze 145 107 Steuerminderungen aufgrund von steuerbefreiten Beteiligungs- und steuerbefreiten sonstigen Erträgen 54 43 Steuermehrungen aufgrund von nicht abzugsfähigen Aufwendungen - 34 - 58 Wertminderungen auf Verlustvorträge - 11 - 5 Nicht angesetzte Steuern aus der Absicherung der Nettoinvestitionen - 16 - 46 Nicht angesetzte Steuern aus Wertminderungen at-equity bewerteter Unternehmen - 16 - 17 Nicht angesetzte Steuern aus Wertminderungen auf Firmenwert 0 - 7 Sonstige Veränderungen - 42 - 30 Effektive Steuerbelastung - 368 - 321 Steuerquote 20,6% 27,1% 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung (IFRS 5 aufgegebene Geschäftsbereiche). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. Die Steuerquote sank um 6,6 Prozentpunkte auf 20,6 Prozent aufgrund eines verbesserten Ergebnisbeitrags der Konzernzentrale und von Bewertungen von Anteilen an at-equity bewerteten Unternehmen. Informationen über aktuelle und offene steuerliche Verfahren sind unter Punkt (56) Offene Rechtsfälle erläutert. Darüber hinaus sind keine wesentlichen steuerlichen Auslegungen vorhanden, die eine Angabe im Sinne von IFRIC 23 erforderlich machen würden. In Österreich wurde im Oktober 2021 eine Steuerreform angekündigt, die eine schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 Prozent auf 23 Prozent (2023: 24 Prozent, ab 2024: 23 Prozent) vorsieht. Da das Inkrafttreten des Erlasses der Reform mit Jänner 2022 erfolgte, handelt es sich um ein nicht zu berücksichtigendes Ereignis im Geschäftsjahr 2021. Aufgrund der Steuergruppe und der steuerlichen Verlustvorträge ist mit keinen wesentlichen Auswirkungen zu rechnen. Erläuterungen zur Bilanz (13) Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen in € Millionen 2021 2020 Kassenbestand 6.095 5.674 Guthaben bei Zentralbanken 25.746 21.648 Sonstige Sichteinlagen bei Kreditinstituten 6.716 6.338 Gesamt 38.557 33.660 Der Anstieg bei Guthaben bei Zentralbanken war hauptsächlich auf Einzahlungen aus Liquiditätssteuerungsgründen und die Mindestreserve zurückzuführen. Die nicht frei verfügbare Mindestreserve betrug zum Stichtag € 266 Millionen (Vorjahr: € 235 Millionen). Weiters führte auch ein Anstieg der Refinanzierung aus TLTRO III in der Slowakei zu einer zusätzlichen Erhöhung in diesem Posten. (14) Finanzielle Vermögenswerte – Amortized Cost 2021 2020 in € Millionen Brutto- ‎buchwert Kumulierte Wertminderungen Buchwert Brutto- ‎buchwert Kumulierte Wertminderungen Buchwert Schuldverschreibungen 15.625 - 8 15.617 14.383 - 12 14.371 Zentralbanken 4 0 4 1.213 0 1.213 Regierungen 12.097 - 3 12.094 10.566 - 6 10.559 Kreditinstitute 2.199 0 2.199 1.761 0 1.761 Sonstige Finanzunternehmen 631 - 5 626 597 - 5 592 Nicht-Finanzunternehmen 695 - 1 695 246 - 1 246 Kredite und Forderungen 119.587 - 2.559 117.028 104.780 - 2.555 102.225 Zentralbanken 12.005 0 12.005 6.762 0 6.762 Regierungen 1.385 - 1 1.384 2.116 - 4 2.112 Kreditinstitute 4.627 - 4 4.623 5.192 - 4 5.189 Sonstige Finanzunternehmen 11.271 - 92 11.180 9.277 - 73 9.205 Nicht-Finanzunternehmen 51.451 - 1.357 50.094 46.170 - 1.314 44.856 Haushalte 38.847 - 1.105 37.742 35.262 - 1.161 34.101 Gesamt 135.212 - 2.567 132.645 119.163 - 2.567 116.596 Der Buchwert des Postens finanzielle Vermögenswerte – Amortized Cost erhöhte sich im Vergleich zum Jahresende 2020 um € 16.049 Millionen. Der Anstieg des Geschäftsvolumens belief sich auf € 20.396 Millionen, jedoch wurden aufgrund des geplanten Verkaufs der Raiffeisenbank (Bulgaria) EAD und ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaft Raiffeisen Leasing Bulgaria EOOD € 4.347 Millionen in den Punkt (23) Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen umgegliedert. Der Anstieg des Kreditgeschäfts um € 18.496 Millionen war hauptsächlich auf die Kredite an Nicht-Finanzunternehmen (Anstieg: € 7.191 Millionen) zurückzuführen, insbesondere in der Konzernzentrale (Anstieg: € 2.362 Millionen), vor allem bei langfristigen Krediten an Firmenkunden, in Russland (Anstieg: € 1.625 Millionen), vor allem bei Working-Capital-Finanzierungen, in Tschechien (Anstieg: € 1.037 Millionen, hievon € 433 Millionen aus der Integration der Equa bank) und in der Ukraine (Anstieg: € 795 Millionen). Der Anstieg des kurzfristigen Geschäfts in Höhe von € 6.042 Millionen resultierte hauptsächlich aus Tschechien (Anstieg: € 3.893 Millionen) aufgrund eines höheren Volumens an Repo-Geschäften sowie aus Russland (Anstieg: € 780 Millionen) und Ungarn (Anstieg: € 663 Millionen), vor allem durch kurzfristige Veranlagungen bei der Nationalbank. Bei den Krediten an Haushalte gab es einen Zuwachs um € 5.262 Millionen, vorwiegend bei Hypothekar- und Verbraucherkrediten, zum Großteil in Tschechien (Anstieg: € 2.509 Millionen, hievon € 1.649 Millionen aus der Integration der Equa bank) und in Russland (Anstieg: € 781 Millionen). (15) Finanzielle Vermögenswerte – Fair Value Through Other Comprehensive Income 2021 2020 in € Millionen Brutto- ‎buchwert Kumulierte Wertminderungen Buchwert Brutto- ‎buchwert Kumulierte Wertminderungen Buchwert Eigenkapitalinstrumente 151 - 151 157 − 157 Kreditinstitute 3 - 3 15 − 15 Sonstige Finanzunternehmen 81 - 81 80 − 80 Nicht-Finanzunternehmen 66 - 66 62 − 62 Schuldverschreibungen 4.511 - 2 4.509 4.616 - 4 4.612 Regierungen 3.401 - 1 3.400 3.205 - 3 3.202 Kreditinstitute 870 0 870 917 0 917 Sonstige Finanzunternehmen 80 0 80 303 0 303 Nicht-Finanzunternehmen 160 0 159 191 - 1 190 Gesamt 4.662 - 2 4.660 4.773 - 4 4.769 Eigenkapitalinstrumente in den finanziellen Vermögenswerten – Fair Value Through Other Comprehensive Income: in € Millionen 2021 2020 Visa Inc., San Francisco (US), Class A Preferred Stock 26 23 CEESEG Aktiengesellschaft, Wien (AT), Stammaktien 34 30 Medicur - Holding Gesellschaft m.b.H., Wien (AT), Gesellschaftsanteile 23 22 DZ BANK AG, Frankfurt am Main (DE), Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Stammaktien 0 12 PSA Payment Services Austria GmbH, Wien (AT), Gesellschaftsanteile 5 4 Sonstige 64 66 Gesamt 151 157 Ausgeschüttete Dividende auf Eigenkapitalinstrumente - Fair Value Through Other Comprehensive Income 10 11 (16) Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht – Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss in € Millionen 2021 2020 Eigenkapitalinstrumente 1 1 Sonstige Finanzunternehmen 1 1 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 Schuldverschreibungen 543 422 Regierungen 324 275 Kreditinstitute 12 18 Sonstige Finanzunternehmen 195 115 Nicht-Finanzunternehmen 12 14 Kredite und Forderungen 422 398 Regierungen 1 2 Kreditinstitute 2 2 Sonstige Finanzunternehmen 33 34 Nicht-Finanzunternehmen 50 95 Haushalte 337 266 Gesamt 966 822 (17) Finanzielle Vermögenswerte – Designated Fair Value Through Profit/Loss in € Millionen 2021 2020 Schuldverschreibungen 264 457 Regierungen 108 295 Kreditinstitute 31 31 Sonstige Finanzunternehmen 0 0 Nicht-Finanzunternehmen 124 131 Gesamt 264 457 (18) Finanzielle Vermögenswerte – Held For Trading in € Millionen 2021 2020 Derivate 2.132 2.102 Zinssatzverträge 1.267 1.342 Eigenkapitalverträge 184 134 Wechselkurs- und Goldverträge 652 612 Kreditverträge 21 11 Warentermingeschäfte 2 3 Andere 6 0 Eigenkapitalinstrumente 369 227 Kreditinstitute 31 26 Sonstige Finanzunternehmen 99 85 Nicht-Finanzunternehmen 240 116 Schuldverschreibungen 1.598 2.071 Zentralbanken 95 0 Regierungen 1.069 1.568 Kreditinstitute 223 260 Sonstige Finanzunternehmen 107 109 Nicht-Finanzunternehmen 104 134 Kredite und Forderungen 12 0 Nicht-Finanzunternehmen 12 0 Gesamt 4.112 4.400 Innerhalb des Postens finanzielle Vermögenswerte – Held for Trading betrugen die als Sicherheit gestellten Wertpapiere, zu deren Verkauf oder Verpfändung der Empfänger berechtigt ist, € 138 Millionen (Vorjahr: € 51 Millionen). Details zum Posten Derivate sind unter Punkt (47) Derivative Finanzinstrumente ersichtlich. (19) Hedge Accounting in € Millionen 2021 2020 Positive Fair Values derivativer Finanzinstrumente aus Mikro-Fair-Value-Hedge 215 212 Zinssatzverträge 215 210 Wechselkurs- und Goldverträge 0 2 Positive Fair Values derivativer Finanzinstrumente aus Net Investment Hedge 2 39 Positive Fair Values derivativer Finanzinstrumente aus Portfolio Hedge 413 152 Cash-Flow Hedge 25 24 Fair Value Hedge 387 128 Fair-Value-Anpassungen des abgesicherten Zinsrisikos aus Portfolio-Fair-Value-Hedge - 279 161 Gesamt 352 563 Der Buchwert des Posten Fair-Value-Anpassungen des abgesicherten Zinsrisikos aus Portfolio-Fair-Value-Hedges veränderte sich im Jahresvergleich von € 161 Millionen auf minus € 279 Millionen. Die Entwicklung war im Wesentlichen auf Bewertungsverluste der abgesicherten Kredite in Portfolio-Hedge-Beziehungen in Tschechien, Russland, Ungarn und bei der Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. bei fixverzinsten Darlehen aufgrund gestiegener Zinsen vor allem im längerfristigen Bereich und Währungseffekte zurückzuführen. Die Fair-Value-Anpassungen des abgesicherten Zinsrisikos aus Mikro-Fair-Value-Hedges werden in den jeweiligen Bilanzposten der Grundgeschäfte ausgewiesen und sind in obiger Tabelle nicht inkludiert. (20) Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen in € Millionen 2021 2020 Anteile an verbundenen Unternehmen 251 254 Anteile an at-equity bewerteten Unternehmen 716 748 Gesamt 968 1.002 Anzahl der nicht einbezogenen Tochterunternehmen 274 290 ‎ Anteile an at-equity bewerteten Unternehmen: in € Millionen Anteil in % ‎2021 Buchwert ‎2021 Buchwert ‎2020 card complete Service Bank AG, Wien (AT) 25,0% 10 10 EMCOM Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 33,6% 7 7 LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft, Wien (AT) 33,1% 200 168 Limited Liability Company "Insurance Company "Raiffeisen Life", Moskau (RU) 25,0% 11 0 NOTARTREUHANDBANK AG, Wien (AT) 26,0% 12 12 Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, Wien (AT) 8,1% 56 54 Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 31,3% 13 12 Posojilnica Bank eGen, Klagenfurt (AT) 49,2% 10 10 Prva stavebna sporitelna a.s., Bratislava (SK) 32,5% 43 44 Raiffeisen Informatik GmbH & Co KG, Wien (AT) 47,6% 16 133 Raiffeisen-Leasing Management GmbH, Wien (AT) 50,0% 12 13 UNIQA Insurance Group AG, Wien (AT) 10,9% 325 284 Gesamt 716 748 Der Buchwert der at-equity bewerteten Unternehmen reduzierte sich von € 748 Millionen auf € 716 Millionen. Der Rückgang ist auf die hohe Dividendenausschüttung der Raiffeisen Informatik GmbH & Co KG zurückzuführen. Die Verbesserungen der LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft sowie der UNIQA Insurance Group AG sind im Wesentlichen auf die Erholung der Märkte trotz Pandemie zurückzuführen. Bei der UNIQA Insurance Group AG besteht der maßgebliche Einfluss aufgrund eines Syndikatsvertrags mit den anderen Kernaktionären, welcher insbesondere die Entsendungsrechte in den Aufsichtsrat regelt. Bei der Oesterreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft besteht der maßgebliche Einfluss aufgrund zweier fixer Mandate im Aufsichtsrat. Finanzinformationen zu den at-equity bewerteten Unternehmen per 30. September 2021: in € Millionen CCSB EMCOM LLI1 LLC NTB OeKB1 Aktiva 563 20 1.214 340 2.797 32.945 Betriebserträge - 7 0 29 5 10 68 Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen - 11 0 22 9 0 51 Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 0 0 0 0 0 0 Sonstiges Ergebnis 0 0 8 - 10 0 7 Gesamtergebnis - 11 0 30 - 1 0 58 Nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar 0 0 2 0 0 2 Den Aktionären des Beteiligungsunternehmens zurechenbar - 11 0 27 - 1 0 52 Kurzfristige Vermögenswerte 555 20 334 38 972 6.875 Langfristige Vermögenswerte 8 0 880 302 1.825 26.070 Kurzfristige Verbindlichkeiten - 497 0 - 348 - 14 - 2.599 - 5.621 Langfristige Verbindlichkeiten - 26 0 - 377 - 281 - 151 - 26.481 Nettovermögen 40 20 488 45 47 843 Nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar 0 0 8 0 0 15 Den Aktionären des Beteiligungsunternehmens zurechenbar 40 20 480 45 47 828 Konzernanteil am Nettovermögen des Beteiligungsunternehmens Stand 1.1. 10 7 150 0 12 65 Anteilsänderung/Erstmalige Einbeziehung 0 0 0 15 0 0 Der Gruppe zurechenbares Gesamtergebnis - 3 1 12 - 1 1 5 Erhaltene Dividenden 0 - 1 - 3 - 3 0 - 3 Anteil an der Kapitalerhöhung 3 0 0 0 0 0 Konzernanteil am Nettovermögen des Beteiligungsunternehmens Stand 30.9. 10 7 159 11 12 67 Bewertung 0 0 41 0 0 - 11 Buchwert 10 7 200 11 12 56 1 Konzernabschluss: Ergebnis und Eigenkapital verstehen sich exkl. nicht beherrschender Anteile. CCSB: card complete Service Bank AG, Wien (AT) ‎EMCOM: EMCOM Beteiligungs GmbH, Wien (AT) ‎LLI: LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft, Wien (AT) ‎LLC: Limited Liability Company "Insurance Company "Raiffeisen Life", Moskau (RU) ‎NTB: NOTARTREUHANDBANK AG, Wien (AT) ‎OeKB: Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, Wien (AT) in € Millionen OEHT POSO PSS RIZ R-Leasing UNIQA1 Aktiva 1.197 427 2.947 272 51 31.813 Betriebserträge 6 - 2 80 7 2 390 Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen 4 2 14 4 3 238 Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 0 0 0 0 0 0 Sonstiges Ergebnis 0 0 0 1 0 - 23 Gesamtergebnis 4 2 14 5 3 215 Nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar 0 0 0 0 0 0 Den Aktionären des Beteiligungsunternehmens zurechenbar 4 2 14 5 3 - 23 Kurzfristige Vermögenswerte 7 157 533 109 49 1.543 Langfristige Vermögenswerte 1.191 271 2.414 163 2 30.270 Kurzfristige Verbindlichkeiten - 16 - 171 - 645 - 72 - 16 - 1.529 Langfristige Verbindlichkeiten - 1.139 - 215 - 2.021 - 111 0 - 26.890 Nettovermögen 42 42 281 89 35 3.394 Nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar 0 0 0 0 0 21 Den Aktionären des Beteiligungsunternehmens zurechenbar 42 42 281 89 35 3.373 Konzernanteil am Nettovermögen des Beteiligungsunternehmens Stand 1.1. 12 20 87 161 16 376 Anteilsänderung/Erstmalige Einbeziehung 0 0 0 0 0 0 Der Gruppe zurechenbares Gesamtergebnis 1 1 5 3 2 - 2 Erhaltene Dividenden 0 0 0 - 121 0 - 6 Anteil an der Kapitalerhöhung 0 0 0 0 0 0 Konzernanteil am Nettovermögen des Beteiligungsunternehmens Stand 30.9. 13 21 91 42 17 368 Bewertung 0 - 11 - 48 - 26 - 5 - 42 Buchwert 13 10 43 16 12 325 1 Konzernabschluss: Ergebnis und Eigenkapital verstehen sich exkl. nicht beherrschender Anteile. ‎OEHT: Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) ‎POSO: Posojilnica Bank eGen, Klagenfurt (AT) ‎PSS: Prva stavebna sporitelna a.s., Bratislava (SK) ‎RIZ: Raiffeisen Informatik GmbH & Co KG, Wien (AT) ‎R-Leasing: Raiffeisen-Leasing Management GmbH, Wien (AT) ‎UNIQA: UNIQA Insurance Group AG, Wien (AT) Werthaltigkeitstest für at-equity bewertete Unternehmen Am Ende jeder Berichtsperiode wird beurteilt, ob es Anzeichen gibt, dass der Buchwert einer Beteiligung höher ist als ihr erzielbarer Betrag. IAS 36 enthält eine Liste von externen und internen Indikatoren, die als Anzeichen für eine Wertminderung gelten. Wenn es einen Hinweis gibt, dass ein at-equity bewertetes Unternehmen wertgemindert sein könnte, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts berechnet. Für den Werthaltigkeitstest wurden für die wesentlichen Einheiten folgende Annahmen getroffen: 2021 2020 Zahlungsmittelgenerierende Einheiten LLI OeKB PSS UNIQA LLI OeKB PSS UNIQA Durchschnittliche Diskontierungszinssätze (nach Steuern) 6,0% ‎WACC 6,4% ‎CoE 9,0% ‎CoE 8,4% ‎CoE 5,7% ‎CoE 6,2% ‎CoE 7,5% ‎CoE 9,1% ‎CoE Planungshorizont 5 Jahre 3 Jahre 5 Jahre 5 Jahre 5 Jahre 3 Jahre 5 Jahre 5 Jahre LLI: LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft, Wien (AT) ‎OeKB: Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, Wien (AT) ‎PSS: Prva stavebna sporitelna a.s., Bratislava (SK) ‎UNIQA: UNIQA Insurance Group AG, Wien (AT) ‎ Zusammenfassung der wesentlichen Planungsannahmen und Beschreibung des Management-Approachs zur Ermittlung der Werte: Zahlungsmittel- generierende Einheiten Kurze Beschreibung Wesentliche Annahmen Managementansatz LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft (LLI) In den beiden Kernbereichen Vermahlung von Getreide und Verkauf (heiße und kalte Getränke und Lebensmittel aus Automaten) sind die LLI-Unternehmen Marktführer in Österreich sowie in einigen EU-Ländern (Osteuropa und Deutschland). Die Planungsannahmen reflektieren die aktuellen externen Rahmenbedingungen und wurden vom Aufsichtsrat genehmigt. Es wird von keinen weiteren Lockdowns und von einem weiteren Aufschwung der Wirtschaft in 2022 ausgegangen. Die Planung beinhaltet Anpassungen der Unternehmensstrategie an die durch die COVID-19-Pandemie geänderten Rahmenbedingungen. Diese beinhaltet neben weiteren Spezialisierungen, die Optimierung mittels Digitalisierung und die Entwicklung neuer Produkte. Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB) Die OeKB erfüllt zwei wesentliche Funktionen für die österreichische Exportindustrie. Einerseits ist sie die Export Credit Agency der Republik Österreich, andererseits ist sie ein Emittent auf dem Kapitalmarkt. Die wesentlichen Beteiligungen sind die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) sowie die Oesterreichische Entwicklungsbank (OeEB). Die Planungsannahmen berücksichtigen die Entwicklung des Volumens im Exportfinanzierungsverfahren und zeigen auch für die Folgejahre eine Abflachung der Nettokreditausweitung. Ab 2022 wird ein Rückgang aufgrund des Auslaufens des Sonder-Kontrollbank-Refinanzierungs-rahmens (KRR) unterstellt. Die Planungsannahmen in der aktuellen Fassung wurden vom Aufsichtsrat so beschlossen. Der Managementansatz reflektiert die aktuellen externen Rahmenbedingungen und wurde als Bewertungsansatz übernommen. Weitgehend wird von einem stabilen und niedrigen Zinsniveau ausgegangen. Mit dem geförderten COVID-19-Maßnahmenpaket wird die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Exportwirtschaft gestärkt und zudem ein Fokus auf Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit gelegt. Prva stavebna sporitelna a.s. (PSS) Die Prva stavebna sporitelna a.s. betreibt seit 1992 das Bauspargeschäft im slowakischen Markt. Ihr Marktanteil beträgt 80 Prozent. Die Niedrigzinsphase wurde bisher durch strikte Anpassungen der Einlagezinsen sogar zur Ausweitung des Zinsergebnisses genutzt. Dies ist auch in den Planungen weiterhin der Fall. Durch Kosteneinsparungsmaßnahmen wird eine konstante Ergebnisentwicklung geplant. Die Planungsannahmen in der aktuellen Fassung wurden vom Aufsichtsrat so beschlossen. Der Managementansatz reflektiert die aktuellen externen Rahmenbedingungen und wurde als Bewertungsansatz übernommen. Da die Gesellschaft ausschließlich Bauspargeschäft betreibt, ist sie geringeren Kreditausfallrisiken ausgesetzt als andere Kreditinstitute. Diese werden im Wesentlichen durch eine strikte Besicherungspolitik reduziert. UNIQA Insurance Group AG (UNIQA) Die UNIQA Insurance Gruppe AG ist einer der führenden Versicherungskonzerne in ihren Kernmärkten in Österreich und CEE. Der Konzern besteht aus rund 40 Unternehmen in 18 Ländern und serviciert rund 15,5 Millionen Kunden. Die Marken UNIQA und Raiffeisen Versicherung sind zwei starke Versicherungsmarken in Österreich und sind in den CEE-Märkten gut positioniert. UNIQA plant ihre zugrunde liegende Rentabilität in den kommenden Jahren zu steigern. Darüber hinaus ist eine Reduktion der Schaden-Kosten-Quote geplant. Angesichts der geplanten Rückflüsse aus Kapitalanlagen werden für die nächsten Jahre stabile Ergebnisse erwartet. Beruhend auf den positiven Effekten wird von einer Verbesserung der Eigenkapitalrendite, die den Kapitalaufbau im Einklang mit den Wachstumszielen unterstützt, ausgegangen. Die Planungsannahmen in der aktuellen Fassung wurden vom Aufsichtsrat so beschlossen. Der Managementansatz wurde im Wesentlichen als Bewertungsansatz übernommen. Die Basis bildet ein außergewöhnlich gutes Jahr 2021. Im Fokus bleiben weiterhin ein durchschnittliches jährliches Prämienwachstum von 3 Prozent, eine weitere Senkung der Kostenquote, eine nachhaltige Verbesserung der Combined Ratio bis 2025 und eine Eigenkapitalverzinsung von konstant über 9 Prozent als Basis eines progressiven Dividendenwachstums. ‎ Sensitivitätsanalyse Um zu untersuchen, wie sich eine Veränderung der zur Bestimmung der Kapitalkosten wesentlichen Parameter auf den Wert des Eigenkapitals auswirkt, wurden im Zuge der durchgeführten Sensitivitätsanalyse diese Parameter variiert. Basierend auf den letztaktuellen Werthaltigkeitstests von LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft, UNIQA Insurance Group AG, sowie Raiffeisen Informatik GmbH & Co KG konnte im Laufe des Wirtschaftsjahres 2021 eine Wertaufholung erfasst werden. Mögliche Zuschreibungen sind auf den gestiegenen erzielbaren Betrag vorzunehmen, jedoch maximal bis zu dem Betrag, der sich ohne vorherige Wertminderung ergeben hätte. Demzufolge ist bei card complete Service Bank AG, Notartreuhandbank AG, ÖHT Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH sowie EMCOM Beteiligungs GmbH trotz des angestiegenen erzielbaren Betrags auf das anteilige Eigenkapital abzustellen. Bei der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft entsprach der erzielbare Betrag dem Buchwert, während bei der Posojilnica Bank eGen, Prva stavebna sporitelna a.s und Raiffeisen-Leasing Management GmbH eine Wertminderung verzeichnet wurde. Im Falle eines Abwärtsszenarios (Anstieg der Kapitalkosten um 50 Basispunkte) würde sich der Value in Use von LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft und UNIQA Insurance Group AG noch immer über dem anteiligen Buchwert des Vorjahres bewegen, während bei den anderen Gesellschaften, mit Ausnahme von card complete Service Bank AG, Notartreuhandbank AG, sowie EMCOM Beteiligungs GmbH, dieser Wertrückgang zu einer Buchwertabschreibung führen würde. (21) Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in € Millionen 2021 2020 Sachanlagen 1.640 1.684 Betrieblich genutzte Grundstücke und Gebäude 507 531 Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie sonstige Sachanlagen 331 327 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 307 290 Sonstige vermietete Leasinganlagen 89 90 Nutzungsrechte 406 447 Immaterielle Vermögenswerte 933 763 Software 741 674 Firmenwerte 101 73 Marke 2 8 Kundenbeziehungen 19 1 Kerneinlagen 60 - Sonstige immaterielle Vermögenswerte 10 6 Gesamt 2.572 2.447 Marktwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien 403 392 Im Geschäftsjahr wurde aufgrund einer geänderten strategischen Ausrichtung die Raiffeisen Bank Aval JSC in Raiffeisen Bank JSC umbenannt und in diesem Zuge wurden die Markenrechte in Höhe von € 8 Millionen abgeschrieben. In der Equa bank wurden aufgrund der Akquisition und der daraus resultierenden Neubewertung gemäß IFRS 3 Kerneinlagen in Höhe von € 60 Millionen als immaterielle Vermögenswerte aktiviert. Weiters wurden aus den zugekauften Konzerneinheiten in Tschechien und der Slowakei Kundenbeziehungen in Höhe von € 13 Millionen und Marken in Höhe von € 2 Millionen aktiviert. Die Kerneinlagen stellen den Barwert der Kosteneinsparungen dar, der sich aus der Differenz zwischen den Kosten der Kerneinlagen und den Kosten für einen gleichwertigen Betrag von Mitteln aus einer alternativen Marktquelle ergeben. Der immaterielle Wert der Kerneinlagen resultiert daraus, dass die Kerneinlagen eine stabile Finanzierungsquelle darstellen und günstiger sind als alternative Investitionsmöglichkeiten. Für die Bewertung der Kerneinlagen wurde das Ertragswertverfahren (DCF-Methode) angewendet, indem die prognostizierten Kosteneinsparungen mit den Kosten des Eigenkapital diskontiert werden. Die Nutzungsdauer wurde auf zehn Jahre festgelegt. Zum Zeitpunkt der Akquisition hatte die Equa bank circa 488 Tausend und die Akcenta circa 43 Tausend Kunden. Im Zuge der Kaufpreisallokation wurden die Kundenbeziehungen als separat zu bilanzierende immaterielle Vermögenswerte identifiziert. Als Bewertungsmethode wurde ein Ertragswertverfahren, die sogenannte Multi Period Excess Earning Method, angewendet, welche für die Bewertung der Kundenbeziehungen die marktübliche Methode darstellt. Die Nutzungsdauern wurden mit acht respektive fünf Jahren festgelegt. Da die Marken Equa bzw. Akcenta nach der Übernahme teilweise von der Raiffeisenbank a.s., Prag, genutzt werden, um die Position im tschechischen Bank- und Finanzmarkt zu stärken, wurden diese als immaterielle Vermögenswerte aktiviert. Für die Wertermittlung wurde die Lizenzpreisanalogiemethode (Relief-from-Royality Method) herangezogen. Die Marken werden jährlich auf ihre Werthaltigkeit geprüft. Anschaffungs-/Herstellungskosten in € Millionen Stand 1.1.2021 Nicht fortgeführter Geschäftsbereich Änderung Konsolidie- ‎rungskreis Währungs- ‎differenzen Zu- ‎gänge Ab- gänge Um- ‎buchungen Stand 31.12.2021 Sachanlagen 3.226 - 86 - 3 66 246 - 194 0 3.255 Betrieblich genutzte Grundstücke und Gebäude 987 0 - 6 22 17 - 35 - 12 973 Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie sonstige Sachanlagen 979 - 62 4 30 111 - 85 - 6 970 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 467 0 - 2 0 25 - 7 21 503 Sonstige vermietete Leasinganlagen 192 - 3 - 11 3 33 - 27 - 2 185 Nutzungsrechte 601 - 21 13 10 60 - 40 0 623 Immaterielle Vermögenswerte 2.582 - 61 146 72 254 - 62 0 2.930 Software 2.092 - 61 45 44 248 - 32 - 3 2.332 Firmenwerte 420 0 19 22 0 0 0 461 Marke 21 0 3 2 0 - 23 0 3 Kundenbeziehungen 14 0 14 2 5 - 3 0 32 Kerneinlagen 0 0 61 2 0 0 0 63 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 35 0 3 1 0 - 4 3 38 Gesamt 5.807 - 147 143 138 499 - 256 0 6.185 Zu- und Abschreibungen/Wertminderungen Buchwert in € Millionen Kumuliert davon Zuschreibungen davon Abschreibungen/Wertminderungen Stand 31.12.2021 Sachanlagen - 1.616 13 - 231 1.640 Betrieblich genutzte Grundstücke und Gebäude - 466 12 - 37 507 Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie sonstige Sachanlagen - 639 0 - 89 331 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien - 197 0 - 10 307 Sonstige vermietete Leasinganlagen - 97 1 - 16 89 Nutzungsrechte - 217 0 - 79 406 Immaterielle Vermögenswerte - 1.997 2 - 185 933 Software - 1.591 2 - 175 741 Firmenwerte - 360 0 - 2 101 Marke 0 0 0 2 Kundenbeziehungen - 14 0 - 3 19 Kerneinlagen - 3 0 - 3 60 Sonstige immaterielle Vermögenswerte - 28 0 - 2 10 Gesamt - 3.612 15 - 416 2.572 Anschaffungs-/Herstellungskosten in € Millionen Stand 1.1.2020 Änderung Konsolidie- ‎rungskreis Währungs- ‎differenzen Zugänge Abgänge Um- ‎buchungen Stand 31.12.2020 Sachanlagen 3.335 2 - 216 310 - 206 1 3.226 Betrieblich genutzte Grundstücke und Gebäude 1.063 0 - 72 22 - 27 1 987 Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie sonstige Sachanlagen 1.013 3 - 98 136 - 75 0 979 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 491 0 - 12 15 - 36 9 467 Sonstige vermietete Leasinganlagen 229 - 1 - 3 26 - 49 - 10 192 Nutzungsrechte 540 0 - 30 111 - 19 0 601 Immaterielle Vermögenswerte 2.574 14 - 186 236 - 57 - 1 2.582 Software 2.011 14 - 113 236 - 56 - 1 2.092 Firmenwerte 481 0 - 61 0 0 0 420 Marke 28 0 - 7 0 0 0 21 Kundenbeziehungen 18 0 - 4 0 0 0 14 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 37 0 - 1 1 - 1 0 35 Gesamt 5.909 17 - 402 546 - 263 0 5.807 Zu- und Abschreibungen/Wertminderungen Buchwert in € Millionen Kumuliert davon Zuschreibungen davon Abschreibungen/Wertminderungen Stand 31.12.2020 Sachanlagen - 1.542 1 - 248 1.684 Betrieblich genutzte Grundstücke und Gebäude - 456 1 - 45 531 Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie sonstige Sachanlagen - 652 0 - 90 327 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien - 177 0 - 13 290 Sonstige vermietete Leasinganlagen - 103 0 - 17 90 Nutzungsrechte - 154 0 - 83 447 Immaterielle Vermögenswerte - 1.818 0 - 195 763 Software - 1.417 0 - 167 674 Firmenwerte - 346 0 - 27 73 Marke - 14 0 0 8 Kundenbeziehungen - 12 0 - 1 1 Sonstige immaterielle Vermögenswerte - 29 0 - 1 6 Gesamt - 3.360 1 - 444 2.447 Software in € Millionen 2021 2020 Zugekaufte Software 535 501 Selbsterstellte Software 205 174 Firmenwerte Der Buchwert der Firmenwerte sowie die Bruttobeträge und die kumulierten Wertminderungen von Firmenwerten haben sich nach zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wie folgt entwickelt: 2021 in € Millionen AKCENTA EQUA RBCZ RKAG Sonstige Gesamt Stand 1.1. 0 0 39 32 2 73 Zugänge 9 18 0 0 1 27 Wertminderungen 0 0 0 0 - 2 - 2 Wechselkursänderungen 0 0 2 0 0 2 Stand 31.12. 9 18 41 32 1 101 Bruttobetrag 9 18 41 59 335 461 Kumulierte Wertminderungen1 0 0 0 - 27 - 334 - 360 1 Umgerechnet zum Durchschnittskurs AKCENTA: Akcenta CZ a.s., Prag (CZ) EQUA: Equa bank a.s., Prag (CZ) RBCZ: Raiffeisenbank a.s., Prag (CZ) RKAG: Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 2020 in € Millionen RBCZ RKAG Sonstige Gesamt Stand 1.1. 40 59 2 101 Zugänge 0 0 0 0 Wertminderungen 0 - 27 0 - 27 Wechselkursänderungen - 1 0 0 - 1 Stand 31.12. 39 32 2 73 Bruttobetrag 39 59 322 420 Kumulierte Wertminderungen1 0 - 27 - 320 - 346 1 Umgerechnet zum Durchschnittskurs RBCZ: Raiffeisenbank a.s., Prag (CZ) RKAG: Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) Werthaltigkeitsprüfung des Firmenwerts Die Firmenwerte werden am Ende jedes Geschäftsjahres auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft, indem der erzielbare Betrag jeder zahlungsmittelgenerierenden Einheit, die einen Firmenwert ausweist, mit deren Buchwert verglichen wird. Der Buchwert entspricht dem Nettovermögen unter Berücksichtigung des Firmenwerts sowie sonstiger immaterieller Vermögenswerte, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erfasst worden sind. Im Einklang mit IAS 36 werden darüber hinaus Firmenwerte auch unterjährig auf Werthaltigkeit überprüft, falls ein Wertminderungsgrund vorliegt. Wesentliche Annahmen 2021 2020 Zahlungsmittelgenerierende Einheiten RBCZ/EQUA RKAG AKCENTA RBCZ RKAG Durchschnittliche Diskontierungszinssätze (nach Steuern) 10,5% 8,7% 9,5% 11,2% 10,3% Wachstumsraten in Phase I und II (5 Jahre) p.a. 0,0% 2,1% 5,2% 55,3% 10,0% Wachstumsraten in Phase III (ewige Rente) p.a. 3,0% 2,0% 2,0% 3,0% 2,0% RBCZ/EQUA: Raiffeisenbank a.s., Prag (CZ), Equa bank a.s., Prag (CZ) RKAG: Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) AKCENTA: Akcenta CZ a.s., Prag (CZ) Zahlungsmittelge-nerierende Einheiten Wesentliche Annahmen Managementansatz Risikoeinschätzung RBCZ/EQUA Tschechien ist eines der Fokusländer für die Gruppe, in denen der Marktanteil sowohl durch organisches Wachstum als auch durch Akquisitionen erhöht werden soll. ‎Es wird ein Bankenmarktwachstum um 5 Prozent in 2022 erwartet, wobei für die RBCZ aufgrund der Integration der EQUA noch von einem zusätzlichen Wachstum ausgegangen wird. Durch die Integration der EQUA in die RBCZ werden nicht nur die Betriebserträge sondern auch die Verwaltungsaufwendungen in 2022 ansteigen. Jedoch wird sich aufgrund der eintretenden Synergien in Summe eine Reduktion in den Verwaltungsaufwendungen im Planunghorizont von 2022 bis 2025 ergeben. Die Annahmen basieren sowohl auf internen als auch auf externen Quellen. Makroökonomische Annahmen der Researchabteilung wurden mit den Daten von externen Quellen und dem Fünf-Jahres-Plan verglichen, dem Vorstand präsentiert und vom Aufsichtsrat genehmigt. Die CNB hat im vierten Quartal 2021 mit einer Zinserhöhung um 125 Basispunkte statt der erwarteten 50-75 Basispunkte überrascht. Der Leitzins liegt nun bei 2,75 Prozent gegenüber 1,50 Prozent. Ein großer Teil der geplanten Zinserhöhungen ist damit bereits vollzogen. Eine neue CNB-Prognose sieht die Inflation höher, während das Wachstum nach unten korrigiert wurde. Daraus resultiert ein höherer Beitrag in den Margen auf der Passivseite. RKAG RKAG ist eines der führenden österreichischen Fondsunternehmen, ist seit Jahren international tätig und ein bekannter Akteur in zahlreichen europäischen Ländern. Es wird von einer stabilen Entwicklung ausgegangen. Weiters werden höhere Margen besonders im ESG-Umfeld erwartet. Die Verwaltungsaufwendungen bleiben stabil bis auf leichte Erhöhungen im IT-Bereich. Die Annahmen der Planung basieren auf internen und auf externen Quellen. Makroökonomische Annahmen der Researchabteilung wurden mit Daten aus externen Quellen und dem Fünf-Jahres-Plan verglichen und den Managern des Unternehmens präsentiert. Die Planung wurde vom Aufsichtsrat genehmigt. Das Hauptrisiko der Erträge liegt in der Entwicklung des Fondsvolumens, welches wiederum vom Markt und dessen Entwicklung abhängt. Weitere Einflussfaktoren bestehen in künftigen Absatzkapazitäten, der Asset Allokation der Kunden und der Höhe der erzielbaren Margen. AKCENTA Rund 20 Prozent des zentraleuropäischen FX- Markts für SME werden nicht von Banken sondern u.a. von Zahlungsdienstleistern wie Akcenta serviciert. Das Marktpotenzial in Zentraleuropa wird in diesem Bereich auf rund 650 Tausend Unternehmen geschätzt, Akcenta serviciert davon aktuell rund 2 Prozent. Innerhalb von Zentraleuropa bleibt Tschechien der Markt mit der größten Perspektive, dies auf Basis einer soliden Konjunkturerwartung und einem Potenzial von einer Million registrierten Unternehmen sowie der starken lokalen Währung CZK. Die in 2021 erfolgte Akquisiton von Akcenta fügt der RBI eine der stärksten lokalen Marken außerhalb des Bankensektors im Fermdwährungs- und Zahlungsverkehrsbereich hinzu. Der Managementansatz bildet das aktuelle wirtschaftliche Umfeld sowie die historische Performance des Unternehmens ab. Der aktuelle Business- Plan wurde vom Aufsichtsrat kritisch geprüft und genehmigt. Das Geschäftsmodell von Akcenta als Zahlungsdienstleister basiert auf durch liquide Mittel gedeckte FX-Transaktionen und -zahlungen. Dabei werden keine eigenen finanziellen Mittel eingesetzt, die Einkommensstruktur basiert auf Aufschlägen auf den aktuellen Wechselkurs. Durch Akcentas Aktivitäten in den wesentlichen lokalen EU-CEE- Währungsmärkten (CZ, PL, HU, RO) profitiert das Unternehmen von Volatilitäten in den jeweiligen Wechselkursen und damit zusammenhängenden Gebühren. Auf dieser Basis konnten in der Planung solide Wachstumsannahmen inklusive einer Steigerung der Ergebnisse in den kommenden Jahren angenommen werden. RBCZ/EQUA: Raiffeisenbank a.s., Prag (CZ), Equa bank a.s., Prag (CZ) RKAG: Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) AKCENTA: Akcenta CZ a.s., Prag (CZ) ‎ Sensitivitätsanalyse Um die Stabilität der Ergebnisse der Werthaltigkeitsprüfung der Firmenwerte zu testen, wurde basierend auf den oben angeführten Prämissen eine Sensitivitätsanalyse vorgenommen. Aus mehreren Möglichkeiten wurden für diese Analyse die Eigenkapitalkosten als relevanter Parameter ausgewählt. Die nachstehend angeführte Übersicht veranschaulicht, um welches Ausmaß sich der Eigenkapitalkostensatz erhöhen bzw. die nachhaltige Wachstumsrate verringern könnten, ohne dass der Nutzungswert (Value in Use) der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten unter den jeweiligen Buchwert (Eigenkapital zuzüglich Firmenwert) absinkt. 2021 2020 Maximale Sensitivität RBCZ/EQUA RKAG AKCENTA RBCZ RKAG Erhöhung des Diskontierungszinssatzes 3,6 PP 14,9 PP 1,3PP 1,0 PP > 5,0 PP Verminderung der Wachstumsrate in Phase III - - - 1,5 PP > 5,0 PP RBCZ/EQUA: Raiffeisenbank a.s., Prag (CZ), Equa bank a.s., Prag (CZ) RKAG: Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) AKCENTA: Akcenta CZ a.s., Prag (CZ) (22) Steuerforderungen in € Millionen 2021 2020 Laufende Steuerforderungen 73 87 Latente Steuerforderungen 152 121 Steueransprüche aus temporären Differenzen 112 108 Verlustvorträge 13 13 Gesamt 225 208 Saldo der latenten Steuern: in € Millionen 2021 2020 Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 103 91 Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost 88 99 Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading 23 125 Derivate - Hedge Accounting inkl. Fair-Value-Anpassungen 9 8 Finanzielle Verbindlichkeiten - Designated Fair Value Through Profit/Loss 21 38 Rückstellungen 158 97 Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen 29 28 Sonstige Aktiva 45 58 Verlustvorträge 13 13 Übrige Bilanzposten 15 10 Latente Steueransprüche 502 566 Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 30 102 Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 147 129 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 16 15 Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten - Designated Fair Value Through Profit/Loss 0 1 Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen 27 24 Sachanlagen 37 38 Immaterielle Vermögenswerte 72 54 Derivate - Hedge Accounting inkl. Fair-Value-Anpassungen 25 76 Rückstellungen 5 15 Sonstige Aktiva 20 21 Sonstige Passiva 9 6 Übrige Bilanzposten 8 2 Latente Steuerverpflichtungen 396 482 Saldo latenter Steuern 106 84 Im Konzernabschluss sind aktivierte Vorteile in Höhe von € 13 Millionen (Vorjahr: € 13 Millionen) aus noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträgen enthalten. Die Verlustvorträge sind zum überwiegenden Teil zeitlich unbegrenzt vortragsfähig. Aktive latente Steuern aus steuerlichen Verlustvorträgen in Höhe von € 527 Millionen (Vorjahr: € 560 Millionen) wurden nicht aktiviert, weil ihre Nutzung aus heutiger Sicht in angemessener Zeit nicht realisierbar erscheint. ‎ (23) Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen in € Millionen 2021 2020 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte aufgegebener Geschäftsbereiche 5.491 0 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen 39 22 Gesamt 5.531 22 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte aufgegebener Geschäftsbereiche Im November 2021 beschloss der Vorstand der RBI den Verkauf der Raiffeisenbank (Bulgaria) EAD und ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaft Raiffeisen Leasing Bulgaria EOOD an die KBC Bank, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der belgischen KBC Group NV. Der Verkauf steht im Einklang mit der langfristigen Strategie des Konzerns, die Aktivitäten auf die anderen Geschäftsbereiche des Konzerns zu konzentrieren. Der aufgegebene Geschäftsbereich wurde als zur Veräußerung gehaltene Veräußerungsgruppe klassifiziert und in der Bilanz separat ausgewiesen. Der Veräußerungserlös wird den Buchwert des Nettovermögens deutlich übersteigen, so dass keine Wertminderungen bei der Klassifizierung dieser Geschäfte als zur Veräußerung gehalten erfasst wurden. Aufgrund der daraus resultierenden Buchwertfortführung entfallen die Angabevorschriften des IFRS 13. Der Posten zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte aufgegebener Geschäftsbereiche beinhaltete die Veräußerungsgruppe der Raiffeisenbank (Bulgaria) EAD (€ 5.239 Millionen) und Raiffeisen Leasing Bulgaria EOOD (€ 252 Millionen). Im Folgenden werden die Posten der Erfolgsrechnung, der Bilanz und der Kapitalflussrechnung des aufgegebenen Geschäftsbereichs dargestellt. Erfolgsrechnung in € Millionen 2021 2020 Zinsüberschuss 126 121 Zinserträge nach Effektivzinsmethode 123 120 Zinserträge übrige 5 3 Zinsaufwendungen - 2 - 2 Dividendenerträge 2 2 Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 0 0 Provisionsüberschuss 64 54 Provisionserträge 81 67 Provisionsaufwendungen - 18 - 14 Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen 1 3 Ergebnis aus Hedge Accounting - 1 0 Sonstiges betriebliches Ergebnis 2 1 Betriebserträge 193 180 Personalaufwand - 46 - 44 Sachaufwand - 26 - 23 Abschreibungen - 10 - 14 Verwaltungsaufwendungen - 82 - 81 Betriebsergebnis 111 99 Übriges Ergebnis 0 - 1 Staatliche Maßnahmen und Pflichtgaben - 6 - 15 Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte - 10 - 31 Ergebnis vor Steuern 94 51 Steuern vom Einkommen und Ertrag - 8 - 3 Ergebnis nach Steuern 86 48 Die Erfolgsrechnung des aufgegebenen Geschäftsbereiches stellt den Beitrag zum Konzern dar. Abweichungen zum in der Segmentberichterstattung dargestellten Länderergebnis für Bulgarien resultieren aus konzerninternen Geschäftsbeziehungen. Bilanz Aktiva ‎in € Millionen 2021 Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen 838 Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 4.347 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 200 Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss 13 Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss 0 Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 16 Hedge Accounting 0 Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen 3 Sachanlagen 35 Immaterielle Vermögenswerte 25 Laufende Steuerforderungen 0 Latente Steuerforderungen 0 Sonstige Aktiva 14 Gesamt 5.491 Passiva ‎in € Millionen 2021 Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost 4.797 Finanzielle Verbindlichkeiten - Designated Fair Value Through Profit/Loss 0 Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading 5 Hedge Accounting 0 Rückstellungen 18 Laufende Steuerverpflichtungen 0 Latente Steuerverpflichtungen 2 Sonstige Passiva 6 Gesamt 4.829 Kapitalflussrechnung in € Millionen 2021 Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen zum 1.1. 703 Kapitalflüsse aus operativer Geschäftstätigkeit 344 Kapitalflüsse aus Investitionstätigkeit - 207 Kapitalflüsse aus Finanzierungstätigkeit - 4 Effekte aus Wechselkursänderungen 2 Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen zum 31.12. 838 Der Posten zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen enthält vor allem zwei Immobilien in der Slowakei und eine Immobilie in Frankreich. Eine Fair Value Bewertung wird nur dann vorgenommen, wenn der Buchwert auf den Fair Value abzüglich der Veräußerungskosten, wertgemindert wird. (24) Sonstige Aktiva in € Millionen 2021 2020 Rechnungsabgrenzungen 515 419 Vorräte und Aufwendungen für noch nicht abrechenbare Leistungen 227 168 Übrige Aktiva 506 425 Gesamt 1.248 1.012 (25) Finanzielle Verbindlichkeiten – Amortized Cost in € Millionen 2021 2020 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 34.560 29.073 Kurzfristige Beträge/Tagesgeldeinlagen 13.772 12.709 Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit 19.147 15.782 Rückkaufvereinbarung 1.641 583 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 114.988 101.881 Kurzfristige Beträge/Tagesgeldeinlagen 87.614 76.197 Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit 27.327 25.564 Rückkaufvereinbarung 48 121 Verbriefte Verbindlichkeiten 11.299 10.346 Gedeckte Schuldverschreibungen 1.222 1.246 Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten 10.078 9.100 davon wandelbare zusammengesetzte Finanzinstrumente 1.231 910 davon nicht wandelbar 8.846 8.189 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 853 434 Gesamt 161.700 141.735 davon nachrangige finanzielle Verbindlichkeiten 2.934 3.005 davon Leasingverbindlichkeiten 415 454 Die kurzfristigen Beträge/Tagesgeldeinlagen erhöhten sich in der Konzernzentrale um € 1.779 Millionen, wovon € 1.256 Millionen auf höhere Einlagen der Raiffeisen Landesbanken zurückzuführen waren. Weiters erhöhten sich die Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit, insbesondere in der Slowakei um € 2.189 Millionen sowie in der Konzernzentrale um € 762 Millionen. Haupttreiber war die Teilnahme der RBI AG und der Tatra banka, a.s. am TLTRO-III-Programm der Europäischen Zentralbank. Der Buchwert zum Bilanzstichtag betrug € 8.437 Millionen. Des Weiteren wurden in der laufenden Berichtsperiode SIRP-I- und SIRP-II-Boni in Höhe von € 72 Millionen mitberücksichtigt. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden zeichnete sich eine klare Präferenz für kurzfristig verfügbare Einlagen ab. Im Bereich der kurzfristigen Beträge/Tagesgeldeinlagen waren starke Anstiege in Tschechien, Russland und Ungarn (Anstieg gesamt: € 8.990 Millionen) zu verzeichnen. Besonders Haushalte und Nicht-Finanzunternehmen forcierten diese Entwicklung, wobei Währungseffekte speziell in Russland und Tschechien den Trend verstärkten. Im Bereich der Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit war im Jahresvergleich ein leichter Anstieg zu verzeichnen. Dieser wurde insbesondere von Zuwächsen in Tschechien und in der Konzernzentrale getragen (Anstieg gesamt: € 2.624 Millionen), wobei in Tschechien Währungseffekte unterstützend wirkten. Bei den sonstigen verbrieften Verbindlichkeiten kam es in Tschechien, in der Slowakei und in Rumänien zu Anstiegen aufgrund von Emissionen, was sich in einer Gesamtveränderung in Höhe von € 978 Millionen niederschlug. Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten stiegen aufgrund schwebender Geschäfte zum Bilanzstichtag, insbesondere in Russland, Tschechien und Rumänien stark an. Aufgrund des geplanten Verkaufs der Raiffeisenbank (Bulgaria) EAD und ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaft Raiffeisen Leasing Bulgaria EOOD wurden € 4.797 Millionen in den Posten zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten der Veräußerungsgruppe umgegliedert. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden nach Asset-Klassen: in € Millionen 2021 2020 Zentralbanken 9.534 7.115 Regierungen 2.785 2.463 Kreditinstitute 25.025 21.959 Sonstige Finanzunternehmen 11.000 9.726 Nicht-Finanzunternehmen 44.513 39.645 Haushalte 56.690 50.047 Gesamt 149.548 130.955 Die Verbindlichkeiten gegenüber Zentralbanken erhöhten sich insbesondere in der Konzernzentrale und in der Slowakei aufgrund der Teilnahme am TLTRO-III-Programm. Einlagen von Regierungen stiegen vorwiegend in der Slowakei um € 376 Millionen. Die Veränderung in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stammte hauptsächlich aus höheren Tagesgeldeinlagen in der Konzernzentrale (Anstieg: € 2.558 Millionen). Der Anstieg bei Verbindlichkeiten gegenüber sonstigen Finanzunternehmen stammte ebenfalls zum Großteil aus der Konzernzentrale (Anstieg: € 711 Millionen) und aus Tschechien (Anstieg: € 206 Millionen). Hier wurden einerseits Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit und andererseits kurzfristige Beträge/Tagesgeldeinlagen aufgebaut. Bei der Entwicklung der Verbindlichkeiten gegenüber Nicht-Finanzunternehmen trugen Tschechien, die Konzernzentrale und Russland mit einem Zuwachs von insgesamt € 3.694 Millionen wesentlich zur Erhöhung bei. In Russland und Tschechien verstärkten Währungseffekte den Trend. In den Verbindlichkeiten gegenüber Haushalten trug Tschechien mit € 5.197 Millionen zur Gesamtveränderung bei. Grund für diesen starken Anstieg war unter anderem die Akquisition der Equa bank a.s. und Equa Sales & Distribution s.r.o. Ein weiterer großer Anstieg war aus Russland in Höhe von € 1.211 Millionen zu verzeichnen, wobei allerdings fast die Hälfte auf Währungseffekte zurückzuführen war. Wesentliche begebene Schuldverschreibungen: Emittent ISIN Typ Währung Nominale in € Millionen Kupon Fälligkeit Wahl-Rückzahlungstag RBI AG XS2106056653 Senior öffentliche Platzierung EUR 750 0,3% 22.01.2025 Nein RBI AG XS2055627538 Senior öffentliche Platzierung EUR 750 0,4% 25.09.2026 Nein RBI AG XS0981632804 Nachrangkapital EUR 500 6,0% 16.10.2023 Nein RBI AG XS1917591411 Senior öffentliche Platzierung EUR 500 1,0% 04.12.2023 Nein RBI AG XS2086861437 Senior öffentliche Platzierung EUR 500 0,1% 03.12.2029 Nein RBI AG XS2049823763 Nachrangkapital EUR 500 1,5% 12.03.2030 12.03.2025 RBI AG XS2189786226 Nachrangkapital EUR 500 2,9% 18.06.2032 18.06.2027 RBI AG XS2353473692 Nachrangkapital EUR 500 1,4% 17.06.2033 17.03.2028 In der Berichtsperiode beliefen sich die Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten auf € 118 Millionen (Vorjahr: € 131 Millionen). Entwicklung der nachrangigen finanziellen Verbindlichkeiten der Bewertungskategorien Amortized Cost und Designated Fair Value Through Profit/Loss: in € Millionen Buchwert zum 1.1.2020 3.131 Veränderung des Buchwerts 102 davon Zahlungsmittel 88 davon Effekte aus Wechselkursänderungen - 3 davon Veränderung des Zeitwerts 18 Buchwert zum 31.12.2020 3.233 Veränderung des Buchwerts - 68 davon Zahlungsmittel - 77 davon Effekte aus Wechselkursänderungen - 14 davon Veränderung des Zeitwerts 24 Buchwert zum 31.12.2021 3.165 (26) Finanzielle Verbindlichkeiten – Designated Fair Value Through Profit/Loss in € Millionen 2021 2020 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 48 48 Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit 48 48 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 165 231 Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit 165 231 Verbriefte Verbindlichkeiten 1.110 1.228 Hybride Verträge 1 3 Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten 1.109 1.226 davon wandelbare zusammengesetzte Finanzinstrumente 0 4 davon nicht wandelbar 1.109 1.221 Gesamt 1.323 1.507 davon nachrangige finanzielle Verbindlichkeiten 232 228 (27) Finanzielle Verbindlichkeiten – Held For Trading in € Millionen 2021 2020 Derivate 1.894 2.057 Zinssatzverträge 1.115 1.128 Eigenkapitalverträge 138 227 Wechselkurs- und Goldverträge 569 603 Kreditverträge 27 18 Warentermingeschäfte 1 0 Andere 45 80 Short-Positionen 250 501 Eigenkapitalinstrumente 6 97 Schuldverschreibungen 243 404 Verbriefte Verbindlichkeiten 3.729 3.422 Hybride Verträge 3.729 3.332 Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten 0 90 davon wandelbare zusammengesetzte Finanzinstrumente 0 90 Gesamt 5.873 5.980 Details zum Posten Derivate sind unter Punkt (47) Derivative Finanzinstrumente ersichtlich. (28) Hedge Accounting in € Millionen 2021 2020 Negative Fair Values derivativer Finanzinstrumente aus Mikro-Fair-Value-Hedge 69 43 Zinssatzverträge 69 43 Wechselkurs- und Goldverträge 0 0 Negative Fair Values derivativer Finanzinstrumente aus Mikro-Cash-Flow-Hedge 0 1 Zinssatzverträge 0 1 Negative Fair Values derivativer Finanzinstrumente aus Net Investment Hedge 29 9 Negative Fair Values derivativer Finanzinstrumente aus Portfolio Hedge 730 344 Cash-Flow Hedge 43 7 Fair Value Hedge 686 338 Fair-Value-Anpassungen des abgesicherten Zinsrisikos aus Portfolio-Fair-Value-Hedge - 536 24 Gesamt 292 421 Die negativen Fair Values derivativer Finanzinstrumente aus Portfolio Hedge erhöhten sich um € 386 Millionen auf € 730 Millionen. Die Erhöhung war hauptsächlich auf den Portfolio Hedge in Tschechien und Ungarn zurückzuführen. Gegenläufige Effekte gab es bei der Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. Die Ursache für die Veränderungen waren vorwiegend Zinssatzänderungen aber auch Währungseffekte in Tschechien und Ungarn. Der Posten Fair-Value-Anpassungen des abgesicherten Zinsrisikos aus Portfolio-Fair-Value-Hedges verringerte sich um € 560 Millionen auf minus € 536 Millionen. Dieser Effekt war im Wesentlichen auf die Fair-Value-Entwicklung der abgesicherten Verbindlichkeiten in Portfolio Hedges in Tschechien und Ungarn aufgrund tendenziell steigender Zinssätze, vor allem bei abgesicherten Kundeneinlagen in lokalen Währungen zurückzuführen. Die Fair-Value-Anpassungen des abgesicherten Zinsrisikos aus Mikro-Fair-Value-Hedges werden in den jeweiligen Bilanzposten der Grundgeschäfte ausgewiesen und sind in obiger Tabelle nicht inkludiert. (29) Rückstellungen in € Millionen 2021 2020 Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken 188 176 Sonstige erteilte Zusagen und Garantien gemäß IFRS 9 185 174 Sonstige erteilte Zusagen und Garantien gemäß IAS 37 3 1 Personalrückstellungen 491 478 Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 195 204 Andere langfristig fällige Leistungen an Mitarbeiter 57 59 Bonuszahlungen 171 153 Rückstellungen für unverbrauchte Urlaube 64 58 Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 3 4 Andere Rückstellungen 776 407 Anhängige Rechts- und Steuerfälle 551 247 Restrukturierung 17 18 Belastende Verträge 59 62 Sonstige Rückstellungen 149 80 Gesamt 1.454 1.061 Bei den Rückstellungen kam es zu einem Anstieg um € 394 Millionen auf € 1.454 Millionen. Dieser Anstieg ist auf die Erhöhungen in Zusammenhang mit anhängigen Verfahren hinsichtlich CHF-Kreditportfolio in Höhe von € 304 Millionen auf € 551 Millionen zurückzuführen. Im Detail betrachtet kam es in Polen zu einer Erhöhung um € 275 Millionen auf € 364 Millionen und in Kroatien um € 21 Millionen auf € 56 Millionen. Weiters wurden die Rückstellungen aufgrund von ausstehenden Verfahren mit der Konsumentenschutzbehörde in Rumänien erhöht. Hier kam es bei der Raiffeisen Bank S.A zu einem Anstieg um € 10 Millionen auf € 27 Millionen. Bei Aedificium Banca pentru Locuinte S.A. erhöhte sich die Rückstellung um € 4 Millionen auf € 23 Millionen im Zusammenhang mit ausstehenden Verfahren im Zuge einer Rechnungsprüfung durch den rumänischen Rechnungshof. Weitere Details sind unter Punkt (56) Offene Rechtsfälle ersichtlich. in € Millionen 1.1.2021 Nicht fortgeführter Geschäftsbereich Änderung ‎Konsolidie- ‎rungskreis Zu- ‎führungen Auf- ‎lösungen Ver-brauch Umbuchungen, ‎Währungs- ‎differenzen 31.12.2021 Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken1 1 0 0 2 0 0 0 3 Sonstige erteilte Zusagen und Garantien gemäß IAS 37 1 0 0 2 0 0 0 3 Personalrückstellungen 478 - 8 3 146 - 31 - 115 10 491 Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 204 - 1 0 0 - 10 - 8 10 195 Andere langfristig fällige Leistungen an Mitarbeiter 59 0 0 1 - 1 - 1 - 1 57 Bonuszahlungen 153 - 5 3 133 - 18 - 101 1 171 Rückstellungen für unverbrauchte Urlaube 58 - 2 0 12 - 2 - 3 - 1 64 Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 4 0 0 1 0 - 1 0 3 Andere Rückstellungen 407 - 2 0 513 - 59 - 82 - 4 776 Anhängige Rechts- und Steuerfälle 247 - 1 0 338 - 20 - 11 - 2 551 Restrukturierung 18 0 0 11 0 - 12 0 17 Belastende Verträge 62 0 0 0 - 3 0 0 59 Sonstige Rückstellungen 80 - 1 0 164 - 35 - 59 - 2 149 Gesamt 886 - 10 3 661 - 90 - 197 6 1.269 1 Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken nach IFRS 9 sind nicht enthalten und werden aufgrund der granulareren Darstellung nach Stages unter Punkt (39) Entwicklung der Wertminderungen dargestellt. in € Millionen 1.1.2020 Änderung Konsolidie-rungskreis Zu- ‎führungen Auf- ‎lösungen Ver-brauch Umbuchungen, Währungs-differenzen 31.12.2020 Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken1 12 0 1 - 10 0 - 2 1 Sonstige erteilte Zusagen und Garantien gemäß IAS 37 12 0 1 - 10 0 - 2 1 Personalrückstellungen 500 4 159 - 21 - 145 - 19 478 Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 204 1 14 - 9 - 11 5 204 Andere langfristig fällige Leistungen an Mitarbeiter 42 0 16 0 - 1 1 59 Bonuszahlungen 192 2 101 - 10 - 114 - 18 153 Rückstellungen für unverbrauchte Urlaube 56 1 26 - 2 - 19 - 4 58 Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 6 0 1 0 - 2 - 1 4 Andere Rückstellungen 410 0 235 - 116 - 101 - 21 407 Anhängige Rechts- und Steuerfälle 222 0 116 - 49 - 31 - 10 247 Restrukturierung 26 0 7 - 4 - 11 0 18 Belastende Verträge 66 0 0 - 4 0 0 62 Sonstige Rückstellungen 96 0 113 - 59 - 59 - 11 80 Gesamt 922 4 395 - 147 - 246 - 42 886 1 Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken nach IFRS 9 sind nicht enthalten und werden aufgrund der granulareren Darstellung nach Stages unter Punkt (39) Entwicklung der Wertminderungen dargestellt. Verpflichtungen für Pensionen und aus anderen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Leistungsorientierte Pensionspläne in Österreich und in anderen Ländern Andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Österreich und anderen Ländern Diese leistungsorientierten Pensionspläne und sonstigen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses setzen den Konzern versicherungstechnischen Risiken wie dem Langlebigkeitsrisiko, dem Währungsrisiko, dem Zinsrisiko und dem Marktrisiko (Investitionsrisiko) aus. Finanzierung Bei den Pensionen bestehen unterschiedliche Pläne: nicht über einen Fonds finanzierte, teilweise über einen Fonds finanzierte und zur Gänze über einen Fonds finanzierte. Die teilweise und die zur Gänze über einen Fonds finanzierten Pensionspläne der österreichischen Konzerneinheiten werden durchwegs über die Valida Pension AG veranlagt. Die Valida Pension AG ist eine Pensionskasse und unterliegt im Besonderen den Bestimmungen des Pensionskassengesetzes (PKG) und des Betriebspensionsgesetzes (BPG). Der Konzern erwartet für 2022 eine Beitragszahlung zu den leistungsorientierten Plänen in Höhe von € 356 Tausend. Pensionsverpflichtungen/leistungsorientierte Pläne Finanzierungsstatus in € Millionen 2021 2020 Barwert der Verpflichtungen (DBO) 145 150 Zeitwert des Planvermögens - 42 - 43 Nettoschulden/Nettovermögen 103 107 Leistungsorientierte Verpflichtungen in € Millionen 2021 2020 Barwert der Verpflichtungen 1.1. 150 153 Änderung Konsolidierungskreis 0 1 Laufender Dienstzeitaufwand 6 0 Zinsaufwand 0 2 Zahlungen - 5 - 7 Verlust/Gewinn aus nachzuverrechnendem Dienstzeitaufwand 0 0 Nettoübertragungen - 1 - 4 Neubewertungen - 5 5 Barwert der Verpflichtungen 31.12. 145 150 Die Veränderung bei den Neubewertungen resultierte überwiegend aus der Anpassung der Finanzparameter. Planvermögen in € Millionen 2021 2020 Planvermögen 1.1. 43 49 Zinsertrag 4 0 Beiträge zum Planvermögen 1 1 Zahlungen aus dem Planvermögen - 2 - 4 Nettoübertragungen - 3 - 2 Ergebnis aus dem Planvermögen exkl. Zinsertrag 0 - 2 Planvermögen 31.12. 42 43 Die Rendite auf das Planvermögen betrug € 4 Millionen (Vorjahr: minus € 1 Million). Der Marktwert aller bilanzierten Rückerstattungsrechte belief sich auf € 14 Millionen (Vorjahr: € 15 Millionen). Struktur des Planvermögens in Prozent 2021 2020 Schuldverschreibungen 40 49 Aktien 40 27 Alternative Investment-Instrumente 7 14 Immobilien 5 5 Bargeld 8 5 Gesamt 100 100 Im Berichtsjahr wurden die meisten Instrumente des Planvermögens auf einem aktiven Markt gehandelt, weniger als 20 Prozent waren nicht auf einem aktiven Markt notiert. Asset-Liability Matching In der Valida Pension AG ist ein Asset-/Risikomanagement-Prozess (ARM-Prozess) installiert. Gemäß diesem Prozess wird einmal im Jahr ausgehend von der passivseitigen Struktur der Veranlagungs- und Risikogemeinschaften (VRG), die sich wiederum aus der Bilanz ergibt, die Risikotragfähigkeit jeder VRG evaluiert. Von dieser Risikotragfähigkeit wird die Veranlagungsstruktur der VRG abgeleitet. Bei der Definition der Veranlagungsstruktur werden auch definierte und dokumentierte Wünsche des Kunden berücksichtigt. Die definierte Veranlagungsstruktur wird in VRG 60 und VRG 7, in denen die rückgestellten Beträge der RBI veranlagt werden, mit einem Konzeptinvestment umgesetzt. Dies bedeutet, dass die Gewichtung von vordefinierten Asset-Klassen im Rahmen von Bandbreiten nach objektiven Kriterien erfolgt, die sich aus Markttrends ableiten lassen. In Stressphasen wird zudem eine Absicherung der Aktienkomponente vorgenommen. ‎ Versicherungsmathematische Annahmen Die der Berechnung der leistungsorientierten Nettoverpflichtung zugrunde gelegten versicherungsmathematischen Annahmen: in Prozent 2021 2020 Diskontierungszinssatz 0,9-3,0 0,8 Steigerungssatz für Pensionsbemessungsgrundlagen 3,7 3,7 Steigerungssatz für künftige Pensionen 2,1 2,0 Die der Berechnung der leistungsorientierten Nettoverpflichtung zugrunde gelegte Lebenserwartung: Jahre 2021 2020 Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren – Männer 23,2 23,1 Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren – Frauen 25,7 25,5 Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren für 45-jährige Männer 25,9 25,8 Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren für 45-jährige Frauen 28,2 28,1 Die gewichtete Duration der Nettopensionsverpflichtung betrug 12,0 Jahre (Vorjahr: 11,4 Jahre). Sensitivitätsanalyse Tritt bei einer der relevanten versicherungsmathematischen Annahmen eine Änderung ein, während die anderen Annahmen konstant bleiben, würden sich die Vorsorgeverpflichtungen zum Bilanzstichtag wie folgt verändern: 2021 2020 in € Millionen Zunahme Abnahme Zunahme Abnahme Diskontierungszinssatz (1 Prozentpunkt Veränderung) - 15 19 - 17 18 Künftige Gehaltssteigerung (0,5 Prozentpunkt Veränderung) 1 - 1 1 - 1 Künftige Pensionssteigung (0,25 Prozentpunkt Veränderung) 3 - 3 4 - 4 Verbleibende Lebenserwartung (Veränderung 1 Jahr) 9 - 9 9 - 9 Verpflichtungen aus anderen Leistungen anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in € Millionen 2021 2020 Barwert der Verpflichtungen 1.1. 97 100 Änderung Konsolidierungskreis - 1 0 Laufender Dienstzeitaufwand 5 5 Zinsaufwand 1 1 Zahlungen - 5 - 7 Verlust/Gewinn aus nachzuverrechnendem Dienstzeitaufwand 0 0 Übertragungen 1 1 Neubewertungen - 5 - 4 Barwert der Verpflichtungen 31.12. 92 97 Versicherungsmathematische Annahmen Die der Berechnung von anderen Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugrunde gelegten versicherungsmathematischen Annahmen: in Prozent 2021 2020 Diskontierungszinssatz 0,7-1,1 0,9 Künftige Gehaltssteigerung für Dienstnehmer 3,7 3,7 Personalaufwand Detailangaben zum Personalaufwand (Aufwendungen für leistungsorientierte Pensionspläne, Aufwendungen für andere Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses) sind unter Punkt (8) Verwaltungsaufwendungen dargestellt. (30) Steuerverpflichtungen in € Millionen 2021 2020 Laufende Steuerverpflichtungen 87 77 Latente Steuerverpflichtungen 46 37 Gesamt 132 114 Details zu den latenten Steuerverpflichtungen sind unter Punkt (22) Steuerforderungen ersichtlich. (31) Sonstige Passiva in € Millionen 2021 2020 Verbindlichkeiten aus Versicherungsaktivitäten 208 176 Rechnungsabgrenzungsposten 509 440 Übrige Passiva 304 238 Gesamt 1.021 853 Versicherungsgeschäfte Das Versicherungsgeschäft des Konzerns umfasst Vorsorgeprodukte in Kroatien. Aufgrund der damit verbundenen Versicherungs- und Anlagerisiken ist die Anwendung von IFRS 4 für die Bilanzierung der daraus resultierenden Verbindlichkeiten notwendig. Alle Vermögenswerte im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Vorsorgeprodukten werden nach IFRS 9 bilanziert. Analyse der Veränderungen von Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen: in € Millionen Abgedeckt durch LAT Test Nicht abgedeckt durch LAT Test Gesamt Buchwert zum 1.1.2020 56 53 110 Zugänge 85 11 96 Inanspruchnahmen - 16 - 15 - 30 Sonstige Veränderungen - 1 - 1 - 3 Wechselkursänderungen 1 0 1 Ertrag aus Kapitalanlagen 1 1 2 Buchwert zum 31.12.2020 126 49 176 Zugänge 56 1 58 Inanspruchnahmen - 12 - 12 - 24 Sonstige Veränderungen - 2 - 1 - 2 Wechselkursänderungen - 1 0 - 1 Ertrag aus Kapitalanlagen 2 1 3 Buchwert zum 31.12.2021 170 38 208 Die Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen müssen regelmäßig überprüft und einem Angemessenheitstest (Liability Adequacy Test, LAT) unterzogen werden. Der Angemessenheitstest bestimmt auf Basis eines Vergleichs der zukünftig geschätzten Cash-Flows, ob der Buchwert der Versicherungsverbindlichkeiten erhöht werden muss. In den Jahren 2020 und 2021 sind keine Aufwendungen in Zusammenhang mit dem Angemessenheitstest der Verbindlichkeiten angefallen. Risiken im Versicherungsgeschäft Rückstellungsrisiko - Die regulatorische Absenkung des maximal zulässigen Rechnungszinses für die Berechnung der Rückstellungen hat die größte Auswirkung auf das Rückstellungsrisiko. Aufgrund der von der Gesellschaft gesetzten langfristigen Maßnahmen hat bereits eine kleine Veränderung des Rechnungszinses eine große Auswirkung auf die Höhe der Rückstellungen. Anlagerisiko - Das Unternehmen ist dem Risiko ausgesetzt, dass die Rendite der Anlage den garantierten Zinssatz nicht übersteigt und daher nicht in der Lage ist, einen Gewinn für die Rentenbegünstigten zu erzielen. Das Unternehmen begegnet dem Anlagerisiko sowie dem Zinsänderungsrisiko, indem es aktives Portfoliomanagement betreibt. Der Konzern steuert die Risiken durch eine angemessene Preisgestaltung, Produktgestaltung und die Durchführung eines Angemessenheitstest für Verbindlichkeiten. Sensitivitätsanalyse Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkung von einer Änderung der Lebensdauer des Versicherungsnehmers, einer Erhöhung der Risikomarge und einem Rückgang der Zinskurve auf die Differenz zwischen der IFRS-4-Rückstellung und dem Szenario. 2021 ‎in € Millionen Abgedeckt durch LAT Test Szenario Veränderung Angemessenheitstest für Verbindlichkeiten beste Schätzung 170 149 21 Anstieg der Lebenserwartung um 10 Prozent 170 153 16 Anstieg der Risikomarge um 1,5 Prozentpunkte 170 151 18 Parallelverschiebung der Zinskurve um 100 Basispunkte 170 168 2 2020 ‎in € Millionen Abgedeckt durch LAT Test Szenario Veränderung Angemessenheitstest für Verbindlichkeiten beste Schätzung 126 119 8 Anstieg der Lebenserwartung um 10 Prozent 126 122 4 Anstieg der Risikomarge um 1,5 Prozentpunkte 126 121 6 Parallelverschiebung der Zinskurve um 100 Basispunkte 126 123 4 Die Sensitivität hinsichtlich Änderungen der Sterblichkeit wurde für die Auswirkungen einer um 10 Prozent erhöhten Lebenserwartung berechnet. Die Sensitivität hinsichtlich Änderungen der Risikomarge wurde für die Auswirkung einer Erhöhung der Verbindlichkeit um 1,5 Prozentpunkte berechnet. Die Sensitivität hinsichtlich Änderungen der Zinskurve wurde für den Effekt eines Rückgangs der Zinskurve um 100 Basispunkte berechnet. Aufgrund des positiven Deltas der IFRS-Rückstellung zu den Szenarien würde sich kein Ergebniseffekt ergeben. (32) Eigenkapital in € Millionen 2021 2020 Konzern-Eigenkapital 12.843 11.835 Gezeichnetes Kapital 1.002 1.002 Kapitalrücklagen 4.992 4.992 Gewinnrücklagen 10.121 9.234 davon Konzernergebnis 1.372 804 Kumuliertes sonstiges Ergebnis - 3.272 - 3.394 Kapital nicht beherrschender Anteile 1.010 820 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 1.622 1.633 Gesamt 15.475 14.288 Zur Entwicklung des Eigenkapitals wird auf das Kapitel Eigenkapitalveränderungsrechnung verwiesen. Die Auflistung aller erstkonsolidierten Unternehmen ist im Kapitel Konsolidierungskreis ersichtlich. Der Konzern-Return-on-Equity belief sich im Geschäftsjahr auf 10,9 Prozent (Vorjahr: 6,4 Prozent). Dieser stieg aufgrund der um nur 4 Prozent erhöhten durchschnittlichen Eigenkapitalbasis sowie des höheren Konzernergebnisses um 4,5 Prozentpunkte. Die gemäß § 64 Abs 1 Z 19 BWG berechnete Gesamtkapitalrentabilität betrug 0,78 Prozent (Vorjahr: 0,55 Prozent). Gezeichnetes Kapital Zum 31. Dezember 2021 betrug das Grundkapital der RBI AG gemäß Satzung € 1.003.266 Tausend und bestand aus 328.939.621 nennwertlosen Stückaktien (Inhaberaktien). Nach Abzug der im Eigenbestand befindlichen 322.204 Aktien betrug das ausgewiesene gezeichnete Kapital € 1.002.283 Tausend. Eigene Aktien Die Hauptversammlung vom 20. Oktober 2020 ermächtigte den Vorstand nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG zum Erwerb und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien, wobei mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Erwerb auch außerbörslich unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionäre erfolgen kann. Der Anteil der zu erwerbenden und bereits erworbenen eigenen Aktien darf insgesamt 10 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Dauer der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist mit 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung in der Hauptversammlung, sohin bis zum 19. April 2023, begrenzt. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert beträgt € 3,05 pro Aktie, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht mehr als 10 Prozent über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs der der Ausübung dieser Ermächtigung vorangegangenen zehn Handelstage liegen. Der Vorstand wurde weiters gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung der eigenen Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter teilweisem oder gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Das Bezugsrecht der Aktionäre darf nur dann ausgeschlossen werden, wenn die Verwendung der eigenen Aktien als Gegenleistung für eine Sacheinlage beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland erfolgt. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden und gilt für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum dieser Beschlussfassung sohin bis zum 19. Oktober 2025. Seither wurden weder aufgrund der erloschenen Ermächtigung vom Juni 2018 noch aufgrund der nunmehr aufrechten Ermächtigung vom Oktober 2020 eigene Aktien erworben. Die Hauptversammlung vom 20. Oktober 2020 ermächtigte den Vorstand ferner nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 7 AktG, zum Zweck des Wertpapierhandels, der auch außerbörslich durchgeführt werden darf, für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung, sohin bis zum 19. April 2023, eigene Aktien zu erwerben, wobei der Handelsbestand der zu diesem Zweck erworbenen Aktien am Ende jeden Tages 5 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf. Der Gegenwert für die zu erwerbenden Aktien darf die Hälfte des Schlusskurses an der Wiener Börse am letzten Handelstag vor dem Erwerb nicht unter- und das Doppelte des Schlusskurses an der Wiener Börse am letzten Handelstag vor dem Erwerb nicht überschreiten. Genehmigtes Kapital Der Vorstand ist seit der Hauptversammlung vom 13. Juni 2019 gemäß § 169 AktG ermächtigt, bis längstens 2. August 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital – allenfalls in mehreren Tranchen –durch Ausgabe von bis zu 164.469.810 Stück neuen, auf Inhaber lautenden stimmberechtigten Stammaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu € 501.632.920,50 zu erhöhen (auch im Weg des mittelbaren Bezugsrechts durch ein Kreditinstitut gemäß § 153 Abs 6 AktG) und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage erfolgt, oder (ii) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgt und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten (Bezugsrechtsausschluss). Von dieser Ermächtigung vom Juni 2019 zur Ausnützung des genehmigten Kapitals wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Dividende Die ordentliche Hauptversammlung beschloss am 22. April 2021 unter Berücksichtigung der zu diesem Zeitpunkt geltenden Empfehlung der EZB zu Dividendenausschüttungen während der COVID-19-Pandemie, eine Dividende in Höhe von € 0,48 je dividendenberechtigter Aktie auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Außerdem schlugen der Vorstand und Aufsichtsrat nach dem Auslaufen der Empfehlung der EZB zur Dividendenbeschränkung zum 30. September 2021, der außerordentlichen Hauptversammlung am 10. November 2021 vor, eine zusätzliche Dividende für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von € 0,75 pro dividendenberechtigte Aktie auszuschütten. Dies entspricht einer Ausschüttungssumme in Höhe von € 246.704.715,75 und wurde am 17. November 2021 ausgeschüttet. Im Geschäftsjahr 2021 wurden somit in zwei Tranchen insgesamt € 1,23 pro Aktie an Dividenden ausgeschüttet. Dividendenvorschlag Der Vorstand der Raiffeisen Bank International AG wird der Hauptversammlung vorschlagen, aus dem Bilanzgewinn des Jahresabschlusses 2021 eine Dividende von € 1,15 je Aktie auszuschütten. Daraus würde sich auf Basis der ausgegebenen Aktien ein Betrag von maximal € 378 Millionen errechnen. Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien Anzahl der Aktien 2021 2020 Anzahl der ausgegebenen Aktien 1.1. 328.939.621 328.939.621 Ausgabe neuer Aktien 0 0 Anzahl der ausgegebenen Aktien 31.12. 328.939.621 328.939.621 Eigene Aktien im Bestand 1.1. 322.204 322.204 Erwerb eigener Aktien 0 0 Abgang eigener Aktien 0 0 Abzüglich: eigene Aktien im Bestand 31.12. 322.204 322.204 Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien 31.12. 328.617.417 328.617.417 Zusätzliches Kernkapital Am 5. Juli 2017 emittierte die RBI AG zusätzliches Kernkapital (AT1) im Nominale von € 650.000 Tausend mit unbegrenzter Laufzeit. Der Zinssatz beträgt bis Dezember 2022 6,125 Prozent p. a. und wird danach neu festgesetzt. Mit Valuta 24. Jänner 2018 platzierte die RBI eine weitere Emission von zusätzlichem Kernkapital (AT1) mit unbegrenzter Laufzeit im Volumen von € 500.000 Tausend. Der diskretionäre Kupon dieser Emission beträgt bis Mitte Juni 2025 4,5 Prozent p. a. und wird danach neu festgesetzt. Mit Valuta 29. Juli 2020 wurde von der RBI eine weitere Emission von zusätzlichem Kernkapital (AT1) mit unbegrenzter Laufzeit im Volumen von € 500.000 Tausend platziert. Der diskretionäre Kupon dieser Emission beträgt bis Dezember 2026 6 Prozent p. a. und wird danach neu festgesetzt. Das zusätzliche Kernkapital wird aufgrund der Emissionsbedingungen nach IAS 32 als Eigenkapital klassifiziert. Die im Eigenbestand befindlichen Anteile zum Buchwert von € 16.000 Tausend wurden ebenfalls vom Kapital abgezogen. Der Nennwert pro Stück beträgt für alle Tranchen € 200 Tausend. Anzahl der AT1 Wertpapiere 2021 2020 Anzahl der emittierten AT1 Wertpapiere 1.1. 8.250 5.750 Neuemission AT1 Wertpapiere 0 2.500 Anzahl der ausgegebenen AT1 Wertpapiere 31.12. 8.250 8.250 Eigene AT1 Wertpapiere im Bestand 1.1. 25 22 Erwerb eigener AT1 Wertpapiere 435 573 Abgang eigener AT1 Wertpapiere - 380 - 570 Abzüglich: eigene AT1 Wertpapiere im Bestand 31.12. 80 25 Anzahl der im Umlauf befindlichen AT1 Wertpapiere 31.12. 8.170 8.225 Entwicklung kumuliertes sonstiges Ergebnis des Konzern-Eigenkapitals (ohne nicht beherrschenden Anteile) in € Millionen Neubewertungs- ‎rücklage gemäß IAS 19 Währungs- ‎differenzen Absicherung Nettoinvestition Cash-Flow Hedge Stand 1.1.2020 - 46 - 2.769 59 3 Unrealisierte Gewinne/Verluste der Periode - 4 0 0 0 Posten, die anschließend möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden 0 - 953 183 - 2 In die Erfolgsrechnung umgegliederte Gewinne/Verluste 0 0 0 0 Reklassifizierung der Bewertungsreserve von finanziellen Vermögenswerten 0 0 0 0 Stand 31.12.2020 - 50 - 3.722 242 0 Unrealisierte Gewinne/Verluste der Periode 9 0 0 0 Posten, die anschließend möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden 0 255 - 64 - 30 In die Erfolgsrechnung umgegliederte Gewinne/Verluste 0 - 7 0 0 Stand 31.12.2021 - 40 - 3.473 178 - 29 Latente Steuern 2 0 0 6 Stand 31.12.2021 netto - 39 - 3.473 178 - 24 in € Millionen At Fair Value OCI Fair Value Option At-equity Gesamt Stand 1.1.2020 209 - 68 7 - 2.605 Unrealisierte Gewinne/Verluste der Periode - 4 13 8 13 Posten, die anschließend möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden 10 0 - 2 - 765 In die Erfolgsrechnung umgegliederte Gewinne/Verluste 0 0 0 0 Reklassifizierung der Bewertungsreserve von finanziellen Vermögenswerten - 28 0 0 - 28 Stand 31.12.2020 187 - 55 13 - 3.385 Unrealisierte Gewinne/Verluste der Periode 33 0 - 24 19 Posten, die anschließend möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden - 73 0 3 92 In die Erfolgsrechnung umgegliederte Gewinne/Verluste 0 0 0 - 7 Stand 31.12.2021 147 - 55 - 7 - 3.280 Latente Steuern - 2 0 2 8 Stand 31.12.2021 netto 146 - 55 - 5 - 3.272 Entwicklung der dem sonstigen Ergebnis zugehörigen latenten Steuern: in € Millionen 1.1.2020 Entwicklung 31.12.2020 Entwicklung 31.12.2021 Neubewertungsrücklage gemäß IAS 19 1 0 2 0 2 Währungsdifferenzen 0 0 0 0 0 Absicherung Nettoinvestition 0 0 0 0 0 Cash-Flow Hedge - 2 2 0 6 6 At Fair Value OCI - 17 4 - 13 11 - 2 Fair Value Option 0 0 0 0 0 At-equity 3 0 3 - 1 2 Latente Steuern gesamt - 15 6 - 9 17 8 Die Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts, die sich aus Veränderungen des eigenen Ausfallrisikos der RBI ergaben betrug unter € 1 Million (Vorjahr: € 13 Millionen). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem aktuellen beizulegenden Zeitwert dieser designierten Verbindlichkeiten und dem vertraglich vereinbarten Zahlungsbetrag für den Zeitpunkt der Endfälligkeit betrug € 259 Millionen (Vorjahr: € 315 Millionen). Im Berichtszeitraum gab es keine wesentlichen Transfers innerhalb des Eigenkapitals oder Ausbuchungen von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Verbindlichkeiten. Nicht beherrschende Anteile Die folgende Tabelle enthält Finanzinformationen zu den Tochterunternehmen des Konzerns, an denen wesentliche nicht beherrschende Anteile bestehen. Die angegebenen Beträge beziehen sich auf nicht beherrschende Anteile, die nicht eliminiert wurden. 2021 ‎ ‎ ‎in € Millionen Beteiligungs- und Stimmrechtsquote nicht beherrschender Anteile Nettover- mögen nicht beherrschender Anteile Auf nicht beherrschende Anteile entfallender Gewinn oder Verlust Sonstiges Ergebnis nicht beherrschender Anteile Gesamtergebnis nicht beherrschender Anteile Raiffeisen Bank JSC, Kiew (UA) 31,8% 148 38 15 53 Raiffeisenbank a.s., Prag (CZ) 25,0% 447 46 17 63 Tatra banka, a.s., Bratislava (SK) 21,2% 288 32 0 32 Priorbank JSC, Minsk (BY) 12,3% 43 5 4 10 Valida Pension AG, Wien (AT) 42,6% 71 6 0 6 Sonstige n/a 13 8 - 7 1 Gesamt 1.010 135 29 164 2020 ‎ ‎ ‎in € Millionen Beteiligungs- und Stimmrechtsquote nicht beherrschender Anteile Nettover- mögen nicht beherrschender Anteile Auf nicht beherrschende Anteile entfallender Gewinn oder Verlust Sonstiges Ergebnis nicht beherrschender Anteile Gesamtergebnis nicht beherrschender Anteile Raiffeisen Bank Aval JSC, Kiew (UA) 31,8% 116 42 - 33 9 Raiffeisenbank a.s., Prag (CZ) 25,0% 337 20 - 10 10 Tatra banka, a.s., Bratislava (SK) 21,2% 272 23 0 23 Priorbank JSC, Minsk (BY) 12,3% 36 5 - 12 - 6 Valida Pension AG, Wien (AT) 42,6% 65 7 0 7 Sonstige n/a - 5 8 - 2 6 Gesamt 820 106 - 56 50 Im Gegensatz zu den oben angeführten Finanzinformationen, die sich nur auf wesentliche nicht beherrschende Anteile beziehen, enthält die folgende Tabelle Finanzinformationen der wesentlichen Tochterunternehmen (inkl. beherrschender Anteile): 2021 ‎in € Millionen Raiffeisen Bank JSC, Kiew (UA) Raiffeisenbank a.s., Prag (CZ) Tatra banka, a.s., Bratislava (SK) Priorbank JSC, Minsk (BY) Valida Pension AG, Wien (AT) Betriebserträge 349 473 451 143 34 Ergebnis nach Steuern 121 182 151 43 14 Sonstiges Ergebnis 46 70 - 2 35 0 Gesamtergebnis 167 252 149 78 14 Kurzfristige Vermögenswerte 3.025 11.288 7.662 1.572 42 Langfristige Vermögenswerte 1.026 9.284 11.738 389 277 Kurzfristige Verbindlichkeiten 3.551 17.314 13.801 1.536 11 Langfristige Verbindlichkeiten 35 1.471 4.243 73 141 Nettovermögen 465 1.787 1.356 353 167 Kapitalflüsse aus operativer Geschäftstätigkeit 632 650 2.752 141 12 Kapitalflüsse aus Investitionstätigkeit - 131 - 612 - 154 - 8 1 Kapitalflüsse aus Finanzierungstätigkeit - 69 187 - 93 - 18 0 Effekte aus Wechselkursänderungen - 53 - 14 1 - 34 0 Nettozahlungsströme gesamt 379 212 2.506 81 12 Nicht beherrschenden Anteilen gezahlte Dividenden1 21 1 14 2 0 1 In Kapitalflüssen aus Finanzierungstätigkeit enthalten 2020 ‎in € Millionen Raiffeisen Bank Aval JSC, Kiew (UA) Raiffeisenbank a.s., Prag (CZ) Tatra banka, a.s., Bratislava (SK) Priorbank JSC, Minsk (BY) Valida Pension AG, Wien (AT) Betriebserträge 341 396 420 137 36 Ergebnis nach Steuern 132 81 106 43 18 Sonstiges Ergebnis - 103 - 40 0 - 95 0 Gesamtergebnis 29 41 107 - 52 18 Kurzfristige Vermögenswerte 2.362 7.398 4.994 1.185 39 Langfristige Vermögenswerte 718 8.266 10.498 502 270 Kurzfristige Verbindlichkeiten 2.681 13.576 12.454 1.327 11 Langfristige Verbindlichkeiten 35 741 1.758 69 145 Nettovermögen 364 1.347 1.280 292 153 Kapitalflüsse aus operativer Geschäftstätigkeit 80 961 1.011 - 6 22 Kapitalflüsse aus Investitionstätigkeit - 49 - 1.193 - 585 - 40 - 50 Kapitalflüsse aus Finanzierungstätigkeit - 150 38 - 8 - 1 0 Effekte aus Wechselkursänderungen 63 17 - 1 69 0 Nettozahlungsströme gesamt - 56 - 177 417 22 - 28 Nicht beherrschenden Anteilen gezahlte Dividenden1 47 12 0 0 0 1 In Kapitalflüssen aus Finanzierungstätigkeit enthalten 2 Dividende für AT1 Wesentliche Beschränkungen Bei der Raiffeisenbank a.s., Prag, besteht zwischen der RBI AG und dem Mitaktionär ein Syndikatsvertrag. Dieser Syndikatsvertrag regelt insbesondere Vorkaufsrechte zwischen den direkten und indirekten Gesellschaftern. Bei einem Kontrollwechsel – auch infolge eines Übernahmeangebots – endet der Syndikatsvertrag automatisch. Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) hat sich bei der Raiffeisen Bank JSC, Kiew, im Rahmen einer im Dezember 2015 erfolgten Kapitalerhöhung beteiligt. Im Zuge dieser Transaktion hat die RBI mit der EBRD eine Vereinbarung getroffen, wonach sie nach Ablauf von sechs Jahren nach Beteiligung der EBRD an der Raiffeisen Bank JSC, Kiew, dieser im Austausch für ihre Beteiligung an der Raiffeisen Bank JSC, Kiew, im Zuge eines sogenannten Share Swap Aktien der RBI anbieten. Die Durchführung einer solchen Transaktion versteht sich jedoch vorbehaltlich regulatorischer Genehmigungen und entsprechender Beschlüsse in der Hauptversammlung und sonstigen Gremien. ‎ Erläuterungen zu Finanzinstrumenten (33) Fair Value von Finanzinstrumenten Die Bewertung zum Fair Value erfolgt im Konzern primär anhand von externen Datenquellen (im Wesentlichen Börsenpreise oder Broker-Quotierungen in hochliquiden Märkten). Finanzinstrumente, für die die Fair-Value-Bewertung anhand von quotierten Marktpreisen erfolgt, sind hauptsächlich börsennotierte Wertpapiere und ein geringer Anteil an Derivaten sowie liquide Anleihen, die auf OTC-Märkten (Over The Counter) gehandelt werden. Diese Finanzinstrumente werden dem Level I der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet. Wird eine Marktbewertung herangezogen, deren Markt aufgrund der eingeschränkten Liquidität nicht als aktiver Markt betrachtet werden kann, wird das zugrunde liegende Finanzinstrument als Level II oder Level III der Fair-Value-Hierarchie ausgewiesen. Sind keine Marktpreise verfügbar, werden diese Finanzinstrumente anhand von Bewertungsmodellen, die auf beobachtbaren Marktdaten beruhen, bewertet und somit dem Level II zugewiesen. Diese beobachtbaren Marktdaten sind im Wesentlichen Zinskurven, Credit Spreads und Volatilitäten. Der Konzern verwendet grundsätzlich Bewertungsmodelle, die einer internen Prüfung durch das Marktrisiko-Komitee unterliegen, um angemessene Bewertungsparameter sicherzustellen. Kann die Fair-Value-Bewertung weder anhand von ausreichend regelmäßig gestellten Marktpreisen (Level I) noch anhand von Bewertungsmodellen, die vollständig auf beobachtbaren Marktpreisen beruhen (Level II), erfolgen, werden einzelne nicht auf dem Markt beobachtbare Input-Parameter anhand von angemessenen Annahmen geschätzt. Haben nicht auf dem Markt beobachtbare Parameter einen signifikanten Einfluss auf die Bewertung des zugrunde liegenden Finanzinstruments, wird es dem Level III der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet. Diese nicht regelmäßig beobachtbaren Bewertungsparameter sind im Wesentlichen Credit Spreads, die aus internen Schätzungen abgeleitet werden. Die Zuordnung bestimmter Finanzinstrumente zu den Level-Kategorien erfordert eine regelmäßige Beurteilung, insbesondere wenn die Bewertung sowohl auf beobachtbaren als auch auf nicht auf dem Markt beobachtbaren Parametern beruht. Auch unter Berücksichtigung von Änderungen der Marktliquidität und damit der Preistransparenz kann sich die Klassifizierung eines Instruments im Zeitablauf ändern. Fair Value von Finanzinstrumenten, die zum Fair Value bilanziert werden Das Kreditportfolio wird in die zentrale Berechnung des beizulegenden Zeitwerts einbezogen. Die Berechnung des Fair Values erfolgt monatlich und basiert auf der Discounted-Cash-Flow-Methode. Die erwarteten Zahlungsströme werden mit einem angemessenen Abzinsungssatz (d. h. risikofreier Zinssatz plus Zuschlag) abgezinst. Die Methodik zur Berechnung des Abzinsungssatzes unterscheidet sich je nach Segment (d. h. Retail und Non-Retail). Darüber hinaus wird auch der beizulegende Zeitwert der eingebetteten Optionen für das Kreditportfolio berechnet, und die angewandte Methodik basiert auf dem Kundensegment (d. h. Retail und Non-Retail). Die Bewertung der eingebetteten Optionen im Retail-Bereich basiert auf der Verhaltensmodellierung (z. B. lineare Regression/gleitender Zwölf-Monats-Durchschnitt der Vorauszahlungsraten). Die Bewertung eingebetteter Optionen in Krediten im Non-Retail-Bereich basiert auf der Annahme eines vollständigen rationalen Verhaltens des Kunden. Die in Non-Retail-Krediten enthaltenen eingebetteten Optionen wie Vorauszahlung, Auszahlung oder Auffüllung werden mit Swaptions repliziert und mit dem Trinomial Tree Hull-White-Strukturmodell bewertet. Für die Bewertung der Zinsoptionen (Caps und Floors) wird grundsätzlich das Modell von Black angewendet, dem lognormal verteilte Renditen zugrunde liegen. Da wir uns in einem negativen Zinsumfeld befinden, wird das shifted lognormale Black-Modell für die Bewertung der Zinsoptionen angewendet, dem ein Displaced-Diffusion-Modell zugrunde liegt (lognormale Verteilung mit einer Zinsverschiebung). Für Anleihen werden in erster Linie handelbare Marktpreise herangezogen. Sind keine Quotierungen vorhanden, werden die Wertpapiere mittels Discounted-Cash-Flow-Modell bewertet. Hier fließen als Bewertungsparameter die Zinskurve sowie ein adäquater Credit Spread ein. Die Ermittlung des Credit Spreads erfolgt über auf dem Markt vorhandene, vergleichbare Finanzinstrumente. Für einen geringen Teil des Portfolios wurden Credit Default Spreads für die Bewertung verwendet. Weiters werden auch externe Bewertungen von Dritten berücksichtigt, die in allen Fällen indikativen Charakter aufweisen. Die Level-Einteilung der Posten wird am Ende der Berichtsperiode durchgeführt. Im Konzern kommen für die Bewertung von OTC-Derivaten marktübliche, bekannte Bewertungsmethoden zur Anwendung. Beispielsweise werden Interest Rate Swaps, Cross Currency Swaps oder Forward Rate Agreements über das für diese Produkte marktübliche Discounted-Cash-Flow-Modell bewertet. OTC-Optionen, z. B. Foreign Exchange Options oder Caps und Floors, liegen Bewertungsmodelle zugrunde, die dem Marktstandard entsprechen. Für die angeführten Produktbeispiele wären dies das Garman-Kohlhagen-Modell sowie Black-Scholes 1972 und Black 1976. Für komplexe Optionen erfolgt die Bewertung mithilfe von Monte-Carlo-Simulationen. Zur Ermittlung des Fair Values ist weiters eine Anpassung der Kreditbewertungen für das Kontrahentenausfallrisiko (Credit Value Adjustment, CVA) und das eigene Kreditrisiko (Debit Value Adjustment, DVA) notwendig, um das mit OTC-Derivattransaktionen verbundene Kreditrisiko der Gegenparteien (Kontrahentenausfallrisiko) insbesondere für jene Vertragspartner zu berücksichtigen, mit denen nicht bereits eine Absicherung über Credit Support Annex erfolgt ist. Der ermittelte Betrag stellt jeweils den geschätzten Marktwert der Sicherungsmaßnahmen dar, die zur Absicherung gegen das Kreditrisiko der Gegenparteien aus den OTC-Derivatportfolios des Konzerns erforderlich sind. Die CVA-Bewertungsanpassung besteht einerseits aus der Ermittlung des in der Zukunft zu erwartenden positiven Risikobetrags (Expected Positive Exposure) und andererseits aus der Ausfallwahrscheinlichkeit des Kontrahenten. Um den zu erwartenden positiven Risikobetrag zu ermitteln, wird unter Berücksichtigung aller verfügbaren Risikofaktoren (z. B. Währungs- und Zinskurven) eine große Anzahl von Szenarien für zukünftige Zeitpunkte simuliert. Die OTC-Derivate werden unter Berücksichtigung dieser Szenarien an den jeweiligen zukünftigen Zeitpunkten zu Marktwerten bewertet und auf Kontrahentenebene aggregiert, um abschließend für alle Zeitpunkte den positiven Risikobetrag zu bestimmen. Kontrahenten mit CSA-Verträgen (Credit Support Annex, CSA) werden in der Berechnung berücksichtigt. Bei diesen errechnen sich die erwarteten Risikobeträge nicht direkt aus den simulierten Marktwerten, sondern aus einer zukünftig erwarteten Änderung der Marktwerte über einer Margin Period of Risk von zehn Tagen. Zur Ermittlung der Ausfallswahrscheinlichkeit leitet der Konzern, sofern direkte CDS-Quotierungen (Credit Default Swap, CDS) zur Verfügung stehen, für den jeweiligen Kontrahenten die marktbasierte Ausfallwahrscheinlichkeit und implizit die Verlustquote (Loss Given Default, LGD) ab. Die Ausfallwahrscheinlichkeit von nicht aktiv auf dem Markt gehandelten Kontrahenten wird durch Zuordnung des internen Ratings eines Kontrahenten an eine sektor- und ratingspezifische CDS-Kurve bestimmt. Die DVA-Bewertungsanpassung wird durch den erwarteten negativen Risikobetrag (Expected Negative Exposure) und durch die Kreditqualität der RBI bestimmt und stellt die Wertanpassung in Bezug auf die eigene Ausfallwahrscheinlichkeit dar. Die Berechnung erfolgt von der Methodik her analog zum CVA. Für die Bewertung von OTC-Derivaten wurde kein Funding Value Adjustment (FVA) berücksichtigt. Die RBI beobachtet die Entwicklungen auf dem Markt und wird gegebenenfalls eine Methode für die Ermittlung des FVA entwickeln. Die in der Bilanz zum Fair Value ausgewiesenen Finanzinstrumente werden in den folgenden Tabellen nach Bilanzposten gegliedert dargestellt. Aktiva 2021 2020 in € Millionen Level I Level II Level III Level I Level II Level III Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 1.574 2.526 13 1.852 2.548 0 Derivate 18 2.114 0 18 2.083 0 Eigenkapitalinstrumente 369 0 0 227 0 0 Schuldverschreibungen 1.186 412 0 1.607 464 0 Kredite und Forderungen 0 0 12 0 0 0 Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss 367 149 450 287 134 401 Eigenkapitalinstrumente 1 0 0 1 0 0 Schuldverschreibungen 366 148 29 286 134 3 Kredite und Forderungen 0 0 422 0 0 398 Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss 230 33 0 406 37 14 Schuldverschreibungen 230 33 0 406 37 14 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 3.694 765 201 3.568 1.067 134 Eigenkapitalinstrumente 11 0 140 5 18 134 Schuldverschreibungen 3.683 765 61 3.563 1.049 0 Hedge Accounting 0 630 0 0 403 0 Passiva 2021 2020 in € Millionen Level I Level II Level III Level I Level II Level III Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading 243 5.630 0 495 5.485 0 Derivate 11 1.884 0 15 2.042 0 Short-Positionen 232 17 0 481 21 0 Verbriefte Verbindlichkeiten 0 3.729 0 0 3.422 0 Finanzielle Verbindlichkeiten - Designated Fair Value Through Profit/Loss 0 1.323 0 0 1.507 0 Einlagen 0 213 0 0 278 0 Verbriefte Verbindlichkeiten 0 1.110 0 0 1.228 0 Hedge Accounting 0 828 0 0 397 0 Bewegungen von zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten zwischen Level I und Level II Für Wertpapiere mit einem Volumen von € 18 Millionen wurde anstelle des BGN-Werts (Bloomberg Generic Price) der BVAL-Wert (Bloomberg Evaluation) herangezogen, der einen abgeleiteten Preis darstellt. Folglich wurden diese Wertpapiere von Level I auf Level II umgegliedert. Bei den Verschiebungen von Level II zu Level I handelt es sich um Anleihen in Höhe von € 2 Millionen, für die zum Stichtag Marktwerte zur Verfügung standen. Aufgrund des geplanten Verkaufs der Raiffeisenbank (Bulgaria) EAD und ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaft Raiffeisen Leasing Bulgaria EOOD und der damit einhergehenden Darstellung dieser Vermögenswerte als aufgegebener Geschäftsbereich wurden zum Marktwert bilanzierte finanzielle Vermögenswerte in Höhe von € 229 Millionen und Verbindlichkeiten in Höhe von € 5 Millionen umgegliedert. Bewegungen von zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten in Level III Der Gesamtbestand an Level-III-Vermögenswerten stieg in der Berichtsperiode um netto € 115 Millionen. Im Wesentlichen erhöhte sich das Volumen der Kommunalschuldverschreibungen der Bewertungskategorie finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income um netto € 67 Millionen, zudem kam es zu einem Anstieg bei den Finanzinstrumenten, die verpflichtend zum Fair Value bilanziert werden müssen, um netto € 49 Millionen. Ein Kredit in Höhe von rund € 12 Millionen wurde bei der erstmaligen Erfassung als Held for Trading klassifiziert. Rund € 6 Millionen basieren auf Wechselkursschwankungen. € 11 Millionen betreffen den geplanten Verkauf der Raiffeisenbank (Bulgaria) EAD und ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaft Raiffeisen Leasing Bulgaria EOOD. Diese Umgliederung wurde in der Spalte Änderung Konsolidierungskreis dargestellt. Aktiva ‎in € Millionen Stand 1.1.2021 Änderung Konsolidierungskreis Währungs- ‎differenzen Zugänge Abgänge Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 0 0 0 25 - 13 Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss 401 - 11 - 6 144 - 70 Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss 14 0 0 0 - 14 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 134 - 4 0 11 - 20 Gesamt 549 - 15 - 6 179 - 116 Aktiva ‎in € Millionen Erfolg in GuV Erfolg im sonstigen Ergebnis Transfer in Level III Transfer aus Level III Stand 31.12.2021 Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 0 0 0 0 13 Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss - 7 0 0 0 450 Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss 0 0 0 0 0 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income - 1 13 67 0 201 Gesamt - 8 13 67 0 664 Passiva ‎in € Millionen Stand 1.1.2021 Änderung Konsolidierungskreis Währungs- ‎differenzen Zugänge Abgänge Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading 0 0 0 0 0 Gesamt 0 0 0 0 0 Passiva ‎in € Millionen Erfolg in GuV Erfolg im sonstigen Ergebnis Transfer in Level III Transfer aus Level III Stand 31.12.2021 Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading 0 0 0 0 0 Gesamt 0 0 0 0 0 Qualitative Informationen zur Bewertung von Level-III-Finanzinstrumenten Aktiva ‎ ‎2021 Marktwert in € Millionen Bewertungsmethode Wesentliche nicht beobachtbare Input-Faktoren Umfang der nicht beobachtbaren Input-Faktoren Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 13 Ergänzungskapital 0 Preis (Expertenmeinung) Preis - Staatsanleihen, festverzinsliche Anleihen 0 DCF-Verfahren Basispreis der letzten Auktion (Zinskurve) 0,59 - 1,51% Devisentermingeschäfte 0 DCF-Verfahren Zinskurve 10 - 30% Kredite 12 DCF-Verfahren/finanzielle Optionsbewertung: ‎Black-Scholes (shifted) Funding Kurven (Liquiditätskosten) ‎ ‎CDS Kurven 0,07 - 1,52% ‎ ‎1,16 - 3,38% Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss 450 Sonstige Beteiligungen 0 Vereinfachte Kapitalwertmethode ‎Expertenmeinung – – Schuldverschreibungen und ‎andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 29 Nettovermögen ‎Expertenmeinung Sicherheitsabschläge ‎(Auktions-) Preis 20 - 50% ‎- Kredite 422 Retail: DCF-Verfahren (inkl. Vorfälligkeitsoptionen, Widerrufsmöglichkeit, usw.) ‎Non Retail: DCF-Verfahren/Optionsbewertung (Black-Scholes (shifted) Model; Hull-White Model) Spanne (Neugeschäft) ‎ ‎ ‎Funding Kurven (Liquiditätskosten) ‎ ‎ ‎Kreditrisikoprämie (CDS Kurven) 1,46 - 3,54% über alle Währungen ‎ ‎-0,69 - 1,54% über alle Währungen ‎ ‎0,05 - 9,18% ‎(abhängig vom Rating: von AA bis CCC) Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss 0 Festverzinsliche Anleihen 0 Nettovermögen ‎Expertenmeinung Preis – Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 201 Sonstige Beteiligungen 36 Dividend Discount Model ‎Vereinfachte Ertragswertmethode ‎DCF-Verfahren ‎ Kreditspanne ‎Cash-Flow ‎Diskontierungszinssatz ‎Dividenden ‎Beta Faktor – Sonstige Beteiligungen 50 Bereinigtes Nettovermögen Angepasstes Eigenkapital – Sonstige Beteiligungen 53 Multiplikatormethode ‎Transaktionspreis ‎Bewertungsgutachten (Expertenmeinung) ‎Kostenansatz abzüglich Wertminderung EV/Sales ‎EV/EBIT ‎P/E ‎P/B – Kommunalschuldverschreibungen 61 DCF-Verfahren Spanne – Gesamt 664 Passiva ‎ ‎2021 Marktwert in € Millionen Bewertungsmethode Wesentliche nicht beobachtbare Input-Faktoren Umfang der nicht beobachtbaren Input-Faktoren Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading 0 Devisentermingeschäfte 0 DCF-Verfahren Zinskurve 10 - 30% Gesamt 0 ‎ Sensitivität des Fair Values für finanzielle Vermögenswerte (Level III) und Verbindlichkeiten, die zum Fair Value bewertet werden Die Berechnungen der nicht beobachtbaren Input-Parameter basieren hauptsächlich auf Änderungen der Credit Spreads für Anleihen und Kredite sowie auf den Marktwerten vergleichbarer Aktien. Für Anleihen und Kredite führt ein Anstieg (Rückgang) des Credit Spreads um 100 Basispunkte (75 Basispunkte) zu einem entsprechenden Rückgang (Anstieg) im Fair Value. Bei nicht börsennotierten Eigenkapitalinstrumenten führt eine Erhöhung (Rückgang) des Preises um 10 Prozent zu einer entsprechenden Erhöhung (Rückgang) des Fair Values. Finanzielle Vermögenswerte 2021 2020 Buchwert Fair-Value-Änderungen Buchwert Fair-Value-Änderungen in € Millionen Level III Positive Negative Level III Positive Negative Kredite und Forderungen 434 39 - 29 398 22 - 24 Schuldverschreibungen 29 3 - 3 16 2 - 2 Effekt in der Erfolgsrechnung 463 42 - 32 415 24 - 25 2021 2020 Buchwert Fair-Value-Änderungen Buchwert Fair-Value-Änderungen in € Millionen Level III Positive Negative Level III Positive Negative Schuldverschreibungen 61 2 - 2 0 0 0 Eigenkapitalinstrumente 140 13 - 16 134 12 - 11 Effekt im sonstigen Ergebnis 201 15 - 18 134 12 - 11 Fair Value von Finanzinstrumenten, die nicht zum Fair Value ausgewiesen werden Für folgende Instrumente wird der beizulegende Zeitwert nur für Zwecke der Anhangangaben kalkuliert und hat weder Einfluss auf die Konzernbilanz noch auf die Konzern-Erfolgsrechnung. Für alle kurzfristigen Transaktionen (Transaktionen mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten) wird eine vereinfachte Fair-Value-Berechnungsmethode für Retail- und Non-Retail-Portfolios angewendet. Der beizulegende Zeitwert dieser kurzfristigen Transaktionen entspricht dem Buchwert des Produkts. Für die anderen Transaktionen wird die im Abschnitt Fair Value von zum Fair Value ausgewiesenen Finanzinstrumenten beschriebene Methode angewendet. 2021 in € Millionen Level I Level II Level III Fair Value Buchwert Differenz Aktiva Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen 0 38.557 0 38.557 38.557 0 Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 12.684 1.788 120.195 134.667 132.645 2.022 Schuldverschreibungen 12.684 1.788 1.052 15.524 15.617 - 93 Kredite und Forderungen 0 0 119.143 119.143 117.028 2.115 Passiva Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost 132 10.689 150.827 161.648 161.285 362 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden1 0 0 149.147 149.147 149.133 14 Verbriefte Verbindlichkeiten 132 10.689 826 11.647 11.299 348 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 853 853 853 0 1 Gemäß IFRS 7 sind Leasingverbindlichkeiten nicht enthalten. ‎Level I Notierte Marktpreise ‎Level II Auf Marktdaten basierende Bewertungsmethoden ‎Level III Nicht auf Marktdaten basierende Bewertungsmethoden 2020 in € Millionen Level I Level II Level III Fair Value Buchwert Differenz Aktiva Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen 0 33.660 0 33.660 33.660 0 Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 12.516 1.461 105.529 119.505 116.596 2.909 Schuldverschreibungen 12.516 1.461 669 14.646 14.371 275 Kredite und Forderungen 0 0 104.859 104.859 102.225 2.634 Passiva Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost 0 10.232 131.523 141.755 141.281 473 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden1 0 0 130.685 130.685 130.501 184 Verbriefte Verbindlichkeiten 0 10.232 403 10.636 10.346 289 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 434 434 434 0 1 Gemäß IFRS 7 sind Leasingverbindlichkeiten nicht enthalten. ‎Level I Notierte Marktpreise ‎Level II Auf Marktdaten basierende Bewertungsmethoden ‎Level III Nicht auf Marktdaten basierende Bewertungsmethoden (34) Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen in € Millionen 2021 2020 Erteilte Kreditzusagen 42.601 34.803 Erteilte Finanzgarantien 8.900 7.228 Sonstige erteilte Zusagen 4.548 3.656 Gesamt 56.050 45.687 Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken gemäß IFRS 9 - 185 - 174 Zusätzlich zu den dargestellten Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken gemäß IFRS 9 wurden Rückstellungen für sonstige erteilte Zusagen gemäß IAS 37 in Höhe von € 2 Millionen gebildet (Vorjahr: € 1 Million). Nominalwert und Rückstellungen für die außerbilanziellen Verbindlichkeiten aus Zusagen und Finanzgarantien nach IFRS 9 - in Übereinstimmung mit § 51 Abs 13 BWG: 2021 Nominalwert Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken gemäß IFRS 9 in € Millionen Stage 1 Stage 2 Stage 3 Stage 1 Stage 2 Stage 3 Zentralbanken 0 0 0 0 0 0 Regierungen 433 65 0 0 0 0 Kreditinstitute 2.203 95 0 0 0 0 Sonstige Finanzunternehmen 6.111 727 8 - 2 - 7 - 1 Nicht-Finanzunternehmen 36.388 4.271 189 - 31 - 66 - 48 Haushalte 4.552 991 16 - 9 - 11 - 10 Gesamt 49.688 6.149 213 - 43 - 84 - 58 2020 Nominalwert Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken gemäß IFRS 9 in € Millionen Stage 1 Stage 2 Stage 3 Stage 1 Stage 2 Stage 3 Zentralbanken 0 0 0 0 0 0 Regierungen 377 2 0 0 0 0 Kreditinstitute 1.994 108 0 0 0 0 Sonstige Finanzunternehmen 4.991 264 11 - 2 - 3 - 1 Nicht-Finanzunternehmen 27.257 5.742 232 - 36 - 49 - 60 Haushalte 3.629 1.068 12 - 7 - 7 - 9 Gesamt 38.248 7.183 255 - 45 - 59 - 71 ‎ (35) Kreditwürdigkeitsanalyse Die Kreditwürdigkeitsanalyse von finanziellen Vermögenswerten ist eine zeitliche Beurteilung der Ausfallwahrscheinlichkeit der Vermögenswerte. Es ist zu beachten, dass es bei finanziellen Vermögenswerten in Stage 1 und 2 aufgrund des relativen Charakters einer erheblichen Erhöhung des Kreditrisikos nicht zwingend erforderlich ist, dass Vermögenswerte der Stage 2 eine niedrigere Bonität besitzen als Stage 1, obwohl dies normalerweise der Fall ist. Gruppierung der Vermögenswerte nach der Ausfallwahrscheinlichkeit: §Exzellent sind Risikopositionen, die eine starke Fähigkeit zur Erfüllung finanzieller Verpflichtungen mit vernachlässigbarer oder keiner Ausfallwahrscheinlichkeit aufweisen (PD-Skala 0,0000 ≤ 0,0300 Prozent). §Sehr gute Risikopositionen weisen eine starke Fähigkeit zur Erfüllung finanzieller Verpflichtungen auf, wobei die Ausfallwahrscheinlichkeit vernachlässigbar oder gering ist (PD-Skala 0,0300 ≤ 0,1878 Prozent). §Gut sind Risikopositionen, die eine gute Fähigkeit zur Erfüllung finanzieller Verpflichtungen mit geringem Ausfallrisiko aufweisen (PD-Skala 0,1878 ≤ 1,1735 Prozent). §Zufriedenstellend sind Risikopositionen, die einer genaueren Überwachung bedürfen und eine durchschnittliche bis angemessene Fähigkeit zur Erfüllung finanzieller Verpflichtungen mit einem moderaten Ausfallrisiko aufweisen (PD-Skala 1,1735 ≤ 7,3344 Prozent). §Unterdurchschnittlich sind Risikopositionen, die unterschiedliche Stärken spezieller Aufmerksamkeit erfordern und ein besorgniserregendes Ausfallrisiko aufweisen (PD-Skala 7,3344 < 100,0 Prozent). §Beeinträchtigte Bonität haben Risikopositionen, die als wertgemindert eingestuft werden (PD-Skala 100,0 Prozent). Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte – Amortized Cost nach Rating-Kategorien und Stages: 2021 Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Gesamt in € Millionen Erwarteter 12-Monats-Verlust Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Exzellent 18.157 1.904 0 2 20.063 Sehr gut 36.668 3.586 0 1 40.255 Gut 37.293 6.917 0 10 44.220 Zufriedenstellend 16.028 5.317 0 18 21.364 Unterdurchschnittlich 1.250 2.094 0 8 3.351 Wertgemindert 0 0 2.432 277 2.709 Nicht geratet 2.928 260 41 20 3.250 Bruttobuchwert 112.323 20.079 2.473 336 135.212 Kumulierte Wertminderungen - 195 - 687 - 1.567 - 118 - 2.567 Buchwert 112.128 19.392 906 218 132.645 2020 Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Gesamt in € Millionen Erwarteter 12-Monats-Verlust Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Exzellent 21.357 1.308 0 3 22.667 Sehr gut 22.822 3.346 0 1 26.170 Gut 33.331 7.661 0 6 40.998 Zufriedenstellend 14.091 6.549 0 23 20.663 Unterdurchschnittlich 747 1.931 0 13 2.691 Wertgemindert 0 0 2.582 273 2.856 Nicht geratet 2.635 467 16 2 3.119 Bruttobuchwert 94.983 21.262 2.598 321 119.163 Kumulierte Wertminderungen - 185 - 629 - 1.633 - 119 - 2.567 Buchwert 94.797 20.633 964 202 116.596 Die Kategorie nicht geratet beinhaltet vor allem finanzielle Vermögenswerte für Haushalte (vorwiegend in Tschechien), für welche noch keine Ratings verfügbar sind und deren Einstufung daher auf qualitativen Faktoren basiert. ‎ Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte – Fair Value Through Other Comprehensive Income ohne Eigenkapitalinstrumente nach Rating-Kategorien und Stages: 2021 Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Gesamt in € Millionen Erwarteter 12-Monats-Verlust Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Exzellent 1.197 0 0 0 1.197 Sehr gut 2.082 21 0 0 2.103 Gut 914 2 0 0 916 Zufriedenstellend 231 27 0 0 259 Unterdurchschnittlich 0 0 0 0 0 Wertgemindert 0 0 0 0 0 Nicht geratet 36 0 0 0 36 Bruttobuchwert1 4.461 50 0 0 4.511 Kumulierte Wertminderungen - 1 0 0 0 - 2 Buchwert 4.460 50 0 0 4.509 1 Der Bruttobuchwert folgt der Definition nach FINREP in Annex V 1,34(b). 2020 Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Gesamt in € Millionen Erwarteter 12-Monats-Verlust Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Exzellent 1.315 0 0 0 1.315 Sehr gut 2.776 0 0 0 2.776 Gut 234 11 0 0 245 Zufriedenstellend 223 35 0 0 259 Unterdurchschnittlich 0 0 0 0 0 Wertgemindert 0 0 0 0 0 Nicht geratet 22 0 0 0 22 Bruttobuchwert1 4.570 46 0 0 4.616 Kumulierte Wertminderungen - 3 - 1 0 0 - 4 Buchwert 4.567 45 0 0 4.612 1 Der Bruttobuchwert folgt der Definition nach FINREP in Annex V 1,34(b). Die Kategorie nicht geratet beinhaltet finanzielle Vermögenswerte für einige Privatkunden, für die keine Ratings verfügbar sind und die Einstufung daher auf qualitativen Faktoren basiert. Nominalwerte der außerbilanziellen Verpflichtungen nach Rating-Kategorien und Stages: 2021 Stage 1 Stage 2 Stage 3 Gesamt in € Millionen Erwarteter 12-Monats-Verlust Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Exzellent 1.503 178 0 1.681 Sehr gut 20.312 1.729 0 22.041 Gut 20.778 2.383 0 23.161 Zufriedenstellend 6.267 1.486 0 7.753 Unterdurchschnittlich 212 290 0 501 Wertgemindert 0 0 211 211 Nicht geratet 616 84 1 702 Nominalwert 49.688 6.149 213 56.050 Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken gemäß IFRS 9 - 43 - 84 - 58 - 185 Nominalwert nach Rückstellungen 49.645 6.065 154 55.864 2020 Stage 1 Stage 2 Stage 3 Gesamt in € Millionen Erwarteter 12-Monats-Verlust Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Exzellent 1.661 275 0 1.935 Sehr gut 13.406 1.069 0 14.475 Gut 17.333 3.762 0 21.094 Zufriedenstellend 5.112 1.639 0 6.751 Unterdurchschnittlich 205 317 0 521 Wertgemindert 0 0 255 255 Nicht geratet 531 122 0 654 Nominalwert 38.248 7.183 255 45.687 Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken gemäß IFRS 9 - 45 - 59 - 71 - 174 Nominalwert nach Rückstellungen 38.203 7.125 185 45.512 Die Kategorie nicht geratet beinhaltet außerbilanzielle Verpflichtungen für einige Privatkunden, für die keine Ratings verfügbar sind und die Einstufung daher auf qualitativen Faktoren basiert. (36) Sicherheiten und maximales Kreditrisiko Die folgende Tabelle enthält Angaben zum maximalen Obligo als Grundlage für die nachfolgenden Angaben zu Sicherheiten: 2021 Maximales Kreditrisikovolumen in € Millionen Den Wertminderungs-vorschriften nicht unterliegend Den Wertminde-rungsvorschriften unterliegend davon Kredite und Forderungen ohne Handelsabsicht sowie Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 0 135.212 119.587 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income1 0 4.511 0 Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss 965 0 422 Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss 264 0 0 Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 3.743 0 0 Bilanzposten 4.972 139.723 120.008 Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 0 56.050 56.050 Gesamt 4.972 195.772 176.058 1 Der Bruttobuchwert folgt der Definition nach FINREP in Annex V 1,34(b). 2020 Maximales Kreditrisikovolumen in € Millionen Den Wertminderungs-vorschriften nicht unterliegend Den Wertminde-rungsvorschriften unterliegend davon Kredite und Forderungen ohne Handelsabsicht sowie Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 0 119.163 104.780 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income1 0 4.616 0 Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss 821 0 398 Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss 457 0 0 Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 4.173 0 0 Bilanzposten 5.451 123.779 105.178 Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 0 45.687 45.687 Gesamt 5.451 169.466 150.865 1 Der Bruttobuchwert folgt der Definition nach FINREP in Annex V 1,34(b). Um das Kreditrisiko zu mindern, wendet die RBI eine Reihe von Verfahren an, deren häufigstes die Hereinnahme von Sicherheiten im Kreditgeschäft ist. Beim Kreditvergabeprozess wird eine Bewertung der Sicherheiten vorgenommen, die dann in regelmäßigen Abständen mit verschiedenen Validierungsverfahren überprüft wird. Die wichtigsten Arten von Sicherheiten, die im Konzern akzeptiert werden, sind Wohn- und Gewerbeimmobilien, Finanzsicherheiten, Garantien und bewegliche Güter. Langfristige Finanzierungen sind im Allgemeinen besichert, während revolvierende Kreditfazilitäten üblicherweise nicht besichert sind. Schuldtitel sind überwiegend nicht besichert. Derivate können mit Barmitteln oder Aufrechnungsrahmenvereinbarungen besichert sein. Sicherheiten aus dem Leasinggeschäft betreffen vorwiegend den Wert des Leasingobjekts. Positionen, die unter den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten ausgewiesen sind, haben ein vernachlässigbares Kreditrisiko. Die Berücksichtigung von Sicherheiten erfolgt einheitlich auf Basis konzernweit angewendeten Richtlinien. Die Konzernrichtlinien für die Erlangung von Sicherheiten wurden während des Berichtszeitraums nicht wesentlich verändert, werden aber jährlich aktualisiert. Die in den Tabellen ausgewiesenen Sicherheiten sind jeweils auf den Höchstbetrag des Bruttobuchwerts des finanziellen Vermögenswerts begrenzt. Die nachstehenden Tabellen zeigen Kredite und Forderungen ohne Handelsabsicht sowie Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen, die einer Wertminderung unterliegen: 2021 ‎in € Millionen Maximales Kreditrisikovolumen Fair Value der Sicherheiten Obligo abzüglich Fair Value der Sicherheiten Zentralbanken 12.005 318 11.688 Regierungen 1.386 740 646 Kreditinstitute 4.629 1.658 2.971 Sonstige Finanzunternehmen 11.304 5.036 6.268 Nicht-Finanzunternehmen 51.500 23.355 28.145 Haushalte 39.183 25.411 13.772 Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 56.050 9.024 47.026 Gesamt 176.058 65.542 110.516 2020 ‎in € Millionen Maximales Kreditrisikovolumen Fair Value der Sicherheiten Obligo abzüglich Fair Value der Sicherheiten Zentralbanken 6.762 318 6.444 Regierungen 2.118 703 1.416 Kreditinstitute 5.194 2.545 2.649 Sonstige Finanzunternehmen 9.311 4.836 4.475 Nicht-Finanzunternehmen 46.265 20.471 25.793 Haushalte 35.528 22.695 12.833 Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 45.687 6.805 38.882 Gesamt 150.865 58.373 92.492 Knapp zwei Drittel der Sicherheiten, die von der RBI berücksichtigt werden können, betreffen die Besicherung von Krediten durch Immobilien, von denen mehr als 70 Prozent Wohnimmobilien sind. Zusätzliche Sicherheiten stammen im Wesentlichen aus erhaltenen Garantien, welche unter anderem Reverse-Repo- und Wertpapierleihgeschäfte umfassen. Angaben zum maximalen Obligo aus finanziellen Vermögenswerten der Stage 3 und zu den entsprechenden Sicherheiten: 2021 ‎in € Millionen Kreditrisikovolumen (Stage 3) Fair Value der Sicherheiten (Stage 3) Obligo abzüglich Fair Value der Sicherheiten (Stage 3) Wertminderung ‎(Stage 3) Zentralbanken 0 0 0 0 Regierungen 0 0 0 0 Kreditinstitute 4 0 4 - 4 Sonstige Finanzunternehmen 92 5 87 - 36 Nicht-Finanzunternehmen 1.367 420 948 - 838 Haushalte 1.009 230 779 - 689 Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 213 20 193 - 58 Gesamt 2.686 674 2.012 - 1.625 2020 ‎in € Millionen Kreditrisikovolumen (Stage 3) Fair Value der Sicherheiten (Stage 3) Obligo abzüglich Fair Value der Sicherheiten (Stage 3) Wertminderung ‎(Stage 3) Zentralbanken 0 0 0 0 Regierungen 2 0 2 - 2 Kreditinstitute 3 0 3 - 3 Sonstige Finanzunternehmen 88 5 82 - 32 Nicht-Finanzunternehmen 1.469 424 1.045 - 871 Haushalte 1.037 213 823 - 725 Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 255 19 236 - 71 Gesamt 2.853 662 2.192 - 1.704 Die RBI hält in der Bilanz einen unwesentlichen Betrag an im Eigenbestand befindlichen Sicherheiten. ‎ (37) Erwartete Kreditverluste Erwartete Kreditverluste aus Finanzinstrumenten sollen einen unverzerrten und wahrscheinlichkeitsgewichteten Betrag darstellen, der durch Auswertung einer Reihe verschiedener möglicher Ergebnisse ermittelt wird, dem Zeitwert des Geldes und angemessenen und belastbaren Informationen entsprechen, die zum Abschlussstichtag ohne unangemessenen Kosten- oder Zeitaufwand über vergangene Ereignisse, gegenwärtige Bedingungen und Prognosen künftiger wirtschaftlicher Bedingungen verfügbar sind. Allgemeine Vorgehensweise Für die Bemessung der Wertminderungen für erwartete Kreditverluste finanzieller Vermögenswerte – Amortized Cost bzw. finanzieller Vermögenswerte – Fair Value Through Other Comprehensive Income ist die Anwendung von Modellen und Prognosen über künftige wirtschaftliche Bedingungen und über zukünftiges Zahlungsverhalten erforderlich. Bei der Berechnung erwarteter Kreditverluste sind Ermessensentscheidungen erforderlich, und zwar unter anderem bei der: Festlegung der Kriterien für eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos Auswahl geeigneter Modelle und Annahmen für die Berechnung erwarteter Kreditverluste Berücksichtigung von Risiken, die von den Modellen nicht angemessen abgebildet werden Bestimmung der Anzahl und relativen Gewichtung zukunftsorientierter Szenarien für jede Produktart/Marktform und die damit verbundenen erwarteten Kreditverluste §Zusammenfassung von Finanzinstrumenten anhand von gemeinsamen Ausfallrisikoeigenschaften in Gruppen mit dem Zweck der Berechnung erwarteter Kreditverluste Kreditrisiko ist das Risiko, finanzielle Verluste zu erleiden, falls ein Kunde oder Kontrahent seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Kreditrisiken ergeben sich hauptsächlich aus Interbanken-, Firmenkunden- und Verbraucherkrediten sowie aus gewährten Kreditzusagen. Sie können ferner aus gegebenen Finanzgarantien, z. B. Kreditbürgschaften, Akkreditiven und Akzepten, entstehen. Weitere Kreditrisiken ergeben sich aus Veranlagungen in Schuldtiteln und aus Handelsaktivitäten (Handelskreditrisiken), sowie aus Verrechnungssalden mit Gegenparteien und aus Reverse-Repo-Geschäften. Modelle werden herangezogen, um die Eintrittswahrscheinlichkeit von Ausfällen, die damit verbundenen Ausfallquoten und die Ausfallkorrelationen zwischen Gegenparteien zu schätzen. Die RBI berechnet erwartete Kreditverluste unter Einbeziehung der Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default, PD), des ausstehenden Betrags zum Zeitpunkt des Ausfalls (Exposure at Default, EAD) sowie der Verlustquote bei Ausfall (Loss Given Default, LGD). IFRS 9 schreibt ein dreistufiges Wertminderungsmodell auf der Grundlage von Veränderungen der Kreditqualität seit dem erstmaligen Ansatz vor. Ein Finanzinstrument, für das bei seinem erstmaligen Ansatz noch keine objektiven Hinweise für eine Wertminderung vorliegen, wird grundsätzlich der Stage 1 zugeordnet. Wenn ein signifikanter Anstieg des Ausfallrisikos seit dem erstmaligen Ansatz festgestellt wird, wird das Finanzinstrument in Stage 2 transferiert. Sobald das Finanzinstrument wertgemindert ist, wird es in Stage 3 transferiert. Für Finanzinstrumente in Stage 1 ist die Wertberichtigung in Höhe des erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlusts zu bemessen und wird erfolgswirksam erfasst. Der Zwölf-Monats-Kreditverlust ist jener Betrag, der dem Teil der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Zahlungsausfälle entspricht, die aus möglichen Ausfallereignissen resultieren, deren Eintritt innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag erwartet wird. Bei Finanzinstrumenten in den Stages 2 oder 3 sind die erwarteten Kreditverluste in Höhe der insgesamt über die Laufzeit des Instruments erwarteten Zahlungsausfälle zu erfassen. Gemäß IFRS 9 sind bei der Berechnung erwarteter Kreditverluste zukunftsorientierte Informationen zu berücksichtigen. Für finanzielle Vermögenswerte, die bereits bei der Einbuchung eine beeinträchtigte Bonität (POCI) aufweisen, wird der erwartete Kreditverlust immer auf Basis der Laufzeit des Instruments ermittelt. Signifikante Erhöhung des Kreditrisikos Die RBI sieht die Erhöhung des Kreditrisikos eines Finanzinstruments dann als signifikant an, wenn eines oder mehrere der folgenden quantitativen, qualitativen oder Backstop-Kriterien erfüllt sind: Quantitative Kriterien Die RBI verwendet quantitative Kriterien als Primärindikatoren für eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos für alle wesentlichen Portfolios und zusätzlich qualitative Kriterien wie 30-Tage-Überfälligkeit oder Forbearance-Maßnahmen als widerlegbare Vermutung. Für die quantitative Einstufung vergleicht die RBI die Lifetime-PD-Kurve zum Stichtag mit der Forward-Lifetime-PD-Kurve zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung. Aufgrund der unterschiedlichen Natur der Produkte von Non-Retail- und Retail-Kunden unterscheiden sich die Methoden zur Bestimmung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos geringfügig. Um die zwei Kurven für das Kreditrisiko von Non-Retail-Kunden vergleichbar zu machen, werden die PDs zu annualisierten PDs reduziert. Bei einem Anstieg der PD um 250 Prozent oder mehr wird von einem signifikanten Anstieg des Kreditrisikos ausgegangen. Bei längeren Laufzeiten wird die Schwelle von 250 Prozent reduziert, um den Laufzeiteffekt zu berücksichtigen. Bei Retail-Forderungen werden die kumulierten Restlaufzeit-PDs verglichen. Dabei wird, bedingt auf das Überleben bis zum Stichtag, die Logit-Differenz (i.e. Logit ist in der Statistik der natürliche Logarithmus einer Chance) zwischen der Lifetime-PD zum Stichtag und der Lifetime-PD zum ursprünglichen Buchungszeitpunkt verglichen. Hierbei wird im Allgemeinen dann von einem signifikanten Anstieg des Kreditrisikos ausgegangen, wenn ein relativer Anstieg der kumulierten Restlaufzeit-PD über einem bestimmten Schwellenwert liegt. Die Schwellenwerte werden getrennt für jedes Portfolio, das durch individuelle ratingbasierte Lifetime-PD-Modelle abgedeckt wird, berechnet. Dabei werden die Schwellenwerte basierend auf historischen Daten als das 50.-te Quantil der Verteilung der oben genannten Logit-Differenzen auf das sich verschlechternde Portfolio (gruppiert nach Ländern und Produkten wie Hypothekarkredite, Kreditkarten und SME-Kredite) geschätzt. Daher werden 50 Prozent der PD mit der größten Verschlechterung über die Laufzeit als signifikant angesehen. Das bedeutet in der Regel eine vom Ausfallverhalten der verschiedenen Portfolios abhängige PD-Erhöhung zwischen 150 und 250 Prozent. Die RBI entwickelt für Retail-Forderungen eine neue, angepasste Methodik, die der Implementierung des EZB/EBA IRB-Repair-Pakets auf internen (Säule 1) Modellen folgt. Es wurde bereits 2021 in der kroatischen Tochterbank eingeführt und wird 2022 in den restlichen Retail-Portfolios der RBI eingeführt werden – die erwarteten Effekte auf die erwarteten Kreditverluste auf Gruppenebene sind gering. Der aktuelle Ansatz wird leicht angepasst, um der zugrunde liegenden Änderung der Säule-1-Kalibrierungsphilosophie Rechnung zu tragen, welche zwar noch immer einem hybriden Ansatz folgt (Mischung aus stabil über den Kreditzyklus und dem Zyklus folgend), aber stärker auf die Stabilität fokussiert ist. Durch die höhere Stabilität der Rating-Einstufung der einzelnen Kreditforderungen führt dies zu kleineren Differenzen in den Logits und daher wird das Quantil basierend auf drei Kriterien ausgewählt. Das Quantil sollte immer noch im Bereich zwischen 150 und 250 Prozent relativen Anstiegs liegen, die beobachtete Volatilität des Anteils von Stage 2 über die Laufzeit sowie historisch beobachtete Werte der Stage 2 auf Portfolio-Ebene sollten die Orientierungshilfe sein. Die allgemeinen Richtwerte werden auf Produktebene definiert und reichen von 65 bis 75 Prozent basierend auf den im Rahmen der Methodenentwicklung gemachten Erfahrungen für die Portfolios. Qualitative Kriterien Die RBI verwendet für alle wesentlichen Portfolios zusätzlich zu quantitativen auch qualitative Kriterien, um eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos eines Finanzinstruments festzustellen. Ein Transfer in Stage 2 findet statt, wenn die unten genannten Kriterien erfüllt sind. Für Portfolios der Bereiche Firmenkunden, öffentlicher Sektor, Kreditinstitute und Projektfinanzierung, wenn den Kreditnehmer eines oder mehrere der folgenden Kriterien betreffen: §Erkennung von ersten Anzeichen einer Verschlechterung der Kreditwürdigkeit im Early-Warning-System §Änderungen von Vertragsbedingungen im Rahmen einer Forbearance-Maßnahme §Externe Risikofaktoren mit einem potentiell signifikanten Einfluss auf die Rückzahlungsfähigkeit der Kunden Die Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos berücksichtigt zukunftsorientierte Informationen und wird quartalsmäßig auf Einzelgeschäftsebene für alle von der RBI gehaltenen Portfolios der Bereiche Firmenkunden, öffentlicher Sektor, Kreditinstitute und Projektfinanzierung durchgeführt. Für Retail-Portfolios wird ein Stage-2-Transfer auf Basis folgender qualitativer Kriterien durchgeführt, das heißt, wenn der Kreditnehmer eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt: §Forbearance Flag aktiv §Ausfall eines materiellen Exposures (>20 Prozent vom Gesamtexposure) desselben Kunden auf einem anderen Produkt (PI Segment) §Holistic Approach – anwendbar für Fälle, in denen neue zukunftsorientierte Informationen für ein Segment oder einen Teil des Portfolios verfügbar werden und diese Informationen noch nicht im Ratingsystem erfasst sind. Bei Identifikation solcher Fälle bewertet das Management dieses Portfolio mit den über die gesamte Laufzeit erwarteten Kreditverlusten (als kollektive Bewertung) Die Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos berücksichtigt zukunftsorientierte Informationen und wird monatlich auf Einzelgeschäftsebene für alle von der RBI gehaltenen Retail-Kunden-Portfolios durchgeführt. Backstop Ein Backstop wird angewendet und eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos eines Finanzinstruments angenommen, wenn der Kreditnehmer mit seinen vertraglichen Zahlungen mehr als 30 Tage überfällig ist. In einigen wenigen Fällen wird widerlegt, dass mehr als 30 Tage überfällige finanzielle Vermögenswerte ein wesentlich erhöhtes Kreditrisiko aufweisen. Ausnahme für niedrige Ausfallrisiken In ausgewählten Fällen für überwiegend staatliche Schuldverschreibungen macht die RBI von der Ausnahmeregelung für Finanzinstrumente mit geringem Kreditrisiko Gebrauch. All jene Wertpapiere, die als geringes Kreditrisiko eingestuft werden, haben ein Rating, das mindestens einem Investment-Grade-Rating entspricht, d. h. mindestens Standard & Poor's BBB-, Moody's Baa3 oder Fitch BBB-. Im Kreditgeschäft hat die RBI die Ausnahmeregelung für niedrige Kreditrisiken nicht in Anspruch genommen. Definition der Begriffe Ausfall und wertgeminderte Vermögenswerte Die RBI verwendet für die Zwecke der Berechnung der erwarteten Kreditverluste gemäß IFRS 9 dieselbe Definition für den Ausfall wie für die CRR-Eigenkapitalrechnung (Basel 3). Das heißt eine ausgefallene Forderung ist auch in Stage 3. Der Ausfall wird anhand quantitativer und qualitativer Kriterien beurteilt. Erstens gilt ein Kreditnehmer als ausgefallen, wenn er mit seinen vertraglichen Zahlungen mehr als 90 Tage überfällig ist. Zweitens gilt ein Kreditnehmer als ausgefallen, wenn er sich in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten befindet und es unwahrscheinlich ist, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Die Definition eines Ausfalls wurde in den Berechnungen der erwarteten Kreditverluste der RBI zur Abbildung der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), des ausstehenden Betrags zum Zeitpunkt des Ausfalls (EAD) sowie der Verlustquote bei Ausfall (LGD) einheitlich angewendet. Erläuterung der Input-Daten, Annahmen und Schätztechniken Der erwartete Kreditverlust wird entweder auf der Basis einer Zwölf-Monats-Betrachtung oder einer Betrachtung der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste berechnet – je nachdem, ob seit dem erstmaligen Ansatz eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos eingetreten ist, oder ob ein Vermögenswert als wertgemindert angesehen wird. Zukunftsorientierte wirtschaftliche Informationen werden ebenfalls in die Bestimmung der PD, EAD und LGD für einen Zwölf-Monats-Horizont und jener für die Gesamtlaufzeit einbezogen. Diese Annahmen unterscheiden sich je nach Produktart. Die erwarteten Kreditverluste sind das diskontierte Produkt aus der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), der Verlustquote bei Ausfall (LGD), dem ausstehenden Betrag zum Zeitpunkt des Ausfalls (EAD) und dem Diskontierungszins (Discount Factor, D). Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) Die Ausfallwahrscheinlichkeit ist die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer entweder innerhalb der nächsten zwölf Monate oder in der gesamten Restlaufzeit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Im Allgemeinen wird die Ausfallwahrscheinlichkeit über die Laufzeit ausgehend von der regulatorischen Zwölf-Monats-Ausfallwahrscheinlichkeit berechnet, bereinigt um jegliche konservative Anpassungen. Danach werden verschiedene statistische Methoden zur Einschätzung der Entwicklung des Ausfallprofils vom Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes über die Gesamtlaufzeit des Kredits oder des Kreditportfolios angewendet. Das Ausfallsprofil beruht auf historischen beobachteten Daten und parametrischen Funktionen. Zur Schätzung des Ausfallprofils ausstehender Kreditbeträge wurden verschiedene Modelle verwendet, die sich in die folgenden Kategorien zusammenfassen lassen: Firmenkunden, Projektfinanzierungen und Finanzinstitute: Das Ausfallprofil wird unter Verwendung eines parametrischen Überlebensregressionsansatzes (Weibull) erstellt. Zukunftsorientierte Informationen werden unter Verwendung des Ein-Faktor-Modells nach Vasicek in die Ausfallwahrscheinlichkeit einbezogen. Die Kalibrierung der Ausfallwahrscheinlichkeiten basiert auf der Kaplan-Maier-Methodik mit Auszahlungsanpassung. §Privatkundenkredite und Hypothekarkredite: Das Ausfallprofil wird mithilfe einer parametrischen Überlebensregression in konkurrierenden Risikorahmen erstellt. Zukunftsorientierte Informationen werden unter Verwendung von Satellitenmodellen in die Ausfallwahrscheinlichkeit einbezogen. §Öffentlicher Sektor, Kommunal- und Regionalregierungen, Versicherungen und Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW): Das Ausfallprofil wird mithilfe eines Übergangsmatrix-Ansatzes erstellt. Zukunftsorientierte Informationen werden unter Verwendung des Ein-Faktor-Modells nach Vasicek in die Ausfallwahrscheinlichkeit einbezogen. In den wenigen Fällen, in denen einzelne Input-Daten nicht vollständig verfügbar sind, werden für die Berechnung die Techniken der Gruppierung, der Mittelung und des Benchmarkings der Input-Daten verwendet. Verlustquote bei Ausfall (LGD) Die Verlustquote bei Ausfall entspricht der Erwartung der RBI bezüglich der Verlusthöhe bei einem Forderungsausfall. Sie werden bei Ausfall als prozentualer Verlust pro Einheit des ausstehenden Betrags zum Zeitpunkt des Ausfalls ausgedrückt und entweder auf der Basis von zwölf Monaten oder der Gesamtlaufzeit berechnet. Dabei entspricht die Zwölf-Monats-Verlustquote dem erwarteten anteiligen Verlust bei Ausfall innerhalb der nächsten zwölf Monate, die Gesamtlaufzeit-Verlustquote dem entsprechenden Wert bei Ausfall in der erwarteten Restlaufzeit des Kredits. ‎ Verschiedene Modelle werden zur Schätzung der Verlustquote ausstehender Kreditforderungen verwendet. Sie lassen sich in folgende Kategorien zusammenfassen: Firmenkunden, Projektfinanzierungen, Finanzinstitute, Kommunal- und Regionalregierungen, Versicherungen: Die Verlustquote bei Ausfall wird durch die Diskontierung von Cash-Flows berechnet, die während des Workout-Prozesses eingetrieben werden. Zukunftsorientierte Informationen werden unter Verwendung des Ein-Faktor-Modells nach Vasicek in die Verlustquote bei Ausfall einbezogen. §Privatkundenkredite und Hypothekarkredite: Die Verlustquote bei Ausfall wird berechnet, indem die regulatorische Ausfallquote um Anpassungen für einen Konjunkturabschwung und andere konservative Abschläge bereinigt wird. Zukunftsorientierte Informationen werden unter Verwendung von verschiedenen Satellitenmodellen in die Ausfallquote einbezogen. §Öffentlicher Sektor: Die Ausfallquote wird mithilfe marktimpliziter Quellen ermittelt. In den wenigen Fällen, in denen einzelne Input-Daten nicht vollständig zur Verfügung stehen, werden alternative Recovery-Modelle, das Benchmarking von Input-Daten sowie die Fachmeinung von Experten für die Berechnung herangezogen. Ausstehender Betrag zum Zeitpunkt des Ausfalls (EAD) Der ausstehende Betrag zum Zeitpunkt des Ausfalls entspricht jenem Betrag, den die RBI zum Zeitpunkt des Ausfalls als ausstehend erwartet. Das EAD für einen Zwölf-Monats-Horizont und die Gesamtlaufzeit werden auf Grundlage des erwarteten Zahlungsprofils ermittelt, das sich je nach Produktart unterscheidet. Für amortisierende Produkte und für endfällige Kredite beruht dieses auf den vertraglichen Rückzahlungen, die der Kreditnehmer über einen Zeitraum von zwölf Monaten oder über die Gesamtlaufzeit schuldet. Sofern nicht schon im Rahmen der PD-Schätzung über die Kreditlaufzeit berücksichtigt, werden Annahmen bezüglich vorzeitiger (vollständiger) Rückzahlung oder Refinanzierung ebenfalls bei der Berechnung berücksichtigt. Für revolvierende Produkte wird der ausstehende Betrag zum Zeitpunkt des Ausfalls so bestimmt, dass zum momentan gezogenen Betrag ein Kreditkonversionsfaktor addiert wird, der die erwartete Inanspruchnahme des verbleibenden Limits bis zum Zeitpunkt des Ausfalls mit abbildet. Der Kreditkonversionsfaktor wird um die regulatorischen Sicherheitsmargen bereinigt. In den wenigen Fällen, in denen einzelne Input-Daten nicht vollständig zur Verfügung stehen, wird ein Benchmarking der Input-Daten für die Berechnung verwendet. Diskontierungszinssatz (D) Im Allgemeinen ist für finanzielle Vermögenswerte und außerbilanzielle Vermögenswerte, bei denen es sich nicht um Leasing oder POCI handelt, der bei der Berechnung des erwarteten Kreditverlusts verwendete Diskontierungszinssatz der Effektivzinssatz oder ein Näherungswert davon. Berechnung Der erwartete Kreditverlust für Stage 1 und 2 ist das Produkt aus PD, LGD und EAD, multipliziert mit der Wahrscheinlichkeit, nicht vor dem betreffenden Zeitraum auszufallen. Letzteres wird durch die Überlebensfunktion S ausgedrückt. Die dadurch berechneten zukünftigen Werte erwarteter Kreditverluste werden sodann auf den Berichtszeitpunkt diskontiert und summiert. Die Ergebnisse daraus werden schließlich je nach zukunftsorientiertem Szenario gewichtet. Zur Schätzung der Wertminderungen für Stage 3 werden verschiedene Modelle verwendet, die sich in die folgenden Kategorien zusammenfassen lassen: Firmenkunden, Projektfinanzierungen, öffentlicher Sektor, Finanzinstitute, Kommunal- und Regionalregierungen, Versicherungen und Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren: Die Wertminderung der Stage 3 wird von Workout-Managern berechnet, die die erwarteten Cash-Flows mit dem geeigneten Effektivzinssatz diskontieren. Für Retail-Forderungen werden Wertminderungen der Stage 3 bei der Mehrheit der Konzerneinheiten durch die Berechnung der statistisch abgeleiteten besten Schätzung des erwarteten Verlusts, bereinigt um indirekte Kosten, ermittelt. Gemeinsame Ausfallrisikoeigenschaften in Gruppen Nahezu alle Wertminderungen nach IFRS 9 werden kollektiv bewertet. Nur für die Non-Retail-Geschäfte der Stage 3 werden die Wertminderungen einzeln bewertet. Für die Bemessung der erwarteten Kreditverluste auf kollektiver Basis wird eine Gruppierung von Risikopositionen auf Grundlage gemeinsamer Kreditrisikomerkmale (im Sinn von Ausfallrisikoeigenschaften) durchgeführt, sodass die Risikopositionen innerhalb jeder Gruppe ähnlich sind. Charakteristika von Retail-Krediten sind auf Ebene der Länder, der Kundenklassifizierungen (Haushalte und Klein- und Mittelbetriebe), der Produkte (z. B. Hypotheken, persönliche Darlehen, Kontokorrentkredite oder Kreditkarten), der Rating-Stufen für die Ausfallwahrscheinlichkeit und der Verlustquoten bei Ausfall zusammengefasst. Jede Kombination der aufgezählten Charakteristika wird als Gruppe mit einheitlichem erwartetem Verlustprofil betrachtet. Non-Retail-Geschäfte werden nach Rating-Stufen und Kundensegmenten einer Ausfallswahrscheinlichkeit zugeordnet. Dabei werden Kundentypen zu einzelnen Ratingmodellen zusammengefasst. Für die Ermittlung der LGD- und EAD-Parameter wird das Portfolio nach Ländern und Produkten gruppiert. Zukunftsorientierte Informationen Die Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos und die Berechnung der erwarteten Kreditverluste beziehen beide auch zukunftsorientierte Informationen mit ein. Die RBI hat für jedes Portfolio historische Analysen durchgeführt und ökonomische Schlüsselfaktoren identifiziert, die sich auf das Kreditrisiko und die erwarteten Kreditverluste auswirken. Diese ökonomischen Variablen und ihre Auswirkungen auf die Ausfallwahrscheinlichkeit, die Verlustquote bei Ausfall und den ausstehenden Betrag zum Zeitpunkt des Ausfalls unterscheiden sich je nach Kategorie. Prognosen für diese ökonomischen Variablen (das ökonomische Basisszenario) werden quartalsweise von Raiffeisen Research zur Verfügung gestellt und vermitteln ein Best-Estimate-Bild der Volkswirtschaft in den nächsten drei Jahren. Jenseits von drei Jahren wird keine makroökonomische Anpassung durchgeführt. Das heißt für den Zeitraum über diese drei Jahre hinaus wurde zur Prognose der ökonomischen Variablen für die gesamte Restlaufzeit jedes Instruments ein Mittelwertrückkehr-Ansatz (Mean Reversion) verwendet. Demnach tendieren ökonomische Variablen bis zur Fälligkeit entweder zu einem langfristigen Durchschnittswert oder zu einer langfristigen Durchschnitts-Wachstumsrate. Die Auswirkungen dieser ökonomischen Variablen auf die Ausfallwahrscheinlichkeit, die Verlustquote bei Ausfall und den ausstehenden Betrag zum Zeitpunkt des Ausfalls wurden mithilfe statistischer Regressionen bestimmt, um daraus die historischen Auswirkungen der Änderungen dieser Variablen auf die Ausfallraten und die Komponenten der Verlustquote bei Ausfall und den ausstehenden Betrag zum Zeitpunkt des Ausfalls zu erkennen. Diese Satellitenmodelle sind mit Daten vor der Pandemie kalibriert. Deshalb ergibt sich während der Pandemie noch ein Anpassungsbedarf, um die aktuell aufgetretenen Risikofaktoren in den Wertminderungen abzubilden. Zusätzlich zum Basisszenario hat Raiffeisen Research auch ein optimistisches und ein pessimistisches Szenario geschätzt, um sicherzustellen, dass die Nichtlinearität erfasst wird. Für die pessimistischen und optimistischen Szenarien wurde die Methodik aufgrund der COVID-19-Pandemie angepasst. Um den Downside-Risiken für die BIP-Basisszenarien Rechnung zu tragen, wurden die möglichen Bandbreiten im pessimistischen Szenario berücksichtigt. Die hohen Inflationsraten haben die Zinsaussichten in Zentraleuropa verändert. Während die EZB ihre expansive Geldpolitik voraussichtlich eher vorsichtig zurückfahren und die Leitzinsen unverändert lassen wird, stehen einige Länder in Zentraleuropa bereits kurz vor dem Ende des Zinserhöhungszyklus. Aufgrund erhöhter Inflationsrisiken impliziert das pessimistische Szenario noch höhere Zinsen. So wie alle ökonomischen Vorhersagen unterliegen auch die hier beschriebenen Prognosen und Eintrittswahrscheinlichkeiten einer hohen inhärenten Unsicherheit. Die tatsächlichen Ergebnisse können somit erheblich von den prognostizierten abweichen. Der Konzern sieht diese Prognosen jedoch als die bestmögliche Schätzung der künftigen Ergebnisse an, die auch allfällige Nichtlinearitäten und Asymmetrien in den verschiedenen Portfolios des Konzerns abdecken. ‎ Nachstehend sind die wichtigsten Annahmen als Ausgangsbasis, die für Schätzungen der erwarteten Kreditverluste zum Bilanzstichtag verwendet wurden, angegeben. (Quelle: Raiffeisen Research, November 2021) Reales BIP Arbeitslosigkeit 2022 2023 2024 2022 2023 2024 Optimistisch 5,3% 4,8% 4,3% 1,5% 2,6% 2,4% Bulgarien Basis 4,0% 4,0% 3,5% 4,8% 4,5% 4,3% Pessimistisch 1,3% 2,5% 2,0% 9,5% 7,1% 6,9% Optimistisch 6,1% 4,9% 4,0% 3,6% 4,7% 4,5% Kroatien Basis 4,4% 4,0% 3,1% 6,8% 6,5% 6,3% Pessimistisch 1,1% 2,2% 1,3% 11,2% 8,9% 8,7% Optimistisch 5,5% 2,7% 2,2% 4,7% 4,7% 4,5% Österreich Basis 4,5% 2,2% 1,6% 5,3% 5,0% 4,8% Pessimistisch 2,5% 1,0% 0,5% 6,1% 5,4% 5,2% Optimistisch 6,0% 5,1% 4,1% 2,1% 3,2% 2,5% Polen Basis 5,1% 4,6% 3,6% 5,7% 5,2% 4,5% Pessimistisch 3,3% 3,6% 2,6% 10,7% 8,0% 7,3% Optimistisch 3,1% 2,5% 2,5% 3,3% 3,8% 3,8% Russland Basis 1,3% 1,5% 1,5% 4,5% 4,5% 4,5% Pessimistisch - 1,0% 0,2% 0,2% 7,1% 5,9% 5,9% Optimistisch 6,5% 5,5% 5,3% 4,2% 4,0% 3,8% Rumänien Basis 4,7% 4,5% 4,3% 5,1% 4,6% 4,3% Pessimistisch 1,2% 2,6% 2,4% 7,1% 5,6% 5,4% Optimistisch 6,6% 5,4% 2,8% 3,6% 3,9% 3,8% Slowakei Basis 5,0% 4,5% 2,0% 6,9% 5,7% 5,6% Pessimistisch 1,9% 2,7% 0,2% 11,5% 8,3% 8,2% Optimistisch 5,7% 3,7% 3,4% 2,4% 2,9% 2,8% Tschechien Basis 4,4% 3,0% 2,6% 3,7% 3,6% 3,5% Pessimistisch 1,6% 1,4% 1,1% 5,4% 4,5% 4,5% Optimistisch 6,9% 4,3% 4,6% 2,1% 2,8% 3,1% Ungarn Basis 5,5% 3,5% 3,8% 3,9% 3,8% 4,2% Pessimistisch 2,8% 2,0% 2,3% 6,4% 5,2% 5,6% Langfristiger Anleihenzinssatz Immobilienpreise 2022 2023 2024 2022 2023 2024 Optimistisch - 0,5% 0,1% 0,1% 11,9% 8,4% 8,4% Bulgarien Basis 0,4% 0,6% 0,6% 4,0% 4,0% 4,0% Pessimistisch 2,9% 2,0% 2,0% - 3,3% 0,0% 0,0% Optimistisch - 0,1% 0,4% 0,5% 9,9% 6,7% 5,7% Kroatien Basis 0,8% 0,9% 1,0% 5,0% 4,0% 3,0% Pessimistisch 3,1% 2,2% 2,3% 0,5% 1,5% 0,5% Optimistisch - 0,6% 0,2% 0,2% 7,0% 5,1% 5,1% Österreich Basis 0,1% 0,6% 0,6% 5,0% 4,0% 4,0% Pessimistisch 1,6% 1,4% 1,5% 3,2% 3,0% 3,0% Optimistisch 1,9% 1,8% 1,9% 9,1% 5,7% 5,7% Polen Basis 2,9% 2,4% 2,5% 6,0% 4,0% 4,0% Pessimistisch 5,9% 4,1% 4,2% 3,2% 2,4% 2,4% Optimistisch 6,7% 6,8% 6,7% 11,2% 6,9% 6,9% Russland Basis 7,8% 7,4% 7,3% 6,0% 4,0% 4,0% Pessimistisch 10,7% 9,0% 8,9% - 1,8% - 0,3% - 0,3% Optimistisch 3,5% 4,1% 3,9% 7,5% 5,7% 5,7% Rumänien Basis 5,0% 5,0% 4,8% 3,5% 3,5% 3,5% Pessimistisch 6,3% 5,7% 5,5% - 0,1% 1,5% 1,5% Optimistisch - 0,1% 0,4% 0,5% 13,3% 8,5% 8,5% Slowakei Basis 0,7% 0,8% 0,9% 7,0% 5,0% 5,0% Pessimistisch 2,8% 2,0% 2,1% 1,2% 1,8% 1,8% Optimistisch 1,7% 2,4% 2,6% 9,3% 5,8% 5,8% Tschechien Basis 2,5% 2,8% 3,0% 6,0% 4,0% 4,0% Pessimistisch 4,7% 4,0% 4,2% 3,0% 2,3% 2,3% Optimistisch 2,9% 3,5% 3,5% 9,2% 6,9% 6,9% Ungarn Basis 3,9% 4,0% 4,0% 4,0% 4,0% 4,0% Pessimistisch 6,6% 5,5% 5,5% - 0,7% 1,4% 1,4% Verbraucherpreisindex 2022 2023 2024 Optimistisch 5,8% 4,3% 4,3% Bulgarien Basis 2,8% 2,6% 2,6% Pessimistisch 0,2% 1,1% 1,1% Optimistisch 3,6% 2,6% 2,6% Kroatien Basis 2,2% 1,8% 1,8% Pessimistisch 0,6% 0,9% 0,9% Optimistisch 4,2% 2,9% 2,4% Österreich Basis 3,6% 2,6% 2,1% Pessimistisch 2,9% 2,2% 1,7% Optimistisch 8,0% 4,4% 3,6% Polen Basis 6,0% 3,3% 2,5% Pessimistisch 3,8% 2,1% 1,3% Optimistisch 11,3% 6,6% 6,6% Russland Basis 6,6% 4,0% 4,0% Pessimistisch 5,0% 3,1% 3,1% Optimistisch 8,0% 4,9% 4,2% Rumänien Basis 6,3% 4,0% 3,2% Pessimistisch 2,8% 2,0% 1,3% Optimistisch 7,5% 4,7% 3,4% Slowakei Basis 4,9% 3,3% 2,0% Pessimistisch 2,6% 2,0% 0,7% Optimistisch 5,1% 3,2% 2,7% Tschechien Basis 3,8% 2,5% 2,0% Pessimistisch 2,4% 1,7% 1,2% Optimistisch 6,7% 4,9% 4,3% Ungarn Basis 4,4% 3,6% 3,0% Pessimistisch 1,8% 2,2% 1,6% Für die Entwicklung eines makroökonomischen Modells wurde eine Vielzahl relevanter makroökonomischer Variablen berücksichtigt. Das verwendete Modell ist ein lineares Regressionsmodell mit dem Ziel, Veränderungen bzw. die Höhe der Ausfallquote zu erklären. Die folgenden Arten von Makrovariablen wurden als Treiber des Kreditzyklus betrachtet: Reales BIP-Wachstum, Arbeitslosenquote, 3-Monats-Geldmarktzins, Rendite 10-jähriger Staatsanleihen, Hauspreisindex, Wechselkurse und Verbraucherpreisindex. Für jedes Land (oder jedes Portfolio im Fall von Retail-Exposures) werden spezifische Regeln zur Erklärung historisch beobachteter Ausfallraten bestimmt. Während des Kreditzyklus werden PDs mit den Ergebnissen des makroökonomischen Modells überlagert, um den aktuellen und erwarteten Zustand der Wirtschaft widerzuspiegeln. Für die LGD wird das Makromodell auf die zugrunde liegenden Gesundungsraten angewendet. d.h. ein positiver makroökonomischer Ausblick treibt die Gesundungsraten in die Höhe und dies reduziert die LGD. Für Retail-Exposures wird die Workout-LGD in ähnlicher Weise wie die Ausfallraten entweder direkt oder zusätzlich über die Komponenten wie Gesundungsraten, Verlust bei Gesundung sowie Verlust bei Nichtgesundung modelliert. Die langfristigen durchschnittlichen LGDs werden mit den Ergebnissen der Makromodelle überlagert, um die aktuelle und erwartete Wirtschaftslage widerzuspiegeln. Den einzelnen Szenarien wurden zum Ende des Berichtsjahres folgende Gewichtungen zugeteilt: optimistisches Szenario 25 Prozent, Basisszenario 50 Prozent, pessimistisches Szenario 25 Prozent. Die Gewichtung wurde beibehalten und es wurden keine weiteren Szenarien als Folge der COVID-19-Pandemie verwendet. Nach dem starken Wachstum im letzten Jahr ist COVID-19 wieder auf dem Vormarsch. Da die Durchimpfungsrate immer noch unter dem gewünschten Niveau liegt, ist das Risiko eines weiteren konjunkturellen Abschwungs im Winter 2021/2022 erhöht. Die starke Erholung in den ersten drei Quartalen des Jahres 2021 wird 2022 zwar zurückgehen, das Wirtschaftswachstum wird jedoch in den meisten Ländern überdurchschnittlich hoch bleiben. In dem Basisszenario wird davon ausgegangen, dass die meisten Länder im Jahr 2022 das Niveau vor der Krise erreichen werden. Neben der Pandemie stellen die Unterbrechungen in den Lieferketten und eine hohe Inflation im Energiesektor ein Risiko für das Wirtschaftswachstum dar. Overlays und sonstige Risikofaktoren In Situationen, wenn die bestehenden Input-Parameter, Annahmen und Modellierungen nicht alle relevanten Risikofaktoren abdecken, sind Post-Model-Adjustments und zusätzliche Risikofaktoren die wichtigsten Arten von Overlays. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn vorübergehende Umstände, zeitliche Engpässe, um relevante neue Informationen angemessen in das Rating einzubeziehen oder Neusegmentierungen des Portfolios vorliegen und wenn sich einzelne Kredite innerhalb eines Kreditportfolios anders als ursprünglich erwartet entwickeln. Durch die aktuelle Situation in der Pandemie ist es notwendig, zusätzliche Risiken in den Wertminderungen abzubilden. Hintergrund ist die Tatsache, dass die makroökonomischen Modelle auf die Zeit vor COVID-19 kalibriert sind. All diese Anpassungen werden durch das Group Risk Committee (GRC) freigegeben. Neben den COVID-19-spezifischen Anpassungen gibt es weiterhin auch andere portfolio-spezifische Anpassungen, welche in der Kategorie sonstige dargestellt sind. Für die zentralen Modelle im Bereich der Firmenkunden wurde das zusätzliche Risiko über Risikofaktoren abgebildet, während im lokalen Privatkundenbereich die Risiken zusätzlich zu den Modellen angewendet wurden. Für Retail-Forderungen sind Post-Model-Adjustments die wichtigsten Arten von Overlays, die für die Berechnung der erwarteten Kreditverluste angewendet werden. Generell sind Post-Model-Adjustments nur eine temporäre Lösung. Um potenzielle Verzerrungen durch Risikofaktoren und Post-Model-Adjustments zu vermeiden, sind diese temporär und typischerweise nicht länger als ein bis zwei Jahre gültig. Die Overlays sind in nachfolgender Tabelle nach den relevanten Kategorien dargestellt. 2021 Modellierter ECL Sonstige Risikofaktoren Post-Model-Adjustments Gesamt in € Millionen COVID-19-bezogen Sonstige COVID-19-bezogen Sonstige Zentralbanken 0 0 0 0 0 0 Regierungen 5 0 0 0 0 5 Kreditinstitute 1 0 0 0 0 1 Sonstige Finanzunternehmen 61 0 0 0 0 61 Nicht-Finanzunternehmen 156 253 115 19 0 542 Haushalte 339 0 0 36 26 402 Gesamt 562 253 115 55 26 1.011 2020 Modellierter ECL Post-Model-Adjustments Gesamt in € Millionen COVID-19-bezogen Sonstige Gesamt Zentralbanken 0 0 0,0% 0 0,0% 0 0,0% 0 Regierungen 10 2 16,6% 0 0,0% 2 16,6% 12 Kreditinstitute 1 0 1,9% 0 0,0% 0 1,9% 1 Sonstige Finanzunternehmen 46 0 0,0% 0 0,0% 0 0,0% 46 Nicht-Finanzunternehmen 209 203 97,1% 44 20,9% 246 118,1% 455 Haushalte 334 56 16,8% 18 5,3% 74 22,0% 408 Gesamt 601 261 43,4% 61 10,2% 322 53,6% 922 Overlays und andere Risikofaktoren führten zu zusätzlichen Rückstellungen in Stage 1 und 2 in Höhe von € 449 Millionen (Vorjahr: € 322 Millionen), von denen € 308 Millionen auf COVID-19 entfallen. Post-Model-Adjustments Die COVID-19-bezogenen Post-Model-Adjustments bezogen sich auf kollektive Auswirkungen auf jene Branchen, die besonders von der Pandemie betroffen sind: dazu zählen der Tourismus, die Hotellerie, weitere verwandte Branchen sowie Automobilindustrie, Flugreisen, Öl und Gas, Immobilien und einige Konsumgüterindustrien. Die Auswirkungen resultieren aus Nachfrageschocks, Störungen der Lieferketten und Maßnahmen zur Eindämmung der Krise. Die damit verbundenen Post-Model-Adjustments beinhalten eine qualitative Beurteilung der Kreditobligos im Hinblick auf einen erwarteten weiteren signifikanten Anstieg des Kreditrisikos und ihre anschließende Übertragung von Stage 1 auf Stage 2. Die Kriterien für die Identifizierung solcher Kreditobligos basierten vorwiegend auf den oben angeführten Branchen (für KMU) und Beschäftigungsbranchen (für Haushalte) und wurden, soweit relevant, mit Informationen zur Anwendung der spezifischen Moratorium-Maßnahmen weiter verfeinert. Die Auflösung der Post-Model-Adjustments erfolgt entweder nach Materialisierung der Risiken durch Transfer der betroffenen Forderungen nach Stage 3 oder dem Nichteintritt der erwarteten Risiken. 2021 wurden die COVID-19-bezogenen Post-Model-Adjustments für Firmenkunden durch die unten beschriebene differenziertere Risikofaktoren-Methodik ersetzt. Weiters wurde mit der schrittweisen Reduzierung der COVID-19-bezogenen Post-Model-Adjustments für Haushalte begonnen. Diese wird voraussichtlich bis Mitte 2022 abgeschlossen sein, abhängig vom Auslaufen der Moratorien oder anderen länderspezifischen Besonderheiten. Die Geschäfte werden zu diesem Zeitpunkt entweder ausfallen oder nicht mehr als erhöhtes Kreditrisiko betrachtet und die Anpassung ist/wird rückgängig gemacht worden/werden. Sonstige Risikofaktoren Für Firmenkunden wurden in den modellierten erwarteten Kreditverlusten zusätzliche erwartete Kreditverlusteffekte über eine Branchenmatrix, Länderspezifika oder gegebenenfalls durch andere spezielle Risikofaktoren integriert. Über die länderspezifische Betrachtung hinaus wurde eine branchenspezifische Differenzierung verwendet, um Risikoparameter weiter zu modulieren. Diese Branchenmatrix kombiniert einen kurzfristigen Status innerhalb eines Konjunkturzyklus und einen Erholungspfad auf einem Drei-Jahres-Horizont. Für Hotels bestimmt beispielsweise das BIP den makroökonomischen Ausblick, während die Branchenmatrix ein pessimistisches Szenario anzeigt, und darüber treibt der spezielle Risikofaktor das hohe Niveau an Stage-2-Wertminderungen. Eine weitere Komponente in den zukunftsorientierten Informationen stellt die zeitliche Verzögerung des Zuflusses an NPEs und Stage-3-Wertminderungen aufgrund von Moratorien und Unterstützungsmaßnahmen dar. Der Einmal-Effekt aus der Verwendung der differenzierteren Methodik hat den vorherigen Overlay vollständig kompensiert. Die sonstigen Risikofaktoren stellen eine zusätzliche Wertminderung in Höhe von € 115 Millionen für Sanktions- und geopolitische Risiken dar. Davon entfallen € 61 Millionen für potenzielle EU- und US-Sanktionen auf Russland und € 28 Millionen auf Belarus. Zusätzlich wurden € 25 Millionen für geopolitische Risiken in Zusammenhang mit dem Russland-Ukraine-Konflikt rückgestellt. Die Wertminderungen wurden unter Berücksichtigung der durch die Sanktionen verursachten Unsicherheiten und auf Basis der internen Überwachungs- und Kontrollansätze der RBI gebildet. Derzeit sind die Auswirkungen des klimabedingten Risikos durch die Covid-19-Pandemie, die dazugehörigen Verwerfungen und das geopolitische Risiko in der Ukraine, in Belarus und Russland wesentlich überlagert. Die Methode der Special Risk Factors ist so ausgestaltet, dass wesentliche Risikofaktoren identifiziert und in der Berechnung der erwarteten Kreditverluste berücksichtigt werden. Klimabedingte Risiken fließen hier auf drei Arten ein. Erstens wurden zusätzliche Wertminderungen in Stage 1 und 2 in Höhe von € 4 Millionen für das Agrar-Portfolio in Rumänien aufgrund der Trockenperiode im Frühling 2021 gebildet. Das ist im Non-Retail-Bereich der einzige Special Risk Faktor (SRF) ohne direkten Covid-19-Bezug. Mit einer Häufung solcher Wetterextreme ist im Zuge des Klimawandels verstärkt zu rechnen. Zweitens sind die SRF mit Covid-19-Bezug indirekt mit Klimarisiken verknüpft. Beispielsweise führen momentan Reisebeschränkungen zu einer sehr geringen Auslastung der Stadthotellerie. Das ist der primäre Grund für diesbezügliche SRFs. In Zukunft könnten die hohen CO2-Emissionen von Reisen diese beschränkte Reisetätigkeit weiterführen sowie die Verlagerung von großen Kongressen zu Online-Veranstaltungen zu einer vergleichbaren geringen Auslastung führen. Insgesamt wird erwartet, dass mit dem Rückgang der Covid-19-SRFs die Klimarisiken in Portfolios zum Vorschein kommen. Drittens wurde 2021 das Einzelkunden-Underwriting um die ESG-Kriterien (für Firmenkunden und Projektfinanzierungen) erweitert. Zusätzlich wurde ein Blueprint für die Erweiterung des Kreditvergabeprozesses mit dem Schwerpunkt Klimarisiken, genehmigt, wodurch das Third-Line-of-Defense-Modell erweitert wurde. Diese qualitative Einschätzung wird durch die für 2022 geplante Weiterentwicklung, auch durch eine quantitative Einschätzung unterstützt bzw. es wird daran gearbeitet, das ESG-Risiko auf Basis eines eigenen Scores auf Kundenebenen abzubilden. Dieses Scoring wird dann nicht nur im Kreditvergabeprozess einbezogen, sondern auch eine wichtige Rolle für die interne Steuerung und die spätere Einschätzung (sobald genug historische Daten verfügbar sind) der Verlustwahrscheinlichkeit spielen. Mittelfristig werden die ESG Risiken auch in die Ratingmodelle einfließen. Somit wird Neugeschäft nach den neuen Kriterien bestimmt und beeinflusst. Für die erwarteten Kreditverluste aus dem Neugeschäft wird das zu einer Reduktion des klimabedingten Risikos führen. Dieser Weg wird 2022 fortgesetzt. Die RBI hat eine breite Palette an Maßnahmen und Initiativen gestartet, die eine klimarisikosensitive Steuerung und Bewertung weiterentwickeln; dies betrifft besonders GhG-intensive Branchen wie beispielsweise Öl- und Gasindustrie sowie Kunden, die aufgrund der ESG-Kriterien einem höheren transitorischen Risiko ausgesetzt sind. Unter anderem wird im aktuellen europaweiten EBA/ECB Climate Stress Test die Identifizierung von Klimarisiken und deren Modellierung vorbereitet. Das Klimarisiko wird in die gruppenweite Risikosteuerung integriert. Die Quantifizierung der GhG-Emissionen und der Green Asset Ratio ist auch im aktuellen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht. Sensitivitätsanalyse Um eine Bandbreite für potenzielle Schätzungsänderungen und daraus geänderte Wertminderungen zu simulieren, wurden folgende Sensitivitätsanalysen der wichtigsten Annahmen, die sich auf die erwarteten Wertminderungen auswirken, wie folgt durchgeführt. Die Sensitivitätsanalyse wurde durchgeführt, indem die Wertminderungen für erwartete Kreditverluste in den vorhandenen Modellen neu berechnet wurden. Die Risikofaktoren und Post-Model-Adjustments sind, bis auf die Stage-1-Simulationen, in allen Szenarien in vollem Umfang inkludiert und unterliegen keinen weiteren Anpassungen. Aufgrund der Komplexität des Modells schließen sich viele Treiber nicht gegenseitig aus. Die nachstehende Tabelle zeigt einen Vergleich zwischen den ausgewiesenen kumulierten Wertminderungen für erwartete Kreditverluste für finanzielle Vermögenswerte in Stage 1 und Stage 2 (gewichtet mit 25 Prozent optimistischen, 50 Prozent Basis und 25 Prozent pessimistischen Szenarien) und den jeweils mit 100 Prozent gewichteten Szenarien. Optimistisches und pessimistisches Szenario stellen keine Extremfälle aus dem Ergebnisraum der 25 Prozent optimistischsten und pessimistischsten Szenarien dar, sondern einen ökonomisch plausiblen Repräsentanten daraus. Das bedeutet, dass sich diese Szenarien auf der Verteilungskurve um ca. 25 Prozent respektive 75 Prozent befinden. Grundsätzlich werden bei den IFRS-9-spezifischen Schätzungen der Risikoparameter neben historischen Ausfallinformationen insbesondere das aktuelle wirtschaftliche Umfeld (Point in Time) ohne zukunftsorientierte Informationen (FLI) berücksichtigt. Die Auswirkungen der Schätzungen aufgrund von makroökonomischen Prognosen werden in der zukunftsbezogenen Komponente dargestellt. Die Informationen dienen der Veranschaulichung. 2021 Kumulierte Wertminderungen (Stage 1 und 2) in € Millionen Simuliertes Szenario Point-in-Time-Komponente Zukunftsbezogene Komponente 100% Optimistisch 927 1.051 - 124 100% Basis 991 1.051 - 60 100% Pessimistisch 1.135 1.051 84 Gewichteter Durchschnitt (25/50/25%) 1.011 1.051 - 40 2020 Kumulierte Wertminderungen (Stage 1 und 2) in € Millionen Simuliertes Szenario Point-in-Time-Komponente Zukunftsbezogene Komponente 100% Optimistisch 822 870 - 49 100% Basis 901 870 31 100% Pessimistisch 1.068 870 198 Gewichteter Durchschnitt (25/50/25%) 922 870 52 Die makroökonomischen Szenarien sind im Moment besser als der langjährige Durchschnitt, was dazu führt, dass die zukunftsbezogene Komponente zu einer geringen Auflösung führt (€ 40 Millionen). Nachfolgend wird ein positives Szenario unter der Prämisse dargestellt, dass alle Forderungen als Stage 1 klassifiziert werden und alle COVID-19-bezogenen Risikofaktoren und Post-Model-Adjustments sowie Sanktions- und geopolitischen Risiken nicht relevant sind. Anbei werden die Auswirkungen des Stage-Transfers auf die kumulierte Wertminderung für finanzielle Vermögenswerte, unter der Annahme, dass alle kumulierten Wertminderungen auf der Grundlage der erwarteten Zwölf-Monats-Verluste bewertet werden (Stage 1), ausgewiesen. Kumulierte Wertminderungen (Stage 1 und 2) in € Millionen 2021 2020 Kumulierte Wertminderungen wenn 100% in Stage 1 427 504 Gewichteter Durchschnitt (25/50/25%) 1.011 922 Zusätzliche Beträge in Stage 2 aufgrund von Staging 584 418 Als Nächstes wird ein negatives Szenario dargestellt, welches suggeriert, dass alle Forderungen als Stage 2 klassifiziert werden. Was dazu führt, dass in dieser Betrachtung alle COVID-19-bezogenen Risikofaktoren, Post-Model-Adjustments sowie Sanktions- und geopolitischen Risiken berücksichtigt sind. In der folgenden Tabelle werden die Auswirkungen des Stage-Transfers auf die kumulierte Wertminderung für finanzielle Vermögenswerte, unter der Annahme, dass alle kumulierten Wertminderungen auf der Grundlage der gesamten Restlaufzeit bewertet werden (Stage 2), ausgewiesen. Kumulierte Wertminderungen (Stage 1 und 2) in € Millionen 2021 2020 Kumulierte Wertminderungen wenn 100% in Stage 2 1.701 1.463 Gewichteter Durchschnitt (25/50/25%) 1.011 922 Zusätzliche Beträge in Stage 2 691 540 Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich zwischen der ausgewiesenen kumulierten Wertminderung für erwartete Kreditverluste für finanzielle Vermögenswerte in Stage 3 und dem pessimistischen Szenario gewichtet mit 100 Prozent. Das pessimistische Szenario stellt keinen Extremfall aus dem Ergebnisraum der 25 Prozent pessimistischsten Szenarien dar, sondern einen ökonomisch plausiblen Repräsentanten daraus. Kumulierte Wertminderungen (Stage 3) in € Millionen 2021 2020 Pessimistisches Szenario 1.980 2.099 Gewichteter Durchschnitt 1.625 1.704 Erhöhung der Wertminderungen im pessimistischen Szenario 355 395 Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte Kredite und Schuldverschreibungen werden teilweise oder vollständig ausgebucht, wenn keine Zahlungen bzw. Rückflüsse mehr erwartet werden. Dies geschieht, wenn der Kreditnehmer keine Einnahmen aus dem operativen Geschäft mehr erzielt und die Sicherheiten keine ausreichenden Cash-Flows generieren können. Für das Exposure von Unternehmen in Insolvenz werden Kredite auf den Wert der Sicherheiten wertgemindert, falls das Unternehmen keine Cash-Flows aus dem operativen Geschäft mehr erzielt. Im Retail-Geschäft werden qualitative Faktoren berücksichtigt. In Fällen, in denen seit einem Jahr keine Zahlung geleistet wurde, werden hier die ausstehenden Beträge ausgebucht, wobei wertgeminderte Vermögenswerte weiter Gegenstand von Vollstreckungstätigkeiten sein können. Für das Exposure von Unternehmen in sogenannten Gone-Concern-Fällen werden Kredite auf den Wert der Sicherheiten abgeschrieben, falls das Unternehmen keine Cash-Flows aus dem operativen Geschäft mehr generiert. Die ausstehenden Bruttoforderungen aus finanziellen Vermögenswerten, die noch Gegenstand der Vollstreckungstätigkeit sind, betrugen € 1.467 Millionen (Vorjahr: € 1.423 Millionen). ‎ (38) Kreditrisikovolumen nach Stages Das Kreditportfolio der RBI ist diversifiziert nach Art des Kunden, geografischer Region und Industrie. Einzelkonzentrationen werden durch Limits und regelmäßige Berichterstattung aktiv gesteuert (auf Basis des Konzepts der Gruppe verbundener Kunden). Daraus ergibt sich eine hohe Granularität des Portfolios. In den folgenden Aufteilungen der finanziellen Vermögenswerte - Amortized Cost nach Gegenpartei ist ersichtlich, dass der Fokus auf Kunden im Bereich der Nicht-Finanzunternehmen und Haushalte liegt. Bruttobuchwert 2021 2020 in € Millionen Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Zentralbanken 11.901 108 0 0 7.972 4 0 0 Regierungen 12.959 523 0 0 11.916 764 2 0 Kreditinstitute 6.692 129 4 0 6.829 122 3 0 Sonstige Finanzunternehmen 9.809 1.979 92 22 8.346 1.431 88 10 Nicht-Finanzunternehmen 42.142 8.464 1.367 173 33.576 11.196 1.469 175 Haushalte 28.821 8.876 1.009 141 26.343 7.746 1.037 136 davon Hypothekar 19.112 7.123 413 101 18.132 5.478 423 105 Gesamt 112.323 20.079 2.473 336 94.983 21.262 2.598 321 Kumulierte Wertminderungen 2021 2020 in € Millionen Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Zentralbanken 0 0 0 0 0 0 0 0 Regierungen - 2 - 2 0 0 - 6 - 3 - 2 0 Kreditinstitute 0 0 - 4 0 - 1 0 - 3 0 Sonstige Finanzunternehmen - 5 - 46 - 36 - 8 - 6 - 36 - 32 - 4 Nicht-Finanzunternehmen - 93 - 351 - 838 - 76 - 88 - 282 - 871 - 74 Haushalte - 94 - 288 - 689 - 34 - 85 - 309 - 725 - 42 davon Hypothekar - 22 - 178 - 237 - 24 - 25 - 164 - 247 - 32 Gesamt - 195 - 687 - 1.567 - 118 - 185 - 629 - 1.633 - 119 ECL Coverage Ratio 2021 2020 Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Zentralbanken 0,0% 0,0% - - 0,0% 0,0% 100,0% − Regierungen 0,0% 0,3% 87,8% 0,0% 0,1% 0,4% 97,8% 0,0% Kreditinstitute 0,0% 0,0% 82,8% - 0,0% 0,1% 98,8% − Sonstige Finanzunternehmen 0,1% 2,3% 39,4% 38,2% 0,1% 2,5% 36,8% 41,8% Nicht-Finanzunternehmen 0,2% 4,1% 61,3% 43,8% 0,3% 2,5% 59,3% 42,1% Haushalte 0,3% 3,2% 68,3% 23,8% 0,3% 4,0% 70,0% 30,6% davon Hypothekar 0,1% 2,5% 57,3% 24,2% 0,1% 3,0% 58,3% 30,2% Gesamt 0,2% 3,4% 63,4% 35,1% 0,2% 3,0% 62,9% 37,2% ‎ Die folgenden Aufteilungen der finanziellen Vermögenswerte – Amortized Cost nach Regionen zeigen die hohe Diversifikation des Kreditgeschäfts der RBI in den europäischen Märkten: Bruttobuchwert 2021 2020 in € Millionen Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Zentraleuropa 39.629 9.149 818 84 31.460 7.947 787 74 davon Tschechien 21.195 3.469 243 36 14.476 2.772 262 14 davon Ungarn 6.066 1.128 190 16 5.256 1.128 137 21 davon Slowakei 11.355 3.178 234 7 10.027 3.308 226 8 Südosteuropa 16.279 2.206 573 129 16.204 3.701 681 122 davon Rumänien 7.807 918 217 50 6.439 933 218 55 Osteuropa 18.417 1.787 272 93 14.371 2.343 315 103 davon Russland 14.852 1.021 201 73 11.364 1.824 248 77 Österreich und sonstige1 37.999 6.937 809 31 32.948 7.271 816 22 Gesamt 112.323 20.079 2.473 336 94.983 21.262 2.598 321 1 Österreich beinhaltet im Wesentlichen das Geschäft der Konzernzentrale und der Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. Sonstige inkludiert auch allfällige Konsolidierungseffekte. Kumulierte Wertminderungen 2021 2020 in € Millionen Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Zentraleuropa - 69 - 249 - 501 - 20 - 49 - 228 - 494 - 30 davon Tschechien - 32 - 72 - 127 6 - 23 - 68 - 143 1 davon Ungarn - 10 - 62 - 81 - 9 - 5 - 53 - 67 - 10 davon Slowakei - 24 - 45 - 166 - 4 - 17 - 48 - 157 - 2 Südosteuropa - 87 - 140 - 403 - 57 - 77 - 185 - 484 - 60 davon Rumänien - 43 - 63 - 157 - 17 - 39 - 63 - 173 - 18 Osteuropa - 36 - 128 - 204 - 30 - 38 - 74 - 203 - 25 davon Russland - 25 - 51 - 151 - 24 - 21 - 54 - 154 - 17 Österreich und sonstige1 - 2 - 170 - 459 - 10 - 20 - 142 - 453 - 5 Gesamt - 195 - 687 - 1.567 - 118 - 185 - 629 - 1.633 - 119 1 Österreich beinhaltet im Wesentlichen das Geschäft der Konzernzentrale und der Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. Sonstige inkludiert auch allfällige Konsolidierungseffekte. ECL Coverage Ratio 2021 2020 Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Zentraleuropa 0,2% 2,7% 61,2% 24,3% 0,2% 2,9% 62,8% 40,7% davon Tschechien 0,2% 2,1% 52,4% - 0,2% 2,4% 54,5% − davon Ungarn 0,2% 5,5% 42,4% 52,4% 0,1% 4,7% 48,9% 48,3% davon Slowakei 0,2% 1,4% 70,9% 56,2% 0,2% 1,5% 69,2% 30,0% Südosteuropa 0,5% 6,4% 70,4% 44,3% 0,5% 5,0% 71,1% 49,4% davon Rumänien 0,5% 6,9% 72,3% 33,1% 0,6% 6,8% 79,3% 32,0% Osteuropa 0,2% 7,2% 74,8% 32,4% 0,3% 3,2% 64,5% 23,8% davon Russland 0,2% 5,0% 75,2% 33,0% 0,2% 3,0% 62,2% 22,7% Österreich und sonstige1 0,0% 2,4% 56,8% 33,8% 0,1% 2,0% 55,5% 20,6% Gesamt 0,2% 3,4% 63,4% 35,1% 0,2% 3,0% 62,9% 37,2% 1 Österreich beinhaltet im Wesentlichen das Geschäft der Konzernzentrale und der Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. Sonstige inkludiert auch allfällige Konsolidierungseffekte. Die Beträge der Stage 1 beinhalten Vermögenswerte in Höhe von € 11.141 Millionen (Vorjahr: € 12.877 Millionen), für die die Ausnahmeregelung für das geringe Kreditrisiko angewendet wurde. Die RBI verfügt über Finanzinstrumente in Höhe von € 1.559 Millionen (Vorjahr: € 1.707 Millionen), für die sich aufgrund der Sicherheiten keine erwarteten Kreditverluste ergeben. ‎ Eventualverbindlichkeiten und andere außerbilanzielle Verpflichtungen nach Gegenparteien und Stages: 2021 Nominalwert Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken gemäß IFRS 9 ECL Coverage Ratio in € Millionen Stage 1 Stage 2 Stage 3 Stage 1 Stage 2 Stage 3 Stage 1 Stage 2 Stage 3 Zentralbanken 0 0 0 0 0 0 0,0% − − Regierungen 433 65 0 0 0 0 0,0% 0,0% − Kreditinstitute 2.203 95 0 0 0 0 0,0% 0,0% − Sonstige Finanzunternehmen 6.111 727 8 - 2 - 7 - 1 0,0% 1,0% 13,7% Nicht-Finanzunternehmen 36.388 4.271 189 - 31 - 66 - 48 0,1% 1,6% 25,2% Haushalte 4.552 991 16 - 9 - 11 - 10 0,2% 1,1% 61,0% Gesamt 49.688 6.149 213 - 43 - 84 - 58 0,1% 1,4% 27,4% 2020 Nominalwert Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken gemäß IFRS 9 ECL Coverage Ratio in € Millionen Stage 1 Stage 2 Stage 3 Stage 1 Stage 2 Stage 3 Stage 1 Stage 2 Stage 3 Zentralbanken 0 0 0 0 0 0 0,1% − − Regierungen 377 2 0 0 0 0 0,0% 0,3% − Kreditinstitute 1.994 108 0 0 0 0 0,0% 0,0% − Sonstige Finanzunternehmen 4.991 264 11 - 2 - 3 - 1 0,0% 1,1% 9,4% Nicht-Finanzunternehmen 27.257 5.742 232 - 36 - 49 - 60 0,1% 0,8% 26,0% Haushalte 3.629 1.068 12 - 7 - 7 - 9 0,2% 0,7% 75,3% Gesamt 38.248 7.183 255 - 45 - 59 - 71 0,1% 0,8% 27,7% Die folgende Tabelle zeigt den Betrag des Bruttobuchwerts und der Wertminderungen jener finanziellen Vermögenswerte – Amortized Cost und finanziellen Vermögenswerte – Fair Value Through Other Comprehensive Income, die sich in der Berichtsperiode von erwarteten Zwölf-Monats-Verlusten (Stage 1) hin zu erwarteten Verlusten über die Restlaufzeit (Stage 2 und 3) oder umgekehrt bewegt haben: 2021 Bruttobuchwert Wertminderungen ECL Coverage Ratio in € Millionen Erwarteter 12-Monats-Verlust Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter 12-Monats-Verlust Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter 12-Monats-Verlust Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Bewegung vom erwarteten 12-Monats-Verlust zum erwarteten Verlust über die Restlaufzeit - 7.519 7.519 - 32 290 0,4% 3,9% Zentralbanken 0 0 0 0 - - Regierungen - 282 282 - 3 2 1,0% 0,5% Kreditinstitute - 120 120 0 0 0,0% 0,0% Sonstige Finanzunternehmen - 412 412 - 1 8 0,2% 1,9% Nicht-Finanzunternehmen - 2.322 2.322 - 17 92 0,7% 3,9% Haushalte - 4.384 4.384 - 12 189 0,3% 4,3% Bewegung vom erwarteten Verlust über die Restlaufzeit zum erwarteten 12-Monats-Verlust 6.398 - 6.398 18 - 138 0,3% 2,2% Zentralbanken 0 0 0 0 - - Regierungen 56 - 56 0 - 1 0,0% 2,2% Kreditinstitute 61 - 61 0 0 0,0% 0,2% Sonstige Finanzunternehmen 360 - 360 0 - 6 0,1% 1,7% Nicht-Finanzunternehmen 3.174 - 3.174 9 - 48 0,3% 1,5% Haushalte 2.747 - 2.747 9 - 82 0,3% 3,0% Der Anstieg der Wertminderungen aus der Bewegung von erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlusten zu Lifetime betrug € 258 Millionen (Vorjahr: € 467 Millionen). Der Rückgang der Wertminderungen aus der Bewegung von Lifetime zu erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlusten betrug € 120 Millionen (Vorjahr: € 60 Millionen). 2020 Bruttobuchwert Wertminderungen ECL Coverage Ratio in € Millionen Erwarteter 12-Monats-Verlust Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter 12-Monats-Verlust Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter 12-Monats-Verlust Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Bewegung vom erwarteten 12-Monats-Verlust zum erwarteten Verlust über die Restlaufzeit - 11.302 11.302 - 41 508 0,4% 4,5% Zentralbanken 0 0 0 0 − − Regierungen - 77 77 0 0 0,1% 0,6% Kreditinstitute - 100 100 0 0 0,0% 0,1% Sonstige Finanzunternehmen - 462 462 - 2 24 0,5% 5,3% Nicht-Finanzunternehmen - 6.551 6.551 - 22 227 0,3% 3,5% Haushalte - 4.113 4.113 - 17 255 0,4% 6,2% Bewegung vom erwarteten Verlust über die Restlaufzeit zum erwarteten 12-Monats-Verlust 3.309 - 3.309 9 - 69 0,3% 2,1% Zentralbanken 0 0 0 0 − − Regierungen 251 - 251 1 - 2 0,3% 0,8% Kreditinstitute 16 - 16 0 0 0,0% 0,0% Sonstige Finanzunternehmen 155 - 155 0 0 0,0% 0,3% Nicht-Finanzunternehmen 1.322 - 1.322 3 - 16 0,2% 1,2% Haushalte 1.565 - 1.565 5 - 51 0,3% 3,2% (39) Entwicklung der Wertminderungen Entwicklung der Wertminderungen auf Forderungen und Schuldverschreibungen der Bewertungskategorien finanzielle Vermögenswerte – Amortized Cost und finanzielle Vermögenswerte – Fair Value Through Other Comprehensive Income: Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Gesamt in € Millionen Erwarteter 12-Monats-Verlust Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Stand 1.1.2021 188 630 1.633 119 2.572 Aufgegebener Geschäftsbereich - 12 - 37 - 61 0 - 111 Erhöhung aufgrund von Entstehung und Anschaffung 120 76 37 2 235 Verminderung aufgrund von Ausbuchungen (Derecognition) - 31 - 93 - 221 - 25 - 369 Änderungen im Kreditrisiko (Netto) - 62 96 394 32 460 Änderungen aufgrund von Modifikationen ohne Ausbuchungen (Netto) 0 0 0 0 0 Verminderung aufgrund von Abschreibungen (Write-offs) 0 - 1 - 250 - 13 - 264 Änderungen aufgrund des Modells/Risikoparameter - 2 - 2 0 0 - 4 Änderung Konsolidierungskreis 0 0 - 1 0 0 Wechselkurse und andere - 5 18 34 2 49 Stand 31.12.2021 196 687 1.567 118 2.569 Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Gesamt in € Millionen Erwarteter 12-Monats-Verlust Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Stand 1.1.2020 184 343 1.684 113 2.325 Erhöhung aufgrund von Entstehung und Anschaffung 101 54 50 9 214 Verminderung aufgrund von Ausbuchungen (Derecognition) - 31 - 58 - 229 - 17 - 335 Änderungen im Kreditrisiko (Netto) - 54 310 460 35 751 Änderungen aufgrund von Modifikationen ohne Ausbuchungen (Netto) 0 0 0 0 0 Verminderung aufgrund von Abschreibungen (Write-offs) 0 - 1 - 239 - 14 - 255 Änderungen aufgrund des Modells/Risikoparameter 0 2 - 5 0 - 4 Änderung Konsolidierungskreis 0 0 0 0 0 Wechselkurse und andere - 11 - 20 - 88 - 6 - 124 Stand 31.12.2020 188 630 1.633 119 2.572 Entwicklung der Rückstellungen auf erteilte Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen: Stage 1 Stage 2 Stage 3 Gesamt in € Millionen Erwarteter 12-Monats-Verlust Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Stand 1.1.2021 45 59 71 174 Aufgegebener Geschäftsbereich - 1 - 1 - 3 - 5 Erhöhung aufgrund von Entstehung und Anschaffung 41 20 5 66 Verminderung aufgrund von Ausbuchungen (Derecognition) - 13 - 12 - 10 - 35 Änderungen im Kreditrisiko (Netto) - 30 14 - 4 - 20 Änderungen aufgrund von Modifikationen ohne Ausbuchungen (Netto) 0 0 0 0 Verminderung aufgrund von Abschreibungen (Write-offs) 0 0 0 0 Änderungen aufgrund des Modells/Risikoparameter 0 0 0 0 Änderung Konsolidierungskreis 0 0 0 0 Wechselkurse und andere 0 4 0 5 Stand 31.12.2021 43 84 58 185 Stage 1 Stage 2 Stage 3 Gesamt in € Millionen Erwarteter 12-Monats-Verlust Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Stand 1.1.2020 44 30 87 161 Erhöhung aufgrund von Entstehung und Anschaffung 35 14 8 57 Verminderung aufgrund von Ausbuchungen (Derecognition) - 16 - 18 - 20 - 53 Änderungen im Kreditrisiko (Netto) - 13 35 - 1 21 Änderungen aufgrund von Modifikationen ohne Ausbuchungen (Netto) 0 0 0 0 Verminderung aufgrund von Abschreibungen (Write-offs) 0 0 0 0 Änderungen aufgrund des Modells/Risikoparameter 0 0 0 0 Änderung Konsolidierungskreis 0 0 0 0 Wechselkurse und andere - 4 - 3 - 3 - 10 Stand 31.12.2020 45 59 71 174 (40) Modifizierte Vermögenswerte Änderungen der vertraglichen Zahlungsströme von finanziellen Vermögenswerten werden sowohl nach qualitativen als auch quantitativen Kriterien dahingehend untersucht, ob es sich um wesentliche oder unwesentliche Modifikationen handelt. Wesentliche Modifikationen führen zur Ausbuchung des bestehenden Vermögenswerts und Erfassung eines neuen Finanzinstruments (inklusive neuer Klassifizierung und neuer Stage-Zuordnung für die Wertminderungslogik). Unwesentliche Modifikationen führen nicht zu einer Ausbuchung, sondern zu einer erfolgswirksamen Anpassung des Bruttobuchwerts. Die Entwicklung des unwesentlichen Netto-Modifikationseffekts von minus € 40 Millionen auf minus € 11 Millionen ist hauptsächlich auf das Auslaufen von COVID-19-Maßnahmen in Ländern, in denen die RBI tätig ist, zurückzuführen. Aus der Tatsache, dass aus gesetzlich vorgeschriebenen Moratorien nicht bezahlte Zinsen keine Zinseszinsen generieren durften, ergaben sich ab Ende März 2020 Reduktionen beim Bruttobuchwert der betroffenen Kredite, die Netto-Modifikationsverluste verursachten. Der Anteil an den Modifikationsverlusten, der im Jahr 2020 mit COVID-19-Maßnahmen zusammenhing, betrug minus € 29 Millionen. Im Berichtsjahr war der Anteil an den Modifikationseffekten aus COVID-19-Maßnahmen kleiner als € 0,1 Millionen. 2021 ‎in € Millionen Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Gesamt Netto-Modifikationseffekt aus finanziellen Vermögenswerten - 2 - 7 - 2 0 - 11 Fortgeführte Anschaffungskosten vor Modifikation von finanziellen Vermögenswerten 3.108 1.145 66 8 4.327 Bruttobuchwert zum Abschlussstichtag der modifizierten Vermögenswerte, die während des Jahres zu Stage 1 zurückwechselten − 13 0 0 13 2020 ‎in € Millionen Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Gesamt Netto-Modifikationseffekt aus finanziellen Vermögenswerten1 - 25 - 13 - 2 0 - 40 Fortgeführte Anschaffungskosten vor Modifikation von finanziellen Vermögenswerten 4.144 2.194 277 56 6.670 Bruttobuchwert zum Abschlussstichtag der modifizierten Vermögenswerte, die während des Jahres zu Stage 1 zurückwechselten − 25 0 0 25 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung. Weitere Informationen befinden sich im Anhang unter Anpassung der Erfolgsrechnung. (41) Saldierung finanzieller Vermögenswerte und Schulden In den nachstehenden Tabellen sind finanzielle Vermögenswerte und Schulden dargestellt, die in der Konzernbilanz saldiert werden oder einem durchsetzbaren/undurchsetzbaren Aufrechnungsrahmen- oder einer vergleichbaren Vereinbarung für ähnliche Finanzinstrumente unterliegen, ungeachtet dessen, ob sie in der Bilanz saldiert werden oder nicht. Unter vergleichbaren Vereinbarungen sind unter anderem Derivat-Clearingverträge sowie globale Rahmenverträge über einen Rückkauf oder Wertpapierleihgeschäfte zu verstehen. Ähnliche Finanzinstrumente sind z. B. Derivate, Repo- und Reverse-Repo-Geschäfte sowie Wertpapierverleih- und -leihgeschäfte. Einige dieser Vereinbarungen werden in der Bilanz nicht saldiert, weil den jeweiligen Vertragspartnern ein Recht zur Aufrechnung von erfassten Beträgen eingeräumt wird, das nur bei Eintritt eines Ereignisses, das einen Verzug darstellt, der Insolvenz oder des Konkurses des Konzerns oder der Vertragspartner oder von anderen, vorab festgelegten Ereignissen durchsetzbar ist. Darüber hinaus beabsichtigen der Konzern und seine Vertragspartner nicht, auf Nettobasis abzurechnen oder die Vermögenswerte zu realisieren und zeitgleich die Schulden zu tilgen. Der Konzern erhält und stellt Sicherheiten in Form von liquiden Mitteln und marktgängigen Wertpapieren. 2021 Bruttobetrag Nettobetrag Beträge aus Globalauf- ‎rechnungsvereinbarungen Netto- ‎betrag in € Millionen bilanzierter finanzieller Vermögens- ‎werte saldierter bilanzierter finanzieller Verbindlichkeiten bilanzierter finanzieller Vermögens- ‎werte Finanz- instrumente Erhaltene Barsicherheiten Derivate (rechtlich durchsetzbar) 4.589 2.314 2.275 1.673 168 433 Echte Pensionsgeschäfte als Pensionsnehmer, Wertpapierleihe und ähnliche Vereinbarungen (rechtlich durchsetzbar) 15.914 0 15.914 15.638 0 276 Gesamt 20.503 2.314 18.189 17.311 168 709 2021 Bruttobetrag Nettobetrag Beträge aus Globalauf- ‎rechnungsvereinbarungen Netto- ‎betrag in € Millionen bilanzierter finanzieller Verbindlich- ‎keiten saldierter bilanzierter finanzieller Vermögenswerte bilanzierter finanzieller Verbindlich- ‎keiten Finanz- instrumente Erhaltene Barsicherheiten Derivate (rechtlich durchsetzbar) 4.566 2.314 2.252 1.876 43 333 Echte Pensionsgeschäfte als Pensionsgeber, Wertpapierleihe und ähnliche Vereinbarungen (rechtlich durchsetzbar) 1.727 0 1.727 1.692 0 35 Gesamt 6.293 2.314 3.979 3.568 43 368 2021 betrugen die Aktiva, die keiner rechtlich durchsetzbaren Netting-Vereinbarung unterlagen, € 173.912 Millionen (Vorjahr: € 150.679 Millionen). Davon entfiel ein unwesentlicher Anteil auf derivative Finanzinstrumente und Barbestände aus Reverse-Repo-Geschäften. Die Verbindlichkeiten, die keiner rechtlich durchsetzbaren Netting-Vereinbarung unterlagen, beliefen sich im Jahr 2021 auf € 172.647 Millionen (Vorjahr: € 148.606 Millionen), von denen nur ein unwesentlicher Anteil auf derivative Finanzinstrumente und Bardepots aus Repo-Geschäften entfiel. 2020 Bruttobetrag Nettobetrag Beträge aus Globalauf- ‎rechnungsvereinbarungen Netto- ‎betrag in € Millionen bilanzierter finanzieller Vermögens- ‎werte saldierter bilanzierter finanzieller Verbindlichkeiten bilanzierter finanzieller Vermögens- ‎werte Finanz- instrumente Erhaltene Barsicherheiten Derivate (rechtlich durchsetzbar) 4.746 2.455 2.291 1.346 97 848 Echte Pensionsgeschäfte als Pensionsnehmer, Wertpapierleihe und ähnliche Vereinbarungen (rechtlich durchsetzbar) 13.117 0 13.117 12.926 0 190 Gesamt 17.863 2.455 15.408 14.273 97 1.038 2020 Bruttobetrag Nettobetrag Beträge aus Globalauf- ‎rechnungsvereinbarungen Netto- ‎betrag in € Millionen bilanzierter finanzieller Verbindlich- ‎keiten saldierter bilanzierter finanzieller Vermögenswerte bilanzierter finanzieller Verbindlich- ‎keiten Finanz- instrumente Erhaltene Barsicherheiten Derivate (rechtlich durchsetzbar) 4.718 2.455 2.263 1.317 160 786 Echte Pensionsgeschäfte als Pensionsgeber, Wertpapierleihe und ähnliche Vereinbarungen (rechtlich durchsetzbar) 802 0 802 793 0 9 Gesamt 5.520 2.455 3.065 2.110 160 794 (42) Verbriefungen (RBI als Originator) Verbriefungen stellen eine besondere Form der Refinanzierung und der Kreditrisikoverbesserung durch die Platzierung von Risiken aus Krediten oder Leasingverträgen auf Basis von Portfolios bei Kapitalmarktinvestoren dar. Ziel der vom Konzern abgeschlossenen Verbriefungen ist es, die regulatorischen Eigenmittel auf Konzernebene zu entlasten und zusätzliche Refinanzierungsquellen zu nutzen. Nachstehende Transaktionen mit externen Vertragspartnern für alle oder zumindest einzelne Tranchen waren im laufenden Geschäftsjahr aktiv und führten zu einer Kreditrisikominderung, die auch zu einer Reduktion der risikogewichteten Aktiva im regulatorischen Reporting beitrug. Die angeführten Werte stellen jeweils das verbriefte Portfolio und die zugrunde liegenden Forderungen sowie den Betrag der extern platzierten Tranche zum Bilanzstichtag dar. 2021 ‎ ‎ ‎in € Millionen Ab- ‎schluss Ende der Laufzeit Max. Volumen Verbrieftes Portfolio Zugrunde liegende Forderungen2 Portfolio Extern platzierte Tranche Betrag der extern platzierten Tranche Synthetic Transaction ‎ROOF CORPORATE 2021 Dez. 2021 Aug. 2032 11.162 4.080 10.530 Firmenkredite Mezzanin 216 Synthetic Transaction ‎ROOF MORTGAGES 2020 Dez. 2020 Dez. 2030 3.331 2.709 2.862 Bauspardarlehen Mezzanin 148 Synthetic Transaction ‎ROOF CRE 20191 Okt. 2019 Sept. 2029 1.262 1.262 3.554 Firmenkredite, Projektfinanzierungen Mezzanin 95 Synthetic Transaction ‎EIF DCFTA Ukraine Nov. 2017 April 2025 176 65 93 SME-Forderungen Junior 10 Synthetic Transaction ‎EIF JEREMIE Romania Dez. 2010 Dez. 2023 173 0 0 SME-Forderungen Junior 0 Synthetic Transaction ‎EIF JEREMIE Slovakia März 2014 Juni 2025 60 1 2 SME-Forderungen Junior 1 Synthetic Transaction ‎EIF Western Balkans EDIF Albania Dez. 2016 Juni 2028 19 5 8 SME-Forderungen Junior 3 Synthetic Transaction ‎EIF Western Balkans EDIF Croatia April 2015 Mai 2023 20 1 1 SME-Forderungen Junior 0 Synthetic Transaction ‎EIF COSME Romania April 2017 Dez. 2034 434 113 202 SME-Forderungen Junior 16 Synthetic Transaction ‎EIF EASI Romania Juli 2020 Dez. 2032 61 42 49 SME-Forderungen Junior 9 1 Junior-Tranche konzernintern gehalten 2 Zugrunde liegende Forderungen (verbrieft und unverbrieft) SME: Small and Medium-sized Enterprises Eine neue synthetische Transaktion wurde abgeschlossen, ROOF CORPORATE 2021, die in eine Senior-, eine Mezzanin- und eine Junior-Tranche aufgeteilt wurde. Das Kreditrisiko der Mezzanin-Tranche in Höhe von € 216 Millionen wird durch institutionelle Investoren garantiert und bar besichert, während das Kreditrisiko der Junior- und Senior-Tranche zurückbehalten wird. Im Jahr 2020 hat der Konzern mit ROOF MORTGAGES 2020 eine synthetische Transaktion abgeschlossen, die in eine Senior-, eine Mezzanin- und eine Junior-Tranche aufgeteilt wurde. Das Kreditrisiko der Mezzanin-Tranche in Höhe von € 148 Millionen wird von institutionellen Anlegern garantiert, während das Kreditrisiko der Junior- und Senior-Tranchen erhalten bleibt. Die synthetische Transaktion ROOF CRE 2019 ist in eine Senior-, eine Mezzanin- und eine Junior-Tranche unterteilt. Das Kreditrisiko der Mezzanin-Tranche in Höhe von € 95 Millionen wird von einem institutionellen Anleger garantiert, während das Kreditrisiko der Junior- und Senior-Tranchen erhalten bleibt. Im Rahmen der JEREMIE-Initiative haben die beteiligten Tochterunternehmen (Raiffeisenbank S.A., Bukarest, und Tatra banka a.s., Bratislava) Garantien seitens des Europäischen Investitionsfonds (EIF) erhalten, die die Kreditvergabe an Klein- und Mittelbetriebe unterstützen sollten. Im Jahr 2016 wurde die slowakische JEREMIE-Transaktion über einen slowakischen Staatsfonds in eine kapitalgedeckte Kreditgarantie umgewandelt. Der EIF ist nicht mehr Teil dieser Transaktion. Im Rahmen der Western Balkans Enterprise Development and Innovation Facility haben die beteiligten Tochterunternehmen (Raiffeisenbank Sh.a., Tirana, und Raiffeisenbank Austria d.d., Zagreb) eine Portfolio-Garantievereinbarung unterzeichnet, die von der EU finanziert wird und ähnlich den JEREMIE-Initiativen darauf abzielt, den Zugang zu Finanzmitteln für Klein- und Mittelbetriebe zu unterstützen. Im Rahmen der EaSI-Initiative unterzeichnete die Raiffeisenbank S.A., Bukarest, eine Portfolio-Garantievereinbarung, die von der EU finanziert wurde und wie auch die JEREMIE-Initiativen darauf abzielt, kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Finanzmitteln zu ermöglichen. Im Rahmen der COSME-Initiative unterzeichnete die Raiffeisenbank S.A., Bukarest, 2017 eine Portfolio-Garantievereinbarung, die von der EU finanziert wurde und wie die JEREMIE-Initiativen darauf abzielt, kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Finanzmitteln zu ermöglichen. Ein signifikanter Risikotransfer für diese Transaktion wurde ab Ende 2020 anerkannt. Im Rahmen der DCFTA-Initiative hat die Raiffeisen Bank JSC, Kiew, im Jahr 2017 eine von der EU finanzierte Portfoliogarantievereinbarung unterzeichnet, die darauf abzielt, kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Finanzierungen zu ermöglichen. Signifikanter Risikotransfer für diese Transaktion wird ab Jahresende 2021 anerkannt. Die synthetische Transaktion ROOF Slovakia 2017 wurde im April 2021 beendet. Diese Transaktion wurde in eine Senior-, eine Mezzanin- und eine Junior-Tranche aufgeteilt. Das Kreditrisiko der Mezzanin-Tranche in Höhe von € 84 Millionen wurde durch institutionelle Investoren garantiert und bar besichert, während das Kreditrisiko der Junior- und Senior-Tranche zurückbehalten wurde. (43) Übertragene Vermögenswerte Der Konzern schließt Geschäfte ab, die zur Übertragung von Handelsaktiva, Wertpapieren und Beteiligungen sowie Forderungen an Kunden führen. Die übertragenen finanziellen Vermögenswerte werden weiterhin zur Gänze bzw. im Umfang der fortgesetzten Beteiligung des Konzerns erfasst oder aber vollständig ausgebucht. Die Übertragung von finanziellen Vermögenswerten, die nicht vollständig ausgebucht werden oder bei denen eine fortgesetzte Beteiligung des Konzerns besteht, erfolgt in erster Linie durch Pensionsgeschäfte, Wertpapierleihgeschäfte und Verbriefungen. Übertragene, aber nicht ausgebuchte finanzielle Vermögenswerte Pensionsgeschäfte sind Transaktionen, bei denen der Konzern ein Wertpapier veräußert und gleichzeitig zustimmt, es zu einem zukünftigen Zeitpunkt zu einem festen Preis zurückzukaufen. Der Konzern erfasst die Wertpapiere weiterhin vollständig in seiner Bilanz, da im Wesentlichen alle mit dem Eigentum an ihnen verbundenen Risiken und Vorteile bei ihm verbleiben. Der erhaltene Bargegenwert wird als finanzieller Vermögenswert gebucht und eine Schuld für die Verpflichtung zur Zahlung des Rückkaufspreises angesetzt. Da der Konzern die vertraglichen Rechte am Cash-Flow der Wertpapiere veräußert, kann er die übertragenen Wertpapiere während der Laufzeit der Vereinbarung nicht nutzen. Wertpapierleihgeschäfte sind Transaktionen, bei denen der Konzern Wertpapiere gegen eine Provision ausleiht und dafür liquide Mittel als Sicherheit erhält. Der Konzern erfasst die Wertpapiere weiterhin vollständig in seiner Bilanz, da im Wesentlichen alle mit dem Eigentum an ihnen verbundenen Risiken und Vorteile bei ihm verbleiben. Der erhaltene Bargegenwert wird als finanzieller Vermögenswert gebucht und eine Schuld für die Verpflichtung zur Rückzahlung angesetzt. Da der Konzern im Rahmen des Leihvertrags die vertraglichen Rechte am Cash-Flow der Wertpapiere veräußert, kann er die übertragenen Wertpapiere während der Laufzeit der Vereinbarung nicht nutzen. Der Konzern veräußert Forderungen an Kunden an Verbriefungsgesellschaften, die ihrerseits Schuldverschreibungen an Investoren emittieren, die durch die erworbenen Vermögenswerte besichert werden. Bei den Verbriefungen, bei denen der Konzern Forderungen an Kunden an eine nicht konsolidierte Verbriefungsgesellschaft überträgt, verbleibt ein Teil des Risikos bei ihm, während ein anderer Teil sowie das Vorfälligkeits- und Zinsrisiko auf die Gesellschaft übergehen. Der Konzern behält bzw. überträgt daher im Wesentlichen nicht alle Risiken und Vorteile solcher Vermögenswerte. 2021 Übertragene Vermögenswerte Erhaltene Sicherheitsleistungen in € Millionen Buchwert davon Verbriefungen davon Rückkauf- vereinbarung Buchwert davon Verbriefungen davon Rückkauf- vereinbarung Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 39 0 39 39 0 39 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 36 0 36 36 0 36 Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 904 0 904 904 0 904 Gesamt 979 0 979 979 0 979 2020 Übertragene Vermögenswerte Erhaltene Sicherheitsleistungen in € Millionen Buchwert davon Verbriefungen davon Rückkauf- vereinbarung Buchwert davon Verbriefungen davon Rückkauf- vereinbarung Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 8 0 8 8 0 8 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 155 0 155 153 0 153 Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 126 0 126 122 0 122 Gesamt 289 0 289 283 0 283 Es bestehen derzeit keine Verbriefungsgeschäfte, bei denen finanzielle Vermögenswerte teilweise ausgebucht wurden. (44) Als Sicherheit verpfändete und erheblich beschränkte Vermögenswerte Der Konzern verpfändet Vermögenswerte hauptsächlich im Rahmen von Rückkaufvereinbarungen, Wertpapierleihgeschäften und sonstigen Kreditverträgen sowie für das Margining bei Derivatverbindlichkeiten. Die folgende Tabelle beinhaltet Aktiva aus Pensionsgeschäften, Wertpapierleihgeschäften und Verbriefungen sowie Pfandbriefe, die zur Besicherung von Verbindlichkeiten zur Verfügung gestellt wurden, oder Garantien (d. h. besicherte Depots): 2021 2020 in € Millionen Verpfändet Ansonsten mit Verbindlichkeiten beschränkt Verpfändet Ansonsten mit Verbindlichkeiten beschränkt Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 141 0 54 0 Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss 15 0 16 0 Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss 0 0 47 0 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 603 0 436 3 Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 18.232 1.000 13.976 855 Gesamt 18.990 1.000 14.528 858 Die Fähigkeit des Konzerns, frei auf Vermögenswerte zuzugreifen und diese an andere bzw. von anderen Konzerngesellschaften zu übertragen und Verbindlichkeiten zu begleichen, kann durch gesetzliche, vertragliche oder regulatorische Anforderungen sowie Schutzrechte von nicht beherrschenden Beteiligungen eingeschränkt werden. Da nicht beherrschenden Beteiligungen vom Konzern keine wesentlichen Schutzrechte zugestanden wurden, existierten zum Bilanzstichtag keine signifikanten Beschränkungen. Die folgenden Produkte schränken den Konzern in der Nutzung seiner Vermögenswerte ein: Rückkaufvereinbarungen, Wertpapierleih- und sonstige Kreditverträge für das Margining bei Derivatverbindlichkeiten, Verbriefungen und diverse Versicherungsgeschäfte. In der nachstehenden Tabelle sind Vermögenswerte angeführt, die als Sicherheiten verpfändet und in anderer Weise zweckgebundene Vermögenswerte mit Kopplung an eine entsprechende Verbindlichkeit sind. Sie können aus gesetzlichen oder sonstigen Gründen aufgrund der Zweckbindung nicht zur Besicherung von Fremdmitteln eingesetzt werden. in € Millionen 2021 2020 Wertpapiere und andere finanzielle Vermögenswerte, die als Sicherheit akzeptiert wurden 17.517 14.310 davon verkaufte oder verpfändete Sicherheiten 2.068 2.086 Der Konzern hat Sicherheiten erhalten, deren Verkauf oder Weiterverpfändung zulässig ist, selbst wenn im Lauf von Reverse-Repo-Geschäften, Wertpapierleih-, Derivat- oder sonstigen Transaktionen kein Ausfall eintritt. (45) Restlaufzeitengliederung Aktiva Kurzfristige Vermögenswerte Langfristige Vermögenswerte 2021 ‎in € Millionen Fällig bei Abruf oder ohne Fälligkeit Bis 3 Monate Mehr als 3 Monate ‎bis 1 Jahr Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen 37.543 1.014 0 0 0 Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 6.710 25.344 17.351 43.962 39.278 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 633 320 706 2.298 702 Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss 360 33 15 106 453 Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss 23 2 193 39 6 Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 541 388 549 1.299 1.335 Hedge Accounting - 279 10 84 290 246 Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen 968 − − − − Sachanlagen 1.640 − − − − Immaterielle Vermögenswerte 933 − − − − Laufende Steuerforderungen 73 − − − − Latente Steuerforderungen 100 0 8 43 1 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen 848 349 432 2.614 1.287 Sonstige Aktiva 652 425 156 13 2 Gesamt 50.745 27.887 19.495 50.665 43.310 Passiva Kurzfristige Verbindlichkeiten Langfristige Verbindlichkeiten 2021 ‎in € Millionen Fällig bei Abruf oder ohne Fälligkeit Bis 3 Monate Mehr als 3 Monate ‎bis 1 Jahr Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost 86.524 18.457 13.692 32.269 10.758 Finanzielle Verbindlichkeiten - Designated Fair Value Through Profit/Loss 0 85 258 735 245 Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading 34 372 696 2.874 1.898 Hedge Accounting - 541 35 19 331 446 Rückstellungen 834 10 138 165 307 Laufende Steuerverpflichtungen 41 21 24 0 0 Latente Steuerverpflichtungen 36 0 9 0 1 Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten der Veräußerungsgruppen 2.320 2.027 146 333 3 Sonstige Passiva 621 200 66 133 1 Zwischensumme 89.870 21.208 15.048 36.840 13.659 Eigenkapital 15.475 − − − − Gesamt 105.345 21.208 15.048 36.840 13.659 Aktiva Kurzfristige Vermögenswerte Langfristige Vermögenswerte 2020 ‎in € Millionen Fällig bei Abruf oder ohne Fälligkeit Bis 3 Monate Mehr als 3 Monate ‎bis 1 Jahr Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen 33.657 3 0 0 0 Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 4.948 20.039 15.092 40.534 35.983 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 130 484 733 2.393 1.028 Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss 263 28 26 83 422 Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss 22 83 32 279 41 Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 612 395 354 1.551 1.488 Hedge Accounting 50 41 31 168 273 Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen 1.002 − − − − Sachanlagen 1.684 − − − − Immaterielle Vermögenswerte 763 − − − − Laufende Steuerforderungen 87 − − − − Latente Steuerforderungen 78 0 8 34 1 Sonstige Aktiva 509 358 154 13 1 Gesamt 43.806 21.431 16.431 45.055 39.236 Passiva Kurzfristige Verbindlichkeiten Langfristige Verbindlichkeiten 2020 ‎in € Millionen Fällig bei Abruf oder ohne Fälligkeit Bis 3 Monate Mehr als 3 Monate ‎bis 1 Jahr Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost 75.428 15.900 11.923 28.938 9.546 Finanzielle Verbindlichkeiten - Designated Fair Value Through Profit/Loss 0 41 182 766 518 Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading 138 360 536 2.791 2.155 Hedge Accounting 16 12 18 156 219 Rückstellungen 494 14 127 121 306 Laufende Steuerverpflichtungen 15 53 8 0 0 Latente Steuerverpflichtungen 29 0 7 0 1 Sonstige Passiva 353 198 66 85 151 Zwischensumme 76.473 16.578 12.867 32.857 12.896 Eigenkapital 14.288 − − − − Gesamt 90.761 16.578 12.867 32.857 12.896 (46) Auslandsaktiva/-passiva in € Millionen 2021 2020 Aktiva 148.545 124.707 Passiva 112.753 91.792 (47) Derivative Finanzinstrumente 2021 Nominalwert Marktwert in € Millionen Aktiva Passiva Handelsbuch 190.896 1.935 - 1.823 Zinssatzverträge 133.273 1.085 - 1.050 Eigenkapitalverträge 4.241 183 - 138 Wechselkurs- und Goldverträge 50.743 637 - 566 Kreditverträge 1.476 21 - 22 Warentermingeschäfte 70 3 - 1 Andere 1.093 6 - 45 Bankbuch 16.483 197 - 71 Zinssatzverträge 12.123 182 - 64 Wechselkurs- und Goldverträge 3.876 15 - 2 Kreditverträge 484 0 - 4 Absicherungsinstrumente 43.280 630 - 828 Zinssatzverträge 41.560 628 - 799 Wechselkurs- und Goldverträge 1.720 3 - 29 Gesamt 250.660 2.763 - 2.722 OTC-Produkte 245.361 2.703 - 2.641 Börsengehandelte Produkte 2.176 29 - 9 2020 Nominalwert Marktwert in € Millionen Aktiva Passiva Handelsbuch 165.077 1.845 - 1.912 Zinssatzverträge 115.381 1.117 - 1.006 Eigenkapitalverträge 4.152 134 - 227 Wechselkurs- und Goldverträge 43.486 580 - 589 Kreditverträge 793 10 - 9 Warentermingeschäfte 91 3 0 Andere 1.174 0 - 80 Bankbuch 21.995 257 - 145 Zinssatzverträge 16.023 225 - 122 Wechselkurs- und Goldverträge 5.591 31 - 14 Kreditverträge 380 1 - 9 Absicherungsinstrumente 37.410 403 - 397 Zinssatzverträge 35.675 362 - 388 Wechselkurs- und Goldverträge 1.735 41 - 9 Gesamt 224.481 2.505 - 2.454 OTC-Produkte 220.432 2.462 - 2.340 Börsengehandelte Produkte 1.610 29 - 16 (48) Hedge Accounting – Zusatzangaben In der RBI sind verschiedene Arten von Hedge Accounting mit dem Ziel der Reduktion von Zinsrisiko und Volatilität in der Erfolgsrechnung in Anwendung: Abhängig vom abzusichernden Risiko wird sowohl Fair-Value- als auch Cash-Flow-Hedge-Accounting dargestellt. Beide Arten können auf Mikroebene sowie in Portfolios modelliert werden. Eine weitere Art von Hedge Accounting sichert das Nettoinvestitionsrisiko von Kursschwankungen des russischen Rubels, des rumänischen Leus, der tschechischen Krone und des ungarischen Forints. Im Rahmen der Regelungen von IAS 39, für dessen weitere Anwendung sich der Konzern entschieden hat, werden bei Fair Value und Cash-Flow Hedges unterschiedliche Finanzinstrumente als zugrunde liegende Geschäfte herangezogen. Den größten Anteil haben in diesem Zusammenhang Kredite und Forderungen auf der Aktivseite sowie Einlagen auf der Passivseite. Schuldverschreibungen und verbriefte Verbindlichkeiten sind weitere Positionen, die in Hedge-Accounting-Beziehungen einfließen. Als Sicherungsinstrumente dienen hauptsächlich Zinssatz- und Wechselkursverträge. Weiterführende Erläuterungen zur Risikomanagementstrategie der RBI finden sich im Risikobericht unter Punkt (53) Marktrisiko. Vertiefende Erläuterungen zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen sind im Kapitel Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze dargelegt. Die Auswirkungen von Sicherungsgeschäften auf die Bilanz sind unter Punkt (19) sowie (28) Hedge Accounting ersichtlich. Betreffend den Auswirkungen von Sicherungsgeschäften auf die Gesamtergebnisrechnung wird auf den Punkt (6) Ergebnis aus Hedge Accounting, für jene auf die Eigenkapitalveränderung wird auf den Punkt (32) Eigenkapital, Entwicklung kumuliertes sonstiges Ergebnis des Konzern-Eigenkapitals, verwiesen. Absicherungsinstrumente Aufgliederung nach Art des Hedge Accounting auf Ebene der Nominalwerte, sowohl gesamt als auch nach dem Zeitpunkt der vertraglichen Beendigung sowie auf Ebene der Buchwerte: 2021 Nominalwert Laufzeit Buchwert in € Millionen Bis 3 Monate Mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre Aktiva Passiva Zinssatzverträge 41.490 1.114 4.986 19.549 15.841 628 799 Cash-Flow Hedge 1.544 29 515 671 329 25 44 Fair Value Hedge 39.946 1.086 4.471 18.878 15.511 602 755 Wechselkursverträge 1.790 5 1.727 26 32 3 29 Cash-Flow Hedge 37 0 12 26 0 0 0 Fair Value Hedge 38 5 0 0 32 0 0 Net Investment Hedge 1.715 0 1.715 0 0 2 29 Gesamt 43.280 1.120 6.713 19.575 15.873 630 828 2020 Nominalwert Laufzeit Buchwert in € Millionen Bis 3 Monate Mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre Aktiva Passiva Zinssatzverträge 35.484 1.345 2.812 19.815 11.512 362 382 Cash-Flow Hedge 1.464 117 538 724 85 24 2 Fair Value Hedge 34.020 1.228 2.274 19.091 11.427 338 380 Wechselkursverträge 1.925 1 1.829 49 46 41 14 Cash-Flow Hedge 136 0 101 36 0 0 6 Fair Value Hedge 69 1 9 14 46 2 0 Net Investment Hedge 1.720 0 1.720 0 0 39 9 Gesamt 37.410 1.346 4.641 19.864 11.558 403 397 Fair Value Hedges Details zu den zugrunde liegenden Geschäften bei Fair-Value-Hedge-Beziehungen: 2021 ‎ ‎ Buchwert der zugrunde liegenden Geschäfte Kumulierte Beträge aus Fair-Value-Anpassungen der zugrunde liegenden Geschäfte Fair-Value-Änderungen der zugrunde liegenden Geschäfte1 in € Millionen Aktiva Passiva Aktiva Passiva Zinssatzsicherungsgeschäfte 14.620 20.600 - 227 271 123 Schuldverschreibungen 6.261 0 - 12 - 1 - 291 Kredite und Forderungen 8.359 0 - 219 1 - 398 Einlagen 0 11.928 4 260 644 Verbriefte Verbindlichkeiten 0 8.672 0 11 168 Währungs-Hedge 50 0 - 5 0 - 7 Sonstige Aktiva 50 0 - 5 0 0 Sonstige Passiva 0 0 0 0 - 7 Gesamt 14.670 20.600 - 233 271 115 1 Fair-Value-Änderungen der zugrunde liegenden Geschäfte, die für die Berechnung der Ineffektivität verwendet wurden 2020 Buchwert der zugrunde liegenden Geschäfte Kumulierte Beträge aus Fair-Value-Anpassungen der zugrunde liegenden Geschäfte Fair-Value-Änderungen der zugrunde liegenden Geschäfte1 in € Millionen Aktiva Passiva Aktiva Passiva Zinssatzsicherungsgeschäfte 12.827 16.200 282 282 122 Schuldverschreibungen 5.709 0 103 0 78 Kredite und Forderungen 7.118 0 179 0 166 Einlagen 0 8.288 0 126 - 56 Verbriefte Verbindlichkeiten 0 7.912 0 156 - 66 Währungs-Hedge 54 0 2 0 2 Sonstige Aktiva 54 0 2 0 2 Sonstige Passiva 0 0 0 0 0 Gesamt 12.881 16.200 284 282 124 1 Fair-Value-Änderungen der zugrunde liegenden Geschäfte, die für die Berechnung der Ineffektivität verwendet wurden Cash-Flow Hedges Details zu Wertänderungen bei Absicherungsinstrumenten in Cash-Flow-Hedge-Beziehungen unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Ausweises des effektiven Teils im sonstigen Ergebnis und des ineffektiven Teils in der Erfolgsrechnung: 2021 ‎in € Millionen Wertänderungen bei Absicherungsinstrumenten bilanziert im sonstigen Ergebnis Erfolgswirksamer, ineffektiver Teil aus Absicherungsinstrumenten Zinssatzsicherungsgeschäfte - 36 - 1 Kredite und Forderungen - 55 - 1 Einlagen 19 0 Verbriefte Verbindlichkeiten 0 0 Währungs-Hedge 1 0 Sonstige Aktiva 1 0 Sonstige Passiva 0 0 Gesamt - 35 - 1 2020 ‎in € Millionen Wertänderungen bei Absicherungsinstrumenten bilanziert im sonstigen Ergebnis Erfolgswirksamer, ineffektiver Teil aus Absicherungsinstrumenten Zinssatzsicherungsgeschäfte - 3 0 Kredite und Forderungen - 3 0 Einlagen 0 0 Verbriefte Verbindlichkeiten 0 0 Währungs-Hedge 0 0 Sonstige Aktiva 0 0 Sonstige Passiva 0 0 Gesamt - 3 0 ‎ Risikobericht Aktives Risikomanagement stellt für die RBI eine Kernkompetenz dar. Um Risiken effektiv zu erkennen, einzustufen und zu steuern, entwickelt der Konzern sein umfassendes Risikomanagement permanent weiter. Das Risikomanagement ist ein integraler Bestandteil der Gesamtbanksteuerung und berücksichtigt neben den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere die Art, den Umfang und die Komplexität der Geschäfte sowie die daraus resultierenden Risiken. Die nachfolgenden Werte beziehen sich auf den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis nach CRR, welcher unwesentlich vom Konsolidierungskreis nach IFRS abweicht. Die darin nicht enthaltenen Unternehmen des IFRS-Konsolidierungskreises sind risikomäßig im Beteiligungsrisiko abgedeckt. Der Risikobericht erläutert die Grundsätze und die Organisation des Risikomanagements und stellt die aktuelle Risikoposition für alle materiellen Risiken dar. (49) Grundsätze des Risikomanagements Der Konzern verfügt über ein System von Risikoprinzipien sowie Risikomessungs- und Überwachungsverfahren mit dem Ziel, die wesentlichen Risiken des Konzerns zu kontrollieren und zu steuern. Die Risikopolitik und die Grundsätze des Risikomanagements werden vom Vorstand festgelegt. In den Aufsichtsratsgremien werden diese regelmäßig berichtet und diskutiert. Zu den Risikogrundsätzen gehören dabei unter anderem folgende Prinzipien: Integriertes Risikomanagement: Kredit- und Länderrisiken, Markt- und Liquiditätsrisiken sowie operationelle Risiken werden als Hauptrisiken konzernweit gesteuert. Dazu werden diese Risiken gemessen, limitiert, aggregiert und den verfügbaren Risikodeckungsmassen gegenübergestellt. Einheitliche Methoden: Um einen konsistenten und kohärenten Risikomanagement-Ansatz zu gewährleisten, werden konzernweit einheitliche Methoden zur Risikobeurteilung und -limitierung eingesetzt. Dieses Vorgehen bildet die Grundlage für eine einheitliche Konzernsteuerung in allen Ländern und Geschäftssegmenten. Laufende Planung: Die Risikostrategien und das Risikokapital werden während des jährlichen Budgetierungs- und Planungsprozesses überarbeitet und bewilligt. Wesentliches Augenmerk wird dabei auf die Vermeidung von Risikokonzentrationen gelegt. Unabhängige Kontrolle: Es besteht eine klare personelle und funktionale Trennung zwischen den Geschäfts- und allen Risikomanagement- und Risikocontrolling-Aktivitäten. Vor- und Nachkalkulation: Risiken werden konsistent im Rahmen des Produktvertriebs und in der risikoadjustierten Performancemessung berücksichtigt. Damit wird sichergestellt, dass Geschäfte grundsätzlich nur unter Berücksichtigung des Risiko-Ertrags-Verhältnisses abgeschlossen und Anreize zum Eingehen hoher Risiken vermieden werden. Im Einklang mit diesen Grundsätzen werden von den Risikomanagement-Einheiten des Konzerns detaillierte Risikostrategien ausgearbeitet, die diese allgemeinen Richtlinien in konkrete Ziele und spezifische Standards überführen. Die übergeordnete Gesamtbank-Risikostrategie leitet sich dabei aus der Geschäftsstrategie sowie aus dem Risikoappetit des Konzerns ab und ergänzt diese um risikorelevante Gesichtspunkte zur geplanten Geschäftsstruktur und zur strategischen Entwicklung. Diese Aspekte umfassen beispielsweise strukturelle Limits oder Kapitalquotenziele, die in der Budgetierung und im Rahmen der Geschäftsentscheidungen eingehalten werden müssen. Weitere spezifische Ziele für die einzelnen Risikokategorien werden in Detail-Risikostrategien festgelegt. So definiert die Kreditrisikostrategie des Konzerns z. B. Kreditportfoliolimits für einzelne Länder und Segmente und regelt die Kompetenzzuordnung für Einzelkreditentscheidungen. (50) Organisation des Risikomanagements Der Vorstand des Konzerns stellt die angemessene Organisation und die Weiterentwicklung des Risikomanagements sicher. Er entscheidet über die angewendeten Verfahren zur Identifikation, Messung und Überwachung der Risiken und trifft Steuerungsmaßnahmen anhand der erstellten Auswertungen und Analysen. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben wird der Vorstand durch unabhängige Risikomanagement-Einheiten sowie spezifische Komitees unterstützt. Grundsätzlich erfolgt das Risikomanagement im Konzern auf mehreren Stufen. Die RBI AG entwickelt und implementiert die Konzepte als übergeordnetes Kreditinstitut und in Zusammenarbeit mit den einzelnen Tochtereinheiten des Konzerns. Die zentralen Risikomanagement-Einheiten sind verantwortlich für die angemessene und geeignete Umsetzung der Risikomanagement-Prozesse. Sie legen dazu Konzernrichtlinien fest und definieren geschäftsspezifische Vorgaben, Werkzeuge und Vorgehensweisen für alle Gesellschaften des Konzerns. Die Implementierung und Steuerung der ESG-Risiken ist in einem bereichsübergreifenden Projekt aufgesetzt und umfasst alle Risikobereiche. Zusätzlich existieren in den verschiedenen Konzerneinheiten lokale Risikomanagement-Einheiten. Diese implementieren die Risikopolitik in den jeweiligen Risikokategorien und steuern das Geschäft innerhalb der genehmigten Risikobudgets, um die aus der Geschäftspolitik resultierenden Ziele zu erfüllen. Zu diesem Zweck überwachen sie die entstehenden Risiken mithilfe standardisierter Messmethoden und melden diese über definierte Reporting-Schnittstellen an die zentralen Risikomanagement-Einheiten. Die im Bankwesengesetz geforderte Funktion des zentralen und unabhängigen Risikocontrollings wird durch den organisatorischen Bereich Group Risk Controlling ausgeübt. Dessen Aufgaben umfassen die Erstellung des konzernweiten und risikokategorienübergreifenden Regelwerks zur Konzern-Risikosteuerung und die unabhängige und neutrale Berichterstattung über das Risikoprofil an den Risikoausschuss des Aufsichtsrats, den Gesamtvorstand und die einzelnen Geschäftsbereichsverantwortlichen. Weiters werden hier das erforderliche Risikokapital für die unterschiedlichen Konzerneinheiten ermittelt und der Ausnutzungsgrad der festgelegten Risikokapitalbudgets zur Beurteilung der Angemessenheit der Kapitalausstattung berechnet. Risikokomitees Das Group Risk Committee ist das übergeordnete Entscheidungsgremium für alle risikorelevanten Themenbereiche des Konzerns. Es beschließt die Risikomanagement-Methoden und die Steuerungskonzepte, die für den Gesamtkonzern und wesentliche Teilbereiche eingesetzt werden, und ist für die laufende Weiterentwicklung und Implementierung der Methoden und Parameter zur Risikomessung und die Verfeinerung der Steuerungsinstrumente verantwortlich. Dazu zählen auch der Risikoappetit, unterschiedliche Risikobudgets und -limits auf Gesamtbankebene sowie die Überwachung der aktuellen Risikosituation unter Berücksichtigung einer angemessenen Kapitalausstattung und der entsprechenden Risikolimits. Es bewilligt die verschiedenen Risikomanagement- und -steuerungsaktivitäten (z. B. die Allokation von Risikobudgets) und unterstützt den Vorstand bei diesen Tätigkeiten. Der Zuständigkeitsbereich wurde im Laufe des Jahres 2021 erweitert, um auch abwicklungsbezogene Themen und Entscheidungen einzubeziehen, die die jeweiligen SRB-Richtlinien und -Anforderungen widerspiegeln. Das Group Asset/Liability Committee beurteilt und steuert das Bilanzstruktur- und Liquiditätsrisiko und legt die Methodik für das interne Transferpreissystem fest. Es nimmt in diesem Zusammenhang wesentliche Aufgaben betreffend die langfristige Refinanzierungsplanung sowie die Festlegung von Absicherungsmaßnahmen zu strukturellen Zins- und Währungsrisiken wahr. Das Structural FX Committee ist ein Sub-Komitee des Group Asset/Liability Committee und managt das Währungsrisiko der Kapitalposition des Konzerns. Das Market Risk Committee steuert das Marktrisiko aus Handels- und Bankbuchgeschäften und legt die entsprechenden Limits und Verfahren fest. In diese Steuerung fließen insbesondere die Geschäftsergebnisse, die ermittelten Risiken und die gemessene Limitauslastung sowie die Ergebnisse aus Szenarioanalysen und Stresstests betreffend Marktrisiken ein. Die Credit Committees setzen sich aus Vertretern der Bereiche Markt und Marktfolge zusammen, wobei sich die personelle Besetzung je nach Kunden für Firmenkunden, Finanzinstitute, den öffentlichen Sektor sowie Retail unterscheidet. Sie beschließen die konkreten Kreditvergabekriterien für einzelne Kundensegmente und Länder und treffen im Rahmen des Kreditgenehmigungsprozesses und der rating- und volumenorientierten Kompetenzordnung alle sie betreffenden Kreditentscheidungen. Das Problem Loan Committee ist das wesentliche Gremium im Prozess der Beurteilung und Entscheidungsfindung bei Problemkunden. Sein Vorsitzender ist der Chief Risk Officer (CRO). Weitere stimmberechtigte Mitglieder sind die für die Kundenbereiche verantwortlichen Vorstandsmitglieder, der Chief Financial Officer (CFO) sowie die relevanten Bereichs- und Abteilungsleiter aus Risikomanagement und Special Exposures Management. Das Securitization Committee ist das Entscheidungsgremium für Limitanträge betreffend Verbriefungspositionen im Rahmen der konkreten Entscheidungsbefugnisse und erarbeitet Änderungsvorschläge zur Verbriefungsstrategie für den Vorstand. Zusätzlich dient das Securitization Committee als Plattform zum Austausch von Informationen bezüglich Verbriefungspositionen und Marktentwicklungen. Das Group Operational Risk Management & Controls Committee setzt sich unter dem Vorsitz des CRO sowohl aus Vertretern der Geschäftsbereiche (Retail-, Markt- und Firmenkunden) als auch aus Vertretern von Compliance (inklusive Finanzkriminalität), Internes Kontrollsystem (IKS), Operations, Security, IT Risk Management und Risk Controlling zusammen. Dieses Gremium ist mit der Steuerung des operationellen Risikos (inklusive Verhaltensrisiken) betraut, um basierend auf dem Risikoprofil und der Geschäftsstrategie eine operationelle Risikostrategie abzuleiten und zu etablieren sowie auf dieser Basis Entscheidungen im Hinblick auf Maßnahmen, Kontrollen und Risikoakzeptanz zu treffen. Das Contingency/Recovery Committee ist ein durch den Vorstand einzuberufendes Entscheidungsgremium. Die Zusammensetzung des Gremiums variiert gegebenenfalls abhängig von der Intensität bzw. dem Fokus (z. B. Kapital und/oder Liquidität) situationsspezifischer Anforderungen. Kernaufgabe des Komitees ist es, die finanzielle Stabilität im Sinn des BaSAG (österreichisches Banken-Sanierungs- und -Abwicklungsgesetz) bzw. der BRRD (Banking Recovery and Resolution Directive) im Fall einer kritischen Finanzsituation aufrechtzuerhalten bzw. wiederherzustellen. Qualitätssicherung und Revision Qualitätssicherung in Bezug auf Risikomanagement bedeutet die Sicherstellung der Integrität, Zuverlässigkeit und Fehlerfreiheit von Prozessen, Modellen, Berechnungsvorgängen und Datenquellen. Dies soll die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben seitens des Konzerns und die Erfüllung höchster Qualitätsanforderungen in Bezug auf die Risikomanagement-Aktivitäten gewährleisten. Zwei wichtige Funktionen in der unabhängigen Prüfung werden durch die Bereiche Audit und Compliance wahrgenommen. Der Einsatz einer unabhängigen internen Revision ist eine gesetzliche Vorgabe und zentraler Bestandteil des internen Kontrollsystems. Die Revision überprüft periodisch sämtliche Geschäftsprozesse und trägt damit wesentlich zu deren Absicherung und Verbesserung bei. Die dazu erstellten Berichte werden direkt an den Vorstand adressiert und regelmäßig in dessen Sitzungen behandelt. Das Compliance Office verantwortet alle Themenstellungen rund um die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen in Ergänzung und als Bestandteil des internen Kontrollsystems. Damit wird die Einhaltung der bestehenden Regelungen in den täglichen Abläufen überwacht. (51) Konzern-Risikosteuerung Die Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung ist eines der wesentlichen Ziele des Unternehmens. Die erforderliche Kapitalausstattung wird dazu regelmäßig auf Basis des nach internen Modellen ermittelten Risikos beurteilt, wobei in der Wahl der verwendeten Modelle auf die im jährlich durchgeführten Risiko-Assessment beurteilte Wesentlichkeit der Risiken Rücksicht genommen wird. Dieses Konzept der Konzern-Risikosteuerung berücksichtigt die Kapitalerfordernisse sowohl aus regulatorischer Sicht (Normative Perspektive) als auch unter ökonomischen Gesichtspunkten (Ökonomische Perspektive). Es entspricht damit dem quantitativen Verfahren zur Beurteilung der Angemessenheit der internen Kapitalausstattung (ICAAP), wie gesetzlich gefordert und in der von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Richtlinie für den ICAAP beschrieben. Der gesamte ICAAP-Prozess des Konzerns wird jährlich im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Evaluierung der RBI Kreditinstitutsgruppe geprüft. Das Risk Appetite Framework (RAF) limitiert das Gesamtrisiko des Konzerns im Einklang mit den strategischen Geschäftszielen und alloziert das errechnete Risikokapital auf die unterschiedlichen Risikoarten und Geschäftsbereiche. Das vorrangige Ziel des RAF ist, das Risiko insbesondere auch in adversen Szenarien und für große singuläre Risiken so zu begrenzen, dass die Erfüllung regulatorischer Mindestquoten gegeben ist. Das Risk Appetite Framework ist daher eng verbunden mit dem ICAAP und dem ILAAP (Internal Liquidity Adequacy Assessment Process) und setzt Konzentrationsrisikolimits für die im Risiko-Assessment als wesentlich eingestuften Risikoarten. Weiters besteht eine Verbindung zum Sanierungsplan, da die Grenzwerte für Risikokapazität und Risikotoleranz im RAF mit den jeweiligen Grenzwerten im Trigger Monitoring abgestimmt sind. Über den vom Vorstand beschlossenen Risikoappetit und die Risikostrategie des Konzerns und deren Umsetzung wird zudem regelmäßig im Risikoausschuss des Aufsichtsrats berichtet. Ansatz Risiko Messmethode Konfidenzniveau Ökonomische Perspektive Ökonomisches Kapital Risiko, dass die unerwarteten Verluste aus ökonomischer Sicht das interne Kapital übersteigen Der unerwartete Verlust für den Risikohorizont von einem Jahr (Ökonomisches Kapital) darf den aktuellen Wert des harten Kernkapitals nicht überschreiten 99,90 Prozent Normative Perspektive Stress-Szenarien Risiko, eine nachhaltige Kernkapitalquote über den Konjunkturzyklus hinweg zu unterschreiten Kapital- und Ertragsprognose für die dreijährige Planungsperiode bei Annahme eines signifikanten makroökonomischen Abschwungs rund 95 Prozent – basierend auf der Managemententscheidung, potenziell temporäre Risikoreduktionen oder stabilisierende Eigenkapitalmaßnahmen vorzunehmen Ökonomische Perspektive – Ökonomischer Kapitalansatz Darin werden Risiken durch das ökonomische Kapital gemessen, das eine vergleichbare Risikokennzahl für alle Risikoarten darstellt. Es wird als die Summe von unerwarteten Verlusten aus den Geschäften aller Konzerneinheiten in den unterschiedlichen Risikokategorien berechnet. Zusätzlich fließt ein allgemeiner Puffer für Risikoarten ein, die nicht explizit quantifiziert werden. Der Konzern wendet zur Berechnung des ökonomischen Kapitals ein Konfidenzniveau von 99,90 Prozent an. Im Einklang mit der von der Europäischen Zentralbank herausgegebenen Richtlinie für den ICAAP wird mit Jahresende 2021 das zusätzliche Tier-1-Kapital (AT1) nicht mehr für die Berechnung des internen Kapitals herangezogen. Die Integration des ESG Risikos im ICAAP, mit anfänglichem Fokus auf Umweltfaktoren, wurde durch eine Erweiterung der definierten Risikoarten (Kreditrisiko, Operationelles Risiko, Marktrisiko) umgesetzt. Der für die interne Steuerung relevante Klima-Stresstest ist für das erste Halbjahr 2022 geplant. Dadurch wird die Komponente des Klimarisikos direkt in der Berechnung des Internal Kapital berücksichtigt so wie es das um die Klimaaspekte erweiterte interne Rahmenwerk vorsieht. Anteile der einzelnen Risikoarten am ökonomischen Kapital: in € Millionen 2021 Anteil 2020 Anteil Kreditrisiko Firmenkunden 1.820 27,2% 1.807 29,5% Kreditrisiko Retail-Kunden 1.459 21,8% 1.315 21,5% Beteiligungsrisiko 718 10,7% 737 12,1% Operationelles Risiko 597 8,9% 423 6,9% Kreditrisiko öffentlicher Sektor 533 8,0% 276 4,5% Marktrisiko 507 7,6% 557 9,1% Risiko sonstige Sachanlagen 287 4,3% 260 4,2% Währungsrisiko der Kapitalposition 286 4,3% 261 4,3% Kreditrisiko Kreditinstitute 155 2,3% 169 2,8% CVA-Risiko 21 0,3% 21 0,3% Liquiditätsrisiko 0 0,0% 0 0,0% Risikopuffer 319 4,8% 291 4,8% Gesamt 6.702 100,0% 6.117 100,0% Regionale Allokation des ökonomischen Kapitals nach Sitz der Konzerneinheit: in € Millionen 2021 Anteil 2020 Anteil Österreich 2.357 35,2% 2.452 40,1% Südosteuropa 1.617 24,1% 1.357 22,2% Zentraleuropa 1.530 22,8% 1.237 20,2% Osteuropa 1.198 17,9% 1.070 17,5% Restliche Welt 0 0,0% 0 0,0% Gesamt 6.702 100,0% 6.117 100,0% Im Jahresverlauf erhöhte sich das errechnete ökonomische Kapital des Konzerns auf € 6.702 Millionen. Der Anstieg im Kreditrisiko Retail-Kunden ist neben organischem Wachstum auch auf Akquisitionen wie der Equa bank in Tschechien zurückzuführen. Im operationellen Risiko schlagen sich höhere Abschreibungen für Fremdwährungs-Hypothekarkredite in Polen nieder. Der Anstieg im Kreditrisiko öffentlicher Sektor ist bedingt durch ein höheres Exposure in diesem Segment. In der Allokation des Risikokapitals per 31. Dezember 2021 wird wie im Vorjahr der größte Anteil von rund 35 Prozent des ökonomischen Kapitals durch Konzerneinheiten in Österreich beansprucht. Die Verschiebung des ökonomischen Kapitalanteils von Österreich nach Zentral- und Südosteuropa ist auf Akquisitionen und stärkeres organisches Wachstum zurückzuführen. Das ökonomische Kapital dient als wichtiges Instrument der Konzern-Risikosteuerung. Limits für das ökonomische Kapital werden dazu im jährlichen Budgetierungsprozess auf die einzelnen Geschäftsbereiche aufgeteilt und für die operative Steuerung durch Volumen-, Sensitivitäts- oder Value-at-Risk-Limits ergänzt. Diese Planung im Konzern erfolgt jeweils für drei Jahre auf revolvierender Basis und bezieht sich sowohl auf die zukünftige Entwicklung des ökonomischen Kapitals als auch auf das zur Verfügung stehende interne Kapital. Das ökonomische Kapital wirkt sich somit wesentlich auf die Planung der zukünftigen Kreditvergabe und das Gesamtlimit für Marktrisiken aus. Auch die risikoadjustierte Performance-Messung basiert auf diesem Risikomaß. Dabei wird der Ertrag einer Geschäftseinheit in Relation zu dem ökonomischen Kapital gesetzt, das dieser Einheit zuzurechnen ist (Verhältnis von risikoadjustiertem Ertrag zu risikoadjustiertem Kapital, RORAC). Dies ergibt eine vergleichbare Performance-Kennzahl für alle Geschäftseinheiten des Konzerns, die wiederum als Kennzahl in der Gesamtbanksteuerung, der diesbezüglichen zukünftigen Kapitalallokation und der Vergütung für Geschäftsleiter des Konzerns Berücksichtigung findet. Normative Perspektive – Stress-Szenarien Die Analyse der Stress-Szenarien in der normativen Perspektive des ICAAP soll sicherstellen, dass der Konzern am Ende der mehrjährigen Planungsperiode auch in einem sich unerwartet verschlechternden makroökonomischen Umfeld über ausreichend hohe Kapitalquoten verfügt. Die Analyse basiert hier auf einem mehrjährig angelegten makroökonomischen Stresstest, in dem hypothetische Marktentwicklungen bei einem signifikanten, aber realistischen wirtschaftlichen Abschwung simuliert werden. Als Risikoparameter kommen dabei unter anderem Zinskurven, Wechselkurse und Wertpapierkurse, aber auch Änderungen der Ausfallwahrscheinlichkeit bzw. Rating-Migrationen im Kreditportfolio zum Einsatz. Das Hauptaugenmerk dieses integrierten Stresstests gilt den resultierenden Kapitalquoten am Ende der mehrjährigen Betrachtung. Diese sollen einen nachhaltigen Wert nicht unterschreiten und somit keine substanziellen Kapitalerhöhungen oder tiefergehenden Einschränkungen des Geschäftsvolumens notwendig machen. Die aktuell erforderliche Kapitalausstattung resultiert damit aus dem wirtschaftlichen Rückschlagpotenzial. In das unterstellte Abschwungszenario fließen dabei die Bildung von notwendigen Risikovorsorgen und potenzielle prozyklische Effekte (die zu einem Anstieg der regulatorischen Kapitalerfordernisse führen) ebenso ein wie Fremdwährungseffekte und sonstige Bewertungs- und Ertragskomponenten. Bereits bekannte regulatorische Änderungen werden für die Planungsperiode berücksichtigt. Diese Perspektive ergänzt somit die sonst übliche Risikomessung auf Basis des Value-at-Risk-Konzepts (das im Wesentlichen auf historischen Daten beruht). Dadurch können auch außergewöhnliche und in der Vergangenheit nicht beobachtbare Marktsituationen abgedeckt und potenzielle Auswirkungen dieser Entwicklungen abgeschätzt werden. Der Stresstest ermöglicht auch die Analyse von Risikokonzentrationen (z. B. in Einzelpositionen, Wirtschaftszweigen oder Regionen) und erlaubt einen Einblick in die Profitabilität, Liquidität und Solvabilität unter außergewöhnlichen Umständen. Das Risikomanagement des Konzerns steuert darauf aufbauend aktiv die Portfoliodiversifikation, z. B. durch Obergrenzen für das Gesamtobligo in einzelnen Wirtschaftszweigen und Ländern oder durch eine laufende Anpassung der entsprechenden Kreditvergabestandards. (52) Kreditrisiko Das Kreditrisiko ist das größte Risiko im Geschäft des Konzerns. Das Kreditrisiko ist das Risiko, finanzielle Verluste zu erleiden, wenn ein Kunde oder eine Gegenpartei des Konzerns seine bzw. ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Konzern nicht erfüllt. Das Kreditrisiko entsteht hauptsächlich im Zusammenhang mit Forderungen an Banken, Forderungen an Kunden sowie Kreditzusagen und Finanzgarantien. Der Konzern ist auch anderen Kreditrisiken ausgesetzt, die sich aus Veranlagungen in Schuldtiteln und anderen Engagements im Zusammenhang mit Handelsaktivitäten, Derivaten, Vergleichsvereinbarungen und Reverse-Repo-Geschäften ergeben. Kreditentscheidungsprozess Im Non-Retail-Bereich durchläuft jeder Kredit vor Vergabe den Kreditentscheidungsprozess. Dieser Prozess betrifft – neben der Vergabe von Neukrediten – auch Krediterhöhungen, Prolongationen und Überziehungen sowie die Änderung risikorelevanter Sachverhalte, die der ursprünglichen Kreditentscheidung zugrunde lagen (z. B. wirtschaftliche Situation des Kreditnehmers, Verwendungszweck oder Sicherheiten). Er wird auch bei der Festlegung von kreditnehmerbezogenen Limits für Handels- und Emissionsgeschäfte sowie für sonstige mit Kreditrisiko behaftete Limits und Beteiligungen angewendet. Kreditentscheidungen werden je nach Größe und Art des Kredits anhand einer hierarchischen Kompetenzordnung gefällt. Für individuelle Kreditentscheidungen und die turnusmäßige Beurteilung der Adressenausfallrisiken sind dabei immer die Zustimmung der Bereiche Markt und Marktfolge einzuholen. Für den Fall voneinander abweichender Beurteilungen einzelner Kompetenzträger wird via Eskalationsverfahren per Kompetenzordnung die nächsthöhere Kompetenzstufe aktiviert. Der gesamte Kreditentscheidungsprozess wird auf Basis einheitlich definierter Prinzipien und Richtlinien durchgeführt. Die Geschäftsbeziehungen zu multinationalen Kunden, die gleichzeitig Transaktionen mit mehreren Einheiten des Konzerns abwickeln, werden z. B. durch das Global Account Management System unterstützt. Dies wird durch die konzernweit eindeutige Identifikation von Kunden im Non-Retail-Bereich ermöglicht. Kreditentscheidungen im Retail-Bereich erfolgen angesichts der hohen Stückzahl und geringeren Forderungshöhe in einem höheren Ausmaß automatisiert. Kreditanträge werden dabei vielfach in zentralen Bearbeitungsstellen mittels Credit Scorecards beurteilt und freigegeben. Der Prozess wird durch entsprechende IT-Systeme unterstützt. Kreditportfoliomanagement Das Kreditportfolio des Konzerns wird unter anderem anhand der Portfoliostrategie, die wiederum auf der Geschäfts- sowie der Risikostrategie basiert, gesteuert. Anhand der gewählten Strategie wird die Kreditvergabe in unterschiedlichen Ländern, Wirtschaftszweigen oder Produkttypen begrenzt und somit die Konzentration unerwünschter Risiken vermieden. Darüber hinaus werden die langfristigen Entwicklungschancen in den einzelnen Märkten einer ständigen Analyse unterzogen. Dies ermöglicht es, schon frühzeitig strategische Weichenstellungen in Bezug auf das künftige Kreditengagement vorzunehmen. Überleitung der Zahlen aus dem IFRS-Konzernabschluss zum Kreditobligo (nach CRR) Die folgende Tabelle zeigt eine Überleitung von den Bruttobuchwerten der Bilanzposten zum Kreditobligo (Bank- und Handelsbuchbestände), das für die Portfoliosteuerung herangezogen wird. Dieses umfasst sowohl das bilanzielle als auch außerbilanzielle Kreditobligo vor Anwendung von Gewichtungsfaktoren und stellt somit den maximalen Forderungswert dar. Nicht enthalten sind Effekte der Kreditrisikominderung, wie z. B. persönliche und dingliche Sicherheiten, die in der Gesamtbeurteilung des Kreditrisikos ebenfalls berücksichtigt werden. Dieser Forderungsbegriff wird auch – sofern nicht explizit anders angegeben – in den nachfolgenden Tabellen des Risikoberichts verwendet. Die Ursachen für Unterschiede zwischen den Größen der internen Portfoliosteuerung und der externen Rechnungslegung liegen in abweichenden Konsolidierungskreisen (regulatorisch versus IFRS), unterschiedlichen Abgrenzungen des Kreditvolumens sowie der unterschiedlichen Darstellung des Kreditvolumens, vor allem bei Repo-Geschäften sowie bei Derivaten. Im zweiten Quartal 2021 wurde der SA-CCR (Standardansatz im Kontrahentenrisiko) umgesetzt, welcher das Kreditobligo deutlich reduzierte. In der Vergangenheit war das Bruttoexposure (Exposure at Default - EAD vor OTC-Netting und Sicherheiten) Teil des Kreditobligos. Im Zuge der Implementierung dieser Änderungen erfolgt sowohl die Berechnung des Exposure at Default (EAD) mit dem OTC-Netting als auch die Berücksichtigung der Sicherheiten bereits im Marktrisikosystem konsistent mit der Messung des Derivatkontrahentenrisikos und ist somit nicht mehr Teil des Exposure at Default (EAD). in € Millionen 2021 2020 Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen 33.147 27.986 Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 139.668 119.163 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 4.709 4.616 Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss 978 822 Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Proft/Loss 264 457 Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 3.759 4.173 Hedge Accounting 352 563 Laufende Steuerforderungen 73 87 Latente Steuerforderungen 152 121 Sonstige Aktiva 1.034 866 Erteilte Kreditzusagen 42.601 34.803 Erteilte Finanzgarantien 8.900 7.228 Sonstige erteilte Zusagen 4.548 3.656 Überleitungsdifferenz - 8.003 - 1.815 Kreditobligo 232.183 202.727 Rund € 5,5 Milliarden der Überleitungsdifferenz sind auf die SA-CCR-Implementierung zurückzuführen. Die detaillierte Analyse des Kreditportfolios erfolgt anhand der Unterteilung in Ratingstufen. Das Kundenrating erfolgt dabei für die unterschiedlichen Forderungsklassen getrennt. Für die Bonitätsbeurteilung werden dafür jeweils interne Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoring-Modelle) eingesetzt, die auch zentral validiert werden. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten für unterschiedliche Ratingstufen werden nach Geschäftssegmenten getrennt ermittelt. Durch die Verwendung einer Masterskala wird jedoch eine Vergleichbarkeit der Ratingstufen auch über Geschäftssegmente hinweg erzielt. Die Ratingmodelle in den Non-Retail-Segmenten Firmenkunden, Kreditinstitute und öffentlicher Sektor sind konzernweit einheitlich und sehen 27 Bonitätsstufen der Masterskala vor. Scorecards für Retail-Forderungsklassen werden länderspezifisch nach konzernweit einheitlichen Richtlinien erstellt. Sowohl für die Ratingerstellung als auch für die Validierung stehen entsprechende Instrumente (z. B. Unternehmensbewertung, Rating- und Ausfalldatenbank) zur Verfügung. Kreditobligo nach Asset-Klassen (Ratingmodellen): in € Millionen 2021 2020 Firmenkunden 95.080 81.650 Projektfinanzierungen 8.359 7.339 Kreditinstitute 20.864 23.339 Öffentlicher Sektor 59.849 48.739 Retail-Kunden 48.031 41.659 Gesamt 232.183 202.727 ‎ Kreditportfolio – Firmenkunden Die internen Ratingverfahren für Firmenkunden berücksichtigen sowohl qualitative Faktoren als auch verschiedene Bilanz- und Gewinnkennzahlen, die unterschiedliche Aspekte der Kundenbonität für verschiedene Branchen und Länder abdecken. Zusätzlich enthält das Modell für kleine Firmenkunden auch eine Kontoverhaltenskomponente. Die nachstehende Tabelle zeigt das Kreditobligo nach internem Rating für Firmenkunden (Großkunden, mittelgroße und kleine Firmenkunden). Zur besseren Lesbarkeit wurden die einzelnen Stufen der Ratingskala allerdings auf die zugrunde liegenden neun Hauptstufen zusammengefasst. in € Millionen 2021 Anteil 2020 Anteil 1 Minimales Risiko 2.030 2,1% 4.946 6,1% 2 Exzellente Kreditwürdigkeit 8.634 9,1% 7.037 8,6% 3 Sehr gute Kreditwürdigkeit 22.974 24,2% 16.792 20,6% 4 Gute Kreditwürdigkeit 22.532 23,7% 18.603 22,8% 5 Intakte Kreditwürdigkeit 18.430 19,4% 15.884 19,5% 6 Akzeptable Kreditwürdigkeit 12.572 13,2% 11.314 13,9% 7 Knappe Kreditwürdigkeit 4.821 5,1% 4.091 5,0% 8 Schwache bzw. minderwertige Kreditwürdigkeit 1.411 1,5% 1.167 1,4% 9 Sehr schwache bzw. zweifelhafte Kreditwürdigkeit 168 0,2% 240 0,3% 10 Ausfall 1.267 1,3% 1.383 1,7% NR Nicht geratet 240 0,3% 195 0,2% Gesamt 95.080 100,0% 81.650 100,0% Die Erhöhung des Kreditobligos resultierte im Wesentlichen aus Kredit- und Rahmenfinanzierungen sowie aus gegebenen Garantien. Den größten Anstieg verzeichneten die Rating-Klassen 3 und 4, welcher vor allem auf die Schweiz, Deutschland, Russland (teilweise währungsbedingt) und Tschechien zurückzuführen war. Der Anstieg in Rating-Klasse 5 wurde vorwiegend durch ein höheres Kreditobligo in Russland, Tschechien und Rumänien verursacht, weiters ist der Anstieg in Rating-Klasse 2 vor allem durch Ratingverschiebungen aus der Rating-Klasse 1 begründet. Der Rückgang in Rating-Klasse 1 basierte vorwiegend auf der durch die SA-CCR-Implementierung veränderte Berechnungsweise des Kreditobligos für Derivate sowie auf Ratingverschlechterungen zu Rating-Klasse 2. Der Anstieg in Rating-Klasse 6 wurde vorwiegend durch ein höheres Kreditobligo in Russland und Tschechien verursacht. Für Projektfinanzierungen besteht ein fünfstufiges Rating-Modell, das sowohl die individuelle Ausfallwahrscheinlichkeit als auch die zur Verfügung stehenden Sicherheiten berücksichtigt. in € Millionen 2021 Anteil 2020 Anteil 6,1 Ausgezeichnete Projektbonität – sehr geringes Risiko 4.807 57,5% 4.536 61,8% 6,2 Gute Projektbonität – geringes Risiko 2.539 30,4% 2.294 31,3% 6,3 Ausreichende Projektbonität – mittleres Risiko 666 8,0% 178 2,4% 6,4 Schwache Projektbonität – hohes Risiko 16 0,2% 11 0,1% 6,5 Ausfall 325 3,9% 314 4,3% NR Nicht geratet 6 0,1% 6 0,1% Gesamt 8.359 100,0% 7.339 100,0% Die Erhöhung der Projektfinanzierungen um € 1.020 Millionen wurde vor allem durch einen Anstieg aus Kredit- und Rahmenfinanzierungen in Tschechien (vorwiegend Equa bank Rating-Klasse 6,3), in der Slowakei und in Deutschland verursacht. Weiters kam es zu Verschiebungen von Rating-Klasse 6,2 zu 6,3 vorwiegend in Ungarn. Kreditobligo für Firmenkunden und Projektfinanzierungen nach dem Risikoland unter Berücksichtigung des Garantiegebers nach Regionen: in € Millionen 2021 Anteil 2020 Anteil Westeuropa 26.168 25,3% 22.294 25,1% Zentraleuropa 23.215 22,4% 19.764 22,2% Österreich 18.623 18,0% 17.873 20,1% Osteuropa 17.759 17,2% 13.160 14,8% Südosteuropa 14.388 13,9% 12.978 14,6% Asien 1.667 1,6% 1.360 1,5% Sonstige 1.618 1,6% 1.559 1,8% Gesamt 103.439 100,0% 88.990 100,0% Die Erhöhung in Osteuropa war vor allem auf die Zunahme von Kredit- und Rahmenfinanzierungen sowie von gegebenen Garantien in der Ukraine und in Russland (teilweise währungsbedingt) zurückzuführen. Das Kreditobligo in Westeuropa stieg vor allem durch Kredit- und Rahmenfinanzierungen in Deutschland, Spanien, Luxemburg und in der Schweiz, teilweise kompensiert durch einen Rückgang in Großbritannien. In Zentraleuropa erhöhte sich das Kreditobligo vor allem in Tschechien und in der Slowakei. In Südosteuropa erhöhte sich das Kreditobligo vor allem in Rumänien und Serbien. Kreditobligo für Firmenkunden und Projektfinanzierungen nach Branchenzugehörigkeit der Erstkunden: in € Millionen 2021 Anteil 2020 Anteil Fertigung/Produktion 26.270 25,4% 22.039 24,8% Groß- und Einzelhandel 24.175 23,4% 19.879 22,3% Immobilien 12.852 12,4% 10.891 12,2% Finanzintermediation 8.814 8,5% 9.534 10,7% Bauwesen 5.863 5,7% 5.549 6,2% Energieversorgung 4.726 4,6% 3.635 4,1% Transport, Lagerung und Verkehr 4.122 4,0% 3.710 4,2% Freie Berufe/technische Dienstleistungen 2.481 2,4% 2.023 2,3% Sonstige Branchen 14.136 13,7% 11.730 13,2% Gesamt 103.439 100,0% 88.990 100,0% Kreditportfolio – Retail-Kunden Die Asset-Klasse Retail-Kunden unterteilt sich in Privatpersonen sowie Klein- und Mittelbetriebe (KMU). Für Retail-Kunden wird ein duales Scoring-System eingesetzt, das eine Erst- und Ad-hoc-Analyse anhand der Kundendaten und eine Verhaltensanalyse anhand der Kontendaten umfasst. in € Millionen 2021 Anteil 2020 Anteil Retail-Kunden – Privatpersonen 44.683 93,0% 38.583 92,6% Retail-Kunden – Klein- und Mittelbetriebe 3.348 7,0% 3.077 7,4% Gesamt 48.031 100,0% 41.659 100,0% Kreditobligo für Retail-Kunden nach internem Rating: in € Millionen 2021 Anteil 2020 Anteil 0,5 Minimales Risiko 12.192 25,4% 12.369 29,7% 1,0 Exzellente Kreditwürdigkeit 8.577 17,9% 6.855 16,5% 1,5 Sehr gute Kreditwürdigkeit 8.449 17,6% 5.898 14,2% 2,0 Gute Kreditwürdigkeit 6.275 13,1% 4.817 11,6% 2,5 Intakte Kreditwürdigkeit 3.660 7,6% 3.571 8,6% 3,0 Akzeptable Kreditwürdigkeit 2.189 4,6% 1.840 4,4% 3,5 Knappe Kreditwürdigkeit 840 1,7% 893 2,1% 4,0 Schwache bzw. minderwertige Kreditwürdigkeit 359 0,7% 436 1,0% 4,5 Sehr schwache bzw. zweifelhafte Kreditwürdigkeit 397 0,8% 470 1,1% 5,0 Ausfall 1.318 2,7% 1.351 3,2% NR Nicht geratet 3.776 7,9% 3.157 7,6% Gesamt 48.031 100,0% 41.659 100,0% Der Anstieg des nicht gerateten Kreditobligos ist auf die Übernahme des Portfolios der Equa bank zurückzuführen. Eine Integration in die bestehenden Ratingsysteme ist für 2022 geplant. ‎ Retail-Forderungen nach Segmenten: 2021 in € Millionen Zentraleuropa Südosteuropa Osteuropa Group Corporates & Markets Retail-Kunden – Privatpersonen 22.043 10.510 5.953 6.177 Retail-Kunden – Klein- und Mittelbetriebe 1.748 1.296 304 0 Gesamt 23.791 11.806 6.257 6.177 davon notleidendes Obligo 598 487 194 32 2020 in € Millionen Zentraleuropa Südosteuropa Osteuropa Group Corporates & Markets Retail-Kunden – Privatpersonen 18.209 10.027 4.595 5.752 Retail-Kunden – Klein- und Mittelbetriebe 1.706 939 430 2 Gesamt 19.915 10.966 5.025 5.753 davon notleidendes Obligo 567 472 205 40 Kreditobligo gegenüber Retail-Kunden nach Produkten: in € Millionen 2021 Anteil 2020 Anteil Hypothekarkredite 28.886 60,1% 25.164 60,4% Verbraucherkredite 10.879 22,6% 8.704 20,9% Kreditkarten 3.708 7,7% 3.261 7,8% SME-Finanzierung 2.622 5,5% 2.518 6,0% Überziehungen 1.364 2,8% 1.526 3,7% Autokredite 572 1,2% 487 1,2% Gesamt 48.031 100,0% 41.659 100,0% Das Kreditobligo gegenüber Retail-Kunden wuchs im Jahr 2021 um 13 Prozent. Den größten Anstieg verzeichnete Tschechien, was unter anderem auf den Erwerb der Equa bank zurückzuführen war. Weiters erhöhten sich die Verbraucher- und Hypothekarkredite in Russland (teilweise währungsbedingt durch die Aufwertung des russischen Rubels) und in der Slowakei. 2021 ‎in € Millionen Zentraleuropa Südosteuropa Osteuropa Group Corporates & Markets Hypothekarkredite 16.949 3.905 2.350 5.682 Verbraucherkredite 3.461 4.925 2.385 107 Kreditkarten 1.444 1.118 965 180 SME-Finanzierung 937 1.264 295 127 Überziehungen 676 368 240 80 Autokredite 323 226 22 0 Gesamt 23.791 11.806 6.257 6.177 2020 ‎in € Millionen Zentraleuropa Südosteuropa Osteuropa Group Corporates & Markets Hypothekarkredite 14.752 3.085 1.780 5.547 Verbraucherkredite 2.220 4.630 1.717 136 Kreditkarten 834 1.360 1.063 4 SME-Finanzierung 891 1.239 322 66 Überziehungen 961 446 119 0 Autokredite 256 207 23 0 Gesamt 19.915 10.966 5.025 5.753 ‎ Kreditportfolio – Kreditinstitute Die nachfolgende Tabelle stellt das Kreditobligo an Kreditinstitute (ohne Zentralbanken) nach dem internen Rating dar. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten in dieser Asset-Klasse werden aufgrund der geringen Anzahl an Kunden (bzw. an beobachtbaren Ausfällen) in den einzelnen Rating-Stufen durch eine Kombination interner und externer Daten ermittelt. in € Millionen 2021 Anteil 2020 Anteil 1 Minimales Risiko 3.668 17,6% 3.439 14,7% 2 Exzellente Kreditwürdigkeit 4.385 21,0% 3.076 13,2% 3 Sehr gute Kreditwürdigkeit 6.193 29,7% 7.692 33,0% 4 Gute Kreditwürdigkeit 5.649 27,1% 6.140 26,3% 5 Intakte Kreditwürdigkeit 418 2,0% 2.541 10,9% 6 Akzeptable Kreditwürdigkeit 433 2,1% 292 1,3% 7 Knappe Kreditwürdigkeit 91 0,4% 139 0,6% 8 Schwache bzw. minderwertige Kreditwürdigkeit 23 0,1% 12 0,1% 9 Sehr schwache bzw. zweifelhafte Kreditwürdigkeit 0 0,0% 1 0,0% 10 Ausfall 3 0,0% 4 0,0% NR Nicht geratet 0 0,0% 1 0,0% Gesamt 20.864 100,0% 23.339 100,0% Das Kreditobligo gegenüber Kreditinstitute verringerte sich vor allem aufgrund des Rückgangs von Swap-Geschäften in den Rating-Klassen 2, 3, und 4 in Österreich, Großbritannien, Deutschland und Frankreich (großteils bedingt durch die SA-CCR-Implementierung). Weiters kam es in der Rating-Klasse 3 zu einem Rückgang bei Geldmarkt-Geschäften vorwiegend in Österreich und Deutschland. Zusätzlich wirkte sich die Ratingverbesserung von Repo-Geschäften einzelner Kunden von Rating-Klasse 4 auf Rating-Klasse 3 erhöhend aus. Der Rückgang in Rating-Klasse 5 war vor allem auf die Ratingverbesserung eines Kunden auf Rating-Klasse 4 zurückzuführen. Kreditobligo an Kreditinstitute (ohne Zentralbanken) nach Regionen: in € Millionen 2021 Anteil 2020 Anteil Westeuropa 10.712 51,3% 12.871 55,1% Österreich 3.417 16,4% 4.479 19,2% Osteuropa 1.790 8,6% 1.272 5,4% Zentraleuropa 1.084 5,2% 1.168 5,0% Asien 689 3,3% 955 4,1% Südosteuropa 253 1,2% 234 1,0% Sonstige 2.918 14,0% 2.361 10,1% Gesamt 20.864 100,0% 23.339 100,0% Kreditobligo an Kreditinstitute (ohne Zentralbanken) nach Produkten: in € Millionen 2021 Anteil 2020 Anteil Repo 8.467 40,6% 8.625 37,0% Kredite und Forderungen 5.201 24,9% 4.942 21,2% Anleihen 4.052 19,4% 3.914 16,8% Geldmarkt 1.153 5,5% 1.865 8,0% Derivate 612 2,9% 2.631 11,3% Sonstige 1.378 6,6% 1.361 5,8% Gesamt 20.864 100,0% 23.339 100,0% Kreditportfolio – Öffentlicher Sektor Eine weitere Kundengruppe stellen souveräne Staaten, Zentralbanken sowie regionale Gebietskörperschaften und andere staatenähnliche Organisationen dar. Das Kreditobligo gegenüber dem öffentlichen Sektor inkludiert lokale und regionale Regierungen. Im zweiten Quartal 2021 wurde ein neues (von der EZB genehmigtes) Sovereign-Rating-Modell eingesetzt, welches zu einer veränderten Ratingverteilung führte. ‎ Kreditobligo gegenüber dem öffentlichen Sektor (inklusive Zentralbanken) nach dem internen Rating: in € Millionen 2021 Anteil 20201 Anteil 1 Ausgezeichnete Bonität 30.797 51,5% 32.835 67,4% 2 Sehr gute Bonität 15.392 25,7% 10.344 21,2% 3 Gute Bonität 7.391 12,3% 3.088 6,3% 4 Solide Bonität 3.811 6,4% 0 0,0% 5 Zufriedenstellende Bonität 1.183 2,0% 662 1,4% 6 Adäquate Bonität 75 0,1% 1.806 3,7% 7 Fragliche Bonität 1.198 2,0% 0 0,0% 8 Höchst fragliche Bonität 0 0,0% 1 0,0% 9 Ausfallgefährdet 0 0,0% 0 0,0% 10 Ausfall 1 0,0% 2 0,0% NR Nicht geratet 0 0,0% 2 0,0% Gesamt 59.849 100,0% 48.739 100,0% 1 Im Mai 2021 wurde für das Sovereign-Rating-Modell eine granularere Ratingskala (27 Stufen) eingeführt. Die Vorperiode wurde an die neue Masterskala (PD-Bandbreiten) angepasst. Die Veränderung der Ratingverteilung aus der Modellanpassung erfolgte in der Berichtsperiode. Der Anstieg des Kreditobligos gegenüber dem öffentlichen Sektor war vor allem auf Veranlagungen bei lokalen Nationalbanken sowie auf Repo-Geschäfte, Anleihen und Geldmarkt-Geschäfte zurückzuführen, dies spiegelt sich vor allem in den Veränderungen der Rating Klasse 2 und 3 wieder. Das Rating von Bosnien und Herzegowina verbesserte sich von Rating-Klasse 6 auf Rating-Klasse 5. Das Rating von Belarus und der Ukraine verschlechterte sich von Rating-Klasse 6 auf Rating-Klasse 7. Kreditobligo gegenüber dem öffentlichen Sektor (inklusive Zentralbanken) nach Produkten: in € Millionen 2021 Anteil 2020 Anteil Kredite und Forderungen 28.111 47,0% 24.187 49,6% Anleihen 17.909 29,9% 16.809 34,5% Repo 8.091 13,5% 4.207 8,6% Geldmarkt 5.574 9,3% 3.423 7,0% Derivate 97 0,2% 42 0,1% Sonstige 67 0,1% 71 0,1% Gesamt 59.849 100,0% 48.739 100,0% Kredite und Forderungen waren der wesentliche Treiber für den Anstieg des Kreditobligos gegenüber dem öffentlichen Sektor, hauptsächlich ausgelöst durch Einlagen bei der slowakischen, kroatischen und bulgarischen Nationalbank. Ebenso stiegen die Repo-Geschäfte in Tschechien (€ 3.862 Millionen) sowie Anleihen in Rumänien, in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Österreich und Frankreich, teilweise kompensiert durch einen Rückgang in Russland, Ungarn und Spanien. Kreditobligo gegenüber dem öffentlichen Sektor im Bereich Non Investment Grade (Rating 5 und darunter): in € Millionen 2021 Anteil 2020 Anteil Ukraine 843 34,3% 1.073 43,4% Albanien 720 29,3% 635 25,7% Bosnien und Herzegowina 465 18,9% 460 18,6% Belarus 336 13,7% 207 8,4% Sonstige 94 3,8% 98 4,0% Gesamt 2.458 100,0% 2.472 100,0% Das Kreditobligo gegenüber dem öffentlichen Sektor im Bereich Non Investment Grade beruhte vor allem auf Einlagen der Konzerneinheiten bei lokalen Zentralbanken in Zentral-, Ost- und Südosteuropa, die der Erfüllung der jeweiligen Mindestreservevorschriften und der kurzfristigen Veranlagung von überschüssiger Liquidität dienen und daher untrennbar mit der Geschäftstätigkeit in diesen Ländern verbunden sind. Notleidendes Exposure (NPE) Seit November 2019 wendet die RBI vollständig die neue Ausfalldefinition der CRR sowie die dazugehörigen Anforderungen der EBA (EBA/GL/2016/07) an. Die neue Ausfalldefinition führt zu Änderungen im IRB-Ansatz. Diese Anpassungen sind vor Implementierung von den zuständigen Aufsichtsbehörden zu genehmigen (delegierte Verordnung EU 529/2014). Die RBI arbeitet derzeit an diesen Modellanpassungen. Aufgrund des COVID-19-Ausbruchs setzte die RBI die bis 31. März 2021 in Geltung stehende EBA-Richtlinie (EBA/GL/2020/02) zu gesetzlichen und nichtlegislativen Moratorien im Zusammenhang mit COVID-19 für Kreditrückführungen um. Diese sollte die Gruppeneinheiten bei der Bereitstellung der erforderlichen Entlastungsmaßnahmen für Kreditnehmer, bei der Minderung der potenziellen Auswirkungen auf das Volumen des notleidenden Obligos mit Restrukturierungsmaßnahmen, der ausgefallenen und notleidenden Kredite, sowie auf deren Auswirkungen auf die Erfolgsrechnung unterstützen. Notleidendes Obligo nach der gültigen Definition des EBA-Dokuments Implementing Technical Standard (ITS) on Supervisory Reporting (Forbearance and Non-performing exposures): NPE NPE Ratio NPE Coverage Ratio in € Millionen 2021 2020 2021 2020 2021 2020 Regierungen 1 2 0,1% 0,1% 96,0% 91,6% Kreditinstitute 3 4 0,0% 0,0% >100% 76,7% Sonstige Finanzunternehmen 113 95 1,0% 0,8% 39,7% 38,1% Nicht-Finanzunternehmen 1.574 1.627 2,9% 3,7% 59,8% 58,1% Haushalte 1.131 1.112 2,8% 3,1% 68,3% 69,0% Kredite und Forderungen 2.822 2.840 1,8% 2,1% 62,5% 61,7% Anleihen 0 11 0,0% 0,1% − − Gesamt 2.823 2.851 1,6% 1,9% 62,5% 61,5% Das Volumen des notleidenden Obligos verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um € 28 Millionen auf € 2.823 Millionen. Organisch ergab sich ein Rückgang um € 132 Millionen. Die Integration der Equa bank und IMPULS-LEASING führte zu einer Erhöhung um € 52 Millionen. Weiters wirkte sich die Währungsentwicklung mit € 62 Millionen erhöhend aus, insbesondere bedingt durch die Aufwertungen der ukrainischen Hryvna, des US-Dollars und des russischen Rubels. Durch das reduzierte notleidende Obligo, den Anstieg der Veranlagungen bei Zentralbanken und das höhere Kreditvolumen verringerte sich die NPE Ratio um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent. Die Deckungsquote erhöhte sich um 1,0 Prozentpunkte auf 62,5 Prozent. Entwicklung des notleidenden Obligos nach Asset-Klassen (ohne außerbilanzielle Geschäfte): in € Millionen Stand 1.1.2021 Änderung Konsolidierungskreis Währung Zugänge Abgänge Stand 31.12.2021 Regierungen 2 0 0 0 - 1 1 Kreditinstitute 4 0 0 0 - 1 3 Sonstige Finanzunternehmen 95 0 2 25 - 9 113 Nicht-Finanzunternehmen 1.627 26 34 364 - 476 1.574 Haushalte 1.112 17 27 515 - 538 1.131 Kredite und Forderungen (NPL) 2.840 42 62 903 - 1.025 2.822 Anleihen 11 0 0 0 - 10 0 Gesamt (NPE) 2.851 42 62 903 - 1.035 2.823 in € Millionen Stand 1.1.2020 Änderung Konsolidierungskreis Währung Zugänge Abgänge Stand 31.12.2020 Regierungen 2 0 0 2 - 2 2 Kreditinstitute 4 0 0 0 0 4 Sonstige Finanzunternehmen 56 0 - 2 46 - 5 95 Nicht-Finanzunternehmen 1.734 - 3 - 64 639 - 678 1.627 Haushalte 1.141 0 - 67 467 - 429 1.112 Kredite und Forderungen (NPL) 2.938 - 3 - 133 1.153 - 1.115 2.840 Anleihen 11 0 0 0 - 1 11 Gesamt (NPE) 2.949 - 3 - 133 1.154 - 1.116 2.851 Anteil des notleidenden Obligos (NPE) nach Segmenten (ohne außerbilanzielle Geschäfte): NPE NPE Ratio NPE Coverage Ratio in € Millionen 2021 2020 2021 2020 2021 2020 Zentraleuropa 916 858 1,6% 1,9% 60,5% 63,1% Südosteuropa 756 769 2,4% 2,8% 69,3% 70,8% Osteuropa 350 399 1,5% 2,1% 66,9% 57,0% Group Corporates & Markets 801 821 1,5% 1,7% 56,4% 53,4% Corporate Center 0 3 0,0% 0,0% 100,0% 21,4% Gesamt 2.823 2.851 1,6% 1,9% 62,5% 61,5% Für den Rückgang des notleidenden Obligos trug hauptsächlich das Segment Osteuropa mit € 50 Millionen auf € 350 Millionen bei, wofür Russland mit € 50 Millionen, vorwiegend im Bereich Nicht-Finanzunternehmen und Haushalte (davon € 57 Millionen Verkäufe und € 24 Millionen Ausbuchungen) verantwortlich war. Die NPE Ratio bezogen auf das Gesamtobligo verringerte sich um 0,6 Prozentpunkte auf 1,5 Prozent, die Deckungsquote stieg um 9,9 Prozentpunkte auf 66,9 Prozent. Im Segment Group Corporates & Markets ergab sich eine Reduktion des notleidenden Obligos um € 21 Millionen auf € 801 Millionen, bei einer Verringerung der NPE Ratio im Vergleich zum Jahresende um 0,1 Prozentpunkte auf 1,5 Prozent und einer um 3,0 Prozentpunkte höheren Deckungsquote von 56,4 Prozent. In Südosteuropa kam es ebenfalls zu einem leichten Rückgang des notleidenden Obligos um € 12 Millionen auf € 756 Millionen, hauptverantwortlich für die Reduktion war Albanien im Bereich Nicht-Finanzunternehmen, entgegen wirkte ein Anstieg im Bereich Nicht-Finanzunternehmen und Haushalte in Bulgarien. Die NPE Ratio betrug zum Jahresende 2,4 Prozent, eine Verringerung um 0,3 Prozentpunkte, die Deckungsquote reduzierte sich um 1,4 Prozentpunkte auf 69,3 Prozent. Das Segment Zentraleuropa verzeichnete einen Anstieg des notleidenden Obligos um € 57 Millionen auf € 916 Millionen, wofür vorwiegend Ungarn mit € 56 Millionen, hauptsächlich im Bereich Nicht-Finanzunternehmen mit € 37 Millionen und Haushalte mit € 19 Millionen verantwortlich war. Die NPE Ratio bezogen auf das Gesamtobligo verringerte sich hingegen um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent bedingt durch einen Anstieg der Veranlagungen bei Zentralbanken, die Deckungsquote reduzierte sich um 2,6 Prozentpunkte auf 60,5 Prozent. Notleidendes Obligo mit Restrukturierungsmaßnahmen: Refinanzierung Instrumente mit geänderter Laufzeit und geänderten Konditionen Gesamt in € Millionen 2021 2020 2021 2020 2021 2020 Regierungen 0 0 1 2 1 2 Kreditinstitute 0 0 0 0 0 0 Sonstige Finanzunternehmen 8 0 60 40 69 40 Nicht-Finanzunternehmen 215 55 804 782 1.019 838 Haushalte 11 8 297 276 308 284 Gesamt 235 64 1.162 1.099 1.397 1.163 Notleidendes Obligo mit Restrukturierungsmaßnahmen nach Segmenten: in € Millionen 2021 Anteil 2020 Anteil Zentraleuropa 328 23,5% 229 19,7% Südosteuropa 261 18,7% 266 22,9% Osteuropa 179 12,8% 156 13,4% Group Corporates & Markets 628 45,0% 512 44,0% Gesamt 1.397 100,0% 1.163 100,0% Länderrisiko Das Länderrisiko umfasst das Transfer- und Konvertibilitätsrisiko sowie das politische und makroökonomische Risiko im weiteren Sinne. Für die RBI ergibt sich dies aus grenzüberschreitenden Transaktionen und Operationen in ausländischen Ländern über ihre Tochtergesellschaften. Den Aktivitäten auf den Kernmärkten wird dabei besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Ein aktives Länderrisikomanagement wird konzernweit auf der Grundlage der regelmäßig vom Vorstand genehmigten Länderrisikopolitik sichergestellt. Diese Politik ist Teil des Kreditportfolio-Limitsystems und legt eine strikte Begrenzung des grenzüberschreitenden Risikos für einzelne Länder fest, um Risikokonzentrationen zu vermeiden. Gleichzeitig soll die Politik Anreize für die Risikobereitschaft innerhalb der Kernmärkte der RBI schaffen. Die Grenzwerte für die einzelnen Länder werden anhand eines internen Modells festgelegt, das aus den Säulen wie der eigenen Kapitalisierung der Gruppe, dem internen Länderratings, der Größe und Dynamik des Landes und seines Bankensektors basiert. Das Länderrisiko spiegelt sich auch in der Produktpreisgestaltung und in der risikoadjustierten Performancemessung durch das interne System der Verrechnungspreise der Fonds wider. Auf diese Weise gibt die RBI den Geschäftseinheiten einen Anreiz, das Länderrisiko zu mindern (z.B. durch den Abschluss von Versicherungen bei Exportkreditversicherungen oder die Suche nach Garantiegebern in Drittländern). Die aus der Länderrisikoanalyse gewonnenen Erkenntnisse werden nicht nur für die Begrenzung des gesamten grenzüberschreitenden Engagements genutzt, sondern auch für die Steuerung des gesamten Kreditengagements in jedem einzelnen Land (d.h. einschließlich des durch lokale Einlagen finanzierten Engagements). Auf diese Weise richtet die RBI ihre Geschäftsaktivitäten auf die erwarteten makroökonomischen Trends in den verschiedenen Märkten aus, was eine breite Diversifizierung ihres Kreditportfolios fördert. Konzentrationsrisiko Das Kreditportfolio des Konzerns ist sowohl nach Regionen als auch nach Branchen gut diversifiziert. Auch Einzelkreditkonzentrationen werden auf Basis von Gruppen verbundener Kunden aktiv über die Limitvergabe und regelmäßiges Reporting gesteuert, sodass die Granularität des Portfolios entsprechend gut ist. Die geografische Aufgliederung der Forderungen spiegelt die breite Diversifikation des Kreditgeschäfts in den europäischen Märkten des Konzerns wider. Kreditobligo aller Forderungsklassen gegliedert nach dem Risikoland des Kreditnehmers und gruppiert nach Regionen: in € Millionen 2021 Anteil 2020 Anteil Zentraleuropa 69.380 29,9% 54.122 26,7% Tschechien 31.130 13,4% 22.382 11,0% Slowakei 22.228 9,6% 18.069 8,9% Ungarn 10.841 4,7% 8.825 4,4% Polen 4.610 2,0% 4.435 2,2% Sonstige 572 0,2% 411 0,2% Österreich 46.936 20,2% 46.696 23,0% Westeuropa 41.056 17,7% 38.581 19,0% Deutschland 12.356 5,3% 10.968 5,4% Frankreich 6.784 2,9% 5.902 2,9% Großbritannien 4.413 1,9% 8.063 4,0% Schweiz 4.211 1,8% 2.611 1,3% Luxemburg 2.395 1,0% 1.791 0,9% Niederlande 1.795 0,8% 1.554 0,8% Spanien 2.654 1,1% 2.491 1,2% Italien 1.693 0,7% 1.310 0,6% Sonstige 4.755 2,0% 3.890 1,9% Südosteuropa 36.906 15,9% 32.972 16,3% Rumänien 14.459 6,2% 12.873 6,3% Bulgarien 6.413 2,8% 5.552 2,7% Kroatien 6.368 2,7% 5.749 2,8% Serbien 4.490 1,9% 3.876 1,9% Bosnien und Herzegowina 2.293 1,0% 2.312 1,1% Albanien 1.798 0,8% 1.607 0,8% Sonstige 1.085 0,5% 1.003 0,5% Osteuropa 29.826 12,8% 23.294 11,5% Russland 23.339 10,1% 18.092 8,9% Ukraine 4.253 1,8% 3.165 1,6% Belarus 1.906 0,8% 1.781 0,9% Sonstige 328 0,1% 257 0,1% Asien 2.450 1,1% 2.327 1,1% Nordamerika 2.992 1,3% 2.278 1,1% Restliche Welt 2.636 1,1% 2.457 1,2% Gesamt 232.183 100,0% 202.727 100,0% Der größte Anstieg wurde in Zentraleuropa verzeichnet, welcher vor allem auf höhere Einlagen bei der slowakischen und tschechischen Nationalbank, sowie auf den Erwerb der Equa bank in Tschechien zurückzuführen war. In Rumänien wurde der Anstieg durch Kreditfinanzierungen und Rahmenfinanzierungen verursacht. In Russland erhöhten sich – auch währungsbedingt – die Kredit- und Rahmenfinanzierungen sowie die gegebenen Garantien und Repo-Geschäfte. ‎ Kreditobligo aller Forderungsklassen nach Währungen: in € Millionen 2021 Anteil 2020 Anteil Euro (EUR) 120.195 51,8% 114.799 56,6% Tschechische Krone (CZK) 28.232 12,2% 20.190 10,0% US-Dollar (USD) 23.186 10,0% 17.446 8,6% Russischer Rubel (RUB) 18.143 7,8% 13.781 6,8% Rumänischer Leu (RON) 10.118 4,4% 8.564 4,2% Ungarischer Forint (HUF) 8.556 3,7% 7.139 3,5% Bulgarische Lewa (BGN) 4.372 1,9% 3.505 1,7% Ukrainische Hryvna (UAH) 3.478 1,5% 2.551 1,3% Kroatische Kuna (HRK) 3.465 1,5% 3.406 1,7% Schweizer Franken (CHF) 2.572 1,1% 2.687 1,3% Bosnische Marka (BAM) 2.298 1,0% 2.286 1,1% Serbischer Dinar (RSD) 2.100 0,9% 1.834 0,9% Albanischer Lek (ALL) 1.330 0,6% 1.210 0,6% Belarus Rubel (BYN) 1.058 0,5% 865 0,4% Andere Fremdwährungen 3.080 1,3% 2.464 1,2% Gesamt 232.183 100,0% 202.727 100,0% Kreditobligo des Konzerns nach Branchenzugehörigkeit: in € Millionen 2021 Anteil 2020 Anteil Kredit- und Versicherungsgewerbe 66.636 28,7% 60.676 29,9% Private Haushalte 44.857 19,3% 38.702 19,1% Sonstiges verarbeitendes Gewerbe 19.954 8,6% 17.017 8,4% Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherungen 18.788 8,1% 17.561 8,7% Handelsvermittlung und Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 18.135 7,8% 14.255 7,0% Grundstücks- und Wohnungswesen 13.017 5,6% 11.065 5,5% Baugewerbe 6.404 2,8% 5.980 2,9% Einzelhandel und Reparatur von Gebrauchsgütern 6.144 2,6% 5.560 2,7% Energieversorgung 4.852 2,1% 3.736 1,8% Metallerzeugung und -bearbeitung 3.240 1,4% 2.435 1,2% Ernährungsgewerbe 2.925 1,3% 2.261 1,1% Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen 2.881 1,2% 2.334 1,2% Landverkehr, Transport in Rohrfernleitungen 2.599 1,1% 2.254 1,1% Sonstiges Transportgewerbe 2.115 0,9% 1.914 0,9% Maschinenbau 1.875 0,8% 1.735 0,9% Gewinnung von Erdöl und Erdgas 1.389 0,6% 1.057 0,5% Kraftfahrzeughandel, Tankstellen 1.346 0,6% 1.210 0,6% Sonstige Branchen 15.024 6,5% 12.975 6,4% Gesamt 232.183 100,0% 202.727 100,0% Strukturiertes Kreditportfolio Der Konzern ist als Investor in strukturierten Produkten tätig. Das Gesamtexposure an strukturierten Produkten verfügt über ein Nominale in Höhe von € 340 Millionen (Vorjahr: € 515 Millionen) und einen Buchwert in Höhe von € 234 Millionen (Vorjahr: € 168 Millionen). Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Investments in Asset-Backed Securities (ABS), Asset-Based Financing (ABF) und zum Teil auch Collateralized Debt Obligations (CDO). 68 Prozent (Vorjahr: 12 Prozent) des Portfolios enthalten Forderungen gegenüber europäischen Kunden. Die Reduktion bei den Nominalen zum Vorjahr ist auf Verkäufe und Zwischentilgungen basierend auf dem Tilgungsplan zurückzuführen. Kontrahentenausfallrisiko Ein Kontrahentenausfall bei Derivat-, Pensions- und Wertpapierleihgeschäften kann Verluste durch die Kosten der Wiederbeschaffung eines äquivalenten Kontrakts verursachen. Dieses Risiko wird vom Konzern durch die Marktbewertungsmethode gemessen, die den gegenwärtigen Marktwert und einen vordefinierten Puffer für etwaige Veränderungen des Forderungswerts in der Zukunft berücksichtigt. Für die interne Steuerung werden die möglichen Preisänderungen, die den fairen Wert dieser Instrumente beeinflussen, je nach Instrumentenkategorie aufgrund der historischen Marktwertbewegungen ermittelt. Voraussetzung für den Abschluss von derivativen Kontrakten ist die Einhaltung des Kreditgenehmigungsprozesses, für den dieselben Risikoklassifizierungs-, -limitierungs- und -überwachungsverfahren gelten wie für das klassische Kreditgeschäft. Derivative Positionen werden dabei in der Einrichtung und Überwachung von Kreditlimits sowie in der Bemessung und Allokation des internen Kapitals gemeinsam mit den sonstigen Forderungen eines Kunden als gewichtete Anrechnungsbeträge berücksichtigt. Eine wesentliche Strategie zur Reduktion dieses Risikos stellen Kreditrisikominderungsinstrumente, z. B. Netting und die Unterlegung mit Sicherheiten, dar. Grundsätzlich strebt der Konzern für alle wesentlichen Derivatgeschäfte den Abschluss eines standardisierten ISDA-Rahmenvertrags für das bilaterale Netting und eines entsprechenden Credit Support Annex (CSA) zur Absicherung der jeweils aktuellen Marktwerte auf täglicher Basis an. (53) Marktrisiko Der Konzern definiert Marktrisiko als die potenziell mögliche negative Veränderung der Marktpreise von Handels- und Investmentpositionen. Es wird durch Schwankungen der Wechselkurse, Zinssätze, Credit Spreads, Aktienpreise und Warenpreise sowie anderer relevanter Marktparameter, wie z. B. impliziter Volatilitäten, bestimmt. Das Marktrisiko der Kundenbereiche wird mittels Transferpreismethode in das Treasury transferiert. Der Bereich Treasury ist für das Management dieser strukturellen Risiken sowie für die Einhaltung der Gesamtkonzernlimits verantwortlich. Der Bereich Capital Markets ist für den Eigenhandel, das Market Making und das Kundengeschäft mit Geld- und Kapitalmarktprodukten zuständig. Im Zuge der COVID-19-Krise wurden 2020 folgende Maßnahmen von Marktrisikomanagement ergriffen, um dieser entgegenzusteuern. Die Überwachung und Analyse von Marktbewegungen und Positionsänderungen der einzelnen Portfolios für die RBI AG und die Konzerneinheiten wurde intensiviert und die Ergebnisse wurden über die regulären Komitees hinaus an das Contingency Committee berichtet. Zudem wird die Entwicklung auf den lokalen Märkten täglich aktualisiert und das Risikomanagement aktiv gesteuert, um schnell auf Veränderungen reagieren zu können. Ziel war es, Limits an den Risikoappetit anzupassen, Positionen, wenn nötig zu schließen, bei günstigeren Marktbedingungen Liquiditätspuffer aufzubauen und Modelle bei Bedarf an lokale sowie globale Maßnahmen (Moratorien) anzupassen. Organisation des Marktrisikomanagements Alle Marktrisiken werden auf Konzernebene gemessen, überwacht und gesteuert. Die Aufgabe des strategischen Marktrisikomanagements wird durch das Market Risk Committee wahrgenommen, welches für das Management und die Steuerung aller Marktrisiken im Konzern verantwortlich ist. Das Konzerngesamtlimit wird unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit und des Ertragsbudgets vom Gesamtvorstand festgelegt. Die Aufteilung dieses Limits auf Sublimits erfolgt abgestimmt mit den jeweiligen Unternehmensbereichen je nach Strategie, Geschäftsmodell und Risikoappetit. Die Abteilung Market Risk Management stellt sicher, dass der Geschäfts- und der Produktumfang im Rahmen der definierten und beschlossenen Strategie des Konzerns liegen. Sie ist verantwortlich für die Entwicklung und Weiterentwicklung der Risikomanagement-Prozesse, -Infrastruktur und -Systeme sowie der Regelwerke und der Messmethoden für alle Marktrisikokategorien und für marktrisikoinduzierte Kreditrisiken des Derivatgeschäfts. Weiters führt diese Abteilung die tägliche unabhängige Messung und das Reporting aller Marktrisiken durch. Alle Produkte, in denen offene Positionen gehalten werden, sind im Produktkatalog festgelegt. Neue Produkte werden in diese Liste erst dann aufgenommen, wenn sie den Produkteinführungsprozess erfolgreich durchlaufen haben. Produktanträge werden einer gesamthaften Risikoanalyse unterworfen und nur genehmigt, wenn die Abbildbarkeit in den Front- und Back-Office- bzw. Risikomanagement-Systemen der Bank gewährleistet ist. Limitsystem Der Konzern verfolgt einen umfassenden Risikomanagement-Ansatz für Handels- und Bankbücher (Total-Return-Ansatz). Die Steuerung der Marktrisiken wird deshalb konsistent auf alle Handels- und Bankbücher angewendet. Die folgenden Größen werden im Marktrisikomanagement-System auf täglicher Basis gemessen und limitiert: Value-at-Risk (VaR) – Konfidenzintervall 99 Prozent ‎Der VaR ist das Hauptsteuerungsinstrument für Marktrisiken in liquiden Märkten und normalen Marktsituationen. Es werden zwei unterschiedliche Berechnungsmethoden je nach Steering-Ansatz verwendet. Die Konsistenz zwischen P&L und Risikoziffern ist parallel zum ökonomischen Umfang der RBI notwendig, um eine umfassende Steuerung zu gewährleisten. Die Umstellung des Limitsystems wurde vom Regulator genehmigt. Für das Gesamtportfolio inklusive des Bankbuchs wird ein Modell verwendet, welches auf einer historischen Simulation beruht, und für die längerfristige Steuerung der Marktrisiken aus den Bankbüchern geeignet ist (Modell ALL, Konfidenzintervall 99 Prozent, Horizont 20 Tage). Die Berechnung basiert auf überlappenden 20-Tagesreturns der letzten sieben Jahre und wird auch für die Allokation des ökonomischen Kapitals verwendet. Für alle Markrisiken mit unmittelbarer Auswirkung auf die Erfolgsrechnung wird ein Modell angewendet, welches die kurzfristige Volatilität gut prognostiziert (Modell IFRS-P&L, Konfidenzintervall 99 Prozent, Horizont 1 Tag). Dieser Modellansatz ist von der österreichischen Finanzmarktaufsicht als internes Modell für die Messung des Eigenmittelerfordernisses für Marktrisiken für das Handelsbuch der RBI AG zugelassen. Beide Modelle berechnen Value-At-Risk- Kennzahlen für die Veränderungen der Risikofaktoren Fremdwährungen, Zinsentwicklung, Credit Spreads, implizite Volatilität, Aktienindizes und Basis Spreads. §Sensitivitäten (gegenüber Änderungen in Währungskursen und Zinssätzen, Gamma, Vega, Aktien- und Warenpreisen) ‎Sensitivitätslimits sollen Konzentrationen in normalen Marktsituationen vermeiden und sind das Hauptsteuerungsinstrument in Stresssituationen und in illiquiden oder strukturell schwer zu messenden Märkten. Stop Loss ‎Dieses Limit unterstützt die Disziplin der Händler im Management von Eigenpositionen, mögliche Verluste nicht zu akkumulieren, sondern eng zu begrenzen. Dieses mehrstufige Limitsystem wird durch ein umfangreiches Stresstesting-Konzept ergänzt, in dem die potenziellen Wertveränderungen des Gesamtportfolios bei Anwendung verschiedener Szenarien ermittelt werden. Risikokonzentrationen, die durch diese Stresstests offenbar werden, werden im Marktrisikokomitee berichtet und in der Limitvergabe berücksichtigt. Stresstest-Berichte je Portfolio sind Teil des täglichen Marktrisiko-Reporting. Value-at-Risk (VaR) Nachstehende Tabellen stellen die Risikokennzahlen (VaR ALL 99 Prozent, 20 Tage sowie VaR IFRS-P&L 99 Prozent, 1 Tag) für das Marktrisiko der Handels- und der Bankbücher je Risikoart dar. Die strukturellen Kapitalpositionen, die strukturellen Zinsrisiken sowie Spread-Risiken aus Anleihebüchern, die als Liquiditätspuffer gehalten werden, dominieren den VaR des Konzerns. Aufgrund der Einführung dieser zwei VaR-Berechnungsmethoden ist ein direkter Vergleich mit dem Jahresultimo 2020 nicht möglich. Das IFRS-P&L-Modell zielt auf die Messung kurzfristiger Marktschwankungen ab, während das Modell ALL die Messung der strukturellen Zinsrisiken im Fokus hat. Generell ist festzuhalten, dass ein Anstieg des VaRs im Vergleich zum Jahresultimo 2020 vor allem auf das Credit-Spread-Risiko auf dem Euro-Finanzsektor sowie der russischen und serbischen Staatsanleihen zurückzuführen ist. Das Währungsrisiko konnte durch dementsprechende Hedges minimiert werden. Die Entwicklung des Zinsrisikos ist vor allem auf die Euro- und Rubel-Zinskurve zurückzuführen. Die VaR-Entwicklung des Handelsbuchs blieb relativ konstant. Modell IFRS-P&L Handelsbuch VaR (99%, 1d) VaR per Durchschnitts-VaR Minimum VaR Maximum VaR in € Millionen 2021 Währungsrisiko 4 5 2 10 Zinsrisiko 2 2 1 3 Credit-Spread-Risiko 2 2 1 4 Aktienpreisrisiko 0 1 0 1 Vega Risiko 0 0 0 1 Basis Risiko 1 1 0 1 Gesamt 6 7 4 12 Modell IFRS-P&L Gesamt VaR (99%, 1d) VaR per Durchschnitts-VaR Minimum VaR Maximum VaR in € Millionen 2021 Währungsrisiko 4 5 3 11 Zinsrisiko 2 8 2 25 Credit-Spread-Risiko 3 3 2 7 Aktienpreisrisiko 0 1 0 1 Vega Risiko 1 0 0 1 Basis Risiko 1 1 1 2 Gesamt 7 12 7 27 Modell ALL Bankbuch VaR (99%, 20d) VaR per Durchschnitts-VaR Minimum VaR Maximum VaR in € Millionen 2021 Währungsrisiko 14 13 6 25 Zinsrisiko 19 15 4 34 Credit-Spread-Risiko 110 81 47 118 Vega Risiko 4 4 1 12 Basis Risiko 3 2 1 4 Gesamt 169 158 127 201 Modell ALL Gesamt VaR (99%, 20d) VaR per Durchschnitts-VaR Minimum VaR Maximum VaR in € Millionen 2021 Währungsrisiko 10 11 5 23 Zinsrisiko 21 18 6 37 Credit-Spread-Risiko 111 82 49 121 Aktienpreisrisiko 0 1 0 1 Vega Risiko 4 4 1 12 Basis Risiko 3 2 1 5 Gesamt 173 160 124 203 Handelsbuch VaR (99%, 1d) VaR per Durchschnitts-VaR Minimum VaR Maximum VaR in € Millionen 2020 Währungsrisiko 5 3 0 12 Zinsrisiko 2 3 1 6 Credit-Spread-Risiko 2 2 1 4 Aktienpreisrisiko 1 1 0 1 Vega Risiko 0 0 0 2 Basis Risiko 0 1 0 2 Gesamt 5 6 2 12 Bankbuch VaR (99%, 1d) VaR per Durchschnitts-VaR Minimum VaR Maximum VaR in € Millionen 2020 Währungsrisiko 11 15 9 37 Zinsrisiko 14 23 7 71 Credit-Spread-Risiko 83 45 20 114 Vega Risiko 3 4 2 13 Basis Risiko 2 4 1 14 Gesamt 74 57 29 143 Gesamt VaR (99%, 1d) VaR per Durchschnitts-VaR Minimum VaR Maximum VaR in € Millionen 2020 Währungsrisiko 7 13 6 38 Zinsrisiko 15 26 8 77 Credit-Spread-Risiko 84 46 21 116 Aktienpreisrisiko 1 1 0 1 Vega Risiko 3 5 2 13 Basis Risiko 2 4 1 15 Gesamt 73 58 30 148 Die verwendeten Risikomessmethoden werden – neben qualitativen Analysen der Profitabilität – laufend durch Backtesting und statistische Validierungsverfahren überwacht und, falls Modellierungsschwächen festgestellt werden, adaptiert. Im Berichtsjahr 2021 gab es keine hypothetischen Backtesting-Überschreitungen. Die folgende Grafik stellt den VaR den hypothetischen Gewinnen und Verlusten auf täglicher Basis gegenüber. Der VaR stellt den maximalen Verlust dar, der mit einem Konfidenzintervall von 99 Prozent binnen eines Tages nicht überschritten wird. Er wird dem jeweiligen hypothetischen Gewinn oder Verlust gegenübergestellt, der am darauffolgenden Tag aufgrund der dann tatsächlich eingetretenen Marktbewegungen eintreten würde. ‎ Währungsrisiken und Kapital(quoten)-Hedge Das Marktrisiko des Konzerns wird vorrangig vom Währungsrisiko, das aus dem in Fremdwährung gehaltenen Eigenkapital der ausländischen Konzerneinheiten resultiert, und den diesbezüglich vom Group Asset/Liability Committee gesteuerten Absicherungsgeschäften geprägt. Das Währungsrisiko im engeren Sinn ist als die Gefahr von Verlusten aufgrund offener Devisenpositionen definiert. Währungsschwankungen wirken sich dabei aber sowohl auf die laufend erzielten Erträge als auch auf die anfallenden Kosten aus. Sie beeinflussen weiters das Eigenmittelerfordernis von Aktivpositionen in Fremdwährungen, selbst wenn diese in derselben Währung refinanziert wurden und somit keine offene Devisenposition besteht. Der Konzern hält materielle Beteiligungen an Gesellschaften außerhalb des Euroraums, die ihr Eigenkapital in der jeweiligen Lokalwährung halten. Ebenso ist ein wesentlicher Teil der Risikoaktiva des Konzerns nicht in Euro denominiert. Wechselkursveränderungen führen daher sowohl zu Schwankungen des Eigenkapitals des Konzerns als auch zu Veränderungen des Eigenmittelerfordernisses für das Kreditrisiko. Aus regulatorischer Sicht wurde durch die EZB für die Gruppe ein Waiver genehmigt, welcher erlaubt, die mit dem Marktrisiko in Verbindung stehenden RWAs zu reduzieren. Voraussetzung dafür ist, dass die Gruppe einer spezifischen Hedging-Strategie folgt, die es erlaubt, die Währungsrisiken gegen potenzielle Schocks abzusichern. Um das Währungsrisiko abzusichern, wird in der RBI aktuell der Ansatz der konstanten Kapitalquote verfolgt. Ziel dieser Hedging-Strategie ist es, Kernkapital und risikogewichtete Aktiva für jede Währung mit der gewünschten Kernkapitalquote in Einklang zu bringen (d. h. Kapitalüber- oder -unterdeckungen in jeder Währung im Verhältnis zu den risikogewichteten Aktiva zu schließen), sodass die Kernkapitalquote bei Währungsschwankungen konstant bleibt. Der Konzern arbeitet im Währungsrisikomanagement mit dem Ansatz der konstanten Kapitalquote. Bei Veränderungen der Wechselkurse kommt es daher zu absoluten Veränderungen im Eigenkapital, gleichzeitig ändert sich aber auch das Kapitalerfordernis für Kreditrisiken aus Aktiva in Fremdwährungen entsprechend. Das Management dieses Risikos erfolgt in den monatlich stattfindenden Sitzungen des Group Asset/Liability Committees anhand historischer Kursvolatilitäten, Wechselkursprognosen und der Kernkapitalquotensensitivität einzelner Währungen. Im Folgenden sind die wesentlichen offenen Währungspositionen per 31. Dezember 2021 und die entsprechenden Vergleichswerte des Vorjahres angeführt. Die Beträge beinhalten sowohl Handelspositionen als auch die Kapitalpositionen der in Fremdwährung bilanzierenden Tochterunternehmen (Short-Positionen werden mit negativem und Long-Positionen mit positivem Vorzeichen dargestellt). in € Millionen 2021 2020 ALL 20 - 31 BAM 74 106 BGN 422 61 BYN 231 117 CNY - 356 - 2 CHF 2 - 339 CZK 443 198 HRK 496 352 HUF 238 - 91 PLN 146 - 7 RON 590 182 RSD 328 345 RUB 281 228 UAH 129 22 USD - 666 - 551 ‎ Zinsrisiken im Handelsbuch Die größten Barwertveränderungen des Handelsbuchs des Konzerns bei einer parallelen Zinserhöhung um 1 Basispunkt in € Tausend. 2021 ‎in € Tausend Gesamt Bis 3 M > 3 bis 6 M > 6 bis 12 M > 1 bis 2 J > 2 bis 3 J > 3 bis 5 J > 5 bis 7 J > 7 bis 10 J > 10 bis 15 J > 15 bis 20 J Mehr als 20 J ALL 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 CHF 17 21 - 4 - 2 - 1 0 3 - 1 - 1 1 0 0 CNY 5 0 0 5 0 0 0 0 0 0 0 0 CZK 45 - 3 17 4 13 16 8 - 5 - 5 - 1 0 0 EUR - 214 - 14 - 7 - 14 9 - 14 - 23 - 39 44 - 25 - 22 - 109 HRK - 22 1 - 1 - 3 - 6 - 4 - 6 - 3 0 0 0 0 HUF 1 - 1 3 0 2 - 2 - 3 0 4 0 2 - 4 NOK 1 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 PLN - 2 - 3 - 9 4 4 0 - 2 1 4 0 0 0 RON - 7 1 - 1 - 3 - 5 2 2 1 - 3 - 1 0 0 RUB - 20 2 - 4 - 13 - 18 14 14 - 9 - 4 - 1 0 0 UAH - 24 - 1 0 - 1 - 7 - 5 - 7 - 3 0 0 0 0 USD - 51 0 - 4 - 6 3 0 7 - 14 2 - 32 10 - 18 Sonstige - 6 2 1 - 1 - 3 2 - 3 - 1 - 1 0 0 0 Die Darstellung der Währungen hat sich im Jahresvergleich abhängig vom Absolutwert der Zinssensitivität verändert. 2020 ‎in € Tausend Gesamt Bis 3 M > 3 bis 6 M > 6 bis 12 M > 1 bis 2 J > 2 bis 3 J > 3 bis 5 J > 5 bis 7 J > 7 bis 10 J > 10 bis 15 J > 15 bis 20 J Mehr als 20 J ALL 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 CHF 1 0 - 1 2 - 2 - 1 3 - 1 0 1 0 0 CNY 4 0 0 4 0 0 0 0 0 0 0 0 CZK 26 - 1 3 13 18 - 1 - 1 - 2 - 1 - 1 0 0 EUR - 300 - 2 - 10 - 17 - 15 - 22 9 - 28 - 31 - 72 - 49 - 63 HRK - 5 1 0 9 - 4 - 4 - 6 0 - 1 1 0 0 HUF - 10 4 - 3 - 2 - 6 6 - 5 - 7 6 1 - 3 0 NOK 0 0 0 0 - 1 1 0 0 0 0 0 0 PLN 7 - 6 - 1 - 2 6 4 - 11 14 4 0 0 0 RON - 13 1 3 - 1 - 4 - 3 5 - 11 - 2 - 1 0 0 RUB - 76 - 2 7 - 5 - 18 - 29 - 8 - 15 - 9 4 0 0 UAH - 20 0 0 - 2 - 4 - 5 - 7 - 2 0 0 0 0 USD - 16 5 - 13 18 - 26 14 8 - 16 34 - 70 36 - 7 Sonstige - 16 0 0 - 1 - 3 - 2 1 - 1 - 3 - 7 0 0 Zinsrisiken im Bankbuch Unterschiedliche Laufzeiten und Zinsanpassungskonditionen der angebotenen Produkte führen gemeinsam mit der Refinanzierung durch Kundeneinlagen sowie über die Geld- und Kapitalmärkte im Konzern zu Zinsänderungsrisiken. Diese entstehen vorwiegend durch den nicht vollständigen Ausgleich der Zinssensitivität von erwarteten Zahlungen, deren Zinsanpassungsrhythmen und anderer optionaler Ausstattungsmerkmale. Zinsrisiken im Bankbuch bestehen dabei in den Hauptwährungen Euro und US-Dollar sowie in den lokalen Währungen der Konzerngesellschaften in Zentral- und Osteuropa. Dieses Risiko wird grundsätzlich durch eine Kombination von bilanziellen und außerbilanziellen Geschäften abgesichert, wobei vorwiegend Zinsswaps und – in geringerem Ausmaß – Zinstermingeschäfte und Zinsoptionen zum Einsatz kommen. Das Bilanzstrukturmanagement ist eine Kernaufgabe sowohl des zentralen Bereichs Global Treasury als auch der lokalen Banken, die vom Group Asset/Liability Committee unterstützt werden. Sie stützen sich dabei auf Szenarien und Analysen zur Simulation des Zinsertrags, um eine optimale Positionierung im Einklang mit der Zinsmeinung und im Rahmen des Risikoappetits zu gewährleisten. Für die Quantifizierung des Zinsänderungsrisikos im Bankbuch kommen neben der Value-at-Risk-Berechnung auch klassische Methoden der Kapital- und Zinsbindungsanalyse zur Anwendung. Für das Zinsänderungsrisiko im Rahmen der Zinsrisikostatistik besteht ein quartalsweises Berichtswesen an die Aufsichtsbehörde, dass entsprechend den Erfordernissen der CRR-Richtlinien auch eine Barwertveränderung in Prozent der Eigenmittel beinhaltet. Notwendige Schlüsselannahmen für Fristigkeiten werden dabei im Einklang mit regulatorischen Vorgaben und aufgrund interner Statistiken und Erfahrungswerte getroffen. ‎ Die Barwertveränderung des Bankbuchs des Konzerns bei einer parallelen Zinserhöhung um 1 Basispunkt in € Tausend: 2021 ‎in € Tausend Gesamt Bis 3 M > 3 bis 6 M > 6 bis 12 M > 1 bis 2 J > 2 bis 3 J > 3 bis 5 J > 5 bis 7 J > 7 bis 10 J > 10 bis 15 J > 15 bis 20 J Mehr als 20 J ALL 34 - 1 - 1 - 7 6 26 - 2 1 5 8 1 - 1 BGN - 83 - 5 8 49 8 - 29 - 50 - 10 - 52 - 1 0 0 BYN 0 0 0 - 3 2 3 3 0 - 2 - 2 0 0 CHF - 125 - 57 - 2 - 2 - 6 - 3 2 - 8 - 24 - 14 - 7 - 3 CNY - 3 0 - 1 - 2 0 0 0 0 0 0 0 0 CZK - 356 42 8 35 - 153 - 78 - 207 - 62 - 91 147 2 0 EUR - 2.379 140 - 109 - 320 - 546 - 354 320 - 96 - 778 - 217 - 418 - 3 GBP - 23 - 4 - 3 0 1 - 1 - 15 - 2 0 0 0 0 HRK 224 - 3 - 3 16 - 4 18 122 - 8 81 3 1 0 HUF - 69 14 0 - 7 - 5 - 20 - 41 - 28 14 4 0 0 PLN - 11 0 - 7 1 0 - 1 - 3 0 0 0 0 0 RON - 308 - 5 4 18 - 25 10 - 17 - 87 - 118 - 56 - 27 - 4 RSD - 2 1 - 2 6 - 13 3 6 - 3 0 0 0 0 RUB - 215 16 - 8 48 - 182 - 111 - 61 84 64 - 56 - 8 - 1 SGD 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 UAH - 17 4 - 1 0 3 - 4 - 15 - 3 - 1 - 1 0 0 USD 168 9 - 11 3 33 19 50 2 6 35 21 0 Sonstige - 43 - 5 - 4 - 7 - 4 - 5 - 4 - 1 - 2 - 4 - 6 - 1 Die Darstellung der Währungen hat sich im Jahresvergleich abhängig vom Absolutwert der Zinssensitivität verändert. 2020 ‎in € Tausend Gesamt Bis 3 M > 3 bis 6 M > 6 bis 12 M > 1 bis 2 J > 2 bis 3 J > 3 bis 5 J > 5 bis 7 J > 7 bis 10 J > 10 bis 15 J > 15 bis 20 J Mehr als 20 J ALL 32 0 - 1 - 6 9 16 13 1 6 1 - 4 - 3 BGN 7 - 5 7 37 31 15 - 39 - 7 - 29 - 2 - 1 0 BYN - 20 - 2 - 1 - 5 - 2 - 1 - 3 - 2 - 3 - 2 0 0 CHF - 202 - 41 - 4 4 - 4 - 12 - 12 - 11 - 35 - 43 - 32 - 12 CNY - 3 0 - 1 - 2 0 0 0 0 0 0 0 0 CZK 74 - 2 - 5 26 - 61 - 39 11 63 90 45 - 46 - 7 EUR - 1.836 70 - 45 - 204 - 406 - 330 154 302 - 704 - 339 - 379 45 GBP - 33 0 - 2 0 - 13 - 5 - 5 - 8 0 0 0 0 HRK 154 - 2 - 2 9 1 - 12 105 - 11 49 17 0 0 HUF - 94 5 - 3 0 - 18 - 17 - 39 - 54 34 - 2 - 1 0 PLN - 21 0 - 1 2 - 8 - 5 - 7 - 2 0 0 0 0 RON - 277 - 8 1 12 7 - 20 29 - 124 - 76 - 60 - 32 - 6 RSD - 27 1 - 2 0 - 15 2 - 2 - 12 2 0 0 0 RUB 235 - 16 2 - 20 8 0 56 66 144 - 6 1 0 SGD 1 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 UAH - 29 5 2 3 - 10 - 5 - 15 - 7 - 1 - 1 0 0 USD 106 20 - 21 45 6 - 6 51 - 3 9 3 1 0 Sonstige - 53 - 3 - 5 - 7 - 8 - 4 - 8 - 6 - 1 - 3 - 5 - 2 Credit-Spread-Risiken Das Marktrisiko-Steuerungssystem berücksichtigt zeitabhängige Anleihe- und CDS-Spread-Kurven als Risikofaktoren für die Ermittlung von Credit-Spread-Risiken. Umfasst sind alle Kapitalmarktinstrumente des Handels- und des Bankbuchs. (54) Liquiditätsmanagement Funding-Struktur Die Funding-Struktur des Konzerns basiert auf einer starken Ausrichtung auf das Retail-Geschäft in Zentral- und Osteuropa. Darüber hinaus profitiert der Konzern aufgrund der starken Präsenz der österreichischen Raiffeisengruppe im lokalen Markt auch vom Funding durch die Raiffeisen Landesbanken. Gemäß dem Prinzip der Diversifikation werden verschiedene Finanzierungsquellen erschlossen. Diese umfassen die Ausgabe von internationalen Anleihen durch die RBI AG, die Ausgabe von lokalen Anleihen durch die Konzerneinheiten sowie die Nutzung von Finanzierungsdarlehen von Dritten (inklusive supranationaler Institutionen). Die Konzerneinheiten nutzen auch Interbankenkredite mit Drittbanken, teils aufgrund knapper Länderlimits und teils aufgrund vorteilhafter Preisgestaltung. Grundsätze Das interne Liquiditätsmanagement stellt einen wesentlichen Geschäftsprozess innerhalb der allgemeinen Banksteuerung dar, da es die kontinuierliche Verfügbarkeit von Mitteln sicherstellt, die zur Deckung von Forderungen im Tagesgeschäft benötigt werden. Die Liquiditäts-Adäquanz wird sowohl aus ökonomischer als auch aus regulatorischer Sicht gewährleistet. Im Hinblick auf die ökonomische Dimension hat der Konzern ein Governance-Rahmenwerk festgelegt, das interne Grenzwerte und Steuerungsmaßnahmen umfasst und den vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht festgelegten Grundsätzen für eine solide Steuerung und Überwachung des Liquiditätsrisikos (Principles for Sound Liquidity Risk Management and Supervision) sowie der von der österreichischen Regulierungsbehörde ausgegebenen Kreditinstitute-Risikomanagementverordnung (KI-RMV) folgt. Die regulatorische Komponente wird sowohl durch die Einhaltung der Berichterstattungsanforderungen im Rahmen von Basel III (Mindestliquiditätsquote bzw. Liquidity Coverage Ratio, strukturelle Liquiditätsquote bzw. Net Stable Funding Ratio sowie zusätzliche Kennzahlen zur Liquiditätsüberwachung bzw. Additional Liquidity Monitoring Metrics) als auch durch die Einhaltung der regulatorischen Grenzwerte abgedeckt. Darüber hinaus gelten für einige Einheiten des Konzerns zusätzliche, von den lokalen Aufsichtsbehörden festgelegte Liquiditäts- und Berichterstattungsanforderungen. Organisation und Verantwortung Die Verantwortung zur Gewährleistung einer angemessenen Liquiditätsausstattung obliegt dem gesamten Vorstand. In ihrer Funktion verantwortlich sind der Chief Financial Officer (Treasury) und der Chief Risk Officer (Risk Controlling). Entsprechend werden die Prozesse im Hinblick auf das Liquiditätsrisiko im Wesentlichen von zwei Bereichen innerhalb der Bank ausgeführt. Einerseits steuern Treasury-Einheiten die Liquiditätsrisikopositionen innerhalb der von Entscheidungsgremien festgelegten Strategie, Richtlinie und Parameter, andererseits werden diese von unabhängigen Einheiten des Bereichs Risk Controlling überwacht und unterstützt. Die Risikoeinheiten messen und modellieren Liquiditätsrisikopositionen, legen Limits fest und kontrollieren deren Einhaltung. Neben den beschriebenen Linienfunktionen bestehen in allen Konzerneinheiten Aktiv-/Passiv-Managementkomitees (Asset/Liability Committees, ALCOs). Diese Komitees fungieren als Entscheidungsgremien im Hinblick auf alle Angelegenheiten, die sich auf das Management der Liquiditätsposition und der Bilanzstruktur einer Einheit auswirken, einschließlich der Festlegung von Strategien und Richtlinien zur Behandlung von Liquiditätsrisiken. Die ALCOs fällen Entscheidungen und berichten den jeweiligen Vorständen zumindest monatlich mittels standardisierter Liquiditätsrisikoberichte. Auf Konzernebene übernimmt diese Funktion das Gruppen-ALCO. Die Tätigkeiten von Treasury und die entsprechenden ALCO-Entscheidungen gründen sich hauptsächlich auf konzernweite, standardisierte Gruppenvorgaben und ihre lokalen Ergänzungen, die regionale Besonderheiten berücksichtigen. Liquiditätsstrategie Treasury ist zur Einhaltung bestimmter Performance-Kennzahlen und risikobasierter Grundsätze verpflichtet. Die aktuellen Performance-Kennzahlen umfassen allgemeine Ziele, z. B. für die Rendite auf das risikoadjustierte Kapital (Return on Risk-Adjusted Capital, RORAC) oder Deckungsbeiträge. Dazu kommen spezifische Treasury-Ziele zur Liquidität wie eine Mindestüberlebensdauer in definierten Stress-Szenarien oder Mindestliquiditätsziele in regulatorischen Kennzahlen. Neben der Erwirtschaftung eines Strukturbeitrags mittels Fristentransformation, die das von der Bank eingegangene Liquiditäts- und Marktrisiko widerspiegelt, hat Treasury bei der Bilanzsteuerung eine umsichtige und nachhaltige Risikopolitik zu verfolgen. Zu den strategischen Zielen zählen eine Verringerung des Fundings der Muttergesellschaft an die Konzerntöchter, eine nachhaltige Steuerung der Einlegerbasis und des Kreditwachstums sowie eine durchgehende Einhaltung der regulatorischen Anforderungen und der internen Vorgaben und Limits. Liquidity Risk Framework Auf Grundlage bestimmter Modellannahmen werden regulatorische und interne Liquiditätsberichte und -quoten erstellt und festgelegt. Während die regulatorischen Berichte gemäß den Vorgaben der Behörden erstellt werden, gründen sich die internen Berichte auf Annahmen anhand empirischer Beobachtungen. Der Konzern verfügt über eine solide Datenbasis sowie Expertenwissen zur Vorhersage von Kapitalflüssen, die sich aus allen wesentlichen Bilanzposten und außerbilanziellen Positionen ergeben. Die Modellierung von Liquiditätszu- und -abflüssen erfolgt in einer angemessen detaillierten Art und Weise, wobei zumindest zwischen Produkten, Kundensegmenten sowie gegebenenfalls Währungen unterschieden wird. In die Modellierung der Retail- und Firmenkunden-Einlagen fließen Annahmen bezüglich der Verweildauer der Einlagen nach Laufzeitende ein. Die Modellannahmen sind umsichtig, so dass beispielsweise nicht von einem Rollover der Einlagen von Finanzinstituten ausgegangen wird und alle Finanzierungskanäle sowie der Liquiditätspuffer gleichzeitig gestresst werden. Die Eckpfeiler des internen Liquidity Risk Frameworks sind das Going-Concern- (GC) und das Time-to-Wall-Szenario (TTW). Der Going-Concern-Bericht weist die strukturelle Liquiditätsposition aus und deckt dabei alle wesentlichen Risikotreiber ab, die den Konzern in einem normalen Geschäftsumfeld (Business as Usual) belasten könnten. Die Going-Concern-Modelle sind wichtige Input-Faktoren für den Kostenbeitrag für den Transfer von Mitteln innerhalb der Bank (Funds Transfer Pricing Model). Der Time-to-Wall-Bericht wiederum zeigt die Überlebensdauer unter bestimmten nachteiligen Szenarien und Stressannahmen (Markt-, Namens- und kombinierte Krise) auf und legt die Mindesthöhe des Liquiditätspuffers (bzw. der Ausgleichskapazität) des Konzerns und seiner einzelnen Einheiten fest. Die Modellierung der Liquiditätsszenarien erfolgt mittels einer gruppenweiten Methodik, die lokale Spezifika berücksichtigt, sofern diese durch Einflussfaktoren wie das Markt- oder das rechtliche Umfeld oder bestimmte Geschäftsmerkmale gerechtfertigt sind; die Berechnung erfolgt in der RBI AG. Bei der Modellierung von Liquiditätszu- und -abflüssen wird zumindest zwischen Produkten, Kundensegmenten sowie gegebenenfalls zwischen einzelnen Währungen unterschieden. Für Produkte ohne vertragliche Laufzeit wird die Verteilung der Liquiditätszu- und -abflüsse unter Verwendung einer geometrischen Brown'schen Bewegung ermittelt, die statistische Prognosen zu den zukünftigen Tagessalden von der beobachteten und exponentiell gewichteten historischen Volatilität der entsprechenden Produkte ableitet. Das Liquiditätsrisiko-Rahmenwerk wird sowohl auf Konzernebene als auch auf Ebene der einzelnen Einheiten kontinuierlich weiterentwickelt. In mehreren konzernweiten Projekten werden die technische Infrastruktur ausgebaut und die Datenverfügbarkeit verbessert, um den neuen Berichterstattungs- und Managementanforderungen in diesem Risikobereich gerecht zu werden. Risikoappetit und Liquiditätslimits Die Liquiditätsposition wird auf Konzern- und auf Ebene der einzelnen Einheiten überwacht und durch ein umfassendes Limitsystem eingegrenzt. Die Limits werden sowohl im Hinblick auf ein reguläres Geschäftsumfeld als auch für Stress-Szenarien festgelegt. Entsprechend dem definierten Risikoappetit muss jede Konzerneinheit in einem schweren, kombinierten Stress-Szenario (Namens- und Marktstress) eine Überlebensdauer von einigen Monaten (TTW) aufweisen. Dies lässt sich entweder durch ein strukturell positives Liquiditätsprofil oder einen ausreichend hohen Liquiditätspuffer gewährleisten. In einem regulären Geschäftsumfeld (GC) muss die Fristentransformation auf mittlere Sicht vollständig vom verfügbaren Liquiditätspuffer abgedeckt werden. Das heißt, dass die kumulierte Liquiditätsposition über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr positiv sein muss. Auf lange Sicht (ein Jahr und länger) ist die Fristentransformation bis zu einem gewissen Grad gestattet. Diese Grenzwerte der internen Modelle werden durch Limits zur Einhaltung regulatorischer Liquiditätsquoten, z. B. die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR), ergänzt. Alle Grenzwerte müssen täglich eingehalten werden. Liquiditätsüberwachung Die Bank verwendet eine Reihe maßgeschneiderter Messinstrumente und Frühwarnindikatoren, die dem Vorstand und der Unternehmensführung zeitnahe und vorausschauende Informationen zur Verfügung stellen. Die Einhaltung des Liquiditätsrisiko-Rahmenwerks stellt sicher, dass die Bank ihre Geschäftstätigkeit auch unter großem Stress fortführen kann. Die Überwachung und die Berichterstattung zur Einhaltung der Limits erfolgt regelmäßig und effektiv. Jeder Verstoß seitens der Konzerneinheiten wird an das Konzern-ALCO berichtet und eskaliert, wo in Absprache mit der betreffenden Einheit angemessene Schritte unternommen oder strittige Angelegenheiten weiter an die verantwortliche höhere Instanz eskaliert werden. Liquiditätsstresstest Stresstests werden täglich für die RBI AG und die Netzwerkbanken sowie auf Konzernebene durchgeführt. Die Tests decken drei Szenarien (Markt-, Namens- und kombinierte Krise) ab, berücksichtigen die Auswirkungen der Szenarien für einen Zeitraum von mehreren Monaten und verdeutlichen, dass Stressereignisse gleichzeitig zu zeitkritischem Liquiditätsbedarf in mehreren Währungen führen können. Die Stress-Szenarien beziehen die wesentlichen Funding- und Marktliquiditätsrisiken ein. Dies bedeutet, dass alle Netzwerkeinheiten in den Stresstests des Konzerns einzeln einer ausgeprägten kombinierten Krise für all ihre wesentlichen Produkte gleichzeitig unterzogen werden. Die Ergebnisse der Stresstests werden den Risiko- sowie Finanzvorständen und anderen Mitgliedern der Unternehmensführung wöchentlich gemeldet, stellen einen wesentlichen Bestandteil der monatlichen ALCO-Sitzungen dar und fließen in die strategische Planung sowie die Notfallplanung der Bank ein. Bei der Festlegung von Abflussquoten, die auf historischen Daten und Expertenmeinungen basieren, wird ein konservativer Ansatz verfolgt: Die Simulation geht von fehlendem Zugang zum Geld- oder Kapitalmarkt sowie gleichzeitig von erheblichen Abflüssen von Kundeneinlagen aus. In dieser Hinsicht wird auch das Einlagenkonzentrationsrisiko berücksichtigt, indem Großkunden sogar noch höhere Abflussquoten zugewiesen werden. Darüber hinaus werden Stressannahmen für die Inanspruchnahme von Garantien und Kreditverbindlichkeiten formuliert. Des Weiteren werden die Liquiditätspufferpositionen durch Haircuts angepasst, um das Risiko nachteiliger Marktbewegungen abzudecken, und die potenziellen Abflüsse infolge besicherter derivativer Geschäfte geschätzt. Die Bank kontrolliert kontinuierlich, ob die formulierten Stressannahmen nach wie vor angemessen sind oder ob neue Risiken berücksichtigt werden müssen. Das Time-to-Wall-Konzept hat sich als Hauptsteuerungsinstrument für das tägliche Liquiditätsmanagement etabliert und ist daher zentraler Bestandteil der Funding-Planung und der Budgetierung. Des Weiteren ist es für die Festlegung von Performance-Kennzahlen im Hinblick auf die Liquidität wesentlich. Liquiditätspuffer Wie die täglichen Liquiditätsrisikoberichte aufzeigen, unterhalten und verwalten die wesentlichen Konzerneinheiten aktiv Liquiditätspuffer, einschließlich erstklassiger liquider Aktiva (High Quality Liquid Assets, HQLA), die stets umfangreich genug sind, um die in Krisenszenarien erwarteten Nettoabflüsse abzudecken. Der Konzern verfügt über umfangreiche unbelastete und liquide Wertpapierbestände und bevorzugt für Tender-Transaktionen der Zentralbank in Frage kommende Papiere, um ausreichend Liquidität in verschiedenen Währungen zu gewährleisten. Die wesentlichen Konzerneinheiten stellen die Verfügbarkeit von Liquiditätspuffern sicher, testen ihre Fähigkeit, Zentralbankmittel in Anspruch zu nehmen, bewerten durchgehend ihre Sicherheitenpositionen im Hinblick auf deren Marktwert und Belastung und prüfen ihre übrigen Gegenmaßnahmen, einschließlich ihres Funding-Potenzials und der Liquidierbarkeit ihrer Assets. In der Regel wird ein Haircut auf alle Positionen des Liquiditätspuffers angewendet. Diese Haircuts setzen sich im gestressten Liquiditätsbericht (Time-To-Wall) aus einem marktrisikospezifischen und einem Zentralbank-Haircut zusammen. Während der Haircut des Marktrisikos die potenzielle Kursvolatilität der Wertpapiere auf der Aktivseite im Liquiditätspuffer darstellt, stellt der Haircut der Zentralbank den zusätzlichen Haircut für jedes einzelne in Frage kommende und als Sicherheit angebotene Wertpapier dar. Untertägiges Liquiditätsmanagement Im Einklang mit regulatorischen Vorgaben für untertägiges Liquiditätsrisikomanagement wird täglich die verfügbare Liquidität analog zu den Abfluss-Annahmen des regulären Liquiditätsstressberichts (Time-To-Wall) für die RBI AG berechnet. Etwaige Limitverletzungen lösen einen nach Schweregrad abgestuften Eskalations- und Notfallprozess aus. Die Verantwortung für das lokale Innertages-Liquiditätsmanagement liegt in der gesamten RBI beim lokalen Treasury, das sicherstellt, dass die folgenden Mindeststandards eingehalten werden: klare Verantwortungsbereiche und Arbeitsabläufe, tägliche Überwachung der verfügbaren Liquidität, Prognoseerstellung und Limitierung sowie Eskalations- und Notfallprozesse im Fall von Limitbrüchen. Notfall-Funding-Plan Unter erschwerten Liquiditätsbedingungen gehen die Einheiten zu einer Krisenorganisation über, in der sie vordefinierte Liquiditätsnotfallpläne verfolgen. Diese Notfallpläne stellen ebenfalls einen Bestandteil des Liquiditätsmanagement-Rahmens dar und sind für alle wesentlichen Konzerneinheiten obligatorisch. Der Notfallmanagement-Prozess ist so konzipiert, dass der Konzern selbst in ernsten Krisensituationen eine starke Liquiditätsposition beibehalten kann. Liquiditätsposition Das Konzern-Funding gründet sich auf eine starke Basis an Kundeneinlagen und wird durch Wholesale Funding – hauptsächlich über die RBI AG und die Konzerneinheiten – ergänzt. Die Funding-Instrumente sind angemessen diversifiziert und kommen regelmäßig zum Einsatz. Die Fähigkeit zur Beschaffung von Mitteln wird von den Treasury-ALM-Einheiten und den ALCOs genau überwacht und beurteilt. Der Liquiditätsüberschuss des Konzerns lag im vergangenen Jahr und bis zum jetzigen Zeitpunkt über allen regulatorischen und internen Grenzwerten (mit einer Handvoll Ausnahmen im Bereich der internen Sub-Limits). Das Ergebnis des internen Time-to-Wall-Stresstests macht deutlich, dass der Konzern die modellierte Stressphase von einigen Monaten selbst ohne die Anwendung von Notfallmaßnahmen durchgehend überstehen würde. Der Going-Concern-Bericht weist die strukturelle Liquiditätsposition aus und deckt dabei alle wesentlichen Risikotreiber ab, welche den Konzern in einem normalen Geschäftsmodell (Business as Usual) belasten könnten. Die Ergebnisse des Going-Concern-Szenarios sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Sie veranschaulichen den Liquiditätsüberhang und das Verhältnis von erwarteten Kapitalzuflüssen und der Ausgleichskapazität zu Kapitalabflüssen (Liquiditätsquote) für ausgewählte Laufzeiten auf kumulativer Basis. Die Kapitalflüsse basieren auf Annahmen anhand von Expertenmeinungen, statistischen Analysen und Länderbesonderheiten. Diese Berechnung umfasst zudem Schätzungen zur Beständigkeit von Kundeneinlagen, zu Abflüssen von außerbilanziellen Positionen und zu Marktabschwüngen bei Positionen, die in die Ausgleichskapazität einfließen. in € Millionen 2021 2020 Laufzeit 1 Monat 1 Jahr 1 Monat 1 Jahr Liquiditätsüberhang 37.048 44.996 32.947 35.528 Liquiditätsquote 172% 142% 167% 137% Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR) Die kurzfristige Belastbarkeit von Banken erfordert eine entsprechende Liquiditätsdeckung in Form einer Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR). Dabei müssen Letztere angemessene Bestände an unbelasteten erstklassigen liquiden Aktiva (High Quality Liquid Assets, HQLA) sicherstellen, um potenzielle Abflüsse durch Verbindlichkeiten, die in Krisenzeiten anfallen können, decken zu können. HQLAs können in Cash umgewandelt werden, um den Liquiditätsbedarf im Rahmen eines Liquiditätsstress-Szenarios für mindestens 30 Kalendertage zu decken. Die Berechnung der erwarteten Mittelzu- und -abflüsse sowie der HQLAs basiert auf regulatorischen Vorgaben. Das regulatorische LCR-Limit beträgt 100 Prozent. in € Millionen 2021 2020 Durchschnittliche liquide Aktiva 39.282 36.392 Netto-Abflüsse 25.664 22.159 Zuflüsse 15.525 13.756 Abflüsse 41.189 35.915 Liquidity Coverage Ratio in Prozent 153% 164% Der Anstieg der kurzfristigen besicherten Kapitalmarkttransaktionen in der RBI AG führte zur Erhöhung der Zuflüsse, die von einer Zunahme der kurzfristigen besicherten und unbesicherten Einlagen begleitet war. Das Wachstum von Retail und Non-Retail-Einlagen im Konzern trug ebenfalls zu höheren Abflüssen bei. Strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR) Die NSFR wird definiert als das Verhältnis von verfügbarer stabiler Refinanzierung zu erforderlicher stabiler Refinanzierung. Am 28. Juni 2021 sind die neuen regulatorischen Vorschriften in Kraft getreten und das regulatorische Limit von 100 Prozent ist zu erfüllen. Verfügbare stabile Refinanzierung wird definiert als jener Teil der Eigen- und Fremdmittel, von dem zu erwarten ist, dass er über den von der NSFR erfassten Zeithorizont von einem Jahr eine zuverlässige Mittelquelle darstellt. Die erforderliche stabile Refinanzierung einer Bank ist von den Liquiditätsmerkmalen und Restlaufzeiten der verschiedenen gehaltenen Vermögenswerte und der außerbilanziellen Engagements abhängig. Ziel der RBI ist eine ausgewogene Funding-Position. in € Millionen 2021 2020 Erforderliche strukturelle Liquidität 119.079 111.623 Vorhandene strukturelle Liquidität 159.006 136.811 Net Stable Funding Ratio in Prozent 134% 123% Während der durch COVID-19 ausgelösten Krise beobachtet die RBI eine stabile Liquiditätssituation. Die Krise bestätigte die starke Liquiditätsposition der RBI sowie deren Anpassungspotenzial, falls keine marktsensible Finanzierung verfügbar ist. Im Allgemeinen erwiesen sich das ILAAP-Framework und die Governance als solide und gut funktionierend. Strukturelles Liquiditätsrisiko Strukturelle Liquiditätsrisiken werden vor allem durch eine Änderung in der Risikostrategie der Kreditgeber oder durch eine Bonitätsverschlechterung eines sich refinanzierenden Instituts ausgelöst. Die Refinanzierungskosten und -möglichkeiten steigen und fallen mit den geforderten Risikoprämien, die sowohl markt- als auch institutsspezifisch schwanken. Die langfristige Refinanzierungsmöglichkeit ist somit von der generellen Wiederherstellung des Vertrauens in Banken und dem verstärkten Bemühen um Spareinlagen abhängig. Die RBI AG refinanziert sich dabei einerseits durch Geld- und Kapitalmarkttransaktionen und andererseits aus dem Retail-Geschäft der Tochterbanken. Sie ist die zentrale Liquiditätsausgleichsstelle für die verschiedenen lokalen Konzerngesellschaften in Zentral- und Osteuropa. Im Refinanzierungsplan des Konzerns wird spezielles Augenmerk auf eine ausgewogene Finanzierungsstruktur gelegt, um das strukturelle Liquiditätsrisiko zu kontrollieren. Im Konzern werden dabei Gelder nicht nur durch die RBI AG als Konzernspitze, sondern auch von vielen Tochterbanken aufgenommen. Dies wird durch ein gemeinsames Konzept koordiniert und optimiert. Darüber hinaus ermöglicht die RBI AG die mittel- und langfristige Mittelaufnahme ihrer Töchter im Weg von syndizierten Krediten, bilateralen Bankrefinanzierungen und Globaldarlehen supranationaler Institutionen. Diese Refinanzierungsquellen werden durchwegs auf Basis langjähriger Geschäftsbeziehungen genutzt. Zur Steuerung und aktiven Begrenzung des Liquiditätsrisikos berücksichtigen die Zielvorgaben für die Loan/Deposit Ratio (Verhältnis von Kundenforderungen zu Kundeneinlagen) in den einzelnen Tochterbanken sowohl das geplante zukünftige Geschäftsvolumen als auch die Möglichkeiten zur Stärkung der Einlagenbasis in den jeweiligen Ländern. Dies verringert einerseits den externen Refinanzierungsbedarf für den Konzern und andererseits die Notwendigkeit konzerninterner Liquiditätstransfers sowie das damit verbundene Risiko. Die vereinbarten vertraglichen Zahlungsströme für die finanziellen Vermögenswerte ergeben folgende Laufzeit: 2021 ‎in € Millionen Buchwert Vertragliche ‎Zahlungsströme Bis 3 Monate Mehr als 3 Monate bis 1 Jahr Mehr als 1 Jahr ‎bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre Nicht derivative Vermögenswerte 178.551 192.787 77.008 18.941 55.304 41.534 Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen 38.557 38.922 38.922 0 0 0 Kredite und Forderungen 117.462 130.558 34.722 16.823 45.287 33.726 Zentralbanken 12.005 12.011 11.995 1 15 0 Regierungen 1.385 1.444 157 257 531 499 Kreditinstitute 4.625 4.609 2.909 603 807 290 Sonstige Finanzunternehmen 11.212 11.733 4.652 1.089 4.704 1.288 Nicht-Finanzunternehmen 50.156 53.887 12.759 11.055 24.903 5.170 Haushalte 38.078 46.875 2.250 3.818 14.327 26.479 Schuldverschreibungen 22.531 23.306 3.363 2.118 10.017 7.808 Zentralbanken 99 95 95 0 0 0 Regierungen 16.996 17.524 2.432 1.368 7.444 6.280 Kreditinstitute 3.334 3.373 550 438 1.705 679 Sonstige Finanzunternehmen 1.008 1.045 185 130 466 265 Nicht-Finanzunternehmen 1.094 1.269 101 183 403 583 Derivative Vermögenswerte 2.484 2.043 114 371 805 754 Derivate - Handelsbuch 2.132 1.983 264 297 742 680 Derivate - Hedge Accounting 352 60 - 150 74 63 74 2020 ‎in € Millionen Buchwert Vertragliche ‎Zahlungsströme Bis 3 Monate Mehr als 3 Monate bis 1 Jahr Mehr als 1 Jahr ‎bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre Nicht derivative Vermögenswerte 158.217 169.871 63.669 17.903 49.884 38.416 Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen 33.660 33.747 33.747 0 0 0 Kredite und Forderungen 102.623 112.527 25.575 15.717 39.631 31.604 Zentralbanken 6.762 6.763 6.748 0 15 0 Regierungen 2.114 2.148 900 106 545 596 Kreditinstitute 5.190 5.176 3.037 700 1.094 346 Sonstige Finanzunternehmen 9.239 9.616 3.204 1.037 3.573 1.802 Nicht-Finanzunternehmen 44.951 47.499 9.691 10.119 22.822 4.867 Haushalte 34.367 41.325 1.995 3.754 11.583 23.993 Schuldverschreibungen 21.934 23.597 4.346 2.186 10.252 6.812 Zentralbanken 1.213 1.219 1.219 0 0 0 Regierungen 15.900 16.200 2.442 1.431 6.511 5.817 Kreditinstitute 2.987 4.111 230 270 3.029 583 Sonstige Finanzunternehmen 1.119 1.191 214 411 463 102 Nicht-Finanzunternehmen 714 875 241 75 249 310 Derivative Vermögenswerte 2.665 3.109 539 630 722 1.218 Derivate - Handelsbuch 2.102 2.718 476 598 611 1.033 Derivate - Hedge Accounting 563 390 63 32 111 185 ‎ Die vereinbarten vertraglichen Zahlungsströme für die finanziellen Verbindlichkeiten ergeben folgende Laufzeit: 2021 ‎in € Millionen Buchwert Vertragliche ‎Zahlungsströme Bis 3 Monate Mehr als 3 Monate bis 1 Jahr Mehr als 1 Jahr ‎bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre Nicht derivative Verbindlichkeiten 167.002 168.857 119.922 10.659 27.714 10.563 Verbindlichkeiten 149.761 150.213 118.290 9.085 18.477 4.361 Zentralbanken 9.534 9.560 589 552 8.353 66 Regierungen 2.821 2.859 1.602 700 387 171 Kreditinstitute 25.073 25.289 18.280 1.517 3.980 1.512 Sonstige Finanzunternehmen 11.119 11.208 8.014 664 706 1.825 Nicht-Finanzunternehmen 44.523 44.584 41.756 2.256 368 204 Haushalte 56.690 56.713 48.049 3.397 4.684 583 Short-Positionen 250 252 240 0 6 5 Verbriefte Verbindlichkeiten 16.138 17.562 579 1.559 9.227 6.197 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 854 831 812 15 4 0 Derivative Verbindlichkeiten 2.186 2.398 0 477 1.162 759 Derivate - Handelsbuch 1.894 2.862 509 479 1.120 754 Derivate - Hedge Accounting 292 - 464 - 509 - 2 42 5 Gegebene Finanzgarantien 8.900 8.849 5.408 1.687 1.535 219 Gegebene Darlehenszusagen 42.601 41.520 16.405 8.984 13.560 2.572 2020 ‎in € Millionen Buchwert Vertragliche ‎Zahlungsströme Bis 3 Monate Mehr als 3 Monate bis 1 Jahr Mehr als 1 Jahr ‎bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre Nicht derivative Verbindlichkeiten 147.166 149.064 99.499 14.731 25.314 9.521 Verbindlichkeiten 131.233 131.637 97.917 12.788 16.764 4.168 Zentralbanken 7.115 7.060 884 94 5.986 96 Regierungen 2.511 2.579 1.129 856 393 200 Kreditinstitute 22.006 22.303 10.712 5.531 4.494 1.567 Sonstige Finanzunternehmen 9.892 9.999 7.391 470 902 1.236 Nicht-Finanzunternehmen 39.663 39.641 37.015 2.127 336 163 Haushalte 50.047 50.054 40.785 3.708 4.654 907 Short-Positionen 501 511 454 1 5 51 Verbriefte Verbindlichkeiten 14.997 16.501 728 1.926 8.545 5.301 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 434 416 401 16 0 0 Derivative Verbindlichkeiten 2.478 3.099 481 754 1.021 843 Derivate - Handelsbuch 2.057 3.061 479 740 1.002 840 Derivate - Hedge Accounting 421 38 2 14 19 3 Gegebene Finanzgarantien 7.228 7.231 3.776 1.232 1.288 934 Gegebene Darlehenszusagen 34.803 34.793 10.595 6.443 9.315 8.441 (55) Operationelle Risiken Unter dem operationellen Risiko wird das Risiko von Verlusten verstanden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund von externen Ereignissen einschließlich des Rechtsrisikos eintreten können. Innerhalb dieser Risikokategorie werden sowohl interne Risikofaktoren – z. B. unbefugte Handlungen, Diebstahl und Betrug, verhaltensbedingte Schäden, Modellfehler, Abwicklungs- und Prozessfehler, Geschäftsunterbrechungen oder Systemausfälle – als auch externe Risikofaktoren, einschließlich Sachschäden und Betrugsabsichten, kontrolliert und gesteuert. Die Analyse und Steuerung dieser Risiken erfolgt basierend auf der eigenen historischen Verlustdatensammlung und den Ergebnissen der Risikobeurteilung. Analog zu den anderen Risikoarten gilt im Konzern auch für das operationelle Risiko das Prinzip der Funktionstrennung in Risikomanagement und -controlling. Dazu werden für jeden Geschäftsbereich Personen als sogenannte Operational Risk Manager nominiert und geschult. Operational Risk Manager berichten Risikoeinschätzungen, Schadensfälle, Indikatoren und Maßnahmen an das zentrale Operational Risk Controlling. Sie werden dabei von Dedicated Operational Risk Specialists (DORS) unterstützt. Die Risikocontrolling-Einheiten für operationelles Risiko verantworten das Reporting, die Implementierung des Rahmenwerks, die Entwicklung der Steuerungsmaßnahmen und die Überwachung der Einhaltung der Vorgaben. Im Rahmen des jährlichen Risikomanagementzyklus koordinieren sie auch die Teilnahme der relevanten Second-Line-of-Defense-Bereiche (Financial Crime Management, Compliance, Vendor Management, Outsourcing Management, Insurance Management, Informationssicherheit, physische Sicherheit, BCM, Internes Kontrollsystem, IT Risk Management) und der gesamten First-Line-of-Defense-Ansprechpartner (Operational Risk Manager). Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben wurden in 2021 keine Kosten für COVID-19 (wie zum Beispiel Sanitätseinrichtungen zur Desinfektion, zusätzliche Reinigungskosten, Erweiterung der Infrastruktur) wie im Jahr 2020 im Rahmen der Verlustdaten berücksichtigt. Risikoidentifikation Ein wesentlicher Schritt in der Steuerung von operationellen Risiken ist die Identifikation und Beurteilung von Risiken, die den Fortbestand des Konzerns gefährden würden (allerdings nur mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit eintreten), und von anderen Bereichen, in denen Verluste häufiger auftreten (allerdings nur mit geringer Schadenshöhe). Die Beurteilung der operationellen Risiken erfolgt in der Gruppe in strukturierter Form nach Kategorien wie Geschäftsprozessen und Ereignistypen durch Risiko-Assessments, ebenso wird für alle Neuprodukte ein Risiko-Assessment durchlaufen. Alle Konzerneinheiten bewerten die Auswirkung von wahrscheinlichen Ereignissen mit geringer Verlusthöhe (High Probability/Low Impact) und unwahrscheinlichen Ereignissen mit großem Verlustpotenzial (Low Probability/High Impact) bezogen auf einen einjährigen bzw. zehnjährigen Zeithorizont. Die Low-Probability/High-Impact-Ereignisse werden in einem konzernweiten Analysetool (Szenarien) gemessen. Welche Fälle detailliert behandelt werden, bestimmen das interne Risikoprofil, die aufgetretenen Schäden und externe Änderungen. Überwachung Für die Überwachung der operationellen Risiken werden Frühwarnindikatoren (Early Warning Indicators) verwendet, die eine zeitnahe Erkennung und Minderung von Verlusten ermöglichen. Die Erfassung von operationellen Schäden erfolgt strukturiert und konzernweit in der zentralen Datenbank ORCA (Operational Risk Controlling Application) mit entsprechender Untergliederung nach Geschäftsfeld und Ereignistyp. Neben den Anforderungen zum internen und externen Reporting dienen die Schadensfälle zum Austausch mit internationalen Verlustdatenbanken zur Weiterentwicklung der eingesetzten Messmethoden sowie zur Weiterverfolgung von Maßnahmen und der Kontrolleffektivität. Der Konzern ist Teilnehmer im ORX-Datenkonsortium (Operational Riskdata Exchange Association), dessen Daten aktuell zu internen Benchmarking-Zwecken und Analysen sowie als Teil des Operational-Risk-Modells herangezogen werden. Beim ORX-Datenkonsortium handelt sich es um einen Zusammenschluss von Banken- und Versicherungsgruppen für statistische Zwecke. Die Ergebnisse der Analysen sowie Vorfälle aus operationellen Risiken werden in umfassender Weise regelmäßig dem relevanten Operational Risk Management Komitee berichtet. Messung und Risikoreduktion Der Konzern unterlegt für einen signifikanten Teil den Eigenmittelbedarf auf Grundlage des fortgeschrittenen Ansatzes (AMA). Dies inkludiert Einheiten in Bulgarien, Rumänien, Russland, der Slowakei und wesentliche Banken in Österreich (Raiffeisen Bank International AG, Wien, Kathrein Privatbank Aktiengesellschaft, Wien, Raiffeisen Centrobank AG, Wien, Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H., Wien, Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H, Wien). Für die Unterlegung des operationellen Risikos der verbleibenden Einheiten im CRR-Konsolidierungskreis wird nach wie vor der Standardansatz (STA) verwendet. Um das operationelle Risiko zu reduzieren, werden durch die Geschäftsbereichsleiter vorbeugende Maßnahmen zur Risikoreduktion und zum Risikotransfer gesetzt und deren Fortschritt und Wirkungsgrad vom Risikocontrolling überwacht. Erstere entwickeln auch Krisenpläne und bestimmen Personen oder Abteilungen, welche die notwendigen Maßnahmen einleiten, falls Schadensfälle tatsächlich eintreten. Weiters unterstützen mehrere spezialisierte Organisationseinheiten die Geschäftsbereiche bei der Vermeidung von operationellen Risiken. Eine wesentliche Rolle im Zusammenspiel mit den Tätigkeiten aus dem operationellen Risiko nimmt das Financial Crime Management ein. Das Financial Crime Management unterstützt bei der Prävention und Identifikation von Betrugsfällen. Der Konzern führt auch laufend umfangreiche Mitarbeiterschulungen durch und verfügt über verschiedenste Notfallpläne und Back-up-Systeme. Verlustdaten aus dem operationellen Risiko werden für alle Einheiten in der CRR-Gruppe gesammelt. Diese verteilen sich auf die Basel-Risikokategorien wie folgt: in € Millionen 2021 Anteil 2020 Anteil Kunden, Produkte und Geschäftsgepflogenheiten 362 98,1% 68 68,0% Externer Betrug 3 0,8% 4 4,3% Abwicklung, Vertrieb und Prozessmanagement 2 0,5% 4 3,9% Interner Betrug 1 0,4% 0 0,4% Technologie und Infrastruktur Ausfälle 1 0,2% 11 10,7% Katastrophe und öffentliche Sicherheit 0 0,1% 11 11,5% Beschäftigungspraxis und Arbeitsplatzsicherheit 0 0,0% 1 1,2% Gesamt 369 100,0% 99 100,0% Anzahl operationeller Verluste 2021 Anteil 2020 Anteil Kunden, Produkte und Geschäftsgepflogenheiten 10.211 44,9% 15.811 37,0% Externer Betrug 10.906 48,0% 13.599 31,9% Abwicklung, Vertrieb und Prozessmanagement 914 4,0% 1.178 2,8% Interner Betrug 54 0,2% 67 0,2% Technologie und Infrastruktur Ausfälle 462 2,0% 8.303 19,5% Katastrophe und öffentliche Sicherheit 123 0,5% 3.568 8,4% Beschäftigungspraxis und Arbeitsplatzsicherheit 57 0,3% 162 0,4% Gesamt 22.727 100,0% 42.688 100,0% ‎ Sonstige Angaben (56) Offene Rechtsfälle Die RBI ist an diversen Gerichts-, Behörden- oder Schiedsverfahren vor verschiedenen Gerichten und Behörden beteiligt, die sich in der Regel aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in vertraglichen, arbeitsrechtlichen und anderen Angelegenheiten ergeben. Eine Rückstellung wird nur dann gebildet, wenn eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses entstanden ist, die Zahlung wahrscheinlich ist und der Betrag zuverlässig geschätzt werden kann. Eine Eventualverbindlichkeit, die aufgrund eines vergangenen Ereignisses entstanden ist, wird offengelegt, es sei denn die Zahlungen sind höchst unwahrscheinlich. Eine Eventualforderung aufgrund eines vergangenen Ereignisses wird ausgewiesen, wenn eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit gegeben ist. In der nachfolgenden Beschreibung wird in jenen Fällen kein Betrag genannt, in denen in Übereinstimmung mit IAS 37, dies schwerwiegend nachteilig wäre. Die Berechnung der Rückstellung findet in bestimmten Fällen auf einer Portfoliobasis statt, weil die Schätzung der Verpflichtung damit eine höhere Verlässlichkeit aufweist. Die RBI hat ihre Rückstellungen, Eventualforderungen und -verbindlichkeiten in die Gruppen Konsumentenschutz, Bankgeschäfte, Durchsetzung durch Regulierungsbehörden und Steuerfälle eingeteilt. Konsumentenschutz Die RBI ist mit Klagen von Kunden in Zusammenhang mit Themen des Konsumentenschutzes konfrontiert. Die meisten Forderungen betreffen Vertragsbedingungen, die vermeintlich den Konsumentenschutz oder andere Gesetze verletzen. Das rechtliche Risiko in Verbindung mit diesen Forderungen wird durch die Gefahr von politisch motivierten Gesetzen, welche den Grad der Unvorhersehbarkeit steigern, erhöht. Kroatien In Kroatien wurden in einem von einer Konsumentenschutzorganisation gegen die Raiffeisenbank Austria, d.d., Croatia (RBHR) und andere kroatische Banken angestrengten Verfahren zwei Klauseln für nichtig befunden, die in den Jahren zwischen 2003/2004 und 2008 in Kreditverträgen mit Konsumenten verwendet wurden. Dabei handelt es sich um eine Zinsanpassungs- und eine CHF-Index-Klausel. Gegen den Entscheid über die Zinsanpassungsklausel kann kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden. Das Urteil, wonach die CHF-Index-Klauseln unwirksam sind, wurde vom Obersten Gerichtshof des Landes und vom kroatischen Verfassungsgericht bestätigt. RBHR prüft die Möglichkeit, diese Entscheidung anzufechten und reichte im August 2021 einen Antrag beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Die Vorabentscheidung des Gerichtshofs kann Einfluss auf die CHF-Index-Klauseln haben. Auf Grundlage der bereits zur Unwirksamkeit der Zinsanpassungs- und/oder der CHF-Index-Klausel ergangenen Entscheidungen machen Kreditnehmer jedoch bereits jetzt Ansprüche gegen die RBHR geltend. Angesichts der gegenwärtigen Unwägbarkeiten hinsichtlich der Verjährung, der Wirksamkeit der CHF-Index-Klausel, der weiteren Vorgehensweise, des Ergebnisses des Vorabentscheidungsersuchens und der Anzahl der Kreditnehmer, die diese Ansprüche geltend machen, lassen sich die Auswirkungen und der mögliche Schaden zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht endgültig beziffern. In diesem Zusammenhang wurde die Rückstellung auf Portfoliobasis auf € 56 Millionen (Vorjahr: € 34 Millionen) erhöht. Polen In Polen ist eine erhebliche Anzahl zivilrechtlicher Klagen hinsichtlich bestimmter vertraglicher Regelungen im Zusammenhang mit Hypothekarkrediten an Konsumenten, die in Fremdwährungen denominiert oder an eine Fremdwährung gekoppelt sind, anhängig. Ende Dezember 2021 lag der Gesamtstreitwert dieser Verfahren bei rund PLN 1.994 Millionen (€ 434 Millionen). Die Anzahl der Klagen steigt weiter an. In diesem Zusammenhang hat sich ein polnisches Gericht an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gewandt, um klären zu lassen, ob bestimmte Klauseln dieser Verträge gegen europäisches Recht verstoßen und missbräuchlich verwendet wurden. Die im Oktober 2019 dazu in einem Vorabentscheidungsverfahren ergangene Entscheidung des EuGHs (C-260/18) gibt keine Antwort bezüglich einer gänzlichen oder teilweisen Nichtigkeit der Kreditverträge, sondern lediglich eine Orientierungshilfe für die Interpretation, nach welchen Grundsätzen nationale Gerichte auf Einzelfallbasis zu entscheiden haben. Demnach soll ein Kreditvertrag ohne missbräuchliche Klauseln wirksam bleiben, solange dies mit nationalem Recht im Einklang steht. Sofern der Kreditvertrag allerdings ohne die missbräuchliche Klausel nicht mehr aufrechterhalten werden kann, würde der Vertrag insgesamt unwirksam. Sollte die Unwirksamkeit des gesamten Kreditvertrags mit wesentlichen negativen Konsequenzen für den Kreditnehmer verbunden sein, so kann die missbräuchliche Klausel von polnischen Gerichten im Einklang mit nationalem Recht durch eine wirksame Klausel ersetzt werden. Die Konsequenzen einer Unwirksamkeit des Vertrags müssen sorgfältig untersucht werden, sodass der Kreditnehmer alle potenziell negativen Folgen einer Unwirksamkeit bedenken kann. Die Folgen einer Rückabwicklung eines nichtigen Kreditvertrags bleiben allerdings unklar und sind – beispielsweise aufgrund der Verpflichtung zur sofortigen Rückzahlung samt Kosten der Nutzung des Kreditbetrags – potenziell schwerwiegend für den Kreditnehmer. Es bleibt abzuwarten, wie die vom EuGH entwickelten Grundsätze nach nationaler Rechtsprechung auf Einzelfallbasis angewendet werden. In einem anderen Verfahren, in dem die RBI involviert ist, ersuchte das Bezirksgericht Warszawa-Wola in Warschau den EuGH um Vorabentscheidung über die Ausgestaltung der vertraglichen Regelungen zur Bestimmung der An- und Verkaufskurse für eine Fremdwährung im Falle von Hypothekardarlehen für Verbraucher, die auf eine Fremdwährung indexiert sind. In der Entscheidung vom 18. November 2021 in der Rechtssache C-212/20 vertrat der EuGH die Auffassung, dass der Inhalt einer Klausel eines Darlehensvertrags, die die Ankaufs- und Verkaufskurse einer Fremdwährung festlegt, an die das Darlehen gebunden ist, einem einigermaßen gut informierten und aufmerksamen Verbraucher auf der Grundlage klarer und verständlicher Kriterien ermöglichen muss, zu verstehen wie der Wechselkurs der Fremdwährung festgelegt wird, der zur Berechnung der Höhe der Rückzahlungsraten verwendet wird. Aufgrund der in einer solchen Bestimmung angegebenen Information soll der Verbraucher in der Lage sein, jederzeit den vom Unternehmen angewendeten Wechselkurs selbst zu ermitteln. In der Begründung führte der EuGH aus, dass eine Bestimmung, die es dem Verbraucher nicht ermöglicht, den Wechselkurs selbst zu bestimmen, missbräuchlich ist. Darüber hinaus wies der EuGH darauf hin, dass das nationale Gericht, wenn die betreffende Klausel eines Verbrauchervertrags missbräuchlich ist, diese Klausel nicht auslegen darf, um ihre Missbräuchlichkeit zu beheben, selbst wenn diese Auslegung dem gemeinsamen Willen der Vertragsparteien entspricht. Nur wenn die Ungültigkeit der missbräuchlichen Klausel das nationale Gericht zur Aufhebung des gesamten Vertrags verpflichten würde, wodurch der Verbraucher besonders nachteiligen Folgen ausgesetzt wäre und damit bestraft würde, könnte das nationale Gericht diese Klausel durch eine ergänzende Bestimmung des nationalen Rechts ersetzen. Der EuGH hat es daher nicht vollständig ausgeschlossen, dass nationale Gerichte in solchen Fällen den Vertrag durch ergänzende Vorschriften des nationalen Rechts ergänzen können, aber Lücken dürfen nicht allein durch nationale Vorschriften allgemeiner Natur gefüllt werden, und ein solcher Rechtsbehelf darf nur in streng eingeschränkten Fällen, wie vom EuGH angegeben, angewendet werden. Die Beurteilung der Missbräuchlichkeit von Vertragsbestimmungen sowie die Entscheidung über die Vertragsergänzung nach Beseitigung missbräuchlicher Vertragsklauseln fallen jedoch weiterhin in die Zuständigkeit des nationalen Gerichts. Der EuGH hat in keiner Weise entschieden, ob infolge der vorgenannten Aktionen der gesamte Fremdwährungsvertrag nichtig erklärt werden soll. Die derzeitige Rechtsprechungspraxis polnischer Gerichte steht bereits im Einklang mit der Vorabentscheidung des EuGHs und ist daher ungünstig für Banken, die fremdwährungsindexierte Verbraucherhypothekardarlehen halten. Die jeweiligen Klauseln können je nach Beurteilung des zuständigen nationalen Gerichts die in der vorstehenden EuGH-Entscheidung genannten Anforderungen nicht erfüllen. Ein beträchtlicher Anstieg an neuen Fällen konnte seit Beginn 2020 beobachtet werden, hervorgerufen durch die Entscheidung des EuGHs und die gestiegenen Marketingaktivitäten von Anwaltskanzleien, die für Kreditnehmer tätig sind. Dieser Anstieg wurde nicht nur von der polnischen Filiale der RBI beobachtet, sondern von allen polnischen Banken, die mit Fremdwährungskreditportfolios befasst sind. Darüber hinaus haben sich polnische Gerichte in anderen zivilrechtlichen Verfahren mit der Bitte um eine Entscheidung in einem Vorabentscheidungsverfahren an den EuGH gewandt. Diese Entscheidung könnte zu weiteren Klarstellungen führen und einen Einfluss darauf haben, wie gerichtsanhängige Verfahren im Zusammenhang mit Fremdwährungskrediten von nationalen polnischen Gerichten entschieden werden. Die Folgenabschätzung für Kreditverträge, die an eine Fremdwährung gekoppelt sind oder auf eine Fremdwährung lauten, kann auch durch das Ergebnis laufender Verwaltungsverfahren beeinflusst werden, die der Präsident des Amts für Wettbewerb und Verbraucherschutz (UOKiK) gegen die polnische Filiale der RBI führt. Solche Verwaltungsverfahren beruhen unter anderem auf der behaupteten Praxis einer Verletzung von kollektiven Verbraucherinteressen sowie darin, dass Klauseln in Standardvereinbarungen als benachteiligend eingestuft werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nicht sicher, welche potenziellen Auswirkungen diese Verfahren auf Kreditverträge, die an eine Fremdwährung gekoppelt sind oder auf eine Fremdwährung lauten, und die RBI haben könnten. Darüber hinaus könnten solche Verfahren zu Verwaltungsstrafen gegen die polnische Filiale der RBI führen und im Falle von Berufungen verwaltungsgerichtliche Verfahren nach sich ziehen. Darüber hinaus leitete der polnische Financial Ombudsman, der im Namen von zwei Kreditnehmern handelte, ein Zivilverfahren gegen die RBI ein, in dem die Anwendung unlauterer Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern in einem Fall behauptet wird, in dem die RBI – nach Aufhebung eines Kreditvertrags – den vollen ursprünglich ausgegebenen Kreditbetrag ohne zwischenzeitlich geleistete Rückzahlungen sowie für die Verwendung von Kapital durch die Kreditnehmer fällige Beträge, aufgrund des Grundsatzes der ungerechtfertigten Bereicherung einfordert hatte und verlangt, diese Praxis einzustellen. Ende Dezember 2020 ergriff der Vorsitzende der polnischen Finanzaufsichtsbehörde (PFSA bezeichnet mit der polnischen Abkürzung KNF) eine Initiative mit dem Ziel, die anhaltende öffentliche Systemdebatte und die damit einhergehende steigende Anzahl von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Hypothekardarlehen, die an eine Fremdwährung (hauptsächlich Schweizer Franken) gebunden sind oder auf diese lauten, zu lösen. Gemäß dem Vorschlag der KNF wurden die in Polen tätigen Banken gebeten, ein Konzept für einen möglichen freiwilligen Vergleich mit CHF-Hypothekarkreditkunden zu evaluieren, bei dem die Kredite der Kunden rückwirkend so behandelt würden, als wären sie in polnischen Zloty gewährt worden, mit einem Zinssatz, der auf dem WIBOR basiert (zuzüglich einer Marge, wie sie historisch auf andere Zloty-basierte Kredite angewandt wurde). In finanzieller Hinsicht würde das vorgeschlagene Abwicklungsschema somit nicht nur ein umstrittenes Element aus den CHF-Hypothekarkrediten entfernen – nämlich die Grundlage für die Bestimmung des Wechselkurses – sondern auch das Fremdwährungsrisiko rückwirkend vollständig eliminieren und die entsprechende finanzielle Belastung auf die Bank übertragen. Die RBI beschloss schließlich, sich aus der zur Analyse der Vorschläge der KNF eingerichteten Arbeitsgruppe zurückzuziehen, da der Vorschlag nach Einschätzung der RBI keine sozial gerechte und wirtschaftlich ausgewogene Lösung mit sich bringen würde; insbesondere würde das vorgeschlagene Abwicklungsschema – da es auf Freiwilligkeit beruht – keine ausreichende Rechtssicherheit gewährleisten und nicht geeignet sein, weitere gerichtliche Auseinandersetzungen in derselben oder verwandten Angelegenheiten auszuschließen. In diesem Zusammenhang und angesichts der derzeit wahrgenommenen Uneinheitlichkeit der Gerichtspraxis bei der Auslegung polnischer Gesetze hat die Präsidentin des Obersten Gerichts Polens am 29. Januar 2021 angekündigt, dem Obersten Gericht einen Antrag auf Erlass einer Leitentscheidung in Bezug auf bestimmte Schlüsselfragen vorzulegen, die als entscheidend für die Beilegung anhängiger Gerichtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Hypothekendarlehen, die an eine Fremdwährung gebunden sind oder auf diese lauten, angesehen werden. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs soll die derzeit divergierende Entscheidungspraxis der polnischen Gerichte vereinheitlichen und Klarheit in Fragen bringen, zu denen nur eine lückenhafte oder uneinheitliche Rechtsprechung existiert. Die vom Obersten Gericht veröffentlichten Fragen würden sich mit der Problemstellung befassen, ob und in welcher Form ein Hypothekardarlehen aufrechterhalten werden kann, wenn die Vertragsklauseln, die sich auf die Bestimmung des Wechselkurses für die Konvertierung in einem Darlehensvertrag beziehen, als unwirksam angesehen werden, sowie mit Rechtsfragen einer allfälligen Rückabwicklung zwischen den Parteien beziehen, einschließlich der Verjährungsfrist für die jeweiligen Ansprüche, wenn der Darlehensvertrag infolge einer potenziell unzulässigen Klausel in seiner Gesamtheit unwirksam wird. RBI erhofft sich, dass sich aus diesen Leitentscheidungen eine Bereinigung für die Vielzahl von vor den polnischen Gerichten gerichtsanhängigen Verfahren sowie – zukunftsgerichtet – auf dieser Grundlage dann auch eine handhabbare Lösung für die Problematik der Fremdwährungs-Hypothekarkredite insgesamt ableiten lässt. Die RBI hat für die in Polen eingebrachten Klagen eine Rückstellung gebildet. Da Klagen von einer Reihe von Kunden eingebracht wurden, basiert diese Rückstellung auf einem statistischen Ansatz, welcher sowohl statistischen Daten, soweit diese relevant sind, als auch Expertenmeinungen berücksichtigt. Mögliche Entscheidungs-Szenarien und die erwarteten Verlustraten pro Szenario wurden geschätzt. Die erwartete Belastung gründet sich auf Kredite von Kunden, welche die Bank klagen oder von denen erwartet wird, dass sie klagen werden. Um die finanziellen Auswirkungen pro Szenario zu berechnen, wird der eingeklagte Betrag mit dem geschätzten finanziellen Abfluss im Szenario und der Wahrscheinlichkeit multipliziert, dass die Bank letztendlich eine Entschädigung an den Kunden zahlen muss. Für Abflüsse, für die angenommen wird, dass diese nicht innerhalb eines Jahres erfolgen werden, wird ein angemessener Abzinsungssatz angewendet. Die finanziellen Auswirkungen der einzelnen Szenarien werden anhand von Expertenmeinungen gewichtet. Die sich daraus ergebende Rückstellung wurde auf € 364 Millionen erhöht (Vorjahr: € 89 Millionen). Die wesentlichen Unsicherheiten bei der Berechnung von Rückstellungen sind auf eine potenziell höhere Anzahl von Klagen und einem Anstieg der Wahrscheinlichkeit, die Gerichtsverfahren zu verlieren, zurückzuführen. Bei der Berechnung der CHF-Rückstellung für in Polen eingereichte Klagen ist es notwendig, sich eine Meinung zu Sachverhalten zu bilden, die grundsätzlich ungewiss sind, wie beispielsweise regulatorische Verlautbarungen, die Anzahl zukünftiger Beschwerden, der Umfang, in dem sie aufrechterhalten werden, und die Auswirkungen von Rechtsentscheidungen, die für eingegangene Ansprüche relevant sein können. Der für CHF-Darlehen in Polen bereitgestellte Gesamtbetrag stellt die bestmögliche Schätzung der RBI der wahrscheinlichen zukünftigen Kosten dar. Es verbleiben jedoch eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten, weshalb die Kosten von den Schätzungen der RBI und den ihnen zugrunde liegenden Annahmen abweichen und dazu führen könnten, dass eine weitere Rückstellung erforderlich wird. Folglich kann eine negative Rechtsentscheidung für die Bank zu einer deutlichen Erhöhung der Rückstellung führen. Die RBI hat etwa 31.000 Schweizer-Franken-Darlehen ausstehen. Dazu gehören Darlehen, bei denen nicht erwartet wird, dass sie Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten sein werden. Der Gesamtbetrag, der für CHF-Darlehen in Polen zurückgestellt wurde, stellt die beste Schätzung der RBI für den zukünftigen Abfluss des wirtschaftlichen Nutzens dar. Dennoch ist es bei der Berechnung der CHF-Rückstellung für in Polen eingereichte Klagen notwendig, sich eine Meinung über Angelegenheiten zu bilden, die von Natur aus unsicher sind, wie z.B. behördliche Verlautbarungen, die Anzahl zukünftiger Klagen, die Wahrscheinlichkeit, Gerichtsverfahren zu verlieren und die Auswirkungen von Gerichtsentscheidungen, die zu negativen Szenarien führen. Die Sensitivität der spezifischen Parameter gegenüber einer Veränderung um 10 Prozentpunkte, wobei alle anderen Parameter konstant bleiben, stellt sich wie folgt dar 2021 2020 in € Millionen Anstieg um 10 Prozentpunkte Rückgang um 10 Prozentpunkte Anstieg um 10 Prozentpunkte Rückgang um 10 Prozentpunkte Veränderung der Anzahl künftiger Streitigkeiten 36 - 36 8 - 8 Veränderung der Wahrscheinlichkeit Gerichtsverfahren zu verlieren 47 - 47 15 - 15 Veränderung im negativen Szenario 22 - 22 9 - 9 Rumänien Im Oktober 2017 hat die Verbraucherschutzbehörde (ANPC) die rumänische Netzwerkbank, Raiffeisen Bank SA, Bukarest, angewiesen, ihre angebliche Praxis, ihre Kunden nicht über künftige Änderungen des den Kunden verrechneten Zinssatzes zu informieren, einzustellen. Die Anordnung impliziert keine Geldrückerstattung oder Zahlung von Raiffeisen Bank SA, Bukarest. Mögliche Geldrückerstattungsansprüche, die von Kunden erhoben werden, können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Die rumänische Netzwerkbank, Raiffeisen Bank SA, Bukarest, hat diese Anordnung bekämpft und eine Aussetzung des Vollzugs bis zur endgültigen Entscheidung erwirkt. Diese Verfahren befinden sich derzeit in der Berufungsphase, wobei die erste Entscheidung zugunsten von ANPC getroffen wurde. Angesichts der gegenwärtigen Unsicherheiten ist eine genaue Quantifizierung der negativen finanziellen Auswirkungen nicht möglich. Die Einschätzung von Raiffeisen Bank SA, Bukarest, auf der Grundlage der derzeit bekannten Faktoren ist jedoch, dass diese Auswirkungen im ungünstigsten Fall voraussichtlich € 56 Millionen betragen könnten. In diesem Zusammenhang wurde eine Rückstellung von € 27 Millionen (Vorjahr: € 14 Millionen) gebucht. Darüber hinaus ist die Raiffeisen Bank S.A., Bukarest, in eine Reihe von Gerichtsverfahren, darunter auch Sammelklagen, sowie in Verwaltungsverfahren der ANPC insbesondere im Zusammenhang mit Verbraucherkrediten und Girokontenverträgen involviert. Die Verfahren basieren im Wesentlichen auf der Behauptung, dass bestimmte vertragliche Bestimmungen und Praktiken der Raiffeisen Bank S.A. gegen Verbraucherschutzgesetze und -vorschriften verstoßen. Solche Verfahren können Verwaltungsstrafen, die Unwirksamkeit von Vertragsklauseln und die Erstattung bestimmter Gebühren oder Teile von Zinszahlungen, die Kunden in der Vergangenheit in Rechnung gestellt wurden, nach sich ziehen. Bankgeschäft Die RBI und ihre Tochterunternehmen erbringen Dienstleistungen für Firmenkunden, welche auf operativer Ebene das Risiko von Rechtsstreitigkeiten erhöhen. Die wesentlichsten Fälle sind: Nach der Insolvenz der Alpine Holding GmbH (Alpine) im Jahr 2013 reichten Kleinanleger in Österreich eine Reihe von Klagen im Zusammenhang mit einer von der Alpine im Jahr 2012 begebenen Anleihe im Gesamtnennbetrag von € 100 Millionen gegen die RBI und ein weiteres Kreditinstitut ein. Die Ansprüche gegen die RBI wurden entweder direkt durch einzelne Anleger oder mittels gesammelter Anlegeransprüche geltend gemacht und belaufen sich auf etwa € 10 Millionen. Vorgebracht wird unter anderem, dass die Banken als Joint Lead Manager der Anleiheemission gehandelt hätten und zum Zeitpunkt der Emission Kenntnis von den finanziellen Problemen der Alpine hatten oder zumindest Kenntnis davon hätten haben müssen. Ihnen sollte daher bekannt gewesen sein, dass die Alpine nicht imstande gewesen sei, die Anleihen gemäß den Anleihebedingungen zurückzuzahlen. Die Kläger behaupten, dass der Kapitalmarktprospekt in Bezug auf die Anleihe irreführend und unvollständig gewesen sei und die Joint Lead Manager einschließlich der RBI, die auch an der Erstellung des Prospekts beteiligt waren, dies gewusst hätten. Im ersten Quartal 2021 erfuhr die RBI von einer Klage, die ein indonesisches Unternehmen bereits im November 2020 in Jakarta gegen sie eingereicht hatte. Die behauptete Forderung auf Ersatz von Vermögensschäden wird mit rund USD 129 Millionen (€ 114 Millionen) und die auf Ersatz von ideellen Schäden mit USD 200 Millionen (€ 177 Millionen) beziffert. Eine indonesische Anwaltskanzlei wurde beauftragt und eine Gerichtsverhandlung vor dem South Jakarta District Court angesetzt. Im August 2019 reichte die RBI eine Klage (CI-Verfahren) in Höhe von rund € 44 Millionen gegen eine in den Cayman Islands ansässige Gesellschaft, einige ihrer Tochtergesellschaften sowie eine ehemalige Tochtergesellschaft (gemeinsam die Cayman Islands Beklagten) beim Gerichtshof der Cayman Inseln, Grand Court of the Cayman Islands, Financial Services Division, ein. In diesem CI-Verfahren bringt die RBI vor, dass die Cayman Islands Beklagten an Transaktionen zum Betrug an Gläubigern und an einer betrügerischen Verabredung zur Schädigung der RBI teilgenommen haben, indem sie Vermögenswerte transferiert haben, um die Ansprüche der RBI aus einer Reihe von Garantien der Muttergesellschaft zu vereiteln. Des Weiteren bringt die RBI vor, dass diese Übertragungen unter dem Wert oder ohne jegliche Gegenleistung zwischen den Cayman Islands Beklagten stattgefunden haben. Im September 2019 erwirkte die RBI eine Verfügung gegen einen der Cayman Islands Beklagten, die dessen Verfügungsmacht über seine Vermögenswerte bis zur Beendigung des CI-Verfahrens einschränkt. Eine gleichartige Verfügung wurde von der RBI gegen einen weiteren der Cayman Islands Beklagten im Mai 2020 erwirkt (zusammen die Sicherstellungsverfügungen). Im November 2019 wurde von einigen der Cayman Islands Beklagten im Rahmen des CI-Verfahrens eine Gegenklage in Höhe von € 203 Millionen gegen die RBI eingereicht. Aus Sicht der RBI ist diese Gegenklage, welche auf Dokumenten beruht, deren Offenlegung von den Cayman Islands Beklagten verweigert wird, völlig unbegründet. Im Juli 2021 beantragte die RBI ihren Anspruch im CI-Verfahren anzupassen, einen weiteren Beklagten aufzunehmen sowie weiteren Schadenersatz und sonstigen damit verbundenen Ersatz einzufordern. Der von der RBI eingeklagte Gesamtbetrag im CI-Verfahren würde sich somit auf ungefähr € 87 Millionen plus Zinsen und Kosten belaufen. Über diesen Antrag muss jedoch erst entschieden werden. Im Dezember 2021 entschied das Berufungsgericht der Cayman Islands über eine Berufung, die von zwei der Cayman Islands Beklagten gegen die Sicherstellungsverfügungen eingebracht worden war. Das Berufungsgericht lehnte die Aufhebung der Sicherstellungsverfügungen ab, die somit aufrecht bleiben. Das CI-Verfahren ist ein laufendes Verfahren und noch nicht abgeschlossen. Im Januar 2021 hat die RBI eine Schiedsklage in Höhe von rund € 87 Millionen zuzüglich Zinsen und Kosten gegen einen der Beklagten, der jetzt auf den Marshallinseln eingetragen ist, vor dem Vienna International Arbitral Center (VIAC) (das VIAC-Schiedsverfahren) eingebracht. Der Beklagte des VIAC-Schiedsverfahrens haftet gegenüber der RBI aufgrund von Garantien, die dieses Unternehmen gegenüber der RBI abgegeben hat. In 2013 reichte ein zypriotisches Unternehmen (der zypriotische Kläger) eine Schadenersatzklage in Höhe von rund € 43 Millionen gegen die slowakische Tochtergesellschaft der RBI, Tatra banka, a.s. (Tatra banka) ein. Im Jänner 2016 stellt der zypriotische Kläger einen Antrag auf Erhöhung der Klagsumme um € 84 Millionen, und das Gericht genehmigte diesen Antrag. Das bedeutet, dass die Klagsumme in diesem Verfahren insgesamt rund € 127 Millionen beträgt. Dieses Verfahren basiert auf ähnlichen Gründen wie die Klage eines Kunden der Tatra banka (der slowakische Kunde), welches in der Zwischenzeit von den slowakischen Gerichten zur Gänze abgewiesen wurde. Der zypriotische Kläger, der die Klage eingereicht hat, hatte die Forderung von einem Anteilseigner der Holding des slowakischen Kunden übernommen. Der zypriotische Kläger behauptet, dass die Tatra banka gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem slowakischen Kunden verstoßen hat, weil sie sich ohne Grund geweigert hat, Zahlungen vom Konto des slowakischen Klägers durchzuführen und auch die Verlängerung der Kreditfazilitäten trotz vorheriger Zusage nicht erfolgt ist, was dazu führte, dass der slowakische Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Geschäftspartnern nicht nachkommen konnte und seine Geschäftstätigkeit einstellen musste. Laut dem zypriotischen Kläger führte dies zur Einstellung der Geschäftsaktivitäten und, in der Folge, zum Konkurs des slowakischen Kunden und so auch zu einem Schaden für den Anteilseigener der Holding durch den Wertverlust der Geschäftsanteile. In der Folge übertrug besagter Anteilseigner seine Forderung an den zypriotischen Kläger. Der zypriotische Kläger argumentiert, dass die Tatra banka gegen die guten Sitten verstoßen und im Widerspruch zu einem fairen unternehmerischen Handeln agiert hat und fordert die Tatra banka auf, eine Entschädigung entsprechend dem Wertverlust der Geschäftsanteile der Holding zu zahlen. Im November 2019 wurde die Klage vom erstinstanzlichen Gericht in vollem Umfang abgewiesen. Der zypriotische Kläger hat gegen das Urteil im Jänner 2020 Berufung erhoben. Dieses Verfahren ist noch anhängig. Im April 2018 wurde die Raiffeisen Bank Polska S.A. (RBPL), die ehemalige polnische Tochtergesellschaft der RBI, von einem ehemaligen Kunden auf rund PLN 203 Millionen (€ 44 Millionen) verklagt. Laut der Klageschrift hat die RBPL den Überziehungsrahmen des Kreditkontos eines Kunden 2014 für sechs Kalendertage ohne förmliche Begründung gesperrt. Der Kläger argumentierte, dass die Sperre des Kontos zu Verlusten und entgangenen Gewinnen geführt hat, weil die finanzielle Liquidität des Kunden regelmäßig unterbrochen wurde und es ihm nicht möglich war, kreditbasierte Finanzierungsquellen auf dem gesperrten Konto durch Mittelströme aus anderen Quellen zu ersetzen. Damit einher gingen ein Rückgang der Bestände und der zur Verfügung stehenden Handelskredite sowie eine allgemeine Verschlechterung der Finanzergebnisse und des geschäftlichen Ansehens des Kunden. Die RBPL argumentierte, dass die Sperre juristisch gerechtfertigt und anhand der vorliegenden Informationen vorgenommen worden sei. Im Zuge des Verkaufs des Kernbankgeschäfts der RBPL an die Bank BGZ BNP Paribas S.A. wurde die Klage gegen die RBPL an die Bank BGZ BNP Paribas S.A. übertragen. Trotzdem sind allfällige negative finanzielle Konsequenzen im Zusammenhang mit diesem Verfahren weiterhin von der RBI zu tragen. Im Februar 2020 wurde der Raiffeisen-Leasing GmbH (RL) in Österreich eine Klage in Höhe von rund € 43 Millionen zugestellt. Der Kläger macht Schadensersatz unter der Behauptung geltend, dass RL ihre Verpflichtungen aus einem Immobilienentwicklungs-vertrag verletzt habe. In der ersten mündlichen Anhörung teilte das Gericht mit, dass aus seiner Sicht der Anspruch des Klägers verjährt und unbegründet sei. Aus diesem Grund erklärte das Gericht die Verhandlung für geschlossen. Das Urteil wird schriftlich ergehen. Nach Einschätzung von RL und ihrer Anwälte ist es sehr unwahrscheinlich, dass diese Klage erfolgreich ist, insbesondere angesichts der Tatsache, dass eine ähnliche Forderung des Klägers vom österreichischen Obersten Gerichtshof in einem früheren Rechtsstreit zurückgewiesen wurde. In diesem Fall wurden bereits zwei vom Kläger eingereichte Anträge auf Verfahrenshilfe vom Handelsgericht Wien wegen mutwilligen Rechtsmissbrauchs abgelehnt. Basierend auf dem Ergebnis der ersten mündlichen Verhandlung wird erwartet, dass das Gericht die Klage abweisen wird; in diesem Fall hat der Kläger das Recht, Berufung zu erheben. Im September 2020 wurde der Raiffeisen-Leasing Immobilienmanagement GmbH (RIM), einer 100 Prozent Tochtergesellschaft der Raiffeisen-Leasing Gesellschaft m.b.H., eine Klageschrift zugestellt, die von einer italienischen Gesellschaft beim Gericht in Brescia, Italien, eingebracht worden war. Der Kläger fordert Schadenersatz in der Höhe von rund € 30 Millionen aufgrund einer behaupteten Verletzung der Aktionärsvereinbarung im Zusammenhang mit der gemeinsamen Entwicklung eines Factory Outlet Centers in Italien. Der Syndikatsvertrag zwischen RIM und dem Kläger wurde im Jahr 2011 anlässlich der Gründung einer gemeinsamen Projektgesellschaft geschlossen. Im Jahr 2012 stellte sich jedoch heraus, dass verschiedene Bedingungen für die Umsetzung des Projekts nicht erfüllt werden konnten. Daher nahm RIM von der Projektumsetzung Abstand und verkaufte ihren Anteil an der Projektgesellschaft an den Kläger. Der Kläger behauptet nun, dass RIM durch die Abstandnahme von der Fortführung des Projekts die ursprüngliche Aktionärsvereinbarung verletzt habe. Im Juni 2021 hat das Gericht seine Zuständigkeit für den Fall abgelehnt und entschieden, dass das Landesgericht Mailand zuständig ist. Zur Wiederaufnahme des Verfahrens in Mailand wurde den Parteien eine Frist von drei Monaten eingeräumt. RIM hat gegen diese Entscheidung Berufung erhoben, da das Gericht nicht über die Anwendbarkeit der Schiedsklausel entschieden hat. Im August 2021 beantragte der Kläger trotz anhängiger Berufung die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen die RIM beim Landesgericht Mailand. Die Wiederaufnahme richtet sich auf denselben Anspruch wie die anhängige Klage. Der gegen RIM geltend gemachte Anspruch und das potenzielle Risiko bleiben daher unverändert. Eine Unterbrechung des Verfahrens vor dem Landesgericht Mailand bis zur Entscheidung im Berufungsverfahren wird erwartet. Durchsetzung durch Regulierungsbehörden Die RBI und ihre Tochterunternehmen unterliegen zahlreichen nationalen und internationalen Regulierungsbehörden. Nach einer Rechnungsprüfung durch den rumänischen Rechnungshof in Bezug auf die Geschäftstätigkeit der Aedificium Banca pentru Locuinte S.A. (RBL), (ehemalige Raiffeisen Banca pentru Locuinte S.A.), einer Bausparkasse und Tochtergesellschaft der Raiffeisen Bank S.A., Bukarest, erklärte der Rechnungshof, dass einige Mängel festgestellt und die Bedingungen für die Auszahlung von staatlichen Bausparförderungen nicht erfüllt worden seien. Angeblich müssen solche Förderungen daher möglicherweise zurückgezahlt werden. Sollte es der RBL nicht gelingen, diese Beträge von ihren Kunden zurückzufordern oder eine zufriedenstellende Dokumentation vorzulegen, kann sie für die Zahlung dieser Mittel haftbar gemacht werden. Die RBL hat die Überprüfungsergebnisse des rumänischen Rechnungshofs in einem Gerichtsverfahren angefochten und hinsichtlich der relevantesten behaupteten Mängel obsiegt. Es wurde beim Obersten Gerichts- und Kassationshof Berufung erhoben. Im November 2020 hob der Oberste Gerichts- und Kassationshof die vorherige Gerichtsentscheidung auf und bestätigte die Ansicht des rumänischen Rechnungshofs. Auf Antrag der RBL ersuchte der Oberste Gerichts- und Kassationshof das Verfassungsgericht, zu entscheiden, ob der Rechnungshof grundsätzlich berechtigt war, die RBL zu überprüfen. Das Verfahren ist noch anhängig und könnte es der RBL je nach Ergebnis ermöglichen, ein außerordentliches Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Obersten Gerichts- und Kassationshofs zu erheben. Angesichts der derzeitigen Unsicherheiten ist eine genaue Quantifizierung der negativen finanziellen Auswirkungen nicht möglich. Die Rückzahlung der Förderungen und mögliche Strafzahlungen dürften jedoch € 53 Millionen nicht übersteigen. In diesem Zusammenhang wurde eine Rückstellung von € 23 Millionen (Vorjahr: € 19 Millionen) gebildet. Im März 2018 wurde im Rahmen eines Verwaltungsstrafverfahrens gegen die RBI eine Verwaltungsstrafe in Höhe von € 2,7 Millionen (die auf der Grundlage des konsolidierten Jahresumsatzes der RBI berechnet wurde und sich auf 0,06 Prozent des letzten verfügbaren konsolidierten Jahresumsatzes beläuft) für eine angebliche Nichteinhaltung von formalen Dokumentationspflichten im Zusammenhang mit dem Know-your-Customer-Prinzip verhängt. Nach Auslegung der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) hatte die RBI in einigen wenigen Einzelfällen diese administrativen Verpflichtungen nicht eingehalten. Die FMA behauptete nicht, dass Geldwäsche oder ein anderes Verbrechen stattgefunden hätte oder dass ein Verdacht auf eine kriminelle Handlung oder ein Zusammenhang mit einer solchen bestünde. Die RBI vertrat die Auffassung, dass sie allen Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Know-your-Customer-Anforderungen ordnungsgemäß nachgekommen sei, und erhob Beschwerde gegen den Bußgeldbescheid in seiner Gesamtheit. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte in erster Instanz die Entscheidung der FMA, wogegen die RBI jedoch in vollem Umfang beim Österreichischen Verwaltungsgerichtshof Revision erhob. Im Dezember 2019 hob der Verwaltungsgerichtshof im Zuge dieser Revision die Entscheidung der unteren Verwaltungsinstanzen auf und verwies den Fall an das Bundesverwaltungsgericht zurück. In der erneuten Durchführung des Verfahrens bestätigte das Bundesverwaltungsgericht am 6. Mai 2021 die Entscheidung der FMA erneut, senkte jedoch die Verwaltungsstrafe auf € 824 Tausend und ließ erneut eine Revision vor dem Verwaltungsgerichtshof zu. Die RBI erhob demgemäß zum zweiten Mal Revision und der Fall ist nun wieder beim Verwaltungsgerichtshof anhängig. Im August 2021 wurde über die RBI im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens im Zusammenhang mit ihrer Funktion als Depotbank für OGAW-Fonds eine Verwaltungsstrafe in Höhe von € 167 Tausend verhängt. Der Vorwurf der FMA bezog sich darauf, dass zwischen März 2016 und Januar 2019 nur ein einziges Sicherheitendepot im Namen der Kapitalanlagegesellschaft statt getrennter Depots für jeden Fonds eingerichtet wurde. Damit hatte die RBI nach Ansicht der FMA nicht sichergestellt, dass Vermögenswerte jederzeit eindeutig dem jeweiligen Fonds zugeordnet werden konnten. Im September 2021 erhob die RBI gegen das Straferkenntnis der FMA Beschwerde, die an das Bundesverwaltungsgericht weitergeleitet wurde. Im September 2018 wurden im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens zwei Verwaltungsstrafen in Höhe von insgesamt PLN 55 Millionen (€ 12 Millionen) gegen die RBPL verhängt, da sie ihren Pflichten als Verwahrstelle und Liquidator bestimmter Investmentfonds angeblich nicht nachgekommen ist. Die RBPL als Verwahrstelle von Investmentfonds hat im Frühjahr 2018 die Rolle des Liquidators für bestimmte Fonds übernommen. Nach Einschätzung der polnischen Finanzaufsichtsbehörde (KNF) ist die RBPL bestimmten Verpflichtungen in ihrer Funktion als Depotbank und Liquidator der Fonds nicht nachgekommen. Im Zuge der Transaktionen im Zusammenhang mit dem Verkauf des Kernbankengeschäfts der RBPL an die Bank BGZ BNP Paribas S.A. hat die RBI die Verantwortung für die dargelegten Verwaltungsverfahren und die damit verbundenen Strafen übernommen. Die RBI hat gegen sämtliche Strafen Berufung eingelegt. Im September 2019 hat das Verwaltungsgericht der Woiwodschaft der Berufung der RBI in Bezug auf die Strafe in Höhe von PLN 5 Millionen (€ 1 Million) bezüglich der Pflichten der RBPL als Depotbank stattgegeben und die Entscheidung der KNF vollständig aufgehoben. Die KNF hat diese Entscheidung allerdings angefochten. Im Hinblick auf die Geldstrafe in Höhe von PLN 50 Millionen (€ 11 Millionen) in Bezug auf die Funktion der RBPL als Liquidator hat das Verwaltungsgericht der Woiwodschaft die Berufung zurückgewiesen und die Entscheidung der KNF vollständig bestätigt. Die RBI hat beim Obersten Verwaltungsgericht Berufung eingelegt, da sie der Ansicht ist, dass die RBPL all ihren Pflichten vollumfänglich nachgekommen ist. Im Jänner 2021 wurde gegen die RBI eine Sammelklage eingereicht, in der Ansprüche von Inhabern von Zertifikaten in vier der oben angeführten, derzeit in Liquidation befindlichen Investmentfonds zusammengefasst wurden. Der Streitwert beträgt in diesem Fall rund PLN 51 Millionen (€ 11 Millionen). Die Kläger fordern, dass die Verantwortung der RBI für die behaupteten mangelhaften Leistungen der RBPL/RBI als Depotbank festgestellt wird. Eine derartige Feststellung würde die finanziellen Ansprüche der Kläger für weitere Rechtsstreitigkeiten sichern und erleichtern. Darüber hinaus hat die RBI eine Anzahl von Benachrichtigungen über Ansprüche seitens BNP im Zusammenhang mit bestimmten Bankgeschäften, für die BNP Rechtsnachfolger der RBPL ist, erhalten. Diese Forderungsmittteilungen beziehen sich hauptsächlich auf Verwaltungsverfahren, die von der PFSA im Zusammenhang mit angeblichen Versäumnissen der RBPL/BNP als Verwahrer von Investmentfonds durchgeführt wurden, und können zu Geldstrafen führen. Darüber hinaus wurden in diesem Zusammenhang Ansprüche von Anlegern gegenüber der BNP erhoben. Die RBI unterstützt die BNP in diesen Zusammenhang. Im März 2021 verhängte das Berufungsgericht in Warschau gegenüber der RBI eine Strafe von rund PLN 15 Millionen (€ 3 Millionen). Die Strafe war auf eine Entscheidung des Präsidenten des Amts für Wettbewerb und Verbraucherschutz (UOKiK), über die Verletzung von kollektiven Verbraucherinteressen im Zusammenhang mit dem Verkauf von versicherungsbezogenen Anlageprodukten durch die Polbank EFG (deren Rechtsnachfolgerin die RBPL war) an ihre Kunden, zurückzuführen. Das Berufungsgericht hat die Zuweisung des genannten Verfahrens an die BNP im Spaltungsplan im Zusammenhang mit dem Verkauf des Kernbankgeschäfts der RBPL nicht anerkannt und die RBI (als Rechtsnachfolgerin der RBPL) daher im Urteil genannt. Das Urteil ist noch Gegenstand einer Kassationsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof. Im November 2020 hat die Bundeskammer für Arbeitnehmer und Angestellte (BAK) eine Unterlassungsklage gegen die Raiffeisen Bausparkasse Österreich Gesellschaft m.b.H. (RBSPK), eine 100%ige Tochter der RBI, beim Handelsgericht in Wien eingebracht. RBSPK hatte langjährige Bausparverträge in Höhe von insgesamt rund € 93 Millionen gekündigt. Der Mindestzinssatz für diese täglich fälligen Bauspareinlagen lag zwischen 1 Prozent p.a. und 4,5 Prozent p.a. BAK behauptet, dass die RBSPK nicht das Recht hatte, solche Verträge zu kündigen, während die RBSPK der Ansicht ist, dass diese Verträge ein Dauerschuldverhältnis darstellen, das nach österreichischem Recht durch ordnungsgemäße Kündigung gekündigt werden kann. Im August 2021 erhielt RBSPK die gerichtliche Entscheidung, dass die Kündigung der Bausparverträge als unrechtmäßig war. RBSPK hat gegen diese Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts Berufung eingelegt. Steuerfälle Die RBI ist in verschiedene Betriebsprüfungen, Steuerprüfungen und Steuerverfahren involviert oder wird voraussichtlich darin involviert sein. Die RBI ist unter anderem in folgende wesentliche Steuerverfahren involviert: In Deutschland kam oder kommt es in Zusammenhang mit Grunderwerbssteuern zu einer außerordentlichen Steuerzahlung in Höhe von insgesamt rund € 23 Millionen, wofür entsprechend Vorsorge getroffen wurde. Zusätzlich können Zins- und Strafzahlungen für verspätete Zahlungen verhängt werden. In Rumänien führte die Steuerprüfung zu einer außerordentlichen Steuerzahlung in Höhe von rund € 30 Millionen zuzüglich rund € 20 Millionen Strafzahlungen. Im Rahmen der Steuerprüfungen für die Jahre 2001 bis 2005 und 2006 bis 2011 wurden die Zinsen im Zusammenhang mit Absicherungsgeschäften des Konzerneigenkapitals (Capital Hedges) und IPO-Kosten der RBI als nicht abzugsfähig eingestuft. Dagegen erhob die RBI Beschwerde beim Bundesfinanzgericht (BFG), welches dieser Beschwerde der RBI 2021 vollinhaltlich stattgab, womit sich eine Steuerrückzahlung an die RBI in der Höhe von ca. € 14 Millionen (inklusive Zinsen) ergab. Gegen das Urteil des BFG wurde von der Behörde außerordentliche Revision beim österreichischen Verwaltungsgerichtshof erhoben. (57) Sonstige Vereinbarungen Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich (RKÖ) Die RBI AG ist Mitglied der Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich (RKÖ). Deren Vereinsmitglieder übernehmen eine vertragliche Haftungsverpflichtung, durch die sie solidarisch die zeitgerechte Erfüllung aller Kundeneinlagen und Eigenemissionen eines insolventen Vereinsmitglieds bis zu jener Grenze garantieren, die sich aus der Summe der individuellen Tragfähigkeit der anderen Vereinsmitglieder ergibt. Die individuelle Tragfähigkeit eines Vereinsmitglieds bestimmt sich nach den frei verwendbaren Reserven unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen des BWG. Aufgrund von rechtlichen und regulatorischen Änderungen und der Einführung eines institutsbezogenen Sicherungssystems haben die Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich (RKÖ) und ihre Mitgliedsinstitutionen 2019 beschlossen, das Programm für neue Transaktionen nicht mehr fortzuführen. Dementsprechend gilt der Kundenschutz der RKÖ nur für die erfassten Forderungen gegen Mitgliedsinstitute, die vor dem 1. Oktober 2019 eingegangen sind. Die Rechte der Kunden aus der gesetzlichen Einlagensicherung sind davon unberührt und bleiben im vollen Ausmaß bestehen. Institutionelles Sicherungssystem (R-IPS) Am 21. Dezember 2020 haben die Raiffeisen Bank International AG, die Raiffeisenlandesbanken und die Raiffeisenbanken Anträge bei der FMA und der EZB eingereicht, um ein neues institutsbezogenes Sicherungssystem (Raiffeisen-IPS) bestehend aus der RBI und ihren österreichischen Tochterbanken, allen Raiffeisenlandesbanken und den Raiffeisenbanken zu gründen und einer Genossenschaft unter dem Namen Österreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen zum Zwecke der gesetzlichen Einlagensicherung und Anlegerentschädigung im Sinne des ESAEG beizutreten. Es wurden vertragliche oder satzungsmäßige Haftungsvereinbarungen geschlossen, die die teilnehmenden Institute gegenseitig absichern und insbesondere bei Bedarf ihre Liquidität und Solvenz sicherstellen. Dieses neue Raiffeisen-IPS wurde von der EZB am 12. Mai 2021 und der FMA am 18. Mai 2021 rechtsgültig genehmigt. Zudem wurde dieses neue IPS von der FMA als Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssystem gemäß ESAEG am 28. Mai 2021 anerkannt. Die Institute der Raiffeisen Bankengruppe sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des ESAEG am 29. November 2021 aus der Einlagensicherung Austria (ESA) ausgeschieden. Die bisher bestehenden institutsbezogenen Sicherungssysteme auf Bundes- und Landesebene (B-IPS, L-IPS) wurden gemäß dem Bescheid für das Raiffeisen-IPS im Juni 2021 aufgelöst und ihre Sondervermögen auf das neue Raiffeisen-IPS übertragen. Die Österreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen (ORS, vormals Sektorrisiko eGen) wird für das Raiffeisen-IPS die Risikofrüherkennung und das Berichtswesen wahrnehmen und insbesondere die Fondsmittel für das IPS und den Fonds für die gesetzliche Einlagensicherung verwalten. Das Raiffeisen-IPS wird durch den Gesamtrisikorat gesteuert, der sich aus Vertretern der RBI, den Raiffeisen Landesbanken und Vertretern der Raiffeisenbanken zusammensetzt. Er wird bei der Wahrnehmung der Aufgaben unter anderem durch Landesrisikorate auf Ebene der Bundesländer unterstützt. ‎ (58) Treuhandgeschäfte gemäß § 48 Abs 1 BWG Nicht in der Bilanz ausgewiesene Treuhandgeschäfte waren am Bilanzstichtag mit folgenden Volumina abgeschlossen: in € Millionen 2021 2020 Treuhandvermögen 220 228 Forderungen an Kunden 213 220 Beteiligungen und Wertpapiere Held-to-Maturity 7 7 Treuhandverbindlichkeiten 220 228 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 80 87 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 133 134 Sonstige Treuhandverbindlichkeiten 7 7 Vom Konzern verwaltetes Fondsvermögen: in € Millionen 2021 2020 Publikumsfonds 34.899 28.637 Aktien- und gemischte Fonds 23.502 16.409 Anleihefonds 10.853 11.668 Andere 544 559 Spezialfonds 17.335 12.375 Immobilienfonds 366 318 Pensionsfonds 5.660 5.132 Nach Ermessen verwaltete Kundenportfolios 1.440 1.167 Sonstige Anlageinstrumente 140 110 Gesamt 59.840 47.739 (59) RBI als Leasinggeber Nachfolgend sind die Erträge aus Finanzierungs- und Operating-Leasingverhältnissen dargestellt: in € Millionen 2021 2020 Finanzierungsleasing 119 125 Finanzerträge aus der Nettoinvestition in das Leasingverhältnis 119 125 Operating Leasing 78 76 Leasingerträge 78 76 Gesamt 197 201 Es bestehen keine Leasingerträge aus variablen Leasingzahlungen, die nicht von einem Index oder Zinssatz abhängig sind. Finanzierungsleasing Die im Rahmen des Finanzierungsleasings finanzierten Vermögenswerte verteilen sich wie folgt, die entsprechenden Buchwerte werden in der Bilanz unter dem Posten finanzielle Vermögenswerte – Amortized Cost ausgewiesen: in € Millionen 2021 2020 Kraftfahrzeugleasing 1.568 1.512 Immobilienleasing 896 940 Mobilienleasing 696 691 Gesamt 3.161 3.144 ‎ Restlaufzeitengliederung der Leasingforderungen, die nach dem Bilanzstichtag eingehen: in € Millionen 2021 2020 Bruttoinvestitionswert 3.520 3.467 Mindest-Leasingzahlungen 3.096 3.039 Bis 3 Monate 274 258 Mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 689 618 Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 1.705 1.721 Mehr als 5 Jahre 428 443 Nicht garantierte Restwerte 424 428 Unrealisierter Finanzertrag 359 324 Bis 3 Monate 31 28 Mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 83 69 Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 177 152 Mehr als 5 Jahre 68 75 Nettoinvestitionswert 3.161 3.144 Im Geschäftsjahr gab es keine Erträge aus variablen Leasingzahlungen, die nicht in der Bewertung der Nettoinvestition in das Leasingverhältnis enthalten sind. Die Gewinne aus dem Verkauf von Leasinggegenständen im Rahmen eines Finanzierungsleasingvertrags betrugen € 366 Tausend (Vorjahr: € 318 Tausend). Operating Leasing Die im Rahmen des Operating Leasing finanzierten Vermögenswerte (inklusive noch nicht vermieteter Teile) setzen sich wie folgt zusammen und die entsprechenden Buchwerte werden in der Bilanz unter dem Posten Sachanlagen ausgewiesen: in € Millionen 2021 2020 Kraftfahrzeugleasing 76 74 Immobilienleasing 128 130 Mobilienleasing 0 1 Gesamt 204 205 Restlaufzeitengliederung der Leasingforderungen mit undiskontierten Leasingzahlungen, die nach dem Bilanzstichtag eingehen: in € Millionen 2021 2020 Bis 1 Jahr 34 34 Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 64 59 Mehr als 5 Jahre 18 12 Gesamt 116 104 (60) RBI als Leasingnehmer Die Mietverhältnisse betreffen hauptsächlich Immobilien-, Kraftfahrzeugleasing sowie Leasing von IT-Zubehör. Nutzungsrechte Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der aktivierten Nutzungsrechte für Immobilien, Anlagen und Ausstattungen, welche in der Bilanz unter den Sachanlagen dargestellt sind, und die dazugehörigen kumulierten Abschreibungen, welche in der Erfolgsrechnung unter den Verwaltungsaufwendungen ausgewiesen werden: in € Millionen 2021 2020 Anschaffungs-/Herstellungskosten 1.1. 601 540 Nicht fortgeführter Geschäftsbereich - 21 0 Änderung Konsolidierungskreis 13 0 Währungsdifferenzen 10 - 30 Zugänge 60 111 Abgänge - 40 - 19 Umbuchungen 0 0 Anschaffungs-/Herstellungskosten 31.12. 623 601 Kumulierte Zuschreibungen/Abschreibungen/Wertminderungen - 217 - 154 davon Abschreibungen/Wertminderungen - 79 - 83 Buchwert Stand 31.12. 406 447 Leasingverbindlichkeiten Die folgende Tabelle zeigt die Restlaufzeitengliederung der Leasingverbindlichkeiten mit undiskontierten Leasingzahlungen, die nach dem Bilanzstichtag eingehen. Die entsprechenden Buchwerte werden unter den finanziellen Verbindlichkeiten – Amortized Cost ausgewiesen. in € Millionen 2021 2020 Bis 1 Jahr 79 85 Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 221 242 Mehr als 5 Jahre 150 167 Gesamt 450 495 Realisierte Ergebnisse in der Erfolgsrechnung In der Erfolgsrechnung werden die Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten im Zinsüberschuss, die Aufwände für kurzfristige Leasingverhältnisse und geringwertige Vermögenswerte im Sachaufwand dargestellt. in € Millionen 2021 2020 Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten - 8 - 4 Nicht in die Bewertung von Leasingverbindlichkeiten einbezogener Aufwand für variable Leasingzahlungen 0 0 Ertrag aus Unterleasing von Nutzungsrechten 0 0 Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse - 12 - 12 Aufwand für geringwertige Vermögenswerte - 5 - 5 Gesamt - 25 - 20 (61) Geografische Märkte gemäß § 64 Abs 1 Z 18 BWG 2021 ‎in € Millionen Betriebserträge davon Zinsüberschuss Ergebnis vor Steuern Steuern vom ‎Einkommen und Ertrag Mitarbeiter zum Stichtag Polen 14 13 - 311 0 247 Slowakei 482 300 213 - 47 3.471 Slowenien 4 0 4 0 0 Tschechien 573 385 224 - 45 3.739 Ungarn 362 189 112 - 11 2.237 Zentraleuropa 1.435 886 241 - 104 9.694 Albanien 75 55 34 - 5 1.225 Bosnien und Herzegowina 113 60 39 - 4 1.266 Bulgarien 186 119 78 - 8 2.404 Kroatien 194 110 61 - 11 1.745 Kosovo 65 48 29 - 3 850 Rumänien 550 370 214 - 41 4.799 Serbien 155 86 68 - 8 1.489 Südosteuropa 1.338 850 523 - 81 13.778 Belarus 155 82 64 - 16 1.600 Russland 1.131 744 591 - 117 9.327 Ukraine 350 254 150 - 28 6.645 Osteuropa 1.636 1.080 805 - 161 17.572 Österreich und andere 2.494 597 1.301 - 35 5.141 Überleitung - 1.333 - 85 - 1.080 13 0 Gesamt 5.570 3.327 1.790 - 368 46.185 20201 ‎in € Millionen Betriebserträge davon Zinsüberschuss Ergebnis vor Steuern Steuern vom ‎Einkommen und Ertrag Mitarbeiter zum Stichtag Polen 18 16 - 66 - 1 238 Slowakei 478 292 144 - 34 3.580 Slowenien 6 0 5 0 9 Tschechien 468 330 112 - 21 3.138 Ungarn 303 149 53 - 12 2.279 Zentraleuropa 1.272 787 249 - 68 9.244 Albanien 69 53 15 - 2 1.285 Bosnien und Herzegowina 108 63 24 - 2 1.268 Bulgarien 169 114 33 - 3 2.536 Kroatien 181 115 21 - 7 1.818 Kosovo 58 47 19 - 2 842 Rumänien 538 372 161 - 30 5.115 Serbien 146 85 53 - 6 1.480 Südosteuropa 1.269 849 326 - 53 14.344 Belarus 150 83 66 - 19 1.690 Russland 1.141 741 581 - 122 8.733 Ukraine 341 236 163 - 30 6.559 Osteuropa 1.632 1.060 811 - 172 16.982 Österreich und andere 1.888 505 486 - 41 4.844 Überleitung - 988 - 81 - 689 13 0 Gesamt 5.073 3.121 1.183 - 321 45.414 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung (Anpassungen zur Erhöhung der Transparenz). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. (62) Fremdwährungsvolumina gemäß § 64 Abs 1 Z 2 BWG in € Millionen 2021 2020 Aktiva 91.497 72.101 Passiva 77.170 61.716 (63) Volumen des Wertpapierhandelsbuchs gemäß § 64 Abs 1 Z 15 BWG in € Millionen 2021 2020 Wertpapiere 5.771 5.890 Sonstige Finanzinstrumente 161.800 172.892 Gesamt 167.571 178.783 (64) Zum Börsenhandel zugelassene Wertpapiere gemäß § 64 Abs 1 Z 10 BWG 2021 2020 in € Millionen Börsennotiert Nicht börsennotiert Börsennotiert Nicht börsennotiert Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 15.882 553 15.378 529 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 299 65 163 53 Beteiligungen 1 123 3 95 Gesamt 16.182 741 15.544 677 (65) Nachrangige Vermögenswerte gemäß § 45 Abs 2 BWG in € Millionen 2021 2020 Kredite und Forderungen 134 147 Schuldverschreibungen 104 110 Gesamt 238 258 (66) Angaben zu nahestehenden Unternehmen und Personen Unternehmen mit einem maßgeblichen Einfluss sind im Wesentlichen die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG, Wien, als größter Einzelaktionär und ihre Muttergesellschaft, die Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Wien, sowie die vollkonsolidierten Unternehmen von beiden. Unter verbundenen Unternehmen sind wegen Unwesentlichkeit nicht konsolidierte verbundene Unternehmen dargestellt. Die Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen beschränken sich auf Bankgeschäfte, die prinzipiell zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen wurden. Angaben zu den Beziehungen mit nahestehenden Personen finden sich unter Punkt (68) Beziehungen zu Organen. 2021 ‎ ‎in € Millionen Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss Verbundene Unternehmen Anteile an at-equity bewerteten Unternehmen Sonstige Beteiligungen Ausgewählte finanzielle Vermögenswerte 97 461 1.232 592 Eigenkapitalinstrumente 0 251 717 151 Schuldverschreibungen 17 0 179 14 Kredite und Forderungen 79 209 337 428 Ausgewählte finanzielle Verbindlichkeiten 2.202 100 4.460 486 Einlagen 2.202 100 4.456 486 Verbriefte Verbindlichkeiten 0 0 4 0 Sonstige Posten 125 1 269 139 Erteilte Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 76 1 236 128 Erhaltene Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 48 0 34 11 Nominalwert von Derivaten 278 0 90 1.794 Kumulierte Wertminderungen, kumulierte negative Veränderungen des Fair Value aufgrund von Kreditrisiken und Rückstellungen für notleidende Forderungen 0 - 4 0 0 2020 ‎ ‎in € Millionen Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss Verbundene Unternehmen Anteile an at-equity bewerteten Unternehmen Sonstige Beteiligungen Ausgewählte finanzielle Vermögenswerte 23 470 1.133 591 Eigenkapitalinstrumente 0 254 748 157 Schuldverschreibungen 14 0 162 14 Kredite und Forderungen 10 215 223 420 Ausgewählte finanzielle Verbindlichkeiten 2.339 121 4.941 465 Einlagen 2.339 120 4.941 465 Verbriefte Verbindlichkeiten 0 1 0 0 Sonstige Posten 153 3 319 127 Erteilte Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 135 3 291 127 Erhaltene Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 18 0 29 0 Nominalwert von Derivaten 278 15 280 1.715 Kumulierte Wertminderungen, kumulierte negative Veränderungen des Fair Value aufgrund von Kreditrisiken und Rückstellungen für notleidende Forderungen 0 - 3 0 0 2021 ‎ ‎in € Millionen Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss Verbundene Unternehmen Anteile an at-equity bewerteten Unternehmen Sonstige Beteiligungen Zinserträge 9 3 9 5 Zinsaufwendungen - 26 - 7 - 33 0 Dividendenerträge 0 15 138 2 Provisionserträge 6 10 12 4 Provisionsaufwendungen - 1 - 1 - 11 - 23 Ergebnis aus Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten - not measured at Fair Value Through Profit/Loss 0 0 0 0 Ergebnis aus der Aubuchung nicht finanzieller Vermögenswerte 0 0 0 0 Zu-/Abnahme von Wertminderungen, Fair-Value_Änderungen aufgrund von Kreditrisiko und Rückstellungen für notleidende Forderungen 0 1 1 0 2020 ‎ ‎in € Millionen Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss Verbundene Unternehmen Anteile an at-equity bewerteten Unternehmen Sonstige Beteiligungen Zinserträge 9 3 9 5 Zinsaufwendungen - 17 - 1 - 29 - 1 Dividendenerträge 0 11 49 11 Provisionserträge 7 5 12 5 Provisionsaufwendungen - 3 - 1 - 8 - 3 Ergebnis aus Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten - not measured at Fair Value Through Profit/Loss 0 0 0 0 Ergebnis aus der Aubuchung nicht finanzieller Vermögenswerte 0 0 0 0 Zu-/Abnahme von Wertminderungen, Fair-Value_Änderungen aufgrund von Kreditrisiko und Rückstellungen für notleidende Forderungen 0 - 1 - 1 0 (67) Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten 2021 2020 Durchschnittliche Mitarbeiteranzahl 45.907 46.345 davon Angestellte 45.286 45.730 davon Arbeiter 621 615 Stichtagsbezogene Mitarbeiteranzahl 46.185 45.414 davon Inland 4.449 4.227 davon Ausland 41.736 41.187 (68) Beziehungen zu Organen Konzernbeziehungen des Key Managements Unter Key Management sind die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der RBI AG zu verstehen. Die Beziehungen des Key Managements zur RBI stellen sich wie folgt dar (jeweilige Marktwerte): in € Tausend 2021 2020 Schuldverschreibungen 1.622 1.705 Aktien 4.934 3.579 Einlagen 162 4.096 Kredite 233 306 Leasingverbindlichkeiten 0 27 Beziehungen der nahestehenden Personen des Key Managements zur RBI: in € Tausend 2021 2020 Aktien 5 3 Sonstige Forderungen 420 388 Einlagen 7 7 Kredite 6 4 Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots. Bezüge des Vorstands gemäß IAS 24.17 Der Aufwand nach IAS 24 wurde periodengerecht und gemäß den Vorschriften der zugrunde liegenden Standards (IAS 19 und IFRS 2) erfasst. in € Tausend 2021 2020 Kurzfristig fällige Leistungen 8.825 8.397 Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 472 432 Andere langfristig fällige Leistungen 1.574 2.023 Gesamt 10.871 10.853 Die in der Tabelle unter kurzfristig fällige Leistungen dargestellten Werte enthalten Gehälter, Sachbezüge und sonstige Leistungen, Entgelte für Organfunktionen bei verbundenen Unternehmen sowie jene Anteile der Bonusrückstellung, die kurzfristig fällig werden. Zudem sind Veränderungen, die sich aus einem allfälligen Unterschied zwischen der Bonusrückstellung und dem später tatsächlich zuerkannten Bonus ergeben, enthalten. Unter Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind Zahlungen an Pensionskassen und die Mitarbeitervorsorgekasse, Abfertigungen, Urlaubsabfindungen sowie Nettodotierungen für Pensions- und Abfertigungsrückstellungen ausgewiesen. Unter andere langfristig fällige Leistungen werden Anteile der Bonusrückstellung ausgewiesen, die verschobene Bonusanteile in bar sowie zurückbehaltene, in Instrumenten zahlbare Teile betreffen. Bei Letzteren werden auch die Bewertungsänderungen infolge von Kursschwankungen berücksichtigt. Die Bonusbemessung ist an die Erreichung jährlich vereinbarter Ziele geknüpft. Diese umfassen in vier bzw. fünf Kategorien spezifische Ziele sowie an die jeweilige Funktion angepasste Finanzziele. Dies sind z. B. Gewinn nach Steuern in einem Segment, Return on Risk-Adjusted Capital (RORAC), Gesamtkosten, risikogewichtete Aktiva, Kunden-, Mitarbeiter- sowie Prozess-/Effizienz- und Infrastrukturziele, allenfalls zuzüglich weiterer Ziele. Die Höhe des Bonus wird anhand der Eigenkapitalrendite (Return on Equity) und der Cost/Income Ratio bestimmt, wobei die zu erreichenden Zielwerte die sogenannten strategischen Ziele für den Return on Equity und der Cost/Income Ratio auf RBI Ebene abbilden. Für die Vorstandsmitglieder gelten grundsätzlich dieselben Regelungen wie für Mitarbeiter, die einen Grundbeitrag seitens des Unternehmens zu einer Pensionskasse und einen Zusatzbeitrag vorsehen, wenn der Mitarbeiter Eigenbeiträge in derselben Höhe leistet. Für die Mitglieder des Vorstands richten sich die Ansprüche im Fall der Beendigung der Funktion bzw. des Dienstverhältnisses und des Ausscheidens aus dem Unternehmen nach dem Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetz. Die Abfertigungsansprüche gemäß vertraglicher Vereinbarung verfallen grundsätzlich bei Kündigung durch den Dienstnehmer. Zudem besteht über eine Pensionskasse eine individuelle Pensionszusage, die durch eine Rückdeckungsversicherung abgesichert ist. Die Vorstandsverträge sind für die Dauer der Funktionsperioden bzw. befristet auf maximal fünf Jahre abgeschlossen. Die Abfindungszahlungen bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund betragen maximal zwei Jahresgesamtvergütungen (ausgenommen bei einem Vorstandsmitglied aufgrund früherer vertraglicher Vereinbarungen). An ehemalige Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr € 1.319 Tausend an Versorgungsleistungen ausbezahlt (Vorjahresperiode: € 1.276 Tausend). Zusätzlich zu diesen Beträgen wurden kurzfristig fällige Leistungen und zeitlich verschobene Bonusanteile an ehemalige Mitglieder des Vorstands sowie Abfertigungszahlungen und Leistungen aus Anlass der Beendigung in Höhe von insgesamt € 2.566 Tausend (Vorjahresperiode: € 3.409 Tausend) bezahlt. Bezüge des Aufsichtsrats in € Tausend 2021 2020 Bezüge Aufsichtsrat 1.123 1.045 In der Hauptversammlung am 22. April 2021 wurde ein Vergütungsmodell für den Aufsichtsrat beginnend mit 23. April 2021 und die Folgejahre beschlossen. Es wurde folgende Verteilung der Vergütungen festgelegt: Vorsitzender € 120 Tausend, Stellvertreter des Vorsitzenden € 95 Tausend, Mitglieder des Aufsichtsrats € 60 Tausend zusätzliche Sitzungsgelder, für die Vorsitzenden des Prüfungsausschusses sowie des Risikoausschusses jeweils zusätzlich € 17,5 Tausend. Im Geschäftsjahr 2021 wurden keine zustimmungspflichtigen Verträge im Sinn von § 95 Abs 5 Z 12 AktG mit Aufsichtsratsmitgliedern abgeschlossen. Bezüge des Beirats (Länderkuratorium) in € Tausend 2021 2020 Bezüge Beirat 185 179 Die Hauptversammlung hat am 21. Juni 2018 beschlossen, dass den Beiratsmitgliedern für ihre Tätigkeit eine Vergütung gewährt wird. Es wurde folgende Verteilung der Vergütungen festgelegt: Beiratsvorsitzender € 25 Tausend, Stellvertreter € 20 Tausend, jedes weitere Mitglied € 15 Tausend zusätzlich Sitzungsgelder. (69) Organe Vorstand Vorstandsmitglieder Erstbestellung Ende der Funktionsperiode Dr. Johann Strobl, Vorsitzender 22. September 20101 28. Februar 2027 Mag. Andreas Gschwenter 1. Juli 2015 30. Juni 2023 Lic. Mgr. Lukasz Januszewski 1. März 2018 28. Februar 2026 Mag. Peter Lennkh 1. Oktober 2004 31. Dezember 2025 Dr. Hannes Mösenbacher 18. März 2017 28. Februar 2025 Dr. Andrii Stepanenko 1. März 2018 28. Februar 2026 1 Mit Wirksamkeit zum 10. Oktober 2010 Aufsichtsrat Aufsichtsratsmitglieder Erstbestellung Ende der Funktionsperiode Mag. Erwin Hameseder, Vorsitzender 8. Juli 20101 Ordentliche Hauptversammlung 2025 MMag. Martin Schaller, Erster stellvertretender Vorsitzender 4. Juni 2014 Ordentliche Hauptversammlung 2024 Dr. Heinrich Schaller, Zweiter stellvertretender Vorsitzender 20. Juni 2012 Ordentliche Hauptversammlung 2022 Mag. Klaus Buchleitner, MBA 26. Juni 2013 Ordentliche Hauptversammlung 2025 Mag. Peter Gauper 22. Juni 2017 Ordentliche Hauptversammlung 2022 Betriebsökonom Wilfried Hopfner 22. Juni 2017 Ordentliche Hauptversammlung 2022 Dr. Rudolf Könighofer 22. Juni 2017 Ordentliche Hauptversammlung 2022 MMag. Reinhard Mayr 20. Oktober 2020 Ordentliche Hauptversammlung 2025 Dr. Heinz Konrad 20. Oktober 2020 Ordentliche Hauptversammlung 2025 Univ.-Prof. Dr. Eva Eberhartinger, LL.M. 22. Juni 2017 Ordentliche Hauptversammlung 2022 Dr. Andrea Gaal 21. Juni 2018 Ordentliche Hauptversammlung 2023 Mag. Birgit Noggler 22. Juni 2017 Ordentliche Hauptversammlung 2022 Mag. Rudolf Kortenhof2 10. Oktober 2010 Bis auf Weiteres Mag. Peter Anzeletti-Reikl2 10. Oktober 2010 Bis auf Weiteres Mag. (FH) Gebhard Muster2 22. Juni 2017 Bis auf Weiteres Mag. Helge Rechberger2 10. Oktober 2010 Bis auf Weiteres Dr. Natalie Egger-Grunicke2 18. Februar 2016 Bis auf Weiteres Mag. Denise Simek2 1.Oktober 2021 Bis auf Weiteres 1 Mit Wirksamkeit zum 10. Oktober 2010 2 Vom Betriebsrat entsendet Staatskommissäre Ministerialrat Mag. Alfred Lejsek, Staatskommissär (seit 1. Jänner 2011) Ministerialrat Dr. Anton Matzinger, Staatskommissär-Stellvertreter (seit 1. April 2011 bis 31. März 2021) Mag. Matthias Kudweis, Staatskommissär-Stellvertreter (seit 1. April 2021) (70) Zusammensetzung des Konzerns Vollkonsolidierte Tochterunternehmen – RBI hält weniger als 50 Prozent der Stimmrechtsanteile Tochterunternehmen, bei denen der Konzern weniger als die Hälfte der Stimmrechte hält, werden vollkonsolidiert, wenn die RBI über die effektive Kontrolle nach den Kriterien von IFRS 10 verfügt. Hierbei wird unter anderem überprüft, ob der Konzern schwankenden Renditen aus seinem Engagement in den Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist, beziehungsweise Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Strukturierte Einheiten wurden so konzipiert, dass die Stimmrechte oder vergleichbare Rechte nicht der dominierende Faktor sind, wenn es darum geht, festzulegen, wer das Unternehmen beherrscht. Im Konzern gibt es einige Leasingobjektgesellschaften in der Rechtsform einer GmbH & Co KG, bei denen eine Konzerngesellschaft als Komplementär fungiert. Durch die Übernahme der persönlichen Haftung wird die Variabilität der Rendite aus den strukturierten Unternehmen übernommen. Diese Unternehmen sind in der Liste der vollkonsolidierten verbundenen Unternehmen enthalten. Nicht vollkonsolidierte Tochterunternehmen – RBI hält mehr als 50 Prozent der Stimmrechtsanteile Aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wurde auf die Einbeziehung von 274 Tochterunternehmen (Vorjahr: 290) verzichtet. Die Bilanzsumme der nicht einbezogenen Unternehmen beträgt insgesamt weniger als 1 Prozent der Bilanzsumme des Konzerns. Liste der vollkonsolidierten verbundenen Unternehmen Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital1 in Währung Anteil1 Typ2 "Raiffeisen-Rent" Vermögensberatung und Treuhand Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 364.000 EUR 100% FI Abade Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100% FI Abade Immobilienleasing GmbH & Co Projekt Lauterbach KG, Eschborn (DE) 5.000 EUR 6,0% FI Abura Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Seniorenhaus Boppard KG, Eschborn (DE) 5.000 EUR 6,0% FI Achat Immobilien GmbH & Co. Projekt Hochtaunus-Stift KG, Eschborn (DE) 10.000 EUR 1,0% FI Acridin Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Marienfeld KG, Eschborn (DE) 5.000 EUR 100,0% FI Adagium Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% FI Adamas Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Pflegeheim Werdau KG, Eschborn (DE) 5.000 EUR 100,0% FI Adiantum Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Schillerhöhe Weimar KG, Eschborn (DE) 5.000 EUR 6,0% FI Adorant Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Heilsbronn und Neuendettelsau KG, Eschborn (DE) 5.000 EUR 6,0% SU Ados Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 75,0% FI Adrittura Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Eiching KG, Eschborn (DE) 5.000 EUR 70,0% SU Aedificium Banca pentru Locuinte S.A., Bukarest (RO) 121.678.080 RON 99,9% KI Agamemnon Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Pflegeheim Freiberg KG, Eschborn (DE) 5.000 EUR 100,0% FI AGIOS Raiffeisen-Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 51,0% FI Akcenta CZ a.s., Prag (CZ) 100.125.000 CZK 92,5% BH AKRISIOS Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI AL Taunussteiner Grundstücks-GmbH & Co KG, Eschborn (DE) 9.400 EUR 93,6% FI A-Leasing SpA, Tarvis (IT) 68.410.000 EUR 100,0% FI AMYKOS RBI Leasing-Immobilien GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% FI Anton Proksch Institut Kalksburg RBI Immobilien Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% SU AO Raiffeisenbank, Moskau (RU) 36.711.260.000 RUB 100,0% KI ARCANA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI A-Real Estate S.p.A., Bozen (IT) 390.000 EUR 100,0% FI Austria Leasing Beteiligungsgesellschaft mbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% FI Austria Leasing GmbH, Eschborn (DE) 1.000.000 EUR 100,0% FI B52 RBI Leasing-Immobilien GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% SU BAILE Handels- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H., Wien (AT) 40.000 EUR 100,0% FI Baumgartner Höhe RBI Leasing-Immobilien GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% FI Burgenländische Kommunalgebäudeleasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI Campus ATZ + DOS RBI Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% SU Campus NBhf RBI Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% SU Canopa Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI Centralised Raiffeisen International Services & Payments S.R.L., Bukarest (RO) 2.820.000 RON 100,0% BH CERES Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI CINOVA RBI Leasing-Immobilien GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% FI CP Inlandsimmobilien-Holding GmbH, Wien (AT) 364.000 EUR 100,0% SU CUPIDO Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI DOROS Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI Elevator Ventures Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 100.000 EUR 100,0% FI Equa bank a.s., Prag (CZ) 2.260.000.000 CZK 75,0% KI Equa Sales & Distribution s.r.o., Prag (CZ) 100.000.000 CZK 75,0% FI ETEOKLES Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI Expo 2000 Real Estate EOOD, Sofia (BG) 10.000 BGN 100,0% SU FCC Office Building SRL, Bukarest (RO) 30.298.500 RON 100,0% BH FEBRIS Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI Floreasca City Center Verwaltung Kft., Budapest (HU) 42.000 HUF 100,0% FI FMK Fachmarktcenter Kohlbruck Betriebs GmbH, Eschborn (DE) 30.678 EUR 94,5% SU FMZ PRIMUS Ingatlanfejlesztö Kft., Budapest (HU) 11.077 EUR 100,0% SU GENO Leasing Ges.m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI 1 Abzüglich eigener Aktien 2 Unternehmenskategorie: KI Kreditinstitut, FI Finanzinstitut, BH Anbieter von Nebendienstleistungen, FH Finanzholding, SU Sonstiges Unternehmen, VV Versicherung, ‎WP Wertpapierunternehmen ‎ Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital1 in Währung Anteil1 Typ2 GTNMS RBI Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% SU HABITO Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI Health Resort RBI Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% FI IMPULS-LEASING Slovakia s.r.o., Bratislava (SK) 500.000 EUR 78,7% FI Infrastruktur Heilbad Sauerbrunn RBI-Leasing GmbH & Co.KG., Bad Sauerbrunn (AT) 3.511.188 EUR 75,0% FI Invest Vermögensverwaltungs-GmbH, Wien (AT) 73.000 EUR 100,0% SU JLLC "Raiffeisen-leasing", Minsk (BY) 430.025 BYN 91,4% FI Kathrein Privatbank Aktiengesellschaft, Wien (AT) 20.000.000 EUR 100,0% KI KAURI Handels und Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 50.000 EUR 88,0% FI Kiinteistö Oy Rovaniemen tietotekniikkakeskus, Helsinki (FI) 100.000 EUR 100,0% FI Kiinteistö Oy Seinäjoen Joupinkatu 1, Helsinki (FI) 100.000 EUR 100,0% FI KONEVOVA s.r.o., Prag (CZ) 50.000.000 CZK 75,0% BH LARENTIA Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU Lentia Immobilienleasing GmbH & Co. Albert-Osswald-Haus KG, Eschborn (DE) 5.000 EUR 6,0% FI Limited Liability Company Raiffeisen Leasing Aval, Kiew (UA) 1.240.152.866 UAH 72,3% FI LYRA Raiffeisen Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI Objekt Linser Areal Immoblilienerrichtungs GmbH & Co. KG, Wien (AT) 1.000 EUR 100,0% SU OOO Raiffeisen Capital Asset Management Company, Moskau (RU) 225.000.000 RUB 100,0% FI OOO Raiffeisen-Leasing, Moskau (RU) 1.071.000.000 RUB 100,0% FI Orestes Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Wiesbaden KG, Eschborn (DE) 5.000 EUR 6,0% FI Ostarrichi Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Langenbach KG, Eschborn (DE) 5.000 EUR 100,0% FI OVIS Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 90,0% FI PELIAS Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI PERSES RBI Leasing-Immobilien GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% FI PLANA Raiffeisen-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI Priorbank JSC, Minsk (BY) 86.147.909 BYN 87,7% KI R Karpo Immobilien Linie S.R.L., Bukarest (RO) 200 RON 100,0% SU R.P.I. Handels- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% FI Raiffeisen Bank d.d. Bosna i Hercegovina, Sarajevo (BA) 247.167.000 BAM 100,0% KI Raiffeisen Bank JSC, Kiew (UA) 6.154.516.258 UAH 68,2% KI Raiffeisen Bank Kosovo J.S.C., Pristina (KO) 63.000.000 EUR 100,0% KI Raiffeisen Bank S.A., Bukarest (RO) 1.200.000.000 RON 99,9% KI Raiffeisen Bank Sh.a., Tirana (AL) 14.178.593.030 ALL 100,0% KI Raiffeisen Bank Zrt., Budapest (HU) 50.000.090.000 HUF 100,0% KI Raiffeisen banka a.d., Belgrad (RS) 27.466.157.580 RSD 100,0% KI Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 35.000.000 EUR 100,0% KI Raiffeisen Bausparkassen Holding GmbH, Wien (AT) 10.000.000 EUR 100,0% FH Raiffeisen CEE Region Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FH Raiffeisen Centrobank AG, Wien (AT) 47.598.850 EUR 100,0% KI Raiffeisen CIS Region Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FH Raiffeisen consulting d.o.o., Zagreb (HR) 105.347.000 HRK 100,0% FI Raiffeisen Corporate Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI Raiffeisen Corporate Lízing Zrt., Budapest (HU) 50.100.000 HUF 100,0% FI Raiffeisen Factor Bank AG, Wien (AT) 10.000.000 EUR 100,0% FI Raiffeisen FinCorp, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 75,0% FI Raiffeisen Immobilienfonds, Wien (AT) 0 EUR 96,5% FI Raiffeisen International Liegenschaftsbesitz GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 15.000.000 EUR 100,0% FI Raiffeisen Leasing Bulgaria EOOD, Sofia (BG) 35.993.000 BGN 100,0% FI Raiffeisen Leasing d.o.o., Belgrad (RS) 226.355.000 RSD 100,0% FI 1 Abzüglich eigener Aktien 2 Unternehmenskategorie: KI Kreditinstitut, FI Finanzinstitut, BH Anbieter von Nebendienstleistungen, FH Finanzholding, SU Sonstiges Unternehmen, VV Versicherung, ‎WP Wertpapierunternehmen ‎ Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital1 in Währung Anteil1 Typ2 Raiffeisen Leasing d.o.o. Sarajevo, Sarajevo (BA) 15.407.899 BAM 100,0% FI Raiffeisen Leasing IFN S.A., Bukarest (RO) 14.935.400 RON 99,9% FI Raiffeisen Leasing Kosovo LLC, Pristina (KO) 642.857 EUR 100,0% FI Raiffeisen Leasing sh.a., Tirana (AL) 263.520.134 ALL 100,0% FI Raiffeisen Leasing-Projektfinanzierung Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 72.673 EUR 100,0% FI Raiffeisen Mandatory and Voluntary Pension Funds Management Company Plc., Zagreb (HR) 143.445.300 HRK 100,0% SU Raiffeisen ÖHT Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 88,0% FI Raiffeisen Pension Insurance d.d., Zagreb (HR) 23.100.000 HRK 100,0% VV Raiffeisen Property Holding International GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI Raiffeisen Property International GmbH, Wien (AT) 40.000 EUR 100,0% SU Raiffeisen Property Management GmbH, Wien (AT) 40.000 EUR 100,0% SU Raiffeisen Rehazentrum Schruns Immobilienleasing GmbH, Wien (AT) 36.400 EUR 51,0% FI Raiffeisen Rent DOO, Belgrad (RS) 243.099.913 RSD 100,0% SU Raiffeisen RS Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FH Raiffeisen SEE Region Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FH Raiffeisen stambena stedionica d.d., Zagreb (HR) 180.000.000 HRK 100,0% KI Raiffeisen stavebni sporitelna a.s., Prag (CZ) 650.000.000 CZK 75,0% KI Raiffeisen WohnBau Seeresidenz Weyregg GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU Raiffeisen WohnBau Tirol GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU Raiffeisen WohnBau Vienna GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU Raiffeisen WohnBau Wien GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU Raiffeisen Wohnbaubank Aktiengesellschaft, Wien (AT) 5.100.000 EUR 100,0% FI Raiffeisen-Anlagenvermietung Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI Raiffeisenbank (Bulgaria) EAD, Sofia (BG) 603.447.952 BGN 100,0% KI Raiffeisenbank a.s., Prag (CZ) 15.460.800.000 CZK 75,0% KI Raiffeisenbank Austria d.d., Zagreb (HR) 3.621.432.000 HRK 100,0% KI Raiffeisen-Gemeindegebäudeleasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI Raiffeisen-Invest-Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 40.000 EUR 100,0% FI Raiffeisen-Kommunalgebäudeleasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI Raiffeisen-Leasing Beteiligung GesmbH, Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI Raiffeisen-Leasing d.o.o., Zagreb (HR) 30.000.000 HRK 100,0% FI Raiffeisen-Leasing Equipment Finance GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI Raiffeisen-Leasing Finanzierungs GmbH, Wien (AT) 5.000.000 EUR 100,0% FI Raiffeisen-Leasing Fuhrparkmanagement Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% SU Raiffeisen-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 363.364 EUR 100,0% FI Raiffeisen-Leasing Immobilienmanagement Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI Raiffeisen-Leasing International Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% FI Raiffeisen-Leasing Litauen UAB, Vilnius (LT) 100.000 EUR 92,3% FI Raiffeisen-Leasing, s.r.o., Prag (CZ) 450.000.000 CZK 75,0% FI Raiffeisen-Rent Immobilienprojektentwicklung Gesellschaft m.b.H. Objekt Wallgasse 12 KG, Wien (AT) 4.886.449 EUR 100,0% SU Raiffeisen-Rent-Immobilienprojektentwicklung Gesellschaft m.b.H., Objekt Lenaugasse 11 KG, Wien (AT) 6.169.924 EUR 100,0% SU RALT Raiffeisen-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 218.500 EUR 100,0% FI RALT Raiffeisen-Leasing Gesellschaft m.b.H. & Co. KG, Wien (AT) 20.348.394 EUR 100,0% BH RAN vierzehn Raiffeisen-Anlagevermietung GmbH, Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% FI RAN zehn Raiffeisen-Anlagenvermietung Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% FI RB International Markets (USA) LLC, New York (US) 8.000.000 USD 100,0% FI RBI Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 100.000 EUR 100,0% FH RBI eins Leasing Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% FI RBI Group IT GmbH, Wien (AT) 100.000 EUR 100,0% BH 1 Abzüglich eigener Aktien 2 Unternehmenskategorie: KI Kreditinstitut, FI Finanzinstitut, BH Anbieter von Nebendienstleistungen, FH Finanzholding, SU Sonstiges Unternehmen, VV Versicherung, ‎WP Wertpapierunternehmen ‎ Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital1 in Währung Anteil1 Typ2 RBI IB Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 50.000 EUR 100,0% FH RBI Invest GmbH, Wien (AT) 500.000 EUR 100,0% FH RBI ITS Leasing-Immobilien GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% FI RBI LEA Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 70.000 EUR 100,0% FI RBI Leasing GmbH, Wien (AT) 100.000 EUR 75,0% FI RBI LGG Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI Realplan Beta Liegenschaftsverwaltung Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI REC Alpha LLC, Kiew (UA) 1.481.843.204 UAH 100,0% BH Regional Card Processing Center s.r.o., Bratislava (SK) 539.465 EUR 100,0% BH RIL VII Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI RIL XIV Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI RIRE Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI RL Anlagenvermietung Gesellschaft m.b.H., Eschborn (DE) 50.000 DEM 100,0% FI RL Grundstückverwaltung Klagenfurt-Süd GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI RL LUX Holding S.a.r.l., Luxemburg (LU) 12.500 EUR 100,0% SU RL Retail Holding GmbH, Wien (AT) 36.000 EUR 100,0% FI RL Thermal Beteiligungen GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI RL Thermal GmbH, Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% FI RL Thermal GmbH & Co Liegenschaftsverwaltung KG, Wien (AT) 1.453.457 EUR 100,0% FI RL-ALPHA Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI RLI Holding Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 40.000 EUR 100,0% FI RL-Mörby AB, Stockholm (SE) 100.000 SEK 100,0% FI RL-Nordic AB, Stockholm (SE) 50.000.000 SEK 100,0% FI RL-Nordic OY, Helsinki (FI) 100.000 EUR 100,0% FI RL-Pro Auxo Sp.z.o.o., Warschau (PL) 50.000 PLN 100,0% FI RL-PROMITOR Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU RL-PROMITOR Sp. z.o.o., Warschau (PL) 50.000 PLN 100,0% SU RUBRA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI RZB - BLS Holding GmbH, Wien (AT) 500.000 EUR 100,0% FI RZB Finance (Jersey) III Ltd, St. Helier (JE) 1.000 EUR 100,0% FI RZB Versicherungsbeteiligung GmbH, Wien (AT) 500.000 EUR 100,0% FI S.A.I. Raiffeisen Asset Management S.A., Bukarest (RO) 10.656.000 RON 99,9% FI SALVELINUS Handels- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H, Wien (AT) 40.000 EUR 100,0% FI SAMARA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI SINIS Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI Sky Tower Immobilien- und Verwaltung Kft, Budapest (HU) 43.000 HUF 100,0% SU Skytower Building SRL, Bukarest (RO) 126.661.500 RON 100,0% SU SOLAR II Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI Tatra Asset Management, správ. spol., a.s., Bratislava (SK) 1.659.700 EUR 78,8% FI Tatra banka, a.s., Bratislava (SK) 64.326.228 EUR 78,8% KI Tatra-Leasing, s.r.o., Bratislava (SK) 6.638.785 EUR 78,8% FI Ukrainian Processing Center PJSC, Kiew (UA) 180.000 UAH 100,0% BH Unterinntaler Raiffeisen-Leasing GmbH & Co KG, Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% FI URSA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI Valida Holding AG, Wien (AT) 5.000.000 EUR 57,4% FI Valida Pension AG, Wien (AT) 10.200.000 EUR 57,4% SU Valida Plus AG, Wien (AT) 5.500.000 EUR 57,4% FI Viktor Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 75,0% SU Vindalo Properties Limited, Limassol (CY) 67.998 RUB 100,0% BH Vindobona Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Autohaus KG, Eschborn (DE) 5.000 EUR 6,0% FI 1 Abzüglich eigener Aktien 2 Unternehmenskategorie: KI Kreditinstitut, FI Finanzinstitut, BH Anbieter von Nebendienstleistungen, FH Finanzholding, SU Sonstiges Unternehmen, VV Versicherung, ‎WP Wertpapierunternehmen ‎ Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital1 in Währung Anteil1 Typ2 WEGA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI WHIBK Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI ZHS Office- & Facilitymanagement GmbH, Wien (AT) 36.336 EUR 98,6% BH 1 Abzüglich eigener Aktien 2 Unternehmenskategorie: KI Kreditinstitut, FI Finanzinstitut, BH Anbieter von Nebendienstleistungen, FH Finanzholding, SU Sonstiges Unternehmen, VV Versicherung, ‎WP Wertpapierunternehmen Strukturierte Einheiten Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber nicht konsolidierten strukturierten Einheiten, aufgeschlüsselt nach Art der strukturierten Einheit. Die ausgewiesenen Buchwerte spiegeln die tatsächliche Ertragsvariabilität nicht wider, weil sie die Effekte von Sicherungs- bzw. Absicherungsgeschäften nicht berücksichtigen. Vermögenswerte 2021 ‎in € Millionen Kredite und Forderungen Eigenkapital- ‎instrumente Fremdkapital- ‎instrumente Derivate Verbriefungsvehikel 61 0 173 0 Finanzierungsgesellschaften Dritter 213 3 0 0 Fonds 0 65 0 0 Gesamt 274 68 173 0 2020 ‎in € Millionen Kredite und Forderungen Eigenkapital- ‎instrumente Fremdkapital- ‎instrumente Derivate Verbriefungsvehikel 40 0 128 0 Finanzierungsgesellschaften Dritter 199 4 0 0 Fonds 0 53 0 0 Gesamt 240 57 128 0 Verbindlichkeiten 2021 ‎in € Millionen Einlagen Eigenkapital- ‎instrumente Verbriefte Verbindlichkeiten Derivate Verbriefungsvehikel 0 0 0 0 Finanzierungsgesellschaften Dritter 8 1 0 0 Fonds 0 0 0 0 Gesamt 8 1 0 0 2020 ‎in € Millionen Einlagen Eigenkapital- ‎instrumente Verbriefte Verbindlichkeiten Derivate Verbriefungsvehikel 0 0 0 0 Finanzierungsgesellschaften Dritter 15 0 0 0 Fonds 0 0 0 0 Gesamt 16 0 0 0 ‎ Art, Zweck und Umfang der Beteiligungen des Konzerns an nicht konsolidierten strukturierten Einheiten Der Konzern verfolgt diverse Geschäftsaktivitäten mit strukturierten Einheiten, die auf die Erreichung eines bestimmten Geschäftszwecks ausgelegt sind. Die Errichtung strukturierter Einheiten zielt darauf ab, dass Stimm- oder vergleichbare Rechte nicht der dominierende Faktor dafür sind, wer die betreffende Einheit kontrolliert. Dies ist z. B. der Fall, wenn Stimmrechte sich nur auf administrative Aufgaben beziehen und die jeweiligen Aktivitäten mittels vertraglicher Vereinbarungen gelenkt werden. Eine strukturierte Einheit weist häufig einige oder alle der folgenden Merkmale oder Attribute auf: §Eingeschränkte Aktivitäten §Eng gefasster und gut definierter Geschäftszweck §Eigenkapital zu gering, dass die strukturierte Einheit ihre Aktivitäten ohne nachrangige finanzielle Unterstützung finanzieren könnte §Finanzierung in Form der Ausgabe multipler, vertraglich verknüpfter Instrumente an Investoren, die Kredit- oder sonstige Risikokonzentrationen entstehen lassen (Tranchen) Strukturierte Einheiten werden hauptsächlich dazu eingesetzt, Kunden den Zugang zu spezifischen Vermögensportfolios zu ermöglichen und ihnen durch die Verbriefung von finanziellen Vermögenswerten Liquidität bereitzustellen. Sie können als Kapital-, Treuhand- oder Personengesellschaften errichtet werden. Strukturierte Einheiten dienen im Allgemeinen zur Finanzierung des Kaufs von Vermögenswerten durch die Emission von Schuld- und Eigenkapitalpapieren, die mit Sicherheiten unterlegt und/oder durch eine Indexklausel mit den von den strukturierten Einheiten gehaltenen Vermögenswerten verknüpft sind. Strukturierte Einheiten werden konsolidiert, wenn die substanzielle Beziehung zwischen dem Konzern und den strukturierten Einheiten darauf hindeutet, dass die strukturierten Einheiten vom Konzern kontrolliert werden. Nachstehend erfolgt eine Aufschlüsselung der Beteiligungen des Konzerns an nicht konsolidierten strukturierten Einheiten nach ihrer Art. Finanzierungsgesellschaften Dritter Der Konzern stellt Finanzierungsmittel für strukturierte Einheiten bereit, die eine Vielzahl von Vermögenswerten halten. Diese Einheiten können die Form von Finanzierungs-, Treuhand- und privaten Beteiligungsgesellschaften annehmen. Die Finanzierung wird durch die in den strukturierten Einheiten gehaltenen Vermögenswerte besichert. Die Beteiligungstätigkeit des Konzerns erstreckt sich vorwiegend auf Kreditgeschäfte. Verbriefungsvehikel Der Konzern etabliert Verbriefungsvehikel, die diversifizierte Pools von Vermögenswerten erwerben, einschließlich festverzinslicher Wertpapiere, Unternehmenskredite und durch Vermögenswerte besicherter Wertpapiere (ABS; vorwiegend Commercial Papers, durch Hypothekendarlehen besicherte Wertpapiere (RMBS) und Kreditkartenforderungen). Die Vehikel finanzieren diese Käufe durch die Emission multipler Tranchen von Schuld- und Eigenkapitalpapieren, deren Rückzahlung an die Wertentwicklung der in den Vehikeln enthaltenen Vermögenswerte geknüpft ist. Fonds Der Konzern etabliert strukturierte Einheiten zur Deckung des kundenseitigen Bedarfs im Hinblick auf Beteiligungen an spezifischen Vermögenswerten. Der Konzern investiert auch in Fonds, die von Dritten gesponsert werden. Eine Konzerngesellschaft kann die Rolle des Fondsmanagers, der Depotstelle oder eine andere Funktion übernehmen und Finanzierungsmittel und Kreditlinien sowohl für konzerngesponserte Fonds als auch für Fonds Dritter zur Verfügung stellen. Die bereitgestellte Finanzierung wird durch die vom Fonds gehaltenen zugrunde liegenden Vermögenswerte besichert. Maximales Exposure bei und Größe von nicht konsolidierten strukturierten Einheiten Das maximale Verlustrisiko wird anhand der Art der Beteiligung an der nicht konsolidierten strukturierten Einheit ermittelt. Das maximale Exposure für Darlehen und Handelsinstrumente ergibt sich aus deren bilanzierten Buchwerten. Das maximale Exposure für Derivate und außerbilanzielle Instrumente wie Garantien, Kreditlinien und Kreditverpflichtungen gemäß IFRS 12 in der Interpretation durch den Konzern ergibt sich aus dem jeweiligen Nominale. Die betreffenden Beträge spiegeln die wirtschaftlichen Risiken für den Konzern nicht wider, weil sie weder die Effekte von Sicherungs- oder Absicherungsgeschäften noch die Wahrscheinlichkeit des Eintritts entsprechender Verluste berücksichtigen. Per 31. Dezember 2021 belief sich das Nominale von Derivaten und außerbilanziellen Instrumenten auf Null (Vorjahr: € 15 Millionen) bzw. € 9 Millionen (Vorjahr: € 34 Millionen). Der Rückgang bei den Derivaten und bei den außerbilanziellen Instrumenten wurde hauptsächlich von Raiffeisen Leasing s.r.o., Prag, herbeigeführt und steht in Zusammenhang mit einer Änderung in der Refinanzierungsstruktur der betroffenen Gesellschaften. Informationen zur Größe von strukturierten Einheiten sind nicht immer öffentlich verfügbar. Daher hat der Konzern sein Exposure als angemessenen Maßstab für das Verlustrisiko aus dem Anteil an nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen festgelegt. Finanzielle Unterstützung Der Konzern hat während des Berichtsjahres wie schon im Vorjahr keine finanzielle Unterstützung an nicht konsolidierte strukturierte Einheiten gewährt. Gesponserte strukturierte Einheiten Als Sponsor ist der Konzern oft an der rechtlichen Gründung und Vermarktung einer Einheit beteiligt und unterstützt diese auf verschiedene Weise, z. B. durch die Bereitstellung operationeller Unterstützung zur Gewährleistung des fortlaufenden Geschäftsbetriebs. Der Konzern wird auch als Sponsor für eine strukturierte Einheit betrachtet, wenn diese unter Zugrundelegung vernünftiger Maßstäbe vom Markt mit dem Konzern assoziiert wird. Darüber hinaus deutet häufig die Verwendung der Bezeichnung Raiffeisen für die strukturierte Einheit darauf hin, dass der Konzern als Sponsor fungiert. Die Bruttoerlöse aus gesponserten Einheiten für das am 31. Dezember 2021 abgelaufene Geschäftsjahr betrugen € 252 Millionen (Vorjahr: € 208 Millionen). Im Berichtsjahr wurden ebenso wie im Vorjahr keine Vermögenswerte an gesponserte, nicht konsolidierte strukturierte Einheiten übertragen. (71) Beteiligungsübersicht In der Konzernbilanz at-equity bewertete Unternehmen Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital in Währung Anteil Typ1 card complete Service Bank AG, Wien (AT) 6.000.000 EUR 25,0% KI EMCOM Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 37.000 EUR 33,6% FI LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft, Wien (AT) 32.624.283 EUR 33,1% SU Limited Liability Company “Insurance Company “Raiffeisen Life”, Moskau (RU) 450.000.000 RUB 25,0% VV NOTARTREUHANDBANK AG, Wien (AT) 8.030.000 EUR 26,0% FI Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, Wien (AT) 130.000.000 EUR 8,1% KI Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 11.627.653 EUR 31,3% KI Posojilnica Bank eGen, Klagenfurt (AT) 75.239.160 EUR 49,2% KI Prva stavebna sporitelna a.s., Bratislava (SK) 66.500.000 EUR 32,5% KI Raiffeisen Informatik GmbH & Co KG, Wien (AT) 1.460.000 EUR 47,6% BH Raiffeisen-Leasing Management GmbH, Wien (AT) 300.000 EUR 50,0% SU UNIQA Insurance Group AG, Wien (AT) 309.000.000 EUR 10,9% VV 1 Unternehmenskategorie: KI Kreditinstitut, FI Finanzinstitut, BH Anbieter von Nebendienstleistungen, FH Finanzholding, SU Sonstiges Unternehmen, VV Versicherung, ‎WP Wertpapierunternehmen Sonstige verbundene Unternehmen Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital in Währung Anteil Typ1 Abrawiza Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU Abrawiza Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Fernwald KG, Eschborn (DE) 5.000 EUR 6,0% SU Abura Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU ACB Ponava, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU Achat Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU Acridin Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU Adamas Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU Adiantum Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU Adipes Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU Adipes Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Bremervörde KG, Frankfurt am Main (DE) 5.000 EUR 100,0% FI Adorant Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU Adrett Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU Adrittura Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU Adufe Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU Adular Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU Adular Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Rödermark KG, Eschborn (DE) 5.000 EUR 100,0% FI Agamemnon Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU AGITO Immobilien-Leasing GesmbH, Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI Aglaia Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Akcenta Logisitic a.s., Prag (CZ) 2.000.000 CZK 100,0% SU ALT POHLEDY s.r.o., Prag (CZ) 84.657.000 CZK 100,0% SU Ananke Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Angaga Handels- und Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU Antoninska 2 s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 90,0% SU Apate Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Appolon Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU Ares property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Argos Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Aspius Immobilien Holding International GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU Astra Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Ate Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU AURIGA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI Austria Leasing GmbH & Co. KG Immobilienverwaltung CURA, Eschborn (DE) 10.000 EUR 100,0% FI Austria Leasing GmbH & Co. KG Immobilienverwaltung Projekt Eberdingen, Eschborn (DE) 10.000 EUR 100,0% FI Austria Leasing Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU Beroe Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU BRL Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 73.000 EUR 100,0% SU Bulevard Centar BBC Holding d.o.o., Belgrad (RS) 127.416 RSD 100,0% BH Centrotrade Holding GmbH, Wien (AT) 200.000 EUR 100,0% SU Chronos Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU CP Linzerstraße 221-227 Projektentwicklungs GmbH, Wien (AT) 37.000 EUR 100,0% SU CP Logistikcenter Errichtungs- und Verwaltungs GmbH, Wien (AT) 37.000 EUR 100,0% SU CP Projekte Muthgasse Entwicklungs GmbH, Wien (AT) 40.000 EUR 100,0% SU Cranto Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 90,0% SU Credibilis a.s., Prag (CZ) 2.000.000 CZK 100,0% SU CURO Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI Dafne Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU DAV-ESTATE Kft., Budapest (HU) 3.010.000 HUF 100,0% SU DAV-PROPERTY Kft., Budapest (HU) 3.020.000 HUF 100,0% SU Demeter Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU 1 Unternehmenskategorie: KI Kreditinstitut, FI Finanzinstitut, BH Anbieter von Nebendienstleistungen, FH Finanzholding, SU Sonstiges Unternehmen, VV Versicherung, ‎WP Wertpapierunternehmen ‎ Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital in Währung Anteil Typ1 Dero Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Dike Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU Dolni namesti 34, s.r.o., Prag (CZ) 10.000 CZK 90,0% SU Dom-office 2000, Minsk (BY) 283.478 BYN 100,0% SU Doplnková dôchodková spoločnosť Tatra banky, a.s., Bratislava (SK) 1.659.700 EUR 78,8% FI DORISCUS ENTERPRISES LTD., Limassol (CY) 19.843.400 EUR 86,6% SU Eos Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU EPPA Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI Essox d.o.o., Belgrad (RS) 100 RSD 100,0% SU Eunomia Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Eurolease RE Leasing, s. r. o., Bratislava (SK) 6.125.256 EUR 100,0% SU Exit 90 SPV s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU Expo Forest 1 EOOD, Sofia (BG) 5.000 BGN 100,0% SU Expo Forest 2 EOOD, Sofia (BG) 5.000 BGN 100,0% SU Expo Forest 3 EOOD, Sofia (BG) 5.000 BGN 100,0% SU Expo Forest 4 EOOD, Sofia (BG) 5.000 BGN 100,0% SU Extra Year Investments Limited, Tertholen (VG) 50.000 USD 100,0% FI Fairo GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% BH FARIO Handels- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H., Wien (AT) 40.000 EUR 100,0% SU Fidurock Residential a.s., Prag (CZ) 2.000.000 CZK 90,0% SU First Leasing Service Center GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU Fobos Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Folos Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU FVE Cihelna s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU Gaia Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU GEONE Holesovice Two s.r.o., Prag (CZ) 1.000 CZK 100,0% SU Golden Rainbow International Limited, Tertholen (VG) 1 SGD 100,0% FI Grainulos s.r.o., Prag (CZ) 1 CZK 100,0% SU GRENA REAL s.r.o., Prag (CZ) 89.715 CZK 100,0% SU GS55 Sazovice s.r.o., Prag (CZ) 15.558.000 CZK 90,0% SU Harmonia Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Hebe Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 95,0% SU Hefaistos Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Hestia Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Holeckova Property s.r.o., Prag (CZ) 210.000 CZK 100,0% SU Humanitarian Fund ''Budimir Bosko Kostic'', Belgrad (RS) 30.000 RSD 100,0% SU Hypnos Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU IDUS Handels- und Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 40.000 EUR 100,0% SU IGNIS Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI Immoservice Polska Sp.z.o.o., Warschau (PL) 50.000 PLN 100,0% SU INFRA MI 1 Immobilien Gesellschaft mbH, Wien (AT) 72.673 EUR 100,0% SU Infrastruktur Heilbad Sauerbrunn GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI INPROX Split d.o.o., Zagreb (HR) 100.000 HRK 100,0% SU Inprox Zagreb Sesvete d.o.o., Zagreb (HR) 10.236.400 HRK 100,0% SU Insurance Limited Liability Company "Priorlife", Minsk (BY) 7.682.300 BYN 100,0% VV ISIS Raiffeisen Immobilien Leasing GmbH, Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI JFD Real s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Kaliope Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Kalypso Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU Kappa Estates s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU 1 Unternehmenskategorie: KI Kreditinstitut, FI Finanzinstitut, BH Anbieter von Nebendienstleistungen, FH Finanzholding, SU Sonstiges Unternehmen, VV Versicherung, ‎WP Wertpapierunternehmen ‎ Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital in Währung Anteil Typ1 Kathrein & Co Life Settlement Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU Kathrein & Co. Trust Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU Kathrein Capital Management GmbH, Wien (AT) 1.000.000 EUR 100,0% FI Kathrein Private Equity GmbH, Wien (AT) 190.000 EUR 100,0% SU Keto Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Kleio Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Körlog Logistika Építö és Kivitelezö Korlátolt Feleösségü Társaság, Budapest (HU) 11.077 EUR 100,0% SU KOTTO Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU LENTIA Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU Leto Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 77,0% SU LIBRA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI Ligea Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Limited Liability Company European Insurance Agency, Moskau (RU) 120.000 RUB 100,0% SU Limited Liability Company FAIRO, Kiew (UA) 260.663.297 UAH 100,0% BH Limited Liability Company REC GAMMA, Kiew (UA) 49.015.000 UAH 100,0% BH LOTA Handels- und Beteiligungs-GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU Lucius Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% FI Luna Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU MAMONT GmbH, Kiew (UA) 66.872.100 UAH 100,0% SU Medea Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU MELIKERTES Raiffeisen-Mobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU Melpomene Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU MOBIX Raiffeisen-Mobilien-Leasing AG in Abwicklung, Wien (AT) 125.000 EUR 100,0% SU Morfeus Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU MORHUA Handels- und Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% SU Nereus Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Nußdorf Immobilienverwaltung GmbH, Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% SU OBI Eger Ingatlankezelö Korlatolt Felelössegü Tarsasag, Budapest (HU) 3.000.000 HUF 74,9% FI OBI Miskolc Ingatlankezelö Korlatolt Felelössegü Tarsasag, Budapest (HU) 3.000.000 HUF 74,9% FI OBI Veszprem Ingatlankezelö Korlatolt Felelössegü Tarsasag, Budapest (HU) 3.000.000 HUF 74,9% FI Objekt Linser Areal Immobilienerrichtungs GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU Ofion Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Onyx Energy Projekt II s.r.o., Prag (CZ) 210.000 CZK 100,0% SU Onyx Energy s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU OOO "Vneshleasing", Moskau (RU) 131.770 RUB 100,0% FI OOO Estate Management, Minsk (BY) 15.963.046 BYN 100,0% SU Orchideus Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU Orestes Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU OSTARRICHI Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU Ötödik Vagyonkezelő Kft., Budapest (HU) 9.510.000 HUF 100,0% SU Palace Holding s.r.o., Prag (CZ) 2.700.000 CZK 90,0% SU PARO Raiffeisen Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI Photon Energie s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU Photon SPV 10 s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU Photon SPV 3 s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU Photon SPV 4 s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU Photon SPV 6 s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU Photon SPV 8 s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU PLUSFINANCE LAND S.R.L., Bukarest (RO) 1.000 RON 100,0% BH Pontos Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU 1 Unternehmenskategorie: KI Kreditinstitut, FI Finanzinstitut, BH Anbieter von Nebendienstleistungen, FH Finanzholding, SU Sonstiges Unternehmen, VV Versicherung, ‎WP Wertpapierunternehmen ‎ Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital in Währung Anteil Typ1 Priamos Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% FI Pro Invest da Vinci e.o.o.d., Sofia (BG) 5.000 BGN 100,0% SU Production unitary enterprise "PriortransAgro", Minsk (BY) 50.000 BYN 100,0% SU PROKNE Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU Propria Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 90,0% FI Queens Garden Sp z.o.o., Warschau (PL) 100.000 PLN 100,0% SU R.L.H. Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI Radwinter sp.z o.o., Warschau (PL) 20.000 PLN 100,0% SU RAICONT-APO-1,0 Beteiligung GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 66,7% SU Raiffeisen Asset Management (Bulgaria) EAD, Sofia (BG) 250.000 BGN 100,0% FI Raiffeisen Assistance D.O.O., Beograd, Belgrad (RS) 4.307.115 RSD 100,0% SU Raiffeisen Assistance doo Sarajevo, Sarajevo (BA) 4.000 BAM 100,0% SU Raiffeisen Autó Lízing Kft., Budapest (HU) 3.000.000 HUF 100,0% SU Raiffeisen Befektetési Alapkezelõ Zrt., Budapest (HU) 100.000.000 HUF 100,0% FI Raiffeisen Biztosításközvetítö Kft., Budapest (HU) 5.000.000 HUF 100,0% VV Raiffeisen Bonus Ltd., Zagreb (HR) 200.000 HRK 100,0% BH Raiffeisen Burgenland Leasing GmbH, Wien (AT) 38.000 EUR 100,0% FI Raiffeisen Capital a.d. Banja Luka, Banja Luka (BA) 355.000 BAM 100,0% FI Raiffeisen Continuum GmbH & Co KG, Wien (AT) 65.000 EUR 66,7% FI Raiffeisen Continuum Management GmbH, Wien (AT) 100.000 EUR 100,0% FI Raiffeisen Direct Investments CZ, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Raiffeisen Energiaszolgáltató Kft., Budapest (HU) 3.000.000 HUF 100,0% SU Raiffeisen Future AD Beograd drustvo za upravljanje dobrovoljnim penzijskim fondom, Belgrad (RS) 143.200.000 RSD 100,0% FI Raiffeisen Immobilien Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 5.000.000 EUR 100,0% FI Raiffeisen Ingatlan Üzemeltető Kft., Budapest (HU) 3.000.000 HUF 100,0% SU Raiffeisen Insurance and Reinsurance Broker S.R.L, Bukarest (RO) 180.000 RON 100,0% BH RAIFFEISEN INSURANCE BROKER EOOD, Sofia (BG) 5.000 BGN 100,0% BH Raiffeisen Insurance Broker Kosovo L.L.C., Pristina (KO) 10.000 EUR 100,0% BH Raiffeisen International Invest Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI RAIFFEISEN INVEST AD DRUSTVO ZA UPRAVLJANJE INVESTICIONIM FONDOVIMA BEOGRAD, Belgrad (RS) 47.660.000 RSD 100,0% FI Raiffeisen Invest d.o.o., Zagreb (HR) 8.000.000 HRK 100,0% FI Raiffeisen Invest Drustvo za upravljanje fondovima d.d. Sarajevo, Sarajevo (BA) 671.160 BAM 100,0% FI Raiffeisen INVEST Sh.a., Tirana (AL) 90.000.000 ALL 100,0% FI Raiffeisen investicni spolecnost a.s., Prag (CZ) 40.000.000 CZK 75,0% FI Raiffeisen Investment Advisory GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI Raiffeisen Investment Financial Advisory Services Ltd. Co., Istanbul (TR) 2.930.000 TRY 100,0% FI Raiffeisen KitzAlps GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU Raiffeisen Leasing d.o.o., Ljubljana (SI) 3.738.107 EUR 100,0% FI Raiffeisen Property Estate s.r.o., Bratislava (SK) 5.000 EUR 100,0% SU Raiffeisen Property Management Bulgaria EOOD, Sofia (BG) 80.000 BGN 100,0% SU Raiffeisen Salzburg Invest GmbH, Salzburg (AT) 500.000 EUR 100,0% FI RAIFFEISEN SERVICE EOOD, Sofia (BG) 4.220.000 BGL 100,0% BH Raiffeisen Windpark Zistersdorf GmbH, Wien (AT) 37.000 EUR 100,0% SU Raiffeisen WohnBau Zwei GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI Raiffeisen Wohnbauleasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI Raiffeisen-Leasing Anlagen und KFZ Vermietungs GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 53,1% FI Raiffeisen-Leasing Immobilienverwaltung Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI Raiffeisen-Leasing Wärmeversorgungsanlagenbetriebs GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU Raiffeisen-Wohnbauleasing Österreich GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI RAN elf Raiffeisen-Anlagenvermietung Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% FI 1 Unternehmenskategorie: KI Kreditinstitut, FI Finanzinstitut, BH Anbieter von Nebendienstleistungen, FH Finanzholding, SU Sonstiges Unternehmen, VV Versicherung, ‎WP Wertpapierunternehmen ‎ Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital in Währung Anteil Typ1 RB International Investment Asia Limited, Labuan (MY) 1 USD 100,0% SU RB Szolgáltató Központ Kft. - RBSC Kft., Nyíregyháza (HU) 3.000.000 HUF 100,0% SU RBI Kantinenbetriebs GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU RBI PE Handels- und Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 150.000 EUR 100,0% FI RBI Real Estate Services Czechia s.r.o., Prag (CZ) 100.000 CZK 100,0% FI RBI Real Estate Services Polska SP.z.o.o., Warschau (PL) 400.000 PLN 100,0% FI RBI Retail Innovation GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% BH RBI Vajnoria spol.s.r.o., Bratislava (SK) 5.000 EUR 100,0% FI RBM Wohnbau Ges.m.b.H., Wien (AT) 37.000 EUR 100,0% SU RCR Ukraine LLC, Kiew (UA) 282.699 UAH 100,0% BH RDI Czech 1 s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU RDI Czech 3 s.r.o, Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU RDI Czech 4 s.r.o, Prag (CZ) 2.500.000 CZK 100,0% SU RDI Czech 5 s.r.o, Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU RDI Czech 6 s.r.o, Prag (CZ) 3.700.000 CZK 100,0% SU RDI Management s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU Real Estate Rent 4 DOO, Belgrad (RS) 40.310 RSD 100,0% SU REF HP 1 s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU Rent GRJ, s.r.o., Bratislava (SK) 6.639 EUR 100,0% SU Rent PO, s.r.o., Bratislava (SK) 6.639 EUR 100,0% FI Residence Park Trebes, s.r.o., Prag (CZ) 20.000.000 CZK 100,0% SU RIL XIII Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI R-Insurance Services sp. z o.o., Ruda O.S. (PL) 5.000 PLN 100,0% SU RIRBRO ESTATE MANAGEMENT S.R.L., Bukarest (RO) 1.000 RON 100,0% BH RK 60 Kft, Budapest (HU) 3.000.000 HUF 100,0% SU RL-Delta Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU RL Jankomir d.o.o., Zagreb (HR) 20.000 HRK 100,0% SU RL Leasing Gesellschaft m.b.H., Eschborn (DE) 25.565 EUR 100,0% FI RL-BETA Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU RL-Epsilon Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI RL-ETA d.o.o., Zagreb (HR) 20.000 HRK 100,0% SU RL-ETA Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU RL-FONTUS Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU RL-Fontus Sp.z.o.o., Warschau (PL) 50.000 PLN 100,0% SU RL-Gamma Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI RL-Jota Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI RL-Lamda s.r.o., Bratislava (SK) 6.639 EUR 100,0% FI RL-Opis Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU RL-OPIS SPOLKA Z OGRANICZONA ODPOWIEDZIALNOSCIA, Warschau (PL) 50.000 PLN 100,0% SU RL-Prom-Wald Sp. Z.o.o, Warschau (PL) 50.000 PLN 100,0% SU RLRE Carina Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU RLRE Eta Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU RLRE Ypsilon Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU Robert Károly Körút Irodaház Kft., Budapest (HU) 3.000.000 HUF 100,0% SU Rogofield Property Limited, Nikosia (CY) 2.174 USD 100,0% SU RPM Budapest KFT, Budapest (HU) 3.000.000 HUF 100,0% SU SASSK Ltd., Kiew (UA) 152.322.000 UAH 88,7% SU Sazavska 826 s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU SCT Kárász utca Ingatlankezelő Kft., Budapest (HU) 3.000.000 HUF 100,0% SU SCTE Elsö Ingatlanfejlesztö és Ingatlanhasznosító Kft., Budapest (HU) 3.000.000 HUF 100,0% BH 1 Unternehmenskategorie: KI Kreditinstitut, FI Finanzinstitut, BH Anbieter von Nebendienstleistungen, FH Finanzholding, SU Sonstiges Unternehmen, VV Versicherung, ‎WP Wertpapierunternehmen ‎ Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital in Währung Anteil Typ1 SeEnergy PT, s.r.o., Prag (CZ) 700.000 CZK 100,0% SU Selene Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU SF Hotelerrichtungsgesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% FI Sirius Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU Sky Solar Distribuce s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 77,0% SU SOLIDA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 50,5% FI St. Marx-Immobilien Verwertungs- und Verwaltungs GmbH, Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% SU Stara 19 s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 90,0% SU STYRIA Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU Styria Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Ahlen KG, Eschborn (DE) 5.000 EUR 6,0% FI Szentkiraly utca 18 Kft., Budapest (HU) 5.000.000 HUF 100,0% SU Tatra Residence, a.s., Bratislava (SK) 21.420.423 EUR 100,0% BH Thaumas Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Theia Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU THYMO Raiffeisen-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% FI UPC Real, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU Valida Consulting GmbH, Wien (AT) 500.000 EUR 100,0% SU Veletrzni 42 s.r.o., Prag (CZ) 100.000 CZK 90,0% SU VINDOBONA Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU Vlhka 26 s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 90,0% SU Zahradnicka Property s.r.o., Bratislava (SK) 5.000 EUR 100,0% SU Zefyros Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU ZRB 17 Errichtungs GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU ZUNO GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU 1 Unternehmenskategorie: KI Kreditinstitut, FI Finanzinstitut, BH Anbieter von Nebendienstleistungen, FH Finanzholding, SU Sonstiges Unternehmen, VV Versicherung, ‎WP Wertpapierunternehmen ‎ Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital in Währung Anteil Typ1 360kompany AG, Wien (AT) 112.883 EUR 6,6% FI Accession Mezzanine Capital III L.P., St. Helier (JE) 1.501 EUR 3,3% SU Adoria Grundstückvermietungs Gesellschaft m.b.H., St. Pölten (AT) 36.360 EUR 24,5% FI Agricultural Open Joint Stock Company Illintsi Livestock Breeding Enterprise, Illinci (UA) 703.100 UAH 4,7% SU AIL Swiss-Austria Leasing AG, Glattbrugg (CH) 5.000.000 CHF 50,0% FI ALCS Association of Leasing Companies in Serbia, Belgrad (RS) 853.710 RSD 12,5% SU ALMC hf., Reykjavik (IS) 50.578 ISK 10,8% SU Analytical Credit Rating Agency (Joint Stock Company), Moskau (RU) 3.000.024.000 RUB 3,7% SU A-Trust Gesellschaft für Sicherheitssysteme im elektronischen Datenverkehr GmbH, Wien (AT) 5.290.013 EUR 12,1% SU Austrian Reporting Services GmbH, Wien (AT) 41.176 EUR 15,0% BH Aventin Grundstücksverwaltungs Gesellschaft m.b.H., St. Pölten (AT) 36.400 EUR 24,5% FI AVION-Grundverwertungsgesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 49,0% FI Bad Sauerbrunn Thermalwasser Nutzungs- und Verwertungs GmbH., Bad Sauerbrunn (AT) 36.336 EUR 50,0% SU Belarussian currency and stock exchange JSC, Minsk (BY) 14.328.656 BYN <0,1% SU Biroul de Credit S.A., Bukarest (RO) 4.114.615 RON 13,2% FI BTS Holding a.s. "v likvidácii", Bratislava (SK) 35.700 EUR 19,0% SU Budapest Stock Exchange, Budapest (HU) 541.348.100 HUF <0,1% WP Burza cennych papierov v. Bratislave, a.s., Bratislava (SK) 11.404.927.296 EUR 0,1% SU CADO Raiffeisen-Immobilien-Leasing Ges.m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 50,0% FI Central Depository and Clearing Company, Inc., Zagreb (HR) 94.525.000 HRK 0,1% FI CIT ONE SA, Bukarest (RO) 21.270.270 RON 33,3% BH Commodity Exchange Crimean Interbank Currency Exchange, Simferopol (UA) 420.000 UAH 4,8% SU CONATUS Grundstückvermietungs Gesellschaft m.b.H., St. Pölten (AT) 36.360 EUR 24,5% FI CULINA Grundstückvermietungs Gesellschaft m.b.H., St. Pölten (AT) 36.360 EUR 25,0% FI D. Trust Certifikacná Autorita, a.s., Bratislava (SK) 331.939 EUR 10,0% SU Die Niederösterreichische Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 35,0% SU Die Niederösterreichische Leasing GmbH & Co KG, Wien (AT) 72.673 EUR 40,0% FI Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H., Wien (AT) 515.000 EUR 0,2% FI Einlagensicherung der Banken und Bankiers Gesellschaft m.b.H. in Liqu., Wien (AT) 70.000 EUR 0,1% BH EMERGING EUROPE GROWTH FUND II, L.P., Delaware (US) 370.000.000 USD 1,9% SU Epsilon - Grundverwertungsgesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 24,0% FI ESP BH doo, Sarajevo (BA) 8.500.000 BAM 45,0% SU ESQUILIN Grundstücksverwaltungs Gesellschaft m.b.H., St. Pölten (AT) 36.336 EUR 24,5% FI Euro Banking Association (ABE Clearing S.A.S.), Paris (FR) 51.000 EUR 2,0% FI European Investment Fund S.A., Luxemburg (LU) 7.370.000.000 EUR 0,1% FI Export and Industry Bank Inc., Makati City (PH) 4.734.452.540 PHP 9,5% KI FACILITAS Grundstücksvermietungs Gesellschaft m.b.H., St. Pölten (AT) 36.360 EUR 50,0% FI Fintech Growth Fund Europe GmbH & Co KG, Wien (AT) 352.500 EUR 42,6% FI Fondul de Garantare a Creditului Rural S.A., Bukarest (RO) 15.940.890 RON 33,3% FI FORIS Grundstückvermietungs Gesellschaft m.b.H., St. Pölten (AT) 36.360 EUR 24,5% FI G + R Leasing Gesellschaft m.b.H., Graz (AT) 36.400 EUR 25,0% SU G + R Leasing Gesellschaft m.b.H. & Co. KG., Graz (AT) 72.673 EUR 50,0% FI Garantiqa Hitelgarancia ZRt., Budapest (HU) 7.839.600.000 HUF 0,2% BH Greenix Limited, Tertholen (VG) 100.000 USD 25,0% SU HOBEX AG, Salzburg (AT) 1.000.000 EUR 8,5% FI Hrvatski registar obveza po kreditima d.o.o., Zagreb (HR) 13.500.000 HRK 10,5% BH Joint Stock Company Stock Exchange PFTS, Kiew (UA) 32.010.000 UAH 0,2% SU Kommunal-Infrastruktur & Immobilien Zeltweg GmbH, Zeltweg (AT) 35.000 EUR 20,0% SU LITUS Grundstückvermietungs Gesellschaft m.b.H., St. Pölten (AT) 36.360 EUR 24,5% FI Lorit Kommunalgebäudeleasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 42.000 EUR 8,3% FI 1 Unternehmenskategorie: KI Kreditinstitut, FI Finanzinstitut, BH Anbieter von Nebendienstleistungen, FH Finanzholding, SU Sonstiges Unternehmen, VV Versicherung, ‎WP Wertpapierunternehmen Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital in Währung Anteil Typ1 MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH, Wien (AT) 2.500.000 EUR 37,5% FI Medicur - Holding Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 4.360.500 EUR 25,0% SU MIRA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 50,0% FI N.Ö. Kommunalgebäudeleasing Gesellschaft m.b.H. in Liqu., Wien (AT) 37.400 EUR 33,3% FI National Settlement Depositary, Moskau (RU) 1.180.675.000 RUB <0,1% FI NÖ Raiffeisen Kommunalprojekte Service Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 50.000 EUR 26,0% FI NÖ Raiffeisen-Leasing Gemeindeprojekte Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 1,0% FI NÖ. HYPO Leasing und Raiffeisen-Immobilien-Leasing Traisenhaus GesmbH & Co OG, St. Pölten (AT) 24.868.540 ATS 50,0% FI NÖ-KL Kommunalgebäudeleasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 37.400 EUR 33,3% FI Oberpinzg. Fremdenverkehrförderungs- und Bergbahnen AG, Neukirchen am Großvenediger (AT) 3.297.530 EUR <0,1% SU OJSC NBFI Single Settlement and Information Space, Minsk (BY) 474.917.123.425 BYN 4,2% FI Open Joint Stock Company Kyiv Special Project and Design Bureau Menas, Kiew (UA) 3.383.218 UAH 4,7% SU Österreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen, Wien (AT) 125.200 EUR 8,5% FI Österreichische Wertpapierdaten Service GmbH, Wien (AT) 100.000 EUR 25,3% BH OT-Optima Telekom d.d., Zagreb (HR) 694.432.640 HRK 2,4% SU Pannon Lúd Kft, Mezokovácsháza (HU) 852.750.000 HUF 0,6% SU Pisano Limited, London (GB) 48.545 GBP 15,5% SU Private Joint Stock Company Bird Farm Bershadskyi, Viytivka (UA) 6.691.141 UAH 0,5% SU Private Joint Stock Company First All-Ukrainian Credit Bureau, Kiew (UA) 11.750.000 UAH 5,1% SU Private Joint Stock Company Sumy Enterprise Agrotechservice, Sumy (UA) 1.545.000 UAH 0,6% SU Private Joint Stock Company Ukrainian Interbank Currency Exchange, Kiew (UA) 36.000.000 UAH 3,1% SU PSA Payment Services Austria GmbH, Wien (AT) 285.000 EUR 11,2% FI Public Joint Stock Company National Depositary of Ukraine, Kiew (UA) 103.200.000 UAH 0,1% FI Public Joint Stock Company Settlement Center for Servicing of Contracts in Financial Markets, Kiew (UA) 206.700.000 UAH <0,1% SU QUIRINAL Grundstücksverwaltungs Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 37.063 EUR 33,3% FI Raiffeisen Continuum GmbH, Wien (AT) 100.000 EUR 14,3% FI Raiffeisen Digital GmbH, Wien (AT) 75.000 EUR 1,2% BH Raiffeisen e-force GmbH, Wien (AT) 145.346 EUR 28,2% BH Raiffeisen Informatik Geschäftsführungs GmbH, Wien (AT) 70.000 EUR 47,6% SU Raiffeisen Kooperations eGen, Wien (AT) 9.000.000 EUR 11,1% SU Raiffeisen Salzburg Leasing GmbH, Salzburg (AT) 35.000 EUR 19,0% FI Raiffeisen Software GmbH, Linz (AT) 150.000 EUR 1,2% BH Raiffeisen-IMPULS-Liegenschaftsverwaltung Gesellschaft m.b.H., Linz (AT) 500.000 ATS 25,0% FI Raiffeisen-Impuls-Zeta Immobilien GmbH, Linz (AT) 58.333 EUR 40,0% FI Raiffeisen-Leasing BOT s.r.o., Prag (CZ) 100.000 CZK 20,0% SU Raiffeisen-Leasing Mobilien und KFZ GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 15,0% FI RC Gazdasági és Adótanácsadó Zrt., Budapest (HU) 20.000.000 HUF 22,2% SU Registry of Securities in FBH, Sarajevo (BA) 2.052.300 BAM 1,4% FI Rehazentrum Kitzbühel Immobilien-Leasing GmbH, Innsbruck (AT) 35.000 EUR 19,0% FI REMUS Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 50,0% FI RLKG Raiffeisen-Leasing GmbH, Wien (AT) 40.000 EUR 12,5% FI RSAL Raiffeisen Steiermark Anlagenleasing GmbH, Graz (AT) 38.000 EUR 19,0% FI RSC Raiffeisen Service Center GmbH, Wien (AT) 2.000.000 EUR 50,3% BH RSIL Immobilienleasing Raiffeisen Steiermark GmbH, Graz (AT) 38.000 EUR 19,0% FI S.C. DEPOZITARUL CENTRAL S.A., Bukarest (RO) 25.291.953 RON 2,6% SU Sarajevska berza-burza vrijednosnih papira dd Sarajevo, Sarajevo (BA) 1.967.680 BAM 10,5% FI Seilbahnleasing GmbH, Innsbruck (AT) 36.000 EUR 33,3% FI SELENE Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Innsbruck (AT) 36.400 EUR 1,0% SU SKR Lager 102 AB, Stockholm (SE) 100.000 SEK 49,0% SU Slovak Banking Credit Bureau, s.r.o., Bratislava (SK) 9.958 EUR 33,3% BH 1 Unternehmenskategorie: KI Kreditinstitut, FI Finanzinstitut, BH Anbieter von Nebendienstleistungen, FH Finanzholding, SU Sonstiges Unternehmen, VV Versicherung, ‎WP Wertpapierunternehmen ‎ Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital in Währung Anteil Typ1 Societatea de Transfer de Fonduri si Decontari-TRANSFOND S.A, Bukarest (RO) 6.720.000 RON 3,4% FI Society for Worldwide Interbank Financial Telekommunication scrl, La Hulpe (BE) 13.713.125 EUR 0,4% FI Speedinvest Co-Invest AC GmbH & Co KG, Wien (AT) 365.045 EUR 80,0% FI SPICA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 50,0% FI Steirische Gemeindegebäude Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 50,0% FI Steirische Kommunalgebäudeleasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 50,0% FI Steirische Leasing für Gebietskörperschaften Ges.m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 50,0% FI Steirische Leasing für öffentliche Bauten Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 50,0% FI SWO Kommunalgebäudeleasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 50,0% FI Syrena Immobilien Holding AG, Spittal an der Drau (AT) 22.600.370 EUR 21,0% SU Tarfin Limited, London (GB) 13.959.142 GBP 5,3% SU The Zagreb Stock Exchange joint stock company, Zagreb (HR) 46.357.000 HRK 2,9% SU TKL II. Grundverwertungsgesellschaft m.b.H., Wien (AT) 39.000 EUR 8,3% FI TKL V Grundverwertungsgesellschaft m.b.H., Innsbruck (AT) 39.000 EUR 33,3% FI TKL VI Grundverwertungsgesellschaft m.b.H., Innsbruck (AT) 39.000 EUR 33,3% FI TKL VII Grundverwertungsgesellschaft m.b.H., Innsbruck (AT) 39.000 EUR 33,3% FI TKL VIII Grundverwertungsgesellschaft m.b.H., Innsbruck (AT) 39.000 EUR 24,5% FI Tojon Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 70.000 EUR 25,0% SU Top Vorsorge-Management GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 25,0% SU TRABITUS Grundstücksvermietungs Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.360 EUR 25,0% FI UNDA Grundstücksvermietungs Gesellschaft m.b.H., St. Pölten (AT) 36.360 EUR 25,0% FI UNIQA Raiffeisen Software Service Kft., Budapest (HU) 19.900.000 HUF 1,0% SU VALET-Grundstücksverwaltungs Gesellschaft m.b.H., St. Pölten (AT) 36.360 EUR 24,5% FI VERMREAL Liegenschaftserwerbs- und -betriebs GmbH, Wien (AT) 36.336 EUR 17,0% SU Visa Inc., San Francisco (US) 192.964 USD <0,1% BH Vorarlberger Kommunalgebäudeleasing Gesellschaft m.b.H., Dornbirn (AT) 42.000 EUR 33,3% FI W 3 Errichtungs- und Betriebs-Aktiengesellschaft, Wien (AT) 800.000 EUR 20,0% SU Wiener Börse Aktiengesellschaft, Wien (AT) 18.620.720 EUR 7,0% SU Zhytomyr Commodity Agroindustrial Exchange, Schytomyr (UA) 476.515 UAH 3,1% SU Ziloti Holding S.A., Luxemburg (LU) 48.963 EUR 0,9% SU 1 Unternehmenskategorie: KI Kreditinstitut, FI Finanzinstitut, BH Anbieter von Nebendienstleistungen, FH Finanzholding, SU Sonstiges Unternehmen, VV Versicherung, ‎WP Wertpapierunternehmen ‎ Regulatorische Angaben (72) Kapitalmanagement und Eigenmittel nach CRR/CRD IV bzw. BWG Die EZB schreibt der RBI auf Basis des jährlich durchgeführten Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) per Bescheid aktuell vor, zusätzliches hartes Kernkapital zu halten, um jene Risiken abzudecken, die in der Säule 1 nicht oder nicht ausreichend abgedeckt sind. Diese sogenannte Pillar-2-Anforderung wird z. B. anhand des Geschäftsmodells, des Risikomanagements oder der Kapitalsituation berechnet. Auf Basis des letztgültigen Bescheids der EZB ist dieses Erfordernis auf konsolidierter Ebene der RBI und auf Ebene der RBI AG unkonsolidiert einzuhalten. Außerdem unterliegt die RBI den Mindestvorschriften der CRR sowie dem kombinierten Kapitalpuffererfordernis. Das kombinierte Kapitalpuffererfordernis beinhaltet für die RBI aktuell einen Kapitalerhaltungspuffer, einen systemischen Risikopuffer und einen antizyklischen Kapitalpuffer. Für den Stichtag 31. Dezember 2021 ergibt sich somit ein Erfordernis bei der CET1 Quote (inkl. des kombinierten Kapitalpuffererfordernisses) im Ausmaß von 10,43 Prozent für die RBI. Eine Verletzung des kombinierten Kapitalpuffererfordernisses würde zu Einschränkungen von z. B. Dividendenausschüttungen und Kuponzahlungen für bestimmte Kapitalinstrumente führen. Die im Jahresverlauf gültigen Kapitalanforderungen wurden inklusive eines ausreichenden Puffers auf konsolidierter Basis und Einzelbasis eingehalten. Nationale Aufseher können grundsätzlich systemische Risikopuffer (bis 5 Prozent) sowie zusätzliche Kapitalaufschläge für systemrelevante Banken (bis 3,5 Prozent) bestimmen. Sofern sowohl systemische Risikopuffer als auch Aufschläge für systemrelevante Banken für ein Institut festgelegt werden, findet nur der höhere der beiden Werte Anwendung. Im September 2015 hat das in Österreich dafür zuständige Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) empfohlen, einen Systemrisikopuffer (SRB) für gewisse Banken zu verordnen, darunter auch für die RBI. Dieser wurde durch die FMA via Kapitalpuffer-Verordnung mit Jahresbeginn 2016 in Kraft gesetzt (inkl. anschließender Adaptierungen). Für die RBI wurde der SRB im Jahr 2016 mit 0,25 Prozent angesetzt, ab 1. Jänner 2017 auf 0,50 Prozent erhöht und ist bis 2019 schrittweise auf 2 Prozent angestiegen. Die Festlegung eines antizyklischen Kapitalpuffers obliegt ebenfalls den nationalen Aufsehern und ergibt auf Ebene der RBI einen gewichteten Durchschnitt, um zu starkes Kreditwachstum einzudämmen. Dieser Puffer wurde aufgrund des zurückhaltenden Kreditwachstums in Österreich aktuell mit 0 Prozent festgesetzt. Jene Pufferraten, welche in anderen Mitgliedsstaaten festgelegt wurden, finden auf Ebene der RBI Anwendung (auf Basis einer gewichteten Durchschnittsberechnung). Weitere zu erwartende regulatorische Veränderungen bzw. Entwicklungen werden von Group Regulatory Affairs laufend beobachtet, in Szenario-Berechnungen dargestellt und analysiert. Potenzielle Effekte werden, sofern Ausmaß und Implementierung absehbar sind, in der Planung und Steuerung berücksichtigt. Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie verabschiedeten sowohl die EZB als auch die EBA regulatorische Erleichterungen, damit die von der EZB beaufsichtigten Kreditinstitute weiterhin ihrer wichtigen Rolle bei der Finanzierung von Haushalten und Unternehmen nachkommen können. Den von der EZB beaufsichtigten Kreditinstituten wird demnach gestattet, die Säule-2-Empfehlung, den Kapitalerhaltungspuffer und die Liquiditätsdeckungsquote zu unterschreiten. Die EZB ist der Ansicht, dass diese Maßnahmen durch eine angemessene Lockerung des antizyklischen Kapitalpuffers durch die nationalen Aufsichtsbehörden unterstützt werden sollen. ‎ Eigenmittelrechnung Die nachfolgend dargestellten konsolidierten Werte wurden nach den Bestimmungen der Capital Requirements Regulation (CRR) sowie weiteren gesetzlichen Bestimmungen, wie z. B. den Implementing Technical Standards (ITS) der European Banking Authority (EBA), ermittelt. in € Millionen 2021 2020 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 5.994 5.974 Einbehaltene Gewinne 8.835 8.766 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen) - 3.673 - 3.788 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) 524 421 Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 933 0 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen 12.613 11.374 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) - 81 - 58 Abzugsposten für neu gebildete Wertberichtigungen 0 0 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um eventuelle Steuerschulden) (negativer Betrag) - 674 - 585 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) - 39 - 13 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 24 0 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten 55 54 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) - 20 0 Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1250% zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht - 45 - 11 davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) - 45 - 11 Sonstige regulatorische Anpassungen - 22 0 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) gesamt - 801 - 612 Hartes Kernkapital (CET1) 11.812 10.762 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 1.669 0 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft 0 88 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 28 1.639 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt - 50 0 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 1.647 1.727 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 13.460 12.489 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 2.085 1.818 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 31 29 Kreditrisikoanpassungen 286 254 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt - 55 0 Ergänzungskapital (T2) 2.347 2.101 Eigenmittel gesamt (TC = T1 + T2) 15.807 14.590 Risikogewichtete Aktiva gesamt (RWA) 89.927 78.864 ‎ Eigenmittelerfordernis und risikogewichtete Aktiva in € Millionen 2021 2020 Risikoge- ‎wichtetes Obligo Eigenmittel- ‎erfordernis Risikoge- ‎wichtetes Obligo Eigenmittel- ‎erfordernis Risikogewichtete Aktiva gesamt (RWA) 89.927 7.194 78.864 6.309 Risikogewichtete Positionsbeträge für das Kredit-, Gegenparteiausfall- und das Verwässerungsrisiko sowie Vorleistungen 74.030 5.922 65.094 5.208 Standardansatz (SA) 26.307 2.105 22.570 1.806 Risikopositionsklassen exklusive Verbriefungspositionen 26.307 2.105 22.570 1.806 Zentralstaaten und Zentralbanken 1.113 89 1.255 100 Regionale und lokale Gebietskörperschaften 101 8 103 8 Öffentliche Stellen 18 1 45 4 Institute 259 21 274 22 Unternehmen 6.680 534 4.845 388 Mengengeschäft 5.954 476 4.908 393 Durch Immobilien besicherte Forderungen 6.886 551 6.178 494 Ausgefallene Forderungen 296 24 364 29 Mit besonders hohem Risiko verbundene Risikopositionen 264 21 145 12 Gedeckte Schuldverschreibungen 6 0 11 1 Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 79 6 19 1 Beteiligungen 1.883 151 1.804 144 Sonstige Positionen 2.768 221 2.620 210 Auf internen Beurteilungen basierender Ansatz (IRB) 47.723 3.818 42.524 3.402 IRB-Ansätze, wenn weder eigene Schätzungen der LGD noch Umrechnungsfaktoren genutzt werden 39.076 3.126 34.923 2.794 Zentralstaaten und Zentralbanken 2.753 220 1.827 146 Institute 1.724 138 2.092 167 Unternehmen - KMU 4.098 328 3.753 300 Unternehmen - Spezialfinanzierungen 3.407 273 3.063 245 Unternehmen - sonstige 27.094 2.168 24.189 1.935 IRB-Ansätze, wenn eigene Schätzungen der LGD bzw. Umrechnungsfaktoren genutzt werden 7.903 632 6.916 553 Mengengeschäft - durch Immobilien besichert, KMU 233 19 196 16 Mengengeschäft - durch Immobilien besichert, keine KMU 3.368 269 2.781 222 Mengengeschäft - qualifiziert revolvierend 299 24 280 22 Mengengeschäft - sonstige KMU 430 34 517 41 Mengengeschäft - sonstige, keine KMU 3.574 286 3.143 251 Beteiligungen 439 35 439 35 Einfacher Risikogewichtungsansatz 0 0 0 0 Sonstige Beteiligungspositionen 0 0 0 0 PD-/LGD-Ansatz 0 0 0 0 Sonstige Aktiva ohne Kreditverpflichtungen 304 24 247 20 in € Millionen 2021 2020 Risikoge- ‎wichtetes Obligo Eigenmittel- ‎erfordernis Risikoge- ‎wichtetes Obligo Eigenmittel- ‎erfordernis Risikopositionsbetrag für Abwicklungs- und Lieferrisiken 7 1 0 0 Abwicklungs- und Lieferrisiko im Anlagebuch 0 0 0 0 Abwicklungs- und Lieferrisiko im Handelsbuch 7 1 0 0 Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken 4.952 396 5.007 401 Risikopositionsbetrag für Positions- Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansätzen (SA) 2.383 191 2.378 190 Börsengehandelte Schuldtitel 1.846 148 1.935 155 Beteiligungen 221 18 166 13 Besonderer Ansatz für Positionsrisiken in OGA 1 0 1 0 Zusatzinformation: Ausschließlich in börsengehandelte Schuldtitel investierte OGA 0 0 0 0 Zusatzinformation: Ausschließlich in Beteiligungsinstrumente oder gemischte Instrumente investierte OGA 1 0 1 0 Fremdwährungen 311 25 268 21 Warenpositionen 5 0 8 1 Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach internen Modellen (IM) 2.569 206 2.629 210 Gesamtrisikobetrag für operationelle Risiken (OpR) 9.415 753 7.548 604 Standardansatz (STA) bzw. alternativer Standardansatz (ASA) für operationelle Risiken (OpR) 3.737 299 3.439 275 Fortgeschrittene Messansätze (AMA) für operationelle Risiken (OpR) 5.678 454 4.109 329 Gesamtrisikobetrag für Anpassung der Kreditbewertung 256 21 260 21 Standardisierte Methode 256 21 260 21 Sonstige Risikopositionsbeträge 1.268 101 954 76 davon risikogewichtete Positionsbeträge für Kreditrisiko: Verbriefungspositionen (überarbeitete Verbriefungsregeln) 1.268 101 954 76 Eigenkapitalquoten1 in Prozent 2021 2020 Harte Kernkapitalquote 13,1% 13,6% Kernkapitalquote 15,0% 15,7% Eigenmittelquote 17,6% 18,4% 1 Fully loaded Verschuldungsquote Die Verschuldungsquote (Leverage Ratio) ist im Teil 7 der CRR definiert. Mit 31. Dezember 2021 besteht eine verbindliche quantitative Anforderung von 3 Prozent: in € Millionen 2021 2020 Gesamtrisikoposition 219.173 193.910 Kernkapital 13.460 12.489 Verschuldungsquote in Prozent1 6,1% 6,4% 1 Fully loaded ‎ Übersicht über die im Rahmen der Berechnung des Eigenmittelerfordernisses verwendeten Kalkulationsmethoden in den Tochterunternehmen: Kreditrisiko Marktrisiko Operationelles Risiko Einheit Non-Retail Retail Raiffeisen Bank International AG, Wien (AT) IRB STA Internes Modell, STA AMA Raiffeisenbank a.s., Prag (CZ) IRB IRB STA STA Raiffeisen Bank Zrt., Budapest (HU) IRB IRB STA STA Tatra banka a.s., Bratislava (SK) IRB IRB STA AMA Raiffeisen Bank S.A., Bukarest (RO) IRB IRB STA AMA Raiffeisen Bank d.d. Bosna i Hercegovina, Sarajevo (BA) IRB IRB STA STA Raiffeisenbank Austria d.d., Zagreb (HR) IRB STA STA STA Raiffeisen Banka a.d., Novi Beograd (RS) IRB IRB STA STA AO Raiffeisenbank, Moskau (RU) IRB STA STA AMA Raiffeisen Bank Sh.a., Tirana (AL) IRB IRB STA STA Raiffeisenbank (Bulgaria) EAD, Sofia (BG) IRB IRB STA AMA Raiffeisen Centrobank AG, Wien (AT) STA n.a. STA AMA Kathrein Privatbank Aktiengesellschaft, Wien (AT) STA STA n/a AMA Alle anderen Einheiten STA STA STA STA IRB: Internal-Rating-Based-Ansatz Internes Modell für Risiko der offenen Devisenposition und allgemeines Zinsrisiko des Handelsbuchs STA: Standardansatz AMA: Fortgeschrittener Messansatz ‎ Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Erläuterungen zu COVID-19-Maßnahmen und deren bilanziellen Auswirkungen sind im Abschnitt Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Bezug auf COVID-19 dargestellt. Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten Alle finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten einschließlich der derivativen Finanzinstrumente sind gemäß IFRS 9 in der Bilanz zu erfassen. Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Geschäftspartner zu einem finanziellen Vermögenswert und beim anderen zu einer finanziellen Schuld oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Beim erstmaligen Ansatz sind Finanzinstrumente mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten; dieser entspricht in der Regel dem Transaktionspreis zum Zugangszeitpunkt. Gemäß IFRS 13 ist der beizulegende Zeitwert definiert als Veräußerungspreis. Hierbei handelt es sich um den Preis, den Marktteilnehmer im Rahmen einer gewöhnlichen Transaktion beim Verkauf eines Vermögenswerts erhalten bzw. bei der Übertragung einer Schuld zahlen. In der Folgebewertung werden Finanzinstrumente in Abhängigkeit von der jeweiligen Bewertungskategorie gemäß IFRS 9 entweder zu (fortgeführten) Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) in der Bilanz angesetzt. Die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten nach IFRS 9 beruht zum einen auf dem Geschäftsmodell, im Rahmen dessen die Vermögenswerte gesteuert werden, und zum anderen auf den Zahlungsstrombedingungen der Vermögenswerte. Für die RBI ergeben sich fünf Klassifizierungskategorien für finanzielle Vermögenswerte: §Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Amortized Cost, AC) §Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte (Fair Value Through Other Comprehensive Income, FVOCI) §Zwingend als erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte (Fair Value Through Profit/Loss, FVTPL) §Optional als erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte (FVTPL) §Held For Trading (HFT) Ein finanzieller Vermögenswert wird in der RBI zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn das Geschäftsmodell darin besteht, Vermögenswerte zu halten, um vertragliche Cash-Flows zu vereinnahmen und die vertraglichen Ausstattungsmerkmale dieser Cash-Flows an festgelegten Zeitpunkten ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Ein finanzieller Vermögenswert wird in der Folge erfolgsneutral zum Fair Value bewertet (FVOCI), wenn er im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten wird, dessen Zielsetzung darin besteht, sowohl vertragliche Cash-Flows zu vereinnahmen als auch finanzielle Vermögenswerte zu veräußern und die vertraglichen Ausstattungsmerkmale des Vermögenswerts an festgelegten Zeitpunkten zu Cash-Flows führen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Beim erstmaligen Ansatz eines Eigenkapitalinstruments, das nicht zu Handelszwecken gehalten wird, kann sich die RBI unwiderruflich dafür entscheiden, nachfolgende Änderungen des Fair Values im sonstigen Ergebnis (OCI) darzustellen. Diese Entscheidung wird für jede Anlage einzeln getroffen und betrifft im Wesentlichen strategische Beteiligungen, die nicht vollkonsolidiert werden. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte – d. h. finanzielle Vermögenswerte, die die Kriterien für eine Klassifizierung als Vermögenswerte, die anschließend zu Anschaffungskosten oder zum FVOCI zu bewerten sind, nicht erfüllen – werden als Vermögenswerte klassifiziert, die anschließend erfolgswirksam zum Fair Value zu bewerten sind. Darüber hinaus hat die RBI beim erstmaligen Ansatz die Option, einen finanziellen Vermögenswert als erfolgswirksam zum Fair Value bewertet (FVTPL) zu designieren, wenn dadurch Bewertungs- oder Ansatzinkonsistenzen – d. h. eine Bilanzierungsanomalie – vermieden oder erheblich verringert werden. Diese Anomalien entstehen, wenn die Bewertung von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten oder die Erfassung von Gewinnen und Verlusten auf unterschiedlichen Grundlagen erfolgt. Ein finanzieller Vermögenswert wird beim erstmaligen Ansatz in eine dieser oben genannten Kategorien klassifiziert. Die Bilanzierung der finanziellen Verbindlichkeiten nach IFRS 9 erfolgt überwiegend zu (fortgeführten) Anschaffungskosten (Finanzielle Verbindlichkeiten – Amortized Cost) unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit Ausnahme jener finanziellen Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) bewertet werden. Letztere umfassen jene finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden (Finanzielle Verbindlichkeiten – Held For Trading), und solche, die in die FVtPL-Kategorie designiert wurden (Finanzielle Verbindlichkeiten – Designated Fair Value Through Profit/Loss). Bei den zum Fair Value Through Profit/Loss designierten finanziellen Verbindlichkeiten sind die Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts, die sich aus Veränderungen des eigenen Ausfallrisikos der RBI ergeben, im sonstigen Ergebnis auszuweisen. Nach IFRS 9 werden eingebettete Derivate nicht vom Basisvertrag eines finanziellen Vermögenswerts getrennt. Stattdessen werden finanzielle Vermögenswerte gemäß dem Geschäftsmodell und ihren Vertragsbedingungen klassifiziert, wie im Kapitel Überprüfung des Geschäftsmodells und im Kapitel Überprüfung der Charakteristika der vertraglichen Zahlungsströme erläutert. Bei der Bilanzierung von Finanzverbindlichkeiten werden eingebettete Derivate nur dann vom Basisinstrument separiert und gesondert als Derivat verbucht, wenn deren wirtschaftliche Merkmale und Risiken nicht eng mit den wirtschaftlichen Merkmalen und Risiken des Basisvertrags verbunden sind, das eingebettete Derivat der Definition eines Derivats entspricht, und das hybride Finanzinstrument keinem finanziellen Verbindlichkeitsposten zugeordnet ist, der zu Handelszwecken gehalten wird, oder als erfolgswirksam zum Fair Value bewertet eingestuft wird. Überprüfung des Geschäftsmodells Die RBI überprüft die Zielsetzung des Geschäftsmodells, im Rahmen dessen ein finanzieller Vermögenswert verwaltet wird, auf Portfolioebene, da dies am besten die Art und Weise widerspiegelt, wie das Geschäft gesteuert wird und wie der Geschäftsleitung Informationen zur Verfügung gestellt werden. Folgende Faktoren werden bei der Überprüfung, welches Geschäftsmodell zutreffend ist, als Nachweis berücksichtigt: §Art und Weise der Beurteilung der Performance des Geschäftsmodells (und der im Rahmen dieses Geschäftsmodells gehaltenen finanziellen Vermögenswerte) und der diesbezüglichen Berichterstattung an Mitglieder der Unternehmensleitung §Risiken, die sich auf die Performance des Geschäftsmodells (und der im Rahmen dieses Geschäftsmodells gehaltenen finanziellen Vermögenswerte) auswirken, sowie Art und Weise, wie diese Risiken gesteuert werden §Ausgestaltung des Vergütungssystems der Führungskräfte – orientiert sich z. B. die Vergütung am beizulegenden Zeitwert der verwalteten Vermögenswerte oder an den vereinnahmten vertraglichen Cash-Flows §Häufigkeit, Wert und Timing von Verkäufen in der Vergangenheit, Gründe für diese Verkäufe sowie Erwartungen bezüglich der zukünftigen Verkaufsaktivität §Sind Verkäufe und die Vereinnahmung vertraglicher Cash-Flows jeweils für das Geschäftsmodell wesentlich oder nebensächlich (Geschäftsmodell zur Vereinnahmung gehalten gegenüber Geschäftsmodell Halten und Verkaufen) Finanzielle Vermögenswerte, die mit Handelsabsicht gehalten werden, sowie jene, die verwaltet werden und deren Performance auf Basis des Fair Values beurteilt wird, unterliegen der erfolgswirksamen Bewertung zum Fair Value (FVTPL). Das Ziel eines Geschäftsmodells kann darin bestehen, finanzielle Vermögenswerte zu halten, um vertragliche Cash-Flows zu sammeln, selbst wenn ein Verkauf von finanziellen Vermögenswerten stattgefunden hat oder erwartet wird. Für die RBI stehen die folgenden Verkäufe mit dem Geschäftsmodell Halten im Einklang: §Die Verkäufe resultieren aus einem Anstieg des Kreditrisikos eines finanziellen Vermögenswerts. §Die Verkäufe sind selten (wenn auch signifikant) oder sind einzeln und insgesamt unbedeutend (selbst wenn sie häufig sind). §Die Verkäufe erfolgen kurz vor der Fälligkeit des finanziellen Vermögenswerts, und die Verkaufserlöse weichen nicht wesentlich von dem bei Fälligkeit zu erzielenden Rückzahlungsbetrag ab. Für die RBI wird der Verkauf von mehr als 10 Prozent des Portfolios (Buchwert) während eines rollierenden Dreijahreszeitraums als möglicherweise nicht mehr selten angesehen, es sei denn, diese Verkäufe sind insgesamt unwesentlich. Die Anzahl der Verkäufe in der RBI ist gering und wird ebenso wie das Volumen der Verkäufe aus dem Geschäftsmodell Halten im Zeitablauf überwacht, um eine Dokumentationsbasis zu haben, dass die diesbezüglichen Verkäufe im Einklang mit dem Geschäftsmodell Halten stehen. Die Beurteilung erfolgt hier unter Berücksichtigung der Regelungen des IFRS 9, wonach Verkäufe aus dem Geschäftsmodell Halten unter anderem auch dann zulässig sein können, wenn sie selten (wenn auch signifikant) oder sowohl einzeln als auch insgesamt betrachtet von nicht signifikantem Wert sind (auch wenn häufig). Überprüfung der Charakteristika der vertraglichen Zahlungsströme Wenn die RBI entschieden hat, dass das Geschäftsmodell eines bestimmten Portfolios darin besteht, die finanziellen Vermögenswerte mit der Zielsetzung zu halten, die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen (oder sowohl vertragliche Zahlungsströme zu vereinnahmen als auch finanzielle Vermögenswerte zu veräußern), muss sie überprüfen, ob die vertraglichen Ausstattungsmerkmale der diesem Portfolio zugeordneten Vermögenswerte an festgelegten Zeitpunkten zu Cash-Flows führen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Für diesen Zweck werden Zinsen definiert als Vergütung für den Zeitwert des Geldes, für das Kreditrisiko, das sich aus dem für einen bestimmten Zeitraum ausstehenden Kapitalbetrag ergibt, für andere aus einer Kreditvereinbarung entstehende Risiken und Kosten sowie als Gewinnmarge. Diese Überprüfung wird für jedes Instrument zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes des finanziellen Vermögenswerts durchgeführt. Bei der Überprüfung, ob die vertraglichen Zahlungsströme ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen sind, berücksichtigt die RBI die vertraglichen Ausstattungsmerkmale des Instruments. Dies schließt die Überprüfung mit ein, ob der finanzielle Vermögenswert eine Vertragsbedingung enthält, die den Zeitpunkt oder den Betrag vertraglicher Zahlungsströme so verändern kann, dass diese Bedingung nicht mehr erfüllt wurde. Die RBI berücksichtigt dabei unter anderem: §Vereinbarungen über vorzeitige Rückzahlung oder Verlängerung §Gehebelte Vereinbarungen §Beschränkung der Forderung auf bestimmte Vermögenswerte oder Cash-Flows §Verbriefungen IFRS 9 enthält Regelungen zu Vorfälligkeitsentschädigungen mit negativer Ausgleichsleistung. Eine negative Vergütung entsteht, wenn die vertraglichen Bedingungen dem Kreditnehmer erlauben, das Instrument vor seiner vertraglichen Fälligkeit im Voraus zu bezahlen, der Vorauszahlungsbetrag aber geringer sein könnte als die unbezahlten Beträge von Kapital und Zinsen. Um sich für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten zu qualifizieren, muss die negative Vergütung jedoch eine angemessene Entschädigung für die vorzeitige Beendigung des Vertrags sein. Änderungen des Zeitwerts des Geldes und Benchmark-Test Der Zeitwert des Geldes ist die Zinskomponente, die lediglich die Vergütung für den Zeitablauf darstellt. Er berücksichtigt keine anderen Risiken (Kredit, Liquidität etc.) oder Kosten (Verwaltung etc.), die mit dem Halten eines finanziellen Vermögenswerts verbunden sind. In einigen Fällen kann die Komponente des Zeitwerts des Geldes modifiziert sein (bezeichnet als nicht perfekt). Dies wäre z. B. dann der Fall, wenn der Zinssatz eines finanziellen Vermögenswerts regelmäßig angepasst wird, die Häufigkeit dieser Zinsanpassungen aber von der Zinslaufzeit abweicht. In diesem Fall müssen die Modifikationen dahingehend beurteilt werden, ob die vertraglichen Zahlungsströme ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, d. h. ob das Modifikationsmerkmal die Zahlungsströme nicht unter Umständen erheblich von denen eines perfekten Benchmark-Instruments abweichen lässt. Um einschätzen zu können, ob die Zahlungsstrombedingung erfüllt ist, hat die RBI einen quantitativen Benchmark-Test entwickelt. Hierbei wird überprüft, ob sich die undiskontierten modifizierten vertraglichen Zahlungsströme erheblich von den undiskontierten Zahlungsströmen eines Benchmark-Instruments unterscheiden. Das Benchmark-Instrument entspricht mit Ausnahme der modifizierten Zinskomponenten dem getesteten Vermögenswert. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung des Geschäfts wird der quantitative Benchmark-Test durchgeführt und verwendet 1.000 zukunftsorientierte Simulationen der künftigen Marktzinssätze über die Laufzeit des jeweiligen finanziellen Vermögenswerts. Zur Simulation der Szenarien wird eine Normalverteilung der Zinssätze angenommen unter Anwendung des Ein-Faktor-Hull-White-Modells. Um den quantitativen Benchmark-Test bestehen zu können, darf der getestete finanzielle Vermögenswert zwei Signifikanzschwellen nicht überschreiten. Diese Signifikanzschwellen werden als Quotient zwischen den simulierten Zahlungsströmen aus den modifizierten Zinskomponenten und dem Benchmark-Instrument festgelegt. Dieser Quotient darf einerseits innerhalb einer Berichtsperiode (drei Monate) 10 Prozent und anderseits über die gesamte Laufzeit des getesteten finanziellen Vermögenswerts 5 Prozent nicht überschreiten. Bei Überschreitung einer der beiden Signifikanzschwellen gilt der Benchmark-Test als nicht bestanden und der finanzielle Vermögenswert wird erfolgswirksam zum Fair Value bewertet. Für die folgenden vertraglichen Hauptausstattungsmerkmale, die den Zeitwert des Geldes unter Umständen modifizieren können, wird ein Benchmark-Test angewendet: §Laufzeitinkongruenz bei der Verzinsung (abweichende Referenzzinssatzperiode) §Historische Verzinsung §Zinsglättungsklauseln §Zinsaussetzung mit Zinskapitalisierung Referenz zu einer Sekundärmarktrendite (UDRB: Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen) Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Vermögenswerte – Amortized Cost Ein finanzieller Vermögenswert wird in der RBI zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) bewertet, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind: §Der Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, Vermögenswerte zu verwalten, um vertragliche Cash-Flows zu vereinnahmen. §Die vertraglichen Ausstattungsmerkmale des Vermögenswerts führen an festgelegten Zeitpunkten zu Cash-Flows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Diese Bedingungen sind in den Kapiteln Überprüfung des Geschäftsmodells, Überprüfung der Charakteristika der vertraglichen Zahlungsströme und Änderungen des Zeitwerts des Geldes und Benchmark-Test detaillierter ausgeführt. Dieser Kategorie werden vor allem Kredite an Kunden bzw. Kredite an Kreditinstitute zugeordnet. Darüber hinaus werden Forderungen aus Finanzierungsleasing, die gemäß IFRS16 bilanziert werden, sowie Wertpapiere, die die oben genannten Bedingungen erfüllen, unter dieser Bewertungskategorie ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Ein Unterschiedsbetrag zwischen Auszahlungsbetrag und Nennbetrag wird – sofern Zinscharakter vorliegt – effektivzinsgerecht abgegrenzt und im Zinsüberschuss ausgewiesen. Die Berechnung des Zinsertrags erfolgt auf Basis des Bruttobuchwerts, solange der finanzielle Vermögenswert nicht wertgemindert ist. Sobald der finanzielle Vermögenswert wertgemindert ist, erfolgt die Berechnung des Zinsertrags auf Basis des Nettobuchwerts. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden ferner um die Erfassung des erwarteten Verlusts unter Anwendung des Expected Loss Approach gemäß IFRS 9 angepasst, wie im Kapitel allgemeine Regelungen zu Wertminderungen (IFRS 9) dargestellt. Finanzielle Vermögenswerte – Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss Ein finanzieller Vermögenswert wird in der RBI verpflichtend zum Fair Value ausgewiesen, wenn der finanzielle Vermögenswert weder zu fortgeführten Anschaffungskosten noch zum Fair Value Through Other Comprehensive Income bewertet wird, zudem keine Handelsabsicht besteht und der Vermögenswert nicht freiwillig zum Fair Value designiert wurde. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Wertpapiere und Kredite, die die Überprüfung der vertraglichen Zahlungsstrombedingungen nicht erfüllen, bzw. Portfolios von finanziellen Vermögenswerten, die nicht Handelszwecken dienen, die anhand des Fair Values gesteuert und nach dessen Wertentwicklung beurteilt werden. Finanzielle Vermögenswerte – Fair Value Through Other Comprehensive Income Ein Fremdkapitalinstrument wird in der RBI zum Fair Value Through Other Comprehensive Income bewertet, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind: §Ein Vermögenswert wird in der Folge erfolgsneutral zum Fair Value bewertet (FVOCI), wenn er im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten wird, dessen Zielsetzung darin besteht, sowohl vertragliche Cash-Flows zu vereinnahmen als auch finanzielle Vermögenswerte zu veräußern. §Die vertraglichen Ausstattungsmerkmale des Vermögenswerts führen an festgelegten Zeitpunkten zu Cash-Flows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Dieser Kategorie werden vor allem Wertpapiere der Liquiditätssteuerung zugeordnet. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Zinserträge, Fremdwährungsgewinne und -verluste aus der Neubewertung sowie Wertminderungsaufwendungen oder Wertaufholungen werden in der Erfolgsrechnung erfasst und so berechnet wie bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten. Die verbleibenden Fair-Value-Änderungen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Ausbuchung werden die im sonstigen Ergebnis erfassten kumulierten Nettogewinne oder -verluste aus den Fair-Value-Änderungen in die Erfolgsrechnung umgegliedert. Weiters unterliegen die Fremdkapitalinstrumente der FVOCI-Kategorie dem gleichen Wertminderungsmodell wie die zu fortgeführten Anschaffungskosten erfassten finanziellen Vermögenswerte (siehe Kapitel allgemeine Regelungen zu Wertminderungen (IFRS 9)). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Fair Value und den fortgeführten Anschaffungskosten wird bis zur Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts im sonstigen Ergebnis erfasst. Ein Eigenkapitalinstrument wird in der RBI zum Fair Value Through Other Comprehensive Income bewertet, wenn sich die RBI unwiderruflich dafür entscheidet, nachfolgende Änderungen des Fair Values im sonstigen Ergebnis (OCI) darzustellen. Diese Entscheidung wird für jede Anlage einzeln getroffen und betrifft im Wesentlichen strategische Beteiligungen, die nicht vollkonsolidiert werden. Anders als bei Schuldinstrumenten werden die im sonstigen Ergebnis (OCI) erfassten Gewinne und Verluste beim Verkauf nicht in die Erfolgsrechnung umgegliedert, und auch Wertminderungen werden nicht erfolgswirksam erfasst. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten – Held For Trading Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten – Held For Trading dienen der Nutzung von kurzfristigen Marktpreisschwankungen. Die zu Handelszwecken dienenden Wertpapiere und derivativen Finanzinstrumente werden zum Fair Value bilanziert. Für die Ermittlung des Fair Values werden bei börsennotierten Produkten die Börsenkurse herangezogen. Sind solche Kurse nicht vorhanden, werden bei originären Finanzinstrumenten und Termingeschäften auf Basis von Barwertberechnungen und bei Optionen anhand von geeigneten Optionspreismodellen interne Preise ermittelt. Der Barwertberechnung wird eine Zinskurve zugrunde gelegt, die sich aus Geldmarkt-, Future- und Swapsätzen zusammensetzt. Als Optionspreisformeln werden je nach Optionsart entweder Black-Scholes 1972, Black 1976 oder Garman-Kohlhagen verwendet. Für komplexe Optionen erfolgt die Bewertung mithilfe von Binomialbaummodellen und Monte-Carlo-Simulationen. Wenn positive Marktwerte bestehen, werden diese den finanziellen Vermögenswerten – Held For Trading zugeordnet, bei negativen Marktwerten erfolgt ein Ausweis unter den finanziellen Verbindlichkeiten – Held For Trading. Die Wertänderung des Marktwerts wird erfolgswirksam im Handelsergebnis dargestellt. Derivate, die Sicherungszwecken gemäß IAS 39 dienen, werden unter dem Bilanzposten Hedge Accounting ausgewiesen. Außerdem sind etwaige Lieferverbindlichkeiten aus Wertpapier-Leerverkäufen in den finanziellen Verbindlichkeiten – Held For Trading dargestellt. Kapitalgarantierte Produkte (Garantiefonds und Zukunftsvorsorge) werden als verkaufte Put-Optionen auf den jeweils zu garantierenden Fonds dargestellt. Die Bewertung basiert auf einer Monte-Carlo-Simulation. Der Konzern hat im Rahmen der staatlich geförderten prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge gem. § 108h Abs 1 Z 3 EStG Kapitalgarantieverpflichtungen abgegeben. Dabei garantiert das Kreditinstitut, dass im Fall einer Verrentung der für die Verrentung zur Verfügung stehende Auszahlungsbetrag nicht geringer ist als die Summe der vom Steuerpflichtigen eingezahlten Beträge zuzüglich der für diesen Steuerpflichtigen gutgeschriebenen Prämien im Sinn des § 108g EStG. Zinserträge werden im Zinsüberschuss dargestellt, Bewertungs- und Veräußerungsergebnisse im Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen ausgewiesen. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten – ‎Designated Fair Value Through Profit/Loss Diese Kategorie umfasst im Wesentlichen jene finanziellen Vermögenswerte, die zum Zeitpunkt des erstmaligen Bilanzansatzes unwiderruflich als designiertes Finanzinstrument zum Fair Value gewidmet wurden (sog. Fair-Value-Option). Die Anwendung der Fair-Value-Option ist an die Voraussetzung geknüpft, dass Inkongruenzen bei der Bewertung oder beim Ansatz beseitigt oder signifikant verringert werden. Diese entstehen, wenn die Bewertung von finanziellen Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten oder die Erfassung von daraus resultierenden Gewinnen oder Verlusten auf unterschiedlicher Grundlage erfolgt. Ebenso werden finanzielle Verbindlichkeiten als Finanzinstrumente zum Fair Value designiert, um Bewertungsabweichungen von den mit ihnen im Zusammenhang stehenden Derivaten zu vermeiden. Der Fair Value der unter Anwendung der Fair-Value-Option in diese Kategorie klassifizierten finanziellen Verpflichtungen enthält sämtliche Marktrisikofaktoren einschließlich des mit diesen finanziellen Verpflichtungen in Verbindung stehenden Kreditrisikos des Emittenten. Im Berichtsjahr konnten ebenso wie im Vergleichsjahr durchwegs beobachtbare Marktpreise für die Bewertung der eigenen Bonität nachrangiger Emissionen herangezogen werden. Zu den finanziellen Verpflichtungen gehören im Wesentlichen strukturierte Anleihen. Der Fair Value dieser finanziellen Verpflichtungen wird durch die Abzinsung der vertraglichen Cash-Flows mithilfe einer kreditrisikoadjustierten Zinsstrukturkurve ermittelt, die das Niveau widerspiegelt, auf dem der Konzern ähnliche Finanzinstrumente zum Bilanzstichtag begeben würde. Die Marktrisikoparameter werden entsprechend vergleichbarer Finanzinstrumente ermittelt. Bewertungsergebnisse für Verbindlichkeiten, die als Finanzinstrument zum Fair Value designiert wurden, werden im Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen ausgewiesen. Diese Finanzinstrumente sind gemäß IFRS 9 zum Marktwert bewertet. Zinserträge werden im Zinsüberschuss dargestellt, Bewertungs- und Veräußerungsergebnisse im Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen ausgewiesen. Bei finanziellen Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert werden, sind Änderungen des Fair Values, die auf eine Änderung des eigenen Kreditrisikos zurückzuführen sind, nicht in der Erfolgsrechnung, sondern im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Finanzielle Verbindlichkeiten – Amortized Cost Verbindlichkeiten werden überwiegend mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten angesetzt. Neben dem Zinsaufwand werden Unterschiedsbeträge zwischen Auszahlungsbetrag und Nennbetrag effektivzinsgerecht abgegrenzt und im Zinsüberschuss ausgewiesen. In dieser Kategorie werden vor allem Kundeneinlagen und Wertpapieremissionen, die der Refinanzierung dienen, ausgewiesen. Beziehungen zwischen Aktiva/Passiva, Bewertungsmaßstäben und Kategorie gemäß IFRS 9 Wesentlicher Bewertungsmaßstab Aktiva/Passiva Marktwert Fortgeführte Anschaffungskosten Kategorie gemäß ‎IFRS 9 Aktivische Klassen Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen X AC Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost X AC davon Forderungen aus Finanzierungsleasing X AC Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income X FVOCI Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss X FVTPL Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss X FVTPL Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading X FVTPL Hedge Accounting X n/a Passivische Klassen Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost X AC davon Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing X AC Finanzielle Verbindlichkeiten - Designated Fair Value Through Profit/Loss X FVTPL Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading X FVTPL Hedge Accounting X n/a AC: Amortized Cost FVOCI:Fair Value Through Other Comprehensive Income FVTPL: Fair Value Through Profit/Loss Fortgeführte Anschaffungskosten Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten eines Finanzinstruments und der Zuordnung von Zinsaufwendungen und -erträgen zu den jeweiligen Perioden. Der Effektivzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein- und Auszahlungen (einschließlich aller Gebühren, die Teil des Effektivzinssatzes sind, Transaktionskosten und sonstiger Agios und Disagios) über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder eine kürzere Periode, sofern zutreffend, auf den Nettobuchwert aus der erstmaligen Erfassung abgezinst werden. Beizulegender Zeitwert (Fair Value) Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. Dies gilt unabhängig davon, ob der Preis direkt beobachtbar oder unter Anwendung einer Bewertungsmethode geschätzt worden ist. Gemäß IFRS 13 verwendet die RBI folgende Hierarchie zur Feststellung und Offenlegung des Fair Values für Finanzinstrumente: Notierte Preise in einem aktiven Markt (Level I) Der beizulegende Zeitwert wird am besten durch einen Marktwert ausgedrückt, soweit ein öffentlich notierter Marktpreis zur Verfügung steht. Dies gilt insbesondere für an Börsen gehandelte Eigenkapitalinstrumente, im Interbankenmarkt gehandelte Fremdkapitalinstrumente und börsengehandelte Derivate. Die Bewertung beruht im Wesentlichen auf externen Datenquellen (Börsenpreise bzw. Broker-Quotierungen in liquiden Marktsegmenten). Bei einem aktiven Markt handelt es sich um einen Markt, in dem Transaktionen von Vermögenswerten und Schulden mit ausreichender Häufigkeit und ausreichendem Volumen stattfinden, sodass Preisinformationen laufend zur Verfügung stehen. Indikatoren für aktive Märkte können die Anzahl, die Häufigkeit der Aktualisierung oder die Qualität der Quotierungen (z. B. Banken oder Börsen) sein. Weiters sind auch enge Bid-/Ask-Spannen sowie Quotierungen der Marktteilnehmer innerhalb eines bestimmten Korridors Anzeichen für einen aktiven liquiden Markt. Bewertungsverfahren mittels beobachtbarer Parameter (Level II) In den Fällen, in denen keine Börsennotierungen auf einem aktiven Markt vorliegen, wird das Finanzinstrument dann als Level II klassifiziert, wenn der Fair Value durch anerkannte Bewertungsmodelle mithilfe von beobachtbaren Preisen oder Parametern (insbesondere von Barwertmethoden oder Optionspreismodellen) ermittelt werden kann. Diese Verfahren betreffen die Mehrheit der OTC-Derivate und der nicht börsennotierten Fremdkapitalinstrumente. Bewertungsverfahren mittels nicht beobachtbarer Parameter (Level III) Wenn für die Bewertung mit Bewertungsmodellen weder Börsennotierung noch wesentlich Parameter auf einem aktiven Markt vorliegen, werden auch nicht auf dem Markt beobachtbare Parameter herangezogen. Diese Eingangsparameter können Daten enthalten, die in Form von Näherungswerten unter anderem aus historischen Daten ermittelt werden (Bewertungshierarchie Level III). Die Anwendung dieser Modelle erfordert Annahmen und Einschätzungen des Managements, deren Umfang von der Preistransparenz in Bezug auf das Finanzinstrument und dessen Markt sowie von der Komplexität des Instruments abhängt. Für Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (dies umfasst Forderungen aus dem Kreditgeschäft, Einlagen, sonstige kurzfristige Geldaufnahmen und langfristige Verbindlichkeiten), veröffentlicht der Konzern den beizulegenden Zeitwert. Grundsätzlich besteht bei diesen Instrumenten eine geringe oder keine Handelsaktivität, weshalb bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts signifikante Einschätzungen durch das Management erforderlich sind. Weitere Informationen zu den Bewertungsmethoden und quantitative Angaben zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts sind unter Punkt (33) Fair Value von Finanzinstrumenten enthalten. Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten Die Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswerts erfolgt, wenn die vertraglich vereinbarten Ansprüche auf Cash-Flows aus dem finanziellen Vermögenswert erloschen sind oder der Konzern diese übertragen hat bzw. bei Eintritt bestimmter Kriterien die Verpflichtung übernommen hat, diese Cash-Flows an einen oder mehrere Empfänger weiterzuleiten. Ein übertragener Vermögenswert wird auch ausgebucht, wenn alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an diesem Vermögenswert verbunden sind, übertragen werden. Grundprinzip für die Zulässigkeit von Direktabschreibungen (Write-offs) im Konzern ist die ausreichend dokumentierte Einschätzung, dass für die betroffenen Forderungen von Rückzahlungen entweder des gesamten aushaftenden Kreditbetrags (Full Write-off) oder eines Teils davon (Partial Write-off) nach angemessener Einschätzung nicht ausgegangen werden kann. Dies trifft für Forderungen zu, die bereits wertgemindert sind, und zwar entweder in voller Höhe oder, im Fall von besicherten Forderungen, in Höhe der durch die Sicherheiten nicht gedeckten aushaftenden Beträge. Weitere Informationen zur Abschreibungspolitik sind unter Punkt (37) Erwartete Kreditverluste enthalten. Modifikation von finanziellen Vermögenswerten Eine Ausbuchung aufgrund einer Modifikation eines finanziellen Vermögenswerts erfolgt, wenn der zugrunde liegende Vertrag wesentlich geändert wurde. Die RBI sieht eine Änderung als wesentlich an, wenn sich der abgezinste Barwert der Cash-Flows unter den neuen Bedingungen unter Verwendung des ursprünglichen Effektivzinssatzes um mindestens 10 Prozent von dem abgezinsten Barwert der verbleibenden Cash-Flows der ursprünglichen finanziellen Vermögenswerte unterscheidet (Barwerttest). Neben dem Barwerttest werden weitere quantitative und qualitative Kriterien bei der Beurteilung, ob es sich um eine wesentliche Änderung handelt, herangezogen. Die weiteren quantitativen Kriterien stellen dabei im Wesentlichen auf die Verlängerung der durchschnittlichen Restlaufzeit ab. Bei Umstrukturierungen von Stage-3-Krediten werden oft die maximal noch zu erwarteten Zahlungen vonseiten des Kunden angesetzt. Ist dies der Fall, so wird basierend auf einer Ermessensentscheidung beurteilt, ob die Vertragsänderung wirtschaftlich einen neuen finanziellen Vermögenswert ergibt. Als qualitative Kriterien für die Schlussfolgerung einer wesentlichen Änderung der Vertragsbedingungen gelten sowohl der Wechsel der zugrunde liegenden Währung als auch Klauseln, die dazu führen, dass das vertragliche Zahlungsstromkriterium gemäß IFRS 9 nicht erfüllt ist, oder eine Änderung der Art des Instruments (z. B. Anleihe wird in Darlehen umgewandelt). Verbriefungstransaktionen Die RBI verbrieft verschiedene finanzielle Vermögenswerte durch Platzierung von Risiken aus diesen finanziellen Vermögenswerten auf Portfoliobasis. Dies erfolgt fallweise dadurch, dass diese Risiken auf Basis von Portfolios an Zweckgesellschaften (Special Purpose Vehicles, SPV bzw. Structured Entities, SE) übertragen werden, die ihrerseits Wertpapiere an Investoren ausgeben. Die Übertragung der Vermögenswerte kann zu einer vollständigen oder teilweisen Ausbuchung führen. Für die RBI ist vor allem die Form der synthetischen Verbriefungen relevant, welche sich in Form der Übertragung von Risiken im Vorhandensein von Dritten erhaltener Portfoliogarantien niederschlagen. In Abhängigkeit davon, welche Tranche extern platziert wird, werden mitunter seitens RBI als Originator auch Rechte an den verbrieften finanziellen Vermögenswerten in Form von erst- oder nachrangigen Tranchen, Zinsansprüchen oder sonstigen Residualansprüchen zurückbehalten. Eine Übersicht zu den im Konzern derzeit aktiven Verbriefungen findet sich unter Punkt (42) Verbriefungen (RBI als Originator). Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn seine Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Der Ertrag oder Aufwand aus dem Rückkauf von eigenen Verbindlichkeiten wird unter Punkt (7) Sonstiges betriebliches Ergebnis dargestellt. Auch der Rückerwerb eigener Schuldtitel fällt unter die Ausbuchung finanzieller Verpflichtungen. Unterschiedsbeträge beim Rückkauf zwischen dem Buchwert der Verpflichtung (einschließlich Agios und Disagios) und dem Kaufpreis werden erfolgswirksam im sonstigen betrieblichen Ergebnis erfasst, sofern es sich nicht um eine zum Fair Value designierte Verbindlichkeit handelt. Bezieht sich der Rückkauf auf finanzielle Verbindlichkeiten, die unter Anwendung der Fair Value Option bilanziert wurden, so bleiben jene Fair Value Änderungen, die aus einer Verschlechterung der eigenen Bonität (und damit einer Veränderung des Ausfallsrisikos der finanziellen Verbindlichkeit) herrühren, erfolgsneutral erfasst und werden nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert. Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte Eine Umklassifizierung ist nur für finanzielle Vermögenswerte vorgesehen, für finanzielle Verbindlichkeiten ist eine Umklassifizierung nicht möglich. Eine Änderung der Bewertungskategorie ist in der RBI nur dann vorgesehen, wenn das Geschäftsmodell, das zur Verwaltung eines finanziellen Vermögenswerts eingesetzt wird, sich ändert. Solche Änderungen treten erwartungsgemäß nur sehr selten auf, sie werden vom Management infolge von externen oder internen Änderungen festgelegt und müssen sowohl für den Betrieb des Unternehmens wesentlich als auch gegenüber externen Parteien nachweisbar sein. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dann ist die Umklassifizierung zwingend vorzunehmen. Wenn eine derartige Umklassifizierung notwendig ist, ist diese prospektiv ab dem Zeitpunkt der Umklassifizierung vorzunehmen und vom Vorstand der RBI zu genehmigen. Derivative Finanzinstrumente Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit wickelt der Konzern Transaktionen mit derivativen Finanzinstrumenten sowohl zu Handels- als auch zu Sicherungszwecken ab. Zu den im Konzern eingesetzten Derivaten zählen Swaps, standardisierte Terminkontrakte, Termingeschäfte, Kreditderivate, Optionen und ähnliche Kontrakte. Der Konzern setzt Derivate ein, um den Bedürfnissen der Kunden im Rahmen von deren Risikomanagement Rechnung zu tragen, um Risiken zu steuern und abzusichern sowie um Erträge im Eigenhandel zu generieren. Derivate werden erstmals zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und anschließend auch zu diesem bewertet. Der aus der Bewertung resultierende Gewinn oder Verlust wird sofort im Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen erfasst, es sei denn, das Derivat ist als Sicherungsinstrument im Rahmen des Hedge Accounting designiert und effektiv. Hier hängt der Zeitpunkt der Erfassung der Bewertungsergebnisse von der Art der Sicherungsbeziehung ab. Derivate, die zur Absicherung gegen Marktrisiken (ausgenommen Handelsaktiva/-passiva) abgeschlossen und gegen ein inhomogenes Portfolio gestellt werden, erfüllen nicht die Bedingung für IAS 39 Hedge Accounting. Sie werden bilanziert, indem die Dirty Prices unter dem Bilanzposten finanzielle Vermögenswerte – Held For Trading bzw. finanzielle Verbindlichkeiten – Held For Trading ausgewiesen werden. Die Wertänderung dieser Derivate auf Basis des Clean Prices ist im Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen dargestellt, die Zinsen werden im Zinsüberschuss gezeigt. Kreditderivate, deren Wert von dem in der Zukunft erwarteten (Nicht-)Eintritt spezifizierter Kreditereignisse abhängt, sind mit dem Marktwert unter dem Bilanzposten finanzielle Vermögenswerte – Held For Trading bzw. finanzielle Verbindlichkeiten – Held For Trading ausgewiesen. Die Wertänderungen werden im Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen erfasst. Weitere Angaben zu derivativen Finanzinstrumenten sind unter Punkt (47) Derivative Finanzinstrumente dargestellt. Saldierung von Finanzinstrumenten Bei Identität von Schuldner und Gläubiger erfolgt eine Aufrechnung laufzeit- und währungskonformer Forderungen und Verbindlichkeiten dann, wenn ein durchsetzbares Recht darauf besteht und die Aufrechnung dem tatsächlich erwarteten Ablauf des Geschäfts entspricht. Angaben zur Saldierung von Finanzinstrumenten sind unter Punkt (41) Saldierung finanzieller Vermögenswerte und Schulden dargestellt. Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen IFRS 9 räumt in Bezug auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen Wahlrechte ein. Die RBI wendet weiterhin die Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen gemäß IAS 39 weiterhin an, jedoch unter Berücksichtigung der Änderungen in den Anhangangaben nach IFRS 7. Die entsprechenden Anhangangaben sind unter Punkt (48) Hedge Accounting - Zusatzangaben dargestellt. Werden Derivate zum Zweck des Risikomanagements gehalten und erfüllen die entsprechenden Geschäfte spezifische Kriterien, wendet der Konzern Hedge Accounting an. Er designiert dafür einzelne Sicherungsinstrumente, im Wesentlichen Derivate, im Rahmen der Absicherung des beizulegenden Zeitwerts (Fair Value Hedge), von Zahlungsströmen (Cash-Flow Hedge) oder von Nettoinvestitionen in wirtschaftlich selbständige Teileinheiten (Capital Hedge). Zu Beginn der Sicherungsbeziehung wird der Zusammenhang zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft einschließlich der zugrunde liegenden Risikomanagement-Ziele dokumentiert. Weiters wird sowohl bei Eingehen der Sicherungsbeziehung als auch in deren Verlauf regelmäßig dokumentiert, dass das in der Sicherungsbeziehung designierte Sicherungsinstrument hinsichtlich der Kompensation der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts bzw. der Cash-Flows des Grundgeschäfts in hohem Maß effektiv ist. Absicherung des beizulegenden Zeitwerts (Fair Value Hedge) IAS 39 sieht die Anwendung des Hedge Accounting für Derivate vor, die der Absicherung des beizulegenden Zeitwerts bilanzierter Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten dienen. Einem solchen Marktwertrisiko unterliegt insbesondere das Kreditgeschäft, sofern es sich um festverzinsliche Forderungen handelt. Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos bei einzelnen Krediten oder Refinanzierungen werden Interest Rate Swaps abgeschlossen, die die Voraussetzungen für Hedge Accounting erfüllen. Dies bedeutet, dass die Sicherungsgeschäfte dokumentiert, fortlaufend beurteilt und als hoch wirksam eingestuft werden. Somit kann über die gesamte Laufzeit des Sicherungsgeschäfts davon ausgegangen werden, dass Änderungen des beizulegenden Zeitwerts eines gesicherten Grundgeschäfts nahezu vollständig durch eine Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsinstruments kompensiert werden und die tatsächlichen Ergebnisse in einer Bandbreite von 80 bis 125 Prozent liegen. Derivate, die zur Absicherung des Marktwerts von einzelnen Bilanzposten (ausgenommen Handelsderivate) abgeschlossen werden, werden mit dem Marktwert (Dirty Price) unter dem Posten Hedge Accounting (aktivseitig: positive Marktwerte, passivseitig: negative Marktwerte) bilanziert. Die Buchwertänderungen des gesicherten Grundgeschäfts (Aktiva oder Passiva) werden direkt den betroffenen Bilanzposten zugerechnet und im Anhang gesondert ausgewiesen. Sowohl das Ergebnis aus der Veränderung der Buchwerte der abzusichernden Positionen als auch das Ergebnis aus der Veränderung der Clean Prices der Derivate werden im Ergebnis aus Hedge Accounting gebucht. Im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken wird die Absicherung von Zinsrisiken auch auf Portfolioebene abgebildet. Abgesichert werden einzelne Geschäfte oder Gruppen von Geschäften mit ähnlicher Risikostruktur, gegliedert nach Laufzeitbändern entsprechend den erwarteten Rückzahlungs- und Zinsanpassungsterminen in einem Portfolio. Portfolios können nur Aktiva, nur Passiva oder beides enthalten. Bei dieser bilanziellen Abbildung von Sicherungszusammenhängen werden die Wertänderungen der Grundgeschäfte im Ergebnis aus Hedge Accounting erfasst. Der abgesicherte Betrag der Grundgeschäfte wird im Konzernabschluss bei einer Konzerneinheit inklusive Sichteinlagen bestimmt, somit werden die Regelungen des EU-Carve-out in Anspruch genommen. Absicherung von Zahlungsströmen (Cash-Flow Hedge) IAS 39 sieht die Anwendung des Cash-Flow-Hedge-Accounting für Derivate vor, die der Absicherung gegen das Risiko einer Veränderung künftiger Zahlungsströme dienen. Einem solchen Cash-Flow-Risiko unterliegen insbesondere variabel verzinsliche Kredite und Verbindlichkeiten sowie erwartete Transaktionen (z. B. erwartete Geldaufnahmen oder -veranlagungen). Interest Rate Swaps, die zur Absicherung des Risikos aus schwankenden Cash-Flows bestimmter variabler Zinspositionen abgeschlossen werden, werden wie folgt bilanziert: Das Sicherungsinstrument wird mit dem Marktwert angesetzt, die Änderungen des Clean Prices werden im sonstigen Ergebnis gebucht. Der ineffektive Teil wird hingegen ergebniswirksam als Ergebnis aus Hedge Accounting ausgewiesen. Absicherung einer Nettoinvestition in eine wirtschaftlich selbständige Teileinheit (Capital Hedge) Im Konzern werden Kurssicherungsgeschäfte für Investitionen in wirtschaftlich selbständige Teileinheiten zur Reduktion der aus der Währungsumrechnung der Eigenkapitalbestandteile resultierenden Differenzen getätigt. Als Sicherungsinstrumente dienen in erster Linie Fremdwährungsswaps. Die aus ihnen entstehenden Gewinne bzw. Verluste aus der Währungsumrechnung werden im sonstigen Ergebnis verrechnet und in der Eigenkapitalüberleitung gesondert dargestellt, soweit die Sicherungsbeziehung effektiv ist. Ein etwaiger ineffektiver Teil der Sicherungsbeziehung wird im Handelsergebnis erfasst. Die dazugehörigen Zinskomponenten werden im Zinsüberschuss ausgewiesen. Finanzgarantien Gemäß IFRS 9 handelt es sich bei einer Finanzgarantie um einen Vertrag, der den Garantiegeber zur Leistung bestimmter Zahlungen verpflichtet, wenn diese Zahlung den Garantienehmer für einen Verlust entschädigt, der ihm durch die nicht fristgemäße Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen eines Schuldners gemäß den geltenden Bedingungen eines Schuldinstruments entsteht. Die Bewertung einer Finanzgarantie, die erstmals zum Erfassungszeitpunkt vorgenommen wird, ist bei Vertragsabschluss unter marktgerechten Bedingungen ident mit der Prämie. Im Gegensatz zu der Darstellung der Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten werden erwartete Kreditausfälle als Rückstellung auf der Passivseite ausgewiesen. Eventualverbindlichkeiten und andere außerbilanzielle Verpflichtungen Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Eventualverbindlichkeiten aus nicht ausgenützte Kreditzusagen. Als Kreditzusagen sind Verpflichtungen auszuweisen, aus denen ein Kreditrisiko entstehen kann. Dazu gehören Verpflichtungen, Darlehen zu gewähren, Wertpapiere zu kaufen oder Garantien und Akzepte bereitzustellen. Die Risikovorsorge für Kreditzusagen wird als Rückstellung für Risiken aus dem Kreditgeschäft gezeigt. Häufig werden Kreditzusagen nur teilweise in Anspruch genommen und bestehen somit aus einer ausgenützten und aus einer nicht ausgenützten Zusage. Wenn die getrennte Identifikation der erwarteten Kreditausfälle, die auf eine in Anspruch genommene und auf eine nicht in Anspruch genommene Zusage entfallen, nicht möglich ist, werden diese gemäß IFRS 7 zusammen mit den Wertminderungen für den finanziellen Vermögenswert dargestellt. Wenn die zusammengenommenen erwarteten Kreditausfälle den Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswerts übersteigen, werden diese als Rückstellung ausgewiesen. Eventualverbindlichkeiten werden unter Punkt (34) Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen ausgewiesen. Wesentliche Eventualverbindlichkeiten aus Rechtstreitigkeiten werden im Abschnitt (56) Offene Rechtsfälle dargestellt. Allgemeine Regelungen zu Wertminderungen (IFRS 9) Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über jene Aspekte der Regelungen zu Wertminderungen, die ein höheres Maß an Ermessen oder Komplexität sowie erhebliche Quellen für Schätzungsunsicherheiten beinhalten. Quantitative Informationen über jede dieser Schätzungen und Ermessensentscheidungen sowie Informationen über die Berechnungsgrundlagen jedes betroffenen Postens im Konzernabschluss sind in den zugehörigen Angaben im Anhang enthalten. Überblick Seit Inkrafttreten von IFRS 9 werden die Risikovorsorgen für alle Fremdkapitalinstrumente, die nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, sowie für Kreditzusagen und Finanzgarantien (im folgenden Abschnitt Finanzinstrumente genannt) in Höhe des erwarteten Kreditverlusts erfasst. Eigenkapitalinstrumente unterliegen nicht den Wertminderungsregeln von IFRS 9. Wenn sich das Kreditausfallrisiko für Finanzinstrumente seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, muss man die Wertminderung für ein Finanzinstrument in Höhe der über die (Rest-)Laufzeit erwarteten Kreditverluste bemessen. Hat sich das Kreditausfallrisiko für Finanzinstrumente seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht, muss man die Wertminderung für ein Finanzinstrument in Höhe des Barwerts eines erwarteten Zwölf-Monats-Verlusts bemessen. Der erwartete Zwölf-Monats-Verlust ist jener Teil der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste, der den erwarteten Kreditverlusten aus Ausfallereignissen entspricht, die bei einem Finanzinstrument innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag möglich sind. Die RBI hat Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden eingeführt, um am Ende jeder Berichtsperiode beurteilen zu können, ob sich seit der erstmaligen Erfassung eines Finanzinstruments das Kreditrisiko signifikant erhöht hat oder nicht. Auf Basis der oben beschriebenen Vorgehensweise teilt die RBI ihre Finanzinstrumente in Stage 1, Stage 2, Stage 3 und POCI wie folgt auf: §In Stage 1 werden grundsätzlich alle Finanzinstrumente erfasst, deren Risiko eines Kreditausfalls sich seit ihrem erstmaligen Bilanzansatz nicht signifikant erhöht hat. Darüber hinaus enthält Stage 1 sämtliche Geschäfte, die am Berichtsstichtag ein geringes Kreditrisiko aufweisen und bei denen die RBI von dem Wahlrecht des IFRS 9 Gebrauch macht, auf die Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos zu verzichten. Ein geringes Kreditrisiko ist bei allen Schuldverschreibungen gegeben, deren internes Bonitäts-Rating am Berichtsstichtag im Bereich des Investment Grade liegt. Im Kreditgeschäft hat die RBI die Ausnahmeregelung für niedrige Kreditrisiken nicht in Anspruch genommen. Bei der erstmaligen Erfassung von Krediten erfasst die Bank eine Wertminderung in Höhe des erwarteten Zwölf-Monats-Verlusts. Stage 1 umfasst auch Kredite, bei denen sich das Kreditrisiko verbessert hat und die somit von Stage 2 umgegliedert wurden. §Stage 2 enthält diejenigen Finanzinstrumente, deren Kreditrisiko sich nach dem Zeitpunkt ihres erstmaligen Bilanzansatzes signifikant erhöht hat und die zum Berichtsstichtag nicht als Geschäfte mit geringem Kreditrisiko eingestuft werden. Die Erfassung von Wertminderungen erfolgt in Stage 2 mit den erwarteten Kreditverlusten über die gesamte Restlaufzeit des Finanzinstruments. Stage 2 umfasst auch Kredite, bei denen sich das Kreditrisiko verbessert hat und die somit von Stage 3 umgegliedert wurden. §Stage 3 werden Finanzinstrumente zugeordnet, die am Berichtsstichtag als wertgemindert eingestuft werden. Als Kriterium hierfür zieht die RBI die Definition für einen Kreditausfall (Default). Für ausgefallene Finanzinstrumente in Stage 3 ist ebenfalls der erwartete Kreditverlust über die gesamte Restlaufzeit des Finanzinstruments als Wertminderung zu erfassen. §POCI: Erworbene oder ausgereichte wertgeminderte Kredite sind solche finanziellen Vermögenswerte, die bereits beim erstmaligen Ansatz wertgemindert waren. Der Erstansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert ohne Erfassung einer Wertminderung unter Anwendung eines bonitätsadjustierten Effektivzinssatzes. In den Folgeperioden entspricht die Wertminderung der kumulierten Veränderung des erwarteten Kreditverlusts über die gesamte Restlaufzeit des Finanzinstruments nach dem Bilanzzugang. Auch im Fall einer Gesundung bleibt dies der Maßstab für die Bewertung. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zur Berechnung erwarteter Kreditverluste sind unter Punkt (37) Erwartete Kreditverluste im Kapitel Berechnung erwarteter Kreditverluste dargestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zur Bestimmung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos sind unter Punkt (37) Erwartete Kreditverluste im Kapitel signifikante Erhöhung des Kreditrisikos dargestellt. Die Bemessung der erwarteten Kreditausfälle erfolgt entweder auf individueller oder kollektiver Basis. Die Vorgaben für die kollektive Betrachtung sind unter Punkt (37) Erwartete Kreditverluste im Absatz gemeinsame Kreditrisikomerkmale offengelegt. Berechnung von erwarteten Kreditverlusten Die RBI ermittelt den erwarteten Kreditverlust als wahrscheinlichkeitsgewichtete Schätzung aller Zahlungsausfälle unter Berücksichtigung verschiedener Szenarien über die erwartete Laufzeit eines Finanzinstruments, abgezinst mit dem ursprünglich ermittelten Effektivzinssatz. Ein Zahlungsausfall ergibt sich als Differenz zwischen den vertraglich vereinbarten und den tatsächlich erwarteten Zahlungsströmen. Weitere Details zur Berechnung von erwarteten Kreditverlusten sind unter Punkt (37) Erwartete Kreditverluste erläutert. Zukunftsorientierte Informationen Grundsätzlich werden bei der IFRS-9-spezifischen Schätzung der Risikoparameter neben historischen Ausfallinformationen insbesondere auch das aktuelle wirtschaftliche Umfeld (Point-in-time-Ausrichtung) sowie zukunftsorientierte Informationen berücksichtigt. Insbesondere werden dabei makroökonomische Prognosen der Bank regelmäßig im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Höhe des ECL geprüft und in die ECL-Ermittlung einbezogen. Weitere Erläuterungen zu zukunftsorientierten Informationen sind unter Punkt (37) Erwartete Kreditverluste im Kapitel zukunftsorientierte Informationen dargestellt. Signifikante Erhöhung des Kreditrisikos In den Rating-Systemen der RBI werden sämtliche verfügbaren quantitativen und qualitativen Informationen mit Relevanz für die Prognose des Kreditrisikos zur PD verdichtet. Dieser Größe liegen insbesondere eine statistisch fundierte Auswahl und Gewichtung aller verfügbaren Indikatoren zugrunde. Zu den zukunftsorientierten Informationen gehören auch die zur Verbesserung der Regression verwendete Credit Clock, die den aktuellen Kreditzyklus und den davon abgeleiteten Ausblick auf die Entwicklung des Kreditzyklus wiedergibt. Weiterhin fließen in der gemäß den IFRS-9-Anforderungen adjustierten PD neben historischen Informationen und dem aktuellen wirtschaftlichen Umfeld insbesondere auch zukunftsorientierte Informationen, wie z. B. die Prognose der Entwicklung der makroökonomischen Rahmenbedingungen, ein. Folgerichtig verwendet die RBI ausschließlich die PD als Messgröße für die Beurteilung, ob sich das Kreditrisiko eines Finanzinstruments gegenüber dem Zugangszeitpunkt signifikant erhöht hat. Durch die Verankerung der Überprüfung des relativen Transferkriteriums in den robusten Verfahren und Prozessen des konzernweiten Kreditrisikomanagements der Bank wird sichergestellt, dass eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos zuverlässig und zeitnah nach objektiven Kriterien erfolgt. Die Überprüfung, ob am Berichtsstichtag eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos gegenüber dem Zugangszeitpunkt des betreffenden Finanzinstruments vorliegt, erfolgt zum Berichtsstichtag grundsätzlich durch einen Vergleich der beobachteten Ausfallwahrscheinlichkeit über die Restlaufzeit des Finanzinstruments (Lifetime PD) mit der im Zugangszeitpunkt erwarteten Lifetime PD über denselben Zeitraum. Weitere Erläuterungen zu zukunftsorientierten Informationen sind unter Punkt (37) Erwartete Kreditverluste im Kapitel signifikante Erhöhung des Kreditrisikos dargestellt. Sicherheiten Um Kreditrisiken bei finanziellen Vermögenswerten zu mindern, versucht die RBI, sofern möglich, Sicherheiten zu verwenden. Diese Sicherheiten kommen in verschiedenen Formen, wie Bargeld, Wertpapiere, Akkreditive/Garantien, Immobilien, Forderungen, Vorräte, andere nicht finanzielle Vermögenswerte und Kreditverbesserungen wie Netting-Vereinbarungen, vor. Sicherheiten werden, sofern sie nicht in Besitz genommen werden, nicht in der Bilanz der RBI erfasst. Weitere Details sind unter Punkt (36) Sicherheiten und maximales Kreditrisiko dargestellt. Pensionsgeschäfte Im Rahmen echter Pensionsgeschäfte (Repo-Geschäfte) verkauft die RBI Vermögenswerte an einen Vertragspartner und vereinbart gleichzeitig, diese an einem bestimmten Termin zu einem vereinbarten Kurs zurückzukaufen. Die Vermögenswerte verbleiben in der Bilanz der RBI und werden nach den Regeln des jeweiligen Bilanzpostens bewertet. Eine Ausbuchung der Wertpapiere erfolgt nicht, da alle mit dem Eigentum am Pensionsgegenstand verbundenen Chancen und Risiken von der RBI zurückbehalten wurden. Die Liquiditätszuflüsse aus den Repo-Geschäften werden als finanzielle Verbindlichkeiten – Amortized Cost in der Bilanz ausgewiesen. Bei Reverse-Repo-Geschäften werden Vermögenswerte mit der gleichzeitigen Verpflichtung eines zukünftigen Verkaufs gegen Entgelt von der RBI erworben. Die dem Geldgeschäft zugrunde liegenden, in Pension genommenen Wertpapiere werden nicht in der Bilanz der RBI ausgewiesen und folglich auch nicht bewertet. Die Liquiditätsabflüsse aus den Reverse-Repo-Geschäften werden in den Bilanzposten finanzielle Vermögenswerte – Amortized Cost bilanziert. Zinsaufwendungen für Repo-Geschäfte und Zinserträge aus Reverse-Repo-Geschäften werden linear über die Laufzeit abgegrenzt und im Zinsüberschuss der RBI ausgewiesen. Wertpapierleihgeschäfte Wertpapierleihgeschäfte schließt die RBI mit Kreditinstituten und Kunden ab, um der Erfüllung von Lieferverpflichtungen nachzukommen oder Wertpapierpensionsgeschäfte tätigen zu können. Wertpapierleihgeschäfte werden analog dem Ausweis von Wertpapieren aus echten Pensionsgeschäften in der RBI bilanziert. Dabei verbleiben verliehene Wertpapiere weiterhin im Wertpapierbestand und werden nach den Regeln des IFRS 9 bewertet. Entliehene Wertpapiere werden in der RBI nicht bilanziert und auch nicht bewertet. Durch die RBI gestellte Barsicherheiten für Wertpapierleihgeschäfte werden als Forderungen in den Bilanzposten finanzielle Vermögenswerte – Amortized Cost und erhaltene Sicherheiten als finanzielle Verbindlichkeiten – Amortized Cost in der Bilanz ausgewiesen. Leasing Bei Vertragsbeginn prüft die RBI, ob es sich bei dem Vertrag um ein Leasingverhältnis handelt oder ein solches enthält. Ein Vertrag ist oder enthält ein Leasingverhältnis, wenn der Vertrag das Recht beinhaltet, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts für einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht zur Kontrolle der Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts verleiht, prüft die RBI, ob die folgenden Kriterien erfüllt sind: Der Vertrag beinhaltet die Verwendung eines identifizierten Vermögenswerts - dies ist der Fall, wenn entweder der Vermögenswert ausdrücklich im Vertrag angegeben ist oder der Vermögenswert implizit zum Zeitpunkt der Bereitstellung für den Kunden zur Nutzung zur Verfügung gestellt wurde, um die Vertragsbedingungen zu erfüllen. Hat der Lieferant ein materielles Substitutionsrecht, so gilt der Vermögenswert als nicht identifiziert; Die RBI hat das Recht, im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen des Vermögenswerts während der gesamten Nutzungsdauer zu ziehen; und Die RBI hat das Recht zu bestimmen, wie und zu welchem Zweck der Vermögenswert während der Nutzungsdauer verwendet wird, oder die maßgeblichen Entscheidungen darüber, wie und zu welchem Zweck der Vermögenswert verwendet wird, sind festgelegt. RBI als Leasingnehmer Die RBI erfasst ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit zum Zeitpunkt des Beginns des Leasingverhältnisses, an dem ein Leasinggeber (ein Lieferant) einen zugrunde liegenden Vermögenswert zur Nutzung durch die RBI zur Verfügung stellt. Das Nutzungsrecht wird zu Anschaffungskosten am Bereitstellungsdatum bewertet. Die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts setzen sich aus dem Betrag zusammen, der der Leasingverbindlichkeit bei ihrem erstmaligen Ansatz entspricht, bereinigt um etwaige Leasingzahlungen, die vor oder zu Beginn des Leasingverhältnisses geleistet wurden, zuzüglich etwaiger anfänglich angefallener direkter Kosten und einer Schätzung der Kosten bis den zugrunde liegenden Vermögenswert abzubauen und zu entfernen oder den zugrunde liegenden Vermögenswert oder den Standort wiederherzustellen, abzüglich etwaiger Leasinganreize. Das Nutzungsrecht wird anschließend nach der linearen Methode gemäß IAS 16 vom Bereitstellungsdatum bis zum früheren Ende der Nutzungsdauer oder dem Ende der Leasingdauer des Nutzungsrechts abgeschrieben. Das Nutzungsrecht wird um etwaige Wertminderungen verringert und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit bereinigt. Zu Beginn bewertet die RBI die Leasingverbindlichkeit mit dem Barwert der zu diesem Zeitpunkt nicht gezahlten Leasingraten. Die Leasingraten werden unter Verwendung des im Leasingverhältnis enthaltenen Zinssatzes abgezinst, wenn dieser Zinssatz leicht bestimmt werden kann. Kann dieser Zinssatz nicht ohne weiteres bestimmt werden, so verwendet der Leasingnehmer den Grenzfremdkapitalzinssatz. Die in der Bewertung der Leasingverbindlichkeit enthaltenen Leasingraten setzen sich wie folgt zusammen: §Feste Zahlungen einschließlich de facto fester Zahlungen; §Variable Leasingraten, die von einem Index oder einer Rate abhängen, und deren erstmalige Bewertung anhand des am Bereitstellungsdatum gültigen Indizes oder Rate vorgenommen wird; §Beträge, die voraussichtlich vom Leasingnehmer im Rahmen von Restwertgarantien zu zahlen sind; §Den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn die RBI hinreichend sicher ist, diese Option auszuüben; und §Strafzahlungen für die Beendigung des Leasingverhältnisses, wenn in der Laufzeit berücksichtigt ist, dass der Leasingnehmer eine Kündigungsoption ausüben wird. Die Leasingverbindlichkeit wird fortlaufend analog zu den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten unter Anwendung einer Effektivzinsmethode bewertet, so dass der Buchwert der Leasingverbindlichkeit zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und der Zinsaufwand über das Leasingverhältnis verteilt wird. Eine Neubewertung erfolgt, wenn sich die künftigen Leasingraten aufgrund einer Änderung des Index oder des Zinssatzes ändern, wenn sich die Schätzung der RBI hinsichtlich des Betrags ändert, der voraussichtlich unter einer Restwertgarantie zu zahlen ist, oder wenn die RBI die Beurteilung, ob eine Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ausgeübt wird, ändert. Wenn die Leasingverbindlichkeit auf diese Weise neu bewertet wird, wird eine entsprechende Anpassung des Buchwerts des Nutzungsrechts vorgenommen oder ergebniswirksam erfasst, wenn der Buchwert des Nutzungsrechts auf null abgeschrieben wurde. Die RBI hat beschlossen, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für kurzfristige Leasingverträge für Geräte mit einer Leasingdauer von höchstens zwölf Monaten und für Leasingverträge für geringwertige Vermögenswerte, einschließlich IT-Geräte, nicht zu bilanzieren. Die RBI erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen verbundenen Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand. RBI als Leasinggeber Wenn die RBI als Leasinggeber auftritt, bestimmt sie zu Beginn des Leasingverhältnisses, ob das Leasing als Finanzierungsleasing oder als Operating Leasing zu bilanzieren ist. In der RBI wird ein Leasingverhältnis als Finanzierungsleasing klassifiziert, wenn im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden. Typische Faktoren, die einzeln oder in Kombination normalerweise dazu führen würden, dass ein Leasingverhältnis als Finanzierungsleasing klassifiziert wird, sind: §Übertragung des Eigentums an dem Vermögenswert zum Ende der Vertragslaufzeit; §Option zum Erwerb des Vermögenswerts zu einem Preis, der den beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Ausübung der Option voraussichtlich so stark unterschreitet, dass die Ausübung der Option bei Beginn des Leasingverhältnisses hinreichend sicher ist; §Die Vertragslaufzeit erstreckt sich über den größten Teil der wirtschaftlichen Lebensdauer des Vermögenswerts (auch wenn der Titel nicht übertragen wird); §Der Barwert der Leasingzahlungen entspricht zum Zeitpunkt des Beginns mindestens im Wesentlichen dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswerts und §Der Vermögenswert ist so speziell, dass nur der Leasingnehmer ihn ohne größere Änderungen nutzen kann. Manchmal ist die RBI ein Zwischen-Leasinggeber, das bedeutet, dass die RBI sowohl Leasingnehmer als auch Leasinggeber desselben Leasinggegenstands ist und ihren Anteil am Haupt- und am Untermietverhältnis getrennt bilanziert. Wenn es sich bei dem Hauptmietverhältnis um ein kurzfristiges Leasingverhältnis handelt, wird das Untermietverhältnis als Operating Leasing klassifiziert. Andernfalls bewertet die RBI die Klassifizierung eines Untermietverhältnisses anhand des Nutzungsrechts im Hauptmietverhältnis und nicht anhand des zugrunde liegenden Vermögenswerts des Hauptmietverhältnisses. Die RBI erfasst die mit dem Operating-Leasingverhältnis verbundenen Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Ertrag. Konsolidierungsgrundsätze Tochterunternehmen Alle wesentlichen Tochterunternehmen, bei denen die RBI AG direkt oder indirekt beherrschenden Einfluss ausübt, werden vollkonsolidiert. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn er aus seiner Verbindung mit dem Unternehmen variablen Rückflüssen ausgesetzt ist und die Fähigkeit besitzt, diese Rückflüsse mittels seiner Verfügungsgewalt zu beeinflussen. Nicht vollkonsolidierte Anteile an Tochterunternehmen werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Anteile an Tochterunternehmen, deren beizulegender Zeitwert unwesentlich von den Anschaffungskosten abzüglich Wertminderung abweicht, werden vereinfacht zu den Anschaffungskosten abzüglich Wertminderung bewertet. Nicht vollkonsolidierte Anteile an Tochterunternehmen werden im Bilanzposten Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen ausgewiesen. Bei strukturierten Unternehmen handelt es sich um Unternehmen, bei denen nicht die Stimmrechte oder vergleichbare Rechte der dominante Faktor bei der Festlegung der Beherrschung sind. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Stimmrechte sich lediglich auf die Verwaltungsaufgaben beziehen und die relevanten Tätigkeiten durch Vertragsvereinbarungen geregelt sind. Ebenso wie bei Tochterunternehmen ist die Konsolidierung von strukturierten Unternehmen erforderlich, wenn der Konzern das Unternehmen beherrscht. Im Konzern wird die Verpflichtung zur Konsolidierung von strukturierten Unternehmen im Rahmen eines Prozesses geprüft, der Transaktionen umfasst, bei denen ein strukturiertes Unternehmen durch den Konzern mit oder ohne Beteiligung dritter Parteien initiiert wird, sowie Transaktionen, bei denen der Konzern mit oder ohne Beteiligung dritter Parteien in vertragliche Beziehungen zu einem bereits bestehenden strukturierten Unternehmen tritt. Die Konsolidierungsentscheidungen werden anlassbezogen, mindestens jedoch quartalsweise überprüft. Die Auflistung aller konsolidierten strukturierten Unternehmen sowie der nicht einbezogenen strukturierten Unternehmen ist unter Punkt (70) Zusammensetzung des Konzerns ersichtlich. Um festzustellen, ob ein Unternehmen zu konsolidieren ist, gilt es, eine Reihe von Kontrollfaktoren zu prüfen. Dies beinhaltet eine Untersuchung §des Zwecks und der Gestaltung des Unternehmens, §der relevanten Tätigkeiten und wie diese bestimmt werden, §ob der Konzern durch seine Rechte die Möglichkeit hat, die relevanten Tätigkeiten zu bestimmen, §ob der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf variable Rückflüsse hat und §ob der Konzern die Möglichkeit hat, seine Verfügungsgewalt so zu nutzen, dass dadurch die Höhe der ‎Rückflüsse beeinflusst wird. Sind Stimmrechte maßgeblich, beherrscht der Konzern ein Unternehmen, wenn er direkt oder indirekt mehr als 50 Prozent der Stimmrechte an dem Unternehmen besitzt, ausgenommen es gibt Anzeichen, dass ein anderer Investor über die praktische Möglichkeit verfügt, die relevanten Tätigkeiten einseitig zu bestimmen. Einer oder mehrere der folgenden Faktoren deuten auf solche Anzeichen hin: §Ein anderer Investor besitzt aufgrund einer Vereinbarung mit dem Konzern die Beherrschungsmöglichkeit über mehr als die Hälfte der Stimmrechte. §Ein anderer Investor besitzt aufgrund gesetzlicher Regelungen oder einer Vereinbarung die Möglichkeit zur Beherrschung der Finanzpolitik und der geschäftlichen Tätigkeiten der Beteiligung. §Ein anderer Investor beherrscht die Beteiligung aufgrund seiner Möglichkeit zur Bestellung und Abberufung der Mehrheit der Vorstandsmitglieder oder der Mitglieder eines gleichwertigen Leitungsorgans. §Ein anderer Investor beherrscht das Unternehmen aufgrund seiner Möglichkeit, über die Mehrheit der abzugebenden Stimmrechte bei einer Sitzung des Vorstands oder eines gleichwertigen Leitungsorgans zu verfügen. Bei der Beurteilung der Beherrschung werden auch potenzielle Stimmrechte berücksichtigt, soweit diese als substanziell erachtet werden. Ähnlich beurteilt der Konzern das Vorliegen einer Beherrschung in Fällen, in denen er nicht die Mehrheit der Stimmrechte besitzt, aber die praktische Möglichkeit zur einseitigen Lenkung der relevanten Tätigkeiten hat. Dies kann der Fall sein, wenn der Konzern aufgrund der Größe und Verteilung des Stimmrechtsbesitzes der Anteilseigner die Möglichkeit zur Beherrschung der relevanten Tätigkeiten besitzt. Tochterunternehmen werden grundsätzlich ab dem Tag in den Konsolidierungskreis einbezogen, an dem der Konzern direkt oder indirekt die Kontrolle erlangt, und scheiden ab dem Zeitpunkt, ab dem die Bank nicht länger beherrschenden Einfluss ausübt, aus dem Konsolidierungskreis aus. Die Ergebnisse der im Lauf des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochterunternehmen werden ab Übernahme der Beherrschung oder bis zum Wegfall der Beherrschung in der Konzern-Erfolgsrechnung erfasst. Bei der Erstkonsolidierung von bisher aufgrund der Unwesentlichkeit nicht einbezogenen beherrschten Tochterunternehmen, werden die Wertänderungen einzelner Vermögenswerte und Verpflichtungen zwischen dem Erwerbs- bzw. Gründungszeitpunkt und der erstmaligen Konsolidierung sowie in diesem Zeitraum erwirtschaftete Gewinne/Verluste des betreffenden Tochterunternehmens direkt im Eigenkapital berücksichtigt. Diese Anpassungen werden in den sonstigen Veränderungen ausgewiesen. Der Konzern überprüft zumindest zu jedem Quartalsabschluss die Angemessenheit zuvor getroffener Konsolidierungsentscheidungen. Entsprechend werden etwaige organisatorische Veränderungen unmittelbar berücksichtigt. Dazu gehören neben Änderungen der Eigentumsverhältnisse jegliche Änderungen von bestehenden oder mit einer Einheit neu abgeschlossenen vertraglichen Verpflichtungen des Konzerns. Das Kapital nicht beherrschender Anteile wird in der Konzernbilanz als Bestandteil des Eigenkapitals, aber getrennt von dem den Aktionären der RBI AG zurechenbaren Eigenkapital ausgewiesen. Das Ergebnis nicht beherrschender Anteile wird in der Erfolgsrechnung separat ausgewiesen. Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung werden konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten miteinander aufgerechnet. Dabei verbleibende zeitliche Differenzen werden in der Konzernbilanz unter den Posten sonstige Aktiva bzw. sonstige Passiva ausgewiesen. Konzerninterne Aufwendungen und Erträge werden ebenfalls miteinander aufgerechnet, wobei temporäre Aufrechnungsdifferenzen aus dem Bankgeschäft teils im Zinsergebnis und teils im Handelsergebnis dargestellt werden. Andere Differenzen werden in dem Posten sonstiges betriebliches Ergebnis erfasst. Zwischengewinne werden dann eliminiert, wenn sie wesentlichen Einfluss auf die Posten der Erfolgsrechnung haben. Geschäfte, die zwischen den einzelnen Gesellschaften des Konzerns getätigt werden, erfolgen grundsätzlich zu Marktkonditionen. Änderungen der Beteiligungsquote des Konzerns an bestehenden Tochterunternehmen Werden im Zuge der Folgekonsolidierung bei bereits bestehender Beherrschung weitere Anteile erworben oder Anteile ohne Kontrollverlust veräußert, werden diese Vorgänge erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktionen dargestellt. Die Buchwerte der vom Konzern gehaltenen Anteile und der nicht beherrschenden Anteile werden so angepasst, dass sie die Änderungen der an den Tochterunternehmen bestehenden Anteilsquoten widerspiegeln. Jede Differenz zwischen dem Betrag, um den die nicht beherrschenden Anteile angepasst werden, und dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten oder erhaltenen Gegenleistung wird unmittelbar im Eigenkapital erfasst und den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zugeordnet. Wenn die Gesellschaft die Beherrschung über ein Tochterunternehmen verliert, wird der Endkonsolidierungsgewinn oder ‎-verlust erfolgswirksam erfasst. Dieser wird ermittelt aus der Differenz zwischen §dem Gesamtbetrag des beizulegenden Zeitwerts der erhaltenen Gegenleistung und dem beizulegenden Zeitwert der zurückbehaltenen Anteile und §dem Buchwert der Vermögenswerte (einschließlich des Geschäfts- oder Firmenwerts), der Schulden des Tochterunternehmens und aller nicht beherrschenden Anteile. Alle im Zusammenhang mit diesem Tochterunternehmen im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Beträge werden so bilanziert, wie dies bei einem Verkauf der Vermögenswerte erfolgen würde, d. h. es erfolgt eine Umgliederung in die Erfolgsrechnung oder eine direkte Übertragung in die Gewinnrücklagen. Assoziierte Unternehmen Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, auf das der Konzern maßgeblichen Einfluss hat. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Unternehmens, an dem die Beteiligung gehalten wird, mitzuwirken. Dabei liegt weder Beherrschung noch gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse vor. In der Regel wird ein maßgeblicher Einfluss vermutet, wenn der Konzern zwischen 20 und 50 Prozent der Stimmrechte hält. Bei der Beurteilung, ob der Konzern die Möglichkeit besitzt, einen maßgeblichen Einfluss auf ein anderes Unternehmen auszuüben, werden die Existenz sowie der Effekt potenzieller Stimmrechte, die aktuell ausübbar oder wandelbar sind, berücksichtigt. Weitere Faktoren, die zur Beurteilung eines maßgeblichen Einflusses herangezogen werden, sind beispielsweise die Vertretung in Leitungs- und Aufsichtsgremien (bei österreichischen Aktiengesellschaften im Aufsichtsrat) des Beteiligungsunternehmens sowie wesentliche Geschäftsvorfälle mit dem Beteiligungsunternehmen. Anteile an assoziierten Unternehmen werden at-equity einbezogen und im Bilanzposten Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen in dem Unterposten Anteile an at-equity bewerteten Unternehmen ausgewiesen. Die Anschaffungskosten dieser Beteiligungen einschließlich darin enthaltener Geschäfts- oder Firmenwerte werden zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss bestimmt. Dabei werden dieselben Regeln angewendet wie bei vollkonsolidierten Unternehmen (Aufrechnung der Anschaffungskosten mit dem zum Fair Value bewerteten anteiligen Nettovermögen). Sofern assoziierte Unternehmen wesentlich sind, wird eine Fortschreibung des Equity-Buchwerts entsprechend der jeweiligen anteiligen Entwicklung des Eigenkapitals der Unternehmen vorgenommen. Jahresergebnisse aus at-equity bewerteten Unternehmen werden saldiert im Posten laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen dargestellt. Zurechenbare Verluste der at-equity-bewerteten Unternehmen werden nur bis zur Höhe des Equity-Buchwerts berücksichtigt. Übersteigende Verluste werden nicht erfasst, da keine Verpflichtung besteht, die übersteigenden Verluste auszugleichen. Darüber hinaus werden die beim assoziierten Unternehmen erfolgsneutral erfassten Bewertungen im Konzernabschluss der RBI ebenfalls erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis dargestellt. Dies betrifft insbesondere Bewertungen von finanziellen Vermögenswerten – Fair Value Through Other Comprehensive Income. An jedem Bilanzstichtag beurteilt der Konzern, inwiefern objektive Hinweise auf eine Wertminderung einer Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen vorliegen. Wenn objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen, wird eine Werthaltigkeitsprüfung durchgeführt, indem der erzielbare Betrag der Beteiligung, der dem jeweils höheren Wert aus dem Nutzungswert und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten entspricht, mit deren Buchwert verglichen wird. Eine in Vorperioden erfasste Wertminderung wird nur rückgängig gemacht, wenn sich die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags der Beteiligung zugrunde liegenden Annahmen seit der letzten Erfassung eines Wertminderungsverlusts geändert haben. In diesem Fall wird der Buchwert der Beteiligung auf ihren höheren erzielbaren Betrag zugeschrieben. Unternehmenserwerbe Der Erwerb von Geschäftsbetrieben wird nach der Erwerbsmethode bilanziert. Die bei einem Unternehmenszusammenschluss übertragene Gegenleistung wird zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser bestimmt sich aus der Summe der zum Erwerbszeitpunkt gültigen beizulegenden Zeitwerte der übertragenen Vermögenswerte, der von den früheren Eigentümern des erworbenen Unternehmens übernommenen Schulden und der vom Konzern emittierten Eigenkapitalinstrumente im Austausch gegen die Beherrschung des erworbenen Unternehmens. Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Transaktionskosten werden bei Anfall erfolgswirksam erfasst. Der Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich als Überschuss der Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und dem beizulegenden Zeitwert des zuvor vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen (sofern gegeben) über den Saldo der zum Erwerbszeitpunkt ermittelten beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und der übernommenen Schulden. Für den Fall, dass sich – auch nach nochmaliger Beurteilung – ein negativer Unterschiedsbetrag ergibt, wird dieser unmittelbar als Ertrag in der Erfolgsrechnung erfasst. Anteile nicht beherrschender Gesellschafter, die gegenwärtig Eigentumsrechte vermitteln und dem Inhaber im Fall der Liquidation das Recht gewähren, einen proportionalen Anteil am Nettovermögen des Unternehmens zu erhalten, werden bei Zugang entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens bewertet. Dieses Wahlrecht kann bei jedem Unternehmenszusammenschluss neu ausgeübt werden. Andere Komponenten von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter werden mit ihren beizulegenden Zeitwerten oder den Wertmaßstäben bewertet, die sich aus anderen Standards ergeben. Enthält die übertragene Gegenleistung eine bedingte Gegenleistung, wird diese mit dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert bewertet. Handelt es sich bei der bedingten Gegenleistung um Eigenkapital, erfolgt keine Folgebewertung an nachfolgenden Abschlussstichtagen; ihre Erfüllung wird innerhalb des Eigenkapitals bilanziert. Eine bedingte Gegenleistung, die einen Vermögenswert oder eine Schuld darstellt, wird an nachfolgenden Abschlussstichtagen zum beizulegenden Zeitwert bewertet und ein resultierender Gewinn oder Verlust in der Erfolgsrechnung erfasst. Anpassungen der Bewertung oder der zusätzliche Ansatz weiterer Vermögenswerte und Schulden, um zusätzliche Informationen über Fakten und Umstände widerzuspiegeln, die bereits zum Erwerbszeitpunkt bestanden, werden innerhalb des Bewertungszeitraums rückwirkend korrigiert und entsprechend gegen den Geschäfts- oder Firmenwert gebucht. Der Bewertungszeitraum darf ein Jahr vom Erwerbszeitpunkt an nicht überschreiten. Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen Dieser Bilanzposten enthält den Kassenbestand, täglich fällige Forderungen gegenüber Zentralbanken und täglich fällige Sichteinlagen bei Kreditinstituten. Beteiligungen Anteile an Tochterunternehmen, die aufgrund untergeordneter Bedeutung nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, und Anteile an assoziierten Unternehmen, die nicht at-equity erfasst werden, sind unter Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen ausgewiesen. Immaterielle Vermögenswerte Erworbene immaterielle Vermögenswerte Separat, d. h. nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer werden in der RBI zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen erfasst. Die Abschreibungen werden linear über die erwartete Nutzungsdauer aufwandswirksam erfasst. Die erwartete Nutzungsdauer sowie die Abschreibungsmethode werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und sämtliche Schätzungsänderungen prospektiv berücksichtigt. Separat erworbene immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen erfasst. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Software beträgt zwischen vier und sechs Jahren. Bei Software-Großprojekten kann sich die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer auch auf einen darüberhinausgehenden Zeitraum erstrecken. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte – Forschungs- und Entwicklungskosten Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte umfassen ausschließlich Software und werden aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern daraus künftig ein wirtschaftlicher Nutzen entsteht, und die Herstellungskosten verlässlich ermittelt werden können. Kosten für Forschungsaktivitäten werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand erfasst. Ein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert, der sich aus der Entwicklungstätigkeit oder aus der Entwicklungsphase eines internen Projekts ergibt, wird dann bilanziert, wenn die folgenden Nachweise erbracht wurden: Die Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts ist technisch realisierbar, sodass er zur Nutzung oder zum Verkauf zur Verfügung stehen wird. Es besteht die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen sowie ihn zu nutzen oder zu verkaufen. Die Möglichkeit, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen, ist gegeben. Der immaterielle Vermögenswert wird voraussichtlich einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen. Die Verfügbarkeit adäquater technischer, finanzieller und sonstiger Ressourcen, um die Entwicklung abschließen und den immateriellen Vermögenswert nutzen oder verkaufen zu können, ist gegeben. Die Möglichkeit zur verlässlichen Bestimmung der im Rahmen der Entwicklung des immateriellen Vermögenswerts zurechenbaren Aufwendungen ist gegeben. Der Betrag, mit dem ein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert erstmals aktiviert wird, ist die Summe der entstandenen Aufwendungen von dem Tag an, an dem der immaterielle Vermögenswert die oben genannten Bedingungen erstmals erfüllt. Wenn ein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert nicht aktiviert werden kann bzw. noch kein immaterieller Vermögenswert vorliegt, werden die Entwicklungskosten erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie entstehen. Aktivierte Entwicklungskosten werden im Konzern in der Regel über eine Nutzungsdauer von fünf Jahren linear abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Software beträgt zwischen vier und sechs Jahren. Bei Software-Großprojekten kann sich die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer auch auf einen darüberhinausgehenden Zeitraum erstrecken. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene immaterielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, werden in der RBI gesondert vom Geschäfts- oder Firmenwert erfasst und im Erwerbszeitpunkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte ohne bestimmbare Nutzungsdauer werden an jedem Bilanzstichtag auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Bei besonderen Ereignissen (Trigger Events) erfolgt auch unterjährig eine Überprüfung der Werthaltigkeit. Sofern Umstände vorliegen, die den erwarteten Nutzen nicht mehr erkennen lassen, wird gemäß IAS 36 eine Wertminderung vorgenommen. Immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer werden über den Zeitraum abgeschrieben, über den dieser immaterielle Vermögenswert genutzt werden kann. Unternehmen des Konzerns verwenden zur Unterscheidung ihrer Dienstleistungen von jenen der Mitbewerber Warenzeichen (Marken). Gemäß IFRS 3 werden Marken erworbener Unternehmen gesondert unter dem Bilanzposten immaterielle Vermögenswerte bilanziert. Es wurde eine unbegrenzte Nutzungsdauer angenommen, sodass keine planmäßige Abschreibung erfolgt. Die Marken werden jährlich und zusätzlich immer dann, wenn Indikatoren für eine Wertminderung vorliegen, auf Werthaltigkeit getestet. Details sind unter dem Punkt (21) Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte dargestellt. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Kerneinlagen werden gemäß IFRS 3 gesondert unter dem Posten immaterielle Vermögenswerte ausgewiesen. Den Kerneinlagen wurde eine Nutzungsdauer von zehn Jahren zugrunde gelegt. Details zu den Kerneinlagen sind unter dem Posten (21) Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte dargestellt. Sachanlagen Die unter den Sachanlagen ausgewiesenen Grundstücke und Gebäude sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden im Posten Verwaltungsaufwendungen erfasst. Den linearen Abschreibungen werden folgende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern zugrunde gelegt: Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Jahre Gebäude 25 – 50 Büro- und Geschäftsausstattung 5 – 10 Hardware 3 – 7 Nutzungsrechte 2 – 35 Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben. Die erwarteten Nutzungsdauern, Restwerte und Abschreibungsmethoden werden jährlich überprüft. Dabei fließen alle notwendigen Schätzungsänderungen prospektiv ein. Voraussichtlich dauernde Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst und im Posten Wertminderungen auf nichtfinanzielle Vermögenswerte dargestellt. Bei Wegfall der Wertminderungsgründe erfolgt eine Zuschreibung bis zu den fortgeschriebenen Anschaffungskosten. Eine Sachanlage wird bei Abgang oder dann, wenn kein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen aus der fortgesetzten Nutzung des Vermögenswerts erwartet wird, ausgebucht. Der sich aus dem Verkauf oder der Stilllegung einer Sachanlage ergebende Gewinn oder Verlust bestimmt sich als Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts und wird erfolgswirksam im sonstigen betrieblichen Ergebnis erfasst. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Als solche bezeichnet man Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden. Die als Finanzinvestition gehaltenen Grundstücke und Gebäude werden entsprechend der nach IAS 40 zulässigen Cost Method mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten bewertet und aufgrund untergeordneter Bedeutung in den Sachanlagen ausgewiesen. Die lineare Abschreibung erfolgt auf Basis der Nutzungsdauer. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien ist ident mit jener von Gebäuden, die unter den Sachanlagen bilanziert werden. Die Abschreibungen werden im Posten Verwaltungsaufwendungen erfasst. Voraussichtlich dauernde Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst und im Posten Wertminderungen auf nichtfinanzielle Vermögenswerte dargestellt. Bei Wegfall der Wertminderungsgründe erfolgt eine Zuschreibung bis zu den fortgeschriebenen Anschaffungskosten. Eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie wird bei Abgang oder dann, wenn sie dauerhaft nicht mehr genutzt werden soll und ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen aus dem Abgang nicht mehr erwartet wird, ausgebucht. Der sich aus dem Abgang ergebende Gewinn oder Verlust bestimmt sich als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts und wird in der Periode des Abgangs im sonstigen betrieblichen Ergebnis erfasst. Wertminderungen von nichtfinanziellen Vermögenswerten Werthaltigkeitsprüfung der Firmenwerte Alle Firmenwerte werden an jedem Bilanzstichtag auf Basis zahlungsmittelgenerierender Einheiten (Cash Generating Units; CGU) auf ihren künftigen wirtschaftlichen Nutzen überprüft. Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit wird vom Management festgelegt und ist als die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten eines Unternehmens definiert, die permanente Zahlungsmittelzuflüsse aus der laufenden Nutzung hervorbringt. In der RBI werden alle Segmente gemäß Segmentberichterstattung als zahlungsmittelgenerierende Einheiten bestimmt. Innerhalb der Segmente bilden rechtlich selbständige Einheiten zum Zweck der Wertminderungsprüfung der Firmenwerte jeweils eine eigene CGU. Dabei wird der Buchwert der jeweiligen Einheit (einschließlich eines zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts) mit dem aus ihr erzielbaren Betrag verglichen. Dieser ist grundsätzlich als der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert (Value in Use) definiert. Der Nutzungswert basiert auf den erwarteten potenziellen Dividenden, die mit einem risikoadäquaten Zinssatz diskontiert werden. Die Schätzung der zukünftigen Ergebnisse erfordert eine Beurteilung der bisherigen sowie der zukünftigen Performance, Letztere unter Beachtung der voraussichtlichen Entwicklung der relevanten Märkte und des gesamtwirtschaftlichen Umfelds. Die Impairment-Tests der Firmenwerte auf Basis der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten beruhen auf einer vom jeweiligen Management erstellten und von den zuständigen Organen genehmigten Mehrjahresplanung. Darin wird die mittelfristige Erfolgsperspektive der CGU unter Berücksichtigung der Geschäftsstrategie, der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Bruttoinlandsprodukt, Inflationserwartungen etc.) sowie der jeweiligen Marktverhältnisse abgebildet. Im Anschluss daran erfolgt eine Verstetigung unter Zugrundelegung eines zeitlich unbefristeten Fortbestands. Die Diskontierung der bewertungsrelevanten Erträge, das sind die potenziellen Dividenden, erfolgt mit risikoadaptierten und länderspezifisch angepassten Eigenkapitalkostensätzen. Diese wurden in Anlehnung an das Capital-Asset-Pricing-Modell ermittelt. Die einzelnen Zinssatzparameter (risikoloser Zinssatz, Inflationsdifferenz, Marktrisikoprämie, länderspezifische Risiken und Beta-Faktoren) wurden mithilfe externer Informationsquellen festgelegt. Der gesamte Planungshorizont wird in drei Phasen aufgeteilt, wobei sich die Phase I auf den Planungszeitraum des Managements von drei Jahren erstreckt. In der Phase II, die weitere zwei Jahre umfasst, wird die Detailplanung unter Beachtung von gesamtwirtschaftlichen Plandaten extrapoliert. In der Phase III erfolgt die Verstetigung der Ertragserwartung unter Zugrundelegung eines zeitlich unbefristeten Fortbestands. Details zur Werthaltigkeitsprüfung sind unter Punkt (21) Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte dargestellt. Als zur Veräußerung gehalten klassifizierte langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen Langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen werden als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Diese Bedingung wird nur dann als erfüllt angesehen, wenn die Veräußerung hochwahrscheinlich ist, der Vermögenswert (oder die Veräußerungsgruppe) in seiner (ihrer) Beschaffenheit für einen sofortigen Verkauf verfügbar ist und das Management einen Plan für den Verkauf des Vermögenswerts (oder der Veräußerungsgruppe) beschlossen hat. Weiters muss der Veräußerungsvorgang innerhalb von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Einstufung für eine Erfassung als abgeschlossener Verkauf in Betracht kommen. Langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert sind, werden zum niedrigeren Betrag aus ihrem ursprünglichen Buchwert bzw. dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet und unter dem Posten zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen ausgewiesen. Ergebnisse aus als zur Veräußerung gehalten klassifizierten langfristigen Vermögenswerten oder Veräußerungsgruppen werden im übrigen Ergebnis erfasst. Sollte der Wertminderungsaufwand der Veräußerungsgruppe den Buchwert der Vermögenswerte, die in den Anwendungsbereich des IFRS 5 fallen, übersteigen, gibt es in den IFRS keine spezielle Regelung hinsichtlich der Behandlung dieser Differenz. Diese Differenz wird in dem Bilanzposten Rückstellungen unter Rückstellungen für belastende Verträge erfasst. Für den Fall, dass der Konzern einen Plan für den Verkauf beschlossen hat, welcher mit der Beherrschung über ein Tochterunternehmen einhergeht, werden sämtliche Vermögenswerte und Schulden dieses Tochterunternehmens als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, sofern die oben genannten Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Dies gilt unabhängig davon, ob der Konzern nach der Veräußerung einen nicht beherrschenden Anteil an dem früheren Tochterunternehmen zurückbehält oder nicht. Ergebnisse von aufgegebenen Geschäftsbereichen werden separat als Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen in der Erfolgsrechnung ausgewiesen. Details zu Veräußerungsgruppen gemäß IFRS 5 sind unter Punkt (23) Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen dargestellt. Rückstellungen Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis hat und es sowohl wahrscheinlich ist, dass er verpflichtet sein wird, diese zu erfüllen, als auch eine verlässliche Schätzung des Betrags möglich ist. Der angesetzte Rückstellungsbetrag ist der am Bilanzstichtag bestmögliche Schätzwert für die Leistung, die unter Berücksichtigung der der Verpflichtung zugrunde liegenden Risiken und Unsicherheiten hinzugeben ist, um die gegenwärtige Verpflichtung zu erfüllen. Risiken und Unsicherheiten sind bei der Schätzung berücksichtigt. Wird eine Rückstellung auf Basis der für die Erfüllung der Verpflichtung geschätzten Zahlungsströme bewertet, sind diese Zahlungsströme abzuzinsen, sofern der Zinseffekt wesentlich ist. In der Bilanz werden diese Arten von Rückstellungen unter dem Posten Rückstellungen ausgewiesen. Die Zuführung zu den unterschiedlichen Rückstellungsarten erfolgt über verschiedene Posten der Erfolgsrechnung. Kreditrisikovorsorgen für Eventualverbindlichkeiten werden in der Erfolgsrechnung unter dem Posten Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte ausgewiesen. Die Restrukturierungsrückstellungen und die sonstigen Personalvorsorgen werden in den Verwaltungsaufwendungen gebucht. Zuführungen zu Rückstellungen, die nicht dem entsprechenden Verwaltungsaufwand zuzuordnen sind, werden grundsätzlich zulasten des sonstigen betrieblichen Ergebnisses gebildet. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Sämtliche leistungsorientierten Sozialkapitalrückstellungen (Rückstellungen für Pensionen, Abfertigungsverpflichtungen, Geburtstags- und Jubiläumsgelder) werden gemäß IAS 19 Employee Benefits nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden für alle Sozialkapitalrückstellungen der österreichischen Konzerneinheiten die AVÖ 2018-P-Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung in der Ausprägung für Angestellte herangezogen. In anderen Ländern werden vergleichbare aktuarische Berechnungsgrundlagen verwendet. Weitere Angaben zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen finden sich unter Punkt (29) Rückstellungen. Beitragsorientierte Pensionsvorsorge Im Rahmen beitragsorientierter Vorsorgepläne entrichtet das Unternehmen festgelegte Beiträge an eine Pensionskasse. Die Zahlungen werden in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand erfasst. Nachrangkapital Emittiertes Nachrangkapital und Ergänzungskapital werden entweder in dem Posten finanzielle Verbindlichkeiten – Amortized Cost oder finanzielle Verbindlichkeiten – Designated Fair Value Through Profit/Loss ausgewiesen. Verbriefte und nicht verbriefte Vermögenswerte sind nachrangig, wenn die Forderungen im Fall der Liquidation oder des Konkurses erst nach den Forderungen der anderen, nicht nachrangigen Gläubiger befriedigt werden können. Ergänzungskapital ist gemäß Art. 63 der Verordnung (EU) Nr 575/2013 (CRR) definiert. Entsprechende Instrumente weisen eine Ursprungslaufzeit von mindestens fünf Jahren auf, sind nachrangiger Natur und dürfen, unter anderem, keinen Anreiz zur vorzeitigen Tilgung enthalten, dem Inhaber kein Anrecht auf eine Beschleunigung der Rückzahlung einräumen oder Zins- bzw. Dividendenzahlungen inkludieren, die in ihrer Höhe von der Bonität des Emittenten beeinflusst werden. Zinsüberschuss Zinsen und ähnliche Erträge umfassen vor allem Zinserträge aus finanziellen Vermögenswerten wie Krediten oder festverzinslichen Wertpapieren sowie Zinsen und ähnliche Erträge aus dem Handelsbestand. Zinsen und zinsähnliche Aufwendungen umfassen vor allem Zinsaufwendungen für Einlagen, verbriefte Verbindlichkeiten und Nachrangkapital. Zinserträge und Zinsaufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt. Negative Zinsen von Aktivposten werden im Zinsertrag, negative Zinsen von Passivposten werden im Zinsaufwand ausgewiesen. Dividendenerträge Dividenden aus Aktien, nicht vollkonsolidierten verbundenen Unternehmen, strategischen Beteiligungen sowie assoziierten Unternehmen, die nicht at-equity bilanziert werden, sind unter Dividendenerträge erfasst. Dividenden werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Rechtsanspruch der RBI auf Zahlung entstanden ist. Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen Das laufende Ergebnis aus assoziierten Unternehmen umfasst das laufende Ergebnis aus den at-equity bewerteten Unternehmen. Provisionsüberschuss Im Wesentlichen werden im Provisionsüberschuss Erträge aus und Aufwendungen für Dienstleistungen im Zahlungsverkehr, in der Vermögensverwaltung sowie dem Devisen- und dem Kreditgeschäft erfasst. Die Erträge und Aufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt. Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen Das Handelsergebnis umfasst die Händlermarge aus dem Devisengeschäft, das Ergebnis aus der Fremdwährungsbewertung sowie alle realisierten und nicht realisierten Gewinne und Verluste aus den zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten. Ergebnis aus Hedge Accounting Das Ergebnis aus Hedge Accounting beinhaltet Fair-Value Änderungen aus Absicherungsinstrumenten, Fair-Value-Änderungen aus abgesicherten Grundgeschäften im Hedge Accounting, sowie den erfolgswirksamen, ineffektiven Teil aus Cash-Flow Hedges. Verwaltungsaufwendungen In den Verwaltungsaufwendungen werden der Personalaufwand, der Sachaufwand sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und auf immaterielle Vermögenswerte ausgewiesen. Sonstiges betriebliches Ergebnis Im sonstigen betrieblichen Ergebnis sind keine unmittelbaren Kerneinnahmen, sondern spezielle Ergebnisbestandteile, die im Zusammenhang mit der operativen Geschäftstätigkeit anfallen, enthalten. Übriges Ergebnis Im übrigen Ergebnis sind im Wesentlichen Wertminderungen von Eigenkapitalinstrumenten und nichtfinanziellen Vermögenswerten sowie Endkonsolidierungseffekte enthalten. Dazu zählen vor allem Wertminderungen/-aufholungen auf Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen, Wertminderungen von Firmenwerten und anderen nichtfinanziellen Vermögenswerten sowie das Ergebnis aus zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Verkaufsgruppen. Darüber hinaus weist die RBI hier den nicht der Geschäftstätigkeit zuordenbaren Steueraufwand (aus gesellschaftsrechtlichen Änderungen) sowie Dotierungen von kreditbezogenen Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten auf Portfoliobasis aus. Staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben Im Posten staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben werden die Bankabgaben, die Bankenabwicklungsfonds und die Beiträge zur Einlagensicherung berücksichtigt. Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte Die Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte umfassen Wertminderungen auf erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Wertminderungen auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte. Ertragsteuern Die RBI AG als Gruppenträger und 51 ihrer inländischen Tochterunternehmen sind Mitglieder einer steuerlichen Gruppe. Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens unter Berücksichtigung der steuerlichen Gruppe (in Form einer Steuerumlage) für das laufende Jahr ermittelt. Erbringt die RBI AG ein steuerlich negatives Ergebnis und sind diese steuerlichen Verluste in der Gruppe nicht verwertbar, ist vom Gruppenträger unmittelbar keine negative Steuerumlage an die RBI AG zu zahlen. Erst bzw. spätestens bei Ausscheiden aus der Steuergruppe hat eine Endabrechnung zu erfolgen. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Ergebnis vor Steuern aus der Konzern-Gesamtergebnisrechnung aufgrund von Aufwendungen und Erträgen, die in späteren Jahren oder niemals steuerbar bzw. steuerlich abzugsfähig sein werden. Die Verbindlichkeit des Konzerns für die laufenden Steuern wird auf Grundlage der geltenden bzw. aus Sicht des Abschlussstichtags in Kürze geltenden Steuersätze berechnet. Die Berechnung und Bilanzierung von latenten Steuern erfolgt in Übereinstimmung mit IAS 12 nach der bilanzorientierten Verbindlichkeiten-Methode. Auf alle temporären Differenzen, die aus dem Vergleich zwischen Konzernbuchwerten und steuerlichen Buchwerten resultieren und sich in den Folgeperioden wieder ausgleichen, werden latente Steuern unter Zugrundelegung der landesspezifischen Steuersätze berechnet. Für Verlustvorträge werden aktive latente Steuern angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass in Zukunft in derselben Gesellschaft steuerbare Gewinne in entsprechender Höhe erzielt werden. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird jedes Jahr am Abschlussstichtag geprüft und herabgesetzt, falls es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass genügend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird, um den Anspruch vollständig oder teilweise zu realisieren. Eine Aufrechnung von latenten Steueransprüchen mit latenten Steuerverpflichtungen wird je Tochterunternehmen in dem Ausmaß, in dem eine Verrechnung zulässig ist, vorgenommen. Ertragsteueransprüche bzw. -verpflichtungen werden in den Bilanzposten laufende und latente Steuerforderungen sowie laufende und latente Steuerverpflichtungen ausgewiesen. Laufende und latente Steuern werden im Gewinn oder Verlust erfasst, es sei denn, dass sie im Zusammenhang mit Posten stehen, die im sonstigen Ergebnis erfasst werden. In diesem Fall ist die laufende und latente Steuer ebenfalls im sonstigen Ergebnis zu erfassen. IFRIC 23 wird auf zu versteuernde Gewinne (steuerliche Verluste), steuerliche Basen, nicht genutzte steuerliche Verluste, nicht genutzte Steuergutschriften und Steuersätze angewendet, wenn Unsicherheit bezüglich der ertragssteuerlichen Behandlung nach IAS 12 besteht. Bei der Bestimmung, ob jede steuerliche Behandlung einzeln oder ob manche steuerlichen Behandlungen gemeinsam beurteilt werden sollen, hat die RBI Ermessen anzuwenden. Wenn die RBI zum Schluss kommt, dass es nicht wahrscheinlich ist, dass eine bestimmte steuerliche Behandlung akzeptiert wird, hat das Unternehmen den wahrscheinlichsten Betrag oder den erwarteten Wert der steuerlichen Behandlung zu verwenden. Ansonsten wird jene Behandlung verwendet, die im Einklang mit der Ertragssteuererklärung steht. Ein Unternehmen hat seine Ermessensentscheidung und Schätzungen zu überprüfen, wenn sich Tatsachen oder Umstände ändern. Sonstiges Ergebnis Im sonstigen Ergebnis sind alle nach den Rechnungslegungsstandards direkt im Eigenkapital zu erfassenden Erträgen und Aufwendungen enthalten. Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen, die in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden, werden getrennt von direkt im Eigenkapital erfassten Erträgen und Aufwendungen, die nicht in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden, dargestellt. Währungsdifferenzen aus der Umrechnung des in Fremdwährung gehaltenen Eigenkapitals von Tochtergesellschaften, Veränderungen der Absicherung von Nettoinvestitionen in ausländische Teileinheiten (Capital Hedge), der effektive Teil des Cash-Flow Hedge, die Bewertungsänderungen von finanziellen Vermögenswerten (Fremdkapitalinstrumente) der Kategorie FVOCI, das anteilige sonstige Ergebnis aus at-equity bewerteten Unternehmen sowie die darauf entfallenden latenten Ertragsteuern werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Neubewertungen von leistungsorientierten Pensionsplänen, die Bewertungsänderungen von finanziellen Vermögenswerten (Eigenkapitalinstrumente) der Kategorie FVOCI, Bewertungsänderungen aufgrund der Veränderung des eigenen Ausfallrisikos von finanziellen Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, das anteilige sonstige Ergebnis aus at-equity bewerteten Unternehmen sowie die darauf entfallenden latenten Ertragsteuern werden als im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen, die nicht in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden, dargestellt. Treuhandgeschäfte Geschäfte, die eine Verwaltung oder Platzierung von Vermögenswerten für fremde Rechnung zur Basis haben, werden in der Bilanz nicht ausgewiesen. Provisionszahlungen aus diesen Geschäften werden im Provisionsüberschuss gezeigt. Versicherungsverträge Die Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen ändern sich in Abhängigkeit von Veränderungen der Zinssätze, der Anlageerträge sowie der Aufwendungen für Pensionsverträge, für die sich die künftige Sterbewahrscheinlichkeit nicht mit Sicherheit vorhersagen lässt. Aufgrund des Bestehens von Sterblichkeitsrisiken und ermessensabhängiger Überschussbeteiligungen ergibt sich die Notwendigkeit der Anwendung des IFRS 4 zur Bilanzierung der daraus resultierenden Verbindlichkeiten. Alle Vermögenswerte im Zusammenhang mit den Pensionsprodukten werden gemäß IFRS 9 bilanziert. Die Verbindlichkeiten werden im Posten sonstige Passiva dargestellt. Eigene Aktien Die zum Bilanzstichtag im Bestand befindlichen eigenen Aktien der RBI AG werden direkt vom Eigenkapital abgesetzt. Aus eigenen Aktien resultierende Gewinne oder Verluste werden ergebnisneutral verrechnet. Angaben zur Kapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung zeigt die Zusammensetzung und die Veränderungen des Zahlungsmittelbestands des Geschäftsjahres und teilt sich in die drei Bereiche: Kapitalflüsse aus operativer Geschäftstätigkeit Kapitalflüsse aus Investitionstätigkeit Kapitalflüsse aus Finanzierungstätigkeit Bei den Kapitalflüssen aus operativer Geschäftstätigkeit handelt es sich um Zahlungsmittelflüsse aus den wesentlichen erlöswirksamen Tätigkeiten des Unternehmens und anderen Tätigkeiten, die nicht den Investitions- oder Finanzierungstätigkeiten zuzuordnen sind. Zur Ermittlung der Kapitalflüsse aus operativer Geschäftstätigkeit nach indirekter Methode wird das Ergebnis vor Steuern aus der Erfolgsrechnung um nicht zahlungswirksame Bestandteile bereinigt und um die zahlungswirksamen Veränderungen der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erweitert. Zusätzlich werden die Aufwands- und Ertragspositionen, die dem Investitions- oder Finanzierungsbereich zuzuordnen sind, abgezogen. Die aus dem operativen Geschäft resultierenden Zins-, Dividenden- und Steuerzahlungen werden in eigenen Zeilen gesondert dargestellt. Die Kapitalflüsse aus Investitionstätigkeit zeigen die Zahlungsmittelzu- und -abflüsse für Fremdkapitalinstrumente (Wertpapiere mit langfristiger Veranlagungsabsicht) und Unternehmensanteile (nicht vollkonsolidierte Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen und Beteiligungen), Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, Einzahlungen aus Endkonsolidierungen sowie Auszahlungen für den Erwerb von Tochterunternehmen. Die Kapitalflüsse aus Finanzierungstätigkeit umfassen Ein- und Auszahlungen beim Eigenkapital und beim nachrangigen Kapital. Dies betrifft vor allem Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen, Dividendenauszahlungen und Ein- und Auszahlungen des Nachrangkapitals. Der Zahlungsmittelbestand umfasst den Bilanzposten Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen. Für die RBI als Kreditinstitutsgruppe ist die Aussagefähigkeit der Kapitalflussrechnung als gering anzusehen. Die Kapitalflussrechnung ist keine Liquiditäts- bzw. Finanzplanung. Sie wird außerdem nicht als Steuerungsinstrument verwendet. Angaben zur Segmentberichterstattung Erläuterungen zur Segmentberichterstattung sind im Kapitel Segmentberichterstattung dargestellt. Angaben zu Art und Ausmaß von Risiken Neben den Informationen zu Risiken aus Finanzinstrumenten in den einzelnen Anhangangaben enthält insbesondere das Kapitel Risikobericht ausführliche Darstellungen zu den Themen Kreditrisiko, Länderrisiko, Konzentrationsrisiko, Marktrisiko und Liquiditätsrisiko. Kapitalmanagement Angaben zum Kapitalmanagement sowie zu den aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln und den Risikoaktiva sind unter Punkt (72) Kapitalmanagement und Eigenmittel nach CRR/CRD IV bzw. BWG dargestellt. Anwendung von neuen und geänderten Standards Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 (Interest Rate Benchmark Reform – Phase 2; Inkrafttreten 1. Jänner 2021) Im Zuge der IBOR-Reform werden existierende Referenzzinsätze (IBORs: Interbank Offered Rates) durch alternative risikofreie Zinssätze ersetzt. IBORs werden eingesetzt, um Zinssätze bei einer großen Anzahl von Finanzprodukten und -verträgen festzusetzen. Aufgrund einer Empfehlung des FSB (Financial Stability Board) wurden diese Zinssätze einer tiefgreifenden Analyse unterzogen und eine Reform der maßgeblichen IBORs wurde begonnen. Für die Eurozone bedeutet dies, dass die zugrunde liegende Berechnungsmethode des EURIBORs reformiert wurde und dass der EONIA (Euro Over Night Index Average) durch den neu entwickelten €STR (Euro Short-Term Rate) ersetzt werden wird. Bezüglich der LIBOR-Zinssätze wird es zu einer Ablöse der bestehenden Zinssätze durch alternative Zinssätze kommen. Unter anderem werden hier etwa der USD LIBOR und der GBP LIBOR durch die Zinssätze SOFR (Secured Overnight Financing Rate) bzw. SONIA (Sterling Overnight Index Average) ersetzt. Sowohl EONIA als auch die meisten LIBOR-Zinssätze werden ab dem 1. Jänner 2022 nicht mehr zur Verfügung stehen. Bezüglich des USD LIBORs werden Zinssätze der Laufzeiten 1W und 2M ebenfalls am 1. Jänner 2022 abgelöst, alle anderen Laufzeiten werden voraussichtlich bis 30. Juni 2023 zur Verfügung stehen. Für die Ablöse des reformierten EURIBORs gibt es derzeit keinen festen Zeitplan, hier kann davon ausgegangen werden, dass es in absehbarer Zeit zu keiner Ablöse kommen wird. Die Änderungen der Interest Rate Benchmark Reform - Phase 2 adressieren den Einfluss auf die Finanzberichterstattung von Sachverhalten, bei denen ein Referenzzinssatz durch einen anderen Referenzzinssatz ersetzt wird. Hierfür sehen die Änderungen insbesondere praktische Erleichterungen bei Modifizierungen, welche direkt auf die IBOR-Reform zurückzuführen sind und auf einer wirtschaftlich gleichwertigen Grundlage vorgenommen werden, vor. Entsprechende Modifizierungen dürfen durch eine Anpassung des Effektivzinssatzes bilanziert werden. Zudem beziehen sich die Änderungen auch auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting). Auf Basis dieser Erleichterungen führen Anpassungen, welche auf die IBOR-Reform zurückgehen, nicht zur Beendigung der Bilanzierung einer bestehenden Sicherungsbeziehung. Vielmehr werden Sicherungsbeziehungen sowie die entsprechenden Dokumentationen geändert, um die neuen Rahmenbedingungen widerzuspiegeln. Die Änderungen sind für Berichtsperioden ab dem 1. Jänner 2021 anzuwenden. Unter Koordination von Group Treasury arbeitet jede betroffene Konzerneinheit seit 2020 an der Vorbereitung der Reform, um einen reibungslosen Übergang auf die neuen risikofreien Zinssätze zu gewährleisten. Dies geschieht in spezifischen lokalen Projekten oder wird im laufenden Betrieb der betroffenen lokalen Bereiche, im Wesentlichen Treasury, Risikomanagement, Kundenmanagement, Rechnungslegung und Recht, koordiniert. Management und Aufsichtsräte werden regelmäßig über den Fortschritt der notwendigen Tätigkeiten und über die entsprechenden Risiken informiert. Derzeit steht insbesondere die Ablösung der LIBOR-Zinssätze im Vordergrund. Über IBOR-bezogene Positionen verfügt der Konzern insbesondere im Bereich der Derivate, die im Wesentlichen zu Absicherungszwecken gehalten werden, sowie bei den Darlehen und Einlagen, Anleihen und eigenen Emissionen. Zum Zweck der Vorbereitung des Übergangs wurden die Informationen über Zeitpunkt und Methoden der Überleitung analysiert und die notwendigen Anpassungen von Verträgen, Systemen und Prozeduren festgestellt. Zu den wichtigsten inhärenten Risiken in diesem Zusammenhang zählen strategische Geschäftsrisiken, rechtliche Risiken, operationelle Risiken, Modellrisiken, Rechnungslegungsrisiken sowie IT-Risiken. Die folgenden Tabellen zeigen die Buchwerte der nicht-derivativen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zum Bilanzstichtag einen vertraglich vereinbarten Referenzzinssatz beinhalten, welcher abgelöst wird: 2021 in € Millionen EONIA EUR LIBOR USD LIBOR GBP LIBOR CHF LIBOR JPY LIBOR Sonstige Sichteinlagen bei Kreditinstituten 5 0 33 14 0 0 Kredite und Forderungen 713 83 3.116 250 2.127 3 Schuldverschreibungen 0 0 79 0 0 0 Gesamt 718 83 3.228 264 2.127 3 2021 in € Millionen EONIA EUR LIBOR USD LIBOR GBP LIBOR CHF LIBOR JPY LIBOR Einlagen 1.161 56 347 14 18 1 Verbriefte Verbindlichkeiten 0 0 0 0 0 0 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 0 0 0 0 Gesamt 1.161 56 347 14 18 1 Die folgende Tabelle zeigt die Nominalwerte der Derivate, die zum Bilanzstichtag einen vertraglich vereinbarten Referenzzinssatz beinhalten, welcher abgelöst wird: 2021 in € Millionen EONIA EUR LIBOR USD LIBOR GBP LIBOR CHF LIBOR JPY LIBOR Derivate 852 23 9.572 23 1.399 0 Derivate in Sicherungsbeziehungen 0 0 1.536 26 0 0 Gesamt 852 23 11.109 49 1.399 0 Die Marktentwicklung und die Risiken im Zusammenhang mit der IBOR-Reform werden weiterhin genau verfolgt. Bisher ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Änderungen an IFRS 17 und IFRS 4 (Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9; Inkrafttreten 1. Jänner 2021) Die Änderungen sehen eine Verlängerung des Zeitraums für die vorübergehende Befreiung bestimmter Versicherungsunternehmen von der Anwendung des IFRS 9 (befristete Ausnahme von IFRS 9) vor, sodass für die betroffenen Versicherungsunternehmen die Anwendung von IAS 39 für Geschäftsjahre, die vor dem 1. Jänner 2023 beginnen, zulässig bleibt. Änderung an IFRS 16 (Auf die COVID-19-Pandemie bezogene Mietkonzessionen; Inkrafttreten 1. Juni 2020) Die Änderungen gewähren Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung, ob aufgrund der COVID-19-Pandemie eingeräumte Mietkonzessionen (z. B. mietfreie Zeiten oder vorübergehende Mietsenkungen) eine Leasingmodifikation darstellen. Bei Inanspruchnahme der Befreiung sind die Mietkonzessionen so zu bilanzieren, als würde es sich um keine Modifikation des Leasingvertrags handeln. Die Änderungen gelten für Mietkonzessionen, die die am oder vor dem 30. Juni 2021 fälligen Mietzahlungen reduzieren. Die Änderungen galten ursprünglich für Mietkonzessionen, die am oder vor dem 30. Juni 2021 fälligen Mietzahlungen reduzieren. Inzwischen wurde diese Frist bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Die Übernahme in europäisches Recht erfolgte am 9. Oktober 2020. Diese Erleichterungen werden in der RBI als Leasingnehmer nicht angewendet. Abgesehen von diesen Änderungen kam es im Vergleich zum Geschäftsbericht 2020 zu keinen wesentlichen Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Konzerns. Noch nicht anzuwendende Standards und Interpretationen (EU-Endorsement ist bereits erfolgt) Von der vorzeitigen Anwendung der nachstehenden neuen oder geänderten Standards und Interpretationen, die zwar verabschiedet wurden, deren Anwendung aber noch nicht verpflichtend ist, wurde abgesehen. Soweit nicht anders angegeben, werden nach heutiger Einschätzung durch die Anwendung der folgenden Standards und Interpretationen keine wesentlichen Auswirkungen auf die RBI erwartet. Änderung an IAS 16 (Sachanlagen — Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung; Inkrafttreten 1. Jänner 2022) Durch die Änderungen wird es unzulässig, von den Kosten einer Sachanlage die Erträge abzuziehen, die aus der Veräußerung von Gütern entstehen, die produziert werden, während eine Sachanlage an den vom Management beabsichtigten Standort sowie in den beabsichtigten betriebsbereiten Zustand gebracht wird. Stattdessen erfasst ein Unternehmen die Erträge aus derartigen Veräußerungen und die Kosten für die Produktion dieser Güter im Betriebsergebnis. Kosten für Testläufe, mit denen überprüft wird, ob die Sachanlage ordnungsgemäß funktioniert, stellen weiterhin ein Beispiel für direkt zurechenbare Kosten dar. Änderung an IAS 37 (Belastende Verträge — Kosten für die Erfüllung eines Vertrages; Inkrafttreten 1. Jänner 2022) Mit den Änderungen wird festgelegt, dass die Kosten der Vertragserfüllung sich aus den Kosten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen, zusammensetzen. Dabei kann es sich entweder um zusätzliche Kosten für die Erfüllung dieses Vertrags handeln (z. B. direkte Arbeitskosten, Materialien) oder um eine Zuweisung anderer Kosten, die sich direkt auf die Erfüllung von Verträgen beziehen (z. B. die Zuweisung der Abschreibungen für einen Posten des Sachanlagevermögens, der bei der Erfüllung des Vertrags verwendet wird). Änderung an IFRS 3 (Verweis auf das Rahmenkonzept; Inkrafttreten 1. Jänner 2022) Die Änderungen aktualisieren IFRS 3 dahingehend, dass sich der Standard nunmehr auf das Rahmenkonzept 2018 und nicht mehr auf das Rahmenkonzept 1989 bezieht. Daneben wurden zwei Ergänzungen aufgenommen. Ein Erwerber hat bei der Identifizierung von Schulden, die er bei einem Unternehmenszusammenschluss übernommen hat, auf Geschäftsvorfälle und ähnliche Ereignisse im Anwendungsbereich von IAS 37 oder IFRIC 21 eben diese Vorschriften (anstelle des Rahmenkonzepts) anzuwenden. Außerdem erfolgt die Aufnahme der ausdrücklichen Aussage, dass bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Eventualforderungen nicht anzusetzen sind. Jährliche Verbesserungen an den IFRS – Zyklus 2018-2020 (Inkrafttreten 1. Jänner 2022) Verbesserungen an IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41. IFRS 17 (Versicherungsverträge; Inkrafttreten 1. Jänner 2023) IFRS 17 regelt innerhalb seines Anwendungsbereichs die Grundsätze in Bezug auf den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angaben für Versicherungsverträge. Die Zielsetzung von IFRS 17 besteht aus der Bereitstellung relevanter Informationen durch die bilanzierenden Unternehmen und damit einer glaubwürdigen Darstellung der Versicherungsverträge. Diese Informationen dienen den Abschlussadressaten als Grundlage für die Beurteilung der Auswirkungen von Versicherungsverträgen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Zahlungsströme eines Unternehmens. IFRS 17 wurde im Mai 2017 veröffentlicht und ist erstmals auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2023 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Die Auswirkungen auf den Konzern werden noch analysiert und betreffen im Wesentlichen die UNIQA Insurance Group AG, Wien, die at-equity bewertet in den RBI Konzernabschluss einbezogen wird und die vollkonsolidierte Tochtergesellschaft Raiffeisen Pension Insurance d.d., Zagreb. Noch nicht anzuwendende Standards und Interpretationen (EU-Endorsement ist noch nicht erfolgt) Soweit nicht anders angegeben, werden nach heutiger Einschätzung durch die Anwendung der folgenden Standards und Interpretationen keine wesentlichen Auswirkungen auf die RBI erwartet. Änderung IAS 1 (Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig; Inkrafttreten 1. Jänner 2023) Die Änderungen an IAS 1 sollen die Kriterien zur Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig klarstellen. Zukünftig sollen ausschließlich Rechte, die am Ende der Berichtsperiode bestehen, maßgeblich für die Klassifizierung einer Schuld sein. Darüber hinaus wurden ergänzende Leitlinien für die Auslegung des Kriteriums Recht, die Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate zu verschieben sowie Erläuterungen zum Merkmal Erfüllung aufgenommen. Änderung IAS 1 (Offenlegung zu Rechnungslegungsmethoden; Inkrafttreten 1. Jänner 2023) Zukünftig sind lediglich die wesentlichen Rechnungslegungsmethoden im Anhang darzustellen. Die Änderungen beinhalten überwiegend Formulierungsänderungen und sollen zur Klarstellung und einheitlichen Anwendung dienen. Änderung IAS 8 (Änderungen von Rechnungslegungsmethoden; Inkrafttreten 1. Jänner 2023) Das Ziel dieser Änderung ist die Verbesserung der Abgrenzung von Änderungen von Rechnungslegungsmethoden (retrospektive Anpassung) gegenüber Schätzungsänderungen (prospektive Anpassung). Eine rechnungslegungsbezogene Schätzung ist immer auf eine Bewertungsunsicherheit einer finanziellen Größe im Abschluss bezogen. Die Änderung eines Bewertungsverfahrens zur Ermittlung einer Schätzung stellt eine Änderung einer rechnungslegungsbezogenen Schätzung dar, außer sie resultiert aus der Korrektur von Fehlern aus früheren Perioden. Änderung IAS 12 (Latente Steuern aus einer einzigen Transaktion; Inkrafttreten 1. Jänner 2023) Die wesentliche Änderung in den latenten Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen (Änderungen an IAS 12) ist eine zusätzliche Rückausnahme aus der Erstanwendungsausnahme, die in IAS 12.15(b) und IAS 12.24 zur Verfügung gestellt wird. Danach gilt die Erstanwendungsausnahme nicht für Transaktionen, bei denen beim erstmaligen Ansatz abzugsfähige und zu versteuernde temporäre Differenzen in gleicher Höhe entstehen. Dies wird auch in der neu eingefügten Textziffer IAS 12.22A erläutert. ‎ Kennzahlen Alternative Leistungskennzahlen ‎(Alternative Performance Measures, APM) Der Konzern verwendet im Rahmen seiner Finanzberichterstattung auch alternative, nicht in den IFRS- oder CRR-Vorschriften definierte Leistungskennzahlen, um seine Finanz- und Ertragslage darzustellen. Sie sollten nicht isoliert, sondern als ergänzende Informationen betrachtet werden. Diese Kennzahlen werden in der Finanzbranche häufig zur Analyse und Beschreibung der Ertrags- und Finanzlage verwendet. Die zur Berechnung verwendeten einzelnen Abschlussposten ergeben sich dabei aus der Art der Geschäftstätigkeit des Konzerns als Universalbankengruppe. Dabei ist zu beachten, dass die Definitionen von Unternehmen zu Unternehmen variieren. Daher werden die von der RBI verwendeten Kennzahlen nachfolgend definiert. Betriebsergebnis – Beschreibt das operative Ergebnis einer Bank im Berichtszeitraum; errechnet sich aus den Betriebserträgen (vor Wertminderungen) abzüglich der Verwaltungsaufwendungen. Betriebserträge – Sind primär Ertragsbestandteile des laufenden operativen Geschäftsbetriebs (vor Wertminderungen), sie bestehen aus Zinsüberschuss, Dividendenerträgen, laufendem Ergebnis aus assoziierten Unternehmen, Provisionsüberschuss, Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen, Ergebnis aus Hedge Accounting und dem sonstigen betrieblichen Ergebnis. Cost/Income Ratio – Gibt die Kosten des Unternehmens in Relation zum Ertrag an und vermittelt damit ein klares Bild über die operative Effizienz. Banken verwenden diese Kennzahl zur Unternehmenssteuerung und für den Vergleich ihrer Effizienz mit jener anderer Finanzinstitute. Errechnet wird die Cost/Income Ratio als Verhältnis der Verwaltungsaufwendungen zu den Betriebserträgen (vor Wertminderungen). Die Verwaltungsaufwendungen beinhalten Personalaufwand, Sachaufwand sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte. Die Betriebserträge bestehen aus Zinsüberschuss, Dividendenerträgen, laufendem Ergebnis aus assoziierten Unternehmen, Provisionsüberschuss, Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen, Ergebnis aus Hedge Accounting und dem sonstigen betrieblichen Ergebnis. Cost/Income Ratio (inkl. Pflichtbeiträge) – In dieser zweiten Variante zur Ermittlung der Cost/Income Ratio wird in der Messgröße Verwaltungsaufwendungen zusätzlich der Aufwand aus dem Posten staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben (Bankenabgaben, Bankenabwicklungsfonds und Beiträge zur Einlagensicherung) berücksichtigt. Effektive Steuerquote – Verhältnis von tatsächlichem Steueraufwand zum Ergebnis vor Steuern. Die effektive Steuerquote unterscheidet sich aufgrund zahlreicher Rechnungslegungsfaktoren häufig vom gesetzlichen Steuersatz und ermöglicht damit einen besseren Vergleich zwischen Unternehmen. Die effektive Steuerquote bezeichnet den Durchschnittssatz, mit dem das Vorsteuerergebnis eines Unternehmens besteuert wird. Sie berechnet sich aus dem Gesamtsteueraufwand (Steuern vom Einkommen und Ertrag) in Relation zum Ergebnis vor Steuern. Der Gesamtsteueraufwand umfasst die laufenden Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuern. Loan/Deposit Ratio – Gibt Auskunft über die Fähigkeit einer Bank, ihre Kredite durch Einlagen anstatt durch Wholesale Funding zu refinanzieren; errechnet sich aus den Forderungen an Nicht-Finanzunternehmen und Haushalte in Relation zu den Verbindlichkeiten gegenüber Nicht-Finanzunternehmen und Haushalten. Nettozinsspanne – Wird für den Vergleich mit anderen Banken und als interne Kennzahl für die Rentabilität von Produkten und Segmenten verwendet; errechnet sich aus dem Zinsüberschuss in Relation zu den durchschnittlichen zinstragenden Aktiva (Gesamtaktiva abzüglich Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen, Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte, Steuerforderungen und sonstige Aktiva). Neubildungsquote – Indikator für die Entwicklung der Risikokosten und die Vorsorgepolitik eines Unternehmens; berechnet sich aus den Wertminderungen und -aufholungen auf finanzielle Vermögenswerte (Kundenforderungen) in Relation zu den durchschnittlichen Kundenforderungen (Kategorien: finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost und finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income). NPE/Non-performing Exposure, notleidendes Obligo – Beinhaltet alle notleidenden Kredite und Schuldverschreibungen nach der gültigen Definition des EBA-Dokuments Implementing Technical Standards (ITS) on Supervisory Reporting (Forbearance and Non-performing Exposures). NPL/Non-performing Loans, notleidende Kredite – Beinhaltet alle notleidenden Kredite nach der gültigen Definition des EBA-Dokuments Implementing Technical Standards (ITS) on Supervisory Reporting (Forbearance and Non-performing Exposures). NPE Ratio – Anteil der notleidenden Kredite und Schuldverschreibungen an den gesamten Forderungen an Kunden und Kreditinstitute und Schuldverschreibungen. Die Kennzahl zeigt die Qualität des Kreditportfolios der Bank an und ist ein Indikator für ihre Effizienz in der Steuerung von Kreditrisiken. NPL Ratio – Anteil der notleidenden Kredite an den gesamten Forderungen an Kunden und Kreditinstitute. Die Kennzahl zeigt die Qualität des Kreditportfolios der Bank an und ist ein Indikator für ihre Effizienz in der Steuerung von Kreditrisiken. NPE Coverage Ratio – Zeigt an, in welchem Umfang notleidende Kredite und Schuldverschreibungen durch Wertminderungen (Stage 3) abgedeckt sind, und gibt damit auch Auskunft über die Fähigkeit der Bank, Verluste aus NPE zu verkraften; errechnet sich anhand der Risikovorsorgen für Forderungen an Kunden und Kreditinstitute und Schuldverschreibungen im Verhältnis zu den notleidenden Forderungen an Kunden und Kreditinstitute und Schuldverschreibungen. NPL Coverage Ratio – Zeigt an, in welchem Umfang notleidende Kredite durch Wertminderungen (Stage 3) abgedeckt sind, und gibt damit auch Auskunft über die Fähigkeit der Bank, Verluste aus NPL zu verkraften; errechnet sich anhand der Risikovorsorgen für Forderungen an Kunden und Kreditinstitute im Verhältnis zu den notleidenden Forderungen an Kunden und Kreditinstitute. Return on Assets (ROA vor/nach Steuern, Vermögensrendite) – Rentabilitätskennzahl, die misst, wie effektiv ein Unternehmen sein Vermögen in einem gegebenen Zeitraum gewinnbringend verwalten kann; berechnet sich aus dem Ergebnis vor Steuern bzw. nach Steuern in Relation zu den durchschnittlichen Aktiva (basierend auf der Bilanzsumme; durchschnittlich bezeichnet den Mittelwert der Jahresendzahl und der entsprechenden Monatswerte). Return on Equity (ROE vor/nach Steuern, Eigenkapitalrendite) – Rentabilitätskennzahl für Management und Investoren, die sich aus dem in der Erfolgsrechnung ausgewiesenen Periodenergebnis im Verhältnis zum jeweiligen Basiswert (Eigenkapital oder gesamte Aktiva) berechnet. Der ROE zeigt die Ertragskraft der Bank gemessen an dem von ihren Aktionären investierten Kapital und damit den Erfolg von deren Investition. Dieser Parameter eignet sich gut dazu, die Rentabilität einer Bank mit jener anderer Finanzinstitute zu vergleichen; berechnet wird er aus dem Ergebnis vor Steuern oder nach Steuern im Verhältnis zum durchschnittlichen bilanziellen Eigenkapital auf Monatsbasis (inklusive Kapital nicht beherrschender Anteile, ohne Ergebnis). Konzern-Return-on-Equity – Berechnet sich aus dem Konzernergebnis abzüglich des Dividendenanspruchs auf das zusätzliche Kernkapital im Verhältnis zum durchschnittlichen Konzern-Eigenkapital. Konzern-Eigenkapital ist das den Aktionären der RBI zurechenbare Kapital. Es wird durchschnittlich auf Monatsbasis ohne Kapital nicht beherrschender Anteile und ohne Konzernergebnis ermittelt. Return on Risk-Adjusted Capital (RORAC) – Kennzahl für die risikoorientierte Erfolgssteuerung, die die Verzinsung des risikoadjustierten Eigenkapitals (ökonomisches Kapital) anzeigt; errechnet sich als Quotient aus dem Konzernergebnis und dem risikoadjustierten Kapital (d. h. dem durchschnittlichen ökonomischen Kapital). Diese Kennzahl für den Kapitalbedarf wird im Rahmen des ökonomischen Kapitalmodells für Kredit-, Markt- und operationelle Risiken ermittelt. Eigenmittelspezifische Kennzahlen Harte Kernkapitalquote – Hartes Kernkapital in Relation zu den gesamten risikogewichteten Aktiva (RWA) gemäß CRR/CRD-IV-Richtlinie. Eigenmittelquote – Gesamte Eigenmittel in Relation zu den gesamten risikogewichteten Aktiva (RWA). Verschuldungsquote (Leverage Ratio) – Verhältnis des Kernkapitals zu allen Aktivposten in der Bilanz und außerbilanziellen Posten, soweit sie bei der Festlegung der Kapitalmessgröße nicht abgezogen werden. Die Berechnung erfolgt gemäß der in der CRD-IV-Richtlinie festgelegten Methode. Risikogewichtete Aktiva gesamt (RWA) – Risikoaktiva (Kreditrisiko, CVA-Risiko) inklusive Markt- und operationelles Risiko. Kernkapitalquote – Kernkapital in Relation zu den gesamten risikogewichteten Aktiva (RWA). ‎ Abkürzungsverzeichnis BIP Bruttoinlandsprodukt BWG Bankwesengesetz CDS Kreditausfalltausch (Credit Default Swap) CE Zentraleuropa (Central Europe) CEE Zentral- und Osteuropa (Central and Eastern Europe) CET 1 Hartes Kernkapital (Common Equity Tier 1) CoE Eigenkapitalkosten (Cost of Equity) CRR Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation) CDS Kreditausfalltausch (Credit Default Swap) DCF Abgezinster Zahlungsstrom (Discounted Cash-Flow) EAD Ausfallkredithöhe (Exposure at Default) EBA Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority) ECL Erwartete Kreditverluste (Expected Credit Losses) EE Osteuropa (Eastern Europe) ESAEG Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz EZB Europäische Zentralbank FMA Finanzmarktaufsicht FMSG Finanzmarktstabilitätsgremium HQLA Erstklassige, hochliquide Aktiva (High Quality Liquid Assets) IAS/IFRS International Accounting Standards/International Financial Reporting Standards IBOR Referenzzinssatz im Interbankengeschäft (Interbank Offered Rate) IPS Institutionelles Sicherungssystem (Institutional Protection Scheme) IRB Auf internen Beurteilungen basierender Ansatz (Internal Ratings Based) ITS Technische Durchführungsstandards (Implementing Technical Standards) LCR Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio) LGD Ausfallverlustquote (Loss Given Default) MREL Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities) NPE Notleidendes Obligo (Non-Performing Exposure) NPL Notleidende Kredite (Non-Performing Loans) NSFR Strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio) OTC Außerbörslich (Over The Counter) PD Überfällig (Past Due) PEPP Pandemie-Notfallankaufprogramm (Pandemic Emergency Purchase Programme) POCI Erworbene oder ausgereichte wertgeminderte Vermögenswerte (Purchased or Originated Credit Impaired) RBI Raiffeisen Bank International Konzern RBI AG Raiffeisen Bank International Aktiengesellschaft RWA Risikogewichtete Aktiva (Risk-Weighted Assets) RORAC Risikoadjustierte Eigenkapitalrendite (Return on Risk Adjusted Capital) SA Standardansatz (Standardized Approach) SA-CCR Standardansatz im Kontrahentenrisiko (Standardized Approach to Counterparty Credit Risk) SEE Südosteuropa (Southeastern Europe) SICR Signifikante Erhöhung des Aufallrisikos (Significant Increase in Credit Risk) SIRP Spezielle Verzinsungsperiode (Special Interest Rate Period) SRB Systemrisikopuffer (Systemic Risk Buffer) SREP Aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process) TLTRO Gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (Targeted Longer-Term Refinancing Operations) VaR Value-at-Risk WACC Gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Senkung des Körperschaftsteuersatzes in Österreich In Österreich wurde im Oktober 2021 eine Steuerreform angekündigt, die eine schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 Prozent auf 23 Prozent (2023: 24 Prozent, ab 2024: 23 Prozent) vorsieht. Da das Inkrafttreten des Erlasses der Reform mit Jänner 2022 erfolgte, handelt es sich um ein nicht zu berücksichtigendes Ereignis im Geschäftsjahr 2021. Wien, am 8. Februar 2022 Der Vorstand Dr. Johann Strobl Mag. Andreas Gschwenter Lic. Mgr. Łukasz Januszewski Mag. Peter Lennkh Dr. Hannes Mösenbacher Dr. Andrii Stepanenko Erklärung aller gesetzlichen Vertreter Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgeblichen Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzern-Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzern-Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist. Wien, am 8. Februar 2022 Der Vorstand Dr. Johann Strobl Vorstandsvorsitzender mit Verantwortung für die Bereiche Group Marketing, Active Credit Management, Group ESG & Sustainability Management, Legal Services, Chairman’s Office, Group Communications, Group Executive Office, Group People & Organisational Innovation, Group Internal Audit, Group Investor Relations, Group Financial Reporting & Steering, Group Finance Task Force, Group Finance Services, Group Subsidiaries & Equity Investments, Group Tax Management, Group Treasury, Sector Marketing sowie Group Strategy Mag. Andreas Gschwenter Vorstandsmitglied mit Verantwortung für die Bereiche Group Core IT, Group Data, Group Efficiency Management, Group IT Delivery, Group Procurement, Outsourcing & Real Estate Management, Group Security, Resilience & Portfolio Governance, Customer Data Services sowie Head Office Operations Lic. Mgr. Łukasz Januszewski Vorstandsmitglied mit Verantwortung für die Bereiche Group Asset Management (via RCM), Group Capital Markets Corporates & Retail Sales, Group Capital Markets Trading & Institutional Sales, Group Investment Banking, Group Investor Services, Group MIB Business Management & IC Experience, Institutional Clients sowie Raiffeisen Research Mag. Peter Lennkh Vorstandsmitglied mit Verantwortung für die Bereiche Corporate Customers, Corporate Finance, Group Corporate Business Strategy & Steering, International Leasing Steering & Product Management sowie Trade Finance & Transaction Banking Dr. Hannes Mösenbacher Vorstandsmitglied mit Verantwortung für die Bereiche Financial Institutions, Country & Portfolio Risk Management, Group Advanced Analytics, Group Compliance, Group Corporate Credit Management, Group Regulatory Affairs & Data Governance, Group Risk Controlling, Group Special Exposures Management, International Retail Risk Management, RCB Retail Risk Management sowie Sector Risk Controlling Services Dr. Andrii Stepanenko Vorstandsmitglied mit Verantwortung für die Bereiche ‎International Premium & Private Banking, International Retail Customer Success & Monetization, International Retail Lending, International Digital Business & Omnichannel Experience, Digital Bank, International Retail Payments sowie International Small Business Banking & CX ‎ Bestätigungsvermerk Bericht zum Konzernabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Konzernabschluss der Raiffeisen Bank International AG, Wien, und ihrer Tochterunternehmen (der Konzern), bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021, der Gesamtergebnisrechnung, der Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Kapitalflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Konzernanhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2021 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und dem Bankwesengesetz. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Wir haben folgende besonders wichtige Prüfungssachverhalte identifiziert: 1.Werthaltigkeit von Krediten und Forderungen an Nicht-Finanzunternehmen und Haushalte 2.Angemessenheit der Rückstellung für Fremdwährungskredite der Zweigstelle in Polen ‎ 1.Werthaltigkeit von Krediten und Forderungen an Nicht-Finanzunternehmen und Haushalte Sachverhalt und Problemstellung Die Kredite und Forderungen an Nicht-Finanzunternehmen und Haushalte werden im Bilanzposten „Finanzielle Vermögenswerte – Amortized Cost“ nach Abzug von Wertberichtigungen in Höhe von 2,5 Mrd EUR mit einem Betrag in Höhe von 87,8 Mrd EUR ausgewiesen. Sie betreffen Kredite und Forderungen an Nicht-Finanzunternehmen mit 50,1 Mrd EUR und an Haushalte mit 37,7 Mrd EUR. Der Vorstand beschreibt den Prozess zur Überwachung des Kreditrisikos und die Vorgehensweise für die Ermittlung der Wertminderungen in Punkt 35 „Kreditwürdigkeitsanalyse“, in Punkt 37 „Erwartete Kreditverluste“ sowie in Punkt 52 „Kreditrisiko“ im Risikobericht und im Kapitel „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ im Anhang. Die Berechnung der Wertberichtigung für ausgefallene, individuell bedeutsame Kreditforderungen basiert auf den nach gewichteten Szenarien erwarteten Rückflüssen. Diese sind von der Einschätzung der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung des jeweiligen Kunden, der Bewertung von Kreditsicherheiten sowie der Schätzung der Höhe und des Zeitpunkts der daraus abgeleiteten Rückflüsse beeinflusst. Die Wertberichtigungen für individuell nicht bedeutsame Forderungen werden auf Basis gemeinsamer Risikomerkmale ermittelt. Die Bewertungsparameter basieren auf statistischen Erfahrungswerten sowie Annahmen über die künftige Entwicklung. Bei allen anderen Forderungen wird der erwartete Kreditverlust der nächsten zwölf Monate oder – bei einer wesentlichen Erhöhung des Kreditrisikos seit Erstansatz – der gesamten Restlaufzeit bilanziert (Stage 1 und Stage 2). Bei der Ermittlung des erwarteten Kreditverlustes sind umfangreiche Schätzungen und Annahmen erforderlich. Diese umfassen ratingbasierte Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten, die gegenwartsbezogene und zukunftsgerichtete Informationen berücksichtigen. In Situationen, in denen die Input-Parameter, Annahmen und Modellierungen nicht alle relevanten Risikofaktoren abdecken, verwendet die Bank temporär Post-Model-Adjustments und Anpassungen für zusätzliche Risikofaktoren. Der Ermittlung der Wertberichtigungen und den zusätzlichen Vorsorgen aus den Post Model Adjustments und den in erhöhtem Ausmaß der Anpassungen für zusätzliche Risikofaktoren liegen Annahmen und Schätzungen zu Grunde, aus denen sich Ermessensspielräume und Schätzunsicherheiten in Bezug auf die Höhe der Risikovorsorge ergeben. Daher haben wir die Werthaltigkeit von Krediten und Forderungen an Nicht-Finanzunternehmen und Haushalten als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt. Prüferisches Vorgehen Bei der Prüfung der Werthaltigkeit von Krediten und Forderungen an Nicht-Finanzunternehmen und an Haushalte haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt: Wir haben die Methodik zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste erhoben und deren Konformität mit den Vorgaben der IFRS beurteilt. Wir haben die Dokumentation der Prozesse zur Überwachung der Kredite und zur Risikovorsorgebildung analysiert und kritisch hinterfragt, ob diese Prozesse geeignet sind, Kreditausfälle zu identifizieren und die Werthaltigkeit der Kundenforderungen angemessen abzubilden. Wir haben darüber hinaus die Prozessabläufe erhoben und die Schlüsselkontrollen in Hinblick auf deren Ausgestaltung und Implementierung unter Einbeziehung der relevanten IT-Systeme getestet sowie in Stichproben auf deren Effektivität überprüft. Mittels analytischer Prüfungshandlungen haben wir die Entwicklung der Forderungen hinsichtlich Qualität, Betreuungsart, Rating und Stufenzuordnung im Vergleich zum Vorjahr untersucht. Auf Basis einer nach Risikogesichtspunkten ermittelten Stichprobe haben wir einzelne Kreditfälle geprüft. Bei ausgefallenen Krediten haben wir die Einschätzungen der Bank zu Höhe und Zeitpunkt der Rückflüsse unter Berücksichtigung von Sicherheiten überprüft und untersucht, ob die in der Berechnung verwendeten Annahmen angemessen und von internen oder externen Nachweisen ableitbar sind. Für nicht ausgefallenen Kredite haben wir untersucht, ob Indikatoren für einen Ausfall bestehen. Zur Beurteilung der Angemessenheit der erwarteten Kreditverluste für nicht ausgefallene Forderungen (Stage 1 und Stage 2) haben wir unter Beiziehung von Spezialisten die Plausibilität von Annahmen und die statistisch-mathematische Angemessenheit der verwendeten Modelle sowie die ordnungsgemäße Anwendung der Modelle überprüft. Dabei haben wir insbesondere die Annahmen im Zusammenhang mit zukunftsgerichteten Informationen und Post Model Adjustments und Anpassungen für zusätzliche Risikofaktoren untersucht. Weiters haben wir die Angemessenheit der Annahmen „Ausfallwahrscheinlichkeit“, „Verlust bei Ausfall“ und des Stufenzuordnungsmodells unter Berücksichtigung der Ergebnisse der bankinternen Validierungen überprüft sowie ausgewählte Rechenschritte nachvollzogen. Weiters wurden wesentliche automatisierte Kontrollen der für die Berechnung relevanten IT-Systeme von internen IT-Spezialisten auf ihre Wirksamkeit überprüft. Abschließend wurde beurteilt, ob die Angaben im Anhang zum Konzernabschluss zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste sowie zu den wesentlichen Annahmen und Schätzungsunsicherheiten zutreffend sind. 2.Angemessenheit der Rückstellung für Fremdwährungskredite der Zweigstelle in Polen Sachverhalt und Problemstellung Die Bank weist zum 31.12.2021 eine Rückstellung im Zusammenhang mit Fremdwährungskrediten der Zweigstelle in Polen in Höhe von 364 Mio EUR aus. Der Vorstand beschreibt das Rechtsrisiko, die Vorgangsweise bei der Ermittlung der Rückstellung und damit zusammenhängende Unsicherheiten im Kapitel unter Punkt „Polen“ in Note 56 „Offene Rechtsfälle“ des Anhangs. Aufgrund der zahlreichen offenen Rechtsfragen, fehlender eindeutiger Rechtsprechung durch die zuständigen Gerichte einschließlich der Höchstgerichte und der notwendigen Annahmen über das künftige Verhalten der Kreditnehmer bzw. der ehemaligen Kreditnehmer bestehen bei der Ermittlung der Höhe der Rückstellung erhebliche Schätzunsicherheiten und Ermessensspielräume, weshalb wir die Angemessenheit der Rückstellung für Fremdwährungskredite der Zweigstelle in Polen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt haben. Prüferisches Vorgehen Bei der Überprüfung der Höhe der Rückstellung haben wir insbesondere folgende Prüfungshandlungen durchgeführt: Wir haben die Prozesse und Kontrollen der Bank zur Ermittlung der Rückstellung einschließlich der angewendeten Kontrollen erhoben und ihre Eignung zur Sicherstellung der Ermittlung einer angemessenen Rückstellung gewürdigt. Wir haben die Methode der Bank zur Ermittlung der Rückstellung einschließlich der Herleitung der zugrundliegenden Annahmen und deren Angemessenheit plausibilisiert und kritisch hinterfragt. Wir haben die mathematische Richtigkeit der Berechnungen der Bank überprüft. Wir haben zu den anhängigen Prozessen Auskünfte der befassten Rechtsanwälte eingeholt, diese kritisch gewürdigt und die Aufstellung der Klagen in den Rechtsanwaltsbriefen mit den Daten der Bank in Stichproben abgestimmt. Wir haben bei unserer Prüfung die Erkenntnisse aus der Durchsicht der aktuellen polnischen Judikatur im Hinblick auf Fremdwährungskredite berücksichtigt. Wir haben die Darstellung der Risiken im Anhang auf ihre Angemessenheit überprüft. Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt - Vorjahreskonzernabschluss Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 des Konzerns wurde von einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der am 26. Februar 2021 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu diesem Konzernabschluss erteilt hat. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im „Geschäftsbericht vorbehaltlich der finalen Behandlung durch den Aufsichtsrat“ und im (vom Aufsichtsrat final behandelten) „Geschäftsbericht“ und im „Nachhaltigkeitsbericht" (gesonderter konsolidierter nichtfinanzieller Bericht), ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der vom Aufsichtsrat final behandelte Geschäftsbericht und der Nachhaltigkeitsbericht werden uns voraussichtlich erst nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt werden. Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen und wir geben keine Art der Zusicherung darauf ab. Bezüglich der Informationen im Konzernlagebericht verweisen wir auf den Abschnitt „Bericht zum Konzernlagebericht“. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses ist es unsere Verantwortung, die oben angeführten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob sie wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich fasch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der Arbeiten, die wir zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erhaltenen sonstigen Informationen durchgeführt haben, zur Schlussfolgerung gelangen, dass diese sonstigen Informationen wesentlich falsch dargestellt sind, müssen wir dies berichten. Wir haben diesbezüglich nichts zu berichten. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und dem Bankwesengesetz ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben. Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil. Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. Bericht zum Konzernlagebericht Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der beigefügte Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt. Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Wir wurden von der Hauptversammlung am 20. Oktober 2020 als Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr gewählt und am 09. Dezember 2020 vom Aufsichtsrat mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Außerdem wurden wir von der Hauptversammlung am 22. April 2021 bereits für das darauffolgende Geschäftsjahr als Abschlussprüfer gewählt und am 16. August 2021 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem am 31. Dezember 2021 endenden Geschäftsjahr Abschlussprüfer des Konzerns. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art 5 Abs 1 der EU-VO erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von dem Konzern gewahrt haben. ‎ Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Peter Bitzyk. Wien 14. Februar 2022 Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH Dr. Peter Bitzyk Wirtschaftsprüfer Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten. Konzern-Lagebericht Entwicklung der Märkte Deutliche Konjunkturbelebung nach historischer Rezession Nachdem die Impfkampagnen im Frühjahr 2021 Fahrt aufgenommen hatten und das COVID-19-Infektionsgeschehen zurückging, konnten die gegen Ende 2020 abermals verschärften Geschäftseinschränkungen gelockert werden. Damit einher ging eine konjunkturelle Aufwärtsbewegung in den Sommermonaten. Lieferengpässe erwiesen sich im Verlauf des Jahres allerdings als Belastungsfaktor für den Industriesektor. Die Inflationsraten erreichten mehrjährige Höchststände, was maßgeblich gestiegenen Energiepreisen und der Lieferkettenproblematik geschuldet war. Allerdings kam es gegen Ende des Jahres neuerlich zu deutlich steigenden Infektionszahlen. Die daraufhin in vielen Ländern wieder initiierten Restriktionen belasteten die Konjunktur im Schlussquartal, wenn auch voraussichtlich nicht in dem Maße wie im Jahr zuvor. Das Bruttoinlandsprodukt der Eurozone konnte 2021 um rund 5 Prozent zulegen. Das starke Wachstum war von erheblichen Schwankungen innerhalb des Jahres geprägt. Zu Jahresbeginn befand sich die Wirtschaft in einer Rezession. Der Rebound im zweiten und dritten Quartal sorgte für Zuwachsraten von jeweils mehr als 2 Prozent gegenüber dem Vorquartal. Im letzten Jahresviertel flaute die Dynamik jedoch wieder deutlich ab. Die Inflationsrate wies dagegen einen steten Aufwärtstrend auf. Lag die Teuerung im Vergleich zum Vorjahr im Dezember 2020 noch bei minus 0,3 Prozent, so wies der Konsumentenpreisindex Ende 2021 eine Preissteigerungsrate von 5 Prozent aus. Die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) sorgte auch im Jahr 2021 dafür, dass sich die Geldmarktsätze (Euribor) eng am EZB Einlagensatz von minus 0,5 Prozent orientierten. Im März reagierte die EZB auf einen ungewünschten Anstieg der langfristigen Zinsen und erhöhte das monatliche Volumen der Anleihekäufe. Im vierten Quartal wurde es schließlich wieder etwas reduziert. Gegen Ende des Jahres gingen die zuvor gestiegenen Zinserhöhungserwartungen angesichts neuerlicher pandemiebedingter Unsicherheiten etwas zurück. Das großvolumige Ankaufprogramm, überwiegend Staatsanleihen, seitens der EZB wurde fortgesetzt, wodurch sich dämpfende Effekte auf die Kapitalmarktzinsen in der Eurozone verfestigten. Die österreichische Konjunktur war auch im ersten Quartal 2021 von den pandemiebedingten Restriktionen geprägt. Mit den Lockerungen setzte im zweiten und dritten Quartal jedoch eine deutliche konjunkturelle Aufwärtsbewegung ein, die stärker ausfiel als in der Eurozone. Anders als in Deutschland unterstützte der Industriesektor trotz Lieferengpässen bis in den Herbst die Konjunktur. Allerdings wurde Ende November angesichts stark steigender Infektionen ein neuerlicher Lockdown verhängt, der die Konjunktur im Schlussquartal stark belastete. Dennoch verzeichnete das BIP im Gesamtjahr 2021 einen Anstieg von knapp 5 Prozent (2020: Rückgang 6,7 Prozent). CEE: Handlungsdruck der Zentralbanken durch Inflationsschub Auch in der CEE-Region war 2021 ein deutlicher Anstieg der Inflationsraten zu beobachten. Darin spiegelten sich neben steigenden Energiepreisen die Lieferkettenproblematik sowie die Begleiterscheinungen der wirtschaftlichen Erholung (aufgestaute Konsumnachfrage und hohe Investitionen) wider. Der stärkste Inflationsdruck war dabei in Zentral- und Osteuropa zu verzeichnen, wo der Preisanstieg im Durchschnitt 4,5 bzw. 7,0 Prozent p. a. betrug. Im Gegensatz dazu belief sich die durchschnittliche Inflationsrate in Südosteuropa auf lediglich 4,0 Prozent p. a. Es wird erwartet, dass sich der Preisdruck bis zum Jahresende 2022 etwas abschwächt, wobei dies weniger von lokalen Gegebenheiten als den globalen Rahmenbedingungen, unter anderem den angebotsseitigen Engpässen und Energiepreisen, abhängt. Im Verlauf des Jahres 2021 war in Zentral- und Osteuropa eine kräftige Straffung der Geldpolitik zu beobachten. Dies erfolgte vor dem Hintergrund der im Vergleich zu westlichen Ländern weniger gut verankerten Inflationserwartungen, dem traditionell stärker ausgeprägten Zusammenhang von Erzeuger- und Konsumentenpreisen sowie Abwertungen lokaler Währungen. Besonders kräftige Zinserhöhungen einzelner Zentralbanken (wie in Tschechien, Ungarn oder Russland) erhöhten den Handlungsdruck für andere Notenbanken in der Region mit einem vergleichbaren Umfeld. Zudem bleibt die Nutzung unkonventioneller geldpolitischer Instrumente bzw. von Aktivakäufen in CEE auf unmittelbare Krisensituationen beschränkt oder wurden schon wieder zurückgefahren. Somit gibt es hier keine den Kapitalmarktzins dämpfenden Effekte durch langanhaltende Aktivakäufe wie etwa in der Eurozone. Im Jahr 2021 verzeichneten die Volkswirtschaften in Zentraleuropa (CE) eine kräftige Erholung. Viele Länder erreichten daraufhin bereits im zweiten Halbjahr 2021 wieder das vor der Pandemie vorherrschende BIP-Niveau. Als Haupttreiber der konjunkturellen Aufwärtsbewegung erwiesen sich die Auslandsnachfrage, der private Konsum sowie die Investitionen, zudem wirkte die Fiskalpolitik unterstützend. Allerdings bekamen die Länder der CE-Region die Störungen der globalen Lieferketten aufgrund des hohen Industrieanteils in besonderem Maße zu spüren. Aufgrund politischer Unstimmigkeiten ist es zu Verzögerungen bei der Auszahlung von EU-Mitteln für Polen und Ungarn gekommen. Es wird jedoch erwartet, dass dies keine Änderung des konjunkturellen Ausblicks für diese Länder erforderlich macht. Die Konjunktur in Südosteuropa (SEE) vollzog 2021 mit einem erwarteten Plus von 6,5 Prozent eine kräftige Gegenbewegung zum pandemiebedingten Einbruch des vorangegangenen Jahres. Dies war nicht zuletzt der Erholung des privaten Konsums geschuldet, der von der Wiederbelebung der Geldsendungen in viele Länder (u. a. Albanien, Kosovo) und der stärker als erwarteten Tourismussaison (u. a. Albanien, Kroatien) Unterstützung erfuhr. Die meisten Länder der Region erreichten früher das vor der Pandemie vorherrschende BIP-Niveau, als dies andernorts der Fall war. Vergleichsweise moderat war jedoch die Konjunkturerholung in Bulgarien, was mit einer stärkeren Betroffenheit durch die Pandemie zusammenhängt. Verglichen mit CE und SEE verzeichnete Osteuropa (EE) nur einen moderaten BIP-Anstieg im Jahr 2021. Allerdings ist dies auch vor dem Hintergrund des weniger drastischen Konjunktureinbruchs im Jahr 2020 zu sehen. In Belarus haben sich die Auswirkungen der neu verhängten Sanktionen noch nicht in vollem Umfang materialisiert, sodass die Konjunktur im Jahr 2021 hierdurch noch keine starke Beeinträchtigung erfahren hat (BIP-Anstieg: 1,7 Prozent). In der Ukraine gestaltete sich die Zusammenarbeit mit dem IWF weiterhin schwierig, aber letztendlich konnte die Unterstützung durch eine Vereinbarung gesichert werden. In Russland stützten die Fiskalpolitik, steigende Preise für Erdöl und Erdgas, die starke Verbrauchernachfrage sowie die Industrieproduktion die Konjunktur, bremsend wirkte demgegenüber der Agrarsektor. Entwicklung des realen BIP – Veränderung zum Vorjahr in Prozent Region/Land 2020 2021e 2022f 2023f Polen - 2,7 5,7 4,3 4,0 Slowakei - 4,4 3,0 4,4 6,0 Slowenien - 4,2 7,1 4,5 3,5 Tschechien - 5,8 3,3 4,1 3,7 Ungarn - 5,2 6,5 4,5 3,5 Zentraleuropa - 3,9 5,1 4,3 4,0 Albanien - 4,0 8,8 4,4 4,0 Bosnien und Herzegowina - 3,2 6,8 3,6 3,5 Bulgarien - 4,2 4,5 4,0 4,0 Kroatien - 8,1 9,2 4,4 4,1 Kosovo - 5,3 10,4 4,7 4,0 Rumänien - 3,7 6,2 4,7 4,5 Serbien - 0,9 6,5 4,5 4,0 Südosteuropa - 4,0 6,5 4,5 4,3 Belarus - 0,9 1,7 0,5 2,0 Russland - 3,0 3,9 1,5 1,4 Ukraine - 3,8 3,0 3,3 3,2 Osteuropa - 3,0 3,8 1,7 1,6 Österreich - 6,7 4,9 4,5 2,2 Eurozone - 6,5 5,2 4,0 2,5 Quelle: Raiffeisen Research, Stand Anfang Februar 2022, (e: Schätzung, f: Prognose), für bereits abgeschlossene Jahre sind nachträgliche Revisionen möglich Bankensektor in Österreich Die Gesamtkapitalrendite der österreichischen Banken erholte sich im Jahr 2021 deutlich in Richtung des vor der Pandemie vorherrschenden Niveaus von 0,7 Prozent. Zurückzuführen ist dies auf einen Rückgang der Risikokosten, eine Verbesserung der Provisionserträge und eine Erholung der Rentabilität der großen CE/SEE-Töchter. Trotz auslaufender Kreditmoratorien blieben die Kreditrisiken im Bankensystem gedämpft und die NPL-Quote sank auf unter 1,5 Prozent (österreichisches Kreditportfolio). Dies wurde nicht zuletzt durch die rege Kreditvergabe in einem günstigen Finanzierungsumfeld, einschließlich des Zugangs zu den TLTROs des Eurosystems, unterstützt. Das Volumen sowohl von Privat- als auch von Unternehmenskrediten erreichte im Verlauf des Jahres 2021 Wachstumsraten von etwa 5 Prozent p. a., wobei die rege Nachfrage nach Wohnbaukrediten sowie die Erholung der Unternehmensinvestitionen die wichtigsten Triebkräfte waren. Trotz des zu beobachtenden Bilanzwachstums trug die aufsichtsrechtliche Überwachung der Kapitalverteilung der Banken dazu bei, die starke Kapitalposition der österreichischen Banken mit einer CET1-Quote von 16 Prozent zu erhalten. ‎ Entwicklung des Bankensektors in CEE Im Zuge der allgemeinen wirtschaftlichen Belebung, die einen Rückgang der Risikokosten und eine Normalisierung der Kreditvergabe begünstigte, verzeichneten die CEE-Banken im Jahr 2021 eine kräftige Erholung. Trotz des neuerlichen Anstiegs der COVID-19-Infektionen zum Jahresende lag die Eigenkapitalrendite der Banken in EE bei über 20 Prozent und erreichte in CE/SEE solide Werte im Bereich von 10 bis 13 Prozent. Die Wiederbelebung der Verbraucherkredite ergänzte das stabile Segment der Hypothekarkredite, während die Kreditvergabe an Unternehmen aufgrund des an Fahrt aufnehmenden Investitionszyklus schließlich ebenfalls an Dynamik gewann. Die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen hielten die NPL-Quoten auf einem niedrigen Niveau, wenngleich die Stage-2-Kredite der Banken immer noch ein gewisses Maß an ungelösten Kreditrisiken aufweisen. In einigen Ländern blieben die Stage-2-Kredite mit 15 bis 20 Prozent besonders hoch (Rumänien, Slowakei), in vielen anderen schwankten sie um 10 Prozent. Angesichts des zunehmenden Inflationsdrucks wurde die Straffung der Geldpolitik zu einem der Hauptthemen, insbesondere in Russland, der Ukraine, Tschechien, Ungarn und Polen. Die Erhöhung der Zinssätze erwies sich bisher als günstig für die Nettozinsspanne der Banken, die in CE/SEE Anzeichen für eine Bodenbildung zeigte. Regulatorisches Umfeld EZB-Aufsichtsprioritäten für Banken unter SSM (Single Supervisory Mechanism)-Aufsicht §Steuerung des Kreditrisikos: Die EZB ging davon aus, dass sich die Verschlechterung des gesamtwirtschaftlichen Umfelds durch die COVID-19-Pandemie auf die Aktivaqualität der Banken niederschlagen würde. Die Hilfsmaßnahmen, einschließlich geldpolitischer, fiskalischer, regulatorischer und aufsichtlicher Initiativen, zeigten den gewünschten Effekt und wirkten der Entstehung einer neuen Finanzkrise entgegen. Die EZB-Bankenaufsicht legte besonderes Augenmerk darauf, ob die Steuerung der Kreditrisiken, die Geschäfte sowie die Überwachung und Berichterstattung der Banken angemessen sind. §Kapitalausstattung: Höhere Kreditrisiken in Verbindung mit potenziellen Marktanpassungen können sich negativ auf die Eigenkapitalquoten der Banken niederschlagen. Die EZB misst einer soliden Kapitalplanung folglich hohe Bedeutung bei. Diese soll auf Kapitalprojektionen basieren, die sich insbesondere in Krisensituationen an ein sich rasch veränderndes Umfeld anpassen lassen. §Tragfähigkeit der Geschäftsmodelle: Die Profitabilität der Banken und die Tragfähigkeit ihrer Geschäftsmodelle bleiben ein zentrales Anliegen. Die Aufsichtsbehörden konzentrierten sich bei ihren Prüfungshandlungen insbesondere auf den digitalen Transformationsprozess der Banken. §Governance: Die EZB sieht in einer starken Governance der Führungsgremien eine wesentliche Triebkraft für die Bewältigung einer Krise. Daher wurden die Governance und der Rahmen für das Krisenrisikomanagement genau überwacht. Weitere Schwerpunkte waren Kapazitäten zur Aggregation von Risikodaten, Steuerung und Governance von IT- und Cyberrisiken, Risiken durch Auslagerung von Dienstleistungen an Drittanbieter, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Neue Regelungen im Jahr 2021 Finalisierung von Basel III (CRR III/CRD VI) Mit dem CRR III/CRD VI-Paket („Basel IV“) werden die globalen Standards zum Eigenkapital von Banken (das Basel-III-Rahmenwerk) in EU-Recht umgesetzt. Das Paket basiert auf den Vorschlägen des Basler Ausschusses für die Bankenaufsicht. Der Schwerpunkt liegt auf den Ergebnissen interner Modelle, die in der Vergangenheit ein unterschiedliches Maß an Kapitalanforderungen zuließen. Diese Heterogenität soll nicht mehr möglich sein. Die RBI als Universalbank ist in verschiedener Hinsicht von diesem Regelwerk betroffen. Sie sieht die Regulierung jedoch als große Chance für sich und ihre Kunden. So sind Aspekte wie die Ausweitung der nationalen Gesetzgebungsprogramme in Richtung eines europäischen Ansatzes, die Fortführung des KMU-Förderfaktors oder die Anwendung des Output Floors auf höchster Konsolidierungsebene große Chancen, ihre Kunden zu unterstützen. Die Anforderungen werden daher laufend analysiert und die politischen Diskussionen eng begleitet, um entsprechend agieren zu können. Initiativen aus dem Digital Finance Package mit Fokus auf den Verbraucherschutz Im Anschluss an die im September 2020 veröffentlichte Digital Finance Strategy der Europäischen Kommission wurden verschiedene in dieser Strategie vorgesehene Regulierungsinitiativen weiterverfolgt oder im Jahr 2021 auf den Weg gebracht. So legte die Europäische Kommission Initiativen für Verordnungen über Künstliche Intelligenz (KI) und digitale Identität vor. Weiters stellte die Kommission eine Überarbeitung der Verbraucherkreditrichtlinie im Hinblick auf die Digitalisierung (Data Governance Act) vor und führte eine Konsultation über die zu erwartende Data Act Regulation durch. Die stetige Zunahme von Gesetzen, die sich auf digitale Dienstleistungen und neue Technologien konzentrieren, wird die RBI in den kommenden Jahren beeinflussen. Beispielsweise zielen die Initiativen im Allgemeinen auf eine stärkere Harmonisierung der jeweiligen Vorschriften in der EU ab und sollen dadurch zu einem digitalen Binnenmarkt und einer Vereinfachung des grenzüberschreitenden Geschäfts in der EU führen. Darüber hinaus werden die vorgeschlagenen Regulierungen Änderungen in bestehenden Prozessen notwendig machen bzw. ermöglichen, z. B. im Bereich des digitalen Kunden-Onboarding im Hinblick auf eine EU-weite digitale Identität. Die RBI verfolgt diese Entwicklungen genau, beteiligte sich an den Diskussionen zwischen politischen Entscheidungsträgern und Bankenverbänden und nahm an relevanten Konsultationen aktiv teil. Österreichische Umsetzung der Kapitaladäquanzverordnung II sowie Kapitaladäquanzrichtlinie V und der Bankensanierungs- und -abwicklungsrichtlinie II Die überarbeitete Eigenkapitalverordnung (Verordnung EU 2019/876) und die Eigenkapitalrichtlinie (Richtlinie EU 2019/878), auch bekannt als CRR II und CRD V, enthalten Änderungen in Bereichen wie Säule-2-Eigenkapitalanforderungen und -vergütung, Verschuldungsgrad, Liquidität, Marktrisiko, Gegenparteiausfallrisiko sowie Berichts- und Offenlegungspflichten. Die Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten II (Richtlinie EU 2019/879), auch bekannt als BRRD II, bezieht sich auf die Abwicklung und enthält unter anderem einen neuen Rahmen für Mindestanforderungen für Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL). Mit dem Gesetzespaket zur Umsetzung der CRD V und BRRD II in österreichisches Recht (BWG und Bundesgesetz für Sanierung und Abwicklung von Banken) wurden bestimmte europäische Anforderungen auf nationaler Ebene umgesetzt. So wurden z. B. die Additivität von makroprudenziellen Puffern oder erweiterte Regeln zur Berechnung der MREL-Anforderungen eingeführt. Die nationalen makroprudenziellen Kapitalanforderungen wurden angepasst, um insgesamt keine ökonomisch unbegründete Veränderung der Kapitalanforderungen herbeizuführen. Die Umsetzung des europäischen Rahmenwerks führte auf nationaler Ebene daher zu keiner automatischen Erhöhung der Kapitalanforderungen. Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL) Der Ausschuss für die einheitliche Abwicklung (Single Resolution Board, SRB) veröffentlichte am 26. Mai 2021 die aktualisierten MREL-Regeln (MREL-Policy). Die Abwicklungsstrategie mit multiplen Abwicklungspunkten (MPE) der RBI erfordert, dass jedes Abwicklungsunternehmen unabhängig abgewickelt werden kann, ohne dass es zu Engpässen in anderen Abwicklungsgruppen kommt. Mit der SRMR II (Single Resolution Mechanism Regulation II) wurde das Konzept des MREL Maximum Distributable Amount (M-MDA) eingeführt, welches ab dem 1. Jänner 2022 gilt. M-MDA ermöglicht es dem SRB, Beschränkungen in der Ausschüttungsfähigkeit von Banken festzulegen. M-MDA hat große Ähnlichkeiten mit der klassischen MDA-Regelung des Art. 141 CRD, unterliegt allerdings einer Ermessensentscheidung der Abwicklungsbehörde. Die MREL-Planung ist ein integraler Bestandteil des Budgetierungsprozesses der RBI und ihrer Tochterbanken in der EU. Die MREL-Bestände werden genau überwacht. Die RBI und einige ihrer Tochterbanken in der EU führten Emissionen zur Erfüllung der jeweiligen MREL-Anforderungen (verbindliche Zwischenziele ab dem 1. Jänner 2022) durch. Hervorzuheben ist, dass die RBI im Jahr 2021 die Deckung eines erheblichen Teils ihres MREL-Bedarfs durch Emissionen von grünen Anleihen (Green Bonds) realisierte. ‎ Wesentliche Ereignisse im Geschäftsjahr Übernahme der Privatkunden von ING in Tschechien Im Februar 2021 unterzeichnete die tschechische Tochterbank der RBI, Raiffeisenbank a.s., eine Vereinbarung mit der ING Bank N.V. zur Übernahme der tschechischen Privatkunden von der ING, die nach kartellrechtlicher Genehmigung im zweiten Quartal erfolgte. Erwerb und Integration der Equa Mit 1. Juli 2021 wurde der Erwerb von 100 Prozent der Anteile an der Equa (Equa bank a.s. und Equa Sales & Distribution s.r.o.) von AnaCap (AnaCap Financial Partners) durch die tschechische Tochterbank Raiffeisenbank a.s. der RBI abgeschlossen. Die Konsolidierung der Equa in die Bilanz der RBI erfolgte somit im dritten Quartal und wirkte sich mit etwa 30 Basispunkten negativ auf die harte Kernkapitalquote der RBI aus. Die Equa steuerte im Geschäftsjahr 2021 € 33 Millionen zum Zinsüberschuss der RBI bei. Gleichzeitig erhöhten sich durch die Equa die Verwaltungsaufwendungen um € 40 Millionen und die Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte um € 15 Millionen (hauptsächlich Stage 1). Die Kundenkredite der Equa betrugen € 2.107 Millionen. Die Equa bank a.s. wurde am 1. Jänner 2022 in die tschechische Tochterbank, die Raiffeisenbank a.s., verschmolzen. Vereinbarung über den Erwerb von Crédit Agricole Srbija Die RBI gab am 5. August 2021 bekannt, dass ihre serbische Tochterbank Raiffeisen banka a.d. eine Vereinbarung über den Erwerb von 100 Prozent der Anteile an der Crédit Agricole Srbija (Crédit Agricole Srbija a.d. Novi Sad und Crédit Agricole Leasing Srbija d.o.o.) von der Crédit Agricole S.A. unterzeichnet hat. Ein Closing der Transaktion steht unter anderem unter dem Vorbehalt regulatorischer Bewilligungen. Die Akquisition der Crédit Agricole Srbija wird auf die harte Kernkapitalquote der RBI voraussichtlich eine negative Auswirkung von 16 Basispunkten haben. Die endgültige Auswirkung hängt von der Schlussbilanz beim Closing ab, das bis zum Ende des ersten Quartals 2022 erwartet wird. Crédit Agricole Srbija betreut rund 356.000 Kunden. Die Bank hat eine führende Position im Bereich der landwirtschaftlichen Finanzierungen (über 20 Prozent Marktanteil) und ergänzt damit das Geschäftsprofil der Raiffeisen banka a.d. sehr gut. Zum Ende des zweiten Quartals 2021 betrug die Bilanzsumme der Crédit Agricole Srbija € 1,3 Milliarden, jene der Raiffeisen banka a.d. € 3,4 Milliarden. Bei erfolgreichem Closing der Transaktion ist geplant, die Crédit Agricole Srbija mit der Raiffeisen banka a.d. zu fusionieren. Vereinbarung über Verkauf der Raiffeisenbank (Bulgaria) EAD Im November 2021 beschloss der Vorstand der RBI den Verkauf der bulgarischen Tochterbank und deren Beteiligung an die KBC Bank, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der belgischen KBC Group NV. Die Entscheidung basiert in erster Linie auf der Möglichkeit mit dem zusätzlichen Kapital in ausgewählten Märkten der RBI attraktive Wachstumschancen zu nutzen. Die Geschäftsbereiche wurden als zur Veräußerung gehaltene Veräußerungsgruppe klassifiziert und in der Bilanz separat ausgewiesen. Der Veräußerungserlös wird den Buchwert des Nettovermögens deutlich übersteigen, so dass keine Wertminderungen bei der Klassifizierung dieser Geschäfte als zur Veräußerung gehalten erfasst wurden. Zusätzliche Dividende für 2020 von € 0,75 pro Aktie Nachdem die EZB ihre Empfehlung zur Dividendenbeschränkung nicht verlängert hat, beschloss die außerordentliche Hauptversammlung am 10. November 2021 die Auszahlung einer zusätzlichen Dividende in Höhe von € 0,75 pro Aktie für das Geschäftsjahr 2020. Dieser Beschluss wirkte sich mit 9 Basispunkten positiv auf die harte Kernkapitalquote der RBI aus. Somit wurden für das Geschäftsjahr 2020 Dividenden von insgesamt € 1,23 pro Aktie ausgeschüttet. Ergebnis- und Finanzentwicklung Das Konzernergebnis legte um 71 Prozent auf € 1.372 Millionen deutlich zu. Damit stand das Geschäftsjahr 2021 nach dem pandemiebedingten Einbruch der Wirtschaft im Vorjahr ganz im Zeichen der wirtschaftlichen Erholung. Der Zinsüberschuss mit einem Plus von 7 Prozent profitierte vom hohen Kunden-Kreditwachstum (plus 11 Prozent bzw. 15 Prozent bereinigt um die IFRS 5 Darstellung) sowie von steigenden Zinssätzen in mehreren Ländern Zentral- und Osteuropas. Der Provisionsüberschuss lag mit einem Anstieg von 18 Prozent auf € 1.985 Millionen auf einem noch nie zuvor erreichten Niveau. Zum Anstieg des Konzernergebnisses trugen darüber hinaus deutlich geringere Risikovorsorgen bei, die mit € 295 Millionen um 51 Prozent unter der Vorjahresperiode lagen. Der Anstieg der Verwaltungsaufwendungen war neben den M&A-Aktivitäten auch auf die Digitalisierungsinitiativen im Zuge der Umsetzung der Vision, bis 2025 der am meisten empfohlene Finanzdienstleister zu werden, zurückzuführen. Zentrale Projekte dabei sind der Aufbau einer Digital-Banking-Plattform im Retail-Bereich, die Weiterentwicklung der myRaiffeisen-Plattform im Bereich Corporates sowie der Aufbau von innovativen Handelslösungen im Bereich Markets. Das übrige Ergebnis war durch die Dotierung von kreditbezogenen Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten auf Portfoliobasis, vor allem in Polen, belastet. Die Bilanzsumme stieg seit Jahresbeginn um € 26.142 Millionen oder 16 Prozent, unterstützt durch die konjunkturelle Aufwärtsbewegung. Insbesondere ab dem zweiten Quartal war in nahezu allen Märkten eine deutlich höhere Kreditnachfrage zu verzeichnen, die nur im vierten Quartal aufgrund der sich wieder abschwächenden Konjunktur etwas an Dynamik verlor. Dabei nahmen nachhaltige Finanzierungen weiter an Bedeutung zu. So wurden in der Berichtsperiode nachhaltige Finanzierungen in Höhe von € 4.335 Millionen vergeben. Nachdem zu Jahresbeginn die Erfolgsrechnung noch von dem Niedrigzinsumfeld und der COVID-19-Pandemie geprägt war, war ab dem zweiten Quartal eine deutliche Erholung sowohl im Zinsumfeld als auch bei der Währungsentwicklung zu verzeichnen. Die Durchschnittskurse des russischen Rubels und der ukrainischen Hryvna lagen dennoch jeweils um 5 Prozent, des Belarus Rubels um 7 Prozent und des US-Dollars um 3 Prozent unter dem Vorjahresniveau. Ergebnis im Jahresvergleich in € Millionen 2021 20201 Veränderung Zinsüberschuss 3.327 3.121 207 6,6% Dividendenerträge 42 21 21 104,2% Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 46 41 5 12,5% Provisionsüberschuss 1.985 1.684 300 17,8% Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen 53 91 - 38 - 41,8% Ergebnis aus Hedge Accounting - 2 - 1 - 2 247,3% Sonstiges betriebliches Ergebnis 120 117 3 2,7% Betriebserträge 5.570 5.073 497 9,8% Personalaufwand - 1.579 - 1.521 - 58 3,8% Sachaufwand - 992 - 927 - 65 7,0% Abschreibungen - 407 - 384 - 23 6,0% Verwaltungsaufwendungen - 2.978 - 2.832 - 146 5,2% Betriebsergebnis 2.592 2.241 351 15,7% Übriges Ergebnis - 295 - 204 - 91 44,9% Staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben - 213 - 257 44 - 17,1% Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte - 295 - 598 303 - 50,7% Ergebnis vor Steuern 1.790 1.183 607 51,3% Steuern vom Einkommen und Ertrag - 368 - 321 - 47 14,7% Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 1.422 862 560 65,0% Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 86 48 38 79,9% Ergebnis nach Steuern 1.508 910 598 65,7% Ergebnis nicht beherrschender Anteile - 135 - 106 - 29 27,9% Konzernergebnis 1.372 804 569 70,7% 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung (IFRS 5 aufgegebene Geschäftsbereiche sowie weitere Anpassungen zur Erhöhung der Transparenz). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. Betriebserträge Der Zinsüberschuss erhöhte sich um € 207 Millionen auf € 3.327 Millionen. Diese Entwicklung profitierte vor allem von steigenden Zinssätzen in mehreren osteuropäischen Währungen und einem hohen Kreditwachstum bei nur geringfügig negativen Währungseffekten. Mit € 104 Millionen verzeichnete die Konzernzentrale den größten Zuwachs vorwiegend aufgrund der COVID-19-Bonusansprüche aus dem TLTRO-III-Programm in Höhe von € 50 Millionen, starken Kreditwachstums sowie niedrigerer Finanzierungskosten aus dem Einlagengeschäft und den Eigenemissionen. Besonders positiv entwickelte sich auch der Zinsüberschuss in Tschechien. Hier sorgten Zinserhöhungen und die Integration der Equa bank für einen Anstieg des Zinsüberschusses um € 54 Millionen. In Ungarn stieg der Zinsüberschuss um € 40 Millionen, getragen von der positiven Entwicklung sowohl des Firmenkunden- als auch des Retail-Kundengeschäfts sowie höheren Marktzinssätzen. Auch in der Ukraine führten höhere Erträge aus dem Firmenkunden- und Retail-Kundengeschäft sowie geringere Zinsaufwendungen aufgrund von Änderungen im Produktmix und Laufzeitensplit zu einem um € 18 Millionen höheren Zinsüberschuss. In der Slowakei erhöhte sich der Zinsüberschuss um € 8 Millionen vorwiegend aufgrund der COVID-19-Bonusansprüche aus dem TLTRO-III-Programm. Adaptierung des Vorjahreswerts 2020 aufgrund geänderter Zuordnung (IFRS 5) Die durchschnittlichen zinstragenden Aktiva des Konzerns stiegen im Jahresvergleich um 13 Prozent, vor allem bedingt durch Zuwächse bei kurzfristigen Veranlagungen von Überliquiditäten. Die Nettozinsspanne verringerte sich um 12 Basispunkte auf 2,01 Prozent. Der Anstieg im Provisionsüberschuss ist auf gestiegene Transaktionen von Retail- als auch Firmenkunden im Zahlungsverkehr, insbesondere bei Zahlungsdiensten und im Kreditkartengeschäft, sowie im Fremdwährungsgeschäft, vorwiegend aus dem Devisentermingeschäft, zurückzuführen. Positiv entwickelte sich auch das Ergebnis aus der Vermögensverwaltung, das durch höhere Volumina mit Retail-Kunden am stärksten in der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft zunahm. Trotz Währungsabwertungen in Osteuropa konnte somit das Provisionsergebnis um € 300 Millionen auf € 1.985 Millionen gesteigert werden. Den größten Zuwachs verzeichnete dabei die Konzernzentrale. Weiters ergaben sich währungsbereinigt Anstiege in Russland, Rumänien, Ungarn und Tschechien. Das Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen reduzierte sich um € 38 Millionen auf € 53 Millionen. Der Rückgang war vor allem auf zinsbedingte Bewertungsverluste bei Staatsanleihen sowie im Devisengeschäft in Russland in Höhe von € 57 Millionen zurückzuführen. Auch in der Konzernzentrale kam es zu Bewertungsverlusten im Bereich der Währungsderivate sowie der Fremdwährungsposition, die teilweise durch zinsbedingte Bewertungsgewinne von eigenen Emissionen, die zum Zeitwert bewertet werden, kompensiert wurden. Verwaltungsaufwendungen Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung (Transparenz), 2020 zusätzlich IFRS 5 Die Verwaltungsaufwendungen nahmen im Jahresvergleich trotz Währungsabwertungen um 5 Prozent oder € 146 Millionen auf € 2.978 Millionen zu. Trotz dieses Anstiegs verbesserte sich die Cost/Income Ratio im Jahresabstand aufgrund deutlich höherer Kernerträge von 55,8 Prozent auf 53,5 Prozent. Aus der Währungsentwicklung resultierte im Berichtszeitraum eine Reduktion um € 37 Millionen, vorwiegend bedingt durch die Abwertung des Belarus Rubels um 7 Prozent sowie des russischen Rubels und der ukrainischen Hryvna um 5 Prozent (auf Basis Periodendurchschnitt). Der Personalaufwand erhöhte sich um € 58 Millionen auf € 1.579 Millionen, vorwiegend bedingt durch Anstiege in Tschechien, Russland, der Konzernzentrale und Ungarn. Die Anstiege resultierten in der Konzernzentrale vorwiegend aus höheren laufenden Gehaltszahlungen, in Tschechien aus der Integration der Equa bank, in Russland aus gestiegenen Gehältern und Sozialabgaben und in Ungarn aus den niedrigeren Personalaufwendungen in der Vorjahresperiode aufgrund der pandemiebedingt zeitlich begrenzten Verringerung der regulären Arbeitszeit. Der Sachaufwand stieg um € 65 Millionen auf € 992 Millionen. Haupttreiber für diese Erhöhung waren neben höheren Werbeaufwendungen (Anstieg: € 28 Millionen) vorwiegend in Russland, gestiegene Rechts- und Beratungsaufwendungen (Anstieg: € 26 Millionen) in der Konzernzentrale, in Polen und in Tschechien. Die Anstiege betrafen im Wesentlichen Beratungsleistungen im Zusammenhang mit M&A-Aktivitäten sowie Rechtsberatungsleistungen im Zusammenhang mit dem CHF-Kreditportfolio in Polen. Weitere Anstiege ergaben sich beim IT-Aufwand (Anstieg: € 24 Millionen), hauptsächlich in der Konzernzentrale aufgrund gestiegener Aufwände für externe IT-Beratungsleistungen und in Tschechien aufgrund mehrerer Integrationsprojekte. In der RBI wurde in Umsetzung der Vision, bis 2025 der am meisten empfohlene Finanzdienstleister zu werden, kräftig in Digitalisierungsinitiativen investiert. Dabei handelt es sich – neben zahlreichen gruppenweit einsetzbaren digitalen Lösungen – um den Aufbau einer Digital-Banking-Plattform im Retail-Bereich, im Bereich Corporates um die Weiterentwicklung der myRaiffeisen-Plattform, von Cash Management und Zahlungsverkehrssystemen sowie um den Aufbau von innovativen Handelslösungen im Bereich Markets. Weitere Aufwendungen betrafen die Einführung von Cloud-Lösungen, Prozessautomatisierungen sowie Investitionen in ein zentrales Security Operations Center. Währungseffekte in Osteuropa wirkten aufwandsreduzierend. Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte stiegen um 6 Prozent oder € 23 Millionen auf € 407 Millionen, hauptsächlich bedingt durch höhere Software-Aktivierungen in der Konzernzentrale und die Integration der Equa bank in Tschechien. Die Zahl der Geschäftsstellen verringerte sich im Jahresabstand um 86 auf 1.771. Die größten Rückgänge verzeichneten Rumänien (minus 33), Belarus (minus 14) und die Slowakei (minus 11). Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter sank im Jahresabstand um 438 Vollzeitäquivalente auf 45.907, überwiegend in der Ukraine (minus 525) aufgrund von Filialschließungen im Vorjahr sowie in der Slowakei (minus 185), in Rumänien (minus 179) und in Bulgarien (minus 128). Dem gegenüber resultierte aus der Integration der Equa bank ein Anstieg um 488. Übriges Ergebnis Das übrige Ergebnis belief sich in der Berichtsperiode auf minus € 295 Millionen nach minus € 204 Millionen in der Vergleichsperiode. Belastend wirkte dabei die Dotierung von kreditbezogenen Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten auf Portfoliobasis in Höhe von € 326 Millionen (Anstieg: € 266 Millionen) in Polen, Kroatien und Rumänien. In Polen wurden € 278 Millionen (Anstieg: € 235 Millionen) im Zusammenhang mit Hypothekarkrediten, die in Fremdwährungen denominiert oder an eine Fremdwährung gekoppelt sind, aufgrund von Parameteranpassungen in der Modellberechnung dotiert. Dagegen wurden in der Berichtsperiode Wertaufholungen auf Anteile an at-equity bewerteten Unternehmen in Höhe von € 66 Millionen (UNIQA Insurance Group AG, LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs AG) aufgrund der guten Geschäftsentwicklung und steigender Börsenkurse bei gelisteten Beteiligungen gebucht. In der Vorjahresperiode wurden hingegen Wertminderungen auf Anteile an at-equity bewerten Unternehmen in Höhe von € 68 Millionen aufgrund der durch die Pandemie verursachten schlechteren wirtschaftlichen Aussichten vorgenommen. Ebenso wurden in der Vorjahresperiode der Firmenwert der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft um € 27 Millionen aufgrund des durch die Pandemie revidierten Mittelfristplans wertgemindert und Wertminderungen auf nichtfinanzielle Vermögenswerte in Höhe von € 20 Millionen gebucht, die vor allem Immobilien in Russland und der Slowakei betrafen. In der Vorjahresperiode entstanden wegen der beginnenden Kreditmoratorien Verluste aus modifizierten Vertragskonditionen in Höhe von € 40 Millionen, in der Berichtsperiode betrugen diese € 14 Millionen, der Großteil der Moratorien ist in der Berichtsperiode ausgelaufen. Staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben Der Aufwand für staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben reduzierte sich um € 44 Millionen auf € 213 Millionen. Die Bankenabgaben sanken um € 64 Millionen auf € 39 Millionen. Diese Reduktion resultierte vorwiegend aus dem Wegfall der Bankensonderabgabe in Österreich (Vorjahresperiode: € 41 Millionen), die im Jahr 2016 eingeführt und für die RBI insgesamt € 163 Millionen betragen hatte. Diese wurde in vier Tranchen von 2017 bis 2020 gebucht. Darüber hinaus wurde in der Slowakei die Bankenabgabe abgeschafft (Vorjahresperiode: € 26 Millionen). Die Beiträge zur Einlagensicherung stiegen um € 12 Millionen – vor allem in Russland, in der Slowakei und in der Raiffeisen Bausparkasse Österreich Gesellschaft m.b.H. – auf € 99 Millionen. Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte Die verbesserten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Geschäftsjahr 2021 spiegelten sich in einem deutlichen Rückgang der Risikokosten wider. In der Berichtsperiode wurden Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte in Höhe von insgesamt € 295 Millionen gebucht, nachdem die Vorjahresperiode mit € 598 Millionen aufgrund der COVID-19-Pandemie stark belastet war. In die Berechnung der erwarteten Kreditverluste flossen Overlays (Post-Model-Adjustments und zusätzliche Risikofaktoren) ein, die sich insgesamt auf € 51 Millionen (davon € 62 Millionen Nettodotierung für Nicht-Finanzunternehmen und € 11 Millionen Nettoauflösung für Haushalte) in der Berichtsperiode beliefen, nach vorwiegend COVID-19-bedingten Post-Model-Adjustments von € 282 Millionen (davon € 236 Millionen für Nicht-Finanzunternehmen und € 46 Millionen für Haushalte) in der Vorjahresperiode. Weiters waren Wertminderungen in Höhe von € 28 Millionen für Belarus infolge von EU-Sanktionen, € 25 Millionen aufgrund der geopolitischen Unsicherheiten in der Ukraine und € 20 Millionen für das Kreditportfolio von potenziell zu sanktionierenden russischen Kunden angesetzt worden. In Stage 1 und Stage 2 wurden in der Berichtsperiode Wertminderungen in Höhe von netto € 102 Millionen gebucht (Vorjahresperiode: € 315 Millionen), dabei netto € 98 Millionen auf Kredite an Nicht-Finanzunternehmen, vor allem in Österreich (€ 34 Millionen), der Ukraine (€ 27 Millionen), Belarus (€ 20 Millionen) und Rumänien (€ 10 Millionen). Für ausgefallene Kredite (Stage 3) wurden in der Berichtsperiode Wertminderungen von netto € 180 Millionen (Vorjahresperiode: netto € 302 Millionen) gebildet. Davon entfielen € 123 Millionen auf Haushalte, insbesondere in Russland (€ 52 Millionen), Rumänien (€ 16 Millionen), Bosnien und Herzegowina (€ 13 Millionen) und in der Slowakei (€ 12 Millionen), und € 43 Millionen auf Nicht-Finanzunternehmen, vor allem in Österreich (€ 24 Millionen) und Russland (€ 12 Millionen). Die NPE Ratio sank um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent, hervorgerufen durch ein höheres Kreditvolumen und einen Anstieg der Veranlagungen bei Zentralbanken. Die NPE Coverage Ratio stieg um 1,0 Prozentpunkte auf 62,5 Prozent. Steuern vom Einkommen und Ertrag Die Steuern vom Einkommen und Ertrag stiegen um € 47 Millionen auf € 368 Millionen, die Steuerquote sank hingegen um 6,6 Prozentpunkte auf 20,6 Prozent. Ausschlaggebend dafür waren ein verbesserter Ergebnisbeitrag der Konzernzentrale und Bewertungen von Anteilen an at-equity bewerteten Unternehmen. Ergebnis im Quartalsvergleich Quartalsergebnisse in € Millionen Q4/20201 Q1/20211 Q2/20211 Q3/20211 Q4/2021 Zinsüberschuss 735 736 773 843 976 Dividendenerträge 3 5 25 4 7 Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen - 3 16 6 12 12 Provisionsüberschuss 452 420 483 521 561 Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen - 3 4 28 - 4 24 Ergebnis aus Hedge Accounting - 8 6 - 7 - 3 1 Sonstiges betriebliches Ergebnis 24 28 26 29 36 Betriebserträge 1.201 1.215 1.335 1.402 1.618 Personalaufwand - 380 - 370 - 383 - 401 - 425 Sachaufwand - 269 - 208 - 237 - 234 - 313 Abschreibungen - 107 - 94 - 95 - 101 - 118 Verwaltungsaufwendungen - 756 - 672 - 714 - 736 - 856 Betriebsergebnis 446 543 620 666 763 Übriges Ergebnis 6 - 38 - 37 - 46 - 175 Staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben - 28 - 123 - 31 - 26 - 32 Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte - 135 - 76 - 24 - 44 - 150 Ergebnis vor Steuern 289 306 528 550 406 Steuern vom Einkommen und Ertrag - 82 - 77 - 116 - 98 - 77 Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 207 229 412 452 329 Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 23 14 19 29 24 Ergebnis nach Steuern 230 243 430 481 353 Ergebnis nicht beherrschender Anteile - 25 - 28 - 34 - 38 - 36 Konzernergebnis 205 216 396 443 317 1 Adaptierung der Vorquartale aufgrund geänderter Zuordnung (IFRS 5 aufgegebene Geschäftsbereiche) und Adaptierung Q4/2020 (weitere Anpassungen zur Erhöhung der Transparenz). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. Veränderung viertes Quartal 2021 versus drittes Quartal 2021 Der Zinsüberschuss erhöhte sich um € 132 Millionen auf € 976 Millionen. Der Anstieg um € 52 Millionen in der Konzernzentrale und der Anstieg um € 23 Millionen in der Slowakei sind vorwiegend auf die COVID-19-Bonusansprüche aus dem TLTRO-III-Programm zurückzuführen. Steigende Zinssätze und eine erfreuliche Entwicklung sowohl des Firmenkunden- als auch des Retail-Kundengeschäfts sorgten für einen Anstieg des Zinsüberschusses in Tschechien (plus € 23 Millionen), in Russland (plus € 16 Millionen) und in Ungarn (plus € 11 Millionen). Die Nettozinsspanne verbesserte sich aufgrund des steigenden Zinsüberschusses in zahlreichen Ländern des Konzerns im vierten Quartal um 24 Basispunkte auf 2,22 Prozent. Der Provisionsüberschuss erhöhte sich um 8 Prozent oder € 41 Millionen auf € 561 Millionen vorrangig aufgrund höherer Erträge aus dem Depot- und Treuhandgeschäft in der Konzernzentrale sowie aufgrund vorzeitiger Rückzahlungen im Kreditgeschäft in Russland. Ebenso verzeichneten das Fremdwährungsgeschäft, insbesondere das Devisentermingeschäft in Russland, sowie das Kredit- und Garantiegeschäft in der Konzernzentrale, in Tschechien, in der Slowakei und in Russland volumenbedingte Zuwächse. Das Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen erhöhte sich um € 28 Millionen, der Anstieg resultierte zum einen aus positiven Bewertungseffekten von zum Zeitwert bewerteten Krediten in der Konzernzentrale. Zusätzlich verzeichnete die Raiffeisen Centrobank AG im Zertifikategeschäft im vierten Quartal positive Bewertungseffekte. Die Verwaltungsaufwendungen stiegen im Quartalsvergleich um € 119 Millionen auf € 856 Millionen. Dabei erhöhte sich der Personalaufwand um € 24 Millionen auf € 425 Millionen, der Sachaufwand um € 79 Millionen auf € 313 Millionen und die Abschreibungen um € 16 Millionen auf € 118 Millionen. Haupttreiber für den Anstieg beim Personalaufwand waren Russland aufgrund eines höheren Personalstands (Anstieg: € 15 Millionen) und Tschechien (Anstieg: € 7 Millionen) aufgrund der Integration der Equa bank. Der Anstieg beim Sachaufwand resultierte vorwiegend aus Russland (Anstieg: € 46 Millionen) aufgrund höherer Werbeaufwendungen, IT-Aufwendungen sowie Rechts- und Beratungsaufwendungen und aus der Konzernzentrale (Anstieg: € 24 Millionen) aufgrund von gestiegenen externen Beratungsleistungen. Weitere Anstiege beim Sachaufwand ergaben sich in Rumänien (Anstieg: € 7 Millionen) überwiegend aufgrund höherer Werbeaufwendungen und in der Ukraine (Anstieg: € 6 Millionen). Der Rückgang im übrigen Ergebnis war vor allem auf höhere Dotierungen für kreditbezogene Rückstellungen für Rechtsfälle auf Portfoliobasis (Anstieg: € 100 Millionen), überwiegend in Polen, zurückzuführen. Weiters führte die Bewertung von Anteilen an at-equity bewerteten Unternehmen im vierten Quartal zu einer Wertminderung von € 8 Millionen nach einer Wertaufholung von € 8 Millionen im Vorquartal. Die Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte stiegen gegenüber dem Vorquartal um € 106 Millionen in nahezu allen Ländern. Im vierten Quartal wurden insbesondere Wertminderungen in Höhe von € 25 Millionen für die Ukraine aufgrund der geopolitischen Unsicherheiten und € 20 Millionen für das Kreditportfolio von potenziell zu sanktionierenden russischen Kunden angesetzt. Bilanz Die Bilanzsumme stieg seit Jahresbeginn um € 26.142 Millionen oder 16 Prozent. Die Währungsentwicklung, insbesondere die Aufwertung des US-Dollars um 8 Prozent sowie des russischen Rubels um 7 Prozent – war dabei für einen Anstieg um 2 Prozent verantwortlich. Im Geschäftsjahr 2021 war ein deutlicher Trend nach höherer Kreditnachfrage, insbesondere ab dem zweiten Quartal - unterstützt durch die konjunkturelle Aufwärtsbewegung – in nahezu allen Märkten erkennbar, der aufgrund der im vierten Quartal einsetzenden abschwächenden Konjunktur etwas an Dynamik verlor. Die Strategie, die Marktanteile in ausgewählten Märkten auszubauen, konnte im Geschäftsjahr sowohl durch Zukäufe als auch durch organisches Wachstum erfolgreich fortgesetzt werden. Im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie ist die RBI bestrebt, ihren Kunden nachhaltige Finanzprodukte und -dienstleistungen anzubieten. Nachhaltige Finanzierungen werden verstärkt nachgefragt und weisen ein hohes Wachstumspotenzial auf. In der Berichtsperiode wurden nachhaltige Finanzierungen in Höhe von € 4.335 Millionen vergeben, diese nehmen inzwischen rund 8 Prozent des Kreditportfolios der Firmenkunden und Projektfinanzierungen ein. Bereits vor zwei Jahren hat die RBI ein Green-Bond-Programm lanciert und ist der größte österreichische Anbieter von grünen Anleihen. Im Juni 2021 wurde ein nachrangiger Green Bond, die bereits dritte Grüne-Benchmark-Emission der RBI nach den Jahren 2018 und 2019, mit einem Volumen von € 500 Millionen begeben. Aktiva in € Millionen 2021 2020 Veränderung Q3/2021 Q2/2021 Q1/2021 Forderungen an Kreditinstitute 16.630 11.952 4.678 39,1% 16.678 15.983 13.644 Forderungen an Kunden 100.832 90.671 10.161 11,2% 100.659 94.052 91.861 davon Nicht-Finanzunternehmen 50.156 44.951 5.205 11,6% 49.358 46.830 46.202 davon Haushalte 38.078 34.367 3.711 10,8% 38.638 35.998 34.783 Wertpapiere 22.902 22.162 741 3,3% 22.901 23.155 23.015 Barbestände und übrige Aktiva 51.736 41.174 10.562 25,7% 50.371 48.510 47.632 Gesamt 192.101 165.959 26.142 15,8% 190.610 181.700 176.152 2021 sind die Vermögenswerte der Raiffeisenbank (Bulgaria) EAD und Raiffeisen Leasing Bulgaria EOOD im Posten Barbestände und übrige Aktiva, 2020 und in den Quartalen 2021 sind diese in den jeweiligen Posten dargestellt. Der Anstieg der Forderungen an Kreditinstitute stammte überwiegend aus Tschechien (Anstieg: € 3.863 Millionen) aufgrund eines höheren Volumens an Repo-Geschäften sowie aus Russland und Ungarn, vor allem durch kurzfristige Veranlagungen bei der Nationalbank. Das Wachstum der Kundenkredite ist primär auf Kreditvergaben an Nicht-Finanzunternehmen (Firmenkunden), sowohl im langfristigen Kreditgeschäft als auch bei kurzfristigen Forderungen, und an Haushalte (Retail-Kunden), hier großteils auf Hypothekar- und Verbraucherkredite, zurückzuführen. Die größten Zuwächse bei den Kundenkrediten ergaben sich dabei in Tschechien mit € 3.575 Millionen, davon entfielen auf Retail-Kunden € 2.509 Millionen (vorwiegend Hypothekarkredite) und in der Konzernzentrale mit € 2.901 Millionen, die vor allem Kreditvergaben an Firmenkunden (Anstieg: € 2.408 Millionen) insbesondere im langfristigen Kreditgeschäft betrafen. Deutliche Anstiege ergaben sich auch in Russland, in der Slowakei und der Ukraine. Die Marktanteile bei Retail- als auch Firmenkunden konnten durch den Kauf der Equa bank (Kundenforderungen in Höhe von € 2.107 Millionen) sowie organisches Wachstum in Tschechien und in der Slowakei vorwiegend durch organisches Wachstum ausgebaut werden. Aufgrund des geplanten Verkaufs der bulgarischen Tochterbank und deren Beteiligung wurden Kundenforderungen in Höhe von € 3.659 Millionen per Jahresende 2021 in die übrigen Aktiva (IFRS 5) umgegliedert. Der Anstieg im Posten Wertpapiere stammte überwiegend aus Veranlagungen in Schuldverschreibungen (Anstieg: netto € 598 Millionen) in der Konzernzentrale (insbesondere Staats- und Bankenanleihen) und in Rumänien, vorwiegend in Staatsanleihen. Der deutliche Anstieg der Barbestände um € 4.897 Millionen war auf Liquiditätsveranlagungen – im Wesentlichen Einlagen bei Nationalbanken – in der Slowakei, der Konzernzentrale und Ungarn zurückzuführen. In den übrigen Aktiva sind zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen in Höhe von € 5.531 Millionen, vorwiegend aufgrund des geplanten Verkaufs der bulgarischen Tochterbank und deren Beteiligung enthalten. Passiva in € Millionen 2021 2020 Veränderung Q3/2021 Q2/2021 Q1/2021 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 34.607 29.121 5.487 18,8% 39.143 36.730 37.242 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 115.153 102.112 13.041 12,8% 114.651 108.808 104.211 davon Nicht-Finanzunternehmen 44.523 39.663 4.860 12,3% 42.808 41.164 41.174 davon Haushalte 56.690 50.047 6.643 13,3% 58.353 55.184 52.007 Schuldverschreibungen und übrige Passiva 26.865 20.438 6.427 31,4% 21.384 21.269 20.124 Eigenkapital 15.475 14.288 1.187 8,3% 15.432 14.892 14.576 Gesamt 192.101 165.959 26.142 15,8% 190.610 181.700 176.152 2021 sind die Verbindlichkeiten der Raiffeisenbank (Bulgaria) EAD und Raiffeisen Leasing Bulgaria EOOD im Posten Schuldverschreibungen und übrige Passiva, 2020 und in den Quartalen 2021 sind diese in den jeweiligen Posten dargestellt. Das Refinanzierungsvolumen des Konzerns gegenüber Kreditinstituten stieg deutlich bei kurzfristigen Einlagen und Repo-Geschäften sowie infolge neuer Volumina im Rahmen der TLTRO-III-Programme in der Konzernzentrale und bei Letzeren auch in der Slowakei. Der Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden stammte im Wesentlichen aus kurzfristigen Einlagen. Die größten Zuwächse bei den Einlagen verzeichneten Tschechien (Anstieg: € 6.892 Millionen, davon Retail-Kunden € 5.197 Millionen), Russland (Anstieg: € 2.439 Millionen), Ungarn (Anstieg: € 1.227 Millionen), die Slowakei (Anstieg: € 1.208 Millionen) und Rumänien (Anstieg: € 1.076 Millionen). Der Anstieg in Tschechien resultierte mit € 2.594 Millionen aus der Integration der Equa bank und der Übernahme eines ING-Portfolios mit € 2.071 Millionen. Aufgrund des geplanten Verkaufs der bulgarischen Tochterbank und deren Beteiligung wurden Kundenverbindlichkeiten in Höhe von € 4.544 Millionen per Jahresende 2021 in die übrigen Passiva (IFRS 5) umgegliedert. Der Anstieg der Schuldverschreibungen um € 1.141 Millionen stammte vor allem aus MREL-Anleihe-Emissionen in Tschechien, Rumänien und der Slowakei. In den übrigen Passiva sind € 4.829 Millionen aus zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten der Veräußerungsgruppen aufgrund des geplanten Verkaufs der bulgarischen Tochterbank und deren Beteiligung enthalten. Für Informationen zum Funding wird auf Punkt (54) Liquiditätsmanagement im Risikobericht des Konzernabschlusses verwiesen. Bilanzielles Eigenkapital Das Eigenkapital inklusive des Kapitals nicht beherrschender Anteile verzeichnete seit Jahresbeginn einen Anstieg um € 1.187 Millionen auf € 15.475 Millionen. Im April 2021 beschloss die Hauptversammlung eine Dividende in Höhe von € 0,48 je Aktie für 2020. Im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung im November 2021 wurde eine zusätzliche Dividende in Höhe von € 0,75 je Aktie beschlossen. Dies ergab in Summe eine Ausschüttung von € 404 Millionen. Auf das zusätzliche Kernkapital (AT1) wurde eine Dividende von € 92 Millionen ausgeschüttet. Das Gesamtergebnis von € 1.658 Millionen verbesserte sich um € 1.555 Millionen und setzte sich aus dem Ergebnis nach Steuern von € 1.508 Millionen und dem sonstigen Ergebnis von € 150 Millionen zusammen. Die Währungsentwicklung führte zu einem positiven Beitrag von € 284 Millionen nach einem negativen Beitrag von € 1.007 Millionen im Vorjahr. Die Aufwertung des russischen Rubels um 7 Prozent ergab einen positiven Beitrag von € 135 Millionen, jene der tschechischen Krone um 5 Prozent trug € 107 Millionen bei und jene der ukrainischen Hryvna um 11 Prozent führte zu einem Ertrag von € 52 Millionen. Dem stand eine Absicherung von Nettoinvestitionen vorwiegend im russischen Rubel gegenüber, die zu einem negativen Bewertungsergebnis von € 64 Millionen führte. Das Kapital nicht beherrschender Anteile erhöhte sich um € 190 Millionen. Dies beruhte in erster Linie auf dem Gesamtergebnisanteil der nicht beherrschenden Anteile in Höhe von € 164 Millionen und einer Kapitalerhöhung in Höhe von € 49 Millionen in Tschechien. Mindernd hingegen wirkten Dividendenzahlungen in Höhe von € 39 Millionen – im Wesentlichen in der Ukraine und der Slowakei. Eigenmittel gemäß CRR/BWG Das harte Kernkapital (CET1) betrug nach Abzugsposten € 11.812 Millionen, was eine Steigerung um € 1.051 Millionen gegenüber dem Jahresendwert 2020 bedeutet. Haupttreiber für den Anstieg war das höhere Jahresergebnis 2021. Für das Geschäftsjahr 2021 wurde eine Dividende von € 1,15 je Aktie in Abzug gebracht. Das Kernkapital (Tier 1) nach Abzugsposten erhöhte sich um € 971 Millionen auf € 13.460 Millionen. Hauptgrund hierfür war die Steigerung des harten Kernkapitals. Bei den ergänzenden Eigenmitteln gab es eine Erhöhung um € 246 Millionen auf € 2.347 Millionen. Der Anstieg basierte auf der Emission einer Tier-2-Anleihe im Juni 2021, denen regulatorische Amortisationen von ausstehenden Emissionen gegenüberstanden. Die gesamten Eigenmittel beliefen sich auf € 15.807 Millionen. Dies entspricht einer Erhöhung um € 1.217 Millionen im Vergleich zum Jahresendwert 2020. Die risikogewichteten Aktiva (RWA gesamt) erhöhten sich im Jahresabstand um € 11.063 Millionen auf € 89.927 Millionen. Wesentliche Treiber für den organischen Auftrieb war das Kredit-Neugeschäft. Für den anorganischen Auftrieb waren sowohl die Rating-Herabstufungen im Kreditgeschäft als auch die Erhöhungen im operationellen Risiko, hauptsächlich bedingt durch eine Erhöhung der internen und externen Verlustdaten im Advanced Measurement Approach (AMA Modell), verantwortlich. Daraus ergab sich (fully loaded) eine harte Kernkapitalquote von 13,1 Prozent (minus 0,5 Prozentpunkte), die Kernkapitalquote betrug 15,0 Prozent (minus 0,8 Prozentpunkte) und die Eigenmittelquote 17,6 Prozent (minus 0,8 Prozentpunkte). Die Konsolidierung der Equa wirkte sich mit etwa 30 Basispunkten negativ auf die harte Kernkapitalquote aus. ‎ Forschung und Entwicklung Digitalisierung Ein zentrales Thema der fortschreitenden Digitalisierung für Banken ist die wachsende Relevanz des Mobile Bankings. Während die Marktdurchdringung (die Quote für die aktive Nutzung des Mobile Bankings) in der RBI 2020 noch 44 Prozent betrug, belief sich diese Ende 2021 bereits auf 53 Prozent, wobei diese Kennzahl von Markt zu Markt stark variiert. Die Akzeptanz der Online-Kredite blieb hoch: 2020 wurden 48 Prozent der Kredite über digitale Kanäle vertrieben, 2021 gab es einen leichten Anstieg auf 49 Prozent. Im Angebot für Privatkunden und Kleinunternehmen fokussiert die RBI stark darauf, die Kernprodukte sowie die zugehörigen Prozesse (Konten, Zahlungsdienste/Karte und Kredite) vollständig (End-to-end) zu digitalisieren. Gemeinsam mit der zeitgleichen Optimierung des Filialnetzes erwartet die RBI dadurch jährliche Kosteneinsparungen sowie zusätzliche Erträge. Darüber hinaus hat die RBI mit der Umsetzung ihrer Bestrebungen begonnen, vermehrt Produkte sowie einzelne Produktkomponenten zentral zu entwickeln und allen Banken der Gruppe zur Verfügung zu stellen. Auch durch diese Initiative werden geringere Aufwendungen erwartet. Neben den Kostenvorteilen soll dadurch auch die Dauer, bis die fünf wesentlichen Produkte über die ganze Gruppe vollständig digitalisiert sind, deutlich verkürzt werden (Girokonto, Kreditkarte, Verbraucherkredit sowie Kontokorrentkonto und Darlehen für KMU). Auch für Firmen- und institutionelle Kunden ist Digitalisierung ein zentrales Thema. Hier konnte die RBI seit Ende 2019 eine Reihe von Produkten und Services auf der myRaiffeisen Plattform digitalisieren. Dazu zählen etwa ein digitaler KYC-Prozess (eKYC) für Unternehmen und institutionelle Kunden, digitale Kontoeröffnung (eAccount Opening), digitale Exportfinanzierung (eSpeedtrack) sowie weitere Leistungen wie z. B. eFinance, eGateway, eArchive und das digitale Payment Questionnaire für Korrespondenzbankkunden (ePIC). Mit dem eAccount Opening wurde 2021 erstmals ein Produkt im gesamten Konzern gleichzeitig eingeführt, ein wichtiger Erfolg bei der Harmonisierung des digitalen Angebots und Erlebnisses für Firmen- und institutionelle Kunden in der ganzen Region. Die jüngsten Nutzungsdaten zeigen, dass das digitale Angebot der RBI bei den Kunden gut ankommt – so wurden 2021 in Österreich rund 53 Prozent der Neu-Kontoeröffnungen bei der RBI digital initiiert (39 Prozent im Jahr 2020) und 56 Prozent der Neukunden durch den vollständig digitalen eKYC-Prozess verifiziert (42 Prozent im Jahr 2020). Auch das Mitte 2021 eingeführte ePIC wird bereits gut angenommen und kommt in rund 54 Prozent der Fälle zum Einsatz. ‎ Internes Kontroll- und Risikomanagement-System im Hinblick auf den Konzern-Rechnungslegungsprozess Eine ausgewogene und vollständige Finanzberichterstattung ist für die RBI und ihre Organe ein wichtiges Ziel. Die Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Vorschriften ist dabei eine selbstverständliche Grundvoraussetzung. Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Einrichtung und Ausgestaltung eines den Anforderungen des Unternehmens entsprechenden internen Kontroll- und Risikomanagement-Systems im Hinblick auf den gesamten Rechnungslegungsprozess. Dieses ist im unternehmensweiten Rahmenwerk für das Interne Kontrollsystem (IKS) eingebettet. Das interne Kontrollsystem soll effektive und laufend verbesserte interne Kontrollen im Zusammenhang mit der Rechnungslegung gewährleisten. Das Kontrollsystem ist neben der Einhaltung von Richtlinien und Vorschriften auch auf die Schaffung optimaler Bedingungen für spezifische Kontrollmaßnahmen zur Vermeidung unabsichtlicher Fehldarstellungen ausgerichtet. Kontrollumfeld Für den Konzern besteht ein internes rechnungslegungsbezogenes Kontrollsystem mit einem Anweisungswesen in Form von Direktiven und Anweisungen für wichtige Themenbereiche als zentrales Element. Dies umfasst: §die Kompetenzordnung für die Genehmigung von Konzern- und Unternehmensdirektiven sowie Abteilungs- und Bereichsanweisungen, §Prozessbeschreibungen für die Erstellung, Qualitätsüberprüfung, Genehmigung, Veröffentlichung, Implementierung und Überwachung von Direktiven und Anweisungen inklusive entsprechender Kontrollschritte sowie §Regelungen für die Überarbeitung bzw. die Außerkraftsetzung von Direktiven und Anweisungen. Für die Implementierung der Konzernanweisungen ist die Geschäftsleitung der jeweiligen Konzerneinheiten verantwortlich. Die Überwachung der Einhaltung dieser Konzernregelungen erfolgt durch Group Financial Reporting & Steering sowie durch die Konzern- und die lokale Revision. Erstellt wird der Konzernabschluss von Group Reporting & Consolidation, angesiedelt im CFO-Bereich unter dem CEO. Die zugehörigen Verantwortlichkeiten sind im Rahmen einer eigenen Konzernfunktion gruppenweit definiert. Risikobeurteilung Wesentliche Risiken in Bezug auf den Konzern-Rechnungslegungsprozess werden durch den Vorstand evaluiert und überwacht. Komplexe Bilanzierungsgrundsätze können zu einem erhöhten Fehlerrisiko führen, dasselbe gilt für unterschiedliche Grundsätze für die Bewertung, insbesondere für die im Konzern essenziellen Finanzinstrumente. Darüber hinaus birgt auch ein schwieriges Geschäftsumfeld das Risiko wesentlicher Fehler in der Berichterstattung. Für verschiedene Aktiv- und Passivposten, für die kein verlässlicher Marktwert ermittelbar ist, müssen im Rahmen der Erstellung eines Konzernabschlusses Schätzungen vorgenommen werden. Dies gilt speziell für das Kreditgeschäft, Beteiligungen und Firmenwerte. Auch beim Sozialkapital, bei Rückstellungen für Rechtsrisiken und bei der Bewertung von Wertpapieren liegen Einschätzungen zugrunde. Kontrollmaßnahmen Die Erstellung der einzelnen Finanzinformationen erfolgt dezentral in den jeweiligen Konzerneinheiten nach den Vorgaben der RBI, wobei die Berechnung von Teilen der Wertminderungen nach IFRS 9 zentral erfolgt. Die für das Rechnungswesen verantwortlichen Mitarbeiter und die Geschäftsleiter der Konzerneinheiten sind für die vollständige Abbildung und korrekte Bewertung aller Transaktionen verantwortlich. Es liegt in der Verantwortung der lokalen Geschäftsführung, dass die vorgeschriebenen internen Kontrollmaßnahmen, z. B. Funktionstrennungen oder das Vier-Augen-Prinzip, umgesetzt werden. Die Abstimmungs- und Validierungskontrollen sind innerhalb der gesamten Rechnungslegungsprozesse in die Aggregations-, Berechnungs- und Bewertungsaktivitäten eingebettet. Besonderes Augenmerk wird auf die Kontrollen in den für den Abschluss wesentlichen Kernprozessen gelegt. Dabei handelt es sich vorwiegend um bewertungsrelevante Prozesse, deren Resultate einen wesentlichen Einfluss auf den Abschluss haben (z. B. Bewertung von Kreditrisikovorsorgen, derivative Produkte, Beteiligungen, Personalrückstellungen, Marktrisiko). Die COVID-19-Pandemie mit dem einhergehenden Lockdown und teilweiser physischer Abwesenheit (Home-Office) hatte keine Auswirkung auf das interne Kontrollsystem. Konsolidierung Die Übermittlung der Abschlussdaten erfolgt überwiegend durch automatisierte Übertragung in das Konsolidierungssystem IBM Cognos Controller jeweils im Jänner des Folgejahres. Das System ist in Bezug auf die IT-Sicherheit durch die restriktive Vergabe von Berechtigungen geschützt. Die von den Konzerneinheiten eingelangten Abschlussdaten werden in Group Reporting & Consolidation durch den für die jeweilige Konzerneinheit verantwortlichen Key Account Manager zunächst auf Plausibilität überprüft. Kontrollaktivitäten auf Konzernebene umfassen die Analyse und gegebenenfalls die Anpassung der von den Konzerneinheiten vorgelegten Finanzabschlüsse. Dabei werden die Ergebnisse der Abschlussbesprechungen mit Vertretern der Einzelgesellschaften und die Anmerkungen aus externen Prüfungen berücksichtigt. In den Gesprächen werden sowohl die Plausibilität des Reporting Packages als auch kritische Einzelsachverhalte der Konzerneinheiten diskutiert. Im Konsolidierungssystem erfolgen die weiteren Konsolidierungsschritte. Diese umfassen u. a. die Kapitalkonsolidierung, die Aufwands- und Ertragskonsolidierung sowie die Schuldenkonsolidierung. Abschließend werden allfällige Zwischengewinne durch Konzernbuchungen eliminiert. Die Erstellung der nach IFRS und BWG/UGB geforderten Anhangangaben bildet den Abschluss der Konsolidierung. Sämtliche Kontrollmaßnahmen werden im laufenden Geschäftsprozess angewendet, um sicherzustellen, dass potenzielle Fehler oder Abweichungen in der Finanzberichterstattung vermieden bzw. entdeckt und korrigiert werden. Die Kontrollmaßnahmen reichen von der Durchsicht der Periodenergebnisse durch das Management bis zur Überleitung von Konten und zur Analyse der Prozesse im Rechnungswesen. Der Konzernabschluss wird samt Lagebericht im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats behandelt und darüber hinaus dem gesamten Aufsichtsrat zur Kenntnisnahme vorgelegt. Information und Kommunikation Grundlage für den Konzernabschluss sind standardisierte, konzernweit einheitliche Datenanforderungen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsstandards werden im RBI Group Accounts Manual definiert bzw. erläutert und sind für die Erstellung der Abschlussdaten verbindlich. Die Anweisungen an die Konzerneinheiten betreffend Details zu Bewertungsmaßnahmen im Bereich des Kreditrisikos und ähnlicher Fragestellungen erfolgen im Rahmen von Konzerndirektiven. Änderungen in den Anweisungen und Standards werden den betroffenen Einheiten in regelmäßigen Schulungen kommuniziert. Im jährlich erscheinenden Geschäftsbericht werden die konsolidierten Ergebnisse in Form eines vollständigen Konzernabschlusses dargestellt. Zusätzlich wird ein Konzern-Lagebericht erstellt, in dem eine verbale Erläuterung der Konzernergebnisse gemäß den gesetzlichen Vorgaben erfolgt. Unterjährig wird monatlich auf konsolidierter Basis an das Konzern-Management berichtet. Die veröffentlichten Zwischenberichte – sie entsprechen den Bestimmungen des IAS 34 – quartalsweise erstellt. Zu veröffentlichende Konzernabschlüsse werden von leitenden Mitarbeitern und den Vorstandsmitgliedern vor Weiterleitung an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats einer abschließenden Würdigung unterzogen. Für das Management werden darüber hinaus Analysen zum Konzernabschluss zusammengestellt, ebenso erfolgen periodisch Vorschaurechnungen für den Konzern. Der von Group Business Performance Management durchgeführte Budgetierungs- und Kapitalplanungsprozess schließt auch die Erstellung von Konzernbudgets auf Dreijahresbasis ein. ‎ Überwachung Die Finanzberichterstattung ist ein Schwerpunktthema im IKS, in dem die Rechnungslegungsprozesse einer risikobasierten Priorisierung und Kontrolle unterzogen werden und deren Ergebnisse in tourlichen Berichten dem Vorstand und dem Aufsichtsrat vorgelegt werden. Darüber hinaus hat der Prüfungsausschuss den Rechnungslegungsprozess zu überwachen. Die Verantwortung für die unternehmensweite fortlaufende Überwachung obliegt dem Vorstand. Die internen Kontrollsysteme basieren auf drei Verteidigungslinien (lines of defense). Die First line of defense bilden die Fachbereiche, in der die Abteilungsleiter für die Überwachung ihrer Geschäftsfelder und die Einrichtung einer entsprechenden Kontrollumgebung zuständig sind. Hier werden gemäß den dokumentierten Prozessen in regelmäßigen Abständen Kontrollaktivitäten und Plausibilisierungsprüfungen vorgenommen. Die zweite Verteidigungslinie wird durch themenspezifische Spezialbereiche abgedeckt. Das sind zum Beispiel Compliance, Data Quality Governance, Operational Risk Controlling oder Security & Business Continuity Management. Sie sollen in erster Linie die Fachbereiche bei den Kontrollschritten unterstützen, die Durchführung der Kontrollen überprüfen und State-of-the-art-Praktiken in die Organisation einbringen. Als dritte Stufe ist die interne Revision in den Überwachungsprozess involviert. Die Revisionsfunktion wird vom Bereich Group Internal Audit sowie von der jeweiligen internen Revision der Konzerneinheiten wahrgenommen. Für sämtliche Revisionsaktivitäten gelten die konzernweit verbindlichen revisionsspezifischen Regelwerke (Group Audit Standards), die auf den Mindeststandards für die interne Revision der Österreichischen Finanzmarktaufsicht sowie internationalen Best Practices basieren. Zusätzlich gelten die internen Regelungen des Bereichs Group Internal Audit (insbesondere auch die Audit Charter). Die Konzernrevision überprüft unabhängig und regelmäßig die Einhaltung der internen Vorschriften in den Konzerneinheiten der RBI. Die Leitung des Bereichs Group Internal Audit berichtet direkt an den Vorstand mit zusätzlichen Berichtspflichten an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates und die Mitglieder des Prüfungsausschusses. ‎ Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechte Die folgenden Angaben erfüllen die Bestimmungen des § 243a Abs 1 UGB: (1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2021 € 1.003.265.844,05 und ist in 328.939.621 auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stammaktien aufgeteilt. Davon sind zum Stichtag 31. Dezember 2021 322.204 (31. Dezember 2020: 322.204 Stück) Stück eigene Aktien, sodass sich zum Bilanzstichtag 328.617.417 Aktien im Umlauf befanden. Für weitere Angaben wird auf den Anhang zu Punkt (32) Eigenkapital verwiesen. (2) Die Satzung enthält keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen. Die Raiffeisen-Landesbanken und unmittelbare und mittelbare Tochtergesellschaften der Raiffeisen-Landesbanken sind Parteien eines Syndikatsvertrags in Bezug auf die RBI AG (Syndikatsvereinbarung). In dieser Syndikatsvereinbarung ist u. a. neben einer Stimmbindung und Vorkaufsrechten insbesondere geregelt, dass seit Ablauf des Zeitraums von drei Jahren ab Wirksamkeit der Verschmelzung der RZB AG mit der RBI AG, somit nunmehr seit 18. März 2020, Verkäufe von durch die Raiffeisen-Landesbanken gehaltenen RBI-Aktien (mit wenigen Ausnahmen) nicht möglich sind (Lock-Up-Periode), wenn dadurch die zusammengerechnete Beteiligung der Raiffeisen-Landesbanken an der RBI AG (unmittelbar und/oder mittelbar) 40 Prozent (zuvor: 50 Prozent) des Grundkapitals zuzüglich einer Aktie unterschreiten würde. (3) Die RLB NÖ-Wien Sektorbeteiligungs GmbH hält rund 22,24 Prozent am Grundkapital der Gesellschaft. Weiters sind den Raiffeisen-Landesbanken und deren unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften aufgrund der Syndikatsvereinbarung in Bezug auf die RBI AG die unmittelbar bzw. mittelbar gehaltenen Stimmrechte aus insgesamt 193.449.778 Aktien, entsprechend einem Stimmrechtsanteil von rund 58,81 Prozent, jeweils wechselseitig gemäß §§ 130 und 133 Z 7 BörseG als gemeinsam vorgehenden Rechtsträgern iSd § 1 Z 6 ÜbG zuzurechnen. Die restlichen Aktien der RBI AG befinden sich im Streubesitz. Dem Vorstand sind keine weiteren direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital bekannt, die zumindest 10 Prozent betragen. (4) Die Satzung enthält keine besonderen Kontrollrechte von Aktieninhabern. Gemäß Syndikatsvereinbarung für die RBI AG können neun Mitglieder des Aufsichtsrats der RBI AG durch die Raiffeisen-Landesbanken nominiert werden. Neben den von den Raiffeisen-Landesbanken nominierten Mitgliedern sollen dem Aufsichtsrat der RBI AG drei nicht der Raiffeisen Bankengruppe Österreich zurechenbare unabhängige Vertreter des Streubesitzes angehören. (5) Es besteht keine Stimmrechtskontrolle bei einer Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer. (6) Laut Satzung können Personen, die das 68. Lebensjahr vollendet haben, nicht zum Mitglied des Vorstands bestellt oder für eine weitere Funktionsperiode wiederbestellt werden. Für den Aufsichtsrat gilt, dass Personen, die das 75. Lebensjahr vollendet haben, nicht zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt oder für eine weitere Funktionsperiode wiedergewählt werden können. Mitglied des Aufsichtsrats kann ferner keine Person sein, die insgesamt bereits acht Aufsichtsratsmandate in börsenotierten Gesellschaften innehat. Der Vorsitz im Aufsichtsrat einer börsenotierten Gesellschaft zählt dabei doppelt. Von dieser Beschränkung kann die Hauptversammlung durch einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen absehen, sofern dies gesetzlich zulässig ist. Jede zur Wahl gestellte Person, die mehr Aufsichtsratsmandate oder -vorsitze in börsenotierten Gesellschaften innehat, hat dies der Hauptversammlung gegenüber offenzulegen. Darüber hinaus bestehen keine über das Gesetz hinausgehenden Bestimmungen hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Die Satzung der Gesellschaft sieht vor, dass, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen eine andere Mehrheit vorschreiben, die Hauptversammlung ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen fasst. In Fällen, in denen das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, erfolgt dies mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Aufgrund dieser Bestimmung können Aufsichtsratsmitglieder mit einfacher Mehrheit vorzeitig abberufen werden. Der Aufsichtsrat kann Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen, beschließen. Dieses Recht kann an Ausschüsse delegiert werden. Darüber hinaus bestehen keine über das Gesetz hinausgehenden Bestimmungen über die Änderung der Satzung der Gesellschaft. (7) Der Vorstand ist seit der Hauptversammlung vom 13. Juni 2019 gemäß § 169 AktG ermächtigt, bis längstens 2. August 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital – allenfalls in mehreren Tranchen – um bis zu € 501.632.920,50 durch Ausgabe von bis zu 164.469.810 Stück neuen, auf Inhaber lautenden stimmberechtigten Stammaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (auch im Wege des mittelbaren Bezugsrechts durch ein Kreditinstitut gemäß § 153 Abs 6 AktG) und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage erfolgt oder (ii) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgt und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten (Bezugsrechtsausschluss). Die (i) Ausnützung des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts bei Kapitalerhöhung gegen Bareinlage sowie die (ii) Durchführung des in der Hauptversammlung vom 20. Oktober 2020 beschlossenen bedingten Kapitals (siehe unten) zur Gewährung von Umtausch- und Bezugsrechten an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen dürfen insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Die Ausnützung des genehmigten Kapitals in Form einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage ist von dieser Einschränkung nicht umfasst. Von dieser Ermächtigung vom Juni 2019 zur Ausnützung des genehmigten Kapitals wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Das Grundkapital ist gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu € 100.326.584,- durch Ausgabe von bis zu 32.893.962 Stück auf Inhaber lautenden Stammaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als von einem unentziehbaren Umtausch- oder Bezugsrecht Gebrauch gemacht wird, das die Gesellschaft den Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen, die auf der Grundlage des Hauptversammlungsbeschlusses vom 20. Oktober 2020 ausgegeben werden, auf Aktien einräumt, oder im Falle einer in den Ausgabebedingungen von Wandelschuldverschreibungen festgelegten Wandlungspflicht, diese Wandlungspflicht zu erfüllen ist, und, in beiden Fällen, der Vorstand nicht beschließt, eigene Aktien zuzuteilen. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Aktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln (Grundlage der Berechnung des Ausgabebetrages); der Ausgabebetrag darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen. Die neu ausgegebenen Aktien der bedingten Kapitalerhöhung haben eine Dividendenberechtigung, die den zum Zeitpunkt der Ausgabe an der Börse gehandelten Aktien entspricht. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Die Hauptversammlung vom 20. Oktober 2020 ermächtigte den Vorstand ferner, gemäß § 174 Abs 2 AktG innerhalb von fünf Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung, sohin bis zum 19. Oktober 2025, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, auch in mehreren Tranchen, Wandelschuldverschreibungen, mit denen ein Umtausch- oder Bezugsrecht in Aktien der Gesellschaft verbunden ist, oder Wandelschuldverschreibungen mit Wandlungspflicht (bedingte Pflichtwandelschuldverschreibungen gemäß § 26 BWG), inklusive Wandelschuldverschreibungen, die die Anforderungen für Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen in der jeweils geltenden Fassung erfüllen, unter gänzlichen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auszugeben. Die Ermächtigung umfasst die Begebung von Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu € 1.000.000.000,- mit Umtausch- oder Bezugsrecht auf bis zu 32.893.962 Stück auf Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft mit dem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu € 100.326.584,-. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Aktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln (Grundlage der Berechnung des Ausgabebetrages); der Ausgabebetrag der Wandelschuldverschreibungen darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen. Der Vorstand wurde in diesem Zusammenhang ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Ausgabe- und Ausstattungsmerkmale sowie die Emissionsbedingungen der Wandelschuldverschreibungen festzulegen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Verwässerungsschutzbestimmungen, Wandlungszeitraum, Wandlungsrechte und -pflichten, Wandlungsverhältnis sowie Wandlungspreis. Die Wandelschuldverschreibungen können auch – unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert – in der Währung der Vereinigten Staaten von Amerika sowie in der Währung jedes anderen OECD-Mitgliedstaates begeben werden. Die Wandelschuldverschreibungen können auch durch eine zu 100 Prozent im direkten oder indirekten Eigentum der Raiffeisen Bank International AG stehenden Gesellschaft ausgegeben werden. Für diesen Fall wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft eine Garantie für die Wandelschuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern der Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte in auf Inhaber lautende Stammaktien der Raiffeisen Bank International AG zu gewähren sowie im Falle einer in den Ausgabebedingungen von Wandelschuldverschreibungen festgelegten Wandlungspflicht die Erfüllung der Wandlungspflicht in auf Inhaber lautende Stammaktien der Raiffeisen Bank International AG zu ermöglichen; dies unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen. Bis dato wurden keine Wandelschuldverschreibungen ausgegeben. Die Hauptversammlung vom 20. Oktober 2020 ermächtigte den Vorstand nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG zum Erwerb und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien, wobei mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Erwerb auch außerbörslich unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionäre erfolgen kann. Der Anteil der zu erwerbenden und bereits erworbenen eigenen Aktien darf insgesamt 10 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Dauer der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist mit 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung in der Hauptversammlung, sohin bis zum 19. April 2023, begrenzt. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert beträgt € 3,05 pro Aktie, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht mehr als 10 Prozent über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der der Ausübung dieser Ermächtigung vorangegangenen 10 Handelstage liegen. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke – mit Ausnahme des Wertpapierhandels – durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. ‎ Der Vorstand wurde weiters gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung der eigenen Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter teilweisem oder gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Das Bezugsrecht der Aktionäre darf nur dann ausgeschlossen werden, wenn die Verwendung der eigenen Aktien als Gegenleistung für eine Sacheinlage, beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland erfolgt. Weiters kann für den Fall, dass künftig Wandelschuldverschreibungen ausgegeben werden, das Bezugsrecht der Aktionäre auch ausgeschlossen werden, um (eigene) Aktien an solche Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen auszugeben, die von dem ihnen gemäß den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen gewährten Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch gemacht haben, sowie im Falle einer in den Ausgabebedingungen von Wandelschuldverschreibungen festgelegten Wandlungspflicht, um diese Wandlungspflicht zu erfüllen. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden und gilt für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung, sohin bis zum 19. Oktober 2025. Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung vom 21. Juni 2018 beschlossene Ermächtigung gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und bezieht sich hinsichtlich der Verwendung auch auf den von der Gesellschaft bereits erworbenen Bestand eigener Aktien. Seither wurden weder aufgrund der erloschenen Ermächtigung vom Juni 2018 noch aufgrund der nunmehr aufrechten Ermächtigung vom Oktober 2020 eigene Aktien erworben. Die Hauptversammlung vom 20. Oktober 2020 ermächtigte den Vorstand ferner nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 7 AktG, zum Zweck des Wertpapierhandels, der auch außerbörslich durchgeführt werden darf, für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung, sohin bis zum 19. April 2023, eigene Aktien zu erwerben, wobei der Handelsbestand der zu diesem Zweck erworbenen Aktien am Ende jeden Tages 5 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf. Der Gegenwert für die zu erwerbenden Aktien darf die Hälfte des Schlusskurses an der Wiener Börse am letzten Handelstag vor dem Erwerb nicht unter- und das Doppelte des Schlusskurses an der Wiener Börse am letzten Handelstag vor dem Erwerb nicht überschreiten. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. (8) Es bestehen folgende bedeutende Vereinbarungen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist und die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden: §Die RBI AG ist Versicherungsnehmer einer gruppenweit gültigen D&O-Versicherung. Im Fall einer Verschmelzung mit einem anderen Rechtsträger endet der Versicherungsvertrag automatisch zum Ablauf jener Versicherungsperiode, in der die Verschmelzung wirksam wird. In diesem Fall besteht Versicherungsschutz nur für Schadenersatzansprüche aus vor der Verschmelzung begangenen Pflichtverletzungen, die dem Versicherer vor der Beendigung der gruppenweiten D&O-Versicherung der RBI gemeldet werden. §Die RBI AG ist Mitglied des Fachverbands der Raiffeisenbanken. Bei einem Kontrollwechsel in der RBI AG, in dessen Rahmen Gesellschafter von außerhalb der Raiffeisen Bankengruppe Österreich die Kontrolle erlangen, können die Mitgliedschaften im Fachverband der Raiffeisenbanken, im Raiffeisen-IPS gemäß Art 113 Abs 7 CRR, bei der Österreichischen Raiffeisen Sicherungseinrichtung eGen und in der Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich enden. Die RBI AG übt weiters die Zentralinstitutsfunktion der Raiffeisen Bankengruppe auf Bundesebene aus. Bei einem Kontrollwechsel in der RBI AG können Verträge, die damit zusammenhängen (Zentralinstitut im Liquiditätsverbund nach § 27a BWG), enden bzw. sich ändern. §Refinanzierungsverträge der Gesellschaft und Verträge über Finanzierungen Dritter an Tochtergesellschaften, die von der Gesellschaft garantiert werden, sehen teilweise im Fall eines Kontrollwechsels vor, dass die Kreditgeber eine vorzeitige Rückzahlung der Finanzierungen verlangen können. (9) Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots. ‎ Risikomanagement Für Informationen zum Risikomanagement wird auf den Risikobericht im Konzernabschluss verwiesen. Corporate Governance Weitere Informationen dazu befinden sich im Geschäftsbericht im Kapitel Corporate-Governance-Bericht sowie auf der Website der RBI (www.rbinternational.com → Investoren → Corporate Governance und Vergütung). Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht Die gemäß NaDiVeG (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz) nach § 267a UGB zu erstellende konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung erfolgt als eigenständiger nichtfinanzieller Bericht (Nachhaltigkeitsbericht). Der Bericht mit ausführlichen Informationen zu den Entwicklungen im Nachhaltigkeitsmanagement wird auf der Website unter www.rbinternational.com → Nachhaltigkeit & ESG → Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht und enthält auch die Angaben nach § 243b UGB für das Mutterunternehmen. Human Resources Der Bereich Group People & Organisational Innovation (P&OI) vereint Human Resources und Strategy Development. P&OI spielt für die RBI in der Umsetzung ihrer Strategie und Unternehmensziele eine zentrale Rolle. Der Fokus liegt dabei einerseits auf der effizienten und reibungslosen Abwicklung von Prozessen im Personalwesen wie etwa Datenadministration, Vertragserstellung oder Rekrutierung. Andererseits zeichnet der Bereich für Personalentwicklung, Karrieremanagement sowie Aus- und Weiterbildung verantwortlich. Hervorzuheben ist hierbei die Go IT Acadamy, um die kontinuierliche Weiterentwicklung bezüglich IT-Kompetenz gruppenweit sicherzustellen. Im Oktober 2021 wurde die Lohnverrechnung aus dem Bereich P&OI in den Finanzbereich übertragen. Hintergrund ist vor allem die Nähe der operativen Tätigkeiten der Lohnverrechnung zu Teilen des Finanzbereichs wie etwa Reisekostenabrechnungen. Aus der Zusammenführung dieser Bereiche werden wesentliche operative Synergien erwartet. Auch im Jahr 2021 lag ein Schwerpunkt auf der Bewältigung der anhaltenden COVID-19-Pandemie. Die bereits etablierten Möglichkeiten für mobiles bzw. hybrides Arbeiten wurden weiter ausgebaut bzw. gefestigt, und rechtliche Vorgaben etwa zum Thema Homeoffice durch entsprechende Richtlinien umgesetzt. Darin verankert sind die Rahmenbedingungen sowie die finanzielle und technische Unterstützung für Mitarbeiter im Homeoffice. Für die RBI als internationaler Konzern war das Thema Homeoffice aus dem Ausland höchst relevant. Als eines der ersten Unternehmen in Wien bietet die RBI seit 2021 für ihre Pendlerinnen und Pendler individuelle Lösungen für Homeoffice aus dem Ausland an. Insgesamt zeigte sich im Jahr 2021, dass im Umgang mit den Unsicherheiten aufgrund der Pandemie wesentliche Fortschritte erzielt wurden. Aufgrund dieser Erfahrung und der gewonnenen Erkenntnisse ist die RBI in der Lage, zukünftig sehr flexibel auf neuerliche Änderungen zu reagieren. Entwicklung Personalstand Zum 31. Dezember 2021 beschäftigte die RBI mit 46.185 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) um 771 Personen mehr als Ende 2020. Die größten Anstiege ergaben sich dabei in Tschechien aus der Integration der Equa bank und in Russland. ‎ Ausblick Konjunkturaussichten Die gegen Ende 2021 abermals verhängten Restriktionen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens in mehreren Ländern fielen letztendlich weniger stringent und zeitlich begrenzter aus als im Winter des Vorjahres. Das Wechselspiel von Lockdown und Lockerungen sollte sich im Jahr 2022 nicht mehr in dem Maße wie 2020 und 2021 als das konjunkturbestimmende Element erweisen, auch wenn im Winter 2022/2023 neuerliche Restriktionen nicht auszuschließen sind. Es wird erwartet, dass die den Industriesektor belastenden Lieferengpässe im Verlauf des Jahres 2022 abnehmen. Sofern sich die geopolitischen Risiken in Osteuropa nicht materialisieren, dürften die monatlichen Inflationsraten Ende 2021 ihren Höhepunkt erreicht haben bzw. wird dessen Erreichen für Anfang 2022 erwartet. Sie sollten im Jahresverlauf 2022 zurückgehen, aber dennoch auf Niveaus verharren, die mitunter spürbar höher sind als in den Vorjahren. Die im Zuge einer etwaigen militärischen Eskalation des Konflikts zwischen Russland und der Ukraine möglichen Sanktionen stellen kurzfristig das größte Konjunktur- und Inflationsrisiko dar. In einem Extremszenario weitreichender und ohne Übergangsfristen verhängter (Finanz-)Sanktionen gegen Russland wären globale systemische Auswirkungen auf den Finanz- und Rohstoffmärkten zu erwarten, die insbesondere in der Eurozone und noch mehr in Zentral- und Osteuropa spürbar wären. Ausbleibende oder stark eingeschränkte Öl- und Gaslieferungen aus Russland könnten kurzfristig schwer ersetzt werden. Die resultierenden Produktionsausfälle bzw. Wachstumseinbußen in Verbindung mit nochmals deutlich höheren Preissteigerungsraten bei Energieprodukten und/oder Industriemetallen könnten Europa zumindest in die Nähe eines Stagflationsszenarios bringen. Unterbrochene Lieferungen wichtiger Industriemetalle würden die industrielle Lieferkettenproblematik global weiter verschärfen. Die individuelle Betroffenheit der einzelnen Länder in Europa hängt vom Ausmaß der bilateralen Handelsbeziehungen mit Russland ab, insbesondere aber vom Ausmaß der Abhängigkeit von russischen Energieimporten. Zentraleuropa Die Volkswirtschaften der Region Zentraleuropa (CE) dürften auch 2022 dynamisch expandieren. So wird erwartet, dass unter anderem das starke Wachstum der Löhne einen abermals deutlichen Anstieg des privaten Konsums begünstigt. Die Straffung der Geldpolitik sowie die Auswirkungen der Inflation auf den privaten Konsum bergen jedoch Abwärtsrisiken. Für die Region insgesamt wird für 2022 ein BIP-Wachstum von 4,3 Prozent erwartet mit Ungarn und Slowenien als Spitzenreitern (jeweils 4,5 Prozent) und Tschechien als Schlusslicht (4,1 Prozent). Das Ergebnis der ungarischen Wahlen könnte die Partnerschaft mit der EU in den kommenden Jahren bestimmen und die Spannungen weiter erhöhen. Die Zahl der verabreichten Impfungen hat sich auf einem niedrigeren Niveau als in Westeuropa eingependelt, die pandemiebedingten Risiken sind in dieser Region demnach als etwas größer einzuschätzen, auch wenn es eine gewisse Zurückhaltung bei der Verhängung von Restriktionen gibt. Die konjunkturellen Auswirkungen weitreichender (Finanz-)Sanktionen wären in CE aufgrund der engeren Handelsverflechtung mit Russland sowie der höheren Abhängigkeit von russischen Energieimporten ausgeprägter als in der Eurozone. Südosteuropa Es wird erwartet, dass sich die konjunkturelle Erholung in der Region Südosteuropa (SEE) 2022 in einem soliden Tempo fortsetzen wird. Schlüsselfaktoren sind der private Verbrauch, der von Überweisungen aus dem Ausland und von in der Pandemie aufgestautem Konsum Unterstützung erfahren sollte. Auch den Investitionen (u. a. NGEU) wird eine zentrale Rolle zugesprochen. Das höchste Wachstum wird 2022 in Rumänien und im Kosovo mit jeweils 4,7 Prozent erwartet. Die Durchimpfungsrate ist nochmals niedriger als in der Region CE, was entsprechend höhere pandemiebezogene Risiken zur Folge hat, auch wenn die Regierungen bisher eine sehr geringe Bereitschaft für restriktive Maßnahmen gezeigt haben. Auch in SEE wären die konjunkturellen Auswirkungen weitreichender (Finanz-)Sanktionen ausgeprägter als in der Eurozone. Osteuropa Für die Region Osteuropa (EE) wird auch unter der Annahme einer ausbleibenden geopolitischen Verschärfung oder Eskalation für 2022 ein deutlich niedrigeres BIP-Wachstum als im Vorjahr prognostiziert, was zum Teil geringeren pandemiebedingten Auswirkungen, aber auch geldpolitischen Maßnahmen in der Region, geschuldet ist. In Russland ist die Verlangsamung des Wirtschaftswachstums auch auf die erheblich reduzierte fiskalische Unterstützung zurückzuführen. In Belarus wird davon ausgegangen, dass die Sanktionen der EU und der USA die Konjunktur 2022 stärker in Mitleidenschaft ziehen werden als 2021. In der Ukraine dürfte sich das Wachstum dagegen aufgrund des Zuflusses von Auslandsmitteln des IWF und der EU beschleunigen. Dennoch stellen geopolitische Spannungen und potenzielle Verluste durch das Nord-Stream-2-Projekt Risiken für die ukrainische Konjunktur dar. In Anbetracht des derzeitigen Eskalationspotenzials des Konflikts zwischen Russland und der Ukraine können die Auswirkungen auf die Wirtschaftsaussichten und das Finanzsystem vielfältig sein und hängen weitgehend von der künftigen Entwicklung des Konflikts und damit auch von der Schärfe der Sanktionen ab, die in einem Risikoszenario verhängt werden könnten. Dennoch hat eine Eskalation des Konflikts das Potenzial, die Ukraine in eine tiefe Rezession zu stürzen. Die russische Wirtschaft, obwohl diese jetzt widerstandsfähiger ist als 2014 und ein wahrscheinlicher Anstieg der Ölpreise in Verbindung mit einer möglichen Umlenkung der Exporte für eine gewisse Linderung sorgen würde, dürfte bei breit angelegten Sanktionen an einer Rezession ebenfalls nicht vorbeikommen. Österreich Das Wechselspiel von Lockdown und Lockerung sollte ab dem zweiten Quartal in Österreich nicht mehr konjunkturbestimmend sein. Es wird daher unterstellt, dass die Konjunkturentwicklung 2022 geringeren Schwankungen unterliegt als in den beiden Vorjahren. Die konjunkturelle Dynamik dürfte gleichwohl weiterhin überdurchschnittlich bleiben. Nennenswerte Impulse sind vor dem Hintergrund des anhaltenden Rückgangs der Sparquote, der guten Arbeitsmarktlage sowie von Lohnsteigerungen vom privaten Konsum zu erwarten. Ebenso ist von einer Fortsetzung des erfreulichen Investitionstrends auszugehen. Für das Gesamtjahr 2022 wird mit einem BIP-Wachstum in Höhe von 4,5 Prozent gerechnet, wobei eine militärische Eskalation des Konflikts zwischen Russland und der Ukraine ein konjunkturelles Abwärtsrisiko darstellt. Bankensektor Österreich Mit dem Auslaufen der staatlichen Unterstützungsmaßnahmen könnte sich die Rentabilität der österreichischen Banken, auch angesichts des nach wie vor bestehenden Drucks durch das Niedrigzinsumfeld, abschwächen. Da der Liquiditätsbedarf der Unternehmen sinkt und die Banken beginnen, ihre Kreditvergabestandards zu verschärfen, könnte sich die Kreditvergabe an Unternehmen verlangsamen. Demgegenüber dürften die anhaltend günstigen Kreditkonditionen für eine weiterhin hohe Nachfrage nach Hypothekarkrediten durch private Haushalte sorgen, was Maßnahmen seitens der Regulierungsbehörde nach sich ziehen dürfte. Die Aussichten für die Risikokosten werden nach wie vor vom hohen Bestand an Stage-2-Krediten (etwa 25 Prozent bei Unternehmen) belastet. Positiv zu vermerken ist, dass die solide Kapitalposition der österreichischen Banken einen zusätzlichen Puffer bietet, auch für ein Stressszenario. Die potenzielle Verschärfung des Sanktionsdrucks auf Russland birgt Risiken für die Profitabilität der österreichischen Banken durch indirekte konjunkturelle Auswirkungen, aber auch durch den Gewinnbeitrag der CE/SEE-Töchter (38 Prozent des konsolidierten Nettogewinns der österreichischen Banken im ersten Halbjahr 2021). Der österreichische Bankensektor gehört zudem zu den drei EU-Bankensektoren mit den ausgeprägtesten finanziellen Verflechtungen mit Russland. Bankensektor CEE Trotz pandemiebedingter Risiken sind die Aussichten für die CEE-Banken im Jahr 2022 insgesamt positiv, sofern sich die die geopolitische Lage nicht deutlich verschlechtert. Auch wenn eine gewisse Mäßigung bei der Rentabilität der Banken gerechtfertigt ist (Verlangsamung der wirtschaftlichen Erholung, Verringerung der politischen Anreize), sollte der Trend zur Normalisierung der Wirtschaftstätigkeit die Kreditvergabedynamik und die Transaktionseinkünfte der Banken weiterhin unterstützen. Ebenfalls positiv sind die höheren Zinssätze für die Nettozinsspannen in CE/SEE. Gleichzeitig könnten die ausgelaufenen Kreditmoratorien zu Insolvenzen von Kreditnehmern führen, was einen moderaten Druck auf die NPE-Quoten und die Risikokosten ausüben würde. Positiv zu vermerken ist, dass die Kapitalisierungskennzahlen der Banken in der Region nach wie vor solide und die Liquiditätslage komfortabel sind. Zwar ist mittelfristig von einer stärkeren Angleichung von Kredit- und Konjunkturzyklen auszugehen. Dennoch wird erwartet, dass ausgewählte EU-Länder durch das Next-Generation-EU-Programm (insbesondere Rumänien, Kroatien und Bulgarien) zusätzliche Impulse für das Kreditwachstum erhalten werden. Eine potenzielle Eskalation des Russland-/Ukraine-Konflikts mit den oben beschriebenen Konsequenzen hätte starke Auswirkungen sowohl auf den russischen (direkt) als auch auf den breiteren CEE-Bankenmarkt (indirekt durch die konjunkturelle Entwicklung). Es besteht daher ein Abwärtsrisiko für die Performance der CEE-Banken im Jahr 2022. Russland ist weiterhin der drittgrößte Bankenmarkt für westliche Banken in CEE (nach Polen und Tschechien, vor der Slowakei und Rumänien). ‎ Ausblick der RBI Ziele 2022 Der Zinsüberschuss dürfte im Jahr 2022 im oberen und der Provisionsüberschuss im mittleren einstelligen Prozentbereich zunehmen. Es wird erwartet, dass die Kundenkredite zwischen 7 und 9 Prozent wachsen. Wir erwarten eine Zunahme der Verwaltungsaufwendungen im oberen einstelligen Prozentbereich und darüber hinaus zusätzliche Integrationskosten für die Akquisitionen in Tschechien (Equa bank) und Serbien (Crédit Agricole Srbija) in Höhe von insgesamt rund € 100 Millionen. ‎Die Cost/Income Ratio dürfte ohne Berücksichtigung der einmaligen Integrationskosten rund 55 Prozent betragen. Die Neubildungsquote dürfte 2022 rund 40 Basispunkte betragen. Der Konzern-Return-on-Equity dürfte über unserem mittelfristigen Ziel von 11 Prozent liegen, worin sich das Ergebnis aus dem Verkauf der Raiffeisenbank in Bulgarien widerspiegelt. Zum Jahresende 2022 erwarten wir eine harte Kernkapitalquote von rund 13 Prozent. Mögliche geopolitische Risiken, insbesondere in Osteuropa, sind in diesen Zielen nicht berücksichtigt. Mittelfristige Ziele Wir halten an dem Ziel einer Cost/Income Ratio von rund 55 Prozent fest und streben mittelfristig eine weitere Verbesserung an. Wir streben mittelfristig einen Konzern-Return-on-Equity von 11 Prozent an. Wir bestätigen unser Ziel einer harten Kernkapitalquote von rund 13 Prozent. Basierend auf der Zielquote für das harte Kernkapital beabsichtigen wir Dividendenausschüttungen in Höhe von 20 bis 50 Prozent des Konzernergebnisses. ‎ Jahresabschluss Bilanz AKTIVA 31.12.2021 31.12.2020 in € in € Tausend 1. Kassenbestand und Guthaben bei Zentralnotenbanken 16.563.588.611,78 15.770.580 2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind 5.457.278.493,24 5.211.743 3. Forderungen an Kreditinstitute 10.933.167.186,97 11.789.129 a) Täglich fällig 1.294.593.576,77 1.791.513 b) Sonstige Forderungen 9.638.573.610,20 9.997.616 4. Forderungen an Kunden 31.778.841.213,88 28.965.211 5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 3.642.531.849,88 3.491.663 a) Von öffentlichen Emittenten 176.758.603,94 257.112 b) Von anderen Emittenten 3.465.773.245,94 3.234.551 davon: eigene Schuldverschreibungen 1.344.005.994,32 1.354.223 6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 507.019.073,54 485.665 7. Beteiligungen 52.489.366,19 62.154 davon: an Kreditinstituten 16.653.238,78 27.117 8. Anteile an verbundenen Unternehmen 10.707.509.761,02 10.511.643 davon: an Kreditinstituten 1.895.700.291,78 1.895.574 9. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 33.952.699,95 38.495 10. Sachanlagen 18.148.420,14 17.746 11. Sonstige Vermögensgegenstände 3.164.540.659,22 2.964.477 12. Rechnungsabgrenzungsposten 149.460.166,17 173.941 13. Aktive latente Steuern 481.166,76 168 Gesamt 83.009.008.668,74 79.482.613,25 PASSIVA 31.12.2021 31.12.2020 in € in € Tausend 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 35.764.017.510,42 33.499.252 a) Täglich fällig 3.765.261.181,09 4.124.685 b) Mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 31.998.756.329,33 29.374.566 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 22.461.732.353,16 21.322.851 a) Spareinlagen 0,00 0 b) Sonstige Verbindlichkeiten 22.461.732.353,16 21.322.851 aa) Täglich fällig 9.721.565.306,78 8.282.164 bb) Mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 12.740.167.046,38 13.040.687 3. Verbriefte Verbindlichkeiten 7.934.167.105,12 8.049.011 a) Begebene Schuldverschreibungen 6.612.904.494,23 6.676.423 b) Andere verbriefte Verbindlichkeiten 1.321.262.610,89 1.372.588 4. Sonstige Verbindlichkeiten 2.512.340.448,06 2.687.538 5. Rechnungsabgrenzungsposten 193.973.034,20 162.323 6. Rückstellungen 741.999.045,55 457.022 a) Rückstellung für Abfertigungen 67.038.206,94 75.611 b) Rückstellung für Pensionen 67.747.898,36 75.447 c) Steuerrückstellungen 7.508.984,67 6.409 d) Sonstige 599.703.955,58 299.554 7. Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 2.712.617.184,49 2.791.732 8. Zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 1.654.264.436,14 1.654.264 9. Gezeichnetes Kapital 1.002.283.121,85 1.002.283 a) Grundkapital 1.003.265.844,05 1.003.266 b) Nennbetrag eigener Aktien im Eigenbestand - 982.722,20 - 983 10. Kapitalrücklagen 4.431.352.336,41 4.431.352 a) Gebundene 4.334.285.937,61 4.334.286 b) Ungebundene 97.066.398,80 97.066 c) Optionsrücklage 0,00 0 11. Gewinnrücklagen 2.685.165.006,88 2.409.252 a) Gesetzliche Rücklage 5.500.000,00 5.500 b) Andere Rücklagen 2.679.665.006,88 2.403.752 12. Haftrücklage gemäß § 57 Abs. 5 535.097.489,59 535.097 13. Bilanzgewinn 379.999.596,87 480.635 Gesamt 83.009.008.668,74 79.482.613,25 Posten unter der Bilanz AKTIVA 31.12.2021 31.12.2020 in € in € Tausend 1. Auslandsaktiva 44.337.750.723,80 36.554.447 PASSIVA 31.12.2021 31.12.2020 in € in € Tausend 1. Eventualverbindlichkeiten 7.436.705.654,11 5.902.444 Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten 7.436.705.654,11 5.902.444 2. Kreditrisiken 18.850.114.771,02 15.955.549 darunter: Verbindlichkeiten aus Pensionsgeschäften 3. Verbindlichkeiten aus Treuhandgeschäften 215.895.691,45 219.686 4. Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 11.822.036.244,20 11.487.837 darunter: Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 2.042.084.388,33 1.932.672 5. Eigenmittelanforderungen gemäß Art 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 47.358.182.719,49 42.509.464 darunter: Eigenmittelanforderungen gemäß Art 92 Abs 1 lit a bis c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 a) hievon harte Kernkapitalquote gemäß Art 92 lit a) 17,3% 18,7% b) hievon Kernkapitalquote gemäß Art 92 lit b) 20,7% 22,5% c) hievon Gesamtkapitalquote gemäß Art 92 lit c) 25,0% 27,0% 6. Auslandspassiva 17.174.170.643,64 16.156.050 ‎ Gewinn- und Verlustrechnung 2021 2020 in € in € Tausend 1. Zinsen und ähnliche Erträge 688.163.082,96 795.678 davon: aus festverzinslichen Wertpapieren 41.198.590,33 73.231 2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen - 277.775.845,99 - 432.049 I. NETTOZINSERTRAG 410.387.236,97 363.630 3. Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen 841.438.098,47 779.849 a) Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten und nicht festverzinslichen Wertpapieren 32.322.575,78 31.633 b) Erträge aus Beteiligungen 7.684.564,25 5.638 c) Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen 801.430.958,44 742.579 4. Provisionserträge 476.732.979,64 367.687 5. Provisionsaufwendungen - 163.999.486,08 - 144.300 6. Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften - 186.492.785,15 148.292 7. Sonstige betriebliche Erträge 275.287.320,61 227.882 II. BETRIEBSERTRÄGE 1.653.353.364,46 1.743.039 8. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen - 793.975.973,40 - 752.442 a) Personalaufwand - 395.715.756,17 - 390.736 davon: aa) Löhne und Gehälter - 310.708.294,15 - 302.056 bb) Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene soziale Abgaben und vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge - 69.377.998,91 - 63.464 cc) Sonstiger Sozialaufwand - 7.224.625,30 - 6.561 dd) Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung - 9.865.663,45 - 10.344 ee) Dotierung/Auflösung der Pensionsrückstellung 8.990.870,59 - 1.954 ff) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Vorsorgekassen - 7.530.044,95 - 6.358 b) Sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand) - 398.260.217,23 - 361.706 9. Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten 9 und 10 enthaltenen Vermögensgegenstände - 14.040.494,44 - 12.360 10. Sonstige betriebliche Aufwendungen - 357.076.256,54 - 248.057 III. BETRIEBSAUFWENDUNGEN - 1.165.092.724,38 - 1.012.859 IV. BETRIEBSERGEBNIS 488.260.640,08 730.180 11./12. Ertrags-/ Aufwandssaldo aus der Veräußerung und der Bewertung von Forderungen und Wertpapieren des Umlaufvermögens - 91.289.638,47 - 94.296 13./14. Ertrags-/ Aufwandssaldo aus der Veräußerung und der Bewertung von Wertpapieren, die wie Finanzanlagen bewertet sind, sowie von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 195.171.735,97 - 304.799 V. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 592.142.737,58 331.086 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 10.399.571,73 - 20.486 16. Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 15 auszuweisen - 23.065.638,27 - 57.453 17. Verschmelzungsgewinn 0,00 19 VI. JAHRESÜBERSCHUSS 579.476.671,04 253.166 18. Rücklagenbewegung - 275.912.891,61 - 104.193 davon: Dotierung der Haftrücklage 0,00 0 VII. JAHRESGEWINN 303.563.779,43 148.973 19. Gewinn-/Verlustvortrag 76.435.817,44 331.662 VIII. Bilanzgewinn 379.999.596,87 480.635 Anhang Allgemeine Angaben Die Raiffeisen Bank International AG (RBI AG) ist beim Handelsgericht Wien im Firmenbuch unter FN 122119m registriert. Die Firmenanschrift lautet Am Stadtpark 9, 1030 Wien. Der Jahresabschluss wird gemäß den österreichischen Veröffentlichungsregelungen beim Firmenbuchgericht hinterlegt und im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde vom Vorstand unter Beachtung der Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB) in der aktuellen Fassung unter Beachtung der für Kreditinstitute relevanten Sondervorschriften des Bankwesengesetzes (BWG) einschließlich der CRR-Verordnung 575/2013/EU sowie des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Gemäß § 221 UGB (Größenklassen) ist die RBI AG als große Kapitalgesellschaft einzustufen. Bei der Gesellschaft handelt es sich zudem um ein Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß § 43 Abs 1a BWG iVm mit § 189a UGB. Die RBI AG ist eine Kommerz- und Investmentbank für Unternehmen in Österreich und für westeuropäische Großkunden. In Zentral- und Osteuropa (CEE) hält sie über Beteiligungen eines der größten Netzwerke westlicher Bankengruppen. Hier operiert sie über ein Netzwerk an Tochterbanken, Leasinggesellschaften und zahlreichen spezialisierten Finanzdienstleistungsunternehmen mit rund 1.800 Geschäftsstellen. In Österreich ist die RBI an Spezialgesellschaften für Wohnraumfinanzierung, Leasing, Asset Management, Aktien- und Zertifikategeschäft, Pensionskassengeschäft, Factoring, sowie Private Banking beteiligt. Die rund 19 Millionen Kunden der RBI stammen aus den Kundensegmenten Kommerzkunden, Klein- und Mittelbetriebe, Privatpersonen, Finanzinstitutionen und Gebietskörperschaften. Darüber hinaus hat sie die Funktion als Spitzeninstitut der Raiffeisenbankengruppe Österreich (RBG) und übt gemäß BWG die Funktion als Zentralinstitut der Raiffeisen-Landesbanken aus. Die RBI AG besitzt zudem Zweigstellen in Frankfurt, London, Warschau, Singapur und Peking. Da Aktien der Gesellschaft an einem geregelten Markt gemäß § 1 Abs. 2 BörseG (prime market der Wiener Börse) gehandelt werden, sowie zahlreiche Emissionen der Raiffeisen Bank International AG (RBI AG) an einer geregelten Börse in der EU zugelassen sind, hat die RBI AG gemäß § 59a BWG einen Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen. Dieser Konzernabschluss wird im Internet veröffentlicht https://www.rbinternational.com/de/investoren/berichte.html). Als Kreditinstitut gemäß § 1 BWG unterliegt die RBI AG der behördlichen Aufsicht durch die Finanzmarktaufsicht, Otto-Wagner-Platz 5, A-1090 Wien (www.fma.gv.at) sowie durch die Europäische Zentralbank, Sonnemannstrasse 20 D-60314 Frankfurt am Main (www.bankingsupervision.europa.eu). Die Offenlegungsanforderungen des Teil 8 der EU-Verordnung 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute (Capital Requirements Regulation, CRR) werden im Internet auf der Webseite der Bank unter https://www.rbinternational.com/de/investoren/berichte.html veröffentlicht. Gesetzliches Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssystem – Österreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen Bis zum 28. November 2021 gehörten die Raiffeisen Bank International AG und ihre österreichischen Tochterbanken der Einlagensicherung AUSTRIA Gesellschaft m.b.H. (ESA) als allgemeine österreichische Sicherungseinrichtung an. Seit dem 29. November 2021 gehören Raiffeisen Bank International AG und ihre österreichischen Tochterbanken, Raiffeisen-Landeszentralen und Raiffeisenbanken der Österreichischen Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen (ÖRS) als gesetzliche Sicherungseinrichtung an. Das neue institutsbezogene Sicherungssystem Raiffeisen-IPS wurde mit der ÖRS als Sicherungseinrichtung im Mai 2021 von der FMA als Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssystem gemäß Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) anerkannt. Die teilnehmenden Institute haben nach Ablauf der sechsmonatigen gesetzlichen Wartefrist den Wechsel von ESA zu ÖRS vollzogen. Raiffeisen Bank International AG, ihre österreichischen Tochterbanken, Raiffeisen-Landeszentralen und Raiffeisenbanken schlossen im März 2021 eine Vereinbarung über ein neues institutsbezogenes Sicherungssystem (Raiffeisen-IPS) gemäß Artikel 113 Abs 7 CRR (Kapitaladäquanzverordnung der Europäischen Union – Capital Requirements Regulation) ab. Darin verpflichten sich die teilnehmenden Institute, einander gegenseitig abzusichern und insbesondere bei Bedarf einander die Liquidität und Solvenz sicherzustellen. Dieses neue Raiffeisen-IPS wurde im Mai 2021 von den zuständigen Aufsichtsbehörden EZB und FMA als institutsbezogenes Sicherungssystem im Sinne von Artikel 113 Abs 7 CRR mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten der teilnehmenden Institute anerkannt. Danach dürfen unter anderem Forderungen zwischen den Raiffeisen-IPS-Mitgliedern mit einem Risikogewicht von null Prozent angesetzt werden. Das Raiffeisen-IPS unterliegt einer gemeinsamen aufsichtsrechtlichen Überwachung. Es sind unter anderem die Eigenmittelbestimmungen auf konsolidierter Basis einzuhalten. Das neue Raiffeisen-IPS ersetzt die bisher bestehenden institutsbezogenen Sicherungssysteme auf Bundes- und Landesebene, die im Juni 2021 aufgelöst wurden. ÖRS nimmt für das Raiffeisen-IPS Aufgaben der Risikofrüherkennung und das Berichtswesen wahr. ÖRS verwaltet auch als Treuhänderin das liquide Sondervermögen des Raiffeisen-IPS. Das Raiffeisen-IPS wird durch den Gesamtrisikorat gesteuert, der sich aus Vertretern der Raiffeisen Bank International AG, der Raiffeisen-Landeszentralen und der Raiffeisenbanken zusammensetzt. Aufgaben, die auf Landesebene gelöst werden können, hat der Gesamtrisikorat an Landesrisikoräte delegiert, die sich aus Vertretern der jeweiligen Raiffeisen-Landeszentrale und den Raiffeisenbanken des Landes zusammensetzen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Allgemeine Grundsätze Der Jahresabschluss wird unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm des § 222 Abs. 2 UGB, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wird der Grundsatz der Bilanzkontinuität eingehalten. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. Dem Vorsichtsprinzip wird unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Bankgeschäftes Rechnung getragen. Bezüglich der Negativzinsen hat die RBI AG den Bilanzansatz gewählt, wonach Negativzinsen aus Forderungen unter den Zinserträgen ausgewiesen werden und Negativzinsen aus Verbindlichkeiten unter den Zinsaufwendungen ausgewiesen werden. Fremdwährungsbeträge Auf ausländische Währung lautende Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden gemäß § 58 Abs. 1 BWG zum EZB-Referenzkurs per 31.12.2021 umgerechnet. Bewertung zum beizulegenden Zeitwert – Fair Value Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes werden bei börsennotierten Produkten die Börsenkurse herangezogen. Sind solche Kurse nicht vorhanden, werden bei originären Finanzinstrumenten und Termingeschäften Preise auf Basis von Barwertberechnungen und bei Optionen anhand von geeigneten Optionspreismodellen ermittelt. Der Barwertberechnung wird eine Zinskurve zugrunde gelegt, die sich aus Geldmarkt-, Futures- und Swapsätzen zusammensetzt und keine Bonitätsaufschläge beinhaltet. Als Optionsformeln werden jene nach Black-Scholes 1972, Black 1976 und Garman-Kohlhagen verwendet, sowie weitere marktübliche Modelle zur Bewertung von strukturierten Optionen. Bei OTC-Derivaten kommen Bewertungsanpassungen für das Kontrahentenausfallsrisiko (Credit Value Adjustment - CVA) und Anpassungen für das eigene Kreditrisiko (Debit Value Adjustment - DVA) zur Anwendung. Die CVA-Bewertungsanpassung besteht einerseits aus der Ermittlung des zukünftig erwarteten positiven Risikobetrags (expected positiv exposures) und andererseits aus der Ausfallswahrscheinlichkeit des Kontrahenten. Die DVA-Bewertungsanpassung wird durch den erwarteten negativen Risikobetrag (expected negative exposure) und durch die Kreditqualität der RBI bestimmt. Um den zu erwartenden positiven Risikobetrag zu ermitteln, wird unter Berücksichtigung aller verfügbarer Risikofaktoren (z.B. Währung- und Zinskurven) eine große Anzahl von Szenarien für zukünftige Zeitpunkte simuliert. Die OTC-Derivate werden unter Berücksichtigung dieser Szenarien an den jeweiligen zukünftigen Zeitpunkten zu Marktwerten bewertet und auf Kontrahentenebene aggregiert, um abschließend für alle Zeitpunkte den positiven Risikobetrag zu bestimmen. Als weitere Komponente für die CVA-Bewertungsanpassung muss für jeden Kontrahenten eine Ausfallswahrscheinlichkeit ermittelt werden. Die RBI AG leitet, sofern direkte CDS-Quotierungen (Credit Default Swap - CDS) zur Verfügung stehen, für den jeweiligen Kontrahenten die marktbasierte Ausfallswahrscheinlichkeit und implizit die Verlustquote (Loss Given Default - LGD) ab. Die Ausfallswahrscheinlichkeit von nicht aktiv am Markt gehandelten Kontrahenten wird durch Zuordnung des internen Ratings eines Kontrahenten an eine sektor- und ratingspezifische CDS-Kurve bestimmt. Die DVA-Bewertungsanpassung wird durch den erwarteten negativen Risikobetrag und durch die Kreditqualität der RBI AG bestimmt und stellt die Wertanpassung in Bezug auf die eigene Ausfallswahrscheinlichkeit dar. Die Berechnung erfolgt von der Methodik her analog zum CVA, anstelle des erwarteten positiven Marktwerts wird der erwartete negative Marktwert verwendet. Aus den simulierten zukünftigen aggregierten Kontrahenten-Markwerten werden anstatt der positiven Risikobeträge negative Risikobeträge bestimmt, die die zu erwartende Schuld gegenüber dem Kontrahenten an den jeweiligen zukünftigen Zeitpunkten darstellen. Zur Bestimmung der eigenen Ausfallswahrscheinlichkeit werden ebenfalls vom Markt implizierte Werte verwendet. Sofern direkte CDS-Quotierungen zur Verfügung stehen, werden diese herangezogen. Falls keine CDS-Quotierung vorliegt, wird die eigene Ausfallswahrscheinlichkeit durch Zuordnung des eigenen Ratings an eine sektor- und ratingspezifische CDS-Kurve bestimmt. Kapitalgarantierten Produkte im Handelsbuch (betrifft Garantiefonds und Zukunftsvorsorge) werden als verkaufte Put-Optionen auf den jeweiligen zu garantierenden Fonds dargestellt. Die Bewertung basiert auf einer Monte Carlo Simulation und entspricht den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmenbedingungen gemäß § 57 BWG. Finanzinstrumente im Bankbuch Die dauernd dem Geschäftsbetrieb gewidmeten Wertpapiere (Investmentbestand) werden wie Anlagevermögen bewertet. Der Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag wird zeitanteilig über die Restlaufzeit abgeschrieben bzw. vereinnahmt. Wertpapiere des Umlaufvermögens werden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit Wertaufholung bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Derivate auf Zinssätze (Zinsswaps, Zinsoptionen und Zinstermingeschäfte) und auf Wechselkurse (Cross Currency Zinsswaps und Devisentermingeschäfte) werden nach der accrued-interest-Methode bilanziert, wobei Zinsbeträge periodengerecht abgegrenzt berücksichtigt werden. Bei Designation von Derivaten im Rahmen von effektiven Mikro-Sicherungsbeziehungen erfolgt eine kompensatorische Bewertung von Grundgeschäft und Sicherungsderivat. Die RBI AG verwendet Interest Rate Swaps, um das Zinsänderungsrisiko aus bilanziellen Vermögensgegenständen (Anleihen und Kredite) sowie Verbindlichkeiten (Eigene Emissionen, Schuldscheindarlehen und Depotgeschäfte) abzusichern, indem durch Tausch von fixen gegen variable Zahlungsströme das Zinsrisiko minimiert wird. Das Währungsrisiko wird durch unterschiedliche Währungsswaps abgesichert. Diese Derivate werden als Bewertungseinheit geführt, daher wird deren Marktwert nicht im Jahresabschluss erfasst, da aus den Grundgeschäften gegenläufige erfolgswirksame Zahlungsströme gegenüberstehen. Die Sicherungsbeziehungen werden auf Basis von Micro Fair Value Hedges gem. AFRAC 15 „Derivate und Sicherungsinstrumente“ und gemäß den geltenden Vorschriften dokumentiert. Die Hedge-Beziehung wird bei Designation durch einen prospektiven Effektivitätstest mittels Shifts der Zinskurve um 100 Basispunkte auf ihre Effektivität überprüft. Die retrospektive Effektivitätsmessung erfolgt monatlich auf Basis einer Regressionsanalyse. Dazu werden aus einer Grundgesamtheit von 20 Datenpunkten die erforderlichen Berechnungsparameter ermittelt, die für den retrospektiven Effektivitätstest herangezogen werden. Ein Hedge gilt dann als effektiv, wenn die Marktwertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft in der Bandbreite von 80-125 Prozent liegen. Es werden auch Derivate im Bankbuch geführt, die nicht den Kriterien eines Handelsbuches entsprechen und nicht Teil einer Mikro Hedge-Beziehung sind. Es stehen dabei nicht kurzfristige Kursgewinne im Vordergrund, sondern es sollen durch eine Positionierung entsprechend der mittel- bis langfristigen Marktmeinung Erträge erzielt sowie Zinsrisiken gesteuert werden. Diese Derivate werden in definierten Portfolios geführt, um eine dokumentierte Zuordnung zu funktionalen Einheiten zu gewährleisten. Innerhalb dieser funktionalen Einheiten findet eine saldierte imparitätische Bewertung statt. Ein negativer Saldo pro funktionale Einheit wird im Rahmen einer Drohverlustrückstellung berücksichtigt, während ein positiver Saldo unberücksichtigt bleibt. Derivate des Bankbuches, die nicht in funktionalen Einheiten zusammengefasst sind, werden imparitätisch bewertet. Im Falle von negativen Marktwerten erfolgt die Bildung einer Drohverlustrückstellung. Der Ausweis erfolgt in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten 11./12. Ertrags-/Aufwandssaldo aus der Veräußerung und Bewertung von Forderungen und Wertpapieren des Umlaufvermögens. Für Kreditderivate (Credit Default Swaps) werden die vereinnahmten Gebühren bzw. bezahlten Margen (inkl. Abgrenzung) im Provisionsergebnis ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt imparitätisch nach dem Vorsichtsprinzip. Für negative Marktwerte erfolgt die Bildung einer Drohverlustrückstellung. Finanzinstrumente im Handelsbuch Die Wertpapiere des Handelsbestandes werden mark to market bewertet. Ebenso werden alle derivativen Geschäfte im Handelsbuch zum jeweiligen beizulegenden Zeitwert angesetzt. Kredite und Forderungen Forderungen werden grundsätzlich unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode nach den Vorschriften des „Gemeinsamen Positionspapiers des AFRAC und der FMA – Fragen der Folgebewertung bei Kreditinstituten“ zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Den Ausgangspunkt der Bewertung bilden bei Krediten die Anschaffungskosten. Bei einem originär angeschafften finanziellen Vermögensgegenstand entsprechen die Anschaffungskosten grundsätzlich dem Auszahlungsbetrag einschließlich allfälliger Anschaffungsnebenkosten; der Anschaffungsvorgang ist prinzipiell erfolgsneutral. Bei erworbenen Forderungen bemessen sich die Anschaffungskosten am Kaufpreis. In Anwendung von § 56 Abs. 2 und 3 BWG sind durch die Emission bedingte Auf- bzw. Abschläge, sowie Unterschiedsbeträge, welche sich durch den Erwerb am Sekundärmarkt ergeben, wahlweise entweder sofort erfolgswirksam zu erfassen oder planmäßig zu verteilen. Der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag wird – sofern Zinscharakter vorliegt – abgegrenzt und im Zinsüberschuss ausgewiesen. An jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob erkennbare Hinweise auf eine Wertminderung eines finanziellen Vermögensgegenstandes oder einer Gruppe finanzieller Vermögensgegenstände vorliegen. Wertminderungen werden jedenfalls durch Kreditrisikovorsorgen entweder in Form von Einzelwertberichtigungen oder Portfolio-Wertberichtigungen berücksichtigt. Bei Wegfall der Wertminderung erfolgt eine Zuschreibung bis maximal der Höhe der Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Auflösung des Unterschiedsbetrags (Agio/Disagio). Kreditrisikovorsorgen Für die Ermittlung der Kreditrisikovorsorgen wird das IFRS 9-Kreditrisikovorsorgemodell auch unternehmensrechtlich angewendet. Erwartete Verluste (expected credit losses) für Kreditrisiken, Risiken für Kreditzusagen sowie außerbilanzielle Kreditrisiken aus Finanzgarantien und Akkreditiven werden als Wertminderung erfasst und nach Veränderung des Kreditrisikos ab dem Zeitpunkt des Zugangs bestimmt. Wertminderungen für Kreditforderungen werden in der Bilanz vom Buchwert zu fortgeführten Anschaffungskosten abgezogen. Für Wertminderungen aus Kreditzusagen, Finanzgarantien und Akkreditiven werden entsprechende Rückstellungen eingestellt Die Höhe der Risikovorsorge wird demnach nach dem allgemeinen Ansatz nach 2 Arten berechnet, nämlich entweder nach dem erwarteten 12-Monats-Verlust (12-Monats-ECL) oder nach dem Gesamtlaufzeit-Verlust (Lifetime ECL) Je nach Veränderung des Kreditrisikos zwischen jenem Zeitpunkt des erstmaligen Zugangs und dem jeweils zum Bewertungsstichtag aktuellen Kreditrisiko werden die Finanzinstrumente in 3 Wertminderungsstufen eingeteilt: Stufe 1 erfasst alle neu zugegangenen Finanzinstrumente sowie jene, bei denen das Kreditrisiko seit erstmaligem Ansatz nicht signifikant gestiegen ist und Finanzinstrumente mit geringem Kreditrisiko (low credit risk exemption). Eine Wertminderung der Stufe 1 wird im Wertberichtigungsspiegel den Porftolio-Wertberichtigungen zugezählt (12-Monats-Verlust). Stufe 2 enthält Finanzinstrumente, für die das Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant gestiegen ist, für die jedoch noch kein Ausfall vorliegt. Für diese Forderungen wird eine Wertminderung nach dem Gesamtlaufzeit-Verlust ermittelt und ebenfalls als Portfolio-Wertberichtigung ausgewiesen. Stufe 3 erfasst Finanzinstrumente, für die bereits objektive Hinweise auf Wertminderung sowie eine signifikante Erhöhung des Ausfallriskos vorliegt. Eine signifikante Erhöhung des Aufallrisikos liegt dann vor, wenn gem. Art. 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 die Kriterien für einen Schuldnerausfall erfüllt sind und die Forderung wird sodann dem Non-Performing Portfolio zugerechnet. Wertminderungen der Stufe 3 werden als Einzelwertberichtigungen erfasst. Portfolio-Wertberichtigungen Die Portfolio-Wertberichtigung gemäß IFRS 9 erfolgt anhand eines zweistufigen Verfahrens. Hat sich das Kreditausfallrisiko für Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht, wird zum Abschlussstichtag die Wertminderung für jeden Vermögensgegenstand in Höhe des Barwerts eines erwarteten 12-Monats-Verlusts bemessen. Der erwartete 12-Monats-Verlust entspricht jenem Betrag, der als erwarteter Kreditverlust nach Ausfallereignissen innerhalb der nächsten 12 Monate nach dem Abschlussstichtag ermittelt wird. Für Vermögensgegenstände, deren Kreditrisiko sich nach dem Zeitpunkt ihres erstmaligen Bilanzansatzes signifikant erhöht hat, für die jedoch kein Ausfall vorliegt und die zum Berichtsstichtag nicht als Geschäfte mit geringem Kreditrisiko eingestuft werden, erfolgt die Berechnung des erwarteten Kreditverlusten über die gesamte Restlaufzeit des Vermögensgegenstandes. Die Ermittlung des erwarteten Verlustes erfolgt für beide Stufen einzelgeschäftsbasiert unter Verwendung statistischer Risikoparameter, die aus dem Baseler IRB-Ansatz abgeleitet und an die Anforderungen des IFRS 9 angepasst wurden. Die wichtigsten Inputparameter zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste sind in der RBI wie folgt: PD: Die Ausfallswahrscheinlichkeit in der RBI AG ist die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer entweder innerhalb der nächsten zwölf Monate oder in der gesamten Restlaufzeit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Kreditbetrag zum Zeitpunkt des Ausfalls (EAD): Der Kreditbetrag zum Zeitpunkt des Ausfalls entspricht jenem Betrag, der der RBI AG zum Zeitpunkt des Ausfalls über die nächsten zwölf Monate oder über die Gesamtlaufzeit geschuldet wird. Verlustquote bei Ausfall (LGD): Die Verlustquote bei Ausfall entspricht der Erwartung der RBI AG bezüglich der Verlusthöhe bei einem Forderungsausfall. Bei der Schätzung der Risikoparameter werden neben historischen Ausfallinformationen auch das aktuelle wirtschaftliche Umfeld (Point-in-time Ausrichtung) sowie zukunftsorientierte Informationen berücksichtigt. Insbesondere werden dabei makroökonomische Prognosen der Bank regelmäßig im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Höhe der erwarteten Kreditverluste geprüft und in deren Ermittlung einbezogen. Hierfür wird ein Baseline-Szenario verwendet, welches auf jeweils aktuelle Prognosen von Raiffeisen Research zu wesentlichen makroökonomischen Einflussgrößen beruht und um weitere modellrelevante makroökonomische Parameter ergänzt wird. Nachträgliche Modellanpassungen an Schätzungen der erwarteten Kreditverluste werden durchgeführt, wenn die bestehenden Input-Parameter, Annahmen und Modellierungen nicht alle relevanten Risikofaktoren abdecken. Dies ist möglicherweise dann der Fall, wenn vorübergehende Umstände, zeitliche Engpässe, um relevante neue Informationen angemessen in das einzubeziehen und wenn sich einzelne Kredite innerhalb eines Kreditportfolios anders als ursprünglich erwartet entwickeln und eine Neuzuordnung erfolgt. Beispiele dafür sind das Auftreten neuer makroökonomischer, mikroökonomischer oder politscher Ereignisse zusammen mit erwarteten Parameter- und Modelländerungen oder Daten, welche nicht in den aktuellen Parametern, internen Ratingmigrationen oder zukunftsorientierten Informationen berücksichtigt sind. Generell stellen nachträgliche Modellanpassungen in der RBI AG nur eine Interimslösung dar. Um potenzielle Verzerrungen durch Modellergänzungen (Post-Model-Adjustments) zu vermeiden, sind diese temporär und nicht länger als ein bis zwei Jahre gültig. Alle materiellen Anpassungen werden durch das Group Risk Committee (GRC) freigegeben. Aus buchhalterischer Sicht basieren alle Modellergänzungen (Post-Model-Adjustments) auf einer kollektiven Bewertung, führen aber nicht zwangsläufig zu einer Verschiebung der erwarteten Kreditverluste innerhalb der einzelnen Stages. Einzelwertberichtigungen Liegt eine signifikante Erhöhung des Ausfallsrisikos bzw. ein Ausfall vor, werden im Rahmen der Einzelwertberichtigung nach Vorsorgen in Höhe des voraussichtlichen Ausfalls gebildet. Für einen finanziellen Vermögensgegenstand oder eine Gruppe finanzieller Vermögensgegenstände wird eine Einzelwertberichtigung eingestellt, wenn: §objektive Hinweise auf eine Wertminderung infolge eines Verlustereignisses vorliegen, das nach der erstmaligen Erfassung des Vermögensgegenstand und bis zum Bilanzstichtag eingetreten ist („Verlustereignis“); §das Verlustereignis einen Einfluss auf die geschätzten zukünftigen Cash-Flows des finanziellen Vermögensgegenstands oder der Gruppe finanzieller Vermögensgegenstände hatte und §eine verlässliche Schätzung des Betrags vorgenommen werden kann Objektive Hinweise für eine Wertminderung können bestehen, wenn erhebliche finanzielle Schwierigkeiten der Gegenpartei vorliegen, ein Vertragsbruch (etwa ein Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen) erfolgt oder mit erhöhter Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass eine Insolvenz oder ein sonstiges Sanierungsverfahren über den Kreditnehmer eröffnet wird. Forderungen bei denen objektive Hinweise für eine Wertminderung vorliegen, werden einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Dafür wird der voraussichtliche Ausfallsbetrag als Differenz der zu erwartenden Rückflüsse aus Kapital-, Zinszahlungen und Sicherheitenerlösen und dem Bruttobuchwert der Forderung ermittelt. Die erwarteten Rückzahlungsbeträge werden dafür gem. ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und den Szenarien gewichtet mit dem Effektivzinssatz abdiskontiert. Die Forderung wird abzüglich dem Gesamtlaufzeit-Verlust in der Bilanz angesetzt. Der daraus resultierende Nettobuchwert wird als Basis für die Ermittlung zukünftiger Zinserträge herangezogen. Für die Privatkundenkredite in der Zweigstelle Polen erfolgt eine pauschalierte Einzelwertberichtigung auf Basis der statistisch abgeleiteten besten Schätzung des erwarteten Verlusts bereinigt um indirekte Kosten. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bewertet, sofern nicht anhaltende Verluste bzw. ein verringertes Eigenkapital eine Abwertung auf den beizulegenden Wert erforderlich machen. Zuschreibungen bis maximal zu den Anschaffungskosten werden vorgenommen, wenn die Gründe für die dauernde Wertminderung weggefallen sind. Die Bewertung der Beteiligungen und verbundenen Unternehmen erfolgt am Ende jedes Geschäftsjahres, indem sie auf ihre Werthaltigkeit überprüft werden. Im Rahmen dieser Überprüfung wird der beizulegende Wert ermittelt. Der beizulegende Wert wird auf Grundlage eines Dividend-Discount-Modells ermittelt. Das Dividend-Discount-Modell berücksichtigt in geeigneter Weise auch die spezifischen Besonderheiten des Bankgeschäfts, u. a. im Hinblick auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelvorschriften. Der Barwert der erwarteten zukünftigen Dividenden, die nach Einhaltung der entsprechenden aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen an die Anteilseigner ausgeschüttet werden können, repräsentiert den erzielbaren Betrag. Die Berechnung des erzielbaren Betrags erfolgt auf Grundlage eines fünfjährigen Detailplanungszeitraums. Der nachhaltigen Zukunft (Verstetigungsphase) liegt die Prämisse eines zeitlich unbefristeten Fortbestands (ewige Rente) zugrunde, wobei in der Mehrzahl der Fälle länderspezifisch bestimmte nominelle Wachstumsraten für die bewertungsrelevanten Erträge unterstellt sind, die sich an der nachhaltig erwarteten Inflationsrate orientieren. Für Unternehmen, die eine deutliche Überkapitalisierung aufweisen, wird eine Interimsphase von fünf Jahren definiert, ohne jedoch die Detailplanungsphase zu verlängern. Innerhalb dieser Zeitspanne ist es bei diesen Beteiligungen möglich, Vollausschüttungen vorzunehmen, ohne die Eigenmittelvorschriften zu verletzen. In der Verstetigungsphase sind zwingend wachstumsbedingte Ergebnisthesaurierungen zur Einhaltung der Eigenmittelvorschriften geboten. Liegt dagegen die Annahme eines Null-Wachstums in der Verstetigungsphase zugrunde, ist keine Ergebnisthesaurierung notwendig. In der Verstetigungsphase geht das Modell von einer normalisierten, wirtschaftlich nachhaltigen Ertragslage aus, wobei hinsichtlich der Eigenkapitalverzinsung und den Eigenkapitalkosten eine Annäherung zugrunde liegt (Konvergenzannahme). Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen Abschreibung. Die planmäßige Abschreibung wird linear (pro rata temporis) vorgenommen. Bei dauerhafter Wertminderung unter den Buchwert erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung. Folgende Nutzungsdauer wird der planmäßigen Abschreibung zu Grunde gelegt: Nutzungsdauer Jahre Nutzungsdauer Jahre Gebäude 50 Software 4 bis 10 Büromaschinen 3 bis 5 Hardware 3 Büroeinrichtung 5 bis 10 Betriebsvorrichtung 5 bis 10 Fahrzeuge 5 Mietrechte 10 Die geringwertigen Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. ‎ Emissionskosten Begebungs- und Führungsprovisionen, Agio bzw. Disagio für begebene Schuldverschreibungen werden auf die Laufzeit der Schuld gemäß der Effektivzinsmethode verteilt. Sonstige Emissionskosten werden sofort als Aufwand erfasst. Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen Die Rückstellungen für Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen werden gemäß IAS 19 – Employee Benefits – nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit - Method) ermittelt. Für die versicherungsmathematische Berechnung der Pensionsverpflichtungen wird für aktive Dienstnehmer in Anlehnung an die Zinsempfehlung von Mercer ein Rechnungszinssatz von 0,99 Prozent (31.12.2020: 0,8 Prozent) p. a. sowie eine pensionswirksame Gehaltssteigerung von 3,7 Prozent (31.12.2020: 3,7 Prozent) zugrunde gelegt. Die Parameter für Pensionisten sind mit einem Kapitalisierungszins von 0,99 Prozent (31.12.2020: 0,8 Prozent) p. a. und einer erwarteten Pensionserhöhung von 2,1 Prozent (31.12.2020: 2,0 Prozent), im Fall von Pensionszusagen mit bestehenden Rückdeckungsversicherungen von 0,5 Prozent (31.12.2020: 0,5 Prozent) p. a. angesetzt. Die Berechnungen basieren auf einem kalkulatorischen Pensionsalter von 60 Jahren für Frauen bzw. 65 Jahren für Männer unter Beachtung der gesetzlichen Übergangsbestimmungen sowie einzelvertraglicher Besonderheiten. Als Rechnungsgrundlagen werden für Pensionsrückstellungen die neuen AVÖ 2018-P Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung in der Ausprägung für Angestellte herangezogen. Der daraus resultierende Dotierungsbetrag wurde sofort aufwandswirksam erfasst. Für die versicherungsmathematische Berechnung der Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen wird ein Rechnungszinssatz von 1,04 Prozent (31.12.2020: 0,9 Prozent) p. a., für Geburtstagsgelder 1,12 Prozent (31.12.2020: 0,97 Prozent), sowie eine durchschnittliche Gehaltssteigerung von 3,7 Prozent (31.12.2020: 3,7 Prozent) p. a. angesetzt. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und der Höhe nach noch nicht feststehenden Verbindlichkeiten. Langfristige Rückstellungen in Österreich werden derzeit aufgrund des niedrigen Zinsniveaus nicht abgezinst. Die langfristigen Prozesskostenrückstellungen für eingebrachte Klagen in Zusammenhang mit Fremdwährungskrediten in Polen wurden mit einem angemessenen Zinssatz abgezinst. In den sonstigen Rückstellungen sind Rückstellungen für Bonifikationen für 'identified staff' (gem. European Banking Authority CP 42, 46) enthalten. Die RBI AG erfüllt die Verpflichtung gem. Anlage zu § 39b BWG wie folgt: 60 Prozent des jährlichen Bonus werden zu 50 Prozent in bar (upfront payment) und zu 50 Prozent im Wege eines Phantom-Aktien-Plans um ein Jahr verzögert (retention period) ausbezahlt. 40 Prozent des jährlichen Bonus werden über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren (deferral) zurückgestellt und ebenfalls zu je 50 Prozent in bar und im Wege des Phantom-Aktien-Plans ausbezahlt. Die Umrechnung der Phantom-Aktien erfolgt bei Zuteilung und Auszahlung jeweils zum Durchschnittskurs des vorangegangenen Geschäftsjahres. Verbindlichkeiten Diese werden mit dem Nennwert bzw. dem höheren Rückzahlungsbetrag angesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen Ausgabe- und Tilgungsbetrag wird nach der Effektivzinsmethode verteilt. Nullkuponanleihen werden mit dem Nennwert angesetzt zuzüglich der bis zum Abschlussstichtag anteilig aufgelaufenen Zinsen. ‎ Angaben zur Bilanz Aktiva Forderungen Darstellung der Fristigkeiten Die Gliederung der Forderungen an Kreditinstitute, der Forderungen an Kunden, sowie der sonstigen Vermögensgegenstände nach Restlaufzeiten stellt sich folgendermaßen dar: in € Tausend 31.12.2021 31.12.2020 Forderungen an Kreditinstitute 10.933.167,2 11.789.129,0 Täglich fällig 1.294.593,6 1.791.513,5 Bis 3 Monate 6.711.282,9 6.474.332,8 Von 3 Monaten bis 1 Jahr 772.397,9 660.607,5 Von 1 Jahr bis 5 Jahre 733.595,5 1.452.908,2 Über 5 Jahre 1.421.297,4 1.409.767,0 Forderungen an Kunden 31.778.841,2 28.965.210,9 Täglich fällig 595.191,4 597.712,7 Bis 3 Monate 6.041.884,7 5.259.759,3 Von 3 Monaten bis 1 Jahr 6.047.387,9 4.202.757,0 Von 1 Jahr bis 5 Jahre 12.953.008,2 13.427.307,7 Über 5 Jahre 6.141.368,9 5.477.674,2 Sonstige Vermögensgegenstände 3.164.540,7 2.964.476,7 Bis 3 Monate 2.520.844,6 2.649.970,5 Von 3 Monaten bis 1 Jahr 300.000,0 0,0 Von 1 Jahr bis 5 Jahre 0,0 0,0 Über 5 Jahre 343.696,1 314.506,2 Nähere Details zur Verteilung der Forderungen nach regionalen Gesichtspunkten sind im Risikoteil des Lageberichtes enthalten. Derivative Finanzinstrumente Sicherungsbeziehungen Per 31.12.2021 sind Hedgebeziehungen mit Absicherungszeiträumen bis zum Jahr 2042 vorhanden. Derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Zins- und Kreditrisiken werden für Grundgeschäfte der Aktiv- und Passivseite herangezogen. Per Abschlussstichtag werden aktivseitig Risiken aus Anleihen und Krediten, sowie passivseitig aus eigenen Emissionen, Namensschuldverschreibungen, Schuldscheindarlehen und Deposits abgesichert. Die Clean Present Values der Sicherungsgeschäfte (ohne Berücksichtigung von Zinsabgrenzungen) für die abgesicherten Hedgebeziehungen belaufen sich zusammen auf € 59.421 Tausend (31.12.2020: € 264.845 Tausend) wobei hiervon € 108.534 Tausend (31.12.2020: € 278.413 Tausend) auf positive Marktwerte und € 49.113 Tausend (31.12.2020 € 13.568 Tausend) auf negative Marktwerte entfallen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 fanden weder wesentliche Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit Derivaten in Sicherungsbeziehungen statt (31.12.2020: € 0 Tausend) noch gab es wesentlichen Verluste aus nicht in der Bilanz erfassten Hedgederivaten (31.12.2020: € 0 Tausend). Im Zuge der IBOR-Reform wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr Ausgleichszahlungen in Höhe von € 55 Tausend (31.12.2020: € 39 Tausend) geleistet, welche gemäß AFRAC Stellungnahme 15 zu Derivaten und Sicherungsinstrumenten (UGB) RZ 77 ff sofort erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wurden. ‎ Zinssteuerungsderivate Zinssteuerungsderivate (Interest Rate Swaps) eignen sich nach FMA Rundschreiben zu „Rechnungslegungsfragen bei Zinssteuerungsderivaten und zu Bewertungsanpassungen bei Derivaten“ gemäß § 57 BWG zur Bildung von Bewertungseinheiten. Für die im Rahmen funktionaler Einheiten bewerteten Derivate beträgt die Drohverlustrückstellung € 29.969 Tausend (31.12.2020: € 38.941 Tausend). Im Geschäftsjahr 2021 resultierten in diesem Zusammenhang Dotierungen in Höhe von € 15.364 Tausend (31.12.2020: € 24.071 Tausend) und Auflösungen in Höhe von € 24.336 Tausend (31.12.2020: € 12.050 Tausend) aus der Veränderung der Marktwerte der funktionalen Einheiten der Hedgederivate. Kreditderivate Kreditderivate (Credit Default Swaps) bedürfen nach FMA Rundschreiben zu „Rechnungslegungsfragen bei Zinssteuerungsderivaten und zu Bewertungsanpassungen bei Derivaten“ gemäß § 57 BWG einer Einzelwertung. Für die nicht im Rahmen von funktionalen Einheiten geführten Derivate beträgt die Drohverlustrückstellung zu Abschlussstichtag € 879 Tausend (31.12.2020: € 5.121 Tausend). Im Geschäftsjahr 2021 resultierten in diesem Zusammenhang Dotierungen in Höhe von € 308 Tausend (31.12.2020: € 1.413 Tausend) und Auflösungen in Höhe von € 4.550 Tausend (31.12.2020: € 0 Tausend) aus der Veränderung der Marktwerte dieser Derivate. Die auf Portfolien basierte Steuerung der funktionalen Einheiten wurde gemäß der angewandten Steuerungsstrategie des Zinsrisikos für die darin enthaltenen Währungen zusammengefasst und ergibt für die positiven und negativen beizulegenden Werte folgendes Bild: 31.12.2021 31.12.2020 Bewertungseffekt in € Tausend Positive Werte Negative Werte Positive Werte Negative Werte 31.12.2021 AUD 0 - 2 0 0 - 2 CHF 1 0 6 0 - 5 CZK 839 - 2.413 1.054 - 3.747 1.119 EUR 57.275 - 27.088 64.626 - 33.866 - 573 GBP 18 - 15 9 4 - 10 HUF 3.343 0 121 - 238 3.460 NOK 1 0 1 0 0 PLN 0 - 206 0 0 - 206 RON 114 0 109 0 5 RUB 0 - 20 63 0 - 83 USD 1.656 - 225 289 - 1.090 2.232 Gesamt 63.247 - 29.967 66.278 - 38.937 5.939 Die wesentlichsten Einflussfaktoren auf das Bewertungsergebnis bestanden in der Veränderung des Marktzinsniveaus in EUR, einem ausgeweiteten Nettingvolumen sowie einer Ausweitung im USD Geschäft. Für die nicht zur Führung unter funktionalen Einheiten geeigneten Hedgederivate sind in nachstehender Tabelle die darin enthaltenen Währungen zusammengefasst. Dies ergibt für die positiven und negativen beizulegenden Werte zum Abschlussstichtag folgendes Bild: 31.12.2021 31.12.2020 Bewertungseffekt in € Tausend Positive Werte Negative Werte Positive Werte Negative Werte 31.12.2021 EUR 1.472 - 879 944 - 5.121 4.770 Gesamt 1.472 - 879 944 - 5.121 4.770 Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 fanden weder wesentliche Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit Derivaten in Sicherungsbeziehungen statt (31.12.2020: € 0 Tausend) noch gab es keine wesentlichen Verluste aus nicht in der Bilanz erfassten Hedgederivaten (31.12.2020: € 0 Tausend). ‎ Die Darstellung der noch nicht abgewickelten Termingeschäfte für das Geschäftsjahr und das Vorjahr ist in den nachfolgenden Tabellen dargestellt: 31.12.2021 Nominalbeträge nach Restlaufzeiten Marktwert in € Tausend Bis 1 Jahr 1-5 Jahre Über 5 Jahre Summe hievon Handelsbuch positiv negativ Gesamt 93.961.965 110.601.423 75.947.643 280.511.032 203.287.708 1.992.828 1.859.205 a) Zinssatzverträge 42.337.696 98.726.567 72.920.639 213.984.902 140.727.499 1.338.285 1.259.708 OTC-Produkte Zinsswaps 32.854.445 88.974.552 67.542.271 189.371.269 122.153.355 1.205.504 1.144.027 Floating/floating Zinsswaps 0 Zinstermingeschäfte (FRAs) 8.244.821 985.027 0 9.229.848 8.043.467 13.220 9.101 Zinssatzoptionen - Käufe 742.680 4.118.714 1.958.983 6.820.377 5.217.269 115.408 0 Zinssatzoptionen - Verkäufe 376.261 4.090.545 2.991.024 7.457.830 4.207.830 0 61.410 Andere vergleichbare Zinssatzverträge 62.388 500.026 360.939 923.353 923.353 815 45.161 Börsengehandelte Produkte 0 Zinsterminkontrakte (Futures) 0 16.496 8.656 25.152 25.152 0 9 Zinssatzoptionen 57.100 41.207 58.766 157.073 157.073 3.338 0 b) Wechselkursverträge 51.550.769 10.025.006 2.450.615 64.026.391 60.612.085 632.074 571.391 OTC-Produkte Währungs- und Zinsswaps 2.846.379 5.500.864 2.450.615 10.797.858 8.499.368 241.634 154.230 Devisentermingeschäfte 46.612.455 4.446.856 0 51.059.310 49.965.709 381.049 405.125 Währungsoptionen - Käufe 1.009.100 26.111 0 1.035.211 1.012.996 9.391 0 Währungsoptionen - Verkäufe 1.082.836 51.176 0 1.134.012 1.134.012 0 12.036 Andere vergleichbare Wechselkursverträge 0 Börsengehandelte Produkte Devisenterminkontrakte (Futures) 0 Devisenoptionen 0 c) Wertpapierbezogene Geschäfte 0 69.146 6.374 75.520 7.920 812 807 OTC-Produkte Wertpapierkursbezogene Termingeschäfte 0 Aktien-/Index- Optionen - Käufe 34.923 68.373 3.187 71.560 3.960 812 0 Aktien-/Index- Optionen - Verkäufe 12.523 773 3.187 3.960 3.960 0 807 Sonstige wertpapier- und indexbezogene Geschäfte Börsengehandelte Produkte Aktien-/Indexterminkontrakte (Futures) 0 0 0 0 0 0 0 Aktien-/Indexoptionen 0 0 0 0 0 0 0 d) Warenverträge 0 0 0 0 0 0 0 OTC-Produkte Warentermingeschäfte 0 0 0 0 0 0 0 Börsengehandelte Produkte Warenterminkontrakte (Futures) 0 0 0 0 0 0 0 e) Kreditderivatverträge 73.500 1.780.704 570.014 2.424.218 1.940.204 21.657 27.299 OTC-Produkte Credit Default Swaps 73.500 1.780.704 570.014 2.424.218 1.940.204 21.657 27.299 31.12.2020 Nominalbeträge nach Restlaufzeiten Marktwert in € Tausend Bis 1 Jahr 1-5 Jahre Über 5 Jahre Summe hievon Handelsbuch positiv negativ Gesamt 73.837.525 98.289.893 61.736.208 233.863.626 167.593.114 2.634.857 2.269.907 a) Zinssatzverträge 32.015.017 89.590.767 59.744.885 181.350.669 120.715.182 1.960.350 1.610.916 OTC-Produkte Zinsswaps 28.722.628 81.410.395 56.121.637 166.254.660 108.063.154 1.815.289 1.446.707 Floating/floating Zinsswaps 0 Zinstermingeschäfte (FRAs) 854.774 0 0 854.774 854.773 0 190 Zinssatzoptionen - Käufe 1.197.719 3.849.961 1.685.038 6.732.718 5.888.737 144.988 0 Zinssatzoptionen - Verkäufe 810.612 3.812.682 1.637.336 6.260.630 4.660.630 0 84.378 Andere vergleichbare Zinssatzverträge 383.115 471.305 278.465 1.132.885 1.132.885 73 79.633 Börsengehandelte Produkte Zinsterminkontrakte (Futures) 3.669 16.685 8.716 29.070 29.070 0 8 Zinssatzoptionen 42.500 29.739 13.693 85.932 85.933 0 0 b) Wechselkursverträge 41.745.062 7.817.386 1.662.123 51.224.571 46.059.546 662.876 639.295 OTC-Produkte Währungs- und Zinsswaps 5.023.746 5.700.773 1.662.123 12.386.642 8.792.444 231.557 205.280 Devisentermingeschäfte 35.743.961 2.057.593 0 37.801.554 36.245.727 425.906 428.083 Währungsoptionen - Käufe 512.988 29.507 0 542.495 527.495 5.413 0 Währungsoptionen - Verkäufe 464.367 29.513 0 493.880 493.880 0 5.932 Andere vergleichbare Wechselkursverträge 0 0 0 0 0 0 0 Börsengehandelte Produkte Devisenterminkontrakte (Futures) 0 0 0 0 0 0 0 Devisenoptionen 0 0 0 0 0 0 0 c) Wertpapierbezogene Geschäfte 47.446 67.600 0 115.046 25.046 1.128 1.253 OTC-Produkte Wertpapierkursbezogene Termingeschäfte 0 Aktien-/Index- Optionen - Käufe 34.923 67.600 0 102.523 23.546 1.128 0 Aktien-/Index- Optionen - Verkäufe 12.523 0 0 12.523 1.500 0 1.253 Börsengehandelte Produkte Aktien-/Indexterminkontrakte (Futures) 0 0 0 0 0 0 0 Aktien-/Indexoptionen 0 0 0 0 0 0 0 d) Warenverträge 0 0 0 0 0 0 0 e) Kreditderivatverträge 30.000 814.140 329.200 1.173.340 793.340 10.503 18.443 OTC-Produkte Credit Default Swaps 30.000 814.140 329.200 1.173.340 793.340 10.503 18.443 Von den in der Aufstellung der nicht abgewickelten Termingeschäfte dargestellten derivativen Finanzinstrumenten werden gemäß Fair Value Ansatz in der Bilanz ausgewiesen: Derivative Finanzinstrumente Positive Marktwerte Negative Marktwerte in € Tausend 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2020 Derivate des Handelsbuches a) Zinssatzverträge 1.219.236,4 1.304.160,6 1.208.368,6 1.175.678,9 b) Wechselkursverträge 631.372,4 603.804,4 570.084,1 610.309,8 c) Aktien- und Indexkontrakte 816,8 1.043,4 811,7 1.252,5 d) Kreditderivate 21.657,5 9.778,3 23.486,5 9.237,7 Wertpapiere An Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren werden im nächsten Geschäftsjahr € 643.579 Tausend (31.12.2020: € 224.673 Tausend) fällig. Nachstehende Aufgliederung zeigt die in den Aktivposten enthaltenen zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapiere nach börsennotierten und nicht börsennotierten Wertpapieren (Beträge inkl. Zinsenabgrenzung): Wertpapiere börsennotiert nicht börsennotiert börsennotiert nicht börsennotiert in € Tausend 31.12.2021 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2020 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 3.611.437,3 31.094,5 3.481.730,4 9.932,8 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 23.021,8 0,0 19.450,9 0,0 ‎ Aufgliederung der in den Aktivposten enthaltenen zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapiere nach der Bewertung als Anlagevermögen oder als Umlaufvermögen (einschließlich Handelsbestand): Wertpapiere Anlagevermögen Umlaufvermögen Anlagevermögen Umlaufvermögen in € Tausend 31.12.2021 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2020 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 1.869.461,4 1.773.070,4 1.513.706,4 1.977.956,8 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0,0 23.021,8 0,0 19.450,9 Der Abgang von Wertpapieren aus dem Anlagevermögen ist in der nachfolgenden Tabelle ersichtlich. Davon betrafen € 745.828 Tausend Tilgungen (31.12.2020: € 1.701.346 Tausend). Bilanzposten Nominale Nettoergebnis Nominale Nettoergebnis in € Tausend 31.12.2021 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2020 Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind 426.598,5 0,0 1.313.338,2 109,2 Forderungen an Kreditinstitute 27.280,6 0,0 90.812,2 0,0 Forderungen an Kunden 162.966,9 814,8 107.748,7 492,8 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 149.481,9 8.319,4 256.884,8 113,2 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0,0 0,0 0,0 0,0 Gesamt 766.328 9.134 1.768.784 715 Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag bei Wertpapieren (ohne Nullkuponanleihen) des Investmentbestandes (Bankbuch): Der Unterschiedsbetrag zwischen den fortgeschriebenen Anschaffungskosten und den Rückzahlungsbeträgen setzt sich aus € 99.627 Tausend (31.12.2020: € 88.209 Tausend), die zukünftig als Aufwand verbucht werden, und € 11.332 Tausend (31.12.2020: € 7.516 Tausend), die zukünftig als Ertrag einfließen werden, zusammen. Bei zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapieren, die nicht die Eigenschaft von Finanzanlagen haben, beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem Anschaffungswert und dem höheren beizulegenden Zeitwert € 19.320 Tausend (31.12.2020: € 20.977 Tausend) gemäß § 56 (4) BWG bzw. € 6.495 Tausend (31.12.2020: € 7.133 Tausend) gemäß § 56 (5) BWG. Im Bilanzposten Forderungen an Kreditinstitute sind eigene Schuldverschreibungen, die nicht zum Börsenhandel zugelassen sind, in Höhe von € 18.172 Tausend (31.12.2020: € 21.276 Tausend) enthalten. Wertpapiere im Ausmaß von € 999.762 Tausend (31.12.2020: € 89.068 Tausend) sind zum Bilanzstichtag Gegenstand echter Pensionsgeschäfte, wobei die RBI AG Pensionsgeber ist und die Wertpapiere weiterhin in der Bilanz ausgewiesen werden. Das Volumen des von der RBI AG geführten Handelsbuches beträgt gemäß Art 103 CRR € 145.694.345 Tausend (31.12.2020: € 178.018.747 Tausend), wobei € 908.390 Tausend (31.12.2020: € 1.101.555 Tausend) auf Wertpapiere und € 144.785.955 Tausend (31.12.2020: € 176.917.192 Tausend) auf sonstige Finanzinstrumente entfallen. Bei folgenden Finanzinstrumenten des Finanzanlagevermögens ist der beizulegende Zeitwert niedriger als der Buchwert: Finanzanlagen Buchwert Beizulegender Zeitwert Buchwert Beizulegender Zeitwert in € Tausend 31.12.2021 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2020 1. Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnlicher Wertpapiere, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind 1.479.065,7 1.458.723,1 10.370,9 10.358,0 2. Forderungen an Kreditinstitute 62.362,7 62.123,8 0,0 0,0 3. Forderungen an Kunden 40.699,8 40.372,2 87.024,4 86.763,6 4. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere a) Von öffentlichen Emittenten 0,0 0,0 0,0 0,0 b) Von anderen Emittenten 817.201,1 809.583,8 50.087,6 49.754,2 5. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 19.500,0 19.406,4 148.800,6 144.935,1 Gesamt 2.418.829,2 2.390.209,3 296.283,6 291.810,8 Eine außerplanmäßige Abschreibung (gemäß § 204 Abs. 2 UGB zweiter Satz) unterbleibt, da die Bonität der Wertpapierschuldner so eingeschätzt wird, dass mit planmäßigen Zinszahlungen und Tilgungen gerechnet werden kann. ‎ Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen Es bestehen wechselseitige Beteiligungen an der UNIQA Insurance Group AG, Wien, und an der Posojilnica Bank eGen, Klagenfurt. Per 31.12.2021 bestehen keine Ergebnisabführungsverträge. Verbundene Unternehmen Unternehmen, Sitz (Land) Gesamtnominale in Tausend Währung RBI-Direktanteil Eigenkapital in € Tausend Ergebnis in € Tausend1 aus Jahres- ‎abschluss2 Akcenta CZ a.s., Prag3 100.125 CZK 70% 8.330 2.450 31.12.2020 Akcenta Logisitic a.s., Prag3 2.000 CZK 70% 300 352 31.12.2020 Angaga Handels- und Beteiligungs GmbH, Wien 35 EUR 100% 62 - 9 31.12.2020 AO Raiffeisenbank, Moskau3 36.711.260 RUB 100% 1.995.319 463.065 31.12.2021 BAILE Handels- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H.,Wien2 40 EUR 100% 249.176 - 15 31.12.2021 Centralised Raiffeisen International Services & Payments S.R.L., Bukarest 2.820 RON 100% 15.204 2.349 31.12.2021 Elevator Ventures Beteiligungs GmbH, Wien 100 EUR 100% 18.892 - 807 31.12.2020 Extra Year Investments Limited, Tortola 50 USD 100% 23 - 8 31.12.2021 Fairo GmbH, Wien2 35 EUR 100% 1.515 - 4.590 31.12.2021 FAIRO LLC, Kiew 7.571 UAH 100% 307 - 1.037 31.12.2020 FARIO Handels- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H., Wien 40 EUR 100% 5.411 - 346 31.12.2020 Golden Rainbow International Limited, Tortola <1 USD 100% 348 3.049 31.12.2021 Kathrein Privatbank Aktiengesellschaft, Wien2 20.000 EUR <1% 36.099 3.469 31.12.2021 KAURI Handels und Beteiligungs GmbH, Wien2 50 EUR 88% 7.522 451 31.12.2021 LOTA Handels- und Beteiligungs-GmbH, Wien 35 EUR 100% 1.955 - 119 31.12.2020 RADWINTER SP.Z.O.O 10 PLN 100% 2.477 19 31.12.2020 R-Insurance Services sp. z o.o. 5 PLN 100% 1.629 923 31.12.2021 RB International Investment Asia Limited, Labuan <1 USD 100% - 42 - 186 31.12.2020 R.L.H. Holding GmbH, Wien 35 EUR 100% 6.351 344 31.12.2020 RL Leasing GmbH, München (DE) 26 EUR 25% 34 - 4 31.12.2020 R.P.I. Handels- und Beteiligungsges.m.b.H., Wien2 36 EUR 100% 200 - 17 31.12.2020 Raiffeisen Bank Aval JSC, Kiew3 6.154.516 UAH 68% 465.244 120.834 31.12.2021 Raiffeisen Continuum GmbH, Wien 100 EUR 100% 91 - 9 31.12.2020 Raiffeisen Continuum GmbH & Co KG, Wien 65 EUR 77% 37 - 28 31.12.2020 Raiffeisen Continuum Management GmbH, Wien 100 EUR 100% - 21 - 546 31.12.2020 Raiffeisen Investment Advisory GmbH, Wien 730 EUR 100% 1.122 - 96 31.12.2021 Raiffeisen RS Beteiligungs GmbH, Wien2 35 EUR 100% 4.912 63.620 31.12.2021 RALT Raiffeisen Leasing Ges.m.b.H, Wien2 219 EUR 100% 4.849 3.265 31.12.2020 RALT Raiffeisen-Leasing GmbH & Co. KG, Wien2 20.348 EUR 97% 82.456 949 31.12.2020 RB International Markets (USA) LLC, New York3 8.000 USD 100% 12.262 683 31.12.2021 RBI Group IT GmbH, Wien 100 EUR 100% 109 <1 31.12.2020 RBI IB Beteiligungs GmbH, Wien (Genussrechte) 35 EUR 99,99% 62 11.152 31.12.2020 RBI IB Beteiligungs GmbH, Wien2 35 EUR <1% 175 1.706 31.12.2020 RBI Kantinenbetriebs GmbH, Wien 35 EUR 100% N/A 4 N/A N/A RBI LEA Beteiligungs GmbH, Wien2 70 EUR 100% 238.629 12.220 31.12.2021 RBI PE Handels- und Beteiligungs GmbH, Wien2 150 EUR 100% 7.804 240 31.12.2020 RBI Retail Innovation GmbH, Wien2 35 EUR 100% 982 - 303 31.12.2021 REC Alpha LLC, Kiew3 1.596.843 UAH 85% 5.176 1.963 31.12.2021 Regional Card Processing Center s.r.o., Bratislava3 539 EUR 100% 19.299 1.489 31.12.2021 RZB Finance (Jersey) III Ltd, JE-St. Helier3 1 EUR 100% 26 - 48 31.12.2021 RZB-BLS Holding GmbH, Wien2 500 EUR 100% 416.914 - 37.191 31.12.2020 RBI Invest GmbH, Wien2 500 EUR 100% 687.221 - 175.461 31.12.2020 Salvelinus Handels- und Beteiligungsges.m.b.H., Wien2 40 EUR 100% 380.782 448 31.12.2020 Ukrainian Processing Center PJSC, Kiew3 180 UAH 100% 23.194 12.495 31.12.2021 ZHS Office- & Facilitymanagement GmbH, Wien 36 EUR 1% 922 418 31.12.2021 1Das Ergebnis (teilweise aus den Konzernabschlüssen) in € Tausend entspricht dem Jahresüberschuss/-fehlbetrag 2Eigenkapital und Jahresergebnis nach IFRS (vollkonsolidierte inländische Gesellschaften) 3Eigenkapital und Jahresergebnis nach IFRS (vollkonsolidierte ausländische Gesellschaften) 4Neugründung in 2021 ‎ Anlagevermögen Der Grundwert der bebauten Grundstücke beträgt € 29 Tausend (31.12.2020: € 29 Tausend). Die RBI AG war 2021 nicht als Leasinggeber im Leasinggeschäft direkt engagiert. Die Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen betragen für das folgende Geschäftsjahr € 33.849 Tausend (31.12.2020: € 35.577 Tausend), davon € 30.987 Tausend gegenüber verbundenen Unternehmen (31.12.2020: € 33.094 Tausend). Der Gesamtbetrag der Verpflichtungen für die folgenden fünf Jahre beläuft sich auf € 178.849 Tausend (31.12.2020: € 183.120 Tausend), davon € 163.725 Tausend gegenüber verbundenen Unternehmen (31.12.2020: € 170.341 Tausend). Im Bilanzposten Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind keine immateriellen Anlagegüter enthalten, die von verbundenen Unternehmen erworben wurden. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in den nachfolgenden Spiegeln ersichtlich: in € Tausend Anschaffungs-/Herstellungskosten Pos. Bezeichnung des Anlagevermögens Stand 1.1.2021 Zugänge aus Verschmelzung Währungs- ‎differenzen Zugänge Abgänge Um- ‎buchungen Stand ‎31.12.2021 1 2 3 4 5 6 7 1. Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere die zur Refinanzierung bei den Zentralnotenbanken zugelassen sind 4.394.492 0 7.203 844.503 - 428.824 0 4.817.374 2. Forderungen an Kreditinstitute 74.454 0 1.240 79.343 - 26.757 0 128.280 3. Forderungen an Kunden 387.417 0 14.911 238.050 - 141.492 0 498.886 4. Schuldverschreibungen und and. festverzinsliche Wertpapiere 1.531.728 0 19.256 469.310 - 146.093 0 1.874.201 a) Von öffentlichen Emittenten 9.167 0 765 0 0 0 9.932 b) Von anderen Emittenten 1.522.560 0 18.491 469.310 - 146.093 0 1.864.269 5. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 423.900 0 0 19.500 0 0 443.400 6. Beteiligungen 104.947 0 0 9 - 10.594 0 94.361 7. Anteile an verbundenen Unternehmen 12.800.767 0 0 38.461 - 187.926 0 12.651.302 8. Immaterielle Vermögensgegenstände 216.264 0 141 6.531 - 4.545 0 218.391 9. Sachanlagen 39.087 0 217 4.087 - 1.753 0 41.637 10. Sonstige Vermögensgegenstände 231 0 0 0 0 0 231 Gesamt 21.505.015 0 62.224 2.169.105 - 1.094.079 0 22.642.265 in € Tausend Zu- und Abschreibungen/ Wertberichtigungen Buchwerte Pos. Kumulierte AfA Stand 1.1.2021 Zugänge aus Verschmelzung Währungs- ‎differenzen Kumulierte AfA im Abgang Zuschrei- ‎bungen Abschrei- ‎bungen Umbuch- ‎ungen Kumulierte Afa Stand 31.12.2021 31.12.2021 31.12.2020 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 1. - 15.184 0 92 - 17 - 169 - 14.080 0 - 40.089 4.777.285 4.379.317 2. - 569 0 - 47 0 - 18 - 829 0 0 128.280 73.885 3. - 988 0 145 3.216 - 1 - 1.376 0 - 29.358 469.528 386.429 4. - 21.171 0 - 96 15.217 808 - 5.023 0 - 1.463 1.872.738 1.510.568 a) 0 0 0 0 0 1 0 996 10.929 9.168 b) - 21.171 0 - 96 15.217 809 - 5.023 0 - 10.265 1.854.003 1.501.400 5. 0 0 0 0 0 0 0 0 443.400 423.900 6. - 42.793 0 0 0 1.653 - 732 0 - 41.872 52.489 62.154 7. - 2.289.125 0 0 163.955 192.788 - 11.411 0 - 1.943.793 10.707.510 10.525.321 8. - 177.769 0 - 170 3.814 0 - 10.261 0 - 184.386 34.004 38.495 9. - 21.341 0 - 145 1.725 0 - 3.779 0 - 23.541 18.097 17.746 10. 0 0 0 0 0 0 0 0 231 231 - 2.590.111 0 - 317 203.126 195.870 - 52.514 0 - 2.273.770 20.368.494 17.361.861 Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich zum 31.12.2021 auf € 3.164.541 Tausend (31.12.2020: € 2.964.477 Tausend). In diesem Posten sind Forderungen aus Treasurygeschäften (positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten des Handelsbuches sowie Zinsabgrenzungen aus Derivaten des Bankbuches – Details siehe Darstellung der noch nicht abgewickelten Termingeschäfte) in Höhe von € 2.000.976 Tausend (31.12.2020: € 2.081.967 Tausend) enthalten. Weiters sind in diesem Posten noch Forderungen (Sondervermögen) gegenüber der Österreichischen Raiffeisen-Einlagensicherung eGen (ÖRE) aufgrund des Raiffeisen-IPS-Beitrags in Höhe von € 343.696 Tausend (31.12.2020: € 314.506 Tausend), Forderungen gegenüber dem Finanzamt in Höhe von € 39.750 Tausend (31.12.2020: € 24.709 Tausend), Bestände an gemünzten und ungemünzten Edelmetallen in Höhe von € 114.657 Tausend (31.12.2020: € 119.633 Tausend), aus Steuerumlagen resultierende Forderungen gegenüber Gruppenmitgliedern in Höhe von insgesamt € 39.684 Tausend (31.12.2020: € 43.751 Tausend) sowie Dividendenforderungen in Höhe von € 433.070 Tausend (31.12.2020: € 201.086 Tausend) enthalten. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Erträge in Höhe von € 567.330 Tausend (31.12.2020: € 364.267 Tausend) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden. Aktive latente Steuern Die in der Bilanz ausgewiesenen aktiven latenten Steuern in Höhe von € 481 Tausend (31.12.2020: € 168 Tausend) resultieren aus steuerlichen Verlustvorträgen gegenüber amerikanischen Steuerbehörden, des im Jahr 2017 liquidierten Tochterunternehmens RB International Finance (USA), LLC, New York. Sie basieren auf geplanten zukünftigen steuerlichen Gewinnen des Tochterunternehmens RB International Markets (USA) LLC, New York. Aus aktiven temporären Differenzen in Höhe von € 265.965 Tausend (31.12.2020: € 346.801 Tausend) und aus inländischen steuerlichen Verlustvorträgen in Höhe von € 2.103.441 Tausend (31.12.2020: € 2.070.117 Tausend) wurden keine aktiven latenten Steuern aktiviert, weil ihre Nutzung aus heutiger Sicht in angemessener Zeit nicht realisierbar erscheint. Passive temporäre Differenzen, die grundsätzlich bis zur Höhe aktiver temporärer Differenzen verrechnet werden, waren im Geschäftsjahr nicht vorhanden. Nachrangige Vermögensgegenstände In den Aktivposten enthaltene Vermögensgegenstände nachrangiger Art: in € Tausend 31.12.2021 31.12.2020 Forderungen an Kreditinstitute 1.018.585,0 1.237.720,3 hievon an verbundene Unternehmen 1.014.889,6 1.234.005,3 hievon an Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 3.695,4 3.715,0 Forderungen an Kunden 192.478,3 280.824,3 hievon an verbundene Unternehmen 18.752,8 56.457,4 hievon an Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 2.209,9 2.203,3 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 46.933,2 37.168,5 hievon von verbundenen Unternehmen 0,0 0,0 hievon von Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 4.375,4 118,3 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 483.227,5 449.362,5 hievon von verbundenen Unternehmen 460.205,6 441.298,1 hievon von Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 499,3 0,0 Verfügungsbeschränkungen für Vermögensgegenstände Zum Bilanzstichtag bestehende Verfügungsbeschränkungen für Vermögensgegenstände (gem. § 64 Abs.1 Z8 BWG): in € Tausend 31.12.2021 31.12.2020 Sicherstellung für Wertpapier-Leihgeschäfte 92.867,7 416.627,0 Abgetretene Forderungen zugunsten der Österreichischen Kontrollbank (OeKB) 2.294.168,6 2.503.049,8 Sicherstellung für OeNB-Tender 2.982.616,7 2.348.546,0 Abgetretene Forderungen zugunsten der Europäischen Investitionsbank (EIB) 31.617,5 37.380,9 Abgetretene Forderungen zugunsten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 131.633,4 84.809,5 Abgetretene Forderungen zugunsten Euler Hermes 0,0 0,0 Raiffeisen-IPS 343.696,1 314.506,2 Marginerfordernisse 54.229,0 52.250,0 Treasury-Callgelder für vertragliche Nettingvereinbarungen 924.857,9 665.882,0 Gesamt 6.855.686,9 6.423.051,4 Darüber hinaus bestehen für aufgelegte, noch nicht begebene fundierte Bankschuldverschreibungen Aktiva mit Verfügungsbeschränkungen in Höhe von € 2.341.117 Tausend (31.12.2020: € 1.879.971 Tausend). ‎ Aktivposten betreffend verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Forderungen sowie Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere an bzw. von verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht: in € Tausend 31.12.2021 31.12.2020 Forderungen an Kreditinstitute An verbundene Unternehmen 2.731.374,9 2.834.260,8 An Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 299.167,3 219.229,7 Forderungen an Kunden An verbundene Unternehmen 1.311.555,0 2.093.520,1 An Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 96.714,9 93.125,8 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Von verbundenen Unternehmen 50.977,8 120.525,5 Von Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 134.071,1 112.896,8 Passiva Verbindlichkeiten Darstellung der Fristigkeiten Die Gliederung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, der verbrieften Verbindlichkeiten und der sonstigen Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten stellt sich folgendermaßen dar: in € Tausend 31.12.2021 31.12.2020 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 35.764.017,5 33.499.251,5 Täglich fällig 3.765.261,2 4.124.685,0 Bis 3 Monate 15.469.941,5 13.579.701,3 Von 3 Monaten bis 1 Jahr 2.478.015,2 1.359.320,3 Von 1 Jahr bis 5 Jahre 10.369.611,9 11.523.522,6 Über 5 Jahre 3.681.187,7 2.912.022,2 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 22.461.732,4 21.322.850,6 Täglich fällig 9.721.565,3 8.282.164,1 Bis 3 Monate 8.231.729,0 8.294.733,9 Von 3 Monaten bis 1 Jahr 3.110.814,5 2.587.095,6 Von 1 Jahr bis 5 Jahre 824.974,6 1.592.606,1 Über 5 Jahre 572.649,0 566.250,9 Verbriefte Verbindlichkeiten 7.934.166,8 8.049.011,5 Bis 3 Monate 331.782,2 523.400,1 Von 3 Monaten bis 1 Jahr 188.334,3 801.517,7 Von 1 Jahr bis 5 Jahre 5.466.549,5 4.599.739,0 Über 5 Jahre 1.947.500,8 2.124.354,7 Sonstige Verbindlichkeiten 2.512.340,4 2.687.537,6 Bis 3 Monate 2.512.340,4 2.687.537,6 Von 3 Monaten bis 1 Jahr 0,0 0,0 Von 1 Jahr bis 5 Jahre 0,0 0,0 Über 5 Jahre 0,0 0,0 An begebenen Schuldverschreibungen werden im nächsten Geschäftsjahr € 1.036.107 Tausend (31.12.2020: € 1.238.604 Tausend) fällig. ‎ Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht: in € Tausend 31.12.2021 31.12.2020 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Gegenüber verbundenen Unternehmen 6.152.706,3 7.033.854,5 Gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 4.502.953,0 4.454.918,0 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Gegenüber verbundenen Unternehmen 3.044.334,3 3.455.591,1 Gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 31.343,4 296.201,3 TLTRO III Programm (Targeted Longer-Term Refinancing Operations) Die Teilnahme der RBI AG bei den TLTRO-III-Programmen (Targeted Longer-Term Refinancing Operations) der Europäischen Zentralbank wurde in der Berichtsperiode mit den im Vergleich zum Vorjahr erhöhten Volumina fortgesetzt, um zusätzliche Liquiditätspuffer zu ermöglichen. Zum Berichtstichtag betrug das Volumen an längerfristigen Finanzierungsgeschäften aus dem TLTRO-III-Programm der EZB € 5.425.000 Tausend. Es erhöhte sich damit um € 625.000 Tausend gegenüber dem Wert zum 31. Dezember 2020. Die Verzinsung der TLTRO III ist von der Entwicklung eines Benchmark-Loan-Portfolios abhängig, wobei verschiedene Vergleichsperioden herangezogen werden. Die TLTRO-Bedingungen sehen generell eine Zinssatzsenkung vor, wenn Banken bestimmte Kreditschwellen erreichen. Die Überwachung der Zielerreichung wurde laufend gemonitort. Sowohl die Schwelle für ein Kreditwachstum von 1,15% im Zeitraum von März 2019 bis März 2021 für eine Verzinsung zur Deposit Facility Rate in Höhe von derzeit -0,5% als auch die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der sogenannten COVID-Boni (SIRP I vom 24. Juni 2020 bis 23. Juni 2021 und SIRP II vom 24. Juni 2021 bis 23. Juni 2022) mit einer Verzinsung von -0,5% wurden erfüllt. Die Ermittlung der abzugrenzenden Negativzinsen erfolgt jeweils über die Gesamtlaufzeit der jeweiligen TLTRO-Tranche. Im laufenden Geschäftsjahr waren somit Negativzinsen aus den TLTRO-III-Programmen in Höhe von € 50.422 Tausend im Nettozinsertrag ausgewiesen (und damit ein um € 35.307 Tausend erhöhter Wert gegenüber den im Vorjahresergebnis berücksichtigten Negativzinsen in Höhe von € 15.115 Tausend). Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31.12.2021 auf € 2.512.340 Tausend (31.12.2020: € 2.687.538 Tausend). In diesem Posten werden Verbindlichkeiten aus Treasurygeschäften (überwiegend negative Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten des Handelsbuches sowie Zinsabgrenzungen aus Derivaten des Bankbuches – Details siehe Darstellung der noch nicht abgewickelten Termingeschäfte) in Höhe von € 1.840.826 Tausend (31.12.2020: € 1.854.756 Tausend) sowie Verbindlichkeiten aus Short-Positionen von Anleihen in Höhe von € 201.680 Tausend (31.12.2020: € 288.623 Tausend) ausgewiesen. Der Marktwert der Absicherungsgeschäfte betreffend Kapitalgarantien für Fonds beläuft sich auf € 45.211 Tausend (31.12.2020: € 79.633 Tausend). Weiters sind noch Zinsabgrenzungen für Ergänzungskapital in Höhe von € 249.506 Tausend (31.12.2020: € 242.229 Tausend) sowie Verbindlichkeiten aus Steuerumlagen (Körperschaftsteuer) sowie aus anrechenbarer Kapitalertrags- und Quellensteuer gegenüber Gruppenmitgliedern in Höhe von insgesamt € 23.125 Tausend (31.12.2020: € 29.417 Tausend) enthalten. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von € 331.473 Tausend (31.12.2020: € 300.506 Tausend), die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden, enthalten. Rückstellungen Die Rückstellungen betreffen mit € 67.038 Tausend (31.12.2020: € 75.611 Tausend) Rückstellungen für Abfertigungen, mit € 67.748 Tausend (31.12.2020: € 75.447 Tausend) Rückstellungen für Pensionen, mit € 7.509 Tausend (31.12.2020: € 6.409 Tausend) Steuerrückstellungen und mit € 599.704 Tausend (31.12.2020: € 299.554 Tausend) sonstige Rückstellungen. Für Pensionsrückstellungen in Höhe von € 14.011 Tausend (31.12.2020: €14.659 Tausend) bestehen Rückdeckungsversicherungen. Diese wurden im Geschäftsjahr mit in gleicher Höhe gegenüberstehenden Ansprüchen saldiert. Die Steuerrückstellungen in Höhe von € 7.509 Tausend betreffen im Umfang von € 6.500 Tausend Rückstellungen für Körperschaftssteuer aus dem Jahr 2020 sowie aus dem Jahr 2016 in Höhe von € 1.009 Tausend. Der Anstieg der sonstigen Rückstellungen resultierte im Wesentlichen aus Prozessrisiken sowie Rückstellungen für sonstige Aufwendungen aus Eingangsrechnungen. Die Prozessrisiken sind infolge von Rechtsstreitigkeiten für Fremdwährungskredite in Polen gestiegen, welche in Folge dargelegt werden. Der Anstieg der Rückstellungen für sonstige Aufwendungen für Eingangsrechnungen ist auf den erstmals im Abschlussjahr 2021 implementierten Fast Close und dem daraus folgenden früheren Rechnungsannahmeschluss für die Verbuchung von Eingangsrechnungen zurückzuführen. Drohverlustrückstellung Für die im Rahmen funktionaler Einheiten bewerteten Derivate sowie für die imparitätisch einzelbewerteten Hedgederivate besteht zum 31.12.2021 eine Drohverlustrückstellung in Höhe von € 30.848 Tausend (31.12.2020: € 44.063 Tausend). Prozessrisikorückstellung Fremdwährungskredite Polen In Polen ist eine erhebliche Anzahl zivilrechtlicher Klagen hinsichtlich bestimmter vertraglicher Regelungen im Zusammenhang mit Hypothekarkrediten an Konsumenten, die in Fremdwährungen denominiert oder an eine Fremdwährung gekoppelt sind, anhängig. Ende Dezember 2021 lag der Gesamtstreitwert dieser Verfahren bei rund PLN 1.994.000 Tausend (€ 434.000 Tausend). Die Anzahl der Klagen steigt weiter an. In diesem Zusammenhang hat sich ein polnisches Gericht an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gewandt, um klären zu lassen, ob bestimmte Klauseln dieser Verträge gegen europäisches Recht verstoßen und missbräuchlich verwendet wurden. Die im Oktober 2019 dazu in einem Vorabentscheidungsverfahren ergangene Entscheidung des EuGHs (C-260/18) gibt keine Antwort bezüglich einer gänzlichen oder teilweisen Nichtigkeit der Kreditverträge, sondern lediglich eine Orientierungshilfe für die Interpretation, nach welchen Grundsätzen nationale Gerichte auf Einzelfallbasis zu entscheiden haben. Demnach soll ein Kreditvertrag ohne missbräuchliche Klauseln wirksam bleiben, solange dies mit nationalem Recht im Einklang steht. Sofern der Kreditvertrag allerdings ohne die missbräuchliche Klausel nicht mehr aufrechterhalten werden kann, würde der Vertrag insgesamt unwirksam. Sollte die Unwirksamkeit des gesamten Kreditvertrags mit wesentlichen negativen Konsequenzen für den Kreditnehmer verbunden sein, so kann die missbräuchliche Klausel von polnischen Gerichten im Einklang mit nationalem Recht durch eine wirksame Klausel ersetzt werden. Die Konsequenzen einer Unwirksamkeit des Vertrags müssen sorgfältig untersucht werden, sodass der Kreditnehmer alle potenziell negativen Folgen einer Unwirksamkeit bedenken kann. Die Folgen einer Rückabwicklung eines nichtigen Kreditvertrags bleiben allerdings unklar und sind – beispielsweise aufgrund der Verpflichtung zur sofortigen Rückzahlung samt Kosten der Nutzung des Kreditbetrags – potenziell schwerwiegend für den Kreditnehmer. Es bleibt abzuwarten, wie die vom EuGH entwickelten Grundsätze nach nationaler Rechtsprechung auf Einzelfallbasis angewendet werden. In einem anderen Verfahren, in dem die RBI involviert ist, ersuchte das Bezirksgericht Warszawa-Wola in Warschau den EuGH um Vorabentscheidung über die Ausgestaltung der vertraglichen Regelungen zur Bestimmung der An- und Verkaufskurse für eine Fremdwährung im Falle von Hypothekardarlehen für Verbraucher, die auf eine Fremdwährung indexiert sind. In der Entscheidung vom 18. November 2021 in der Rechtssache C-212/20 vertrat der EuGH die Auffassung, dass der Inhalt einer Klausel eines Darlehensvertrags, die die Ankaufs- und Verkaufskurse einer Fremdwährung festlegt, an die das Darlehen gebunden ist, einem einigermaßen gut informierten und aufmerksamen Verbraucher auf der Grundlage klarer und verständlicher Kriterien ermögliche muss zu verstehen, wie der Wechselkurs der Fremdwährung festgelegt wird, der zur Berechnung der Höhe der Rückzahlungsraten verwendet wird. Aufgrund der in einer solchen Bestimmung angegebenen Information soll der Verbraucher in der Lage sein, jederzeit den vom Unternehmen angewendeten Wechselkurs selbst zu ermitteln. In der Begründung führte der EuGH aus, dass eine Bestimmung, die es dem Verbraucher nicht ermöglicht, den Wechselkurs selbst zu bestimmen, missbräuchlich ist. Darüber hinaus wies der EuGH darauf hin, dass das nationale Gericht, wenn die betreffende Klausel eines Verbrauchervertrags missbräuchlich ist, diese Klausel nicht auslegen darf, um ihre Missbräuchlichkeit zu beheben, selbst wenn diese Auslegung dem gemeinsamen Willen der Vertragsparteien entspricht. Nur wenn die Ungültigkeit der missbräuchlichen Klausel das nationale Gericht zur Aufhebung des gesamten Vertrags verpflichten würde, wodurch der Verbraucher besonders nachteiligen Folgen ausgesetzt wäre und damit bestraft würde, könnte das nationale Gericht diese Klausel durch eine ergänzende Bestimmung des nationalen Rechts ersetzen. Der EuGH hat es daher nicht vollständig ausgeschlossen, dass nationale Gerichte in solchen Fällen den Vertrag durch ergänzende Vorschriften des nationalen Rechts ergänzen können, aber Lücken dürfen nicht allein durch nationale Vorschriften allgemeiner Natur gefüllt werden, und ein solcher Rechtsbehelf darf nur in streng eingeschränkten Fällen, wie vom EuGH angegeben, angewendet werden. Die Beurteilung der Missbräuchlichkeit von Vertragsbestimmungen sowie die Entscheidung über die Vertragsergänzung nach Beseitigung missbräuchlicher Vertragsklauseln fallen jedoch weiterhin in die Zuständigkeit des nationalen Gerichts. Der EuGH hat in keiner Weise entschieden, ob infolge der vorgenannten Aktionen der gesamte Fremdwährungsvertrag nichtig erklärt werden soll. Die derzeitige Rechtsprechungspraxis polnischer Gerichte steht bereits im Einklang mit der Vorabentscheidung des EuGHs und ist daher ungünstig für Banken, die fremdwährungsindexierte Verbraucherhypothekardarlehen halten. Die jeweiligen Klauseln können je nach Beurteilung des zuständigen nationalen Gerichts die in der vorstehenden EuGH-Entscheidung genannten Anforderungen nicht erfüllen. Ein beträchtlicher Anstieg an neuen Fällen konnte seit Beginn 2020 beobachtet werden, hervorgerufen durch die Entscheidung des EuGHs und die gestiegenen Marketingaktivitäten von Anwaltskanzleien, die für Kreditnehmer tätig sind. Dieser Anstieg wurde nicht nur von der polnischen Filiale der RBI beobachtet, sondern von allen polnischen Banken, die mit Fremdwährungskreditportfolios befasst sind. Darüber hinaus haben sich polnische Gerichte in anderen zivilrechtlichen Verfahren mit der Bitte um eine Entscheidung in einem Vorabentscheidungsverfahren an den EuGH gewandt. Diese Entscheidung könnte zu weiteren Klarstellungen führen und einen Einfluss darauf haben, wie gerichtsanhängige Verfahren im Zusammenhang mit Fremdwährungskrediten von nationalen polnischen Gerichten entschieden werden. Die Folgenabschätzung für Kreditverträge, die an eine Fremdwährung gekoppelt sind oder auf eine Fremdwährung lauten, kann auch durch das Ergebnis laufender Verwaltungsverfahren beeinflusst werden, die der Präsident des Amts für Wettbewerb und Verbraucherschutz (UOKiK) gegen die polnische Filiale der RBI führt. Solche Verwaltungsverfahren beruhen unter anderem auf der behaupteten Praxis einer Verletzung von kollektiven Verbraucherinteressen sowie darin, dass Klauseln in Standardvereinbarungen als benachteiligend eingestuft werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nicht sicher, welche potenziellen Auswirkungen diese Verfahren auf Kreditverträge, die an eine Fremdwährung gekoppelt sind oder auf eine Fremdwährung lauten, und die RBI haben könnten. Darüber hinaus könnten solche Verfahren zu Verwaltungsstrafen gegen die polnische Filiale der RBI führen und im Falle von Berufungen verwaltungsgerichtliche Verfahren nach sich ziehen. Darüber hinaus leitete der polnische Financial Ombudsman, der im Namen von zwei Kreditnehmern handelte, ein Zivilverfahren gegen die RBI ein, in dem die Anwendung unlauterer Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern in einem Fall behauptet wird, in dem die RBI – nach Aufhebung eines Kreditvertrags – den vollen ursprünglich ausgegebenen Kreditbetrag ohne zwischenzeitlich geleistete Rückzahlungen sowie für die Verwendung von Kapital durch die Kreditnehmer fällige Beträge, aufgrund des Grundsatzes der ungerechtfertigten Bereicherung einfordert hatte und verlangt, diese Praxis einzustellen. Ende Dezember 2020 ergriff der Vorsitzende der polnischen Finanzaufsichtsbehörde (PFSA bezeichnet mit der polnischen Abkürzung KNF) eine Initiative mit dem Ziel, die anhaltende öffentliche Systemdebatte und die damit einhergehende steigende Anzahl von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Hypothekardarlehen, die an eine Fremdwährung (hauptsächlich Schweizer Franken) gebunden sind oder auf diese lauten, zu lösen. Gemäß dem Vorschlag der KNF wurden die in Polen tätigen Banken gebeten, ein Konzept für einen möglichen freiwilligen Vergleich mit CHF-Hypothekarkreditkunden zu evaluieren, bei dem die Kredite der Kunden rückwirkend so behandelt würden, als wären sie in polnischen Zloty gewährt worden, mit einem Zinssatz, der auf dem WIBOR basiert (zuzüglich einer Marge, wie sie historisch auf andere Zloty-basierte Kredite angewandt wurde). In finanzieller Hinsicht würde das vorgeschlagene Abwicklungsschema somit nicht nur ein umstrittenes Element aus den CHF-Hypothekarkrediten entfernen – nämlich die Grundlage für die Bestimmung des Wechselkurses – sondern auch das Fremdwährungsrisiko rückwirkend vollständig eliminieren und die entsprechende finanzielle Belastung auf die Bank übertragen. Die RBI beschloss schließlich, sich aus der zur Analyse der Vorschläge der KNF eingerichteten Arbeitsgruppe zurückzuziehen, da der Vorschlag nach Einschätzung der RBI keine sozial gerechte und wirtschaftlich ausgewogene Lösung mit sich bringen würde; insbesondere würde das vorgeschlagene Abwicklungsschema – da es auf Freiwilligkeit beruht – keine ausreichende Rechtssicherheit gewährleisten und nicht geeignet sein, weitere gerichtliche Auseinandersetzungen in derselben oder verwandten Angelegenheiten auszuschließen. In diesem Zusammenhang und angesichts der derzeit wahrgenommenen Uneinheitlichkeit der Gerichtspraxis bei der Auslegung polnischer Gesetze hat die Präsidentin des Obersten Gerichts Polens am 29. Januar 2021 angekündigt, dem Obersten Gericht einen Antrag auf Erlass einer Leitentscheidung in Bezug auf bestimmte Schlüsselfragen vorzulegen, die als entscheidend für die Beilegung anhängiger Gerichtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Hypothekendarlehen, die an eine Fremdwährung gebunden sind oder auf diese lauten, angesehen werden. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs soll die derzeit divergierende Entscheidungspraxis der polnischen Gerichte vereinheitlichen und Klarheit in Fragen bringen, zu denen nur eine lückenhafte oder uneinheitliche Rechtsprechung existiert. Die vom Obersten Gericht veröffentlichten Fragen würden sich mit der Problemstellung befassen, ob und in welcher Form ein Hypothekardarlehen aufrechterhalten werden kann, wenn die Vertragsklauseln, die sich auf die Bestimmung des Wechselkurses für die Konvertierung in einem Darlehensvertrag beziehen, als unwirksam angesehen werden, sowie mit Rechtsfragen einer allfälligen Rückabwicklung zwischen den Parteien beziehen, einschließlich der Verjährungsfrist für die jeweiligen Ansprüche, wenn der Darlehensvertrag infolge einer potenziell unzulässigen Klausel in seiner Gesamtheit unwirksam wird. RBI erhofft sich, dass sich aus diesen Leitentscheidungen eine Bereinigung für die Vielzahl von vor den polnischen Gerichten gerichtsanhängigen Verfahren sowie – zukunftsgerichtet – auf dieser Grundlage dann auch eine handhabbare Lösung für die Problematik der Fremdwährungs-Hypothekarkredite insgesamt ableiten lässt. Die RBI hat für die in Polen eingebrachten Klagen eine Rückstellung gebildet. Da Klagen von einer Reihe von Kunden eingebracht wurden, basiert diese Rückstellung auf einem statistischen Ansatz, welcher sowohl statistischen Daten, soweit diese relevant sind, als auch Expertenmeinungen berücksichtigt. Mögliche Entscheidungs-Szenarien und die erwarteten Verlustraten pro Szenario wurden geschätzt. Die erwartete Belastung gründet sich auf Kredite von Kunden, welche die Bank klagen oder von denen erwartet wird, dass sie klagen werden. Um die finanziellen Auswirkungen pro Szenario zu berechnen, wird der eingeklagte Betrag mit dem geschätzten finanziellen Abfluss im Szenario und der Wahrscheinlichkeit multipliziert, dass die Bank letztendlich eine Entschädigung an den Kunden zahlen muss. Für Abflüsse, für die angenommen wird, dass diese nicht innerhalb eines Jahres erfolgen werden, wird ein angemessener Abzinsungssatz angewendet. Die finanziellen Auswirkungen der einzelnen Szenarien werden anhand von Expertenmeinungen gewichtet. Die sich daraus ergebende Rückstellung wurde auf € 364.000 Tausend erhöht (Vorjahr: € 89.000 Tausend). Die wesentlichen Unsicherheiten bei der Berechnung von Rückstellungen sind auf eine potenziell höhere Anzahl von Klagen und einem Anstieg der Wahrscheinlichkeit, die Gerichtsverfahren zu verlieren, zurückzuführen. Bei der Berechnung der CHF-Rückstellung für in Polen eingereichte Klagen ist es notwendig, sich eine Meinung zu Sachverhalten zu bilden, die grundsätzlich ungewiss sind, wie beispielsweise regulatorische Verlautbarungen, die Anzahl zukünftiger Beschwerden, der Umfang, in dem sie aufrechterhalten werden, und die Auswirkungen von Rechtsentscheidungen, die für eingegangene Ansprüche relevant sein können. Der für CHF-Darlehen in Polen bereitgestellte Gesamtbetrag stellt die bestmögliche Schätzung der RBI der wahrscheinlichen zukünftigen Kosten dar. Es verbleiben jedoch eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten, weshalb die Kosten von den Schätzungen der RBI und den ihnen zugrunde liegenden Annahmen abweichen und dazu führen könnten, dass eine weitere Rückstellung erforderlich wird. Folglich kann ein negativer Rechtsentscheidung für die Bank zu einer deutlichen Erhöhung der Rückstellung führen. Die RBI hat etwa 31.000 Schweizer-Franken-Darlehen ausstehen. Dazu gehören Darlehen, bei denen nicht erwartet wird, dass sie Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten sein werden. Der Gesamtbetrag, der für CHF-Darlehen in Polen zurückgestellt wurde, stellt die beste Schätzung der RBI für den zukünftigen Abfluss des wirtschaftlichen Nutzens dar. Dennoch ist es bei der Berechnung der CHF-Rückstellung für in Polen eingereichte Klagen notwendig, sich eine Meinung über Angelegenheiten zu bilden, die von Natur aus unsicher sind, wie z.B. behördliche Verlautbarungen, die Anzahl zukünftiger Klagen, die Wahrscheinlichkeit, Gerichtsverfahren zu verlieren und die Auswirkungen von Gerichtsentscheidungen, die zu negativen Szenarien führen. Die Sensitivität der Unsicherheiten gegenüber einer Veränderung des spezifischen Parameters um 10 Prozentpunkte, wobei alle anderen Parameter konstant bleiben, ist in der nachstehenden Tabelle dargestellt: 2021 2020 in € Millionen Anstieg um 10 Prozentpunkte Rückgang um 10 Prozentpunkte Anstieg um 10 Prozentpunkte Rückgang um 10 Prozentpunkte Veränderung der Anzahl künftiger Streitigkeiten 36 - 36 8 - 8 Veränderung der Wahrscheinlichkeit Gerichtsverfahren zu verlieren 47 - 47 15 - 15 Veränderung im negativen Szenario 22 - 22 9 - 9 Sonstige Rückstellungen in € Tausend 31.12.2021 31.12.2020 Drohverluste aus Zinssteuerungsderivaten 30.848,2 44.062,7 Garantiekredite 40.242,7 34.146,5 Prozessrisken 368.148,8 92.887,9 Bonifikationen und Prämien 43.782,5 38.617,9 Jubiläumsgelder und Geburtstagsgelder 40.534,9 41.487,7 Unverbrauchte Urlaube 27.317,8 25.283,9 Restrukturierungskosten 1.291,8 1.401,3 Aufsichtsrats-Tantiemen einschließlich Aufwandsvergütung 1.123,3 857,2 Operationelles Risiko/Schadensfälle/Sonstiges 18.022,8 8.239,6 Prüfungskosten 688,2 4,5 Sonstige Aufwendungen/ausstehende Rechnungen 27.703,0 12.564,9 Gesamt 599.704,0 299.554,1 Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Das Ergänzungskapital zum 31.12.2021 beträgt € 2.712.617 Tausend (31.12.2020: € 2.791.732 Tausend). Ergänzungskapital nach CRR im Eigenbestand: in € Tausend 31.12.2021 31.12.2020 6,625% RBI Schuldverschreibung 2011-2021 0,0 14.698,5 6% RBI Schuldverschreibung 2013-2023 335,3 1.294,7 RBI SUB.CALL.NTS 20-32 980,3 1.553,0 RBI NFS 19-30/S193T1 2.045,7 101,1 RBI NACHR. ANL. 21-33 2.194,8 0,0 Im Berichtsjahr wurden weder Emissionen (31.12.2020: € 269.443 Tausend) noch Covered Bonds (31.12.2020: € 700.000 Tausend) eingezogen Somit resultierte hieraus auch kein Ergebnis für das Geschäftsjahr 2021 (31.12.2020: Verlust € 61 Tausend). Aufgenommene nachrangige Verbindlichkeiten Auflistung jener nachrangigen Kreditaufnahmen (einschließlich Ergänzungskapital), die 10 Prozent des Gesamtbetrages der nachrangigen Verbindlichkeiten in Höhe von € 2.712.617 Tausend und somit den Betrag von € 271.261 Tausend übersteigen: Bezeichnung Nominale in € Tausend Fälligkeit Zinssatz Subordinated Notes 2033 Serie 231 500.000 17.06.2033 1.375% Subordinated Notes 2032 Serie 215 500.000 18.06.2032 2.875% Subordinated Notes 2030 Serie 193 500.000 12.03.2030 1.500% Subordinated Notes 2023 Serie 45 500.000 16.10.2023 6.000% Für die genannten Verbindlichkeiten bestehen keine Bestimmungen hinsichtlich einer etwaigen Umwandlung. Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten Die Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten belaufen sich im Geschäftsjahr auf € 113.533 Tausend (2020: € 130.950 Tausend). Zusätzliches Kernkapital Im Jahr 2021 wurde kein zusätzliches Kernkapital begeben. Mit dem bisher platzierten AT1-Kapital im Volumen von € 1.650.000 Tausend (€ 650.000 Tausend 2017, € 500.000 Tausend 2018 und € 500.000 Tausend 2020) hat die RBI AG ihr geplantes AT1-Emissionsprogramm damit aktuell abgeschlossen. Zuzüglich der abgegrenzten Zinsen beträgt das zusätzliche Kernkapital zum 31.12.2021 € 1.654.264 Tausend (31.12.2020: € 1.654.264 Tausend). Das Disagio in Höhe von € 10.126 Tausend wird aktivseitig bis zu dem jeweiligen ersten Kündigungsdatum (15. Dezember 2022 bzw. bis 15. Juni 2025 sowie 15.12.2026) abgegrenzt. Aktiva und Passiva in Fremdwährung in € Tausend 31.12.2021 31.12.2020 Aktiva in fremder Währung 20.500.926,3 12.684.209,6 Passiva in fremder Währung 14.985.628,8 11.174.379,2 Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Zum 31. Dezember 2021 betrug das Grundkapital der RBI AG gemäß Satzung unverändert € 1.003.266 Tausend. Das Grundkapital besteht aus 328.939.621 nennwertlosen Stückaktien (Inhaberaktien). Nach Abzug der im Eigenbestand befindlichen 322.204 Aktien betrug das ausgewiesene gezeichnete Kapital € 1.002.283 Tausend. Eigene Aktien Die Hauptversammlung vom 20. Oktober 2020 ermächtigte den Vorstand nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG zum Erwerb und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien, wobei mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Erwerb auch außerbörslich unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionäre erfolgen kann. Der Anteil der zu erwerbenden und bereits erworbenen eigenen Aktien darf insgesamt 10 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Dauer der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist mit 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung in der Hauptversammlung, sohin bis zum 19. April 2023, begrenzt. Der geringste beim Rückerwerb zu leistendem Gegenwert beträgt € 3,05 pro Aktie, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht mehr als 10 Prozent über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der der Ausübung dieser Ermächtigung vorangegangenen zehn Handelstage liegen. Der Vorstand wurde weiters gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung der eigenen Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter teilweisem oder gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Das Bezugsrecht der Aktionäre darf nur dann ausgeschlossen werden, wenn die Verwendung der eigenen Aktien als Gegenleistung für eine Sacheinlage beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland erfolgt. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden und gilt für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum dieser Beschlussfassung sohin bis zum 19. Oktober 2025. Seither wurden weder aufgrund der erloschenen Ermächtigung vom Juni 2018 noch aufgrund der nunmehr aufrechten Ermächtigung vom Oktober 2020 eigene Aktien erworben. Die Hauptversammlung vom 20. Oktober 2020 ermächtigte den Vorstand ferner nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 7 AktG, zum Zweck des Wertpapierhandels, der auch außerbörslich durchgeführt werden darf, für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung, sohin bis zum 19. April 2023, eigene Aktien zu erwerben, wobei der Handelsbestand der zu diesem Zweck erworbenen Aktien am Ende jeden Tages 5 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf. Der Gegenwert für die zu erwerbenden Aktien darf die Hälfte des Schlusskurses an der Wiener Börse am letzten Handelstag vor dem Erwerb nicht unter- und das Doppelte des Schlusskurses an der Wiener Börse am letzten Handelstag vor dem Erwerb nicht überschreiten. Genehmigtes Kapital Der Vorstand ist seit der Hauptversammlung vom 13. Juni 2019 gemäß § 169 AktG ermächtigt, bis längstens 2. August 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital – allenfalls in mehreren Tranchen –durch Ausgabe von bis zu 164.469.810 Stück neuen, auf Inhaber lautenden stimmberechtigten Stammaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu € 501.632.920,50 zu erhöhen (auch im Weg des mittelbaren Bezugsrechts durch ein Kreditinstitut gemäß § 153 Abs 6 AktG) und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage erfolgt, oder (ii) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgt und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten (Bezugsrechtsausschluss). Von dieser Ermächtigung vom Juni 2019 zur Ausnützung des genehmigten Kapitals wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Kapitalrücklagen Die gebundenen Kapitalrücklagen in Höhe von € 4.334.286 Tausend (31.12.2020: € 4.334.286 Tausend) und die nicht gebundenen Kapitalrücklagen in Höhe von € 97.066 Tausend (31.12.2020: € 97.066 Tausend) blieben im Geschäftsjahr unverändert. Gewinnrücklagen Die Gewinnrücklagen umfassen gesetzliche Rücklagen in Höhe von € 5.500 Tausend (31.12.2020: € 5.500 Tausend) und andere freie Rücklagen in Höhe von € 2.679.665 Tausend (31.12.2020: € 2.403.752 Tausend). Von den anderen freien Rücklagen ist ein Betrag von € 352.661 Tausend (31.12.2020: € 323.748 Tausend) dem Raiffeisen-IPS gewidmet. Aufgrund der Vereinbarung über die Errichtung eines institutsbezogenen Sicherungssystems (Institutional Protection Scheme) und eines entsprechenden Beschlusses des Raiffeisen-IPS Gesamtrisikorats wurde im Geschäftsjahr 2021 ein Betrag in Höhe von € 28.783 Tausend (31.12.2020: € 58.431 Tausend) als Rücklage für das Raiffeisen-IPS den anderen Gewinnrücklagen zugeführt. Die Rücklage für das Raiffeisen-IPS ist bei der Eigenmittelberechnung nach CRR nicht anrechenbar. Aus dem Jahresüberschuss wurde weiters ein Betrag in Höhe von € 247.000 Tausend (31.12.2020: € 46.000 Tausend) den anderen freien Rücklagen zugeführt. Haftrücklage Der Stand der Haftrücklage beträgt zum 31.12.2021 € 535.097 Tausend (31.12.2020: € 535.097 Tausend). Ergänzende Angaben Erläuterungen zu den Haftungsverhältnissen Die RBI AG hat im Rahmen der staatlich geförderten, prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge gem. § 108h Abs 1 Z 3 EStG Kapitalgarantieverpflichtungen abgegeben. Dabei garantiert das Kreditinstitut, dass im Falle einer Verrentung der für die Verrentung zur Verfügung stehende Auszahlungsbetrag nicht geringer ist als die Summe der vom Steuerpflichtigen eingezahlten Beträge zuzüglich der für diesen Steuerpflichtigen gutgeschriebenen Prämien im Sinne des §108g EStG. Das Volumen dieser Garantien beträgt zum 31.12.2021 € 780.503 Tausend (31.12.2020: € 695.956 Tausend). Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich (RKÖ) Die RBI AG ist Mitglied der Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich (RKÖ). Deren Vereinsmitglieder übernehmen eine vertragliche Haftungsverpflichtung, durch die sie solidarisch die zeitgerechte Erfüllung aller Kundeneinlagen und Eigenemissionen eines insolventen Vereinsmitglieds bis zu jener Grenze garantieren, die sich aus der Summe der individuellen Tragfähigkeit der anderen Vereinsmitglieder ergibt. Die individuelle Tragfähigkeit eines Vereinsmitglieds bestimmt sich nach den frei verwend-baren Reserven unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen des BWG. Aufgrund von rechtlichen und regulatorischen Änderungen und der Einführung eines institutsbezogenen Sicherungssystems haben die Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich (RKÖ) und ihre Mitgliedsinstitutionen 2019 beschlossen, das Programm für neue Transaktionen nicht mehr fortzuführen. Dementsprechend gilt der Kundenschutz der RKÖ nur für die er-fassten Forderungen gegen Mitgliedsinstitute, die vor dem 1. Oktober 2019 eingegangen sind. Die Rechte der Kunden aus der gesetzlichen Einlagensicherung sind davon unberührt und bleiben im vollen Ausmaß bestehen. ‎ Institutionelles Sicherungssystem (R-IPS) Am 21. Dezember 2020 haben die Raiffeisen Bank International AG, die Raiffeisenlandesbanken und die Raiffeisenbanken Anträge bei der FMA und der EZB eingereicht, um ein neues institutsbezogenes Sicherungssystem (Raiffeisen-IPS) bestehend aus der RBI und ihren österreichischen Tochterbanken, allen Raiffeisenlandesbanken und den Raiffeisenbanken zu gründen und einer Genossenschaft unter dem Namen Österreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen zum Zwecke der gesetzlichen Einlagensicherung und Anlegerentschädigung im Sinne des ESAEG beizutreten. Es wurden vertragliche oder satzungsmäßige Haftungsvereinbarungen geschlossen, die die teilnehmenden Institute gegenseitig absichern und insbesondere bei Bedarf ihre Liquidität und Solvenz sicherstellen. Dieses neue Raiffeisen-IPS wurde von der EZB am 12. Mai 2021 und der FMA am 18. Mai 2021 rechtsgültig genehmigt. Zudem wurde dieses neue IPS von der FMA als Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssystem gemäß ESAEG am 28. Mai 2021 anerkannt. Die Institute der Raiffeisen Bankengruppe sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des ESAEG am 29. November 2021 aus der Einlagensicherung Austria (ESA) ausgeschieden. Die bisher bestehenden institutsbezogenen Sicherungssysteme auf Bundes- und Landesebene (B-IPS, L-IPS) wurden gemäß dem Bescheid für das Raiffeisen-IPS im Juni 2021 aufgelöst und ihre Sondervermögen auf das neue Raiffeisen-IPS übertragen. Die Österreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen (ORS, vormals Sektorrisiko eGen) wird für das Raiffeisen-IPS die Risikofrüherkennung und das Berichtswesen wahrnehmen und insbesondere die Fondsmittel für das IPS und den Fonds für die gesetzliche Einlagensicherung verwalten. Das Raiffeisen-IPS wird durch den Gesamtrisikorat gesteuert, der sich aus Vertretern der RBI, den Raiffeisenlandesbanken und Vertretern der Raiffeisenbanken zusammensetzt. Er wird bei der Wahrnehmung der Aufgaben unter anderem durch Landesrisikorate auf Ebene der Bundesländer unterstützt. Patronatserklärungen Zum 31.12.2021 waren weiche Patronatserklärungen in Höhe von € 230.460 Tausend (31.12.2020: € 269.638 Tausend) ausgestellt. Das Volumen der Haftungen gegenüber verbundenen Unternehmen beläuft sich zum 31.12.2021 auf € 921.955 Tausend (31.12.2020: € 957.668 Tausend). Offene Einzahlungsverpflichtungen auf das Stammkapital in Höhe von € 5.600 Tausend (31.12.2020: € 5.600 Tausend) bestehen gegenüber der European Investment Fund S.A., Luxemburg. Unter der Bilanz im Passivposten Eventualverbindlichkeiten der RBI AG werden zum 31.12.2021 € 7.436.706 Tausend (31.12.2020: € 5.902.444 Tausend) ausgewiesen. Davon entfallen € 5.940.323 Tausend (31.12.2020: € 5.013.517 Tausend) auf Avale sowie € 1.496.382 Tausend (31.12.2020: € 888.927 Tausend) auf Akkreditive. Unter der Bilanz im Passivposten Kreditrisiken der RBI AG werden zum 31.12.2021 € 18.850.115 Tausend (31.12.2020: € 15.955.549 Tausend) ausgewiesen. Die Kreditrisiken entfallen im Berichtsjahr in voller Höhe auf noch nicht in Anspruch genommene unwiderrufliche Kreditzusagen. Es liegen keine weiteren Geschäfte vor, deren Risiken und Vorteile wesentlich sind, die nicht in der Bilanz oder in einem Posten Unter der Bilanz ausgewiesen sind. Eigenmittel nach CRR in € Tausend 31.12.2021 31.12.2020 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 5.414.618 5.414.618 Einbehaltene Gewinne 2.869.321 2.614.406 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen) 0 0 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in CET1) 0 0 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen 8.283.939 8.029.025 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) - 43.904 - 29.211 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um eventuelle Steuerschulden) (negativer Betrag) - 33.953 - 38.495 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) - 481 - 168 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 0 0 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten 0 0 Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1250% zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 0 0 davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 0 0 Sonstige regulatorische Anpassungen - 15.523 0 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) gesamt - 93.861 - 67.874 Hartes Kernkapital (CET1) 8.190.078 7.961.151 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 1.639.874 0 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft 0 0 Zum zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 0 1.594.014 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt - 50.000 0 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 1.589.874 1.594.014 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 9.779.951 9.555.165 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 1.914.305 1.757.586 Zum Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 0 0 Kreditrisikoanpassungen 182.780 175.086 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen 2.097.084 1.932.672 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt - 55.000 0 Ergänzungskapital (T2) 2.042.084 1.932.672 Eigenmittel gesamt (TC = T1 + T2) 11.822.036 11.487.837 Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge) 47.358.183 42.509.464 Risikogewichtete Aktiva gesamt (RWA) 47.358.183 42.509.464 Eigenmittelerfordernis und risikogewichtete Aktiva in € Tausend 31.12.2021 31.12.2020 Risikoge- ‎wichtetes Obligo Eigenmittel- ‎erfordernis Risikoge- ‎wichtetes Obligo Eigenmittel- ‎erfordernis Risikogewichtete Aktiva gesamt (RWA) 47.358.183 3.788.655 42.509.464 3.400.757 Risikogewichtete Positionsbeträge für das Kredit-, Gegenparteiausfall- und das Verwässerungsrisiko sowie Vorleistungen 41.042.783 3.283.423 35.867.672 2.869.414 Standardansatz (SA) 3.844.101 307.528 3.987.422 318.994 Risikopositionsklassen exklusive Verbriefungspositionen 3.844.101 307.528 3.987.422 318.994 Zentralstaaten und Zentralbanken 0 0 0 0 Regionale und lokale Gebietskörperschaften 10.707 857 10.683 855 Öffentliche Stellen 0 0 18.998 1.520 Institute 2.368 189 37.801 3.024 Unternehmen 66 5 3.973 318 Mengengeschäft 112.672 9.014 133.846 10.708 Durch Immobilien besicherte Forderungen 3.072.469 245.798 3.193.606 255.488 Ausgefallene Forderungen 27.952 2.236 28.783 2.303 Mit besonders hohem Risiko verbundene Risikopositionen 0 0 0 0 Gedeckte Schuldverschreibungen 0 0 0 0 Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 18.074 1.446 18.842 1.507 Beteiligungen 196.697 15.736 176.594 14.128 Sonstige Positionen 403.095 32.248 364.296 29.144 Auf internen Beurteilungen basierender Ansatz (IRB) 37.198.681 2.975.895 31.880.249 2.550.420 IRB-Ansätze, wenn weder eigene Schätzungen der LGD noch Umrechnungsfaktoren genutzt werden 21.669.447 1.733.556 18.435.610 1.474.849 Zentralstaaten und Zentralbanken 64.511 5.161 15.719 1.258 Institute 2.457.244 196.580 2.442.141 195.371 Unternehmen - KMU 278.127 22.250 124.508 9.961 Unternehmen - Spezialfinanzierungen 1.460.255 116.820 1.339.339 107.147 Unternehmen - sonstige 17.409.310 1.392.745 14.513.903 1.161.112 IRB-Ansätze, wenn eigene Schätzungen der LGD bzw. Umrechnungsfaktoren genutzt werden 0 0 0 0 Beteiligungen 15.497.394 1.239.792 13.444.639 1.075.571 Einfacher Risikogewichtungsansatz 0 0 0 0 Sonstige Beteiligungspositionen 0 0 0 0 PD-/LGD-Ansatz 0 0 0 0 in € Tausend 31.12.2021 31.12.2020 Risikoge- ‎wichtetes Obligo Eigenmittel- ‎erfordernis Risikoge- ‎wichtetes Obligo Eigenmittel- ‎erfordernis Risikopositionsbetrag für Abwicklungs- und Lieferrisiken 6.495 520 22 2 Abwicklungs- und Lieferrisiko im Anlagebuch 6.441 515 0 0 Abwicklungs- und Lieferrisiko im Handelsbuch 54 4 22 2 Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken 3.150.561 252.045 3.403.538 272.283 Risikopositionsbetrag für Positions- Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansätzen (SA) 581.744 46.540 774.595 61.968 Börsengehandelte Schuldtitel 572.704 45.816 772.695 61.816 Beteiligungen 7.304 584 669 54 Besonderer Ansatz für Positionsrisiken in OGA 352 28 0 0 Fremdwährungen 0 0 0 0 Warenpositionen 1.385 111 1.232 99 Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach internen Modellen (IM) 2.568.817 205.505 2.628.942 210.315 Gesamtrisikobetrag für operationelle Risiken (OpR) 2.904.129 232.330 2.888.308 231.065 Standardansatz (STA) bzw. alternativer Standardansatz (ASA) für operationelle Risiken (OpR) 2.904.129 232.330 2.888.308 231.065 Fortgeschrittene Messansätze (AMA) für operationelle Risiken (OpR) 0 0 0 0 Gesamtrisikobetrag für Anpassung der Kreditbewertung 151.126 12.090 171.013 13.681 Standardisierte Methode 151.126 12.090 171.013 13.681 Sonstige Risikopositionsbeträge 103.089 8.247 178.911 14.313 davon risikogewichtete Positionsbeträge für Kreditrisiko: Verbriefungspositionen (überarbeitete Verbriefungsregeln) 103.089 8.247 178.911 14.313 Eigenkapitalquoten1 in Prozent 31.12.2021 31.12.2020 Harte Kernkapitalquote 17,3% 18,7% Kernkapitalquote 20,7% 22,5% Eigenmittelquote 25,0% 27,0% 1 Fully loaded Verschuldungsquote in € Tausend 31.12.2021 31.12.2020 Gesamtrisikoposition 91.087.536 82.058.217 Kernkapital 9.779.951 9.555.165 Verschuldungsquote in Prozent1 10,7% 11,6% 1 Fully loaded Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Erträge nach geographischen Märkten gemäß § 64 Abs.1 Z 9 BWG Die regionale Zuordnung in die Segmente nach dem jeweiligen Sitz der Geschäftsstelle ergibt die folgende Verteilung: 2021 ‎in € Tausend Summe Österreich Übriges Europa Asien Zinsen und zinsähnliche Erträge 688.163,1 655.741,2 31.119,1 1.302,8 davon: aus festverzinslichen Wertpapieren 41.198,6 41.185,9 0,0 12,6 Erträge aus nicht festverzinslichen Wertpapieren und Beteiligungen 841.438,1 841.438,1 0,0 0,0 Provisionserträge 476.733,0 473.532,9 3.200,1 0,0 Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften - 186.492,8 - 190.895,7 3.441,5 961,5 Sonstige betriebliche Erträge 275.287,3 271.776,1 3.438,8 72,4 2020 ‎in € Tausend Summe Österreich Übriges Europa Asien Zinsen und zinsähnliche Erträge 795.678,4 756.434,2 38.180,6 1.063,6 davon: aus festverzinslichen Wertpapieren 73.230,5 73.203,6 0,0 26,9 Erträge aus nicht festverzinslichen Wertpapieren und Beteiligungen 779.849,0 779.849,0 0,0 0,0 Provisionserträge 367.686,8 363.752,6 3.934,2 0,0 Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften 148.291,7 143.683,1 2.587,2 2.021,3 Sonstige betriebliche Erträge 227.901,0 227.063,4 820,4 17,1 Negativzinsen Aufgrund der auch im Geschäftsjahr 2021 vorherrschenden Niedrigzinssituation, wurde im Posten Zinsen und ähnliche Erträge ein Aufwand, resultierend aus Negativzinsen für Forderungen in Höhe von € 50.456 Tausend (2020: € 34.094 Tausend) ausgewiesen. Dem gegenüber stand ein aus Negativzinsen für Verbindlichkeiten resultierender Ertrag in Höhe von € 199.833 Tausend (2020: € 109.376 Tausend), der im Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen erfasst wurde. Der Anstieg der durch Negativzinsen verursachten Erträge ist durch die Erhöhung des Volumens bedingt. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten weiterverrechnete Personal- und Sachkosten für Dienstleistungen in Höhe von € 103.870 Tausend (2020: € 90.620 Tausend), Erträge aus der Auflösung von Drohverlustrückstellungen aus Derivaten in Höhe von € 28.751 Tausend (2020: € 12.573 Tausend), Erträge aus Close-Out Fees für Derivate des Bankbuchs in Höhe von € 16.832 Tausend (2020: € 98.918 Tausend) und Erträge aus der Auflösung sonstiger Rückstellungen in Höhe von € 917 Tausend (2020: € 897 Tausend). Personalaufwand Im Posten Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Vorsorgekassen sind € 3.769 Tausend (2020: € 2.793 Tausend) an Aufwendungen für Abfertigungen enthalten. Sonstige Verwaltungsaufwendungen Die auf das Geschäftsjahr entfallenden nach Leistungen aufgeschlüsselten Aufwendungen für den Abschlussprüfer sind im Konzernabschluss dargestellt. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um € 109.019 Tausend auf € 357.076 Tausend im Jahr 2021. Darin enthalten sind Dotationen für Drohverlustrückstellungen für Bankbuchderivate in Höhe von € 14.811 Tausend (2020: € 26.140 Tausend), Dotationen für sonstige Rückstellungen in Höhe von € 300.150 Tausend (2020: € 62.592 Tausend), Aufwendungen betreffend die ausländischen Zweigstellen in Höhe vom € 8.782 Tausend (2020: € 10.716 Tausend) sowie Aufwendungen aus Close-Out Fees für Derivate des Bankbuchs in Höhe von € 26.553 Tausend (2020: €144.705 Tausend). Veräußerung und Bewertung von Forderungen sowie von Wertpapieren des Umlaufvermögens Der Ertrags-/Aufwandssaldo aus der Veräußerung und der Bewertung von Forderungen und Wertpapieren des Umlaufvermögens ergab wie im Vorjahr einen negativen Saldo in Höhe von € 91.290 Tausend (2020: minus € 94.301 Tausend). Diese Entwicklung resultierte einerseits aus einem Rückgang des Bewertungs- und Veräußerungsergebnisses der Wertpapiere des Umlaufvermögens sowie der Bankbuch Derivate in Höhe von € 17.303 Tausend (2020: € 53.507 Tausend) und andererseits aus einem Anstieg des Ergebnisses aus der Bewertung von Forderungen und Garantien auf minus € 73.987 Tausend (2020: minus € 147.809 Tausend). Der Bedarf an Neudotierungen hat sich durch die allgemeine wirtschaftliche Erholung im Jahr 2021 reduziert. Im Bereich der Einzelwertberichtigungen verzeichnete die RBI AG eine Nettodotierung der Wertberichtigungen in Höhe von € 37.989 Tausend. Dies war im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang von € 16.910 Tausend. Im Laufe des aktuellen Geschäftsjahres hat sich die gesamtwirtschaftliche Situation im Vergleich zu 2020 verbessert. Aufgrund des langfristig positiven makroökonomischen Ausblicks kam es zu geringeren Neudotierungen von Portfolio-Wertberichtungen sowie einer Auflösung bestehender Wertberichtungen in Höhe von € 8.535 Tausend. Für die Segmente Hotellerie, Geschäfts- und Einzelhandelsimmobilien mussten aufgrund der anhalten COVID-19 Pandemie, den Reisebeschränkungen und den langsam voranschreitenden Impfungen weitere Modelergänzungen (Post-Model-Adjustments) in Höhe von minus € 46.930 Tausend (2020: minus € 70.322 Tausend) vorgenommen werden. Im Vergleich zu 2020 entspricht dies jedoch einem Rückgang von € 23.392 Tausend. Nachdem in diesen Segmenten keine baldige Erholung erwartet wird, wurden diese Modelergänzungen (Post-Model-Adjustments) aus 2020 und 2021 durch differenziertere Risikofaktoren ersetzt. Im Zusammenhang mit dem Russland-Ukraine-Konflikt wurden für potenzielle sanktionierte Kunden zusätzliche Portfolio-Wertberichtungen von minus € 7.724 Tausend gebildet. Bei substantiellen sowie nicht-substantiellen Vertragsanpassungen wurden im Geschäftsjahr Buchwertverluste in Höhe von € 4.485 Tausend (2020: € 2.077 Tausend) realisiert. Die Erträge aus außerordentlichen Veräußerungen von Kreditforderungen ergaben im Geschäftsjahr € 6.271 Tausend (2020: € 950 Tausend). Im Geschäftsjahr wurden Verluste aus Anteilen an Investmentfonds in Höhe von € 995 (2020: € 441) realisiert. Erträge aus Ausschüttungen ergaben sich in Höhe von € 8 Tausend (2020: € 0 Tausend). ‎ Veräußerung und Bewertung von wie Finanzanlagen bewerteten Wertpapieren sowie von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen Im Posten Ertrags-/Aufwandssaldo aus der Veräußerung und der Bewertung von Wertpapieren, die wie Finanzanlagen bewertet sind, sowie von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden im Geschäftsjahr Zuschreibungen von insgesamt € 195.236 Tausend vorgenommen, darunter die RBI-Invest Holding GmbH, Wien in Höhe von € 87.015 Tausend, die RZB-BLS Holding GmbH, Wien in Höhe von € 49.351 Tausend enthalten. Im Geschäftsjahr wurden Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen in Höhe von insgesamt € 12.938 Tausend abgeschrieben, darunter die Fairo LLC, Kiew in Höhe von € 4.304 Tausend sowie die RBI PE Handels- und Beteiligungs GmbH, Wien in Höhe von € 4.790. Insgesamt werden € 186.003 Tausend an Gewinnen (2020: Verluste in Höhe von € 304.643 Tausend) aus der Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen ausgewiesen. Aus der Veräußerung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen ergibt sich im Geschäftsjahr ein Ergebnis von € 3.704 Tausend (2020: € 4.290 Tausend). Gruppenbesteuerung Die RBI AG ist Gruppenträger einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 Körperschaftsteuergesetz (KStG). Der Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG gehören zum 31.12.2021 52 Gesellschaften (31.12.2020: 52 Gesellschaften) als Gruppenmitglieder an. Gesamtkapitalrentabilität Die Gesamtkapitalrentabilität (Jahresergebnis nach Steuern geteilt durch die durchschnittliche Bilanzsumme) beträgt im Jahr 2021 0,71 Prozent (2020: 0,34 Prozent). Gewinnverteilung Die ordentliche Hauptversammlung beschloss am 22. April 2021 unter Berücksichtigung der zu diesem Zeitpunkt geltenden Empfehlung der EZB zu Dividendenausschüttungen während der COVID-19-Pandemie, eine Dividende in Höhe von € 0,48 je dividendenberechtigter Aktie auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Außerdem schlugen Vorstand und Aufsichtsrat nach dem Auslaufen der Empfehlung der EZB zu Dividendenbeschränkung zum 30. September 2021, der außerordentlichen Hauptversammlung am 10. November 2021 vor, eine zusätzliche Dividende für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von € 0,75 pro dividendenberechtigte Aktie auszuschütten. Dies entspricht einer Ausschüttungssumme in Höhe von € 246.704.715,75 und wurde am 17. November 2021 ausgeschüttet. Im Geschäftsjahr 2021 wurden somit in zwei Tranchen insgesamt € 1,23 pro Aktie an Dividenden ausgeschüttet. Gewinnverteilungsvorschlag Der Vorstand der Raiffeisen Bank International AG wird der Hauptversammlung vorschlagen, aus dem Bilanzgewinn des Jahresabschlusses 2021 eine Dividende von € 1,15 je Aktie auszuschütten. Daraus würde sich auf Basis der ausgegebenen Aktien ein Betrag von maximal € 377.910 Tausend errechnen. ‎ Sonstiges Es gibt keine Geschäfte der Gesellschaft mit nahestehenden Unternehmen und Personen, die wesentlich und unter marktunüblichen Bedingungen abgeschlossen worden sind. Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 3.238 (2020: 3.002) Angestellte beschäftigt. Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen Pensionsaufwand Abfertigungsaufwand in € Tausend 2021 2020 2021 2020 Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte 3.358 2.085 1.916 3.110 Arbeitnehmer - 2.483 10.213 5.614 3.248 Gesamt 875 12.297 7.530 6.358 Der Ertrag bei den Arbeitnehmerpensionen im Geschäftsjahr ergab sich einerseits aus dem Entfall der Nachschussverpflichtungen der leistungsorientierten Beiträge im Zusammenhang von Austritten und andererseits aus der Anpassung der Finanzparameter. Vorstand Vorstandsmitglieder Erstbestellung Ende der Funktionsperiode Dr. Johann Strobl, Vorsitzender 22. September 20101 28. Februar 2027 Mag. Andreas Gschwenter 1. Juli 2015 30. Juni 2023 Lic. Mgr. Lukasz Januszewski 1. März 2018 28. Februar 2026 Mag. Peter Lennkh 1. Oktober 2004 31. Dezember 2025 Dr. Hannes Mösenbacher 18. März 2017 28. Februar 2025 Dr. Andrii Stepanenko 1. März 2018 28. Februar 2026 1 Mit Wirksamkeit zum 10. Oktober 2010 Aufsichtsrat Aufsichtsratsmitglieder Erstbestellung Ende der Funktionsperiode Mag. Erwin Hameseder, Vorsitzender 8. Juli 20101 Ordentliche Hauptversammlung 2025 MMag. Martin Schaller, Erster stellvertretender Vorsitzender 4. Juni 2014 Ordentliche Hauptversammlung 2024 Dr. Heinrich Schaller, Zweiter stellvertretender Vorsitzender 20. Juni 2012 Ordentliche Hauptversammlung 2022 Mag. Klaus Buchleitner, MBA 26. Juni 2013 Ordentliche Hauptversammlung 2025 Mag. Peter Gauper 22. Juni 2017 Ordentliche Hauptversammlung 2022 Betriebsökonom Wilfried Hopfner 22. Juni 2017 Ordentliche Hauptversammlung 2022 Dr. Rudolf Könighofer 22. Juni 2017 Ordentliche Hauptversammlung 2022 MMag. Reinhard Mayr 20. Oktober 2020 Ordentliche Hauptversammlung 2025 Dr. Heinz Konrad 20. Oktober 2020 Ordentliche Hauptversammlung 2025 Univ.-Prof. Dr. Eva Eberhartinger, LL.M. 22. Juni 2017 Ordentliche Hauptversammlung 2022 Dr. Andrea Gaal 21. Juni 2018 Ordentliche Hauptversammlung 2023 Mag. Birgit Noggler 22. Juni 2017 Ordentliche Hauptversammlung 2022 Mag. Rudolf Kortenhof2 10. Oktober 2010 Bis auf Weiteres Mag. Peter Anzeletti-Reikl2 10. Oktober 2010 Bis auf Weiteres Mag. (FH) Gebhard Muster2 22. Juni 2017 Bis auf Weiteres Mag. Helge Rechberger2 10. Oktober 2010 Bis auf Weiteres Dr. Natalie Egger-Grunicke2 18. Februar 2016 Bis auf Weiteres Mag. Denise Simek2 2.Oktober 2021 Bis auf Weiteres 1 Mit Wirksamkeit zum 10. Oktober 2010 2 Vom Betriebsrat entsendet Staatskommissäre Ministerialrat Mag. Alfred Lejsek, Staatskommissär (seit 1. Jänner 2011) Ministerialrat Dr. Anton Matzinger, Staatskommissär-Stellvertreter (seit 1. April 2011 bis 31. März 2021) Mag. Matthias Kudweis, Staatskommissär-Stellvertreter (seit 1. April 2021) Bezüge des Vorstands An den Vorstand wurden folgende Bezüge bezahlt: in € Tausend 2021 2020 Fixe Bezüge 4.737 4.736 Boni (erfolgsabhängig) 2.808 2.751 Aktienbasierte Vergütungen (erfolgsabhängig) 0 0 Zahlungen an Pensionskassen und Rückdeckungsversicherungen 375 384 Sonstige Bezüge 2.250 2.312 Gesamt 10.171 10.184 hievon Bezüge von verbundenen Unternehmen 2.065 2.126 Die in der Tabelle dargestellten fixen Bezüge enthalten Gehälter und Sachbezüge. Die erfolgsabhängigen Bestandteile der Vorstandsbezüge umfassen Bonuszahlungen. Bei den oben ausgewiesenen Boni handelt es sich um sofort fällige Anteile des Bonus für das Jahr 2020 und verschobene Bonusanteile für Vorjahre. Die Bonusbemessung ist an die Erreichung jährlich vereinbarter Ziele geknüpft. Diese umfassen in vier bzw. fünf Kategorien neben spezifischen Zielen an die jeweiligen Funktionen angepasste Finanzziele wie z.B. Gewinn nach Steuern in einem Segment, Return on Risk Adjusted Capital (RORAC), Gesamtkosten, risikogewichtete Aktiva, Kunden-, Mitarbeiter- sowie Prozess-/Effizienz- und Infrastruktur-Ziele, plus allenfalls anderer Ziele. Die Höhe des Bonus bestimmt sich nach dem Konzernergebnis und der Cost/Income Ratio, wobei die zu erreichenden Zielwerte vom mittelfristigen ROE-Ziel des Konzerns abgeleitet wurden. Die Auszahlung erfolgt nach den geltenden Bestimmungen des BWG, umgesetzt in den internen Regelungen (siehe Mitarbeitervergütungspläne im Kapitel „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“). Die sonstigen Bezüge umfassen Entgelte für Organfunktionen bei verbundenen Unternehmen, Versicherungen und Zuschüsse. An ehemalige Mitglieder des Vorstands und ihren Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr an Pensionszahlungen in Höhe von € 1.319 Tausend ausbezahlt (2020: € 1.276 Tausend). Zusätzlich zu diesen Beträgen wurden kurzfristig fällige Leistungen, zeitlich verschobene Bonusanteile an ehemalige Mitglieder des Vorstands sowie Abfertigungszahlungen und Leistungen aus Anlass der Beendigung in Höhe von insgesamt € 2.566 Tausend (2020: € 3.409 Tausend) bezahlt. Bezüge des Aufsichtsrats in € Tausend 2021 2020 Bezüge Aufsichtsrat 1.123 1.045 In der Hauptversammlung am 22. April 2021 wurde ein Vergütungsmodell für den Aufsichtsrat beginnend mit 23. April 2021 und die Folgejahre beschlossen. Es wurde folgende Verteilung der Vergütungen festgelegt: Vorsitzender € 120 Tausend, Stellvertreter des Vorsitzenden € 95 Tausend, Mitglieder des Aufsichtsrats € 60 Tausend zusätzliche Sitzungsgelder, für die Vorsitzenden des Prüfungsausschusses sowie des Risikoausschusses jeweils zusätzlich € 17,5 Tausend. Im Geschäftsjahr 2021 wurden keine zustimmungspflichtigen Verträge im Sinn von § 95 Abs 5 Z 12 AktG mit Aufsichtsratsmitgliedern abgeschlossen. Bezüge des Beirats (Länderkuratorium) in € Tausend 2021 2020 Bezüge Beirat 185 179 Die Hauptversammlung hat am 21. Juni 2018 beschlossen, dass den Beiratsmitgliedern für ihre Tätigkeit eine Vergütung gewährt wird. Es wurde folgende Verteilung der Vergütungen festgelegt: Beiratsvorsitzender € 25 Tausend, Stellvertreter € 20 Tausend, jedes weitere Mitglied € 15 Tausend zusätzlich Sitzungsgelder. ‎ Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Senkung des Körperschaftsteuersatzes in Österreich In Österreich wurde im Oktober 2021 eine Steuerreform angekündigt, die eine schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 Prozent auf 23 Prozent (2023: 24 Prozent, ab 2024: 23 Prozent) vorsieht. Da das Inkrafttreten des Erlasses der Reform mit Jänner 2022 erfolgte, handelt es sich um ein nicht zu berücksichtigendes Ereignis im Geschäftsjahr 2021. Wien, am 15. Februar 2022 Der Vorstand Dr. Johann Strobl Mag. Andreas Gschwenter Lic. Mgr. Łukasz Januszewski Mag. Peter Lennkh Dr. Hannes Mösenbacher Dr. Andrii Stepanenko Lagebericht Entwicklung der Märkte Deutliche Konjunkturbelebung nach historischer Rezession Nachdem die Impfkampagnen im Frühjahr 2021 Fahrt aufgenommen hatten und das COVID-19-Infektionsgeschehen zurückging, konnten die gegen Ende 2020 abermals verschärften Geschäftseinschränkungen gelockert werden. Damit einher ging eine konjunkturelle Aufwärtsbewegung in den Sommermonaten. Lieferengpässe erwiesen sich im Verlauf des Jahres allerdings als Belastungsfaktor für den Industriesektor. Die Inflationsraten erreichten mehrjährige Höchststände, was maßgeblich gestiegenen Energiepreisen und der Lieferkettenproblematik geschuldet war. Allerdings kam es gegen Ende des Jahres neuerlich zu deutlich steigenden Infektionszahlen. Die daraufhin in vielen Ländern wieder initiierten Restriktionen belasteten die Konjunktur im Schlussquartal, wenn auch voraussichtlich nicht in dem Maße wie im Jahr zuvor. Das Bruttoinlandsprodukt der Eurozone konnte 2021 um rund 5 Prozent zulegen. Das starke Wachstum war von erheblichen Schwankungen innerhalb des Jahres geprägt. Zu Jahresbeginn befand sich die Wirtschaft in einer Rezession. Der Rebound im zweiten und dritten Quartal sorgte für Zuwachsraten von jeweils mehr als 2 Prozent gegenüber dem Vorquartal. Im letzten Jahresviertel flaute die Dynamik jedoch wieder deutlich ab. Die Inflationsrate wies dagegen einen steten Aufwärtstrend auf. Lag die Teuerung im Vergleich zum Vorjahr im Dezember 2020 noch bei minus 0,3 Prozent, so wies der Konsumentenpreisindex Ende 2021 eine Preissteigerungsrate von 5 Prozent aus. Die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) sorgte auch im Jahr 2021 dafür, dass sich die Geldmarktsätze (Euribor) eng am EZB Einlagensatz von minus 0,5 Prozent orientierten. Im März reagierte die EZB auf einen ungewünschten Anstieg der langfristigen Zinsen und erhöhte das monatliche Volumen der Anleihekäufe. Im vierten Quartal wurde es schließlich wieder etwas reduziert. Gegen Ende des Jahres gingen die zuvor gestiegenen Zinserhöhungserwartungen angesichts neuerlicher pandemiebedingter Unsicherheiten etwas zurück. Das großvolumige Ankaufprogramm, überwiegend Staatsanleihen, seitens der EZB wurde fortgesetzt, wodurch sich dämpfende Effekte auf die Kapitalmarktzinsen in der Eurozone verfestigten. Die österreichische Konjunktur war auch im ersten Quartal 2021 von den pandemiebedingten Restriktionen geprägt. Mit den Lockerungen setzte im zweiten und dritten Quartal jedoch eine deutliche konjunkturelle Aufwärtsbewegung ein, die stärker ausfiel als in der Eurozone. Anders als in Deutschland unterstützte der Industriesektor trotz Lieferengpässen bis in den Herbst die Konjunktur. Allerdings wurde Ende November angesichts stark steigender Infektionen ein neuerlicher Lockdown verhängt, der die Konjunktur im Schlussquartal stark belastete. Dennoch verzeichnete das BIP im Gesamtjahr 2021 einen Anstieg von knapp 5 Prozent (2020: Rückgang 6,7 Prozent). CEE: Handlungsdruck der Zentralbanken durch Inflationsschub Auch in der CEE-Region war 2021 ein deutlicher Anstieg der Inflationsraten zu beobachten. Darin spiegelten sich neben steigenden Energiepreisen die Lieferkettenproblematik sowie die Begleiterscheinungen der wirtschaftlichen Erholung (aufgestaute Konsumnachfrage und hohe Investitionen) wider. Der stärkste Inflationsdruck war dabei in Zentral- und Osteuropa zu verzeichnen, wo der Preisanstieg im Durchschnitt 4,5 bzw. 7,0 Prozent p. a. betrug. Im Gegensatz dazu belief sich die durchschnittliche Inflationsrate in Südosteuropa auf lediglich 4,0 Prozent p. a. Es wird erwartet, dass sich der Preisdruck bis zum Jahresende 2022 etwas abschwächt, wobei dies weniger von lokalen Gegebenheiten als den globalen Rahmenbedingungen, unter anderem den angebotsseitigen Engpässen und Energiepreisen, abhängt. Im Verlauf des Jahres 2021 war in Zentral- und Osteuropa eine kräftige Straffung der Geldpolitik zu beobachten. Dies erfolgte vor dem Hintergrund der im Vergleich zu westlichen Ländern weniger gut verankerten Inflationserwartungen, dem traditionell stärker ausgeprägten Zusammenhang von Erzeuger- und Konsumentenpreisen sowie Abwertungen lokaler Währungen. Besonders kräftige Zinserhöhungen einzelner Zentralbanken (wie in Tschechien, Ungarn oder Russland) erhöhten den Handlungsdruck für andere Notenbanken in der Region mit einem vergleichbaren Umfeld. Zudem bleibt die Nutzung unkonventioneller geldpolitischer Instrumente bzw. von Aktivakäufen in CEE auf unmittelbare Krisensituationen beschränkt oder wurden schon wieder zurückgefahren. Somit gibt es hier keine den Kapitalmarktzins dämpfenden Effekte durch langanhaltende Aktivakäufe wie etwa in der Eurozone. Im Jahr 2021 verzeichneten die Volkswirtschaften in Zentraleuropa (CE) eine kräftige Erholung. Viele Länder erreichten daraufhin bereits im zweiten Halbjahr 2021 wieder das vor der Pandemie vorherrschende BIP-Niveau. Als Haupttreiber der konjunkturellen Aufwärtsbewegung erwiesen sich die Auslandsnachfrage, der private Konsum sowie die Investitionen, zudem wirkte die Fiskalpolitik unterstützend. Allerdings bekamen die Länder der CE-Region die Störungen der globalen Lieferketten aufgrund des hohen Industrieanteils in besonderem Maße zu spüren. Aufgrund politischer Unstimmigkeiten ist es zu Verzögerungen bei der Auszahlung von EU-Mitteln für Polen und Ungarn gekommen. Es wird jedoch erwartet, dass dies keine Änderung des konjunkturellen Ausblicks für diese Länder erforderlich macht. Die Konjunktur in Südosteuropa (SEE) vollzog 2021 mit einem erwarteten Plus von 6,5 Prozent eine kräftige Gegenbewegung zum pandemiebedingten Einbruch des vorangegangenen Jahres. Dies war nicht zuletzt der Erholung des privaten Konsums geschuldet, der von der Wiederbelebung der Geldsendungen in viele Länder (u. a. Albanien, Kosovo) und der stärker als erwarteten Tourismussaison (u. a. Albanien, Kroatien) Unterstützung erfuhr. Die meisten Länder der Region erreichten früher das vor der Pandemie vorherrschende BIP-Niveau, als dies andernorts der Fall war. Vergleichsweise moderat war jedoch die Konjunkturerholung in Bulgarien, was mit einer stärkeren Betroffenheit durch die Pandemie zusammenhängt. Verglichen mit CE und SEE verzeichnete Osteuropa (EE) nur einen moderaten BIP-Anstieg im Jahr 2021. Allerdings ist dies auch vor dem Hintergrund des weniger drastischen Konjunktureinbruchs im Jahr 2020 zu sehen. In Belarus haben sich die Auswirkungen der neu verhängten Sanktionen noch nicht in vollem Umfang materialisiert, sodass die Konjunktur im Jahr 2021 hierdurch noch keine starke Beeinträchtigung erfahren hat (BIP-Anstieg: 1,7 Prozent). In der Ukraine gestaltete sich die Zusammenarbeit mit dem IWF weiterhin schwierig, aber letztendlich konnte die Unterstützung durch eine Vereinbarung gesichert werden. In Russland stützten die Fiskalpolitik, steigende Preise für Erdöl und Erdgas, die starke Verbrauchernachfrage sowie die Industrieproduktion die Konjunktur, bremsend wirkte demgegenüber der Agrarsektor. Entwicklung des realen BIP – Veränderung zum Vorjahr in Prozent Region/Land 2020 2021e 2022f 2023f Polen - 2,7 5,7 4,3 4,0 Slowakei - 4,4 3,0 4,4 6,0 Slowenien - 4,2 7,1 4,5 3,5 Tschechien - 5,8 3,3 4,1 3,7 Ungarn - 5,2 6,5 4,5 3,5 Zentraleuropa - 3,9 5,1 4,3 4,0 Albanien - 4,0 8,8 4,4 4,0 Bosnien und Herzegowina - 3,2 6,8 3,6 3,5 Bulgarien - 4,2 4,5 4,0 4,0 Kroatien - 8,1 9,2 4,4 4,1 Kosovo - 5,3 10,4 4,7 4,0 Rumänien - 3,7 6,2 4,7 4,5 Serbien - 0,9 6,5 4,5 4,0 Südosteuropa - 4,0 6,5 4,5 4,3 Belarus - 0,9 1,7 0,5 2,0 Russland - 3,0 3,9 1,5 1,4 Ukraine - 3,8 3,0 3,3 3,2 Osteuropa - 3,0 3,8 1,7 1,6 Österreich - 6,7 4,9 4,5 2,2 Eurozone - 6,5 5,2 4,0 2,5 Quelle: Raiffeisen Research, Stand Anfang Februar 2022, (e: Schätzung, f: Prognose), für bereits abgeschlossene Jahre sind nachträgliche Revisionen möglich Bankensektor in Österreich Die Gesamtkapitalrendite der österreichischen Banken erholte sich im Jahr 2021 deutlich in Richtung des vor der Pandemie vorherrschenden Niveaus von 0,7 Prozent. Zurückzuführen ist dies auf einen Rückgang der Risikokosten, eine Verbesserung der Provisionserträge und eine Erholung der Rentabilität der großen CE/SEE-Töchter. Trotz auslaufender Kreditmoratorien blieben die Kreditrisiken im Bankensystem gedämpft und die NPL-Quote sank auf unter 1,5 Prozent (österreichisches Kreditportfolio). Dies wurde nicht zuletzt durch die rege Kreditvergabe in einem günstigen Finanzierungsumfeld, einschließlich des Zugangs zu den TLTROs des Eurosystems, unterstützt. Das Volumen sowohl von Privat- als auch von Unternehmenskrediten erreichte im Verlauf des Jahres 2021 Wachstumsraten von etwa 5 Prozent p. a., wobei die rege Nachfrage nach Wohnbaukrediten sowie die Erholung der Unternehmensinvestitionen die wichtigsten Triebkräfte waren. Trotz des zu beobachtenden Bilanzwachstums trug die aufsichtsrechtliche Überwachung der Kapitalverteilung der Banken dazu bei, die starke Kapitalposition der österreichischen Banken mit einer CET1-Quote von 16 Prozent zu erhalten. ‎ Entwicklung des Bankensektors in CEE Im Zuge der allgemeinen wirtschaftlichen Belebung, die einen Rückgang der Risikokosten und eine Normalisierung der Kreditvergabe begünstigte, verzeichneten die CEE-Banken im Jahr 2021 eine kräftige Erholung. Trotz des neuerlichen Anstiegs der COVID-19-Infektionen zum Jahresende lag die Eigenkapitalrendite der Banken in EE bei über 20 Prozent und erreichte in CE/SEE solide Werte im Bereich von 10 bis 13 Prozent. Die Wiederbelebung der Verbraucherkredite ergänzte das stabile Segment der Hypothekarkredite, während die Kreditvergabe an Unternehmen aufgrund des an Fahrt aufnehmenden Investitionszyklus schließlich ebenfalls an Dynamik gewann. Die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen hielten die NPL-Quoten auf einem niedrigen Niveau, wenngleich die Stage-2-Kredite der Banken immer noch ein gewisses Maß an ungelösten Kreditrisiken aufweisen. In einigen Ländern blieben die Stage-2-Kredite mit 15 bis 20 Prozent besonders hoch (Rumänien, Slowakei), in vielen anderen schwankten sie um 10 Prozent. Angesichts des zunehmenden Inflationsdrucks wurde die Straffung der Geldpolitik zu einem der Hauptthemen, insbesondere in Russland, der Ukraine, Tschechien, Ungarn und Polen. Die Erhöhung der Zinssätze erwies sich bisher als günstig für die Nettozinsspanne der Banken, die in CE/SEE Anzeichen für eine Bodenbildung zeigte. Regulatorisches Umfeld EZB-Aufsichtsprioritäten für Banken unter SSM (Single Supervisory Mechanism)-Aufsicht §Steuerung des Kreditrisikos: Die EZB ging davon aus, dass sich die Verschlechterung des gesamtwirtschaftlichen Umfelds durch die COVID-19-Pandemie auf die Aktivaqualität der Banken niederschlagen würde. Die Hilfsmaßnahmen, einschließlich geldpolitischer, fiskalischer, regulatorischer und aufsichtlicher Initiativen, zeigten den gewünschten Effekt und wirkten der Entstehung einer neuen Finanzkrise entgegen. Die EZB-Bankenaufsicht legte besonderes Augenmerk darauf, ob die Steuerung der Kreditrisiken, die Geschäfte sowie die Überwachung und Berichterstattung der Banken angemessen sind. §Kapitalausstattung: Höhere Kreditrisiken in Verbindung mit potenziellen Marktanpassungen können sich negativ auf die Eigenkapitalquoten der Banken niederschlagen. Die EZB misst einer soliden Kapitalplanung folglich hohe Bedeutung bei. Diese soll auf Kapitalprojektionen basieren, die sich insbesondere in Krisensituationen an ein sich rasch veränderndes Umfeld anpassen lassen. §Tragfähigkeit der Geschäftsmodelle: Die Profitabilität der Banken und die Tragfähigkeit ihrer Geschäftsmodelle bleiben ein zentrales Anliegen. Die Aufsichtsbehörden konzentrierten sich bei ihren Prüfungshandlungen insbesondere auf den digitalen Transformationsprozess der Banken. §Governance: Die EZB sieht in einer starken Governance der Führungsgremien eine wesentliche Triebkraft für die Bewältigung einer Krise. Daher wurden die Governance und der Rahmen für das Krisenrisikomanagement genau überwacht. Weitere Schwerpunkte waren Kapazitäten zur Aggregation von Risikodaten, Steuerung und Governance von IT- und Cyberrisiken, Risiken durch Auslagerung von Dienstleistungen an Drittanbieter, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Neue Regelungen im Jahr 2021 Finalisierung von Basel III (CRR III/CRD VI) Mit dem CRR III/CRD VI-Paket („Basel IV“) werden die globalen Standards zum Eigenkapital von Banken (das Basel-III-Rahmenwerk) in EU-Recht umgesetzt. Das Paket basiert auf den Vorschlägen des Basler Ausschusses für die Bankenaufsicht. Der Schwerpunkt liegt auf den Ergebnissen interner Modelle, die in der Vergangenheit ein unterschiedliches Maß an Kapitalanforderungen zuließen. Diese Heterogenität soll nicht mehr möglich sein. Die RBI als Universalbank ist in verschiedener Hinsicht von diesem Regelwerk betroffen. Sie sieht die Regulierung jedoch als große Chance für sich und ihre Kunden. So sind Aspekte wie die Ausweitung der nationalen Gesetzgebungsprogramme in Richtung eines europäischen Ansatzes, die Fortführung des KMU-Förderfaktors oder die Anwendung des Output Floors auf höchster Konsolidierungsebene große Chancen, ihre Kunden zu unterstützen. Die Anforderungen werden daher laufend analysiert und die politischen Diskussionen eng begleitet, um entsprechend agieren zu können. Initiativen aus dem Digital Finance Package mit Fokus auf den Verbraucherschutz Im Anschluss an die im September 2020 veröffentlichte Digital Finance Strategy der Europäischen Kommission wurden verschiedene in dieser Strategie vorgesehene Regulierungsinitiativen weiterverfolgt oder im Jahr 2021 auf den Weg gebracht. So legte die Europäische Kommission Initiativen für Verordnungen über Künstliche Intelligenz (KI) und digitale Identität vor. Weiters stellte die Kommission eine Überarbeitung der Verbraucherkreditrichtlinie im Hinblick auf die Digitalisierung (Data Governance Act) vor und führte eine Konsultation über die zu erwartende Data Act Regulation durch. Die stetige Zunahme von Gesetzen, die sich auf digitale Dienstleistungen und neue Technologien konzentrieren, wird die RBI in den kommenden Jahren beeinflussen. Beispielsweise zielen die Initiativen im Allgemeinen auf eine stärkere Harmonisierung der jeweiligen Vorschriften in der EU ab und sollen dadurch zu einem digitalen Binnenmarkt und einer Vereinfachung des grenzüberschreitenden Geschäfts in der EU führen. Darüber hinaus werden die vorgeschlagenen Regulierungen Änderungen in bestehenden Prozessen notwendig machen bzw. ermöglichen, z. B. im Bereich des digitalen Kunden-Onboarding im Hinblick auf eine EU-weite digitale Identität. Die RBI verfolgt diese Entwicklungen genau, beteiligte sich an den Diskussionen zwischen politischen Entscheidungsträgern und Bankenverbänden und nahm an relevanten Konsultationen aktiv teil. Österreichische Umsetzung der Kapitaladäquanzverordnung II sowie Kapitaladäquanzrichtlinie V und der Bankensanierungs- und -abwicklungsrichtlinie II Die überarbeitete Eigenkapitalverordnung (Verordnung EU 2019/876) und die Eigenkapitalrichtlinie (Richtlinie EU 2019/878), auch bekannt als CRR II und CRD V, enthalten Änderungen in Bereichen wie Säule-2-Eigenkapitalanforderungen und -vergütung, Verschuldungsgrad, Liquidität, Marktrisiko, Gegenparteiausfallrisiko sowie Berichts- und Offenlegungspflichten. Die Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten II (Richtlinie EU 2019/879), auch bekannt als BRRD II, bezieht sich auf die Abwicklung und enthält unter anderem einen neuen Rahmen für Mindestanforderungen für Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL). Mit dem Gesetzespaket zur Umsetzung der CRD V und BRRD II in österreichisches Recht (BWG und Bundesgesetz für Sanierung und Abwicklung von Banken) wurden bestimmte europäische Anforderungen auf nationaler Ebene umgesetzt. So wurden z. B. die Additivität von makroprudenziellen Puffern oder erweiterte Regeln zur Berechnung der MREL-Anforderungen eingeführt. Die nationalen makroprudenziellen Kapitalanforderungen wurden angepasst, um insgesamt keine ökonomisch unbegründete Veränderung der Kapitalanforderungen herbeizuführen. Die Umsetzung des europäischen Rahmenwerks führte auf nationaler Ebene daher zu keiner automatischen Erhöhung der Kapitalanforderungen. Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL) Der Ausschuss für die einheitliche Abwicklung (Single Resolution Board, SRB) veröffentlichte am 26. Mai 2021 die aktualisierten MREL-Regeln (MREL-Policy). Die Abwicklungsstrategie mit multiplen Abwicklungspunkten (MPE) der RBI erfordert, dass jedes Abwicklungsunternehmen unabhängig abgewickelt werden kann, ohne dass es zu Engpässen in anderen Abwicklungsgruppen kommt. Mit der SRMR II (Single Resolution Mechanism Regulation II) wurde das Konzept des MREL Maximum Distributable Amount (M-MDA) eingeführt, welches ab dem 1. Jänner 2022 gilt. M-MDA ermöglicht es dem SRB, Beschränkungen in der Ausschüttungsfähigkeit von Banken festzulegen. M-MDA hat große Ähnlichkeiten mit der klassischen MDA-Regelung des Art. 141 CRD, unterliegt allerdings einer Ermessensentscheidung der Abwicklungsbehörde. Die MREL-Planung ist ein integraler Bestandteil des Budgetierungsprozesses der RBI und ihrer Tochterbanken in der EU. Die MREL-Bestände werden genau überwacht. Die RBI und einige ihrer Tochterbanken in der EU führten Emissionen zur Erfüllung der jeweiligen MREL-Anforderungen (verbindliche Zwischenziele ab dem 1. Jänner 2022) durch. Hervorzuheben ist, dass die RBI im Jahr 2021 die Deckung eines erheblichen Teils ihres MREL-Bedarfs durch Emissionen von grünen Anleihen (Green Bonds) realisierte. ‎ Geschäftsverlauf der Raiffeisen Bank International AG Geschäftsentwicklung Die RBI AG ist eine der führenden Corporate- und Investment-Banken Österreichs. Im Geschäftsfeld Corporates betreut sie in Österreich die Top-1.000-Unternehmen des Landes sowie zahlreiche internationale und multinationale Großkunden. Diese profitieren in den Bereichen Exportfinanzierung, Handelsfinanzierung, Cash Management, Treasury und Fixed Income vom umfassenden Know-how und Serviceangebot der RBI AG. Im Geschäftsfeld Institutionelle Kunden ist das Geschäft mit Banken und institutionellen Kunden zusammengefasst. Es hat sich aus dem ursprünglichen Correspondent Banking entwickelt und steht heute für einen ganzheitlichen Zugang im Geschäft mit Banken, Versicherungen und anderen institutionellen Kunden. Ein umfangreiches Spektrum an Produkten und Services umfasst unter anderem Zahlungsverkehrs- und Clearing-Services, Custody und Depotbankservices, Kreditfinanzierungen sowie Kapitalmarkt- und Wertpapiergeschäfte. Das Geschäftsfeld Capital Markets inkludiert den Eigen- und Fremdhandel. Hier bietet die RBI AG ihren Kunden individuell abgestimmte Lösungen für das Liquiditäts- und Bilanzmanagement sowie zur Steuerung von Zins- und Währungsrisiken. Ihre besondere Stärke sind Zins-, Währungs- und Kreditprodukte für die DACH-Region sowie CEE. Kassaprodukte, Derivate und strukturierte Produkte werden ebenso angeboten wie die Fremdkapitalaufnahme über Anleihen und die Verbriefung von Forderungen. Ein professionelles Strukturierungsteam und entsprechende Verkaufs- und Platzierungsstärke sorgen für die erfolgreiche Umsetzung der Projekte. Die Geschäftsfelder Treasury und Group Subsidiaries and Equity Investments sind interne Steuerungsbereiche für das Management der Refinanzierung bzw. des Beteiligungsportfolios der Bank. Corporates In das Geschäftsfeld Corporates fällt die Betreuung österreichischer und internationaler Firmenkunden. Neben den größten Unternehmen Österreichs liegt der Fokus auf westeuropäischen Firmenkunden mit Geschäftsaktivitäten in CEE, zentral- und osteuropäischen Großkunden sowie international tätigen Rohstoff- und Handelsunternehmen. Das aus Wien betreute Corporate-Banking-Geschäft hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr sehr gut entwickelt. Durch die umfassende Betreuung unserer Firmenkunden sowie der im Jahresverlauf zunehmenden Kreditnachfrage konnten die Positionierung als Relationship-Bank behauptet und das Geschäftsvolumen gesteigert werden. Obwohl das anhaltende Niedrigzinsumfeld die Ertragsseite weiterhin belastete, konnte auch dank des ausgezeichneten Risikoergebnisses im Geschäftsbereich Corporates in Summe ein sehr gutes Ergebnis erzielt werden. Einen wesentlichen Beitrag zu diesem Ergebnis leisteten im abgelaufenen Geschäftsjahr neben dem klassischen Kreditgeschäft aufgrund der hervorragenden Produktexpertise des Hauses insbesondere die strukturierten Projekt- und Übernahmefinanzierungen, die Immobilienfinanzierung, das Export- und Handelsfinanzierungsgeschäft sowie das Transaction Banking. Ein strategischer Schwerpunkt lag in der weiteren Ausschöpfung des gruppenweiten Ertragspotenzials der RBI durch den Einsatz strategischer Steuerungsinstrumente, wie z.B. dem Global Account Management System, das eine gruppenweit abgestimmte Beratung und Betreuung international agierender Kunden sowie ein umfangreiches Produktangebot im gesamten Netzwerk ermöglicht. Die Aktivitäten im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance) wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr weiter vorangetrieben. Ein besonderer Meilenstein war die Schaffung der Abteilung „Sustainable Finance“, in der ESG Expertise gebündelt und Beratungsleitungen im Bereich Nachhaltigkeit und nachhaltiger Finanzierungslösungen angeboten werden. Dieses Angebot wurde kundenseitig sehr stark nachgefragt. Das hohe Interesse an der Thematik ESG spiegelt sich auch im Volumen an ESG-konformen Finanzierungen wider, das im Vergleich zum Vorjahr deutlich gewachsen ist. Wesentlich war im abgelaufenen Geschäftsjahr auch, die „Customer Experience“ weiter zu verbessern. So wurde das digitale Serviceangebot ausgebaut und z.B. im Bereich Kontoeröffnung („Group eAccount Opening“) und im Transaction Banking neue innovative Lösungen eingeführt. Bereits entwickelte Lösungen wurden in die CEE Tochterbanken ausgerollt, um das lokale Angebot entsprechend zu erweitern. Darüber hinaus wurde der Kreditprozess für Corporates einer detaillierten Analyse unterzogen um ihn als end-to-end Prozess neu aufzusetzen und somit Effizienz und Durchlaufzeit zu optimieren. Institutionelle Kunden Das Jahr 2021 stand im Zeichen der sehr unterschiedlichen Entwicklung der COVID-19 Pandemie und ihren wirtschaftliche wie soziale Folgen in den verschiedenen globalen Regionen dieses Geschäftsbereichs. Auf der Grundlage der wieder zunehmend spürbaren Wachstumstendenzen sowohl der Handelsströme als auch der Gesamtwirtschaften in unseren Kernmärkten in Zentral- und Osteuropa konnte das Geschäft mit Institutionellen Kunden selbst gegenüber dem sehr erfreulichen Vorjahr in 2021 nochmals gesteigert werden. Dies zeigte sich in anhaltend hohen Transaktionszahlen sowie Volumina, in der Ausweitung der Geschäftsbeziehung mit bestehenden Kunden sowie in der Gewinnung von zahlreichen Neukunden. Somit hat die RBI erneut ihre zentrale Stellung für das Geschäft in Zentral- und Osteuropa unter Beweis gestellt. Wie schon in den Vorjahren stand der länderübergreifende Vertrieb von eigenmittel- und liquiditätsschonenden Bankprodukten im Vordergrund. Die Erträge aus provisionsorientierten Geschäften erreichten ein neuerliches Rekordniveau. Neben den traditionell guten Ergebnissen im Zahlungsverkehr, der die starke Rolle der RBI AG als Brücke zwischen West und Ost im Geschäft mit Banken, Versicherungen und Asset Managern unterstreicht, konnte auch das gesamte Kapitalmarktgeschäft, wie Neuemissionen von Anleihen, die damit verbundenen Wertpapier Sales, der Kundenhandel mit Währungen sowie Asset Based Finance ein deutliches Wachstum verzeichnen. Besonders erfolgreich entwickelte sich der starke Fokus auf nachhaltige Expertise in der Emission von ESG-Anleihen, die Begleitung vieler nachhaltiger Emissionen für Institutionelle Kunden leistete einen signifikanten Beitrag zur ausgezeichneten Positionierung der RBI in diesem Geschäftsfeld. Einmal mehr konnte auch eine deutliche Zunahme im Geschäftsfeld der Handels- und Exportfinanzierungen zur Unterstützung der Handelsströme für unsere Kunden verzeichnet werden. Ebenso erfreulich wachsend präsentierte sich die Entwicklung im Geschäft mit Investmentfonds sowie in der Wertpapierverwahrung (Securities Services), die das positive Bild ergänzen. Durch die zunehmende Digitalisierung und laufende Innovationen in allen für das Geschäft mit Institutionellen Kunden relevanten Produktbereichen wird höchstes Augenmerk auf eine klare Ausrichtung des Angebots an die tatsächlichen Kundenbedürfnisse sowie auf Effizienzverbesserungen in der Abwicklung gesetzt. Das traditionelle Kreditgeschäft mit Institutionellen Kunden verbleibt auf niedrigem Niveau und orientiert sich weitgehend an langjährigen Kundenbeziehungen mit hohem Cross-Selling Potenzial. Diese Bestrebungen wurden durch die bereits oben erwähnten Produktoffensiven sehr gut ergänzt. Die nach der Finanzkrise einsetzende De-Globalisierung der Finanzbranche führte zur Bildung von regionalen Spezialisten. Dieser Trend unterstützt die Positionierung der RBI AG als führendes Institut in Zentral- und Osteuropa, welches als Brücke zwischen Ost und West agiert. Die in den letzten Jahren erreichten Erfolge im Geschäft mit Institutionellen Kunden und das weiterhin vorhandene Wachstumspotenzial bestätigen das einmal mehr. Capital Markets Die 2021 zur Bewältigung der Pandemie weiterhin laufenden Unterstützungsprogramme führten zu einem Anhalten der Überschussliquidität im Markt und die Nachfrage traf aufstockende Lieferketten. Aktienmärkte stiegen im Schnitt um 20 bis 30 Prozent, während sich Credit Spreads für Finanz- und Unternehmenswerte auf niedrigem Niveau in historisch engen Bandbreiten von 10 bis 15 Basispunkten bewegten. Während die FX Volatilitäten in den Hauptwährungen (EURO, USD) weiterhin auf niedrigem Niveau blieben, kam es insbesondere in der zweiten Jahreshälfte in den CEE und CIS Ländern aufgrund der ersten inflationsbedingten Zinserhöhungen zu einem wesentlichen Anstieg. Die kundeninduzierten FX Volumina konnten hauptsächlich im Corporate Bereich weiterhin auf hohem Niveau gehalten werden, während die Interbankenvolumina unter dem Vor-Pandemie Niveau lagen. Insgesamt konnte im Fremdwährungs-Geschäft sowie im Banknotenhandel ein wesentlicher Ergebnisbeitrag geliefert werden. Im Money Market und Wertpapier-Refinanzierungsgeschäft standen die erzielbaren Margen aufgrund des bestehenden Liquiditätsüberschuss weiter unter Druck. Der Innovationsschwerpunkt lag auf weiteren Digitalisierungsmaßnahmen in der Servicierung und Internalisierung des Kundengeschäfts. Die Wertpapier Eigenhandels- und Investmentbücher profitierten weiterhin von den vorrangig im vergangenen Jahr eingegangen Positionen. Trotz der andauernden Pandemie mit diversen Lockdowns konnten den Kunden der RBI AG durchgehend Market Making Services angeboten werden. Im Anleihehandel waren große Herausforderungen marktseitig zu bewältigen welche jedoch durch ein äußerst erfolgreiches Jahr im Derivategeschäft kompensiert werden konnten. Um das Geschäft mit Kunden erfolgreich zu gestalten, hat auch in diesem Jahr die Marktpositionierung und das Engagement in CEE und SEE einen wesentlichen Beitrag geleistet. Anleiheemittenten nutzten das weiterhin günstige Finanzierungsumfeld, was zu erneut hohen Volumina im Primärmarkt führte. Im Anleihen-Sekundärmarkt war die Kundennachfrage geringer, wobei der Trend zum elektronischen Handel jedoch weiter anhielt. Auch im FX Sales war dieser Trend stark spürbar, wo dem Margendruck durch eine Digitalisierung und Automatisierung des Tradings entgegengewirkt werden konnte. Money Markets waren weiterhin geprägt durch die negative EUR Zinslandschaft, Einlagen waren zudem aufgrund der Überliquidität durch die TLTROs rückläufig. Bei Derivaten war generell eine Verlagerung von OTC zu Exchange Traded Produkten zu bemerken. Im Bereich ESG wurde durch die Einführungen von neuen Produkten wie dem ESG-linked Derivat, virtuellen Konferenzen als auch einer eigens durchgeführten ESG Survey erneut die Stärke der RBI AG auf diesem Gebiet untermauert werden. Im Bereich der Datenanalyse wurden mit der SecFinApp und einem Real-Time-Tool namens SiSi zwei vielversprechende Programme für unseren Handel ins Leben gerufen. Die SecFinApp erleichtert es dem Repo Handel die Nachfrage vom Markt mit dem eigenen Bestand abzugleichen. Die Realtime-Applikation SiSi ergänzt Kundenanfragen im Wertpapierhandel mit Infos zum Kunden und zum Wertpapier in Echtzeit. Treasury Für die mittel- bis langfristige Refinanzierung nutzt die RBI AG langfristige Einlagen und Emissionen. Die Emissionen werden zum Großteil unter dem Emissionsprogramm der RBI AG EUR 25.000.000.000 Debt Issuance Program begeben, in dessen Rahmen Anleihen in unterschiedlichen Währungen, Formaten und Strukturen ausgegeben werden können. Im Jahr 2021 nutzte die RBI AG zur Umsetzung ihres Funding-Plans neben langfristigen Einlagen wieder vermehrt internationale, großvolumige Anleihen in verschiedenen Formaten. Nach einer erfolgreichen grünen € 500 Millionen Nachrangemission im Juni, folgte eine € 500 Millionen erstrangigen Emission im September. Den restlichen Bedarf deckte die RBI AG über kleinvolumige unbesicherte Privatplatzierungen ab. Das Gesamtvolumen an im Jahr 2021 neu aufgenommenen überjährigen Einlagen und Emissionen betrug rund € 3.500 Millionen und hatte eine gewichtete Laufzeit von rund sechs Jahren. Per Jahresultimo 2021 betrug das Gesamtvolumen der ausstehenden emittierten unbesicherten Anleihen exklusive zusätzlichem Kernkapital € 9.126 Millionen. Zur Optimierung der Liquiditätsbedarfsdeckung hat die RBI AG im Jahr 2021 zusätzlich an den langfristig besicherten Finanzie-rungen des ESZB (Europäisches System der Zentralbanken) im Volumen von € 625 Millionen gezogen. Somit kommt die RBI AG auf ein Gesamtvolumen von € 5.425 Millionen über alle TLTRO III teilnahmen. Der TLTRO III (Targeted Longer-Term Refinancing Operations) der EZB (Europäischen Zentralbank) bot eine dreijährige besicherte Finanzierung zu begünstigten Konditionen an. Group Subsidiaries and Equity Investments Neben 13 Tochterbanken in CEE zählt die RBI AG zahlreiche weitere österreichische und internationale Tochtergesellschaften im strategischen Finanzdienstleistungsbereich zu ihren Tochterunternehmen. Diese werden durch eine Reihe anderer Beteiligungen großteils im banknahen Dienstleistungsbereich ergänzt. Das Ziel der Beteiligungsstrategie der RBI AG ist die Wahrnehmung und der Ausbau strategischer Interessen der RBI AG sowie eine stetige Wertsteigerung des gesamten Beteiligungsportfolios. Zu diesem Zweck tätigte die RBI AG zwei bedeutende Investitionen im Geschäftsjahr: Raiffeisen Continuum Management GmbH, ein Fonds, der Nachfolgelösungen für KMUs in Österreich anbietet, und Akcenta CZ a.s., ein Spezialist für Devisenhandel und Zahlungsverkehr, der in den Kernmärkten der RBI AG tätig ist. Die Steuerung und Administration der Beteiligungen erfolgt durch RBI Group Subsidaries and Equity Investments. Wesentliche Zuschreibungen ergaben sich bei der RBI Invest GmbH, Wien mit € 87,0 Millionen, der RZB-BLS Holding GmbH, Wien mit € 49,4 Millionen sowie der RBI IB Beteiligungs GmbH (Genussrecht), Wien mit € 48,8 Millionen. Nachdem sich das Beteiligungs-Portfolio im Wesentlichen aus Finanzinstituten bzw. aus konjunkturunabhängigen Unternehmen zusammensetzt, waren die unmittelbaren Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf die Beteiligungen limitiert. Sie spiegeln sich jedoch indirekt bei der Ermittlung des beizulegenden Werts über die Bewertungsmodelle wider, da diese auf makroökonomischen Faktoren sowie auf zukünftige Ertrags- und Dividendenplanungen der jeweiligen Unternehmen basieren. Retail Das Retail Geschäft der RBI AG umfasst ausschließlich ein Portfolio an Retail-Fremdwährungshypothekarkrediten in der polnischen Zweigstelle in Warschau. Zum 31. Dezember 2021 betrug der Nettobuchwert des Kreditvolumens (abzüglich Wertminderungen) rund € 2,5 Milliarden und setzte sich aus Krediten in Schweizer Franken in Höhe von € 1,94 Milliarden (2020: € 2,0 Milliarden), Krediten in Euro in Höhe von € 0,5 Milliarden (2020: € 0,5 Milliarden) sowie Krediten in polnischen Zloty in Höhe von € 0,03 Milliarden (2020: € 0,1 Milliarden) zusammen. Die Zweigstelle bietet derzeit weder Einlagengeschäft noch neues Kundengeschäft an und konzentriert sich auf die Administration der übernommenen Fremdwährungskredite bis zu deren Endlaufzeit und den Service für die Kreditnehmer. 2021 war das Geschäftsumfeld verstärkt gekennzeichnet von der rechtlichen Auseinandersetzung der CHF-Hypothekarkunden mit den Banken. Aufgrund dieser offenen Rechtslage wurde eine zusätzliche Rückstellung in Höhe von € 268,5 Millionen (2020: € 43,7 Millionen) gebildet. Die COVID-19 Pandemie hatte auf Retail Portfolio in Polen nur geringe Auswirkungen. Der Wiederaufschwung im Jahr 2021 war stark und wurde hauptsächlich von der Verbrauchernachfrage getragen, und Polen war eines der ersten Länder in Europa, dessen BIP wieder das Niveau von vor der Pandemie erreichte (was bereits im zweiten Quartal geschah). Die Lage auf dem Arbeitsmarkt hat sich im Laufe des Jahres verbessert, so dass die Arbeitslosenquote auf rund 5,5 Prozent gesunken ist, gegenüber 6,2 Prozent Ende 2020 und 5,2 Prozent im Dezember 2019. Das Lohnwachstum im Unternehmenssektor blieb nominal über weite Strecken des Jahres stark (rund 9 % im Jahresvergleich) und war auch unter Berücksichtigung der derzeit hohen Inflation positiv. Die nächsten Wellen der Pandemie haben kaum Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage. Zwei Moratorien wurden den Kreditnehmern angeboten, von denen 121 genehmigt und in Anspruch genommen wurden. Das entspricht in etwa 0,28 Prozent sämtlicher Kreditverträge. Zum 31.12.2021 waren noch 5 aktiv, die übrigen sind bereits während des Jahres ausgelaufen. Zweigstellen und Repräsentanzen Die RBI AG verfügt über insgesamt fünf Zweigstellen in Frankfurt, London, Warschau, Singapur und Peking. Diese Zweigstellen unterstützen als Servicefilialen die Zentrale der RBI in Wien und die Netzwerkbanken der RBI bei der Kundenbetreuung und Vertriebsaktivitäten. Neben den Zweigstellen ist die RBI AG auch durch Repräsentanzen in Paris, Stockholm, Mumbai, Seoul und Ho Chi Minh City vertreten. In Polen ist die RBI AG mit einer Zweigstelle vertreten. Das polnische Portfolio umfasst im Wesentlichen Hypothekendarlehen in Fremdwährung an Retail-Kunden. Die Zweigstelle konzentriert sich auf die Administration der Fremdwährungskredite bis zu deren Endlaufzeit. Darüber hinaus übernimmt die Zweigstelle die Liquidatorfunktion für ausgewählte Investmentfonds. Aufgrund der umfangreichen Kenntnisse der lokalen Märkte in Süd-Ost-Asien sowie der Kontakte zu Unternehmen, Banken und Behörden unterstützt die Zweigstelle Singapur Kunden bei Vertriebstätigkeiten, aber auch bei Gründungen von Zweigstellen oder Partnerschaften mit lokalen Unternehmen. Umgekehrt hilft die Filiale Unternehmen aus der Region bei der Kontaktaufnahme mit Unternehmen und Banken in Österreich und Zentral- und Osteuropa. Seit Anfang 2017 bietet die Filiale Peking ihre Dienste als Servicefiliale an und unterstützt hierbei die Konzernzentrale und die Netzwerkbanken der RBI bei der Kundenbetreuung und bei chinabezogenen Vertriebsaktivitäten. Die Belt and Road Initiative, in deren Rahmen die Filiale Peking verschiedene Kooperationsabkommen mit führenden chinesischen Banken und Fonds, aber auch großen Unternehmen abgeschlossen hat, zeigte sich auch im vergangenen Geschäftsjahr trotz anhaltender COVID-19 Zeiten und diverser Lockdowns sowohl in China als auch in Zentral- und Osteuropa als äußerst robust, und chinesische Staatsunternehmen wie auch bedeutende Privatunternehmen investieren weiterhin in den Ländern, welche die RBI als ihre Heimatmärkte ansieht. Das Kreditwachstum in diesem Segment konnte auch in diesem schwierigen Jahr ein weiteres Mal gesteigert werden, und zahlreiche Exportfinanzierungen wurden abgeschlossen. Darüber hinaus ist es der RBI gelungen, verstärkt in den bedeutenden transkontinentalen Zahlungsverkehr dieser Unternehmen eingebunden zu werden, und wir stehen ihnen mit unserer breiten Produktpalette aus dem Devisenhandel, inklusive der Währungsabsicherungen, zur Verfügung. Die regulatorischen Anforderungen an in China tätige Auslandsbanken steigen weiterhin, und Cyber Security, Data Security und der Schutz personenbezogener Daten nehmen eine immer bedeutendere Rolle ein. In der Zweigstelle Frankfurt wurden die Beratung und Strukturierung verschiedener Formen der Forderungsfinanzierung sowie die lokalen Aktivitäten der Vertriebsunterstützung für die RBI im Geschäft mit Tochterunternehmen deutscher Firmenkunden insbesondere in CEE weiter ausgebaut. Es konnten 2021 weitere Forderungsfinanzierungsmandate für Kunden in den verschiedenen Fokusmärkten der RBI AG gewonnen und umgesetzt sowie das Geschäft weiterentwickelt werden. Im Firmenkundengeschäft ist die Vertriebsunterstützung für das Netzwerk der RBI AG neben der Akquisition neuer Kunden die wesentliche Aufgabe. Die steigende Anforderung deutscher mittelständischer Firmenkunden nach Ansprechpartnern in Deutschland spiegelt die Zentralisierung der Administration und Entscheidungskompetenzen auf der Kundenseite wider. Die Etablierung des Kontaktes zu den Entscheidern in der Zentrale der Kunden stärkt die Kundenbeziehung in CEE und eröffnet Cross-Selling-Potenzial. Die RBI ist seit 1989 in London tätig und bietet eine Reihe von Dienstleistungen vorwiegend in drei Hauptgeschäftsbereichen an. Der Capital Markets Bond Desk betreut Institutionelle Kunden mit speziellem Fokus auf CEE/CIS Fixed Income Bonds einschließlich Staats- und Unternehmensanleihen in Euro/USD und in Lokalwährung, sowohl primär als auch sekundär. Das Fund Finance-Team, in dem Produkte wie z.B. Subscription Credit Facility als Teil der Asset Based Finance Plattform angeboten werden. Für Firmenkunden mit Sitz in Großbritannien und Irland bietet unser Corporate Desk Informationen und Zugang zu einer Reihe von Finanzprodukten und Dienstleistungen, die von der Konzernzentrale und den Netzwerkbanken angeboten werden. Aufgrund des Brexits ist die Zweigstelle aktuell unter dem Temporary Permission Regime zugelassen und reguliert. Dieses erlaubt es Firmen mit Sitz im EWR für einen begrenzten Zeitraum im Vereinigten Königreich tätig zu sein, während sie eine vollständige Zulassung beantragen. Mit Ausnahme der Zweigstelle Polen erfolgt die Verbuchung des operativen Geschäfts der Zweigstellen in der Zentrale in Wien. Finanzielle Leistungsindikatoren Bilanzentwicklung Die Bilanzsumme der Raiffeisen Bank International AG (RBI AG) stieg im Geschäftsjahr 2021 um € 3.526.395 Tausend oder 4,4 Prozent auf € 83.009.009 Tausend. Die Erhöhung der Bilanzsumme resultierte aktivseitig insbesondere aus dem Anstieg der Guthaben bei Zentralnotenbanken und dem Anstieg der Forderungen an Kunden. Passivseitig verzeichneten vor allem die Einlagen von Banken und von Kunden einen substanziellen Anstieg. Das Volumen der verbrieften Verbindlichkeiten reduzierte sich im Geschäftsjahr leicht. Der Anstieg der Barreserven und die Guthaben bei Zentralnotenbanken um € 793.008 Tausend auf €16.563.587 Tausend resultierte vorwiegend aus einer erhöhten Veranlagung überschüssiger Liquidität in Form von Einlagen bei der Oesterreichischen Nationalbank. Die Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind, verzeichneten einen Anstieg um € 245.535 Tausend auf € 5.457.278 Tausend. Die Forderungen an Kreditinstitute reduzierten sich um 7,3 Prozent oder € 855.962 Tausend auf insgesamt € 10.933.167 Tausend, das im Wesentlichen aus einem gesunkenen Forderungsstand von Giro- und Clearinggeschäften um € 528.652 Tausend sowie aus reduzierten Forderungen an Pensionsgeschäften um € 363.018 Tausend resultiert. Die Forderungen an Kunden erhöhten sich um 9,7 Prozent oder € 2.813.630 Tausend auf € 31.778.841 Tausend. Diese Entwicklung resultierte im Wesentlichen aus einem Anstieg von Forderungsankäufen für Export/Import Akkreditive sowie für Kreditgeschäfte um € 1.717.054 Tausend. Darüber hinaus stieg das Kreditvolumen aufgrund verstärkter Geschäftsaktivität um € 874.137 Tausend an. Das Volumen der Pensionsgeschäfte mit Kunden erhöhte sich um € 226.259 Tausend. Der Stand der Wertberichtigungen zu Kundenforderungen verzeichnete im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um € 65.899 Tausend. Die Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere stiegen im Vergleich zum Vorjahr um € 150.869 Tausend oder 4,3 Prozent und wiesen ein Volumen von € 3.642.532 Tausend auf. Das Volumen an Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren erhöhte im Vergleich zu 2020 leicht, der Buchwert zum Jahresende betrug € 507.019 Tausend (2020: € 485.665 Tausend). Der Posten Anteile an verbundenen Unternehmen erhöhte sich um € 195.867 Tausend auf € 10.707.510 Tausend. Diese Entwicklung resultierte insbesondere aus einem Zuschreibungsbedarf verbundener Unternehmen. Die sonstigen Vermögensgegenstände erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um € 171.758 Tausend und wiesen einen Buchwert von € 3.366.583 Tausend aus. Diese Entwicklung ist auf einen Rückgang der positiven Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten des Handelsbuchs um € 52.071 Tausend sowie einen Anstieg von Dividendenforderungen an verbundenen Unternehmen um € 231.984 Tausend zurückzuführen. Passivseitig zeigten die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten einen Anstieg von € 2.264.766 Tausend oder 6,8 Prozent auf € 35.764.018 Tausend. Die Pensionsgeschäfte erhöhten sich um € 1.128.274 Tausend. Darüber hinaus verzeichneten die kurzfristigen Geldmarktgeschäfte im Interbankenbereich eine Steigerung um € 1.287.508 Tausend. Auf das TLTRO III-Programm der EZB (Targeted Longer-Term Refinancing Operations), das ein langfristiges Refinanzierungsprogramm der Europäischen Zentralbank ist mit dem Ziel die Banken durch kostenloses Geld plus Zinsprämien zu einer verstärkten Kreditvergabe zu motivieren, ist ein Anstieg von rund € 300 Millionen zu verzeichnen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stellten mit 43 Prozent der Bilanzsumme einen wesentlichen Anteil an der Refinanzierungsbasis der RBI AG. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden stiegen um € 1.138.882 Tausend oder 5,3 Prozent auf € 22.461.732 Tausend, dieser Anstieg ist hauptsächlich auf eine deutliche Erhöhung der kurzfristigen Giro- und Clearinggeschäfts zurückzuführen. Die Posten Verbriefte Verbindlichkeiten und Ergänzungskapital gemäß CRR sanken im Vergleich zum Vorjahr um 4,3 Prozent oder € 193.960 Tausend auf € 10.646.784 Tausend. Das Platzierungsvolumen der Neuemissionen betrug im Jahr 2021 € 1.691.818 Tausend (2020: € 3.121.868 Tausend), denen im Jahr 2021 Abgänge von verbrieften Verbindlichkeiten von € 1.497.859 Tausend aus Tilgungen und Konfudierungen gegenüberstanden (2020: € 1.949.729 Tausend). Die sonstigen Verbindlichkeiten reduzierten sich im Jahresvergleich um € 175.197 Tausend auf € 2.512.340 Tausend und resultierten im Wesentlichen aus dem Rückgang der negativen Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten des Handelsbuchs, aus entstandenen Verbindlichkeiten von Short-Positionen des Handelsgeschäfts sowie einem Rückgang in der Bewertung von Kapitalgarantien für Zukunftsvorsorge & Investmentfonds. Die Rückstellungen betrafen mit € 67.038 Tausend (31.12.2020: € 75.611 Tausend) Rückstellungen für Abfertigungen, mit € 67.747 Tausend (31.12.2020: € 75.447 Tausend) Rückstellungen für Pensionen, mit € 7.509 Tausend (31.12.2020: € 6.409 Tausend) Steuerrückstellungen und mit € 599.704 Tausend (31.12.2020: € 299.554 Tausend) sonstige Rückstellungen. Der Rückgang der Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen beinhaltet im Wesentlichen Verbräuche und teilweise Auflösungen für freiwillige Abfertigungszahlungen. Der Anstieg der sonstigen Rückstellungen resultierte im Wesentlichen aus der Bildung von zusätzlichen Rückstellungen für Prozessrisiken in Höhe von € 274.812 Tausend infolge von Rechtsstreitigkeiten für Fremdwährungskredite in Polen. Der Gesamtrisikobetrag betrug zum Jahresende 2021 € 47.358.183 Tausend (2020: € 42.509.464 Tausend). Davon entfielen € 41.042.783 Tausend auf das Kreditrisiko (2020: € 35.867.672 Tausend), € 3.150.561 Tausend auf das Marktrisiko (2020: € 3.403.538 Tausend) und € 2.904.129 Tausend auf das operationelle Risiko (2020: € 2.888.308 Tausend). Der Gesamtrisikobetrag ist gegenüber dem Vorjahr um rund € 4.848.719 Tausend gestiegen. Im Wesentlichen ist der Anstieg auf das Neugeschäft zurückzuführen, dies führte zu einem höheren Risikobetrag für das Kreditrisiko. Das harte Kernkapital (CET1-Kapital) stieg zum Jahresende 2021 auf € 8.283.939 Tausend (2020: € 8.029.025 Tausend). Das Kernkapital (Tier 1) lag bei € 9.779.951 Tausend (2020: € 9.555.165 Tausend). Im Jahr 2021 hat die RBI Ag kein zusätzliches Kernkapital begeben. Die ergänzenden Eigenmittel machten € 2.097.084 Tausend aus (2020: € 1.923.672 Tausend). Die gesamten Eigenmittel beliefen sich auf € 11.822.036 Tausend, dies bedeutet einen Anstieg um € 334.199 Tausend gegenüber dem Vorjahr. Die CET1-Quote lag mit 17,3 Prozent um 1,4 Prozent unter dem Vorjahreswert von 18,7 Prozent. Die Kernkapitalquote betrug 20,7 Prozent und verschlechterte sich gegenüber dem Vorjahr um 1,8 Prozent. Die Gesamtkapitalquote belief sich auf 25,0 Prozent (2020: 27,0 Prozent). Alle Kapitalquoten lagen ausreichend über den jeweiligen Anforderungen (inkl. aller Puffer- und Säule 2-Anforderungen). Die gebundenen Kapitalrücklagen in Höhe von € 4.334.286 Tausend (31.12.2020: € 4.334.286 Tausend) und die nicht gebundenen Kapitalrücklagen in Höhe von € 97.066 Tausend (31.12.2020: € 97.066 Tausend) blieben im Geschäftsjahr unverändert. Die Anzahl der im Rahmen des Share Incentive Programms (SIP) für wesentliche Leistungsträger der Gesellschaft (Vorstand und leitende Angestellte) und Vorstandsmitglieder von verbundenen Bank-Tochterunternehmen gewidmeten und in den Jahren 2005 bis 2009 erworbenen eigenen Aktien betrug zum Jahresende 2019 322.204 Stück. Dies entspricht mit einem Nennwert von € 983 Tausend einem Anteil von 0,1 Prozent am Grundkapital. Die Share Incentive Programme sind 2018 ausgelaufen, demzufolge ergibt sich keine weitere Zuteilungsverpflichtung eigener Aktien aus diesen Programmen. Die Gewinnrücklagen umfassen gesetzliche Rücklagen in Höhe von € 5.500 Tausend (31.12.2020: € 5.500 Tausend) und andere freie Rücklagen in Höhe von € 2.679.665 Tausend (31.12.2020: € 2.403.752 Tausend). Von den anderen freien Rücklagen ist ein Betrag von € 352.661 Tausend (31.12.2020: € 323.748 Tausend) dem Raiffeisen-IPS gewidmet. Aufgrund der Vereinbarung über die Errichtung eines institutsbezogenen Sicherungssystems (Institutional Protection Scheme) und eines entsprechenden Beschlusses des Raiffeisen-IPS Risikorats wurde im Geschäftsjahr 2021 ein Beitrag in Höhe von € 28.783 Tausend (31.12.2020: € 48.057 Tausend) als Rücklage für das Raiffeisen-IPS den anderen Gewinnrücklagen zugeführt. Die Rücklage für das Bundes-IPS ist bei der Eigenmittelberechnung nach CRR nicht anrechenbar. Aus dem Jahresüberschuss wurde weiters ein Betrag von € 247.000 Tausend (31.12.2020: € 46.000 Tausend) den anderen freien Rücklagen zugeführt. Der Stand der Haftrücklage beträgt zum 31.12.2021 unverändert € 535.097 Tausend (31.12.2020: € 535.097 Tausend). Ertragslage Im Geschäftsjahr 2021 verzeichnete der Nettozinsertrag der Raiffeisen Bank International AG (RBI AG) einen Anstieg um 12,9 Prozent oder € 46.758 Tausend auf € 410.387 Tausend. Zu einem Teil resultiert der Anstieg des Nettozinsertrages aus dem im September 2019 eingeführten Tiering-Systems der Europäischen Zentralbank (EZB). Demzufolge wurde ein Teil der Überschussliquidität vom negativen Zinssatz ausgenommen. Dadurch reduzierte sich die negative Zinsbelastung aus der Veranlagung der Überschussliquidität bei der EZB. Darüber hinaus wurde das TLTRO III-Programm der EZB in voller Höhe in Anspruch genommen. Bei der Erfüllung seitens der EZB vorgegebenen Kriterien - abhängig vom Wachstum eines definierten Kreditportfolios - erhalten die Banken eine Prämie in Höhe von 50 Basispunkten auf die in Anspruch genommene Refinanzierung. Die Kriterien werden von der RBI AG mit hoher Sicherheit erfüllt, weswegen die Prämie als Zinsertrag abgegrenzt wurde. Der Nettozinsertrag aus dem Kunden- und Interbankengeschäft hat sich im Vergleich zum Vorjahr gut entwickelt., obwohl das anhaltende Niedrigzinsumfeld die Ertragsseite weiterhin belastet Die um € 61.589 Tausend auf € 841.438 Tausend gestiegenen Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen ergaben sich überwiegend aus der Erhöhung der Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen um € 58.852 Tausend, die aus höheren Dividendenerträgen verbundener Unternehmen im Jahr 2021 resultierten. Die Beteiligungserträge resultieren im Wesentlichen aus den Erträgen der AO Raiffeisenbank, Moskau, mit € 441.378 Tausend, der RS Beteiligungs GmbH, Wien, mit € 300.000 Tausend und der JSC Raiffeisen Bank Aval, Kiew, mit € 41.323 Tausend. Der Saldo aus Provisionserträgen und -aufwendungen verzeichnete einen Anstieg von € 89.347 Tausend auf € 312.733 Tausend. Diese Entwicklung ist mit € 25.274 Tausend auf den Anstieg im Devisen-, Valuten- und Edelmetallgeschäft (€ 27.857 Tausend) aufgrund einer Ausweisänderung im Valutenhandel zurückzuführen, bei dem die verrechneten Transportkosten nunmehr seit 2021 im Provisionsergebnis und nicht mehr FX-Ergebnis dargestellt werden. Darüber hinaus gab es beim Kreditgeschäft einen Anstieg von € 23.585 Tausend auf €71.670 Tausend, der zum Teil durch eine Umstellung in der Vereinnahmung von Bereitstellungsprovisionen für nicht ausgenutzte Rahmen von revolvierenden Krediten auf eine lineare Verteilung über die jeweilige Laufzeit entstand. Ebenso erhöhte sich das Garantiegeschäft um € 9.722 Tausend auf € 42.514 Tausend, das sowohl auf einen Geschäftsanstieg als auch auf die Erhöhung laufender Provisionen zurückzuführen ist, das Zahlungsverkehrsgeschäft um € 11.904 Tausend auf € 86.597 Tausend sowie das Wertpapier- & Depotgeschäft um € 15.489 Tausend auf € 78.653 Tausend. Der Saldo der Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften reduzierte sich um € 334.784 Tausend auf einen Verlust in Höhe von € 186.493 Tausend (2020: Gewinn von € 148.292 Tausend). Diese Entwicklung resultierte im Wesentlichen aus dem um € 304.324 Tausend verschlechterten Handelsergebnis aus währungsbezogenen Derivat- & Devisengeschäften in Höhe von minus € 120.163 Tausend (2020: € 184.161 Tausend) sowie aus dem um € 30.886 Tausend schlechterem Handelsergebnis aus zinsbezogenen Wertpapiergeschäften auf minus € 65.870 Tausend (2020: € 34.984 Tausend). Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich um € 47.386 Tausend auf € 275.287 Tausend. Unter dem Posten waren Erträge aus Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von € 103.870 Tausend (2020: € 90.620 Tausend), Erträge aus Close-Out Fees für Derivate des Bankbuchs in Höhe von € 16.832 Tausend (2020: € 98.918 Tausend). Erträge aus der Auflösung sonstiger Rückstellungen in Höhe von € 917 Tausend (2020: € 897 Tausend) sowie Erträge aus der Auflösung von Drohverlustrückstellungen für Derivate im Bankbuch in Höhe von € 28.751 Tausend (2020: € 12.573 Tausend) ausgewiesen. Die Betriebserträge erreichten somit einen Wert von € 1.653.353 Tausend, was einer Reduktion gegenüber dem Vorjahr um 5,1 Prozent entspricht. Die gesamten Betriebsaufwendungen verringerten sich gegenüber dem Vorjahr um 15,0 Prozent auf € 1.165.093 Tausend. Der Personalaufwand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr leicht um € 4.980 Tausend auf € 395.716 Tausend. Die Aufwendungen für Löhne und Gehälter verzeichneten gegenüber dem Vorjahr eine leichte Steigerung und reflektieren die gestiegene durchschnittliche Mitarbeiteranzahl. Der Sachaufwand zeigte eine Erhöhung um € 36.554 Tausend oder 10,1 Prozent auf € 398.260 Tausend. Die Ausgaben für Sachaufwand umfassten im Wesentlichen die Ausgaben für IT in Höhe von € 163.504 Tausend (2020: € 145.770 Tausend), Mieten in Höhe von € 31.468 Tausend (2020: € 33.633 Tausend), sowie Honorarkosten für Beratungen und Prüfungen in Höhe von € 72.709 Tausend (2020: € 51.261 Tausend). Weiters ist im Sachaufwand der Jahresbeitrag für den Bankenabwicklungsfonds in Höhe von € 38.602 Tausend (2020: € 35.372 Tausend) enthalten. Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände stiegen um € 1.681 Tausend auf € 14.040 Tausend (2020: € 12.360 Tausend). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich in der RBI AG um € 109.119 Tausend auf € 357.076 Tausend im Jahr 2021. Darin enthalten sind Drohverlustrückstellungen für Bankbuchderivate, deren Aufwand verringerte sich um € 11.329 Tausend auf € 14.811 Tausend (2020: € 26.140 Tausend), Dotationen für sonstige Rückstellungen in Höhe von € 300.150 Tausend (2020: € 62.592 Tausend), worin Dotationen von zusätzlichen Rückstellungen in Höhe von € 274.812 Tausend infolge von Rechtsstreitigkeiten für Fremdwährungskredite in Polen beinhaltet sind, Aufwendungen betreffend die ausländischen Zweigstellen in Höhe vom € 8.782 Tausend (2020: € 10.716 Tausend) sowie Aufwendungen aus Close-Out Fees für Derivate des Bankbuchs in Höhe von € 26.553 Tausend (2020: €144.705 Tausend). Nach Abzug der gesamten Betriebsaufwendungen von den Betriebserträgen ergab sich in der RBI AG ein Betriebsergebnis für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von € 488.261 Tausend, was gegenüber dem Vergleichszeitraum 2020 eine Reduktion um 33,1 Prozent oder € 241.938 Tausend bedeutete. Demzufolge errechnete sich eine Cost/Income Ratio (Betriebsaufwendungen geteilt durch Betriebserträge) von 70,5 Prozent (2020: 58,1 Prozent). Der Ertrags-/Aufwandssaldo aus der Veräußerung und der Bewertung von Forderungen und Wertpapieren des Umlaufvermögens ergab wie im Vorjahr einen negativen Saldo in Höhe von € 91.290 Tausend (2020: minus € 94.301 Tausend). Diese Entwicklung resultierte einerseits aus einem Rückgang des Bewertungs- und Veräußerungsergebnisses der Wertpapiere des Umlaufvermögens sowie der Bankbuch Derivate in Höhe von € 17.303 Tausend (2020: € 53.507 Tausend) und andererseits aus einem Anstieg des Ergebnisses aus der Bewertung von Forderungen und Garantien auf minus € 73.987 Tausend (2020: minus € 147.809 Tausend). Der Bedarf an Neudotierungen hat sich durch die allgemeine wirtschaftliche Erholung im Jahr 2021 reduziert. Im Bereich der Einzelwertberichtigungen verzeichnete die RBI AG eine Nettodotierung der Wertberichtigungen in Höhe von € 37.989 Tausend. Dies war im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang von € 16.910 Tausend. Im Laufe des aktuellen Geschäftsjahres hat sich die gesamtwirtschaftliche Situation im Vergleich zu 2020 verbessert. Aufgrund des langfristig positiven makroökonomischen Ausblicks kam es zu geringeren Neudotierungen von Portfolio-Wertberichtungen sowie einer Auflösung bestehender Wertberichtungen in Höhe von € 8.535 Tausend. Für die Segmente Hotellerie, Geschäfts- und Einzelhandelsimmobilien mussten aufgrund der anhalten COVID-19 Pandemie, den Reisebeschränkungen und den langsam voranschreitenden Impfungen weitere Modelergänzungen (Post-Model-Adjustments) in Höhe von minus € 46.930 Tausend (2020: minus € 70.322 Tausend) vorgenommen werden. Im Vergleich zu 2020 entspricht dies jedoch einem Rückgang von € 23.392 Tausend. Nachdem in diesen Segmenten keine baldige Erholung erwartet wird, wurden diese Modelergänzungen (Post-Model-Adjustments) aus 2020 und 2021 durch differenziertere Risikofaktoren ersetzt. Im Zusammenhang mit dem Russland-Ukraine-Konflikt wurden für potenzielle sanktionierte Kunden zusätzliche Portfolio-Wertberichtungen von minus € 7.724 Tausend gebildet. Bei substantiellen sowie nicht-substantiellen Vertragsanpassungen wurden im Geschäftsjahr Buchwertverluste in Höhe von € 4.485 Tausend (2020: € 2.077 Tausend) realisiert. Die Erträge aus außerordentlichen Veräußerungen von Kreditforderungen ergaben im Geschäftsjahr € 6.271 Tausend (2020: € 950 Tausend). Im Posten Ertrags-/Aufwandssaldo aus der Veräußerung und der Bewertung von Wertpapieren, die wie Finanzanlagen bewertet sind, sowie von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden im Geschäftsjahr Zuschreibungen von insgesamt € 195.236 Tausend vorgenommen, darunter die RBI-Invest Holding GmbH, Wien in Höhe von € 87.015 Tausend, die RZB-BLS Holding GmbH, Wien in Höhe von € 49.351 Tausend enthalten. Im Geschäftsjahr wurden Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen in Höhe von insgesamt € 12.938 Tausend abgeschrieben, darunter die Fairo LLC, Kiew in Höhe von € 4.304 Tausend sowie die RBI PE Handels- und Beteiligungs GmbH, Wien in Höhe von € 4.790. Insgesamt werden € 186.003 Tausend an Gewinnen (2020: Verluste in Höhe von € 304.643 Tausend) aus der Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen ausgewiesen. Somit ergab sich ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) für das vergangene Geschäftsjahr in Höhe von € 592.143 Tausend (2020: € 331.086 Tausend). Im Geschäftsjahr ergab sich ein Return on Equity vor Steuern (Jahresüberschuss vor Steuern geteilt durch durchschnittliches Eigenkapital 2021) von 5,8 Prozent (2020: 3,3 Prozent). Die Steuern aus Einkommen und Ertrag wiesen 2021 einen Ertrag in Höhe von € 10.400 Tausend auf (2020: Aufwand € 20.486 Tausend), was im Wesentlichen auf Steuerforderung aus Vorjahren aufgrund eines Bescheids des Bundesfinanzgerichts im Zusammenhang mit Capital Hedges und IPO-Kosten zurückzuführen ist. Der Aufwand für sonstige Steuern betrug € 23.066 Tausend (2020: € 57.453 Tausend), im Wesentlichen verursacht durch die Stabilitätsabgabe für Banken in Höhe von € 24.396 Tausend (2020: € 62.838 Tausend). Als Return on Equity nach Steuern (Jahresgewinn nach Steuern geteilt durch durchschnittliches Eigenkapital 2021) errechnete sich ein Wert von 5,7 Prozent (2020: 2,5 Prozent). Der Jahresüberschuss 2021 betrug € 579.477 Tausend (2020: € 253.166 Tausend). Unter Berücksichtigung der Rücklagenbewegung von € 275.913 Tausend und des Gewinnvortrags von € 76.436 Tausend aus dem Vorjahr ergab sich ein Bilanzgewinn in Höhe von € 380.000 Tausend. Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechte Die folgenden Angaben erfüllen die Bestimmungen des § 243a Abs 1 UGB: (1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2021 € 1.003.265.844,05 und ist in 328.939.621 auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stammaktien aufgeteilt. Davon sind zum Stichtag 31. Dezember 2021 322.204 (31. Dezember 2020: 322.204 Stück) Stück eigene Aktien, sodass sich zum Bilanzstichtag 328.617.417 Aktien im Umlauf befanden. (2) Die Satzung enthält keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen. Die Raiffeisen-Landesbanken und unmittelbare und mittelbare Tochtergesellschaften der Raiffeisen-Landesbanken sind Parteien eines Syndikatsvertrags in Bezug auf die RBI AG (Syndikatsvereinbarung). In dieser Syndikatsvereinbarung ist u. a. neben einer Stimmbindung und Vorkaufsrechten insbesondere geregelt, dass seit Ablauf des Zeitraums von drei Jahren ab Wirksamkeit der Verschmelzung der RZB AG mit der RBI AG, somit nunmehr seit 18. März 2020, Verkäufe von durch die Raiffeisen-Landesbanken gehaltenen RBI-Aktien (mit wenigen Ausnahmen) nicht möglich sind (Lock-Up-Periode), wenn dadurch die zusammengerechnete Beteiligung der Raiffeisen-Landesbanken an der RBI AG (unmittelbar und/oder mittelbar) 40 Prozent (zuvor: 50 Prozent) des Grundkapitals zuzüglich einer Aktie unterschreiten würde. (3) Die RLB NÖ-Wien Sektorbeteiligungs GmbH hält rund 22,24 Prozent am Grundkapital der Gesellschaft. Weiters sind den Raiffeisen-Landesbanken und deren unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften aufgrund der Syndikatsvereinbarung in Bezug auf die RBI AG die unmittelbar bzw. mittelbar gehaltenen Stimmrechte aus insgesamt 193.449.778 Aktien, entsprechend einem Stimmrechtsanteil von rund 58,81 Prozent, jeweils wechselseitig gemäß §§ 130 und 133 Z 7 BörseG als gemeinsam vorgehenden Rechtsträgern iSd § 1 Z 6 ÜbG zuzurechnen. Die restlichen Aktien der RBI AG befinden sich im Streubesitz. Dem Vorstand sind keine weiteren direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital bekannt, die zumindest 10 Prozent betragen. (4) Die Satzung enthält keine besonderen Kontrollrechte von Aktieninhabern. Gemäß Syndikatsvereinbarung für die RBI AG können neun Mitglieder des Aufsichtsrats der RBI AG durch die Raiffeisen-Landesbanken nominiert werden. Neben den von den Raiffeisen-Landesbanken nominierten Mitgliedern sollen dem Aufsichtsrat der RBI AG drei nicht der Raiffeisen Bankengruppe Österreich zurechenbare unabhängige Vertreter des Streubesitzes angehören. (5) Es besteht keine Stimmrechtskontrolle bei einer Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer. (6) Laut Satzung können Personen, die das 68. Lebensjahr vollendet haben, nicht zum Mitglied des Vorstands bestellt oder für eine weitere Funktionsperiode wiederbestellt werden. Für den Aufsichtsrat gilt, dass Personen, die das 75. Lebensjahr vollendet haben, nicht zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt oder für eine weitere Funktionsperiode wiedergewählt werden können. Mitglied des Aufsichtsrats kann ferner keine Person sein, die insgesamt bereits acht Aufsichtsratsmandate in börsenotierten Gesellschaften innehat. Der Vorsitz im Aufsichtsrat einer börsenotierten Gesellschaft zählt dabei doppelt. Von dieser Beschränkung kann die Hauptversammlung durch einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen absehen, sofern dies gesetzlich zulässig ist. Jede zur Wahl gestellte Person, die mehr Aufsichtsratsmandate oder -vorsitze in börsenotierten Gesellschaften innehat, hat dies der Hauptversammlung gegenüber offenzulegen. Darüber hinaus bestehen keine über das Gesetz hinausgehenden Bestimmungen hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Die Satzung der Gesellschaft sieht vor, dass, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen eine andere Mehrheit vorschreiben, die Hauptversammlung ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen fasst. In Fällen, in denen das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, erfolgt dies mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Aufgrund dieser Bestimmung können Aufsichtsratsmitglieder mit einfacher Mehrheit vorzeitig abberufen werden. Der Aufsichtsrat kann Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen, beschließen. Dieses Recht kann an Ausschüsse delegiert werden. Darüber hinaus bestehen keine über das Gesetz hinausgehenden Bestimmungen über die Änderung der Satzung der Gesellschaft. (7) Der Vorstand ist seit der Hauptversammlung vom 13. Juni 2019 gemäß § 169 AktG ermächtigt, bis längstens 2. August 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital – allenfalls in mehreren Tranchen – um bis zu € 501.632.920,50 durch Ausgabe von bis zu 164.469.810 Stück neuen, auf Inhaber lautenden stimmberechtigten Stammaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (auch im Wege des mittelbaren Bezugsrechts durch ein Kreditinstitut gemäß § 153 Abs 6 AktG) und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage erfolgt oder (ii) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgt und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten (Bezugsrechtsausschluss). Die (i) Ausnützung des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts bei Kapitalerhöhung gegen Bareinlage sowie die (ii) Durchführung des in der Hauptversammlung vom 20. Oktober 2020 beschlossenen bedingten Kapitals (siehe unten) zur Gewährung von Umtausch- und Bezugsrechten an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen dürfen insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Die Ausnützung des genehmigten Kapitals in Form einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage ist von dieser Einschränkung nicht umfasst. Von dieser Ermächtigung vom Juni 2019 zur Ausnützung des genehmigten Kapitals wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Das Grundkapital ist gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu € 100.326.584,- durch Ausgabe von bis zu 32.893.962 Stück auf Inhaber lautenden Stammaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als von einem unentziehbaren Umtausch- oder Bezugsrecht Gebrauch gemacht wird, das die Gesellschaft den Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen, die auf der Grundlage des Hauptversammlungsbeschlusses vom 20. Oktober 2020 ausgegeben werden, auf Aktien einräumt, oder im Falle einer in den Ausgabebedingungen von Wandelschuldverschreibungen festgelegten Wandlungspflicht, diese Wandlungspflicht zu erfüllen ist, und, in beiden Fällen, der Vorstand nicht beschließt, eigene Aktien zuzuteilen. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Aktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln (Grundlage der Berechnung des Ausgabebetrages); der Ausgabebetrag darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen. Die neu ausgegebenen Aktien der bedingten Kapitalerhöhung haben eine Dividendenberechtigung, die den zum Zeitpunkt der Ausgabe an der Börse gehandelten Aktien entspricht. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Die Hauptversammlung vom 20. Oktober 2020 ermächtigte den Vorstand ferner, gemäß § 174 Abs 2 AktG innerhalb von fünf Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung, sohin bis zum 19. Oktober 2025, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, auch in mehreren Tranchen, Wandelschuldverschreibungen, mit denen ein Umtausch- oder Bezugsrecht in Aktien der Gesellschaft verbunden ist, oder Wandelschuldverschreibungen mit Wandlungspflicht (bedingte Pflichtwandelschuldverschreibungen gemäß § 26 BWG), inklusive Wandelschuldverschreibungen, die die Anforderungen für Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen in der jeweils geltenden Fassung erfüllen, unter gänzlichen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auszugeben. Die Ermächtigung umfasst die Begebung von Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu € 1.000.000.000,- mit Umtausch- oder Bezugsrecht auf bis zu 32.893.962 Stück auf Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft mit dem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu € 100.326.584,-. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Aktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln (Grundlage der Berechnung des Ausgabebetrages); der Ausgabebetrag der Wandelschuldverschreibungen darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen. Der Vorstand wurde in diesem Zusammenhang ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Ausgabe- und Ausstattungsmerkmale sowie die Emissionsbedingungen der Wandelschuldverschreibungen festzulegen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Verwässerungsschutzbestimmungen, Wandlungszeitraum, Wandlungsrechte und -pflichten, Wandlungsverhältnis sowie Wandlungspreis. Die Wandelschuldverschreibungen können auch – unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert – in der Währung der Vereinigten Staaten von Amerika sowie in der Währung jedes anderen OECD-Mitgliedstaates begeben werden. Die Wandelschuldverschreibungen können auch durch eine zu 100 Prozent im direkten oder indirekten Eigentum der Raiffeisen Bank International AG stehenden Gesellschaft ausgegeben werden. Für diesen Fall wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft eine Garantie für die Wandelschuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern der Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte in auf Inhaber lautende Stammaktien der Raiffeisen Bank International AG zu gewähren sowie im Falle einer in den Ausgabebedingungen von Wandelschuldverschreibungen festgelegten Wandlungspflicht die Erfüllung der Wandlungspflicht in auf Inhaber lautende Stammaktien der Raiffeisen Bank International AG zu ermöglichen; dies unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen. Bis dato wurden keine Wandelschuldverschreibungen ausgegeben. Die Hauptversammlung vom 20. Oktober 2020 ermächtigte den Vorstand nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG zum Erwerb und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien, wobei mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Erwerb auch außerbörslich unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionäre erfolgen kann. Der Anteil der zu erwerbenden und bereits erworbenen eigenen Aktien darf insgesamt 10 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Dauer der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist mit 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung in der Hauptversammlung, sohin bis zum 19. April 2023, begrenzt. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert beträgt € 3,05 pro Aktie, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht mehr als 10 Prozent über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der der Ausübung dieser Ermächtigung vorangegangenen 10 Handelstage liegen. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke – mit Ausnahme des Wertpapierhandels – durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Der Vorstand wurde weiters gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung der eigenen Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter teilweisem oder gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Das Bezugsrecht der Aktionäre darf nur dann ausgeschlossen werden, wenn die Verwendung der eigenen Aktien als Gegenleistung für eine Sacheinlage, beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland erfolgt. Weiters kann für den Fall, dass künftig Wandelschuldverschreibungen ausgegeben werden, das Bezugsrecht der Aktionäre auch ausgeschlossen werden, um (eigene) Aktien an solche Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen auszugeben, die von dem ihnen gemäß den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen gewährten Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch gemacht haben, sowie im Falle einer in den Ausgabebedingungen von Wandelschuldverschreibungen festgelegten Wandlungspflicht, um diese Wandlungspflicht zu erfüllen. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden und gilt für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung, sohin bis zum 19. Oktober 2025. Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung vom 21. Juni 2018 beschlossene Ermächtigung gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und bezieht sich hinsichtlich der Verwendung auch auf den von der Gesellschaft bereits erworbenen Bestand eigener Aktien. Seither wurden weder aufgrund der erloschenen Ermächtigung vom Juni 2018 noch aufgrund der nunmehr aufrechten Ermächtigung vom Oktober 2020 eigene Aktien erworben. Die Hauptversammlung vom 20. Oktober 2020 ermächtigte den Vorstand ferner nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 7 AktG, zum Zweck des Wertpapierhandels, der auch außerbörslich durchgeführt werden darf, für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung, sohin bis zum 19. April 2023, eigene Aktien zu erwerben, wobei der Handelsbestand der zu diesem Zweck erworbenen Aktien am Ende jeden Tages 5 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf. Der Gegenwert für die zu erwerbenden Aktien darf die Hälfte des Schlusskurses an der Wiener Börse am letzten Handelstag vor dem Erwerb nicht unter- und das Doppelte des Schlusskurses an der Wiener Börse am letzten Handelstag vor dem Erwerb nicht überschreiten. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. (8) Es bestehen folgende bedeutende Vereinbarungen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist und die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden: Die RBI AG ist Versicherungsnehmer einer gruppenweit gültigen D&O-Versicherung. Im Fall einer Verschmelzung mit einem anderen Rechtsträger endet der Versicherungsvertrag automatisch zum Ablauf jener Versicherungsperiode, in der die Verschmelzung wirksam wird. In diesem Fall besteht Versicherungsschutz nur für Schadenersatzansprüche aus vor der Verschmelzung begangenen Pflichtverletzungen, die dem Versicherer vor der Beendigung der gruppenweiten D&O-Versicherung der RBI gemeldet werden. §Die RBI AG ist Mitglied des Fachverbands der Raiffeisenbanken. Bei einem Kontrollwechsel in der RBI AG, in dessen Rahmen Gesellschafter von außerhalb der Raiffeisen Bankengruppe Österreich die Kontrolle erlangen, können die Mitgliedschaften im Fachverband der Raiffeisenbanken, im Raiffeisen-IPS gemäß Art 113 Abs 7 CRR, bei der Österreichischen Raiffeisen Sicherungseinrichtung eGen und in der Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich enden. Die RBI AG übt weiters die Zentralinstitutsfunktion der Raiffeisen Bankengruppe auf Bundesebene aus. Bei einem Kontrollwechsel in der RBI AG können Verträge, die damit zusammenhängen (Zentralinstitut im Liquiditätsverbund nach § 27a BWG), enden bzw. sich ändern. §Refinanzierungsverträge der Gesellschaft und Verträge über Finanzierungen Dritter an Tochtergesellschaften, die von der Gesellschaft garantiert werden, sehen teilweise im Fall eines Kontrollwechsels vor, dass die Kreditgeber eine vorzeitige Rückzahlung der Finanzierungen verlangen können. (9) Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die gemäß NaDiVeG (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz) nach § 267a UGB zu erstellende konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung erfolgt als eigenständiger nichtfinanzieller Bericht (Nachhaltigkeitsbericht). Der Bericht mit ausführlichen Informationen zu den Entwicklungen im Nachhaltigkeitsmanagement wird auf der Website unter www.rbinternational.com → Über uns → Nachhaltigkeitsmanagement veröffentlicht und enthält auch die Angaben nach § 243a UGB für das Mutterunternehmen. Corporate Governance Den Corporate-Governance-Bericht finden Sie auf der Website der RBI (www.rbinternational.com → Investor Relations → Corporate Governance). ‎ Risikobericht Aktives Risikomanagement stellt für die RBI AG eine Kernkompetenz dar. Um Risiken effektiv zu erkennen, einzustufen und zu steuern, entwickelt die Bank ihr umfassendes Risikomanagement permanent weiter. Das Risikomanagement ist ein integraler Bestandteil der Gesamtbanksteuerung und berücksichtigt neben den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere die Art, den Umfang und die Komplexität der Geschäfte sowie die daraus resultierenden Risiken. Der Risikobericht erläutert die Grundsätze und Organisation des Risikomanagements und stellt die aktuelle Risikoposition für alle materiellen Risiken dar. Grundsätze des Risikomanagements Die RBI AG verfügt über ein System von Risikoprinzipien sowie Risikomessungs- und Überwachungsverfahren mit dem Ziel, die Risiken der Bank zu kontrollieren und zu steuern. Die Risikopolitik und die Grundsätze des Risikomanagements werden vom Vorstand der RBI AG festgelegt, In den Aufsichtsratsgremien werden diese regelmäßig berichtet und diskutiert. Zu den Risikogrundsätzen der Bank gehören dabei unter anderem folgende Prinzipien: §Integriertes Risikomanagement Kredit- und Länderrisiken, Markt- und Liquiditätsrisiken, Beteiligungsrisiken sowie operationelle Risiken werden als Hauptrisiken unternehmensweit gesteuert. Dazu werden diese Risiken gemessen, limitiert, aggregiert und den verfügbaren Risikodeckungsmassen gegenübergestellt. §Einheitliche Methoden Um einen konsistenten und kohärenten Risikomanagementansatz zu gewährleisten, werden einheitliche Methoden zur Risikobeurteilung und Limitierung eingesetzt. Dieses Vorgehen bildet die Grundlage für eine einheitliche Konzernsteuerung in allen Ländern und Geschäftssegmenten der RBI AG. §Laufende Planung Die Risikostrategien und das Risikokapital werden während des jährlichen Budgetierungs- und Planungsprozesses überarbeitet und bewilligt. Wesentliches Augenmerk wird dabei auch auf die Vermeidung von Risikokonzentrationen gelegt. §Unabhängige Kontrolle Es besteht eine klare personelle und funktionale Trennung zwischen den Geschäfts- und allen Risikomanagement- und Risikocontrolling-Aktivitäten. §Vor- und Nachkalkulation Risiken werden konsistent im Rahmen des Produktvertriebs und in der risikoadjustierten Performancemessung berücksichtigt. Damit wird sichergestellt, dass Geschäfte grundsätzlich nur unter Berücksichtigung des Risiko-Ertrags-Verhältnisses abgeschlossen und Anreize zum Eingehen hoher Risiken vermieden werden. Organisation des Risikomanagements Der Vorstand der RBI AG stellt die angemessene Organisation und die Weiterentwicklung des Risikomanagements sicher. Er entscheidet über die angewendeten Verfahren zur Identifikation, Messung und Überwachung der Risiken und trifft Steuerungsmaßnahmen anhand der erstellten Auswertungen und Analysen. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben wird der Vorstand durch unabhängige Risikomanagement-Einheiten und spezifische Komitees unterstützt. Grundsätzlich erfolgt das Risikomanagement der RBI AG auf mehreren Stufen. Die RBI AG entwickelt und implementiert die entsprechenden Konzepte als übergeordnetes Kreditinstitut und in Zusammenarbeit mit den einzelnen Tochtereinheiten des Konzerns. Die zentralen Risikomanagement-Einheiten sind einerseits verantwortlich für die angemessene und geeignete Umsetzung der Risikomanagement-Prozesse im gesamten Unternehmen, andererseits implementieren sie die Risikopolitik in den jeweiligen Risikokategorien bzw. steuern das Geschäft der RBI AG innerhalb der genehmigten Risikobudgets. Die Implementierung und Steuerung der ESG Risiken ist in einem bereichsübergreifenden Projekt aufgesetzt und umfasst alle Risikobereiche. Die im Bankwesengesetz geforderte Funktion des zentralen und unabhängigen Risikocontrollings wird durch den organisatorischen Bereich Group Risk Controlling ausgeübt. Dessen Aufgaben umfassen die Erstellung des unternehmensweiten und Risikokategorie übergreifenden Regelwerks zur Risikosteuerung sowie die unabhängige und neutrale Berichterstattung über das Risikoprofil an den Risikoausschuss des Aufsichtsrats, den Gesamtvorstand und die einzelnen Geschäftsbereichsverantwortlichen. Risikokomitees Das Group Risk Committee ist das übergeordnete Entscheidungsgremium für alle risikorelevanten Themenbereiche des Konzerns. Es beschließt die Risikomanagement-Methoden und Steuerungskonzepte, die für den Gesamtkonzern und wesentliche Teilbereiche eingesetzt werden, und ist für die laufende Weiterentwicklung und Implementierung der Methoden und Parameter zur Risikomessung und die Verfeinerung der Steuerungsinstrumente zuständig. Dazu gehören auch der Risikoappetit, unterschiedliche Risikobudgets und -limits auf Gesamtbankebene sowie die Überwachung der aktuellen Risikosituation unter Berücksichtigung einer angemessenen Kapitalausstattung und der entsprechenden Risikolimits. Es bewilligt die verschiedenen Risikomanagement- und -steuerungsaktivitäten (wie z.B. die Allokation von Risikobudgets) und unterstützt den Vorstand bei diesen Tätigkeiten. Der Zuständigkeitsbereich wurde im Laufe des Jahres 2021 erweitert, um auch abwicklungsbezogene Themen und Ent-scheidungen einzubeziehen, die die jeweiligen SRB-Richtlinien und -Anforderungen widerspiegeln. Das Group Asset/Liability Committee beurteilt und steuert das Bilanzstruktur- und Liquiditätsrisiko und legt die Methodik für das interne Transferpreissystem fest. Es nimmt in diesem Zusammenhang wesentliche Aufgaben betreffend die langfristige Refinanzierungsplanung sowie die Festlegung von Absicherungsmaßnahmen zu strukturellen Zins- und Währungsrisiken wahr. Das Structural FX Committee ist ein Sub-Committee des Group Asset/Liability Committees und managt das Währungsrisiko der Kapitalposition. Das Market Risk Committee steuert das Marktrisiko aus Handels- und Bankbuchgeschäften und legt die entsprechenden Limits und Verfahren fest. In diese Steuerung fließen insbesondere die Geschäftsergebnisse, die ermittelten Risiken und die gemessene Limitauslastung sowie die Ergebnisse aus Szenarienanalysen und Stresstests betreffend Marktrisiken ein. Die Credit Committees setzen sich aus Vertretern der Bereiche Markt und Marktfolge zusammen, wobei sich die personelle Besetzung je Kundengruppe für Firmenkunden, Finanzinstitute und den öffentlichen Sektor unterscheidet. Sie beschließen die konkreten Kreditvergabekriterien für einzelne Kundensegmente und Länder und treffen im Rahmen des Kreditgenehmigungsprozesses und der rating- und volumenorientierten Kompetenzordnung alle sie betreffenden Kreditentscheidungen. Das Problem Loan Committee ist das wesentliche Gremium im Prozess der Beurteilung und Entscheidungsfindung bei Problemkunden. Es umfasst erstrangig Entscheidungsträger (Vorstände), Vorsitzender ist der Chief Risk Officer (CRO) der RBI AG, weitere stimmberechtigte Mitglieder sind die für die Kundenbereiche verantwortlichen Vorstandsmitglieder, der Chief Financial Officer (CFO) sowie die relevanten Bereichs- und Abteilungsleiter aus Risikomanagement und Special Exposures Management. Das Securitization Committee ist das Entscheidungsgremium für Limitanträge betreffend Verbriefungspositionen im Rahmen der konkreten Entscheidungsbefugnisse und erarbeitet Änderungsvorschläge zur Verbriefungsstrategie für den Vorstand. Zusätzlich dient das Verbriefungskommittee als eine Plattform zum Austausch von Informationen bezüglich Verbriefungspositionen und Marktentwicklungen. Das Group Operational Risk Management & Controls Committee setzt sich unter dem Vorsitz des CRO sowohl aus Vertretern der Geschäftsbereiche (Privat, Markt und Kommerzkunden) als auch Teilnehmern aus Compliance (inklusive Finanzkriminalität), Internes Kontrollsystem (IKS), Operations, Security, IT Risk Management und Risk Controlling zusammen. Dieses Gremium ist mit der Steuerung des operationellen Risikos (inklusive Verhaltensrisiken) betraut, um basierend auf dem Risikoprofil und der Geschäftsstrategie eine operationelle Risikostrategie abzuleiten und zu etablieren sowie Entscheidungen in Hinblick auf Maßnahmen, Kontrollen und Risikoakzeptanz zu treffen. Das Contingency/Recovery Committee ist ein durch den Vorstand einzuberufendes Entscheidungsgremium. Die Zusammensetzung des Gremiums variiert gegebenenfalls abhängig von der Intensität bzw. dem Fokus (z. B. Kapital und/oder Liquidität) situationsspezifischer Anforderungen. Kernaufgabe des Komitees ist es die finanzielle Stabilität im Sinne des BaSAG (österr. Banken Sanierungs- und Abwicklungsgesetz) bzw. der BRRD (Banking Recovery and Resolution Directive) im Falle einer kritischen Finanzsituation aufrechtzuerhalten bzw. wiederherzustellen. Qualitätssicherung und Revision Qualitätssicherung in Bezug auf das Risikomanagement bedeutet die Sicherstellung der Integrität, Zuverlässigkeit und Fehlerfreiheit von Prozessen, Modellen, Berechnungsvorgängen und Datenquellen. Dies soll die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben und die Erfüllung höchster Qualitätsanforderungen in Bezug auf die Risikomanagement-Aktivitäten gewährleisten. Zwei wichtige Funktionen in der unabhängigen Prüfung werden durch die Bereiche Audit und Compliance wahrgenommen. Der Einsatz einer unabhängigen internen Revision ist eine gesetzliche Vorgabe und zentraler Bestandteil des internen Kontrollsystems. Die Revision überprüft periodisch die gesamten Geschäftsprozesse und trägt damit wesentlich zu deren Absicherung und Verbesserung bei. Die dazu erstellten Berichte werden direkt an den Vorstand der RBI AG adressiert und regelmäßig in dessen Sitzungen behandelt. Das Compliance Office verantwortet alle Themenstellungen rund um die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen in Ergänzung und als Bestandteil des Internen Kontrollsystems. Damit wird die Einhaltung der bestehenden Regelungen in den täglichen Abläufen überwacht. Darüber hinaus wird im Rahmen der Jahresabschlussprüfung durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften eine gänzlich unabhängige und objektive Prüfung frei von potenziellen Interessenkonflikten durchgeführt. Gesamtbankrisikosteuerung Die Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung ist eines der wesentlichen Ziele des Unternehmens. Die erforderliche Kapitalausstattung wird dazu regelmäßig auf Basis des nach internen Modellen ermittelten Risikos beurteilt, wobei in der Wahl der verwendeten Modelle auf die, im jährlichen Risikoassessment beurteilte, Wesentlichkeit der Risiken Rücksicht genommen wird. Dieses Konzept zur Risikosteuerung berücksichtigt die Kapitalerfordernisse sowohl aus regulatorischer Sicht (Normative Perspektive) als auch unter ökonomischen Gesichtspunkten (Ökonomische Perspektive). Es entspricht damit dem quantitativen Verfahren zur Beurteilung der Angemessenheit der internen Kapitalausstattung (ICAAP), wie gesetzlich gefordert und in der von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Richtlinie für den ICAAP beschrieben. Der gesamte ICAAP-Prozess der RBI AG wird jährlich im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Evaluierung der RBI Kreditinstitutsgruppe geprüft. Das Risk Appetite Framework (RAF) limitiert das Gesamtrisiko des Konzerns im Einklang mit den strategischen Geschäftszielen und alloziert diese auf die unterschiedlichen Risikoarten und Geschäftsbereiche. Das vorrangige Ziel des RAF ist das Risiko insbesondere auch in adversen Szenarien und für große singuläre Risiken so zu begrenzen, dass die Erfüllung regulatorischer Mindestquoten gegeben ist. Das Risk Appetite Framework ist daher eng verbunden mit dem ICAAP und dem ILAAP (Internal Liquidity Adequacy Assessment Process) und setzt Konzentrationslimits für die im Risikoassessment als wesentlich eingestuften Risikoarten. Weiters besteht eine Verbindung zum Sanierungsplan, da die Grenzwerte für Risikokapazität und Risikotoleranz im RAF mit den jeweiligen Grenzwerten im Trigger Monitoring abgestimmt sind. Über den vom Vorstand beschlossenen Risikoappetit und die Risikostrategie des Konzerns und deren Umsetzung wird zudem regelmäßig im Risikoausschuss des Aufsichtsrats berichtet. Ansatz Risiko Messmethode Konfidenzniveau Ökonomische Perspektive Ökonomisches Kapital Risiko, dass die unerwarteten Verluste aus ökonomischer Sicht das interne Kapital übersteigen Der unerwartete Verlust für den Risikohorizont von einem Jahr (Ökonomisches Kapital) darf den aktuellen Wert des harten Kernkapitals nicht überschreiten 99,90 Prozent Normative Perspektive Stress Szenarien Risiko, eine nachhaltige Kernkapitalquote über den Konjunkturzyklus hinweg zu unterschreiten Kapital- und Ertragsprognose für die dreijährige Planungsperiode bei Annahme eines signifikanten makroökonomischen Abschwungs rund 95 Prozent basierend auf der Management-entscheidung, potenziell temporäre Risikoreduktionen oder stabilisierende Eigenkapitalmaßnahmen vorzunehmen Ökonomische Perspektive – Ökonomischer Kapitalansatz Darin werden Risiken durch das ökonomische Kapital gemessen, das eine vergleichbare Risikokennzahl für alle Risikoarten darstellt. Es wird als die Summe von unerwarteten Verlusten aus den Geschäften in den unterschiedlichen Risikokategorien berechnet. Zusätzlich fließt ein allgemeiner Puffer für Risikoarten ein, die nicht explizit quantifiziert werden. Die nachstehende Tabelle enthält die Anteile der Risikoarten am ökonomischen Kapital: in € Tausend 31.12.2021 Anteil 31.12.2020 Anteil Beteiligungsrisiko 4.158.262 69,6% 4.011.431 69,4% Kreditrisiko Firmenkunden 738.443 12,4% 736.931 12,7% Marktrisiko 336.838 5,6% 359.092 6,2% Operationelles Risiko 113.490 1,9% 85.960 1,5% Kreditrisiko Kreditinstitute 104.611 1,8% 110.661 1,9% Kreditrisiko öffentlicher Sektor 94.290 1,6% 63.292 1,1% Risiko sonstige Sachanlagen 79.406 1,3% 62.199 1,1% Kreditrisiko Retail-Kunden 50.831 0,9% 61.779 1,1% CVA Risiko 11.835 0,2% 13.422 0,2% Risikopuffer 284.400 4,8% 275.238 4,8% Gesamt 5.972.406 100,0% 5.780.005 100,0% Das Ökonomische Kapital stieg im Jahresvergleich auf € 5.972.406 Tausend. Für die RBI AG ist das Beteiligungsrisiko die betragsmäßig größte Risikoart. Der Anstieg im Jahresvergleich ist auf Akquisitionen wie die der Equa Bank in Tschechien zurück zu führen. Im Operationellen Risiko schlagen sich höhere Abschreibungen für Fremdwährungs-Hypothekarkredite der Polen Filiale nieder. Der Anstieg im Kreditrisiko öffentlicher Sektor ist bedingt durch ein höheres Exposure in diesem Segment. Die RBI AG wendet zur Berechnung des ökonomischen Kapitals ein Konfidenzniveau von 99,90 Prozent an. Im Einklang mit der von der Europäischen Zentralbank herausgegebenen Richtlinie für den ICAAP wird mit Jahresende 2021 das zusätzliche Tier 1 Kapital (AT1) nicht mehr für die Berechnung des Internen Kapitals herangezogen. Das ökonomische Kapital dient als wichtiges Instrument in der Gesamtbankrisikosteuerung und wird bei der Allokation von Risikobudgets herangezogen. Limits für ökonomisches Kapital werden dazu im jährlichen Budgetierungsprozess auf die einzelnen Geschäftsbereiche aufgeteilt und für die operative Steuerung durch Volumen-, Sensitivitäts- oder Value-at-Risk-Limits ergänzt. Diese Planung erfolgt in der RBI AG jeweils für drei Jahre auf revolvierender Basis und bezieht sich sowohl auf die zukünftige Entwicklung des ökonomischen Kapitals als auch auf das zur Verfügung stehende interne Kapital. Das ökonomische Kapital wirkt sich somit wesentlich auf die Planung der zukünftigen Kreditvergabe und das Gesamtlimit für Marktrisiken aus. Auch die risikoadjustierte Performancemessung basiert auf diesem Risikomaß. Dabei wird der Ertrag einer Geschäftseinheit in Relation zum ökonomischen Kapital, das dieser Einheit zuzurechnen ist, gesetzt (Verhältnis von risikoadjustiertem Ertrag zu risikoadjustiertem Kapital, RORAC). Dies ergibt eine vergleichbare Performancekennzahl für alle Geschäftseinheiten der Bank, die wiederum als Kennzahl in der Gesamtbanksteuerung, der diesbezüglichen zukünftigen Kapitalallokation und der Vergütung für Geschäftsleiter Berücksichtigung findet. Normative Perspektive – Stress Szenarien Die Analyse der Stress Szenarien in der Normativen Perspektive des ICAAP soll sicherzustellen, dass die RBI AG am Ende der mehrjährigen vollen Planungsperiode auch in einem sich unerwartet verschlechternden makroökonomischen Umfeld über ausreichend hohe Kapitalquoten verfügt. Die Analyse basiert auf einem mehrjährig angelegten makroökonomischen Stresstest, in dem hypothetische Marktentwicklungen bei einem signifikanten, aber realistischen wirtschaftlichen Abschwung simuliert werden. Als Risikoparameter kommen dabei unter anderem Zinskurven, Wechselkurse und Wertpapierkurse, aber auch Änderungen der Ausfallwahrscheinlichkeit bzw. Rating-Migrationen im Kreditportfolio zum Einsatz. Das Hauptaugenmerk dieses integrierten Stresstests gilt der daraus resultierenden Kapitalquoten am Ende der mehrjährigen Betrachtung. Diese sollen einen nachhaltigen Wert nicht unterschreiten und somit keine Notwendigkeit für substantielle Kapitalerhöhungen oder tiefgehende Einschränkungen des Geschäftsvolumens darstellen. Die aktuell erforderliche Kapitalausstattung resultiert damit aus dem wirtschaftlichen Rückschlagpotenzial. In das unterstellte Abschwungszenario fließen dabei sowohl die Bildung von notwendigen Risikovorsorgen und potenzielle prozyklische Effekte (durch welche die regulatorischen Kapitalerfordernisse ansteigen) als auch Fremdwährungseffekte und sonstige Bewertungs- und Ertragskomponenten ein. Bereits bekannte regulatorische Änderungen werden für die Planungsperiode berücksichtigt. Diese Perspektive ergänzt somit auch die sonst übliche Risikomessung auf Basis des Value-at-Risk-Konzepts (das im Wesentlichen auf historischen Daten beruht). Dadurch können auch außergewöhnliche und in der Vergangenheit nicht beobachtbare Marktsituationen abgedeckt und potenzielle Auswirkungen dieser Entwicklungen abgeschätzt werden. Der Stresstest ermöglicht auch die Analyse von Risikokonzentrationen (z.B. in Einzelpositionen, Wirtschaftszweigen oder Regionen) und erlaubt einen Einblick in die Profitabilität, Liquidität und Solvabilität bei außergewöhnlichen Umständen. Das Risikomanagement der RBI AG steuert darauf aufbauend aktiv die Portfolio-Diversifikation, z.B. durch Obergrenzen für das Gesamt-Exposure in einzelnen Wirtschaftszweigen und Ländern oder durch eine laufende Anpassung der entsprechenden Kreditvergabestandards. Kreditrisiko Das Kreditrisiko der RBI AG betrifft vornehmlich Ausfallrisiken, die sich aus Geschäften mit Privat- und Firmenkunden, anderen Banken und öffentlichen Kreditnehmern ergeben. Es ist die mit Abstand wichtigste Risikokategorie für die RBI AG, wie auch aus dem internen und regulatorischen Kapitalerfordernis ersichtlich ist. Kreditrisiken werden folglich sowohl auf Einzelkredit- und Kundenbasis als auch auf Portfoliobasis überwacht und analysiert. Grundlage für die Kreditrisikosteuerung und Kreditentscheidung sind die Kreditrisikopolitik, die Kreditrisikohandbücher und die zu diesem Zweck entwickelten Kreditrisikomanagement-Methoden und -prozesse. Das interne Kontrollsystem für Kreditrisiken umfasst verschiedene Formen von Überwachungsmaßnahmen, die unmittelbar in die zu überwachenden Arbeitsabläufe – vom Kreditantrag des Kunden über die Kreditentscheidung der Bank bis hin zur Rückzahlung des Kredits – integriert sind. Im Non-Retail-Bereich erfolgt keine Kreditvergabe, ohne zuvor den Kreditentscheidungsprozess durchlaufen zu haben. Dieser Prozess wird – neben der Vergabe von Neukrediten – auch für Krediterhöhungen, Prolongationen, Überziehungen und bei Änderung risikorelevanter Sachverhalte, die der ursprünglichen Kreditentscheidung zugrunde lagen (z.B. wirtschaftliche Situation des Kreditnehmers, Verwendungszweck oder Sicherheiten), durchlaufen. Er gilt auch für die Festlegung von kreditnehmerbezogenen Limits für Handels- und Emissionsgeschäfte, sonstigen mit Kreditrisiko behafteten Limits und für Beteiligungen. Kreditentscheidungen werden je nach Größe und Art des Kredits anhand einer hierarchischen Kompetenzordnung gefällt. Für individuelle Kreditentscheidungen und die turnusmäßige Beurteilung der Adressenausfallrisiken sind dabei immer die Zustimmung der Bereiche Markt und Marktfolge einzuholen. Für den Fall voneinander abweichender Voten der einzelnen Kompetenzträger sieht die Kompetenzordnung ein Eskalationsverfahren in die nächsthöhere Kompetenzstufe vor. ‎ Kreditobligo nach Asset-Klassen (Ratingmodellen): in € Tausend 31.12.2021 Anteil 31.12.2020 Anteil Firmenkunden 45.719.230 49,4% 40.472.591 44,2% Projektfinanzierungen 2.496.218 2,7% 2.655.786 2,9% Retail-Kunden 2.754.480 3,0% 2.872.659 3,1% Kreditinstitute 19.633.025 21,2% 23.672.475 25,8% Öffentlicher Sektor 22.022.522 23,8% 21.992.897 24,0% Gesamt 92.625.475 100,0% 91.666.407 100,0% Kreditportfolio – Firmenkunden Die internen Ratingverfahren für Firmenkunden berücksichtigen sowohl qualitative Faktoren als auch verschiedene Bilanz- und Gewinnkennzahlen, die unterschiedliche Aspekte der Kundenbonität für verschiedene Branchen und Länder abdecken. Zusätzlich enthält das Modell für kleine Firmenkunden auch eine Kontoverhaltenskomponente. Die nachstehende Tabelle zeigt das gesamte Kreditobligo nach internem Rating für Firmenkunden (Großkunden, mittelgroße und kleine Firmenkunden). Zur besseren Lesbarkeit wurden die einzelnen Stufen der Ratingskala allerdings auf die zugrundeliegenden neun Hauptstufen zusammengefasst. in € Tausend 31.12.2021 Anteil 31.12.2020 Anteil 1 Minimales Risiko 1.888.161 4,1% 4.469.018 11,0% 2 Exzellente Kreditwürdigkeit 6.939.130 15,2% 6.456.269 16,0% 3 Sehr gute Kreditwürdigkeit 15.230.180 33,3% 10.444.097 25,8% 4 Gute Kreditwürdigkeit 11.030.885 24,1% 9.394.061 23,2% 5 Intakte Kreditwürdigkeit 6.244.939 13,7% 5.687.429 14,1% 6 Akzeptable Kreditwürdigkeit 2.203.174 4,8% 2.051.403 5,1% 7 Knappe Kreditwürdigkeit 941.371 2,1% 889.451 2,2% 8 Schwache bzw. minderwertige Kreditwürdigkeit 368.000 0,8% 269.780 0,7% 9 Sehr schwache bzw. zweifelhafte Kreditwürdigkeit 34.216 0,1% 61.920 0,2% 10 Ausfall 723.717 1,6% 746.114 1,8% NR Nicht geratet 115.458 0,3% 3.049 0,0% Gesamt 45.719.230 100,0% 40.472.591 100,0% Das gesamte Kreditobligo für Firmenkunden nahm im Vergleich zum Jahresende 2020 um € 5.246.639 Tausend auf € 45.719.230 Tausend zu. Der Anstieg bei den Firmenkunden war vor allem auf den Anstieg von Kredit- und Rahmenfinanzierungen sowie auf gegebene Garantien in Deutschland, der Schweiz und in Russland zurückzuführen. Der Anstieg in der Rating-Klasse 3 von € 10.444.097 Tausend auf € 15.230.180 Tausend resultierte vorwiegend aus gestiegenen Kredit- und Rahmenfinanzierungen in Österreich, Deutschland, Großbritannien, Luxemburg, Tschechien und Polen. Zudem kam es zu einer Zunahme an gegebenen Garantien in Österreich, der Schweiz und in Deutschland. Rating-Klasse 4 verzeichnete einen Anstieg um € 1.636.824 Tausend auf € 11.030.885 Tausend bedingt durch gestiegene Kredit- und Rahmenfinanzierungen in Deutschland, Frankreich und der Schweiz. Zudem erhöhten sich die gegebenen Garantien in China und Russland (teilweise aufgrund von Ratingverbesserungen aus Rating-Klasse 5). In der Rating-Klasse 5 kam es zu einer Erhöhung um € 557.510 Tausend auf € 6.244.939 Tausend, welcher vorwiegend auf gestiegene Kreditfinanzierungen in Deutschland, Luxemburg und Großbritannien zurückzuführen war. Diese Anstiege wurden teilweise durch einen Rückgang in der Rating-Klasse 1 um € 2.580.857 Tausend auf € 1.888.161 Tausend kompensiert, welcher vorwiegend auf der durch die SA-CCR (Standardansatz im Kontrahentenrisiko) Implementierung veränderten Berechnungsweise des Kreditobligos für Derivate basierte. Für Projektfinanzierungen besteht ein fünfstufiges Rating-Modell, das sowohl die individuelle Ausfallwahrscheinlichkeit als auch die zur Verfügung stehenden Sicherheiten berücksichtigt. Die Zusammensetzung des Projektfinanzierungsvolumens stellt sich demnach wie folgt dar: in € Tausend 31.12.2021 Anteil 31.12.2020 Anteil 6,1 Ausgezeichnete Projektbonität - sehr geringes Risiko 1.538.431 61,6% 1.799.207 67,7% 6,2 Gute Projektbonität - geringes Risiko 787.863 31,6% 667.938 25,2% 6,3 Ausreichende Projektbonität - mittleres Risiko 24.866 1,0% 24.363 0,9% 6,4 Schwache Projektbonität - hohes Risiko 0 0,0% 0 0,0% 6,5 Ausfall 145.057 5,8% 164.278 6,2% NR Nicht geratet 0 0,0% 0 0,0% Gesamt 2.496.218 100,0% 2.655.786 100,0% Das Kreditobligo der unter Projektfinanzierung ausgewiesenen Forderungen verzeichnete zum 31. Dezember 2021 einen Rückgang um € 159.568 Tausend auf € 2.496.218 Tausend. Der Anstieg in der Rating-Klasse 6,2 resultierte vorwiegend aus Ratingverschiebungen österreichischer Kunden aus Rating-Klasse 6,1. Zudem gab es einen Anstieg durch neue Finanzierungen in Deutschland, Italien und den Niederlanden. Der Rückgang in der Rating-Klasse 6,1 durch Ratingverschiebungen wurde teilweise durch einen Anstieg von Projekt- und Rahmenfinanzierungen in Deutschland kompensiert. Kreditportfolio – Retail-Kunden Kreditobligo für Retail-Kunden nach internem Rating: in € Tausend 31.12.2021 Anteil 31.12.2020 Anteil 0,5 Minimales Risiko 1.682.426 61,1% 1.833.464 63,8% 1,0 Exzellente Kreditwürdigkeit 410.316 14,9% 366.603 12,8% 1,5 Sehr gute Kreditwürdigkeit 43.244 1,6% 45.912 1,6% 2,0 Gute Kreditwürdigkeit 90.153 3,3% 99.020 3,4% 2,5 Intakte Kreditwürdigkeit 52.978 1,9% 62.454 2,2% 3,0 Akzeptable Kreditwürdigkeit 72.113 2,6% 74.228 2,6% 3,5 Knappe Kreditwürdigkeit 59.204 2,1% 59.930 2,1% 4,0 Schwache bzw. minderwertige Kreditwürdigkeit 25.885 0,9% 27.898 1,0% 4,5 Sehr schwache bzw. zweifelhafte Kreditwürdigkeit 24.514 0,9% 26.221 0,9% 5,0 Ausfall 168.795 6,1% 174.872 6,1% NR Nicht geratet 124.852 4,5% 102.057 3,6% Gesamt 2.754.480 100,0% 2.872.659 100,0% Kreditportfolio – Kreditinstitute Die nachfolgende Tabelle stellt das gesamte Kreditobligo an Kreditinstitute (ohne Zentralbanken) nach dem internen Rating dar. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten in dieser Asset-Klasse werden aufgrund der geringen Anzahl an Kunden (bzw. an beobachtbaren Ausfällen) in den einzelnen Rating-Stufen durch eine Kombination interner und externer Daten ermittelt. in € Tausend 31.12.2021 Anteil 31.12.2020 Anteil 1 Minimales Risiko 2.679.589 13,6% 2.472.267 10,4% 2 Exzellente Kreditwürdigkeit 5.627.260 28,7% 7.124.754 30,1% 3 Sehr gute Kreditwürdigkeit 4.584.284 23,3% 5.695.396 24,1% 4 Gute Kreditwürdigkeit 5.747.135 29,3% 5.401.242 22,8% 5 Intakte Kreditwürdigkeit 407.077 2,1% 2.392.606 10,1% 6 Akzeptable Kreditwürdigkeit 357.298 1,8% 441.325 1,9% 7 Knappe Kreditwürdigkeit 221.740 1,1% 133.504 0,6% 8 Schwache bzw. minderwertige Kreditwürdigkeit 5.598 0,0% 7.503 0,0% 9 Sehr schwache bzw. zweifelhafte Kreditwürdigkeit 0 0,0% 730 0,0% 10 Ausfall 2.935 0,0% 2.913 0,0% NR Nicht geratet 109 0,0% 235 0,0% Gesamt 19.633.025 100,0% 23.672.475 100,0% Das Kreditobligo gegenüber Kreditinstituten betrug zum 31. Dezember 2021 € 19.633.025 Tausend und wies damit einen Rückgang um € 4.039.450 Tausend gegenüber dem Jahresultimo 2020 auf, welcher vorwiegend auf die Einführung des SA-CCR Nettings zurückzuführen war. Des Weiteren waren in der Rating-Klasse 2 Ratingverschlechterungen bulgarischer, ungarischer und russischer Kreditinstitute zu den Rating-Klassen 3 und 4 für den Rückgang verantwortlich. Kompensiert wurde dieser Rückgang teilweise durch neue Repo-Geschäfte in Deutschland sowie durch Ratingverbesserungen kanadischer Kreditinstitute von Rating-Klasse 4 zu Rating-Klasse 2. In der Rating-Klasse 3 kam es zu einem Rückgang um€ 1.111.112 Tausend auf € 4.584.284 Tausend, welcher zusätzlich zur Einführung des SA-CCR Nettings aus geringeren Geldmarkt-Geschäften in Österreich resultierte. Teilweise kompensiert wurde diese Entwicklung durch einen Anstieg bei den Repo-Geschäften und Ratingverschiebungen. Den größten Rückgang verzeichnete die Rating-Klasse 5 (minus € 1.985.529 Tausend), welcher auf Ratingverbesserungen französischer und italienischer Kreditinstitute zu Rating-Klasse 4 resultierte. Der daraus resultierende Anstieg in der Rating-Klasse 4 wurde teilweise durch Ratingverbesserungen deutscher Kreditinstitute kompensiert. Kreditportfolio – Öffentlicher Sektor Eine weitere Kundengruppe stellen souveräne Staaten, Zentralbanken sowie regionale Gebietskörperschaften und andere staatenähnliche Organisationen dar. Das Kreditobligo gegenüber dem öffentlichen Sektor inkludiert lokale und regionale Regierungen. Im zweiten Quartal 2021 wurde ein neues (von der EZB genehmigtes) Sovereign-Rating-Modell eingesetzt, welches zu einer veränderten Ratingverteilung führte. ‎ Die nachfolgende Tabelle zeigt das gesamte Kreditobligo gegenüber dem öffentlichen Sektor (inklusive Zentralbanken) nach dem internen Rating: in € Tausend 31.12.2021 Anteil 31.12.20201 Anteil 1 Ausgezeichnete Bonität 18.416.848 83,6% 21.465.454 97,6% 2 Sehr gute Bonität 2.275.271 10,3% 313.836 1,4% 3 Gute Bonität 1.056.822 4,8% 187.016 0,9% 4 Solide Bonität 220.946 1,0% 0 0,0% 5 Zufriedenstellende Bonität 6.496 0,0% 0 0,0% 6 Adäquate Bonität 5.261 0,0% 25.874 0,1% 7 Fragliche Bonität 40.878 0,2% 0 0,0% 8 Höchst fragliche Bonität 0 0,0% 716 0,0% 9 Ausfallgefährdet 0 0,0% 0 0,0% 10 Ausfall 0 0,0% 0 0,0% NR Nicht geratet 0 0,0% 0 0,0% Gesamt 22.022.522 100,0% 21.992.897 100,0% 1 Im Mai 2021 wurde für das Sovereign-Rating-Modell eine granularere Ratingskala (27 Stufen) eingeführt. Die Vorperiode wurde an die neue Masterskala (PD-Bandbreiten) angepasst. Die Veränderung der Ratingverteilung aus der Modellanpassung erfolgte in der Berichtsperiode. Im Vergleich zum Jahresende 2020 stieg das Kreditobligo gegenüber dem öffentlichen Sektor um € 29.625 Tausend auf € 22.022.522 Tausend. Den größten Rückgang verzeichnete Rating-Klasse 1 (minus € 3.048.607 Tausend), welcher im Wesentlichen auf Ratingverschlechterungen deutscher, französischer und polnischer Staatsanleihen zurückzuführen war. Ebenso gab es einen Rückgang durch ausgelaufene Geldmarkt-Geschäfte und Kreditfinanzierungen in Österreich. Der Anstieg in den Rating-Klassen 2 und 3 resultierte vorwiegend aus den Ratingverschiebungen aus Rating-Klasse 1. Das Rating von der Ukraine verschlechterte sich von Rating-Klasse 6 auf Rating-Klasse 7. Kreditportfoliomanagement Das Kreditportfolio der RBI AG wird unter anderem anhand der Portfoliostrategie gesteuert. Diese begrenzt die Kreditvergabe in unterschiedlichen Ländern, Wirtschaftszweigen oder Produkttypen und vermeidet dadurch unerwünschte Risikokonzentrationen. Darüber hinaus werden laufend die langfristigen Entwicklungschancen in den einzelnen Märkten analysiert. Dies ermöglicht es schon frühzeitig, strategische Weichenstellungen in Bezug auf das künftige Kreditengagement vorzunehmen. Das Kreditportfolio der RBI AG ist sowohl hinsichtlich der Regionen als auch der Branchen breit gestreut. Die geografische Aufgliederung der bilanziellen und außerbilanziellen Forderungen spiegelt die breite Diversifizierung des Kreditgeschäfts in den europäischen Märkten wider. Diese Forderungen gliedern sich dem Risikoland des Kreditnehmers entsprechend nach Regionen wie folgt (Länder mit Kreditobligo größer als € 1 Milliarden sind getrennt dargestellt): in € Tausend 31.12.2021 Anteil 31.12.2020 Anteil Österreich 38.085.630 41,1% 40.026.287 43,7% Deutschland 10.925.337 11,8% 9.549.819 10,4% Frankreich 6.289.236 6,8% 5.356.586 5,8% Großbritannien 4.194.384 4,5% 7.776.480 8,5% Polen 4.161.369 4,5% 3.953.098 4,3% Schweiz 3.645.642 3,9% 2.255.559 2,5% Spanien 2.513.961 2,7% 2.314.915 2,5% Luxemburg 2.323.548 2,5% 1.744.793 1,9% Russland 1.990.993 2,1% 1.671.009 1,8% Ferner Osten 1.847.500 2,0% 1.415.132 1,5% Niederlande 1.621.759 1,8% 1.419.761 1,5% Tschechien 1.570.753 1,7% 1.396.989 1,5% Italien 1.548.497 1,7% 1.131.494 1,2% Vereinigte Staaten von Amerika 1.143.874 1,2% 972.568 1,1% Belgien 1.073.086 1,2% 1.151.311 1,3% Sonstige 9.689.905 10,5% 9.530.606 10,4% Gesamt 92.625.475 100,0% 91.666.407 100,0% Das Kreditportfolio der RBI AG verzeichnete einen Anstieg um € 959.068 Tausend auf € 92.625.475 Tausend. In Österreich resultierte der Rückgang von € 1.940.658 Tausend auf € 38.085.630 Tausend vorwiegend aus Kreditfinanzierungen sowie aus Swap- und Geldmarkt-Geschäften. Ebenso verringerten sich die Swap- und Geldmarkt-Geschäfte in Großbritannien um € 3.582.096 Tausend auf € 4.194.384 Tausend, vorwiegend aus der Implementierung des SA-CCR. Für die positive Entwicklung in Deutschland waren vor allem Rahmen- und Kreditfinanzierungen verantwortlich. Frankreich verzeichnete einen Anstieg von € 932.650 Tausend vorwiegend aus Anleihen- und Repo-Geschäften. Der Anstieg in der Schweiz um € 1.390.083 Tausend auf € 3.645.642 Tausend war vorwiegend auf gegebene Garantien zurückzuführen. Im Rahmen der Risikopolitik und Bonitätsbeurteilung der RBI AG findet auch die Branche des Kreditnehmers Beachtung. Der größte Branchenanteil am Kreditportfolio entfällt auf das Kreditwesen, wobei dieser zu einem hohen Teil dem österreichischen Raiffeisensektor zuzurechnen ist. Der öffentliche Sektor ist im Wesentlichen auf Wertpapierbestände der Republik Österreich als Emittent zurückzuführen. Kreditobligo gegliedert nach Branchenzugehörigkeit: in € Tausend 31.12.2021 Anteil 31.12.2020 Anteil Kredit- und Versicherungswesen 38.629.795 41,7% 44.363.645 48,4% Sachgütererzeugung 13.806.811 14,9% 11.321.466 12,4% Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 10.783.906 11,6% 8.781.057 9,6% Realitätenwesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von unternehmensbezogenen Dienstleistungen 8.452.565 9,1% 7.125.252 7,8% Öffentliche Verwaltung, Landesverteidigung, Sozialversicherung 6.844.129 7,4% 7.227.473 7,9% Private Haushalte 2.623.383 2,8% 2.762.672 3,0% Energie- und Wasserversorgung 2.107.620 2,3% 1.441.134 1,6% Bauwesen 1.547.661 1,7% 1.891.268 2,1% Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Fischzucht, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 1.412.126 1,5% 1.093.352 1,2% Unterrichtswesen, Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen, Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen 1.261.154 1,4% 1.002.482 1,1% Verkehr und Nachrichtenübermittlung 905.668 1,0% 1.012.269 1,1% Sonstige 4.250.656 4,6% 3.644.337 4,0% Gesamt 92.625.475 100,0% 91.666.407 100,0% Die detaillierte Analyse des Kreditportfolios erfolgt anhand der Unterteilung in Ratingstufen. Das Kundenrating erfolgt dabei für die unterschiedlichen Forderungsklassen getrennt. Für die Bonitätsbeurteilung werden dafür jeweils interne Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringmodelle) eingesetzt, die auch zentral validiert werden. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten für unterschiedliche Ratingstufen werden nach Geschäftssegmenten getrennt ermittelt. Durch die Verwendung einer Masterskala wird jedoch eine Vergleichbarkeit der Ratingstufen auch über Geschäftssegmente hinweg erzielt. Scorecards für Retail-Forderungsklassen werden länderspezifisch nach konzernweit einheitlichen Richtlinien erstellt. Sowohl für die Ratingerstellung als auch für die Validierung stehen entsprechende Instrumente (z. B. Unternehmensbewertung, Rating- und Ausfalldaten-bank) zur Verfügung. Kreditsicherheiten stellen eine wesentliche Strategie und eine aktiv verfolgte Maßnahme zur Reduktion des potentiellen Kreditrisikos dar. Der Sicherheitenwert und der Effekt anderer risikomindernder Maßnahmen werden während der Kreditentscheidung beurteilt. Als risikomindernd wird jeweils jener Wert angesetzt, den die RBI AG bei Verwertung innerhalb einer angemessenen Zeitspanne erwartet. Die anerkannten Sicherheiten sind im Sicherheitenkatalog und den dazugehörigen Bewertungsrichtlinien festgelegt. Der Sicherheitenwert errechnet sich dabei anhand einheitlicher Methoden, die standardisierte Berechnungsformeln mit Marktwerten, vordefinierten Abschlägen und Expertengutachten umfassen. Kreditausfall- und -abwicklungsprozess Das Kreditportfolio sowie die Kreditnehmer unterliegen einer laufenden Überwachung. Wesentliche Ziele dieses Monitorings sind, die widmungsgemäße Verwendung der Kredite sicherzustellen und die wirtschaftliche Situation der Kreditnehmer zu verfolgen. Bei den Non-Retail-Segmenten Firmenkunden, Kreditinstitute und öffentlicher Sektor wird zumindest einmal jährlich eine derartige Kreditüberprüfung durchgeführt. Sie umfasst sowohl die erneute Bonitätseinstufung als auch die Neubewertung von finanziellen und dinglichen Sicherheiten. Problemkredite – also jene Aushaftungen bei denen materielle Schwierigkeiten oder Zahlungsverzug der Kreditnehmer erwartet werden – bedürfen einer weitergehenden Bearbeitung. In den Non-Retail-Bereichen entscheiden Problemkreditrunden über die gefährdeten Kredite. Problemkredite werden im Fall einer notwendigen Kreditsanierung an Spezialisten oder Restrukturierungseinheiten (Workout-Abteilungen) übergeben. Die Mitarbeiter dieser Abteilung können durch die frühzeitige Einbindung eine Reduktion der Verluste aus Problemkrediten erzielen. Der Kreditausfall, wird anhand quantitativer und qualitativer Kriterien beurteilt. Erstens gilt ein Kreditnehmer als ausgefallen, wenn er mit seinen vertraglichen Zahlungen mehr als 90 Tage überfällig ist. Zweitens gilt ein Kreditnehmer als ausgefallen, wenn er die Kriterien der Zahlungsunwahrscheinlichkeit erfüllt, die darauf hindeuten, dass sich der Kunde in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten befindet und es unwahrscheinlich ist, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Eine Einstufung als Ausfall liegt bei einer Kreditverpflichtung nicht mehr vor, wenn – nach einem Zeitraum von mindestens drei Monaten (sechs Monate nach einer notleidenden Restrukturierung im Privatkundenbereich, sowie 12 Monate nach einer notleidenden Restrukturierung im Non-Retail Segment) – der Kunde während dieses Zeitraums eine gute Zahlungsdisziplin zeigte und keine weiteren Anhaltspunkte für die hohe Wahrscheinlichkeit der Zahlungsunfähigkeit festgestellt wurden. ‎ Notleidendes Obligo nach der gültigen Definition des EBA-Dokuments Implementing Technical Standard (ITS) on Supervisory Reporting (Forbearance and Non-performing exposures): NPE NPE Ratio NPE Coverage Ratio in € Tausend 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2020 Kreditinstitute 2.926 2.905 0,0% 0,0% 98,3% 72,6% Sonstige Finanzunternehmen 107.906 89.247 1,0% 1,0% 39,9% 37,5% Nicht-Finanzunternehmen 664.544 659.263 3,5% 4,0% 62,2% 62,7% Haushalte 128.902 129.105 4,6% 4,5% 82,6% 82,5% Kredite und Forderungen 904.278 880.520 1,6% 1,6% 62,5% 63,1% Anleihen 0 10.322 0,0% 0,1% - - Gesamt 904.278 890.842 1,4% 1,4% 62,5% 62,3% Der nachfolgend abgebildete Risikovorsorgespiegel zeigt die Entwicklung von Wertberichtigungen und Vorsorgen aus außerbilanziellen Verpflichtungen im Geschäftsjahr sowie die der Kreditrisikovorsorge zugrunde liegenden Asset Klassen: in € Tausend Stand 1.1.2021 Zuführung Auflösung2 Verbrauch1 Umgliederungen, Währungsdifferenzen3 Stand 31.12.2021 Einzelwertberichtigungen 809.380 163.716 - 127.361 - 46.034 37.642 837.343 Kreditinstitute 2.111 634 - 1 6 128 2.879 Firmenkunden 692.341 139.374 - 109.452 - 37.813 36.756 721.206 Retail-Kunden 106.399 22.656 - 15.219 - 8.226 748 106.357 Öffentlicher Sektor 0 0 Außerbilanzielle Verpflichtungen 8.530 1.051 - 2.689 9 6.902 Portfolio-Wertberichtigungen 228.953 309.365 - 263.306 142 - 3.184 271.970 Kreditinstitute 285 545 - 605 - 4 221 Firmenkunden 142.979 208.674 - 177.890 - 336 - 5.322 168.106 Retail-Kunden 58.615 32.017 - 23.062 478 2.016 70.064 Öffentlicher Sektor 1.458 399 - 1.619 238 Außerbilanzielle Verpflichtungen 25.616 67.730 - 60.131 126 33.341 Gesamt 1.038.333 473.081 - 390.667 - 45.892 34.458 1.109.313 1 Hier sind Unwindingzinsertrag aus wertberichtigten Kunden und Veränderungen von internen Zinsfreistellungen enthalten 2 Hier sind Veränderungen interner Zinsfreistellungen enthalten 3 Hier sind Umgliederungen von Rückstellungen und Änderungen von Kundenkategorien enthalten Länderrisiko Das Länderrisiko umfasst Transfer- und Konvertibilitätsrisiken sowie politische Risiken und makroökonomische Risiken im weiteren Sinne, die sich aus grenzüberschreitenden Geschäften in fremden Ländern ergeben. Den Aktivitäten in den Kernmärkten wird dabei besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Als Teil eines etablierten Ansatzes über alle Einheiten der RBI Gruppe hinweg, wird das aktive Länderrisikomanagement der RBI AG auf der Grundlage der Länderrisikopolitik sichergestellt, die regelmäßig vom Vorstand festgelegt und genehmigt wird. Diese Politik ist Teil des Kreditportfolio-Limitsystems und legt eine strikte Begrenzung des grenzüberschreitenden Risikos gegenüber einzelnen Ländern fest. Gleichzeitig soll die Politik Anreize für das Eingehen von Risiken innerhalb der Kernmärkte der RBI Gruppe schaffen. Die Grenzwerte für die einzelnen Länder werden anhand eines internen Modells festgelegt, das auf den Säulen der Kapitalisierung der RBI Gruppe, dem internen Länderrating, der Größe und der Dynamik des Landes und seines Banksektors basiert. Das Länderrisiko spiegelt sich auch im internen System der Verrechnungspreise für Mittel in der Produktpreisgestaltung und in der risikobereinigten Performancemessung wider. Auf diese Weise bietet die Bank den Geschäftseinheiten einen Anreiz, Länderrisiken abzusichern (z.B. durch die Inanspruchnahme von Versicherungen bei Exportkreditversicherern oder Garantiegebern in Drittländern). Die aus der Länderrisikoanalyse gewonnenen Erkenntnisse werden nicht nur zur Begrenzung des gesamten grenzüberschreitenden Engagements verwendet, sondern auch zur Steuerung des gesamten Kreditengagement ´s in jedem einzelnen Land (d.h. einschließlich des Engagements, das durch lokale Einlagenbegründet ist). Damit richtet die RBI AG ihre Geschäftsaktivitäten auf die erwartete wirtschaftliche Entwicklung in den verschiedenen Märkten aus und verbessert die breite Diversifikation ihres Kreditportfolios. Kontrahentenausfallsrisiko Ein Kontrahentenausfall bei Derivat-, Pensions- und Wertpapierleihgeschäften kann Verluste durch die Kosten der Wiederbeschaffung eines äquivalenten Kontrakts verursachen. Dieses Risiko wird von der RBI AG durch die Marktbewertungsmethode gemessen, die den gegenwärtigen Marktwert und einen vordefinierten Puffer für etwaige Veränderungen des Forderungswerts in der Zukunft berücksichtigt. Für die interne Steuerung werden die möglichen Preisänderungen, die den fairen Wert dieser Instrumente beeinflussen, je nach Instrumentenkategorie auf Basis der historischen Marktwertbewegungen ermittelt. Voraussetzung für den Abschluss von derivativen Kontrakten ist die Einhaltung des Kreditgenehmigungsprozesses, für den die gleichen Risikoklassifizierungs-, -limitierungs- und -überwachungsverfahren wie im klassischen Kreditgeschäft gelten. Eine wesentliche Strategie zur Reduktion dieses Risikos stellen Kreditrisikominderungsinstrumente, z.B. Netting und Sicherheiten, dar. Grundsätzlich strebt die RBI AG für alle wesentlichen Derivatgeschäfte mit Marktteilnehmern den Abschluss eines standardisierten ISDA-Rahmenvertrags für das bilaterale Netting und eines entsprechenden Credit Support Annex (CSA) zur Absicherung der jeweils aktuellen Marktwerte auf täglicher Basis an. Beteiligungsrisiko Als Teil des Bankbuchs werden auch die Risiken aus börsenotierten und nicht börsenotierten Beteiligungen verstanden, die gesondert unter dieser Risikokategorie ausgewiesen werden. Die Mehrzahl an direkten oder indirekten Beteiligungen der RBI AG wird in der Konzernbilanz vollkonsolidiert und deren Risiko somit detailliert erfasst. Für die in diesen Beteiligungen entstehenden Risiken kommen daher die in den anderen Risikoarten beschriebenen Steuerungs-, Mess- und Überwachungsmethoden zum Einsatz. Dem Beteiligungsrisiko und dem Ausfallrisiko liegen ähnliche Wurzeln zugrunde: einer Verschlechterung der finanziellen Situation einer Beteiligung folgt meist eine Ratingherabstufung (bzw. der Ausfall) dieser Einheit. Die Berechnung des ökonomischen Kapitals für Beteiligungen basiert auf einer Erweiterung des Kreditrisikoansatzes gemäß Basel III. Die Beteiligungen der RBI AG werden vom Bereich Group Subsidiaries & Equity Investments verwaltet. Dieser Bereich überwacht die Risiken, die sich aus den langfristig orientierten Eigenkapitalbeteiligungen ergeben und verantwortet auch die Ergebnisse, die daraus resultieren. Neuinvestitionen werden nur vom Vorstand der RBI AG auf Basis einer separaten Kaufprüfung getätigt. Marktrisiko Die RBI AG definiert Marktrisiko als die potenzielle negative Veränderung des Marktpreises der Handels- und Investmentpositionen. Das Marktrisiko wird durch Schwankungen der Wechselkurse, Zinssätze, Credit Spreads, Aktienpreise und Warenpreise sowie anderer relevanter Marktparameter, wie z. B. impliziter Volatilitäten, bestimmt. Das Marktrisiko der Kundenbereiche wird mittels Transferpreismethode in den Unternehmensbereich Treasury transferiert. Treasury ist für das Management dieser strukturellen Risiken sowie die Einhaltung der Gesamtbanklimits verantwortlich. Der Unternehmensbereich Capital Markets umfasst den Eigenhandel, das Market Making und das Kundengeschäft mit Geld- und Kapitalmarktprodukten. Im Zuge der COVID-19 Krise wurden 2020 folgende Maßnahmen vom Marktrisikomanagement ergriffen, um der COVID-19 Krise entgegenzusteuern. Es erfolgte eine verstärkte Überwachung von Marktbewegungen und Positionsänderungen für die RBI AG. Zudem wird die Entwicklung auf den lokalen Märkten täglich beobachtet und das Risikomanagement aktiv gesteuert, um schnell auf Veränderungen reagieren zu können. Ziel ist es, Limits an den Risikoappetit anzupassen, Positionen, wenn nötig zu schließen, bei günstigeren Marktbedingungen Liquiditätspuffer aufzubauen und Modelle bei Bedarf an lokale sowie globale Maßnahmen (Moratorien) anzupassen. Organisation des Marktrisikomanagements Die RBI AG misst, überwacht und steuert alle Marktrisiken auf Gesamtbankebene. Die Aufgabe des strategischen Marktrisikomanagements wird durch das Marktrisiko Komitee wahrgenommen, das für das Management und die Steuerung aller Marktrisiken verantwortlich ist. Das Gesamtbanklimit wird unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit und des Ertragsbudgets vom Gesamtvorstand festgelegt. Die Aufteilung dieses Limits auf Sublimits erfolgt abgestimmt mit den jeweiligen Unternehmensbereichen je nach Strategie, Geschäftsmodell und Risikoappetit. Die Abteilung Market Risk Management stellt sicher, dass der Geschäfts- und Produktumfang innerhalb der definierten und beschlossenen Strategie und des Risikoappetits liegen. Sie ist verantwortlich für die Entwicklung und Weiterentwicklung der Risikomanagement-Prozesse, Regelwerke, Messmethoden, Risikomanagement-Infrastruktur und -Systeme für alle Marktrisikokategorien und für marktrisikoinduzierte Kreditrisiken des Derivatgeschäfts. Weiters wird durch diese Abteilung die tägliche unabhängige Messung und das Reporting aller Marktrisiken durchgeführt. Alle Produkte, in denen offene Positionen gehalten werden, sind im Produktkatalog festgelegt. Neue Produkte werden in diese Liste erst dann aufgenommen, wenn sie den Produkteinführungsprozess erfolgreich durchlaufen haben. Produktanträge werden einer gesamthaften Risikoanalyse unterworfen und nur genehmigt, wenn die Abbildbarkeit in den Front- und Back-Office- bzw. Risikomanagement-Systemen der Bank gewährleistet ist. Limitsystem Die RBI AG verfolgt einen umfassenden Risikomanagement-Ansatz für Handels- und Bankbücher (Total Return-Ansatz). Die Steuerung der Marktrisiken wird konsistent auf alle Handels- und Bankbücher angewendet. Die folgenden Größen werden im Marktrisikomanagement-System auf täglicher Basis gemessen und limitiert: §Value-At-Risk (VAR) Konfidenzintervall 99 Prozent Der VaR ist das Hauptsteuerungsinstrument für Marktrisiken in liquiden Märkten und normalen Marktsituationen. Es werden zwei unterschiedliche Berechnungsmethoden je nach Steering Ansatz verwendet. Die Konsistenz zwischen P&L und Risikoziffern ist parallel zum ökonomischen Umfang der RBI AG notwendig, um eine umfassende Steuerung zu gewährleisten. Für das Gesamtportfolio inklusive des Bankbuches wird ein Modell verwendet, welches auf einer historischen Simulation beruht, und für die längerfristige Steuerung der Marktrisiken aus den Bankbüchern geeignet ist (Modell ALL, Konfidenzintervall 99 Prozent, Horizont 20 Tage). Die Berechnung basiert auf überlappenden 20-Tagesreturns der letzten 7 Jahre und wird auch für die Allokation des Ökonomischen Kapitals verwendet. Für alle Markrisiken mit unmittelbarer Auswirkung auf die Erfolgsrechnung wird ein Modell angewendet, welches die kurzfristige Volatilität gut prognostiziert (Modell IFRS-P&L, Konfidenzintervall 99 Prozent, Horizont 1 Tag). Dieser Modellansatz ist von der österreichischen Finanzmarktaufsicht als internes Modell für die Messung des Eigenmittelerfordernisses für Marktrisiken für das Handelsbuch der RBI AG zugelassen. Beide Modelle berechnen Value-At-Risk Kennzahlen für die Veränderungen der Risikofaktoren Fremdwährungen, Zinsentwicklung, Credit Spreads, implizite Volatilität, Aktienindizes und Basis Spreads. §Sensitivitäten (gegenüber Änderungen in Währungskursen und Zinssätzen, Gamma, Vega, Aktien- und Warenpreisen) Sensitivitätslimits sollen Konzentrationen in normalen Marktsituationen vermeiden und sind das Hauptsteuerungsinstrument in Stresssituationen oder in illiquiden beziehungsweise strukturell schwierig zu messenden Märkten. §Stop Loss Dieses Limit unterstützt die Disziplin der Händler im Management von Eigenpositionen, mögliche Verluste nicht unlimitiert zu lassen, sondern eng zu begrenzen. Dieses mehrstufige Limitsystem wird durch ein umfangreiches Stresstesting-Konzept ergänzt, in dem die potenziellen Wertveränderungen des Gesamtportfolios bei Anwendung verschiedener Szenarien ermittelt werden. Risikokonzentrationen, die durch diese Stresstests offenbar werden, werden im Marktrisiko Komitee berichtet und in der Limitvergabe berücksichtigt. Stresstest-Berichte je Portfolio sind Teil des täglichen Marktrisiko-Reportings. Value-At-Risk (VAR) Nachstehende Tabellen stellen die Risikokennzahlen (VaR ALL 99 Prozent, 20 Tage sowie VaR IFRS-P&L 99 Prozent, 1 Tag) für das Marktrisiko der Handels- und der Bankbücher je Risikoart dar. Die strukturellen Kapitalpositionen, die strukturellen Zinsrisiken sowie Spread-Risiken aus Anleihebüchern, die als Liquiditätspuffer gehalten werden, dominieren den VaR der RBI AG. Aufgrund der Einführung dieser zwei VaR Berechnungsmethoden ist ein direkter Vergleich mit dem Jahresultimo 2020 nicht möglich. Modell IFRS-P&L Handelsbuch VaR (99%, 1d) VaR per Durchschnitts-VaR Maximum VaR Minimum VaR in € Tausend 31.12.2021 Währungsrisiken 4.209 4.774 10.805 1.911 Zinsrisiken 1.578 1.898 2.861 898 Credit Spread Risiken 1.670 1.720 3.658 762 Vega Risiken 137 270 616 110 Basis Risiko 533 414 974 248 Gesamt 5.734 5.977 11.806 2.964 Modell IFRS-P&L Gesamt VaR (99%, 1d) VaR per Durchschnitts-VaR Maximum VaR Minimum VaR in € Tausend 31.12.2021 Währungsrisiken 4.130 4.565 10.454 1.640 Zinsrisiken 721 1.685 3.105 565 Credit Spread Risiken 2.644 2.364 3.914 1.305 Vega Risiken 474 266 573 89 Basis Risiko 832 682 1.416 404 Gesamt 6.482 6.404 12.106 3.134 Modell ALL Bankbuch VaR (99%, 20d) VaR per Durchschnitts-VaR Maximum VaR Minimum VaR in € Tausend 31.12.2021 Währungsrisiken 164 220 341 138 Zinsrisiken 14.222 12.897 30.020 798 Credit Spread Risiken 33.740 28.206 53.049 6.039 Vega Risiken 3.675 3.355 11.387 238 Basis Risiko 2.021 1.457 3.894 597 Gesamt 56.910 58.438 77.770 25.607 Modell ALL Gesamt VaR (99%, 20d) VaR per Durchschnitts-VaR Maximum VaR Minimum VaR in € Tausend 31.12.2021 Währungsrisiken 4.165 4.710 10.870 1.857 Zinsrisiken 15.567 14.548 31.655 1.653 Credit Spread Risiken 34.353 28.873 53.735 6.380 Vega Risiken 3.742 3.529 11.793 251 Basis Risiko 2.132 1.547 3.509 684 Gesamt 71.163 75.787 97.921 40.753 Handelsbuch VaR (99%, 1d) VaR per Durchschnitts-VaR Maximum VaR Minimum VaR in € Tausend 31.12.2020 Währungsrisiken 4.789 3.276 8.144 244 Zinsrisiken 1.312 2.109 5.078 1.003 Credit Spread Risiken 1.590 1.251 3.252 428 Vega Risiken 127 302 1.099 122 Basis Risiko 297 443 1.195 172 Gesamt 5.188 4.653 10.979 1.195 Bankbuch VaR (99%, 1d) VaR per Durchschnitts-VaR Maximum VaR Minimum VaR in € Tausend 31.12.2020 Währungsrisiken 174 42 308 0 Zinsrisiken 10.743 15.480 47.759 6.253 Credit Spread Risiken 33.896 20.812 55.120 9.038 Vega Risiken 2.207 3.435 8.264 2.012 Basis Risiko 914 1.361 4.291 661 Gesamt 30.021 24.291 59.483 12.244 Gesamt VaR (99%, 1d) VaR per Durchschnitts-VaR Maximum VaR Minimum VaR in € Tausend 31.12.2020 Währungsrisiken 4.728 3.267 8.144 246 Zinsrisiken 12.047 17.302 51.202 7.210 Credit Spread Risiken 34.983 21.357 58.075 9.432 Vega Risiken 2.317 3.673 9.309 2.144 Basis Risiko 1.031 1.463 4.323 805 Gesamt 30.347 25.371 62.725 12.858 Die verwendeten Risikomessmethoden werden – neben qualitativen Analysen der Profitabilität – laufend durch Backtesting und statistische Validierungsverfahren überwacht und, falls Modellierungsschwächen festgestellt werden, adaptiert. Folgende Grafik stellt den VAR den hypothetischen Gewinnen und Verlusten im Umfang des regulatorischen Handelsbuches der RBI AG auf täglicher Basis gegenüber. Der VAR stellt den maximalen Verlust dar, der mit einem Konfidenzintervall von 99 Prozent binnen eines Tages nicht überschritten wird. Der jeweilige hypothetische Gewinn oder Verlust stellt den am darauffolgenden Tag aufgrund der dann tatsächlich eingetretenen Marktbewegungen dar. Im letzten Jahr gab es keine hypothetische Backtesting Überschreitungen. Zinsrisiken im Handelsbuch Die folgende Tabelle zeigt die größten Barwertveränderungen des Handelsbuchs bei einer parallelen Zinserhöhung um einen Basispunkt (getrennt für wesentliche Währungen). Die Handelsbuch Strategie ist weitgehend unverändert. 31.12.2021 ‎in € Tausend Gesamt Bis 3 M > 3 bis 6 M > 6 bis 12 M > 1 bis 2 J > 2 bis 3 J > 3 bis 5 J > 5 bis 7 J > 7 bis 10 J > 10 bis 15 J > 15 bis 20 J Mehr als 20 J CHF 17 21 - 4 - 2 - 1 0 3 - 1 - 1 1 0 0 CNY 5 0 0 5 0 0 0 0 0 0 0 0 CZK 12 - 7 19 - 8 0 14 9 - 6 - 7 - 1 0 0 EUR - 184 - 11 - 4 - 7 7 - 16 - 15 - 41 47 - 20 - 25 - 99 GBP 1 1 1 - 1 - 2 2 0 0 0 0 0 0 HRK - 1 0 0 0 0 1 - 2 0 0 0 0 0 HUF 2 - 2 3 0 3 - 2 - 1 - 2 3 0 0 0 NOK 1 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 PLN - 1 - 2 - 9 4 4 - 1 - 1 0 4 0 0 0 RON 0 0 - 1 0 - 3 2 3 1 - 3 0 0 0 RUB - 3 2 0 3 - 2 0 - 2 - 3 - 1 0 0 0 USD - 23 - 4 0 - 1 0 0 14 - 19 0 - 3 - 4 - 6 Sonstige - 7 1 - 5 6 - 7 0 - 7 71 - 42 24 28 105 31.12.2020 ‎in € Tausend Gesamt Bis 3 M > 3 bis 6 M > 6 bis 12 M > 1 bis 2 J > 2 bis 3 J > 3 bis 5 J > 5 bis 7 J > 7 bis 10 J > 10 bis 15 J > 15 bis 20 J Mehr als 20 J CHF 1 0 - 1 2 - 2 - 1 3 - 1 0 1 0 0 CNY 4 0 0 4 0 0 0 0 0 0 0 0 CZK 5 - 3 1 11 5 - 2 2 - 3 - 7 0 0 0 EUR - 260 2 - 7 1 - 8 - 21 - 6 - 23 - 39 - 54 - 42 - 63 GBP 0 0 0 0 0 - 1 2 0 0 0 0 0 HRK 1 0 1 0 0 0 1 0 0 0 0 0 HUF 2 5 - 3 - 1 - 3 8 - 2 - 4 4 0 0 0 NOK 0 0 0 0 - 1 1 0 0 0 0 0 0 PLN 7 - 6 - 1 - 2 6 4 - 11 14 4 0 0 0 RON - 3 1 1 0 0 - 2 6 - 8 0 0 0 0 RUB 3 2 3 0 3 - 1 - 1 - 1 0 0 0 0 USD - 13 1 - 7 11 - 13 8 1 - 16 41 - 69 36 - 7 Sonstige - 18 0 0 - 1 - 3 - 2 - 1 - 1 - 3 - 7 0 0 Zinsrisiken im Bankbuch Unterschiedliche Laufzeiten und Zinsanpassungskonditionen der angebotenen Produkte führen gemeinsam mit der Refinanzierung durch Kundeneinlagen sowie über die Geld- und Kapitalmärkte in der RBI AG zu Zinsänderungsrisiken. Diese entstehen vorwiegend durch den nicht vollständigen Ausgleich der Zinssensitivität von erwarteten Zahlungen, deren Zinsanpassungsrhythmen und anderer optionaler Ausstattungsmerkmale. Zinsrisiken im Bankbuch bestehen dabei in den Hauptwährungen Euro und US-Dollar. Dieses Risiko wird grundsätzlich durch eine Kombination von bilanziellen und außerbilanziellen Geschäften abgesichert, wobei vorwiegend Zinsswaps und – in geringerem Ausmaß – Zinstermingeschäfte und Zinsoptionen zum Einsatz kommen. Das Bilanzstrukturmanagement ist eine Kernaufgabe des Bereichs Treasury, der dabei vom Group Asset/Liability Komitee unterstützt wird. Dieses stützt sich dabei auf Szenarien und Analysen zur Simulation des Zinsertrags, um eine optimale Positionierung im Einklang mit der Zinsmeinung und im Rahmen des Risikoappetits zu gewährleisten. Für die Quantifizierung des Zinsänderungsrisikos im Bankbuch kommen neben der Value-at-Risk-Berechnung auch klassische Methoden der Kapital- und Zinsbindungsanalyse zur Anwendung. Die Barwertveränderung des Bankbuchs bei einer parallelen Zinserhöhung um einen Basispunkt wird getrennt für wesentliche Währungen in folgender Tabelle dargestellt. 31.12.2021 ‎in € Tausend Gesamt Bis 3 M > 3 bis 6 M > 6 bis 12 M > 1 bis 2 J > 2 bis 3 J > 3 bis 5 J > 5 bis 7 J > 7 bis 10 J > 10 bis 15 J > 15 bis 20 J Mehr als 20 J CHF - 128 - 55 - 1 - 4 - 10 - 7 - 8 - 7 - 17 - 11 - 5 - 2 CNY - 3 0 - 1 - 2 0 0 0 0 0 0 0 0 CZK - 14 3 0 - 1 0 - 13 - 6 5 - 3 0 0 0 EUR - 2478 110 - 14 - 236 - 517 - 436 - 618 - 412 - 343 41 - 43 - 9 GBP - 24 - 3 - 1 0 0 - 1 - 16 - 2 0 0 0 0 HUF 1 1 - 2 0 1 1 1 0 0 0 0 0 PLN - 11 - 1 - 6 1 0 - 1 - 3 0 0 0 0 0 SGD 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 USD - 126 9 - 17 1 4 - 4 - 22 - 20 - 19 - 41 - 17 0 Sonstige - 13 - 1 - 1 0 0 0 0 0 - 1 - 4 - 5 - 1 31.12.2020 ‎in € Tausend Gesamt Bis 3 M > 3 bis 6 M > 6 bis 12 M > 1 bis 2 J > 2 bis 3 J > 3 bis 5 J > 5 bis 7 J > 7 bis 10 J > 10 bis 15 J > 15 bis 20 J Mehr als 20 J CHF - 195 - 40 - 1 2 - 8 - 16 - 21 - 9 - 29 - 36 - 28 - 10 CNY - 3 0 - 1 - 2 0 0 0 0 0 0 0 0 CZK 0 1 - 1 0 - 1 2 1 0 - 3 0 0 0 EUR - 2593 83 18 - 112 - 580 - 465 - 781 - 333 - 317 - 96 - 45 35 GBP - 32 1 - 1 - 1 - 13 - 5 - 5 - 8 0 0 0 0 HUF 5 1 - 2 0 - 1 1 4 1 0 0 0 0 PLN - 21 0 - 1 2 - 8 - 5 - 7 - 2 0 0 0 0 SGD 1 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 USD - 110 10 - 8 18 27 - 17 - 34 - 18 - 23 - 47 - 18 0 Sonstige - 18 0 - 2 2 - 3 - 1 - 1 - 1 - 1 - 3 - 5 - 2 Credit Spread Risiken Das Marktrisikosteuerungssystem berücksichtigt zeitabhängige Anleihe- und CDS-Spread-Kurven als Risikofaktoren für die Ermittlung von Credit-Spread-Risiken. Umfasst sind alle Kapitalmarktinstrumente des Handels- und Bankbuchs. Liquiditätsmanagement Grundsätze Das interne Liquiditätsmanagement stellt einen wesentlichen Geschäftsprozess innerhalb der allgemeinen Banksteuerung dar, da es die kontinuierliche Verfügbarkeit von Mitteln sicherstellt, die zur Deckung von Forderungen im Tagesgeschäft benötigt werden. Die Liquiditätsadäquanz wird sowohl aus ökonomischer als auch aus regulatorischer Sicht gewährleistet. Im Hinblick auf die ökonomische Dimension hat die RBI AG ein Governance-Rahmenwerk festgelegt, das interne Grenzwerte und Steuerungsmaßnahmen umfasst und den vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht festgelegten „Grundsätzen für eine solide Steuerung und Überwachung des Liquiditätsrisikos“ (Principles for Sound Liquidity Risk Management and Supervision) sowie der von der österreichischen Regulierungsbehörde ausgegebenen Kreditinstitute-Risikomanagement-Verordnung (KI-RMV) folgt. Die regulatorische Komponente wird sowohl durch die Einhaltung der Berichterstattungsanforderungen im Rahmen von Basel III (Mindestliquiditätsquote bzw. Liquidity Coverage Ratio, strukturelle Liquiditätsquote bzw. Net Stable Funding Ratio und zusätzliche Kennzahlen zur Liquiditätsüberwachung bzw. Additional Liquidity Monitoring Metrics) als auch durch die Einhaltung der regulatorischen Grenzwerte abgedeckt. Organisation und Verantwortung Die Verantwortung zur Gewährleistung einer angemessenen Liquiditätsausstattung obliegt dem gesamten Vorstand. In ihrer Funktion verantwortlich sind der Chief Financial Officer (Treasury) und der Chief Risk Officer (Risk Controlling). Entsprechend werden die Prozesse im Hinblick auf das Liquiditätsrisiko im Wesentlichen von zwei Bereichen innerhalb der Bank ausgeführt: Einerseits steuert Treasury die Liquiditätsrisikoposition innerhalb der von Entscheidungsgremien festgelegten Strategie, Richtlinie und Parameter, andererseits wird dieses von der unabhängigen Einheit des Bereichs Risk Controlling überwacht und unterstützt. Die Risikoeinheiten messen und modellieren Liquiditätsrisikopositionen, legen Limits fest und kontrollieren deren Einhaltung. Neben den beschriebenen Linienfunktionen fungiert das Aktiv-/Passiv-Managementkomitee (Asset/Liability Management Committee, ALCO) als Entscheidungsgremium in Hinblick auf alle Angelegenheiten, die sich auf das Management der Liquiditätsposition und der Bilanzstruktur der RBI AG auswirkt, einschließlich der Festlegung von Strategien und Richtlinien zur Behandlung von Liquiditätsrisiken. Das ALCO fällt Entscheidungen und berichtet den jeweiligen Vorständen mindestens monatlich mittels standardisierter Liquiditätsrisikoberichte. Liquiditätsstrategie Treasury ist zur Einhaltung bestimmter Performance-Kennzahlen und risikobasierter Grundsätze verpflichtet. Die aktuellen Performance-Kennzahlen umfassen allgemeine Ziele, z.B. für die Rendite auf das risikoadjustierte Kapital (Return on Risk Adjusted Capital, RoRAC) oder Deckungsbeiträge. Dazu kommen spezifische Treasury-Ziele zur Liquidität wie eine Mindestüberlebensdauer in definierten Stressszenarien oder Mindestliquiditätsziele in regulatorischen Kennzahlen. Neben der Erwirtschaftung eines Strukturbeitrags mittels Fristentransformation, die das von der Bank eingegangene Liquiditäts- und Marktrisiko widerspiegelt, hat Treasury bei der Bilanzsteuerung eine umsichtige und nachhaltige Risikopolitik zu verfolgen. Zu den strategischen Zielen zählen eine Verringerung des Fundings der Muttergesellschaft an die Konzerntöchter, eine nachhaltige Steuerung der Einlegerbasis und des Kreditwachstums sowie eine durchgehende Einhaltung der regulatorischen Anforderungen und internen Vorgaben und Limits. Liquidity Risk Framework Auf Grundlage von bestimmten Modellannahmen werden regulatorische und interne Liquiditätsberichte und -quoten erstellt und festgelegt. Während die regulatorischen Berichte gemäß den Vorgaben der Behörden erstellt werden, gründen sich die internen Berichte auf Annahmen anhand von empirischen Beobachtungen. Die RBI AG verfügt über eine solide Datenbasis sowie Expertenwissen zur Vorhersage von Kapitalflüssen, die sich aus allen wesentlichen Bilanzposten und außerbilanziellen Positionen ergeben. Die Modellierung von Liquiditätszu- und -abflüssen erfolgt in einer angemessen detaillierten Art und Weise, wobei zumindest zwischen Produkten, Kundensegmenten sowie gegebenenfalls Währungen unterschieden wird. In die Modellierung der Kundeneinlagen fließen Annahmen bezüglich der Verweildauer der Einlagen nach Laufzeitende ein. Die Modellannahmen sind umsichtig, so dass beispielsweise nicht von einem „Rollover“ der Einlagen von Finanzinstituten ausgegangen wird und alle Finanzierungskanäle sowie der Liquiditätspuffer gleichzeitig gestresst werden. Die Eckpfeiler des internen Liquidity Risk Frameworks sind das Going Concern (GC) und das Time to Wall Szenario (TTW). Der Going Concern Bericht weist die strukturelle Liquiditätsposition aus und deckt dabei alle wesentlichen Risikotreiber ab, welche die RBI AG in einem normalen Geschäftsumfeld („business as usual“) belasten könnten. Die Going Concern Modelle sind wichtige Inputfaktoren für den Kostenbeitrag für den Transfer von Mitteln innerhalb der Bank (Funds Transfer Pricing Model). Der Time to Wall Bericht wiederum zeigt die Überlebensdauer unter bestimmten nachteiligen Szenarien und Stressannahmen (Markt-, Namens- und kombinierte Krise) auf und legt die Mindesthöhe des Liquiditätspuffers (bzw. der Ausgleichskapazität) je Konzerneinheit fest. Die Modellierung der Liquiditätsszenarien erfolgt mittels einer gruppenweiten Methodik, die lokale Spezifika berücksichtigt, sofern diese durch Einflussfaktoren wie das Markt- oder das rechtliche Umfeld oder bestimmte Geschäftsmerkmale gerechtfertigt sind. Bei der Modellierung von Liquiditätszu- und -abflüssen wird zumindest zwischen Produkten, Kundensegmenten sowie gegebenenfalls zwischen einzelnen Währungen unterschieden. Für Produkte ohne vertragliche Laufzeit wird die Verteilung der Liquiditätszuflüsse und Abflüsse unter Verwendung einer „Geometrischen Brownschen Bewegung“ ermittelt, welche statistische Prognosen zu den zukünftigen Tagessalden von der beobachteten und exponentiell gewichteten historischen Volatilität der entsprechenden Produkte ableitet. Das Liquiditätsrisikorahmenwerk wird kontinuierlich weiterentwickelt. In mehreren Projekten wird die technische Infrastruktur ausgebaut und die Datenverfügbarkeit verbessert, um den neuen Berichterstattungs- und Managementanforderungen in diesem Risikobereich gerecht zu werden. Risikoappetit und Liquiditätslimits Die Liquiditätsposition wird auf Ebene der RBI AG und ihrer Zweigstellen überwacht und durch ein umfassendes Limitsystem eingegrenzt. Die Limits werden sowohl im Hinblick auf ein reguläres Geschäftsumfeld als auch für Stressszenarien festgelegt. Entsprechend dem definierten Risikoappetit muss jede Einheit in einem schweren, kombinierten Stressszenario (Namens- und Marktstress) eine Überlebensdauer von einigen Monaten (TTW) aufweisen. Dies lässt sich entweder durch ein strukturell positives Liquiditätsprofil oder einen ausreichend hohen Liquiditätspuffer gewährleisten. In einem regulären Geschäftsumfeld (GC) muss die Fristentransformation auf mittlere Sicht vollständig vom verfügbaren Liquiditätspuffer abgedeckt werden. Das heißt, dass die kumulierte Liquiditätsposition über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr positiv sein muss. Auf lange Sicht (ein Jahr und länger) ist die Fristentransformation bis zu einem gewissen Grad gestattet. Diese Grenzwerte bei internen Modellen werden durch Limits zur Einhaltung regulatorischer Liquiditätsquoten, wie z.B. die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR), ergänzt. Alle Grenzwerte müssen täglich eingehalten werden. Liquiditätsüberwachung Die Bank verwendet eine Reihe maßgeschneiderter Messinstrumente und Frühwarnindikatoren, die dem Vorstand und der Unternehmensführung zeitnahe und vorausschauende Informationen zur Verfügung stellen. Die Einhaltung des Liquiditätsrisiko-Rahmenwerks stellt sicher, dass die Bank ihre Geschäftstätigkeit auch unter großem Stress fortführen kann. Die Überwachung und die Berichterstattung zur Einhaltung der Limits erfolgt regelmäßig und effektiv. Jeder Verstoß seitens der Konzerneinheiten wird an das Konzern-ALCO berichtet und eskaliert, wo in Absprache mit der betreffenden Einheit angemessene Schritte unternommen oder strittige Angelegenheiten weiter an die verantwortliche höhere Instanz eskaliert werden. Liquiditätsstresstest Stresstests werden täglich für die RBI AG auf Konzernebene durchgeführt. Die Tests decken drei Szenarien (Markt-, Namens- und kombinierte Krise) ab, berücksichtigen die Auswirkungen der Szenarien für einen Zeitraum von mehreren Monaten und verdeutlichen, dass Stressereignisse gleichzeitig zu zeitkritischem Liquiditätsbedarf in mehreren Währungen führen können. Die Stressszenarien beziehen die wesentlichen Funding- und Marktliquiditätsrisiken ein, alle Einheiten der RBI AG werden einzeln einer ausgeprägten kombinierten Krise für all ihre wesentlichen Produkte gleichzeitig unterzogen. Die Ergebnisse der Stresstests werden dem Vorstand und den Mitgliedern der Unternehmensführung wöchentlich gemeldet, stellen einen wesentlichen Bestandteil der monatlichen ALCO-Sitzungen dar und fließen in die strategische Planung sowie die Notfallplanung der Bank ein. Bei der Festlegung von Abflussquoten, die auf historischen Daten und Expertenmeinungen basieren, wird ein konservativer Ansatz verfolgt: Die Simulation geht von fehlendem Zugang zum Geld- oder Kapitalmarkt sowie gleichzeitig von erheblichen Abflüssen von Kundeneinlagen aus. In dieser Hinsicht wird auch das Einlagenkonzentrationsrisiko berücksichtigt, indem Großkunden sogar noch höhere Abflussquoten zugewiesen werden. Darüber hinaus werden Stressannahmen für die Inanspruchnahme von Garantien und Kreditverbindlichkeiten formuliert. Des Weiteren werden die Liquiditätspufferpositionen durch Haircuts angepasst, um das Risiko nachteiliger Marktbewegungen abzudecken, und die potenziellen Abflüsse infolge besicherter derivativer Geschäfte geschätzt. Die Bank kontrolliert kontinuierlich, ob die formulierten Stressannahmen nach wie vor angemessen sind oder neue Risiken berücksichtigt werden müssen. Das Time to Wall Konzept hat sich als Hauptsteuerungsinstrument für das tägliche Liquiditätsmanagement etabliert und ist daher zentraler Bestandteil der Fundingplanung und der Budgetierung. Des Weiteren ist es für die Festlegung von Performance-Kennzahlen im Hinblick auf die Liquidität wesentlich. Liquiditätspuffer Wie die täglichen Liquiditätsrisikoberichte aufzeigen, unterhalten und verwalten die wesentlichen Konzerneinheiten aktiv Liquiditätspuffer, einschließlich erstklassiger liquider Aktiva (High Quality Liquid Assets, HQLA), die stets umfangreich genug sind, um die in Krisenszenarien erwarteten Nettoabflüsse abzudecken. Die RBI AG verfügt über umfangreiche unbelastete und liquide Wertpapierbestände und bevorzugt für Tender-Transaktionen der Zentralbank in Frage kommende Papiere, um ausreichend Liquidität in verschiedenen Währungen zu gewährleisten. Die wesentlichen Konzerneinheiten stellen die Verfügbarkeit von Liquiditätspuffern sicher, testen ihre Fähigkeit, Zentralbankmittel in Anspruch zu nehmen, bewerten durchgehend ihre Sicherheitenpositionen im Hinblick auf deren Marktwert und Belastung und prüfen ihre übrigen Gegenmaßnahmen, einschließlich des Fundingpotenzials und der Liquidierbarkeit der Assets. In der Regel wird ein Haircut auf alle Positionen des Liquiditätspuffers angewandt. Diese Haircuts setzen sich im gestressten Liquiditätsbericht (Time-To-Wall) aus einem marktrisikospezifischen und einem Zentralbank-Haircut zusammen. Während der Haircut des Marktrisikos die potenzielle Kursvolatilität der Wertpapiere auf der Aktivseite im Liquiditätspuffer darstellt, stellt der Haircut der Zentralbank den zusätzlichen Haircut für jedes einzelne in Frage kommende und als Sicherheit angebotene Wertpapier dar. Untertägiges Liquiditätsmanagement Im Einklang mit regulatorischen Vorgaben für untertägiges Liquiditätsrisikomanagment wird täglich die verfügbare Liquidität analog zu den Abflussannahmen des regulären Liquiditätsstressberichts (Time-To-Wall) für die RBI AG berechnet. Etwaige Limitverletzungen lösen einen nach Schweregrad abgestuften Eskalations- und Notfallprozess aus. Notfall-Fundingplan Unter erschwerten Liquiditätsbedingungen gehen die Einheiten zu einer Krisenorganisation über, in welcher sie vordefinierte Liquiditätsnotfallpläne verfolgen. Diese Notfallpläne stellen ebenfalls einen Bestandteil des Liquiditätsmanagement-Rahmens dar und sind für alle wesentlichen Konzerneinheiten und somit auch für die RBI AG obligatorisch. Der Notfallmanagement-Prozess ist so konzipiert, dass der Konzern selbst in ernsten Krisensituationen eine starke Liquiditätsposition beibehalten kann. Verbindlichkeitenstruktur und Liquiditätsposition Das Funding gründet sich auf eine starke Einlagenbasis. Der Fundingbedarf wird regelmäßig aktualisiert, um die Bilanzentwicklung zu berücksichtigen und die Einhaltung der Liquiditätskennzahlen gemäß der Steuerungsvorgaben sicherzustellen. Die Fähigkeit zur Beschaffung von Mitteln wird von Treasury genau überwacht und beurteilt. Der Liquiditätsüberschuss der RBI AG lag im vergangenen Jahr und bis zum jetzigen Zeitpunkt über allen regulatorischen und internen Grenzwerten (mit wenigen Ausnahmen im Bereich der internen Sub-Limits). Das Ergebnis des internen Time to Wall Stresstests macht deutlich, dass die RBI AG die modellierte Stressphase von einigen Monaten selbst ohne die Anwendung von Notfallmaßnahmen durchgehend überstehen würde. Die Ergebnisse des Going Concern Szenarios sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Sie veranschaulichen den Liquiditätsüberhang und das Verhältnis von erwarteten Kapitalzuflüssen und der Ausgleichskapazität zu Kapitalabflüssen (Liquiditätsquote) für ausgewählte Laufzeiten auf kumulativer Basis. Die Kapitalflüsse basieren auf Annahmen anhand von Expertenmeinungen, statistischen Analysen und Länderbesonderheiten. Diese Berechnung umfasst zudem Schätzungen zur Beständigkeit von Kundeneinlagen, zu Abflüssen von außerbilanziellen Positionen und zu Marktabschwüngen bei Positionen, die in die Ausgleichskapazität einfließen. in € Tausend 31.12.2021 31.12.2020 Laufzeit 1 Monat 1 Jahr 1 Monat 1 Jahr Liquiditätsüberhang 5.043.923 6.506.536 6.088.703 6.217.694 Liquiditäts-Ratio 112% 108% 113% 108% Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR) Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR) erfordert eine kurzfristige Belastbarkeit von Banken. Dabei müssen Letztere angemessene Bestände an unbelasteten erstklassigen liquiden Aktiva (High Quality Liquid Assets, HQLA) sicherstellen, um potenzielle Abflüsse durch Verbindlichkeiten, die in Krisenzeiten anfallen können, decken zu können. HQLAs können in Cash umgewandelt werden, um den Liquiditätsbedarf im Rahmen eines Liquiditätsstressszenarios für mindestens 30 Kalendertage zu decken. Die Berechnung der erwarteten Mittelzu- und -abflüsse sowie der HQLAs basiert auf regulatorischen Vorgaben. Das regulatorische LCR Limit beträgt 100 Prozent. in € Tausend 31.12.2021 31.12.2020 Durchschnittliche liquide Aktiva 20.935.411 22.108.501 Netto-Abflüsse 15.877.268 15.304.534 Zuflüsse 8.458.309 8.228.337 Abflüsse 24.335.578 23.532.871 Liquidity Coverage Ratio 132% 144% Besicherte Kapitalmarkttransaktionen führten zu einem Anstieg der Zuflüsse, die Erhöhung der Abflüsse stammte vorwiegend aus operativen, kurzfristigen Einlagen. Strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR) Die NSFR wird definiert als das Verhältnis von verfügbarer stabiler Refinanzierung zu erforderlicher stabiler Refinanzierung. Am 28. Juni 2021 sind die neuen regulatorischen Vorschriften in Kraft getreten und das regulatorische Limit von 100 Prozent ist zu erfüllen. Verfügbare stabile Refinanzierung wird definiert als der Teil von Eigen- und Fremdmitteln, von dem zu erwarten ist, dass er über den von der NSFR erfassten Zeithorizont von einem Jahr eine zuverlässige Mittelquelle ist. Die erforderliche stabile Refinanzierung einer Bank ist von den Liquiditätsmerkmalen und Restlaufzeiten der verschiedenen gehaltenen Vermögenswerte und der außerbilanziellen Engagements abhängig. Ziel der RBI AG ist eine ausgewogene Funding-Position. in € Tausend 31.12.2021 31.12.2020 Erforderliche strukturelle Liquidität 42.705.800 41.098.187 Vorhandene strukturelle Liquidität 47.721.266 44.379.784 Net Stable Funding Ratio 112% 108% Während der durch COVID-19 ausgelösten Krise beobachteten wir eine stabile Liquiditätssituation in der RBI AG. Die Krise bestätigte die starke Liquiditätsposition der RBI AG sowie deren Anpassungspotenzial, falls kein marktsensibles Funding verfügbar ist. Im Allgemeinen erwiesen sich das ILAAP-Framework und die Governance als solide und gut funktionierend. Operationelle Risiken Unter dem operationellen Risiko wird das Risiko von Verlusten verstanden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder von externen Ereignissen einschließlich des Rechtsrisikos eintreten können. Innerhalb dieser Risikokategorie werden sowohl interne Risikofaktoren – z. B. unbefugte Handlungen, Diebstahl und Betrug, verhaltensbedingte Schäden, Modellfehler, Abwicklungs- und Prozessfehler, Geschäftsunterbrechungen oder Systemausfälle – als auch externe Risikofaktoren einschließlich Sachschäden und Betrugsabsichten kontrolliert und gesteuert. Die Analyse und Steuerung dieser Risiken erfolgt basierend auf der eigenen historischen Verlustdatensammlung und den Ergebnissen der Risikobeurteilung. Analog zu den anderen Risikoarten gilt in der RBI AG auch für das operationelle Risiko das Prinzip der Funktionstrennung in Risikomanagement und -controlling. Dazu werden für jeden Geschäftsbereich Personen als sogenannte Operational Risk Manager nominiert und geschult. Operational Risk Manager berichten Risikoeinschätzungen, Schadensfälle, Indikatoren und Maßnahmen an das zentrale Operational Risk Controlling. Sie werden dabei von Dedicated Operational Risk Specialists (DORS) unterstützt. Die Risikocontrolling-Einheiten für operationelles Risiko verantworten das Reporting, die Implementierung des Rahmenwerkes, die Entwicklung der Steuerungsmaßnahmen und die Überwachung der Einhaltung der Vorgaben. Im Rahmen des jährlichen Risikomanagementzyklus koordinieren diese auch die Teilnahme der relevanten Second Line of Defence Bereiche (Financial Crime Management, Compliance, Vendor Management, Outsourcing Management, Insurance Management, Informationssicherheit, Physische Sicherheit, BCM, Internes Kontrollsystem, IT Risk Management) und der gesamten First Line of Defence Ansprechpartner (Operational Risk Manager). Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben wurden in 2021 keine Kosten für Covid-19 (wie zum Beispiel Sanitätseinrichtungen zur Desinfektion, zusätzliche Reinigungskosten, Erweiterung der Infrastruktur) wie im Jahr 2020 im Rahmen der Verlustdaten berücksichtigt. Risikoidentifikation Ein wesentlicher Schritt in der Steuerung von operationellen Risiken ist die Identifikation und Beurteilung von Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden würden (allerdings nur mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit eintreten), und anderen Bereichen, in denen Verluste häufiger auftreten (allerdings nur mit geringer Schadenshöhe). Die Beurteilung der operationellen Risiken erfolgt in strukturierter Form nach Kategorien wie Geschäftsprozesse und Ereignistypen durch Risikoassessments. Darüber hinaus durchlaufen auch sämtliche Neuprodukte ein Risikoassessment. Dabei wird die Auswirkung von wahrscheinlichen Ereignissen mit geringer Verlusthöhe (High Probability/Low Impact) und unwahrscheinlichen Ereignissen mit großem Verlustpotenzial (Low Probability/High Impact) - bezogen auf einen einjährigen bzw. zehnjährigen Zeithorizont gemessen. Die „Low Probability/High Impact“-Ereignisse werden mit Szenarien gemessen, dessen Analyse aufgrund des internen Risikoprofils, Schadenfällen oder externen Änderungen veranlasst werden. Überwachung Für die Überwachung der operationellen Risiken werden Frühwarnindikatoren (Early Warning Indicators) verwendet, die eine zeitnahe Erkennung und Minderung von Verlusten ermöglichen. Die Erfassung von operationellen Schäden erfolgt strukturiert in der zentralen Datenbank ORCA (Operational Risk Controlling Application) mit entsprechender Untergliederung nach Geschäftsfeld und Ereignistyp. Neben den Anforderungen zum internen und externen Reporting dienen die Schadensfälle zum Austausch mit internationalen Verlustdatenbanken zur Weiterentwicklung der eingesetzten Messmethoden sowie zur Weiterverfolgung von Maßnahmen und der Kontrolleffektivität. Die RBI AG ist seit 2010 Teilnehmer im ORX Datenkonsortium (Operational Riskdata exchange Association), dessen Daten aktuell zu internen Benchmarkzwecken und Analysen sowie auch als Teil des Operational Risk Modells herangezogen werden. Beim ORX-Datenkonsortium handelt sich es um einen Zusammenschluss von Banken- und Versicherungsgruppen für statistische Zwecke. Die Ergebnisse der Analysen sowie Vorfälle aus operationellen Risiken werden in umfassender Weise regelmäßig dem relevanten Operational Risk Management Komitee berichtet. Messung und Risikoreduktion Seit Oktober 2016 unterlegt die RBI AG den Eigenmittelbedarf aufgrund des Fortgeschrittenen Ansatzes (AMA). Der Fortgeschrittene Ansatz basiert auf einem internen Modell mit den Inputfaktoren der externen und internen Schadensfälle und den gruppenweiten Szenarien. Die risikobasierte Steuerung erfolgt mit der Allokation aufgrund der Inputfaktoren der jeweiligen Einheiten und den Betriebserträgen zur Stabilisierung. Die Implementierung dieser hohen qualitativen Standards wurde bereits auch auf einen weiteren Teil der Gruppe ausgerollt. Um das operationelle Risiko zu reduzieren, werden durch die Geschäftsbereichsleiter vorbeugende Maßnahmen zur Risikoreduktion und zum Risikotransfer gesetzt und deren Fortschritt und Wirkungsgrad vom Risikocontrolling überwacht. Erstere entwickeln auch Krisenpläne und bestimmen Personen oder Abteilungen, die die notwendigen Maßnahmen einleiten, falls Schadensfälle tatsächlich eintreten. Weiters unterstützen mehrere spezialisierte Organisationseinheiten die Geschäftsbereiche bei der Vermeidung von operationellen Risiken. Eine wesentliche Rolle im Zusammenspiel mit den Tätigkeiten aus dem operationellen Risiko nimmt das Financial Crime Management ein. Das Financial Crime Management unterstützt bei der Prävention und Identifikation von Betrugsfällen. Die RBI AG führt auch laufend umfangreiche Mitarbeiterschulungen durch und verfügt über verschiedenste Notfallpläne und Backup-Systeme. ‎ Die Verlustdaten aus dem Operationellen Risiko für die RBI AG verteilen sich auf die Basel Risikokategorien wie folgt: in € Tausend 31.12.2021 Anteil 31.12.2020 Anteil Kunden, Produkte und Geschäftsgepflogenheiten 289.956 99,3% 50.204 92,3% Externer Betrug 1.372 0,5% 2.138 3,9% Abwicklung, Vertrieb und Prozessmanagement 741 0,3% 685 1,3% Technologie und Infrastruktur Ausfälle 5 0,0% 1.019 1,9% Katastrophe und öffentliche Sicherheit 0 0,0% 314 0,6% Beschäftigungspraxis und Arbeitsplatzsicherheit 0 0,0% 5 0,0% Gesamt 292.074 100,0% 54.366 100,0% Anzahl operationeller Verluste 31.12.2021 Anteil 31.12.2020 Anteil Kunden, Produkte und Geschäftsgepflogenheiten 102 2,2% 186 2,2% Externer Betrug 4.344 94,6% 7.601 89,8% Abwicklung, Vertrieb und Prozessmanagement 141 3,1% 136 1,6% Technologie und Infrastruktur Ausfälle 4 0,1% 43 0,5% Katastrophe und öffentliche Sicherheit 0 0,0% 499 5,9% Beschäftigungspraxis und Arbeitsplatzsicherheit 0 0,0% 2 0,0% Gesamt 4.591 100,0% 8.467 100,0% Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess Einleitung Für die RBI AG ist die Einrichtung und Ausgestaltung eines angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess von wesentlicher Bedeutung. Die Erstellung des Jahresabschlusses für die RBI AG erfolgt in den Abteilungen Finance Services Banking und Finance Services Transactions, welche im CFO-Bereich unter dem CEO angesiedelt sind. Die Auslandszweigstellen liefern Abschlüsse an die Zentrale, für die Erstellung sind sie selbst verantwortlich. Basis für die Erstellung des Jahresabschlusses sind die einschlägigen österreichischen Gesetze, allen voran das österreichische Bankwesengesetz (BWG) sowie das Unternehmensgesetzbuch (UGB), in dem die Aufstellung eines Jahresabschlusses geregelt wird. In der RBI AG wird das Hauptbuch in SAP S4 HANA geführt. Das Kernbanksystem GEBOS erfüllt wesentliche Nebenbuchfunktionen, wie die Kredit- und Einlagenabwicklung sowie den Zahlungsverkehr. Zusätzlich zu GEBOS gibt es weitere Nebenbücher, wie insbesondere: §Wall Street Systems und Murex (Treasury-Geschäfte) §GEOS und GEOS Nostro (Wertpapierabwicklung und Nostro-Wertpapier-Verwaltung) §Zahlungsverkehr §Trade Finance (Garantien und Akkreditivgeschäfte) §UBIX (börsengehandelte Wertpapier-Derivate) §ARTS/SE4 (Repo- und Leihegeschäft) §SAP-Nebenbücher (Debitoren/Kreditoren/Anlagebuchhaltung) §FineVare (Risikovorsorgen) ‎ Der Rechnungslegungsprozess lässt sich wie folgt darstellen: §Buchhaltung Die Erfassung der Geschäftsfälle für die laufende Buchhaltung erfolgt größtenteils in den jeweilig integrierten Nebenbüchern. Die buchungsrelevanten Daten werden systemtechnischautomatisiert direkt in das Hauptbuch übernommen. Darüber hinaus werden einzelne Buchungen direkt im Hauptbuch SAP erfasst. Das Hauptbuch in SAP verfügt über eine Multi-GAAP Funktionalität, das bedeutet, es werden zwei gleichwertige parallele Hauptbücher (Ledger) in SAP geführt: eines gemäß UGB/BWG-Rechnungslegungsvorschriften sowie parallel dazu eines nach IFRS. Es gibt einen operativen Kontenplan für beide Hauptbücher (Ledger), alle Buchungen erfolgen abhängig vom jeweiligen Inhalt entweder gleichzeitig in beiden Hauptbüchern (Ledger) oder in nur einem von beiden. Durch die Parallelität der Buchungen und der Parallelexistenz beider Hauptbücher (Ledger) erübrigen sich Überleitungsbuchungen von UGB/BWG auf IFRS. §Einzelabschluss RBI Zentrale nach UGB/BWG und IFRS Die SAP-Rohbilanz nach UGB/BWG bzw. IFRS ergibt sich aus den, über automatisierte Schnittstellen angelieferten, Buchungsdaten der jeweiligen Subsysteme der Bankgeschäfte sowie des Weiteren aus ergänzenden ledger-spezifischen Abschlussbuchungen, welche direkt in SAP, unabhängig von den jeweiligen Subsystemen, vorgenommen werden. Die Summe all dieser Buchungen ergibt die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung nach UGB/BWG bzw. IFRS. §Einzelabschluss der RBI AG Abschließend wird der Abschluss der RBI AG nach UGB/BWG erstellt. Dieser umfasst die Zentrale sowie die Zweigstellen. Sowohl die Daten der Zweigstellen als auch die Abschlussdaten der Zentrale werden durch automatisierte Übertragung aus SAP oder teilweise durch Direkteingabe in das Konsolidierungssystem IBM Cognos Controller übermittelt. Dort erfolgt die Datenkonsolidierung und darauf aufbauend die Erstellung des Einzelabschlusses der RBI AG. Kontrollumfeld In der Group Internal Law Database sind sämtliche gruppeninterne Anweisungen abrufbar. Bezüglich der Rechnungslegung ist vor allem das Group Accounts Manual zu erwähnen, welches insbesondere eine Beschreibung folgender Punkte beinhaltet: §Allgemeine Buchungsregeln §Bewertungsmethoden §Erforderliche (quantitative) Anhangsangaben §Buchungsregeln für spezielle Geschäfte Darüber hinaus gibt es auch Richtlinien, die ausschließlich die RBI AG betreffen bzw. nur abteilungsinterne Aufgaben regeln. Für die Rechnungslegung gelten beispielsweise die Richtlinien der Corporate Directive - Accounting Guidelines, die den Anweisungsprozess für die Begleichung von Eingangsrechnungen, für Kostenrefundierungen oder die Führung von Verrechnungskonten regeln. Risikobeurteilung Die Bewertung des Risikos einer fehlerhaften Finanzberichterstattung basiert auf unterschiedlichen Kriterien. Bewertungen von komplexen Finanzinstrumenten können zu einem erhöhten Fehlerrisiko führen. Weiters müssen für die Erstellung des Jahresabschlusses die Aktiv- und Passivposten bewertet werden, wobei insbesondere durch die Beurteilung der Werthaltigkeit von Forderungen, Wertpapieren und Beteiligungen, welche auf Schätzungen zukünftiger Entwicklungen basieren, ein Risiko besteht. Kontrollmaßnahmen Die Kontrollmaßnahmen umfassen vielfältige Abstimmprozesse, allen voran der Abgleich zwischen dem Hauptbuch in SAP und den Nebenbüchern. Neben dem 4-Augen-Prinzip sind automationsgestützte Kontrollen sowie vom Risikogehalt abhängige Überwachungsinstrumente im Einsatz, wie beispielsweise die Ergebnisabstimmung zwischen Accounting und Balance Sheet Risk Management. Die den einzelnen Stellen zugeteilten Aufgabengebiete sind schriftlich dokumentiert und werden laufend aktualisiert. Besonderen Wert wird auf eine funktionierende Stellvertreterregelung gelegt, um die Terminerfüllungen bei Ausfall einer Person nicht zu gefährden. Bedeutsam für den Abschlussprozess sind die Kontrollen in den Kernprozessen. Dabei handelt es sich vorwiegend um bewertungsrelevante Prozesse, deren Resultate einen wesentlichen Einfluss auf den Abschluss haben (z.B. Kreditrisikovorsorgen, Derivative Produkte, Beteiligungen, Personalrückstellungen, Marktrisiko). Der Jahresabschluss samt Lagebericht wird im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates behandelt, darüber hinaus wird er im Aufsichtsrat festgestellt. Er wird in der Wiener Zeitung veröffentlicht und zuletzt im Firmenbuch hinterlegt. Die COVID-19 Pandemie mit den einhergehenden Lockdowns und teilweiser physischer Abwesenheit (Homeoffice) hatte keine Auswirkung auf das interne Kontrollsystem. ‎ Information und Kommunikation Mit den Fachabteilungen werden laufend Informationen hinsichtlich Buchung und Bilanzierung der jeweiligen Produkte ausgetauscht. So finden mit den Bereichen Capital Markets sowie Treasury monatliche Jour-Fixe Termine statt, wo unter anderem auch die Bilanzierung komplexer Produkte abgehandelt wird. Auch in regelmäßigen Jour-Fixe Terminen im Rahmen des Produkteinführungsprozesses ist Accounting vertreten, um über rechnungswesen-spezifische Aspekte bzw. Implikationen bei Produktneueinführungen Auskunft zu geben. Durch regelmäßige abteilungsinterne Termine wird sichergestellt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter laufend über Neuerungen im Bereich der Rechnungslegung nach UGB/BWG und IFRS geschult werden. Im Zuge der Berichtserstellung erhält der Vorstand monatlich und quartalsweise Berichte, in denen das Ergebnis der RBI AG analysiert wird. Auch der Aufsichtsrat wird in seinen Sitzungsterminen tourlich über das Ergebnis informiert. Die externe Berichterstattung erfolgt im Wesentlichen nur für das Konzernergebnis der RBI AG. Der Berichtszyklus ist ein quartalsweiser: Neben dem Konzernabschluss werden auch ein Halbjahresfinanzbericht bzw. quartalsweise Zwischenberichte für den Konzern veröffentlicht. Darüber hinaus gibt es laufende regulatorische Berichtspflichten an die Bankenaufsicht. Überwachung Die Finanzberichterstattung ist ein Schwerpunktthema im IKS, in dem die Rechnungslegungsprozesse einer zusätzlichen Überwachung und Kontrolle unterzogen werden und deren Ergebnisse dem Vorstand und dem Aufsichtsrat vorgelegt werden. Darüber hinaus hat der Prüfungsausschuss den Rechnungslegungsprozess zu überwachen. Die Verantwortung für die unternehmensweite fortlaufende Überwachung obliegt dem Vorstand. Gemäß Zielbetriebsmodell werden sukzessive drei Verteidigungslinien (lines of defence) errichtet, um den erhöhten Anforderungen an die internen Kontrollsysteme gerecht zu werden. Die „First line of defence“ bilden dabei die Fachbereiche, in der die Abteilungsleiter für die Überwachung ihrer Geschäftsfelder zuständig sind. Hier werden gemäß den dokumentierten Prozessen in regelmäßigen Abständen Kontrollen und Plausibilisierungen vorgenommen. Die zweite Verteidigungslinie wird durch themenspezifische Spezialbereiche abgedeckt. Das sind zum Beispiel Compliance, Data Quality Governance, Operational Risk Controlling oder Security & Business Continuity Management. Sie sollen in erster Linie die Fachbereiche bei den Kontrollschritten unterstützen, die tatsächlichen Kontrollen validieren und State-of-the-art-Praktiken in die Organisation einbringen. Als dritte Verteidigungslinie ist die interne Revision in den Überwachungsprozess involviert. Die Revisionsfunktion wird dabei vom Bereich Group Internal Audit der RBI wahrgenommen. Für sämtliche Revisionsaktivitäten gelten die konzernweit verbindlichen revisionsspezifischen Regelwerke (Group Audit Standards), die auf den Mindeststandards für die interne Revision der Österreichischen Finanzmarktaufsicht sowie internationalen „Best Practices“ basieren. Zusätzlich gelten die internen Regelungen des Bereichs Audit (insbesondere auch die Audit Charter). Die Konzernrevision überprüft unabhängig und regelmäßig die Einhaltung der internen Vorschriften in den Konzerneinheiten der RBI. Die Leitung des Bereichs Group Internal Audit berichtet direkt an die Vorstände. ‎ Ausblick Konjunkturaussichten Die gegen Ende 2021 abermals verhängten Restriktionen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens in mehreren Ländern fielen letztendlich weniger stringent und zeitlich begrenzter aus als im Winter des Vorjahres. Das Wechselspiel von Lockdown und Lockerungen sollte sich im Jahr 2022 nicht mehr in dem Maße wie 2020 und 2021 als das konjunkturbestimmende Element erweisen, auch wenn im Winter 2022/2023 neuerliche Restriktionen nicht auszuschließen sind. Es wird erwartet, dass die den Industriesektor belastenden Lieferengpässe im Verlauf des Jahres 2022 abnehmen. Sofern sich die geopolitischen Risiken in Osteuropa nicht materialisieren, dürften die monatlichen Inflationsraten Ende 2021 ihren Höhepunkt erreicht haben bzw. wird dessen Erreichen für Anfang 2022 erwartet. Sie sollten im Jahresverlauf 2022 zurückgehen, aber dennoch auf Niveaus verharren, die mitunter spürbar höher sind als in den Vorjahren. Die im Zuge einer etwaigen militärischen Eskalation des Konflikts zwischen Russland und der Ukraine möglichen Sanktionen stellen kurzfristig das größte Konjunktur- und Inflationsrisiko dar. In einem Extremszenario weitreichender und ohne Übergangsfristen verhängter (Finanz-)Sanktionen gegen Russland wären globale systemische Auswirkungen auf den Finanz- und Rohstoffmärkten zu erwarten, die insbesondere in der Eurozone und noch mehr in Zentral- und Osteuropa spürbar wären. Ausbleibende oder stark eingeschränkte Öl- und Gaslieferungen aus Russland könnten kurzfristig schwer ersetzt werden. Die resultierenden Produktionsausfälle bzw. Wachstumseinbußen in Verbindung mit nochmals deutlich höheren Preissteigerungsraten bei Energieprodukten und/oder Industriemetallen könnten Europa zumindest in die Nähe eines Stagflationsszenarios bringen. Unterbrochene Lieferungen wichtiger Industriemetalle würden die industrielle Lieferkettenproblematik global weiter verschärfen. Die individuelle Betroffenheit der einzelnen Länder in Europa hängt vom Ausmaß der bilateralen Handelsbeziehungen mit Russland ab, insbesondere aber vom Ausmaß der Abhängigkeit von russischen Energieimporten. Zentraleuropa Die Volkswirtschaften der Region Zentraleuropa (CE) dürften auch 2022 dynamisch expandieren. So wird erwartet, dass unter anderem das starke Wachstum der Löhne einen abermals deutlichen Anstieg des privaten Konsums begünstigt. Die Straffung der Geldpolitik sowie die Auswirkungen der Inflation auf den privaten Konsum bergen jedoch Abwärtsrisiken. Für die Region insgesamt wird für 2022 ein BIP-Wachstum von 4,3 Prozent erwartet mit Ungarn und Slowenien als Spitzenreitern (jeweils 4,5 Prozent) und Tschechien als Schlusslicht (4,1 Prozent). Das Ergebnis der ungarischen Wahlen könnte die Partnerschaft mit der EU in den kommenden Jahren bestimmen und die Spannungen weiter erhöhen. Die Zahl der verabreichten Impfungen hat sich auf einem niedrigeren Niveau als in Westeuropa eingependelt, die pandemiebedingten Risiken sind in dieser Region demnach als etwas größer einzuschätzen, auch wenn es eine gewisse Zurückhaltung bei der Verhängung von Restriktionen gibt. Die konjunkturellen Auswirkungen weitreichender (Finanz-)Sanktionen wären in CE aufgrund der engeren Handelsverflechtung mit Russland sowie der höheren Abhängigkeit von russischen Energieimporten ausgeprägter als in der Eurozone. Südosteuropa Es wird erwartet, dass sich die konjunkturelle Erholung in der Region Südosteuropa (SEE) 2022 in einem soliden Tempo fortsetzen wird. Schlüsselfaktoren sind der private Verbrauch, der von Überweisungen aus dem Ausland und von in der Pandemie aufgestautem Konsum Unterstützung erfahren sollte. Auch den Investitionen (u. a. NGEU) wird eine zentrale Rolle zugesprochen. Das höchste Wachstum wird 2022 in Rumänien und im Kosovo mit jeweils 4,7 Prozent erwartet. Die Durchimpfungsrate ist nochmals niedriger als in der Region CE, was entsprechend höhere pandemiebezogene Risiken zur Folge hat, auch wenn die Regierungen bisher eine sehr geringe Bereitschaft für restriktive Maßnahmen gezeigt haben. Auch in SEE wären die konjunkturellen Auswirkungen weitreichender (Finanz-)Sanktionen ausgeprägter als in der Eurozone. Osteuropa Für die Region Osteuropa (EE) wird auch unter der Annahme einer ausbleibenden geopolitischen Verschärfung oder Eskalation für 2022 ein deutlich niedrigeres BIP-Wachstum als im Vorjahr prognostiziert, was zum Teil geringeren pandemiebedingten Auswirkungen, aber auch geldpolitischen Maßnahmen in der Region, geschuldet ist. In Russland ist die Verlangsamung des Wirtschaftswachstums auch auf die erheblich reduzierte fiskalische Unterstützung zurückzuführen. In Belarus wird davon ausgegangen, dass die Sanktionen der EU und der USA die Konjunktur 2022 stärker in Mitleidenschaft ziehen werden als 2021. In der Ukraine dürfte sich das Wachstum dagegen aufgrund des Zuflusses von Auslandsmitteln des IWF und der EU beschleunigen. Dennoch stellen geopolitische Spannungen und potenzielle Verluste durch das Nord-Stream-2-Projekt Risiken für die ukrainische Konjunktur dar. In Anbetracht des derzeitigen Eskalationspotenzials des Konflikts zwischen Russland und der Ukraine können die Auswirkungen auf die Wirtschaftsaussichten und das Finanzsystem vielfältig sein und hängen weitgehend von der künftigen Entwicklung des Konflikts und damit auch von der Schärfe der Sanktionen ab, die in einem Risikoszenario verhängt werden könnten. Dennoch hat eine Eskalation des Konflikts das Potenzial, die Ukraine in eine tiefe Rezession zu stürzen. Die russische Wirtschaft, obwohl diese jetzt widerstandsfähiger ist als 2014 und ein wahrscheinlicher Anstieg der Ölpreise in Verbindung mit einer möglichen Umlenkung der Exporte für eine gewisse Linderung sorgen würde, dürfte bei breit angelegten Sanktionen an einer Rezession ebenfalls nicht vorbeikommen. Österreich Das Wechselspiel von Lockdown und Lockerung sollte ab dem zweiten Quartal in Österreich nicht mehr konjunkturbestimmend sein. Es wird daher unterstellt, dass die Konjunkturentwicklung 2022 geringeren Schwankungen unterliegt als in den beiden Vorjahren. Die konjunkturelle Dynamik dürfte gleichwohl weiterhin überdurchschnittlich bleiben. Nennenswerte Impulse sind vor dem Hintergrund des anhaltenden Rückgangs der Sparquote, der guten Arbeitsmarktlage sowie von Lohnsteigerungen vom privaten Konsum zu erwarten. Ebenso ist von einer Fortsetzung des erfreulichen Investitionstrends auszugehen. Für das Gesamtjahr 2022 wird mit einem BIP-Wachstum in Höhe von 4,5 Prozent gerechnet, wobei eine militärische Eskalation des Konflikts zwischen Russland und der Ukraine ein konjunkturelles Abwärtsrisiko darstellt. Bankensektor Österreich Mit dem Auslaufen der staatlichen Unterstützungsmaßnahmen könnte sich die Rentabilität der österreichischen Banken, auch angesichts des nach wie vor bestehenden Drucks durch das Niedrigzinsumfeld, abschwächen. Da der Liquiditätsbedarf der Unternehmen sinkt und die Banken beginnen, ihre Kreditvergabestandards zu verschärfen, könnte sich die Kreditvergabe an Unternehmen verlangsamen. Demgegenüber dürften die anhaltend günstigen Kreditkonditionen für eine weiterhin hohe Nachfrage nach Hypothekarkrediten durch private Haushalte sorgen, was Maßnahmen seitens der Regulierungsbehörde nach sich ziehen dürfte. Die Aussichten für die Risikokosten werden nach wie vor vom hohen Bestand an Stage-2-Krediten (etwa 25 Prozent bei Unternehmen) belastet. Positiv zu vermerken ist, dass die solide Kapitalposition der österreichischen Banken einen zusätzlichen Puffer bietet, auch für ein Stressszenario. Die potenzielle Verschärfung des Sanktionsdrucks auf Russland birgt Risiken für die Profitabilität der österreichischen Banken durch indirekte konjunkturelle Auswirkungen, aber auch durch den Gewinnbeitrag der CE/SEE-Töchter (38 Prozent des konsolidierten Nettogewinns der österreichischen Banken im ersten Halbjahr 2021). Der österreichische Bankensektor gehört zudem zu den drei EU-Bankensektoren mit den ausgeprägtesten finanziellen Verflechtungen mit Russland. Bankensektor CEE Trotz pandemiebedingter Risiken sind die Aussichten für die CEE-Banken im Jahr 2022 insgesamt positiv, sofern sich die die geopolitische Lage nicht deutlich verschlechtert. Auch wenn eine gewisse Mäßigung bei der Rentabilität der Banken gerechtfertigt ist (Verlangsamung der wirtschaftlichen Erholung, Verringerung der politischen Anreize), sollte der Trend zur Normalisierung der Wirtschaftstätigkeit die Kreditvergabedynamik und die Transaktionseinkünfte der Banken weiterhin unterstützen. Ebenfalls positiv sind die höheren Zinssätze für die Nettozinsspannen in CE/SEE. Gleichzeitig könnten die ausgelaufenen Kreditmoratorien zu Insolvenzen von Kreditnehmern führen, was einen moderaten Druck auf die NPE-Quoten und die Risikokosten ausüben würde. Positiv zu vermerken ist, dass die Kapitalisierungskennzahlen der Banken in der Region nach wie vor solide und die Liquiditätslage komfortabel sind. Zwar ist mittelfristig von einer stärkeren Angleichung von Kredit- und Konjunkturzyklen auszugehen. Dennoch wird erwartet, dass ausgewählte EU-Länder durch das Next-Generation-EU-Programm (insbesondere Rumänien, Kroatien und Bulgarien) zusätzliche Impulse für das Kreditwachstum erhalten werden. Eine potenzielle Eskalation des Russland-/Ukraine-Konflikts mit den oben beschriebenen Konsequenzen hätte starke Auswirkungen sowohl auf den russischen (direkt) als auch auf den breiteren CEE-Bankenmarkt (indirekt durch die konjunkturelle Entwicklung). Es besteht daher ein Abwärtsrisiko für die Performance der CEE-Banken im Jahr 2022. Russland ist weiterhin der drittgrößte Bankenmarkt für westliche Banken in CEE (nach Polen und Tschechien, vor der Slowakei und Rumänien). Ausblick der RBI AG Die Zinsannahmen für den Ausblick basieren auf einem weiterhin bestehenden Niedrigzinsumfeld mit Negativzinsen in der Hauptwährung EUR. Im USD erwarten wir einen leichten Zinsanstieg ab 2022, in den Folgejahren deutlichere Anstiege. Für 2022 wird mit einem starken Wirtschaftswachstum von 4 Prozent in der Eurozone und noch stärker in Österreich mit 5 Prozent gerechnet. Ab 2023 wird eine Abflachung der Konjunktur erwartet. Darüber hinaus wird ein stabiler Ölpreis und leicht rückläufige Preise bei anderen Rohstoffen (zB. Stahl) in 2022 prognostiziert. Im Zinsergebnis gehen wir von einer stabilen Entwicklung aus. Weiterhin steigende Kreditvolumina bei gleichbleibenden Kundenkreditmargen kompensieren den höheren COVID-19 Bonus im Jahr 2021, da dieser in den Folgejahre geringer angenommen ist. Im Provisionsergebnis ist, gestützt durch die erwartete Erholung der Märkte, von einem moderaten Wachstum im Produkt- und Servicebereich auszugehen. Bei den Betriebsaufwendungen wurde eine inflationsbedingte Steigerung der Personalkosten und ein moderater Anstieg der Sachaufwendungen geplant. Aufgrund der guten Konjunkturlage wird für 2022 eine stabile Entwicklung der Risikovorsorgen erwartet. Das Sanktionsrisiko für Ukraine und Russland sehen wir als ausreichend bevorsorgt an und gehen derzeit nicht davon aus, dass es hier zu weiteren Belastungen kommen wird. Aufgrund der aktuellen Unsicherheit in Zusammenhang mit Krediten, die in Polen in Fremdwöhrung vergeben wurden, ist in Abhängigkeit der Zahl neuer Klagsfälle und des Ausgangs gerichtlicher Entscheidungen mit wesentlichen Veränderungen der dafür vorgesehenen Rückstellung zu rechnen.Die Integration des Zertifikat- und Handelsgeschäftes der RCB ist ab der zweiten Jahreshälfte bis Ende 2022 geplant und ist sowohl im Ertrags- als auch Kostenausblick der RBI AG nicht enthalten, da der Integrationspfad noch nicht im Detail finalisiert war. Erklärung des Vorstands gemäß § 82 Abs 4 Z 3 BörseG Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgeblichen Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist. Wien, am 15. Februar 2022 Der Vorstand Dr. Johann Strobl Vorstandsvorsitzender mit Verantwortung für die Bereiche Group Marketing, Active Credit Management, Group ESG & Sustainability Management, Legal Services, Chairman’s Office, Group Communications, Group Executive Office, Group People & Organisational Innovation, Group Internal Audit, Group Investor Relations, Group Financial Reporting & Steering, Group Finance Task Force, Group Finance Services, Group Subsidiaries & Equity Investments, Group Tax Management, Group Treasury, Sector Marketing sowie Group Strategy Mag. Andreas Gschwenter Vorstandsmitglied mit Verantwortung für die Bereiche Group Core IT, Group Data, Group Efficiency Management, Group IT Delivery, Group Procurement, Outsourcing & Real Estate Management, Group Security, Resilience & Portfolio Governance, Customer Data Services sowie Head Office Operations Lic. Mgr. Łukasz Januszewski Vorstandsmitglied mit Verantwortung für die Bereiche Group Asset Management (via RCM), Group Capital Markets Corporates & Retail Sales, Group Capital Markets Trading & Institutional Sales, Group Investment Banking, Group Investor Services, Group MIB Business Management & IC Experience, Institutional Clients sowie Raiffeisen Research Mag. Peter Lennkh Vorstandsmitglied mit Verantwortung für die Bereiche Corporate Customers, Corporate Finance, Group Corporate Business Strategy & Steering, International Leasing Steering & Product Management sowie Trade Finance & Transaction Banking Dr. Hannes Mösenbacher Vorstandsmitglied mit Verantwortung für die Bereiche Financial Institutions, Country & Portfolio Risk Management, Group Advanced Analytics, Group Compliance, Group Corporate Credit Management, Group Regulatory Affairs & Data Governance, Group Risk Controlling, Group Special Exposures Management, International Retail Risk Management, RCB Retail Risk Management sowie Sector Risk Controlling Services Dr. Andrii Stepanenko Vorstandsmitglied mit Verantwortung für die Bereiche ‎International Premium & Private Banking, International Retail Customer Success & Monetization, International Retail Lending, International Digital Business & Omnichannel Experience, Digital Bank, International Retail Payments sowie International Small Business Banking & CX Bestätigungsvermerk Bericht zum Jahresabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Raiffeisen Bank International AG, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2021 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und dem Bankwesengesetz. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Wir haben folgende besonders wichtige Prüfungssachverhalte identifiziert: 3.Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden 4.Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen 5.Angemessenheit der Rückstsellung für Fremdwährungskredite der Zweigstelle in Polen 6. ‎ 3.Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden Sachverhalt und Problemstellung Die Forderungen an Kunden werden in der Bilanz nach Abzug der Wertberichtigungen (Einzel- und Pauschalwertberichtigungen) mit einem Betrag in Höhe von 31,8 Mrd EUR ausgewiesen. Sie betreffen im Wesentlichen Forderungen an österreichische und internationale Firmenkunden und in kleinerem Umfang Privatkundenkredite der Zweigstelle Polen. Der Vorstand beschreibt den Prozess zur Überwachung des Kreditrisikos und die Vorgehensweise für die Ermittlung der Wertberichtigungen im Kapitel „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ des Anhangs sowie im Kapitel „Kreditrisiko“ des Risikoberichts im Lagebericht. Die Berechnung der Wertberichtigung für ausgefallene Kreditforderungen (Firmenkunden) basiert auf den erwarteten zukünftigen Rückflüssen. Diese sind von der Einschätzung der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung des jeweiligen Kunden, der Bewertung von Kreditsicherheiten sowie der Schätzung der Höhe und des Zeitpunkts der daraus abgeleiteten Rückflüsse beeinflusst. Die Einzelwertberichtigungen für Privatkundenkredite der Zweigstelle Polen sowie Pauschalwertberichtigungen für Forderungen, bei denen keine Wertminderungsereignisse festgestellt wurden, basieren auf Modellen mit statistischen Annahmen wie beispielsweise ratingbasierte Ausfallswahrscheinlichkeit anhand derer der erwartete Kreditverlust geschätzt wird. Die Bank nutzt die Methoden des IFRS 9 zur Ermittlung erwarteter Kreditverluste (Kreditverlust der nächsten zwölf Monate oder – bei einer wesentlichen Erhöhung des Kreditrisikos seit Erstansatz – Kreditverlust der gesamten Restlaufzeit). Die so ermittelte Risikovorsorge wird um „nachträgliche Modellanpassungen“ erweitert. Nachträgliche Modellanpassungen werden als Interimslösung durchgeführt, wenn die verwendeten Input-Parameter, Annahmen und Modellierungen nicht alle relevanten Risikofaktoren abdecken. Wesentliche Auswirkungen haben die Anpassungen für die Folgen der COVID-19-Krise sowie geopolitische Risiken und Sanktionsrisiken. Die Ermittlung der Wertberichtigung für Forderungen an Kunden stellt eine Schätzung dar, in die in einem erheblichen Ausmaß Annahmen über zukünftige Entwicklungen eingehen. Die Höhe der Wertberichtigung hängt von der Auswahl der Daten, der wesentlichen Annahmen, der statistisch-mathematischen Modelle und der korrekten Durchführung der Berechnungsschritte ab. Daher haben wir die Werthaltigkeit der Kundenforderungen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt. Prüferisches Vorgehen Bei der Prüfung der Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt: Wir haben die Methodik zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste erhoben und deren Konformität mit den unternehmens- und bankrechtlichen Vorschriften beurteilt. Wir haben die Dokumentation der Prozesse zur Überwachung der Kredite und zur Risikovorsorgebildung analysiert und kritisch hinterfragt, ob diese Prozesse geeignet sind, Kreditausfälle zu identifizieren und die Werthaltigkeit der Kundenforderungen angemessen abzubilden. Wir haben darüber hinaus die Prozessabläufe erhoben und die Schlüsselkontrollen in Hinblick auf deren Ausgestaltung und Implementierung unter Einbeziehung der relevanten IT-Systeme getestet sowie in Stichproben auf deren Effektivität überprüft. Mittels analytischer Prüfungshandlungen haben wir die Entwicklung der Forderungen hinsichtlich Qualität, Betreuungsart, Rating und Stufenzuordnung im Vergleich zum Vorjahr untersucht. Auf Basis einer nach Risikogesichtspunkten ermittelten Stichprobe haben wir einzelne Kreditfälle geprüft: Bei ausgefallenen Kunden haben wir die Einschätzungen der Bank zu Höhe und Zeitpunkt der Rückflüsse unter Berücksichtigung von Sicherheiten überprüft und untersucht, ob die in der Berechnung verwendeten Annahmen angemessen und von internen oder externen Nachweisen ableitbar sind. Für nicht ausgefallene Kredite haben wir untersucht, ob Indikatoren für einen Ausfall bestehen. Zur Beurteilung der Angemessenheit der Pauschalwertberichtigung für nicht ausgefallene Kunden haben wir unter Beiziehung von Spezialisten die Plausibilität von Annahmen und die Angemessenheit der verwendeten Modelle sowie die ordnungsgemäße Anwendung der Modelle überprüft. Dabei haben wir insbesondere die Annahmen im Zusammenhang mit zukunftsgerichteten Informationen und nachträglichen Modellanpassungen untersucht. Weiters haben wir die Angemessenheit der Annahmen „Ausfallwahrscheinlichkeit“, „Verlust bei Ausfall“ und des Stufenzuordnungsmodells unter Berücksichtigung der Ergebnisse der bankinternen Validierungen überprüft sowie ausgewählte Rechenschritte nachvollzogen. Weiters wurden wesentliche automatisierte Kontrollen der für die Berechnung relevanten IT-Systeme von internen IT-Spezialisten auf ihre Wirksamkeit überprüft. Abschließend wurde beurteilt, ob die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss zur Ermittlung von Wertberichtigungen von Kundenforderungen sowie die Angaben zu wesentlichen Annahmen und Schätzungsunsicherheiten zutreffend sind. 4.Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen Sachverhalt und Problemstellung Anteile an verbundenen Unternehmen stellen bei der Raiffeisen Bank International AG mit insgesamt rund 10,7 Mrd EUR einen wesentlichen Bilanzposten dar. Die Bank ist zumeist über Holdinggesellschaften insbesondere an in- und ausländischen Kreditinstituten sowie an Finanz- und Projektgesellschaften beteiligt. Der Vorstand beschreibt den Beteiligungsmanagement-Prozess und die Vorgehensweise bei der Werthaltigkeitsprüfung von Anteilen an verbundenen Unternehmen unter „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ im Anhang sowie im Abschnitt „Beteiligungsrisiko“ des Risikoberichts im Lagebericht. Die Bank überprüft, ob im Einzelfall Anhaltspunkte für eine dauernde Wertminderung vorliegen oder eine Zuschreibung bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten erforderlich ist. Für die Ermittlung des beizulegenden Wertes werden interne und externe Unternehmensbewertungen herangezogen. Die Unternehmenswertermittlungen beruhen primär auf Annahmen und Schätzungen hinsichtlich der künftigen Geschäftsentwicklung und daraus ableitbaren Rückflüssen an die Eigentümer, im Besonderen in Form von Dividenden. Diese basieren auf den durch die Organe des jeweiligen Unternehmens genehmigten Planzahlen. Die verwendeten Diskontierungsfaktoren werden von den Finanz- und Kapitalmärkten abgeleitet. Den in diese Berechnungen einfließenden Parametern liegen Annahmen zugrunde, die mit hohen Unsicherheiten behaftet sind. Geringfügige Änderungen in diesen Annahmen oder im ermittelten Diskontierungszinssatz können zu wesentlich abweichenden Ergebnissen führen. Aufgrund der Sensitivität des Bewertungsergebnisses und des hohen Ermessensspielraums in den Annahmen haben wir die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt. Prüferisches Vorgehen Bei der Prüfung der Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt: Wir haben die Dokumentation der Prozesse zur Überwachung und Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen analysiert und kritisch hinterfragt, ob diese Prozesse geeignet sind, erforderliche Wertminderungen bzw Wertaufholungen zu erkennen und die Werthaltigkeit der Anteile angemessen abzubilden. Wir haben darüber hinaus die Schlüsselkontrollen in Hinblick auf deren Ausgestaltung und Implementierung überprüft. Wir haben die verwendeten Bewertungsmodelle, die wesentlichen Planungsannahmen und die Bewertungsparameter unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten überprüft. Dabei wurden die verwendeten Bewertungsmodelle nachvollzogen und beurteilt, ob sie geeignet sind, den Unternehmenswert sachlich korrekt zu ermitteln. Die in den Modellen verwendeten Planungs- und Bewertungsparameter haben wir anhand externer Marktdaten und historischer Daten evaluiert. Die Zinssatzparameter wurden durch Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten auf ihre Angemessenheit beurteilt und die im Bewertungsmodell angesetzten Zahlungsströme mit den genehmigten Planungen abgeglichen. Die rechnerische Ermittlung der Unternehmenswerte wurde in Stichproben nachvollzogen und die Bewertung in einem eigenen Bewertungsmodell verplausibilisiert. Abschließend wurde beurteilt, ob die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss zur Ermittlung der Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen zutreffend sind. 5.Angemessenheit der Rückstellung für Fremdwährungskredite der Zweigstelle in Polen Sachverhalt und Problemstellung Die Bank weist zum 31.12.2021 eine Prozessrisikorückstellung für Fremdwährungskredite der Zweigstelle in Polen in Höhe von 364 Mio EUR aus. Der Vorstand beschreibt die Rechtsrisiken, die Vorgangsweise bei der Ermittlung der Rückstellung und damit zusammenhängende Unsicherheiten im Kapitel „Rückstellungen“ des Anhangs. Aufgrund der zahlreichen offenen Rechtsfragen, fehlender eindeutiger Rechtsprechung durch die zuständigen Gerichte einschließlich der Höchstgerichte und der notwendigen Annahmen über das künftige Verhalten der Kreditnehmer bzw. der ehemaligen Kreditnehmer bestehen bei der Ermittlung der Höhe der Rückstellung erhebliche Schätzunsicherheiten und Ermessensspielräume, weshalb wir die Angemessenheit der Rückstellung für Fremdwährungskredite der Zweigstelle in Polen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt haben. Prüferisches Vorgehen Bei der Überprüfung der Höhe der Rückstellung haben wir insbesondere folgende Prüfungshandlungen durchgeführt: Wir haben die Prozesse und Kontrollen der Bank zur Ermittlung der Rückstellung einschließlich der angewendeten Kontrollen erhoben und ihre Eignung zur Sicherstellung der Ermittlung einer angemessenen Rückstellung gewürdigt. Wir haben die Methode der Bank zur Ermittlung der Rückstellung einschließlich der Herleitung der zugrundliegenden Annahmen und deren Angemessenheit plausibilisiert und kritisch hinterfragt. Wir haben die mathematische Richtigkeit der Berechnungen der Bank überprüft. Wir haben zu den anhängigen Prozessen Auskünfte der befassten Rechtsanwälte eingeholt, diese kritisch gewürdigt und die Aufstellung der Klagen in den Rechtsanwaltsbriefen mit den Daten der Bank in Stichproben abgestimmt. Wir haben die aktuelle polnische Judikatur im Hinblick auf Fremdwährungskredite durchgesehen und deren Berücksichtigung für die Berechnung der Rückstellung gewürdigt. Wir haben die Darstellung der Risiken im Anhang auf ihre Angemessenheit überprüft. Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt - Vorjahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 der Gesellschaft wurde von einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der am 26. Februar 2021 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu diesem Jahresabschluss erteilt hat. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht, den Jahresabschluss, den Lagebericht und die zugehörigen Bestätigungsvermerke. Der Jahresfinanzbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt werden. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden keine Art der Zusicherung darauf abgeben. Bezüglich der Informationen im Lagebericht verweisen wir auf den Abschnitt „Bericht zum Lagebericht“. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses ist es unsere Verantwortung, die oben angeführten sonstigen Informationen, sobald sie vorhanden sind, zu lesen und dabei zu würdigen, ob sie wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und dem Bankwesengesetz ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. Bericht zum Lagebericht Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der beigefügte Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt. Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Wir wurden von der Hauptversammlung am 20. Oktober 2020 als Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr gewählt und am 09. Dezember 2020 vom Aufsichtsrat mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Außerdem wurden wir von der Hauptversammlung am 22. April 2021 bereits für das darauffolgende Geschäftsjahr als Abschlussprüfer gewählt und am 16. August 2021 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind seit dem am 31. Dezember 2021 endenden Geschäftsjahr Abschlussprüfer der Gesellschaft. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art 5 Abs 1 der EU-VO erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der Gesellschaft gewahrt haben. Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Peter Bitzyk. Wien 21. Februar 2022 Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH Dr. Peter Bitzyk Wirtschaftsprüfer Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.

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