Governance Information • Mar 20, 2014
Governance Information
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Vorstand und Aufsichtsrat der Nemetschek AG erklären gemäß § 161 Aktiengesetz, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 13. Mai 2013, bekannt gemacht im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 10. Juni 2013 (nachfolgend "Kodex"), mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und wird:
Ab dem 1. November 2013 wurde der Vorstand auf drei Mitglieder erweitert. Neben Dr. Tobias Wagner, der zum Sprecher des Vorstands ernannt wurde, wurden die Herren Viktor Várkonyi und Sean Flaherty als weitere Vorstandsmitglieder bestellt. Ab dem 1. März 2014 ist Patrik Heider als Sprecher des Vorstands berufen worden. Dr. Tobias Wagner wird seine interimistische Vorstandstätigkeit Ende März 2014 beenden.
• Bei der Festlegung der Vorstandsvergütung hat der Aufsichtsrat auf Ebene der Nemetschek AG keinen vertikalen Vergütungsvergleich, wie von Kodex-Ziffer 4.2.2 Abs. 2 verlangt, vorgenommen. Als Holdinggesellschaft bietet die Nemetschek AG weder für den oberen Führungskreis noch für die Belegschaft insgesamt geeignete Vergleichsmaßstäbe. Nichtsdestotrotz hat der Aufsichtsrat – wie bisher schon – bei seinen Vergütungsentscheidungen die Vergütungen der Geschäftsleiter der wichtigsten Produktorganisationen als Vergleichsmaßstab mit herangezogen.
Anders als der Kodex dies erstmals ab 10. Juni 2013 verlangt, sah der bisherige variable langfristige Vorstandsvergütungsbestandteil (LTIP), der aktuell keinen Teilnehmer hat, keine betragsmäßige Höchstgrenze vor (Kodex-Ziffer 4.2.3 Abs. 2). Der ab dem Geschäftsjahr 2014 geltende LTIP folgt der Kodex-Empfehlung und enthält diese betragsmäßige Höchstgrenze.
Im Übrigen sehen die variablen kurzfristigen Vergütungsbestandteile zwar Höchstgrenzen vor, die aber teilweise nicht betragsmäßig, sondern in Prozent eines festen Betrags ausgedrückt sind. Aus dem Kodex und seiner Begründung lässt sich nicht eindeutig entnehmen, ob dies noch kodexkonform ist. Insoweit wird in Bezug auf Kodex-Ziffer 4.2.3 Abs. 2 eine Abweichung erklärt. Schließlich sehen die Vorstandsanstellungsverträge
keine betragsmäßigen Höchstgrenzen für die Gesamtvergütung vor (Kodex-Ziffer 4.2.3 Abs. 2). Die Nemetschek AG ist nicht der Ansicht, dass dies bei dem existierenden Vergütungssystem erforderlich ist. Sind die variablen Vergütungsbestandteile der Höhe nach begrenzt, gilt dies auch für die zu erreichende Gesamtvergütung.
Der Vorstandsanstellungsvertrag von Dr. Tobias Wagner enthält wegen seiner nur interimistischen Tätigkeit kein Abfindungs-Cap (Kodex-Ziffer 4.2.3 Abs. 4). Gleiches gilt für die Verträge von Viktor Várkonyi und Sean Flaherty wegen der vergleichsweise niedrigen Vergütung.
• Eine Altersgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder ist nicht explizit festgelegt und derzeit nicht geplant (Kodex-Ziffern 5.1.2 Abs. 2 und 5.4.1 Abs. 2). Eine solche Altersgrenze würde die Gesellschaft pauschal in der Auswahl geeigneter Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder einschränken. Bei der Zusammensetzung des Vorstands, des Aufsichtsrats und des weiteren Führungskreises des Unternehmens kommt es für die Gesellschaft vorrangig auf die Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse des Einzelnen an (Kodex-Ziffern 4.1.5, 5.1.2 Abs. 1 und 5.4.1 Abs.2). Demgegenüber hält der Aufsichtsrat bzw. bezüglich Kodex-Ziffer 4.1.5 der Vorstand Diversity-Kriterien für nachrangig, auch wenn diese – ebenso wie das damit verbundene Streben nach einer angemessenen Berücksichtigung von Frauen – ausdrücklich begrüßt werden.
Im Hinblick auf die Tatsache, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft nur aus drei Mitgliedern besteht, erscheint es aus Sicht des Aufsichtsrats auch nicht sinnvoll, losgelöst vom Zeitpunkt der nächsten Aufsichtsratswahlen konkrete Ziele für seine Zusammensetzung zu benennen (Kodex-Ziffer 5.4.1 Abs. 2). Infolgedessen werden solche Zielsetzungen auch nicht im Corporate Governance Bericht veröffentlicht (Kodex-Ziffer 5.4.1 Abs. 3). Der Aufsichtsrat wird sich aber rechtzeitig vor den jeweils nächsten Aufsichtsratswahlen über geeignete Kandidaten für den Aufsichtsrat abstimmen.
München, 20. März 2014
Patrik Heider Kurt Dobitsch CFOO und Sprecher des Vorstands Vorsitzender des Aufsichtsrats
Für den Vorstand Für den Aufsichtsrat
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