Governance Information • May 2, 2014
Governance Information
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Vorstand und Aufsichtsrat der Leifheit AG haben im Dezember 2013 eine Erklärung nach § 161 AktG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex") abgegeben. Vorstand und Aufsichtsrat aktualisieren diese Erklärung hiermit und werden für deren Veröffentlichung auf der Homepage der Leifheit AG Sorge tragen.
Den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 und vom 15. Mai 2012 wurde mit den in der letztjährigen Entsprechenserklärung vom Dezember 2013 genannten Ausnahmen bis zum 10. April 2014 entsprochen.
Es ist zu einer weiteren Abweichung, nämlich von Ziff. 5.4.1 Absatz 3 Satz 1 des Kodex in seiner Fassung vom 13. Mai 2013 gekommen, weshalb eine Aktualisierung der Entsprechenserklärung erforderlich ist.
Dies vorausgeschickt, erklären Vorstand und Aufsichtsrat der Leifheit AG gemäß § 161 AktG:
Der Kodex empfiehlt in Ziff. 5.4.1 Absatz 3 Satz 1, dass Vorschläge des Aufsichtsrats an die zuständigen Wahlgremien die Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats berücksichtigen sollen.
Dieser Empfehlung wird insofern nicht entsprochen, als dass der Wahlvorschlag an die kommende Hauptversammlung keine Frau vorsieht. Aufgrund der Tatsache, dass keine geeignete Kandidatin gefunden werden konnte, setzt der Aufsichtsrat auf Kontinuität und schlägt der kommenden Hauptversammlung die Wiederwahl der zur Zeit amtierenden Aufsichtsratsmitglieder vor.
Im Übrigen gilt die Entsprechenserklärung vom Dezember 2013 fort.
Nassau/Lahn, im April 2014
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