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Wild Bunch AG

Management Reports May 9, 2014

489_10-k_2014-05-09_e195366c-a21a-46be-8fa7-c2a0722fd0e5.pdf

Management Reports

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GESCHÄFTS BERICHT 2013

UNTERNEHMENSPROFIL

Die Berliner Senator Entertainment AG ist seit über 30 Jahren eines der führenden Independent-Medienunternehmen Deutschlands, das Fernseh- und Filmproduktionen selbst herstellt, co-produziert oder die Auswertungsrechte an fertigen bzw. angelieferten Filmen erwirbt und anschließend über alle Verwertungsstufen wie Kino, DVD, Fernsehen und über die vielfältigen Verwertungsformen im Internet, möglichst eigenständig verwertet.

Der Filmverleih ist das Herzstück und der Ausgangspunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens. Die Gründung der Senator Filmproduktion 1987, der Senator Home Entertainment in 2006 und in 2009 der Senator Köln Filmproduktion waren komplementäre Entscheidungen, um die wirtschaftliche Ausgangsposition des Senator Filmverleihs in der Verwertungskette weiter zu verbessern. Aktuell verfügt Senator über Rechte an rund 385 Film- und Serientiteln unterschiedlichster Genres und Sujets, vorwiegend aus dem europäischen und USamerikanischen Raum.

INHALTSVERZEICHNIS

2

1 AN DIE AKTIONÄRE

06_Brief des Vorstandsvorsitzenden

08_CFO-Interview

  • 10_Bericht des Aufsichtsrats
  • 14_Corporate Governance Bericht
  • 16_Die Aktie

2 KONZERNLAGE-BERICHT

  • 20_Grundlagen des Konzerns
  • 22_Wirtschaftsbericht
  • 34_Nachtragsbericht
  • 35_Prognosebericht-, Chancen- und Risikobericht
  • 45_Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems
  • 46_Übernahmerechtliche Angaben
  • 47_Erklärung zur Unternehmensführung
  • 47_Vergütungsbericht

3 KONZERN-ABSCHLUSS

  • 51_Konzerngewinn- und Verlustrechnung
  • 52_Konzernbilanz
  • 54_Entwicklung des Konzerneigenkapitals
  • 56_Konzernkapitalflussrechnung
  • 57_Konzernanhang
  • 123_Versicherung der gesetzlichen Vertreter
  • 125_Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

4 ABSCHLUSS DER AG

  • 128_Bilanz
  • 130_Gewinn- und Verlustrechnung
  • 131_Anhang
  • 149_Versicherung der gesetzlichen Vertreter
  • 150_Anlagen zum Anhang
  • 154_Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

1AN DIE AKTIONÄRE

  • 06_Brief des Vorstandsvorsitzenden
  • 08_CFO-Interview
  • 10_Bericht des Aufsichtsrats
  • 14_Corporate Governance Bericht
  • 16_Die Aktie

BRIEF DES VORSTANDSVORSITZENDEN

Sehr geehrte Aktionäre, sehr geehrte Geschäftspartner,

die Entwicklung beim Filmverleih ist im vergangenen Geschäftsjahr 2013 leider deutlich hinter unseren Erwartungen zurückgeblieben. Vor allem jedoch die mit dem Jahresabschluss 2013 angefallenen außerordentlichen Abschreibungen haben zu einem hohen Verlust der Senator Entertainment AG von € 27,4 Mio. geführt. Die so entstandene bilanzielle Überschuldung veranlasst uns zu umfassenden Veränderungen unserer Kapital- und Finanzierungsstruktur. Max Sturm – mein Kollege im Vorstand – und ich werden uns mit aller Kraft auf die schnelle und nachhaltige wirtschaftliche Gesundung der Senator Gruppe konzentrieren. Das versichern wir Ihnen von ganzem Herzen.

Senator wird auch in Zukunft auf seine Kernkompetenzen bei Produktion, Einkauf und Vermarktung von Spielfilmen setzen. Hier sind wir in den vergangenen über 30 Jahren zu einer Marke für anspruchsvolle und gleichzeitig publikumswirksame Produktionen geworden. Eine Bedingung für den künftigen Erfolg ist jedoch eine entscheidende, grundlegende Weiterentwicklung und Neuausrichtung unseres Geschäftsmodells. Die Gewichtung der einzelnen Segmente wird sich dabei deutlich verschieben, in vielen Bereichen müssen und wollen wir uns noch besser auf die rasante Dynamik unseres Marktes einstellen. Diese Weiterentwicklung geht somit deutlich über eine kurzfristige Reaktion auf die momentan schwierige wirtschaftliche Situation der Senator Gruppe hinaus.

Wir haben in den zurückliegenden Wochen und Monaten ein Konzept für die geplante finanzielle Restrukturierung und die neue Unternehmensstrategie erarbeitet und diese bereits mit wichtigen externen Partnern und Beteiligten erörtert. Die bedeutende, produktive Unterstützung durch unsere Ankerinvestoren und wesentlichen Gläubiger ist für uns Bestätigung und Ermutigung. Gleichzeitig wissen wir, dass wir uns als Vorstand jederzeit auf unsere hochmotivierten Mitarbeiter verlassen können. Wir danken ihnen für ihren Einsatz und freuen uns auf die gemeinsame Weiterentwicklung unserer Senator Entertainment.

Ich möchte Ihnen im Folgenden die heute, Ende April, absehbaren und geplanten Schritte zur finanziellen und strategischen Neuausrichtung zusammenfassend erläutern.

Zunächst soll eine Zwischenfinanzierung in Form einer kurzlaufenden, bis zu neunmonatigen Anleihe den finanziellen Handlungsspielraum der Senator Entertainment erweitern. Zur notwendigen Rekapitalisierung unserer Gesellschaft und längerfristigen finanziellen Neuaufstellung sehen wir im Wesentlichen zwei kombinierte Kapitalmaßnahmen vor. In diesem Zusammenhang schlagen wir der kommenden Hauptversammlung vor, eine Kapitalherabsetzung mit anschließender Kapitalerhöhung vorzunehmen. Die Kapitalerhöhung soll dabei zum einen in Form einer Sachkapitalerhöhung erfolgen, bei der die Optionsanleihe im Wege eines Debt-to-Equity-Swaps als Sacheinlage eingebracht wird. Dieser Schritt entlastet die AG wesentlich von künftigen Zins- und Tilgungszahlungen. In einer anschließenden Barkapitalerhöhung erhalten alle Anteilseigner ein Bezugsrecht auf

neue Aktien. Damit sollen unserer Gesellschaft die für den Geschäftsbetrieb sowie die strategische Weiterentwicklung notwendigen zusätzlichen liquiden Mittel zufließen. Wir sind in sehr erfolgversprechenden Gesprächen mit unserem Aktionär Sapinda, die vollumfängliche Durchführung dieser Barkapitalerhöhung zu gewährleisten, sofern Aktionäre ihr Bezugsrecht nicht ausüben. Darüber hinaus würde Sapinda eine hohe Wandlungsrate im Rahmen des Debt-to-Equity-Swaps sicherstellen.

Gleichzeitig mit diesen Maßnahmen zur finanziellen Gesundung verfolgen wir unser operatives Geschäft und

entwickeln es konsequent weiter. Hauptziel ist, das Chance-Risiko-Profil unserer gesamten Aktivitäten zu verbessern. Wir möchten ertragreicher arbeiten und dabei gleichzeitig die Schwankungen, die zu einem gewissen Grad für die Filmbranche typisch sind, noch besser managen – im positiven Sinn haben wir diese Volatilität vor zwei Jahren mit ZIEMLICH BESTE FREUNDE erlebt. Der Anteil von Eigen- und Co-Produktionen wird durch umfassende Investitionen in diesem Bereich dauerhaft steigen. Bereits im laufenden Geschäftsjahr konnten wir uns so wesentlich unabhängiger von den wettbewerbsintensiven und hochvolatilen Lizenzmärkten machen. Beim Einkauf von Fremdproduktionen gehen wir noch systematischer, auch transparenter und disziplinierter vor. Ein angepasster Kriterien-Katalog legt dabei klare betriebswirtschaftliche und künstlerische Standards auf Basis des sich ändernden Marktumfelds fest. In der Vermarktung und Auswertung der Filme, unabhängig ob produziert oder eingekauft, werden wir kreativer und konsequenter als bisher alle sinnvollen Kanäle insbesondere im Social-Media-Bereich nutzen.

Mit unserem Konzept einer Nachwuchsakademie in Berlin für Talente und Newcomer vor und hinter der Kamera, mit dessen Umsetzung wir dieses Jahr starten, entwickelt sich Senator Entertainment entscheidend weiter. In diesem Rahmen haben wir mit dem Einstieg beim Nachwuchspreis FIRST STEPS und der Einrichtung einer Masterclass Verleih bereits Vorarbeit geleistet. Der Aufbau und die Begleitung vielversprechender Potenzialträger in unterschiedlichen Genres, die unserem Unternehmen neue Erlösquellen eröffnen, sowie ein ausgewogenes Verhältnis von Eigen- und Fremdproduktionen charakterisieren die "neue Senator". Auf diesem Weg werden wir begeisternde Filme und kommerziellen Erfolg dauerhaft zusammenführen. Teil des Strategiekonzepts ist darüber hinaus, insbesondere über Akquisitionen den internationalen Vertrieb auszubauen – auch mit Blick auf unsere Eigenproduktionen.

Senator entscheidet sich mit der Umsetzung der neuen Unternehmensstrategie für einen radikalen Kurswechsel, der eigene Entwicklungen – ob deutsch oder international – in den Fokus rückt. Ich bitte Sie um Ihre Unterstützung auf diesem Weg.

Herzliche Grüße aus Berlin

Helge Sasse

INTERVIEW MIT CFO MARKUS MAXIMILIAN STURM

Herr Sturm, trotz Erfolgen in den zurückliegenden Jahren mit Filmen wie THE KINGS SPEECH und ZIEMLICH BESTE FREUNDE ist Senator in eine existenzgefährdende Krise geraten. Ist das Filmgeschäft unberechenbar?

2013 sind unsere Filme deutlich unter unseren Erwartungen geblieben, zudem mussten einige geplante Starts aus unterschiedlichen Gründen auf 2014 verschoben werden. Dies allein hat dazu geführt, dass wir das vergangene Geschäftsjahr operativ mit roten Zahlen beenden mussten. Wir haben auch vor diesem Hintergrund neue bindende

Kriterien insbesondere für den Filmeinkauf entwickelt. Ziel ist es, künftig auch bei mäßigem Zuschauerinteresse negative Renditen zu vermeiden. Einzelne Filme sollen und werden auch in Zukunft überproportionale Ergebnisbeiträge liefern. Der zweistellige Millionenverlust, der die einschneidenden Kapitalmaßnahmen nötig macht, ist jedoch insbesondere auf außerordentliche Abschreibungen zurückzuführen.

Wie ist es dazu gekommen?

Der überwiegende Teil, etwa zehn Millionen Euro, geht auf Sonderabschreibungen auf unser Filmportfolio zurück. Filmrechte verlieren grundsätzlich mit der Zeit an Wert, je nachdem wie weit die Verwertungskette bereits vorangeschritten ist. Entsprechend werden sie nach einer gewissen Zeit bis auf den Erinnerungswert abgeschrieben. Im vergangenen Geschäftsjahr mussten wir darüber hinaus jedoch die angesprochenen Sonderabschreibungen aufgrund niedrigerer Verwertungserwartungen vornehmen. Dies ist selbstverständlich in jeder Hinsicht bitter! Wir haben aber dennoch die Situation genutzt, unsere Bilanz nachhaltig zu bereinigen, so dass in Zukunft Sondereffekte in diesem Umfang nicht mehr zu erwarten sind. Darüber hinaus reduzieren sich die Aufwandsbelastungen in den kommenden Jahren als Folge der vorgenommenen außerordentlichen Abschreibungen im Geschäftsjahr 2013.

Weiter in Mitleidenschaft gezogen wurde die Senator-Bilanz 2013 durch Wertberichtigungen auf Forderungen. Darüber hinaus ergeben sich Auswirkungen unseres Erfolgs mit THE KINGS SPEECH und ZIEMLICH BESTE FREUNDE. Hier haben wir vorsorglich Rückstellungen auf Nachforderungen seitens des Lizenzgebers gebildet. Beide genannten Effekte belasten unser Ergebnis 2013 insgesamt mit einem höheren einstelligen Millionenbetrag.

Inwiefern können Sie solche Situationen für die Zukunft ausschließen?

Wie schon angedeutet, gehen wir mit dem Abschluss zum 31. Dezember 2013 davon aus, die Bilanzansätze in unserem Rechtekatalog auf ein konservatives Niveau abgeschrieben zu haben. In dieser Hinsicht sehen wir uns jedenfalls auf der sicheren Seite und gleiches gilt auch für die übrigen Bilanzpositionen. Grundsätzlich ergeben sich die Chancen und Risiken in unserem Geschäft aber aus den laufenden Filmprojekten, seien es eigene Produktionen oder neu erworbene Verwertungsrechte. Wir sind absolut zuversichtlich, existenzgefährdende Risiken

mit unserem angepassten Geschäftsmodell konsequent vermeiden zu können, insbesondere in Verbindung mit den geplanten Kapitalmaßnahmen. Diese Überzeugung teilen wir als Vorstand, und wie ich aus Gesprächen weiß, gilt dies auch für unseren Aktionär Sapinda und weitere wesentliche Gesellschafter. Große Volatilität sowohl bei Einkaufspreisen wie auch beim Zuschauerzuspruch gab es in der Vergangenheit, und Volatilität wird es weiter geben. Wir können sie aber schon heute wesentlich besser managen.

Was heißt das ganz konkret?

Seit 2012 arbeiten wir konsequent und sehr erfolgreich daran, den Anteil der Eigen-und Co-Produktionen an unserem Verleihportfolio auszubauen. Bereits 2014 werden knapp die Hälfte unserer geplanten 26 Kinostarts von uns produziert oder co-produziert sein. 2013 waren es nur zwei Filme. Als mittelgroßer Player auf dem Verleihmarkt haben Eigenproduktionen wesentliche Vorteile für uns. Sie sind planbarer, lassen sich besser und umfassender verwerten und haben höhere Ertragsaussichten. Dazu trägt nicht nur aber auch die internationale Vermarktung ausgewählter Erfolge bei. Die Risiken sind hingegen nicht höher, da wir Filmrechte Dritter meist erfolgsunabhängig einkaufen müssen. Es kommt auf ein ausgewogenes Verhältnis an, frei von Druck, extern Produktionen einkaufen zu müssen. Mit recht hohen Investitionen sind allerdings beide Modelle verbunden, das will ich nicht verschweigen.

Lässt die momentane Lage diese Investitionen denn zu?

Wir gehen aktuell noch durch schwierige Zeiten, ohne Frage. Gleichzeitig erfahren wir jedoch auch große Unterstützung durch unsere Geschäftspartner und hier insbesondere unsere Finanzierungspartner, so dass wir den laufenden Geschäftsbetrieb inklusive Produktion und Rechteerwerb ohne Einschränkungen aufrechterhalten können. Für die mittel- und langfristige Perspektive benötigen wir jedoch in jedem Fall die neuen Mittel aus der geplanten Kapitalerhöhung. Zusammen mit weiteren vorgesehenen Maßnahmen können wir so die notwendigen Investitionen in unser Kerngeschäft tätigen. Dabei wird uns insbesondere die geplante Umwandlung von Fremdkapital in Form der Optionsanleihe in Eigenkapital von Zins- und Tilgungszahlungen entlasten. Ich bitte alle Aktionäre, die für diese Maßnahmen notwendigen Hauptversammlungsbeschlüsse zu unterstützen.

Warum sollten Aktionäre an die Zukunft der Senator Entertainment AG glauben?

Wir nutzen diese Krise für einen Neuanfang. Der teilweise schon in den letzten Jahren eingeleitete Strategieschwenk kam leider zu spät, um sie noch abwenden zu können, er war und ist aber dennoch von der Zielrichtung her absolut richtig. Jetzt gilt es, mit einer geordneten Bilanz und ausreichender Liquidität diesen Weg fortzusetzen und weiter zu entwickeln. Senator wird sich am Unternehmenssitz Berlin zum Anlaufpunkt für kreative Filmschaffende aus ganz Europa entwickeln. Wir verfügen in jeder Hinsicht über die Voraussetzungen, die Entwicklung kreativer Talente zu fördern und in kommerziellen Erfolg umzumünzen. Dies ist auch ein wichtiger Teil unserer internationalen Strategie im Rahmen von geplanten Kooperationen und Akquisitionen, die wir somit allein und mit renommierten Partnern angehen.

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat berichtet im Folgenden über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2013, insbesondere über Art und Umfang der Prüfung der Geschäftsführung der Gesellschaft sowie Beratungen im Aufsichtsrat, die Beachtung der Vorgaben des Corporate Governance Kodex, die Prüfung des Abschlusses der Senator Entertainment AG und des Konzerns sowie personelle Veränderungen in den Organen der Gesellschaft.

Der Aufsichtsrat verfügt, der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) entsprechend, über eine ausreichende Zahl unabhängiger Mitglieder.

Zusammenwirken von Aufsichtsrat und Vorstand

Der Aufsichtsrat nahm 2013 seine ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Pflichten wahr. Er überwachte laufend die Geschäftsführung des Vorstands und begleitete ihn regelmäßig beratend bei der Leitung und strategischen Ausrichtung des Unternehmens.

Durch schriftliche und mündliche Berichte seitens des Vorstands wurde der Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend unterrichtet. Die Berichte enthielten alle relevanten Informationen zur Geschäftsentwicklung und über die Lage des Konzerns, einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den genehmigten Plänen wurden vorgetragen, begründet und diskutiert. Der Vorstand stimmte die strategische Ausrichtung des Konzerns mit dem Aufsichtsrat ab und erörterte mit ihm alle für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge – insbesondere die weitere strategische Ausrichtung des Konzerns. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, eingebunden.

Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat weiterhin

über die wichtigsten finanzwirtschaftlichen Kennzahlen und legte ihm Geschäftsvorgänge, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften oder von besonderer Bedeutung waren, rechtzeitig zur Beschlussfassung vor. Über besondere Absichten und Vorhaben, die für das Unternehmen eilbedürftig waren, wurde der Aufsichtsrat durch den Vorstand auch zwischen den Sitzungen ausführlich informiert und er hat – sofern erforderlich – sein schriftliches Votum erteilt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats ließ sich auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen regelmäßig über die aktuelle Geschäftslage und wesentliche Geschäftsvorgänge im Unternehmen unterrichten.

Seine Prüfungstätigkeit erfüllte der Aufsichtsrat, soweit in diesem Bericht nicht gesondert beschrieben, indem er Berichte des Vorstands, der Mitarbeiter sowie externer Wirtschaftsprüfer entgegennahm und erörterte.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Im Jahre 2013 fanden sieben Aufsichtsratssitzungen statt. Alle Aufsichtsratsmitglieder nahmen in mehr als der Hälfte der Aufsichtsratssitzungen im Jahr 2013 teil.

Ausschüsse

Um eine effiziente Wahrnehmung seiner Aufgaben sicherzustellen, hat der Aufsichtsrat die folgenden Ausschüsse gebildet: Prüfungs- und Bilanzausschuss.

Im Jahr 2013 fand eine Sitzung des Prüfungs- und Bilanzausschusses statt.

Beratungen im Aufsichtsrat

Gegenstand regelmäßiger Berichterstattung durch den Vorstand und Beratungen in den Sitzungen des Aufsichtsrats waren die Entwicklung von Umsatz und Ergebnis der Gesellschaft und des Konzerns sowie die Finanz- und Liquiditätslage und die strategische Ausrichtung des Konzerns. Schwerpunkt der Sitzungen waren die weitere Sicherung der Liquidität sowie der Ausbau strategischer Partnerschaften zur Erweiterung der Gesellschaft.

Einen Schwerpunkt bildete dabei die Beratung zur

Gesamtfinanzierung der Gesellschaft. Ein weiterer Schwerpunkt der Beratungen war die Verhandlung über den Einstieg in den internationalen Lizenzhandel durch Erwerb des US-amerikanischen Vertriebs Relativity Foreign, LLC (Sales Agent). Chancen und Risiken einer solchen Vereinbarung wurden im Einzelnen erörtert. In diesem Zusammenhang wurde der Vorstand vom Aufsichtsrat insbesondere aufgrund der unternehmerischen Tragweite dieser Angelegenheit umfassend beraten. Aufsichtsrat und Vorstand haben sich in der Sitzung vom 28. November 2013 darauf verständigt, die Konditionen eines möglichen Sales Agency Agreements weiter zugunsten der Senator zu verhandeln.

Neben diesen Themen sind folgende weitere Themenbereiche der Aufsichtsratssitzungen besonders hervorzuheben:

  • › Strategische Ausrichtung des Konzerns bis 2016 einschließlich der Erweiterung der Verleih- und Vertriebstätigkeiten der Gesellschaft in der Schweiz; Überlegungen zur Gründung einer Senator Global Productions Ltd. mit Sitz in London zur Akquisition, Finanzierung und Herstellung internationaler Kinostoffe sowie des Eingehens von neuen Geschäftspartnerschaften und Kooperationen
  • › Mögliche Gründung eines Joint Ventures ("Senator Asia Ltd.") mit einem großen chinesischen Player.
  • › Unternehmensfinanzierung und Geschäftsplanung 2013 sowie Jahresplanung 2014; ab Q3 und Q4 2013 insbesondere auch Liquiditäts- und Ertragslage
  • › Verlängerung des Universum-Vertriebsvertrages
  • › Bemessung und Erweiterung der Finanzierungslinien, insbesondere LEUMI-closing, Bond-Finanzierungen in der Schweiz
  • › Beratungen zu einem Outputvertrag mit Silver Reel

Beschlüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat außerhalb seiner Sitzungen sieben Beschlüsse gefasst, u.a. über die Bestellung von Herrn Maximilian Sturm als Vorstand, den Vorschlag Herrn Paolo Barbieri als Aufsichtsratsmitglied zu bestellen sowie zur Änderungen der Geschäftsordnungen des Vorstands und des Aufsichtsrats, zur Corporate Governance/ Entsprechenserklärung und zur Tagesordnung der jährlichen Hauptversammlung.

Corporate Governance

Der Aufsichtsrat hat sich in seinen Sitzungen mehrfach mit Fragen von Corporate Governance im Unternehmen befasst. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich über die Aktualisierung der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex verständigt und die gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG im März 2013 abgegeben. Sie ist der Öffentlichkeit auf der Internetseite der Senator Entertainment AG zusammen mit früheren Entsprechenserklärungen dauerhaft zugänglich gemacht. Vorstand und Aufsichtsrat haben darin erklärt, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 26. Mai 2010 sowie vom 15. Mai 2012 seit der letzten Entsprechenserklärung vom 27. April 2012, entsprochen wurde und wird, mit den in der Entsprechenserklärung bezeichneten Ausnahmen.

Über die Einhaltung des Corporate Governance Kodex im Zeitraum vor März 2013 gibt die Entsprechenserklärung vom 27. April 2012 Auskunft. Im Corporate Governance Bericht erläutern Vorstand und Aufsichtsrat gesondert die Corporate Governance.

Erläuterungen gemäß Übernahmerichtlinieumsetzungsgesetz

Der Aufsichtsrat hat sich mit den Angaben im Lagebericht der Senator Entertainment AG und im Konzern-Lagebericht gemäß §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB und den Erläuterungen des Vorstands hierzu auseinandergesetzt. Auf die entsprechenden Erläuterungen im Lagebericht/Konzern-Lagebericht wird Bezug genommen. Der Aufsichtsrat hat die Angaben und Erläuterungen geprüft und macht sie sich zu Eigen. Sie sind aus Sicht des Aufsichtsrats vollständig.

Besetzung des Aufsichtsrats

Im Geschäftsjahr 2013 ergaben sich folgende personelle Veränderungen im Aufsichtsrat der Gesellschaft. Zum 7. Juni 2013 legte Herr Walther F. Kalthoff sein Amt als Aufsichtsratsmitglied nieder. Auf Antrag der Gesellschaft wurde daraufhin Herr Paolo Barbieri als Vertreter des zum Zeitpunkt der Bestellung größten Aktionärs, Pacific Capital S.A., mit Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 12. Juni 2013 als Nachfolger des Aufsichtsratsmitglieds Herrn Walter F. Kalthoff bestellt.

Besetzung des Vorstands

Im Geschäftsjahr 2013 wurde der Vorstand der Gesellschaft um Herr Markus Maximilian Sturm, insbesondere mit der Zuständigkeit Finanzen, erweitert. Neben dem Vorstandsvorsitzenden, Herrn Helge Sasse, besteht der Vorstand nunmehr im Zuge der Ergänzung mit Herrn Markus Maximilian Sturm aus insgesamt zwei Personen.

Prüfung des Abschlusses der Senator Entertainment AG und des Konzerns zum 31. Dezember 2013

Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wurde von der Hauptversammlung am 23. Juli 2013 zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 sowie als Konzernabschlussprüfer und zum Prüfer für die gegebenenfalls prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für dieses Geschäftsjahr gewählt und vom Aufsichtsrat beauftragt. Gegenstand der Prüfungen war der vom Vorstand vorgelegte und nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellte Jahresabschluss der Senator Entertainment AG und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 sowie der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2013, der nach den Vorschriften des International Accounting Standards Board (IASB) und ergänzend nach den nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt wurde. Dem Jahresabschluss der Senator Entertainment AG und dem Konzernabschluss wurden uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt.

Der Jahresabschluss der Senator Entertainment AG und der Lagebericht sowie der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2013 haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgelegen. Sie waren Gegenstand der Sitzung des Aufsichtsrats am 16. April 2014, an der auch Vertreter des Abschlussprüfers teilnahmen und für Fragen zur Verfügung standen sowie eines nachfolgenden Beschlusses in einer telefonischen Aufsichtsratssitzung vom 30. April 2014. Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach abschließendem Ergebnis seiner eigenen Prüfung waren Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Konzernabschluss und den Konzern-Lagebericht gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 festgestellt.

Nach einem erfolgreichen Jahr 2012 mit positiven Aussichten hat sich das Jahr 2013 überraschend negativ entwickelt, geprägt von einer Vielzahl von Einmaleffekten. Insbesondere die Wertkorrekturen bezüglich der Filmbibliothek der Senator Entertainment AG sind erheblich. Das Jahresergebnis 2013 und die daraus folgende Unterschreitung der Schwelle des § 92 Absatz 1 AktG erfordern eine Sanierung und Neuausrichtung des Unternehmens. Gleichzeitig war eine Sicherung der kurzfristigen Liquidität erforderlich. Der Aufsichtsrat hat sich intensiv mit der veränderten Lage befasst und den Vorstand unmittelbar aufgefordert, Sanierungsschritte einzuleiten. Der Vorstand hat mit einer Mehrzahl von Maßnahmen, insbesondere im Finanzierungsbereich, erfolgreich die Finanzierung

gesichert sowie einen Sanierungsplan ausgearbeitet. Über Eigenkapitalmaßnahmen in diesem Zusammenhang, die die Gruppe dauerhaft stabilisieren, wird die Hauptversammlung zu befinden haben. Der Aufsichtsrat wird den erforderlichen Sanierungsweg eng begleiten.

Der Aufsichtsrat möchte Vorstand, Management und Mitarbeitern für Ihre große Leistungsbereitschaft und Ihren Einsatz in schwierigem Umfeld danken.

Der Aufsichtsrat

Berlin, 30. April 2014

Dr. Andreas Pres

Vorsitzender

CORPORATE GOVERNANCE BERICHT

Den folgenden Bericht erstatten Vorstand und Aufsichtsrat der Senator Entertainment AG gemeinsam gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Die Senator Entertainment AG mit Sitz in Berlin unterliegt den Bestimmungen des deutschen Aktien- und Kapitalmarktrechts sowie den Bestimmungen ihrer Satzung. Mit den beiden Organen Vorstand und Aufsichtsrat hat die Gesellschaft eine dualistische Leitungs- und Überwachungsstruktur. Daneben steht die Hauptversammlung, in der die Anteilseigner der Gesellschaft an grundlegenden, das Unternehmen betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Gemeinsam sind diese drei Organe den Interessen der Aktionäre und dem Wohl des Unternehmens verpflichtet.

1. Der Vorstand

Der Vorstand leitet die Gesellschaft und führt deren Geschäfte. Er ist dabei an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswertes verpflichtet. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestellt. Die Altersgrenze für Vorstandsmitglieder hat der Aufsichtsrat auf 75 Jahre festgelegt. Die Auswahl erfolgt nach den Kenntnissen, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen, die für die Wahrnehmung der Vorstandsaufgaben erforderlich sind.

Der Vorstand besteht seit dem 1. März 2013 aus zwei Mitgliedern, Herrn Helge Sasse als Vorstandsvorsitzenden und Herrn Markus Maximilian Sturm als Finanzvortand.

Weiterführende Informationen unter:

http://www.senator.de/companygroup/ der-konzern#management

Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. Er trägt außerdem Sorge für ein angemessenes Risikomanagement und -controlling sowie die Compliance im Unternehmen sowie eine regelmäßige, zeitnahe und umfassende Berichterstattung an den Aufsichtsrat. Die Geschäftsplanungen und mögliche Abweichungen hiervon werden regelmäßig gegenüber dem Aufsichtsrat ausführlich erläutert und begründet. Bestimmte Geschäfte und Maßnahmen des Vorstandes bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats.

Der Vorstand legt möglicherweise auftretende Interessenskonflikte unverzüglich dem Aufsichtsrat offen. Wesentliche Geschäfte von Vorstandsmitgliedern sowie ihnen nahe stehenden Personen mit der Gesellschaft bedürfen ebenso der Zustimmung des Aufsichtsrats wie die Übernahme von Nebentätigkeiten außerhalb des Unternehmens.

Für den Vorstand wurde eine D&O-Versicherung mit Selbstbehalt abgeschlossen.

2. Der Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat bestand bis zum 5. März 2014 aus sechs Mitgliedern.

Zum 5. März 2014 hat Herr Paolo Barbieri sein Mandat aufgegeben. Daher besteht der Aufsichtsrat aktuell aus fünf Mitgliedern und einem Vertreter (weiterführende Info: http://www.senator.de/companygroup/derkonzern#board).

Sämtliche Mitglieder sind durch die Hauptversammlung nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes gewählt worden.

Die Altersgrenze für bestehende Aufsichtsratsmitglieder wurde auf 75 Jahre festgelegt. Die Personen wurden nach ihren Kenntnissen, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich sind, ausgewählt.

Der Aufsichtsrat hat sich vor dem Hintergrund der Geschäftstätigkeit des Unternehmens und seiner internationalen Ausrichtung zum Ziel gesetzt, dass bei einer Anzahl von sechs Aufsichtsratsmitgliedern

› mindestens zwei Aufsichtsratsmitglieder über berufliche Erfahrungen aus der Medienbranche, idealerweise der Filmindustrie verfügen,

  • › mindestens ein Mitglied seine Hauptgeschäftstätigkeit im Ausland ausübt,
  • › mindestens zwei Mitglieder unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des DGCK sind,
  • › ab Ende 2016 mindestens eine Frau Mitglied ist, und
  • › kein Mitglied die Altersgrenze von 75 Jahren überschreitet.

Sämtliche Ziele mit Ausnahme der Zugehörigkeit einer Frau im Aufsichtsrat sind erfüllt. Der Aufsichtsrat beabsichtigt, bis zum Ablauf des Jahres 2016 der Hauptversammlung eine Frau zur Wahl in den Aufsichtsrat vorzuschlagen.

Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwacht dessen Geschäftsführung in dem von Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung vorgesehenen Rahmen. Er arbeitet mit dem Vorstand zum Wohle der Gesellschaft eng zusammen und ist in Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung eingebunden. Er bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstandes, beschließt das Vergütungssystem des Vorstandes und legt die jeweilige Vergütung fest.

Der Aufsichtsrat hat einen Prüfungsausschuss und einen Investitionsausschuss gebildet. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates enthält einen Katalog von Geschäften, für die der Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrates bedarf.

Der Aufsichtsrat prüft fortlaufend Effizienz- und Leistungsfähigkeit sowohl in Hinblick auf das Gremium als auch in Bezug auf einzelne Mitglieder sowie den Vorstand. Der Aufsichtsrat ist davon überzeugt, dass (a) die Organisation und die Arbeitsabläufe effizient strukturiert sind und das höchstmögliche Maß an Leistungsfähigkeit sicherstellen und (b) die Zusammensetzung des Aufsichtsrates so gestaltet ist, dass die Erfahrung, das Know-how und die Sachkunde der Mitglieder den geforderten Effizienzkriterien entsprechen.

3. Die Hauptversammlung

Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Jede Aktie gewährt eine Stimme.

Die ordentliche Hauptversammlung findet jährlich in der Regel in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres statt. Die Tagesordnung der Hauptversammlung einschließlich der Beschlussvorschläge der Verwaltung und die für die Hauptversammlung verlangten Berichte und Unterlagen werden auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Sie können auf Wunsch versandt werden.

Das Unternehmen bietet den Aktionären an, sich in der Hauptversammlung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen.

Weitere Informationen zur Corporate Governance bei Senator

Ausführlichere Informationen zur Tätigkeit des Aufsichtsrats und zur Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Vorstand befinden sich im Bericht des Aufsichtsrats.

Berlin, im April 2014

SENATOR Entertainment AG

Der Vorstand Der Aufsichtsrat

Aktienkursentwicklung (2. Januar 2013 – 22. April 2014)

Wichtige Eckdaten

Wertpapierkennnummer A0BVUC
ISIN DE000A0BVUC6
Börsenkürzel SMN1
Handelssegment Regulierter Markt (General Standard)
Art der Aktien Nennwertlose Inhaber-Stammaktien
Grundkapital 29.945.424
Erstnotiz 25. Februar 2008
Aktienkurs zu Beginn des Berichtszeitraums
(2. Januar 2013)*
€ 0,96
Aktienkurs zum Ende des Berichtszeitraums
(30. Dezember 2013)*
€ 0,82
Aktienkurs am 22. April 2014 € 0,81
Prozentuale Veränderung (Berichtszeitraum) -14,6%
52-Wochen-Hoch** € 1,19
52-Wochen-Tief** € 0,71

* Schlusskursbasis, XETRA-Handelssystem der Deutsche Börse AG ** Intraday

Die europäischen Aktienmärkte profitierten im Geschäftsjahr 2013, wie auch schon im Vorjahr, von der nach wie vor expansiven Geldpolitik der Europäischen Zentralbank. Eine Entwicklung, der die Aktie der Senator Entertainment AG nicht nachhaltig folgen konnte.

Nach einem Kursrückgang im zweiten Quartal des Berichtszeitraums auf den Jahrestiefstwert von € 0,71 konnten die Anteilsscheine der Senator Entertainment AG im dritten Quartal 2013 wieder deutlich an Wert gewinnen. So notierte das Papier Ende August 2013 bei ihrem Jahreshöchststand von € 1,16. In den darauffolgenden Monaten verlor die Aktie jedoch wieder an Wert und notierte am 30. Dezember 2013, dem letzten Handelstag des Geschäftsjahres, bei € 0,82. Dies entspricht einer Marktkapitalisierung von € 24,47 Mio. Insgesamt verlor die Aktie der Senator Entertainment AG im gesamten Berichtszeitraum 14,6% an Wert.

Die Senator Entertainment AG ist im General Standard der Deutschen Börse AG gelistet, einem Segment mit hohen Transparenzstandards.

Finanzkalender 2014

Mai Zwischenmitteilung
1. Quartal 2014
Juli Ordentliche
Hauptversammlung
August Halbjahresbericht 2014
November Zwischenmitteilung
3. Quartal 2014

2KONZERNLAGE-BERICHT

  • 20_Grundlagen des Konzerns
  • 22_Wirtschaftsbericht
  • 34_Nachtragsbericht
  • 35_Prognosebericht-, Chancen- und Risikobericht
  • 45_Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems
  • 46_Übernahmerechtliche Angaben
  • 47_Erklärung zur Unternehmensführung
  • 47_Vergütungsbericht

ZUSAMMENGEFASSTER BERICHT ÜBER DIE LAGE DER GESELL-SCHAFT UND DES KONZERNS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2013

Es handelt sich um einen zusammengefassten Lagebericht der Senator Entertainment AG (Senator AG) und des Konzerns. Sofern nicht explizit auf die Senator AG oder den Konzern Bezug genommen wird, beziehen sich die Aussagen auf die Senator AG und den Konzern gleichermaßen. Die im Folgenden dargestellten Ausführungen des Geschäftsverlaufs sowie der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns basieren auf dem Konzernabschluss nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind. Die Ausführungen zum Geschäftsverlauf und der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Senator AG beziehen sich auf den nach HGB aufgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft.

Summen und Prozentangaben wurden auf Basis der nicht gerundeten Euro-Beträge berechnet und können von einer Berechnung auf Basis der berichteten Tausend bzw. Millionen Euro-Beträge abweichen.

1. GRUNDLAGEN DES KONZERNS

1.1. Geschäftsmodell des Konzerns

1.1.1. Geschäftstätigkeit

Die Senator Entertainment AG mit Sitz in Berlin ist seit über 30 Jahren eines der führenden Independent-Medienunternehmen Deutschlands. Das Kerngeschäft der Senator-Gruppe liegt in den Segmenten "Verleih" und "Filmproduktion". Zum Verleih gehören neben der Kinoverwertung auch die nachgelagerten Auswertungsstufen, insbesondere im Bereich Home Entertainment ("Video") und TV.

Die Versorgung des Kerngeschäfts erfolgt nicht nur durch die Entwicklung und Umsetzung von Projekten seitens der Senator-Filmproduktionen, sondern auch durch die Akquisition von Filmrechten aus dem europäischen und dem US-amerikanischen Raum. Die Besonderheit der Senator-Gruppe liegt im Ansatz zur dezidierten Auswahl an Filmprojekten, die neben dem High-Class-Anspruch auch eine gleichstehende Kommerzialität vorweisen sollen.

Senator verfügt darüber hinaus über eine Rechte-Bibliothek, die derzeit rund 385 Film- und Serientitel unterschiedlichster Genres und Sujets umfasst. In diese stetig wachsende Bibliothek geht das Verwertungsrecht an den Filmen am Ende der Verwertungskette über, so dass mittel- und langfristig weitere Einnahmen aus der Rechteverwertung generiert werden können.

1.1.2. Konzernstruktur und Segmente

Die Senator-Gruppe setzt sich aus verschiedenen Tochterunternehmen im Wesentlichen in den zwei Hauptgeschäftssegmenten "Verleih" und "Filmproduktion" zusammen. Innerhalb des Senator-Konzerns treten mehrere Tochtergesellschaften als eigenständige Produzenten und Koproduzenten von Spielfilmen am Markt auf. Weitere Unternehmen innerhalb des Konzerns betreiben die Akquisition von Lizenzen und die umfassende Vermarktung eigener Filmproduktionen, Co-Produktionen und Fremdproduktionen.

Die Senator Entertainment AG erfüllt als Konzernmutter unter anderem eine Holdingfunktion und ist damit z.B. für die Finanzierung der Gruppe verantwortlich. Eine detaillierte Aufführung der Konzernstruktur lässt sich dem nachfolgenden Schaubild entnehmen. Erstmalig konsolidiert wurde im Geschäftsjahr 2013 die deutschfilm GmbH.

1.1.3. Mitarbeiter

Die Senator-Gruppe beschäftigte im Berichtsjahr, ohne Auszubildende und Praktikanten, durchschnittlich 49 Mitarbeiter. Dies entspricht einem Anstieg um 17,0% im Vergleich zum Vorjahr (42 Mitarbeiter). Insgesamt waren im Konzern durchschnittlich 32 (Vorjahr: 27) Frauen und 17 (Vorjahr: 15) Männer tätig. Zum 31. Dezember 2013 waren die Mitarbeiter des Konzerns durchschnittlich 4,7 Jahre (Vorjahr: 4,6 Jahre) bei Senator beschäftigt.

1.1.4. Forschung und Entwicklung

Die Senator-Gruppe betreibt keine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im engeren Sinne. Zuordenbare Aufwendungen für Forschung und Entwicklung bestehen entsprechend nicht.

Im weiteren Sinne entwickelt Senator neben den Filmprojekten auch das eigene Geschäftsmodell kontinuierlich weiter. Dabei werden weltweit Markttrends identifiziert und in Bezug auf neue Geschäftsmöglichkeiten und ihre Auswirkungen auf bestehende Geschäftsfelder bewertet.

Darüber hinaus ist Erhebung und Analyse von Marktdaten in den Bereichen Zuschauer-, User-, und Kundenforschung für Senator von hoher Bedeutung, siehe dazu Punkt "Marktforschung und -entwicklung" im Wirtschaftsbericht.

2. WIRTSCHAFTSBERICHT

2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Rahmenbedingungen

2.1.1. Konjunkturelle Rahmenbedingungen

Die Geschäftstätigkeit der Senator-Gruppe findet weitestgehend in Deutschland und im europäischen Ausland statt, so dass die hiesige konjunkturelle Entwicklung für Senator maßgeblich ist. Die Eurozone konnte ihre negative Entwicklung aus dem Jahr 2012, als die Konjunktur um 0,7%1 zurückging, zwar eindämmen, über alle Mitgliedsstaaten hinweg ging die Wirtschaftsleistung im Jahr 2013 dennoch um 0,4% zurück. Für 2014 rechnet die Europäische Kommission allerdings schon wieder mit einem Anstieg der Wirtschaftsleistung im Euroraum um 1,2%.2

Nach einem schwächeren Start 2013 hat sich die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland im Laufe des Jahres zunehmend positiver präsentiert. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war real 0,4% höher als im Vorjahr. Das Konsumverhalten der privaten Haushalte stieg preisbereinigt um 0,9%. Demgegenüber sanken die Investitionen im Inland für Maschinen, Geräte und Fahrzeuge um reale 2,2%. Deutschland exportierte preisbereinigt zwar insgesamt 0,6% mehr Waren und Dienstleistungen als ein Jahr zuvor, gleichzeitig stiegen die Importe aber um 1,3%.3 Für 2014 rechnet die Bundesregierung mit einem deutlichen Anspringen der Konjunktur: Sie geht in ihrer aktuellen Prognose für 2014 von einem Wirtschaftswachstum von 1,8% gegenüber dem Vorjahr aus.4

Die Arbeitslosenzahl nahm laut Bundesagentur für Arbeit im Jahresdurchschnitt 2013 auf rund 3 Mio. zu – ein Anstieg um 1,8% im Vergleich zum Vorjahr. Die Arbeitslosenquote lag bei 6,9% und damit 0,1 Prozentpunkte über dem Stand 2012.5

Der von der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) ermittelte Konsumklimaindex steigerte sich im Berichtszeitraum und lag im Dezember 2013 bei 7,4 Punkten. Bis April 2014 legte der Index weiter auf 8,5 Punkte zu.6 Die Inflationsrate stieg 2013 nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes vor allem aufgrund höherer Preise für Nahrungsmittel um 1,5% und lag damit unter der Teuerungsrate des Jahres 2012 (+2,0%).7

2.1.2. Branchenspezifische Rahmenbedingungen

MARKTUMFELD MEDIEN- UND UNTERHALTUNGSBRANCHE IN DEUTSCHLAND

Die allgemeine konjunkturelle Entwicklung hat auch auf die deutsche Medien- und Unterhaltungsbranche einen wesentlichen Einfluss. Dabei reagieren grundsätzlich die Ausgaben für Werbung schneller auf Ausschläge in der Wirtschaftsentwicklung als Konsumausgaben, etwa im Kino- oder Home Entertainment-Bereich.

Einhergehend mit der wirtschaftlichen Erholung in Deutschland im vergangenen Jahr hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC in einer aktuellen Marktstudie für 2013 einen Umsatz in der Unterhaltungsund Medienbranche von rund € 65 Mrd. festgestellt. Und auch für die Zukunft rechnen die Experten mit stetig anwachsenden Erlösen innerhalb dieses Sektors: Bis 2017 werden durchschnittliche Steigerungsraten von 2,3% pro Jahr erwartet. Überproportionales Wachstum wird dabei im Bereich Onlinewerbung generiert. Hier sollen die Umsätze in den kommenden drei Jahren um durchschnittlich jährlich 7,2% ansteigen. Während der Anteil der Erlöse aus digitalen Medien am Gesamtmarkt im Jahr 2012 noch bei 32% lag, soll dieser 2017 bereits 42% betragen. Die

Eurostat, Wachstumsrate des realen BIP, Stand: 4. Februar 2014

Europäische Kommission, Winterprognose 2014, 25. Februar 2014

3 Statistisches Bundesamt (DESTATIS), Pressemitteilung, "Moderates Wachstum der deutschen Wirtschaft im Jahr 2013", 15. Januar 2014

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Jahreswirtschaftsbericht 2014, 13. Februar 2014

Bundesagentur für Arbeit, Pressemitteilung, "Der Arbeitsmarkt im Jahr 2013", 7. Januar 2014 6 Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), Pressemitteilung, "Konsumklima legt Verschnaufpause ein", 26. März 2014

Statistisches Bundesamt (DESTATIS), Pressemitteilung, "Verbraucherpreise 2013: +1,5 % gegenüber dem Vorjahr 2012", 16. Januar 2014

Senator-Gruppe will von dieser Entwicklung durch eine Ausweitung der Vermarktung über Video-on-Demand (VoD)-Kanäle profitieren, die innerhalb des Home Entertainment-Sektors einen immer größeren Umsatzanteil ausmachen. Die Erlöse mit klassischen Medien sollen dagegen laut PwC in den kommenden Jahren leicht zurückgehen.8

Die Senator-Gruppe vermarktet ihre Eigenproduktionen und erworbenen Rechte sowie Lizenzen in den Bereichen Kino, Home Entertainment und TV. Im Folgenden werden die Entwicklungen auf diesen Teilmärkten zusammengefasst.

KINO

Im Jahr 2013 überschritt der Umsatz der deutschen Kinowirtschaft zum zweiten Mal in Folge die Milliardengrenze. Zwar wurde mit dem Verkauf von Eintrittskarten insgesamt rund € 10 Mio. weniger umgesetzt als im Vorjahr, dennoch bedeuten Erlöse von € 1,023 Mrd. das zweitbeste Ergebnis der Geschichte. Die Zahl der deutschen Kinobesucher sank 2013 laut der Filmförderungsanstalt (FFA) gegenüber dem Vorjahr um 4% auf 129,7 Mio. Die weitere Verbreitung von 3D-Filmen und die damit verbundene Erhöhung der durchschnittlichen Eintrittspreise sorgten aber dafür, dass der Umsatzrückgang mit nur 1% deutlich moderater ausfiel.

Kräftig zulegen konnte dagegen der deutsche Film. Sein Anteil von 33,6 Mio. Besuchern lag deutlich über dem Vorjahr (24,0 Mio. Besucher). Bei einem Marktanteil von 26,2% (Vorjahr 18,1%) wurde im Berichtszeitraum mehr als jede vierte Karte an der Kasse für einen deutschen Film gelöst.

Die ersten drei Plätze der deutschen Kinocharts belegten im Jahr 2013 die Filme FACK JU GÖTHE (5,6 Mio. Besucher), DER HOBBIT: SMAUGS EINÖDE (4,6 Mio. Besucher) und DJANGO UNCHAINED (4,5 Mio. Besucher). Wie im letzten Jahr sorgten die zunehmende Digitalisierung der deutschen Kinos und der Erfolg des 3D-Kinos nochmals für eine weitere Erhöhung des durchschnittlichen Eintrittspreises im Berichtsjahr von € 7,65 auf € 7,89. Der Marktanteil von 3D-Filmen erhöhte sich auf 24,4% (31,3 Mio. Besucher), im Vorjahr lag dieser noch bei 21,8% (28,9 Mio. Besucher).

Die Zahl der Kinounternehmen insgesamt ist weiterhin rückläufig, das Tempo verlangsamt sich jedoch im Vergleich zu den Vorjahren. Während die Zahl der Standorte im Berichtszeitraum weiter gesunken ist (von 909 auf 890), hat sich der Kinosaalbestand relativ konstant gehalten. Dieser reduzierte sich lediglich um sieben auf jetzt 4.610 Leinwände.9

HOME ENTERTAINMENT

Gemäß aktueller Daten der GfK Panel Services Deutschland erzielte der Videokaufmarkt in Deutschland mit einem Umsatz von € 1,757 Mrd. das beste Ergebnis in der Geschichte des deutschen Home Entertainment-Marktes. Sowohl der Umsatz aus dem Verkauf filmischer Inhalte (€ 1,445 Mrd., +2,6% gegenüber dem Vorjahr) als auch die Umsätze aus dem Verleihgeschäft (€ 312 Mio., +4,0% gegenüber dem Vorjahr) konnten gesteigert werden. Insgesamt führte dies zu einem Wachstum von rund 3% im Vorjahresvergleich.

Nach Angaben der GfK gewinnen das Blu-ray-Format und die digitalen Umsätze weiter an Bedeutung. Allerdings entfallen trotz des Umsatzrückgangs um 4,1% (von € 1,191 Mrd. im Jahr 2012 auf jetzt € 1,142 Mrd.) immer noch knapp zwei Drittel des Umsatzes auf die DVD. Die Erlöse aus Blu-ray-Verkäufen stiegen im Berichtszeitraum von € 392 Mio. auf € 461 Mio. um 17,6% an. Die digitalen Umsätze erhöhten sich von € 124 Mio. auf € 154 Mio. (+24,2%).

Im Jahr 2013 sorgte vor allem ein Anstieg im VoD-Verleihgeschäft für einen wachsenden Gesamtmarkt. Video-on-Demand-Services sind inzwischen für rund ein Drittel der Umsätze verantwortlich. Mit einem Plus von 32,5% stieg der VoD-Verleihumsatz auf € 102 Mio. (Vorjahr: € 77 Mio.). Dagegen ist das physische Verleihgeschäft weiterhin rückläufig. Der Umsatz der Verleihvorgänge in Videotheken und

8 PwC, Pressemitteilung, "Umsätze mit digitalen Medien legen bis 2017 um 8,4 Prozent pro Jahr zu", 16. Oktober 2013 9 FFA, Zahlen aus der Filmwirtschaft, 1/2014

Automaten verringerte sich im Berichtszeitraum um 7% auf € 177 Mio. (Vorjahr: € 191 Mio.). Das Wachstum der Internetbestellservices mit anschließender postalischer Versendung lag bei niedrigen 3% (Umsatz von € 31 Mio. nach € 30 Mio. in 2012) – wie beim physischen Verleih ist dies mutmaßlich eine Begleiterscheinung des wachsenden VoD-Geschäfts.10

TV

Trotz großen Wettbewerbs liegt die Attraktivität des TV-Marktes im insgesamt hohen Fernsehkonsum: Im Berichtsjahr 2013 betrug die durchschnittliche, tägliche Sehdauer pro Person in Deutschland 221 Minuten.11 Dennoch gestaltet sich nach wie vor die Vermarktung von TV-Filmlizenzen als herausfordernd. Die Zahl der Fernsehsender, die Programme jedweder Art anbieten – ob frei empfangbar oder gegen Entgelt, über Kabel oder Satellit oder als so genanntes IP TV aus dem Internet – ist zahlreich und die Verwertungsmöglichkeiten von Filmproduktionen nehmen somit zu. Gleichzeitig ging dies aber in den letzten Jahren mit einem erheblichen Preisverfall einher. Bei Großabnehmern von Spielfilmproduktionen – insbesondere die großen, frei empfangbaren Sendergruppen ARD, ZDF, RTL, ProSieben/SAT.1 – werden seit einigen Jahren die ertragreichsten Sendeplätze zwischen 20 und 22 Uhr wesentlich von (Reality-)Show-Formaten, Serien oder Eigenproduktionen belegt. Dementsprechend reduziert sich die Nachfrage nach Spielfilmen. Hinzu kommt, dass anspruchsvolle Produktionen, die einen Schwerpunkt des Senator-Portfolios ausmachen, nicht für alle Senderformate geeignet sind. Damit ist das Marktumfeld im TV-Bereich als herausfordernd zu betrachten.

2.2. Geschäftsverlauf

2.2.1. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN

Vorrangiges Ziel der Senator-Gruppe ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes. Umsatzgrößen und der Ergebnisanteil Anteilseigner bilden dabei die maßgeblichen Steuerungsgrößen innerhalb des Senator-Konzerns. Des Weiteren werden zur Kontrolle und Steuerung der Segmente regelmäßig die Kennziffern Betriebsergebnis (EBIT), Betriebsergebnis vor Abschreibungen und Wertminderungen (EBITDA) und die Nettoverschuldung (Liquide Mittel abzüglich Finanzverbindlichkeiten) ermittelt.

Kennzahl Wert in T€
per 31. Dezember 2013
Umsatz 27.072
Ergebnisanteil
Anteilseigner
-27.381
EBIT -25.693
EBITDA -4.948
Nettoverschuldung -13.193

NICHTFINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN UND ERFOLGSFAKTOREN

Über die finanziellen Steuerungsgrößen hinaus sind nichtfinanzielle Leistungsindikatoren bzw. Erfolgsfaktoren für die Performance des Unternehmens von zentraler Bedeutung. Diese ergeben sich aus den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Geschäftsmodells.

Besucherzahlen

Im Geschäftsfeld "Verleih" der Senator-Gruppe ist die Anzahl der Zuschauer, die ein Film generiert, einer der entscheidenden Faktoren, da sich der Kinoerfolg in der Regel auch auf die nachfolgenden Auswertungsstufen

10 GfK Panel Services Deutschland, Der Videomarkt 2013, 14. Februar 2014 11 AGF in Zusammenarbeit mit GfK, TV Scope

– insbesondere im Bereich Home Entertainment – auswirkt. Trotz intensiver vorheriger Marktbeobachtungen in den Zielgruppen ist der Geschmack des Kinopublikums allerdings nur begrenzt einschätzbar. Darüber hinaus konkurrieren die von der Senator-Gruppe herausgebrachten Kinofilme stets mit den gleichzeitig laufenden Titeln anderer Verleiher, sodass auch eine hervorragend auf den jeweiligen Film abgestimmte Marketingkampagne nicht immer zu den erwarteten Besucherzahlen führt. Im Geschäftsjahr spiegelte sich diese Planungsunsicherheit in einer realisierten Zahl von Kinobesuchern in Senator-Filmen von 2,5 Mio. gegenüber erwarteten 4 Mio. wider.

Zugang zu Rechten

Beim Erwerb der Rechte an literarischen Vorlagen und Drehbüchern sowie beim Abschluss von Verträgen mit erfolgreichen Regisseuren, Schauspielern und Filmstudios ist die Senator-Gruppe einem starken Wettbewerb ausgesetzt. Daher arbeitet die Senator-Gruppe schon seit Jahrzehnten sehr eng mit renommierten und erfahrenen Drehbuchautoren, Regisseuren und Produzenten im In- und Ausland zusammen, die über großes Know-how bei der Produktion von Kinofilmen und TV-Formaten verfügen.

Fachkompetenz und Kontaktnetzwerk

Nicht nur im Hinblick auf das zunehmend digitale und konvergente Mediennutzungsverhalten und die Transformation hin zur Nutzung plattformübergreifender Angebote sind sowohl die technische als auch inhaltliche Kompetenz entscheidend. Entsprechend wichtig ist die Rekrutierung, Förderung und Sicherung von gut ausgebildeten, fachkundigen, engagierten und kreativen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Darüber hinaus sind ein ausgeprägtes Kontaktnetzwerk sowie enge und vertrauensvolle Beziehungen zu den Geschäftspartnern wichtige Indikatoren für den Erfolg der Unternehmensgruppe. Im Filmbereich kommt insbesondere der Zusammenarbeit mit Drehbuchautoren, Regisseuren und Produzenten im In- und Ausland eine große Bedeutung zu.

Rechtliche Einflussfaktoren

Die Senator Entertainment AG hat einer Vielzahl börsenrechtlicher und gesetzlicher Vorschriften zu folgen. Als eine im Regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse notierte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht unterliegt sie insbesondere dem deutschen Aktien- und Kapitalmarktrecht und hat den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zu entsprechen. Die operativen Aktivitäten der Gesellschaften der einzelnen Segmente erfolgen im Einklang mit einer Vielzahl medien-, datenschutz- und urheberrechtlicher sowie regulatorischer Vorgaben.

Darüber hinaus unterliegt die Senator-Gruppe auch branchenspezifischen gesetzlichen Regelungen – unter anderem dem Jugendschutzgesetz. Hierunter fällt bei Kino- und Videofilmen die Verpflichtung zur Alterskennzeichnung durch die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. Ferner hat die Senator-Gruppe den Regelungen des Urheberschutzgesetzes zu folgen.

Bei der Produktion von Filmen nutzt die Senator-Gruppe verschiedene nationale und internationale öffentliche Fördermittel. Die Bundesregierung fördert die Produktion von Kinofilmen in Deutschland, um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Filmwirtschaft in Deutschland zu verbessern, filmwirtschaftliche Unternehmen und deren internationale Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen sowie den Filmproduktionsstandort Deutschland nachhaltig auszubauen. Im Jahr 2012 stellte die Bundesregierung über Förderprogramme und Auszeichnungen rund € 30 Mio. für die Produktion deutscher Filme zur Verfügung. Zudem stellte sie € 70 Mio. für den "Deutschen Filmförderfonds" (DFFF) zur Verfügung, darüber werden dem Produzenten bis zu insgesamt 20% der Filmproduktionskosten erstattet. Auch die Bundesländer stellen jährlich nicht unerhebliche Finanzmittel zur Verfügung. Außerdem werden von der Europäischen Union Filmförderungen vergeben.

Teilweise steht die Gewährung von Mitteln aus der Filmförderung unter Auflagen und Bedingungen: So müssen beispielsweise bestimmte Sperrfristen für die Auswertung geförderter Filme nach dem Filmfördergesetz (12 Monate nach Kinostart für Bezahlfernsehen, 18 Monate im nicht verschlüsselten Fernsehen) eingehalten werden.

Die Novellierung des Filmfördergesetzes (FFG), die seit dem 1. Januar 2014 gilt, wurde am 12. Juni 2013 vom deutschen Bundestag beschlossen und der deutsche Bundesrat hat dieser Novellierung am 5. Juli 2013 zugestimmt. Die Laufzeit des neuen FFG beträgt drei statt der bisher üblichen fünf Jahre, um dem rasanten technologischen Wandel in der Branche Rechnung zu tragen. Zu den wesentlichen Änderungen der Novelle zählen unter anderem die Flexibilisierung der Sperrfristen und die Aufnahme der Digitalisierung älterer Filme in den Aufgabenkatalog der Filmförderungsanstalt (FFA).

Am 28. Januar 2014 hat das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Verfassungsbeschwerde von Großkinobetreibern gegen das FFG abgewiesen. Die Kläger hatten sich einerseits auf Unstimmigkeiten bei der Verteilung der Abgabenlast nach dem FFG berufen und andererseits argumentiert, dass die Filmförderung in den Kulturbereich falle und somit gesetzlich von den einzelnen Bundesländern geregelt werden müsse. Mit der getroffenen Entscheidung bestätigte das BVerfG sowohl die Gesetzgebungskompetenz des Bundes als auch die Rechtmäßigkeit der deutschen Filmförderung in ihrer derzeitigen Form und Struktur.

Die von der europäischen Filmbranche erwartete "Kinomitteilung der EU-Kommission" wurde mit dem Ergebnis verabschiedet, dass sich für die Fördermöglichkeiten der FFA sowie des DFFF keine gravierende Änderung ergeben wird. Einer der bis zuletzt strittigen und viel diskutierten Punkte betraf die Zulässigkeit der territorialen Bindung von Fördermitteln. Bisher konnte vom Produzenten eines geförderten Films verlangt werden, dass bis zu 80% des gesamten Filmbudgets in dem Land ausgegeben werden musste, in dem die Fördermittel gewährt wurden. Nach der Neuregelung gilt, dass bis zu 160% des Förderbetrags in der Region auszugeben sind, in der die Fördermaßnahme bewilligt wurde. Außerdem wurde der Anwendungsbereich der Kinomitteilung über die Produktion hinaus auf die vor- und nachgelagerten Bereiche der Filmherstellung ausgeweitet.

Marktforschung und -entwicklung

Die Erhebung und Analyse von Marktdaten in den Bereichen Zuschauer-, User-, und Kundenforschung ist für die Entwicklung und Weiterentwicklung der Geschäftsfelder, in denen der Konzern operativ tätig ist, wichtig, um frühzeitig auf Trends in den jeweiligen Branchensegmenten und Veränderungen im Konsumentenverhalten reagieren oder diesen vorgreifen zu können. Zudem dienen diese Daten und Erkenntnisse den Unternehmen der Senator-Gruppe dazu Kunden, Geschäftspartnern und der werbetreibenden Industrie kompetente und stichhaltige Informationen zur Beurteilung ihrer Investitionsentscheidungen zur Verfügung stellen zu können.

Hierfür arbeitet der Konzern mit verschiedenen darauf spezialisierten Unternehmen zusammen. Im Bereich der Marktforschung sind dies MediaConsult, Rentrak sowie die Filmförderanstalt (FFA). Im Home-Entertainment-Bereich handelt es sich um die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK). Im Online- und Mobile-Bereich werden Zielgruppenanalysen und Kampagnenauswertungen unter anderem mit Hilfe von Google Universal Analytics und Youtube Analytics erstellt.

Eigenproduktionen im Segment "Filmproduktion" werden im Rahmen von Screenings einem Publikumstest unterzogen. Ebenso werden für die aktuellen Kinostarts Awareness-Zahlen erhoben, um unter anderem die Wirkung der Marketing-Aktivitäten für den jeweiligen Film beurteilen und ggf. optimieren zu können.

Neben diesen rein quantitativen Leistungsgrößen sind auch qualitative Daten wie zum Beispiel zur Werbewirkungsforschung wichtige Grundlagen für die Bewertung, Einordnung und Ausrichtung der unternehmensstrategischen und operativen Produktionsund Verwertungs- bzw. Vermarktungs- und Marketingaktivitäten innerhalb der verschiedenen Segmente. Hierfür wird auch auf breit angelegte Studien und Forschungsarbeiten zur Entwicklung der Medienbranche oder Umfragen, Screenings oder Publikums-Tests zu den eigenen Produkten zurückgegriffen.

2.2.2. Geschäftsentwicklung 2013

FILMPRODUKTION

Die Senator-Gruppe setzt zur sicheren Versorgung der Verleih-Pipeline verstärkt auf die eigene Entwicklung und Produktion von neuen Spielfilmen, oftmals auch in Co-Produktion mit weiteren in- und ausländischen Filmproduzenten. Ein wichtiger unternehmerischer Schritt war hier die Gründung der Senator Film München GmbH im Jahr 2011, die insbesondere auf Kinderfilme spezialisiert ist. Weiterhin sind die Senator Film Köln GmbH und die Stammproduktion in Berlin in der Entwicklung und Produktion von Spielfilmen tätig. In der Filmproduktion ebenso wie in der Akquise ist auch die 2009 gegründete und seit dem Geschäftsjahr 2013 vollständig konsolidierte deutschfilm GmbH aktiv.

Im Juni und Juli vergangenen Jahres erfolgte planmäßig die Verfilmung des Bestsellers DER KOCH von Martin Suter, anschließend begann die Postproduktion. Das voraussichtliche Startdatum des Films in den Kinos, u. a. mit Jessica Schwarz in einer der Hauptrollen, wurde auf den 28. August 2014 gelegt.

Auch DIE GELIEBTEN SCHWESTERN von Dominik Graf und MISS SIXTY mit Iris Berben und Edgar Selge befanden sich 2013 in der Produktion bzw. Postproduktion und kommen im laufenden Geschäftsjahr 2014 in die Kinos.

Der Bereich Filmproduktion erzielte 2013 mit T€ 225 einen leicht geringeren Umsatz als im Vorjahr (2012: T€ 235).

VERLEIH

Der für die Senator-Gruppe maßgebliche Geschäftsbereich Verleih blieb sowohl unter den hohen Vorjahreswerten als auch unterhalb der Prognose für 2013.

Kino

Das für 2013 ursprünglich geplante Ziel, knapp vier Millionen Kinobesucher in insgesamt 22 Filme zu locken, wurde mit etwa 2,5 Millionen Zuschauern deutlich verfehlt. Hauptursache war eine zu optimistische Erwartungshaltung mit Blick auf das Zuschauerpotential des Filmportfolios 2013. Daneben konnten mit insgesamt 19 erfolgten Kinostarts jedoch auch nicht alle für 2013 geplanten Starts erfolgen, drei Filme wurden in das laufende Geschäftsjahr 2014 verschoben.

Zu den besucherstärksten Filmen der Senator-Gruppe gehörten 2013 die Produktionen SAFE HAVEN mit ca. 400.000 Kinobesuchern sowie SILVER LININGS und die französische Komödie EIN MORDSTEAM mit jeweils ca. 300.000 Kinobesuchern. Im dritten Quartal konnte MR. MORGAN'S LAST LOVE mit ca. 200.000 Kinobesuchern die Erwartungen des Managements erfüllen.

Die Senator-Gruppe erlöste insgesamt in der Kinoauswertung 2013 T€ 7.323 nach T€ 26.558 in 2012.

TV

Grundsätzlich positiv entwickelten sich 2013 die Verkäufe der TV-Lizenzen von Kinofilmen. Mit Einnahmen von T€ 5.521 konnte sich diese Verwertungsschiene gegenüber dem Vorjahr nahezu verdreifachen (2012: T€ 2.140). Trotz des Zuwachses blieben die Erlöse aus TV-Verkäufen jedoch unterhalb der eigenen Erwartungen, insbesondere, da sich auch hier für 2013 geplante Verkäufe auf das laufende Geschäftsjahr verschoben haben.

Home Entertainment (Video)

Im Bereich Home Entertainment veröffentlichte die Senator-Gruppe etwa 40 Titel, 25 davon im ersten Halbjahr. Mit der Verwertung in diesem Segment wurden 2013 T€ 13.579 erlöst, ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr um gut ein Drittel (2012: € 21.830). Während das erste Halbjahr 2013 deutlich über dem Vorjahr lag, reichte das zweite Halbjahr nicht an die hohen Erlöse des Vergleichszeitraums 2012 heran.

In der Gesamtsicht wurde im Verleih ein deutlich unter den Prognosen liegendes Zuschauerinteresse verzeichnet. Der Bereich blieb mit Umsatzerlösen von T€ 26.746 im vergangenen Geschäftsjahr unter dem im November 2013 konkretisierten Umsatzziel von T€ 30.000 bis 33.000. (im Geschäftsbericht 2012: T€ 30.000 bis 50.000), auch im vierten Quartal erreichten die gestarteten Filme insgesamt nicht das geschätzte Potential. Nach dem Ausnahmejahr 2012

mit dem herausragenden Kinoerfolg ZIEMLICH BESTE FREUNDE hat sich der Umsatz im Bereich Verleih somit nahezu halbiert.

2.3. Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns

2.3.1. Ertragslage des Konzerns

Die in den folgenden Abschnitten angegebenen Vergleichszahlen aus dem Geschäftsjahr 2012 weichen leicht von den ursprünglich veröffentlichten Geschäftszahlen ab, da sich aufgrund neuer Erkenntnisse in 2013 herausgestellt hat, dass zwei weitere Gesellschaften im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss hätten einbezogen werden müssen. Weitere Informationen hierzu sind im Konzernanhang unter Punkt 5 "Anpassung des Vorjahresabschlusses IAS 8.41" aufgeführt.

Im Geschäftsjahr 2013 erwirtschaftete die Senator-Gruppe gemäß IFRS Rechnungslegung Umsatzerlöse in Höhe von T€ 27.072. Dies entspricht einem deutlichen Rückgang von 47,1% gegenüber dem Vorjahreswert von T€ 51.164, wodurch die Umsatzerlöse in etwa wieder auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2011 lagen. Grund für die reduzierten Umsatzerlöse war vor allem der im Vorjahr außerordentlich erfolgreiche Film ZIEMLICH BESTE FREUNDE, der die Ertragslage im Geschäftsjahr 2012 maßgeblich prägte. Da sich die Umsatzerlöse der Filmprojekte auch im Schlussquartal 2013 schlechter als erwartet entwickelt haben, konnte die im Jahr 2013 reduzierte Umsatzprognose von T€ 30.000 bis T€ 33.000 nicht erreicht werden.

Bei Betrachtung der einzelnen Segmente wird sichtbar, dass der Umsatzrückgang des Konzerns im Wesentlichen auf das größte Segment "Verleih" zurückzuführen ist, auf das Umsatzerlöse in Höhe von T€ 26.746 entfielen (Vorjahr: T€ 50.803).

Die Umsatzerlöse der beiden anderen Segmente "Filmproduktion" entwickelten sich mit T€ 225 (Vorjahr: T€ 235) sowie "Sonstige" mit T€ 101 (Vorjahr T€ 126) stabil. Innerhalb des Segments "Verleih" entfielen auf die drei größten Sparten Kino Umsatzerlöse in Höhe von T€ 7.323 (Vorjahr: T€ 26.558), TV T€ 5.521 (Vorjahr: T€ 2.140) und Video T€ 13.579 (Vorjahr: T€ 21.830). Der starke Anstieg im Bereich TV begründet sich insbesondere durch TV-Einnahmen für SAFE HAVEN, SILVER LININGS sowie SIDE EFFECTS.

Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich im Berichtszeitraum von T€ 610 auf T€ 1.116. Diese resultieren vor allem aus der Auflösung von Rückstellungen, Erträge aus einem Vergleich sowie aus Verkäufen von Wertpapieren. Die aktivierten Eigenleistungen reduzierten sich geringfügig von T€ 2.536 auf T€ 2.457 und spiegeln den in den letzten Jahren verstärkten Fokus der Senator-Gruppe auf Eigenproduktionen wider.

Die teils erfolgsabhängigen Aufwendungen für bezogene Leistungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2013 auf T€ 23.965 nach T€ 34.535 im Vorjahr. Diese umfassen insbesondere Herausbringungskosten für Filme, Kosten für die Vermarktung und Herstellung von DVD/Blu-ray sowie Lizengeberabführungen und Aufwendungen für andere Erlösbeteiligungen. Trotz der insgesamt niedrigeren Kosten stieg die Materialaufwandsquote auf 88,5% nach 67,5% im Vorjahreszeitraum. Die Personalaufwendungen erhöhten sich aufgrund der gestiegenen Mitarbeiterzahl von T€ 3.045 auf T€ 3.165. Dies entsprach einer Personalaufwandsquote von 11,7% nach 6,0% im Vorjahr.

Erheblich gestiegen sind die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen. Insbesondere aufgrund der Überprüfung der Werthaltigkeit immaterieller Filmrechte ergab sich ein außerordentlicher Abschreibungsbedarf von T€ 8.365 sowie weiteren T€ 2.439 auf geleistete Anzahlungen. In Summe beliefen sich die außerordentlichen, nicht liquiditätswirksamen Abschreibungen auf T€ 10.804. Inklusive planmäßiger Abschreibungen mussten zum Geschäftsjahresende auf die Filmrechte Aufwendungen in Höhe von T€ 20.645 (Vorjahr: T€ 7.304) gebucht werden. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich ebenfalls von T€ 3.216 auf T€ 8.464. Dieser Anstieg begründet sich durch neu gebildete Drohverlustrückstellungen aus belastenden Verträgen in Höhe von T€ 2.362, die aufgrund von reduzierten Erwartungen zukünftig zu erzielender Cashflows für bereits eingekaufte Filme gebildet wurden. Daneben wurden Forderungen von T€ 3.659 abgeschrieben.

Aufgrund der rückläufigen Umsatzerlöse und der großteils einmaligen Aufwendungen für Wertberichtigungen und Rückstellungen entstand im Geschäftsjahr 2013 ein erheblicher Verlust, so dass sich das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von T€ 6.121 auf T€ -25.693 reduzierte. Bereinigt um einmalige Aufwendungen entstand im Geschäftsjahr 2013 ein operativer Verlust in Höhe von T€ -4.751. Das Finanzergebnis belief sich auf T€ -1.680 (Vorjahr: T€ -791). Darin enthalten waren unter anderem Abschreibungen auf die at equity bilanzierte Bavaria Pictures GmbH. Infolge der insgesamt leicht gestiegenen Finanzverbindlichkeiten erhöhten sich die Zinsaufwendungen von T€ 1.119 auf T€ 1.327. Infolgedessen sank das Vorsteuerergebnis von T€ 5.330 auf T€ -27.373. Steueraufwendungen entstanden durch die Verlustsituation nur in geringem Umfang, so dass im Geschäftsjahr 2013 ein Konzernergebnis von T€ -27.381 gebucht werden musste (Vorjahr: T€ 4.883). Bei insgesamt 29.935.765 ausstehenden Aktien entspricht dies einem Ergebnis je Aktie (unverwässert/ verwässert) von € -0,91 (Vorjahr: € 0,19).

In T€ 2013 2012 Verände
rung
Umsatz 27.072 51.164 -47,1%
EBITDA -4.948 13.514 -120,3 %
EBIT -25.693 6.121 -483,7%
EBIT
(bereinigt)
-4.751 6.304 -175,36%
EBT -27.373 5.330 -592,2%
Konzern
ergebnis
-27.381 4.883 -638,2 %
EPS -0,91 0,19

Wesentliche Konzernkennzahlen im Überblick

2.3.2. Ertragslage der Segmente

Die folgende Tabelle zeigt die Ertragslage der Segmente:

Produktion Verleih Sonstige Gesamt
In T€ 2013 2012 2013 2012 2013 2012 2013 2012
Bereichsumsatz 941 327 29.863 50.803 101 126 30.905 51.256
Innenumsatz -716 -92 3.117 0 0 0 -3.833 -92
Umsatzerlöse = Zu
rechenbare Erträge
225 235 26.746 50.803 101 126 27.072 51.164
Aktivierte Eigen
leistungen
2.457 2.536 0 0 0 0 2.457 2.536
Zurechenbare
Aufwendungen
Abschreibungen -1.219 -506 -19.258 -6.614 -146 0 -20.623 -7.120
davon
außerplanmäßig
-782 -269 -10.022 -1.152 0 0 -10.804 -1.421
Verwertungs- und
Produktionsauf
wand -2.303 -2.586 -21.661 -31.945 0 -4 -23.964 -34.535
Personalaufwand
Summe
-267
-3.789
-284
-3.376
-1.243
-42.162
-1.260
-39.819
0
-146
0
-4
-1.510
-46.097
-1.544
-43.199
Bruttogewinn/
-verlust -1.107 -605 -15.416 10.984 -45 122 -16.568 10.501
Nicht zurechenbare
Erträge und Aufwen
dungen
Sonstige betrieb
liche Erträge
1.116 610
Personalaufwand -1.654 -1.501
Abschreibungen -123 -273
Sonstige betriebli
che Aufwendungen
-8.464 -3.216
-25.693 6.121
Sonstige Zinsen
und ähnliche
Erträge
139 131
Zinsen und ähnli
che Aufwendungen
-1.327 -1.119
Equity-Ergebnis 332 460
Abschreibungen
auf Finanzanlagen
und Wertpapiere
des Umlauf
vermögens
Währungsergebnis
-912
88
-200
-63
Ergebnis der
gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit -27.373 5.330

2.3.3. Vermögenslage des Konzerns

Die negative Ertragssituation spiegelt sich in den wesentlichen Bilanzkennzahlen wider. So sank die Bilanzsumme zum Stichtag 31. Dezember 2013 von T€ 44.835 auf T€ 27.821. Auf der Aktivseite reduzierte sich das langfristige Vermögen von T€ 24.019 auf T€ 14.666. Dies ist insbesondere auf die vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte zurückzuführen, die sich zum Bilanzstichtag auf T€ 10.771 beliefen (Vorjahr: T€ 18.814). Diese umfassen primär akquirierte Filmverwertungsrechte, die in den kommenden Jahren ausgewertet werden und damit zu den Umsatzerlösen beitragen. Weiterhin umfasst diese Position geleistete Anzahlungen für noch nicht gelieferte Filmrechte und in der Produktion befindliche Projekte, die bis zum Zeitpunkt ihrer Verwertung vollständig aktiviert werden. Während sich die Sachanlagen mit T€ 306 nur leicht reduzierten, sanken die Finanzanlagen aufgrund von Abschreibungen auf assoziierte Unternehmen von T€ 4.813 auf T€ 3.589.

Die kurzfristigen Vermögenswerte beliefen sich zum Bilanzstichtag auf T€ 13.155 (Vorjahr: T€ 20.816). Wesentliche Gründe für den Rückgang waren der Verkauf von Wertpapieren des Umlaufvermögens im Volumen von T€ 3.680 sowie vorgenommene Forderungsabschreibungen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrugen zum Bilanzstichtag T€ 6.666 (Vorjahr: T€ 7.996). Die liquiden Mittel sanken aufgrund der Verlustsituation sowie getätigter Investitionen in neue Filmverwertungsrechte von T€ 3.690 auf T€ 2.450.

Durch den entstandenen Konzernjahresfehlbetrag entwickelte sich das bilanzielle Eigenkapital deutlich negativ, da sich der Bilanzverlust von T€ -60.317 auf T€ -87.698 erhöhte. Nach einem bilanziellen Eigenkapital von T€ 15.942 zum Vorjahresstichtag entstand zum 31. Dezember 2013 ein negatives bilanzielles Eigenkapital im Konzern von T€ -11.439. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von -41,1% (Vorjahr: 35,6%). Aufgrund der bilanziellen Situation wurde für den Konzern und die Einzelgesellschaft ein Sanierungskonzept erstellt sowie ein Sanierungsgutachten beauftragt, deren wesentliche Ergebnisse im Nachtragsbericht beschrieben sind.

Gegenüber dem Vorjahresstichtag erhöhten sich die Verbindlichkeiten von T€ 28.893 auf T€ 39.260. Die Summe der langfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 10.169 war rückläufig, da sich die langfristigen Bankverbindlichkeiten auf T€ 112 durch Umgliederungen in die kurzfristigen Bankverbindlichkeiten reduzierten. Der Großteil der langfristigen Verbindlichkeiten entfällt auf die im Jahr 2016 fällige Optionsanleihe mit einem Buchwert von T€ 9.666 zum Bilanzstichtag. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten stiegen von T€ 17.026 auf T€ 29.091. Dies ist unter anderem auf den Anstieg der sonstigen Rückstellungen für Retouren, Lizenzgeberabführungen und Prozessrisiken zurückzuführen, die sich auf T€ 11.534 erhöhten. Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten stiegen durch die Inanspruchnahme von Kontokorrentlinien und kurzfristigen Darlehen auf T€ 5.867 (Vorjahr: T€ 1.626). Die auf T€ 4.431 gestiegenen Anzahlungen begründen sich unter anderem durch eine erhaltene Vorauszahlung des Vertriebspartners Universum Film GmbH im Bereich DVD. Die weiteren Bilanzpositionen wie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen veränderten sich gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig.

2.3.4. Finanzlage des Konzerns

Im Geschäftsjahr 2013 erwirtschaftete die Senator-Gruppe einen positiven operativen Cashflow in Höhe von T€ 4.460 (Vorjahr: T€ 8.352). Dies begründet sich im Wesentlichen durch die nicht liquiditätswirksamen Abschreibungen und neu gebildeten Rückstellungen, so dass der operative Cashflow trotz des Konzernjahresfehlbetrags positiv war. Auch die Reduzierung der Working Capitals hatte einen positiven Einfluss auf den operativen Cashflow.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich im Berichtszeitraum auf T€ -8.169 (Vorjahr: T€ -13.106). Hierbei investierte das Unternehmen insgesamt T€ 12.602 vor allem in Filmverwertungsrechte, die in den kommenden Jahren über die einzelnen Wertschöpfungsstufen ausgewertet werden sollen. Hiervon

wurden im Segment "Verleih" T€ 12.057 investiert, die restlichen T€ 570 entfielen auf die Segmente "Produktion" und "Sonstige".

Positiv war der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von T€ 2.468 (Vorjahr: T€ 8.034), indem bestehende Kontokorrentlinien in Anspruch genommen wurden.

Zum 31. Dezember 2013 bestanden nicht genutzte Kreditlinien in Höhe von T€ 5.765.

Insgesamt reduzierten sich die liquiden Mittel des Konzerns von T€ 3.690 im Vorjahr auf T€ 2.450 zum 31. Dezember 2013.

2.4. Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Einzelgesellschaft Senator Entertainment AG

2.4.1. Ertragslage der Senator Entertainment AG

Die Senator Entertainment AG steigerte ihre Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2013 von T€ 126 auf T€ 2.802. Grund dafür war der Erwerb und die Verwertung der Filmrechte für den Film SIDE EFFECTS, der unter anderem auf der Berlinale aufgeführt wurde. Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich auf T€ 1.749 (Vorjahr: T€ 1.466) und beinhalten insbesondere Konzernumlagen, die der Senator Entertainment AG für ihre Holdingleistungen im Bereich Administration und Finanzierung zustehen.

Den deutlich gestiegenen Umsatzerlösen stehen mit der Filmproduktion SIDE EFFECTS entsprechende Materialaufwendungen gegenüber, so dass sich diese Kostenposition im Berichtszeitraum auf T€ 1.172 summierte (Vorjahr: T€ 4). Gleichzeitig erhöhten sich die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und auf Sachanlagen von T€ 273 auf T€ 2.004, insbesondere aufgrund von planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen auf den Film SIDE EFFECTS, aber auch aufgrund planmäßiger, linearer Abschreibungen auf Musikrechte.

Ohne Vorstandmitglieder beschäftige die Senator Entertainment AG durchschnittlich 16 Mitarbeiter (Vorjahr: 13). Zudem wurde mit Herrn Markus Maximilian Sturm ein neuer, in der Medienbranche erfahrener Finanzvorstand gewonnen. Durch den verbreiterten Mitarbeiterstamm stiegen folglich die Personalkosten von T€ 1.492 auf T€ 1.646.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 1.611 reduziert. Im Vorjahr waren Kosten der Kapitalerhöhung von T€ 1.441 enthalten. 2013 sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen Kosten für das operative Geschäft, wie Mietaufwendungen, Marketing- & Vertriebskosten sowie Beratungskosten enthalten.

Die Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens haben sich gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht. Dies begründet sich im Wesentlichen durch eine Wertberichtigung auf eine Forderung gegen das Beteiligungsunternehmen deutschfilm GmbH, Berlin, in Höhe von T€ 2.421 sowie eine Wertberichtigung auf Forderungen gegen die irische Tochtergesellschaft Eurofilm & Media Ltd., Killaloe, Irland, in Höhe von T€ 5.097.

Die Erträge aus Beteiligungen waren mit T€ 657 deutlich positiv und resultierten aus einer Ausschüttung des assoziierten Unternehmens Central Film Verleih GmbH, Berlin. Mit verschiedenen Tochtergesellschaften hat die Senator Entertainment AG Ergebnisabführungsverträge abgeschlossen, was jedoch gleichzeitig zum Ausgleich von Verlusten verpflichtet. Hierdurch resultierten aufgrund diverser außerplanmäßiger Abschreibungen der Tochtergesellschaften Aufwendungen aus der Verlustübernahme in Höhe von T€ 11.603 (Vorjahr: T€ 2.838). Die größten darin enthaltenen Positionen waren T€ 8.283 der Senator Film Verleih GmbH, Berlin, T€ 1.487 der Senator Film München GmbH, München, sowie T€ 1.153 der Senator Film Produktion GmbH mit Sitz in Berlin.

Die Senator Entertainment AG übernimmt als Muttergesellschaft die Konzernfinanzierung und stellt den Konzerngesellschaften Liquidität zur Verfügung. Hierzu nimmt sie als Hauptkreditnehmerin Darlehen bei Kreditinstituten auf bzw. refinanziert sich über den Kapitalmarkt. Die Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Konzerngesellschaften werden verzinst. Dementsprechend beliefen sich die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge im Geschäftsjahr 2013 auf T€ 787 (Vorjahr: T€ 1.048). Demgegenüber standen Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von T€ 1.342 (Vorjahr: T€ 1.205).

Insbesondere aufgrund der Einmalaufwendungen der AG und ihrer Beteiligungsunternehmen resultierte im Geschäftsjahr 2013 ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT) sowie ein Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ -24.526 (Vorjahr: T€ -7.686).

2.4.2. Vermögens- und Finanzlage der Senator Entertainment AG

Durch die negative Ertragslage war die Bilanzsumme der Senator Entertainment AG zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2013 rückläufig und belief sich auf T€ 18.897 (Vorjahr: T€ 30.233). Das Anlagevermögen lag aufgrund von Abschreibungen auf den Beteiligungsansatz der irischen Tochtergesellschaft und auf ein an diese Tochtergesellschaft ausgereichtes langfristiges Darlehen mit T€ 13.878 deutlich unter dem Vorjahresstichtag (T€ 17.285). Das Anlagevermögen setzt sich zusammen aus immateriellen Vermögensgegenständen – vor allem Musik- und Filmrechte – in Höhe von T€ 712 (Vorjahr: T€ 743), Sachanlagen in Höhe von T€ 241 (Vorjahr: T€ 319) sowie Finanzanlagen, die im Wesentlichen Anteile an verbundenen sowie assoziierten Unternehmen umfassen, in Höhe von T€ 12.925 (Vorjahr: T€ 16.223).

Das Umlaufvermögen reduzierte sich ebenfalls deutlich von T€ 12.574 auf T€ 4.757. Während sich unterjährig die Forderungen planmäßig gegen verbundene und assoziierte Unternehmen erhöhten, führten die oben beschrieben außerplanmäßigen Abschreibungen auf die Forderungen gegen Tochtergesellschaften zum Stichtag zu insgesamt reduzierten Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen. Diese summierten sich auf T€ 3.434 (Vorjahr: T€ 7.803). Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden zur Finanzierung des operativen Geschäfts unterjährig veräußert. Die liquiden Mittel beliefen sich zum Geschäftsjahresende auf T€ 1.306 (Vorjahr: 2.515).

Das bilanzielle Eigenkapital entwickelte sich deutlich negativ. Aufgrund des Jahresfehlbetrags von T€ -24.526 reduzierte sich das Eigenkapital von zuvor T€ 17.187 auf T€ -7.338. Somit ist das Grundkapital der Gesellschaft vollkommen aufgezehrt. Das damit verbundene Unterschreiten der 50%-Grenze des Eigenkapitals verpflichtet den Vorstand nach § 92 AktG, unverzüglich die Hauptversammlung einzuberufen. Diese Aufgabe wird der Vorstand nach Veröffentlichung des Jahresabschlusses wahrnehmen und der Hauptversammlung ein Sanierungskonzept für eine erfolgreiche Fortführung des Unternehmens präsentieren. In diesem Zusammenhang wird auf den Nachtragsbericht verwiesen, der die derzeit geplanten und von der Hauptversammlung zu beschließenden Kapitalmaßnahmen erläutert.

Ein Sonderposten für Investitionszuschüsse, unter dem das Unternehmen Zuschüsse aus dem Programm "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" bilanziert, lag aufgrund der Inanspruchnahme mit T€ 348 entsprechend niedriger als im Vorjahr (T€ 415). Die Rückstellungen beliefen sich zum Geschäftsjahresende auf T€ 574 (Vorjahr: T€ 670) und umfassten insbesondere Rückstellungen auf ausstehende Rechnungen und Urlaubsrückstellungen.

Zum Bilanzstichtag erhöhten sich die Verbindlichkeiten der Senator Entertainment AG deutlich von T€ 11.961 auf T€ 25.312. Während die Anleihe unverändert mit T€ 10.118 bilanziert wird, stiegen insbesondere die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von T€ 1.462 auf T€ 14.683. Dies ist vor allem auf die bestehenden Ergebnisabführungsverträge und die Verpflichtung zum Verlustausgleich zurückzuführen.

2.5. Gesamtaussage zur wirtschaftli- chen Lage des Konzerns sowie der Senator Entertain- ment AG

Vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Verlusts und der vollständigen Aufzehrung des Grundkapitals der Senator Entertainment AG hat der Vorstand einen Sanierungsplan erstellt, der unter 3. Nachtragsbericht erläutert wird.

Bei einem Misslingen der oben genannten Sanierungsmaßnahmen oder einem unvorhersehbaren Liquiditätsbedarf wäre das Geschäftsmodell im geplanten Umfang durch eine mangelnde Kapitalisierung und Einschränkungen in der Finanzierungsfähigkeit bedroht und der Vorstand auf Basis aus heutiger Sicht vorhandenen Finanzierungsmöglichkeiten gezwungen, erhebliche Kürzungen der geplanten Investitionen in neue Rechte vorzunehmen mit der Folge, dass die Marktposition der Senator-Gruppe nicht, wie geplant, gehalten bzw. ausgebaut werden könnte. Sollte das operative Geschäft auch bei gekürztem Investitionsniveau nicht die geplante Entwicklung aufweisen hängt der Fortbestand des Unternehmens ab Mitte 2015 von der erfolgreichen Umsetzung weiterer Kapitalmaßnahmen ab.

3. NACHTRAGSBERICHT

Angabe und Auswirkungen von Vorgängen von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag

Vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Verlusts und der vollständigen Aufzehrung des Grundkapitals der Senator Entertainment AG hat der Vorstand einen Sanierungsplan erstellt und hierfür eine externe gutachterliche Stellungnahme eingeholt. Diese sachverständige Stellungnahme wurde auf Basis des Sanierungskonzepts, der geprüften Jahresabschlüsse 2011 und 2012 sowie dem ungeprüften Jahresabschluss 2013, Auswertungen des Controllings, der Liquiditäts- und Unternehmensplanung für die Jahre 2014 bis 2016 sowie dem Finanzierungskonzept des Managements erstellt. Die gutachterliche Stellungnahme kommt zu der Schlussfolgerung, dass der Senator Entertainment Konzern sanierungsbedürftig ist und aufgrund des vorliegenden Sanierungsplans sowie der bereits eingeleiteten und noch vorgesehenen Maßnahmen bei objektiver Beurteilung ernsthafte und begründete Aussichten auf eine erfolgreiche Sanierung bestehen. Insofern bestehe eine positive Fortführungsprognose.

Das Sanierungskonzept sieht folgende Eckpunkte für die Restrukturierung der Finanzierungssituation vor: Zur Sicherstellung der kurzfristigen Liquidität wurde mit der Quirin Bank am 30. April 2014 ein Übernahmevertrag für bis zu € 10 Mio. Teilschuldverschreibungen mit einer Laufzeit von bis zu 9 Monaten abgeschlossen.

Das mit Jahresfehlbetrag verbundene Unterschreiten der 50%-Grenze des Eigenkapitals verpflichtet den Vorstand nach § 92 AktG, unverzüglich die Hauptversammlung einzuberufen. Diese Aufgabe wird der Vorstand nach Veröffentlichung des Jahresabschlusses wahrnehmen.

Im nächsten Schritt soll der voraussichtlich Mitte Juli 2014 stattfindenden Hauptversammlung eine vereinfachte Kapitalherabsetzung mit anschließender Kapitalerhöhung vorgeschlagen werden. Geplant ist zunächst ein Kapitalschnitt im Verhältnis 2:1, wodurch sich die Anzahl der Aktien auf 14,972 Mio. Stück reduziert. In einer Sachkapitalerhöhung sollen ausstehenden Inhaberschuldverschreibungen in Form eines Debt-to-Equity-Swaps als Sacheinlage eingebracht werden. Diese Maßnahme soll von der Aktionärin Sapinda unterstützt werden, um eine möglichst hohe Wandlungsquote zu erzielen. Die Veröffentlichung des Umtauschangebotes ist für den 8. August 2014 vorgesehen. In einer zusätzlichen Barkapitalerhöhung sollen der Gesellschaft Mittel in Höhe von rund € 16 Mio. zufließen. Alle Anteilseigner erhalten das Bezugsrecht, neue Aktien im Nennwert von € 1,00 zu zeichnen. Die Aktionärin Sapinda will im Rahmen eines so genannten Backstop Agreements diese Maßnahme unterstützen, indem sie nicht bezogene Aktien aus der Barkapital-

erhöhung übernimmt. Die Gesellschaft befindet sich diesbezüglich mit der Aktionärin Sapinda in vielversprechenden Gesprächen.

Ein unbesichertes Nachrangdarlehen aus dem H.E.A.T. Mezzanine Programm in Höhe von T€ 993 wurde planmäßig im Februar 2014 von der Senator Film Verleih GmbH zurückbezahlt.

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. (DPR) untersucht derzeit im Rahmen einer Stichprobenprüfung den IFRS Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2012. Die DPR hat zum IFRS Konzernabschluss 2012 vorläufige Feststellungen getroffen. Auch soweit die DPR an diesen Feststellungen festhalten sollte, werden sich daraus nach Einschätzung des Vorstands keine wesentlichen Auswirkungen auf die Höhe des Eigenkapitals zum 31. Dezember 2013 ergeben.

Der 2013 anhängige Prozess im Zusammenhang mit der Ad-hoc-Publizitätspflicht ist zwischenzeitlich entschieden. Mit Urteil vom 13. März 2014 wurde Senator vom Amtsgericht Frankfurt a.M. wegen verspäteter Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung über den im November 2011 erfolgten Vertragsabschluss eines Output-Agreements mit Relativity Media, LLC, zu einer Geldbuße von € 45.000 verurteilt.

Mit Wirkung vom 24. Januar 2014 hat die Senator Entertainment AG ihren Anteil an dem assoziierten Unternehmen Bavaria Pictures von 25% auf 50% erhöht. Das Unternehmen wird auch zukünftig at equity in den Konzernabschluss einbezogen.

Weitere Ereignisse, die einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Senator Konzerns haben, sind nach Abschluss des Bilanzstichtags nicht eingetreten.

4. PROGNOSE-, CHANCEN-UND RISIKOBERICHT

4.1. Prognosebericht

4.1.1. Entwicklung des Marktumfelds

Der Filmmarkt in Deutschland bleibt nach Einschätzungen der Beratungsgesellschaft PwC auch in den kommenden Jahren auf einem konstanten Wachstumspfad, insbesondere getrieben durch die verstärkte digitale Auswertung von eigenproduzierten oder erworbenen Inhalten und Lizenzen. Den größten Anteil am Verwertungsmarkt in Deutschland werden weiterhin die Kinoticket- und Videoumsätze einnehmen. Insgesamt rechnet PwC in diesem Segment mit jährlichen Wachstumsraten von ca. 3,9%, so dass sich das Marktvolumen von € 2,78 Mrd. in 2013 auf € 3,38 Mrd. in 2017 erhöhen soll.12 Dabei resultiert das Wachstum im Wesentlichen aus einer sukzessiven Steigerung der Kinoumsätze, unter anderem durch höhere durchschnittliche Ticketpreise, etwa aufgrund der weiteren Verbreitung von 3D-Kinos.

Noch stärkere Wachstumsraten erwartet PwC sowie das Marktforschungsinstitut GfK im Teilbereich Home Entertainment. Hier sollen die Umsätze aus dem Verkauf und Verleih von physischen und digitalen Videos zwischen 2010 und 2017 um durchschnittlich 4,1% pro Jahr zunehmen. Dabei kompensiert das überproportionale Wachstum im Bereich Verkauf und Verleih digitaler Videos über Internetplattformen (VoD) den Rückgang physischer Verkäufe und Ausleihungen.13

Im Bereich Free TV bleibt der Absatz von Filmlizenzen herausfordernd, da insbesondere die attraktiven Sendezeiten von 20 bis 22 Uhr zunehmend mit (Reality-) Show Formaten, Serien oder Eigenproduktionen der großen Sendergruppen belegt werden. Die TV-Umsätze in Deutschland werden sich nach Schätzungen von PwC von ca. € 8,84 Mrd. in 2013 um jährlich 1,2% auf ca. € 9,44 Mrd. € in 2017 erhöhen, wobei die Fernsehgebühren die Werbeerlöse auch in Zukunft leicht über-

12 PricewaterhouseCoopers (PwC), German Entertainment and Media Outlook: 2013–2017, Oktober 2013 13 GfK, Consumer Panel Video Entertainment 2013, November 2013

steigen werden. TV-Serien bleiben in Deutschland das am stärksten nachgefragte Format und hochwertige Fernsehserien sowie die Einbindung von Zuschauern (Social TV) erfreuen sich wachsender Beliebtheit beim Publikum.14

4.1.2. Ausrichtung des Konzerns im Geschäftsjahr 2014

Die veränderten Konsumgewohnheiten der Zuschauer beeinflussen die künftige strategische Ausrichtung der Senator-Gruppe. Zum Portfolio des Unternehmens gehören weiterhin Eigen- und Co-Produktionen sowie der Lizenzerwerb von Fremdproduktionen. Gleichwohl soll der Anteil von Eigen- und Co-Produktion zunehmen, so dass künftig ein in etwa ausgeglichenes Verhältnis bei den Inhalten der Gruppe besteht. Damit sollen Beschaffungsrisiken, insbesondere im Hinblick auf eine ausreichende Verfügbarkeit an Filmtiteln mit einem vorteilhaften Chancen- und Risikoprofil, reduziert und gleichzeitig die Chancen aus Eigen- und Co-Produktionen verstärkt wahrgenommen werden. Insgesamt soll künftig eine größere Bandbreite an Genres abgedeckt werden, dem wird durch die im Geschäftsjahr 2013 erfolgte Mehrmarkenstrategie in der Auswertung Rechnung getragen. Neben dem Verleih-Label Senator Film Verleih erfolgt die Herausbringung im Kino nunmehr zusätzlich durch die Edition Senator mit dem Themenschwerpunkt deutsches Kino und der Senator Filme for Kids mit der Ausrichtung auf Kinder-, Jugend- und Familienfilm. Zusätzlich plant Senator, eine Marktposition für qualitativ hochwertige Fernsehserien für die internationale Vermarktung auf- und auszubauen. Diese Aktivitäten sollen in einem neuen Geschäftsfeld gebündelt werden und dabei sowohl über die klassischen Kanäle als auch verstärkt über VoD-Services vertrieben werden.

Zu den strategischen Veränderungen zählt zudem, stärker als in der Vergangenheit junge Talente zu fördern und durch geeignete Strukturen eine enge Zusammenarbeit zu gewährleisen. Dazu wurde u.a. eine strategische Partnerschaft mit dem deutschen Nachwuchspreis FIRST STEPS eingegangen. Außerdem hat Senator in Zusammenarbeit mit FIRST STEPS und der Deutschen Filmakademie erstmals eine Masterclass zum Thema Filmverleih veranstaltet. Dies soll die Pipeline von Eigen- und Co-Produktionen stärken, die Basis für neue Formate bilden und letztlich zusätzliche Erlösquellen für die Senator-Gruppe erschließen. Zudem sollen die Vermarktungsstärke insbesondere durch zielgerichtete Marketingmaßnahmen – etwa im Bereich Social Media – verbessert und der internationale Vertrieb ausgebaut werden.

4.1.3. Erwartete Entwicklung der Senator-Gruppe

ERWARTETE GESCHÄFTS- SOWIE VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DER SENATOR-GRUPPE

Der angestrebte erhöhte Anteil von Eigen- und Co-Produktionen wird bereits bei den gelaunchten und geplanten Filmen im Jahr 2014 sichtbar. Zu den wichtigsten Filmstarts zählen im laufenden Jahr MANDE-LA (Kinostart 31. Januar 2014), FREE BIRDS (Kinostart 1. Februar 2014), PETTERSSON UND FINDUS (Kinostart 13. März 2014), MISS SIXTY (Kinostart 24. April 2014), DIE GELIEBTEN SCHWESTERN (voraussichtlicher Kinostart 31. Juli 2014), DER KOCH (voraussichtlicher Kinostart 28. August 2014), A MOST WANTED MAN (voraussichtlicher Kinostart 11. September 2014), DER KLEINE MEDICUS (voraussichtlicher Kinostart 30. Oktober 2014) sowie THE BEST OF ME (voraussichtlicher Kinostart 25. Dezember 2014). Insgesamt sind im Geschäftsjahr 2014 26 Kinostarts geplant, wovon 12 Eigen- oder Co-Produktionen darstellen. Die Investitionen in den Lizenzerwerb von Fremdproduktionen und in Eigen- und Co-Produktionen sollen sich auf € 15 bis 17 Mio. belaufen.

Insgesamt rechnet die Senator-Gruppe im Jahr 2014 mit ca. 4,6 Mio. Kinobesuchern nach ca. 2,5 Mio. im

14 PricewaterhouseCoopers (PwC), German Entertainment and Media Outlook: 2013–2017, Oktober 2013

Vorjahr. Gründe für die erwartete deutliche Steigerung sind zum einen in das Jahr 2014 verschobene Filmstarts, zum anderen aber auch das höhere Produktions- und Einkaufsvolumen im Vergleich zum Vorjahr. Aufgrund der 18 bis 24-monatigen Vorlaufzeit von Einkauf bis Beginn der Auswertung bleiben Erlös und Liquiditätsrisiken – wie im Risikobericht näher beschrieben – auch nach der bereits adjustierten strategischen Ausrichtung hinsichtlich der Auswertungserlöse und Zuschauerzahlen bestehen.

Unter der Maßgabe der derzeit geplanten Filmstarts kalkuliert die Senator-Gruppe mit Herausbringungskosten im Volumen von ca. € 13 Mio. Demgegenüber erwartet der Vorstand für die Senator-Gruppe Umsatzerlöse im Bereich von € 25 bis 30 Mio., die somit in etwa auf dem Niveau des Vorjahres liegen. Auch im laufenden Geschäftsjahr werden die Umsätze entscheidend davon abhängen, ob die geplante Anzahl an Filmstarts und Kinobesuchern erreicht wird. Sowohl Umsätze als auch die wesentlichen Kosten werden wie in den Vorjahren im mit Abstand wichtigsten Segment "Verleih" entstehen. Ergebnisseitig wird ein negatives Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im niedrigen einstelligen Mio.-€-Bereich erwartet. Grund dafür sind unter anderem noch entstehende Restrukturierungskosten im unteren bis mittleren einstelligen Mio.-€-Bereich, deren Höhe auch vom Umfang und der zeitlichen Realisierung der geplanten Restrukturierungsmaßnahmen abhängig sind. Zudem sind darin etwaige Aufwendungen für mögliche strategische Investitionen noch nicht berücksichtigt.

Ziel ist es, die Aufwandsquoten durch operative Maßnahmen im Konzern zu verbessern. Dies dient einer mittelfristigen Steigerung der Profitabilität des Senator-Konzerns. Hierzu trägt auch die Tatsache bei, dass durch die zum Jahresende 2013 vorgenommenen außerordentlichen Abschreibungen die Buchwerte zum Teil erheblich reduziert wurden und damit die Abschreibungsquoten in den kommenden Jahren mit Auswertung der Lizenzrechte, die zum Bilanzstichtag planerisch Verluste aufwiesen, sinken. Die hier genannten Zahlen beruhen zudem auf der Annahme einer unveränderten Zusammensetzung des Konsolidierungskreises des Konzerns.

Grundsätzlichen Einfluss auf die zukünftige Geschäftstätigkeit wird die planmäßige und erfolgreiche Umsetzung der angestrebten Sanierungsmaßnahmen inklusive der im Nachtragsbericht beschriebenen Kapitalmaßnahmen haben. Insbesondere der Abschluss einer Zwischenfinanzierung Anfang des zweiten Quartals 2014 ist eine entscheidende Voraussetzung, um die erforderliche Liquidität für neue Eigen- und Co-Produktionen sowie den Ankauf und die Vermarktung von Filmlizenzen als Grundlage für zukünftige Erlöse zu sichern (siehe 4.2.4. Risikobericht, Punkt Liquiditätsrisiko). Insgesamt plant die Senator-Gruppe trotz der laufenden Restrukturierung, die Investitionen in Eigen- und Co-Produktionen gegenüber dem Vorjahr leicht zu erhöhen und auch die Investitionen in Lizenzrechte nicht zu reduzieren. Es ist im Jahr 2014 nicht geplant, die Anzahl der Mitarbeiter zu erhöhen. Vielmehr soll eine etwaige Fluktuation durch neue Mitarbeiter kompensiert werden.

4.1.4. Gesamtaussage des Vorstands zur Entwicklung des Konzerns

Insgesamt ist der Vorstand zuversichtlich, die derzeit herausfordernde finanzielle Situation mit der sukzessiven Umsetzung der geplanten strategischen und operativen Maßnahmen erfolgreich bewältigen zu können. Mittelfristig bestehen nach Einschätzung des Vorstands gute Aussichten, die Senator-Gruppe nach Abschluss der Restrukturierungsmaßnahmen in ein nachhaltig profitables Unternehmen zu wandeln.

4.2. Risikobericht

Der Erfolg des Senator-Konzerns hängt von verschiedenen Risiken ab, deren Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nur schwer einzuschätzen und nur zu einem gewissen Grad oder überhaupt nicht von der Senator-Gruppe zu beeinflussen sind.

4.2.1. Regulierungsrisiken

GESETZGEBERISCHER RAHMEN, RECHT-SPRECHUNG UND REGULATORISCHE EINGRIFFE DER ÖFFENTLICHEN VERWALTUNG

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2013 war eine Klage gegen das Filmfördergesetz (FFG) beim deutschen Bundesverfassungsgericht anhängig. Das FFG regelt unter anderem, dass die Mittel der Filmförderung nach bestimmten Kriterien als Abgabe von den Auswertenden von Kinofilmen zu erbringen sind. Die Kläger argumentierten, dass nicht alle Teilbranchen gleichermaßen bei dieser Abgabe belastet werden (z.B. würden Kinobetreiber im Verhältnis zu Fernsehsendern oder Download/Video-on-Demand-Portalen zu hoch belastet). Hätte das Bundesverfassungsgericht das FFG für unzulässig erklärt, hätte dies die gesamte deutsche Filmförderung in Frage gestellt. Mit der Bestätigung der Verfassungsmässigkeit des FFG am 28. Januar 2014 ist dieser Risikofaktor erloschen.

Zur Reduzierung dieser Risiken verfolgt die Senator-Gruppe die einschlägigen Urteile und Gesetzesvorlagen und pflegt Kontakte zu Entscheidungsträgern aus Verwaltung und Politik.

4.2.2. Markt- und Geschäftsrisiken

ATTRAKTIVITÄT UNSERER PRODUKTE, VERÄN-DERUNG DES NUTZUNGSVERHALTENS UND VERLETZUNG VON URHEBERRECHTSBESTIM-MUNGEN

Unsere Geschäftsmodelle sind davon abhängig, den Kundengeschmack zu treffen und das Nutzungsverhalten der Konsumenten zu bedienen und zeitnah auf Veränderungen zu reagieren. Dabei beobachten wir hauptsächlich folgende Faktoren:

  • › Die fortschreitende Digitalisierung verbunden mit der Zunahme zusätzlicher Angebote und Distributionsflächen führt zu einem sich stetig verändernden Mediennutzungsverhalten.
  • › Durch das steigende Angebot von non-linearen Angeboten (z.B. Online-Mediatheken, Video-on-Demand-Angebote sowie Videokanäle im Internet) wenden sich Konsumenten zunehmend ab von der

Nutzung linearer TV-Sender mit vorgegebenen Programminhalten und hin zur selbstbestimmten Nutzung von Medienangeboten.

  • › Kinofilme treten immer stärker mit medialen Konkurrenzprodukten wie Videospielen, dem ansteigenden Konsum von Inhalten auf mobilen Endgeräten oder sozialen Netzwerken sowie Video-on-Demand-Angeboten in Wettbewerb.
  • › Die technischen Möglichkeiten zur Herstellung illegaler Filmkopien können zur Verletzung der Urheberrechtsbestimmungen führen.

Dieser Wandel des Medienkonsums und des Nutzungsverhaltens könnte dazu führen, dass Konsumenten das Produktportfolio der Senator-Gruppe weniger nutzen und dieses an Attraktivität oder Relevanz verliert und dementsprechend geplante Umsätze nicht mehr erreicht werden.

Durch gezielte Marktforschung und Nutzungsanalysen versuchen wir zukünftige Trends zu antizipieren. Im Bereich Film wird durch die Erarbeitung zielgruppenaffiner Programme und Stoffe die Attraktivität der Produkte erhöht. Die Auswirkung der Piraterie wird aufgrund einer konsequenten Verfolgung von Verstößen verringert. Im Kino- und Home Entertainment Bereich kann die Piraterie über das Internet in Verbindung mit leistungsfähigen Technologien Einbußen zur Folge haben, falls es nicht gelingt, geeignete Maßnahmen zur Eindämmung zu schaffen. Zudem könnten andere Freizeitangebote den Filmen und Produkten des Unternehmens vorgezogen werden und damit zu Umsatzrückgängen führen.

WETTBEWERB IM FILMPRODUKTIONS- UND VER-TRIEBSMARKT

Die Tochterunternehmen des Senator-Konzerns sind einer Reihe von Markt- und Wettbewerbsrisiken ausgesetzt.

Bei der Produktion von Kinofilmen sind der Zugang und Erwerb von Rechten an literarischen Vorlagen, Verwertungsrechten und Drehbüchern sowie der Abschluss von Verträgen mit Regisseuren und Schauspielern wichtige Faktoren. Im Hinblick auf den Erwerb von Rechten an literarischen Vorlagen und Drehbüchern

sowie beim Abschluss von Verträgen mit erfolgreichen Regisseuren und Schauspielern ist die Senator-Gruppe einem starken Wettbewerb ausgesetzt. Daher arbeitet die Senator Entertainment AG schon seit vielen Jahren mit renommierten und erfahrenen Drehbuchautoren, Regisseuren und Produzenten im In- und Ausland eng zusammen, die über großes Know-how bei der Produktion von Kinofilmen verfügen.

Auch als Einkäufer von Filmrechten sowie bei der Auswertung von Rechten und als Lizenzhändler bewegt sich die Senator-Gruppe beschaffungs- als auch absatzseitig in einem intensiven und dynamischen Wettbewerbsumfeld. Insbesondere besteht das Risiko, dass die multinational agierenden Studios den von der Gesellschaft bedienten Produktmarkt zu besetzen versuchen. Auf Grund der stärkeren finanziellen Möglichkeiten dieser Konkurrenzunternehmen besteht die Gefahr, dass dieser Verdrängungswettbewerb nachteilig für die Senator-Gruppe verläuft.

Einerseits werden diese Risiken durch die ausgeprägte und langjährige Erfahrung der Mitarbeiter im Bereich Rechte- und Lizenzeinkauf in den jeweiligen Tochtergesellschaften beobachtet. Andererseits wird auch die Entwicklung von Eigenproduktionen und Co-Produktionen ausgebaut, um eine gewisse Unabhängigkeit von Rechten Dritter zu schaffen.

Da die Anzahl der wöchentlichen Kinofilmstarts weiter zunimmt, die Anzahl der Kinobesucher im Wesentlichen aber konstant ist, verschärft sich der Wettbewerb um die Kinobesucher zunehmend. Die Planung des Konzerns unterstellt bestimmte Marktanteile sowie Besucherzahlen bzw. Erlöse aus den übrigen Auswertungsstufen, die für den erwarteten Umsatz relevant sind. Werden diese Annahmen nicht erreicht, kann auch der geplante Umsatz nicht erreicht werden. Ein erhöhter Wettbewerb in der Gewinnung von Kinobesuchern oder um Erlöse aus dem Bereich Kinoverleih könnte unter anderem zu einer erheblichen Erhöhung der Kosten führen und sich damit negativ auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens auswirken.

SAISONALITÄT DES GESCHÄFTSVERLAUFS UND SONSTIGE EINFLUSSFAKTOREN

Durch die zeitlich meist begrenzten Verwertungsfenster und die Abhängigkeit von einer überschaubaren Anzahl von Produkten handelt es sich bei der Filmauswertung um ein saisonales Geschäft. Konjunkturelle Krisen haben in der Vergangenheit die einzelnen Auswertungsstufen nachfrageseitig wiederholt negativ beeinträchtigt, sie stellen daher einen Risikofaktor dar. Die Erträge, insbesondere im Kinobereich, können aber auch erheblich durch die nicht planbare Wettersituation beeinflusst werden.

4.2.3. Betriebsrisiken

RISIKEN BEI FILMPRODUKTIONEN

Eigen- und Co-Produktionen von Kino- und Fernsehfilmen sind kostenintensiv und mit einem entsprechenden finanziellen Risiko verbunden. Der Zeitraum von der ersten Idee bis zur letzten Vermarktungsstufe kann mehrere Jahre betragen. Die Produktionskosten bei einem durchschnittlichen deutschen Film lagen in der Vergangenheit zwischen € 2,5 Mio. und € 7,5 Mio. Bei internationalen Produktionen betragen die Produktionskosten ein Vielfaches davon.

Das Budgetrisiko wird insbesondere im internationalen Bereich durch entsprechende Versicherungen abgedeckt. Bei nationalen Projekten mindern Filmfördermittel das Risiko. Filmförderungen werden bei internationalen Projekten in der Regel nicht gewährt, dafür stehen andere Fazilitäten, wie beispielsweise die Gap-Finanzierung, zur Verfügung. Der Erfolg eines Films ist im Wesentlichen von der Akzeptanz der Zuschauer abhängig und daher nur schwer im Voraus planbar. Aufgrund des großen Volumens der für die internationalen Produktionen erforderlichen Mittel kann bereits der Misserfolg einzelner Projekte erhebliche nachteilige Folgen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Produzenten haben.

Senator hat daher entschieden, größere internationale Projekte nur zu realisieren, wenn wesentliche Verkaufserfolge im Vorfeld erzielt werden konnten und/oder eine Gap-Finanzierung auf Projektbasis durch eine Bank erfolgt.

Es besteht ferner das Risiko von Budgetüberschreitungen und nicht termingerechter Fertigstellung sowie das Risiko, dass Co-Produktionspartner oder Investoren ihren Verpflichtungen nicht oder nur teilweise nachkommen. Zur Verringerung dieser Risiken ist die Senator Entertainment AG bestrebt, mit renommierten und erfahrenen Produktionspartnern zusammen zu arbeiten, die über das entsprechende Know-how bei der Produktion von Kinofilmen verfügen und die notwendige Verlässlichkeit aufweisen.

RISIKEN BEIM FILMEINKAUF

Im Bereich Lizenzhandel steht die Senator-Gruppe mit anderen Filmverleihern im Wettbewerb um den Erwerb von Filmrechten für vielversprechende Produktionen. Auch wenn sich die zwischenzeitlich angespannte Situation auf dem Beschaffungsmarkt wieder entspannt hat, besteht nach wie vor eine hohe Konkurrenz um attraktive Kinospielfilme. Darüber hinaus besteht beim Filmeinkauf sowohl ein quantitatives (bezogen auf die Höhe der zu entrichtenden Lizenzzahlung) als auch ein qualitatives Risiko (Attraktivität des Films bei der Auswertung).

Risikomindernd wirkt hier insbesondere die langjährige Erfahrung und Kompetenz der in der Senator-Gruppe dafür verantwortlichen Mitarbeiter. Zudem werden unterstützend statistisch basierte Einkaufskalkulationen eingesetzt, um die Prognosequalität zu erhöhen. Durch Vorabverkäufe von TV-Lizenzen und durch DVD-Erlösvorschüsse wird versucht, das Risiko beim Filmeinkauf bereits zum Zeitpunkt des Einkaufs zusätzlich zu reduzieren.

Der Senator-Konzern ist zudem bestrebt, über seine Tochtergesellschaften eine ausreichende Anzahl von Eigenproduktionen zu entwickeln und zu realisieren, um den Bedarf an Spielfilmen auch dann decken zu können, wenn es aufgrund der Marktsituationen nicht gelingen sollte, die benötigte Anzahl von Lizenzen für hochwertige Fremdproduktionen zu erwerben, die ein akzeptables Chancen-Risiko-Verhältnis aufweisen.

RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ABSCHLUSS VON OUTPUT AGREEMENTS

Das Relativity Media Output Agreement zwischen Relativity und Eurofilm & Media Ltd., einer 100%igen Tochtergesellschaft der Senator AG, beinhaltet für Eurofilm gegenüber sonst üblichen einzelnen Filmrechteerwerbsverträgen ein deutlich erhöhtes Risiko. Das Risiko liegt in der Natur der Vereinbarung als Output Agreement über eine Vielzahl von bislang noch unbekannten Filmen, der finanziellen Verpflichtungen über einen langen Zeitraum sowie den zu erwartenden Herausbringungskosten für diese Filme. Sollten die Ergebnisbeiträge dieser Filme nicht die Erwartungen erfüllen, könnten sich erhebliche Abweichungen in den Ergebnisprognosen ergeben und müssten gegebenenfalls zusätzliche Finanzierungen sichergestellt werden.

ABHÄNGIGKEIT VON FÖRDERMITTELN

Die Senator-Gruppe finanziert nationale Eigen- und Co-Produktionen sowie die Herausbringungskosten zum Teil über die von den Förderanstalten gewährten Mittel. Eine ungünstige Veränderung der Förderrichtlinien bzw. die (teilweise) Nichtgewährung geplanter Fördermittel könnte bei der Gesellschaft zu einer Finanzierungslücke bei Eigen- und Co-Produktionen führen, die durch sonstige freie Mittel oder durch eine Änderung der mittelfristigen Produktionsplanung gedeckt werden müsste, bzw. die Ergebnisbeiträge einzelner Filme negativ beeinflussen.

Ferner besteht das Risiko, dass bestimmte Auszahlungs- bzw. Verwertungsvoraussetzungen nicht eingehalten werden. Ein Verstoß gegen diese Regelungen kann die Verpflichtung zur Rückzahlung der entsprechenden Fördermittel zur Folge haben.

NACHFORDERUNGEN VON URHEBERN

Nach deutschem Urheberrecht haben Filmurheber einen Anspruch sowohl auf angemessene Vergütung als auch auf eine zusätzliche Vergütung, sofern die Erlöse aus der Auswertung eines Films im Verhältnis zur ursprünglichen Vergütung als außerordentlich hoch angesehen werden können. Die Senator Entertainment AG sowie ihre Tochterunternehmen könnten insofern Nachzahlungsansprüchen der jeweiligen Filmurheber ausgesetzt sein.

ABHÄNGIGKEIT VOM ENGAGEMENT UND DER KOMPETENZ DES PERSONALS

Der zukünftige Erfolg der Senator-Gruppe ist in erheblichem Umfang von der Leistung ihrer Führungskräfte und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abhängig. Es besteht ein Wettbewerb um Personal, das über die entsprechenden Qualifikationen und Branchenkenntnisse verfügt. Die Senator-Gruppe kann daher nicht gewährleisten, dass sie zukünftig in der Lage sein wird, ihr gut ausgebildetes und engagiertes Personal zu halten bzw. neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit entsprechenden Qualifikationen zu gewinnen.

Abwanderung von qualifiziertem Personal könnte zum Verlust von Know-how führen und ungeplante Kosten für die Rekrutierung sowie die Einarbeitung von neuem Personal erzeugen und damit negative Auswirkungen auf das Ergebnis haben.

Um dieses Risiko zu mindern, versucht die Senator-Gruppe ein attraktives Arbeitsumfeld, eine leistungsgerechte Kompensation und Möglichkeiten zur Weiterentwicklung anzubieten.

ABHÄNGIGKEIT VON EINER FUNKTIONIERENDEN IT-INFRASTRUKTUR

Um einen reibungslosen Geschäftsbetrieb zu gewährleisten, ist die Senator-Gruppe auf das reibungslose Funktionieren ihrer IT-Systeme angewiesen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass trotz Sicherheitsmaßnahmen wie z.B. Zutritts-Kontrollsystem und Backup-Systeme kein hinreichender Schutz vor Schäden aus dem Ausfall ihrer IT-Systeme besteht.

Sollte es zu einem Ausfall von IT-Systemen oder einem Entwenden von Unternehmensdaten oder einer Manipulation der IT-Infrastruktur kommen, könnte dies negative Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb und damit auf das Ergebnis haben.

Die Risiken im Hinblick unberechtigter Zugriffe auf Unternehmensdaten werden durch den Einsatz von Virenscannern und Firewall-Systemen weitestgehend unterbunden. Darüber hinaus werden in der Senator-Gruppe Maßnahmen ergriffen, um die vorhandenen IT-Systeme auf dem aktuellen technologischen Stand zu halten und einem Überalterungsprozess entgegenzuwirken.

VERSICHERUNGSSCHUTZ

Die Senator-Gruppe entscheidet über Art und Umfang des Versicherungsschutzes auf der Grundlage einer kaufmännischen Kosten-Nutzen-Analyse, um so die aus ihrer Sicht wesentlichen Risiken abzudecken. Die Senator-Gruppe kann jedoch nicht gewährleisten, dass ihr keine Verluste entstehen oder dass keine Ansprüche erhoben werden, die über den Umfang des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen.

Sollten der Senator-Gruppe materielle Schäden entstehen, gegen die kein oder nur ein unzureichender Versicherungsschutz besteht, könnte dies negative Auswirkungen auf die Ertragslage haben.

4.2.4. Finanzielle, bilanzielle und steuerliche Risiken

LIQUIDITÄTSRISIKO

Liquiditätsrisiken ergeben sich, wenn die Auszahlungsverpflichtungen des Konzerns nicht aus vorhandener Liquidität oder entsprechenden Kreditlinien gedeckt werden können.

Stichtagsbezogen bestehen für die Senator-Gruppe keine Liquiditätsprobleme. Es wird jedoch angestrebt, die Marktposition zu halten bzw. auszubauen, wofür bereits erhebliche finanzielle Verpflichtungen, insbesondere durch den Erwerb weiterer Filmrechte, eingegangen wurden. Sollten sich zusätzlich die erwarteten Ergebnisbeiträge von erworbenen Filmrechten nicht wie geplant entwickeln und das operative Geschäft der Tochtergesellschaften deutlich hinter den Erwartungen zurückbleiben, hängt die Fortführung der Gesellschaft ab Mitte 2015 wesentlich davon ab, dass die Aufnahme weiterer Mittel im erforderlichen Umfang gelingt.

Bei einem Misslingen der im Nachtragsbericht genannten zukünftig geplanten Kapitalmaßnahmen oder einem unvorhersehbaren Liquiditätsbedarf kann es für die Senator-Gruppe zu einem Liquiditätsengpass kommen und der Vorstand wäre gezwungen, erhebliche Kürzungen der geplanten Investitionen in neue Rechte vorzunehmen mit der Folge, dass die Marktposition der Senator-Gruppe nicht, wie geplant, gehalten bzw. ausgebaut werden könnte. So ist für eine sichere Finanzierung des Konzerns ab Mitte 2015 die erfolgreiche Umsetzung zusätzlicher Finanzierungsmaßnahmen obligatorisch. Andernfalls ist das derzeitige Geschäftsmodell, das von Wachstum ausgeht, durch eine mangelnde Kapital- und Liquiditätsausstattung beim Content-Erwerb bedroht.

WERTMINDERUNGEN VON VERMÖGENSWERTEN

Die Senator-Gruppe hält zum Stichtag wesentliche finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte wie beispielsweise Filmvermögen. Für das Filmvermögen und andere finanzielle Vermögenswerte der Senator-Gruppe werden jährlich und sofern unterjährig Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, Impairment-Tests durchgeführt. Die Berechnung des Bewertungsansatzes beinhaltet dort, wo kein Marktwert vorhanden ist, Schätzungen und Annahmen des Managements. Diese beruhen auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand.

Die tatsächliche Entwicklung, die häufig außerhalb des Einflussbereichs der Gesellschaft liegt, kann die getroffenen Annahmen überholen und dazu führen, dass auch in Zukunft außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögenswerte des Unternehmens vorgenommen werden müssen und eine Anpassung der Buchwerte erfordern. Dies kann sich negativ auf das Ergebnis auswirken.

WÄHRUNGSRISIKEN

Währungsrisiken bestehen vor allem gegenüber dem US-Dollar. Der überwiegende Teil der auf den internationalen Filmmärkten erworbenen Filmrechte wird in US-Dollar bezahlt. Die bei der Auswertung erzielten Erlöse fallen dagegen überwiegend in Euro an. Schwankungen des Euro-US-Dollar-Wechselkurses können Auswirkungen auf die Ertragslage haben und sowohl zu Wechselkursgewinnen als auch zu Wechselkursverlusten führen. Die Senator-Gruppe ist bestrebt, das Währungsrisiko durch den Einsatz geeigneter derivativer Finanzinstrumente wie Währungsoptionen und Devisentermingeschäfte zu reduzieren.

Es ist jedoch nicht sichergestellt, dass die Währungssicherungsmaßnahmen der Senator-Gruppe ausreichend sind, und die Senator-Gruppe kann nicht gewährleisten, dass sich Schwankungen der Wechselkurse nicht nachteilig auf das Ergebnis auswirken.

RISIKO DES AUSFALLS VON FORDERUNGEN

Ein Kreditrisiko besteht, wenn ein Schuldner eine Forderung nicht bzw. nicht fristgerecht begleichen kann. Das Kreditrisiko umfasst sowohl das unmittelbare Adressenausfallrisiko als auch die Gefahr einer Bonitätsverschlechterung.

Potenziellen Ausfallrisiken auf Forderungen wird durch regelmäßige Bewertung und bei Bedarf durch Bildung von Wertberichtigungen kontinuierlich Rechnung getragen. Ferner sichert der Konzern das Risiko eines Ausfalls durch Insolvenz eines Gläubigers in wesentlichen Fällen durch Einholung von Bonitätsauskünften ab.

Der Ausfall von Forderungen gegen Kunden könnte sich nachteilig auf das Ergebnis auswirken.

ZINSÄNDERUNGEN

Das Zinsänderungsrisiko liegt in erster Linie im Bereich von Finanzverbindlichkeiten. Bei der Senator-Gruppe bestehen gegenwärtig variabel verzinsliche kurzfristige Finanzverbindlichkeiten. Feste Zinsabreden bieten in Phasen steigender Zinsen eine entsprechende Absicherung gegen zusätzliche Aufwendungen. In Phasen sinkender Zinsen besteht jedoch das Risiko, nicht von fallenden Zinsen zu profitieren. Bei variabel verzinsten Darlehen besteht das Risiko, nicht gegen steigende Zinsen abgesichert zu sein. Zudem könnten sich Zinsen bei Nicht-Einhaltung vertraglicher Finanzkennzahlen bzw. sonstiger vertraglicher Bedingungen erhöhen. Sollten die Zinsen steigen, wäre die Senator-Gruppe gezwungen, unter Umständen höhere Zinsen zu zahlen.

Risiken aus der Änderung der Zinssätze für Finanzverbindlichkeiten können sich nachteilig auf das Ergebnis auswirken.

RISIKEN IM RAHMEN ZUKÜNFTIGER STEUERPRÜFUNGEN

Die Senator Entertainment AG ist der Ansicht, dass die innerhalb der Senator-Gruppe erstellten Steuererklärungen vollständig und korrekt abgegeben wurden. Dennoch besteht das Risiko, dass es aufgrund abweichender Betrachtungsweisen von Sachverhalten durch die Steuerbehörden zu Steuernachforderungen kommen könnte. Sollte es zu abweichenden Steuerfestsetzungen kommen, könnte sich dies negativ auf die Ertragslage auswirken.

4.2.5. Rechtsrisiken

RISIKEN AUS RECHTSTREITIGKEITEN

Die Senator-Gruppe ist rechtlichen Risiken ausgesetzt. Hierzu zählen insbesondere Risiken aus den Bereichen Urheberrecht, Gesellschaftsrecht sowie Wertpapierhandelsrecht. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren können oft nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden, sodass aufgrund von gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder der Vereinbarung von Vergleichen Aufwendungen entstehen können, die nicht oder nicht in vollem Umfang durch Versicherungsleistungen gedeckt sind und sich erheblich nachteilig auswirken könnten.

Im Rahmen der juristischen Unterstützung der operativen Geschäftstätigkeit werden rechtliche Risiken identifiziert und bezüglich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und potenziellen Auswirkung qualitativ und quantitativ bewertet.

AD-HOC-PUBLIZITÄTSPFLICHT

Das im Geschäftsbericht 2012 genannte Risiko im Zusammenhang mit der Ad-hoc-Publizitätspflicht bestand zum Bilanzstichtag 2013 weiterhin, ist zwischenzeitlich jedoch entfallen. Mit Urteil vom 13. März 2014 wurde Senator vom Amtsgericht Frankfurt am Main wegen verspäteter Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung über den im November 2011 erfolgten Vertragsabschluss eines Output-Agreements mit Relativity Media, LLC, zu einer Geldbuße von T€ 45 verurteilt. In Anbetracht dessen, dass der gesetzliche Rahmen bei verspäteten Ad-hoc-Mitteilungen Geldbußen von bis zu € 1 Mio. vorsieht, hat sich das Risiko der Senator in diesem Verfahren nur in geringem Umfang realisiert. Dies gilt gleichermaßen vor dem Hintergrund, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) im behördlichen Verfahren zunächst ein Bußgeld in Höhe des Doppelten, betragsmäßig von T€ 90, gegen die Senator verhängt hatte. Siehe auch Nachtragsbericht.

COMPLIANCE-RISIKEN

Trotz bestehender Kontrollsysteme der Senator-Gruppe kann es sein, dass diese möglicherweise nicht ausreichen, um Gesetzesverletzungen von Mitarbeitern, Vertretern oder Partnern, insbesondere bei der Auftragsanbahnung, zu verhindern bzw. erfolgte Gesetzesverletzungen aufzudecken.

Die Senator-Gruppe hat grundsätzlich keine Möglichkeit, die Tätigkeiten von Mitarbeitern, Vertretern und Partnern bei der Geschäftsanbahnung mit Kunden umfassend zu überwachen. Sollte sich herausstellen, dass Personen, deren Handeln der Senator-Gruppe zuzurechnen ist, unlautere Vorteile im Zusammenhang mit der Geschäftsanbahnung entgegennehmen oder gewähren oder sonstige unrechtmäßige Geschäftspraktiken anwenden, könnte dies zu rechtlichen Sanktionen führen. Als mögliche Sanktionen können dabei u.a. erhebliche Geldbußen verhängt werden, aber auch der Verlust von Aufträgen drohen.

Dies könnte sich nachteilig auf das Ergebnis auswirken und zu Reputationsschäden der Senator-Gruppe führen.

4.2.6. Gesamtrisikoeinschätzung

Entsprechend der Konzernrisiko-Richtlinie werden die von den einzelnen Risikoverantwortlichen gemeldeten Chancen und Risiken zusammengefasst, konsolidiert und eine Bewertung auf Ebene des Konzerns durchgeführt. Die in der Berichtsperiode neu aufgenommenen Risiken oder Risiken, deren Bewertung sich nennenswert verändert haben, stammen in erster Linie aus wesentlichen Ereignissen im Geschäftsablauf, insbesondere der fehlenden Marktakzeptanz unserer Filmtitel, die im Geschäftsjahr 2013 herausgebracht wurden, Nachforderungen von Lizenzgebern und einem daraus resultierenden Liquiditätsrisiko.

Auf Basis der vorliegenden Informationen und der Einschätzungen, insbesondere der Eintrittswahrscheinlichkeiten, der maximalen Schadenshöhe und der Wirkung der getroffenen Gegenmaßnahmen kommt der Vorstand der Senator Entertainment AG zu der Überzeugung, dass mit Ausnahme des beschriebenen Liquiditätsrisikos keine Risiken bekannt sind, die einen den Bestand des Konzerns gefährdenden Charakter aufweisen. Dies gilt für die Risiken im Einzelnen sowie auch deren Gesamtheit, sofern sich die Auswirkung der Gesamtheit sinnvoll simulieren oder anderweitig abschätzen lässt.

Sollten sich jedoch die erwarteten Ergebnisbeiträge von erworbenen Filmrechten nicht wie geplant entwickeln und das operative Geschäft der Tochtergesellschaften deutlich hinter den Erwartungen zurückbleiben, hängt die Fortführung der Gesellschaft im bisherigen Geschäftsumfang trotz der abgeschlossenen Finanzierungsverträge (siehe Nachtragsbericht) ab dem Ende des zweiten Quartals 2015 wesentlich davon ab, dass die Aufnahme weiterer Mittel im erforderlichen Umfang gelingt. Bei einem Misslingen der im Nachtragsbericht genannten Sanierungsmaßnahmen oder einem unvorhersehbaren Liquiditätsbedarf kann es für die Senator-Gruppe zu einem Liquiditätsengpass kommen und das Geschäftsmodell ist in seinem bisherigen Umfang durch eine mangelnde Kapitalisierung und Einschränkungen in der Finanzierungsfähigkeit beim Content-Erwerb bedroht.

Weitere Risikofaktoren sieht die Konzernleitung in der Antizipation des Kundengeschmacks, der zukünftigen Mediennutzung sowie den regulatorischen Eingriffen. Sie ist der Überzeugung, dass die getroffenen Maßnahmen das Risiko in einem wirtschaftlich vertretbaren Ausmaß halten und erachtet die Risikotragfähigkeit des Konzerns als ausreichend. Die größten Chancen sieht die Konzernführung in der Zusammenarbeit mit Drehbuchautoren, Regisseuren und Produzenten im In- und Ausland sowie dem Zugriff auf attraktive Stoffe und Lizenzen, die verstärkte Zusammenarbeit mit Talenten und einer Erweiterung des Geschäftsmodells durch Internationalisierung der Produktions- und Vermarktungsaktivitäten sowie möglichen strategischen Akquisitionen mit Unterstützung unserer wesentlichen Aktionäre. Darüber hinaus kann Senator auf ein nicht unwesentliches Portfolio an bestehenden Rechten und Lizenzen zurückgreifen.

4.3. Chancenbericht

4.3.1. Chancenmanagement

Analog zum Risikomanagement verfolgt die Senator-Gruppe mit dem Chancenmanagement das Ziel, die strategischen und operativen Ziele rasch und effizient durch konkrete Aktivitäten umzusetzen. Chancen können sich in allen Bereichen ergeben. Deren Identifikation und zielgerichtete Nutzung ist eine Management-Aufgabe, die in die alltäglichen Entscheidungen mit einfließt. Ein wesentlicher Bestandteil im strukturierten Umgang ist die umfassende Marktforschung.

Hierfür wird auch auf breit angelegte Studien und Forschungsarbeiten zur Entwicklung der Medienbranche zurückgegriffen.

Zur besseren Strukturierung und Kommunikation des Chancen-Portfolios wurde das bestehende Risikomanagementsystem um die Erfassung und Bewertung von Chancen ergänzt.

4.3.2. Angaben zu einzelnen Chancen

Entsprechend der Definition des Risikoberichts definiert die Senator-Gruppe eine Chance als eine mögliche künftige Entwicklung oder ein Ereignis, das zu einer für das Unternehmen positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen kann. Das bedeutet, dass Ereignisse, die bereits in die Budget- oder Mittelfristplanung eingegangen sind, nach dieser Definition keine Chance darstellen und über diese im Folgenden nicht berichtet wird.

Die Senator-Gruppe sieht Chancen in der Auswertung und Entwicklung von bereits gesicherten Lizenzen, Formaten und Stoffen sowie der Einbindung in ein ausgeprägtes Netzwerk.

Die Senator-Gruppe verfügt bereits über eine Vielzahl an Verwertungs- und/oder Vermarktungs-Rechten an den für ihre operativen Aktivitäten in den verschiedenen Segmenten, insbesondere an Filmrechten und Stoffen, teilweise deutlich über den Planungszeitraum hinaus. Damit wurde die Basis gelegt, um auch über den Planungszeitraum hinaus Umsätze generieren zu können. Das Image des Konzerns sowie die Aufrechterhaltung und Pflege eines ausgeprägten Netzwerks fördern den Zugang zu diesen Rechten auch in der Zukunft.

Die Auswertung dieser Rechte kann die Attraktivität und damit die Reichweite der Sender und Plattformen stärker als erwartet erhöhen, was zu zukünftigen Umsätzen führen würde, die höher als geplant ausfallen.

Attraktive Stoffe und Filmrechte können den Kundengeschmack übermäßig antizipieren, was über die gesamte Verwertungskette hinweg zu Umsätzen führen, die höher als geplant ausfallen würden.

Der Zugang zu und die Förderung von jungen Talenten kann ebenfalls zu geschäftlichen Chancen führen, die in den heutigen Planungen noch keine Berücksichtigung finden.

Aus heute noch nicht in die Planungen eingegangenen Übernahmen und Unternehmenszusammenschlüssen können sich beispielsweise erhebliche Synergien und eine verstärkte bzw. beschleunigte Internationalisierung der Geschäftstätigkeit ergeben. Darüber hinaus könnte durch M&A-Transaktionen der Umfang und die Verwertung der Rechte-Bibliothek ausgebaut werden, etwa über neue Vertriebskanäle. Die Erfahrung des Managements und das Renommee der Senator-Gruppe ermöglichen dem Unternehmen eine aktive Rolle bei der Konsolidierung der europäischen Filmverleiher und -produzenten.

5. WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLL-SYSTEMS UND DES RISIKO-MANAGEMENTSYSTEMS

Gemäß §§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB ist die Senator Entertainment AG verpflichtet, die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungsbzw. Konzernrechnungslegungsprozess im Lage- bzw. Konzernlagebericht zu beschreiben. Der nachfolgende Abschnitt enthält neben diesen gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zugleich die hierauf bezogenen Erläuterungen gemäß § 175 Abs. 2 Satz 1 AktG.

Das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem soll sicherstellen, dass alle Ereignisse und Transaktionen in der Finanzbuchhaltung vollständig erfasst, korrekt angesetzt und bewertet werden und in der finanziellen Berichterstattung der Senator Entertainment AG und ihrer Tochtergesellschaften in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen sowie internen Leitlinien dargestellt sind. Die konzernweite Einhaltung gesetzlicher und unternehmensinterner Vorschriften ist Voraussetzung hierfür. Umfang und Ausrichtung der implementierten Systeme wurden vom Vorstand anhand der für die Senator-Gruppe spezifischen Anforderungen ausgestaltet. Diese werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass trotz angemessener und funktionsfähiger Systeme eine vollständige Sicherheit bei der Identifizierung und Steuerung von Risiken nicht gewährleistet werden kann.

Die Buchhaltungsprozesse innerhalb der Senator-Gruppe sind am Hauptstandort in Berlin zentralisiert. Dies erleichtert die Anwendung von standardisierten und einheitlichen Prozessen und die Nutzung von standardisierten Systemen in der Finanzbuchhaltung.

Das Rechnungswesen erstellt den Konzernabschluss für die Senator-Gruppe sowie die Einzelabschlüsse für alle Konzerngesellschaften und berichtet konsolidierte Finanzinformationen auf monatlicher Basis an den Vorstand. Komplexe Fragestellungen mit bilanzieller Auswirkung werden mit Unterstützung von externen Beratern beurteilt. Darüber hinaus wird das Vier-Augen-Prinzip in allen Buchhaltungsprozessen angewendet.

Die Controlling-Abteilung überprüft regelmäßig die Vollständigkeit und Richtigkeit der in den Abschluss einfließenden Informationen sowie mögliche Abweichungen zum erstellten Business-Plan und berichtet die Ergebnisse in einem standardisierten Berichtswesen monatlich an den Vorstand. Darüber hinaus wird vom Controlling über mögliche Abweichungen der prognostizierten Erträge und Aufwendungen zur Planung in standardisierter Form auf monatlicher Basis an den Vorstand berichtet.

Die Senator Entertainment AG verfügt über ein geeignetes System an internen Richtlinien, welches Compliance-Themen, Berechtigungskonzepte zu Bestellungen und Vertragsabschlüssen, Zeichnungsberechtigungen und interne Bilanzierungsrichtlinien abdeckt. Die wesentlichen Prozesse sind in Form von Ablaufdiagrammen dokumentiert und beinhalten eine Beschreibung

der prozessintegrierten Überwachungsmaßnahmen. Diese Richtlinien und Dokumentationen werden regelmäßig aktualisiert. Aufgrund der Zentralisierung des Rechnungswesens hat die Senator Entertainment AG kein Bilanzierungshandbuch ausgearbeitet.

Die Senator Entertainment AG hat SAP R/3 als ERP-System im Einsatz. Darüber hinaus werden die Daten aus anderen IT-Systemen im Hinblick auf ihre korrekte Übertragung und Verarbeitung in SAP R/3 überwacht. Die IT-Systeme, die im Rahmen der finanziellen Berichterstattung verwendet werden, sind vor unbefugtem Zugriff gesichert. Die Senator Entertainment AG verfügt über ein Berechtigungskonzept, das regelmäßig aktualisiert und überwacht wird.

Darüber hinaus befasst sich auch der Aufsichtsrat regelmäßig mit den wesentlichen Fragen der Rechnungslegung und des hierauf bezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems.

6. ÜBERNAHMERECHTLICHE ANGABEN NACH §§ 289 ABS. 4, 315 ABS. 4 HGB, § 120 ABS. 3 NR. 2 AKTG

Gemäß § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB haben Aktiengesellschaften, die einen organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 7 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes durch von ihnen ausgegebene stimmberechtigte Aktien in Anspruch nehmen, folgende Angaben im Lagebericht zu machen:

› Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals:

Das Grundkapital der Senator Entertainment AG beträgt € 29.945.424,00. Es ist eingeteilt in 29.945.424 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Verschiedene Aktiengattungen bestehen nicht. Zu den Angaben für die bedingten und genehmigten Kapitalia verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang.

› Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen:

Dem Vorstand sind keine Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.

› Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die zehn vom Hundert der Stimmrechte überschreiten:

Bis zur Aufstellung des Lageberichtes haben folgende Aktionäre mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Senator Entertainment AG jeweils mehr als zehn Prozent beträgt:

KTB Technologie Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Leverkusen 10,38%

Shard Capital Management Limited, Gibraltar, Gibraltar 29,89%

› Die Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen:

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, existieren nicht.

› Die Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben:

Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben.

› Die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung:

Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgt auf Grundlage der §§ 84, 85 AktG. Änderungen der Satzung richten sich nach den §§ 179, 133 AktG, wobei der Aufsichtsrat auch ermächtigt ist, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen.

› Die Befugnisse des Vorstands insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen:

Der Vorstand der Senator Entertainment AG war durch verschiedene Hauptversammlungsbeschlüsse zum Kauf eigener Aktien ermächtigt. Der Erwerb der eigenen Anteile erfolgte zu verschiedenen Zeitpunkten im Geschäftsjahr 2000. Zum Bilanzstichtag wies die Senator Entertainment AG 9.659 Stückaktien aus. Zu weiteren Angaben wird auf die Ausführungen im Anhang hingewiesen.

› Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen:

Bei einer Beteiligung (verbundenes Unternehmen) besteht eine Möglichkeit der Einziehung von Gesellschaftsanteilen, wenn ein Unternehmen aus der Medienbranche mehr als 50% der Aktien an der Senator Entertainment AG unmittelbar oder mittelbar erwirbt.

› Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind:

Im Falle eines Übernahmeangebots hat Herr Sasse ein Sonderkündigungsrechts seines Vorstandsvertrages. Scheidet Herr Sasse in Ausübung des Sonderkündigungsrechts aus der Gesellschaft aus, zahlt ihm die Gesellschaft eine Abfindung in Höhe der Gesamtbezüge bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages, maximal jedoch in Höhe von zwei Jahresgesamtvergütungen. Weitere Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots bestehen nicht.

7. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEH-MENSFÜHRUNG GEM. § 289A HGB

› Die Berichterstattung nach § 289a HGB ist unter der Internetadresse http://www.senator.de/investorrelations/corporate-governance#governance-reports abrufbar.

8. VERGÜTUNGSBERICHT

Die Vorstände erhalten ein festes Jahresgehalt (einschließlich Zuschuss zur Altersvorsorge und ggf. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung) sowie teilweise eine Tantieme, die unter Beachtung des § 87 AktG das Geschäftsergebnis und die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft sowie die Leistungen des Vorstandsmitglieds angemessen berücksichtigt. Die ergebnisabhängigen Vergütungen können maximal T€ 250 bzw. T€ 500 pro Jahr betragen.

Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses enthalten die Vorstandsverträge keine ausdrückliche Abfindungszusage. Eine Abfindung kann sich aber aus einer individuell zu treffenden Aufhebungsvereinbarung ergeben.

Mitglieder des Vorstands erhalten in der Regel vom Unternehmen keine Versorgungszusagen und keine Kredite. Im Januar 2013 erhielt Herr Sasse jedoch einen Vorschuss auf die Zahlung seines Vorjahresbonus in Höhe von T€ 250, der mit der Auszahlung des Bonus Ende Mai 2013 verrechnet wurde. Der Vorschuss wurde mit 3,5% p.a. verzinst. Die Zinsen über die Laufzeit betrugen T€ 3.

Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste Vergütung, deren Höhe durch den Beschluss der Hauptversammlung festgelegt wird. Ihnen werden auch die mit ihrer Tätigkeit zusammenhängenden Auslagen sowie die auf diese Bezüge entfallende Umsatzsteuer erstattet.

3KONZERN-ABSCHLUSS

  • 51_Konzerngewinn- und Verlustrechnung
  • 52_Konzernbilanz
  • 54_Entwicklung des Konzerneigenkapitals
  • 56_Konzernkapitalflussrechnung
  • 57_Konzernanhang
  • 123_Versicherung der gesetzlichen Vertreter
  • 125_Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

SENATOR ENTERTAINMENT AG KONZERNGEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG (IFRS) FÜR 2013

Anhang 01.01.-
31.12.2013
in €
01.01.-
31.12.2012*
in T€
Umsatzerlöse 7 27.072.074 51.164
Sonstige betriebliche Erträge 9 1.115.862 610
Aktivierte Eigenleistungen 8 2.457.302 2.536
Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen 10 -23.964.531 -34.535
Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -2.779.991 -2.686
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
und für Unterstützung
-384.587 -359
Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle
Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen
15 -20.745.711 -7.393
Sonstige betriebliche Aufwendungen 11 -8.463.635 -3.216
Zinsen und ähnliche Erträge 138.903 131
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.326.507 -1.119
Anteil am Ergebnis assoziierter Unternehmen oder
Gemeinschaftsunternehmen
16 332.409 460
Abschreibungen auf Finanzanlagen 16 -912.431 -200
Währungsergebnis 12 87.747 -63
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -27.373.094 5.330
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 13 -7.545 -447
Konzernjahresergebnis/Gesamtergebnis -27.380.639 4.883
Ergebnisanteil der Eigenkapitalgeber -27.380.639 4.883
Gewichtete durchschnittliche Anzahl von Aktien (Stück) 29.935.765 25.081.323
Potenziell verwässernde Anzahl Aktien (Stück) 0 525
Gewichteter Durchschnitt aller Aktien (Stück) 29.935.765 25.081.848
Ergebnis je Aktie
Unverwässertes Ergenis je Aktie (€ pro Aktie) 14 -0,91 0,19
Verwässertes Ergebnis je Aktie (€ pro Aktie) 14 -0,91 0,19
Ergebnis je Aktie aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
Unverwässertes Ergenis je Aktie (€ pro Aktie) 14 -0,91 0,19
Verwässertes Ergebnis je Aktie (€ pro Aktie) 14 -0,91 0,19

* Einige Beträge weichen von den Zahlen im Konzernabschluss 2012 ab und resultieren aus Anpassungen gemäß IAS 8. Weitere Angaben dazu finden sich im Anhang unter Punkt 5: "Änderung von Vorjahresabschlüssen gemäß IAS 8.41".

SENATOR ENTERTAINMENT AG KONZERNBILANZ AKTIVA (IFRS) ZUM 31. DEZEMBER 2013

Anhang 31.12.2013
in €
31.12.2012*
in T€
01.01.2012*
in T€
Langfristiges Vermögen
Immaterielle Vermögenswerte 15 10.770.809 18.814 15.822
Sachanlagen 306.219 392 306
Finanzanlagen
Anteile an assoziierten Unternehmen 16 3.589.043 4.813 1.145
Wertpapiere des Anlagevermögens 17 0 0 387
Summe langfristige Vermögenswerte 14.666.070 24.019 17.660
Kurzfristiges Vermögen
Finanzanlagen
Wertpapiere des Umlaufvermögens 17 0 3.680 292
Vorräte
Handelsware 18 976.997 1.074 811
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und sonstige Forderungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 19 6.666.310 7.996 7.450
Forderungen gegen nahe stehende Personen
und Unternehmen
20 93.342 2.003 1.747
Forderungen aus Steuern vom Einkommen
und Ertrag
226.616 36 42
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 21 2.052.038 1.728 2.180
Übrige Vermögenswerte 22 689.484 609 572
9.727.790 12.372 11.991
Liquide Mittel 35 2.449.838 3.690 410
Summe kurzfristige Vermögenswerte 13.154.625 20.816 13.504
Bilanzsumme 27.820.696 44.835 31.164

* Einige Beträge weichen von den Zahlen im Konzernabschluss 2012 ab und resultieren aus Anpassungen gemäß IAS 8. Weitere Angaben dazu finden sich im Anhang unter Punkt 5 "Änderung von Vorjahresabschlüssen gemäß IAS 8.41".

SENATOR ENTERTAINMENT AG KONZERNBILANZ PASSIVA (IFRS) ZUM 31. DEZEMBER 2013

Anhang 31.12.2013
in €
31.12.2012*
in T€
01.01.2012*
in T€
Kapital und Rücklagen
Gezeichnetes Kapital 23 29.935.765 29.936 19.954
davon bedingtes Kapital 9.981.909 (2008/I)
davon bedingtes Kapital 4.990.803 (2012/I)
Kapitalrücklage 24 46.223.137 46.223 45.735
Bilanzverlust -87.697.895 -60.317 -65.200
Sonstiges Eigenkapital 25 99.810 100 100
Summe Eigenkapital -11.439.183 15.942 589
Langfristige Verbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten 30 9.777.071 11.400 10.337
Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen 34 392.217 467 543
Summe langfristige Verbindlichkeiten 10.169.287 11.867 10.880
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Sonstige Rückstellungen 29 11.534.479 5.132 4.085
Finanzverbindlichkeiten 30 5.867.478 1.626 4.523
Erhaltene Anzahlungen 31 4.431.482 2.110 2.448
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.343.995 6.827 7.432
Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden
Personen und Unternehmen
32 107.422 45 358
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 33 605.380 1.110 674
Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen 34 200.356 176 175
Summe kurzfristige Verbindlichkeiten 29.090.592 17.026 19.695
Bilanzsumme 27.820.696 44.835 31.164

* Einige Beträge weichen von den Zahlen im Konzernabschluss 2012 ab und resultieren aus Anpassungen gemäß IAS 8. Weitere Angaben dazu finden sich im Anhang unter Punkt 5 "Änderung von Vorjahresabschlüssen gemäß IAS 8.41".

SENATOR ENTERTAINMENT AG ENTWICKLUNG DES KONZERNEIGENKAPITALS (IFRS) ZUM 31. DEZEMBER 2013

Anzahl der
im Umlauf
befindlichen
Aktien
Gezeichnetes
Kapital
(Ziffer 23)
Kapitalrücklage
(Ziffer 24)
Stück T€ T€
19.954.159 19.954 45.735
0 0 0
9.981.606 9.982 488
29.935.765 29.936 46.223
29.935.765 29.936 46.223
0 0 0
29.935.765 29.936 46.223

* Einige Beträge weichen von den Zahlen im Konzernabschluss 2012 ab und resultieren aus Anpassungen gemäß IAS 8. Weitere Angaben dazu finden sich im Anhang unter Punkt

5 "Änderung von Vorjahresabschlüssen gemäß IAS 8.41".

Gezeichnetes
Kapital
Kapitalrücklage
(Ziffer 23)
(Ziffer 24)
Bilanz
verlust
Sonstiges
Eigenkapital
(Ziffer 25)
Anteilseigner
der Aktionäre
der Senator
Entertainment
AG
Konzern
Eigenkapital
T€
T€
T€ T€ T€ T€
19.954
45.735
-65.200 100 589 589
0
0
4.883 0 4.883 4.883
9.982
488
0 0 10.470 10.470
29.936
46.223
-60.317 100 15.942 15.942
29.936
46.223
-60.317 100 15.942 15.942
0
0
-27.381 0 -27.381 -27.381
29.936
46.223
-87.698 100 -11.439 -11.439

SENATOR ENTERTAINMENT AG KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG (IRFS) FÜR 2013

in T€ Anhang 2013 2012*
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Ergebnis vor Ergebnisanteilen Dritter -27.381 4.883
Abschreibungen auf Vermögenswerte des Anlagevermögens
sowie Wertpapiere des Umlaufvermögens
21.658 7.593
Zunahme der Rückstellungen 29 6.631 1.047
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge 3.388 760
Ergebnis aus der Equity-Bewertung 16 -332 -460
Optionsprämien 0 89
Ergebnis aus dem Abgang von Vermögenswerten des
Anlagevermögens
0 148
Währungsdifferenzen -88 63
Abnahme/Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions
oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
-883 -4.877
Abnahme/Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder
Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
1.467 -894
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 36 4.460 8.352
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus dem Verkauf von Filmverwertungsrechten,
anderen immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen
17 114
Auszahlungen für Investitionen in Filmverwertungsrechte und
in andere immaterielle Vermögenswerte
15 -12.602 -9.956
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen 15 -25 -191
Auszahlung aus dem Zugang von sonstigen Finanzanlagen
und Wertpapieren des Umlaufvermögens
-7 -2.984
Einzahlungen aus dem Abgang von sonstigen Finanzanlagen
und Wertpapieren des Umlaufvermögens
17 3.785 0
Erhaltene Dividenden 16 656 0
Einzahlung aus Übernahme von Tochterunternehmen 3 7 0
Auszahlungen für Optionsprämien 0 -89
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 37 -8.169 -13.106
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Einzahlung aus Kapitalerhöhung 23 0 11.479
Auszahlung im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung 24 0 -1.441
Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen 30 5.494 2.548
Auszahlungen für die Tilgung von Darlehen 30 -3.026 -4.552
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 38 2.468 8.034
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds -1.240 3.280
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 3.690 410
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 2.450 3.690
Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
Liquide Mittel 2.450 3.690
Liquide Mittel = Finanzmittelfonds am Ende der Periode 35 2.450 3.690

* Einige Beträge weichen von den Zahlen im Konzernabschluss 2012 ab und resultieren aus Anpassungen gemäß IAS 8. Weitere Angaben dazu finden sich im Anhang unter Punkt 5 "Änderung von Vorjahresabschlüssen gemäß IAS 8.41".

ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR ZUM 31. DEZEMBER 2013

(A) GRUNDLAGEN UND METHODEN

1. Allgemeine Angaben

Die Senator Entertainment AG, Berlin, ("Senator AG" oder "Gesellschaft") ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin, Deutschland. Die Senator AG und ihre Tochterunternehmen ("Senator" oder "Senator-Konzern") sind in der Unterhaltungs- und Medienbranche tätig. Das Geschäft des Konzerns konzentriert sich im Wesentlichen auf die Produktion von Spielfilmen und die Verwertung von Filmrechten. Innerhalb des Senator-Konzerns treten mehrere Tochtergesellschaften als selbständige Produzenten und Koproduzenten von Spielfilmen am Markt auf. Andere Unternehmen innerhalb des Konzerns betreiben den Erwerb von Lizenzen und die umfassende Vermarktung eigener Filmproduktionen, Co-Produktionen und Fremdproduktionen.

Die Gesellschaft wird unter der Handelsregisternummer HR B 68059 B des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg geführt. Der Sitz der Senator AG ist in der Schönhauser Allee 53, 10437 Berlin, Deutschland.

Die Gesellschaft ist im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.

Gegenstand der Senator AG ist der Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich Medien, Filmproduktion und Verwertung von Filmrechten sowie die Verwaltung solcher Unternehmen. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, Urheberrechte und sonstige mit Warenzeichen verbundene Rechte aller Art zu erwerben, zu veräußern oder auf sonstige Weise kommerziell zu verwerten. Die Gesellschaft kann alle Maßnahmen ergreifen, die ihrem Geschäft förderlich sind. In diesem Sinne kann sie andere Unternehmen in Deutschland oder im Ausland gründen oder erwerben bzw. Anteile an diesen halten.

Der Konzernabschluss der Senator AG für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2013 wurde am 30. April 2014 durch den Vorstand aufgestellt und anschließend zur Prüfung und Billigung an den Aufsichtsrat weitergeleitet.

2. Grundlagen der Aufstellung des Konzernabschlusses

Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte in Anwendung von § 315a HGB nach den am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union (EU) anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (ISAB) sowie den vom IASB gebilligten Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Commitee (IFRIC). Es wurden alle zum 31. Dezember 2013 verpflichtend anzuwendenden IFRS/IAS sowie IFRIC/SIC beachtet.

Eine Aufstellung der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen befindet sich in diesem Anhang. Die Auswirkungen von Erst- und Entkonsolidierung von Tochterunternehmen, Joint Ventures sowie assoziierten Unternehmen werden im Abschnitt "Konsolidierungskreis und Konsolidierungsmethoden" (siehe Kapitel 3) dargestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zugrunde.

Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips auf Basis historischer Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Hiervon ausgenommen sind derivative Finanzinstrumente und zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden.

Der Konzernabschluss der Senator Entertainment AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2013 wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.

Vor dem Hintergrund des Verlusts und der vollständigen Aufzehrung des Grundkapitals der Senator Entertainment AG hat der Vorstand einen Sanierungsplan erstellt und hierfür eine externe gutachterliche Stellungnahme eingeholt. Die gutachterliche Stellungnahme kommt zu der Schlussfolgerung, dass der Konzern sanierungsbedürftig ist und ernsthafte und begründete Aussichten auf eine erfolgreiche Sanierung bestehen. Das Sanierungskonzept sieht eine Reihe von Eckpunkten vor, welche unter Punkt 50 "Ereignisse nach dem Bilanzstichtag" erläutert werden.

Mittelfristig bestehen nach Einschätzung des Vorstands gute Aussichten, die Senator-Gruppe nach Abschluss der Restrukturierungsmaßnahmen in ein nachhaltig profitables Unternehmen zu wandeln.

Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt, der die funktionale und die Berichtswährung der Konzernobergesellschaft darstellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf Tausend (T€) auf- oder abgerundet. Aus rechentechnischen Gründen können Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten auftreten

Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht werden im Bundesanzeiger offengelegt.

3. Konsolidierungskreis und Konsolidierungsmethoden

ANGABEN ZUM KONSOLIDIERUNGSKREIS

In den Konzernabschluss sind neben der Senator AG alle Tochterunternehmen einbezogen, an denen die Gesellschaft direkt oder indirekt die Mehrheit der Stimmrechte zusteht oder das Control-Konzept anderweitig gewährleistet ist. Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d. h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, vollkonsolidiert. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung durch den Konzern nicht mehr besteht.

Leistungsbeziehungen zwischen den konsolidierten Gesellschaften des Senator-Konzerns einschließlich der Zwischengewinne und -verluste werden eliminiert.

Die Einzelabschlüsse der einbezogenen Unternehmen sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. Der Konzernabschlussstichtag ist für alle einbezogenen Unternehmen bis auf die Bavaria Pictures GmbH der 31. Dezember. Das Wirtschaftsjahr der Bavaria Pictures GmbH endet am 31. Januar. Die Zahlen des Geschäftsjahres der Bavaria Pictures GmbH werden bereinigt um wesentliche Effekte, die nach dem 31. Dezember 2013 vorgefallen sind, in den Konzernabschluss der Senator AG übernommen.

Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen

Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei welchem der Konzern über maßgeblichen Einfluss verfügt. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, nicht aber die Beherrschung oder die gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse.

Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine gemeinsame Vereinbarung, bei der der Konzern gemeinschaftliche Führung ausübt. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte Aufteilung der Kontrolle der wirtschaftlichen Tätigkeiten, die nur dann besteht, wenn die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen strategischen, finanziellen und betrieblichen Entscheidungen die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Partnerunternehmen erfordern.

Die Anteile des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert.

Nach der Equity-Methode werden die Anteile an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen bei der erstmaligen Erfassung mit den Anschaffungskosten angesetzt. Der Buchwert der Beteiligung wird angepasst, um Änderungen des Anteils des Konzerns am Nettovermögen des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmen seit dem Erwerbszeitpunkt zu erfassen. Der mit dem assoziierten Unternehmen verbundene Geschäfts- oder Firmenwert ist im Buchwert des Anteils enthalten und wird weder planmäßig abgeschrieben noch einem gesonderten Wertminderungstest unterzogen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält den Anteil des Konzerns am Periodenergebnis des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens. Änderungen des sonstigen Ergebnisses dieser Beteiligungsunternehmen werden im sonstigen Ergebnis des Konzerns erfasst. Außerdem werden unmittelbar im Eigenkapital des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens ausgewiesene Änderungen vom Konzern in Höhe seines Anteils erfasst und soweit erforderlich in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Nicht realisiert Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen dem Konzern und dem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen werden entsprechend dem Anteil am assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen eliminiert.

Der Gesamtanteil des Konzerns am Ergebnis eines assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens wird in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt und stellt das Ergebnis nach Steuern und Anteilen ohne beherrschenden Einfluss an den Tochterunternehmen des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens dar.

Die Abschlüsse des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens werden zum gleichen Abschlussstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Konzerns. Soweit erforderlich, werden Anpassungen an konzerneinheitliche Rechnungslegungsmethoden vorgenommen.

Nach Anwendung der Equity-Methode ermittelt der Konzern, ob es erforderlich ist, einen Wertminderungsaufwand für seine Anteile an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen zu erfassen. Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, ob das Nettoinvestment des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor, so wird die Höhe der Wertminderung als Differenz zwischen dem erzielbaren Betrag des Anteils am assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen und am Buchwert ermittelt und dann der Verlust als "Wertminderung auf Finanzanlagen" erfolgswirksam erfasst.

Unternehmenszusammenschlüsse

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode, in deren Rahmen die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem anteiligen Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt verrechnet werden. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss entscheidet der Konzern, ob er die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens bewertet. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst und als Verwaltungskosten ausgewiesen. Ein aus der Verrechnung entstehender positiver Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert. Der Erwerbszeitpunkt stellt den Zeitpunkt dar, an dem die Möglichkeit der Beherrschung des Reinvermögens und der finanziellen und operativen Handlungen des erworbenen Unternehmens auf den Konzern übergeht.

Die bei der Zeitwertbewertung der Vermögenswerte und Schulden aufgedeckten stillen Reserven und Lasten werden in den Folgeperioden entsprechend der Entwicklung der Vermögenswerte und Schulden fortgeführt, abgeschrieben bzw. aufgelöst.

Anteile ohne beherrschenden Einfluss werden gesondert im Eigenkapital ausgewiesen.

KONSOLIDIERUNGSKREIS

Die Zusammensetzung des Konsolidierungskreises des Senator-Konzerns zum 31. Dezember 2013 ergibt sich aus folgender Darstellung:

in T€ 31.12.2013 31.12.2012
Vollkonsolidierte Gesellschaften
Inland 9 8
Ausland 2 2
Anteile an assoziierten Unternehmen
Inland 4 5
15 15

Folgende Unternehmen wurden im Konzernabschluss erfasst:

Haupt Anteil in %
Lfd.
Nr.
Vollkonsolidierte Gesell
schaften
Sitz geschäfts
tätigkeit
2013 2012 Gehalten
über
weitere
Angaben
Inland
1 Senator Entertainment AG Berlin Holding -- -- -- --
2 Senator Film Produktion
GmbH
Berlin Produktion 100,0 100,0 1 1, 2
3 Senator Film Verleih GmbH Berlin Vertrieb 100,0 100,0 1 1, 2
4 Senator Home
Entertainment GmbH
Berlin Vertrieb 100,0 100,0 1 1, 2
5 Senator Finanzierungs
und Beteiligungs GmbH
Berlin Holding 100,0 100,0 1 --
6 Senator Film Köln GmbH Köln Produktion 100,0 100,0 1 1, 2
7 Senator MovInvest GmbH Berlin Finanzierung 100,0 100,0 1 1, 2
8 Senator Film München
GmbH
München Produktion 100,0 100,0 1 1, 2
9 deutschfilm GmbH Berlin Produktion 50,0 50,0 1 4
Ausland
10 Eurofilm & Media Ltd. Killaloe,
Irland
Vertrieb 100,0 100,0 1 --
11 Senator Film Austria GmbH Wien,
Österreich
Vertrieb 100,0 100,0 3 --
Inland
12 Bavaria Pictures GmbH München Produktion 25,0 25,0 8 3
13 Central Film Verleih GmbH Berlin Vertrieb 50,0 50,0 1 3
14 Senator Film Babelsberg
GmbH
Potsdam Produktion 50,0 50,0 2 3
15 X Verleih AG Berlin Vertrieb 31,4 31,4 1 3

Ergebnisabführungsvertrag mit der Muttergesellschaft

§ 264 Abs. 3 HGB wurde angewandt 3 Ansatz at-equity

4 Ansatz at-equity in 2012

UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSE UND ERWERB VON ANTEILEN OHNE BEHERRSCHENDEN EINFLUSS

Zum 31.Dezember 2013 hat die Senator Entertainment AG vor dem Hintergrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage und der Liquiditätsentwicklung die Finanzierungsmittel, die der deutschfilm GmbH gewährt wurden, neu bewertet. Auf Basis dieser Neubewertung sowie der Berücksichtigung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Regelungen mit dem Mitgesellschafter der deutschfilm GmbH hat die Senator Entertainment AG zum Bilanzstichtag Kontrolle über die deutschfilm GmbH erlangt.

Der Konzern hat entschieden, die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen zum entsprechenden Anteil des identifizierten Nettovermögens des erworbenen Unternehmens zu bewerten.

Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden der deutschfilm GmbH stellen sich zum Erwerbszeitpunkt wie folgt dar:

in T€ 31.12.2013
Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 139
Sachanlagen 3
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 11
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 122
Übrige Vermögenswerte 31
Liquide Mittel 7
313
Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 236
Rückstellungen 25
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 9
Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen 43
313
Summe des identifizierbaren Nettovermögens zum beizulegenden Zeitwert 0
davon Anteile ohne beherrschenden Einfluss 0
Übertragene Gegenleistung 0

Der beizulegende Zeitwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beläuft sich auf T€ 11. Keine der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen war wertgemindert und die gesamten vertraglichen festgelegten Beträge sind voraussichtlich einbringlich.

Zum 31. Dezember 2013 bestehen Eventualverbindlichkeiten aus erfolgsbedingt rückzahlbaren Fördermitteldarlehen im Zusammenhang mit der Produktion von Filmen (T€ 7.204). Diese Fördermitteldarlehen sind jedoch nur aus anteiligen zukünftigen Erlösen, die die Kosten übersteigen, zurückzuführen. Derzeit geht die Gesellschaft nicht davon aus, dass diese Darlehen zurückgeführt werden müssen.

Hätte der Unternehmenszusammenschluss zu Jahresbeginn stattgefunden, hätten sich die Umsatzerlöse aus fortzuführender Geschäftstätigkeit des Konzerns um T€ 134 erhöht und das Konzernergebnis aus fortzuführender Geschäftstätigkeit vor Steuern um T€ 314 vermindert, wovon T€ 157 auf Anteile ohne beherrschenden Einfluss entfallen wären.

4. Ermessensausübung und Schätzungsunsicherheiten

Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit IFRS verlangt vom Management, Einschätzungen und Annahmen zu treffen, welche die ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten sowie Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen zum Zeitpunkt der Bilanzierung beeinflussen. Diese Schätzungen und Annahmen basieren auf der bestmöglichen Beurteilung durch das Management aufgrund von Erfahrungen aus der Vergangenheit und weiteren Faktoren, einschließlich der Einschätzungen künftiger Ereignisse. Die Einschätzungen und Annahmen werden laufend überprüft. Änderungen der Einschätzungen sind notwendig, sofern sich die Gegebenheiten, auf denen die Einschätzungen basieren, geändert haben oder neue Informationen und zusätzliche Erkenntnisse vorliegen. Solche Änderungen werden in jener Berichtsperiode erfasst, in der die Einschätzung angepasst wurde.

Die wichtigsten Annahmen über die zukünftige Entwicklung sowie die wichtigsten Quellen von Unsicherheiten bei den Einschätzungen, die bei den bilanzierten Vermögenswerten und Schulden sowie den ausgewiesenen Erträgen, Aufwendungen und Eventualverbindlichkeiten in den nächsten zwölf Monaten bedeutende Anpassungen erforderlich machen könnten, sind nachfolgend dargestellt.

WERTMINDERUNG VON NICHT FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN

Die Geschäfts- oder Firmenwerte und andere immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden mindestens einmal jährlich sowie bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte auf Wertminderung überprüft. Das Filmvermögen und sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte werden auf ihre Werthaltigkeit untersucht, wenn Hinweise vorliegen, dass der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt. Zur Beurteilung, ob eine Wertminderung vorliegt, werden Einschätzungen der zu erwartenden zukünftigen Geldflüsse je zahlungsmittelgenerierender Einheit aus der Nutzung und eventuellen Veräußerung dieser Vermögenswerte vorgenommen. Die tatsächlichen Geldflüsse können von den auf diesen Einschätzungen basierenden diskontierten zukünftigen Geldflüssen bedeutend abweichen. Veränderungen in den Umsatz- und Cashflow-Prognosen können eine Wertminderung zur Folge haben (Punkt 15 "Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen").

Im Geschäftsjahr wurden Wertminderungen in Höhe von T€ 10.804 (Vj.: T€ 1.421) auf Filmverwertungsrechte (Buchwert vor Wertminderungen T€ 21.575; Vj.: T€ 20.235) vorgenommen. Grundlage der Wertberichtigung waren Barwerte auf Titelbasis, basierend auf internen Erlöseinschätzungen für einzelne Verwertungsstufen. Der angewandte Diskontierungszins zur Abzinsung der prognostizierten Zahlungsmittelzuflüsse aus den jeweiligen Titeln beträgt 8,55% (Vj.: 8,00%) (Punkt 15 "Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen").

FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

Der beizulegende Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten, die auf organisierten Märkten gehandelt werden, wird durch den am Bilanzstichtag notierten Marktpreis bestimmt. Der beizulegende Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten, für die kein aktiver Markt besteht, wird unter Anwendung von Bewertungsmethoden ermittelt. Zu den Bewertungsmethoden gehören die Verwendung der jüngsten Geschäftsvorfälle zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartnern, der Vergleich mit dem beizulegenden Zeitwert eines anderen, im Wesentlichen identischen Finanzinstruments, die Analyse von diskontierten Cashflows sowie die Verwendung anderer Bewertungsmodelle, die auf Annahmen des Managements basieren. Der Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag sowie bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von Vermögenswerten vorliegt (Punkt 40 "Finanzinstrumente/Management von Finanzrisiken").

RÜCKSTELLUNGEN FÜR ERWARTETE WARENRETOUREN

Die Rückstellungen des Konzerns für erwartete Warenretouren basieren auf der Analyse von vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen und historischen Entwicklungen sowie der Erfahrung des Konzerns. Aufgrund der zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Informationen erachtet das Management die gebildeten Rückstellungen als angemessen. Da diese Abzüge auf den Einschätzungen des Managements basieren, müssen diese möglicherweise angepasst werden, sobald neue Informationen vorliegen. Solche Anpassungen könnten einen Einfluss auf die bilanzierten Rückstellungen zukünftiger Berichtsperioden haben (Punkt 29 "Sonstige Rückstellungen").

RÜCKSTELLUNGEN FÜR LIZENZGEBERANTEILE

Die Konzerngesellschaften sind verschiedenen Nachforderungen von Lizenzgebern hinsichtlich deren Anteile aus der Vermarktung von Filmrechten ausgesetzt. Der Konzern geht zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass die Rückstellungen die Risiken decken. Es könnten jedoch weitere Ansprüche erhoben werden, deren Kosten durch die bestehenden Rückstellungen nicht gedeckt sind. Solche auftretenden Änderungen können Auswirkungen auf die in zukünftigen Berichtsperioden für Lizenzgeberanteile bilanzierte Rückstellungen haben (Punkt 29 "Sonstige Rückstellungen").

5. Anpassung des Vorjahresabschlusses gemäß IAS 8.41

Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2011 Filmrechte an eine Gesellschaft mit Sitz in den USA ("Erwerbsgesellschaft") veräußert. Hintergrund der Veräußerung war eine Bündelung von Filmrechten verschiedener Lizenzgeber und die Implementierung einer Fondsstruktur, mit der eine Refinanzierung der erworbenen Rechte durch Dritte erreicht werden sollte. Der Konzern verfügt über Erfahrungen mit vergleichbaren Transaktionen und hat in den Geschäftsjahren 2006 und 2007 bereits ähnliche Veräußerungstransaktionen mit vergleichbaren Refinanzierungsgestaltungen erfolgreich durchgeführt.

Im Geschäftsjahr 2013 wurde im Rahmen der Vorlage von Finanzinformationen der Erwerbsgesellschaft der Filmrechte und der Fondsgesellschaft bekannt, dass es dem für die Einwerbung von Kapital der Fondsgesellschaft verantwortlichen Finanzierungspartner nicht gelungen ist, eine Refinanzierung der Fondsgesellschaft Citizen Entertainment Fund zu realisieren. Bei wirtschaftlicher Betrachtung waren deshalb die Chancen und Risiken der Erwerbsgesellschaft der Filmrechte wie auch der Fondsgesellschaft in 2011 und 2012 dem Senator Entertainment Konzern zuzurechnen. Entsprechend hätten die Erwerbsgesellschaft der Filmrechte wie auch die Fondsgesellschaft im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen werden müssen.

Als Konsequenz wurden die Vorjahresabschlüsse mit Auswirkung auf die folgenden Positionen angepasst:

KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG:

in T€ 2012 2011
Umsatzerlöse 1.009 -2.744
Materialaufwand 764 0
Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte des
Anlagevermögens und Sachanlagen
1.130 -1.256
Sonstige betriebliche Aufwendungen 54 0
Wertminderungen auf Finanzanlagen -1.130 0
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 299 -1.488
davon entfallen auf Anteilseigner des Mutterunternehmens 299 -1.488

KONZERNBILANZ:

in T€ 31.12.2012 01.01.2012
Immaterielle Vermögenswerte 126 1.256
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -863 -2.744
Wertpapiere des Umlaufvermögen -697 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 245 0
Auswirkung auf das Eigenkapital (inkl. Vj. Effekt) -1.189 -1.488
davon entfallen auf Anteilseigner des Mutterunternehmens -1.189 -1.488

6. Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die im Geschäftsjahr 2013 konzerneinheitlich angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden nachfolgend dargestellt:

Die Bilanz wurde nach kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden strukturiert, wobei als kurzfristig alle Vermögenswerte und Schulden bis zu einem Jahr und als langfristig alle größer einem Jahr angesehen werden. Finanzierungen für Projekte werden vorrangig durch Rechte aus diesen Projekten besichert. In Einzelfällen werden daher auch solche Posten als kurzfristig klassifiziert, die im Rahmen eines Geschäftszyklus (Verwertung eines Filmrechtes über alle Verwertungsstufen) zu Zahlungsein- oder Zahlungsausgängen führen.

ERSTMALS ANGEWENDETE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN

IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben (Änderung)

Die Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten verpflichtet Brutto- und Nettobeträge aus der bilanziellen Saldierung sowie andere bestehende Saldierungsrechte, die nicht die bilanziellen Saldierungskriterien erfüllen, tabellarisch darzustellen. Die Ergänzungen sind rückwirkend anzuwenden. Diese Änderung hat keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Senator-Gruppe.

IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

Ziel des IFRS 13 ist es, die Vorschriften zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts durch die Vorgabe einer einheitlichen Definition und einer transparenten Bewertungshierarchie zu vereinheitlichen. Der beizulegende Zeitwert wird in IFRS 13 als Veräußerungspreis (Exit-Preis) definiert. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts sind in größtmöglichem Umfang beobachtbare Marktparameter zugrunde zu legen. Bei nicht finanziellen Vermögenswerten wird der beizulegende Zeitwert auf Basis der bestmöglichen Nutzung des Vermögenswerts (highest and best use) aus Sicht der Marktteilnehmer ermittelt. Bei der Bewertung von finanziellen und nicht finanziellen Schulden sowie eigener Eigenkapitalinstrumente gilt, dass von einer Übertragung auf einen anderen Marktteilnehmer (neuer Schuldner) auszugehen ist. Es wird ein Exit-Szenario unterstellt, wobei das Nichterfüllungsrisiko in die Bewertung einzubeziehen ist. Bei finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, die auf der Grundlage seiner Nettobelastung durch Marktrisiken oder durch das Kreditrisiko gesteuert werden, kann die Bemessung des Zeitwerts auf Basis der Nettowerte vorgenommen werden. Die Anwendung des IFRS 13 erfolgt prospektiv. Diese Änderungen haben keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SenatorGruppe, ziehen aber zusätzliche Anhangsangaben für den Konzernabschluss nach sich.

Aus der ab 1. Januar 2013 verpflichtenden Anwendung der folgenden Rechnungslegungsvorschriften und Interpretationen ergaben sich keine Auswirkungen auf diesen Konzernabschluss:

Standards /Änderungen/Interpretationen Verpflichtend anzuwenden
auf Geschäftsjahre begin
nend am oder nach dem
IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS – Darlehen der öffentlichen Hand
(Änderung)
1. Januar 2013
IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer (überarbeitet) 1. Januar 2013
Änderungen der IFRS (2009 - 2011)* 1. Januar 2013
IFRIC 20 Abraumkosten in der Produktionsphase eines Tagebauwerks 1. Januar 2013

* hiervon sind im Einzelnen folgende Standards und Interpretationen betroffen: IFRS 1, IAS 16, IAS 34

VERÖFFENTLICHTE, NOCH NICHT ANGEWENDETE STANDARDS, ÜBERARBEITETE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN

Die Senator-Gruppe hat auf die vorzeitige Anwendung folgender neuer bzw. überarbeiteter Standards und Interpretationen verzichtet, deren Anwendung zum 31. Dezember 2013 für die Senator Entertainment AG noch nicht verpflichtend ist:

Verpflichtend anzuwenden
auf Geschäftsjahre begin
Standards /Änderungen/Interpretationen nend am oder nach dem
IFRS 9 Finanzinstrumente (2009, 2010) und nachträgliche Änderungen an
IFRS 9 und IFRS 7, Verpflichtender Anwendungszeitpunkt und An
hangsangaben bei Übergang
1. Januar 2018
IFRS 10 Konzernabschlüsse 1. Januar 2014
IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen 1. Januar 2014
IFRS 12 Angaben zu Anteilen an verbundenen Unternehmen 1. Januar 2014
Investment Entities (Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27) 1. Januar 2014
IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung - Saldierung von finanziellen
Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten (Änderung)
1. Januar 2014
IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Novation von Derivaten 1. Januar 2014
IFRIC 21 Abgaben 1. Januar 2014
IAS 19 Leistungen an Arbeiternehmer – Bilanzierung von Arbeitnehmer
beiträgen
1. Juli 2014
Jährlicher Verbesserungsprozess der IFRS (2010-2012)* 1. Juli 2014
Jährlicher Verbesserungsprozess der IFRS (2011-2013)** 1. Juli 2014
IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten 1. Januar 2016

* hiervon sind im Einzelnen folgende Standards und Interpretationen betroffen: IFRS 2, IFRS 3, IFRS 8, IFRS 13, IAS 16, IAS 24, IAS 38 ** hiervon sind im Einzelnen folgende Standards und Interpretationen betroffen: IFRS 1, IFRS 3, IFRS 13, IAS 40

FÜR ZUKÜNFTIGE KONZERNABSCHLÜSSE DER SENATOR ENTERTAINMENT AG STANDARDS VON BEDEUTUNG

IFRS 9 Finanzinstrumente (2010)

Im November 2009 hat der IASB den ersten Teil des IFRS 9 veröffentlicht, der zunächst nur die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten regelt. Hiernach sind finanzielle Vermögenswerte abhängig von ihren Charakteristika und unter Berücksichtigung der Geschäftsmodelle entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren. Der im Oktober 2010 ergänzte Teil regelt die neuen Vorschriften für die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Verbindlichkeiten. Die neuen Regelungen ändern insbesondere die Bewertung von finanziellen Verbindlichkeiten, die in Anwendung der sogenannten "Fair-Value-Option" erfolgswirksam bewertet werden. Im November 2013 gab der IASB Ergänzungen zu IFRS 9 heraus, die neue Regelungen zum Hedge-Accounting enthalten und die entsprechenden Regelungen in IAS 39 ersetzen. Mit diesen Ergänzungen wurde ein neues allgemeines Modell für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen eingeführt, das den Umfang der infrage kommenden Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente erweitert.

Es besteht jedoch ein Methodenwahlrecht sämtliche Sicherungsbeziehungen nach den bestehenden Regelungen des IAS 39 oder nach den neuen Vorschriften des IFRS 9 abzubilden. Des Weiteren hat der IASB den bisher in IFRS 9 enthaltenen Erstanwendungszeitpunkt ab dem 1. Januar 2015 aufgehoben. Ein neuer Erstanwendungszeitpunkt wird festgelegt, wenn der Standard vollständig vorliegt.

IFRS 10 Konzernabschlüsse

IFRS 10, Konzernabschlüsse ersetzt IAS 27 und SIC 12. Der neue Standard enthält neben einer einheitlichen Definition des Begriffs der Beherrschung (Control) konkretisierende Regelungen zur Beurteilung des Vorliegens einer Mutter-Tochter-Beziehung und zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises. Die Control-Definition des IFRS 10 umfasst die Merkmale Verfügungsgewalt, variable Rückflüsse und die Möglichkeit zur Beeinflussung der variablen Rückflüsse. Sind alle drei Merkmale erfüllt, liegt Beherrschung vor und es besteht eine Pflicht zur Vollkonsolidierung. Zudem enthalten die Neuregelungen des IFRS 10 Erläuterungen und Anwendungsbeispiele, zum Beispiel zu de facto Kontrolle bei einem Stimmrechtsanteil unter 50 Prozent, zur Differenzierung zwischen Mitwirkungsund Schutzrechten anderer Gesellschafter sowie die Berücksichtigung von sogenannten Agency-Beziehungen bei der Zuordnung bestehender Stimmrechte. Die Anwendung von IFRS 10, Konzernabschlüsse wird keinen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben.

IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen

IFRS 11, Gemeinsame Vereinbarungen regelt deren Bilanzierung und ersetzt die entsprechenden Regelungen des IAS 31, Anteile an Gemeinschaftsunternehmen sowie SIC 13, Gemeinschaftlich geführte Unternehmen - nicht monetäre Einlagen durch Partnerunternehmen. Eine gemeinsame Vereinbarung ist definiert als eine Vereinbarung, bei der zwei oder mehr Partnerunternehmen vertraglich die gemeinschaftliche Führung über diese Vereinbarung ausüben. Der Tatbestand der gemeinschaftlichen Beherrschung ist dabei nur gegeben, sofern Entscheidungen für die gemeinschaftlich geführten Aktivitäten die Einstimmigkeit der beteiligten Parteien erfordern. Gemeinsame Vereinbarungen lassen sich in gemeinschaftliche Tätigkeiten (Joint Operations) und Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) unterscheiden. Bei gemeinschaftlichen Tätigkeiten werden Vermögenswerte und Schulden sowie Erlöse und Aufwendungen anteilig einbezogen. Der Anteil an Gemeinschaftsunternehmen wird unter Berücksichtigung der Regelungen des geänderten IAS 28, Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen gemäß der Equity-Methode bilanziert. Die Anwendung von IFRS 11, Gemeinsame Vereinbarungen wird keinen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben, da die Gemeinschaftsunternehmen bereits nach der Equity-Methode bilanziert werden.

IFRS 12 Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen

Durch IFRS 12, Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen sind die Vorschriften zu Anhangsangaben in Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen sowie zu gemeinschaftlichen Vereinbarungen und nicht konsolidierten Unternehmen neu geregelt worden. Diese Änderungen werden keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Senator-Gruppe haben, werden aber zusätzliche Anhangsangaben für den Konzernabschluss nach sich ziehen.

Übergangsregelungen (Änderungen an IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12)

In den Änderungen zu den Übergangsvorschriften wird klargestellt, dass der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung in IFRS 10 der Beginn der Berichtsperiode ist, in der IFRS 10 erstmals angewendet wird. Darüber hinaus wird festgelegt, dass bei erstmaliger Anwendung der neuen Konsolidierungsregeln Vergleichsangaben zu den Angabepflichten des IFRS 12 in Zusammenhang mit Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und gemeinschaftlichen Vereinbarungen nur für die unmittelbar vorangehende Vergleichsperiode zwingend anzugeben sind. Für nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen sind bei erstmaliger Anwendung von IFRS 12 keine Vergleichsinformationen erforderlich.

FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNG

Die funktionale Währung der Senator Entertainment AG sowie die Berichtswährung des Konzerns ist der Euro. Transaktionen in Währungen, die nicht der funktionalen Währung des jeweiligen Konzernunternehmens entsprechen, werden von den Gesellschaften unter Anwendung des am Transaktionsdatum gültigen Wechselkurses erfasst. Monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden am Bilanzstichtag zum Stichtagskurs umgerechnet.

Gewinne bzw. Verluste aus der Abwicklung dieser Transaktionen sowie Gewinne bzw. Verluste aus der Umrechnung von monetären Vermögenswerten und Verbindlichkeiten werden unmittelbar erfolgswirksam erfasst.

Für die Umrechnung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, der Gewinn- und Verlustrechnung und der Fremdwährungspositionen in den einzelnen Abschlüssen werden die folgenden Wechselkurse zugrunde gelegt:

Stichtagskurs (Basis: 1 €)
31.12.2013 31.12.2012
US-Dollar 1,3791 1,3194

Alle im Geschäftsjahr und Vorjahr in den Konzernabschluss einbezogenen ausländischen Tochterunternehmen der Senator AG haben den Euro als funktionale Währung.

SEGMENTE

Der Konzern ist in drei Segmente/Geschäftsfelder gegliedert, die einzeln gesteuert werden. Finanzinformationen über Geschäftsfelder und geographische Segmente sind in der Erläuterung Punkt 39 "Segmentberichterstattung" dargestellt.

Die Abgrenzung der Segmente und die Segmentberichterstattung erfolgen auf Grundlage der internen Berichterstattung der Organisationseinheiten an die Konzernleitung im Hinblick auf die Allokation von Ressourcen und die Bewertung der Ertragskraft. Die Festlegung der Geschäftssegmente des Konzerns basiert auf den Organisationseinheiten und die Zuordnung der Organisationseinheiten zu den Geschäftssegmenten beruht auf der internen Berichterstattung an das Management. Der Konzern besteht aus den Segmenten Produktion, Verleih und Sonsti-

ge. Die Konzernfunktionen werden unter den nicht zurechenbaren Erträgen und Aufwendungen abgebildet. Diese beinhalten die eigentliche Konzernleitung, Recht, Konzernrechnungswesen, Controlling, IT und Personal.

BEMESSUNG DES BEIZULEGENDEN ZEITWERTS

Der Konzern beurteilt seine Finanzinstrumente, einschließlich Derivate, und die nicht finanziellen Vermögenswerte bzw. Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind, an jedem Bilanzstichtag.

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, den unabhängige Marktteilnehmer unter marktüblichen Bedingungen zum Bewertungsstichtag bei Verkauf eines Vermögenswerts vereinnahmen bzw. bei Übertragung einer Verbindlichkeit zahlen würden (Exit-Preis).

Bei der Bewertung wird unterstellt, dass der Verkauf bzw. die Übertragung auf dem vorrangigen Markt (Markt mit größtem Volumen) für diesen Vermögenswert bzw. diese Verbindlichkeit erfolgt. Falls ein vorrangiger Markt nicht verfügbar ist, wird vorausgesetzt, dass für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts der vorteilhafteste Markt herangezogen wird. Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld wird bemessen unter der Annahme, dass Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert oder die Schuld in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln.

Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nicht finanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die höchste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die höchste und beste Verwendung findet, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen. Zum 31. Dezember 2013 sind keine nicht finanziellen Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Bei der Bewertung von nicht finanziellen Schulden sowie eigener Eigenkapitalinstrumente ist von einer Übertragung auf einen anderen Marktteilnehmer auszugehen. Es wird hier ein Exit Szenario unterstellt. Wenn Marktpreise für eine Übertragung einer identischen oder ähnlichen Schuld bzw. eines eigenen Eigenkapitalinstruments nicht zur Verfügung stehen, ist die Bewertung der Instrumente aus Sicht eines Marktteilnehmers durchzuführen, der das identische Instrument als Vermögenswert hält. Zum 31. Dezember 2013 sind keine nicht finanziellen Schulden sowie eigene Eigenkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher, beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jene nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering zu halten.

Alle Vermögenswerte und Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bemessen oder im Anhang ausgewiesen werden, sind folgenden Stufen der Fair Value-Hierarchie zugeordnet, basierend auf dem niedrigsten Inputfaktor, der für die Bemessung insgesamt wesentlich ist:

  • › Stufe 1: In aktiven, für den Konzern am Bemessungsstichtag zugänglichen Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise (z.B. Börsenkurse),
  • › Stufe 2: Andere Inputfaktoren als die in Stufe 1 aufgenommenen Marktpreisnotierungen, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder unmittelbar oder mittelbar zu beobachten sind (z.B. Zinsstrukturkurven, Währungsterminkurse) sowie
  • › Stufe 3: Inputfaktoren, die für den Vermögenswert oder die Schuld nicht beobachtbar sind (z.B. geschätzte zukünftige Ergebnisse).

Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte erfolgt anhand der Hierarchie-Tabelle.

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von langfristigen Finanzinstrumenten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten für die Anhangsangaben wird durch Abzinsung der erwarteten künftigen Zahlungsströme mit den für Finanzinstrumenten vergleichbaren Konditionen und Restlaufzeiten aktuell geltenden Zinsen bestimmt, sofern keine Level 1 Bewertung möglich ist. Die Ermittlung der laufzeitadäquaten Zinssätze erfolgt jährlich zum Abschlussstichtag. Bei Schuldinstrumenten wird dabei das eigene Ausfallrisiko mitberücksichtigt.

Für Vermögenswerte und Schulden, welche wiederkehrend zum beizulegenden Zeitwert bemessen werden, bestimmt der Konzern jeweils zum Ende der Berichtsperiode, ob es Transfers zwischen den Stufen der Fair Value-Hierarchie gibt und zwar basierend auf dem niedrigsten Inputfaktor, der für die Bemessung insgesamt wesentlich ist.

UMSATZREALISIERUNG/ERHALTENE ANZAHLUNGEN

Umsätze werden in Übereinstimmung mit IAS 18 realisiert, wenn die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind:

  • (a) der Senator-Konzern hat die maßgeblichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum der verkauften Waren und Erzeugnisse verbunden sind, auf den Käufer übertragen,
  • (b) dem Senator-Konzern verbleibt weder ein fortdauerndes Verfügungsrecht, wie es gewöhnlich mit dem wirtschaftlichen Eigentum verbunden ist, noch eine wirksame Beherrschung über die verkauften Gegenstände und Rechte,
  • (c) die Höhe der Erlöse kann verlässlich bestimmt werden,
  • (d) es ist hinreichend wahrscheinlich, dass dem Konzern der wirtschaftliche Nutzen aus dem Verkauf zufließen wird, und
  • (e) die in Zusammenhang mit dem Verkauf angefallenen oder noch anfallenden Kosten können verlässlich bestimmt werden.

Umsätze werden erfasst, wenn die Übertragung der mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen mit dem Übergang des rechtlichen Eigentums und der Übergabe des Besitzes zeitlich zusammenfällt. Sofern die Gesellschaft wesentliche mit dem Eigentum verbundene Risiken behält, werden die aus der Transaktion resultierenden Umsätze nicht erfasst.

Gehen beim Konzern vor diesen Erlösrealisierungszeitpunkten Zahlungen von Lizenznehmern ein, werden diese zunächst als erhaltene Anzahlung gebucht.

Erträge und Aufwendungen, die sich auf dieselbe Transaktion oder dasselbe sonstige Ereignis beziehen werden gleichzeitig erfasst.

(1) Kinorechte

Der Umsatz aus Vorführrechte für Filme wird ab Kinostart des Films realisiert. Die Höhe des Umsatzes hängt direkt von der Anzahl der Kinobesucher ab. Als Verleihanteil an der Gesamtsumme der Kinoerlöse werden branchenüblich die von den Kinobetreibern an den Verleiher abgerechneten Filmmieten verbucht. Die Filmmieten berechnen sich aufgrund eines Prozentsatzes der Erlöse aus dem Verkauf von Kinokarten. Unter bestimmten Umständen erhält der Senator-Konzern eine nicht rückzahlbare Garantie, welche auf die prozentualen Anteile an den Kasseneinnahmen angerechnet wird.

Erfasst werden Erträge sowohl aus den anteiligen Kasseneinnahmen als auch aus den Garantiesummen zum Zeitpunkt der Vorführung des Filmes. Nicht rückzahlbare Garantien werden im Jahresabschluss abgegrenzt und zum Zeitpunkt der Vorführung als Erträge erfasst. Garantien, die im Wesentlichen den vollständigen Erlös darstellen, werden nach denselben Kriterien als Erträge erfasst, wie dies für die Lizenzierung von TV-Rechten erfolgt. Das gilt auch für den Verkauf von Filmrechten an andere Vermarkter in bestimmten Territorien.

(2) Fernsehrechte (Pay- und Free-TV)

Der Senator-Konzern behandelt Lizenzverträge für TV-Programmmaterial als den Verkauf eines Rechtes oder einer Gruppe von Rechten.

Erträge aus einem Lizenzvertrag für TV-Programmmaterial werden erfasst, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • (a) die Lizenzgebühr für jeden Film ist bekannt,
  • (b) die Kosten eines jeden Films und die mit dem Verkauf zusammenhängenden Kosten sind bekannt oder können angemessen bestimmt werden,
  • (c) die Vereinnahmung der gesamten Lizenzgebühr ist hinreichend sichergestellt,
  • (d) der Film wurde von dem Lizenznehmer gemäß den mit dem Lizenzvertrag einhergehenden Bedingungen angenommen,
  • (e) der Film steht für die erste Ausstrahlung oder Sendung zur Verfügung. Sofern jedoch nicht die Lizenz eines Dritten, welche sich mit der veräußerten Lizenz überschneidet, die Nutzung durch den Lizenznehmer verhindert, beeinflussen vertragliche Einschränkungen in dem Lizenzvertrag oder einem sonstigen Lizenzvertrag mit demselben Lizenznehmer bezüglich des Zeitpunktes der Ausstrahlungen diese Bedingungen nicht.

(3) Home Entertainment

Die Video/DVD-Rechte der Konzernunternehmen werden über die Senator Home Entertainment GmbH ausgewertet. Zur Umsetzung hierfür wurde mit der Universum Film GmbH, München, ein exklusiver Vertriebsvertrag geschlossen. Als Umsatz werden die tatsächlichen Verkäufe von Bildtonträgern (DVDs und Blue-ray-Discs) sowie der Verleih von Bildtonträgern und Video-on-Demand Nutzungen realisiert.

(4) Produktionserlöse

Bei Auftragsproduktionen, die vorwiegend von TV-Sendeanstalten vergeben werden, erfolgt die Umsatz- und Gewinnrealisierung entsprechend der Percentage-of-Completion-Methode. Hierbei werden Auftragserlöse und die dazugehörenden Kosten nach Maßgabe des Grades der Fertigstellung ergebniswirksam erfasst. Die Methode ist zwingend anzuwenden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind und Schätzungen mit ausreichender Sicherheit vorgenommen werden können:

  • (a) der Auftrag muss dem Unternehmen in voller Höhe vergütet werden,
  • (b) die Kosten müssen eindeutig und verlässlich identifizierbar sein und
  • (c) Erträge, Gesamtkosten und Fertigungsstand müssen zuverlässig bestimmt werden können.

Der Fertigungsstand kann nach verschiedenen Methoden ermittelt werden. Im Konzern wird der Fertigstellungsgrad nach dem Verhältnis der bis zum Stichtag angefallenen Kosten zu den Gesamtkosten bestimmt (Cost-to-Cost-Methode).

Die Umsätze werden jeweils ohne die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer, gewährte Preisnachlässe und Mengenrabatte erfasst.

ZUWENDUNGEN DER ÖFFENTLICHEN HAND

Projektförderung

Bei den Förderungen wird zwischen Projektförderungen als bedingt rückzahlungspflichtigen Darlehen und Referenzmitteln bzw. Projektfilmförderung nach den Richtlinien des Beauftragten für Kultur und Medien BKM (Deutscher Filmförderfonds DFFF) als nicht rückzahlbaren Zuschüssen unterschieden.

Projektförderung als bedingt rückzahlungspflichtiges Darlehen

Projektfilmförderungen werden in Form eines bedingt rückzahlbaren zinslosen Darlehens nach den Bestimmungen des Filmfördergesetzes bzw. der jeweiligen Länderförderungen (z. B. Medienboard Berlin-Brandenburg Förderrichtlinien) gewährt. Diese sind zurückzuzahlen, sobald und soweit die Erträge des Herstellers aus der Verwertung des Films eine bestimmte Höhe übersteigen. Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte. Diese werden in der Bilanz in Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags vom Buchwert des Filmvermögens abgesetzt.

Die Zuwendungen werden mittels eines reduzierten Abschreibungsbetrags der aktivierten Herstellungskosten über den Auswertungszyklus eines Films ergebniswirksam erfasst.

Die Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags ist in der Regel zum Zeitpunkt des Kinostarts ermittelbar. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden, dass ein weiterer Teil eines Darlehens zurückzuzahlen ist, wird in Höhe dieses Betrags der Buchwert des Filmvermögens erhöht, bei gleichzeitiger Passivierung einer Verpflichtung.

Projektreferenzmittel

Projektreferenzmittel sind nicht rückzahlbare Zuschüsse, die einem Produzenten in Abhängigkeit der erreichten Besucherzahl bei der Kinoauswertung eines Films (Referenzfilm) zur Finanzierung der Projektkosten eines Folgefilms zustehen. Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte. Die gewährten Referenzmittel werden in der Bilanz zum Zeitpunkt des Drehbeginns des Folgefilms vom Buchwert des Folgefilms abgesetzt.

Die Zuwendungen werden mittels eines reduzierten Abschreibungsbetrags der aktivierten Herstellungskosten über den Auswertungszyklus eines Films ergebniswirksam erfasst.

Projektfilmförderung nach den Richtlinien des BKM (DFFF)

Projektfilmförderungen nach den Richtlinien des BKM (DFFF) stellen nicht rückzahlungspflichtige Zuwendungen dar, die zur Erstattung der Herstellungskosten eines Kinofilms nach Erfüllung von klar definierten Voraussetzungen gewährt werden.

Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte. Die gewährten Projektfilmförderungen werden in der Bilanz spätestens zum Zeitpunkt des Kinostarts vom Buchwert des Films abgesetzt. Vor dem Kinostart werden diese als sonstige Forderungen aktiviert. Zugleich wird ein passivischer Rechnungsabgrenzungsposten unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Die Zuwendungen werden mittels eines reduzierten Abschreibungsbetrags der aktivierten Herstellungskosten über den Auswertungszyklus eines Films ergebniswirksam erfasst.

Im Geschäftsjahr erhielten die Senator Produktionsgesellschaften Zuwendungen der öffentlichen Hand in Höhe von T€ 1.822 (Vj.: T€ 732).

Verleihförderung

Bei den Förderungen wird zwischen Verleihförderungen als bedingt rückzahlungspflichtigen Darlehen und Absatzreferenzmitteln als nicht rückzahlungspflichtigen Zuschüssen unterschieden.

Verleihförderung als bedingt rückzahlungspflichtiges Darlehen

Verleihförderungen werden in Form eines bedingt rückzahlbaren zinslosen Darlehens nach den Bestimmungen des Filmfördergesetzes bzw. der jeweiligen Länderförderungen (z. B. Medienboard Berlin-Brandenburg Förderrichtlinien) gewährt. Diese sind zurückzuzahlen, sobald und soweit die Erträge des Verleihers aus der Verwertung des Filmes eine bestimmte Höhe übersteigen.

Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für bereits angefallene Aufwendungen. Diese werden als Reduzierung der Herausbringungskosten in Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags erfasst. Die Zuwendungen werden in den Perioden erfasst, in denen die entsprechenden Herausbringungskosten anfallen.

Die Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags ist in der Regel zum Zeitpunkt des Kinostarts ermittelbar. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden, dass ein weiterer Teil eines Darlehens zurückzuzahlen ist, wird in Höhe dieses Betrags ein Aufwand gebucht und der entsprechende Betrag passiviert.

Absatzreferenzmittel

Absatzreferenzmittel sind nicht rückzahlungspflichtige Zuschüsse, die dem Verleiher in Abhängigkeit der erreichten Besucherzahl bei der Kinoauswertung eines Referenzfilms zur Finanzierung der Herausbringungskosten eines Folgefilms zustehen. Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für bereits angefallene Aufwendungen. Die gewährten Absatzreferenzmittel werden als Reduzierung der Herausbringungskosten zum Zeitpunkt des Kinostarts des Folgefilms ergebniswirksam erfasst.

INVESTITIONSZUSCHÜSSE

Im Geschäftsjahr 2000 wurden erstmals Investitionszuschüsse passiviert. Weitere Investitionszuschüsse erhielt der Konzern in den Geschäftsjahren 2009 und 2010, insbesondere für Investitionsmaßnahmen am Mietobjekt. Die Förderung ist bedingt rückzahlbar, insbesondere in Abhängigkeit von einer Mindestgrundmietzeit sowie der Schaffung von Dauerarbeitsplätzen. Die Investitionszuschüsse werden entsprechend der Nutzungsdauer der geförderten Investitionen ertragswirksam aufgelöst.

ZINSEN

Zinsen werden periodengerecht im Zeitpunkt ihrer Entstehung unter Anwendung der Effektivzinsmethode als Aufwand bzw. Ertrag erfasst. Zu weiteren Ausführungen wird auf den Abschnitt Fremdkapitalkosten verwiesen.

ERTRAGSTEUERN

Laufende Steuern werden auf Basis des Ergebnisses des Geschäftsjahrs und in Übereinstimmung mit den nationalen Steuergesetzen der jeweiligen Steuerjurisdiktion ermittelt. Erwartete und tatsächlich geleistete Steuernachzahlungen bzw. -erstattungen für Vorjahre werden ebenfalls einbezogen.

Die Ertragsteuern beinhalten Körperschaftsteuer, Gewerbeertragsteuer, Solidaritätszuschlag und die entsprechenden ausländischen Steuern.

In Deutschland beträgt der Körperschaftsteuersatz zurzeit 15,0% (2012: 15,0%) zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5% (2012: 5,5%). Die Gewerbesteuer beträgt je nach Gemeinde derzeit zwischen 17,0% und 19,7% (2012 zwischen 17,0% und 19,7%).

Der für 2013 erwartete Ertragsteuersatz der Senator AG beläuft sich wie im Vorjahr nominal auf 30,0%.

LATENTE ERTRAGSTEUERANSPRÜCHE UND -VERPFLICHTUNGEN

Die Ermittlung von latenten Ertragsteueransprüchen und -verpflichtungen erfolgt bilanzorientiert (Verbindlichkeitenmethode). Für den Konzernabschluss werden latente Steuern für temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten und den steuerlichen Wertansätzen der Vermögenswerte und Schulden sowie für steuerliche Verlustvorträge ermittelt. Aktive latente Steuern aus abzugsfähigen temporären Unterschieden und steuerlichen Verlustvorträgen werden nur in dem Umfang ausgewiesen, in dem mit hinreichender Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass das jeweilige Unternehmen ausreichend steuerpflichtiges Einkommen zur künftigen steuerlichen Nutzung der Verlustvorträge erzielen kann.

Da zurzeit nicht abschließend beurteilt werden kann, inwieweit steuerlich nutzbare Verlustvorträge bestehen, wurden Steuern auf Verlustvorträge nur in Höhe passiver latenter Steuern angesetzt.

Die latenten Steuern für temporäre Differenzen in den Einzelabschlüssen werden auf der Basis der Steuersätze ermittelt, die in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. künftig anzuwenden sind.

Soweit die aktiven und passiven latenten Steuern gegenüber demselben Steuerschuldner bzw. -gläubiger bestehen, dieselbe Steuerart betreffen und sich im gleichen Geschäftsjahr wieder ausgleichen, wurde eine Saldierung vorgenommen. Die latenten Steueransprüche und Steuerschulden aus den Organgesellschaften werden saldiert.

Die Bilanzierung von Steuerposten erfordert häufig Schätzungen und Annahmen, die von der späteren tatsächlichen Steuerbelastung abweichen können.

Latente Steuern auf direkt im Eigenkapital erfasste Posten werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern ebenfalls über das Eigenkapital erfasst.

Auf temporäre Unterschiede im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen wurden keine latenten Steuerschulden angesetzt, da es nicht wahrscheinlich ist, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zeit umkehren werden und die Senator Entertainment AG die Möglichkeit besitzt, den Zeitpunkt der Umkehr der temporären Differenzen zu bestimmen.

FREMDKAPITALKOSTEN

In unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten stehende Fremdkapitalkosten werden bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Vermögenswerte im Wesentlichen für ihre vorgesehene Nutzung oder zum Verkauf bereit stehen, zu den Herstellungskosten dieser Vermögenswerte hinzugerechnet. Qualifizierte Vermögenswerte sind Vermögenswerte, für die ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um sie in ihren beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Für nicht qualifizierte Vermögenswerte werden Fremdkapitalkosten in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind.

Im Geschäftsjahr wurden keine Fremdkapitalkosten aktiviert.

IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Der Senator-Konzern aktiviert erworbene und selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, wenn der Vermögenswert:

  • (a) aufgrund von in der Vergangenheit liegenden Ereignissen sich im wirtschaftlichen Eigentum der Gesellschaft befindet,
  • (b) wenn anzunehmen ist, dass ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen aus diesem Vermögenswert dem Unternehmen zufließt.

In Übereinstimmung mit IAS 38 setzt der Senator-Konzern einen immateriellen Vermögenswert mit dessen Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten an, wenn:

  • (a) die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts, die eine interne Nutzung oder einen Verkauf des Vermögenswerts ermöglicht,
  • (b) die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertig zu stellen, und die Fähigkeit, ihn zu nutzen oder zu verkaufen,
  • (c) wie der Vermögenswert einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen wird,
  • (d) es wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen der künftige wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert zufließen wird und
  • (e) die Kosten des Vermögenswertes zuverlässig gemessen werden können
  • (f) die Fähigkeit, den geschaffenen immateriellen Vermögenswert zu nutzen.

Diese Vorgehensweise findet Anwendung, wenn ein immaterieller Vermögenswert extern erworben oder intern generiert wird. Immaterielle Vermögenswerte, welche die Bedingungen nicht erfüllen, werden aufwandswirksam erfasst.

Immaterielle Vermögenswerte werden zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen erfasst. Nach IAS 38 werden immaterielle Vermögenswerte über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswerts beträgt ab dem Datum, ab dem der Vermögenswert genutzt werden kann, maximal zwanzig Jahre. Die erwarteten Nutzungsdauern, Restwerte und Abschreibungsmethoden werden jährlich überprüft und sämtliche notwendige Schätzungsänderungen prospektiv berücksichtigt. Abschreibungszeitraum und -plan werden jährlich am Ende eines Geschäftsjahres überprüft.

(1) Patente, Marken und Lizenzen

Die Anschaffungs- und Herstellungskosten für Patente, Marken und Lizenzen werden aktiviert und anschließend über den Zeitraum des erwarteten Nutzens linear abgeschrieben. Die geschätzte Nutzungsdauer von Patenten, Marken und Lizenzen variiert zwischen fünf und fünfzehn Jahren. Der Abschreibungszeitraum beginnt, sobald der Vermögenswert genutzt werden kann.

Aktivierte Kosten für die Entwicklung neuer Projekte (insbesondere Drehbuchrechte) werden regelmäßig daraufhin überprüft, ob sie noch als Basis für eine Filmproduktion verwendet werden können. Wenn nach erstmaliger Aktivierung von Kosten für ein Projekt der Drehbeginn des Films oder der Verkauf der Rechte nicht überwiegend wahrscheinlich ist, werden die Kosten vollständig abgeschrieben. Bei Vorliegen einer vorzeitigen Wertminderung wird diese entsprechend erfasst.

(2) Filmrechte

Unter dem Posten Filmvermögen werden sowohl erworbene Rechte an Fremdproduktionen, d.h. nicht im Konzern erstellte Filme, als auch Herstellungskosten für Filme, die innerhalb des Konzerns produziert wurden (Eigen- und Co-Produktionen), sowie Kosten für die Entwicklung neuer Projekte ausgewiesen. Der Erwerb von Rechten an Fremdproduktionen umfasst in der Regel Kino-, Home Entertainment- und TV-Rechte.

Die Anschaffungskosten für Fremdproduktionen umfassen grundsätzlich die Minimumgarantien. Die einzelnen Raten der Minimumgarantie werden als Anzahlung erfasst und mit Lieferung und Abnahme des Materials im Filmvermögen aktiviert.

Eigenproduktionen werden mit ihren Herstellungskosten angesetzt. Zu den Herstellungskosten gehören auch die der jeweiligen Produktion zuordenbaren Finanzierungskosten. Des Weiteren fallen Kosten für die Herausbringung eines Films an, wie z.B. Bewerbungs- und Verleihkosten. Diese Herausbringungskosten werden nicht aktiviert, sondern im Aufwand erfasst.

Die Anschaffungs- und Herstellungskosten für den Erwerb oder die Produktion von Filmen werden in Übereinstimmung mit IAS 38 "Immaterielle Vermögenswerte" aktiviert.

Filme werden verwertungsbedingt abgeschrieben. Dabei wird als Nutzung die Verwertung der deutschsprachigen Kino-, Video- sowie TV-Rechte verstanden. Für die Verwertungsstufen werden Abschreibungen grundsätzlich wie folgt vorgenommen:

in % 2013 2012
bei Kinostart 10 10
bei Verkauf der Videorechte 35 35
bei Verkauf der Pay-TV-Rechte 10 10
bei Verkauf der Free-TV-Rechte 25 25
bei Video on Demand 10 10
bei Zweitverwertung 10 10

Die Abschreibung der Videorechte und Video on Demand beginnt mit der Videoveröffentlichung bzw. Abrufverfügbarkeit und erfolgt linear über die folgenden sechs Monate.

Für jeden Filmtitel wird zudem ein Impairment-Test durchgeführt, wenn Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Wenn die Anschaffungskosten bzw. der Buchwert durch die geschätzten Gesamterlöse abzüglich noch anfallender Herausbringungskosten eines Films unter Berücksichtigung ihres zeitlichen Anfalls nicht gedeckt sind, wird eine Abschreibung auf den Nutzungswert vorgenommen. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden

die geschätzten Cashflows mit Abzinsungsfaktoren, die die Laufzeiten der Auswertungsstufen berücksichtigen, abgezinst. Die geschätzten Cashflows können sich aufgrund einer Reihe von Faktoren, wie z. B. Marktakzeptanz, signifikant verändern. Die Senator-Gruppe prüft und revidiert die erwarteten Cashflows und die Abschreibungsaufwendungen, sobald sich Änderungen bei den bisher erwarteten Daten ergeben.

(3) Sonstige immaterielle Vermögenswerte

In dieser Kategorie werden im Wesentlichen Software-Programme sowie im Rahmen von Kaufpreisallokationen aufgedeckte immaterielle Werte ausgewiesen, deren Bewertung zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen und Wertminderungen erfolgt.

Neue Software wird mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und als immaterieller Vermögenswert ausgewiesen, sofern diese Kosten kein integraler Bestandteil der zugehörigen Hardware sind. Software wird über einen Zeitraum von drei bis zehn Jahren linear abgeschrieben.

(4) Geschäfts- oder Firmenwerte

Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen angesetzt. Die Anschaffungskosten der Geschäfts- oder Firmenwerte ergeben sich aus der Summe aus

  • (a) dem beizulegenden Zeitwert der übertragenen Gegenleistung zum Erwerbszeitpunkt,
  • (b) dem Betrag jeglicher nicht beherrschender Anteile und
  • (c) dem beizulegenden Zeitwert der bei einem sukzessiven Unternehmenszusammenschluss von einem Erwerber vorher gehaltenen Anteile des erworbenen Unternehmens abzüglich des beizulegenden Zeitwerts der identifizierbaren erworbenen Vermögenswerte, übernommenen Schulden und Eventualschulden.

Anteile ohne beherrschenden Einfluss können auf Transaktionsbasis entweder zum beizulegenden Zeitwert (Full Goodwill-Methode) oder mit dem proportionalen Anteil des Nettovermögens des erworbenen Unternehmens (Partial Goodwill-Methode) bewertet werden. Im letzteren Fall wird der Geschäfts- oder Firmenwert nur mit dem prozentualen Anteil des Erwerbers am Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt.

Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden bei Zugang jeweils den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, von denen erwartet wird, dass sie aus dem Zusammenschluss Nutzen ziehen. Die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, auf die die Geschäfts- oder Firmenwerte allokiert werden, sind die Organisationseinheiten unterhalb der Segmente.

Für die Geschäfts- oder Firmenwerte wird einmal jährlich, und falls unterjährig Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, ein Impairment-Test vorgenommen. Eine planmäßige Abschreibung erfolgt nicht.

SACHANLAGEN

Sachanlagen beinhalten Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, Mietereinbauten, technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau.

Die Anschaffungskosten für Mietereinbauten werden in der Regel über die Dauer des jeweiligen Mietvertrags abgeschrieben (bis zu 10 Jahre). Technische Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung werden mit ihren Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bzw. Wertminderungen bewertet. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 bis 10 Jahren. Reparaturund Instandhaltungsaufwendungen werden zum Zeitpunkt der Entstehung als Aufwand erfasst. Umfangreichere

Erneuerungen oder Einbauten werden aktiviert. Erneuerungen werden ebenfalls über die oben genannte erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei Abgang werden die Anschaffungskosten und die dazugehörigen kumulierten Abschreibungen ausgebucht. Die dabei entstehenden Gewinne oder Verluste werden im Geschäftsjahr ergebniswirksam erfasst. Sind die Anschaffungskosten von bestimmten Komponenten einer Sachanlage wesentlich, dann werden diese Komponenten einzeln bilanziert und abgeschrieben.

WERTMINDERUNGEN NICHT FINANZIELLER VERMÖGENSWERTE

Zu jedem Bilanzstichtag überprüft der Konzern die Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen, um festzustellen, ob es Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung dieser Vermögenswerte gibt. Anhaltspunkte für eine Wertminderung sind beispielsweise eine deutliche Zeitwertminderung des Vermögenswertes, signifikante Veränderungen im Unternehmensumfeld, substanzielle Hinweise für eine Überalterung oder veränderte Ertragserwartungen. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt, um den Umfang eines eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere Wert aus beizulegenden Zeitwert eines Vermögenswerts bzw. einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich Veräußerungskosten oder Nutzungswert eines Vermögenswerts. Sofern die Ermittlung des erzielbaren Betrags in Form des Nutzungswerts erfolgt, werden hierbei erwartete, zukünftige Cashflows zugrunde gelegt.

Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Ein Wertminderungsaufwand wird sofort erfolgswirksam erfasst.

Sollte sich der Wertminderungsaufwand in der Folge umkehren, wird eine Wertaufholung des Buchwerts des Vermögenswertes bzw. der Zahlungsmittel generierenden Einheit auf die neuerliche Schätzung des erzielbaren Betrages vorgenommen. Ausgenommen hiervon ist der Geschäfts- oder Firmenwert. Die Erhöhung des Buchwertes ist dabei auf den Wert beschränkt, der sich ergeben hätte, wenn für den Vermögenswert bzw. die Zahlungsmittel generierende Einheit in den Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung wird unmittelbar erfolgswirksam erfasst.

Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten werden kürzlich erfolgte Markttransaktionen berücksichtigt. Sind keine derartigen Transaktionen identifizierbar, wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt. Dieses stützt sich auf Bewertungsmultiplikatoren oder andere zur Verfügung stehende Indikatoren für den beizulegenden Zeitwert. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungsfaktors vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst.

Der Konzern legt seiner Wertminderungsbeurteilung detaillierte Budget- und Prognoserechnungen zugrunde, die für jeden Vermögenswert bzw. für jede der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns, denen einzelne Vermögenswerte zugeordnet sind, separat erstellt werden. Zahlungsmittelgenerierende Einheiten des Konzerns sind Geschäfts- oder Firmenwerte sowie erworbene bzw. selbst hergestellte Filmrechte.

Die jährliche Prüfung der Werthaltigkeit von immateriellen Vermögenswerten erfolgt auf Basis der Ermittlung des Nutzungswertes anhand geschätzter zukünftiger diskontierter Zahlungsströme, die aus der Mittelfristplanung abgeleitet werden. Der Planungshorizont der Mittelfristplanung beträgt fünf Jahre. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich für den einzelnen Vermögenswert oder auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit eine Werthaltigkeitsprüfung durchgeführt. Die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswerts mit unbestimmter Nutzungsdauer wird einmal jährlich dahingehend überprüft, ob die Einschätzung einer unbestimmten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist.

Die Berechnung des erzielbaren Betrags beinhaltet Schätzungen des Managements und Annahmen. Den Schät-

zungen und Annahmen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand beruhen. Aufgrund von diesen Annahmen abweichenden und außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegenden Entwicklungen können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglichen Erwartungen abweichen und zu Anpassungen der Buchwerte führen.

Bei immateriellen Vermögenswerten, die noch nicht für eine Nutzung zur Verfügung stehen, wird jährlich und immer dann, wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, ein Wertminderungstest durchgeführt.

Der Abzinsungsfaktor wird anhand der Methode der gewichteten Kapitalkosten (WACC) ermittelt. Die zum 31. Dezember 2013 durchgeführte jährliche Prüfung der Werthaltigkeit immaterieller Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer erfolgte auf Basis eines Abzinsungsfaktors vor Steuern von 8,55% (Vj. 8,00%).

VORRÄTE

Vorräte, insbesondere bestehend aus DVDs und Blu-rays, werden nach dem Niederstwertprinzip zu Anschaffungsbzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren realisierbaren Nettoveräußerungserlös bewertet (absatzorientierte, verlustfreie Bewertung). Die Herstellungskosten umfassen alle der Leistungserstellung zurechenbaren Einzelkosten sowie produktionsbezogene Gemeinkosten. Der realisierbare Nettoveräußerungserlös ist der voraussichtlich erzielbare Verkaufspreis bei normalem Geschäftsgang abzüglich der bis zum Verkauf noch anfallenden Vertriebskosten. Die Anschaffungs-/Herstellungskosten werden nach dem First-in-First-out-Verfahren (FIFO) ermittelt.

Wertberichtigungen auf Waren werden auf Basis von Absatzanalysen vorgenommen. Dabei wird vom Management aufgrund der historischen Bewegungen und auf Basis der sich am Lager befindlichen Produkte pro Produkt analysiert, ob die Werthaltigkeit der Waren noch gegeben ist. Zeigt sich aufgrund dieser Analyse, dass die Werthaltigkeit einzelner Produkte nicht mehr gegeben ist, werden diese entsprechend wertberichtigt. Weitere Wertberichtigungen werden auf beschädigte oder defekte Handelswaren vorgenommen.

FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

Marktübliche Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Erfüllungstag bilanziert.

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

Unter dieser Kategorie werden in erster Linie die in der Konzernbilanz ausgewiesenen Wertpapiere und Ausleihungen ausgewiesen, die keiner anderen Kategorie des IAS 39 zuordenbar sind.

Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Die Folgebewertung erfolgt mit dem Zeitwert, der dem Börsenkurs zum Bilanzstichtag entspricht. Soweit kein Marktwert vorliegt, wird anhand von vergleichbaren Markttransaktionen der beizulegende Zeitwert ermittelt. Ein eventueller Gewinn oder Verlust aus der Bewertung am Bilanzstichtag wird direkt im Eigenkapital erfasst. Kann für ein Eigenkapitalinstrument der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden, erfolgt die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten. Erst bei Ausbuchung derartiger finanzieller Vermögenswerte ergibt sich durch die Auflösung des Eigenkapitalpostens eine Erfolgsauswirkung. Wertminderungen (Impairments) werden demgegenüber erfolgswirksam erfasst.

Sofern kein aktiver Markt oder ein aktiver Markt nicht mehr besteht, wird der beizulegende Zeitwert des Finanzinstruments mittels anerkannter Bewertungsverfahren ermittelt. Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente, für die kein auf einem aktiven Markt notierter Preis vorliegt und deren beizulegender Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann, werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Werden Wertberichtigungen auf solche Finanzinstrumente vorgenommen, dürfen die Wertberichtigungen nicht rückgängig gemacht werden.

Wertminderungen von zur Veräußerung verfügbaren Schuldinstrumenten werden in den Folgeperioden erfolgs-

wirksam rückgängig gemacht, sofern die Gründe für die Wertminderung entfallen sind. Nachfolgende Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im Eigenkapital erfasst. Wertminderungen von zur Veräußerung verfügbaren Eigenkapitalinstrumenten werden nicht ergebniswirksam rückgängig gemacht, Erhöhungen des beizulegenden Zeitwerts nach einer Wertminderung werden im Eigenkapital erfasst.

Das Management klassifiziert finanzielle Vermögenswerte jeweils zum Zeitpunkt des Erwerbs und überprüft in regelmäßigen Abständen, ob die Kriterien für die Einstufung eingehalten werden. Umwidmungen werden, sofern diese zulässig und erforderlich sind, zum Ende des Geschäftsjahres vorgenommen. Die Anschaffungskosten beinhalten die Transaktionskosten.

Bis zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte umfassen die in der Konzernbilanz ausgewiesenen Wertpapiere und Ausleihungen.

Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen

Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder zumindest ermittelbaren Zahlungsbeträgen und festen Fälligkeitsterminen, die der Konzern bis zur Fälligkeit zu halten beabsichtigt und in der Lage ist, dies zu tun.

Zum 31. Dezember 2013 waren wie im Vorjahr keine bis zur Endfälligkeit gehaltenen Finanzinvestitionen vorhanden.

Darlehen und Forderungen

Die dieser Kategorie zugeordneten Finanzinstrumente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert.

Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige kurzfristige Forderungen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Nicht verzinsliche monetäre Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten Zinssatz abgezinst.

Bestehen an der Einbringlichkeit von Forderungen Zweifel, werden die Kundenforderungen mit dem niedrigeren realisierbaren Betrag angesetzt. Eine Wertminderung wird angenommen, wenn objektive Hinweise – insbesondere die Kreditwürdigkeit des jeweiligen Kunden, aktuelle branchenspezifische Konjunkturentwicklungen, die Analyse von Forderungsausfällen der Vergangenheit und der Wegfall eines aktiven Marktes für den finanziellen Vermögenswert – darauf schließen lassen, dass die Gesellschaft nicht sämtliche Beträge zu den Fälligkeitsterminen erhalten wird. Die ausgewiesenen Buchwerte der kurzfristigen Forderungen entsprechen annähernd den Zeitwerten.

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

Die Kategorie der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte enthält grundsätzlich die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte und finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Vermögenswerte eingestuft werden. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme von Derivaten, bei denen es sich um eine Finanzgarantie handelt oder die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind ("hedge accounting").

Finanzielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

bewertete finanzielle Vermögenswerte designiert, wenn damit Inkongruenzen beseitigt oder erheblich reduziert werden, die sich aus der ansonsten vorzunehmenden Bewertung von Vermögenswerten oder der Erfassung von Gewinnen und Verlusten zu unterschiedlichen Bewertungsmethoden ergeben würden oder wenn eine Gruppe von finanziellen Vermögenswerten und/ oder finanziellen Verbindlichkeiten gemäß einer dokumentierten Risikomanagement- oder Anlagestrategie gesteuert und ihre Wertentwicklung anhand des beizulegenden Zeitwertes beurteilt wird und die auf dieser Grundlage ermittelten Informationen zu dieser Gruppe intern an Personen in Schlüsselpositionen des Unternehmens weitergereicht werden.

Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Die realisierten Gewinne und Verluste aus den Veränderungen des Zeitwerts der Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt ihrer Entstehung in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Die Folgebewertung erfolgt mit dem Zeitwert, der dem Börsenkurs zum Bilanzstichtag entspricht. Soweit kein Marktwert vorliegt, wird unter Anwendung von Bewertungsmethoden ein beizulegender Zeitwert ermittelt. Zu den Bewertungsmethoden gehören die Verwendung der jüngsten Geschäftsvorfälle zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartnern, der Vergleich mit dem aktuellen beizulegenden Zeitwert eines anderen, im Wesentlichen identischen Finanzinstruments, die Analyse von diskontierten Cashflows sowie die Verwendung anderer Bewertungsmodelle.

Zum 31. Dezember 2013 waren wie im Vorjahr keine erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte vorhanden.

Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswertes oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn eine der drei folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • (a) Die vertraglichen Rechte auf Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert sind ausgelaufen.
  • (b) Der Konzern behält die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus finanziellen Vermögenswerten zurück, übernimmt jedoch eine vertragliche Verpflichtung zur Zahlung der Cashflows ohne wesentliche Verzögerungen an eine dritte Partei im Rahmen einer Vereinbarung, die die Bedingungen in IAS 39.19 erfüllt ("pass-through arrangement").
  • (c) Der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert übertragen und hat (a) im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder hat (b) im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert übertragen.

DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE

Grundsätzlich verwendet der Konzern derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Fremdwährungsschwankungen bei Filmrechteeinkäufen in Fremdwährungen. Diese werden hauptsächlich in US-Dollar getätigt. Das Fremdwährungsrisiko entsteht dadurch, dass die Einnahmen aus der Verwertung dieser Rechte ausschließlich in EUR anfallen.

Die Sicherungen sollen das Risiko einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts mindern. In diesem Fall sollen die noch nicht bilanzierten festen Verpflichtungen aus Filmrechteeinkäufen gesichert werden, da diese bei Abschluss des Vertrags bis zu seiner Erfüllung Währungsschwankungen unterliegen. Als Sicherungsinstrumente werden Devisenterminkontrakte und Optionen verwendet.

Zu Beginn der Sicherung werden sowohl die Sicherungsbeziehung als auch die Risikomanagementzielsetzungen

und -strategien des Konzerns im Hinblick auf die Absicherung formal festgelegt und dokumentiert. Die Dokumentation enthält die Festlegung des Sicherungsinstruments und des Grundgeschäfts, die Art des abgesicherten Risikos sowie eine Beschreibung, wie das Unternehmen die Wirksamkeit des Sicherungsinstruments bei der Kompensation der Risiken aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des gesicherten Grundgeschäfts ermittelt.

Derivative Finanzinstrumente werden als Vermögenswerte angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist, und als Schulden, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist. Der beizulegende Zeitwert von Devisenterminkontrakten orientiert sich an Bankbewertungen. Die Bewertungen werden von den Banken ermittelt, mit denen die Geschäfte abgeschlossen worden sind.

Die Finanzderivate werden zu Zeitwerten mittels anerkannter Bewertungsmethoden bewertet. Zeitwertänderungen von Derivaten, die ungeachtet ihrer wirtschaftlichen Sicherungswirkung die Kriterien für eine Bilanzierung als Sicherungsgeschäft nicht erfüllen, werden erfolgswirksam zum Zeitwert bilanziert. Alle Zeitwertänderungen der Derivate wurden im Geschäftsjahr erfolgswirksam erfasst.

ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bestehen aus Kassenbeständen und Kontokorrentguthaben bei Kreditinstituten. Diese werden nur in den liquiden Mitteln ausgewiesen, sofern sie jederzeit in zum Voraus bestimmbaren Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können, nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen sowie ab dem Erwerbsdatum eine Restlaufzeit von maximal drei Monaten haben.

EIGENKAPITAL

Im Umlauf befindliche Inhaberaktien werden als Eigenkapital klassifiziert. Sobald der Konzern eigene Aktien erwirbt, wird der bezahlte Gegenwert einschließlich der zurechenbaren Transaktionskosten der betreffenden Aktien vom Eigenkapital abgezogen. Wenn eigene Aktien verkauft oder ausgegeben werden, wird der erhaltene Gegenwert dem Eigenkapital zugerechnet.

RÜCKSTELLUNGEN, EVENTUALVERPFLICHTUNGEN UND EVENTUALFORDERUNGEN

Rückstellungen werden in Übereinstimmung mit IAS 37 für Verpflichtungen ausgewiesen, die ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe nach ungewiss sind. Eine Rückstellung ist ausschließlich dann anzusetzen, wenn:

  • (a) der Gesellschaft aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) entstanden ist,
  • (b) es wahrscheinlich ist (d. h., mehr dafür als dagegen spricht), dass zur Erfüllung der Verpflichtung ein Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen erforderlich ist und
  • (c) eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist.

Der als Rückstellung erfasste Betrag stellt die bestmögliche Schätzung der zur Erfüllung der zum Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtung erforderlichen Ausgaben dar, d. h., den Betrag, den das Unternehmen bei zuverlässiger Betrachtung zur Erfüllung der Verpflichtung am Bilanzstichtag oder zu ihrer Übertragung auf eine dritte Partei an diesem Tag zahlen müsste. Langfristige Rückstellungen werden, sofern der Zinseffekt wesentlich ist, mit dem unter Verwendung des aktuellen Marktzinses berechneten Barwert des erwarteten Mittelabflusses angesetzt.

Rückstellungen für drohende Verluste aus belastenden Verträgen (Drohverlustrückstellungen) werden gebildet,

wenn die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung eines Geschäfts höher als der erwartete wirtschaftliche Nutzen sind. Bevor eine Rückstellungsbildung erfolgt, werden Wertminderungen auf Vermögenswerte, die mit diesem Geschäfts zusammenhängen, vorgenommen.

Verbindlichkeiten, die aus einer möglichen Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses entstehen und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse bedingt ist, die nicht vollständig in der Kontrolle des Unternehmens stehen, oder die aus einer gegenwärtigen Verpflichtung entstehen, die auf vergangenen Ereignissen beruht, jedoch nicht erfasst wurde, weil

  • (a) der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen mit der Erfüllung dieser Verpflichtung nicht wahrscheinlich ist; oder
  • (b) die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend zuverlässig geschätzt werden kann,

werden als Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen, außer, wenn die Wahrscheinlichkeit des Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen für die Gesellschaft gering ist.

Eventualforderungen werden nicht aktiviert, aber analog zu Eventualverbindlichkeiten offen gelegt, sofern ein wirtschaftlicher Nutzen für den Konzern wahrscheinlich ist.

FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN

Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung als finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden oder als sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, die mittels der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, klassifiziert.

Sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Fall von Darlehen und Verbindlichkeiten abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten.

Die Finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten, Darlehen einschließlich derivative Finanzinstrumente.

Im Rahmen der Folgebewertung werden verzinsliche Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden sowie im Rahmen von Amortisationen mittels der Effektivzinsmethode.

Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agio oder Disagio bei Akquisition sowie Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestanteil des Effektivzinssatzes darstellen. Die Amortisation mittels der Effektivzinsmethode ist in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzaufwendungen enthalten.

Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten einer finanziellen Verbindlichkeit und der Zuordnung von Zinsaufwendungen auf die jeweiligen Perioden. Der Effektivzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder eine kürzere Periode, sofern zutreffend, auf den Buchwert abgezinst werden.

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbind-

lichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und der Nettobetrag in der Konzern-Bilanz ausgewiesen, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.

LEASINGVERHÄLTNISSE

Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswertes oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswertes einräumt, selbst wenn dieses Recht in einer Vereinbarung nicht ausdrücklich festgelegt ist.

Finanzierungs-Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken am Leasinggegenstand auf den Konzern übertragen werden, führen zur Aktivierung des Leasinggegenstands zu Beginn der Laufzeit des Leasingverhältnisses. Der Leasinggegenstand wird mit seinem beizulegenden Zeitwert angesetzt oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist. Leasingzahlungen werden derart in Finanzierungsaufwendungen und den Tilgungsanteil der Restschuld aufgeteilt, dass sich über die Laufzeit des Leasingverhältnisses ein konstanter Zinssatz auf die verbliebene Leasingverbindlichkeit ergibt. Finanzierungskosten werden in den Finanzaufwendungen erfolgswirksam erfasst. Leasinggegenstände werden über die Nutzungsdauer des Gegenstands abgeschrieben. Ist der Eigentumsübergang auf den Konzern am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses jedoch nicht hinreichend sicher, wird der Leasinggegenstand über den kürzeren der beiden Zeiträume aus erwarteter Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingverhältnisses vollständig abgeschrieben. Zum 31. Dezember 2013 bestanden, wie im Vorjahresstichtag, keine Finanzierungsleasingverhältnisse.

Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als sonstige betriebliche Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

(B) ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER GEWINN- UND VER- LUSTRECHNUNG

7. Umsatzerlöse

2013 2012
T€ % T€ %
Filmproduktion 225 0,83 235 0,46
Verleih 26.746 98,80 50.803 99,29
Sonstige 101 0,37 126 0,25
27.072 100,00 51.164 100,00

Die Umsatzerlöse aus dem Verleih setzen sich wie folgt zusammen:

2013 2012
T€ % T€ %
Kino 7.323 27,38 26.558 52,28
TV 5.521 20,64 2.140 4,22
Video 13.579 50,77 21.830 42,97
Weltvertrieb 216 0,81 73 0,14
Sonstige 107 0,40 202 0,40
26.746 100,00 50.803 100,00

8. Aktivierte Eigenleistungen

in T€ 2013 2012
Erträge aus aktivierten Eigenleistungen 2.457 2.536

Unter den aktivierten Eigenleistungen werden die aktivierungsfähigen Produktionskosten für Eigenproduktionen sowie die Co-Produktionsbeiträge ausgewiesen.

9. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

in T€ 2013 2012
Erträge aus weiterbelasteten Kosten 433 188
Erträge aus Auflösung Rückstellungen 228 22
Erträge aus Verkauf von Wertpapieren 118 0
Erträge aus Investitionsförderung 75 75
Mieterträge 55 48
Erträge aus weiterberechneten Personalkosten 0 102
Sonstige Erträge 207 175
1.116 610

10. Aufwendungen für bezogene Leistungen

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:

in T€ 2013 2012
Filmvermarktungskosten 14.960 19.570
Lizenzgeberanteile 6.423 12.217
Filmproduktionskosten 2.266 2.586
Abführungen an Filmförderanstalten 179 158
Sonstige Produktionskosten 137 4
23.965 34.535

Im Geschäftsjahr erhielten die Senator Film Verleih GmbH und Senator Home Entertainment GmbH insgesamt Zuwendungen der öffentlichen Hand in Höhe von T€ 670 (Vj.: T€ 790) für die Herausbringung von Filmen im Kino und auf DVD.

11. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen folgende Posten:

in T€ 2013 2012
Forderungsbewertung 3.659 213
Rückstellung Drohverluste 2.362 0
Raumkosten 439 386
Rechts- und Beratungskosten 349 577
Garantiegebühren 200 300
Nebenkosten des Geldverkehrs 182 183
Reisekosten 147 250
Versicherungen 142 110
Abschluss- u. Prüfungskosten 112 106
Aufsichtsratsvergütung 106 119
Repräsentations- und Werbekosten 101 101
Telefon, Porto 94 96
Hauptversammlung bzw. Gesellschafterversammlungen 40 50
Sonstige Personalkosten 34 94
Spenden 32 35
Bürobedarf, Fachliteratur 25 31
Instandhaltung, Wartung, Miete für Büroausstattung 23 45
Kosten des Fuhrparks 11 11
Anlagenabgänge 0 147
Optionsprämie 0 89
Sonstige 406 273
8.464 3.216

Erläuterungen zu den Aufwendungen aus Drohverlustrückstellungen und Forderungsbewertungen sind unter Punkt 15 "Immaterielle Vermögenswerte" bzw. Punkt 19 "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" sowie Punkt 20 "Forderungen gegen nahestehende Personen und Unternehmen" zu finden.

Die in der Berichtsperiode erfolgswirksam erfassten Zahlungen aus Leasingverhältnissen belaufen sich auf T€ 319 (Vj.: T€ 331). Hiervon entfallen auf Mindestleasingzahlungen T€ 29 (Vj.: T€ 16) und bedingte Mietzahlungen T€ 290 (Vj.: T€ 315).

12. Währungsgewinne und -verluste

Die Währungsgewinne und -verluste setzen sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen:

in T€ 2013 2012
Währungsgewinne 159 161
Währungsverluste -71 -224
88 -63

13. Ertragsteuern

Die tatsächlichen Steuerschulden für das laufende Geschäftsjahr und die Vorjahre werden unter Anwendung der am Bilanzstichtag geltenden Steuersätze mit den Beträgen bemessen, die erwartungsgemäß an die Finanzbehörde zu zahlen sind.

Der sich bei Anwendung der Senator AG ergebende Steueraufwand lässt sich zum tatsächlichen Steueraufwand wie folgt überleiten:

in T€ 2013 2012
Ergebnis vor Ertragsteuern -27.373 5.330
Steuer zum angesetzten Steuersatz von 30% -8.212 1.599
Effekt des nicht steuerpflichtigen Ergebnisses auf die Bestimmung des
steuerpflichtigen Gewinns aus Equity-Anteil
-95 -131
Effekt der nicht abzugsfähigen Aufwendungen auf die Bestimmung des
steuerpflichtigen Gewinns:
Nicht abzugsfähige Aufwendungen 410 26
Ansatz/Wertberichtigung aktive Steuerabgrenzung auf Verlustvorträge -2.852 127
Nichtansatz steuerlicher Verluste 7.087 768
Steuereffekt aus den niedrigeren Steuersätzen in Irland 3.675 -1.954
Sonstiges -3 12
Steueraufwand gemäß Konzernabschluss 8 447
Steueraufwand des Berichtsjahres 8 447
Steueraufwand für Vorjahre 0 0

Die aktiven und passiven latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen:

in T€ Stand
01.01.2013
Zuführung/
Auflösung
Stand
31.12.2013
Aktive Steuerabgrenzung
Steuerlicher Verlustvortrag 61 2.599 2.660
Drohverlustrückstellung 0 252 252
61 2.852 2.913
Passive Steuerabgrenzung
Finanzverbindlichkeiten 61 -4 57
Forderungsbewertung 0 2.856 2.856
61 2.852 2.913
Bilanzausweis 0 0 0

Im Berichtsjahr werden die Steueransprüche wegen der Verrechnungsmöglichkeit bei gleichen Steuerbehörden insgesamt saldiert ausgewiesen.

Die noch nicht steuerlich genutzten körperschaftsteuerlichen sowie gewerbesteuerlichen Verlustvorträge der Senator AG betragen zum 31. Dezember 2013 jeweils rund € 78 Mio. (Vj.: rund € 110 Mio.). Die Reduzierung der vorhandenen Verlustvorträge ergibt sich aus einem schädlichen Anteilseignerwechsel im Geschäftsjahr in Höhe von 29,89%, die Verlustvorträge werden entsprechend quotal untergehen.

Die irische Tochtergesellschaft hat noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge von rund € 140 Mio. (Vj.: rund € 128 Mio.)

14. Ergebnis je Aktie

Das gemäß IAS 33 errechnete Ergebnis je Aktie basiert auf der Division des laufenden Ergebnisses durch den gewichteten Durchschnitt der Anzahl der während der Periode im Umlauf befindlichen Aktien.

Für das Geschäftsjahr 2013
in T€ Konzern
jahresergebnis
Gewichtete
durchschnitt
liche Anzahl
von Aktien
Ergebnis je
Aktie
Den Aktionären zuzurechnender Periodenverlust -27.381
Ergebnis je Aktie
Den Aktionären zuzurechnender Periodenverlust -27.381 29.935.765 -0,91
Für das Geschäftsjahr 2012
in T€ Konzern
jahresergebnis
Gewichtete
durchschnitt
liche Anzahl
von Aktien
Ergebnis je
Aktie
Den Aktionären zuzurechnender Periodengewinn 4.883
Ergebnis je Aktie
Den Aktionären zuzurechnender Periodengewinn 4.883 25.081.323 +0,19

Im Vorjahr wurden in der gewichteten durchschnittlichen Anzahl an Aktien die neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung vom 27. Juni 2012 zeitanteilig berücksichtigt. Insgesamt wurden 9.981.606 neue Aktien platziert, die aufgrund des Ausgabetermins nur mit 188 Tagen zu 366 Tagen in die Gewichtung der Durchschnittszahl eingeflossen sind. Zu den vorhandenen 19.954.159 Aktien wurden 5.127.164 neue Aktien (9.981.606 *188 Tage/366 Tage) hinzugerechnet.

(C) ERLÄUTERUNGEN ZU POSTEN DER BILANZ

15. Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE:

Filmrechte Film Patente,
Marken
und
Geleistete
Anzah
2013 2012
in T€ Prod. rechte Lizenzen lungen Summe Summe
Anschaffungskosten
1. Januar 70.582 243.760 1.077 7.153 322.572 318.006
Zugänge 0 8.320 8 1.817 10.145 8.005
Zugänge aktivierte
Eigenleistungen
0 0 0 2.457 2.457 2.536
Umbuchungen 0 3.324 0 -3.324 0 0
Abgänge -1.959 -3.314 -137 -94 -5.504 -5.975
31. Dezember 68.623 252.090 948 8.009 329.670 322.572
Kumulierte
Abschreibungen
1. Januar 70.581 230.093 554 2.530 303.758 302.184
Zugänge 0 17.674 191 2.780 20.645 7.304
- davon Wertminderung 0 8.365 0 2.439 10.804 1.421
Umbuchungen 0 667 0 -667 0 0
Abgänge -1.959 -3.314 -137 -94 -5.504 -5.730
31. Dezember 68.622 245.120 608 4.549 318.899 303.758
Nettobuchwert 1 6.970 340 3.460 10.771 18.814
Nettobuchwert Vorjahr 1 13.667 523 4.623 18.814

Aufgrund der nicht planmäßigen Entwicklung einiger Filme im 4. Quartal 2013 sowie im Januar 2014 lagen zum Bilanzstichtag Anhaltspunke für eine Wertminderung der immateriellen Vermögenswerte vor. Daraufhin wurden alle Filmrechte und geleisteten Anzahlungen auf Filmrechte einer Überprüfung der Werthaltigkeit (Impairment-Test) unterzogen. Der Impairment-Test ergab zum 31. Dezember 2013 bei ca. 150 Filmen einen unter den Buchwerten der jeweiligen Filme liegenden erzielbaren Betrag, im Wesentlichen durch Änderung der Einschätzung der Marktakzeptanz dieser Rechte nach Sichtung des vorliegenden Filmmaterials. Entsprechend wurden Wertminderungen von T€ 10.804 (Vj.: T€ 1.421) erfasst, davon betrafen T€ 10.022 (Vj.: T€ 1.152) das Verleihsegment und T€ 782 (Vj.: T€ 269) das Produktionssegment.

Bei Filmrechten, bei denen der erzielbare Betrag negativ war, d.h. ein Überhang der Veräußerungskosten im Vergleich zu den Erlösen bestand, wurde zudem eine Drohverlustrückstellung für belastende Verträge von insgesamt T€ 2.362 (Vj. T€ 0) angesetzt. Diese Drohverlustrückstellung entsteht durch vertragliche Verwertungs- und Marketingverpflichtungen des Konzerns gegenüber den Lizenzgebern der Filmrechte.

Der erzielbare Betrag wurde unter Verwendung des Nutzungswerts ermittelt. Dem angewendeten Discounted-Cash-Flow Verfahren lag ein Abzinsungsfaktor vor Steuern von 8,55 Prozent (Vj. 8,00 Prozent) zugrunde. Für die Ermittlung der Kapitalkosten wurde die CAPM-Methode (Capital Asset Pricing Model) angewendet und eine Gruppe zum Geschäftsmodell vergleichbarer Unternehmen (Peer-Group) herangezogen.

Grundlage des Discounted-Cash-Flow Verfahrens sind zukünftige Cash-Flows, die aus einer 5-jährigen Planungsrechnung jeweils pro Filmrecht abgeleitet werden. Mittelzu- und Mittelabflüsse aus der erstmaligen Auswertung in den Stufen Kino, Home Entertainment sowie TV (sofern die jeweiligen Auswertungsrechte vorliegen) werden detailliert geplant, jene für nachfolgende Auswertungen werden jeweils pro Filmrecht pauschal geschätzt.

in T€ Wertminde
rungen
Drohverlust
rückstellung
Gesamt Erzielbarer
Betrag
Mandela 240 640 880 -640
Best of Me 0 835 835 -835
Mamba 534 0 534 105
And So It Goes 113 368 481 -368
Pettersson und Findus 425 0 425 484
Mr. Morgan's Last Love 389 0 389 111
Tracer 109 170 279 -170
Death Proof 372 0 372 12
Fireflies in the Garden 295 0 295 0
Planet Terror 280 0 280 6
1408 275 0 275 13
Shut Up And Sing 235 0 235 8
The Mist 212 0 212 18
Alter Sack 209 0 209 0
Sonstige 7.116 349 7.465
10.804 2.362 13.166

Der Film MANDELA wurde von Senator Ende Januar 2014 in die Kinos gebracht. Die tatsächlichen Kinobesucherzahlen lagen erheblich unter den ursprünglichen Erwartungen des Managements. Aufgrund der tatsächlich geringeren Kinobesucherzahlt mussten die Planerlöse der weiteren Auswertungsstufen ebenfalls nach unten angepasst werden und führten daher zu den Wertminderungen und zu der Bildung der Drohverlustrückstellung für diesen Film.

Für die Filme BEST OF ME und MAMBA, für die verhältnismäßig hohe Minimumgarantien gezahlt wurden bzw. gezahlt werden, mussten aufgrund der geänderten Einschätzung der Marktakzeptanz Wertminderungen vorgenommen bzw. Drohverlustrückstellungen gebildet werden.

Abgänge an Filmrechten ergeben sich durch den Ablauf bzw. durch den Verkauf von Lizenzzeiten.

Die Position "Patente, Marken und Lizenzen" umfasst im Wesentlichen Rechte an Drehbüchern. Sobald die Rechte an Drehbüchern für die Produktion eines Films verwertet wurden, werden diese Rechte als Produktionskosten des jeweiligen Films klassifiziert und unter den Filmrechten aktiviert.

SACHANLAGEN (ANDERE ANLAGEN, BETRIEBS- UND GESCHÄFTSAUSSTATTUNG)
------------------------------------------------------------------ -- --
in T€ 2013 2012
Anschaffungskosten
1. Januar 1.172 1.048
Zugänge 25 191
Abgänge -251 -67
31. Dezember 946 1.172
Kumulierte Abschreibungen
1. Januar 780 742
Zugänge 94 88
Abgänge -234 -50
31. Dezember 640 780
Nettobuchwert 306 392

16. Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen

in T€ Stand
1.1.2013
Ergebnis
anteil 2013
Erhaltene
Dividenden
Wertberich
tigungen
Stand
31.12.2013
Bavaria Pictures GmbH, Mün
chen
930 -30 -900 0
Central Film Verleih GmbH,
Berlin
2.870 -22 -656 2.192
Senator Babelsberg Film
GmbH, Potsdam
11 -11 0
X Verleih AG, Berlin 1.002 395 1.397
4.813 332 -656 -900 3.589

Der Senator-Konzern besitzt 50% der Anteile an der Central Film Verleih GmbH, einem in Berlin ansässigen Gemeinschaftsunternehmen, das für die Buchung und Rechnungsstellung (Booking and Billing) im Kinobereich zuständig ist.

In 2012 erwarb die Senator Film Produktion GmbH, Berlin, 50% der Anteile der Senator Film Babelsberg GmbH, ein Gemeinschaftsunternehmen ansässig in Potsdam, das das internationale Filmprojekt Reykjavik durchführen soll.

Beide zuvor genannten Gemeinschaftsunternehmen haben zum 31. Dezember 2013 und 31. Dezember 2012 keine Eventualverbindlichkeiten oder Kapitalverpflichtungen.

Der Konzern besitzt 25% der Anteile an der Bavaria Pictures GmbH (Gemeinschaftsunternehmen), einem Filmproduktionsunternehmen mit Sitz in München. Der Anteil des Konzerns an der Bavaria Pictures GmbH wird nach der Equity-Methode im Konzernabschluss bilanziert. Zusammenfassende Finanzinformationen des Gemeinschaftsunternehmens entsprechen seinem in Übereinstimmung mit IFRS aufgestellten Abschluss sowie Überleitung dieser Finanzinformationen auf den Buchwert des Anteils an diesem Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss werden nachfolgend aufgezeigt:

Bavaria Pictures GmbH
in T€
2013 2012
Kurzfristige Vermögenswerte, einschließlich Zahlungsmittel und Zahlungsmit
teläquivalente i.H.v. T€ 743 (Vj.: T€ 799) und geleisteter Anzahlungen i.H.v.
T€ 37 (Vj.: T€ 162)
6.484 7.706
Langfristige Vermögenswerte 549 147
Kurzfristige Schulden, einschl. Steuerschulden i.H.v. T€ 48 (Vj.: T€ 134) 7.934 8.679
Langfristige Schulden, einschl. latenter Steuerschulden i.H.v. T€ 0 (Vj.: T€ 0)
und langfristigem Darlehen i.H.v.T€ 0 (Vj.: T€ 0)
0 0
Eigenkapital -901 -826
Anteil des Konzerns 25% 25%
Buchwert der Beteiligung 0 0
Goodwill auf Ebene der Senator Film München GmbH aus Anteilserwerb 0 930
At-Equity Bewertung 0 930
Umsatzerlöse 1.580 5.183
Andere aktivierte Eigenleistungen 841 1.754
Sonstige betriebliche Erträge 2.648 2.695
Materialaufwand -3.524 -4.662
Personalaufwand -1.092 -331
Abschreibungen -441 -4.010
Sonstige betriebliche Aufwendungen -144 -252
Zinsaufwand -29 -277
Ergebnis vor Steuern -161 100
Ertragsteuern 86 -135
Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen -75 -35
Anteil des Konzerns am Ergebnis -19 -9

Die Wertminderung des Goodwills auf Ebene der Senator Film München GmbH wurde vorgenommen aufgrund des negativen Ergebnisses des Geschäftsjahres der Bavaria Pictures GmbH und der ungewissen zukünftigen Entwicklung der Gesellschaft im Bereich von Kinoproduktionen.

Der kumulierte Gesamtbetrag des nicht erfassten anteiligen negativen Eigenkapitals aus assoziierten Produktionsunternehmen beträgt T€ 225 (Vj.: T€ 207).

Der Konzern besitzt 31,4% der Anteile an der X Verleih AG, einem Filmverleihunternehmen mit Sitz in Berlin. Der Anteil des Konzerns an der X Verleih AG wird nach der Equity-Methode im Konzernabschluss bilanziert. Zusammenfassende Finanzinformationen des assoziierten Unternehmens entsprechen seinem in Übereinstimmung mit IFRS aufgestellten Abschluss sowie Überleitung dieser Finanzinformationen auf den Buchwert des Anteils an diesem Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss werden nachfolgend aufgezeigt:

X Verleih AG
in T€
2013 2012
Kurzfristige Vermögenswerte, einschließlich Zahlungsmittel und Zahlungsmit
teläquivalente i.H.v. T€ 6.094 (Vj.: T€ 2.894) und geleisteter Anzahlungen
i.H.v. T€ 0 (Vj.: T€ 0)
6.679 7.442
Langfristige Vermögenswerte 1.805 1.903
Kurzfristige Schulden, einschl. Steuerschulden i.H.v. T€ 1.703 (Vj.: T€ 5.170) 4.017 6.625
Langfristige Schulden, einschl. latenter Steuerschulden i.H.v. T€ 0 (Vj.: T€ 0)
und langfristigem Darlehen i.H.v.T€ 487 (Vj.: T€ 0)
487 0
Eigenkapital 3.980 2.720
Anteil des Konzerns 31,4% 31,4%
Buchwert der Beteiligung 1.250 855
Goodwill auf Ebene der Senator AG aus Anteilserwerb 147 147
At-Equity Bewertung 1.397 1.002
Umsatzerlöse 5.530 5.947
Sonstige betriebliche Erträge 1.331 1.997
Materialaufwand -3.524 -5.933
Personalaufwand -920 -1.035
Abschreibungen -456 -425
Sonstige betriebliche Aufwendungen -170 -123
Finanzergebnis, einschl. Zinsaufwand i.H.v. T€ 29 (Vj.: T€ 44) 2 -9
Ergebnis vor Steuern 1.793 419
Ertragsteuern -533 -171
Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 1.260 248
Anteil des Konzerns am Ergebnis 395 78

Des Weiteren hält der Konzern 50,0% der Anteile an der Central Film Verleih GmbH, Berlin. Der Anteil des Konzerns an der Central Film Verleih GmbH wird nach der Equity-Methode im Konzernabschluss bilanziert. Zusammenfassende Finanzinformationen des Gemeinschaftsunternehmens entsprechen seinem in Übereinstimmung mit IFRS aufgestellten Abschluss sowie Überleitung dieser Finanzinformationen auf den Buchwert des Anteils an diesem Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss werden nachfolgend aufgezeigt:

Central Film Verleih GmbH
in T€
2013 2012
Kurzfristige Vermögenswerte, einschließlich Zahlungsmittel und Zahlungsmit
teläquivalente i.H.v. T€ 928 (Vj.: T€ 4.498) und geleisteter Anzahlungen i.H.v.
T€ 0 (Vj.: T€ 0) 1.772 4.917
Langfristige Vermögenswerte 12 20
Kurzfristige Schulden, einschl. Steuerschulden i.H.v. T€ 90 (Vj.: T€ 518) 1.682 3.479
Langfristige Schulden, einschl. latenter Steuerschulden i.H.v. T€ 0 (Vj.: T€ 0)
und langfristigem Darlehen i.H.v.T€ 0 (Vj.: T€ 0)
0 0
Eigenkapital 102 1.458
Anteil des Konzerns 50,0% 50,0%
Buchwert der Beteiligung 51 729
Goodwill auf Ebene der Senator AG aus Anteilserwerb 2.141 2.141
At-Equity Bewertung 2.192 2.870
Umsatzerlöse 2.604 4.374
Andere aktivierte Eigenleistungen 0 0
Sonstige betriebliche Erträge 37 75
Materialaufwand -1.390 -2.480
Personalaufwand -713 -744
Abschreibungen -10 -8
Sonstige betriebliche Aufwendungen -245 -322
Zinserträge 23 45
Ergebnis vor Steuern 306 940
Ertragsteuern -239 -284
Aufwendungen des Vorjahres -110 0
Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen -43 656
Anteil des Konzerns am Ergebnis -22 328

Im Geschäftsjahr schüttete die Central Film Verleih GmbH an ihre Gesellschafter T€ 1.314 aus, davon entfielen auf die Senator AG T€ 656.

Das Ergebnis für das Geschäftsjahr 2012 der Central Film Verleih GmbH musste nach Aufstellung des Konzernjahresabschlusses nach unten angepasst werden. Die Anpassung über T€ 55 für das anteilige Ergebnis des Konzerns wurde im laufenden Geschäftsjahr in den Konzernabschluss übernommen.

17. Wertpapiere des Anlage- und Umlaufvermögens

Im Vorjahr legte der Senator-Konzern Liquidität aus der durchgeführten Kapitalerhöhung in diverse Wertpapiere des Umlaufvermögens an.

Im Vorjahr wurden Abschreibungen auf eine 10%-ige Beteiligung in Höhe von T€ 163 notwendig.

18. Vorräte

Die Vorräte von Senator bestehen im Wesentlichen aus Lagerbestände an Bildtonträgern in Höhe von T€ 803 (Vj.: T€ 768).

Weder im Geschäftsjahr 2013 noch im Vorjahr mussten Wertberichtigungen auf die Lagerbestände vorgenommen werden.

Die Vorräte, die als Aufwand in der Berichtsperiode erfasst worden sind, belaufen sich auf T€ 1.341 (Vj.: T€ 1.750).

19. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die lang- und kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:

in T€ 2013 2012
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 9.104 9.814
Abzüglich Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen -2.438 -1.818
Forderungen, netto 6.666 7.996
Davon aus Fertigungsaufträgen 0 0

Forderungen werden zum Nennwert abzüglich Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen bilanziert. Die Forderungsverluste betragen in 2013 T€ 17 (Vj.: T€ 67).

Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden sowohl nach einer kundenbezogenen Beurteilung, als auch basierend auf aktuellen Erfahrungswerten vorgenommen.

Zum 31. Dezember 2013 wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Nennwert von T€ 1.100 in voller Höhe wertberichtigt. Diese Wertberichtigungen wurden aufgrund von aufgetretenen Zahlungsschwierigkeiten notwendig und betreffen mit T€ 950 das Segment Verleih und mit T€ 150 das Segment Produktion.

Die Entwicklung der auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildeten Wertberichtigungen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

in T€ 2013 2012
Stand am 1. Januar 1.818 1.761
Verbrauch 480 10
Zuführung 1.100 67
Stand am 31. Dezember 2.438 1.818

Zum 31. Dezember 2013 ist ein Forderungsbestand in Höhe von T€ 6.115 (Vj.: T€ 7.079) weder einzelwertberichtigt noch überfällig. Hier deuteten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden.

Die zum Bilanzstichtag in Zahlungsverzug befindlichen, aber nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind wie folgt überfällig:

in T€ 2013 2012
bis 30 Tage 46 367
31 bis 90 Tage 260 203
91 bis 180 Tage 181 147
181 bis 360 Tage 6 117
ab 361 Tage 58 83
551 917

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 551 (Vj.: T€ 917), welche zum Berichtszeitpunkt überfällig waren, wurden keine Wertminderungen gebildet, da keine wesentliche Veränderung in der Kreditwürdigkeit dieser Schuldner festgestellt wurde und mit einer Tilgung der ausstehenden Beträge gerechnet wird. Der Konzern hält keine Sicherheiten für diese offenen Posten.

20. Forderungen gegen nahe stehende Personen und Unternehmen

Die Forderungen gegen nahe stehende Personen und Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen:

in T€ 2013 2012
Forderungen gegen Unternehmen, die nach der Equity-Methode
bilanziert werden
93 1.994
Sonstige 0 9
93 2.003

Im Frühjahr 2013 wurde ein Darlehen von Senator an die Senator Film Babelsberg GmbH in Höhe von T€ 336 (Vj.: T€ 0) zur Zwischenfinanzierung von Preproduction-Kosten für das Filmprojekt REYKJAVIK gewährt. Das Filmprojekt konnte bisher nicht realisiert werden, da die Finanzierung nicht zustande kam. Senator befindet sich in anhaltenden Gesprächen mit Investoren zu einer Neuaufnahme der Produktion. Da der Ausgang der Verhandlungen derzeit ungewiss ist, wurde das Darlehen zum 31. Dezember 2013 vollständig wertberichtigt.

Zum 31. Dezember 2013 hat die Senator Entertainment AG vor dem Hintergrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage und der Liquiditätsentwicklung die Finanzierungsmittel, die der deutschfilm GmbH gewährt wurden, neu bewertet. Auf die Forderungen gegenüber der deutschfilm wurden Wertminderungen im Umfang von T€ 2.205 vorgenommen.

Zu weiteren Erläuterungen wird auf Punkt 42 "Beziehungen zu nahe stehenden Personen und Unternehmen" verwiesen.

21. Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte gliedern sich wie folgt:

in T€ 2013 2012
Forderung gegen Förderinstitute 858 279
Akkreditivhinterlegung 375 788
Darlehensforderungen 387 0
Debitorische Kreditoren 153 120
Forderung gegen VGF Verwertungsgesellschaft für Nutzungsrechte
an Filmwerken mbH
145 245
Kautionen 99 100
Forderung aus Kaufpreisanpassung 0 100
Derivative Finanzinstrumente 0 23
Sonstige 35 73
2.052 1.728

22. Übrige Vermögenswerte

Die übrigen Vermögenswerte setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

in T€ 2013 2012
Sonstige Steuern 582 556
Aktivische Abgrenzung 101 51
Sonstige 6 2
689 609

23. Gezeichnetes Kapital

Stück 31.12.2013 31.12.2012
Aktien, 29.945.424 Stück,
Genehmigtes Kapital (2012/I) bis zu € 14.972.712,00;
Bedingtes Kapital (2008/I) bis zu € 9.981.909; wurde in 2011
für die Ausgabe der Optionsanleihe verwendet
Bedingtes Kapital (2012/I) bis zu € 4.990.803,00
29.945.424 29.945.424
Eigene Aktien -9.659 -9.659
29.935.765 29.935.765

Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt. Es ist in nennwertlose Stückaktien eingeteilt.

Im Juni des Vorjahres konnte die Senator AG eine Kapitalerhöhung durch die Platzierung von 9.981.606 nennwertlosen Stückaktien erfolgreich durchführen. Das Grundkapital erhöhte sich um ca. 50% auf € 29.945.424.

Eigene Anteile werden in der Bilanz eigenkapitalmindernd erfasst. Die eigenen Anteile werden mit ihren Anschaffungskosten ausgewiesen.

Der Vorstand der Senator AG wurde mit Beschlussfassung der Hauptversammlung am 29. Juni 1999 erstmalig dazu ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien bis zu einer maximalen Höhe von 10% des Grundkapitals zu erwerben. Der Erwerb der eigenen Anteile erfolgte zu verschiedenen Zeitpunkten im Geschäftsjahr 2000. Die Gesellschaft hat sich verpflichtet, keinen Handel mit den eigenen Aktien zu treiben und die eigenen Aktien nur unter bestimmten Umständen zu veräußern. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. August 2012 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 6. August 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien in einem Volumen von bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des Grundkapitals entfallen. Die Gesellschaft hat sich wiederum verpflichtet, keinen Handel mit den eigenen Aktien zu treiben und die eigenen Aktien nur unter bestimmten Umständen zu veräußern.

Am 31. Dezember 2013 weist die Gesellschaft 9.659 Stückaktien als eigene Anteile aus, auf die nominal € 9.659 bzw. ca. 0,03% des Grundkapitals entfallen.

Auf der Hauptversammlung vom 7. August 2012 wurde das bis dahin noch bestehende genehmigte Kapital 2009/I aufgehoben, soweit von diesem kein Gebrauch gemacht worden war, und ein neues genehmigtes Kapital beschlossen, wodurch der Vorstand ermächtigt ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 6. August 2017 um einen Betrag von bis zu € 14.972.712,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012/I).

Das bedingte Kapital 2008, welches auf der Hauptversammlung vom 17. Juli 2008 beschlossen wurde, ist am 6. Mai 2010 mit Berichtigung vom 20. Mai 2010 in das Handelsregister eingetragen worden. Das bedingte Kapital wurde im Jahr 2011 im Rahmen der Ausgabe der 8% Optionsanleihe, die am 28. April 2016 zur Rückzahlung fällig ist, verwendet. Auf der Hauptversammlung vom 7. August 2012 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 6. August 2017 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu € 4.990.803,00 zu begeben. Entsprechend wurde – ergänzend zu dem bedingten Kapital 2008 – ein weiteres bedingtes Kapital beschlossen. Danach ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 4.990.803,00 durch Ausgabe von bis zu 4.990.803 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2012/I). Das Bedingte Kapital 2012/I wird nur verwendet, soweit die Inhaber der Wandlungs- oder Optionsrechte von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllen. Die Eintragung des Bedingten Kapital 2012/I ins Handelsregister erfolgte am 30. August 2012.

24. Kapitalrücklage

Die Deutsche Bank AG brachte mit Forderungsverzichtserklärung vom 6. Dezember 2005 eine Forderung in Höhe von € 22.431.226,48 als Sacheinlage in die Gesellschaft ein, davon entfielen € 6.200.000 auf die Erhöhung des gezeichneten Kapitals und € 16.231.226,48 auf die Einstellung in die Kapitalrücklage.

Die Erträge aus der Kapitalherabsetzung in 2004 in Höhe von € 30.600.000 wurden nach den aktienrechtlichen Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung in die Kapitalrücklage eingestellt. In 2004 reduzierte sich die Kapitalrücklage aufgrund der vereinfachten Kapitalherabsetzung in Höhe von € 1.328.813 für die von der Senator AG gehaltenen eigenen Anteile.

Die Aktien der Kapitalerhöhung im Juni 2012 wurden zu einem Bezugspreis von € 1,15 je neue Aktie platziert. Sämtliche Aktien von Senator haben einen rechnerischen anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1,00. Der Differenzbetrag von € 0,15 je neuer Aktie wurde in die Kapitalrücklage, abzüglich der Steuerbelastung von T€ 432, eingestellt und im Wesentlichen zur Deckung der Emissionskosten verwendet. Die Kosten enthalten eine Provision in Höhe von 10% des Gesamtbruttoemissionserlöses T€ 1.148. Diese Provision steht zur Hälfte der Emissionsbank und zur Hälfte Sapinda Deutschland GmbH (Sapinda) zu. Sapinda hatte sich gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, unter bestimmten marktüblichen Voraussetzungen, Neue Aktien, die nicht anderweitig bezogen wurden, im Umfang von bis zu 29,9% des Grundkapitals nach Durchführung der Kapitalerhöhung zum Bezugspreis selbst zu erwerben oder für den Bezug durch einen Dritten Sorge zu tragen. Für diese Verpflichtung erhielt Sapinda von der Emissionsbank eine Vergütung in Höhe von 5% des Bruttoemissionserlöses. Des Weiteren fielen Rechtsund Beratungskosten in Bezug auf die Kapitalerhöhung in Höhe von T€ 281 an.

25. Sonstiges Eigenkapital

Die Senator AG hat am 6. Mai 2011 eine Optionsanleihe erfolgreich platziert. Mit der Anleihe wurden 9.981.000 auf den Inhaber lautende Optionsscheine ausgegeben. Jeder Optionsschein gewährt seinem Inhaber das Recht zum Bezug von einer Aktie gegen Zahlung des Optionspreises. Der Wert der Optionsscheine betrug bei Ausgabe der Optionsanleihe € 0,01 je Optionsschein.

26. Anteile ohne beherrschenden Einfluss

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Anteile ohne beherrschenden Einfluss.

27. Kapitalmanagement

Die Senator AG unterliegt über die aktienrechtlichen Bestimmungen hinaus keinen weiter gehenden satzungsmäßigen oder vertraglichen Verpflichtungen zum Kapitalerhalt. Die im Rahmen der Unternehmenssteuerung von der Gesellschaft herangezogenen Finanzkennzahlen sind sowohl erfolgs- als auch Cashflow-orientiert.

Vorrangiges Ziel des Senator-Managements ist die für eine Unternehmensfortführung sicherzustellende Liquidität. Zur Umsetzung des Ziels werden neben der absoluten Höhe des Bestandes an liquiden Mitteln die erwarteten Ein- und Auszahlungen durch einen Plan auf Wochenbasis sowie einem mittelfristigen Plan, der sich über einen dreijährigen Zeitraum erstreckt, überwacht.

Um flexibel sich bietende Eigenkapital- und Fremdfinanzierungsoptionen am Markt nutzen zu können, ist eine ausreichend hohe Eigenkapitalquote erforderlich. Dabei wird das wirtschaftliche Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme überwacht. Die Eigenkapitalquote ist dabei das Verhältnis zwischen dem wirtschaftlichen Eigenkapital auf konsolidierter Basis und der Bilanzsumme. Das wirtschaftliche Eigenkapital setzt sich aus dem bilanziellen Eigenkapital sowie den Investitionszuschüssen zusammen.

Das wirtschaftliche Eigenkapital sowie die Eigenkapitalquote entwickelten sich wie folgt:

in T€ 2013 2012
Bilanzielles Eigenkapital -11.439 15.942
Investitionszuschüsse 392 467
Wirtschaftliches Eigenkapital -11.047 16.409
Bilanzsumme 27.821 44.835
Eigenkapitalquote -39,7 % 36,6 %

Der Vorstand hat vor dem Hintergrund der vollständigen Aufzehrung des Grundkapitals der Senator Entertainment AG einen Sanierungsplan erstellt. Dieser wird unter Punkt 50 "Ereignisse nach dem Bilanzstichtag" detailliert beschrieben.

Es existieren keine sogenannten Covenants, bei deren Nichteinhaltung eine Kündigung von Kreditverträgen drohen könnte.

28. Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer

Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland wird als "State Plan" im Sinne von IAS 19.32 als gemeinschaftlicher Plan mehrerer Arbeitgeber behandelt. Insgesamt sind im Geschäftsjahr 2013 für die Mitarbeiter der Inlandsgesellschaften T€ 176 (2012: T€ 164) vom Arbeitgeber an den Rentenversicherungsträger gezahlt und im Aufwand erfasst worden (Arbeitgeberanteil).

29. Sonstige Rückstellungen

in T€ Stand
01.01.2013
Ver
brauch
Auflö
sung
Zufüh
rung
Verän
derung
Konsoli
dierungs
kreis
Stand
31.12.2013
Personalrückstellungen 594 508 37 82 15 146
Drohverlustrückstellungen 0 0 0 2.362 0 2.362
Rückstellungen für
Lizenzgeberabführungen
2.957 1.551 189 6.374 8 7.599
Retourenrückstellungen 320 265 0 534 0 589
Rückstellungen für
ausstehende Rechnungen
395 257 0 135 1 274
Sonstige Rückstellungen 866 683 0 381 0 564
5.132 3.264 226 9.868 24 11.534

Die Personalrückstellungen betreffen im Wesentlichen ausstehenden Urlaub und ergebnisabhängige Einmalzahlungen.

Die Rückstellungen für Retouren wurden für Risiken von erwarteten Waren-Retouren aus Blu-ray- und DVD-Verkäufen gebildet. Die Rückstellung für Retouren basiert auf der Analyse von vertraglichen sowie gesetzlichen Verpflichtungen und historischen Entwicklungen sowie der Erfahrung des Konzerns.

Die Rückstellungen für Lizenzgeberabführungen erhöhten sich im Wesentlichen aufgrund von im Geschäftsjahr durchgeführten Prüfungen von Lizenzabrechnungen durch Lizenzgeber in Höhe von T€ 4.940. Der Vorstand ist der Auffassung, dass in den vergangenen Jahren korrekt abrechnet wurde, jedoch wurden die Rückstellungen erhöht, um dem Risiko vorzubeugen, falls zusätzliche Zahlungen an Lizenzgeber aus den stattgefundenen Prüfungen fällig werden sollten.

Die Drohverlustrückstellungen sind unter Punkt 15 "Immaterielle Vermögenswerte" erläutert.

Der Konzern erwartet, dass die sonstigen Rückstellungen innerhalb eines Jahres in Anspruch genommen werden.

30. Finanzverbindlichkeiten

in T€ 2013 2012
Anleihen 9.666 9.513
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 5.979 3.513
15.645 13.026

Analyse der Fälligkeit finanzieller Verbindlichkeiten:

Buchwert 2014 2015 2016
in T€ 31.12.2013 Zinsen Tilgung Zinsen Tilgung Zinsen Tilgung
Originäre finanzielle
Verbindlichkeiten
Anleihen 9.666 798 0 798 0 266 9.981
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
5.979 115 5.867 0 112 0 0
Buchwert 2013 2014-2015 2016
in T€ 31.12.2012 Zinsen Tilgung Zinsen Tilgung Zinsen Tilgung
Originäre finanzielle
Verbindlichkeiten
Anleihen 9.513 798 0 1.597 0 266 9.981
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
3.513 185 1.626 25 1.887 0 0

ANLEIHEN

Die Senator AG hat die im Rahmen eines Bezugsangebots angebotene Optionsanleihe bei Altaktionären und qualifizierten Investoren am 6. Mai 2011 platziert. Ausgegeben wurden insgesamt 99.810 Stück Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils 100 Euro mit einer Verzinsung von 8% per annum, fällig in 2016 mit einem Gesamtnennbetrag von 9.981.000 Euro. Die neuen Teilschuldverschreibungen (ISIN der Optionsanleihe cum: DE000A1KQX87/ISIN der Optionsanleihe ex: DE000A1KQX95) sowie die Optionsscheine (ISIN: DE000A1KQYA1) wurden im Mai 2011 im Freiverkehr der Frankfurter Börse eingeführt. Die Anleihen wurden mit immateriellen Vermögenswerten besichert.

VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTEN

Die Bankschulden betreffen in Höhe von T€ 993 ein unbesichertes Nachrangdarlehen aus dem H.E.A.T. Mezzanine Programm, welches der Senator Film Verleih GmbH gewährt wurde. Das Darlehen tritt mit dem Rückzahlungsanspruch des Nominalbetrages und der Zinszahlung im Rang hinter die Forderungen aller bestehenden und künftigen Gläubiger der Senator Film Verleih GmbH, Berlin zurück. Der Zinssatz beträgt 8,251%. Der Nachrang gilt auch im Insolvenzverfahren. Das Darlehen wurde im Februar 2014 planmäßig und vollständig zurückgezahlt.

Ein Geldmarktkredit in Höhe von € 10,0 Mio. (Vj.: € 7,5 Mio.) mit mehrjähriger Laufzeit konnte mit der britischen Niederlassung der israelischen Bank Leumi (UK) plc, London, im Geschäftsjahr 2011 abgeschlossen werden. Im Geschäftsjahr wurde der ursprüngliche Vertrag verlängert und um € 2,5 Mio. auf € 10,0 Mio. erhöht. Der Rahmenkredit ermöglicht es den Gesellschaften des Senator-Konzerns, Forderungen aus Verwertungsverträgen über bis zu 2 Jahre zwischen zu finanzieren und so den Zeitraum der Bindung eigenen Kapitals zu minimieren. Die Verzinsung des Darlehens betrug im Geschäftsjahr 5,3%. Laut Kreditvertrag erhält die Bank mindestens einen Zins von 1,3% + 4,0% Margin solange der LIBOR unter 1,3% liegt, steigt der LIBOR über 1,3% errechnet sich der Zinssatz aus LIBOR + 4,0% Margin. Zum Bilanzstichtag wurde der Kreditrahmen in Höhe von T€ 4.251 (Vj.:T€ 1.670) in Anspruch genommen. Zusätzlich berechnet die Bank eine Avalgebühr in Höhe von 0,75% p.a. Der Kredit wurde mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie mit immateriellen Vermögenswerten und den Geschäftsanteilen an der Senator MovInvest GmbH, Berlin besichert.

Im November 2012 erhielt die Senator Film Köln GmbH, Köln, für das Projekt 00 SCHNEIDER – IM WENDEKREIS DER EIDECHSE ein Zwischenfinanzierungsdarlehen von der KfW Bankengruppe, Frankfurt am Main. Die Kreditlinie beträgt T€ 1.000 und wurde zum Bilanzstichtag mit T€ 231 in Anspruch genommen. Der Zinssatz lag im Geschäftsjahr bei 4,197% p.a. (EURIBOR plus 4%). Desweiteren steht der Bank eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,25% pro Monat ab dem dritten Monat nach Vertragsabschluss zu. Besichert wurde der Kredit mit den Ansprüchen gegen Filmförderanstalten und gegen die Senator Film Verleih GmbH, Berlin sowie durch die Abtretung sämtlicher Filmrechte und der Sicherungsübereignung von Material des zwischenfinanzierten Filmprojekts. Das Darlehen wurde Anfang April 2014 vollständig zurückgezahlt.

Im Juni 2013 erhielt die Senator Film Köln GmbH, Köln, ein weiteres Zwischenfinanzierungsdarlehen für das Projekt DER KOCH. Die Kreditlinie beträgt T€ 1.000 und wurde zum Bilanzstichtag mit T€ 500 in Anspruch genommen. Der Zinssatz lag im Geschäftsjahr bei 3,301% p.a. (EURIBOR plus 3%). Des Weiteren steht der Bank eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,5% p.a. ab dem dritten Monat nach Vertragsschluss zu. Besichert wurde der Kredit mit den Ansprüchen gegen Filmförderanstalten und gegen die Senator Film Verleih GmbH, Berlin sowie durch die Abtretung sämtlicher Filmrechte und der Sicherungsübereignung von Material des zwischenfinanzierten Filmprojekts.

SONSTIGE ANGABEN

Der Wert der besicherten Aktiva beträgt ca. € 8,3 Mio. (Vj.: € 9,0 Mio.).

Darüber hinaus bestehen im Konzern keine Kreditlinien.

Die zum 31. Dezember 2013 bestehenden langfristigen Finanzverbindlichkeiten waren durch die folgenden Inanspruchnahmen, Zinssätze und Fälligkeiten gekennzeichnet:

in T€ 31.12.2013 Zinssatz
effektiv in %
Fälligkeit
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Bank Leumi 111 4,80 bis Januar 2015
Anleihen 9.666 9,80 April 2016

31. Erhaltene Anzahlungen

Die erhaltenen Anzahlungen gliedern sich innerhalb der primären Segmente wie folgt:

in T€ 2013 2012
Verleih 4.247 1.975
Produktion 182 133
Sonstige 2 2
4.431 2.110

Im Oktober 2013 wurde der Vertriebsvertrag mit der Universumfilm GmbH, München (Universum) verlängert. Bei der Verlängerung einigten sich die Parteien auf eine Vorauszahlung in Höhe von T€ 3.000 von Universum für zukünftige Erlöse aus dem Vertrieb von Backkatalogtiteln.

32. Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Personen und Unternehmen

Die Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Personen und Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen:

in T€ 2013 2012
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, die nach
der Equity-Methode bilanziert werden
87 43
Verbindlichkeiten gegenüber sonstigen nahe stehenden
Personen und Unternehmen
20 2
107 45

33. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

in T€ 2013 2012
Verbindlichkeiten gegenüber Filmförderanstalten 330 462
Darlehen Projektentwicklung 118 0
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern 44 10
Kreditorische Debitoren 15 5
Kaution 10 10
Kaufpreisverbindlichkeiten Finanzanlagen 0 450
Provision Anleihe Börseneinführung 0 50
Währungssicherungsgeschäfte 0 39
Sonstige 88 84
605 1.110

34. Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen

Die langfristigen übrigen Verbindlichkeiten und Abgrenzungen enthalten passivierte Investitionszuschüsse, welche über die Laufzeit der geförderten Maßnahmen aufgelöst werden.

Die nachfolgende Aufstellung zeigt die Zusammensetzung der kurzfristigen übrigen Verbindlichkeiten und Abgrenzungen:

in T€ 2013 2012
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern 131 112
Verbindlichkeiten für Abgaben und Beiträge 57 26
Sonstige 12 38
200 176

(D) ERLÄUTERUNGEN ZUR EIGENKAPITALVERÄNDERUNGS-RECHNUNG

Das Eigenkapital des Senator-Konzerns veränderte sich im Geschäftsjahr durch das Gesamtergebnis in Höhe von T€ -27.381.

(E) ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG

Senator weist den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Übereinstimmung mit IAS 7 "Kapitalflussrechnung" nach der indirekten Methode aus, nach der der Gewinn oder Verlust der Periode um die Auswirkungen nicht zahlungswirksamer Transaktionen, um Abgrenzungen der Mittelzu- oder Mittelabflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit in der Vergangenheit oder der Zukunft und um Ertrags- oder Aufwandsposten in Verbindung mit dem Cashflow aus Investitions- oder Finanzierungstätigkeit angepasst wird.

35. Liquide Mittel

Bei den liquiden Mitteln (Finanzmittelfonds) handelt es sich um Kassenbestände und Bankguthaben sowie Bankverbindlichkeiten, soweit es sich um Kontokorrentkonten handelt.

Zum 31. Dezember 2013 bestand ein Guthaben in Höhe von TUS\$ 520 (Vj.: TUS\$ 1.040) bei der Bank Leumi, (UK) plc, London, das zur Absicherung eines Akkreditives hinterlegt wurde. Beschränkt zur Verfügung stehende Bankguthaben werden unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen.

36. Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit

Im Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit sind folgende Ein- und Auszahlungen enthalten:

in T€ 2013 2012
Gezahlte Ertragsteuern -183 -15
Erhaltene Ertragsteuern 0 21
Gezahlte Zinsen -1.303 -949
Erhaltene Zinsen 39 95

37. Cashflow aus Investitionstätigkeit

Der Abfluss liquider Mittel aus Investitionstätigkeit resultiert im Wesentlichen aus Investitionen in Filmverwertungsrechte und andere immaterielle Vermögenswerte in Höhe von T€ -12.602 (Vj.: T€ -9.956) denen standen Mittelzuflüsse aus dem Abgang von Finanzanlagen in Höhe von T€ 3.785 (Vj.: T€ -2.984) gegenüber.

38. Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

Im Geschäftsjahr wurden Darlehen in Höhe von T€ 5.494 (Vj.: T€ 2.548) aufgenommen, denen Darlehenstilgungen in Höhe von T€ 3.026 (Vj.: T€ 4.552) gegenüber standen. Wir verweisen auch auf die Ausführungen in Punkt 30 "Finanzverbindlichkeiten". Im Vorjahr war der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit geprägt durch die Mittelzuflüsse aus der durchgeführten Kapitalerhöhung in Höhe von T€ 10.038.

(F) WEITERE INFORMATIONEN

39. Segmentberichterstattung

Zum Zweck der Unternehmenssteuerung ist der Konzern in die folgenden drei berichtspflichtigen Geschäftssegmente unterteilt:

    1. Das Geschäftssegment "Produktion" produziert Kino- und Fernsehfilmen.
    1. Das Geschäftssegment "Verleih" beinhaltet den Vertrieb von Filmen.
    1. Das Geschäftssegment "Sonstiges" umfasst den Musikbereich und sonstige Aktivitäten.

Die Betriebsergebnisse der Geschäftseinheiten werden jeweils vom Vorstand überwacht, um Entscheidungen über die Verteilung der Ressourcen zu fällen und um die Ertragskraft der Einheiten zu bestimmen. Die Entwicklung der Segmente wird anhand des Ergebnisses beurteilt und in Übereinstimmung mit dem Ergebnis im Konzernabschluss bewertet.

Die Aktivitäten des Senator-Konzerns erstrecken sich im Wesentlichen auf Deutschland und weitere europäische Länder. Für die geografische Segmentinformationen werden die Umsätze nach dem Sitz des Kunden und das langfristige Vermögen nach dem Sitz der Gesellschaft segmentiert.

Im Verleihsegment wurden Umsatzerlöse von mehr als 10% der gesamten Verleiherlöse mit der Telepool GmbH, München erzielt.

Die Ergebnisse aller Segmente blieben hinter den Erwartungen des Vorstandes.

GESCHÄFTSFELDER

Der Senator-Konzern führt den Großteil seiner Geschäfte in den folgenden Geschäftsfeldern durch:

  • (a) Produktion
  • (b) Verleih
  • (c) Sonstige.

Das Segment Produktion umfasst die Produktion von Kinofilmen. Das Segment Verleih beinhaltet die Auswertung von Filmen in Kinos in Deutschland und Österreich sowie die Auswertungen von Kinofilmen im Fernsehen und auf Video und DVD. Im Segment Sonstige werden Verkäufe von sonstigen Rechten, die beim Erwerb von Filmlizenzen dem Konzern übertragen wurden sowie die Musik-Aktivitäten zusammengefasst.

GESCHÄFTSFELDER

Produktion Verleih Sonstige Gesamt
in T€ 2013 2012 2013 2012 2013 2012 2013 2012
Bereichsumsatz 941 327 29.863 50.803 101 126 30.905 51.256
Innenumsatz -716 -92 -3.117 0 0 0 -3.833 -92
Umsatzerlöse = Zurechen
bare Erträge
225 235 26.746 50.803 101 126 27.072 51.164
Aktivierte Eigenleistungen 2.457 2.536 0 0 0 0 2.457 2.536
Zurechenbare Aufwendungen
Abschreibungen -1.219 -506 -19.258 -6.614 -146 0 -20.623 -7.120
davon Wertminderung -782 -269 -10.022 -1.152 0 0 -10.804 -1.421
Verwertungs- und
Produktionsaufwand
-2.303 -2.586 -21.661 -31.945 0 -4 -23.964 -34.535
Personalaufwand -267 -284 -1.243 -1.260 0 0 -1.510 -1.544
Summe -3.789 -3.376 -42.162 -39.819 -146 -4 -46.097 -43.199
Bruttogewinn/-verlust -1.107 -605 -15.416 10.984 -45 122 -16.568 10.501
Nicht zurechenbare Erträge
und Aufwendungen
Sonstige betriebliche
Erträge
1.116 610
Personalaufwand -1.654 -1.501
Abschreibungen -123 -273
Sonstige betriebliche
Aufwendungen
-8.464 -3.216
-25.693 6.121
Sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge
139 131
Zinsen und ähnliche
Aufwendungen
-1.327 -1.119
Equity-Ergebnis 332 460
Wertminderungen auf
Finanzanlagen und
Wertpapiere des Umlauf
vermögens
-912 -200
Währungsergebnis 88 -63
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
-27.373 5.330
in T€ 2013 2012
Vermögenswerte
Produktion 3.529 4.166
Verleih 17.546 28.196
Sonstige 6.746 12.473
Summe 27.821 44.835
in T€ 2013 2012
Verbindlichkeiten
Produktion 1.814 1.594
Verleih 22.083 14.650
Sonstige 15.463 12.749
Summe 39.360 28.993
in T€ 2013 2012
Investitionen
Produktion 551 1.503
Verleih 12.057 8.417
Sonstige 19 227
Summe 12.627 10.147

Die damit verbundenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie die Finanzinvestitionen in dem jeweiligen Segment lassen sich wie folgt aufgliedern:

GEOGRAPHISCHE SEGMENTE

in T€ 2013 2012
Umsätze
Deutschland 26.265 49.025
Sonstige Länder 807 2.139
Summe 27.072 51.164
in T€ 2013 2012
Vermögenswerte
Deutschland 24.086 36.682
Sonstige Länder 3.735 8.153
Summe 27.821 44.835
in T€ 2013 2012
Investitionen
Deutschland 8.451 7.289
Sonstige Länder 4.176 2.858
Summe 12.627 10.147

SEGMENTINFORMATIONEN

Die Segmentdaten wurden auf der Grundlage der im Konzernabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ermittelt.

Das Segmentvermögen stellt das betriebsnotwendige Vermögen der einzelnen Segmente dar.

In den Segmentschulden sind die operativen Schulden und Rückstellungen der einzelnen Segmente enthalten.

Investitionen beinhalten die Ausgaben für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen.

Für die geographische Information werden die Umsätze nach dem Standort des Kunden segmentiert, der in der Regel auch dem Standort der Konzerngesellschaft entspricht. Das Segmentvermögen und die Segmentinvestitionen wurden auf der Grundlage des Standortes der Konzerngesellschaft ermittelt.

40. Finanzinstrumente /Management von Finanzrisiken

Der beizulegende Zeitwert der Finanzinstrumente wurde durch Abzinsung der erwarteten künftigen Cashflows unter Verwendung von marktüblichen Zinssätzen ermittelt und entspricht annähernd dem Buchwert.

Der Senator-Konzern verwendet Devisenterminkontrakte, um sich gegen einen Teil der Transaktionsrisiken abzusichern. Der Zeitraum, für den die Devisenterminkontrakte abgeschlossen werden, entspricht dem Zeitraum, in dem ein Fremdwährungsrisiko der zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle besteht, in der Regel ein bis zwölf Monate. Die Devisenterminkontrakte werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Bilanzstichtag bewertet. Zum 31. Dezember 2012 hielt der Senator-Konzern Devisenterminkontrakte zur Absicherung des Fremdwährungsrisikos, zum 31. Dezember 2013 waren alle Devisenterminkontrakte ausgelaufen.

31.12.2013 31.12.2012
Buchwert Fortge
führte An
schaffungs
kosten
beizule
gender
Zeitwert
Buchwert Fortge
führte An
schaffungs
kosten
beizule
gender
Zeitwert
0 0 0 4.377 0 4.377
6.666 6.666 0 8.859 8.859 0
93 93 0 108 108 0
2.052 2.052 0 1.823 1.823 0
0 0 0 23 0 23
2.450 2.450 0 3.690 3.690 0
11.261 11.261 0 18.880 14.480 4.400

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten:

31.12.2013 31.12.2012
in T€ Buchwert Fortge
führte An
schaffungs
kosten
beizule
gender
Zeitwert
Buchwert Fortge
führte An
schaffungs
kosten
beizule
gender
Zeitwert
Finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten
Anleihe 9.666 9.666 0 9.513 9.513 0
Verbindlichkeiten gegen
über Kreditinstituten
5.979 5.979 0 3.513 3.513 0
Verbindlichkeiten aus Liefe
rungen und Leistungen
6.344 6.344 0 7.224 7.224 0
Verbindlichkeiten gegenüber
nahe stehenden Personen
und Unternehmen
107 107 0 45 45 0
Sonstige finanzielle
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus
Darlehen und sonstigen
Verbindlichkeiten
599 599 0 1.074 1.074 0
Währungssicherungs
geschäfte
0 0 0 39 0 39
Summe 22.695 22.695 0 21.408 21.369 39
31.12.2013
in T€ Buchwert Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
Vermögenswerte, die zum beizulegenden
Zeitwert bewertet werden
Wertpapier des Anlagevermögens 0 0 0 0
Derivative Finanzinstrumente 0 0 0 0
Wertpapiere des Umlaufvermögens 0 0 0 0
Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden
Zeitwert bewertet werden
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Währungssicherungsgeschäfte 0 0 0 0

Während der Berichtsperiode zum 31. Dezember 2012 gab es keine Umbuchungen zwischen den Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert der Stufe 1 und Stufe 2.

in T€ Buchwert Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
Vermögenswerte, die zum beizulegenden
Zeitwert bewertet werden
Derivative Finanzinstrumente 23 0 23 0
Wertpapiere des Umlaufvermögens 4.377 3.680 0 697
Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden
Zeitwert bewertet werden
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Währungssicherungsgeschäfte 39 0 39 0

ALLGEMEINES

Der Konzern unterliegt aufgrund seiner operativen Tätigkeit den folgenden Risiken:

  • › Kreditrisiken,
  • › Liquiditätsrisiken,
  • › Marktrisiken.

Unter den Marktrisiken werden auch Risiken aus der Veränderung von Zinssätzen erfasst.

Im Folgenden werden

  • › die Risiken der jeweiligen Risikokategorie aufgeführt, die von Senator als für den Konzern relevant identifiziert wurden,
  • › die Ziele, Regeln und Prozesse zur Risikoidentifizierung und zum Umgang mit den Risiken des Senator-Konzerns beschrieben.

Der Senator-Konzern hat einen zentralen Ansatz des finanziellen Risikomanagements in Portfolioform zur Identifizierung, Messung und Steuerung von Risiken. Die Risikopositionen ergeben sich aus den konzernweit vorgenommenen und geplanten zahlungswirksamen Ein- und Ausgängen als Marktrisiken, betreffend Zinssatz-, Preis- und Wechselkursänderungen. Zins- und Preisänderungsrisiken werden durch die Mischung von Laufzeiten sowie von fest- und variabel verzinslichen Positionen gesteuert.

KREDITRISIKO

Unter Kreditrisiko wird das Risiko des Zahlungsausfalls eines Kunden oder Vertragspartners des Senator-Konzerns verstanden, welches dazu führt, dass in der Konzernbilanz ausgewiesene Vermögenswerte, Finanzanlagen oder Forderungen einer Wertberichtigung unterzogen werden müssen. Demnach ist das Risiko auf den Buchwert dieser Vermögenswerte beschränkt.

Kreditrisiken resultieren im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Kreditwürdigkeit der jeweiligen Kunden wird von den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen regelmäßig überwacht.

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die zum 31. Dezember 2013 nicht wertberichtigt waren, lagen keine Anhaltspunkte für Zahlungsausfälle vor.

LIQUIDITÄTSRISIKEN

Stichtagsbezogen bestehen für die Senator-Gruppe keine Liquiditätsprobleme. Es wird jedoch angestrebt, die Marktposition zu halten bzw. auszubauen, wofür bereits erhebliche finanzielle Verpflichtungen, insbesondere durch den Erwerb weiterer Filmrechte, eingegangen wurden. Sollten sich zusätzlich die erwarteten Ergebnisbeiträge von erworbenen Filmrechten nicht wie geplant entwickeln und das operative Geschäft der Tochtergesellschaften deutlich hinter den Erwartungen zurückbleiben, hängt die Fortführung der Gesellschaft ab Mitte 2015 wesentlich davon ab, dass die Aufnahme weiterer Mittel im erforderlichen Umfang gelingt.

Bei einem Misslingen der unter Punkt 50 "Ereignisse nach dem Bilanzstichtag" genannten Sanierungsmaßnahmen oder einem unvorhersehbaren Liquiditätsbedarf wäre das Geschäftsmodell im geplanten Umfang durch eine mangelnde Kapitalisierung und Einschränkungen in der Finanzierungsfähigkeit bedroht und der Vorstand auf Basis aus heutiger Sicht vorhandenen Finanzierungsmöglichkeiten gezwungen, erhebliche Kürzungen der geplanten Investitionen in neue Rechte vorzunehmen mit der Folge, dass die Marktposition der Senator-Gruppe nicht, wie geplant, gehalten bzw. ausgebaut werden könnte. Sollte das operative Geschäft auch bei gekürztem Investitionsniveau nicht die geplante Entwicklung aufweisen hängt der Fortbestand des Unternehmens ab Mitte 2015 von der erfolgreichen Umsetzung weiterer Kapitalmaßnahmen ab.

MARKTRISIKO

(a) Währungsrisiken

Aus dem Ein- und Verkauf in Fremdwährung können sich je nach Entwicklung des Wechselkurses Risiken für die Gesellschaft ergeben. Der Einkauf kann wechselkursbedingt teurer werden und der Verkauf in Fremdwährung kann zu einem in € geringeren Umsatz führen.

Größere Fremdwährungsrisiken ergeben sich bei Senator im Wesentlichen aus Einkäufen in US-Dollar. Im Vorjahr wurden diverse Sicherungsgeschäfte abgeschlossen, die sich auf Fremdwährungskäufe im Geschäftsjahr bezogen, um das Fremdwährungsrisiko zu reduzieren.

Sensitivitätsanalysen nach IFRS 7 wurden für Bilanzpositionen in US-Dollar mit folgendem Ergebnis durchgeführt: Wenn das Wechselkursniveau zum Bilanzstichtag um 10% höher bzw. niedriger gewesen wäre, wäre das Ergebnis T€ 131 bzw. T€ 160 (Vj.: T€ 244 bzw. T€ 197) höher bzw. geringer gewesen.

(b) Zinsrisiken

Bei den verzinslichen Forderungen und Schulden des Unternehmens sind sowohl Festzinsen aber auch variable Zinsen vereinbart. Marktzinssatzänderungen bei festverzinslichen Schulden würden sich nur dann auswirken, wenn diese Finanzinstrumente zum fair value bilanziert wären. Da dies nicht der Fall ist, unterliegen die Finanzinstrumente mit fester Verzinsung keinen Zinsänderungsrisiken im Sinne von IFRS 7.

Sensitivitätsanalysen nach IFRS 7 wurden für variabel verzinsliche Finanzverbindlichkeiten mit folgendem Ergebnis durchgeführt: Wenn das Marktzinsniveau im Geschäftsjahr um 100 Basispunkte höher gewesen wäre, wäre das Ergebnis T€ 10 (Vj.: T€ 20) geringer gewesen. Wenn das Marktzinsniveau im Geschäftsjahr um 100 Basispunkte niedriger gewesen wäre, wäre das Ergebnis T€ 3 höher ausgefallen.

41. Mitarbeiter

Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter betrug in den Geschäftsjahren:

in T€ 2013 2012
Deutschland 48 41
Irland 1 1
49 42

42. Beziehungen zu nahe stehenden Personen

Als nahe stehende Unternehmen oder Personen im Sinne des IAS 24 gelten Unternehmen oder Personen, die den Senator-Konzern beherrschen oder von ihm beherrscht werden, soweit sie nicht bereits als konsolidiertes Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen werden.

Allen Geschäften mit nahe stehenden Personen und Unternehmen wurden marktübliche Konditionen zugrunde gelegt.

Als nahe stehende Personen gelten die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Senator AG sowie ihre Familienangehörigen (vgl. Punkt 47 "Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats").

Zu den Gesamtbezügen des Vorstands und des Aufsichtsrats der Senator AG vgl. Punkt 48 "Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands". Aus Vergütungen und Reisekostenabrechnungen bestanden zum 31. Dezember 2013 gegenüber dem Vorstand kurzfristige Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 4 (Vj.: kurzfristige Forderungen T€ 9). Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrats betragen T€ 20 (Vj.: T€ 2).

Im Januar 2013 erhielt Herr Sasse einen Vorschuss auf die Zahlung seines Vorjahresbonus in Höhe von T€ 250, der mit der Auszahlung des Bonus Ende Mai 2013 verrechnet wurde. Der Vorschuss wurde mit 3,5% verzinst. Die Zinsen über die Laufzeit betrugen T€ 3.

Daneben bestanden Geschäftsbeziehungen mit folgenden nahe stehenden Personen und Unternehmen:

Ein nahe stehendes Unternehmen, die Rechtsanwaltsgesellschaft Sasse & Partner, Hamburg, war für Konzerngesellschaften im Geschäftsjahr 2013 bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, vorwiegend im illegalen Filesharing, tätig. Im Rahmen dieser Verfolgung fordert das Unternehmen für Rechtsverletzungen (z. B. illegales Streaming) Schadensersatzzahlungen und Auslagenersatz vom Urheberrechtsverletzer. Die Schadensersatzleistungen werden an Senator weitergereicht. Im Ergebnis trägt Senator keine wirtschaftliche Belastung aus der Rechtsverfolgung, sondern erzielt durch die Rechtsverfolgung lizenzähnliche Erlöse von T€ 632 (Vj.: T€ 1.212) denen Rechts- und Beratungskosten der Rechtsanwaltsgesellschaft Sasse & Partner in Höhe von T€ 521 (Vj.: 893) gegenüberstanden. Zusätzlich erbrachte die Rechtsanwaltsgesellschaft Sasse & Partner sonstige Rechts- und Beratungsleistungen im Geschäftsjahr in Höhe von T€ 0 (Vj.: T€ 20).

Das Aufsichtsratsmitglied Robert Basil Hersov ist Managing Partner der Sapinda U.K., London, Großbritannien, die wiederum ein verbundenes Unternehmen der Sapinda Deutschland GmbH, Berlin, ist.

Im Dezember 2011 haben Senator und das Hollywoodunternehmen RML Distribution International, LLC, Los Angeles, USA, (Relativity Media) sich auf einen Outputvertrag verständigt, dem zufolge Senator in Zukunft alle Relativity-Filme in Deutschland vertreiben wird, dessen endgültige Detailbedingungen im Mai 2012 vertraglich geregelt wurden. Sapinda Deutschland GmbH, Berlin, (Sapinda) hat sich gegenüber Relativity Media verpflichtet, für sämtliche Zahlungen und Verpflichtungen des Konzerns unter dem Output Agreement einzustehen. Als Sicherheit gewährt die Senator AG der Sapinda eine erstrangige Sicherung an allen Rechten und Ansprüchen in Verbindung mit den erworbenen Filmrechten sowie an sämtlichen Anteilen der Eurofilm & Media Ltd. Killaloe, Irland. Für die Einräumung der Relativity Media-Garantie gegenüber Relativity sowie für die tatsächliche Stellung von Sicherheiten bzw. Zahlung erhält Sapinda von der Senator AG eine Commitment bzw. Guaranty Fee. In 2013 wurden insgesamt T€ 200 (Vj. T€ 300) als Aufwand erfasst.

Sapinda hatte sich in 2012 gegenüber der Senator AG verpflichtet, unter bestimmten marktüblichen Voraussetzungen Neue Aktien der Kapitalerhöhung, die nicht anderweitig bezogen wurden, im Umfang von bis zu 29,9% des Grundkapitals nach Durchführung der Kapitalerhöhung zum Bezugspreis selbst zu erwerben oder für den Bezug durch einen Dritten Sorge zu tragen (Backstop Agreement). Für diese Verpflichtung erhielt Sapinda von der quirin bank AG, Berlin, eine Vergütung in Höhe von 5% des Bruttoemissionserlöses (T€ 574).

43. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Gerichtliche Prozesse sowie Forderungen aus Rechtsstreitigkeiten, die sich im normalen Geschäftsverlauf ergeben, könnten in der Zukunft gegenüber den Konzerngesellschaften geltend gemacht werden. Die damit einhergehenden Risiken werden im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens analysiert. Obgleich das Ergebnis dieser Streitfälle nicht immer genau eingeschätzt werden kann, ist der Vorstand der Ansicht, dass sich hieraus über die im Jahresabschluss berücksichtigten Risiken hinaus keine wesentlichen Verpflichtungen ergeben werden.

31.12.2013 31.12.2012
in T€ Gesamt Rest
lauzeit
bis zu
1 Jahr
Rest
laufzeit
zw.
1 u. 5
Jahren
Rest
lauzeit
über
5 Jahre
Gesamt Rest
lauzeit
bis zu
1 Jahr
Rest
laufzeit
zw.
1 u. 5
Jahren
Rest
lauzeit
über
5 Jahre
Miete und Leasing 2.179 441 1.635 103 2.345 337 1.597 411
Minimumgarantien 26.628 16.487 10.141 0 18.458 18.458 0 0
28.807 16.928 11.776 103 20.803 18.795 1.597 411

Zum 31. Dezember hatte der Konzern folgende feststehende finanzielle Verpflichtungen:

Im Dezember 2011 verständigten sich Senator und das Hollywoodunternehmen Relativity Media auf ein Output Agreement, darin verpflichtet sich Senator eine bestimmte Anzahl von Filmen pro Jahr von Relativity Media abzunehmen. Das Output Agreement hat eine Laufzeit von 5 Jahren. In dem Output Agreement hat sich Senator zum Erwerb von Lizenzen für bis zu 12 Filme pro Jahr verpflichtet. Das Output Agreement hat eine Laufzeit von 5 Jahren, Senator hat jedoch ein vorzeitiges Kündigungsrecht mit Wirkung zum 31. Januar 2015. Aufgrund der geringen Produktionsaktivität von Relativity Media in 2012 und 2013 konnte im Geschäftsjahr nur ein Film geliefert werden. Für das Geschäftsjahr 2014 gehen wir derzeit nur von einem Filmtitel aus, der im Rahmen des Output Agreements geliefert wird. Die finanziellen Verpflichtungen aus diesem Vertrag werden auf Basis der Erwartungen voraussichtlich zwischen € 5 Mio. und € 10 Mio. pro Jahr liegen, im Falle einer vorzeitigen Kündigung bei maximal € 5 Mio.

Darüber hinaus bestehen Eventualverbindlichkeiten aus erfolgsbedingt rückzahlbaren Fördermitteldarlehen im Zusammenhang mit der Produktions- (T€ 8.438; Vj.: T€ 6.870) und Verleihförderung (T€ 2.941; Vj.: T€ 2.601). Diese Fördermitteldarlehen sind jedoch nur aus anteiligen zukünftigen Erlösen, die die Kosten übersteigen, zurückzuführen. Derzeit geht die Gesellschaft nicht davon aus, dass diese Darlehen zurückgeführt werden müssen.

44. Haftungsverhältnisse

Für die Besicherung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wird auf die Ausführungen unter Punkt 30 "Finanzverbindlichkeiten" verwiesen.

Die Senator AG hat im Geschäftsjahr 2008 sowie im Geschäftsjahr 2010 und im Oktober 2013 gegenüber der Universum Film GmbH, München, eine Patronatserklärung abgegeben, in der sie sich in Form einer Schuldmitübernahme verpflichtet, für die Verpflichtungen aus dem zwischen der Senator Home Entertainment GmbH und Universum Film GmbH abgeschlossenen Videovertriebsvertrag, vom 18. August 2006 und dem dazugehörigen Long Form Vertrag vom 13. Mai 2008 sowie dem Lizenzvertrag vom 2. Dezember 2010 und der erneuten Verlängerung vom 10. Oktober 2013 einzustehen. Der Vorstand geht derzeit nicht davon aus, dass die Senator AG aus der Patronatserklärung in Anspruch genommen wird. Die Verpflichtungen der Senator Home Entertainment GmbH gegenüber der Universum Film GmbH bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von T€ 3.291, die unter den erhaltenen Anzahlungen ausgewiesen sind.

Die in den Konzernabschluss einbezogene Senator Home Entertainment GmbH hat im Geschäftsjahr 2009, 2010 und 2013 gegenüber der Universum Film GmbH, München, im Rahmen des oben genannten Vertriebsvertrags vom 18. August 2006 und 13. Mai 2008 sowie vom 2. Dezember 2010 und 10. Oktober 2013 verschiedene Sicherungsübertragungen zur Sicherung von geleisteten Vorschusszahlungen der Universum Film GmbH an die Senator Home Entertainment GmbH vorgenommen. Die Sicherungsübertragungen enthalten die Übertragung von Videomaterialien und Vervielfältigungsrechten im Bereich der Videogrammauswertung an diversen Filmen. Die Senator AG hat diesbezüglich Patronatserklärungen abgegeben. Der Vorstand geht derzeit nicht davon aus, dass eine Inanspruchnahme der Sicherungsübertragungen erfolgen wird.

45. Honorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers

Das von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das Geschäftsjahr an Unternehmen des Senator-Konzerns berechnete Gesamthonorar schlüsselt sich wie folgt auf:

in T€ 2013 2012
Prüfungshonorare
Ernst & Young GmbH
100 95
Andere Bestätigungsleistungen 9 52
109 147

46. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance-Kodex

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Corporate Governance Kodex wurde abgegeben und den Aktionären durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft und im elektronischen Bundesanzeiger dauerhaft zugänglich gemacht.

47. Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Vorstand: Helge Sasse, CEO

Jurist Vorstandsvorsitzender

Aufsichtsrat: Dr. Andreas Pres, Hamburg

Markus Maximilian Sturm, CFO (seit 1. März 2013) Kaufmann Finanzvorstand

Herr Sasse war zudem im Geschäftsjahr Mitglied des Aufsichtsrats der X Verleih AG, Berlin.

  • Vorsitzender - Selbständiger Unternehmensberater, Geschäftsführer Premium Restructuring Office GmbH, Hamburg, und Geschäftsführer der CROC YARD PRODUCTIONS GmbH, Hamburg

Wolf-Dieter Gramatke, Hamburg - stellvertretender Vorsitzender - Selbständiger Medienmanager und Berater, Great-Minds Consultants Entertainment – Mediae-business GmbH, Hamburg

Robert Basil Hersov, London, Großbritannien Managing Partner Sapinda U.K., London, Großbritannien Norbert Kopp, Leverkusen Kaufmann im Bereich Medien, Umwelt u. Technologie Geschäftsführer der KTB Technologie Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Leverkusen

Dr. Thomas Middelhoff, Bielefeld Dipl. Kaufmann Chairman and Founding Partner Pulse Capital Partners LLC, New York, USA

Paolo Barbieri, Luxemburg (seit 12. Juni 2013 bis 5. März 2014 CEO, Pacific Capital S.à.r.l., Luxemburg

Dipl.-Kfm. Walter F. Kalthoff, München (bis 6. Juni 2013) Rechtsanwalt in Einzelkanzlei, München

Die Herren sind darüber hinaus Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Gremien:

Wolf-Dieter Gramatke

  • › DEAG Deutsche Entertainment AG, Berlin (Vorsitzender)
  • › DEAG classic AG, Berlin (Vorsitzender)

Robert Basil Hersov

  • › Medikidz Limited, London, Großbritannien (Vorsitzender)
  • › Adoreum Partners, London, Großbritannien (Vorsitzender)
  • › Digital Media Technologies Limited, Gibraltar, Großbritannien (Vorsitzender)
  • › RNTS Media NV, Amsterdam, Niederlande (Vorsitzender)

Walter F. Kalthoff

› C4 AG for Consulting, Commerce, Clearing and Cooperation, Grünwald

Norbert Kopp

  • › MuM Mensch und Maschine Software SE, Wessling
  • › HNE Technologie AG, Augsburg

Dr. Thomas Middelhoff

  • › New York Times Company, New York, USA
  • › Marseille-Kliniken AG, Hamburg (Vorsitzender)
  • › 3W Power Holdings S.A./AEG Power Solution, Luxemburg, Luxemburg
  • › ePals, Inc., Herndon, USA (Chairman)
  • › NeuPals Dalian Education Information Technologies Co., Ltd., China (stellvertretender Vorsitzender)

Paolo Barbieri

› Ichor Coal NV, Amsterdam, Niederlande

48. Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands

Bei den nachfolgenden Angaben zur Vorstandsvergütung handelt es sich um gesetzlich vorgesehene Anhangangaben nach dem Handelsgesetzbuch (vgl. § 314 HGB) sowie um Angaben aufgrund der Vorgaben des Corporate Governance Kodex.

Die fixen Bezüge von Herrn Sasse beinhalten das Gehalt für das Geschäftsjahr 2013 (T€ 400; Vj.: T€ 308), eine Zulage zur Sozialversicherung (T€ 9; Vj.: T€ 9), einen Gruppenunfallversicherungsbeitrag (T€ 1; Vj.: T€ 1), einen Lebensversicherungsbeitrag (T€ 8; Vj.: T€ 8) sowie eine Zulage für die Kfz-Nutzung (T€ 18; Vj.: T€ 18).

Für Herrn Sasse bestand im Vorjahr eine vertragliche Einkommensvereinbarung dergestalt, dass neben einem fixen Gehalt auch ein variabler Anteil gewährt wurde. Der variable Anteil berechnet sich in Höhe von 5% des EBIT des Senator-Konzerns, maximal jedoch T€ 500 pro Jahr. Für das Vorjahr erhielt Herr Sasse einen Bonus von T€ 348). Des Weiteren erhielt Herr Sasse im Vorjahr einen Sonderbonus in Höhe von T€ 50.

Für Herrn Sasse wurde die variable Vergütungsstruktur durch die Verlängerung seines Vorstandsvertrages im Dezember 2012 neu geregelt. Herr Sasse erhält einen Short Term Incentive (STI), der 3% des Konzern-EBT nach IFRS der Senator ab 2013 gemäß geprüften Konzernabschluss der Senator beträgt. Der hiernach zu zahlende Bonus beträgt maximal T€ 175 p.a., falls die Gesellschaft weniger als € 50 Mio. Konzernumsatz erzielt. Der Maximalbetrag erhöht sich ab € 50 Mio. Konzernumsatz maximal auf T€ 225. Liegt in einem Jahr das Konzern-EBT unter T€ 1.000, entfällt ein STI für dieses Jahr.

Herr Sasse erhält darüber hinaus ab dem Jahr 2013, im jeweiligen Folgejahr, einen Long Term Incentive (LTI) in Höhe von 4% des durchschnittlichen Konzern-EBT nach IFRS der jeweils vergangenen drei Geschäftsjahre beginnend mit dem Konzern-EBT nach IFRS der Jahre 2011, 2012 und 2013. Der hiernach zu zahlende Bonus beträgt maximal T€ 225 p.a. Der Maximalbetrag erhöht sich ab € 50 Mio. Konzernumsatz maximal auf T€ 275. Liegt in einem Jahr das durchschnittliche Konzern-EBT der jeweils 3 zu zählenden Geschäftsjahre unter T€ 1.000, entfällt der LTI.

Die fixen Bezüge von Herrn Sturm beinhalten das Gehalt für das Geschäftsjahr 2013 (T€ 200), eine Zulage zur Sozialversicherung (T€ 2), einen Gruppenunfallversicherungsbeitrag (T€ 1), sowie eine Zulage für die Kfz-Nutzung (T€ 15). Die Senator AG übernahm im Geschäftsjahr Umzugskosten für Herr Sturm in Höhe von T€ 9.

Herr Sturm erhält außerdem einen Short Term Incentive (STI), der 2% des Konzern-EBT nach IFRS der Senator gemäß geprüften Konzernabschluss der Senator beträgt. Der hiernach zu zahlende Bonus beträgt maximal T€ 125 p. a. Liegt in einem Jahr das Konzern-EBT unter T€ 1.000, entfällt ein STI für dieses Jahr. Herr Sturm erhält darüber hinaus ab dem Jahr 2015 bis einschließlich des Jahres 2017, im jeweiligen Folgejahr, einen Long Term Incentive (LTI) in Höhe von 2% des durchschnittlichen Konzern-EBT nach IFRS der jeweils vergangenen drei Geschäftsjahre beginnend mit dem Konzern-EBT nach IFRS der Jahre 2013, 2014 und 2015. Der hiernach zu zahlende Bonus beträgt maximal T€ 125 p.a. Liegt in einem Jahr das durchschnittliche Konzern-EBT der jeweils 3 zu zählenden Geschäftsjahre unter T€ 1.000, entfällt der LTI.

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2013 verteilen sich wie folgt:

in € Vergütung Kostenerstattung Gesamt
Aufsichtsrat
Dr. Andreas Pres 22.000 3.472 25.472
Wolf-Dieter Gramatke 20.000 2.753 22.753
Robert Basil Hersov 16.000 149 16.149
Norbert Kopp 16.000 0 16.000
Dr. Thomas Middelhoff 16.000 7.914 23.914
Walter F. Kalthoff 6.882 1.249 8.131
Paolo Barbieri 9.118 149 9.267
106.000 15.686 121.686

49. Aktien der Organmitglieder

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2013 hielten die nachfolgend aufgeführten Organmitglieder folgende Aktien an der Senator AG:

Anzahl Aktien Anteil in %
Helge Sasse (direkt und indirekt über Paroli Publishing Musik, Media
und Verlags GmbH und HSW GmbH) 863.618 2,88
Dr. Thomas Middelhoff 338.046 1,14
Wolf-Dieter Gramatke 76.862 0,25

50. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Vor dem Hintergrund des Verlusts und der vollständigen Aufzehrung des Grundkapitals der Senator Entertainment AG hat der Vorstand einen Sanierungsplan erstellt und hierfür eine externe gutachterliche Stellungnahme eingeholt. Diese sachverständige Stellungnahme wurde auf Basis des Sanierungskonzepts, der geprüften Jahresabschlüsse 2011 und 2012 sowie dem ungeprüften Jahresabschluss 2013, Auswertungen des Controllings, der Liquiditäts- und Unternehmensplanung für die Jahre 2014 bis 2016 sowie dem Finanzierungskonzept des Managements erstellt. Die gutachterliche Stellungnahme kommt zu der Schlussfolgerung, dass der Senator Entertainment Konzern sanierungsbedürftig ist und aufgrund des vorliegenden Sanierungsplans sowie der bereits eingeleiteten und noch vorgesehenen Maßnahmen bei objektiver Beurteilung ernsthafte und begründete Aussichten auf eine erfolgreiche Sanierung bestehen. Insofern bestehe eine positive Fortführungsprognose.

Das Sanierungskonzept sieht folgende Eckpunkte für die Restrukturierung der Finanzierungssituation vor: Zur Sicherstellung der kurzfristigen Liquidität wurde mit der Quirin Bank am 30. April 2014 ein Übernahmevertrag für bis zu € 10 Mio. Teilschuldverschreibungen mit einer Laufzeit von bis zu 9 Monaten abgeschlossen.

Das mit Jahresfehlbetrag verbundene Unterschreiten der 50%-Grenze des Eigenkapitals verpflichtet den Vorstand nach §92 AktG, unverzüglich die Hauptversammlung einzuberufen. Diese Aufgabe wird der Vorstand nach Veröffentlichung des Jahresabschlusses wahrnehmen.

Im nächsten Schritt soll der voraussichtlich Mitte Juli 2014 stattfindenden Hauptversammlung eine vereinfachte Kapitalherabsetzung mit anschließender Kapitalerhöhung vorgeschlagen werden. Geplant ist zunächst ein Kapitalschnitt im Verhältnis 2:1, wodurch sich die Anzahl der Aktien auf 14,972 Mio. Stück reduziert. In einer Sachkapitalerhöhung sollen ausstehenden Inhaberschuldverschreibungen in Form eines Debt-to-Equity-Swaps als Sacheinlage eingebracht werden. Diese Maßnahme soll von der Aktionärin Sapinda unterstützt werden, um eine möglichst hohe Wandlungsquote zu erzielen. Die Veröffentlichung des Umtauschangebotes ist für den 8. August 2014 vorgesehen. In einer zusätzlichen Barkapitalerhöhung sollen der Gesellschaft Mittel in Höhe von rund € 16 Mio. zufließen. Alle Anteilseigner erhalten das Bezugsrecht, neue Aktien im Nennwert von € 1,00 zu zeichnen. Die Aktionärin Sapinda will im Rahmen eines so genannten Backstop Agreements diese Maßnahme unterstützen, indem sie nicht bezogene Aktien aus der Barkapitalerhöhung übernimmt. Die Gesellschaft befindet sich diesbezüglich mit der Aktionärin Sapinda in vielversprechenden Gesprächen.

Ein unbesichertes Nachrangdarlehen aus dem H.E.A.T. Mezzanine Programm in Höhe von T€ 993 wurde planmäßig im Februar 2014 von der Senator Film Verleih GmbH zurückbezahlt.

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. (DPR) untersucht derzeit im Rahmen einer Stichprobenprüfung den IFRS Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2012. Die DPR hat zum IFRS Konzernabschluss 2012 vorläufige Feststellungen getroffen. Auch soweit die DPR an diesen Feststellungen festhalten sollte, werden sich daraus nach Einschätzung des Vorstands keine wesentlichen Auswirkungen auf die Höhe des Eigenkapitals zum 31. Dezember 2013 ergeben.

Der 2013 anhängige Prozess im Zusammenhang mit der Ad-hoc-Publizitätspflicht ist zwischenzeitlich entschieden. Mit Urteil vom 13. März 2014 wurde Senator vom Amtsgericht Frankfurt a.M. wegen verspäteter Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung über den im November 2011 erfolgten Vertragsabschluss eines Output-Agreements mit Relativity Media, LLC, zu einer Geldbuße von € 45.000 verurteilt.

Mit Wirkung vom 24. Januar 2014 hat die Senator Entertainment AG ihren Anteil an dem assoziierten Unternehmen Bavaria Pictures von 25% auf 50% erhöht. Das Unternehmen wird auch zukünftig at equity in den Konzernabschluss einbezogen.

Weitere Ereignisse, die einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Senator Konzerns haben, sind nach Abschluss des Bilanzstichtags nicht eingetreten.

51. Befreiung von der Offenlegung gemäß § 264 Abs. 3 HGB

Folgende Gesellschaften nehmen die Befreiung von der Offenlegung der Jahresabschlüsse und Lageberichte gemäß § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch:

  • › Senator Film Produktion GmbH, Berlin
  • › Senator Film Verleih GmbH, Berlin
  • › Senator Home Entertainment GmbH, Berlin
  • › Senator Film Köln GmbH, Köln
  • › Senator Film München GmbH, München
  • › Senator MovInvest GmbH, Berlin

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER ZUM 31. DEZEMBER 2013

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so darstellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Berlin, den 30. April 2014 Senator Entertainment AG

Vorstandsvorsitzender Vorstand

Helge Sasse Markus Maximilian Sturm

BESTÄTIGUNGSVERMERK

Zu dem Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Wir haben den von der Senator Entertainment AG, Berlin, aufgestellten Konzernabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel sowie Anhang – sowie den Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und über den Konzernlagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen in Abschnitt "Risikobericht" und "Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens" im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns hin. Dort ist ausgeführt, dass der Konzern bereits Verpflichtungen eingegangen ist, die einen erheblichen Liquiditätsbedarf zur Folge haben werden. Der Vorstand geht nach der derzeitigen Unternehmensplanung sowie unter Berücksichtigung der im Rahmen des Sanierungskonzepts bereits umgesetzten Maßnahmen davon aus, dass die Zahlungsfähigkeit aufrechterhalten werden kann. Sollte das operative Geschäft jedoch nicht die geplante positive Entwicklung aufweisen, hängt die Fortführung des Konzerns ab Mitte 2015 davon ab, dass die Aufnahme weiterer Mittel im erforderlichen Umfang gelingt."

Berlin, 30. April 2014

Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Glöckner Schmidt Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

4ABSCHLUSS DER AG

128_Bilanz

  • 130_Gewinn- und Verlustrechnung
  • 131_Anhang
  • 149_Versicherung der gesetzlichen Vertreter
  • 150_Anlagen zum Anhang
  • 154_Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

SENATOR ENTERTAINMENT AG BILANZ AKTIVA (HGB) ZUM 31. DEZEMBER 2013

31.12.2013
in €
31.12.2012
in T€
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Lizenzen 292.501 439
Filmverwertungsrechte 373.722 0
Entgeltlich erworbene EDV-Software 45.715 82
Geleistete Anzahlungen 0 222
711.938 743
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 240.923 319
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 9.769.875 11.068
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0 2.000
Beteiligungen 3.155.394 3.155
12.925.269 16.223
13.878.130 17.285
Umlaufvermögen
Vorräte 17.520 0
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 358.870 4
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.761.051 5.074
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht
86.599 1.899
Sonstige Vermögensgegenstände 1.227.240 826
3.433.761 7.803
Wertpapiere
Wertpapiere des Umlaufvermögens 0 2.256
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 1.305.685 2.515
4.756.966 12.574
Rechnungsabgrenzungsposten 261.674 374

SENATOR ENTERTAINMENT AG BILANZ PASSIVA (HGB) ZUM 31. DEZEMBER 2013

31.12.2013
in €
31.12.2012
in T€
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 29.945.424 29.945
./. Eigene Anteile -9.659 -10
davon bedingtes Kapital 9.981.909 (2008/I)
davon bedingtes Kapital 4.990.803 (2012/I)
29.935.765 29.935
Kapitalrücklage 48.328.467 48.328
Gewinnrücklagen
Andere Gewinnrücklagen 9.659 10
Bilanzverlust -85.612.014 -61.086
-7.338.123 17.187
Sonderposten für Investionszuschüsse 348.310 415
Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 574.200 670
574.200 670
Verbindlichkeiten
Anleihen 10.118.092 10.117
Erhaltene Anzahlungen 2.055 2
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 422.697 235
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 14.682.646 1.462
Sonstige Verbindlichkeiten 86.893 145
davon aus Steuern € 22.700 (Vj.: T€ 10)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit € 793 (Vj.: T€ 4)
25.312.383 11.961
Bilanzsumme 18.896.769 30.233

SENATOR ENTERTAINMENT AG GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG (HGB) VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2013

01.01.-
31.12.2013
in €
01.01.-
31.12.2012
in T€
Umsatzerlöse 2.802.004 126
Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 17.520 0
Sonstige betriebliche Erträge 1.748.609 1.466
davon Erträge aus Währungsumrechnung € 64.416 (Vj.: T€ 10)
Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen -1.172.048 -4
Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -1.488.617 -1.349
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung -157.584 -143
davon für Altersvorsorge € 14.812 (Vj.: T€ 22)
Abschreibungen
a) auf immateriellle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
und auf Sachanlagen
-2.003.746 -273
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die
in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten
-7.853.741 0
Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.610.424 -3.222
Erträge aus Beteiligungen 656.787 0
Zinsen und ähnliche Erträge 787.369 1.048
davon von verbundenen Unternehmen € 772.141 (Vj.: T€ 822)
Abschreibung auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des
Umlaufvermögens
-3.307.200 -1.292
Aufwendungen aus Verlustübernahme -11.602.725 -2.838
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.341.774 -1.205
davon an verbundenen Unternehmen € 88.528 (Vj.: T€ 265)
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -24.525.570 -7.686
Jahresfehlbetrag -24.525.570 -7.686
Verlustvortrag 61.086.444 53.400
Bilanzverlust 85.612.014 61.086

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2013 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2013

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Allgemeines

Der Jahresabschluss der Senator Entertainment AG ("Senator AG") für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 wurde unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) unter Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.

Die Senator Entertainment AG ist zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet. Dieser wurde im Geschäftsjahr nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt und wird zum Elektronischen Bundesanzeiger eingereicht. Die Gesellschaft wird unter der Handelsregisternummer HR B 68059 B des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg geführt.

Die Gesellschaft gilt als große Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 3 S. 2 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie im Vorjahr nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Die Vermögenswerte und Schulden in Fremdwährung werden mit dem Mittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Filmrechte werden über die erwartete Nutzungsdauer verwertungsbedingt abgeschrieben.

Die Abschreibung der Weltvertriebsrechte erfolgt entsprechend den Erlöserwartungen.

Die sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, die bei den immateriellen Vermögensgegenständen zwischen 3 und 10 Jahren und bei den anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 3 und 10 Jahren liegen, nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter unter € 150 werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen € 150 und € 1.000 betragen, werden in einem Sammelposten aktiviert und linear über 5 Jahre abgeschrieben (so genannte Poolabschreibung).

Sofern die fortgeführten Anschaffungskosten den beizulegenden Wert der immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen übersteigen, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Finanzanlagen

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder ihrem niedrigeren beizulegenden Wert und die Ausleihungen grundsätzlich zum Nennwert angesetzt.

Vorräte

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert oder ihrem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Finanzderivate

Zur Absicherung von Zins- und Währungsrisiken werden Finanzderivate eingesetzt. Dem Risiko einer Änderung von Marktzinsen wird durch Einsatz von Zinsderivaten in Form von Zinsswaps begegnet. Währungskursrisiken werden durch Devisentermingeschäfte abgesichert. Derivat und Grundgeschäft werden einzeln zu Marktpreisen bewertet. Nicht realisierte Verluste zum Bilanzstichtag werden ergebniswirksam erfasst.

Eigene Anteile

Eigene Anteile werden vom Eigenkapital abgesetzt (§ 272 Abs. 1a HGB).

Sonderposten für Investitionszuschüsse

Für gewährte Investitionszuschüsse wurde ein Sonderposten für Investitionszuschüsse gebildet, der analog der Abschreibungen auf die geförderten Investitionen ertragswirksam aufgelöst wird.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt, um alle zum Bilanzstichtag vorhandenen ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Sie sind nach den Erkenntnissen bis zur Bilanzaufstellung angemessen dotiert.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Latente Steuern

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts.

Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Geschäftsjahr ist im Anlagenspiegel dargestellt.

Finanzanlagen

Im Geschäftsjahr mussten aufgrund der negativen Geschäftsentwicklung sowohl der Beteiligungsansatz der irischen Tochtergesellschaft Eurofilm & Media Ltd., Killaloe, Irland, (T€ 1.298), als auch das an diese Gesellschaft ausgereichte langfristige Darlehen (T€ 2.000) vollständig abgeschrieben werden. Die steuerlichen Verlustverträge der Tochtergesellschaft wurden aus vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung bei der Bewertung der Gesellschaft nicht mehr angesetzt.

Zur Entwicklung der Finanzanlagen wird auf die gesonderte Darstellung am Ende des Anhangs verwiesen. Im Vorjahr wurden 40% der Anteile an der Central Film Verleih GmbH zurückerworben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen gegen die irische Tochtergesellschaft Eurofilm & Media Ltd., Killaloe, Irland, in Höhe von T€ 5.267 (Vj.: T€ 639), die in Höhe von T€ 5.097 einzelwertberichtigt wurden. Ebenfalls wurden im Geschäftsjahr die Forderungen gegen die Beteiligungsgesellschaft deutschfilm GmbH, Berlin, vollständig einzelwertberichtigt (T€ 2.421).

Im Frühjahr 2013 wurde ein Darlehen von Senator an die Senator Film Babelsberg GmbH in Höhe von T€ 336 (Vj.: T€ 0) zur Zwischenfinanzierung von Preproduction-Kosten für das Filmprojekt REYKJAVIK gewährt. Das Filmprojekt konnte bisher nicht realisiert werden, da die Finanzierung nicht zustande kam. Senator befindet sich in anhaltenden Gesprächen mit Investoren zu einer Neuaufnahme der Produktion. Da der Ausgang der Verhandlungen derzeit ungewiss ist, wurde das Darlehen zum 31. Dezember 2013 vollständig wertberichtigt.

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind (wie auch im Vorjahr) innerhalb eines Jahres fällig.

Derivative Finanzinstrumente

Die Senator AG hält zum Bilanzstichtag keine Devisenoptionen zur Währungsabsicherung. Im Vorjahr hielt die Gesellschaft sechs Devisenoptionen zur Währungsabsicherung von US\$ Verpflichtungen mit einem Nominalbetrag von T€ 1.521 und einem negativen beizulegenden Zeitwert von T€ 18. Des Weiteren hielt sie zum Vorjahresbilanzstichtag sieben Eventualdevisenterminpapiere und ein Devisentermingeschäft in US\$ mit einem Nominalbetrag von TUS\$ 1.057 bzw. TUS\$ 1.000 und beizulegenden Zeitwerten von T€ 23 bzw. T€ -5.

Rechnungsabgrenzungsposten

Unter dem Rechnungsabgrenzungsposten wird die erfolgsabhängige Provision für die Platzierung der im Geschäftsjahr 2011 ausgegebenen Optionsanleihe ausgewiesen. Die Provision wird über die Laufzeit der Anleihe ratierlich aufgelöst.

Grundkapital

Im Juni 2012 konnte die Senator AG eine Kapitalerhöhung durch die Platzierung von 9.981.606 nennwertlosen Stückaktien erfolgreich durchführen. Das Grundkapital erhöhte sich um ca. 50% auf € 29.945.424, eingeteilt in 29.945.424 Stückaktien. Von der Gesellschaft werden 9.659 eigene Aktien gehalten.

Durch den Verlust des Geschäftsjahres wurde das Grundkapital der Senator Entertainment AG vollständigen aufgezehrt. Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand einen Sanierungsplan erstellt, der folgende Eckpunkte für die Restrukturierung vorsieht:

  • › Zur Sicherstellung der kurzfristigen Liquidität wurde mit der Quirin Bank am 30. April 2014 ein Übernahmevertrag für bis zu € 10 Mio. Teilschuldverschreibungen mit einer Laufzeit von bis zu 9 Monaten abgeschlossen.
  • › Im nächsten Schritt soll der voraussichtlich Mitte Juli 2014 stattfindenden Hauptversammlung eine vereinfachte Kapitalherabsetzung mit anschließender Kapitalerhöhung vorgeschlagen werden. Geplant ist zunächst ein Kapitalschnitt im Verhältnis 2:1, wodurch sich die Anzahl der Aktien auf 14,972 Mio. Stück reduziert. In einer Sachkapitalerhöhung sollen ausstehenden Inhaberschuldverschreibungen in Form eines Debt-to-Equity-Swaps als Sacheinlage eingebracht werden. Diese Maßnahme soll von der Aktionärin Sapinda unterstützt werden, um eine möglichst hohe Wandlungsquote zu erzielen. Die Veröffentlichung des Umtauschangebotes ist für den 8. August 2014 vorgesehen. In einer zusätzlichen Barkapitalerhöhung sollen der Gesellschaft Mittel in Höhe von rund € 16 Mio. zufließen. Alle Anteilseigner erhalten das Bezugsrecht, neue Aktien im Nennwert von € 1,00 zu zeichnen. Die Aktionärin Sapinda will im Rahmen eines so genannten Backstop Agreements diese Maßnahme unterstützen, indem sie nicht bezogene Aktien aus der Barkapitalerhöhung übernimmt. Die Gesellschaft befindet sich diesbezüglich mit der Aktionärin Sapinda in vielversprechenden Gesprächen.

Bei einem Misslingen der oben genannten Sanierungsmaßnahmen oder einem unvorhersehbaren Liquiditätsbedarf wäre das Geschäftsmodell im bisherigen Umfang durch eine mangelnde Kapitalisierung und Einschränkungen in der Finanzierungsfähigkeit bedroht und der Vorstand auf Basis aus heutiger Sicht vorhandenen Finanzierungsmöglichkeiten gezwungen, erhebliche Kürzungen der geplanten Investitionen in neue Rechte vorzunehmen mit der Folge, dass die Marktposition der Senator-Gruppe nicht, wie geplant, gehalten bzw. ausgebaut werden könnte. Sollte das operative Geschäft auch bei gekürztem Investitionsniveau nicht die geplante Entwicklung aufweisen hängt der Fortbestand des Unternehmens ab Mitte 2015 von der erfolgreichen Umsetzung weiterer Kapitalmaßnahmen ab.

Zur Entwicklung des Eigenkapitals wird auf die gesonderte Darstellung am Ende des Anhangs verwiesen.

Auf der Hauptversammlung vom 7. August 2012 wurde das bis dahin noch bestehende genehmigte Kapital 2009/I aufgehoben, soweit von diesem kein Gebrauch gemacht worden war, und ein neues genehmigtes Kapital beschlossen, wodurch der Vorstand ermächtigt ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 6. August 2017 um einen Betrag von bis zu € 14.972.712,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012/I).

Das bedingte Kapital 2008, welches auf der Hauptversammlung vom 17. Juli 2008 beschlossen wurde, ist am 6. Mai 2010 mit Berichtigung vom 20. Mai 2010 in das Handelsregister eingetragen worden. Das bedingte Kapital wurde im Jahr 2011, im Rahmen der Ausgabe der 8% Optionsanleihe, die am 28. April 2016 zur Rückzahlung fällig ist, verwendet. Auf der Hauptversammlung vom 7. August 2012 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 6. August 2017 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu € 4.990.803,00 zu begeben. Entsprechend wurde – ergänzend zu dem bedingten Kapital 2008 – ein weiteres bedingtes Kapital beschlossen. Danach ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 4.990.803,00 durch Ausgabe von bis zu 4.990.803 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2012/I). Das Bedingte Kapital 2012/I wird nur verwendet, soweit die Inhaber der Wandlungs- oder Optionsrechte von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllen. Die Eintragung des Bedingten Kapitals 2012/I in das Handelsregister erfolgte am 30. August 2012.

Kapitalrücklage

Die Deutsche Bank AG brachte mit Forderungsverzichtserklärung vom 6. Dezember 2005 eine Forderung in Höhe von € 22.431.226,48 als Sacheinlage in die Gesellschaft ein, davon entfielen € 6.200.000 auf die Erhöhung des gezeichneten Kapitals und € 16.231.226,48 auf die Einstellung in die Kapitalrücklage.

Die Erträge aus der Kapitalherabsetzung in 2004 in Höhe von € 30.600.000 wurden nach den aktienrechtlichen Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung in die Kapitalrücklage eingestellt.

Die Aktien der Kapitalerhöhung im Juni 2012 wurden zu einem Bezugspreis von € 1,15 je neue Aktie platziert. Sämtliche Aktien der Senator AG haben einen rechnerischen anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1,00. Der Differenzbetrag von € 0,15 je neuer Aktie wurde in die Kapitalrücklage eingestellt und im Wesentlichen zur Deckung der Emissionskosten verwendet. Die Kosten enthalten eine Provision in Höhe von 10% des Gesamtbruttoemissionserlöses (T€ 1.148). Diese Provision steht zur Hälfte der Emissionsbank und zur Hälfte Sapinda Deutschland GmbH, Berlin, (Sapinda), zu. Sapinda hatte sich gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, unter bestimmten marktüblichen Voraussetzungen Neue Aktien, die nicht anderweitig bezogen wurden, im Umfang von bis zu 29,9% des Grundkapitals nach Durchführung der Kapitalerhöhung zum Bezugspreis selbst zu erwerben oder für den Bezug durch einen Dritten Sorge zu tragen. Für diese Verpflichtung erhielt Sapinda von der Emissionsbank eine Vergütung in Höhe von 5% des Bruttoemissionserlöses. Des Weiteren fielen Rechts- und Beratungskosten in Bezug auf die Kapitalerhöhung in Höhe von T€ 281 an.

Die Kapitalrücklage beträgt zum Stichtag unverändert zum Vorjahr € 48.328.467.

Eigene Anteile und Gewinnrücklagen

Die Senator AG wurde mit Beschlussfassung der Hauptversammlung am 29. Juni 1999 erstmalig dazu ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien zu erwerben. Der Erwerb der eigenen Anteile erfolgte zu verschiedenen Zeitpunkten im Geschäftsjahr 2000. Der Beschluss zur Ermächtigung des Vorstands zur Veräußerung der Aktien wurde auf der Hauptversammlung vom 23. November 2004 gefasst.

Der Vorstand ist ermächtigt, die Aktien einzuziehen, für bestimmte Zwecke an Dritte zu veräußern, wenn sie zu einem Preis veräußert werden, der nicht wesentlich unter dem Börsenkurs zum Zeitpunkt der Veräußerung liegt, an Dritte im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen, bei Umwandlungen oder Verschmelzungen oder im Rahmen eines Aktienoptionsplans anzubieten.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. August 2012 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 6. August 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien in einem Volumen von bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des Grundkapitals entfallen. Die Gesellschaft hat sich wiederum verpflichtet, keinen Handel mit den eigenen Aktien zu treiben und die eigenen Aktien nur unter bestimmten Umständen zu veräußern.

Am 31. Dezember 2013 weist die Gesellschaft wie im Vorjahr 9.659 Stückaktien als eigene Anteile aus. Die eigenen Aktien können Mitgliedern des Vorstandes und den Arbeitnehmern der Gesellschaft sowie den Mitgliedern der Geschäftsführung und den Arbeitnehmern verbundener Unternehmen im Rahmen eines Aktienoptionsplanes zur Erfüllung ausgegebener Aktienoptionen angeboten und auf sie übereignet werden.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten und Prozessrisiken (T€ 115; Vj.: T€ 25), für ausstehende Rechnungen (T€ 237; Vj.: T€ 153), sowie für Personal (T€ 0; Vj.: T€ 401).

31.12.2013 31.12.2012
in T€ Gesamt Rest
laufzeit
bis 1 Jahr
Rest
laufzeit
zwischen
1 und
5 Jahren
Gesamt Rest
laufzeit
bis 1
Jahr
Rest
laufzeit
zwischen
1 und
5 Jahren
Anleihen 10.118 138 9.980 10.117 137 9.980
Erhaltene Anzahlungen 2 2 0 2 2 0
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
423 423 0 235 235 0
Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen
und Unternehmen mit einem
Beteiligungsverhältnis
14.683 14.683 0 1.462 1.462 0
Sonstige Verbindlichkeiten 87 87 0 145 145 0
25.313 15.333 9.980 11.961 1.981 9.980

Verbindlichkeitenspiegel

Anleihen

Die Senator AG hat die im Rahmen eines Bezugsangebots angebotene Optionsanleihe bei Altaktionären und qualifizierten Investoren am 6. Mai 2011 erfolgreich platziert. Ausgegeben wurden insgesamt 99.810 Stück Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils 100 Euro mit einer Verzinsung von 8% per annum, fällig in 2016 mit einem Gesamtnennbetrag von 9.981.000 Euro. Die neuen Teilschuldverschreibungen (ISIN der Optionsanleihe cum: DE000A1KQX87/ISIN der Optionsanleihe ex: DE000A1KQX95) sowie die Optionsscheine (ISIN: DE000A1KQYA1) wurden im Mai 2011 im Freiverkehr der Frankfurter Börse eingeführt. Die Anleihen wurden mit immateriellen Vermögenswerten besichert.

Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von T€ 20 gegenüber dem Aufsichtsrat (Vj.: T€ 2) aus noch nicht gezahlten Aufsichtsratsvergütungen und Reisekostenerstattungen.

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse umfassen im Wesentlichen Erlöse aus der Auswertung eines Filmrechts in Höhe von T€ 2.702 (Vj.: T€ 0) sowie aus Verkäufen von Musikrechten in Höhe von T€ 100 (Vj.: T€ 126).

Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen wurden insbesondere Erträge aus weiterberechneten Kosten an Konzerngesellschaften in Höhe von T€ 1.450 (Vj.: T€ 1.208), Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens in Höhe von T€ 67 (Vj.: T€ 67) sowie Auflösungen von Rückstellungen in Höhe von T€ 14 (Vj.: T€ 22) erfasst.

Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens

Die Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten, resultieren aus Einzelwertberichtigungen auf Forderungen gegen verbundene bzw. beteiligte Unternehmen in Höhe von insgesamt T€ 7.854 (Vj.: T€ 0). Diese stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit den im Abschnitt "Finanzanlagen" vorgenommen Erläuterungen.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Kosten aufgrund von Rechts- und Beratungskosten (T€ 212; Vj.: T€ 497), sonstige Fremdleistungen (T€ 157; Vj.: T€ 158) sowie Raumkosten und sonstige Mieten (T€ 414; Vj.: T€ 367). Im Vorjahr fielen zudem Kosten für die Kapitalerhöhung in Höhe von T€ 1.181 an.

Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens

Im Geschäftsjahr wurde der Beteiligungsansatz der irischen Tochtergesellschaft Eurofilm & Media Ltd., Killaloe, Irland, sowie das an diese Gesellschaft ausgereichte langfristige Darlehen vollständig abgeschrieben. Weiter Erläuterungen wurden im Abschnitt "Finanzanlagen" gemacht.

Im Vorjahr wurden Abschreibungen auf eine 10%-ige Beteiligung in Höhe von T€ 163 sowie Abschreibungen auf einen internationalen Asset Fund in Höhe von T€ 1.130 aufgrund der zum Bilanzstichtag geringeren beizulegenden Werte der Investitionen notwendig.

Aufwendungen aus Ergebnisabführungsverträgen

Im Geschäftsjahr 2013 übernahm die Senator AG im Zusammenhang mit Ergebnisabführungsverträgen den Verlust der Senator Film Produktion GmbH, Berlin, in Höhe von T€ 1.153 (Vj.: T€ 338), der Senator Film Verleih GmbH, Berlin, in Höhe von T€ 8.283 (Vj.: T€ 1.846), der Senator Home Entertainment GmbH, Berlin, in Höhe von T€ 680 (Vj.: T€ 238), der Senator Film München GmbH, München, in Höhe von T€ 1.487 (Vj.: T€ 81) und der Senator Film Köln GmbH, Köln, in Höhe von T€ 0 (Vj.: T€ 335).

Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Die Senator AG hat im Geschäftsjahr 2008 sowie in den Geschäftsjahren 2010 und 2013 gegenüber der Universum Film GmbH, München, eine Patronatserklärung abgegeben, in der sie sich in Form einer Schuldmitübernahme verpflichtet, für die Verpflichtungen aus dem zwischen der Senator Home Entertainment GmbH und Universum Film GmbH, München, abgeschlossenen Videovertriebsvertrag vom 18. August 2006 und dem dazugehörigen Long Form Vertrag vom 13. Mai 2008 sowie dem Lizenzvertrag vom 2. Dezember 2010 und 10. Oktober 2013 einzustehen.

Die in den Konzernabschluss einbezogene Senator Home Entertainment GmbH hat im Geschäftsjahr 2009 und 2010 gegenüber der Universum Film GmbH, München, im Rahmen des oben genannten Vertriebsvertrags vom 18. August 2006 und 13. Mai 2008 sowie vom 2. Dezember 2010 und 10. Oktober 2013 verschiedene Sicherungsübertragungen zur Sicherung von geleisteten Vorschusszahlungen der Universum Film GmbH an die Senator Home Entertainment GmbH vorgenommen. Die Sicherungsübertragungen enthalten die Übertragung von Videomaterialien und Vervielfältigungsrechten im Bereich der Videoprogrammauswertung an diversen Filmen. Die Senator AG hat diesbezüglich Patronatserklärungen abgegeben. Der Vorstand geht derzeit nicht davon aus, dass eine Inanspruchnahme der Sicherungsübertragungen erfolgen wird.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum 31. Dezember 2013 hatte die Gesellschaft folgende langfristige Miet- und Leasingverpflichtungen:

in T€ 2014 2015-2018 nach 2018
Miete und Leasing 344 1.321 411

Steuerliche Verhältnisse

Es bestehen folgende Organschaftsverhältnisse (Körperschafts-, Gewerbe-, Umsatzsteuer):

Gesellschaft EAV seit
Senator Film Verleih GmbH 2002
Senator Home Entertainment GmbH 2007
Senator Film Produktion GmbH 2007
Senator Film Köln GmbH 2012
Senator Film München GmbH 2012
Senator MovInvest GmbH 2012

Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2013 beschäftigte die Gesellschaft im Durchschnitt 16 Angestellte ohne Vorstand (Vj.: 13 Mitarbeiter).

Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

Als nahe stehende Unternehmen oder Personen gelten Unternehmen oder Personen, die die Senator AG beherrschen oder von ihr beherrscht werden.

Allen Geschäften mit nahe stehenden Personen und Unternehmen wurden marktübliche Konditionen zu Grunde gelegt.

Des Weiteren gelten als nahe stehende Personen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Senator AG sowie ihre Familienangehörigen.

Zu den Gesamtbezügen des Vorstands und des Aufsichtsrats der Senator AG vgl. unten "Bezüge von Aufsichtsrat und Vorstand". Aus Vergütungen und Reisekostenabrechnungen bestanden zum 31. Dezember 2013 gegenüber dem Vorstand kurzfristige Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 4 (Vj.: kurzfristige Forderungen T€ 9). Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrats betragen T€ 20 (Vj.: T€ 2).

Im Januar 2013 erhielt Herr Sasse einen Vorschuss auf die Zahlung seines Vorjahresbonus in Höhe von T€ 250, der mit der Auszahlung des Bonus Ende Mai 2013 verrechnet wurde. Der Vorschuss wurde mit 3,5% verzinst. Die Zinsen über die Laufzeit betrugen T€ 3.

Daneben bestanden Geschäftsbeziehungen mit folgenden nahe stehenden Personen und Unternehmen:

Das Aufsichtsratsmitglied Robert Basil Hersov ist Managing Partner der Sapinda U.K., London, Großbritannien, die wiederum ein verbundenes Unternehmen der Sapinda Deutschland GmbH, Berlin, ist.

Im Dezember 2011 haben Senator und das Hollywoodunternehmen RML Distribution International, LLC, Los Angeles, USA, (Relativity Media) sich auf einen Outputvertrag verständigt, dem zufolge Senator in Zukunft alle Relativity-Filme in Deutschland vertreiben wird, dessen endgültige Detailbedingungen im Mai 2012 vertraglich geregelt wurden. Sapinda Deutschland GmbH, Berlin, (Sapinda) hat sich gegenüber Relativity Media verpflichtet, für sämtliche Zahlungen und Verpflichtungen des Konzerns unter dem Output Agreement einzustehen. Als Sicherheit gewährt die Senator AG der Sapinda eine erstrangige Sicherung an allen Rechten und Ansprüchen in Verbindung mit den erworbenen Filmrechten sowie an sämtlichen Anteilen der Eurofilm & Media Ltd. Killaloe, Irland. Für die Einräumung der Relativity Media-Garantie gegenüber Relativity sowie für die tatsächliche Stellung von Sicherheiten bzw. Zahlung erhält Sapinda von der Senator AG eine Commitment bzw. Guaranty Fee. In 2013 wurden insgesamt T€ 200 (Vj.: T€ 300) als Aufwand erfasst.

Sapinda hatte sich in 2012 gegenüber der Senator AG verpflichtet, unter bestimmten marktüblichen Voraussetzungen Neue Aktien der Kapitalerhöhung, die nicht anderweitig bezogen wurden, im Umfang von bis zu 29,9% des Grundkapitals nach Durchführung der Kapitalerhöhung zum Bezugspreis selbst zu erwerben oder für den Bezug durch einen Dritten Sorge zu tragen (Backstop Agreement). Für diese Verpflichtung erhielt Sapinda von der quirin bank AG, Berlin, eine Vergütung in Höhe von 5% des Bruttoemissionserlöses (T€ 574).

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Aufsichtsrat: Dr. Andreas Pres, Hamburg

Vorstand: Helge Sasse, CEO Jurist Vorstandsvorsitzender Markus Maximilian Sturm, CFO (seit 1. März 2013) Kaufmann Finanzvorstand

Herr Sasse war zudem im Geschäftsjahr Mitglied des Aufsichtsrats der X Verleih AG, Berlin.

  • Vorsitzender - Selbständiger Unternehmensberater, Geschäftsführer Premium Restructuring Office GmbH, Hamburg, und Geschäftsführer der CROC YARD PRODUCTIONS GmbH, Hamburg

Wolf-Dieter Gramatke, Hamburg - stellvertretender Vorsitzender - Selbständiger Medienmanager und Berater, Great-Minds Consultants Entertainment – Mediae-business GmbH, Hamburg

Robert Basil Hersov, London, Großbritannien Managing Partner Sapinda U.K., London, Großbritannien

Norbert Kopp, Leverkusen Kaufmann im Bereich Medien, Umwelt u. Technologie Geschäftsführer der KTB Technologie Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Leverkusen

Dr. Thomas Middelhoff, Bielefeld Dipl. Kaufmann Chairman and Founding Partner Pulse Capital Partners LLC, New York, USA

Paolo Barbieri, Luxemburg (seit 12. Juni 2013 bis 5. März 2014) CEO, Pacific Capital S.à.r.l., Luxemburg

Dipl.-Kfm. Walter F. Kalthoff, München (bis 6. Juni 2013) Rechtsanwalt in Einzelkanzlei, München

Die Herren sind darüber hinaus Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Gremien:

Wolf-Dieter Gramatke

  • › DEAG Deutsche Entertainment AG, Berlin (Vorsitzender)
  • › DEAG classic AG, Berlin (Vorsitzender)

Robert Basil Hersov

  • › Medikidz Limited, London, Großbritannien (Vorsitzender)
  • › Adoreum Partners, London, Großbritannien (Vorsitzender)
  • › Digital Media Technologies Limited, Gibraltar, Großbritannien (Vorsitzender)
  • › RNTS Media NV, Amsterdam, Niederlande (Vorsitzender)

Walter F. Kalthoff

› C4 AG for Consulting, Commerce, Clearing and Cooperation, Grünwald

Norbert Kopp

  • › MuM Mensch und Maschine Software SE, Wessling
  • › HNE Technologie AG, Augsburg

Dr. Thomas Middelhoff

  • › New York Times Company, New York, USA
  • › Marseille-Kliniken AG, Hamburg (Vorsitzender)
  • › 3W Power Holdings S.A./AEG Power Solution, Luxemburg, Luxemburg
  • › ePals, Inc., Herndon, USA (Chairman)
  • › NeuPals Dalian Education Information Technologies Co., Ltd., China (stellvertretender Vorsitzender)

Paolo Barbieri

› Ichor Coal NV, Amsterdam, Niederlande

Aktien der Organmitglieder

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2013 hielten die nachfolgend aufgeführten Organmitglieder folgende Aktien an der Senator AG:

Helge Sasse (direkt und indirekt über Paroli Publishing Musik,
Media- und Verlags GmbH und HSW GmbH) 863.618 Aktien 2,88%
Dr. Thomas Middelhoff 338.046 Aktien 1,14%
Wolf-Dieter Gramatke 76.862 Aktien 0,25%

Bezüge von Vorstand und Aufsichtsrat

BEZÜGE FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2013:

Die fixen Bezüge von Herrn Sasse beinhalten das Gehalt für das Geschäftsjahr 2013 (T€ 400; Vj.: T€ 308), eine Zulage zur Sozialversicherung (T€ 9; Vj.: T€ 9), einen Gruppenunfallversicherungsbeitrag (T€ 1; Vj.: T€ 1), einen Lebensversicherungsbeitrag (T€ 8; Vj.: T€ 8) sowie eine Zulage für die Kfz-Nutzung (T€ 18; Vj.: T€ 18).

Für Herrn Sasse bestand im Vorjahr eine vertragliche Einkommensvereinbarung dergestalt, dass neben einem fixen Gehalt auch ein variabler Anteil gewährt wurde. Der variable Anteil berechnet sich in Höhe von 5% des EBIT des Senator-Konzerns, maximal jedoch T€ 500 pro Jahr. Für das Vorjahr erhielt Herr Sasse einen Bonus von T€ 348. Des Weiteren erhielt Herr Sasse im Vorjahr einen Sonderbonus in Höhe von T€ 50.

Für Herrn Sasse wurde die variable Vergütungsstruktur durch die Verlängerung seines Vorstandsvertrages im Dezember 2012 neu geregelt. Herr Sasse erhält einen Short Term Incentive (STI), der 3% des Konzern-EBT nach IFRS der Senator ab 2013 gemäß geprüften Konzernabschluss der Senator beträgt. Der hiernach zu zahlende Bonus beträgt maximal T€ 175 p. a., falls die Gesellschaft weniger als € 50 Mio. Konzernumsatz erzielt. Der Maximalbetrag erhöht sich ab € 50 Mio. Konzernumsatz maximal auf T€ 225. Liegt in einem Jahr das Konzern-EBT unter T€ 1.000, entfällt ein STI für dieses Jahr.

Herr Sasse erhält darüber hinaus ab dem Jahr 2013, im jeweiligen Folgejahr, einen Long Term Incentive (LTI) in Höhe von 4% des durchschnittlichen Konzern-EBT nach IFRS der jeweils vergangenen drei Geschäftsjahre beginnend mit dem Konzern-EBT nach IFRS der Jahre 2011, 2012 und 2013. Der hiernach zu zahlende Bonus beträgt maximal T€ 225 p. a. Der Maximalbetrag erhöht sich ab € 50 Mio. Konzernumsatz maximal auf T€ 275. Liegt in einem Jahr das durchschnittliche Konzern-EBT der jeweils drei zu zählenden Geschäftsjahre unter T€ 1.000, entfällt der LTI.

Die fixen Bezüge von Herrn Sturm beinhalten das Gehalt für das Geschäftsjahr 2013 (T€ 200), eine Zulage zur Sozialversicherung (T€ 2), einen Gruppenunfallversicherungsbeitrag (T€ 1), sowie eine Zulage für die Kfz-Nutzung (T€ 15). Die Senator AG übernahm im Geschäftsjahr Umzugskosten für Herr Sturm in Höhe von T€ 9.

Herr Sturm erhält außerdem einen Short Term Incentive (STI), der 2% des Konzern-EBT nach IFRS der Senator gemäß geprüften Konzernabschluss der Senator beträgt. Der hiernach zu zahlende Bonus beträgt maximal T€ 125 p. a. Liegt in einem Jahr das Konzern-EBT unter T€ 1.000, entfällt ein STI für dieses Jahr. Herr Sturm erhält darüber hinaus ab dem Jahr 2015 bis einschließlich des Jahres 2017, im jeweiligen Folgejahr, einen Long Term Incentive (LTI) in Höhe von 2% des durchschnittlichen Konzern-EBT nach IFRS der jeweils vergangenen drei Geschäftsjahre beginnend mit dem Konzern-EBT nach IFRS der Jahre 2013, 2014 und 2015. Der hiernach zu zahlende Bonus beträgt maximal T€ 125 p. a. Liegt in einem Jahr das durchschnittliche Konzern-EBT der jeweils drei zu zählenden Geschäftsjahre unter T€ 1.000, entfällt der LTI.

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2013 verteilen sich wie folgt:

in € Vergütung Kosten
erstattung
Gesamt
Dr. Andreas Pres 22.000 3.472 25.472
Wolf-Dieter Gramatke 20.000 2.753 22.753
Robert Basil Hersov 16.000 149 16.149
Norbert Kopp 16.000 0 16.000
Dr. Thomas Middelhoff 16.000 7.914 23.914
Walter F. Kalthoff 6.882 1.249 8.131
Paolo Barbieri 9118 149 9.267
106.000 15.686 121.686

Abschlussprüferhonorar

Gemäß § 285 Nr. 17 letzter Satzteil HGB wird auf die Angabe der Abschlussprüferhonorare im Anhang dieses Jahresabschlusses verzichtet, da eine Angabe in dem die Gesellschaft einbeziehenden Konzernabschluss der Senator AG, Berlin, enthalten ist.

Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Corporate Governance Kodex wurde abgegeben und den Aktionären durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft und im elektronischen Bundesanzeiger zugänglich gemacht.

Bekanntmachung gemäß § 21 WpHG

Die Shard Capital Management Limited, Gibraltar, Gibraltar hat gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG am 13. November 2013 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20% und 25% überschritten hat und zu diesem Tag 29,89% (8.952.021 Stimmrechte) betrug.

Die PACIFIC CAPITAL S.à.r.l., Luxembourg, Luxembourg, hat gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG am 13. November 2013 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20% und 25% unterschritten hat und zu diesem Tag 0% (null Stimmrechte) betrug.

Die WOLF CAPITAL, S.à.r.l., Luxembourg, Luxembourg, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG am 13. November 2013 die Schwelle von 3%, 5%, 10%, 15%, 20% und 25% unterschritten hat und zu diesem Tag 0% (null Stimmrechte) betrug.

Die SMS FINANCE S.A., Luxembourg, Luxembourg, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG am 13. November 2013 die Schwelle von 3%, 5%, 10%, 15%, 20% und 25% unterschritten hat und zu diesem Tag 0% (null Stimmrechte) betrug.

Frau Monica Aschei, United Kingdom, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG am 13. November 2013 die Schwelle von 3%, 5%, 10%, 15%, 20% und 25% unterschritten hat und zu diesem Tag 0% (null Stimmrechte) betrug.

Die Pacific Capital S.à.r.l., Luxembourg, Luxembourg, die Wolf Capital, S.à.r.l., Luxembourg, Luxembourg, die S.M.S. Finance S.A., Luxembourg, Luxembourg, sowie Frau Monica Aschei, United Kingdom, haben uns am 14. September 2012 gemäß § 27a WpHG, bezugnehmend auf die Stimmrechtsmitteilung gem. § 21 Abs. 1 WpHG vom 30. August 2012 (veröffentlicht am 3. September 2012), Folgendes mitgeteilt:

    1. Ziele des Erwerbs der Stimmrechte (§ 27a, Abs. 1, Satz 3 WpHG)
  • a) Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele.
  • b) Die Meldepflichtigen haben keine bestimmten Pläne, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
  • c) Die Meldepflichtigen streben eine der Bedeutung ihrer Beteiligung an der Senator Entertainment AG entsprechende Repräsentation im Aufsichtsrat der Gesellschaft an. Darüber hinaus wird eine Einflussnahme auf die Besetzung oder Abberufung von Leitungs-, Geschäftsführungs- und Vorstandsorganen des Emittenten nicht angestrebt.
  • d) Die Meldepflichtigen streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Senator Entertainment AG an, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik.
    1. Herkunft der zum Kauf der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a, Abs. 1, Satz 4 WpHG)

Pacific Capital S.à.r.l. hat den Erwerb der Aktien zu 100% aus Eigenmittel finanziert.

  • A. 24. August 2012
    1. Die Pacific Capital S.à.r.l., Luxembourg, Luxembourg, hat gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Senator Entertainment AG, Berlin, am 24. August 2012 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Tag 4,60% (1.376.007 Stimmrechte) betrug.
    1. Die Wolf Capital, S.à.r.l., Luxembourg, Luxembourg, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Senator Entertainment AG, Berlin, am 24. August 2012 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Tag 4,60% (1.376.007 Stimmrechte) betrug. Davon sind ihr 4,60% (1.376.007 Stimmrechte) nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Pacific Capital S.à.r.l. zuzurechnen.
    1. Die S.m.s. Finance S.A., Luxembourg, Luxembourg, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Senator Entertainment AG, Berlin, am 24. August 2012 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Tag 4,60% (1.376.007 Stimmrechte) betrug. Davon sind ihr 4,60% (1.376.007 Stimmrechte) nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Pacific Capital S.à.r.l. und die Wolf Capital, S.à.r.l. zuzurechnen.
    1. Frau Monica Aschei, United Kingdom, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Senator Entertainment AG, Berlin, am 24. August 2012 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Tag 4,60% (1.376.007 Stimmrechte) betrug. Davon sind ihr 4,60% (1.376.007 Stimmrechte) nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Pacific Capital S.à.r.l., die Wolf Capital, S.à.r.l. und die S.m.s. Finance S.A. zuzurechnen.

B. 27. August 2012

    1. Die Pacific Capital S.à.r.l., Luxembourg, Luxembourg, hat gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Senator Entertainment AG, Berlin, am 27. August 2012 die Schwellen von 5% und 10% überschritten hat und zu diesem Tag 11,40% (3.414.014 Stimmrechte) betrug.
    1. Die Wolf Capital, S.à.r.l., Luxembourg, Luxembourg, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Senator Entertainment AG, Berlin, am 27. August 2012 die Schwellen von 5% und 10% überschritten hat und zu diesem Tag 11,40% (3.414.014 Stimmrechte) betrug. Davon sind ihr 11,40% (3.414.014 Stimmrechte) nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Pacific Capital S.à.r.l. zuzurechnen.
    1. Die S.m.s. Finance S.A., Luxembourg, Luxembourg, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Senator Entertainment AG, Berlin, am 27. August 2012 die Schwellen von 5% und 10% überschritten hat und zu diesem Tag 11,40% (3.414.014 Stimmrechte) betrug. Davon sind ihr 11,40% (3.414.014 Stimmrechte) nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Pacific Capital S.à.r.l. und die Wolf Capital, S.à.r.l. zuzurechnen.
    1. Frau Monica Aschei, United Kingdom, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Senator Entertainment AG, Berlin, am 27. August 2012 die Schwellen von 5% und 10% überschritten hat und zu diesem Tag 11,40% (3.414.014 Stimmrechte) betrug. Davon sind ihr 11,40% (3.414.014 Stimmrechte) nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Pacific Capital S.à.r.l., die Wolf Capital, S.à.r.l. und die S.m.s. Finance S.A. zuzurechnen.
  • C. 28. August 2012
    1. Die Pacific Capital S.à.r.l., Luxembourg, Luxembourg, hat gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Senator Entertainment AG, Berlin, am 28. August 2012 die Schwellen von 15%, 20% und 25% überschritten hat und zu diesem Tag 29,89% (8.952.021 Stimmrechte) beträgt.
    1. Die Wolf Capital, S.à.r.l., Luxembourg, Luxembourg, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Senator Entertainment AG, Berlin, am 28. August 2012 die Schwellen von 15%, 20% und 25% überschritten hat und zu diesem Tag 29,89% (8.952.021 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 29,89% (8.952.021 Stimmrechte) nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Pacific Capital S.à.r.l. zuzurechnen.
    1. Die S.m.s. Finance S.A., Luxembourg, Luxembourg, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Senator Entertainment AG, Berlin, am 28. August 2012 die Schwellen von 15%, 20% und 25% überschritten hat und zu diesem Tag 29,89% (8.952.021 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 29,89% (8.952.021 Stimmrechte) nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Pacific Capital S.à.r.l. und die Wolf Capital, S.à.r.l. zuzurechnen.
    1. Frau Monica Aschei, United Kingdom, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Senator Entertainment AG, Berlin, am 28. August 2012 die Schwellen von 15%, 20% und 25% überschritten hat und zu diesem Tag 29,89% (8.952.021 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 29,89% (8.952.021 Stimmrechte) nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Pacific Capital S.à.r.l., die Wolf Capital, S.à.r.l. und die S.m.s. Finance S.A. zuzurechnen.

Die HSW GmbH, Berlin, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 11. Juli 2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Senator Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 5. Juli 2012 die Schwelle von 5% und 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,88% (das entspricht 863.618 Stimmrechten) betragen hat.

Die PAROLI PUBLISHING Musik, Media- und Verlags GmbH, Berlin, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 11. Juli 2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Senator Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 5. Juli 2012 die Schwelle von 5% und 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,88% (das entspricht 863.618 Stimmrechten) betragen hat.

Herr Helge Sasse, Berlin, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 11. Juli 2012 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Senator Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 5. Juli 2012 die Schwelle von 5% und 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,88% (das entspricht 863.618 Stimmrechten) betragen hat.

Die HSW GmbH, Berlin, hat gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Senator Entertainment AG, Berlin, am 23. Januar 2012 die Schwelle von 15% unterschritten hat und nun 11,46% (2.288.416 Stimmrechte) beträgt.

Die HSW GmbH, Berlin, Deutschland, hat gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, am 23. Januar 2012 die Schwellen von 15% und 10% unterschritten hat und zu diesem Tag 9,46% (1.888.416 Stimmrechte) beträgt.

Die Paroli Publishing Musik, Media- und Verlags GmbH, Berlin, Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Senator Entertainment AG, Berlin, am 23. Januar 2012 die Schwelle von 15% unterschritten hat und zu diesem Tag 11,46% (2.288.416 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 11,46% (2.288.416 Stimmrechte) nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die HSW GmbH zuzurechnen.

Die Paroli Publishing Musik, Media- und Verlags GmbH, Berlin, Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, am 23. Januar 2012 die Schwellen von 15% und 10% unterschritten hat und zu diesem Tag 9,46% (1.888.416 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 9,46% (1.888.416 Stimmrechte) nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die HSW GmbH zuzurechnen.

Herr Helge Sasse, Berlin, Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Senator Entertainment AG, Berlin, am 23. Januar 2012 die Schwelle von 15% unterschritten hat und zu diesem Tag 11,46% (2.288.416 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm 11,46% (2.288.416 Stimmrechte) nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Paroli Publishing Musik, Media- und Verlags GmbH und die HSW GmbH zuzurechnen.

Herr Helge Sasse, Berlin, Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG am 23. Januar 2012 die Schwellen von 15% und 10% unterschritten hat und zu diesem Tag 9,46% (1.888.416 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm 9,46% (1.888.416 Stimmrechte) nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Paroli Publishing Musik, Media- und Verlags GmbH und die HSW GmbH zuzurechnen.

Herr Prof. Dr. h.c. Roland Berger, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 20.12.2013 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 19.12.2013 die Schwelle von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 6,79% (das entspricht 2.034.674 Stimmrechten) betragen hat.

Herr Prof. Dr. h.c. Roland Berger, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 10. Juli 2012 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Senator Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 5. Juli 2012 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,29% (das entspricht 684.674 Stimmrechten) betragen hat.

Herr Prof. Dr. h.c. Roland Berger, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 06. Juli 2012 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Senator Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 26. Juni 2012 die Schwelle von 5% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,33% (das entspricht 1.295.798 Stimmrechten) betragen hat.

Die Sapinda Holding B.V., Schiphol, Niederlande, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 5. Juli 2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Senator Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 5. Juli 2012 die Schwelle von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 7,08% (das entspricht 2.119.376 Stimmrechten) betragen hat.

Die quirin bank AG, Berlin, Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Senator Entertainment AG, Berlin, am 25. Juni 2012 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25% und 30% überschritten hat und zu diesem Tag 33,33% (9.981.606 Stimmrechte) betrug.

Die quirin bank AG, Berlin, Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Senator Entertainment AG, Berlin, am 27. Juni 2012 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25% und 30% unterschritten hat und nun 0% (0 Stimmrechte) beträgt.

Die Sternenstaub Fund GmbH, München, Deutschland, hat gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Senator Entertainment AG am 30. November 2012 die Schwelle von 5% unterschritten hat und nun 4,999572% (1.497.143 Stimmrechte) beträgt.

Die Stiftung Sternenstaub, München, Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Senator Entertainment AG am 30. November 2012 die Schwelle von 5% unterschritten hat und zu diesem Tag 4,999572% (1.497.143 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 4,999572% (1.497.143 Stimmrechte) nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Sternenstaub Fund GmbH zuzurechnen.

Dr. Jürgen Todenhöfer, München, Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Senator Entertainment AG, Berlin, am 30. November 2012 die Schwelle von 5% unterschritten hat und zu diesem Tag 4,999572% (1.497.143 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm 4,999572% (1.497.143 Stimmrechte) nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Stiftung Sternenstaub und die Sternenstaub Fund GmbH zuzurechnen.

Die Sternenstaub Fund GmbH, München, Deutschland, hat gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Senator Entertainment AG, Berlin, am 23. Januar 2012 die Schwelle von 5% überschritten hat und nun 9,52% (1.900.000 Stimmrechte) beträgt.

Die Stiftung Sternenstaub, München, Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Senator Entertainment AG, Berlin, am 23. Januar 2012 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Tag 9,52% (1.900.000 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 9,52% (1.900.000 Stimmrechte) nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Sternenstaub Fund GmbH zuzurechnen.

Dr. Jürgen Todenhöfer, München, Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Senator Entertainment AG, Berlin, am 23. Januar 2012 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Tag 9,52% (1.900.000 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm 9,52% (1.900.000 Stimmrechte) nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Stiftung Sternenstaub und die Sternenstaub Fund GmbH zuzurechnen.

Herr Wolfgang Mast, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 20.12.2013 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 19.12.2013 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.

Die KTB Technologie Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, 51381 Leverkusen, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 11. Juli 2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Senator Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 26. Juni 2012 die Schwelle von 15% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 10,38% (das entspricht 3.110.861 Stimmrechten) betragen hat.

Die Capdura Management GmbH (vormals Lucrum-Management GmbH), Leverkusen, Deutschland, hat uns am 23. Juni 2010 mitgeteilt, dass sie ihre uns übermittelte Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG vom 15. April 2010 zurücknimmt, da zu dem dort mitgeteilten Zeitpunkt keine Mitteilungspflicht bestand.

Die Capdura Management GmbH, Leverkusen, Deutschland, hat gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Senator Entertainment AG, Berlin, am 12. April 2010 die Schwellen von 5%, 10% und 15% überschritten hat und zu diesem Tag 15,58% (3.110.861 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind der Capdura Management GmbH, Leverkusen, Deutschland, 15,58% (3.110.861 Stimmrechte) über die KTB Technologie Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die Lucrum-Management GmbH, Leverkusen, Deutschland, hat gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Senator Entertainment AG, Berlin, am 22. Februar 2007 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Tag 4,98% (995.000 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind der Lucrum-Management GmbH, Leverkusen, Deutschland, 4,98% (995.000 Stimmrechte) über die KTB Technologie Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Ergebnisverwendung

in T€ Geschäftsjahr
01.01. -
31.12.2013
Geschäftsjahr
01.01. -
31.12.2012
Jahresergebnis -24.526 -7.686
Verlustvortrag -61.086 -53.400
Entnahme aus der Rücklage für eigene Anteile 0 0
Bilanzverlust -85.612 -61.086

Konzernabschluss

Die Gesellschaft ist Mutterunternehmen für die in der Aufstellung des Anteilsbesitzes aufgeführten Tochterunternehmen i.S.d. § 290 HGB, die damit auch verbundene Unternehmen i.S.d. § 271 Abs. 2 HGB sind.

Bezüglich der nach § 285 Nr. 11 HGB erforderlichen Angaben zum Anteilsbesitz wird auf die gesonderte Aufstellung des Anteilsbesitzes verwiesen.

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER ZUM 31. DEZEMBER 2013

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den angewandten Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, der Lagebericht den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage der Gesellschaft so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Berlin, den 30. April 2014 Senator Entertainment AG

Vorstandsvorsitzender Vorstand

Helge Sasse Markus Maximilian Sturm

ANLAGE (1) ZUM ANHANG

der Senator Entertainment AG Entwicklung des Anlagevermögens 2013

Anschaffungs- und Herstellungskosten
in € 01.01.2013 Zugänge Abgänge Umgliederung 31.12.2013
Immaterielle
Vermögensgegenstände
Filmverwertungsrechte 6.684.659 1.893.360 0 221.720 8.799.739
Lizenzen 615.598 0 0 0 615.598
Entgeltlich erworbene
EDV-Software
377.569 7.273 137.275 0 247.567
Geleistete Anzahlungen 282.220 0 0 -221.720 60.500
7.960.046 1.900.633 137.275 0 9.723.404
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs
und Geschäftsausstattung
813.445 11.360 241.592 0 583.213
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen
Unternehmen
14.532.506 0 0 0 14.532.506
Ausleihungen an
verbundene Unternehmen
2.000.000 0 0 0 2.000.000
Beteiligungen 3.155.394 0 0 0 3.155.394
Wertpapiere des
Anlagevermögens
162.500 0 0 0 162.500
19.850.400 0 0 0 19.850.400
28.623.891 1.911.993 378.867 0 30.157.017
Kumulierte Abschreibungen Buchwerte
01.01.2013 Zugänge Abgänge 31.12.2013 31.12.2013 31.12.2012
in T€
6.684.659 1.741.358 0 8.426.017 373.722 0
176.848 146.249 0 323.097 292.501 439
295.680 43.447 137.275 201.852 45.715 82
60.500 0 0 60.500 0 222
7.217.687 1.931.054 137.275 9.011.466 711.938 743
494.068 72.692 224.470 342.290 240.923 319
3.464.631 1.298.000 0 4.762.631 9.769.875 11.068
0 2.000.000 0 2.000.000 0 2.000
0 0 0 0 3.155.394 3.155
162.500 0 0 162.500 0
3.627.131 3.298.000 0 6.925.131 12.925.269 16.223
11.338.886 5.301.746 361.745 16.278.887 13.878.130 17.285

ANLAGE (2) ZUM ANHANG

der Senator Entertainment AG Anteilsbesitz zum 31. Dezember 2013

Die Senator AG war zum 31. Dezember 2013 an folgenden Gesellschaften direkt oder mittelbar beteiligt:

Anteil Eigenkapital
zum
31.12.2013
Jahresergebnis
2013
Gesellschaft in % in T€ in T€
Senator Film Köln GmbH, Köln1 100,00 -112 12
Senator Film München GmbH, München1 100,00 -12 0
Senator Film Produktion GmbH, Berlin1 100,00 792 0
Senator Film Verleih GmbH, Berlin1 100,00 8.900 0
Senator Finanzierungs- und Beteiligungs GmbH, Berlin 100,00 -19 -2
Senator Home Entertainment GmbH, Berlin1 100,00 25 0
Senator MovInvest GmbH, Berlin1 100,00 29 236
Eurofilm & Media Ltd., Killaloe, Irland 100,00 -11.657 -12.229
Senator Film Austria GmbH, Wien, Österreich2 100,00 121 22
deutschfilm GmbH, Berlin 50,00 -2.205 -315
X Verleih AG, Berlin 31,38 3.980 1.260
Central Film Verleih GmbH, Berlin 50,00 212 67
Bavaria Pictures GmbH, München³ 25,00 -901 -75
Senator Film Babelsberg GmbH, Potsdam4 50,00 21 -1

1 Ergebnisabführungsvertrag mit Senator AG

2 indirekt über Senator Film Verleih GmbH

3 indirekt über Senator Film München GmbH

4 indirekt über Senator Film Produktion GmbH

ANLAGE (3) ZUM ANHANG

der Senator Entertainment AG Entwicklung des Eigenkapitals vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2013

in T€ Gezeich
netes
Kapital
Kapital
rücklage
andere
Gewinn
rücklagen
Bilanz
verlust
Summe
Eigenkapital
Stand 1. Januar 2012 19.954 46.831 10 -53.400 13.395
Kapitalerhöhung 9.981 1.497 0 0 11.478
Jahresfehlbetrag des
Geschäftsjahres
0 0 0 -7.686 -7.686
Stand 31. Dezember 2012 29.935 48.328 10 -61.086 17.187
Stand 1. Januar 2013 29.935 48.328 10 -61.086 17.187
Jahresfehlbetrag des
Geschäftsjahres
0 0 0 -24.526 -24.526
Stand 31. Dezember 2013 29.935 48.328 10 -85.612 -7.339

BESTÄTIGUNGSVERMERK

Zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, der Senator Entertainment AG, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen in Abschnitt "Risikobericht" und "Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens" im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns hin. Dort ist ausgeführt, dass der Konzern bereits Verpflichtungen eingegangen ist, die einen erheblichen Liquiditätsbedarf zur Folge haben werden. Der Vorstand geht nach der derzeitigen Unternehmensplanung sowie unter Berücksichtigung der im Rahmen des Sanierungskonzepts bereits umgesetzten Maßnahmen davon aus, dass die Zahlungsfähigkeit aufrechterhalten werden kann. Sollte das operative Geschäft jedoch nicht die geplante positive Entwicklung aufweisen, hängt die Fortführung des Konzerns ab Mitte 2015 davon ab, dass die Aufnahme weiterer Mittel im erforderlichen Umfang gelingt."

Berlin, 30. April 2014

Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Glöckner Schmidt Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Herausgeber

Senator Entertainment AG Investor Relations | Unternehmenskommunikation Schönhauser Allee 53 10437 Berlin Deutschland

Telefon +49 30 880 91 662 Telefax +49 30 880 91 774 E-Mail [email protected]

www.senator.de

Vorstand: Helge Sasse (Vorsitzender), Markus Maximilian Sturm Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Registernummer: HRB 68059

Stand: 30. April 2014

Satz & Layout

cometis AG Unter den Eichen 7 65195 Wiesbaden

Fotos: Nadja Klier

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