Governance Information • May 22, 2014
Governance Information
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Vorstand und Aufsichtsrat der NORDWEST Handel AG erklären ergänzend zur ihrer Erklärung vom 20. Dezember 2013 gemäß § 161 Aktiengesetz:
Abweichend von Ziffer 4.2.1 S. 1 hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft ab dem 1. April 2014 kein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden oder zum Sprecher des Vorstands ernannt. Nach dem Ausscheiden des bisherigen Vorstandsvorsitzenden besteht der Vorstand ab dem 1. April 2014 aus zwei Personen. Die gleichberechtigte Führung der Gesellschaft durch diese beiden Vorstandsmitglieder mit jeweils unterschiedlichen Schwerpunkten macht die Ernennung eines Vorsitzenden oder Sprechers entbehrlich.
Information des Aufsichtsratsvorsitzenden durch Vorsitzenden bzw. Sprecher des Vorstands
Da die Gesellschaft ab dem 1. April 2014 keinen Vorsitzenden oder Sprecher des Vorstands hat, hält der Gesamtvorstand bzw. das jeweils ressortverantwortliche Vorstandsmitglied in Abstimmung mit dem jeweils anderen Vorstandsmitglied zwischen den Sitzungen Kontakt mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden und berät mit diesem Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens.
Im Einklang mit den vom Aufsichtsrat benannten Zielen ist der Aufsichtsrat der Gesellschaft vielfältig besetzt. Allerdings gehört dem Aufsichtsrat der Gesellschaft derzeit keine Frau an. Die Gesellschaft verfolgt weiterhin das Ziel, Frauen im Aufsichtsrat der Gesellschaft angemessen zu beteiligen.
Im Übrigen gilt die Entsprechenserklärung vom 20. Dezember 2013 fort.
Hagen, den 20. März 2014
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