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FACC AG

Annual Report (ESEF) Mar 30, 2022

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Report 52990021YEMY298JY7272020-01-012020-12-3152990021YEMY298JY7272020-01-012020-12-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember52990021YEMY298JY7272020-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember52990021YEMY298JY7272020-12-31ifrs-full:AdditionalPaidinCapitalMember52990021YEMY298JY7272020-12-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember52990021YEMY298JY7272021-01-012021-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember52990021YEMY298JY7272021-01-012021-12-31ifrs-full:AdditionalPaidinCapitalMember52990021YEMY298JY7272021-01-012021-12-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember52990021YEMY298JY7272021-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember52990021YEMY298JY7272021-12-31ifrs-full:AdditionalPaidinCapitalMember52990021YEMY298JY7272021-12-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember52990021YEMY298JY7272021-01-012021-12-3152990021YEMY298JY7272019-12-31ifrs-full:ReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember52990021YEMY298JY7272019-12-31ifrs-full:ReserveOfCashFlowHedgesMember52990021YEMY298JY7272019-12-31ifrs-full:ReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMember52990021YEMY298JY7272019-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember52990021YEMY298JY7272019-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember52990021YEMY298JY7272019-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember52990021YEMY298JY7272019-12-3152990021YEMY298JY7272020-01-012020-12-31ifrs-full:ReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember52990021YEMY298JY7272020-01-012020-12-31ifrs-full:ReserveOfCashFlowHedgesMember52990021YEMY298JY7272020-01-012020-12-31ifrs-full:ReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMember52990021YEMY298JY7272020-12-3152990021YEMY298JY7272020-01-012020-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember52990021YEMY298JY7272020-01-012020-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember52990021YEMY298JY7272020-01-012020-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember52990021YEMY298JY7272020-12-31ifrs-full:ReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember52990021YEMY298JY7272020-12-31ifrs-full:ReserveOfCashFlowHedgesMember52990021YEMY298JY7272020-12-31ifrs-full:ReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMember52990021YEMY298JY7272020-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember52990021YEMY298JY7272020-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember52990021YEMY298JY7272020-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember52990021YEMY298JY7272021-01-012021-12-31ifrs-full:ReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember52990021YEMY298JY7272021-12-3152990021YEMY298JY7272021-01-012021-12-31ifrs-full:ReserveOfCashFlowHedgesMember52990021YEMY298JY7272021-01-012021-12-31ifrs-full:ReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMember52990021YEMY298JY7272021-01-012021-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember52990021YEMY298JY7272021-01-012021-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember52990021YEMY298JY7272021-01-012021-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember52990021YEMY298JY7272021-12-31ifrs-full:ReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember52990021YEMY298JY7272021-12-31ifrs-full:ReserveOfCashFlowHedgesMember52990021YEMY298JY7272021-12-31ifrs-full:ReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMember52990021YEMY298JY7272021-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember52990021YEMY298JY7272021-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember52990021YEMY298JY7272019-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember52990021YEMY298JY7272021-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember52990021YEMY298JY7272019-12-31ifrs-full:AdditionalPaidinCapitalMember52990021YEMY298JY7272019-12-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember52990021YEMY298JY7272020-01-012020-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember52990021YEMY298JY7272020-01-012020-12-31ifrs-full:AdditionalPaidinCapitalMemberiso4217:EURiso4217:EURxbrli:sharesxbrli:shares Konzernlagebericht der FACC AG für das Geschäftsjahr 2021 1. BRANCHENWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Im Jahr 2021 waren die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Luftfahrtindustrie noch deutlich zu spüren. Zwar verzeichnete das Flugaufkommen zu Jahresbeginn weltweit eine deutliche Erholung, doch setzte sich dieser Aufwärtstrend im weiteren Jahresverlauf international unterschiedlich fort. Aufgrund von anhaltenden Reisebeschränkungen und unterschiedlichen Einreisebestimmungen einzelner Staaten lag der internationale Flugverkehr im Gesamtjahr nur bei rund einem Viertel des Vor-Corona-Niveaus. Gleichzeitig zeigte sich in der Entwicklung des kontinentalen Flugaufkommens, dass die Menschen nach wie vor ein hohes Bedürfnis zu fliegen haben. Wo immer Restriktionen gelockert wurden, erholte sich die Nachfrage nach Flugreisen in die betroffenen Destinationen rasch. Zulegen konnte einmal mehr der internationale Frachtverkehr. Neben dem Transport von lebensrettenden medizinischen Geräten wurden auch Impfstoffe rasch und effizient global verteilt. Damit leistete auch der Frachtverkehr einen essenziellen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie. 2021: Geschäftsjahr mit unterschiedlichen Herausforderungen Neben der erkennbaren Erholung in der Luftfahrtbranche gab es 2021 einige Herausforderungen richtig zu bewerten und zu meistern. So verlangsamte sich in der zweiten Jahreshälfte das globale Wirtschaftswachstum aufgrund von Lieferkettenproblemen, Engpässen auf dem Arbeitsmarkt und Schwankungen in den globalen Märkten. Zwar stieg die Nachfrage nach bestimmten Gütern, der Mangel an Containern und Verzögerungen im Schiffsverkehr hatten jedoch bremsende Wirkung auf die weltweite Erholung. Der Mangel an verfügbaren Transportkapazitäten dürfte sich in Zukunft nur langsam entschärfen. Laut Deutscher Industriebank warteten Mitte 2021 rund 300 Frachter auf ihre Abfertigung, Leercontainer wurden erst nach erheblichen Verzögerungen von bis zu einer Woche wieder in Umlauf gebracht. Neben den gestörten Lieferketten beschäftigte auch die hohe Inflation vor allem die Eurozone und die USA. Ursachen dafür waren neben Rohstoffknappheit primär die dramatisch steigenden Energiepreise. So lagen die Großhandelspreise für Gas Ende 2021 mehr als fünfmal höher als im Jahr zuvor. Der österreichische Gaspreisindex ÖGPI stieg laut Berechnungen der österreichischen Energieagentur allein im Oktober 2021 gegenüber September um 30,9 Prozent. Airbus und Boeing mit steigenden Flugzeugauslieferungen Mit insgesamt 611 Stück lieferte Airbus 2021 um 8 Prozent mehr Flugzeuge aus als im Jahr zuvor. Boeing kam im selben Zeitraum auf 340 Auslieferungen. Insgesamt wurden von den beiden Herstellern 2021 demnach 951 Flugzeuge an Airline-Kunden übergeben (2020: 723 Flugzeuge). Gegenüber 2020 entspricht dies einem Anstieg von 228 Stück. Die Neubestellungen beliefen sich bei Airbus und Boeing 2021 zusammen auf 1.042 Flugzeuge (Nettobetrachtung). Trotz der nach wie vor geringen Auslastung bei internationalen Flügen sieht die Flugzeugindustrie positive Perspektiven für die Zeit nach Corona. Aufgrund der positiven Entwicklung der kontinentalen Märkte (USA, Europa, Asien) passen die Fluggesellschaften ihre Nachfrage an die aktuellen Gegebenheiten an. Vor allem bei Klein- und Mittelstreckenflugzeugen steigen sowohl Bedarf als auch Bauraten bereits merklich. Luftfahrt und Nachhaltigkeit Der Flugverkehr wird oftmals fälschlich als Transportmittel mit enormen Umweltbelastungen dargestellt. Fakt ist aber, dass der Anteil der Luftfahrt am weltweiten CO2-Ausstoß nur rund 2,70 Prozent beträgt. Die Bestrebungen der Luftfahrtindustrie in Richtung noch mehr Nachhaltigkeit haben sich weiter manifestiert, erklärtes Ziel der Branche ist es, bis zum Jahr 2050 das CO2-freie Fliegen zu ermöglichen. Als Ergebnis dieser Bemühungen stieg etwa der Verbrauch von nachhaltigem Flugkraftstoff von 8 Millionen Litern im Jahr 2016 auf über 100 Millionen Liter im Jahr 2021. In den vergangenen Monaten legte die International Air Transport Association (IATA) einen konkreten Fahrplan in Richtung Netto-Null-Emission bis 2050 fest. Dieser soll durch eine Kombination aus nachhaltigen Flugzeugtreibstoffen, alternativen Antriebsmethoden und einem durchgängigen Materialkreislauf erfüllt werden. Im Rahmen ihrer Strategie 2030 hat sich auch FACC ambitionierte Klimaschutzziele gesetzt. Diese möchte das Unternehmen auf Basis seiner herausragenden Leichtbaukompetenz und in enger Zusammenarbeit mit seinen Kunden erreichen. 2. ALLGEMEINE ANGABEN 2.1. Angaben gemäß § 243 UGB Der FACC-Konzern mit Sitz in Ried im Innkreis ist ein österreichischer Konzern, der sich mit der Entwicklung, Produktion und Wartung von Bauteilen für die Aerospace-Industrie befasst. Seine Produktpalette umfasst Strukturbauteile (Komponenten für Rumpf und Leitwerk, Triebwerksverkleidungsteile und Composite-Teile für Triebwerke, Flügelteile und Flügelspitzen) sowie Systeme für die Innenausstattung von Flugzeugen (gesamte Flugzeugkabinensysteme für Passagierflugzeuge, Gepäckablagefächer, Innenraumverkleidungen, Serviceeinheiten, Ausstattungen für Business Jets, Kabinen-Retrofitlösungen etc.) Im Geschäftsjahr 2020 wurde die Strategie FACC 2030 vorgestellt, mit der das Kerngeschäft der Gruppe um die Bereiche Drohnen und autonome Flugmobilität sowie Leichtbausysteme für die Raumfahrt erweitert wurde. In beiden Bereichen ist FACC bereits tätig. Besonders erfreulich ist, dass bereits 2021 der erste Raumfahrtauftrag gesichert werden konnte. Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte von FACC dienen, wurden drei operative Segmente gebildet. • Aerostructures ist für die Entwicklung, die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Strukturbauteilen verantwortlich. • Engines & Nacelles steht für die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Triebwerksbauteilen. • Cabin Interiors beschäftigt sich mit der Entwicklung, der Fertigung, dem Vertrieb und der Reparatur von Innenausstattungen. • Erweitert wurde das Produktangebot um Dienstleistungen im Bereich After Market, die in alle drei Divisionen mit hineinspielen. Nach Abschluss der Verträge mit den Kunden und der internen Auftragsabwicklung werden die beauftragten Teile und Komponenten in den sechs Werken des Konzerns gefertigt. Neben den drei operativen Segmenten umfasst das Gesamtunternehmen noch die zentralen Dienste Finanzen und Controlling, Internal Audit, Personal, Legal, Qualitätssicherung, Forschung und Entwicklung, Communication & Marketing, Einkauf, EDV (einschließlich Engineering Services), Investor Relations, Gebäudemanagement und Logistik. Diese zentralen Dienste unterstützen die operativen Segmente im Rahmen einer Matrixorganisation bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. 3. ENTWICKLUNG DES FACC-KONZERNS RGJ 2019 in Mio. EUR1) 2019 ungeprüft in Mio. EUR2) 2020 in Mio. EUR 2021 in Mio. EUR Umsatz 653,1 801,3 526,9 497,6 davon Produktumsatz 592,4 725,7 497,7 455,8 davon Entwicklungsumsatz 60,6 75,6 29,2 41,8 EBIT (berichtet) 22,1 15,1 –74,4 –25,1 Einmaleffekte 0,0 –13,1 –47,6 29,4 EBIT (operativ) 35,2 28,2 –26,8 4,3 EBIT-Marge (operativ) 5,4 % 3,5 % –5,1 % 0,9 % Ergebnis je Aktie 0,24 0,16 –1,68 –0,52 1) Rumpfgeschäftsjahr 1. März 2019 bis 31. Dezember 2019 2) Periode von 1. Jänner 2019 bis 31. Dezember 2019 (ungeprüft) Im Geschäftsjahr 2021 erzielte der FACC-Konzern einen Umsatz von 497,6 Mio. EUR und verzeichnete damit einen Umsatzrückgang in Höhe von 29,3 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr. Die Umsatzerlöse aus dem Geschäftsjahr 2020 eignen sich allerdings nur bedingt als durchgängiger Referenzwert, da hier das erste Quartal noch nicht von der Covid-19-Pandemie beeinträchtigt war. In allen drei Segmenten von FACC bilden die Programme der Airbus A320-Familie einen wesentlichen Umsatztreiber. Daneben konnten die Produkte für die Plattform Airbus A220 erfreuliche Umsatzsteigerungen gegenüber dem Vorjahr erzielen. Deutliches Wachstum verzeichnete darüber hinaus auch das ARJ21-Programm des chinesischen Kunden COMAC. Das berichtete Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug im Geschäftsjahr 2021 –25,1 Mio. EUR (2020: –74,4 Mio. EUR). Das EBIT für das Geschäftsjahr 2021 enthält Einmaleffekte, die zu einem signifikanten Teil aus einer außerordentlichen Belastung durch das unterwartete negative Schiedsgerichtsurteil im Zusammenhang mit einer rechtlichen Auseinandersetzung mit einem Lieferanten resultieren. Trotz der nach wie vor großen Herausforderungen durch die Covid-19-Pandemie konnte im Geschäftsjahr 2021 ein leicht positives operatives Ergebnis von 4,3 Mio. EUR erzielt werden (vor Berücksichtigung von Einmaleffekten). Das zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 gestartete Optimierungsprogramm zur nachhaltigen Verschlankung der konzernweiten Kostenstruktur zeigt Wirkung und konnte im Geschäftsjahr 2021 signifikante positive Effekte erzielen. Die erfolgreich implementierten Kostensenkungs- und Effizienzsteigerungsmaßnahmen legen die Basis für eine langfristig nachhaltige Ergebnisverbesserung bei künftig wieder stärker steigenden Umsätzen. 3.1. Finanzlage Zentrales Ziel des Finanzmanagements von FACC ist es, jederzeit die ausreichende Liquidität des Konzerns sicherzustellen, finanzielle Risiken zu vermeiden und die finanzielle Flexibilität zu gewährleisten. Zur Sicherung der Liquidität und zur Verringerung von Risiken nutzt FACC verschiedene interne und externe Finanzierungsquellen mit unterschiedlichen Fristigkeiten. Die längerfristige Liquiditätsprognose erfolgt auf Basis der operativen Planung des Konzerns. Der Mittelzufluss aus der operativen Tätigkeit der Geschäftssegmente stellt die Hauptliquiditätsquelle des Konzerns dar. Dadurch werden der externe Finanzierungsbedarf und die Zinsaufwendungen reduziert. Zur Sicherung der Liquidität nutzt FACC zudem verschiedene Finanzierungsinstrumente wie Schuldscheindarlehen, Kreditvereinbarungen, Leasingmodelle sowie Factoring-Programme. Finanzierungsinstrumente In den Treasury-Grundsätzen von FACC sind die Bankpolitik, die Genehmigung von Bankbeziehungen, Finanzierungsvereinbarungen, das Liquiditäts- und Finanzanlagenmanagement sowie das Management von Währungs- und Zinsrisiken geregelt. Gemäß den Grundsätzen des Konzerns werden die Kreditlinien durch die Treasury-Abteilung konzernweit verwaltet. Zum Finanzierungspotenzial aus dem genehmigten und bedingten Kapital sowie zu den Finanzierungsquellen wird auf die Erläuterungen im Konzernanhang unter Note 38 verwiesen. Damit hat FACC die wesentlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige und stabile Finanzierung geschaffen. Im August 2018 unterzeichnete die FACC Operations GmbH mit sieben teilnehmenden Banken einen Konsortialkredit über 225 Mio. EUR. Die FACC AG fungiert als Garantiegeber. Per 30. Juni 2020 wurde das Volumen um weitere 60 Mio. EUR aufgestockt (Covid-19-KRR der Österreichischen Kontrollbank). Alle Konsortialbanken beteiligten sich entsprechend ihren Quoten. Als Financial Covenant wurde im August 2018 ein Verhältnis von Net Financial Debt/EBITDA von <3,5 definiert. Aufgrund von nachgewiesenen Auswirkungen geänderter Rechnungslegungsstandards (IFRS 15, IFRS 16) wurde mit Wirkung zum 31. August 2019 der Grenzwert in Übereinkunft mit den Konsortialbanken von <3,5 auf <4,0 erhöht. Diese Kennzahl wird halbjährlich getestet (31. Dezember und 30. Juni). Bei einem Überschreiten der Kennzahl besteht ein Kündigungsrecht der Gläubiger. Die Auswirkungen der Coronapandemie führten auch im 2. Halbjahr 2020 zu einem anhaltenden Ergebnis- und Cashflow-Rückgang. Damit hatten sie einen direkten negativen Einfluss auf den vorgeschriebenen Covenant-Test zum 31. Dezember 2020. FACC trat im August 2020 daher proaktiv in Verhandlungen mit den Konsortialbanken, um den Konsortialvertrag temporär an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Am 21. Dezember 2020 wurde eine Einigung erzielt. Zusätzlich enthält die Vereinbarung die Bedingung, bis 30. Juni 2022 keine Gewinnausschüttungen vorzunehmen. Im Rahmen der Vereinbarung wurde auch das Margin-Grid an die neuen Gegebenheiten angepasst. Aufgrund von Entscheidungen im Rahmen eines Londoner Schiedsgerichtsverfahrens mit einem Lieferanten, die sich negativ auf die Ergebnis- und Finanzsituation der FACC Gruppe auswirken, war im November 2021 eine neuerliche Anpassung des im Financial Covenant für den Konsortialkreditvertrag vorgesehenen Verhältnisses Net Financial Debt/EBITDA notwendig. Die mit den Konsortialbanken aufgenommenen Verhandlungen konnten am 30. Dezember 2021 erfolgreich abgeschlossen werden. Folgende Anpassung des Financial Covenants wurde vorgenommen: 31.12.2021 30.06.2022 31.12.2022 30.06.2023 Net Financial Debt/EBITDA 5,251) 5,252) 4,5 4,0 1) Negative Effekte der Londoner Schiedsgerichtentscheidung werden korrigiert. 2) EBITDA 1. Halbjahr 2022 auf 12-Monats-Basis hochgerechnet Ab dem Testzeitpunkt 30. Juni 2023 kehrt FACC wieder zum ursprünglich vereinbarten Covenant von Net Financial Debt/EBITDA <4,0 zurück. Das im Juli 2019 emittierte Schuldscheindarlehen in Höhe von 70 Mio. EUR enthält eine Zinserhöhungsklausel von 50 Basispunkten, falls das Verhältnis Net Debt/EBITDA einen Wert von 3,75 übersteigt. Die Kennzahl wird jährlich getestet (31. Dezember). 3.1.1. Liquiditätsanalyse RGJ 2019 in Mio. EUR 2020 in Mio. EUR 2021 in Mio. EUR Cashflow aus laufender Tätigkeit 48,0 13,8 82,3 Cashflow aus Investitionstätigkeit –18,2 –15,2 –11,7 Free Cashflow 29,8 –1,4 70,5 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit –43,5 20,7 –45,2 Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands –13,8 18,2 25,3 Bewertungseffekte aus Fremdwährungsunterschieden –0,5 –1,5 –2,9 Finanzmittelbestand am Beginn der Periode 90,1 75,8 92,5 Finanzmittelbestand am Ende der Periode 75,8 92,5 115,0 Eine der zentralen Steuerungsgrößen von FACC ist die Kennzahl Free Cashflow. Den Free Cashflow ermittelt FACC aus der Kombination der Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit und aus Investitionstätigkeit. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit lag im Berichtsjahr 2021 mit 82,3 Mio. EUR um 68,5 Mio. EUR über dem Vorjahreswert von 13,8 Mio. EUR. Der erzielte Anstieg ist im Wesentlichen auf die positiven Veränderungen im Working Capital bei Vorräten, Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen zurückzuführen. Cashflow aus Investitionstätigkeit Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich im Berichtsjahr 2021 auf –11,7 Mio. EUR gegenüber –15,2 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum und betrifft unter anderem Investitionen in Gebäude und Maschinen für den neuen Produktionsstandort Kroatien. Cashflow aus Finanzierungstätigkeit Im Berichtsjahr 2021 lag der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit bei –45,2 Mio. EUR (2020: 20,7 Mio. EUR). Im Vergleich zum Vorjahr wurden im Geschäftsjahr 2021 keine neuen Finanzierungen abgeschlossen. 3.1.2. Nettofinanzverbindlichkeiten Die Nettoverschuldung belief sich zum 31. Dezember 2021 auf 177,8 Mio. EUR (2020: 232,1 Mio. EUR). Die liquiden Mittel des FACC-Konzerns betrugen zum Bilanzstichtag 115 Mio. EUR (2020: 92,5 Mio. EUR). 31.12.2019 in Mio. EUR 31.12.2020 in Mio. EUR 31.12.2021 in Mio. EUR Schuldscheindarlehen 70,0 70,0 70,0 Anleihen 2013-20 (ISIN AT00000A10J83) 89,8 0,0 0,0 Sonstige Finanzverbindlichkeiten 129,1 254,6 222,8 Bruttofinanzverbindlichkeiten 289,0 324,6 292,8 Abzüglich Liquide Mittel 75,8 92,5 115,0 Finanzvermögen 75,8 92,5 115,0 Nettofinanzverbindlichkeiten 213,2 232,1 177,8 Die für die Konzernfinanzierung wesentliche Kennzahl Nettofinanzverbindlichkeiten/EBITDA entwickelte sich wie folgt: 31.12.2019 in Mio. EUR1) 31.12.2020 in Mio. EUR 31.12.2021 in Mio. EUR Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 22,1 –74,4 –25,1 Zuzüglich/abzüglich Abschreibungen und Wertminderungen 18,8 50,1 22,8 Amortisierung Vertragserfüllungskosten 13,3 11,8 13,92) Wertminderung Vertragserfüllungskosten 0,0 2,9 0,0 Negative Effekte der Londoner Schiedsgerichtentscheidung 25,5 EBITDA 54,1 –9,6 37,2 Nettofinanzverbindlichkeiten/EBITDA 3,28 N/A 4,79 1) Wert basiert aufgrund des Rumpfgeschäftsjahres 2019 auf einer Hochrechnung auf zwölf Monate. 2) Amortisierung Vertragserfüllungskosten 21,9 Mio. EUR minus Einmalzahlungen im Dezember 2021 8,1 Mio. EUR 3.2. Vermögenslage 31.12.2019 in Mio. EUR1) 31.12.2020 in Mio. EUR 31.12.2021 in Mio. EUR Langfristiges Vermögen 375,7 326,9 323,7 Kurzfristiges Vermögen 361,0 322,7 320,8 Aktiva 736,7 649,5 644,5 Eigenkapital 310,6 243,2 206,0 Langfristige Schulden 188,5 179,6 172,6 Kurzfristige Schulden 237,7 226,7 265,9 Schulden 426,1 406,4 438,5 Eigenkapital und Schulden 736,7 649,5 644,5 Eigenkapitalquote 42,2 % 37,4 % 32,0 % 1) Wert basiert aufgrund des Rumpfgeschäftsjahres 2019 auf einer Hochrechnung auf zwölf Monate. 3.2.1. Aktiva Das langfristige Vermögen des FACC-Konzerns reduzierte sich gegenüber dem Bilanzstichtag am 31. Dezember 2020 um 3,2 Mio. EUR auf 323,7 Mio. EUR. Das kurzfristige Vermögen sank im Vergleichszeitraum um 1,9 Mio. EUR. Der Bestand an liquiden Mitteln erhöhte sich hingegen um 22,5 Mio. EUR auf 115 Mio. EUR. Die Vorräte reduzierten sich um 14,8 Mio. EUR auf 90,8 Mio. EUR, und auch die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gingen um 8,4 Mio. EUR auf 53 Mio. EUR zurück. 3.2.2. Eigenkapital Das Eigenkapital des FACC-Konzerns erreichte per Ende des Berichtsjahres einen Wert von 206 Mio. EUR. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2021 von 32,0 Prozent (2020: 37,4 Prozent). 3.2.3. Schulden Innerhalb der langfristigen Schulden nahmen die sonstigen Finanzverbindlichkeiten um 3,6 Mio. EUR auf 9,6 Mio. EUR ab. Bei den kurzfristigen Schulden erhöhten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen dank aktivem Working-Capital-Management im Vergleich zum Vorjahr um 26,3 Mio. EUR auf 53,3 Mio. EUR. Die sonstigen Finanzverbindlichkeiten unterlagen im Geschäftsjahr 2021 nur geringen Schwankungen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine neuen Finanzierungen abgeschlossen. 4. ENTWICKLUNG DER SEGMENTE Die Segmentberichterstattung folgt der internen Steuerung und Berichterstattung des FACC-Konzerns. Die zentrale Erfolgsgröße, anhand derer die Steuerung der Geschäftssegmente erfolgt und die an die verantwortliche Unternehmensinstanz (Vorstand der FACC AG) berichtet wird, ist das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT). Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte dienen, wurden drei operative Segmente gebildet: • Aerostructures: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Strukturbauteilen • Engines & Nacelles: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Triebwerksbauteilen • Cabin Interiors: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Innenausstattungen 4.1. Segment Aerostructures RGJ 2019 in Mio. EUR 2020 in Mio. EUR 2021 in Mio. EUR Umsatzerlöse 240,2 184,7 167,5 EBIT (berichtet) 22,6 –26,7 –28,5 EBIT-Marge (berichtet) 9,4 % –14,5 % –17,0 % Einmaleffekte –8,3 –22,2 27,8 EBIT vor Einmaleffekt 30,9 –4,5 –0,8 EBIT-Marge (vor Einmaleffekten) 12,8 % –2,5 % –0,4 % Der Umsatz im Segment Aerostructures betrug im Geschäftsjahr 2021 167,5 Mio. EUR (2020: 184,7 Mio. EUR). Bei den Vorjahresumsätzen sind besonders die Umsatzerlöse aus dem ersten Quartal 2020 zu berücksichtigen, die noch nicht von der Covid-19- Pandemie beeinträchtigt waren und daher nur bedingt als Referenzwert geeignet sind. Der Produktionsanteil auf den Plattformen der Langstreckenflugzeuge ist im Segment Aerostructures für FACC höher als in anderen Bereichen. Da die Covid-19-Pandemie nach wie vor besonders den interkontinentalen Flugverkehr beeinflusst, erholt sich der Markt für Langstreckenflugzeuge entsprechend langsamer. Die Bauraten werden aufgrund der fehlenden Nachfrage nur langsam an das Vor-Corona-Niveau angehoben. Im Segment Aerostructures betrug das berichtete Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Geschäftsjahr 2021 –28,5 Mio. EUR (2020: –26,7 Mio. EUR). Das berichtete Ergebnis wurde in diesem Segment maßgeblich durch die Rückstellungen für verlorene Rechtstreitigkeiten beeinflusst. 4.2. Segment Engines & Nacelles RGJ 2019 in Mio. EUR 2020 in Mio. EUR 2021 in Mio. EUR Umsatzerlöse 152,4 115,3 103,7 EBIT (berichtet) 6,0 –22,9 8,7 EBIT-Marge (berichtet) 3,9 % –19,9 % 8,4 % Einmaleffekte –1,2 –11,9 0,9 EBIT (vor Einmaleffekten) 7,1 –11,0 9,6 EBIT-Marge (vor Einmaleffekten) 4,7 % –9,6 % 9,3 % Der Umsatz des Segments Engines & Nacelles erreichte im Geschäftsjahr 2021 einen Wert von 103,7 Mio. EUR (2020: 115,3 Mio. EUR). Die Umsatzerlöse in diesem Segment waren besonders durch die reduzierten Bauraten für die Programme Boeing 787 und Airbus A350 beeinträchtigt. Einen positiven Beitrag zum Ergebnis konnten neben den Produkten für die Airbus A320-Familie auch die Produkte für Business-Jet-Plattformen liefern. Im Segment Engines & Nacelles betrug das berichtete Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Geschäftsjahr 2021 8,7 Mio. EUR (2020: –22,9 Mio. EUR). 4.3. Segment Cabin Interiors RGJ 2019 in Mio. EUR 2020 in Mio. EUR 2021 in Mio. EUR Umsatzerlöse 260,5 226,9 226,4 EBIT (berichtet) –6,5 –24,7 –5,2 EBIT-Marge (berichtet) –2,5 % –10,9 % –2,3 % Einmaleffekte –3,7 –13,5 0,7 EBIT (vor Einmaleffekten) –2,9 –11,2 –4,5 EBIT-Marge (vor Einmaleffekten) –1,1 % –4,9 % –2,0 % Der Umsatz im Segment Cabin Interiors belief sich im Geschäftsjahr 2021 auf 226,4 Mio. EUR (2020: 226,9 Mio. EUR). Neben der Airbus A320-Familie konnte im Interior Bereich vor allem das ARJ21-Programm des chinesischen Kunden COMAC ein deutliches Wachstum verzeichnen. Das berichtete Ergebnis des Segments Cabin Interiors vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug im Geschäftsjahr 2021 –5,2 Mio. EUR (2020: –24,7 Mio. EUR). 4.4. Segmentdarstellung Einmaleffekte Aero- structures Engines & Nacelles Cabin Interiors Summe in Mio. EUR Umsatzerlöse 167,5 103,7 226,4 497,6 Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) –28,5 8,7 –5,2 –25,1 davon Rechtsstreit 25,5 0 0 25,5 davon Kosten für Personalabbau 0,7 0,9 0,7 2,3 Schätzungs- änderungen 1,6 0,0 0,0 1,6 Bereinigtes EBIT –0,8 9,6 –4,5 4,3 EBIT-Marge –0,4 % 9,3 % –2,0 % 0,9 % 5. RISIKOBERICHT Der FACC-Konzern ist im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit seinem unternehmerischen Handeln verbunden sind. FACC setzt hier auf frühzeitige Identifikation und aktive Steuerung von Risiken, die sich aus dem Unternehmensumfeld ergeben. Die Umsetzung der Risikostrategie und die Abwicklung von Sicherungsmaßnahmen erfolgen zentral für den gesamten Konzern. Die unmittelbare Verantwortung für das Risikomanagement liegt bei dem jeweiligen Risk Owner. Der Vice President Controlling/Investor Relations/Enterprise Risk Management berichtet direkt dem Vorstand, bei dem die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement liegt. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses werden sowohl die eingetretenen als auch mögliche zukünftige Risiken kontinuierlich durch die operativen Einheiten überwacht, bewertet und zweimal jährlich im Zuge von Management Reviews an den Vorstand berichtet. In jedem Quartal erfolgt zusätzlich ein ausführliches Review der Top-15-Risiken, die den Konzern betreffen könnten. Außergewöhnliche Ereignisse werden zudem umgehend dem zuständigen Risk Owner bzw. dem Vice President Controlling/Investor Relations/Enterprise Risk Management mitgeteilt. Dieser entscheidet, ob eine sofortige Meldung an den Vorstand erforderlich ist. Der Vorstand wiederum informiert den Aufsichtsrat in dessen Sitzungen. Dadurch ist sichergestellt, dass wesentliche Risiken frühzeitig erkannt und Maßnahmen zur Gegensteuerung bzw. Eingrenzung der Risiken getroffen werden können. Nach Einschätzung des Vorstands sind die heute erkennbaren möglichen Risiken überschau- und beherrschbar und stellen damit keine existenzielle Gefahr für das Unternehmen dar. Folgende wesentliche Risikofelder können identifiziert werden: 5.1. Managementrisiken Ausgehend von Marktbeobachtungen und -analysen wird ein Businessplan mit einer Planungsperiode von fünf Jahren erstellt. Dieser definiert die grundsätzliche Strategie des Unternehmens und wird vom Aufsichtsrat geprüft. Aus diesem jährlich aktualisierten Plan leiten sich die konkreten Ziele für das jeweilige Geschäftsjahr ab. Kurzfristige Veränderungen des Marktes stellen hier das größte Risiko dar, ebenso ist der Erfolg in der Umsetzung durch äußere Faktoren, die oftmals kaum beeinflusst werden können, immer wieder neu zu hinterfragen und abzuschätzen. Das Management von FACC ist dafür verantwortlich, die konsequente Umsetzung zu verfolgen bzw. auf kurzfristige Veränderungen rasch und im Sinn der festgelegten Strategie zu reagieren. Dabei ist sicherzustellen, dass die strategische Ausrichtung ebenso weiter beachtet wird wie die geplanten Umsatz- und Ergebnisziele. 5.2. Absatzrisiken Der FACC-Konzern ist in einem globalen sowie stark wettbewerbsorientierten Geschäftsfeld tätig. Die Geschäftstätigkeit von FACC ist konjunkturabhängig und sensibel gegenüber der Ertragssituation kommerzieller Fluggesellschaften bzw. deren Bestellungen von Flugzeugen bei den Herstellern. Die Geschäftslage kommerzieller Fluggesellschaften wird wiederum von der weltwirtschaftlichen Lage und von geopolitischen Rahmenbedingungen beeinflusst. Das branchenspezifische Risiko des Konzerns liegt in der Änderung von Flugzeugauslieferplänen der Hersteller gegenüber den Endabnehmern. Das Risiko aus der Änderung zukünftiger Flugzeugauslieferungen hat Einfluss auf die zukünftigen Umsätze des Konzerns, da sich die Zuliefermengen der vom Konzern hergestellten Bauteile entsprechend ändern. Das Risiko kann in Form einer Reduktion von Flugzeugauslieferungen eintreten, aber auch in deren zeitlicher Verschiebung in die Zukunft. Dies hat unter anderem zur Folge, dass Entwicklungskosten nicht im kalkulierten Zeitraum verdient werden können. Diesem Risiko begegnet FACC mit einer Diversifikation innerhalb der Branche – einerseits, indem der Konzern mit den beiden marktbeherrschenden Anbietern von Verkehrsflugzeugen Lieferverträge unterhält, und andererseits, indem er neben Großraum-Passagierflugzeugen auch in der Sparte Business Jets Lieferverträge eingeht. Zusätzlich ist FACC geografisch diversifiziert, da sie Lieferverträge mit Kunden im amerikanischen und im europäischen Markt sowie mit Kunden im asiatischen Raum unterhält. Außerdem tritt FACC als Entwicklungspartner für Verbesserungen an bestehenden Flugzeugtypen auf und legt damit die Basis für Lieferverträge für die Umrüstung von bestehenden Flugzeugtypen. 5.3. Einkaufs- und Lieferantenrisiko Der Bereich Procurement (Einkauf) von FACC führt regelmäßig Risk Assessments der Zulieferer durch, um Gefährdungspotenziale und Risiken frühzeitig zu erkennen und damit die Prioritäten für die Planung und Durchführung von Audits festlegen zu können bzw. um den Entscheidungsprozess bei der Vergabe neuer Aufträge zu unterstützen. Bei der Auswahl neuer Lieferanten wird die Abteilung Procurement Quality Assurance (PQA) eingebunden. Sie stellt sicher, dass die erforderlichen Qualifikationen und Zulassungen vorhanden sind und keine erkennbaren Risiken bestehen. Zu Beginn neuer Projekte wird durch eine verpflichtende Erstmusterprüfung bei den Lieferanten das Produktrisiko reduziert. Die kontinuierliche qualitätsgerechte und termingetreue Belieferung mit Materialien sowie Halb- und Fertigerzeugnissen wird regelmäßig über SAP bewertet. Diese Bewertung ist ebenfalls Bestandteil des Risk Assessments. Abweichungen – sowohl der Bauteilqualität als auch der Lieferperformance – werden systematisch erfasst, analysiert, bewertet und mit definierten Zielen verglichen. Auffälligkeiten werden im Zuge der Management Reviews an den Vorstand berichtet. 5.4. Betriebsunterbrechungsrisiko Die Fertigungsstätten und -anlagen des Unternehmens werden kontinuierlich instandgehalten und gewartet, sodass das Risiko von Betriebsstörungen oder längeren Produktionsausfällen gering bleibt. Das Betriebsunterbrechungsrisiko ist außerdem durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer Haftungszeit von 24 Monaten versichert. 5.5. Projektmanagement Das Projektmanagement von FACC ist dafür verantwortlich, die vom Management festgelegten Ziele im Rahmen konkreter Projekte umzusetzen. Projekte werden dabei darin unterschieden, ob FACC Entwicklungsverantwortung trägt oder nicht. Jeder Vertrag wird auf seine Umsetzbarkeit geprüft, die mit dem Projekt verbundenen Risiken werden identifiziert, beurteilt und während der Abarbeitung genauestens beobachtet und analysiert, um – falls erforderlich – notwendige Maßnahmen einleiten und umsetzen zu können. Die bedeutsamsten Risiken bilden dabei äußere Faktoren, die entweder über die Schnittstellen im Unternehmen oder von außen an das Projektteam herangetragen werden können. 5.6. Produkthaftungs- und Qualitätsrisiko Die vom Unternehmen konstruierten und hergestellten Produkte sind für den Einbau in Luftfahrzeuge oder in Triebwerke bestimmt. Fehler oder Funktionsmängel der hergestellten Produkte können mittelbar oder unmittelbar Eigentum, Gesundheit oder Leben Dritter beeinträchtigen. Ihre dauerhafte Sicherheit hat damit höchste Priorität. FACC ist nicht in der Lage, ihre Haftung gegenüber Kunden, Konsumenten oder Dritten in Absatzverträgen zu reduzieren oder auszuschließen. Jedes Produkt, das im Unternehmen entwickelt und/oder hergestellt wird und das Unternehmen verlassen soll, durchläuft daher qualifizierte Kontrollen hinsichtlich seiner Funktion und Qualität. Bei Projekten, in denen FACC Entwicklungsverantwortung trägt, besteht aufgrund der Möglichkeit von Konstruktionsfehlern ein höheres Risiko, das jedoch durch systematisches Handeln minimiert wird. Regelmäßige Kontrollschritte in allen Stadien der Entwicklung reduzieren hier Risiken frühzeitig. FACC betreibt zudem ein Archivierungssystem für vertraglich festgelegte und auch individuell weitergehende Qualitätsaufzeichnungen (Quality Records). Damit wird nachgewiesen, dass Leistungen und Produkte entsprechend den definierten und vom Kunden bzw. von der/den Luftfahrtbehörde/n freigegebenen Vorgaben ausgeführt wurden. Obwohl das Produkthaftungsrisiko angemessen versichert ist, kann es im Fall von Qualitätsproblemen zu negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens kommen. 5.7. Finanzielle Risiken Aus dem operativen Geschäft ergeben sich für FACC neben dem Finanzierungsrisiko auch Zins- und Währungsrisiken. Das übergreifende Risikomanagement des Konzerns ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen in den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, die potenziell negativen Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren. Der Konzern nutzt derivative Finanzinstrumente, um sich gegen bestimmte Risiken abzusichern. FACC verwendet derivative Finanzinstrumente ausschließlich zur Absicherung von Grundgeschäften, Spekulationsgeschäfte sind strikt untersagt. Die Abteilung Accounting & Treasury des Konzerns identifiziert, bewertet und sichert finanzielle Risiken in enger Zusammenarbeit mit den operativen Einheiten des Konzerns. 5.7.1. Währungsrisiko Während fast alle Verkäufe des FACC-Konzerns in USD abgewickelt werden, fällt ein wesentlicher Teil der Kosten in anderen Währungen, insbesondere in EUR, an. FACC setzt zur Absicherung gegen nachteilige Veränderungen im EUR-USD-Wechselkurs derivative Finanzinstrumente (Devisentermingeschäfte) ein, aus denen auch Verluste erwachsen können. Die Sicherungsstrategien der Abteilung Accounting & Treasury des Konzerns sind darauf ausgerichtet, den Einfluss von Wechselkursschwankungen zu steuern und zu minimieren. Der Vorstand genehmigt die Strategien und berichtet regelmäßig dem Aufsichtsrat darüber. Das Risikomanagement der Abteilung Accounting & Treasury des Konzerns verfolgt das Ziel, erwartete Netto-Cashflows in USD (Umsatzerlöse abzüglich Einkäufe von Rohmaterialien) für die jeweils nächsten zwölf Monate (auf rollierender Monatsbasis) im Durchschnitt mit 80 Prozent zu besichern (Hedge Ratio). Bei attraktiven Marktniveaus können die Sicherungszeiträume auf bis zu 36 Monate ausgedehnt werden. Für die Währungsrisiken von Finanzinstrumenten wurden Sensitivitätsanalysen, die die Auswirkungen von hypothetischen Änderungen der Wechselkurse auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie das Eigenkapital zeigen, durchgeführt. Währungsrisiken resultieren gemäß IFRS 7 aus Finanzinstrumenten, die monetärer Art und nicht in der funktionalen Währung des berichtenden Unternehmens denominiert sind. Folglich dienen Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmittel sowie Fremdwährungsderivate als Basis für die Berechnung der Sensitivität der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Die Sensitivität des Eigenkapitals bildet zusätzlich Bewertungseffekte der im sonstigen Ergebnis erfassten Cashflow Hedges für Fremdwährungsrisiken ab. Translationsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen, die in einer anderen Währung als der Konzernwährung erstellt wurden, wurden in der Berechnung nicht berücksichtigt. Eine Veränderung des Wechselkurses EUR-USD von +5 Prozent hätte im Geschäftsjahr 2021 zu einer Veränderung des Eigenkapitals um 6.924 TEUR (2020: 3.338 TEUR) geführt. Eine Veränderung des Wechselkurses EUR-USD von –5 Prozent hätte im Geschäftsjahr 2021 zu einer Veränderung des Eigenkapitals um –7.653 TEUR (2020: –3.689 TEUR) geführt. 5.7.2. Zinsrisiko Das Zinsrisiko ergibt sich aus der durchschnittlichen Laufzeit der Finanzierungen sowie der Art der Verzinsung. Das Risiko liegt dabei bei fixer Verzinsung in sinkenden Zinssätzen und bei variabler Verzinsung in steigenden Zinssätzen. Zusätzlich ergibt sich aufgrund der anhaltenden Niedrigzinssituation im Euroraum das Risiko von Negativzinsen, die von Banken für Guthaben auf EUR-Girokonten verrechnet werden. Eine Erhöhung des Zinsniveaus um 50 Basispunkte hätte im Geschäftsjahr 2021 eine Verringerung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals um 616 TEUR (2020: 691 TEUR) zur Folge gehabt. Eine Senkung des Zinsniveaus um 50 Basispunkte hätte eine Erhöhung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals von 621 TEUR (2020: 620 TEUR) ergeben. Die Berechnung erfolgte auf Basis der variablen verzinslichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Im Lauf des Geschäftsjahres gingen alle FACC-Kernbanken im Euroraum dazu über, Negativzinsen für Guthaben über definierten Schwellenwerten zu verrechnen. Die dafür verrechneten Zinskosten betrugen 23 TEUR (2020: 10 TEUR) und sind im Finanzergebnis erfasst. 5.8. Risiken in Bezug auf administrative und produktionstechnische Systeme FACC ist im Rahmen ihrer Geschäftsprozesse auch IT- und Systemrisiken ausgesetzt, die im äußersten Fall auch zur Beeinträchtigung von administrativen und produktionstechnischen Anlagen führen können. Risikofaktoren, die in diesen Bereich fallen, sind zum Beispiel klassische Computerkriminalitätsrisiken (Cyber-Crime-Attacken wie Hacking, Phishing, Ransomware etc.), aber auch klassische Betrugsszenarien (Social Engineering) sowie das Risiko von unberechtigtem physischem Eindringen von Personen in sensible Produktions- oder Unternehmensbereiche. FACC hat für IT-behaftete Bereiche entsprechende systemische Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Im Rahmen der Betrugsprävention setzt FACC auf wiederkehrende Schulungen ihrer Mitarbeiter in sensiblen Bereichen sowie Informationskampagnen im Unternehmen. Die physische Werkssicherheit wird unter anderem durch Zutrittskontrollen sichergestellt. 5.9. Risiken in Bezug auf Informationssicherheit Risiken aus dem Bereich der Informationssicherheit nehmen tendenziell zu. Cyber-Bedrohungen entwickeln sich fortwährend weiter. So sieht sich auch FACC diesem Risiko, begründet in der zunehmenden Angriffsfläche durch fortschreitende Digitalisierung und ansteigender Ausübung der Arbeitstätigkeiten zu Hause, ausgesetzt. Zwischenfälle, die zu Verlust, Korrumpierung oder Verschlüsselung kritischer bzw. sensibler Daten führen, können zu Imageschäden und finanziellen Verlusten führen. Diesem Risiko wirkt FACC einerseits mit Aufklärungsarbeit und regelmäßigen Schulungen, anderseits mit systemischen Maßnahmen entgegen. 5.10. Risiken in Bezug auf geistiges Eigentum Maßgeblicher Erfolgsfaktor für die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit von FACC ist das geistige Eigentum aus Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten. Deshalb ist es eine zentrale Aufgabe, dieses Wissen gegen Missbrauch und Entwendung zu schützen. Dafür nutzt FACC unter anderem Geheimhaltungsvereinbarungen und Patente. Dies schließt jedoch den Missbrauch oder mögliche negative Folgen aus Patentrechtsanfechtungen nicht gänzlich aus. FACC operiert in einem hoch technologischen, stetig wachsenden Umfeld, das von einer sehr umfangreichen Patentlandschaft geprägt ist. Um unbeabsichtigte Patentrechtsverletzungen bestmöglich zu vermeiden, betreibt FACC weitreichende Patentrecherche. Ein Restrisiko bleibt dabei aber stets bestehen. 5.11. Risiken aus Rechtsstreitigkeiten FACC ist unregelmäßig in verschiedene Zivilgerichtsverfahren involviert. Für einige dieser Verfahren werden, in Anlehnung an die Einschätzung der beteiligten Rechtsberater, Rückstellungen gebildet, um mögliche Verbindlichkeiten abzudecken. Sofern bei bestimmten Verfahren ein negativer Ausgang sehr unwahrscheinlich ist oder der Ausgang aus heutiger Perspektive nicht beziffert werden kann, werden keine Rückstellungen gebildet. Negative Entwicklungen von Gerichtsverfahren können u. U. negative Folgen für die Reputation von FACC haben. 5.12. Besondere Risiken in Folge der Covid-19-Pandemie Die Covid-19-Pandemie führte in der gesamten Luftfahrzeugindustrie zu massiven Umsatz- und Ergebnisrückgängen. FACC setzte vor diesem Hintergrund umfangreiche Anpassungsmaßnahmen (z. B. Effizienzsteigerungsprogramme, Anpassung der Mitarbeiterzahlen, vertikale Integration von Bauteilen/Bauteilgruppen, Beantragung von staatlichen Unterstützungsprogrammen, Fixkostenreduktion). Aufgrund der globalen Auswirkungen der Pandemie auf nahezu alle Bereiche der zivilen Luftfahrt und der damit einhergehenden Liquiditäts- und Ergebniseffekte bei FACC wurde die Risikotragfähigkeit des Konzerns trotz der angeführten Anpassungsmaßnahmen unmittelbar reduziert. Der Risikomanagementprozess von FACC legt deshalb den Fokus verstärkt auf folgende durch die Covid-19-Pandemie gesteigerte Risiken: Es besteht ein erhöhtes Risiko, dass nach Ende der unmittelbaren weltweiten Staatshilfen ein Anstieg an Unternehmensinsolvenzen in der Branche auftritt. Ein weiteres Anhalten der Pandemie und der damit einhergehenden Restriktionen kann zu Einschränkungen bei FACC selbst sowie bei ihren Geschäftspartnern führen (z. B. durch Behördenanordnungen, den Ausfall von Schlüsselarbeitskräften, die Unterbrechung von Liefer- und Logistikketten). Dies kann die gesamte Produktions- und Wertschöpfungskette betreffen und bei FACC zu erhöhten Unsicherheiten vor allem in den Bereichen Lieferantenstabilität, Materialverfügbarkeit, Umsatz- und Ergebnisplanung sowie Liquiditätsplanung führen. Ein Rückgang der geplanten Absatzzahlen aufgrund eines noch längeren Anhaltens der Covid-19-Pandemie und der damit verbundenen Reisebeschränkungen kann zu negativen Abweichungen in der geplanten Umsatz- und Ergebnisentwicklung führen. Ein daraus resultierender Cashflow- oder Ergebnisrückgang erhöht das Risiko, die mit den Kernbanken von FACC im Dezember 2021 vereinbarte Anpassungsregelung des Financial Covenant (Nettoverschuldung/EBITDA) im Konsortialkreditvertrag zu verletzen, woraus ein theoretisches Kündigungsrecht der Konsortialbanken entstehen würde. Diese spezifischen Risiken werden im Rahmen des Risikomanagementprozesses beobachtet, evaluiert und durch geeignete Gegenmaßnahmen (z. B. Intensivierung der Risk Assessments im Lieferanten- und Kundenbereich, erhöhte Personalmarketingaktivitäten, striktes Kosten- und Investitionscontrolling, strenge Forderungseintreibung) reduziert. 6. FORSCHUNG, ENTWICKLUNG UND INNOVATION FACC investiert laufend in Forschung und Entwicklung, um die Geschäftsbeziehungen zu ihren Kunden zu stärken und neue Geschäftsfelder zu erschließen. Der Fokus liegt dabei auf proprietärer Eigenentwicklung, um das generierte Wissen für alle derzeitigen und zukünftigen Kunden des Unternehmens einsetzen zu können. Des Weiteren werden strategische Kooperationen mit Kunden und Forschungseinrichtungen zur Optimierung von Produkten eingegangen. Im Geschäftsjahr 2021 wendete FACC 43,9 Mio. EUR bzw. knapp 9 Prozent ihres Umsatzes für unternehmens- und kundenbezogene Forschungs- und Entwicklungsleistungen auf. Aktives und rasches Agieren im Bereich Forschung und Innovation sieht FACC grundsätzlich als Garanten für zukünftigen Unternehmenserfolg und betrachtet dies daher auch künftig als Hauptansatz, um sich im Markt vom Mitbewerb zu unterscheiden. FACC beschäftigt sich intensiv mit der effizienten Fertigung von Faserverbundkomponenten sowie deren Einfluss auf die CO2-Bilanz, um die Erreichung der geforderten Klimaziele zu unterstützen. Die Auseinandersetzung mit neuen Fertigungstechnologien, die eine hochratenfähige und klimafreundliche Produktion erlauben, ist Kernaufgabe der Forschungs- und Innovationsabteilung von FACC. Generell arbeitet FACC laufend an neuen Produktlösungen und Fertigungstechnologien. Aktuell legt das Unternehmen seine Forschungsschwerpunkte auf folgende wesentliche Themen: • Urban Air Mobility (UAM) und Raumfahrt • Thermoplastische Fertigungsprozesse und Erhöhung der Ratenfähigkeit im Kerngeschäft von FACC • Nachhaltige und schnellaushärtende Materialien Patente und Preise 2021 konnte FACC den Best Supplier Award in der Kategorie Program Development von Embraer gewinnen. Auch mehrere Patente konnten wieder angemeldet werden. UAM und Raumfahrt Urban Air Mobility (UAM) bietet die Möglichkeit einer branchenimmanenten Produktdiversifikation. Die Anwendung von Luftfahrt-Know-how und der entsprechenden Produktionsstandards auch in diesem Wachstumsmarkt sieht FACC als Chance und als Auftrag. Im Geschäftsjahr 2021 konnten weitere Entwicklungsprojekte im Bereich des Gütertransports mittels UAM gestartet werden. Durch die intensive Zusammenarbeit mit diversen Kunden wurde weiteres Know-how generiert, das die weitere Entwicklungstätigkeit unterstützt. Ein weiterer Meilenstein, der die Umsetzung der Strategie FACC 2030 unterstützt, ist der Projektstart für die Astris Kick-Stage, ein Struktursystem für die Trägerraketenfamilie Ariane 6. Ziel von FACC ist es, basierend auf ihrer luftfahrtspezifischen Leichtbaukompetenz die lasttragende Struktur der Kick-Stage aus kohlenstofffaserverstärktem Kunststoff bereitzustellen. Eine gewichtsreduzierte und effiziente Produktionslösung steht dabei im Vordergrund. Thermoplastische Fertigungsprozesse und Erhöhung der Ratenfähigkeit Seit einiger Zeit beschäftigt sich FACC mit der effizienten Verarbeitung von thermoplastischen Faserverbundwerkstoffen (TPC) für die hochratenfähige Produktion von Strukturkomponenten für die zivile Luftfahrt. 2021 konnten zwei Airbus-Strukturkomponenten für das gemeinsame Forschungsprojekt „Wing of Tomorrow“ erfolgreich aus TPC hergestellt werden. Dabei wurden die Einzelkomponenten mittels Pressformen in wenigen Minuten geformt und anschließend mittels Induktionsschweißen gefügt. Weitere Forschungsaktivitäten finden in der LIT-Factory Linz sowie am TPRC in Enschede statt, um weiter einen schnellen Technologieaufbau sicherstellen zu können. Nachhaltige und schnell aushärtende Materialien Kreislaufwirtschaft und die Erreichung der EU-Klimaziele sind Herausforderungen, die durch intelligente Wahl der Materialien und Fertigungsprozesse unterstützt werden können. FACC beschäftigt sich hier mit Materialsystem auf Basis nachwachsender Rohstoffe sowie mit schnellaushärtenden Materialsystemen, um Prozesszeiten und Energieverbrauch im Fertigungsprozess reduzieren zu können. Um die angestrebte CO2-Reduktion bewerten zu können, ist FACC Teil des Airbus LCA Supplier Council und beschäftigt sich des Weiteren mit der Erfassung von Daten für das anschließende Life-Cycle Assessment. 7. MITARBEITER Zum Stichtag am 31. Dezember 2021 betrug der Mitarbeiterstand des FACC-Konzerns 2.538 Vollzeitäquivalente (FTE; Vorjahr: 2.655 FTE). In Österreich waren zum 31. Dezember 2021 2.202 FTE beschäftigt. Dies entspricht rund 86,8 Prozent der gesamten Belegschaft des Konzerns. Arbeiter Angestellte Gesamt Central Services 183,1 388,2 571,3 Aerostructures 473,5 162,7 636,2 Engines & Nacelles 192,3 89,1 281,5 Cabin Interiors 480,5 145,3 625,8 Tochtergesellschaften 130 252 382 FACC AG 0 41,1 41,1 Summe 1 459,5 1 078,4 2 538,0 Die Internationalität von FACC spiegelt sich auch in ihrer Mitarbeiterstruktur wider. An den österreichischen Standorten sind Mitarbeiter aus 42 Nationen aller Kontinente beschäftigt. 58 Prozent der Belegschaft besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft, 18 Prozent kommen aus Deutschland. Der Anteil von Frauen an der Gesamtbelegschaft befindet sich mit 27 Prozent für ein Technologieunternehmen weiterhin auf hohem Niveau. Besonders erfreulich ist der Frauenanteil von 54 Prozent in der Lehrlingsausbildung von FACC. 7.1. Corona-Management bei FACC FACC hat sich frühzeitig entschieden, ein proaktives, umfassendes Corona-Krisenmanagement einzuführen, gesteuert durch eine Corona-Taskforce. Neben dem Vorstand und den Betriebsärzten gehören diesem Gremium auch ausgewählte Vertreter von Management und Belegschaft an. Eine eigens eingerichtete 24/7-Corona-Hotline stand von Beginn an für Fragen und Anliegen der Mitarbeiter zur Verfügung. Zahlreiche Schutzmaßnahmen wurden umgesetzt, unter anderem wurden gratis Mund-Nasenschutz- und FFP2-Masken verteilt. Darüber hinaus hat das Unternehmen, wo möglich, auf Homeoffice umgestellt und Teams in zwei Schichten eingeteilt bzw. den Schichtdienst in der Produktion entzerrt. Frühzeitig wurde zudem intern mit Testungen begonnen. In Summe wurden bisher an den österreichischen Standorten mehr als 60.000 Corona-Tests durchgeführt. Eine sehr hohe Teilnahmequote von rund 99 Prozent belegt die starke Akzeptanz der Maßnahmen in der Belegschaft. Ergebnis war eine im Vergleich zu den bundesweiten Zahlen geringere Zahl an Covid-19-Infektionen, auch verstärkt durch firmeninterne Impfstraßen. Nach einer laufenden Steigerung im Jahr 2021 konnte dadurch im Jänner 2022 an den österreichischen Standorten eine Immunisierungsquote (Geimpfte und Genesene) von 82 Prozent erreicht werden. In einer Impflotterie wurden bisher bereits zehn neue iPhone 13 an die Mitarbeiter der unterschiedlichen Standorte verlost. 7.2. Motivation und Gesundheit: FACC als Vorreiter bei Mitarbeiterzufriedenheit Gerade in herausfordernden Zeiten zeigt sich die besondere Bedeutung einer motivierten und einsatzkräftigen Belegschaft. FACC hat dies schon früh erkannt und bietet daher mit der Aktion „G´sund und Zufrieden“ seit Jahren eine Fülle von Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung von Gesundheit, Motivation und Zufriedenheit für ihre Mitarbeiter an. Leider sind auch 2021 zahlreiche Aktionen der Covid-19-Pandemie zum Opfer gefallen. Dennoch konnten im Rahmen des Möglichen zahlreiche der gewohnten und beliebten Maßnahmen aufrechterhalten werden. So bietet FACC ihren Mitarbeitern sowohl unterjährig als auch während der Sommerferien gestützte Kinderbetreuungsplätze in ihren Kids Clubs an. Neben jenem in St. Martin wurde im Frühjahr 2021 ein neuer Kids Club in Ried eröffnet, um noch mehr Mitarbeitern gute Betreuungsplätze für ihre Kinder anbieten zu können. Darüber hinaus nutzte eine Vielzahl von Mitarbeitern die Möglichkeit, sich in der Firma gegen FSME und Grippe impfen zu lassen. Als eines der ersten Unternehmen in Österreich konnte FACC ihren Mitarbeitern und deren nahen Angehörigen zudem die Möglichkeit einer Covid-19-Impfung im Betrieb ermöglichen. Sowohl durch die erste Impfstraße im Frühsommer 2021 als auch durch die zweite im Herbst des vergangenen Jahres trug FACC dazu bei, die Immunisierung mit einem niederschwellig verfügbaren Impfangebot aktiv zu unterstützen. Die Ausgabe von isotonischen Getränken in der Produktion während der Sommermonate sowie eine Blutspendeaktion im Herbst 2021 sind weitere Beiträge, die FACC für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter geleistet hat. Für das Projekt „G´sund & zufrieden“, unter dem diese und andere Maßnahmen laufen, wurde FACC schon 2017 von der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse das Gütesiegel Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) verliehen, das nach einer Rezertifizierung im Jahr 2019 nun bis 2022 gilt. Das BGF-Gütesiegel gilt in Österreich als sichtbares Zeichen und als anerkannter Standard qualitätsvoller betrieblicher Gesundheitsförderung. 7.3. FACC Academy Konstante Investitionen in die Ausbildung der gesamten Belegschaft sind ein wesentlicher Faktor für den Unternehmenserfolg von FACC. Nach dem Motto „Lebenslanges Lernen“ bietet sie ihren Mitarbeitern zu diesem Zweck umfassende berufsbegleitende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Drehscheibe dafür ist die FACC Academy, die im Geschäftsjahr 2021 in Summe 196 interne Trainings organisierte, an denen insgesamt 1.452 Mitarbeiter teilnahmen. Darüber hinaus fanden 24 externe Trainings statt, in denen 282 Mitarbeiter geschult wurden. Um mit den zeitlichen Ressourcen ihrer Mitarbeiter verantwortungsvoll umzugehen, bietet FACC ausgewählte Schulungen schon seit Längerem via E-Learning an. E-Learning-Inhalte werden auch durch interne Entwickler erstellt, um das Spektrum gezielt auf die Belegschaft und das Unternehmen zuzuschneiden. Neben E-Learning in den Bereichen „SAP Basic“, „SAP Advanced“ und „System Management“ stehen auch webbasierte Trainings unter anderem zu den Themen „Export Control Advanced“, „Bekannter Versender“, „Counterfeit & Suspected Unapproved Parts“, „Bauabweichung“, „Materialfluss“ oder „Foreign Object Damage“ (FOD; Schäden, die durch Fremdkörper und Substanzen am Flugzeug oder am Bauteil entstehen können), „Emergency Preparedness & Response“, „Waste Separation and Wrong Objections“, „Brandschutz – Fire Protection“, „General Documentation“ sowie „Health & Safety for White-Collar“ zur Verfügung. Die Lerneinheiten können direkt am Arbeitsplatz über das SAP-System von FACC absolviert werden. Damit sichergestellt ist, dass die Mitarbeiter sämtliche Anforderungen für ihren Job erfüllen, hat FACC darüber hinaus ihre Trainingsmatrix sowohl für die österreichischen als auch für die internationalen Standorte komplett überarbeitet. Der sogenannte „LSO Lerner“ in SAP bietet jeder Führungskraft und jedem Mitarbeiter zu jedem Zeitpunkt einen Überblick, welche Qualifikationen für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit bereits vorliegen oder noch erworben werden müssen. Interne Trainings können direkt gebucht, zusätzlicher Schulungsbedarf kann jederzeit bei der FACC Academy gemeldet werden. Die laufende Erweiterung des Trainingsangebots umfasst unter anderem neue, gezielte Ausbildungen für Vorarbeiter, Führungskräfte oder im Projektmanagement tätige Mitarbeiter. 7.4. Global Family Als internationales Unternehmen mit Mitarbeitern aus 42 Ländern legt FACC besonderen Wert auf gelebte Interkulturalität. Um die gute Zusammenarbeit der Mitarbeiter zu gewährleisten, absolviert ein großer Teil von ihnen Sprachtrainings sowie Trainings rund um das Thema Interkulturalität. Leider mussten 2021 aufgrund der Covid-19-Pandemie auch hier große Abstriche gemacht werden. Traditionelle firmenweite Veranstaltungen wie die Jubilarfeier oder die Weihnachtsfeier mussten leider entfallen. Im Oktober konnte aber ein FACC Familientag veranstaltet werden. Hier feierte FACC mit ihren Mitarbeitern sowie deren Familien und Freunden nach dem Einbruch der Luftfahrtindustrie durch die Coronakrise die Rückkehr in ein sich stabilisierendes Umfeld. Unternehmensweite Formate wie der vierteljährliche „Flight Club“ wiederum wurden ins Internet verlegt. Die zahlreichen Kooperationen mit Behörden, Stiftungen, Schulen oder forschungsnahen Institutionen wurden nach Möglichkeit fortgeführt, sodass FACC auch nach Bewältigung der Krise wieder rasch die richtigen Mitarbeiter und das richtige Know-how mit an Bord holen kann. 7.5. Interne Nachwuchsvorsorge Hohen Stellenwert genießt bei FACC auch die Lehrlingsausbildung. So standen mit Ende des Geschäftsjahres 2021 in Summe 37 Lehrlinge in sechs verschiedenen Berufsbildern bei FACC in Ausbildung. Als sichtbares Zeichen für die Qualität seiner Lehrlingsausbildung hat das Unternehmen vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft das Gütesiegel „Staatlich ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb“ erhalten. Jungen engagierten Aspiranten bietet FACC hoch spezialisierte Ausbildungen in Konstruktion, Metall- und Zerspanungstechnik, Kunststofftechnik, Prozesstechnik, IT-Systemtechnik und IT-Applikationsentwicklung. Schon während ihrer Ausbildungszeit stehen den Lehrlingen im Unternehmen die neuesten Technologien und Anlagen zur Verfügung. Damit erhalten sie bei FACC die Möglichkeit, sich mit Innovationsgeist und Engagement zu Experten der Zukunft zu entwickeln. 7.6. FACC Stipendium Im Geschäftsjahr 2019 wurde im Studienzweig „Leichtbau- und Composite-Werkstoffe“ an der FH Wels erstmals ein FACC-Stipendium im Gesamtwert von rund 100.000 EUR vergeben. Im Regelfall werden damit jährlich vier Kandidaten mit monatlichen finanziellen Zuwendungen unterstützt. Darüber hinaus übernimmt FACC die Studiengebühren, bietet Praktika in ihren eigenen Werken, die Betreuung durch kompetente Mitarbeiter von FACC sowie die Teilnahme an Trainings und zahlreiche weitere Benefits an. 8. NACHHALTIGKEITSMANAGEMENT Das Nachhaltigkeitsmanagement des FACC-Konzerns ist fest in der Unternehmensstrategie verankert und berichtet direkt an den Vorstand. Ziel des Nachhaltigkeitsmanagements ist es, in allen Geschäftsprozessen die Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft zu berücksichtigen und die ökonomischen mit den ökologisch-sozialen Wertvorstellungen des Unternehmens in Einklang zu bringen. Dabei arbeiten Nachhaltigkeitsmanagement und operative Einheiten eng zusammen. Der Nachhaltigkeitsbericht des FACC-Konzerns wird nach den GRI-Standards (Global Reporting Initiative Standards) und nach den Anforderungen des österreichischen NaDiVeG (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz) erstellt und erscheint gemäß § 267a UGB als gesonderter nichtfinanzieller Bericht. 9. BERICHT ÜBER DIE ZWEIGNIEDERLASSUNGEN Die FACC AG betreibt keine Zweigniederlassungen. 10. ANGABEN GEMÄSS § 243A UGB 10.1. Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess Gemäß § 243a Abs. 2 UGB ist FACC verpflichtet, die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben. Der Vorstand der FACC AG hat gemäß § 82 AktG dafür zu sorgen, dass ein Rechnungswesen und ein internes Kontrollsystem geführt werden, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen. Somit liegt es in der Verantwortung des Vorstands, ein angemessenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess einzurichten. Die wesentlichen Merkmale des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems sind im Risikomanagementhandbuch sowie im Finanzhandbuch von FACC festgehalten. Dabei wurden unter anderem wesentliche Finanz- und Controlling-Prozesse sowie deren entsprechende Risiken beschrieben und identifiziert. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte Erfassung aller Geschäftsprozesse und Transaktionen gewährleistet ist und somit jederzeit fundierte Aussagen über die aktuelle Geschäftslage des Unternehmens getroffen werden können. Zu den Maßnahmen und Regeln zählen unter anderem Funktionstrennung, Vier-Augen-Prinzip, Unterschriftenordnung, ausschließlich kollektive und auf wenige Personen eingeschränkte Zeichnungsermächtigungen für Zahlungen sowie systemunterstützte Prüfungen durch die verwendete EDV-Software SAP. Bei FACC wird diese Software seit mehr als zehn Jahren in fast allen Unternehmensbereichen eingesetzt. Die Ordnungsmäßigkeit der SAP-Systeme wurde in allen betroffenen Geschäftsprozessen umgesetzt. Im Rahmen des monatlichen Reportings an den Vorstand und die zweite Berichtsebene werden insbesondere Soll-Ist-Vergleiche berichtet. Der Aufsichtsrat der FACC AG wird in seinen vierteljährlich stattfindenden Sitzungen über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Prognose für den weiteren Geschäftsverlauf des Konzerns unterrichtet. In den Sitzungen des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats wurden unter anderem auch Themen wie das interne Kontrollsystem und das Risikomanagement sowie Maßnahmen zur Minderung der internen Kontrollrisiken behandelt. Im Rahmen des Budgetierungsprozesses werden Budgetkosten je Kostenstelle geplant. Jeder Kostenstellenverantwortliche ist für die Einhaltung der budgetierten Kosten sowie die geplanten Investitionen verantwortlich. Alle Investitionsvorhaben sind vom Vorstand freizugeben. Über das Budget hinausgehende Investitionen unterliegen der Genehmigung des Aufsichtsrats. 10.2. Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen Das Grundkapital der FACC AG belief sich zum 31. Dezember 2021 auf 45.790.000 EUR und ist in 45.790.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien unterteilt. Sämtliche Aktien sind zum Handel im Segment Prime Market der Wiener Börse zugelassen. Jede Aktie entspricht einer Stimme in der Hauptversammlung. Zum 31. Dezember 2021 war die AVIC Cabin Systems Co. Limited (vormals FACC International Company Limited) direkt bzw. indirekt mit 55,5 Prozent an FACC beteiligt. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 waren keine weiteren Aktionäre bekannt, die eine Beteiligung am Grundkapital von mehr als 10 Prozent hielten. Der im Streubesitz befindliche Anteil der FACC-Aktien betrug am 31. Dezember 2021 44,5 Prozent oder 20.397.364 Stück. Es existieren keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten. Bei FACC besteht kein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, in dessen Rahmen Mitarbeiter das Stimmrecht für ihre Anteile am Unternehmen nicht unmittelbar ausüben. 10.3. Genehmigtes Kapital In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 wurde ein genehmigtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu Nominale 9.000.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 9.000.000 neuen Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen. Die Eintragung des genehmigten Kapitals im Firmenbuch erfolgte mit 29. November 2019. 10.4. Bedingtes Kapital In der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 wurde ein genehmigtes bedingtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten bedingten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu Nominale 3.000.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 neuen Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Dieses genehmigte bedingte Kapital dient der Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Aktienoptionsplans der Gesellschaft. Die Kapitalerhöhung ist zweckgebunden und darf nur so weit durchgeführt werden, als Inhaber von Optionen aus einem Aktienoptionsplan der Gesellschaft diese ausüben. 10.5. Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat Solange die AVIC Cabin Systems Co. Limited (vormals FACC International Company Limited) Aktionärin von FACC mit einer Beteiligung von zumindest 25 Prozent des jeweils geltenden Grundkapitals ist, hat diese gemäß Punkt 11 der Satzung von FACC das Recht, bis zu ein Drittel aller Mitglieder des Aufsichtsrats zu ernennen. Darüber hinaus bestehen keine Satzungsbestimmungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie zur Änderung der Satzung hinausgehende Regelungen enthalten. 10.6. Sonstige Angaben Zum 31. Dezember 2021 hielt die FACC AG keine eigenen Aktien. Beschränkungen hinsichtlich der Stimmrechte der FACC-Aktien und deren Übertragung, auch aus Vereinbarungen zwischen Aktionären, sind FACC nicht bekannt. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen FACC und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots. In den Vereinbarungen betreffend das Schuldscheindarlehen aus dem Jahr 2019 und die Konsortialfinanzierung aus dem Jahr 2018 sind Change-of-Control-Klauseln enthalten. Die Darlehensgeber sind berechtigt zu kündigen, wenn • eine Person oder eine Gruppe von gemeinsam vorgehenden Personen die (direkte oder indirekte) Kontrolle über die Garantin (die FACC AG) erlangt, oder • die Garantin (die FACC AG) direkt oder indirekt nicht mehr zumindest 75 Prozent der Kapitalanteile oder der Stimmrechte am Darlehensnehmer (der FACC Operations GmbH) hält oder kontrolliert. 11. AUSBLICK 11.1. Globale Einflüsse und Trends Flugverkehrsaufkommen vor und nach Corona Nachdem der Passagierflugverkehr Anfang 2020 erstmals in der Geschichte fast vollständig zum Erliegen kam, entwickelte sich der Markt in den letzten Monaten positiv, und auch die Prognosen für das Jahr 2022 und danach sind weiterhin vielversprechend. Reisebeschränkungen werden zunehmend gelockert, und die Nachfrage an Flugreisen steigt wieder. Eine wesentliche Kennzahl in der Luftfahrtindustrie sind die konsumierten Passagierflugkilometer pro Jahr (Revenue Passenger Kilometers – RPK). Wie bereits im allgemeinen Marktteil erwähnt, nahmen die Passagierkilometer 2021 weltweit um 18 Prozent zu. Die Prognosen für den Passagierflugverkehr gehen mehrheitlich davon aus, dass mittelfristig wieder mit einem jährlichen Wachstum von 3 bis 4 Prozent zu rechnen ist. Damit wird an die Entwicklung der Zeit vor Corona angeknüpft. Vor allem bei Privatreisen erholt sich die Nachfrage schnell. Werden Beschränkungen gelockert oder gänzlich aufgehoben, nimmt die Zahl an Reisenden zu. Videokonferenzen konnten in den letzten zwei Jahren vor allem die Geschäftsreisen substituieren, aber auch hier ist mittelfristig ein Aufschwung erkennbar. Weltweite Flugzeugflotte Dominierte vor einem Jahr noch die hohe Anzahl an geparkten Flugzeugen die Schlagzeilen – in Spitzenzeiten waren fast 7.200 Flugzeuge geparkt –, konnte mit den nachhaltig steigenden Flugbuchungen Mitte des Jahres 2021 mit 3.400 inaktiven Flugzeugen die niedrigste Zahl seit Beginn der Pandemie gezählt werden. Neben dem jährlichen Wachstum des Passagierflugverkehrs steigt der Bedarf an treibstoffeffizienteren Flugzeugen. Die Nachfrage der Fluggesellschaften verlagert sich daher von Flottenerweiterung auf Flottenerneuerung. Der steigende Ölpreis befeuert diesen Trend zusätzlich. Laut Airbus und Boeing besteht in den nächsten 20 Jahren ein Bedarf an ca. 30.000 Kurz- und Mittelstreckenflugzeugen wie der Airbus A220- und der Airbus A320-Familie. Der Bedarf an Langstreckenflugzeugen wie Airbus A350 oder Boeing B787 wird bis 2040 auf rund 4.000 Flugzeuge geschätzt. Eine Rückkehr zu der Vor-Corona-Nachfrage nach Großraumflugzeugen (Airbus A350, Boeing B787) sollte nach heutigen Einschätzungen spätestens 2023 bis 2024 erfolgen. Entwicklung einzelner Marktsegmente (Kurz- und Langstreckenflugzeuge, Business Jets) Wichtige Luftfahrtmärkte haben sich im 2. Halbjahr 2021 weiter stabilisiert und zu einem Anstieg der Kundenabrufe – besonders bei Kurz- und Mittelstreckenflugzeugen – geführt. Die kontinentalen Märkte USA, Asien und Europa sollten sich aus heutiger Sicht weiterhin positiv entwickeln. Die Fluglinien beginnen ihre Flotten – insbesondere auf den Plattformen der Kurz- und Mittelstreckenflieger – wieder aufzustocken. Einhergehend mit der steigenden Nachfrage beginnen die OEMs mit einer kontinuierlichen Steigerung der Fertigungsraten. FACC erwartet daher einen planmäßigen Ramp-up der Airbus A320-Familie. Diese Plattform hat für FACC besonderes Gewicht, da ca. 30 Prozent des Jahresumsatzes durch Produkte für dieses Flugzeug generiert werden. Auf bestehendem Niveau stabil und daher weiterhin reduziert gegegenüber den Bauraten vor Covid-19 entwickelt sich die Nachfrage nach Großraum- und Langstreckenflugzeugen aufgrund des nach wie vor stark eingeschränkten internationalen Reiseaufkommens zwischen den Kontinenten. Aufgrund der anhaltenden Einschränkungen für den internationalen Reiseverkehr durch die Covid-19-Pandemie erholt sich der Markt für Langstreckenflugzeuge planmäßig langsamer. Die Planung von FACC beruht bei den Plattformen Airbus A350 und Boeing B787 daher weiterhin auf konstanten Fertigungsraten. Auch das Segment der Business Jets entwickelt sich erfreulich, sodass mit einem weiterhin stabilen Bedarf zu rechnen ist. Für FACC ist dies insofern wesentlich, als ca. 15 Prozent der Produktumsätze im Bereich der Business Jets erzielt werden. Klimaziele und Auswirkungen auf die Luftfahrt Die EU hat sich mit dem Green Deal das verbindliche Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu werden. Als Zwischenschritt sollen die Emissionen bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Stand von 1990 um mindestens 55 Prozent reduziert werden. Neben den Herausforderungen, die damit einhergehen, eröffnen sich auch viele Chancen. Mit zunehmender Umstellung auf umweltfreundlichen Straßenverkehr wird auch die Reduktion der Emissionen im internationalen Luft- und Seeverkehr zu einem primären Ziel. FACC arbeitet bereits intensiv an neuen Material- und Produktionstechnologien. Zwei große Ziele gehen dabei Hand in Hand: konsequente Nachhaltigkeit und stetig steigende Wettbewerbsstärke. FACC forscht intensiv an neuen Leichtbaumaterialien und ihren Verarbeitungsprozessen. Diese vereinen mehrere Vorteile: Sie sind widerstandsfähig und belastbar, haben eine lange Lebensdauer und sparen im Flugbetrieb durch ihr geringes Gewicht Treibstoffe und reduzieren damit den CO2–Ausstoß. Auch beim Verarbeitungsprozess setzt das Unternehmen auf konsequente Innovations- und Verbesserungsschritte. Ein Fokus liegt dabei in der Verkürzung der Aushärtungszeit der Bauteile. Dies spart Energie und reduziert gleichfalls die CO2–Emissionen. Die Recyclingfähigkeit der Komponenten stellt einen weiteren Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkt der kommenden Jahre dar. So sollen beispielsweise chemische Produktbestandteile durch biologische Stoffe, etwa aus der Zuckerrohrindustrie, ersetzt werden. 11.2. FACC-Konzern FACC profitiert von der steigenden Nachfrage im Segment der Kurz- und Mittelstreckenflugzeuge und ihren Business Jet-Projekten und hat 2021 Verträge mit einem Volumen über 1 Mrd. USD abgeschlossen. Einhergehend mit dem erhöhten Auftragseingang für 2022 stellt FACC an den Standorten in Oberösterreich mehr als 200 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein und wird in den nächsten fünf Jahren 150 Mio. EUR investieren. Wesentliche Projekte im Geschäftsjahr 2022 Das übergeordnete Ziel von FACC besteht weiterhin darin, ihre nachhaltige Ertragskraft zu sichern. Durch die Steigerung der Fertigungsraten und neue Aufträge sichert das Unternehmen für 2022 stabiles Wachstum und profitiert gleichzeitig von den 2020 und 2021 umgesetzten Effizienzsteigerungsmaßnahmen. • Ein wichtiger Eckpunkt der anhaltenden Optimierung des Working Capitals für 2022 ist der Roll-out eines Supply-Chain-Finance-Programms, das auch zur finanziellen Unterstützung der FACC-Supply-Chain beitragen wird. Zur Unterstützung und Sicherung der Stabilität der Lieferantenstruktur hat FACC bereits 2021 eine Supply-Chain-Taskforce ins Leben gerufen, die einen problemlosen Ratenhochlauf sicherstellen soll. • Der neue Standort in Kroatien hat seinen Produktionshochlauf im Dezember 2021 erfolgreich gestartet. Erste Programme im Interior-Bereich werden bereits erfolgreich im neuen Werk hergestellt, und die Produktion wird nun schrittweise hochgefahren. Parallel laufen Evaluierungen, um die Produktionskapazität in Kroatien weiter zu steigern. Erste Beiträge zur Verbesserung der Profitabilität im Cabin Interior-Segment werden im 1. Halbjahr 2023 erwartet. • Das Investitionsproramm 2022 wird weiterhin zielgerichtet umgesetzt und auf neue Kundenprojekte ausgerichtet. Das Volumen wird dem Vorjahresniveau entsprechen. Parallel dazu werden Innovationsprojekte zur Entwicklung neuer Prozesse und Materialien vorangetrieben, die sich besonders dem Thema Nachhaltigkeit widmen. • Die Entschädigungs- und Kostenersatzzahlungen aus dem Londoner Schiedsgerichtsurteil erfolgen frühestens im 2. Halbjahr 2022. FACC rechnet hier mit einer zahlungswirksamen Liquiditätsbelastung von bis zu 22 Mio. EUR. Alle ergebnisrelevanten Effekte aus dem Londoner Schiedsgerichtsverfahren wurden jedoch bereits im Jahr 2021 verarbeitet. • Die Aktivitäten in den neuen Geschäftszweigen UAM und Space werden 2022 weiter intensiviert. Ein Ratenhochlauf mit einem zweiten Kunden im Drohnenbereich ist 2022 geplant. Nach einem Jahr der Stabilisierung ist FACC 2022 wieder auf Wachstumskurs: Für das laufende Geschäftsjahr wird eine Erhöhung des Umsatzes von ca. 10 Prozent erwartet. Das EBIT sollte sich laut Planung entsprechend positiv entwickeln und im niedrigen zweistelligen EUR-Millionenbereich liegen. Konkret erwartet das Management – bei Ausbleiben unerwarteter negativer Einflüsse – eine Verdreifachung des operativen EBIT des Geschäftsjahres 2021. Hinsichtlich des Ukraine-Russland Konfliktes kann FACC keine Einschätzungen zu allgemeinen Risiken (z.B. Gaspreisentwicklung etc.) bzw. der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung treffen. Es bestehen keine wesentlichen Kunden- bzw. Lieferantenbeziehungen und somit wird das direkte Risiko als gering eingestuft. Ried im Innkreis, am 11. März 2022 Robert Machtlinger e. h. Vorsitzender des Vorstands Andreas Ockel e. h. Mitglied des Vorstands Aleš Stárek e. h. Mitglied des Vorstands Yongsheng Wang e. h. Mitglied des Vorstands Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 1. Jänner 2021 bis 31. Dezember 2021 2020 2021 Note EUR'000 EUR'000 Umsatzerlöse 9 526.891 497.554 Umsatzkosten 10 –519.400 –462.836 Bruttoergebnis vom Umsatz (Gross Profit) 7.490 34.718 Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen 11 –1.043 –1.457 Vertriebsaufwendungen 12 –10.841 –6.056 Verwaltungsaufwendungen 13 –46.020 –41.226 Sonstige betriebliche Erträge 14 9.804 18.309 Sonstige betriebliche Aufwendungen und Wertminderungen 15 –33.741 –29.353 Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) –74.351 –25.066 Finanzierungsaufwendungen 18 –8.657 –7.067 Sonstiges Finanzergebnis 18 1.855 1.655 Finanzergebnis –6.802 –5.412 Ergebnis vor Steuern (EBT) –81.153 –30.478 Ertragsteuern 19 4.160 6.885 Ergebnis nach Steuern –76.993 –23.594 davon Ergebnis der nicht beherrschenden Anteile 19 0 davon den Aktionären der Muttergesellschaft zuzurechnen –77.012 –23.594 Verwässertes (=unverwässertes) Ergebnis je Aktie (in EUR) 20 –1,68 –0,52 Ausgegebene Aktien in Stück 45.790.000 45.790.000 Konzern-Gesamtergebnisrechnung für den Zeitraum 1. Jänner 2021 bis 31. Dezember 2021 2020 2021 Note EUR'000 EUR'000 Ergebnis nach Steuern –76.993 –23.594 Währungsdifferenzen aus Konsolidierung 33 –333 399 Cashflow Hedges 33 12.967 –18.727 Steuereffekt 19 –3.242 4.682 Beträge, die in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden 9.392 –13.647 Neubewertungseffekt Abfertigung 35 323 193 Fair-Value-Bewertung Wertpapiere (erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert) 33 1 –3 Steuereffekt 19 –81 –47 Beträge, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden 244 142 Sonstiges Ergebnis nach Steuern 9.636 –13.505 Gesamtergebnis –67.357 –37.098 davon Ergebnis der nicht beherrschenden Anteile 33 19 0 davon den Aktionären der Muttergesellschaft zuzurechnen –67.376 –37.098 Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021 VERMÖGENSWERTE 31.12.2020 31.12.2021 Note EUR'000 EUR'000 Immaterielle Vermögenswerte 21 4.468 5.354 Sachanlagen 22 167.890 166.830 Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen 23 32.968 27.742 Vertragsvermögenswerte 24 3.021 2.576 Vertragserfüllungskosten 25 95.887 88.306 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 26 501 497 Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen 27, 48 5.416 5.638 Langfristige derivative Finanzinstrumente 45 2.109 0 Sonstige Forderungen 28 9.405 9.987 Latente Steuern 19 5.187 16.762 Langfristiges Vermögen 326.852 323.694 Vorräte 29 105.571 90.775 Kundenbezogene Entwicklungsleistungen 30 5.566 6.170 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 31 61.374 53.023 Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen 48 18.610 18.749 Forderungen aus laufenden Ertragsteuern 263 197 Derivative Finanzinstrumente 45 14.362 0 Sonstige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen 31 24.376 36.892 Liquide Mittel 32 92.548 114.966 Kurzfristiges Vermögen 322.670 320.772 Bilanzsumme 649.522 644.465 EIGENKAPITAL UND SCHULDEN 31.12.2020 31.12.2021 Note EUR'000 EUR'000 Grundkapital 33 45.790 45.790 Kapitalrücklagen 33 221.459 221.459 Fremdwährungsumrechnungsrücklage 33 –954 –555 Sonstige Rücklagen 33 5.551 –8.352 Bilanzgewinn 33 –28.757 –52.340 Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens 243.089 206.002 Nicht beherrschende Anteile 68 0 Eigenkapital 243.157 206.002 Schuldscheindarlehen 38 70.000 70.000 Leasingverbindlichkeiten 38 77.192 72.853 Sonstige Finanzverbindlichkeiten 38 13.209 9.580 Derivative Finanzinstrumente 45 0 1.737 Investitionszuschüsse 34 9.125 8.405 Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern 35 9.658 9.600 Sonstige Verbindlichkeiten 63 0 Latente Steuerschulden 19 384 377 Langfristige Schulden 179.630 172.553 Leasingverbindlichkeiten 38 5.011 6.726 Sonstige Finanzverbindlichkeiten 38 159.219 133.610 Derivative Finanzinstrumente 45 0 6.448 Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen 36 6.026 12.714 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 26.956 53.305 Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 48 8.479 10.237 Investitionszuschüsse 34 858 1.124 Verbindlichkeiten aus laufenden Ertragsteuern 271 290 Sonstige Rückstellungen 37 2.182 30.691 Sonstige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungen 39 17.734 10.766 Kurzfristige Schulden 226.735 265.911 Bilanzsumme 649.522 644.465 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für den Zeitraum 1. Jänner 2021 bis 31. Dezember 2021 Den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar Note Grundkapital EUR'000 Kapitalrücklage EUR'000 Fremdwährungsumrechnungsrücklage EUR'000 Stand am 1. Jänner 2020 45.790 221.459 –621 Ergebnis nach Steuern 0 0 0 Sonstiges Ergebnis nach Steuern 33 0 0 –333 Gesamtergebnis 0 0 –333 Dividendenzahlung 33 0 0 0 Stand am 31. Dezember 2020 45.790 221.459 –954 Stand am 1. Jänner 2021 45.790 221.459 –954 Ausbuchung Minderheiten 33 0 0 0 Ergebnis nach Steuern 0 0 0 Sonstiges Ergebnis nach Steuern 33 0 0 399 Gesamtergebnis 0 0 399 Dividendenzahlung 33 0 0 0 Stand am 31. Dezember 2021 45.790 221.459 –555 Den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar Sonstige Rücklagen Wertpapiere – Erfolgsneutral zum Beizulegenden Zeitwert EUR'000 Rücklage für Cashflow Hedge EUR'000 Rücklage IAS 19 EUR'000 Bilanzgewinn EUR'000 Gesamt EUR'000 Nicht beherrschende Anteile EUR'000 Gesamtes Eigenkapital EUR'000 9 –1.026 –3.401 48.332 310.543 49 310.591 0 0 0 –77.012 –77.012 19 –76.993 1 9.725 243 –78 9.558 0 9.558 1 9.725 243 –77.090 –67.454 19 –67.435 0 0 0 0 0 0 0 10 8.699 –3.159 –28.757 243.089 68 243.157 10 8.699 –3.159 –28.757 243.089 68 243.157 0 0 0 11 11 –68 –57 0 0 0 –23.594 –23.594 0 –23.594 –2 –14.045 145 0 –13.505 0 –13.505 –2 –14.045 145 –23.583 –37.087 –68 –37.155 0 0 0 0 0 0 0 8 –5.346 –3.014 –52.340 206.002 0 206.002 Konzern-Kapitalflussrechnung 2020 2021 Note EUR'000 EUR'000 Ergebnis vor Steuern (EBT) –81.153 –30.478 Zuzüglich Finanzergebnis 18 6.802 5.412 Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) –74.351 –25.066 zuzüglich/abzüglich Abschreibungen und Wertminderungen 17 50.074 22.826 Amortisierung Vertragserfüllungskosten 25 11.819 21.930 Zugänge Vertragserfüllungskosten –13.057 –11.624 Wertminderung Vertragserfüllungskosten 25 2.873 0 Wertminderung Kundenbezogene Entwicklungsleistungen 30 1.780 0 Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen 34 –348 –453 Veränderung Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern 35 –675 134 Sonstige unbare Aufwendungen/Erträge 40 8.909 2.087 Cashflow aus dem Ergebnis –12.976 9.834 Veränderungen im Working Capital Veränderung Vorräte und kundenbezogene Entwicklungsleistungen 29, 30 16.783 15.316 Veränderung Liefer- und sonstige Forderungen, Rechnungsabgrenzungen, sowie Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerten 28, 31 52.476 10.899 Veränderung Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten 39 –43.835 17.726 Veränderung kurzfristige Rückstellungen 37 1.302 28.509 Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit 13.751 82.285 Erhaltene Zinsen 41 156 35 Gezahlte Steuern 19 –1.175 –68 Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 12.732 82.253 Auszahlungen für langfristige Vermögenswerte 21, 22, 42 –15.241 –11.822 Einzahlungen aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten 21, 22, 42 63 110 Cashflow aus Investitionstätigkeit –15.178 –11.712 Einzahlung aus der Aufnahme von verzinslichen Verbindlichkeiten 38 142.437 163 Auszahlung aus der Tilgung der Anleihe 38 –90.000 0 Auszahlungen aus der Tilgung von verzinslichen Verbindlichkeiten 38 –14.721 –29.400 Abflüsse aus Leasingvereinbarungen 38 –7.980 –8.302 Gezahlte Zinsen 41 –9.044 –7.677 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 20.692 –45.216 Zahlungswirksame Veränderung der liquiden Mittel 18.246 25.325 Liquide Mittel am Beginn der Periode 75.790 92.548 Bewertungseffekte aus Fremdwährungsunterschieden –1.488 –2.907 Liquide Mittel am Ende der Periode 92.548 114.966 1) Das Geschäftsjahr 2020 enthält Wertminderungen des Firmenwerts in Höhe von 18.757 TEUR und der Sachanlagen in Höhe von 7.685 TEUR. Konzernanhang ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN 1. Allgemeine Information Der FACC-Konzern (nachfolgend FACC) mit Sitz in Ried im Innkreis, Österreich, ist ein Konzern, der sich mit der Entwicklung, Produktion und Wartung von Flugzeugteilen befasst. Seine Hauptbetätigungsfelder bilden die Fertigung von Strukturbauteilen, wie Triebwerksverkleidungen, Flügelverkleidungen oder Steuerflächen, sowie die Fertigung von Innenausstattungen moderner Verkehrsflugzeuge, wie Gepäckablagefächer, Innenraumverkleidungen und Serviceeinheiten. Die Bauteile werden großteils aus Verbundwerkstoffen hergestellt. FACC integriert in diese Verbundbauteile auch metallische Elemente aus Titan, hochlegierten Stählen sowie anderen Metallen und liefert sie einbaufertig an die Montagelinien ihrer Kunden. Die FACC AG notiert seit 25. Juni 2014 an der Wiener Börse im Segment Prime Market (Amtlicher Handel). Die FACC AG befindet sich im Konsolidierungskreis der AVIC Cabin Systems Co., Limited (ACS) mit Sitz in Hong Kong (Room 2201, 22/F, Fairmont House, 8 Cotton Tree Drive, Admiralty, Hong Kong), Firmenbuchnummer 1394811. 2. Grundlagen für die Aufstellung des Konzernabschlusses Der Konzernabschluss der FACC AG zum 31. Dezember 2021 wurde nach den vom International Accounting Standard Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRSIC), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt. Gemäß § 245a UGB kommt diesem Konzernabschluss nach österreichischem Recht befreiende Wirkung zu. Alle zusätzlichen Anforderungen des § 245a Abs. 1 UGB wurden erfüllt. Der Konzernabschluss wird zum Bilanzstichtag des Mutterunternehmens FACC AG aufgestellt. Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Jänner und endet am 31. Dezember 2021. Die Jahresabschlüsse der einzelnen in den Konzernabschluss einbezogenen in- und ausländischen Gesellschaften werden zum Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. Im Konzern erfolgen die Bilanzierung und die Bewertung nach einheitlichen Kriterien. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt unter der Prämisse der Unternehmensfortführung. Zur übersichtlicheren Darstellung sind Posten in der „Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung“, der „Konzern-Gesamtergebnisrechnung“, der „Konzernbilanz“, der „Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung“ sowie der „Konzern-Kapitalflussrechnung“ zusammengefasst und in den Erläuterungen nach dem Prinzip der Wesentlichkeit gesondert angeführt und erläutert. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Die Gliederung der Konzernbilanz wird gemäß IAS 1 nach Fristigkeiten vorgenommen. Vermögenswerte und Schulden werden als kurzfristig klassifiziert, wenn diese voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag realisiert oder ausgeglichen werden. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Alle Beträge sind, soweit nicht gesondert darauf hingewiesen wird, auf 1.000 Euro (EUR‘000) gerundet, wobei rundungsbedingte Differenzen auftreten können. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, die die Basis für den vorliegenden Konzernabschluss darstellen, wurden unverändert zur Vorperiode angewendet und um neue, ab dem Geschäftsjahr verpflichtend anzuwendende IFRS (siehe Note 50 – Auswirkungen neuer und geänderter Standards (Überarbeitung)) ergänzt. Eine Beschreibung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze erfolgt in Note 49 – Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Um die Aussagekraft des Konzernabschlusses zu verbessern, wurden einzelne Posten und Darstellungen anders gegliedert als im Vorjahr. In der Konzern-Kapitalflussrechnung wurden die Zugänge aus Vertragserfüllungskosten von der Zeile „Veränderung Liefer- und sonstige Forderungen, Rechnungsabgrenzungen sowie Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerten“ in die Zeile „Zugänge Vertragserfüllungskosten“ umgegliedert. Die Vergleichswerte wurden entsprechend angepasst. 3. Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss der FACC AG werden alle von der FACC AG beherrschten Unternehmen einbezogen. Gemäß IFRS 10 ist die Beherrschung gegeben, wenn das Unternehmen die Entscheidungsgewalt über die maßgebliche Tätigkeit besitzt, variable Rückflüsse aus dem Tochterunternehmen generiert sowie diese Rückflüsse durch seine Entscheidungsgewalt beeinflussen kann. Der Konsolidierungskreis von FACC zum 31. Dezember 2021 hat sich im Vergleich zum 31. Dezember 2020 dahingehend verändert, dass die nicht beherrschenden Anteile an der COLT Prüf und Test GmbH erworben wurden. Der Konzern umfasst inklusive der FACC AG neun Unternehmen. Die FACC AG hatte zum 31. Dezember 2021 bzw. zum 31. Dezember 2020 folgende Tochtergesellschaften: Gesellschaft Sitz Ausgegebenes und voll einbezahltes Nominalkapital Währung Anteilsquote Hauptaktivitäten FACC Operations GmbH Ried im Innkreis, Österreich 127.000.000 EUR 100 % Entwicklung und Produktion von Luftfahrtbauteilen; Kundendienst & Reparatur FACC Solutions (Canada) Inc. Montreal, Kanada 10.000 CAD 100 % Produktion; Kundendienst und Reparatur FACC Solutions Croatia d.o.o. Zagreb, Kroatien 20.000 HRK 100 % Produktion FACC Solutions Inc. Wichita, Kansas, USA 10.000 USD 100 % Kundendienst und Reparatur FACC Solutions s.r.o. Bratislava, Slowakei 6.639 EUR 100 % Design und Engineering FACC (Shanghai) Co., Ltd Shanghai, China 2.000.000 RMB 100 % Design und Engineering FACC Solutions Private Limited Pune, Indien 20.420.530 INR 100 % Design und Engineering CoLT Prüf und Test GmbH St. Martin, Österreich 35.000 EUR 100 % (2020: 91 %) Design und Engineering 4. Konsolidierungsmethoden Die Kapitalkonsolidierung von vollkonsolidierten verbundenen Unternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Dabei werden zum Erwerbszeitpunkt die übertragenen Gegenleistungen dem neu bewerteten Reinvermögen (Eigenkapital) des erworbenen Unternehmens gegenübergestellt. Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden werden gemäß IFRS 3 – soweit identifizierbar – bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt; ein verbleibender positiver Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem neu bewerteten anteiligen Eigenkapital wird als Firmenwert im jeweiligen Segment in Landeswährung aktiviert. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Umsatzerlöse, Erträge und Aufwendungen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus der Verrechnung zwischen konsolidierten Unternehmen werden eliminiert. Aus konzerninternen Transaktionen resultierende Zwischenergebnisse im kurz- und langfristigen Vermögen werden eliminiert. 5. Währungsumrechnung Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung der FACC AG, aufgestellt. Die Jahresabschlüsse ausländischer Gesellschaften werden nach dem Konzept der funktionalen Währung gemäß IAS 21 in Euro umgerechnet. Diese ist für sämtliche Gesellschaften die jeweilige Landeswährung, da die Gesellschaften ihr Geschäft in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig betreiben. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst. Nichtmonetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nichtmonetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig ist. Firmenwerte aus dem Erwerb von ausländischen Tochterunternehmen werden den erworbenen Unternehmen zugeordnet und mit dem jeweiligen Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung der ausländischen konsolidierten Unternehmen werden zu Durchschnittskursen der Periode umgerechnet. Währungsumrechnungsdifferenzen zwischen dem Stichtagskurs bzw. historischen Kursen innerhalb der Bilanz und dem Durchschnittskurs innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung werden als Teil des sonstigen Ergebnisses im Eigenkapital ausgewiesen. Kursdifferenzen aus der Umrechnung von Transaktionen und monetären Bilanzposten in fremden Währungen werden zu den im Transaktionszeitpunkt bzw. Bewertungszeitpunkt gültigen Kursen erfolgswirksam erfasst. Die der Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse haben sich wie folgt entwickelt: Stichtagskurs Durchschnittskurs Währung Kürzel 31.12.2020 31.12.2021 2020 2021 Kanadische Dollar CAD 1,5633 1,4393 1,5300 1,4826 Indische Rupie INR 89,6605 84,2292 84,6392 87,4392 Kroatische Kuna HRK 7,5519 7,5156 7,5384 7,5284 Chinesischer Renminbi Yuan RMB 8,0225 7,1947 7,8747 7,6282 US-Dollar USD 1,2271 1,1326 1,1422 1,1827 6. Auswirkungen von Covid-19 Im Geschäftsjahr 2020 bzw. 2021 kam es insbesondere in folgenden Bereichen zu Auswirkungen auf Schätzungen und Ermessensspielräume: • Im Geschäftsjahr 2020 traten Anhaltspunkte für eine Wertminderung gemäß IAS 36 durch die Covid-19-Krise auf, womit die Durchführung von Wertminderungstests von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit Firmenwert notwendig wurde (siehe Note 21 – Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte). • Bei den Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen kam es zu Schätzungsänderungen in Bezug auf verschobene Teilelieferungen sowie gestiegener Zinssätze (siehe Note 23 – Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen). • Die Beurteilung der Aktivierungsfähigkeit und Werthaltigkeit von Entwicklungsleistungen für Kunden führte aufgrund von verschobenen Teilelieferungen und gestiegener Zinssätze zu Anpassungen (siehe Note 25 – Vertragserfüllungskosten und Note 30 – Kundenbezogene Entwicklungsleistungen). • Bei der Absicherung von Zahlungsströmen kann Hedge Accounting dann angewendet werden, wenn der Eintritt des Grundgeschäfts höchstwahrscheinlich ist. Bei bestehenden Sicherungsbeziehungen wird diese Einschätzung regelmäßig evaluiert. Hinsichtlich des Hedge Accountings wurde die Einschätzung betreffend den Eintritt von erwarteten Transaktionen aktualisiert. Zum 31. Dezember 2021 wurden diese weiterhin mit hoher Wahrscheinlichkeit angenommen und führten somit zu keinen Änderungen (siehe Note 45 – Derivative Finanzinstrumente, Hedge Accounting und Fair Value Hedge). • Die Covid-19-Krise führte zu starken Schwankungen des Kreditrisikos bei Vertragspartnern, was in den Berechnungsmodellen für die Expected Credit Losses berücksichtigt wurde (siehe Note 31 – Forderungen). • Zudem fand eine Überprüfung der Aktivierung von latenten Steueransprüchen aus temporären Differenzen und Verlustvorträgen hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit künftiger zu versteuernder Erträge statt. Aufgrund der bestehenden Unsicherheiten konnten nicht auf sämtliche steuerlichen Verlustvorträge aktive latente Steuern gebildet werden (siehe Note 19 – Ertragsteuern und latente Steueransprüche/-schulden). Je nach Entwicklung der Covid-19-Krise können sich in den genannten Bereichen auch Auswirkungen für das Geschäftsjahr 2022 ergeben. Diese Schätzungsänderungen bzw. bedeutende Bilanzierungs- und Bewertungseffekte werden in der folgenden Tabelle dargestellt: EBIT-wirksame Effekte Erläuterung Bilanzieller Effekt 2020 EUR'000 Bilanzieller Effekt 2021 EUR'000 Wertminderungstest (IAS 36) Wertminderung Firmenwert Siehe Note 21 – Immmaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte –18.757 0 Wertminderungstest (IAS 36) Wertminderung Sachanlagen Siehe Note 22 – Sachanlagen –7.685 0 Entwicklungsprojekte (IFRS 15) Schätzungsänderungen bei Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen Siehe Note 23 – Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen –3.777 –1.582 Entwicklungsprojekte (IFRS 15) Wertminderungen bei Vertragserfüllungskosten Siehe Note 25 – Vertragserfüllungskosten –2.873 0 Entwicklungsprojekte (IFRS 15) Wertminderungen bei kundenbezogenen Entwicklungsleistungen Siehe Note 30 – Kundenbezogene Entwicklungsleistungen –1.780 0 Personalaufwand (IAS 19/IAS 20) Ergebniswirksam erfasste Ansprüche aus Kurzarbeit Siehe Note 16 - Personalaufwand 27.299 3.293 Personalaufwand (IAS 19/IAS 20) Aufwendungen aus Personalabbau Siehe Note 16 – Personalaufwand –11.945 –2.312 Sonstiger betrieblicher Ertrag Fixkostenzuschuss I Siehe Note 14 – Sonstige betriebliche Erträge 3.292 0 Sonstiger betrieblicher Ertrag Verlustersatz Siehe Note 14 - Sonstige betriebliche Erträge 0 7.000 Expected Credit Loss auf Finanzinstrumente (IFRS 9) Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen Siehe Note 31 – Forderungen und Note 23 – Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen –853 1.053 –17.078 7.451 EBIT-neutrale Effekte Erläuterung Latente Steuern (IAS 12) Aufgrund der negativen Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2020 und 2021, sowie der veränderten Planungsannahmen konnten nicht auf sämtliche steuerliche Verlustvortäge aktive latente Steuern angesetzt werden Siehe Note 19 - Ertragssteuern und latente Steueransprüche/-schulden Eigenkapital Die im Anhang des Geschäftsberichts der FACC AG zum 31. Dezember 2019 angeführte vorgeschlagene Dividende von 0,15 EUR je Aktie, wurde aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 26.06.2020 nicht ausgeschüttet Siehe Note 33 - Eigenkapital Finanzverbindlichkeiten (IFRS 9) Im Rahmen der Corona-Pandemie wurde am 26. Juni 2020 eine neue Fazilität in Höhe von 60.000 TEUR (OeKB Covid-19-KRR) abgeschlossen und in den Basisvertrag integriert Siehe Note 38 - Finanzverbindlichkeiten Sonstige Verbindlichkeiten (IFRS 9) Zum Bilanzstichtag 31.12.2020 waren Stundungen für Abgaben und Steuern im Ausmaß von 17.819 TEUR aufrecht. Im Jänner 2021 wurden diese vollständig bezahlt. Siehe Note 39 - Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 7. Schätzungen und Ermessensspielräume Die Erstellung des Konzernabschlusses erfordert, dass vom Management zu einem gewissen Grad Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, die die bilanzierten Vermögenswerte und Schulden sowie Eventualschulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag sowie den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während der Berichtsperiode beeinflussen. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von den Schätzungen abweichen. Die Beurteilung der Werthaltigkeit von Firmenwerten, von Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer, sowie von Vertragserfüllungskosten basiert auf Berechnungen des Nutzungswerts mittels Discounted-Cashflow-Methode. Der dabei erzielbare Betrag ist stark abhängig von den erwarteten Einzahlungsüberschüssen sowie vom verwendeten Kapitalkostensatz. Hinsichtlich dieser Parameter werden vom Management Schätzungen und zukunftsbezogene Annahmen über die in den Planungsperioden erwarteten Einzahlungsüberschüsse und Kapitalkostensätze von FACC sowie einzelner zahlungsmittelgenerierender Einheiten getroffen. Die vorgenommenen Schätzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen unter der Prämisse der Unternehmensfortführung getroffen, bauen auf Erfahrungswerten auf und berücksichtigen die verbleibende Unsicherheit in einer angemessenen Weise. Um die Auswirkungen sich verändernder Parameter bei der Planungsrechnung auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen, wurde eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Die Planungsannahmen, die für den Wertminderungstest des Firmenwerts getroffen wurden, sowie die Sensitivitätsanalyse werden in Note 21 – Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte erläutert. Die Überprüfung der Werthaltigkeit von Vertragserfüllungskosten erfolgte im Geschäftsjahr 2021, sofern Anzeichen für eine Wertminderung, wie beispielsweise die Erwartung eines Verlusts im Rahmen der Mehrjahresplanung, gegeben waren. Die Beurteilung der Werthaltigkeit basiert auf Berechnungen des Nutzungswerts der Entwicklungsprojekte mittels Discounted-Cashflow-Methode. Der dabei erzielbare Betrag ist stark abhängig von den erwarteten Einzahlungsüberschüssen der jeweiligen Projekte sowie vom verwendeten Kapitalkostensatz. Hinsichtlich dieser Parameter werden vom Management Schätzungen und zukunftsbezogene Annahmen über die in den Planungsperioden erwarteten Einzahlungsüberschüsse und Kapitalkostensätze getroffen. Die vorgenommenen Schätzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen unter der Prämisse der Unternehmensfortführung getroffen, bauen auf Erfahrungswerten auf und berücksichtigen die verbleibende Unsicherheit in einer angemessenen Weise. Die Beurteilung eines Wertminderungsbedarfs erfolgt auf Ebene einzelner bzw. gemeinsam zu betrachtender Projekte, soweit diese unabhängige Cashflows generieren. Entwicklungsprojekte desselben Flugzeugtyps werden unter bestimmten Voraussetzungen bei der Werthaltigkeitsprüfung zusammengefasst. Die Nutzungsdauer von Sachanlagen beruht auf Schätzungen, die auf dem Betrieb vergleichbarer Anlagen beruhen. Die so festgelegten Nutzungsdauern werden laufend auf ihre weitere Gültigkeit geprüft und gegebenenfalls angepasst. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern sind in Note 49 – Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben. Der FACC-Konzern bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses unter Zugrundelegung der unkündbaren Grundlaufzeit des Leasingverhältnisses sowie unter Einbeziehung der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option ausüben wird, oder der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Kündigung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option nicht ausüben wird. Der FACC-Konzern hat einen Leasingvertrag abgeschlossen, der Verlängerungs- und Kündigungsoptionen enthält. Der Konzern trifft bei der Beurteilung, ob hinreichende Sicherheit besteht, dass die Option zur Verlängerung bzw. zur Kündigung des Leasingverhältnisses ausgeübt oder nicht ausgeübt wird, Ermessensentscheidungen. Das heißt, er zieht alle relevanten Faktoren in Betracht, die für die FACC einen wirtschaftlichen Anreiz darstellen, die Verlängerungs- oder die Kündigungsoption auszuüben. Nach dem Bereitstellungsdatum bestimmt der FACC-Konzern die Laufzeit des Leasingverhältnisses erneut, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine Änderung von Umständen eintritt, das bzw. die innerhalb seiner Kontrolle liegt und sich darauf auswirkt, ob er die Option zur Verlängerung bzw. zur Kündigung des Leasingverhältnisses ausüben wird oder nicht (z. B. Durchführung von wesentlichen Mietereinbauten oder wesentliche Anpassung des zugrundeliegenden Vermögenswerts). Der FACC-Konzern kann den dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmen. Daher verwendet die FACC zur Bewertung von Leasingverbindlichkeiten seinen Grenzfremdkapitalzinssatz. Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist der Zinssatz, den der FACC-Konzern zahlen müsste, wenn er für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit die Mittel aufnehmen würde, die die FACC in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld für einen Vermögenswert mit einem dem Nutzungsrecht vergleichbaren Wert benötigen würde. Der Grenzfremdkapitalzinssatz spiegelt somit die Zinsen wider, die der FACC-Konzern „zu zahlen hätte“. Wenn keine beobachtbaren Zinssätze verfügbar sind oder wenn der Zinssatz angepasst werden muss, um die Bedingungen des Leasingverhältnisses abzubilden, muss der Grenzfremdkapitalzinssatz geschätzt werden. Der FACC-Konzern schätzt den Grenzfremdkapitalzinssatz anhand beobachtbarer Inputfaktoren (z. B. Marktzinssätze), sofern diese verfügbar sind, und muss bestimmte unternehmensspezifische Schätzungen vornehmen. Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen werden mit dem Barwert der künftigen Einzahlungen für angefallene Entwicklungskosten angesetzt, wobei die Schätzung für die Wertermittlung auf Basis des vom Aufsichtsrat freigegebenen Budgets für das kommende Geschäftsjahr, der Mittelfristplanung für die nächsten fünf Jahre und in der Folge maximal mit den Raten des Airline Monitors erfolgt. Zusätzlich wird das im IFRS 9 angeführte zukunftsorientierte Modell der erwarteten Kreditausfälle herangezogen. Dies erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen bezüglich der Frage, inwieweit die erwarteten Kreditausfälle durch Veränderungen bei den wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst werden. Diese Einschätzung wird auf Grundlage gewichteter Wahrscheinlichkeiten bestimmt. Die Ermittlung der Wertberichtigung von ForderungenausLieferungen und Leistungen, von Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerte erfolgt auf Grundlage von Erfahrungswerten hinsichtlich Überfälligkeit sowie der geschätzten Wahrscheinlichkeit des Zahlungseingangs. Im Bereich der Vorräte erfolgen Abwertungen auf Lagerhüter (Slow Moving Items). Diese werden nach Warengruppen kategorisiert und mit spezifischen Abschlägen bewertet. Als Lagerhüter werden im System jene Materialien gekennzeichnet, die eine Lagerdauer von mehr als 24 Monaten aufweisen. Die Ermittlung der Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern erfolgt anhand versicherungsmathematischer Berechnungen durch Aktuare. Die versicherungsmathematische Bewertung basiert auf Annahmen zu Abzinsungssätzen, künftigen Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Sterblichkeit. Bei der Ermittlung des angemessenen Diskontierungssatzes orientiert sich das Management an langfristigen Marktzinssätzen. Die Sterberate basiert auf öffentlich zugänglichen Sterbetafeln im entsprechenden Land. Künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen basieren auf erwarteten künftigen Inflationsraten für das jeweilige Land. Alle Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft. Weitere Details zu den getroffenen Annahmen sowie zu Sensitivitäten sind in Note 35 – Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern angeführt. Zur Ermittlung der aktiven latenten Steuern sind Annahmen bezüglich des künftigen zu versteuernden Ergebnisses und des Zeitpunkts der Realisierung der aktiven latenten Steuern zu treffen. Da jedoch die zukünftigen Geschäftsentwicklungen unsicher sind und teilweise nicht von FACC beeinflusst werden können, ist die Bewertung der latenten Steuern mit Unsicherheiten verbunden. Zur Gewährleistung werden Rückstellungen nach einem standardisierten Prozess ermittelt. Ausgehend von den Divisionsleitern werden derartige Risiken zu jedem Abschlussstichtag ermittelt und vom Management eingeschätzt. Im Falle eines zu berücksichtigenden Risikos ist vom jeweiligen Verantwortungsbereich eine bestmögliche Schätzung auf Basis von Erfahrungswerten sowie auf Basis von Einzelbeurteilungen hinsichtlich der Höhe des Rückstellungsansatzes vorzunehmen. Die Rückstellungen werden regelmäßig an neue Erkenntnisse angepasst. Drohende Verluste werden sofort als Aufwand erfasst, wenn wahrscheinlich ist, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen werden. Die Ermittlung der Auftragskosten erfordert in erheblichem Maß Einschätzungen des Managements hinsichtlich der Erfüllung bestimmter Leistungsanforderungen sowie der Entwicklung von Produktivitätsverbesserungen und Gewährleistungsaufwendungen. Zusätzlich ist auch zu beurteilen, ob einzelne Vereinbarungen mit Kunden als ein Vertrag zu betrachten sind. Dies hängt insbesondere davon ab, ob Lieferverpflichtungen gemeinsam verhandelt wurden und gleiche Produkte betreffen. Im Rahmen von Kunden- und Lieferantenverträgen sind auch Einschätzungen hinsichtlich des Ausgangs von Streitigkeiten von Nachforderungen seitens FACC und Gegenforderungen des Kunden und Lieferanten zu treffen. Diese sind teilweise abhängig vom Ausgang von Rechtsstreitigkeiten. Ein Ansatz von Nachforderungen erfolgt nur in Ausnahmefällen, wenn eine externe Rechtsmeinung vorliegt, die die Durchsetzbarkeit der Nachforderung der Höhe und dem Grunde nach mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit bestätigt. Zur Bewertung der Risiken aus Gegenforderungen in wesentlicher Höhe erfolgt der Ansatz von Rückstellungen unter Berücksichtigung aller Chancen und Risiken ebenfalls auf Basis von eingeholten Rechtsmeinungen. FACC ist Beklagte in mehreren Verfahren im In- und im Ausland. Hinsichtlich der Erfolgsaussichten sind Einschätzungen zu treffen. Basis für diese Einschätzungen sind externe Rechtsanwaltsschreiben und Beurteilungen der internen Rechtsabteilung. 8. Geschäftssegmente Die Segmentberichterstattung folgt der internen Steuerung und Berichterstattung der FACC AG (gemäß IFRS). Die zentrale Erfolgsgröße, anhand derer die Steuerung der Geschäftssegmente erfolgt und die an die verantwortliche Unternehmensinstanz (Vorstand der FACC AG) berichtet wird, ist das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT). Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte dienen, wurden drei operative Segmente gebildet: • Aerostructures: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Strukturbauteilen • Engines & Nacelles: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Triebwerksbauteilen • Cabin Interiors: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Innenausstattungen Neben den drei operativen Segmenten umfasst das Gesamtunternehmen noch die zentralen Dienste Finanzen und Controlling, Personal, Legal, Qualitätssicherung, Forschung und Entwicklung, Communication & Marketing, Einkauf und EDV (einschließlich Engineering Services). Die zentralen Dienste unterstützen die operativen Segmente im Rahmen einer Matrixorganisation bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Deren Aufwendungen und Erträge werden mittels eines festgelegten Verfahrens den drei Segmenten zugeordnet. Aerostructures Engines & Nacelles Cabin Interiors Summe EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 Geschäftsjahr 2020 Umsatzerlöse 184.741 115.277 226.873 526.891 Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) –26.709 –22.939 –24.703 –74.351 Investitionen 5.798 3.997 5.446 15.241 Abschreibungen und Wertminderungen –20.101 –14.168 –15.805 –50.074 Vermögenswerte am 31. Dezember 2020 266.653 125.828 257.041 649.522 davon langfristige Vermögenswerte am 31. Dezember 2020 141.412 56.818 106.003 304.234 Aerostructures Engines & Nacelles Cabin Interiors Summe EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 Geschäftsjahr 2021 Umsatzerlöse 167.543 103.661 226.350 497.554 Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) –28.549 8.699 –5.216 –25.066 Investitionen 5.703 672 5.447 11.822 Abschreibungen und Wertminderungen –10.875 –5.215 –6.736 –22.826 Vermögenswerte am 31. Dezember 2021 269.810 122.962 251.693 644.465 davon langfristige Vermögenswerte am 31. Dezember 2021 138.418 46.228 106.164 290.809 Im Segment Aerstructures wurden Wertminderungen hinsichtlich des Firmenwerts in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 10.365 TEUR), der Vertragserfüllungskosten in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 1.915 TEUR) und der kundenbezogenen Entwicklungsleistungen in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 1.780 TEUR) berücksichtigt. Im Segment Engines & Nacelles wurden Wertminderungen hinsichtlich des Firmenwerts in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 3.054 TEUR), der Sachanlagen in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 4.393 TEUR) und der Vertragserfüllungskosten in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 958 TEUR) berücksichtigt. Im Segment Cabin Interiors wurden Wertminderungen hinsichtlich des Firmenwerts in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 5.339 TEUR) und der Sachanlagen in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 3.292 TEUR) berücksichtigt. Die gesamten Segmenterlöse stellen Außenumsätze mit Externen dar. Die Umsatzerlöse nach geografischen Gebieten werden nach dem Sitz des Kunden in Note 9 – Umsatzerlöse dargestellt. Für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr erwirtschaftete der Konzern mit einem externen Kunden Umsätze, die 10 % der Gesamtumsätze überschritten, und zwar im Ausmaß von 245.286 TEUR (Vorjahr: 243.490 TEUR). Mit diesem Kunden werden Umsatzerlöse in allen drei Segmenten erzielt. Die langfristigen Vermögenswerte (Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagevermögen, Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen, Vertragsvermögenswerte und Vertragserfüllungskosten) befinden sich wie im Vorjahr im Wesentlichen im Inland. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 9. Umsatzerlöse Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden werden durch die Produktion von Flugzeugkomponenten sowie durch Engineering-Leistungen und andere Leistungen im Zusammenhang mit der Produktion von Flugzeugkomponenten erwirtschaftet. Die Umsatzerlöse nach Art und Segment sowie nach geografischer Aufteilung sind nachstehend aufgeschlüsselt: 2020 2021 2020 2021 2020 2021 2020 2021 Aero- structures EUR'000 Aero- structures EUR'000 Engines & Nacelles EUR'000 Engines & Nacelles EUR'000 Cabin Interiors EUR'000 Cabin Interiors EUR'000 Summe EUR'000 Summe EUR'000 Verkauf von Produkten 172.967 153.549 105.288 94.197 219.452 208.018 497.707 455.764 Entwicklungs- und sonstige Dienstleistungen 11.774 13.993 9.988 9.464 7.422 18.333 29.184 41.790 184.741 167.543 115.277 103.661 226.873 226.350 526.891 497.554 2020 2021 EUR'000 EUR'000 Deutschland 197.926 189.610 Kanada 73.334 86.879 USA 82.715 80.871 Großbritannien 58.370 57.652 China 31.365 30.700 Sonstige Länder 83.181 51.842 526.891 497.554 Im FACC-Konzern erfolgt die Realisierung von Umsatzerlösen aus dem Verkauf von Produkten sowie bei Entwicklungs- und sonstigen Dienstleistungen fast ausschließlich zeitpunktbezogen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben üblicherweise Zahlungsziele bis zu 90 Tagen, bei Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerten bestehen teilweise Zahlungspläne mit Meilensteinzahlungen. Erwartete künftige Umsatzerlöse für zum Berichtszeitraum nicht erfüllte (oder teilweise nicht erfüllte) Leistungsverpflichtungen aus bestehenden Verträgen betragen 0 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). Diese Leistungsverpflichtungen beziehen sich auf feste, noch zu liefernde Shipsets bzw. noch zu erbringende Leistungen. 10. Umsatzkosten 2020 2021 EUR'000 EUR'000 Materialaufwendungen –354.870 –307.209 Personalaufwendungen –136.216 –126.088 Abschreibungen –18.692 –17.880 Allgemeine Verwaltungsaufwendungen –9.623 –11.658 –519.400 –462.836 11. Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen 2020 2021 EUR'000 EUR'000 Materialaufwendungen –82 –221 Personalaufwendungen –745 –807 Abschreibungen –45 –240 Allgemeine Verwaltungsaufwendungen –172 –189 –1.043 –1.457 12. Vertriebsaufwendungen 2020 2021 EUR'000 EUR'000 Materialaufwendungen –374 –398 Personalaufwendungen –5.595 –4.225 Abschreibungen –109 –93 Allgemeine Verwaltungsaufwendungen –4.764 –1.340 –10.841 –6.056 13. Verwaltungsaufwendungen 2020 2021 EUR'000 EUR'000 Materialaufwendungen –1.013 –695 Personalaufwendungen –18.167 –18.573 Abschreibungen –4.787 –4.613 Fremdwährungseffekte –6.211 1.765 Allgemeine Verwaltungsaufwendungen –15.842 –19.110 –46.020 –41.226 14. Sonstige betriebliche Erträge 2020 2021 EUR'000 EUR'000 Erträge aus Förderungen und steuerfreien Zuschüssen 8.640 14.329 Sonstige 1.164 3.980 9.804 18.309 Die Erträge aus Förderungen und steuerfreien Zuschüssen betreffen im Wesentlichen den Verlustersatz, die Forschungsprämie sowie die Energieabgabenvergütung. Die Position „Sonstige“ enthält im Wesentlichen Schadensvergütungen. 15. Sonstige betriebliche Aufwendungen und Wertminderungen 2020 2021 EUR'000 EUR'000 Wertminderung Firmenwert –18.757 0 Wertminderung Sachanlagevermögen –7.685 0 Wertminderung Vertragserfüllungskosten –2.873 0 Wertminderung Kundenbezogene Entwicklungsleistungen –1.780 0 Rechtsstreitigkeiten 0 –25.505 Sonstige –2.646 –3.849 –33.741 –29.353 Die Position „Sonstige“ enthält im Wesentlichen Aufwendungen aus Vorperioden. Durch die Entscheidung eines londoner Schiedsgerichtsverfahrens in Zusammenhang mit einem Lieferanten wurden 25,5 Mio. EUR als Aufwand erfasst. 16. Personalaufwand In den Aufwendungen für Abfertigung und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen betrugen die Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen 1.453 TEUR (Vorjahr: 1.891 TEUR). 2020 2021 EUR'000 EUR'000 Löhne und Gehälter 116.580 119.224 Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben und Leistungen 37.305 28.693 Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen 3.780 1.888 Aufwendungen für Pensionen 1.143 698 Sonstige Sozialaufwendungen 1.915 –810 160.722 149.693 Der Gesamtbetrag an verbuchter Kurzarbeitsbeihilfe vom AMS betrug 3.293 TEUR (Vorjahr: 27.298 TEUR), wovon bis zum Bilanzstichtag 5.259 TEUR (Vorjahr: 25.533 TEUR) bereits ausbezahlt wurden. Der Gesamtbetrag an Aufwendungen für Personalabbau betrug 2.312 TEUR (Vorjahr: 11.945 TEUR) und wurde bis zum jeweiligen Bilanzstichtag zur Gänze ausbezahlt. Die positive Veränderung der Position „Sonstigen Sozialaufwendungen“ resultiert aus Veränderungen der sonstigen personalbezogenen Rückstellungen. Der Mitarbeiterstand auf Basis von Vollzeitäquivalenten stellte sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar: 31.12.2020 31.12.2021 Anzahl Anzahl Arbeiter 1.535 1.460 Angestellte 1.119 1.078 2.655 2.538 davon Österreich 2.410 2.202 davon Ausland 245 336 17. Abschreibungen 2020 2021 EUR'000 EUR'000 Immaterielle Vermögenswerte 1.056 1.089 Sachanlagen 22.576 21.737 23.632 22.826 Hinsichtlich der Entwicklung der planmäßigen Abschreibung wird auf Note 21 – Immaterielle Vermögenswerte und auf Note 22 – Sachanlagen verwiesen. 18. Finanzergebnis 2020 2021 EUR'000 EUR'000 Zinserträge aus Bankguthaben 128 –21 Bewertung von finanziellen Vermögenswerten 7 7 Sonstige Finanzerträge 21 48 Aufzinsungen 1.699 1.620 Sonstiges Finanzergebnis 1.855 1.655 Zinsaufwand aus Anleihen –1.816 0 Zinsaufwand aus Bankkrediten –2.004 –2.825 Zinsaufwand aus Leasingverbindlichkeiten –2.118 –1.923 Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen –2.720 –2.319 Finanzierungsaufwendungen –8.657 –7.067 Finanzergebnis –6.802 –5.412 Das Nettoergebnis setzt sich gemäß den Kategorien des IFRS 9 wie folgt zusammen: 31. Dezember 2020 Operatives Ergebnis Finanzergebnis Wert- berichtigung Währungs- umrechnung Derivate- bewertung Zinsen Ergebnis aus FV-Bewertung Nettoergebnis EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte –6.681 –18.494 0 472 0 –24.704 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Schulden 0 17.167 0 –3.820 0 13.347 Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert 0 0 5.428 0 0 5.428 Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert 0 0 0 7 0 7 31. Dezember 2021 Operatives Ergebnis Finanzergebnis Wert- berichtigung Währungs- umrechnung Derivate- bewertung Zinsen Ergebnis aus FV-Bewertung Nettoergebnis EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte –88 17.029 0 610 0 17.551 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Schulden 0 –3.638 0 –2.825 0 –6.463 Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert 0 0 –5.929 0 0 –5.929 Erfolgsneutral zum beizulegenenden Zeitwert 0 0 0 7 0 7 19. Ertragsteuern und latente Steueransprüche/-schulden Als Ertragsteuern sind sowohl die in den einzelnen Gesellschaften gezahlten oder geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag als auch die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. 2020 2021 EUR'000 EUR'000 Laufender Steueraufwand 482 –62 Latenter Steueraufwand/-ertrag 3.678 6.946 4.160 6.885 Die Ursachen für den Unterschied zwischen dem im Geschäftsjahr 2021 gültigen österreichischen Körperschaftsteuersatz von 25 % (Vorjahr: 25 %) und der ausgewiesenen Konzernsteuerquote stellen sich folgendermaßen dar: 2020 2021 EUR'000 EUR'000 Ergebnis vor Ertragsteuern –81.153 –30.478 Rechnerischer Ertragsteueraufwand 25 % –20.288 –7.620 Abweichende ausländische Steuersätze –48 210 Steuerliche Verluste, für die keine latente Steuer aktiviert wurde 10.440 775 Steuerfreie Einnahmen –1.336 –1.277 Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen 4.932 1.080 Steuereffekt aus Vorjahren –680 0 Auswirkungen Verlustrücktrag 1.861 0 Sonstige Effekte 959 –54 Effektivsteuerbelastung –4.160 –6.885 Effektivsteuerquote in % 5,1 % 22,6 % Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern gültig oder angekündigt sind. In Österreich wird ein Körperschaftsteuersatz von 25 % zugrunde gelegt. Bei den ausländischen Gesellschaften werden die latenten Steuern auf Basis der entsprechenden länderspezifischen Steuersätze berechnet. Sie lagen im Geschäftsjahr 2021 zwischen 16 % und 27 % (Vorjahr: 21 % und 27 %). Die im sonstigen Ergebnis erfassten Steuern stellen sich wie folgt dar: 2020 2021 Vor Steuern EUR'000 Steuerertrag/ -aufwand EUR'000 Nach Steuern EUR'000 Vor Steuern EUR'000 Steuerertrag/ -aufwand EUR'000 Nach Steuern EUR'000 Fair-Value-Bewertung Wertpapiere 1 0 1 –3 1 –2 Cashflow Hedges 12.967 –3.242 9.725 –18.727 4.682 –14.045 Neubewertungseffekt Abfertigung 323 –81 243 193 –48 145 13.291 –3.323 9.969 –18.538 4.634 –13.903 Die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt: Stand am 31. Dezember 2020 Stand am 01.01.2020 EUR'000 Erfasst im Gewinn oder Verlust EUR'000 Erfasst im sonstigen Ergebnis EUR'000 Netto EUR'000 Latente Steueransprüche EUR'000 Latente Steuerschulden EUR'000 Immaterielle Vermögenswerte 279 –699 0 –420 0 –420 Sachanlagen –15.760 1.530 0 –14.230 0 –14.230 Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen –1.150 –64 0 –1.214 0 –1.214 Vertragsvermögenswerte –559 –77 0 –637 0 –637 Vertragserfüllungskosten –20.944 –3.028 0 –23.972 0 –23.972 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 423 –438 0 –15 0 –15 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 265 –795 0 –530 0 –530 Vorräte 228 1.071 0 1.299 1.299 0 Kundenbezogene Entwicklungsleistungen –3.824 3.824 0 0 0 0 Sonstige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen –42 –1.491 0 –1.533 0 –1.533 Investitionszuschüsse –178 178 0 0 0 0 Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern 731 469 –81 1.120 1.120 0 Rückstellungen –121 52 0 –69 0 –69 Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen 150 –150 0 0 0 0 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 12.708 –12.678 0 30 30 0 Finanzverbindlichkeiten 8.393 12.272 0 20.665 20.665 0 Derivative Finanzinstrumente 481 2.761 –3.242 0 0 0 Sonstige Vermögensgegenstände (inkl. liquider Mittel) –561 154 0 –407 0 –407 Steuerliche Verlustvorträge 22.070 2.647 0 24.717 24.717 0 Auswirkungen Verlustrücktrag 0 –1.861 0 0 0 0 Steueransprüche/-schulden vor Verrechnung 2.587 3.678 –3.323 4.803 47.831 –43.027 Verrechnung der Steuern –42.643 42.643 Steueransprüche/-schulden netto 2.587 3.678 –3.323 4.803 5.188 –384 Stand am 31. Dezember 2021 Stand am 01.01.2021 EUR'000 Erfasst im Gewinn oder Verlust EUR'000 Erfasst im sonstigen Ergebnis EUR'000 Netto EUR'000 Latente Steueransprüche EUR'000 Latente Steuerschulden EUR'000 Immaterielle Vermögenswerte –420 322 0 –98 0 –98 Sachanlagen –14.230 48 0 –14.182 0 –14.182 Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen –1.214 –716 0 –1.930 0 –1.930 Vertragsvermögenswerte –637 –7 0 –644 0 –644 Vertragserfüllungskosten –23.972 1.895 0 –22.077 0 –22.077 Sonstige finanzielle Vermögenswerte –15 0 1 –15 0 –15 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen –530 530 0 0 0 0 Vorräte 1.299 –952 0 347 347 0 Kundenbezogene Entwicklungsleistungen 0 0 0 0 0 0 Sonstige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen –1.533 1.392 0 –141 0 –141 Investitionszuschüsse 0 0 0 0 0 0 Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern 1.120 –36 –48 1.036 1.036 0 Rückstellungen –69 54 0 –15 0 –15 Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen 0 0 0 0 0 0 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 30 203 0 233 233 0 Finanzverbindlichkeiten 20.665 –1.127 0 19.538 19.538 0 Derivative Finanzinstrumente 0 –2.636 4.682 2.046 2.046 0 Sonstige Vermögensgegenstände (inkl. liquider Mittel) –407 –436 0 –843 0 –843 Sonstige Verbindlichkeiten 0 92 0 92 92 0 Steuerliche Verlustvorträge 24.717 8.320 0 33.037 33.037 0 Auswirkungen Verlustrücktrag 0 0 0 0 0 Steueransprüche/-schulden vor Verrechnung 4.803 6.946 4.634 16.384 56.328 –39.944 Verrechnung der Steuern –39.567 39.567 Steueransprüche/-schulden netto 4.803 6.946 4.634 16.384 16.761 –377 Die aktivierten Verlustvorträge stammen ausschließlich aus der FACC Operations GmbH und betrugen am 31. Dezember 2021 132.149 TEUR (Vorjahr: 98.869 TEUR FACC Operations GmbH). Aufgrund der Steuerplanungsrechnung wurden im aktuellen Geschäftsjahr 2021 für Verlustvorträge in Höhe von 45.021 TEUR (Vorjahr: 41.762 TEUR) keine aktiven latenten Steuern angesetzt. Darin enthalten sind Verluste im Zusammenhang mit dem Fake President Incident, die steuerlich noch nicht veranlagt wurden. Die Realisierung der aktivierten Verlustvorträge kann aufgrund der Mittelfristplanung als hinreichend sicher betrachtet werden. Zum 31. Dezember 2021 bestanden temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen (Outside Basis Differences) in Höhe von 2.279 TEUR (Vorjahr: 1.624 TEUR), für die gemäß IAS 12.39 keine latente Steuerschuld angesetzt wurde, da die FACC AG in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf zu steuern und sich diese temporären Differenzen nicht in absehbarer Zeit auflösen werden. Die passiv latenten Steuern resultieren aus den Abschlüssen der ausländischen Tochtergesellschaften und bestehen gegenüber ausländischen Steuerbehörden. 20. Ergebnis je Aktie Die Anzahl der ausgegebenen Aktien betrug zum Bilanzstichtag 45.790.000 Stück. Da im abgelaufenen Geschäftsjahr keine verwässernd wirkenden potenziellen Stammaktien im Umlauf waren oder eigene Aktien gehalten wurden, entspricht das verwässerte Ergebnis je Aktie dem unverwässerten Ergebnis je Aktie. Das Ergebnis je Aktie von –0,52 EUR (Vorjahr: –1,68 EUR) wird aus dem durch die gewichtete Aktienanzahl geteilten Ergebnis, das den Aktionären der Muttergesellschaft zuzurechnen ist, errechnet. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG In der Gesamtergebnisrechnung wird, ausgehend vom Ergebnis nach Steuern, auf das Gesamtergebnis gemäß IAS 1 übergeleitet. Dieses umfasst insbesondere den Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung, versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Bewertung von leistungsorientierten langfristigen Mitarbeitervergütungen, die Veränderung der Hedging-Reserve sowie das Bewertungsergebnis von Wertpapieren der Kategorie „Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert“. Die sonstigen Ergebnisbestandteile werden nach Steuern ausgewiesen. Erläuterungen zur Konzernbilanz 21. Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar: Firmenwert Software Rechte Entwicklungskosten Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände Summe EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 Anschaffungskosten Stand am 1. Jänner 2020 18.685 22.548 2.732 1.030 75 45.069 Währungsdifferenzen 73 –43 0 0 0 30 Zugänge 0 261 30 1.259 142 1.692 Abgänge –18.757 0 0 0 0 –18.757 Umbuchungen 0 428 0 0 0 428 Stand am 31. Dezember 2020 0 23.194 2.762 2.289 216 28.461 Währungsdifferenzen 0 44 0 0 0 44 Zugänge 0 854 9 523 13 1.399 Umbuchungen 0 794 0 0 –229 564 Stand am 31. Dezember 2021 0 24.885 2.772 2.812 0 30.468 Kumulierte Abschreibungen Stand am 1. Jänner 2020 0 20.871 2.101 0 0 22.972 Währungsdifferenzen 0 –35 0 0 0 –35 Laufende Abschreibungen 0 981 74 0 0 1.056 Wertminderungen 18.757 0 0 0 0 18.757 Abgänge –18.757 0 0 0 0 –18.757 Stand am 31. Dezember 2020 0 21.817 2.176 0 0 23.993 Währungsdifferenzen 0 32 0 0 0 32 Laufende Abschreibungen 0 1.012 77 0 0 1.089 Stand am 31. Dezember 2021 0 22.861 2.252 0 0 25.113 Buchwert am 31. Dezember 2020 0 1.377 586 2.289 216 4.469 Buchwert am 31. Dezember 2021 0 2.024 519 2.812 0 5.355 Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, die unternehmens- und auch kundenbezogene Entwicklungsleistungen beinhalten, betrugen im Geschäftsjahr 2021 43.862 TEUR (Vorjahr: 55.872 TEUR). 22. Sachanlagen Grundstücke und Gebäude Technische Anlagen Betriebs- und Geschäftsausstattung Anlagen in Bau Nutzungsrechte Summe EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 Anschaffungskosten Stand am 1. Jänner 2020 80.319 114.414 36.553 5.045 93.725 330.057 Währungsdifferenzen –105 0 –244 –6 –105 –461 Zugänge 151 2.389 3.129 5.782 5.332 16.782 Abgänge –9 –452 –420 –49 –4 –935 Umbuchungen 90 828 763 –2.109 0 –428 Stand am 31. Dezember 2020 80.445 117.179 39.781 8.663 98.947 345.015 Währungsdifferenzen 119 2 264 7 113 505 Zugänge 363 1.853 1.387 11.847 5.603 21.053 Abgänge 0 –2.833 –344 0 0 –3.177 Umbuchungen 11.735 4.777 612 –17.689 0 –564 Stand am 31. Dezember 2021 92.662 120.978 41.701 2.828 104.664 362.832 Kumulierte Abschreibungen Stand am 1. Jänner 2020 30.046 82.609 24.416 0 11.371 148.441 Währungsdifferenzen 0 0 –141 0 –26 –168 Laufende Abschreibungen 2.593 8.230 3.359 0 8.395 22.576 Wertminderungen 3.289 4.396 0 0 0 7.685 Abgänge 0 –332 –540 0 –538 –1.410 Stand am 31. Dezember 2020 35.928 94.901 27.093 0 19.202 177.125 Währungsdifferenzen 0 0 165 0 41 206 Laufende Abschreibungen 2.428 7.011 3.539 0 8.760 21.737 Abgänge 0 –2.783 –285 0 0 –3.067 Stand am 31. Dezember 2021 38.356 99.129 30.513 0 28.003 196.001 Buchwert am 31. Dezember 2020 44.517 22.277 12.688 8.663 79.745 167.890 Buchwert am 31. Dezember 2021 54.305 21.848 11.188 2.828 76.661 166.830 In der Position „Grundstücke und Gebäude“ sowie in den „Nutzungsrechten“ sind Grundwerte von Liegenschaften in der Höhe von 7.666 TEUR (Vorjahr: 7.723 TEUR) enthalten. Bestimmte Grundstücke und Gebäude dienen als Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (siehe Note 38 – Finanzverbindlichkeiten). Zum Bilanzstichtag bestanden Verpflichtungen zum Kauf von Sachanlagen in Höhe von 1.057 TEUR (Vorjahr: 6.436 TEUR). Daneben bestanden intern genehmigte Erwerbe in Höhe von 8.977 TEUR (Vorjahr: 26.917 TEUR), die noch zu keiner vertraglichen Verpflichtung geführt haben. Die Buchwerte der Nutzungsrechte entwickelten sich im Geschäftsjahr 2021 wie folgt: Grundstücke und Gebäude EUR'000 Technische Anlage und Fahrzeuge EUR'000 EDV EUR'000 Gesamt EUR'000 Stand am 1. Jänner 2020 72.297 7.472 2.584 82.354 Währungsdifferenzen –78 0 0 –78 Zugänge 441 3.123 1.768 5.332 Abgänge –538 –4 0 –542 Abschreibungen –4.792 –1.838 –1.765 –8.395 Stand am 31. Dezember 2020 68.405 8.752 2.587 79.745 Währungsdifferenzen 72 0 0 72 Zugänge 916 3.080 1.608 5.603 Abgänge 0 0 0 0 Abschreibungen –4.900 –2.343 –1.517 –8.760 Stand am 31. Dezember 2021 64.494 9.489 2.678 76.661 Zum 31. Dezember 2021 wurden die Anhaltpunkte nach IAS 36 hinsichtlich der Durchführung einer Werthaltigkeitsprüfung geprüft. Es ergab sich kein Erfordernis für die Durchführung einer Bewertung zum 31. Dezember 2021, womit in der Folge die Zahlen der Bewertung zum 31. Dezember 2020 angeführt werden: Die für die Ermittlung des Nutzungswerts wesentlichen Bewertungsparameter stellen sich wie folgt dar: 31.12.2020 Detailplanungszeitraum (fünf Jahre) Umsatzwachstum (durchschnittlich) 8,75 % EBIT-Marge (durchschnittlich) 4,46 % Wechselkurs EUR zu USD 1,20 Wachstumsrate nach Detailplanungszeitraum für alle CGUs 1,00 % Diskontierungszins für alle CGUs (WACC vor Steuern) 11,20 % Die Sensitivitätsanalyse hat ergeben, dass sich je nach Entwicklung der wesentlichen Bewertungsparameter nachfolgende zusätzliche Wertminderungen ergeben hätten: Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 Aero- structures EUR'000 Engines & Nacelles EUR'000 Cabin Interiors EUR'000 Erhöhung des Diskontierungs- zinssatzes um 50 Basispunkte 12.566 4.255 10.806 Erhöhung des Wechselkurses USD je 1 EUR um 0,05 51.042 23.793 42.145 Verringerung des EBIT um 10,0 % 19.632 6.527 16.743 Neben der Wertminderung des Firmenwerts im Geschäftsjahr 2020 wurden auf Basis des Wertminderungstests weiters Wertminderungen bei Sachanlagen in Höhe von 7.685 TEUR berücksichtigt. 23. Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen Die Entwicklung der Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen stellt sich wie folgt dar: 31.12.2020 31.12.2021 EUR'000 EUR'000 Stand am 1. Jänner 50.626 32.968 Schätzungsänderungen –3.777 –1.582 Teilabrechnungen –11.582 –7.391 Wertberichtigung –366 450 Verzinsung 1.083 847 Währungsumrechnung –3.016 2.450 32.968 27.742 Die Wertberichtigung der Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen entwickelte sich folgendermaßen: 31.12.2020 31.12.2021 EUR'000 EUR'000 Stand am 1. Jänner 109 475 Zuführung 385 18 Verwendung/Auflösung –19 –468 475 25 24. Vertragsvermögenswerte Die Vertragsvermögenswerte stellen sich wie folgt dar: 31.12.2020 31.12.2021 EUR'000 EUR'000 Entwicklungsprojekte (zeitraumbezogen) 2.725 146 Zahlungen an den Kunden 296 2.429 3.021 2.576 Die Entwicklung der Vertragsvermögenswerte stellt sich wie folgt dar: 31.12.2020 31.12.2021 EUR'000 EUR'000 Stand am 1. Jänner 5.433 3.021 Zugang und Teilgewinn 0 2.560 Teilabrechnungen –2.259 –389 Umgliederung 0 –2.725 Währungsumrechnung –153 109 3.021 2.576 25. Vertragserfüllungskosten Die Vertragserfüllungskosten setzen sich wie folgt zusammen: 31.12.2020 31.12.2021 EUR'000 EUR'000 Stand am 1. Jänner 97.521 95.887 Zugänge 13.057 11.624 Umgliederung 0 2.725 Amortisierung Vertragserfüllungskosten –11.819 –21.930 Wertminderungen –2.873 0 95.887 88.306 Die Position „Amortisierung Vertragserfüllungskosten“ enthält einen Betrag in Höhe von 8.060 TEUR, der aus dem Erhalt von Einmalzahlungen im Dezember 2021 resultiert. Im Geschäftsjahr 2021 wurden als Vertragserfüllungskosten aktivierte Entwicklungsprojekte einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgte auf Basis des Nutzungswerts mithilfe der Discounted-Cashflow-Methode. Die Ermittlung der Cashflows, die mit den jeweiligen Entwicklungsprojekten erzielt werden können, erfolgte auf Basis des vom Aufsichtsrat freigegebenen Budgets für das kommende Geschäftsjahr sowie der Mittelfristplanung der nächsten fünf Jahre (Detailplanungszeitraum). Für die über den Detailplanungszeitraum hinausgehenden Jahre von spezifischen Entwicklungsprojekten werden die Planungsprämissen des letzten Planjahres fortgeschrieben, limitiert mit den Raten des Airline Monitors. Die maximale Laufzeit beträgt dabei 20 Jahre. 26. Sonstige finanzielle Vermögenswerte 31.12.2020 31.12.2021 EUR'000 EUR'000 Wertpapiere, zum Marktwert bewertet 429 426 Beteiligung 71 71 501 497 Die Beteiligung betrifft die 3,01 % Anteile an der Techno-Z Ried Technologiezentrum GmbH, Ried im Innkreis. Zusätzlich wurden zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 18 % der Anteile an der AIRlabs Austria GmbH, Graz, erworben. Die Stammeinlage der FACC Operations GmbH belief sich auf 27 TEUR. 27. Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen 31.12.2020 31.12.2021 EUR'000 EUR'000 Langfristige Forderungen gegenüber Gemeinschaftsunternehmen, an dem das Mutterunternehmen beteiligt ist: 5.416 5.638 28. Sonstige Forderungen Der Posten Sonstige Forderungen setzt sich aus Vorauszahlungen und Kautionen in Höhe von 9.987 TEUR (Vorjahr: 9.405 TEUR) zusammen. 29. Vorräte 31.12.2020 31.12.2021 EUR'000 EUR'000 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 59.401 56.061 Unfertige Erzeugnisse 29.132 27.555 Fertige Erzeugnisse 16.676 6.970 Geleistete Anzahlungen 363 189 105.571 90.775 Vorratsbestand, brutto 114.872 98.953 Wertberichtigung 9.301 8.177 Vorratsbestand, netto 105.571 90.775 Die Vorräte konnten durch die fokussierte Umsetzung des Projekts zur Verbesserung des Working Capitals um 14.796 TEUR verringert werden. Die Vorräte, die in der Berichtsperiode als Materialaufwand erfasst wurden, betragen 241.398 TEUR (Vorjahr: 291.506 TEUR). Bei Vorräten mit einem Buchwert in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) wird mit einer Realisierung erst nach zwölf Monaten gerechnet. Wie im Vorjahr wurden keine Vorräte zur Sicherstellung von Finanzinstrumenten sicherungsübereignet oder verpfändet. 30. Kundenbezogene Entwicklungsleistungen 31.12.2020 31.12.2021 EUR'000 EUR'000 Stand am 1. Jänner 8.715 5.566 Zugänge 7.599 6.379 Abgänge –8.968 –5.776 Wertminderungen –1.780 0 5.566 6.170 Die kundenbezogenen Entwicklungsleistungen, die in der Berichtsperiode als Materialaufwand erfasst wurden, betragen 3.618 TEUR (Vorjahr: 6.225 TEUR). Bei kundenbezogenen Entwicklungsleistungen mit einem Buchwert in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) wird mit einer Realisierung erst nach zwölf Monaten gerechnet. Zur Sicherstellung von Finanzinstrumenten wurden keine kundenbezogenen Entwicklungsleistungen sicherungsübereignet oder verpfändet. 31. Forderungen 31.12.2020 31.12.2021 EUR'000 EUR'000 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto 67.672 58.784 Abzüglich Wertberichtigung –6.298 –5.762 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto 61.374 53.023 davon kurzfristig 59.799 51.365 davon langfristig 1.575 1.658 FACC unterhält im Zusammenhang mit Forderungen gegenüber einigen Kunden eine regresslose Zessionsvereinbarung mit zwei Finanzinstituten. Die verkauften Forderungen (Factoring) werden in Übereinstimmung mit der entsprechenden Regelung des IFRS 9 ausgebucht. Zum Bilanzstichtag waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 38.192 TEUR (Vorjahr: 17.722 TEUR) an Dritte verkauft. Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich wie folgt: 31.12.2020 31.12.2021 EUR'000 EUR'000 Stand am 1. Jänner 2.520 5.544 Zuführung 6.342 1.140 Verwendung/Auflösung –3.318 –1.074 5.544 5.611 Zusätzlich erfolgte eine standardisierte Wertberichtigung auf Basis der von IFRS 9 geforderten zukünftigen Kreditausfallwahrscheinlichkeit. Diese entwickelte sich wie folgt: 31.12.2020 31.12.2021 EUR'000 EUR'000 Stand am 1. Jänner 267 753 Zuführung 570 0 Verwendung/Auflösung –84 –603 753 150 Die Wertberichtigung betrifft im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen: Einzelwertberichtigung Standardisierte Einzelwertberichtigung 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen 0 0 475 25 Vertragsvermögenswerte 0 0 0 0 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.544 5.611 753 150 Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen 0 0 0 0 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 0 0 0 0 Die Analyse der Bruttobuchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen, der Vertragsvermögenswerte sowie der sonstigen finanziellen Forderungen stellt sich wie folgt dar: Bruttobetrag Wertberichtigung 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen 33.443 27.768 475 25 Vertragsvermögenswerte 3.021 2.576 0 0 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 67.672 58.784 6.298 5.762 Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen (kurz- und langfristig) 24.025 24.387 0 0 Sonstige finanzielle Vermögenswerte (kurz- und langfristig) 20.352 21.580 0 0 Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar: 31.12.2020 31.12.2021 EUR'000 EUR'000 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 61.374 53.023 davon nicht überfällig und nicht wertgemindert 32.325 40.867 davon überfällig und nicht wertgemindert 23.469 7.980 1 bis 60 Tage 12.871 3.108 61 bis 150 Tage 3.025 204 151 bis 365 Tage 4.953 2.994 über 365 Tage 2.620 1.674 davon wertgemindert 5.581 4.175 Die Buchwerte der wertberichtigten Forderungen stellt sich wie fogt dar: 31.12.2020 31.12.2021 EUR'000 EUR'000 Buchwert vor Êinzelwertberichtigung 11.125 9.787 abzüglich Einzelwertberichtung –5.544 –5.611 Buchwert nach Einzelwertberichtigung 5.581 4.175 Die überfälligen und nicht wertgeminderten Forderungen beziehen sich auf eine Reihe voneinander unabhängiger Kunden, bei denen aus jüngster Vergangenheit keine Ausfälle bekannt sind. Zum Abschlussstichtag deutet nichts darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben üblicherweise Zahlungsziele bis zu 90 Tagen, bei Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerten bestehen teilweise Zahlungspläne mit Meilensteinzahlungen. Die sonstigen Forderungen enthalten: 31.12.2020 31.12.2021 EUR'000 EUR'000 Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte Forderungen aus dem Fake President Incident 10.860 10.860 Sonstige 87 733 10.947 11.593 Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Vermögenswerte Forderungen aus sonstigen Steuern (insbesondere Umsatzsteuer) 2.074 20.651 Rechnungsabgrenzungsposten 2.758 2.608 Sonstige 8.596 2.040 13.429 25.300 24.376 36.892 Im Posten „Sonstige“ der sonstigen kurzfristigen nicht finanziellen Vermögenswerte ist per 31. Dezember 2020 eine Forderung aus dem Fixkostenzuschuss I in Höhe von 3.292 TEUR enthalten. Der Fixkostenzuschuss I betrifft die von der österreichischen Bundesregierung geschaffene Förderung von Fixkostenunterdeckungen durch Covid-19-bedingte Umsatzausfälle. Im Berichtszeitraum 2015/16 sind durch einen von außen gesteuerten Betrugsvorfall („Fake President Incident“) unrechtmäßig 52.847 TEUR an liquiden Mitteln aus der Gesellschaft abgeflossen. Infolge von unmittelbar eingeleiteten Maßnahmen konnte ein Betrag von 10.860 TEUR auf Empfängerkonten in China einer Sperre unterzogen werden. In weiterer Folge erfolgte im Mai 2019 die Rücküberweisung, der der FACC Operations GmbH zurechenbaren Gelder auf ein Konto der Republik Österreich. Da auf diese Gelder ein Rechtsanspruch besteht, geht das Management der FACC Operations GmbH davon aus, dass mit einer Überweisung der Gelder seitens der Republik Österreich an die FACC Operations GmbH in den nächsten zwölf Monaten gerechnet werden kann. Der Betrag von 10.860 TEUR wurde daher zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 unverändert als kurzfristige sonstige Forderung bilanziert. Die sonstigen Forderungen weisen keine nennenswerten Bestände an überfälligen Forderungen aus. Weiters wurden keine nennenswerten Wertberichtigungen auf diese Forderungen vorgenommen. 32. Liquide Mittel 31.12.2020 31.12.2021 EUR'000 EUR'000 Guthaben bei Kreditinstituten 92.535 114.958 Kassenbestand 13 8 92.548 114.966 33. Eigenkapital Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals der Geschäftsjahre 2020 und 2021 ist in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Das Grundkapital der FACC AG betrug zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 unverändert gegenüber dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 45.790 TEUR und ist voll eingezahlt. Es ist in 45.790.000 Stückaktien zu je 1 EUR eingeteilt. Die Kapitalrücklage beträgt, unverändert gegenüber dem vorjährigen Bilanzstichtag, 221.459 TEUR. In den übrigen Rücklagen sind folgende Posten, die alle im sonstigen Ergebnis erfasst werden, zusammengefasst. • Fremdwährungsumrechnungsrücklage: Differenzen aus der Währungsumrechnung nach Steuern • Wertpapiere – „Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert“: Wertänderung der zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten sonstigen finanziellen Vermögenswerte • Rücklage IAS 19: Neubewertungseffekte bei der Bilanzierung von leistungsorientierten Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern nach IAS 19 • Rücklage für Cashflow Hedges: Wertänderungen von Sicherungsgeschäften; bei diesen Sicherungsgeschäften handelt es sich um Sicherungsgeschäfte für Transaktionen in Fremdwährungen (Cashflow Hedges). Die Hedging-Rücklage (nach Steuern) hat sich wie folgt entwickelt: 31.12.2020 31.12.2021 EUR'000 EUR'000 Stand am 1. Jänner –1.026 8.699 Veränderung der unrealisierten Gewinne (+)/Verluste (–) –5.428 –4.772 Realisierte Gewinne (-)/Verluste (+) die in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht wurden – Erfassung im Betriebsergebnis (EBIT) 15.153 –9.274 8.699 –5.346 Die Anteile ohne beherrschenden Einfluss betrafen die CoLT Prüf und Test GmbH, St. Martin, Österreich, mit einer Quote von 9 %. Diese Anteile wurden im Geschäftsjahr 2021 erworben. Die Bilanzsumme sowie das Ergebnis vor Steuern betrug unter 1 % der Konzernwerte, daher wurde auf die Darstellung von zusammengefassten Finanzinformationen zu Tochterunternehmen mit Anteilen ohne beherrschenden Einfluss verzichtet. Kapitalmanagement Zielsetzung des Kapitalmanagements des FACC-Konzerns ist es, eine starke Kapitalbasis zu schaffen, um den spezifischen Unternehmensrisiken (Wachstums- und Entwicklungsrisiko) mit einer ausgewogenen Kapitalstruktur gerecht zu werden. Das Management betrachtet als Kapital ausschließlich das buchmäßige Eigenkapital gemäß IFRS. Es wird eine Eigenkapitalquote von mindestens 40 % angestrebt. 31.12.2020 31.12.2021 EUR'000 EUR'000 Eigenkapital 243.157 206.002 Bilanzsumme 649.522 644.465 Eigenkapitalquote 37,4 % 32,0 % Ein älterer Kreditvertrag im Konzern enthält einen Financial Covenant hinsichtlich der Eigenkapitalquote im Konzern, deren Nichteinhaltung zu einer vorzeitigen Rückzahlung von Finanzverbindlichkeiten führen würde. Im Berichtsjahr wurden alle diesbezüglichen Kapitalanforderungen erfüllt (siehe auch Note 38 – Finanzverbindlichkeiten). Dividende je Aktie Gesamt EUR'000 Anzahl der Aktien Dividende je Aktie Vorgeschlagene Dividende für das Geschäftsjahr 2020 (Hauptversammlung am 1. Juli 2021) 0 45.790.000 0,00 Vorgeschlagene Dividende für das Geschäftsjahr 2021 (Hauptversammlung am 31. Mai 2022) 0 45.790.000 0,00 34. Investitionszuschüsse 31.12.2020 31.12.2021 EUR'000 EUR'000 Investitionszuschüsse, kurzfristig 858 1.124 Investitionszuschüsse, langfristig 9.125 8.405 9.983 9.530 Investitionszuschüsse sind meist an Auflagen gebunden, die über einen bestimmten Zeitraum eingehalten werden müssen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um eine Mindestanzahl an Beschäftigten, die gehalten werden muss, sowie um die Auflage, die geförderten Vermögenswerte am Projektstandort zu belassen und diese nicht zu veräußern. 35. Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern 31.12.2020 31.12.2021 EUR'000 EUR'000 Abfertigungen 6.972 7.130 Jubiläumsgelder 2.686 2.470 9.658 9.600 Die erwarteten Zahlungen aus Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen gegenüber Dienstnehmern betragen im Geschäftsjahr 2022 0 TEUR bzw. 85 TEUR. Abfertigungen Die Nettoschuld aus den leistungsorientierten Vorsorgeplänen für Abfertigungen entwickelte sich wie folgt: 31.12.2020 31.12.2021 EUR'000 EUR'000 Stand am 1. Jänner 7.881 6.972 Dienstzeitaufwand 350 256 Zinsaufwand 94 62 Erfolgte Zahlungen –1.122 –190 Neubewertung in der Periode –323 –193 Sonstige Effekte 93 223 6.972 7.130 Duration in Jahren 15,01 13,98 Die Neubewertungseffekte setzten sich aus folgenden Faktoren zusammen: 31.12.2020 31.12.2021 EUR'000 EUR'000 Änderung von Erwartungswerten –618 3 Änderung demografischer Annahmen 24 3 Änderung finanzieller Annahmen 271 –199 –323 –193 Die gesetzlichen Übergangsbestimmungen bezüglich des Pensionseintrittsalters wurden berücksichtigt. Alle Aufwendungen im Zusammenhang mit Abfertigungen werden in den Posten „Umsatzkosten“, „Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen“ sowie „Vertriebs- und Verwaltungsaufwendungen“ ausgewiesen. Der Bewertung liegen nachfolgende Annahmen zugrunde: 31.12.2020 31.12.2021 Diskontierungszinssatz 1,00 % 1,23 % Gehaltssteigerungen 2,00 % 2,00 % Fluktuation Angestellte/Arbeiter 2,80 %/6,59 % 2,41 %/6,92 % Pensionseintrittsalter Frauen/Männer 65/individuell 65/individuell Lebenserwartung AVÖ 2018-P AVÖ 2018-P Eine Erhöhung/Verminderung des Diskontierungszinssatzes um 0,25 Prozentpunkte hätte folgende Auswirkung auf die Verpflichtung: Verringerung um 0,25 Prozentpunkte EUR'000 Erhöhung um 0,25 Prozentpunkte EUR'000 Veränderung der Verpflichtung zum 31. Dezember 2020 320 –306 Veränderung der Verpflichtung zum 31. Dezember 2021 288 –276 Jubiläumsgelder 31.12.2020 31.12.2021 EUR'000 EUR'000 Stand am 1. Jänner 2.776 2.686 Dienstzeitaufwand 383 329 Zinsaufwand 31 22 Erfolgte Zahlungen –19 –24 Neubewertung in der Periode –485 –542 2.686 2.470 Alle Aufwendungen im Zusammenhang mit Jubiläumsgeldern werden in den Posten „Umsatzkosten“, „Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen“ sowie „Vertriebs- und Verwaltungsaufwendungen“ erfasst. Aus beitragsorientierten Vorsorgeplänen (Pensionskasse und Mitarbeitervorsorgekasse in Österreich) wurden im Geschäftsjahr 2021 1.821 TEUR (Vorjahr: 2.570 TEUR) gezahlt. 36. Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen 31.12.2020 31.12.2021 EUR'000 EUR'000 Stand am 1. Jänner 4.845 6.026 Erhöhung 8.772 11.727 Reduktion –7.591 –5.038 6.026 12.714 Die Vertragsverbindlichkeiten bestehen aus erhaltenen Anzahlungen und betreffen Werkzeug- und Entwicklungstätigkeiten. Der zu Beginn der Periode in den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesene Betrag von 6.026 TEUR (Vorjahr: 4.845 TEUR) wurde im Geschäftsjahr 2021 mit 5.038 TEUR (Vorjahr: 7.591 TEUR) als Umsatzerlöse erfasst. 37. Sonstige Rückstellungen Fristigkeit Stand am 01.01.2020 EUR'000 Zuführung EUR'000 Verbrauch EUR'000 Auflösung EUR'000 Stand am 31.12.2020 EUR'000 Unter 1 Jahr EUR'000 Über 1 Jahr EUR'000 Gewährleistungen 688 770 –378 –245 835 835 0 Rückstellungen für Rechts- und sonstige Streitigkeiten 108 216 0 –19 305 305 0 Sonstige 84 1.038 –18 –62 1.042 1.042 0 879 2.025 –395 –327 2.182 2.182 0 Fristigkeit Stand am 01.01.2021 EUR'000 Zuführung EUR'000 Verbrauch EUR'000 Auflösung EUR'000 Stand am 31.12.2021 EUR'000 Unter 1 Jahr EUR'000 Über 1 Jahr EUR'000 Gewährleistungen 835 793 –770 –65 793 793 0 Rückstellungen für Rechts- und sonstige Streitigkeiten 305 28.929 0 –220 29.014 29.014 0 Sonstige 1.042 835 –742 –251 884 884 0 2.182 30.558 –1.513 –536 30.691 30.691 0 In Zusammenhang mit Gewährleistungsansprüchen wird ausschließlich für konkrete Verpflichtungen eine Rückstellung zum Ansatz gebracht. Die Rückstellung für Rechts- und sonstige Streitigkeiten beinhaltetet die erwarteten Cashabflüsse aufgrund der Entscheidung eines Londoner Schiedsgerichtsverfahrens. Für weitere Rechtsstreitigkeiten wurden basierend auf den eingeholten externen Rechtsmeinungen, verbunden mit internen Einschätzungen, Rückstellungen in Höhe der erwarteten Cashabflüsse gebildet. Darüber hinaus ist die FACC Beklagter in meherer Verfahren im In- und Ausland. Die Durchsetzbarkeit dieser Ansprüche wird aktuell als Remote bzw. aufgrund der frühen Stadien der Verfahren als nicht verlässlich schätzbar, eingestuft. 38. Finanzverbindlichkeiten Restlaufzeit Buchwert 31.12.2020 EUR'000 Unter 1 Jahr 31.12.2020 EUR'000 1 bis 2 Jahre 31.12.2020 EUR'000 3 bis 5 Jahre 31.12.2020 EUR'000 Über 5 Jahre 31.12.2020 EUR'000 Nominal- verzinsung in % Schuldscheindarlehen Fixe Verzinsung (Nominale: 29.500 TEUR) 29.500 0 0 16.500 13.000 1,10 bis 1.648 Variable Verzinsung (Nominale: 40.500 TEUR) 40.500 0 0 8.000 32.500 6M-Euribor + 1,10 bis 1,30 Anleihe FACC Operations GmbH Fixe Verzinsung (Nominale: 90.000 TEUR) 0 0 0 0 0 4,00 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Fixe Verzinsung 19.640 5.057 4.167 10.417 0 1,00 bis 1.507 Variable Verzinsung 112.060 111.027 1.033 0 0 OeKB Zinssatz, 3M-Euribor + 1,00 bis 1,75 Leasingverbindlichkeiten Fixe Verzinsung 64.774 6.874 6.436 15.577 35.887 1,40 bis 4,83 Variable Verzinsung 17.428 544 553 1.712 14.619 6M-Euribor + 1,95 Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten 40.728 40.728 0 0 0 1,00 bis 1.507 324.631 164.230 12.188 52.206 96.006 Restlaufzeit Buchwert 31.12.2021 EUR'000 Unter 1 Jahr 31.12.2021 EUR'000 1 bis 2 Jahre 31.12.2021 EUR'000 3 bis 5 Jahre 31.12.2021 EUR'000 Über 5 Jahre 31.12.2021 EUR'000 Nominal-verzinsung in % Schuldscheindarlehen Fixe Verzinsung (Nominale: 29.500 TEUR) 29.500 0 0 27.000 2.500 1,60 bis 2.148 Variable Verzinsung (Nominale: 40.500 TEUR) 40.500 0 0 40.500 0 6M-Euribor + 1,60 bis 1,80 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Fixe Verzinsung 14.583 4.167 4.167 6.250 0 3,207 Variable Verzinsung 111.033 111.033 0 0 0 OeKB Zinssatz, 3M-Euribor + 1,00 bis 1,75 Leasingverbindlichkeiten Fixe Verzinsung 62.695 7.010 7.315 16.711 31.659 1,40 bis 4,83 Variable Verzinsung 16.884 553 562 1.740 14.029 6M-Euribor + 1,95 Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten 17.574 17.574 0 0 0 1,00 bis 1.507 292.769 140.336 12.044 92.201 48.188 Die abgegrenzten Zinsaufwendungen sind in den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten enthalten. Bestimmte Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Pfandrechtseinräumungen an betrieblichen Liegenschaften, durch Garantieleistungen der AWS, durch Bundeshaftungen für Kredite sowie durch Sicherungsübereignungen von Maschinen gesichert. Der Exportkredit im Kontrollbankverfahren wird durch Exportforderungen in Höhe von 120 % des zur Verfügung gestellten Rahmens besichert. Zur Inanspruchnahme begünstigter Zinssätze für Forschungsförderungsdarlehen ist die Einhaltung bestimmter Auflagen erforderlich. Die Sicherheiten für bestimmte Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Zusammenhang mit Grundstücken und Gebäuden betrugen 15.966 TEUR (Vorjahr: 15.966 TEUR). Am 29. August 2018 unterzeichnete die FACC Operations GmbH einen Konsortialkredit über 225.000 TEUR mit sieben teilnehmenden Banken. Die FACC AG fungiert als Garantiegeber. Die bisher bestehenden kurzfristigen und jederzeit kündbaren Finanzierungslinien wurden unter einen einheitlichen Vertrag gebündelt und erweitert. Der Konsortialkredit hat eine Laufzeit von fünf Jahren plus zweijähriger Verlängerungsoption. Im Vertrag sind vier Fazilitäten mit verschiedenen Verwendungszwecken definiert. Bis auf den Kontrollbankfinanzierungsrahmen, der ebenfalls Teil des Konsortialvertrags ist, sind alle Fazilitäten unbesichert. Im Rahmen der Corona-Pandemie wurde am 26. Juni 2020 eine neue Fazilität in Höhe von 60.000 TEUR (OEKB Covid-19-KRR) abgeschlossen und in den Basisvertrag integriert. Das Gesamtvolumen des Syndicated Loan erhöht sich dadurch auf 285.000 TEUR und die Anzahl der verfügbaren Fazilitäten auf fünf. Als Financial Covenant wurde im ursprünglichen Konsortialkreditvertrag aus dem Jahr 2018 ein Net Financial Debt/EBITDA <3,5 definiert. Aufgrund von nachgewiesenen Auswirkungen geänderter Rechnungslegungsstandards (IFRS 15 und IFRS 16) wurde mit Wirkung per 31. August 2019 in Übereinkunft mit den Konsortialbanken der Grenzwert von 3,5 auf 4,0 erhöht. Die Kennzahl wird halbjährlich getestet. Bei einem Überschreiten der Kennzahl besteht ein Kündigungsrecht der Gläubiger. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie führten auch im 2. Halbjahr 2020 zu einem anhaltenden Ergebnis- und Cashflow-Rückgang. Damit hatten sie einen direkten negativen Einfluss auf den vorgeschriebenen Covenant-Test per 31. Dezember 2020. FACC trat im August 2020 daher proaktiv in Verhandlungen mit den Konsortialbanken, um den Konsortialvertrag temporär an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Am 21. Dezember 2020 wurde eine Einigung erzielt. Zusätzlich enthält die Vereinbarung die Bedingung, bis 30. Juni 2022 keine Gewinnausschüttungen vorzunehmen. Im Rahmen der Vereinbarung wurde auch das Margin-Grid an die neuen Gegebenheiten angepasst. Aufgrund von Entscheidungen im Rahmen eines Londoner Schiedsgerichtsverfahrens mit einem Lieferanten, die sich negativ auf die Ergebnis- und Finanzsituation der FACC–Gruppe auswirken, war im November 2021 eine neuerliche Anpassung des Financial Covenants Net Financial Debt/EBITDA im Konsortialkreditvertrag notwendig. Die mit den Konsortialbanken aufgenommenen Verhandlungen konnten am 30. Dezember 2021 erfolgreich abgeschlossen werden. Folgende Anpassung der Financial Covenants wurde vorgenommen: 31.12.2021 30.06.2022 31.12.2022 30.06.2023 Net Financial Debt/EBITDA 5,25 1) 5,25 2) 4,5 4,0 1) Negative Effekte der Londoner Schiedsgerichtentscheidung werden korrigiert 2) EBITDA 1. Halbjahr 2022 auf 12-Monatsbasis hochgerechnet Ab dem Testzeitpunkt 30.06.2023 kehrt FACC wieder zum ursprünglich vereinbarten Covenant von Net Financial Debt/EBITDA 4,0 zurück. Im Zuge der Änderungsverhandlungen wurden außerdem die Laufzeit der im Konsortialkredit enthaltenen Covid-19-KRR-Linie der Österreichischen Kontrollbank (OEKB) in Höhe von 60 MEUR um ein Jahr (somit bis zum 31. März 2023) verlängert sowie die Verfügbarkeit der ebenfalls enthaltenen M&A-Fazilität in Höhe von 50 MEUR eingeschränkt. Alle wesentlichen weiteren Regelungen der Änderungsvereinbarung vom 18. Dezember 2020 wurden unverändert übernommen. Am 31. Juli 2019 wurden Schuldscheindarlehen in einer Gesamthöhe von 70.000 TEUR emittiert. Die einzelnen Tranchen sind sowohl fix als auch variabel verzinst und nach fünf, sieben und zehn Jahren zur Rückzahlung fällig. Die Finanzierungsverträge enthalten eine Zinserhöhungsklausel von 50 Basispunkten, falls Net Debt/EBITDA einen Wert von 3,75 übersteigt. Diese Zinserhöhungsklausel kam aufgrund der Auswirklungen der Coronakrise im Geschäftsjahr 2020 zur Anwendung. Die 2019 begebenen Schuldscheindarlehen sind von den wirtschaftlichen Auswirkungen der oben angeführten Londoner Schiedsgerichtsentscheidung vom November 2021 nicht negativ betroffen. Die Kennzahl wird jährlich getestet. Der Barwert der Mindestleasingzahlungen stellt sich wie folgt dar: 31.12.2020 31.12.2021 EUR'000 EUR'000 Bis zu einem Jahr 9.647 10.051 Zwei bis fünf Jahre 31.415 32.515 Über fünf Jahre 57.348 51.352 98.410 93.917 Abzüglich künftiger Finanzierungskosten –16.207 –14.338 Barwert der Leasingverpflichtung 82.203 79.579 Im Geschäftsjahr 2021 wurden folgende Beträge im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen erfolgswirksam erfasst: 31.12.2020 31.12.2021 EUR'000 EUR'000 Abschreibungsaufwand für Nutzungsrechte –8.395 –8.760 Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten –2.118 –1.923 Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse (in den Umsatzkosten enthalten) –1.091 –1.076 Aufwand für Leasingverhältnisse von geringem Wert –15 –19 Erfolgswirksam erfasster Gesamtbetrag –11.618 –11.778 Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse betrugen im Geschäftsjahr 2021 9.397 TEUR (Vorjahr: 9.086 TEUR). 39. Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 31.12.2020 31.12.2021 EUR'000 EUR'000 Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern 9.058 6.083 Sonstige 0 35 9.058 6.118 Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Verbindlichkeiten Verpflichtungen aus sozialer Sicherheit 6.949 2.937 Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt 934 273 Rechnungsabgrenzungsposten 184 1.065 Sonstige 610 373 8.676 4.648 17.734 10.766 In den Posten „Verpflichtungen aus sozialer Sicherheit“ und „Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt“ sind zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 Stundungen für Abgaben und Steuern in Höhe von 17.819 TEUR saldiert dargestellt. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG Die Konzern-Kapitalflussrechnung von FACC zeigt, wie sich die liquiden Mittel im Lauf des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. Die liquiden Mittel enthalten Kassabestände und jederzeit verfügbare Bankguthaben. 40. Sonstige unbare Aufwendungen/Erträge In der Konzern-Kapitalflussrechnung sind die Veränderungen der dargestellten Bilanzposten nicht unmittelbar aus der Bilanz ableitbar, da nicht zahlungswirksame Effekte aus der Währungsumrechnung und sonstige nicht zahlungswirksame Geschäftsfälle neutralisiert werden. Die unbaren Aufwendungen und Erträge bestehen im Wesentlichen aus: 2020 2021 EUR'000 EUR'000 Fremdwährungseffekte 9.967 –3.280 Bewertung Derivate im betrieblichen Ergebnis (Hedging) –5.428 5.929 Bildung aktiv/passiv latenter Steuern –1.143 25 Wertberichtigung auf Vorräte 1.812 –1.124 Wertberichtigung auf Forderungen –542 –986 Schätzungsänderungen von Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen 3.777 1.582 Sonstige übrige unbare Aufwendungen/Erträge 466 –60 8.909 2.087 Zahlungswirksame Veränderung Zahlungsunwirksame Veränderung Buchwert 01.01.2020 EUR'000 Veränderung EUR'000 Leasing- verbindlichkeiten EUR'000 Transaktions- kosten EUR'000 Sonstige EUR'000 Buchwert 31.12.2020 EUR'000 Schuldscheindarlehen (kurz- und langfristig) 70.000 0 0 0 0 70.000 Anleihe 89.916 –90.000 0 84 0 0 Sonstige Finanzverbindlichkeiten (kurz- und langfristig) 44.712 127.716 0 0 0 172.428 Leasingverbindlichkeiten (kurz- und langfristig) 84.395 –7.980 5.865 0 –77 82.203 289.022 29.736 5.865 84 –77 324.631 Zahlungswirksame Veränderung Zahlungsunwirksame Veränderung Buchwert 01.01.2021 EUR'000 Veränderung EUR'000 Leasing- verbindlichkeiten EUR'000 Transaktions- kosten EUR'000 Sonstige EUR'000 Buchwert 31.12.2021 EUR'000 Schuldscheindarlehen (kurz- und langfristig) 70.000 0 0 0 0 70.000 Anleihe 0 0 0 0 0 0 Sonstige Finanzverbindlichkeiten (kurz- und langfristig) 172.428 –29.238 0 0 0 143.190 Leasingverbindlichkeiten (kurz- und langfristig) 82.203 –8.302 5.603 0 75 79.579 324.631 –37.539 5.603 0 75 292.769 41. Erhaltene Zinsen bzw. gezahlte Zinsen Sämtliche erhaltene Zinsen wurden im Geschäftsjahr 2021 ergebniswirksam im sonstigen Finanzergebnis erfasst. Sämtliche gezahlte Zinsen wurden im Geschäftsjahr 2021 ergebniswirksam in den Finanzierungsaufwendungen erfasst. 42. Unbare Auszahlungen für langfristige Vermögenswerte Der FACC-Konzern erwarb während des Geschäftsjahres 2021 Anlagen, die noch nicht im Cashflow berücksichtigt sind, da diese zum Bilanzstichtag noch nicht (vollständig) bezahlt waren. Gegengleich wurden Verbindlichkeiten aus Anlageinvestitionen getilgt, die bereits im Jahr zuvor angeschafft wurden und somit im Cashflow dieses Geschäftsjahres Berücksichtigung fanden. Dieser Umstand verringerte im Geschäftsjahr 2021 den Cashflow aus Investitionstätigkeit um 5.026 TEUR (Vorjahr: Erhöhung um 2.864 TEUR). ANGABEN ZU FINANZINSTRUMENTEN 43. Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte Der Fair Value von Finanzinstrumenten wird in drei Stufen ermittelt, die die Bewertungssicherheit widerspiegeln. FACC verwendet folgende Hierarchiestufen, um Finanzinstrumente, die zu beizulegenden Zeitwerten bewertet werden, einer Bewertungsmethode zuzuordnen: Stufe 1: Bewertung anhand von Marktpreisen für ein spezifisches Finanzinstrument Stufe 2: Bewertung anhand von Marktpreisen für ähnliche Instrumente oder anhand von Bewertungsmodellen, die ausschließlich auf solchen Bewertungsparametern basieren, die am Markt beobachtbar sind Stufe 3: Bewertung anhand von Modellen mit signifikanten Bewertungsparametern, die nicht am Markt beobachtbar sind. Die nachstehenden Tabellen zeigen die Bewertungstechniken, die bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendet wurden sowie die verwendeten wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren. Art Bewertungstechnik Wesentliche, nicht beobachtbare Inputfaktoren Zusammenhang zwischen wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren und der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente Wertpapiere (notiert) Aktueller Börsenkurs am Bilanzstichtag Nicht anwendbar Nicht anwendbar Devisentermingeschäfte Der beizulegende Zeitwert wird ermittelt unter Anwendung notierter Terminkurse zum Abschlussstichtag und Netto-Barwertberechnungen basierend auf Zinsstrukturkurven mit hoher Bonität in entsprechenden Währungen. Nicht anwendbar Nicht anwendbar Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (im Factoring) Buchwert als beste Schätzung des beizulegenden Zeitwerts Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente Übrige verzinsliche Verbindlichkeiten Diskontierung der Cashflows Risikoaufschlag für eigenes Bonitätsrisiko Nicht anwendbar Im Geschäftsjahr kam es zu keinen Verschiebungen zwischen den einzelnen Bewertungsstufen. 44. Einstufungen und beizulegende Zeitwerte Die nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden, getrennt nach Klassen bzw. Bewertungskategorien gemäß IFRS 9, einschließlich ihrer Stufen in der Fair-Value-Hierarchie. Sie enthält keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt. Beizulegender Zeitwert Buchwert 31.12.2020 EUR'000 Gesamt 31.12.2020 EUR'000 Stufe 1 31.12.2020 EUR'000 Stufe 2 31.12.2020 EUR'000 Stufe 3 31.12.2020 EUR'000 Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten Sonstige finanzielle Vermögenswerte – Wertpapiere (nicht notiert) 71 0 0 0 0 Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen (langfristig) 5.416 0 0 0 0 Sonstige Forderungen 9.405 0 0 0 0 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 61.374 0 0 0 0 Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen (kurzfristig) 18.610 0 0 0 0 Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 10.947 0 0 0 0 Liquide Mittel 92.548 0 0 0 0 198.371 0 0 0 0 Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (im Factoring) 0 0 0 0 0 Sonstige finanzielle Vermögenswerte – Wertpapiere (notiert) 429 429 429 0 0 429 429 429 0 0 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert Derivative Finanzinstrumente 16.471 16.471 0 16.471 0 16.471 16.471 0 16.471 0 Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten Finanzverbindlichkeiten 242.428 242.428 0 0 242.428 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 26.956 0 0 0 0 Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 8.479 0 0 0 0 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 9.058 0 0 0 0 286.921 242.428 0 0 242.428 Beizulegender Zeitwert Buchwert 31.12.2021 EUR'000 Gesamt 31.12.2021 EUR'000 Stufe 1 31.12.2021 EUR'000 Stufe 2 31.12.2021 EUR'000 Stufe 3 31.12.2021 EUR'000 Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten Sonstige finanzielle Vermögenswerte – Wertpapiere (nicht notiert) 71 0 0 0 0 Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen (langfristig) 5.638 0 0 0 0 Sonstige Forderungen 9.987 0 0 0 0 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 53.023 0 0 0 0 Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen (kurzfristig) 18.749 0 0 0 0 Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 11.593 0 0 0 0 Liquide Mittel 114.966 0 0 0 0 214.027 0 0 0 0 Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (im Factoring) 0 0 0 0 0 Sonstige finanzielle Vermögenswerte – Wertpapiere (notiert) 426 426 426 0 0 426 426 426 0 0 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert Derivative Finanzinstrumente 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten Finanzverbindlichkeiten 213.190 213.190 0 0 213.190 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 53.305 0 0 0 0 Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 10.237 0 0 0 0 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 6.118 0 0 0 0 282.849 213.190 0 0 213.190 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert Derivative Finanzinstrumente 8.185 8.185 0 8.185 0 8.185 8.185 0 8.185 0 45. 46. Derivative Finanzinstrumente, Hedge Accounting und Fair Value Hedge Die Sicherungsstrategien der Abteilung Accounting & Treasury des Konzerns sind darauf ausgerichtet, den Einfluss von Wechselkursschwankungen zu steuern und zu minimieren. Der Vorstand genehmigt die Strategien und berichtet regelmäßig dem Aufsichtsrat darüber. Das Risikomanagement der Abteilung Accounting & Treasury des Konzerns verfolgt das Ziel, erwartete Netto-Cashflows in USD (aus Umsatzerlösen und Einkäufen von Rohmaterialien) für die jeweils nächsten zwölf Monate (auf rollierender Monatsbasis) im Durchschnitt mit 80 % zu besichern (Hedge Ratio). Bei attraktiven Marktniveaus können die Sicherungszeiträume auf bis zu 36 Monate ausgedehnt werden. Der Konzern verwendet derivative Finanzinstrumente grundsätzlich nicht zu Spekulationszwecken. Zur Absicherung der Netto-Cashflows in USD werden Devisentermingeschäfte eingesetzt. Zur Bilanzierung als Sicherungsbeziehung qualifizierte Devisentermingeschäfte werden als Cashflow Hedges gemäß IFRS 9 abgebildet. Devisentermingeschäfte, die nicht als Cashflow Hedges erfasst sind, werden als freistehende Derivate der Kategorie „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert“ abgebildet. Devisentermingeschäfte (Cashflow Hedges) werden solange ergebnisneutral im sonstigen Ergebnis gebucht, bis die entsprechenden Grundgeschäfte (künftige Einzahlungen), für die sie designiert wurden, bilanziell erfasst werden. Bei der erstmaligen ergebniswirksamen Verbuchung der Devisentermingeschäfte werden diese in Höhe ihrer Marktwerte in den Umsatzerlösen erfasst. Die Folgebewertung erfolgt in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen. Zum Zeitpunkt der Einlösung der Devisentermingeschäfte werden diese ausgebucht. Dies erfolgt im Allgemeinen innerhalb von maximal 36 Monaten nach dem Bilanzstichtag. Im Rahmen des Hedge Accountings werden künftige Einzahlungen aus bestimmten bereits kontrahierten Aufträgen oder künftigen hoch wahrscheinlich eintretenden Transaktionen in Höhe des Netto-Exposures in USD als Grundgeschäfte zusammen mit den zugehörigen Devisentermingeschäften als Sicherungsinstrumente designiert. Der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument wird durch Gegenüberstellung der wertbestimmenden Risikofaktoren bestimmt. Bei einer vollständigen oder einer annähernden Übereinstimmung der wesentlichen wertbestimmenden Risikofaktoren von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument wird der Nachweis des wirtschaftlichen Zusammenhangs anhand der Critical-Terms-Match-Methode erbracht. In allen anderen Fällen werden – je nach Ausmaß der Abweichung der wertbestimmenden Risikofaktoren – entweder Sensitivitätsanalysen oder Ausprägungen der Dollar-Offset-Methoden verwendet, um den wirtschaftlichen Zusammenhang nachzuweisen. Aus Abweichungen der wertbestimmenden Risikofaktoren zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument entstehen Quellen für Ineffektivität. Bei der Absicherung von Fremdwährungsrisiken stellen zeitliche Abweichungen zwischen der Vereinnahmung der Zahlungsströme aus dem Grundgeschäft sowie der Erfüllung der als Sicherungsinstrument designierten Devisentermingeschäfte eine solche Ineffektivitätsquelle dar. Darüber hinaus gibt es keine Quellen für Ineffektivität. Da die Basiswerte von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument stets übereinstimmen, beträgt die bilanzielle Sicherungsquote (Hedge Ratio) stets 1:1, sprich die designierte Menge oder das designierte Volumen des Sicherungsinstruments entspricht der designierten Menge oder dem designierten Volumen des Grundgeschäfts. Anpassungen der bilanziellen Sicherungsquote werden vorgenommen, wenn die Sicherungsquote ein Ungleichgewicht aufweist, aus der Ineffektivität resultieren würde, die in einer mit dem Zweck des Hedge Accountings unvereinbaren Bilanzierungsfolge resultieren kann. Zudem wurden Devisentermingeschäfte in US-Dollar (Volumen: 35.000 TUSD, Vorjahr: 100.000 TUSD) zur Wechselkursabsicherung von Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen abgeschlossen, die jedoch zum Ende des Bilanzstichtags wieder aufgelöst wurden. Derivative Finanzinstrumente mit positivem Marktwert Restlaufzeit Buchwert 31.12.2020 EUR'000 Unter 1 Jahr 31.12.2020 EUR'000 Über 1 Jahr 31.12.2020 EUR'000 Derivative Finanzinstrumente (positiver Marktwert) 16.471 14.362 2.109 Restlaufzeit Buchwert 31.12.2021 EUR'000 Unter 1 Jahr 31.12.2021 EUR'000 Über 1 Jahr 31.12.2021 EUR'000 Derivative Finanzinstrumente (positiver Marktwert) 0 0 0 Derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert Restlaufzeit Buchwert 31.12.2020 EUR'000 Unter 1 Jahr 31.12.2020 EUR'000 Über 1 Jahr 31.12.2020 EUR'000 Derivative Finanzinstrumente (negativer Marktwert) 0 0 0 Restlaufzeit Buchwert 31.12.2021 EUR'000 Unter 1 Jahr 31.12.2021 EUR'000 Über 1 Jahr 31.12.2021 EUR'000 Derivative Finanzinstrumente (negativer Marktwert) 8.185 6.448 1.737 Das Kontraktvolumen der Fremdwährungsderivate setzt sich gegliedert nach Fälligkeiten wie folgt zusammen: Restlaufzeit Währung Volumen in Tausend Unter 1 Jahr in Tausend 1 bis 2 Jahre in Tausend 3 bis 5 Jahre in Tausend Stand am 31. Dezember 2020: Devisentermingeschäfte USD 220.000 200.000 20.000 0 Stand am 31. Dezember 2021: Devisentermingeschäfte USD 335.000 215.000 120.000 0 Die folgenden Tabellen enthalten Angaben zu den am Ende der Berichtsperiode als Sicherungsinstrumente designierten Devisentermingeschäften sowie Informationen zu den dazugehörigen Grundgeschäften: Cashflow Hedges (OCI) 31. Dezember 2020 Instrument Durchschnittlicher Terminkurs Nominalwert in Fremdwährung Nominalwert in lokaler Währung Änderung des beizulegenden Zeitwerts – Berechnung der Hedge-Ineffektivität Beizulegender Zeitwert USD'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 Verkauf USD, Kauf EUR FX Forward 1,1224 145.000 129.184 11.599 11.599 Cashflow Hedges (OCI) 31. Dezember 2021 Instrument Durchschnittlicher Terminkurs Nominalwert in Fremdwährung Nominalwert in lokaler Währung Änderung des beizulegenden Zeitwerts – Berechnung der Hedge-Ineffektivität Beizulegender Zeitwert USD'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 Verkauf USD, Kauf EUR FX Forward 1,1783 275.000 233.396 –7.128 –7.128 Wertänderung bei der Berechnung der Hedge-Ineffektivität Buchwert Cashflow-Hedges-Rücklage 31.12.2020 EUR'000 31.12.2021 EUR'000 31.12.2020 EUR'000 31.12.2021 EUR'000 Verkauf USD, Kauf EUR –11.599 7.128 8.699 –5.346 Die folgende Tabelle zeigt die Effektivität der Sicherungsbeziehungen und die aus der Rücklage für Cashflow Hedges und Fair Value Hedges in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliederten bzw. direkt erfassten Beträge: Erfasste Sicherungsgewinne/-verluste im OCI In die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliederter Betrag Einzelposten in der Gewinn- und Verlustrechnung, in denen die Umgliederungskorrektur enthalten ist 31.12.2020 EUR'000 31.12.2021 EUR'000 31.12.2020 EUR'000 31.12.2021 EUR'000 Verkauf USD, Kauf EUR 11.599 –7.128 5.428 –5.929 Umsatzerlöse 47. Finanzielle Risiken Aus dem operativen Geschäft ergeben sich für FACC neben dem Finanzierungsrisiko auch Zins- und Währungsrisiken. Das übergreifende Risikomanagement des Konzerns ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen auf den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, die potenziell negativen Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren. Der Konzern nutzt derivative Finanzinstrumente, um sich gegen bestimmte Risiken abzusichern. Die Abteilung Accounting & Treasury des Konzerns identifiziert, bewertet und sichert finanzielle Risiken in enger Zusammenarbeit mit den operativen Einheiten des Konzerns. Währungsrisiko Während fast alle Verkäufe der FACC-Konzerngesellschaften in USD abgewickelt werden, fällt ein wesentlicher Teil der Kosten in anderen Währungen als USD, insbesondere in EUR, an. Nachfolgende Aufstellung zeigt die Zusammensetzung der Forderungen und sonstigen Vermögenswerte sowie Verbindlichkeiten nach Währungen. 31.12.2020 31.12.2021 EUR'000 EUR'000 Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen 32.968 27.742 Vertragsvermögenswerte 3.021 2.576 Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen, langfristig 5.416 5.638 Sonstige Forderungen 9.405 9.987 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristig 61.374 53.023 Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen, kurzfristig 18.610 18.749 Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 24.376 36.892 Liquide Mittel 92.548 114.966 247.718 269.573 US-Dollar 173.850 186.942 Euro 73.868 82.631 247.718 269.573 31.12.2020 31.12.2021 EUR'000 EUR'000 Finanzverbindlichkeiten 324.631 292.769 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 26.956 53.305 Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 8.479 10.237 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 9.058 6.118 369.124 362.428 US-Dollar 64.833 62.048 Euro 304.291 300.380 369.124 362.428 Daher hätte eine nachteilige Veränderung von Wechselkursen, vor allem des Verhältnisses USD zu EUR, wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit, das Ergebnis vor Zinsen und Steuern und die Finanzlage des Konzerns. FACC setzt zur Absicherung gegen nachteilige Veränderungen im Wechselkurs von USD und EUR derivative Finanzinstrumente (Devisentermingeschäfte) ein, aus denen auch Verluste erwachsen können. Für die Währungsrisiken von Finanzinstrumenten wurden Sensitivitätsanalysen, die die Auswirkungen von hypothetischen Änderungen der Wechselkurse auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie auf das Eigenkapital zeigen, durchgeführt. Währungsrisiken resultieren gemäß IFRS 7 aus Finanzinstrumenten, die monetärer Art und nicht in der funktionalen Währung des berichtenden Unternehmens denominiert sind. Folglich dienen Forderungen, Verbindlichkeiten, liquide Mittel sowie Fremdwährungsderivate als Basis für die Berechnung der Sensitivität der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Die Sensitivität des Eigenkapitals bildet zusätzlich Bewertungseffekte der im sonstigen Ergebnis erfassten Cashflow Hedges für Fremdwährungsrisiken ab. Translationsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen, die in einer anderen Währung als der Konzernwährung erstellt wurden, wurden in der Berechnung nicht berücksichtigt. Eine Veränderung des Wechselkurses von EUR und USD um 5 % hätte nachfolgende Auswirkungen Erhöhung (+)/Verminderung (–) Abwertung um 5 % Aufwertung um 5 % 31.12.2020 EUR'000 31.12.2021 EUR'000 31.12.2020 EUR'000 31.12.2021 EUR'000 Veränderung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 3.385 3.964 –3.062 –3.587 Veränderung im Sonstigen Ergebnis –7.074 –11.617 6.400 10.511 Veränderung im Eigenkapital –3.689 –7.653 3.338 6.924 Zinsrisiko Das Zinsrisiko ergibt sich aus der durchschnittlichen Laufzeit der Finanzierungen sowie der Art der Verzinsung. Das Risiko liegt dabei bei fixer Verzinsung in sinkenden Zinssätzen und bei variabler Verzinsung in steigenden Zinssätzen. Eine Erhöhung des Zinsniveaus um 50 Basispunkte hätte eine Verringerung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals von 616 TEUR (Vorjahr: 691 TEUR) zur Folge. Eine Senkung des Zinsniveaus um 50 Basispunkte hätte eine Erhöhung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals von 621 TEUR (Vorjahr: 620 TEUR) ergeben. Während des Geschäftsjahres 2020 gingen alle Kernbanken von FACC im Euroraum dazu über, Negativzinsen für Guthaben zu verrechnen. Die dafür angefallenen Zinskosten betrugen 23 TEUR (Vorjahr: 10 TEUR) und sind im Finanzergebnis erfasst. Die Berechnung erfolgte auf Basis der variabel verzinslichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Liquiditätsrisiko Ein wesentliches Ziel des Risikomanagements von FACC ist es, die jederzeitige Zahlungsfähigkeit für aktuelle und zukünftige Verpflichtungen sicherzustellen. Die wichtigsten Steuerungsgrößen dafür sind die Maximierung des Free Cashflow durch Kostensenkungen, aktives Working Capital Management sowie die Reduktion der Investitionsausgaben. Liquiditätsrisiken liegen insbesondere darin, dass die Einzahlungen aus Umsatzerlösen durch eine Abschwächung der Nachfrage unter den Erwartungen liegen und Maßnahmen zur Verringerung des Working Capitals sowie der zahlungsrelevanten Fixkosten nur unzureichend oder nur mit Verzögerung umgesetzt werden. Zur Sicherung der kurz- und mittelfristigen Liquidität wird eine Reserve in Form von Bankguthaben sowie von ungenutzten Kreditlinien bei Banken vorgehalten. Bei Bedarf werden überschüssige Liquide Mittel in nicht spekulative, hochliquide Finanzinstrumente investiert. Dies sind hauptsächlich Geldmarktzertifikate, Tagesgelder, Wertpapiere und andere Geldmarktpapiere, deren Fälligkeit in der Regel unter drei Monaten liegt. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 standen FACC ungenutzte Kreditlinien in Höhe von 100.000 TEUR (Vorjahr: 150.000 TEUR) zur Verfügung. Die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Cashflows (Zins- und Tilgungszahlungen) sowie die Restlaufzeiten der finanziellen Schulden setzen sich wie folgt zusammen: Zahlungsverpflichtungen Buchwert 31.12.2020 EUR'000 Gesamt 31.12.2020 EUR'000 Unter 1 Jahr 31.12.2020 EUR'000 1 bis 5 Jahre 31.12.2020 EUR'000 Über 5 Jahre 31.12.2020 EUR'000 Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten Schuldscheindarlehen 70.000 76.371 875 29.013 46.482 Anleihe FACC Operations GmbH 0 0 0 0 0 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 131.700 133.811 116.786 17.025 0 Leasingverbindlichkeiten 82.203 92.382 8.638 28.395 55.349 Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten 40.728 40.728 40.728 0 0 Finanzverbindlichkeiten 324.631 343.291 167.027 74.432 101.831 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 26.956 26.956 26.956 0 0 Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 8.479 8.479 8.479 0 0 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 9.058 9.058 9.058 0 0 369.124 387.784 211.520 74.432 101.831 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert Derivative Finanzinstrumente 0 0 0 0 0 Buchwerte/vertragliche Cashflows 369.124 387.784 211.520 74.432 101.831 Zahlungsverpflichtungen Buchwert 31.12.2021 EUR'000 Gesamt 31.12.2021 EUR'000 Unter 1 Jahr 31.12.2021 EUR'000 1 bis 5 Jahre 31.12.2021 EUR'000 Über 5 Jahre 31.12.2021 EUR'000 Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten Schuldscheindarlehen 70.000 75.526 1.228 71.637 2.661 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 125.616 127.738 116.567 11.171 0 Leasingverbindlichkeiten 79.579 88.260 9.006 29.546 49.708 Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten 17.574 17.574 17.574 0 0 Finanzverbindlichkeiten 292.769 309.098 144.375 112.354 52.369 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 53.305 53.305 53.305 0 0 Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 10.237 10.237 10.237 0 0 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 6.118 6.118 6.118 0 0 362.428 378.757 214.034 112.354 52.369 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert Derivative Finanzinstrumente 8.185 8.185 6.448 1.737 0 Buchwerte/vertragliche Cashflows 370.613 395.576 220.482 114.092 52.369 Die Zinszahlungen für variable verzinsliche Darlehen in obenstehender Tabelle spiegeln die Marktverhältnisse für Terminzinssätze am Ende des Geschäftsjahres wider. Diese können sich mit der Veränderung der Marktzinssätze ändern. Die künftigen Zahlungsströme aus derivativen Instrumenten können von den in der obigen Tabelle dargestellten Beträgen abweichen, da Zinssätze und Wechselkurse oder die relevanten Bedingungen Veränderungen unterworfen sind. Planzahlen für zukünftige neue Verbindlichkeiten gehen in die Darstellung nicht ein. Jederzeit rückzahlbare finanzielle Verbindlichkeiten sind stets dem frühesten Laufzeitband zugeordnet. Kreditrisiko Der Konzern ist in der Flugzeugindustrie tätig und hat zwei Hauptkunden. Daher ist dieser durch die begrenzte Anzahl an Flugzeugproduzenten einer Konzentration des Kreditrisikos ausgesetzt. Der Konzern ist einem Kreditrisiko hinsichtlich der Nichterfüllung durch Vertragspartner ausgesetzt. Der Konzern hat Richtlinien zur Begrenzung von Kreditrisiken eingeführt. Verkäufe von Produkten und Dienstleistungen erfolgen an Kunden entsprechend der Kreditwürdigkeit. Dabei werden die finanzielle Situation, Erfahrungen aus der Vergangenheit sowie weitere Faktoren berücksichtigt. Neukunden werden durch Bonitätsbeurteilungen hinsichtlich des Ausfallrisikos beurteilt. Auch die Bonität bestehender Kunden wird regelmäßig überwacht. Ab einer festgelegten Größenordnung wird eine Kundenforderung gegen Ausfall versichert. Kreditrisiken erwachsen auch aus liquiden Mitteln, derivativen Finanzinstrumenten sowie durch Einlagen bei Banken und anderen Finanzinstitutionen. Solche Geschäfte erfolgen nur bei Banken und Finanzinstitutionen mit hoher Bonität. Das maximale Kreditrisiko entspricht dem Buchwert von jedem finanziellen Vermögenswert in der Bilanz. SONSTIGE ANGABEN 48. Organbezüge Die Bezüge der Mitglieder des Vorstands der FACC AG und des Aufsichtsrats der FACC AG, die die gleichen Funktionen auch in der FACC Operations GmbH ausführen, stellten sich zum 31. Dezember 2021 wie folgt dar: Name Erfolgsunabhängig 2020 EUR'000 Erfolgsabhängig 2020 EUR'000 Abfertigung 2020 EUR'000 Pensionsvorsorge 2020 EUR'000 Summe 2020 EUR'000 Robert Machtlinger 388 0 0 3491) 737 Andreas Ockel 377 0 52 100 529 Aleš Stárek 327 0 45 5 377 Yongsheng Wang 321 0 –5 0 316 1.412 0 92 454 1.958 1) Enthält Aufrollungen aus Vorjahren Name Erfolgsunabhängig 2021 EUR'000 Erfolgsabhängig 2021 EUR'000 Abfertigung 2021 EUR'000 Pensionsvorsorge 2021 EUR'000 Summe 2021 EUR'000 Robert Machtlinger 418 0 26 170 613 Andreas Ockel 377 0 52 100 529 Aleš Stárek 327 0 45 60 432 Yongsheng Wang 312 0 1001) 0 412 1.432 0 223 330 1.985 1) Enthält Aufrollungen aus Vorjahren Die im Jahresabschluss erfassten Aufwendungen für Aufsichtsratsmitglieder betrugen 175 TEUR (Vorjahr: 293 TEUR). Zum Bilanzstichtag bestanden keine Vorschüsse oder Kredite an die Mitglieder des Aufsichtsrats der FACC AG. 49. Geschäftsbeziehungen gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen Die Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen außerhalb des Konsolidierungskreises der FACC AG wurden im Zeitraum 1. Jänner 2021 bis 31. Dezember 2021 zu fremdüblichen Bedingungen abgeschlossen. Forderungen 31.12.2020 EUR'000 Verbindlichkeiten 31.12.2020 EUR'000 Umsatzerlöse und sonstige Erträge 2020 EUR'000 Aufwendungen 2020 EUR'000 Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss auf den Konzern 48 0 1.050 0 Gemeinschaftsunternehmen, an dem das Mutterunternehmen beteiligt ist 23.977 8.479 29.830 17.210 24.025 8.479 30.880 17.210 Forderungen 31.12.2021 EUR'000 Verbindlichkeiten 31.12.2021 EUR'000 Umsatzerlöse und sonstige Erträge 2021 EUR'000 Aufwendungen 2021 EUR'000 Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss auf den Konzern 95 0 209 0 Gemeinschaftsunternehmen, an dem das Mutterunternehmen beteiligt ist 24.292 10.237 30.426 27.574 24.387 10.237 30.635 27.574 Zusätzlich bestand im Geschäftsjahr 2021 ein Consulting Agreement mit dem Unternehmen Maffeo Aviation Consulting, Woodinville, USA, das von einem Aufsichtsrat beherrscht wird. Das Consulting Agreement betrug im Geschäftsjahr 61 TEUR (Vorjahr: 50 TEUR), wovon 13 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) zum Bilanzstichtag noch nicht bezahlt wurden. Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen unterliegen den allgemeinen Bestimmungen für Wertberichtigungen. Garantien wurden weder gewährt noch erhalten. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 50. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Immaterielle Vermögenswerte (IAS 36, IAS 38, IFRS 3, IAS 23) Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer (IAS 38, IAS 36) Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Software und Rechte Abschreibung über drei bis vier Jahre (linear) Es wird bei Vorliegen eines Indikators für eine Wertminderung ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Eine Wertminderung wird in Höhe des Betrags erfasst, um den der Buchwert des Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag des Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und dem Nutzungswert. Bei Entfall der Gründe für die Wertminderungen werden entsprechende Wertaufholungen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer und in Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte (IAS 38, IAS 36) Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Es erfolgt keine Abschreibung, sondern es wird jährlich sowie bei Vorliegen von Anzeichen auf Wertminderungen ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Ein Wertminderungsverlust wird in Höhe des Betrags erfasst, um den der Buchwert des Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag des Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und dem Nutzungswert. Bei Entfall der Gründe für die Wertminderungen werden entsprechende Wertaufholungen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen. Firmenwerte (IFRS 3, IAS 36) Der erstmalige Ansatz resultiert aus der Erstkonsolidierung von Tochterunternehmen und ergibt sich aus dem Überschuss der Anschaffungskosten des Tochterunternehmens gegenüber dem anteiligen, zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen des Tochterunternehmens. Es erfolgt keine Abschreibung, sondern es wird jährlich sowie bei Vorliegen von Anzeichen von Wertminderungen ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Für Zwecke des Werthaltigkeitstests werden die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Firmenwerte den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGUs) bzw. Gruppen von CGUs zugeordnet, von denen erwartet wird, dass sie aus den Synergien des Zusammenschlusses Nutzen ziehen. Jene CGU oder Gruppe von CGUs, auf die die Firmenwerte zugeordnet werden, stellt die niedrigste Ebene innerhalb des Unternehmens dar, auf der die Firmenwerte für interne Managementzwecke überwacht werden. Die Firmenwerte werden intern auf Segmentebene überwacht. Die Wertminderung einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird durch die Gegenüberstellung des bisher fortgeführten Buchwerts (inklusive des zugeordneten Firmenwerts) mit dem höheren Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert errechnet. Sofern der ermittelte Betrag den fortgeführten Buchwert unterschreitet, ist in Höhe dieser Differenz eine Wertminderung auf den Firmenwert vorzunehmen. Ein darüberhinausgehender Abwertungsbedarf ist auf die verbleibenden Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit im Verhältnis zum Buchwert zu verteilen. Für die Durchführung des Werthaltigkeitstests wird der Nutzungswert herangezogen, der den Barwert der zukünftigen geschätzten Cashflows vor Steuern darstellt. Diese Berechnung basiert auf prognostizierten Cashflows, die aus der vom Management verabschiedeten Mehrjahresplanung abgeleitet werden. Cashflows nach dieser Mehrjahresperiode werden unter Nutzung von Wachstumsraten extrapoliert, wobei diese die langfristige durchschnittliche Wachstumsrate des Geschäftsbereichs, in dem die CGU tätig ist, nicht übersteigt. Die Diskontierung der Cashflows erfolgt mittels eines marktüblichen und an die spezifischen Risiken angepassten gewogenen Kapitalkostensatzes (WACC) vor Steuern, der größtenteils auf Basis von extern verfügbareren Kapitalmarktdaten ermittelt wird. Sachanlagen (IAS 16, IAS 36, IAS 23) Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die Herstellungskosten der Sachanlagen umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der Gemeinkosten sowie bei qualifizierten Vermögenswerten Fremdkapitalkosten. Lineare Abschreibung über die wirtschaftliche Nutzungsdauer: Gebäude Zehn bis 50 Jahre Investitionen in fremde Gebäude 33 bis 50 Jahre Technische Anlagen und Maschinen Drei bis 33 Jahre Geschäftsausstattung Fünf bis 14 Jahre Fahrzeuge Fünf bis acht Jahre Bei Vorliegen eines Indikators wird für eine Wertminderung ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Eine Wertminderung wird in Höhe des Betrags erfasst, um den der Buchwert des Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag des Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und dem Nutzungswert. Bei Entfall der Gründe für die Wertminderungen werden entsprechende Wertaufholungen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen. Gewinne bzw. Verluste aus Abgängen von Sachanlagen werden als Unterschiedsbetrag zwischen den Veräußerungserlösen und den Buchwerten der Sachanlagen ermittelt und in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Leasing (IFRS 16) Bei Vertragsabschluss beurteilt der FACC-Konzern, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis ist oder enthält. Ein Vertrag ist oder enthält ein Leasingverhältnis, wenn der Vertrag das Recht verleiht, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts für einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht auf Kontrolle über die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gewährt, verwendet der FACC-Konzern die Definition eines Leasingverhältnisses gemäß IFRS 16. Durch IFRS 16 werden die linearen Aufwendungen für Operating-Leasingverhältnisse durch einen Abschreibungsaufwand für Nutzungsrechte (Right-of-Use Assets) und Zinsaufwendungen für Schulden aus dem Leasingverhältnis ersetzt. Der FACC-Konzern erfasst ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit zu Beginn des Leasingverhältnisses. Das Nutzungsrecht wird beim erstmaligen Ansatz mit dem Barwert angesetzt. Das Nutzungsrecht wird anschließend vom Beginn bis zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses linear abgeschrieben. Darüber hinaus wird das Nutzungsrecht periodisch um etwaige Wertminderungen reduziert und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst. Die Leasingverbindlichkeit wird bei der erstmaligen Erfassung mit dem Barwert der zu Beginn nicht gezahlten Leasingzahlungen bewertet. Die anfängliche Verbindlichkeit wird mit dem impliziten Zinssatz des Leasingverhältnisses oder, wenn dieser Zinssatz nicht ohne weiteres bestimmt werden kann, mit dem Zinssatz des Konzerns abgezinst. Im Allgemeinen verwendet der FACC-Konzern seinen Zinssatz für die Aufnahme von Fremdkapital als Diskontierungssatz. Die in der Bewertung der Leasingverbindlichkeit enthaltenen Leasingzahlungen setzen sich wie folgt zusammen: Feste Zahlungen Variable Leasingzahlungen, die von einem Index oder einem Kurs abhängen Beträge, die voraussichtlich im Rahmen einer Restwertgarantie zu zahlen sind Ausübungspreis für eine Kaufoption, deren Ausübung durch den Konzern hinreichend sicher ist Die Leasingverbindlichkeit wird zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die zukünftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Änderung eines Index oder einer Rate ändert oder wenn sich die Schätzung des FACC-Konzerns für den erwarteten Betrag, der im Rahmen einer Restwertgarantie zu zahlen ist, ändert. Wenn die Leasingverbindlichkeit neu bewertet wird, wird der Buchwert des Nutzungsrechts entweder entsprechend angepasst oder, wenn der Buchwert des Nutzungsrechts bereits vollkommen abgeschrieben bzw. wertberichtigt ist, der Effekt aus der Neubewertung über die Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der FACC-Konzern hat sich entschieden, keine Nutzungsrechte an Vermögenswerten und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverträge über geringwertige Vermögenswerte und kurzfristige Leasingverträge zu bilanzieren. Der Konzern erfasst die mit diesen Leasingverträgen verbundenen Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand. Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerte (IFRS 15) Entwicklungsleistungen und kundenspezifische Werkzeugentwicklungen werden bei Verträgen mit vertraglich durchsetzbarem Anspruch zeitpunktbezogen in den Umsatzerlösen erfasst. Dabei werden zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung die kundenbezogenen Entwicklungsleistungen im Aufwand, die Verbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen im Umsatz und die variablen Vergütungen gemäß IFRS 15.50ff als Barwert im Umsatz bzw. in den Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen erfasst. In der Folge werden die Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen durch eine laufende Amortisation (Teilabrechnungen) vermindert. Sofern Entwicklungsleistungen sowie kundenspezifische Werkzeugentwicklungen eigene Leistungsverpflichtungen mit jederzeitig vertraglich durchsetzbarem Anspruch darstellen und die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung bereits teilweise vorgenommen wurde, werden diese von Beginn an als Vertragsvermögenswerte ausgewiesen. Werden Entwicklungsleistungen sowie kundenspezifische Werkzeugentwicklungen nicht oder nicht gesondert vergütet, sondern von Kunden als Aufschlag auf den Preis der Serienteile abgegolten, kann die Höhe des Umsatzes davon abhängen, ob die geplanten Stückzahlen für die Serienprodukte erzielt werden. Dies stellt bei Verträgen mit vertraglich durchsetzbarem Anspruch eine variable Vergütung nach IFRS 15.50ff dar, die im Rahmen einer vorsichtigen Schätzung als Forderung aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen angesetzt und regelmäßig neu beurteilt wird. Zahlungen an den Kunden werden als Vorabrabatt behandelt und sind unter den Vertragsvermögenswerten ausgewiesen. Sie werden entsprechend der erwarteten Programmdauer als Umsatzreduktion erfasst. Für die Beurteilung von Wertminderungen von Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerten gelten die Vorschriften für finanzielle Vermögenswerte. Vertragserfüllungskosten (IFRS 15) Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Wenn gemäß IFRS 15 kein durchsetzbarer vertraglicher Anspruch auf die Vergütung der Entwicklungsleistungen und Werkzeugentwicklung gegeben ist, werden die damit verbundenen Aufwendungen als Vertragserfüllungskosten aktiviert. Die erbrachten Leistungen stellen eine Einheit mit der späteren Serienproduktion dar. In diesem Fall werden die auf den Teilepreis aufgeschlagenen Preise für Entwicklung und Werkzeuge bei Lieferung der Serienteile als Umsatzerlöse erfasst und die Vertragserfüllungskosten in Abhängigkeit der gelieferten Shipsets amortisiert. Vorräte (IAS 2) Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten. Bei der Bewertung der Vorräte kommt das gleitende Durchschnittspreisverfahren zur Anwendung. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten werden die direkt zurechenbaren Kosten und die anteiligen Gemeinkosten einschließlich Abschreibungen unter Annahme einer Normalauslastung einbezogen. Der Nettoveräußerungswert ergibt sich aus den erwarteten Verkaufserlösen für die Gegenstände abzüglich der auf Basis von Erfahrungswerten festgelegten, noch anfallenden Fertigstellungs- und Vertriebskosten. Preisrückgänge bei den Wiederbeschaffungskosten werden im Allgemeinen bei der Ermittlung des Nettoverkaufspreises berücksichtigt. Wertberichtigungen auf Vorräte werden bei reduziertem Nettoveräußerungspreis oder langer Lagerdauer vorgenommen. Diese sogenannten Lagerhüter (Slow Moving Items) werden nach Warengruppen kategorisiert und mit spezifischen Abschlägen bewertet. Als Lagerhüter werden Materialien bezeichnet, die eine Lagerdauer von mehr als 24 Monaten aufweisen. Kundenbezogene Entwicklungsleistungen (IAS 2) Sofern Entwicklungsleistungen sowie kundenspezifische Werkzeugentwicklungen eigene Leistungsverpflichtungen darstellen und der zeitpunktbezogene Kontrollübergang noch nicht stattgefunden hat, werden diese als kundenbezogene Entwicklungsleistungen ausgewiesen. Eine Aktivierung erfolgt in Höhe der damit verbundenen Aufwendungen. Siehe dazu auch „Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerte“. Öffentliche Zuwendungen (IAS 20) Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt werden. Öffentliche Zuwendungen für Investitionen in Sachanlagevermögen werden unter dem Posten Investitionszuschüsse innerhalb der langfristigen bzw. kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Investitionszuschüsse werden auf linearer Basis über die erwartete Nutzungsdauer der betreffenden Vermögenswerte erfolgswirksam aufgelöst. Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern (IAS 19) Leistungsorientierte Pläne Leistungsorientierte Pläne betreffen Abfertigungsverpflichtungen in Österreich für Mitarbeiter, deren Dienstverhältnis bis zum Dezember 2002 begründet wurde. Die Ermittlung dieser Rückstellung erfolgt nach der Projected-Unit-Credit-Methode. Dabei wird der Barwert der künftigen Zahlungen über die geschätzte Beschäftigungszeit der Mitarbeiter angesammelt. Die Berechnung erfolgt für den jeweiligen Bilanzstichtag durch einen Aktuar mittels versicherungsmathematischen Gutachtens. Neubewertungseffekte, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden in der Periode ihres Entstehens im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital erfasst. Die Zinsaufwendungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vor dem Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erfasst. Für einzelvertragliche vereinbarte Abfertigungsverpflichtungen gegenüber den Vorständen der FACC AG wird der erwartete Erfüllungsbetrag angesetzt. Beitragsorientierte Pläne Beitragsorientierte Pläne bestehen für Mitarbeiter in Österreich, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begründet wurde, aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen sowie für einzelvertragliche Pensionsvereinbarungen. Der Konzern ist ausschließlich zur Leistung der Beiträge verpflichtet. Diese werden in der Periode als Aufwendungen erfasst, für die sie entrichtet werden. Sonstige langfristige Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern Aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen ist der Konzern verpflichtet, an Mitarbeiter bei Erreichen von 25 Dienstjahren ein Jubiläumsgeld in Höhe eines Monatsgehalts bzw. eines Monatslohns zu leisten. Die Ermittlung dieser Rückstellung erfolgt nach der Projected-Unit-Credit-Methode für den jeweiligen Bilanzstichtag durch einen Aktuar mittels versicherungsmathematischen Gutachtens. Die Zinsaufwendungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vor dem Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erfasst. Neubewertungseffekte, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden in der Periode ihres Entstehens erfolgswirksam erfasst. Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen (IFRS 15) Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen werden unter den kurzfristigen Schulden dargestellt, wenn deren Kontrollübergang noch nicht erfolgt ist. Sonstige Rückstellungen (IAS 37) Sonstige Rückstellungen werden mit dem erwarteten Erfüllungsbetrag angesetzt. Langfristige Rückstellungen werden abgezinst, wenn der Abzinsungseffekt wesentlich ist und die Abzinsungsperiode verlässlich geschätzt werden kann. Ertragsteuern (IAS 12) Steuerforderungen werden mit Steuerverbindlichkeiten saldiert dargestellt, wenn diese gegenüber derselben Abgabenbehörde bestehen und eine Aufrechnungsmöglichkeit vorhanden ist. Der Ertragsteueraufwand/der Ertragsteuerertrag umfasst die tatsächlichen Steuern und die latenten Steuern. Latente Steuern werden für alle temporären Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Tax Base) und ihren Buchwerten im IFRS-Abschluss angesetzt (Verbindlichkeitenmethode). Zur Berechnung latenter Steuern werden die Steuersätze, die bei der Umkehr der temporären Differenzen nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag zu erwarten sind, herangezogen. Aktive latente Steuern werden nur dann berücksichtigt, wenn es wahrscheinlich ist, dass die entsprechenden Steuervorteile auch realisiert werden. Aktive latente Steuern für Verlustvorträge werden nur in jenem Ausmaß angesetzt, in dem eine Verwertung innerhalb eines angemessenen Zeitraums (fünf Jahre) wahrscheinlich erscheint. Veränderungen der Steuern führen grundsätzlich zu Steueraufwendungen bzw. -erträgen. Steuern auf im sonstigen Ergebnis erfasste Sachverhalte werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Steuern auf direkt im Eigenkapital erfasste Sachverhalte werden erfolgsneutral im Eigenkapital berücksichtigt. Finanzinstrumente (IAS 32, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 13) IFRS 9 enthält einen neuen Einstufungs- und Bewertungsansatz für finanzielle Vermögenswerte, der das Geschäftsmodell, in dessen Rahmen die Vermögenswerte gehalten werden, sowie die Eigenschaften ihrer Cashflows widerspiegeln. Der Standard enthält drei wichtige Einstufungskategorien für finanzielle Vermögenswerte: zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) bewertet, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bewertet (FVTPL) sowie zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderung im sonstigen Ergebnis bewertet (FVOCI). Der Standard sieht bei bestehenden Kategorien des IAS 39 „bis zur Endfälligkeit gehalten (HtM)“, „Kredite und Forderungen (LaR)“ sowie „zur Veräußerung verfügbar (AfS)“ nicht mehr vor. Derivative Finanzinstrumente, die in finanzielle Vermögenswerte eingebettet sind, werden nach IFRS 9 nicht mehr getrennt bilanziert, sondern insgesamt in die Kategorie „Fair Value Through Profit or Loss“ klassifiziert. Im FACC-Konzern besteht zudem ein Factoring-Programm für sieben ausgewählte Kunden. Die nicht verkauften Forderungen aus dem Factoring-Portfolio sind nach IFRS 9 dem Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“ zugewiesen. Dieses wird ergebnisneutral als „Fair Value Through Other Comprehensive Income“ bewertet. Die finanziellen Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Falle von Finanzinvestitionen, die nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden darüber hinaus Transaktionskosten berücksichtigt, die direkt dem Erwerb der Vermögenswerte zuzurechnen sind. Der beizulegende Zeitwert wird auf Basis der am Bilanzstichtag zur Verfügung stehenden Marktinformationen ermittelt. Angesichts variierender Einflussfaktoren können die hier angeführten Werte von den später realisierten Werten abweichen. Der beizulegende Zeitwert finanzieller Vermögenswerte und Schulden spiegelt die Auswirkung des Risikos der Nichterfüllung von Seiten der Gegenpartei wider. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts eines finanziellen Vermögenswerts wird das Kreditrisiko der Banken anhand von deren Ratings berücksichtigt. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts einer finanziellen Schuld wird das eigene Kreditrisiko anhand des Ratings durch Banken berücksichtigt. Für alle derivativen Finanzinstrumente und notierten Wertpapiere liegen Marktwerte vor, für die sonstigen Finanzinstrumente erfolgt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts anhand der diskontierten erwarteten Cashflows, insofern nicht der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt. Käufe und Verkäufe finanzieller Vermögenswerte werden am Handelstag erfasst. Wertminderungen werden für alle Finanzinstrumente erfolgswirksam erfasst. Bei Entfall des Wertminderungsgrunds wird eine Wertaufholung erfolgswirksam erfasst. Sonstige finanzielle Vermögenswerte (Wertpapiere) Kategorie „Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert“: Die Folgebewertung erfolgt erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis zum beizulegenden Zeitwert (Börsenkurs). Forderungen und sonstige Vermögenswerte Kategorie „Zu fortgeführten Anschaffungskosten“: Die Folgebewertung wird zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen auf Wertberichtigungskonten durchgeführt. Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden aufgrund der Überfälligkeit auf Basis von Erfahrungswerten gebildet. Daneben erfolgt zusätzlich eine Einzelbeurteilung von Kunden, in die die bisherigen Erfahrungen, dessen Bonität sowie etwaige Sicherheiten mit einfließen. Uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht. Langfristige Forderungen werden zusätzlich unter Anwendung der Effektivzinsmethode abgezinst. IFRS 9 ersetzt das Modell der „eingetretenen Verluste“ des IAS 39 durch ein zukunftsorientiertes Modell der „erwarteten Kreditausfälle“. Dies erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen bezüglich der Frage, inwieweit die erwarteten Kreditausfälle durch Veränderungen bei den wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst werden. Diese Einschätzung wird auf Grundlage gewichteter Wahrscheinlichkeiten bestimmt. Das neue Wertminderungsmodell ist auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI bewertet werden, sowie auf vertragliche Vermögenswerte anzuwenden. Gemäß IFRS 9 werden Wertberichtigungen auf einer der nachstehenden Grundlagen ermittelt: • Zwölf-Monats-Kreditausfälle: Hierbei handelt es sich um erwartete Kreditausfälle aufgrund möglicher Ausfallereignisse innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag. • Kreditausfälle für die vertragliche Laufzeit: Hierbei handelt es sich um erwartete Kreditausfälle aufgrund aller möglichen Ausfallereignisse während der erwarteten Laufzeit eines Finanzinstruments. Die Bewertung nach dem Konzept der erwarteten lebenslangen Kreditausfälle ist anzuwenden, wenn das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts am Abschlussstichtag seit dem erstmaligen Ansatz signifikant gestiegen ist; ansonsten ist die Bewertung nach dem Konzept der Zwölf-Monats-Kreditausfälle anzuwenden. Ausnahmeregelungen bestehen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, für vertragliche Vermögenswerte, die sich aus IFRS 15 ergeben, sowie für Leasingforderungen. Für diese Posten müssen (bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie vertraglichen Vermögenswerten gemäß IFRS 15 ohne wesentliche Finanzierungskomponente) bzw. dürfen (bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie vertraglichen Vermögenswerten gemäß IFRS 15 mit wesentlicher Finanzierungskomponente und Leasingforderungen) bereits mit Zugang sämtliche erwarteten Verluste Berücksichtigung finden. Für die Kunden des Konzerns sind großteils Kapitalmarktdaten verfügbar, wodurch externe Parameter für das fälligkeitsabhängige Ausfallsrisiko vorhanden sind. Für die Ermittlung des erwarteten Verlusts erfolgt für die ausfallbedrohten Forderungen die Berechnung mit einer laufzeitspezifischen Ausfallswahrscheinlichkeit je Kunden. Sind für einen Kunden keine externen Parameter verfügbar, werden branchen- bzw. länderspezifische Credit-Default-Swap-Spreads (CDS-Spreads) bzw. Anleiherenditen (auf Einzeltitel oder Indexbasis) für die Ermittlung der Ausfallswahrscheinlichkeit herangezogen. Eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen wird abgeschrieben, wenn Informationen vorliegen, die darauf hindeuten, dass sich der Schuldner in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten befindet und keine realistische Aussicht auf einen Rückfluss besteht, z. B. wenn der Schuldner in Liquidation oder in ein Konkursverfahren überführt wurde oder wenn die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mehr als drei Jahre überfällig sind, je nachdem, was früher eintritt. Keine der abgeschriebenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist Gegenstand von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Der FACC-Konzern bucht seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Zahlungsströme aus der Forderung ausgelaufen sind oder wenn die Rechte zum Erhalt der Zahlungsströme in einer Transaktion übertragen werden, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum der Forderung verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden. Liquide Mittel Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten am Bilanzstichtag. Der Konzern nimmt an, dass seine liquiden Mittel auf Grundlage von externen Ratings der Banken und Finanzinstitute ein geringeres Ausfallrisiko aufweisen. Aufgrund der hohen Bonität und der kurzfristigen Fälligkeit wird keine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste gebildet. Verbindlichkeiten Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Derivative Finanzinstrumente Derivative Finanzinstrumente, bei denen die Kriterien des IFRS 9 zur Bilanzierung als Sicherungsbeziehung nicht erfüllt sind, werden gemäß IFRS 9 als „Fair Value Through Profit or Loss“ klassifiziert und erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst. Cashflow Hedge und Fair Value Hedge Der Konzern schließt Devisentermingeschäfte ab, die der Absicherung des Fremdwährungsrisikos im Zusammenhang mit bestimmten geplanten Fremdwährungsumsätzen dienen. Zur Herstellung der periodengerechten Kompensation der Auswirkungen der abgesicherten Transaktion und des Sicherungsinstruments in der Erfolgsrechnung werden die besonderen Bestimmungen des IFRS 9 über Hedge Accounting angewendet. Die sich zum Bilanzstichtag ergebenden Marktwerte werden unter Berücksichtigung von latenten Steuern erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst und unter den Rücklagen gemäß IFRS 9 ausgewiesen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt nach Maßgabe der künftigen Realisation im entsprechenden Geschäftsjahr. Zudem schließt der Konzern zur Wechselkursabsicherung von bestimmten Bilanzpositionen Devisentermingeschäfte ab. Umsatzrealisierung (IFRS 15) Bei FACC gibt es zwei wesentliche Umsatzströme – einerseits die Lieferung von Serienprodukten und andererseits die Erbringung von Entwicklungsleistungen. Entwicklungsleistungen stellen entweder eine eigene Leistungsverpflichtung im Rahmen eines Mehrkomponentenvertrags dar oder sie sind Teil der Lieferung der Serienprodukte. Darüber hinaus bestehen für Entwicklungsprojekte auch Einzelverträge. Sofern die Entwicklungsleistung in einem Mehrkomponentenvertrag eine eigene Leistungsverpflichtung darstellt und die Kriterien für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung erfüllt sind, werden die Umsätze in Abhängigkeit der Schätzbarkeit des Auftragsergebnisses entweder im Ausmaß des Fertigstellungsgrads (Fortschritt wird nach der Cost-to-Cost-Methode ermittelt) oder in Höhe der angefallenen Kosten (sofern keine verlässliche Schätzung des Auftragsergebnisses möglich ist) realisiert. Sofern die Entwicklungsleistung in einem Mehrkomponentenvertrag eine eigene Leistungsverpflichtung darstellt, die Kriterien für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung nicht erfüllt werden, aufgrund des Vertrags jedoch ein durchsetzbarer Anspruch besteht, erfolgt die Umsatzrealisierung zum Zeitpunkt der Übertragung der Verfügungsmacht auf den Kunden. Sofern die Entwicklungsleistung keine eigene Leistungsverpflichtung darstellt bzw. aufgrund des Vertrags kein durchsetzbarer Anspruch besteht, erfolgt die Umsatzrealisierung zum Zeitpunkt der Lieferung der Serienprodukte. Die anfallenden Kosten für die Entwicklungsleistung werden in diesem Fall als Vertragserfüllungskosten aktiviert und in Abhängigkeit mit der Shipset-Lieferung erfolgswirksam amortisiert. Bei Entwicklungsleistungen ohne Milestone-Zahlungen erfolgt die Zahlung der Leistung im Rahmen der laufenden Lieferung der Serienprodukte über die Gesamtlaufzeit des Programms. Da die Erfüllung der Leistungsverpflichtung deutlich vor den Einzahlungen liegt, liegt eine wesentliche Finanzierungskomponente vor, die bei der Bewertung der Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und der Vertragsvermögenswerte berücksichtigt wird. Bei Entwicklungsleistungen mit Milestone-Zahlungen fallen die Leistungserbringung und die Zahlungseingänge weitgehend zusammen. Daher liegt hier keine wesentliche Finanzierungskomponente vor. Bei der Festsetzung des Transaktionspreises für Entwicklungsleistungen fließen sowohl fixe als auch variable Bestandteile ein. Der fixe Bestandteil setzt sich zusammen aus der vertraglich festgelegten Preiskomponente (gesondert vereinbart für die Entwicklungsleistung oder garantiert im Shipset-Preis) und garantierten Mindestmengen. In den variablen Bestandteil fließen Schätzung hinsichtlich der Mengenkomponente (künftig zu liefernde Serienprodukte) ein, da in diesen Fällen keine garantierten Mindestmengen bestehen, sondern die geplante Ratenvorschau zugrundegelegt wird. Gemäß IFRS 15 werden die Umsatzerlöse entweder zeitraum- oder zeitpunktbezogen erfasst, sobald ein Kunde die Kontrolle über die Güter oder Dienstleistungen erlangt. Sofern bei einer langfristigen Amortisation über die Serienlieferungen eine wesentliche Finanzierungskomponente festgestellt wird, werden die Umsatzerlöse nur in Höhe des Barwerts der vereinbarten Zahlungen erfasst. Aufzinsungseffekte werden als Ertrag im Finanzergebnis erfasst und führen dazu, dass die vereinnahmten Zahlungen nicht gänzlich den Umsatzerlösen zugeordnet werden. Zahlungen an den Kunden werden als Vorabrabatt behandelt und in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung über die Programmdauer verteilt als Umsatzreduktion ausgewiesen. Für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung ist neben einer fehlenden alternativen Nutzungsmöglichkeit insbesondere der jederzeitige Rechtsanspruch auf Zahlung der bereits erbrachten Leistungen vorausgesetzt (Kosten plus Gewinnanteil). Dieses Kriterium führt dazu, dass einzelne Verträge gemäß IFRS 15 zeitpunktbezogen als Umsatz zu erfassen sind. Die zeitpunktbezogenen Leistungen werden bis zum Kontrollübergang in Höhe der Kosten bilanziell erfasst. Bei einer zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung werden die Umsatzerlöse entsprechend der Cost-to-Cost-Methode verteilt. IFRS 15 verlangt von einem Unternehmen Angaben über die Kosten für die Anbahnung eines Vertrags mit einem Kunden. Dem Konzern entstehen keine solchen Kosten, weshalb die damit verbundenen Angaben in diesem Leitfaden nicht dargestellt werden. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als zwölf Monaten wird keine Finanzierungskomponente berücksichtigt. Aufwandsrealisierung Operative Aufwendungen werden mit der Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung erfasst. Zinsen werden nach der Effektivzinsmethode erfasst. Fremdwährungsbewertung (IAS 21) Die Fremdwährungsumrechnung von Forderungen, liquiden Mitteln und Verbindlichkeiten erfolgt zum Stichtagskurs. Gewinne und Verluste werden ergebniswirksam erfasst. Konzern-Kapitalflussrechnung (IAS 7) Für die Darstellung der Konzern-Kapitalflussrechnung wurde bei dem Konzern-Cashflow aus der Betriebstätigkeit die indirekte Methode gewählt. Der Finanzmittelfonds entspricht dem Kassenbestand und den kurzfristigen Finanzmitteln. 51. Auswirkungen neuer und geänderter Standards (Überarbeitung) Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen waren im Geschäftsjahr 2021 erstmals anzuwenden: Standard/Interpretation Anwendungspflicht lt. IASB für Geschäftsjahre ab Übernahme durch EU zum 31.12.2021 IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 (Änderung) Zins Benchmark-Reform – 2. Phase 01.01.2021 Ja IFRS 4 (Änderung) Versicherungsverträge – Verschiebung von IFRS 9 01.01.2021 Ja IFRS 16 (Änderung) Covid-19-bezogene Mietkonzessionen 01.04.2021 Ja Die erstmalige Anwendung dieser neuen bzw. überarbeiteten Standards hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss von FACC. Das International Accounting Standards Board (IASB) arbeitet an zahlreichen Projekten, die sich auf Geschäftsjahre beginnend mit dem 1. Jänner 2022 auswirken werden. Die nachfolgenden, vom IASB bereits veröffentlichten aber in der EU zum Teil noch nicht verpflichtend anzuwendenden neuen, überarbeiteten bzw. ergänzten Standards und Interpretationen des IFRIC sind auch vom FACC-Konzern nicht vorzeitig angewendet worden und sind somit für den vorliegenden Konzernabschluss nicht relevant: Standard/Interpretation Veröffentlichung durch das IASB Anwendungs-pflicht lt. IASB Übernahme durch EU zum 10.12.2021 Auswirkungen auf den Konzern- abschluss IFRS 3 (Änderung) Unternehmenszusammenschlüsse 14.05.2020 01.01.2022 Ja Nein IAS 16 (Änderung) Sachanlagen 14.05.2020 01.01.2022 Ja Nein IAS 37 (Änderung) Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen 14.05.2020 01.01.2022 Ja Nein Diverse Jährliche Verbesserungen an den IFRS – Zyklus 2018-2020 14.05.2020 01.01.2022 Ja Nein IFRS 17 Versicherungsverträge 18.05.2017 01.01.2023 Ja Nein IFRS 17 (Änderung) Versicherungsverträge 25.06.2020 01.01.2023 Ja Nein IAS 1 (Änderung) Offenlegung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 12.02.2021 01.01.2023 Nein Nein IAS 8 (Änderung) Definition von Schätzungen 12.02.2021 01.01.2023 Nein Nein IAS 1 (Änderung) Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig 23.01.2020 01.01.2023 Nein Nein IAS 1 (Änderung) Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig – Verschiebung des Stichtags 15.07.2020 01.01.2023 Nein Nein IAS 12 (Änderung) Ertragsteuern – Latente Steuern im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus einem einzigen Geschäftsvorfall 07.05.2021 01.01.2023 Nein Nein IFRS 17 (Änderung) Erstanwendung von IFRS 17 09.12.2021 01.01.2023 Nein Nein IFRS 9 (Änderung) Vergleichende Informationen 09.12.2021 01.01.2023 Nein Nein 52. Honorare des Konzernabschlussprüfers Für die Dienstleistungen des Konzernabschlussprüfers Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. sind im Geschäftsjahr 2021 folgende Honorare als Aufwand erfasst worden: 2020 2021 EUR'000 EUR'000 Konzern- und Jahresabschlussprüfung 141 161 Andere Beratungsleistungen 25 3 167 164 53. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Die Steuerreform wurde am 20. Jänner 2022 in dritter Lesung im Plenum des Nationalrates beschlossen. Diese sieht unter anderem eine Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 % auf 23 % vor (2023: 24 %, ab 2024: 23 %). Zum 31. Dezember 2021 weist die FACC aktive latente Steuern in Höhe von 16.762 TEUR aus. Eine Berechnung dieser aktiven latenten Steuern mit einem Körperschaftssteuersatz von 23 % ergibt zum 31. Dezember 2021 Auswirkungen von maximal 1.341 TEUR. Hinsichtlich des Ukraine-Russland Konfliktes kann FACC keine Einschätzungen zu allgemeinen Risiken (z.B. Gaspreisentwicklung etc.) bzw. der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung treffen. Es bestehen keine wesentlichen Kunden- bzw. Lieferantenbeziehungen und somit wird das direkte Risiko als gering eingestuft. Darüber hinaus kam es zu keinem angabepflichtigen Ereignis. 54. Vorschlag für die Ergebnisverwendung Der Bilanzgewinn des FACC-Konzerns im Geschäftsjahr 2021 betrug -52.340 TEUR. Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung am 31. Mai 2022 eine Dividende von 0,00 EUR je Aktie vor. 55. Freigabe zur Veröffentlichung Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Vorstand aufgestellt und wird voraussichtlich am 28. März 2022 vom Vorstand dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt. In der Folge wird der Konzernabschluss der Hauptversammlung zur Freigabe vorgelegt. Der Aufsichtsrat kann im Rahmen der ihm obliegenden Prüfung eine Änderung des Konzernabschlusses veranlassen. 56. Vorstand und Aufsichtsrat Mitglieder des Vorstands Robert Machtlinger, CEO Andreas Ockel, COO Aleš Stárek, CFO Yongsheng Wang, CCO Mitglieder des Aufsichtsrats Zhen Pang (Vorsitzender) Qinghong Liu Jiajia Dai Jing Guo Junqi Sheng Weixi Gong George Maffeo Tom Williams Jürgen Fischer (Arbeitnehmervertreter) (seit 1. Jänner 2021) Barbara Huber (Arbeitnehmervertreterin) Karin Klee (Arbeitnehmervertreterin) Ulrike Reiter (Arbeitnehmervertreterin) Ried im Innkreis, am 11. März 2022 Der Vorstand Robert Machtlinger e. h. Vorsitzender des Vorstands Andreas Ockel e. h. Mitglied des Vorstands Aleš Stárek e. h. Mitglied des Vorstands Yongsheng Wang e. h. Mitglied des Vorstands Erklärung aller gesetzlichen Vertreter Gemäß § 82 Abs. 4 Z. 3 Börsegesetz Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgeblichen Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ebenso bestätigen wir nach bestem Wissen, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist. Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgeblichen Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt. Ebenso bestätigen wir nach bestem Wissen, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist. Ried im Innkreis, am 11. März 2022 Der Vorstand Robert Machtlinger e. h. Vorsitzender des Vorstands Andreas Ockel e. h. Mitglied des Vorstands Aleš Stárek e. h. Mitglied des Vorstands Yongsheng Wang e. h. Mitglied des Vorstands Bestätigungsvermerk1) Bericht zum Konzernabschluss PRÜFUNGSURTEIL Wir haben den Konzernabschluss der FACC AG, Ried im Innkreis, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzerngeldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB. 1) Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten. GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1.Sonstige Forderungen in Zusammenhang mit dem Fake-President-Incident-Fraud Fall im Geschäftsjahr 2015/2016 2.Sonstige Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten 1. Sonstige Forderungen in Zusammenhang mit dem Fake Presidend-Incident-Fraud Fall im Geschäftsjahr 2015/2016 Beschreibung Ende des Geschäftsjahres 2015/16 war die FACC Gruppe mit einem Fake-President-Incident-Fraud Fall konfrontiert, welcher zu einem Mittelabfluss von iHv mEUR 52,9 aus der FACC Operations GmbH (einem Tochterunternehmen der FACC AG) führte. Davon wurde ein Betrag von rd. mEUR 10,9. auf Bankkonten in China eingefroren und im Geschäftsjahr 2019 auf Konten der Republik Österreich transferiert jedoch noch nicht an die FACC Operations GmbH rücküberwiesen. Auf Basis einer vom Management eingeholten rechtlichen Beurteilung zum 31. Dezember 2020 wurde für diesen Betrag eine kurzfristige sonstige Forderungen iHv mEUR 10,9 bilanziert. Das Risiko im Rahmen der Abschlussprüfung besteht unter anderem darin, dass eine Repatriierung von entzogenen Geldern mit Hilfe des Bundes nicht oft vorkommt und dabei zum Teil rechtliches Neuland betreten wird. Die Angaben zu den Erläuterungen im Hinblick auf die Einschätzungen des Managements des Fake President Incident Fraud Falles sind im Konzernanhang in Anhangsangabe 31 (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) enthalten. Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert haben: Unsere Prüfungshandlungen haben unter anderem folgende Tätigkeiten umfasst: • Besprechung der aktuellen Entwicklung in Zusammenhang mit der Rücktransferierung mit dem Vorstand und dem Leiter der Rechtsabteilung der FACC Operations GmbH • Würdigung einer vom Unternehmen eingeholten unabhängigen rechtlichen Beurteilung, inwieweit die Rückführung dieser Gelder rechtlich möglich ist und ein Rechtsanspruch seitens der Gesellschaft besteht • Diskussion der Beurteilung mit dem unabhängigen Rechtsexperten • Überprüfung, ob die Voraussetzungen zum Ansatz einer Forderung erfüllt sind • Überprüfung der Werthaltigkeit der Forderung • Beurteilung der Angemessenheit der Angaben im Anhang zu den sonstigen Forderungen 2. Sonstige Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten Beschreibung Durch die Entscheidung eines Londoner Schiedsgerichtsverfahrens mit einem Lieferanten rechnet die FACC mit Zahlungsverpflichtungen iHv 21,7 mEUR welche in 2021 unter den sonstigen Rückstellungen vorgesorgt wurden. Für weitere Risiken, welche im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten bestehen, wurde ein Betrag von 7,2 mEUR der Rückstellung zugeführt. Das Risiko im Rahmen der Abschlussprüfung besteht unter anderem darin, dass hinsichtlich des erwarteten Geldabflusses aus Rechtsstreitigkeiten Schätzungen und Ermessensentscheidungen getroffen werden. Die Angaben zu den Erläuterungen im Hinblick auf diese Einschätzungen sind im Konzernanhang in Anhangsangabe 7 (Schätzungen und Ermessensspielräume) sowie in Anhangsangabe 15 (Sonstiger betrieblicher Aufwand) und 37 (Sonstige Rückstellungen) enthalten. Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert haben: Unsere Prüfungshandlungen haben unter anderem folgende Tätigkeiten umfasst: • Überprüfung des gebuchten Rückstellungsbetrags mit dem Urteil aus dem Schiedsverfahren • Einholung von Rechtsanwaltsschreiben • Diskussion und Besprechung des Status der Rechtsstreitigkeiten mit dem Leiter der Rechtsabteilung • Nachvollziehen der Beurteilung des Vorstands, insbesondere die darin enthaltenen Annahmen sowie bilanziellen Schlussfolgerungen. Einholung von Stellungnahmen der mit den Verfahren betreuten Rechtsanwälten der Gesellschaft und Analyse, ob die Einschätzungen des Vorstands konsistent sind. • Beurteilung der Angemessenheit der Angaben im Anhang Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. VERANTWORTLICHKEITEN DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns. VERANTWORTLICHKEITEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Konzernabschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben. • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. • Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil. Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Bericht zum Konzernlagebericht Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt. Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Wir wurden von der Hauptversammlung am 1. Juli 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden mit Schreiben vom 23. Juli 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016/17 Abschlussprüfer. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben. AUFTRAGSVERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Frau Mag. Johanna Hobelsberger-Gruber. Linz, am 11. März 2022 Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. Mag. Johanna Hobelsberger-Gruber e. h. Wirtschaftsprüferin ppa DI (FH) Hans Eduard Seidel e. h. Wirtschaftsprüfer Glossar Technologie Autoklav Gasdicht verschließbarer Heißluftofen für die Aushärtung von Faserverbundstoffen Composites Verbundwerkstoff aus zwei oder mehreren Materialien, der andere Eigenschaften besitzt als seine einzelnen Komponenten Faserverbundstoff Werkstoff aus Verstärkungsfasern und einer Kunststoffmatrix OEM Original Equipment Manufacturer – Hersteller von Komponenten, der diese in seinen eigenen Werken produziert, sie aber nicht selbst in den Einzelhandel bringt Primärstruktur Rumpfkonstruktion eines Flugzeugs Retrofit Modernisierung oder Ausbau bestehender (meist älterer und nicht mehr produzierter) Modelle Sekundärstruktur Anbauten an die Rumpfkonstruktion eines Flugzeugs Shipset Liefereinheit, Komplettpaket für ein Flugzeug Spoiler Bewegliche Störklappe an der Oberseite der Tragflächen zur Verstärkung eines Sinkflugs, zur schnelleren Bremsung nach der Landung und teilweise zur Unterstützung des Kurvenflugs Thermoplast Kunststoff, der sich in einem bestimmten Temperaturbereich verformen lässt Tier-1-Lieferant Lieferant, der größere Baugruppen und Systeme direkt an den OEM liefert Urban Air Mobility (UAM) Erweiterung städtischer Transportsysteme in den Luftraum Winglet/Sharklet Nach oben und seltener nach oben und unten verlängerte Außenflügel an den Enden der Tragflächen von Flugzeugen Financials APAC Asiatisch-pazifischer Wirtschaftsraum ATX Austrian Traded Index – wichtigster Aktienindex in Österreich, der die Kursentwicklung der 20 größten österreichischen Unternehmen mit Börsenotierung anzeigt Book-to-bill-Ratio Verhältnis von Auftragseingang zu Umsatz innerhalb eines definierten Zeitraums CAD Kanadische Dollar Cashflow Geldfluss – Gegenüberstellung der Einzahlungen und Auszahlungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums CGU Cash Generating Unit – zahlungsmittelgenerierende Einheit D&O-Versicherung Directors-and-Officers-Versicherung – Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Organe und leitende Angestellte eines Unternehmens EBIT Betriebserfolg – Ergebnis vor Zinsen und Steuern Eigenkapitalquote Eigenkapital/Bilanzsumme in Prozent FTE Mitarbeiteranzahl in Vollzeitäquivalenten HRK Kroatische Kuna IAS International Accounting Standards – internationale Rechnungslegungsgrundsätze IFRS International Financial Reporting Standards – internationale Rechnungslegungsgrundsätze, umfassen auch IAS-Grundsätze INR Indische Rupie Investitionen Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen ISIN International Securities Identification Number – eindeutige Wertpapier-Kennnummer RMB Renminbi/Yuan – chinesische Währung TEUR Tausend Euro USD US-Dollar Kontakt INVESTOR RELATIONS Michael Steirer [email protected] Telefon +43 59 616 1468 www.facc.com Hinweis Dieser Geschäftsbericht wurde mit der größtmöglichen Sorgfalt erstellt, und alle Daten wurden genau überprüft. Dennoch können Rundungs-, Satz- oder Druckfehler nicht ausgeschlossen werden. Bei der Summierung kamen automatische Rechenhilfen zur Anwendung. Daher können bei Beträgen und Prozentangaben rundungsbedingte Differenzen auftreten. Dieser Geschäftsbericht enthält zukunftsbezogene Einschätzungen und Aussagen. Diese wurden auf Basis aller zum gegenwärtigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen. Zukunftsbezogene Aussagen werden üblicherweise mit Begriffen wie „erwarten“, „planen“, „rechnen“, „schätzen“ u. a. umschrieben. Wir weisen darauf hin, dass die tatsächlichen Gegebenheiten und Ergebnisse aufgrund unterschiedlicher Faktoren von den in diesem Bericht dargestellten Erwartungen abweichen können. Personenbezogene Formulierungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. Dieser Geschäftsbericht erscheint in deutscher und englischer Sprache. Im Zweifelsfall ist die deutschsprachige Version maßgeblich. Redaktionsschluss: 11. März 2022 Impressum Medieninhaber und Herausgeber: FACC AG, Fischerstraße 9, 4910 Ried im Innkreis, Österreich Projektleiter: Michael Steirer Projektteam: Tanja Maisenberger, Elisabeth Murauer, Andrea Schachinger, Jakob Reichsöllner, Robert Briewasser Layout, Grafik, Konzept: Heidlmair Kommunikation, Linz (Imageteil); restliche Teile produziert inhouse mit www.firesys.de Redaktion und Gesamtkoordination: Male Huber Friends GmbH, Wien Fotos: Airbus, Dassault Falcon, ArianeGroup, Andreas Maringer, FACC AG, Bombardier, Michael Liebert, Robert Gortana, Werner Bartsch, Christian Huber, Christoph Scherhammer, Industriemagazin, eHang 4.BESTÄTIGUNGSVERMERK ) Bericht zum Jahresabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der FACC AG, Ried im Innkreis, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2021 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen sowie Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen Beschreibung Im Jahresabschluss der FACC AG zum 31. Dezember 2021 sind die Anteile an verbundenen Unternehmen (267,8 Mio. €) und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen (25,1 Mio. €) ausgewiesen. Die Beurteilung der Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen erfordert wesentliche Annahmen und Schätzungen der gesetzlichen Vertreter zur Beurteilung, ob eine Wertminderung zum Geschäftsjahresende vorliegt sowie gegebenenfalls zur Quantifizierung solcher Wertminderungen. Das wesentliche Risiko besteht dabei in der Schätzung der zukünftigen Cash-Flows der Tochterunternehmen, welche zur Feststellung der Werthaltigkeit dieser Bilanzpositionen herangezogen werden. Diese Cash-Flow Schätzungen beinhalten Annahmen, die von zukünftigen Markt- und Wirtschaftsentwicklungen und auch von internen Lernkurven beeinflusst werden. Die Angaben der Gesellschaft zu Anteilen an verbundenen Unternehmen und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind im Jahresabschluss der FACC AG im Anhang in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu Finanzanlagen und zu Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sowie in den Erläuterungen zur Bilanz und im Anlagespiegel zum 31. Dezember 2021 erläutert. Adressierung im Rahmen der Abschlussprüfung Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die Annahmen und Schätzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt: Prüfung der angewandten Methodik, der rechnerischen Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen und Berechnungen sowie Plausibilisierung der Diskontierungssätze Überprüfung, ob Indikatoren auf eine mögliche Wertminderung vorliegen Durchsicht der Planungsunterlagen sowie Plausibilisierung und Analyse der wesentlichen Werttreiber (Umsatz, Aufwendungen, Investitionen und Veränderungen im Working Capital) unter Berücksichtigung der COVID-19 Auswirkungen, um die Angemessenheit dieser Planungen zu verifizieren Prüfung der Vollständigkeit der Angaben im Anhang Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Bericht zum Lagebericht Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt. Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Wir wurden von der Hauptversammlung am 1. Juli 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden mit Schreiben vom 23. Juli 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016/17 Abschlussprüfer. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben. Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Mag. Johanna Hobelsberger-Gruber. Linz, am 11. März 2022 Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. Mag. Johanna Hobelsberger-Gruber eh ppa DI (FH) Hans Eduard Seidel eh Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüfer ____ )Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten. Jahresabschluss und Lagebericht zum 31. Dezember 2021 der FACC AG, Ried im Innkreis Bilanz zum 31. Dezember 2021 Anhang für das Geschäftsjahr 2021 der FACC AG, Ried im Innkreis 1. Allgemeine AnGABEN Der vorliegende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2021 wurde von der Geschäftsführung der Gesellschaft nach den Vorschriften des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) aufgestellt. Die Gesellschaft ist als große Kapitalgesellschaft gemäß § 221 UGB einzustufen. Soweit es zur Vermittlung eines möglichst getreuen Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erforderlich ist, wurden im Anhang zusätzliche Angaben gemacht. Die FACC AG mit Sitz in Ried im Innkreis stellt einen Konzernabschluss als Mutterunternehmen der FACC Operations GmbH auf, der beim Firmenbuchgericht in Ried im Innkreis veröffentlicht wird. Die FACC AG befindet sich im Konsolidierungskreis der AVIC Cabin Systems Co., Limited (ACS) mit Sitz in Hong Kong (Room 2201, 22/F, Fairmont House, 8 Cotton Tree Drive, Admiralty, Hong Kong), Firmenbuchnummer 1394811. Der FACC AG obliegt die Holdingfunktion. Als Muttergesellschaft der FACC Operations GmbH übernimmt sie Managementtätigkeiten und Financial Services für den Konzern. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2021 wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt. Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, wurden berücksichtigt. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die im Geschäftsjahr vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2021 oder in einem früheren Geschäftsjahr entstanden sind, wurden berücksichtigt. Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich gelagerten Sachverhalten vorhanden sind, hat das Unternehmen diese bei Schätzungen berücksichtigt. Sachverhalte im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie Im Personalaufwand wurden folgende Themen erfasst: 2020 EUR'000 2021 EUR a) Gehälter –3.937 –3.755.696,53 davon Kurzarbeitshilfe AMS 240 0,00 davon Aufwendungen für Personalabbau –31 0,00 b) Soziale Aufwendungen –1.568 –1.462.683,46 davon Aufwendungen für Altersversorgung –504 –342.794,91 aa) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen –139 –259.727,34 bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge –866 –810.523,66 –5.505 –5.218.379,99 Der Gesamtbetrag an verbuchter Kurzarbeitshilfe AMS betrug im Geschäftsjahr vom 1. Jänner 2021 bis 31. Dezember 2021 EUR 0,00 (Vorjahr TEUR 240). Der Gesamtbetrag in Zusammenhang mit Personalabbau betrug EUR 0,00 (Vorjahr TEUR 31). Zum Bilanzstichtag sind Stundungen für Abgaben im Ausmaß von EUR 0,00 (Vorjahr TEUR 74) aufrecht. Im Jänner 2021 wurden diese vollständig bezahlt. Per 30. Juni 2020 wurde das Volumen des Konsortialkredits um weitere EUR 60.000.000,00 aufgestockt (Covid-19 KRR der österreichischen Kontrollbank). Die FACC AG fungiert als Garantiegeber (siehe Haftungsverhältnisse). Die im Jahresabschluss der FACC AG zum 31. Dezember 2019 bilanzierte Forderung gegenüber der FACC Operations GmbH im Zusammenhang mit der phasengleichen Gewinnausschüttung in Höhe von EUR 7.000.000,00 wurde im Geschäftsjahr 2020 zur Gänze abgeschrieben. Aufgrund der negativen Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2021 sowie der veränderten Planungsmaßnahmen konnten nicht auf sämtliche steuerlichen Verlustvorträge aktive latente Steuern angesetzt werden. Anlagevermögen Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet, die um die planmäßige Abschreibung vermindert sind. Die planmäßige Abschreibung der Software erfolgt linear und über einen Zeitraum von 3 Jahren. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Geringwertige Vermögensgegenstände (Einzelanschaffungswert bis EUR 800,00) werden im Zugangsjahr aktiviert und sofort abgeschrieben. Gemäß den steuerrechtlichen Vorschriften wird für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vorgenommen. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, falls ihnen ein niedrigerer Wert beizulegen ist, mit diesem angesetzt, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind. Anteile an verbundenen Unternehmen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn der zum Abschlussstichtag beizulegende Wert niedriger ist als der Buchwert und die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind. Der beizulegende Wert wird nach KFS/BW 1 mittels eines Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens werden zu den Anschaffungskosten bewertet. Ausleihungen werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag oder dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzt. Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die Abschreibung nachhaltig weggefallen sind. Aktiv latente Steuern Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs. 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis des aktuellen Körperschaftsteuersatzes von 25 % gebildet. Dabei werden, falls vorhanden, latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge in dem Ausmaß berücksichtigt, in dem ausreichende passive latente Steuern vorhanden sind, oder soweit überzeugende substanzielle Hinweise vorliegen, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis in der Zukunft zur Verfügung stehen wird. Rückstellungen Die Ermittlung der Rückstellungen für Abfertigungen erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter der Anwendung der "Projected-Unit-Credit" Methode gemäß IAS 19. Als Endzeitpunkt des Beschäftigungsverhältnisses fand das Alter 65 Berücksichtigung (unter Berücksichtigung der Frühpensionierungswahrscheinlichkeit gemäß den Altersgrenzen des ASVG §607 Abs. 10 bzw. des BVG Altersgrenzen § 3), eines Rechnungszinssatzes von 1,31 % (Vorjahr: 1,10 %) und geplanten Gehaltserhöhungen von 2,00 % (Vorjahr: 2,00 %). Bei der Berechnung wurde wie im Vorjahr kein Fluktuationsabschlag berücksichtigt. Rückstellungen für Jubiläumsgelder werden gemäß IAS 19 gebildet; die Vorsorge wird unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 1,10 % (Vorjahr: 0,90 %) und einer Gehaltssteigerung von 2,00 % pro Jahr (Vorjahr: 2,00 %) durchgeführt. Als Endzeitpunkt des Beschäftigungsverhältnisses fand das Alter 65 Berücksichtigung (unter Berücksichtigung der Frühpensionierungswahrscheinlichkeit gemäß den Altersgrenzen des ASVG § 607 Abs. 10 bzw. des BVG Altersgrenzen § 3). Weiters wurde ein Fluktuationsabschlag in Höhe von 12,77 % (Vorjahr: 8,26 %) berücksichtigt. Die Mitarbeiterfluktuation wird betriebsspezifisch ermittelt. Die Verteilung des Dienstzeitaufwands erfolgt über die gesamte Dienstzeit vom Eintritt in das Unternehmen bis zum Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters. Der Rechnungszinssatz für Abfertigungsrückstellungen und Jubiläumsgeldrückstellungen wird aus dem Stichtagszinssatz basierend auf Marktzinssätzen von Unternehmen hoher Bonität mit einer Restlaufzeit von 20 Jahren bei Abfertigungsrückstellungen sowie von 15 Jahren bei Jubiläumsgeldrückstellungen abgeleitet. Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden sofort erfolgswirksam erfasst. Bei der Berechnung wurden die Rechnungsgrundlagen für die Sterbetafel AVÖ-2018-P zugrunde gelegt. Die Pensionsrückstellung orientiert sich an der Höhe des von der Versicherung bestätigten Deckungskapitals, da die Pensionsansprüche vollständig von der Versicherung abgedeckt sind. In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe und dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung erforderlich sind. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt. 1. 3. Erläuterungen zur bilanz Immaterielles Anlagevermögen und Sachanlagen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten sind im Anlagenspiegel (Anlage 1 zum Anhang) dargestellt. Finanzanlagevermögen Anteile an verbundenen Unternehmen Die Gesellschaft hält Beteiligungen an folgenden Unternehmen (§ 189a Z 2 UGB): Kapitalanteil % Wäh- rung Eigenkapital EUR Jahresfehlbetrag EUR Bilanzstichtag Beteiligungsunternehmen FACC Operations GmbH, Ried im Innkreis 100 EUR 131.854.996,61 –27.090.083,43 31.12.2021 Wertpapiere (Wertrechte des Anlagevermögens) Bei den Wertrechten handelt es sich um die Rückkaufswerte der Pensionsrückdeckungsversicherung für die im Geschäftsjahr vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2021 bestehenden Pensionsverpflichtungen des Konzerns. Diese werden zu dem von der Versicherung bestätigten Deckungskapital am Bilanzstichtag bewertet. Der Wert entspricht in etwa den erwarteten Mittelzuflüssen bei der Auflösung der Versicherungspolizze zum Bilanzstichtag. Diese Ansprüche wurden an den Berechtigten der Pensionszusage verpfändet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind solche aus Finanzmittelbereitstellung in Höhe von EUR 5.300.000,00 (Vorjahr: TEUR 5.300), aus laufender Verrechnung in Höhe von EUR 14.956.972,93 (Vorjahr: TEUR 14.433), sowie aus der Steuerumlage in Höhe von EUR 4.855.211,41 (Vorjahr: TEUR 4.855). Die Forderung aus Gewinnausschüttung per 31. Dezember 2019 in Höhe von EUR 7.000.000,00 wurde aufgrund des Beschlusses der Generalversammlung vom 14. Juli 2020, den gesamten Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen, abgeschrieben. Im Posten Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände sind analog zum Vorjahr keine Erträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden. Rechnungsabgrenzungsposten Zum Zwecke der Periodenabgrenzung waren zum Bilanzstichtag Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von EUR 536.374,39 (Vorjahr TEUR: 343) in die Bilanz einzustellen. Aktive latente Steuern Die aktiven latenten Steuern zum Bilanzstichtag wurden für temporäre Differenzen zwischen dem steuerlichen und unternehmensrechtlichen Wertansatz für folgende Posten gebildet: 31.12.2020 EUR'000 31.12.2021 EUR Personalbezogene Rückstellungen 789 1.130.861,00 Steuerliche Verlustvorträge 95.547 132.149.263,60 96.336 133.280.124,60 Daraus resultierende aktive latente Steuern 24.084 33.320.031,40 Die aktiven latenten Steuern entwickelten sich wie folgt: Stand am 1. Jänner 2021 24.084.127,29 Erfolgswirksame Veränderung 9.235.904,11 Stand am 31. Dezember 2021 33.320.031,40 Im Geschäftsjahr 2021 wurden für steuerliche Verlustvorträge in Höhe von EUR 45.020.644,91 keine aktiven latenten Steuern angesetzt. Der Ansatz der verbleibenden aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge ist gerechtfertigt, da für deren Verwertung aufgrund der Ergebnisse der Steuerplanungsrechnung ausreichend positive Ergebnisse in den nächsten Geschäftsjahren zu erwarten sind. Der für die Berechnung der latenten Steuern gewählte Steuersatz beträgt wie im Vorjahr 25 %. Eigenkapital Das Grundkapital der an der Börse notierenden Gesellschaft beträgt EUR 45.790.000,00 und ist voll eingezahlt. Es ist in 45.790.000 Stückaktien zu je EUR 1,00 eingeteilt. Genehmigtes Kapital In der Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 wurde ein genehmigtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu einer Nominale von EUR 9.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 9.000.000 neuen Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen. Bedingtes Kapital In der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 wurde ein genehmigtes bedingtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten bedingten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu einer Nominale von EUR 3.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 neuen Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Dieses genehmigte bedingte Kapital dient der Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Aktienoptionsplans der Gesellschaft. Die Kapitalerhöhung ist zweckgebunden und darf nur so weit durchgeführt werden, als Inhaber von Optionen aus einem Aktienoptionsplan der Gesellschaft diese ausüben. Rückstellungen Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: 31.12.2020 EUR'000 31.12.2021 EUR Rückstellungen für Abfertigungen 889 1.112.511,00 Rückstellungen für Pensionen 1.977 1.976.625,29 Steuerrückstellungen 23.892 33.048.815,92 Sonstige Rückstellungen Personalrückstellungen 528 343.501,20 Übrige 116 359.850,99 27.402 36.841.304,40 Die sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Vorsorgen für nicht konsumierte Urlaube, offene Honorare von Rechtsanwälten und sonstige ungewisse Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten weisen wie im Vorjahr zum Bilanzstichtag durchwegs Restlaufzeiten von unter einem Jahr auf. Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren bzw. größer als fünf Jahren. Die Verbindlichkeit gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 6.401.255,90 besteht ausschließlich aus Umsatzsteuerguthaben des Organmitglieds FACC Operations GmbH, das aufgrund der umsatzsteuerlichen Organschaft über die FACC AG verrechnet wird (Vorjahr: TEUR 5.348). Im Posten Sonstige Verbindlichkeiten sind folgende wesentliche Aufwendungen enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden: 31.12.2020 EUR'000 31.12.2021 EUR Verbindlichkeiten gegenüber der Gebietskrankenkasse 149 73.151,14 149 73.151,14 Es bestehen keine dinglichen Sicherheiten. Haftungsverhältnisse 31.12.2020 EUR'000 31.12.2021 EUR Sonstige Haftungsverhältnisse (Garantien) 198.750 194.583.333,35 198.750 194.583.333,35 davon gegenüber verbundenen Unternehmen 198.750 194.583.333,35 Die Gesellschaft hat Garantien für Kredite in Höhe von EUR 124.583.333,35 (VJ TEUR 128.750) sowie für ein Schuldscheindarlehen in Höhe von EUR 70.000.000,00 (Vorjahr TEUR 70.000) der FACC Operations GmbH übernommen. Verpflichtungen aus der Nutzung von nicht in der Bilanz ausgewiesenen Sachanlagen Der Gesamtbetrag der finanziellen Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen für die folgenden fünf Jahre beläuft sich auf EUR 84.718,25 (Vorjahr: TEUR 93). Davon entfallen EUR 51.014,46 (Vorjahr: TEUR 63) auf das nächste Jahr. 4. Erläuterungen zur gewinn- und verlustrechnung Umsatzerlöse 2020 EUR'000 2021 EUR Erlöse Inland Erlöse aus Managementtätigkeit 11.710 10.789.000,00 11.710 10.789.000,00 Der FACC AG obliegt die Holdingfunktion. Als Muttergesellschaft der FACC Operations GmbH übernimmt sie als solche Managementtätigkeiten, Finanzierungsagenden und Financial Services für den Konzern und stellt die dafür anfallenden Kosten der FACC Operations GmbH in Rechnung. Die Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen und Pensionen setzen sich wie folgt zusammen: 2020 EUR'000 2021 EUR Leitende Angestellte 97 230.254,50 Sonstige Arbeitnehmer 42 29.472,84 139 259.727,34 Die Aufwendungen für Altersversorgung setzen sich wie folgt zusammen: 2020 EUR'000 2021 EUR Leitende Angestellte 462 331.912,38 Sonstige Arbeitnehmer 42 10.882,53 504 342.794,91 Die Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen enthalten Abfertigungsaufwendungen in Höhe von EUR 223.043,00 (Vorjahr: TEUR 98) und Beiträge an Mitarbeitervorsorgekassen in Höhe von EUR 36.684,34 (Vorjahr: TEUR 41). In den Gehältern sind Aufwendungen in Höhe von EUR 2.716,00 (Vorjahr: TEUR 6) aus der Veränderung der Jubiläumsgeldrückstellungen enthalten. Erfolgswirksame Veränderungen bei den Personalrückstellungen sind in den folgenden Posten ausgewiesen: Jubiläumsgeldrückstellungen und sonstige Personalrückstellungen im Posten Gehälter, Abfertigungsrückstellungen im Posten Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die ausgewiesenen übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten insbesondere Rechts- und Beratungsaufwendungen, sowie Aufwendungen für Versicherungen. Hinsichtlich der Angaben gemäß § 238 Abs. 1 Z 18 UGB wird von der Befreiung aufgrund der Veröffentlichung der Aufwendungen im Konzernabschluss Gebrauch gemacht. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten das Ergebnis vor Steuern mit EUR - 79.152,50 (Vorjahr: TEUR 2.759). Aufgrund der Steuerumlagevereinbarung wurde an den Gruppenträger im Geschäftsjahr 2021 keine Steuer übergerechnet (Vorjahr: TEUR 8). In den Steuern vom Einkommen und Ertrag sind Aufwände aus der Bildung von aktiven latenten Steuern in Höhe von EUR - 85.402,50 (Vorjahr: TEUR 2.758) enthalten. Mit 13. bzw. 15. Februar 2012 haben die Aerospace Innovation Investment GmbH (nunmehr FACC AG) als Gruppenträgerin und die damalige Aero Vision Holding GmbH sowie die FACC AG (nunmehr FACC Operations GmbH) als Gruppenmitglieder mit erstmaliger Wirksamkeit für das Wirtschaftsjahr 2012 eine Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung gemäß den Bestimmungen des § 9 KStG abgeschlossen. Mit 28. Februar 2017 wurde ein neuer Gruppenvertrag zwischen der FACC AG und der FACC Operations GmbH abgeschlossen. Im Geschäftsjahr 2021 wurde per Nachtrag zum Gruppenvertrag vom 28. Februar 2017 die CoLT Prüf und Test GmbH in die Gruppe aufgenommen. Die Steuerumlagevereinbarung besteht grundsätzlich in der Belastungsmethode, wonach für den Gruppenträger vom Gruppenmitglied zugerechnete positive Einkommen eine positive Steuerumlage in Höhe von 25 % zu leisten ist. Das positive Einkommen des Gruppenmitglieds ist mit evident gehaltenem negativen Einkommen (Verlustvortrag) des Gruppenmitgliedes auszugleichen, wobei ein eingeschränkter Verlustabzug des Gruppenträgers zu berücksichtigen ist. Erzielt das Gruppenmitglied ein negatives Einkommen, ist eine negative Steuerumlage in Höhe von 25 % zu leisten, insoweit das negative Einkommen in einem zusammengefassten positiven Ergebnis des Gruppenträgers Deckung findet. Eine Vereinbarung über den Schlussausgleich von in der Gruppe noch nicht verrechneten Verlustvorträgen des Gruppenmitglieds wurde getroffen. Die FACC Operations GmbH und die FACC AG begründen seit Juni 2014 eine umsatzsteuerliche Organschaft im Sinne des § 2 Abs. 2 Z 2 UStG, wobei die FACC AG als Organträger die Umsatzsteuervoranmeldungen für die umsatzsteuerliche Organschaft abgibt. 5. Ergänzende Angaben Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Die Steuerreform wurde am 20. Jänner 2022 in dritter Lesung im Plenum des Nationalrates beschlossen. Diese sieht unter anderem eine Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 % auf 23 % vor (2023: 24 %, ab 2024: 23 %). Zum 31. Dezember 2021 weist die FACC AG aktive latente Steuern in Höhe von EUR 33.320.031,40 aus. Eine Berechnung dieser aktiven latenten Steuern mit einem Körperschaftssteuersatz von 23 % ergibt zum 31. Dezember 2021 Auswirkungen von maximal EUR 2.665.602,51. Hinsichtlich des Ukraine-Russland Konfliktes kann FACC keine Einschätzungen zu allgemeinen Risiken (z.B. Gaspreisentwicklung etc.) bzw. der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung treffen. Es bestehen keine wesentlichen Kunden- bzw. Lieferantenbeziehungen und somit wird das direkte Risiko als gering eingestuft. Darüber hinaus kam es zu keinen angabepflichtigen Ereignis. Nicht finanzielle Berichterstattung Die Gesellschaft nimmt die Befreiungsbestimmung des § 243b Abs. 7 UGB betreffend die Pflicht zur Aufstellung der nichtfinanziellen Erklärung bzw. des nichtfinanziellen Berichts in Anspruch. Die Gesellschaft ist in den gesonderten konsolidierten nichtfinanziellen Bericht der FACC AG einbezogen. Dieser ist auf der Website www.facc.com abrufbar. Ergebnisverwendung Es wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 16.251.555,47 eine Dividende von EUR 0,00 auszuschütten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Sämtliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen finden zu fremdüblichen Bedingungen statt. Mitarbeiter 2020 Köpfe 2021 Köpfe Angestellte 43 40 43 40 Vorstand Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus: Robert Machtlinger, Hohenzell Andreas Ockel, Bubing Yongsheng Wang, Ried im Innkreis Aleš Stárek, Salzburg Die Vorstandsmitglieder vertreten jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen. Die Bezüge der Mitglieder des Vorstands im Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2021 stellen sich wie folgt dar: Erfolgsunabhängig 2021 EUR Erfolgsabhängig 2021 EUR Abfertigung 2021 EUR Pensionsvorsorge 2021 EUR Summe 2021 EUR Robert Machtlinger 417.671,38 0,00 25.714,00 170.000,00 613.385,38 Andreas Ockel 376.520,02 0,00 52.145,00 100.000,00 528.665,02 Aleš Stárek 326.520,00 0,00 45.000,00 60.000,00 431.520,00 Yongsheng Wang 311.663,94 0,00 99.999,001) 0,00 411.662,94 1.432.375,34 0,00 222.858,00 330.000,00 1.985.233,34 1)Enthält Aufrollungen aus Vorjahren Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2021 wie folgt zusammen: Zhen Pang (Vorsitzender) Weixi Gong Jiajia Dai Jing Guo Qinghong Liu George Maffeo Junqi Sheng Tom Williams Jürgen Fischer (Arbeitnehmervertreter seit 01. Jänner 2021) Barbara Huber (Arbeitnehmervertreterin) Ulrike Reiter (Arbeitnehmervertreterin) Karin Klee (Arbeitnehmervertreterin) Im Geschäftsjahr 2021 sind keine Mitglieder aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Die im Jahresabschluss des Geschäftsjahres 1. Jänner bis 31. Dezember 2021 erfassten Aufwendungen für Aufsichtsratsmitglieder betrugen EUR 175.122,22 (Vorjahr: TEUR 257). Ried im lnnkreis, am 11. März 2022 Robert Machtlinger e. h. Vorstandsvorsitzender Andreas Ockel e. h. Mitglied des Vorstands Aleš Stárek e. h. Mitglied des Vorstands Yongsheng Wang e. h. Mitglied des Vorstands Anlagen zum Anhang: Anlage 1 zum Anhang: Anlagenspiegel Anlagenspiegel 31.12.2021 Lagebericht der FACC AG für das Geschäftsjahr 2021 1. BRANCHENWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Im Jahr 2021 waren die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Luftfahrtindustrie noch deutlich zu spüren. Zwar verzeichnete das Flugaufkommen zu Jahresbeginn weltweit eine deutliche Erholung, doch setzte sich dieser Aufwärtstrend im weiteren Jahresverlauf international unterschiedlich fort. Aufgrund von anhaltenden Reisebeschränkungen und unterschiedlichen Einreisebestimmungen einzelner Staaten lag der internationale Flugverkehr im Gesamtjahr nur bei rund einem Viertel des Vor-Corona-Niveaus. Gleichzeitig zeigte sich in der Entwicklung des kontinentalen Flugaufkommens, dass die Menschen nach wie vor ein hohes Bedürfnis zu fliegen haben. Wo immer Restriktionen gelockert wurden, erholte sich die Nachfrage nach Flugreisen in die betroffenen Destinationen rasch. Zulegen konnte einmal mehr der internationale Frachtverkehr. Neben dem Transport von lebensrettenden medizinischen Geräten wurden auch Impfstoffe rasch und effizient global verteilt. Damit leistete auch der Frachtverkehr einen essenziellen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie. 2021: Geschäftsjahr mit unterschiedlichen Herausforderungen Neben der erkennbaren Erholung in der Luftfahrtbranche gab es 2021 einige Herausforderungen richtig zu bewerten und zu meistern. So verlangsamte sich in der zweiten Jahreshälfte das globale Wirtschaftswachstum aufgrund von Lieferkettenproblemen, Engpässen auf dem Arbeitsmarkt und Schwankungen in den globalen Märkten. Zwar stieg die Nachfrage nach bestimmten Gütern, der Mangel an Containern und Verzögerungen im Schiffsverkehr hatten jedoch bremsende Wirkung auf die weltweite Erholung. Der Mangel an verfügbaren Transportkapazitäten dürfte sich in Zukunft nur langsam entschärfen. Laut Deutscher Industriebank warteten Mitte 2021 rund 300 Frachter auf ihre Abfertigung, Leercontainer wurden erst nach erheblichen Verzögerungen von bis zu einer Woche wieder in Umlauf gebracht. Neben den gestörten Lieferketten beschäftigte auch die hohe Inflation vor allem die Eurozone und die USA. Ursachen dafür waren neben Rohstoffknappheit primär die dramatisch steigenden Energiepreise. So lagen die Großhandelspreise für Gas Ende 2021 mehr als fünfmal höher als im Jahr zuvor. Der österreichische Gaspreisindex ÖGPI stieg laut Berechnungen der österreichischen Energieagentur allein im Oktober 2021 gegenüber September um 30,9 Prozent. Airbus und Boeing mit steigenden Flugzeugauslieferungen Mit insgesamt 611 Stück lieferte Airbus 2021 um 8 Prozent mehr Flugzeuge aus als im Jahr zuvor. Boeing kam im selben Zeitraum auf 340 Auslieferungen. Insgesamt wurden von den beiden Herstellern 2021 demnach 951 Flugzeuge an Airline-Kunden übergeben (2020: 723 Flugzeuge). Gegenüber 2020 entspricht dies einem Anstieg von 228 Stück. Die Neubestellungen beliefen sich bei Airbus und Boeing 2021 zusammen auf 1.042 Flugzeuge (Nettobetrachtung). Trotz der nach wie vor geringen Auslastung bei internationalen Flügen sieht die Flugzeugindustrie positive Perspektiven für die Zeit nach Corona. Aufgrund der positiven Entwicklung der kontinentalen Märkte (USA, Europa, Asien) passen die Fluggesellschaften ihre Nachfrage an die aktuellen Gegebenheiten an. Vor allem bei Klein- und Mittelstreckenflugzeugen steigen sowohl Bedarf als auch Bauraten bereits merklich. Luftfahrt und Nachhaltigkeit Der Flugverkehr wird oftmals fälschlich als Transportmittel mit enormen Umweltbelastungen dargestellt. Fakt ist aber, dass der Anteil der Luftfahrt am weltweiten CO2-Ausstoß nur rund 2,70 Prozent beträgt. Die Bestrebungen der Luftfahrtindustrie in Richtung noch mehr Nachhaltigkeit haben sich weiter manifestiert, erklärtes Ziel der Branche ist es, bis zum Jahr 2050 das CO2-freie Fliegen zu ermöglichen. Als Ergebnis dieser Bemühungen stieg etwa der Verbrauch von nachhaltigem Flugkraftstoff von 8 Millionen Litern im Jahr 2016 auf über 100 Millionen Liter im Jahr 2021. In den vergangenen Monaten legte die International Air Transport Association (IATA) einen konkreten Fahrplan in Richtung Netto-Null-Emission bis 2050 fest. Dieser soll durch eine Kombination aus nachhaltigen Flugzeugtreibstoffen, alternativen Antriebsmethoden und einem durchgängigen Materialkreislauf erfüllt werden. Im Rahmen ihrer Strategie 2030 hat sich auch FACC ambitionierte Klimaschutzziele gesetzt. Diese möchte das Unternehmen auf Basis seiner herausragenden Leichtbaukompetenz und in enger Zusammenarbeit mit seinen Kunden erreichen. 2. ALLGEMEINE ANGABEN 2.1 Angaben gemäß § 243 UGB Der FACC-Konzern mit Sitz in Ried im Innkreis ist ein österreichischer Konzern, der sich mit der Entwicklung, Produktion und Wartung von Bauteilen für die Aerospace-Industrie befasst. Seine Produktpalette umfasst Strukturbauteile (Komponenten für Rumpf und Leitwerk, Triebwerksverkleidungsteile und Composite-Teile für Triebwerke, Flügelteile und Flügelspitzen) sowie Systeme für die Innenausstattung von Flugzeugen (gesamte Flugzeugkabinensysteme für Passagierflugzeuge, Gepäckablagefächer, Innenraumverkleidungen, Serviceeinheiten, Ausstattungen für Business Jets, Kabinen-Retrofitlösungen etc.) Im Geschäftsjahr 2020 wurde die Strategie FACC 2030 vorgestellt, mit der das Kerngeschäft der Gruppe um die Bereiche Drohnen und autonome Flugmobilität sowie Leichtbausysteme für die Raumfahrt erweitert wurde. In beiden Bereichen ist FACC bereits tätig. Besonders erfreulich ist, dass bereits 2021 der erste Raumfahrtauftrag gesichert werden konnte. Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte von FACC dienen, wurden drei operative Segmente gebildet. • Aerostructures ist für die Entwicklung, die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Strukturbauteilen verantwortlich. • Engines & Nacelles steht für die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Triebwerksbauteilen. • Cabin Interiors beschäftigt sich mit der Entwicklung, der Fertigung, dem Vertrieb und der Reparatur von Innenausstattungen. • Erweitert wurde das Produktangebot um Dienstleistungen im Bereich After Market, die in alle drei Divisionen mit hineinspielen. Nach Abschluss der Verträge mit den Kunden und der internen Auftragsabwicklung werden die beauftragten Teile und Komponenten in den sechs Werken des Konzerns gefertigt. Neben den drei operativen Segmenten umfasst das Gesamtunternehmen noch die zentralen Dienste Finanzen und Controlling, Internal Audit, Personal, Legal, Qualitätssicherung, Forschung und Entwicklung, Communication & Marketing, Einkauf, EDV (einschließlich Engineering Services), Investor Relations, Gebäudemanagement und Logistik. Diese zentralen Dienste unterstützen die operativen Segmente im Rahmen einer Matrixorganisation bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. 3. Entwicklung der FACC AG Der FACC AG obliegt die Holdingfunktion. Als Muttergesellschaft der FACC Operations GmbH übernimmt sie Managementtätigkeiten und Financial Services für den Konzern. Zahlenangaben für den Einzelabschluss der FACC AG erfolgen nach UGB, jene für den FACC-Konzern nach IFRS. Die Umsatzerlöse von 10,8 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2021 (2020: 11,7 Mio. EUR) resultieren aus Verrechnungen von Managementleistungen gegenüber der FACC Operations GmbH. Das Ergebnis vor Steuern der FACC AG beläuft sich auf 0,6 Mio. EUR (2020: -5,7 Mio. EUR). Die Veränderung beruht im Wesentlichen auf der Tatsache, dass der Bilanzgewinn der FACC Operations GmbH zum 31. Dezember 2019 entgegen dem Vorabbeschluss zur Gänze auf neue Rechnung vorgetragen wurde, womit die Forderung aus der phasengleichen Gewinnausschüttung in Höhe von 7,0 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2020 zur Gänze abgeschrieben werden musste. Die FACC AG erzielte im Geschäftsjahr 2021 einen Jahresüberschuss von 0,6 Mio. EUR (2020: Jahresfehlbetrag von -8,5 Mio.) Das Eigenkapital veränderte sich im Geschäftsjahr auf 291,2 Mio. EUR gegenüber 290,7 Mio. EUR im Vorjahr. Die Eigenkapitalquote der FACC AG betrug zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 86,8% (2020: 89,6 Prozent). 4. ENTWICKLUNG DES FACC-KONZERNS RGJ 2019 in Mio. EUR1) 2019 ungeprüft in Mio. EUR2) 2020 in Mio. EUR 2021 in Mio. EUR Umsatz 653,1 801,3 526,9 497,6 davon Produktumsatz 592,4 725,7 497,7 455,8 davon Entwicklungsumsatz 60,6 75,6 29,2 41,8 EBIT (berichtet) 22,1 15,1 –74,4 –25,1 Einmaleffekte 0,0 –13,1 –47,6 29,4 EBIT (operativ) 35,2 28,2 –26,8 4,3 EBIT-Marge (operativ) 5,4 % 3,5 % –5,1 % 0,9 % Ergebnis je Aktie 0,24 0,16 –1,68 –0,52 1) Rumpfgeschäftsjahr 1. März 2019 bis 31. Dezember 2019 2) Periode von 1. Jänner 2019 bis 31. Dezember 2019 (ungeprüft) Im Geschäftsjahr 2021 erzielte der FACC-Konzern einen Umsatz von 497,6 Mio. EUR und verzeichnete damit einen Umsatzrückgang in Höhe von 29,3 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr. Die Umsatzerlöse aus dem Geschäftsjahr 2020 eignen sich allerdings nur bedingt als durchgängiger Referenzwert, da hier das erste Quartal noch nicht von der Covid-19-Pandemie beeinträchtigt war. In allen drei Segmenten von FACC bilden die Programme der Airbus A320-Familie einen wesentlichen Umsatztreiber. Daneben konnten die Produkte für die Plattform Airbus A220 erfreuliche Umsatzsteigerungen gegenüber dem Vorjahr erzielen. Deutliches Wachstum verzeichnete darüber hinaus auch das ARJ21-Programm des chinesischen Kunden COMAC. Das berichtete Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug im Geschäftsjahr 2021 –25,1 Mio. EUR (2020: –74,4 Mio. EUR). Das EBIT für das Geschäftsjahr 2021 enthält Einmaleffekte, die zu einem signifikanten Teil aus einer außerordentlichen Belastung durch das unterwartete negative Schiedsgerichtsurteil im Zusammenhang mit einer rechtlichen Auseinandersetzung mit einem Lieferanten resultieren. Trotz der nach wie vor großen Herausforderungen durch die Covid-19-Pandemie konnte im Geschäftsjahr 2021 ein leicht positives operatives Ergebnis von 4,3 Mio. EUR erzielt werden (vor Berücksichtigung von Einmaleffekten). Das zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 gestartete Optimierungsprogramm zur nachhaltigen Verschlankung der konzernweiten Kostenstruktur zeigt Wirkung und konnte im Geschäftsjahr 2021 signifikante positive Effekte erzielen. Die erfolgreich implementierten Kostensenkungs- und Effizienzsteigerungsmaßnahmen legen die Basis für eine langfristig nachhaltige Ergebnisverbesserung bei künftig wieder stärker steigenden Umsätzen. 4.1 Finanzlage Zentrales Ziel des Finanzmanagements von FACC ist es, jederzeit die ausreichende Liquidität des Konzerns sicherzustellen, finanzielle Risiken zu vermeiden und die finanzielle Flexibilität zu gewährleisten. Zur Sicherung der Liquidität und zur Verringerung von Risiken nutzt FACC verschiedene interne und externe Finanzierungsquellen mit unterschiedlichen Fristigkeiten. Die längerfristige Liquiditätsprognose erfolgt auf Basis der operativen Planung des Konzerns. Der Mittelzufluss aus der operativen Tätigkeit der Geschäftssegmente stellt die Hauptliquiditätsquelle des Konzerns dar. Dadurch werden der externe Finanzierungsbedarf und die Zinsaufwendungen reduziert. Zur Sicherung der Liquidität nutzt FACC zudem verschiedene Finanzierungsinstrumente wie Schuldscheindarlehen, Kreditvereinbarungen, Leasingmodelle sowie Factoring-Programme. Finanzierungsinstrumente In den Treasury-Grundsätzen von FACC sind die Bankpolitik, die Genehmigung von Bankbeziehungen, Finanzierungsvereinbarungen, das Liquiditäts- und Finanzanlagenmanagement sowie das Management von Währungs- und Zinsrisiken geregelt. Gemäß den Grundsätzen des Konzerns werden die Kreditlinien durch die Treasury-Abteilung konzernweit verwaltet. Zum Finanzierungspotenzial aus dem genehmigten und bedingten Kapital sowie zu den Finanzierungsquellen wird auf die Erläuterungen im Konzernanhang unter Note 38 verwiesen. Damit hat FACC die wesentlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige und stabile Finanzierung geschaffen. Im August 2018 unterzeichnete die FACC Operations GmbH mit sieben teilnehmenden Banken einen Konsortialkredit über 225 Mio. EUR. Die FACC AG fungiert als Garantiegeber. Per 30. Juni 2020 wurde das Volumen um weitere 60 Mio. EUR aufgestockt (Covid-19-KRR der Österreichischen Kontrollbank). Alle Konsortialbanken beteiligten sich entsprechend ihren Quoten. Als Financial Covenant wurde im August 2018 ein Verhältnis von Net Financial Debt/EBITDA von <3,5 definiert. Aufgrund von nachgewiesenen Auswirkungen geänderter Rechnungslegungsstandards (IFRS 15, IFRS 16) wurde mit Wirkung zum 31. August 2019 der Grenzwert in Übereinkunft mit den Konsortialbanken von <3,5 auf <4,0 erhöht. Diese Kennzahl wird halbjährlich getestet (31. Dezember und 30. Juni). Bei einem Überschreiten der Kennzahl besteht ein Kündigungsrecht der Gläubiger. Die Auswirkungen der Coronapandemie führten auch im 2. Halbjahr 2020 zu einem anhaltenden Ergebnis- und Cashflow-Rückgang. Damit hatten sie einen direkten negativen Einfluss auf den vorgeschriebenen Covenant-Test zum 31. Dezember 2020. FACC trat im August 2020 daher proaktiv in Verhandlungen mit den Konsortialbanken, um den Konsortialvertrag temporär an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Am 21. Dezember 2020 wurde eine Einigung erzielt. Zusätzlich enthält die Vereinbarung die Bedingung, bis 30. Juni 2022 keine Gewinnausschüttungen vorzunehmen. Im Rahmen der Vereinbarung wurde auch das Margin-Grid an die neuen Gegebenheiten angepasst. Aufgrund von Entscheidungen im Rahmen eines Londoner Schiedsgerichtsverfahrens mit einem Lieferanten, die sich negativ auf die Ergebnis- und Finanzsituation der FACC Gruppe auswirken, war im November 2021 eine neuerliche Anpassung des im Financial Covenant für den Konsortialkreditvertrag vorgesehenen Verhältnisses Net Financial Debt/EBITDA notwendig. Die mit den Konsortialbanken aufgenommenen Verhandlungen konnten am 30. Dezember 2021 erfolgreich abgeschlossen werden. Folgende Anpassung des Financial Covenants wurde vorgenommen: 31.12.2021 30.06.2022 31.12.2022 30.06.2023 Net Financial Debt/EBITDA 5,251) 5,252) 4,5 4,0 1) Negative Effekte der Londoner Schiedsgerichtentscheidung werden korrigiert. 2) EBITDA 1. Halbjahr 2022 auf 12-Monats-Basis hochgerechnet Ab dem Testzeitpunkt 30. Juni 2023 kehrt FACC wieder zum ursprünglich vereinbarten Covenant von Net Financial Debt/EBITDA <4,0 zurück. Das im Juli 2019 emittierte Schuldscheindarlehen in Höhe von 70 Mio. EUR enthält eine Zinserhöhungsklausel von 50 Basispunkten, falls das Verhältnis Net Debt/EBITDA einen Wert von 3,75 übersteigt. Die Kennzahl wird jährlich getestet (31. Dezember). 4.1.1. Liquiditätsanalyse RGJ 2019 in Mio. EUR 2020 in Mio. EUR 2021 in Mio. EUR Cashflow aus laufender Tätigkeit 48,0 13,8 82,3 Cashflow aus Investitionstätigkeit –18,2 –15,2 –11,7 Free Cashflow 29,8 –1,4 70,5 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit –43,5 20,7 –45,2 Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands –13,8 18,2 25,3 Bewertungseffekte aus Fremdwährungsunterschieden –0,5 –1,5 –2,9 Finanzmittelbestand am Beginn der Periode 90,1 75,8 92,5 Finanzmittelbestand am Ende der Periode 75,8 92,5 115,0 Eine der zentralen Steuerungsgrößen von FACC ist die Kennzahl Free Cashflow. Den Free Cashflow ermittelt FACC aus der Kombination der Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit und aus Investitionstätigkeit. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit lag im Berichtsjahr 2021 mit 82,3 Mio. EUR um 68,5 Mio. EUR über dem Vorjahreswert von 13,8 Mio. EUR. Der erzielte Anstieg ist im Wesentlichen auf die positiven Veränderungen im Working Capital bei Vorräten, Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen zurückzuführen. Cashflow aus Investitionstätigkeit Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich im Berichtsjahr 2021 auf –11,7 Mio. EUR gegenüber –15,2 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum und betrifft unter anderem Investitionen in Gebäude und Maschinen für den neuen Produktionsstandort Kroatien. Cashflow aus Finanzierungstätigkeit Im Berichtsjahr 2021 lag der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit bei –45,2 Mio. EUR (2020: 20,7 Mio. EUR). Im Vergleich zum Vorjahr wurden im Geschäftsjahr 2021 keine neuen Finanzierungen abgeschlossen. 4.1.2. Nettofinanzverbindlichkeiten Die Nettoverschuldung belief sich zum 31. Dezember 2021 auf 177,8 Mio. EUR (2020: 232,1 Mio. EUR). Die liquiden Mittel des FACC-Konzerns betrugen zum Bilanzstichtag 115 Mio. EUR (2020: 92,5 Mio. EUR). 31.12.2019 in Mio. EUR 31.12.2020 in Mio. EUR 31.12.2021 in Mio. EUR Schuldscheindarlehen 70,0 70,0 70,0 Anleihen 2013-20 (ISIN AT00000A10J83) 89,8 0,0 0,0 Sonstige Finanzverbindlichkeiten 129,1 254,6 222,8 Bruttofinanzverbindlichkeiten 289,0 324,6 292,8 Abzüglich Liquide Mittel 75,8 92,5 115,0 Finanzvermögen 75,8 92,5 115,0 Nettofinanzverbindlichkeiten 213,2 232,1 177,8 Die für die Konzernfinanzierung wesentliche Kennzahl Nettofinanzverbindlichkeiten/EBITDA entwickelte sich wie folgt: 31.12.2019 in Mio. EUR1) 31.12.2020 in Mio. EUR 31.12.2021 in Mio. EUR Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 22,1 –74,4 –25,1 Zuzüglich/abzüglich Abschreibungen und Wertminderungen 18,8 50,1 22,8 Amortisierung Vertragserfüllungskosten 13,3 11,8 13,92) Wertminderung Vertragserfüllungskosten 0,0 2,9 0,0 Negative Effekte der Londoner Schiedsgerichtentscheidung 25,5 EBITDA 54,1 –9,6 37,2 Nettofinanzverbindlichkeiten/EBITDA 3,28 N/A 4,79 1) Wert basiert aufgrund des Rumpfgeschäftsjahres 2019 auf einer Hochrechnung auf zwölf Monate. 2) Amortisierung Vertragserfüllungskosten 21,9 Mio. EUR minus Einmalzahlungen im Dezember 2021 8,1 Mio. EUR 4.2 Vermögenslage 31.12.2019 in Mio. EUR1) 31.12.2020 in Mio. EUR 31.12.2021 in Mio. EUR Langfristiges Vermögen 375,7 326,9 323,7 Kurzfristiges Vermögen 361,0 322,7 320,8 Aktiva 736,7 649,5 644,5 Eigenkapital 310,6 243,2 206,0 Langfristige Schulden 188,5 179,6 172,6 Kurzfristige Schulden 237,7 226,7 265,9 Schulden 426,1 406,4 438,5 Eigenkapital und Schulden 736,7 649,5 644,5 Eigenkapitalquote 42,2 % 37,4 % 32,0 % 1) Wert basiert aufgrund des Rumpfgeschäftsjahres 2019 auf einer Hochrechnung auf zwölf Monate. 4.2.1. 4.2.2. Aktiva Das langfristige Vermögen des FACC-Konzerns reduzierte sich gegenüber dem Bilanzstichtag am 31. Dezember 2020 um 3,2 Mio. EUR auf 323,7 Mio. EUR. Das kurzfristige Vermögen sank im Vergleichszeitraum um 1,9 Mio. EUR. Der Bestand an liquiden Mitteln erhöhte sich hingegen um 22,5 Mio. EUR auf 115 Mio. EUR. Die Vorräte reduzierten sich um 14,8 Mio. EUR auf 90,8 Mio. EUR, und auch die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gingen um 8,4 Mio. EUR auf 53 Mio. EUR zurück. 4.2.3. Eigenkapital Das Eigenkapital des FACC-Konzerns erreichte per Ende des Berichtsjahres einen Wert von 206 Mio. EUR. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2021 von 32,0 Prozent (2020: 37,4 Prozent). 4.2.4. Schulden Innerhalb der langfristigen Schulden nahmen die sonstigen Finanzverbindlichkeiten um 3,6 Mio. EUR auf 9,6 Mio. EUR ab. Bei den kurzfristigen Schulden erhöhten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen dank aktivem Working-Capital-Management im Vergleich zum Vorjahr um 26,3 Mio. EUR auf 53,3 Mio. EUR. Die sonstigen Finanzverbindlichkeiten unterlagen im Geschäftsjahr 2021 nur geringen Schwankungen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine neuen Finanzierungen abgeschlossen. 5. ENTWICKLUNG DER SEGMENTE Die Segmentberichterstattung folgt der internen Steuerung und Berichterstattung des FACC-Konzerns. Die zentrale Erfolgsgröße, anhand derer die Steuerung der Geschäftssegmente erfolgt und die an die verantwortliche Unternehmensinstanz (Vorstand der FACC AG) berichtet wird, ist das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT). Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte dienen, wurden drei operative Segmente gebildet: • Aerostructures: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Strukturbauteilen • Engines & Nacelles: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Triebwerksbauteilen • Cabin Interiors: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Innenausstattungen 5.1 Segment Aerostructures RGJ 2019 in Mio. EUR 2020 in Mio. EUR 2021 in Mio. EUR Umsatzerlöse 240,2 184,7 167,5 EBIT (berichtet) 22,6 –26,7 –28,5 EBIT-Marge (berichtet) 9,4 % –14,5 % –17,0 % Einmaleffekte –8,3 –22,2 27,8 EBIT vor Einmaleffekt 30,9 –4,5 –0,8 EBIT-Marge (vor Einmaleffekten) 12,8 % –2,5 % –0,4 % Der Umsatz im Segment Aerostructures betrug im Geschäftsjahr 2021 167,5 Mio. EUR (2020: 184,7 Mio. EUR). Bei den Vorjahresumsätzen sind besonders die Umsatzerlöse aus dem ersten Quartal 2020 zu berücksichtigen, die noch nicht von der Covid-19- Pandemie beeinträchtigt waren und daher nur bedingt als Referenzwert geeignet sind. Der Produktionsanteil auf den Plattformen der Langstreckenflugzeuge ist im Segment Aerostructures für FACC höher als in anderen Bereichen. Da die Covid-19-Pandemie nach wie vor besonders den interkontinentalen Flugverkehr beeinflusst, erholt sich der Markt für Langstreckenflugzeuge entsprechend langsamer. Die Bauraten werden aufgrund der fehlenden Nachfrage nur langsam an das Vor-Corona-Niveau angehoben. Im Segment Aerostructures betrug das berichtete Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Geschäftsjahr 2021 –28,5 Mio. EUR (2020: –26,7 Mio. EUR). Das berichtete Ergebnis wurde in diesem Segment maßgeblich durch die Rückstellungen für verlorene Rechtstreitigkeiten beeinflusst. 5.2 Segment Engines & Nacelles RGJ 2019 in Mio. EUR 2020 in Mio. EUR 2021 in Mio. EUR Umsatzerlöse 152,4 115,3 103,7 EBIT (berichtet) 6,0 –22,9 8,7 EBIT-Marge (berichtet) 3,9 % –19,9 % 8,4 % Einmaleffekte –1,2 –11,9 0,9 EBIT (vor Einmaleffekten) 7,1 –11,0 9,6 EBIT-Marge (vor Einmaleffekten) 4,7 % –9,6 % 9,3 % Der Umsatz des Segments Engines & Nacelles erreichte im Geschäftsjahr 2021 einen Wert von 103,7 Mio. EUR (2020: 115,3 Mio. EUR). Die Umsatzerlöse in diesem Segment waren besonders durch die reduzierten Bauraten für die Programme Boeing 787 und Airbus A350 beeinträchtigt. Einen positiven Beitrag zum Ergebnis konnten neben den Produkten für die Airbus A320-Familie auch die Produkte für Business-Jet-Plattformen liefern. Im Segment Engines & Nacelles betrug das berichtete Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Geschäftsjahr 2021 8,7 Mio. EUR (2020: –22,9 Mio. EUR). 5.3 Segment Cabin Interiors RGJ 2019 in Mio. EUR 2020 in Mio. EUR 2021 in Mio. EUR Umsatzerlöse 260,5 226,9 226,4 EBIT (berichtet) –6,5 –24,7 –5,2 EBIT-Marge (berichtet) –2,5 % –10,9 % –2,3 % Einmaleffekte –3,7 –13,5 0,7 EBIT (vor Einmaleffekten) –2,9 –11,2 –4,5 EBIT-Marge (vor Einmaleffekten) –1,1 % –4,9 % –2,0 % Der Umsatz im Segment Cabin Interiors belief sich im Geschäftsjahr 2021 auf 226,4 Mio. EUR (2020: 226,9 Mio. EUR). Neben der Airbus A320-Familie konnte im Interior Bereich vor allem das ARJ21-Programm des chinesischen Kunden COMAC ein deutliches Wachstum verzeichnen. Das berichtete Ergebnis des Segments Cabin Interiors vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug im Geschäftsjahr 2021 –5,2 Mio. EUR (2020: –24,7 Mio. EUR). 5.4 Segmentdarstellung Einmaleffekte Aero- structures Engines & Nacelles Cabin Interiors Summe in Mio. EUR Umsatzerlöse 167,5 103,7 226,4 497,6 Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) –28,5 8,7 –5,2 –25,1 davon Rechtsstreit 25,5 0 0 25,5 davon Kosten für Personalabbau 0,7 0,9 0,7 2,3 Schätzungs- änderungen 1,6 0,0 0,0 1,6 Bereinigtes EBIT –0,8 9,6 –4,5 4,3 EBIT-Marge –0,4 % 9,3 % –2,0 % 0,9 % 6. RISIKOBERICHT Der FACC-Konzern ist im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit seinem unternehmerischen Handeln verbunden sind. FACC setzt hier auf frühzeitige Identifikation und aktive Steuerung von Risiken, die sich aus dem Unternehmensumfeld ergeben. Die Umsetzung der Risikostrategie und die Abwicklung von Sicherungsmaßnahmen erfolgen zentral für den gesamten Konzern. Die unmittelbare Verantwortung für das Risikomanagement liegt bei dem jeweiligen Risk Owner. Der Vice President Controlling/Investor Relations/Enterprise Risk Management berichtet direkt dem Vorstand, bei dem die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement liegt. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses werden sowohl die eingetretenen als auch mögliche zukünftige Risiken kontinuierlich durch die operativen Einheiten überwacht, bewertet und zweimal jährlich im Zuge von Management Reviews an den Vorstand berichtet. In jedem Quartal erfolgt zusätzlich ein ausführliches Review der Top-15-Risiken, die den Konzern betreffen könnten. Außergewöhnliche Ereignisse werden zudem umgehend dem zuständigen Risk Owner bzw. dem Vice President Controlling/Investor Relations/Enterprise Risk Management mitgeteilt. Dieser entscheidet, ob eine sofortige Meldung an den Vorstand erforderlich ist. Der Vorstand wiederum informiert den Aufsichtsrat in dessen Sitzungen. Dadurch ist sichergestellt, dass wesentliche Risiken frühzeitig erkannt und Maßnahmen zur Gegensteuerung bzw. Eingrenzung der Risiken getroffen werden können. Nach Einschätzung des Vorstands sind die heute erkennbaren möglichen Risiken überschau- und beherrschbar und stellen damit keine existenzielle Gefahr für das Unternehmen dar. Folgende wesentliche Risikofelder können identifiziert werden: 6.1 Managementrisiken Ausgehend von Marktbeobachtungen und -analysen wird ein Businessplan mit einer Planungsperiode von fünf Jahren erstellt. Dieser definiert die grundsätzliche Strategie des Unternehmens und wird vom Aufsichtsrat geprüft. Aus diesem jährlich aktualisierten Plan leiten sich die konkreten Ziele für das jeweilige Geschäftsjahr ab. Kurzfristige Veränderungen des Marktes stellen hier das größte Risiko dar, ebenso ist der Erfolg in der Umsetzung durch äußere Faktoren, die oftmals kaum beeinflusst werden können, immer wieder neu zu hinterfragen und abzuschätzen. Das Management von FACC ist dafür verantwortlich, die konsequente Umsetzung zu verfolgen bzw. auf kurzfristige Veränderungen rasch und im Sinn der festgelegten Strategie zu reagieren. Dabei ist sicherzustellen, dass die strategische Ausrichtung ebenso weiter beachtet wird wie die geplanten Umsatz- und Ergebnisziele. 6.2 Absatzrisiken Der FACC-Konzern ist in einem globalen sowie stark wettbewerbsorientierten Geschäftsfeld tätig. Die Geschäftstätigkeit von FACC ist konjunkturabhängig und sensibel gegenüber der Ertragssituation kommerzieller Fluggesellschaften bzw. deren Bestellungen von Flugzeugen bei den Herstellern. Die Geschäftslage kommerzieller Fluggesellschaften wird wiederum von der weltwirtschaftlichen Lage und von geopolitischen Rahmenbedingungen beeinflusst. Das branchenspezifische Risiko des Konzerns liegt in der Änderung von Flugzeugauslieferplänen der Hersteller gegenüber den Endabnehmern. Das Risiko aus der Änderung zukünftiger Flugzeugauslieferungen hat Einfluss auf die zukünftigen Umsätze des Konzerns, da sich die Zuliefermengen der vom Konzern hergestellten Bauteile entsprechend ändern. Das Risiko kann in Form einer Reduktion von Flugzeugauslieferungen eintreten, aber auch in deren zeitlicher Verschiebung in die Zukunft. Dies hat unter anderem zur Folge, dass Entwicklungskosten nicht im kalkulierten Zeitraum verdient werden können. Diesem Risiko begegnet FACC mit einer Diversifikation innerhalb der Branche – einerseits, indem der Konzern mit den beiden marktbeherrschenden Anbietern von Verkehrsflugzeugen Lieferverträge unterhält, und andererseits, indem er neben Großraum-Passagierflugzeugen auch in der Sparte Business Jets Lieferverträge eingeht. Zusätzlich ist FACC geografisch diversifiziert, da sie Lieferverträge mit Kunden im amerikanischen und im europäischen Markt sowie mit Kunden im asiatischen Raum unterhält. Außerdem tritt FACC als Entwicklungspartner für Verbesserungen an bestehenden Flugzeugtypen auf und legt damit die Basis für Lieferverträge für die Umrüstung von bestehenden Flugzeugtypen. 6.3 Einkaufs- und Lieferantenrisiko Der Bereich Procurement (Einkauf) von FACC führt regelmäßig Risk Assessments der Zulieferer durch, um Gefährdungspotenziale und Risiken frühzeitig zu erkennen und damit die Prioritäten für die Planung und Durchführung von Audits festlegen zu können bzw. um den Entscheidungsprozess bei der Vergabe neuer Aufträge zu unterstützen. Bei der Auswahl neuer Lieferanten wird die Abteilung Procurement Quality Assurance (PQA) eingebunden. Sie stellt sicher, dass die erforderlichen Qualifikationen und Zulassungen vorhanden sind und keine erkennbaren Risiken bestehen. Zu Beginn neuer Projekte wird durch eine verpflichtende Erstmusterprüfung bei den Lieferanten das Produktrisiko reduziert. Die kontinuierliche qualitätsgerechte und termingetreue Belieferung mit Materialien sowie Halb- und Fertigerzeugnissen wird regelmäßig über SAP bewertet. Diese Bewertung ist ebenfalls Bestandteil des Risk Assessments. Abweichungen – sowohl der Bauteilqualität als auch der Lieferperformance – werden systematisch erfasst, analysiert, bewertet und mit definierten Zielen verglichen. Auffälligkeiten werden im Zuge der Management Reviews an den Vorstand berichtet. 6.4 Betriebsunterbrechungsrisiko Die Fertigungsstätten und -anlagen des Unternehmens werden kontinuierlich instandgehalten und gewartet, sodass das Risiko von Betriebsstörungen oder längeren Produktionsausfällen gering bleibt. Das Betriebsunterbrechungsrisiko ist außerdem durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer Haftungszeit von 24 Monaten versichert. 6.5 Projektmanagement Das Projektmanagement von FACC ist dafür verantwortlich, die vom Management festgelegten Ziele im Rahmen konkreter Projekte umzusetzen. Projekte werden dabei darin unterschieden, ob FACC Entwicklungsverantwortung trägt oder nicht. Jeder Vertrag wird auf seine Umsetzbarkeit geprüft, die mit dem Projekt verbundenen Risiken werden identifiziert, beurteilt und während der Abarbeitung genauestens beobachtet und analysiert, um – falls erforderlich – notwendige Maßnahmen einleiten und umsetzen zu können. Die bedeutsamsten Risiken bilden dabei äußere Faktoren, die entweder über die Schnittstellen im Unternehmen oder von außen an das Projektteam herangetragen werden können. 6.6 Produkthaftungs- und Qualitätsrisiko Die vom Unternehmen konstruierten und hergestellten Produkte sind für den Einbau in Luftfahrzeuge oder in Triebwerke bestimmt. Fehler oder Funktionsmängel der hergestellten Produkte können mittelbar oder unmittelbar Eigentum, Gesundheit oder Leben Dritter beeinträchtigen. Ihre dauerhafte Sicherheit hat damit höchste Priorität. FACC ist nicht in der Lage, ihre Haftung gegenüber Kunden, Konsumenten oder Dritten in Absatzverträgen zu reduzieren oder auszuschließen. Jedes Produkt, das im Unternehmen entwickelt und/oder hergestellt wird und das Unternehmen verlassen soll, durchläuft daher qualifizierte Kontrollen hinsichtlich seiner Funktion und Qualität. Bei Projekten, in denen FACC Entwicklungsverantwortung trägt, besteht aufgrund der Möglichkeit von Konstruktionsfehlern ein höheres Risiko, das jedoch durch systematisches Handeln minimiert wird. Regelmäßige Kontrollschritte in allen Stadien der Entwicklung reduzieren hier Risiken frühzeitig. FACC betreibt zudem ein Archivierungssystem für vertraglich festgelegte und auch individuell weitergehende Qualitätsaufzeichnungen (Quality Records). Damit wird nachgewiesen, dass Leistungen und Produkte entsprechend den definierten und vom Kunden bzw. von der/den Luftfahrtbehörde/n freigegebenen Vorgaben ausgeführt wurden. Obwohl das Produkthaftungsrisiko angemessen versichert ist, kann es im Fall von Qualitätsproblemen zu negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens kommen. 6.7 Finanzielle Risiken Aus dem operativen Geschäft ergeben sich für FACC neben dem Finanzierungsrisiko auch Zins- und Währungsrisiken. Das übergreifende Risikomanagement des Konzerns ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen in den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, die potenziell negativen Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren. Der Konzern nutzt derivative Finanzinstrumente, um sich gegen bestimmte Risiken abzusichern. FACC verwendet derivative Finanzinstrumente ausschließlich zur Absicherung von Grundgeschäften, Spekulationsgeschäfte sind strikt untersagt. Die Abteilung Accounting & Treasury des Konzerns identifiziert, bewertet und sichert finanzielle Risiken in enger Zusammenarbeit mit den operativen Einheiten des Konzerns. 6.7.1. Währungsrisiko Während fast alle Verkäufe des FACC-Konzerns in USD abgewickelt werden, fällt ein wesentlicher Teil der Kosten in anderen Währungen, insbesondere in EUR, an. FACC setzt zur Absicherung gegen nachteilige Veränderungen im EUR-USD-Wechselkurs derivative Finanzinstrumente (Devisentermingeschäfte) ein, aus denen auch Verluste erwachsen können. Die Sicherungsstrategien der Abteilung Accounting & Treasury des Konzerns sind darauf ausgerichtet, den Einfluss von Wechselkursschwankungen zu steuern und zu minimieren. Der Vorstand genehmigt die Strategien und berichtet regelmäßig dem Aufsichtsrat darüber. Das Risikomanagement der Abteilung Accounting & Treasury des Konzerns verfolgt das Ziel, erwartete Netto-Cashflows in USD (Umsatzerlöse abzüglich Einkäufe von Rohmaterialien) für die jeweils nächsten zwölf Monate (auf rollierender Monatsbasis) im Durchschnitt mit 80 Prozent zu besichern (Hedge Ratio). Bei attraktiven Marktniveaus können die Sicherungszeiträume auf bis zu 36 Monate ausgedehnt werden. Für die Währungsrisiken von Finanzinstrumenten wurden Sensitivitätsanalysen, die die Auswirkungen von hypothetischen Änderungen der Wechselkurse auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie das Eigenkapital zeigen, durchgeführt. Währungsrisiken resultieren gemäß IFRS 7 aus Finanzinstrumenten, die monetärer Art und nicht in der funktionalen Währung des berichtenden Unternehmens denominiert sind. Folglich dienen Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmittel sowie Fremdwährungsderivate als Basis für die Berechnung der Sensitivität der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Die Sensitivität des Eigenkapitals bildet zusätzlich Bewertungseffekte der im sonstigen Ergebnis erfassten Cashflow Hedges für Fremdwährungsrisiken ab. Translationsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen, die in einer anderen Währung als der Konzernwährung erstellt wurden, wurden in der Berechnung nicht berücksichtigt. Eine Veränderung des Wechselkurses EUR-USD von +5 Prozent hätte im Geschäftsjahr 2021 zu einer Veränderung des Eigenkapitals um 6.924 TEUR (2020: 3.338 TEUR) geführt. Eine Veränderung des Wechselkurses EUR-USD von –5 Prozent hätte im Geschäftsjahr 2021 zu einer Veränderung des Eigenkapitals um –7.653 TEUR (2020: –3.689 TEUR) geführt. 6.7.2. Zinsrisiko Das Zinsrisiko ergibt sich aus der durchschnittlichen Laufzeit der Finanzierungen sowie der Art der Verzinsung. Das Risiko liegt dabei bei fixer Verzinsung in sinkenden Zinssätzen und bei variabler Verzinsung in steigenden Zinssätzen. Zusätzlich ergibt sich aufgrund der anhaltenden Niedrigzinssituation im Euroraum das Risiko von Negativzinsen, die von Banken für Guthaben auf EUR-Girokonten verrechnet werden. Eine Erhöhung des Zinsniveaus um 50 Basispunkte hätte im Geschäftsjahr 2021 eine Verringerung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals um 616 TEUR (2020: 691 TEUR) zur Folge gehabt. Eine Senkung des Zinsniveaus um 50 Basispunkte hätte eine Erhöhung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals von 621 TEUR (2020: 620 TEUR) ergeben. Die Berechnung erfolgte auf Basis der variablen verzinslichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Im Lauf des Geschäftsjahres gingen alle FACC-Kernbanken im Euroraum dazu über, Negativzinsen für Guthaben über definierten Schwellenwerten zu verrechnen. Die dafür verrechneten Zinskosten betrugen 23 TEUR (2020: 10 TEUR) und sind im Finanzergebnis erfasst. 6.8 Risiken in Bezug auf administrative und produktionstechnische Systeme FACC ist im Rahmen ihrer Geschäftsprozesse auch IT- und Systemrisiken ausgesetzt, die im äußersten Fall auch zur Beeinträchtigung von administrativen und produktionstechnischen Anlagen führen können. Risikofaktoren, die in diesen Bereich fallen, sind zum Beispiel klassische Computerkriminalitätsrisiken (Cyber-Crime-Attacken wie Hacking, Phishing, Ransomware etc.), aber auch klassische Betrugsszenarien (Social Engineering) sowie das Risiko von unberechtigtem physischem Eindringen von Personen in sensible Produktions- oder Unternehmensbereiche. FACC hat für IT-behaftete Bereiche entsprechende systemische Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Im Rahmen der Betrugsprävention setzt FACC auf wiederkehrende Schulungen ihrer Mitarbeiter in sensiblen Bereichen sowie Informationskampagnen im Unternehmen. Die physische Werkssicherheit wird unter anderem durch Zutrittskontrollen sichergestellt. 6.9 Risiken in Bezug auf Informationssicherheit Risiken aus dem Bereich der Informationssicherheit nehmen tendenziell zu. Cyber-Bedrohungen entwickeln sich fortwährend weiter. So sieht sich auch FACC diesem Risiko, begründet in der zunehmenden Angriffsfläche durch fortschreitende Digitalisierung und ansteigender Ausübung der Arbeitstätigkeiten zu Hause, ausgesetzt. Zwischenfälle, die zu Verlust, Korrumpierung oder Verschlüsselung kritischer bzw. sensibler Daten führen, können zu Imageschäden und finanziellen Verlusten führen. Diesem Risiko wirkt FACC einerseits mit Aufklärungsarbeit und regelmäßigen Schulungen, anderseits mit systemischen Maßnahmen entgegen. 6.10 Risiken in Bezug auf geistiges Eigentum Maßgeblicher Erfolgsfaktor für die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit von FACC ist das geistige Eigentum aus Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten. Deshalb ist es eine zentrale Aufgabe, dieses Wissen gegen Missbrauch und Entwendung zu schützen. Dafür nutzt FACC unter anderem Geheimhaltungsvereinbarungen und Patente. Dies schließt jedoch den Missbrauch oder mögliche negative Folgen aus Patentrechtsanfechtungen nicht gänzlich aus. FACC operiert in einem hoch technologischen, stetig wachsenden Umfeld, das von einer sehr umfangreichen Patentlandschaft geprägt ist. Um unbeabsichtigte Patentrechtsverletzungen bestmöglich zu vermeiden, betreibt FACC weitreichende Patentrecherche. Ein Restrisiko bleibt dabei aber stets bestehen. 6.11 Risiken aus Rechtsstreitigkeiten FACC ist unregelmäßig in verschiedene Zivilgerichtsverfahren involviert. Für einige dieser Verfahren werden, in Anlehnung an die Einschätzung der beteiligten Rechtsberater, Rückstellungen gebildet, um mögliche Verbindlichkeiten abzudecken. Sofern bei bestimmten Verfahren ein negativer Ausgang sehr unwahrscheinlich ist oder der Ausgang aus heutiger Perspektive nicht beziffert werden kann, werden keine Rückstellungen gebildet. Negative Entwicklungen von Gerichtsverfahren können u. U. negative Folgen für die Reputation von FACC haben. 6.12 Besondere Risiken in Folge der Covid-19-Pandemie Die Covid-19-Pandemie führte in der gesamten Luftfahrzeugindustrie zu massiven Umsatz- und Ergebnisrückgängen. FACC setzte vor diesem Hintergrund umfangreiche Anpassungsmaßnahmen (z. B. Effizienzsteigerungsprogramme, Anpassung der Mitarbeiterzahlen, vertikale Integration von Bauteilen/Bauteilgruppen, Beantragung von staatlichen Unterstützungsprogrammen, Fixkostenreduktion). Aufgrund der globalen Auswirkungen der Pandemie auf nahezu alle Bereiche der zivilen Luftfahrt und der damit einhergehenden Liquiditäts- und Ergebniseffekte bei FACC wurde die Risikotragfähigkeit des Konzerns trotz der angeführten Anpassungsmaßnahmen unmittelbar reduziert. Der Risikomanagementprozess von FACC legt deshalb den Fokus verstärkt auf folgende durch die Covid-19-Pandemie gesteigerte Risiken: Es besteht ein erhöhtes Risiko, dass nach Ende der unmittelbaren weltweiten Staatshilfen ein Anstieg an Unternehmensinsolvenzen in der Branche auftritt. Ein weiteres Anhalten der Pandemie und der damit einhergehenden Restriktionen kann zu Einschränkungen bei FACC selbst sowie bei ihren Geschäftspartnern führen (z. B. durch Behördenanordnungen, den Ausfall von Schlüsselarbeitskräften, die Unterbrechung von Liefer- und Logistikketten). Dies kann die gesamte Produktions- und Wertschöpfungskette betreffen und bei FACC zu erhöhten Unsicherheiten vor allem in den Bereichen Lieferantenstabilität, Materialverfügbarkeit, Umsatz- und Ergebnisplanung sowie Liquiditätsplanung führen. Ein Rückgang der geplanten Absatzzahlen aufgrund eines noch längeren Anhaltens der Covid-19-Pandemie und der damit verbundenen Reisebeschränkungen kann zu negativen Abweichungen in der geplanten Umsatz- und Ergebnisentwicklung führen. Ein daraus resultierender Cashflow- oder Ergebnisrückgang erhöht das Risiko, die mit den Kernbanken von FACC im Dezember 2021 vereinbarte Anpassungsregelung des Financial Covenant (Nettoverschuldung/EBITDA) im Konsortialkreditvertrag zu verletzen, woraus ein theoretisches Kündigungsrecht der Konsortialbanken entstehen würde. Diese spezifischen Risiken werden im Rahmen des Risikomanagementprozesses beobachtet, evaluiert und durch geeignete Gegenmaßnahmen (z. B. Intensivierung der Risk Assessments im Lieferanten- und Kundenbereich, erhöhte Personalmarketingaktivitäten, striktes Kosten- und Investitionscontrolling, strenge Forderungseintreibung) reduziert. 7. FORSCHUNG, ENTWICKLUNG UND INNOVATION FACC investiert laufend in Forschung und Entwicklung, um die Geschäftsbeziehungen zu ihren Kunden zu stärken und neue Geschäftsfelder zu erschließen. Der Fokus liegt dabei auf proprietärer Eigenentwicklung, um das generierte Wissen für alle derzeitigen und zukünftigen Kunden des Unternehmens einsetzen zu können. Des Weiteren werden strategische Kooperationen mit Kunden und Forschungseinrichtungen zur Optimierung von Produkten eingegangen. Im Geschäftsjahr 2021 wendete FACC 43,9 Mio. EUR bzw. knapp 9 Prozent ihres Umsatzes für unternehmens- und kundenbezogene Forschungs- und Entwicklungsleistungen auf. Aktives und rasches Agieren im Bereich Forschung und Innovation sieht FACC grundsätzlich als Garanten für zukünftigen Unternehmenserfolg und betrachtet dies daher auch künftig als Hauptansatz, um sich im Markt vom Mitbewerb zu unterscheiden. FACC beschäftigt sich intensiv mit der effizienten Fertigung von Faserverbundkomponenten sowie deren Einfluss auf die CO2-Bilanz, um die Erreichung der geforderten Klimaziele zu unterstützen. Die Auseinandersetzung mit neuen Fertigungstechnologien, die eine hochratenfähige und klimafreundliche Produktion erlauben, ist Kernaufgabe der Forschungs- und Innovationsabteilung von FACC. Generell arbeitet FACC laufend an neuen Produktlösungen und Fertigungstechnologien. Aktuell legt das Unternehmen seine Forschungsschwerpunkte auf folgende wesentliche Themen: • Urban Air Mobility (UAM) und Raumfahrt • Thermoplastische Fertigungsprozesse und Erhöhung der Ratenfähigkeit im Kerngeschäft von FACC • Nachhaltige und schnellaushärtende Materialien Patente und Preise 2021 konnte FACC den Best Supplier Award in der Kategorie Program Development von Embraer gewinnen. Auch mehrere Patente konnten wieder angemeldet werden. UAM und Raumfahrt Urban Air Mobility (UAM) bietet die Möglichkeit einer branchenimmanenten Produktdiversifikation. Die Anwendung von Luftfahrt-Know-how und der entsprechenden Produktionsstandards auch in diesem Wachstumsmarkt sieht FACC als Chance und als Auftrag. Im Geschäftsjahr 2021 konnten weitere Entwicklungsprojekte im Bereich des Gütertransports mittels UAM gestartet werden. Durch die intensive Zusammenarbeit mit diversen Kunden wurde weiteres Know-how generiert, das die weitere Entwicklungstätigkeit unterstützt. Ein weiterer Meilenstein, der die Umsetzung der Strategie FACC 2030 unterstützt, ist der Projektstart für die Astris Kick-Stage, ein Struktursystem für die Trägerraketenfamilie Ariane 6. Ziel von FACC ist es, basierend auf ihrer luftfahrtspezifischen Leichtbaukompetenz die lasttragende Struktur der Kick-Stage aus kohlenstofffaserverstärktem Kunststoff bereitzustellen. Eine gewichtsreduzierte und effiziente Produktionslösung steht dabei im Vordergrund. Thermoplastische Fertigungsprozesse und Erhöhung der Ratenfähigkeit Seit einiger Zeit beschäftigt sich FACC mit der effizienten Verarbeitung von thermoplastischen Faserverbundwerkstoffen (TPC) für die hochratenfähige Produktion von Strukturkomponenten für die zivile Luftfahrt. 2021 konnten zwei Airbus-Strukturkomponenten für das gemeinsame Forschungsprojekt „Wing of Tomorrow“ erfolgreich aus TPC hergestellt werden. Dabei wurden die Einzelkomponenten mittels Pressformen in wenigen Minuten geformt und anschließend mittels Induktionsschweißen gefügt. Weitere Forschungsaktivitäten finden in der LIT-Factory Linz sowie am TPRC in Enschede statt, um weiter einen schnellen Technologieaufbau sicherstellen zu können. Nachhaltige und schnell aushärtende Materialien Kreislaufwirtschaft und die Erreichung der EU-Klimaziele sind Herausforderungen, die durch intelligente Wahl der Materialien und Fertigungsprozesse unterstützt werden können. FACC beschäftigt sich hier mit Materialsystem auf Basis nachwachsender Rohstoffe sowie mit schnellaushärtenden Materialsystemen, um Prozesszeiten und Energieverbrauch im Fertigungsprozess reduzieren zu können. Um die angestrebte CO2-Reduktion bewerten zu können, ist FACC Teil des Airbus LCA Supplier Council und beschäftigt sich des Weiteren mit der Erfassung von Daten für das anschließende Life-Cycle Assessment. 8. MITARBEITER Zum Stichtag am 31. Dezember 2021 betrug der Mitarbeiterstand des FACC-Konzerns 2.538 Vollzeitäquivalente (FTE; Vorjahr: 2.655 FTE). In Österreich waren zum 31. Dezember 2021 2.202 FTE beschäftigt. Dies entspricht rund 86,8 Prozent der gesamten Belegschaft des Konzerns. Arbeiter Angestellte Gesamt Central Services 183,1 388,2 571,3 Aerostructures 473,5 162,7 636,2 Engines & Nacelles 192,3 89,1 281,5 Cabin Interiors 480,5 145,3 625,8 Tochtergesellschaften 130 252 382 FACC AG 0 41,1 41,1 Summe 1 459,5 1 078,4 2 538,0 Die Internationalität von FACC spiegelt sich auch in ihrer Mitarbeiterstruktur wider. An den österreichischen Standorten sind Mitarbeiter aus 42 Nationen aller Kontinente beschäftigt. 58 Prozent der Belegschaft besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft, 18 Prozent kommen aus Deutschland. Der Anteil von Frauen an der Gesamtbelegschaft befindet sich mit 27 Prozent für ein Technologieunternehmen weiterhin auf hohem Niveau. Besonders erfreulich ist der Frauenanteil von 54 Prozent in der Lehrlingsausbildung von FACC. 8.1 Corona-Management bei FACC FACC hat sich frühzeitig entschieden, ein proaktives, umfassendes Corona-Krisenmanagement einzuführen, gesteuert durch eine Corona-Taskforce. Neben dem Vorstand und den Betriebsärzten gehören diesem Gremium auch ausgewählte Vertreter von Management und Belegschaft an. Eine eigens eingerichtete 24/7-Corona-Hotline stand von Beginn an für Fragen und Anliegen der Mitarbeiter zur Verfügung. Zahlreiche Schutzmaßnahmen wurden umgesetzt, unter anderem wurden gratis Mund-Nasenschutz- und FFP2-Masken verteilt. Darüber hinaus hat das Unternehmen, wo möglich, auf Homeoffice umgestellt und Teams in zwei Schichten eingeteilt bzw. den Schichtdienst in der Produktion entzerrt. Frühzeitig wurde zudem intern mit Testungen begonnen. In Summe wurden bisher an den österreichischen Standorten mehr als 60.000 Corona-Tests durchgeführt. Eine sehr hohe Teilnahmequote von rund 99 Prozent belegt die starke Akzeptanz der Maßnahmen in der Belegschaft. Ergebnis war eine im Vergleich zu den bundesweiten Zahlen geringere Zahl an Covid-19-Infektionen, auch verstärkt durch firmeninterne Impfstraßen. Nach einer laufenden Steigerung im Jahr 2021 konnte dadurch im Jänner 2022 an den österreichischen Standorten eine Immunisierungsquote (Geimpfte und Genesene) von 82 Prozent erreicht werden. In einer Impflotterie wurden bisher bereits zehn neue iPhone 13 an die Mitarbeiter der unterschiedlichen Standorte verlost. 8.2 Motivation und Gesundheit: FACC als Vorreiter bei Mitarbeiterzufriedenheit Gerade in herausfordernden Zeiten zeigt sich die besondere Bedeutung einer motivierten und einsatzkräftigen Belegschaft. FACC hat dies schon früh erkannt und bietet daher mit der Aktion „G´sund und Zufrieden“ seit Jahren eine Fülle von Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung von Gesundheit, Motivation und Zufriedenheit für ihre Mitarbeiter an. Leider sind auch 2021 zahlreiche Aktionen der Covid-19-Pandemie zum Opfer gefallen. Dennoch konnten im Rahmen des Möglichen zahlreiche der gewohnten und beliebten Maßnahmen aufrechterhalten werden. So bietet FACC ihren Mitarbeitern sowohl unterjährig als auch während der Sommerferien gestützte Kinderbetreuungsplätze in ihren Kids Clubs an. Neben jenem in St. Martin wurde im Frühjahr 2021 ein neuer Kids Club in Ried eröffnet, um noch mehr Mitarbeitern gute Betreuungsplätze für ihre Kinder anbieten zu können. Darüber hinaus nutzte eine Vielzahl von Mitarbeitern die Möglichkeit, sich in der Firma gegen FSME und Grippe impfen zu lassen. Als eines der ersten Unternehmen in Österreich konnte FACC ihren Mitarbeitern und deren nahen Angehörigen zudem die Möglichkeit einer Covid-19-Impfung im Betrieb ermöglichen. Sowohl durch die erste Impfstraße im Frühsommer 2021 als auch durch die zweite im Herbst des vergangenen Jahres trug FACC dazu bei, die Immunisierung mit einem niederschwellig verfügbaren Impfangebot aktiv zu unterstützen. Die Ausgabe von isotonischen Getränken in der Produktion während der Sommermonate sowie eine Blutspendeaktion im Herbst 2021 sind weitere Beiträge, die FACC für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter geleistet hat. Für das Projekt „G´sund & zufrieden“, unter dem diese und andere Maßnahmen laufen, wurde FACC schon 2017 von der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse das Gütesiegel Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) verliehen, das nach einer Rezertifizierung im Jahr 2019 nun bis 2022 gilt. Das BGF-Gütesiegel gilt in Österreich als sichtbares Zeichen und als anerkannter Standard qualitätsvoller betrieblicher Gesundheitsförderung. 8.3 FACC Academy Konstante Investitionen in die Ausbildung der gesamten Belegschaft sind ein wesentlicher Faktor für den Unternehmenserfolg von FACC. Nach dem Motto „Lebenslanges Lernen“ bietet sie ihren Mitarbeitern zu diesem Zweck umfassende berufsbegleitende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Drehscheibe dafür ist die FACC Academy, die im Geschäftsjahr 2021 in Summe 196 interne Trainings organisierte, an denen insgesamt 1.452 Mitarbeiter teilnahmen. Darüber hinaus fanden 24 externe Trainings statt, in denen 282 Mitarbeiter geschult wurden. Um mit den zeitlichen Ressourcen ihrer Mitarbeiter verantwortungsvoll umzugehen, bietet FACC ausgewählte Schulungen schon seit Längerem via E-Learning an. E-Learning-Inhalte werden auch durch interne Entwickler erstellt, um das Spektrum gezielt auf die Belegschaft und das Unternehmen zuzuschneiden. Neben E-Learning in den Bereichen „SAP Basic“, „SAP Advanced“ und „System Management“ stehen auch webbasierte Trainings unter anderem zu den Themen „Export Control Advanced“, „Bekannter Versender“, „Counterfeit & Suspected Unapproved Parts“, „Bauabweichung“, „Materialfluss“ oder „Foreign Object Damage“ (FOD; Schäden, die durch Fremdkörper und Substanzen am Flugzeug oder am Bauteil entstehen können), „Emergency Preparedness & Response“, „Waste Separation and Wrong Objections“, „Brandschutz – Fire Protection“, „General Documentation“ sowie „Health & Safety for White-Collar“ zur Verfügung. Die Lerneinheiten können direkt am Arbeitsplatz über das SAP-System von FACC absolviert werden. Damit sichergestellt ist, dass die Mitarbeiter sämtliche Anforderungen für ihren Job erfüllen, hat FACC darüber hinaus ihre Trainingsmatrix sowohl für die österreichischen als auch für die internationalen Standorte komplett überarbeitet. Der sogenannte „LSO Lerner“ in SAP bietet jeder Führungskraft und jedem Mitarbeiter zu jedem Zeitpunkt einen Überblick, welche Qualifikationen für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit bereits vorliegen oder noch erworben werden müssen. Interne Trainings können direkt gebucht, zusätzlicher Schulungsbedarf kann jederzeit bei der FACC Academy gemeldet werden. Die laufende Erweiterung des Trainingsangebots umfasst unter anderem neue, gezielte Ausbildungen für Vorarbeiter, Führungskräfte oder im Projektmanagement tätige Mitarbeiter. 8.4 Global Family Als internationales Unternehmen mit Mitarbeitern aus 42 Ländern legt FACC besonderen Wert auf gelebte Interkulturalität. Um die gute Zusammenarbeit der Mitarbeiter zu gewährleisten, absolviert ein großer Teil von ihnen Sprachtrainings sowie Trainings rund um das Thema Interkulturalität. Leider mussten 2021 aufgrund der Covid-19-Pandemie auch hier große Abstriche gemacht werden. Traditionelle firmenweite Veranstaltungen wie die Jubilarfeier oder die Weihnachtsfeier mussten leider entfallen. Im Oktober konnte aber ein FACC Familientag veranstaltet werden. Hier feierte FACC mit ihren Mitarbeitern sowie deren Familien und Freunden nach dem Einbruch der Luftfahrtindustrie durch die Coronakrise die Rückkehr in ein sich stabilisierendes Umfeld. Unternehmensweite Formate wie der vierteljährliche „Flight Club“ wiederum wurden ins Internet verlegt. Die zahlreichen Kooperationen mit Behörden, Stiftungen, Schulen oder forschungsnahen Institutionen wurden nach Möglichkeit fortgeführt, sodass FACC auch nach Bewältigung der Krise wieder rasch die richtigen Mitarbeiter und das richtige Know-how mit an Bord holen kann. 8.5 Interne Nachwuchsvorsorge Hohen Stellenwert genießt bei FACC auch die Lehrlingsausbildung. So standen mit Ende des Geschäftsjahres 2021 in Summe 37 Lehrlinge in sechs verschiedenen Berufsbildern bei FACC in Ausbildung. Als sichtbares Zeichen für die Qualität seiner Lehrlingsausbildung hat das Unternehmen vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft das Gütesiegel „Staatlich ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb“ erhalten. Jungen engagierten Aspiranten bietet FACC hoch spezialisierte Ausbildungen in Konstruktion, Metall- und Zerspanungstechnik, Kunststofftechnik, Prozesstechnik, IT-Systemtechnik und IT-Applikationsentwicklung. Schon während ihrer Ausbildungszeit stehen den Lehrlingen im Unternehmen die neuesten Technologien und Anlagen zur Verfügung. Damit erhalten sie bei FACC die Möglichkeit, sich mit Innovationsgeist und Engagement zu Experten der Zukunft zu entwickeln. 8.6 FACC Stipendium Im Geschäftsjahr 2019 wurde im Studienzweig „Leichtbau- und Composite-Werkstoffe“ an der FH Wels erstmals ein FACC-Stipendium im Gesamtwert von rund 100.000 EUR vergeben. Im Regelfall werden damit jährlich vier Kandidaten mit monatlichen finanziellen Zuwendungen unterstützt. Darüber hinaus übernimmt FACC die Studiengebühren, bietet Praktika in ihren eigenen Werken, die Betreuung durch kompetente Mitarbeiter von FACC sowie die Teilnahme an Trainings und zahlreiche weitere Benefits an. 9. NACHHALTIGKEITSMANAGEMENT Das Nachhaltigkeitsmanagement des FACC-Konzerns ist fest in der Unternehmensstrategie verankert und berichtet direkt an den Vorstand. Ziel des Nachhaltigkeitsmanagements ist es, in allen Geschäftsprozessen die Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft zu berücksichtigen und die ökonomischen mit den ökologisch-sozialen Wertvorstellungen des Unternehmens in Einklang zu bringen. Dabei arbeiten Nachhaltigkeitsmanagement und operative Einheiten eng zusammen. Der Nachhaltigkeitsbericht des FACC-Konzerns wird nach den GRI-Standards (Global Reporting Initiative Standards) und nach den Anforderungen des österreichischen NaDiVeG (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz) erstellt und erscheint gemäß § 267a UGB als gesonderter nichtfinanzieller Bericht. 10. BERICHT ÜBER DIE ZWEIGNIEDERLASSUNGEN Die FACC AG betreibt keine Zweigniederlassungen. 11. ANGABEN GEMÄSS § 243A UGB 11.1 Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess Gemäß § 243a Abs. 2 UGB ist FACC verpflichtet, die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben. Der Vorstand der FACC AG hat gemäß § 82 AktG dafür zu sorgen, dass ein Rechnungswesen und ein internes Kontrollsystem geführt werden, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen. Somit liegt es in der Verantwortung des Vorstands, ein angemessenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess einzurichten. Die wesentlichen Merkmale des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems sind im Risikomanagementhandbuch sowie im Finanzhandbuch von FACC festgehalten. Dabei wurden unter anderem wesentliche Finanz- und Controlling-Prozesse sowie deren entsprechende Risiken beschrieben und identifiziert. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte Erfassung aller Geschäftsprozesse und Transaktionen gewährleistet ist und somit jederzeit fundierte Aussagen über die aktuelle Geschäftslage des Unternehmens getroffen werden können. Zu den Maßnahmen und Regeln zählen unter anderem Funktionstrennung, Vier-Augen-Prinzip, Unterschriftenordnung, ausschließlich kollektive und auf wenige Personen eingeschränkte Zeichnungsermächtigungen für Zahlungen sowie systemunterstützte Prüfungen durch die verwendete EDV-Software SAP. Bei FACC wird diese Software seit mehr als zehn Jahren in fast allen Unternehmensbereichen eingesetzt. Die Ordnungsmäßigkeit der SAP-Systeme wurde in allen betroffenen Geschäftsprozessen umgesetzt. Im Rahmen des monatlichen Reportings an den Vorstand und die zweite Berichtsebene werden insbesondere Soll-Ist-Vergleiche berichtet. Der Aufsichtsrat der FACC AG wird in seinen vierteljährlich stattfindenden Sitzungen über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Prognose für den weiteren Geschäftsverlauf des Konzerns unterrichtet. In den Sitzungen des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats wurden unter anderem auch Themen wie das interne Kontrollsystem und das Risikomanagement sowie Maßnahmen zur Minderung der internen Kontrollrisiken behandelt. Im Rahmen des Budgetierungsprozesses werden Budgetkosten je Kostenstelle geplant. Jeder Kostenstellenverantwortliche ist für die Einhaltung der budgetierten Kosten sowie die geplanten Investitionen verantwortlich. Alle Investitionsvorhaben sind vom Vorstand freizugeben. Über das Budget hinausgehende Investitionen unterliegen der Genehmigung des Aufsichtsrats. 11.2 Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen Das Grundkapital der FACC AG belief sich zum 31. Dezember 2021 auf 45.790.000 EUR und ist in 45.790.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien unterteilt. Sämtliche Aktien sind zum Handel im Segment Prime Market der Wiener Börse zugelassen. Jede Aktie entspricht einer Stimme in der Hauptversammlung. Zum 31. Dezember 2021 war die AVIC Cabin Systems Co. Limited (vormals FACC International Company Limited) direkt bzw. indirekt mit 55,5 Prozent an FACC beteiligt. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 waren keine weiteren Aktionäre bekannt, die eine Beteiligung am Grundkapital von mehr als 10 Prozent hielten. Der im Streubesitz befindliche Anteil der FACC-Aktien betrug am 31. Dezember 2021 44,5 Prozent oder 20.397.364 Stück. Es existieren keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten. Bei FACC besteht kein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, in dessen Rahmen Mitarbeiter das Stimmrecht für ihre Anteile am Unternehmen nicht unmittelbar ausüben. 11.3 Genehmigtes Kapital In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 wurde ein genehmigtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu Nominale 9.000.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 9.000.000 neuen Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen. Die Eintragung des genehmigten Kapitals im Firmenbuch erfolgte mit 29. November 2019. 11.4 Bedingtes Kapital In der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 wurde ein genehmigtes bedingtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten bedingten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu Nominale 3.000.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 neuen Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Dieses genehmigte bedingte Kapital dient der Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Aktienoptionsplans der Gesellschaft. Die Kapitalerhöhung ist zweckgebunden und darf nur so weit durchgeführt werden, als Inhaber von Optionen aus einem Aktienoptionsplan der Gesellschaft diese ausüben. 11.5 Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat Solange die AVIC Cabin Systems Co. Limited (vormals FACC International Company Limited) Aktionärin von FACC mit einer Beteiligung von zumindest 25 Prozent des jeweils geltenden Grundkapitals ist, hat diese gemäß Punkt 11 der Satzung von FACC das Recht, bis zu ein Drittel aller Mitglieder des Aufsichtsrats zu ernennen. Darüber hinaus bestehen keine Satzungsbestimmungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie zur Änderung der Satzung hinausgehende Regelungen enthalten. 11.6 Sonstige Angaben Zum 31. Dezember 2021 hielt die FACC AG keine eigenen Aktien. Beschränkungen hinsichtlich der Stimmrechte der FACC-Aktien und deren Übertragung, auch aus Vereinbarungen zwischen Aktionären, sind FACC nicht bekannt. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen FACC und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots. In den Vereinbarungen betreffend das Schuldscheindarlehen aus dem Jahr 2019 und die Konsortialfinanzierung aus dem Jahr 2018 sind Change-of-Control-Klauseln enthalten. Die Darlehensgeber sind berechtigt zu kündigen, wenn • eine Person oder eine Gruppe von gemeinsam vorgehenden Personen die (direkte oder indirekte) Kontrolle über die Garantin (die FACC AG) erlangt, oder • die Garantin (die FACC AG) direkt oder indirekt nicht mehr zumindest 75 Prozent der Kapitalanteile oder der Stimmrechte am Darlehensnehmer (der FACC Operations GmbH) hält oder kontrolliert. 12. AUSBLICK 12.1 Globale Einflüsse und Trends Flugverkehrsaufkommen vor und nach Corona Nachdem der Passagierflugverkehr Anfang 2020 erstmals in der Geschichte fast vollständig zum Erliegen kam, entwickelte sich der Markt in den letzten Monaten positiv, und auch die Prognosen für das Jahr 2022 und danach sind weiterhin vielversprechend. Reisebeschränkungen werden zunehmend gelockert, und die Nachfrage an Flugreisen steigt wieder. Eine wesentliche Kennzahl in der Luftfahrtindustrie sind die konsumierten Passagierflugkilometer pro Jahr (Revenue Passenger Kilometers – RPK). Wie bereits im allgemeinen Marktteil erwähnt, nahmen die Passagierkilometer 2021 weltweit um 18 Prozent zu. Die Prognosen für den Passagierflugverkehr gehen mehrheitlich davon aus, dass mittelfristig wieder mit einem jährlichen Wachstum von 3 bis 4 Prozent zu rechnen ist. Damit wird an die Entwicklung der Zeit vor Corona angeknüpft. Vor allem bei Privatreisen erholt sich die Nachfrage schnell. Werden Beschränkungen gelockert oder gänzlich aufgehoben, nimmt die Zahl an Reisenden zu. Videokonferenzen konnten in den letzten zwei Jahren vor allem die Geschäftsreisen substituieren, aber auch hier ist mittelfristig ein Aufschwung erkennbar. Weltweite Flugzeugflotte Dominierte vor einem Jahr noch die hohe Anzahl an geparkten Flugzeugen die Schlagzeilen – in Spitzenzeiten waren fast 7.200 Flugzeuge geparkt –, konnte mit den nachhaltig steigenden Flugbuchungen Mitte des Jahres 2021 mit 3.400 inaktiven Flugzeugen die niedrigste Zahl seit Beginn der Pandemie gezählt werden. Neben dem jährlichen Wachstum des Passagierflugverkehrs steigt der Bedarf an treibstoffeffizienteren Flugzeugen. Die Nachfrage der Fluggesellschaften verlagert sich daher von Flottenerweiterung auf Flottenerneuerung. Der steigende Ölpreis befeuert diesen Trend zusätzlich. Laut Airbus und Boeing besteht in den nächsten 20 Jahren ein Bedarf an ca. 30.000 Kurz- und Mittelstreckenflugzeugen wie der Airbus A220- und der Airbus A320-Familie. Der Bedarf an Langstreckenflugzeugen wie Airbus A350 oder Boeing B787 wird bis 2040 auf rund 4.000 Flugzeuge geschätzt. Eine Rückkehr zu der Vor-Corona-Nachfrage nach Großraumflugzeugen (Airbus A350, Boeing B787) sollte nach heutigen Einschätzungen spätestens 2023 bis 2024 erfolgen. Entwicklung einzelner Marktsegmente (Kurz- und Langstreckenflugzeuge, Business Jets) Wichtige Luftfahrtmärkte haben sich im 2. Halbjahr 2021 weiter stabilisiert und zu einem Anstieg der Kundenabrufe – besonders bei Kurz- und Mittelstreckenflugzeugen – geführt. Die kontinentalen Märkte USA, Asien und Europa sollten sich aus heutiger Sicht weiterhin positiv entwickeln. Die Fluglinien beginnen ihre Flotten – insbesondere auf den Plattformen der Kurz- und Mittelstreckenflieger – wieder aufzustocken. Einhergehend mit der steigenden Nachfrage beginnen die OEMs mit einer kontinuierlichen Steigerung der Fertigungsraten. FACC erwartet daher einen planmäßigen Ramp-up der Airbus A320-Familie. Diese Plattform hat für FACC besonderes Gewicht, da ca. 30 Prozent des Jahresumsatzes durch Produkte für dieses Flugzeug generiert werden. Auf bestehendem Niveau stabil und daher weiterhin reduziert gegegenüber den Bauraten vor Covid-19 entwickelt sich die Nachfrage nach Großraum- und Langstreckenflugzeugen aufgrund des nach wie vor stark eingeschränkten internationalen Reiseaufkommens zwischen den Kontinenten. Aufgrund der anhaltenden Einschränkungen für den internationalen Reiseverkehr durch die Covid-19-Pandemie erholt sich der Markt für Langstreckenflugzeuge planmäßig langsamer. Die Planung von FACC beruht bei den Plattformen Airbus A350 und Boeing B787 daher weiterhin auf konstanten Fertigungsraten. Auch das Segment der Business Jets entwickelt sich erfreulich, sodass mit einem weiterhin stabilen Bedarf zu rechnen ist. Für FACC ist dies insofern wesentlich, als ca. 15 Prozent der Produktumsätze im Bereich der Business Jets erzielt werden. Klimaziele und Auswirkungen auf die Luftfahrt Die EU hat sich mit dem Green Deal das verbindliche Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu werden. Als Zwischenschritt sollen die Emissionen bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Stand von 1990 um mindestens 55 Prozent reduziert werden. Neben den Herausforderungen, die damit einhergehen, eröffnen sich auch viele Chancen. Mit zunehmender Umstellung auf umweltfreundlichen Straßenverkehr wird auch die Reduktion der Emissionen im internationalen Luft- und Seeverkehr zu einem primären Ziel. FACC arbeitet bereits intensiv an neuen Material- und Produktionstechnologien. Zwei große Ziele gehen dabei Hand in Hand: konsequente Nachhaltigkeit und stetig steigende Wettbewerbsstärke. FACC forscht intensiv an neuen Leichtbaumaterialien und ihren Verarbeitungsprozessen. Diese vereinen mehrere Vorteile: Sie sind widerstandsfähig und belastbar, haben eine lange Lebensdauer und sparen im Flugbetrieb durch ihr geringes Gewicht Treibstoffe und reduzieren damit den CO2–Ausstoß. Auch beim Verarbeitungsprozess setzt das Unternehmen auf konsequente Innovations- und Verbesserungsschritte. Ein Fokus liegt dabei in der Verkürzung der Aushärtungszeit der Bauteile. Dies spart Energie und reduziert gleichfalls die CO2–Emissionen. Die Recyclingfähigkeit der Komponenten stellt einen weiteren Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkt der kommenden Jahre dar. So sollen beispielsweise chemische Produktbestandteile durch biologische Stoffe, etwa aus der Zuckerrohrindustrie, ersetzt werden. 12.2 FACC-Konzern FACC profitiert von der steigenden Nachfrage im Segment der Kurz- und Mittelstreckenflugzeuge und ihren Business Jet-Projekten und hat 2021 Verträge mit einem Volumen über 1 Mrd. USD abgeschlossen. Einhergehend mit dem erhöhten Auftragseingang für 2022 stellt FACC an den Standorten in Oberösterreich mehr als 200 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein und wird in den nächsten fünf Jahren 150 Mio. EUR investieren. Wesentliche Projekte im Geschäftsjahr 2022 Das übergeordnete Ziel von FACC besteht weiterhin darin, ihre nachhaltige Ertragskraft zu sichern. Durch die Steigerung der Fertigungsraten und neue Aufträge sichert das Unternehmen für 2022 stabiles Wachstum und profitiert gleichzeitig von den 2020 und 2021 umgesetzten Effizienzsteigerungsmaßnahmen. • Ein wichtiger Eckpunkt der anhaltenden Optimierung des Working Capitals für 2022 ist der Roll-out eines Supply-Chain-Finance-Programms, das auch zur finanziellen Unterstützung der FACC-Supply-Chain beitragen wird. Zur Unterstützung und Sicherung der Stabilität der Lieferantenstruktur hat FACC bereits 2021 eine Supply-Chain-Taskforce ins Leben gerufen, die einen problemlosen Ratenhochlauf sicherstellen soll. • Der neue Standort in Kroatien hat seinen Produktionshochlauf im Dezember 2021 erfolgreich gestartet. Erste Programme im Interior-Bereich werden bereits erfolgreich im neuen Werk hergestellt, und die Produktion wird nun schrittweise hochgefahren. Parallel laufen Evaluierungen, um die Produktionskapazität in Kroatien weiter zu steigern. Erste Beiträge zur Verbesserung der Profitabilität im Cabin Interior-Segment werden im 1. Halbjahr 2023 erwartet. • Das Investitionsproramm 2022 wird weiterhin zielgerichtet umgesetzt und auf neue Kundenprojekte ausgerichtet. Das Volumen wird dem Vorjahresniveau entsprechen. Parallel dazu werden Innovationsprojekte zur Entwicklung neuer Prozesse und Materialien vorangetrieben, die sich besonders dem Thema Nachhaltigkeit widmen. • Die Entschädigungs- und Kostenersatzzahlungen aus dem Londoner Schiedsgerichtsurteil erfolgen frühestens im 2. Halbjahr 2022. FACC rechnet hier mit einer zahlungswirksamen Liquiditätsbelastung von bis zu 22 Mio. EUR. Alle ergebnisrelevanten Effekte aus dem Londoner Schiedsgerichtsverfahren wurden jedoch bereits im Jahr 2021 verarbeitet. • Die Aktivitäten in den neuen Geschäftszweigen UAM und Space werden 2022 weiter intensiviert. Ein Ratenhochlauf mit einem zweiten Kunden im Drohnenbereich ist 2022 geplant. Nach einem Jahr der Stabilisierung ist FACC 2022 wieder auf Wachstumskurs: Für das laufende Geschäftsjahr wird eine Erhöhung des Umsatzes von ca. 10 Prozent erwartet. Das EBIT sollte sich laut Planung entsprechend positiv entwickeln und im niedrigen zweistelligen EUR-Millionenbereich liegen. Konkret erwartet das Management – bei Ausbleiben unerwarteter negativer Einflüsse – eine Verdreifachung des operativen EBIT des Geschäftsjahres 2021. Hinsichtlich des Ukraine-Russland Konfliktes kann FACC keine Einschätzungen zu allgemeinen Risiken (z.B. Gaspreisentwicklung etc.) bzw. der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung treffen. Es bestehen keine wesentlichen Kunden- bzw. Lieferantenbeziehungen und somit wird das direkte Risiko als gering eingestuft. Ried im Innkreis, am 11. März 2022 Robert Machtlinger e. h. Vorsitzender des Vorstands Andreas Ockel e. h. Mitglied des Vorstands Aleš Stárek e. h. Mitglied des Vorstands Yongsheng Wang e. h. Mitglied des Vorstands

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