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Nynomic AG

Annual / Quarterly Financial Statement Jun 23, 2014

5437_10-k_2014-06-23_f0d2b343-4f49-4d3b-92dc-778d2a66129c.pdf

Annual / Quarterly Financial Statement

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Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht

mit Bestätigungsvermerk

der

m-u-t AG Meßgeräte für Medizin- und Umwelttechnik, Wedel

Hinweis:

Bei dieser PDF-Datei handelt es sich um ein unverbindliches "Ansichtsexemplar". Allein maßgeblich ist der Prüfungsbericht in Papierform.

INHALTSVERZEICHNIS

Bilanz zum 31. Dezember 2013 Anlage 1
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2013
Anlage 2
Anhang für das Geschäftsjahr 2013 Anlage 3
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 Anlage 4
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Anlage 5
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Stand: 1. Januar 2002)
Anlage 6

m-u-t AG Meßgeräte für Medizin- und Umwelttechnik, Wedel Bilanz zum 31. Dezember 2013

EUR EURA. ANLAGEVERMÖGENA. EIGENKAPITAL

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Die Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister erfolgte am 10. Januar 2014

m-u-t AG Meßgeräte für Medizin- und Umwelttechnik, Wedel Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2013

1. Umsatzerlöse
18.348.376,63
17.224.339,06
2. Verminderung des Bestands
an fertigen und unfertigen Erzeugnissen / Leistungen
-676.943,03
-467.477,26
3. Andere aktivierte Eigenleistungen
0,00
55.422,80
4. Sonstige betriebliche Erträge
3.175.296,31
1.007.544,55
davon aus der Währungsumrechnung EUR 0,00 (Vj. EUR 0,00)
20.846.729,91
17.819.829,15
5. Materialaufwand
a)
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren
-7.456.592,04
-7.005.127,14
b)
Aufwendungen für bezogene Leistungen
-1.627.664,32
-1.554.064,33
6. Personalaufwand
a)
Löhne und Gehälter
-5.079.088,30
-5.221.026,25
b)
Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
-943.533,10
-965.391,43
davon für Altersversorgung EUR 80.213,96 (Vj. EUR 77.679,23)
7. Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
-412.143,01
-1.177.310,12
davon außerplanmäßige Abschreibungen EUR 0,00 (Vj. EUR 641.985,50)
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
-3.907.602,52
-5.469.776,61
davon Aufwendungen aus Währungsumrechnung EUR 0,00 (Vj. EUR 18.443,35)
-19.426.623,29
-21.392.695,88
9. Erträge aus Beteiligungen
428.091,85
2.968.813,30
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 408.091,85 (Vj. EUR 2.968.813,30)
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
17.591,17
51.028,18
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (Vj. EUR 0,00)
11. Abschreibungen auf Finanzanlagen
-800.702,22
-1.825.007,00
davon gem. § 253 Abs. 3 S. 4 HGB EUR 0,00 (Vj. EUR 1.825.007,00)
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
-584.763,28
-460.665,11
davon an verbundene Unternehmen EUR 33.358,81 (Vj. EUR 2.995,77)
davon Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen EUR 0,00
(Vj. EUR 3.123,26)
-939.782,48
734.169,37
13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
480.324,14
-2.838.697,36
14. Sonstige Steuern
-5.003,12
-3.608,00
15. Jahresüberschuss (Vj. Jahresfehlbetrag)
475.321,02
-2.842.305,36
16. Gewinnvortrag
0,00
1.292.931,55
17. Entnahme aus der Kapitalrücklage
0,00
1.549.373,81
18. Bilanzgewinn
475.321,02
0,00
2013
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2012
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Anhang

für das Geschäftsjahr 2013 der

m-u-t AG Meßgeräte für Medizin- und Umwelttechnik, Wedel

Allgemeine Hinweise

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt.

Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften. Die Aktien sind im Freiverkehr, der kein organisierter Markt gem. § 2 V WpHG ist, zugelassen. An der FWB Frankfurter Wertpapierbörse werden sie im Entry Standard des Open Market gehandelt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren ansonsten unverändert die nachfolgend erläuterten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Mit Wirkung zum 31. Dezember 2013 (um 23:58 Uhr) erfolgte durch Kaufvertrag - mit Ausnahme der "Business-Unit Industrial Sensing" - die Übertragung des operativen Geschäftsbetriebs, inklusive sämtlicher in diesen Zusammenhang stehenden Vermögensgegenstände und Verpflichtungen auf die m-u-t GmbH (vormals m-u-t Agri Solutions GmbH, Wedel).

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände wurden gem. § 248 Abs. 2 HGB zu Herstellungskosten aktiviert. Es handelt sich hier um die Erstellung von ERP-Software. Die Nutzungsdauer liegt bei fünf Jahren.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (3 bis 10 Jahre; lineare Methode) vermindert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibung erfolgt linear.

In die Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die Werte der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit Hilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips ermittelt. Zum Jahresabschluss 2013 wurde auf die Bildung eines Festwertes für den gleichbleibenden Bestand an Kleinmaterial mangels Wesentlichkeit verzichtet und alle Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe gezählt.

Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse / Leistungen erfolgt zu Herstellungskosten unter Einbeziehung der notwendigen Gemeinkosten sowie unter Beachtung des Niederstwertprinzips gemäß § 255 Abs. 2 HGB.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Einzelrisiken wurden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung von Preissteigerungen notwendig ist. Für Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt eine Abzinsung mit einem durchschnittlichen marktüblichen Zinssatz gemäß § 253 Abs. 2 HGB.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgte für Forderungen bzw. Verbindlichkeiten mit dem am Abschlussstichtag gültigen Devisenkassamittelkurs gemäß § 256a HGB. § 256a S. 2 HGB wurde beachtet.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel dargestellt.

Entwicklung des Anlagevermögens 2013

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Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände

Hierunter erfolgt der Ausweis von selbsterstellter ERP Software auf Basis von Microsoft Dynamics AX 2009, individuell nach den Bedürfnissen der Gesellschaft erstellt. Die Abschreibung erfolgt linear über die entsprechende Nutzungsdauer.

Insgesamt betrugen die Aufwendungen für Forschungs- und Entwicklungskosten des Geschäftsjahres TEUR 1.152, davon entfiel auf die Entwicklung der aktivierten Software bis zum 31. Dezember 2013 ein Betrag von TEUR 4.

Die Herstellungskosten umfassen gem. § 255 Abs. 2 HGB neben den Personalkosten, inkl. notwendiger Gemeinkosten, auch Aufwendungen für externe Dienstleister.

Sachanlagen

Die Sachanlagen wurden im Rahmen des Verkaufs des operativen Geschäftsbetriebes der m-u-t AG an die m-u-t GmbH mit Wirkung zum 31. Dezember 2013 übertragen.

Finanzanlagen

Angaben zum Anteilsbesitz

Anteile an Unternehmen mit einer unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungsquote von mehr als 20% bestehen wie folgt:

Unmittelbare Beteiligungen Währung Unmittelbare
Beteiligung
in %
Eigenkapital*
(100%) in
EUR
Jahresergebnis*
(100%) in
EUR
m-u-t GmbH, Wedel
vormals m-u-t Agri Solutions GmbH, Wedel
EUR 100,00 4.228.075,23 29.406,42
m-u-t Asia Ltd., Hong Kong i.L. EUR 100,00 162.213,76 244.729,46
m-u-t America Inc., Richmond
(Virginia/USA)
EUR 100,00 144.778,66 111.325,50
m-u-t Arabia FZE, Sharjah (VAE) i.L. EUR 100,00 k.A. k.A.
tec 5 AG, Oberursel/Taunus EUR 94,99 2.687.080,69 986.682,98
Avantes Holding B.V., Apeldoorn
(Niederlande)
EUR 73,32 3.522.544,21 506.551,32
RGB Lasersysteme GmbH, Kelheim EUR 25,10 k.A. k.A.
Mittelbare Beteiligungen Währung Mittelbare
Beteiligung
in %
Eigenkapital
(100%) in
EUR
Jahresergebnis
(100%) in
EUR
Tochtergesellschaften tec 5 AG:
tec 5 USA Inc., Plainview
(New York/USA) EUR 48,45 2.433.845,26 792.964,25
tec 5 UK Ltd., Southend on Sea
(Essex/Großbritannien)
EUR 48,45 69.243,13 7.968,09
Tochtergesellschaften Avantes Holding
B.V.
Avantes B.V., Apeldoorn (Niederlande) EUR 73,32 2.734.107,60 359.857,60
Avantes China Ltd., Peking (China) EUR 43,99 280.275,15 -26.530,75
Avantes Hong Kong Ltd., Hong Kong
(China)
EUR 43,99 355.813,53 276.519,55
Avantes Inc., Broomfield (Colorado/USA) EUR 71,30 315.601,53 60.416,40
Avantes UK Ltd.,
Leatherhead (Surrey/Großbritannien)
EUR 73,32 4.050,16 -55.891,70

* Daten auf Basis der in den Konzerabschluss eingegangenen Daten.

Umrechnungskurse per 31.12.2013:

HKD/ EUR 10,6933
USD/ EUR 1,3791
GBP/ EUR 0,8337
CNY/ EUR 8,3491
AED/EUR 5,0549

In 2013 wurde die Call-Option zum Erwerb weiterer 22,31 % Anteile an der Avantes Holding B.V. Apeldoorn (Niederlande), ausgeübt.

In 2013 wurde die Liquidation der m-u-t Arabia FZE sowie der m-u-t Asia Ltd. beschlossen. Außerdem erfolgte die abschließende Liquidation der OMW GmbH i.L.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen, welche ausschließlich aus Liefer- und Leistungsbeziehungen resultieren, wurden vollständig auf die m-u-t GmbH übertragen.

Rechnungsabgrenzungsposten

Es besteht zum Bilanzstichtag ein Zinscap zur Fixierung des Zinssatzes eines Darlehens mit einem Nominalwert von TEUR 1.300 und einem Buchwert, der in etwa dem Zeitwert von ca. TEUR 10 entspricht.

Eigenkapital

Die Entwicklung des Eigenkapitals wird in folgendem Eigenkapitalspiegel dargestellt:

Stand 01.01.2013 Zugänge Stand 31.12.2013
EUR EUR
aus
laufender EUR
Kapitalerhöhung Gewinn
gezeichnetes Kapital 4.350.000,00 0,00 0,00 4.350.000,00
zur Durchführung der
beschlossenen Kapital
erhöhung geleistete
Einlagen 0,00 1.057.050,00 0,00 1.057.050,00
Kapitalrücklagen
Agio 7.385.350,44 0,00 0,00 7.385.350,44
Gewinnrücklagen 0,00 0,00 0,00 0,00
Bilanzergebnis 0,00 0,00 475.321,02 475.321,02
Eigenkapital gesamt 11.735.350,44 1.057.050,00 475.321,02 13.267.721,46

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital ist zum Stichtag in 4.350.000 auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital á EUR 1 eingeteilt. Bei allen Aktien handelt es sich um Stammaktien mit je einem Stimmrecht.

Dem Beschluss des Vorstandes vom 18. November 2013, geändert durch Beschluss vom 04. Dezember 2013, über die Erhöhung des Grundkapitals von EUR 4.350.000 um EUR 435.000 auf EUR 4.785.000 gegen Bareinlage wurde durch den Aufsichtsrat am gleichen Tage zugestimmt. Der Aufsichtsrat stimmt insbesondere auch den Festsetzungen des Vorstandes zum Inhalt der Aktienrechte und den Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere dem Ausgabebetrag von EUR 2,43 sowie ferner dem Ausschluss des Bezugsrechts der übrigen Aktionäre zu.

Der Ausgabekurs wurde auf Basis eines drei Monatsmittels berechnet. Der Xetra-Schlusskurs (http://www.finanzen.net/kurse/kurse_historisch.asp) zum 18. November 2013 betrug EUR 2,42. Die Eintragung der Ausgabe der Aktien wurde am 10. Januar 2014 ins Handelsregister eingetragen.

Genehmigtes Kapital/Bedingtes Kapital

In der Hauptversammlung vom 15. Juli 2011 ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 14. Juli 2016 ermächtigt worden, das Grundkapital durch Ausgabe neuer nennwertloser Inhaber-Stückaktien um bis zu EUR 2.175.000 (bzw. nach Ausübung in 2013 um bis zu EUR 1.740.000) einmalig oder mehrmalig gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (sog. Genehmigtes Kapital 2011/I). Das Bezugsrecht der Altaktionäre kann dabei mit Zustimmung des Aufsichtsrates ausgeschlossen werden. Die Bestimmungen zum genehmigten Kapital finden sich in § 4 (3) der Satzung.

Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Juli 2012 um bis zu EUR 1.815.000 zur Gewährung von Bezugs- und/oder Wandlungsrechten an die Inhaber von Optionsund/oder Wandelschuldverschreibungen erhöht (sog. Bedingtes Kapital 2012/I).

Kapitalrücklagen

Die Kapitalrücklage beinhaltet Beträge, die bei der Ausgabe von Aktien über den rechnerischen Wert hinaus erzielt wurden (Agio).

Ergebnisverwendung

Der Vorstand schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

Sonstige Rückstellungen

Unter den sonstigen Rückstellungen erfolgt im Wesentlichen der Ausweis des voraussichtlichen Kaufpreises über weitere 22,31 % an der Avantes Holding B.V. (TEUR 1.750), Prüfungskosten aufgrund eines HV-Beschlusses über eine Sonderprüfung (TEUR 50) sowie Rückstellungen für die Jahresabschlussprüfung und Steuererklärungen 2013 (TEUR 55). Die sonstigen Rückstellungen sind kurz- und mittelfristig.

Verbindlichkeiten

Die Besicherungen für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zum Stichtag umfassen:

  • Verpfändung von Patenten, Marken, Gebrauchs- und Geschmacksmustern
  • Verpfändung der Aktien vom Tochterunternehmen tec5 AG

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen eine kurzfristige Darlehensgewährung (TEUR 1.113). Die Besicherung umfasst:

  • Verpfändung von Aktien an Tochterunternehmen tec5 AG

Haftungsverhältnisse

Es bestehen Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften in Höhe von TEUR 280 (Vj. TEUR 280). Davon entfallen einerseits TEUR 30 (Vj. TEUR 30) auf Bürgschaften zugunsten verbundener Unternehmen und andererseits - im Zusammenhang mit der Immobilienanmietung - TEUR 39 (Vj. TEUR 39) mittelbar zugunsten eines Aufsichtsratsmitglieds sowie TEUR 39 (Vj. TEUR 39) mittelbar zugunsten eines ehemaligen Vorstandsmitglieds. Eine Inanspruchnahme ist unwahrscheinlich.

Weitere Haftungsverhältnisse resultieren zum Stichtag aus der Übertragung der operativen Geschäftseinheiten, insbesondere aus den in diesem Zusammenhang mitübertragenen Verpflichtungen gegen Banken (TEUR 2.162), Lieferanten (TEUR 685) und sonstigen Gläubigern (TEUR 26). Der überwiegende Anteil der Verpflichtungen ist im gewöhnlichen Geschäft mittlerweile ausgeglichen. Eine Inanspruchnahme aus dem Restbetrag ist unwahrscheinlich.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Bereich Mieten (TEUR 829), Leasing von Fahrzeugen und Geräten (TEUR 162) betragen insgesamt TEUR 991 und dienen der Liquiditätsschonung und Flexibilität. Die durchschnittliche jährliche Verpflichtung beträgt ca. TEUR 248. Die Miet- und Leasingverträge enden zwischen dem 31. Dezember 2013 und dem 31. Dezember 2017.

Es entstehen im Options-Ausübungsfall Erwerbsverpflichtungen für die restlichen Unternehmensanteile an der Avantes Holding B.V. (ab dem Jahresende 2017) mit erheblicher finanzieller Belastung. Der mögliche Finanzierungsumfang wird im Options-Ausübungsfall in Abhängigkeit variabler Bestandteile auf einen unteren einstelligen Millionenbetrag geschätzt.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse resultieren zu rd. 70% (Vj. rd. 69%) aus Lieferungen und Leistungen an Kunden in Deutschland.

TEUR
Deutschland und Europa 16.645
Amerika 1.206
Asien 478
Übrige 20
Gesamt 18.349

Die Umsätze setzen sich zu 46 % aus dem Bereich Life Science, 43 % Clean Tech, 4 % Green Tech und 7 % sonstiges zusammen.

Sonstige betriebliche Erträge

Der Ausweis beinhaltet im Wesentlichen Erträge aus dem Verkauf des operativen Geschäftsbetriebes (TEUR 1.452) an die m-u-t GmbH, Erträge aus der Zuschreibung von Finanzanlagen (TEUR 893), Erträge aus öffentlichen Aufwandszuschüssen für Forschung und Entwicklung (TEUR 137) sowie Erträge aus realisierten Kursgewinnen (TEUR 54), Erträge aus Sachbezügen (TEUR 79) und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 339).

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die passiven latenten Steuern aus der Aktivierung des selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenstandes wurden mit den zwingend zu bildenden aktiven latenten Steuern auf noch bestehende und nutzbaren steuerliche Verlustvorträge, von denen erwartet wird, dass sie innerhalb der nächsten fünf Jahre realisiert werden, in gleicher Höhe verrechnet. Die Bewertung erfolgte zum unternehmensindividuellen Steuersatz von ca. 30 %.

Die aktiven und die gleich hohen passiven latenten Steuern wurden saldiert.

Periodenfremde Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 9 enthalten.

Erträge aus Beteiligungen

In 2013 erfolgte eine Ausschüttung auf den Gewinnanteil der Avantes Holding B.V, Apeldoorn, zu Gunsten der Gesellschaft in Höhe von TEUR 408 sowie der Photomed GmbH, Seefeld, in Höhe von TEUR 20. Die Beträge wurden erfolgswirksam als Ertrag aus Beteiligungen ausgewiesen.

Abschreibungen auf Finanzanlagen

Abschreibungen auf Finanzanlagen betreffen im Wesentlichen Wertberichtigungen auf Ausleihungen und die Beteiligung an der RGB Lasersysteme GmbH, Kelheim, in Höhe von insgesamt TEUR 732.

Beträge nach § 268 Abs. 8 HGB

Selbst geschaffene Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zum Bilanzstichtag in einem Umfang von TEUR 99 bilanziert.

Sonstige Angaben

Vorstand

Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

Herr Dipl.-Ing., Dipl. Kfm. Thomas Wiedermann, Hamburg (ab 01.01.2014), (Vorstandsvorsitzender) Herr Dipl.-Ing. Holger Hönck, Tostedt, Herr Dipl.-Ing. (FH) Sascha Otto, Elmshorn (bis 31.12.2013), Herr Dipl.-Ing. (FH) Heino Prüß, Negernbötel (bis zum 15.05.2013)

Die Vorstandsmitglieder sind jeweils mit einem weiteren Vorstandmitglied in Gemeinschaft zur Vertretung berechtigt.

Aufsichtsrat

Herr Dipl.-Ing. Hans Wörmcke, Heist, Ingenieur (Vorsitzender) Herr Andreas Mautner, Wien, Unternehmer (stellv. Vorsitzender, bis zum 31.12.2013) Herr Jan Melles, NL-6921 EX Duiven, President Photonics Investments B.V. Herr Hartmut Harbeck, Wedel, Unternehmer (stellv. Vorsitzender, ab dem 01.01.2014)

Die Gesellschaft hat noch ausstehende Verpflichtungen gegenüber Aufsichtsratsmitgliedern aus Sitzungsgeldern in Höhe von TEUR 5.

Gesamtbezüge des Vorstands

Die Gesamtbezüge des Vorstands belaufen sich auf TEUR 362 (Vj. TEUR 362).

Im Zusammenhang mit der Immobilienanmietung durch die Berichtsgesellschaft hat diese Bürgschaften in Höhe von TEUR 39 (Vj. TEUR 39) mittelbar zugunsten eines ehemaligen Vorstandsmitglieds gewährt.

Bezüge des Aufsichtsrats

Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich auf TEUR 8 (Vj. TEUR 7).

Im Zusammenhang mit der Immobilienanmietung durch die Berichtsgesellschaft hat diese Bürgschaften in Höhe von TEUR 39 (Vj. TEUR 39) mittelbar zugunsten eines Aufsichtsratsmitglieds gewährt.

Mitarbeiter

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter:

2013 2012
Angestellte (inklusive 2 Vorstandsmitgliedern)
Gewerbliche Arbeitnehmer 42
Studenten / Praktikanten
Auszubildende
Gesamt 119

Mit dem Übertragungsvertrag des operativen Geschäftsbetriebs sind zum 31. Dezember 2013 die Mitarbeiter - mit Ausnahme des Vorstandes sowie sechs weitere Angestellte - auf die m-u-t GmbH übergegangen.

Wedel, den 14. März 2014

the Wiedermartm?

Vorstandsvorsitzender der m-u-t AG Meßgeräte für Medizin- und Umwelttechnik

Holger Hönck

Vorstand der m-u-t AG Meßgeräte für Medizin- und Umwelttechnik

Lagebericht

für das Geschäftsjahr 2013 der

m-u-t AG Meßgeräte für Medizin- und Umwelttechnik, Wedel

Gliederung

  • A. Geschäftstätigkeit und Rahmenbedingungen
  • B. Geschäftsverlauf einschließlich Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
  • C. Nachtragsbericht
  • D. Risikobericht
  • E. Prognosebericht
  • F. Sonstige Angaben

A. Geschäftstätigkeit und Rahmenbedingungen

Die m-u-t AG Meßgeräte für Medizin- und Umwelttechnik (kurz: "m-u-t AG") mit Sitz in Wedel ist ein Anbieter von Serienprodukten und Lösungen in technologisch anspruchsvollen Märkten. Die m-u-t AG ist Hersteller von Produkten zur permanenten, berührungslosen und zerstörungsfreien optischen Messtechnik. Die m-u-t AG fokussiert ihr Geschäft auf drei wachstumsstarke Märkte: Life Science mit dem Schwerpunkt Medizintechnik, Green Tech mit Anwendungen in den Bereichen Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie sowie Clean Tech mit den Applikationsfeldern Beleuchtung, Erneuerbare Energien und Umwelttechnologie.

Die Gesellschaft hält Beteiligungen mit gleichgearteter Technologieausrichtung an der AVANTES Gruppe (Apeldoorn/Niederlande) und der tec5 Gruppe (Oberursel/Deutschland) und ist damit mittelbzw. unmittelbar an ca. 13 Gesellschaften beteiligt.

Die m-u-t AG hat per 31. Dezember 2013 im Rahmen der Restrukturierung und Risikominimierung die operativen Geschäftssegmente mit einem Asset-Deal an die m-u-t GmbH (vormals m-u-t Agri Solutions GmbH) verkauft. Die m-u-t AG agiert zukünftig, von operativen Risiken entlastet, als reine Finanzholding und wird parallel rein strategische Funktionen innerhalb der m-u-t Gruppe übernehmen. Der ausstehende Kaufpreis gegenüber der m-u-t GmbH wurde zur Erhöhung des Kapitals durch Zuführung in die Kapitalrücklage bei der m-u-t GmbH auf ein für das Geschäftsvolumen angemessenes Niveau genutzt.

Die Beteiligungen der Gesellschaft unterstreichen die Ausrichtung zum Komplettanbieter innerhalb eines hochtechnologischen Marktumfeldes.

tec5 AG

Die seit 2007 zur m-u-t Gruppe gehörende tec5 AG entwickelt und fertigt qualitativ hochwertige Produkte für die Detektorarrayspektroskopie von OEM-Komponenten sowie Ansteuerungselektroniken bis hin zu kompletten UV/VIS/NIR Spektrometersystemen für eine Vielzahl von Anwendungen. Diese werden unter eigenem Namen und an OEM´s verkauft. In 2011 wurde die Beteiligung um 44% auf nunmehr ca. 95% erhöht.

Avantes Holding B.V.

Im Geschäftsjahr 2008 wurde die Avantes Holding B.V. mit ihren Tochtergesellschaften in den Konzern integriert. Das Unternehmen ist auf die Miniaturisierung von Spektroskopiegeräten sowie Softwarelösungen für die Online-Messung und Analyse spezialisiert. Entwickelt und produziert werden Spektrometer, Lichtquellen für UV, VIS und NIR sowie Faseroptiken bzw. optische Lichtwellenleiter, Zubehör und kundenspezifische Anpassungen. Die Produkte der Avantes finden u. a. Anwendung in der Biotechnologie, Chemie, Kolorimetrie, Lebensmittelindustrie, Inline Prozess-Kontrolle, Radiometrie und Dünnschicht-Analyse. Die Beteiligungshöhe an der Avantes Holding B.V. beträgt per 31. Dezember 2013 grundsätzlich 51,0 %. Im Dezember 2013 wurde eine Call-Option für weitere Anteile in Höhe von 22,3% gezogen, so dass sich im Laufe des Jahres 2014 die Beteiligung auf 73,3% erhöhen wird.

m-u-t GmbH (vormals m-u-t Agri Solutions GmbH)

Das operative Geschäft im Agrarbereich wurde weitestgehend über die m-u-t GmbH abgewickelt, eine 100% Tochter der m-u-t AG. Die strategische Fokussierung auf den Wachstumsmarkt - Agrarwirtschaft - zeigt die klare Ausrichtung der Unternehmensgruppe, mit effizienzsteigernden Systemen langfristig zu expandieren und weiteres Unternehmenswachstum innerhalb der m-u-t Gruppe zu erzeugen. Im Dezember 2013 hat die Gesellschafterversammlung der m-u-t GmbH beschlossen, Teile des operativen Geschäfts der m-u-t AG im Rahmen eines Asset Deals zu übernehmen und die Geschäftsausrichtung maßgeblich auszuweiten.

RGB Lasersysteme GmbH

Im Jahr 2012 wurden 25,1% der Anteile an der RGB Lasersysteme GmbH übernommen. Die Gesellschaft ist spezialisiert auf die Miniaturisierung von Spektrometer- und Lasersystemen. Optionen für den sukzessiven bis hin zum vollständigen Erwerb in späteren Jahren sind grundsätzlich vorhanden (zusätzliche 25,9% ab 2016 und weitere 49% ab 2021).

Strategischer Hintergrund war eine "Buy or Build" Entscheidung sowie die Möglichkeit, die Produktions-Ressourcen der Avantes B.V. für die Herstellung dieser neuartigen Miniaturspektrometer zu nutzen. Aufgrund der aktuell vorliegenden schlechten Ertragslage der RGB Lasersysteme GmbH hat sich die m-u-t AG entschlossen die Beteiligung in 2013 vollumfänglich abzuschreiben.

B. Geschäftsverlauf einschließlich Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Einleitung

Der Turnaraound der m-u-t AG wurde in 2013 stark vorangetrieben und ist weitestgehend abgeschlossen. Der Vorstandsvorsitzende Thomas Wiedermann wurde ab Juli 2013 als Generalbevollmächtigter eingesetzt und hat die notwendige Restrukturierung maßgeblich verantwortet.

In diesem Zuge wurden wesentliche Positionen im Managementteam ebenfalls hochqualifiziert nachbesetzt, beispielsweise die Position des Kaufmännischen Leiters, des Einkaufsleiters sowie des Produktionsleiters.

Umsatzentwicklung

Der Geschäftsverlauf der m-u-t AG war 2013 durch einen deutlichen Umsatzanstieg geprägt. Die Gesellschaft erreichte in Summe einen Umsatz von Mio. EUR 18,3 und lag damit deutlich über dem Vorjahresniveau (Vj.: Mio. EUR 17,2), der Inlandsanteil am Umsatz konnte leicht gesteigert werden und betrug in 2013 ca. 70 % (Vj.: 69 %).

Mit der strategischen Grundausrichtung in den einzelnen Segmenten und insbesondere mit ihren hoch qualifizierten Mitarbeitern war und ist die m-u-t AG in der Lage, komplexe Aufgabenstellungen durch innovative Lösungen für das jeweilige Kundensegment zu bedienen. Die Umsatzentwicklung unterstreicht diese positive Entwicklung deutlich und zeigt das wachsende Kundeninteresse an den innovativen Lösungen der m-u-t.

Geschäftsergebnis

Durch die notwendige Restrukturierung in 2013 konnte das operative Ergebnis (EBIT) mit rund Mio. EUR 1,4 gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessert werden (Vj.: Mio. EUR -3,6). Diese positive Entwicklung wurde zum einen aufgrund der Umsatzsteigerung hervorgerufen, zum anderen wurden Overheadkosten im laufenden Geschäftsjahr deutlich reduziert. Die Erhöhung der Produktivität innerhalb der Fertigung, beispielsweise durch die Einführung einer Taktfertigung, führte ebenfalls zu einer deutlichen Margenoptimierung im Geschäftsjahr 2013. Ein einmaliger positiver Effekt resultierte aus der Veräußerung der operativen Geschäftssegmente, die zu einem Buchgewinn von ca. Mio. EUR 1,5 und eine Wertaufholung von weiteren Mio. EUR 0,9 führte. Die Gesellschaft schloss das Jahr 2013 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von Mio. EUR 0,5 (Vj.: Jahresfehlbetrag: Mio. EUR -2,8) ab.

Investitionen

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden im Wesentlichen Ersatzinvestitionen in die immateriellen Vermögensgegenstände und in die Sachanlagen in Höhe von ca. Mio. EUR 0,6 vorgenommen.

Finanzierung

Die Finanzierung der Investitionsmaßnahmen erfolgte über Bankenfinanzierung und laufendem operativen Cash-Flow. Durch eine genehmigte Kapitalerhöhung Ende 2013 von ca. Mio. EUR 1,1 werden zu Beginn 2014 weitere Mittel zur Finanzierung verfügbar gemacht. Im Rahmen der Kapitalerhöhung wurden 435.000 Aktien ausgegeben. Die Eintragung der Kapitalerhöhung ist am 10. Januar 2014 erfolgt. Die Nettoverschuldung betrug zum 31. Dezember 2013 ca. Mio. EUR 4,9 (Vj.: Mio. EUR 8,9).

Personalentwicklung

Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter sank in 2013 um 7 % auf 119 (Vj.: 127). Gleichzeitig konnten auch die Lohn- und Gehaltskosten inklusive der Nebenkosten um rund 3 % auf Mio. EUR 6,0 reduziert werden. Im Rahmen der Übertragung der operativen Geschäftssegmente sind fast sämtliche Mitarbeiter in die m-u-t GmbH im Rahmen eines Betriebsüberganges gewechselt. In der m-u-t AG sind weitestgehend der Vorstand und die Konzernverwaltung verblieben.

Vermögen

Das Gesamtvermögen der Gesellschaft hat sich per 31. Dezember 2013 um 10 % gegenüber dem Vorjahr wegen des Verkaufs an die m-u-t GmbH verringert. Die Vermögensstruktur hat sich durch den vollzogenen Asset-Deal maßgeblich verändert. Die Kapitalstruktur ist nunmehr durch einen Anteil vom Eigenkapital an der Bilanzsumme von 56 % (Vj.: 45 %) gekennzeichnet.

Unter den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt nunmehr nur noch der Ausweis der ERP Software AX.

Die Sachanlagen sind zu 100% im Rahmen des Asset Deals veräußert worden (Vj.: Mio. EUR 1,2).

Die Finanzanlagen haben sich deutlich wegen der Ausübung der Call Option zum Kauf der Anteile an der Avantes Holding B.V. und wegen der Kapitalerhöhung bei der m-u-t GmbH erhöht. Per 31. Dezember 2013 lag der Wert der Finanzanlagen bei Mio. EUR 22,5.

Das Umlaufvermögen der Gesellschaft wurde nahezu vollständig im Rahmen des Asset-Deals veräußert.

Das Eigenkapital stieg um insgesamt Mio. EUR 1,5 wegen der Kapitalerhöhung (Mio. EUR 1,1) und wegen des laufenden Ergebnisses 2013 (Mio. EUR 0,4).

Die Verbindlichkeiten haben sich ebenfalls wegen der Übertragung auf die m-u-t GmbH deutlich reduziert. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen nunmehr in Höhe von Mio. EUR 6,0 (Vj.: Mio. EUR 9,3).

Unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen verblieb nach Übertragung bzw. Aufrechnung im Wesentlichen ein kurzfristiges Darlehen der tec5 AG.

Die Sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen gestundete Kaufpreisverpflichtungen aus dem Erwerb von Anteilen an der tec5 AG aus 2011.

Der Verschuldungsgrad (Fremdkapital / Eigenkapital * 100 %) betrug im Jahr 2013 ca. 63 % (Vj.: 109 %). Die Vermögens- und Kapitalstruktur zeigt eine weiterhin solide Struktur der Unternehmensfinanzierung auf.

Als wichtige Zukunftsaufgaben werden der konservative Umgang mit liquiden Mitteln und die rechtzeitige Beschaffung nötiger Finanzmittel gesehen.

Der Vorstand wird hier sämtliche Möglichkeiten der Innen- und Außenfinanzierung unter Einbeziehung der Möglichkeiten innerhalb der Gesellschaft optimiert nutzen, um das angestrebte Wachstum und die eingegangenen Verpflichtungen zu bedienen. Der Vorstand geht für die Zukunft von einer weiterhin soliden Finanzlage aus.

Auftragsbestand

Der Auftragsbestand im Dezember 2013 lag bei rund Mio. EUR 18,1 (Vj.: Mio. EUR 20,7).

C. Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten.

D. Risikobericht

Das Risikomanagement der Gesellschaft hat das Ziel, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen, um durch geeignete Maßnahmen drohenden Schaden für das Unternehmen abzuwenden und eine Bestandsgefährdung auszuschließen.

Die Risikomanagementziele und -methoden sind der Gesellschaftsgröße, der flachen Hierarchiestruktur, der Mitarbeiteranzahl und dem Tätigkeitsfeld entsprechend, schlank ausgeprägt. Die m-u-t AG verfügt über umfangreiche Planungs- und Kontrollinstrumente. Diese unterstützen den Vorstand dabei, Geschäftsrisiken frühzeitig zu erkennen und wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen zu können.

Zur Überwachung und Steuerung der wesentlichen Risiken wird ein Risikomanagementsystem genutzt. Dadurch werden die Risiken in festgelegten Zeitabständen analysiert und relevante Abweichungen in der Risikoposition dem Vorstand gemeldet.

Die Elemente des Risikomanagementsystems sind unter anderem die Risikosteuerung, das Risikocontrolling sowie das Risikoreporting.

Zusätzlich erfolgt ein internes Überwachungssystem als Kontrollfunktion innerhalb des umfassenden Risikomanagements.

Zum internen Überwachungssystem gehören unter anderem:

  • die Anwendung von Richtlinien
  • der Einsatz zuverlässiger Software
  • die Auswahl und Schulung qualifizierten Personals
  • laufende Prüfungen
  • Abweichungsanalysen
  • Arbeitsanweisungen
  • Regelungen zur Vertretungsvollmacht und
  • Maßnahmen zur Funktionstrennung

Ein Finanzmanagement umfasst die Themengebiete Liquiditätsmanagement, Management von Währungs-, Zins- und Rohstoffrisiken sowie Bonitäts- und Länderausfallrisiken.

Liquiditätsbeschaffungsrisiken und Risiken aus Zahlungsstromschwankungen werden durch aktive Liquiditätssteuerung und der Vorhaltung liquider Mittel begegnet. Die rechtzeitige Bereitstellung zukünftiger liquider Mittel ist als zentrale Zukunftsaufgabe erkannt worden.

Finanzierungszinsrisiken und Devisenwährungsrisiken werden ggf. durch einfache derivative Finanzinstrumente (Swaps/Termingeschäfte) abgemildert. Die langfristigen Verpflichtungen sind über die Laufzeit mit festen Zinssätzen versehen. Die in Kreditverträgen einzuhaltenden Finanzkennzahlen werden regelmäßig beobachtet. Die Währungsrisiken werden auch durch die maßgebliche Fakturierung in EUR begrenzt.

Operativen Risiken, die in den Bereichen Einkauf, Verkauf, Produkthaftpflicht, Produktion, Logistik, Forschung und Entwicklung sowie durch den Einsatz von IT entstehen, wurde durch Übertragung der operativen Geschäftssegmente abschließend entgegnet.

Die Geschäftspolitik und -tätigkeit der m-u-t AG ist durch einen nicht unerheblichen Finanzierungsbedarf geprägt, was zu Liquiditätsengpässen bei zu niedrigem Cashflow führen kann.

Alle aufgeführten Risiken stellen für den Vorstand derzeit keine Bestandsgefährdungen dar.

Der Vorstand geht insgesamt davon aus, dass die Risiken für die Gesellschaft handhabbar sind. Der Umgang mit diesen Risiken wird strategisch als Chance aufgefasst, die ergriffen werden soll.

E. Prognosebericht

Die m-u-t AG stellt nach Übertragung der operativen Geschäftssegmente ab 2014 eine reine Finanzholding mit Konzernsteuerungsfunktion und -aufgaben dar. Das operative Geschäft ist auf die wesentlichen Beteiligungen an der AVANTES Gruppe, der tec5 Gruppe und an der m-u-t GmbH verteilt.

Die m-u-t AG fokussiert sich gruppenweit in den Segmenten Clean Tech, Green Tech und Life Science. Auf Basis der m-u-t Kerntechnologie in der prozessintegrierten kontinuierlichen Online-Messtechnik erschließen sich zusätzlich zu bereits vorhandenen Anwendungen kontinuierlich neue Potentiale am Markt.

Aufgrund globaler Trends wie der demografischen Entwicklung, stetig knapper werdender Ressourcen und der damit verbundenen Notwendigkeit zur Effizienzsteigerung wachsen gerade diese Märkte überproportional und zudem weitgehend von zyklischen Schwankungen entkoppelt.

Segment Clean Tech

Mit ihren Clean Tech Anwendungen unterstützt die Gesellschaft industrielle Produzenten und Anlagenbetreiber bei der Prozessoptimierung und nachhaltigen Einsparung von Ressourcen, Rohstoffen und Energie, bzw. bei der Erzeugung von regenerativen Energien. Hier wird mittels der m-u-t Messtechnik beispielsweise die Biogasproduktion stabilisiert. Durch die kontinuierliche zerstörungsfreie Erfassung von Produktparametern bereits in frühen Stadien des Produktionsablaufs werden Ressourceneinsatz genauso wie Ausschussmengen reduziert. Gleiches gilt für den Betrieb von Anlagen. So ermöglichen m-u-t Sensoren und Systeme beispielsweise die Einsparung von Wasser und Energie beim Betrieb von Sanitäranlagen in der Bahn.

Segment Green Tech

Unter Green Tech versteht die m-u-t Anwendungen aus den Bereichen "Intelligent Farming" sowie der Lebensmittel- und Getränke-Industrie. Der Schwerpunkt liegt zurzeit im erstgenannten Bereich. Optische Online-Messtechnik ermöglicht in der zunehmend industrialisierten Landwirtschaft die direkte Steuerung und Optimierung von Prozessen, von der Düngemittelausbringung über die Ernteüberwachung bis zur Tierfütterung. Um eine zunehmend wachsende Weltbevölkerung mit zunehmendem Anspruch an höherwertige Nahrungsmittel zu versorgen, werden immer neue Anwendungen für die spektroskopischen Sensoren der Gesellschaft erschlossen. Zudem unterstützt die Messtechnik die Produzenten dabei ihre Kosten- und Qualitätsanforderungen zu erfüllen.

Segment Life Science

Die Produkte der m-u-t finden in diesem Segment im Wesentlichen in der Medizintechnik und der Labortechnik Anwendung. Spektrometer und Systeme übernehmen zunehmend wichtige Aufgaben in Medizinprodukten. Das Geschäftsfeld mit einem mittelfristig großen Wachstumspotenzial ist die Prä-/ Postanalytik. Die wesentlichen Treiber der Nachfrage sind die zunehmende Alterung der Bevölkerung und die ansteigende Nutzung der Laboranalyse für die Diagnose von Krankheiten. Darüber hinaus spielen immer mehr auch wirtschaftliche Faktoren eine Rolle. Zielkunden der m-u-t AG sind neben Großlaboren große Krankenhäuser.

Investitionen

Wesentliche Investitionen sind in 2014 nicht geplant.

Wettbewerber

Der für die m-u-t relevante Markt für Photonik-Anwendungen zeichnet sich weltweit durch eine hohe Anzahl untereinander im Wettbewerb stehender Anbieter aus. Neben einigen großen und weltweit agierenden gibt es eine Vielzahl kleinerer Unternehmen, die sich regional abgrenzen oder sich auf bestimmte Zielgruppen und Technologien spezialisiert haben. Die m-u-t forciert eine konzernübergreifende Vertriebsstrategie und eine generelle Erhöhung der Vertriebsaktivitäten.

Zusätzlich ist geplant, die Distributorenbasis für die Labortechnik weiter stark zu erhöhen.

Unternehmensprognose

Die zukünftige Geschäftsentwicklung in der Gruppe erscheint dem Vorstand auch vor dem Hintergrund der aktuellen konjunkturellen Entwicklung derzeit weiterhin als günstig. Der Vorstand geht davon aus, die erforderlichen Maßnahmen zur weiteren ertragreichen Ausrichtung getroffen zu haben. Sollten sich in der Zukunft weitere Schritte als notwendig herausstellen, so werden diese auch künftig konsequent vollzogen.

Eine Sättigung der erschlossenen Gesamtmarktsegmente ist nach Einschätzung des Vorstandes noch lange nicht eingetreten. Der Vorstand sieht für die nächsten Jahre ein weiteres starkes Wachstumspotenzial sowie eine positive Weiterentwicklung der Ergebniskennzahlen.

Für die weitere positive gruppenweite Unternehmensentwicklung sieht die m-u-t AG weiterhin die Notwendigkeit, die Fokussierungspolitik auf skalierbare Produkte weiter fortzusetzen und das Markenkonzept weiter voranzutreiben.

Für die m-u-t AG als Finanzholding plant der Vorstand für die nächsten Jahre leicht positive Ergebnisse im unteren sechsstelligen Bereich.

Anlage 4 Seite 8

F. Sonstige Angaben

Forschung und Entwicklung

Forschung wird in der Regel mit Kooperationspartnern betrieben und oftmals auch durch öffentliche Fördergeber bezuschusst. Darüber hinaus wird die konkrete Produktentwicklung betrieben, die sich aufwandswirksam darstelit. In 2013 betrug der Aufwand für Forschung und Entwicklung in der m-u-t AG ca. Mio. EUR 1,2. Schwerpunkte waren die Zukunftssegmente Agrar und Prä-/Postanalytik.

Wedel, den 14. März 2014

Thordas Widderman

Vofst Control to AG Mesgerate für Medizin- und Umwelttechnik

Hølger Hönck

Vorstand der m-u-t AG Meßgeräte für Medizin- und Umwelttechnik

Anlage 5 Seite 1

m-u-t AG Meßgeräte für Medizin- und Umwelttechnik, Wedel

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der

m-u-t AG Meßgeräte für Medizin- und Umwelttechnik, Wedel,

für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Anlage 5 Seite 2

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Münster, den 28. März 2014

Even

Stefan Evers - Wirtschaftsprüfer -

De

Michael Benkhoff - Wirtschaftsprüfer -

Allgemeine Auftragsbedingungen

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

vom 1. Januar 2002

1. Geitungsbereich

(1) Die Auftragsbedingungen gelten für die Verträge zwischen Wirtschafts-
prüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im nachstehenden zusam-
menfassend "Wirtschaftsprüfer" genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Beratungen und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

(2) Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch zwischen dem Wirtschaftsprüfer und anderen Personen als dem Auftraggeber begründet, so gelten auch gegenüber solchen Dritten die Bestimmungen der nachstehenden Nr. 9.

2. Umfang und Ausführung des Auftrages

(1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ord-
nungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer ist berech-
tigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu bedienen.

(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf - außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen - der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

(3) Der Auftrag erstreckt sich, soweit er nicht darauf gerichtet ist, nicht auf
die Prüfung der Frage, ob die Vorschriften des Steuerrechts oder Sondervor-
schriften, wie z. B. die Vorschriften des Preis-, Wettbewerbsbesch und Bewirtschaftungsrechts beachtet sind; das gleiche gilt für die Feststellung, ob Subventionen, Zulagen oder sonstige Vergünstigungen in Anspruch
genommen werden können. Die Ausführung eines Auftrages umfaßt hur dann
Prüfungshandlungen, die gezielt auf die Aufdeckung von Buchfälschungen und sonstigen Unregelmäßigkeiten gerichtet sind, wenn sich bei der Durch-
führung von Prüfungen dazu ein Anlaß ergibt oder dies ausdrücklich schriftlich
vereinbart ist.

(4) Åndert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen
Außerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Anderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, daß dem Wirtschaftsprüfer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung
des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen,
Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden.

(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlägen und der gegebenen Auskünfte und Erklä-
rungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

Der Auftraggeber steht dafür ein, daß alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährden könnte. Dies gilt insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge au eigene Rechnung zu übernehmen.

5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte

Hat der Wirtschaftsprüfer die Ergebnisse seiner Tätigkeit schriftlich darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Bei Prüfungsauf-
trägen wird der Bericht, soweit nichts anderes vereinbart ist, schriftlich erstattet. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern des Wi schaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich.

8. Schutz des geistigen Eigentums des Wirtschaftsprüfers

Der Auftraggeber steht dafür ein, daß die im Rahmen des Auftrages vom Wirtschaftsprüfer gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeich-nungen, Aufstellungen und Berechnungen, insbesondere Massen- und Kostenberechnungen, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.

7. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers

(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Berichte, Gutachten und dgl.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des
Wirtschaftsprüfers, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.

Gegenüber einem Dritten haftet der Wirtschaftsprüfer (im Rahmen von Nr. 9) nur, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 gegeben sind.

(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers zu
Werbezwecken ist unzulässig; ein Verstoß berechtigt den Wirtschaftsprüfer
zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des Auftraggebers.

8. Mängelbeseitigung

(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung
durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann er
auch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages
verl Verlangen; ist der Aufbag von einem Natifikant im Natifikant seines nanderseiten er von eines eigewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann Nr. 9.

(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muß vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtscha Ergebnisse in Frage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Drit-
Ergebnisse in Frage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritgeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.

9. Haftuno

(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen gilt die Haftungsbeschränkung
des § 323 Abs. 2 HGB.

(2) Haftung bei Fahrlässigkeit; Einzelner Schadensfall

Falls weder Abs. 1 eingreift noch eine Regelung im Einzelfall besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gem.
§ 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt; dies gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Äuftraggeber begründet sein sollte. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfaßt sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne
Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleich-artiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in
rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen.

(3) Ausschlußfristen

Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlußfrist von
einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis For the diane transport and space internal by on 5 Jahren nach dem anspruchs begründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleist Die Sätze 1 bis 3 geiten auch bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen mit gesetzlicher Haftungsbeschränkung.

10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge

(1) Eine nachträgliche Änderung oder Kürzung des durch den Wirtschafts-
prüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschlusses oder Lageberichts bedarf, auch wenn eine Veröffentlichung nicht stattfindet, der schriftlichen Einwilligung des Wirtschaftsprüfers. Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig

(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.

(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.

11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen

(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuer-
lichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweiser

(2) Der Steuerberatungsauftrag umfaßt nicht die zur Wahrung von Fristen
erforderlichen Handlungen, es sei denn, daß der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Falle hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, daß
dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung staht

(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfaßt die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:

  • a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer Körnerschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger, für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise
  • b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern
  • c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
  • d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
  • e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern.

Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.

(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.

(5) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrages. Dies gilt auch für

  • a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z. B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer.
  • b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen und

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c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlung, Verschmelzung, Kapitalerhöhung und -herabsetzung,
Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen.

(6) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle
in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzuges wird nicht übernommen

12. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz

(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftrag-Gabet bein, um wird im Zusamenmang im seiten raugkeit (ur den Autrag-
Geber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichwiel, ob as sich
dabet um den Auftraggeber seibst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, daß der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

(2) Der Wirtschaftsprüfer darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.

(3) Der Wirtschaftsprüfer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

13. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Wirtschaftsprüfer angebotenen Leistung in Verzug oder unterläßt der Auftraggeber eine ihm nach
Nr. 3 oder sonstwie obliegende Mitwirkung, so ist der Wirtschaftsprüfer zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt der Ans des Wirtschaftsprüfers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen
sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Wirtschaftsprüfer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

14. Vergütung

(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.

(2) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

15. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen

(1) Der Wirtschaftsprüfer bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages ihm übergebenen und von ihm selbst angefertigten Unter lagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel sieben Jahre auf.

(2) Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Wirtschaftsprüfer auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlaß seiner Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Wirtschaftsprüfer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Wirtschaftsprüfer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.

16. Anzuwendendes Recht

Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.

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