AI Terminal

MODULE: AI_ANALYST
Interactive Q&A, Risk Assessment, Summarization
MODULE: DATA_EXTRACT
Excel Export, XBRL Parsing, Table Digitization
MODULE: PEER_COMP
Sector Benchmarking, Sentiment Analysis
SYSTEM ACCESS LOCKED
Authenticate / Register Log In

MeVis Medical Solutions AG

Governance Information Sep 10, 2014

287_cgr_2014-09-10_0898dae0-4d0e-4bd1-a3b0-e7f2df2584ee.pdf

Governance Information

Open in Viewer

Opens in native device viewer

Entsprechenserklärung der MeVis Medical Solutions AG

Vorstand und Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG erklären gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 13. Mai 2013 mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und auch in Zukunft entsprochen wird:

  • Die Vereinbarung eines Selbstbehalts für den Aufsichtsrat im Rahmen der D&O Versicherung (Ziffer 3.8 DCGK) ist derzeit nicht vorgesehen. Die MeVis Medical Solutions AG ist grundsätzlich nicht der Auffassung, dass das Engagement und die Verantwortung, mit der die Mitglieder des Aufsichtsrates ihre Aufgaben wahrnehmen, durch einen Selbstbehalt beeinflusst werden.
  • Ein Abfindungs-Cap in Vorstandsverträgen (Ziffer 4.2.3 DCGK) ist derzeit nicht vorgesehen. Die bestehenden Regelungen in den Vorstandsverträgen entsprechen aus Sicht des Aufsichtsrats dem Gebot der Angemessenheit. Die Vereinbarung eines Abfindungs-Cap widerspricht auch dem Grundverständnis des auf die Dauer der Bestellperiode abgeschlossenen und im Grundsatz nicht ordentlich kündbaren Vorstandsvertrags. Eine vorzeitige Beendigung des Vorstandsvertrags ohne wichtigen Grund setzt eine einvernehmliche Aufhebung voraus. Selbst wenn Abfindungs-Caps vereinbart sind, ist damit nicht ausgeschlossen, dass beim Ausscheiden über den Abfindungs-Cap mit verhandelt wird.
  • Die Gesellschaft verzichtet derzeit auf die Bildung von fachlich qualifizierten Ausschüssen (Ziffer 5.3.1 DCGK), insbesondere ist bislang weder ein Prüfungsausschuss (Ziffer 5.3.2 DCGK) noch ein Nominierungsausschuss (Ziffer 5.3.3 DCGK) gebildet worden. Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass die Einrichtung derartiger Ausschüsse aufgrund der spezifischen Gegebenheiten der Gesellschaft, insbesondere der Aufsichtsratsgröße, die eine effiziente Arbeit ermöglicht, weder erforderlich noch zweckmäßig erscheint.
  • Die MeVis Medical Solutions AG weicht von den Empfehlungen bezüglich der Veröffentlichung des Konzernabschlusses und etwaiger Zwischenberichte (Ziffer 7.1.2 Satz 4 DCGK) ab. Das Unternehmen hält die entsprechenden Vorgaben der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse für die im Prime Standard des regulierten Marktes zugelassenen Emittenten für ausreichend, die eine über den Kodex-Empfehlungen liegende Frist von vier Monaten für den Konzernabschluss (§ 65 Abs. 2 FWB01) und von zwei Monaten für Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte (§ 66 Abs. 5 FWB01) vorsehen.

Bremen, 10. September 2014

Vorstand:

(Vorsitzender)

Marcus Kirchhoff Dr. Robert Hannemann

Aufsichtsrat:

Prof. Dr. Heinz-Otto Peitgen Dr. Jens Kruse Peter Kuhlmann-Lehmkuhle (Vorsitzender) (stv. Vorsitzender)

Talk to a Data Expert

Have a question? We'll get back to you promptly.