Annual Report (ESEF) • Apr 13, 2022
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Marinomed hält 100% der Anteile an der Marino Immo GmbH, einer nicht-operativen Tochtergesellschaft, die im August 2019 gegründet wurde, und erstellt zum 31. Dezember 2021 einen Konzernabschluss nach Internationalen Rechnungslegungsstandards iSd § 245a UGB. Das Unternehmen betreibt seine Geschäftstätigkeit seit dem Jahr 2020 am neuen Standort in Korneuburg . Mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2016 wurde die Marinomed Biotechnologie GmbH in eine AG umgewandelt. Im Jahr 2018 wurde das Grundkapital auf EUR 1.000.000,00 erhöht und die Umwandlung der Namensaktien in auf Inhaber lautende Aktien beschlossen. Im Zuge des Börsegangs der Marinomed am 1. Februar 2019 wurden insgesamt 299.000 neue Inhaberaktien zum Preis von EUR 75,00 je Aktie bei Investoren platziert. Für den Umtausch von Wandelschuldverschreibungen in Aktien wurden weitere 170.772 Aktien ausgegeben. Am 1. Februar 2019 etablierte Marinomed ein Mitarbeiteraktienoptionsprogramm für den Vorstand und für alle weiteren Mitarbeiter des Unternehmens. Die Ausübung ist vier Mal im Jahr (jeweils nach Veröffentlichung der Unternehmenszahlen) möglich und wird aus dem Bedingten Kapital 2019 (43.694 auf Inhaber lautende Stückaktien) bedient. Im Zuge mehrerer Ausübungsperioden wurde die Anzahl der Aktien um 2.888 Stücke im Geschäftsjahr 2020 und 4.384 Stücke im Jahr 2021 sowie um 862 im Jänner 2022 erhöht. Im Geschäftsjahr 2021 wurde mit der Schweizer Investmentgesellschaft Nice & Green S.A. ein flexibles Wandelanleihenprogramm (Convertible Notes Funding Program, CNFP) mit einem Volumen von bis zu EUR 5.400.000,00 abgeschlossen. Im Rahmen dieser Vereinbarung ist Marinomed berechtigt, während der Vertragslaufzeit von ca. 23 Monaten bis zu 18 Tranchen von Nullkuponanleihen in Höhe von bis zu EUR 300.000,00 pro Tranche auszugeben. Nice & Green hat sich verpflichtet, diese Wandelanleihen zu zeichnen und innerhalb eines Monats nach Ausgabe die Umwandlung in Stammaktien zu beantragen. Unterlegt ist das CNFP mit bis zu 147.243 neu auszugebenden, nennbetragslosen Inhaberaktien, die aus dem ”Bedingten Kapital 2021” zur Verfügung stehen. In 2021 wurden die ersten beiden Tranchen gezeichnet sowie die erste Tranche umgewandelt, daraus wurde das Grundkapital um 3.116 Aktien in 2021 sowie um 3.684 Stücke im Jänner 2022 erhöht. Im Jänner, Februar und März 2022 wurden die Tranchen 3 bis 5 gezogen. Die Wandlung der 3. Tranche in 3.623 Stücke erfolgte im Februar 2022, die der 4. Tranche in 3.950 Stücke im März 2022. Für die 5. Tranche sind zum Zeitpunkt dieses Berichts noch keine Anteile ausgegeben worden. In Summe ergibt sich zum 31. Dezember 2021 ein Grundkapital von EUR 1.480.160,00, das in 1.480.160 stimmberechtigte Aktien eingeteilt ist. Zum Berichtszeitpunkt beträgt das ausgewiesene Grundkapital der Muttergesellschaft EUR 1.492.279,00 bzw. 1.492.279 stimmberechtigte Aktien. Eigentümer Zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung stand Marinomed zu rund 27% im Eigentum der Gründer bzw. des Managements (davon rund 2% innerhalb des Streubesitzes) und zu rund 13,7% im Eigentum eines strategischen Altinvestors. Der börserechtliche Streubesitz betrug 61,6%. 1.2 Geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen Die Marinomed Biotech AG ist ein biopharmazeutisches Unternehmen und konzentriert sich auf die Erfindung, Entwicklung und Lizenzierung von Therapien zur Behandlung von Patienten, die an Erkrankungen mit hohem medizinischem Bedarf leiden. Marinomed hat bereits bedeutende Meilensteine in der Entwicklung innovativer Produkte auf Basis von patentgeschützten Plattformen im Bereich Atemwegs-, Infektions-, Immun- und Augenerkrankungen erreicht und wird diesen Weg konsequent weitergehen, um Werte für das Unternehmen und seine Stakeholder zu schaffen. Das Geschäftsmodell basiert darauf, das zu tun, was den Stärken des Unternehmens am besten entspricht: Entdeckung, Arzneimittelentwicklung in der Frühphase, Produkt- und Geräteentwicklung und Partnerschaften. Gleichzeitig arbeitet Marinomed mit anderen Pharmaunternehmen zusammen, um das zu nutzen, was sie am besten können (Late-Stage-Entwicklung, regulatorisches Management und Kommerzialisierung), um letztendlich nachhaltige Einnahmen zu generieren. Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte Marinomed einen Rekordumsatz erzielen. Erfolge im Bereich der Carragelose Produkte waren genauso dafür verantwortlich wie der Abschluss eines Vertrages mit dem börsennotierten Unternehmen Luoxin Pharmaceutical. Die jahrelangen Investitionen in Forschung und Entwicklung beginnen nun auch im Segment Marinosolv Früchte zu tragen. 1.2.1 Geschäftsmodell und Prozesse Als Forschungs- und Entwicklungsunternehmen hat Marinomed große Teile der Wertschöpfungskette an Partner ausgelagert. Der Vertrieb der Produkte erfolgt über Vertriebspartner, die jeweils für ihr geographisches Gebiet von Marinomed eine Vertriebslizenz erhalten haben. Mit Ausnahme einiger weniger Länder, wo es Lizenzpartnerschaften gibt, agiert Marinomed als Großhändler. Dadurch ist es möglich mit limitiertem Ressourceneinsatz aktuell 17 B2B Kunden mit Vertrieb in über 40 Ländern zu betreuen und zu organisieren. Die wesentliche Herausforderung ist es, die richtigen Partnerschaften in einer möglichst großen Zahl von Ländern und für die gesamte Breite des Produktportfolios abzuschließen. Dafür sucht Marinomed fortwährend mögliche Partner und optimiert die Durchdringung der internationalen Märkte für die bestehenden sowie für neue Produkte. In Ländern, in denen aus Sicht von Marinomed das Volumen noch deutlich gesteigert werden könnte, werden neue, oft zusätzliche Partner gesucht. Weiters erforscht Marinomed neue Produkte, die unbehandelte oder unzureichend behandelte Krankheiten adressieren. Dabei ist es Ziel ein Projekt von der Idee im Labor bis zu klinischen Studien zu entwickeln. Das Business Development übernimmt dann die Vermarktung eines Entwicklungsprojekts bereits parallel zu den klinischen Studien. Partnerschaften, die daraus hervorgehen, können z.B. nach einer Phase II Studie durch eine Lizenzvereinbarung abgeschlossen werden. Solche Lizenzvereinbarungen folgen einem üblichen Modell, in dem Marinomed sogenannte Upfront-, Meilenstein- und Produktlizenzerlöse vom Partner erhält. 1.2.2 Marktumfeld Als biopharmazeutisches Unternehmen ist Marinomed in das Umfeld der globalen pharmazeutischen und Biotechnologie-Märkte eingebettet. Pharmazeutischer Markt Trotz Coronakrise bleiben die übergeordneten Themen im Gesundheitsbereich erhalten. Alternde Bevölkerungen und chronische Krankheiten setzen Gesundheitsressourcen auf der ganzen Welt unter Druck, ebenso wie wissenschaftlicher Fortschritt, künstliche Intelligenz und digitale Daten die traditionellen Gesundheitsversorgungsmodelle verändern. Dies führt zu Veränderungen mit neuen Marktteilnehmern (oft nicht gewinnorientiert), die die etablierten Unternehmen herausfordern. Dennoch ist der globale Markt von USD 1.228 Mrd im Jahr 2020 auf USD 1.250 Mrd im Jahr 2021 mit einer Wachstumsrate von 1,8% gewachsen (CAGR). (Quelle: Research and Markets, Global Pharma Report). Die Analyse berücksichtigt für die Folgejahre weder das Voranschreiten der Coronathematik noch die Kriegshandlungen in der Ukraine. Während die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine noch unklar sind treffen die Folgen der COVID-19 Pandemie die Pharmaindustrie auf vielen Ebenen. Die Hersteller von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 konnten Umsätze in ungeahntem Ausmaß realisieren. Gleichzeitig kamen und bleiben die globalen Lieferketten sowohl aufgrund von Allokationen auf Coronabekämpfungsprodukte, von knappen Rohstoffen sowie von steigenden Herstell- und Beschaffungskosten unter Druck. Die pharmazeutische Industrie ist von der globalen konjunkturellen Krise weniger betroffen als andere Teile der Wirtschaft. Es ist aber nicht sicher, ob die Pharmaindustrie die derzeit stark steigenden Kosten direkt an die Patienten weitergeben kann. Speziell generische, und wenig innovative Produkte sind einem enormen Margendruck ausgesetzt. Hoch innovative Produkte werden dennoch langfristig gefragt sein. Marinomed geht davon aus, dass der globale Pharmamarkt langfristig mit etwas höheren Wachstumsraten als die globale Wirtschaft wachsen wird. Um wettbewerbsfähig zu bleiben und die personalisierte Erfahrung zu bieten, die Patienten verlangen, müssen Life-Science-Organisationen neue Arbeitsweisen finden. Die Partnerschaft mit anderen zum Austausch von Daten, Medikamenten und Ressourcen bei gleichzeitiger Antizipation von Trends und regulatorischen Änderungen wird dazu beitragen, die Nachhaltigkeit in dem zunehmend evidenzbasierten, ergebnisorientierten Sektor sicherzustellen. Mit 982 Unternehmen, die in den Bereichen Biotechnologie, Pharma oder Medizinprodukte tätig sind, sind Life Sciences ein wichtiger und stetig wachsender Teil der österreichischen Wirtschaft (Quelle: LISA Vienna Region). Im Jahr 2020 waren in Österreich sieben Prozent mehr Unternehmen angesiedelt als 2017. Diese Unternehmen waren für einen Umsatz von 25,1 Milliarden Euro verantwortlich. Ab 2017 stieg der Umsatz deutlich um 12,1 %. Die Life-Science-Unternehmen sind ein Arbeitsplatz für österreichische Arbeitskräfte. Im Jahr 2020 verdienten mehr als 60.000 Menschen ihren Lebensunterhalt in einem österreichischen Life-Science-Unternehmen, was einer Steigerung von 8,9 % gegenüber 2017 entspricht. Zielmarkt für Carragelose Die Carragelose-Produktlinie besteht aus vier Nasensprays, einem Rachenspray und Lutschpastillen. Sie adressieren den Markt virusbedingter Erkrankungen, wie Husten und Schnupfen, aber auch grippale Infekte, die zuletzt durch die SARS-CoV-2 Pandemie wieder große Aufmerksamkeit erhalten haben. Die Carragelose-Produkte sind typischerweise in Apotheken rezeptfrei (OTC) erhältlich. Nicht zuletzt durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen, die Daten zur Wirksamkeit von Carragelose gegen SARS-CoV-2 inklusive seiner Varianten, können die Carragelose-Marke und -Produkte in den Vertriebsländern bekannter gemacht werden und der Absatz weiter gestärkt werden. Der starke Anstieg in 2020 gegenüber 2019 konnte in 2021 wiederholt werden und der Trend könnte sich weiter fortsetzen. Die Carragelose-OTC-Produkte geben dem Konsumenten die Möglichkeit, selbst ein virusblockierendes Produkt zu erwerben. Marinomed geht davon aus, dass sich durch die Pandemie das Bewusstsein für die Gefährlichkeit von viralen Infektionen der Atemwege in der Bevölkerung nachhaltig verändern wird. Neben Impfungen und der Forschung nach Medikation bietet die prophylaktische Wirkung gegen Coronaviren für die Carragelose Produkte eine Chance. Umgekehrt sind in letzter Zeit eine Reihe von Meldungen über Produktentwicklungen zu beobachten, die eine ähnliche breite Wirkung gegen Viren wie Carragelose behaupten, ohne bislang vergleichbare wissenschaftliche Belege oder Daten aus klinischen Studien beizubringen. Auch wenn ein Erfolg des Mitbewerbs nicht ausgeschlossen werden kann, hat die Carragelose mit Ihrem exzellenten Sicherheitsprofil, breiter Wirksamkeit gegen respiratorische Viren und nicht zuletzt dem Patentschutz ein einzigartiges Technologieprofil. Zielmarkt für Marinosolv Die Marinosolv-Plattform hat sich zur Aufgabe gesetzt, mit weniger Wirkstoff eine höhere Bioverfügbarkeit zu erreichen. Die Technologie ist aktuell für alle kleinen Moleküle anwendbar und insbesondere für jene von Bedeutung, die schlecht wasserlöslich sind. Marinomed wendet die Technologie in eigener Produktentwicklung an, erlaubt aber über Technologiepartnerschaften auch Pharmaunternehmen ihre Produkte zu verbessern. Nicht zuletzt adressiert die Technologie mit der Reduktion von Wirkstoff auch Nachhaltigkeitsziele, wie weniger Belastung der Abwässer sowie die Möglichkeit Ressourceneinsatz und Kosten zu bremsen. Das erste Produkt der Marinosolv-Plattform Budesolv zielt auf den Markt für allergische Rhinitis ab. Dieser Markt hat in den sieben größten Märkten (USA, Japan, Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien) 2018 bereits USD 9 Mrd. umgesetzt und soll bis 2030 mit durchschnittlich 2,5%, in den USA sogar 3,8% wachsen (Quelle: DelveInsight Business Research, LLP (Januar 2022)). Der Markt für nasale Steroide wächst dabei stärker als der Gesamtmarkt und ist damit seit 2018 mit einem Anteil von 38 % das größte Segment. Diese Steigerungen sind zum Teil auf den Trend hin zum nicht verschreibungspflichtigen OTC-Markt zurückzuführen. Ein weiteres Produkt aus der Plattform ist Tacrosolv, mit dem eine Phase-II Dosisfindungs-Studie durchgeführt wurde. Dieses Produkt zielt auf den Markt von Entzündungen im vorderen Augenbereich, ein Teilmarkt der Ophthalmologie ab. Diese Märkte sind derzeit unterversorgt, sodass neue innovative Medikamente die Chance haben, eine große Gruppe von Patienten zu erreichen. Mit der Solv4U genannten Einheit, die externen Kunden Zugang zur Marinosolv-Technologie erlaubt, wurde die Möglichkeit einer noch größeren Marktdurchdringung erschlossen. Die IPOs von Spezialisten in diesem Segment, wie Nanoform aus Finnland und Hyloris aus Belgien zeigen, dass in den Bereichen der Verbesserung der Wirkstoffverfügbarkeit und der besseren Wirksamkeit neue Technologien am Markt gesucht sind. 1.2.3 Geschäftsentwicklung Entsprechend den beiden Technologieplattformen berichtet Marinomed nach den operativen Segmenten Marinosolv und Carragelose. Die Geschäftsentwicklung in den zwei Segmenten ist von unterschiedlichen Faktoren gekennzeichnet, die für das Verständnis der Ertragslage wesentlich sind. Segment Carragelose Der Geschäftsbereich mit Produkten der Carragelose-Plattform zur Behandlung von Erkältungskrankheiten hat sich 2021 weiter positiv entwickelt. Nach zweistelligem Wachstum im Vorjahr, konnte mit einem Anstieg von EUR 8,1 Mio auf EUR 9,7 Mio der Umsatz im Carragelose-Segment noch einmal deutlich gesteigert werden. Marinomed sieht auf dem pharmazeutischen Markt für OTC-Produkte weiterhin großes Wachstumspotenzial bei unverändert hohem Wettbewerbsdruck. Nach dem starken Rückgang des Marktes für freiverkäufliche Arzneimittel und Medizinprodukte (teilweise -50% und mehr) seit Ausbruch der COVID-19-Pandemie in 2020, verzeichnet der Markt wieder eine Rückkehr zu erwartbaren saisonalen Schwerpunkten. Mit den Carragelose-Produkten, die sowohl gegen Erkältungsviren als auch gegen Sars-CoV-2 wirksam sind, sieht sich Marinomed sehr gut positioniert. Viele Vertriebspartner in den Regionen haben die Chance genutzt, das Produkt auch im Kampf gegen die Pandemie zu positionieren und damit der Marke generell zu mehr Bekanntheit verholfen. Zusätzlich ermöglichte die Datenlage neue Partner für bestimmte Regionen zu gewinnen – für manche Länder dauern die Gespräche noch an. Investitionen in zusätzliche klinische Daten haben in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 einen Höchststand erreicht. Die diesbezüglichen F&E Aufwendungen sind jedoch in einem hohen Maße durch den Emergency Grant KLIPHA-COVID19 der FFG gefördert. Segment Marinosolv Auf das Marinosolv-Segment hat sich die COVID-19- Pandemie verzögernd ausgewirkt. Marinomeds verstärkte Konzentration auf die Carragelose-Plattform, der Fokus von Behörden auf die Pandemie-Bekämpfung sowie die Unsicherheit in der Wirtschaft wirkte auch 2021 noch nach. Das Unternehmen hat jedoch seine Bemühungen in der Verpartnerung und im Zulassungsverfahren von Budesolv, in der Durchführung der klinischen Studie für Tacrosolv sowie dem Angebot von Technologiepartnerschaften noch verstärkt und einige Meilensteine erreicht. Die klinische Studie zum Produktkandidaten Tacrosolv konnte aufgrund der Pandemiemaßnahmen in 2020 nicht gestartet werden. Die Dosisfindungsstudie konnte schließlich im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 erfolgreich abgeschlossen werden. Die vorliegenden Daten aus der Studie erlauben es Marinomed in Gespräche mit potenziellen Co-Entwicklungs- und Vermarktungspartnern einzutreten. Auf Basis der Daten der zulassungsrelevanten klinischen Phase-III-Studie für das Leitprodukt Budesolv konnte 2021 mit Luoxin Pharmaceutical ein erster Lizenzvertrag für den chinesischen Markt abgeschlossen werden. Eine Upfront-Zahlung in Höhe von USD 2 Mio, Meilensteine in 2-stelliger Millionenhöhe sowie Lizenzen für Produktverkäufe sind Teil dieser Vereinbarung. Marinomed hat sich zum Ziel gesetzt weitere Partnerschaften abzuschließen. Weitere Produkte, wie z.B. eine neue Formulierung im Einsatz gegen Autoimmune Gastritis sind in präklinischer Erforschung. Zusätzlich sorgte die Technologieplattform im Jahr 2021 für Umsätze von Dritten, die eine Verbesserung der Löslichkeit durch eine Marinosolv-Formulierung erreichen konnten. Die erfolgreich abgeschlossenen Machbarkeitsstudien eröffnen die Möglichkeit für Kunden, ihre Entwicklungen durch und mit Marinosolv fortsetzen zu können. Durch verstärkte Anstrengungen im Business Development, die zum Abschluss neuer Vereinbarungen in 2021 geführt haben, geht Marinomed davon aus, dass eine weitergehende kommerzielle Verwertung dieser Entwicklungen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu weiterem Umsatzwachstum führen wird. Weitere Informationen zur Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden in Kapitel 1.4 Finanzielle Leistungsindikatoren dargestellt. 1.2.4 Ziele und Strategien zur Zielerreichung Marinomeds Geschäftsmodell basiert darauf, durch kontinuierliche Forschung und Entwicklung Krankheiten zu lindern oder zu vermeiden. Die Mission ist es konkret, die Gesundheit der Menschen weltweit zu verbessern und Behandlungen für Indikationen zu entwickeln, die bisher nur unzureichend behandelt werden können. Marinomeds Produkte fokussieren dabei auf virale Infektionen und Krankheiten mit überschießendem Immunsystem. Unsere Strategie basiert auf solider Wissenschaft in Bereichen, in denen wir wissenschaftliche Daten, Produktentwicklungserfolge, Know-how und kommerziellen Fortschritt generiert haben. Diese Bereiche sind das Gebiet der Infektionskrankheiten und das große Gebiet der Immunologie. Für die ständige Verbesserung unserer Augmented-Strategie wenden wir Tools mit künstlicher Intelligenz an, führen eingehende Marktanalysen durch und haben Beziehungen zu wichtigen Meinungsführern auf der ganzen Welt aufgebaut. Virologie Auf dem Gebiet der Infektionskrankheiten bieten die von der Carragelose-Plattform abgeleiteten Medizinprodukte von Marinomed eine breite virusblockierende Aktivität zur Behandlung und Vorbeugung von viralen Atemwegsinfektionen. Im Februar 2021 wurden die präklinischen Ergebnisse durch klinische Daten einer unabhängigen Prüfarzt-initiierten Studie an fast 400 argentinischen Krankenhausmitarbeitern bestätigt: Das Iota-Carrageen-haltige Nasenspray erzielte eine 80-prozentige Reduzierung des Infektionsrisikos durch SARS-CoV-2 im Vergleich zum Placebo. Im Laufe des Jahres 2021 wurde deutlich, dass unsere Medizinprodukte, da sie OTC sind, trotz ihrer Wirksamkeit weder erstattet werden noch in Pandemie-Gegenmaßnahmen der Regierungen berücksichtigt wurden. Inzwischen haben wir genügend Daten, die eine umfassende pharmazeutische Entwicklung mehrerer neuer Produkte auf dem Gebiet der Infektionskrankheiten rechtfertigen. Die Prävention und Behandlung von viraler Lungenentzündung ist ein solches Projekt. Details zu weiteren Projekten geben wir aus strategischen Gründen derzeit nicht bekannt, sie bergen jedoch ein erhebliches Potenzial. Immunologie Verbindungen, die auf Immunerkrankungen abzielen, neigen dazu, ein Löslichkeitsproblem zu haben. Marinomed hat die Marinosolv-Technologie klinisch validiert, die die Solubilisierung und Verbesserung der Wirksamkeit schwerlöslicher Verbindungen ermöglicht. Zwei aus dieser Technologie abgeleitete Produkte zur Behandlung von immunologischen Erkrankungen sind auf dem Weg. Zur Validierung begann Marinomed mit Budesonid, einem Kortikosteroid zur Behandlung von allergischer Rhinitis, und schloss eine erfolgreiche Phase-III-Studie ab. Das solubilisierte Lacton-Makrolid Tacrolimus, bei Marinomed Tacrosolv genannt, zielt auf vordere Augenerkrankungen ab, und das Konzept der verbesserten Löslichkeit, der geringeren erforderlichen Dosen und des schnelleren Wirkungseintritts wurde in einer Phase-II-Studie klinisch demonstriert. Für mehrere Indikationen mit ungedecktem medizinischem Bedarf werden neue und bessere Arzneimittel benötigt. Marinomed weitet derzeit seine Aktivitäten auf solche neuen Indikationen aus, darunter auch die autoimmune Gastritis. Wir haben ermutigendes Feedback von Patienten auf der ganzen Welt erhalten. Im Bereich viraler Infektionen konnte Marinomed die Carragelose als Produkt über engagierte Partner in über 40 Ländern auf 5 Kontinenten auf den Markt bringen. Dabei sieht das Unternehmen weiter hohen Bedarf an Medikation gegen virale Erkrankungen und wird seine Expertise dafür nutzen. In der Immunologie konnten mit Budesolv, das verpartnert wurde und Tacrosolv, das nun auch klinisch validiert ist, bereits zwei Produkte entwickelt werden. Ziel bleibt es, sich auf Forschung und Entwicklung zu konzentrieren und die Produkte während der klinischen Phase an Partner auszulizenzieren. Die dritte Säule des Geschäftsmodells liegt in der neu geschaffenen Solv4U Einheit. Mit Auftritten auf einschlägigen Messen, wie zuletzt der Leitmesse CPhI in Mailand, wird Pharmafirmen Zugang zur Marinosolv-Technologie und damit einer verbesserten Produktentwicklung ermöglicht. Die drei wesentlichen Umsatzquellen bleiben damit weiterhin der Verkauf von Produkten an die Vertriebspartner, Lizenzerlöse aus lizenzierten, patentierten Produkten sowie Meilensteinzahlungen basierend auf dem Erreichen bestimmter mit Partnern festgelegter Ziele. 1.3 Zweigniederlassungen Die Gesellschaft verfügt über keine Zweigniederlassungen. Zum Abschlussstichtag hält Marinomed 100% der Anteile an der Marino Immo GmbH. Die Gesellschaft erstellt zum 31. Dezember 2021 einen Konzernabschluss nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen im Sinne des § 245a UGB. Es bestehen keine Geschäftsbeziehungen oder sonstigen Verträge zwischen Marinomed Biotech AG und Marino Immo GmbH. 1.4 Finanzielle Leistungsindikatoren Marinomed konnte im Geschäftsjahr 2021 die Umsatzerlöse um 43% auf EUR 11,6 Mio steigern (2020: EUR 8,1 Mio). Dieses Wachstum ist zum einen auf um EUR 1,5 Mio gestiegene Handelswarenverkäufe im Carragelose Segment, zum anderen auf den ersten Milestone im Marinosolv Segment in Höhe USD 2,0 Mio zurückzuführen. Die sonstigen Erträge sind mit EUR 1,5 Mio im Vergleich zum Vorjahr gestiegen (2020: EUR 1,2 Mio). In den sonstigen Erträgen sind, wie im Vorjahr, hauptsächlich die staatliche Forschungsprämie sowie Förderzuschüsse betreffend der Erforschung einer SARS-CoV-2-Therapie auf Carragelose-Basis (Emergency Grant KLIPHA-COVID-19) enthalten. Die sonstigen Gewinne und Verluste basierten vorwiegend auf Währungsgewinnen und -verlusten und blieben 2021 weiterhin auf niedrigem Niveau. Aufgrund der gestiegenen Handelswarenverkäufe erhöhte sich der Materialaufwand von EUR 5,4 Mio im Jahr 2020 auf EUR 6,4 Mio im Jahr 2021. Die Bruttomarge konnte gegenüber dem Vorjahr von 30% auf 32% verbessert werden. Bedingt durch höhere Investitionen, vor allem in klinische Entwicklungsprojekte, stiegen die Aufwendungen für bezogene Leistungen von EUR 3,4 Mio im Jahr 2020 auf EUR 3,8 Mio im Jahr 2021. Der Personalaufwand enthält Aufwendungen für das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm und lag 2021 mit EUR 4,5 Mio über dem Vorjahreswert von EUR 4,1 Mio. Der Anstieg ist vor allem auf das Wachstum der Belegschaft zurückzuführen. Die sonstigen Aufwendungen lagen bei EUR 2,1 Mio (2020: EUR 1,8 Mio). Die hohen Investitionen in den zukünftigen Wachstumskurs von Marinomed spiegelten sich in der Ergebnisentwicklung wider. So stiegen die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung im Jahr 2021 auf EUR 7,5 Mio, nach EUR 5,9 Mio im Jahr 2020. Das operative Ergebnis (EBIT) lag mit EUR -4,1 Mio dennoch über dem Vergleichswert des Vorjahres von EUR -5,8 Mio. Das Finanzergebnis 2021 lag bei EUR -1,6 Mio (2020: EUR -0,2 Mio). Dies ist vor allem auf die im Dezember 2020 abgerufene zweite Tranche des EIB-Darlehens in Höhe von EUR 5,0 Mio zurückzuführen. Weiters wurde das Finanzergebnis in 2020 durch eine Buchwertanpassung des Darlehens der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Höhe von EUR 0,5 Mio positiv beeinflusst. Folglich kam das Jahresergebnis 2021 bei EUR -5,9 Mio zu liegen, nach EUR -6,0 Mio im Jahr 2020. Die Vermögens- und Finanzlage spiegelt primär die negative Ertragslage wider, die für ein biopharmazeutisches Unternehmen im Entwicklungsstadium zu erwarten ist. Die Finanzierungsmaßnahmen in den Geschäftsjahren 2015 bis 2021 ermöglichen langfristige Investitionen in Forschung und Entwicklung. Die Bilanzsumme sank von EUR 23,5 Mio per 31. Dezember 2020 auf EUR 21,3 Mio zum Bilanzstichtag 2021. Die langfristigen Vermögenswerte lagen nahezu unverändert bei EUR 8,5 Mio, nach EUR 8,1 Mio zum Vorjahresstichtag. Die kurzfristigen Vermögenswerte sanken auf EUR 12,9 Mio (2020: EUR 15,4 Mio). Zum Bilanzstichtag 2021 lag das Eigenkapital bei EUR 0,2 Mio im Vergleich zu EUR 5,4 Mio Ende Dezember 2020. Es wird auf die Erläuterungen im Kapitel 3.5 verwiesen. Die langfristigen Verbindlichkeiten erhöhten sich von EUR 12,5 Mio auf EUR 15,1 Mio im Jahr 2021. Der Anstieg ist vor allem auf den Abruf der zweiten Tranche des ERP-Kredits (EUR 0,8 Mio) sowie der ersten Tranche der NÖBEG Finanzierung (EUR 1,0 Mio) zurückzuführen. Beide sind Teil der Immobilienfinanzierung des neuen Firmenstandortes. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten stiegen von EUR 5,6 Mio auf EUR 6,0 Mio zum 31. Dezember 2021. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sanken von EUR 9,2 Mio Ende 2020 auf EUR 5,8 Mio zum Bilanzstichtag 2021. Die Veränderung wird in der folgenden Geldflussrechnung dargestellt: 2021 Mio EUR 2020 Mio EUR Cashflow aus der Betriebstätigkeit -4,9 -6,9 Cashflow aus der Investitionstätigkeit -0,9 -4,0 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 2,4 8,0 Summe der Cashflows -3,4 -2,9 Effekt Erstkonsolidierung der Marino Immo GmbH 0,0 0,0 Gesamtveränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -3,4 -2,8 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Beginn der Periode 9,2 12,0 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode 5,8 9,2 Die Finanzmittelzuflüsse betreffen neben Deckungsbeiträgen aus dem Verkauf von Carragelose-Produkten sowie Einnahmen aus Lizenzverträgen insbesondere die Aufnahme weiterer Fremdverbindlichkeiten sowie Einzahlungen aus dem Mitarbeiteraktienoptionsprogramm. Im Vorjahr konnte Marinomed eine zinsgünstige Refinanzierung der Immobilie durch Austria Wirtschaftsservice zusammen mit der Erste Bank als Treuhänder des ERP-Fonds sowie der NÖBEG abschließen. In 2021 wurden daraus weitere EUR 1,8 Mio abgerufen. Darüber hinaus hat die Gesellschaft im Jahr 2021 ein flexibles Wandelanleihenprogramms mit einem Gesamtvolumen von bis zu EUR 5,4 Mio abgeschlossen. Aus den ersten beiden Tranchen des Programms flossen Marinomed im Geschäftsjahr EUR 0,6 Mio zu. Investitionen in den neuen Firmenstandort finden sich entsprechend im Liquiditätsabfluss durch Investitionstätigkeit wieder. Die Darlehenszusage von der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Höhe von bis zu EUR 15,0 Mio wurde in 3 Tranchen in Abhängigkeit vom Erreichen bestimmter Meilensteine ausbezahlt. Die erste Tranche in Höhe von EUR 4,0 Mio wurde im Oktober 2019, die zweite Tranche in Höhe von EUR 5,0 Mio im Dezember 2020 gezogen. Die dritte Tranche in Höhe von EUR 6,0 Mio ist der Gesellschaft im Februar 2022 zugeflossen. Eigenkapital bzw. eigenkapitalnahe Finanzierungsmaßnahmen wurden in den Geschäftsjahren 2015 (EUR 3,5 Mio), 2016 (EUR 1,5 Mio), 2017 (EUR 7,0 Mio) und 2019 (EUR 22,4 Mio Gesamtkapitalzufluss aus dem Börsegang) umgesetzt. In Verbindung mit dem langfristigen Darlehen der EIB und dem Wandelanleihenprogramm sollen damit langfristige Investitionen in Forschung und Entwicklung sichergestellt werden. Voraussichtliche Entwicklung Auch wenn es den Anschein hat, dass die COVID-19-Pandemie langsam endemisch wird, bleiben die Geschäftsaktivitäten von Marinomed davon nach wie vor stark betroffen. Marinomed erwartet, dass der Umsatz mit Carragelose weiterwachsen wird, jedoch weniger stark als 2021. Marinomed hat mehrere klinische Studien zu COVID gesponsert, darunter eine in Wien, Österreich sowie eine in Swansea, UK. Darüber hinaus hat die Marinomed eine klinische Studie initiiert, um die Wirksamkeit und Sicherheit von inhalierter Carragelose (Inhaleen) bei der Behandlung von COVID-19 und anderen viralen Pneumonien nachzuweisen. Alle Studien stehen kurz vor Abschluss, bzw. werden aktuell ausgewertet, aber es lässt sich bereits feststellen, dass das Rekrutierungsziel nicht erreicht werden konnte. Dennoch haben die Studien mehrere positive Effekte: dass Krankenhäuser neben ihrer Belastung bereit waren, an den Studien teilnehmen hat mehrere Partner überzeugt, die Produkte (neu) zu vermarkten. Außerdem wurde einmal mehr das hervorragende Sicherheitsprofil des Produkts bestätigt. Das bestätigt Marinomed in seiner Strategie, Medikationen in schwerwiegenderen viralen Infektionskrankheiten zu erforschen. Marinomed betrachtet die Marinosolv-Plattform als einen wesentlichen Werttreiber und will die Entwicklung von Budesolv und Tacrosolv weiter vorantreiben. Die auf Dosisfindung ausgerichtete Phase-II-Studie zur Untersuchung der Sicherheit und Wirksamkeit von Tacrosolv-Augentropfen konnte im zweiten Quartal des Geschäftsjahrs positive Top-line Daten berichten. Erste Ergebnisse ergaben bei einer niedrigen Dosierung die Reduktion der Entzündungsreaktion im Auge und eröffnen damit die Anwendung in bisher schwer behandelbaren Erkrankungen im Augenvordergrund. Es ist geplant, eine Alternative zu Kortisonderivaten zu etablieren und damit maßgeblich zur Gesundheit der Augen beizutragen. Diese Daten erlauben es, bereits erste Gespräch mit potenziellen Co-Entwicklungs- und Vermarktungspartnern zu führen. Um das Potenzial beider Plattformen ausschöpfen zu können, sind Investitionen in Forschung und Entwicklung erforderlich. Insbesondere durch den Ausbau der Marinosolv-Plattform und klinische Studien für größere Indikationen wird das Investitionsvolumen in Forschung und Entwicklung in den kommenden Jahren voraussichtlich steigen. Für das laufende Geschäftsjahr erwartet die Gesellschaft einen leichten Anstieg der Forschungs- und Entwicklungskosten, der im Jahr 2022 weiterhin zu einem operativen Verlust führen wird. Das mittelfristige Ziel ist auf das Erreichen der Gewinnzone ausgerichtet. Wesentliche Risiken und Ungewissheiten Marinomed ist ein auf globale Märkte zielendes Unternehmen, das pharmazeutische Unternehmen als Kunden auf allen Kontinenten beliefert. Als solches ist Marinomed einer Reihe von Risiken ausgesetzt. Diese betreffen im Wesentlichen operative, finanzielle und regulatorische Risiken. Marinomed hat im Unternehmen Systeme und Prozesse etabliert, um Risiken zu identifizieren und ihnen entgegenzusteuern. Die nachfolgend beschriebenen Risiken werden laufend überwacht. 3.1 Globale wirtschaftliche Risiken durch die SARS-CoV-2 Pandemie und Krieg in der Ukraine Marinomed ist als international tätiges Unternehmen in die Weltwirtschaft eingebunden. Regierungen auf allen Kontinenten haben zur Eindämmung der Pandemie massive Einschnitte in die Abläufe der weltweiten sozialen und ökonomischen Abläufe beschlossen und umgesetzt. Es ist damit zu rechnen, dass die Folgen dieser Maßnahmen einen langfristigen Einfluss auf die globale Wirtschaft haben werden. Inzwischen manifestieren sich die Auswirkungen zunehmend in der Lieferkette. Zum einen folgen die Beschaffungspreise der rasant ansteigenden Inflation, zum anderen gibt es Engpässe bei Rohmaterialien, die in vielen Fällen zu einer Verdopplung von Lieferzeiten auf teilweise mehr als 12 Monate für Packmittel führen. Marinomed kann sich zwar mit seinen Carragelose-Produkten eher positiv entwickeln, sieht sich jedoch in der Beschaffung einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Weiters kann es in einigen Fällen möglich sein, dass Marinomed die steigenden Einstandspreise nicht oder nicht vollständig an seine Kunden weitergeben kann. Auch die Marinosolv-Technologieplattform muss sich einem erhöhten Risiko bei der Kommerzialisierung stellen. Gleichzeitig muss befürchtet werden, dass der Krieg in der Ukraine längerfristige Auswirkungen auf viele Bereiche haben wird und im Zusammenspiel mit der Corona-Pandemie eine Abschwächung des Wirtschaftswachstums zu erwarten ist. Dies kann neben steigender Inflation zu einer geringeren Kundennachfrage führen. Marinomed hatte bisher weder in der Ukraine noch in Russland Umsätze. Als Zielmärkte für Marinomed Produkte kommen beide Länder auf absehbare Zeit nicht in Frage. 3.2 Risiken in Verbindung mit der Finanzierung und Finanzinstrumenten Zu den wesentlichen finanziellen Risiken zählen Ausfallsrisiken und Liquiditätsrisiken. Darüber hinaus werden Umsätze in Britischen Pfund (GBP) getätigt, so dass auch Risiken aus Wechselkursschwankungen entstehen. Da Forderungen in GBP in der Regel einen Betrag von EUR 500.000 nicht übersteigen, würde sich eine Schwankung von +/- 10 % mit weniger als EUR 50.000 auf die Gewinn- und Verlustrechnung auswirken. Die Umsatzerlöse aus dem Lizenzvertrag mit Luoxin Pharmaceuticals werden zwar in USD getätigt, treten aber zunächst nur in großen Abständen als Meilensteinzahlungen auf. Aus der Konvertierung der Zuflüsse aus der ersten Upfront-Zahlung konnte ein Kursgewinn verzeichnet werden. Erst mit Zulassung des Produkts in China (nicht vor 2024) werden regelmäßige Zahlungen erwartet, die dann ein kontinuierliches Risiko von Fremdwährungsverlusten bergen. Als Forschungs- und Entwicklungsunternehmen weist Marinomed nach wie vor einen bilanziellen Verlust aus und daher sind klassische Kreditinstrumente für Marinomed nicht zugänglich. Das Unternehmen hat daher das Risiko, dass der Kapitalbedarf in Zukunft nicht oder nur zu nachteiligen Konditionen gedeckt werden kann. Es handelt sich dabei um ein für Life-Science-Unternehmen typisches Risiko. Marinomed ist zudem in üblichem Maß einem Zinsrisiko auf Basis der Entwicklung internationaler Zinsen ausgesetzt. Spezifische Zinsrisiken ergeben sich aus dem aws-Seedfinancing (3M-EURIBOR plus 2 %) sowie aus den zu leistenden umsatzabhängigen Tantiemen in Zusammenhang mit dem EIB Darlehen. Ab 01.07.2024 kommt im Rahmen des ERP Darlehens ein sprungfixer Zinssatz zur Anwendung, dessen Entwicklung vom 1-Jahres-EURIBOR abhängen wird. Ab dem 15. Dezember 2026 wird die NÖBEG Finanzierung sprungfix, abhängig vom 3-Monats-EURIBOR, verzinst. Marinomed hält keine derivativen Finanzinstrumente. 3.3 Strategische Risiken Für Marinomed besteht das Risiko, dass langfristige Potenziale nicht ausgenutzt oder falsch eingeschätzt werden. Bei beiden Technologieplattformen können sich die eingegangenen oder noch zu etablierenden Partnerschaften als nicht vorteilhaft oder nicht realisierbar erweisen. Die heutige Einschätzung des Potenzials der Produkte auf den globalen Märkten kann sich als zu optimistisch herausstellen. Es besteht daher das Risiko, dass die Umsatzziele nicht erreicht werden. Weiters besteht das Risiko, dass Mitbewerber bessere oder günstigere Produkte entwickeln und dadurch das Marinomed-Portfolio weniger ertragreich ist. Staatliche Behörden versuchen in praktisch allen regionalen Märkten, die Kosten im Gesundheitswesen durch verstärkten Wettbewerb der Anbieter und permanente Absenkung der Erstattungsgrenzen für Pharmaka zu beschränken. Der rasch wachsende OTC-Markt ist diesen Einflüssen weniger ausgesetzt. Es gibt jedoch starke Konkurrenz von größeren Anbietern, die über deutlich mehr finanzielle und unternehmerische Möglichkeiten verfügen als Marinomed bzw. ihre Partner in den jeweiligen Ländern. 3.4 Operative Risiken Marinomed ist sowohl auf der Lieferanten-, als auch auf der Vermarktungsseite auf Partner angewiesen. Trotz bestehender Verträge besteht das Risiko, dass ein oder mehrere Partner ohne Verschulden von Marinomed wirtschaftliche oder technische Schwierigkeiten nicht zu lösen vermögen und in der Folge für Marinomed ein Schaden entsteht. Dabei kann der Partner seine eigenen Umsatzziele verfehlen, es kann sich aber auch um Lieferverzögerungen, Zahlungsschwierigkeiten oder andere branchentypische Risiken handeln. Auch wenn die Umsätze aus Warenverkäufen überwiegend in Euro fakturiert werden, könnte in Ländern außerhalb der Eurozone (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs) eine Aufwertung des Euro gegenüber den lokalen Währungen die Produkte des Unternehmens für Händler und Endverbraucher verteuern. Dies könnte zu einem Umsatzrückgang bei den Produkten des Unternehmens führen. 3.5 Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass Finanzmittel, die zur Begleichung von im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten eingegangenen Verpflichtungen erforderlich sind, möglicherweise nicht beschafft werden können. Bisher hat Marinomed das operative Geschäft vor allem durch Beteiligung von Investoren am Eigenkapital und über Gesellschafterdarlehen, Einnahmen aus Lizenz- und Distributionsverträgen, den Verkauf von Handelswaren, atypisch stillen Beteiligungen, durch die Ausgabe von Wandelanleihen und neuer Aktien beim Börsengang sowie durch Zuschüsse, geförderte Darlehen und sonstige staatliche Förderungen finanziert. Marinomed wird immer versuchen, sich finanzielle Flexibilität zu erhalten, z. B. durch Aufnahme zusätzlichen Kapitals zu günstigeren Marktbedingungen oder aufgrund strategischer Überlegungen. So konnten auch die Ausgaben für den Erwerb und Ausbau des neuen Hauptsitzes großteils und zinsgünstig refinanziert werden. Der Vorstand geht davon aus, dass zumindest in den nächsten Jahren weiterhin erhebliche Ausgaben für Forschung und Entwicklung und operative Verluste anfallen werden. Der Vorstand rechnet damit, dass die vorhandenen liquiden Mittel sowie die bereits zugesagten Finanzierungen ausreichen werden, um die operativen Aufwendungen und Investitionen für den Primärprognosezeitraum (bis Juni 2023) abdecken zu können. Im Rahmen der Erstellung der Fortbestehensprognose wurden unterschiedliche Szenarien zum Wachstum der Gesellschaft analysiert. Je nach Intensität der Forschungsaufwendungen (bestehend aus internen und externen Kosten) ergibt sich ein Liquiditätsbedarf im Sekundärprognosezeitraum (ab Juli 2023) von bis zu EUR 10 Mio. Die Intensität der Forschungsaufwendungen und damit der Liquiditätsbedarf lässt sich in hohem Maße anpassen. So wird im Management Case davon ausgegangen, dass sich der Personalstand bis 2026 von derzeit 50 Mitarbeitern fast verdoppelt und neue Produktentwicklungen inklusive klinischer Studien gestartet werden. Zur Finanzierung des dazu notwendigen Liquiditätsbedarfs wird derzeit an unterschiedlichen Finanzierungsalternativen gearbeitet. Der Vorstand geht davon aus, dass diese wie auch bereits in der Vergangenheit rechtzeitig abgeschlossen werden können. Sollte es nicht gelingen, weitere Liquidität zu lukrieren, so können neue Produktenwicklungen verzögert oder unterbrochen werden. In einem angepassten Fallback Szenario wurde auch der Aufbau des Personals auf weniger als 60% Steigerung bis 2026 begrenzt. In diesem Szenario wäre es entsprechend möglich, ohne zusätzliche liquide Mittel auszukommen. Vor diesem Hintergrund erwartet der Vorstand, dass die Liquidität für das Unternehmen im Primärprognosezeitraum (bis Juni 2023) auch ohne zusätzliche Finanzierungsmaßnahmen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit sichergestellt ist und im Sekundärprognosezeitraum Jahresüberschüsse erzielt werden und damit eine positive Fortbestehensprognose vorliegt. Diese Schätzung basiert auf Annahmen, die sich als falsch erweisen können, und das Unternehmen könnte seine Kapitalressourcen früher ausschöpfen als derzeit erwartet. 3.6 Risiko im Zusammenhang mit Patenten Die Carragelose-Technologie ist durch mehrere Patente weltweit geschützt. Die Patente der Marinosolv-Technologie befinden sich derzeit in der Nationalisierungsphase. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass Patente angefochten werden oder derzeitige Alleinstellungsmerkmale durch neue Technologien oder Produkte verloren gehen. Ebenso können Wettbewerber die Patente von Marinomed missachten und es notwendig machen, dass sich das Unternehmen mit anwaltlicher Beratung und den damit verbundenen Aufwendungen dagegen wehrt. 3.7 Forschungs- und Entwicklungsrisiko Der Erfolg von Marinomed hängt zu einem großen Teil davon ab, inwieweit die Forschungs- und Entwicklungsinitiativen die antizipierten Ergebnisse erreichen. Die Forschungsaktivitäten von Marinomed dienen der Wissensvermehrung und sind dem Wohl der Menschheit und dem Schutz der Umwelt verpflichtet. Die internen und externen Forscher halten die rechtlichen Vorschriften ein und beachten darüber hinaus auch ethische Grundsätze. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Forschung umfasst im Falle missbrauchsgefährdeter Forschung insbesondere die nachfolgend angesprochenen Maßnahmen: das Erkennen und Minimieren von Forschungsrisiken, den sorgfältigen Umgang mit Veröffentlichungen, die Dokumentation von Risiken sowie Aufklärungs- und Schulungsmaßnahmen. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass in einer klinischen Studie schwere Nebenwirkungen auftreten, oder die Ergebnisse der Forschung und von klinischen Studien nicht die erwarteten primären oder sekundären Endpunkte erreichen bzw. nicht signifikant besser sind als bestehende oder neue Konkurrenzprodukte. Außerdem könnten die regulatorischen Behörden die klinischen Studien als nicht ausreichend erachten und auf der vorliegenden Basis keine Marktzulassung erteilen. Das könnte den Wert der Forschungsprojekte von Marinomed deutlich reduzieren. Im Extremfall könnten einzelne Projekte wertlos und geplante Einnahmen nicht zu erzielen sein. 3.8 Regulatorisches Risiko Marinomed forscht an und entwickelt Medizinprodukte und Arzneimittel. Für Medizinprodukte ist am 25. Mai 2017 die Verordnung (EU) 2017/745 in Kraft getreten. Sie wird auch Medical Device Regulation (MDR) oder europäische Medizinprodukte-Verordnung genannt. Sie gilt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Neu entwickelte und veränderte Produkte müssen bereits nach der MDR zertifiziert werden. Bestehende, unveränderte Produkte unterliegen einer Übergangsfrist bis zum 25. Mai 2024, im Anschluss müssen diese ebenfalls nach der MDR zertifiziert sein. Auch wenn Marinomed bereits heute die Umstellung auf die MDR vorbereitet, ist es dem Risiko ausgesetzt, dass die Carragelose-Produkte, die in der EU als Medizinprodukte vermarktet werden, die neuen, höheren Standards nicht erfüllen. Die Zulassung von Arzneimitteln ist branchentypisch mit hohen Risiken verbunden. Je nach Entscheidung für eine bestimmte Art der Zulassung (zentrales oder dezentrales Verfahren) muss die Zulassung von Behörden mehrerer Staaten genehmigt werden. In den unterschiedlichen Regionen (im Wesentlichen USA, Europa und Asien) folgen die Behörden zudem unterschiedlichen Standards. Je nach Rückfragen und Auflagen der Behörden kann sich dieser Prozess über mehrere Jahre verzögern oder es sogar sinnvoll erscheinen lassen, die Zulassung zurückzuziehen. 3.9 Personalrisiko Aufgrund der geringen Mitarbeiteranzahl besteht bei einem Ausfall von Schlüsselarbeitskräften das Risiko, dass essenzielles Know-how verloren geht und die Nachbesetzung von vakanten Stellen zu Verzögerungen bei der Zielerreichung führt. Forschung und Entwicklung Die F&E-Aktivitäten fokussieren sich auf die beiden Segmente viraler Infektionen und Krankheiten mit überschießendem Immunsystem. Die Forschungsaktivitäten im Bereich viraler Infektionen haben sich seit Ausbruch der Pandemie auf die Bekämpfung von SARS-CoV-2 konzentriert. Dabei konnten sowohl die Wirksamkeit gegen den COVID19 Erreger sowie das sehr gute Sicherheitsprofil des Wirkstoffs bestätigt werden. Davon motiviert wird Marinomed weiter daran arbeiten, seine Expertise in diesem Bereich dafür einzusetzen, Behandlungsoptionen für schwerwiegendere und bislang unzureichend adressierte, virale Krankheiten zu entwickeln. Zuletzt wurde ein Arzneimittel mit einem abschwellenden Wirkstoff entwickelt. Es wurde bereits zur Zulassung eingereicht, jedoch wird sich die Markteinführung verzögern. In einer frühen klinischen Entwicklung befindet sich zudem ein Produkt gegen virale Pneumonie. Darüber hinaus hat Marinomed mit Marinosolv eine innovative Technologieplattform entwickelt, welche die Bioverfügbarkeit schwerlöslicher Wirkstoffe für die Behandlung empfindlicher Gewebe wie Nase und Augen erhöht. Stabile wässrige Formulierungen schwerlöslicher Wirkstoffe wie Kortikosteroide und Immunsuppressiva ermöglichen einen schnelleren Wirkungseintritt, hohe lokale Aktivität, erhöhte lokale Bioverfügbarkeit und eine aseptische Herstellung. Derzeit befinden sich drei Produkte in der Entwicklung, die auf entzündliche Erkrankungen der Nase (Budesolv, Flutisolv) und der Augen (Tacrosolv) abzielen. Im Jahr 2015 wurde eine Patentanmeldung eingereicht, deren daraus abgeleitete nationale Patente nun nach und nach erteilt werden, so zum Beispiel im Dezember 2020 in 38 europäischen Ländern. Je nach Wirkstoff können die Produkte entweder OTC (rezeptfrei oder nicht verschreibungspflichtig) oder Rx (verschreibungspflichtig) sein. Im Falle des Kortikosteroid-Nasensprays Budesolv werden je nach Gebiet OTC- und Rx-Zulassungen erwartet, während für immunsuppressive Augentropfen eine Zulassung nur als verschreibungspflichtiges Medikament erwartet wird. Die Gesellschaft bewahrt sich ein schlankes Geschäftsmodell durch Fokussierung auf Forschung und Entwicklung sowie Auslagerung aller anderen kostenintensiven Teile der Wertschöpfungskette. Marinomed generiert ihren Umsatz entweder durch Lizenzvertriebsverträge oder Tantiemen aus Lizenzverträgen mit ihren Partnern. Für die rezeptfrei vermarkteten Produkte ist die Gesellschaft als Großhändler für ihre Partner weltweit tätig. Eigene Anteile Der Konzern hält zum Stichtag 31. Dezember 2021 keine eigenen Anteile. Ebenso wurden während des Geschäftsjahrs 2021 keine eigenen Anteile erworben oder veräußert. Risikomanagementsystem und internes Kontrollsystem Marinomed betreibt Forschung und Entwicklung von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Das Nutzen von Chancen und Vermeiden von Risiken ist daher wichtig für den Erfolg des Unternehmens. Entsprechend verfolgt Marinomed einen systematischen Ansatz zur Früherkennung von Chancen und Risiken. Die im Abschnitt „Wesentliche Risiken und Ungewissheiten“ benannten Bereiche werden wiederkehrend über unternehmensweite Planungs- und Kontrollprozesse hinterfragt. Die Gesamtverantwortung für die interne Kontrolle sowie das Risikomanagement der Marinomed liegt beim Vorstand. Das Risikomanagementsystem fokussiert auf die im Risikoabschnitt genannten Bereiche. Dabei werden die operativen Risiken vor allem durch eine enge Kommunikation mit internen und externen Stakeholdern (insbesondere Investoren, Analysten, Banken) adressiert. Der regelmäßige Kontakt mit allen externen Zulieferern und Partnern sowie die Dokumentation der Gespräche und Treffen erlauben ein stetes Nachhalten von Planung und Durchführung. Marinomed hat sowohl Investoren für den IPO und das Wandelanleiheprogramm als auch die EIB für ein Venture Loan gewinnen können. Diese drei Finanzierungselemente haben einerseits zu einer Verbesserung der Kapitalstruktur geführt, und andererseits erlauben sie dem Unternehmen seine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten beschleunigt umzusetzen. Abhängigkeiten von der allgemeinen Wirtschaftslage, dem Finanzierungsumfeld oder einem erfolgreichen Debitorenmanagement sind dadurch reduziert. Das interne Kontrollsystem der Marinomed hat insbesondere die Aufgabe, die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung, die Einhaltung gesetzlicher und unternehmensinterner Richtlinien sowie das Erkennen von Risiken auch außerhalb der Finanzberichterstattung zu sichern. Bei sämtlichen relevanten Geschäftsfällen wird das Vier-Augen-Prinzip eingehalten. Das interne Kontrollsystem gliedert sich in die Aufbau- und die Ablauforganisation. Der Aufbau der Organisation ist durch flache Hierarchien und eindeutige Zuweisung der Verantwortlichkeit gekennzeichnet. Es besteht eine organisatorische Trennung aus operativer und finanzieller Verantwortung sowie im Rechnungswesen aus Buchhaltung, Controlling und Berichterstattung. Die Ablauforganisation ist durch ein klares Regelwerk gekennzeichnet, das eine angemessene Basis für ein effizientes Kontrollsystem aus Freigaben und Kompetenzen darstellt. Das interne Berichtswesen an den Vorstand hat dabei besonders hohe Bedeutung, um Risiken frühzeitig erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Dies erfolgt durch regelmäßige Meetings zu den wesentlichen Themenbereichen, allen voran Forschung und Entwicklung, Supply Chain und Finanzen. Diese Besprechungen finden je nach Bedeutung wöchentlich bzw. monatlich statt. Dabei wird strukturiert über die notwendigen Informationen von den jeweiligen Bereichsleitern an den Vorstand berichtet. Dadurch sollen jene Risiken vermieden werden, die zu einer unvollständigen oder fehlerhaften Finanzberichterstattung führen können. Das interne Berichtswesen ist darauf angelegt, dem Vorstand in regelmäßigen Abständen zu ermöglichen, wichtige Prozesse und deren finanzielle Auswirkung auf Plausibilität zu prüfen und mit Planungen zu vergleichen, um bei Abweichungen geeignete Maßnahmen beschließen und ergreifen zu können. Die hierfür notwendigen Planungen, beispielsweise für klinische Studien, externe Dienstleister und Umsätze werden vom Vorstand vorab genehmigt. Die konsolidierte Berichterstattung unter Einbeziehung der nicht-operativen Tochtergesellschaft erfolgt jeweils zum Quartalsende. Darüber hinaus erstellt die Gesellschaft eine rollierende Liquiditätsplanung, die laufend überwacht und mit den eigenen Vorgaben abgestimmt wird. Die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens basiert auf einem rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem. Ziele sind die Einhaltung der gesetzlichen Normen, die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie die Rechnungslegungsvorschriften des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) und die Rechnungslegungsvorschriften der Internationalen Financial Reporting Standards (IFRS). Der Konzernabschluss wird durch die internationale Prüfungsgesellschaft BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft geprüft. Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten Grundkapital Das Grundkapital teilt sich zum Stichtag wie folgt auf: Aktiengattung Betrag des Grundkapitals Nennbetrag/Aktie Stückzahl der Aktien Inhaberaktien 1.480.160,00 1,00 1.480.160 Mit außerordentlichem Hauptversammlungsbeschluss vom 17. September 2018 wurde das Grundkapital der Muttergesellschaft durch Ausgabe von 867.640 auf Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinzahlung von EUR 867.640,00 auf EUR 1.000.000,00 erhöht. Im Zuge des Börsegangs der Marinomed Biotech AG im ersten Quartal 2019 wurden insgesamt 299.000 neue Inhaberaktien zum Preis von EUR 75,00 je Aktie bei Investoren platziert (davon 260.000 Stk. aus dem Basisangebot und 39.000 Stk. aus Mehrzuteilungen). Dies führte zu einem Gesamtkapitalzufluss von EUR 22.425.000,00, davon Grundkapitalerhöhung EUR 299.000,00. Für den Umtausch von Wandelschuldverschreibungen in Aktien wurden weitere 170.772 Aktien ausgegeben. In der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. September 2020 wurde das Bedingte Kapital 2019 um 56.306 auf 43.694 auf Inhaber lautende Stückaktien reduziert sowie ein bedingtes Kapital im Ausmaß von EUR 54.000,00 durch Ausgabe von bis zu 54.000 Inhaberaktien zum Zweck der Bedienung von Aktienoptionen im Rahmen des Stock Option Plans 2020 („Bedingtes Kapital 2020“) beschlossen. In der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Juni 2021 wurde der Vorstand gemäß §174 (2) AktG ermächtigt, bis zum 16.09.2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrates neue Finanzinstrumente, d.h. Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechte, die den Bezug auf und/oder den Umtausch, ein Bezugs-/Umtauschrecht bzw. eine Bezugs-/Umtauschpflicht auf bis zu 147.243 neue, auf Inhaber lautende Stückaktien vorsehen können, auszugeben. Die Finanzinstrumente können so ausgestaltet sein, dass ihr Ausweis als Fremd- oder Eigenkapital erfolgen kann. Für die Bedienung kann der Vorstand das Bedingte Kapital, eigene Aktien oder eine Kombination aus beidem sowie jede sonstige zulässige Lieferform verwenden. Ausgabebetrag und -bedingungen sind vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzusetzen und der Preis der Finanzinstrumente ist unter Berücksichtigung marktüblicher Berechnungsmethoden sowie des Börsekurses der bestehenden Aktien in einem marktüblichen Preisfindungsverfahren zu ermitteln. Der Ausgabebetrag darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen. Den Aktionären steht grundsätzlich das Bezugsrecht zu, wobei dieses in der Weise eingeräumt werden kann, dass die Finanzinstrumente von einem Kreditinstitut bzw. Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten. Weiters ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese Finanzinstrumente mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen. In der Hauptversammlung vom 17. Juni 2021 wurde weiters das Bedingte Kapital 2018 aufgehoben und die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß §159 (2) 1. AktG um bis zu 147.423 auf Inhaber lautende Stückaktien zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten, soweit diese von ihrem Bezugs- oder Umtauschrecht auf Aktien Gebrauch machen bzw. ihre Verpflichtung zum Bezug oder Umtausch erfüllen und der Vorstand beschließt, diese mit neuen Aktien aus dem Bedingten Kapital 2021 zu bedienen, beschlossen. Die aus dem Bedingten Kapital 2021 neu ausgegebenen Aktien sind mit gleicher Gewinnberechtigung ausgestattet wie die übrigen zu diesem Zeitpunkt ausstehenden Aktien. Im Geschäftsjahr 2021 wurde mit der Schweizer Investmentgesellschaft Nice & Green S.A. ein flexibles Wandelanleihenprogramm (Covertible Notes Funding Program, CNFP) mit einem Volumen von bis zu EUR 5.400.000,00 abgeschlossen. Im Rahmen dieser Vereinbarung ist Marinomed berechtigt, während der Vertragslaufzeit von ca. 23 Monaten bis zu 18 Tranchen von Nullkuponanleihen in Höhe von bis zu EUR 300.000,00 pro Tranche auszugeben. Nice & Green hat sich verpflichtet, diese Wandelanleihen zu zeichnen und innerhalb eines Monats nach Ausgabe die Umwandlung in Stammaktien zu beantragen. Unterlegt ist das CNFP mit bis zu 147.243 neu auszugebende, nennbetragslose Inhaberaktien, die aus dem ”Bedingten Kapital 2021” zur Verfügung stehen. In 2021 wurden die ersten beiden Tranchen gezeichnet sowie die erste Tranche umgewandelt, daraus resultiert ein Zugang zum Grundkapital in Höhe von 3.116 Aktien. Im Zuge der Bedienung von Aktienoptionen wurde bis zum Stichtag in mehreren Kapitalerhöhungen das Grundkapital gegen Bareinzahlung von EUR 75,00 je Aktie um insgesamt EUR 7.272,00 bis zum 31. Dezember 2021 erhöht. Zum Abschlussstichtag beläuft sich das Grundkapital somit auf EUR 1.480.160,00, eingeteilt in 1.480.160 stimmberechtigte Aktien. Die Eigentumsverhältnisse sind in Kapitel 1.1 dargestellt. Die an der Muttergesellschaft beteiligten Mitarbeiter üben ihr Stimmrecht unmittelbar aus. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots. Wird ein Vorstandsmitglied aus einem Grund entlassen, der nicht in den Geltungsbereich von §27 des österreichischen Angestelltengesetzes fällt, sieht die jeweilige Managementvereinbarung eine Abfindung in Höhe von bis zu zwei Jahresgehältern vor. Die wesentlichen Finanzierungsvereinbarungen, die Marinomed eingegangen ist, beinhalten übliche Standardklauseln für den Fall eines Kontrollwechsels. Die mit Vertriebspartnern abgeschlossenen Lizenzvereinbarungen sehen teilweise vorzeitige Kündigungsrechte im Fall eines Kontrollwechsels vor. Genehmigtes Kapital Mit ordentlichem Hauptversammlungsbeschluss vom 17. September 2020 wurde der Vorstand ermächtigt, gemäß §169 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 16.09.2025 das Grundkapital um bis zu EUR 736.017,00, unter teilweisem Bezugsrechtsausschluss sowie teilweiser Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss, allenfalls in mehreren Tranchen, gegen Bareinzahlung und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von bis zu 736.017 neuen Stammaktien zum Mindestausgabepreis von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen und den Ausgabebetrag, die Ausgabebedingungen sowie weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen („Genehmigtes Kapital 2020“). Das Genehmigte Kapital 2018 wurde aufgehoben. Mitarbeiteraktienoptionsprogramm Am 1. Februar 2019 etablierte Marinomed ein Mitarbeiteraktienoptionsprogramm für den Vorstand und für alle weiteren Mitarbeiter des Unternehmens. Die Gesamtzahl an im Rahmen des ESOP 2019 auszugebenden Aktienoptionen beträgt 43.694, wobei jede Option den Besitzer berechtigt eine Stammaktie zu zeichnen. Im Ausgabezeitpunkt schätzte die Gesellschaft den beizulegenden Zeitwert einer ausgegebenen Aktienoption auf EUR 20,75. Zum Abschlussstichtag wird in diesem Zusammenhang eine Kapitalrücklage in Höhe von EUR 640.534,89 (2020: TEUR 620) ausgewiesen. AWS Finanzierung Mit Vertrag vom 2. August 2006 wurde durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH ein Mezzanindarlehen mit gewinnabhängiger Verzinsung und Tilgung über EUR 500.000,00 gewährt. Die Zuzählung des Darlehens erfolgte im Jahr 2007. Die Laufzeit betrug ursprünglich 10 Jahre bis zum 30. Juni 2017. Im Juni 2019 wurde das Nominale des Mezzanindarlehens in Höhe von EUR 500.000,00 zurückbezahlt. Bezüglich der Zinsen, die seit 2006 aufgelaufen sind, konnte eine vorteilhafte Einigung erzielt werden. Der Zinssatz wurde rückwirkend ab dem 1. Februar 2019 von 8,5 % fix auf 2,0 % plus 3M-EURIBOR (Höchstzinssatz gemäß KMU Förderungsgesetz) reduziert. Weiters wurde vereinbart, dass 30 % des (bereinigten) Gewinns vor Steuern, mindestens jedoch EUR 100.000,00 pro Jahr (auch im Verlustfall) zur Rückzahlung des Darlehens verwendet werden. Zwei Tilgungen in Höhe von je EUR 100.000,00 wurden in 2020 und 2021 geleistet. Zum Bilanzstichtag wird in diesem Zusammenhang eine Finanzverbindlichkeit in Höhe von EUR 361.626,31 ausgewiesen. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren Im Geschäftsjahr 2021 waren durchschnittlich 43 Mitarbeiter (2020: 37) bei Marinomed beschäftigt, davon 43 aktive (2020: 37). Die durchschnittlichen Mitarbeiter werden dabei als FTE (Full Time Equivalent) auf Basis von 38,5 Wochenstunden als Durchschnitt der 12 Monatswerte des jeweiligen letzten Tages eines Monats gerechnet. Im Bereich Forschung und Entwicklung lag die durchschnittliche Anzahl bei 23 Mitarbeitern (2020: 20). 70% der Mitarbeiter im Unternehmen sind Frauen, im Bereich Forschung und Entwicklung liegt der Anteil sogar bei 71% und in Führungspositionen bei 40%. Im März 2022 erreichte Marinomed zum zweiten Mal in Folge den 1. Platz beim „Diversity Champion Österreich 2021“, einer Initiative der Boston Consulting Group und dem Wirtschaftsmagazin trend. Der Großteil der Mitarbeiter verfügt über eine akademische Ausbildung. Im Durchschnitt über die letzten 5 Jahre lag die Fluktuation bei ca. 10%, dabei wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Austritt verzeichnet. Für die Berechnung der Fluktuation wird die Anzahl der Austritte durch die Anzahl der durchschnittlichen FTE gerechnet und schließt vom Unternehmen ausgesprochene Kündigungen, bzw. vorgeschlagene Aufhebungsvereinbarungen mit ein. Im Bereich Forschung und Entwicklung liegt die Fluktuation bei ca. 4%. Marinomed ist ein wissenschaftsorientiertes Unternehmen, das sich dem medizinischen Fortschritt verschrieben hat. Mit Fokus auf virale Infektionen und Krankheiten mit überschießendem Immunsystem entwickelt Marinomed biopharmazeutische Produkte. Durch effizientere und besser wirksamere Produkte kann die Gesundheit und das Wohlergehen von Menschen geschützt werden. Zudem ist es Ziel, Behandlungsmöglichkeiten von Krankheiten zu verbessern, bei denen es bisher keine oder nur wenig wirksame Therapien gibt. Die Anwendung der Marinosolv-Technologie erlaubt es zudem mit weniger Wirkstoff die Bioverfügbarkeit eines Produkts zu erhöhen. Damit können Umweltbelastung und Produktionskosten reduziert werden. All dies sind wesentliche Einflussfaktoren für ein nachhaltiges Geschäftsmodell und gleichzeitig Leitlinie von Marinomeds Handeln. Marinomed entwickelt biopharmazeutische Produkte. Noch während der klinischen Erprobungsphase (bzw. Declaration of Conformity für Medizinprodukte) lizenziert Marinomed diese an Partner. So werden die Produkte von den Partnern auf den Markt gebracht, über Lizenzen produziert und vertrieben. Durch die Auslagerung dieser Teile der Wertschöpfungskette kann sich Marinomed auch bei starkem Wachstum ein schlankes „asset light“ Geschäftsmodell bewahren. Durch die Nutzung bereits vorhandener Produktionsstandorte und Vertriebskanäle können nicht nur Kosten gespart, sondern auch der ökologische Fußabdruck klein gehalten werden. Regelmäßige Audits durch Behörden, Marinomed und Marinomeds Kunden haben Qualitätsthemen, aber auch ethische, soziale und andere Nachhaltigkeitsaspekte zum Inhalt. So stellt Marinomed sicher, dass die Zulieferpartner über entsprechende Standards verfügen. Marinomed vertreibt im Geschäftsjahr 2021 seine Produkte mit 17 Partnern, das sind drei Partner mehr als in 2020. Zwei neue Partner haben im Geschäftsjahr Carragelose-Produkte in Großbritannien, Frankreich und in den nordischen Ländern auf den Markt gebracht. Ein weiterer Partner bereitet den Marktstart in Mexiko und Brasilien vor. Für beide Märkte ist eine eigene regulatorische Zulassung notwendig. Das Unternehmen ist aktuell mit 6 Produkten auf dem Markt und hat zum Jahresende fünf weitere Produkte in der Entwicklungspipeline, über die berichtet wird. Das entspricht zwei mehr als im vorangegangenen Geschäftsjahr. Aufgrund des starken Wachstums der letzten Jahre wurde eine Verlegung der Forschungs- und Entwicklungseinrichtung von der Veterinärmedizinischen Universität Wien an einen eigenen Firmenstandort nach Korneuburg notwendig. Das vorhandene Bürogebäude wurde durch eine Sanierung thermisch und gebäudetechnisch auf den neuesten Stand gebracht. Zusätzlich wurde ein Neubau errichtet, der die Labore und neue Büros beherbergt. Beim gesamten Projekt wurde ein spezielles Augenmerk darauf gelegt, möglichst ressourcen-, umweltschonend und nachhaltig vorzugehen. Dem Umweltschutzgedanken folgend wurden für den Fuhrpark zwei Elektroautos angeschafft, die auf dem Firmengelände geladen werden können. Der Strom kommt dabei vorzugsweise von der Solaranlage auf dem Dach des neuen Gebäudes. Der hohe Digitalisierungsgrad senkt darüber hinaus den Papier- und Büromaterialverbrauch auf geringes Niveau. Weitere Informationen zu Umweltbelangen können dem Nachhaltigkeitsbericht entnommen werden. Marinomed folgt den Vorschriften des österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) und erstellt im Rahmen des Geschäftsberichtes einen entsprechenden öffentlichen Corporate Governance Bericht, der auf der Website der Gesellschaft (www.marinomed.com) veröffentlicht wird. Die Gesellschaft hat einen Compliance Officer benannt, der seit dem Geschäftsjahr 2019 den Vorstand berät und das Funktionieren des internen Kontrollsystems überwacht. Korneuburg, am 12. April 2022 Andreas Grassauer Eva Prieschl-Grassauer Pascal Schmidt Konzernabschluss Gesamtergebnisrechnung alle Beträge in TEUR Anhang 1-12/2021 1-12/2020 Gewinn oder Verlust Umsatzerlöse 5 11.627,8 8.124,4 Sonstige betriebliche Erträge 6 1.574,6 1.161,3 Materialaufwand 7 –6.428,3 –5.414,2 Aufwendungen für bezogene Leistungen 7 –3.775,2 –3.351,9 Personalaufwand 8 –4.461,7 –4.097,9 Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 9 –608,9 –428,4 Sonstige Aufwendungen 10 –2.073,1 –1.809,2 Betriebsergebnis (EBIT) –4.144,7 –5.816,0 Finanzerträge 12 0,0 523,0 Finanzaufwendungen 12 –1.549,5 –713,7 Finanzergebnis –1.549,5 –190,7 Ergebnis vor Steuern –5.694,2 –6.006,7 Steuern vom Einkommen und Ertrag 13 –197,1 –3,5 Periodenfehlbetrag –5.891,3 –6.010,2 Davon den Aktionären des Unternehmens zuzurechnen –5.891,3 –6.010,2 Sonstiges Ergebnis der Periode - - Gesamtergebnis der Periode –5.891,3 –6.010,2 Davon den Aktionären des Unternehmens zuzurechnen –5.891,3 –6.010,2 Ergebnis je Aktie Unverwässertes Ergebnis je Aktie (EUR je Aktie) 14 –4,0 –4,1 Verwässertes Ergebnis je Aktie (EUR je Aktie) 14 –4,0 –4,1 Bilanz alle Beträge in TEUR Anhang 31.12.2021 31.12.2020 VERMÖGENSWERTE Langfristige Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte 17 2.007,3 2.056,8 Sachanlagen 16 6.431,7 6.036,4 Kautionen und sonstige langfristige Forderungen 20 20,5 12,2 8.459,6 8.105,4 Kurzfristige Vermögenswerte Vorräte 18 1.027,4 926,1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 20 6.047,9 5.263,1 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 21 5.802,1 9.206,9 12.877,5 15.396,1 Summe Aktiva 21.337,0 23.501,6 alle Beträge in TEUR Anhang 31.12.2021 31.12.2020 PASSIVA Eigenkapital Grundkapital 22 1.480,2 1.472,7 Kapitalrücklage 22 42.068,8 41.351,2 Kumulierte Ergebnisse –43.357,6 –37.466,3 191,4 5.357,6 Langfristige Verbindlichkeiten Langfristige Finanzverbindlichkeiten 23 15.044,3 12.457,1 Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 25 87,7 78,5 15.132,0 12.535,6 Kurzfristige Verbindlichkeiten Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 23 754,0 356,8 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 24 1.994,9 1.975,8 Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 25 3.264,8 2.512,7 Rückstellungen 26 - 763,0 6.013,7 5.608,4 Summe Passiva 21.337,0 23.501,6 Kapitalflussrechnung alle Beträge in TEUR Anhang- angabe 1-12/2021 1-12/2020 CASHFLOW AUS DER BETRIEBLICHEN TÄTIGKEIT Periodenfehlbetrag –5.891,3 –6.010,2 Bereinigt um: erfasste Ertragsteuern 197,1 3,5 erfasster Finanzertrag –0,0 –523,0 erfasste Finanzaufwendungen 1.549,5 713,7 Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 608,9 428,4 (Gewinn)/Verlust aus Anlagenabgängen - 1,0 Sonstige nicht zahlungswirksame Erträge/Aufwendungen –163,0 247,8 Veränderungen der Kautionen und sonstigen langfristigen Forderungen –8,3 0,4 Veränderungen der Vorräte –101,3 –828,6 Veränderungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen –784,8 –2.042,7 Veränderungen der Rückstellungen –763,0 - sonstige Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten und sonstigen Verbindlichkeiten 847,6 1.336,8 Gezahlte Zinsen –357,6 –212,0 Erhaltene Zinsen 0,0 0,1 Cashflow aus der Betriebstätigkeit 15 –4.866,3 –6.884,9 Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen –918,8 –3.963,5 Cashflow aus der Investitionstätigkeit 15 –918,8 –3.963,5 Einzahlungen aus Convertible Notes 600,0 - Einzahlungen aus langfristigen Finanzverbindlichkeiten 1.800,0 8.000,0 Einzahlungen ausgeübte Aktienoptionen 304,1 306,0 Rückzahlung von langfristigen Finanzverbindlichkeiten –300,0 –210,0 Auszahlungen aus Leasingverpflichtungen –23,1 –78,7 Transaktionskosten der Eigenkapitalaufnahme –0,8 –11,7 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 15 2.380,2 8.005,6 Effekt Erstkonsolidierung der Marino Immo GmbH - 30,2 Gesamtveränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente –3.404,8 –2.812,7 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Beginn der Periode 9.206,9 12.019,6 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Ende der Periode 5.802,1 9.206,9 Davon Effekt von Wechselkursänderungen auf den Bestand der in Fremdwährung gehaltenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 34,6 –2,2 Eigenkapitalveränderungsrechnung alle Beträge in TEUR Anhangangabe 22 Nominalkapital/ Grundkapital Kapitalrücklage Kumulierte Ergebnisse Summe 31. Dezember 2019 1.469,8 40.848,1 –31.451,9 10.866,0 Periodenergebnis - - –6.010,2 –6.010,2 Gesamtergebnis der Periode - - –6.010,2 –6.010,2 ESOP 2019 2,9 503,1 - 506,0 Erstkonsolidierung Marino Immo GmbH - - –4,1 –4,1 31. Dezember 2020 1.472,7 41.351,2 –37.466,3 5.357,6 31. Dezember 2020 1.472,7 41.351,2 –37.466,3 5.357,6 Periodenergebnis - - –5.891,3 –5.891,3 Gesamtergebnis der Periode - - –5.891,3 –5.891,3 ESOP 2019 4,4 420,8 - 425,2 Wandelanleihen 3,1 296,7 - 299,8 31. Dezember 2021 1.480,2 42.068,8 –43.357,6 191,4 Anhang zum Konzernabschluss 2021 1. Allgemeine Informationen Die Marinomed Biotech AG („Marinomed“ oder das „Unternehmen“) ist ein österreichisches, wissenschaftsbasiertes Biotechnologie-Unternehmen mit global vermarkteten Therapeutika. Das Unternehmen wurde im März 2006 durch eine Abspaltung von der Veterinärmedizinischen Universität Wien gegründet. Die Zentrale des Unternehmens befindet sich seit dem vierten Quartal 2020 in der Hovengasse 25, 2100 Korneuburg, Österreich . Der Vorstand hat den Konzernabschluss am 12. April 2022 zur Veröffentlichung genehmigt. 2. Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Folgenden werden die wichtigsten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung dieses Konzernabschlusses angewendet wurden, dargestellt. Diese Grundsätze wurden, abgesehen von der in der Anhangangabe 2.2. beschriebenen Anwendung neuer und überarbeiteter Rechnungslegungsstandards, auf alle dargestellten Perioden angewandt. Die Tabellen in diesem Bericht können Rundungsdifferenzen enthalten. 2.1. Grundlagen der Erstellung Der Konzernabschluss des Unternehmens wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London, und den Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) erstellt, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind. Der konsolidierte Jahresabschluss erfüllt die Voraussetzungen des § 245a UGB über befreiende Konzernabschlüsse nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen. Die Erstellung von Abschlüssen in Übereinstimmung mit den in der EU anzuwendenden IFRS erfordert die Verwendung bestimmter wesentlicher bilanzieller Schätzungen. Demnach ist die Geschäftsleitung verpflichtet, bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Unternehmens ihre Tätigkeit im Rahmen eines Ermessensspielraums auszuüben. Bereiche, die einen höheren Ermessensspielraum haben bzw. komplexer sind, oder Bereiche, in denen Annahmen und Schätzungen für den Abschluss wesentlich sind, werden bei der betreffenden Bilanz-/GuV-Position erläutert. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 umfasst die Marinomed Biotech AG und die Marino Immo GmbH. Die Konsolidierung der Marino Immo GmbH, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Marinomed Biotech AG, hat auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage keinen wesentlichen Einfluss. Unternehmen sfortfü hrung Das Unternehmen hat seit seiner Gründung erhebliche Verluste aus dem operativen Geschäft generiert. Da das Unternehmen ein Biotechnologie-Unternehmen ist, handelt es sich nicht um unerwartete, sondern geplante Verluste. Das Geschäftsmodell des Unternehmens sieht eine Phase der Forschung und Entwicklung über mehrere Jahre vor, bevor entsprechende Erträge erzielt werden. Das Risiko aus Forschung und Entwicklung sowie die Finanzierungs- und Liquiditätsrisiken werden im Wesentlichen durch Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen, die Förderprogramme der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft FFG und die Forschungsprämie der österreichischen Regierung sowie externe Forschungsaufträge gedeckt. Der Gesellschaft wurde am 25. Februar 2019 von der Europäischen Investitionsbank (EIB) ein Darlehen in Höhe von bis zu TEUR 15.000 gewährt, das durch eine Garantie des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) gedeckt ist. Dieses Venture Debt-Darlehen wird zu marktüblichen Zinssätzen verzinst. Im Oktober 2019 nahm Marinomed die erste Tranche des Darlehens in Höhe von TEUR 4.000, im Dezember 2020 die zweite Tranche in Höhe von TEUR 5.000, im Februar 2022 die dritte Tranche in Höhe von TEUR 6.000 in Anspruch. Die Rückzahlung erfolgt in den Jahren 2023-2027. Weiters wurden im November 2020 und Oktober 2021 beide Tranchen der Immobilienfinanzierung (ERP Darlehen) für die Errichtung der neuen Unternehmenszentrale in Korneuburg in Höhe von insgesamt TEUR 3.800 abgerufen. Der zweite Teil der Finanzierung, der von der NÖ Bürgschaften und Beteiligungen GmbH (NÖBEG) bereitgestellt wurde, wurde im Dezember 2021 teilweise abgerufen (TEUR 1.000 von TEUR 1.200). Im Oktober 2021 wurde eine Finanzierung im Volumen von bis zu TEUR 5.400 in einem flexiblen Wandelanleihenprogramm (Convertible Notes Funding Program, CNFP) mit der Schweizer Investmentgesellschaft Nice & Green S.A. abgeschlossen. Im Rahmen der Vereinbarung ist die Marinomed Biotech AG berechtigt, während der Vertragslaufzeit von ca. 23 Monaten bis zu 18 Tranchen von Nullkuponanleihen in Höhe von bis zu TEUR 300 pro Tranche auszugeben. Nice & Green S.A. hat sich verpflichtet, diese Wandelanleihen zu zeichnen und innerhalb eines Monats nach ihrer Ausgabe die Umwandlung in Stammaktien der Gesellschaft zu beantragen. Es ist von weiteren Umsätzen aus Lizenz- und Meilensteinzahlungen aus bestehenden sowie in Verhandlung befindlichen Verträgen zur Vermarktung bestehender und zukünftiger Produkte und Technologien abhängig, inwieweit das Unternehmen in der Lage ist, Gewinne zu erwirtschaften. Der Vorstand rechnet damit, dass die vorhandenen liquiden Mittel sowie die bereits zugesagten Finanzierungen ausreichen werden, um die operativen Aufwendungen und Investitionen für den Primärprognosezeitraum (bis Juni 2023) abdecken zu können. Im Rahmen der Erstellung der Fortbestehensprognose wurden unterschiedliche Szenarien zum Wachstum der Gesellschaft analysiert. Je nach Intensität der Forschungsaufwendungen (bestehend aus internen und externen Kosten) ergibt sich ein Liquiditätsbedarf im Sekundärprognosezeitraum (ab Juli 2023) von bis zu EUR 10 Mio. Die Intensität der Forschungsaufwendungen und damit der Liquiditätsbedarf lässt sich in hohem Maße anpassen. So wird im Management Case davon ausgegangen, dass sich der Personalstand bis 2026 von derzeit 50 Mitarbeitern fast verdoppelt und neue Produktentwicklungen inklusive klinischer Studien gestartet werden. Zur Finanzierung des dazu notwendigen Liquiditätsbedarfs wird derzeit an unterschiedlichen Finanzierungsalternativen gearbeitet. Der Vorstand geht davon aus, dass diese wie auch bereits in der Vergangenheit rechtzeitig abgeschlossen werden können. Sollte es nicht gelingen, weitere Liquidität zu lukrieren, so können neue Produktenwicklungen verzögert oder unterbrochen werden. In einem angepassten Fallback Szenario wurde auch der Aufbau des Personals auf weniger als 60% Steigerung bis 2026 begrenzt. In diesem Szenario wäre es entsprechend möglich, ohne zusätzliche liquide Mittel auszukommen. Vor diesem Hintergrund erwartet der Vorstand, dass die Liquidität für das Unternehmen im Primärprognosezeitraum (bis Juni 2023) auch ohne zusätzliche Finanzierungsmaßnahmen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit sichergestellt ist und im Sekundärprognosezeitraum Jahresüberschüsse erzielt werden und damit eine positive Fortbestehensprognose vorliegt. Der vorliegende Konzernabschluss wurde daher unter der Prämisse der Unternehmensfortführung erstellt, wonach das Unternehmen auf absehbare Zeit seinen Geschäftsbetrieb aufrechterhalten und in der Lage sein wird, im normalen Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte zu realisieren und Verbindlichkeiten zu bedienen. 2.2. Anwendung neuer und überarbeiteter Rechnungslegungsstandards (IFRS) Neue und überarbeitete, für das laufende Jahr in Kraft getretene Standards und Interpretationen Folgende Änderungen und Interpretationen die erstmals auf Berichtsperioden anzuwenden sind, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen, haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Gesellschaft: Änderung Datum der Veröffentlichung Datum der Übernahme in EU-Recht Datum der erstmaligen Anwendung (EU) Änderung von IFRS 16 Leasingverhältnisse: COVID-19 bedingte Mietzugeständnisse 28.05.2020 31.03.2021 15.10.2020 30.08.2021 01.06.2020 01.04.2021 Änderung zu IFRS 4 Versicherungsverträge: Verschiebung von IFRS 9 25.06.2020 15.12.2020 01.01.2021 IBOR-Reform: Änderung von IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 – Phase 2 27.08.2020 13.01.2021 01.01.2021 Neue und geänderte Standards, die erst in späteren Berichtsperioden verpflichtend anzuwenden sind: Neuer Standard oder Änderung Datum der Veröffentlichung Datum der Übernahme in EU-Recht Datum der erstmaligen Anwendung (EU) Änderung von IFRS 16 Leasingverhältnisse vom 31.03.2021 31.03.2021 30.08.2021 01.04.2021 Änderungen von: IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse IAS 16 Sachanlagen IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen Jährliche Verbesserungen 2018-2020 14.05.2020 28.06.2021 01.01.2022 IFRS 17 Versicherungsverträge inkl. Änderungen zu IFRS 17 vom 25.06.2020 18.05.2017 25.06.2020 19.11.2021 01.01.2023 Änderung von IAS 1 Darstellung des Abschlusses und IFRS Practice Statement 2: Offenlegung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 12.02.2021 02.03.2022 01.01.2023 Änderung von IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler: Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen 12.02.2021 02.03.2022 01.01.2023 Neuer Standard oder Änderung (Übernahme in EU-Recht ausstehend) Datum der Veröffentlichung Datum der erstmaligen Anwendung (IASB) Änderung von IAS 1: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig 23.01.2020 15.07.2020 01.01.2023 Änderung von IAS 12 Ertragsteuern: Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen 07.05.2021 01.01.2023 Änderung von IFRS 17 Versicherungsverträge: Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 - Vergleichsinformationen 09.12.2021 01.01.2023 2.3. Segmentberichterstattung Im Jahr 2021 weist das Unternehmen auf Basis der Plattformen die beiden operativen Geschäftssegmente Carragelose und Marinosolv aus. Carragelose bündelt Aktivitäten aus bereits vertriebenen Produkten sowie Forschung und Entwicklung neuer Produkte auf Basis der Wirksubstanz Carragelose. Marinosolv erwirtschaftete im Jahr 2021 erste wesentliche Umsätze, soll jedoch in Zukunft einen noch größeren Beitrag leisten. Die übrigen Aktivitäten, die nicht Carragelose oder Marinosolv zugeordnet werden können, werden als „Corporate“ ausgewiesen. Die Carragelose-Produktlinie mit einzigartigen antiviralen Eigenschaften zielt auf Virusinfektionen der Atemwege von mehr als 200 verschiedenen Virusstämmen ab. Daten aus Laborstudien und seit Februar 2021 aus klinischen Studien haben die Wirksamkeit auch gegen SARS-CoV-2 bestätigt. Marinomed hat mit seinem antiviralen Nasenspray gegen Erkältungen, das 2008 auf den Markt gebracht wurde, eine Marktvalidierung erreicht. Für bestimmte Produkte (abschwellendes Nasenspray) gilt der Patentschutz bis 2036. Es gelang dem Unternehmen, Lizenz- und Vertriebsvereinbarungen für verschiedene Produkte mit OTC-Geschäftspartnern (frei verkäufliche oder rezeptfreie Medikamente) in mehr als 40 Ländern abzuschließen. Marinosolv ist eine innovative Technologieplattform, welche die Bioverfügbarkeit schwerlöslicher Wirkstoffe für die Behandlung empfindlicher Gewebe wie Nase und Augen erhöht. Stabile wässrige Formulierungen schwerlöslicher Wirkstoffe wie Kortikosteroide und Immunsuppressiva ermöglichen einen schnelleren Wirkungseintritt, hohe lokale Aktivität, erhöhte Bioverfügbarkeit und eine aseptische Herstellung. Derzeit befinden sich mehrere Produkte in der Entwicklung; die am weitesten vorangeschrittenen Projekte zielen auf entzündliche Erkrankungen der Nase (Budesolv) und der Augen (Tacrosolv) ab. Im Jahr 2015 wurde eine Patentanmeldung eingereicht, die sich derzeit in der Nationalisierungsphase nach der PCT-Phase (Patent Cooperation Treaty) befindet. Auch wenn Budesolv je nach Region als OTC-Produkt (”over-the-counter”, bzw. rezeptfrei) verfügbar gemacht werden darf, ist davon auszugehen, dass die meisten Produkte dieser Plattform als Rx (verschreibungspflichtig) zu klassifizieren sind. Auf Basis der Daten der zulassungsrelevanten klinischen Phase-III-Studie für das Leitprodukt Budesolv konnte 2021 mit Luoxin Pharmaceutical ("Luoxin") ein erster Lizenzvertrag für den chinesischen Markt abgeschlossen werden. Eine Upfront-Zahlung in Höhe von USD 2 Mio, Meilensteine in zweistelliger Millionenhöhe sowie Lizenzen für Produktverkäufe sind Teil dieser Vereinbarung. Allgemeine Informationen zu Umsatzerlösen aus dem Carragelose-Geschäftssegment sind im Abschnitt „Aufschlüsselung der Umsatzerlöse nach Kategorien und geografischen Regionen“ enthalten. Das Berichtsformat wurde aus dem internen Berichtswesen des Unternehmens abgeleitet. Die IFRS-Segmentinformationen werden der Geschäftsleitung zur Verfügung gestellt. Im Folgenden werden die Umsatzerlöse und das Betriebsergebnis (EBIT) nach berichteten Segmenten analysiert. Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020 alle Beträge in TEUR Carragelose Marinosolv Corporate Summe Summe Umsatzerlöse 8.084,9 39,0 0,5 8.124,4 Davon Verkauf von Handelswaren 7.531,0 - - 7.531,0 Österreich 69,9 - - 69,9 Sonstige europäische Länder 5.180,3 - - 5.180,3 Drittländer 2.280,8 - - 2.280,8 Davon Sonstige Erlöse 553,9 39,0 0,5 593,4 Österreich 370,8 - 0,5 371,3 Sonstige europäische Länder 97,0 39,0 - 136,0 Drittländer 86,2 - - 86,2 Wareneinsatz –5.247,5 - - –5.247,5 Fremdleistungen Forschung –1.981,9 –571,5 - –2.553,4 Personalaufwand –972,9 –1.151,6 –1.973,5 –4.097,9 Übrige sonstige Erträge/Aufwendungen –113,9 –135,7 –1.363,6 –1.613,2 Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen –216,5 –84,7 –127,2 –428,4 Betriebsergebnis (EBIT) –447,8 –1.904,5 –3.463,7 –5.816,0 Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2021 alle Beträge in TEUR Carragelose Marinosolv Corporate Summe Summe Umsatzerlöse 9.687,9 1.935,5 4,3 11.627,8 Davon Verkauf von Handelswaren 9.003,7 - - 9.003,7 Österreich 218,3 - - 218,3 Sonstige europäische Länder 5.580,5 - - 5.580,5 Drittländer 3.204,8 - - 3.204,8 Davon Sonstige Erlöse 684,3 1.935,5 4,3 2.624,1 Österreich 380,8 - 4,3 385,1 Sonstige europäische Länder 286,9 2,7 - 289,6 Drittländer 16,6 1.932,9 - 1.949,4 Wareneinsatz –6.112,9 - - –6.112,9 Fremdleistungen Forschung –1.646,0 –1.232,2 - –2.878,2 Personalaufwand –1.236,8 –1.361,6 –1.863,2 –4.461,7 Übrige sonstige Erträge/Aufwendungen –549,0 22,3 –1.484,1 –2.010,9 Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen –260,4 –179,5 –169,0 –608,9 Einmalige Posten 300,0 - - 300,0 Betriebsergebnis (EBIT) 182,8 –815,5 –3.512,1 –4.144,7 Die Position „Wareneinsatz“ beinhaltet in beiden Perioden den Handelswareneinsatz, Aufwendungen für Primärpackmittel und andere Rohstoffe für Verkaufswaren, sowie regelmäßige lieferbezogene Kosten (ohne Sonderbelastungen) im Zusammenhang mit Umsatzerlösen aus dem Verkauf von Handelswaren und stellt einen Teil, jedoch nicht die Summe der GuV-Positionen „Materialaufwand“ und „Aufwendungen für bezogene Leistungen“ dar. Die Position "Einmalige Posten" beinhaltet in 2021 ausschließlich Erträge anlässlich der Rückgabe von Vermarktungsrechten durch einen europäischen Lizenzpartner. Für das Finanzergebnis sowie Steuerergebnis erfolgt keine Aufteilung in Segmente, diese werden daher wird im oben dargestellten Berichtsformat nicht angeführt. Aufschlüsselung der Umsatzerlöse nach Kategorien und geografischen Regionen Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Handelswaren beinhalten die Produkte für Nase und Rachen auf Basis der Carragelose-Technologie. Die sonstigen Erlöse betreffen Lizenzerlöse, Meilensteinzahlungen und verschiedene sonstige Leistungen. Die geografische Aufteilung basiert auf den Vertriebsmärkten. Zwischen 10 und 20 % des Gesamtumsatzes wurden im Jahr 2021 jeweils auf dem deutschen, britischen, italienischen (2020: jeweils 10-20%), iranischen und chinesischen Markt erzielt (2020: jeweils unter 10 %). Die Philippinen trugen im Jahr 2020 10-20% zum Gesamtumsatz bei, blieben jedoch im Jahr 2021 unter 10%. Langfristige Vermögenswerte Langfristige Vermögenswerte sind vollständig Österreich, dem Standort von Marinomed in den Jahren 2021 und 2020, zuzuordnen. Im Rahmen des internen Reportings erfolgt keine Aufteilung der langfristigen Vermögenswerte auf operative Geschäftssegmente. Wesentliche Kunden Für die folgende Aufstellung gelten Kunden, die mehr als 10 % des Gesamtumsatzes ausmachen, als wesentliche Kunden. Geschäftsjahr 2020 alle Beträge in TEUR Summe Umsatzerlöse % Segment Top 1 1.803,1 22 % Carragelose Top 2 1.226,1 15 % Carragelose Top 3 841,2 10 % Carragelose Top 4 839,6 10 % Carragelose Summe 4.710,0 58 % Geschäftsjahr 2021 Top 1 1.911,2 16 % Marinosolv Top 2 1.761,8 15 % Carragelose Top 3 1.601,6 14 % Carragelose Top 4 1.391,8 12 % Carragelose Top 5 1.210,0 10 % Carragelose Summe 7.876,4 68 % 2.4. Umrechnung von Fremdwährungen Funktionale Währung und Berichtswährung Die im Abschluss des Unternehmens enthaltenen Positionen werden mit der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem es tätig ist (der funktionalen Währung), bewertet. Der Abschluss wird in Euro vorgelegt, der die funktionale Währung und die Berichtswährung des Unternehmens ist. Fremdwährungstransaktionen und Salden Bei der Erstellung des Konzernabschlusses des Unternehmens werden Transaktionen in anderen Währungen als der funktionalen Währung des Unternehmens (Fremdwährungen) zu den geltenden Wechselkursen erfasst. Fremdwährungsgewinne und -verluste aus der Abwicklung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung von auf Fremdwährung lautenden monetären Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zu Jahresendkursen werden in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. 2.5. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Dieser Abschluss wird auf Basis fortgeführter Anschaffungskosten erstellt, mit Ausnahme bestimmter Posten, wie z. B. finanzielle Vermögenswerte nach fair value through profit or loss (”FVTPL”), die zum beizulegenden Zeitwert angesetzt werden. Die Darstellung der Gesamtergebnisrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. In der Gesamtergebnisrechnung und in der Bilanz werden einzelne Posten aus Gründen der Klarheit oder Unwesentlichkeit zusammengefasst. Gemäß IAS 1 werden die Vermögenswerte und Schulden nach Fristigkeit gegliedert. Sie werden als kurzfristig eingestuft, wenn die Laufzeit bis zu einem Jahr beträgt, andernfalls werden sie als langfristig eingestuft. 2.6. Dividendenausschüttung Das Unternehmen hat bislang keine Dividende gezahlt. Die Dividendenausschüttung an die Gesellschafter des Unternehmens ist in der Periode, in der die Dividende von den Gesellschaftern des Unternehmens genehmigt wird, als Verbindlichkeit im Abschluss des Unternehmens zu erfassen. 2.7. Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte Vermögenswerte, die einer Abschreibung unterliegen, werden auf Wertminderung überprüft, wenn Ereignisse oder geänderte Rahmenbedingungen darauf hindeuten, dass der Buchwert nicht erzielbar sein könnte. Eine Wertminderung wird mit dem Betrag erfasst, um den der Buchwert des Vermögenswerts den erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Zur Beurteilung der Werthaltigkeit werden die Vermögenswerte auf der niedrigsten Ebene zusammengefasst, für die es separat identifizierbare Cashflows gibt (Zahlungsmittel generierende Einheiten). Im Wert geminderte, nicht finanzielle Vermögenswerte werden zu jedem Bilanzstichtag auf eine mögliche Wertaufholung überprüft. Im Berichtszeitraum wurden keine Ereignisse festgestellt, die den Wert eines Vermögenswertes wesentlich reduziert hätten, sodass keine Wertminderung für erforderlich gehalten wird. 2.8. Klassifizierung als Fremd- oder Eigenkapital Vom Unternehmen ausgegebene Fremd- und Eigenkapitalinstrumente werden entsprechend dem Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen und der Definition einer Finanzverbindlichkeit und eines Eigenkapitalinstruments entweder als Finanzverbindlichkeiten oder als Eigenkapital klassifiziert. Eigenkapitalinstrument Ein Eigenkapitalinstrument ist ein Vertrag, der ein dauerhaftes Recht an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller Verbindlichkeiten nachweist. Vom Unternehmen ausgegebene Eigenkapitalinstrumente werden auf Basis der erhaltenen Zuflüsse abzüglich direkter Transaktionskosten bilanziert. 3. Finanzielles Risikomanagement 3.1. Finanzielle Risikofaktoren Das Unternehmen ist durch seine Tätigkeit verschiedenen Finanzrisiken ausgesetzt: dem Marktrisiko (umfasst das Währungsrisiko, das zinsbedingte Risiko einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts, das zinsbedingte Risiko einer Änderung der Zahlungsströme und das Preisrisiko), dem Kreditrisiko und dem Liquiditätsrisiko. Das übergreifende Risikomanagementsystem des Unternehmens konzentriert sich auf die Unberechenbarkeiten der Finanzmärkte und soll potenzielle negative Auswirkungen auf das Finanzergebnis des Unternehmens minimieren. Das Unternehmen hat zur Minderung dieser Risikofaktoren keine Derivate oder andere Absicherungsinstrumente eingesetzt. a) Marktrisiko Währungsrisiko Das Währungsrisiko ist das Risiko, dass der Wert eines Finanzinstruments aufgrund von Devisenkursänderungen schwankt. Das Unternehmen ist international tätig und infolgedessen einem Fremdwährungsrisiko ausgesetzt, das aus den Wechselkursänderungen verschiedener Fremdwährungen resultiert, hauptsächlich in Bezug auf das britische Pfund (GBP). Ein Fremdwährungsrisiko entsteht, wenn künftige Handelsgeschäfte oder bilanzierte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf eine andere Währung als die funktionale Währung des Unternehmens lauten. Per 31. Dezember alle Beträge in TEUR 2021 GBP 2020 GBP 2021 USD 2020 USD Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 37,3 89,4 882,9 - Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 0,1 0,9 0,2 - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen –0,1 –0,1 - - Summe 37,3 90,2 883,1 - Die auf Fremdwährung lautenden Forderungen und Verbindlichkeiten sind kurzfristig (im Allgemeinen 30 Tage bis max. 75 Tage nach dem letzten Tag des Monats, der auf die Rechnungsstellung folgt). Folglich hatten Wechselkursbewegungen im Laufe des Jahres keine wesentlichen Auswirkungen auf den Jahresabschluss. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in USD betreffen ausschließlich die zweite Teilzahlung aus dem ersten Meilenstein, der im Oktober 2021 eingegangenen Lizenzvereinbarung mit Luoxin bezüglich der Vermarktung des ersten Medikaments der Marinosolv-Plattform Budesolv in China, das auf den Markt für allergische Rhinitis abzielt. Umsatzerlöse aus dem Lizenzvertrag mit Luoxin werden zwar in USD getätigt, treten aber zunächst nur in großen Abständen als Meilensteinzahlungen auf. Erst mit Zulassung des Produkts in China (nicht vor 2024) werden regelmäßige Zahlungen erwartet, die dann ein kontinuierliches Risiko von Fremdwährungsverlusten bergen. Per 31. Dezember 2021 betrug die Sensitivität des Unternehmens gegenüber einer Zunahme/Abnahme des EUR gegenüber dem USD-Kurs um 10% TEUR -88,3/+88,3 (2020: TEUR -0,0/+0,0), gegenüber dem GBP-Kurs TEUR -3,7/+3,7 (2020: TEUR -9,0/+9,0). Die Sensitivitätsanalyse umfasst ausstehende monetäre Posten in USD und GBP und passt ihre Umrechnung am Ende des Berichtszeitraums um eine 10%ige Änderung der Wechselkurse an. Zinsbedingtes Risiko Das Zinsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Zahlungsströme eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken. Das Unternehmen ist dem Risiko von Änderungen der Marktzinssätze ausgesetzt, weil es langfristige Mittel zu variablen Zinssätzen aufgenommen hat. Das Unternehmen steuert sein Zinsrisiko durch ein ausgeglichenes Portfolio von Kreditverbindlichkeiten mit festen und variablen Zinsen. Obwohl das Unternehmen das genaue Verhältnis von festen zu variablen Zinsen nicht konkret festgelegt hat, wird die Position regelmäßig von der Geschäftsleitung überprüft. Der überwiegende Teil der verzinslichen Finanzverbindlichkeiten hat Festzinssätze. Außerdem ist der betriebliche Cashflow des Unternehmens weitgehend unabhängig von Marktzinssätzen. Folglich ist das zinsbedingte Risiko einer Änderung der Zahlungsströme unwesentlich. Die festverzinslichen Verbindlichkeiten des Unternehmens werden zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Folglich unterliegen sie nicht dem in IFRS 7 definierten Zinsrisiko, da weder der Buchwert noch die künftigen Zahlungsströme aufgrund von Marktzinsänderungen schwanken können. Ab 1. Juli 2024 kommt im Rahmen des ERP Darlehens ein sprungfixer Zinssatz zur Anwendung, dessen Entwicklung vom 1-Jahres-EURIBOR abhängen wird. Ab dem 15. Dezember 2026 wird die NÖBEG-Finanzierung sprungfix, abhängig vom 3-Monats-EURIBOR, verzinst. Preisrisiko Das Preisrisiko ist das Risiko, dass der Wert eines Finanzinstruments aufgrund von Marktpreisänderungen schwankt. Das Unternehmen ist derzeit keinem Kursrisiko von Aktien oder Schuldtiteln aus vom Unternehmen gehaltenen und in der Bilanz als FVTOCI oder FVTPL eingestuften Beteiligungen ausgesetzt. Das Unternehmen unterliegt keinem besonderen Rohstoffpreisrisiko, da es auf Basis von längerfristiggültigen Angeboten durch Partner produzieren lässt. Überwiegend hat Marinomed die vertragliche Möglichkeit, die Preise gemäß Änderung eines Verbraucherpreisindex anzupassen. Dennoch lässt sich nicht vollständig ausschließen, dass signifikante Preissteigerungen, wie aktuell durch die Pandemie und den Ukraine-Krieg verursacht, nicht oder nicht vollständig weitergegeben werden können. b) Kreditrisiko Mit dem Kreditrisiko wird das Risiko bezeichnet, dass eine Vertragspartei eines Finanzinstruments einer Verpflichtung nicht nachkommt und hierdurch der anderen Vertragspartei ein finanzieller Verlust entsteht. Das Unternehmen unterliegt einem Kreditrisiko aus seinen betrieblichen Aktivitäten (hauptsächlich bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) und aus seinen Finanzierungsaktivitäten, wozu Einlagen bei Banken und Finanzinstituten, Devisengeschäfte und sonstige Finanzinstrumente zählen. Ausstehende Kundenforderungen werden regelmäßig überwacht und nach Bedarf Inkassomaßnahmen ergriffen. Zur Minderung des Kreditrisikos sind für bestimmte Kunden Vorauszahlungen vorgeschrieben. Die Bonität des Kunden wird regelmäßig überprüft und Wertminderungen für erwartete Ausfälle werden gemäß IFRS 9 auf Basis historischer Erfahrungen und unter Berücksichtigung von Außenstandsdauern erfasst. Im Hinblick auf das günstige Marktumfeld in der Pharmabranche (siehe Bericht und Analyse des Managements für weitere Details) gibt es keine Anzeichen für eine zukünftige Verschlechterung der Bonität der Kunden des Unternehmens. Das maximale Kreditrisiko am Bilanzstichtag ist der Buchwert der einzelnen Forderungsklassen (siehe Punkt 20). Das Kreditrisiko bei liquiden Mitteln (Bankkonten, Barmittelbestände und Wertpapiere) ist begrenzt, da es sich bei den Gegenparteien um Banken mit hohen Bonitätseinstufungen von internationalen Ratingagenturen handelt. c) Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko (Finanzierungsrisiko) ist das Risiko, dass ein Unternehmen Schwierigkeiten hat, die Mittel aufzunehmen, die es benötigt, um die mit Finanzinstrumenten verbundenen Verpflichtungen zu erfüllen. Zu einem umsichtigen Liquiditätsrisikomanagement gehört es, ausreichend Barmittel vorzuhalten, die Verfügbarkeit angemessener Finanzierungen in Form von zugesagten Kreditfazilitäten sicherzustellen und in der Lage zu sein, Marktpositionen glattzustellen. Das Unternehmen steuert das Liquiditätsrisiko, indem es angemessene Reserven aufrechterhält, fortlaufend die prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsströme überwacht und die Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aufeinander abstimmt. Die nachstehende Tabelle zeigt die Restlaufzeiten von nicht derivativen Finanzverbindlichkeiten und Forderungen am Ende des Berichtszeitraums. Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich um die vertraglich festgelegten undiskontierten Zahlungsströme. Per 31. Dezember 2020 alle Beträge in TEUR Weniger als 1 Jahr Zwischen 1 und 5 Jahren Über 5 Jahre Finanzverbindlichkeiten –533,4 –15.978,2 –7.602,7 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen –1.975,8 - - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.333,4 - - Summe –175,7 –15.978,2 –7.602,7 Per 31. Dezember 2021 Finanzverbindlichkeiten –661,2 –17.142,3 –8.016,6 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen –1.994,9 - - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.400,9 - - Summe 744,8 –17.142,3 –8.016,6 Für Finanzverbindlichkeiten mit variablen Zinssätzen wurden die Zahlungsströme unter Verwendung des für den Vertrag am Ende des Berichtszeitraums gültigen Zinssatzes geschätzt. In 2021 und 2020 beinhalten die Finanzverbindlichkeiten Tantiemen in Zusammenhang mit dem EIB Venture Darlehen (siehe Punkt 23). 3.2. Kapitalrisikomanagement Die wichtigsten Ziele des Kapitalrisikomanagements des Unternehmens sind es, das Fortbestehen des Unternehmens sicherzustellen, um Anteilseignern eine Rendite und anderen Stakeholdern einen Nutzen zu bieten, und eine optimale Kapitalstruktur aufrechtzuerhalten, um die Kapitalkosten zu reduzieren. Zur Aufrechterhaltung bzw. Anpassung der Kapitalstruktur kann das Unternehmen neue Anteile ausgeben oder Vermögenswerte zwecks Schuldenreduzierung veräußern. Um ihre finanziellen Verpflichtungen erfüllen zu können, legt die Gesellschaft besonderes Augenmerk auf die Liquiditätsplanung. In diesem Zusammenhang überwacht die Gesellschaft ihre Kapitalisierung auf Basis der jeweils in der Bilanz ausgewiesenen Gesamtbeträge der Vermögenswerte sowie Kredite und finanzielle Verbindlichkeiten. 4. Wesentliche Schätzungen und Annahmen Beim Erstellen des Abschlusses muss die Geschäftsleitung Schätzungen und andere Wertungen vornehmen, die die ausgewiesenen Beträge der Aktiva und Passiva sowie die Offenlegung von Eventualforderungen und -verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag und die ausgewiesenen Beträge von Erträgen und Aufwendungen im Berichtszeitraum betreffen. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Die Schätzungen und die ihnen zugrunde liegenden Annahmen werden laufend überprüft. Änderungen von bilanziellen Schätzungen werden in dem Zeitraum, in dem die Schätzung geändert wird, und in allen betroffenen späteren Zeiträumen erfasst. Von der Geschäftsleitung in Anwendung der IFRS vorgenommene Annahmen, die erhebliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss haben, und Schätzungen mit dem erheblichen Risiko einer wesentlichen Anpassung im darauffolgenden Jahr werden bei der betreffenden Bilanz-/GuV-Position erläutert. Die COVID-19-Pandemie als auch klimabezogene Risiken haben keinen Einfluss auf die wesentlichen Schätzungen und Annahmen. 5. Umsatzerlöse Das Unternehmen erzielt die folgenden Arten von Umsatzerlösen: Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR 2021 2020 Verkauf von Handelswaren 9.003,7 7.531,0 Meilensteine 2.149,2 20,0 Lizenzeinnahmen 370,2 353,6 Sonstige Umsätze 104,8 219,8 Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden 11.627,8 8.124,4 Die Umsätze von Marinomed basieren im Wesentlichen auf dem Verkauf von Handelswaren. Dabei agieren die Kunden von Marinomed als Händler in den verschiedenen geographischen Regionen. Je nach Stadium in dem sich ein Produkt in einem Land befindet, unterliegen die Umsätze Schwankungen. Zum Beispiel bevorraten sich die Kunden vor einem ersten Verkaufsstart typischerweise stark und haben im darauf folgenden Jahr eine deutlich niedrigere Nachfrage. In manchen Ländern wird mit TV-Kampagnen auf schnelle Marktdurchdringung gesetzt, in anderen Ländern auf die Schulung von Ärzten und Apothekern. Der Anstieg der Position „Verkauf von Handelswaren” ist maßgeblich auf eine gestiegene Nachfrage infolge der COVID-19 Krise zurückzuführen. Der Anstieg der Erlöse aus Meilensteinzahlungen ist primär auf die Upfront-Zahlung in Höhe von USD 2 Mio aus der Lizenzvereinbarung mit Luoxin bezüglich der Vermarktung des ersten Medikaments der Marinosolv-Plattform Budesolv zurückzuführen. Inzwischen ist Marinomed mit 17 Partnern (2020: 15) in über 40 Ländern mit mehreren Produkten auf dem Markt, so dass sich Schwankungen weitgehend ausgleichen Alle Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden werden zeitpunktbezogen realisiert. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden werden erfasst, wenn die Kontrolle über die Waren oder Dienstleistungen auf den Kunden übertragen wird, und zwar in Höhe der Gegenleistung, auf die das Unternehmen im Austausch für diese Waren oder Dienstleistungen voraussichtlich Anspruch hat. Die Umsatzerlöse werden netto (ohne Umsatzsteuer) ausgewiesen und um geschätzte Kundenreklamationen, Rabatte und ähnliche Vergütungen gekürzt. Verkauf von Handelswaren Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Handelswaren werden zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem die Kontrolle über die Waren auf den Kunden übergegangen ist. Einige Verträge über den Verkauf von Waren gewähren dem Kunden einen Nachlass für vorzeitige Zahlung, Mengenrabatte oder andere Skonti und Rabatte. Nach IFRS 15 führen solche Skonti und Rabatte zu einer variablen Gegenleistung. Die variable Gegenleistung wird bei Vertragsbeginn geschätzt und beibehalten, bis die damit verbundene Unsicherheit später behoben ist. Die Rabatte werden auf der Grundlage der kumulierten Erfahrungswerte nach der Erwartungswertmethode geschätzt und berücksichtigt. Die Umsatzrealisierung erfolgt nur, sofern eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass eine wesentliche Umsatzkorrektur nicht eintritt. Für erwartete, an Kunden zu zahlende Mengenrabatte im Verhältnis zu den bis zum Ende der Berichtsperiode getätigten Umsätzen wird eine Erstattungsverpflichtung erfasst, die von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Abzug gebracht wird. Es ist davon auszugehen, dass hierin kein Finanzierungselement enthalten ist, da die Zahlungsziele der Verkäufe sich regelmäßig an der branchen- und regionenüblichen Anzahl von Tagen orientieren. Eine Vertragsverbindlichkeit ist die Verpflichtung, Waren oder Dienstleistungen an einen Kunden zu übertragen, für die das Unternehmen vom Kunden eine Gegenleistung erhalten hat (oder eine Gegenleistung fällig ist). Zahlt ein Kunde eine Gegenleistung, bevor das Unternehmen Waren oder Dienstleistungen an den Kunden überträgt, wird eine Vertragsverbindlichkeit erfasst, wenn die Zahlung erfolgt oder die Zahlung fällig ist (je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt). Vertragsverbindlichkeiten werden als Umsatzerlös erfasst, wenn das Unternehmen den Vertrag erfüllt und die Kontrolle über die Waren auf den Kunden übergegangen ist. Lizenzeinnahmen Für Umsatzerlöse aus der Lizenzierung von geistigem Eigentum bietet IFRS 15 spezifische Anwendungsleitlinien, die sich vom Bilanzierungsmodell für andere zugesagte Leistungen unterscheiden. Danach gewährt eine Lizenz entweder ein Recht auf Zugang zum geistigen Eigentum des Unternehmens während des Lizenzzeitraums, was dazu führt, dass Umsätze im Laufe der Zeit realisiert werden, oder ein Recht, das geistige Eigentum des Unternehmens in seiner zum Zeitpunkt der Lizenzerteilung bestehenden Form zu nutzen, was dazu führt, dass Umsätze zu einem Zeitpunkt erfasst werden. Die bestehenden Lizenzverträge der Gesellschaft sehen nutzungsrechtliche Lizenzen vor. Somit wird der Umsatz erfasst, wenn die Lizenz dem Kunden in Übereinstimmung mit dem Inhalt der jeweiligen Vereinbarung gewährt wird. Für Meilensteinzahlungen, die in Lizenzverträgen vereinbart wurden, lesen Sie bitte den Abschnitt „Meilensteinzahlungen“. Das Unternehmen wendet die Ausnahmeregelung für umsatz- oder nutzungsabhängige Lizenzgebühren an, die sie im Austausch für Lizenzen an geistigem Eigentum erhält. Dementsprechend wird der Umsatzerlös erst bei Eintritt des späteren der folgenden Ereignisse erfasst: a) der nachfolgende Verkauf oder die nachfolgende Nutzung ist erfüllt; und b) die Leistungsverpflichtung, der ein Teil oder die gesamte umsatz- oder nutzungsabhängige Lizenzgebühr zugeordnet wurde, erfüllt (oder teilweise erfüllt) wurde. Folglich sind Lizenzgebühren erst dann im Kaufpreis enthalten, wenn der Kunde Verkäufe tätigt, unabhängig davon, ob das Unternehmen über Erfahrung für Vorhersagen aus ähnlichen Vereinbarungen verfügt oder nicht. Meilensteinzahlungen Meilensteinzahlungen aus einmaligen Erträgen, die in Lizenz- und Vertriebsverträgen vereinbart wurden, führen gemäß IFRS 15 zu einer variablen Gegenleistung, die bei Vertragsbeginn geschätzt und beibehalten wird, bis die damit verbundene Unsicherheit nachträglich behoben ist. Erträge aus Meilensteinzahlungen werden daher nur in dem Umfang erfasst, in dem es mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu einer deutlichen Umkehrung kommt; dies ist grundsätzlich der Fall, wenn alle vertraglichen, mit der Zahlung verbundenen Verpflichtungen von der Gesellschaft erfüllt werden und die Beträge nicht erstattungsfähig sind. Meilensteinzahlungen in Bezug auf „Umsatzmeilensteine“ können entstehen, wenn der Kunde eine (jährliche) Umsatzschwelle erreicht. Das Unternehmen kommt zu dem Schluss, dass es sich bei diesen Meilensteinen im Wesentlichen um umsatzabhängige Lizenzgebühren handelt, da sie nur dann fällig werden, wenn die zugrundeliegenden Umsätze getätigt werden. Somit werden die Umsätze für diese Meilensteine gemäß der Ausnahmereglung für Lizenzgebühren erfasst, wenn die jährliche Umsatzschwelle erreicht wird. 6. Sonstige Erträge Die sonstigen Erträge bestehen aus den folgenden Posten: Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR 2021 2020 Zuschüsse und Förderungen 477,3 488,9 Forschungsprämie 677,6 607,5 Sonstige Erträge 419,7 64,9 Summe 1.574,6 1.161,3 Die Position Zuschüsse und Förderungen betrifft im Wesentlichen eine FFG-Förderung für die Erforschung einer SARS-CoV-2-Therapie auf Carragelose-Basis. Diese Förderung ist nicht rückzahlbar, es sei denn, die Regeln und Vorschriften dieser Stellen werden nicht eingehalten oder die Mittel missbräuchlich verwendet. Die Position "Sonstige Erträge" beinhaltet in 2021 Erträge anlässlich der Rückgabe von Vermarktungsrechten durch einen europäischen Lizenzpartner in Höhe von TEUR 300. In Übereinstimmung mit IAS 20.10A (und IFRS 1.B10) werden die Differenzen zwischen den nominalen Zinssätzen gewährter Förderkredite für Forschung und Entwicklung und dem Marktzinssatz, der bei erstmaligem Ansatz auf 6,0 % (WAW Darlehen) bzw. 15,0 % (aws-Seedfinancing) geschätzt wurde, als staatlicher Zuschuss behandelt und über die Laufzeit der entsprechenden Finanzverbindlichkeiten erfasst (siehe Punkt 23). Dieser Zinsvorteil betrug im Jahr 2021 TEUR 59 (2020: TEUR 53) und wird in der Position „Sonstige Erträge“ ausgewiesen. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die gewährten Förderungen wurden zur Unterstützung spezifischer Forschungsprojekte verwendet und werden entsprechend dem Fortschritt des jeweiligen Projektes verbucht. Darüber hinaus können Förderungen aus der Umwandlung von Darlehen in nicht rückzahlbare Förderungen resultieren. Die Forschungsprämie, die von den österreichischen Finanzbehörden in bar ausgezahlt wird, wird mit 14,0 % (2020: 14,0 %) einer individuell gebildeten Forschungs- und Entwicklungskostenbasis errechnet. Sie wird in dem Umfang erfasst, in dem die Forschungs- und Entwicklungskosten angefallen sind. Förderungen sind nicht rückzahlbar, solange die Bedingungen für die Förderungen erfüllt sind. Gemäß IAS 20.10A wird der Vorteil eines öffentlichen Darlehens zu unter dem Marktzins liegenden Konditionen als Zuwendung der öffentlichen Hand behandelt. Der Nutzen aus der Differenz zwischen dem Marktzinssatz und dem von der staatlichen Organisation berechneten Zinssatz bemisst sich als Differenz zwischen dem nach IFRS 9 ermittelten Buchwert des Darlehens und dem erhaltenen Zufluss. Diese Leistung wird abgegrenzt (erfasst in der Position „Sonstige Verbindlichkeiten“ (siehe Punkt 25)) und über die Laufzeit der entsprechenden Finanzverbindlichkeiten gemäß IAS 20.10A erfolgswirksam erfasst. Weitere Informationen zum Marktzinssatz und zu den Nominalzinssätzen der öffentlichen Darlehen finden sich unter Punkt 24. Die Bilanzierung und Bewertung des Darlehens erfolgt gemäß IFRS 9. 7. Materialaufwand und Aufwendungen für bezogene Leistungen Die Aufwendungen für Material enthalten Aufwendungen für den Verkauf von Handelswaren (Wareneinsatz), Primärpackmittel und andere Rohstoffe für Verkaufsware sowie Aufwendungen für Laborverbrauchsmaterialien (siehe Punkt 19). Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beziehen sich hauptsächlich auf Forschungs- und Entwicklungsleistungen Dritter sowie auf Aufwendungen für Patentanmeldungen (siehe Punkt 11). 8. Personalaufwand Der Personalaufwand enthält folgende Posten: Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR 2021 2020 Gehälter –3.449,7 –3.044,3 Aufwendungen für Sozialabgaben und vom Entgelt abhängige Abgaben –860,9 –727,6 Aufwendungen für das Mitarbeiteraktienoptionsprogramm (ESOP 2019) –105,7 –311,7 Sonstiger Personalaufwand –45,4 –14,3 Summe –4.461,7 –4.097,9 Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, einen monatlichen Beitrag an die Mitarbeitervorsorgekasse zu leisten, der als beitragsorientierter Plan klassifiziert ist. Diese Beiträge werden unter den Aufwendungen für Sozialabgaben und vom Entgelt abhängige Abgaben erfasst. Aktienoptionsprogramm (ESOP) Am 1. Februar 2019 etablierte Marinomed ein Aktienoptionsprogramm für den Vorstand und für alle weiteren Mitarbeiter des Unternehmens. Die Gesamtzahl an im Rahmen des ESOP 2019 auszugebenden Aktienoptionen beträgt 43.694, wobei jede Option den Besitzer berechtigt eine Stammaktie zu zeichnen. Im Jahr 2019 wurden 21.847 Aktienoptionen an die 3 Vorstandsmitglieder der Gesellschaft sowie 19.660 Aktienoptionen an 28 Mitarbeiter aller Hierarchiestufen ausgegeben. In 2020 wurden weitere 2.478 Optionen an 8 neue Mitarbeiter ausgegeben. Bei Ausübung der Optionen kann die Gesellschaft den Anspruchsberechtigten in Aktien (equity-settled) oder in bar (cash-settled) auszahlen. Diese Entscheidung liegt im alleinigen Ermessen der Gesellschaft. Das Management plant die Anspruchsberechtigten in Aktien auszuzahlen. Zugeteilte Optionen sind nicht sofort auszuüben, sondern können erst nach „Anwachsen“ (vesting) ausgeübt werden, d.h. 25 % nach Ablauf von 12 Monaten ab dem ersten Börsenhandelstag (1. Februar 2019), dann jeweils 6,25 % nach je 3 Monaten. Der Ausübungspreis entspricht dem Angebotspreis zum Zeitpunkt des Börsengangs (= EUR 75,00). Der Ausübungszeitraum beschränkt sich jeweils auf 10 Börsenhandelstage ab dem 6. Börsenhandelstag nach der Veröffentlichung von Finanzberichten (Jahresfinanzbericht, Quartalsberichte). Weiters ist eine Kurshürde von 2,5 % pro Quartal ab dem ersten Börsenhandelstag vorgesehen (ohne Zinseszinsrechnung). Die Optionen verfallen entschädigungslos spätestens am 31. Januar 2025. Bei wirksamer Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses verfallen die bis dahin nicht erdienten Optionen sofort. Erdiente Optionen dürfen jedoch in der, auf die Beendigung folgenden Ausübungsperiode abhängig vom Erreichen der Kurshürde ausgeübt werden. Die Entwicklung der Aktienoptionen in der Berichtsperiode stellte sich wie folgt dar: Anzahl der ausgegebenen Optionen Zum 31. Dezember 2020 Zugänge Ausgeübte Optionen Verfallene Optionen Zum 31. Dezember 2021 Davon ausübbar Vorstand 21.437 - 540 - 20.897 14.069 Mitarbeiter 16.946 - 2.867 1.200 12.879 6.723 Summe 38.383 - 3.407 1.200 33.776 20.792 Wesentliche Schätzungen und Annahmen Im Ausgabezeitpunkt schätzte die Gesellschaft den beizulegenden Zeitwert einer ausgegebenen Aktienoption auf EUR 20,75 (EUR 28,94 bei im Juli 2019 ausgegebenen Optionen, EUR 33,92 bei im September 2020 ausgegebenen Optionen). Der beizulegende Zeitwert der Aktienoptionen wurde unter Anwendung einer Monte Carlo-Simulation berechnet. Aufgrund des Mangels einer ausreichend langen Kurshistorie für die Marinomed Aktie wurde die erwartete Volatilität von historischen Daten einer repräsentativen Peer Group abgeleitet. Weiters wurden zukünftige Dividendenschätzungen, Fluktuationen und Ausübungszeitpunkte berücksichtigt. Darüber hinaus lagen den Modellberechnungen folgende Annahmen zugrunde: • Ausübungspreis EUR 75,00 • Erwartete Volatilität 37 % • Risikoloser Zinssatz 0,00 % - 0,68 % 9. Abschreibungen In der Gesamtergebnisrechnung sind Aufwendungen für Abschreibungen wie folgt enthalten: Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR 2021 2020 Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte –237,6 –203,4 Abschreibungen auf Sachanlagen –371,3 –225,0 Summe –608,9 –428,4 Weitere Angaben zu Abschreibungen finden sich auch in Punkt 16 und 17. 10. Sonstige Aufwendungen Die sonstigen Aufwendungen beinhalten die folgenden Posten (Art der Aufwendungen): Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR 2021 2020 Gebühren –76,7 –68,1 Instandhaltungsaufwendungen –224,2 –152,1 Betriebskosten –61,7 –64,3 Versicherungen –42,6 –39,7 Fracht –30,4 –18,9 Reisekosten –21,4 –13,2 Fahrzeugkosten –13,3 –9,3 Telekommunikationsaufwand –32,2 –26,1 Umzugskosten –30,5 –38,0 Aus- und Fortbildung –40,5 –19,1 Büro- und Verwaltungsaufwand –57,8 –39,4 Marketing/PR-Aufwand –365,8 –271,2 Beratungsaufwand –980,8 –1.005,2 Schadensfälle –0,6 - Sonstige Aufwendungen –94,5 –44,6 Summe –2.073,1 –1.809,2 Die Beratungsaufwendungen enthalten Aufwendungen für Rechtsberatung und sonstige Beratungsdienstleistungen. 11. Forschungs- und Entwicklungsaufwand Im laufenden Geschäftsjahr sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen angefallen, die in den folgenden Positionen der Gesamtergebnisrechnung enthalten sind: Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR 2021 2020 Personalaufwand –1.979,6 –1.783,7 Aufwendungen für bezogene Leistungen –3.013,7 –2.708,1 Materialaufwand –357,4 –213,9 Sonstige Aufwendungen –323,2 –250,3 Abschreibungen –424,9 –294,0 Finanzaufwendungen –1.405,7 –692,6 Summe –7.504,4 –5.942,6 Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen betreffen in 2021 wie auch im Vorjahr im Wesentlichen klinische Studien und teilen sich in 2021 gleichmäßig zwischen den Segmenten Marinosolv und Carragelose auf. In 2020 lag der Fokus klar auf dem Carragelose-Segment. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Forschungs- und Entwicklungskosten werden in der Regel als Aufwand erfasst. Bezüglich nach IAS 38 als immaterieller Vermögenswert aktivierter Entwicklungskosten wird auf die Ausführungen in Punkt 17 verwiesen. 12. Finanzerträge und Finanzaufwendungen Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR 2021 2020 Zinsertrag Bankeinlagen 0,0 0,1 Summe 0,0 0,1 Zinsen und ähnliche Aufwendungen EIB Darlehen –1.329,4 –625,0 Immobilienfinanzierung –72,0 –4,2 Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen –107,6 –84,4 Summe –1.509,1 –713,7 Sonstige Finanzerträge/(-aufwendungen) Buchwertanpassungen (gemäß IFRS 9.B5.4.6) –40,4 522,9 Summe –40,4 522,9 Summe Finanzergebnis –1.549,5 –190,7 Davon Finanzertrag 0,0 523,0 Davon Finanzaufwand –1.549,5 –713,7 Der Zinsertrag ergibt sich aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Die Zinsaufwendungen bestehen aus den auf alle Finanzverbindlichkeiten anfallenden Zinsen und werden bei Entstehung des Anspruchs als Aufwand erfasst. Wie nach IFRS 7.20 vorgeschrieben, sind die Zinsen der Finanzinstrumente folgendermaßen klassifiziert: alle Beträge in TEUR Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten FVTPL (zu Handelszwecken gehalten) Summe Finanzergebnis gemäß Gesamtergebnisrechnung Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020 Finanzertrag 0,1 522,9 - 523,0 Finanzaufwendungen - –713,7 - –713,7 Summe 0,1 –190,8 - –190,7 alle Beträge in TEUR Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten FVTPL (zu Handelszwecken gehalten) Summe Finanzergebnis gemäß Gesamtergebnisrechnung Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2021 Finanzertrag 0,0 - - 0,0 Finanzaufwendungen - –1.519,2 –30,2 –1.549,5 Summe 0,0 –1.519,2 –30,2 –1.549,5 13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR 2021 2020 Laufende Steuern –4,6 –3,5 Ausländische Quellensteuer –192,5 - Summe –197,1 –3,5 Der Steueraufwand betrifft im Wesentlichen einbehaltene Quellensteuern für im Ausland erzielte Einkünfte aus Lizenzvereinbarungen. Aus dem oben dargestellen Steueraufwand waren in 2021 TEUR 96 zahlungswirksam (2020: TEUR 0). Die Überleitung des bilanziellen Ergebnisses auf den Steueraufwand stellt sich wie folgt dar: Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR 2021 2020 Gewinn/(Verlust) vor Steuern –5.694,2 –6.006,7 Steuerertrag (-aufwand) zu 25 % 1.423,5 1.501,7 Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen –48,6 –99,7 Steuerfreie Erträge 184,6 163,2 Effekt von Eigenkapitaltransaktionskosten 0,2 - Auswirkungen von nicht erfassten latenten Steuern –1.559,8 –1.565,2 Ausländische Quellensteuer –192,5 - Mindestkörperschaftssteuer –4,6 –3,5 Steueraufwand (vor Verlustvorträgen) –197,1 –3,5 Sonstige steuerliche Anpassungen - - Summe Ertragsteueraufwand –197,1 –3,5 Latente Steuern Temporäre Differenzen, die zu latenten Steuerschulden von TEUR 765,3 (2020: TEUR 599,4) führen, werden mit latenten Steueransprüchen aufgerechnet, die hauptsächlich aus steuerlichen Verlustvorträgen resultieren, die in gleicher Höhe und in der gleichen Periode bei derselben Steuerbehörde auftreten. Darüber hinaus wurden keine latenten Steueransprüche in der Bilanz aktiviert bzw. Auswirkungen in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR 2021 2020 Latenter Steueranspruch aus steuerlichen Verlustvorträgen 11.144,7 9.453,2 Sachanlagen 3,0 - kurzfristigen Forderungen 34,9 33,2 Darlehen 32,4 4,1 sonstige finanziellen Verbindlichkeiten 7,2 - sonstigen Verbindlichkeiten 11,1 11,0 Nicht-Ansatz von latenten Steueransprüchen –10.468,1 –8.902,1 Summe latente Steueransprüche 765,3 599,4 Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR 2021 2020 Latente Steuerschuld aus immateriellen Vermögenswerten - Software –13,9 –2,0 immateriellen Vermögenswerten - Entwicklungskosten –457,6 –465,3 Sachanlagen –11,5 –14,1 Vorräte –27,8 –25,7 kurzfristigen Forderungen –246,9 –3,4 Darlehen –7,2 –88,9 Wandelanleihe –0,3 sonstigen Verbindlichkeiten –0,1 - Summe latente Steuerschuld –765,3 –599,4 Latente Steuern, saldiert - - Zum 31. Dezember 2021 hat das Unternehmen nicht angesetzte latente Steueransprüche von TEUR 10.468,1 (2020: TEUR 8.902,1), die sich hauptsächlich aus kumulativen steuerlichen Verlustvorträgen in Bezug auf Verluste in Höhe von TEUR 44.551,8 (2020: TEUR 37.812,8) ergeben. Da sich das Unternehmen in einer Verlustposition befindet und in der Vergangenheit Verluste aufwies, wurde kein latenter Steueranspruch angesetzt. Die steuerlichen Verlustvorträge verfallen nicht. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Ertragsteueraufwand (oder -ertrag) für die Periode ist die auf den zu versteuernden Ertrag der laufenden Periode zu zahlende Steuer, basierend auf dem anzuwendenden Ertragsteuersatz (bereinigt um Veränderungen der latenten Steueransprüche und -schulden, die auf temporäre Differenzen und ggf. noch nicht genutzte steuerliche Verluste zurückzuführen sind - siehe unten). Latente Ertragsteuern (Erträge oder Aufwendungen) resultieren aus temporären Differenzen zwischen dem Buchwert eines Vermögensgegenstands oder einer Verbindlichkeit in der Bilanz und seinem Steuerwert. Die aktiven/passiven latenten Steuern spiegeln gemäß IAS 12 (Ertragsteuern) alle temporären Bewertungs- und Bilanzierungsunterschiede zwischen Steuerbilanz und IFRS-Abschluss wider. Latente Ertragsteuern werden in voller Höhe anhand der bilanzorientierten Verbindlichkeiten-Methode auf temporäre Differenzen gebildet. Steuerliche Verlustvorträge werden bei der Berechnung der aktiven latenten Steuern berücksichtigt. Latente Ertragsteueransprüche wurden bis zum Ende der Berichtsperiode nicht angesetzt, da es nicht absehbar ist, wann zukünftige zu versteuernde Gewinne verfügbar sein werden, gegen die temporäre Differenzen verwendet werden können. Wesentliche Schätzungen und Annahmen Für einen noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvortrag oder nicht genutzte Steuerguthaben wird ein latenter Steueranspruch nur dann angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste und noch nicht genutzten Steuerguthaben verwendet werden können. Das Unternehmen befindet sich in einer Verlustsituation und wies in der Vergangenheit eine Folge von Verlusten auf. Deshalb kann das Unternehmen einen latenten Steueranspruch aus nicht genutzten steuerlichen Verlusten oder Steuerguthaben nur ansetzen, soweit das Unternehmen über ausreichende zu versteuernde temporäre Differenzen verfügt, oder soweit überzeugende substanzielle Hinweise dafür vorliegen, dass ein ausreichend zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die ungenutzten steuerlichen Verluste oder ungenutzten Steuerguthaben verwendet werden können. Ein erhebliches Maß an Ermessensausübung durch die Geschäftsleitung ist für die Entscheidung erforderlich, ob solche latenten Steueransprüche angesetzt werden können, und falls ja, welcher Betrag unter Berücksichtigung des wahrscheinlichen zeitlichen Eintritts und der Höhe der künftig zu versteuernden Ergebnisse in Verbindung mit künftigen Steuerstrategien anzusetzen ist. Auf dieser Grundlage hat das Unternehmen entschieden, dass es latente Steueransprüche auf steuerliche Verlustvorträge nicht ansetzen kann, soweit diese nicht mit vorhandenen latenten Steuerschulden verrechnet werden können, da es gegenwärtig nicht genug überzeugende Nachweise dafür gibt, wann zukünftig zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden. Hätte das Unternehmen sämtliche nicht angesetzte latente Steueransprüche ansetzen können, so hätten sich der Gewinn und das Eigenkapital um TEUR 10.468,1 (2020: TEUR 8.902,1) erhöht. 14. Ergebnis je Aktie Unverwässertes Ergebnis je Aktie Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird errechnet, indem der auf die Aktionäre entfallende Reingewinn/-verlust durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während des Jahres in Umlauf befindlichen Aktien geteilt wird. Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2021 2020 Gewinn (Verlust) für die Periode (in TEUR) –5.891,3 –6.010,2 Gewichtete durchschnittliche Anzahl der in Umlauf befindlichen Aktien 1.475.850 1.471.257 Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) –4,0 –4,1 Am 17. September 2018 hat die außerordentliche Hauptversammlung die Erhöhung der Aktienanzahl von 132.360 Aktien um 867.640 Aktien auf 1.000.000 Aktien beschlossen. Alle Aktionäre haben auf Pro-rata-Basis die neuen Aktien nominal gezeichnet. Die Anzahl der ausgegebenen Aktien erhöhte sich durch den Börsengang am 1. Februar 2019 um 260.000, am 20. Februar 2019 durch die Wandlung der Wandelanleihe um 170.772 und am 28. Februar 2019 durch die Ausübung des Greenshoe um weitere 39.000. In den Jahren 2020 und 2021 wurden insgesamt 7.272 Aktien im Rahmen des Mitarbeiteraktienoptionsprogramms ausgegeben. Durch Wandlung der Convertible Notes aus der ersten Tranche des CNFP wurden im Jahr 2021 3.116 Aktien ausgegeben. Unter Berücksichtigung dieser Kapitalmaßnahmen ergibt sich 2021 eine gewichtete durchschnittliche Anzahl der in Umlauf befindlichen Aktien von 1.475.850 (2020: 1.471.257). Verwässertes Ergebnis je Aktie Das unverwässerte und verwässerte Ergebnis je Aktie ist in 2021 und 2020 ident, da zum 31. Dezember 2021 12.984 (31. Dezember 2020: 24.586) noch nicht erdiente Aktienoptionen sowie 3.684 (31. Dezember 2020: 0) noch nicht in Eigenkapital gewandelte Wandelanleihen nicht in der Berechnung der potenziell verwässernden Aktien einbezogen werden, da diese, auf Grund der negativen Ergebnisse, für das Geschäftsjahr 2021 und 2020 einer Verwässerung entgegenwirken. Diese Aktien könnten in der Zukunft möglicherweise einen verwässernden Effekt hervorrufen. 15. Angaben zur Kapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung zeigt die Veränderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die sich aus dem Mittelzufluss und -abfluss während der Berichtsperiode ergeben, und unterscheidet zwischen Zahlungsströmen aus betrieblicher, Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Die in der Kapitalflussrechnung ausgewiesenen Mittel sind Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit zeigt die Zahlungsströme aus der Bereitstellung und Annahme von Handelswaren und Dienstleistungen während der Berichtsperiode und beinhaltet Veränderungen im Betriebskapital. Cashflow aus der Investitionstätigkeit Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit umfasst im Wesentlichen Mittelabflüsse für den Kauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten. Überleitung der Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit Die folgende Tabelle zeigt Veränderungen bei den Verbindlichkeiten des Unternehmens aus der Finanzierungstätigkeit, einschließlich der zahlungswirksamen und nicht zahlungswirksamen Veränderungen. Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit sind solche, für die in der Kapitalflussrechnung des Unternehmens Zahlungsströme als Cashflow aus Finanzierungstätigkeit klassifiziert wurden bzw. werden. alle Beträge in TEUR EIB Darlehen Immobilien- finanzierung Andere Finanz- verbindlichkeiten Buchwert zum 1. Januar 2020 4.069,7 - 570,8 Finanzierungs-Cashflow 5.000,0 3.000,0 –288,7 Nicht cash- wirksame Veränderung Buchwertanpassungen (gemäß IFRS 9.B5.4.6) –522,9 - - Umklassifizierung von Rückstellungen in Finanzverbindlichkeiten 510,0 Umklassifizierung von Fördermitteln – unter dem Marktzins –35,7 Effektivzinsen 625,4 5,8 68,8 Gezahlte Zinsen –40,0 –134,8 –14,1 Buchwert zum 31. Dezember 2020 9.132,3 2.871,0 811,1 alle Beträge in TEUR EIB Darlehen Immobilien- finanzierung Andere Finanz- verbindlichkeiten Buchwert zum 1. Januar 2021 9.132,3 2.871,0 811,1 Finanzierungs-Cashflow - 1.800,0 276,9 Nicht cash- wirksame Veränderung Aktivierung Nutzungsrecht - - 49,6 Wandlung Convertible Note –300,0 Buchwertanpassungen (gemäß IFRS 9.B5.4.6) 7,3 2,8 - Effektivzinsen 1.329,0 72,0 102,8 Andere nicht cash-wirksame Veränderungen - –8,9 9,7 Gezahlte Zinsen –225,3 –87,2 –45,1 Buchwert zum 31. Dezember 2021 10.243,3 4.649,9 905,1 16. Sachanlagen alle Beträge in TEUR IT- Ausstattung Labor- ausstat - tung Sonstige Anlagen, Betriebs- und Geschäfts ausstattung Vermögenswert aus einem Nutzungsrecht Grundstücke und Gebäude Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau Summe Zum 1. Januar 2020 Anschaffungskosten 109,1 544,7 110,9 123,4 358,9 1.825,5 3.072,5 Kumulierte Abschreibung –67,4 –368,2 –64,1 –81,8 - - –581,5 Buchwert 41,7 176,5 46,8 41,6 358,9 1.825,5 2.491,0 Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020 Anfangsbuchwert 41,7 176,5 46,8 41,6 358,9 1.825,5 2.491,0 Zugänge 118,5 78,4 110,3 - 4,8 3.424,5 3.736,6 Abgänge –0,2 –0,2 –0,7 - - - –1,2 Umbuchungen - - - - 2.288,0 –2.288,0 - Abschreibung –35,4 –38,7 –29,5 –41,6 –44,7 - –189,8 Buchwert 124,6 216,0 126,9 - 2.607,0 2.962,0 6.036,6 Zum 31. Dezember 2020 Anschaffungskosten 221,4 609,3 203,6 123,4 2.651,7 2.962,0 6.771,4 Kumulierte Abschreibung –96,8 –393,3 –76,7 –123,4 –44,7 - –734,9 Buchwert 124,6 216,0 126,9 - 2.607,0 2.962,0 6.036,4 Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2021 Anfangsbuchwert 124,6 216,0 126,9 - 2.607,0 2.962,0 6.036,4 Zugänge 35,3 37,9 163,1 49,6 93,9 357,2 736,9 Abgänge - - - - - –3,5 –3,5 Umbuchungen - - 173,8 - 3.141,9 –3.315,7 - Abschreibung –44,3 –43,4 –74,8 –1,6 –174,1 - –338,1 Buchwert 115,6 210,4 389,0 48,1 5.668,7 - 6.431,7 Zum 31. Dezember 2021 Anschaffungskosten 253,2 646,5 540,5 49,6 5.887,5 - 7.377,2 Kumulierte Abschreibung –137,6 –436,0 –151,5 –1,6 –218,8 - –945,5 Buchwert 115,5 210,4 389,0 48,1 5.668,7 - 6.431,7 Zum 31. Dezember 2021 sind voll abgeschriebene Sachanlagen mit Anschaffungskosten in Höhe von TEUR 403,9 (2020: EUR 321,5) weiterhin in Gebrauch. Das Unternehmen hat eine Reihe von Vereinbarungen geschlossen, die finanzielle Verpflichtungen für die Zukunft beinhalten, die sich auf die Errichtung des neuen Firmenstandorts in Korneuburg beziehen. Die im Rahmen dieser Vereinbarungen zu leistenden verbleibenden Zahlungen betragen TEUR 0 (2020: TEUR 1.120). Diese waren zur Gänze innerhalb eines Jahres fällig (siehe auch Punkt 28). Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau betreffen das neue Betriebsgrundstück in Korneuburg. Am 6. September 2019 erwarb Marinomed eine Liegenschaft kurz vor der Stadtgrenze Wiens. Auf dem Grundstück entstand die neue Zentrale des Unternehmens, indem ein Bestandsgebäude saniert und ein Laborgebäude errichtet wurde. Im Geschäftsjahr 2021 hat Marinomed in das neue Gebäude in Summe TEUR 337 (2020: TEUR 3.429) investiert. Die Posten Laborausstattung sowie Sonstige Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung beinhalten die folgenden Beträge, bei denen das Unternehmen Leasingnehmer ist (siehe Punkt 23). Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR 2021 2020 Leasing von Laborausstattung Anschaffungskosten 132,3 132,3 Kumulierte Abschreibung –117,2 –105,2 Nettobuchwert 15,1 27,1 Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR 2021 2020 Sonstige Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Anschaffungskosten 49,6 65,0 Kumulierte Abschreibung –1,6 –41,3 Nettobuchwert 48,1 23,7 Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bilanziert. Die historischen Anschaffungskosten umfassen den Anschaffungspreis, Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten abzüglich erhaltener Abschläge auf den Anschaffungspreis. Nachträgliche Kosten werden in den Buchwert des Vermögenswerts einbezogen oder gegebenenfalls als separater Vermögenswert erfasst, jedoch nur dann, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen aus dem Vermögenswert zufließen wird und die Kosten des Vermögenswerts verlässlich ermittelt werden können. Der Buchwert des ersetzten Teils wird ausgebucht. Alle anderen Reparatur- und Instandhaltungskosten werden in der Berichtsperiode, in der sie anfallen, in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Die Abschreibung der Vermögenswerte erfolgt linear über die geschätzte Nutzungsdauer. Bei der Berechnung der geschätzten Nutzungsdauer wurde die wirtschaftliche und technische Lebenserwartung berücksichtigt. Die geschätzte Nutzungsdauer der Sachanlagen ist in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 wie folgt: 2-5 Jahre für IT-Geräte, 2-8 Jahre für Laborgeräte, 4-10 Jahre für sonstige Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung und 30 Jahre für das Gebäude. Die Restwerte und Nutzungsdauern der Vermögenswerte werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Wenn Vermögenswerte verkauft, stillgelegt oder verschrottet werden, wird die Differenz zwischen dem Nettoerlös und dem Nettobuchwert des Vermögenswerts als sonstige Gewinne (Verluste) erfasst. Fremdkapitalkosten, die direkt dem Bau einer qualifizierenden Sachanlage (für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen) zugeordnet werden können, werden nach IAS 23 aktiviert. Die Voraussetzung zur Aktivierung von Fremdkapitalkosten nach IAS 23 waren in den Jahren 2020 und 2021 bei keiner Sachanlage erfüllt. 17. Immaterielle Vermögenswerte Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte: alle Beträge in TEUR Entwicklungs- kosten Software Gekaufte Patente Summe Zum 1. Januar 2020 Anschaffungskosten 2.543,8 167,1 - 2.710,9 Kumulierte Abschreibung –1.023,3 –62,2 - –1.085,6 Buchwert 1.520,5 104,9 - 1.625,4 Geschäftsjahr 31. Dezember 2020 Anfangsbuchwert 1.520,5 104,9 - 1.625,4 Zugänge - Käufe - 37,1 100,0 137,1 Zugänge - Entwicklung 497,7 - - 497,7 Abgänge - - - - Abschreibung –156,9 –46,4 - –203,4 Buchwert 1.861,2 95,6 100,0 2.056,8 Anschaffungskosten 3.041,5 204,3 100,0 3.345,8 Kumulierte Abschreibung –1.180,3 –108,6 - –1.288,9 Buchwert 1.861,2 95,6 100,0 2.056,8 Geschäftsjahr 31. Dezember 2021 Anfangsbuchwert 1.861,2 95,6 100,0 2.056,8 Zugänge - Käufe - 39,0 - 39,0 Zugänge - Entwicklung 149,0 - - 149,0 Abgänge - - - - Abschreibung –179,8 –50,6 –7,1 –237,6 Buchwert 1.830,5 84,0 92,9 2.007,3 Zum 31. Dezember 2021 Anschaffungskosten 3.190,5 243,3 100,0 3.533,8 Kumulierte Abschreibung –1.360,1 –159,3 –7,1 –1.526,5 Buchwert 1.830,5 84,0 92,9 2.007,3 Die Zugänge innerhalb der Immateriellen Vermögenswerten beziehen sich überwiegend auf externe Entwicklungskosten und hier im Speziellen die Vorbereitung für die Anmeldung zur Marktzulassung für das Leitprodukt der Marinosolv-Plattform, Budesolv. Das Unternehmen hat eine Reihe von Vereinbarungen geschlossen, die finanzielle Verpflichtungen für die Zukunft beinhalten, die sich auf bezogene Leistungen von Dritten in Verbindung mit der Durchführung von klinischen Studien und anderen F&E-Aktivitäten beziehen und die als Entwicklungskosten aktiviert werden. Die im Rahmen dieser Vereinbarungen zu leistenden verbleibenden Zahlungen betragen TEUR 0 (2020: TEUR 112). Diese waren zur Gänze innerhalb eines Jahres fällig (siehe auch Punkt 28). Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene Lizenzen für Computersoftware werden auf Basis der Kosten für den Erwerb und die Inbetriebnahme der Software aktiviert. Diese Kosten werden in den Jahren 2020 und 2021 linear über die geschätzte Nutzungsdauer (3-5 Jahre) abgeschrieben. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (IAS 38) werden als Kosten definiert, die für aktuelle oder geplante Aktivitäten mit der Aussicht, neue wissenschaftliche oder technische Erkenntnisse zu gewinnen, anfallen. Entwicklungskosten werden definiert als Kosten für die Anwendung von Forschungsergebnissen oder von anderem Fachwissen auf die Produktion, Produktionsmethoden, Dienstleistungen oder Handelswaren, die vor Beginn der kommerziellen Produktion oder Nutzung entstehen. Sämtliche Forschungskosten werden als Aufwand erfasst. Entwicklungsaufwendungen für ein einzelnes Projekt werden als immaterieller Vermögenswert erfasst, wenn das Unternehmen Folgendes nachweisen kann: Es ist technisch möglich, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen, sodass er zur Nutzung oder zum Verkauf zur Verfügung steht; die Geschäftsleitung beabsichtigt, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen und ihn zu nutzen oder zu veräußern; das Unternehmen ist fähig, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen; es kann nachgewiesen werden, wie der immaterielle Vermögenswert einen wahrscheinlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzen generieren wird; es stehen angemessene technische, finanzielle und/oder andere Ressourcen zur Verfügung, um die Entwicklung abzuschließen und den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen; und die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren Ausgaben können verlässlich bewertet werden. Der erstmalig erfasste Betrag für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte ist die Summe der direkt zurechenbaren Kosten, die ab dem Zeitpunkt anfallen, an dem der immaterielle Vermögenswert erstmals die oben genannten Ansatzkriterien erfüllt. Soweit keine selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte erfasst werden können, werden Entwicklungskosten in der Periode, in der sie anfallen, erfolgswirksam erfasst. Nach dem erstmaligen Ansatz werden selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen auf der gleichen Basis wie separat erworbene immaterielle Vermögenswerte ausgewiesen. Die Abschreibung des Vermögenswerts beginnt, wenn die Entwicklung abgeschlossen ist und der Vermögenswert zur Nutzung zur Verfügung steht. Die Abschreibung erfolgt linear über den Zeitraum des erwarteten zukünftigen Nutzens. Wesentliche Schätzungen und Annahmen Entwicklungskosten werden in Übereinstimmung mit den obenstehenden Rechnungslegungsgrundsätzen aktiviert. Die erstmalige Aktivierung der Kosten beruht auf der Beurteilung der Geschäftsleitung, dass die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit erwiesen ist. Ab dem Start der Vermarktung des Produktes werden keine weiteren Entwicklungskosten aktiviert. Nach diesem Datum angefallene Entwicklungskosten, die unmittelbar der Entwicklungstätigkeit zuzurechnen sind, wurden als immaterieller Vermögenswert aktiviert. Unmittelbar zurechenbare Kosten umfassen Mitarbeiterkosten, Materialkosten, Auftragsforschung sowie einen angemessenen Teil der betreffenden Gemeinkosten. Aktivierte Entwicklungskosten werden als immaterieller Vermögenswert ausgewiesen und über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer wird auf der Grundlage der Laufzeit des entsprechenden Patents geschätzt, d. h. des Zeitraums, über den das Unternehmen einen wirtschaftlichen Nutzen erwartet, das sind 14,8-16,5 Jahre für Entwicklungskosten, bei denen die Abschreibungsperiode bereits begonnen hat. Die Geschäftsleitung überwacht ständig die Werthaltigkeit der aktivierten Entwicklungskosten sowie den Abschreibungszeitraum. Sofern die künftige Marktentwicklung Anpassungen erforderlich macht, werden diese vorgenommen. 18. Vorräte In den Vorräten sind folgende Posten enthalten: Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR 2021 2020 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 815,7 561,3 Bulkware 4,1 - Handelswaren zum Verkauf 111,1 102,9 In Produktion befindliche Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 96,6 261,9 Summe 1.027,4 926,1 Die im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2021 als Aufwand erfassten Vorräte beliefen sich auf TEUR 6.055,2 (2020: TEUR 5.199,5). Diese wurden in der Gesamtergebnisrechnung unter dem Posten „Materialaufwand“ ausgewiesen. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Anschaffungskosten der erworbenen Vorräte werden nach ihrer spezifischen Identifizierung zugeordnet und beinhalten die Anschaffungskosten nach Abzug von Rabatten und Skonti. Der Nettoveräußerungswert stellt den geschätzten Verkaufspreis im normalen Geschäftsverlauf abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten Verkaufskosten dar. 19. Finanzinstrumente Gemäß IFRS 9 und IFRS 7 werden die Finanzinstrumente wie folgt klassifiziert: Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020 alle Beträge in TEUR Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte Vermögenswerte laut Bilanz Langfristige Forderungen 3,5 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 2.333,4 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 9.206,9 Summe 11.543,9 alle Beträge in TEUR Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten laut Bilanz Darlehen 12.814,0 Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 2.512,7 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.975,8 Summe 17.302,5 Periode zum 31. Dezember 2021 alle Beträge in TEUR Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte Vermögenswerte laut Bilanz Langfristige Forderungen 0,5 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 3.576,9 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 5.802,1 Summe 9.379,5 alle Beträge in TEUR Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten FVTPL Verbindlichkeiten laut Bilanz Finanzverbindlichkeiten 15.798,3 - Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 1.161,8 28,6 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.994,9 - Summe 18.955,0 28,6 Zum 31. Dezember 2021 hielt das Unternehmen keine finanziellen Vermögenswerte, die als FVTPL oder als FVTOCI klassifiziert werden. Finanzielle Verbindlichkeiten, die als FVTPL klassifiziert werden, umfassen Verbindlichkeiten, die der Definition „zu Handelszwecken gehalten“ gemäß IFRS 9 entsprechen. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, die als FVTPL klassifiziert werden beinhalten zum 31. Dezember 2021 ausschließlich das Eigenkapitalwandlungsrecht einer Convertible Note (siehe auch Punkt 23). Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden in der Bilanz unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen ausgewiesen (siehe auch Punkt 20). Der Buchwert der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten stellt eine angemessene Annäherung an den beizulegenden Zeitwert dar, da die Auswirkungen der Abzinsung nicht wesentlich sind. Die Buchwerte der kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden aufgrund ihrer relativ kurzen Laufzeit mit einem Betrag angesetzt, der eine Annäherung an ihren beizulegenden Zeitwert darstellt. Näheres zu den langfristigen Verbindlichkeiten (Darlehen) siehe Punkt 23. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Finanzinstrumente und finanzielle Verbindlichkeiten werden erfasst, wenn das Unternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Finanzinstrumente werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Transaktionskosten, die dem Erwerb oder der Ausgabe von Finanzinstrumenten (mit Ausnahme von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden) direkt zugerechnet werden können, werden beim erstmaligen Ansatz dem beizulegenden Zeitwert des Finanzinstruments hinzugefügt oder von diesem abgezogen. Transaktionskosten, die dem Erwerb von Finanzinstrumenten, die nach FVTPL bewertet werden, direkt zurechenbar sind, werden sofort erfolgswirksam im Finanzertrag oder Finanzaufwand erfasst. Finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz klassifiziert, ob sie in der Folge zu (a) fortgeführten Anschaffungskosten, (b) nach FVTOCI oder (c) nach FVTPL bewertet werden. Die Klassifizierung hängt vom Geschäftsmodell des Unternehmens für die Verwaltung der finanziellen Vermögenswerte und den vertraglichen Bedingungen der Cashflows ab. Damit ein finanzieller Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert nach FVTOCI bewertet werden kann, muss dieser Cashflows auslösen, die ausschließlich Zahlungen von Kapital und Zinsen („solely payments of principal and interest“; SPPI) auf den ausstehenden Kapitalbetrag sind. Diese Bewertung wird als SPPI-Test bezeichnet und ist für jedes Finanzinstrument einzeln vorzunehmen. Das Geschäftsmodell des Unternehmens für die Verwaltung von finanziellen Vermögenswerten bezieht sich darauf, wie es seine finanziellen Vermögenswerte verwaltet, um Cashflows zu generieren. Das Geschäftsmodell bestimmt, ob die Cashflows in erster Linie aus der Einnahme vertraglicher Cashflows, dem Verkauf der finanziellen Vermögenswerte oder beidem resultieren. Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, die die Lieferung von Vermögenswerten innerhalb eines Zeitrahmens erfordern, der durch Vorschriften oder Regelungen am Markt festgelegt wurde (marktübliches Geschäft), werden am Handelstag, d. h. dem Tag, an dem sich das Unternehmen zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswertes verpflichtet, erfasst. Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten sind derzeit die einzige für das Unternehmen relevante Kategorie und beinhalten finanzielle Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme gehalten werden, wobei diese Cashflows ausschließlich Kapital- und Zinszahlungen darstellen. Die finanziellen Vermögenswerte des Unternehmens zu fortgeführten Anschaffungskosten beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen. Sie sind in den kurzfristigen Vermögenswerten enthalten, mit Ausnahme von Positionen mit Laufzeiten von mehr als zwölf Monaten nach Ende der Berichtsperiode, die als langfristige Vermögenswerte klassifiziert werden. Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten werden in der Folge unter Anwendung der Effektiv-zinsmethode bewertet und unterliegen einer Wertminderung. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird. Das Unternehmen verfügt derzeit weder über zum beizulegenden Zeitwert nach FVTOCI noch zum beizulegenden Zeitwert nach FVTPL bewertete finanzielle Vermögenswerte. Finanzielle Verbindlichkeiten Finanzverbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz klassifiziert, ob sie in der Folge zu (a) fortgeführten Anschaffungskosten oder (b) nach FVTPL bewertet werden und umfassen Darlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten. Finanzverbindlichkeiten werden nach FVTPL bewertet, wenn die Finanzverbindlichkeit (i) eine bedingte Gegenleistung eines Erwerbers bei einem Unternehmenszusammenschluss ist, (ii) zu Handelszwecken gehalten wird oder (iii) als FVTPL definiert ist. Finanzverbindlichkeiten werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie zum Zwecke des kurzfristigen Rückkaufs entstehen. Diese Kategorie umfasst auch vom Unternehmen abgeschlossene derivative Finanzinstrumente, die nicht als Sicherungsinstrumente in Sicherungsbeziehungen im Sinne von IFRS 9 ausgewiesen sind. Getrennte, eingebettete Derivate werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten ausgewiesen, es sei denn, sie werden als wirksame Sicherungsinstrumente ausgewiesen. Gewinne oder Verluste aus zu Handelszwecken gehaltenen Verbindlichkeiten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Finanzielle Verbindlichkeiten, die beim erstmaligen Ansatz als FVTPL designiert werden, werden zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes und nur dann als solche designiert, wenn die Kriterien des IFRS 9 erfüllt sind. Finanzielle Verbindlichkeiten, die (i) keine bedingte Gegenleistung eines Erwerbers bei einem Unternehmenszusammenschluss sind, (ii) nicht zu Handelszwecken gehalten werden oder (iii) nicht als FVTPL ausgewiesen sind, werden in der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode ausgewiesen. Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten einer Finanzverbindlichkeit und zur Verteilung des Zinsaufwands auf die jeweilige Periode. Der Effektivzinssatz ist der Zinssatz, der die geschätzten zukünftigen Barzahlungen (einschließlich aller gezahlten oder erhaltenen Gebühren und Punkte, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes, der Transaktionskosten und anderer Prämien oder Rabatte bilden) über die erwartete Laufzeit der finanziellen Verbindlichkeit oder (gegebenenfalls) einen kürzeren Zeitraum auf die fortgeführten Anschaffungskosten einer finanziellen Verbindlichkeit genau abzinst. Diese Kategorie gilt grundsätzlich für Darlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten. Im Februar 2019 erhielt Marinomed eine Darlehenszusage von bis zu EUR 15 Mio. von der Europäischen Investitionsbank. Die Auszahlung von insgesamt drei Tranchen erfolgte von 2019 bis Q1/2022 und war an das Erreichen bestimmter vetraglich definierter Meilensteine gebunden. Jede Tranche hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Marinomed hat neben fixen Zinszahlungen auch umsatzabhängige Tantiemen zu leisten (für weitere Einzelheiten siehe Punkt 23). Revidiert das Unternehmen seine Schätzungen bezüglich der Zahlungsein- und -ausgänge, passt es die fortgeführten Anschaffungskosten des EIB Darlehens gemäß IFRS 9.B5.4.6 an die revidierten geschätzten vertraglichen Zahlungsströme an. Das Unternehmen berechnet die fortgeführten Anschaffungskosten des EIB Darlehens als Barwert der geschätzten künftigen vertraglichen Zahlungsströme neu, die zum ursprünglichen Effektivzinssatz des Finanzinstruments abgezinst werden. Die Anpassung wird als Ertrag oder Aufwand erfolgswirksam erfasst (siehe Punkt 12). Wandelanleihen werden auf Grund der Nichterfüllung des fixed-for-fixed Kriteriums bis zur Wandlung in Eigenkapital als Finanzverbindlichkeiten bilanziert (siehe auch Punkt 23). Die Rechte zur Wandlung in Eigenkapital aus dem Wandelanleihenprogramm, das in der Bilanz unter der Position „Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten“ ausgewiesen wird, wird als eingebettetes Derivat der Anleihe eingestuft und vom Hauptvertrag getrennt (zu Handelszwecken gehaltene Derivate gemäß IFRS 9 Anhang A). Der beizulegende Zeitwert des derivativen Instruments wurde als Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert des hybriden Instruments und dem beizulegenden Zeitwert des Basisvertrags berechnet. Das Unternehmen hat für bestimmte Forschungs- und Entwicklungsprojekte Darlehen von verschiedenen staatlichen Stellen erhalten, die in der Bilanz unter den Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen sind. Diese Darlehen werden unter dem Marktzinssatz verzinst. Der Differenzbetrag zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Nominalwert wird gemäß IAS 20.10A als Förderung behandelt (für weitere Einzelheiten siehe Punkt 6). Die Bilanzierung und Bewertung der Darlehen erfolgt nach IFRS 9. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verpflichtungen zur Zahlung von Gütern oder Dienstleistungen, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von Lieferanten erworben wurden. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden als kurzfristige Verbindlichkeiten klassifiziert, wenn die Zahlung innerhalb eines Jahres oder früher fällig ist. Anderenfalls werden sie als langfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden zunächst zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Wesentliche Schätzungen und Annahmen Schätzung zukünftiger Zahlungsströme bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten Die, der Bewertung des zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten EIB Darlehens zu Grunde liegenden geschätzten zukünftigen Zahlungsströme werden jeweils zum Bilanzstichtag an die aktuelle Langfristplanung des Unternehmens angepasst. Diese ist ausschlaggebend für die geschätzten zukünftig zu zahlenden umsatzabhängigen Tantiemen. 20. Lang- und kurzfristige Forderungen alle Beträge in TEUR Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2021 Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020 Kautionen 0,5 3,5 Rechnungsabgrenzungsposten 20,0 8,6 Summe langfristige Forderungen 20,5 12,2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.400,9 2.333,4 Rechnungsabgrenzungsposten 1.235,5 79,7 Sonstige Forderungen 1.411,5 2.850,0 Summe kurzfristige Forderungen 6.047,9 5.263,1 Die kurzfristigen Forderungen waren alle innerhalb eines Jahres fällig. Keine von ihnen war wertgemindert. Die sonstigen Forderungen beinhalten im Wesentlichen Forderungen gegenüber der Finanzverwaltung aus der Forschungsprämie und aus Umsatzsteuergutschriften. Alle zum Bilanzstichtag fälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden bereits bezahlt. 21. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Die folgende Tabelle enthält Angaben zu den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten: Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR 2021 2020 Kassenbestand 0,6 0,3 Guthaben bei Kreditinstituten 5.801,5 9.206,6 Summe Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 5.802,1 9.206,9 Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden als Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten klassifiziert und können andere kurzfristige hochliquide Kapitalanlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu drei Monaten enthalten. Sie werden mit dem Nominalbetrag angesetzt. Zahlungsmittel, die nicht für den sofortigen und allgemeinen Gebrauch des Unternehmens zur Verfügung stehen, sind nicht in den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten enthalten, sondern werden in der Bilanz als separater Vermögenswert (Zahlungsmittel mit Verfügungsbeschränkung) ausgewiesen. 22. Eigenkapital Zum 31. Dezember 2021 beläuft sich die Anzahl der ausgegebenen Aktien auf 1.480.160 (31. Dezember 2020: 1.472.660). Davon sind zum Bilanzstichtag 1.474.731 (31. Dezember 2020: 1.472.433) ins Firmenbuch eingetragen. In der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. September 2020 wurde die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2018 (500.000 Aktien) beschlossen, sowie die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 169 Aktiengesetz, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 16.09.2025 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 736.017 Aktien, unter teilweisem Bezugsrechtsausschluss sowie teilweiser Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss, allenfalls in mehreren Tranchen, gegen Bareinzahlung und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von bis zu 736.017 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien zum Mindestausgabepreis von EUR 1 je Aktie (anteiliger Betrag am Grundkapital je Aktie) zu erhöhen und den Ausgabebetrag, die Ausgabebedingungen und weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen („Genehmigtes Kapital 2020“). Darüber hinaus wurde das Bedingte Kapital 2019 (100.000 Aktien) um 56.306 auf 43.694 auf Inhaber lautende Stückaktien reduziert sowie ein bedingtes Kapital im Ausmaß von bis zu 54.000 Inhaberaktien zum Zweck der Bedienung von Aktienoptionen im Rahmen des Stock Option Plans 2020 („Bedingtes Kapital 2020“) beschlossen. In der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Juni 2021 wurde der Vorstand gemäß § 174 (2) AktG ermächtigt, Finanzinstrumente, d.h. Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechte, die den Bezug auf und/oder den Umtausch in Aktien vorsehen können, auszugeben, samt Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf diese Finanzinstrumente mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Darüber hinaus wurde das „Bedingte Kapital 2018“ aufgehoben und die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 (2) 1. AktG zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten beschlossen ("Bedingtes Kapital 2021"). Die Aktien haben einen Nominalwert von EUR 1 und sind voll eingezahlt. Gemäß IFRS 2.7 wurden in der Berichtsperiode Aufwendungen aus dem ESOP 2019 in Höhe von TEUR 97 (2020: TEUR 305) in der Kapitalrücklage erfasst. 23. Finanzverbindlichkeiten Die Finanzverbindlichkeiten setzen sich aus folgenden Posten zusammen: Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR 2021 2020 Langfristige Finanzverbindlichkeiten EIB Darlehen 9.989,6 8.958,2 Immobilienfinanzierung 4.618,6 2.841,0 Andere Finanzverbindlichkeiten 436,1 657,9 Summe langfristige Finanzverbindlichkeiten 15.044,3 12.457,2 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten EIB Darlehen 253,7 173,6 Immobilienfinanzierung 31,3 30,0 Andere Finanzverbindlichkeiten 469,0 153,2 Summe kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 754,0 356,8 Summe Finanzverbindlichkeiten 15.798,3 12.814,0 Die Fälligkeit der Finanzverbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar: Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR 2021 2020 Nicht später als ein Jahr fällig 754,0 356,8 Später als ein Jahr, aber nicht später als fünf Jahre fällig 9.985,5 10.375,6 Später als fünf Jahre fällig 5.058,8 2.081,5 Summe Finanzverbindlichkeiten 15.798,3 12.814,0 Die Nominal- und Buchwerte, Fälligkeiten und Zinssätze der Finanzverbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar: Finanzinstrument alle Beträge in TEUR Nominal- betrag Buchwert zum 31. Dezember 2021 Fälligkeit Gewichteter nominaler Zinssatz Gewichteter effektiver Durchschnitts- zinssatz EIB Darlehen 9.000,0 10.243,3 14.10.2024 - 17.12.2025 6,94 % 14,71 % ERP Darlehen 3.800,0 3.677,3 31.12.2033 1,97 % 2,32 % Finanzierung NÖBEG 1.000,0 972,6 31.12.2033 2,53 % 2,76 % AWS-Seedfinancing 419,9 361,6 unbestimmt 2,00 % 2,00 % Convertible Note 300,0 298,7 10.01.2022 N/A 1) N/A 1) WAW Darlehen 200,0 190,7 01.11.2023 2,00 % 2,00 % Leasing 54,0 54,0 31.03.2023-22.09.2026 2,49 % 2,49 % 1) Die Convertible Note war zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Jahresabschlusses bereits in Eigenkapital gewandelt. Daher wird auf diese Angabe verzichtet. Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich von Buchwerten und beizulegenden Zeitwerten der Finanzverbindlichkeiten des Unternehmens, ausgenommen jener Finanzverbindlichkeiten, bei denen der Buchwert eine angemessene Annäherung an den beizulegenden Zeitwert darstellt: Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR 2021 2020 Buchwert EIB Darlehen 10.243,3 9.131,9 Immobilienfinanzierung 4.649,9 2.871,0 Andere Finanzverbindlichkeiten 851,0 783,7 Summe 15.744,2 12.786,5 Beizulegender Zeitwert EIB Darlehen 10.243,3 9.131,9 Immobilienfinanzierung 4.794,6 2.999,3 Andere Finanzverbindlichkeiten 889,5 851,2 Summe 15.927,5 12.982,3 Die oben genannten beizulegenden Zeitwerte des WAW Darlehens und des AWS-Seedfinancing basieren auf diskontierten Cashflows unter Verwendung eines Zinssatzes von 6 % (2020: 6 %), der als beste Schätzung für einen Marktzins für das Unternehmen auf der Grundlage einer Angebotsindikation eines externen Finanzinstituts zum Zeitpunkt der Ermittlung des Marktwerts angesehen wurde. Aufgrund der Verwendung nicht beobachtbarer Inputfaktoren, einschließlich der Schätzung des Zeitpunkts der Rückzahlung des aws-Seedfinancings auf der Grundlage einer Prognose des Unternehmens, werden sie in der Fair-Value-Hierarchie (siehe Punkt 19) als beizulegende Zeitwerte der Stufe 3 klassifiziert. Bei den anderen Finanzverbindlichkeiten weichen die beizulegenden Zeitwerte nicht wesentlich von den Buchwerten ab, da die Verzinsung dieser Finanzverbindlichkeiten entweder zu Marktzinssätzen erfolgt oder die Finanzverbindlichkeiten kurzfristiger Natur sind. aws-Seedfinancing Im Jahr 2006 nahm das Unternehmen ein Darlehen („aws-Seedfinancing“) im Gesamtnominalbetrag von TEUR 500 auf. Das aws-Seedfinancing wird im Allgemeinen zur Unterstützung von Start-up-Unternehmen gewährt. Im Falle des Unternehmens gewährte aws das Darlehen, um die Entwicklung der antiviralen Medizinprodukte des Unternehmens zu unterstützen. Das aws-Seedfinancing hat eine Laufzeit von zehn Jahren, einschließlich einer tilgungsfreien Phase von fünf Jahren beginnend am 1. Juli 2007 (Datum, an dem die letzte Tranche von aws eingegangen ist) und einem festen Zinssatz von 8,50 % p.a. Die jährlichen Rückzahlungen erfolgen basierend auf den Jahresgewinnen des Unternehmens. Sofern das Unternehmen einen Gewinn erwirtschaftet, müssen 30 % des Gewinns vor Steuern (bereinigt um bestimmte Posten) zur Rückzahlung des Darlehens verwendet werden. Sollte das Unternehmen in einem bestimmten Jahr keine Gewinne erzielen, sind in diesem Jahr keine Rückzahlungen zu leisten. Die Laufzeit des Darlehens wird auf unbestimmte Zeit verlängert, bis der ausstehende Betrag zurückgezahlt ist. Die Geschäftsleitung ging zum 31. Dezember 2020 und 2021 davon aus, dass das Darlehen innerhalb der nächsten fünf Jahre zurückgezahlt wird; entsprechend wurde der Buchwert des aws-Seedfinancings unter dem Posten „Später als in einem Jahr, aber nicht später als in fünf Jahren fällig“ in der oben stehenden Tabelle über die Fälligkeiten der Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Aufgrund der durch den Börsengang im Februar 2019 deutlich verbesserten Liquiditätssituation konnte im Juni 2019 das Nominale des aws-Seedfinancing in Höhe von TEUR 500 zurückbezahlt werden. Bezüglich der Zinsen, die seit 2006 aufgelaufen sind, wurde eine vorteilhafte Einigung erzielt. Der Zinssatz wurde rückwirkend ab dem 1. Februar 2019 von 8,5 % fix auf 2 % plus 3M-EURIBOR (Höchstzinssatz gemäß KMU Förderungsgesetz) reduziert. Weiters wurde vereinbart, dass im Falle eines Verlusts jährlich TEUR 100 zu tilgen sind. Sofern das Unternehmen einen Gewinn erwirtschaftet, müssen 30 % des Gewinns vor Steuern (bereinigt um bestimmte Posten, mindestens TEUR 100) zur Rückzahlung des Darlehens verwendet werden. Die erste Tilgung war am 30. Juni 2020 zu leisten. EIB Darlehen Im Februar 2019 erhielt Marinomed eine Darlehenszusage von bis zu EUR 15 Mio. von der Europäischen Investitionsbank. Die Auszahlung von insgesamt drei Tranchen erfolgte von 2019 bis Q1/2022 und war an das Erreichen bestimmter vertraglich definierter Meilensteine gebunden. Jede Tranche hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Marinomed hat neben fixen Zinszahlungen auch umsatzabhängige Tantiemen zu leisten. Im Oktober 2019 nahm Marinomed die erste Tranche des Darlehens in Höhe von EUR 4 Mio. in Anspruch. Die zweite Tranche in Höhe von EUR 5 Mio. wurde im Dezember 2020 abgerufen. WAW Darlehen Im Oktober 2020 wurde mit der Wirtschaftsagentur Wien eine Ratenzahlungsvereinbarung über einen Betrag von insgesamt TEUR 510 abgeschlossen. Die Resttilgung erfolgt in zwei Jahresraten bis zum 1. November 2023. ERP Darlehen, Finanzierung NÖBEG Zur Finanzierung des neuen Firmenstandortes wurde von aws Wirtschaftsservice in Verbindung mit dem ERP-Fonds sowie NÖBEG ein Finanzierungsrahmen in Höhe von insgesamt EUR 5 Mio. gewährt. Vom Darlehensrahmen des ERP-Fonds (insgesamt EUR 3,8 Mio.) wurden in 2020 bereits EUR 3 Mio. abgerufen, die restlichen EUR 0,8 Mio., wurden im September 2021 ausgezahlt. Das Darlehen wird mit 0,5 % p.a. (sprungfix ab dem 1. Juli 2024) zuzüglich eines Garantieentgelts zwischen 1,2 % und 2,0 % p.a. verzinst und ist nach einer rückzahlungsfreien Periode ab dem 30. Juni 2024 in 20 halbjährlichen Raten zu tilgen. Die erste Tranche der NÖBEG-Finanzierung in Höhe von EUR 1 Mio. (insgesamt EUR 1,2 Mio.) wurde im Dezember 2021 abgerufen und ist mit 2,25 % p.a. (ab 14. Dezember 2026 variabel bei einer Mindestverzinsung 1,75 % p.a.) sowie einem Garantieentgelt in Höhe von 0,28 % verzinst. Die Tilgung erfolgt ab dem 31. Dezember 2023 in 11 jährlichen Raten. Der Finanzierungsrahmen ist durch eine Hypothek zugunsten des auszahlenden Kreditinstituts im Höchstbetrag von EUR 4,44 Mio. besichert. Leasingverhältnisse Das Unternehmen least zum 31. Dezember 2021 Laborausstattung und ein Fahrzeug (31. Dezember 2020: Laborausstattung). Das Leasingfahrzeug hat einen garantierten Restwert von TEUR 18,2. Gemäß den Bedingungen aus dem Vertrag über das Leasing von Laborausstattung gibt es keinen garantierten Restwert. Convertible Note Im Oktober 2021 wurde eine Finanzierung im Volumen von bis zu TEUR 5.400 in einem flexiblen Wandelanleihenprogramm (Convertible Notes Funding Program, CNFP) mit der Schweizer Investmentgesellschaft Nice & Green S.A. abgeschlossen. Im Rahmen der Vereinbarung ist die Marinomed Biotech AG berechtigt, während der Vertragslaufzeit von ca. 23 Monaten bis zu 18 Tranchen von Nullkuponanleihen in Höhe von bis zu TEUR 300 pro Tranche auszugeben. Nice & Green S.A. hat sich verpflichtet, diese Wandelanleihen zu zeichnen und innerhalb eines Monats nach ihrer Ausgabe die Umwandlung in Stammaktien der Gesellschaft zu beantragen. Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR 2021 2020 Die Verpflichtungen aus Leasingverhältnissen sind wie folgt fällig: Innerhalb eines Jahres fällig 17,6 12,5 Später als in einem Jahr, aber nicht später als in fünf Jahren fällig 22,1 15,6 Später als in fünf Jahren fällig - - Mindestleasingzahlungen 39,7 28,1 Garantierter Restwert 18,2 - Künftige Finanzierungskosten –3,8 –0,7 Erfasste Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 54,0 27,5 Der Barwert der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen stellt sich wie folgt dar: Innerhalb eines Jahres fällig 16,4 12,1 Später als in einem Jahr, aber nicht später als in fünf Jahren fällig 37,7 15,4 Später als in fünf Jahren fällig - - Summe Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 54,0 27,5 24. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR 2021 2020 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.994,9 1.975,8 Summe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.994,9 1.975,8 Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen waren alle innerhalb eines Jahres fällig. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind unbesichert und werden in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Erfassung beglichen. 25. Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten Die kurzfristigen Vertragsverpflichtungen und sonstige Verbindlichkeiten umfassen die folgenden Posten: Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR 2021 2020 Sonstige langfristige Verbindlichkeiten Fördermittel - unter dem Marktzins 87,7 78,5 Summe sonstige langfristige Verbindlichkeiten 87,7 78,5 Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzung Fördermittel 1.030,5 754,1 Klinische Studien 847,1 513,3 Mitarbeiterprämien 276,9 276,7 Fördermittel - unter dem Marktzins 46,4 59,2 Sozialabgaben und vom Entgelt abhängige Abgaben 102,9 101,0 Buchführung, Steuerberatung und Abschlussprüfung 45,7 22,6 Nicht in Anspruch genommener Urlaub 244,8 245,5 Überstunden 22,5 16,8 Vertragsschulden 311,5 32,7 Sonstige 336,3 491,0 Summe kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 3.264,8 2.512,8 Summe Vertragsverbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten 3.352,5 2.591,2 Die Position „Sonstige“ enthält hauptsächlich Verbindlichkeiten aus externen Forschungsleistungen. 26. Rückstellungen Die Rückstellungen beinhalten die folgenden Posten: alle Beträge in TEUR Gewährleistungs- rückstellung Sonstige Rückstellungen Buchwert zum 1. Januar 2020 750,0 523,0 Verwendung/Auflösung - –510,0 Zugänge - - Buchwert zum 31. Dezember 2020 750,0 13,0 Buchwert zum 1. Januar 2021 750,0 13,0 Verwendung/Auflösung –750,0 –13,0 Zugänge - - Buchwert zum 31. Dezember 2021 - - Die Verwendung/Auflösung der Gewährleistungsrückstellung resultiert aus der Rückgabe von Vermarktungsrechten durch einen europäischen Lizenzpartner. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Rückstellungen werden gebildet, wenn das Unternehmen aufgrund eines vergangenen Ereignisses eine gegenwärtige (rechtliche oder faktische) Verpflichtung hat, es wahrscheinlich ist, dass das Unternehmen zur Erfüllung dieser verpflichtet sein wird, und eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung vorgenommen werden kann. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt mit dem Barwert der bestmöglichen Schätzung der Geschäftsleitung der zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung am Ende der Berichtsperiode erforderlichen Aufwendungen. Der Aufwand für eine Rückstellung wird in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. 27. Eventualverbindlichkeiten Das Unternehmen hat keine Eventualverbindlichkeiten, bezogen auf Rechtsansprüche aus dem gewöhnlichen Geschäftsverlauf. 28. Verpflichtungen Das Unternehmen hat eine Reihe von Vereinbarungen geschlossen, die auch finanzielle Verpflichtungen für die Zukunft beinhalten, die sich im Wesentlichen auf bezogene Leistungen von Dritten in Verbindung mit der Durchführung von klinischen Studien und anderen F&E-Aktivitäten beziehen (siehe auch Punkt 17). Die im Rahmen dieser Vereinbarungen zu leistenden verbleibenden Zahlungen, wenn alle Meilensteine und sonstigen Bedingungen erfüllt sind, werden wie folgt geschätzt: alle Beträge in TEUR Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2021 Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020 Nicht später als in einem Jahr fällig 792,7 4.293,7 Später als in einem Jahr, aber nicht später als in fünf Jahren fällig 87,7 134,1 Später als in fünf Jahren fällig - - Summe 880,4 4.427,7 29. Angaben zu Arbeitnehmern Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer (FTEs) während des Geschäftsjahrs betrug 43 (2020: 37), davon 3 Vorstandsmitglieder (2020: 3). 30. Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen Vergütungen an Mitglieder des Managements Vorstandsmitglieder des Unternehmens waren im Jahr 2021: Andreas Grassauer, CEO Eva Prieschl-Grassauer, CSO Pascal Schmidt, CFO Im Jahr 2021 beliefen sich die Aufwendungen für Gehälter und kurzfristig fällige Leistungen exklusive Aufwendungen für Sozialabgaben und vom Entgelt abhängiger Abgaben an Mitglieder des Vorstands auf insgesamt TEUR 922 (2020: TEUR 1.002). Diese Beträge inkludieren in 2021 Aufwendungen für das Mitarbeiteraktienoptionsprogramm in Höhe von TEUR 65 (2020: TEUR 142). In den Jahren 2020 und 2021 wurden keine langfristig fälligen Leistungen oder Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt. Vergütung des Aufsichtsrats Dem Aufsichtsrat, der die Geschäftsführung in strategischen, kaufmännischen und wissenschaftlichen Fragen unterstützt, gehörten 2021 die folgenden Mitglieder an: Simon Nebel, Viopas Venture Consulting GmbH, Uster, Schweiz (Vorsitzender, seit 2. Juni 2017) Ute Lassnig, Laureo Corporate Finance GmbH, Wien, Österreich (stellvertretende Vorsitzende, seit 2. Juni 2017) Gernot Hofer, Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft , Linz, Österreich (Mitglied seit 2. Juni 2017) Brigitte Ederer (Mitglied seit 21. November 2018) Die 2021 an die Mitglieder des Aufsichtsrats gewährte Gesamtvergütung belief sich auf TEUR 143 (2020: TEUR 173). 2019 hat das Unternehmen einen Beratervertrag mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden bezüglich bestimmter Business Development-Aktivitäten abgeschlossen. Im Geschäftsjahr 2021 belief sich der Aufwand im Zusammenhang mit diesem Vertrag auf TEUR 37 (2020: TEUR 30). Die daraus resultierende offene Verbindlichkeit beträgt zum 31. Dezember 2021 TEUR 8 (31. Dezember 2020: TEUR 8). Alle Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen erfolgen zu marktüblichen Bedingungen. 31. Prüfungshonorar Die für die Prüfung des Konzernabschlusses zuständige BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft hat folgende Leistungen für das Unternehmen erbracht: Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR 2021 2020 Prüfung des Konzernabschlusses 45,9 45,0 Sonstige Bestätigungsleistungen 29,5 24,1 Steuerberatungsleistungen 0,0 0,0 Sonstige Leistungen 35,1 52,5 Summe 110,5 121,5 32. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag In 2021 wurden die ersten beiden Tranchen des flexiblen Wandelanleihenprogramms gezeichnet sowie die erste Tranche umgewandelt; daraus wurde das Grundkapital um 3.116 Stücke in 2021 sowie um 3.684 Stücke im Jänner 2022 erhöht. Im Jänner, Februar und März 2022 wurden die Tranchen 3 bis 5 gezogen. Die Wandlung der 3. Tranche in 3.623 Stücke erfolgte im Februar 2022, die der 4. Tranche in 3.950 Stücke im März 2022. Für die 5. Tranche sind zum Zeitpunkt dieses Berichts noch keine Anteile ausgegeben worden. Im Februar 2022 wurde die dritte und letzte Tranche eines Darlehens der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Höhe von TEUR 6.000 an Marinomed ausgezahlt. Die Darlehensvereinbarung hat ein Gesamtvolumen von TEUR 15.000. Die dritte Darlehenstranche wird mit 5,5% p.a. verzinst und ist in neun halbjährlichen Raten in Höhe von jeweils TEUR 667 bis zum 11.02.2027 zu tilgen. Zu den Tranchen 1 und 2 siehe Punkt 23. Es muss befürchtet werden, dass der Krieg in der Ukraine längerfristige Auswirkungen auf viele Bereiche haben wird und im Zusammenspiel mit der Corona-Pandemie eine Abschwächung des Wirtschaftswachstums zu erwarten ist. Dies kann neben steigender Inflation zu einer geringeren Kundennachfrage führen. Marinomed hatte bisher weder in der Ukraine noch in Russland Umsätze. Als Zielmärkte für Marinomed-Produkte kommen beide Länder auf absehbare Zeit nicht in Frage. Darüber hinaus gibt es keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die einen Einfluss auf den Konzernabschluss haben. Der Konzernabschluss wurde vom Vorstand zur Vorlage an den Aufsichtsrat am 12. April 2022 freigegeben. Korneuburg, 12.04.2022 Korneuburg, 12.04.2022 Korneuburg, 12.04.2022 Andreas Grassauer Eva Prieschl-Grassauer Pascal Schmidt Bestätigungsvermerk Bericht zum Konzernabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Konzernabschluss der Marinomed Biotech AG, Korneuburg, und ihrer Tochtergesellschaft (der Konzern) bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Darstellung der Komponenten des Eigenkapitals und ihrer Entwicklung und der Konzerngeldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2021 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum des Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Hervorhebung eines Sachverhalts Wir machen auf die Ausführungen zu den Annahmen in der Fortbestehensprognose im Kapitel Going Concern im Anhang zum Konzernabschluss sowie im Kapitel Liquiditätsrisiko im Konzernlagebericht aufmerksam. Unser Prüfungsurteil ist im Hinblick auf diesen Sachverhalt nicht modifiziert. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Umsatzrealisierung 2. Bilanzierung Wandelanleihenprogramm 1. Umsatzrealisierung Sachverhalt und Verweis auf weitergehende Informationen Der Konzern generierte im Jahr 2021 Umsatzerlöse nach IFRS iHv TEUR 11.627,8. Der überwiegende Teil war im Jahr 2021 in Höhe von TEUR 9.004 auf den Verkauf von Waren aus dem Segment Carragelose zurückzuführen. Weiters wurden insbesondere Umsatzerlöse aus Upfront- und Meilensteinzahlungen iHv TEUR 2.149 realisiert. Der Standard zur Umsatzrealisierung, IFRS 15, sieht die Umsatzrealisierung anhand eines fünfstufigen Modells vor. Bei zeitpunktbezogenen Liefergeschäften erfolgt die Erfassung der Umsatzerlöse nach IFRS 15 zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde die Kontrolle über die Ware erhält. Erträge aus Meilensteinzahlungen werden in dem Umfang erfasst, in dem es mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu einer deutlichen Umkehrung kommt; dies ist grundsätzlich der Fall, wenn alle vertraglichen, mit der Zahlung verbundenen Verpflichtungen von der Gesellschaft erfüllt werden und die Beträge nicht erstattungsfähig sind. Die Umsatzerlöse stellen für (potentielle) Investoren und Abschlussadressaten ein wesentliches Entscheidungskriterium dar, um die Markterfolge und den Fortschritt der Gesellschaft zu beurteilen. Aufgrund des maßgeblichen Einflusses der Umsatzerlöse auf das Konzernergebnis sowie der Bedeutung der Umsatzerlöse für den Konzernabschluss der Gesellschaft im Allgemeinen, wurde die Umsatzrealisierung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt identifiziert. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen sowie zur Zusammensetzung der Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2021 sind im Anhang zum Konzernabschluss in Kapitel 5 enthalten. Prüferisches Vorgehen Im Rahmen der Abschlussprüfung haben wir das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem erhoben und dabei im Rahmen von Aufbau- und Funktionsprüfungen die für die Realisierung von Umsatzerlösen relevanten Prozesse und die darin implementierten Kontrollen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit getestet. Des Weiteren haben wir aussagebezogene Prüfungshandlungen vorgenommen. Dazu wurden in Stichproben Verträge dahingehend beurteilt, ob die darin enthaltenen Vertragsmodalitäten im Rahmen der Umsatzrealisierung korrekt abgebildet worden sind. Die korrekte Periodenabgrenzung wurde durch Prüfung von Warenlieferungen rund um den Stichtag verifiziert. Darüber hinaus haben wir die zum Stichtag in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen aus Umsatzerlösen von einzelnen Kunden bestätigen lassen. 2. Bilanzierung Wandelanleihenprogramm Sachverhalt und Verweis auf weitergehende Informationen Im Oktober 2021 wurde eine Finanzierung im Volumen von bis zu TEUR 5.400 in einem flexiblen Wandelanleihenprogramm (Convertible Notes Funding Program, CNFP) mit der Schweizer Investmentgesellschaft Nice & Green S.A. abgeschlossen. Im Rahmen der Vereinbarung ist die Marinomed Biotech AG berechtigt, während der Vertragslaufzeit von ca. 23 Monaten bis zu 18 Tranchen von Nullkuponanleihen in Höhe von bis zu TEUR 300 pro Tranche auszugeben. Nice & Green S.A. hat sich verpflichtet, diese Wandelanleihen zu zeichnen und innerhalb eines Monats nach ihrer Ausgabe die Umwandlung in Stammaktien der Gesellschaft zu beantragen. Die Bilanzierung hybrider Finanzinstrumente stellt einen komplexen Bilanzierungssachverhalt dar. Neben der korrekten Bilanzierung sind für Abschlussadressaten auch die entsprechenden qualitativen Angaben zum Wandelanleiheprogramm im Anhang von Relevanz. Vor diesem Hintergrund wurde die Bilanzierung des Wandelanleiheprogramms als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt identifiziert. Für weitere Informationen wird auf die Ausführungen in Kapitel 23 im Anhang zum Konzernabschluss verwiesen. Prüferisches Vorgehen Im Rahmen der Abschlussprüfung haben wir den Vertrag und die dazu gehörenden Unterlagen eingeholt und geprüft. Wir haben beurteilt, ob die Bestandteile der Finanzierung zum Stichtag korrekt als Eigenkapital bzw. Fremdkapital klassifiziert und in der Bilanz korrekt ausgewiesen wurden. In diesem Zusammenhang wurde auch der von der Gesellschaft identifizierte Zeitpunkt für die Wandlung von Fremd- zu Eigenkapital verifiziert. Es wurde weiters geprüft, ob sich aus der Ausgabe der Wandelanleihe ein Wert für das Wandlungsrecht ergibt, der separat zu bewerten ist. Die Anhangsangaben zum Wandelanleihenprogramm wurden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben dazu keine Art der Zusicherung. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigten, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben. Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes, der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unter-nehmenstätigkeit zur Folge haben. Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil. Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Bericht zum Konzernlagebericht Der Konzernlagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt. Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Wir wurden von der Hauptversammlung am 17. Juni 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 12. August 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit 2018 Abschlussprüfer. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben. Wir haben für die geprüfte Gesellschaft und das von dieser beherrschte Unternehmen keine Leistungen zusätzlich zur Abschlussprüfung erbracht, die nicht im Konzernabschluss angegeben worden sind. Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Fremgen. Wien, am 12. April 2022 BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Mag. Gerhard Fremgen Mag. (FH) Georg Steinkellner Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten. Lagebericht UGB Einzelabschluss Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und Lage des Unternehmens 1.1 Allgemeines Organisatorische und rechtliche Struktur des Unternehmens Die Firma Marinomed Biotech AG wurde im März 2006 als Spin-off der Veterinärmedizinischen Universität Wien als Marinomed Biotechnologie GmbH gegründet und hat eine nicht-operative Tochtergesellschaft. Das Unternehmen betreibt seine Geschäftstätigkeit seit dem Jahr 2020 am neuen Standort in Korneuburg. Mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2016 wurde die Marinomed Biotechnologie GmbH in eine AG umgewandelt. Im Jahr 2018 wurde das Grundkapital auf EUR 1.000.000,00 erhöht und die Umwandlung der Namensaktien in auf Inhaber lautende Aktien beschlossen. Im Zuge des Börsegangs der Marinomed am 1. Februar 2019 wurden insgesamt 299.000 neue Inhaberaktien zum Preis von EUR 75,00 je Aktie bei Investoren platziert. Für den Umtausch von Wandelschuldverschreibungen in Aktien wurden weitere 170.772 Aktien ausgegeben. Am 1. Februar 2019 etablierte Marinomed ein Mitarbeiteraktienoptionsprogramm für den Vorstand und für alle weiteren Mitarbeiter des Unternehmens. Die Ausübung ist vier Mal im Jahr (jeweils nach Veröffentlichung der Unternehmenszahlen) möglich und wird aus dem Bedingten Kapital 2019 (43.694 auf Inhaber lautende Stückaktien) bedient. Im Zuge mehrerer Ausübungsperioden wurde die Anzahl der Aktien um 2.888 Stücke im Geschäftsjahr 2020 und 4.384 Stücke im Jahr 2021 sowie um 862 im Jänner 2022 erhöht. Im Geschäftsjahr 2021 wurde mit der Schweizer Investmentgesellschaft Nice & Green S.A. ein flexibles Wandelanleihenprogramm (Convertible Notes Funding Program, CNFP) mit einem Volumen von bis zu EUR 5.400.000,00 abgeschlossen. Im Rahmen dieser Vereinbarung ist Marinomed berechtigt, während der Vertragslaufzeit von ca. 23 Monaten bis zu 18 Tranchen von Nullkuponanleihen in Höhe von bis zu EUR 300.000,00 pro Tranche auszugeben. Nice & Green hat sich verpflichtet, diese Wandelanleihen zu zeichnen und innerhalb eines Monats nach Ausgabe die Umwandlung in Stammaktien zu beantragen. Unterlegt ist das CNFP mit bis zu 147.243 neu auszugebenden, nennbetragslosen Inhaberaktien, die aus dem ”Bedingten Kapital 2021” zur Verfügung stehen. In 2021 wurden die ersten beiden Tranchen gezeichnet sowie die erste Tranche umgewandelt, daraus wurde das Grundkapital um 3.116 Aktien in 2021 sowie um 3.684 Stücke im Jänner 2022 erhöht. Im Jänner, Februar und März 2022 wurden die Tranchen 3 bis 5 gezogen. Die Wandlung der 3. Tranche in 3.623 Stücke erfolgte im Februar 2022, die der 4. Tranche in 3.950 Stücke im März 2022. Für die 5. Tranche sind zum Zeitpunkt dieses Berichts noch keine Anteile ausgegeben worden. In Summe ergibt sich zum 31. Dezember 2021 ein Grundkapital von EUR 1.480.160,00, das in 1.480.160 stimmberechtigte Aktien eingeteilt ist. Zum Berichtszeitpunkt beträgt das ausgewiesene Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.492.279,00 bzw. 1.492.279 stimmberechtigte Aktien. Eigentümer Zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung stand Marinomed zu rund 27% im Eigentum der Gründer bzw. des Managements (davon rund 2% innerhalb des Streubesitzes) und zu rund 13,7% im Eigentum eines strategischen Altinvestors. Der börserechtliche Streubesitz betrug 61,6%. 1.2 Geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen Die Marinomed Biotech AG ist ein biopharmazeutisches Unternehmen und konzentriert sich auf die Erfindung, Entwicklung und Lizenzierung von Therapien zur Behandlung von Patienten, die an Erkrankungen mit hohem medizinischem Bedarf leiden. Marinomed hat bereits bedeutende Meilensteine in der Entwicklung innovativer Produkte auf Basis von patentgeschützten Plattformen im Bereich Atemwegs-, Infektions-, Immun- und Augenerkrankungen erreicht und wird diesen Weg konsequent weitergehen, um Werte für das Unternehmen und seine Stakeholder zu schaffen. Das Geschäftsmodell basiert darauf, das zu tun, was den Stärken des Unternehmens am besten entspricht: Entdeckung, Arzneimittelentwicklung in der Frühphase, Produkt- und Geräteentwicklung und Partnerschaften. Gleichzeitig arbeitet Marinomed mit anderen Pharmaunternehmen zusammen, um das zu nutzen, was sie am besten können (Late-Stage-Entwicklung, regulatorisches Management und Kommerzialisierung), um letztendlich nachhaltige Einnahmen zu generieren. Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte Marinomed einen Rekordumsatz erzielen. Erfolge im Bereich der Carragelose Produkte waren genauso dafür verantwortlich wie der Abschluss eines Vertrages mit dem börsennotierten Unternehmen Luoxin Pharmaceutical. Die jahrelangen Investitionen in Forschung und Entwicklung beginnen nun auch im Segment Marinosolv Früchte zu tragen. 1.2.1 Geschäftsmodell und Prozesse Als Forschungs- und Entwicklungsunternehmen hat Marinomed große Teile der Wertschöpfungskette an Partner ausgelagert. Der Vertrieb der Produkte erfolgt über Vertriebspartner, die jeweils für ihr geographisches Gebiet von Marinomed eine Vertriebslizenz erhalten haben. Mit Ausnahme einiger weniger Länder, wo es Lizenzpartnerschaften gibt, agiert Marinomed als Großhändler. Dadurch ist es möglich mit limitiertem Ressourceneinsatz aktuell 17 B2B Kunden mit Vertrieb in über 40 Ländern zu betreuen und zu organisieren. Die wesentliche Herausforderung ist es, die richtigen Partnerschaften in einer möglichst großen Zahl von Ländern und für die gesamte Breite des Produktportfolios abzuschließen. Dafür sucht Marinomed fortwährend mögliche Partner und optimiert die Durchdringung der internationalen Märkte für die bestehenden sowie für neue Produkte. In Ländern, in denen aus Sicht von Marinomed das Volumen noch deutlich gesteigert werden könnte, werden neue, oft zusätzliche Partner gesucht. Weiters erforscht Marinomed neue Produkte, die unbehandelte oder unzureichend behandelte Krankheiten adressieren. Dabei ist es Ziel ein Projekt von der Idee im Labor bis zu klinischen Studien zu entwickeln. Das Business Development übernimmt dann die Vermarktung eines Entwicklungsprojekts bereits parallel zu den klinischen Studien. Partnerschaften, die daraus hervorgehen, können z.B. nach einer Phase II Studie durch eine Lizenzvereinbarung abgeschlossen werden. Solche Lizenzvereinbarungen folgen einem üblichen Modell, in dem Marinomed sogenannte Upfront-, Meilenstein- und Produktlizenzerlöse vom Partner erhält. 1.2.2 Marktumfeld Als biopharmazeutisches Unternehmen ist Marinomed in das Umfeld der globalen pharmazeutischen und Biotechnologie-Märkte eingebettet. Pharmazeutischer Markt Trotz Coronakrise bleiben die übergeordneten Themen im Gesundheitsbereich erhalten. Alternde Bevölkerungen und chronische Krankheiten setzen Gesundheitsressourcen auf der ganzen Welt unter Druck, ebenso wie wissenschaftlicher Fortschritt, künstliche Intelligenz und digitale Daten die traditionellen Gesundheitsversorgungsmodelle verändern. Dies führt zu Veränderungen mit neuen Marktteilnehmern (oft nicht gewinnorientiert), die die etablierten Unternehmen herausfordern. Dennoch ist der globale Markt von USD 1.228Mrd im Jahr 2020 auf USD 1.250Mrd im Jahr 2021 mit einer Wachstumsrate von 1,8% gewachsen (CAGR). (Quelle: Research and Markets, Global Pharma Report). Die Analyse berücksichtigt für die Folgejahre weder das Voranschreiten der Coronathematik noch die Kriegshandlungen in der Ukraine. Während die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine noch unklar sind treffen die Folgen der COVID-19 Pandemie die Pharmaindustrie auf vielen Ebenen. Die Hersteller von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 konnten Umsätze in ungeahntem Ausmaß realisieren. Gleichzeitig kamen und bleiben die globalen Lieferketten sowohl aufgrund von Allokationen auf Coronabekämpfungsprodukte, von knappen Rohstoffen sowie von steigenden Herstell- und Beschaffungskosten unter Druck. Die pharmazeutische Industrie ist von der globalen konjunkturellen Krise weniger betroffen als andere Teile der Wirtschaft. Es ist aber nicht sicher, ob die Pharmaindustrie die derzeit stark steigenden Kosten direkt an die Patienten weitergeben kann. Speziell generische, und wenig innovative Produkte sind einem enormen Margendruck ausgesetzt. Hoch innovative Produkte werden dennoch langfristig gefragt sein. Marinomed geht davon aus, dass der globale Pharmamarkt langfristig mit etwas höheren Wachstumsraten als die globale Wirtschaft wachsen wird. Um wettbewerbsfähig zu bleiben und die personalisierte Erfahrung zu bieten, die Patienten verlangen, müssen Life-Science-Organisationen neue Arbeitsweisen finden. Die Partnerschaft mit anderen zum Austausch von Daten, Medikamenten und Ressourcen bei gleichzeitiger Antizipation von Trends und regulatorischen Änderungen wird dazu beitragen, die Nachhaltigkeit in dem zunehmend evidenzbasierten, ergebnisorientierten Sektor sicherzustellen. Mit 982 Unternehmen, die in den Bereichen Biotechnologie, Pharma oder Medizinprodukte tätig sind, sind Life Sciences ein wichtiger und stetig wachsender Teil der österreichischen Wirtschaft (Quelle: LISA Vienna Region). Im Jahr 2020 waren in Österreich sieben Prozent mehr Unternehmen angesiedelt als 2017. Diese Unternehmen waren für einen Umsatz von 25,1 Milliarden Euro verantwortlich. Ab 2017 stieg der Umsatz deutlich um 12,1 %. Die Life-Science-Unternehmen sind ein Arbeitsplatz für österreichische Arbeitskräfte. Im Jahr 2020 verdienten mehr als 60.000 Menschen ihren Lebensunterhalt in einem österreichischen Life-Science-Unternehmen, was einer Steigerung von 8,9 % gegenüber 2017 entspricht. Zielmarkt für Carragelose Die Carragelose-Produktlinie besteht aus vier Nasensprays, einem Rachenspray und Lutschpastillen. Sie adressieren den Markt virusbedingter Erkrankungen, wie Husten und Schnupfen, aber auch grippale Infekte, die zuletzt durch die SARS-CoV-2 Pandemie wieder große Aufmerksamkeit erhalten haben. Die Carragelose-Produkte sind typischerweise in Apotheken rezeptfrei (OTC) erhältlich. Nicht zuletzt durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen, die Daten zur Wirksamkeit von Carragelose gegen SARS-CoV-2 inklusive seiner Varianten, können die Carragelose-Marke und -Produkte in den Vertriebsländern bekannter gemacht werden und der Absatz weiter gestärkt werden. Der starke Anstieg in 2020 gegenüber 2019 konnte in 2021 wiederholt werden und der Trend könnte sich weiter fortsetzen. Die Carragelose-OTC-Produkte geben dem Konsumenten die Möglichkeit, selbst ein virusblockierendes Produkt zu erwerben. Marinomed geht davon aus, dass sich durch die Pandemie das Bewusstsein für die Gefährlichkeit von viralen Infektionen der Atemwege in der Bevölkerung nachhaltig verändern wird. Neben Impfungen und der Forschung nach Medikation bietet die prophylaktische Wirkung gegen Coronaviren für die Carragelose Produkte eine Chance. Umgekehrt sind in letzter Zeit eine Reihe von Meldungen über Produktentwicklungen zu beobachten, die eine ähnliche breite Wirkung gegen Viren wie Carragelose behaupten, ohne bislang vergleichbare wissenschaftliche Belege oder Daten aus klinischen Studien beizubringen. Auch wenn ein Erfolg des Mitbewerbs nicht ausgeschlossen werden kann, hat die Carragelose mit Ihrem exzellenten Sicherheitsprofil, breiter Wirksamkeit gegen respiratorische Viren und nicht zuletzt dem Patentschutz ein einzigartiges Technologieprofil. Zielmarkt für Marinosolv Die Marinosolv-Plattform hat sich zur Aufgabe gesetzt, mit weniger Wirkstoff eine höhere Bioverfügbarkeit zu erreichen. Die Technologie ist aktuell für alle kleinen Moleküle anwendbar und insbesondere für jene von Bedeutung, die schlecht wasserlöslich sind. Marinomed wendet die Technologie in eigener Produktentwicklung an, erlaubt aber über Technologiepartnerschaften auch Pharmaunternehmen ihre Produkte zu verbessern. Nicht zuletzt adressiert die Technologie mit der Reduktion von Wirkstoff auch Nachhaltigkeitsziele, wie weniger Belastung der Abwässer sowie die Möglichkeit Ressourceneinsatz und Kosten zu bremsen. Das erste Produkt der Marinosolv-Plattform Budesolv zielt auf den Markt für allergische Rhinitis ab. Dieser Markt hat in den sieben größten Märkten (USA, Japan, Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien) 2018 bereits USD 9 Mrd. umgesetzt und soll bis 2030 mit durchschnittlich 2,5%, in den USA sogar 3,8% wachsen (Quelle: DelveInsight Business Research, LLP (Januar 2022)). Der Markt für nasale Steroide wächst dabei stärker als der Gesamtmarkt und ist damit seit 2018 mit einem Anteil von 38 % das größte Segment. Diese Steigerungen sind zum Teil auf den Trend hin zum nicht verschreibungspflichtigen OTC-Markt zurückzuführen. Ein weiteres Produkt aus der Plattform ist Tacrosolv, mit dem eine Phase-II Dosisfindungs-Studie durchgeführt wurde. Dieses Produkt zielt auf den Markt von Entzündungen im vorderen Augenbereich, ein Teilmarkt der Ophthalmologie ab. Diese Märkte sind derzeit unterversorgt, sodass neue innovative Medikamente die Chance haben, eine große Gruppe von Patienten zu erreichen. Mit der Solv4U genannten Einheit, die externen Kunden Zugang zur Marinosolv-Technologie erlaubt, wurde die Möglichkeit einer noch größeren Marktdurchdringung erschlossen. Die IPOs von Spezialisten in diesem Segment, wie Nanoform aus Finnland und Hyloris aus Belgien zeigen, dass in den Bereichen der Verbesserung der Wirkstoffverfügbarkeit und der besseren Wirksamkeit neue Technologien am Markt gesucht sind. 1.2.3 Geschäftsentwicklung Der Geschäftsbereich mit Produkten der Carragelose-Plattform zur Behandlung von Erkältungskrankheiten hat sich 2021 weiter positiv entwickelt. Nach zweistelligem Wachstum im Vorjahr, konnte mit einem Anstieg von EUR 8,2 Mio auf EUR 9,7 Mio der Umsatz im Carragelose-Segment noch einmal deutlich gesteigert werden. Umsatzerlöse aus Upfront- und Meilensteinerlösen des Marinosolv-Segments haben mit EUR 1,9 Mio zu einem Umsatzwachstum auf insgesamt EUR 11,7 Mio beigetragen. Warenverkäufe verzeichneten einen signifikanten Anstieg (EUR +1,4 Mio) und gleichzeitig konnte die Bruttomarge aus Umsatzerlösen aus dem Verkauf von Handelsware abzüglich Wareneinsatz (Handelswareneinsatz sowie regelmäßige lieferbezogene Kosten, exkl. Sonderbelastungen) von ca. 30% auf ca. 32% erhöht werden. Aufwandsseitig ist die Entwicklung neben gestiegenen Aufwendungen aus Warenverkäufen und Forschung durch die verstärkten Aktivitäten in Zusammenhang mit der Zulassung und Vermarktung neuer Produkte geprägt. Dies zeigt sich im Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen von EUR 2,0 Mio auf EUR 3,1 Mio sowie bei den Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen von EUR 9,4 Mio auf EUR 10,5 Mio. Der wachstumsbedingte Anstieg der Belegschaft schlägt sich in höheren Personalaufwendungen nieder, welche von EUR 4,1 Mio auf EUR 4,5 Mio gestiegen sind. Durch den höheren Ergebnisbeitrag der Carragelose-Produkte sowie eine Upfrontzahlung aus der Lizenzierung von Budesolv an einen chinesischen Vertriebspartner lag das Betriebsergebnis mit EUR -5,2 Mio. über dem Vergleichswert des Vorjahres von EUR -6,3 Mio. Carragelose Marinomed sieht auf dem pharmazeutischen Markt für OTC-Produkte weiterhin großes Wachstumspotenzial bei unverändert hohem Wettbewerbsdruck. Nach dem starken Rückgang des Marktes für freiverkäufliche Arzneimittel und Medizinprodukte (teilweise -50% und mehr) seit Ausbruch der COVID-19-Pandemie in 2020, verzeichnet der Markt wieder eine Rückkehr zu erwartbaren saisonalen Schwerpunkten. Mit den Carragelose-Produkten, die sowohl gegen Erkältungsviren als auch gegen Sars-CoV-2 wirksam sind, sieht sich Marinomed sehr gut positioniert. Viele Vertriebspartner in den Regionen haben die Chance genutzt, das Produkt auch im Kampf gegen die Pandemie zu positionieren und damit der Marke generell zu mehr Bekanntheit verholfen. Zusätzlich ermöglichte die Datenlage neue Partner für bestimmte Regionen zu gewinnen – für manche Länder dauern die Gespräche noch an. Investitionen in zusätzliche klinische Daten haben in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 einen Höchststand erreicht. Die diesbezüglichen F&E Aufwendungen sind jedoch in einem hohen Maße durch den Emergency Grant KLIPHA-COVID19 der FFG gefördert. Marinosolv Auf das Marinosolv-Segment hat sich die COVID-19-Pandemie verzögernd ausgewirkt. Marinomeds verstärkte Konzentration auf die Carragelose-Plattform, der Fokus von Behörden auf die Pandemie-Bekämpfung sowie die Unsicherheit in der Wirtschaft wirkte auch 2021 noch nach. Das Unternehmen hat jedoch seine Bemühungen in der Verpartnerung und im Zulassungsverfahren von Budesolv, in der Durchführung der klinischen Studie für Tacrosolv sowie dem Angebot von Technologiepartnerschaften noch verstärkt und einige Meilensteine erreicht. Die klinische Studie zum Produktkandidaten Tacrosolv konnte aufgrund der Pandemiemaßnahmen in 2020 nicht gestartet werden. Die Dosisfindungsstudie konnte schließlich im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 erfolgreich abgeschlossen werden. Die vorliegenden Daten aus der Studie erlauben es Marinomed in Gespräche mit potenziellen Co-Entwicklungs- und Vermarktungspartnern einzutreten. Auf Basis der Daten der zulassungsrelevanten klinischen Phase-III-Studie für das Leitprodukt Budesolv konnte 2021 mit Luoxin Pharmaceutical ein erster Lizenzvertrag für den chinesischen Markt abgeschlossen werden. Eine Upfront-Zahlung in Höhe von USD 2 Mio, Meilensteine in 2-stelliger Millionenhöhe sowie Lizenzen für Produktverkäufe sind Teil dieser Vereinbarung. Marinomed hat sich zum Ziel gesetzt weitere Partnerschaften abzuschließen. Weitere Produkte, wie z.B. eine neue Formulierung im Einsatz gegen Autoimmune Gastritis sind in präklinischer Erforschung. Zusätzlich sorgte die Technologieplattform im Jahr 2021 für Umsätze von Dritten, die eine Verbesserung der Löslichkeit durch eine Marinosolv-Formulierung erreichen konnten. Die erfolgreich abgeschlossenen Machbarkeitsstudien eröffnen die Möglichkeit für Kunden, ihre Entwicklungen durch und mit Marinosolv fortsetzen zu können. Durch verstärkte Anstrengungen im Business Development, die zum Abschluss neuer Vereinbarungen in 2021 geführt haben, geht Marinomed davon aus, dass eine weitergehende kommerzielle Verwertung dieser Entwicklungen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu weiterem Umsatzwachstum führen wird. 1.2.4 Ziele und Strategien zur Zielerreichung Marinomeds Geschäftsmodell basiert darauf, durch kontinuierliche Forschung und Entwicklung Krankheiten zu lindern oder zu vermeiden. Die Mission ist es konkret, die Gesundheit der Menschen weltweit zu verbessern und Behandlungen für Indikationen zu entwickeln, die bisher nur unzureichend behandelt werden können. Marinomeds Produkte fokussieren dabei auf virale Infektionen und Krankheiten mit überschießendem Immunsystem. Unsere Strategie basiert auf solider Wissenschaft in Bereichen, in denen wir wissenschaftliche Daten, Produktentwicklungserfolge, Know-how und kommerziellen Fortschritt generiert haben. Diese Bereiche sind das Gebiet der Infektionskrankheiten und das große Gebiet der Immunologie. Für die ständige Verbesserung unserer Augmented-Strategie wenden wir Tools mit künstlicher Intelligenz an, führen eingehende Marktanalysen durch und haben Beziehungen zu wichtigen Meinungsführern auf der ganzen Welt aufgebaut. Virologie Auf dem Gebiet der Infektionskrankheiten bieten die von der Carragelose-Plattform abgeleiteten Medizinprodukte von Marinomed eine breite virusblockierende Aktivität zur Behandlung und Vorbeugung von viralen Atemwegsinfektionen. Im Februar 2021 wurden die präklinischen Ergebnisse durch klinische Daten einer unabhängigen Prüfarzt-initiierten Studie an fast 400 argentinischen Krankenhausmitarbeitern bestätigt: Das Iota-Carrageen-haltige Nasenspray erzielte eine 80-prozentige Reduzierung des Infektionsrisikos durch SARS-CoV-2 im Vergleich zum Placebo. Im Laufe des Jahres 2021 wurde deutlich, dass unsere Medizinprodukte, da sie OTC sind, trotz ihrer Wirksamkeit weder erstattet werden noch in Pandemie-Gegenmaßnahmen der Regierungen berücksichtigt wurden. Inzwischen haben wir genügend Daten, die eine umfassende pharmazeutische Entwicklung mehrerer neuer Produkte auf dem Gebiet der Infektionskrankheiten rechtfertigen. Die Prävention und Behandlung von viraler Lungenentzündung ist ein solches Projekt. Details zu weiteren Projekten geben wir aus strategischen Gründen derzeit nicht bekannt, sie bergen jedoch ein erhebliches Potenzial. Immunologie Verbindungen, die auf Immunerkrankungen abzielen, neigen dazu, ein Löslichkeitsproblem zu haben. Marinomed hat die Marinosolv-Technologie klinisch validiert, die die Solubilisierung und Verbesserung der Wirksamkeit schwerlöslicher Verbindungen ermöglicht. Zwei aus dieser Technologie abgeleitete Produkte zur Behandlung von immunologischen Erkrankungen sind auf dem Weg. Zur Validierung begann Marinomed mit Budesonid, einem Kortikosteroid zur Behandlung von allergischer Rhinitis, und schloss eine erfolgreiche Phase-III-Studie ab. Das solubilisierte Lacton-Makrolid Tacrolimus, bei Marinomed Tacrosolv genannt, zielt auf vordere Augenerkrankungen ab, und das Konzept der verbesserten Löslichkeit, der geringeren erforderlichen Dosen und des schnelleren Wirkungseintritts wurde in einer Phase-II-Studie klinisch demonstriert. Für mehrere Indikationen mit ungedecktem medizinischem Bedarf werden neue und bessere Arzneimittel benötigt. Marinomed weitet derzeit seine Aktivitäten auf solche neuen Indikationen aus, darunter auch die autoimmune Gastritis. Wir haben ermutigendes Feedback von Patienten auf der ganzen Welt erhalten. Im Bereich viraler Infektionen konnte Marinomed die Carragelose als Produkt über engagierte Partner in über 40 Ländern auf 5 Kontinenten auf den Markt bringen. Dabei sieht das Unternehmen weiter hohen Bedarf an Medikation gegen virale Erkrankungen und wird seine Expertise dafür nutzen. In der Immunologie konnten mit Budesolv, das verpartnert wurde und Tacrosolv, das nun auch klinisch validiert ist, bereits zwei Produkte entwickelt werden. Ziel bleibt es, sich auf Forschung und Entwicklung zu konzentrieren und die Produkte während der klinischen Phase an Partner auszulizenzieren. Die dritte Säule des Geschäftsmodells liegt in der neu geschaffenen Solv4U Einheit. Mit Auftritten auf einschlägigen Messen, wie zuletzt der Leitmesse CPhI in Mailand, wird Pharmafirmen Zugang zur Marinosolv-Technologie und damit einer verbesserten Produktentwicklung ermöglicht. Die drei wesentlichen Umsatzquellen bleiben damit weiterhin der Verkauf von Produkten an die Vertriebspartner, Lizenzerlöse aus lizenzierten, patentierten Produkten sowie Meilensteinzahlungen basierend auf dem Erreichen bestimmter mit Partnern festgelegter Ziele. 1.3 Zweigniederlassungen Die Gesellschaft verfügt über keine Zweigniederlassungen. Zum Abschlussstichtag hält Marinomed 100% der Anteile an der Marino Immo GmbH. Die Gesellschaft erstellt zum 31. Dezember 2021 einen Konzernabschluss nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen im Sinne des § 245a UGB. Es bestehen keine Geschäftsbeziehungen oder sonstigen Verträge zwischen Marinomed Biotech AG und Marino Immo GmbH. 1.4 Finanzielle Leistungsindikatoren Zum Verständnis der finanziellen Leistungsindikatoren der Gesellschaft ist es wesentlich, die Spezifika der unterschiedlichen Segmente darzustellen. Das Produktportfolio im Bereich viraler Erkrankungen besteht neben zwei Entwicklungsprojekten aus sechs bereits am Markt befindlichen Carragelose-Produkten, vier Nasensprays und zwei Rachenprodukten. Im Geschäftsjahr 2021 konnte in diesem Segment eine signifikante Umsatzsteigerung von EUR 1,5 Mio bzw. +18% erzielt werden. Darin enthalten sind auch Meilensteinzahlungen in Höhe von EUR 0,2 Mio. Das Wachstum wurde einerseits durch die Markteinführung von Produkten in neuen Märkten (vor allem in Großbritannien, Frankreich und den Nordics) generiert. Zum anderen konnten in vielen Regionen bereits die positiven Daten zur Wirksamkeit gegen SARS-CoV-2 in eine deutliche Steigerung der Erträge umgesetzt werden. Im Segment der immunologischen Produkte auf Basis der Marinosolv-Technologie befindet sich noch kein Marktprodukt. Gleichwohl konnten für das Leitprodukt Budesolv Vertriebslizenzrechte für den chinesischen Markt vergeben werden. Diese Lizenz stellt als erste Transaktion in diesem Segment einen wichtigen Schritt zur Vermarktung dar und ist mit Upfront-, Meilenstein- und Produktlizenzzahlungen verbunden. Dieses Segment ist weiter von hohen Ausgaben für Forschung und Entwicklung geprägt, die erst in Folgejahren Umsätze generieren könnten. Marinomed konzentriert in diesem Bereich nun die Anstrengungen auf die weiteren regulatorisch notwendigen Vorbereitungen für eine Marktzulassung sowie auf Gespräche mit potenziellen Vermarktungspartnern in weiteren geographischen Regionen, bzw. für weitere Produkte, wie Tacrosolv. Das Jahr 2021 ergab ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von EUR -6,2 Mio (2020 EUR -7,0 Mio). Das Betriebsergebnis 2021 betrug somit EUR -5,2 Mio (2020 EUR -6,3 Mio) und das Finanzergebnis EUR -1,0 Mio (2020 EUR -0,7 Mio). Das Unternehmen zeigt einen Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR -6,4 Mio (2020 EUR -7,0 Mio) und einen Bilanzverlust in der Höhe von EUR -43,1 Mio (2020 EUR -36,7 Mio). Die in 2021 erzielten Verluste liegen wiederum deutlich unter Plan. Im Carragelose-Segment konnten durch die anhaltend hohe Nachfrage sowie neue Partnerschaften sowohl die Erlöse aus dem Verkauf von Handelswaren gesteigert werden (+EUR 1,4 Mio), als auch höhere Erlöse aus Upfront-Zahlungen und laufenden Lizenzzahlungen generiert werden. Im Marinosolv-Segment führte die erstmalige Vermarktung von Budesolv an einen chinesischen Vertriebspartner zu Upfront-Zahlungen in Höhe von EUR 1,9 Mio. Die niedrigeren Kosten für klinische Studien haben ebenfalls zu einem deutlich über Plan liegenden Ergebnis beigetragen. Weitere Erläuterungen zur Entwicklung der Gewinn- und Verlustrechnung sind im Anhang dargestellt. Die Vermögenslage des Unternehmens ist auf der Aktivseite durch Zugänge zum Anlagevermögen, insbesondere für die Fertigstellung und Ausstattung des neuen Firmenstandorts (EUR 0,8 Mio) geprägt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind aufgrund des hohen Liefervolumens im letzten Quartal 2021 sowie Forderungen aus Upfront- und Meilensteinzahlungen gestiegen. Im Geschäftsjahr wurden weitere Mittel zur Refinanzierung der Immobilie in Höhe von EUR 1,8 Mio abgerufen. Darüber hinaus werden zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten aus Wandelanleihen in Höhe von EUR 0,3 Mio aus dem flexiblen Wandelanleihenprogramm (Covertible Notes Funding Program, CNFP – siehe bereits Kapitel 1.1) ausgewiesen. Am Bilanzstichtag betragen die liquiden Mittel EUR 5,8 Mio (2020 EUR 9,2 Mio) und das Unternehmen zeigt ein negatives Eigenkapital von EUR -2,8 Mio nach einem Eigenkapital im Vorjahr von EUR 2,9 Mio. Die sonstigen Rückstellungen betragen EUR 1,6 Mio (2020 EUR 2,2 Mio) und enthielten im Vorjahr Vorsorgen für vereinbarte Gutschriften bei der Rückgabe von Exklusivrechten durch einen Lizenzpartner in Höhe von EUR 0,8 Mio, welche im laufenden Geschäftsjahr mit EUR 0,5 Mio verbraucht und mit dem Restbetrag von EUR 0,3 Mio aufgelöst wurden. Für weitere Details zur Entwicklung der Vermögenslage sowie zu Laufzeiten und Verzinsung des Fremdkapitals wird auf die Erläuterungen im Anhang verwiesen. Das Unternehmen wies Ende 2021 liquide Mittel von EUR 5,8 Mio (2020 EUR 9,2 Mio.) aus. Die Veränderung wird in der folgenden Geldflussrechnung dargestellt: 2021 Mio EUR 2020 Mio EUR Geldfluss aus dem Ergebnis -5,9 -6,4 Netto-Geldfluss aus laufender Geschäftstätigkeit vor Steuern -4,6 -7,3 Netto-Geldfluss aus laufender Geschäftstätigkeit -4,6 -7,3 Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit -0,8 -3,6 Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit 2,0 8,1 zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands -3,4 -2,8 Finanzmittelbestand am Beginn der Periode 9,2 12,0 Finanzmittelbestand am Ende der Periode 5,8 9,2 Die Vermögens- und Finanzlage spiegelt primär die negative Ertragslage wider, die für ein biotechnologisches Unternehmen im Entwicklungsstadium zu erwarten ist. Die Finanzmittelzuflüsse betreffen neben Deckungsbeiträgen aus dem Verkauf von Carragelose-Produkten sowie Einnahmen aus Lizenzverträgen insbesondere die Aufnahme weiterer Fremdverbindlichkeiten sowie Einzahlungen aus dem Mitarbeiteraktienoptionsprogramm. Im Vorjahr konnte Marinomed eine zinsgünstige Refinanzierung der Immobilie durch Austria Wirtschaftsservice zusammen mit der Erste Bank als Treuhänder des ERP-Fonds sowie der NÖBEG abschließen. In 2021 wurden daraus weitere EUR 1,8 Mio abgerufen. Darüber hinaus hat die Gesellschaft im Jahr 2021 ein flexibles Wandelanleihenprogramms mit einem Gesamtvolumen von bis zu EUR 5,4 Mio abgeschlossen. Aus den ersten beiden Tranchen des Programms flossen Marinomed im Geschäftsjahr EUR 0,6 Mio zu. Investitionen in den neuen Firmenstandort finden sich entsprechend im Liquiditätsabfluss durch Investitionstätigkeit wieder. Die Darlehenszusage von der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Höhe von bis zu EUR 15,0 Mio wurde in 3 Tranchen in Abhängigkeit vom Erreichen bestimmter Meilensteine ausbezahlt. Die erste Tranche in Höhe von EUR 4,0 Mio wurde im Oktober 2019, die zweite Tranche in Höhe von EUR 5,0 Mio im Dezember 2020 gezogen. Die dritte Tranche in Höhe von EUR 6,0 Mio ist der Gesellschaft im Februar 2022 zugeflossen. Eigenkapital bzw. eigenkapitalnahe Finanzierungsmaßnahmen wurden in den Geschäftsjahren 2015 (EUR 3,5 Mio), 2016 (EUR 1,5 Mio), 2017 (EUR 7,0 Mio) und 2019 (EUR 22,4 Mio Gesamtkapitalzufluss aus dem Börsegang) umgesetzt. In Verbindung mit dem langfristigen Darlehen der EIB und dem Wandelanleihenprogramm sollen damit langfristige Investitionen in Forschung und Entwicklung sichergestellt werden. Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens Auch wenn es den Anschein hat, dass die COVID-19-Pandemie langsam endemisch wird, bleiben die Geschäftsaktivitäten von Marinomed davon nach wie vor stark betroffen. Marinomed erwartet, dass der Umsatz mit Carragelose weiterwachsen wird, jedoch weniger stark als 2021. Marinomed hat mehrere klinische Studien zu COVID gesponsert, darunter eine in Wien, Österreich sowie eine in Swansea, UK. Darüber hinaus hat die Marinomed eine klinische Studie initiiert, um die Wirksamkeit und Sicherheit von inhalierter Carragelose (Inhaleen) bei der Behandlung von COVID-19 und anderen viralen Pneumonien nachzuweisen. Alle Studien stehen kurz vor Abschluss, bzw. werden aktuell ausgewertet, aber es lässt sich bereits feststellen, dass das Rekrutierungsziel nicht erreicht werden konnte. Dennoch haben die Studien mehrere positive Effekte: dass Krankenhäuser neben ihrer Belastung bereit waren, an den Studien teilnehmen hat mehrere Partner überzeugt, die Produkte (neu) zu vermarkten. Außerdem wurde einmal mehr das hervorragende Sicherheitsprofil des Produkts bestätigt. Das bestätigt Marinomed in seiner Strategie, Medikationen in schwerwiegenderen viralen Infektionskrankheiten zu erforschen. Marinomed betrachtet die Marinosolv-Plattform als einen wesentlichen Werttreiber und will die Entwicklung von Budesolv und Tacrosolv weiter vorantreiben. Die auf Dosisfindung ausgerichtete Phase-II-Studie zur Untersuchung der Sicherheit und Wirksamkeit von Tacrosolv-Augentropfen konnte im zweiten Quartal des Geschäftsjahrs positive Top-line Daten berichten. Erste Ergebnisse ergaben bei einer niedrigen Dosierung die Reduktion der Entzündungsreaktion im Auge und eröffnen damit die Anwendung in bisher schwer behandelbaren Erkrankungen im Augenvordergrund. Es ist geplant, eine Alternative zu Kortisonderivaten zu etablieren und damit maßgeblich zur Gesundheit der Augen beizutragen. Diese Daten erlauben es, bereits erste Gespräch mit potenziellen Co-Entwicklungs- und Vermarktungspartnern zu führen. Um das Potenzial beider Plattformen ausschöpfen zu können, sind Investitionen in Forschung und Entwicklung erforderlich. Insbesondere durch den Ausbau der Marinosolv-Plattform und klinische Studien für größere Indikationen wird das Investitionsvolumen in Forschung und Entwicklung in den kommenden Jahren voraussichtlich steigen. Für das laufende Geschäftsjahr erwartet die Gesellschaft einen leichten Anstieg der Forschungs- und Entwicklungskosten, der im Jahr 2022 weiterhin zu einem operativen Verlust führen wird. Das mittelfristige Ziel ist auf das Erreichen der Gewinnzone ausgerichtet. Wesentliche Risiken und Ungewissheiten Marinomed ist ein auf globale Märkte zielendes Unternehmen, das pharmazeutische Unternehmen als Kunden auf allen Kontinenten beliefert. Als solches ist Marinomed einer Reihe von Risiken ausgesetzt. Diese betreffen im Wesentlichen operative, finanzielle und regulatorische Risiken. Marinomed hat im Unternehmen Systeme und Prozesse etabliert, um Risiken zu identifizieren und ihnen entgegenzusteuern. Die nachfolgend beschriebenen Risiken werden laufend überwacht. 3.1 Globale wirtschaftliche Risiken durch die SARS-CoV-2 Pandemie und Krieg in der Ukraine Marinomed ist als international tätiges Unternehmen in die Weltwirtschaft eingebunden. Regierungen auf allen Kontinenten haben zur Eindämmung der Pandemie massive Einschnitte in die Abläufe der weltweiten sozialen und ökonomischen Abläufe beschlossen und umgesetzt. Es ist damit zu rechnen, dass die Folgen dieser Maßnahmen einen langfristigen Einfluss auf die globale Wirtschaft haben werden. Inzwischen manifestieren sich die Auswirkungen zunehmend in der Lieferkette. Zum einen folgen die Beschaffungspreise der rasant ansteigenden Inflation, zum anderen gibt es Engpässe bei Rohmaterialien, die in vielen Fällen zu einer Verdopplung von Lieferzeiten auf teilweise mehr als 12 Monate für Packmittel führen. Marinomed kann sich zwar mit seinen Carragelose-Produkten eher positiv entwickeln, sieht sich jedoch in der Beschaffung einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Weiters kann es in einigen Fällen möglich sein, dass Marinomed die steigenden Einstandspreise nicht oder nicht vollständig an seine Kunden weitergeben kann. Auch die Marinosolv-Technologieplattform muss sich einem erhöhten Risiko bei der Kommerzialisierung stellen. Gleichzeitig muss befürchtet werden, dass der Krieg in der Ukraine längerfristige Auswirkungen auf viele Bereiche haben wird und im Zusammenspiel mit der Corona-Pandemie eine Abschwächung des Wirtschaftswachstums zu erwarten ist. Dies kann neben steigender Inflation zu einer geringeren Kundennachfrage führen. Marinomed hatte bisher weder in der Ukraine noch in Russland Umsätze. Als Zielmärkte für Marinomed Produkte kommen beide Länder auf absehbare Zeit nicht in Frage. 3.2 Risiken in Verbindung mit der Finanzierung und Finanzinstrumenten Zu den wesentlichen finanziellen Risiken zählen Ausfallsrisiken und Liquiditätsrisiken. Darüber hinaus werden Umsätze in Britischen Pfund (GBP) getätigt, so dass auch Risiken aus Wechselkursschwankungen entstehen. Da Forderungen in GBP in der Regel einen Betrag von EUR 500.000 nicht übersteigen, würde sich eine Schwankung von +/- 10 % mit weniger als EUR 50.000 auf die Gewinn- und Verlustrechnung auswirken. Die Umsatzerlöse aus dem Lizenzvertrag mit Luoxin Pharmaceuticals werden zwar in USD getätigt, treten aber zunächst nur in großen Abständen als Meilensteinzahlungen auf. Aus der Konvertierung der Zuflüsse aus der ersten Upfront-Zahlung konnte ein Kursgewinn verzeichnet werden. Erst mit Zulassung des Produkts in China (nicht vor 2024) werden regelmäßige Zahlungen erwartet, die dann ein kontinuierliches Risiko von Fremdwährungsverlusten bergen. Als Forschungs- und Entwicklungsunternehmen weist Marinomed nach wie vor einen bilanziellen Verlust aus und daher sind klassische Kreditinstrumente für Marinomed nicht zugänglich. Das Unternehmen hat daher das Risiko, dass der Kapitalbedarf in Zukunft nicht oder nur zu nachteiligen Konditionen gedeckt werden kann. Es handelt sich dabei um ein für Life-Science-Unternehmen typisches Risiko. Marinomed ist zudem in üblichem Maß einem Zinsrisiko auf Basis der Entwicklung internationaler Zinsen ausgesetzt. Spezifische Zinsrisiken ergeben sich aus dem aws-Seedfinancing (3M-EURIBOR plus 2 %) sowie aus den zu leistenden umsatzabhängigen Tantiemen in Zusammenhang mit dem EIB Darlehen. Ab 01.07.2024 kommt im Rahmen des ERP Darlehens ein sprungfixer Zinssatz zur Anwendung, dessen Entwicklung vom 1-Jahres-EURIBOR abhängen wird. Ab dem 15. Dezember 2026 wird die NÖBEG Finanzierung sprungfix, abhängig vom 3-Monats-EURIBOR, verzinst. Das Unternehmen hält keine derivativen Finanzinstrumente. 3.3 Strategische Risiken Für Marinomed besteht das Risiko, dass langfristige Potenziale nicht ausgenutzt oder falsch eingeschätzt werden. Bei beiden Technologieplattformen können sich die eingegangenen oder noch zu etablierenden Partnerschaften als nicht vorteilhaft oder nicht realisierbar erweisen. Die heutige Einschätzung des Potenzials der Produkte auf den globalen Märkten kann sich als zu optimistisch herausstellen. Es besteht daher das Risiko, dass die Umsatzziele nicht erreicht werden. Weiters besteht das Risiko, dass Mitbewerber bessere oder günstigere Produkte entwickeln und dadurch das Marinomed-Portfolio weniger ertragreich ist. Staatliche Behörden versuchen in praktisch allen regionalen Märkten, die Kosten im Gesundheitswesen durch verstärkten Wettbewerb der Anbieter und permanente Absenkung der Erstattungsgrenzen für Pharmaka zu beschränken. Der rasch wachsende OTC-Markt ist diesen Einflüssen weniger ausgesetzt. Es gibt jedoch starke Konkurrenz von größeren Anbietern, die über deutlich mehr finanzielle und unternehmerische Möglichkeiten verfügen als Marinomed bzw. ihre Partner in den jeweiligen Ländern. 3.4 Operative Risiken Marinomed ist sowohl auf der Lieferanten-, als auch auf der Vermarktungsseite auf Partner angewiesen. Trotz bestehender Verträge besteht das Risiko, dass ein oder mehrere Partner ohne Verschulden von Marinomed wirtschaftliche oder technische Schwierigkeiten nicht zu lösen vermögen und in der Folge für Marinomed ein Schaden entsteht. Dabei kann der Partner seine eigenen Umsatzziele verfehlen, es kann sich aber auch um Lieferverzögerungen, Zahlungsschwierigkeiten oder andere branchentypische Risiken handeln. Auch wenn die Umsätze aus Warenverkäufen überwiegend in Euro fakturiert werden, könnte in Ländern außerhalb der Eurozone (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs) eine Aufwertung des Euro gegenüber den lokalen Währungen die Produkte des Unternehmens für Händler und Endverbraucher verteuern. Dies könnte zu einem Umsatzrückgang bei den Produkten des Unternehmens führen. 3.5 Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass Finanzmittel, die zur Begleichung von im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten eingegangenen Verpflichtungen erforderlich sind, möglicherweise nicht beschafft werden können. Bisher hat das Unternehmen das operative Geschäft vor allem durch Beteiligung von Investoren am Eigenkapital und über Gesellschafterdarlehen, Einnahmen aus Lizenz- und Distributionsverträgen, den Verkauf von Handelswaren, atypisch stillen Beteiligungen, durch die Ausgabe von Wandelanleihen und neuer Aktien beim Börsengang sowie durch Zuschüsse, geförderte Darlehen und sonstige staatliche Förderungen finanziert. Marinomed wird immer versuchen, sich finanzielle Flexibilität zu erhalten, z. B. durch Aufnahme zusätzlichen Kapitals zu günstigeren Marktbedingungen oder aufgrund strategischer Überlegungen. So konnten auch die Ausgaben für den Erwerb und Ausbau des neuen Hauptsitzes großteils und zinsgünstig refinanziert werden. Der Vorstand geht davon aus, dass zumindest in den nächsten Jahren weiterhin erhebliche Ausgaben für Forschung und Entwicklung und operative Verluste anfallen werden. Der Vorstand rechnet damit, dass die vorhandenen liquiden Mittel sowie die bereits zugesagten Finanzierungen ausreichen werden, um die operativen Aufwendungen und Investitionen für den Primärprognosezeitraum (bis Juni 2023) abdecken zu können. Im Rahmen der Erstellung der Fortbestehensprognose wurden unterschiedliche Szenarien zum Wachstum der Gesellschaft analysiert. Je nach Intensität der Forschungsaufwendungen (bestehend aus internen und externen Kosten) ergibt sich ein Liquiditätsbedarf im Sekundärprognosezeitraum (ab Juli 2023) von bis zu EUR 10 Mio. Die Intensität der Forschungsaufwendungen und damit der Liquiditätsbedarf lässt sich in hohem Maße anpassen. So wird im Management Case davon ausgegangen, dass sich der Personalstand bis 2026 von derzeit 50 Mitarbeitern fast verdoppelt und neue Produktentwicklungen inklusive klinischer Studien gestartet werden. Zur Finanzierung des dazu notwendigen Liquiditätsbedarfs wird derzeit an unterschiedlichen Finanzierungsalternativen gearbeitet. Der Vorstand geht davon aus, dass diese wie auch bereits in der Vergangenheit rechtzeitig abgeschlossen werden können. Sollte es nicht gelingen, weitere Liquidität zu lukrieren, so können neue Produktenwicklungen verzögert oder unterbrochen werden. In einem angepassten Fallback Szenario wurde auch der Aufbau des Personals auf weniger als 60% Steigerung bis 2026 begrenzt. In diesem Szenario wäre es entsprechend möglich, ohne zusätzliche liquide Mittel auszukommen. Vor diesem Hintergrund erwartet der Vorstand, dass die Liquidität für das Unternehmen im Primärprognosezeitraum (bis Juni 2023) auch ohne zusätzliche Finanzierungsmaßnahmen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit sichergestellt ist und im Sekundärprognosezeitraum Jahresüberschüsse erzielt werden und damit eine positive Fortbestehensprognose vorliegt. Diese Schätzung basiert auf Annahmen, die sich als falsch erweisen können, und das Unternehmen könnte seine Kapitalressourcen früher ausschöpfen als derzeit erwartet. 3.6 Risiko im Zusammenhang mit Patenten Die Carragelose-Technologie ist durch mehrere Patente weltweit geschützt. Die Patente der Marinosolv-Technologie befinden sich derzeit in der Nationalisierungsphase. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass Patente angefochten werden oder derzeitige Alleinstellungsmerkmale durch neue Technologien oder Produkte verloren gehen. Ebenso können Wettbewerber die Patente von Marinomed missachten und es notwendig machen, dass sich das Unternehmen mit anwaltlicher Beratung und den damit verbundenen Aufwendungen dagegen wehrt. 3.7 Forschungs- und Entwicklungsrisiko Der Erfolg von Marinomed hängt zu einem großen Teil davon ab, inwieweit die Forschungs- und Entwicklungsinitiativen die antizipierten Ergebnisse erreichen. Die Forschungsaktivitäten von Marinomed dienen der Wissensvermehrung und sind dem Wohl der Menschheit und dem Schutz der Umwelt verpflichtet. Die internen und externen Forscher halten die rechtlichen Vorschriften ein und beachten darüber hinaus auch ethische Grundsätze. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Forschung umfasst im Falle missbrauchsgefährdeter Forschung insbesondere die nachfolgend angesprochenen Maßnahmen: das Erkennen und Minimieren von Forschungsrisiken, den sorgfältigen Umgang mit Veröffentlichungen, die Dokumentation von Risiken sowie Aufklärungs- und Schulungsmaßnahmen. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass in einer klinischen Studie schwere Nebenwirkungen auftreten, oder die Ergebnisse der Forschung und von klinischen Studien nicht die erwarteten primären oder sekundären Endpunkte erreichen bzw. nicht signifikant besser sind als bestehende oder neue Konkurrenzprodukte. Außerdem könnten die regulatorischen Behörden die klinischen Studien als nicht ausreichend erachten und auf der vorliegenden Basis keine Marktzulassung erteilen. Das könnte den Wert der Forschungsprojekte von Marinomed deutlich reduzieren. Im Extremfall könnten einzelne Projekte wertlos und geplante Einnahmen nicht zu erzielen sein. 3.8 Regulatorisches Risiko Marinomed forscht an und entwickelt Medizinprodukte und Arzneimittel. Für Medizinprodukte ist am 25. Mai 2017 die Verordnung (EU) 2017/745 in Kraft getreten. Sie wird auch Medical Device Regulation (MDR) oder europäische Medizinprodukte-Verordnung genannt. Sie gilt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Neu entwickelte und veränderte Produkte müssen bereits nach der MDR zertifiziert werden. Bestehende, unveränderte Produkte unterliegen einer Übergangsfrist bis zum 25. Mai 2024, im Anschluss müssen diese ebenfalls nach der MDR zertifiziert sein. Auch wenn Marinomed bereits heute die Umstellung auf die MDR vorbereitet, ist es dem Risiko ausgesetzt, dass die Carragelose-Produkte, die in der EU als Medizinprodukte vermarktet werden, die neuen, höheren Standards nicht erfüllen. Die Zulassung von Arzneimitteln ist branchentypisch mit hohen Risiken verbunden. Je nach Entscheidung für eine bestimmte Art der Zulassung (zentrales oder dezentrales Verfahren) muss die Zulassung von Behörden mehrerer Staaten genehmigt werden. In den unterschiedlichen Regionen (im Wesentlichen USA, Europa und Asien) folgen die Behörden zudem unterschiedlichen Standards. Je nach Rückfragen und Auflagen der Behörden kann sich dieser Prozess über mehrere Jahre verzögern oder es sogar sinnvoll erscheinen lassen, die Zulassung zurückzuziehen. 3.9 Personalrisiko Aufgrund der geringen Mitarbeiteranzahl besteht bei einem Ausfall von Schlüsselarbeitskräften das Risiko, dass essenzielles Know-how verloren geht und die Nachbesetzung von vakanten Stellen zu Verzögerungen bei der Zielerreichung führt. Forschung und Entwicklung Die F&E-Aktivitäten fokussieren sich auf die beiden Segmente viraler Infektionen und Krankheiten mit überschießendem Immunsystem. Die Forschungsaktivitäten im Bereich viraler Infektionen haben sich seit Ausbruch der Pandemie auf die Bekämpfung von SARS-CoV-2 konzentriert. Dabei konnten sowohl die Wirksamkeit gegen den COVID19 Erreger sowie das sehr gute Sicherheitsprofil des Wirkstoffs bestätigt werden. Davon motiviert wird Marinomed weiter daran arbeiten, seine Expertise in diesem Bereich dafür einzusetzen, Behandlungsoptionen für schwerwiegendere und bislang unzureichend adressierte, virale Krankheiten zu entwickeln. Zuletzt wurde ein Arzneimittel mit einem abschwellenden Wirkstoff entwickelt. Es wurde bereits zur Zulassung eingereicht, jedoch wird sich die Markteinführung verzögern. In einer frühen klinischen Entwicklung befindet sich zudem ein Produkt gegen virale Pneumonie. Darüber hinaus hat Marinomed mit Marinosolv eine innovative Technologieplattform entwickelt, welche die Bioverfügbarkeit schwerlöslicher Wirkstoffe für die Behandlung empfindlicher Gewebe wie Nase und Augen erhöht. Stabile wässrige Formulierungen schwerlöslicher Wirkstoffe wie Kortikosteroide und Immunsuppressiva ermöglichen einen schnelleren Wirkungseintritt, hohe lokale Aktivität, erhöhte lokale Bioverfügbarkeit und eine aseptische Herstellung. Derzeit befinden sich drei Produkte in der Entwicklung, die auf entzündliche Erkrankungen der Nase (Budesolv, Flutisolv) und der Augen (Tacrosolv) abzielen. Im Jahr 2015 wurde eine Patentanmeldung eingereicht, deren daraus abgeleitete nationale Patente nun nach und nach erteilt werden, so zum Beispiel im Dezember 2020 in 38 europäischen Ländern. Je nach Wirkstoff können die Produkte entweder OTC (rezeptfrei oder nicht verschreibungspflichtig) oder Rx (verschreibungspflichtig) sein. Im Falle des Kortikosteroid-Nasensprays Budesolv werden je nach Gebiet OTC- und Rx-Zulassungen erwartet, während für immunsuppressive Augentropfen eine Zulassung nur als verschreibungspflichtiges Medikament erwartet wird. Die Gesellschaft bewahrt sich ein schlankes Geschäftsmodell durch Fokussierung auf Forschung und Entwicklung sowie Auslagerung aller anderen kostenintensiven Teile der Wertschöpfungskette. Marinomed generiert ihren Umsatz entweder durch Lizenzvertriebsverträge oder Tantiemen aus Lizenzverträgen mit ihren Partnern. Für die rezeptfrei vermarkteten Produkte ist die Gesellschaft als Großhändler für ihre Partner weltweit tätig. Eigene Anteile Das Unternehmen hält zum Stichtag 31. Dezember 2021 keine eigenen Anteile. Ebenso wurden während des Geschäftsjahrs 2021 keine eigenen Anteile erworben oder veräußert. Risikomanagementsystem und internes Kontrollsystem Marinomed betreibt Forschung und Entwicklung von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Das Nutzen von Chancen und Vermeiden von Risiken ist daher wichtig für den Erfolg des Unternehmens. Entsprechend verfolgt Marinomed einen systematischen Ansatz zur Früherkennung von Chancen und Risiken. Die im Abschnitt „Wesentliche Risiken und Ungewissheiten“ benannten Bereiche werden wiederkehrend über unternehmensweite Planungs- und Kontrollprozesse hinterfragt. Die Gesamtverantwortung für die interne Kontrolle sowie das Risikomanagement der Marinomed liegt beim Vorstand. Das Risikomanagementsystem fokussiert auf die im Risikoabschnitt genannten Bereiche. Dabei werden die operativen Risiken vor allem durch eine enge Kommunikation mit internen und externen Stakeholdern (insbesondere Investoren, Analysten, Banken) adressiert. Der regelmäßige Kontakt mit allen externen Zulieferern und Partnern sowie die Dokumentation der Gespräche und Treffen erlauben ein stetes Nachhalten von Planung und Durchführung. Marinomed hat sowohl Investoren für den IPO und das Wandelanleiheprogramm als auch die EIB für ein Venture Loan gewinnen können. Diese drei Finanzierungselemente haben einerseits zu einer Verbesserung der Kapitalstruktur geführt, und andererseits erlauben sie dem Unternehmen seine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten beschleunigt umzusetzen. Abhängigkeiten von der allgemeinen Wirtschaftslage, dem Finanzierungsumfeld oder einem erfolgreichen Debitorenmanagement sind dadurch reduziert. Das interne Kontrollsystem der Marinomed hat insbesondere die Aufgabe, die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung, die Einhaltung gesetzlicher und unternehmensinterner Richtlinien sowie das Erkennen von Risiken auch außerhalb der Finanzberichterstattung zu sichern. Bei sämtlichen relevanten Geschäftsfällen wird das Vier-Augen-Prinzip eingehalten. Das interne Kontrollsystem gliedert sich in die Aufbau- und die Ablauforganisation. Der Aufbau der Organisation ist durch flache Hierarchien und eindeutige Zuweisung der Verantwortlichkeit gekennzeichnet. Es besteht eine organisatorische Trennung aus operativer und finanzieller Verantwortung sowie im Rechnungswesen aus Buchhaltung, Controlling und Berichterstattung. Die Ablauforganisation ist durch ein klares Regelwerk gekennzeichnet, das eine angemessene Basis für ein effizientes Kontrollsystem aus Freigaben und Kompetenzen darstellt. Das interne Berichtswesen an den Vorstand hat dabei besonders hohe Bedeutung, um Risiken frühzeitig erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Dies erfolgt durch regelmäßige Meetings zu den wesentlichen Themenbereichen, allen voran Forschung und Entwicklung, Supply Chain und Finanzen. Diese Besprechungen finden je nach Bedeutung wöchentlich bzw. monatlich statt. Dabei wird strukturiert über die notwendigen Informationen von den jeweiligen Bereichsleitern an den Vorstand berichtet. Dadurch sollen jene Risiken vermieden werden, die zu einer unvollständigen oder fehlerhaften Finanzberichterstattung führen können. Das interne Berichtswesen ist darauf angelegt, dem Vorstand in regelmäßigen Abständen zu ermöglichen, wichtige Prozesse und deren finanzielle Auswirkung auf Plausibilität zu prüfen und mit Planungen zu vergleichen, um bei Abweichungen geeignete Maßnahmen beschließen und ergreifen zu können. Die hierfür notwendigen Planungen, beispielsweise für klinische Studien, externe Dienstleister und Umsätze werden vom Vorstand vorab genehmigt. Darüber hinaus erstellt die Gesellschaft eine rollierende Liquiditätsplanung, die laufend überwacht und mit den eigenen Vorgaben abgestimmt wird. Die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens basiert auf einem rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem. Ziele sind die Einhaltung der gesetzlichen Normen, die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie die Rechnungslegungsvorschriften des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) und die Rechnungslegungsvorschriften der Internationalen Financial Reporting Standards (IFRS). Der Jahresabschluss wird durch die internationale Prüfungsgesellschaft BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft geprüft. Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten Grundkapital Das Grundkapital teilt sich zum Stichtag wie folgt auf: Aktiengattung Betrag des Grundkapitals Nennbetrag/Aktie Stückzahl der Aktien Inhaberaktien 1.480.160,00 1,00 1.480.160 Mit außerordentlichem Hauptversammlungsbeschluss vom 17. September 2018 wurde das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von 867.640 auf Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinzahlung von EUR 867.640,00 auf EUR 1.000.000,00 erhöht. Im Zuge des Börsegangs der Marinomed Biotech AG im ersten Quartal 2019 wurden insgesamt 299.000 neue Inhaberaktien zum Preis von EUR 75,00 je Aktie bei Investoren platziert (davon 260.000 Stk. aus dem Basisangebot und 39.000 Stk. aus Mehrzuteilungen). Dies führte zu einem Gesamtkapitalzufluss von EUR 22.425.000,00, davon Grundkapitalerhöhung EUR 299.000,00. Für den Umtausch von Wandelschuldverschreibungen in Aktien wurden weitere 170.772 Aktien ausgegeben. In der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. September 2020 wurde das Bedingte Kapital 2019 um 56.306 auf 43.694 auf Inhaber lautende Stückaktien reduziert sowie ein bedingtes Kapital im Ausmaß von EUR 54.000,00 durch Ausgabe von bis zu 54.000 Inhaberaktien zum Zweck der Bedienung von Aktienoptionen im Rahmen des Stock Option Plans 2020 („Bedingtes Kapital 2020“) beschlossen. In der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Juni 2021 wurde der Vorstand gemäß §174 (2) AktG ermächtigt, bis zum 16.09.2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrates neue Finanzinstrumente, d.h. Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechte, die den Bezug auf und/oder den Umtausch, ein Bezugs-/Umtauschrecht bzw. eine Bezugs-/Umtauschpflicht auf bis zu 147.243 neue, auf Inhaber lautende Stückaktien vorsehen können, auszugeben. Die Finanzinstrumente können so ausgestaltet sein, dass ihr Ausweis als Fremd- oder Eigenkapital erfolgen kann. Für die Bedienung kann der Vorstand das Bedingte Kapital, eigene Aktien oder eine Kombination aus beidem sowie jede sonstige zulässige Lieferform verwenden. Ausgabebetrag und -bedingungen sind vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzusetzen und der Preis der Finanzinstrumente ist unter Berücksichtigung marktüblicher Berechnungsmethoden sowie des Börsekurses der bestehenden Aktien in einem marktüblichen Preisfindungsverfahren zu ermitteln. Der Ausgabebetrag darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen. Den Aktionären steht grundsätzlich das Bezugsrecht zu, wobei dieses in der Weise eingeräumt werden kann, dass die Finanzinstrumente von einem Kreditinstitut bzw. Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten. Weiters ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese Finanzinstrumente mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen. In der Hauptversammlung vom 17. Juni 2021 wurde weiters das Bedingte Kapital 2018 aufgehoben und die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß §159 (2) 1. AktG um bis zu 147.423 auf Inhaber lautende Stückaktien zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten, soweit diese von ihrem Bezugs- oder Umtauschrecht auf Aktien Gebrauch machen bzw. ihre Verpflichtung zum Bezug oder Umtausch erfüllen und der Vorstand beschließt, diese mit neuen Aktien aus dem Bedingten Kapital 2021 zu bedienen, beschlossen. Die aus dem Bedingten Kapital 2021 neu ausgegebenen Aktien sind mit gleicher Gewinnberechtigung ausgestattet wie die übrigen zu diesem Zeitpunkt ausstehenden Aktien. Im Geschäftsjahr 2021 wurde mit der Schweizer Investmentgesellschaft Nice & Green S.A. ein flexibles Wandelanleihenprogramm (Covertible Notes Funding Program, CNFP) mit einem Volumen von bis zu EUR 5.400.000,00 abgeschlossen. Im Rahmen dieser Vereinbarung ist Marinomed berechtigt, während der Vertragslaufzeit von ca. 23 Monaten bis zu 18 Tranchen von Nullkuponanleihen in Höhe von bis zu EUR 300.000,00 pro Tranche auszugeben. Nice & Green hat sich verpflichtet, diese Wandelanleihen zu zeichnen und innerhalb eines Monats nach Ausgabe die Umwandlung in Stammaktien zu beantragen. Unterlegt ist das CNFP mit bis zu 147.243 neu auszugebende, nennbetragslose Inhaberaktien, die aus dem ”Bedingten Kapital 2021” zur Verfügung stehen. In 2021 wurden die ersten beiden Tranchen gezeichnet sowie die erste Tranche umgewandelt, daraus resultiert ein Zugang zum Grundkapital in Höhe von 3.116 Aktien. Im Zuge der Bedienung von Aktienoptionen wurde bis zum Stichtag in mehreren Kapitalerhöhungen das Grundkapital gegen Bareinzahlung von EUR 75,00 je Aktie um insgesamt EUR 7.272,00 bis zum 31. Dezember 2021 erhöht. Zum Abschlussstichtag beläuft sich das Grundkapital somit auf EUR 1.480.160,00, eingeteilt in 1.480.160 stimmberechtigte Aktien. Die Eigentumsverhältnisse sind in Kapitel 1.1 dargestellt. Die an der Gesellschaft beteiligten Mitarbeiter üben ihr Stimmrecht unmittelbar aus. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots. Wird ein Vorstandsmitglied aus einem Grund entlassen, der nicht in den Geltungsbereich von §27 des österreichischen Angestelltengesetzes fällt, sieht die jeweilige Managementvereinbarung eine Abfindung in Höhe von bis zu zwei Jahresgehältern vor. Die wesentlichen Finanzierungsvereinbarungen, die Marinomed eingegangen ist, beinhalten übliche Standardklauseln für den Fall eines Kontrollwechsels. Die mit Vertriebspartnern abgeschlossenen Lizenzvereinbarungen sehen teilweise vorzeitige Kündigungsrechte im Fall eines Kontrollwechsels vor. Genehmigtes Kapital Mit ordentlichem Hauptversammlungsbeschluss vom 17. September 2020 wurde der Vorstand ermächtigt, gemäß §169 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 16.09.2025 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 736.017,00, unter teilweisem Bezugsrechtsausschluss sowie teilweiser Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss, allenfalls in mehreren Tranchen, gegen Bareinzahlung und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von bis zu 736.017 neuen Stammaktien zum Mindestausgabepreis von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen und den Ausgabebetrag, die Ausgabebedingungen sowie weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen („Genehmigtes Kapital 2020“). Das Genehmigte Kapital 2018 wurde aufgehoben. Optionsrücklage Am 1. Februar 2019 etablierte Marinomed ein Mitarbeiteraktienoptionsprogramm für den Vorstand und für alle weiteren Mitarbeiter des Unternehmens. Die Gesamtzahl an im Rahmen des ESOP 2019 auszugebenden Aktienoptionen beträgt 43.694, wobei jede Option den Besitzer berechtigt eine Stammaktie zu zeichnen. Im Ausgabezeitpunkt schätzte die Gesellschaft den beizulegenden Zeitwert einer ausgegebenen Aktienoption auf EUR 20,75. Zum Abschlussstichtag wird eine Optionsrücklage in Höhe von EUR 640.534,89 (2020: TEUR 620) ausgewiesen. AWS Finanzierung Mit Vertrag vom 2. August 2006 wurde durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH ein Mezzanindarlehen mit gewinnabhängiger Verzinsung und Tilgung über EUR 500.000,00 gewährt. Die Zuzählung des Darlehens erfolgte im Jahr 2007. Die Laufzeit betrug ursprünglich 10 Jahre bis zum 30. Juni 2017. Im Juni 2019 wurde das Nominale des Mezzanindarlehens in Höhe von EUR 500.000,00 zurückbezahlt. Bezüglich der Zinsen, die seit 2006 aufgelaufen sind, konnte eine vorteilhafte Einigung erzielt werden. Der Zinssatz wurde rückwirkend ab dem 1. Februar 2019 von 8,5 % fix auf 2,0 % plus 3M-EURIBOR (Höchstzinssatz gemäß KMU Förderungsgesetz) reduziert. Weiters wurde vereinbart, dass 30 % des (bereinigten) Gewinns vor Steuern, mindestens jedoch EUR 100.000,00 pro Jahr (auch im Verlustfall) zur Rückzahlung des Darlehens verwendet werden. Zwei Tilgungen in Höhe von je EUR 100.000,00 wurden in 2020 und 2021 geleistet. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren Im Geschäftsjahr 2021 waren durchschnittlich 43 Mitarbeiter (2020: 37) bei Marinomed beschäftigt, davon 43 aktive (2020: 37). Die durchschnittlichen Mitarbeiter werden dabei als FTE (Full Time Equivalent) auf Basis von 38,5 Wochenstunden als Durchschnitt der 12 Monatswerte des jeweiligen letzten Tages eines Monats gerechnet. Im Bereich Forschung und Entwicklung lag die durchschnittliche Anzahl bei 23 Mitarbeitern (2020: 20). 70% der Mitarbeiter im Unternehmen sind Frauen, im Bereich Forschung und Entwicklung liegt der Anteil sogar bei 71% und in Führungspositionen bei 40%. Im März 2022 erreichte Marinomed zum zweiten Mal in Folge den 1. Platz beim „Diversity Champion Österreich 2021“, einer Initiative der Boston Consulting Group und dem Wirtschaftsmagazin trend. Der Großteil der Mitarbeiter verfügt über eine akademische Ausbildung. Im Durchschnitt über die letzten 5 Jahre lag die Fluktuation bei ca. 10%, dabei wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Austritt verzeichnet. Für die Berechnung der Fluktuation wird die Anzahl der Austritte durch die Anzahl der durchschnittlichen FTE gerechnet und schließt vom Unternehmen ausgesprochene Kündigungen, bzw. vorgeschlagene Aufhebungsvereinbarungen mit ein. Im Bereich Forschung und Entwicklung liegt die Fluktuation bei ca. 4%. Marinomed ist ein wissenschaftsorientiertes Unternehmen, das sich dem medizinischen Fortschritt verschrieben hat. Mit Fokus auf virale Infektionen und Krankheiten mit überschießendem Immunsystem entwickelt Marinomed biopharmazeutische Produkte. Durch effizientere und besser wirksamere Produkte kann die Gesundheit und das Wohlergehen von Menschen geschützt werden. Zudem ist es Ziel, Behandlungsmöglichkeiten von Krankheiten zu verbessern, bei denen es bisher keine oder nur wenig wirksame Therapien gibt. Die Anwendung der Marinosolv-Technologie erlaubt es zudem mit weniger Wirkstoff die Bioverfügbarkeit eines Produkts zu erhöhen. Damit können Umweltbelastung und Produktionskosten reduziert werden. All dies sind wesentliche Einflussfaktoren für ein nachhaltiges Geschäftsmodell und gleichzeitig Leitlinie von Marinomeds Handeln. Marinomed entwickelt biopharmazeutische Produkte. Noch während der klinischen Erprobungsphase (bzw. Declaration of Conformity für Medizinprodukte) lizenziert Marinomed diese an Partner. So werden die Produkte von den Partnern auf den Markt gebracht, über Lizenzen produziert und vertrieben. Durch die Auslagerung dieser Teile der Wertschöpfungskette kann sich Marinomed auch bei starkem Wachstum ein schlankes „asset light“ Geschäftsmodell bewahren. Durch die Nutzung bereits vorhandener Produktionsstandorte und Vertriebskanäle können nicht nur Kosten gespart, sondern auch der ökologische Fußabdruck klein gehalten werden. Regelmäßige Audits durch Behörden, Marinomed und Marinomeds Kunden haben Qualitätsthemen, aber auch ethische, soziale und andere Nachhaltigkeitsaspekte zum Inhalt. So stellt Marinomed sicher, dass die Zulieferpartner über entsprechende Standards verfügen. Marinomed vertreibt im Geschäftsjahr 2021 seine Produkte mit 17 Partnern, das sind drei Partner mehr als in 2020. Zwei neue Partner haben im Geschäftsjahr Carragelose-Produkte in Großbritannien, Frankreich und in den nordischen Ländern auf den Markt gebracht. Ein weiterer Partner bereitet den Marktstart in Mexiko und Brasilien vor. Für beide Märkte ist eine eigene regulatorische Zulassung notwendig. Das Unternehmen ist aktuell mit 6 Produkten auf dem Markt und hat zum Jahresende fünf weitere Produkte in der Entwicklungspipeline, über die berichtet wird. Das entspricht zwei mehr als im vorangegangenen Geschäftsjahr. Aufgrund des starken Wachstums der letzten Jahre wurde eine Verlegung der Forschungs- und Entwicklungseinrichtung von der Veterinärmedizinischen Universität Wien an einen eigenen Firmenstandort nach Korneuburg notwendig. Das vorhandene Bürogebäude wurde durch eine Sanierung thermisch und gebäudetechnisch auf den neuesten Stand gebracht. Zusätzlich wurde ein Neubau errichtet, der die Labore und neue Büros beherbergt. Beim gesamten Projekt wurde ein spezielles Augenmerk darauf gelegt, möglichst ressourcen-, umweltschonend und nachhaltig vorzugehen. Dem Umweltschutzgedanken folgend wurden für den Fuhrpark zwei Elektroautos angeschafft, die auf dem Firmengelände geladen werden können. Der Strom kommt dabei vorzugsweise von der Solaranlage auf dem Dach des neuen Gebäudes. Der hohe Digitalisierungsgrad senkt darüber hinaus den Papier- und Büromaterialverbrauch auf geringes Niveau. Weitere Informationen zu Umweltbelangen können dem Nachhaltigkeitsbericht entnommen werden. Marinomed folgt den Vorschriften des österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) und erstellt im Rahmen des Geschäftsberichtes einen entsprechenden öffentlichen Corporate Governance Bericht, der auf der Website der Gesellschaft (www.marinomed.com) veröffentlicht wird. Die Gesellschaft hat einen Compliance Officer benannt, der seit dem Geschäftsjahr 2019 den Vorstand berät und das Funktionieren des internen Kontrollsystems überwacht. Korneuburg, am 12. April 2022 Andreas Grassauer Eva Prieschl-Grassauer Pascal Schmidt Einzelabschluss Bilanz alle Beträge in EUR 31.12.2021 31.12.2020 Aktiva A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie Lizenzen 169.433,47 187.583,63 II. Sachanlagen 1. Grundstücke und Bauten 5.614.791,32 2.574.948,94 davon Grundwert 358.925,00 358.925,00 2. Maschinen 63.813,02 74.448,52 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 604.357,87 349.723,95 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 0,00 2.961.991,55 6.282.962,21 5.961.112,96 III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 35.000,00 35.000,00 6.487.395,68 6.183.696,59 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 916.325,55 823.221,48 2. geleistete Anzahlungen 0,00 2.976,00 916.325,55 826.197,48 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.624.050,46 2.537.540,91 2. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 1.420.503,90 2.880.406,85 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 500,00 32.656,98 5.044.554,36 5.417.947,76 III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 5.774.547,74 9.178.412,93 11.735.427,65 15.422.558,17 C. Rechnungsabgrenzungsposten 268.098,51 74.646,27 Summe Aktiva 18.490.921,84 21.680.901,03 alle Beträge in EUR 31.12.2021 31.12.2020 PASSIVA A. Negatives Eigenkapital, Eigenkapital I. eingefordertes Grundkapital 1.480.160,00 1.472.660,00 übernommenes Grundkapital 1.480.160,00 1.472.660,00 einbezahltes Grundkapital 1.480.160,00 1.472.660,00 II. Kapitalrücklagen 1. gebundene 31.069.463,97 30.373.512,73 2. nicht gebundene 7.086.764,00 7.086.764,00 38.156.227,97 37.460.276,73 III. Optionsrücklagen 1. Optionsrücklage 640.534,89 619.793,07 IV. Bilanzverlust -43.103.477,44 -36.654.743,99 davon Verlustvortrag -36.654.743,99 -29.682.792,86 -2.826.554,58 2.897.985,81 B. Investitionszuschüsse 72.813,71 0,00 C. Rückstellungen 1. sonstige Rückstellungen 1.621.661,38 2.208.193,90 D. Verbindlichkeiten 1. Anleihen 300.000,00 0,00 davon konvertibel 300.000,00 0,00 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 300.000,00 0,00 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 14.040.179,41 12.000.000,00 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 301.743,46 0,00 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 13.738.435,95 12.000.000,00 3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 311.481,00 32.688,00 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 311.481,00 32.688,00 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.994.838,72 1.975.797,73 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 1.994.838,72 1.975.797,73 5. sonstige Verbindlichkeiten 1.945.978,37 1.812.145,58 davon aus Steuern 19.510,42 11.058,82 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 101.007,56 90.796,81 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 522.917,67 744.918,53 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.423.060,70 1.067.227,05 18.592.477,50 15.820.631,31 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 3.430.980,85 2.753.404,26 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 15.161.496,65 13.067.227,05 E. Rechnungsabgrenzungsposten 1.030.523,83 754.090,01 Summe Passiva 18.490.921,84 21.680.901,03 Gewinn- und Verlustrechnung alle Beträge in EUR 2021 2020 1. Umsatzerlöse 11.658.290,63 8.269.820,16 2. sonstige betriebliche Erträge a) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 405.317,68 17.551,97 b) übrige 1.233.894,96 1.155.025,65 1.639.212,64 1.172.577,62 3. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen a) Materialaufwand 6.421.584,52 5.521.554,46 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 4.036.230,72 3.898.787,81 10.457.815,24 9.420.342,27 4. Personalaufwand a) Gehälter 3.555.346,46 3.356.027,52 b) soziale Aufwendungen 919.314,48 741.903,53 aa) Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen 53.666,99 48.888,21 bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge 807.256,37 678.694,83 4.474.660,94 4.097.931,05 5. Abschreibungen a) auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 452.346,04 278.118,61 6. sonstige betriebliche Aufwendungen a) übrige 3.113.954,89 1.955.416,33 7. Zwischensumme aus Z 1 bis 6 (Betriebsergebnis) -5.201.273,84 -6.309.410,48 8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 66,12 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.022.313,93 662.606,77 10. Zwischensumme aus Z 8 bis 9 (Finanzergebnis) -1.022.313,93 -662.540,65 11. Ergebnis vor Steuern -6.223.587,77 -6.971.951,13 12. Steuern vom Einkommen 225.145,68 0,00 13. Ergebnis nach Steuern -6.448.733,45 -6.971.951,13 14. Jahresfehlbetrag -6.448.733,45 -6.971.951,13 15. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -36.654.743,99 -29.682.792,86 16. Bilanzverlust -43.103.477,44 -36.654.743,99 Anhang A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Allgemeine Grundsätze Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 189 ff des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit entsprechend den gesetzlichen Regelungen eingehalten. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Ausführungen im Kapitel „Negatives Eigenkapital“ verwiesen. Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden - soweit gesetzlich geboten - berücksichtigt. Die Gliederung und der Ausweis der einzelnen Posten des Jahresabschlusses wurden nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 196 bis 200 UGB unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 221 bis 235 UGB) vorgenommen. Die Bewertung der einzelnen Posten der Bilanz erfolgte entsprechend den §§ 201 bis 211 UGB und unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 221 bis 235 UGB). Die COVID-19 Krise hat im Geschäftsjahr weder zu wesentlichen negativen Auswirkungen auf den Jahresabschluss geführt, noch haben sich daraus Änderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. 1. Anlagevermögen Immaterielles Anlagevermögen Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear vorgenommen. Folgende Nutzungsdauern wurden den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegt: Nutzungsdauer in Jahren EDV-Software 3–5 Patente 14 Sachanlagen Das abnutzbare Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, die um die planmäßigen Abschreibungen vermindert werden. Die geringwertigen Vermögensgegenstände bis zu einem Wert von EUR 800,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear der voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend vorgenommen. Für Zugänge in der ersten Jahreshälfte wird die volle Jahresabschreibung, für Zugänge in der zweiten Jahreshälfte die halbe Jahresabschreibung verrechnet. Folgende Nutzungsdauern wurden den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegt: Nutzungsdauer in Jahren Grundstücke und Bauten (inkl. Grundstückseinrichtungen) 5-30 Maschinen 4- 8 andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2-10 Finanzanlagen Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bewertet. Wertminderungen werden berücksichtigt, wenn der beizulegende Wert am Abschlussstichtag niedriger ist und die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. 2. Umlaufvermögen Rohstoffe und Handelswaren In der Position Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden Primärpackmittel für die Warenproduktion und Bulkware sowie Labormaterialien ausgewiesen. Die Vorräte wurden mit den Einkaufspreisen angesetzt, das Identitätspreisverfahren wurde angewendet. Bei der Bewertung wurde das strenge Niederstwertprinzip beachtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Im Falle erkennbarer Einzelrisken wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt. Fremdwährungsforderungen wurden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem niedrigeren Devisenbriefkurs zum Bilanzstichtag bewertet. 3. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung aufgewendet werden müssen. Sämtliche Rückstellungen haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. 4. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ist aus der Bilanz ersichtlich. Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren aus standortbezogenen Finanzierungen in Höhe von EUR 3.223.600,00 (2020: TEUR 2.400). Es wird auf die Erläuterungen in Kapitel AWS Finanzierung sowie Verbindlichkeiten verwiesen. Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem höheren Devisenbriefkurs zum Bilanzstichtag bewertet. B. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten sind in folgendem Anlagenspiegel dargestellt: Anschaffungs-/ Herstellungskosten Abschreibungen kumuliert Buchwert 01.01.21 Zugänge 01.01.21 Abschreibungen Abgänge 01.01.21 31.12.21 Abgänge 31.12.21 Zuschreibungen 31.12.21 Umbuchungen EUR EUR EUR EUR EUR EUR Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie Lizenzen 304.249,99 39.016,49 116.666,36 57.166,65 0,00 187.583,63 343.266,48 0,00 173.833,01 0,00 169.433,47 0,00 Sachanlagen Grundstücke und Bauten 2.651.694,59 94.237,49 76.745,65 195.973,77 0,00 2.574.948,94 5.887.510,74 325,66 272.719,42 0,00 5.614.791,32 3.141.904,32 davon Grundwert 358.925,00 0,00 0,00 0,00 0,00 358.925,00 358.925,00 0,00 0,00 0,00 358.925,00 0,00 Maschinen 124.896,50 0,00 50.447,98 10.635,50 0,00 74.448,52 124.896,50 0,00 61.083,48 0,00 63.813,02 0,00 andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 788.552,01 272.332,34 438.828,06 188.570,12 37.426,76 349.723,95 1.194.329,29 40.353,25 589.971,42 0,00 604.357,87 173.798,19 geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 2.961.991,55 406.219,11 0,00 0,00 0,00 2.961.991,55 0,00 52.508,15 0,00 0,00 0,00 -3.315.702,51 6.527.134,65 772.788,94 566.021,69 395.179,39 37.426,76 5.961.112,96 7.206.736,53 93.187,06 923.774,32 0,00 6.282.962,21 0,00 Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 35.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 35.000,00 35.000,00 0,00 0,00 0,00 35.000,00 0,00 Summe Anlagenspiegel 6.866.384,64 811.805,43 682.688,05 452.346,04 37.426,76 6.183.696,59 7.585.003,01 93.187,06 1.097.607,33 0,00 6.487.395,68 0,00 Die Zugänge zum immateriellen Anlagevermögen betreffen im Jahr 2021 zur Gänze Softwarelizenzen. Die Zugänge im Sachanlagevermögen resultieren überwiegend aus der Errichtung und Ausstattung des Firmenstandortes in Korneuburg. Das Bestandsgebäude wurde im Juni 2020 in Betrieb genommen und ein Zubau, der Labor- und Büroräumlichkeiten umfasst, wurde im ersten Quartal 2021 bezogen. Anteile an verbundenen Unternehmen Firmenname Firmensitz Eigenkapital Anteil in % Jahresverlust Bilanzstichtag Marino Immo GmbH Korneuburg 35.000,00 100,0 -708,47 31.12.2021 Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen die Marino Immo GmbH, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Marinomed Biotech AG, die am 3. August 2019 gegründet wurde. Das Stammkapital in Höhe von EUR 35.000,00 wurde zur Gänze bar eingezahlt. Umlaufvermögen Vorräte Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe betreffen mit EUR 73.328,62 (2020: TEUR 120) gelagerte Labormaterialien für klinische Studien und mit EUR 4.059,64 (2020: TEUR 0) unverpackte Bulkware. Der Rest in Höhe von EUR 838.937,29 (2020: TEUR 703) entfällt auf Primärpackmittel und Rohstoffe für die Herstellung von Handelsware. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weisen an beiden Bilanzstichtagen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf und betreffen überwiegend Warenlieferungen sowie Lizenz- und sonstige Umsatzerlöse. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände Die sonstigen Forderungen beinhalten neben Guthaben bei Finanzämtern in Höhe von EUR 34.829,35 (2020: TEUR 1.353) ein jederzeit kündbares Darlehen (EUR 176.000,00; 2020: TEUR 176), welches durch eine Bankgarantie zugunsten Marinomed besichert ist. Weiters werden Forderungen aus der Forschungsprämie in Höhe von EUR 939.922,50 (2020: TEUR 1.091) ausgewiesen. Die sonstigen Forderungen beinhalten im Jahr 2021 realisierte Erträge in Höhe von EUR 538.086,20 (2020: TEUR 423), die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden. Latente Steueransprüche Latente Steuerschulden und Steueransprüche werden auf Basis der erwarteten Steuersätze ermittelt, die im Zeitpunkt der Erfüllung der Steuerbelastung oder -entlastung voraussichtlich Geltung haben werden. Zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen bestehen folgende temporäre Unterschiedsbeträge: Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in EUR 2021 2020 Geldbeschaffungskosten 210.726,79 226.694,68 Aktivposten PKW 600,50 2.666,38 Urlaubsrückstellung 44.506,42 44.629,32 Gebäude 65.932,15 19.066,41 321.765,86 293.056,79 Daraus ergeben sich unter Anwendung des Körperschaftsteuersatzes von 25% die aktiven latenten Steuern wie folgt: Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in EUR 2021 2020 Geldbeschaffungskosten 52.681,70 56.673,67 Aktivposten PKW 150,12 666,59 Urlaubsrückstellung 11.126,61 11.157,33 Gebäude 16.483,04 4.766,60 80.441,46 73.264,20 Der Anstieg der aktiven temporären Differenzen gegenüber dem Vorjahr resultiert aus unterschiedlichen Nutzungsdauern beim Geschäftsgebäude. Die stufenweise Reduktion des Körperschaftsteuersatzes bis zum Jahr 2024 würde aktive latente Steuern in Höhe von EUR 75.665,00 ergeben. Aktive latente Steuern aus steuerlichen Verlustvorträgen wurden mit einem Steuersatz von 25% gewichtet und belaufen sich am Bilanzstichtag auf EUR 11.137.939,97 (2020: TEUR 9.453), welche im Sinne des § 198 (9) UGB nicht in der Bilanz angesetzt werden. Latente Ertragsteueransprüche wurden bis zum Ende der Berichtsperiode nicht angesetzt, da es nicht absehbar ist, wann zukünftige zu versteuernde Gewinne verfügbar sein werden, gegen die temporäre Differenzen verwendet werden können. Unter Berücksichtigung der stufenweisen Reduktion des Körperschaftsteuertarifs auf 23% bis zum Jahr 2024 ergeben sich aktive Latenzen auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von EUR 10.246.904,77. Negatives Eigenkapital Eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechtes liegt nicht vor, da eine positive Fortbestehensprognose vorliegt. Das Unternehmen hat seit seiner Gründung erhebliche Verluste aus dem operativen Geschäft generiert. Da das Unternehmen ein Biotechnologie-Unternehmen ist, handelt es sich nicht um unerwartete, sondern geplante Verluste. Das Geschäftsmodell des Unternehmens sieht eine Phase der Forschung und Entwicklung über mehrere Jahre vor, bevor entsprechende Erträge erzielt werden. Das Risiko aus Forschung und Entwicklung sowie die Finanzierungs- und Liquiditätsrisiken werden im Wesentlichen durch Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen, die Förderprogramme der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft FFG und die Forschungsprämie der österreichischen Regierung sowie externe Forschungsaufträge gedeckt. Der Gesellschaft wurde am 25. Februar 2019 von der Europäischen Investitionsbank (EIB) ein Darlehen in Höhe von bis zu TEUR 15.000 gewährt, das durch eine Garantie des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) gedeckt ist. Dieses Venture Debt-Darlehen wird zu marktüblichen Zinssätzen verzinst. Im Oktober 2019 nahm Marinomed die erste Tranche des Darlehens in Höhe von TEUR 4.000, im Dezember 2020 die zweite Tranche in Höhe von TEUR 5.000, im Februar 2022 die dritte Tranche in Höhe von TEUR 6.000 in Anspruch. Die Rückzahlung erfolgt in den Jahren 2023-2027. Weiters wurden im November 2020 und Oktober 2021 beide Tranchen der Immobilienfinanzierung (ERP Darlehen) für die Errichtung der neuen Unternehmenszentrale in Korneuburg in Höhe von insgesamt TEUR 3.800 abgerufen. Der zweite Teil der Finanzierung, der von der NÖ Bürgschaften und Beteiligungen GmbH (NÖBEG) bereitgestellt wurde, wurde im Dezember 2021 teilweise abgerufen (TEUR 1.000 von TEUR 1.200). Im Oktober 2021 wurde eine Finanzierung im Volumen von bis zu TEUR 5.400 in einem flexiblen Wandelanleihenprogramm (Convertible Notes Funding Program, CNFP) mit der Schweizer Investmentgesellschaft Nice & Green S.A. abgeschlossen. Im Rahmen der Vereinbarung ist die Marinomed Biotech AG berechtigt, während der Vertragslaufzeit von ca. 23 Monaten bis zu 18 Tranchen von Nullkuponanleihen in Höhe von bis zu TEUR 300 pro Tranche auszugeben. Nice & Green S.A. hat sich verpflichtet, diese Wandelanleihen zu zeichnen und innerhalb eines Monats nach ihrer Ausgabe die Umwandlung in Stammaktien der Gesellschaft zu beantragen. Es ist von weiteren Umsätzen aus Lizenz- und Meilensteinzahlungen aus bestehenden sowie in Verhandlung befindlichen Verträgen zur Vermarktung bestehender und zukünftiger Produkte und Technologien abhängig, inwieweit das Unternehmen in der Lage ist, Gewinne zu erwirtschaften. Der Vorstand rechnet damit, dass die vorhandenen liquiden Mittel sowie die bereits zugesagten Finanzierungen ausreichen werden, um die operativen Aufwendungen und Investitionen für den Primärprognosezeitraum (bis Juni 2023) abdecken zu können. Im Rahmen der Erstellung der Fortbestehensprognose wurden unterschiedliche Szenarien zum Wachstum der Gesellschaft analysiert. Je nach Intensität der Forschungsaufwendungen (bestehend aus internen und externen Kosten) ergibt sich ein Liquiditätsbedarf im Sekundärprognosezeitraum (ab Juli 2023) von bis zu EUR 10 Mio. Die Intensität der Forschungsaufwendungen und damit der Liquiditätsbedarf lässt sich in hohem Maße anpassen. So wird im Management Case davon ausgegangen, dass sich der Personalstand bis 2026 von derzeit 50 Mitarbeitern fast verdoppelt und neue Produktentwicklungen inklusive klinischer Studien gestartet werden. Zur Finanzierung des dazu notwendigen Liquiditätsbedarfs wird derzeit an unterschiedlichen Finanzierungsalternativen gearbeitet. Der Vorstand geht davon aus, dass diese wie auch bereits in der Vergangenheit rechtzeitig abgeschlossen werden können. Sollte es nicht gelingen, weitere Liquidität zu lukrieren, so können neue Produktenwicklungen verzögert oder unterbrochen werden. In einem angepassten Fallback Szenario wurde auch der Aufbau des Personals auf weniger als 60% Steigerung bis 2026 begrenzt. In diesem Szenario wäre es entsprechend möglich, ohne zusätzliche liquide Mittel auszukommen. Vor diesem Hintergrund erwartet der Vorstand, dass die Liquidität für das Unternehmen im Primärprognosezeitraum (bis Juni 2023) auch ohne zusätzliche Finanzierungsmaßnahmen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit sichergestellt ist und im Sekundärprognosezeitraum Jahresüberschüsse erzielt werden und damit eine positive Fortbestehensprognose vorliegt. Der vorliegende Jahresabschluss wurde daher unter der Prämisse der Unternehmensfortführung erstellt, wonach das Unternehmen auf absehbare Zeit seinen Geschäftsbetrieb aufrechterhalten und in der Lage sein wird, im normalen Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte zu realisieren und Verbindlichkeiten zu bedienen. Grundkapital Das Grundkapital teilt sich wie folgt auf: Aktiengattung Betrag des Grundkapitals EUR Nennbetrag/ Aktie EUR Stückzahl der Aktien Inhaberaktien 1.480.160,00 1,00 1.480.160 Im Jahr 2021 wurde die Anzahl der Stimmrechte um weitere 7.500 Aktien erhöht (bedingte Kapitalerhöhung), davon entfallen 4.384 auf das Mitarbeiteraktienoptionsprogramm und weitere 3.116 auf die Umwandlung von Wandelschuldverschreibungen. Im Geschäftsjahr 2021 wurde mit der Schweizer Investmentgesellschaft Nice & Green S.A. ein flexibles Wandelanleihenprogramm (Covertible Notes Funding Program, CNFP) mit einem Volumen von bis zu EUR 5.400.000,00 abgeschlossen. Im Rahmen dieser Vereinbarung ist Marinomed berechtigt, während der Vertragslaufzeit von ca. 23 Monaten bis zu 18 Tranchen von Nullkuponanleihen in Höhe von bis zu EUR 300.000,00 pro Tranche auszugeben. Nice & Green hat sich verpflichtet, diese Wandelanleihen zu zeichnen und innerhalb eines Monats nach Ausgabe die Umwandlung in Stammaktien zu beantragen. Unterlegt ist das CNFP mit bis zu 147.243 neu auszugebende, nennbetragslose Inhaberaktien, die aus dem "Bedingten Kapital 2021" zur Verfügung stehen. In 2021 wurden die ersten beiden Tranchen gezeichnet sowie die erste Tranche umgewandelt, daraus resultiert ein Zugang zum Grundkapital in Höhe von 3.116 Aktien. Zum Bilanzstichtag beläuft sich das Grundkapital somit auf EUR 1.480.160,00, eingeteilt in 1.480.160 stimmberechtigte Inhaberaktien. Davon sind zum Bilanzstichtag EUR 1.474.731,00 ins Firmenbuch eingetragen. In der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. September 2020 wurde die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2018 sowie die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 169 Aktiengesetz, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 16.09.2025 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 736.017,00, unter teilweisem Bezugsrechtsausschluss sowie teilweiser Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss, allenfalls in mehreren Tranchen, gegen Bareinzahlung und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von bis zu 736.017 neue auf Inhaber lautende Stückaktien zum Mindestausgabepreis von € 1,00 je Aktie (anteiliger Betrag am Grundkapital je Aktie) zu erhöhen und den Ausgabebetrag, die Ausgabebedingungen und weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen ("Genehmigtes Kapital 2020"). Darüber hinaus wurde das „Bedingte Kapital 2019“ um 56.306 auf 43.694 auf Inhaber lautende Stückaktien reduziert sowie ein bedingtes Kapital im Ausmaß von EUR 54.000,00 durch Ausgabe von bis zu 54.000 Inhaberaktien zum Zweck der Bedienung von Aktienoptionen im Rahmen des Stock Option Plans 2020 („Bedingtes Kapital 2020“) beschlossen. In der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Juni 2021 wurde der Vorstand gemäß §174 (2) AktG ermächtigt, bis zum 16.09.2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrates neue Finanzinstrumente, d.h. Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechte, die den Bezug auf und/oder den Umtausch, ein Bezugs-/Umtauschrecht bzw. eine Bezugs-/Umtauschpflicht auf bis zu 147.243 neue, auf Inhaber lautende Stückaktien vorsehen können, auszugeben. Die Finanzinstrumente können so ausgestaltet sein, dass ihr Ausweis als Fremd- oder Eigenkapital erfolgen kann. Für die Bedienung kann der Vorstand das Bedingte Kapital, eigene Aktien oder eine Kombination aus beidem sowie jede sonstige zulässige Lieferform verwenden. Ausgabebetrag und -bedingungen sind vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzusetzen und der Preis der Finanzinstrumente ist unter Berücksichtigung marktüblicher Berechnungsmethoden sowie des Börsekurses der bestehenden Aktien in einem marktüblichen Preisfindungsverfahren zu ermitteln. Der Ausgabebetrag darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen. Den Aktionären steht grundsätzlich das Bezugsrecht zu, wobei dieses in der Weise eingeräumt werden kann, dass die Finanzinstrumente von einem Kreditinstitut bzw. Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten. Weiters ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese Finanzinstrumente mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen. In der Hauptversammlung vom 17. Juni 2021 wurde weiters das Bedingte Kapital 2018 aufgehoben und die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß §159 (2) 1. AktG um bis zu 147.423 auf Inhaber lautende Stückaktien zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten, soweit diese von ihrem Bezugs- oder Umtauschrecht auf Aktien Gebrauch machen bzw. ihre Verpflichtung zum Bezug oder Umtausch erfüllen und der Vorstand beschließt, diese mit neuen Aktien aus dem Bedingten Kapital 2021 zu bedienen, beschlossen. Die aus dem Bedingten Kapital 2021 neu ausgegebenen Aktien sind mit gleicher Gewinnberechtigung ausgestattet wie die übrigen zu diesem Zeitpunkt ausstehenden Aktien. Gebundene Kapitalrücklage Im Zuge des Börsegangs der Marinomed Biotech AG wurden EUR 22.126.000,00 durch Ausgabe von 299.000 neuen Inhaberaktien in die Kapitalrücklage eingestellt, weitere EUR 7.925.961,03 betreffen die Wandelanleihe. Durch Ausgabe von Aktien im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms im Jahr 2021 wurden EUR 74.811,93 (2020: TEUR 108) von der Optionsrücklage in die gebundene Kapitalrücklage umgebucht, aus der bedingten Kapitalerhöhung wurden weitere EUR 324.416,00 (2020: TEUR 214) in die gebundene Kapitalrücklage eingestellt. Aus der Wandlung der 1. Tranche der Wandelanleihe resultierte bei der Ausgabe neuer Anteile eine Kapitalrücklage in Höhe von EUR 296.723,31 (2020: TEUR 0), Kapitalrücklagen iSd §229 Abs 2 Z 2 UGB waren nicht zu erfassen. Für weitere Details wird auf das Kapitel "Anleiheverbindlichkeiten" verwiesen. Optionsrücklage Am 1. Februar 2019 etablierte Marinomed ein Mitarbeiteraktienoptionsprogramm für den Vorstand und für alle weiteren Mitarbeiter des Unternehmens. Die Gesamtzahl an im Rahmen des "ESOP 2019" auszugebenden Aktienoptionen beträgt 43.694, wobei jede Option den Besitzer berechtigt eine Stammaktie zu zeichnen. Im Ausgabezeitpunkt schätzte die Gesellschaft den beizulegenden Zeitwert einer ausgegebenen Aktienoption auf EUR 20,75. Zum Abschlussstichtag wird eine Optionsrücklage in Höhe von EUR 640.534,89 (2020: TEUR 620) ausgewiesen. Für weitere Details wird auf Kapitel D Sonstige Angaben - Angaben zu Aktienoptionen verwiesen. AWS Finanzierung Mit Vertrag vom 2. August 2006 wurde durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH ein Mezzanindarlehen mit gewinnabhängiger Verzinsung und Tilgung über EUR 500.000,00 gewährt. Die Zuzählung des Darlehens erfolgte im Jahr 2007. Die Laufzeit betrug ursprünglich 10 Jahre bis zum 30. Juni 2017. Im Juni 2019 wurde das Nominale des aws-Seedfinancing in Höhe von EUR 500.000,00 zurückbezahlt. Bezüglich der Zinsen, die seit 2006 aufgelaufen sind, konnte eine vorteilhafte Einigung erzielt werden. Der Zinssatz wurde rückwirkend ab dem 1. Februar 2019 von 8,5 % fix auf 2 % plus 3M-EURIBOR (Höchstzinssatz gemäß KMU Förderungsgesetz) reduziert. Weiters wurde vereinbart, dass im Falle eines Verlustes jährlich EUR 100.000,00 zu tilgen sind. Sofern das Unternehmen einen Gewinn erwirtschaftet, müssen 30 % des Gewinns vor Steuern (bereinigt um bestimmte Posten, mindestens EUR 100.000,00) zur Rückzahlung des Darlehens verwendet werden. Zwei Tilgungen in Höhe von je EUR 100.000,00 wurden in 2020 und 2021 geleistet. Die kumulierten Zinsen in Höhe von EUR 419.945,97 sind in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen, davon EUR 100.000,00 mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr und EUR 319.945,97 mit einer Restlaufzeit von bis zu 5 Jahren. Investitionszuschüsse In den Investitionszuschüssen ist die Investitionsprämie in Höhe von EUR 83.279,85 abzüglich der Auflösungen des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von EUR 10.466,14 ausgewiesen: alle Beträge in EUR Investitionsprämie Auflösung 31.12.2021 Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie Lizenzen 16.849,84 -1.843,95 15.005,89 Grundstücke und Bauten 13.759,00 -1.048,94 12.710,06 andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 52.671,01 -7.573,24 45.097,77 83.279,85 -10.466,14 72.813,71 Rückstellungen Im Geschäftsjahr 2013 wurden einem großen internationalen Pharmakonzern die exklusiven Rechte an der antiviralen Produktlinie der Marinomed für mehrere Territorien gewährt. Eine vertraglich vereinbarte Gutschrift bei Rückgabe der exklusiven Rechte (EUR 750.000,00) wurde in 2014 zu 100 % rückgestellt. Im Jahr 2021 wurde die Rückstellung in Höhe von EUR 450.000,00 verbraucht, weitere EUR 300.000,00 konnten aufgelöst werden. Demgegenüber steht ein Anstieg bei den übrigen sonstigen Rückstellungen, welcher überwiegend noch nicht verrechnete Drittleistungen im R&D Bereich betrifft. Verbindlichkeiten Im Geschäftsjahr 2021 wurde mit der Schweizer Investmentgesellschaft Nice & Green S.A. ein flexibles Wandelanleihenprogramm (Covertible Notes Funding Program) mit einem Volumen von bis zu EUR 5.400.000,00 abgeschlossen. Für weitere Details wird auf die Erläuterungen im Kapitel "Grundkapital" verwiesen. Die ersten beiden Tranchen wurden im Berichtsjahr gezeichnet. Durch Wandlung der Anleihen aus der ersten Tranche wurden im Jahr 2021 3.116 Stückaktien ausgegeben. Zum Bilanzstichtag wird eine kurzfristige Anleiheverbindlichkeit aus der 2. Tranche in Höhe von EUR 300.000,00 ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten wie im Vorjahr ein Darlehen der Europäischen Investitionsbank in Höhe von EUR 4.000.000,00, welches der Gesellschaft im Oktober 2019 zugeflossen ist (1. Tranche). Die Verzinsung erfolgt mit einem Fixzinssatz von 7,5% (1% jährlich zahlbar und 6,5% endfällig), ab dem Jahr 2020 ist zusätzlich eine umsatzabhängige Vergütung in Höhe von 2,25% zu leisten. Das Darlehen weist eine Laufzeit von 5 Jahren ab Zuzählung auf. Die 2. Tranche wurde im Dezember 2020 abgerufen und wird in Höhe von EUR 5.000.000,00 in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen. Das Darlehen wird mit 6,5% p.a. fix verzinst und ist ebenfalls 5 Jahre nach Zuzählung zu tilgen. Zur Finanzierung des neuen Firmenstandortes wurde von AWS Wirtschaftsservice in Verbindung mit dem ERP-Fonds sowie NÖBEG ein Finanzierungsrahmen in Höhe von insgesamt EUR 5.000.000,00 gewährt. Der Darlehensrahmen des ERP-Fonds (insgesamt EUR 3.800.000,00) wurde vollständig abgerufen. Das Darlehen wird mit 0,5% p.a. (sprungfix ab dem 01.07.2024) zuzüglich eines Garantieentgelts zwischen 1,2% und 2,0% p.a. verzinst und ist nach einer rückzahlungsfreien Periode ab dem 30.6.2024 in 20 halbjährlichen Raten zu tilgen. Die Finanzierung durch NÖBEG mit einem Gesamtrahmen von EUR 1.200.000,00 ist als stille Gesellschaft etabliert und wurde im Geschäftsjahr in Höhe von EUR 1.000.000,00 abgerufen und ist ab 31.12.2023 in 11 Jahresraten zu tilgen. Gebühren und Provisionen werden in Höhe von 2,25% p.a. (sprungfix ab dem 15.12.2026) fällig, darüber hinaus fällt eine Haftungsprovision von 0,28% an. Der Finanzierungsrahmen ist durch ein ins Grundbuch einverleibtes Pfandrecht zugunsten des auszahlenden Kreditinstituts im Höchstbetrag von EUR 4.444.000,00 besichert. Verbindlichkeiten betreffend Zinsen, Royalties und Bankgebühren für Finanzierungen der Europäischen Investitionsbank und des ERP-Fonds werden in Höhe von insgesamt EUR 1.240.179,41 in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen. Im Vorjahr erfolgte der Ausweis in den sonstigen Verbindlichkeiten (TEUR 554). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (EUR 1.994.838,72, 2020: TEUR 1.976) betreffen überwiegend Waren- und Rohstofflieferungen sowie Verbindlichkeiten aus einer Transaktionsgebühr. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen mit EUR 169.717,55 Aufwendungen des laufenden Geschäftsjahres, die erst in Folgejahren zahlungswirksam werden (2020: TEUR 688). sonstige Verbindlichkeiten alle Beträge in EUR 31.12.2021 31.12.2020 Zinsen und Royalties EIB 0,00 523.775,11 Finanzierung NÖBEG 1.000.000,00 0,00 Zinsen AWS 419.945,97 519.945,97 Darlehen WAW 200.000,00 400.000,00 Steuern und soziale Sicherheit 120.517,98 101.855,63 Bankbearbeitungsgebühren Standortfinanzierung 1.265,00 45.000,00 Leasingverbindlichkeiten 15.416,36 27.470,14 Zinsen WAW 666,67 1.333,34 Übrige sonstige Verbindlichkeiten 188.166,39 192.765,39 1.945.978,37 1.812.145,58 Im Oktober 2020 wurde mit der Wirtschaftsagentur Wien eine Ratenzahlungsvereinbarung über einen Betrag von insgesamt EUR 510.000,00 abgeschlossen, welches mit 2% p.a. verzinst wird. Die Resttilgung erfolgt in 2 Jahresraten bis zum 1.11.2023. Zur Fristigkeit der Verbindlichkeit aus der Zinsabgrenzung Mezzaninkapital wird auf die Erläuterungen zur AWS Finanzierung verwiesen. Passive Rechnungsabgrenzung Die passive Rechnungsabgrenzung enthält Zahlungseingänge für Forschungs-Förderprojekte, welche die zu realisierenden Zuschüsse übersteigen. C. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Umsatzerlöse alle Beträge in EUR 2021 2020 Verkauf von Waren 9.034.151,14 7.676.355,86 Upfront- und Meilensteinzahlungen 2.149.157,81 20.000,00 Erlöse aus Lizenzverträgen 370.182,83 353.602,65 Sonstige Umsatzerlöse 104.798,85 219.861,65 11.658.290,63 8.269.820,16 Die Umsatzerlöse wurden auf folgenden Märkten erzielt: alle Beträge in TEUR 2021 2020 Österreich 603 441 Sonstige europäische Länder 5.792 5.408 Drittländer 5.263 2.421 11.658 8.270 Umsatzerlöse aus Upfront- und Meilensteinzahlungen sind im Geschäftsjahr auf den Abschluss zweier Lizenzvereinbarungen für unsere Produkte Budesolv und Carravin zurückzuführen. Bei den Handelswarenerlösen hat die anhaltend große Nachfrage infolge der COVID-19 Krise zusammen mit der Akquisition neuer Kunden zu einem deutlichen Umsatzwachstum geführt. Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: sonstige betriebliche Erträge alle Beträge in EUR 2021 2020 Forschungsprämie 701.861,52 645.801,94 Förderzuschüsse 469.366,18 488.909,99 Auflösung von Rückstellungen 405.317,68 17.551,97 Kursgewinne 34.596,81 9.296,11 Auflösung von Investitionszuschüssen 10.466,14 0,00 Übrige betriebliche Erträge 17.604,31 11.017,61 1.639.212,64 1.172.577,62 Die Förderzuschüsse betreffen wie im Vorjahr eine FFG-Förderung für die Erforschung einer SARS-CoV-2-Therapie auf Carragelose-Basis. Der Anstieg bei den Erträgen aus der Forschungsprämie ist auf steigende Forschungsaufwendungen zurückzuführen. Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen betreffen mit TEUR 300 eine Vorsorge für vertraglich vereinbarte Gutschriften infolge der Rückgabe von Exklusivrechten. Es wird auf die Erläuterungen im Kapitel B. Rückstellungen verwiesen. Im Materialaufwand sind neben dem Handelswareneinsatz auch Aufwendungen für den Verbrauch von Rohstoffen für die Herstellung von Handelsware (TEUR 898, 2020: TEUR 541), sowie Aufwendungen für Labormaterialien (TEUR 359, 2020: TEUR 214) ausgewiesen. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen enthalten überwiegend forschungsbezogene Dienstleistungen Dritter (TEUR 3.123, 2020: TEUR 3.094), welche im Geschäftsjahr neuerlich leicht gestiegen sind. Darüber hinaus werden hier Aufwendungen für Produktzulassung, Verrechnungen von legalen Herstellern sowie patentbezogene Aufwendungen ausgewiesen. Der Personalaufwand enthält zum 31.12.2021 Aufwendungen aus dem Mitarbeiteraktienoptionsprogramm in Höhe von TEUR 106 (2020: TEUR 312). Aufgrund des deutlichen Belegschaftswachstums und höherer Jahresprämien kam es im Geschäftsjahr zu einem Anstieg des Personalaufwands. Veränderungen der Personalrückstellungen sind im Personalaufwand ausgewiesen. Die Abschreibungen sind nach der Fertigstellung und Inbetriebnahme des Zubaus beim neuen Firmenstandort im 2. Halbjahr 2021 deutlich angestiegen. Der Anstieg bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrifft überwiegend Vertragskosten in Zusammenhang mit dem Abschluss von Lizenzvereinbarungen. Die Zinsaufwendungen betreffen überwiegend die Verzinsung des gewährten EIB Darlehens, welche nach dem Abruf der 2. Tranche im Dezember 2020 deutlich gestiegen sind, sowie Zinsen in Zusammenhang mit der Standortfinanzierung und der Wandelanleihe. Der Steueraufwand betrifft im Wesentlichen einbehaltene Quellensteuern für im Ausland erzielte Einkünfte aus Lizenzvereinbarungen. D. Sonstige Angaben Verpflichtungen aus der Nutzung von nicht in der Bilanz ausgewiesenem Anlagevermögen Die Verpflichtungen aus Miet- und Leasingzahlungen betragen EUR 9.591,00 für das Folgejahr und EUR 32.718,81 für die folgenden fünf Jahre (2020: TEUR 23 für das Folgejahr und TEUR 26 für die folgenden fünf Jahre). Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft hat eine Reihe von Vereinbarungen geschlossen, die auch finanzielle Verpflichtungen für die Zukunft beinhalten, die sich auf bezogene Leistungen von Dritten in Verbindung mit der Durchführung von klinischen Studien und anderen F&E-Aktivitäten beziehen, diese betragen zum Bilanzstichtag TEUR 880 (2020: TEUR 3.308). Die Errichtung des neuen Firmenstandorts ist zum Bilanzstichtag abgeschlossen und es bestehen keine finanziellen Verpflichtungen mehr (2020: TEUR 1.120). Ergebnisverwendung Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzverlust zum 31.12.2021 in Höhe von EUR -43.103.477,44 auf neue Rechnung vorzutragen. Angaben zu Arbeitnehmern Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer (Vollzeitäquivalente) während des Geschäftsjahrs betrug: 2021 2020 Vorstand 3 3 Sonstige Angestellte 40 34 43 37 Angaben zum Vorstand Vorstände Name Geschäftsführung seit Vorstand seit Vorsitzender Andreas Grassauer 11.04.2006 02.06.2017 Mitglied Eva Prieschl-Grassauer 04.09.2007 02.06.2017 Mitglied Pascal Schmidt 17.09.2018 Angaben zum Aufsichtsrat Aufsichtsräte Name Aufsichtsrat seit Vorsitzender Simon Nebel 02.06.2017 Stellvertretende Vorsitzende Ute Lassnig 02.06.2017 Mitglied, Vorsitzender PA Gernot Hofer 02.06.2017 Mitglied Brigitte Ederer 21.11.2018 Angaben zu Aktienoptionen Anzahl der ausgegebenen Optionen Zum 1. Jänner 2021 Zugänge Ausgeübte Optionen Verfallene Optionen Zum 31. Dezember 2021 Davon ausübbar (vested) Andreas Grassauer (CEO) 6.736 0 180 0 6.556 4.426 Eva-Prieschl Grassauer (CSO) 6.736 0 180 0 6.556 4.426 Pascal Schmidt (CFO) 7.965 0 180 0 7.785 5.217 Leitende Angestellte 2.531 0 824 0 1.707 300 Sonstige Arbeitnehmer 14.415 0 2.043 1.200 11.172 6.423 Summe 38.383 0 3.407 1.200 33.776 20.792 Am 1. Februar 2019 etablierte Marinomed ein Mitarbeiteraktienoptionsprogramm für den Vorstand und für alle weiteren Mitarbeiter des Unternehmens. Die Gesamtzahl an im Rahmen des ESOP 2019 auszugebenden Aktienoptionen betrug 43.694, wobei jede Option den Besitzer berechtigt eine Stammaktie zu zeichnen. Im Jahr 2019 wurden 21.847 Aktienoptionen an die 3 Vorstandsmitglieder der Gesellschaft sowie 19.660 an Mitarbeiter und leitende Angestellte ausgegeben. In 2020 wurden weitere 2.478 Optionen an 8 neue Mitarbeiter ausgegeben. Im Geschäftsjahr wurden keine Aktienoptionen an Mitarbeiter ausgegeben, 3.407 Optionen wurden ausgeübt und 1.200 verfielen. Bei Ausübung der Optionen kann die Gesellschaft den Anspruchsberechtigten in Aktien (equity-settled) oder in bar (cash-settled) auszahlen. Diese Entscheidung liegt im alleinigen Ermessen der Gesellschaft. Zugeteilte Optionen sind nicht sofort auszuüben, sondern können erst nach „Anwachsen" (vesting) ausgeübt werden, d.h. 25 % nach Ablauf von 12 Monaten ab dem ersten Börsehandelstag (1. Februar 2019), dann jeweils 6,25 % nach je 3 Monaten. Der Ausübungspreis entspricht dem Angebotspreis zum Zeitpunkt des Börsegangs (= EUR 75,00). Der Ausübungszeitraum beschränkt sich jeweils auf 10 Börsehandelstage ab dem 6. Börsehandelstag nach der Veröffentlichung von Finanzberichten (Jahresfinanzbericht, Quartalsberichte). Weiters ist eine Kurshürde von 2,5 % pro Quartal ab dem ersten Börsenhandelstag vorgesehen (ohne Zinseszinsrechnung). Die Optionen verfallen entschädigungslos spätestens am 31. Januar 2025. Bei wirksamer Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses verfallen die bis dahin nicht erdienten Optionen sofort. Erdiente Optionen dürfen jedoch in der auf die Beendigung folgenden Ausübungsperiode abhängig vom Erreichen der Kurshürde ausgeübt werden. Der Schätzwert der ausgegebenen Aktienoptionen zum Bilanzstichtag beträgt EUR 913.303,04 (2020: TEUR 1.540). Der Gesamtwert der im Geschäftsjahr ausgeübten Optionen zum Zeitpunkt der Ausübung betrug EUR 128.414,00 (2020: TEUR 160). Die Aufwendungen aus dem Aktienoptionsprogramm betragen im Abschlussjahr EUR 105.691,05 (2020: TEUR 312). Aufwendungen für Abfertigungen Die Aufwendungen für Abfertigungen betreffen ausschließlich Beiträge an die Mitarbeitervorsorgekasse und verteilen sich wie folgt: alle Beträge in EUR 2021 2020 Vorstand 13.111,70 14.224,21 leitende Angestellte 4.753,24 4.929,31 sonstige Angestellte 35.802,05 29.734,69 53.666,99 48.888,21 Prüfungshonorar Die für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständige BDO Austria GmbH hat folgende Leistungen für das Unternehmen erbracht: alle Beträge in EUR 2021 2020 Prüfung des Jahresabschlusses 45.900,00 45.000,00 Sonstige Bestätigungsleistungen 29.484,78 24.050,00 Sonstige Leistungen 35.116,65 52.472,50 110.501,43 121.522,50 Aufstellung eines Konzernabschlusses Marinomed hält zum Abschlussstichtag 100% der Anteile an der Marino Immo GmbH. Die Gesellschaft erstellt zum 31. Dezember 2021 einen Konzernabschluss nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen im Sinne des § 245a UGB. Es bestehen keine Geschäftsbeziehungen oder sonstigen Verträge zwischen Marinomed Biotech AG und Marino Immo GmbH. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Angabe zu Bezügen des Vorstands Im Geschäftsjahr 2021 betrugen die Bezüge des Vorstands exkl. Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge, inkl. abgegrenzten Prämien für das Geschäftsjahr 2021 sowie Aufwendungen aus dem Mitarbeiteraktienoptionsprogramm insgesamt EUR 922.001,01 (2020: TEUR 1.002), davon aus dem Mitarbeiteraktienoptionsprogramm EUR 65.018,07 (2020: TEUR 142). Es wurden keine Vorschüsse oder Kredite an Mitglieder des Vorstands gewährt. Angabe zu Bezügen des Aufsichtsrats Die Bezüge des Aufsichtsrats (Fixvergütungen, Sitzungsgelder und Spesen) betrugen im Jahr 2021 EUR 143.370,83 (2020: TEUR 173). Mit der Viopas Venture Consulting GmbH des Aufsichtsratsvorsitzenden wurde darüber hinaus ein Beratungsvertrag abgeschlossen, der eine Vergütung in Höhe von EUR 2.500,00 pro Beratertag vorsieht. Die Verrechnungen der Viopas Venture Consulting GmbH für das Jahr 2021 betrugen insgesamt EUR 36.839,80 (2020: TEUR 30). Es wurden keine Vorschüsse oder Kredite an Mitglieder des Aufsichtsrats gewährt. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag In 2021 wurden die ersten beiden Tranchen des flexiblen Wandelanleihenprogramms gezeichnet sowie die erste Tranche umgewandelt, daraus wurde das Grundkapital um 3.116 Aktien in 2021 sowie um 3.684 Stücke im Jänner 2022 erhöht. Im Jänner, Februar und März 2022 wurden die Tranchen 3 bis 5 gezogen. Die Wandlung der 3. Tranche in 3.623 Stücke erfolgte im Februar 2022, die der 4. Tranche in 3.950 Stücke im März 2022. Für die 5. Tranche sind zum Zeitpunkt dieses Berichts noch keine Anteile ausgegeben worden. Im Februar 2022 wurde die dritte und letzte Tranche eines Darlehens der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Höhe von EUR 6.000.000,00 an Marinomed ausgezahlt. Die Darlehensvereinbarung hat ein Gesamtvolumen von EUR 15.000.000,00. Die dritte Darlehenstranche wird mit 5,5% p.a. verzinst und ist in 9 halbjährlichen Raten á TEUR 667 bis zum 11.02.2027 zu tilgen. Zu den Tranchen 1 und 2 wird auf die Erläuterungen im Kapitel B. Verbindlichkeiten verwiesen. Es muss befürchtet werden, dass der Krieg in der Ukraine längerfristige Auswirkungen auf viele Bereiche haben wird und im Zusammenspiel mit der Corona-Pandemie eine Abschwächung des Wirtschaftswachstums zu erwarten ist. Dies kann neben steigender Inflation zu einer geringeren Kundennachfrage führen. Marinomed hatte bisher weder in der Ukraine noch in Russland Umsätze. Als Zielmärkte für Marinomed Produkte kommen beide Länder auf absehbare Zeit nicht in Frage. Korneuburg, am 12. April 2022 Andreas Grassauer Eva Prieschl-Grassauer Pascal Schmidt Bestätigungsvermerk Bericht zum Jahresabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Marinomed Biotech AG, Korneuburg, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2021 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum des Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Hervorhebung eines Sachverhalts Wir machen auf die Ausführungen zu den Annahmen in der Fortbestehensprognose im Kapitel Negatives Eigenkapital im Anhang sowie im Kapitel Liquiditätsrisiko im Lagebericht aufmerksam. Unser Prüfungsurteil ist im Hinblick auf diesen Sachverhalt nicht modifiziert. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Umsatzrealisierung 2. Bilanzierung Wandelanleihenprogramm 1. Umsatzrealisierung Sachverhalt und Verweis auf weitergehende Informationen Die Gesellschaft generierte im Jahr 2021 Umsatzerlöse nach UGB iHv TEUR 11.658. Der überwiegende Teil war im Jahr 2021 in Höhe von TEUR 9.034 auf den Verkauf von Waren aus dem Segment Carragelose zurückzuführen. Weiters wurden insbesondere Umsatzerlöse aus Upfront- und Meilensteinzahlungen iHv TEUR 2.149 realisiert. Gemäß dem Realisationsprinzip des § 201 Abs 2 Z 4 lit a UGB sind Umsatzerlöse im Jahresabschluss nur zu erfassen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Dies setzt bei Warenlieferungen einen vertraglich vereinbarten Übergang der Preisgefahr voraus. Die Umsatzerlöse stellen für (potenzielle) Investoren und Abschlussadressaten ein wesentliches Entscheidungskriterium dar, um die Markterfolge und den Fortschritt der Gesellschaft zu beurteilen. Aufgrund des maßgeblichen Einflusses der Umsatzerlöse auf das Jahresergebnis sowie der Bedeutung der Umsatzerlöse für den Jahresabschluss der Gesellschaft im Allgemeinen, wurde die Umsatzrealisierung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt identifiziert. Angaben zur Zusammensetzung der Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2021 sind im Kapitel C des Anhangs enthalten. Für weitere Details iZm Absatzmärkten und Geschäftsentwicklung wird auf das Kapitel 1.2 im Lagebericht verwiesen. Prüferisches Vorgehen Im Rahmen der Abschlussprüfung haben wir das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem erhoben und dabei im Rahmen von Aufbau- und Funktionsprüfungen die für die Realisierung von Umsatzerlösen relevanten Prozesse und die darin implementierten Kontrollen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit getestet. Des Weiteren haben wir aussagebezogene Prüfungshandlungen vorgenommen. Dazu wurden in Stichproben Verträge dahingehend beurteilt, ob die darin enthaltenen Vertragsmodalitäten im Rahmen der Umsatzrealisierung korrekt abgebildet worden sind. Die korrekte Periodenabgrenzung wurde durch Prüfung von Warenlieferungen rund um den Stichtag verifiziert. Darüber hinaus haben wir die zum Stichtag in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen aus Umsatzerlösen von einzelnen Kunden bestätigen lassen. 2. Bilanzierung Wandelanleihenprogramm Sachverhalt und Verweis auf weitergehende Informationen Im Oktober 2021 wurde eine Finanzierung im Volumen von bis zu TEUR 5.400 in einem flexiblen Wandelanleihenprogramm (Convertible Notes Funding Program, CNFP) mit der Schweizer Investmentgesellschaft Nice & Green S.A. abgeschlossen. Im Rahmen der Vereinbarung ist die Marinomed Biotech AG berechtigt, während der Vertragslaufzeit von ca. 23 Monaten bis zu 18 Tranchen von Nullkuponanleihen in Höhe von bis zu TEUR 300 pro Tranche auszugeben. Nice & Green S.A. hat sich verpflichtet, diese Wandelanleihen zu zeichnen und innerhalb eines Monats nach ihrer Ausgabe die Umwandlung in Stammaktien der Gesellschaft zu beantragen. Die Bilanzierung hybrider Finanzinstrumente stellt einen komplexen Bilanzierungssachverhalt dar. Neben der korrekten Bilanzierung sind für Abschlussadressaten auch die entsprechenden qualitativen Angaben zum Wandelanleiheprogramm im Anhang von Relevanz. Vor diesem Hintergrund wurde die Bilanzierung des Wandelanleiheprogramms als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt identifiziert. Für weitere Informationen wird auf die Ausführungen zum Eigenkapital sowie zu den Verbindlichkeiten in Kapitel B im Anhang verwiesen. Prüferisches Vorgehen Im Rahmen der Abschlussprüfung haben wir den Vertrag und die dazu gehörenden Unterlagen eingeholt und geprüft. Wir haben beurteilt, ob die Bestandteile der Finanzierung zum Stichtag korrekt als Eigenkapital bzw. Fremdkapital klassifiziert und in der Bilanz korrekt ausgewiesen wurden. In diesem Zusammenhang wurde auch der von der Gesellschaft identifizierte Zeitpunkt für die Wandlung von Fremd- zu Eigenkapital verifiziert. Es wurde weiters geprüft, ob sich aus der Ausgabe der Wandelanleihe ein Wert für das Wandlungsrecht iSd § 229 Abs 2 Z 2 UGB ergibt, der bei Ausgabe in die gebundene Kapitalrücklage einzustellen wäre. Die Anhangsangaben zum Wandelanleihenprogramm wurden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigten, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Bericht zum Lagebericht Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt. Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Wir wurden von der Hauptversammlung am 17. Juni 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 12. August 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit Geschäftsjahr 2018 Abschlussprüfer. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben. Wir haben für die geprüfte Gesellschaft und für von dieser beherrschten Unternehmen keine Leistungen zusätzlich zur Abschlussprüfung erbracht, die nicht im Jahresabschluss angegeben worden sind. Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Fremgen. Wien, am 12. April 2022 BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Mag. Gerhard Fremgen Mag. (FH) Georg Steinkellner Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Erklärung des Vorstands gemäß § 124 (1) 3. Börsegesetz Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards gemäß International Financial Reporting Standards (IFRSs) und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB aufgestellte Konzernabschluss der Gruppe (Marinomed Biotech AG) zum 31. Dezember 2021 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2021 den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist. Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit dem österreichischen Unternehmensgesetzbuch (UGB) aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens (Marinomed Biotech AG) zum 31. Dezember 2021 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Mutterunternehmens vermittelt, dass der Lagebericht zum 31. Dezember 2021 den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Mutterunternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Mutterunternehmens entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Mutterunternehmen ausgesetzt ist. Korneuburg, am 12. April 2022 Andreas Grassauer Eva Prieschl-Grassauer Pascal Schmidt Impressum Marinomed Biotech AG Hovengasse 25 2100 Korneuburg Österreich www.marinomed.com Kontakt Pascal Schmidt, Chief Financial Officer Stephanie Kniep, Investor Relations Tel. +43 2262 90 300 [email protected] Beratung MC Services AG Inhouse produziert mit ns.publish Personenbezogene Begriffe wie „Mitarbeiter" werden aus Gründen der Lesbarkeit geschlechtsneutral verwendet. Durch die kaufmännische Rundung von Einzel-positionen und Prozentangaben in diesem Bericht kann es zu geringfügigen Rechendifferenzen kommen. Dieser Bericht enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf Basis aller zum aktuellen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Die tatsächlichen Entwicklungen können aufgrund verschiedener Faktoren von den hier dargestellten Erwartungen abweichen. Die Marinomed Biotech AG wird diese zukunftsbezogenen Aussagen nicht aktualisieren, weder aufgrund geänderter tatsächlicher Umstände noch aufgrund geänderter Annahmen oder Erwartungen. Dieser Bericht stellt keine Empfehlung oder Einladung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der Marinomed Biotech AG dar. Druck- und Satzfehler vorbehalten. Veröffentlicht im April 2022
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