Governance Information • Nov 27, 2014
Governance Information
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Die nachfolgende Erklärung bezieht sich für den Zeitraum vom 28. November 2013 bis zum Ablauf des 29. September 2014 auf die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex") in seiner Fassung vom 13. Mai 2013, die am 10. Juni 2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Für den Zeitraum ab dem 30. September 2014 bezieht sich die Erklärung auf die Empfehlungen des Kodex in seiner Fassung vom 24. Juni 2014, die am 30. September 2014 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Vorstand und Aufsichtsrat der LUDWIG BECK am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft erklären gemäß § 161 AktG, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" mit nachfolgenden Ausnahmen entsprochen wurde und auch künftig entsprochen wird:
Der Vorstand der Gesellschaft hat keinen Vorsitzenden oder Sprecher (Kodex Ziffer 4.2.1 Satz 1). Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass dies der gleichberechtigten, vertrauensvollen und engen Zusammenarbeit der beiden Vorstandsmitglieder am besten gerecht wird.
Die Dienstverträge der amtierenden Vorstandsmitglieder sehen hinsichtlich der Festvergütung und des überwiegenden Teils der variablen Vergütungsbestandteile betragsmäßige Höchstgrenzen vor. Nur hinsichtlich einzelner variabler Vergütungsbestandteile und der "Vergütung insgesamt" sehen die Dienstverträge keine betragsmäßigen Höchstgrenzen vor. Der Empfehlung in Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 6 des Kodex wird daher nicht vollumfänglich entsprochen. Seinen Grund hat die Abweichung von der Empfehlung darin, dass Aufsichtsrat und Vorstand aus Gründen des Bestandsschutzes in die bestehenden Vertragsverhältnisse nicht eingreifen wollen. Im Übrigen führt die fehlende betragsmäßige Begrenzung einzelner Vergütungsbestandteile nicht dazu, dass die den Vorstandsmitgliedern zu gewährende Vergütung den angemessenen Rahmen überschreiten könnte.
Der Aufsichtsrat strebt bei der Zusammensetzung des Vorstands keine angemessene Berücksichtigung von Frauen an (Kodex Ziffer 5.1.2 Absatz 1 Satz 2). Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass ausschließlich die fachliche Qualifikation und die Expertise eines Kandidaten/einer Kandidatin für die Auswahl zum Mitglied des Vorstands der LUDWIG BECK am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft ausschlaggebend sein sollen, nicht die Frage der Geschlechtszugehörigkeit.
Der Aufsichtsrat hat keinen Nominierungsausschuss gebildet (Kodex Ziffer 5.3.3). Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass die Erarbeitung von Wahlvorschlägen für Aufsichtsratsmitglieder an die Hauptversammlung in dem an Personen überschaubaren sechsköpfigen Plenum erfolgen sollte.
Der Aufsichtsrat sieht hinsichtlich der nach Ziff. 5.4.1 Absatz 2 Satz 1 des Kodex zu benennenden Ziele für seine Zusammensetzung keine angemessene Beteiligung von Frauen vor (Kodex Ziffer 5.4.1 Absatz 2 Satz 2). Für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sollen nur die fachliche Qualifikation, die Expertise und ähnliche Kriterien ausschlaggebend sein, nicht jedoch die Geschlechtszugehörigkeit.
Die den Aufsichtsratsmitgliedern zugesagte erfolgsorientierte Vergütung ist nicht auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet (Kodex Ziffer 5.4.6 Absatz 2 Satz 2). Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder setzt sich aus einer festen Vergütungskomponente und einer erfolgsorientierten Vergütungskomponente zusammen, die an die für das jeweilige Geschäftsjahr ausgeschüttete Dividende anknüpft. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass von der bestehenden Vergütungsregelung ein ausreichender Anreiz für die Aufsichtsratsmitglieder ausgeht, ihre Amtsausübung auf eine langfristig orientierte, erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens auszurichten.
Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte werden vom Aufsichtsrat oder seinem Prüfungsausschuss vor der Veröffentlichung nicht mit dem Vorstand erörtert (Kodex Ziffer 7.1.2 Satz 2). Aufsichtsrat und Vorstand sind auf der Grundlage der monatlichen Berichterstattung ständig in engem Kontakt. Eine gesonderte Erörterung von Halbjahres- und Quartalsfinanzberichten vor deren Veröffentlichung ist deshalb entbehrlich.
München, den 27. November 2014
Der Vorstand: gez. Dieter Münch gez. Christian Greiner
gez. Dr. Joachim Hausser gez. Hans Rudolf Wöhrl gez. Edda Kraft gez. Michael Neumaier gez. Philip Hassler gez. Dr. Steffen Stremme
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