Annual / Quarterly Financial Statement • Apr 27, 2022
Annual / Quarterly Financial Statement
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| Bilanz 3 | |
|---|---|
| Gewinn und Verlustrechnung 4 | |
| Anhang 5-12 | |
| Anlagespiegel 13 | |
| Bestätigungsvermerk 14-19 |
| Lagebericht 20-24 |
|---|
| -------------------- |
| Corporate Governance Bericht 25 | |
|---|---|
| Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 Z 3 BörseG 2018 26 |

| AKTIVA | PASSIVA | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2021 | 2020 | 2021 | 2020 | ||||
| EUR | EUR | TEUR | EUR | EUR | TEUR | ||
| A. ANLAGEVERMÖGEN | A. EIGENKAPITAL | ||||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | I. Übernommenes, eingefordertes und eingezahltes Grundkapital | 28.762.000,00 | 28.762 | ||||
| Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte | 0,00 | 0 | |||||
| II. Kapitalrücklagen | 3.286.719,88 | 3.287 | |||||
| II. Sachanlagen | Gebundene | ||||||
| 1. Grundstücke und Bauten | |||||||
| a) Bebaute Grundstücke | 71.466,57 | 94 | III. Gewinnrücklagen | ||||
| b) Unbebaute Grundstücke | 25.384,58 | 25 | Gesetzliche Rücklage | 40.333,42 | 40 | ||
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.216,66 | 2 | |||||
| 98.067,81 | 121 | IV. Bilanzverlust | |||||
| III. Finanzanlagen | 1. Jahresverlust/-gewinn | -161.681,79 | 17 | ||||
| 1. Beteiligungen | 250.207,79 | 250 | 2. Verlustvortrag | -22.300.245,14 | -22.317 | ||
| 2. Wertpapiere (Wertrechte) | 9.443.007,41 | 9.447 | -22.461.926,93 | -22.300 | |||
| 9.693.215,20 | 9.697 | 9.627.126,37 | 9.789 | ||||
| 9.791.283,01 | 9.818 | B. RÜCKSTELLUNGEN | |||||
| 1. Rückstellungen für Pensionen | 139.059,00 | 150 | |||||
| B. UMLAUFVERMÖGEN | 2. Steuerrückstellungen | 3.500,00 | 3 | ||||
| I. Vorräte | 3. Sonstige Rückstellungen | 104.200,00 | 52 | ||||
| Ersatzteile | 54.285,38 | 72 | 246.759,00 | 205 | |||
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | C. VERBINDLICHKEITEN | ||||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 52.850,76 | 38 | 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 46.491,92 | 18 | ||
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0,00 | 0 | davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 46.491,92 | 18 | ||
| 2. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände | 103.122,94 | 53 | davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0,00 | 0 | ||
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0,00 | 0 | 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 79.362,41 | 10 | ||
| 155.973,70 | 91 | davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 79.362,41 | 10 | |||
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0,00 | 0 | |||||
| III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 8.710,70 | 55 | 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 21.849,34 | 18 | ||
| 218.969,78 | 218 | davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 21.849,34 | 18 *) | |||
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0,00 | 0 | |||||
| C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 7.500,00 | 0 | davon aus Steuern | 5.331,18 | 5 | ||
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 5.331,18 | 5 | |||||
| D. AKTIVE LATENTE STEUERN | 3.836,25 | 4 | davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0,00 | 0 | ||
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 65,06 | 2 | |||||
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 65,06 | 2 | |||||
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0,00 | 0 | |||||
| Summe Verbindlichkeiten | 147.703,67 | 46 | |||||
| davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 147.703,67 | 46 | |||||
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0,00 | 0 *) | |||||
| 10.021.589,04 | 10.040 | 10.021.589,04 | 10.040 |
Jahresfinanzbericht zum 31.12.2021 | Seite 3

| 2 0 2 1 | 2 0 2 0 | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | TEUR | TEUR | |
| 1. Umsatzerlöse | 242.336,30 | 300 | ||
| 2. Sonstige betriebliche Erträge a) Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen c) Übrige |
9.150,00 0,00 0,00 |
9.150,00 | 0 0 *) 1 |
1 |
| 3. Materialaufwand und Aufwendungen für bezogene Leistungen |
-45.554,30 | -28 | ||
| 4. Personalaufwand a) Löhne b) Gehälter c) Soziale Aufwendungen davon Aufwendungen für Altersversorgung EUR 15.821,16 (2020 TEUR 16) aa) Aufwendungen für Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen EUR 677,45 (2020 TEUR 0)*) bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Engelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge EUR 8.511,76 (2019 TEUR 6) |
-1.227,52 -47.436,09 -25.010,37 |
-73.673,98 | 0 *) -37 -23 |
-60 |
| 5. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
-26.523,73 | -24 | ||
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen a) Steuern b) Übrige |
-1.719,91 -300.853,19 |
-302.573,10 | -5 -204 |
-209 |
| 7. Zwischensumme aus Z 1 bis 6 (Betriebserfolg) | -196.838,81 | -20 | ||
| 8. Erträge aus Beteiligungen davon aus verbundenen Unternehmen EUR 42.815,00 (2020 TEUR 43) |
42.815,00 | 43 | ||
| 9. Erträge aus anderen Wertpapieren davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (2020 TEUR 0) |
1.050,28 | 1 | ||
| 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (2020 TEUR 0) |
0,00 | 0 *) | ||
| 11. Erträge aus der Zuschreibung zu Finanzanlagen davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (2020 TEUR 0) |
0,00 | 1 | ||
| 12. Aufwendungen aus Finanzanlagen davon aus Abschreibungen EUR 3.840,87 (2020 TEUR 4) davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (2020 TEUR 0) |
-3.840,87 | -4 | ||
| 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen davon betreffend verbundene Unternehmen EUR 0,00 (2020 TEUR 0) |
-949,94 | -1 | ||
| 14. Zwischensumme aus Z 8 bis 13 (Finanzerfolg) | 39.074,47 | 40 | ||
| 15. Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z 7 und Z 14) | -157.764,34 | 20 | ||
| 16. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag davon latente Steuern EUR 417,75 (2020 TEUR 0*)) |
-3.917,45 | -3 | ||
| 17. Ergebnis nach Steuern = Jahresfehlbetrag/-überschuss = Jahresverlust/-gewinn |
-161.681,79 | 17 | ||
| 18. Verlustvortrag aus dem Vorjahr | -22.300.245,14 | -22.317 | ||
| 19. Bilanzverlust | -22.461.926,93 | -22.300 |
*) Kleinbetrag

der
Stockerau
Jahresfinanzbericht zum 31.12.2021 | Seite 5

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Grundsätze der Vollständigkeit und der Willkürfreiheit eingehalten.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet.
Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden berücksichtigt.
Die Bilanzierung, die Bewertung und der Ausweis der einzelnen Positionen des Jahresabschlusses wurde nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 189 bis 211 UGB in der geltenden Fassung unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 222 bis 243a UGB vorgenommen.
Aufgrund der Notierung an der Börse (amtlicher Handel) handelt es sich bei der Maschinenfabrik Heid AG um eine große Kapitalgesellschaft.
Die Gesellschaft selbst ist wenig bzw. nur mittelbar von den Auswirkungen der COVID-19 Pandemie betroffen. Es ergaben sich auch keine Auswirkungen auf die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Auch hinsichtlich der Anwendung der Going-Concern-Prämisse ergibt sich durch die COVID-19 Situation keine Auswirkungen auf die Gesellschaft. Die Auswirkungen auf die finanziellen Kennzahlen werden im Lagebericht dargestellt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr beibehalten.
Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet, die um planmäßige Abschreibungen vermindert sind. Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen, wobei folgende Nutzungsdauer zugrunde gelegt wird:
Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur durchgeführt, wenn Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind. Zur Feststellung des Erfordernisses einer Wertminderung wird der Buchwert mit dem beizulegenden Wert verglichen. Dabei wird auf die Nutzungsmöglichkeit im Unternehmen Bedacht genommen.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder Herstellungskosten bewertet, die um planmäßige Abschreibungen vermindert sind. Die geringwertigen Vermögensgegenstände (Einzelanschaffungswert bis EUR 800,00) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen, wobei folgende Nutzungsdauer zugrunde gelegt wird:
| - Gebäude | 10 - 50 Jahre |
|---|---|
| - Modelle und Vorrichtungen | 3 - 5 Jahre |
| - Werkzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 - 10 Jahre |
Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur durchgeführt bei dauerhafter Wertminderung. Zur Feststellung des Erfordernisses einer Wertminderung wird der Buchwert mit dem beizulegenden Wert verglichen. Dabei wird auf die Nutzungsmöglichkeit im Unternehmen Bedacht genommen. Im Geschäftsjahr 2021 (Vorjahr: EUR 0,00) waren keine außerplanmäßigen Abschreibungen erforderlich.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert.
Außerplanmäßige Abschreibungen von Beteiligungen und Wertrechten werden durchgeführt, wenn Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.
Wertpapiere werden zum Stichtag zum Börsenkurs bewertet, wobei die Obergrenze die Anschaffungskosten darstellen. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Grund gesunkener Kurswerte zum Bilanzstichtag werden ebenfalls vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2021 waren außerplanmäßigen Abschreibungen von EUR 3.840,87 erforderlich (Vorjahr: EUR 3.632,64).
Zuschreibungen gemäß § 208 Abs. 1 UGB erfolgen, wenn bei einem Vermögensgegenstand eine Abschreibung vorgenommen wurde und sich in einem späteren Geschäftsjahr herausstellt, dass die Gründe dafür nicht mehr bestehen. Im Geschäftsjahr 2021 wurde keine Zuschreibung bei den Wertpapieren (Vorjahr: EUR 698,34) durchgeführt.

Die Bewertung von Ersatzteilen erfolgt zu Anschaffungskosten, wobei entsprechend dem strengen Niederstwertprinzip auf eine verlustfreie Bewertung Bedacht genommen wird.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Im Falle erkennbarer Risiken wird der niedrigere beizulegende Wert angesetzt.
Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept gebildet und resultieren aus Differenzen zwischen unternehmensrechtlichem und steuerrechtlichem Bilanzansatz im Wesentlichen der Sozialkapitalrückstellungen. Die Berechnung erfolgte ohne Abzinsung auf Basis des aktuellen Körperschaftsteuersatzes von 25%.
Vom Wahlrecht gemäß § 238 (1) Z 3 UGB iVm § 198 (9) UGB, latente Steuern auf bestehende Verlustvorträge anzusetzen, wurde nicht Gebrauch gemacht.
Die Rückstellungen werden unter Bedachtnahme auf den Vorsichtsgrundsatz in Höhe des voraussichtlichen Anfalles gebildet.
Die Rückstellungen für Pensionen wurden versicherungsmathematisch nach unternehmensrechtlichen Grundsätzen nach dem Teilwertverfahren und unter Verwendung der Sterbetafel "AVÖ 2018-P Angestellte" mit einem Rechnungszinssatz von 0,58% (Vorjahr: 0,74%) berechnet. Der Zinssatz wurde gemäß dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssatz gemäß § 253 Abs. 2 HGB idF des BilMoG zum 31.12.2021 (Durchschnitt 7 Jahre, Restlaufzeit 5 Jahre) bestimmt.
Ein entsprechendes Gutachten der VBV-Consult Beratung für betriebliche Vorsorge GmbH liegt vor. Bei den Anspruchsberechtigten handelt es sich um Personen, die aus dem aktiven Anstellungsverhältnis ausgeschieden sind.
In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung aufgewendet werden müssen. Sämtliche Rückstellungen haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag ermittelt.

Forderungen sowie Verbindlichkeiten in Fremdwährungen sind mit dem Devisenkurs zum Zeitpunkt der Entstehung berechnet, wobei Kursverluste aus Kursveränderungen zum Bilanzstichtag berücksichtigt werden.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im beiliegenden Anlagenspiegel dargestellt.
Angaben über Unternehmen, an denen die Gesellschaft eine Beteiligung gemäß § 189a Z 2 UGB besitzt:
| Firma | Sitz | Anteil | Währ- Eigenkapital |
Ergebnis | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in % | ung | per 31.12.2021 | 2021 | ||||
| Werkzeugmaschinenbau | Sinsheim, | ||||||
| Sinsheim GmbH | Deutschland | 10 | EUR | 2.699.906,78 | 210.898,39 |
Für die im Anlagevermögen ausgewiesenen Anteile an Kapitalgesellschaften wird gemäß §189a Z 2 UGB grundsätzlich die Annahme zugrunde gelegt, dass eine Beteiligung vorliegt, wenn zumindest 20% des Nennkapitals gehalten werden.
Folgende Ausnahme zum Ausweis nach dem Grundsatz der Beteiligungsvermutung ist zu nennen: Die Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft beabsichtigt aufgrund wirtschaftlicher und gesellschaftsrechtlicher Interessen weiterhin eine dauernde Verbindung zur Werkzeugmaschinenbau Sinsheim GmbH, Sinsheim, aufrecht zu erhalten. Demnach wird der 10 %ige Anteil an der Gesellschaft gemäß §189a Z 2 UGB als Beteiligung ausgewiesen.
Es bestehen keine wechselseitigen Beteiligungen, sodass eine Angabe gemäß § 241 Z 6 UGB entfällt.
Der Vertrieb für Ersatzteile erfolgt in enger Verbindung mit dem Servicegeschäft und in Zusammenarbeit mit Partnerfirmen.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt unverändert zum Vorjahr EUR 28.762.000,00. Es ist zerlegt in 3.940.000 Stückaktien.
| EUR | EUR |
|---|---|
| - 22.300.245,14 |
|
| - 161.681,79 |
|
| - | 22.461.926,93 |
| 2021 | 2020 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| Service und Ersatzteile | 56.276,99 | 68.071,14 |
| Provisionen | - | 11.605,25 |
| Immobilien/Vermietung | 186.059,31 | 220.796,26 |
| 242.336,30 | 300.472,65 |

Es haben keine Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen gemäß § 237 8b UGB stattgefunden, welche wesentlich und zu marktunüblichen Bedingungen abgeschlossen sind.
1 Angestellter und 2 geringfügig Beschäftigte (Vorjahr: 3 geringfügig Beschäftigte und 1 Teilzeitbeschäftigter)
Senator Günter Rothenberger, Frankfurt, BRD Regina Libowski (seit 13. Oktober 2021), Dassendorf, BRD
Der Vorstand erhält für das Geschäftsjahr eine Vergütung von EUR 18.750,00 (Vorjahr: TEUR 15).
Dr. Steen Rothenberger (seit 14. Dezember 2021), Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Sven Rothenberger (seit 14. Dezember 2021), Stellvertreter des Vorsitzenden Peter Heinz Bernd Günther (bis 14. Dezember 2021 [Aufsichtsratsvorsitzender]) Rolf Hartmann (bis 14. Dezember 2021 [Aufsichtsratsvorsitzenden])
Der Aufsichtsrat erhält für das Geschäftsjahr 2021 eine Vergütung von TEUR 12 (Vorjahr: TEUR 12). Die Verteilung obliegt dem Aufsichtsrat.

Der Bilanzverlust soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Nach dem Bilanzstichtag zum 31.12.2021 sind keine für die Gesellschaft wesentlichen Ereignisse eingetreten, die weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind.
Stockerau, am 26. April 2022
Günter Rothenberger e.h. Regina Libowski e.h.

| Entwicklungs zu Anschaffungs- und Herstellkosten | Entwicklung der Abschreibungen | Buchwerte | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2021 |
Zugänge | Abgänge | Stand 31.12.2021 |
Stand 01.01.2021 |
Zugänge | Abgänge | Stand 31.12.2021 |
Stand 01.01.2021 |
Stand 31.12.2021 |
|
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | ||
| I.Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||||||
| 1. gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte | 964.758,02 | 0,00 | 0,00 | 964.758,02 | 964.758,02 | 0,00 | 0,00 | 964.758,02 | 0,00 | 0,00 |
| II.Sachanlagen 1. Grundstücke und Bauten a) Bebaute Grundstücke |
||||||||||
| Grundwert | 3.996,52 | 0,00 | 0,00 | 3.996,52 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 3.996,52 | 3.996,52 |
| Gebäudewert | 3.352.255,64 | 0,00 | 0,00 | 3.352.255,64 | 3.262.643,96 | 22.141,63 | 0,00 | 3.284.785,59 | 89.611,68 | 67.470,05 |
| b) Unbebaute Grundstücke 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts |
25.384,58 | 0,00 | 0,00 | 25.384,58 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 25.384,58 | 25.384,58 |
| ausstattung | 107.473,95 | 0,00 | 0,00 | 107.473,95 | 105.446,18 | 811,11 | 0,00 | 106.257,29 | 2.027,77 | 1.216,66 |
| 3. Geringwertige Vermögensgegenstände | 0,00 | 3.570,99 | 3.570,99 | 0,00 | 0,00 | 3.570,99 | 3.570,99 | 0,00 | ||
| 3.489.110,69 | 3.570,99 | 3.570,99 | 3.489.110,69 | 3.368.090,14 | 26.523,73 | 3.570,99 | 3.391.042,88 | 121.020,55 | 98.067,81 | |
| III. Finanzanlagen | ||||||||||
| 1. Beteiligungen | 250.207,79 | 0,00 | 0,00 | 250.207,79 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 250.207,79 | 250.207,79 |
| 2. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens | 9.488.347,26 | 0,00 | 0,00 | 9.488.347,26 | 41.498,98 | 3.840,87 | 0,00 | 45.339,85 | 9.446.848,28 | 9.443.007,41 |
| 9.738.555,05 | 0,00 | 0,00 | 9.738.555,05 | 41.498,98 | 3.840,87 | 0,00 | 45.339,85 | 9.697.056,07 | 9.693.215,20 | |
| 14.192.423,76 | 3.570,99 | 3.570,99 | 14.192.423,76 | 4.374.347,14 | 30.364,60 | 3.570,99 | 4.401.140,75 | 9.818.076,62 | 9.791.283,01 |
Jahresfinanzbericht zum 31.12.2021 | Seite 13
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der
Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft, Stockerau,
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2021 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
Im Jahresabschluss der Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2021 sind Finanzanlagen in wesentlichem Umfang (Buchwert TEUR 9.693) ausgewiesen. Die Schwierigkeit bei der Bewertung des Finanzanlagevermögens liegt in der Ermittlung des beizulegenden Wertes.
Die Angaben der Gesellschaft zu den Finanzanlagen sind im Anhang in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Punkt I.2.c) und d)", "II.1." sowie "III.5." enthalten.
Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir unter anderem folgende Prüfungshandlungen durchgeführt:
Wir haben die richtige Bewertung der Finanzanlagen mittels Börsenkursen bzw. aktuellen Jahresabschlüssen überprüft.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende
Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln
oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir tauschen uns mit dem Aufsichtsrat unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Aufsichtsrat auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Aufsichtsrat ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 14. Dezember 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 20. Dezember 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1999 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Thomas Haerdtl.
Wien, am 26. April 2022
Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Mag. Thomas Haerdtl eh ppa Mag. Mario Baumgartner eh

Die Maschinenfabrik Heid AG (nachfolgend kurz Heid AG) in Stockerau bei Wien, gegründet 1883, war ein weltbekanntes österreichisches Werkzeugmaschinenbauunternehmen mit internationaler Kundschaft. Aus dieser Geschäftstätigkeit resultieren die wertschöpfenden Geschäftszweige in den Bereichen Service- und Ersatzteilgeschäft, Immobilienvermarktung und Vermietung sowie Beteiligungen an Unternehmen.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr ist der Umsatz in diesem Bereich um 17% gegenüber dem Vorjahr gesunken
Das vorhandene Heid Gelände umfasst Büros und Werkshallen auf einer Gesamtfläche von 52.655 qm, davon
| Bebaut mit Büros und Industriehallen | ca. qm 16.187 |
|---|---|
| Unbebaute Industrie-, Grün- und Verkehrsflächen | ca. qm 36.468 |
Der wesentliche Rückgang bei den Mieteinnahmen resultiert aus dem Leerstand der Halle 11.
Die Heid AG hält per 31.12.2021 Geschäftsanteile an folgenden Unternehmen:
| 1. DVS Technology AG (Frankfurt/Main) | 7,82% |
|---|---|
| 2. DVS Technology GmbH (Krauthausen bei Eisenach) | 2,13% |
| 3. WMS Sinsheim GmbH (Sinsheim) | 10,00% |
| 4. Heid Werkzeugmaschinen Ges.m.b.H. (Stockerau bei Wien) | 10,00% |
Die DVS Technology AG ("Diskus") ist die Holdinggesellschaft für mehrere renommierte Werkzeugmaschinenfabriken. Die Aktie der DVS Technology AG wird an der Börse in Frankfurt/Main im Freiverkehr gehandelt.

Die DVS Technology GmbH erzielt Einnahmen aus der Vermietung von Maschinen sowie die Beteiligungen an anderen Unternehmen, mit denen teilweise Ergebnisabführungsverträge bestehen.
Die Tätigkeitsschwerpunkte der WMS Sinsheim GmbH liegen weiterhin im Service und in der Modernisierung von Spezialmaschinen sowie im Vertrieb von Maschinen der DVS-Gruppe (Anpasskonstruktionen und Service). Diese Tätigkeiten sollen weiter ausgebaut werden, um die Präsenz im After-Sales- und Servicemarkt zu erhöhen. Die Beteiligung der Heid AG an der WMS wurde in 2013 durch Verkauf von 15% der Anteile auf 10% reduziert. Heid AG erhält eine Garantiedividende. Es besteht unverändert Interesse an einem dauerhaften Beteiligungsengagement.
Die ausgewiesenen Geschäftsanteile an der Heid Werkzeugmaschinen Ges.m.b.H. sind von untergeordneter Bedeutung für die Geschäftstätigkeit der Heid AG; im Geschäftsjahr erfolgte eine Abwertung der Anteile (Restbuchwert 1,00 EUR).
Die Maschinenfabrik Heid AG wird unter der ISIN: AT0000690151 an der Börse in Wien gehandelt.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 28.762.000,00, das Eigenkapital (nach UGB) zeigt folgende Entwicklung:
| 2017 | EUR | 9.520.656,68 |
|---|---|---|
| 2018 | EUR | 9.600.885,70 |
| 2019 | EUR | 9.772.179,98 |
| 2020 | EUR | 9.788.808,16 |
| 2021 | EUR | 9.627.126,37 |
Im Geschäftsjahr 2021 hat die Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag nach Steuern in Höhe von EUR -161.681,79 (2020 TEUR 17) erwirtschaftet. Der deutliche Rückgang des Ergebnisses ist darauf zurückzuführen, dass seitens der DVS Technology AG auch in 2021 keine Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2020 vorgenommen wurde. Weiterhin sind die Erlöse aus der Vermietung und dem Ersatzteilverkauf rückläufig.
Bei einem Eigenkapital in Höhe von EUR 9.627.126,37 (31.12.2020 TEUR 9.789) und einer Bilanzsumme von EUR 10.021.589,04 (31.12.2020 TEUR 10.040) ergibt sich eine

Eigenkapitalquote von 96,06% (31.12.2020 97,5%). Der Cash Flow nach der Praktiker-Berechnungs-Methode (Jahresüberschuss/-fehlbetrag + Abschreibungen - Zuschreibungen + Zunahme von langfristigen Rückstellungen - Abnahme von langfristigen Rückstellungen) hat TEUR -146 (31.12.2020 TEUR 33) ergeben.
Der Umsatz hat sich von EUR 300.472,65 im Jahr 2020 auf EUR 242.336,30 im Jahr 2021 vermindert. Der Betriebserfolg betrug EUR -196.838,81 (31.12.2020 TEUR -20). Der Finanzerfolg betrug EUR 39.074,47 (31.12.2020 TEUR 40).
Das Ergebnis pro Aktie belief sich auf EUR -0,04 (Vorjahr: 0,004).
Das Working Capital zum 31.12.2021 betrug TEUR -25 (31.12.2020 TEUR 121).
Die Anlagenintensität zum 31.12.2021 betrug 97,7% (31.12.2020 97,8%) wobei die Finanzanlagenintensität den überwiegenden Teil mit 96,7 % (31.12.2020 96,6%) einnimmt.
Da die Heid AG in Stockerau keine Maschinenfertigung mehr betreibt, fallen keine bei einer Produktion üblichen Schadstoffe und Emissionen an.
Aufgrund der geringen Mitarbeiterzahl der Heid AG entfällt eine weitere Berichterstattung zu Arbeitnehmerbelange.
Der globale Ausbruch des Coronavirus (COVID-19) und die damit zusammenhängenden Maßnahmen zur Eindämmung haben nach wie vor wesentliche Auswirkungen auf die globale Wirtschaftsentwicklung und führen weiterhin zu reduzierteren Finanz-, Waren- und Dienstleistungsmärkten. Ausmaß und Dauer der wirtschaftlichen Beeinträchtigungen sind aus heutiger Sicht weiterhin nicht verlässlich abschätzbar
Dadurch bestehen Risiken, die zu einem Umsatzrückgang im Bereich der Vermietung wie auch im Ersatzteilverkauf führen können. Im Bereich der Finanzerträge besteht dadurch das Risiko des Entfalls von Dividendenerträgen. Trotz der genannten Risiken und des zu erwartenden Liquiditätsrückganges ist der Fortbestand des Unternehmens durch vorhandene Liquiditätsreserven gesichert. Die Auswirkungen auf die Bewertung des Finanzanlagevermögens bleibt abzuwarten; aufgrund hoher stiller Reserven gehen wir jedoch aus heutiger Sicht von keinen Abwertungen aus.
Bei der Heid AG werden keine Finanz- und Termingeschäfte abgeschlossen.
Sichergestellt ist die zeitnahe Informationsversorgung des Vorstandes durch das monatliche Berichtswesen auf Basis der Ist-Zahlen. Das interne Berichtswesen nimmt bei Heid AG einen

hohen Stellenwert im Zusammenhang mit der Überwachung und Kontrolle der wirtschaftlichen Risiken des laufenden Geschäftsjahres ein.
Neben dem monatlichen Berichtswesen wird dem Vorstand über auftretende wesentliche Risiken und deren Schadenspotenzial umgehend Bericht erstattet.
Soweit aufgrund limitierter Personalressourcen Funktionen ausgelagert werden müssen, werden diese zentral durch den Vorstand gesteuert. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass von Seiten des Vorstandes sichergestellt wird, dass das Rechnungswesen sowie das interne Kontrollsystem den Anforderungen des Unternehmens entsprechend geführt werden.
Zweigniederlassungen der Heid AG bestehen nicht.
Es werden keine Aktivitäten bezüglich Forschung und Entwicklung gesetzt.
Im Immobilienbereich werden die geplanten Investitionen in die Infrastruktur aufgrund der Corona-Krise zeitlich verschoben.
Die Heid AG wird auch weiterhin das Service- und Ersatzteilgeschäft betreiben. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den Partnerfirmen
Im Bereich der Immobilien sind geplante infrastrukturelle Maßnahmen zur Verbesserung der Vermietbarkeit und zur Steigerung des Mietertrages aufgrund der anhaltenden COVID-Krise verschoben.
Es besteht die Absicht, weitere Grundstücke im Randbereich des Werksgeländes zu verkaufen und/oder zu entwickeln.

Aktuell sind keine wesentlichen Beeinträchtigungen im Bereich der Immobilien-Vermietung sowie dem Service- und Ersatzteilgeschäft zu erkennen. Die weitere Entwicklung bleibt jedoch abzuwarten.
Im Bereich der Finanzerträge wird mit geringen/geringeren Dividendenerträgen gerechnet.
Das Grundkapital der Maschinenfabrik Heid AG beträgt EUR 28.762.000,00 und ist eingeteilt in 3.940.000 Stückaktien (Inhaberaktien), von denen jede am Grundkapital im gleichen Umfang beteiligt ist. Jede Stückaktie gewährt das Recht auf eine Stimme in der Hauptversammlung der Gesellschaft.
Aktionäre mit mehr als 10% Aktienanteil:
Für die weiteren gem. § 243a UGB geforderten Angaben erfolgt eine Leermeldung.
Stockerau, am 26. April 2022
Günter Rothenberger e.h. Regina Libowski e.h.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat hat von der Befolgung eines am Börseplatz Wien (Österreich) anerkannten Corporate-Governance-Kodex im Sinne des § 243b Abs. 1 Z 1 UGB Abstand genommen. Dieser Entscheidung liegen wirtschaftliche Überlegungen zugrunde. Die Personalausstattung der Gesellschaft reicht nicht aus um den damit verbundenen Aufwand zu bewältigen. Für den Umfang der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist, nach Ansicht der dafür zuständigen Organe, die Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (UGB, AktG, etc.) ausreichend.
Vorstand ist Herr Günter Rothenberger, geb. 17.06.1939 und seit 13.10.2021 Frau Regina Libowski, geb. 02.11.1959. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäftsentwicklung.
Herr Günter Rothenberger wurde mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 17.04.2019 für eine weitere Funktionsperiode wieder zum Alleinvorstand bestellt. Die Funktionsperiode beträgt fünf Jahre.
Frau Regina Libowski wurde mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 13.10.2021 zur Vorständin bestellt. Sie ist alleinvertretungsberechtigt. Die Funktionsperiode beträgt 3 Jahre.
Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung bestellt und besteht aus folgenden Mitgliedern:
Der Aufsichtsrat bestellt bzw. beruft den Vorstand ab und überwacht die Tätigkeit des Vorstandes. Zur Erfüllung seiner Aufgaben gehört die regelmäßige Einberufung von Aufsichtsratssitzungen und Einholung laufender Berichte über die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft.
Auf eine Beteiligung von Frauen im Aufsichtsrat hat der Vorstand keinen Einfluss, da die Auswahl der Aufsichtsratsmitglieder ausschließlich in die Kompetenz der Aktionäre (bzw. der Hauptversammlung) fällt.
Der Vorstand erhält eine fixe, erfolgsunabhängige Vergütung.
Stockerau, am 11. April 2022
Günter Rothenberger eh Regina Libowski eh Vorstand Vorständin

Erklärung aller gesetzlichen Vertreter
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist.
Stockerau, am 26. April 2022
Der Vorstand
Günter Rothenberger eh Regina Libowski eh
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