Governance Information • Mar 3, 2015
Governance Information
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Den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (Kodex) in der Fassung vom 13. Mai 2013 wurde seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im März 2014 entsprochen, mit Ausnahme der unten aufgeführten Punkte. Ferner entspricht First Sensor AG den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014 seit deren Veröffentlichung im Bundesanzeiger und wird diesen auch zukünftig entsprechen, mit den folgenden Ausnahmen:
Nach Ziffer 3.8 Abs. 3 des Kodex soll in einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat ein den Vorgaben entsprechender Selbstbehalt vereinbart werden.
Für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist kein Selbstbehalt vorgesehen, da nach Ansicht der Gesellschaft ohne Selbstbehalt qualifizierte Mitglieder für den Aufsichtsrat leichter gewonnen werden können.
Nach Ziffer 5.1.2 Abs. 1 des Kodex soll der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen.
Eine langfristige Nachfolgeplanung liegt bei der Gesellschaft derzeit nicht vor. Hierfür wurde bisher kein Bedarf gesehen. Für die Zukunft soll eine langfristige Nachfolgeplanung erarbeitet werden.
Nach Ziffer 5.3.1, 5.3.2 und 5.3.3 des Kodex soll der Aufsichtsrat entsprechende Ausschüsse bilden.
Der Aufsichtsrat der First Sensor AG bildet keine Ausschüsse. Aufgrund der Größe des Aufsichtsrates mit drei Mitgliedern sieht die Gesellschaft in der Bildung von Ausschüssen keinen Vorteil.
Nach Ziffer 7.1.2 Satz 4 des Kodex soll der Konzernabschluss binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die Zwischenberichte sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums, öffentlich zugänglich sein.
Die Zwischenberichte der First Sensor AG werden nicht regelmäßig binnen 45 Tagen veröffentlicht, da eine Veröffentlichung der Zwischenberichte innerhalb der nach der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse maßgeblichen Frist von der Gesellschaft als ausreichend angesehen wird.
Berlin, den 25. März 2015
First-Sensor AC
Dr. Martin U. Schefter Vorstandsvorsitzender Joachim Wimmers Finanzvorstand
Prof. Dr. Alfred Gossner Vorsitzender des Aufsichtsrats
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