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Fresenius SE & Co. KGaA

Board/Management Information Mar 25, 2015

166_cgr_2015-03-25_051226b1-25f9-4ded-a233-f39c9ff9ded1.pdf

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Aktualisierung der Erklärung des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin der Fresenius SE & Co. KGaA, der Fresenius Management SE, und des Aufsichtsrats der Fresenius SE & Co. KGaA zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG vom Dezember 2014:

Der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin der Fresenius SE & Co. KGaA, der Fresenius Management SE, (nachfolgend der Vorstand) und der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA erklären aus aktuellem Anlass gemäß § 161 AktG in Ergänzung zur bestehenden Entsprechenserklärung vom Dezember 2014, dass auch der folgenden Empfehlung der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014 in einem Einzelfall nicht entsprochen wird:

Kodex-Nummer 5.3.3: Einholung eines Vorschlags des Nominierungsausschusses

Gemäß Kodex-Nummer 5.3.3 soll der Aufsichtsrat einen Nominierungsausschuss bilden, der dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorschlägt.

Am 8. August 2014 ist das Aufsichtsratsmitglied Dr. Gerhard Rupprecht tödlich verunglückt. Am 20. Mai 2015 wird die ordentliche Hauptversammlung der Fresenius SE & Co. KGaA über die Wahl eines Nachfolgers beschließen. Der Aufsichtsrat wird der Hauptversammlung vorschlagen, Herrn Michael Diekmann, derzeit Vorstandsvorsitzender der Allianz SE, wohnhaft in München, in den Aufsichtsrat zu wählen. Diesen Wahlvorschlag hat der Aufsichtsrat verabschiedet, ohne zuvor einen Vorschlag seines Nominierungsausschusses einzuholen.

Auf die Befassung des Nominierungsausschusses wurde in diesem Einzelfall aus zwei Gründen verzichtet: Zum einen ist der Nominierungsausschuss derzeit nicht beschlussfähig, weil der verstorbene Herr Dr. Rupprecht diesem Ausschuss selbst angehörte; ein neues Mitglied für den Nominierungsausschuss wird der Aufsichtsrat erst dann bestimmen, wenn er nach der ordentlichen Hauptversammlung 2015 wieder vollständig besetzt ist. Zum anderen bestand im Aufsichtsrat ohnehin Konsens, Herrn Diekmann als Nachfolger von Herrn Dr. Rupprecht zur Wahl vorzuschlagen. Vor diesem Hintergrund erschiene eine vorangehende interimistische Besetzung und Befassung des Nominierungsausschusses in diesem Einzelfall als eine bloße Förmelei.

Für zukünftige Fälle von Wahlvorschlägen ist beabsichtigt, der Empfehlung der Kodex-Nummer 5.3.3 wieder uneingeschränkt zu folgen.

Bad Homburg v.d.H., im März 2015

Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin der Fresenius SE & Co. KGaA, der Fresenius Management SE, und Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA

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