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CA Immobilien Anlagen AG

Transaction in Own Shares May 3, 2022

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Transaction in Own Shares

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Adhoc-Service der pressetext Nachrichtenagentur GmbH Josefstädter Straße 44, 1080 Wien, Österreich, Tel.: +43 1 81140-0

Veröffentlichung: 03.05.2022 09:10 Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1651561800111 Stichwörter: Aktienrückkauf / Eigene Aktien

Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG

CA Immobilien Anlagen AG: CA Immo startet neues Aktienrückkaufprogramm (Berichtigung der Meldung vom 03.05.2022, 08:35 Uhr)

Wien (pta013/03.05.2022/09:10) - 03.05.2022. Der Vorstand der CA Immobilien Anlagen AG hat heute beschlossen, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der 34. ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Mai 2021 gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ein weiteres Rückkaufprogramm für eigene Aktien durchzuführen ("Ermächtigung"). Das Volumen beläuft sich auf bis zu eine Million Stück Aktien (dies entspricht rund 1% des derzeit aktuellen Grundkapitals der Gesellschaft). Das Aktienrückkaufprogramm sieht den Erwerb von Aktien über die Börse vor. Die Bedingungen für diese Käufe richten sich nach der Ermächtigung. Insbesondere hat sich der beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert innerhalb der Bandbreite des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung zu bewegen und darf nicht niedriger als maximal 30% unter und nicht höher als maximal 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage liegen.

Das Rückkaufprogramm beginnt frühestens am 9. Mai 2022 und endet spätestens am 9. November 2022. Der Rückkauf erfolgt für jeden durch den Beschluss der Hauptversammlung erlaubten Zweck. Derzeit werden rund 5,8 Millionen Stück eigene Aktien gehalten.

Details zum Aktienrückkaufprogramm sind veröffentlicht unter: http://www.caimmo.com/de/investor-relations/aktienrueckkauf/

Details zum Aktienrückkaufprogramm

Die Bedingungen des Aktienrückkaufprogramms sind wie folgt:

Tag des 6. Mai 2021
Ermächtigungsbeschlusses der
Hauptversammlung nach § 65
Abs 1 Z 8 AktG:
Tag und Veröffentlichung des
Ermächtigungsbeschlusses:
7. Mai 2021
über ein
Informationsverbreitungssystem
gemäß § 1 Z 22 in Verbindung
mit § 119 Abs 7 BörseG 2018
Beginn und voraussichtliche Frühestens am 9. Mai 2022 bis 9.
Dauer: November 2022
Aktiengattung: Inhaberaktien (ISIN
AT0000641352)
Beabsichtigtes Volumen: Bis zu 1.000.000 Stück Aktien
(dies entspricht rund 0,94% des
Grundkapitals der Gesellschaft)
Gegenwert: Der Gegenwert darf nicht
niedriger als maximal 30% unter
(Preisuntergrenze) und nicht
höher als maximal 10% über
(Preisobergrenze) dem
durchschnittlichen, ungewichteten
Börseschlusskurs der dem
Rückerwerb vorhergehenden
zehn Börsetage liegen.
Art des Rückerwerbs: Erwerb über die Börse.
Zweck des Rückerwerbs: Der Rückkauf erfolgt für jeden
durch den Beschluss der
Hauptversammlung erlaubten
Zweck.
Auswirkungen auf die
Börsezulassung der
CA Immobilien Anlagen AG: Keine

Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018: (i) Die gemäß § 7 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen dieses Rückkaufprogramms sowie (ii) allfällige gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichende Änderungen des Rückkaufprogramms werden auf der Internetseite der CA Immobilien Anlagen AG veröffentlicht (http://www.caimmo.com/de/investor-relations/aktienrueckkauf/).

Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von CA Immo-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von CA Immo-Aktien anzunehmen.

Aussender: CA Immobilien Anlagen AG
Mechelgasse 1
1030 Wien
Österreich
Ansprechpartner: Christoph Thurnberger
Tel.: +43 (0)1532 5907 504
E-Mail: [email protected]
Website: www.caimmo.com
ISIN(s): AT0000641352 (Aktie)
Börsen: Amtlicher Handel in Wien

Meldung übertragen durch pressetext.adhoc. Für den Inhalt ist der Aussender verantwortlich.

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