Annual / Quarterly Financial Statement • Jun 23, 2015
Annual / Quarterly Financial Statement
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Dieses Testat richtet sich - unbeschadet eines etwaigen, gesetzlich begründeten Rechts Dritter zum Empfang oder zur Einsichtnahme - ausschließlich an Organe des Unternehmens. Soweit nicht im Rahmen der Auftragsvereinbarung zwischen dem Unternehmen und Ernst & Young ausdrücklich erlaubt, ist eine Weitergabe an Dritte nicht gestattet.
Notwithstanding any statutory right of third parties to receive or inspect it, this short-form audit report is addressed exclusively to the governing bodies of the Company. It may not be distributed to third parties unless such distribution is expressly permitted under the terms of engagement agreed between the Company and Ernst & Young.
Testatsexemplar Jahresabschluss und Lagebericht 31. Dezember 2014
Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Inhaltsverzeichnis
Bestätigungsvermerk
Rechnungslegung
Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt
Allgemeine Auftragsbedingungen
Hinweis:
Den nachfolgenden Bestätigungsvermerk haben wir, unter Beachtung der gesetzlichen und berufsständischen Bestimmungen, nach Maßgabe der in der Anlage "Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt" beschriebenen Bedingungen erteilt.
Falls das vorliegende Dokument in elektronischer Fassung für Zwecke der Offenlegung im elektronischen Bundesanzeiger verwendet wird, sind für diesen Zweck daraus nur die Dateien zur Rechnungslegung und im Falle gesetzlicher Prüfungspflicht der Bestätigungsvermerk resp. die diesbezüglich erteilte Bescheinigung bestimmt.
An die wallstreet:online AG
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der wallstreet:online AG, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Berlin, 2. Juni 2015
Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Glöckner Herlitz
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin
.........................................................................................................................................................................................
| Bilanz zum 31. Dezember 2014 Anlage 1 | |
|---|---|
| Gewinn- und Verlustrechnung 2014 Anlage 1 | |
| Anhang zum Jahresabschluss 31. Dezember 2014 Anlage 1 | |
| Anlagenspiegel Anlage 1 | |
| Lagebericht zum 31. Dezember 2014 Anlage 2 |
| AKTIVA | 31.12.2014 | 31.12.2013 | |
|---|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | 437.562,59 | 557.587,57 | |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte |
394.856,35 297.538,74 |
513.421,99 343.085,46 |
|
| 2. Entgeltlich erworbene Lizenzen, Software und ähnliche Rechte und Werte 3. Geschäfts- oder Firmenwert |
43.097,61 54.220,00 |
89.005,53 81.331,00 |
|
| II. Sachanlagen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
42.704,73 42.704,73 |
44.164,07 44.164,07 |
|
| III. Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen |
1,51 1,51 |
1,51 1,51 |
|
| B. Umlaufvermögen | 1.301.734,59 | 1.588.290,63 | |
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3. Sonstige Vermögensgegenstände |
268.984,94 248.782,40 1,51 20.201,03 |
296.073,36 268.502,57 1,51 27.569,28 |
|
| II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten |
1.032.749,65 | 1.292.217,27 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 7.465,14 | 7.155,56 | |
| Summe der Aktiva PASSIVA |
1.746.762,32 | 2.153.033,76 | |
| A. Eigenkapital | 1.552.395,97 | 1.618.590,03 | |
| I. Gezeichnetes Kapital II. Kapitalrücklage III. Bilanzverlust |
7.668.150,00 8.875,99 -6.124.630,02 |
7.668.150,00 8.875,99 -6.058.435,96 |
|
| B. Rückstellungen | 90.915,72 | 122.714,02 | |
| Sonstige Rückstellungen | 90.915,72 | 122.714,02 | |
| C. Verbindlichkeiten | 101.200,59 | 403.077,90 | |
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2. Sonstige Verbindlichkeiten |
41.531,31 59.669,28 |
40.624,72 362.453,18 |
|
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 2.250,04 | 8.651,81 | |
| Summe der Passiva | 1.746.762,32 | 2.153.033,76 |
| 2014 | 2013 | |
|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 2.302.982,79 | 2.254.360,14 |
| 2. andere aktivierte Eigenleistungen | 133.396,48 | 225.318,38 |
| 3. Sonstige betriebliche Erträge | 68.233,10 | 59.033,87 |
| 4. Materialaufwand Aufwendungen für bezogene Leistungen |
-632.571,22 | -643.384,06 |
| Rohergebnis | 1.872.041,15 | 1.895.328,33 |
| 5. Personalaufwand | -1.224.620,72 | -1.038.016,93 |
| a) Löhne und Gehälter | -1.030.262,95 | -871.129,83 |
| b) Soziale Abgaben | -194.357,77 | -166.887,10 |
| 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| und Sachanlagen | -268.188,23 | -210.813,31 |
| 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -446.742,11 | -576.390,51 |
| Betriebsergebnis | -67.509,91 | 70.107,58 |
| 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 1.315,85 | 18.970,86 |
| 9. Abschreibungen auf Finanzanlagen | ||
| und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | 0,00 | -10.489,25 |
| 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 0,00 | -0,93 |
| Finanzergebnis | 1.315,85 | 8.480,68 |
| 11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | -66.194,06 | 78.588,26 |
| 12. Jahresergebnis | -66.194,06 | 78.588,26 |
| 13. Verlustvortrag | -6.058.435,96 | -6.137.024,22 |
| 14. Ertrag aus der Herabsetzung des gezeichneten Kapitals | 0,00 | 306.726,00 |
| 15. Aufwand aus der Einstellung der Verbindlichkeit ggü. Gesellschaftern | 0,00 | -306.726,00 |
| 16. Bilanzverlust | -6.124.630,02 | -6.058.435,96 |
Der Jahresabschluss der wallstreet:online AG wird nach handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften und den aktienrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden folgen der Bilanzierungsstetigkeit gemäß den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die Ausweis- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr angewandt. Die wallstreet:online AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und nimmt größenabhängige Aufstellungserleichterungen teilweise in Anspruch. Die bei den einzelnen Posten des Jahresabschlusses angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden wie folgt erläutert:
Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände werden in Höhe der tatsächlichen Herstellungskosten aktiviert und über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Entgeltlich von Dritten erworbene abnutzbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über den Zeitraum der Nutzung planmäßig bzw. bei dauernder Wertminderung außerplanmäßig abgeschrieben. Erworbene Domainnamen werden nicht planmäßig abgeschrieben, weil in Anwendung der steuerlichen Betrachtung der Domainname grundsätzlich eine zeitlich unbeschränkte Nutzungsmöglichkeit und daraus resultierende wirtschaftliche Vorteile bietet.
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt. Für Zugänge an beweglichen Anlagegütern wird im Zugangsjahr eine Abschreibung pro rata temporis vorgenommen. Die ab 2008 zugegangenen geringwertigen Anlagegüter mit Anschaffungskosten, die zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 liegen, werden in einem Sammelposten erfasst und über einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 150,00 werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.
Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände werden bei Beachtung des Niederstwertprinzipes mit dem Nennwert bzw. mit dem Börsen- oder Marktpreis angesetzt.
Die flüssigen Mittel sind zum Nominalwert bilanziert.
Das gezeichnete Kapital innerhalb des Eigenkapitals ist mit dem Nennbetrag bewertet.
Die Rückstellungen werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag bekannten Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Entwicklung des Anlagevermögens im Zeitraum 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 ist im Anlagenspiegel dargestellt, der als Anlage zu diesem Anhang beigefügt ist.
Die immateriellen Vermögensgegenstände enthalten Lizenzen, Webseiten-Funktionserweiterungen (Tools), Software sowie andere aktivierte Eigenleistungen für den Geschäftsbereich B2B. Die Abschreibungen darauf erfolgen linear über Nutzungsdauern zwischen 2 und 5 Jahren. Nutzungsrechte an Domains werden nicht abgeschrieben.
Der ausgewiesene Firmenwert in Höhe von TEUR 54 wird über einen Zeitraum von 10 Jahren linear abgeschrieben. Der Firmenwert wird entsprechend der geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.
Die Zugänge bei den Sachanlagen betreffen überwiegend Neuanschaffungen im Bereich Hardware. Die Abschreibungsdauern für die neu angeschafften Anlagengüter betragen zwischen 3 und 5 Jahre.
Die Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. In den ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Einzelwertberichtigungen in angemessener Höhe berücksichtigt. Die Bildung einer Pauschalwertberichtigung zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos ist nicht notwendig.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind im Wesentlichen Forderungen aus Kautionen (TEUR 14) enthalten. Die Forderungen aus Kautionen (TEUR 14; Vorjahr: TEUR 14) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Das gezeichnete Kapital in Höhe von EUR 7.668.150,00 ist eingeteilt in 7.668.150 auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennwert mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00.
Das Eigenkapital hat sich in Höhe des entstandenen Jahresverlustes in Höhe von TEUR -66 verringert.
In Höhe der selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenstände (TEUR 298; Vorjahr: TEUR 225) besteht eine Ausschüttungssperre.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen ausstehende Rechnungen TEUR 12 (Vorjahr: TEUR 10), Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten TEUR 18 (Vorjahr: TEUR 22), Rückstellungen für Berufsgenossenschaft TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 4), Rückstellungen für Aufsichtsratsvergütung TEUR 3 (Vorjahr: TEUR 7) sowie Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern TEUR 53 (Vorjahr: TEUR 38).
Die Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Sicherheiten wurden nicht gestellt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen TEUR 5 (Vorjahr TEUR 7) und werden unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.
Die Umsatzerlöse werden sowohl im Inland als auch im Ausland erzielt. Die im Ausland erzielten Umsätze werden in Euro abgerechnet. Die Höhe der im Ausland erzielten Umsätze beträgt TEUR 940.
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus einem gewonnen Gerichtsprozess in Höhe von TEUR 22 , Erträge aus der Erstattung der Krankenkassen TEUR 9 sowie Erträge aus geschäftsfremden Vorgängen (Untervermietung Büroräume und Erstellung Buchhaltung) in Höhe von TEUR 30. Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen betragen TEUR 4.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten neben den operativen Verwaltungsaufwendungen Kosten für Wertberichtigungen von Forderungen in Höhe von TEUR -18. Aufwendungen aus Währungsdifferenzen gab es im Geschäftsjahr 2014 nicht (2013: TEUR -57). Ebenfalls enthalten sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR -13 (2013: TEUR 2), die auf die Ausbuchung von Umsatzsteuerforderungen aus früheren Jahren zurückzuführen sind.
Steuern vom Einkommen und Ertrag ergeben sich grundsätzlich unter Berücksichtigung von Verlustvorträgen nach den Vorschriften über die so genannte Mindestbesteuerung nicht.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3 HGB resultieren mit TEUR 77 p. a. aus Mietverträgen.
Die Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter betrug im Jahr 2014 durchschnittlich 22 Mitarbeiter (Vorjahr 16), davon drei Werkstudenten.
Im Berichtsjahr gab es keine Geschäfte mit nahe stehenden Personen zu marktunüblichen Konditionen.
Herr André Kolbinger, Kaufmann, Mitglied des Vorstands seit 1. Januar 2014. Herr Kolbinger ist zudem im Aufsichtsrat der AreaDigital AG, Berlin, tätig.
Herr Sven Boschert, Kaufmann, Mitglied des Vorstands seit 1. Januar 2015. Herr Boschert ist in keinen weiteren Gremien tätig.
Herr Roland Nicklaus, Diplom-Betriebswirt (BA), Aufsichtsratsmitglied seit 23. August 2007 (Aufsichtsratsvorsitzender).
Herr René Krüger, Bank-Kaufmann, Aufsichtsratsmitglied seit 9. September 2010. Herr Krüger ist zudem im Aufsichtsrat der BOLL AG, Mainz, tätig.
Frau Jeannette Kolbinger, Diplom-Kauffrau, Aufsichtsratsmitglied seit 17.04.2014.
Bezuglich der Angabe der Bezuge des Vorstands wird von der Befreiung Hach § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht.
Die Gesamtbezuge der Mitglieder des Aufsichtsrates betragen im Berichtszeitraum gem. § 17 Abs. 1 der Satzung TEUR 3 (Vorjahr TEUR 3).
Berlin, 30. April 2015
Der Vorstand der wallstreet:oniine AG
-/ ~---/ r Andre Kolbinger
~~~~
Sven Bq chert
| historische Anschaffungs- und Herstellungskosten | kumulierte Abschreibungen | Buchwerte | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2014 Euro |
Zugänge Euro |
Abgänge Euro |
31.12.2014 Euro |
01.01.2014 Euro |
Zugänge Euro |
Abgänge Euro |
31.12.2014 Euro |
31.12.2014 Euro |
31.12.2013 Euro |
|
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||||||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche | ||||||||||
| Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 453.572,83 133.396,48 | 0,00 | 586.969,31 | 110.487,37 178.943,20 | 0,00 | 289.430,57 | 297.538,74 | 343.085,46 | ||
| 2. Entgeltlich erworbene Software, Lizenzen | ||||||||||
| und ähnliche Rechte und Werte | 283.020,93 | 370,00 | 0,00 | 283.390,93 | 194.015,40 | 46.277,92 | 0,00 | 240.293,32 | 43.097,61 | 89.005,53 |
| 3. Firmenwert | 271.106,53 | 0,00 | 0,00 | 271.106,53 | 189.775,53 | 27.111,00 | 0,00 | 216.886,53 | 54.220,00 | 81.331,00 |
| 1.007.700,29 133.766,48 | 0,00 | 1.141.466,77 | 494.278,30 252.332,12 | 0,00 | 746.610,42 | 394.856,35 | 513.421,99 | |||
| II. Sachanlagen | ||||||||||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 191.346,90 | 14.396,77 | 0,00 | 205.743,67 | 147.182,83 | 15.856,11 | 0,00 | 163.038,94 | 42.704,73 | 44.164,07 |
| 191.346,90 | 14.396,77 | 0,00 | 205.743,67 | 147.182,83 | 15.856,11 | 0,00 | 163.038,94 | 42.704,73 | 44.164,07 | |
| III. Finanzanlagen | ||||||||||
| Anteile an verbundenden Unternehmen | 53.010,00 | 0,00 | 0,00 | 53.010,00 | 53.008,49 | 0,00 | 0,00 | 53.008,49 | 1,51 | 1,51 |
| 53.010,00 | 0,00 | 0,00 | 53.010,00 | 53.008,49 | 0,00 | 0,00 | 53.008,49 | 1,51 | 1,51 | |
| Summe Anlagevermögen | 1.252.057,19 148.163,25 | 0,00 | 1.400.220,44 | 694.469,62 268.188,23 | 0,00 | 962.657,85 | 437.562,59 | 557.587,57 | ||
| Buchwerte | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2014 Euro |
31.12.2013 Euro |
|||||||
| 297.538,74 | 343.085,46 | |||||||
| 43.097,61 54.220,00 |
89.005,53 81.331,00 |
|||||||
| 394.856,35 | 513.421,99 | |||||||
| 42.704,73 | 44.164,07 | |||||||
| 42.704,73 | 44.164.07 | |||||||
| 1,51 | 1,51 | |||||||
| 1,51 | 1,51 | |||||||
| 437.562,59 | 557.587,57 |
Das deutsche Bruttoinlandsprodukt ist im Jahr 2014 laut einer Berechnung des Statistischen Bundesamtes verglichen zum Vorjahr preisbereinigt um 1,5 Prozent auf 2,9 Mrd. Euro gestiegen. Aufgrund der anhaltend guten Entwicklung ist auch das Vertrauen der Verbraucher in die Wirtschaft gestiegen, was sich positiv auf das Kaufverhalten der Konsumenten auswirkt (Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 15.01.2015).
Im Zuge der konjunkturellen Entwicklung ist die Arbeitslosenquote in 2014 auf 6,7 Prozent gesunken. Die Bruttolöhne und Gehälter je Arbeitnehmer (nominal) liegen 3,8 Prozent über dem Niveau des Vorjahres (Quelle: Statistisches Bundesamt).
Digitale Display-Werbung (Online und Mobile) ist 2014 im Vergleich zum Vorjahr um sechs Prozent (+6,6 %) gewachsen. Insgesamt wurde mit digitaler Display-Werbung im deutschen Markt in 2014 ein Umsatz von 1,581 Mrd. Euro erzielt. Damit ist das Internet einmal mehr das am stärksten wachsende Werbemedium. Für 2015 rechnet der OVK in seiner ersten Prognose mit einem anhaltend starken Wachstum von über sechs Prozent (+6,5 %), was einem Gesamtumsatz von 1,684 Mrd. Euro und erneut Platz 1 im Wachstumsranking entspräche. Diese Zahlen gehen aus dem OVK (Online-Vermarkterkreis) online Report 2015/1 hervor.
Das Börsenumfeld war in 2014 von steigenden Kursen gekennzeichnet. Zwischen dem 1.1.2014 und dem 31.12.2014 stieg der DAX von 9.598 um 207 Punkte auf 9.805.
Im Jahresverlauf 2014 war die Gesellschaft mit zahlreichen potentiellen Kunden im Bereich "Technische Dienstleistungen / B2B" in Gesprächen. Als Neukunden konnten die Bank of America und Lang & Schwarz AG, Düsseldorf, gewonnen werden. Für Bank of America, Charlotte, NC, USA, werden von wallstreet:online die deutsche und die italienische Zertifikate-Website realisiert. Die deutsche Seite wurde bereits in 2014 und die italienische Website im Januar 2015 online gestellt. Für Lang & Schwarz wird der komplette Internetauftritt realisiert. Diese Arbeiten fanden im Q 1 2015 statt, der Onlinegang des Portals ist für Q 2 2015 geplant.
Die Vermarktungserlöse im Bereich Key Account Management entwickelten sich auch 2014 sehr erfreulich auf TEUR 787 und lagen über den internen Planungen.
Ende 2014 wurde zudem die Grundlage für einen künftigen selektiven Aufbau einer eigenen Agenturvermarktung gelegt. Damit wurde im 1. Quartal 2015 begonnen.
Die getätigten Investitionen betreffen im Wesentlichen die aktivierten Eigenleistungen im B2B-Bereich. Die Zugänge bei den Sachanlagen betreffen überwiegend Neuanschaffungen im Bereich Hardware.
Zum 31. Dezember 2014 betrug der Mitarbeiterbestand bei der wallstreet:online AG 23 Mitarbeiter (Vorjahr: 17 Mitarbeiter), davon zwei Werkstudenten.
| 31.03.14 | 30.06.14 | 30.09.14 | 31.12.14 |
|---|---|---|---|
| 23 | 24 | 22 | 23 |
Im Laufe des Jahres konnten diverse Produktmaßnahmen umgesetzt werden. Die wallstreet:online AG konnte dadurch mit 700 Tsd. Unique Usern (AGOF 2014-12) die dritte Position im Bereich der Finanz- und Anlageportale nach finanzen.net (2,83 Mio.) und onvista.de (0,73 Mio.) festigen. wallstreet-online.de zählte im Jahresmittel rund 27,0 Mio. Page Impressions (2013: 26,0 Mio.) und 3,7 Mio. Visits (2013: 3,9 Mio.). Damit liegt die Plattform auf dem Niveau des Vorjahres (Quelle: IVW).
Zur Darstellung der Vermögenslage im Einzelnen verweisen wir auf die Bilanz und den Anlagenspiegel. Die Bilanzsumme hat sich im Jahr 2014 gegenüber dem Vorjahr um TEUR 406 auf TEUR 1.747 verringert, was im Wesentlichen auf die in 2013 beschlossene und in 2014 vollzogene Ausschüttung zurückzuführen ist.
Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Berichtsjahr jederzeit gegeben. Zum 31. Dezember 2014 wurde ein Cash-Bestand in Höhe von TEUR 1.033 (Vorjahr: TEUR 1.292) ausgewiesen. Zudem wurde in 2014 Stammkapital in Höhe von TEUR 307 an die Aktionäre ausgeschüttet, welches im Zuge der Kapitalherabsetzung des Vorjahres zur Ausschüttung frei geworden ist.
Die Liquiditätsplanung sieht für das Geschäftsjahr 2015 eine leicht negative Entwicklung vor.
Die Ertragslage in 2014 spiegelt im Wesentlichen das Investitionsverhalten der Gesellschaft im Berichtsjahr wider. Investiert wurde vor allem in den Vertrieb von wallstreet-online.de. Dafür wurde in zusätzliches Personal investiert. Die Kosten für Materialeinkauf sind ebenfalls gestiegen. Bemerkbar machen sich diese Investitionen in den gestiegenen Umsatzerlösen vor allem im Bereich Key Account. Zur Ertragslage im Detail:
Die Umsätze insgesamt liegen mit TEUR 2.303 um TEUR 49 über dem Vorjahresniveau (2013: TEUR 2.254). Im Bereich Vermarktung des Portals konnten die Umsätze um 7 % gesteigert werden, was vor allem dem Bereich eigenes Key Account zuzuschreiben ist. Aufgrund der Investitionen im Bereich Vertriebspersonal sind die Key Account Umsätze deutlich um 23 % gestiegen. Die Umsätze im Bereich Investor Relation sind wieder gestiegen um 47 %, ausgehend allerdings von einem niedrigen Niveau. Die Umsätze im Bereich B2B-Geschäft sind um 25 % zurückgegangen.
Der Materialaufwand bewegt sich mit TEUR 633 (Vorjahr TEUR 643) 2 % unter Vorjahresniveau.
Durch die Ausweitung der Redaktion sowie den Aufbau des eigenen Key-Accounts in 2014 sind die Personalkosten in 2014 um TEUR 187 auf TEUR 1.225 gestiegen.
Die Abschreibungen sind im Vergleich zum Vorjahr weiter gestiegen. Grund hierfür sind die Abschreibungen auf die anderen aktivierten Eigenleistungen, die sich aus dem B2B-Projekt ergeben.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um TEUR 129 auf TEUR 447 zurückgegangen. Dies ist u. a. zurückzuführen auf das Ausscheiden vom Vorstandsmitglied Felix Plog zu Ende September 2013 und die damit wegfallende Vergütung.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag ergeben sich grundsätzlich unter Berücksichtigung von Verlustvorträgen nach den Vorschriften über die so genannte Mindestbesteuerung nicht.
Die Gesellschaft schließt das Jahr 2014 mit einem Ergebnis von EUR -66.194,06 ab.
Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft hat sich im Jahr 2014 den Erwartungen entsprechend entwickelt.
Zum Vorstand der Gesellschaft bestellt war Herr André Kolbinger.
Mitglieder des Aufsichtsrats waren:
Da sich das Unternehmen in einem volatilen Marktumfeld bewegt, wird besonderer Wert auf ein praktikables und umsetzungsfähiges Risikomanagement-System gelegt. Der Vorstand ist sich dieser Aufgabe bewusst. Das bei der Gesellschaft implementierte Risikomanagement ist darauf aufgebaut, aktuelle Entwicklungen in allen Bereichen der Gesellschaft mit den Planungen zu vergleichen und zu analysieren. Bei der Abweichung von den Planzahlen im negativen Sinne wird ein Plan zur zügigen Umsetzung von Gegenmaßnahmen entwickelt.
Der Vorstand informiert sich in monatlichen Abständen über die Ertrags- und Liquiditätssituation der Gesellschaft und laufend zur allgemeinen Geschäftslage. Die Steuerung der Gesellschaft ist darauf ausgerichtet, Wachstum und Wertsteigerung mit vertretbaren Risiken zu erzielen.
Der Aufsichtsrat wird in seinen Sitzungen regelmäßig zu bestehenden Risiken und Gegenmaßnahmen informiert und erhält monatlich einen detaillierten Überblick zur finanziellen Entwicklung der Gesellschaft und anderen wichtigen Kennzahlen.
Die wallstreet:online AG ist bestrebt, ihr Produkt- und Dienstleistungsangebot permanent weiterzuentwickeln, effizient zu gestalten sowie sinnvolle und ergänzende Nutzer- und Kundenwünsche schnell und sachgerecht umzusetzen. Forschungsarbeiten im grundlegenden Sinne werden nicht durchgeführt.
Im Geschäftsjahr wurden Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 133 aktiviert. Die Abschreibung auf die aktivierten Eigenleistungen betrug im Geschäftsjahr TEUR 179.
Betriebsrisiken bestehen im Zusammenhang mit dem laufenden Betrieb des eigenen Portals sowie der Kundenportale (B2B-Kunden). Unterbrechungen im Betrieb des Portals oder der Informationsversorgung können zu Einnahmeausfällen und Kundenverlusten führen.
Wirtschaftliche Rezensionstendenzen und staatliche Eingriffe könnten dazu führen, dass das Interesse an Börseninformationen bei den Nutzern nachlässt und der Werbeumsatz einbricht. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass Werbekunden ihre Werbeinvestitionen bei weiterer Verschlechterung des wirtschaftlichen Umfelds stark einschränken.
Durch eine effiziente Kostenstruktur ist die wallstreet:online AG schlank aufgestellt und kann auf Marktveränderungen schnell reagieren. Die Fokussierung auf das Kerngeschäft und die kostengünstige Positionierung verhelfen der wallstreet:online AG zu einer guten Positionierung im wettbewerblichen Umfeld.
Insgesamt sind weder bestandsgefährdende Risiken noch Liquiditätsrisiken aus heutiger Sicht erkennbar.
Es sind keine berichtspflichtigen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bekannt geworden, die für das Unternehmen von wesentlicher Bedeutung sind.
Mit Aufsichtsratsbeschluss vom 26.11.2014 wurde Herr Boschert zum 1.1.2015 zum Mitglied des Vorstands bestellt.
Die Prognose fur 2014 wurde aufgrund ungeplanter Investitionen in Produkt and Personal um ca. TEUR 100 verFehlt.
Der Fokus in 2015 wird vor allem im weiteren Ausbau der Key Account Vermarktung and der Optimierung der agenturseitigen Vermarktung liegen.
Neben dem Ausbau der eigenen Website www.wallstreet-online.de arbeitet das Unternehmen daran, die Kundenbasis im Bereich der Business Kunden zu vergrof3ern.
Wir rechnen aufgrund von weiteren Investitionen ins Produkt verbunden mit der Einstellung von neuen Mitarbeitern mit einem leicht negativen Ergebnis in 2015. Die liquiden Mittel werden demzufolge sinken. Fur 2016 rechnen wir mit einem steigenden Ergebnis aufgrund der vorgenommenen Investitionen in Vertrieb and Produkt.
Berlin, 30. April 2015
Der Vorstand der wallstreet:oniine AE"
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-- Andre Kolbinger
Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt
Wir, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, haben unsere Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung im Auftrag der Gesellschaft vorgenommen. Neben der gesetzlichen Funktion der Offenlegung (§ 325 HGB) in den Fällen gesetzlicher Abschlussprüfungen richtet sich der Bestätigungsvermerk ausschließlich an die Gesellschaft und wurde zu deren interner Verwendung erteilt, ohne dass er weiteren Zwecken Dritter oder diesen als Entscheidungsgrundlage dienen soll. Das in dem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis von freiwilligen Abschlussprüfungen ist somit nicht dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen Dritter zu sein, und nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden.
Unserer Tätigkeit liegt unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung einschließlich der "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2002 zugrunde.
Klarstellend weisen wir darauf hin, dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach seiner Erteilung eintretender Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht.
Wer auch immer das in vorstehendem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis unserer Tätigkeit zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er dieses Ergebnis für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert.
für
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für die Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im nachstehenden zusammenfassend "Wirtschaftsprüfer genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Beratungen und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(2) Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch zwischen dem Wirtschaftsprüfer und anderen Personen als dem Auftraggeber begründet, so gelten auch gegenüber solchen Dritten die Bestimmungen der nachstehenden Nr. 9.
(1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf - außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen - der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(3) Der Auftrag erstreckt sich, soweit er nicht darauf gerichtet ist, nicht auf die Prüfung der Frage, ob die Vorschriften des Steuerrechts oder Sondervorschriften, wie z. B. die Vorschriften des Preis-, Wettbewerbsbeschränkungs- und Bewirtschaftungsrechts beachtet sind; das gleiche gilt für die Feststellung, ob Subventionen, Zulagen oder sonstige Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können. Die Ausführung eines Auftrages umfasst nur dann Prüfungshandlungen, die gezielt auf die Aufdeckung von Buchfälschungen und sonstigen Unregelmäßigkeiten gerichtet sind, wenn sich bei der Durchführung von Prüfungen dazu ein Anlass ergibt oder dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
(4) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, daß dem Wirtschaftsprüfer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden.
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.
Der Auftraggeber steht dafür ein, daß alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährden könnte. Dies gilt insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.
Hat der Wirtschaftsprüfer die Ergebnisse seiner Tätigkeit schriftlich darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Bei Prüfungsaufträgen wird der Bericht, soweit nichts anderes vereinbart ist, schriftlich erstattet. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich.
Der Auftraggeber steht dafür ein, daß die im Rahmen des Auftrages vom Wirtschaftsprüfer gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen, insbesondere Massen- und Kostenberechnungen, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.
(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Berichte, Gutachten und dgl.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.
Gegenüber einem Dritten haftet der Wirtschaftsprüfer (im Rahmen von Nr. 9) nur, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 gegeben sind.
(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers zu Werbezwecken ist unzulässig; ein Verstoß berechtigt den Wirtschaftsprüfer zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des Auftraggebers.
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann er auch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen; ist der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muß vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse in Frage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen gilt die Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB.
(2) Haftung bei Fahrlässigkeit, Einzelner Schadensfall
Falls weder Abs. 1 eingreift noch eine Regelung im Einzelfall besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gem. § 54 a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt; dies gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein sollte. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfaßt sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen.
Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlußfrist von einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von 5 Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde.
Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen mit gesetzlicher Haftungsbeschränkung.
(1) Eine nachträgliche Änderung oder Kürzung des durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschlusses oder Lageberichts bedarf, auch wenn eine Veröffentlichung nicht stattfindet, der schriftlichen Einwilligung des Wirtschaftsprüfers. Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig.
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfaßt nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, daß der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Falle hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, daß dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.
(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfaßt die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.
(5) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrages. Dies gilt auch für
(6) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzuges wird nicht übernommen.
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, daß der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.
(2) Der Wirtschaftsprüfer darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.
(3) Der Wirtschaftsprüfer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Wirtschaftsprüfer angebotenen Leistung in Verzug oder unterläßt der Auftraggeber eine ihm nach Nr. 3 oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so ist der Wirtschaftsprüfer zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch des Wirtschaftsprüfers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Wirtschaftsprüfer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.
(2) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(1) Der Wirtschaftsprüfer bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages ihm übergebenen und von ihm selbst angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel zehn Jahre auf.
(2) Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Wirtschaftsprüfer auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlaß seiner Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Wirtschaftsprüfer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Wirtschaftsprüfer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
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