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Frauenthal Holding AG

AGM Information May 27, 2022

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EQS-News: Frauenthal Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Frauenthal Holding AG: Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung 27.05.2022 / 09:33

Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

FrauenthalHoldingAG Wien, FN 83990 s ISIN AT0000762406

Einberufung der 33. ordentlichenHauptversammlung der

FrauenthalHolding AG

für Donnerstag, den 30. Juni 2022, um14:00 UhrWienerZeit,

Ort der Hauptversammlung imSinne von § 106 Z 1 AktG

sind die Räumlichkeiten der BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in 1100 Wien, Am Belvedere 4

ABHALTUNGALS VIRTUELLEHAUPTVERSAMMLUNG

1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz(COVID-19-GesG) undGesellschaftsrechtliche COVID-19- Verordnung (COVID-19-GesV)

Aufgrund entsprechender Vorlaufzeiten für die Organisation der 33. ordentlichenHauptversammlung und der imZeitpunkt ihrer Vorbereitung nachwie vor bestehenden pandemiebedingtenUnsicherheiten hat der Vorstand nach reiflicher Überlegung und sorgfältiger Abwägung beschlossen, die diesjährige ordentliche Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre abzuhalten.

Die Hauptversammlung der FrauenthalHolding AGam30. Juni 2022 wird aufGrundlage von § 1 Abs 2 COVID-19- GesG(BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 246/2021) und der COVID-19-GesV(BGBl. II 140/2020 idF BGBl. II Nr. 609/2021) unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaftalsauch der Teilnehmerals"virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt.

Dies bedeutet, dass nach demBeschluss des Vorstands bei der Hauptversammlung der FrauenthalHolding AGam30. Juni 2022 Aktionäre und ihre Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können.

Die virtuelle Hauptversammlung findetausschließlich unter physischer Anwesenheit der Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Stellvertreters der Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands und der weiterenMitglieder des Vorstands, des beurkundenden öffentlichenNotars und der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter in 1100 Wien, AmBelvedere 4, statt.

Die Durchführung der ordentlichenHauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nachMaßgabe der COVID-19-GesV führtzuModifikationen imAblauf der Hauptversammlung sowiein der Ausübung der Rechte der Aktionäre.

Die Stimmrechtsausübung, das Recht Beschlussanträgezu stellen und das Recht Widerspruch zu erheben erfolgen ausschließlich durch einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV.

Das Auskunftsrecht kann in der virtuellenHauptversammlung von denAktionären selbst imWege derelektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durchÜbermittlung von Fragen inTextformausschließlich per E-Mail direktan die E-Mail-Adresse [email protected] der Gesellschaft, sofern die Aktionärerechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktGgemäß Punkt IV. übermittelt und einen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. bevollmächtigt haben.

2. Übertragung derHauptversammlung imInternet

Die Hauptversammlungwird gemäß § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesViVm§ 102 Abs 4 AktGvollständig akustisch und optisch inEchtzeit imInternet übertragen.

Dies ist datenschutzrechtlich zulässig imHinblick auf die gesetzliche Grundlage von § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV.

Alle Aktionäre der Gesellschaft können an der Hauptversammlung am30. Juni 2022 ab 14:00 Uhr, Wiener Zeit, unter Verwendung von geeigneten technischenHilfsmitteln (z.B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphonesowie Internetanschluss mitausreichender Bandbreitefür das Streaming vonVideos) imInternet unter www.frauenthal.at teilnehmen. Eine Anmeldung odereinLogin sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nichterforderlich.

Durch die Übertragung der virtuellenHauptversammlung der Gesellschaft imInternet haben alle Aktionäre die Möglichkeit, durch dieseakustische und optische Einwegverbindung inEchtzeit denVerlauf der Hauptversammlung und insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der Aktionäre und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung als virtuelle Hauptversammlung keine Fernteilnahme(§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktGund § 126 AktG)ermöglicht und die Übertragung imInternet keine Zweiweg-Verbindung ist. Dereinzelne Aktionär kann daher nur demVerlauf der Hauptversammlung folgen. Aktionäre können daher über diese Verbindung keine Wortmeldung abgeben.

Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für denEinsatz von technischenKommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist,als dieseihrer Sphärezuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV).

ImÜbrigenwird auf dieInformation über die organisatorischen und technischenVoraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm§ 2 Abs 4 COVID-19-GesV("Teilnahmeinformation") hingewiesen.

II. TAGESORDNUNG

    1. Vorlage des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Corporate-Governance-Berichts und des vomAufsichtsraterstattetenBerichts für das Geschäftsjahr 2021
    1. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2021 ausgewiesenen Bilanzgewinns
    1. Beschlussfassung über die Entlastung derMitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021
    1. Beschlussfassung über die Entlastung derMitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
    1. Wahl des Abschlussprüfers undKonzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022
    1. WahleinerPerson in denAufsichtsrat
    1. Beschlussfassung über denVergütungsbericht
    1. Beschlussfassung über die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals umEUR 783.499 gemäß § 192 Abs 3 Z2 und § 192Abs 4AktG durch Einziehung von 783.499 Stück eigenenAktienmiteinemanteiligen Betrag amGrundkapital vonEUR 783.499 undÄnderung der Satzung in § 6 Abs 1
    1. Beschlussfassung über

a) die Ermächtigung des Vorstands zumRückkauf und gegebenenfalls zurEinziehung bzwWiederveräußerung eigenerAktien bis zumgesetzlich höchstzulässigenAusmaß von 10% des Grundkapitals auf die Dauer von 30 Monaten abBeschlussfassung in derHauptversammlung gemäß § 65 Abs 1 Z8 AktGmit Zustimmung des Aufsichtsrats;

b) die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 65 Abs 1bAktGmit Zustimmung des Aufsichtsrats eine andere Art derVeräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot und übereinen allfälligenAusschluss des Wiederkaufsrechts derAktionäre zu beschließen

  1. Beschlussfassung über

  2. a. die Schaffung eines neuenGenehmigtenKapitals, auchmit derErmächtigung zumAusschluss des Bezugsrechts undmit derMöglichkeitzurAusgabe der neuenAktien gegen Sacheinlage [Genehmigtes Kapital 2022],

  3. b. die Aufhebung des GenehmigtenKapitals gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom30.05.2017 [Genehmigtes Kapital 2017],
  4. c. die Änderung der Satzung in § 6a.

III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE

Insbesondere diefolgendenUnterlagen sind gemäß § 108Abs 3 und 4AktG spätestensab9. Juni 2022 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.frauenthal.at bzw. www.frauenthal.at/InvestorRelations/Hauptversammlung zugänglich:

  • Teilnahmeinformation: Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm§ 2 Abs 4 COVID-19-GesV,
  • Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
  • Jahresabschluss,
  • Corporate-Governance-Bericht,
  • Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2021;

  • Beschlussvorschlägezu denTagesordnungspunkten 2 bis 10,

  • Erklärung der Kandidatin für die Wahlin denAufsichtsratzuTOP 6 gemäß § 87 Abs 2 AktG,
  • Lebenslauf der Kandidatin für die Wahlin denAufsichtsratzuTOP 6,
  • Vergütungsbericht,
  • Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 1b iVm § 170 Abs 2 und 153 Abs 4 AktG zu TOP 9 (Erwerb und Veräußerung eigener Aktien durch die Gesellschaft)
  • Bericht des Vorstands über die Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats neue Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechtsauszugeben [Genehmigtes Kapital 2022]zuTOP 10
  • Fassung der Satzungmitsämtlichen beabsichtigtenÄnderungen
  • Vollmachtsformular für die besonderen Stimmrechtsvertreter gem§ 3 Abs 4 COVID-19-GesV,
  • Frageformular,
  • Formular für denWiderrufeiner Vollmacht,
  • vollständiger Text dieser Einberufung.

IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die imRahmen dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV geltend zu machen sind, richtet sich nach demAnteilsbesitzamEnde des20. Juni 2022 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ("Nachweisstichtag").

Zur Teilnahmean und zurAusübung ihrerAktionärsrechtein dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesVist nur berechtigt, weran diesemNachweisstichtagAktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes amNachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am27. Juni 2022 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehenmuss:

i. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform

Per
Post
oder
Boten:
FrauenthalHolding
AG
c/o
HV-Veranstaltungsservice
GmbH
Köppel
60
8242
St.
Lorenzen/Wechsel
Per
SWIFT:
GIBAATWGGMS
(Message
Type
MT598
oder
MT599,
unbedingt
ISIN
AT0000762406
imTextangeben)

ii. für die Übermittlung der Depotbestätigung inTextform, die die Satzung gemäß § 13 genügen lässt

Per
Telefax:
+43
(0)
1
8900
500-50
Per
E-Mail:
[email protected]
(Depotbestätigungen
imFormat
PDF)

Ohne rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangendeDepotbestätigung kann die Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters und die Ausübung des Auskunftsrechts derAktionäre nicht wirksamerfolgen.

DieAktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitutzuwenden und dieAusstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vomdepotführenden Kreditinstitut mit Sitzin einemMitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einemVollmitgliedstaat der OECDauszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):

  • Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
  • Angaben über denAktionär:Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer, unter der diejuristische Person in ihremHerkunftsstaat geführt wird,

  • Angaben über die Aktien:Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000762406 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),

  • Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw.einesonstige Bezeichnung,
  • Zeitpunkt oder Zeitraumauf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 20. Juni 2022 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.

Die Depotbestätigungwird in deutscher oder in englischer Spracheentgegengenommen.

V. BESTELLUNG EINES BESONDEREN STIMMRECHTSVERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDEVERFAHREN

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in Punkt IV. dieser Einberufung nachgewiesen hat, hat das Recht,einen besonderen Stimmrechtsvertreterzu bestellen.

Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der Frauenthal Holding AG am30. Juni 2022 kann gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nur durch einen der besonderen Stimmrechtsvertretererfolgen.

Als besondere Stimmrechtsvertreter werden die folgenden Personen, die geeignet und von der Gesellschaft unabhängig sind, vorgeschlagen:

  • (i) RechtsanwältinDr. Marie-Agnes Arlt, LL.M., c/o Arlt Solutions, Kooperation selbständiger Rechtsanwälte 1010 Wien, Ebendorferstraße 6/10 E-Mail [email protected]
  • (ii) Rechtsanwalt Dr. ChristianTemmel, MBA, c/o DLAPiper Weiss-TessbachRechtsanwälte GmbH 1010 Wien, Schottenring 14 E-Mail[email protected]
  • (iii) Rechtsanwalt Mag. Philipp Stossier, c/o Stossier 2Heitzinger RechtsanwälteinKooperation 4600 Wels, Dragonerstraße 54 E-Mail[email protected]
  • (iv) Rechtsanwalt Dr. DanielReiter c/o bpvHügelRechtsanwälte GmbH 1220 Wien, Donau-City-Straße 11, ARES-Tower E-Mail[email protected]

JederAktionär kann eine der vier oben genannten Personen als seinen besonderen Stimmrechtsvertreterauswählen und dieser Person eine Vollmachterteilen.

Die Erteilung einer Vollmachtan eineandere Person ist gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesVnichtzulässig. Für die Vollmachtserteilung an die besonderen Stimmrechtsvertreter istspätestensam9. Juni 2022 auf derInternetseite der Gesellschaft unter www.frauenthal.at bzwwww.frauenthal.at/InvestorRelations/Hauptversammlung ein eigenes Vollmachtsformularabrufbar. Es wird gebeten, dieses Vollmachtsformularzu verwenden.

Für die Vollmachtserteilung, die dazu vorgesehenenÜbermittlungsmöglichkeiten und Fristen sind diein der Teilnahmeinformation enthaltenen Festlegungen zu beachten.

Eine persönliche Übergabe der VollmachtamVersammlungsort istausdrücklich ausgeschlossen.

VI. HINWEISEAUFDIERECHTEDER AKTIONÄRENACHDEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

1. Ergänzung derTagesordnung durchAktionäre nach § 109 AktG

Aktionäre, derenAnteileeinzeln oderzusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und dieseitmindestens dreiMonaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dasszusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftformper Post oder Boten spätestensam9. Juni 2022 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaftausschließlich an die Adresse FrauenthalHoldingAG, 1090 Wien, Rooseveltplatz 10,zHMag. WolfgangKnezek, oder wenn per E-Mailmit qualifizierterelektronischer Signaturan

die E-Mail-Adresse [email protected] oder per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS zugeht."Schriftlich" bedeuteteigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jedenAntragsteller oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierterelektronischer Signatur oder beiÜbermittlung per SWIFTmit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt ISIN AT0000762406 imTextanzugeben ist.

Jedemso beantragtenTagesordnungspunktmusseinBeschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nichtaber dessenBegründung, muss jedenfallsauch in deutscher Spracheabgefasstsein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlageeiner Depotbestätigung gemäß § 10a AktGnachzuweisen, in der bestätigt wird, dass dieantragstellendenAktionäreseitmindestens dreiMonaten vor Antragstellung durchgehend Inhaber der Aktien sind, und diezumZeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nichtälterals siebenTagesein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nurzusammen das Beteiligungsausmaß von 5 %vermitteln, müssen sich auf denselbenZeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

Hinsichtlich der übrigenAnforderungen an die Depotbestätigungwird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung) verwiesen.

2. Beschlussvorschläge vonAktionären zurTagesordnung nach § 110 AktG

Aktionäre, derenAnteilezusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedemPunkt der Tagesordnung in TextformVorschläge zurBeschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschlägezusammen mit denNamen der betreffendenAktionäre, deranzuschließendenBegründung und einerallfälligen Stellungnahme des Vor‐ stands oder des Aufsichtsratsauf der imFirmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaftzugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen inTextformspätestensam21. Juni 2022 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaftentweder per Telefax an +43 (0)1 505 42 06-33 oderan FrauenthalHoldingAG, 1090 Wien, Rooseveltplatz 10,zHMag. Wolfgang Knezek, oder per E-Mailan die E-Mail-Adresse [email protected], wobei das Verlangen inTextform, beispielsweiseals PDF, demE-Mailanzuschließen ist,zugeht. Sofern für Erklärungen die TextformimSinne des § 13 Abs 2 AktGvorgeschrieben ist, so muss die Erklärung in einer Urkunde oderaufeineanderezur dauerhaftenWiedergabein Schriftzeichen geeignete Weiseabgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oderanderserkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nichtaber dessen Begründung, muss jedenfallsauch in deutscher Spracheabgefasstsein.

BeieinemVorschlag zur Wahlin denAufsichtsrat trittan die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.

Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlageeiner Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, diezumZeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nichtälterals siebenTagesein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1%vermitteln, müssen sich auf denselbenZeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

Hinsichtlich der übrigenAnforderungen an die Depotbestätigungwird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung) verwiesen.

3. Angaben gemäß § 110 Abs 2 S 2 AktG

ZumTagesordnungspunkt 6."Wahlen einer Person in denAufsichtsrat" und derallfälligenErstattung einesentsprechenden Wahlvorschlags durchAktionäre gemäß § 110 AktGmacht die Gesellschaft folgende Angaben:

Die FrauenthalHoldingAGunterliegt nicht demAnwendungsbereich von § 86 Abs 7 AktGund hat daher nicht das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktGzu erfüllen.

4. Auskunftsrecht derAktionäre nach § 118 AktG

JedemAktionär istaufVerlangen in der HauptversammlungAuskunft über Angelegenheiten der Gesellschaftzu geben, soweit siezur sachgemäßenBeurteilung eines Tagesordnungspunkteserforderlich ist. Die Auskunftspflichterstrecktsich auch auf die rechtlichenBeziehungen der Gesellschaftzu einemverbundenenUnternehmen sowieauf die Lage des Konzerns und der in den KonzernabschlusseinbezogenenUnternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweitsie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen odereinemverbundenenUnternehmen einen erheblichenNachteilzuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionäreist der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme(Punkt IV. der Einberufung) und die Erteilung einerentsprechendenVollmachtan den besonderen Stimmrechtsvertreter (Punkt V. der Einberufung).

Ausdrücklichwird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht und das Wortmelderecht während dieser virtuellen Hauptversammlung von denAktionären selbst imWege derelektronischen Post grundsätzlich durchÜbermittlung von Fragen bzw. des Redebeitrags per E-Mail direktan die Gesellschaftausschließlich an die E-Mail-Adresse [email protected]ausgeübt werden kann.

Die Aktionäre werden gebeten alle Fragen bereits imVorfeld inTextformper E-Mailan die Adresse [email protected]zu übermitteln und zwar so rechtzeitig, dass diesespätestensam3. Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 27. Juni 2022, bei der Gesellschafteinlangen. Dies dient der Wahrung der Sitzungsökonomie imInteressealler Teilnehmeran der Hauptversammlung, insbesonderefür Fragen, dieeiner längerenVorbereitungszeit bedürfen.

Damitermöglichen die Aktionäre demVorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche Beantwortung der von Aktionären gestellten Fragen.

Bitte bedienen Siesich des Frageformulars, welchesauf der Internetseite der Gesellschaft unter www.frauenthal.at bzw www.frauenthal.at/InvestorRelations/Hauptversammlung abrufbar ist. Wenn dieses Frageformular nicht verwendet wird, muss die Person (Name/Firma, Geburtsdatum/Firmenbuchnummer des Aktionärs) imentsprechendenE-Mail genannt werden. Umdie Gesellschaft in die Lagezu versetzen, dieIdentität und Übereinstimmungmit der Depotbestätigung festzustellen, bitten wir Sie, in diesemFallauch Ihre Depotnummer in demE-Mailanzugeben.

Der Vorstand hatmit Zustimmung des Aufsichtsratsentschieden, denAktionären über die Vorgaben der COVID-19-GesV hinaus die Möglichkeitzu geben, während derHauptversammlung Live-Redebeiträge mittels Bild- undTon-Übertragung zu leisten. Die Live-Redebeiträge werden in einemzeitlich beschränktenRahmen zugelassen und können insbesondereabgelehnt werden, wenn nachEinschätzung der Vorsitzenden die Hauptversammlung nichtmit Gewissheit in einemvertretbarenZeitrahmen zuEnde gebracht werden könnte. Aktionäre, dieeinenLive-Redebeitrag leistenmöchten, müssen ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldetsein (Übermittlung einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG gemäß Punkt IVund Erteilung einer Vollmachtan den besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt Vder Einberufung) und ihrenLive-Redebeitrag nachMaßgabe des Folgenden gesondertanmelden. Mit Anmeldung des Live-Redebeitragserteilt der Aktionär seinEinverständnis, dass der Name durch die Vorsitzendein der Hauptversammlung genannt wird.

Die Anmeldung vonLive-Redebeiträgenwird ausschließlich bis zum20.06.2022 (24.00 Uhr, WienerZeit) möglich sein und zwarausschließlich durchÜbermittlung eines Mails an die E-Mail-Adresse [email protected]. Aktionäre, dieihrenLive-Redebeitrag anmeldenmöchten, müssen dabeiihre Kontaktdaten angeben (E-Mail-Adresse, Telefonnummer). Anschließend werden die Aktionäre unter den angegebenenKontaktdaten kontaktiert umeinenTermin füreinen Funktionalitätstest der Bild- und Ton-Verbindung amTag der Hauptversammlung imZeitraumzwischen 11.00 Uhr und 13.00 Uhrzu vereinbaren. Ist die Funktionalität der Bild- und Ton-Verbindung sichergestellt,erhalten die Aktionäre weitere technische Hinweisesowieeinen personalisiertenLink, über den siesichwährend der Hauptversammlung für die Bild- und Ton-Übertragung zumrelevantenZeitpunkt verbinden können. Dies wird nachEröffnung der Generaldebattesein.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Funktionalität der Bild- und Tonverbindung nicht gewährleistet werden kann. Aus allfälligen Funktionsfehlern betreffend die Bild- und Tonverbindung kann der Aktionär keine Rechtsansprücheableiten. Die Teilnahme des Aktionärs in Formeines Live-Redebeitrageserfolgtausschließlich auf dessenRisiko. Es wird daherempfohlen, denLive-Redebeitrag auch gesondert in Schriftformper Mailzu übermitteln.

Es wird weiters darauf hingewiesen, dass keinRechtsanspruch aufZulassung eines Live-Redebeitrags besteht und die Gesellschaftsich insbesondere vorbehält, die Übertragung unverzüglich abzuschalten, wenn der Beitrag beleidigenden, strafrechtlich relevanten, offensichtlich falschen oder irreführenden Inhaltaufweist oder ohneerkennbarenBezug zur Tagesordnung der Hauptversammlung ist.

Der Zeitraum, der insgesamt für die Live-Redebeiträge vorgesehen ist, soll 90 Minuten nicht überschreiten. Die Vorsitzende kann in eigenemErmessenMaßnahmen ergreifen, umdie Einhaltung dieses Zeitrahmens sicherzustellen. Die Reihenfolge der Live-Redebeiträge wird von der Vorsitzenden festgelegt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs imRahmen der Live-Redebeiträge nichtmöglich und wirksamist. Die Ausübung dieser Rechte kann ausschließlich durch einen besonderen Stimmrechtsvertretererfolgen.

Aktionäre, die von der Möglichkeit der Abgabeeines Live-Redebeitrags inBild und Ton in der HauptversammlungGebrauch machen, sollten beachten, dass die gesamte Hauptversammlung einschließlich desentsprechendenLive-Redebeitrags öffentlich übertragenwird.

Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung von demVorsitzenden angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden können.

GenauereInformationen und Modalitäten zur Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionäre gemäß § 118 AktGwerden in der Teilnahmeinformation festgelegt.

5. Anträge vonAktionären in derHauptversammlung nach § 119 AktG

Jeder Aktionär ist – unabhängig von einembestimmtenAnteilsbesitz – berechtigt in der virtuellenHauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesGund der COVID-19-GesVdurch seinen besonderen Stimmrechtsvertreterzu jedemPunkt der TagesordnungAnträgezu stellen.

Der Zeitpunkt, biszu demWeisungen zur Antragsstellung an den besonderen Stimmrechtsvertreter möglich sind, wird imLaufe der virtuellenHauptversammlung vomVorsitzenden festgelegt.

Voraussetzung hiefür ist der Nachweis derTeilnahmeberechtigung gemäß Punkt IV. dieser Einberufung und die Erteilung einerentsprechendenVollmacht an den besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. dieser Einberufung.

EinAktionärsantrag auf Wahleines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend dierechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gem§ 110 AktGvoraus:Personen zur Wahlin denAufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung) können nur vonAktionären, derenAnteilezusammen 1 %des Grundkapitalserreichen, vorgeschlagenwerden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestensam21. Juni 2022 in der oben angeführtenWeise(Punkt VI Abs 2) der Gesellschaftzugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktGder vorgeschlagenen Person über ihrefachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie überalle Umstände, die die Besorgniseiner Befangenheit begründen könnten,anzuschließen.

Widrigenfalls darf der Aktionärsantrag aufWahleines Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berücksichtigt werden.

WeitereInformationen und Modalitäten zur Ausübung des Antragsrechts der Aktionäre gemäß § 119 AktGwerden in der Teilnahmeinformation festgelegt.

6. Information fürAktionäre zurDatenverarbeitung

Die FrauenthalHoldingAGnimmt Datenschutzsehrernst. NähereInformationen finden Siein unserer Datenschutzerklärung unter www.frauenthal.at.

VII. WEITEREANGABEN UND HINWEISE

1. Gesamtzahl derAktien und Stimmrechte

ZumZeitpunkt der Einberufung der virtuellenHauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR9.434.990 und istzerlegt in 9.434.990 aufInhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährteine Stimmein der virtuellen Hauptversammlung.

Die Gesamtzahl der StimmrechteamTag der Hauptversammlung beträgt grundsätzlich 9.434.990 Stimmrechte.

Die Gesellschaft hältzumZeitpunkt der Einberufung 783.499 eigene Aktien.

AuseigenenAktien stehen der Gesellschaft keine Rechte,auch nicht das Stimmrechtzu.

Eineallfällige Veränderung imBestand eigener Aktien biszur Hauptversammlung und damit der Gesamtzahl der Stimmrechte wird in dieser bekannt gegebenwerden.

Es bestehen nichtmehrere Aktiengattungen.

2. Keine physische Anwesenheit

Wir weisen nochmalsausdrücklich darauf hin, dass bei der Durchführung der kommendenHauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gemäß der COVID-19-GesVamOrt der Hauptversammlungweder Aktionäre nochGäste persönlich zugelassen sind.

Wien, imMai 2022

Der Vorstand

27.05.2022

Sprache:
Unternehmen:
Deutsch
Frauenthal Holding AG
Rooseveltplatz 10
1090 Wien
Österreich
Telefon: +43 1 505 42 06
Internet: frauenthal.at
ISIN: AT0000762406
WKN: 882002
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)

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