Governance Information • Mar 21, 2016
Governance Information
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Vorstand und Aufsichtsrat der First Sensor AG erklären, dass seit der letzten Entsprechenserklärung vom 25.03.2015 den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" – jeweils mit den folgenden Abweichungen – in der Fassung vom 24. Juni 2014 (bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 30. September 2014) entsprochen wurde und zukünftig in der Fassung vom 5. Mai 2015 (bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 12. Juni 2015) entsprechen wird:
Für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist kein Selbstbehalt vorgesehen, da nach Ansicht der Gesellschaft qualifizierte Mitglieder für den Aufsichtsrat leichter gewonnen werden können, wenn kein Selbstbehalt vereinbart wird.
Eine langfristige Nachfolgeplanung liegt bei der Gesellschaft derzeit nicht vor. Hierfür wurde bisher kein Bedarf gesehen. Für die Zukunft soll eine langfristige Nachfolgeplanung erarbeitet werden.
Aufgrund der Größe des Aufsichtsrates von drei Mitgliedern sieht die Gesellschaft in der Bildung von Ausschüssen keinen Vorteil.
Eine fixe Altersgrenze und eine maximale Zugehörigkeitsdauer für Mitglieder des Aufsichtsrats erscheinen derzeit nicht zweckmäßig. Es wird im Einzelfall entschieden.
Berlin, den 21. März 2016
First Sensor AG
Dr. Martin U. Schefter Dr. Mathias Gollwitzer Prof. Dr. Alfred Gossner Vorstandsvorsitzender Finanzvorstand Vorsitzender des Aufsichtsrats
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