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First Sensor AG

Governance Information Mar 21, 2016

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Governance Information

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Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der First Sensor AG zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gemäß § 161 Aktiengesetz

Vorstand und Aufsichtsrat der First Sensor AG erklären, dass seit der letzten Entsprechenserklärung vom 25.03.2015 den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" – jeweils mit den folgenden Abweichungen – in der Fassung vom 24. Juni 2014 (bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 30. September 2014) entsprochen wurde und zukünftig in der Fassung vom 5. Mai 2015 (bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 12. Juni 2015) entsprechen wird:

  • Nach Ziffer 3.8 Abs. 3 des Kodex soll in einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat ein den Vorgaben entsprechender Selbstbehalt vereinbart werden.

Für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist kein Selbstbehalt vorgesehen, da nach Ansicht der Gesellschaft qualifizierte Mitglieder für den Aufsichtsrat leichter gewonnen werden können, wenn kein Selbstbehalt vereinbart wird.

  • Nach Ziffer 5.1.2 Abs. 1 des Kodex soll der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen.

Eine langfristige Nachfolgeplanung liegt bei der Gesellschaft derzeit nicht vor. Hierfür wurde bisher kein Bedarf gesehen. Für die Zukunft soll eine langfristige Nachfolgeplanung erarbeitet werden.

  • Nach Ziffer 5.3.1, 5.3.2 und 5.3.3 des Kodex soll der Aufsichtsrat entsprechende Ausschüsse bilden. Der Aufsichtsrat der First Sensor AG bildet keine Ausschüsse.

Aufgrund der Größe des Aufsichtsrates von drei Mitgliedern sieht die Gesellschaft in der Bildung von Ausschüssen keinen Vorteil.

  • Nach Ziffer 5.4.1 des Kodex soll der Aufsichtsrat eine Altersgrenze und eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer festlegen.

Eine fixe Altersgrenze und eine maximale Zugehörigkeitsdauer für Mitglieder des Aufsichtsrats erscheinen derzeit nicht zweckmäßig. Es wird im Einzelfall entschieden.

Berlin, den 21. März 2016

First Sensor AG

Dr. Martin U. Schefter Dr. Mathias Gollwitzer Prof. Dr. Alfred Gossner Vorstandsvorsitzender Finanzvorstand Vorsitzender des Aufsichtsrats

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