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Quarterly Report Apr 18, 2016

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Quarterly Report

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Sixt Leasing AG Pullach

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015

Hinweis zum Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft

Der Lagebericht der Sixt Leasing AG und der Konzernlagebericht sind nach § 315 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst und im Geschäftsbericht 2015 veröffentlicht.

Der Jahresabschluss der Sixt Leasing AG und der Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 werden beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Der Jahresabschluss der Sixt Leasing AG sowie der Geschäftsbericht über das Geschäftsjahr 2015 stehen auch im Internet unter http://ir.sixt-leasing.de/jahresberichte zur Verfügung.

Aktiva Passiva

EUR 31.12.2015
EUR
Vorjahr
EUR
EUR 31.12.2015
EUR
Vorjahr
EUR
1. Barreserve
Kassenbestand
0 12 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
0
69.125.133
69.125.133 440
204.375.315
204.375.755
2. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig
b) andere Forderungen
11.691.839
1.159
11.692.998 5.152.076
1.180
5.153.256
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
andere Verbindlichkeiten
a) täglich fällig
1.276.588 1.500.002
3. Forderungen an Kunden
darunter:
28.339.874 26.945.677 b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 2.205.324 3.481.912 3.734.497
5.234.499
an Finanzdienstleistungsinstitute EUR 746,88 (Vorjahr: TEUR 1) 3. Sonstige Verbindlichkeiten 770.431.793 746.678.839
4. Anteile an verbundenen Unternehmen 132.244 150.396
5. Leasingvermögen 834.805.633 782.329.139 4. Rechnungsabgrenzungsposten 32.092.438 25.613.761
6. Immaterielle Anlagewerte 5. Passive latente Steuern 12.669.594 0
a) selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbl. Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen
646.827 505.485 6. Rückstellungen
andere Rückstellungen
20.370.661 21.626.173
Rechten und Werten 1.486.123 2.132.950 268.042
773.527
7. Eigenkapital
7. Sachanlagen 272.783 268.867 a) gezeichnetes Kapital
b) Kapitalrücklage
c) Gewinnrücklagen
20.611.593
139.067.902
15.025.000
2.922.635
8. Sonstige Vermögensgegenstände 196.307.341 202.972.894 andere Gewinnrücklagen
d) Bilanzgewinn
646.827
9.558.396
169.884.718 505.485
0
18.453.120
9. Rechnungsabgrenzungsposten 4.372.426 3.388.379
1.078.056.249 1.021.982.147 1.078.056.249 1.021.982.147

Sixt Leasing AG, Pullach

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2015

Sixt Leasing AG, Pullach

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015

2015 Vorjahr
EUR EUR EUR EUR
1. Leasingerträge 509.923.457 446.042.911
2. Leasingaufwendungen 294.259.918 247.678.989
215.663.538 198.363.922
3. Zinserträge aus
Kredit- und Geldmarktgeschäften 3.662.198 5.065.263
4. Zinsaufwendungen 21.860.662 24.435.410
-18.198.464 -19.370.147
5. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder
Teilgewinnabführungsverträgen 2.666.322 0
6. Provisionserträge 708.052 565.173
7. Sonstige betriebliche Erträge 9.916.960 3.951.713
8. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 14.530.524 11.615.944
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung 1.967.283 1.941.949
darunter für Altersversorgung: EUR 0 (Vorjahr: EUR 0)
16.497.807 13.557.894
b) andere Verwaltungsaufwendungen 23.775.191 14.234.882
40.272.998 27.792.775
9. Abschreibungen und Wertberichtigungen
a) auf Leasingvermögen 142.416.550 126.696.717
b) auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 238.634 135.782
142.655.184 126.832.499
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen 357.346 269.179
11. Abschreibungen und Wertberichtungen auf Forderungen und bestimmte
Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 6.927.210 4.196.635
12. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren
sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 84.269 1.305.546
13. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 20.627.938 25.725.120
14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 16.282.903 0
davon Aufwand aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern:
EUR 12.669.594 (Vorjahr: EUR 0)
15. Erträge aus Verlustübernahme 5.354.704 0
16. Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs
oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne 0 -25.245.919
17. Jahresüberschuss 9.699.739 479.201
18. Einstellungen in andere Gewinnrücklagen -141.343 -479.201
19. Bilanzgewinn 9.558.396 0

Sixt Leasing AG Pullach

Anhang für das Geschäftsjahr 2015

1. Grundlagen

Seit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2009 am 25. Dezember 2008 sowie den damit verbundenen Änderungen im Kreditwesengesetz (KWG) gehören das Factoringgeschäft (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG) und das Finanzierungsleasing (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG) zu den erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungsgeschäften. Seither zählt auch die Sixt Leasing AG zu den Finanzdienstleistungsinstituten (§ 1 Abs. 1a KWG) und unterliegt der laufenden (eingeschränkten) Beaufsichtigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und durch die Deutsche Bundesbank.

Im Mai 2015 erfolgte die Börseneinführung der Gesellschaft. Die Gesellschaft besteht auf unbestimmte Zeit. Die Gesellschaft weist zum Stichtag ein gezeichnetes Kapital von TEUR 20.612 auf. Es ist eingeteilt in 20.611.593 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Sämtliche Stückaktien sind Stammaktien. Die Aktien sind voll eingezahlt. Der größte Anteilseigner ist die Sixt SE, Pullach.

2. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

2.1 Gliederung

Als Finanzdienstleistungsinstitut ist die Sixt Leasing AG verpflichtet, einen Jahresabschluss nach den für Institute geltenden Regelungen des § 340 ff. HGB i.V.m. der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufzustellen. Demzufolge stellt die Gesellschaft zum 31. Dezember 2013 einen Jahresabschluss nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB sowie unter Beachtung der für Finanzdienstleistungsinstitute geltenden Regelungen des § 340 ff. HGB i.V.m. RechKredV auf.

Unter Bezugnahme auf § 265 Abs. 5 HGB i.V.m. § 340a Abs. 2 HGB und unter Berücksichtigung dessen, dass die Sixt Leasing AG ausschließlich Leasinggeschäfte betreibt, erfolgte eine Anpassung der Formblätter der RechKredV dahingehend, dass leasingspezifische Sachverhalte gesondert in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen werden.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Bei Wahlrechten wurden zur Wahrung der Übersichtlichkeit die Angaben im Anhang gemacht.

2.2 Bilanzierung und Bewertung

Die Bewertung wurde unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB vorgenommen.

Die Barreserve und Forderungen an Kreditinstitute sind mit dem Nennwert bilanziert.

Die Forderungen an Kunden und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden zum Verkauf bestimmte Fahrzeugbestände, welche nach Vertragsende von den Leasingnehmern zurückgegeben wurden und noch keine Verwertung erfolgt ist, ausgewiesen. Die Bewertung erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Die Bewertung erfolgt mit ihrem Buchwert zum Zeitpunkt der Übernahme in das Umlaufvermögen oder zum niedrigeren Wert.

Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit den Anschaffungskosten bewertet.

Das Leasingvermögen ist zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen und unter Berücksichtigung planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen angesetzt. Das Leasingvermögen wird unter Berücksichtigung der vertraglichen Restwerte linear über die jeweilige Vertragsdauer abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen unter Anwendung der linearen Abschreibungs-methode bewertet. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis zu EUR 150,00 werden entsprechend dem steuerlichen Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.

Immaterielle Vermögensgegenstände enthalten erworbene und selbst erstellte Software sowie gegebenenfalls geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände. Von dem Aktivierungswahlrecht gemäß § 248 HGB wurde Gebrauch gemacht. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen erfasst, selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Herstellungskosten aktiviert. Sofern die Voraussetzungen für eine Aktivierung nicht vorliegen, werden die Aufwendungen im Jahr ihrer Entstehung ergebniswirksam erfasst. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände erfolgen grundsätzlich planmäßig linear über eine Nutzungsdauer von drei oder fünf Jahre.

Unter Einbezug bereits vorhandener anderer Gewinnrücklagen, ergibt sich ein ausschüttungsgesperrter Betrag aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Anlagewerte nach § 268 Abs. 8 HGB von TEUR 647, welcher in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt wurde.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist.

Rechnungsabgrenzungsposten werden linear nach Maßgabe der zugrunde liegenden Vertragslaufzeit aufgelöst.

Die Leasingerträge werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu erhaltenen Gegenleistung bewertet und stellen die Beträge dar, die für Güter und Dienstleistungen im normalen Geschäftsablauf zu erhalten sind. Umsätze aus Dienstleistungen werden erfasst, sobald die Leistung erbracht wurde. Davon werden Rabatte, Boni und Umsatzsteuern abgesetzt.

Die Zinserträge und Zinsaufwendungen werden periodengerecht unter Berücksichtigung der ausstehenden Darlehenssumme und des anzuwendenden Zinssatzes abgegrenzt. Erträge bzw. Aufwendungen aus am Bilanzstichtag bestehenden Ergebnisabführungsverträgen werden mit Ablauf des Geschäfts-jahres realisiert.

Die Aufwendungen und Erträge sind periodengerecht erfasst.

2.3 Währungsumrechnung

Kurzfristige Fremdwährungsforderungen bzw. -verbindlichkeiten werden mit dem Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsforderungen bzw. verbindlichkeiten werden mit dem Kurs am Buchungstag oder dem niedrigeren bzw. höheren Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Der Gesamtbetrag der Vermögenswerte, die auf Fremdwährung lauten, beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 2.370. Schulden, die auf Fremdwährung lauten, bestehen zum Stichtag nicht.

3. Erläuterungen und Angaben zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses

3.1 Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens und die Fristengliederung unter Berücksichtigung von § 9 RechKredV sind in beiliegenden Anlagen zum Anhang dargestellt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen u.a.:

31.12.2015
TEUR
Vorjahr
TEUR
Forderungen an verbundene Unternehmen 134.892 154.537
Forderungen an Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
170 25

Darüber hinaus betreffen die sonstigen Vermögensgegenstände mit TEUR 3.775 (Vorjahr: TEUR 2.319) Versicherungsansprüche, Vermögensgegenstände mit TEUR 15.252 (Vorjahr: TEUR 11.041) die einen Lieferanspruch für Leasingvermögen begründen, sowie mit TEUR 6.238 (Vorjahr: TEUR 5.989) sog. Serviceabgrenzungen, deren rechtliche Verursachung im Folgejahr liegt sowie zum Verkauf bestimmte Fahrzeugbestände mit TEUR 23.325 (Vorjahr: 16.779) und mit TEUR 3.057 (Vorjahr: TEUR 0) Forderungen aus Ertragssteuern .

Über Forderungen an verbundene Unternehmen wurde in Höhe von TEUR 7.870 der Rangrücktritt erklärt.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen sowohl jederzeitig fällige Refinanzierungen als auch Darlehen mit vereinbarter Laufzeit. Im Berichtsjahr 2015 wurden

Refinanzierungen i.H.v. TEUR 83.200 fällig und das Schuldscheindarlehen i.H.v. TEUR 51.000 getilgt.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden umfassen im Wesentlichen kreditorische Debitoren und Kundenkautionen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen u.a.:

31.12.2015 Vorjahr
TEUR TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein
705.931 663.795
Beteiligungsverhältnis besteht 0
59
Refinanzierungen Sale-and-Mietkauf-back 28.011 44.676

Die Verbindlichkeiten gegenüber Verbund- und Beteiligungsunternehmen sind im Wesentlichen aus einer mit der Sixt SE geschlossenen Finanzierungsvereinbarung mit einer Laufzeit bis 2018; der Saldo beträgt zum Stichtag TEUR 699.000. Die übrigen Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen täglich fällige; die Verrechnungskonten und werden dabei zu marktüblichen Konditionen verzinst. Die Fristigkeiten der Refinanzierungen Saleand-Mietkauf-back sind ergänzend zur Fristengliederung nach § 9 RechKredV in beiliegender Anlage dargestellt.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen mit TEUR 705.931 (Vorjahr: TEUR 663.795) vor allem gegenüber dem Gesellschafter Sixt SE. Sie resultieren im Wesentlichen aus der konzerninternen Refinanzierung. Im Vorjahr wurde das Jahresergebnis der Sixt Leasing AG auf Grund eines Ergebnisabführungsvertrages, der im Zuge des Börsengangs gekündigt wurde, an die Sixt SE abgeführt.

Unter den anderen Rückstellungen sind im Wesentlichen ausstehende Rechnungen, allgemeine Rückstellungen, Personalaufwendungen und Serviceabgrenzungen erfasst.

Latente Steuern

Unter den latenten Steuern sind passive latente Steuern i.H.v. TEUR 12.670 (Vorjahr TEUR 0) verrechnet ausgewiesen. Diese beruhen im Wesentlichen auf den Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Leasingvermögen bei einer Steuerquote von 24,93 %.

3.2 Gewinn- und Verlustrechnung

Leasingerträge

Die Leasingerträge gliedern sich wie folgt:

2015 Vorjahr
TEUR TEUR
laufende Finanzierungsraten 178.548 163.113
Erlöse Fahrzeugverkauf 174.920 116.724
Übrige 156.455 166.206
509.923 446.043

Die Umsatzerlöse wurden fast ausschließlich im Inland erzielt.

Die Leasingaufwendungen i.H.v. TEUR 294.260 (Vorjahr: TEUR 247.679) umfassen neben laufenden (Service-)Aufwendungen für den Fuhrpark und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Verkauf des Fuhrparks auch abgeführte Leasingraten.

Die Zinserträge beinhalten mit TEUR 3.620 (Vorjahr: TEUR 5.053) Zinserträge von verbundenen Unternehmen.

Die Zinsaufwendungen enthalten Refinanzierungszinsen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 18.878 (Vorjahr: TEUR 19.730).

Die Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen i.H.v. TEUR 2.666 kommt aus dem Gewinnabführungsvertrag mit der Sixt Mobility Consulting GmbH, Pullach vom 27.03.2015 mit Wirkung zum 01.01.2015.

Unter den Provisionserträgen werden Franchisegebühren ausgewiesen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 9.917 (Vorjahr: TEUR 3.952) sind mit TEUR 2.492 (Vorjahr: TEUR 235) Erträge aufgrund von Währungsumrechnungen ausgewiesen. Ferner enthält der Posten u. a. Erträge aus Kosten-Weiterberechnungen an Dritte in Höhe von TEUR 2.548 (Vorjahr: TEUR 1.768), sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 2.261 (Vorjahr: TEUR 1.338).

Die anderen Verwaltungsaufwendungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen aus Kosten-Weiterbelastungen von Dritte aus Auslagerungsvereinbarungen unter anderem mit der Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG in Höhe von TEUR 5.913 (Vorjahr: TEUR 1.812), dem Aufwand aus Kapitalmaßnahmen aus dem Börsengang in Höhe von TEUR 6.346, Raumkosten, EDV-Kosten und andere sächliche Gemeinkosten.

Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Leasingvermögen betragen TEUR 142.416 (Vorjahr TEUR 126.697). Darin enthalten sind Auflösungen von außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von TEUR 576 (Vorjahr: TEUR 2.332).

Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft resultieren aus Forderungsausfällen, Wertberichtigungen auf Versicherungen und darin enthalten sind Abschreibungen für Fahrzeuge die zum Verkauf bestimmt sind mit TEUR 5.813 (Vorjahr: TEUR 3.500).

Die Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft i.H.v. TEUR 84 (Vorjahr TEUR 1.306) resultieren aus Eingängen abgeschriebener Forderungen.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag mit TEUR 16.283 (Vorjahr TEUR 0) betreffen im Wesentlichen die latenten Steuern und die Körperschaftssteuer- und Gewerbesteuer-vorauszahlungen.

4. Sonstige Angaben

4.1 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Gesellschaft hat zugunsten der übrigen Gläubiger der Sixt Leasing G.m.b.H., Vösendorf, eine Rangrücktrittserklärung über TEUR 6.370 (Vorjahr: Patronatserklärung über TEUR 10.000) abgegeben.

Die Gesellschaft hat zugunsten der übrigen Gläubiger der Sixt Mobility Consulting GmbH, Pullach, eine Rangrücktrittserklärung über TEUR 1.500 (Vorjahr: TEUR 1.500) abgegeben.

Der Gesamtbuchwert des als Sicherheit übertragenen Leasingvermögens beläuft sich auf TEUR 768.013 (Vorjahr: TEUR 468.754), davon an Sixt SE TEUR 699.000 (Vorjahr: TEUR 306.554)

4.2 Eigenkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft erhöhte sich um TEUR 5.587 auf TEUR 20.612 (Vorjahr: TEUR 15.025) und ist eingeteilt in 20.611.593 sämtliche auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Das anteilige Grundkapital je Aktie beträgt EUR 1,00. Das Grundkapital ist voll eingezahlt. Die Erhöhung des Grundkapitals hat die Hauptversammlung vom 05.05.2015 beschlossen.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 4. Mai 2020 (einschließlich) mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu TEUR 10.306 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/II). Die Ermächtigung umfasst auch die Befugnis, bis zur gesetzlich zulässigen Höchstgrenze Vorzugsaktien ohne Stimmrecht auszugeben; neu ausgegebene Vorzugsaktien ohne Stimmrecht dürfen dabei etwaigen bereits bestehenden Vorzugsaktien ohne Stimmrecht bei der Verteilung des Gewinns und/oder des Gesellschaftsvermögens auch gleichstehen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Dabei kann die Gewinn-berechtigung der neuen Aktien auch abweichend von § 60 Abs. 2 AktG ausgestaltet werden; die neuen Aktien können insbesondere auch mit Gewinnberechtigung ab Beginn des ihrer Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres ausgestattet werden, wenn im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien ein Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung über den Gewinn dieses Geschäftsjahres noch nicht gefasst worden ist.

Den Aktionären ist grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht auf die neuen Aktien zu gewähren. Das Bezugsrecht kann dabei auch ganz oder teilweise als mittelbares Bezugsrecht gemäß § 186 Abs. 5 AktG ausgestaltet werden.

Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre nach näherer Maßgabe der folgenden Bestimmungen ganz oder teilweise auszuschließen:

  • a) Bestehen bei der Gesellschaft im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien neben Stammaktien auch Vorzugsaktien ohne Stimmrecht, ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer Gattung auf Aktien der jeweils anderen Gattung auszuschließen, wenn sowohl Stammaktien als auch Vorzugsaktien ohne Stimmrecht ausgegeben werden und das Bezugsverhältnis für beide Gattungen gleich festgesetzt wird (gekreuzter Bezugsrechtsausschluss). Ein solcher gekreuzter Ausschluss des Bezugsrechts kann auch mit einem weitergehenden Bezugsrechtsausschluss gemäß nachfolgend lit. b. bis d. verbunden werden.
  • b) Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht der Aktionäre auch insoweit auszuschließen, wie dies erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandlungs- oder Optionsrechten und/oder Inhabern bzw. Gläubigern von mit Wandlungs- oder Optionspflichten ausgestatteten Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einem in- oder ausländischen Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben wurden oder werden, ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflicht zustünde.
  • c) Der Vorstand ist weiter ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen das Bezugsrecht der Aktionäre gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bestehenden Aktien der betreffenden Aktiengattung nicht wesentlich unterschreitet und die in Ausnutzung dieser Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung sind eigene Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden; ferner sind Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. zur Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen ausgegeben werden bzw. noch ausgegeben werden können, soweit die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden.
  • d) Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen - insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen und/oder zum Zwecke des Erwerbs sonstiger Vermögensgegenstände einschließlich Rechten und Forderungen – das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.

Der Vorstand ist auf Grundlage des Genehmigten Kapitals 2015/II insbesondere auch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats neue Aktien gegen Sacheinlage zum Zweck des (unmittelbaren oder mittelbaren) Erwerbs von Darlehensrückzahlungs- und/oder Zinsforderungen gegenüber der Gesellschaft aus Gesellschafterdarlehen auszugeben, die der Gesellschaft von der Sixt SE (Amtsgericht München; HRB 206738) gewährt worden sind und/oder künftig gewährt werden (jeweils "Gesellschafter-Darlehensforderungen"). Den Aktionären steht in diesem Fall grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht auf die neuen

Aktien zu. Das Bezugsrecht ist dabei in der Weise zu gewähren, dass die neuen Aktien den Aktionären gegen einen in bar zu leistenden Bezugspreis zum Bezug angeboten werden, die Sixt SE (oder ein Dritter, der die einzubringenden Gesellschafter-Darlehensforderungen erworben hat) jedoch berechtigt ist, den Bezugspreis für die übernommenen Aktien ganz oder teilweise statt in bar auch durch Sacheinlage in Form von Gesellschafter-Darlehensforderungen zu erbringen. Die Ermächtigung zu einem teilweisen Ausschluss des Bezugsrechts gemäß vorstehend lit. a. und/oder lit. b. bleibt unberührt. Die Einzelheiten bestimmt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Dabei kann auch vorgesehen werden, dass die Sacheinlage ganz oder teilweise durch Übertragung sämtlicher Anteile an einer in- oder ausländischen Zweckgesellschaft, deren Vermögen im Wesentlichen aus Gesellschafter-Darlehensforderungen besteht, auf die Gesellschaft erbracht wird. Soweit der Bezugspreis nach den vorstehenden Bestimmungen durch Sacheinlage erbracht wird, muss der Wert der Sacheinlage mindestens dem Bezugspreis entsprechen. Zur Wertermittlung ist ein Wertgutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einzuholen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft muss die Anforderungen des § 205 Abs. 5 AktG in Verbindung mit § 33 Abs. 4 Nr. 2 und Abs. 5 AktG für eine Tätigkeit als Sachkapitalerhöhungsprüfer erfüllen.

Bedingtes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 8. April 2015 um bis zu TEUR 7.513 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen sowie an Inhaber von Optionsrechten aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund Ermächtigung gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 8. April 2015 (Ermächtigung 2015) von der Gesellschaft oder einem in- oder ausländischen Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, bis zum 7. April 2020 (einschließlich) ausgegeben werden. Sie wird nur durchgeführt, soweit von den Wandlungs- oder Optionsrechten aus den vorgenannten Schuldverschreibungen tatsächlich Gebrauch gemacht wird oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der Ermächtigung 2015 zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch die Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder durch die Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn der Gesellschaft teil. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Eigene Anteile

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 8. April 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 7. April 2020 (einschließlich) eigene Aktien der Gesellschaft in einem Umfang von bis zu 10 % des im Zeitpunkt der Ermächtigung – oder falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung ist zum Stichtag noch nicht ausgenutzt.

Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 8. April 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 7. April 2020 (einschließlich) einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von bis zu TEUR 250.000 mit einer befristeten oder unbefristeten Laufzeit zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen Wandlungs- und Optionsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 7.512.500 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Sixt Leasing AG zu gewähren. Die Schuldverschreibungen sind gegen Barleistung

auszugeben. Sie können auch durch ein in- oder ausländisches Unternehmen begeben werden, an dem die Sixt Leasing AG unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist; in diesem Fall wird der Vorstand ermächtigt, für die emittierende Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft die Garantie für die Rückzahlung der Wandlungs- und/oder Optionsschuldverschreibungen und für sonstige mit den Wandlungsund/oder Optionsschuldverschreibungen verbundenen Zahlungspflichten zu übernehmen und den Inhabern bzw. Gläubigern solcher Wandlungs- und/oder Optionsschuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf Aktien der Sixt Leasing AG zu gewähren.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage erhöhte sich um TEUR 136.145 auf TEUR 139.068 (Vorjahr: TEUR 2.923). Die Veränderung resultiert hauptsächlich aus der Kapitaleinlage von TEUR 30.000 durch die Sixt SE im Vorfeld des Börsengangs und der Einstellung des Agios der im Rahmen des Börsengangs neu begebenen Aktien. Die dem Börsengang direkt zuzurechnenden Kosten, bereinigt um den Effekt aus Steuern, wurden dabei in Abzug gebracht.

Zwischen der Sixt Leasing AG als abhängige Gesellschaft und der Sixt SE als herrschende Gesellschaft bestand ein Gewinnabführungsvertrag, der am 17. April 2015 mit Wirkung zum 30. April 2015 gekündigt wurde. Das bis dahin entstandene Ergebnis wurde entsprechend ausgeglichen und wird als Erträge aus Verlustübernahme ausgewiesen.

4.3 Mutterunternehmen

Größter Anteilseigner der Gesellschaft ist die Sixt SE, Pullach, die 41,94% - gemessen am gezeichneten Kapital zum Stichtag – der Stammaktien und Stimmrechte hält. Die Sixt SE, Pullach, ist Mutterunternehmen der Sixt Leasing AG, Pullach. Der Konzernabschluss und lagebericht der Sixt SE werden im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Die Sixt Leasing AG ist seit dem Börsengang zur Aufstellung eines eigenen Konzernabschlusses nach § 290 HGB verpflichtet. Der Konzernabschluss der Sixt Leasing AG zum 31. Dezember 2015 wurde in Übereinstimmung mit den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der Jahresabschluss der Sixt Leasing AG, der Konzernabschluss sowie der Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.

4.4 Beteiligungsunternehmen

In der folgenden Aufstellung sind alle Beteiligungsunternehmen der Sixt Leasing AG aufgeführt:

Name, Sitz Jahresergebnis Eigenkapital Kapitalanteil
Sixt Leasing G.m.b.H.,Vösendorf 208.574 EUR -2.463.544 EUR 100%
Sixt Location Longue Durée
S.A.R.L.,Paris
1.643.329 EUR 6.079.071 EUR 100%
Sixt Leasing (Schweiz) AG, Basel 929.125 CHF 7.605.462 CHF 100%
Sixt Mobility Consulting GmbH,
Pullach
2.666.322 EUR 795.526 EUR 100%
Managed Mobility AG, Zürich 248.290 CHF 348.290 CHF 50 %1)
Sixt Mobilty Consulting Österreich
GmbH, Vösendorf
-19.723 EUR 9.803 EUR 100 %2)
Sixt Mobilty Consulting S.A.R.L,
Paris
0 EUR 7.000 EUR 100 %2)
Sixt Mobilty Consulting B.V.,
Hoofddorp
-81.747 EUR -1.612.791 EUR 100 %2)

1) Gesellschaft ist eine Joint Venture mit Sixt Leasing (Schweiz) AG, Basel.

2) Gesellschaft ist eine 100%-tige Tochter der Sixt Mobility Consulting GmbH, Pullach.

4.5 Organe der Sixt Leasing AG

Aufsichtsrat
der Sixt Leasing AG
Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen
vergleichbaren Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen
Erich Sixt
Vorsitzender
Vorsitzender des Vorstands der Sixt SE
Pullach
Vorsitzender des Aufsichtsrats der e-Sixt
GmbH & Co. KG
Dr. Julian zu Putlitz
(bis 16. April 2015)
Vorstand der Sixt SE
Pullach
Aufsichtsrat der e-Sixt GmbH & Co. KG
Präsident des Verwaltungsrats des Sixt AG,
Schweiz
Detlev Pätsch
(bis 16. April 2015)
Vorstand der Sixt SE
Georg Bauer
(seit 17. April 2015)
Geschäftsführer der Tesla Financial Services
GmbH
München
Prof. Dr. Marcus Englert
(seit 17. April 2015)
Partner der Solon Management Consulting
GmbH
München
Stellvertretender Vorsitzender des
Aufsichtsrats der Rocket Internet SE
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Media
Broadcast GmbH
Vorstand Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen
vergleichbaren Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen
Dr. Rudolf Rizzolli
Vorsitzender
Starnberg
Präsident des Verwaltungsrats der Sixt
Leasing (Schweiz) AG
Mitglied des Verwaltungsrats der
Nummum AG
Präsident des Verwaltungsrats der Managed
Mobility AG
Björn Waldow
(seit 1. April 2015)
Ulm
Beirat der DriveNow GmbH & Co. KG

Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten eine Vergütung i. H. v. TEUR 98. Im Vorjahr wurden von der Gesellschaft keine Bezüge an den Aufsichtsrat gewährt, jedoch erfolgte im Geschäftsjahr 2015 eine Managementumlage von der Sixt SE.

Die Gesamtbezüge des Vorstands betragen TEUR 1.198 (Vorjahr TEUR 534). Im Geschäftsjahr 2015 erfolgte eine Zusage über erfolgsbezogene Komponenten an den Vorstand in Höhe von TEUR 279 (Vorjahr TEUR 103) die innerhalb der nächsten drei Jahre gewährt wird. Die Gesamtbezüge des Vorstands beinhalten ebenso den Zeitwert zum erstmaligen Begebungsstichtag der im Geschäftsjahr 2015 an Mitglieder des Vorstands im Rahmen des MSP gewährten Tranche von Aktienoptionen in Höhe von 65 TEUR (Vorjahr: TEUR 65).

Im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms MSP waren am Ende des Berichtsjahres Mitgliedern des Aufsichtsrats und Mitgliedern des Vorstands, basierend auf ihrer Eigeninvestition, 267.500 Aktienoptionen zugeteilt (Vorjahr: 750.000). Zudem besteht die Berechtigung zum Bezug von insgesamt weiteren 70.000 Aktienoptionen (Vorjahr: 500.000) in einer zukünftig auszugebenden Tranche gemäß den Bedingungen des MSP.

Eine individualisierte Veröffentlichung der Gesamtbezüge erfolgt gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 8. April 2015 nicht.

Versorgungszusagen für Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands existieren nicht.

4.6 Arbeitnehmer

Im Jahresmittel wurden von der Gesellschaft 217 (Vorjahr: 211) Arbeitnehmer beschäftigt.

4.7 Angaben über Aktienbesitz

Zum Bilanzstichtag 2015 bestehen Beteiligungen, an der Gesellschaft, die nach § 21 Abs 1 WpHG mitgeteilt und wie nachfolgend ersichtlich nach § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung veröffentlicht worden sind:

Die MainFirst SICAV, L-2633 Senningerberg, Luxemburg hat der Sixt Leasing AG, Zugspitzstraße 1, 82049 Pullach, Deutschland, mit Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 21.Mai 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Sixt Leasing AG am 20. Mai 2015 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,01% (das entspricht 1.032.448 Stimmrechten) betragen hat.

Herr Erich Sixt, Deutschland, hat der Sixt Leasing AG, Zugspitzstraße 1, 82049 Pullach, Deutschland, mit Stimmrechtsmitteilung gemäß §§ 21 Abs. 1a, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG vom 29. Mai 2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Sixt Leasing AG am 28. Mai 2015 41,94% beträgt (das entspricht 8.644.638 Stimmrechten). Sämtliche 41,94% der Stimmrechte an der Sixt Leasing AG (dies entspricht 8.644.638 Stimmrechten) sind Herrn Erich Sixt gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Eine Zurechnung erfolgt dabei über folgende von Herrn Erich Sixt kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil jeweils 3% oder mehr beträgt: ES Asset Management and Services GmbH & Co. KG; Erich Sixt Vermögensverwaltung GmbH; Sixt SE.

Der Stimmrechtsanteil der Allianz Asset Management AG, München, Deutschland, an der Sixt Leasing AG, Pullach, Deutschland hat am 29. Juni 2015 die Schwelle von 3% überschritten und betrug 3,17% (653.221 Stimmrechte von insgesamt 20.611.593 Stimmrechten). Diese Stimmrechte wurden gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. Satz 2 WpHG zugerechnet. Eine Zurechnung erfolgt dabei über folgende von der Allianz Asset Management AG kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil jeweils 3% oder mehr beträgt: Allianz Lebensversicherungs-AG; Allianz Deutschland AG.

Die HGI Group Limited, London, Großbritannien hat der Sixt Leasing AG, Zugspitzstraße 1, 82049 Pullach, Deutschland, mit Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 01. September 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Sixt Leasing AG am 11. Mai 2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,58% (das entspricht 737.100 Stimmrechten) betragen hat. 3,58% der Stimmrechte (das entspricht 737.100 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Eine Zurechnung erfolgt dabei über folgende von der HGI Group Limited kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil jeweils 3% oder mehr beträgt: Henderson Holdings Group Limited; Henderson Global Group Limited; HGI Asset Management Group Limited; Henderson Group Holdings Asset Management Limited.

Die Union Investment Privatfonds GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland hat der Sixt Leasing AG, Zugspitzstraße 1, 82049 Pullach, Deutschland, mit Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 12. Oktober 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Sixt Leasing AG am 09. Oktober 2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,08% (das entspricht 635.455 Stimmrechten) betragen hat.

Die Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland hat der Sixt Leasing AG, Zugspitzstraße 1, 82049 Pullach, Deutschland, mit Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22. Dezember 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Sixt Leasing AG am 26. November 2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 4,51% (das entspricht 930.072 Stimmrechten) betragen hat. 4,51% der Stimmrechte (das entspricht 930.072 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG und § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Eine Zurechnung erfolgt dabei über folgende von der Allianz Global Investors GmbH kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil jeweils 3% oder mehr beträgt: Allianz Asset Management AG; Allianz SE.

Nach dem Bilanzstichtag haben wir weitere Stimmrechtsmitteilungen der Union Investment Privatfonds GmbH gemäß § 21 Abs. 1 WpHG erhalten. Zuletzt wurde uns Folgendes mitgeteilt:

Die Union Investment Privatfonds GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 18.03.2016 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Sixt Leasing AG, Pullach, Deutschland am 16.03.2016 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,89% (das entspricht 595.455 Stimmrechten) betragen hat.

4.8 Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die Sixt Leasing AG weist nach handelsrechtlichen Vorschriften im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 einen Bilanzgewinn von TEUR 9.558 aus. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Aufsichtsrat schlägt der Vorstand vor, diesen Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

Zahlung einer Dividende von EUR 0,40 (Vorjahr: EUR 0,00) je
dividendenberechtigter Stammaktie TEUR 8.245
Vortrag auf neue Rechnung TEUR 1.313

Zum 31. Dezember 2015 bestehen 20.611.593 dividendenberechtigte Stammaktien. Dies würde zu einer Dividendenzahlung von TEUR 8.245 führen und trägt der Ertragsentwicklung des Sixt Leasing-Konzerns im Berichtsjahr angemessen Rechnung.

Im Vorjahr wurde das Jahresergebnis der Sixt Leasing AG aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages, der im Zuge des Börsengangs gekündigt wurde, an die Sixt SE abgeführt.

4.9 Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz

Die nach § 161 Aktiengesetz vorgeschriebene jährliche Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen wird und welche Empfehlungen nicht angewendet werden, wurde im Geschäftsjahr abgegeben und auf der Homepage der Sixt Leasing AG (http://ir.sixt-leasing.de) in der Rubrik "Corporate Governance" den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.

4.10 Übrige Angaben

Die Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen umfassen Beziehungen zwischen der Sixt Leasing AG und der Sixt SE sowie ihrer direkten und indirekten Tochtergesellschaften, Beteiligungsunternehmen und Joint-Ventures. Zustande gekommene Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen wurden im Geschäftsjahr zu marktüblichen Bedingungen geschlossen.

Die Angabe des Abschlussprüferhonorars gem. § 285 Nr. 17 HGB unterbleibt aufgrund der Angabe im Konzernanhang der Sixt Leasing AG zum 31. Dezember 2015.

Pullach, 29. März.2016

Sixt Leasing AG

Dr. Rudolf Rizzolli Björn Waldow Vorstandsvorsitzender Vorstand

Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2015 – Sixt Leasing AG, Pullach Anlage 1 zum Anhang

Anschaffungs
und/oder Herstel-
lungskosten
Zugänge Umbuchungen Abgänge Endstand Abschreibungen
kumuliert
Buchwerte
31.12.2015
Buchwerte
Vorjahr
Abschreibungen
im Geschäftsjahr
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Anteile an verbundenen Unternehmen 150.396 0 0 18.152 132.244 0 132.244 150.396 0
Leasingvermögen 1.023.137.378 374.989.229 0 305.479.815 1.092.646.792 257.841.160 834.805.633 782.329.139 142.416.550
Immaterielle Anlagewerte
1. selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 532.280 249.268 0 0 781.547 134.720 646.827 505.485 107.925
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 799.854 1.265.953 0 0 2.065.807 579.684 1.486.123 268.042 47.873
Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 879.197 86.753 0 3.109 962.842 690.058 272.783 268.867 82.837
Summe Anlagevermögen 1.025.499.105 376.591.203 0 305.501.075 1.096.589.232 259.245.622 837.343.610 783.521.929 142.655.184

Sixt Leasing AG, Pullach Fristengliederung unter Berücksichtigung von § 9 RechKredV

bis 3 Monate 3 bis 12 Monate 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre unbestimmte
Laufzeit
Summe
Fristengliederung nach § 9 RechKredV
Andere Forderungen an Kreditinstitute
(Aktivposten Nr. 2b)
31. Dezember 2015 (EUR)
1.159 0 0 0 0 1.159
31. Dezember 2014 (EUR) 1.180 0 0 0 0 1.180
Forderungen an Kunden
(Aktivposten Nr. 3)
31. Dezember 2015 (EUR) 28.339.874 0 0 0 0 28.339.874
31. Dezember 2014 (EUR) 26.945.677 0 0 0 0 26.945.677
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
(Passivposten Nr. 1b)
31. Dezember 2015 (EUR) 9.125.133 0 60.000.000 0 0 69.125.133
31. Dezember 2014 (EUR) 92.426.061 51.949.255 60.000.000 0 0 204.375.315
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
(Passivposten Nr. 2b)
31. Dezember 2015 (EUR) 0 0 0 0 2.205.324 2.205.324
31. Dezember 2014 (EUR) 0 0 0 0 3.734.497 3.734.497
Ergänzende Angaben
Sonstige Verbindlichkeiten
(Passivposten Nr. 3)
davon Sale-and-Mietkauf-back
31. Dezember 2015 (EUR) 5.915.734 13.125.980 8.969.628 0 0 28.011.342
31. Dezember 2014 (EUR) 4.428.394 18.249.151 21.998.634 0 0 44.676.179

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Jahresbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft der Sixt Leasing AG, Pullach, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung gemäß § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss der Sixt Leasing AG, Pullach, den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

München, den 29. März 2016

Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Löffler Stadter Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Versicherung des Vorstands der Sixt Leasing AG, Pullach

gemäß §§ 264 Abs. 2 Satz 3 und 289 Abs. 1 Satz 5 HGB für das Geschäftsjahr 2015

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Sixt Leasing AG vermittelt und im Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Pullach, 29. März 2016

Der Vorstand

Dr. Rudolf Rizzolli Björn Waldow

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